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Bericht_23_05_07.pdf

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 ist nichts bekannt zu geben. Breitbandausbau Baubeginn des Breitbandausbaus im Rahmen des Förderprogramms „weiße Flecken“ in Schachen zur Reitanlage ab dem 15.05.2023. Erschließung Fischerstraße Der Straßenbelag ist eingebracht und die Abnahme der Maßnahme erfolgt Ende Mai. Nach der Verkehrsschau kann die Straße frei gegeben werden. Bauantrag zum Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Flst. 442/1, Marsweilerstr. 88 Der Bauherr hat 2009 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 442/1 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Die Nutzung der alten Halle bleibt bestehen. Der geplante Anbau soll als Getreide-, Heu-, Stroh- und Maschinenlager dienen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses und Abgrabung für einen Lichthof an der Südseite des Wohngebäudes auf Flst. 205/8, Eschenstr. 16 2005 wurde auf dem Grundstück Eschenstraße 16 ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage und Stellplätzen genehmigt. Einer Befreiung wurde damals bereits für die Überschreitung der Baugrenze in Richtung Süden und der Überschreitung der Grundflächenzahl zugestimmt. Der Bauherr möchte nun im Untergeschoss des Gebäudes eine dritte Wohnung einbauen. Um die Räume besser belichten zu können, soll auf der Südseite ein Lichthof entstehen. Das Bauvorhaben wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt, da es im rechtsgültigen Bebauungsplan „Mittlere Breite, Erweiterung, 1.Änderung“ liegt. Da das geplante Bauvorhaben in einigen Punkten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird nicht erteilt, da durch die geplanten Baumaßnahmen die GRZ in einem Maße überschritten wird, die die Grundzüge der Planung berühren, so dass die Abweichung städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen nicht vereinbar ist. Gleiches gilt für den Einbau der dritten Wohnung. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Klempnerarbeiten, Fenster und Sicherheitstechnik Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Bestandsgebäude ist bereits entkernt. Im kompletten Gebäude wurden die neuen Mauerwerkswände erstellt und die Tragkonstruktion der Decken verstärkt. Die beiden Treppenhäuser sind weitgehendst fertig gestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, wird im Moment gebaut. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Klempnerarbeiten, Fenster und Sicherheitstechnik wurden europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 12.03.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 17.04.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für die Klempnerarbeiten wird gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufgehoben und es wird ein Verhandlungsverfahren eingeleitet. Parallel wird geprüft, ob ein nationales Verfahren eingeleitet und beschränkt ausgeschrieben werden kann. 2. Der Auftrag für das Gewerk Holz-Aluminium-Fenster wird an die Firma Fenstertechnik Weinfurtner GmbH aus Rieden zum Auftragswert von 421.960,91 Euro brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Sicherheitstechnik wird an die Firma Sepp Schlegel Sicherheitstechnik aus Ravensburg zum Auftragswert von 145.994,21 Euro brutto vergeben. Einführung der digitalen Vormerkung für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte über das Modul des Programmes KiTa-Data-Webhouse (KDW) Bisher gab es kein Programm für eine digitale Vormerkung. Es wurden händisch von jedem Träger Tabellen erstellt. Die Anmeldungen erfolgten bei zwei Trägern über die Gemeinde Baindt. Die Anmeldungen beim Waldorf-Kindergarten erfolgten über die Leitung. Eine Anmeldung war generell für ein Kindergartenjahr möglich. Eine digitale Vormerkung über das Programm KiTa-Data-Webhouse ist für die Bedarfsplanung aller Kindergartenplätze hilfreich. Durch das Programm bekommt die Gemeinde in der Funktion als Gewähreisterin einen Überblick über die Vormerkungen der Kinder für eine Betreuungsplatz in allen fünf Kindertagesstätten innerhalb der Gemeinde. Da hier auch Vormerkungen ab Geburt vorgenommen werden können, ist diese Bedarfsplanung auch eine vorausschauende Planung für die Folgejahre. Die Vormerkungen werden zentral verwaltet. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Einführung der digitalen Vormerkung über das Modul des Programmes KiTa-Data-Webhouse (KDW) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt zu. Vergabekriterien, Umbuchungskriterien und Vergabekriterien für Ganztagesplätze in den örtlichen Kindertagesstätten Die bisherigen Vergabekriterien aus dem Jahr 2016 erfüllen nicht mehr die gesetzlichen Vorgaben des Kreisjugendamtes. Im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne und im Kindergarten St. Martin konnten die Eltern viermal im Jahr die Betreuungsmodule wechseln. Im Kindergarten Waldorf monatlich. Für die Vergabe von Ganztagesplätzen gab es bisher keine Kriterien. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Vergabekriterien für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Baindt zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Einführung von Umbuchungsterminen für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Baindt zu. 3. Der Gemeinderat stimmt zu, die Vergabekriterien eines Betreuungsplatzes auch bei der Vergabe von Ganztagesplätzen in einer Kindertagesstätte anzuwenden. Module für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt wird durch das Jugendamt Ravensburg, als örtlicher Jugendhilfeträger, in die Pflicht genommen, Rechtsansprüche für Betreuungsplätze für Kinder der Gemeinde Baindt zu sichern, Nachfrage und Angebot aufeinander abzustimmen und darüber hinaus eine transparente und nachvollziehbare Kindergartenbedarfsplanung zu erstellen. Die aktuelle gesamtgesellschaftliche Lage stellt den frühkindlichen Bereich vor große Veränderungen und Herausforderungen. Durch die herkömmliche Fluktuation der Fachkräfte, einen höheren Personalbedarf bedingt durch den Ausbau von Kapazitäten und stärkeren Jahrgängen, herrscht ein großer Fachkräftemangel. Auch in Baindt ist die Fachkräftekrise längst angekommen. Daraus resultierten Reduzierungen der Öffnungszeiten in vier von fünf Kindertagesstätten. Dies stellte wiederum die Sorgeberechtigten vor Herausforderungen. In Baindt war die Modullandschaft bislang geprägt durch eine große Vielfalt unterschiedlicher Module. Die 94 unterschiedlichen Modulvarianten führten dazu, dass sich wenig nachgefragte Randzeiten mit gleichzeitig hoher Personalvorhaltung ergaben. Weiterhin ist durch die Vielzahl der unterschiedlichen Module für die Sorgeberechtigten keine Vergleichbarkeit oder Transparenz der Module bei den unter-schiedlichen Trägern vorhanden. In der Regel konnten die Erziehungsberechtigten nur mit Unterstützung der Erzieherinnen ein für die Familie geeignetes Modul heraus filtern. Mit einer Moduloptimierung soll eine Optimierung der Gesamtöffnungszeiten in den einzelnen Häusern, eine Reduzierung der Module, eine Vergleichbarkeit der Module der unterschiedlichen Träger, eine vereinfachte Übersicht der Möglichkeiten der Betreuung eines Kindes, ein verbesserter Personaleinsatz durch zeitlich kalkulierbare Module und deren Auslastung, bedarfsgerechte Betreuungszeiten mit dem zur Verfügung stehendenden pädagogischen Personal und eine effiziente Dienstplangestaltung des pädagogischen Personals erreicht werden. Aufgrund der veränderten Module ist eine Gebührenanpassung notwendig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Modulvorschlägen ab dem 01.09.2023 zu. Der Gemeinderat nimmt die Gebührenhöhe für die Module ab 01.09.2023 nach jetziger Grundlage zur Kenntnis. Die turnusgemäß anstehende Gebührenfestsetzung wird in der Gemeinderatssitzung am 04. Juli 2023 gemäß der Empfehlung des Städte- und Gemeindestages beschlossen. Wahl der Jugendschöffen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 - Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeinden Mit Schreiben vom 07. März bzw. 20. März 2023 hat das Landgericht Ravensburg der Gemeinde Baindt mitgeteilt, dass fünf Schöffen in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. Bis spätestens zum 23. Juni 2023 hat die Gemeinde die Vorschlagsliste aufzustellen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagslisten bei den Gemeinden ist der Gemeinderat. Die Details hierzu sind in der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift über die Verbreitung und Die Durchführung der Wahl geregelt (VwV Schöffen). Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist eine Woche für alle zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung ist bis spätestens 14. Juli 2024 abzuschließen. Gegen die Vorschlagsliste kann Einspruch erhoben werden, mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften. Im Gegensatz zu der Vorschlagsliste für die Schöffen, muss die Vorschlagsliste für Jugendschöffen von der Gemeinde bis zum 15. Mai 2023 aufgestellt werden. Ebenso besteht keine Pflicht die Vorschlagsliste vom Gemeinderat beschließen zu lassen. Dennoch weist das Landratsamt Ravensburg darauf hin, dass ihnen der Leumund in der Gemeinde wichtig ist und daher sich der Gemeinderat mit den vorgeschlagenen Personen befassen sollte. Eine Vorauswahl ist wiederum nicht notwendig. In die Vorschlagsliste der Jugendschöffen sollten zwei weibliche und zwei männliche Personen aufgenommen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Einer Abstimmung über die Vorschlagsliste als Ganzes wird zugestimmt. 2. Der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Baindt für die Wahl der Schöffen wird zugestimmt. 3. Der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Baindt für die Wahl der Jugendschöffen wird zugestimmt.[mehr]

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    Zuletzt geändert: 26.05.2023
    Einladung_24_07_16.pdf

    Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 16. Juli 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Naturwerksteinarbeiten, Fliesenarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Lüftung, Heizung/ Sanitär, Elektrotechnik und der Photovoltaikanlage 05 Konzeptvergabeverfahren Schachener Straße 100 - Vergabe 06 Ausschreibung Waldspielplatz - Vorratsbeschluss 07 Bauantrag zum Abbruch und Neubau eines Schuppens auf Flst. 151, Friesenhäusler Str. 67 08 Bauantrag zum Anbau an bestehendes Wohnhaus auf Flst. 217/2, Annabergstr. 5 Baienfurt 09 Bauantrag zum Ausbau Dachgeschoss, Einbau einer Wohnung, Aufbau von zwei Dachgaupen und Anbau einer Garage auf Flst. 238/1, Storchenstraße 2/1 10 Bauantrag zum Abbruch best. Dachstuhl, Wiedererrichtung und Sanierung Wohnhaus, Neubau Carport auf Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 11 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 943, Friesenhäusler Str. 45 12 Bauantrag zum Neubau Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 13 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf Flst. 1129, Mochenwanger Straße 14 Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 15 Auftragsvergabe Asphaltendausbau Lavendelstraße, Krokusweg 16 Änderung der Satzung über die Erhebung der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt - Änderung Mittagessen 17 Kommunal- und Europawahl 2024 - Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 GemO 18 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 - Wasserverbrauchsgebühren 2025 und 2026 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 19 Hundesteuer 2025 - Änderung der Hundesteuersatzung - 20 Darlehensaufnahme der Eigenbetriebe - Gewährung von Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und an den Eigenbetrieb Wasserversorgung 21 Ehrung und Verabschiedung von Gemeinderäten 22 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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      Zuletzt geändert: 12.07.2024
      Einladung_24_07_16.pdf

      Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 16. Juli 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Naturwerksteinarbeiten, Fliesenarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Lüftung, Heizung/ Sanitär, Elektrotechnik und der Photovoltaikanlage 05 Konzeptvergabeverfahren Schachener Straße 100 - Vergabe 06 Ausschreibung Waldspielplatz - Vorratsbeschluss 07 Bauantrag zum Abbruch und Neubau eines Schuppens auf Flst. 151, Friesenhäusler Str. 67 08 Bauantrag zum Anbau an bestehendes Wohnhaus auf Flst. 217/2, Annabergstr. 5 Baienfurt 09 Bauantrag zum Ausbau Dachgeschoss, Einbau einer Wohnung, Aufbau von zwei Dachgaupen und Anbau einer Garage auf Flst. 238/1, Storchenstraße 2/1 10 Bauantrag zum Abbruch best. Dachstuhl, Wiedererrichtung und Sanierung Wohnhaus, Neubau Carport auf Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 11 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 943, Friesenhäusler Str. 45 12 Bauantrag zum Neubau Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 13 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf Flst. 1129, Mochenwanger Straße 14 Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 15 Auftragsvergabe Asphaltendausbau Lavendelstraße, Krokusweg 16 Änderung der Satzung über die Erhebung der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt - Änderung Mittagessen 17 Kommunal- und Europawahl 2024 - Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 GemO 18 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 - Wasserverbrauchsgebühren 2025 und 2026 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 19 Hundesteuer 2025 - Änderung der Hundesteuersatzung - 20 Darlehensaufnahme der Eigenbetriebe - Gewährung von Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und an den Eigenbetrieb Wasserversorgung 21 Ehrung und Verabschiedung von Gemeinderäten 22 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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        Das Inhaltsverzeichnis der Homepage Das Inhaltsverzeichnis ist eine stichwortartige Übersicht zum Inhalt, das alle Seiten des inhaltlichen Teils der Website auflistet. Die Hierarchie der Menüpunkte ist durch Einrückungen sichtbar gemacht. Gemeinde Baindt Grußwort Bürgerstiftung Dorfplatz Aktuelle Informationen Teilabschnitt 1 (Juli bis Dez. 2023) Teilabschnitt 2 (Jan. bis Mai 2024) Ansprechpartner Baufortschritt Fischerareal Fischerareal Informationen und Unterlagen FAQ Veranstaltungen Kontaktbörse Kontaktbörse Gruppe sucht Person Person sucht Gruppe Geschichte Baindter Geschichte Lage & Anfahrt Geoportal Anfahrt Nahverkehr Ortsplan Aktuelles Statistiken der Gemeinde Baindt Veranstaltungen Schenk-Konrad-Halle Wirtschaft Firmen in Baindt Wirtschaftsverbund Gewerbedatenblatt Impressum & Service Suche Inhalt Impressum Datenschutz Erklärung zur Barrierefreiheit Gebärdensprache Leichte Sprache Rathaus & Bürgerservice Rathaus online Amtsblatt Reform der Grundsteuer Öffentliche Bekanntmachungen Gemeindeverwaltung Kontakt & Öffnungszeiten Mitarbeiter Standesamt Dienstleistungen Lebenslagen Steuern, Abgaben & Gebühren Finanzen der Gemeinde Stellenausschreibungen Gemeinderat Mitglieder Zusammensetzung Gremien Ratsinformationssystem Sitzungstermine Sitzungsberichte Satzungen Bauhof Ausschreibungen Abfallentsorgung Allgemeines zur Abfallentsorgung Abfalltermine Grüngutannahme Wertstoffhof Gelbe Tonne Hundetoiletten Problemstoffsammlung Wasser und Abwasser Gesplittete Abwassergebühr Wasserversorgung & Gebühren Befüllen und Entleeren von Pools Wahlen Digitaler Gewerbesteuerbescheid Helferkreis Asyl Leben & Wohnen Bauen & Wohnen Bebauungspläne Gewerbebauplätze Wohnen im Alter Wohnbauplätze Bodenrichtwerte Geoportal Mietspiegel Breitbandversorgung Geruchsmodell Sulpach Bürgerplattform DRK Feuerwehr Freizeit Landesturnfest Landesgartenschau Wasserhüterinnen Sportanlagen Vereine Spielplätze Bücherei Friedhof Allgemeine Informationen Erdbestattungen Feuerbestattungen Was ist im Todesfall zu beachten Kontakte Gastronomie Gesundheit & Soziales Arztpraxis Ärzte & Apotheken Notruftafel Soziale Einrichtungen Sozialatlas Hilfedienste für Senioren Kindertageseinrichtungen Bedarfsplanung Vormerkung und Vergabekriterien Kindertageseinrichtungen Kindergarten Sonne, Mond & Sterne Kindergarten St. Martin Waldorfkindergarten Kindertagespflege Kirchen Evangelische Kirchengemeinde Katholische Kirchengemeinde Schulen Klosterwiesenschule - Grundschule Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ Sehen mit Internat) Volkshochschule Umwelt & Verkehr Baumaßnahmen Breitbandausbau Dorfplatz Fischerareal Hochwasserschutzmaßnahme Igelstraße E-Lastenrad Elektromobilität Umsetzung in der Gemeinde E-Carsharing Öffentliche Ladesäulen Energie- und Klimaschutzkonzept KLAK - das Klimaanpassungskonzept Allgemeines „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung Solaratlas Freiflächen-Photovoltaik Energieagentur Ravensburg Klimasparbuch Mittleres Schussental Nützliche Tipps und Publikationen European Energy Award Hochwasser/Starkregen Mitfahrplattform Stadtradeln Streuobst Nahwärmeversorgung Regenerative Energien Netzmonitor Windpark Altdorfer Wald Strom-Blackout Verkehrsplanung Wetterstation[mehr]

        Zuletzt geändert: 04.03.2024
        Bericht_23_02_14.pdf

        Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Reinigung der Urnenwände Sobald es etwas wärmer wird, erfolgt die Reinigung der Urnenwände auf dem Friedhof. Hierfür werden im Vorfeld alle Angehörigen der Urnenwände angeschrieben, dass der Trauerschmuck entfernt werden muss. Es darf grundsätzlich kein Schmuck an den Urnenwänden abgelegt werden. Bauantrag auf Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes (Boxenlaufstall) zu gewerblichen Lagerflächen auf Flst. 453, Marsweilerstraße 87 / 89 Der Landwirt möchte Teile der bestehenden Landwirtschaft aufgeben. Es soll das als Boxenlaufstall genehmigte landwirtschaftliche Gebäude auf dem Flurstück 453 zu einer Lagerhalle umgenutzt werden, die gewerblich vermietet wird. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und wird nach § 35 Abs. 2 BauGB (Sonstige Vorhaben) beurteilt. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Annabergstraße 28 Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abgebrochen. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit fünf Wohneinheiten und fünf Garagenstellplätzen beantragt. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da sich das geplante Gebäude hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nicht in die nähere Umgebungsbebauung einfügt. Auftragsvergabe Sanierung Wasserleitung Grünenberg-Stöcklisstraße und Jägerweg 2018 gab es in der Grünenbergstraße den ersten kleineren Wasserrohrbruch. Bereits ein Jahr später folgte der nächste und im Winter 2022 gab es auf der gleichen Trasse erneut einen Rohrbruch. Dieser fiel deutlich größer aus, so dass sich die Kosten für die Behebung des Schadens auf ca. 20.000 € beliefen. Der Grund für die Häufung der Rohrbrüche ist auf das Material und das Alter der Wasserleitung zurückzuführen. Es handelt sich hierbei um eine alte Asbestfaserzementleitung (AZ) aus den 70er und 80er Jahren. Die bestehende Wasserleitung quert aktuell den Sulzmoosbach im Bereich des Klosterhofs Richtung Grünenbergstraße. Dieser Leitungsabschnitt ist sehr unzugänglich und kann bei einem Leitungsbruch nicht erneuert werden. Im Zusammenhang mit dieser Sanierung wird eine neue Querverbindung vom Jägerweg in Richtung neu zu erschließendes Baugebiet Lilienstraße angestrebt. Durch diese Maßnahme wird sich die Versorgungssicherheit für den Bereich Grünenberg deutlich erhöhen. Zur Submission am 30. Januar 2023 gingen vier Angebote ein. Die Angebotspreisspanne liegt zwischen 100% und 136,4%. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten Sanierung Wasserleitung Grünenberg-Stöcklisstraße und Jägerweg wird an Firma Hinder, Bad Waldsee, mit einer Angebotssumme von 319.787,81 Euro brutto erteilt. Vergabe der Bauplätze im Baugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.10.2022 wurden die Vergabekriterien für die Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße zu vollem Wert im sogenannten Einheimischenmodell gefasst. Die Unterlagen zur Bauplatzbewerbung wurden am 04.11.2022 im Mittteilungsblatt der Gemeinde und auf der Homepage veröffentlicht. Die Vergaberichtlinien waren während der gesamten Bewerbungszeit auf der Homepage der Gemeinde einsehbar. Am 14.01.2023 lief die Frist zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen ab. Für die acht Bauplätze gingen 20 Bewerbungen ein, die anschließend von der Verwaltung ausgewertet wurden. Vom Gemeinderat muss nach der Gemeindeordnung § 92 ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögenswerten gefasst werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung der 8 Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße zum Preis von 375 €/m² nach der von der Verwaltung vorgenommenen Auswertung zu. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die ersten Mauerwerkswände erstellt und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurde bereits zum zweiten Mal europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 28.11.2022 statt. Die Angebotseröffnung war am 16.01.2023. Es wurde erneut nur ein Angebot abgegeben, das bei brutto 1.500.857,52 € liegt, was 156,32% des veranschlagten aktualisierten Vergabevolumens entspricht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Ausschreibung für die Zimmerer- und Fassadenarbeiten wird gemäß VgV § 63 Abs. 1 Satz 3 aufgehoben und das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wird nach EU-VOB § 3a Absatz 3 Satz 1 eingeleitet. Vorstellung geplanter Klimaschutzmaßnahmen der Gemeinde Baindt 2023 Seitens der Gemeinde sind eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Energie und Mobilität angedacht. Teilweise befinden sich diese Maßnahmen auch bereits in der Umsetzung wie beispielsweise die Erweiterung des kommunalen Wärmenetzes oder die Energetische Sanierung der Klosterwiesenschule. Die geplanten Maßnahmen im Klimaschutzbereich sind nachfolgend kurz aufgeführt. Es kann allerdings sein, dass im Jahresverlauf weitere Maßnahmen dazukommen oder Maßnahmen wegfallen, da sich jederzeit kurzfristige Änderungen ergeben können, die ein Vorziehen oder Verschieben einzelner Maßnahmen erforderlich machen. Seit 01.01.2023 gilt die „Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“. Die Gemeinde fördert hiermit energetische Sanierungsmaßnahmen der Baindter Bürgerinnen und Bürger. Durch die Firma Numbat wurde auf dem Parkplatz des Lebensmittelhändlers Feneberg eine Schnellladestation für E-Autos errichtet. Seit 01.02.2023 ist die Software „INM kommunale Klimastrategie“ zur vereinfachten und präziseren Erfassung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude eingeführt. In der Umsetzung befindet sich die Erweiterung des kommunalen Nahwärmenetzes. Nachdem im vergangenen Jahr die Bauabschnitte 1 und 3 abgeschlossen wurden, ist nun mit Bauabschnitt 2 begonnen worden. Voraussichtlich bis Ende Mai wird das künftige Neubaugebiet Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen. Zum Thema E-Carsharing liegt der Gemeinde Baindt bereits ein Angebot vor. Dies wird in nächster Zeit geprüft. Das Konzept „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung Baindt, wird derzeit ausgearbeitet. Neben einer Erfassung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude, der Straßenbeleuchtung und der Bereiche Trinkwasser und Abwasser, werden auch die Bereiche Fuhrpark sowie Dienstreisen dort miterfasst. Zudem werden die infolge der Energieverbräuche entstehenden Treibhausgasemissionen bilanziert und ein konkreter Treibhausgasreduktionsfahrplan bis zum Jahr 2040 abgeleitet. Nachdem 2022 eine Potenzialanalyse des Photovoltaikpotenzials kommunaler Dächer durchgeführt wurde, wird hierauf basierend nun eine PV-Prioritätenliste für die kommunalen Gebäude erstellt. Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses im westlichen Landkreis Ravensburg -Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg- Im Oktober 2017 ist die novellierte Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg in Kraft getreten. Dabei wurde die Zuständigkeit für das Gutachterausschusswesen weiterhin bei den Gemeinden belassen. Seit der Erbschaftssteuerreform 2008 wurden die Anforderungen an die Wertermittlung der Gutachterausschüsse und hier insbesondere an die Ermittlung der wertrelevanten Daten deutlich erhöht. Bedingt durch die kleingliedrige Organisation konnten gerade in Baden-Württemberg viele Gutachterausschüsse diese Anforderungen häufig nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Die Gutachterausschussverordnung hat deshalb die Voraussetzungen für die Bildung gemeinsamer Gutachterausschüsse innerhalb eines Landkreises geschaffen, um eine qualitative Verbesserung des Gutachterausschusswesens zu ermöglichen. Laut Einzelbegründung kann davon ausgegangen werden, dass zumindest bei einer Richtgröße von 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr für die wichtigsten Fallgestaltungen genügend Vergleichswerte für eine gesicherte Herleitung der Wertermittlungsdaten vorliegen. Deshalb wurden bereits 2020 auf Bürgermeisterebene Gespräche geführt und die Konzentration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet. Die Stadt Ravensburg hat sich grundsätzlich bereit erklärt, das Gutachterausschusswesen für die Gemeinden im westlichen Landkreis zu übernehmen. Am 31.03.2022 hat darüber hinaus die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden zurück zu delegieren. Gleichzeitig haben die Gemeinderäte der Kommunen des westlichen Landkreis Ravensburg im 2. Halbjahr 2022 grundsätzlich der Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg zugestimmt. Auf dieser Grundlage wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erarbeitet und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern am 10. Januar 2023 vorgestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Beitritt zum Gemeinsamen Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" gemäß der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zugestimmt. 2. Der Einrichtung der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg wird zugestimmt. 3. Für den Kostenanteil der Gemeinde Baindt werden im Haushaltsplan ausreichend Haushaltsmittel eingestellt. Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) Die Gemeinde hat derzeit einige Bewilligungsbescheide vorliegen bzw. im Status „Anträge“ beim jeweiligen Zuschussgeber. Es ist in nächster Zeit angedacht, Anträge bei Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung sowie für den Bereich der Nahwärmeversorgung (BEW Zuschuss -Bundesförderung für effiziente Wärmenetze für 2024) zu stellen. Im Rahmen der Sanierung der Klosterwiesenschule wurden für die Schulsanierung Zuschüsse von KfW, Schulbauförderung und Schulsanierung sowie Ausgleichstockanträge 2019 und 2022 bewilligt. Vereine bekommen über WLSB-Anträge Unterstützung vom Württembergischen Landessportbund. Die Gemeinde Baindt kann hier bei Bedarf evtl. noch zusätzlich unterstützen. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Umbenennung des Kindergartenausschusses in den Sozialausschuss Im § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde ist geregelt, dass es einen beratenden Kindergartenausschuss gibt. In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat ist unter § 35 „Anwendung der Geschäftsordnung des Gemeinderats“ die Durchführung eines beratenden Ausschusses näher erläutert. Durch eine Umbenennung vom Kindergartenausschuss in den Sozialausschuss kann das Mandat des Ausschusses erweitert werden. Statt ausschließlich Themen der Kinderbetreuung zu beraten, kann der Sozialausschuss künftig beispielsweise auch andere soziale Themen wie die Gemeinwesensarbeit, die Schulsozialarbeit und Integrationsfragen behandeln. Dies ermöglicht eine ganzheitlichere Betrachtung und intensivere Beratung von sozialen Problemstellungen in der Gemeinde auch im Hinblick auf eine Entzerrung der fordernden und langen Gemeinderatssitzungen. Zur Umbenennung muss eine Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Kindergartenausschuss wird in den Sozialausschuss umbenannt.[mehr]

