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Amtsblatt_KW_09_04_03_2022.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 4. März 2022 Nummer 9 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Es gelten die aktuellen Corona-Regeln Über der alten Kiesgrube am Annaberg Zugang über Annabergstraße Landjugend Baindt e.V. Baindter Funken 2022 Mit Bewirtung Wir bedanken uns für die Unterstützung NEUHEIT: HOLEN SIE SICH IHRE FUNKENBREZEL DIREKT AM FUNKEN AB UND UNTERSTÜTZEN SIE UNS SIE UNS Es gelten die aktuellen Corona-Regeln Über der alten Kiesgrube am Annaberg Zugang über Annabergstraße Landjugend Baindt e.V. Baindter Funken 2022 Mit Bewirtung Wir bedanken uns für die Unterstützung NEUHEIT: HOLEN SIE SICH IHRE FUNKENBREZEL DIREKT AM FUNKEN AB UND UNTERSTÜTZEN SIE UNS Es gelten die aktuellen Corona-Regeln Über der alten Kiesgrube am Annaberg Zugang über Annabergstraße Landjugend Baindt e.V. Baindter Funken 2022 Mit Bewirtung Wir bedanken uns für die Unterstützung NEUHEIT: HOLEN SIE SICH IHRE FUNKENBREZEL DIREKT AM FUNKEN AB UND UNTERSTÜTZEN SIE UNS Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den je- weilig zuständigen Mitarbeitenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nach- weises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Gene- senennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines Antigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor und tragen Sie eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 14.03.2022 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2022 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2022 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2022 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 8. März 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 8. März 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Umnutzung der Büro und Lagerräume in Gebetsräume der Ahmadiyya-Gemeinde auf dem Flst. 206/56, Ziegeleistr. 21 05 Bauantrag für den Einbau von 2 Dachgaupen und den Anbau eines Zimmers und eines rollstuhlgerechten Bades im EG des bestehenden Wohnhauses und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite“ wegen Überschrei- tung der Baugrenze auf Flst. 74/14, Eschenstr. 18/2 06 Bauantrag zur Errichtung eines Mobilstalls für 330 Legehennen für Aufstellung an 3 unterschiedlichen Standorten 07 Sanierung Klosterwiesenschule: Freigabe des Mate- rialkonzeptes 08 Information zu den Anmeldungen in den einzelnen Kindergärten der Gemeinde Baindt für das kommen- de Kindergartenjahr 2022/2023 - weitere Vorgehens- weise 09 Rückübertragung des Gutachterausschusswesens auf die Mitgliedskommunen sowie Bildung eines ge- meinsamen Gutachterausschusses für den westlichen Landkreis Ravensburg 10 Qualifizierter Mietspiegel für Baindt 11 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2022 – Aus- blick und Vorausschau der Investitionen - Doppel- haushalt 2023/2024 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen 13 Vorstellung des Klimaschutzkoordinators der Gemein- den Baindt, Baienfurt und Berg 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher der Gemeinderatssitzung ist die Vorlage eines Test- nachweises erforderlich (In der Alarmstufe ist ihnen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet). Alle anderen Teil- nehmer müssen Ihren Impf- oder Genesenenstatus nachweisen. • Für Besucherinnen und Besucher der Gemeinde- ratssitzung gilt die Pflicht zum Tragen einer medizi- nischen Maske. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Verschiebung der Hauptversammlung Aufgrund der Pandemieregelung für Feuerwehren ist eine Hauptversammlung in Präsenz aktuell nicht erlaubt. Wir verschieben daher die Versammlung auf Freitag, den 29. April 2022 um 19 Uhr im Feuerwehrhaus. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 05. März und Sonntag, 06. März Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 05. März Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Sonntag, 06. März Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gottlieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Problemstoffsammung in Baindt Die nächste Problemstoffsammlung in Baindt findet am Donnerstag, den 24.03.2022 von 11:00 bis 13:00 Uhr statt. Ort: Bauhof, Ziegeleistraße 20 WAS SIND PROBLEMSTOFFE? Was wird angenommen (Beispiele) • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts-und Autobatterien) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben • Holz- und Pflanzenschutzmittel • Klebstoffe • Lacke • Laugen • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Lösungsmittel • Putz- und Reinigungsmittel • Säuren • Spraydosen mit Inhalt Weitere Informationen und Termine zur Entsorgung von Problemstoffen erhalten Sie auf der Homepage des Land- kreises unter www.rv.de. Für Haushalte und Kleingewerbe gilt eine kostenfreie Ab- gabe in haushaltsüblichen Mengen. REGELUNGEN FÜR EINE SICHERE ABGABE: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefähr- lichen Abfällen um. • Geben Sie Problemstoffe, wenn möglich, in den Origi- nalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft ab (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte weiter- zugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachpersonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. März 05.03. Landjugend: Funken Kiesgrube 08.03. Gemeinderatssitzung SKH 11.03. Tinnisclub Baindt JHV SKH 12.03. Schützengilde JHV SKH 13.03. Musikverein JHV SKH 16.03. Schulanmeldung KWS 16.03. Seniorentreff: Filmmittag BSS 18.03. SV Baindt JHV SKH 19.+20.03. Alpinteam Jugendlager 23.03. Förderverein KWS JHV Aula KWS 25.03. Reitergruppe Baindt JHV 27.03. Musikkonzert und Chor SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Fasnet im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Hurra es geht wieder los! Endlich wieder Fas- net im Kindergarten! Mit einem lauten Raspler- Ratsch! Ratsch! ließen wir den Baindter Narrenspruch durch unse- re Gruppen schallen. Zu Beginn der Fasnetszeit besuchten uns die Raspler im Kindergarten, stellten ihr Häs vor und erzählten die Raspler Geschichte. Über die ganze Fasnetszeit begleitete uns das Thema „Hexe“ in den Gruppen. Die Kinder hörten verschiedene Hexengeschichten, wir bereiteten gemeinsam einen Zau- bertrank und eine Hexenspeise zu, sangen Hexenlieder und zauberten uns so eine magische Zeit im Kindergarten. Die Krippengruppen gestalteten ihre Fasnetstage unter dem Motto „Kunterbunte Fasnet“ und führten so unsere Kleinsten behutsam an die Fasnet heran. Beginnend mit einem Erzähltheater wurde das Interesse der Kleinsten geweckt. Die großen Verkleidungskoffer waren neben den selbstgemachten, bunten Sensorikflaschen ein großes Highlight für die Kinder. Mit musikalischer Begleitung ver- innerlichten die Krippengruppen das Baindter Narrenlied. Der Höhepunkt der Fasnet in der Krippe war natürlich der Gumpige Donnerstag im Garten mit den Rasplern und Schalmeien, hier waren die Mutigen unter den Kleinsten im Geschehen dabei und die anderen Kinder beobach- teten mit sicherem Abstand das närrische Treiben im Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Garten durch das Fenster. Die restlichen Gruppen wur- den am Gumpigen Donnerstag mit fetziger Partymu- sik empfangen. Nach ausgiebiger Tanzparty und einem gemeinsamen Vesper trafen wir die Raspler gefolgt von der Schalmeien-Musik im Garten. Mit unserem Raspler Fingerspiel und dem Baindter Narrenlied bedankten wir uns für ihr kommen. Anschließend überreichten wir ihnen unseren Orden. Besuch der Schalmeien Am Rußligen Freitag ging die Party weiter und uns be- suchte die Räuberbande und brachte uns so richtig in Fasnetsstimmung. Der Räuberbande ein herzliches Dan- keschön. Besuch der Räuberbande Wir bedanken uns bei allen Eltern für die leckeren Spei- sen, die für die Raspler, Schalmeien und die Räuberbande zubereitet wurden. Bei strahlendem Sonnenschein liefen wir am Rosenmon- tag mit Instrumenten, Musik und Gesang auf den Dorf- platz, um den Narrenbaum anzuschauen. Begleitet wur- den wir dabei von den Rasplern, die Stimmung machten, mit uns um den Narrenbaum tanzten und die Kinder mit einem Guzleregen überraschten. Rosenmontag Spaziergang zum Narrenbaum Ein warmer Popcornduft, wie im Kino, begrüßte die Kinder am Morgen des Fasnetsdienstag. Mit selbstgemachten Kinokarten und bemalten Popcorntüten besuchten die Kinder eine Filmvorstellung in der Schulaula. Für die tol- le Popcornmaschine die das Highlight für die Kinder an diesem Morgen war, bedanken wir uns recht herzlich bei Familie Laurano von der Pizzeria Da Michele. Kinotag am Fasnetsdienstag Popcornmaschine der Familie Laurano Wir freuen uns schon wenn es im nächsten Jahr wieder heißt: „Raspler - Ratsch! Ratsch!“ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Zur Information Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz – einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2 Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussen- tal gemeinsam mit dem Verein für öko- logische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Ta- schenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittle- ren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimaspar- buch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2- Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwi- schen mehr als 24 Millionen Menschen Inter- net-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertra- gen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Strea- ming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2-Fuß- abdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, an- statt mobil zu surfen. Was geschieht beim Sterben? Einen lieben Menschen im Sterben zu be- gleiten – das wünschen sich viele Angehö- rige. Dennoch kann die Vorstellung eine große Verunsicherung auslösen, denn wir sind den Umgang mit dem Sterben nicht mehr gewohnt. Der Vortrag gibt einen konkreten Einblick, was beim Ster- ben eines Menschen geschieht – welche körperlichen Veränderungen finden statt, welche Symptome können auftreten? Was können Angehörige am Lebensende un- Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 terstützend tun, was müssen sie wissen, um gut begleiten zu können und nicht verunsichert zu sein und wie wichtig ist Flüssigkeit und Nahrung? Referentin: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hospizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqualifikation Termin: Donnerstag, 10.03.2022, 19 Uhr Ort: Hofsaal des ev. Gemeindehauses Abt-Hyllerstr. 17, Weingarten Die Veranstaltung findet mit der 3G-Regel statt. Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Deutsches Rotes Kreuz Das DRK sucht Freiwillige für FSJ und BFD Ab September bietet das Rote Kreuz im Rahmen eines 12-monatigen FSJ wieder mehrere Möglichkeiten der Be- rufsorientierung für Schulabgänger. Durch Mitarbeit in verschiedenen Einsatzbereichen erhalten die Freiwilli- gen Einblick in den abwechslungsreichen Berufsalltag im Sozialwesen sowie die Chance zur persönlichen Wei- terentwicklung. Neben kostenlosen Seminaren gehören auch Bildungstage und eine einheitliche Vergütung zum Freiwilligendienst. Für Personen, die sich unabhängig von ihrer Alters- und Lebenssituation beruflich umorientieren oder wieder neu ins Berufsleben einsteigen möchten, besteht die Möglich- keit eines 12-monatigen Bundesfreiwilligendienstes. Dieser beinhaltet ebenfalls flexible Bildungstage sowie eine ein- heitliche Vergütung, eine professionelle Praxisanleitung und Urlaubsanspruch. Nähere Informationen zum Freiwilligendienst und die Möglichkeit zur Bewerbung finden sie unter: www.drk-rv.de/karriere Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße, 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607, graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert: Bis 31. März freiwillige Rentenbeiträge zahlen Obwohl das neue Jahr schon längst begonnen hat, kön- nen in der Rentenversicherung freiwillige Beiträge für 2021 noch bis 31. März 2022 rückwirkend gezahlt wer- den. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit. Wie hoch die freiwilligen Beiträge sein sollen, bestimmt man selbst: Wer für 2021 noch zahlen will, kann zwischen 83,70 Euro und 1.320,60 Euro für jeden Beitragsmonat entrichten. Sollen die Zahlungen bereits für 2022 gelten, so ist jeder Betrag zwischen 83,70 Euro und 1.311,30 Euro monatlich möglich. Freiwil lig versichern können sich zum Beispiel selbstständig Tätige, Beamtinnen und Beamte sowie Hausfrauen bzw. Hausmänner. Dabei besonders interessant: Vor 1955 geborene Personen, die trotz Kin- dererziehung keine fünf Beitragsjahre haben, können je- derzeit selbst nach Erreichen der Regelaltersgrenze die noch fehlenden Beiträge nachzahlen und so einen Ren- tenanspruch entstehen lassen. Für die Einzahlungen erhält man Ansprüche auf Rehabili- tationsleistungen und Schutz für Hinterbliebene. Darüber hinaus erhöht man den Anspruch auf eine Altersrente und hält unter besonderen Voraussetzungen auch die Anwart- schaft auf eine Erwerbsminderungsrente aufrecht. Inter- essierte sollten allerdings beachten, dass man sich bei der gesetzlichen Rente das eingezahlte Kapital nicht vorzeitig wieder auszahlen lassen kann. Aus steuerlichen Gründen können die zusätzlichen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ebenfalls interessant sein. Sie kön- nen als Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Dafür muss die Rente im Alter versteuert werden. Ebenso zahlen Rentnerinnen und Rentner Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus den Einnahmen. Mehr Informationen rund um die freiwilligen Beiträge ent- hält die kostenlose Broschüre »Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile«. Die Broschüre kann von der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de herunterge- laden oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Fit für die berufliche Zukunft Berufsvorbereitende Maßnahme hilft jungen Menschen beim Start ins Berufsleben Der Start ins Berufsleben verläuft nicht für alle Jugendli- chen reibungslos. Manche finden keine Ausbildungsstelle, anderen müssen die Ausbildung abbrechen. Ein Grund zum Verzagen ist das nicht. Damit aus Rückschritten wieder Fortschritte werden, bietet die Agentur für Arbeit mit der Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme eine wirksame Unterstützung an. Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) ist ein bewährtes Programm, um junge Menschen auf eine Berufsausbildung vorzubereiten. Normalerweise dauert sie bis zu 10 Monate. In dieser Zeit erfolgt eine umfassen- de, individuelle Betreuung. Je nach Bedarf durch die Be- rufsberatung vor dem Erwerbsleben der Arbeitsagentur, erfahrene Sozialpädagogen, Ausbilder oder Lehrkräfte. Die Teilnehmenden lernen, Ihre Stärken und Talente zu entdecken. In mehreren Praktika können Interessen, Vor- lieben und berufliche Neigungen erprobt werden. Für alle Teilnehmenden wird ein individuelles Programm vereinbart, das auch Bewerbungstraining, simulierte Vor- stellungsgespräche oder sozialpädagogische Betreuung beinhalten kann. Die Kosten der BvB werden durch die Agentur für Arbeit übernommen. Jugendliche, die aktiv an der Maßnahme teilnehmen, können über die Berufsausbildungsbeihil- fe eine finanzielle Unterstützung erhalten. Erforderliche Fahrkosten können erstattet werden. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Am Ende der Teilnahme kennen die jungen Menschen ihre Stärken und können sich mit dem Ausbildungsbeginn auf einen spannenden Start in das Berufsleben freuen. Weitere Informationen und Beratung gibt es bei der Be- rufsberatung vor dem Erwerbsleben der Agentur für Ar- beit: Telefonisch über die 07531 585 600 oder per E-Mail: - Ravensburg.Berufsberatung@arbeitsagentur.de - Bodenseekreis.Berufsberatung@arbeitsagentur.de - Konstanz.Berufsberatung@arbeitsagentur.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg und die Handwerkskammern Konstanz + Ulm Sei clever, mach dich schlau – deine Zukunft im Hand- werk Eine Lehre im Handwerk hat Zukunft. Mit über 130 aner- kannten Ausbildungsberufen bietet das Handwerk ein breites Spektrum. Kein Beruf ist wie der andere. Die Band- breite ist so groß, dass jede und jeder etwas finden kann, das ihr oder ihm dauerhaft Freude bereitet. Zumal sich die Handwerksberufe stetig wandeln. Sie passen sich neuen Anforderungen und technischen Entwicklungen an. Die Herausforderungen reißen nicht ab und bieten allen In- teressierten viele Chancen. Die Handwerkskammern Konstanz und Ulm laden zu- sammen mit der Agentur für Arbeit alle Interessierten zu einem Informationsnachmittag ein. Unter dem Motto: „Sei clever, mach dich schlau – deine Zukunft im Handwerk“ können sich Jugendliche und Eltern über die vielfältigen Möglichkeiten und Berufsaussichten im Handwerk infor- mieren. Die Veranstaltung am 15. März 2022 findet virtuell statt und dauert von 17 bis 18:30 Uhr. Nach der Anmeldung wird den Teilnehmern zeitnah ein Einladungslink zugeschickt. Die Veranstaltung findet über MS Teams statt. Um eine Anmel- dung per Mail an nachwuchswerbung@hwk-konstanz.de bis zum 11. März 2022 wird gebeten. „Jetzt ist der ideale Zeitpunkt für Jugendliche, um sich über die berufliche Zukunft Gedanken zu machen. Nach einer ersten Orientierung und Beratung bleibt noch ge- nug Zeit, um mit verschiedenen Praktika Erfahrungen zu sammeln und den richtigen Ausbildungsberuf zu fin- den“, erklärt Karen Scholz von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit. „Nur wer gut informiert ist, kann gute Entscheidungen treffen. Mit unserer umfangreichen Be- ratung helfen wir gerne, die eigenen Stärken und Inter- essen zu erkennen.“ „Unsere Ausbildungsberufe bieten für jedes Talent einen Weg in die Zukunft, egal ob mit Werkrealschulabschluss, mittlerer Reife oder Abitur“, betont Werner Rottler, Prä- sident der Handwerkskammer Konstanz. „Mit einer Aus- bildung im Handwerk schaffen Jugendliche eine solide Grundlage für ihren Start ins Berufsleben, denn gut ausge- bildete Fachkräfte sind nach wie vor gesucht. Nach erfolg- reichem Abschluss stehen den Gesellinnen und Gesellen viele Wege offen – von der Meisterschule über eine er- folgsversprechende Selbständigkeit bis hin zum Studium.“ Die Veranstaltung ist Teil der bundesweiten „Woche der Ausbildung“ vom 14. bis 18. März 2022. Ziel der Aktions- woche ist, jungen Menschen und deren Eltern den Stel- lenwert, die Chancen und die Vorteile einer beruflichen Ausbildung zu verdeutlichen. Landratsamt Ravensburg Verschiebung der Jahreshauptversammlung des Ver- eins Landwirtschaftlicher Fachbildung Leutkirch Kreis Ravensburg – Der Verein Landwirtschaftlicher Fach- bildung Leutkirch im Allgäu e.V. verschiebt seine Jahres- hauptversammlung vom Donnerstag 3.3.2022 auf den Donnerstag 07.04.2022. Sie findet um 20:00 Uhr im Adler in Leutkirch-Ausnang statt. Dabei wird im Zuge der Ver- einsfusion mit dem VLF Wangen und dem Meisterverband Leutkirch-Wangen die Satzung geändert. Der Verein rechnet angesichts geänderter Auflagen der Corona-Verordnung des Landes mit besseren Bedingun- gen der Durchführung. Empfohlen wird, dass Teilnehmen- de vorab einen Corona-Test machen. Dieser kann selbst oder von einer anerkannten Teststation durchgeführt werden. Die Ehrungen für 30 Jahre Vereinszugehörigkeit sollen am Abend der Jahreshauptversammlung stattfin- den. Hierbei soll auch das Jahr 2020 nachgeholt werden. Die Ehrungen für 50 Jahre Treue und mehr nimmt der Verein voraussichtlich im Zeitrahmen spätes Frühjahr bis Sommer vor. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden Franz Krug 2. Andenken an verstorbene Vereinsmitglieder 3. Bericht des Geschäftsführers 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfung 6. Entlastung des Vorstands 7. Entlastung des Kassierers 8. Neufassung der Satzung 9. Beschluss über Neuwahl der Gremien bei der nächsten Mitgliederversammlung 10. Ehrung langjähriger Vereinsmitglieder 11. Verschiedenes Informationsveranstaltung: Wie mache ich meinen Be- trieb kontrollsicher? Kreis Ravensburg – Betriebskontrollen finden aus vielerlei Gründen statt. Beispielsweise muss zwischen InVeKoS-, Cross Compliance-, Tierkennzeichnungs- und Fachrechts- kontrollen unterschieden werden. Daher bietet das Land- wirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg eine Infor- mationsveranstaltung zu dem Thema Betriebskontrollen und Maßnahmen zur Vorbereitung auf diese Überprüfun- gen an. Neben Informationen zu den jeweiligen Prüfungen geben erfahrene Kontrolleure/-innen Hinweise, wie ein Betrieb möglichst kontrollsicher gestaltet werden kann. Die Online-Veranstaltung findet am Donnerstag, 17. März von 20:00 bis 22:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung zu der Veranstaltung ist nicht notwendig. Die Online-Veranstaltung können Sie unter folgendem Link am 17. März starten: www.rv.de/aktuelle-veranstaltungen-la. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 05. März – 13. März 2022 Gedanken zur Woche Die Fastenzeit ist die Zeit zum Kurswechsel, um gegen das Böse und das Elend anzugehen. Papst Franziskus Samstag, 05. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 06. März – 1. Fastensonntag 09.00 Uhr Baindt - Vorstellgottesdienst der Erstkommu- nionskinder Gruppe 1 (nicht öffentlich) († Theresia und Baptist Elbs) 10.30 Uhr Baindt – Vorstellgottesdienst der Erstkommu- nionskinder Gruppe 2 (nicht öffentlich) († Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Dienstag, 08. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 09. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 10. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 11. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 12. März 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Anna und Eugen Halder, Ludmilla und Rochus Illenseer, The- resia und Baptist Elbs, Eugen und Anton Elbs mit Angehörigen, Franz Kränkle, Margarete Vollmer, Werner Sebastian Schnell) Caritas Fastenopfer Sonntag, 13. März – 2. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Caritas Fastenopfer Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Regelungen für den Gottesdienstbesuch: • Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tra- gen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz aus- reichend. • Zwischen Einzelpersonen und Familienverbänden/ Haushalten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Bänke sind gekennzeichnet – jede 2. Bank kann genutzt werden – allerdings mit der Vorgabe, dass nur gemeinsames Stehen und Sitzen und nicht Kni- en möglich sind, da sonst der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. • Die Laufwege sind zu beachten. Wir bitten Sie ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mit- feiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Jahr esrechnung 2020 und Haushaltsplan 2021/2022 Die Jahresrechnung 2020 und der Haushaltsplan 2021/2022 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnah- me im Pfarrbüro auf vom 08. März – 22. März 2022 je- weils zu den Bürozeiten. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Taizé- und Assisifahrt für Jugendliche und junge Er- wachsene Das katholische Jugendreferat RV lädt dazu ein: Assisi – (ab 16 J.) 19. – 24. April, 350/400 € DZ Taizé – (ab 15 J.) 5.-12. Juni, 155 € Nähere Info: https://allgaeu-oberschwaben.bdkj.info/ Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoff- nung“ und die Wahlunterlagen liegen ab 8. März zur Abholung im Pfarrbüro bereit. Der Sammeltag für die große Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 02. April sein. Bitte denken Sie schon mal daran! Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Caritas – Fastenopfer am 12./13. März 2022 • Hier und jetzt helfen! • 40 Prozent der Spenden bleiben für kari- tative Arbeit in den Kirchengemeinden Unter dem Motto „Hier und jetzt helfen!“ bittet die Caritas am 12./13. März 2022 in allen Gemeinden der Diözese Rottenburg-Stuttgart um Spenden. 40 Prozent der Spenden verbleiben direkt in den Kirchengemeinden für ihre sozial-karitativen Aufgaben. Der andere Teil geht an den Caritasverband für seine Dienste und Projekte in der jeweiligen Region. Zehn Prozent davon sind für den Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (SkF) bestimmt. Die Pandemie fordert ihren Preis, der oft erst bei genauem Hinsehen sichtbar wird. So fühlen sich viele ältere Men- schen wegen Kontaktbeschränkungen einsam. Familien wiederum stehen unter Durck. Viele Kinder haben im Zuge der Pandemie ihr Hobby aufgegeben. Jugendlichen feh- len soziale Kontakte und spontane Verabredungen. Wer denkt schon daran, dass die Umstände es auch Schwan- geren schwer machen, sich auf die Geburt vorzubereiten. Sie können sich etwa nicht mehr in Elternkursen unter- einander austauschen. Menschliche Zuwendung ist aber sehr wichtig, um mit Schwierigkeiten im Corona-Alltag zurechtzukommen. Freiwillig Engagierte bringen sich hier ein, sie übernehmen Patenschaften für Familien. Andere organisieren in den Caritas-Beratungsstellen Telefon- und Onlineberatung, die die Menschen in Krisensituati- onen stärken. „Das machen wir gemeinsam“ – so hat die Caritas in Deutschland ihre Kampagne 2022 über-schrieben. Wenn jeder und jede in der eigenen Umgebung anpackt und etwas mit anderen gemeinsam tut, lässt sich die Schwe- re der Pandemie abmildern. Das Engagement jedes und jeder einzelnen wirkt gegen jede Form von Einsamkeit und Armut. Wenn Ehren- und Hauptamtliche zusammen- arbeiten, wenn Jung und Alt sich nach eigenen Möglich- keiten einbringen, stärkt dies den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und fördert den sozialen Frieden weltweit. Die Caritas bittet um Spenden in den Gottesdiensten und Kirchengemeinden. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege bei der Kreissparkasse Ravensburg DE43 6505 0110 0079 4009 85 BIC SOLADES1RVB Voranzeige Seniorentreff Wir freuen uns sehr, dass die Mög- lichkeit einer Zusammenkunft im Rahmen des Seniorentreffs wie- der möglich ist und laden Sie ein am Mittwoch, 16. März 2022 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. In Zusammenarbeit mit dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. produ- zierte Herr Alexander Knor den Film „Impressionen Alt- dorfer Wald“. Durch seine Streifzüge im Altdorfer Wald mit seinen Seen, Weihern und Wasserläufen, Lichtungen und Baumbeständen, steinernen Denkmälern und Mari- enstatuen sowie die Ausblicke auf die Waldburg und das Wolfegger Schloß mit Panoramasicht auf die Alpen, kam der Entschluss, einen Film zu machen. Einen herzlichen Willkommensgruß an Herrn Knor, der uns diesen beeindruckenden Film über das Naturjuwel Altdorfer Wald zeigen wird. Bitte beachten Sie: Für unsere Veranstaltung gelten die 3G’s, das heißt: Genesen, vollständig geimpft oder tagesaktuell getestet. Bitte bringen Sie den Nachweis mit. Einen lieben Gruß Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Zukunftsplan: Hoffnung Das ist das diesjährige Motto des Weltgebetstags der Frauen, der am Freitag, den 4. März 2022 bei uns in Baienfurt stattfindet. Wir in Baienfurt - Baindt feiern mit Menschen rund um den Globus Gottesdienst um 19:00 Uhr in der katholischen Kirche. Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein. In diesem Jahr haben wir eigentlich drei Gastgeberländer: England - Wales - Nordirland. Den Spuren der Hoffnung nachzugehen dazu laden uns die Frauen aus diesen Län- dern ein. Den Bibeltext finden wir in Jeremia 29, 11-14: Ich weiß, was ich mit euch vorhabe, Pläne des Friedens und nicht des Unglücks; ich will euch Zukunft und Hoffnung geben. Wenn ihr mich ruft, wenn ihr kommt und zu mir betet, werde ich euch hören. Wenn ihr mich sucht, werdet ihr mich finden; ja wenn ihr von ganzem Herzen nach mir fragt, werde ich mich von euch finden lassen. Ich werde euer Schicksal zum Guten wenden... Den Spuren der Hoff- nung nachzugehen, dazu laden die Frauen aus England - Wales - Nordirland ein. Gemeinsam wollen wir Hoffnung entstehen lassen in unserem Leben, in unserer Gemein- schaft, in unserem Land und in der Welt. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Der Gottesdienst findet auch in diesem Jahr aufgrund des großen Kirchenraumes in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewährtes Hygienekonzept, an das wir anknüp- fen können. Mit Mund-Nasenschutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude über die Möglichkeit gemeinsam zu be- ten, den Gottesdienst vor Ort feiern. Auf die sehr beliebte anschließende Feier im Gemeindehaus müssen wir in diesem Jahr leider noch einmal verzichten. Was bleibt ist die Hoffnung. Für die, denen es wohler dabei ist, diesmal von zuhau- se mitzufeiern, freuen wir uns sehr, dass der Sender Bi- bel TV am Freitag, den 4. März 2022 einen Gottesdienst zum Weltgebetstag senden wird. Der 60-minütige Got- tesdienst wird um 19:00 Uhr ausgestrahlt. Parallel läuft eine große Online-Premiere des Gottesdienstes über den YouTube-Kanal des Weltgebetstages sowie deren Face- book-Seite. Was: Gottesdienst zum Weltgebetstag 2022 Wann: Freitag, 4. März 2022, um 19:00 Uhr Wo: Sender Bibel TV Wiederholungen: Samstag, 5. März 2022, 14:00 Uhr sowie Sonntag, den 6. März 2022, 11:00 Uhr. Über Länder und Konfessionen hinweg engagieren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebetstag und machen sich stark für Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutschland besuchen in ge- wöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Got- tesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten - wenn auch wie- der in ungewohnter Form. Für das WGT-Team Petra Neumann-Sprink Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. 1. Joh 3,8b Freitag, 04. März 19.00 Uhr Gottesdienst in der kath. Kirche - Weltgebetstag Sonntag, 06. März Invocavit 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche, Motto: Fastenaktion 2022 – „Üben! 7 Wochen ohne Stillstand“ Heute keine Kinderkirche !!! Mittwoch, 09. März 15.00 Uhr – 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 13. März Reminiszere 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Diakoniepfarrer Ralf Brennecke in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 _________________________ Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. (1. Johannesbrief 3,8b) Jesus behält das letzte Wort, über jede Hölle, die Menschen erleben, über jeden (armen) Teufel und sogar über den Tod – daran lässt unser Wochenspruch gleich zu Beginn der Passionszeit überhaupt keinen Zweifel. In diesen Tagen erleben Menschen in der Ukraine Teuflisches – haben höllische Angst – und rufen nach Hilfe. Wir versuchen, zu helfen so gut wir können, und rufen gemeinsam zu dem EINEN, der uns wirklich nachhaltig helfen kann: Aus dem Vertrauen darauf, dass Gott selbst diese Situation zum Guten wenden kann, beten wir zu ihm. Wir bitten Gott, dass er uns erleben lässt, dass sein Sieg über das Böse die Welt zum Guten verändern, steinerne Herzen von Agressoren verwandeln, allem Lebensfeindlichen das Handwerk legen und endlich Frieden schaffen kann – mit, durch und unter unserem menschlichen Handeln und Agieren – aus dem Hören auf IHN. Rufen wir mit Worten aus unserem Wochenlied (EG 347,5+6) zu Gott – eng verbunden mit unseren Geschwistern in Osteuropa: Ach bleib mit deinem Schutze bei uns, du starker Held, dass uns der Feind nicht trutze noch fäll die böse Welt. Ach bleib mit deiner Treue bei uns, mein Herr und Gott; Beständigkeit verleihe, hilf uns aus aller Not. Amen. Ihr Pfr. Martin Schöberl --- Gedanken zum Wochenspruch Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. (1. Jo- hannesbrief 3,8b) Jesus behält das letzte Wort, über jede Höl- le, die Menschen erleben, über jeden (armen) Teufel und sogar über den Tod – daran lässt unser Wochenspruch gleich zu Beginn der Passionszeit überhaupt keinen Zweifel. In diesen Tagen erleben Menschen in der Ukraine Teuf- lisches – haben höllische Angst – und rufen nach Hilfe. Wir versuchen, zu helfen so gut wir können, und rufen gemeinsam zu dem EINEN, der uns wirklich nachhaltig helfen kann: Aus dem Vertrauen darauf, dass Gott selbst diese Situa- tion zum Guten wenden kann, beten wir zu ihm. Wir bitten Gott, dass er uns erleben lässt, dass sein Sieg über das Böse die Welt zum Guten verändern, steinerne Herzen von Agressoren verwandeln, allem Lebensfeindlichen das Handwerk legen und endlich Frieden schaffen kann – mit, durch und unter unserem menschlichen Handeln und Agieren – aus dem Hören auf IHN. Rufen wir mit Worten aus unserem Wochenlied (EG 347,5+6) zu Gott – eng verbunden mit unseren Geschwistern in Osteuropa: Ach bleib mit deinem Schutze bei uns, du starker Held, dass uns der Feind nicht trutze noch fäll die böse Welt. Ach bleib mit deiner Treue bei uns, mein Herr und Gott; Beständigkeit verleihe, hilf uns aus aller Not. Amen. Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Kanal abrufbar. --- Die Jünger Jesu - ein bunter Haufen In der Kinderkirche haben wir uns in den letzten Wochen mit Jesus auf den Weg gemacht und seine Freunde kennengelernt. Wir haben gemeinsam gebastelt, gebetet, gesungen und gespielt. Nach den Fasnetsferien (13. März) erfahren wir, wie es mit Jesus weitergeht. Das Team der Kinderkirche freut sich schon auf dich! --- Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Die Jünger Jesu - ein bunter Haufen In der Kinderkirche haben wir uns in den letz- ten Wochen mit Jesus auf den Weg gemacht und seine Freunde kennengelernt. Wir haben gemeinsam gebastelt, gebetet, gesungen und gespielt. Nach den Fasnetsferien (13. März) erfahren wir, wie es mit Jesus weitergeht. Das Team der Kinderkirche freut sich schon auf dich! _________________________ Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de _________________________ Quelle „7 Wochen Ohne/Getty Images“ _________________________ Nothilfe für die Ukraine läuft an! - Bitte helft mit! Am 24. Februar hat sich die Welt verändert. Russland hat die Ukraine angegriffen. Es ist Krieg, der nach Gottes Willen nicht sein soll. Aber das, was nicht sein soll, das ist Realität geworden. Und in dieser Not versuchen wir durch Gebet und Solidarität zu helfen. Dafür sind wir in einem permanenten Austausch mit unseren ukrainischen Partnerkirchen und unseren Partnerkirchen in Ungarn, Polen, der Slowakei und Rumänien. Unsere polnische lutherische Partnerkirche ist gerade dabei, für die lutherische Kirche in der Ukraine (DELKU) einen Transporter zu beschaffen. Der fehlt im Land, um vor Ort humanitäre Hilfen zu transportieren und zu verteilen. "Wir brauchen dringend Transporter. Ist es möglich, dass Ihr uns welche besorgt? Hier in der Ukraine ist das derzeit für uns unmöglich", fragt Bischof Pawlo Schwarz. Dafür setzen sich jetzt unsere Partner ein, die grenznah agieren können und über die entsprechenden Kontakte und das Knowhow verfügen. 10.000 € wird das GAW dafür als erste Hilfe zur Verfügung stellen. Die Flüchtlingswelle ist angestiegen, das spüren unsere Partner, z.B. in Łódź in Polen. "Heute werden wir in unserer reformierten Gemeinde in Łódź eine Großmutter, Mutter und zwei kleine Kinder aus der Ukraine bei uns aufnehmen. Ein junges Mädchen aus Kiew kommt ebenfalls in Kürze dazu. Ihre Mutter mit zwei kleinen Geschwistern hat es nicht geschafft, aus Kiew herauszukommen. Der Vater kämpft für sein Land. Wir wollen diesen Menschen hier in unserer Gemeinde helfen und werden sie begleiten. In unserer Stadt gibt es sehr viele Freiwillige und Menschen, die helfen wollen. Wir danken Euch, wenn ihr uns bei der Unterbringung helfen könnt", schreibt Pfarrer Semko Koroza von der Reformierten Kirche in Polen. Das GAW stellt der Reformierten Kirche 2.000 € für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Nothilfe für die Ukraine läuft an! - Bitte helft mit! Am 24. Februar hat sich die Welt verändert. Russland hat die Uk- raine angegriffen. Es ist Krieg, der nach Gottes Willen nicht sein soll. Aber das, was nicht sein soll, das ist Realität geworden. Und in dieser Not versuchen wir durch Gebet und Soli- darität zu helfen. Dafür sind wir in einem permanenten Austausch mit unseren ukrainischen Partnerkirchen und unseren Partnerkirchen in Ungarn, Polen, der Slowakei und Rumänien. Unsere polnische lutherische Partnerkirche ist gerade dabei, für die lutherische Kirche in der Ukraine (DELKU) einen Transporter zu beschaffen. Der fehlt im Land, um vor Ort humanitäre Hilfen zu transportieren und zu ver- teilen. „Wir brauchen dringend Transporter. Ist es möglich, dass Ihr uns welche besorgt? Hier in der Ukraine ist das derzeit für uns unmöglich“, fragt Bischof Pawlo Schwarz. Dafür setzen sich jetzt unsere Partner ein, die grenznah agieren können und über die entsprechenden Kontakte und das Knowhow verfügen. 10.000 € wird das GAW da- für als erste Hilfe zur Verfügung stellen. Nothilfe für die Ukraine läuft an! - Bitte helft mit! Am 24. Februar hat sich die Welt verändert. Russland hat die Ukraine angegriffen. Es ist Krieg, der nach Gottes Willen nicht sein soll. Aber das, was nicht sein soll, das ist Realität geworden. Und in dieser Not versuchen wir durch Gebet und Solidarität zu helfen. Dafür sind wir in einem permanenten Austausch mit unseren ukrainischen Partnerkirchen und unseren Partnerkirchen in Ungarn, Polen, der Slowakei und Rumänien. Unsere polnische lutherische Partnerkirche ist gerade dabei, für die lutherische Kirche in der Ukraine (DELKU) einen Transporter zu beschaffen. Der fehlt im Land, um vor Ort humanitäre Hilfen zu transportieren und zu verteilen. "Wir brauchen dringend Transporter. Ist es möglich, dass Ihr uns welche besorgt? Hier in der Ukraine ist das derzeit für uns unmöglich", fragt Bischof Pawlo Schwarz. Dafür setzen sich jetzt unsere Partner ein, die grenznah agieren können und über die entsprechenden Kontakte und das Knowhow verfügen. 10.000 € wird das GAW dafür als erste Hilfe zur Verfügung stellen. Die Flüchtlingswelle ist angestiegen, das spüren unsere Partner, z.B. in Łódź in Polen. "Heute werden wir in unserer reformierten Gemeinde in Łódź eine Großmutter, Mutter und zwei kleine Kinder aus der Ukraine bei uns aufnehmen. Ein junges Mädchen aus Kiew kommt ebenfalls in Kürze dazu. Ihre Mutter mit zwei kleinen Geschwistern hat es nicht geschafft, aus Kiew herauszukommen. Der Vater kämpft für sein Land. Wir wollen diesen Menschen hier in unserer Gemeinde helfen und werden sie begleiten. In unserer Stadt gibt es sehr viele Freiwillige und Menschen, die helfen wollen. Wir danken Euch, wenn ihr uns bei der Unterbringung helfen könnt", schreibt Pfarrer Semko Koroza von der Reformierten Kirche in Polen. Das GAW stellt der Reformierten Kirche 2.000 € für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Das Reformierte Hilfswerk in Ungarn verfügt über eine gute Logistik, zahlreiche Kontakte und ehrenamtliche Helfer, die mit einem hohen Einsatz Hilfen in Ungarn organisieren und insbesondere die Reformierte Kirche in Transkarpatien unterstützen. 5.000 € sind auf dem Weg nach Ungarn, um der Reformierten Kirche in der Ukraine bei ihren Herausforderungen zu helfen. Für die Flüchtlinge, die nach Ungarn kommen, werden Lebensmittel, Getränke und Hygieneartikel bereitgestellt. Es wird prognostiziert, dass die Flüchtlingszahlen weiter anwachsen und die Hilfen verstärkt werden müssen. Die Flüchtlingswelle ist angestiegen, das spü- ren unsere Partner, z.B. in Łódź in Polen. „Heute werden wir in unserer reformierten Gemeinde in Łódź eine Großmutter, Mutter und zwei klei- ne Kinder aus der Uk- raine bei uns aufnehmen. Ein junges Mädchen aus Kiew kommt ebenfalls in Kürze dazu. Ihre Mutter mit zwei klei- nen Geschwistern hat es nicht geschafft, aus Kiew heraus- zukommen. Der Vater kämpft für sein Land. Wir wollen diesen Menschen hier in unserer Gemeinde helfen und werden sie begleiten. In unserer Stadt gibt es sehr viele Freiwillige und Menschen, die helfen wollen. Wir danken Euch, wenn ihr uns bei der Unterbringung helfen könnt“, schreibt Pfarrer Semko Koroza von der Reformierten Kirche in Polen. Das GAW stellt der Reformierten Kirche 2.000 € für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Ver- fügung. Nothilfe für die Ukraine läuft an! - Bitte helft mit! Am 24. Februar hat sich die Welt verändert. Russland hat die Ukraine angegriffen. Es ist Krieg, der nach Gottes Willen nicht sein soll. Aber das, was nicht sein soll, das ist Realität geworden. Und in dieser Not versuchen wir durch Gebet und Solidarität zu helfen. Dafür sind wir in einem permanenten Austausch mit unseren ukrainischen Partnerkirchen und unseren Partnerkirchen in Ungarn, Polen, der Slowakei und Rumänien. Unsere polnische lutherische Partnerkirche ist gerade dabei, für die lutherische Kirche in der Ukraine (DELKU) einen Transporter zu beschaffen. Der fehlt im Land, um vor Ort humanitäre Hilfen zu transportieren und zu verteilen. "Wir brauchen dringend Transporter. Ist es möglich, dass Ihr uns welche besorgt? Hier in der Ukraine ist das derzeit für uns unmöglich", fragt Bischof Pawlo Schwarz. Dafür setzen sich jetzt unsere Partner ein, die grenznah agieren können und über die entsprechenden Kontakte und das Knowhow verfügen. 10.000 € wird das GAW dafür als erste Hilfe zur Verfügung stellen. Die Flüchtlingswelle ist angestiegen, das spüren unsere Partner, z.B. in Łódź in Polen. "Heute werden wir in unserer reformierten Gemeinde in Łódź eine Großmutter, Mutter und zwei kleine Kinder aus der Ukraine bei uns aufnehmen. Ein junges Mädchen aus Kiew kommt ebenfalls in Kürze dazu. Ihre Mutter mit zwei kleinen Geschwistern hat es nicht geschafft, aus Kiew herauszukommen. Der Vater kämpft für sein Land. Wir wollen diesen Menschen hier in unserer Gemeinde helfen und werden sie begleiten. In unserer Stadt gibt es sehr viele Freiwillige und Menschen, die helfen wollen. Wir danken Euch, wenn ihr uns bei der Unterbringung helfen könnt", schreibt Pfarrer Semko Koroza von der Reformierten Kirche in Polen. Das GAW stellt der Reformierten Kirche 2.000 € für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Das Reformierte Hilfswerk in Ungarn verfügt über eine gute Logistik, zahlreiche Kontakte und ehrenamtliche Helfer, die mit einem hohen Einsatz Hilfen in Ungarn organisieren und insbesondere die Reformierte Kirche in Transkarpatien unterstützen. 5.000 € sind auf dem Weg nach Ungarn, um der Reformierten Kirche in der Ukraine bei ihren Herausforderungen zu helfen. Für die Flüchtlinge, die nach Ungarn kommen, werden Lebensmittel, Getränke und Hygieneartikel bereitgestellt. Es wird prognostiziert, dass die Flüchtlingszahlen weiter anwachsen und die Hilfen verstärkt werden müssen. Das Reformierte Hilfswerk in Ungarn verfügt über eine gute Logistik, zahlreiche Kontakte und ehrenamtliche Helfer, die mit einem hohen Einsatz Hilfen in Ungarn or- ganisieren und insbesondere die Reformierte Kirche in Transkarpatien unterstützen. 5.000 € sind auf dem Weg nach Ungarn, um der Reformierten Kirche in der Ukraine bei ihren Herausforderungen zu helfen. Für die Flücht- linge, die nach Ungarn kommen, werden Lebensmittel, Getränke und Hygieneartikel bereitgestellt. Es wird pro- gnostiziert, dass die Flüchtlingszahlen weiter anwachsen und die Hilfen verstärkt werden müssen. In der Ostslowakei stellt sich die Diakonie der Evange- lischen Kirche A.B. auf die Unterbringung von ca. 4.000 Flüchtlingen ein. Dafür wird in den evangelischen Ge- meinden nach Unterbringungen gesucht. „Viele Flücht- linge ziehen auch weiter, weil sie Freunde, Bekannte oder Verwandte in der Westslowakei, Tschechien, Polen oder auch Deutschland haben. Dort wollen sie unterkommen“, sagt Samuel Misko, der für die Diakonie in der Ostslowa- kei arbeitet. In Odessa - wo es bis heute noch relativ ruhig ist - versucht Pfarrer Alexander Gross in Supermärkten Lebensmittel, Getränke und Hygieneartikel zu beschaffen, um Notlei- dende in seinen Gemeinden zu unterstützen. Wir sind in Kontakt mit ihm und warten auf seine Nachricht, damit wir Geld zu ihm überweisen können. Wir rufen weiter zur Nothilfe für die Ukraine auf. Bitte hel- fen Sie in dieser großen Not: https://www.gustav-adolf- werk.de/projekt-des-monats.html _________________________ Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Frauenkreis am MITTWOCH, den 9. März 2022 fällt aus! Noch legen hohe Infektions- zahlen es nahe, ein Frauen- kreistreffen am 9. März 2022 19:00 Uhr ausfallen zu lassen. Ganz herzlich aber wollen wir zum WELTGEBETSTAG DER FRAUEN mit GOTTESDIENST am Freitag, den 4 März 2022, in die katholische Kirche Baienfurt einladen. Das diesjährige Weltgebetstagsland England, Wales Nordirland hat die Liturgie des Gottesdienstes für uns erstellt. Leider ist eine anschließende Feier im Gemeindehaus eben wegen der hohen Infektionszahlen auch in diesem Jahr noch nicht möglich. Dankbar sind wir für den Gottesdienst und stimmen überein mit den Frauen aus England, Wales Nordirland im Motto des diesjährigen Weltgebetstages: ZUKUNFTSPLAN: HOFFNUNG Petra Neumann-Sprink _________________________ Kreativer Montag startet wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wollen wir wieder anfangen, uns montags zum KM im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt zu treffen... Am 21.03. (Frühlingsanfang!) wird Hans Meinert wie- der mit uns malen unter dem Thema „Belebte Formen“ (Bleistift und Aquarell). Wir freuen uns schon sehr auf den Neustart! Herr Meinert hat z.Zt. auch eine Ausstellung im Dietrich- Bonhoeffer-Saal in Baindt unter dem Titel „Das große Staunen- Bilder zur Schöpfungsgeschichte“, die wir dann auch sehen und besprechen können. Am Nachmittag des 21.03. haben wir im evangelischen Gemeindesaal in Baienfurt eine Ausstellung von Hans Meinert organisiert mit Bildern und Texten zu dem Buch „Der Prophet“ des Dichters und Philosophen Khalil Gi- bran. Eine Lesung und Gespräch mit dem Maler fin- den um 14.30 Uhr statt. Dazu bitte Anmeldung über H. Kaminski (Tel.07502-4103) oder Petra Neumann-Sprink (0751-52501) Das Team des KM P.S. Das weitere Programm des KM gibt es ab nächster Woche! Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Rückblick Vorbereitung Erste Mannschaft SV Baindt - Sportfreunde Friedrichshafen 4:1 SV Baindt - SG Argental 3:1 SV Baindt - TuS Meersburg 4:1 TSG Ailingen - SV Baindt 2:5 SV Baindt - VfL Brochenzell 3:1 Nach dem Spiel gegen den TuS Meersburg verkündete Trainer Bernd Filzinger überraschend seinen sofortigen Rücktritt. Der Grund waren unterschiedliche Ansichten über die sportliche Ausrichtung nach Saisonende. Filzin- ger war seit Sommer 2019 Trainer der ersten Mannschaft. Co-Trainer Michael Gauder übernimmt interimsmäßig die Rolle des Cheftrainers bis zum Ende der Saison. Zweite Mannschaft SG Baienfurt II - SV Baindt II 1:3 TSG Ailingen II - SV Baindt II 5:2 FC Wuchzenhofen - SV Baindt II 2:1 Das Nachholspiel zwischen dem SV Baindt II und der SGM Hauerz II wurde aufgrund schlechter Platzverhältnisse ab- gesagt und daher nun final 3:0 für die „Zweite“ gewertet. Vorschau zum Beginn der Rückrunde Sonntag, 06.03.2022: 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Weingarten II 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Eschach II TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung 2022 Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 11.03.2022 um 19 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle, Baindt ein. Wir bitten, die aktuell geltende 3G-Regel einzuhalten. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1. Erste*r Vorsitzende*r 4.2. Kassier*in 4.3 Sportwart*in 4.4 Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.5 Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes Antrag der Vorstandschaft auf Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschluss- fassung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträ- ge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätestens 07.03.2022 bei der 1. Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Die Vorstandschaft Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Taekwondo Baindt e.V. Zu unserer Hauptversammlung am 31.03.2022 um 19.00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Bitte beachtet die jeweils aktuelle Corona-Verordnung. 1. Begrüßung 2. Berichte a) des Vorsitzenden b) des Kassiers c) der Kassenprüfer Entlastung des Vorstands 3. Anträge 4. Verschiedenes 5. Schlusswort des Vorsitzenden Anträge bitten wir bis spätestens 18.03.2022 schrift- lich beim 1. Vorsitzenden Alfred Manthei, Ziegeleistr. 57, 88255 Baindt einzureichen. E-Mail: Info@tkd-baindt.de Wir würden uns freuen, Euch bei uns begrüßen zu dürfen. Alfred Manthei 1.Vorsitzender TKD Baindt e. V. Musikverein Baindt Hauptversammlung 2022 Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 13.03.2022 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessier- te herzlich in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuell geltenden Co- rona-Verordnung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: - 2. Vorsitzender (für 2 Jahre) - Schriftführer (für 2 Jahre) - 2 Beisitzer (für 2 Jahre) - 1 Beisitzer (für 1 Jahr) - 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) 9. Vorschau 2022 10. Anträge und Verschiedenes Aus aktuellem Anlass nehmen wir keine Ehrungen vor. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 13.03.2022 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verord- nung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: - Kassierer (für 2 Jahre) - Kassenprüfer (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2022 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Der Musikverein Baindt sucht DICH! Du bist älter als 9 Jahre und hast Lust, ein Blas- oder Schlaginstrument zu erlernen? Dann bist Du bei uns genau richtig und kannst Dich zur musikalischen Ausbildung anmelden. Unter sämtlichen Instrumenten, die in einem Blasorches- ter vertreten sind, kannst Du Dein „Wunschinstrument“ auswählen und bekommst eine musikalische Ausbildung im Einzelunterreicht bei professionellen Ausbildern. Im Laufe der Instrumentalausbildung hast Du die erste Möglichkeit, im Vororchester oder in der Jugendkapelle das Zusammenspiel in einer größeren Gruppe zu erlernen. Außerdem dient diese Zeit zur Vorbereitung und Weiter- entwicklung auf die Gesamtkapelle. Wir bieten neben der Musikausbildung verschiedene Ak- tivitäten wie Hüttenaufenthalte, Probenwochenenden, Dorfrallyes, Grillfeste usw., bei denen der Spaßfaktor ga- rantiert ist und an denen Du gerne teilnehmen kannst. Na, haben wir Dein Interesse geweckt? Dann melde Dich bitte bis zum 07.03.2022 bei unserer Jugendleiterin Natalie Hage (Mail: jugendleiterin@mv- baindt.de) oder beim 1. Vorstand des Fördervereins Mu- sikverein Baindt, Thomas Wöhr (Handy 01520 / 74 01 800). Wir freuen uns auf Deine Anmeldung und wünschen Dir jetzt schon viel Spaß beim Musizieren im Musikverein Baindt. Dein Musikverein Baindt e.V. Narrenzunft Raspler e.V. 2. Malwettbewerb „Fasnet in Baindt“ – wieder ein voller Erfolg! Für die 2. Auflage unseres Malwettbe- werbs mit dem Titel „Fasnet in Baindt“ wurden in den vergangenen Wochen weit über 100 Bilder von fasnetsbegeisterten Kindern eingereicht. Auch in diesem Jahr sind die Kunstwerke der kleinen Nar- ren sehr kreativ, bunt und vielfältig ausgefallen! Jedem der liebevoll und oft sehr aufwendig gestalteten Bildern ist anzusehen, welch große Freude der Narrensamen an unserer Fasnet hat und wirklich jedes einzelne hätte einen Siegerpreis verdient! Besonders gefreut haben wir uns über die Teilnahme aller 3 Baindter Kindergärten, die wunderbare Gemein- schaftswerke zu verschiedensten Fasnets-Themen ge- staltet haben. Tolle Beiträge haben wir außerdem von den Schülern der Schule für Blinde und Sehbehinderte erhalten. Es ist schön, dass die Baindter-Fasnet die Kinder aus den verschiedensten Einrichtungen verbindet und sich alle daran erfreuen! In jeder Alterskategorie wurden 3 Sieger gekürt. Erstmalig haben wir in diesem Jahr einen Sonderpreis verliehen. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Dieser ging an Jonas Elbs aus Sulpach, der eine origi- nalgetreue Maske der Hexenliesel vom Pfannenstiel ge- zeichnet hat. In der Altersgruppe von 0-5 Jahren erhielt Lucia Hirt aus Baindt den 1. Preis mit Ihrem aufwendig aus Stanzblättern gefertigten Raspler Den 2. Preis in dieser Kategorie erhielt Paul Kreutle und der 3. Preis ging an Madlen Hartmann. In der Altersgruppe 6-8 Jahre siegte Ben Dreher aus Baindt mit seinem Bild vom großen Umzug mit vielen verkleideten Mäschgerle. Den 2. Preis gewann Hannes Abele und der 3. Platz ging an Mara Gründler. Bei den „Großen“, in der Altersgruppe von 9-12 Jahren gewann Jacob Abele aus Arnach, der die Maske des Oberwaldschrats und die eines Waldschrats gemalt hat. Der 2. Preis ging an Lea Busam und den 3. Platz erreichte Lena Gauder aus Baienfurt. Vielen Dank an alle kleinen und größeren Künstler für Ihre Teilnahme – ihr habt mit Euren Bildern auch in die- sem Jahr unsere Fasnet bunter gemacht! Alle eingereichten Einzelbilder sind ab 03.03.2022 in den Fenstern unseres Narren-Stübles am Dorfplatz für 14 Tage ausgestellt. Danach erhalten die Kinder Ihre Bilder wieder zurück. Ganz herzlich möchten wir uns zudem bei den Mitar- beiterinnen der Bürgertheke bedanken, die die Bilder in Empfang genommen haben. Der Zunftrat Reitergruppe Baindt Einladung zur Ordentlichen Mitglieder- versammlung Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitglieder- versammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 25.03.2022 um 20.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle, 88255 Baindt statt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinderung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stell- vertreter zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen - 1. Vorsitzende/r für 2 Jahre - Schriftführer/in für 2 Jahre - 2 Ausschussmitglieder für 2 Jahre - 2 Kassenprüfer für 1 Jahr - Vorschau 2022 - Anträge und Verschiedenes - Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 11.03.2022 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs 1.Vorsitzender Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Einladung zum Tag der offenen Tür Lange haben wir diesem Tag entgegengefiebert: unsere Räumlichkeiten in der Baindter Straße 48/1 sind umge- baut, vergrößert, an unsere Bedürfnisse angepasst und bezogen! Da geteilte Freude bekanntlich doppelte Freude ist, laden wir Sie herzlich ein, diesen Tag mit uns zu feiern. Dies möchten wir zum Anlass nehmen, sowohl unser neu- es Zuhause zu präsentieren als auch zu zeigen, was unse- re Vereinsarbeit ausmacht. Neben verschiedenen Aktio- nen für Kinder bieten wir Ihnen jede Menge Informationen zu unseren Vereinen, unserer ehrenamtlichen Arbeit, den Möglichkeiten sich bei uns zu engagieren und vieles mehr. Kommen Sie einfach vorbei und besuchen Sie uns zu un- serem Tag der Offenen Tür. Bei Kaffee und einem Stück Kuchen kommen wir gerne mit Ihnen ins Gespräch. Wir freuen uns auf Sie! Ihre Vereine aus der Baindter Straße 48/1 Wer: DRK Bereitschaft und Jugendrotkreuz Baien- furt-Baindt, DLRG Ortsgruppe Baienfurt und Kunstkreis Baindt e.V.. Wo: Containeranlage in der Baindter Straße 48/1 in Bai- enfurt/Baindt Wann: 22. Mai 2022 ab 14:00 Uhr Was: Kaffee und Kuchen, Attraktionen für Groß und Klein. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Jubiläen im März u. April Im Februar März und April wurden für 25 Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueab- zeichen und Präsent) 1 Mitglied für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treue- abzeichen) 4 Mitglieder geehrt. Die Urkunden wurden in dank- barer Anerkennung und Wür- digung für so viele Jahre treuer Mitgliedschaft im Sozi- alverband VdK Baden-Würt- temberg, vom Landesver- bandsvorsitzenden Herr Hotz und Stellvertretern unter- schrieben und über den VdK OV Weingarten wegen der Corona-Pandemie an die Jubilare per Post zugeschickt. Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren wünscht die ganze Vorstandsschaft. Bleiben Sie gesund. Ihre Karin Maucher Vorsitzende OV Weingarten Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im März geboren sind wünscht die Vorstandsschaft vom Sozialverband VdK Ortsver- band Weingarten alles Gute und viel Gesund- heit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Mau- cher – Vorsitzende Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung 2022 Unsere diesjährige Jahreshauptver- sammlung findet am Freitag, den 25.03.2022 ab 19:00 Uhr im evangelischen Gemeinde- haus im Öschweg 32 in Baienfurt statt. Es müssen die am 25.03.2022 geltenden Corona-Regeln eingehalten werden. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Jahresbericht Leitung Ausbildung 3. Jahresbericht Leitung Wasserrettung 4. Vorstellung und Beschluss des Haushaltsplanes 2022 5. Kassenbericht 6. Vorstellung des Jahresabschlusses 2021 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 9. Entlastung der Vorstandschaft Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 10. Jahresbericht Jugendleiter 11. Anträge 12. Verschiedenes 13. Schlusswort Anträge müssen bis Freitag, den 18.03.2022 schriftlich oder per E-Mail bei info@baienfurt.dlrg.de eingegangen sein. DLRG OG Baienfurt Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Verbraucherzentrale lädt ein: Digitales Verbraucher- café „Kostenfallen“ Am 15.3.2022 lädt die Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg anlässlich des Weltverbrauchertages zu ihrem ersten digitalen Verbrauchercafé zum Thema „Kostenfal- len“ ein. Die digitale Veranstaltung beginnt um 16 Uhr, die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist unter dieser Adresse möglich: www.vz-bw.de/wvt2022 Thema: Kostenfallen Wer wissen möchte, wo sich Kostenfallen überall verste- cken können, wie man sich davor schützen kann und was man tun kann, wenn man hineingetappt ist, ist herzlich eingeladen. Es berichten Berater:innen der Verbraucher- zentrale aus Friedrichshafen, Ulm, Karlsruhe und Stuttgart über echte Fälle aus dem Alltag. Im Anschluss bieten lo- ckere Gesprächsrunden die Möglichkeit, sich über diese und andere Beispiele auszutauschen. Was? Digitales Verbrauchercafé der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg Wann? 15.3.2022, 16 Uhr Wo? Online. Anmeldung unter www.vz-bw.de/wvt2022 Tag der Archive im Kreisarchiv Ravensburg Das Kreisarchiv Ravensburg nimmt am bundesweiten Tag der Archive teil. Am 06. März ab 13 Uhr erhalten Interes- sierte in der Sauterleutestraße 11 in Weingarten spannen- de Einblicke in einen Ort, der sonst vielen verschlossen ist. Am Sonntag, den 6. März 2022, nimmt das Kreisarchiv Ravensburg erstmals am bundesweiten Tag der Archive teil. Hierzu lädt das Kreisarchiv zu einem Tag der offenen Tür in seinem neuen Außendepot in der Sauterleutestraße 11 in Weingarten ein. Von 13 bis 17 Uhr gibt ein vielfälti- ges Programm, das sich auch für einen Familienausflug eignet, einen Einblick in einen Ort, zu dem sonst kaum jemand Zutritt hat. Um 14 Uhr begleiten kleine und große Entdecker/innen bei einer Mitmach-Führung eine Akte auf ihrem Weg durchs Archiv, von der Restaurierungswerkstatt bis zu ihrem endgültigen Platz im Magazin. Alle Teilnehmenden dürfen dabei ihr Fingerspitzengefühl und ihre Leseküns- te beweisen. Für alle anderen gibt es die Möglichkeit um 15.30 Uhr mit Kreisarchivar Ulrich Kees das neue Außen- depot zu erkunden und dabei besondere Archivalien in Augenschein zu nehmen. Natürlich auch mit dem Ziel, den Arbeitsalltag im Kreisarchiv näher kennenzulernen. Von 13 bis 17 Uhr können Besucherinnen und Besucher in der Schreibwerkstatt alte Schriften lesen lernen und mit Tinte und Feder selbst eine historische Postkarte beschrei- ben. Aufgrund des derzeitigen Umbaus am Kreishaus II und der 2025 anstehenden Auflösung des Kreishauses I wird außerdem eine kleine Ausstellung zur Geschichte des ehemaligen Oberamtsgebäudes in der Seestraße 1 und der Einweihung unseres heutigen Kreishauses I am 2. Dezember 1964 zu sehen sein. Auf dem Bücherfloh- markt können Interessierte stöbern und einschlägige Publikationen zur Geschichte und Kultur Oberschwabens erwerben. Mit den hier eingenommenen Spenden werden Archiveinrichtungen unterstützt, die von der Flutkatast- rophe im letzten Jahr betroffen sind. Bitte beachten Sie: Änderungen aufgrund der aktuellen Corona Lage können sich kurzfristig ergeben. Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung ist eine Teilnah- me an der Veranstaltung nur mit 3G-Nachweis, FFP2-Maske und nach Voranmeldung unter kreisarchiv@rv.de möglich. Programm am 06. März 14 Uhr: Mitmach-Führung für Familien „Der Weg einer Akte“, ca. 60 Minuten, begrenzte Teilnehmendenzahl, ge- eignet ab ca. 6 Jahren. 15.30 Uhr: Führung mit Kreisarchivar Ulrich Kees, ca. 60 Minuten, begrenzte Teilnehmendenzahl. 13 bis 17 Uhr: Schreibwerkstatt, Bücherflohmarkt, Archivalien-Ausstellung Adresse: Kreisarchiv Ravensburg, Außendepot Sauterleutestraße 11, 88250 Weingarten kreisarchiv@rv.de Bitte nutzen Sie die Parkplätze vor dem Gebäude oder beim Jobcenter (Sauterleutestraße 34). kreaktiv e.V. Studentische Unternehmensberatung Die studentische Unternehmensberatung kreaktiv e.V. fei- ert dieses Jahr ihr 20 jähriges Jubiläum. Der Verein setzt sich aus ca. 60 Studierenden der Ravensburg-Weingarten Universität sowie der Pädagogischen Hochschule Wein- garten zusammen. Das junge, dynamische Team deckt über 13 Studiengänge und damit eine Vielzahl an Fach- richtungen ab, wie bspw. Technik, Wirtschaft aber auch Sozialwesen. Durch diese Vielfalt können sie für jedes Projekt individuell das optimale Projektteam zusammen- stellen. Ähnlich vielfältig sind auch ihre Beratungsfelder, die von Marketing, über IT-Beratung bis hin zum Prozess- management reichen. Neben der individuellen Experti- se, bietet kreaktiv seinen Mitgliedern die Möglichkeit zur Weiterbildung, durch Schulungen von internen, als auch externen Referenten. Außerdem sind sie Teil des BDSU, dem Bund deutscher studentischer Unternehmensbera- ter, was sie zu einem jährlichen Audit verpflichtet und da- mit ihre Qualitätssicherung gewährleistet. Unterstützung erhalten die Studierenden vom eigens gewählten Beirat, Aufsichtsrat und Kuratorien. „Wir freuen uns sehr unser 20 jähriges Jubiläum feiern zu können, danken allen Stu- dierenden welche sich in den vergangen Jahren für kre- aktiv engagiert haben und aktuell engagieren und hof- fen auch zukünftig Unternehmen mit unserer Expertise unterstützen zu können“ - Vorstand Saskia Teufel. Mit MuT auf Frack-Tour A-capella-Ensemble Männer und Tenöre in der Alten Kirche Mochenwangen Wolpertswende - Das a-capella-Ensemble „Männer und Tenöre“ (kurz MuT) lädt zur „Frack-Tour“ und wandelt dabei auf seiner musikalischen Reise auf den Pfaden der legendären Comedian Harmonists, und da darf neben launischen Liedern, Bonmots und (verMuTlich) erfunde- nen Schwänken aus dem eigenen Leben und Liedern der Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 20er und 30er Jahre der obligatorische Frack nicht fehlen. Manch einer bevorzugt lieber die harte, ein andere lieber die krumme; aber richtige Männer (und auch Tenöre) bevorzugen doch lieber die Frack-Tour. Denn im Frack kommen sie erst so richtig auf Tour. Dabei führen sie (im- mer) elegant, (stets) charmant, (meistens) befrackt, und (fast immer) Stilsicher durch einen launisch-musikalischen Abend, bei dem kein Auge trocken bleibt und jede Men- ge neuer und alter Klassiker erklingen – und das in einer Tour; oder eben einer Frack-Tour. Dass dabei eventuell der eine oder andere Bruch zu befürchten steht (keine Angst – allenfalls in der MuTwillig eigenwilligen Führung durch das Programm) lässt den Abend nur umso ver- gnüglicher werden. Also: Nur MuT! Freitag, 11. März 2022 19.30Uhr Alte Kirche Mochenwangen Eintritt frei – Spenden willkommen Wir bitten aufgrund der begrenzten Besucheranzahl um kostenlose Voranmeldung über unseren Ticketshop www.alte-kirche-mochenwangen.de Ggfs. vorhandene Restplätze am Einlass. Für den Besuch gilt die jeweils tagesaktuelle Verord- nung des Landes Baden-Württemberg (2G, FFP2-Mas- ken). Bitte bringen Sie unbedingt die Nachweise zur Veranstaltung mit (keine Tests vor Ort). www.maenner-und-tenoere.de www.alte-kirche-mochenwangen.de BSVW Blinden- und Sehbehinderten- verband Württemberg e.V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und He- rausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 9. März 2022: Blickpunkt-Auge - Rat und Hilfe bei Seh- verlust Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: 00496950500952, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland 00496950502596, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme. Caritas Bodensee-Oberschwaben Am Samstag, den 5. März startet der Fairkauf-Flohmarkt ins neue Jahr! In der Wangenerstr. 170 in Ravensburg, können sie zwischen 10 und 15 Uhr nach Lust und Laune im Trödel stöbern. Die Lager sind voll, das Angebot ist groß und es lohnt sich auch nach Sammlerstücken zu suchen während es nebenbei einiges Skurriles zu entdecken gibt. Es gelten die AHA-Regeln, das Tragen einer FFP 2 Maske ist verpflichtend. Wir freuen uns auf Sie! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG fördert Ernährungsbewusstsein Anlässlich des 25. Tages der gesunden Ernährung am 7. März mit dem Schwerpunktthema Herz-Kreislauf-Er- krankungen weist die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf ihre Präventionsangebote hin. So bezuschusst die SVLFG als Landwirtschaftliche Kran- kenkasse (LKK) im Rahmen ihrer Primärprävention Kur- steilnahmen zur vollwertigen und ausgewogenen Er- nährung, zur Gewichtsreduktion, zur Reduzierung von Bewegungsmangel sowie zur Vorbeugung und Redu- zierung gesundheitlicher Risiken. Es gilt aus Sicht der Krankenkassen, präventiv einzugreifen, um insbesondere auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu vermeiden. Kurse, die von der LKK bezuschusst werden, stehen im Internet unter www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Tag der gesunden Ernährung Der Tag soll für eine gesunde Lebensweise mit der rich- tigen Kost und einen aktiven Lebensstil sensibilisieren. Dies ist wichtig, denn Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind weit verbreitet. Häufige Ursachen sind hoher Blutdruck oder Übergewicht. Es ist wissenschaftlich belegt, dass sich das Risiko für Herzerkrankungen mit einer gesunden Er- nährung deutlich reduzieren lässt. Die richtige Ernährung kann die Gefäße durchlässig halten und das Herz stärken. Tipps für eine gesunde Ernährung • Getreideprodukte wie Brot, Nudeln und Reis, am besten aus Vollkorn, sowie Kartoffeln empfehlen sich für den täglichen Verzehr, denn sie enthalten kaum Fett, dafür aber reichlich Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemen- te sowie Ballaststoffe und sekundäre Pflanzenstoffe. Wichtig ist auch der regelmäßige tägliche Verzehr von frischen Salaten sowie frischem Gemüse und Obst. Da- durch erhält der Körper reichlich Vitamine, aber auch Mineral- und Ballaststoffe. • Zucker sollte nur in Maßen verwendet werden. Er treibt den Blutzucker und damit auch den Insulinspiegel in die Höhe. Insulin füllt die Fettzellen und verhindert, dass Fett abgebaut werden kann. • Es sollten täglich Milch und Milchprodukte verzehrt wer- den, denn sie enthalten hochwertiges Eiweiß, das für den Muskelaufbau und -erhalt wichtig ist. • Tierische Fette sollten reduziert werden. Somit sind Fleisch, Wurst, Käse und andere tierische Lebensmittel in Maßen zu essen. • Bestimmte Fette aus Pflanzen sollten bevorzugt wer- den. Gut sind zum Beispiel Raps- oder Olivenöl sowie Nüsse und Samen. • Sparsam salzen – das gilt vor allem bei gleichzeitigem Bluthochdruck. Auf regional produzierte Lebensmittel zurückgreifen „Die nachhaltige Produktion gesunder Lebensmittel ge- winnt in unserem Land immer stärker an Bedeutung. Werden regional produzierte Lebensmittel vor Ort ge- kauft und konsumiert, nützt das allen, den Landwirten, Verbrauchern, der Umwelt und der Gesundheit aller Men- schen“, so Martin Empl, alternierender Vorstandsvorsit- zender der SVLFG. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Weitere Tipps Neben den Zutaten ist für eine gesunde Ernährung die Zubereitung der Speisen von Bedeutung. Hier gilt: Kurze Garzeiten, wenig Wasser, wenig Fett. So behalten die Le- bensmittel nicht nur ihren natürlichen Geschmack, son- dern auch die Nährstoffe. Es sollte weiterhin darauf ge- achtet werden, regelmäßig zu trinken und so für eine ausreichende Flüssigkeitsversorgung des Körpers zu sor- gen. Wichtig sind außerdem ausreichend Bewegung und sportliche Aktivität an der frischen Luft sowie Nikotinver- zicht und Stressvermeidung. Kunstmuseum Ravensburg DAS TEAM DES KUNSTMUSEUMS RAVENSBURG LÄDT SIE HERZLICH EIN ZUR ERÖFFNUNG DER AUSSTELLUNG JACQUELINE DE JONG - THE ULTIMATE KISS am Freitag, den 11.3.2022 um 19 Uhr (mit Anmeldung) 21–23 Uhr OPEN HOUSE (ohne Anmeldung) Es sprechen: - Begrüßung Dr. Daniel Rapp, Oberbürgermeister der Stadt Ravens- burg - Grußworte Christoph Dahl, Geschäftsführer der Baden-Württem- berg Stiftung Paul Ymkers, Generalkonsul des Königreichs der Nie- derlande - Einführung in die Ausstellung Ute Stuffer, Direktorin Kunstmuseum Die Künstlerin Jacqueline de Jong ist anwesend. Aufgrund begrenzter Teilnehmer:innenzahl bit- ten wir um Anmeldung bis zum 9. März per E-Mail an kunstmuseum@ravensburg.de mit Angabe Ihres Namens sowie des Namens Ihrer Begleitperson. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ebenfalls kostenfrei ist der Eintritt zwischen 21 und 23 Uhr, OPEN HOUSE, keine Anmeldung nötig. Am Eröffnungstag gelten die aktuellen Corona-Regeln, die auf unserer Website kunstmuseum-ravensburg.de abrufbar sind. Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 0/ 11 AUTO & ZWEIRAD GESCHÄFTSANZEIGEN Geben mit Vertrauen. Wirksam helfen. Werden auch Sie Teil unseres Netzwerks der Hilfe für Familien mit schwerstkranken Kindern. Vermächtnisse und Testamentsspenden zugunsten der Björn Schulz Stiftung unterstützen langfristig unsere stationäre sowie ambulante Hospizarbeit und sind zudem von der Erbschaftssteuer befreit. Mit einer Zustiftung zu Lebzeiten stärken Sie das Fundament unserer Arbeit. Bankverbindung Björn Schulz Stiftung IBAN: DE34 1002 0500 0001 1456 00 BIC: BFSWDE33BER Stichwort: Zukunft stiften www.bjoern-schulz-stiftung.de MUT, HILFE, HOFFNUNG Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 UNSERE SPENDENKONTEN Telefon 0 70 71 / 94 68 -11 www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Beginn der Fasten- zeit Schau- spiel- haus Fasten- monat der Muslime nörgeln engl. Fürwort: es Kaviar- fisch Brenn- stoff Süß- ware (Kw.) Rang beim Karate das ‚gewisse Etwas‘ das Uni- versum Pappelart Tonsilbe Geburts- helferin Archi- tektur- Schule Speise- fisch Frei- herr wür- digen, aus- zeichnen Stil, Weise Projektil Hunde- name Fremd- wortteil: unter- halb ugs.: Geld Verwal- tungs- gremium ind. Groß- mogul, † 1605 schlimm mittel- alterliche Steuer Verstoß gegen die Gebote kampf- unfähig (Abk.) Vorbild für ‚Leder- strumpf‘ wird oft gefastet Initialen des Sängers Haley † Gehör- organ Gras- ebene in Nord- amerika männ- liche Hanf- pflanze afrika- nische Kuh- antilope Inserat straff gefüllt die Erd- kappen betref- fend Gegen- teil von Still- stand serb. Patri- archen- kloster Impf- stoffe große Wohnan- siedlung Figur der ‚Sesam- straße‘ Initialen der Hepburn Schweiz. Presse- agentur (Abk.) Ex- Tennis- spielerin (Monica) hand- warm Abk.: General- konsul Haupt- stadt Taiwans Toilette (Abk.) Stamm- vater feier- liches Gedicht Handel, Geschäft (engl.) in hohem Grade Futter- pflanze franzö- sisches Adels- prädikat wegge- brochen (ugs.) Wende- ruf beim Segeln Kose- wort für Groß- mutter deutsche Vorsilbe unbe- stimmter Artikel bayrisch: nein Nacht- greif- vogel deutsche TV- Anstalt (Abk.) Abk.: in Insolvenz Abk.: Firma Licht- kranz englisch: bei nord- amerika- nischer Indianer Teil des Atlas- gebirges oft Ziel des Fastens Initialen der Pulver Werk- zeug, Apparat Naturheil- kundler (Sebas- tian) wird oft gefastet DEIKE 1720-0322 O T I S S D F E GENUSSMITTEL Ende der Fasten- zeit strengste Form des Fastens oft Ziel des Fastens Fasten- tag bei Juden (Jom) © Begsteiger/DEIKE In iti al en de r Pu lv er O T I S S D F E A S C H E R M I T T W O C H A L L N T E A A L O E H R E N A R T H E B A M M E B E L L O S K I E S R A T A K B A R K I P P U R C S U E N D E R B O O N E G B H O H R A L K O H O L F F E M E L N A A N N O N C E P R A L L D A G N U S E R A E P E C A T S A B I B O K A S E L E S L A U G K T R W C A H N N T A I P E H R G O D E D E G S K E I N U A T A U R E O L E A P A C H E R I F A B N E H M E N L P N U L L D I A E T G E R A E T G EN U SS M IT TE L st re ng st e Fo rm de s Fa st en s 756R70K1 © Begsteiger/DEIKE Kreuzworträtsel Die Buchstaben in den Feldern 1 bis 12 ergeben etwas, worauf viele in der Fastenzeit verzichten. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 KFZ- und Karosserie-Meisterbetrieb KFZ- und Karosserie-Reparaturen Neu-, Jahres- und Unfallfahrzeuge Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Dich - ab sofort: KFZ-MEISTER m/w/d Starte bei uns gleich morgen als: KFZ-MECHATRONIKER m/w/d Wir bieten Dir: einen sicheren, attraktiven Arbeitsplatz in angenehmen freundlich familiären Ambiente und attraktiver Entlohnung. Dein Impfstatus ist nicht relevant. Interessiert? Wir freuen uns auf Dich! 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    Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 2. Dezember 2022 Nummer 48 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Attraktive Ladengeschäfte in der Ortsmitte! Baindter Beck verändert sich und übernimmt die leerstehende Ladenfläche im Cap-Markt. Die derzeit leerstehende Ladenfläche im Cap- Markt wird im Jahr 2023 wiederbelebt. Im Som- mer ist die Bäckerei Hamma in die ehemaligen Räumlichkeiten der Volksbank umgezogen und hat dort ihr Angebot um ein ansprechendes Bäckereicafé erweitert. Zum 1. April 2023 übernimmt nun Bäckermeis- ter Valentin Schmidt die Traditionsbäckerei seiner Eltern und in diesem Zusammenhang auch die derzeit leerstehende Ladenfläche im Cap-Markt. In sechster Generation setzt Valen- tin Schmidt auf ein neues Konzept basierend auf klassischem Handwerk. Am 03. Dezember 2022 zwischen 10:00 und 16:00 Uhr laden der Baindter Beck und der Cap-Markt zum Ken- nenlernen in weihnachtlicher Stimmung bei Flammkuchen und Glühwein ein. Wir freuen uns über attraktive Ladengeschäfte in unserer Ortsmitte mit einem vielfältigen und umfangreichen Angebot. Ihre Gemeindeverwaltung Von drauß' vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Land- jugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder besuchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 03.12.22 bei Nadine Haug unter nadihaug@gmx.de. Spätere Anfragen können nicht berück- sichtigt werden. Bitte auch vorab den gewünschten Text mit- schicken. Ihre Landjugend Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Was bei einem langanhaltenden Stromausfall zu tun ist Auch wenn ein langanhaltender und flächendeckender Stromausfall in Deutschland derzeit als äußerst un- wahrscheinlich gilt, so gibt es doch einige Vorkehrungen, die von der Bevölkerung selbstständig zu treffen sind. Die Sicherstellung der Versorgung mit Essen und Trinken sowie die ergänzende Notfallvorsorge sind Auf- gaben und zugleich Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger. Ein Grund zur Beunruhigung besteht hier allerdings nicht, sondern ist derzeit als eine Vorsichtsmaßnahme zu verstehen. Was ist ein Blackout? Ein Blackout ist ein langanhaltender und flächendeckender Stromausfall, der zu weitreichenden Ausfällen der In- frastruktur in einer Region über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden führt. Von Ausfällen betroffen sind in ei- nem solchen Fall unter anderem: • elektrische Beleuchtung, • Heizung, • Telefon, Mobilfunknetz und Internet, • Kühlschrank und Gefriertruhe, • Wasserver- und Abwasserentsorgung, Besonderheit bei der Wasserversorgung in der Gemeinde Baindt: Laut unserem Ingenieurbüro Schranz und Co. sind wir in der glücklichen Lage, das durch die Druckverhältnisse (Gefällelage) unsere Wasserversorgung ohne Stromzufuhr weiter betrieben werden kann. • Tankstellen und Geldautomaten/Kassensysteme. Woran erkenne ich einen Blackout? In den ersten Minuten stellt sich ein Blackout wie ein normaler Stromausfall dar. Elektrische Geräte und das Licht funktionieren nicht. Ein Blick in den Sicherungskasten verrät keine Unregelmäßigkeiten. Der Stromausfall wurde nicht durch eine Überlastung oder einen Kurzschluss in der eigenen Wohnung ausgelöst. Auch in der Nachbar- schaft gibt es keinen Strom. Ein Blackout hält mehrere Stunden, Tage oder sogar Wochen an. Ist die Stromversorgung in weiten Teilen unter- brochen, informieren Behörden die Bevölkerung per Radio, Lautsprecherhinweise und - soweit es noch möglich ist - über die Warn-App NINA. Wichtige Rufnummern im Notfall Feuerwehr, Rettungsdienst: 112 Polizei: 110 Rechtliche und inhaltliche Hinweise: Die Hinweise wurden nach bestem Wissen und Gewissen durch das Landratsamt Ravensburg, Stabsstelle für Be- völkerungsschutz und Krisenmanagement und ergänzend durch die Gemeindeverwaltung Baindt erarbeitet. Recht- liche Ansprüche können hierdurch daher nicht abgeleitet werden. Ansprechpartner der Gemeinde Baindt zum Thema Notfallvorsorge ist: Florian S. Roth Klimakoordinator Tel. Nr.: 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Weitere wichtige Tipps und Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) unter www.bbk.bund.de sowie www.schritt-fuer-schritt-krisenfit.de Wie bereite ich mich auf einen Blackout vor? Auf einen Blackout kann man sich sehr gut vorbereiten. Sich auf eine Notsituation vorzubereiten, liegt in der eige- nen Verantwortung! Folgende Fragestellungen unterstützen die Planung: • Sind Vorräte angelegt, um mind. 10 Tage ohne Ein- kaufen überstehen zu können (Lebensmittel, Wasser, Hygieneartikel, Medikamente, etc.) • Gibt es eine ausgedruckte / handschriftliche Liste mit den wichtigsten Telefonnummern? • Sind Akkus (Laptop, Mobiltelefon, Telefon) geladen? Liegen Ersatzakkus, solarbetrie- bene Batterieladegeräte oder gar Power- banks bereit? • Ist ausreichend Bargeld vorrätig? • Gibt es ein stromunabhängiges Radio (Batterie, Kurbel)? • Gibt es einen vollständigen Erste-Hilfe-Kasten? • Sind die Medikamentenvorräte aufgefüllt? • Sind stromunabhängige Leuchtmittel vorhanden (Ker- zen, Taschenlampe)? • Ist eine Ersatzkochgelegenheit (Holz, Gaskocher) vor- handen? • Gibt es alternative Strom- und Heizquellen? • Ist die Abwasserversorgung stromabhängig? • Können die Haustiere versorgt werden? Wie verhalte ich mich während eines Blackouts? Ruhe bewahren und auf die Gesundheit achten! Hier eine kurze Checkliste zum richtigen Verhalten bei Blackouts. Die Liste kann an die persönliche Situation angepasst werden. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Aufgepasst! Bundesweiter Warntag auch in Baindt Die Gemeinde Baindt beteiligt sich am Donnerstag, den 08. Dezember am nächsten bundesweiten Warntag, wes- halb ab 11.00 Uhr das laute Alarmgeräusch von Sirenen zu hören sein wird. Um ca. 11:45 Uhr findet dann eine offizielle Entwarnung statt. Um Panik zu vermeiden, können Sie gerne auch alle Nachbarinnen und Nachbarn über diese Aktion informieren, sollten diese hiervon noch nichts erfahren haben. An diesem Aktionstag erproben Bund und Länder sowie die teilnehmenden Kreise, Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ihre Warnmittel. Dabei aktivieren die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte unterschiedli- che Warnmittel wie beispielweise Warn-Apps, Radio und Fernsehen, Internetseiten und Social Media. Die Probe- warnmeldung wird erstmals auch über Cell Broadcast verschickt und soll darüber rund die Hälfte aller Handys in Deutschland direkt erreichen. Ziel des bundesweiten Warntags ist es, die Menschen in Deutschland über Bevölkerungswarnungen und damit für den korrekten Umgang mit behördlichen Warnungen und Warnsignalen zu sensibilisieren. Im Rahmen des Aktionstages werden zudem die technischen Abläufe im Fall einer Warnung und auch die Warn- mittel selber, hinsichtlich Funktion und möglichen Schwachstellen überprüft werden. Im Nachgang werden seitens der Verantwortlichen Verbesserungen vorgenommen, wo dies gegebenenfalls notwendig ist und so das System der Bevölkerungswarnung für die Zukunft noch sicherer gemacht. Information der Bevölkerung zum Warntag Auf der Internetseite des Bundes: www.warnung-der-bevoelkerung.de stehen zahlreiche Informationen zum Warn- tag und über die Warnung der Bevölkerung im Allgemeinen, zur Verfügung. Ebenfalls können Sie sich auf der Internetseite des Landkreis Ravensburg: www.rv.de/b über die Sirenensignale und allgemein über der Thema Krisenvorsorge, im speziellen auch auf das Thema Blackout, informieren. Desweitern stellt das Land Baden-Württemberg auf der Internetseite: www.im.baden-wuerttemberg.de/de/ sicherheit/krisenmanagement/warnung-der-bevoelkerung/ ebenfalls viele Interessante Informationen rund um das Thema „Warnung der Bevölkerung“ zur Verfügung. Maßnahmen für zu Hause • Keine Notrufnummern anrufen, wenn nicht wirklich ein Notfall vorliegt! Sonst können lebenswichtige Notrufe blockiert werden! • Alle elektrischen Geräte ausschalten, die gerade in Verwendung waren bzw. Netzkabel ausstecken (z. B. Herd). Eine Leuchte eingeschaltet lassen, damit be- merkt wird, sobald wieder Strom da ist. • Radio auf UKW (FM) einstellen, um Informationen zu erhalten und regelmäßig zur vollen Stunde einschal- ten. • Licht- und Wärmequellen überprüfen und bereitlegen. • Sorgsam mit Wasser umgehen und eventuell noch ein paar Behältnisse befüllen (Badewanne, Eimer). • Abfall möglichst vermeiden und in Müllsäcken sam- meln. • Rasch verderbliche Lebensmittel primär verbrauchen oder – wenn möglich – verar- beiten. • Ist eine Holzzentralheizung vorhanden, darauf achten, dass es zu keiner Überhitzung kommt. • Tiefkühlgeräte im Auge behalten und auf einen mög- lichen Flüssigkeitsaustritt achten. Tücher hierfür be- reitlegen. • Falls vorhanden, eigene Notstromversorgung vorbe- reiten. • Gehören Haustiere zum Haushalt, auf deren Bedürf- nisse achten, z. B. Wärme- bzw. Sauerstoffzufuhr bei Aquarien. • Wer nicht für wichtige Aufgaben (Infrastruktur, Feu- erwehr, Hilfsorganisationen etc.) benötigt wird, bleibt zu Hause bzw. in seinem Wohnumfeld. Maßnahmen im direkten Umfeld • Nachbarn auf Stromausfall bemerkbar machen. Zu- tritt zum Wohnobjekt organisieren, da die Klingelan- lage ohne Strom nicht funktioniert. • Überprüfen, ob es pflegebedürftige Menschen im Umfeld gibt, die nun nicht mehr versorgt werden. Nachbarschaftshilfe organisieren und bestmöglich „gestrandeten” Menschen helfen. • Erste-Hilfe-Kenntnisse auch in der Nachbarschaft anbieten. • Achtsam bleiben! Dinge, die nicht in Ordnung sind (z. B. der Austritt von Kanalabwässern, Feuer, Krimina- lität) sofort bei den Notfallmeldepunkten anzeigen. • Niemals sich selbst in Gefahr begeben! Was muss ich beachten, wenn der Strom wieder fließt? • Wichtige Geräte (z. B. Heizung, Kühlschrank) auf Funk- tionsfähigkeit prüfen und wieder einschalten. Alle an- deren Geräte zunächst ausgeschaltet lassen, sonst droht ein erneuter Zusammenbruch. • Weiterhin Informationen über Radio/Warn-App ab- warten und befolgen. So wenig wie möglich telefo- nieren. • Wer nicht für den Wiederanlauf der Infrastruktur drin- gend benötigt wird, bleibt noch zu Hause bzw. im Wohnumfeld. • Ressourcen sparen! Die Versorgung mit Medikamen- ten, Lebensmitteln und Treibstoff funktioniert weiter- hin nur eingeschränkt bzw. läuft erst langsam wieder an. • Nachbarschaftshilfe ist weiterhin sehr wichtig. Hilfe anbieten, wo es möglich ist. • Einkäufe werden – wenn überhaupt – zu- nächst nur mit Bargeld möglich sein. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Amtliche Bekanntmachungen Verlängerung des Pilotprojekts „Freitags ins Home-Office“ im Dezember Die Verwaltung der Gemeinde Baindt macht sich an- gesichts der Energiekrise große Gedanken, wie auch im Rathaus Energie eingespart werden könnte. Als Energie- einsparungsmaßnahme haben wir in einem Pilotprojekt im November das Rathaus freitags nicht besetzt. Das Projekt wird nun auf den Monat Dezember ausgewei- tet, sodass das Rathaus bis 23. Dezember 2022 freitags nicht besetzt wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung befinden sich an diesem Tag im Homeof- fice, sind aber wie gewohnt zu den Öffnungszeiten te- lefonisch und per E-Mail erreichbar. Winterzeit: Räum- und Streupflicht Vor allem Kinder freuen sich über Eis und Schnee. Für Hauseigentümer und Mieter bringt diese Jahreszeit al- lerdings Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Anfragen ein, wie diese Pflichten aussehen. Also möch- ten wir Ihnen auf diesem Wege die häufigsten Fragen beantworten: Räumpflicht der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt ist rechtlich nur verpflichtet, gefähr- liche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Verkehrswichtig in diesem Zusammenhang sind in erster Linie verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Orts- durchfahrten sowie vielbefahrene, innerörtliche Haupt- verkehrsstraßen und Buslinien. Ab einer Schneehöhe von 5 cm kann der Winterdienst Straßen mit untergeordne- ter Priorität in Angriff nehmen - und dazu zählen zum Beispiel Straßen in Wohngebieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Räum- und Streudienst nicht über- all gleichzeitig sein kann. Und wie nun jüngst Bauhoflei- ter Herr Mohring wieder bestätigt hat: Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten in aller Regel erheblich erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahr- zeug auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahn- rand nicht möglich ist, wird die Straße nicht geräumt. Wir bitten also darum, nicht auf der Straße zu parken. Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winter- dienst zugeschoben wird? Auch diese Beschwerde erreicht uns an schneereichen Ta- gen häufig. Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei ist das Augenmerk vor allem auf die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung gerichtet. Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstück- seinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen. Das Anhe- ben des Schneeschildes vor einer Grundstückseinfahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflich- tet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Den Anliegern kann eine eventuelle Mehrarbeit aber leider nicht erspart bleiben, die laut herrschender Rechtspre- chung auch zumutbar ist. Wer muss die Gehwege räumen? Alle Jahre wieder erlauben wir uns den immerselben Hinweis: Die Anlieger müssen den an das Grundstück angren- zenden Gehweg im Winter von Schnee befreien. Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen etwa einen Meter breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen. Wir weisen hier jedoch ausdrücklich auf die Sat- zung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Rei- nigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streu- pflichtsatzung) hin. Über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/fileadmin/Dateien/ Website/Dateien/Rathaus-Service/Satzungen/ streupflichtsatzung.pdf ist die Satzung abrufbar. Wann muss geräumt werden? Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss geräumt und gestreut werden. Bei Bedarf auch wiederholt. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streu- pflicht. Sprich: Wenn Sie tagsüber außer Haus sind, dann müssen Sie jemanden organisieren, der das Räumen für Sie übernimmt. Wohin mit dem Schnee? Bitte schieben Sie den Schnee an den Rand der Gehwe- ge und Fahrbahnen, jedoch nicht in Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydranten. Ebenso ge- hört der Schnee von privaten Grundstücken nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert wird, dass weder Fußgän- ger noch Autos behindert werden. Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen. Schnee und Eis dür- fen nicht auf die Straßen geschoben werden. Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Welche Streumittel darf ich verwenden? Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche am idealsten. Die Verwendung von auftauen- den Streumitteln ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstrecken, wenn in beson- deren Fällen (z. B. Glatteis) die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Wer muss Streumittel später beseitigen? Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend besei- tigen, wenn kein Schnee mehr liegt. Von der Gemeinde Baindt wird alljährlich im Frühjahr ein Unternehmen be- auftragt, die öffentlichen Straßen vom Wintersplitt zu säubern. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren. Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme? Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. die von der Gemeinde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Falls es durch nachlässigen Winterdienst zu Perso- nenschäden kommt, können von der geschädigten Per- son zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadensersatz gegen die oder den Winterdienst- pflichtige/n geltend gemacht werden. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zum Schluss... Die Gemeinde Baindt ist bemüht, den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in dieser Wintersaison zur Zu- friedenheit und zur Sicherheit der Baindter Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer ab 4.30 Uhr für Sie im Dauereinsatz. Sollten Sie Fragen oder Anregun- gen haben, dann setzten Sie sich gerne mit Herrn Roth, Telefon 9406-53 in Verbindung. Ihre Gemeindeverwaltung Ablesung der Wasseruhren Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2022 be- nötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Was- seruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2022. Die Ablesekarten werden den Hauseigentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: • Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. • Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastel- len. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Be- deutung. • Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. • Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2023 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Ver- brauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neu- en Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mit- geteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://wzko.komuna.net/Citizen/227 oder in der Ge- meinde Baindt App finden Sie die Wasserzählerkarte on- line, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2023 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 06.12.2022 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrech- nungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download“ eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden“ gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Einladung zur Gemeinderatssitzung am 6. Dezember 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 6. Dezember 2022 um 18:00 Uhr Im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Flachdacharbeiten 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öf- fentlicher Belange bei der frühzeitigen Behördenbetei- ligung zum Bebauungsplan „6. Änderung und Erwei- terung GE Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu und Beschluss zur förmlichen Beteiligung 06 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Voken-Er- weiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Marsweiler Ost für den Einbau ei- ner Gaupe, Bau eines Carports und Umnutzung einer Garage zu Wohnraum auf dem Flst, 127, Marsweiler- str. 54/2 08 Bauvoranfrage zur Abklärung, ob ein geplantes Ge- bäude auf Flst. 573/2 in der Schachener Straße dem Innenbereich zugeordnet werden kann 09 Steuern, Gebühren, Beiträge 2023 10 Vorberatung Haushaltsplan 2023/2024 - Information Haushaltsansätze, Investitionsprogramm und Kredit- aufnahme 11 Verlängerung der Übergangsregelung für die Anwen- dung von § 2b Umsatzsteuergesetz 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. November 2022 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus den nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. und 18. Oktober 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Vorsitzende, Bürgermeisterin Simone Rürup, teilt folgendes mit: 1) Geflüchtete aus der Ukraine Am vergangenen Freitag (04.11.2022) sind 43 Personen in unsere große Sporthalle eingezogen. Weiter circa 20 Personen folgen am kommenden Donnersag (10.11.2022) 2) Baumaßnahmen: • Die Bushaltestelle in der Gartenstraße wurde fertig gestellt. • Der 3. Bauabschnitt zur Erweiterung des Nahwärme- netztes am Bauhof ist abgeschlossen und der Wert- stoffhof ist wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten in Betrieb. • Risssanierungsarbeiten im Bereich der Ziegelei- straße / Innere Breite wurde letzte Woche durch- geführt. • Eine Verkehrsschau wurde mit dem Landratsamt und der Polizei durchgeführt. Sobald die Ergebnisse daraus vorliegen wird das Gremium informiert. • Diverse Schachtsanierungen und Schadstellen in den Straßen werden im November 2022 noch durchge- führt und ausgebessert. 3) Sportplatzbeleuchtung Die Sportplatz Beleuchtung wurde Mitte Oktober aus- getauscht. Es wurde aus einer sechs Mastanlage eine vier Mastanlage hergestellt. Beleuchtungskörper sind vollständig mit LED ausgestattet. Die jährliche Einspa- rung durch die Umrüstung auf LED Technik beträgt circa 1.500 Euro (gerechnet wurde noch mit einem kwh Preis von 30 Cent). Der Rückbau der alten Masten steht noch aus. 4) Straßenbeleuchtung Die Straßenbeleuchtung wurde gemäß dem letzten Gemeinderatsbeschluss einheitlich umgestellt und verkürzt. Die Beleuchtung wird in allen Gebieten um 24:00 Uhr ausgeschaltet und um 05:30 Uhr wieder eingeschaltet. 5) Streuobstbäume – Jungbäume fürs Oberland • Die Sammelbestellung im Rahmen dieses Förderpro- grammes wurde im September abgeschlossen und die Auslieferung erfolgte im Oktober, Nachlieferung im November. • Insgesamt wurden 26 Bäume inklusive Pflegemaß- nahmen für 5 Jahre in Auftrag gegeben (2021 waren es noch 22 Bäume). Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 TOP 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäu- de: Vergabe der Arbeiten- Heizung + Sanitär, Lüftungstechnik, Elektrotechnik, Photovoltaik- anlage, Zimmerer- und Fassadenarbeiten Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Ge- bäude ist bereits weitgehend entkernt. In den nächsten Wochen wird die Fassade abgerissen, so dass im No- vember mit den Rohbauarbeiten begonnen werden kann. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrie- ben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Heizung + Sanitär, Lüftungstechnik, Elek- trotechnik, Photovoltaikanlage, Zimmerer- und Fassa- denarbeiten wurden europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Verga- beportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 13.09.2022 statt. Die Angebotseröffnung fand am 14.10.2022 für die Gewerke Heizung + Sanitär, Lüftungs- technik, Elektrotechnik und Zimmerer- und Fassadenar- beiten statt. Die Abgabefrist für das Gewerk Photovol- taikanlage war am 20.10.2022. 1. Heizung + Sanitär: es gingen 2 Angebote ein. Beide Angebote sind formal korrekt und müssen aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkal- kulation nicht ausgeschlossen werden. Der Kosten- anschlag (bepreistes LV) für das Gewerk beläuft sich auf 390.281,82 Euro netto bzw. 464.435,37 Euro brutto. Das Angebot der Firma Friedrich Burk GmbH & Co.KG aus Ravensburg ist das wirtschaftlichste Angebot und liegt ca. 20% unter dem Kostenanschlag. Beide Un- ternehmen verfügen über die notwendige Sachkunde und Kapazitäten, um die Baumaßnahme sachgerecht auszuführen. Aus wirtschaftlicher Sicht wird empfohlen, das günstigste Angebot der Firma Burk zu beauftragen. 2. Lüftungstechnik: es gingen 5 Angebote ein. Alle Ange- bote sind formal korrekt und müssen aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalku- lation nicht ausgeschlossen werden. Der Kostenan- schlag (bepreistes LV) für das Gewerk beläuft sich auf 311.370,45 Euro netto bzw. 370.530,84 Euro brutto. Das Angebot der Firma Dietrich AG aus Aitrang ist das wirtschaftlichste Angebot und liegt ca. 8,2% unter dem Kostenanschlag. Alle Unternehmen verfügen über die notwendige Sachkunde und Kapazitäten, um die Bau- maßnahme sachgerecht auszuführen. Aus wirtschaftli- cher Sicht wird empfohlen, das günstigste Angebot der Firma Dietrich AG zu beauftragen. 3. Elektrotechnik: es gingen 2 Angebote ein. Beide An- gebote sind formal korrekt und müssen aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalku- lation nicht ausgeschlossen werden. Der Kostenan- schlag (bepreistes LV) für das Gewerk beläuft sich auf 696.935,67 Euro netto bzw. 829.353,45 Euro brutto. Das Angebot der Firma Elektro Stotz GmbH + Co.KG aus Ravensburg ist das wirtschaftlichste Angebot und liegt bei ca. 91,1% des Kostenanschlags. Alle Unternehmen verfügen über die notwendige Sachkunde und Kapa- zitäten, um die Baumaßnahme sachgerecht auszu- führen. Aus wirtschaftlicher Sicht wird empfohlen, das günstigste Angebot der Firma der Elektro Stotz GmbH + Co.KG zu beauftragen. 4. Photovoltaik: es gingen 3 Angebote ein. Alle Angebote sind formal korrekt und müssen aufgrund von Speku- lationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation nicht ausgeschlossen werden. Der Kostenanschlag (bepreis- tes LV) für das Gewerk beläuft sich auf 57.809,23 Euro netto bzw. 71.033,75 Euro brutto. Das Angebot der Firma Elektrotechnik Reisch GmbH +Co.KG aus Baindt ist das wirtschaftlichste Angebot und liegt ca. 20% über dem Kostenanschlag. Alle Unternehmen verfügen über die notwendige Sachkunde und Kapazitäten, um die Bau- maßnahme sachgerecht auszuführen. Aus wirtschaft- licher Sicht wird empfohlen, das günstigste Angebot der Firma der Elektrotechnik Reisch GmbH +Co.KG zu beauftragen. 5. Zimmerer- und Fassadenarbeiten: Es ist nur ein Ange- bot abgegeben worden welches, nach rechnerischer und technischer Prüfung, bei brutto 1.519.296,57 Euro endet. Dies entspricht 158,2 % des veranschlagten ak- tualisierten Vergabevolumens. Die Prüfung auf Wirt- schaftlichkeit des Angebotes hat ergeben, dass das Angebot in weiten Teilen, über vorliegenden aktuellen Vergleichspreisen kalkuliert worden ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Ausschreibung gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufzuheben und ein neues Vergabeverfahren einzuleiten. Die Ausschreibung für die Arbeiten für die Zimmerer- und Fassadenarbeiten sollten entsprechend der Empfehlung der Architekten von mlw aufgehoben und neu ausge- schrieben werden. Die Arbeiten für Elektrotechnik und die Photovoltaikanla- ge sollten entsprechend der Empfehlung des Ingenieur- büros E-Planwerk vergeben werden. Die Arbeiten für die Gewerke Heizung + Sanitär, sowie Lüf- tungstechnik sollten entsprechend der Empfehlung des Ingenieurbüros Kirchner Energie GmbH vergeben werden Es erging folgender Beschluss: 1. Der Auftrag für die Heizungs- und Sanitärarbeiten wird an die Firma Friedrich Burk GmbH & Co.KG aus Ravensburg zum Auftragswert von 464.435,37 Euro brutto vergeben. 2. Der Auftrag für die Lüftungstechnik wird an die Firma Dietrich AG aus Aitrang zum Auftragswert von 370.530,84 Euro brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Elektroinstallationen wird an die Firma Elektro Stotz GmbH + Co.KG aus Ravensburg zum Auftragswert von 829.353,45 Euro brutto vergeben. 4. Der Auftrag für die Photovoltaikanlage wird an die Firma Elektrotechnik Reisch GmbH +Co.KG aus Baindt zum Auftragswert von 71.033,75 Euro brutto vergeben. 5. Die Ausschreibung für die Zimmerer- und Fassaden- arbeiten wird gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufgehoben und es wird ein neues Vergabeverfahren eingeleitet. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellung- nahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Reithalle“ gefasst. Es fand eine frühzeitige Be- hördenbeteiligung statt. Der Entwurf des Bebauungspla- nes in der Fassung vom 06.07.2021 lag vom 02.08.2021 bis zum 03.09.2021 öffentlich aus. Aus der Bevölkerung gingen keine Stellungnahmen ein. Parallel wurde den Be- hörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hier gingen verschiedene Be- denken ein, die nicht abgewogen werden konnten. Hinzu kam, dass der Reitverein auf Grund der stark gestiegenen Baupreise die Halle verkleinern muss. Aus diesen Gründen musste der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes Reithalle erneut für die Öffentlichkeit ausgelegt und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Be- lange nochmals angehört werden. Die Behördenbeteili- gung fand vom 19.07.2022 bis zum 08.08.2022 statt. Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 21.06.2022 lag vom 29.08.2022 bis zum 12.09.2022 öffentlich aus. Aus der Bevölkerung gingen keine Anregungen ein. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägungs- und Beschlussvorlage aufgelistet und abgehandelt. Bei den Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um: • Herausnahme der Hinweise zum Denkmalschutz aus den ergänzenden Hinweisen in einen separaten Hinweis zum Denkmalschutz und Ergänzung dieses Hinweises • Aufnahme eines Hinweises zum Überflutungsschutz • Ergänzung der nachrichtlichen Übernahme zum Über- schwemmungsbereich eines HQextrem-Ereignisses • Anpassung der externen Ausgleichsflächen/-maßnah- men und der Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung • Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Es erging folgender Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fas- sung vom 206.2022 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorge- nommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat bil- ligt diese Entwurfsfassung vom 26.10.202 Die Änderun- gen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 21.10.2022 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. TOP 06 Abwägung über die eingegangenen Stellung- nahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Sat- zungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Ge- legenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städ- tebaulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wurde vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahrbah- nen erarbeitet, die dem Entwurf zu Grunde liegen, mit dem die öffentliche Auslegung (12.07.2021 bis 13.08.2021), sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (06.07.2021 bis 10.08.2021) erfolgte. Aus der Bevölkerung gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die vor allem das Thema Starkregen, die Höhe der Gebäude und die Nähe der Baugrenze zur bestehenden Bebauung, behandeln. In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 04.10.2021 zum Thema Starkregenrisikomanagement und Bebau- ungsplan „Bühl“ mit Vertretern des Ingenieurbüros Fass- nacht wurde eingehend auf die Maßnahmen eingegan- gen, die man zur Vermeidung von Überschwemmungen auf Grund von Starkregenereignissen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bühl geplant hat. Auch wurden An- regungen aus der Bevölkerung eingearbeitet. Da der Gel- tungsbereich des Bebauungsplanes durch teilweise He- rausnahme des Baches und des Gewässerrandstreifens verkleinert wurde sowie verschiedene Änderungen und Ergänzungen sowohl im Textteil als auch im Plan gemacht wurden, musste der Bebauungsplan nochmals ausgelegt werden und die Behördenbeteiligung nochmals erfolgen. Die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 10.01.2022 bis zum 23.02.2022. Die öffentliche Auslegung fand vom 24.01.2022 bis 25.02.2022 mit der Fassung vom 20.10.2021 statt. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Die Änderungen aus der Auslegung umfassen folgende Punkte: − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grund- stücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Nieder- schlagswasser − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Zwischenzeitlich wurde ein Planfeststellungsverfahren zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes im Bereich Bühl / Geigensack durchgeführt. Es erging folgender Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 20.10.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorge- nommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 26.10.2022 Die Ände- rungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinwei- se und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Ände- rungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benach- richtigt. 3. Der Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu in der Fassung vom 26.10.2022 werden gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. 4. Hinweis: Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Be- bauungsplanes „Bühl“ und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im Wege der Berichtigung angepasst TOP 07 Auftragsvergabe Hochwasserschutzmaßnah- me aus dem Starkregenrisikomanagement (Hirschstraße, Igelstraße, Zeppelinstraße) und Vorarbeiten Regenwasserkanal für das Bauge- biet Bühl Ortsbaumeister Roth teilt mit: Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse im Juni 2016 und Ende Mai 2018 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Da aufgrund der Klimaveränderungen mit häufigeren und intensiveren Starkregenereignissen zu rechnen ist, hat die Landesregierung die Kommunen auf- gefordert, mehr Vorsorge zu betreiben, um die Schaden- spotenziale und damit zukünftige Schäden zu verringern. In der Gemeinderatssitzung vom 07.07.2020 wurde das Ing.-Büro Fassnacht aus Bad Wurzach beauftragt die Maßnahme zu planen und auszuschreiben. Die Ausschrei- bung wurde auf der Vergabeplattform des Landkreises Ravensburg sowie auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wur- den von 13 Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 26.09.2022. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Bauarbeiten: - Erdbau, Gewässerausbau - Landschaftsbauarbeiten - Bauwerk Sulpacher Straße - Bauwerk Zeppelinstraße - Bau Regenwasserkanal für das Baugebiet Bühl - Bau eines Retentionsbeckens Zur Submission gingen 3 Angebote ein. Die Angebotspreis- spanne der Hauptangebote liegt zwischen 1.736.152,69 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 2.267.689,11 Euro brutto (=130,6%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Zwisler GmbH, Tettnang mit einer Angebotssumme von 1.736.152,69 Euro brutto abgegeben. Die Kostenberechnung aus 2021 lag bei 610.000 € brutto ohne Vorgriff Regenwasserkanal und Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl. Das bepreiste Leistungsverzeich- nis ohne Vorgriff Regenwasserkanal und Retentionsbe- cken für das Baugebiet Bühl lag bei 1.041.450,35 € brut- to. Das bepreiste Leistungsverzeichnis für den Vorgriff Regenwasserkanal und Retentionsbecken Bühl lag bei 410.153,63 € brutto. Die Preissteigerungen von der Kostenberechnung über das bepreiste Leistungsverzeichnis zum Angebot sind mehreren Hauptgruppen zuzuordnen: • Zusätzliche Leistungen aus den Anforderungen des Bodenschutzes • Mehrkosten für die Entsorgung / Deponierung von Überschussmassen • Ausgestaltung Trocken- und Stützmauern • Allgemeine Preissteigerungen aus der aktuellen Situ- ation, vor allem Entwicklung der Energiepreise Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot er- teilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funk- tionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichs- te erscheint. Das Angebot der Fa. Zwisler, Tettnang mit einer Angebotssumme von 1.736.152,69 € brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Ungeachtet der deutlichen Preissteigerung empfehlen wir eine Vergabe auf das vorliegende Angebot. Eine Aufhebung mit gleichzeitiger Neuausschreibung im Winter verspricht nach Einschätzung des Ingenieurbüros Fassnacht keine Kostenreduzierung. Vielmehr ist im Ge- genteil mit weiter steigenden Preisen zu rechnen. Eine Aufhebung mit Neuausschreibung im nächsten Jahr würde auch bedeuten, dass der Förderantrag neu gestellt werden müsste. Eine erneute Förderung ist dabei nicht sichergestellt. Zuschuss: Die Gemeinde Baindt hat mit Zuwendungsbescheid vom 27.07.2022 337.800 € bewilligt bekommen. Des Weiteren stehen aus der ersten Baumaßnahme (Öffnung Sulz- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 moosbach) noch 75.700 € nicht abgerufene Fördermit- tel zur Verfügung. Insgesamt können laut beiliegendem Förderbescheid (Anlage 2) noch 413.500 € abgerufen werden. Zudem wird die Finanzverwaltung einen Erhö- hungsantrag stellen. Über dessen Bewilligung wird erst 2023 entschieden. Der Zuschussgeber empfiehlt uns zu- dem den günstigsten Bieter anzunehmen und weitere Einsparungen vorzunehmen. Es erging folgender Beschluss: Die Arbeiten für die Hochwasserschutzmaßnahmen ent- lang der Zeppelin-, Hirsch-, Igelstraße sowie für den Vor- griff Regenwasserkanal für das Baugebiet Bühl werden an die Firma Zwisler GmbH aus Tettnang zum Ange- botspreis von 1.736.152,69 € brutto vergeben. TOP 08 Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses der Bündelausschreibung Strom für 2023 und 2024 Ortsbaumeister Roth teilt mit: Die Gemeinde Baindt hat an der Bündelausschreibung zur Lieferung von Ökostrom des Landkreises Ravensburg teilgenommen. Seit 01.01.2013 bezieht die Gemeinde zu 100 % Ökostrom für alle kommunalen Verbrauchsstellen. Den Zuschlag für die Gemeinde Baindt für die Belieferung mit Strom für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 er- hielten die Gemeindewerke Oberhaching GmbH, welche die Gemeinde Baindt seit 2019 mit Ökostrom beliefern. Angebote anderer Stromlieferanten sind nicht eingegan- gen. Der Strom stammt zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien, wovon mindestens 30 Prozent aus Neuanlagen stammen müssen, die nicht älter als 4 Jahre sein dürfen, was unter anderem ein Kriterium vom Umweltbundesamt sowie für die volle Punktzahl in dieser Kategorie beim Eu- ropean Energy Award (EEA) ist. Der Arbeitspreis wurde für die Jahre 2023 und 2024 ge- sondert ermittelt. 2023 wird dieser ca. 10-mal so hoch sein als noch 2022. Konkret beträgt der Arbeitspreis für das Jahr 2023 ge- nau 59,22 ct/kWh und geht im Jahr 2024 auf 35,37 ct/ kWh zurück. Mit Steuern und Abgaben (CO2-Abgabe, KWKG-Abgabe, Stromsteuer, Mehrwertsteuer, etc.) liegt der Bruttopreis 2023 bei circa 89 ct/kWh und für 2024 bei ungefähr 64 ct/kWh. Für die Jahre 2021 und 2022 liegt der Bruttopreis noch bei ca. 25 ct/kWh, bzw. seit Weg- fall der EEG-Umlage am 01.07.2022 bei circa 20 ct/kWh. Der Strompreis der letzten Jahre (Arbeitspreis netto ohne Abgaben, Steuern etc.) war wie folgt: Strompreis 2019 (100 % Ökostrom) 6,06 ct/kWh und 2020 Strompreis 2021 (100 % Ökostrom) 5,08 ct/kWh und 2022 Strompreis 2023 (100 % Ökostrom) 59,22 ct/kWh Strompreis 2024 (100 % Ökostrom) 35,37 ct/kWh Eine Möglichkeit aus der Bündelausschreibung auszu- treten gibt es nicht, da zum Stichtag (29.09.2022) die er- forderlichen Strommengen durch den Energieversorger erworben wurden. Im Falle eines Ausstiegs würden daher Schadensersatzforderungen auf die Gemeinde Baindt zukommen. Im Gegensatz zur Vergangenheit, als bei Bündelausschrei- bungen im Strombereich niedrige Preise erzielt wurden, ist der Einkaufspreis für Strom, speziell für das Jahr 2023, nun sehr hoch. Dies ist vor allem der derzeitigen Krisensi- tuation auf dem Energiemarkt geschuldet. Daneben sind in diesem Preis gewisse Sicherheiten des Energieversor- gers eingerechnet, da dieser Fixpreis für ein gesamtes Jahr gilt und in einer solchen Krisensituation entspre- chende Unsicherheiten miteinkalkuliert werden. Für das Jahr 2024 ist der Arbeitspreis dann wieder deut- lich geringer, dennoch deutlich über dem Niveau aus der Vergangenheit, dass voraussichtlich nicht wieder erreicht werden wird. Ein solcher Fixvertrag über 2 Jahre bietet für die Gemein- de Baindt eine gewisse Sicherheit, die bei den momen- tanen Unsicherheiten in der Energieversorgung, als sehr wichtig einzustufen ist. Wie schwierig es ist, derzeit überhaupt einen Stromliefe- ranten zu finden, zeigt sich daran, dass erst in der zwei- ten Ausschreibungsrunde überhaupt ein Angebot ein- ging. Zum Zeitpunkt der ersten Ausschreibungsrunde im August lag der Strompreis nochmals um einiges höher. Insgesamt haben sich 40 Kommunen und Zweckver- bände des Landkreises Ravensburg an der Bündelaus- schreibung für Ökostrom beteiligt und sind ebenfalls vom Ergebnis betroffen. Die Möglichkeit eines Ausstiegs aus der Bündelausschrei- bung Strom wurde seitens der Gemeindeverwaltung ge- prüft, ist jedoch nicht gegeben. Für die kommende Bün- delausschreibung Strom ab 01.10.2025 wird die Gemeinde Baindt daher prüfen, ob vergaberechtlich und in der prak- tischen Umsetzung die Möglichkeit besteht, eine eigene Ausschreibung in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro durchzuführen. Im Vergleichsjahr 2020, dem 1. Corona-Jahr war der Stromverbrauch sehr niedrig. Nun werden allerdings um- fangreiche Energiesparmaßnahmen umgesetzt, was den Stromverbrauch senkt. Daher wird die Annahme getrof- fen, dass sich diese Effekte ungefähr aufheben und der Stromverbrauch der kommenden beiden Jahre gegen- über 2020 konstant bei circa 320.000 kWh im Jahr bleibt. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt das Ausschreibungsergebnis der Bündelausschreibung Strom 2023 / 2024 zur Kenntnis TOP 09 Weiterentwicklung der Innerortsflächen ent- lang der Marsweilerstraße Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 19. März dieses Jahres hat sich der Gemeinderat bei einer Klausurtagung damit auseinandergesetzt, wie das Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Wachstum der Gemeinde in den kommenden Jahren aussehen soll. Durch den Regionalplan, dessen Satzungsbeschluss im Juni 2021 gefasst wurde, werden der Gemeinde Rah- menbedingungen auferlegt, die einzuhalten sind. Vorge- schrieben wird, dass die Flächeninanspruchnahme durch die Aktivierung innerörtlicher Potenziale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächen- recycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdichtete Bauweise zu verringern ist. So ist die Mindestbruttowohndichte bei der Ausweisung neuer Baugebiete für Baindt auf 50 Einwohner pro Hek- tar festgelegt. In den letzten Jahren konnte die Gemeinde einige Flä- chen erwerben und so durch die Aufstellung von Bebau- ungsplänen dringend benötigten Wohnraum für Familien schaffen. Den Mitgliedern des Gemeinderates ist es wichtig, dass die Baulandentwicklung in einem moderaten Tempo er- folgen soll. Es gilt den Bedarf an Wohnraum einerseits abzudecken und andererseits mit Ressourcen jeglicher Art schonend umzugehen. Ebenfalls ist es dem Gremium wichtig, dass eine Inne- nentwicklung, wo möglich, erfolgen soll. Dies muss jedoch geordnet und dem dörflichen Charakter der Gemeinde angepasst, in einer angemessen verdichteten Bauweise erfolgen. Ein Gebiet, das nach Meinung der Gemeinderatsmitglie- der überplant werden sollte ist der Bereich entlang der Marsweilerstraße. Hier ist zu diskutieren welche Bereiche überplant werden sollen. In der Anlage ist ein möglicher Geltungsbereich für einen Bebauungsplan aufgezeigt und farblich abgesetzt sind Erweiterungsflächen einge- zeichnet. Der Bereich entlang der Marsweilerstraße sollte überplant werden, um eine geordnete, angemessen verdichtete Bauweise zu ermöglichen. Es erging folgender Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt mit einem Planungsbüro, die zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlichen Schritte, abzuklären. TOP 10 GMS - Bildung Beirat zur VHS-Arbeit Stellvertretende Hauptamtsleiterin Maurer teilt mit: Am 31.03.2022 wurde in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (GMS) die Richtlinie zur Förderung der Erwachsenenbildung im GMS neu beschlossen. Nach dieser Richtlinie soll es im GMS einen Beirat zur VHS Arbeit, mit dem Titel „Beirat Volks- hochschulen GMS“, geben. In der Verbandsversammlung des GMS am 01.12.2022 soll über die Besetzung des Beirats Volkshochschulen GMS Einigung erzielt werden. Damit die Gemeinden Bai- enfurt, Baindt und Berg einen Sitz bekommen, schlägt die Verwaltung vor der Bildung einer Zählgemeinschaft dieser drei Gemeinden zuzustimmen (Variante 2 der An- lage 1). Nach dieser Variante hat Ravensburg zwei Sitze, Weingarten einen Sitz und Baienfurt, Baindt und Berg als Zählgemeinschaft einen Sitz. Insgesamt werden vier Mitglieder der Verbandsversammlung des GMS entsandt. Die zwei Sitze, die Ravensburg im Beirat Volkshochschu- len GMS erhält, sind durch ordentliche Mitglieder der Ver- bandsversammlung des GMS zu besetzen. Der Verwal- tung wurden dazu folgende Personen vorgeschlagen: Ordentliches Mitglied Stellvertretung StRin Maria Weithmann StR Jürgen Lang OR Margarete Eger (Taldorf) StR Rudolf Hämmerle Die Gemeindeverwaltung schlägt die Bildung einer Zähl- gemeinschaft der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg vor. Für die Besetzung wird von der Gemeindeverwaltung folgende Person vorgeschlagen: Ordentliches Mitglied Stellvertretung Richard Birnbaum (Baienfurt) Josef Wurm (Baienfurt) Es erging folgender Beschluss: 1. Der Sitzverteilung der Variante 2 im Beirat Volkshoch- schulen GMS wird zugestimmt. Ravensburg erhält zwei Sitze, Weingarten einen Sitz und Baienfurt, Baindt und Berg als Zählgemeinschaft einen Sitz. Ordentliches Mitglied Stellvertretung Richard Birnbaum (Baienfurt) Josef Wurm (Baienfurt) 2. Um in der Verbandsversammlung des Gemeindever- bands Mittleres Schussental Einigung über die Zusam- mensetzung des Beirats zu erzielen, werden folgende Mitglieder der Verbandsversammlung Mittleres Schus- sental als Vertreter der Stadt Ravensburg vorgeschla- gen: Ordentliches Mitglied Stellvertretung StRin Maria Weithmann StR Jürgen Lang OR Margarete Eger (Taldorf) StR Rudolf Hämmerle TOP 11 Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) für das Jahr 2023 Kämmerer Abele teilt mit: Die Steuerhebesätze werden gemäß § 78 Gemeindeord- nung grundsätzlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Die Gemeinden sind jedoch befugt, die Hebesätze für die Realsteuern in einer getrennten Satzung festzulegen. Die Festsetzung in einer gesonderten Hebesatzsatzung ist insbesondere dann geboten, wenn der Gemeinde auch bei verzögertem Wirksamwerden der Haushaltssatzung bereits zu Jahresbeginn die Grundlagen für eine endgül- tige Steuerfestsetzung zur Verfügung stehen sollen. In der Haushaltssatzung sind die Hebesätze dann nur noch nachrichtlich aufzuführen. In der Gemeinderatssitzung am 18.10.2022 wurde im Zuge der Vorstellung der wesentlichen Investitionsansätze für Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 die Haushaltsjahre 2023/2024, die bevorstehende fi- nanziell schwierige Lage der Gemeinde Baindt detailliert aufgezeigt. Insbesondere muss die Ertragskraft mittels Einnahmeanpassungen bzw. Ausgabenreduzierungen gestärkt werden, um das negative ordentliche Ergebnis etwas abzufedern. Möglichkeiten die Ausgaben über die Streichung von Frei- willigkeitsleistungen zu reduzieren gibt es wenige, da diese nur noch in begrenztem Umfang angeboten werden. Eine minimale Stärkung des Ergebnishaushaltes ist nicht ohne die Anpassung der Einnahmeseite möglich. Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 18.10.2022 hierüber beraten. Gemäß der Vorberatung sollen die Realsteuerhebesätze zum 01.01.2023 wie folgt neu festgesetzt werden: Grundsteuer A 370 v. H. Grundsteuer B 450 v. H. Gewerbesteuer 370 v. H. Die Finanzverwaltung kann aufgrund des derzeitigen Auf- wandes nicht garantieren, dass die Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan am 17.01.2023 bereits beschlossen werden kann. Um die Bescheide ordentlich bekannt zu machen und nicht nachträglich rückwirkend zu ändern, wird eine Hebesatzsatzung vorgeschlagen. Angesichts der starken Steigerung der Ausgaben, hätte eine wesentlich höhere Hebesatzerhöhung in Betracht gezogen werden müssen, jedoch sollten wir unsere Steu- erpflichtigen nicht überstrapazieren. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhe- bung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsat- zung) wie vorliegend (Anlage 1) und erläutert. TOP 12 Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte - Kalkulation 2023/2024 - Anpassung der Be- nutzungsgebühren und der personenbezoge- nen Nebenkostenpauschale Kämmerer Abele teilt mit: Während für die vorläufige Unterbringung im Gesetz genaue Vorgaben zur Größe und Ausstattung der Ge- meinschaftsunterkunft getroffen werden, gibt es für die Anschlussunterbringung keine Vorgaben. Dadurch gelten in der Regel die gleichen Voraussetzungen wie für die Unterbringung von obdachlos gewordenen Menschen. Ziel der Anschlussunterbringung ist die zügige endgülti- ge Unterbringung der geflüchteten Menschen und ihre Unabhängigkeit von öffentlichen Leistungen. Bedarfsge- rechter und bezahlbarer Wohnraum, besonders für allein- stehende Flüchtlinge und Familien, ist in den baden-würt- tembergischen Städten und Gemeinden nur schwer zu finden. Die Anschlussunterbringung steht damit in dem Spannungsfeld, für eine nicht absehbare Zeit eine an- gemessene Unterkunft zu bieten, ohne zur dauerhaften Wohnung zu werden. Ein- und Auszüge, der oft kurz- fristig angekündigte Nachzug von Familienangehörigen und die Berücksichtigung von Nationalität und Religion bei der Zusammensetzung von Wohngemeinschaften erfordern eine gewisse Flexibilität bei der Belegung der Unterkünfte. Das deutsche Mietrecht, vor allem die Ein- haltung von Kündigungsfristen, lässt zeitnahe Umzüge innerhalb der kommunalen Objekte nicht zu. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Gemeindetag für die Unter- bringung öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnisse. Durch Einweisungsverfügungen wird dem Geflüchteten und gegebenenfalls seiner Familie ein bestimmtes Zim- mer/eine bestimmte Wohnung in der Unterkunft zuge- wiesen. Die Einweisung ist in der Regel zeitlich befristet und kann bei Bedarf verlängert werden. Diese Vorge- hensweise unterstreicht auch, dass die Anschlussunter- bringung lediglich eine vorübergehende Maßnahme zur Verhinderung von Obdachlosigkeit darstellt. Zur Regelung des öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses kann eine Benutzungssatzung gemäß § 4 i.V.m. § 10 Abs. 2 Ge- meindeordnung (GemO) erlassen werden. Um von den Bewohnern Gebühren für die Nutzung der Unterkunft verlangen zu können, muss aufgrund des Satzungsvorbehalts des § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) eine Satzung erlassen werden. Diese Nutzungsge- bühren dürfen höchstens in der Höhe festgesetzt werden, die die Gesamtkosten der Einrichtung decken. Zu beach- ten ist, dass die Gebührensatzung vor der Einweisung in das jeweilige Objekt in Kraft zu setzen ist. Einer rückwir- kenden Gebührenerhebung stehen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit entgegen. § 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe/Gebüh- renkalkulation: Betreibt die Gemeinde die Obdachlosen- bzw. Asylbe- werberunterkunft als öffentliche Einrichtung im Sinne von § 10 GemO, so richtet sich die Finanzierung der insoweit entstehenden Aufwendungen bei öffentlich-rechtlicher Organisationsform ausschließlich nach den Bestimmun- gen des Kommunalabgabengesetzes. Auf die Vorschrif- ten über das Mietrecht (§§ 535ff BGB) kann insoweit nicht, auch nicht analog, zurückgegriffen werden. Benutzungsgebühren für Obdachlosen- bzw. Asylbewer- berunterkünfte sind deshalb nach den Bestimmungen des KAG (§ 13 ff.) zu bemessen; sie sind Kommunalab- gaben, für die die Bestimmungen der Abgabenordnung entsprechend gelten, soweit das KAG auf sie verweist (§ 3 KAG). Dies bedeutet, dass die Gebührensätze für die Unterkünfte auf der Grundlage einer Gebührenkalkula- tion festgesetzt werden müssen. Dabei ist insbesondere das Kostendeckungsprinzip des § 14 Abs. 1 KAG und die im Abgabenrecht geltenden weiteren Grundsätze, insbe- sondere das Gleichbehandlungsgebot und das Äquiva- lenzprinzip zu beachten. Der Kostendeckungsgrundsatz gebietet, die Gebühren von vornherein so zu kalkulieren, dass das Aufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anre- chenbaren Kosten nicht übersteigt. Grundlage für die Festsetzung des Gebührensatzes hat deshalb eine ent- sprechende Gebührenkalkulation zu sein, anhand der die Beachtung des Kostendeckungsgrundsatzes nach- gewiesen wird. Die Gemeinde hat, unter Wahrung des Kostendeckungs- grundsatzes, eine Gebührensatzobergrenze für die Unter- Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 künfte zu ermitteln (kalkulieren), die mehr oder weniger deutlich von der örtlichen Vergleichsmiete abweichen kann. Da die Gemeinden nicht verpflichtet sind, voll kostende- ckende Gebühren zu erheben, kann bei der Festsetzung der Gebührensätze für die Unterkünfte die örtliche Ver- gleichsmiete als Richtwert zugrunde gelegt werden. Entsprechend dem geltenden aufgabenbezogenen Ein- richtungsbegriff sind grundsätzlich alle Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkünfte der Gemeinde eine einzige öffentliche Einrichtung, für die Gebühren nach einheitli- chen Sätzen erhoben werden. Bei der nutzungsorientier- ten Kalkulation steht der Nutzungswert der Einrichtung im Vordergrund. Betriebs-/Nebenkosten: Für den überlassenen Wohnraum fallen zusätzliche Kos- ten für Heizung, Strom, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr usw. an, die im Rahmen privatrechtlicher Mietverhältnis- se regelmäßig ganz oder teilweise zusätzlich zum Miet- preis dem Mieter der Wohnung auferlegt werden. Die Gemeinden stehen hier vor der Wahl, entweder in die Benutzungsgebühr für die überlassene Unterkunft auch sämtliche Nebenkosten einzurechnen oder für die Neben- kosten gesonderte Gebührentatbestände auszuweisen. Aus Praktikabilitätsgründen kann in der Satzungsrege- lung auf die Ausweisung besonderer Gebührensätze für die Nebenkosten verzichtet und einer pauschalen Be- nutzungsgebühr, die alle Nebenaufwendungen der Ge- meinde beinhaltet, der Vorzug gegeben werden. In der derzeitigen Satzung werden eine Benutzungsgebühr und eine Betriebskostenpauschale ausgewiesen. Aufgrund der Transparenz werden beide Positionen derzeit nicht zu einer Gebühr zusammengefasst. Insbesondere die höheren Stromkosten für Heizung etc. erhöhen die Betriebskostenpauschale dementsprechend. Bei der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagekapitals wurde ein Zinssatz von 1,9 % zugrunde gelegt. Die Ab- schreibungssätze werden den allg. anerkannten AfA-Ta- bellen entnommen; die Abschreibung erfolgt linear. Theoretisch könnten in den Wohngebäuden durchschnitt- lich bis zu 80 Personen untergebracht werden. Die Anlage 1, die für alle Mitglieder des Gemeinderates beigefügt ist, enthält die ausführliche Gebührenkalkula- tion für die einzelnen Wohngebäude. Die Berechnungen für die einzelnen Wohngebäude zei- gen Unterschiede auf, die durch die Zusammenfassung der Ergebnisse ausgeglichen werden. Wie bereits ein- gangs erwähnt, bilden alle Obdachlosen- bzw. Asylbe- werberunterkünfte der Gemeinde eine einzige öffentliche Einrichtung, für die Gebühren nach einheitlichen Sätzen erhoben werden. Die von der Gemeinde festgesetzten Gebühren werden vom Landkreis Ravensburg getragen. Wir sind uns mit dem Gemeindetag auch darüber einig, dass von poli- tischer Seite ein vollständiger Ersatz der kommunalen Unterkunftskosten angestrebt werden sollte. Die Inflation schlägt bei der Kalkulation der Benutzungs- gebühren und der Betriebs-kosten voll zu Buche. Die Ge- meindeverwaltung agiert vorausschauend und passt die Gebührensätze entsprechend der Kalkulation an. Bei Selbstzahlern wurde nur eine minimale Betriebskos- tenanpassung vorgenommen. Es erging folgender Beschluss: 1. Die dem Gemeinderat vorgelegte Kalkulation (Anlage 1) für die personenbezogene Benutzungsgebühr für die Unterkunft pro Monat und der personenbezogenen Nebenkostenpauschale pro Monat, einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen, Abschrei- bungen und kalkulatorischen Zinssätze und Ermessen- sentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge, wird zugestimmt. 2. Die Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen und tritt am 01.01.2023 in Kraft. TOP 13 Vergabe der Anliegerprojekte Baukörper B im Baufeld 1 und Baukörper D im Baugeld 2 im Fischerareal Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat ein offenes Konzeptvergabe- verfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wurde ein Ankerprojekt für die Baufel- der eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbau-Projekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemein- schaftliche Parkierung und die Freianlagen des gesam- ten Baufelds. In verschiedenen Veranstaltungen wurde das Konzept- vergabeverfahren sehr unterschiedlichen Akteuren vor- gestellt. Leider konnten die meisten Termine pandemie- bedingt nur digital stattfinden. In der Sitzung des Gemeinderats am 09.03.2021 wurden die Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Kon- zeptvergabeverfahren vom Rat festgelegt. Im Juni 2021 wurde die Ausschreibung auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Der städtebauliche Entwurf musste in einen Bebauungsplan umgesetzt werden, der mit Veröffentli- chung im Amtsblatt am 19.11.2021 Rechtskraft erlangt hat. Die beiden Ankerprojekte wurden in der Sitzung des Ge- meinderates vom 08.02.2022 vergeben. Am 12. Juli 2022 haben die Akteure der Ankerprojekte in der Schenk-Kon- rad-Halle die jeweiligen Ankerkonzeptionen vorgestellt. Die Bewerbungsphase der beiden Anliegerprojekte ging bis zum 19.09.2022. Bis zum Abgabetermin wurden ins- gesamt sieben bewertbare Bewerbungen eingereicht. Im Rahmen der Bewerbungsprüfung wurden die Akteure aller Bewerbungen zu einem Gespräch eingeladen. Die Bewerbergespräche fanden am 06.10.2022 in standar- Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 disierter Form in Präsenz statt. Im Anschluss wurden bis zum 17.10.2022 die finalen Bewerbungen von den Akteu- ren eingereicht. Ein Bewerber hat seine Bewerbung zu- rückgezogen. Der am 29.10.2022 nicht öffentlich tagende Bewertungs- ausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grund- lage der vom Gemeinderat beschlossenen Auswahlkri- terien untereinander vergleichend bewertet. Hierzu lag ihm ein Vorprüfbericht vor, in dem die eingegangenen Bewerbungen ausführlich vorgestellt wurden. Hierbei wur- den die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Gemeinde Baindt bewertet. Es erging folgender Beschluss: 1. In der Vergabephase der Anliegervergabe im ersten Bauabschnitt der offenen Konzeptvergabe im Fische- rareal werden auf Grundlage der vom Gemeinderat be- schlossenen Vermarktungsunterlagen, der Ergebnisse der Vorprüfung und der Sitzung des Bewertungsaus- schusses am 29.10.2022 die Bewerbung Nr. 13 (Bauträ- ger WRV Gruppe, Meckenbeuren) für den Baukörper B im Baufeld 1 und die Bewerbung Nr. 7 (Bauträger Fritschle Projektentwicklung, Uttenweiler) für den Bau- körper D im Baufeld 2 ausgewählt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden aus- gewählten Bewerbern Reservierungsvereinbarungen abzuschließen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes 1) Bauschuttcontainer Sulpach Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, wem die Bau- schuttcontainer zwischen Sulpach und Dachser auf dem Feldweg entlang des Bampfen im Gewässer- randstreifen gehören bzw. wer diese dort gelagert hat. Ortsbaumeister Roth klärt den Sachverhalt. 2) Betreuung durch die Stiftung Liebenau Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, wie es mit der Betreuung in Baindt durch die Stiftung Liebenau weitergeht. Bürgermeisterin Rürup erklärt, dass in den nächsten Tagen hierzu ein Telefontermin angesetzt ist und dann eine Information an das Gremium erfolgt. 3) Ladesäule auf dem Parkplatz vom Feneberg Ein Gremiumsmitglied spricht die neue Ladesäule auf dem Parkplatz vom Feneberg an. Wurde diese nun schon gebaut und gibt es Möglichkeiten diese zu ver- lagern. Bürgermeisterin Rürup sagt, dass dieses The- ma auch in der Verkehrsschau mit der Polizei und dem Landratsamt angesprochen wurde. Es gibt derzeit keine Möglichkeiten die Verlagerung des Standortes für Ladesäule anzuordnen. Die Ladesäule sei nicht in einem Sichtfeld. 4) Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Bürgermeisterin Rürup, berichtet, dass die neue Fach- bereichsleitung Bildung und Betreuung, Frau Sandra Flintrop, zum 01. November ihre Tätigkeit bei der Ge- meinde begonnen hat. Ende der öffentlichen Sitzung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 03. Dezember und 04. Dezember Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 03. Dezember Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Sonntag, 04. Dezember Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Der Abfallkalender ist digital! Der Landkreis stellt den Abfallkalender für 2023 di- gital über seine Abfall App RV zur Verfügung. Deshalb die App gleich über den QR-Code herun- terladen! Sie steht in den gängigen Appstores kos- tenlos zur Verfügung. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papier- form haben möchte, kann sein persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/ abfallkalender erstellen lassen und selbst ausdrucken. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Erwin Salzer feierte am 27. November 2022 seinen 80. Geburtstag Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine geseg- nete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Dezember 05.12. Landjugend Nikolausbesuche 05.+06.12. DRK Nikolausbesuche 06.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 07.12. Seniorentreff Adventsfeier BSS 10.12. Musikverein Jubiläums-Festkonzert SKH 24.12. Musikverein Vorspielen DP 26.12. Landjugend Weihnachtstanz SKH 31.12. Böller Silvesterschießen WSP Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Familiengottesdienst „Licht kann man verschenken“ Am vergangenen Sonntag hat eine be- sondere Zeit begonnen - die Adventszeit. Als Christen bereiten wir uns im Advent auf die Ankunft von Jesus Christus vor. Jesus selbst be- zeichnete sich als Licht der Welt: „Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben.“ (Johannes 8,12) Symbolisch dazu steht auch das Licht im Advent. Die Adventszeit ist eine Zeit, in der es früh dunkel wird und der Tag später beginnt; es ist eine dunkle Jahreszeit. In unseren Herzen kann es auch dunkel sein. Wir fühlen uns traurig und allein. Deshalb gestaltete unser Kindergarten den Familiengot- tesdienst zum 1.Advent mit dem passenden Thema „Licht kann man verschenken“. Durch die eigenen Gedanken zu „Was macht mich traurig?“, das Anhören und Spielen einer Geschichte von dem grimmigen alten Mann, die selbstüberlegten Fürbitten und das Singen der Advents- lieder haben die Kinder erfahren, wie man die Dunkelheit brechen kann. Eine Kerze ist wie ein Bild von Jesus. Sie verbreitet Licht und Wärme, Hoffnung und Freude. Und somit wissen wir, dass wir „Licht“ für andere, denen es nicht gut geht, sein können. Am Ende vom Gottesdienst sangen alle Kinder und Erzie- her/innen das Lied „Tragt in die Welt nun ein Licht, sagt allen fürchtet euch nicht. Gott hat euch lieb, Groß und Klein. Seht auf des Lichtes schein“. Wir wünschen Ihnen allen eine besinnliche Adventszeit! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt „Kinderrechte-Check: Kinderrechten auf der Spur“ Projekt der Schulsozialarbeit an der Klos- terwiesenschule Der Tag der Kinderrechte findet jedes Jahr am 20. No- vember statt. Auch in diesem Jahr veranstaltete die Schul- sozialarbeit in Kooperation mit der Kinderstiftung Ra- vensburg einen Workshop für alle 3. und 4. Klassen. Denn es ist eine perfekte Gelegenheit, um auf dieses wichtige Thema aufmerksam zu machen. Die Workshops fanden im Zeitraum 14.