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2022_08_02_Einladung.pdf

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 2. August 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 2. August 2022 um 18:00 im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Dorfplatz - Abstimmung Entwurf - Auftrag zur Ausschreibung der Baumaßnahme 05 Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Mehlis" - 6. Änderung und Erweiterung und die örtlichen Bauvorschriften hierzu auf Teilflächen der Flst. 1014 + 1015 06 Radschnellweg RS9 zwischen Baindt und Friedrichshafen- Vorstellung Entwurfsplanung 07 Einführung elektronisches Anordnungswesen - Unterzeichnung der Rechnungen per einfacher Signatur 08 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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    Zuletzt geändert: 28.07.2022
    Einladung_23_01_24.pdf

    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 24. Januar 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 24. Januar 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorausschau auf das Jahr 2023 - mündlicher Bericht 05 Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung 06 Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) • Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe • Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart • Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 07 Doppelhaushalt 2023 und 2024 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 08 Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle 09 Änderung der Friedhofsatzung - Kalkulation der Gebühren der Urnenbestattungen - Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens - Änderung des Gebührenverzeichnisses 10 Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe - Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wassversorgung und Abwasserbeseitigung zum 30.09.2023 11 Annahme von Spenden durch die Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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      Einladung zur Gemeinderatssitzung am 24. Januar 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 24. Januar 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorausschau auf das Jahr 2023 - mündlicher Bericht 05 Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung 06 Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) • Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe • Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart • Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 07 Doppelhaushalt 2023 und 2024 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 08 Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle 09 Änderung der Friedhofsatzung - Kalkulation der Gebühren der Urnenbestattungen - Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens - Änderung des Gebührenverzeichnisses 10 Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe - Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wassversorgung und Abwasserbeseitigung zum 30.09.2023 11 Annahme von Spenden durch die Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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        Zuletzt geändert: 23.01.2023
        02_Inforeihe_Energiedialog.pdf

        Die Flächen im Altdorfer Wald gehören dem Land Baden-Württemberg. Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker war am 11. Okto- ber 2023 beim dritten Treffen der Dialoggruppe zu Gast. Dieser Besuch war ein ausdrücklicher Wunsch der sieben Gemeinden. Die Ministerin erläuterte die Sichtweise der Landesregierung und beantwortete Fragen. Zu Beginn der Sitzung konnten sich die Ini- tiativen vorstellen und ihre Anliegen an die Landes- regierung formulieren. Welche Rolle spielt die Landesregie- rung beim geplanten Windpark? Es ist der politische Wille der amtierenden Landesregie- rung die Energiewende umzusetzen und somit auch den Ausbau von Windenergieanlagen voranzutreiben. Des- halb startete 2021 unter anderem die sogenannte „Ver- marktungsoffensive“, die landeseigene Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitstellte. Teil dieser landes- weiten Ausschreibungen von ForstBW war auch der Alt- dorfer Wald. Die Fläche ist aus Sicht der Landesregierung für die Windenergienutzung geeignet: Es handelt sich um eine zusammenhängende Fläche mit ausreichend Wind und Abstand zur Wohnbebauung. Es ist der Landesregierung gleichzeitig ein Anliegen, dass wichtige Fragestellungen rund um das Projekt erörtert und lokale Anspruchsgruppen eingebunden werden. Mit dem Energiedialog unterstützt die Landesregierung aktiv eine sachliche Debatte vor Ort, um eines der wichtigen Zu- kunftsthemen voranzutreiben. Ministerin Thekla Walker legte dar: Die Landesregierung hat weder direkten Einfl uss auf die Auswahl der Projekt- entwickler, noch auf die Ausweisung der Flächen im Re- gionalplan, noch auf die Genehmigung des Windparks. Dies sind unterschiedliche Verfahren, die nach festen beziehungsweise gesetzlichen Kriterien geprüft und von unterschiedlichen Behörden geführt werden. Wie passen Naturschutz und Wind- park zusammen? Die Ministerin machte deutlich, dass es aus Sicht der Landesregierung Natur- und Klimaschutz nur mit einer erfolgreichen Energiewende geben könne. Der Ausbau von erneuerbaren Energien habe daher eine hohe Priori- tät überall in Baden-Württemberg – nicht nur im Altdorfer Wald, auch wenn das ein besonders wichtiges Projekt im Land sei. Thekla Walker betonte gegenüber der Dialoggruppe, dass sie auch Ministerin für Naturschutz sei. Der Schutz des Na- turraums Altdorfer Wald gehöre damit genauso zu ihren Aufgaben. Der Erhalt des Altdorfer Waldes sei auch ihr wichtig – und der Ausbau grüner Stromerzeugung daher umso notwendiger, schlussfolgerte Walker. Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Was hat die Region von dem Windpark? Von den Windenergieanlagen könnte die ganze Region profi tieren, erläuterte die Umweltministerin: Je erzeug- te Kilowattstunden erhalten die umliegenden Kommu- nen 0,2 Cent, immerhin bis zu 32.000 € pro Anlage pro Jahr. Darüber hinaus könnten partizipative Betreiber- modelle zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generieren. Die Verfügbarkeit von regenerativer Energie sei auch ein Standortvorteil. Und nicht zuletzt könne der Windpark rechnerisch den gesamten Strombedarf des Landkreises Ravensburg decken. Wird der Altdorfer Wald ein intakter Wald bleiben? Mitglieder der Dialoggruppe äußerten die Sorge, dass die Windenergieanlagen zu viele Schneisen in den Wald schneiden und diesen schädigen könnten. Ministerin Wal- ker zeigte Verständnis für die Sorge um Natur und Heimat. Ihrer Ansicht nach sei die Verhältnismäßigkeit bei diesem Projekt gegeben. Der Altdorfer Wald wird ein Erholungsort bleiben, sagte sie gegenüber der Dialoggruppe. Der Kampf gegen den Klimawandel sei ein Wettlauf gegen die Zeit. Alle verfügbaren und geeigneten Flächen müssten daher jetzt genutzt werden. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 2 | Rolle und Sichtweise der Landesregierung “Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Was ist mit dem Schutz des Trinkwassers in der Region? Einstimmig verlangte die Dialoggruppe, dass von den Windenergieanlagen keine Gefahr für das Trinkwasser ausgehen dürfe. Die Umweltministerin verwies auf die hydrogeologischen Gutachten, welche bereits beauftragt wurden. Der vorsorgliche Grundwasserschutz muss vom Projektentwickler nachgewiesen werden und wird im Ge- nehmigungsverfahren geprüft. Zuständig für das Verfah- ren ist das Landratsamt Ravensburg. Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Das Land Baden-Württemberg als Mitglied der Dialoggruppe? Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister forderten, dass eine Vertretung des Landes fest in den Dialog ein- gebunden werde. Die Ministerin sagte eine regelmäßi- ge Begleitung der Dialoggruppe durch das Land zu. Sie stellte fest, dass der Energiedialog um den Altdorfer Wald wichtige Arbeit leiste, dies gelänge nur mit dem Engage- ment der Kommunen und ihrer lokalen Akteurinnen und Akteure. Sie stellte in Aussicht, nicht das letzte Mal im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark selbst vor Ort gewesen zu sein. Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ “ Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Gruppenfoto der Dialoggruppe mit Umweltministerin Walker in der Mitte © Forum Energiedialog Baden-Württemberg[mehr]

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          Zuletzt geändert: 23.11.2023
          2022_11_08_Einladung.pdf

          Einladung zur Gemeinderatssitzung am 8. November 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 8. November 2022 um 18:00 Uhr Im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Arbeiten- Heizung + Sanitär, Lüftungstechnik, Elektrotechnik, Photovoltaikanlage, Zimmerer- und Fassadenarbeiten 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 06 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 07 Auftragsvergabe Hochwasserschutzmaßnahme aus dem Starkregenrisikomanagement (Hirschstraße, Igelstraße, Zeppelinstraße) und Vorarbeiten Regenwasserkanal für das Baugebiet Bühl 08 Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses der Bündelausschreibung Strom für 2023 und 2024 09 Weiterentwicklung der Innerortsflächen entlang der Marsweilerstraße 10 GMS - Bildung Beirat zur VHS-Arbeit 11 Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) für das Jahr 2023 12 Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte - Kalkulation 2023/2024 - Anpassung der Benutzungsgebühren und der personenbezogenen Nebenkostenpauschale 13 Vergabe der Anliegerprojekte Baukörper B im Baufeld 1 und Baukörper D im Baugeld 2 im Fischerareal 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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            Zuletzt geändert: 04.11.2022
            03_Inforeihe_Energiedialog.pdf

            Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 3 | Vorstellung Projektiererin “ “ Anlagenzahl Anlagenhöhe Energieertrag Der Windpark im Altdorfer Wald wird von der Projekt- gesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH (kurz: WAW) geplant. Die WAW war am 16. November 2023 zu Gast beim vierten Treffen der Dialoggruppe. Der leitende Projektverantwortliche Oliver Grünberg und sein Team stellten sich erstmals der Dialoggruppe vor, präsentierten den aktuellen Planungsstand und beant- worteten Fragen. Wer ist die WAW? Der Windpark wird von einem Zusammenschluss von zwei Energieunternehmen geplant. Das sind der Windenergie- Projektentwickler iTerra energy und die Stadtwerke Ulm/ Neu-Ulm. Sie haben die Projektgesellschaft „Windpark Alt- dorfer Wald GmbH“ gegründet, die den Windpark später auch betreiben wird. Warum hat die WAW den Zuschlag erhalten? Die Fläche wurde von ForstBW öffentlich ausgeschrieben und die WAW hat sich beworben. Im Angebot abgeben mussten sie unter anderem das technische Umsetzungs- konzept und Angaben zu Wertschöpfungsmöglichkeiten. Der regionale Bezug mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm als lokaler Partner könnte neben anderen Kriterien den Zuschlag begünstigt haben, mutmaßt die WAW. Dass wir in Ulm sitzen und ein regionales Betreibermodell anstreben, war sicher nicht zu unserem Nachteil. Oliver Grünberg am 16.11.2023, auf die Nachfrage, was den Ausschlag bei der Vergabe gemacht hat Wie plant die WAW den Windpark? Wie viele Windräder sollen gebaut werden? Seit der Ausschreibung der Waldflächen kursieren viele unterschiedliche Zahlen zur Anzahl von Windenergiean- lagen im Altdorfer Wald. Die WAW geht aktuell von bis zu 39 Windrädern aus. Projektverantwortlicher Grünberg erläuterte das „Zieldreieck der Windenergie“, das ihrer Pla- nung zugrunde liege. Die WAW wolle die Optimierung des Energieertrags zur Versorgung von Bürgerschaft und Unternehmen mit grünem Strom erreichen. Die drei Faktoren Anlagenzahl, Anlagenhöhe und Energieertrag würden sich dabei gegenseitig bedingen. Das bedeutet: Würde man kleinere Anlagen planen, bräuchte man mehr davon, um denselben Energieertrag zu erreichen. „Zieldreieck der Windenergie“ entsprechend der Präsentation der WAW am 16.11.2023 Für uns zählt nicht das Maximum an Ertrag, sondern dass der Altdorfer Wald als Nah- erholungsgebiet erhalten bleibt. Helmut Fimpel vom Verein Altdorfer Wald am 16.11.2023, als Reaktion auf das Zieldreieck Woran arbeitet die WAW gerade genau? Natur- und Artenschutz Die WAW hat 2023 mit den natur- und artenschutzrecht- lichen Untersuchungen begonnen. Die Kartierungen der Großvögel, Fledermäuse und Haselmäuse seien jetzt ab- geschlossen. Im Jahr 2024 sollen die Daten ausgewertet werden und das Natur- und Artenschutzgutachten daraus erstellt werden. Oliver Grünberg erklärte, dass für das Gut- achten bereits ein sechsstelliger Betrag investiert wurde. Wasserschutz Ebenso für 2024 werde das hydrogeologische Gutachten, das den Schutz von Grund- und Trinkwasser im Altdorfer Wald bewerten soll, erwartet. Ein renommiertes Gutach- terbüro, das u. a. für das Großprojekt Stuttgart 21 Unter- suchungen machte, ist für die Erstellung des hydrogeolo- gischen Gutachtens beauftragt. Die WAW hat zudem eine Arbeitsgruppe mit den kommunalen Trinkwasser-Zweck- verbänden und Behörden eingerichtet, um das Experten- Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ wissen zu lokalen Gegebenheiten aufzunehmen und mit den Erkenntnissen der eigenen Kartierung abzugleichen. Windmessungen Der leitende Projektverantwortliche Grünberg erklärte, dass von Januar bis Anfang April 2023 bereits eine Kurz- zeit-Windmessung mittels Laser (LiDAR) durchgeführt wurde. Windenergieanlagen drehen sich bei Windge- schwindigkeiten zwischen etwa drei und 25 Metern pro Sekunde. Der Wind im Altdorfer Wald wehe im Durch- schnitt mit 6,2 bis 6,5 Metern pro Sekunde – so die erste Kurzzeitmessung. Damit wurden die Angaben des Wind- atlas Baden-Württemberg sogar übertroffen. Die zusätz- lich notwendige Langzeitmessung über zwölf Monate soll 2024 starten. Der Altdorfer Wald sei für Süddeutschland ein sehr guter Standort, ordnete Grünberg die Zahlen ein. Er betonte zudem, dass sich die Windräder nicht perma- nent drehen müssen, um wirtschaftlich zu sein. Auf Nach- frage erklärte er, dass die Einspeisevergütung, welche die WAW je erzeugter Kilowattstunde Strom erhalten könnte, keine Subvention sei. Netzanschluss Die WAW hat im Oktober die Netzanschlussanfrage bei der NetzeBW gestellt. Grundsätzlich muss der Netzbe- treiber die Einspeisung von Strom aus einem Windpark ermöglichen, erklärte Grünberg. Dabei gelte ein Einspei- sevorrang für erneuerbare Energien. Parklayout im Jahr 2024 Nächstes Jahr soll auf Grundlage der Voruntersuchungen und Gutachten das Windparklayout, also die konkrete Plat- zierung der Windenergieanlagen im Wald, erstellt werden. Dann werden auch Prognosen zu Schall- und Schattenaus- wirkungen der Windräder erstellt. Visualisierungen des Windparks werden ebenfalls auf Basis des belastbaren Parklayouts von der WAW beauftragt. Was hat die Region von dem Windpark? Die WAW plant Kommunen, Unternehmen und Bürgern finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. Auch Grünstromprodukte wie ein vergünstigter Stromtarif für Anwohnende seien denkbar. Der Projektverantwortliche betonte, dass es konkrete Angebote erst auf Grundlage solider Zahlen geben könne. Bis zur Genehmigung trage der Vorhabenträger das alleinige Risiko. Wir unterstützen den regionalen Ansatz sehr und sehen darin eine echte Chance für die Region. Jan Lorch Verein vom Verein Energiewende Vogt am 16.11.2023, als Reaktion auf die Vorstellung möglicher Beteiligungsoptionen Wie werden der Natur- und Artenschutz berücksichtigt? Die WAW hat sich bereits mit den Naturschutzverbänden getroffen. Die Verbände haben ein begleitendes, umfas- sendes Naturschutzkonzept für den Altdorfer Wald entwi- ckelt. Dessen Umsetzung obliegt jedoch den Eigentümer, also ForstBW und der fürstlichen Forstverwaltung Wald- burg-Wolfegg-Waldsee. Selbstverständlich wird die WAW die Auflagen für Natur- und Artenschutz, welche ihnen das Landratsamt auflegen wird, erfüllen. Wer liefert die Windenergieanlagen? Aktuell plant die WAW mit Anlagen des dänischen Her- stellers Vestas. Es handle sich laut WAW um Anlagen mit Getriebe. In diesen ist kein Neodym, eine seltene Erde mit kritischen Umweltauswirkungen, verbaut. Zwischen der WAW und der Dialoggruppe muss ein enger Austausch stattfinden. Jakob Lenz, Moderation am 16.11.2023, beim Ausblick auf die weitere Zusammenarbeit Zum Abschluss erklärten die Mitglieder der Dialoggruppe und die WAW, dass zukünftig ein regelmäßiger Austausch zwischen Energiedialog und Projektentwicklung stattfin- den soll. http://www.energiedialog-bw.de mailto:s.albiez%40energiedialog-bw.de?subject= http://www.energiedialog-bw.de[mehr]

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              Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.01.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Dezember 2020 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Vorausschau auf das Jahr 2021 Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Nachträglich ein paar interessante Zahlen zum Jahr 2020: • Einwohner mit Hauptwohnsitz Aktuellste Zahlen des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2020 5324 Nebenwohnsitze Stand 31.12.2020 73 • Geburten im Jahr 2020 36 • Sterbefälle im Jahr 2020 37 • Eheschließungen im Jahr 2020 13 Seite 2 von 26 • Baugesuche: 22 / Kenntnisgabeverfahren: 9 / Befreiungen: 1 / Bauvoranfragen: 3 Neben den laufenden Arbeiten werden im Jahr 2021 - aus heutiger Sicht - im Wesentlichen die folgenden Themen/Projekte von Bedeutung sein (mit Beiträgen von Frau Jeske, Herrn Plangg, Herr Abele und Herrn Roth): Kinder, Jugend und Familie – Allgemeine Verwaltung • Kindergartenwesen In der Gemeinde Baindt gibt es ein breitgefächertes Betreuungsangebot in den verschiedenen Kindergärten. Neben dem Kindergarten unter kommunaler Trägerschaft (Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“) gibt es auch noch einen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft (Kindergarten „St. Martin“) sowie den Waldorfkindergarten unter freier Trägerschaft. Es sind alle Betreuungsplätze im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 belegt. Die Anmeldebögen für einen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2021/2022 wurden zwischenzeitlich verschickt. Rückgabetermin war der 18.12.2020. Aufgrund der dann eingegangenen Anmeldungen, die noch auszuwerten sind, wird man sehen, ob die jetzigen Betreuungsplätze ausreichen oder ob man auf die noch freie Gruppe im neugebauten Kindergarten zurückgreifen muss. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Planungen für einen Neubau des Waldorfkindergartens verzögert. Spätestens bis zum Sommer 2021 wird der Vorstand des Waldorfkindergartens seine Planungen und Vorstellungen im Gremium präsentieren. Die Gemeinde wächst und es werden in den nächsten Jahren weitere Betreuungsplätze benötigt. Im Herbst letzten Jahres haben zwei pädagogische Fachkräfte bei der Verwaltung nachgefragt, ob sich die Gemeinde einen Naturkindergarten vorstellen kann. Hierbei handelt es sich um ein interessantes und kostengünstiges Projekt. Erste Gespräche - auch in Bezug auf die Trägerschaft - wurden bereits geführt. Eine verbindliche Zusage an die Interessierten für das Jahr 2022 erscheint der Verwaltung jedoch verfrüht. Bedarfe, Örtlichkeit und Trägerschaft sind näher zu erörtern und dem Gremium zu gegebener Zeit vorzustellen. • Klosterwiesenschule – Grundschule als offene Ganztagesschule Die Klosterwiesenschule konzentriert sich auf ein hervorragendes Grundschulangebot. Aktuell besuchen 154 Kinder die Grundschule Baindt. Derzeit gibt es 2 Grundschul-Kooperationsklassen der Schule für Blinde und Sehbehinderte. Die Kinder nehmen an einzelnen Unterrichtsstunden Seite 3 von 26 verschiedener Grundschulklassen teil. Der Leiter des sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Herr Dr. Adrian, Bürgermeisterin Frau Rürup und die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling betonen das gute Miteinander zwischen dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum und der Klosterwiesenschule. Beide Seiten profitieren von dieser Kooperation. Darüber hinaus zeichnet sich unsere Klosterwiesenschule durch ein überdurchschnittliches Betreuungsangebot aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch beschlossen, eine hauptberufliche Betreuungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% einzustellen. Die Besetzung dieser Stelle gestaltet sich jedoch als äußerst schwierig. Die Stelle wurde zum 01.09.2020 mit einem Beschäftigungsumfang von 40% besetzt. • Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Bereits im Sommer 2018 fand eine Begehung des Feuerwehrhauses statt. Es wurden bestehende Mängel aufgezeigt und eine Erweiterung der Räumlichkeiten besprochen, die die Abläufe sowohl bei Übungen als auch im Ernstfall erleichtern könnten. Diese Planung soll im Jahr 2021 in Angriff genommen werden. Die meisten Mängel, wie zum Beispiel die fehlende Außenbeleuchtung und die fehlenden Bewegungsmelder wurden vom Gemeindeelektriker bereits erledigt und auch die neue Absauganlage konnte 2020 installiert werden. • Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Die Gemeinde Baindt sollte den Austausch des bestehenden LF 16/12 (Baujahr 1992) im Jahr 2022 vornehmen. Wir haben deshalb bereits 2021 den Zuwendungsantrag nach Z-Feu Festbetragsfinanzierung gestellt. Im Zeitplan würde die Gemeinde Baindt im Sommer mit der Ausschreibung beginnen. Die Vergabe der Ausschreibung wäre im 2. Halbjahr und die Auslieferung und Einweihung des LF 20 wäre für 2022 vorgesehen. • Außenanlage Bereitschaftsheim des DRK Baienfurt-Baindt Durch den gemeinschaftlichen Erwerb der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in der Baindter Straße, haben die Gemeinden Baienfurt und Baindt einen idealen Standort für das DRK gefunden. Die Anlage wurde vom Landkreis für die Unterbringung von geflüchteten Menschen gebaut, so dass einige Umbaumaßnahmen und Anpassungen notwendig waren. Die Räume für die DRK- Bereitschaft Baienfurt-Baindt sind zwischenzeitlich nahezu fertig und leuchten innen so hell wie außen. Während die Räume kurz vor ihrer Fertigstellung stehen und Mitte des Jahres eingeweiht werden können, werden im Außenbereich dieses Jahr noch Parkplätze und Garagen gebaut. • Digitalisierung Seite 4 von 26 Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Digitalisierung. Bürgerrinnen und Bürger, die heute online rund um die Uhr alles bestellen können und am nächsten Tag die Bestellung geliefert bekommen, erwarten diesen Service auch von einer modernen Verwaltung. Es gilt der Digitalisierung vor Ort weiteren Anschub zu verleihen und gleichzeitig die Menschen mitzunehmen. Bereits 2019 hat die Gemeindeverwaltung das Rathausserviceportal sowie eine App der Gemeinde Baindt installiert, darüber hinaus wurde ein kostenloses WLAN im Rathaus und in der Schenk-Konrad-Halle eingerichtet. Im Frühjahr 2020 gingen neue Homepages für die Gemeinde, Klosterwiesenschule und den kommunalen Kindergarten in Betrieb. Im Herbst 2020 wurde ein Rats- und Bürgerinformationssystem eingerichtet. 2021 soll Rathaus intern ein digitaler Rechnungsworkflow installiert werden. • Betreuung, Unterstützung und Integration von Geflüchteten In der Gemeinde sind derzeit 100 geflüchtete Menschen (Ist-Quote) untergebracht. Das Aufnahmesoll beträgt 82 Personen. Der Quotenerfüllungsstand liegt bei 122 %. Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement des Paktes zur Integration zwischen dem Land Baden- Württemberg und den Kommunen umgesetzt. Es wird dadurch eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde beschlossen, die Johanniter Unfallhilfe mit der Ausführung des Integrationsmanagements für die in der Anschlussunterbringung untergebrachten Geflüchteten in der Gemeinde Baindt für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Diese Förderung wurde zwischenzeitlich um 2 weitere Jahre verlängert. (Förderzeitraum bis zum 14.01.2023) Im Herbst 2020 wurde die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und den Johannitern bis zum 14.01.2023 verlängert. Die Stelle der Integrationsbeauftragten (Beschäftigungsumfang von 50%) wurde nicht mehr verlängert und ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Da die Stelle der Integrationsbeauftragten seit dem 01.01.2021 wegfällt, wurde in einer Besprechung mit der Verwaltung, ehrenamtlich Tätigen des Arbeitskreises „Asyl“ und den Johannitern die zukünftige Aufgabenverteilung festgelegt. Hierbei kommen zusätzliche Aufgaben auf die Verwaltung und den Bauhof bzw. Hausmeister der Klosterwiesenschule zu. Unser ganz besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, im Helferkreise für die geflüchteten Menschen mitzuwirken. In erster Linie ist es Aufgabe der Gemeinde, diese Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Doch ohne das ehrenamtliche Engagement unseres zwar kleinen aber sehr feinen Helferkreises wäre dies weit schwieriger oder fast unmöglich. Unsere Ehrenamtlichen helfen bei der Jobsuche, beim Umziehen, bei der Erledigung von Hausaufgaben und bei der Suche nach Ärzten und begleiten auch zu diesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Menschen in unserer Gemeinde ganz niederschwellig Interesse hätten, sich ebenfalls einzubringen. Seite 5 von 26 • Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewerbern Die Unterbringung der geflüchteten Menschen stellt für jede Kommune eine große Herausforderung dar. Neben der Containeranlage in der Friesenhäusler Straße 12 hat die Gemeinde Baindt auch Wohnungen angemietet. Aufgrund der Wohnungsknappheit im Schussental wird die Gemeinde mittelfristig über Standorte und die zukünftige Ausrichtung diskutieren, denn neben der Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Gemeinde Baindt auch bei der Unterbringung von Obdachlosen gefordert. Derzeit sind vier Einzelpersonen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in den Wohncontainern in der Boschstraße 1/5 bzw. in der Friesenhäusler Straße 12 (!) untergebracht. Falls eine Familie mit Kindern obdachlos wird, kann diese derzeit noch in die Dachgeschosswohnung im Klosterhof 4 eingewiesen werden. Bauwesen, Infrastruktur • Sanierung Klosterwiesenschule und Planung Digitalpakt Die Klosterwiesenschule wurde als Grund- und Hauptschule gebaut, ist nun aber seit 2014/2015 eine genehmigte Ganztagesschule in Wahlform mit Betreuungs- und Bildungsangeboten. Die vielfältigen Angebote wie Mittagessen und Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten erfordern eine andere Aufteilung der Klassenräume, darüber hinaus stammen die Schulgebäude aus den 70er Jahren. 