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          Zuletzt geändert: 19.04.2023
          FED_AltdorferWald_Abschlussbericht_korr_250617_web.pdf

          Energiedialog Altdorfer Wald Abschlussbericht Empfehlungen der kommunalen Dialoggruppe an die Windparkgesellschaft Altdorfer Wald GmbH Forum Energiedialog Baden-Württemberg | Mai 2025 Fo to : w w w .p ad d ys ch m itt .d e https://www.energiedialog-bw.de https://www.energiedialog-bw.de https://www.paddyschmitt.de 2 Foto: Öffentliche Auftaktveranstaltung zum Energiedialog am 23. Mai 2022 in Vogt 3 Unser Hintergrund Unser Hintergrund Die Dialoggruppe ist eine kommunale Zusammenset- zung aus den sieben angrenzenden Gemeinden des Alt- dorfes Waldes: Baindt, Baienfurt, Bergatreute, Schlier, Waldburg, Wolfegg und Vogt. Sie wurde auf Vorschlag des Forum Energiedialog (FED) – ein Angebot des Lan- des Baden-Württemberg an die Kommunen – ins Leben gerufen. Ihre Mitglieder sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, je ein Mitglied der Gemeinderäte, chan- cengleich ausgewählte Bürgerinnen und Bürger sowie Vertretungen von vier Bürgerinitiativen und Vereinen. Die Dialoggruppe ist kein Entscheidungsgremium über den Windpark, sie wendet sich mit ihren Anliegen und Empfehlungen deshalb direkt an die Windpark Altdor- fer Wald GmbH (WAW). Im April 2022 startete der Energiedialog im Altdorfer Wald sein Angebot. Seither fanden insgesamt acht Sit- zungen der Dialoggruppe, drei öffentlichen Veranstal- tungen und zwei Exkursionen statt. Relevante Themen des Windparks wurden erörtert und die Öffentlichkeit informiert. Die politische Zielsetzung und planungsrechtlichen Hintergründe zum Windenergieausbau in Baden-Würt- temberg wurden dargelegt und kritisch hinterfragt. Im Kampf gegen den Klimawandel ist eine erfolgrei- che Energiewende notwendig. Windenergieanlagen sind auch in Süddeutschland (neben Solaranlagen) ein Grundbaustein dafür. Die Bewertung von Winde- nergieanlagen im Altdorfer Wald bleibt in der Dialog- gruppe strittig. Ein Teil der Dialoggruppe kritisiert, dass ein Projekt dieser Größenordnung durch Verpachtung von Lan- des- und Privatflächen den Kommunen und den An- wohnenden „vorgesetzt“ wird. Einigkeit besteht darin, dass der Informationsfluss zu Beginn des Projekts (Aus- schreibung durch das Land, Vergabeverfahren durch ForstBW) mangelhaft war. Die Unterstützung durch das Forum Energiedialog wird dagegen wertgeschätzt. Der Altdorfer Wald hat eine herausragende Bedeutung für die Region. Als größte zusammenhängende Wald- fläche, als Trinkwasserreservoir, als Refugium für Arten- vielfalt und Naturraum, als Naherholungsgebiet zum Wandern, Radfahren und für Erholungssuchende. Eine Belastung durch den Kies- und Torfabbau ist in den Gemeinden und im Wald bereits vorhanden. Es besteht vielfach die Sorge, dass mit einem Windpark weitere Infrastruktur vor allem im Wald und darum ent- steht. Dass sich neue (energieintensive) Industrie an- siedeln könnte, wird in der Gruppe sowohl als Chance wie auch als Bedrohung bewertet. Der Dialoggruppe ist bewusst, dass viele unterschied- liche Belange bei der Projektplanung berücksichtig werden müssen. Die Anliegen und Interessen der Bür- gerschaft und der Naturschutzgruppen müssen dabei Beachtung finden. „Die Dialoggruppe appelliert an die Projektentwickler, dass die folgen- den Anliegen geprüft, ernstgenom- men und bestmöglich berücksichtigt werden, um eine möglichst große Akzeptanz des möglichen Windparks zu erreichen.” 4 Foto: Treffen der Dialoggruppe am 11. Oktober 2023 mit Umweltministerin Thekla Walker in Waldburg Bürgermeisterin Simone Rürup, Baindt Bürgermeister Helmfried Schäfer, Bergatreute Bürgermeister Michael Röger, Waldburg Bürgermeister Peter Smigoc, Vogt Bürgermeister Günter A. Binder, Baienfurt Bürgermeisterin Katja Liebmann, Schlier Bürgermeister Peter Müller, Wolfegg Im Namen der gesamten Dialoggruppe, für die sieben Kommunen: Günter A. Binder 5 6 Foto: Die Dialoggruppe verfasst gemeinsam die Empfehlungen an die Windpark Altdorfer Wald GmbH am 01. April 2025 in Waldburg 7 Unsere Empfehlungen Schutzgut Mensch Regionale Wertschöpfung Wald- und Naturschutz Grund- und Trinkwasserschutz Information & Dialog mit Kommunen, Bevölkerung Schutzgut Mensch Bei der Konzeption der Anlagenstandorte müssen unter- schiedliche Belange rechtlich berücksichtigt werden. Da- bei dürfen die Anwohnenden nicht vergessen werden. » Beschränkung der Gesamtzahl an Windenergieanla- gen (WEA) auf ein verträgliches Maß » Mit Berücksichtigung der besonderen Topographie (Höhenunterschiede zwischen Wohnbebauung und WEA-Standorten), sowie der Hauptwindrichtung: Größtmögliche Abstände zur Wohnbebauung; deut- liche Unterschreitung der gesetzlich erlaubten Schal- limmissionen und Schattenschläge. » Erhaltung des Erholungsraums Altdorfer Wald für die anliegenden Gemeinden mit entsprechenden Maßnahmen (insbesondere Erhalt und schnelle Wiederverfügbarkeit von Wegen, Wanderparkplät- zen und sonstigen Einrichtungen zur Naherholung), besonders in Nähe der Siedlungsbereiche steht die Naherholung im Wald im Vordergrund » Belastungen während der Bauphase für die Anwoh- nenden minimieren und schonendes Zuwegungs- konzept für die umliegenden Gemeinden Gleichwohl ist der Dialoggruppe bewusst, dass zum Schutzgut Mensch ebenfalls der Schutz vor dem Kli- mawandel, die Sicherung unseres Wohlstandes und die gesicherte Versorgung der regionalen Wirtschaft mit Energie gehörene. Regionale Wertschöpfung Ein Windpark im Altdorfer Wald muss zur regionalen Wertschöpfung beitragen – für die angrenzenden Ge- meinden und lokale Unternehmen. » Regionale Betreibergesellschaft mit direkten Betei- ligungen u. a. regionaler und lokaler Energieversor- ger ermöglichen, auch um die Gewerbesteuern Ort zu halten. » Lokale Bürgerenergiegesellschaft zum Beispiel über den Verein Energiewende Vogt e. V. beteiligen, um niedrigschwellige Finanzierungsangebote auch für Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. » Zahlung der 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde nach §6 EEG an die angrenzenden Kommunen. Das würde circa 30.000 € pro Jahr und Anlage für die Gemeindekassen entsprechen. » Stromlieferverträge (Power-Purchase-Agreements) für regionale Unternehmen mit hohem Strombedarf anbieten. » Unbedingt, weil wichtig für die Akzeptanz: Vergüns- tigte Bürgerstromtarife für die angrenzenden Ge- meinden und lokale Unternehmen als Ausgleich für die Belastungen durch den Windpark. 8 Foto: Losziehung der chancengleich ausgewählten Bürgerinnen und Bürger für die Dialoggruppe mit Georg Rupp am 24. Mai 2023 in Wolfegg Wald- und Naturschutz Der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen bis zu 30 WEA stellen einen massiven Eingriff für den Altdor- fer Wald dar. Zusammen mit dem Abbau von Torf und Kies wird eine unverhältnismäßige Belastung des Wal- des befürchtet. » Ganzheitliches und langfristiges Waldnaturschutz- konzept für den gesamten Altdorfer Wald. Wichtig: in Abstimmung mit anderen (Bau/Infrastruktur-)Vorha- ben und deren Ausgleichsmaßnahmen und bezug- nehmend auf das Konzept der lokalen Naturschutz- verbände: Freihaltung sensibler Waldbereiche und des Wildtierkorridors nationaler Bedeutung. » Generell: Minimierung der Eingriffe in den Wald und den Naturraum, Standorte möglichst nah an den vorhandenen Wegen. » Zuwegungskonzept, das sich am vorhandenen We- genetz im Wald orientiert, Stichwege vermeidet und Kalamitätsflächen nutzt. » Waldumwandlung flächenmäßig 1 zu 1, aber keine sinnlosen Neupflanzungen auf landwirtschaftlichen Flächen. Stattdessen: lokale ökologische Aufwertun- gen im Wald selbst, Nachökologisierung des Fich- tenforsts, Waldarrondierungen, Ökologische Aufwer- tung als Schonwald, aber nicht als Bannwald! » Ausreichende Minderungsmaßnahmen während des Betriebs über Abschaltungen für den Artenschutz. Ein Eingriff kann auch Chancen für die Waldentwick- lung eröffnen, die in Abstimmung mit dem Forst und den Naturschutzverbänden genutzt werden sollten. 9 Foto: Begehung des Altdorfer Waldes und dem Röschen- wald durch die Dialoggruppe am 19 Juli 2024 10 Grund- und Trinkwasserschutz Das Grundwasser aus dem Altdorfer Wald ist für die lokale, regionale und überregionale Trinkwasserversor- gung unabdingbar. Dem Trinkwasserschutz ist absolu- te Priorität einzuräumen, denn in Zukunft sollen bis zu 150.000 Menschen mit ebendiesem Wasser versorgt werden können. Eingriffe müssen deshalb sorgfältig abgewogen werden und aktuelle – sowie idealerweise auch zukünftige/geplante – Schutz- und Vorrang- und Vorbehaltsgebiete beachtet werden, um den bestmög- lichen Grund- und Trinkwasserschutz zu wahren. » Standorte der Anlagen maximal weit weg von Was- serschutzgebiet Zone II. » Umsetzung aller Schutzmaßnahmen für (Rück-) Bau und Betrieb nach dem aktuellen Stand von Wissen- schaft und Technik, um eine Schadstofffreisetzung praktisch zu verhindern und schnelles und effektives Handeln bei Havarie zu gewährleisten – insbesonde- re im Wasserschutzgebiet Zone III. » Notfallkonzept für Brände entwickeln und in den An- lagen alle technisch möglichen Löschanlagen ein- bauen (Brandverhinderung). Die örtlichen Feuerweh- ren müssen geschult werden und die Anschaffung von geeigneten Löschfahrzeugen und Feuerwehr- ausrüstung für die Kommunen sind denkbar. » Konzept zur Ableitung und Versickerung von Regen- wasser und zum Erosionsschutz im Altdorfer Wald entwickeln. » Ausreichend Rücklagen (inflationsausgleichend, auf- stockend), um die gesamte Anlage samt Fundament nach Ende der Laufzeit komplett zurückzubauen. Information & Dialog mit Kommunen, Bevölkerung Auch während der Genehmigungsphase sowie in der Bau- und Betriebsphase ist das Interesse und der Infor- mationsbedarf am möglichen Windpark groß. Informa- tion und Dialog sollen auch nach dem Energiedialog aufrechterhalten und zusätzliche Informationsangebote an die Öffentlichkeit durch die WAW angeboten werden. » Fortführung des regelmäßigen Austauschs mit den Kommunen, insbesondere mit den Gemeinderätin- nen und Gemeinderäten » Aufbau und Intensivierung des Dialogs mit der Öf- fentlichkeit: mindestens zwei öffentliche Veranstal- tungen im Jahr in einer der anliegenden Kommunen (rotierend), die über Projektstand, aktuelle Entwick- lungen und die nächsten Schritte informieren, Mög- lichkeit für Fragen. Die Einladung dazu sowie beglei- tende schriftliche Informationen zum Projekt sollen per Posteinwurf an alle Haushalte erfolgen. » Laufend aktualisierte Projekthomepage » Anlagenstandorte der WEAs, Zuwegung, Netzan- schluss und Bau von Umspannwerken frühzeitig kommunizieren Wenn der Windpark gebaut werden sollte: » Windpark als Projekt der Energiewende: Baustellen- führungen für die Öffentlichkeit, Vorstellung in Schu- len, Infotafeln und Lehrpfad, Einbindung in das Tou- rismuskonzept » Eröffnungsfest in Kooperation mit lokalen Vereinen 11 Foto: Info-Tour „Energiedialog vor Ort“ am 12. Mai 2023 in Waldburg 12 13 Unsere Infos Alle Ausgaben der kommunalen Informationsreihe zu Windenergie im Altdorfer Wald Thema 1 | Teilregionalplan Energie Thema 2 | Rolle und Sichtweise der Landesregierung Thema 3 | Vorstellung Projektiererin Thema 4 | Veranstaltungsbericht 18.01.2024 Thema 5 | Bericht zur Waldbegehung der Dialoggruppe Thema 6 | Bericht Fachdialog Wasserschutz und Windenergie am 11.03.2025 Warum werden Windenergieanlagen im Altdorfer Wald geplant? Um die Energiewende zu schaffen, soll Windener- gie im ganzen Bundesgebiet ausgebaut werden. Die Bundesregierung hat den Ländern deshalb gesetzli- che Flächenziele vorgegeben. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat ihre Regionalverbände wiederum beauftragt, geeignete Flächen zu reser- vieren. Der Direktor des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben (RVBO) Dr. Wolfgang Heine war am 21. Juni 2023 beim Treffen der Dialoggruppe* zu Gast und erläuterte den Auftrag, den aktuellen Pla- nungsstand und die Bedeutung für die Planungen im Altdorfer Wald. Was ist der Regionalverband und was tut er? Die drei Landkreise Sigmaringen, Ravensburg und der Bo- denseekreis bilden gemeinsam den RVBO. Für dieses Ge- biet wird ein gemeinsamer Regionalplan erstellt. Dieser legt die „anzustrebende räumliche Entwicklung und Ord- nung der Region“ fest, beispielsweise wo der Freiraum zu schützen ist und wo Siedlungs- oder Industriegebiete sein können. Das passiert in Form von Texten und Karten. Die Regionalverbände sollen nun auch wieder die Energie- erzeugung in Baden-Württemberg steuern. Dafür erstellt der RBVO derzeit einen neuen Teilregionalplan Energie, indem große Flächen zur Nutzung von Wind- und Solar- energie (Freifl ächen-Photovoltaik) festgelegt („ausgewie- sen“) werden. Der RVBO hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf welcher der aktueller Stand und Hinweise zu Veranstaltun- gen zu fi nden sind: www.rvbo-energie.de Welche Ziele muss der neue Teilregio- nalplan Energie erfüllen? Baden-Württemberg will 1,8 % seiner Fläche für Windener- gie ausweisen. Für Freifl ächen-Photovoltaik (Solarparks) werden 0,2 % gesucht. Welche Flächen werden ausgewiesen? Derzeit defi niert der RVBO „Suchräume“. Innerhalb dieser Gebiete werden die konkreten Vorranggebiete ausgewie- sen. Auch Teile des Altdorfer Waldes liegen in einem Such- raum. Regionaldirektor Dr. Wolfang Heine erklärt, dass sie bei der Suche nach Vorranggebieten zunächst verschiedene Ausschluss- und sehr erhebliche Konfl iktkriterien über- einander gelegt werden, die dazu führen, dass fast 90 % der Regionsfl äche von vornherein ausscheidet. Insbeson- dere wegen der Windhöffi gkeit, des Siedlungsabstands und des Artenschutzes bleiben in Süddeutschland häufi g Waldgebiete übrig. Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was sind die Kriterien für die Suche nach Vorranggebieten für Windener- gie? Kriterien nach denen der RVBO Gebiete bewertet sind etwa Windhöffi gkeit, Abstände zu geschlossenen Wohn- siedlungen (750 Meter), Denkmalschutz, Naturschutz & Artenschutz, Ziviler Luftverkehr und militärische Belange und Gewässerschutz. Eigentumsverhältnisse an der Flä- che spielen keine Rolle. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 1 | Teilregionalplan Energie “ Auszug aus der Suchraumkarte des RVBO Juli 2013 Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg “ 14 Welche Windbedingungen sind nötig? Bei der Abschätzung der Windhöffi gkeit bezieht sich der RVBO auf den Windatlas Baden-Württemberg. Der Wind- atlas zeigt die Eignung eines Standortes an der sogenann- ten Leistungsdichte des Windes auf. Diese wird in Watt pro Quadratmeter angegeben. Der erforderliche Mindestwert beträgt 190 W/m² in 160 m Höhe. Im Altdorfer Wald weist der Windatlas die mittleren Kategorien „> 250 – 310 W/m²“ und „> 190 – 250 W/m²“ aus. Der Windatlas ist online abrufbar unter: www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wuerttemberg Übrigens: Die Berechnungen im Windatlas reichen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Windparks nicht aus. Die planende Firma Windpark Altdorfer Wald GmbH (WAW) führt eigene Windmessungen durch. So können sie sicher entscheiden, ob sich der Windpark betreiben lässt. Wie wird der Grundwasserschutz beachtet? Wasserschutzgebiete werden vom Landratsamt ausge- wiesen. Gebiete der Zone 1 haben die höchste Schutz- klasse und der Bau von Windenergieanlagen ist dort ausgeschlossen. Zone 2 ist ebenso nicht Bestandteil des Suchraums. In Gebieten der Zone 3 ist der Bau hingegen grundsätzlich möglich, erläutert Regionaldirektor Heine auf Rückfrage der Dialoggruppe. Außerdem erklärte er, dass Wasservorrang und Vorbehaltsgebiete im Regional- plan keine Ausschlusswirkung hätten. Hydrogeologische Gutachten für den Standort jeder einzelnen Anlage sollen mögliche Gefährdungen für das Grundwasser im Rahmen des Genehmigungsverfahrens klären. Diese seien von der WAW für den Altdorfer Wald bereits beauftragt. Was ist der Zeitplan der Regionalplanung? Innerhalb dieser Suchräume wird jetzt ein Entwurf für die konkreten Gebiete erarbeitet. Spätestens zum 1. Ja- nuar 2024 werden diese Gebiete veröffentlicht (Offen- lage). In einer zwei- bzw. dreimonatigen Anhörungsfrist können Träger öffentlicher Belange sowie jede Privat- person Stellungnahmen einreichen. Bis spätestens zum 30. September 2025 muss ein Satzungsbeschluss zum Teilregionalplan erfolgen. Dieser ist bis Ende 2025 vom zuständigen Ministerium zu genehmigen und anschlie- ßend rechtskräftig. Und dann? Wenn das 1,8-Prozent-Ziel rechtssicher erreicht ist, werden außerhalb dieser Vorranggebiete für Windenergiegebiete zunächst keine Anlagen gebaut. Kommunen können aber ergänzend über die Bauleitplanung Flächen ausweisen. Was passiert, wenn das Ziel nicht erreicht wird? Dann gibt es keine steuernde Wirkung – Windenergiean- lagen können grundsätzlich überall im Außenbereich ge- baut werden, sofern keine gesetzlichen Konfl ikte vorliegen (Super-Privilegierung). Das Plädoyer des Regionaldirektors Dr. Wolfang Heine beim Treffen der Dialoggruppe lautete daher: Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was heißt das konkret für den geplan- ten Windpark im Altdorfer Wald? Diese Frage war für die Mitglieder der Dialoggruppe von zentraler Bedeutung. Dr. Wolfang Heine betonte mehrfach, dass der RVBO unabhängig von der Projektentwicklung der WAW arbeite. Auch ob die Flächen dem Land (Forst BW), kommunalen oder privaten Eigentümern gehöre, sei irrelevant. Man arbeite nach gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Kriterien. Ab 2025 sei dann der Bau von Wind- energieanlagen nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen möglich. Die Offenlage des RVBO 2024 wird daher rich- tungsweisend für die Windparkplanung sein. D. h. wenn der Regionalverband (nur) eine kleinere Fläche ausweisen sollte als das Projektgebiet, wären auch entsprechend we- niger Windenergieanlagen im Altorfer Wald möglich. *Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg “ 15 Die Flächen im Altdorfer Wald gehören dem Land Baden-Württemberg. Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker war am 11. Okto- ber 2023 beim dritten Treffen der Dialoggruppe zu Gast. Dieser Besuch war ein ausdrücklicher Wunsch der sieben Gemeinden. Die Ministerin erläuterte die Sichtweise der Landesregierung und beantwortete Fragen. Zu Beginn der Sitzung konnten sich die Ini- tiativen vorstellen und ihre Anliegen an die Landes- regierung formulieren. Welche Rolle spielt die Landesregie- rung beim geplanten Windpark? Es ist der politische Wille der amtierenden Landesregie- rung die Energiewende umzusetzen und somit auch den Ausbau von Windenergieanlagen voranzutreiben. Des- halb startete 2021 unter anderem die sogenannte „Ver- marktungsoffensive“, die landeseigene Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitstellte. Teil dieser landes- weiten Ausschreibungen von ForstBW war auch der Alt- dorfer Wald. Die Fläche ist aus Sicht der Landesregierung für die Windenergienutzung geeignet: Es handelt sich um eine zusammenhängende Fläche mit ausreichend Wind und Abstand zur Wohnbebauung. Es ist der Landesregierung gleichzeitig ein Anliegen, dass wichtige Fragestellungen rund um das Projekt erörtert und lokale Anspruchsgruppen eingebunden werden. Mit dem Energiedialog unterstützt die Landesregierung aktiv eine sachliche Debatte vor Ort, um eines der wichtigen Zu- kunftsthemen voranzutreiben. Ministerin Thekla Walker legte dar: Die Landesregierung hat weder direkten Einfl uss auf die Auswahl der Projekt- entwickler, noch auf die Ausweisung der Flächen im Re- gionalplan, noch auf die Genehmigung des Windparks. Dies sind unterschiedliche Verfahren, die nach festen beziehungsweise gesetzlichen Kriterien geprüft und von unterschiedlichen Behörden geführt werden. Wie passen Naturschutz und Wind- park zusammen? Die Ministerin machte deutlich, dass es aus Sicht der Landesregierung Natur- und Klimaschutz nur mit einer erfolgreichen Energiewende geben könne. Der Ausbau von erneuerbaren Energien habe daher eine hohe Priori- tät überall in Baden-Württemberg – nicht nur im Altdorfer Wald, auch wenn das ein besonders wichtiges Projekt im Land sei. Thekla Walker betonte gegenüber der Dialoggruppe, dass sie auch Ministerin für Naturschutz sei. Der Schutz des Na- turraums Altdorfer Wald gehöre damit genauso zu ihren Aufgaben. Der Erhalt des Altdorfer Waldes sei auch ihr wichtig – und der Ausbau grüner Stromerzeugung daher umso notwendiger, schlussfolgerte Walker. Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Was hat die Region von dem Windpark? Von den Windenergieanlagen könnte die ganze Region profi tieren, erläuterte die Umweltministerin: Je erzeug- te Kilowattstunden erhalten die umliegenden Kommu- nen 0,2 Cent, immerhin bis zu 32.000 € pro Anlage pro Jahr. Darüber hinaus könnten partizipative Betreiber- modelle zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generieren. Die Verfügbarkeit von regenerativer Energie sei auch ein Standortvorteil. Und nicht zuletzt könne der Windpark rechnerisch den gesamten Strombedarf des Landkreises Ravensburg decken. Wird der Altdorfer Wald ein intakter Wald bleiben? Mitglieder der Dialoggruppe äußerten die Sorge, dass die Windenergieanlagen zu viele Schneisen in den Wald schneiden und diesen schädigen könnten. Ministerin Wal- ker zeigte Verständnis für die Sorge um Natur und Heimat. Ihrer Ansicht nach sei die Verhältnismäßigkeit bei diesem Projekt gegeben. Der Altdorfer Wald wird ein Erholungsort bleiben, sagte sie gegenüber der Dialoggruppe. Der Kampf gegen den Klimawandel sei ein Wettlauf gegen die Zeit. Alle verfügbaren und geeigneten Flächen müssten daher jetzt genutzt werden. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 2 | Rolle und Sichtweise der Landesregierung “Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ 16 Was ist mit dem Schutz des Trinkwassers in der Region? Einstimmig verlangte die Dialoggruppe, dass von den Windenergieanlagen keine Gefahr für das Trinkwasser ausgehen dürfe. Die Umweltministerin verwies auf die hydrogeologischen Gutachten, welche bereits beauftragt wurden. Der vorsorgliche Grundwasserschutz muss vom Projektentwickler nachgewiesen werden und wird im Ge- nehmigungsverfahren geprüft. Zuständig für das Verfah- ren ist das Landratsamt Ravensburg. Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Das Land Baden-Württemberg als Mitglied der Dialoggruppe? Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister forderten, dass eine Vertretung des Landes fest in den Dialog ein- gebunden werde. Die Ministerin sagte eine regelmäßi- ge Begleitung der Dialoggruppe durch das Land zu. Sie stellte fest, dass der Energiedialog um den Altdorfer Wald wichtige Arbeit leiste, dies gelänge nur mit dem Engage- ment der Kommunen und ihrer lokalen Akteurinnen und Akteure. Sie stellte in Aussicht, nicht das letzte Mal im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark selbst vor Ort gewesen zu sein. Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ “ Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Gruppenfoto der Dialoggruppe mit Umweltministerin Walker in der Mitte © Forum Energiedialog Baden-Württemberg 17 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 3 | Vorstellung Projektiererin “ ““ “ Anlagenzahl Anlagenhöhe Energieertrag Der Windpark im Altdorfer Wald wird von der Projekt- gesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH (kurz: WAW) geplant. Die WAW war am 16. November 2023 zu Gast beim vierten Treffen der Dialoggruppe. Der leitende Projektverantwortliche Oliver Grünberg und sein Team stellten sich erstmals der Dialoggruppe vor, präsentierten den aktuellen Planungsstand und beant- worteten Fragen. Wer ist die WAW? Der Windpark wird von einem Zusammenschluss von zwei Energieunternehmen geplant. Das sind der Windenergie- Projektentwickler iTerra energy und die Stadtwerke Ulm/ Neu-Ulm. Sie haben die Projektgesellschaft „Windpark Alt- dorfer Wald GmbH“ gegründet, die den Windpark später auch betreiben wird. Warum hat die WAW den Zuschlag erhalten? Die Fläche wurde von ForstBW öffentlich ausgeschrieben und die WAW hat sich beworben. Im Angebot abgeben mussten sie unter anderem das technische Umsetzungs- konzept und Angaben zu Wertschöpfungsmöglichkeiten. Der regionale Bezug mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm als lokaler Partner könnte neben anderen Kriterien den Zuschlag begünstigt haben, mutmaßt die WAW. Dass wir in Ulm sitzen und ein regionales Betreibermodell anstreben, war sicher nicht zu unserem Nachteil. Oliver Grünberg am 16.11.2023, auf die Nachfrage, was den Ausschlag bei der Vergabe gemacht hat Wie plant die WAW den Windpark? Wie viele Windräder sollen gebaut werden? Seit der Ausschreibung der Waldfl ächen kursieren viele unterschiedliche Zahlen zur Anzahl von Windenergiean- lagen im Altdorfer Wald. Die WAW geht aktuell von bis zu 39 Windrädern aus. Projektverantwortlicher Grünberg erläuterte das „Zieldreieck der Windenergie“, das ihrer Pla- nung zugrunde liege. Die WAW wolle die Optimierung des Energieertrags zur Versorgung von Bürgerschaft und Unternehmen mit grünem Strom erreichen. Die drei Faktoren Anlagenzahl, Anlagenhöhe und Energieertrag würden sich dabei gegenseitig bedingen. Das bedeutet: Würde man kleinere Anlagen planen, bräuchte man mehr davon, um denselben Energieertrag zu erreichen. „Zieldreieck der Windenergie“ entsprechend der Präsentation der WAW am 16.11.2023 Für uns zählt nicht das Maximum an Ertrag, sondern dass der Altdorfer Wald als Nah- erholungsgebiet erhalten bleibt. Helmut Fimpel vom Verein Altdorfer Wald am 16.11.2023, als Reaktion auf das Zieldreieck Woran arbeitet die WAW gerade genau? Natur- und Artenschutz Die WAW hat 2023 mit den natur- und artenschutzrecht- lichen Untersuchungen begonnen. Die Kartierungen der Großvögel, Fledermäuse und Haselmäuse seien jetzt ab- geschlossen. Im Jahr 2024 sollen die Daten ausgewertet werden und das Natur- und Artenschutzgutachten daraus erstellt werden. Oliver