-25.11.2022 statt. In einem ersten Workshop wurden die Kinder für das Thema „Kinder haben Rechte“ auf spielerische Art und Weise sensibilisiert und an das Thema herangeführt. Was sind Kinderrechte? Welche gibt es und was bedeuten sie? Anschließend in einem zweiten Workshop konnten die Kinder der 4. Klassen gemeinsam mit ihrer Schulsozial- arbeiterin Frau Nandi und der FSJ Frau Rusch auf Spu- rensuche gehen. Wie ein Detektiv oder eine Detektivin konnten alle SchülerInnen suchen, wo denn im Schulhof, im Klassenzimmer, auf dem Pausenhof, dem Schulweg und in der Gemeinde Kinderrechte zu finden sind. Vom gefundenen Kinderrecht wurde ein Foto gemacht. Damit auch wirklich alle Kinder mitbekommen was die Kinderrechte sind und was es für Kinderrechte gibt, wird es wieder eine Ausstellung in der Schule geben. Hier kön- nen die Fotos und Plakate bestaunt werden. Es gibt zudem eine kleine Ausstellung in der GiC-Galerie in der Caritas (Seestr. 44 in Ravensburg). Dort wird eine Auswahl an Bil- dern von allen teilnehmenden Gruppen der Kinderstiftung Ravensburg gezeigt. Diese kann zu den Öffnungszeiten der Caritas besichtigt werden. Außerdem gibt es während den *MACH-DICH-STARK-Tagen eine Bildergalerie im In- ternet. Bei der Aktion machen Kinder aus verschiedenen Orten mit – vom Bodensee bis nach Stuttgart. So gibt es eine tolle und bunte Bildergalerie. Vielen Dank geht an die Kinderstiftung Ravensburg für diesen tollen Impuls. Stefanie Nandi *Freizeit Tipp: Während den MACH-DICH-STARK-Tagen kannst du mit deiner Familie zusammen bei der digitalen Galerie unter www.mach-dich-stark.net miträtseln, wel- ches Kinderrecht auf den Bildern zu sehen ist. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Zur Information Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden- Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts - Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkas- senbeitrag 2023 ist der 01.01.2023. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2022 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2023 keinen Meldebogen erhal- ten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Bei- tragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehver- wertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2023 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Viehein- kaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2023 einen Meldebogen. Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde Schweine Schafe Hühner Truthühner/Puten Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet) Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasser- büffel. Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Her- kunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a.: Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschwei- ne), Esel, Ziegen, Gänse und Enten. Werden bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in ei- nem landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu melden ist immer der gemeinsam ge- haltene Gesamttierbestand je Standort. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tier- haltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt ge- meldet werden. Schweine-, Schafe- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2023 an HIT zu melden. Die Tierseuchen- kasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die Voraussetzungen und nähere Infor- mationen erhalten Sie über das Informationsblatt, wel- ches mit dem Meldebogen verschickt wird. Das Infor- mationsblatt finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hin- gewiesen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren ört- lichen Imkerverein werden von diesem an einen der bei- den Landesverbände weiter gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Verein, der keinem der beiden Landesverbände angeschlossen ist, müssen die Völker bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Mel- de- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierhalter, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) ein- sehen. Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; In- ternet: www.tsk-bw.de Polizeipräsidium Ravensburg Vorsicht, Betrug: Falsche Enkel auf dem Handy Aktuell sind vermehrt Trickbetrüger auf Messenger-Diens- ten wie beispielsweise WhatsApp unterwegs, wo sie nicht nur ältere Menschen frech belügen. Die Abzocker behaup- ten, der Enkel, die Tochter oder die Nichte zu sein und in einer finanziellen Notlage zu stecken. In einer Nachricht bitten sie um eine vier- bis fünfstellige Summe. Das Geld soll immer sofort überwiesen werden, um dem Opfer kei- ne Zeit zum Nachdenken zu lassen. Die Betrüger erklären ihre unbekannte bzw. neue Nummer mit einem angeblich verlorenen oder kaputten Handy. Die Polizei rät, keinesfalls prompt Geld zu senden, son- dern zuvor auf einen Anruf oder eine Sprachnachricht zu bestehen. Oder aber Sie nehmen unter der Ihnen bislang bekannten Rufnummer Kontakt auf. Nur so können Sie überprüfen, ob es sich tatsächlich um den vermeintlichen Angehörigen handelt. Um Betrügern einen guten Schritt voraus zu sein, sollten Sie bei unbekannten Rufnummern immer auf diese Weise die Identität des Anrufers über- prüfen. Whatsapp und die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes raten dringend, vier einfa- che „Checks“ anzuwenden, um sich vor dem Betrug zu schützen: • Code checken: Teilen Sie niemals den sechsstelligen Code zur Verifizierung Ihres Accounts, den Sie bei Ihrer Registrierung per SMS erhalten haben. • PIN checken: Richten Sie eine persönliche PIN für Ih- ren Account ein, auch bekannt als Verifizierung in zwei Schritten. • Bild checken: Schützen Sie Ihr Profilbild, damit nur Ihre Kontakte es sehen können. • Kontakt checken: Wenn vermeintliche Kontakte Sie um einen Gefallen bitten, z.B. um Geld oder andere finan- zielle Leistungen, überprüfen Sie ihre Identität, indem Sie um eine Sprachnachricht bitten oder anrufen. Tipp: Teilen Sie die vier „Checks“ mit Ihren Kontakten und stellen Sie sie in Ihren Status. So werden Ihre Kontakte schnell informiert und vor dieser neuen Betrugsmasche gewarnt. Schockanrufe von falschen Polizisten Aktuell versuchen Telefonbetrüger vehement, vornehm- lich ältere Menschen um ihr Hab und Gut zu bringen. Bundesweit häufen sich sogenannte „Schockanrufe“ in Verbindung mit einem falschen Polizeibeamten. Das Vor- gehen: Es meldet sich ein vermeintliches Familienmitglied und gibt an, einen schweren Verkehrsunfall verursacht zu haben. Danach übernimmt oft ein vorgeblicher Polizei- beamter das Gespräch. Dieser gibt vor, in Absprache mit einem Staatsanwalt eine Kaution zu fordern, damit das Familienmitglied wieder nach Hause darf. So können sich Ältere vor falschen Polizisten schützen: Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 • Denken Sie daran, die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an! Das machen nur Betrüger. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Aber nutzen Sie dafür nicht die Rückruftaste. • Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen. • Rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an. • Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse. • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen! Informationsveranstaltung am Technischen Gymnasium Ravensburg Am Technischen Gymnasium Ravensburg findet am Donnerstag, den 8. Dezember 2022, eine Informations- veranstaltung für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern statt. Ab 16.30 Uhr kann man in Gesprächen mit Schüle- rinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern ei- nen persönlichen Eindruck von den Profilen Mechatronik, Informationstechnik, Gestaltungs- und Medientechnik, Technik und Management (ab Klasse 11) sowie über das sechsjährige technische Gymnasium (ab Klasse 8) erhal- ten. Außerdem werden für die Besucherinnen und Besu- cher Werkstätten und Klassenräume geöffnet, aktuelle Schulprojekte präsentiert, Unterrichtssequenzen gezeigt und Versuche vorgeführt. Die zentralen Informationsveranstaltungen zum drei- jährigen und sechsjährigen Technischen Gymnasium finden um 18.00 Uhr statt. Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel. 0751/368-100, www.gsravensburg.de Schulträger: Landkreis Ravensburg DRK-Blutspendediensts Blutversorgung wird in der kalten Jahreszeit zur He- rausforderung Blut wird täglich dringend benötigt. Der bevorstehen- de Winter lässt knapper werdende Blutkonserven be- fürchten. Das DRK bittet dringend zur Blutspende. Aktuell kann der Blutspendedienst des Deutschen Ro- ten Kreuzes (DRK) Baden-Württemberg-Hessen Kran- kenhäuser entsprechend ihres Bedarfs versorgen. Die „Versorgungs-Ampel“ steht damit allerdings noch lange nicht auf „grün“: Einige Blutpräparate sind nur kurz halt- bar, sodass täglich genügend Spenden vorhanden sein müssen. Aktuell reicht die Zahl der eigenen Konserven für etwa zweieinhalb Tage. Sicherer wäre ein Vorrat für vier bis fünf Tage. Blut wird kontinuierlich und jeden Tag benötigt. Alleine in Hessen und Baden-Württemberg werden täglich mehr als 2.700 Blutkonserven benötigt, um eine lückenlose Versorgung der Krankenhäuser zu gewährleisten und Pa- tientinnen und Patienten aller Altersklassen ausreichend zu versorgen. Ziel für die kommenden Tage muss daher sein, dass alle angebotenen Blutspendetermine gut be- sucht werden. Der DRK-Blutspendedienst bittet daher dringend zur Blutspende. Nächster Blutspendetermin in der Nähe: Mittwoch, dem 14.12.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Die Teilnahme an der Blutspende ist nur mit Terminreser- vierung möglich. Eine Übersicht aller Blutspendetermine bietet der DRK-Blutspendedienst online unter: www.blutspende.de/termine Neben dem möglichen coronabedingten Ausfall von Spender:innen werden auch die Folgen der Energiekrise für die Blutspende zu einer Herausforderung des anste- henden Winters: Gleichzeitig Energie sparen (weniger Hei- zen), pandemie-bedingt regelmäßig Lüften und trotzdem eine für die Blutspende erforderliche Mindesttemperatur innerhalb der Spendenlokale einhalten – das wird nicht leicht. Zusätzlich ist der Personal- und Nachwuchsmangel im Gesundheitswesen auch im Rahmen der Blutspende spürbar, was in Summe spürbare Auswirkungen auf die Blutspende zur Folge hat. Alle Termine sowie eventuelle Änderungen, aktuelle Maß- nahmen und Informationen rund um das Thema Blut- spende in Zeiten von Corona erhalten Interessierte tele- fonisch durch die kostenlosen Service-Hotline 0800 11 949 11 oder online unter www.blutspende.de/corona Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. In stiller Trauer nehmen wir Abschied von Frau Anita Kunick Frau Kunick war seit Gründung des Fördervereins im Dezember 2009 ehrenamtlich in der Cafeteria mit viel Engagement tätig. Wir werden sie immer in liebevoller Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard Baindt Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 03. Dezember – 11. Dezember 2022 Gedanken zur Woche Ein kleines Licht reicht um den STERN leuchten zu sehen, einen FUNKEN Hoffnung anzuzünden, für ein Quäntchen SEGEN, ein LÄCHELN ins Gesicht zu zaubern, den nächsten SCHRITT zu setzten, die liebevolle WÄRME zu spüren, für ein paar Atemzüge in RUHE, für diesen Augenblick der STILLE. Ein kleines Licht reicht für einen Moment zwischen DIR und GOTT Lioba Diepgen Samstag, 03. Dezember 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Pia Kronenber- ger, Simon Elbs, Hannah Elbs, Linus Kaplan, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf († Anna und Johann Bergen, Jahrtag: Klara Mayer) Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Sonntag, 04. Dezember – 2. Adventssonntag – Hl Barbara 10.00 Uhr Baienfurt – Gedenkgottesdienst der verstor- benen Mitglieder der KAB 11.15 Uhr Baienfurt – Wort-Gottes- Feier für Familien mit Kindern 16.00 Uhr Baindt – adventliche Einstimmung auf Weih- nachten für Familien mit Kindern musikalisch umrahmt vom Kinderchor Montag, 05 Dezember 19.30 Uhr Ökumenisches Hausgebet im Advent Dienstag, 06. Dezember 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 07. Dezember 14.00 Uhr Baindt – adventlicher Seniorentreff im Bi- schoff-Sproll-Saal 18.30 Uhr Baienfurt – Rorategottesdienst mit Orgel und Panflöte mitgestaltet vom katholischen Frau- enbund Donnerstag, 08. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 09. Dezember 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 10. Dezember 17.30 Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt – Bußgottesdienst mit Eucharistie- feier Sonntag, 11. Dezember – 3. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst Ministranten: Felix aller, Benjamin Stiefvater, Ricco Haller, Leopold Koch, Mona Stiefvater, Benjamin Zentner, Johanna Zentner († Klara und Johannes Merk, Familie Schi- manowski, Agathe und Adam Zimmermann, Julius Malsam, Apolonia und Ignaz Malsam, Magdalena und Johannes Merk, Lucia Fischer, Hugo Futterer, Silvia Snoek, Karl Bohner, Ge- org Konzett, Leokadia und Josef Malsam, Magdalena und Klemens Braunagel, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Jahrtag: Elisabeth Schimanowski, Jutta Futterer) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Tim 11.15 Uhr Baienfurt – Wort-Gottes- Feier für Familien mit Kindern Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Bußfeier in Baindt Samstag, 17.Dezember 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharis- tiefeier Beichtgelegenheit in Baienfurt Samstag, 10. Dezember 17.30 Uhr Beichtgelegenheit in der Kirche Samstag, 10. Dezember 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharis- tiesfeier Aus der KGR-Sitzung vom 24.Nov. - Schwerpunktthe- ma Kindergarten Frau Egenter, Leiterin des Kindergartens St. Martin und ihre Stellvertreterin, Frau Hausen, berichten über den Kindergarten. Nach schwangerschafts- u. krankheitsbe- dingten Ausfällen läuft der Betrieb seit September wieder rund. Alle Plätze sind belegt, alle Stellen sind besetzt, das Betriebsklima ist sehr gut. In einer Videopräsentation stel- len sie das aktuelle Personal und das Kindergartenjahr mit seinen geplanten Aktivitäten vor. Die Kommunikation mit den Eltern ist sehr gut. Die Kita-App hat sich bewährt. Aktuell laufen die Vorbereitungen für ein Qualitäts-Ma- nagement-Audit, das für Dezember terminiert ist. Die Jugendkollekte vom Christkönigsonntag soll den Mi- nistranten zukommen. Der Verwaltungsausschuss hat den Haushalt 2023/24 vorberaten. Helferkreis Am Donnerstag 8.Dezember um 14:30Uhr findet unsere Adventsfeier im Bischof-Sproll-Saal statt. Hierzu laden wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter recht herzlich ein. Kirche für Kinder Die heilige Barbara und der Kirchblütenzweig Adventliche Einstimmung auf Weihnachten Sonntag, 04.12.2022, 16:00 Uhr Kirche St. Johannes Baptist Baindt Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Einladung zu den Adventsgottesdiensten Die vier Lichter des Hirten Simon Gemeinsam werden wir in der Adventszeit die Geschichte des kleinen Hirtenjungen Simon hören und sehen, der auf der Suche nach seinem weißen Lamm so allerhand erlebt. Es lädt dazu ein an den 4 Adventssonntagen: 27.11.2022 Kindergarten St. Ulrich 04.12.2022 Familiengottesdienstteam 11.12.2022 Kindergarten St. Josef 18.12.2022 Kleine Kirche Jeweils um 11.15 Uhr in der Kirche Mariä Himmelfahrt in Baienfurt Wir freuen uns auf eine schöne gemeinsme Adventszeit! Einladung zum Familiengottesdienst Licht im Advent Adventszeit ist, wenn in langen dunklen Nächten ein Licht die Welt erhellt. Wir freuen uns mit Euch Kindern, Euren Familien und allen Gemeindemitgliedern den 3. Advent zu feiern und laden Euch am 11.12.22 um 10 Uhr in die Pfarrkirche Baindt zum Familiengottesdienst ein. Das Familiengottesdienstteam Rosenkranzgebet für die Seelsorgeeinheit mit anschlie- ßendem musikalischen Abendlob am 22. Dezember 2022 um 17.00 Uhr in Baienfurt musikalisch gestaltet von Klaus Reichle Sie sind herzlich eingeladen, mitzubeten, mit zuzuhören oder wenn Sie möchten auch gerne einfach nur zum Zuhören. Die Vorbeterinnen und Herr Reichle freuen sich über Ihr Kommen. Kirchenchor und Kinderchor singen am 2. Adventswochenende Der Kirchenchor singt im Gottesdienst zum 2. Advent am Samstag, den 03.12.2022, um 18:30 Uhr adventliche Chorsätze. Der Kinderchor untermalt die Adventliche Einstimmung auf Weihnachten der Kirche für Kinder am Sonntag, 04.12.2022, um 16 Uhr in der Kirche St. Johannes Baptist. Einladung Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu unserem ad- ventlichen Seniorentreff am Mittwoch, 7. Dezember 2022 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Mit einem Lichterfest feiern wir die Heilige Luzia und stimmen Sie mit adventlicher Musik auf die nahen Weihnachtstage ein. Wir freuen uns auf Sie. Mit lieben Grüßen Ihr Seniorenteam Wir möchten Sie herzlich einladen zu un- serer Adventsfeier im kath. Gemeinde- haus am Mittwoch, 07. Dez. 2022 ab ca. 19.30 Uhr Vor dieser Adventsfeier findet um 18.30 Uhr in der kath. Kirche Maria Himmelfahrt ein Rorategottesdienst statt, mitgestaltet vom Frauenbund. Alle Frauen sind herzlich willkommen Wir freuen uns sehr über Ihr Kommen! Bastelworkshop im Frauenbund Liebe Frauen der Gemeinden Baienfurt und Baindt, im Frauenbund startet eine neue Reihe mit diversen Bas- telworkshops. Dieses Angebot ist an alle Frauen, Mitglie- der und Nichtmitglieder gerichtet. Basteln ist eine wertvolle Beschäftigung, von der Men- schen aller Altersklassen in vielerlei Hinsicht profitieren. Verschiedene Dinge zu basteln macht nicht nur Spaß, sondern es fördert die Kreativität, die Feinmotorik und das Konzentrationsvermögen. Basteln hilft auch beim Stressabbau und entspannen. Also, wer bastelt mit? Wer will von den vielen Vorteilen des Bastelns profitieren? Unser zweiter Workshop startet am 3.12.22 von 14 Uhr bis ca. 16 Uhr im Raum des Frauenbundes im kath. Gemein- dehaus (bitte Hintereingang benutzen). Thema: Weihnachtskarten Bitte mitbringen (sofern zuhause eh schon vorhanden): • Tonkarton • Grundausstattung Papierbasteln (Schere, Kleber, Schneidegerät, Bleistift, ...) • Sticker, Konturensticker • Washitape • Stempel • Buntstifte, Filzstifte • Schwarzer Fineliner wasserfest • Bastelunterlage • Pinsel oder Wassertankpinsel • Unkostenbeitrag zwischen 3 bis 5 Euro Alle Materialien können auch vor Ort bei unserer Referen- tin Viktoria Schirrmacher-Wiedenmann erworben werden. Wir bitten um Anmeldung bei Ursula Stärk Tel. 0751- 5579004 oder per E-Mail staerk@intratec.team. Wir freuen uns auf viele gemeinsame Erlebnisse und Bastelerfahrungen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht. Lk 21,28b Sonntag, 04. Dezember 2. Advent 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal (kein Live-Stream!!!) 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemein- dehaus 15.00 Uhr Baienfurt Adventsnachmittag im Ev. Ge- meindehaus Montag, 05. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 07. Dezember 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus Freitag, 09. Dezember 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (ak- tuelle Zugangsbestimmungen beachten) Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Sonntag, 11. Dezember 3. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemein- dehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe in der Ev. Kirche Adventsnachmittag am 4. Dezem- ber, 15 - 17 Uhr Herzliche Einladung zu einem gemüt- lichen Adventsnachmittag am 2. Ad- ventssonntag im Ev. Gemeindehaus, bei Adventsliedern, Plätzchen und Kaffee. Es gibt einen kleinen Impuls und Gelegenheit zum Austausch mitein- ander. Wir freuen uns auf Sie! Gedanken zum Wochenspruch „Seht auf und erhebt eure Häupter!“ - Kurz „Kopf hoch!“ - Was für eine gesunde Kör- perhaltung sorgt, tut auch un- serer Seele gut. Der Reformator Martin Luther hat das gottvergessene Dasein des Menschen deshalb einmal als „Verkrümmt-Sein in sich selbst“ bezeichnet. Hier hilft es nicht, sich am eigenen Schopf aus der Misere herauszuziehen und auch Entspannungstipps oder Gym- nastik wäre hier zu wenig. Da hilft nur ein beherztes Eingreifen von außen, das die Spannung löst - uns er-löst - und dadurch aufrichtet. Und auf dieses Eingreifen des Schöpfers dieser Welt, lenkt der Advent unseren Blick. Wir leben von Gottes Mensch-Werdung her und deshalb ist auch die Zukunft für uns nichts, wovor wir Angst ha- ben müssen. Es kommt uns niemand anders darin entgegen als unser Herr Jesus Christus. Durch ihn wird für alle offensichtlich, was schon längst am Kreuz entschieden wurde: Gott überlässt nicht dem Tod das letzte Wort - er will das Leben für seine ganze Schöpfung, Fülle und Erfüllung in einem geheilten Mitei- nander mit ihm - und gerade dadurch auch miteinander. In diesem Sinne eine entspannende Adventszeit mit ge- nug Raum für das, was uns körperlich und seelisch auf- richtet Ihr Pfr. Martin Schöberl ACHTUNG Änderung, nicht wie im Plan am 7.12.22 son- dern NEU: Frauenkreis am 14.12.22 Frauenkreis am MITT- WOCH, den 14. Dezember 2022 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeinde- haus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserer diesjährigen ad- ventlichen Feier ins Evan- gelische Gemeindehaus ein. Das diesjährige Motto „liebens-wert“ befasst sich mit dem Ersten Brief an die Gemeinde in Korinth, Kapitel 13. Jede bringt bitte wie im- mer ein paar Bredle mit für einen gemütlichen Ausklang. Wir freuen uns schon Euer Frauenkreis-Team Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 05.12. H. Gärtner: „Engel zum Naschen“ 12.12. Adventsfeier im DBS Anmeldung unbedingt erforderlich! Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes an- gegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten SVB im letzten „Heimspiel“ des Jahres er- folgreich SV Baindt - VfL Brochenzell 2:0 (2:0) Nach dem abgesagten Spiel am vergange- nen Wochenende gegen den SV Kressbronn, empfing der SVB am 1.Advent den VfL Brochenzell zur vorletzten Partie in diesem Jahr. Da sich wie in Kress- bronn auch die Baindter Klosterwiese derzeit nicht mehr im besten Zustand befindet, wurde für die Partie auf den Kunstrasenplatz in Baienfurt ausgewichen. Somit war bei eisigen Temperaturen alles angerichtet für ein attraktives Bezirksligaspiel, welches man nach einem Blick auf die Tabelle, 2. gegen 4., durchaus erwarten durfte. Einzige Wermutstropfen waren die personellen Ausfälle auf bei- den Seite - während beim VfL Stürmer Konrad (14 Tore) krank passen musste, fielen beim SVB Kneisl und Wetzel kurzfristig aus. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Beide Teams starten trotzdem engagiert in die Partie, wobei der SVB nach fünf Minuten auch die erste nen- nenswerten Chance hatte, Beck hielt gegen Dantona aber sicher. Dennoch misslangen dem SVB im ersten Durch- gang mehrmals Zuspiele aus der Defensive heraus und man präsentierte sich auf dem schnellen Kunstrasen vor allem zu Beginn zu hektisch am Ball. Der VfL kam so im- mer wieder in gefährlichen Zonen an die Kugel, konnte glücklicherweise jedoch kein Kapital daraus schlagen. Im Gegensatz dazu nutzte der SVB den ersten gelungenen Angriff eiskalt aus. Nach einem in diesem Fall erfolgrei- chen Spielaufbau, leitete Dischl einen Vertikalpass Höhe der Mittelline clever auf die rechte Angriffsseite zu Fischer weiter. Dieser enteilte mit seiner beeindrucken Geschwin- digkeit dem Außenverteidiger der Gäste und markierte den 1:0-Führungstreffer mit einem strammen Linksschuss ins lange Eck. Fischer selbst kommentierte den Treffer nach dem Spiel so: „Ich hab hochgeschaut und keiner war mitgelaufen, dann musste ich halt selbst schießen.“ Doch auch nach dem Führungstreffer hatte der SVB wei- ter Probleme mit der Spielkontrolle und es entwickelte sich ein ausgeglichenes Spiel, welches immer wieder von Strafraum zu Strafraum kippte. Dies unterstreichen auch die folgenden Minuten: nach einem Baindter Eckstoß, lief der SVB in einen schnellen Konter der Gäste und der VfL kam zu seiner bis dato besten Chance - Walser konnte den Ball im Baindter Tor aber noch zur Ecke entschär- fen (35.). Nur wenige Augenblicke später war dann schon wieder der Brochenzeller Strafraum Ort des Geschehens. Über mehrere Stationen wurde Dantona auf der rech- ten Angriffsseite freigespielt, welcher den Ball mit Zug auf den ersten Pfosten brachte. Beck im VfL-Tor konnte die Kugel im ersten Versuch nicht richtig sichern, worauf „Routinier“ Boenke gelauert hatte. So lief die Baindter Nummer 7 im richtigen Moment ein und stocherte die Kugel am überraschten Schlussmann vorbei ins Netz (36.). Mit diesem Spielstand ging es schlussendlich auch in die Halbzeitpause. Auch im zweiten Durchgang bekamen die Zuschauer eine kampfbetonte aber ausgeglichene Partie zu sehen, wobei dem SVB nun deutlich weniger Fehler im Spiel mit dem Ball unterliefen. Und auch offensiv blieb der SVB vor allem über die auffällige linke Seite gefährlich. In der 64.Minute brach erneut Fischer über Außen durch; seine flache He- reingabe setzte Boenke aber knapp am langen Pfosten vorbei. Rädels Team drückte in dieser Phase nun auf die endgültige Entscheidung und so war es nur zwei Minuten später Dischl, der, wie Richarlison im ersten Gruppenspiel der Brasilianer, den Seitfallzieher im Strafraum auspack- te, jedoch am gut aufgelegten Beck scheiterte. Gleiches Spiel in der 74.Minute - wieder Hereingabe Fischer, wie- der Parade von Beck gegen Dischl, welchem an diesem Tag kein Treffer vergönnt sein sollte. Auf der Gegenseite warfen die Gäste in der Schlussphase nochmal alles noch vorne, wobei sowohl Benjamin Walser mit dem Fuß (70.) als auch wenig später Brugger mit einer, schmerzhaften, aber enorm wichtigen Grätsche (84.) den Anschlusstreffer verhindern konnten. Auch die letzte Brochenzeller Chance klatschte nach einem Kopfball nur gegen die Latte (88.), wodurch es am Ende beim knappen aber insgesamt ver- dienten 2:0-Enstand blieb. Mit dem Sieg zeigte der SVB die richtige Antwort auf die bittere 3:5-Pleite im letzten Heimspiel und verteidigt damit weiterhin den starken zweiten Tabellenplatz. Neben einer verbesserten Einstellung und Mentalität, wirkte der SVB zudem defensiv wie offensiv wieder deutlich zielstrebiger und hat nun gegen den SV Beuren im letzten Spiel der Hinrunde die Möglichkeit, ein überragendes Kalenderjahr 2022 erfolgreich abzuschließen. Es spielten: Benjamin Walser - Tobias Szeibel, Michael Brugger, Marc Bolgert (90.Florian Vollmer), Lukas Walser - Marko Szeibel, Mika Dantona, Philipp Boenke (75.Max Schmidt)(90.Moritz Gresser) - Jan Fischer, Jonathan Di- schl, Phillip Thoma (56.Konstantin Knisel) Vorschau: Samstag, 03.12.2022 11.45 Uhr: SV Beuren II - SV Baindt II 14.00 Uhr: SV Beuren - SV Baindt Die Partien finden auf dem Kunstrasenplatz in Isny statt. Samstag, 10.12.2022 ab 9 Uhr: Teilnahme mit zwei Mannschaften am Bene- fizhallenturnier in Baienfurt Knappe Niederlage in Isny TV Isny 46 - SV Baindt 9:6 Ohne unseren Spitzenspieler Philipp Schwarz, der beruflich verhindert war, traten wir zum Auswärtsspiel in Isny an. Da sich unser Er- satzspieler Nico Scheffold auch noch verletzt hatte, muss- te Tobias Sonntag in die Presche springen und aushelfen. Unter diesen Vorzeichen war klar, dass es schwer werden würde, gegen die ausgeglichen besetzte Mannschaft aus Isny Punkte zu holen. In den Doppeln hielten Thomas Nowak und Tobias Sonn- tag gegen das Einser-Doppel der Gastgeber gut mit, verloren aber in vier knappen Sätzen. Besser machten es Marcel Brückner und Tobias Nowak, die einen 5-Satz- Sieg verbuchen konnten. Frank Markwart und Thomas Rauch fanden wie in den Spielen zuvor kein geeignetes Mittel, um ihren Gegnern richtig gefährlich zu werden und verloren folgerichtig mit 0:3. Mit diesem 1:2 Rückstand ging es in die Einzelbegeg- nungen. Das erste Ausrufezeichen setzte Tobias N., der aus der Mitte nach vorne rücken musste, und gegen die Nummer 1 der Gegner, David Tasch, überraschend mit 3:1 gewinnen konnte. Marcel legte mit einem ungefährdeten 3:0 Sieg nach, sodass wir mit 3:2 in Führung gingen. Nach einer Punkteteilung in der Mitte mit einem starken Sieg von Thomas N. und einer Niederlage von Frank gingen beide Partien im hinteren Paarkreuz verloren. Thomas R. konnte in allen Sätzen gut mithalten, leider allerdings keinen davon gewinnen. Tobias S. gewann seinen ersten Satz und verlor danach zwei der drei folgenden Sätze mit 9:11, sodass bei seiner 1:3 Niederlage mit etwas Glück auch ein Sieg hätte herausspringen können. So stand es zur Halbzeit 5:4 für Isny und wir waren voll im Spiel. Im Duell der Spitzenspieler konnte Marcel seine PS nicht an die Platte bringen und verlor 0:3. Diesen Punkt hatten wir eigentlich fest eingeplant, dafür siegte Tobias N. auch in seiner zweiten Partie und zeigte eindrucksvoll, dass er aktuell auf absolutem Topniveau agiert. Thomas N. und Frank kämpften entschlossen, konnten aber beide jeweils nur einen Satz gewinnen, sodass beim Stand von 5:8 nur noch ein Unentschieden möglich war. Thomas R. bezwang seinen Gegner nach toller Aufholjagd und 0:2 Satzrückstand noch mit 3:2 und hielt die Hoffnung am Leben einen Punkt zu retten. Doch Tobias S. verlor beim Stand von 1:1 nach Sätzen den oftmals vorentscheiden- den 3. Satz 9:11 und konnte im 4. Satz nicht mehr zulegen. Somit stand die etwas bittere 6:9 Niederlage fest, mit der wir auf den 3. Tabellenplatz zurückfallen. Vielen Dank an Tobias Sonntag, der sich in der starken Bezirksliga mit deutlich besseren Gegnern messen muss, und diese teilweise richtig ärgern konnte! Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Am kommenden Samstag um 18:30 Uhr spielen wir zu- hause gegen Weiler unser letztes Spiel der Vorrunde. Über tatkräftige Unterstützung von Zuschauern und Fans freuen wir uns sehr! Es spielten: Marcel Brückner (1:1), Tobias Nowak (2:0), Tho- mas Nowak (1:1), Frank Markwart (0:2), Thomas Rauch (1:1) und Tobias Sonntag (0:2) Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Festkonzert Am Samstag, den 10. Dezember 2022 findet endlich wieder traditionell unser Festkon- zert um 20 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Die Eröffnung unseres Festkonzerts übernimmt die Jugendkapelle unter der Leitung von Michaela Brauchle. Danach folgt die Gesamtkapelle unter der musikalischen Leitung von Julius Otto. Die aktiven Musiker der Jugend- und Gesamtkapelle be- reiten sich schon in intensiver Probenarbeit auf den musi- kalischen Höhepunkt unseres Jubiläumsjahres vor. Wir freuen uns, wenn Sie unserer Einladung folgen und sich von der Probenarbeit der Musikerinnen und Musiker selbst überzeugen würden. Sie dürfen sich, wie in den vergangenen Jahren, auf ein abwechslungsreiches Pro- gramm freuen. Karten im Vorverkauf können Sie an der Bürgertheke des Baindter Rathauses erwerben. Eine Abendkasse wird ebenfalls eingerichtet. Ihr Musikverein Baindt e.V. Soldatenkameradschaft Weihnachtsfeier 2022 Am Samstag, den17.12.2022 findet um 19:00 Uhr der vorweihnachtliche Kameradschaftsabend in der Sportgaststätte „La Ola“ in Bergatreute statt. Hierzu sind alle Mitglieder, mit einer Begleitung eingela- den.Um rege Teilnahme wird gebeten. Mitfahrgelegen- heit ist gegeben. Anmeldung beim 1. Vorstand Baumeister Hermann Telf. 2426 oder Schriftführer, Werner Buhl Telf.1303 Die Vorstandschaft Blutreitergruppe Besuch des Bauerntheaters in Ziegel- bach, Dorfstadel, am Freitag, den 06.01.2023 Die Reitergruppe und die Blutreitergruppe besuchen am Freitag, den 06.01.2023 um 20.00 Uhr, das Bauerntheater in Ziegelbach. Gespielt wird ein Lustspiel in drei Akten „Wia wird des no enda?“ von Xaver Wölfle, Regie: Charly Glaser. Verbindliche Kartenbestellung sind bei Werner Elbs, Tel. 07502-911515 oder E-Mail: werner.elbs@hotmail.de bis zum 25.12.2022 möglich. Volleyball LJ Baindt Zweiter Spieltag für die erste Mannschaft Am vergangenen Samstag fand der zweite Spieltag für die erste Mannschaft der VLJ Baindt statt. Im ersten Spiel gegen die Gast- geber TV 02 Langenargen Psychos war Baindt 1 noch et- was überrumpelt und noch nicht ganz eingespielt (15:25; 12:25). Gegen den zweiten Gegner an diesem Tag, die SF Illerrie- den, lagen die Baindter teilweise sogar in Führung. Mehr Agilität und gutes Abwehrspiel sorgten für gute Stimmung und viel Energie. Leider reichte es am Ende trotzdem nicht für den lang ersehnten ersten Sieg (21:25 und 16:25). Die nächste Chance auf Punkte haben die beiden Baindter Mannschaften am 11.12.2022. Baindt 1 spielt dann in Ulm gegen den VfB Ulm und die BSG Dornier Immenstaad Reha und Baindt 2 gegen den VCO Team und die TSG Wilhelmsdorf Löwenzahn in Oberteuringen. Alpinteam Baindt Busausfahrt an den Sonnenkopf am 28.12. - SKI BOARD RODEL - Alpinteam Baindt Diese Ausfahrt ist für alle, die in den Schnee wollen, egal mit welchem Sportgerät, und Spaß am Ap- res-Ski haben. Es sind noch Plätze frei. Teilnahme ab 16 Jahren. Preis 25,- Euro plus Tageskarte für den Lift. Alle Infos bei „Alpinteam“ unter www.svbaindt.de. Anmeldung unter sonnenkopf2022@gmx.de. Euer Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen einen weiteren „Schutzengel“ der Helfer-vor-Ort Gruppen des DRK Baienfurt-Baindt vorstellen: Name: Fabian Stach Beruf: Arzt Med. Ausbildung: Rettungsassistent, Arzt HvO seit: Gründung der Gruppe 2011 Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Ich engagiere mich ehrenamtlich im DRK weil: zügige und unbürokratische Hilfe in unmittelbarer Umgebung sinnvoll ist Mein längster HvO Einsatz: Erstversorgung einer lebens- bedrohlich erkrankten Person mit anschließender Betreu- ung des Angehörigen bis Kontakt zur Verwandtschaft bestand. Der Einsatz ging rund 3 Stunden. Eindrücklichstes Erlebnis: Das Zusammentreffen mit zwei Personen, welche im Rahmen unserer HvO-Einsatze wiederbelebt werden konnten. Lieblingsausrüstung: Stethoskop Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Weihnachtsgewinnspiel 2022 Das Warten hat ein Ende, ab Samstag, 24. November 2022 ist es wieder so weit. Sie können bis zum 24. Dezember 2022 die beliebten Sternestempel bei den WBB-Mitglieds-Firmen in Baienfurt und Baindt, für das Weihnachtsgewinnspiel, sammeln. Die Preise werden in der nächsten Ausgabe veröffentlicht. Im Januar 2023 findet die Ziehung statt. Die Gewinner werden telefonisch benachrichtigt, sowie im Mitteilungs- blatt der Ausgabe 2023 bekannt gegeben. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Sammeln und viel Glück bei der Ziehung. Und so machen Sie mit: in allen am Weihnachtsgewinn- spiel 2022 beteiligten Geschäften erhalten Sie Teilnahme- karten und Gewinnstempelpunkte. Wenn Sie Ihre Karte mit 3 abgestempelten Stern-Feldern und Ihrer Adresse versehen haben, können Sie diese zur Verlosung bei allen teilnehmenden Geschäften abgeben. Nach der Ziehung werden alle Gewinner von uns benachrichtigt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stun- den. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Kaffeetreff vom VdK Termin: 07. Dezember 2022 um 14.00 Uhr im Bistro, Best Western, 88250 Weingarten Besuch von zwei Mitgliedern des Deutschen Bundes- tages Herr MdB Pascal Kober wird an diesem Mittwoch zu uns reisen und Herrn MdB Benjamin Strasser an diesem Tag bei diversen Terminen begleiten und unterstützen, beide FDP-Fraktion. Herrn Strasser ist einigen Vorstandsmitglie- dern durch die Berlinfahrt bekannt, die er uns ermöglichte (sh. Bericht unter Aktivitäten 2022) Weitere Informationen zu Herrn Strasser finden Sie unter: www.benjamin-strasser.de. Herr MdB Kober ist arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher und Vorsitzender der Arbeitsgruppe für Arbeit und Soziales der FDP-Bundestagsfraktion. Zudem ist er stellvertretendes Mitglied in den Ausschüssen Verteidi- gung und Gesundheit. Er wurde 2009 erstmals in den Deutschen Bundestag gewählt und gehört ihm seit dem Wiedereinzug der FDP im Jahr 2017 wieder an. Seit 2015 ist Herr MdB Kober stellvertretender Landesvorsitzender der FDP Baden-Württemberg und Mitglied im Bundesvor- stand. Darüber hinaus leitet er den Landesfachausschuss Sozial-, Gesundheits- und Gesellschaftspolitik der FDP Baden-Württemberg und ist Vorsitzender der Liberalen Christen e.V.. Sein Wahlkreis ist der Landkreis Reutlingen. Weitere Informationen zu Herrn MdB Kober finden Sie unter: https://pascal-kober.net/#s_2610871362 Die Herren beantworten gerne Ihre Fragen - soweit mög- lich. Es ist ja noch Zeit, sich bis dahin Fragen zu überlegen. Bitte nicht vergessen, unsere Weihnachtsfeier findet am 10.12.2022 ab 14:00 Uhr im Best Western Hotel in Wein- garten statt. Ihre Karin Mauch Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Menschen mit Behinderungen SVLFG fördert Selbsthilfe Insbesondere Menschen, deren Leben nachhaltig durch eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung ge- prägt ist, brauchen Hilfen, die weit über einen Arztbesuch hinausgehen. Hier setzt die Arbeit von Selbsthilfeeinrich- tungen an, welche auch von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) geför- dert wird. Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember betont die SVLFG die Bedeutung der Selbsthilfe, welche Betroffenen und ihren Angehörigen viele Vorteile bietet und mit ihrer ehrenamt- lichen Tätigkeit die Versichertengemeinschaft der ge- setzlichen Krankenkassen entlastet. Deshalb unterstützt die SVLFG die Arbeit der Selbsthilfeeinrichtungen ideell, aber auch finanziell. Mit rund 700.000 Euro förderte sie im Jahr 2022 Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Verankert ist diese Förderung auch im Aktionsplan der SVLFG zur Umsetzung der UN-Behin- dertenrechtskonvention. Vor allem der Austausch unter Betroffenen in den Selbst- hilfegruppen ist wichtig und ein wesentlicher Bestandteil der Selbsthilfe. Die Landesverbände vertreten dabei die Interessen der Betroffenen gegenüber der Politik und su- chen im Gespräch mit der Ärzteschaft Wege, damit eine enge Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen mit Behinderungen möglich wird. Mit öffentlichen Aktionen und Informationsständen informieren Selbsthilfegruppen zudem über ihre Arbeit und werben um Verständnis für die Probleme der Betroffenen. Damit Selbsthilfe funktio- niert, übernehmen Selbsthilfekontaktstellen wichtige Ko- ordinierungsfunktionen. Sie sind die erste Anlaufstelle für Fragen rund um die Selbsthilfe. Die Mitarbeiter dort be- raten Menschen, die an Selbsthilfe interessiert sind, über die Möglichkeiten und über die Grenzen von Selbsthilfe. Außerdem unterstützen sie bei der Suche nach Gleichbe- troffenen, vermitteln Kontakte und geben Hinweise auf professionelle Versorgungs- und Beratungsangebote. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bag-selbsthilfe.de/bag-selbsthilfe/. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Nächstenliebe in Päckchen verpackt REWE Hahn in Baienfurt macht wieder mit Mehl, Nudeln, Reis, Duschgel, Zahnbürsten und Spiel- zeug - lauter Dinge, die uns ganz selbstverständlich zur Verfügung stehen. Neben Albanien, Bosnien, Bulgarien, Rumänien und der Ukraine, werden in diesem Jahr auch Pakete in die Republik Moldau verteilt. Und auch Deutsch- land steht wieder als Zielland fest: viele Menschen leiden auch hier unter den wirtschaftlichen Bedingungen und brauchen Unterstützung. Auch in diesem Jahr beteiligt sich REWE Hahn in Bai- enfurt mit einer großen Aktion. Fertig gepackte Pake- te können am Freitag, 09.12.2022 und Samstag, 10.12.2022 in der Zeit von 7:00 bis 22:00 Uhr im Markt gekauft werden. Die Pakete werden schon vorgepackt und können an der Kasse ganz einfach bezahlt werden. Den Kassen bon dann bei den ehrenamtlichen Helfern der Johanniter vorzeigen und Ihr Weihnachtstruckerpaket geht auf Reisen. Mehl, Zucker und das Geschenk werden an diesen beiden Tagen von REWE Hahn gespendet und diesen Paketen beigelegt. Gerne können auch selbst ge- packte Pakete nach Packliste in einem stabilen Karton abgegeben werden. Weitere Informationen und die Packliste, die wegen des Zolls unbedingt eingehal- ten werden muss, gibt es im Internet unter www.johanniter.de/weihnachtstrucker Kammermusikvereinigung Baienfurt HerzlicheEinladung zumAdventskonzert Sonntag, 11. Dezember 2022 um 17 Uhr Kath. Kirche Mariä Himmelfahrt, Baienfurt Die Musikerinnen und Musiker unter Leitung von Ruth Badent bringen in diesem Jahr ein besonders weihnacht- liches Programm mit vielen unterschiedlichen Solisten und Musikstücken von der Barockzeit bis zur Moderne zu Gehör. Es erklingt zum einen das Concerto Pastorale in F-Dur von Johann Christoph Pez für Streichorchester mit zwei solistisch besetzten Blockflöten (Ute Giese und Diet- lind Zigelli) und zum anderen das bekannte Weihnachts- konzert von Arcangelo Corelli, das Concerto grosso op. 6 Nr. 8 für zwei Violinen (Carmen Jerg und Sophia Kibler), Cello (Dr. Mechthild Schmidt), Streichorchester und Con- tinuo (Maria Hummel). Der 13-jährige Lasse Weidenbach aus Weingarten, der Schüler an der Ravensburger Musikschule ist, übernimmt mit seiner Violine den Solopart des ersten Satzes von Joseph Haydns Violinkonzert in G-Dur. Bearbeitungen bekannter Filmmusik für Streichorchester wie „Gabriels Oboe“, „I will follow him“ und weitere weihnachtliche Mu- sikstücke sorgen für ein abwechslungsreiches gut ein- stündiges Programm. Der Eintritt zum Konzert ist frei, am Ende des Konzertes wird jedoch um eine Spende zur Deckung der Unkos- ten gebeten. Zu diesem traditionellen Konzert mit einem vielseitigen Programm laden wir alle Musikfreunde recht herzlich ein. K. Hummel, Vorsitzender Kulturbeirat Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Generationenwechsel im Vorstand des Liederkranzes Baienfurt Der Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. hat sich bei seiner Mitgliederversammlung am 21.11.2022 für die Zukunft neu aufgestellt. Der sowohl aus dem Männerchor als auch aus dem gemischten Chor „CHORifeen & Friends“ bestehende Verein wird künftig von einem gleichberech- tigten Vorstandsteam geleitet. Einstimmig wurde in der Mitgliederversammlung das neue Vorstandsteam, beste- hend aus Kathrin Schütz, Claus Lichtner, Andrea Badouin und Astrid Minsch gewählt. Alle vier sind Mitglieder des Chores „CHORIfeen & Friends“. In den erweiterten Vor- stand wurde zudem Wolfgang Haag gewählt, der in die- ser Funktion künftig Ansprechpartner für alle Belange des Männerchores sein wird. Ein großer Dank galt bei der Mitgliederversammlung dem bisherigen Vorstand, Werner Muscheid (Vorsitzender), Wolfgang Haag (Stellvertreter) und Hans-Peter Hipp (Finanzverwalter), die altersbedingt nicht mehr zur Wahl antraten. Seit dem Jahr 2005 bzw. 2006 haben die drei Vorstände den traditionsreichen Baienfurter Verein mit viel persönlichem Engagement geleitet. Dem bisherigen Vorstand ist es darüber hinaus mit der Gründung eines jungen Chores unter dem Dach des Liederkranzes erfolg- reich gelungen, den Fortbestand des Vereins auch für die nächsten Jahre zu sichern. Als Dank für ihren herausra- genden Einsatz in den letzten 17 Jahren überreichte das neue Vorstandsteam je einen Präsentkorb. Von links nach rechts: Werner Muscheid, Hans-Peter Hipp, Wolfgang Haag, Andrea Badouin, Astrid Minsch, Kathrin Schütz, Claus Lichtner Hospizbewegung Weingarten Sterbehilfe in Deutschland Am 26. Februar 2020 hat das Bundesver- fassungsgericht ein wegweisendes Urteil zum Thema Sterbehilfe/ Sterbebegleitung in Deutschland gesprochen. In diesem Urteil wird der § 217 des Strafgesetzbuches, der das Verbot „der geschäftsmäßigen Förderung der Selbst- tötung“ seit Dezember 2015 regelte, für nichtig erklärt. Im Vortrag wird der Versuch unternommen die zentralen Aussagen des Urteils zu benennen. Darüber hinaus sollen mögliche Auswirkungen dieses Urteils auf die zukünftigen gesetzlichen Regelungen der Sterbehilfe/ Sterbebeglei- tung in Deutschland diskutiert werden. Ort: Hofsaal des ev. Gemeindehauses, Abt-Hyller-Str. 17, Weingarten Termin: Donnerstag, 08.12.2022, 19 Uhr Referent: Kurt Brust, Dipl. Pädagoge, Erster Vorsitzender Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Hoimeliger Wolfegger Adventsmarkt Vom 9. bis zum 11. Dezember findet im Bauernhaus-Mu- seum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg der „Wolfegger Adventsmarkt“ statt. Jeweils am Freitag von 16 - 20 Uhr, am Samstag von 11 - 20 Uhr und am Sonntag von 11 - 18 Uhr bieten sorgsam ausgewählte Aussteller/innen Schönes und Nützliches zum Verkauf. Auch in diesem Jahr bringen der Hl. Nikolaus und der Ruprecht kleine Ge- schenke für die Kinder mit (Samstag und Sonntag, jeweils um 15 Uhr). Zum gemütlichen Verweilen laden verschie- dene Musikgruppen, das Weihnachts-Geschichtenlesen als auch die Verpflegungsstände ein. Zur „hoimeligen“ Stimmung tragen die zahlreichen Christbäume bei, die die Hausmeister im ganzen Gelände aufstellen. Beson- ders schön ist die Stimmung in der Dämmerung, wenn die Feuerkörbe das Museumsdorf erhellen. Der Eintritt ist frei! GänsebratenGänsebratenGänsebratenGänsebratenGänsebratenGänsebratenGänsebratenGänsebratenGänsebratenGänsebratenGänsebraten VERSCHIEDENES WEIHNACHTSBÄUME Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen !!! ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN Mo-Mi ab 14 Uhr, Do-So ganztags!!! Nordmanntannen und Blaufichten aus eigener Kultur - kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur!!! Verkauf oder Reservierung bei Familien Lebherz und Binder in Straß 1, 88276 Berg. Mobil/WhattsApp 0152 03116060, bzw. Tel. 07504 971471 oder 07504 295. 