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Aber eigentlich ist ja auch nicht der Tankvorgang an sich das Schlimme, sondern nur das wir dafür so extrem viel Geld bezahlen müssen. Da ich selbst täglich weitere Strecken mit dem Auto zu meinen Arbeitsstellen pendle, schaue ich auch immer sehr genau an der Tankstelle auf die Preise für Kraftstoffe. Die Wirkung der Spritpreisbremse ist leider auch nicht so wie erhofft, denn ich weiß noch genau, dass ich vor knapp eineinhalb Monaten 1,93 Euro für Super (E5) gezahlt habe und jetzt liegt der Preis trotz 30 bis 35 Cent Rabatt, schon wieder zwischen 1,90 Euro und 2,00 Euro. (Klima-) Spartipp des Monats Juni: (PDF-Dokument, 372,15 KB, 20.06.2022) Mit Fuß vom Gas, macht Tanken „Spaß“! (pdf-Datei) (Klima-) Spartipp des Monats Mai: Sonne an, Licht aus Momentan ist das Wetter äußerst wechselhaft. Aber auch die Sonne kommt regelmäßig mal zum Vorschein. Zudem ist jetzt Frühling und es ist abends immer länger hell draußen. Daher muss dann kein Licht mehr eingeschaltet werden, denn meistens reicht das Sonnenlicht vollkommen aus, um den Raum zu erleuchten. Und selbst wenn die Sonne mal nicht scheint, reicht uns das natürliche Licht tagsüber trotzdem oftmals bereits aus. (Klima-) Spartipp des Monats Mai: (PDF-Dokument, 78,20 KB, 20.06.2022) Sonne an, Licht aus (pdf-Datei) (Klima-) Spartipp des Monats April: Digitaler Frühjahrsputz Nach dem Herbst- und Wintereinbruch der letzten beiden Wochen, scheint nun draußen wieder die Sonne und der Frühling ist in vollem Gange. Die Blumen blühen und auch die Bäume beginnen zu ergrünen. Neben der Freude an der Natur, steht jetzt für viele Menschen daneben auch die Freude am ausgiebigen Putzen im Vordergrund. (Klima-) Spartipp des Monats April: (PDF-Dokument, 79,62 KB, 20.06.2022) Digitaler Frühjahrsputz (pdf-Datei) Kommunaler Naturschutz - Biotopverbund am Gewässerrand: Das Modellprojekt der Stadt Dietenheim hat einen Film über den Biotopverbund am Gewässerrand erstellt. Diesen können Sie hier https://www.youtube.com/watch?v=wmFiOUiBqr8 abrufen. Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Hier finden Sie einige nützliche Tipps und Publikationen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW): Klimabilanz 2019 (PDF-Dokument, 2,94 MB, 17.08.2020) Klimawandel als Herausforderung (PDF-Dokument, 6,61 MB, 06.05.2020) Heizen mit Holz (PDF-Dokument, 1,32 MB, 06.05.2020) Weitere Informationen und Publikationen finden Sie auch auf der Homepage der LUBW . Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Hier finden Sie einige nützliche Tipps und Publikationen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Energiesparen im Haushalt (PDF-Dokument, 2,10 MB, 06.05.2020) Besonders sparsame Haushaltsgeräte (PDF-Dokument, 1,16 MB, 06.05.2020) Weitere Informationen und Publikationen finden Sie auch auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg.[mehr]