Grünberg erklärte, dass für das Gut- achten bereits ein sechsstelliger Betrag investiert wurde. Wasserschutz Ebenso für 2024 werde das hydrogeologische Gutachten, das den Schutz von Grund- und Trinkwasser im Altdorfer Wald bewerten soll, erwartet. Ein renommiertes Gutach- terbüro, das u. a. für das Großprojekt Stuttgart 21 Unter- suchungen machte, ist für die Erstellung des hydrogeolo- gischen Gutachtens beauftragt. Die WAW hat zudem eine Arbeitsgruppe mit den kommunalen Trinkwasser-Zweck- verbänden und Behörden eingerichtet, um das Experten- 18 Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ “ “ wissen zu lokalen Gegebenheiten aufzunehmen und mit den Erkenntnissen der eigenen Kartierung abzugleichen. Windmessungen Der leitende Projektverantwortliche Grünberg erklärte, dass von Januar bis Anfang April 2023 bereits eine Kurz- zeit-Windmessung mittels Laser (LiDAR) durchgeführt wurde. Windenergieanlagen drehen sich bei Windge- schwindigkeiten zwischen etwa drei und 25 Metern pro Sekunde. Der Wind im Altdorfer Wald wehe im Durch- schnitt mit 6,2 bis 6,5 Metern pro Sekunde – so die erste Kurzzeitmessung. Damit wurden die Angaben des Wind- atlas Baden-Württemberg sogar übertroffen. Die zusätz- lich notwendige Langzeitmessung über zwölf Monate soll 2024 starten. Der Altdorfer Wald sei für Süddeutschland ein sehr guter Standort, ordnete Grünberg die Zahlen ein. Er betonte zudem, dass sich die Windräder nicht perma- nent drehen müssen, um wirtschaftlich zu sein. Auf Nach- frage erklärte er, dass die Einspeisevergütung, welche die WAW je erzeugter Kilowattstunde Strom erhalten könnte, keine Subvention sei. Netzanschluss Die WAW hat im Oktober die Netzanschlussanfrage bei der NetzeBW gestellt. Grundsätzlich muss der Netzbe- treiber die Einspeisung von Strom aus einem Windpark ermöglichen, erklärte Grünberg. Dabei gelte ein Einspei- sevorrang für erneuerbare Energien. Parklayout im Jahr 2024 Nächstes Jahr soll auf Grundlage der Voruntersuchungen und Gutachten das Windparklayout, also die konkrete Plat- zierung der Windenergieanlagen im Wald, erstellt werden. Dann werden auch Prognosen zu Schall- und Schattenaus- wirkungen der Windräder erstellt. Visualisierungen des Windparks werden ebenfalls auf Basis des belastbaren Parklayouts von der WAW beauftragt. Was hat die Region von dem Windpark? Die WAW plant Kommunen, Unternehmen und Bürgern fi nanzielle Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. Auch Grünstromprodukte wie ein vergünstigter Stromtarif für Anwohnende seien denkbar. Der Projektverantwortliche betonte, dass es konkrete Angebote erst auf Grundlage solider Zahlen geben könne. Bis zur Genehmigung trage der Vorhabenträger das alleinige Risiko. Wir unterstützen den regionalen Ansatz sehr und sehen darin eine echte Chance für die Region. Jan Lorch Verein vom Verein Energiewende Vogt am 16.11.2023, als Reaktion auf die Vorstellung möglicher Beteiligungsoptionen Wie werden der Natur- und Artenschutz berücksichtigt? Die WAW hat sich bereits mit den Naturschutzverbänden getroffen. Die Verbände haben ein begleitendes, umfas- sendes Naturschutzkonzept für den Altdorfer Wald entwi- ckelt. Dessen Umsetzung obliegt jedoch den Eigentümer, also ForstBW und der fürstlichen Forstverwaltung Wald- burg-Wolfegg-Waldsee. Selbstverständlich wird die WAW die Aufl agen für Natur- und Artenschutz, welche ihnen das Landratsamt aufl egen wird, erfüllen. Wer liefert die Windenergieanlagen? Aktuell plant die WAW mit Anlagen des dänischen Her- stellers Vestas. Es handle sich laut WAW um Anlagen mit Getriebe. In diesen ist kein Neodym, eine seltene Erde mit kritischen Umweltauswirkungen, verbaut. Zwischen der WAW und der Dialoggruppe muss ein enger Austausch stattfi nden. Jakob Lenz, Moderation am 16.11.2023, beim Ausblick auf die weitere Zusammenarbeit Zum Abschluss erklärten die Mitglieder der Dialoggruppe und die WAW, dass zukünftig ein regelmäßiger Austausch zwischen Energiedialog und Projektentwicklung stattfi n- den soll. 19 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 4 | Veranstaltungsbericht 18.01.2024 “ “ “ “ “ Warum Windräder in Oberschwaben? Diese Frage wurde am 18. Januar 2024 in Baienfurt diskutiert. Drei Fachexperten näherten sich dieser Fragestellung aus verschiedenen Perspektiven. In einer abschließenden Diskussion wurden diese Sichtweisen aufeinander be- zogen und um Lösungsansätze gerungen. Eingeladen hatte die Dialoggruppe der sieben Altdorfer-Wald-Ge- meinden. Rund 250 Personen waren in die Gemeinde- halle gekommen, über 150 weitere Personen verfolg- ten die Veranstaltung im Livestream – der mittlerweile schon 1.500-mal geklickt wurde. Wer waren die drei Fachexperten? Roland Roth Meteorologe und Leiter Wetterwarte Süd Prof. Dr. Uwe Leprich Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes und ehemaliges Mitglied der En- quete-Kommission des 14. Deutschen Bun- destages „Nachhaltige Energieversorgung“ Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Ertel RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten und Mitglied Scientist for Future Ravensburg Eine Aufzeichnung des ganzen Informations- und Diskus- sionsabends ist weiterhin auf YouTube online verfügbar! www.youtube.com/watch?v=1Q7YCW23Hzk Roth: Die Auswirkungen des Klimawandels erleben wir in Oberschwaben schon heute Der Meteorologe Roland Roth stellte in seinem Vortrag dar, dass der Klimawandel in Oberschwaben sichtbare Auswir- kungen habe. Auf Grund der besonderen Geografi e werde die Durchschnittstemperatur in Oberschwaben sogar deut- lich schneller steigen als im globalen Durchschnitt. Lange Hitzeperioden und starke Niederschläge mit großen Was- sermassen würden in der Zukunft häufi ger auftreten. Der Altdorfer Wald erfülle laut Roth eine wichtige Schutzfunkti- on, um lokal diese Veränderungen abzufedern. Windräder im Altdorfer Wald sieht der Meteorologe deshalb kritisch. Es ist nicht mehr 5 vor 12, sondern schon 5 nach 12. Was den Klimawandel betrifft vielleicht schon halb eins. Roland Roth am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Leprich: Unser Energiesystem der Zukunft Prof. Dr. Uwe Leprich verortete als Ausgangspunkt aller Bemühungen um den Klimaschutz das Pariser Abkom- men. Daraus leiten sich alle internationalen und natio- nalen Strategien ab. Zentraler Hebel für den Klimaschutz sei das Ersetzen der fossilen mit erneuerbaren Energien. Dazu seien zunächst große Investitionen in den Umbau des Energiesystems, auch in die Windenergie, nötig. Bei den Kosten für die Stromgewinnung seien bereits heute die Erneuerbaren den konventionellen Kraftwerken über- legen. Dieser Trend werde sich fortsetzen, so Leprich. Ohne Windräder im Süden funkti- oniert die Energiewende nicht. Prof. Dr. Uwe Leprich am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Für das Energiesystem der Zukunft sei entscheidend, dass Energie regional erzeugt werde. Jedes Bundesland müsse hierfür seinen Beitrag leisten. Und gerade der Süden habe hier enormen Nachholbedarf. Auch aus Eigeninteresse, sonst würden unterschiedliche Strompreiszonen mit hö- heren Kosten für den Süden drohen. 20 Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. ““ Ertel: Nachhaltigkeit von Windrädern im Wald Prof. Dr. Wolfgang Ertel stellte in seinem Vortrag den loka- len Bezug zur Regionalplanung in Bodensee-Oberschwa- ben und der Projektplanung im Altdorfer Wald her. Aus seiner Sicht seien Windräder auch im Wald nachhaltig, weil der Flächenverbrauch gering und die CO2-Bilanz von Windrädern ausgesprochen gut sei. Zum Abschluss zeigte Ertel auf, dass mehrere planetare Grenzen bereits überschritten wurden. Eine davon betref- fe das Artensterben, das auch im Altdorfer Wald ein Thema sei. Er appellierte an die individuelle Eigenverantwortung, auf Konsum zu verzichten und den persönlichen CO2-Fuß- abdruck zu minimieren. Leider, so sein Fazit, reiche dies in Anbetracht der Klimakatastrophe nicht mehr aus. Sparen allein wird uns nicht retten – wir müssen schnell viele Windräder bauen, auch im Altdorfer Wald. Prof. Dr. Wolfgang Ertel am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Diskussions- und Fragerunde Nach den Vorträgen diskutierten interessierte Personen aus dem Saal und aus dem Livestream die vorgestellten Szenarien. Neben den Windenergieplanungen wurde ins- besondere der Kiesabbau von Vielen als Bedrohung für den Erhalt des Waldes bewertet. Debattiert wurde hier erneut der persönliche CO2-Fußabdruck jedes Menschen. Wie müsste die Gesellschaft leben, um Energiebedarf so weit zu senken, dass keine neuen Windenergieanlagen benötigt werden würden? Und inwieweit ist dieser indi- viduelle Verzicht einem jeden zuzumuten? Die Referenten appellierten an die Menschen, sich persönlich über die ei- genen Möglichkeiten zum Energiesparen bewusst zu wer- den und aktiv zu handeln – ohne die Notwendigkeit des Windenergieausbau in Oberschwaben in Frage zu stellen. 21 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 5 | Bericht zur Waldbegehung der Dialoggruppe am 19.07.2024 Um das Thema Windenergie im Wald aus verschiede- nen Perspektiven zu betrachten, hat die Dialoggrup- pe des kommunenübergreifenden Energiedialogs zu Windenergie im Altdorfer Wald eine gemeinsame Ausfahrt unternommen. Ziele waren der Altdorfer Wald und der Röschenwald bei Wolpertswende, wo derzeit ein Windpark errichtet wird. Experten für die Bereiche Forstwirtschaft, Natur- schutz, Windenergie und Naherholung haben die Dialoggruppe begleitet. An diesem Tag wurde klar: Windräder würden den Wald verändern und der Ein- griff wäre vor allem während der Bauphase auch schmerzhaft. Aber, so die einstimmige Einschätzung der Experten, die größte Bedrohung für den Wald ist der Klimawandel – mit steigender Tendenz. Ein Kurzfi lm zur Waldbegehung ist auf dem YouTube- Kanal des Forum Energiedialog online: https://www.youtube.com/watch? v=1K_O-nihh84&t=6s Der Förster: Bernhard Dingler Leiter Forstbezirk Altdorfer Wald Der Altdorfer Wald wird in erster Linie forst- wirtschaftlich genutzt, erklärt der zustän- dige Förster Bernhard Dingler direkt zu Beginn. Als Leiter des gesamten Forst- bezirkes gehört die Erhaltung des Wal- des zu seinen Aufgaben. Dingler meint, es wurde noch nie so viel für den Waldnaturschutz getan wie heute. Der Kenner: Rudi Holzberger Journalist Der Journalist ist seit mehreren Jahrzehn- ten im Wald unterwegs, hat in einem Ar- tikel für das Geo-Magazin den Altdorfer Wald bundesweit bekannt gemacht und zuletzt eine Wanderkarte heraus- gegeben. Für Rudi Holzberger bliebe der Erholungswert des Altdorfer Walds auch mit Windrädern bestehen. Er wirft die Frage auf, welches Waldbild gerettet wer- den soll. Denn das Schönste am Wald seien doch offe- ne Flächen, Lichtungen und Wiesen. Förster Bernhard Dingler ergänzt, dass die Weiher, die den Altdorfer Wald charakterisieren, vom Menschen geschaffen wurden – zur Energiegewinnung. Die da- mals gerodeten Flächen beleben heute das Waldbild. Der Forscher: Prof. Michael Suda Lehrstuhl für Wald- und Umweltpolitik, Technische Universität München (außer Dienst) Über zwei Milliarden Waldbesuche pro Jahr gibt es in Deutschland. Darauf verweist Professor Michael Suda, der während seiner Zeit an der TU München zum Er- holungswert des Waldes geforscht hat. In seiner Forschung hat er zwei konkur- rierende Erzählungen zu Windrädern im Wald gefunden: Entweder werden die An- lagen als Chance für die Zukunft verstanden, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Oder sie werden als Risiko für die Gegenwart verstanden (Lärmbelästi- gungen, Immobilienwertverlust…). Beide Erzählungen versuchen Gefahren abzuwenden. Er erklärt, dass vor allem die persönliche Einstellung gegenüber Wind- rädern, den größten Einfl uss auf die Bewertung der Naherholung hat. Der Naturschützer: Dr. Ingo Maier Sprecher Naturschutzverbände Allgäu-Oberschwaben Der Mensch betreibt Raubbau an der Na- tur und regenerative Energien müssen ausgebaut werden, das ist für Natur- schützer Maier klar. In Baden-Württem- berg brauchen wir leider auch den Wald Wer waren die Experten und wie bewerten sie Windräder im Wald? 22 900 m 2 1700 Vorübergehend genutzte Flächen 4.000 m2 Dauerhaft genutzte Fläche 6.000 m2 Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Montagefläche Zuweg Kranstellfläche Fundament Vorübergehend genutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächen 4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m2 Dauerhaft genutzte Fläche 6.000 m2 Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und MontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontagefläche Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und MontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontagefläche ZuwegZuwegZuwegZuwegZuwegZuwegZuwegZuweg Kranstellfläche FundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundament dafür, erklärt er nachdenklich. Einen möglichen Wind- park im Altdorfer Wald lehnen die Naturschutzverbän- de Allgäu-Oberschwaben daher nicht grundsätzlich ab. Sie stellen aber Bedingungen, denn Windräder im Wald sind ein radikaler Eingriff in das bestehende Öko- system. Klimaschutz und Biodiversitätsschutz müssen zusammen gedacht werden. Deswegen haben die Na- turschutzverbände einen Kompromissvorschlag zu Windpark und Naturschutz erarbeitet. Darin beschnei- den sie die Vorrangfl äche für den Windpark deutlich. Am letzten Halt der Exkursion steht die Gruppe vor einer kahlen Fläche mitten im Röschenwald. Hier steht kein Baum mehr und der Temperarunterschied zum dichten Wald ist spürbar. Auf dieser