4,5 Zimmer Wohnung im STADTTOR ca. 112 m2 Wfl., 2 Bäder, Vorratsraum, Balkon, Aufzug, TG auf Wunsch, Rohbau erstellt, Energieausweis in Erstellung KP€ 599.000,- lnfo vor Ort: Sonntag 15 - 16 Uhr, Wangener Straße 138, Ravensburg Betz und Weber BauPartner Tel.: 0751 /996 990 99, betz-baupartner.de 4,5 Zimmer Penthouse-Wohnung im STADTTOR ca. 137 m² Wfl., 2 TL-Bäder, gr. Loggia, Aufzug, TG auf Wunsch, Rohbau erstellt, Energieausweis in Erstellung KP € 834.000,- Info vor Ort: Sonntag 15 - 16 Uhr, Wangener Straße 138, Ravensburg Betz und Weber BauPartner Tel.: 0751/996 990 99, betz-baupartner.de Bezirksleiter Daniel Barth Mobil 0151-64685085 daniel.barth@lbs-sw.de Christbaumverkauf In Baindt Große Auswahl bei sehr guter Qualität erwartet Sie bei Familie Klaus Mohring. 88255 Baindt, Stöcklisstr. 57 (Grünenberg) Verkauf ab 05.12.22 täglich auch sonntags 9 – 12 Uhr + 13 – 18 Uhr Tel. 0160 2690875 Unser betreuter Mittagstisch und unsere Betreuungsgruppen freuen sich auf Sie Fragen, Antworten und Anmeldung: Frau Brigitte Löffler: Telefon: 0751 36360-116 Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de www.sozialstation-schussental.de Mittagstisch mit Aktivierung Mo. 11 – 14 Uhr RV-Bavendorf Fr. 11 – 14 Uhr Weingarten Betreuungsgruppen in Planung Mi. 9 – 12 Uhr RV-Oberhofen Do. 14 – 17 Uhr Berg & Bavendorf Betreuungsgruppe Di./Mi. 14 – 17 Uhr RV-Bavendorf Do. 14 – 17 Uhr Ravensburg Betreuungsgruppe Di. 14 – 17 Uhr Baindt Garage für Oldtimer-Traktor gesucht. Garage oder trockener Stellplatz für einen kleinen Oldtimer-Traktor in Baienfurt, Baindt oder Umgebung gesucht. 0172 89 33 517 GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIENMARKT Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Ab 01.01.2023 ist Beilagenwerbung auch in Weingarten möglich. Sie erhalten eine maximale Reichweite Ihrer Werbebotschaft. • Auflage 12.000 Exemplare • Ab 70 € je Tsd. Stück (bis 20 gr., 5 € je weitere 5 gr.) Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Zeigen Sie Präsenz! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert Wir brauchen Verstärkung und suchen genau Sie! 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Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 „Beileidsbekundungen - wie soll ich´s sagen wie soll ich´s schreiben?“ Wir haben Formulierungshilfen www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Kennenlerngespräche mit persönlichen Führungen bis zum 15. Februar 2023 Anmeldung unter Tel 0751/8883-130 Weitere Informationen: www.bz-st-konrad.de zum Elterninfoabend am Mittwoch, 07. Dezember 2022, 19.30 Uhr zum Tag der offenen Tür „St. Konrad entdecken“ am Samstag, 28. Januar 2023, 10.00 Uhr mit anschließendem Mittagessen Aufnahme für Klasse 5 Schuljahr 2023/2024 EINLADUNG Angebote in Euro, inkl. gesetzlicher MwSt., gültig bis 31.12.2022, nur solange der Vorrat reicht, nur gültig für BayWa AG Baustoffe in Ravensburg. 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      Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.11.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. November 2021 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: TOP Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Spielmann, Flieder-, Kornblumenstraße“ Beschluss: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Spielmann, Flieder-, Kornblumenstraße wird um die vorgeschlagenen Flächen des Bebauungsplanes “Im Spielmann“ und dem Innenbereich zwischen der Marsweilerstraße und der Flieder – Veilchenstraße nicht erweitert. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellten vier Baufenster bleiben erhalten. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Corona-Infizierte In der Gemeinde Baindt haben sich derzeit (Stand 29.11.2021) 103 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Am 16.11.2021 waren es noch 73 Personen, am 23.11.2021 bereits 90 Personen. Dieser rasante Anstieg ist besorgniserregend. Ab Montag den 06.12.2021 wird in der Schenk-Konrad-Halle wieder eine Teststation von GnW betrieben und zwar in der Zeit von Montag bis Freitag von 7:00 bis 10:00 Uhr und von 16:00 bis 20:00 Uhr sowie am Samstag und Sonntag jeweils von 10:00 bis 20:00 Uhr. Voraussichtlich bis Ende März 2022 wird diese Teststation betrieben. An den nächsten 3 Samstagen 04.12., 11.12. und 18.12.2021 werden Impfungen in der Schenk-Konrad-Halle in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr durchgeführt. Am 1. Impftermin stehen ca. 150 Impfdosen von Moderna zur Verfügung. Dieses Impfangebot ist daher nur für Personen über 30 Jahre geeignet. Anmeldungen sind über die Homepage der Gemeinde möglich. b) Öffnung Rathaus Aufgrund der steigenden Fallzahlen kann das Rathaus mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Weitere Infos hierzu sind ab sofort auf der Homepage der Gemeinde Baindt zu finden. c) Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 30, Höhe Ausfahrt Baindt In dieser Angelegenheit ist ausführlich in der Presse und im Regio-TV berichtet worden. Im Laufe der nächsten Woche wird die Vorsitzende mit dem ersten Landesbeamten darüber ein Gespräch führen. TOP 04 Friedhof - Materialauswahl für die Grasurnengräber und die Stelen bei halbanonymen Bestattungsformen Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Bereits 2014 hat die Gemeinde das Büro Rau Landschaftsarchitekten mit der Erarbeitung eines Zukunftskonzepts für den Friedhof Baindt beauftragt. In einer öffentlichen Sondersitzung im Jahr 2015 wurden Varianten vorgestellt. In der Märzsitzung 2017 lag dem Gemeinderat ein überarbeiteter Entwurf vor, auf dessen Grundlage das Büro Rau beauftragt wurde die Ausführungsplanung zur Realisierung des ersten Bauabschnittes zu erstellen und die Maßnahme im Namen der Gemeinde auszuschreiben. In der Sitzung des Gemeinderats im Mai 2019 wurden die Baumaßnahmen für die Sanierung des 1. Bauabschnittes vergeben. Die vorgesehenen Arbeiten waren mit dem Einbau der gebundenen Deckschicht der Wege im alten Friedhofsteil im Juni 2020 weitgehend abgeschlossen. Im Verlauf der Maßnahme wurden mit den Baubeteiligten Möglichkeiten zu sinnvollen wie auch dringenden ergänzenden Maßnahmen erörtert. Der Verzicht auf eine zuvor angestrebte Friedhofserweiterung im Jahr 2005 aufgrund der Belegungsanalyse des Büro Rau hat einerseits dazu geführt, dass die dafür vorgesehenen Flächen im Südosten der derzeitigen Friedhofsanlage für Wohnbebauungsmöglichkeiten frei geworden sind. Andererseits bedingt diese Beschränkung auf den Friedhofsbestand auch eine fortlaufende Prüfung der Belegung und gegebenenfalls kurzfristige Änderungen im Bestand auf der Grundlage des bestehenden Friedhofskonzeptes. Im ergänzenden Bauabschnitt wurde eine Fläche, die Urnenschmuckgräber und Urnenrasengräber vorsieht, ertüchtigt. Ebenfalls wurde die stark in die Jahre gekommene und sehr pflegeintensive Bepflanzung entlang des Hauptweges im neuen Friedhofsteil gegen eine dauerhafte Staudenbegrünung ausgetauscht. Diese Flächen sollen für das neue Angebot an anonymen und halbanonymen Urnenbestattungen in Anspruch genommen werden und das Angebot an Bestattungsformen in der Gemeinde ergänzen. Die Verwaltung hat eine Vorauswahl an Steinplatten für die Grasurnengräber und eine Farbauswahl der Glasstelen für die Staudenfläche mit halbanonymen Gräbern getroffen, die vom Büro Rau vorgestellt werden. Beschluss: a.) Für die Bodenplatten der Grasurnengräber (Maße 40 cm x 50 cm x 6 cm), allseits gesägt mit sandgestrahlten Oberflächen, Kanten gefasst, kommen die Platten Salda Negro (Farbe gräulich) zur Ausführung. b.) Die Glasstelen (sowohl für die 1,80 m hohe Namens- als auch die 1,10 m hohe Info-Stele) kommen in einem lichten Blau (Musterplatte TL B4) zur Ausführung. TOP 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" für die Errichtung eines Carports in der nicht überbaubaren Fläche auf dem Flst 455/4, Hirschstr. 32 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 455/4, auf den bestehenden Stellplatz in Richtung Flurstück 455/5 einen Carport mit einer Länge von 6,00 m, einer Breite von 4,00 m und einer Höhe von 3,00 m bauen. Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3,0 m und einer Grundfläche bis zu 30,00 m² sind nach § 50 Abs. 1 der Landesbauordnung von Baden- Württemberg (LBO) verfahrensfrei. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Bifang Erweiterung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt (B-Plan rechtskräftig 18.09.1975). Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Garagen, wenn sie nicht gesondert im Bebauungsplan ausgewiesen sind, im Hauptbaukörper unter zu bringen. Der Carport ist nach der LBO von BW zwar verfahrensfrei, entspricht aber nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, weshalb eine Befreiung von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Gemeinde kann der Befreiung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden bereits mehrere Befreiungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für Carports erteilt. Es ergeht bei einer Enthaltung folgender Beschluss: a) Dem erforderlichen Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bifang Erweiterung“ bei der Errichtung eines Carports in der nicht überbaubaren Fläche wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. b) Es ist ein Mindestabstand von 2 – 2,50 m zur Grundstücksgrenze einzuhalten. TOP 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Mehlisstraße" beim Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, 6 Garagen und 3 offenen KFZ-Stellplätzen auf dem Flst. 597/1, Schachener Str. 106 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Im Ortsteil Schachen wurde in diesem Jahr auf dem Grundstück Schachener Str. 106 ein größeres landwirtschaftliches Gebäude abgerissen, um einem Neubau Platz zu machen. Die Bauherrschaft beantragt nun den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, 6 Garagenplätzen und 3 nicht überdachten Stellplätzen. Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Mehlisstraße“ und dort im Bereich des allgemeinen Wohngebiets. Vorschriften für die Anzahl der Stellplätze pro Wohnung gibt es auf dem Baugrundstück nicht, so dass die Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) gilt, die einen Stellplatz pro Wohnung vorschreibt. Da der Bauherrschaft bewusst ist, dass dies im ländlichen Raum nicht ausreichend ist, wurden 3 zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück geplant. Dies führt dazu, dass die Grundfläche (GRZ) um 27,4 m² mit den mitzurechnenden Anlagen überschritten wird, wofür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist. Ebenfalls wird die Geschossfläche minimal um 4,8 m² überschritten. Das Gebäude wurde so auf dem Grundstück platziert, dass es mit der Süd - Westecke leicht das Baufeld überschreitet. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Gemeinde kann der Befreiung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen - Überschreitung der GRZ und der GFZ sowie des Baufeldes - wird erteilt. TOP 07 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Pool auf dem Flst. 257/4, Hirschstr. 201/1 Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorliegt diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen. Übergreifend waren sich die Fraktionen einig, diesen TOP zu vertagen und zunächst in anschließender nicht öffentlicher Gemeinderatssitzung vorzuberaten. TOP 08 Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf Flst. 589/5, Schachener Str. 94 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf Flst. 589/5 in der Schachener Straße 94 im Teilort Schachen ist die Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage und 2 Stellplätzen geplant. Das Gebäude soll 2 Vollgeschosse und ein Walmdach erhalten. Die Garage soll mit Flachdach versehen werden. Ein Bebauungsplan liegt in diesem Bereich von Schachen nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, da sich in unmittelbarer Nähe zum Baugrundstück neben 1-2 Familienhäusern auch sehr hohe und große Gebäude befinden. Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt, wenn das gesunde „Wohnen“ (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse) sichergestellt ist. TOP 09 Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf Flst, 836, Hirschstr. 193 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 836 in der Hirschstraße 193 soll ein Carport an das bestehende Wohnhaus angebaut werden. Die bauliche Anlage soll bis zur Nachbargrenze reichen, mit einer Breite von 7,85 m bzw. 7,40 m und einer Tiefe von 7,70 m. Der geplante Carport soll ein Pultdach mit ca. 5% Dachneigung bekommen und 3,21 m bzw. 2,53 m hoch sein. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. 2. Die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt sein. TOP 10 Vergabe der Ingenieurleistungen für Tragwerksplanung, Elektrotechnik und Heizung - Lüftung - Sanitär bei der Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Über die Sanierung von Haus Grün soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,7 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages musste die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) europaweit ausgeschrieben werden. Bereits in der Sitzung am 09.11.2021 wurden die Architektenleistungen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg vergeben. In einem 2. Schritt wurden die Unterlagen für die Ingenieurleistungen Tragwerksplanung (TW), Elektrotechnik (ELT) und Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS) am 06.10.2021 auf die Vergabeplattform gestellt und die Vergabeverfahren nach der VgV eingeleitet. Im Leistungsbild wurde eine stufenweise Beauftragung der Ingenieurleistungen festgelegt. Voraussichtlich Leistungsphase LPH 4 + 5 (Genehmigungsplanung + Ausführungsplanung), LPH 6 - 8 (Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung und Dokumentation) und LPH 9 (Objektbetreuung). Letzter Einreichungstermin war der 05.11.2021 um 12.00 Uhr. Zum Ende der Frist haben im Fachbereich TW 2 Büros ein Angebot abgegeben, im Fachbereich HLS ging ein Angebot ein und im Fachbereich ELT waren es 2 Angebote. Die eingereichten Unterlagen wurden mit Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei w2k aus Freiburg gesichtet und gewertet. Elektrotechnik (ELT) im Einzelnen: Am 11.10.2021 wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union die Bekanntmachung veröffentlicht, dass die Gemeinde Baindt beabsichtigt, die oben genannten Planungsleistungen zu vergeben. Bis zum 05.11.2021 gingen fristgerecht 2 vollständige Angebote ein. Die Angebote wurden nach den folgenden Kriterien bewertet: 1.1 Projektleitung max. 5 Punkte 1.2 Team und Kommunikation max. 5 Punkte 2.1 Prozesse und Unterlagen max. 5 Punkte 2.2 Methoden zur Kostenverfolgung und Kostenkontrolle max. 5 Punkte 2.3 Methoden zur Terminverfolgung und Kontrolle Max. 5 Punkte 3. Örtliche Bauüberwachung max. 5 Punkte 4. Bewertung des Preises max. 30 Punkte erreichbare Gesamtpunktzahl: max. 60 Punkte Die Wertung ergab folgendes Ergebnis: Rang Bieter erreichte Punktzahl 1 E-Planwerk GmbH, Hindenburgstr. 14 88361 Altshausen 50,15 2 anonym 49,0 Das Unternehmen E-Planwerk GmbH hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Tragwerksplanung (TW) im Einzelnen: Am 11.10.2021 wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union die Bekanntmachung veröffentlicht, dass die Gemeinde Baindt beabsichtigt, die oben genannten Planungsleistungen zu vergeben. Bis zum 05.11.2021 gingen fristgerecht 2 vollständige Angebote ein. Ein Angebot war zwingend auszuschließen, weil die Mindestanforderung bzgl. des Umsatzes nicht erfüllt wurde. Eine Nachforderung/Nachbesserung des Angebotes ist diesbezüglich unzulässig. Das verbleibende Angebot wurde nach den folgenden Kriterien bewertet (reduzierte Prüfung): 1.1 Projektleitung max. 5 Punkte 1.2 Team und Kommunikation max. 5 Punkte 2. Projektdurchführung und Qualitätssicherung max. 5 Punkte 3. Arbeitsweise und Leistungsumfang max. 5 Punkte 4. Bewertung des Preises max. 20 Punkte erreichbare Gesamtpunktzahl: max. 40 Punkte Die Wertung ergab folgendes Ergebnis: Rang Bieter erreichte Punktzahl 1 KUTTRUFF Ingenieure, Gartenstraße 10, 88212 Ravensburg 36 Punkte Das Unternehmen KUTTRUFF Ingenieure hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS) im Einzelnen: Am 11.10.2021 wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union die Bekanntmachung veröffentlicht, dass die Gemeinde Baindt beabsichtigt, die oben genannten Planungsleistungen zu vergeben. Bis zum 05.11.2021 ging fristgerecht 1 vollständiges Angebot ein. Das Angebot wurden nach den folgenden Kriterien bewertet (reduzierte Prüfung): 1.1 Projektleitung max. 5 Punkte 1.2 Team und Kommunikation max. 5 Punkte 2.1 Prozesse und Unterlagen max. 5 Punkte 2.2 Methoden zur Kostenverfolgung und Kostenkontrolle max. 5 Punkte 2.3 Methoden zur Terminverfolgung und Kontrolle Max. 5 Punkte 3.Örtliche Bauüberwachung max. 5 Punkte 4.. Bewertung des Preises max. 30 Punkte erreichbare Gesamtpunktzahl: max. 60 Punkte Die Wertung ergab folgendes Ergebnis: Rang Bieter erreichte Punktzahl 1 Kirchner Energie GmbH, Heinrich-Hertz- Straße 6, 88250 Weingarten 60 Das Unternehmen Kirchner Energie GmbH hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Beschluss: 1. Die Ingenieurleistungen Elektrotechnik (ELT) für die Sanierung der Klosterwiesenschule der LPH 5 werden an das Ingenieurbüro E-Planwerk GmbH aus Altshausen vergeben. 2. Die Ingenieurleistungen Tragwerksplanung (TW) für die Sanierung der Klosterwiesenschule der LPH 4-5 werden nach Eingang der nachgeforderten Unterlagen an das Ingenieurbüro Kuttruff aus Ravensburg vergeben. 3. Die Ingenieurleistungen Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS) für die Sanierung der Klosterwiesenschule der LPH 4-5 werden an das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH aus Weingarten vergeben. TOP 11 Vorstellung der Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung - Baindt 4.0 Digitalisierungsstrategie der Gemeinde Baindt im Zeitraum 2022 - 2025 Kämmerer Abele berichtet: Digitalisierung ist ein Querschnittsthema, welches sich nicht nur auf nahezu sämtliche Lebensbereiche auswirkt, sondern auch ein Umdenken in den Verwaltungen, der Industrie, der Wirtschaft und auch im privaten Lebensalltag fordert. Die Auswirkungen, die die fortschreitende Digitalisierung mit sich bringt, sind schon längst spürbar, und doch stehen wir mit den heutigen Entwicklungen noch am Anfang. Diese Chancen und gleichzeitig auch zahlreichen Herausforderungen hat die Gemeinde Baindt erkannt und befasst sich seit Jahren intensiv mit den verschiedenen Facetten der Digitalisierung. Die Ansprüche an die Verwaltung befinden sich im Wandel. Die Bürger sind keine Bittsteller, sondern dienstleistungsorientierter Kunden, die vom Onlineshopping intuitive, medienbruchfreie und schnelle Wege gewohnt sind und dies zunehmend auch bei Verwaltungsleistungen einfordern werden. Die Digitalisierung wird für die Gemeinde Baindt zu einem wichtigen Gestaltungselement. Die Finanzverwaltung hat sich erneut mit den Anforderungen an eine moderne Verwaltung auseinandergesetzt, um unter dem Projekt „Baindt 4.0“ die neuen Voraussetzungen hierzu zu schaffen. Zuletzt waren wir im Januar 2018 in der Gemeinderatssitzung. Folgende Digitalisierungsschritte wurden eingeleitet: Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Gremienarbeit: • Neue Barrierefreie Homepage der Gemeinde mit Service Portalen • Rathaus APP verbunden mit einem Rathaus Service Portal • Einfacher Mängelcheck auf der App • Rathaus Service Portal (Briefwahl online beantragen, Pass/Personalausweis Verarbeitungsstatus, Online Wasserzählerstand ablesen (mit QR-Code)) • Rats- und Bürgerinformationssystem – Gemeinderat ist papierlos • Sitzungsdienst Gemeinderat online • beBPo = das besondere elektronische Behördenpostfach • 2 online Bürgerdialoge in Baindt (online am 04.11.20 und 07.07.21) – Forschungsprojekts „Digitaldialog21“ • Elektronische Onlinebekanntmachung – zusätzlicher Hinweis im Amtsblatt • Elektronisches Bezahlsystem • Richtlinie Mobiles Arbeiten – Bachelorarbeit „Die Corona-Krise als treibende Kraft für das Home-Office - Eine Ist-Analyse in der Gemeinde Baindt mit daraus resultierender Handlungsempfehlung“ Kindergarten/ Klosterwiesenschule: • Neue Barrierefreie Homepage der Klosterwiesenschule • Neue Barrierefreie Homepage des Kindergartens • Kita Info App • Mittagessen Klosterwiesenschule via MensaMax – Programm mit Onlinebezahlsystem und Onlinebestellung der Eltern • Digitales Ferienprogramm Nupian • Klosterwiesenschule Sdui App • Online Ausleihe Bücherei BVS Professional • Ferienbetreuung über Reservix WLAN: • Wlan im Rathaus und in der Schenk-Konrad-Halle • Wlan auf dem Dorfplatz –Erweiterung Rathaus GastWlan mit Neugestaltung Auf dem Weg zu einer modernen, digitalen Ausrichtung der Verwaltung sollte die Gemeinde Baindt weitere Maßnahmen umsetzen. Unter dem Stichwort „Baindt 4.0“ werden derzeit Initiativen gebündelt, die sich mit der Digitalisierung befassen. Folgende Schritte könnten oder müssen in den Jahren 2022-2025 ff im Rahmen von Baindt 4.0 in Angriff genommen werden: • Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) Verpflichtung sämtliche Leistungen der Verwaltung bis zum Ende des Jahres 2022 vollständig digital anzubieten • Gewerbesoftware ohne Medienbrüche – Vois GESO – Umsetzung 2022 • Digitalisierung – Rechnungslauf – Ziel bis Ende 2022/ 2023 • Medienoffensive in der Klosterwiesenschule – Umsetzung Digitalpakt 2023 • Cloud – Umsetzung 2022 • Evtl. GIS-Bürgerportal Karten und amtliche Tabellen der Bodenrichtwerte • Längerfristiges Ziel: Digitaler Versand der Bescheide – rechtlich derzeit nicht möglich - Überlegung: gesamte Post über E-Post zu verschicken - Post frankiert und versendet Briefe • Digitalisierung innerhalb der Verwaltung E - Akte bis 2024 • Verbesserung der Breitbandversorgung – Glasfaseranschlüsse der weißen Flecken 2023 • Antrag graue Fleckenförderung 2024 Die Priorisierung in Baindt erfolgt weiterhin anhand folgender Kriterien: • Nutzen • Machbarkeit und Finanzierung • Dringlichkeit Die Digitalstrategie Baindt 4.0 ist mittel- und langfristig angelegt. Der Kosten und Nutzenfaktor sollte ausgeglichen sein. Zu Beginn kann es sein, dass die Kosten im Vergleich zum Nutzen wesentlich höher sind. Nicht zuletzt Corona hat im Frühjahr 2020 für einen kräftigen Anschub gesorgt. Mit der Digitalisierung von Prozessen sind die Kommunen vor Ort besonders gefragt. Neben der Betreuung des Admincenters auf service - bw im Rahmen des OZG müssen die Prozesse aktiviert sowie an bestehende Fachverfahren im Haus angebunden werden, und alles zusammen muss sinnhaft in bestehende Strukturen integriert werden. Es bedarf fachlicher Kompetenz sowie finanzieller und personeller Ressourcen. Der Gemeindetag Baden-Württemberg platziert diese Bedarfe immer wieder in den entsprechenden Runden mit dem Land, um die Mehrbelastung der Kommunen so gering wie möglich zu halten. Aktuell ist die Gemeinde Baindt im Bereich der Digitalisierung im Vergleich zu den Nachbargemeinden gut aufgestellt. Die Verwaltung möchte bürgernah, engagiert und innovativ ein umfassendes, digitales Dienstleistungsangebot zur Verfügung zu stellen. Es gilt jedoch immer neue Wege zu bestreiten. Um diese Maßnahmen zu forcieren sind neben Haushaltsmittel auch Personalkapazitäten notwendig. Die Finanzverwaltung hat originäre Hauptamtsthemen aufgegriffen. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Digitalisierungsstrategie mit dem grundsätzlichen Ziel einer weitgehenden Realisierung der technischen und konzeptionellen Grundlagen sowie einer möglichst vollständigen Umsetzung bis zum Jahr 2025. 2. Die Verwaltung wird beauftragt für die entsprechenden Teilprojekte Angebote einzuholen. Die Mittelbereitstellung soll im Lichte der Haushaltslage in den kommenden Haushalten abgebildet werden und steht unter dem Vorbehalt aber in hoher Priorität bei der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2023/2024. TOP 12 Übersicht über die kommunalen Abgaben in der Gemeinde Baindt Steuern, Gebühren, Beiträge 2022 Kämmerer Abele teilt mit: Im Mittelpunkt stehen die Überprüfung der Steuern, Gebühren und Beitragssätze. Kommunen sind entsprechend den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung verpflichtet, schwerpunktmäßig Gebühren und Entgelte für kommunale Dienstleistungen und Einrichtungen regelmäßig zu überprüfen. Realsteuern Die Hebesätze betragen im Doppelhaushalt 2021und 2022 für die Grundsteuer A 350 v. H. (Vgl. mögl. Planansatz 2022: Baienfurt ca. 380-400 v. H., Wolpertswende ca. 370 v. H., Fronreute ca. 360 v. H.) Vogt (400 v. H.). Der durchschnittliche Hebesatz der kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Ravensburg betrug 2021 374 v.H. (landesweiter Durchschnittssatz: 363 v. H.) Grundsteuer B 400 v. H. (Vgl. mögl. Planansatz 2022 Baienfurt: 380-400 v. H., Wolpertswende ca. 410 v. H., Fronreute ca. 410 v. H., Vogt 400 v. H.)). Zahlreiche Kommunen werden 2022 die Grundsteuer B erhöhen. 2021 beträgt die Grundsteuer B in Ravensburg und Weingarten 500 v. H. Der durchschnittliche Hebesatz der kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Ravensburg betrug 2021: 398 v.H. (landesweiter Durchschnittssatz: 400 v. H.) Gewerbesteuer 350v. H (Vgl. mögl. Planansatz 2022 Baienfurt: 380-400 v. H., Wolpertswende ca 370 v. H., Fronreute ca. 370 v. H., Vogt 355 v. H., Ravensburg 390 v. H., Weingarten 390.v.H.) Der durchschnittliche Hebesatz der kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Ravensburg betrug 2021 352 v.H. (landesweiter Durchschnittssatz: 368 v. H.) Im Vergleich zu den umliegenden Städten und Gemeinden ist festzustellen, dass die Gemeinde Baindt mit ihren Hebesätzen im Landkreisdurchschnitt liegt. Die Gemeinde versucht über außerordentliche Erträge den Haushalt 2022 im Ergebnishaushalt auszugleichen. Exkurs Grundsteuer: Mit Zustimmung des Bundesrats wurde der Weg für die reformierte Grundsteuer ab dem Jahr 2025 frei. Der 01.01.2022 ist der Stichtag für die neue Hauptfeststellung. Bis spätestens 30.06.2022 werden die Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2022 ermittelt und veröffentlicht. Das Finanzamt wird anschließend eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Grundsteuerwerterklärungen erlassen. Hundesteuer: Die Hundesteuern betragen seit 2021 für den 1. Hund 96 Euro, für den 2. Hund 192 Euro, für Zwinger 192 Euro (bis max. 5 Hunde), für den 1. Kampfhund 600 Euro und für jeden weiteren Kampfhund 900 Euro. Es sind derzeit 226 Hunde (212 Ersthunde, 11 Zweithunde, 1 Dritthund und 1 Zwinger) in Baindt registriert. Ist ein Hund nicht registriert, hat dies eine hohe Ordnungswidrigkeit zur Folge. Hinweise aus der Bevölkerung auf evtl. nicht registrierte Hunde werden jederzeit entgegengenommen. Vergleiche: (Baienfurt 1. Hund 84 Euro, 2. Hund 168 Euro, Fronreute 1. Hund 80 Euro, 2. Hund 160 Euro, Ravensburg 1. Hund 108 Euro, 2. Hund 216 Euro, Weingarten 1. Hund 120 Euro, 2. Hund 240 Euro). Bezugsgeld Mitteilungsblatt Für den Bezug des Amtsblattes werden 24,00 € jährlich in Rechnung gestellt. Die Einnahmen für das laufende und folgende Haushaltsjahr betragen ca. 24.600 €, die Ausgaben 32.800 € (Druckkosten 22.800 €, Lohn Austräger 10.000 €). Die Druckkosten des Amtsblattes erhöhen sich in regelmäßigen Abständen. Die eingenommenen Gebühren decken derzeit nur die Kosten des Druckes, nicht aber die Kosten der Zustellung. Unberücksichtigt sind zudem die Personal- und Sachkosten im Rathaus. Die Herausgabe der Baindter Mitteilungen ist jedoch ein sehr guter Bürgerservice. Öffentliche Bekanntmachungen können bereits, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage bekanntgemacht werden. Eine graphische Verbesserung des Amtsblattes (farbige Bilder, besseres Papier) würde einen höheren Abmangel nach sich ziehen. Das Amtsblatt wird auf die Homepage gestellt und ist auch über die GemeindeApp abrufbar. Gebühren für die Benutzung der Schenk-Konrad-Halle Baindter Auswärtige Veranstalter Veranstalter Miete/Grundgebühr für ganze Halle Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltungen ohne Tanz – und Faschingsveranstaltungen 200,00 € 350,00 € Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltungen für Tanz – und Faschingsveranstaltungen 200,00 € keine Vermietung Miete bei Hochzeiten 150,00 € 750,00 € Miete für Foyer mit Bar 100,00 € 250,00 € Die Festhalle wird steuerrechtlich als Betrieb gewerblicher Art geführt. Um die Vorsteuerbeträge bei der Schenk-Konrad-Halle geltend machen zu können, müssen steuerpflichtige Ausgangsumsätze im Sinne des Umsatzsteuergesetzes erbracht werden. Sofern die Überlassung der Halle bei Vereinsveranstaltungen unentgeltlich erfolgt, bestünde für diesen Bereich rechnerisch auch kein Vorsteuervorteil. Der Gemeinderat hat am 05.07.2011 beschlossen die festgesetzte Grundgebühr/Miete im Rahmen der Vereinsförderung wieder gutzuschreiben. Neben den jeweiligen pauschalen Fixkosten werden die Kosten der Reinigung, des Hausmeisters, sowie der Stromverbrauch spitz abgerechnet. Während der Heizperiode wird pro Veranstaltung eine Heizkostenpauschale in Höhe von 100,00 € für die Halle sowie 50,00 € für das Foyer berechnet. Für die Benutzung der Küche werden 50 €, der Leinwand werden 20,00 € und für die Benutzung der Musikanlage 30,00 € jeweils zuzüglich Steuern berechnet. Der Kostendeckungsgrad der Schenk-Konrad Halle lag 2021 u. a. coranbedingt gegen null (davor bei ca. 18%). Vor allem auswärtige Veranstalter tragen zu dem bestehenden Kostendeckungsgrad bei. Bei den auswärtigen Veranstaltern könnte eine Preisanpassung für Vereine/Organisationen vorgenommen werden. Kostenersatz für die Einsätze der Feuerwehr Die Arbeitsleistungen der Feuerwehr bewegen sich seit Jahren in denselben Bereichen. Neben kleineren Brandeinsätzen überwiegen die technischen Hilfeleistungen. Die Einsätze werden entsprechend den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes in Rechnung gestellt. Der Feuerwehrkostenersatz wurden zuletzt am 13.04.2021 angepasst. Die Feuerwehrentschädigungssatzung wurde zuletzt am 13.04.2021 angepasst. Gebühren für die Benutzung der Sporthalle für Veranstaltungen Für eine Veranstaltung werden zukünftig von externen Nutzern 350 € (ab 2023 voraussichtlich zuzüglich Mehrwertsteuer) verlangt. Baindter Vereine können die Sporthalle kostenlos benutzen. Wasserversorgungsgebühren In der Gebührenkalkulation vom 14.09.2021 ergaben sich für das Jahr 2022 folgende Wasserverbrauchsgebühren: Die Verbrauchsgebühr beträgt 2022 pro Kubikmeter: 1,53 €/m³. Die Wassermengen sind mit 250.000 m³ prognostiziert. Abwassergebühren In der Gebührenkalkulation vom 30.11.2021 ergaben sich für das Jahr 2022-2023 folgende Abwassergebühren: - Schmutzwassergebühr: 1,98 €/m³ - Niederschlagswassergebühr: 0,61 €/m² Die Schmutzwassermengen sind mit 215.000 m³ über dem Mittelwert der letzten vier Jahre von 210.235 m³ prognostiziert. Beiträge (Wasser/Abwasser) Im Rahmen der Überarbeitung der Globalberechnungen werden neue Beträge für den Anschluss zur öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ermittelt. Wasserversorgung 2,38 €/m² Nutzungsfläche Abwasserbeseitigung (Grundstücken, denen die Möglichkeit eines Vollanschlusses (Schmutz- und Niederschlagswasser) an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird) Kanalbeitrag 4,28 €/m² Nutzungsfläche Klärbeitrag 1,30 €/m² Nutzungsfläche Bestattungsgebühren: Die Bestattungsgebühren sind im Jahr 2016 von der Firma Allevo Kommunalberatung GmbH berechnet worden. Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen alle Benutzungsgebühren auf höchstens 60% der Kosten im Friedhofswesen anzusetzen. Die Gebührenkalkulation wurde mit unten aufgeführten Sätzen am 29.11.2016 vom Gemeinderat beschlossen: Überlassung eines Reihengrabes für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 2.870,-- für Personen unter 10 Jahren 1.440,-- Überlassung einer Urnenkammer (Urnenwand) 1.380,-- Wahlgrab, doppelbreit, einfachtief: 4.500,-- Wahlgrab,doppelbreit,doppeltief: 5.650,-- Urnenschmuckgrab 1.825,-- Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Beerdigungen. Die Sanierung des Friedhofes Bauabschnitt 1a kostete 463.672,13 €. In der Zukunft stehen als weitere Maßnahmen Schritt für Schritt Veränderungen im Bereich des Parkplatzes, evtl. weitere Urnenwand und Veränderungen der Aussegnungshalle an. Müllgebühren (ab 01.01.2016 Landkreis Ravensburg zuständig) Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung inkl. Auslieferung der gelben Tonne zuständig. Die Gemeinde ist ab 2019 lediglich für die Abwicklung des Wertstoffhofes, die Beseitigung und ordnungswidrige Verfolgung wilder Müllablagerungen sowie für die Biotonnenbefreiung zuständig. Allgemeine Verwaltungsgebühren: Die Verwaltungsgebührensatzung wurde in der Gemeinderatssitzung am 10.09.2019 in einzelnen Punkten angepasst und wird im Zuge des § 2 b UstG erneut einer Prüfung unterzogen. Kindergartenbeiträge: Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 wurden nach Modulen am 06.07.2021 beschlossen. Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4 € pro Tag fällig (mit einer Obergrenze von 50 € monatlich). Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. Die Gemeinde Baindt zeichnet sich als familienfreundliche Gemeinde aus. Der Verzicht auf eine zusätzliche Entgeltfinanzierung kann als familienfreundliches Leitbild gesehen werden. Andererseits erhöht sich der Abmangel im Bereich des Kindergartens wesentlich. Ganztagsbetreuung im Kindergarten: Die Kosten für die zusätzliche Betreuung bei Teilnahme am Mittagessen betragen für 1 Kind 4,-- €/Tag maximale Kosten pro Kind und Monat 50,-- € Kernzeitbetreuung „Verlässliche Grundschule“: Die Kosten für die Betreuung betragen pro Kind ab 01.01.2022 15,-- €/Monat Mittagessen in Ganztagesbetreuungseinrichtung: Kosten pro Mittagessen derzeit: - für Kindergartenkinder 3,80 € - für Schüler 3,80 € Das Liebenauer Berufsbildungswerk (Adolf Aich) liefert das sehr gute Mittagessen in der Ganztagesbetreuungseinrichtung bei der Klosterwiesenschule. Bei einer Erhöhung des Einkaufspreises wird dieser eins zu eins weitergegeben. Ferienbetreuung 2022: Die Gemeinden Baindt und Baienfurt bieten in den Ferien teilweise eine Betreuung für die Grundschüler an. In dem von der Gemeinde Baindt definierten Zeitrahmen findet die Betreuung in Baindt oder Baienfurt statt. Die Kosten hierfür betragen derzeit 60,-- € pro Kind und Woche. Die Gebühren werden über ein Onlineportal Reservix abgewickelt. Die Anmeldung ist verbindlich. Es findet keine Rückerstattung bei Krankheit bzw. sonstiger Abwesenheit statt. Asyl- und Obdachlosensatzung Da diese Gebührensätze nicht auskömmlich waren, hat das Hauptamt eine neue Kalkulation durchgeführt und neue Gebührensätze festgesetzt. Die Erhöhung bei den Nebenkosten beruhte überwiegend auf höheren Stromkosten und Energiekosten sowie im Bereich der Miete auf Grund höheren laufenden Aufwendungen. Der Energieaufwand für die Objekte ist nach wie vor hoch. In folgenden Bereichen werden im kommenden Jahr wieder detaillierte Kostenberechnungen und Überprüfungen angestellt: - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (gebührenrechtliches Ergebnis 2021) - Globalberechnung Beitragssätze - BHKW inkl. Nahwärmenetz (Abrechnung 2021) - Änderung Kindergartengebühren (2022/2023) - Anpassung der Schenk-Konrad-Hallengebühr - Anpassung der Grund- und Gewerbesteuer 2023 Das ordentliche Ergebnis im Gemeindehaushalt gestaltet sich 2022 ff derzeit negativ. Über außerordentliche Erträge kann dies evtl. positiv gestaltet werden. Die Gemeinde wird 2023 aufgrund der Generationengerechtigkeit für die Folgejahre angehalten sein, die Abgaben Steuern, Gebühren, Beiträge für das Folgejahr moderat anzupassen. Beschluss: 1. Die Informationen zu den kommunalen Abgaben in der Gemeinde werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ganztagesgrundschule in offener Form der Klosterwiesenschule Baindt wird zugestimmt. TOP 13 Gebührenkalkulation Abwasser a) Gebührenkalkulation Kalkulationszeitraum 01.01.2022-31.12.2024 b) Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) Kämmerer Abele teilt mit: Wie bereits bei der Feststellung der gebührenrechtlichen Ergebnisse sowie bei der Jahresrechnung 2020 angesprochen, sollten die Abwassergebühren zum 01.01.2022 einer erneuten Gebührenkalkulation unterzogen werden. Die rechtssichere Kalkulation der Gebührensätze stellt eine komplexe Aufgabe dar. Um die Rechtssicherheit der Abwassergebühren in der Gemeinde Baindt weiterhin zu gewährleisten wurde die Allevo Kommunalberatung mit der Gebührenkalkulation 2022-2024 beauftragt. Gebührenkalkulation Kalkulationsraum 2022-2024 Im Kalkulationszeitraum werden umfangreiche Investitionen im Abwasserbereich sowohl in der Bauleitplanung, Hydraulische Messungen als auch im Bereich des Abwasserzweckverbandes getätigt, deren Folgekosten ebenfalls Auswirkungen auf das Ergebnis der Kalkulation haben. Innerhalb der Gebührenkalkulation gibt es 3 wesentliche Bereiche, die insgesamt zum kalkulierten Ergebnis führen: • Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse mit Ausgleich der Kostenüber- und Unterdeckungen • Die Ermittlung des Straßenentwässerungsanteils • die Plandaten des Kalkulationszeitraums Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnung. Die Gebührenkalkulation wurde in zwei Gebührenkalkulationszeiträume unterteilt: Bemessungszeitraum: 01.01.2022 bis 31.12.2023 Unter Berücksichtigung aller in der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Daten ergibt sich eine Gebührenobergrenze im Kalkulationszeitraum 01.01.2022-31.12.2023 in Höhe von 2,32 € je m³ Schmutzwasser ohne Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse. Mit Ausgleich der Vorjahre ergibt sich im Kalkulationszeitraum 01.01.2022-31.12.2023 ein Gebührensatz in Höhe von 1,98 € je m³ Schmutzwasser. Für das Niederschlagswasser sind im Kalkulationszeitraum 01.01.2022-31.12.2023 0,56 € je m² versiegelter Fläche ohne Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse ermittelt worden. Mit Ausgleich der Vorjahre ergibt sich im Kalkulationszeitraum 01.01.2022-31.12.2023 ein Gebührensatz in Höhe von 0,61 € je m² versiegelter Fläche. Bemessungszeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2024 Unter Berücksichtigung aller in der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Daten ergibt sich eine Gebührenobergrenze im Kalkulationszeitraum 01.01.2024-31.12.2024 in Höhe von 2,54 € je m³ Schmutzwasser ohne Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse. Mit Ausgleich der Vorjahre ergibt sich im Kalkulationszeitraum 01.01.2024-31.12.2024 ein Gebührensatz in Höhe von 2,09 € je m³ Schmutzwasser. Für das Niederschlagswasser sind im Kalkulationszeitraum 01.01.2024-31.12.2024 0,69 € je m² versiegelter Fläche. Da kein Ausgleich der Vorjahre stattfindet ergibt sich im Kalkulationszeitraum 01.01.2024-31.12.2024 ein Gebührensatz in Höhe von 0,69 € je m² versiegelter Fläche. Auf der Grundlage der in Anlage 1 beigefügten Gebührenkalkulation ergeben sich für die Jahre 2022 – 2023 und im Jahr 2024 folgende Abwassergebühren: Ab 01.01.2022 1. Schmutzwassergebühr: 1,98 €/m³ (bisher 2,17 €/m³) 2. Niederschlagswassergebühr: 0,61 €/m² (bisher 0,50 €/m²) Ab 01.01.2024 1. Schmutzwassergebühr: 2,09 €/m³ 2. Niederschlagswassergebühr: 0,69 €/m² Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip, das heißt, dass maximal eine Kostendeckung von 100% anzustreben ist. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitraumes Kostenüberdeckungen, so müssen diese innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitraumes jedoch Kostenunterdeckungen, so hat die Gemeinde die Möglichkeit, diese innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, hierzu ist sie aber nicht verpflichtet. Werden Kostenunterdeckungen nicht ausgeglichen, sind sie durch allgemeine Haushaltsmittel zu finanzieren. Änderung der Abwassersatzung Eine Änderung der Satzung wird erforderlich wegen der Neukalkulation der Schmutz- und Niederschlagsgebühren sowie der Kalkulation der Zählergebühren Zählergebühr für Zweitzähler (Zisterne, Stall, Garten etc.) Die Einbau- und Unterhaltungskosten (Zweit- bzw. Zwischenzähler für Zisterne, Stall, Garten) werden durch eine Zählergebühr finanziert. Alternativ kann bei aufwändigen Sonderzählern auch weiterhin der Einbau von privaten Zwischenzählern, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen und von den Wassermeistern plombiert worden sind, in Betracht gezogen werden. Mit dem Austausch des Wasserzählers wird bei Vorhandensein eines Zwischenzählers dieser ausgetauscht und die Eichfrist vereint. Die in der Gebührenkalkulation vorgeschlagene Zählergebühr beträgt 2022 ab Einbau durch die Gemeinde 2,20 €/ Monat. Die Gemeinde Baindt hat sich für die Gebührenkalkulation externer Hilfestellung (Allevo Kommunalberatung) bedient. Der Abwasserzweckverband hat weiterhin die Schließung der Papierfabrik Mochenwangen zu verkraften. In der Kalkulation 2022 bis 2024 sind der Baindter Anteil an der Betriebskostenumlage mit 38% Betriebskostenumlage gem. Haushalts- und Finanzplanung im Abwasserzweckverband vorgesehen. Der Abwasserzweckverband geht von Betriebskosten nach der Haushaltsplanung in Höhe von 350.998 € im Jahr 2022, 357.078 € im Jahr 2023 und 361.904 € im Jahr 2024 aus. Investitionen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung, Kostensteigerungen des Abwasserzweckverbandes und Investitionen im Rahmen der örtlichen Bebauungsplanung sind aufgrund des Anteils der Abschreibungen auf 50 Jahre eher nachrangig. Die ausgleichpflichtige Kostenüberdeckung im Schmutzwasserbereich in Höhe von +243.670 € sowie die Kostenunterdeckung im Niederschlagswasserbereich in Höhe von -31.049 € wurden eingestellt. Beschluss: 1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 12.11.2021 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt. 2. Den vorgeschlagenen Kalkulationszeiträumen der Gebührenkalkulation vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 und 01.01.2024-31.12.2024 wird zugestimmt. 3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 14) wird ausdrücklich zugestimmt. 4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt: Aus den Betriebskosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 13,5 % Regenwasserkanäle 27,0 % Kläranlagen 1,2 % Aus den kalkulatorischen Kosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 26,0 % Regenwasserkanäle 50,0 % Kläranlagen 5,0 % 5. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt: Aufteilung der Betriebskosten: SW NW Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 50,0 % 50,0 % Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW Mischwasserkanäle 60,0 % 40,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 60,0 % 40,0 % Regenüberlaufbecken 60,0 % 40,0 % Kläranlage 90,0 % 10,0 % 6. Im Schmutzwasserbereich ergab sich im Bemessungszeitraum 2017 bis 2018 eine ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung in Höhe von 243.670 €. Diese Überdeckung soll in die vorliegende Kalkulation der Schmutzwassergebühr für den Bemessungszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 in Höhe von 146.202 € und in die vorliegende Kalkulation der Schmutzwassergebühr für das Jahr 2024 in Höhe von 97.468 € eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. Zudem besteht im Niederschlagswasserbereich aus dem Bemessungszeitraum 2017 bis 2018 eine ausgleichsfähige Kostenunterdeckung in Höhe von -31.049 €. Diese Unterdeckung soll in die vorliegende Kalkulation der Niederschlagswassergebühr für den Bemessungszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 eingestellt und dadurch vollständig ausgeglichen werden. 7. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 wie folgt festgesetzt: Schmutzwassergebühr 1,98 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,61 €/m² 8. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 wie folgt festgesetzt: Schmutzwassergebühr 2,09 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,69 €/m² 9. Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Änderung der Abwassersatzung entsprechend Anlage 2. TOP 14 Verabschiedung von Herrn Gemeinderat Simon Gauder Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Herr Gemeinderat Simon Gauder ist seit dem 22.07.2014 Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Baindt. Zum 01.12.2021 zieht Herr Gauder aus der Gemeinde Baindt weg. Aus diesem Grund hat er sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt. In der Gemeinderatsitzung am 09.11.2021 wurde daher folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt stellt fest, dass Herr Gemeinderat Simon Gauder zum 01.12.2021 aus dem Gremium ausscheidet, da die Wählbarkeit gem. § 31 Abs. 1 GemO in Verbindung mit § 28 abs. 1 GemO durch den Wegzug aus der Gemeinde Baindt nicht mehr gegeben ist. Daten: - 22.07.2014 – 30.11.2021 Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Baindt - 22.07.2014 – 30.11.2021 Mitglied des Kindergartenausschusses - 22.07.2014 – 23.07.2019 Stellvertreter im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt / Baindt - 24.07.2019 – 30.11.2021 Stellvertreter im Bauausschuss Bürgermeisterin Rürup bedankt sich bei Gemeinderat Gauder recht herzlich für die engagierten Jahre die er im Gremium verbracht hat und überreicht ihm ein Geschenk der Gemeinde verbunden mit den besten Wünschen für die Zukunft. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Absage Nikolausmarkt Auf eine entsprechende Frage von teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass auf Grund der steigenden Infektionszahlen die Absage des Nikolausmarktes ein absolut notwendiger Schritt war. b) Räum- und Streupflicht Auf eine entsprechende Frage teilt Ortsbaumeister Roth mit, dass es sich bei dem Verbindungsweg von der Marsweilerstraße hoch zur Thumbstraße um einen öffentlichen Weg handelt, der von der Gemeinde geräumt wird. c) Bauvorhaben Baindter Hof Es wurde angefragt, ob das Bauvorhaben inzwischen abgeschlossen ist. Nach wie vor werden die geforderten Doppelparker vermisst. Bauamtsleiterin Jeske erwidert, dass die Umbauarbeiten noch nicht abgeschlossen sind. d) Ausschreibung Radweg Sulpach Es wurde die Frage gestellt, ob der Förderbescheid zwischenzeitlich vorliegt. Für diesen 3. Bauabschnitt, so Bürgermeisterin Rürup, ist man zunächst von Kosten i. H. v. 930.000 € ausgegangen. Letztendlich belaufen sich die Kosten jedoch auf 1,5 bis 1,6 Mio. Euro. Laut Bescheid erhält die Gemeinde erfreulicherweise einen Zuschuss i. H. v. 973.000 €. Dieser könnte evtl. noch auf 1,1 Mio. Euro aufgestockt werden. e) Rahmenterminkalender 2022 Es wurde nachgefragt, wann der Rahmenterminkalender erscheint. Dieser liegt, so Bürgermeisterin Rürup, bis Ende des Jahres vor. f) Flutlichtanlage Sportplatz Auf eine entsprechende Frage teilt Ortsbaumeister Roth mit, dass die Förderbescheide beim SV Baindt eingegangen sind. In der Sitzung am 11.01.2022 sollen die Arbeiten vergeben werden. g) Klimakoordinator Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob die gemeinsame Stelle der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg schon besetzt ist. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass der Klimakoordinator bereits seit dem 02.11.2021 tätig ist. Es wurde angeregt, im nächsten Jahr eine Exkursion nach Wildpoldsried zu machen und dort die Windkraftanlagen anzuschauen.[mehr]