Zuletzt geändert: 06.09.2024
Gesplittete Abwassergebühr

Einführung der Gesplittete Abwassergebühr Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.11.2010 die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beschlossen. Hintergrund für diesen Beschluss ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Mit Urteil vom 11.03.2010 (PDF-Dokument, 291,53 KB, 29.05.2024) wurde festgelegt, dass die einheitliche Abwassergebühr nach dem Frischwasserverbrauch gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes sowie gegen das Äquivalenzprinzip verstößt. Bis 2009 war die Abwassergebühr abhängig vom Frischwasserbezug. Jetzt muss die Gemeinde - wie alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg - die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und nach Niederschlagswasser erheben. Die Niederschlagswassergebühr stellt KEINE zusätzliche Gebühr dar. Künftig werden lediglich die Gesamtkosten entsprechend dem Verursacherprinzip umverteilt. Die Richter begründen die Entscheidung vor allem damit, dass die Relation zwischen Frischwasserverbrauch je Grundstück und das hiervon abgeleitete Niederschlagswasser selbst bei Ein- und Zweifamilienhäusern so unterschiedlich sei, dass damit keine „homogene Siedlungsstruktur“ mehr gegeben sei. Deutlich wird dies insbesondere, weil der Frischwassermaßstab bei Wohngebäuden stark personenabhängig ist, während die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers von der Größe des Grundstücks und der Gestaltung der Grundstücksflächen abhängig ist. Diese Unterschiedlichkeit wird durch die ausschließliche Anwendung des Frischwassermaßstabes nicht ausreichend berücksichtigt. Wie wird die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr umgesetzt? Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühren erfordert die Ermittlung der bebauten und versiegelten Flächen aller Grundstücke, die ihr Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage einleiten. Diese Flächenermittlung wird auf der Grundlage der ALK-Daten (automatisiertes Liegenschaftskataster) vorgenommen. Zusätzlich ist jeder Grundstückseigentümer gefordert, in einer Selbstauskunft die Richtigkeit der erhobenen Flächen zu überprüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und Auskunft zu geben, welche weiteren Flächen tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind. Maßstäbe für die Kalkulation Die Schmutzwassergebühren und die Niederschlagswassergebühren sind künftig nach verschiedenen Maßstäben zu kalkulieren - Schmutzwassergebühr nach dem Frischwasserbezug - Niederschlagswassergebühr nach der versiegelten Fläche mit differenzierten Abflussfaktoren Bei den Abflussfaktoren wird unterschieden nach 1. überbauten Flächen Standarddach und Begrünten Dachflächen 2. befestigten Flächen Wasserundurchlässige Flächen ( Asphalt, Beton, Bitumen) Teilweise wasserdurchlässige Flächen (Beton und Natursteinpflaster,Platten, Verbundsteine und Rasenfugensteine) Wenig versiegelte Flächen (Rasengittersteine, Kies- und Schotterflächen,wassergebundene Decken, Schotterrasen Für Zisternen und Versickerungsanlagen mit Überlauf in öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen werden die angeschlossenen Flächen zusätzlich reduziert. Die Abflussfaktoren müssen noch in der Abwassersatzung der Gemeinde geregelt werden. Für die Flächenerhebung hat die Gemeinde Baindt das Ingenieurbüro Fassnacht und für die Gebührenkalkulation die Firma Allevo Kommunalberatung beauftragt. Die Unterlagen für die Flächenerhebung mit einer Informationsbroschüre werden mit folgenden Anlagen versand: 1. Plan mit Luftbild, Grenzen und Gebäuden (einfach, gelb gekennzeichnet). Dieser Plan soll der Orientierung und Übersicht dienen. Das Luftbild ist zur Flächenermittlung zu ungenau und es werden auch oft Flächen durch Bäume und Schatten verdeckt. 