2019 wurde das Architekturbüro mlw aus Ravensburg mit der Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Der Start für die Planungen erfolgte Anfang 2020. Es wurde die Bausubstanz aller Gebäude der Schule untersucht. Im Dezember 2020 wurde die Sanierung der Toilettenanlage im grünen Gebäude der Schule vom Gemeinderat beschlossen. In den kommenden Sommerferien soll diese Baumaßnahme durchgeführt werden. Anfang 2021 muss vom Gemeinderat entschieden werden, wie die Sanierung und Modernisierung der Klosterwiesenschule weiter erfolgen soll, da im Frühjahr dann weitere Förderanträge gestellt werden müssen, damit Anfang 2022 der angedachte erste große Schritt mit der Vollsanierung des blauen Gebäudes erfolgen kann. Insgesamt erhält die Gemeinde zum jetzigen Stand eine Förderung von 574.000 €. Im Gemeinderat war man sich einig, dass eine grundlegende Sanierung erfolgen soll, um die Klosterwiesenschule für die Zukunft gut und nachhaltig zu rüsten. Dadurch haben sich die geschätzten Kosten auf ca. 12 Millionen erhöht, weshalb zusätzliche Fördermittel beantragt werden. • Dorfplatz Zwar steht die Entwicklung des Fischerareals vorrangig auf der Agenda, doch hängen Dorfplatz und Fischerareal in Sachen Wegebeziehungen, Entwicklung der Seite 6 von 26 Randbereiche und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam gedacht werden. Der Dorfplatz in Baindt ist bisher nicht als Ortsmitte erlebbar. Er wird stark von den angrenzenden Parkplätzen dominiert und hat nach Westen keine Einfassung, das macht ihn nicht sehr heimelig. In der Planung wird der bestehende Dorfplatz um ein neues Gebäude ergänzt. Das Gebäude bildet eine Raumkante Richtung Westen und gibt dem neuen Dorfplatz einen Rahmen. Eine höhere Aufenthaltsqualität wird darüber hinaus geschaffen, da der Platz vom Verkehr abgeschirmt wird. • Sanierungsgebiet „Ortskern II“, insbesondere Fischerareal Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ sowie des Ortseingangsbereiches. Das „Fischerareal“ und der Ortseingangsbereich bilden gemeinsam eine ca. 1,7 ha große, innerörtliche zusammenhängende Fläche, die bisher nur wenig genutzt wird. Seit 2019 ist der Kreisverkehr am Ortseingang in Betrieb. Er trägt zu deutlich mehr Verkehrssicherheit bei und wertet den Ortseingangsbereich in die Gemeinde auf. 2020 wurden die Bauhofhalle fertiggestellt und die ehemalige Hofstelle auf dem Fischerareal abgebrochen. Die Gemeinde schlägt mit einer offenen Konzeptvergabe einen anderen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Bereits in der Gemeinderatssitzung im Februar berät das Gremium über die Kriterien der Veräußerung, die der Gemeinde am Herzen liegen. Im Frühjahr 2021 werden öffentliche Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger und potentielle Bauträger stattfinden, in denen zum Städtebau, zum Verfahren sowie zum angedachten Terminplan informiert wird. Durch die intensive Planungsphase wird eine Vergabe der Bauplätze erst 2022 und der Baubeginn der einzelnen Gebäude erst 2023 erfolgen. Der Lebensmittelmarkt am Ortseingang der Gemeinde ist fertig gestellt, so dass nun bis zur geplanten Eröffnung im Juni 2021 der Innenausbau durch die Firma Feneberg selbst vorgenommen werden kann. Um die Gestaltung der Grünfläche entlang des Gebäudes wertig und nachhaltig zu gestalten, wird in Zusammenarbeit mit der Bodenseestiftung, der Firma Gaschler, der Firma Feneberg und der Gemeinde im Frühjahr eine Pflanzaktion mit Bäumen und Büschen durchgeführt Seite 7 von 26 • Radweg Sulpach - Mochenwangen 3. Bauabschnitt Mit dem Bau des Radweges sollte der Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen werden. Es wird nach eingehenden Verhandlungen mit dem Zuschussgeber sowie der Verkehrsbehörde ein Geh- und Radweg vom Abschnitt Hasenweg bis zur Hirschstraße und anschließend lediglich ein Gehweg mit evtl. Radfahrer frei bis zur Ausleitung nach der Hofstelle gefördert. Es würde eine wichtige Rad- und Gehwegeverbindung für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt werden. Die Gesamtkosten beziffern sich auf 1,1 Mio. €. • Bebauung „Marsweiler Ost II“ Die Kaufverträge für die 13 Bauplätze im sogenannten Einheimischenmodell wurden 2020 alle abgeschlossen. Einige Bauanträge sind bereits eingereicht, so dass in diesem Jahr sicher die meisten Gebäude gebaut und bezogen werden. Die Kaufverträge für die Bauplätze im Bieterverfahren werden Anfang des Jahres abgeschlossen, so dass auch hier einem Baubeginn nichts mehr im Wege steht. • Bebauung Stöcklis- / Grünenbergstraße Der Bebauungsplan wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt im November 2018 rechtskräftig. Im Frühjahr 2020 erfolgte die Erschließung des Baugebiets. Die Vergabe der Bauplätze ist auf Ende 2021 geplant. • 2. Erweiterung des Gewerbegebietes Mehlis Mit der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis sind 8 Bauplätze entstanden, von denen bereits 5 Grundstücke an Gewerbetreibende verkauft wurden. Die verbleibenden 3 Bauplätze könnten in diesem Jahr vergeben werden. • Mögliche weitere Wohngebiete – Bühl, Lilienstraße, Voken Erweiterung Der Gemeinderat hat 2019 für 3 Baugebiete Aufstellungsbeschlüsse im beschleunigten Verfahren gefasst. Im Jahr 2020 wurde der Bebauungsplan Lilienstraße vorangetrieben, so dass in der Januarsitzung 2021 der Entwurf im Gemeinderat vorgestellt werden kann. Die Gemeinde ist somit auf einem guten Weg, den Bebauungsplan im Jahr 2021 rechtkräftig aufzustellen. Ebenfalls muss der Bebauungsplan Bühl im Laufe des Jahres entwickelt und abgeschlossen werden. • Nahwärmeversorgung Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekonzept entwickelt mit der Zielvorgabe eine Seite 8 von 26 umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erdgasbetriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rahmen des Nahwärmenetzes versorgt. 2020 wurden beide Gasbrenner in der Heizzentrale im Schulareal durch neue klimaschonendere und effizientere Geräte ersetzt. Somit kann bereits jetzt die Versorgung des Lebensmittelmarktes mit Wärme gesichert werden. Geplant ist, dass sämtliche Gebäude im Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen. Hierfür ist es nötig, die Wärmeerzeuger auszubauen. Es wird angestrebt in regenative Energien zu investieren, eine Entscheidung des Gremiums diesbezüglich steht an. • Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Im Ergebnishaushalt 2021 sind 150.000 Euro für die Sanierung von Gemeinde- straßen vorgesehen. Nach dem Winter werden die erforderlichen Schäden festgestellt und behoben. Darüber hinaus steht im Jahr 2021 die umfangreiche Sanierung der Nelkenstraße an. Die bestehende Wasserleitung ist eine der ältesten Leitungen in Baindt. Aufgrund der Häufung von Wasserrohrbrüchen wurde die Nelkenstraße priorisiert. Im Zuge der Sanierung wird eine Leerrohrstruktur für Breitband aufgebaut und die Straßenbeleuchtung erneuert. • Ausbau der Breitbandversorgung Die Digitalisierung schreitet rasant voran und eröffnet uns neue Möglichkeiten und Perspektiven. Doch alles steht und fällt natürlich mit der Infrastruktur. Nur Glasfaserkabel bieten heute noch zukunftsfähige Übertragungsraten an. Bis Ende 2024 soll in Baindt ein Vollausbau in den unterversorgten Bereichen realisiert werden. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren faktisch gewährleistet ist, jedoch aufgrund der besonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für diese Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. • Bushaltestellen – Aufwertung / barrierefreier Zugang Die Bushaltestellen an der Marsweilerstraße/Blindenschule und beim Hochbehälter wurden 2020 barrierefrei umgebaut und mit neuen Buswartehäusern versehen. 2021 sollen die Baumaßnahmen für die Bushaltestellen in der Gartenstraße ausgeschrieben und umgesetzt werden. Entsprechende Förderanträge wurden bereits gestellt. • Bau einer Reithalle Seite 9 von 26 Die Reitergruppe Baindt e.V. beabsichtigt mit Unterstützung der Gemeinde Baindt beim Reitgelände eine Reithalle zu bauen. Der geplante Standort für die Reithalle der Reitergruppe Baindt e.V. befindet sich im Regionalen Grünzug. Die Gemeinde Baindt hat einen Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens beim Regierungspräsidium in Tübingen gestellt, der im Dezember 2020 positiv beschieden wurde. 2021 muss nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, so dass die Reithalle möglichst rasch gebaut werden kann. • Wasserversorgung – Querverbindung Zur weiteren Sicherung der Wasserversorgung wurde der Bau einer Querverbindungsleitung von der Hauptleitung Weißenbronnen / Baienfurt nach Baindt umgesetzt. Die Fertigstellung der Rohrleitungen ist bereits 2019 erfolgt. Nach Fertigstellung der Verbindungsleitung musste 2020 zunächst der Druckminderschacht erstellt werden, um eine Notversorgung der Hochzone in Baindt zu gewährleisten. Der Umbau der Hydraulik und Elektro- und Verfahrenstechnik im Hochbehälter Marsweiler verzögerte sich etwas. Es sollen diese Leistungen bis frühestens Ende März 2021 umgesetzt und abgerechnet werden. • Neuanlage Waldspielplatz Im Haushaltsplan 2021 und 2022 sind jeweils 25.000 € eingeplant, um gegenüber des jetzigen Waldspielplatzes, der sich im Eigentum des Forstes befindet, evtl. einen ergänzenden Waldspielplatz anzulegen. Da wir derzeit in unserer Gemeinde jedoch viele Jugendliche Biker- und Scooterfahrer haben, ist im Gremium darüber zu diskutieren, ob in einem ersten Schritt evtl. bei der Aufwertung bzw. in die Anlage von entsprechenden befahrbaren Flächen investiert wird. Klima- und Artenschutz • Antrag Klimopass Das ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg mit drei Förderschwerpunkten und zwar der Nachhaltigkeit, der Biodiversität und des Klimaschutzes. Es soll Kommunen durch Beratung und Informationsveranstaltungen ein strukturierter Einstieg in das Thema ermöglicht werden. Inhalte sind u.a. Praxisbeispiele anderer Kommunen, Vorschläge aus der erarbeiteten Klimastrategie aus den Workshops und Vor-Ort-Besichtigungen mit Anleitung zur Unterstützung der Biodiversität. 2020 standen vom Land keine Mittel zur Verfügung. Der Antrag der Gemeinde wurde in das Jahr 2021 übertragen. Des Weiteren soll das Thema Anpassung an den Klimawandel in die kommunalen Planungen integriert werden. Dazu werden Klimaanalysen, aber auch die Erarbeitung von Planungsinstrumenten gefördert. Ebenso die Umsetzung erster Anpassungsmaßnahmen wie die Begrünung kommunaler Schulen und Seite 10 von 26 Kindergärten oder die Überprüfung kommunaler Nichtwohngebäude auf Eignung zur Dachbegrünung und Photovoltaiknutzung. Die Biodiversität und Klimafaktoren bei der Bauleitplanung spielen eine große Rolle und die Biodiversität bei vorhandenen Gemeindeflächen. • Projekt Klimaschutz Plus Mit dem Projekt wurde 2020 begonnen. Inhalt ist die Einführung und Begleitung des Betriebs eines kommunalen Energiemanagements nach Programmpunkt für die ca. 18 kommunalen Gebäude der Gemeinde Baindt mit u. a. - Unterstützung bei der Einführung eines kommunalen Energiemanagements - Einbau von Messtechnik - Energiemanagement-Software. Die Zählerstandserfassung ist derzeit am Laufen, damit daraus bspw. eine Bewertung in Richtung Energieverbräuche erstellt werden kann. • Insektenfreundliche Blumenwiesen – im Rahmen von „Natur nah dran“ Ziel ist es unter anderem zu prüfen, an welchen Stellen wir im nächsten Jahr weitere Blühwiesen anlegen können und welche Flächen sich hierfür eignen. Seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die Artenvielfalt auch in geeigneten Kleinflächen ohne intensive Pflege zu erhöhen. So wurden 2020 bereits ein Streifen entlang der Marsweilerstraße, die Wiesenfläche gegenüber der Schule, ein Seitenstreifen und eine Seiteninsel in der Boschstraße sowie der Kreisverkehr Mehlis umgestaltet. Darüber hinaus betreut der Bauhof jährlich weitere 10-12 Blumenwiesen in der Gemeinde. In diesem Zusammenhang muss das Ziel der Gemeinde sein auch unserer Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot zu nehmen. Eine Entwicklung in die richtige Richtung schaffen wir nur gemeinsam! • Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern Bereits 2011 hat die Gemeinde im Rahmen des Projektes „Renaturierung von Fließgewässern“ am Sulzmoosbach Störelemente eingebaut, mit deren Hilfe die Eigendynamik des Baches angeregt wurde. Auf einer Strecke von etwa 700 m wurden 17 Buhnen (vom Ufer zur Flussmitte hin errichteter Damm) und zahlreiche Störsteine eingebaut sowie 210 Bäume und Sträucher gepflanzt. Betrachtet man heute den Bachlauf, sieht man deutlich, wo eine Aufwertung erfolgt ist. Darüber hinaus, ist festzustellen, dass Boden und Land durch die Veränderung im Bachlauf nicht nennenswert abgetragen wurden. Da weiterer Grunderwerb schwierig ist, wurde vereinbart die Grundstücksgrenzen aufzunehmen und eine Bepflanzung im weiteren Verlauf des Sulzmoosbaches vorzunehmen, so dass mögliche Ausspülungen auf der östlichen Seite zum Tragen kommen. Auf dieser Seite ist die Gemeinde bereits im Besitz eines Gewässerrandstreifen. So könnte der Bach deutlich aufgewertet und widerstandsfähiger gemacht werden. Da die Schussen im vergangenen Sommer Seite 11 von 26 zum Teil um die 22° hatte, ist es elementar wichtig, dass die Zuflüsse nicht bereits zu warmes Wasser führen und deren Resilienz gesteigert wird. • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoosbach Die Gemeinde Baindt hat für die Hochwasserschutzmaßnahme im Ortskern Zuschüsse bekommen. Die Herstellung eines Bypasses und der Bau des Retentionsbeckens am neuen Kreisverkehr sind bereits erfolgt. Nun schließt sich die Gewässeroffenlegung und der Ausbau des Sulzmoosbaches in Kombination mit einer Hochwasserschutzmaßnahme an. Zum einen wird der Sulzmoosbach aufgewertet und die Durchgängigkeit und Gewässerstruktur werden verbessert und zum anderen wird das Bachbett aufgeweitet. • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz Die Problembereiche in der Hirsch-, Siemens- und Benzstraße sowie in der Ortsmitte werden aufgearbeitet und sollen mit der Errichtung und Ableitung in Form eines weiteren Gewässers 2. Ordnung gelöst werden. Hierzu muss ein Wasserrechtsverfahren durchgeführt werden. Anschließend kann die Gemeinde einen Zuwendungsantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirtschaft stellen. Im Haushaltsplan 2022 sind 430.000 € vorgesehen. • European Energy Award (eea), Klimaschutzkonzept, Photovoltaikanlagen, E-Mobilität Im Jahr 2017 wurde die Gemeinde mit einem Ergebnis von 62 Prozent rezertifiziert und hat sich zum Ziel gesetzt, den begonnenen eea-Weg konsequent weiter zu gehen. Im November 2020 hätte eine weitere Rezertifizierung stattfinden sollen. Diese wurde Corona bedingt abgesagt und auf Frühjahr 2021 verschoben. Für das Zertifizierungsverfahren müssen im Vorfeld vom eea-Team (bestehend aus Verwaltung, Firma Kirchner und der Energieagentur Ravensburg) sämtliche Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und überprüft werden. Dabei sind die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt: • Entwicklungsplanung und Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Es wird geprüft, ob auf öffentlichen Gebäuden PV-Anlagen wirtschaftlich sinnvoll wären. Dadurch könnte der Eigenstrom genutzt werden und E-Fahrzeuge direkt vor Ort mit erneuerbarem Strom betankt werden. Seite 12 von 26 Ein Förderantrag für 2 E-Fahrzeuge wurde mit Zuschüssen von bis zu 50 % bewilligt. Im Bauhof und im Rathaus wurden in Folge zwei Fahrzeuge durch E- Fahrzeuge ersetzt. Finanzen • Haushaltsplanung Doppelhaushalt 2021/2022 Der Haushalt der Gemeinde Baindt ist auch geprägt von der Coronakrise. Sorgen bereiten Einbußen bei den Erträgen und gleichzeitig steigende Aufwendungen. Die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer mussten 2021 minimal angehoben werden. In Zeiten ausreichender Liquidität und unter Berücksichtigung von Verwahrentgelten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Die Gemeinde steht wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur unsere finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stichtag 01.01.2019 wurde im Frühjahr 2020 beschlossen und die Rechnungsjahre 2016-2019 bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. • Abfallbeseitigung/Quo Vadis Wertstoffhof Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Seit 01.01.2020 laufen Änderungen sowie Neuanmeldungen nur noch über das Landratsamt Ravensburg. An den örtlichen Einrichtungen, Grüngutannahmestelle in der Friesenhäusler Straße sowie bei der Kompostieranlage am Annaberg, wird festgehalten. Solange ein Bringsystem im Landkreis Ravensburg besteht, wird an dem derzeitigen Standort des Wertstoffhofes festgehalten. • Gebührenkalkulation Wasser- und Abwassergebühren Die gebührenrechtlichen Ergebnisse bei den kostenrechnenden Einrichtungen Wasser- und Abwasser werden laufend ermittelt und einer Gebührenkalkulation unterzogen. • Geldvermögen Über die Anlage kurzfristiger Geldanlagen aus liquiden Mitteln und aus Kontobeständen entscheidet der Kämmerer. Über die Verwendung von Rücklagen für vermögenswirksame Anlagen entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde parkt ihr Geld mit Verwahrentgelt in Höhe von -0,5% belastet. Aufgrund von Inflation reduziert sich das Vermögen auf Raten. Seite 13 von 26 • Stand Ökopunktekonto Für die 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis und für das Mischgebiet Fischerareal wurden 2019 Ökopunkte verbraucht, so dass die Gemeinde nach Ökokontoverordnung weiterhin ein Guthaben in Höhe von derzeit 173.134 Ökopunkten hat. • § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird mit Wirkung ab dem 01.01. 2023 völlig neu geregelt. Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungsprivilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden sollen. Jede Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage soll nunmehr als unternehmerisch eingestuft werden. Die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sollten ebenfalls überprüft werden. Die Finanzverwaltung wird auch 2021 hier entsprechende Vorarbeiten vornehmen. • Grundsteuerreform 2025 Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung getroffen. Mit der Neuregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin die bisherigen Grundsteuermessbeträge angewandt werden. Der neue Hauptveranlagungszeitpunkt für die neue Grundsteuer ist der 01.01.2025. Hierzu werden die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse zum 01.01.2022 von der Gutachterausschussstelle ermittelt. TOP 04 Gebäude angrenzend an den Dorfplatz - Nutzung des Gebäudes - Eigentumsverhältnisse - weiteres Vorgehen Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Dorfplatz in Baindt ist bisher kein besonders heimeliger Ort mit Aufenthaltsqualität. Angrenzend an den Dorfplatz befindet sich ein großer Parkplatz. Ursprünglich war angedacht, auf diesem Parkplatz ein Rathaus zu errichten. Nachdem für die Unterbringung der Verwaltung in den 80er Jahren im jetzigen Rathaus eine andere Lösung gefunden wurde, blieb diese große Parkfläche in der bisherigen Form erhalten. Die Fläche ist schwer fassbar. In Richtung Westen fehlt ein Gebäude, dies würde dem Platz mitten im Ort einen Rahmen geben, den Dorfplatz ergänzen und eine wirkliche Ortsmitte entstehen lassen. Da der Platz dann auch besser vom Verkehr abgeschirmt wird, entstünde ein Ort mit deutlich mehr Aufenthaltsqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger. Seite 14 von 26 Örtlichkeiten mit unterschiedlichen, sich ergänzenden Angeboten, sind ein wichtiger Beitrag für eine zukunftsfähige Gestaltung von Gemeinden. Eine Nutzungsmischung, kurze Wege und Aufenthaltsqualität sind Garanten für lebendige Plätze, die von den Menschen angenommen werden. Hier begegnet man sich, tauscht sich aus und fühlt sich daheim. Gleichzeitig sind diese Räume unerlässlich, wenn es um die Gestaltung eines altersgerechten Lebensumfeldes geht. Denn räumlich konzentrierte Einrichtungen, eine zentrale Lage und gute Erreichbarkeit sind gerade für ältere Menschen von großer Bedeutung. So können die vorhandenen Angebote, wie zum Beispiel Ärzte, Apotheke und die weitere örtliche Infrastruktur gut genutzt werden. Nutzungen im Gesundheitsbereich könnten in dem neuen Gebäude unter einem Dach vereint und darüber hinaus Parkplätze in einer Tiefgarage unter dem Gebäude geschaffen werden. Gesundheitszentrum Baindt Ein solches Zentrum sichert die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baindt nachhaltig. Der Neubau der Praxen und Räumlichkeiten für ergänzende medizinische Leistungen sowie die Zentralisierung in einem Gesundheitszentrum in der Ortsmitte bietet unserer Bevölkerung eine hervorragende zukunftsfähige Versorgung und Ärzten einen modernen und ansprechenden Wirkungskreis. Verschiedene Fachärzte unter einem Dach bzw. in örtlicher Nähe sind für Patienten wie für Mediziner attraktiv. Ärzte haben an Einzelpraxen immer weniger Interesse. Darüber hinaus liegen alle wichtigen Einrichtungen in der Gemeinde in unmittelbarer Umgebung und sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Arztbesuch und Einkauf lassen sich problemlos verbinden. Die Ortsmitte erfährt eine deutliche Aufwertung. Der Standort angrenzend an den Dorfplatz bietet ausreichend Fläche für die Errichtung des Gebäudes einschließlich der notwendigen Stellplätze für die Patientinnen und Patienten und auch für die Besucherinnen und Besucher. Eine Tiefgaragenzufahrt könnte vom Parkplatz aus erfolgen. Gemäß dem vorliegenden Entwurf ist es möglich, bis zu 10 private Tiefgaragenstellplätze zu schaffen. Das Erdgeschoss bietet 175 m² Verkaufs- und Nebenflächen und auf weiteren 2,75 Geschossen werden 480 m² Praxis- und Wohnfläche angeboten. Eine Kommune hat wenig direkte Einflussmöglichkeiten auf die Niederlassung eines Arztes in der Gemeinde. Es ist zum einen die Entscheidung des Arztes, die sicherlich auch von der Prognose abhängig ist, ob sich eine Praxis trägt und wie attraktiv die Lage der Praxis ist und zum anderen ist es die Entscheidung der kassenärztlichen Vereinigung. Diese macht klare Vorgaben, ob sich ein Arzt in einer Gemeinde ansiedeln und welche Fachrichtung dieser haben darf. Fahrten in Nachbarkommunen gelten als zumutbar. Im Krankheitsfall brauchen unsere Bürgerinnen und Bürger jedoch die Gewissheit, dass sie dort, wo sie wohnen auch gut versorgt sind. Viele ländliche Kommunen haben ernsthafte Probleme, Ärzte zu gewinnen. Deshalb müssen wir Anreize schaffen. Baurecht: Seite 15 von 26 Der genannte Bereich liegt im Innenbereich. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. § 34 BauGB legt fest, dass ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich dann zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Nach Auskunft des Bauamtes ist kein Bebauungsplan erforderlich. Von den ausgeübten Nutzungen innerhalb des Gebäudes sind keine Geräuschemissionen zu erwarten, die mit der im Umfeld vorhandenen Wohnnutzung unvereinbar sind. Wesentliche Geräuschquelle für die Schallemissionen des Ärztehauses ist der Verkehr durch die Patientinnen und Patienten sowie die Besucherinnen und Besucher. Die Gestaltung des Gebäudes wird sich an der Umgebungsbebauung (Satteldach) orientieren. Eine verbindliche Auskunft wird von der unteren Baurechtsbehörde eingeholt. Des Weiteren werden die Leitungsverläufe auf dem Dorfplatz (Nahwärme, Breitband…) überprüft. Zweckbindungen im Grundstücksverkehr a) Die Gemeinde ist Bauherrin. Da es der Gemeinde im Falle einer Veräußerung des Baugrundes, der im Sanierungsgebiet liegt, definitiv nicht und die Gewinnerzielung geht und die Fläche in der Ortsmitte von großer öffentlicher Bedeutung ist, könnte die Gemeinde als Bauherrin auftreten. Bei der Vermietung hätte die Gemeinde langfristig alle Fäden in der Hand. Als Vermieterin der Räumlichkeiten würde sie eine schwarze Null anstreben. Allerdings muss sich die Gemeinde beim Bau an das Vergaberecht halten. Öffentliche Gelder, also Steuermittel, zur Sicherung der ärztlichen Versorgung sollten nicht für den laufenden Unterhalt eingesetzt werden müssen, darüber hinaus sollte sich die Investition amortisieren. Es ist von ca. 3,0 Mio. Investitionskosten auszugehen, welche bisher nicht in der Haushaltsplanung 2021/2022 verankert sind und über einen Nachtragshaushalt dargestellt werden müssten. b) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor. Bei einem regulären Verkauf ist eine minimale Steuerung der Nutzungsmöglichkeiten über einen Bebauungsplan möglich. Ein Verkauf mit Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen wäre ebenfalls denkbar: Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag • Angemessene Vertragsgestaltung; • Gebunden an Subventionen; • Notwendigkeit und Angemessenheit von Bindungen; • Bei verbilligtem Verkauf zwingend Nutzungs- und Verfügungs- beschränkungen; • Verkauf unter Wert nur bei zweckentsprechender Mittelverwendung zulässig; • Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag; Mögliche Vertragsklauseln: Kaufpreisnachzahlungsklausel, Wertabschöpfungs- klausel, Wiederkaufsrechte bei zweckwidriger Verwendung; Seite 16 von 26 Bindungsdauer: Jede Subvention gilt früher oder später als aufgebraucht • Bis zu 15 Jahre unbedenklich; • Bis zu 20 Jahre mit einer Kaufpreisverbilligung von ca. 20 %; • Bis zu 30 Jahre nur bei hohem Preisnachlass durchsetzbar; c) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor im Erbbaurecht. • Zweckbindung für Nutzung bei Ausgabe des Grundstücks; • Dauerhafte Zweckbindung (auch an Rechtsnachfolger); • Umfasst die gesamte Laufzeit; d) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit Wiederkaufsrecht. • Bedarf einer angemessenen Begründung • 30 Jahre Höchstgrenze bei Rechtsausübung bezüglich Nutzungsbindung. Länger Fristen gelten als unangemessen und sind in keiner Form zulässig • Darf generell nicht gegen die „guten Sitten“ verstoßen e) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit einem erbbaurechtsähnlichen Wiederkaufsrecht. • Erstmaliges Rückkaufrecht nach 90 bzw. 99 Jahren unabhängig vom Verhalten des Käufers mit begrenztem Zeitfenster; • Späterer Wiederkaufswert muss angeglichen werden und die darauf errichteten Gebäude für mindestens zwei Drittel des Verkehrswertes erworben werden; • Kein Sanktionscharakter; Der Gemeinderat sollte der Verwaltung in der Januarsitzung eine Tendenz mit auf den Weg geben. Sofern die Gemeinde nicht selbst Bauherrin sein soll, könnte das Rechtsanwaltsbüro W2K in der Februarsitzung ausführlicher über mögliche Veräußerungsoptionen informieren. Nicht zu handeln könnte mittel- bis langfristig eine ärztliche Unterversorgung für die Bevölkerung bedeuten. Wir wollen die medizinische Versorgung in der Gemeinde jedoch dauerhaft sicherstellen. Die Sicherung einer wohnortnahen, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung ist für die Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Wohlfühlfaktor und ein zentraler Beitrag für die Attraktivität von Baindt. Wir sehen uns an dieser Stelle in der Pflicht, diese Prozesse zu begleiten und voranzutreiben und darüber hinaus aktive Daseinsvorsorge zu leisten. Das Ärztehaus ist ein erster Schritt in eine qualitätvolle Entwicklung der Ortsmitte. Es ist als Beitrag zu sehen, die im Quartier bestehenden Angebote zu stärken und zu sichern. Beschluss: Seite 17 von 26 a) Der Gemeinderat stimmt dem Bau eines Gebäudes angrenzend an den Dorfplatz zu. b) Es soll ein Gesundheitszentrum angrenzend an den Dorfplatz errichtet werden. c) Die Gemeinde tritt selbst als Bauherrin auf. TOP 05 Vergabe der ausgeschriebenen Bauarbeiten für die Bachoffenlegung Sulzmoosbach entlang der Marsweilerstraße Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 07. Juli 2020 wurde das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach beauftragt, die Arbeiten öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde am 30. Oktober 2020 im Staatsanzeiger sowie auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 28 Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 24. November 2020. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Bauarbeiten: - Rückbau der bestehenden Betonverdolung - Erdbau, Gewässerausbau - Landschaftsbauarbeiten Zur Submission gingen 13 Angebote ein. Drei Angebote mussten ausgeschlossen werden, da es Zweifel an der Eignung gab und Unterlagen fehlten. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 151.825,42 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 250.200,00 Euro brutto (=164,8%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 Euro brutto abgeben. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Seite 18 von 26 Der Zuschlag für die Arbeiten für die Bachoffenlegung des Sulzmoosbaches entlang der Marsweilerstraße wird an die Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 € brutto erteilt. TOP 06 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Lilienstraße und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: Für die Gemeinde bestand die Möglichkeit im Bereich südlich der Lilienstraße Grundstücke zu kaufen, um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB für ein allge- meines Wohngebiet zu entwickeln. In der Sitzung vom 17. September 2019 wurde dem Gemeinderat der städtebauliche Vorentwurf des Bebauungsplanes "Lilienstraße" von Herrn Sieber vom Büro für Stadtplanung aus Lindau vorgestellt. Das Büro Sieber wurde daraufhin mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschloss in der Sitzung vom 03. Dezember 2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu. Zwischenzeitlich fand eine frühzeitige Behördenunterrichtung statt, in der die Eckpunkte und die erforderlichen Untersuchungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes benannt wurden. Durch die geplante Bebauung wird in den Streuobstbestand und die als Biotop kartierte Hecke an der südlichen Grenze des Baugebiets eingegriffen. Der Eingriff musste berücksichtigt und fachlich bewertet werden. Zur Abschätzung der Erheblichkeit der Auswirkungen durch die Planung auf die Fauna, wurde ein artenschutzrechtliches Fachgutachten beauftragt und vom Büro Sieber, Lindau im Jahr 2020 durchgeführt. Ebenfalls wurde eine detaillierte Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung sowie eine Ergänzung zur FFH-Vorprüfung der Änderung des Bebauungsplanes Marsweiler Ost erstellt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06. Dezember 2019 bis 20. Dezember 2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung zu informieren. Das Büro Sieber wurde beauftragt, den Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auszuarbeiten. Es wurden 2 Varianten mit unterschiedlich großen Grundstücken erstellt. Mit dem vom Gemeinderat favorisierten Entwurf soll die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf Alternative 2 zum Bebauungsplan "Lilienstraße" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 01. Dezember 2020 mit folgenden Änderungen: Seite 19 von 26 • Die Höhe von Stützmauern ist auf max. 0,5 m zu begrenzen. • Pro Grundstück sind 2 Wohnungen möglich. • Bei 4.12 ist das Wort „Windenergie“ zu streichen. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 12. Januar 2021. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleitering Frau Jeske infomiert das Gremium über folgenden Sachverhalt. Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräftig. Somit wurde die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Gemeinderates statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne erforderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: − Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen; Seite 20 von 26 − Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; − Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 08 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet: Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräftig. Somit hat man die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Gemeinderats statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des Seite 21 von 26 vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne erforderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilfläche), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: − Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen; − Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; − Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Mon-tag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung Seite 22 von 26 innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 09 Doppelhaushalt 2021 und 2022 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 und 2022 Kämmerer Abele teilt mit: Dem Gemeinderat wird als einer der ersten Kommunen im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2021/2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbeschaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebesätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund geringerer Erträge, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurde für die Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investitionsprogramm 2021/ 2022 inkl. der Finanzplanungsansätze am 03.11.2020 ein Orientierungsbeschluss gefasst. Die dargestellten Investitionen wurden bis auf minimale Änderungen in den Finanzhaushalt sowie in den Finanzplan übernommen. Alle Aufwendungen und Erträge werden im Ergebnishaushalt geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Hier erfolgt somit die Darstellung des kompletten Ressourcenverbrauchs der Gemeinde. Für die einzelnen Teilhaushalte sind jeweils Teilergebnispläne zu erstellen. Der Gesamtergebnishaushalt (als Summierung der Teilhaushalte) und die Gesamtergebnisrechnung sind vergleichbar mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2021 -1.836.900 € bzw. 2022 -688.100 € Es gelingt in der Planung 2021 und 2022 aufgrund der Coronapandemie nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Ertragsseite: - Wir haben Mindererträge im Vergleich zu 2020 von 231.200 €. Im Finanzplanungszeitraum rechnen wir mit einer Erholung auf der Ertragsseite. - Es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Gewerbesteuer moderate Anpassungen der Hebesätze beschlossen. - Weitere Gebührenanpassungen sind geplant. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Aufwandsseite: Seite 23 von 26 - Die Gesamt-Aufwendungen steigen um 915.000 €. - Die Personalaufwendungen steigen um 341.100 € aufgrund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen. - Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 249.400 €. - Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bauleitplanungskosten) steigen um 224.200 €. Im Finanzhaushalt und der Finanzrechnung werden die geplanten bzw. die tatsächlich anfallenden Ein- und Auszahlungen festgehalten. Vergleichbar mit einer Kapitalflussrechnung wird hier die Liquiditätsplanung bzw. Liquiditätsentwicklung sichtbar. Der Finanzhaushalt zeigt zuerst die Ein- und Auszahlungen aus dem Ergebnishaushalt als sog. Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit auf. In einem zweiten Block folgt sodann die Investitionstätigkeit. In einem dritten Block die Finanzierungstätigkeit, also die Kredittilgung sowie evtl. Kreditaufnahmen. Im ersten Abschnitt werden die zahlungswirksamen Vorgänge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. – bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungsmittel dar. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von -1.011.600 € bzw. +92.050 €. Der zweite Abschnitt zeigt die Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit, also das Investitionsvolumen. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird somit der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2021 bei -6.910.000 € bzw. 2022 bei -14.680.600 €. Der dritte Abschnitt zeigt die Finanzierungstätigkeit (Kredite) ob und wie die Gemeinde ihre Investitionen zusätzlich über Kredite finanzieren muss. Die letzte Zahl des Finanzhaushalts beantwortet somit die Frage, ob die Gemeinde genügend Liquidität ausweisen kann. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 1 Mio. € und 4 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden ab 2022 jährlich in Höhe von 100.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Finanzierungstätigkeit beträgt jeweils 1 Mio. bzw. 3,9 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestandes beträgt 2021 -3.570.200 € bzw. 2022 -1.047.150 €, die aus den vorhandenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2021 und 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Wesentliche Änderungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite gegenüber dem Vorjahr sind im Vorbericht detailliert erläutert. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Haushaltssatzung 2021/2022 zu beschließen. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Vergleichsweise günstige Steuer- und Gebührensätze und geringe externe Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Mit dazu beigetragen haben gute Beratungen, Entscheidungen und Beschlüsse. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Seite 24 von 26 Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. Im Ergebnishaushalt 2021 und 2022 steht ein deutliches Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investitionen realisieren, dies wird uns in 2021, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern und das muss uns gelingen. Trotzdem legen wir Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2025 vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Wir möchten mit der mittelfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen stellen die wesentliche Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestaltungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind mit Kreditaufnahmen verbunden. In den Jahren 2021 und 2022 sollen zahlreiche Investitionsmaßnahmen angepackt werden. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und eines niedrigen Zinsniveaus, können die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Spannend ist immer die Frage, wofür das zusätzlich vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort. „Nur gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirtschaftlichen Erfolg der Zukunft“. 2021 und 2022 gilt es die entsprechenden Grundstückserlöse zu erzielen. Im Gemeindehaushalt sind 2,0 bzw. 4,0 Mio.€ durch die Veräußerung von Grundstücken vorgesehen. Beschluss: 1.) Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 gem. § 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2021 und 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zu. 2.) Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2020 – 2025 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden- Württemberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3.) Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthaltenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zur Kenntnis. 4.) Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungsfähigkeit zu. TOP 10 Annahme von Spenden durch die Gemeinde Kämmerer Abele teilt mit: Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu Seite 25 von 26 entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2020 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Die Gemeinde ist an die rechtlichen Regelungen des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung gebunden. Einen möglichen Vorwurf der Vorteilsnahme gilt es zu entkräften bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Es wurden nur Spenden der Gemeindekonten aufgeführt. Spenden an Privatkonten (Förderverein Klosterwiesenschule, Elternbeirat etc.) sind hierbei nicht erfasst. Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Spenden wird erteilt. TOP 11 Anfragen und Verschiedenes a) Baumfällaktion Die Vorsitzende teilt mit, dass entlang des Badweges 50 bis 60 Eschen gefällt werden müssen. b) Anlieferung von Wertstoffen Am Freitag den 8. Januar 2021 herrschten teilweise chaotische Zustände bei der Abgabe von Wertstoffen im Wertstoffhof. Neben relativ langen Wartezeiten parkten die Anlieferer auch außerhalb der markierten Parkflächen – auch direkt vor dem Feuerwehrgerätehaus, wo ein absolutes Parkverbot gilt. Grundsätzlich, so Bürgermeisterin Rürup, kann man seine Wertstoffe in allen Wertstoffannahmestellen des Landkreises abgeben – allerdings in haushaltsüblichen Mengen. Es ist grundsätzlich zu überlegen, dass zukünftig Gewerbetreibende ihre Wertstoffe und Kartonagen auf dem Wertstoffhof nicht mehr abgeben dürfen. Problematisch an diesem Nachmittag war, dass die Feuerwehr Baindt einen Einsatz hatte. Innerhalb kürzester Zeit kommen dann mindestens 20 Feuerwehrkameraden mit ihren PKWs zum Feuerwehrhaus – zusätzlich zu den vielen Anlieferern von Wertstoffen. Entsprechende Aufrufe im Amtsblatt sind zwar löblich, bringen aber nicht viel. Der Standort des Wertstoffhofs in der Ziegeleistraße ist zu hinterfragen. Seite 26 von 26 c) Neubau Geh- und Radweg Sulpach Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 1,1 Mio. Euro, wobei ca. 250.000 € an Fördermitteln zufließen.[mehr]

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                Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.10.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Veraltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. September 2021 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben: TOP Vorberatung Interkommunale Zusammenarbeit bei der Gewerbeflächenentwicklung - Gemeinsame Absichtserklärung der Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Beschluss: Der gemeinsamen Absichtserklärung der Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schussental zur Schaffung eines interkommunalen Gewerbegebietes wird nicht zugestimmt. TOP Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ Beschluss: Dem geänderten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 27.08. 2021 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: - Es ist abzuklären inwiefern die Mitarbeit der Reitergruppe bzgl. Generierung von Ökopunkten für das Flurstück 376 möglich ist. - Unter 4.2 des Durchführungsvertrags ist folgender Zusatz aufzunehmen: Die Reitergruppe wird in die Pflicht genommen, aktiv bei der Umsetzung der Ökomaßnahmen mitzuwirken. - Unter 5.2 des Durchführungsvertrags ist folgender Satz zu streichen: Für diese Pflegemaßnahmen wird ein Zuschuss gewährt. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt mit: a) Corona Der Inzidenzwert für den Landkreis Ravensburg liegt aktuell bei 58. b) Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement Die Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement hat am 04.10.2021 stattgefunden und war gut besucht. Vorgebrachte Anregungen zum Baugebiet Bühl fließen in die weiteren Planungen mit ein. c) Antrag der Freien Wählervereinigung zum Anlegen eines Waldspielplatzes Dieser Antrag wird in der Sitzung vom 09.11.2021 Gegenstand der Beratungen im Gremium sein. Nach der Geschäftsordnung müssen Anträge spätestens in der übernächsten Sitzung auf der Tagesordnung sein. Am kommenden Freitag steht ein Gespräch mit der Forstverwaltung in dieser Angelegenheit an. d) Sitzung des GMS am 07.10.2021 Tagesordnungspunkte werden das Radverkehrskonzept, Berichtigungen des Flächennutzungsplanes anderer Gemeinden sowie der Klimamobilitätsplan der aus dem beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan resultiert sein. e) Gemeinderatssitzung am 30.11.2021 Eine weitere Gemeinderatsitzung ist am 30.11.2021 geplant. Aufgrund einiger Verschiebungen von Tagesordnungspunkten und der Vielzahl von zu treffenden Entscheidungen ist diese zusätzliche Gemeinderatsitzung notwendig. f) Weitere Termine Bereits heute wird das Gremium darüber informiert, dass am 11.01.2022 die erste Gemeinderatsitzung im kommenden Jahr stattfindet und am Samstag, den 29.01.2022 der Bewertungsausschuss zur Ankervergabe im Fischerareal. Abgabefrist für Ankerprojekte ist am 29.11.2021. Eine weitere Gemeinderatsitzung ist dann für den 08.02.2022 geplant. g) Europaweite Ausschreibung der Schulsanierung Die Frist ist zwischenzeitlich abgelaufen, das Architekturbüro MLW hat ein Angebot abgegeben. Der Beschluss über die Auftragsvergabe wird in der nächsten Gemeinderatsitzung getroffen. h) Sanierung WC-Anlage im grünen Gebäude der Klosterwiesenschule Die Sanierungsarbeiten sind größtenteils abgeschlossen. Es fehlen noch die WC-Türen sowie die Verkleidungselemente der WC-Kabinen. TOP 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum Bebauungsplan " Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Da der Fachplaner erkrankt ist, muss dieser Tagesordnungspunkt auf die Gemeinderatsitzung am 09.11.2021 verschoben werden. TOP 05 Beauftragung des Ingenieurbüros zur Planung und Ausschreibung der zwei bestehenden Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2017 wurde beschlossen, die Bushaltestellen der Hauptverkehrsachsen der Linie 1 Zug um Zug umzubauen. 2020 wurden bereits die Bushaltestellen Marsweiler Hochbehälter und Marsweiler Sehbehindertenschule barrierefrei umgebaut. Parallel wurde die Planung der Bushaltestellen Gartenstraße weiter vorangetrieben. Nach dem Personalbeförderungsgesetz ist die vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1.Januar 2022 zu erreichen. Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz besagt, dass auch Gemeinden verpflichtend die Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderung aktiv fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten sollen. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, muss eine Bagatellgrenze von 100.000,- € überschritten werden. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich für beide Haltestellen in der Gartenstraße auf 144.860,00 Euro. Am 12.05.2021 wurde der Zuschussantrag gemäß VwV LGVFG für die Bushaltestellen Gartenstraße beantragt. Der Zuschussantrag wurde von der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen geprüft. Die Förderfähigkeit der Maßnahme ist gemäß LGVFG §2 gegeben und es bestehen aus fachtechnischer Sicht keine Bedenken. Nach aktuellem Prüfbericht erhält die Gemeinde Baindt für die Bushaltestelle Gartenstraße eine Zuwendung / Landesförderung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen Mobilität nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Höhe von 99.603,00 €. Die Förderung vom Landratsamt Ravensburg beträgt für die Bushaltestellen Gartenstraße 4.000,00 €. Für das Buswartehäuschen (Fahrtrichtung Baienfurt) beläuft sich die Fördersumme auf 2.200,00 €. Das Buswartehäuschen wird analog zu den bereits bestehenden Buswartehäuschen Marsweiler beschafft. Beschluss: Nach Eingang des Zuwendungsbescheides wird das Ingenieurbüro Marschall und Klingenstein mit der Planung und Ausschreibung der zwei Bushaltestellen in der Gartenstraße beauftragt. Das Buswartehäuschen in der Gartenstraße wird analog zu den bereits umgebauten Bushaltestellen beschafft TOP 06 Erneute Beratung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, Annaberg 28, Flst. 209/3 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abgebrochen und der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten beantragt. In der Gemeinderatssitzung am 09.03.2021 wurde dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen versagt. Die Baurechtsbehörde hatte daraufhin mit dem Bauherrn verschiedene Gespräche geführt, die auch zu einer gewissen Umplanung/Reduzierung geführt haben. Gleichwohl will der Bauherr aber an der Kubatur seines Bauvorhabens festhalten. In den jetzt vorliegenden Plänen wurde eine Garage im Westen, sowie 2 Stellplätze im Osten gestrichen. Ebenfalls wurde die Retentionsfläche verlegt und vergrößert. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des unbeplanten Innenbereich von Baindt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit wird nach § 34 BauGB eingestuft. Gemäß § 34 Abs.1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Prüfung der Baurechtsbehörde ergab, dass sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügt. Eine rücksichtslose und erdrückende Wirkung durch das Bauvorhaben im Hinblick auf die Nachbarbebauung lässt sich aus Sicht der Baurechtsbehörde nicht feststellen, das Rücksichtnahmegebot ist nicht verletzt. Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB darf die Gemeinde das Einvernehmen nur aus den sich gemäß §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB ergebenden (bauplanungsrechtlichen) Gründen versagen. Soweit nach diesen Vorschriften ein Rechtsanspruch auf Zulassung des Vorhabens besteht, ist die Gemeinde zur Erteilung des Einvernehmens verpflichtet. Daher muss die Baurechtsbehörde das Vorliegen der Voraussetzungen von § 54 Abs. 4 LBO prüfen. Hat eine Gemeinde ihr nach § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB erforderliches Einvernehmen rechtswidrig versagt, kann die zuständige Genehmigungsbehörde das fehlende Einvernehmen nach Maßgabe des § 54 Abs.4 LBO ersetzen. Hierbei ist auch vorgesehen, dass die Gemeinde vor der Erteilung der Genehmigung anzuhören ist. Im Schreiben der Baurechtsbehörde wird die Gemeinde aufgefordert, aufgrund der dargelegten rechtlichen Einschätzung erneut über das Einvernehmen zu beraten und zu beschließen. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, ggfs. das Einvernehmen zu ersetzen und die Baugenehmigung zu erteilen. Die Genehmigung gilt dann zugleich als Ersatzvornahme - § 54 Abs. 4 Satz 3 LBO. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 zum Bauvorhaben wird aus folgenden Gründen nicht erteilt: 1. Erschließung Das Grundstück ist mit der vorliegenden Planung nicht ausreichend erschlossen. Eine Zufahrt fast über die gesamte Grundstücksbreite verstößt gegen das Straßenrecht. Eine solch große Zufahrtsbreite stellt keinen gesteigerten Gemeingebrauch an der öffentlichen Straße dar. Die Zufahrt kann nur so hergestellt werden, wenn große Teile der öffentlichen Straßenbegleitfläche in Anspruch genommen werden, was jedoch eine Sondernutzung nach dem Straßenrecht darstellt. Dieser Nutzung würde die Gemeinde nicht zustimmen. 2. Verhältnis überbauter Fläche zu Freifläche: In der näheren Umgebung gibt es kein Grundstück, bei dem ein so großer Teil des Grundstücks überbaut wird. Also mit Hauptbaukörper plus bauliche Nebenanlagen. Die unbebauten Freiflächen, Grünflächen sind zu klein. Es können keine zukünftigen Planungen von Baugrundstücken in die Betrachtung einfließen. 3. Höhe der Wandflächen: In der näheren Umgebung sind keine Gebäude vorhanden, die eine Wandhöhe von 12 m aufweisen. Die Umgebungsbebauung besteht vorwiegend aus Wohngebäuden mit ein- zweigeschossiger Bebauung. In der Kombination von zu wenige Freiflächen und zu viel Höhe entsteht eine kritische Baudichte, die ein Einfügen nach § 34 BauGB nicht zulässt. TOP 07 Haushaltscontrolling Doppelhaushalt 2021/2022 Wesentliche Änderungen im Haushaltsplan 2022 Kämmerer Abele berichtet: Der Gemeinderat hat dem Doppelhaushalt 2021/2022 am 12.01.2021 zugestimmt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbeschaffung wurden bereits im Oktober 2020 mit der Festlegung der Hebesätze beraten. Der Gemeinderat hatte auf 2021 die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer minimal angepasst. Der Vorteil eines Doppelhaushalts, der zwei Jahre abdeckt, ist vor allem, dass damit im Herbst 2021 personelle Kapazitäten für die laufenden Projekte: Zuschusswesen, Anpassung der Digitalisierungsstrategie und für das Projekt § 2 b UstG mit einem Tax Management Compliance System frei werden. Die Aufstellung eines Haushalts bindet Zeit, welche jetzt für verschiedene Projekte genutzt werden kann. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung 2022 -688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Im ersten Abschnitt des Finanzhaushaltes wurden die zahlungswirksamen Vorgänge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungsmittel dar. Im Haushaltsjahr 2022 ergab sich ein planerischer Zahlungsmittel- überschuss von lediglich +92.050 €. Die weitere Entwicklung im Jahr 2020 war bei der Aufstellung 2022 schwer vorherzusehen. Der Ergebnishaushalt unterscheidet sich 2022 gegenüber dem Planansatz nach Steuerkraftsumme, Haushaltserlass 2022 und Novembersteuerschätzung bei nachfolgenden Positionen: (+ Verbesserungen, - Verschlechterungen gerundet auf volle Tsd.): Zustand nach Haushaltserlass/Orientierungsdaten Plan 2022 nach HH- Erlass 2022 +/- Gewerbesteuer Absenkung Vorauszahlungen 2.000.000 1.800.000 -200.000 Gewerbesteuerumlagesatz 206.000 185.500 20.500 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (geringes Aufkommen gegenüber Vorjahresprognose) 3.308.000 3.211.000 -97.000 Schlüsselzuweisungen (geringere Steuerkraftmesszahl, etwas mehr Einwohner nach HH-Erlass) 1.620.000 1.843.000 223.000 Kommunale Investitionspauschale (Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass ) 446.000 576.000 130.000 Finanzausgleichsumlage (geringere Steuerkraftsumme 2. vorangeg. Jahr) 1.811.600 1.584.000 227.600 Kreisumlage (mit höherer Kreisumlage in der Planung kalkuliert) 2.050.000 1.755.000 295.000 Gemeindeanteil an der USt 260.000 236.500 -23.500 Leistungen nach dem Familienlastenausgleich 266.700 260.000 -6.700 +568.900 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2022 -688.100 € Zusätzlich weitere ca. Aufwendungen: Personalausgaben Mehraufwendungen - 25.000 € Bauleitplanungskosten Mehraufwendungen - 80.000 € Erhöhung der Abschreibungen-Auflösung Zuschüsse -100.000 € Zuweisung an GMS (Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Gutachterwesen) -25.000 € Voraussichtliches ordentliche Ergebnis -349.200 € Die Finanzverwaltung geht aufgrund des Haushaltserlasses davon aus, dass der Ergebnishaushalt ein besseres Ergebnis als geplant, im kommunalen Finanzausgleich erwirtschaftet. Bei der Gewerbesteuer wird gehofft, dass 1,8 Millionen Gewerbesteuer erreicht werden können. Der Ansatz lag ursprünglich bei 2 Mio. €. Die Gemeinde hat kein Einnahmenproblem, sondern eher bei den laufenden Ausgaben. Die Einnahmen steigen im Vergleich zu den Ausgaben nicht in gleicher Weise. Bricht die Wirtschaft 2022 ff ein oder stagniert nur über einen längeren Zeitraum, so wird sich schnell zeigen, dass die Einnahmen zurückgehen, die laufenden Ausgaben aber bleiben. Die Gemeinde erhofft sich erst 2023 wieder außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, um die etwas schwierigen Jahre 2021 und 2022 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu außerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt im Bereich der Investitionen werden ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings aufgezeigt. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnahmen in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maßnahmen verzögern wird erst der Liquiditätsrahmen nach unten gefahren. Anschließend werden kurzfristige Kassenkredite bis zur Kreditaufnahme aufgenommen. Die Verwaltung wird 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungs- programmen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Im Sanierungsgebiet Ortskern II soll die Fischerstraße und das Gebäude am Dorfplatz begonnen werden. Die umfangreichen Hochwasserschutzmaßnahmen sollen von der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft mitgefördert werden. Im Bereich der Klosterwiesenschule muss zeitnah mit der Sanierung (gem. Bewilligungsbescheid Schulsanierung und Ausgleichstock) begonnen werden. Der Digitalpakt Schule soll bei der Schulsanierung mit bedacht werden. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Der höchste Aufwand einer Kommune (Personalaufwand) wird von uns auch immer unter die Lupe genommen. Jedoch macht der Fachkräftemangel auch bei der öffentlichen Hand nicht halt. Da bei allen Kommunen die Aufwendungen im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnahmen gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme stellen. Technische Auflagen, eine höhere Erwartungshaltung sowie altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergebnishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Die Nachfrage nach Wohnraum im Schussental ist enorm. Wir müssen den Menschen Möglichkeiten bieten, um den Lebensstandard in unserem Land auch künftig zu sichern und zu erhalten. Zudem steht die Verwaltung vor der Herausforderung aktiv in den Klimaschutz zu investieren. Sanierung der Klosterwiesenschule und der Infrastruktur etc. Zentrale Aufgabe ist dafür zu sorgen, dass zum einen Wohnraum entsteht, denn der ist im Schussental Mangelware. Jedoch sollten Klimaneutrale Wohn- und Baugebiet im Gemeindeverband Mittleres Schussental als Standard vorgegeben werden. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde: Klimaschutz, Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung, PV-Anlagen können alle Maßnahmen nicht in einem kurzen Zeitraum umgesetzt werden. Diese notwendigen Maßnahmen benötigen Zeit und Geld. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den vorläufigen Haushaltszwischenbericht 2022 zur Kenntnis. TOP 08 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) Kämmerer Abele berichtet: Die Gemeinde hat derzeit einige Bewilligungsbescheide vorliegen bzw. im Status Antrag beim jeweiligen Zuschussgeber. Es ist in nächster Zeit angedacht, Anträge bei Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung sowie für barrierefreie Bushaltestelle/n Ortsmitte über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Ortsmitte- Programmaufnahme – Standort der Bushaltestelle/n) 2022 zu stellen: Im Rahmen der Sanierung der Klosterwiesenschule wurden für die Schulsanierung Zuschüsse aus der Schulbauförderung und Schulsanierung sowie ein Ausgleichstockantrag bewilligt. Da die Baumaßnahme teurer als ursprünglich angedacht wird, wird versucht für die nachträgliche Aufstockung über Förderung Ausgleichstock einen weiteren Zuwendungsantrag zu stellen. Das Büro Kirchner Energie GmbH wurde beauftragt, Zuschussanträge (KfW) für die Vollsanierung im blauen Schulgebäude der Klosterwiesenschule zu stellen. Für die Erweiterung, Umbau und Sanierung des Feuerwehrhauses soll nach Möglichkeit 2022 ein Zuschussantrag gestellt werden. Hierfür muss zuerst eine Planung erfolgen. Vereine bekommen über WLSB-Anträge (Sportverein, Reitverein) Unterstützung vom Württembergischen Landessportbund. Die Gemeinde Baindt nimmt hier noch zusätzliche Unterstützungen wahr. Die Finanzverwaltung hat immer ein offenes Ohr, wenn es um Beantragung von Zuschüssen geht. Bei Zuschüssen gilt es längere Vorlaufzeiten als auch bindende Antragsfristen einzuhalten. Die Ingenieur- und Architektenbüros sollten ebenfalls die Bau- und Finanzverwaltung auf die entsprechenden Fördermöglichkeiten z. B. bei energetischer Sanierung und weiteren Maßnahmen hinweisen und die Verwaltung unterstützen. Oftmals werden für die Anmeldeverfahren schon Detailpläne und umfangreiche Konzeptionen gefordert. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zu den Investitionszuschüssen zur Kenntnis. TOP 09 Vorstellung und Sachstandsdarstellung des Projektes "§ 2 b Umsatzsteuergesetz" sowie Einführung eines TCMS (Tax Compliance Management System) Kämmerer Abele teilt mit: Im Jahr 2016 wurde die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) per Gesetz geändert. Für die Gemeinde Baindt gilt durch die Abgabe der Optionserklärung diese Änderung ursprünglich ab dem 01.01.2021. Diese Übergangsregelung ist lt. BMF-Schreiben durch das Corona- Steuerhilfegesetz bis zum 31.12.2022 (§ 27 Abs. 22a UStG) verlängert worden. JPdöR sind entsprechend des § 2b UStG unternehmerisch tätig, sobald sie Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage oder im Wettbewerb mit privaten Dritten erbringen. D.h. auch wenn die Verwaltung im Rahmen öffentlich-rechtlicher Sonderregelungen tätig wird, ist es fraglich, ob hierdurch eine größere Wettbewerbsverzerrung vorliegt. Durch diese Regelung wird die Gemeinde weitaus häufiger in der Steuerpflicht stehen, als bisher. Hierauf muss die Gemeinde personell, organisatorisch und technisch vorbereitet sein, um den dann geltenden Anforderungen des Umsatzsteuerrechts gerecht zu werden. Die zum 01.01.2015 in Kraft getretenen, deutlich verschärften Selbstanzeige- Regelungen, sowie verbesserte Prüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung führen zu einer wachsenden Verantwortung von jPdöR im Bereich innerbetrieblicher Kontrollsysteme Steuern (sog. Tax-Compliance-Management-System - TCMS). Ziel eines funktionierenden Systems muss hierbei die Vermeidung des Vorwurfs der Aufsichtspflichtverletzung im Sinne des § 130 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sein. Nur so kann Leitungspersonen und beauftragten Personen auch strafrechtlich und haftungsrechtlich kein Vorwurf gemacht werden. Hierfür sind die Entwicklung und Umsetzung eines internen Kontrollsystems zur Steuerung und Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung sämtlicher steuerrechtlichen Anforderungen unabdingbar. In den folgenden Produkten bestehen jetzt schon folgende Steuerpflichten: 1124 Einspeisung PV–Anlage 5330 Trinkwasserversorgung 5340 Nahwärmversorgung 5360 Breitbandversorgung 5370 BGA RaWEG 5730 Schenk-Konrad-Halle 5730 Gaststätte zur Mühle Zukünftig sind folgende Bestandteile generell umsatzsteuerpflichtig: - Verwaltungskostenbeitrag/ Kostenersätze allgemein - Mitteilungsblatt - Erträge aus Verkauf - gem. Nutzung Steiger-Hubgerät - Schrottvergütung - Kostenersätze allgemein - Auskunftsgebühren Einwohnermeldeamt - Leihgebühr Bläserklasse und evtl. Elternbeitrag Bläserklasse - Verkauf Streuobstbäume - Verkauf Holz (kein Wald der Gemeinde – sehr geringe Umsätze) - Verkauf Bildbände, Wanderkarten, KFZ-Schilderhalterung etc. - Dienstleistungen für Dritte Aussortierungen, Verkaufserlöse (Alte Pkw´s, Ebay-Kleinanzeigen, ausgemusterte Geräte) aller Art sind grundsätzlich nicht mehrwertsteuerpflichtig. Bei Veräußerung von Vermögen aus dem hoheitlichen Bereich, fällt keine USt an (Hilfsgeschäft - keine Nachhaltigkeit dieser Einnahmenerzielung gegeben). Um den v.g. Anforderungen gerecht zu werden, nimmt die Gemeindekämmerei wie die umliegenden Kommunen auch an einer Schulungsgruppe der Schüllermann Consulting AG teil. Folgende Punkte sollten von den jeweiligen Verbänden und Kommunen überprüft und nach Lösungen (Satzung, öffentlich-rechtliche Vereinbarung) gesucht werden: • GMS- öffentliche rechtliche Vereinbarung – Personalgestellungen der Stadt Ravensburg und Weingarten an den Zweckverband werden nach derzeitiger Lage umsatzsteuerpflichtig. • Bezug von anderen Gemeinden: - Reinigung Schläuche Feuerwehr • Abrechnung Steiger mit der Nachbargemeinde • Abrechnung Klimabeauftragte/r – öffentlich – rechtliche Vereinbarung der 3 B- Gemeinden – • Abrechnung Leistungen untereinander (z. B. Gemeinsame Befliegung - GIS – Luftbilder) • Feuerwehrkostenersatz- und Verwaltungsgebührensatzung sollte überprüft werden. Folgende Punkte müssen aktiv angegangen werden: Überprüfung Auslandssachverhalte Mitarbeiter des jeweiligen Amts, welche die sachliche und rechnerische Prüfung der Rechnung vornehmen, haben zu prüfen ob ggf. ein innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1a UStG) oder ein Fall des § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG vorliegt. Es gibt derzeit verschiedenen Organisationseinheiten, welche auch bei Onlineanbietern bestellen. Feuerwehr Die Feuerwehreinnahmen (Fasnetsumzug etc.) sollten künftig über einen zu gründenden Förderverein veranstaltet und abgerechnet werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Gemeinnützigkeit anerkannt wird und mindestens sieben Vereinsmitglieder beitreten. Liegen die Einnahmen pro Kalenderjahr unter 22.000 Euro greift die Kleinunternehmerregelung und die Einnahmen sind nicht steuerbar. Sämtliche Getränke- und Speisenabgaben der Feuerwehr werden somit über den Förderverein abgerechnet. Falls eine Vereinsgründung nicht zustande käme, werden die Gewinne der Feuerwehrfeste durch den Kassierer ermittelt und dem Feuerwehrkommandanten mitgeteilt. Diese Auflistung wird vom Kommandanten geprüft und der Gemeindekämmerei zur weiteren (steuerlichen) Verarbeitung zugeleitet. Sämtliche Getränke- und Speisenabgaben bei den Ortsfeuerwehren werden kostenpflichtig durchgeführt. Ein entsprechendes ordnungsgemäßes Kassenbuch ist von den jeweiligen Kassierern zu führen. Die Kontrolle der Kassenbücher und Überführung in die Buchhaltung (Umsatzsteuererklärung) erfolgt durch den/die Gemeindekämmerer/-kämmerin bzw. dessen Stellvertreter/-in. Bauabzugssteuer Sachbearbeiter des Bauamtes, die Aufträge für Bauleistungen vergeben, sind verpflichtet, die Freistellungsbescheinigung des Unternehmers bei Begleichung der Rechnung anzufordern und zentral digital abzulegen. Online abrufbare Bescheinigungen sind mit Zeitpunkt des Abrufs ebenfalls abzulegen. Liegt keine Freistellungsbescheinigung vor, ist die Bauabzugssteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Folgende Aufgaben wurden teilweise erledigt bzw. stehen noch: 1. Erstellung eines Leitfadens § 2b UStG 2. Umsatzsteuerschulung zu § 2b und TMCS für Mitarbeiter(innen) ab 2022 3. Haushaltsscreening der Einnahmen 4. Zuordnung der Einnahmen nach privat- und öffentlichrechtlicher Grundlagen 5. Aufforderung an alle Ämter zur steuerlichen Vertragsprüfung 6. Dienstanweisung zur steuerlichen Vertragsprüfung 7. Hinweis an umliegende Kommunen, welche Voraussetzungen öffentlich-rechtliche Verträge und Vereinbarungen erfüllen müssen. 8. Anregung Anpassung verschiedener Verträge und Satzungen z. B. Satzung u. Geschäftsordnung Gemeindeverband Mittleres Schussental 9. Unterrichtung der Zweckverbände über Auswirkungen § 2b UStG 10. Anpassung der Zahlstellen / Handvorschusskassen an steuerliche Gegebenheiten (Kassenbuch) 11. Zentrale Rechnungsausgangsstelle in der Kämmerei zur einheitlichen Erstellung der Ausgangsrechnung für die allgemeine Verwaltung 12. Mitarbeit bei der Schulungsgruppe der Schüllermann Consulting AG 13. Restliche Umstellung im Finanzwesenprogramm Produkt/Sachkonten 2022 auf Umsatzsteuer 14. Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung in CIP mit Unterstützung in Excel – Abgabe evtl. komplett an Steuerberater 15. Einführung Tax Compliance Management System 16. Erstellung von Dienstanweisungen und Verfügungen für den steuerlichen Bereich 17. Aufbau eines Vertragsmanagements und Einrichtung einer zentralen digitalen Vertragsdatenbank 18. Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung 19. Prüfung der steuerlichen Optimierung aufgrund der neuen Rechtslage wie beispielsweise Gründung weiterer Betriebe gewerblicher Art oder Option nach § 9 UStG Die Verwaltung strebt an, künftig auch die ordnungsgemäße Umsetzung der neuen umsatzsteuerrechtlichen Pflichten soweit wie möglich sicherzustellen. Dazu sollten wir die notwendigen organisatorischen und personellen Voraussetzungen schaffen. Ziel ist es, Erklärungsfristen fristgerecht einzuhalten und ggf. auftretende Fehler aufzuspüren, zu korrigieren und künftig zu vermeiden. Dazu fühlen wir uns als öffentliche Hand und nicht zuletzt in unserer Vorbildfunktion für unsere Bürgerinnen und Bürger auch verpflichtet. Nicht zuletzt liegt die ordnungsgemäße Umsetzung in unserem originären eigenen Interesse: 1. Nicht ordnungsgemäße Umsetzungen der steuerlichen Erklärungspflichten kommen spätestens im Rahmen einer Außenprüfung (Betriebsprüfung) zu Tage. Wurden Steuern nicht oder nicht richtig erklärt, führt dies immer zu Steuernachzahlungen; geschah dies fahrlässig, ist - aller Erfahrung nach - schlimmstenfalls mit Strafzahlungen oder strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Nach- und Strafzahlungen können zudem u. U. zu erheblichen außerplanmäßigen Haushaltsbelastungen führen. 2. Als Gemeinde steht unser Verwaltungshandeln in besonderer Weise im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Negative Schlagzeilen wegen Steuerstrafsachen würden unserer Reputation und unserem Image schaden. Solche Risiken wollen wir daher minimieren. Es gilt bis Ende 2022 die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Langfristig muss über eine Stellvertreterregelung des Gemeindekämmerers/in nachgedacht werden. Einige Nachbarkommunen haben diese Position schon besetzt. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die internen Aufgaben zu § 2b UStG sowie die Verpflichtung zum Aufbau eines steuerlichen Kontrollsystems (TCMS) zur Kenntnis. TOP 10 Anfragen und Verschiedenes a) Spielplatz beim Alten- und Pflegeheim Selige Irmgard Auf diesem Spielplatz gibt es ein Wasserspielgerät, das nicht funktioniert. Das Bauamt kümmert sich um diese Angelegenheit. b) Hochwassergefahr Es wurde mitgeteilt, dass einige Häuser im Bereich des ehemaligen Klostergebäudes (Klosterhof), die direkt am Bampfen liegen durch heftige Regenfälle teilweise unterspült wurden. c) Beleuchtung Boschstraße Die Verwaltung wurde informiert, dass der Bereich Boschstraße / Einmündung in die Marsweilerstraße gerade für Fahrradfahrer in der jetzt kommenden dunkleren Jahreszeit schlecht ausgeleuchtet ist. d) Gefahrenstelle Ein- Ausfahrt in der Marsweilerstraße bei der Bäckerei Hausmann Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass Fahrradfahrer durch herausfahrende Autos von der Bäckerei Hausmann gefährdet sind. Hier könnte man durch das Anbringen von roten Streifenelementen diese Gefahr minimieren.[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 19. November 2021 Nummer 46 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Regierungspräsident Klaus Tappeser zu Besuch in Baindt Am Mittwoch, den 10. November 2021, war Klaus Tap- pesser, Regierungspräsident des Regierungsbezirks Tübingen, in der Gemeinde Baindt zu Gast. Zu Be- such kam neben dem Leiter des Referates „Stadt- sanierung, Wirtschaftsförderung, Gewerberecht, Preisrecht“ Martin Wenig und dem persönlichen Re- ferenten des Präsidenten Matthias Aßfalg auch Dr. Andreas Honikel-Günther, der Erste Landesbeamte für Ravensburg. Nach der Begrüßung informierte Bürgermeisterin Simone Rürup über die Gemeindestrukturen und über die aktuellen Entwicklun- gen sowie Herausforderungen in unserer Gemeinde. In Baindt tut sich derzeit viel! Die Ortskernsanierung schreitet voran. Der Kreis- verkehr am Ortseingang ist bereits nicht mehr wegzudenken, der neue Lebensmittelmarkt eröffnet, der Sulzmoosbach offengelegt und die Frist für die Abgabe der Ankerprojekte im Fischerareal en- det bereits Ende des Monats. Mit Abschluss der Ortskernsanierung werden in diesem neuen Wohnquartier mehrgeschossige Gebäu- de stehen, die es unseren Bürgerinnen und Bürgern möglich ma- chen in jeder Lebensphase gut und qualitätvoll in ihrem Heimatort leben zu können. Neben der Entwicklung des Fischerareals wird im Zuge der Ortskernsanierung auch die Ortsmitte komplett neugestaltet. Auch über die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt im Juli wurde Herr Tappeser informiert. Des Weiteren berichtete Frau Rürup über die anstehenden Sanierungsmaßnahmen in der Klosterwiesenschule. In der am Tag davor stattfindenden Gemeinderatssitzung hat das Gremium die Aufstockung des Blauen Schulgebäudes in Höhe von 8,7 Mio Euro beschlossen. Auf dem Programm stand anschließend ein kleiner Rundgang über den Dorfplatz zum Fischerareal und weiter zur Klosterwiesenschule. Der Regierungspräsident würdigte die Ziele der Gemeinde und nannte Baindt „die Perle vom Schussental“. Ihre Gemeindeverwaltung Foto: Gemeindeverwaltung Bürgermeisterin Simone Rürup mit Regierungspräsident Klaus Tappeser und dem Ersten Landesbeamten Dr. Andreas Honikel-Günther (v.l.n.r.) Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Übergabe der Preise des Gartenwettbewerbs „Baindtblühtauf!“ Mit der Übergabe der Preise ist am Freitag, den 05. November 2021 der Gartenwettbewerb „Baindtblühtauf!“ ganz offiziell zu Ende gegangen. Krönender Abschluss nach knapp neun Monaten Planung und Durchführung des Wettbewerbs stellte die Übergabe des Hauptpreises an die Besitzer*Innen des Gewinnergartens dar. Neben Frau Bürgermeisterin Rürup, unserem Hauptsponsor Herrn Alexander Bentele von der Bentele Forst- und Gartentechnik GmbH, waren auch die Gartenbesitzer*Innen sowie Marius Göbel und Sara Marouni vom Wettbe- werbsteam anwesend. Nach der Preisübergabe durften sich alle Anwesenden über eine Führung durch den äußerst naturnahen Gewinnergarten freuen und auch etwas über dessen Entstehungsprozess erfah- ren. Dieser Garten hat eindrücklich gezeigt, dass sich naturnahes Gärtnern und ein optisch ansprechender Garten wunderbar ergänzen können. Wir danken an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich der Gemeinde Baindt, unseren Spon- sor*Innen und allen Teilnehmenden des Wettbewerbs für ihre Unterstützung und das positive Feedback. Ihr Team von Baindtblühtauf Bild mit der Gewinnerfamilie Spiegel Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen von 6. - 9. Dezember 2021 In der Zeit von 6. - 9. Dezember (Montag bis Donners- tag) muss das Rathaus aufgrund einer Software-Um- stellung geschlossen bleiben. Vorgänge an der Bürgertheke sind in dieser Zeit nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass dringende An- gelegenheiten, die das Pass- und Einwohnermeldeamt betreffen, außerhalb dieser Schließtage erledigt wer- den müssen. Alle übrigen Ämter sind telefonisch erreichbar und es können auch Termine vereinbart werden. Ab Freitag, 10. Dezember sind wir gerne wieder für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis Ihre Gemeindeverwaltung Vorankündigung Informationsveranstaltung: Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürger- werkstatt „Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ am 15. Dezember 2021 um 19:00 Uhr Die Bürgerwerksatt im Juli 2021 hatte das Ziel, Ideen für die Gestaltung und Nutzung des Dorfplatzes zu sammeln. In einem kreativen Prozess konnten sich Bürgerinnen und Bürger einbringen und aktiv mitdis- kutieren. Sie erhielten die Möglichkeit ihre Anregungen in die Planung für den Dorfplatz einfließen zu lassen. Es geht bei der Umgestaltung um die Steigerung der Aufenthaltsqualität unseres Dorfplatzes und der Orts- mitte, so dass Feste und Gemeindeleben gut stattfin- den können. Ein „Ort für alle“ soll entstehen. Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anregun- gen und Hinweise wurde im Gemeinderat berichtet und diskutiert. Am 15. Dezember 2021 wird nun das Büro 365° freiraum+umwelt die Ergebnisse reflektieren und vorstellen. Im Anschluss daran, wird der Entwurf in die finale Ausarbeitung gehen. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zur Teilnahme herzlich eingeladen. Schön wäre es, wenn wir die Veranstaltung in Präsenz in der Schenk-Kon- rad-Halle durchführen könnten. Sollte dies aufgrund der Hohen Corona Fallzahlen nicht möglich sein, wer- den wir eine online-Veranstaltung durchführen. In den nächsten Wochen erhalten Sie weitere Informationen zum organisatorischen Ablauf der Veranstaltung. Wir freuen uns auf den informativen Abend mit Ihnen! Ihre Gemeindeverwaltung Aktuelle Lage zum Corona-Virus im Landkreis Ravensburg - Seit Mittwoch, 17. November 2021 gilt in Baden-Würt- temberg die Alarmstufe - Am Dienstag, den 16. November 2021, wurden auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg am zweiten Werktag in Folge mehr als 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Aufgrund dessen gilt seit Mittwoch, 17. November 2021, die Alarmstufe in Ba- den-Württemberg. In vielen Bereichen gilt dann die 2G-Regel, etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellun- gen oder bei Veranstaltungen. Damit ist der Zutritt für viele Lebensbereiche oft nur noch für Geimpfte und Ge- nesene möglich. Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für die- se ist in der Regel ein Antigen- Schnelltest ausreichend. Das aktuell geltende Corona-Re- geln Stufensystem ab 28. November 2021 können Sie anhand diesem QR-Code abrufen. Innerhalb einer Woche ist auch die Sieben-Tage-Inzi- denz im Landkreis Ravensburg stark nach oben an- gestiegen. Am Sonntag, den 7. November 2021, lag die Inzidenz noch bei 290, während sie am vergangenen Sonntag bereits bei 495 lag. Anhand dieser Entwicklung wird deutlich, wie notwendig die inzwischen verstärkten Schutzmaßnahmen für die nächsten Wochen sind. Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele positive Coro- na-Fälle es pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Wo- che gegeben hat. In Baindt waren es am Dienstag, den 9. November 2021, noch 41 infizierte Personen. Am Sonntag, den 13. Novem- ber, 53 infizierte Personen und am Dienstag, den 17. No- vember, waren es schon 73 infizierte Personen. Somit hat sich in Baindt die Anzahl der infizierten Personen inner- halb sieben Tage fast verdoppelt. Im Altenzentrum Selige Irmgard haben die Bewohner- innen und Bewohner, die dies gewünscht haben, bereits eine 3. Impfung von der Hausarztpraxis Hartmann oder deren Hausärzte aus Baienfurt erhalten, worüber wir sehr dankbar sind. Die Lage in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg ist kritisch und nicht lebensnotwendige Operationen müs- sen bereits wieder verschoben werden. Bitte beachten Sie aus diesem Grund, auch mit einem vollständigen Impf- schutz, weiterhin die Masken- und Hygieneregeln und reduzieren Sie die Kontakte zu anderen Personen. Und: lassen Sie sich impfen! Ihre Gemeindeverwaltung Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Fischerareal“ Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fi- scherareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 09.11.2021 für das Gebiet im westlichen Bereich der Ortsmitte von Baindt den Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mi- schgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebau- ungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu in der Fassung vom 21.10.2021 als Satzung beschlossen Der räumliche Geltungsbereich ist im abge- bildeten Lageplan dargestellt. Dieser Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetz- buch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsver- bindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da der Bebauungs- plan aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Der Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischge- biet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt) Zimmer 4.2, während der allgemeinen Öffnungszei- ten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungs- plan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung im Internet unter https://www.baindt.de/ leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene eingestellt und einsehbar sein. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Feh- ler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb ei- nes Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel be- gründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zuläs- sige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen. Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verlet- zungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- schrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schrift- lich oder elektronisch geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO gel- tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Baindt, den 19.11.2021 .......... Simone Rürup, Bürgermeisterin 48/4 53/1 48 55 /9 55 55/8 55/7 192/2 575 575/2 55/3 186/3 186/1 192/5 842 7 14 3 8 6 3 15 20 11 /1 1/1 2 29 1 2 11 4 27 13 18 1 6 3 5 WGhs Tgar Whs Gar Whs Gar Gar Ghs Whs Gar Whs WGhs Whs Wh s Lagg Gths WBtr g Gar WGhs Whs Gar Sch u Tgar WGhs Gar WBtrg Wkst Gths Gar Whs Rathaus Schu Gar Wh s Ga r Gar Whs Gths Sch u Schu Gar Whs Gar Gar Whs Gar Btr g UstWBtrg Sulzmoosbach Dorfplatz Dorfplatz Zieg elei stra ße Küferstraße 840 7/2 575/3 47 58 /1 1 58 67/1 52 58/8 58/9 58/10 62/2 62/3 62 /4 206/4 53 20 6/120 6/2 206/3 55/4 56/4 56/5 57/1 57/3 51 56/2 55/5 58/4 58/6 58/7 206/58 207 807 808 811 55/2 48/1 51/1 62/5 56/3 58/5 19 Ma rsw eile rstr aß e 834 87 Geltungsbereich N maßstabslos Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglieder Baindt, Berg, Fronreute und Wol- pertswende angehören, hält am Mittwoch, den 24. November 2021 im Sitzungssaal im Rathaus in Berg, seine nächste Ver- bandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: öffentliche Sitzung: 1. Bericht des Verbandsvorsitzenden 2. Bericht der technischen Verwaltung 3. Schachtsanierung • Vorstellung der bisherigen Sanierungsmaßnahmen • Vergabebeschluss 3. Bauabschnitt 4. Flachdachsanierung Betriebsgebäude Kläranlage • Vergabebeschluss • Zustimmung zu außerordentlichen Auszahlung 5. Sanierung des C-Quellentanks • Vergabebeschluss 6. Ausschreibung zur Entsorgung des Klärschlamms • Vergabebeschluss 7. Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Spurenstof- felimination (4. Reinigungsstufe) 8. Beschlussfassung über den Anschluss der Kläranlage Fronhofen an die Verbandskläranlage 9. Verschiedenes Hierzu ergeht höfliche Einladung. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Nikolausmarkt am 27. November 2021 wird abgesagt! Lieber Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Baindter Nikolausmarktes, Liebe Besucherinnen und Besucher, Liebe Bürgerinnen und Bürger, leider müssen wir Ihnen heute mitteilen, dass der Baindter Nikolausmarkt am 27. November 2021 nicht stattfin- den kann. Ursprünglich wollten wir in diesem Jahr den Nikolausmarkt wieder durchführen, jedoch steigen in den letzten Wochen die Corona-Fallzahlen in Baden-Württemberg sowie im Landkreis Ravensburg drastisch an. Die Gemeindeverwaltung hat sich in den letzten Wochen gut vorbereitet, Vorkehrungen für Hygienemaßnahmen ge- troffen und den Markt entsprechend der derzeit geltenden Warnstufe angepasst. Die drohende Alarmstufe und die Empfehlung vom Robert-Koch-Institut sowie der Landesregierung größere Veranstaltungen abzusagen, ha- ben uns dazu bewogen auch in diesem Jahr den Nikolausmarkt abzusagen. Diese Entscheidung haben wir uns nicht leicht gemacht. Unser aller Gesundheit hat jedoch oberste Priorität. Der erneute Ausfall des Nikolausmarktes ist sowohl für die Standbetreiber sowie die Baindterinnen und Baindter ein herber Verlust. Wir hoffen, dass der Nikolausmarkt im nächsten Jahr wie gewohnt stattfinden kann und wünschen allen eine be- sinnliche und vor allem gesunde Zeit! Ihre Gemeindeverwaltung Mobile Geschwindigkeitsmessungen im September und November 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Fahrzeuge Anzahl der Überschreitungen Tempolimit km/h Höchstgeschwindigkeit km/h Thomas-Dachser-Straße 1096 14 70 89 Wickenhauserstraße 704 40 50 84 Schachenerstraße 42 11 30 46 Ausbringung von Gülle Laut Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ravensburg vom 21.10.2021 darf Gülle in der Zeit vom 15.11.2021 – 14.02.2022 nicht ausgebracht werden. Zusammenhalten - ABER Abstand halten 2 m Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinde- ratssitzung vom 09.11.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhöre- rinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Ein Anlieger aus der Benzstraße erkundigt sich, wie die Gemeindeverwaltung Baindt die eingegangenen Einsprü- che von Bewohnern zum Bebauungsplan Bühl behandelt. Bürgermeisterin Rürup verweist auf den Tagesordnungs- punkt 6 dieser Gemeinderatssitzung. Hier werden die ein- gegangenen Stellungnahmen und Bedenken ausführlich erörtert. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. Oktober 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Coronainzidenz Die Coronainzidenz im Landkreis Ravensburg liegt derzeit bei 296,6. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 41 infizierte Personen. b) Sitzung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental Die Sitzung des GMS findet am 02.12.2021 statt. Auf der Tagesordnung stehen Informationen zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan, Teilände- rung des Flächennutzungsplans im Zusammen- hang mit dem Bau der Reithalle und der Haushalt 2022. c) Gemeinsame Infoveranstaltung Es findet eine gemeinsame Infoveranstaltung der GMS-Gemeinderäte im Kultur- und Kongresszen- trum in Weingarten, voraussichtlich im Frühjahr 2022, statt. Es gibt dann Informationen zum Flä- chennutzungsplan, zum Landschaftsplan sowie zu den Inhalten des Regionalplans. d) Flüchtlinge Es kommen wieder mehr Geflüchtete in den Land- kreis Ravensburg. Die Unterkünfte in der Gemein- de Baindt sind nahezu ausgelastet. Viele Flüchtlin- ge kommen aus Weißrussland und Afghanistan. e) Ausbau der Sirenen Da der Aufwand nach Einschätzung der Verwal- tung nicht in Relation zum daraus resultierenden Vorteil steht, nimmt die Gemeinde Baindt aktuell vom Ausbau der Sirenen Abstand. Die Tendenz in der Gemeinde Baindt geht eher zu einer mobilen Sirene. Der Landkreis Ravensburg beschafft sol- che mobilen Sirenen und die Gemeindeverwaltung schaut sich diese zunächst an. f) Auslieferung Gelbe Tonne Die Gelben Tonnen werden voraussichtlich dieser Woche verteilt. Der Wertstoffhof in Baindt bleibt im Übergangsjahr 2022 mit den jetzigen Öffnungszei- ten bestehen. Im Sommer 2022 wird dann überlegt, wie es mit diesem Standort weitergeht. g) Biosphärengebiet Im Koalitionsvertrag der grün/schwarzen Landes- regierung von Baden Württemberg ist die Etab- lierung eines Biosphärengebietes (oberschwä- bisches Moor- und Hübelland) verankert. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister waren vor 2 Wochen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb um sich mit Akteuren vor Ort auszutauschen und sich zu informieren. In einem nächsten Schritt wird man auf die Landwirte zugehen, dass sich diese ebenfalls ein Bild vom Nutzen eines Biosphären- gebiets machen können. TOP 04 Abwägung über die eingegangenen Stellung- nahmen und Bedenken der Behörden und sons- tiger Träger öffentlicher Belange und Satzungs- beschluss zum Bebauungsplan „ Fischerareal“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 12.01.2021 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zur Änderung der beiden Be- bauungspläne Fischerareal Wohnen und Fischerareal Mischgebiet gefasst. Die Überplanung der Bebauungspläne ist nötig, da für das städtebauliche Konzept der Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen Änderungen am Festsetzungs- konzept und den örtlichen Bauvorschriften umgesetzt werden müssen, um damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen. Bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde abge- klärt, dass beide Bebauungspläne zusammengelegt werden können und somit nur noch ein Bebauungsplan „Fischerareal“ weiter bearbeitet werden muss. Es war des- halb erforderlich, dass ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Fischerareal“ gefasst wurde. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 15.07.2021 wurden mit Anschreiben vom 05.08.2021 die Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Stel- lungnahme bis zum 10.09.2021 aufgefordert. Der Öffent- lichkeit wurde vom 30.08.2021 bis 01.10.2021 Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Aus der Bevölkerung gingen keine Anregungen ein. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägungs- und Beschlussvorlage aufgelistet und abgehandelt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 15.07.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 21.10.2021. Die Änderungen beschränken sich auf Er- gänzungen einer Festsetzung sowie der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer er- neuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mi- schgebiet Fischerareal“) mit der 12. Änderung des Be- bauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu in der Fassung vom 21.10.2021 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellung- nahmen und Bedenken der Behörden und sons- tiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Einholung von Stel- lungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Reithalle“ gefasst. In der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Parallel fand die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Die Anregungen wurden vom Büro Sieber Consult in den nun vorliegenden Planentwurf eingearbeitet. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 07.06.2021 wurden mit Anschreiben vom 28.07.2021 die Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Stel- lungnahme bis zum 03.09.2021aufgefordert. Der Öffent- lichkeit wurde vom 02.08.2021 bis 03.09.2021 Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Aus der Bevölkerung gingen keine Anregungen ein. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägungs- und Beschlussvorlage aufgelistet und abgehandelt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 06.07.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 07.10.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ent- wurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reit- halle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 07.10.2021 öffentlich auszulegen (Beteili- gung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trä- ger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen be- züglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzun- gen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abge- geben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt. TOP 06 Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan „Bühl“ auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021, Abwägung über die ein- gegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum Bebauungsplan „ Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Ge- legenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städ- tebaulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wurde vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahrbah- nen erarbeitet, die dem Entwurf zu Grunde liegen, mit dem die öffentliche Auslegung (12.07.2021 bis 13.08.2021), sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (06.07.2021 bis 10.08.2021) erfolgte. Aus der Bevölkerung gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die vor allem das Thema Starkregen, die Höhe der Gebäude und die Nähe der Baugrenze zur bestehenden Bebauung, behandeln. In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 04.10.2021 zum Thema Starkregenrisikomanagement und Bebau- ungsplan „Bühl“ mit Vertretern des Ingenieurbüros Fass- nacht wurde eingehend auf die Maßnahmen eingegan- gen, die man zur Vermeidung von Überschwemmungen auf Grund von Starkregenereignissen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bühl geplant hat. Auch wurden An- regungen aus der Bevölkerung eingearbeitet. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Überleitung des Auf- stellungsverfahrens zum Bebauungsplan „Bühl“ auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017, zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 10.09.202 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 06.08.2021 zu eigen. 3. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vor- genommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den In- halten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemein- derat billigt diese Entwurfsfassung vom 20.10.2021. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum Be- bauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 20.10.2021 öffentlich aus- zulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Hinweis: Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungs- planes „Bühl“ im Wege der Berichtigung angepasst. TOP 07 Vergabe der Architektenleistungen für die Sa- nierung des blauen Gebäudes der Klosterwie- senschule an das Architekturbüro mlw aus Ra- vensburg Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Über die Sanierung von Haus Grün soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,7 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (net- to) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages musste die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) europaweit ausgeschrie- ben werden. Die Unterlagen wurden am 01.09.2021 auf die Vergabe- plattform gestellt. Im Leistungsbild wurde eine stufenweise Beauftragung der Architektenleistungen festgelegt. Vor- aussichtlich Leistungsphase LPH 4 + 5 (Genehmigungspla- nung + Ausführungsplanung), LPH 6-8 (Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung und Dokumentation) und LPH 9 (Objektbetreuung). Letzter Einreichungstermin war der 01.10.2021 um 12.00 Uhr. Zum Ende der Frist hat lediglich das Architekturbüro mlw ein Angebot abgegeben. Aufgrund der konstruktiven und guten Zusammenarbeit beim bisherigen Projekt Sanierung Klosterwiesenschule schlägt die Verwaltung die Vergabe der Architektenleis- tungen LPH 4+5 an das Architekturbüro mlw vor. Beschluss: Die Architektenleistungen Leistungsphase 4 und 5 für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesen- schule wird an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg vergeben. TOP 08 Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs - LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Baindt Vergabe: Angebote für Fahrgestell, Aufbau, feu- erwehrtechnische Beladung und Beklebung Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: Das Fahrzeug ersetzt das Löschgruppenfahrzeug 16/12 aus dem Jahr 1992. Das bald 30 Jahre alte Löschfahr- zeug ist gut gepflegt. Das LF 16/12 ist das erste Fahrzeug bei Bränden und erstes Fahrzeug bei THL + Türenöffnun- gen, einziges Allradfahrzeug mit 1.600 l Löschwasser und Schiebleiter. Bereits 2005 musste eine Renovierung mit Rostbeseitigung vorgenommen werden. Zusätzlich ist derzeit folgende Zusatzausstattung auf dem Fahrzeug: Wärmebildkamera, Sprungretter, Glasmaster und Tür- öffnungswerkzeug. Die geplante Nutzungsdauer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen be- trägt i.d.R. 25-30 Jahre. Für die nun aus technischen und wirtschaftlichen Gründen notwendige Ersatzbeschaffung hat das Land Baden-Württemberg mit Schreiben vom 16. Juni 2020 eine Zuwendung in Höhe von 92.000 Euro gewährt. Im Haushalt 2022 stehen für die Maßnahme insgesamt 500.000 € zur Verfügung. Für das zu veräußernde Fahr- zeug LF 16 wird mit einem Erlös in Höhe von 10.000 € gerechnet. Mit der Ersatzbeschaffung wird aus einsatztaktischen Gesichtspunkten ein Fahrzeugtausch innerhalb der Feu- erwehr Baindts, gemäß des Feuerwehrbedarfsplans, zur Stärkung der Leistungsfähigkeit durchgeführt. Das neue, leistungsstarke Einsatzfahrzeug mit einem Lö- schwasserbehälter von 2.000 Liter Wasser wird für fol- gende Dienste analog des LF 16 eingesetzt: Löscheinsatz mit Menschenrettung, Zimmer-/Wohnungs- brand, Waldbrand, Flächenbrand, Maschinenbrand auf Feld, Gebäudebrand, PKW Brand, LKW Brand mit schlech- ter/keiner Löschwasserversorgung, Brände von Fahrzeu- gen mit elektrischem Antrieb, Einsatzstellenabsicherung auf der B30. Ein Löschfahrzeug LF 20 DIN 14530-11 wird gemäß Brand- schutzbedarfsplan benötigt. Einsatzzweck: Erstes Löschfahrzeug bei Bränden, zweites Fahrzeug bei Verkehrsunfällen zur Absicherung und als Pufferfahrzeug zur Absicherung. Nach Erstellung der Ausschreibungsunterlagen durch die Freiwillige Feuerwehr Baindt in Zusammenarbeit mit der Gemeindekämmerei und dem stellvertretenden Kreis- brandmeister erfolgte die Veröffentlichung der europa- weiten Ausschreibung am 06.09.2021. Submission war am 07.10.2021. Die Ausschreibung erfolgte in vier Losen Los 1: Fahrgestell für LF 20 nach DIN 14 530 Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau für LF 20 nach DIN 14 530 Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung Los 4: Beklebung Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote erfolgte durch die Feuerwehr und Gemeindekämmerei in Verbindung mit der Vergabestelle des Landkreises Ravensburg. Gewichtung der Kriterien: Los 1+2 Los 3+4 Preis: 30% 50% Qualität: 30% 50% Verarbeitungsqualität/ Materialauswahl Korrosionsschutz,Langlebigkeit Umsetzung desLeistungsverzeichnisses Gebrauchswert: 30% Funktionalität/Leistungsdaten Raumangebot/Ergonomie Kabine Raumangebot/Ergonomie Aufbau Garantie / Service: 10% KostenAbnahme,Abholung NäheeinerServicewerkstätten Ersatzteilversorgung, Garantie- und Serviceleistungen 100% 100% EntsprechenddenallgemeinenBedingungenwirdder Auftragnuranfachkundige,leistungsfähigeundzuverläs- sigeAnbieterzuangemessenenPreisenvergeben.DerZu- schlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.ZudessenErmittlungkönnen nebendemPreisoderdenKostenauchqualitative,um- weltbezogeneodersozialeAspekteberücksichtigtwer- den(§127GesetzgegenWettbewerbsbeschränkungen). NachGewichtungderKriterienwurdendie4Losevon der Vergabestelle wie folgt gewertet: Los 1: Fahrgestell für LF 20 EswurdefürdasLos1einAngeboteingereicht.DerBieter erfülltdieAnforderungenderAusschreibung.DieUnter- lagen sind vollständig mit den geforderten Nachweisen. DierechnerischePrüfungderUnterlagenergabkeine Beanstandungen. Die Firma MAN Truck und Bus Deutschland GmbH bietet einFahrgestelldesTypsTGM16.3204x4BLzumBrutto- preisvon116.025,00 € an. Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau EswurdenfürdasLos2zweiAngeboteeingereicht.Bei- de Bieter erfüllen die Anforderungen der Ausschreibung imWesentlichen.DieUnterlagensindvollständigmitden geforderten Nachweisen. Die Wertung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten BieterdieFirmaAlbertZieglerGmbHzumBruttopreis von 233.418,12 €. Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung EswurdefürdasLos3einAngeboteingereicht.DerBieter erfülltdieAnforderungenderAusschreibung.DieUnter- lagen sind vollständig mit den geforderten Nachweisen. DierechnerischePrüfungderUnterlagenergabkeine Beanstandungen. Die rechnerische Prüfung des Angebotes ergab als güns- tigstenBieterdieFirmaWilhelmBarthGmbH&Co.KGzum Bruttopreisvon97.847,45 €. Los 4: Beklebung EswurdenfürdasLos4zweiAngeboteeingereicht.Die UnterlagenbeiderAnbietersindvollständigmitdenge- forderten Nachweisen. Die rechnerische Prüfung der Angebote ergab als güns- tigstenBieterdieFirmadesign112GmbHzumBruttopreis von6.937,70€. Die Gesamtsumme der Ausschreibung beträgt 454.228.27 € brutto. Bei den vorgenannten Summen handelt es sich um die Wertungspreise.EswurdedieMatrixüberalleLoseaus- gewertetundimFahrzeugausschussdieEntscheidung überdieWahlderOptionengetätigt. ZudervorgenanntenSummekommenevtl.nochBela- dungsgegenstände,die inseparatenAusschreibungen beschafftwerden.SeparateAusschreibungeneinzelner BeladungsgegenständesindauseinsatzrelevantenGrün- den sinnvoller und wirtschaftlicher (u.a. einheitliche Hand- habung mit vorhandenen Ausrüstungs-gegenständen bzw.beidenenvorhandenenurergänztwerden).Esist mitKosteninHöhevonmax.5.000€zurechnen. DieGemeindeBaindtentwickeltsichständigweiter(z.B.Inf- rastruktur,Wohn-undGewerbegebiete).Dieserfordertauch einezeitgemäßeundbedarfsorientierteWeiterentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr und somit der damit verbunde- nen Ausstattung der Feuerwehr mit Personal und Material. Beschluss: DerVergabedesAuftragszurLieferungeinesLösch- gruppenfahrzeugsLF20zumGesamtpreisvonbrutto 454.228,27Eurowirdzugestimmt. Der Auftrag teilt sich in folgende Lose auf: Los1: 116.025,00€, MANTruckund Bus Deutschland GmbH Los2: 233.418,12€, AlbertZieglerGmbH Los3: 97.847,45€, FirmaWilhelmBarthGmbH &Co.KG Los4: 6.937,70€, design112GmbH TOP 09 BauantragzurErweiterungdesbestehenden KälberstallesaufFlst.244,Grünenbergstr.54 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: DerBauherrhat2018einenBauantragzumTeilabbruch desbestehendenMilchviehstalls,ErweiterungdesMilch- viehstalls,NeubaueinesKälberstalles,einerGüllegrube und eines Fahrsilos auf dem Flst. 244 gestellt. 2019 wurde die Baugenehmigung erteilt und die Gebäude erstellt. Mit demjetzteingereichtenBaugesuchsollderKälberstall erweitert werden. ZurNotwendigkeitdesErweiterungsbauserklärtderBau- herr,dassdiePlanungsunterlagenvomStallbau(Bauge- such2018)dieKuhzahlfestgelegthatunddiesewurden auchnichtüberschritten.AllerdingsistfürdieKälberein höhererPlatzbedarfnotwendig,alsvorerstgeglaubtwur- de.DietäglicheArbeitseitFertigstellungdieserBaumaß- nahmehatgezeigt,dasszurSicherungdesTierwohlsder geborenenKälbereinzusätzlichesPlatzangebotnotwen- digwird.DerneueKälberstallsollerrichtetwerden,um einetierwohlgerechteAufzuchtzugewährleisten. EshandeltsichbeidengeplantenBaumaßnahmenum einnach§35Abs.1BauGBprivilegiertesBauvorhaben. Nach§35Abs.1BauGBisteinBauvorhabenimAußenbe- reichzulässig,wennöffentlicheBelangenichtentgegen- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. 2. Es ist darauf zu achten bzw. vom Landratsamt Ra- vensburg zu überprüfen, dass der Kälberbestand ins- gesamt nicht erhöht wird. TOP 10 Konzeption zur Neuanlage eines Waldspielplat- zes Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Spielplätze bieten Kindern die Möglichkeit ihre körperli- chen Fähigkeiten zu entdecken, Fertigkeiten zu erlernen und eigene Grenzen zu erfahren. Es ist ein Ort des Mitei- nanders, an dem Kinder Erfahrungen mit Gleichaltrigen machen und sich austauschen können. Insbesondere für ältere Kinder stellen Spielplätze durch die Möglichkeit eines Treffpunkts an der frischen Luft außerhalb des ei- genen Elternhauses eine wichtige Entfaltungsmöglichkeit und ein Ausgleich zum Schulalltag und dem regelmäßigen Medienkonsum dar. Aktuell gibt es zehn Spielplätze in der Gemeinde Baindt. Nicht miteinberechnet sind hierbei die schul- bzw. kinder- gartenzugehörigen Spielplätze. Der Großteil der Spielplät- ze ist zumindest in Teilen für kleine Kinder geeignet. Etwa 50-60 % bieten Kindern mittleren Alters eine Möglichkeit zur Freizeitbeschäftigung. Hingegen sind nur ca. 20-30% der Spielplätze auch für ältere Kinder geeignet. Häufig ist jedoch der überwiegende Teil der Spielgeräte eher für jüngere Kinder vorgesehen. Lediglich das Vorhan- densein einer zusätzlichen Tischtennisplatte oder eines Basketballkorbs, macht die jeweiligen Spielplätze auch für ältere Kinder interessant. Spielplätze, deren Spielgeräte tatsächlich auch für ältere Kinder reizvoll sind, beispiel- weise durch anspruchsvollere Klettergerüste, sind in der Gemeinde Baindt bisher eher selten vorzufinden. Eine weitere Spielmöglichkeit stellt derzeit außerdem der Waldspielplatz im Baindter Wald dar. Dieser besteht je- doch nur noch aus zwei Schaukeln, einem Sandkasten und zwei verrosteten und verbogenen Reckstangen. An- dere Spielgeräte wurden bereits abgebaut und entfernt. Dieser Waldspielplatz wurde im Staatswald vom ForstBW errichtet und fällt damit auch in dessen Zuständigkeits- bereich. Die Aufgabenschwerpunkte des Forstes haben sich jedoch verändert bspw. im Zusammenhang mit dem Borkenkäferbefall unserer Wälder, darüber hinaus liegt der noch verbliebene Spielplatz unter zahlreichen alten Eichen, die zu aufwendigen Unterhaltungsarbeiten führen, dies bedeutet, dass es über kurz oder lang kein Spielge- rät an dieser Stelle mehr geben wird. Reparaturen an den vorhandenen Spielgeräten werden nicht mehr durchge- führt, insofern ist ein Abbau absehbar. In unmittelbarer Nähe des noch bestehenden Wald- spielplatzes befindet sich nun eine Wiesenfläche, die sich sehr gut für die Neuanlage eines Waldspielplatzes eignen würde. Eigentümer dieser Wiesenfläche ist eben- falls der ForstBW. Ein erstes Gespräch dahingehend, ob diese Fläche durch die Gemeinde für die Anlage eines Waldspielplatzes genutzt werden könnte wurde am 08.10.2021 von Seiten der Verwaltung mit Vertretern des ForstesBW geführt. Grundsätzlich spricht von Seiten des ForstesBW nicht dagegen, diese Wiesenfläche nach Abschluss eines Gestattungsvertrages, der Gemeinde zu überlassen. Dabei ist zu beachten, dass mit der Entscheidung für die Neuanlage eines gemeindeeigenen Waldspielplatzes die Verkehrssicherungspflicht auf die Gemeinde übertragen wird. Das heißt, die Gemeinde hat die Fläche des Spiel- platzes bis zu 40 m in den Wald zu sichern. Derzeit be- finden sich zwei Akazienbäume auf der Wiesenfläche, welche eine Gefahr für die spielenden Kinder und ihre Familien darstellen zumal sie in einem nicht mehr sehr guten Zustand sind. Der Forst wird daher die Bäume fäl- len und so die Sicherheit auf der Wiesenfläche herstellen. Auch die angrenzenden Bäume und Sträucher müssen bezüglich einer bestehenden Gefahr vor der Errichtung eines Spielplatzes und im weiteren Verlauf einmal im Jahr begutachtet werden. Des Weiteren muss eine klare Trennung bspw. durch Baumstämme zur angrenzenden Straße geschaffen werden. Die Analyse des derzeitigen Bestandes an Spielplätzen in der Gemeinde Baindt hat ergeben, dass es überwie- gend Spielplätze für jüngere Kinder gibt. Die wenigsten Spielplätze sind auch für ältere Kinder, d.h. für Kinder zwischen zehn und zwölf Jahren beziehungsweise über 12-Jährige, geeignet. Darüber hinaus wird sich der Zustand des bisherigen noch verbliebenen Waldspielplatzes weiter verschlechtern, so- dass in absehbarer Zeit auch die Schaukel und der Sand- kasten nicht mehr genutzt werden können. Der Spielplatz bietet insbesondere Familien die Möglich- keit nach einem ausgiebigen Spaziergang am Wochen- ende die frische Luft und das Wetter auf dem Spielplatz mit ihren Kindern zu genießen. Diese Möglichkeit würde den Familien genommen werden, sobald die Nutzung des aktuellen Waldspielplatzes nicht mehr möglich ist. Der Bedarf eines neuen Spielplatzes für Kinder mit ihren Familien, sowie für ältere Kinder ist somit vorhanden. Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Die Wiesenfläche des Forsts eignet sich hervorragend für die Neuanlage eines Waldspielplatzes. Sie ist nur wenige Meter vom Baindter Bädle und dem dort vorhandenen Grillplatz entfernt. Zudem befindet sich gegenüber des Baindter Bädles seit kurzem auch der neue Bike-Park und damit ein Treffpunkt für Jugendliche. Die Gegend ist damit vor allem für Familien sowie für Kinder und Jugendliche interessant, sodass ein Waldspielplatz das Freizeitange- bot optimal ergänzen würde. Bezüglich der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde hat der ForstBW signalisiert durchaus unterstützend tätig zu sein, wenn es um die Entfernung von Gefahrenquellen geht. Die zu fällenden Akazienbäume würden sich zudem sehr gut für die Nutzung auf dem künftigen Spielplatz eig- nen. Es empfiehlt sich daher sich auch diesbezüglich mit dem Forst in Kontakt zu setzen. Darüber hinaus stellt der ForstBW eine Unterstützung durch seine Auszubildenden in Aussicht, zwar liegt die Verkehrssicherungspflicht bei der Gemeinde und somit ist es den Auszubildenden nicht möglich Spielgeräte zu bauen, doch können diese bspw. beim Aufbauen der Geräte helfen. Des Weiteren sollte in Betracht gezogen werden Fahr- radstellplätze zu errichten, welche den Spielplatzbesu- chern auch die Möglichkeit geben, ihre Fahrräder sicher abschließen zu können. So wird auch ein Anreiz gesetzt den Wald sowie den Waldspielplatz mit dem Fahrrad, anstatt mit dem Auto, aufzusuchen. Infolgedessen könn- te auch ein Beitrag zur einer positiven Umweltbilanz ge- leistet werden. Nach Ansicht der Verwaltung sollte dieser Waldspielplatz möglichst naturnah gestaltet werden und vor allem Fa- milien und ältere Kinder ansprechen und dazu anregen, mehr Zeit an der frischen Luft und in der Natur zu ver- bringen, sodass im Mittelpunkt das Naturerlebnis des Baindter Waldes für Familien und Kinder steht. Um herauszufinden, wie dieses Wiesestück optimal für einen Spielplatz genutzt werden kann, empfiehlt es sich, das Büro 365° aus Überlingen in einem ersten Schritt mit der Erstellung eines Ideenkonzeptes zu beauftragen, in dem drei unterschiedliche Ansätze zur Gestaltung des Spielplatzes skizzenhaft ausgearbeitet und mit einer Kos- tenschätzung hinterlegt werden. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt in weitere Verhand- lungen mit dem ForstBW zu treten und einen Gestat- tungsvertrag zur Nutzung der Wiesenfläche als Spiel- platz abzuschließen. 