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        Projekt-Nr. Auftraggeber Ausfertigungs-Nr. Datum GUTACHTEN 2215381 -- 21.03.2022 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt" Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt age/ HPC AG Telefon: 0751 36152-0, Fax: 0751 36152-99 Jahnstraße 26 Internet: www.hpc.ag 88214 Ravensburg E-Mail: ravensburg@hpc.ag Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – HPC_2215381_GU.docm INHALT Seite 1 Geplante Maßnahmen und Aufgabenstellung ..................................................... 4 2 Fachliche Aspekte des vorsorgenden Bodenschutzes ........................................ 4 3 Grundlagen ......................................................................................................... 6 3.1 Allgemeine Standortangaben .............................................................................. 6 3.2 Geologische und bodenkundliche Rahmendaten ................................................ 6 4 Planerische Eckpunkte ....................................................................................... 7 5 Bodenkundliche Untersuchungen ....................................................................... 9 6 Überschlägige Mengenbilanzierung .................................................................. 12 6.1 Rahmenbedingungen ........................................................................................ 12 6.2 Bilanz ................................................................................................................ 14 7 Bautechnische Vorgaben zum Umgang mit den Bodenmaterialien ................... 15 7.1 Allgemeine Vorgaben zum Erhalt der Leistungs- und Kulturfähigkeit ................ 15 7.2 Baufeldspezifische Maßnahmen ....................................................................... 16 7.2.1 Baustelleneinrichtungs- und Baumaterial-Lagerfläche, später Retentionsbecken, Teilabschnitt Geigensack ......................................... 16 7.2.2 Optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, Teilabschnitt Bühl ................... 17 7.2.3 Anlegen des neuen Grabens, Verfüllung des alten Grabens ............................. 17 7.2.4 Anlegen der mineralischen Baustraßen ............................................................ 19 7.2.5 Anlegen der Aufschüttungsfläche ...................................................................... 19 8 Schlussbemerkungen ....................................................................................... 20 TABELLEN Tab. 1: Allgemeine Standortangaben .............................................................................. 6 Tab. 2: Geologische und bodenkundliche Rahmendaten ................................................ 6 Tab. 3: Bodenkundliche Bestandsaufnahme ................................................................... 9 Tab. 4: Abhängigkeit der Erdarbeiten von den aktuellen Bodenfeuchte-Verhältnissen .. 11 Tab. 5: Überschlägige Mengenbilanzierung .................................................................. 14 ANHANG 1 Quellen- und Literaturverzeichnis 2 Glossar (Liste häufig im Bodenschutz verwendeter Begriffe) Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 3 HPC_2215381_GU.docm ANLAGEN 1 Planunterlagen 1.1 Übersichtslageplan, Maßstab 1 : 25.000 1.2 Lageplan der beprobten Flächen, Maßstab 1 : 1.500 2 Bodenschutzpläne 2.1 Bodenschutzplan Teilabschnitt Geigensack, Maßstab 1 : 500 2.2 Bodenschutzplan Teilabschnitt Bühl, Maßstab 1 : 500 Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 4 HPC_2215381_GU.docm 1 Geplante Maßnahmen und Aufgabenstellung Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzepts die Neuanlage eines offenen Gewässerlaufs als Hochwasser (HW)-Schutzgraben. Das Vorha- bengebiet liegt am nördlichen Bebauungsrand der Gemeinde Baindt. Der Graben soll nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen/geplanten Baugebiets "Gei- gensack Erweiterung" und am nördlichen Rand des geplanten Wohnbaugebiets "Bühl", östlich der Hirschstraße entstehen (s. Anlage 1.1). Der neue Bachlauf erhält einen mäandrierenden Verlauf mit kontinuierlichem Gefälle, so dass dieser im Falle eines Starkregenereignisses ein gewisses Rückhaltevermögen aufweist und zukünftig das Hochwasserrisiko bzw. das Über- schwemmungsrisiko senkt. Bei den bevorstehenden Erdarbeiten müssen auf einer nicht unerheblichen Fläche bauliche Eingriffe in den natürlichen Boden erfolgen. Deshalb waren auf Anforderung durch das Land- ratsamt Ravensburg eine Untersuchung der bodenkundlichen Verhältnisse (humoser Oberbo- den, kulturfähiger Unterboden und anstehender Untergrund) sowie die Erstellung eines Bo- denschutzkonzepts mit Bodenschutzplan erforderlich. Die HPC AG, Standort Ravensburg, wurde auf Grundlage des Angebots Nr. 1215381 vom 05.11.2022 mit den entsprechenden Untersuchungsmaßnahmen beauftragt. 2 Fachliche Aspekte des vorsorgenden Bodenschutzes Der humose Ober- bzw. kulturfähige Unterboden erfüllt gem. BBodSchG § 2 [1] in besonde- rem Maße natürliche Funktionen als Lebensgrundlage und Lebensraum, Bestandteil des Na- turhaushalts sowie als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen. Die Böden und Bodenmaterialien unterliegen bei Baumaßnahmen vielfältigen und nachhalti- gen Eingriffen, die bei unsachgemäßem Umgang zu Schäden (Zerstörung des Bodengefüges, Bodenverdichtung, Vernässung) führen können und nur mit hohem Aufwand zu beseitigen sind bzw. nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Deshalb sind Abgrabungen, die Lagerung und Geländeverfüllungen bzw. -andeckungen fachgerecht und mit geeigneten Techniken auszuführen. Auf der Basis von fachlichen und gesetzlichen Regelungen (u. a. BBodSchV [2], Vollzugshilfe zu BBodSchV § 12 [3], DIN 19731 [4], DIN 19639 [5], Leitfäden zum Schutz der Böden beim Auftrag von kultivierbarem Bodenaushub [10], zur Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodenaushub bei Flächeninanspruchnahmen [9] etc.) werden Vorgaben und Maßnahmen be- schrieben, wie mit natürlichem Bodenmaterial schonend umgegangen werden kann und wel- che Ziele (allgemeine Grundsätze für die technische Durchführung der Erdarbeiten, Anlage und Pflege von Oberboden- und Unterbodenmieten, Befahren der Bodenkrume etc.) daraus für das Bauvorhaben abgeleitet werden können. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 5 HPC_2215381_GU.docm Im Zusammenhang mit Baumaßnahmen können im Wesentlichen folgende Tätigkeiten zu ei- ner nachhaltigen Schädigung bzw. zum Totalverlust von kulturfähigen Bodenmaterialien füh- ren: • Befahrung mit ungeeigneten Fahrzeugen (z. B. Radfahrzeuge) • Erdarbeiten bei ungeeigneter Witterung bzw. ungeeigneten Boden-Feuchteverhältnis- sen • keine oder unsachgemäße Trennung verschiedener Bodenhorizonte • unsachgemäße Lagerung von Bodenmaterialien • unsachgemäßer Wiederauftrag von Bodenmaterialien • Nutzung von Freiflächen als Materiallager, Baustelleneinrichtungsfläche etc. Die wichtigsten und offensichtlichsten Folgen des unsachgemäßen Umgangs mit Böden und Bodenmaterialien ergeben sich aus den erfolgten Störungen des Bodengefüges: • Störungen im Wasserhaushalt durch Verdichtungen (insbesondere im Unterboden) mit der Folge dauerhafter Vernässungen, Verschlämmungen etc. • Störungen im Lufthaushalt durch Verdichtungen mit entsprechenden Auswirkungen auf die organischen und chemischen Umsetzungsprozesse im Boden • Zerstörung von Lebensräumen für Bodenorganismen Insbesondere Gefügestörungen im Unterboden sowohl durch die technische Beeinflussung auf der Fläche als auch bei der Zwischenlagerung sind durch anschließende Meliorations- maßnahmen (z. B. Tieflockern, Drainagen, Einsaat von Tiefwurzlern o. ä.) nicht mehr vollstän- dig reversibel und müssen daher durch geeignete Maßnahmen so weit als möglich vermieden werden. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 6 HPC_2215381_GU.docm 3 Grundlagen 3.1 Allgemeine Standortangaben In nachfolgender Tabelle sind die allgemeinen Standortdaten für die Untersuchungsfläche zu- sammengestellt: Tab. 1: Allgemeine Standortangaben Parameter Untersuchungsfläche Name/Bezeichnung "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt" Lage Zeppelinstraße/Hirschstraße/Sulpacher Straße, Stadt Baindt, Landkreis Ravensburg Morphologie relativ eben im Teilabschnitt Geigensack, schwach bis mittel geneigt im Teilabschnitt Bühl (ca. 5 bis 9 %) Versiegelung/bebaute Fläche unversiegelt, landwirtschaftliche Fläche frühere Nutzung Grünland/Acker aktuelle Nutzung Grünland/Acker künftige Nutzung Hochwasserschutzgraben (Bachmäander) Umfeldnutzung Landwirtschaft, Wohnbaugebiet Wasserschutzgebiete außerhalb Naturschutz-/FFH-Gebiete außerhalb 3.2 Geologische und bodenkundliche Rahmendaten Nachfolgend sind die geologischen und bodenkundlichen Rahmendaten zusammengefasst: Tab. 2: Geologische und bodenkundliche Rahmendaten Parameter Ausbaufläche Name/Bezeichnung "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt" geologische Einheit (Geol. Karte 1 : 50.000) Beckensedimente sowie holozäne Abschwemmmassen bodenkundliche Einheit (Bodenkarte 1 : 50.000) Pseudovergleyte Parabraunerde aus tonig-schluffigen Beckensedi- menten sowie Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 7 HPC_2215381_GU.docm 4 Planerische Eckpunkte In Abstimmung mit dem Planer liegen bei der Baumaßnahme folgende Eingriffsbereiche mit bodenschutzrelevanten Arbeitsprozessen vor (s. dazu auch Bodenschutzpläne, Anlagen 2.1 und 2.2): • Zufahrt: Die Baustellenandienung erfolgt über die bestehenden Hirsch- und Sulpacher Straße jeweils am Westrand des Teilabschnitts Geigensack und Teilabschnitts Bühl. Die Baufelder sind somit weitgehend über bestehende befestigte Straßen erreichbar. Nur an einzelnen Stellen muss eine temporäre Baustellenzufahrt mittels mineralischer Schüttung eingerichtet werden. • Mineralische Baustraßen: Am Ost- und Westrand des Teilabschnitts Geigensack wer- den mineralische Baustraßen (Zufahrten zur Fahrtrasse und der BE-Fläche) eingerichtet. Sie dienen der Baustellenandienung sowie dem Transport der separierten Materialien zum vorgesehenen Verwertungsort. Im Bereich der mineralischen Baustraßen wird hu- moser Oberboden abgetragen, ein Vlies mit hoher Reissfestigkeitsklasse (GRK 5) einge- bracht und eine Kies-/Schotterschicht von 0,3 bis 0,4 m Mächtigkeit aufgetragen. Nach Beendigung der Maßnahme werden die mineralischen Baustraßen rückstandsfrei wieder ausgebaut. Das Vlies mit hoher Reißfestigkeit ist hierbei von entscheidender Bedeutung. • Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, später Retentionsbecken, Teilabschnitt Gei- gensack: Als Baustelleneinrichtungs- und Materiallagerfläche dient die Fläche des ge- planten Retentionsbeckens im Westen des Teilabschnitts Geigensack (s. Anlage 2.1). Bei der Fläche handelt es sich um eine bestehende Freifläche mit natürlichem Bodenaufbau. Die Tiefe des Retentionsbeckens im Teilabschnitt Geigensack soll im Endzustand ca. 1 m betragen. Hier sind Aushubmaßnahmen erforderlich, die sowohl den humosen Oberbo- den als auch den kulturfähigen Unterboden sowie das Untergrundmaterial betreffen. Das Oberbodenmaterial wird temporär in langgezogenen Wallmieten am Flächenrand auf kurzgeschnittener Grasnarbe gelagert. Später wird es zu einem Substrat aufbereitet (vo- raussichtlich 1 : 1 = humoser Oberboden : Sand) und anschließend als belebte Boden- zone über einer Kies-Filterschicht in der Beckensohle und an den Beckenflanken wieder angedeckt. Der Oberboden-Überschuss wird teilweise für die geplante Geländeaufschüt- tung im Teilabschnitt Bühl verwendet. Der Rest des Oberbodenmaterials sowie das Un- terbodenmaterial sind einer externen bodenfunktionalen Verwertung zuzuführen. Das Un- tergrundmaterial wird bis zur erforderlichen Beckensohle abgetragen und einer sachge- rechten Entsorgung zugeführt. • Optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, Teilabschnitt Bühl: Optional wird im Westen des Teilabschnitts Bühl eine Baustelleneinrichtungs- und Materiallagerfläche ein- gerichtet (s. Anlage 2.2). Auf der Fläche könnte bei Bedarf das Überschussmaterial aus dem neuen Graben (Teilabschnitt Bühl) kurzzeitig bereitgestellt werden. Bei dieser Fläche handelt es sich um eine bestehende Freifläche mit natürlichem Bodenaufbau. Hier soll zuerst der Grasbewuchs kurz gemäht werden. Die Grasnarbe wird dann mit ei- nem Vlies (GRK 5) abgedeckt. Anschließend wird eine lastverteilende Kies-/Schotter- schicht von 0,3 bis 0,4 m Mächtigkeit aufgebracht. Nach Beendigung der Maßnahme wer- den die lastverteilende Schicht und das Vlies rückstandsfrei ausgebaut. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 8 HPC_2215381_GU.docm • Neuer Graben: Entlang des bestehenden Grabens im Bereich Bühl sowie der Verdolung im Bereich Geigensack wird zum Schutz gegen Hochwasser ein neuer offener Graben errichtet. Die Tiefe des Schutzgrabens soll je nach Position ca. 1 m bis 3 m betragen. Hier sind Aushubmaßnahmen erforderlich, die sowohl den humosen Oberboden als auch den kulturfähigen Unterboden sowie das Untergrundmaterial betreffen. Das Oberbodenmate- rial wird temporär in langgezogenen Wallmieten am Südrand des Grabens im Bereich des Teilabschnitts Bühl und am Nordrand im Bereich des Teilabschnitts Geigensack bauzeit- lich gelagert. Die Wallmieten dienen zusätzlich als Abgrenzung des Baufelds gegen die angrenzenden Tabuflächen. Der Ausbau des Unterbodens erfolgt rückschreitend mittels Kettenbagger. Die Grabensohle dient als Fahrtrasse für baustelleninterne Quertransporte und den Abtransport von Überschussmaterial. Es wird nur auf dem Untergrund (Schicht C) gefahren. Soweit möglich, wird das ausgebaute Unterbodenmaterial im Be- reich Bühl mittels Kettenbagger direkt in den zu verfüllenden, parallel verlaufenden, be- stehenden Graben umgelagert. Zudem dient ein Teil des Unterbodens zur Errichtung des Unterboden-Kerns im Bereich der Geländeaufschüttung im Südosten des Teilabschnitts Bühl. Der verbleibende Überschuss wird einer externen bodenfunktionalen Verwertung zugeführt. Anfallendes Untergrundmaterial wird sachgerecht entsorgt. Das seitlich gela- gerte Oberbodenmaterial wird anschließend in der Grabenmulde und an den Böschungen (Grabenflanken) wieder angedeckt. • Bestehender Graben (Teilabschnitt Bühl): Der bestehende Graben im Teilabschnitt Bühl wird verfüllt und rekultiviert. Das Oberbodenmaterial des bestehenden Grabens wird zunächst abgetragen und temporär als langgezogene, wallartige Humusmiete entlang des Grabens bis zur Wiederandeckung bereitgestellt. Es dient dort auch als Abgrenzung gegen die rückwärtigen Tabuflächen. Der bestehende Graben soll dann verdolt werden, um bauzeitlich den Wasserabfluss zu gewährleisten. Danach wird er mit dem anfallenden Unterbodenmaterial aus dem neuen Graben aufgefüllt. Anschließend wird die Fläche mit dem Oberbodenmaterial wieder angedeckt. • Wendestellen: Im Bereich des Teilabschnitts Bühl werden zwei Wendestellen (10 m x 5 m) für den Fahrzeugverkehr (LKW, Traktor mit Kippmulde) eingerichtet, da sonst die Strecke für Rückwärtsfahrten zu groß wird. Zudem dienen die Wendestellen als Aus- weichstellen im Begegnungsverkehr. Im Bereich der Wendestellen wird das Oberboden- material ausgebaut und temporär als Humusmiete stirnseitig zur Abgrenzung gegen die Tabuflächen bis zur Wiederandeckung bereitgestellt. Anschließend wird der Unterboden rückschreitend ausbaut und seitlich zur Abgrenzung gegen die Tabuflächen als Wallmie- ten auf dem bestehenden Oberboden mit zuvor kurz geschnittener Grasnarbe bis zur Wiederandeckung bereitgestellt. Die Wendestellen werden abschließend profilgerecht wieder verfüllt und rekultiviert. Abschließend erfolgt eine Wiedereinsaat mit einer boden- stabilisierenden Grünland-Saatmischung. • Geländeaufschüttung: Im Teilabschnitt Bühl soll eine großflächige Geländeaufschüt- tung erfolgen, um großflächig über den Hang abfließendes Wasser abzuwehren und in Richtung des neuen Grabens zu leiten. Im nordöstlichen Randstreifen dieser Fläche wird ein Wall mit einer Höhe von ca. 0,65 m und einer Breite von ca. 1,4 m errichtet. Richtung Südwesten erfolgt eine großflächige Geländeangleichung. Richtung Nordosten verbleibt eine vergleichsweise steile Böschung. Die großflächige Geländeangleichung erfolgt mit überschüssigem Oberbodenmaterial aus der Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche des Teilabschnitts Geigensack. Der Wallstreifen im Nordosten wird mit dem Unterbodenma- terial aus dem neuen Graben des Teilabschnitts Bühl aufgebaut und anschließend mit dem zuvor abgetragenen Oberboden wieder abgedeckt. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 9 HPC_2215381_GU.docm • Tabuflächen: Es handelt sich um bestehende Freiflächen mit natürlichem Bodenaufbau im Umfeld der baulichen Eingriffsflächen. Diese Flächen werden gegen unzulässige, bau- zeitliche Beeinträchtigungen (z. B. Überfahrung, Verdichtung etc.) geschützt. Dies erfolgt durch langgezogene Oberboden-Wallmieten entlang des Grabens bzw. sonstige Absper- rungen (z. B. Bauzaun). 5 Bodenkundliche Untersuchungen Auf der Untersuchungsfläche wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Datum: 10.02.2022 Umfang: bodenkundliche Bestandsaufnahme anhand von elf Bohrstockeinsti- chen bis 1 m Tiefe im Bereich des geplanten Schutzgrabens Verfahren: Pürckhauer-Bohrstock Tiefe: ca. 1 m; entsprechend der Länge des Pürckhauer-Bohrstocks, ca. 1 m Ziel Ermittlung des Bodentyps, Erfassung der kulturfähigen Bodenhorizonte Bodenansprache: bodenkundlich, geologisch sowie organoleptisch Dokumentation: Lage der Bohrstockprofile: Anlage 1.2 Die bodenkundliche Bestandsaufnahme anhand der Bohrstocksondierungen erbrachte folgende Ergebnisse (Terminologie nach bodenkundlicher Kartieranleitung [6] bzw. Arbeitshilfe für die Bo- denansprache [7]): Tab. 3: Bodenkundliche Bestandsaufnahme Profil Tiefe Hori- zont Boden- art Grob- boden Hu- mus Carbo- nat Feuchte Farbe Nutzung cm P1 – 30 – 60 > 98 Ap M II Gor Ut2 Ut3 Ut2 G1 G1 G1 h4 h2 h0-1 c0 c0 c0 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/2 10 YR 3/4 10 YR 4/3 Grünland P2 – 33 – 72 > 100 Ap M II Go Uls Lt2 Tu3 G1 G1 G1 h4 h2 h0 c0 c0 c0 feu3 feu2 feu2 10 YR 3/2 10 YR 4/4 10 YR 4/6 Acker P3 – 30 – 62 > 94 Ap M II Go Uls Slu Su2 G1 G1 G1 h4 h1-2 h0 c0 c0 c0 feu3 feu2 feu2 10 YR 4/3 10 YR 4/4 10 YR 4/6 Acker P4 – 20 – 60 > 97 Ap M II Go Uls Lu Lts G1 G1 G1 h3 h2 h0 c0 c0 c0 feu3 feu2 feu2 10 YR 3/3 10 YR 4/4 10 YR 4/3 Grünland P5 – 20 – 40 > 100 Ap Gor-M II Gor Ut3 Uls Uls G1 G1 G1 h2 h1 h0 c3.3 c4 c4 feu2 feu2 feu1 10 YR 3/2 10 YR 4/2 10 YR 5/1 Grünland P6 – 20 – 40 – 60 > 100 Ap M M-Go II Gor Ut2 Ut3 Tu3 Tu2 G1 G1 G1 G1 h2 h1-2 h0-1 h0 c0 c0 c0 c2 feu2 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/3 10 YR 4/2 10 YR 5/3 2,5 Y 6/2 Grünland Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 10 HPC_2215381_GU.docm Profil Tiefe Hori- zont Boden- art Grob- boden Hu- mus Carbo- nat Feuchte Farbe Nutzung cm P7 – 23 – 53 > 95 Ap M-Go II Gor Ut3 Tu4 Tu3 G1 G1 G1 h2 h1 h0 c0 c2 c3 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/3 10 YR 4/3 2,5 Y 6/2 Grünland P8 – 20 – 60 > 100 Ap Bt Cv-Sd Ut4 Tu4 Tu3 G1 G1 G1 h2 h1 h0 c0 c0 c0 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/2 10 YR 4/4 10 YR 5/4 Grünland P9 – 27 – 55 > 100 Ap Bt Cv-Sd Ut4 Tu4 Tu3 G1 G1 G1 h2 h1 h0 c0 c0 c1-2 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/3 10 YR 4/4 10 YR 5/4 Grünland P10 – 30 – 90 > 100 Ap Bt Cv-Sd Ut2 Tu4 Tu3 G1 G1 G1 h2 h1 h0 c0 c0 c2 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/2 10 YR 5/4 10 YR 6/3 Grünland P11 – 10 – 55 – 90 > 100 Ah M-Go II Gor II Gr Lu Lt3 Tu2 St3 G1 G1 G1 G1 h2 h1-2 h0 h0 c0 c0 c0 c0 feu2 feu2 feu3 feu3 10 YR 3/2 10 YR 5/4 10 YR 6/4 10 YR 5/4 Wald Bei den Profilen 1 bis 7 liegt ein Gley-Kolluvisol aus holozänen Abschwemmmassen vor. Die- ser Bodentyp ist durch sedimentiertes Oberbodenmaterial vom angrenzenden Hangbereich beeinflusst. Dem ca. 20 bis 30 cm mächtigen, humosen Pflughorizont (Ap-Horizont) folgt zur Tiefe hin ein schwach humoser M-Horizont, welcher sich durch verlagertes Oberbodenmate- rial auszeichnet. Darunter folgt ab ca. 60 cm unter der Geländeoberfläche ein grundwasser- beeinflusster Horizont (II Gor- oder II Go-Horizont) mit Rostflecken und reduzierten Bereichen. Bei den Profilen 8 bis 10 handelt es sich um eine pseudovergleyte Parabraunerde aus tonig- schluffigen Beckensedimenten. Dem ca. 20 bis 30 cm mächtigen, humosen Pflughorizont (Ap- Horizont) folgt ein schwach humoser Tonanreicherungshorizont (Bt-Horizont) mit einer Mäch- tigkeit zwischen ca. 30 und 60 cm. Darunter folgt ab ca. 55 bis 90 cm unter der Geländeober- fläche ein wasserstauender Untergrundhorizont (Cv-Sd-Horizont). Beim Profil 11 (Waldbereich) handelt es sich um einen Kolluvisol-Gley. Dieser Bodentyp ist, wie bei den Profilen 1 bis 7, durch sedimentiertes Oberbodenmaterial vom angrenzenden Hangbereich beeinflusst und enthält ab ca. 10 cm Tiefe einen schwach humosen M-Go-Hori- zont. Darunter folgt ab ca. 55 cm unter der Geländeoberfläche ein grundwasserbeinflusster Horizont mit Rostflecken (II Gor-Horizont) und ab ca. 90 cm Tiefe ein reduzierter II Gr-Hori- zont. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 11 HPC_2215381_GU.docm Zur Vereinfachung der komplexen bodenkundlichen Horizontansprache dient im Hinblick auf die bautechnische Trennung der Schichten zusammenfassend folgende Gliederung: Schicht A: humoser Oberboden: - Pflughorizont, Mächtigkeit ca. 20 bis 30 cm (ausgenommen Waldbereich mit ca. 10 cm Mächtigkeit), verdichtungs- und witterungsempfindlich Schicht B: kulturfähiger Unterboden: - schwach humoser M- oder M-Go-Horizont, Mächtigkeit zwischen 20 und 40 cm, verdichtungs- und witterungsempfindlich - schwach humoser Tonanreicherungshorizont (Bt-Horizont), Mächtigkeit zwischen ca. 30 und 60 cm, verdichtungs- und witterungsempfindlich Schicht C: Untergrund: - grundwasserbeeinflusster (II Gor-, II Go- oder II Gr-Horizont) oder wasser- stauender Horizont (Cv-Sd-Horizont) unterhalb der kulturfähigen Schichten ab ca. 60 cm Tiefe, verdichtungs- und witterungsempfindlich Da es sich hier hauptsächlich um einen Auebereich handelt, ist kleinräumig mit stark variie- renden Mächtigkeiten der einzelnen Schichten zu rechnen. Sie sind nach optischen Kriterien im Zuge der Bauarbeiten den jeweiligen Schichten zuzuordnen. Die humosen Oberböden (Schicht A), der kulturfähige Unterbodenhorizont (Schicht B) sowie der Untergrund (Schicht C) sind aufgrund ihres hohen Ton- und/oder Schluffgehalts verdich- tungs- und damit witterungsempfindlich. Insoweit besteht eine starke Abhängigkeit von den aktuellen Witterungs- und Bodenfeuchteverhältnissen während der Erdarbeiten. Gemäß DIN 19639 ergeben sich für die vorliegenden Böden folgende Einschränkungen: Tab. 4: Abhängigkeit der Erdarbeiten von den aktuellen Bodenfeuchte-Verhältnissen Kosistenz- bereich Bodenfeuchte Befahrbarkeit Bearbeitbarkeit Verdichtungs- empfindlichkeit ko1 fest feu1 trocken optimal optimal gering ko2 halbfest feu2 schwach feucht gegeben optimal mittel ko3 steif feu3 feucht eingeschränkt (je nach Einsatzgeräten) eingeschränkt (je nach Rieselfähigkeit) hoch ko4 weich feu4 sehr feucht nur mit Schutz- maßnahmen nicht bearbeitbar, unzulässig hoch ko5 breiig feu5 nass nur mit Schutz- maßnahmen nicht bearbeitbar, unzulässig extrem Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 12 HPC_2215381_GU.docm Es ist ersichtlich, dass Erdarbeiten lediglich bei trockenen und schwach feuchten Bodenver- hältnissen durchgeführt werden sollten. Bei feuchten Bodenverhältnissen sind Einschränkun- gen gegeben, die zu Erschwernissen führen können (eingeschränkte Bearbeitbarkeit und Be- fahrbarkeit, ggf. Lastverteilungsmaßnahmen, Einsatz spezieller Geräte etc.). 6 Überschlägige Mengenbilanzierung 6.1 Rahmenbedingungen Für die kulturfähigen Bodenmaterialien kann unter Berücksichtigung der planerischen Rah- menbedingungen und der bodenkundlichen Bestandsaufnahme eine überschlägige Mengen- bilanzierung erstellt werden. Dabei wurde zusammenfassend von folgenden Annahmen aus- gegangen: • Lager-/BE-Fläche (späterer Retentionsbeckenbereich) - Fläche ca. 5.500 m² - Oberboden-Mächtigkeit ca. 0,3 m - Abtragsvolumen Oberboden ca. 1.650 m³ - Wiederauftrag Oberboden als belebte Bodenzone: ca. 830 m³ (Zumischung von 1/1 Fremdmaterial im Zuge der Substratherstellung für die bewachsene Bodenzone) - Oberbodenüberschuss: Angleichung im Bereich der Geländeaufschüttung (Teilab- schnitt Bühl) - kulturfähige Unterboden-Mächtigkeit ca. 0,3 m - Abtragsvolumen Unterboden ca. 1.650 m³ (teilweise Auftrag im Bereich der Gelände- aufschüttung), sonst: externe bodenfunktionale Verwertung) • Neuer Graben Teilabschnitt Geigensack - Länge ca. 410 m - Breite Sohle ca. 4,5 bis 10,4 m, durchschn. ca. 7,5 m - Breite GOK ca. 5,5 bis 12 m, durchschn. ca. 8,8 m - Tiefe ca. 1,3 bis 2,5 m, durchschn. ca. 2 m - Oberboden-Mächtigkeit ca. 0,3 m - Abtragsvolumen Oberboden ca. 1.100 m³ (410 m x 8,8 m x 0,3 m) - Wiederauftrag Oberboden ca. 1.100 m³ (Grabensohle sowie Böschungsgestaltung, ausgeglichene Bilanz) - Unterboden-Mächtigkeit ca. 0,3 m - Abtragsvolumen Unterboden ca. 1.100 m³ (410 m x 8,8 m x 0,3 m) Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 13 HPC_2215381_GU.docm Teilabschnitt Bühl - Länge ca. 220 m - Breite Sohle ca. 3,5 bis 4 m, durchschn. ca. 3,8 m - Breite GOK ca. 8 bis 11 m, durchschn. ca. 9,5 m - Tiefe ca. 1 bis 3 m, durchschn. ca. 2 m - Oberboden-Mächtigkeit ca. 0,25 m - Abtragsvolumen Oberboden ca. 520 m³ (220 m x 9,5 m x 0,25 m) - Wiederauftrag Oberboden ca. 520 m³ (Grabensohle sowie Böschungsgestaltung, ausgeglichene Bilanz) - Unterboden-Mächtigkeit ca. 0,35 m - Abtragsvolumen Unterboden ca. 730 m³ (220 m x 9,5 m x 0,35 m) • Bestehender Graben (Teilabschnitt Bühl) - Länge ca. 170 m - Breite Sohle ca. 0,5 bis 1 m, durchschn. ca. 0,75 m - Breite GOK ca. 2 bis 6 m, durchschn. ca. 4 m - Tiefe ca. 0,4 bis 1,4 m, durchschn. ca. 0,9 m - Oberboden-Mächtigkeit ca. 0,2 m - Abtragsvolumen Oberboden (Grabensohle plus Böschung) ca. 140 m³ (170 m x 4 m x 0,2 m) - Wiederauftrag Oberboden nach Einbau des Unterboden-Materials: ca. 200 m³ (Auf- tragsmächtigkeit 0,3 m) - Auftragsvolumen Unterboden ca. 260 m³ (170 m x 2,5 m x 0,6 m) • Wendestellen - Fläche ca. 10 m x 5 m (ohne Böschung), ca. 100 m² (2 Wendestellen) - Oberboden-Mächtigkeit ca. 0,25 m - Abtragsvolumen Oberboden ca. 25 m³ - Wiederauftrag Oberboden: ca. 25 m³ (ausgeglichene Bilanz) - Unterboden-Mächtigkeit ca. 0,4 m - Abtragsvolumen Unterboden ca. 40 m³ - Wiederauftrag Unterboden: ca. 40 m³ (ausgeglichene Bilanz) • Geländeaufschüttung nordöstlicher Wallstreifen - Länge ca. 120 m - Breite ca. 1,4 m - Fläche ca. 170 m² - Oberbodenmächtigkeit ca. 0,2 m - Abtragsvolumen Oberboden ca. 35 m³ - Wiederauftrag Oberboden nach Einbau Unterboden-Material: ca. 35 m³ (ausgegli- chene Bilanz) - Unterbodenauftrag Wall; durchschn. Einbauhöhe ca. 0,5 m - Auftragsvolumen Unterboden ca. 90 m³ Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 14 HPC_2215381_GU.docm südwestliche Flächenangleichung - Fläche ca. 2.500 m² - kein Abtrag von Ober- und Unterboden - Auftragsvolumen Oberboden ca. 500 m³ (durchschn. Auftragsmächtigkeit 0,2 m) Für die C-Materialien wurde keine Mengenbilanz erstellt, da sie als nicht kulturfähiger Unter- grund eingestuft werden und insoweit für sie die Vorgaben des vorliegenden Bodenschutz- konzepts und -plans nicht gelten. Unabhängig davon sind ggf. anderweitige Anforderungen (z. B. abfallwirtschaftliche Haufwerksdeklaration) zu berücksichtigen. 6.2 Bilanz Aus den obigen Annahmen ergeben sich überschlägig die in nachfolgender Tabelle darge- stellten Mengen (in m³ fester Masse). Tab. 5: Überschlägige Mengenbilanzierung Bereich Humoser Oberboden Schicht A Kulturfähiger Unterboden Schicht B Ausbau Lager-/BE-Fläche (später Retentionsbecken) Neuer Graben Teilabschnitt Geigensack Neuer Graben Teilabschnitt Bühl Bestehender Graben Wendestellen Geländeaufschüttung (nordöstlicher Wallstreifen) Geländeaufschüttung (südwestliche Flächenangleichung) Gesamt (m³ feste Masse) 1.650 m³ 1.100 m³ 520 m³ 140 m³ 25 m³ 35 m³ 0 m³ 3.470 m³ 1.650 m³ 1.100 m³ 730 m³ 0 m³ 40 m³ 0 m³ 0 m³ 3.520 m³ Einbau Lager-/BE-Fläche (später Retentionsbecken) Neuer Graben Teilabschnitt Geigensack Neuer Graben Teilabschnitt Bühl Bestehender Graben Wendestellen Geländeaufschüttung (nordöstlicher Wallstreifen) Geländeaufschüttung (südwestliche Flächenangleichung) Gesamt (m³ feste Masse) 830 m³ 1.100 m³ 520 m³ 200 m³ 25 m³ 35 m³ 500 m³ 3.210 m³ 0 m³ 0 m³ 0 m³ 260 m³ 40 m³ 90 m³ 0 m³ 390 m³ Überschuss Gesamt (m³ feste Masse) 260 m³ 3.130 m³ Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 15 HPC_2215381_GU.docm Für das humose Oberbodenmaterial (Schicht A) bestehen vor Ort Verwertungsmöglichkeiten im Rahmen der Gestaltung der Grabensohlen und Böschung des neuen Grabens. Außerdem wird der Oberbodenmaterial-Überschuss aus dem Retentionsbeckenbereich im Rahmen der großflächigen Geländemodellierung im Teilabschnitt Bühl verwendet. In der Summe verbleibt ein rechnerischer Überschuss von überschlägig ca. 260 m³ (feste Masse). Das Material kann baugebietsintern als Reserve für Restmodellierungen eingesetzt werden oder ist einer sachgerechten externen bodenfunktionalen Verwertung zuzuführen. Das kulturfähige Unterbodenmaterial (Schicht B) fällt hauptsächlich im Bereich des neuen Grabens und des späteren Retentionsbeckens an. Das Unterbodenmaterial wird teilweise im Rahmen der Verfüllung des bestehenden Grabens sowie im Kern des Wallstreifens im Gelän- deaufschüttungsbereich des Teilabschnitts Bühl verwendet. Der Überschuss an kulturfähigem Unterbodenmaterial (ca. 3.130 m³) ist durch den Auftragnehmer (AN) einer externen boden- funktionalen Verwertung zuzuführen. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen (z. B. Anlieferung in einer Kiesgrube mit dortiger sachgerechter Mietenlagerung bis zur Ver- wertung im Bereich der Rekultivierungsschicht). Das bloße Verfüllen – z. B. in einer Kiesgrube – ist nicht zulässig. Da der Boden der bestehenden Flächen heterogen aufgebaut ist, können die angenommenen Mengen von den tatsächlichen vorzufindenden Verhältnissen abweichen. Wir empfehlen da- her, im Rahmen einer bodenkundlichen Baubegleitung sowohl die Zuweisung der Aushubma- terialien zu den entsprechenden Schichten als auch den Einbau und die Verwertung/Entsor- gung zu überwachen und zu dokumentieren. 7 Bautechnische Vorgaben zum Umgang mit den Bodenmaterialien 7.1 Allgemeine Vorgaben zum Erhalt der Leistungs- und Kulturfähigkeit Zur Vermeidung der Schädigung kulturfähigen Bodenmaterials beim Umgang mit techni- schem Gerät (Ausbau, Zwischenlagerung, Transport, Aufbringung) sind allgemeine Vorgaben aus verschiedenen Regelwerken und Merkblättern zu beachten [4], [5], [9], [10], [14]. Dies bedeutet im vorliegenden Fall: • Erdarbeiten mit kulturfähigen Bodenmaterialien (Schicht A – humoser Oberboden, Schicht B – kulturfähiger Unterboden) nur bei ausreichend trockener Witterung und aus- reichend abgetrockneten Böden, soweit das Material der Wiederherstellung einer Boden- funktion i. S. d. BBodSchG [1] dient. • sorgfältige Trennung des humosen Oberbodens (Schicht A) vom kulturfähigen Unterbo- den (Schicht B) und ggf. vom Ausgangssubstrat (Schicht C); keine Vermischung der Schichten • Vor Abtrag des Oberbodens mähen und einfräsen der Grasnarbe. • Vermeidung von Verdichtungen und dadurch bedingte Gefügeveränderungen und Ver- nässungen beim Aushub, bei der Zwischenlagerung und bei der Aufbringung • Kein Befahren von verbleibenden Freiflächen; unvermeidliche Überfahrung nur mit Fahr- zeugen geringer Bodenpressung (Kettenfahrzeuge, Radfahrzeuge nur in Verbindung mit geeigneten Matratzen). Dies gilt für Abtrags- und Auftragsflächen. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 16 HPC_2215381_GU.docm • Schutz von angrenzenden Flächen/Baufeldern/Tabuflächen gegen Überfahrung durch langgezogene Oberboden-Wallmieten, ggf. geeignetes Absperrmaterial (z. B. Bauzaun; Flatterband ist ungeeignet). • Mächtigkeit von Oberbodenmieten max. 2 m zur Sicherstellung einer ausreichenden Durchlüftung und Entwässerung zum Erhalt des Bodengefüges und des Bodenlebens • Mächtigkeit von Unterbodenmieten max. 3 m • trapezförmige Profilierung und Glättung von Ober- und Unterbodenmieten zur Vermei- dung von witterungsbedingter Vernässung • keine Befahrung von Oberboden- und Unterbodenmieten zur Vermeidung von Verdich- tungen und Gefügeschäden • kein Abstellen von Gerätschaften und Baumaterialien auf Bodenmieten • Einsaat aller Oberbodenmieten bei einer Lagerungsdauer von mehr als zwei Monaten mit einer Blühmischung (z. B. Luzerne, Phacelia und/oder Gelbsenf) zum Erhalt des krüme- ligen Gefüges und zur Vermeidung von Vernässung bzw. Verunkrautung • Minimierung der Flächenbefahrung und maximale Reduktion der Transportstrecken, Ein- satz von Kettenbaggern mit langstieligen Löffeln; Verzicht auf Raupen aller Art • maximale Gesamt-Mächtigkeit beim flächigen Wiederauftrag von humosem Oberboden: 0,4 m (inkl. ggf. bestehender Oberbodenschicht) 7.2 Baufeldspezifische Maßnahmen Nachfolgend ist die Vorgehensweise für die einzelnen Eingriffsbereiche beschrieben. Die allgemeinen Vorgaben zum Erhalt der Leistungs- und Kulturfähigkeit von Böden sind zu beachten (Kapitel 7.1). Insbesondere betrifft dies die Witterungs- und Bodenfeuchteverhält- nisse, sachgerechte Anlage und Pflege von Bodenmieten sowie den Verzicht auf Zwischen- befahrungen. Dies gilt an der Ausbaustelle ebenso wie an den Verwertungsstellen. 7.2.1 Baustelleneinrichtungs- und Baumaterial-Lagerfläche, später Retentionsbecken, Teilabschnitt Geigensack Als Baustelleneinrichtungs- und Baumaterial-Lagerfläche (später Retentionsbecken) ist eine freie, bisher unbefestigte Fläche vorgesehen. Die Errichtung des Retentionsbeckens erfolgt von der Sulpacher Straße über eine mineralische Baustraße. Es fällt Material aus den Schichten A, B und C an. Bei der bautechnischen Umset- zung sind folgende Arbeitsschritte zu beachten: • Abmähen des Bewuchses • Abtrag des humosen Oberbodens (Schicht A) mittels Kettenbagger vom Oberboden aus ohne Befahrung des Unterbodens (rückschreitendes Arbeiten), ggf. mehrmaliges Umset- zen, Bereitstellung des Oberbodens in langgezogenen Oberboden-Wallmieten am Flä- chenrand auf kurzgeschnittener Grasnarbe (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche). Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 17 HPC_2215381_GU.docm • Rückschreitender Ausbau vom Unterbodenmaterial mittels Kettenbagger, ggf. zwischen- zeitliche baufeldinterne Bereitstellung im Bereich der Lagerfläche oder direktes Verladen und externe bodenkundliche Verwertung z. B. im Rahmen von Rekultivierungsmaßnah- men; es gelten die allgemeinen Anforderungen zum Umgang mit kulturfähigem Unterbo- denmaterial (s. o.). Es ist der Nachweis einer bodenfunktionalen Verwertung zu erbrin- gen. • Ausbau und sachgerechte Entsorgung des natürlichen Untergrundmaterials (Schicht C) • Befahrung und Materialtransporte mit Radfahrzeugen nur auf Schicht C, ggf. streifenför- mige Vorgehensweise • bodenfunktionale Verwertung des Oberbodens (Teil) im Bereich der Geländeaufschüt- tung in Teilabschnitt Bühl • Wiederandeckung des in der Wallmiete bereitgestellten und substrataufbereiteten Oberbodens als belebte Bodenzone über der Kies-Filterschicht in der Beckensohle und an den Beckenflanken mittels Kettenbagger, keine Raupen • externe bodenfunktionale Verwertung des überschüssigen Ober- und Unterbodens mit entsprechendem Nachweis durch die bauausführende Firma 7.2.2 Optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, Teilabschnitt Bühl Die optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche des Teilabschnitts Bühl wird über die Zep- pelinstraße erreicht. Hier ist im Bedarfsfall wie folgt zu verfahren: • Abmähen des Aufwuchses • Abdeckung der Grasnarbe mit Geotextil GRK 5 • Vor-Kopf-Schüttung einer Kies-/Schottertragschicht mind. 0,3 m mächtigen Schotter- schicht, bei Kiesschüttung mind. 0,4 m Mächtigkeit • nach Beendigung der Maßnahme rückstandsfreier Ausbau der lastverteilenden Schicht und Entfernung des Vlieses • bei Bedarf Lockern des Oberbodens mittels landwirtschaftlichen Geräts und Neueinsaat nach Rücksprache mit der bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) 7.2.3 Anlegen des neuen Grabens, Verfüllung des alten Grabens Der Aushub des neuen Grabens erfolgt mittels langstieligem Kettenbagger. Der Abtrag ist rückschreitend und kleingliedrig abschnittsweise – entsprechend der Reichweite des Baggers – durchzuführen. Die kulturfähigen Bodenmaterialien werden horizontiert gemäß den boden- kundlichen Horizonten (Schicht A, B) abgetragen. Der Oberboden wird in langgezogenen Mie- ten entlang des neuen Grabens (auf der Nordseite im Teilabschnitt Geigensack und auf der Südseite im Teilabschnitt Bühl) auf kurzgeschnittener Grasnarbe zur Abgrenzung gegen Ta- bufläche bereitgestellt. Schicht B des Teilabschnitts Bühl (Unterbodenmaterial) wird zur Ver- füllung des bestehenden Grabens benutzt. Schicht C (Untergrundmaterial) wird direkt abtrans- portiert oder im Bodenlager kurzfristig bereitgestellt. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 18 HPC_2215381_GU.docm Die Befahrung mit Radfahrzeugen (z. B. zum Abtransport von Überschussmaterial) erfolgt ausschließlich in der Grabensohle/Fahrtrasse auf dem Untergrundmaterial (Schicht C). Im Westen des Teilabschnitts Geigensack (Abschnitt westlich der Sulpacher Straße) wird der bereits bestehende Graben neu modelliert. Hier wird das Oberbodenmaterial des bestehen- den Grabens zuerst ausgebaut und temporär als langgezogene, wallartige Humusmiete ent- lang des Grabens (nordseitig) bis zur Wiederandeckung bereitgestellt. Der Bodenausbau er- folgt vom Oberboden der Wiesenfläche nördlich des Grabens aus mittels Kettenbagger. Der bestehende Graben im Teilabschnitt Bühl wird mit dem kulturfähigen Unterbodenmaterial aus dem neuen Graben verfüllt. Dafür wird das Oberbodenmaterial des bestehenden Grabens zuerst mittels Kettenbagger ausgebaut und temporär als langgezogene Oberboden-Wallmiete entlang des Grabens (auf der Nordseite) bis zur Wiederandeckung bereitgestellt. Anschlie- ßend erfolgt die Verlegung einer Drainageleitung im Bereich des alten Grabens zur bauzeitli- chen Wasserableitung. Danach wird der alte Graben mit Unterbodenmaterial aus dem neuen Graben durch direkte Umlagerung mittels Kettenbagger verfüllt. Der kulturfähige Zustand der Bodenmaterialien muss erhalten bleiben, daher darf nicht verdichtet eingebaut werden. Eine Befahrung der eingebauten Materialien ist daher nicht zulässig. Die Bodenmaterialien werden rückschreitend schichtweise (zuerst Schicht B, dann Schicht A) mittels Kettenbagger klein- gliedrig (ggf. streifenförmig) verteilt und mittels Glattlöffel moderat angedrückt. Bei der bautechnischen Umsetzung sind aus bodenkundlicher Sicht folgende Arbeitsschritte zu beachten: • rückschreitender Abtrag des bestehenden Oberbodens in den Bereichen des neuen und bestehenden Grabens mittels Kettenbagger (Schicht A) • Bereitstellung des humosen Oberbodens in langgezogenen Oberbodenmieten entlang des neuen Grabens bis zur Wiederandeckung auf kurzgeschnittener Grasnarbe ohne vor- herigen Oberbodenabtrag (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) • rückschreitender Abtrag des kulturfähigen Unterbodens (Schicht B) im Bereich des neuen Grabens mittels Kettenbagger • bodenfunktionale Verwertung des Unterbodens im Rahmen der Verfüllung des bestehen- den Grabens im Teilabschnitt Bühl, direkte Umlagerung und Einbau mittels Kettenbagger; moderate Andrücken mittels Baggerschaufel • externe bodenfunktionale Verwertung des Unterboden-Überschussmaterials mit entspre- chendem Nachweis (keine bloße Verkippung) • keine Zwischenbefahrung des Unterbodens, Abtransport des Unterbodens nur auf Schicht C im Bereich der Grabensohle • rückschreitender Abtrag des Untergrunds (Schicht C) im Bereich des neuen Grabens so- wie des bestehenden Grabens im Westen des Teilabschnitts Geigensack mittels Ketten- bagger; Abtransport über Zeppelinstraße (Teilabschnitt Bühl) und Sulpacher Straße (Teil- abschnitt Geigensack) • Wiederandeckung des Oberbodens im Bereich des verfüllten Grabens im Teilabschnitt Bühl mittels Kettenbagger • Wiederandeckung des Oberbodens im neuen Graben mittels Kettenbagger • rückwärtige Oberbodenangleichung zur landwirtschaftlichen Fläche hin • Wiederansaat mit geeigneter, bodenstabilisierender Grünland-Saatmischung Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 19 HPC_2215381_GU.docm 7.2.4 Anlegen der mineralischen Baustraßen Am Ost- und Westrand des Teilabschnitts Geigensack werden mineralische Baustraßen für die Baumaßnahmen eingerichtet. Hier ist wie folgt zu verfahren: • Abtrag des humosen Oberbodens (Schicht A), seitliche Bereitstellung auf einer Oberbo- den-Wallmiete auf dem bestehenden Bodenaufbau • Abdeckung des Unterbodens (Schicht B) mit einem GRK 5-Vlies (seitlicher Vliesüber- stand mind. 0,5 m) und einer mind. 0,3 m mächtigen Schotterschicht, bei Kiesschüttung mind. 0,4 m Mächtigkeit • nach Beendigung der Maßnahme rückstandsfreier Ausbau der lastverteilenden Schicht, Entfernung des Vlieses und Wiederandeckung des Oberbodens 7.2.5 Anlegen der Aufschüttungsfläche Im Südosten des Teilabschnitts Bühl soll zur Abweisung von Hangwasser eine großflächige Ge- ländeaufschüttung erfolgen. Bei der bautechnischen Umsetzung sind folgende Arbeitsschritte zu beachten: • Abernten des Bewuchses und Fräsen der Grasnarbe • Abtrag des bestehenden humosen Oberbodens (Schicht A) im Bereich des nordöstlichen Wallstreifens mittels Kettenbagger vom Oberboden aus ohne Befahrung des Unterbo- dens (rückschreitendes Arbeiten), kurzzeitige seitliche Bereitstellung des Oberbodens in Wallmieten nordöstlich des Wallstreifens • Einbringen des kulturfähigen Unterbodens aus dem neuen Graben im Wallstreifen mittels Kettenbagger (ggf. mehrmaliges Umsetzen). Der Materialtransport muss ggf. unter Ein- satz lastverteilender Systeme erfolgen (z. B. Baggermatratzen). Verdichtungen der kul- turfähigen Schichten sind durch den Einsatz entsprechender Maschinen (z. B. Schlepper mit landwirtschaftlichen Kippmulden, Raupendumper) bzw. durch Ausführung bei ausrei- chend trockenen Witterungs- und Bodenverhältnissen (ko1/2 gem. DIN 19639) zu verhin- dern. • moderates Andrücken des Unterbodenmaterials mittels Baggerschaufel; keine techni- sche Verdichtung • Wiederandeckung des bereitgestellten Oberbodens • großflächiger Auftrag des humosen Oberbodens aus dem späteren Retentionsbecken (Teilabschnitt Geigensack) im Bereich der Angleichungsfläche mittels Kettenbagger, keine Raupen • Für den Antransport des Oberbodens gelten dieselben Vorgaben wie für den Unterboden im Bereich des Wallstreifens (s. o.). • Verbindung der Oberbodenschichten (anstehender und aufgetragener Oberboden) mit- tels Grubber im Bereich der großflächigen Angleichungsfläche • Ansaat auf der gesamten Fläche mit geeigneter Grünland-Saatmischung zur Bodensta- bilisierung Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 20 HPC_2215381_GU.docm 8 Schlussbemerkungen Aufgrund des orientierenden Untersuchungscharakters und natürlicher oder anthropogener Heterogenitäten sind kleinräumige Abweichungen von den beschriebenen örtlichen Verhält- nissen nicht auszuschließen. Daher sind generell eine sorgfältige Überwachung der Arbeiten sowie eine laufende Überprü- fung der angetroffenen Verhältnisse im Vergleich zu den Untersuchungsergebnissen und Fol- gerungen im Gutachten erforderlich. Bei Erdarbeiten ist deshalb sorgfältig auf Auffälligkeiten zu achten und in Zweifelsfällen der Gutachter hinzuzuziehen. Für Fragen zur weiteren Planung und Ausführung stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. HPC AG Dipl.