2. Plan mit Grenzen, Gebäuden und Meter-Raster (zweifach, rot und gelb gekennzeichnet). Auf diesem Plan werden die Flächen sowie die gemessenen Maße eingetragen. Bitte markieren Sie ALLE versiegelten Flächen, auch eventuell zusätzliche Gebäude, bzw. Gebäudeteile, die an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind. Grünflächen bzw. nicht an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossenen versiegelten Flächen sind nicht zu ermitteln und nicht darzustellen. Beachten Sie bitte, dass die Flächenermittlung auf einfache Art und Weise erfolgen kann. 3. Flächen-Formular (zweifach, rot und gelb gekennzeichnet). Auf diesem Formular wurden bereits die Gebäudeflächen eingetragen. Tragen Sie hier bitte nur die versiegelten Flächen ein, welche auch an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind. Weisen Sie die Flächen den Versiegelungsgraden (Faktoren) wie in den Unterlagen beschrieben zu. 4. Erklärung (einfach, rot gekennzeichnet). Auf dieser Liste bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie die jeweiligen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen getätigt haben. 5. Bedeutung der farbigen Formularkennzeichnung rot markierte Formulare zurück an die Gemeinde gelb markierte Formulare sind für Ihre Unterlagen Wir haben uns bemüht, das Verfahren und die Unterlagen so einfach und verständlich wie möglich zu gestalten. Wir wollen Ihnen mit der Informationsbroschüre einen Leitfaden an die Hand geben, die möglichst alle zu erwartenden Fragen beantwortet Gesplittete Abwassergebühr Rückmeldungen Beim bisherigen Rücklauf ist uns aufgefallen, dass die weiteren versiegelten Flächen (Garagenzufahrt, Hoffläche usw.) oftmals vernachlässigt werden. Es sind alle Flächen heranzuziehen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage (z. B. Kanalisation) gelangt, entweder über einen direkten Anschluss oder indirekt, z. B. Zufahrt hat Gefälle zur öffentlichen Strasse und das Niederschlagswasser fließt über die Straße der öffentliche Abwasseranlage (z.B. Straßeneinlauf) zu. Regentonnen können leider nicht berücksichtigt werden, da sie nicht dauerhaft über das ganze Jahr genutzt werden. Die Sammlung von Niederschlagswasser in Regentonnen erfolgt nur in relativ geringen Mengen und in wenigen Sommermonaten mit Nutzung des Wassers zum Gießen etc. Indirekt helfen die Regentonnen jedoch bei der Kostensenkung, da das gesammelte Brauchwasser den Frischwasserkonsum verringert. Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr besteht kein Unterschied, ob ihr Grundstück an einen Mischwasserkanal oder an einen reinen Regenwasserkanal angeschlossen ist. Beide Kanalarten dienen gleichwertig zur Ableitung des Niederschlagswassers. Weitere Informationen entnehmen Sie der versandten Broschüre u. a. „Häufig gestellte Fragen“ (PDF-Dokument, 35,50 KB, 25.09.2019) Veränderungsanzeige Abwassergebühr (PDF-Dokument, 167,27 KB, 12.10.2023) Die Gemeindeverwaltung bedankt sich recht herzlich für ihre Mithilfe.[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Stadtradeln