Fläche wird eines von vier Windrädern errichtet und voraussichtlich ab Frühjahr 2026 grünen Strom produzieren. Der Techniker: Falk Burkhardt Alterric Deutschland GmbH, Projektentwicklung Windpark Röschenwald Dass noch weitere Bäume gefällt werden müssen, erklärt der Projektleiter direkt zu Beginn. Vor allem für die Zuwegung muss zusätzlicher Platz geschaffen wer- den. Der Bau der Windräder soll Ende des Jahres beginnen und 15 bis 18 Mo- nate dauern. Für die Bauphase werden an jedem Standort für ein Windrad rund 10.000 Quadratmeter (1 Hektar) Wald gerodet. Etwa die Hälfte wird wiederaufgeforstet. Für die Betriebsphase einer Windenergieanlage blei- ben dauerhaft bis zu 6.000 Quadratmeter (0,6 Hektar) für Fundament, Kranstellfl äche und dauerhafte Mon- tagefl äche gerodet und geschottert. Hiervon entfallen ca. 500 Quadratmeter auf die Versiegelung durch das Fundament (siehe Abb. rechts). Herr Burkhardt erklärt: Alle Eingriffe in den Wald (für die Zuwegung, Kranstellfl äche und Fundament) sind in die Bilanz aufgenommen und werden angemessen ausgeglichen. Förster Bernhard Dingler ergänzt, dass die Ausgleichmaßnamen für den geplanten Windpark im Altdorfer Wald auch dort umgesetzt werden müs- sen. Zum Vergleich: Der Altdorfer Wald hat eine Ge- samtgröße von 8.300 Hektar. Im Röschenwald wird ein Windrad 246 Meter hoch werden. Für die Anlagen dort muss das Fundament 2–2,2 Meter in die Tiefe reichen. Der Grundwasser- schutz sei dabei immer gewährleistet und vergleichbar mit Risiken beim Hausbau. Die Stabilität wird über die Betonmasse im Fundament erreicht. Ob solche Funda- mente für die möglichen Windräder im Altdorfer Wald ausreichen würden, ist jetzt noch unklar. Dafür müssen erst spezielle Gutachten erstellt werden, die den Boden untersuchen. Die Teilnehmenden der Exkursion zeigten sich in ihren Rückfragen und Redebeiträgen zunächst beeindruckt, wie viel Arbeit und Aufwand in die Pfl ege und Bewirt- schaftung des Waldes gesteckt wird. Und dabei schwingt auch die Sorge um die bevorstehenden Rodungen und eine Veränderung des Mikroklimas mit. Aber die we- nigsten glauben, dass der Altdorfer Wald seine Erho- lungsfunktion durch den Windpark verlieren würde. Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für diese Info-Reihe aus. Der Bericht gibt die Mei- nung der Experten wieder und nicht die der beteiligten Gruppen. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministe- riums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. 23 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 6 | Bericht Fachdialog Wasserschutz und Windenergie am 11.03.2025 Ob Windenergieanlagen einen Einfluss auf das Grund- und Trinkwasser haben, wird rund um dem Altdorfer Wald als besonders wichtiges Thema erachtet. Die Dialog- gruppe organisierte zu diesem Thema deshalb einen eigenen Fachdialog mit renommierten Experten. Rund 200 Personen sind der Einladung in die Sirgensteinhalle nach Vogt gefolgt. Wer waren die drei Experten? Dr. Hermann Schad ist Hydrogeologe und als Gutachter für den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt tätig. Durch seine Arbeit vor Ort kennt er die Begebenheiten des Altdorfer Waldes besonders gut. Dr. Martin Brodbeck ist von der Windparkgesellschaft beauf- tragt, die hydrogeologischen Gutachten für den Windpark zu erstellen. Er ist Geschäftsführer von „Smoltczyk & Partner“ und selbst auch Hydrogeologe. Prof. Dr. Nico Goldscheider ist Professor für Hydrogeologie am Karls- ruher Institut für Technologie (KIT). Er ist Vorsitzender der Fachsektion Hydrogeo- logie in der Deutschen Geologischen Gesellschaft und Fachmann für Grund- wasserqualität und Grundwasserschutz. Für die Veranstaltung hatten die Fachexperten jeweils einen Kurzvortrag mit unterschiedlichen Ausgangsfragen vorbereitet. Goldscheider: Welche Auswirkungen haben Windräder im Wald auf die Wasser-Ressourcen? Für Professor Nico Goldscheider hat der Wald eine heraus- ragende Bedeutung für das Grundwasser. Der Wald könne das Wasser in den Baumkronen und im Boden zwischen- speichern. Außerdem ist der Wald weniger belastet mit Schadstoffen als das Offenland, in dem Goldscheider Windräder grundsätzlich bevorzugen würde. Ein Eingriff in die Umwelt stelle immer ein Risiko dar: Für Windräder im Wald müssen Bäume gerodet, Boden verdichtet und Flächen versiegelt werden. Der Professor empfahl deshalb die Bodenverdichtung und Versiegelung möglichst zu minimieren, die Umweltauswirkungen zu monitoren und Notfallkonzepte für Havarien und Brände zu entwickeln. Die von Dr. Brodbeck später vorgestellten Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen schätzt Goldscheider als wichtig ein; diese würden ein angemessenes Maß an Schutz für das Grundwasser bringen. Schad: Warum ist der Altdorfer Wald für das Grund- und Trinkwasser wichtig? Aus hydrogeologischer Sicht ist der Altdorfer Wald für Dr. Hermann Schad einzigartig. Der „Waldburg-Rücken“ mit seiner eiszeitlich geprägten Landschaft verfüge über formenreiche geomorphologische Strukturen. Unter dicken Deckschichten von bis zu 40 Metern könne sich das Grundwasser geschützt neu bilden. Die regionalen Wasserversorger würden dieses Grundwasser für die Trinkwasserversorgung nutzen. Es fließe teilweise ohne Einsatz von Pumpen direkt in die Haushalte und habe das Potenzial bis zu 150.000 Menschen mit bestem Trink- wasser zu versorgen. Er schätzt die Gefährdung des Wassers durch den Betrieb von Windrädern als eher gering ein. Kritischer sieht er die Bauphase mit den umfangreichen Transporten und die nötigen Aufgra- bungen. In der Gesamtbetrachtung sollte dem Trinkwas- serschutz absoluter Vorrang gewährt werden, so Schads Fazit gegen Windräder im Altdorfer Wald. www.youtube.com/watch? v=wYeEswx3UXI Eine Aufzeichnung der gesamten Veranstaltung ist auf YouTube verfügbar! 24 ? ? ? ? Brodbeck: Was wird für den Wasserschutz beim Windpark-Projekt untersucht? Windkraft und Wasserschutz können im Altdorfer Wald in Einklang gebracht werden, so die Botschaft von Dr. Martin Brodbeck. Mit umfangreichen Untersuchungen können die Risiken abgeschätzt und überwacht werden. Die Flächen- versiegelung sei für den Wasserschutz der entschei- dende Faktor und bei der Windkraft sehr gering. Auch die geringe Tiefe der Fundamente und die gleichzeitig hohe Grundwasserüberdeckung mache einen Schadstoff- eintrag in das Grundwasser sehr unwahrscheinlich. Der externe Gutachter erläutert, im Havariefall könne durch entsprechende Notfallszenarien ein Schutz des Grund- wassers gewährleistet werden. Er betont, dass wenn im Altdorfer Wald Windräder gebaut würden, dann nur mit einem Höchstmaß an Sicherheit. Fragerunde In der Abschlussdiskussion erklären die Experten, dass bei einem Bauvorhaben eine Gefährdung des Wassers nie gänzlich ausgeschlossen werden kann. Bei der Bewertung des Risikos kommen die Drei zu unterschiedlichen Abwä- gungen. Davor konnten die Gäste vor Ort Fragen an die Experten stellen. Wie wahrscheinlich und gefährlich ist ein brennendes Windrad? Im Havariefall sind die Gefahren für das Grundwasser beherrschbar, das zeigte ein eingespielter Erklär-Film zur Brandgefahr von Windenergieanlagen. Prof. Goldscheider weist aber darauf hin, dass nicht alle Schadstoffe restlos in der Luft verbrennen und bei einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Anzahl von 30 WEA ein Brandrisiko bestehe. Dr. Brodbeck entgegnet, dass auch durch die bestehenden Straßen und Helikopter-Überflüge im Altdorfer Wald auch ein Gefährdungspotenzial bestehe und verweist auf die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen und Notfallkon- zepte. Würde das Grundwasser kontaminiert werden, wäre das, aufgrund der komplexen Geologie, kaum mehr rückgängig zu machen, gibt Schad zu bedenken. Welche Wasserschutzgebiete gibt es und stellen diese einen auseichenden Schutz dar? Es gibt verschiedene Schutzzonen für Wasserschutzge- biete (WSG). In Zone I, direkt an der Quelle, sind bauliche Errichtungen wie Windräder grundsätzlich ausgeschlossen. In Zone II müsste die Genehmigung von Windrädern besonders geprüft werden. Grundsätzlich erlaubt sind Windräder in Zone III – es können von der Behörde aber dennoch besondere Schutzmaßnahmen für Bauvorhaben gefordert werden. Der lokale Experte Dr. Schad erklärte, dass für die Weißenbronner und weitere Quellen in Vogt und Schlier die aktuelle Zone III des WSG zu klein sei und größer gezogen wird. Windräder sind derzeit ausschließ- lich in Zone III des WSG geplant. Gefährdet der Abrieb von Mikroplastik nicht auch das Grundwasser? Von den Rotoren gäbe es tatsächlich einen Abrieb von Mikroplastik. Für die Oberflächengewässer sei das relevant, so Prof. Goldscheider, aber das Grundwasser sei durch die Filterwirkung der Deckschichten relativ gut vor solchen Partikeln geschützt. Zuvor bekundete Dr. Schad seine Bedenken, da er die Frage, inwieweit das Grundwasser langfristig durch Mikroplastik von Windrädern beeinträch- tigt würde, für nicht wissenschaftlich geklärt hält. Wie tief gehen die Fundamente wirklich? Aus dem Publikum wird ein von Landratsamt Ravens- burg beauftragtes Fachgutachten (Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland – Würdigung) zitiert. Dieses geht davon aus, dass für Windräder im Altdorfer Wald Tiefgründungen der Fundamente nötig sein werden. Auf Nachfrage versichert Dr. Brodbeck, dass Flachgründungen mit bis zu 3 Metern Tiefe ausreichen werden (siehe auch: www.windpark-altdorferwald.de). Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden dabei vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog ist ein Angebot des Landes Baden-Württemberg für Kommunen. energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar: s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. 25 26 Foto: Öffentliche Auftaktveranstaltung zum Energiedialog am 23. Mai 2022 in Vogt 27 Stellungnahmen (In alphabetischer Reihenfolge) Position | BREMN e. V. Position | Energiewende Vogt e. V. Position | Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Position | Waldbesetzung im Altdorfer Wald BREMN e.V. und seine Ergänzung zur Empfehlung an die WAW GmbH: Gegen den Umbau des Altdorfer Waldes in einen Industriepark Die Bürgerinitiative Regenative Energie Mensch und Natur BREMN e.V. und ihre Mitglieder engagieren sich seit vielen Jahren für den Schutz unserer Umwelt und eine lebenswerte Zukunft in der Gemeinde Vogt. Mit Dach-Photovoltaikanlagen, thermischen Solaranlagen, Naturgärten, der Nutzung regenerativer Energien und aktivem Tierschutz leisten wir tagtäglich einen konkreten Beitrag zur Energiewende – freiwillig, nachhaltig und mit Überzeugung. Vogt profitiert von einer sonnenreichen Lage und leistet bereits heute seinen Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie. Weitere PV-Projekte sind bereits in der Planung und werden diesen Beitrag noch deutlich erhöhen. Wir stellen uns jedoch entschieden gegen den massiven Ausbau von Windkraftanlagen nach starren Quoten, der ohne Rücksicht auf Natur, Mensch und regionale Gegebenheiten erfolgt und nur wirtschaftlich abgebildet werden kann, da erhebliche staatliche Subventionsmechanismen greifen. Der Altdorfer Wald ist als größtes zusammenhängendes Waldgebiet Oberschwabens ein unschätzbarer Naturraum, ein lebendiger Trinkwasserspeicher, der Trinkwasser mit herausragender Qualität liefert, ein einzigartiges Refugium für bedrohte Pflanzen und Tiere sowie ein unverzichtbarer Erholungsraum für die Menschen der Region. Der Eingriff durch Windkraftanlagen würde diesen wertvollen Lebensraum auf sehr lange Sicht schädigen, wenn nicht sogar unwiederbringlich zerstören. Das werden wir so nicht akzeptieren! Wir bekennen uns klar zur Energiewende – aber nicht um jeden Preis. Den Bau von Windkraftanlagen im Altdorfer Wald und seine Zerschneidung lehnen wir ab! Die aktuelle Gesetzeslage, die den Ausbau der Windkraft auf Kosten der Natur und der Lebensqualität der Menschen erzwingen soll, ist aus unserer Sicht ein schwerwiegender Fehler und führt zu einer weiteren Schädigung unserer eigenen Lebensgrundlage. Wir fordern ein Umdenken! Windkraftanlagen dürfen nur dort errichtet werden, wo der Nutzen der Anlagen größer ist als der Schaden für Natur und Mensch. Im Altdorfer Wald wäre der Preis nach unserer Ansicht viel zu hoch! Wir appellieren eindringlich an den gesunden Menschenverstand: Der Ausbau der Windkraft darf nur dort erfolgen, wo die Eingriffe in Natur und Landschaft überschaubar bleiben. Im Altdorfer Wald sind die Risiken und die Spätfolgen schlichtweg zu groß und in vielen Bereichen nicht einschätzbar. Für eine Energiewende mit Vernunft – für eine Zukunft im Einklang mit der Natur! 