-Geogr. Martin Böhm Dr. Anna Georgiadis Stellv. Standortleiter Projektbearbeiterin BODENKUNDLICHER BAUBEGLEITER (ZERTIFIZIERT DURCH BUNDESVERBAND BODEN/UNIVERSITÄT OSNABRÜCK) Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 21 HPC_2215381_GU.docm Quellen- und Literaturverzeichnis [1] Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998. BGBl. I Nr. 16 S. 502 [2] Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554) [3] LABO Ad-hoc-Unterausschuss: Vollzugshilfe zu §12 BBodSchV, Stand 11.09.2002 [4] DIN 19731: Verwertung von Bodenmaterial, 1998-05, Berlin [5] DIN 19639: Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben, 09/2019, Berlin [6] Bodenkundliche Kartieranleitung, 5. verbesserte und erweiterte Auflage, Hannover 2005 [7] Arbeitshilfe für die Bodenansprache im vor- und nachsorgenden Bodenschutz. Hrsg.: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Hannover 2009 [8] Landesanstalt f. Umweltschutz Baden-Württemberg (2001): „Boden nutzen, Böden schützen“ [9] Umweltministerium Baden-Württemberg: „Erhaltung des fruchtbaren Bodens fruchtba- ren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninanspruchnahmen – Reihe Luft-Boden-Ab- fall, Heft 10 [10] Umweltministerium Baden-Württemberg: Leitfaden zum Schutz der Böden beim Auftrag von kultivierbarem Bodenaushub – Reihe Luft-Boden-Abfall, Heft 28 [11] LUBW-Leitfaden: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Würt- temberg: Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit, Leitfaden, Bodenschutz 23, Karlsruhe 2010 [12] Umweltministerium Baden-Württemberg: Verwaltungsvorschrift für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom 14. März 2007 (GABl. Nr. 4, 2007, S. 172), deren Geltungsdauer gemäß Bekanntmachung vom 30. Oktober 2019 (GABI. Nr. 10, 2019, S. 331) bis 31. Dezember 2021 verlängert worden ist, gilt über diesen Zeitpunkt hinaus bis zum Inkrafttreten der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverord- nung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Än- derung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (BGBl. 2021 Teil I Nr. 43, S. 2598) am 1. August 2023 (GABl. Nr. 12, S. 516) [13] Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, Schweiz): Bodenschutz beim Bauen, Bern 2001 [14] Bundesverband Boden (Hrsg.): Bodenkundliche Baubegleitung BBB-Leitfaden für die Praxis. BVB-Merkblatt Bad 2. Berlin 2013 Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 22 HPC_2215381_GU.docm Glossar (Liste häufig im Bodenschutz verwendeter Begriffe): Braunerde durch Verwitterung und Verbraunung entstandener Boden, der sich durch ein A-Bv-C(v)-Profil auszeichnet Bodenart Korngrößenzusammensetzung des Feinbodens, wird als Sand, Schluff, Ton, Lehm gem. KA 5 beschrieben Bodenform Benennung eines Bodens unter Nennung des Bodentyps und des Ausgangs- substrats Bodengefüge erkennbare räumliche Anordnung der festen Bodenbestandteile einschließlich der zugehörigen Hohlräume Bodenmatrix feste Bestandteile des Bodens ohne Porenraum Bodenprofil zweidimensionaler Vertikalschnitt durch einen Boden, an dem Horizontaufbau und Schichtung erkennbar sind Bodenschätzung amtliche Schätzung der natürlichen Ertragsfähigkeit des Bodens durch die Fi- nanzverwaltung Bodenskelett Grobboden, Bodenanteile in einer Körnung > 2 mm Durchmesser Bodenfunktion Leistung des Bodens als Teil von Ökosystemen für Mensch und Umwelt auf- grund seiner Eigenschaften Bodentyp anhand des Profilaufbaus und der Horizonteigenschaften definierte Bezeich- nung für einen Boden unter Berücksichtigung bodengenetischer Aspekte C-Horizont mineralischer Untergrundhorizont; Gestein, das unter dem Solum liegt Feinboden Bodenmatrix < 2 mm Korndurchmesser geogen natürlich bzw. geologisch bedingt, d. h. von menschlichen Aktivitäten unabhän- gig, z. B. bestimmte Metallgehalte in Böden Grobboden Bodenmatrix > 2 mm Korndurchmesser Gley Bodentyp, der sich durch Grundwassereinfluss auszeichnet. Über einem ge- bleichten, grundwassererfüllten Reduktionshorizont an der Basis ist ein rostfle- ckiger Oxidationshorizont entwickelt. Die Stoffverlagerung von Eisen- und Mangan erfolgt mit dem Kapillarwasseraufstieg aus dem Gr-Horizont in den Go-Horizont. A-Go-Gr(-C)-Profil. Humus Gesamtheit aller im und auf dem Mineralboden befindlichen abgestorbenen pflanzlichen und tierischen Substanzen und deren organische Umwandlungs- produkte sowie durch anthropogene Tätigkeiten eingebrachte organische Stoffe Humusform Erscheinungsform der organischen Substanz, Systematisierung in Humusfor- men wie Mull, Moder, Rohhumus je nach Zersetzungsgrad Kolluvium durch Akkumulation von erodiertem, humosem Oberbodenmaterial an Unter- hängen, Flachstellen, Senken oder Talauen entstandener Boden; Horizontbe- zeichnung für akkumuliertes Oberbodenmaterial: M-Horizont Lehm Korngrößengemenge aus den Körnungen Sand, Schluff, Ton Lysimeter Gerät zur Ermittlung von Bodenwasserhaushaltsgrößen (Versickerungsrate, Verdunstung) und zur Beprobung von Bodensickerwasser Mutterboden Begriff aus dem BauGB; wird dort zur Bezeichnung von Oberboden verwendet Oberboden mineralischer Bodenhorizont mit Akkumulation organischer Substanz und/oder Verarmung an mineralischer Substanz Organische Auflage organische Substanz, die der Mineralbodenoberfläche aufliegt Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 23 HPC_2215381_GU.docm Parabraunerde Bodentyp, durch Tonverlagerung innerhalb des Bodenprofils geprägt; A-Al-Bt- C(v)-Profil. Al-Horizont: Tonauswaschungshorizont (lessiviert), Bt-Horizont: Tonanreicherungshorizont Pelosol Bodentyp, der sich aus Gestein mit sehr hohem Gehalt an Ton entwickelt; A-P-C(v)-Profil; P-Horizont sehr stark tonhaltig Podsol Bodentyp, der bei sehr sauren Standortbedingungen entstehen kann und einen gebleichten Auswaschungshorizont für Aluminium und Sesquioxide im Ober- boden und einen oft rostbraun bis schwarzbraun gefärbten Anreicherungsho- rizont im Unterboden aufweist. A-Ae-Bsh-C-Profil Pseudogley durch Stauwasser beeinflusster Bodentyp; A-Sw-Sd-C-Profil; zeichnet sich durch einen gebleichten, wasserleitenden Sw-Horizont (Reduktion) über einem rostfleckigen wasserstauenden Sd-Horizont (Oxidation) aus Ranker Bodentyp mit einem A-C(v)-Bodenprofil; Rohboden auf silikatischem Aus- gangsgestein; unter dem humosen Oberboden steht das (verwitterte) Aus- gangsgestein an. Kein oder nur ein geringmächtiger B-Horizont vorhanden. Sand Kornfraktion mit 0,063 - < 2 mm; Bodenart mit Partikeln dieser Größe als Hauptbestandteil Schluff Kornfraktion 2 - 63 µm; Bodenart mit Partikeln dieser Größe als Hauptbestand- teil Solum über dem unverwitterten oder schwach verwitterten Teil des Gesteins liegen- der Teil des Bodens Sorption Sammelbezeichnung für Vorgänge, die zu einer Anreicherung eines Stoffs in- nerhalb einer Phase oder auf einer Grenzfläche zwischen Phasen führen Substrat mineralische und organische Festsubstanz des Bodens Ton Kornfraktion mit < 2 µm Korndurchmesser; Bodenart mit Partikeln dieser Größe als Hauptbestandteil Unterboden unterer, meist humusärmerer bis humusfreier Teil des Solums zwischen Ober- boden und Untergrund, je nach Bodentyp B-, P-, S-, G-, M-Horizonte, wichtiger Träger von Bodenfunktionen Untergrund Bereich unterhalb des Unterbodens, durch Verwitterung und Bodenbildung nicht oder nur schwach beeinflusstes Gestein unter dem Solum Vorlage_Trennblätter_NL_Rottenburg (26).docm ANLAGE 1 Planunterlagen 1.1 Übersichtslageplan, Maßstab 1 : 25.000 1.2 Lageplan der beprobten Flächen, Maßstab 1 : 1.500 5299895 32 T 54 93 73 J: \2 02 1\ 21 53 81 - Bo de ns ch ut zk on ze pt H oc hw as se rs ch ut z H irs ch st ra ße , B ai nd t\0 4 Ze ic hn un ge n\ C AD \H PC _2 21 53 81 _A nl _1 -1 .d w g Pf ad : Anlage: Bauherr/Auftraggeber/Antragsteller: Darstellung: Projekt: Planverfasser: geprüft: gezeichnet: Koordinatensystem: Maßstab: Planstand:Projektnummer: Layout: Anlage 1.1 A4 Höhensyst.: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt HPC AG Jahnstraße 26 88214 Ravensburg www.hpc.ag Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt, Landkreis Ravensburg - Bodenschutzkonzept und -plan - Übersichtslageplan 1.1 1 : 25.000 2215381 Plangröße [mm]: 210x297 22.02.2022 mz age ETRS89/UTM Z32 (EPSG 3044) DHHN92 N Lage des Standorts P 11 P 10 P 9 P 8 P 7 P 6 P 5 P 4 P 3 P 2 P 1 J: \2 02 1\ 21 53 81 - Bo de ns ch ut zk on ze pt H oc hw as se rs ch ut z H irs ch st ra ße , B ai nd t\0 4 Ze ic hn un ge n\ C AD \H PC _2 21 53 81 _A nl _1 -2 .d w g Pf ad : Zeichenerklärung: bodenkundliche ProfileP 1 - 11 N 30 60 90 120 Meter0 Anlage: Bauherr/Auftraggeber/Antragsteller: Darstellung: Projekt: Planverfasser: geprüft: gezeichnet: Koordinatensystem: Maßstab: Planstand:Projektnummer: Layout: Anlage 1.2 A3 Höhensyst.: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt HPC AG Jahnstraße 26 88214 Ravensburg www.hpc.ag Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt, Landkreis Ravensburg - Bodenschutzkonzept und -plan - Lageplan der beprobten Flächen 1.2 1 : 1.500 2215381 Plangröße [mm]: 420x297 17.03.2022 mz age ETRS89/UTM Z32 (EPSG 3044) DHHN92 Plangrundlage: vom 29.07.2021 Vorlage_Trennblätter_NL_Rottenburg (26).docm ANLAGE 2 Bodenschutzpläne 2.1 Bodenschutzplan Teilabschnitt Geigensack, Maßstab 1 : 500 2.2 Bodenschutzplan Teilabschnitt Bühl, Maßstab 1 : 500 Bodenschutzmaßnahmen Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, später Retentions-Filterbecken - rückschreitender Abtag des bestehenden Oberbodens (Schicht A) - Oberbodenlagerung rückwärtig in langgezogenen Wallmieten am Flächenrand auf kurzgeschnittener Grasnarbe (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) - rückschreitender Abtrag des bestehenden Unterbodens - keine Zwischenbefahrung des Unterbodens; Transport mit Radfahrzeugen nur auf Schicht C (Untergrund), ggf. streifenförmiger Abtrag - bodenfunktionale Verwertung des Oberbodens (Teil) im Bereich der Geländeaufschüttung in Teilabschnitt Bühl - externe bodenfunktionale Verwertung des Unterbodens - Wiederandeckung des Oberbodens (Teil) als belebte Bodenzone über Kies-Filterschicht in der Beckensohle und den Beckenflanken - externe bodenfunktionale Verwertung des überschüssigen Oberbodens Bodenschutzmaßnahmen neuer Graben - rückschreitender Abtrag des bestehenden Oberbodens in den Bereichen - Oberbodenlagerung rückwärtig in langgezogenen Wallmieten auf kurzgeschnittener Grasnarbe (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) - rückschreitender Abtrag des Unterbodens - keine Zwischenbefahrung des Unterbodens, Abtransport des Unterbodens nur auf Schicht C (Untergrund) in Graben-Längsrichtung auf der Grabensohle - Wiederandeckung des Oberbodens in der Grabensohle und an der Böschung - rückwärtige Oberbodenangleichung zur landwirtschaftlichen Fläche hin - Wiederansaat mit bodenstabilisierender Grünland-Saatmischung des neuen Grabens N 10 20 30 40 Meter0 Anlage: Bauherr/Auftraggeber/Antragsteller: Darstellung: Projekt: Planverfasser: geprüft: gezeichnet: Koordinatensystem: Maßstab: Planstand:Projektnummer: Layout: Anlage 2.1 Geigensack DIN A1 Höhensyst.: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt HPC AG Jahnstraße 26 88214 Ravensburg www.hpc.ag Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt, Landkreis Ravensburg - Bodenschutzkonzept und -plan - Bodenschutzplan Teilabschnitt Geigensack 2.1 1 : 500 2215381 Plangröße [mm]: 841x420 21.03.2022 mz age ETRS89/UTM Z32 (EPSG 3044) DHHN92 Plangrundlage: vom 29.07.2021 J: \2 02 1\ 21 53 81 - Bo de ns ch ut zk on ze pt H oc hw as se rs ch ut z H irs ch st ra ße , B ai nd t\0 4 Ze ic hn un ge n\ C AD \H PC _2 21 53 81 _A nl _2 .d w g Pf ad : Zeichenerklärung: Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, später Retentions-Filterbecken mit belebter Bodenzone und Kies-Filterschicht mineralische Baustraße Baustellenzufahrt Grabensohle/Fahrtrasse neuer Graben Oberboden-Wallmieten, temporär Tabufläche Bodenschutzmaßnahmen Wendestellen - rückschreitender Abtag des bestehenden Oberbodens - Oberbodenlagerung in Wallmieten (seitlich zur Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) - rückschreitender Abtrag des Unterbodens - seitliche Unterbodenlagerung auf Wallmieten (Aufstandsfläche: bestehender Oberboden mit kurz geschnittener Grasnarbe) - Befahrung mit Radfahrzeugen nur auf Schicht C - profilgerechtes Wiederandecken von Unterboden und Oberboden - Wiederansaat mit geeigneter Grünland-Saatmischung zur Bodenstabilisierung mittels Kettenbagger Bodenschutzmaßnahmen optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche - Bewuchs kurz mähen - Abdeckung der Grasnarbe mit Geotextil GRK 5 - Vor-Kopf-Schüttung Kies-/Schottertragschicht ohne vorherigen Oberbodenabtrag - rückschreitender Wiederausbau der Tragschicht und des Geotextils rückstandsfrei - ggf. Lockerung des Oberbodens mit landwirtschaftlichem Gerät Bodenschutzmaßnahmen Geländeaufschüttung - Fräsen der Grasnarbe auf der Gesamtfläche - temporärer Abtrag des bestehenden Oberbodens im nordöstlichen Streifen - kurzzeitige seitliche Oberbodenlagerung in Wallmieten - Einbringen des kulturfähigen Unterbodens im nordöstlichen Streifen mittels - moderates Andrücken des aufgetragenen Unterbodens mittels Baggerschaufel; Kettenbagger (ggf. mehrmaliges Umsetzen) - Wiederauftrag des humosen Oberbodens - Wiederansaat mit geeigneter Grünland-Saatmischung zur Bodenstabilisierung Bodenschutzmaßnahmen bestehender Graben - rückschreitender Abtag des bestehenden Oberbodens mittels Kettenbagger - Oberbodenlagerung seitlich in langgezogenen Wallmieten auf kurzgeschnittener Grasnarbe (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) - Verfüllung des bestehenden Grabens mit dem Unterboden-Material aus - moderates Andrücken des Unterbodens mittels Baggerschaufel; keine maschinelle Verdichtung - Wiederandeckung des Oberbodens im Bereich mittels Kettenbagger - rückwärtige Oberbodenangleichung zur landwirtschaftlichen Fläche hin - Wiederansaat mit bodenstabilisierender Grünland-Saatmischung dem neuen Graben (Auffüllstreifen) für den Unterboden mittels Kettenbagger - Materialantransport ggf. über lastverteilende Plattensysteme keine maschinelle Verdichtung - großräumige Geländeangleichung durch zusätzlichen Oberbodenauftrag - Einmischen des aufgetragenen Oberbodens in den bestehenden Oberboden mittels Grubber Bodenschutzmaßnahmen neuer Graben - rückschreitender Abtrag des bestehenden Oberbodens in den Bereichen - Oberbodenlagerung rückwärtig in langgezogenen Wallmieten auf kurzgeschnittener Grasnarbe (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) - rückschreitender Abtrag des Unterbodens - keine Zwischenbefahrung des Unterbodens, Abtransport des Unterbodens nur auf Schicht C (Untergrund) in Graben-Längsrichtung auf der Grabensohle - Wiederandeckung des Oberbodens in der Grabensohle und an der Böschung - rückwärtige Oberbodenangleichung zur landwirtschaftlichen Fläche hin - Wiederansaat mit bodenstabilisierender Grünland-Saatmischung des neuen Grabens (aus Teilabschnitt Geigensach) 10 20 30 40 Meter0 Anlage: Bauherr/Auftraggeber/Antragsteller: Darstellung: Projekt: Planverfasser: geprüft: gezeichnet: Koordinatensystem: Maßstab: Planstand:Projektnummer: Layout: Anlage 2.2 Bühl DIN A2 Höhensyst.: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt HPC AG Jahnstraße 26 88214 Ravensburg www.hpc.ag Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt, Landkreis Ravensburg - Bodenschutzkonzept und -plan - Bodenschutzplan Teilabschnitt Bühl 2.2 1 : 500 2215381 Plangröße [mm]: 594x420 21.03.2022 mz age ETRS89/UTM Z32 (EPSG 3044) DHHN92 Plangrundlage: vom 29.07.2021 N J: \2 02 1\ 21 53 81 - Bo de ns ch ut zk on ze pt H oc hw as se rs ch ut z H irs ch st ra ße , B ai nd t\0 4 Ze ic hn un ge n\ C AD \H PC _2 21 53 81 _A nl _2 .d w g Pf ad : Zeichenerklärung: optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche bestehender GrabenBaustellenzufahrt Grabensohle/Fahrtrasse neuer Graben Oberboden-Wallmieten, temporär Tabufläche Unterboden-Wallmieten, temporär Wendestelle (10 x 5 m) Geländeaufschüttung mit Unterboden-Kern und Oberboden-Abdeckung Geländeaufschüttung mit Oberbodenmaterial 1 Geplante Maßnahmen und Aufgabenstellung 2 Fachliche Aspekte des vorsorgenden Bodenschutzes 3 Grundlagen 3.1 Allgemeine Standortangaben 3.2 Geologische und bodenkundliche Rahmendaten 4 Planerische Eckpunkte 5 Bodenkundliche Untersuchungen 6 Überschlägige Mengenbilanzierung 6.1 Rahmenbedingungen 6.2 Bilanz 7 Bautechnische Vorgaben zum Umgang mit den Bodenmaterialien 7.1 Allgemeine Vorgaben zum Erhalt der Leistungs- und Kulturfähigkeit 7.2 Baufeldspezifische Maßnahmen 7.2.1 Baustelleneinrichtungs- und Baumaterial-Lagerfläche, später Retentionsbecken, Teilabschnitt Geigensack 7.2.2 Optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, Teilabschnitt Bühl 7.2.3 Anlegen des neuen Grabens, Verfüllung des alten Grabens 7.2.4 Anlegen der mineralischen Baustraßen 7.2.5 Anlegen der Aufschüttungsfläche 8 Schlussbemerkungen HPC_2215381_Anl_2-1.pdf Pläne und Ansichten Anlage 2.1 Geigensack DIN A1 HPC_2215381_Anl_2-2.pdf Pläne und Ansichten Anlage 2.2 Bühl DIN A2 HPC_2215381_Anl_1-1.pdf Pläne und Ansichten Anlage 1.1 A4 HPC_2215381_Anl_1-2.pdf Pläne und Ansichten Anlage 1.2 A3[mehr]

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          Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zurhörerinnen und Zuhörer wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden Bürgermeisterin Rürup teilt mit In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht. (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung) Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Februar 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Corana-Pandemie Seite 2 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Aktuelle Coronafälle in der Gemeinde Baindt vom Stand 08.02.2021 - Anzahl 16 Die Inzidenz im Landkreis liegt bei 49,8 Ab dem 29.03.2021 gibt es auch Impftage in der Gemeinde Baindt für Bürgerinnen und Bürger, die älter sind als 85 Jahre und körperlich nicht mehr in der Verfassung sind, nach Ravensburg zum Impfzentrum zu kommen. b) Online-Bürgerinfo am 04.03.2021 zu den Entwicklungen im Fischerareal und auf dem Dorfplatz. Diese Infoveranstaltung war ein voller Erfolg. Über Youtube hatte man über 100 Teilnehmer*Innen, per Webex ca. 70. Zwischenzeitlich haben sich ca. 600 weitere Personen die Aufzeichnung angeschaut. Diese Aufzeichnung steht dauerhaft zur Verfügung und kann über einen Link auf der Homepage der Gemeinde Baindt abgerufen werden. c) Umfrage Parken auf dem Dorfplatz Ab der nächsten Woche findet eine Umfrage zum Parken auf dem Parkplatz in der Ortsmitte statt- d) GMS-Sitzung Die GMS-Sitzung vom 11.03.2021 wird auf den 25.03.2021 verschoben. Die Stellungnahme des GMS zur Fortschreibung des Regionalplanes auf TO (schließt sich der Stellungnahme des Zweckverbandes und der Gemeinden zum Kiesabbau und Grundwasserschutz an) und Änderung Flächennutzungsplan im Gebiet Reitanlage Oberer Brühl. Änderungs- und Aufstellungsbeschluss (steht im Zusammenhang mit dem Bau der Reithalle). TOP 04 Fischerareal- Festlegung der Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren Bürgermeisterin Rürup berichtet Das „Fischerareal“ ist als ein qualitätvolles, lebendiges Wohngebiet in Baindt unmittelbar in der Ortsmitte konzipiert: Es sollen verschiedenste Wohnangebote für unterschiedliche Menschen entstehen. Die Grundstücke werden zum Festpreis nach Bebauungs- und Nutzungskonzept vergeben. Die Grundstücksgrößen richten sich nach dem Bedarf der einzelnen Projekte. Die Auswahl erfolgt nach den übergeordneten Kriterien „Welchen Nutzen hat das Projekt für das Fischerareal?“ und „Welchen Nutzen hat das Projekt für die Gemeinde Baindt?“ Seite 3 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den aufgezeigten Entwicklungszielen für das Fischerareal, sowie den Kriterien für die Vergabe des Ankerprojektes und der Anliegerprojekte zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Gesamtunterlagen (Exposé) zu erstellen. Bei den Zielen der Entwicklung ist der Punkt „klimaneutrales Wohnen“ mit aufzunehmen. 3. Der Bewertungsausschuss setzt sich aus dem Gesamtgemeinderat zusammen. TOP 05 Haus am Dorfplatz – Durchführung einer Markterkundung Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Angrenzend an den Dorfplatz soll ein Gebäude mit einer Nutzung als Gesundheitszentrum realisiert werden. Es gibt konkrete Mietinteressenten für eine Apotheke im Erdgeschoss und zwei Arztpraxen in den Obergeschossen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde, die Bebauung kann nach dem § 34 BauGB erfolgen. Mit der Markterkundung wird ein prinzipielles Interesse von potentiellen Bauunternehmen und Investoren an zwei möglichen Umsetzungsvarianten abgefragt: Umsetzungsvariante 1: Bau des Gebäudes durch die Gemeinde im Rahmen einer Totalunternehmervergabe. Umsetzungsvariante 2: Bau des Gebäudes durch einen Investor nach Einräumung eines Erbbaurechtes am Grundstück. Die Durchführung der Markterkundung soll im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden. Parallel können in Frage kommende Firmen auch direkt angeschrieben und zur Teilnahme aufgefordert werden. Die Teilnahme ist freiwillig und unverbindlich. Die Informationen, die im Rahmen der Markterkundung eingehen, dienen der Verfahrensvorbereitung. Die Ergebnisse können zur Gemeinderatssitzung am 20.04.2021 vorliegen. Beschluss: Die Markterkundung wird in der vorgeschlagenen Form durchgeführt. Seite 4 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 TOP 06 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: 2017 kam die Reitergruppe Baindt e.V. auf die Gemeinde zu mit der Bitte, den Verein beim Bau einer Reithalle auf dem Reitgelände zu unterstützen. Die Verwaltung hat daraufhin die baurechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Reithalle im Regionalen Grünzug geprüft. Nur mit einem positiv beschiedenen Zielabweichungsverfahren ist es möglich, vor Inkrafttreten des geänderten Regionalplanes ein Bauleitplanverfahren in die Wege zu leiten. In der Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2017 wurde grundsätzlich dem Bau einer Reithalle auf dem Gelände der bisherigen Reitanlage beim Pumpwerk Brühl zugestimmt. Ebenfalls wurde die Übernahme der Planungs- und Verwaltungskosten zur Baufreimachung des Bauplatzes beschlossen. In der Sitzung vom 10.10.2017 wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, mit Hilfe des Büros Sieber das Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen zum Bau der Reithalle zu beantragen. Zahlreiche Besprechungen und zähe Verhandlungen, sowie hartnäckiges Nachhaken waren erforderlich, um dann am 03.12.2020 den Bescheid zu bekommen, dass das Regierungspräsidium Tübingen eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung für die Bauleitplanung der Reithalle zugelassen hat. Um die Reithalle bauen zu können, muss nun ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich geändert werden. Im Entwurf des Durchführungsvertrages wurden die Beschlüsse vom 26.07.2017 eingearbeitet. Er muss aber noch durch verschiedene Ergänzungen, die sich erst im Zuge des Bauleitverfahrens ergeben, vor Satzungsbeschluss final abgeändert werden. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Reitverein" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Das Plangebiet befindet sich ca. 300 m westlich des Ortskernes der Gemeinde Baindt sowie der Kreisstraße K 7951. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: Ausweisung eines Sondergebietes zur Realisierung einer Reithalle mit benötigten Nebenanlagen des ortsansässigen Reitvereines (Reitergruppe Baindt e.V.) Seite 5 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Stärkung des Standortes durch die Erweiterungen des Angebotes für diesen Freizeitsport Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betroffenen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).“ TOP 07 Bauantrag auf Wohnraumerweiterung und Anbau eines Balkons und Beantragung der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Boschstraße" für die Überschreitung der Grundflächenzahl auf Flst. 49/3, Boschstr. 12/3 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 49/3 Boschstraße 12/3 soll ein bestehendes Wohngebäude erweitert werden. Die Terrasse im Erdgeschoss, die sich in einer Nische auf dem vorhandenen Untergeschoss befindet, soll zum Wohnraum umgebaut werden. Ebenfalls ist im Obergeschoss eine Wohnraumerweiterung vorgesehen. Der im OG geplante Balkon soll mit der Hauskante abschließen und ragt somit 81,5 cm über den bestehenden Keller hinaus. Dies ergibt eine neu überbaute Fläche von 3 m². Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der überbaubaren Fläche. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Boschstraße“ und der geplante Anbau ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Als die Häuserzeile, zu der auch das Gebäude Boschstr. 12/3 gehört, 2004 genehmigt wurde, wurden die Bauvorhaben nach dem damals gültigen Bebauungsplan „Bifang I Erweiterung“ beurteilt. Im Bereich des jetzigen Baugrundstücks war ein Mischgebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt. Die Fläche der ganzen Häuserzeile wurde zur Berechnung der überbauten Fläche herangezogen. Durch die Vermessung und Aufteilung in einzelne Flurstücke und die abgetrennte Zufahrt im Norden der Gebäude haben sich sehr kleine Grundstücksflächen ergeben. Seite 6 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Da im Bereich des Mischgebiets immer mehr Wohnhäuser entstanden sind, wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan geändert wird. 2005 wurde dann der heute gültige Bebauungsplan „Boschstraße“ rechtskräftig. Hier wurde die GRZ mit 0,3 festgesetzt. Bereits bei der Aufstellung des neuen Bebauungsplanes lag die GRZ bei der Häuserzeile Boschstraße 12 über der neuen Festsetzung. Mit dem Balkonanbau im OG werden nun weitere 3 m² Fläche überbaut, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Boschstraße“ erforderlich ist, um das Vorhaben realisieren zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Überschreitung der GRZ bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes erheblich überschritten war und die jetzt beantragt zusätzliche Überschreitung von 3m² minimal ist. Mit der beantragten Überschreitung der GRZ sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und die Durchführung des Bebauungsplanes führt zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt, der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt. TOP 08 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe und zur Erweiterung des Balkons im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf Flst. 129/6, Kornblumenstr. 3/1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Bauherrin beantragt den Einbau einer Gaupe sowie den Anbau eines Balkons in das Dachgeschoss des bestehenden 1 Familien-Wohnhauses. Für eine bessere Ausnutzung der Fläche und Belichtung ist eine zusätzliche Gaupe, im gleichen Stil wie Seite 7 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 die 1995 errichtete Gaupe geplant. Die zusätzliche Gaupe auf der Südseite soll 2,50m breit werden und ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30° haben. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplans „Marsweiler Spielmann I“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Laut Bebauungsplan sind Dachaufbauten nicht zulässig, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, um das Bauvorhaben verwirklichen zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Für die Bestandgaupe wurde bereits 1995 eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Nach Ansicht der Gemeinde sind die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung zum Bauantrag wird erteilt. TOP 09 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 34/3 und 34/8, Marsweiler Str. 17 Bauamtsleiterin Jeske informiert das Gremium über folgenden Sachverhalt: Auf dem Flst. 34/3 und auf Teilen von 34/8 in der Marsweiler Straße ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und 1 Stellplatz geplant. Die bestehenden Grenzen sollen aufgehoben und neu vermessen werden. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Seite 8 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt und die Erschließung ist durch die Übernahme einer Baulast für ein Geh- und Fahrrecht gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohn- hauses auf dem Flst. 225/1 wird erteilt. TOP 10 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 7 Garagenstellplätzen und 9 offenen PKW Stellplätzen auf dem Flst. 209/3, Annabergstr. 28 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abgebrochen. Dies war ein verfahrensfreies Vorhaben, für das keine Genehmigung beantragt werden musste. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 5 Garagenstellplätzen und 9 Stellplätzen im Freien beantragt. Die Garagen und Stellplätze werden von der Ziegelhalde aus angefahren. Hierfür wird es notwendig sein, eine Straßenleuchte und eventuell einen Hydranten umzusetzen. Vor Erteilung der Baugenehmigung muss die Übernahme der Kosten durch den Bauherrn in einer Vereinbarung gesichert sein. Eine schriftliche Zusage liegt bereits vor. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Rechtsprechungen stellen fest, dass bei der Betrachtung der Eigenart der Umgebung nicht nur die direkte Nachbargebäude einbezogen werden dürfen. In der direkten Seite 9 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Nachbarschaft sind die Gebäude aus den Jahren 1967-1968 zwar klein und teils niedrig gebaut, allerdings gibt es auch in der Umgebung größere Bauten. Fraktionsübergreifend wurde der massive Baukörper bemängelt, der sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen wird nicht erteilt. TOP 11 Vertagt: Sanierung Klosterwiesenschule - Beauftragung von Fachplanern Beschluss Aufgrund der noch unklaren Rechtslage bezüglich europaweiter Ausschreibung wird der TOP abgesetzt und auf eine der nächsten Gemeinderatssitzungen vertagt. TOP 12 Bekanntgabe der Prüfungsfeststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt im Prüfungszeitraum 2016-2019 - Stellungnahme der Finanzverwaltung zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg über die Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2016-2019 sowie der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Eigenbetriebe Kämmer Abele berichtet: Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Baindt sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäß § 114 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) von 2016-2019 geprüft. Neben den Abschlüssen der Kameralistik (2016-2018) wurde die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 und der erste doppische Jahresabschluss 2019 geprüft. Der komplette Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage übermittelt. Über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts ist der Gemeinderat zu unterrichten (§ 43 Abs. 5). Seite 10 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Die Gemeinde hat nach § 114 Abs. 5 GemO zu den Feststellungen des Prüfungsberichtes gegenüber dem Landratsamt und gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen. Im Bericht sind die Ziffern der wesentlichen Anstände, zu denen eine Stellungnahme erforderlich ist, mit einem „A“ gekennzeichnet. Diese Prüfungsbemerkungen sind in der Anlage mit den dazugehörenden Stellungnahmen zusammengefasst. Die weiteren Bemerkungen sind Anregungen an die Verwaltung, um Verwaltungsvorgänge noch rechtsicherer abzuwickeln. Die Verwaltung muss innerhalb von 6 Monaten schriftlich gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Ravensburg Stellung nehmen und die Beanstandungen ausräumen. Auszug aus 2.2 Wesentliche Feststellungen der Prüfung. Die auf einzelne ausgewählte Schwerpunkte (insbesondere Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss 2019, Kassen- und Rechnungsführung, Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen, Grundstücksverkehr und die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung) und im Übrigen auf Stichproben beschränkte überörtliche Prüfung (§ 15 GemPrO) hat gezeigt, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen ordnungsgemäß und sachgerecht gearbeitet hat. Die Einzelfeststellungen und Hinweise im Prüfungsbericht schmälern den wiederholt guten Gesamteindruck nicht. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg (GPA) vom 29.01.2021 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zum Bericht gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichtsbehörde Stellung zu nehmen. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten Antrag der katholischen Kirchenpflege und des Waldorfkindergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ-Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kindergartenjahr 2021/2022 Hauptamtsleiter Plangg trägt folgenden Sachverhalt vor: Aufgrund der positiven Erfahrungen, die der Kindergarten „St. Martin“ sowie der Waldorfkindergarten mit FSJ-Kräften gemacht hat, wurden Anträge auf Genehmigung einer FSJ-Stelle für das kommende Kindergartenjahr eingereicht. Mangels Bewerber konnten diese Stellen im Kindergartenjahr 2020/2021 in beiden Einrichtungen jedoch nicht besetzt werden. Zur Vorgeschichte: Seite 11 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 GR-Sitzung am 05.06.2018 Beschluss: a.) Die katholische Kirchengemeinde Baindt kann im Kindergarten „St. Martin“ auch im kommenden Kindergartenjahr 2018/2019 eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem bestehenden Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2019/2020 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. d.) Für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie für den Waldorfkindergarten wird ebenfalls eine je eine FSJ-Stelle geschaffen. GR-Sitzung am 06.11.2018 Beschluss: a.) Es bleibt beim Beschluss vom 05.06.2018 b.) Anträge auf Übernahme der Kosten für FSJ-Stellen sind jährlich zu stellen. GR-Sitzung am 05.02.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt (Kindergarten St. Martin), der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2019/2020 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2020/2021 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. GR-Sitzung am 02.04.2019 Beschluss: Da ein Beschäftigungsverhältnis auf 450 € Basis im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang von 30% umgewandelt wurde wird die bereits genehmigte FSJ-Stelle im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ nicht besetzt. GR-Sitzung am 05.11.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können im kommenden Kindergartenjahr 2020/2021 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2021/2022 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. Seite 12 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 FSJ-Kräfte werden zur Unterstützung der Fachkräfte, hauptsächlich auch zur Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen sowie bei der Umsetzung von individuellen Fördermaßnahmen eingesetzt. Auch zur Krankheitsvertretung bzw. bei block – und tageweiser Abwesenheit bei Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen der Fachkräfte sind FSJ-Kräfte eine große Hilfe. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei diesen FSJ-Stellen um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Auch aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat im Jahr 2018 dafür ausgesprochen, dass diese FSJ-Stellen jedes Jahr neu zu beantragen sind. Die Kosten für eine FSJ-Stelle belaufen sich auf ca. 8.500 € jährlich. Da die bewilligten Stellen für dieses Kindergartenjahr nicht besetzt werden konnten, würden es die verschiedenen Träger begrüßen, wenn der Gemeinderat für das Besetzen dieser FSJ-Stellen trotz der angespannten Haushaltslage „Grünes Licht“ geben würden. Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Neue Kollegin im Rathaus Bürgermeisterin Rürup stellt dem Gremium die neue Kollegin Frau Franka Maurer vor, die seit dem 1. März 2021 als Beamtin des gehobenen Dienstes im Rathaus tätig ist. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte ist die Sachbearbeitung im Standesamt sowie Planung und Steuerung von kommunalen Projekten. b) Beleuchtung Sportplatz Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass beim beanstandeten Flutlichtmasten der Beleuchtungskopf abmontiert wurde. Von den ursprünglichen 6 Masten werden 2 Masten abmontiert. Die Sanierung der Beleuchtungskörper ist in Planung. Seite 13 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 c) Schotterweg Igelstraße/Rehstraße Es wurde angefragt, ob der Weg von der Igelstraße in Richtung Rehstraße nicht durchgängig als Schotterweg ausgeführt werden kann.Bürgermeisterin Rürup wird sich dies vor Ort mit Ortsbaumeister Roth anschauen. d) Straßensanierungsmaßnahmen Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass Straßensanierungsmaßnahmen die ursprünglich im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten in den April 2021 verschoben wurden. In diesem Zusammenhang könnten weitere Sanierungsmaßnahmen (Kleinbaustellen) in der Bosch- und Benzstraße durchgeführt werden. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf max. 20.000 €. Da es sich dabei um einen kleineren Betrag handelt, macht eine Ausschreibung dieser zusätzlichen Arbeiten wenig Sinn. Das Gremium stimmte einstimmig diesen zusätzlichen Straßensanierungs- maßnahmen zu. e) Zirkus Sperlich Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der Zirkus keine Standgebühr bezahlen muss. Sonstige Kosten (Wasser, Abwasser, Strom) werden jedoch abgerechnet. f) Insektenhotel Das Insektenhotel auf der Fläche der B 30 alt ist zwischenzeitlich fertiggestellt. Eine entsprechende Beschilderung wird noch vorgenommen.[mehr]

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            Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Ver- waltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemein- deratssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berech- tigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. April 2022 sind keine Be- schlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Ukrainekrise In der Gemeinde Baindt sind derzeit 35 Geflüchtete (davon 13 minderjährige Per- sonen) untergebracht. Insgesamt gingen bereits 4.675,55 € an Spenden sowie viele Sachspenden ein. b) Teststation der GnW Ursprünglich war es geplant, bis Ende April die Teststation in der Schenk-Kon- rad-Halle zu betreiben. Diese bleibt nun auch im Mai geöffnet. Bei der Verwaltung sind viele dankbare und zufriedene Rückmeldungen eingegangen. Im April wurden über 4.000 Testungen vorgenommen. Dies entspricht einem Tages- durchschnitt von ca. 135 getesteten Personen. Für den Herbst plant die GnW wieder eine Teststation in der Schenk-Konrad-Halle ein. c) Bürgerinformation Am 26. April 2022 wurden im Rahmen einer Bürgerinformation die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zum Dorfplatz vorgestellt. Es nahmen ca. 35 Bürgerinnen und Bürger teil. Die Entwurfsplanung und die Präsentation sind auf der Home- page der Gemeinde zu finden. Gespräche mit den örtlichen Vereinen werden zeitnah geführt. Im Gemeinderat wird dann die finale Materialauswahl im Juli ge- troffen. d) Bürgerinformation – Entwicklung Fischerareal Am 30. Mai 2022 findet um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle eine Infovera- nstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal statt. Bei dieser Veranstaltung stellen sich die Ankerprojektträger vor und der interessierte Personenkreis erhält weitergehende Infos zum Anliegerverfahren. Die 2. Phase des Konzeptvergabe- verfahrens läuft. Die Bewerbungsfrist für Anlieger endet zum 19.09.2022. e) Windenergie im Altdorfer Wald Am 23.05.2022 findet in der Gemeinde Vogt hierzu eine Informationsveranstal- tung statt. f) Förderantrag Umbau Bushaltestellen am Dorfplatz Der Förderantrag wurde beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Die Gemeinde hofft sehr, dass man mit diesem Umbau in das Förderprogramm auf- genommen wird. g) Zensus 2022 Am 15.05.2022 ist der Stichtag für den Zensus 2022. Es starten dann die Befra- gungen des Zensus, dem derzeit größten Projekt der amtlichen Statistik. Alle 10 Jahre führen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen mit den Kommunen den Zensus als Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl und zu den Wohnverhältnissen durch. Die Erhebung liefert damit eine Entscheidungs- grundlage für Planungen bei Bund, Ländern und Gemeinden. h) Blühflächen im Gemeindegebiet Weitere Blühflächen werden in den nächsten zwei Wochen vom Bauhof angelegt. Aus der Schotterinsel in Schachen - Ortsausgang Baienfurter Straße, der Schot- terinsel Hirschstraße/Froschstraße, Marsweilerstraße Höhe Bäckerei Haußmann und Jägerweg werden mehrjährige artenreiche, bienenfreundliche Blühflächen angelegt Der Erdwall am DRK Heim wird mit einer Hecke zur Abgrenzung zum Natur- schutzgebiet bepflanzt. Dies wird von der Landjugend Baindt übernommen. Erneuerung der Verkehrsinsel in der Siemensstraße durch Pflanzung eines Baums und Anlage einer Blühfläche. i) Gemeinderatssitzungen Ab der nächsten Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 finden die Sitzungen wie- der im Sitzungssaal des Rathauses statt. TOP 04 Sachstandsbericht Freiwillige Feuerwehr Baindt Der bei diesem Tagesordnungspunkt anwesende Kommandant der Freiwilligen Feu- erwehr Herr Bucher teilt mit, dass Stand April 2022 38 Feuerwehrkammerdinnen und Feuerwehrkameraden in der Einsatzabteilung aktiv sind. Sein Ziel ist eine Gruppen- stärke von 45 Feuerwehrkameraden zu erreichen. Über 25 Kameraden wurden in den letzten 10 Jahren ausgebildet. Der Altersdurchschnitt beträgt 32 Jahre. Im vergangenen Jahr wurden 42 Einsätze verzeichnet, darunter 29 technische Hilfe, 6 sonstige Einsätze, 5 Fehleinsätze und zwei Einsätze Feuerbekämpfung. Ausführlich ging Herr Bucher auf die Themenbereiche Übungsbetrieb, Katastrophen- schutz, Löschwasserversorgung, Sirenen und Einsatz von Drohnen ein. Fraktionsübergreifend wurde die ausgezeichnete Arbeit der Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden unter der bewährten Leitung des Feuerwehrkommandan- ten Herrn Bucher gelobt. Für Anliegen der Freiwilligen Feuerwehr hat das Gremium immer „ein offenes Ohr“. TOP 05 Vorstellung des Entwurfs zum Anbau an das Feuerwehrhaus und den Bauhof Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Einige Mängel aus dem Bericht konnten inzwischen behoben werden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, muss ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufent- haltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. Das Architekturbüro Rohloff & Wespel wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 06.07.2021 mit der weiteren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feuerwehr- hauses beauftragt. Zwischenzeitlich fanden viele Abstimmungsgespräche mit den Nutzern, mit verschie- denen Fachbereichen im Landratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit statt, so dass nun ein abgestimmter Entwurf vorliegt. Leider wurde bei der Begehung durch unseren Gemeindeelektriker festgestellt, dass auch an der Elektrik, die noch aus dem Baujahr des Gebäudes (1987) stammt einiges an die heutigen Vorschriften angepasst werden muss. Ebenso ist die Anlagentechnik, die Mischer und die Pumpensteuerung veraltet und durch die Bedarfsänderung in den Sanitärräumen von Feuerwehr und Bauhof ergeben sich für den Trinkwasserspeicher neue Berechnungsgrundlagen. Dies führt zu Mehrkosten, die im ursprünglichen Kos- tenbudget, das vom Architekturbüro im Juli 2021 vorgestellt wurde noch nicht berück- sichtigt sind. Beschluss: 1. Den Plänen zum Um- und Anbau des Feuerwehrhauses mit Bauhof wird zuge- stimmt. 2. Das Architekturbüro Wespel + Rohloff wird beauftragt, die Baugesuchspläne zu erstellen und bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt einzureichen. TOP 06 Fernwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Im Fischerareal sind die beiden Ankerprojekte an Planer und Bauträger vergeben. Die Ausschreibung der Anliegerprojekte läuft, so dass bis Ende des Jahres 2022 sieben Gebäude vergeben sein könnten. Die Erschließung der Fischerstraße soll im Herbst 2022 beginnen und bis im Frühjahr 2023 ohne Feinbelag fertig sein. Die Eigentümer des Gebäudes Ziegeleistr. 13 möchten gerne an die Nahwärmever- sorgung angeschlossen werden. Ebenfalls wäre es sinnvoll, dass das Gebäude der Feuerwehr und des Bauhofs angeschlossen wird. Es ist geplant, dass der Anschluss Bauhof/Feuerwehrhaus in einer größeren Dimension ausgeführt wird, so dass zu ei- nem späteren Zeitpunkt eine Notversorgung des gesamten Nahwärmenetzes von die- ser Stelle erfolgen kann. Durch den Anschluss des Bauhofs und des Objektes Ziegeleistraße 13 werden zu- sammen mit dem Fischerareal die für eine Förderung erforderliche Mindestanschluss- zahl von 10 Objekten zusätzlich erreicht. Der private Kunde Ziegeleistraße 13 hat vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ge- meinderat den Nahwärmeanschluss beauftragt. Um den gesamten Bauablauf der geplanten Baumaßnahmen im Ortszentrum zu ent- zerren ist vorgesehen, dass die Trasse zum Bauhof und zur Ziegeleistr. 