Save the Date – Stadtradeln 2024 vom 08. Juni bis 28. Juni 2024! In diesem Jahr nehmen wir das sechste Mal in Folge an der Aktion „STADTRADELN“ teil. Vom 08. Juni bis zum 28. Juni 2024 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahrrad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und damit auch noch etwas Gutes für das Klima zu tun. Mitmachen können alle Personen, die in der Gemeinde Baindt wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die zurückgelegten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den Online-Kalender oder in die kostenfreie STADTRADELN-App eingetragen werden. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich Teilnehmende auch zu gemeinsamen Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern. In diesem Jahr bietet der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilometer gesammelt werden können: Freitag, 14. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Samstag, 22. Juni 2024: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 28. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Nach den jeweiligen Touren kann in den Baindter Gastronomien eingekehrt werden. Dazu gibt es folgendes Angebot: Die Gaststätte zur Mühle bietet an den drei oben genannten Terminen ein Radler-Vesper für alle Teilnehmenden der Radtouren, sowie alle anderen Gäste an. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme an den Touren und wünschen viel Spaß und eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Stadtradeln 2023 - Auf die Räder, fertig, los! Auf die Räder, fertig, los! – Ab dem 24. Juni 2023 tritt ganz Baindt beim Stadtradeln an! Auch in diesem Jahr radelt die Gemeinde Baindt wieder für ein gutes Klima. Das fünfte Mal in Folge nehmen wir an der Aktion „STADTRADELN“ des Landkreises teil. Vom 24. Juni bis zum 14. Juli 2023 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahrrad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und damit auch noch etwas Gutes für das Klima zu tun. Mitmachen können alle Personen, die in der Gemeinde Baindt wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die zurückgelegten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den Online-Kalender oder in die kostenfreie STADTRADELN-App eingetragen werden. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich Teilnehmende auch zu gemeinsamen Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern. Sie können sich schon heute über https://www.stadtradeln.de/baindt oder über die Stadtradeln-App anmelden, einem Baindter Team beitreten oder ein neues Team gründen. In diesem Jahr haben wir uns eine Schnitzeljagd als Auftakt für das diesjährige Stadtradeln einfallen lassen. Unter allen Teilnehmenden, die im Aktionszeitraum an der kleinen (PDF-Dokument, 1,01 MB, 14.06.2023) und/oder großen (PDF-Dokument, 2,23 MB, 14.06.2023) Schnitzeljagd teilnehmen, verlosen wir ein Überraschungspaket der Gemeinde Baindt. Zur Teilnahme an der Schnitzeljagd gelten folgende Teilnahmebedingungen: Fotos aller abgefahrenen Stationen je nach ausgewählter Route (klein oder groß) sowie ein kreatives Foto der Teilnehmenden (egal ob Gruppe, Einzelpersonen, Familien, ...) und die Einwilligung (PDF-Dokument, 45,63 KB, 14.06.2023) zur Veröffentlichung der Bilder und der Namen aller teilgenommenen Personen bis Freitag, den 21. Juli 2023 an helfen(@)baindt.de senden. Machen Sie mit, haben Sie Spaß und tun Sie Ihrer Gesundheit sowie der Umwelt gleichzeitig noch etwas Gutes – jeder Kilometer zählt! Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme sowie auf viele kreative Fotos und wünschen viel Spaß beim diesjährigen Stadtradeln![mehr]