28 Position | BREMN e. V. ENERGIEWENDE VOGT e.V. https://energiewende-vogt.de/ Position des Vereins Energiewende Vogt e.V. Durch die Klimakrise veranlasst brauchen wir eine schnelle und wirksame Energiewende: Auch hier in der Region sind die extremen Veränderungen schon deutlich spürbar, wie beispielsweise das Hochwasser im Frühjahr 2024 oder die anhaltende Trockenheit, wie wir sie gerade erleben. Deshalb müssen wir die Energiewende in der Region gemeinsam anpacken! Der Verein Energiewende Vogt e.V. steht für eine konstruktive, faktenbasierte und wertschätzende Auseinandersetzung mit der Energiewende in der Region. Wir setzen uns dafür ein, dass wir hier vor Ort unseren Beitrag leisten. Wir möchten mit Wissensvermittlung und Dialog dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen den Transformationsprozess, den die Energiewende für uns alle mit sich bringt, wohlwollend begleiten und daran teilhaben. Im Sinne einer hohen Akzeptanz für die Nutzung der Windkraft auch im Altdorfer Wald fordern und fördern wir größtmögliche Transparenz und Zusammenarbeit von allen. Höchste Zeit für Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen! Wir stehen hinter der demokratisch gefassten Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden. Einen wesentlichen Beitrag dazu muss die Energiewirtschaft leisten, die durch die Verbrennung fossiler Rohstoffe die Klimakrise maßgeblich verursacht. Windkraft trägt einen wichtigen Teil zu unserer klimaneutralen Energieversorgung bei. Unser Strombedarf in der Region steigt durch neue Technologien weiter stark an. Deshalb ist der weitere Ausbau von Windenergie auch hier vor Ort dringend nötig. Strom aus Wind ist schon längst günstiger als alle anderen Arten der Stromerzeugung. Die Energieversorgung aus fossilen oder nuklearen Energieträgern kostet nicht nur mehr, sondern verursacht auch enorme Schäden für Umwelt oder Gesundheit. Der Krieg in der Ukraine macht auf unvorstellbare Weise deutlich, dass wir die Energiewende auch in der Region dringend beschleunigen müssen, um unsere Sicherheit und Unabhängigkeit zu stärken. Klimaschutz, Technologie und Wertschöpfung bei uns vor Ort! In Baden-Württemberg sind Abläufe zur Planung und Genehmigung von Windparks und die damit verbundene Einbindung der Bürger*innen rechtlich klar geregelt. Die dabei vorgesehenen Spielräume wollen wir zugunsten der Region voll nutzen. Als Gemeinde profitieren wir auch finanziell von dem Windpark im Altdorfer Wald, ebenso wie Wirtschaft und Privathaushalte der Region: Sichere, klimaneutrale Stromversorgung zu günstigen Preisen ist das Ziel. Der moderierte Energiedialog hat zur Versachlichung der Diskussion und zur Verständigung zwischen den verschiedenen Positionen beigetragen. Eine besondere Stärke des Energiedialoges war der gleichberechtigte Austausch aller beteiligten Initiativen, Vereinen, Bürger*innen und Bürgermeister*innen. 29 Position | Energiewende Vogt e. V. Positionspapier Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Stand:24.04.2025 Grundsätzliche Forderung des Vereins: Keine Windkraftanlagen (WKA) im Altdorfer Wald! Schutzgut Mensch Wir fordern, dass der Mindestabstand zu bewohnten Gebieten bzw. Einzellagen von mindestens 1.000 Metern Entfernung eingehalten wird. Die besondere Topographie, d.h. der Höhenunterschied ca. 50m, sowie die Hauptwindrichtungen, wurden bisher nicht hinreichend berücksichtigt. Wir verweisen explizit auf den Medizin Nobelpreis 2021 Patopoutian (tieffrequenter Schall über Rezeptoren). Wir fordern, dass der Wald in Siedlungsnähe unbedingt als Naherholungswald erhalten bleiben muss und dort keine WKA errichtet werden dürfen. Der Wald darf unter keinen Umständen zum Industriegebiet verkommen! Intakte Waldflächen sind für Mensch und Tier auch im Hinblick auf die Sauerstoffproduktion und als CO2 Senke unerlässlich. Regionale Wertschöpfung Wir fordern, dass der Altdorfer Wald nicht zum Industriegebiet degradiert, bzw. missbraucht wird Ferner fordern wir, dass die erforderlichen Ausgleichsflächen nicht zu Lasten landwirtschaftlicher Flächen umgenutzt werden. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Waldfunktion von Altbeständen nicht einfach durch Neuanpflanzungen (Jungpflanzen) ersetzt werden kann. 8 Wald – Natur - und Landschaftsschutz Die Kombination (kumulative Wirkung) von Kiesabbau, Torfabbau und Bau und Betrieb von WKA stellt für den Altdorfer Wald eine absolute Überbelastung dar. Unseres Erachtens wiegt ein „Waldnaturschutzkonzept“ diese extremen Eingriffe keinesfalls auf. Die Freihaltung sensibler Waldbereiche und des Wildkorridors, sind von nationaler Bedeutung. Ferner fordern wir, dass die bestehenden „Waldwege“ nicht dauerhaft zu „Waldautobahnen“ ausgebaut werden, da ansonsten Kalamitätsschäden Vorschub geleistet wird. Wir fordern Abschalteinrichtungen gemäß Stand der Technik. Insbesondere verweisen wir auf das Gutachten der HHP- Raumentwicklung von 2023 Landschaftsschutzgebiet „Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland“. Ferner bestehen wir auf der Einhaltung der europäischen individual Artenschutz Rechtsprechung, und des Natur- Wiederherstellungsgesetzes der EU. Grund- und Trinkwasserschutz Das Grundwasser aus dem Altdorfer Wald ist für die lokale, regionale und überregionale Trinkwasserversorgung unverzichtbar. Wir fordern, dem Trinkwasserschutz absolute Priorität einzuräumen und deshalb auf WKAs in Wasserschutz- und Wasservorrang- und Wasservorbehaltsgebieten komplett zu verzichten. Laut hydrogeologischem Gutachten, können bis zu 150.000 Menschen mit diesem hervorragenden Trinkwasser versorgt werden. Wir fordern, die Umsetzung aller erdenklichen Schutzmaßnahmen in Bezug auf Havarie, d.h. insbesondere im Hinblick auf Waldbrände. Wir fordern hierzu die eindeutige rechtliche Klärung der Haftungsfrage bereits im Vorfeld des Bauantrags! Wir fordern ein schlüssiges Konzept im Hinblick auf Ableitung und Versickerung von Wässern/Flüssigkeiten jeglicher Art während des Baus und des Betriebs. Auch hierbei ist wieder die Haftungsfrage im Vorfeld zu klären. Rücklagen für Rückbau und Havarie sind inflationsausgleichend aufzustocken. Wir fordern außerdem eine regelmäßige Anlagenprüfung durch externe, unabhängige Prüfer während Bau und Betrieb. Information & Dialog mit Kommunen und Bevölkerung Wir fordern, dass im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen explizit auf mögliche Gefahren bzw. Umweltauswirkungen hingewiesen wird. Auch muss über bereits entstandene Vorkommnisse wie Havarie, Kontamination usw. proaktiv durch die Projektierer bzw. Betreiber die Öffentlichkeit informiert werden. Wir fordern umfassende Informationen hinsichtlich sämtlicher Anlagenstandorte, Zuwegungen, Netzanschlüsse und Lage von Umspannwerken im Vorfeld des Bauantrags. Mit freundlichen Grüßen - Die Vorstandschaft des Vereins Stand | 24.04.2025 30 Position | Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Statement aus der Besetzung im Altdorfer Wald Vorab: Der Text gibt die Sicht einiger Beteiligter wieder. Nicht die allgemeine Meinung „der“ Waldbesetzung. Unser Protest richtet sich gegen den klima- und umweltschädlichen Kiesabbau. Beim Thema Windkraft, Energiewende und deren Schattenseiten sind wir unterschiedlicher Meinungen. Um Zahlen klarzustellen: Anders als oft dargestellt, ist der Kiesabbau zumindest flächenmäßig auf jeden Fall schlimmer als die Waldzerstörung durch Windkraft im Altdorfer Wald. 65 Hektar für Neue Kiesabbaustellen, stehen höchstens 39 × 1 Hektar Rodung gegenüber. Kiesabbau dient der Zubetonierung und Asphaltierung unserer Umwelt. Das sorgt für Umwelt- und Kimabelastungen. Dagegen ist die Windenergie als Ersatz für Fossile Energieträger klimafreundlich. Vorausgesetzt die Energie wird auch sinnvoll eingesetzt. Denn auch Erneuerbare Energie muss gespart werden. Denn auch sie hat Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima, wenn auch kleiner pro kWh. Energiewende und grünes Wachstum: Anders als viele Windkraftgegner*innen in der Region fordern wir nur etwas wenn wir eine logische und belegbare Alternative parat haben. Nur dagegen zu sein bringt wenig. Windkraft brauchen wir definitiv – vorausgesetzt, wir möchten auch in Zukunft Strom verbrauchen. Denn wir in Europa – und noch mehr die Menschen im globalen Süden – spüren bereits die existenzielle Bedrohung durch die Verbrennung fossiler Energieträger: Die Klimaerhitzung. Die aktuelle fossile Energieproduktion muss schleunigst ersetzt werden. Doch aktuell steigt der Energiebedarf, was die Energiewende verlangsamt.Wir finden: Es ist genug mit dem Wachstum. Auch mit grünem Wachstum. Wir sollten den Energieverbrauch parallel zum Ausbau der erneuerbaren Energien um ca. 80 Prozent reduzieren. Das wäre eine Hausnummer, die die Probleme, die mit diesem Wachstum einhergehen, an der Wurzel anpacken würde. Strom für den Alltag hätten wir dann noch genug – aber die Industrie müsste aufhören unnötige oder kurzlebige Produkte herzustellen. Würde man ernsthaft Energie einsparen, wären die dann noch benötigten Windräder im Altdorfer Wald, (vielleicht fünf,) nicht sonderlich problematisch. Aber Anlagen tief im Wald oder in besonders wertvollen Teilen bleiben natürlich ein No-Go. Hier halten wir uns an die Einschätzung des BUND. Die Möglichkeit, Fehlentscheidungen durch Besetzungen zu korrigieren, behalten wir uns vor. Der Altdorfer Wald zeichnet sich auch durch die besonders artenreichen Waldrändern an den vielen Lichtungen aus – andererseits ist der letzte große Wald unserer Gegend noch sehr wenig von Straßen zerschnitten. Jede Rodung für ein Windrad , jede Zufahrtsstraße und Aufstellfläche für Kran usw. kann gleichermaßen als Zerschneidung oder als potentiell artenreicher Waldrand gesehen werden. Das Geld aus dem Verkauften Strom sollte zumindest zu einem Guten Teil dem Naturschutz zugute kommen. Vielleicht könnte man einige Flächen im Altdorfer Wald so dauerhaft schützen. Zum Beispiel Bannwald. Wir fordern: 1. Energieverbrauch um z. B. 80 Prozent reduzieren 2. Einige Anlagen (ca. 5) auf den Landstraßen nahen, vom BUND empfohlenen Flächen bauen 3. Wasserschutz gewährleisten 4. Anlagen am Ende der Laufzeit sanieren oder an derselben Stelle durch neue Anlagen ersetzen 31 Position | Waldbesetzung im Altdorfer Wald Fo to : w w w .p ad d ys ch m itt .d e Impressum Herausgeberin | Gemeinden Baindt, Baienfurt, Bergatreute, Schlier, Waldburg, Wolfegg und Vogt, unterstützt durch das Forum Energie- dialog Baden-Württemberg Redaktionelle Verantwortlichkeit | für die Seiten 1 bis 27 Forum Energiedialog Baden-Württemberg | Jakob Lenz und Sarah Albiez, E-Mail: altdorferwald@energiedialog-bw.de Für die Seiten 28 bis 31 die jeweilige Bürgerinitiative Bildnachweis | Seiten 2 bis 27 Forum Energiedialog Baden-Würt- temberg; Umschlag: www.paddyschmitt.de Gestaltung | 3f design, Darmstadt 32 https://www.paddyschmitt.de https://www.energiedialog-bw.de https://www.energiedialog-bw.de https://www.energiedialog-bw.de https://www.energiedialog-bw.de mailto:altdorferwald%40energiedialog-bw.de?subject=Energiedialog%20Altdorfer%20Wald https://www.paddyschmitt.de[mehr]

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            Einladung zur Gemeinderatssitzung am 24. Januar 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 24. Januar 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorausschau auf das Jahr 2023 - mündlicher Bericht 05 Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung 06 Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) • Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe • Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart • Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 07 Doppelhaushalt 2023 und 2024 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 08 Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle 09 Änderung der Friedhofsatzung - Kalkulation der Gebühren der Urnenbestattungen - Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens - Änderung des Gebührenverzeichnisses 10 Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe - Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wassversorgung und Abwasserbeseitigung zum 30.09.2023 11 Annahme von Spenden durch die Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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              Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Einwohnerfragestunde Es wurde angefragt, ob ein Spielplatz in der Nähe der Lavendelstraße oder ein Waldspielplatz in Planung ist. Die Verwaltung informierte, dass kein Spielplatz in der Lavendelstraße geplant ist. Ein Waldspielplatz ist im Haushalt vorgesehen, wurde jedoch aufgrund der Vielzahl der laufenden Bauprojekte noch nicht umgesetzt. Die Verwaltung informierte außerdem auf Nachfrage, dass die Laternen für das Baugebiet in der Lavendelstraße bereits bestellt sind und in einigen Wochen installiert werden. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. September 2023 wurde bekannt gegeben, dass ein Antrag auf Verlängerung der geförderten Personalstelle des Koordinators für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung um weitere zwei Jahre (bis 31.10.2026) gestellt wurde. Die hieraus resultierenden Personalkosten werden im Haushaltsplan für die Jahre 2025 bis 2026 berücksichtigt und wurden entsprechend beschlossen. Bericht der Bürgermeisterin Die Vereinssitzung findet am 16. Oktober 2023 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Die ersten zwei Gemeinderatssitzungen im neuen Jahr finden am 23.01. und 27.02.2024 statt. Die restlichen Termine werden mit dem Jahreskalender bekannt gegeben. Die Herbstübung der Freiwilligen Feuerwehr findet am 04.11.2023 statt. Ende September fand eine Verkehrsschau mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei statt. In einer der nächsten Sitzungen wird ausführlich darüber berichtet. Über den aktuellen Stand der Baustelle in der Ortsmitte wurde informiert. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Trockenbauarbeiten, Sonnenschutzanlage und Fliesen- und Plattenarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Auftrag für die Trockenbauarbeiten wird an die Firma Helmut Baum GmbH aus Blitzenreute zum Auftragswert von 513.722,52 € brutto vergeben. 