2. Darüber hinaus wird das Büro 356° aus Überlingen be- auftragt in einem Ideenkonzept drei unterschiedliche Ansätze zur Gestaltung des Spielplatzes skizzenhaft auszuarbeiten und mit Kostenschätzungen zu hinter- legen. Dabei sollen gegebenenfalls auch Angebote zur Umweltbildung mit aufgenommen werden. TOP 11 Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Gemein- de Baindt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Herr Simon Gauder ist seit dem 22. Juli 2014 Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Baindt. Zum 01. Dezember 2021 zieht Herr Gauder nach Baien- furt. Aus diesem Grund beantragt er sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat Baindt. Nach § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung scheiden Mitglie- der aus dem Gemeinderat aus, wenn sie die Wählbarkeit nach § 28 GemO verlieren. Wortlaut § 28 Abs. 1 GemO: „Wählbar in den Gemeinde- rat sind Bürger der Gemeinde.“ Durch den Wegzug ist Herr Gauder nicht mehr Bürger der Gemeinde Baindt. Nach § 31 Abs. 1 Satz 4 GemO stellt der Gemeinderat förmlich fest, ob die oben genannte Voraussetzung ge- geben ist. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt stellt fest, dass Herr Gemeinderat Simon Gauder zum 01. Dezember 2021 aus dem Gremium ausscheidet, da die Wählbarkeit gem. § 31 Abs. 1 GemO in Verbindung mit § 28 Abs. 1 GemO durch den Wegzug aus der Gemeinde Baindt nicht mehr gegeben ist. Weitere Vorgehensweise: 1. Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 hat Herr Mladen Renic auf der Liste der Freien Wählervereini- gung Baindt 938 Stimmen erreicht und ist daher ers- ter Nachrücker für Herrn GR Gauder in das Gremium des Gemeinderats der Gemeinde Baindt (§ 31 Abs. 2 GemO). 2. Herr Renic hat der Verwaltung schriftlich mitgeteilt, dass er als Nachrücker für Herrn Gauder zur Verfü- gung steht. 3. In der Gemeinderatssitzung am 30. November 2021 wird Herr Gemeinderat Gauder verabschiedet. 4. In der Gemeinderatssitzung am 07. Dezember 2021 wird Herr Renic als neues Gemeinderatsmitglied ver- pflichtet. TOP 12 Anfragen und Verschiedenes a) Wiederherstellung Erdwall in der Igelstraße Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass der Erdwall von den Grundstückseigentümern in diesem Bereich entsprechend dem ursprünglichen Zustand zurückzubauen ist. b) Kaufverträge Erlenstraße die im Rahmen der Straßensanierung abzuschließen sind. Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob diese Verträge zwischenzeitlich notariell abgeschlossen wurden. In der Gemeinderatssitzung am 11.05.2021 teilte Bauamtsleiterin Jeske mit, dass dies in einem Fall noch nicht geschehen ist. Daran hat sich auch bis heute noch nichts geändert. c) Rückbau von Gartenhütten, entfernen von Spiel- geräten in der Erlenstraße Die Grundstückseigentümer in der Erlenstraße, die Gartenhäuschen, Spielgeräte usw. auf Gemeinde- grund errichtet haben, sind unmissverständlich aufzufordern, diese zu entfernen. Bürgermeiste- rin Rürup teilt mit, dass bis zum Jahresende die Gemeindefläche in diesem Bereich geräumt sein soll. d) Beleuchtung Schulweg Schachen-Klosterwie- senschule Es wurde angefragt, ob der Schulweg Schachen zur Klosterwiesenschule – nach dem der Schüler- bus dort nicht mehr verkehrt – beleuchtet werden kann. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass man Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 hier einen Präzedenzfall schaffen würde. Wie ver- hält man sich dann bei ähnlichen Anfragen aus Sulpach, Günenberg, Stöcklis usw.? Solche Maß- nahmen können nur realisiert werden, wenn man sie mit anderen Bauvorhaben z. B. Glasfaserver- kabelung verknüpft. Zudem muss man die Kosten im Auge behalten. Fundinfo Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: November: Jugend-Mountainbike (Marke Fischer), Da- menrad (Marke Cicly B), anthrazitfarbene Strickmütze Oktober: Samsung Handy, Cityroller, Fahrrad Pegasus, kleine Hundehütte aus Stoff, blaues Brillenetui mit Brille September: Kuschelschaf, Longboard, verschiedene Schlüssel, auch Autoschlüssel August: Wanderstöcke/Walkingstöcke, Einzel-Schlüssel Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 20. November und Sonntag, 21. November Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. November Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weißenauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Sonntag, 21. November Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mittelöschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesen- häusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.12.2021 Vom 01.12.2021 – 31.03.2022 ist die Annahmestelle nur noch freitags von 15:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Die Annahmetage Montag und Mittwoch entfallen. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Nutzen Sie die kostenlose Abfall-App des Landkreises Im Google Play Store sowie im App Store von Apple können Sie die AbfallApp Ravensburg kostenlos downloaden. Einfach „Abfall-App Ravensburg“ als Suchbegriff eingeben und herun- terladen. Damit sind Sie immer und überall zuverlässig über die Abfuhrtermine von Restabfall-, Bio- und Papiertonne informiert und können sich individuell und ganz nach Bedarf daran erin- nern lassen. Als weiteren Service bietet die Abfall-App auch Anträge und Formulare zum Download sowie die Termine der mobi- len und stationären Problemstoffsammlung. Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Denise Kibler und Luis Baumgärtner zur Geburt ihrer Tochter Malia Baumgärtner am 18.05.2021 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herz- lich. Unsere Jubilare Goldene/Diamantene Hochzeit Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 13.11.2021 feierten die Eheleute Lydia und Edmund Dobler das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Ebenso wurden Glückwünsche und ein Geschenk der Katholischen Kirchengemeinde durch Herrn Pfarrer Bernhard Staudacher überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Dezember 01.12. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 04.12. Waldweihnacht Alpinteam 05.12. Nikolausbesuche der Landjugend 05.12. Adventliche Stunde Kirchenchor – Kirche 06.12. Kunstkreis Jahreshauptversammlung 07.12. Gemeinderatssitzung 19.12. DRK Baienfurt/Baindt Erste-Hilfe-Kurs Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne St. Martin im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Das St. Martinsfest und die dazugehörige Feier ist für uns im Kindergarten wichtig und ist fester Bestandteil im Kindergarten Alltag. Schon im Vorhinein wurde die St. Martinslegende auf viel- fältigste Art vertieft und erklärt, mit den Papas die noch fehlenden Laternen gebastelt und in der Sternengruppe sogar Martinsbrot gebacken. Da das St. Martinsfest der Gemeinde leider kurzfristig vom kommunalen und katholischen Träger abgesagt werden musste, haben wir uns Gedanken gemacht, was wir als Ersatzprogramm schnell auf die Füße stellen können. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Die Kinder aller Gruppen durften ihre Laternen morgens mit in den Kindergarten bringen. Alle Gruppen haben in ihren Gebäuden einen Laternenumzug durch das verdun- kelte Haus und die Gruppenräume gemacht. Alle Lieder, die wir in den vergangenen Wochen gelernt und geübt haben, kamen zum Einsatz. Im anschließenden Stuhlkreis wurde die Legende von St. Martin nachgespielt und noch- mals Lieder gesungen und Lichtertänze getanzt. In zwei Gruppen wurde zum Gedenken an St. Martin ein Mantel mit Schmucksteinen belegt, die Gruppen im Neu- bau haben die Turnhalle abgedunkelt und Lichter aufge- stellt. „Dieser Raum ist fantastisch“ beschrieb ein Junge den liebevoll hergerichteten Raum. Der Höhepunkt für alle Kinder war das Teilen der Martins- wecken, die sie anschließend mit großem Appetit aßen und selbstgemachten Punsch tranken. In den Krippengruppen gab es ein ähnliches Programm im kleinen Rahmen. Die Kinder sind mit ihren Laternen zur Mu- sik durch die beiden Gruppenräume gelaufen und haben dann eine kleine Theatervorführung der Legende gehabt. Im Anschluss wurden auch hier die Martinswecken geteilt und gegessen. Waldorfkindergarten Was funkelt in der Dunkelheit? Laternenfest im Waldorfkindergarten Baindt Kaum könnte man die Hand vor dem Ge- sicht sehen, geschweige denn den Weg – wenn da nicht viele kleine Lichtlein wären die die Dunkelheit durchbrechen würden. Eine kleine Lichterschar wandert singend durch den Abend. Voller Stolz trägt jedes Kind seine Laterne und auch bei den Er- wachsenen trägt die eine oder der andere freudig eine Laterne vor sich her. Es ist eine ganz besondere Stim- mung: ein bisschen unheimlich, spannend, besinnlich und gleichzeitig freudig. Ganz besonders ist auch das, was die beiden Gruppen Rosenrot und Schneeweißchen des Waldorfkindergartens Baindt nach der Wanderung im Garten des Kindergartens erwartet. Da staunen nicht nur Kinderaugen, sondern auch die der Erwachsenen. Unzählige kleine Zwerglein haben sich hier versteckt. Hinter Kerzen, im Moos, voller Glitzer und unter kleinen Wurzeln. Immer wieder entdecken Kinder und Eltern eine neue Zipfelmütze. Das ist ein Zauber. Im Anschluss wird das Martinslied gesungen. Danach gibt es Punsch und selbstgebackene Martinshörnchen. Jedes Kind bekommt eines und darf es mit seinem Elternteil teilen – wie Sankt Martin seinen Mantel. Die Wanderung, Aufregung und Freude haben hungrig und durstig gemacht. Jetzt wird gemütlich geplauscht und sich ausgetauscht, wo und wie viele Zwerglein man entdeckt hat. Aber nicht zu laut, dass die Zwerge nicht erschrecken. Und ganz besinnlich und beseelt gehen nach dem Abschlusslied die Kinder mit Ihrem Elternteil durch die Dunkelheit nach Hause – mit der Laterne in der Hand und einem Strahlen im Herzen. Zur Information Energieagentur Ravensburg BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 – Einstel- lung der Neubauförderung für das Effizienzhaus/-ge- bäude 55 Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, ändert die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Ge- bäude (BEG): Fördermittel sollen zukünftig gezielt dort eingesetzt werden, wo das CO2 -Einsparungspotenzial am höchsten ist. Damit wird weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie z. B. ganzheit- liche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestands- gebäuden im Fokus stehen. Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55. Das bedeutet konkret: Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 • Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließ- lich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltig- keits-Klasse) bei Neubauten können noch bis 31.01.2022 beantragt werden. Sie entfällt zum 01.02.2022. Wichtig: der Förderantrag muss bis zur Frist 31.01.2022 bean- tragt werden, auch wenn der Baubeginn erst später ist. Erforderlich sind die GEG-Berechnung und Einreichung des Antrages gemeinsam mit einem Energie-Effizi- enz-Experten (Energieberater). Einen Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie z. B. auf der Internetplattform www.energie-effizienz-experten.de • Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierun- gen werden unverändert gefördert Bei Fragen steht Ihnen die Energieagentur Ravensburg unter info@energieagentur-ravensburg.de oder 0751 – 764 707 0 gerne zur Verfügung. Gemeindeverband Mittleres Schussental Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 5: Das Smartphone, ein Weltbürger Unser Mobiltelefon ist ein Weltbürger, wenn es um die Herstellungsorte seiner Bestand- teile geht. In ihm stecken unzählige Seltene Erden und Metalle. Diese werden meist un- ter ausbeuterischen Bedingungen abgebaut, manchmal sogar von Kindern. Grund genug, ein Mobiltelefon mög- lichst lange zu nutzen oder gebraucht zu kaufen. Eine Alternative sind Smartphones, die unter möglichst fairen und nachhaltigen Bedingungen hergestellt werden, wie beispielsweise das Fairphone oder das Shiftphone. Außer- dem ist es sinnvoll, die wertvollen Rohstoffe zu recyceln, etwa in den Sammelboxen der Rathäuser der Stadt Ra- vensburg, des NABU und im BUND-Naturschutzzentrum in der Leonhardstraße 1. So hilft man der Umwelt dreifach: Schadstoffe landen nicht auf der Deponie, die recycelten Rohstoffe können für neue Produkte verwendet werden und ein Teil der Erlöse geht direkt an den Umweltschutz. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Jahreshauptversammlung zu unserer Jahreshauptversammlung am Sonntag, den 05. Dezember 2021 um 11:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal, Marsweilerstraße 30 laden wir alle Mitglieder und Inte- ressierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Eröffnung der Versammlung 2. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Ehrung verstorbener Mitglieder 4. Bericht des 2. Vorsitzenden 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstands 8. Wahl der Kassenprüfer 9. Anträge 10. Sonstiges Anträge sind bis spätestens 26. November 2021 schriftlich beim Vorsitzenden, Herrn Franz Karg, Daimlerstraße 20, 88255 Baindt, einzureichen Für die Versammlung gilt: - die 2G-Regelung (geimpft, genesen), bitte bringen Sie Ihren Impfnachweis mit - Maskenpflicht Auf Glücks- Mission „Noch einmal etwas ganz Besonderes erleben“, das ist wohl der Wunsch vieler Menschen, die unter gesundheit- lichen, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden. Die DRK-Glücksbringer helfen immer dann, wenn Menschen lebenslimitierend erkrankt sind und ein Her- zenswunsch ohne fremde Hilfe nicht zu ermöglichen ist. Denn häufig sind es kleine Wünsche, die am Lebensen- de wirklich wichtig werden. Gemeinsam wertvolle Zeit verbringen, sich an Erlebtes erinnern und noch einmal glücklich sein. Auch 2021 waren die Glücksbringer unterwegs und konn- ten zwei Personen ihren Herzenswunsch erfüllen: Einen Besuch der Basilika in Weingarten und eine Fahrt in den Heimatort mit familiärer Einkehr. Wer die Glücksbringer unterstützen möchte (egal ob tat- kräftig, materiell oder finanziell) oder dabei behilflich sein kann, Wünsche in Erfüllung gehen zu lassen, sollte sich unbedingt bei uns melden! Kontakt: DRK- Kreisverband Ravensburg e.V. Telefon: 0751 560610 E- Mail: gluecksbringer@rotkreuz-ravensburg.de Stiftung Liebenau Familienzuwachs gewünscht? Suchen Sie eine neue sinnstiftende Aufgabe und wün- schen Sie sich Familienzuwachs? Dann könnte Ihnen die dauerhafte oder zeitlich begrenzte Aufnahme eines Pfle- gekindes mit Beeinträchtigung Freude machen. Wir suchen engagierte Familien, Lebensgemeinschaf- ten oder Einzelpersonen, die Kindern oder Jugendlichen ein neues Zuhause schenken. Sie erhalten fortwährende professionelle und individuelle Begleitung und Unterstüt- zung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Nähere Informationen: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 977123- 0, E-Mail: bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www. stiftung-liebenau.de/gastfamilie Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. November – 28. November 2021 Gedanken zur Woche All das, was wir uns vornehmen müssen, wird nicht in den ersten Tagen vollendet werden, ja vielleicht nicht einmal zu unseren Lebenszeiten; doch lasst uns beginnen. John F. Kennedy Samstag, 20. November 18.30 Uhr Baienfurt - Jugendgottesdienst mit den Minis- tranten (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Jugendkollekte Anschließend Adventsbasar der Ministranten auf dem Kirchplatz Sonntag, 21. November – Christkönigssonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Eugen Haug, Jahrtag: Hermann Gindele) Ca. 11.00 Uhr Baindt – Kapellenpflegschaft Sulpach im Bi- schof-Sproll-Saal 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Emilio Dienstag, 23. November 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 24. November 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 20.00 Uhr Baindt – Elternabend Erstkommunion in der Kirche Donnerstag, 25. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung im Bischof-Sproll-Saal Freitag, 26. November 0 8.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Monika Kronenberger, Irmgard Schnez, Jahrtag: Karl Kuch) 11.00 Uhr Baindt – Wochenschlussgottesdienst (Advent) in der Blindenschule (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baindt – ökum. Gedenkgottesdienst für die Verstorbenen vom Pflegeheim Selige Irmgard in der Pfarrkirche (nicht öffentlich) Samstag, 27. November 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier und Segnung der Adventskränze (öffentlich, mit Platzreservie- rungskarten) († Adalbert Berger, Franz und Eugen Schmidt, Familie Gisi, Familie Merk, Pia und Baptist Hei- lig) Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Sonntag, 28. November – 1. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharisiefeier mit Segnung der Adventskränze (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 11.15 Uhr Baienfurt – Wortgottesdienst mit der kleinen Kirche 17.00 Uhr Baienfurt – Adventskonzert mit dem Kirchen- chor und der Jugendkantorei (Karten nur im Vorverkauf Teilnahme mit 2G-Regel) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 23. November Geschlossen Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kapellenpflegschaft Sulpach Jahreshauptersamm- lung 2021 Unsere Jahreshauptversammlung findet dieses Jahr am Sonntag, 21. November 2021 im Anschluss an den Got- tesdienst um 11.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. (Einlass nur entsprechend der 2G-Regel!) Auf der Tagesordnung stehen die Jahresrechnungen 2019 und 2020 und die Entlastung der Vorstandschaft. Anträge zur Tagesordnung können bis zum Beginn der Jahreshaupt- versammlung bei der Vorstandschaft eingebracht wer- den. Auch wenn wir coronabedingt das Lokal wechseln, müssen wir dennoch nicht auf unsere „heiß“-geliebten Saiten mit Wecken und Bier verzichten. Es ergeht herzli- che Einladung! Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 3€ im Pfarrbüro zu den Öffnungs- zeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 3 Euro bitte beim Hl. Antonius in den Op- ferstock geben). Erstkommunion 2022 in Baindt Der erste Elternabend dazu findet am Mittwoch, 24. November 2021 um 20.00 Uhr in der Pfarrkirche St. Johannes Baptist in Baindt statt. Bitte halten Sie sich an die Hygienevorschriften Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 KIRCHENCHOR UND JUGENDKANTOREI Wir möchten Sie freundlichst auf unser ADVENTSKONZERT am Sonntag, 28. November 2021 (1. Advent) um 17.00 Uhr in der kath. Pfarrkirche Mariä Himmel- fahrt Baienfurt fällt pandenmiebedingt aus! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lasst eure Lenden umgürtet sein und eure Lichter brennen. Lk 12,35 Sonntag, 21. November Ewigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Chor, Anmeldung im Pfarramt, Tel.: 0751-43656 oder per Mail pfarramt.baienfurt@elkw.de Mittwoch, 24. November 15.00 Uhr – 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Grup- pe 1 16.00 Uhr – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Grup- pe 2 Sonntag, 28. November 1. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Achtung! – dieses Verkehrs-Schild erregt Aufmerksamkeit und das ist auch gut so. Ganz ähnlich ist es mit unserem Motto für die Woche: Seid achtsam, bereit aufzubrechen, wenn’s losgeht. Lasst euer Hoffnungslicht nicht ausgehen, egal, wie dunkel und lang euch die Nacht vorkommt. Der, auf den ihr wartet, kommt euch entgegen. Eine gute Lebenshaltung, auch in dieser Zeit, die für so viele eine Mischung aus November-Depression, Coro- na-Stress und Sorge vor dem, was noch auf uns zukommt, ist. Sei bereit für das, was das Leben mit sich bringt, sei selbst ein Licht in dieser Welt, das für andere das Leben wärmer macht und erlebe dabei, wie dein eigenes Leben durch diese präsente Haltung zielgerichteter, zuversicht- licher und hoffnungsvoller wird. Gottes Segen dafür! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Offener Bibeltreff am Sonntag, 21. November, um 14.30 Uhr in der evang. Kirche in Weingarten. In der Reihe zum Lukas-Evangelium sprechen Prädikant Pfizen- maier und Matthias Geiser (Ravensburg) zum Gleichnis vom „reichen Mann und armen Lazarus“ (Lukas 16, 19-31). Die evangelische (landeskirchliche) Gemeinschaft „Die Apis“ lädt Interessierte herzlich ein. Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Keine Punkte trotz guten Spiels Blau Weiß Bellamont : SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) 4:3 In einem spannenden Spiel zweier Mann- schaften, die beide technisch ansprechen- den Fußball spielten, gingen unseren Mädels bereits in der 9. Minute durch einen schönen Schuss von Mona von der Strafraumgrenze in Führung und hatten kurz darauf eine weitere gute Chance als Magdalena frei vor der gegne- rischen Torfrau auftauchte, diese aber nicht nutze. Nach einer Ecke nutzen die Gegnerinnen dann aber eine un- übersichtliche Situation im Strafraum zum Ausgleich und gingen nur sechs Minuten später sogar in Führung. Doch wir blieben dran, gingen vorne früh drauf und Nora konnte mit ihrer ersten Aktion nach ihrer Einwechslung gleich den Ausgleich markieren. Nach der Pause reagierten die Geg- nerinnen, in einem Durcheinander in unserem Strafraum, wieder schneller und gingen abermals in Führung. Doch Mona setzte sich nur 4 Minuten später über rechts durch, zog nach innen und überwand die Torfrau abermals mit einem Fernschuss. 10 Minuten vor Schluss kam es dann zu einem unglücklichen Foul vor der Strafraumgrenze und der fällige Freistoß wurde dann noch unglücklicher von einer Hand im Strafraum abgewehrt. Den Rückstand durch den sehr platzierten Strafstoß, an dem Tabea fast noch dran war, konnten wir leider in der verbleibenden Zeit nicht mehr aufholen, somit hatten wir zwar ein tolles Spiel gemacht, mussten aber leider ohne den verdienten Punkt nach Hause fahren. Es spielten: Tabea Lins (T), Angelina Bühler, Scarlett Po- grzeba, Sina Rösch, Ronja Dennenmoser, Hanna Steidle, Martha Stöhr, Hedda Said, Mona Eiberle, Magdalena Ditt- mann, Nora Lüttmann, Laura Bauhofer, Tabea Schauffler, Dorina Boser, Luisa Kieble Wichtiger Arbeitssieg SV Baindt - FV Molpertshaus 2:0 (1:0) Sieben Tage nach dem unzufriedenstellenden Remis in Berg und dem damit erstmaligen Ausrutscher im Zwei- kampf mit dem SV Vogt, empfing der SVB am Sonntag- nachmittag den Tabellenelften aus Molpertshaus. Um im Vergleich zum Spiel gegen Berg mehr Durchschlagskraft nach vorne zu entwickeln, stellte Trainer Filzinger auf ein System mit Dreierkette und zwei Stürmern um. Leider machten die steigenden Corona-Zahlen auch vor der Baindter Mannschaft nicht Halt, wodurch Stürmer Jonat- han Dischl und Co-Trainer Michael Gauder das Spiel nur per Live-Ticker zuhause verfolgen konnten. Doch Dischls Ersatz, der reaktivierte Philipp Boenke, hatte schon nach 3 Minuten die Chance die Baindter in Führung zu bringen; ein Abwehrspieler der Gäste klärte jedoch im letzten Moment auf der Torlinie für seinen bereits ge- schlagenen Torwart. Und auch im Anschluss an diesen dynamischen Start drückte der SVB die Gäste tief in die eigene Hälfte und kreierte sich mehrere gefährliche Mög- lichkeiten: Sebastian Saile verpasste mit einem Abschluss aufs kurze Eck den Führungstreffer, Philipp Thoma und Philipp Kneisl scheiterten bei einer Doppelchance an der Hintermannschaft des FVM und ein Weitschuss von Nico Geggier wurde vom gut aufgelegten Gäste-Torwart stark pariert. In der 37.Minute wurde der Druck der Baindter dann aber zu groß. Saile spielte Boenke flach an der Straf- raumgrenze an, welcher den Ball mit dem ersten Kontakt annahm und die Kugel volley unter die Querlatte jagte. Mit diesem Traumtor ging es aus Baindter Sicht verdient mit einer Führung in die Halbzeitpause. Auch in der 2.Halbzeit waren die Gastgeber tonangebend, die erste große Chancen sollten jedoch die Gäste aus Mol- pertshaus bekommen. Nach einem Eckstoß kam einer der Molpertshauser Hünen zum Kopfball, Luca Wetzel rettete jedoch mit einer herausragenden Fußabwehr. Auf der Ge- genseite war es dann erst der circa 20 Zentimeter kleinere Thoma, der nach einer Freistoßflanke den Ball nur ans Außennetz köpfte und wenig später Saile, der mit einem Gewaltschuss am Torwart scheiterte. Der anschließende Nachschuss von Boenke wurde von den Molpertshausern in höchster Not geklärt. Trotz des dominanten Auftritts der Baindter Mannschaft, stand der 10.Saisonsieg auf- grund der knappen Führung aber noch auf wackeligen Beinen - das zweite, vorentscheidende Tor fehlte. Doch wie so oft in dieser Saison, brachten auch gegen den FVM wieder die Baindter Joker entscheidende Impulse von der Bank. So war es in der 80.Minute der eingewechselte Lukas Walser, der den Ball auf den ebenfalls eingewech- selten Dennis Hecht durchsteckte. Hechts Schuss wurde auf der Torlinie zwar noch von einem Verteidiger abge- blockt, fiel jedoch im Fünfmeterraum Yannick Spohn vor die Füße. Dieser behielt die Ruhe und schob souverän zum 2:0-Endstand ein. Nach dem Remis gegen den TSV Berg II in der letzten Woche, zeigte der SVB gegen diszipliniert verteidigende Gäste aus Molpertshaus eine abgeklärte Leistung und bleibt auf der heimischen Klosterwiese weiterhin ohne Punktverlust. Durch das Remis des SV Vogts gegen den SV Haisterkirch, befinden sich die beiden Topteams der Liga nun doch wieder im Gleichschritt im Kampf um die Meisterschaft. Um im diesem Kampf weiterhin eine gute Ausgangslage zu wahren, gilt es bereits am Samstag bei einem schwierigen Gegner aus Reute die nächsten drei Punkte einzufahren. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 SV Baindt II - FV Molpertshaus II 1:1 (0:0) Nach der bitteren Niederlage gegen den TSV Berg III in der Vorwoche, wollte die „Zweite“ gegen den FVM II den sechsten Sieg in dieser Saison einfahren. In einer fuß- ballerisch eher mageren ersten Halbzeit war der SVB II zwar die tonangebende Mannschaft, vergab jedoch bei- spielsweise in Person von Max Schmidt entweder selbst aussichtsreiche Möglichkeiten oder scheiterte am Tor- wart der Gäste. In der zweiten Halbzeit war dann eine deutliche Leistungssteigerung zu erkennen und Jannik Küchler vergab nach knapp 50 Minuten die Möglichkeit zur Führung. In der 68.Minute belohnte Pascal Reich dann aber die Baindter Mannschaft mit dem 1:0 und der SVB II drückte im Anschluss auf die Entscheidung. Umso bitterer war dann der Gegentreffer in der 77.Minute durch einen Kopfballtreffer der Gäste. Die „Zweite“ bäumte sich in der Schlussphase zwar nochmal auf, der erhoffte Siegtreffer blieb jedoch aus. Wie so oft in dieser Saison erhält der SVB II für viel Aufwand, nur wenig Ertrag und verbleibt damit als Siebter im Tabellenmittelfeld. Am kommenden Wochenende hat man aber die Chance beim Tabellen- nachbarn aus Reute, auf Platz 6, sich für den eigenen Aufwand endlich mal wieder zu belohnen. Vorschau: Samstag, 20.11.2021: 12.15 Uhr: SV Reute II - SV Baindt II 14.30 Uhr: SV Reute - SV Baindt Frauen starten mit Sieg in die Rückrunde SV Baindt – SGM Dietmanns/Hauerz/Bellamont 2:1 Die Frauen des SV Baindt starteten mit guten Aktionen und viel Motivation in das erste Rückrundenspiel gegen den Tabellenführer. In der 15. Minute eroberten sich Da- niela Fießinger und Jana Strobel gemeinsam den Ball, spielen einen guten Pass auf Viola Zanutta, die alleine auf das gegnerische Tor zuläuft und das erste Tor für den SV Baindt erzielt. Auch danach agieren die Frauen des SV Baindt auf dem Spielfeld sehr dominant, doch in der 18. Minute hat auch die SGM eine gute Aktion, bei der eine Spielerin allein aufs Tor zu läuft und schießt, aber unsere Torfrau Marlene Schäfer vereitelt diese Torchance souve- rän. In der zweiten Halbzeit spielen beide Mannschaften zwar ausgeglichen, doch in der 52. Minute ist es abermals Viola Zanutta, der es gelingt die Torfrau der SGM auszu- spielen und das 2:0 zu erzielen. Die Frauen des SV Baindt haben anschließend noch einige gute Torchancen, können allerdings keine zur Vorentscheidung nutzen. In der 67. Mi- nute erhält dann die SGM nach einem Foul im 16er einen Elfmeter, der zum 2:1 verwandelt wird und die Partie noch- mal spannend macht, doch trotz einiger guter Aktionen beider Mannschaften und einer gefährlichen Torchance für die Gegnerinnen in der Nachspielzeit, endet das Spiel dann 2:1. Ein guter Start für unsere Frauenmannschaft in die Rückrunde und der Überwinterung auf Platz 1. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Marlene Schäfer (T), Lena Nägele, Emma Schaumann, Tasja Kränkle, Daniela Fießinger, Jana Stro- bel, Lisa Meschenmoser, Elena Ilka, Tamara Sperle (C), Viola Zanutta, Ramona Schnell, Julia Klein, Muriel Zum- brock, Lena Schäfer, Rebekka Lins Starkes 9:3 gegen den Tabellenzweiten SV Baindt I – SV Weißenau 9:3 Am vergangenen Samstag hatten wir den Überraschungs-Tabellenzweiten aus Wei- ßenau zu Gast in der Baindter Sporthalle. Weißenau konnte bislang 3 von 4 Spielen gewinnen und wir mussten auf der Hut sein. Zudem fehlte uns mit To- bias Nowak eine wichtige Stütze unserer Mannschaft, er wurde von seinem Onkel Robert Nowak ersetzt. Durch das Fehlen von Tobias mussten wir wieder einmal die Doppel neu zusammenstellen, Philipp Schwarz und Nico Scheffold schlüpften in die Rolle des Einserdoppels und hatten keinerlei Mühen das Doppel 2 der Gäste zu be- siegen. Leider blieb es bei diesem Punkt, unsere weiteren Doppel Marcel Brückner/Frank Markwart und Thomas Rauch/Robert Nowak verloren ihre Partien. Im vorderen Paarkreuz gab es dann den nächsten Dämp- fer, Marcel erwischte einen gebrauchten Tag und kam mit dem unorthodoxen Spielstil seines Gegners Uli Scheffold nicht zurecht. Philipp hingegen spielte äußerst ruhig und solide und kam nie wirklich in Bedrängnis einen Satz ge- gen Sven Wollenhaupt zu verlieren. Somit stand es 2:3 gegen uns und alle dachten, dass das noch ein langer Abend werden würde. Doch danach lief alles wie aus ei- nem Guss. Nico spielte super Bälle aus der Halbdistanz und siegte klar mit 3:0 gegen Rolf Lachenmaier, wäh- rend Frank Nervenstärke zeigte und zwei Sätze seiner drei in der Verlängerung gegen Rainer Hasak gewann. Thomas tat nur das Nötigste um den Ersatzspieler der Gäste, Wolfgang Fehrenbach, zu schlagen und Robert spielte groß auf! Zum ersten Mal in seiner langen Tisch- tenniskarriere konnte er mit sicherem Defensivspiel und vereinzelten erfolgreichen Angriffen den über 100 Punkte besser eingestuften Uwe Benz mit 3:2 schlagen. Ein ech- tes Ausrufezeichen, Chapeau! Philipp überzeugte auch im zweiten Spiel und ließ sich durch das unangenehme Spiel seines Gegners nicht aus der Ruhe bringen. Marcel kämpfte sich nach Startschwierigkeiten in sein zweites Match und konnte sich spielerisch von Satz zu Satz stei- gern, sodass am Ende ein ordentlicher Sieg raussprang. Fast zeitgleich beendete Nico mit einem 3:0 seine zweite Partie und holte somit unseren 9. Siegpunkt. Weiterhin sind wir ungeschlagen und steuern auf die Herbstmeis- terschaft zu. Allerdings wächst bei uns auch wieder die Sorge, dass die Saison erneut der Coronapandemie zum Opfer fallen könnte... Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (1:1), Nico Scheffold (2:0), Frank Markwart (1:0), Thomas Rauch (1:0) und Robert Nowak (1:0) TC Baindt e.V. Am Dienstag, 23.11.21 Treffpunkt: Dorfplatz um 9.30 Uhr Ziel: Bergatreute (Viva) Gehzeit ca. 2 Std. Achtung: Corona 3G-Regel-Nachweis und Mundschutz sind dabei !! Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß‘ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnach- tet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder be- suchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 05.12.21 bei Nadine Haug un- ter nadihaug@gmx.de. Landjugend Baindt Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Reitergruppe Baindt Verkauf von Adventskränze Liebe Bürgerinnen und Bürger der Ge- meinde Baindt, aufgrund der derzeitigen Lage muss der Nikolausmarkt in Baindt leider auch für dieses Jahr abgesagt werden. Die Jugendlichen der Rei- tergruppe Baindt e. V. wären hier wieder mit einem Stand vertreten gewesen. Da dies nun nicht möglich ist, möchten wir Kränze auf Bestellung anfertigen. Da der erste Advent schon bald ansteht, bitten wir um eine Bestellung bis Montag, 22. November über Alisa Schnez (0173 3551183) oder jugendteam@reitergruppe-baindt.de. Sobald wir die Bestellung erhalten haben, können Details zum Kranz be- sprochen werden. Wir haben Kränze in unterschiedlichen Größen zur Verfügung, ebenso kann der Kranz mit oder ohne Kerzen und Dekoration gekauft werden. Schnell sein lohnt sich – es steht nur eine bestimmte Men- ge an Kränze zur Verfügung! Lieferung frei Haus am 27. November. Die Reiterjugend freut sich über zahlreiche Bestellungen! Alpinteam Baindt Anmeldung zu den Veranstaltung des Alpinteam Baindt am 27.11. - trotz Ab- sage des Nikolausmarktes Nach zwei Jahren Zwangspause - ein- mal Schneemangel, einmal Corona - be- finden wir Alpinteamler uns aktuell in den Vorbereitungen für den kommenden Winter. In der Hoffnung, dass uns weder das Eine noch das Andere einen Strich durch die Rechnung macht!! Der für 27.11. geplante Nikolausmarkt in Baindt musste leider seitens der Gemeinde coronabedingt abgesagt werden. Dennoch nehmen wir die Anmeldungen für un- sere Veranstaltungen entgegen. Und zwar in Absprache mit der Gemeinde am 27.11. von 11 bis 12 Uhr unter den Arkaden auf dem Schulhof in Baindt. Wir werden meh- rere Anmeldetische besetzen, damit die Anmeldungen möglichst rasch von statten gehen. Wie die vorherigen Jahre nehmen wir hier Anmeldungen für unsere Ski- und Snowboardkurse entgegen. Diese sind für 08./09.01. und den 15./16.01. am Schetteregg geplant. Ersatzwochenen- de wäre der 22./23.01. Dieses Jahr werden wir coronabe- dingt keine Reisebusse anbieten, d.h. eine eigene Anreise ist zu organisieren. Bitte laden Sie zur Anmeldung vorab für jeden Teilnehmer ein Anmeldeformular von unserer Homepage (NEU: https://www.svbaindt.de/index.php/ alpinteam) runter und bringen es vorausgefüllt mit. Und bitte tragen Sie zur Anmeldung eine Maske. Außerdem können Sie sich am 27.11. für unsere Aus- fahrt am 28.12. an den Sonnenkopf, für die Ferienkurse in der ersten Märzwoche und für unser Jugendlager am 19./20.03. anmelden. Unsere für den 04.12. geplante Wald- weihnacht entfällt dieses Jahr. Wir bedanken uns bereits im Voraus für ihr Vertrauen und freuen uns auf eine schöne Saison! Alle Veranstaltungen finden natürlich nur statt, wenn sie verantwortungsvoll durchzuführen sind. Ihr Alpinteam Baindt Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Nikolausbesuche „Ach, du lieber Nikolaus, komm ganz schnell in unser Haus. Hab so viel an dich gedacht! Hast mir doch was mitge- bracht?“ Unser lieber Nikolaus kommt gemeinsam mit seinem treuen Knecht Ruprecht gerne auch zu Ihnen nach Hause! Am Nikolau- sabend, dem 05.12. (14:30 Uhr - 20:00 Uhr) wie auch dem 06.12. zwischen 16:30 Uhr und 20:00 Uhr besuchen unsere Teams die Familien, die uns in ihre Wohn- zimmer einladen, und bringen zahlreiche Kinderaugen zum Leuchten. Gerne besuchen wir auch Sie! Bei Interesse kann das Ni- kolauspaar unter nikolaus@drk-baienfurt-baindt.de oder unter 0160/97995424 in winterlicher Mission gebucht wer- den. Nach Vereinbarung eines Termins freuen sich unsere Helfer, Teil dieser schönen Tradition sein zu dürfen. Um rechtzeitige Anmeldung wird gebeten. Für den Besuch verlangen wir von Ihnen keinen Preis, allerdings behalten wir uns vor, eine Spende für unsere ehrenamtliche Tätigkeit entgegen zu nehmen – wobei Sie die Höhe ganz nach Ihrem Ermessen selbst bestimmen. Da auch in diesem Jahr die Lage bzgl. COVID-19 sehr dynamisch ist, kann es zu kurzfristigen Änderungen bzgl. der Sicherheitsbestimmungen kommen. Wir sind jedoch stets bemüht, trotz notweniger Sicher- heitsmaßnahmen einen stimmungsvollen Besuch zu er- möglichen. Kunstkreis Einladung zur JHV vom Kunstkreis Baindt e.V. Die diesjährige JHV findet am Montag 06.12.2021 in der Pizzeria de Michele , Tennishalle, um 19.00 Uhr statt. Tagesordnungspunkte - Begrüßung durch den Vorsitzenden, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung u. der Beschlussfähig- keit - Bericht des Vorstandes u. der Schriftführerin - Bericht der Kassiererin - Bericht der Kassenprüfung - Wahl des Wahlleiters - Entlastung der Vorstandschaft u. Neuwahlen des Vor- standes - Ausblick u. Aktivitäten für 2022 - Anträge u. Ergänzungen. Diese können bis zum 29.11.2021 schriftlich beim Vorstand eigereicht werden. Hubert Gärtner, Vorstand Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderreise Sardinien Vom 13. bis 20. Mai 2022 planen wir wieder eine Wanderreise in den sonnigen Süden und zwar nach Sardinien. Wir werden dort in einem 4-Sterne-Hotel wohnen und es werden 5 Wan- dertage sein. Zum Abflug nach Stuttgart bringt uns die Fa. Omnibus Grabherr und holt uns dort auch wieder ab. Näheres ist dem Aushang im Schaukasten hinter dem Kaufland oder im Internet unter weingarten.albverein. eu zu entnehmen, dort ist auch angegeben, wo man sich anmelden kann. Einladung zur Jahreshauptversammlung am 4.12.21 Der Vorstand lädt ganz herzlich zur Jahreshauptver- sammlung am 4.12.21 mit Neuwahlen ein. Ort: Gemeindehaus St. Martin, Irmentrudstr.12 in 88250 Weingarten (P am Stadtgarten oder unter dem Löwen- platz, am WE kostenlos) Uhrzeit: 16.00 Uhr Es gibt nur kalte Getränke Kontrolle von 2G, bitte Nachweis bereithalten Auf zahlreiches Erscheinen freut sich die Vorstandschaft SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der VdK Ortsverband Weingarten hat gewählt Der VdK OV Weingarten lud seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung mit Wahlen in das Kutlur- und Kongress-Zentrum in Weingarten ein. Es gab Zopfbrot mit Butter und Marmelade, Kaffee und Wasser. Der Staufersaal war entsprechend der Corona-Verord- nung gestuhlt und die Hygienemaßnahmen wurden ein- gehalten. Die Vorsitzende Karin Maucher begrüßte alle Mitglieder herzlich und besonders die Kreisverbandsvorsitzende Hannelore Sieling und den stell.Kreisvorsitzenden Kar- ls-Siegfried Essig. Für unsere verstorbenen Mitglieder gedachte man mit einer Schweigeminute. Durch die Corona-Pandemie mußten 2 Geschäftsjahre abgearbeitet werden. Der Geschäftsbericht für 2019 und 2020 verlas die Vor- sitzende Karin Maucher.Den Kassenbericht die Kassiere- rin Sabine Prang und den Revisorbericht Edith Wochner. Hannelore Sieling führte die Entlastung durch. Der ge- samte Vorstand und Revisoren sind einstimmig entlastet. Neuwahlen des gesamten Vorstandes und der Revisoren: Die bishrige Vorstands- schaft hat sich wieder auf- gestellt und wurde auch ein- stimmig gewählt mit kleine Änderungen und 2 neuen Beisitzer: Vorsitzende: Karin Maucher – wie bisher Stellvertr.Vorsitzende: Marianne Büchele, vorher Frauenvertreterin, - Kassiererin: Sabine Prang – wie bisher Schriftführerin: Alexandra Röther-Miehle – wie bisher Frauenvertreterin: Rosmarie Wünsch – vorher Beisitzerin Beisitzer: Stefan Miehle, Hubert Gärtner, Michael Oberhofer – wie bisher Neue Beisitzer: Ingeborg Heidrich und Wolfgang Heidrich Revisoren: Edith Wochner und Werner Riegel – wie bisher Die Wahl leitete Hannelore Sieling. Es wurde per Akkla- mation gewählt, keine Enthaltungen. Die Vorsitzende bedankte sich bei allen für diese rei- bungslose Wahl. Hannelore Sieling berichtete über die neuesten Mitteilun- gen vom Kreisverband. Karin Maucher über die eventuellen Termine in 2022. Danach wünschte sie allen einen guten Nachhauseweg und ein schönes Weihnachtsfest und ein gutes gesundes neues Jahr. Absage der VdK-Weihnachtsfeier Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingarten unsere Weihnachstfeier am 11.12.2021 im Best Western habe ich heute schweren Herzens absagen müssen we- gen der Corona-Pandemie. Wir hoffen, dass wir im nächs- ten Jahr unsere Festle feiern können und bleiben Sie bis dahin gesund. Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Kirchenkonzert in „Maria Himmelfahrt“ in Baienfurt Wir laden Sie herzlich ein zum Konzert am 1. Adventssonntag, 28. November 2021 um 17.00 Uhr Programm: Antonio Vivaldi (1678-1741) „Magnificat“ Klaus Heizmann (*1944) „Lichter der Hoffnung“ (Adventskantate Teil 1 1995) Leila Trenkmann (Sopran) Lothar Riemann (Tenor) Marco Vassalli (Bass) Streicherensemble, Wolfgang Baur, Orgel Leitung Maria Hummel Es ladet ein: Kirchenchor und Jugendkantorei Maria Him- melfahrt, Baienfurt ABGES AGT Karten zu 10,00 Euro (Kinder bis zu 12 Jahren frei) nach den Gottesdiensten und bei Brillen Jerg, Baienfurt Keine Abendkasse! Es gilt die 2G-Regel! Hospizbewegung Weingarten Ein Spaziergang...macht den Kopf frei und tut dem Herzen gut Aus diesem Grund wollen wir uns mit Ihnen gemeinsam auf den Weg machen. Im Wald unterwegs mit kurzen Ruhe-, Atem-, und Denkpausen. Wir werden den Weg für Sie gestalten mit kleinen Impulsen, die Kör- per, Geist und Seele wohl tun. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Dienstag, 23.11.201, 15 Uhr, Treffpunkt: Freibad Wein- garten Wegbegleitung: Carola Zweifel, Mitarbeiterin des am- bulanten Hospizdienstes Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Neue Tricks bei Fake-Inkasso Der „Klassiker“ unter den Betrügereien erfindet sich im- mer neu • Inkassobüro treibt jetzt Geld für angeblich abgeschlos- sene Lotterieverträge ein • Mit einer Einzugsermächtigung wollen die Betrüger eine Blanko-Vollmacht für die Konten von Verbrau- cher:innen • Betroffene sollen sich an die Polizei wenden Das Thema „falsche Inkassoschreiben“ ist ein Dauer- brenner in den Verbraucherzentralen – nicht zuletzt, weil sich die Fake-Inkassos immer neue Tricks einfal- len lassen, um Verbraucher:innen zu verunsichern und zu betrügen. Die neueste Masche: Eine Inkasso-Firma namens “Pro Collect” gaukelt Verbraucher:innen vor, Verträge mit Gewinnspielfirmen abgeschlossen zu ha- ben. Um noch einfacher an ihre Beute zu kommen, fordern die Betrüger dazu auf, ein SEPA-Lastschrift- mandat zu erteilen. Sie probieren es einfach immer wieder und sind leider oft damit erfolgreich: Betrüger, die Fake-Inkassoschreiben versenden und Geldbeträge für Verträge einfordern, die nie geschlossen wurden. Momentan erreichen die Ver- braucherzentrale Beschwerden über das vermeintliche In- kassounternehmen „PRO COLLECT AG“ mit angeblichem Sitz in Köln, das einen Betrag in Höhe von 272,46 Euro für ein angebliches Glücksspiel-Abo einfordert. Die Fake-Schreiben des falschen Inkassounternehmens gaukeln vor, dass ein Vertrag mit einem Gewinnspielan- bieter abgeschlossen worden wäre und die dadurch ent- standenen Kosten nicht beglichen sind. Zur schnellen Klä- rung bietet das Fake-Inkasso dann an, ein beiliegendes SEPA-Lastschriftmandat zu unterschreiben, damit sie das Geld selbst einziehen können. Dann folgt die obligatorische Drohung, dass bei Nichtzahlung Zwangs vollstreckungen, Pfändungen und Schufa-Einträge drohen. „Wer so ein falsches Inkassoschreiben erhält, sollte da- rauf nicht reagieren und auf keinen Fall die Einzugser- mächtigung unterschreiben. Die ist nämlich eine Blan- kovollmacht für das eigene Konto!“, warnt Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet & Verbrau- cherrecht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Besser: Anzeige bei der Polizei erstatten.“ Und auch, wenn tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegt, sollten Betroffene skeptisch sein, denn die Forderungen könnten überhöht sein. Bei Fragen kann die Verbraucher- zentrale weiterhelfen: Mit dem Inkasso-Check der Ver- braucherzentralen können Betroffene Inkassoforderun- gen einfach und kostenlos online überprüfen. Oftmals hilft auch der Musterbrief der Verbraucherzentrale, um un- berechtigte Forderungen von Inkassobüros abzuwehren. Mehr Infos zur aktuellen Masche von „Pro Collect“ finden Sie hier: www.vz-bw.de/node/66705 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Wenn der Baum „hängen bleibt“ Bäume, die beim Fällen in Kronen oder an Stämmen benachbarter Bäume „hängen bleiben“, sind eine gro- ße Gefahr. Sie müssen unverzüglich und fachgerecht zu Fall gebracht werden. Wenn geeignete Maschinen und Werkzeuge fehlen, wer- den solche „Hänger“ häufig erst viel später endgültig zu Fall gebracht. Oft wird der Gefahrenbereich in dieser Zwi- schenzeit nicht einmal abgesperrt und gekennzeichnet. Wer hier abwartet oder mit den falschen Arbeitsmitteln und ohne Fachkunde agiert, riskiert Leib und Leben. Die Unfallverhütungsvorschrift regelt eindeutig, dass hän- gen gebliebene Bäume unverzüglich und fachgerecht zu Fall zu bringen sind. Dieser aus den leidvollen Unfall-Er- fahrungen hervorgegangenen Forderung wird jedoch aus Sicht der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in den Forstbetrieben zu wenig nachgekommen. Forst- schlepper sind vielen zu teuer, um sie nur dafür zu nut- zen – so werden oft mit Hilfe von Forstunternehmern die hängen gebliebenen Bäume früher oder später endgültig auf den Boden gebracht. Damit verstoßen sie aber klar gegen das Gesetz und gegen die Forderung, dies unver- züglich zu erledigen. Das im schwächeren Nadelholz fachgerechte zu Fall brin- gen von Hängern mittels Wendehilfen gerät schnell an seine Grenzen und das im Laubholz noch viel eher. Hierfür empfiehlt sich eine sogenannte Spillwinde. Sie ist, sofern fachgerecht und für die richtigen Bäume beziehungsweise bei nicht zu starkem Holz eingesetzt, eine günstige Alter- native. Wird erstmals mit einer Spillwinde gearbeitet, sind die Beschäftigten entsprechend zu schulen, was generell vor Verwendung neuer Arbeitsmittel gilt. Ungeachtet die- ser Alternative bleibt die Forstseilwinde am Schlepper die beste Wahl. Sie gewährleistet den Beschäftigten höchste Arbeitssicherheit. Gymnasium Weingarten Liebe Viertklässler, liebe Eltern, wir vom Gymnasium Weingarten freuen uns über Ihr In- teresse. Wir bieten für Sie 3 Möglichkeiten, uns kennenzulernen, und hoffen, dass die wechselnden Regeln der Coro- na-Pandemie dann nicht dagegen sprechen werden. 1. Präsentation der Schulleitung mit Kurzfilm Hierfür gibt es online 4 Termine, für die Sie sich spä- testens 1 Tag davor, per mail (siehe unten!) anmelden können. Es dauert eine knappe Stunde. Die Haupt-Ziel- gruppe sind die Eltern, denn die Menge der Informati- onen könnte für die Kinder etwas ermüdend sein. Sie können danach gerne Fragen stellen. Mitwoch, 01. Dezember 2021, 19 Uhr Mittwoch, 15. Dezember 2021, 19 Uhr Dienstag, 18.Januar 2022, 19 Uhr Montag, 31. Januar 2022, 19 Uhr 2. Die Entdecker-Nachmittage ...wenden sich nur an die Viertklässler, mit denen wir ein etwa 2-stündiges abwechslungsreiches Programm in kleinen Gruppen durchführen. Anmeldung unbe- dingt erforderlich ! Termin 1 : Freitag, 14. Januar 2022, 15 Uhr Termin 2 : Freitag, 4.Februar 2022, 15 Uhr Bitte anmelden bis Dienstag vorher! 3. Hausführungen für Einzelfamilien Dieser kleine Spaziergang durch das Gymnasium Weingarten (mit Mensa) wird von Lehrkräften ange- boten, jeweils für Eltern und Kinder. Schon im letzten Jahr haben wir trotz Corona-Pandemie damit gute Erfahrungen gemacht. Dauer: etwa 60 Minuten Dieses Angebot startet im Januar. Schauen Sie dazu dann auf unsere Homepage: www.gymnasium-weingarten.de Für Fragen und Anmeldungen nutzen Sie unsere mail-Ad- resse: Poststelle@gymnasium-weingarten.de . Ihre Schulleitung Günter Erdmann Kerstin Horn Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Alte Kirche Mochenwangen Finissage „Om’s Mandala Art“ in der Alten Kirche Mo- chenwangen Solokonzert von Omnitah am 28. November um 18.00Uhr Mochenwangen - Die mehrfach ausgezeichnete und für Ihre Musik bekannte Singer/Songwriterin Omnitah gibt im November eine Ausstellung mit ihren Gemälden in der Alten Kirche Mochenwangen. Omnitah ist eine von vielen soloselbstständigen Künstlern, deren Lebensunterhalt durch die Coronamaßnahmen und den daraus resultierenden Konzertabsagen in Mitleiden- schaft gezogen worden ist. Malend reagierte die Künst- lerin auf diese Situation und zeigt nun eine Auswahl an Werken, die in dieser Zeit entstanden sind. „Keine Angst vor großen Formaten“ könnte auch ein Motto ihres Schaf- fens sein, denn mittlerweile malt sie ihre Mandalas auch auf ganze Zimmerwände. Zur Finissage malt Omnitah (Deutscher Singer-Song- writer Preis 2019, Deutscher Singer Preis 2018) mit ihren Stücken musikalische Kostbarkeiten auf die akustische Leinwand. Ihre klare, mal rauchige Stimme duelliert sich während eines Konzertes mit ihrer ebenso ausdrucks- starken Klaviervirtuosität, verbunden mit einfühlsamen Texten aus ihrer Feder. So schlüpft die charismatische Künstlerin mühelos und elegant in sämtliche Rollen derer sie sich in ihren Songs annimmt. Konzert in der Alten Kirche Mochenwangen am Sonn- tag, 28. November, Beginn um 18.00Uhr Karten für das Konzert (VK/AK 13/15€) sind während der Öffnungszeiten der Ausstellung oder über karten@ alte-kirche-mochenwangen.de erhältlich. Die Ausstellung selbst ist noch zu folgenden Zeiten ge- öffnet (Eintritt frei) Sa. 20. Nov. 14 – 17 Uhr So. 21. Nov. 14 – 17 Uhr Sa. 27. Nov. 14 – 17Uhr So. 28. Nov. 14 – 17Uhr Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage: www.duv-wagner.de/weihnachtskatalog Anzeigen entsprechen nicht der tatsächlichen Größe 111,00 € Größe: 90 x 100 mm 7 73,00 € Größe: 90 x 65 mm 5 89,00 € Größe: 90 x 80 mm 19 10% Rabatt auf Farbanzeigen15% Rabatt auf schwarz- weiß-Anzeigen Weihnachten steht vor der Tür! Jetzt schon Ihre Weihnachtsanzeige buchen! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Hiermit buche ich nachstehende Anzeige in der Sonderveröffentlichung «Weihnachtsgrüße & Neujahrswünsche» in der Kalenderwoche 51/2021. online www.duv-wagner.de/weihnachtsanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird aus- geschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Anzeigenschluss: Freitag, 3. Dezember 2021 Später eingereichte Aufträge erscheinen im allgemeinen Anzeigenteil. Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich spare 15% durch Buchung der Region: Ich wähle die Musteranzeige Nr. Meine Anzeige erscheint in Farbe und ich profitiere von 10% Farb-Rabatt Meine Anzeige soll in s/w erscheinen Text für meine Glückwunschanzeige: (Firmenanschrift + wenn gewünscht zusätzlicher Text wie z.B. Öffnungszeiten, Betriebsferien, ...) Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Ihr Logo Senden Sie uns Ihr Logo an anzeigen@duv-wagner.de Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. 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                    Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.09.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Es wurde die Frage gestellt, ab welchem Zeitpunkt Baugrundstücke in der Gemeinde Baindt zum Kauf anstehen. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Bauplätze im Baugebiet Grüner Berg/Stöcklisstraße im Frühjahr 2022 vergeben werden. Grundstücke im Baugebiet Lilienstraße können voraussichtlich Ende 2022/Anfang 2023 erworben werden. Die genauen Termine werden zeitnah auf der Homepage der Gemeinde bekannt gegeben. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03. August 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement Am 04.10.2021 um 19:00 Uhr findet eine Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement statt. b) Förderprogramm Jungbäume für das Oberland Ein Antrag auf Zuwendung für das Förderprogramm wurde fristgerecht beim Landratsamt gestellt. Die Förderzusage kommt voraussichtlich diese Woche. Mit dem Förderprogramm werden kommunale Sammelbestellungen von Streuobstbäumen gefördert, inkludiert ist in den Eigenanteil von 25 € der Bürgerinnen und Bürger nicht nur das Pflanzgut, sondern auch das richtige Befestigungs- und Baumschutzmaterial (Baumpfähle, Kokosgarn und Wühlmauskörbe) und vor allem der notwendige Pflanzenschnitt und die jährlichen Erziehungsschnitte in den ersten 5 Jahren nach der Pflanzung. Den Rest der Kosten teilen sich das Landratsamt und die Gemeinde je zur Hälfte. Voraussichtlicher Anteil für die Gemeinde und Landratsamt liegen gemäß der Schätzung je bei ca. 30 € pro Baum. 2019 hat die Gemeinde Baindt insgesamt 51 Bäume, im Jahr 2020 32 Bäume bestellt. c) Baugebiet Fischerareal Die Kontaktbörse für potentielle Baugemeinschaften ist auf der Homepage online. Unter www.baindt.de/fischerareal findet man hierzu alle Informationen. d) Feuerwehr – Ausgabe von Sandsäcken Eine Aktion ist mit der Jugendfeuerwehr geplant, jedoch scheitert es zur Zeit noch an der Lieferung der Sandsäcke. e) Wanderkarte Altdorfer Wald Die Wanderkarte vom Altdorfer Wald ist ab sofort für 5 € auf dem Rathaus zu erwerben. TOP 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes "Bifang Erweiterung" für die Verlängerung des Gartenhauses auf Flst. 139/6, Benzstr. 2 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: http://www.baindt.de/fischerareal In der Gemeinderatssitzung am 02.07.2019 wurde für eine Gartenhütte mit den Abmessungen 3,00 m auf 4,00 m und einer Höhe von 2,50 m bereits das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bifang- Erweiterung“ erteilt. Gebaut wurde die Hütte 3,50m x 4,50m und 2,48m hoch, wofür ein Befreiungsantrag nachgereicht wurde, der in der Sitzung des Gemeinderats am 10.12.2019 abgelehnt wurde. Daraufhin erfolgte von der Baurechtsbehörde eine Baueinstellungsverfügung. Aus der Nachbarschaft wurde eine Überprüfung der Höhe der Gartenhütte verlangt. Nachdem dies geschehen ist, wurden die Pläne nochmals geändert, so dass nun die grenzprivilegierten Maße zum Nachbargrundstück eingehalten sind. Von der Baurechtsbehörde im Landratsamts Ravensburg wurde uns ein Schreiben zugesandt mit einer Begründung, warum die Entscheidung der Gemeinde Baindt aus Sicht der Baurechtsbehörde nochmals überdacht werden sollte und mit der Bitte um erneute Beratung und Beschluss in der nächsten Sitzung. Im Schreiben wird ausgeführt: Hinsichtlich der Nebenanlage gemäß § 14 BauNVO (Holzschuppen) wird auf die durch Bebauungsplanänderung vorgegebenen Festsetzungen verwiesen. Demnach sind Nebenanlagen nach § 14 BauNVO ausnahmsweise zulässig, soweit Belange des Städtebaus nicht beeinträchtigt werden. Für den baurechtlich verfahrensfreien Holzschuppen gelten dabei die in der Bebauungsplanänderung noch gesondert festgesetzten Vorgaben. Für das Nebengebäude bedarf es somit einer Entscheidung der Gemeinde über die im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehene Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB. Gleichzeitig bedarf der Holzschuppen noch einer Befreiung gemäß § 31 Abs.2 BauGB von den Festzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Volumen über 20 m³, Dachform und Dacheindeckung. Belange des Städtebaus sieht die Baurechtsbehörde bei der Nebenanlage grundsätzlich nicht beeinträchtigt, zumal die Gemeinde bereits dem vorherigen Antrag zugestimmt hat. Die Gemeinde hat bereits mit ihrer ursprünglichen Zustimmung zur Befreiung von den Festzungen des Bebauungsplanes dokumentiert, dass ein Abweichen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich und auch städtebaulich vertretbar ist. Die nunmehr vergrößerte Ausführung, welche einer erneuten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bedarf, sprengt nicht den Rahmen, um eine städtebauliche Unvertretbarkeit begründen zu können. Die Baurechtsbehörde sieht im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB als gegeben an, ebenso sind die Befreiungen gemäß § 31 Abs.2 Ziff. 2 BauGB auch städtebaulich vertretbar und zu erteilen. Die Gemeinde wird hiermit aufgefordert, nochmals aufgrund der im Schreiben dargelegten rechtlichen Einschätzung der Baurechtsbehörde in der nächsten Gemeinderatssitzung erneut über das Einvernehmen zu beraten und zu beschließen. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, ggfs, das Einvernehmen zu ersetzen und die Ausnahme und die erforderlichen Befreiungen zu erteilen. Die Entscheidung gilt dann zugleich als Ersatzvornahme - § 54 Abs. 4 Satz 3 LBO. Die Gemeinde wird hiermit zur anstehenden Entscheidung der Baurechtsbehörde angehört (§ 51 Abs.4 LBO). Die Verwaltung schließt sich der Meinung der Baurechtsbehörde an und sieht im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB als gegeben an. Ebenso sind die Befreiungen gemäß § 31 Abs.2 Ziff. 2 BauGB auch städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zur Ausnahme und den erforderlichen Befreiungen für die vergrößerte Gartenhütte wird nicht erteilt. TOP 05 Antrag auf Nutzungsänderung - Umbau einer Bankfiliale zu einer Bäckereifiliale auf dem Flst. 840/1, Dorfplatz 1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: 1987 wurde der Gebäudekomplex Dorfplatz 1 mit Läden im EG und Wohnungen in den oberen Geschossen genehmigt. Die erforderlichen Stellplätze wurden in der Tiefgarage und im Hinterhof des Gebäudes als auch entlang der Dorfstraße ausgewiesen. Die schon länger leerstehende Bankfiliale soll nun zu einer Bäckereifiliale mit Verkauf und Café umgenutzt werden. Die hierfür nach der Landesbauordnung von Baden – Württemberg (LBO) und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) erforderlichen Stellplätze sind in der Tiefgarage vorhanden. Angedacht war zum Zeitpunkt der Planung des Gebäudes die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der aber nie rechtskräftig wurde, so dass das Bauvorhaben heute nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung ändert sich an der äußeren Erscheinung nichts, die Nutzung fügt sich in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag auf Umnutzung einer Bankfiliale zu einer Bäckereifiliale wird erteilt. TOP 06 Radverkehrskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schussental - Beschlussfassung Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: über das vorliegende Radverkehrskonzept und die neu zu schaffende koordinierende Personalstelle im GMS. 1. Hintergrund Im Klimaleitbild des Gemeindeverbands Mittleres Schussental sind übergreifende Ziele für Treibhausgasreduktionen festgeschrieben. Die Senkung der Treibhausgasemissionen im Sektor Verkehr stagniert jedoch bundesweit und auch bei uns. Benötigt wird eine leistungsfähige, umweltschonende, energieeffiziente und sichere Mobilität. Dem Radverkehr als besonders kosteneffizientes und klimafreundliches Verkehrsmittel kommt daher eine wichtige Rolle zuteil. Um die Potenziale des Radverkehrs auszuschöpfen, Lücken im Netz zu schließen und das Radfahren sicherer zu machen, beschloss die Verbandsversammlung Mittleres Schussental im Dezember 2018 die Erstellung eines integrierten Radverkehrskonzeptes. Das nun vorliegende Radverkehrskonzept bildet eine strategische Planungs- und Entscheidungshilfe für die weitere Radverkehrsförderung im Gemeindeverband in den nächsten 8 - 10 Jahren und damit die Grundlage für eine nachhaltige Treibhausgasminderung. Die Konzeption berücksichtigt dabei auch die Belange der anderen Verkehrsarten, insbesondere des Fußverkehrs und des Öffentlichen Verkehrs sowie der unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzer. Das vorliegende Radverkehrskonzept ist die Grundlage für die Maßnahme 1.2 des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) "Umsetzung der im Radverkehrskonzept GMS erarbeiteten Maßnahmenvorschläge bis 2030". Der VEP definiert Ziele sowie Kenngrößen für die mittel- und langfristige Entwicklung der Mobilität im Mittleren Schussental und steht dabei unter den beiden obersten Zielen eines „CO2-neutralen Schussentals“ sowie einer „massiven Stärkung des Umweltverbundes". Das Radverkehrskonzept baut auf den planerischen Vorarbeiten, die im Verkehrsentwicklungsplan des Gemeindeverbands erarbeitet worden sind, auf. Mithilfe des Verkehrsmodells wurde abgeschätzt, was die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes bis 2030 (Szenario Rad + Fuß 2030, vgl. VEP) für die Treibhausgasemissionen im Gemeindeverband Mittleren Schussental bedeuten. Im Sektor Verkehr führen die Maßnahmen so im Vergleich zum "Basisszenario 2030" zu ca. 9 % CO2-Reduktion. Das entspricht 45 % der im "Vorzugsszenario" des VEP ermittelten möglichen Treibhausgasminderung. Mit der Aufstellung eines Radverkehrskonzeptes werden aktuelle Entwicklungen aufgegriffen, ein schlüssiges Gesamtkonzept vorgelegt mit dessen Umsetzung ein wesentlicher Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs sowie des gesamten Umweltverbundes im Mittleren Schussental geleistet wird. 2. Akteursbeteiligung Seit Beginn der Konzepterstellung im Mai 2019 wurden zahlreiche Akteure in den fünf Kommunen beteiligt (vgl. Kapitel 2), sowohl bei der Netzkonzeption als auch bei der Maßnahmenkonzeption. Neben der Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen im kommunalen Arbeitskreis und in der Projektgruppe wurden folgende Beteiligungsformate durchgeführt: • drei Workshops mit Bürgerinnen und Bürgern • zwei Workshops mit aktiven Radverkehrsengagierten im GMS • zwei Workshops für Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, bei dem unter anderem über verschiedene Möglichkeiten der Fahrradförderung informiert wurde. Auch die Anbindung und Erreichbarkeit der regionalen Unternehmen wurde erörtert und in der weiteren Erstellung des Konzeptes berücksichtigt • Beteiligung der Schülerinnen und Schüler der weiterführenden, städtischen Schulen an der Erstellung der Schulradwegepläne über den digitalen "Schulwegeplaner" des Landes Baden-Württemberg Darüber hinaus wurde eine informelle Beteiligung des Regierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamtes Ravensburg durchgeführt. Die Gemeinderäte der Kommunen und die Verbandsversammlung wurden während der Erstellung des Radverkehrskonzepts über Zwischenstände informiert, ebenso die Ortschaftsräte Taldorf, Schmalegg und Eschach. Im Falle der Beschlussfassung soll im Herbst 2021 eine abschließende, digitale Informationsveranstaltung für alle Interessierten zum Radverkehrskonzept stattfinden. 3. Handlungsfelder im Radverkehrskonzept Die vier Säulen der Radverkehrsförderung Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation wurden im Radverkehrskonzept intensiv analysiert. Das Radverkehrskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schussental legt in Analyse und Konzeption den Schwerpunkt auf eine sichere und durchgängige Infrastrukturplanung (vgl. Kapitel 3). Diese bildet den Grundstein für eine effiziente Radverkehrsförderung im Gemeindeverband in den nächsten Jahren. Aufbauend darauf können die ergänzenden Elemente Service, Information und Kommunikation gemäß den Empfehlungen im Radverkehrskonzeptes zunehmend vertieft und ausgebaut werden. 3.1 Radverkehrsinfrastruktur Eine sichere und komfortable Radverkehrsinfrastruktur bildet die Basis und schafft, aufbauend auf der Netzplanung, die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Radverkehrsförderung. Sie umfasst alle Sicherungs- und Führungselemente, die ein sowohl objektiv als auch subjektiv sicheres Vorankommen mit dem Fahrrad ermöglicht. Methodisch führten Raumstrukturgrößen wie Wohn-, Arbeitsplatz- und Bildungsschwerpunkte, das Verkehrsmodell des GMS sowie Quellen und Ziele verschiedener Zielgruppen zur Erstellung eines Wunschliniennetzes (Plan 2). Dieses wurde dann auf das bestehende Straßen- und Wegenetz umgelegt. Ergänzend wurden touristische Attraktionen im GMS mit einer touristischen Rundroute verbunden (Plan 4). Hier sind auch die abgeschätzten Potenziale für den Radverkehr aus dem Verkehrsmodell GMS eingeflossen. Je nach Potenzial wurde in Radschnellverbindung, Radvorrangroute und Radgrundnetz unterschieden. Das resultierende Radverkehrsnetz wurde mit verschiedenen Akteuren diskutiert und die insgesamt ca. 360 km darauffolgend befahren, die Bestandsituation aufgenommen und analysiert (Plan 3). Die Differenz zwischen Ist-Zustand und Soll-Zustand (Plan 6 und 7 sowie S. 32) kann in den Maßnahmenkatastern und –plänen detailliert nachgeschlagen werden. Insgesamt umfassen die Maßnahmenkataster (Anlage 2 und Plan 7) der fünf Kommunen 1.088 Maßnahmen in den Kategorien Neubau, Um- /Ausbau, Markierung, StVO-Beschilderung, Radwegeanfang/-ende, Belag, Barriere, Furt, Fahrradstraße/ -zone, Beleuchtung, Randmarkierung und Sonstiges. Die Priorisierung erfolgte gemäß den Kategorien Netzbedeutung/ Potenzial, Verkehrssicherheit/ Gefährdung, Handlungserfordernis, Unfallgeschehen, Schulradwege (Anlage 1). Die einzelnen Maßnahmen sind in Maßnahmenplänen gebündelt (Plan 8). Für den GMS wurden neben der Radschnellverbindung RS9 gemeinsame Radvorrangrouten definiert (Plan 8.2). Zur Umsetzung des vorliegenden Radverkehrskonzeptes bedarf es dem Zusammenspiel aller Baulastträger. Ziel muss es sein, die umfassenden Maßnahmen im Radverkehr mit den Beteiligten sukzessiv abzustimmen und zu realisieren. Hierzu ist es empfehlenswert, ein fortlaufendes Umsetzungskonzept aufzustellen, welches die Maßnahmen in Realisierungszeiträume (kurz-, mittel- und langfristig) einordnet. Grundsätzlich sollte die Realisierung der Maßnahmen flexibel gesehen werden, um auch günstige Zeitfenster oder Förderprogramme nutzen und Kombinationen mit anderen Baumaßnahmen (z.B. Fahrbahnsanierungen) im Sinne einer möglichst effizienten Umsetzung aufnehmen zu können. Hierzu ist das vorliegende Radverkehrskonzept bei allen kommunalen Planungen zu prüfen und so Maßnahmen des Radverkehrs im Zuge laufender Projekte zu realisieren. Darüber hinaus ist die Umsetzung von Maßnahmenpaketen im Zuge einzelner Radverkehrsverbindungen sinnvoller als eine Streuung von Einzelmaßnahmen im gesamten Stadt- bzw. Gemeindegebiet. 3.2 Service Damit das Fahrrad als Baustein eines integrierten Verkehrssystems funktioniert, müssen zusätzlich die Schnittstellen durch geeignete Serviceelemente organisiert sein. Hierzu gehören insbesondere qualitativ hochwertige Radabstellanlagen an Quell- und Zielorten des Radverkehrs, die Verknüpfung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr sowie ein Fahrradverleihsystem. Bestandteil des Radverkehrskonzeptes war daher auch die Bestandsanalyse (Plan 9) und Maßnahmenkonzeption (Anlage 4) Radabstellanlagen in den Kommunen. Ebenso wurden auf Grundlage einer Bestandsanalyse, Empfehlungen für die Erweiterung des Pedelec-Verleihsystems tws.rad dokumentiert (Plan 10). Auch die Verknüpfung des Radverkehrs mit anderen Verkehrsmitteln insbesondere dem Öffentlichen Verkehr und dem Fußverkehr wurde analysiert. Besondere Bedeutung im Sinne der Nutzbarkeit des Fahrrads als Verkehrsmittel im Alltag zu jeder Witterung und Tageszeit kommen auch der Instandhaltung und dem Winterdienst zuteil. Auch auf die Radverkehrsförderung in Unternehmen, die auch auf die Verwaltungen übertragbar ist, wurde eingegangen. 3.3 Information Darüber hinaus leistet der Baustein Information einen wichtigen Beitrag, dass Wege vermehrt mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Ein zentrales Element ist dabei die Radverkehrswegweisung. Sowohl im Radtourismus als auch im Alltagsradverkehr bietet diese Orientierungshilfe und führt Radfahrende gezielt auf sicher und durchgängig komfortabel befahrbaren Radrouten. Zusätzlich ist es erforderlich, die Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit über neue radspezifische Angebote (neue Rundrouten, Verbesserungen im Bereich Service, etc.) zu informieren. Die Information sollte dabei über verschiedene Medien alters- und zielgruppenspezifisch erfolgen. Im Besonderen wurden hierfür auch Schulwegepläne für die weiterführenden, städtischen Schulen, die bisher keinen Schulwegplan hatten, erstellt (Plan 11.1-11.2). 3.4 Kommunikation Abschließend bedarf eine gezielte Radverkehrsförderung und damit die Veränderungen der Verkehrsmittelwahl zugunsten des Radverkehrs, einer kommunikativen Begleitung. Ein langanhaltender Verhaltenswandel kann vor allem über eine positive, aufklärende und motivierende Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern erreicht werden. Diese kann unter anderem in Form von Messen, Veranstaltungen, Aktionstagen oder Kampagnen erfolgen. Neben einer Bestandanalyse sind auch Maßnahmenempfehlungen im Radverkehrskonzept enthalten. 4. Verstetigung Mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen kommen große Aufgaben auf die Kommunen zu. Dabei bleibt es schlussendlich in der Verantwortung der einzelnen Kommunen, die Umsetzung voranzubringen. Für die Umsetzung der Radinfrastrukturmaßnahmen, sowie die Maßnahmen aus den Bereichen Service, innerhalb der nächsten 8-10 Jahre zeigt die Verstetigungsstrategie, dass sowohl zusätzliche Personalstellen in den Kommunen als auch eine koordinierende Personalstelle für den Gemeindeverband Mittleres Schussental notwendig ist (vgl. S. 116/117 und VEP Maßnahme 1.8). Diese Personalstelle soll zukünftig GMS-übergreifende Maßnahmen wie die Radvorrangrouten GMS oder gemeinsame Vergaben bspw. für Markierungsarbeiten etc. koordinieren. Außerdem soll sie übergreifende Kommunikationsmaßnahmen umsetzen. Darüber hinaus wurde eine Grobkostenschätzung für die Umsetzung der Maßnahmen abgegeben (vgl. S.118 ff.). Diese zeigt, dass für den Ausbau des Radverkehrsnetzes nach den benannten Standards und zur Schließung von Netzlücken zukünftig deutlich mehr Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssen. Dabei kann auch auf eine umfangreiche Förderkulisse von Land und Bund zurückgegriffen werden. 5. Controlling Um mittel- und langfristig den Erfolg der Umsetzung der aufgestellten Maßnahmenkonzeption überwachen zu können, sind nachvollziehbare Indikatoren und Kennwerte erforderlich. Über die Erfassung der Veränderung des Modal Splits bzw. über eine messbare Zunahme des Radverkehrs können die daraus resultierenden Treibhausgasminderungen abgeschätzt werden. Die Wirkung kann insbesondere durch Zählungen des fließenden Radverkehrs, regelmäßige Zählungen und durch Vorher-Nachher-Zählungen bei der Umsetzung von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen kontrolliert werden (vgl. Plan 12). Auch der ruhende Radverkehr sollten regelmäßig erfasst werden. Aufschlussreiche Informationen zur Verkehrsmittelwahl, zum Radverkehrsverhalten und auch zu sicherheitsbezogenen Einstellungen und Verhaltensweisen können Befragungen liefern. Auch Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung sollten regemäßig ausgewertet werden. 6. Kosten und Finanzierung Da das Radverkehrskonzept eine übergeordnete Konzeption darstellt, sind unmittelbar nur die Kosten für die koordinierende Personalstelle zu verzeichnen. Die im Radverkehrskonzept dargestellten Maßnahmen sollen entweder durch die einzelnen Kommunen oder durch den GMS abgearbeitet werden. Hierfür sind in den jeweiligen Haushalten Mittel für die kommenden Jahre einzustellen. Die Kosten für die koordinierende Personalstelle sind im Haushaltsplan des GMS unter der Kostenstelle Klimaschutzmaßnahmen angemeldet. Die Stelle kann frühestens zum 2. Quartal 2022 besetzt werden. Die Kosten für eine Vollzeitstelle pro Jahr betragen nach VwV Kostenumlegung 106.624 Euro. Gefördert werden maximal 75 % der Personalkosten für 24 Monate was voraussichtlich etwa 52.500 € pro Jahr entspricht (die Pauschale nach VwV Kostenumlegung enthält auch Büroausstattung, Büromaterialien, etc.). Der Gemeinde Baindt würden anteilige Kosten in Höhe von ca. 3.250 € pro Jahr entstehen. Beschluss: 1. Dem vorliegenden Radverkehrskonzept mit seinen Maßnahmen wird im Grundsatz zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren, zu planen und umzusetzen. 3. Dabei stehen die Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sie sind entsprechend der Priorität für die kommenden Haushaltsjahre zu veranschlagen und den jeweiligen Gemeinderäten zur weiteren Entscheidung vorzulegen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt für die Koordination der Radverkehrsmaßnahmen auf Gemeindeverbandsebene und zur Unterstützung der Gemeindeverwaltungen des GMS einen Förderantrag für eine temporäre Personalstelle mit Möglichkeit zur Verlängerung zu stellen. Die Förderquote beträgt derzeit 75 Prozent für 24 Monate. TOP 07 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2021 und 2022 - Wasserverbrauchsgebühren 2021 und 2022 - Änderung der Wasserversorgungssatzung Kämmerer Abele teilt mit: Die Wassergebühren sollten einer regelmäßigen Kalkulation unterzogen werden. Bei der Wasserversorgung wurde mit Jahresabschluss 2020 ein Gewinn in Höhe von 18.672,01 € ausgewiesen. Der Gewinnvortrag beziffert sich zum 31.12.2020 auf 55.908,13 €. In der Anlage 1 ist die Kalkulation für die Wassergebühren 2021 und 2022 dargestellt. Außerdem ist in Anlage 3 eine Tabelle der Gesamtkosten für Wasser in Abhängigkeit des Verbrauchs und der Grundgebühr beim Wasser beigefügt. Die Gemeinde Baindt gibt auch bei der Wasserversorgung Kostenüberdeckungen gegenüber den Gebührenzahlern weiter. Für die Wasserversorgung gilt die Pflicht zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 KAG) nicht, da Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 KAG einen angemessenen Ertrag für den Haushalt abwerfen können. Dies gilt auch, wenn aus steuerlichen Gründen die Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen wurde (s. Nr. 1 der GPA-Mitt. 18/2001, Az. 969.40). Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen ab 2006 mit den jeweiligen Gebührensätzen: Jahr Ergebnis Stand Gebührensatz Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.099 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 + 1.663 € + 463 € 1,29 €/m³ 2015 + 1.553 € + 1.995 € 1,29 €/m³ 2016 + 36.836 € + 38.831 € 1,29 €/m³ 2017 -8.049 € + 30.782 € 1,29 €/m³ 2018 + 3.705 € + 34.487 € 1,35 €/m³ 2019 +2.749 € 37.236 € 1,35 €/m³ 2020 +18.672 € 55.908 € 1,45 €/m³ 2021 1,47 €/m³ 2022 1,53 €/m³ 2021 ergibt sich aufgrund der Gebührenkalkulation bei einer Erhöhung von 2 Cent von 1,45 €/m³ auf 1,47 €/m³ ein Verlust in Höhe von 75.450 €. Mit der von der Verwaltung 2022 vorgeschlagenen Erhöhung der Gebühr auf 1,53 €/m³ könnte beim Abschluss 2021 ein Verlustvortrag in Höhe von 21.000 € eintreten. Vorschlag Anpassung der Frischwassergebühren um 2 Cent 2021 auf 1,47 €/m³. Anpassung der Frischwassergebühren 2022 auf 1,53 €/m³. Durch notwendige Gutachten, Rechtsberatungsleistungen und Personalaufbau beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wird 2021 und 2022 die Betriebskostenumlage auf dem Niveau verbleiben. Es wird sich zeigen, wie hoch die Betriebskostenumlage 2022 sein wird. Bei der Berechnung der Abschreibungen sind die im Vermögensplan dargestellten Investitionen im Ortsnetz im Jahr 2021 und 2022 berücksichtigt. Ebenso sind die aus diesen Investitionen folgenden Wasserversorgungsbeiträge bei den Einnahmen im Finanzhaushalt berücksichtigt. Grundgebühren/Zählergebühren: Die Gemeinde Baindt hat alle Wasserzähler auf Patronenzähler umgestellt. Dies hat den Vorteil, dass in sechs Jahren lediglich noch der Einsatz (Patrone) ausgewechselt werden muss, was vor allem vom Zeitaufwand günstiger ist. Die Grundgebühren wurden mit Anschaffungs-/Austausch-/ und Verwaltungskosten neu kalkuliert. Für den Privathaushalt bleibt ein minimaler Anstieg um 1 € pro Monat aufgrund Kostensteigerungen nicht aus. In der Anlage 3 ist die Erhöhung der Wassergebühren von 2022 gegenüber 2020 exemplarisch dargestellt. Bei einem Verbrauch von 100 m³ entspricht dies einer umgerechneten monatlichen Erhöhung von 1,78 € brutto. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit immer an erster Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Die Investitionen im Rahmen der Querverbindung werden sich erstmals 2021 auf die Abschreibungsumlage auswirken. Seit 2017 ist auch die technische Bereitschaft über die TWS geregelt. Das Trinkwasser hat ohne Einschränkung höchste Priorität und es wird alles getan, um dieses elementare Gut vor Eingriffen zu schützen. Es wurde in der Kalkulation ein ansteigender Wasserverbrauch angenommen. Bei den Wassergebühren werden starke Gebührenschwankungen vermieden. Dem Verbraucher werden zeitnah Kostenüber- bzw. -unterdeckungen weitergegeben. Es wird im Gegensatz zu umliegenden Kommunen weiterhin von der Aufhebung des Verzichts auf Gewinnerzielung sowie der Einführung der Konzessionsabgabe in der Trinkwasserversorgung Abstand genommen. Sollte der Verlust in dieser Größenordnung ausfallen und der Zweckverband Wasserversorgung entsprechende Umlagen erheben, werden die Gebühren erneut einer Kalkulation unterzogen und angepasst. Beschluss: 1. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. 2. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Es wird als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab und die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. 3. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2021 bis 31.12.2022 wird zugestimmt. 4. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Bereich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasserversorgung ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt nicht an die Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) gebunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran erfolgen. 5. Die bisher nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckungen in Höhe von +55.908,13 € werden mit den kalkulierten Kostenunterdeckungen 2021 und 2022 verrechnet. 6. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2021 bis 31.12.2022 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2021 1,47 €. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2022 bis 31.12.2022 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2022 1,53 €. Die Grundgebühren werden 2021 wie folgt angepasst: Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 4,50 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 4,60 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 9,50 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 13,50 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/ Q3=25 24,00 DN 80 QN 40/ Q3=63 24,50 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,00 Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. 7. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt gem. Anlage 2 wird zugestimmt. TOP 08 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von den in der Anlage genannten Personen bzw. Firmen gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU–Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe- ordnung – UvgO) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das Leistungsverzeichnis wurde an mehrere Firmen gesandt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 1.547,52 € zzgl. MwSt. (siehe Anlage) Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für das grüne Gebäude der Klosterwiesenschule werden an die Firma Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 1.547,52 € / mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 09 Anfragen und Verschiedenes a) Geh- und Radweg Bauabschnitt 3 Sulpach Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass man im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Geh- und Radweges, 3. Bauabschnitt, auch die Arbeiten für die Erneuerung Wasserleitung im Hasenweg und Straßenbelagsarbeiten im Hasenweg und der Hirschstraße vergeben sollte. Das Gremium nimmt zustimmend Kenntnis, dass im Rahmen der Ausschreibung der Arbeiten des Geh- und Radweges, 3. Bauabschnitt, auch die Arbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung im Hasenweg und die Straßenbelagsarbeiten im Hasenweg und in der Hirschstraße mit ausgeführt werden. b) Beschilderung öffentlicher Parkplätze In der letzten Bauausschusssitzung am 02.08.2021 teilte Hauptamtsleiter Plangg mit, dass die öffentlichen Parkplätze mit dem Zusatzschild „nur PKW“ versehen werden. Auf eine entsprechende Frage teilt Hauptamtsleiter Plangg mit, dass im Laufe der nächsten 2 Wochen diese Zusatzbeschilderung angebracht wird. c) Waldspielplatz Es wurde der Antrag gestellt, dass die Verwaltung zeitnah eine Konzeption für die Renovierung/Erneuerung des Waldspielplatzes vorlegt. d) Gehwegsperrung Hirschstraße Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass auf Grund von Dacharbeiten an einem Gebäude in der Hirschstraße der Gehweg in diesem Bereich nicht nutzbar ist. Dies stellt einie Gefahr dar. Er stellt die Frage, ob diese Arbeiten bei der Gemeinde angezeigt wurden. Hauptamtsleiter Plangg bemerkt, dass der Bauherr eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beantragen muss. Der Gemeindevollzugsbedienstete wird dies abklären. Ebenfalls in der Hirschstaße ist schon seit geraumer Zeit ein abgemeldeter Kleintransporter auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt. e) Briefkasten Dorfplatz Es wurde bemängelt, dass mit dem Umzug der Postfiliale vom Dorfplatz in das Gebäude des Fenebergdiscounters auch der Briefkasten der Deutschen Post abmontiert wurde. Die Vorsitzende wird sich mit der Post in Verbindung setzen. Sie hat jedoch keine große Hoffnung, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. f) Beleuchtung Fußweg Marsweilerstraße Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass die Beleuchtung am Fußweg von der Marsweilerstraße zur Kirche nicht funktioniert. Zudem wurde die Verwaltung eindringlich daran erinnert, dass die angelegten Erdwälle in der Igelstraße zeitnah von den Grundstückseigentümern zurückgebaut werden. Ebenso sind die Grundstückseigentümer in der Erlenstraße, welche Gartenhäuschen, größere Spielgeräte usw. auf Gemeindegrund errichtet haben, aufzufordern, diese zu entfernen.[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 24.09.2021

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