Zuletzt geändert: 22.05.2024
Problemstoffsammlung

Problemstoffsammlung 2024 Termin 2024 in Baindt: Donnerstag, 21.03.2024 von 11:00 bis 13:00 Uhr Ort: Bauhof Baindt, Ziegeleistraße 20 Termin 2024 in Baienfurt: Donnerstag, 14.11.2024 von 09:00 bis 10:30 Uhr Ort: beim Skaterplatz, Zeppelinstraße in Baienfurt Weitere Informationen und Termine zur Problemstoffsammlung 2024 finden Sie auf dem Flyer (PDF-Dokument, 588,94 KB, 12.12.2023) des Landratsamtes Ravensburg.[mehr]

Zuletzt geändert: 22.04.2024
Wasserversorgung & Gebühren

Wasserversorgung der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt führt das wirtschaftliche Unternehmen “Wasserversorgung“ in Form eines Eigenbetriebs im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes (EigBG). Als Eigenbetrieb stellt sie ein Sondervermögen der Gemeinde dar, das wirtschaftlich und organisatorisch selbständig, rechtlich jedoch unselbständig und damit Teil der juristischen Person Gemeinde ist. Aufgabe des Eigenbetriebs ist es nach § 1 Abs. 2 seiner Betriebssatzung das Gebiet der Gemeinden Baindt und Baienfurt mit Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu versorgen. Regelmäßige Untersuchungen gewährleisten ein Trinkwasser in gleichbleibend hoher Qualität. aktuelle Trinkwasseranalyse (PDF-Dokument, 288,43 KB, 16.02.2024) Mit der Gründung des “Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“ zum 01.01.2007 wurde die Wassergewinnung und -belieferung der Ortsnetze sowie die technische Betreuung der Ortsnetze auf diesen Zweckverband übertragen. Zum 01.11.2012 wurde dem Zweckverband die technische Betriebsführung vollumfänglich übertragen. Die Aufgaben des Eigenbetriebs beschränken sich seit dem auf die Wasserlieferung und -abrechnung innerhalb des Ortsnetzes. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist der Eigenbetrieb mit einem Stammkapital von 1.252.665,11 Euro (2.450.000 DM) ausgestattet. Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Die Wasserversorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt wird durch den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gewährleistet. Der Zweckverband hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Die Verbandsversammlung setzt sich zusammen aus den Vertretern/-innen der Gemeinden Baienfurt und Baindt. Die Vertreter/-innen der Gemeinde Baienfurt in der Verbandsversammlung - Bürgermeister Günter A. Binder - Gemeinderat Richard Birnbaum - Gemeinderat Uwe Hertrampf - Gemeinderat Ulrich Mützel - Gemeinderätin Brigitta Wölk - Gemeinderat Marco Rothärmel Die Vertreter/-innen der Gemeinde Baindt in der Verbandsversammlung - Bürgermeisterin Simone Rürup - Gemeinderat Florian Kränkle - Gemeinderat Dieter Herrmann - Gemeinderat Doris Graf Den Vorsitz hat BM Günter A. Binder inne, seine Stellvertreterin und Geschäftsführerin ist BMin Simone Rürup, Verbandspfleger ist Robert Hoffmann (Gemeinde Baienfurt) und Kassierer Wolfgang Abele (Gemeinde Baindt). Unsere Mitarbeiter sorgen durch Ihre Tätigkeiten für eine Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser. Sie stellen sicher, dass wir täglich sauberes Trinkwasser in ausreichender Menge haben. Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, das besonders geschützt werden muss. Für Fragen rund um die Wasserversorgung, sowie bei Störungen (Abstellung Haupthahn vor Wasseruhr, Wasserrohrbruch etc.) steht Ihnen das Team um unseren Wassermeister Herr Bielau gerne zur Verfügung. Notfälle Außerhalb dieser Dienstzeiten sind wir in Notfällen über unseren Bereitschaftsdienst erreichbar. An den Wochenenden wird der Bereitschaftsdienst durch die TWS unterstützt. Wir garantieren die Qualität des Trinkwassers bis zur Abnahmestelle. Unsere Verantwortung endet jedoch an der Hauptabsperreinrichtung und am Wasserzähler. Für die Sicherheit und den technischen Standard der Hausinstallation ist laut Trinkwasserverordnung der Betreiber oder Eigentümer zuständig. Weitergehende Informationen zum Bereich Wasser- und Abwassergebühren (Anzeige Eigentümerwechsel, Ablesung Wasserzählerstand, Gebührenrechner sowie Wasseranalysen) finden Sie unter Rathaus online (Finanzwesen/Wasser) oder unten unter Wasser- und Abwassergebühren. Wasser- und Abwassergebühren Mehr zu den Wasser- und Abwassergebühren finden Sie hier .[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Breitbandversorgung