2. Der Auftrag für das Gewerk Sonnenschutzanlagen wird an die Firma Fenster-technik Weinfurtner GmbH aus Rieden zum Auftragswert von 111.138,86 € brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Fliesen- und Plattenarbeiten wird an die Firma Fliesen Röhlich GmbH aus Wendelstein zum Auftragswert von 90.754,87 € brutto vergeben. Festlegung des Energiemixes für das gemeindeeigene Nahwärmenetz Die verschiedenen Möglichkeiten für den Energiemix des gemeindeeigenen Nahwärmenetzes wurden vorgestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Energiemix für das Nahwärmenetz soll zusätzlich zur vorhandenen Anlage bestehen aus: Einbau einer Pelletheizung in das Untergeschoss des roten Gebäudes, Hochtemperaturwärmepumpe und Photovoltaikanlage auf dem Sporthallendach 2. Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, die erforderlichen Leistungen zum Einbau der Pelletheizung und der Installation der Wärmepumpe zu erbringen. 3. Das Ingenieurbüro E-Planwerk GmbH wird mit der Ausschreibung und Überwachung der Arbeiten für die Photovoltaikanlage auf dem Sporthallendach beauftragt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" für das Anbringen eines Zaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 823, Marsweilerstr. 50 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Höhe des Zauns wird nicht erteilt. Auftragsvergabe Asphaltendausbau Igelstraße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Asphaltendausbau Igelstraße wird an die Firma Josef Hebel GmbH&Co.KG, Memmingen, zum Angebotspreis von 79.270,46 Euro brutto vergeben. Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040 - Vorstellung Treibhausgasbilanz und Handlungsempfehlungen Die Verwaltung hat den Gemeinderat das Konzept zur „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung vorgestellt. Steuern, Gebühren, Beiträge 2024 Die Verwaltung hat den Gemeinderat über den aktuellen Stand der kommunalen Abgaben in der Gemeinde sowie das weitere Vorgehen im kommenden Jahr informiert. Anfragen und Verschiedenes Der Bau der neuen Wohncontaineranlagen für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten durch den Landkreis ist in vollem Gange. Mit einer Belegung wird noch in diesem Jahr gerechnet. Ein erstes Gespräch mit Vertreterinnen der Schule sowie Eltern zum Thema Schulhofgestaltung hat stattgefunden. Im Frühjahr 2024 ist ein Workshop zu diesem Thema geplant. In Sulpach wurde aufgrund von Setzungen in der Straße ein Teil der Asphaltfläche erneuert, allerdings muss nachgearbeitet werden, da das Ergebnis mangelhaft ist. Bezüglich eines Tempolimits, das von Seiten der Gemeinde auf der B30 verfolgt wird, gibt es noch keine neuen Informationen. Die Verwaltung wird sich um die vollständige Behebung von Sturmschäden im Wäldle kümmern. Die Verwaltung klärt ab, ob der neue Spielplatz beim SBBZ für die Öffentlichkeit zugänglich ist und informiert anschließend. In Abstimmung mit dem Bauhof und der Freiwilligen Feuerwehr Baindt wird geprüft, in wie weit der Zugang zu deren Areal geregelt werden kann. Die Verwaltung informiert, dass in nächster Zukunft das vordere Tor wieder installiert wird. Die Verwaltung informiert darüber hinaus, dass auf der Homepage der Gemeinde der sichere Schulwegeplan veröffentlich wurde. Ein provisorischer Schulweg bzw. Fußgängerweg durch das Fischerareal ist aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht umsetzbar. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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                Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 ist nichts bekannt zu geben. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Mittlere Breite 2. Änderung" für das Anbringen einen Mattenzaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 74/18, Eschenstraße 18 Der Bauherr möchte auf seiner Grundstücksgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche hin einen Mattenzaun mit einer Höhe von 1,20 m errichten. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Mittlere Breite 2. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Einfriedungen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen in der Höhe auf 0,7 m über Fahrbahn beschränkt und müssen mindestens 1,0 m vom Fahrbahnrand abrücken. Deshalb ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Höhe des Maschenzauns und den nicht eingehaltenen Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche wird erteilt. Bauantrag zum Einbau einer Dachgaupe in das Wohngebäude auf Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Innere Breite, 7. Änderung" für die Überschreitung der Breite für Dachaufbauten. Die Bauherrin möchte auf dem Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 auf der Westseite des Wohngebäudes eine Dachgaupe errichten, um die Wohnfläche im Dachgeschoss zu vergrößern. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes dürfen Dachaufbauten nur 1/3 der Trauflänge betragen. Eine bestehende Gaupe mit 3,25 m und die nun beantragte Gaupe mit 3,50 m entsprechen insgesamt ca. 41% der Trauflänge. Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Innere Breite 7. Änderung“ für die Überschreitung der Trauflänge der Gaupen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zimmern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Um mit Wohnräumen nicht näher an den landwirtschaftlichen Betrieb des Nachbarn zu kommen, wurde die schutzbedürftige Nutzung Zimmer in der Erweiterung EG zu einem Abstellraum deklariert. Somit ändert sich an der Schutzbedürftigkeit des Nachbarbetriebes nichts. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, da aus den Antragsunterlagen nicht hervorgeht, ob die Immissionsbelastung aus dem eigenen Betrieb des Antragstellers kommt, welche vom Betriebsleiter hinzunehmen wären, oder von einem Fremdbetrieb auf dem Hofgelände. 2. Um eine differenzierte Beurteilung vornehmen zu können, ist ein Geruchsgutachten vorzulegen, welches nach eigenen und fremden Gerüchen unterscheidet. Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheunenteils den Einbau von fünf Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, welcher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt werden soll. Weil die neue schutzbedürftige Nutzung näher an den milchviehhaltenden Nach- barbetrieb heranrückt, würde die Geruchssituation des Nachbarbetriebes weiter verschärft werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da von einer Überschreitung des gegenseitigen Rücksichtnahmegebots auszugehen ist. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Estricharbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Bestandsgebäude ist bereits entkernt. Die beiden Treppenhäuser sind fertig gestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, wird im Moment gebaut. Das Gewerk Estricharbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibung über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 04.05.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 06.06.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Estricharbeiten werden an die Firma Meschenmoser GmbH aus Salem mit einer Bruttoangebotssumme von 169.603,27 € vergeben. Anfragen und Verschiedenes Wendeplatte im Gewerbegebiet Mehlis: Da häufig auf der Wendeplatte unerlaubterweise geparkt wird, wird auf Hinweis eines Gemeinderates eine Parkverbotsschild aufgestellt. Hecken- und Sträucherschnitt: Auf Empfehlung des Gemeinderats wird die Verwaltung zukünftig wieder verstärkt darauf hinweisen, dass AnwohnerInnen ihre Hecken und Sträucher am Gehweg auf dem eigenen Grundstück regelmäßig zurückschneiden müssen. Dies dient dem Zweck, allen Bürgerinnen und Bürgern eine sichere Nutzung des Gehweges zu ermöglichen. Sportanlagen (Roter Hartplatz): Die Verwaltung wird von Seiten eines Gemeinderates darauf hingewiesen, dass im Gremium noch vor der Sommerpause eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem roten Hartplatz zu treffen ist. Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße: Es wurde nachgefragt, ob die Tannen am Rand des Baugebiets Bühl trotz der Verlegung der Leitungen stehen bleiben können. Die Verwaltung erklärt, dass es nicht möglich sein wird, diese Tannen zu erhalten. Personalsituation Kindergarten: Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass derzeit keine weiteren Personalstellen im Kindergarten besetzt werden müssen und zum Beginn des neuen Kindergartenjahres alle Stellen voll besetzt sein werden.[mehr]

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                  Die Flächen im Altdorfer Wald gehören dem Land Baden-Württemberg. Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker war am 11. Okto- ber 2023 beim dritten Treffen der Dialoggruppe zu Gast. Dieser Besuch war ein ausdrücklicher Wunsch der sieben Gemeinden. Die Ministerin erläuterte die Sichtweise der Landesregierung und beantwortete Fragen. Zu Beginn der Sitzung konnten sich die Ini- tiativen vorstellen und ihre Anliegen an die Landes- regierung formulieren. Welche Rolle spielt die Landesregie- rung beim geplanten Windpark? Es ist der politische Wille der amtierenden Landesregie- rung die Energiewende umzusetzen und somit auch den Ausbau von Windenergieanlagen voranzutreiben. Des- halb startete 2021 unter anderem die sogenannte „Ver- marktungsoffensive“, die landeseigene Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitstellte. Teil dieser landes- weiten Ausschreibungen von ForstBW war auch der Alt- dorfer Wald. Die Fläche ist aus Sicht der Landesregierung für die Windenergienutzung geeignet: Es handelt sich um eine zusammenhängende Fläche mit ausreichend Wind und Abstand zur Wohnbebauung. Es ist der Landesregierung gleichzeitig ein Anliegen, dass wichtige Fragestellungen rund um das Projekt erörtert und lokale Anspruchsgruppen eingebunden werden. Mit dem Energiedialog unterstützt die Landesregierung aktiv eine sachliche Debatte vor Ort, um eines der wichtigen Zu- kunftsthemen voranzutreiben. Ministerin Thekla Walker legte dar: Die Landesregierung hat weder direkten Einfl uss auf die Auswahl der Projekt- entwickler, noch auf die Ausweisung der Flächen im Re- gionalplan, noch auf die Genehmigung des Windparks. Dies sind unterschiedliche Verfahren, die nach festen beziehungsweise gesetzlichen Kriterien geprüft und von unterschiedlichen Behörden geführt werden. Wie passen Naturschutz und Wind- park zusammen? Die Ministerin machte deutlich, dass es aus Sicht der Landesregierung Natur- und Klimaschutz nur mit einer erfolgreichen Energiewende geben könne. Der Ausbau von erneuerbaren Energien habe daher eine hohe Priori- tät überall in Baden-Württemberg – nicht nur im Altdorfer Wald, auch wenn das ein besonders wichtiges Projekt im Land sei. Thekla Walker betonte gegenüber der Dialoggruppe, dass sie auch Ministerin für Naturschutz sei. Der Schutz des Na- turraums Altdorfer Wald gehöre damit genauso zu ihren Aufgaben. Der Erhalt des Altdorfer Waldes sei auch ihr wichtig – und der Ausbau grüner Stromerzeugung daher umso notwendiger, schlussfolgerte Walker. Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Was hat die Region von dem Windpark? Von den Windenergieanlagen könnte die ganze Region profi tieren, erläuterte die Umweltministerin: Je erzeug- te Kilowattstunden erhalten die umliegenden Kommu- nen 0,2 Cent, immerhin bis zu 32.000 € pro Anlage pro Jahr. Darüber hinaus könnten partizipative Betreiber- modelle zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generieren. Die Verfügbarkeit von regenerativer Energie sei auch ein Standortvorteil. Und nicht zuletzt könne der Windpark rechnerisch den gesamten Strombedarf des Landkreises Ravensburg decken. Wird der Altdorfer Wald ein intakter Wald bleiben? Mitglieder der Dialoggruppe äußerten die Sorge, dass die Windenergieanlagen zu viele Schneisen in den Wald schneiden und diesen schädigen könnten. Ministerin Wal- ker zeigte Verständnis für die Sorge um Natur und Heimat. Ihrer Ansicht nach sei die Verhältnismäßigkeit bei diesem Projekt gegeben. Der Altdorfer Wald wird ein Erholungsort bleiben, sagte sie gegenüber der Dialoggruppe. Der Kampf gegen den Klimawandel sei ein Wettlauf gegen die Zeit. Alle verfügbaren und geeigneten Flächen müssten daher jetzt genutzt werden. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 2 | Rolle und Sichtweise der Landesregierung “Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Was ist mit dem Schutz des Trinkwassers in der Region? Einstimmig verlangte die Dialoggruppe, dass von den Windenergieanlagen keine Gefahr für das Trinkwasser ausgehen dürfe. Die Umweltministerin verwies auf die hydrogeologischen Gutachten, welche bereits beauftragt wurden. Der vorsorgliche Grundwasserschutz muss vom Projektentwickler nachgewiesen werden und wird im Ge- nehmigungsverfahren geprüft. Zuständig für das Verfah- ren ist das Landratsamt Ravensburg. Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Das Land Baden-Württemberg als Mitglied der Dialoggruppe? Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister forderten, dass eine Vertretung des Landes fest in den Dialog ein- gebunden werde. Die Ministerin sagte eine regelmäßi- ge Begleitung der Dialoggruppe durch das Land zu. Sie stellte fest, dass der Energiedialog um den Altdorfer Wald wichtige Arbeit leiste, dies gelänge nur mit dem Engage- ment der Kommunen und ihrer lokalen Akteurinnen und Akteure. Sie stellte in Aussicht, nicht das letzte Mal im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark selbst vor Ort gewesen zu sein. Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ “ Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Gruppenfoto der Dialoggruppe mit Umweltministerin Walker in der Mitte © Forum Energiedialog Baden-Württemberg[mehr]

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