Breitband Internet In der Gemeinde Baindt wurde die Basis für eine flächendeckende Breitbandversorgung gelegt. Neben Straßen, Wasser und Abwasser gehört auch Kommunikationstechnik wie DSL-Breitbandversorgung zur Infrastruktur einer Gemeinde und stellt mittlerweile eine der wichtigsten Standortfaktoren dar. In diesem Sinne ist der Breitbandausbau eine Aufgabe der Gemeinde. Man unterscheidet zwei Versorgungsbereiche: Fiber-to-the-Curb (FTTC) bedeutet "Glasfaser bis zum Bordstein/Straßenrand“. In der FTTC-Architektur endet das Glasfaserkabel in einem grauen Kasten, im Kabelverzweiger (KvZ). Fiber-to-the-Building (FTTB) bedeutet "Glasfaser bis zum Gebäude„. Das Glasfaserkabel endet im Gebäude am APL (Abschlusspunkt Linientechnik) bzw. HÜP (Hausübergabepunkt). Bis auf vereinzelte Liegenschaften in der Grünenbergstraße/Stöcklisstraße/Riedsenn/ Mochenwangerstraße 150-224/Reishaufen/Menzenhäusle hat seit 2018 fast jeder Haushalt eine Breitbandverbindung über FTTC oder Koax. Die Gemeinde Baindt hat mit der Leerrohrverlegung inklusiver Glasfaserbestückung sowie der Aufstellung von DSLAM-Kästen einen großen Beitrag geleistet. Der Bandbreitenbedarf wächst pro Jahr um 50%. Die Gemeinde Baindt hat die Wichtigkeit des Breitbandausbaus frühzeitig erkannt und aktiv begleitet. Das Ziel der Gemeinde ist es, keinen Infrastrukturwettbewerb zwischen den unterschiedlichen Betreibern zu verfestigen, sondern den Netzausbau voranzubringen, dass alle Dienstanbieter ihre Produkte über eine Glasfaserleitung ins Haus anbieten können. In Gebieten ohne Glasfaser soll aus Sicht der Verwaltung bei Straßenaufbrüchen bzw. Neubaugebieten ohne Glasfaseranbieter generell eine eigene Leerrohrstruktur auch ohne Zuschüsse verbaut werden. In Ausbau- bzw. Neubaugebieten mit Glasfaser wird auf eine zusätzliche Leerrohrstruktur verzichtet. Doppel- bzw. Parallelstrukturen sollten vermieden werden. Die Doppelverlegung ist nicht kosteneffizient und schafft zusätzliche Netzbetreiber, was nach dem DigiNetz-Gesetz nicht erwünscht ist. Unser Kämmerer, Wolfgang Abele, steht Ihnen als Ansprechpartner der Gemeinde zum Thema Breitbandversorgung jederzeit gerne unter Tel. (07502) 9406-20 oder E-Mail: wolfgang.abele@baindt.de zur Verfügung. Weitere Informationen: Präsentation der Informationsveranstaltung (PDF-Dokument, 2,91 MB, 14.02.2020) Breitbandanbieter der Gemeinde Baindt (PDF-Dokument, 179,14 KB, 14.02.2020) Ansprechpartner von UnityMedia Lokaler Ansprechpartner der Firmen NetComBW und NeckarCom ist Herr Claus Ziegerer Ansprechpartner Deutsche Telekom Informationen zum Hausanschluss (PDF-Dokument, 20,94 KB, 14.02.2020) Vertragsmuster der Netze BW (PDF-Dokument, 114,82 KB, 14.02.2020) Link zum Breitbandatlas[mehr]

Zuletzt geändert: 05.06.2024
Streuobst

Bestellung von Streuobstbäumen inklusive "Pflegepaket" für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich -Attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen- Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überalterung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanzguts, sondern auch eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, das richtige Befestigungsmaterial, sowie dem notwendigen Pflanzschnitt und den jährlichen Erziehungsschnitten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der Anlage 1 (PDF-Dokument, 600,31 KB, 16.08.2022) (PDF-Datei mit den Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg) entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger auf 30 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Gemeinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2024. Für die Bestellung der Streuobstbäume inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen (PDF-Dokument, 87,37 KB, 19.07.2024) (PDF-Datei) aus und schicken diesen bis spätestens 25. September 2024 an die Gemeinde Baindt, Nicole Gerhardt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemplare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt: Nicole Gerhardt, Tel. Nr.: Telefonnummer: 07502 9406-26 , E-Mail: n.gerhardt(@)baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Erfolgsprojekte zum Erhalt der Biodiversität: 1000 schnittige Obstbäume Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden pflegebedürftige Streuobstbestände von Fachwarten für Obst- und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine Verjüngungspflege. Die Kosten dafür teilen sich der Eigentümer/ die Eigentümerin, die Gemeinde und der Landkreis. In den bisherigen drei Schnittperioden 2018 bis 2021 haben Obstfachwarte/Obstfachwartinnen bereits 120 Streuobstbestände mit rund 3.500 Obstbäumen fachgerecht gepflegt und dadurch für deren Erhalt gesorgt. Die Anmeldeunterlagen sind bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung einzureichen. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Unterlagen eine postalische Eingangsbestätigung. Anmeldeschluss ist Ende August jeden Jahres. Die Anmeldeunterlagen zum Projekt finden Sie in der Mediathek der Biodiversitätsstrategie des Landkreises unter www.naturvielfalt-rv.de/mediathek oder HIER: www.rv.de/Umwelt_+Landwirtschaft+_+Forst/Naturschutz/streuobst ) Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt.[mehr]

Zuletzt geändert: 22.07.2024
Reform der Grundsteuer

Reform der Grundsteuer Informationen zur Grundsteuerreform Das Jahr 2025 nähert sich rasch und damit auch die Umsetzung der Grundsteuerreform. Bisher basierte die Grundsteuer auf Einheitswerten aus dem Jahr 1964, was zu erheblichen Ungleichbehandlungen führte. Dies war ein wesentlicher Grund für die Reform durch das Bundesverfassungsgericht. Die Berechnung der Grundsteuer B erfolgt künftig ausschließlich auf Basis des Bodenwerts, der sich aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert zusammensetzt. Im ersten Schritt multipliziert das Finanzamt diese Werte, um den Grundsteuerwert (früher Einheitswert) zu ermitteln. Im zweiten Schritt wird dieser Grundsteuerwert mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl von 1,3 Promille multipliziert, was den Grundsteuermessbetrag ergibt. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird die Steuermesszahl um 30 Prozent gesenkt. Im dritten Schritt wendet die Gemeinde den Hebesatz auf den Grundsteuermessbetrag an, um die endgültige Grundsteuer festzulegen. Da die neuen Hebesätze auf den Messbeträgen des Finanzamtes basieren, können sie erst festgelegt werden, sobald ausreichend Daten vorliegen. Nach aktuellem Stand wird dies frühestens im Dezember im Gemeinderat diskutiert. Bewertungsverfahren (Finanzamt): Grundstücksfläche X Bodenrichtwert = Grundsteuerwert Messbetragsverfahren (Finanzamt): Grundsteuerwert X Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag Festsetzung / Erhebung (Gemeinde): Grundsteuermessbetrag X Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform wird von verschiedenen Institutionen und Verbänden immer wieder von „Aufkommensneutralität“ gesprochen. Diese liegt vor, wenn die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie zuvor. „Aufkommensneutralität“ bedeutet allerdings nicht, dass es keine Verschiebungen bei den Belastungen der Eigentümerinnen und Eigentümer gibt. Auf der Homepage des Finanzministeriums wurde ein Transparenzregister freigeschaltet, das unverbindliche Angaben zu „aufkommensneutralen“ Hebesätzen für die Grundsteuer B bietet. Abweichungen sind allerdings möglich, insbesondere wenn noch nicht alle Grundsteuermessbeträge festgelegt sind, was in Baindt auch der Fall ist. Zudem liegt die Festlegung des tatsächlichen Hebesatzes zum 01.01.2025 allein in der Verantwortung der Gemeinde. Dabei ist zu beachten, dass die Gemeinden neben ihren ständig wachsenden Aufgaben auch erhöhte Aufwendungen für die EDV und den Personaleinsatz haben, um die Grundsteuerreform umzusetzen. Untenstehend finden Sie Berechnungsbeispiele für die derzeitigen Messbeträge aus dem alten Grundsteuersystem im Vergleich zum neuen Grundsteuersystem: Weitere Informationen Die Finanzämter werden auf den Stichtag 1. Januar 2022 die Grundsteuerwerte neu bewerten und anschließend alle 7 Jahre erneut. Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg wird im Laufe des Jahres 2022 die Eigentümerinnen und Eigentümer auffordern, eine entsprechende Steuererklärung abzugeben. In den meisten Fällen benötigt man hierzu lediglich den Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße. Den Bodenrichtwert können Sie kostenlos auf der Internetseite der entsprechenden Kommune oder im digitalen Bodenrichtwertsystem ( BORIS-BW ) recherchieren. Bezüglich der Grundstücksgröße oder des Miteigentumsanteils sollten Sie eigene Unterlagen wie z.B. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug verwenden. Als Unterstützung zur Erstellung der Steuererklärung wird es zudem eine entsprechende Ausfüllanleitung geben. Vertiefende Informationen Boris-BW Bodenrichtwertinformationssystem Eigentümerwechsel von Grundbesitz (PDF-Dokument, 201,24 KB, 12.09.2022) nach dem 01.01.2022 (pdf-Datei) Verlinkung zum Geoportal der Stadt Ravensburg Kurzanleitung des Geoportals (PDF-Dokument, 1,76 MB, 18.05.2022) (pdf-Datei) Aufstellung Bodenrichtwerte Baindt zum 01.01.2022 (PDF-Dokument, 117,34 KB, 19.05.2022) (pdf-Datei) Pressemitteilung Einsprüche Grundsteuer (PDF-Dokument, 22,76 KB, 28.04.2023) (pdf-Datei) Informationstechnische Hinweise zum parametrisierten Aufruf von Daten aus dem Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW zum Zwecke der Grundsteuer (Grundsteuer B) Auf der Website des Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW (https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de) wurde zum Zwecke der Grundsteuer (Grundsteuer B) eine Schnittstelle zum parametrisierten Aufruf von Daten bereitgestellt. Außerdem wurde eine Schritt-für-Schritt Anleitung zum Aufruf von Daten aus dem Bodenrichtwertinformationssystem veröffentlicht. Beides finden Sie im Menü (Symbol mit den Strichen, links oben auf der Website) unter dem Menüpunkt Entwickler-Tools. Um die aktuelle Seite anzuzeigen, müssen Sie den Cache Ihres Browsers leeren. Für die Grundsteuer A ist auch eine Schnittstelle im Viewer „Flurstücksinformationen Land- und Forstwirtschaft“ bereitgestellt und unter der Rubrik API (in der Fußleiste der Website) zu finden. Flyer der Finanzverwaltung zur Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 383,93 KB, 10.06.2022) (pdf-Datei) Elster Ausfüllanleitung zur Grundsteuererklärung für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) (als pdf-Datei) (PDF-Dokument, 4,12 MB, 04.10.2022) Elster Ausfüllanleitung zur Grundsteuererklärung für die Grundsteuer B (Grundvermögen) (als pdf-Datei) (PDF-Dokument, 3,94 MB, 04.10.2022) Internetpräsenz Grundsteuer-BW Steuerchatbot und Grundsteuerreform FAQ zur Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 142,98 KB, 20.07.2023) Grundstück im Außenbereich Geoportal des Landes Baden-Württemberg Kurzanleitung für das Geoportal des Landes Baden-Württemberg (PDF-Dokument, 376,53 KB, 31.05.2022) (PDF) Rechtsgrundlage Grundsteuer-Reformgesetz (PDF) Landesgrundsteuergesetz Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 Bewertungsgesetz[mehr]

Zuletzt geändert: 11.10.2024
Mitarbeiter

Unser Team Rathaus Mitarbeiter[mehr]

Zuletzt geändert: 31.07.2023
Helferkreis Asyl

Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen Integration von geflüchteten Menschen Die Integrationsmanagerin Frau Schnell arbeitet seit 2018 für die Integration von geflüchteten Menschen in Baindt. Ihre Arbeit unfasst die Information, Beratung, Unterstützung und Vermittlung an andere Fachdienste … zu Themen wie Sprache und Bildung, Arbeit, Wohnen, Gesundheit sowie asyl.-, ausländer- und sozialrechtliche Fragen. Die Arbeit geschieht in enger Vernetzung mit Gemeinde, Behörden, Schulen, Vereine, Arbeitgeber, Beratungsstellen und ehrenamtlichen Helfern. Ansprechpartnerin des Helferkreises für geflüchtete Menschen ist Frau Sibylle Boenke Mobil Mobiltelefon: 49 170 1036143 E-Mail schreiben[mehr]

Zuletzt geändert: 09.08.2023

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