13 vor der Erschließung der Fischerstraße gebaut wird, also bis Ende Oktober 2022 fertig ist. Dies dient gleichzeitig der Verkehrsentlastung und Zugänglichkeit zum Baugebiet. Der Leitungsabschnitt bereitet den Anschluss zum Fischerareal vor. Beschluss: Firma Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, die Planung für den 3. BA der Wärme- leitung im Anschluss an die Fischerstraße in die Ziegeleistraße mit Bauhof / Feuer- wehrgebäude und Gebäude Ziegeleistr. 13 auszuarbeiten und die Bauarbeiten be- schränkt auszuschreiben. TOP 07 Waldspielplatz - weiteres Vorgehensweise Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: In der Sitzung des Gemeinderats am 09.11.2021 wurde das Büro 365° freiraum + um- welt aus Überlingen mit der Erarbeitung einer Konzeption für einen Waldspielplatz beauftragt. Bei der Klausurtagung im März konnte sich der Gemeinderat vor Ort in Überlingen einen Spielplatz aus Holzelementen anschauen. Die Verwaltung hat Kontakt mit dem Forst BW aufgenommen und einen Mustergestat- tungsvertrag erhalten. Allerdings möchten die Zuständigen der Forstverwaltung vorab einen Plan sehen, wie sich die Gemeinde den Spielplatz auf dem Gelände des Forsts vorstellt. Die Landschaftsarchitekten haben nun verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen ausgearbeitet, die dem Gremium in der Sitzung vorgestellt werden. Variante 1 sieht ein Baummikado (Klettern und Balancieren), Weidentipis, eine Vo- gelnestschaukel sowie optional einen Bauwagen für einen evtl. zu einem späteren Zeitpunkt zu planenden Naturkindergarten vor. Bei der Variante 2 ist eine Vogelnestschaukel, ein Baummikado, Weidentipis, eine Seilbahn, ein Barfußpfad sowie ebenfalls optional ein Bauwagen geplant. Variante 3 wäre mit einem Baummikado, Weidentipis, eine Seilbahn, einer Königin- nenschaukel sowie der optionale Bauwagen ausgestattet. Die Kosten bei Variante 1 belaufen sich auf 86.817 €, bei Variante 2 auf 123.733 € und bei der Variante 3 auf 144.135 € (jeweils unter dem Vorbehalt, dass Eigenleis- tungen erbracht werden). Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Idee des Waldspielplatzes auf Grundlage der vom Büro 365° freiraum + umwelt vorgestellten Variante 1 mit zugehöriger Grobkosten- schätzung, ergänzt durch die Anregungen aus dem Gremium weiterzuverfolgen. TOP 08 Verabschiedung der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der März-Sitzung wurden im Gemeinderat die Förderrichtlinien „Klimaschutz durch nachhaltiges Bauen und Sanieren“ vorberaten. Die ursprüngliche Idee gemeinsamer und einheitlicher Förderrichtlinien in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg lässt sich aufgrund unterschiedlicher Schwerpunktsetzungen leider nicht verwirklichen. Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie hat daher auch einen auf die Gemeinde Baindt bezogenen Namen erhalten. Energetische Maßnahmen bei bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden sind zu- meist mit sehr hohen Kosten verbunden. Zudem bestehen dort teils noch erhebliche Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasemissionen durch geringere Wärmever- bräuche infolge einer besseren Wärmedämmung der Gebäudehülle sowie der ver- stärkten Nutzung von Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energiequellen. Mit dieser Förderrichtlinie will die Gemeinde Baindt daher einen Beitrag zu mehr Ener- gieeffizienz und Klimaschutz auf der Gemeindegemarkung leisten, innovative Energie- technik fördern, eine nachhaltige Energieversorgung sicherstellen, sowie die Wohn- und Lebensqualität vor Ort steigern. Für diese Förderrichtlinie sind jeweils 30.000 Euro im Jahr für den Doppelhaushalt 2023/2024 der Gemeinde Baindt vorgesehen. Die Förderrichtlinie soll zum 01.01.2023 Inkrafttreten. Die Gemeinde Baindt erkennt die globale Klimakrise als lokale Herausforderung an und möchte Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen proaktiv betreiben. Zudem möchte die Gemeinde Baindt ihren Beitrag zur Erreichung des Ziels treibhausgasneut- rales Baden-Württemberg 2040 leisten und verfolgt daher die Vision, spätestens bis zum Jahr 2040 treibhausgasneutral zu sein. Zentraler Bestandteil zur Erreichung einer treibhausgasneutralen Gemeinde Baindt ist eine Reduzierung des Verbrauchs von Strom und Wärme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Mit dieser Förderrichtlinie will die Gemeinde Baindt ein deutliches Zeichen für den lo- kalen Klimaschutz setzen und finanzielle Anreize zur Reduzierung des Treibhausgas- ausstoßes vor Ort liefern. Die Förderrichtlinie ist dabei bewusst breit aufgestellt, da es im Bereich nachhaltiges Sanieren nicht einen Königsweg, sondern viele mögliche Wege gibt, mit denen erhebliche Mengen an Treibhausgasen eingespart werden kön- nen. Die Förderrichtlinie ist in vielen Anforderungen und Voraussetzungen analog zu ande- ren Förderprogrammen von Bund und Ländern gehalten. Der Aufwand für die Bürge- rinnen und Bürger, um einen „Klimabonus“ seitens der Gemeinde Baindt zu erhalten, ist daher relativ gering. Die dort geforderten Nachweise sind entweder bereits gesetz- lich vorgeschrieben oder werden bei Inanspruchnahme anderer Förderprogramme wie beispielsweise BAFA ohnehin benötigt. Die Förderrichtlinie enthält die folgenden Schwerpunkte: Wärmedämmung Gebäudehülle, Heizung (als Zentralheizung), Maßnahmen zu Er- neuerbaren Energien, Maßnahmen zur Regenwassernutzung und Gründächern sowie die Förderung der Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Gegenüber dem Entwurf aus der März-Sitzung wurden folgende Anpassungen vorge- nommen: Die Förderrichtlinie beinhaltet nun nur Maßnahmen im Zusammenhang mit Sanierun- gen von Bestandsgebäuden. Von einer Förderung von Maßnahmen im Zuge der Er- richtung von Neubauten wird abgesehen, da dort sehr viel höhere energetische Stan- dards vorgeschrieben sind und die damit erzielbare Treibhausgaseinsparung sehr viel geringer ausfällt, als bei Altbauten. Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen und keine juristischen Per- sonen mehr, da sich der „Klimabonus“ primär an die Bürgerinnen und Bürger der Ge- meinde Baindt richten soll. Die Höhe der möglichen Zuschüsse wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf in allen vier Stufen verdoppelt auf nun 1.000 bis 3.000 Euro (statt 500 bis 1.500 Euro). Aufgrund der hohen Dynamik in der Gesetzgebung, speziell in den Bereichen Bauen und Erneuerbare Energien, aber auch durch mögliche neue Erfahrungen aus der Um- setzungspraxis, ist die vorliegende Förderrichtlinie nicht als in Stein gemeißelt anzu- sehen. Stattdessen soll diese Förderrichtlinie regelmäßig inhaltlich überprüft und spä- testens nach zwei Jahren entsprechend an die aktuellen rechtlichen Verhältnisse an- gepasst werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ zu. 2. Die Verwaltung wird hierzu jährlich je 30.000 € in den Doppelhaushalt 2023/2024 einstellen. TOP 09 Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsge- bührensatzung) a) Transparentere Darstellung der Bestattungsformen im Gebührenver- zeichnis b) Ausblick Belegung Urnenwand - weitere Vorgehensweise Bürgermeisterin Rürup berichtet: Auf dem Friedhof in Baindt wird neben der „klassischen“ Erd- und Urnenbestattung auch die Möglichkeit der Bestattung in Urnenrasengräbern sowie der halbanonymen und anonymen Urnengrabbestattung angeboten. Darüber hinaus ist eine Bestattung in Urnenwänden ebenfalls möglich. Die Friedhofssatzung wurde diesbezüglich zuletzt am 06. Oktober 2020 angepasst. Immer weniger Bürgerinnen und Bürger möchten eine klassische Erdbestattung. Auch in Baindt hat sich die Bestattungskultur von der „traditionellen“ Erdbestattung hin zur Feuerbestattung gewandelt, circa 80 Prozent der jährlichen Bestattungen sind Feuer- bestattungen. Um die Akzeptanz der Urnenrasengräber sowie der halbanonymen und anonymen Ur- nengrabbestattungen zu verbessern und um zu informieren, soll zukünftig der Fokus auf eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit gelegt werden. Hierfür werden unter anderem neue Flyer und Friedhofspläne gedruckt und der Bürgerschaft bei Bedarf zur Verfü- gung gestellt. Für die Ausführung und eine transparentere Darstellung der neuen Bestattungsformen auf dem Baindter Friedhof sind nun minimale Änderungen der Friedhofssatzung, in- klusive der Anlage zum Gebührenverzeichnis, notwendig. Aufgrund der örtlichen Ge- gebenheiten ist in Baindt eine Tieferlegung bei den Einzelgräbern am Hang nicht mehr möglich. In Konsequenz muss in der Friedhofssatzung der § 12 Abs. 5 gestrichen wer- den. Zusätzlich ich eine Reservierung der Urnenkammer nicht mehr vorgesehen, somit wird der § 15 Abs. 7 geändert. Auf dem Baindter Friedhof sind die anonymen und die halbanonymen Bestattungen auf demselben Grabfeld im Staudenbeet angesiedelt. Die Angehörigen haben weder die Pflicht noch das Recht, Grabpflege zu betreiben. Sollten die Angehörigen einen Schriftzug mit dem Namen des/der Verstorbenen auf der Glas-Gedenkstele wünschen, wenden sie sich hierfür direkt an die Firma, die die Beschriftung nach Vorgabe der Gemeinde vornimmt. Somit wird diese Kostenposition nicht in das Gebührenverzeich- nis aufgenommen. Das Gebührenverzeichnis sollte wie folgt angepasst werden: • Veränderte grafische Darstellung des Gebührenverzeichnisses. Unterteilung je Be- stattungsform und anfallenden Kosten. • Ergänzung der Erklärung bei einer Mehrfachbelegung: „Bei einer notwendigen Ver- längerung des Nutzungsrechts durch eine Mehrfachbelegung wird die Grabnutzungs- gebühr anteilig nach dem Verhältnis der bereits verstrichenen Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer berechnet.“ • Ergänzung der Position „Kosten für Bodenplatte“ bei den Urnenrasengräbern. • Wochenendzuschläge werden pauschalisiert (angelehnt an die bisherigen Zuschläge bei Erdbestattungen). Beschriftung Bodenplatte für Urnenrasengräber: Für die Beschriftung der Bodenplatten der Urnenrasengräber werden geringe Vorga- ben gemacht. Es sollen keine Bronzeplatten erlaubt sein, da diese bei Mäharbeiten eher beschädigt werden. Die Beschriftung der Bodenplatten muss zwingend ebenerdig bzw. bündig mit der Oberseite der Platte sein. Beschriftung Glasstele für anonyme und halbanonyme Bestattungen: Bei der Beschriftung für die Glasstelen wird eine gut sichtbare, geradlinige und klare Schrift ausgewählt. Die Glasstelen werden zweispaltig bedruckt und maximal drei Zei- len stehen für eine Beschriftung zur Verfügung. Gebührenkalkulation: Bei der Gebührenbemessung wird die wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung der öf- fentlichen Leistung für den Leistungsempfänger berücksichtigt. In der Gemeinderats- sitzung am 29. November 2016 hat der Gemeinderat die Friedhofssatzung mit einem angestrebten Kostendeckungsgrad von 60 Prozent beschlossen. Im Rahmen der Gebührenanpassung wurden die Gebühren für die Bodenplatten für die Urnen-Rasengräber neu aufgenommen. Eine Bodenplatte kostet 36 Euro zzgl. MwSt., brutto belaufen sich die Kosten somit auf 42,84 Euro. Die Bodenplatten werden mit einem Aufschlag von 20 Prozent (beinhaltet die Planungskosten) aufgenommen. Informationen zu den beiden Urnenwänden: Die Urnenwand eins bei der Aussegnungshalle mit insgesamt 90 Urnenkammern, ist derzeit vollständig belegt. Eine weitere Urnenwand zwei mit ebenfalls 90 Kammern befindet sich am westlichen Ende des Friedhofs. In dieser Urnenwand gibt es derzeit noch 13 freie Urnenkammern. Hierzu ein paar Fakten: • Bestattungen im Jahr 2018: Insgesamt 31, davon 19 (61 %) Urnenbestattungen (6 in der Urnenwand = 19 %) • Bestattungen im Jahr 2019: Insgesamt 39, davon 26 (67 %) Urnenbestattungen (13 in der Urnenwand = 33%) • Bestattungen im Jahr 2020: Insgesamt 29, davon 23 (79 %) Urnenbestattungen (12 in der Urnenwand = 41%) • Bestattungen im Jahr 2021: Insgesamt 39, davon 31 (79 %) Urnenbestattungen (21 in der Urnenwand = 54 %) Wie oben ausgeführt, gibt es in der Urnenwand zwei noch 13 freie Urnenkammern. Im Jahr 2020 wurden 10 Urnenkammern und im vergangenen Jahr 16 Urnenkammern neu belegt. Die Zahl der Urnenbestattungen wird sich im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Bestat- tungen wohl bei ca. 80% einpendeln und sich auf die verschiedenen Arten von Urnen- grabstätten verteilen. Die Beisetzung von Aschen in der Urnenwand wird voraussicht- lich jedoch weiterhin gut angenommen werden. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung der Urnenwand zeitnah zu planen. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt eine transparentere und bürgerfreundlichere Dar- stellung des Gebührenverzeichnisses und eine Anpassung der Friedhofssatzung. Es wird die Planung einer neuen Urnenwand für den Baindter Friedhof, aufgrund der hohen Zahl der Urnenbestattungen, empfohlen. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagene Beschriftung der Bodenplatten und Glasstelen zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt den Änderungen der Friedhofssatzung (Friedhofsord- nung und Bestattungsgebührensatzung) sowie der Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung zu. 3. Die Kosten für eine neue Urnenwand werden in den Haushalt 2023 aufgenom- men. Das Planungsbüro „Landschaftsarchitekten Rau“ wird beauftragt, Vor- schläge für den Standort einer neuen Urnenwand sowie deren Ausführung aus- zuarbeiten. TOP 10 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasser- beseitigung 2021 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 Kämmerer Abele berichtet: Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Unterscheidung Handelsrecht und Gebührenrecht Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem han- delsrechtlichen/doppischem und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigen- betriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Die unterschiedlichen Ergebnisse nach Han- dels- und Gebührenrecht werden in der Nebenrechnung nach dem Kommunalabga- bengesetz verdeutlicht, die in den Anlagen beigefügt ist. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unter- deckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunal-abgabengesetz heranzu- ziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2021 und 2020 wurden in einer Neben- rechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkula- tion 2019-2021 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Auf- wendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Han- delsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen han- delsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2020 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckverbandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2020 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2021 wurden vom Abwasserzweckverband leider noch keine Abrechnungen vorgenommen. Gebührenerg. 2020 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 639.189,28 € 450.448,50 € 188.740,78 € Gebühreneinnahmen 634.614,86 € 480.144,29 € 154.470,57 € Abschreibungen auf Forderungen -12,50 € -12,00 € -0,50 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -4.586,92 € 29.683,79 € -34.270,71 € vorläufiges Gebührenerg. 2021 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 526.072,68 € 404.995,43 € 121.077,25 € Gebühreneinnahmen 631.864,70 € 474.866,21 € 156.998,49 € Abschreibungen auf Forderungen -0,45 € -0,34 € -0,11 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 105.791,57 € 69.870,44 € 35.921,13 € Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr zum 01.01.22 von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor weitere Inlinersanierungen beauftragt werden, wäre eine Aussage zur Dimen- sion von Kanälen bzw. Hydraulik empfehlenswert. Die Kanalisation wird aktuell neu vermessen werden und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssys- teme wird überprüft. Das Ingenieurbüro Fassnacht wird die Ergebnisse in der ersten Jahreshälfte 2022 liefern. Anschließend sollten folgende Projekte weiter verfolgt werden: - Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischer Berechnung - Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband - Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung wird in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden Sowohl doppische als auch gebührenrechtliche Ergebnisse schließen aufgrund höhe- ren Einnahmen und geringeren Aufwendungen besser ab. Die gegenüber dem Plana- nsatz wesentlich geringeren Aufwendungen resultieren aus der Rückerstattung der vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweckverbandes und vor allem auf- grund wesentlich geringeren Unterhaltungsaufwendungen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war 2021 ein Verlust von -74.350 € ge- plant. Das vorläufige Ergebnis 2021 weist aufgrund wesentlich geringeren Unterhal- tungsaufwendungen ein gebührenrechtliches Ergebnis in Höhe von +105.791,57 € aus. Die Schmutzwassergebühr betrug bis Ende 2021 2,17 €/m³ (ab 01.01.2022 1,98 €/m³) und die Niederschlagswassergebühr betrug bis Ende 2021 0,50 €/m² (ab 01.01.2022 0,61 €/m²) . Zusammenfassendes Ergebnis: Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Ab- wasserzweckverband wird sich für die 2021 getätigten Investitionen über eine Kapi- talumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2020 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 29.683,79 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -34.270,71 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 69.870,44 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 35.921,13 €. TOP 11 Klausurtagung: Flächenpotential der Gemeinde Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 18. und 19. März dieses Jahres fand eine Klausurtagung des Gemeinderates statt. Am Freitag, 18 März wurden verschiedene Plätze und Straßenräume in Augenschein genommen, die dem Gremium im weiteren Verlauf die Entscheidung über die Materi- alauswahl für die Oberflächengestaltung des Dorfplatzes erleichtern soll. Am Samstagvormittag, 19. März hat sich der Gemeinderat damit auseinandergesetzt, wie das Wachstum der Gemeinde in den kommenden Jahren aussehen soll. Durch den Regionalplan, dessen Satzungsbeschluss im Juni 2021 gefasst wurde, wer- den der Gemeinde Rahmenbedingungen auferlegt, die einzuhalten sind. Vorgeschrie- ben wird, dass die Flächeninanspruchnahme durch die Aktivierung innerörtlicher Po- tenziale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenrecycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen ver- dichtete Bauweise zu verringern ist. So ist die Mindestbruttowohndichte bei der Aus- weisung neuer Baugebiete für Baindt auf 50 Einwohner pro Hektar festgelegt. Die darunter liegende Planungsebene ist der Flächennutzungsplan (FNP) mit dem Landschaftsplan. Mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Baienfurt und Berg hat sich die Gemeinde Baindt im Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) zusammengeschlossen, um den bestehenden FNP aus dem Jahr 1995 fortzuschreiben. Zieljahr der Planungen ist 2040. Wohnbauflächenentwicklung Statistiken zeigen, dass sich die Altersstruktur in der Gemeinde wandelt. Die Anzahl der über 60-Jährigen nimmt extrem zu und die der unter 20-Jährigen leicht ab. Ebenso nimmt die Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben ab. Die Zahl der 1-Per- sonenhaushalte wird bis 2040 um knapp12% steigen. Diese Erkenntnisse sind bei der Ausweisung neuer Bauflächen zu berücksichtigen. Ebenso wie der ermittelte Wohn- bauflächenbedarf bis zum Zieljahr und die noch freien Wohnbauplätze, egal ob privat oder im Gemeindeeigentum, egal ob aktuell verfügbar oder nicht. Hieraus wird die Flä- che abgeleitet, die im neuen Flächennutzungsplan für Wohnbauflächen entwickelt wer- den kann. Für einzelne Teile des Gemeindegebiets können Flächen, die bereits im FNP als Wohnbauflächen ausgewiesen sind, durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes in verbindliche Bauflächen umgewandelt werden. In den letzten Jahren konnte die Gemeinde einige Flächen erwerben und so durch die Aufstellung von Bebauungsplänen dringend benötigten Wohnraum für Familien schaf- fen. Dem Wunsch nach den eigenen 4 Wänden steht jedoch der Flächenverbrauch von neuen Baugebieten gegenüber. Auch ist die Gemeinde in der Pflicht, die erforder- liche Infrastruktur bereit zu stellen. Hier geht es nicht nur um Straßen, Leitungen und Retentionsflächen, die neu angelegt werden müssen, sondern auch um Kindergärten und Schulen. Den Mitgliedern des Gemeinderates ist es wichtig, dass die Baulandentwicklung in einem moderaten Tempo erfolgen soll. Es gilt den Bedarf an Wohnraum einerseits abzudecken und andererseits mit Ressourcen jeglicher Art schonend umzugehen. Eine mögliche Zeitschiene der Erschließung und Vermarktung der Baugebiete wurde von Seiten der Verwaltung aufgezeigt. Gewerbeflächenentwicklung Ein weiteres wichtiges Thema der Klausurtagung war die Gewerbeflächenentwicklung. Im Regionalplan sind Flächen für ein Interkommunales Gewerbegebiet auf den Ge- markungen Baienfurt und Baindt, an der westlichen Gemarkungsgrenze vorgesehen. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass nach den Vorgaben des Regionalplanes eine Gewerbeflächenentwicklung künftig ausschließlich interkommunal stattfinden wird. In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind nun Flächen zu benennen, für die in den kommenden Jahrzehnten eine Gewerbeentwicklung angedacht ist. Aus- schließlich auf Flächen, die im FNP als Gewerbeflächen ausgewiesen sind, kann eine Bauentwicklung stattfinden. Dies bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass dort auch zwingend gebaut werden muss. Auch ist nicht vorherzusehen, ob die im FNP geplanten Flächen je real verfügbar sein werden. Nachdem im Rahmen der Vorberatung über eine interkommunale Zusammenarbeit bei der Gewerbeflächenentwicklung im September 2021 von Seiten des Gremiums zum Ausdruck gebracht wurde, dass Klärungs- und Gesprächsbedarf besteht bevor der erste Schritt getan werden kann, ging man in der Klausurtagung in einen konstruk- tiven Diskurs. Wichtig war es dem Gemeinderat in dieser Diskussion, dass die Gemeinde Baindt bei den Kriterien für die Ansiedlung von Unternehmen und Gewerbetreibenden, wie bspw. der Schaffung von Arbeitsplätzen, bei der Auswahl der Branchen, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes, bei der Nachhaltigkeit des Gebiets und vor allem bei der Ver- teilung der Umlagen und der Aufteilung der aus der Gewerbeansiedlung resultierenden Gewerbesteuer ein bedeutendes Mitspracherecht hat. Nach einer kritisch geführten Diskussion war sich das Gremium einig, dass es für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Baindt richtig und wichtig ist, die im Regionalplan ent- haltenen Flächen zur Entwicklung eines Interkommunalen Gewerbegebietes auch im Flächennutzungsplan auszuweisen. Mit dieser Entscheidung kann sich Baindt Einnahmen in der Zukunft sichern, somit die Infrastruktur stärken und vor allem die Eigenständigkeit unantastbar bewahren. Baindt bleibt handlungsfähig und ist in der Lage mitzugestalten und das Gremium kann die ihm wichtigen Kriterien benennen. In einem nächsten Schritt werden die Fraktionsvorsitzenden gemeinsam mit der Ver- waltung und einem Experten die Aufgabenverteilung und Organisation verschiedener Zweckverbände in Augenschein nehmen und im Groben Kriterien herausarbeiten, de- ren Beachtung für die Gemeinde Baindt wichtig sind. Dabei muss die Belegenheits- kommune entsprechende Berücksichtigung finden. Im Anschluss an diesen Arbeits- termin wird das Ergebnis dem Gemeinderat zurück gespiegelt und diskutiert mit dem Ziel, der Absichtserklärung, gegebenenfalls mit Ergänzungen, zuzustimmen. Nachdem das Gremium im Rahmen der ersten Beratung eine berechtigte Zurückhal- tung deutlich gemacht hat. Haben wir nun die Zeit genutzt und nutzen diese immer noch, um einen Mehrwert für Baindt herauszuarbeiten und uns zukunftsfähig aufzu- stellen. Beschluss: 1.) Die im Regionalplan enthaltenen Flächen zur Entwicklung eines Interkommuna- len Gewerbegebietes werden im Flächennutzungsplan ausgewiesen. 2.) Die Fraktionsvorsitzenden und die Verwaltung erarbeiten unter fachlicher Beglei- tung Kriterien für die Organisation und Aufgabenverteilung innerhalb eines zu gründenden Zweckverbandes. 3.) Die Absichtserklärung wird dann, gegebenenfalls mit Ergänzungen der Ge- meinde Baindt, auf den Weg gebracht. TOP 12 Anfragen und Verschiedenes a) Erdwall am Schulparkplatz Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass der Erdaushub beim Schulparkplatz mit einer Stärke von ca. 60 cm ausgelegt wird. Bis zum Fest des Musikvereins werden dann ca. 70 % des Erdwalls wieder verarbeitet sein. Ein Gremiumsmitglied er- kundigt sich, ob im Leistungsverzeichnis aufgeführt war, dass die Gemeinde diese Fläche zur Verfügung stellen muss. Im Leistungsverzeichnis wurde festge- legt, so Ortsbaumeister Roth, dass die Gemeinde Baindt diese Fläche zur Lage- rung des Erdaushubs zur Verfügung stellt. Eine andere Fläche zur Lagerung des Erdaushubs ist nicht vorhanden. b) Nutzung DFB-Minispielfeld Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass auf dem roten Platz der neuen Sportanlage Outdoor-Gymnastikkurse auf eigene Gefahr der Teilnehmenden durchgeführt werden. Die Kursleiterin hat angefragt, ob diese Kurse bei großer Hitze nicht auch auf dem Minispielfeld abgehalten werden dürfen. Man war sich einig, dass diese Outdoor-Gymnastikkurse einmal pro Woche für 1 – 2 Stunden auf diesem Klein- spielfeld abgehalten werden können. Diese Nutzung wird übergangsweise er- laubt, bis der Sinnesgarten der Heimsonderschule fertiggestellt ist. Zudem wird das DFB-Spielfeld ab sofort nicht mehr abgeschlossen. c) Wanderung Altdorfer Wald Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich ob diese Wanderung im Altdorfer Wald am 30. April 2022 als Gegenveranstaltung zum Maibaumstellen zu verstehen war. Dem ist, so die Vorsitzende nicht der Fall. Die Wanderung wurde zeitlich mit dem Maibaumstellen abgestimmt, so dass im Anschluss beim Maibaumstellen eingekehrt werden konnte. d) Große Sporthalle – Verwüstung Es wurde mitgeteilt, dass am Wochenende 30. April auf 1. Mai die Sporthalle verwüstet wurde. Dies ist, so die Vorsitzende leider der Fall. Die Polizei hat den Schaden aufgenommen, Anzeige ist erfolgt. e) Bau von Nebenanlagen in der Hirschstraße Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass auf einem Grundstück in der Hirschstraße mehrere Nebenanlagen seiner Meinung nach ohne Genehmigung errichtet wur- den. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass das Bauamt des Landratsamts Ravens- burg über diesen Fall bereits Bescheid weiß. f) Medienentwicklungsplan der Klosterwiesenschule Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob der Medienentwicklungsplan fertig ge- stellt ist. Die Vorsitzende bemerkt, dass dieser Medienentwicklungsplan in der nächsten Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 vorgestellt wird. g) Beleuchtungsmasten oberer Sportplatz Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich nach dem Sachstand dieser Baumaß- nahme. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Tiefbauarbeiten erledigt sind. An- fang Juni werden Kabel und Elektroarbeiten durchgeführt und im Anschluss dann die Lichtmasten aufgestellt. h) Hallenbelegungsplan große Sporthallte Es wurde Einsicht in den aktuellen Hallenbelegungsplan der großen Sporthalle gewünscht.[mehr]

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              Zuletzt geändert: 24.06.2022
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              Stand: 29.03.2012 Seite 1 von 8 Gemeindeverband Mittleres Schussental Vorwort Die Städte Ravensburg und Weingarten sowie die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg im Bereich des Mittleren Schussentales sind eng mitei- nander verflochten und auf die gegenseitige Zusammenarbeit angewie- sen. Die Städte und Gemeinden haben bisher ihre Aufgaben in gegenseitiger Fühlungnahme erfüllt. Die Stärkung und Aktivierung des gemeinsamen Raumes und des Oberzentrums sind jedoch nur möglich, wenn die Pla- nungsgrundlagen gemeinsam und verbindlich geschaffen werden. Die ei- genen Entwicklungsmöglichkeiten der Städte und Gemeinden sind dabei in echter Partnerschaft und Chancengleichheit zu gewährleisten. In Kenntnis dieser Zielsetzung vereinbaren die Städte und Gemeinden im Mittleren Schussental unter Wahrung ihrer Selbständigkeit über ihre künf- tige gemeinsame Planung und Zusammenarbeit das Folgende: Inhaltsübersicht § 1 Name, Sitz und Rechtsform ............................................................................... 2 § 2 Verbandsmitglieder ............................................................................................ 2 § 3 Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder ................................................... 2 § 4 Kommunale Aufgaben ....................................................................................... 3 § 5 entfallen ............................................................................................................. 3 § 6 Ausgleich der Folgekosten ................................................................................ 3 § 7 Organe des Verbandes ..................................................................................... 4 § 8 Zusammensetzung der Verbandsversammlung ............................................... 4 § 9 Zuständigkeiten der Verbandsversammlung ..................................................... 5 § 10 Geschäftsgang der Verbandsversammlung ...................................................... 5 § 11 Verwaltungsrat entfallen ................................................................................... 6 § 12 Zusammensetzung des Verwaltungsrates entfallen ......................................... 6 § 13 Verbandsvorsitzender........................................................................................ 6 § 14 Verbandsverwaltung .......................................................................................... 6 § 15 Ehrenamtliche Tätigkeit ..................................................................................... 6 § 16 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen ..................................................... 7 § 17 gelöscht ............................................................................................................. 7 § 18 Deckung des Finanzbedarfs .............................................................................. 7 § 19 Form der öffentlichen Bekanntmachung ........................................................... 7 § 20 Auflösung des Verbandes ................................................................................. 7 § 21 Übergangs- und Schlussbestimmungen ........................................................... 8 Stand: 29.03.2012 Seite 2 von 8 Aufgrund der §§ 59 - 61 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zu-sammenarbeit erlassen die beteiligten Städte und Gemeinden folgende Satzung: Verbandssatzung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental - Sitz Ravensburg - vom 26. Juli 1971 zuletzt geändert am 29. März 2012 § 1 Name, Sitz und Rechtsform (1) Die in § 2 Abs. 1 genannten Verbandsmitglieder bilden einen Gemeinde- verwaltungsverband nach § 59 GemO. Der Gemeindeverwaltungsver- band führt die Bezeichnung "Gemeindeverband Mittleres Schussental" (nachstehend Verband genannt). (2) Der Verband hat seinen Sitz in Ravensburg. (3) Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. § 2 Verbandsmitglieder (1) Mitglieder des Verbandes sind die Städte Ravensburg und Weingarten sowie die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg (alle Landkreis Ra- vensburg). (2) Weitere Gemeinden können in den Verband aufgenommen werden. Die Aufnahmebedingungen werden zuvor zwischen dem Verband und ihnen schriftlich vereinbart. § 3 Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder (1) Die Verbandsmitglieder fördern nach ihren Kräften die Arbeit und die Zie- le des Verbandes. (2) Die Verbandsmitglieder wirken durch ihre Vertreter in der Verbandsver- sammlung an den vom Verband zu treffenden Entscheidungen mit. (3) In Angelegenheiten, die Aufgaben des Verbandes berühren, sind die Verbandsmitglieder verpflichtet, dem Verband auf dessen Verlangen mündliche und schriftliche Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Ein- sichtnahme zur Verfügung zu stellen. Über Tatsachen, die für die Aufga- ben des Verbandes von Belang sein können, unterrichten die Verbands- mitglieder den Verband. Dieselben Verpflichtungen hat der Verband sei- nen Mitgliedern gegenüber. (4) Die Verbandsmitglieder übergeben im Rahmen der Beteiligung der Trä- ger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ihre Bebauungs- plan-Entwürfe dem Verband zur Stellungsnahme. Stand: 29.03.2012 Seite 3 von 8 § 4 Kommunale Aufgaben (1) Der Verband erfüllt anstelle seiner Verbandsmitglieder in eigener Zustän- digkeit die folgenden Aufgaben (Erfüllungsaufgaben): 1. die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) 2. die Wahrnehmung gemeinsamer Belange der Verbandsmitglieder a) auf dem Gebiet der Raumplanung gegenüber den Organen der Lan- desplanung, b) auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs gegenüber den Konzessionsträgern und den Genehmigungsbehörden, c) in Fragen der Naherholungsgebiete außerhalb des Verbandsgebiets und deren Entwicklung gegenüber den zuständigen kommunalen und staatlichen Stellen. 3. gestrichen 4. die Ausweisung und Umsetzung von gemeinsamen Gewerbegebie- ten, soweit von den jeweiligen Verbandsgemeinden gewünscht 5. die Planung, Entwicklung (Investition) und Nutzung für folgende Ein- richtung: zentraler Bushalteplatz oder zentraler Busbahnhof in Ravensburg 6. Förderung der Erwachsenenbildung 7. Partnerschaft mit der Stadt Brest in Weißrussland (2) Der Verband fördert die Zusammenarbeit und Abstimmung der Ver- bandsgemeinden in folgenden Bereichen: 1. Verkehrsfragen (inkl. Rad- und Wanderwege, Individualverkehr) 2. Lärmaktionsplanung 3. Klima- und Umweltschutz 4. Bildung (Schulplanung und Hochschule) 5. öffentlicher Personennahverkehr (3) Der Verband stellt seinen Mitgliedsgemeinden auf deren Antrag Gemein- defachbeamte und sonstige Bedienstete zur Wahrnehmung ihrer Aufga- ben zur Verfügung. Die Gemeindefachbeamten gelten als solche der Mit- gliedsgemeinden i.S. von § 58 Abs. 1 und 2 GemO. Der Bürgermeister einer jeden Gemeinde kann die zur Verfügung gestellten Bediensteten nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GemO mit seiner Vertretung beauftragen (§ 61 Abs. 2 GemO). § 5 entfallen § 6 Ausgleich der Folgekosten (1) Entstehen durch die Flächennutzungsplanung des Verbandes für ein oder mehrere Verbandsmitglieder mit Rücksicht auf die Ziele des Ver- bandes durch Änderung der Gemeindeverhältnisse erhöhte Aufwendun- gen oder Mindereinnahmen oder ergeben sich durch sie Fehlinvestitio- nen und stehen diesen keine erhöhten allgemeinen oder besonderen Einnahmen oder Vorteile gegenüber, so sind die daraus entstehenden Nachteile auszugleichen, soweit nicht ein solcher Ausgleich bereits durch Zuschüsse von dritter Seite bewirkt wird. Der Ausgleich ist zwischen den beteiligten Verbandsmitgliedern durch Vertrag zu regeln. Der Verband unterbreitet dafür Vorschläge. (2) Beschlüsse über einen Flächennutzungsplan, der erhöhte Aufwendungen für eine oder mehrere Gemeinden i.S. des Abs. 1 zur Folge hat, dürfen nur gefasst werden, wenn zugleich das Aufbringen der Folgekosten ge- regelt ist. (3) Das Aufbringen der Folgekosten kann auch durch Vertrag zwischen den beteiligten Verbandsmitgliedern und einem Dritten geregelt werden. Stand: 29.03.2012 Seite 4 von 8 § 7 Organe des Verbandes (1) Die Organe des Verbandes sind 1. die Verbandsversammlung, 2. der Verbandsvorsitzende. (2) Soweit sich aus dem GKZ und aus dieser Satzung nichts anderes ergibt, sind auf die Verbandsversammlung die Bestimmungen der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg über den Gemeinderat und auf den Verbandsvorsitzenden diejenigen über den Bürgermeister sinngemäß anzuwenden. § 8 Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den gesetzlichen Vertretern der Städte Ravensburg und Weingarten sowie der Gemeinden Baienfurt, Berg und Baindt. Die Stadt Ravensburg entsendet 14, die Stadt Weingar- ten 7, die Gemeinde Baienfurt 2, die Gemeinde Baindt und Berg jeweils 1 weiteren Vertreter. Danach besteht die Verbandsversammlung aus 30 Vertretern. Weitere Vertreter mit beratender Stimme sind die Ortsvorsteher in Ort- schaften nach § 68 GemO, die von Verbandsmitgliedern eingerichtet sind. (2) Die weiteren Vertreter i.S. von Abs. 1 Satz 2 und ihre Stellvertreter wer- den nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte von dem neu ge- bildeten Gemeinderat widerruflich aus seiner Mitte gewählt; scheidet ein weiterer Vertreter vorzeitig aus dem Gemeinderat oder der Verbandsver- sammlung aus, wird für den Rest der Amtszeit ein neuer weiterer Vertre- ter gewählt. (3) Jedes Verbandsmitglied hat so viele Stimmen wie Vertreter in der Ver- bandsversammlung. Die mehreren Stimmen eines Verbandsmitglieds können nur einheitlich abgegeben werden. Die Stimmabgabe wird durch den Vertreter nach Abs. 1 Satz 1 vorgenommen, wenn das Verbandsmit- glied hierfür keinen anderen Stimmführer benennt. (4) Die Verbandsmitglieder können ihren Vertretern Weisungen erteilen. Stand: 29.03.2012 Seite 5 von 8 § 9 Zuständigkeiten der Verbandsversammlung Die Verbandsversammlung beschließt über alle wichtigen Angelegenhei- ten des Verbandes, insbesondere über 1. die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des gemein- samen Flächennutzungsplanes, 2. die gemeinsame Verkehrsplanung, Schulplanung und Planung für den öffentlichen Personennahverkehr, 3. die Stellungnahme zu Bebauungsplanentwürfen der Verbandsmit- glieder, wenn sie vom Flächennutzungsplan abweichen, 4. die Wahrnehmung gemeinsamer raumplanerischer Belange der Ver- bandsmitglieder gegenüber den Organen der Landesplanung, 5. planmäßige Einnahmen und Ausgaben von mehr als € 50.000,--, bei Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 2 Ziff. 4 und 5 von mehr als € 150.000,-- im Einzelfall, 6. über- und außerplanmäßige Ausgaben von mehr als € 25.000,-- im Einzelfall, 7. Erwerb, Verfügung und Verpflichtung zur Verfügung über Grundstü- cke, grundstücksgleiche Rechte und dingliche Rechte sowie Verfü- gung über sonstiges Verbandsvermögen, wenn der Wert im Einzel- fall € 50.000,-- übersteigt, 8. die Aufnahme von Krediten, 9. Anstellung (einschl. Höhergruppierung) und Entlassung von Ange- stellten der Entgeltgruppe 12 - 15 TVöD und gleichwertiger Ange- stellter sowie von Beamten ab Bes.Gr. A 12, 10. die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter, 11. die Aufnahme und das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern, 12. die Änderung der Verbandssatzung sowie den Erlass, die Änderung oder Aufhebung von anderen Satzungen des Verbandes, 13. die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, 14. die Feststellung der Ergebnisse der Jahresrechnung, 15. die Vorschläge nach § 6 Abs. 1, 16. die Zustimmung zu Vereinbarungen nach § 14 Abs. 1, 17. die Auflösung des Verbandes. § 10 Geschäftsgang der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung wird vom Verbandsvorsitzenden nach Bedarf, mindestens aber zweimal im Jahr, einberufen. Die Verbandsversamm- lung ist einzuberufen, wenn ein Verbandsmitglied dies unter Angabe des Tagesordnungspunktes verlangt; der Tagesordnungspunkt muss in die Zuständigkeit der Verbandsversammlung fallen. Die Einladungsfrist be- trägt 2 Wochen. (2) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälf- te aller Mitglieder der Verbandsversammlung anwesend und die Hälfte al- ler Verbandsmitglieder vertreten ist. (3) Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind öffentlich. Nichtöffentlich ist zu verhandeln, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interes- sen einzelner Verbandsmitglieder erfordern. (4) Die Beschlüsse der Verbandsversammlung über die in § 9 Ziff. 1, 2, 9, 12, 13, 14, 17 und 18 genannten Angelegenheiten werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl, darunter mit den Stimmen von mindestens drei Verbandsmitgliedern, gefasst. Die übrigen Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stand: 29.03.2012 Seite 6 von 8 (5) Die Niederschrift über die Verhandlungen der Verbandsversammlung ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Sie ist den Mitgliedern der Verbandsversammlung innerhalb von zwei Monaten oder in der nächsten Verbandsversammlung zur Kenntnis zu bringen. § 11 Verwaltungsrat entfallen § 12 Zusammensetzung des Verwaltungsrates entfallen § 13 Verbandsvorsitzender (1) Der Verbandsvorsitzende sowie dessen erster und zweiter Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von jeweils zwei Jahren gewählt; bis zur Neuwahl nehmen die Gewählten ihr Amt weiter wahr. Scheidet der Verbandsvorsitzende oder einer seiner Stellvertreter vorzeitig aus der Verbandsversammlung aus, so findet eine Ergänzungswahl für den Rest der Amtszeit statt. (2) Der Verbandsvorsitzende ist Vorsitzender der Verbandsversammlung. Er ist Leiter der Verbandsverwaltung und vertritt den Verband. Er nimmt die laufenden Geschäfte des Verbandes sowie die ihm nach der Verbands- satzung obliegenden Aufgaben wahr und vollzieht die Beschlüsse der Verbandsversammlung. Er ist Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Bediensteten des Verbandes. (3) Der Verbandsvorsitzende erhält über Abs. 2 hinaus folgende Zuständig- keiten: 1. Planmäßige Einnahmen und Ausgaben bis 50.000 € im Einzelfall 2. Über- und außerplanmäßige Ausgaben bis 25.000 € im Einzelfall 3. Erwerb, Verkauf, Verfügung und Verpflichtung zur Verfügung über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und dingliche Rechte, so- wie Verfügung über sonstiges Verbandsvermögen, wenn der Wert im Einzelfall 50.000 € nicht übersteigt. (4) Der Verbandsvorsitzende ist außerdem zuständig für die Partnerschaft mit Brest. § 14 Verbandsverwaltung (1) Der Verband kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Bedienstete anstellen und sächliche Verwaltungsmittel beschaffen. Soweit der Verband dies nicht selbst tun will, kann er sich der Einrichtungen und des Personals der Verbandsmitglieder oder Dritter bedienen. Das Nähere hierüber wird durch Vereinbarung bestimmt. (2) Der Verband hat das Recht, hauptamtliche Beamte zu ernennen. (3) Verletzt ein Bediensteter des Verbandes oder ein Bediensteter eines Verbandsmitgliedes nach Abs. 1 Satz 2 in Ausübung seiner Tätigkeit zur Erfüllung von Aufgaben des Verbandes die einem Dritten gegenüber ob- liegende Amtspflicht, so haftet der Verband. § 15 Ehrenamtliche Tätigkeit (1) Der Verbandsvorsitzende und die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig; für ihre Rechtsverhältnisse gelten die für die Ge- meinderäte maßgebenden Bestimmungen sinngemäß. § 13 Abs. 6 Satz 3 GKZ bleibt unberührt. (2) Die Mitglieder der Verbandsversammlung, ausgenommen der Verbands- Stand: 29.03.2012 Seite 7 von 8 vorsitzende und seine beiden Stellvertreter, erhalten einen Auslagener- satz und Verdienstausfall. § 16 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Auf das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen finden die für Ge- meinden über 3 000 Einwohner geltenden Vorschriften sinngemäß An- wendung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Auflegung des Ent- wurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans sowie der Jahres- rechnung und den Fachbeamten für das Finanzwesen. § 17 gelöscht § 18 Deckung des Finanzbedarfs (1) Zur Deckung seiner Ausgaben erhebt der Verband von den Verbands- mitgliedern eine Verbandsumlage, soweit seine sonstigen Einnahmen nicht ausreichen; die Verbandsumlage besteht aus 1. einer Verwaltungskostenumlage zur Deckung der Ausgaben des Verwaltungshaushalts 2. einer Kapitalumlage zur Deckung der Ausgaben des Vermögens- haushalts. Die Umlage wird bemessen aus 1. zur Hälfte nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen vom 30.06. des Vorjahres und 2. zur Hälfte nach dem Verhältnis der Steuerkraftsumme des Vorjahres, ermittelt nach § 38 Abs. 1 FAG. (2) Der Verband erhebt kostendeckende Entgelte, soweit seine Dienstleis- tungen ausschließlich Verbandsmitgliedern zugute kommen. (3) Die Verwaltungskostenumlage nach Abs. 1 ist mit je einem Viertel in der Mitte des Kalendervierteljahres fällig. Solange ihre Höhe noch nicht fest- gestellt ist, haben die Verbandsmitglieder zu diesen Terminen entspre- chende Vorauszahlungen auf der Grundlage der Vorjahresschuld zu leis- ten. Die Kapitalumlage wird entsprechend der Kassenwirksamkeit der Ausgaben erhoben. § 19 Form der öffentlichen Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachungen des Verbandes werden in der Schwäbi- schen Zeitung, Ausgabe Ravensburg, vorgenommen. § 20 Auflösung des Verbandes (1) Bei einer Auflösung des Verbandes werden sein Vermögen und seine Verbindlichkeiten auf die ihm bei der Auflösung angehörenden Ver- bandsmitglieder aufgeteilt, soweit sie nicht auf andere Rechtsträger, die die Verbandsaufgabe ganz oder teilweise übernehmen, übertragen oder von diesen übernommen werden. Maßstab für die Aufteilung ist der Fünf- jahresdurchschnitt der letzten Verbandsumlage (§ 8 Abs. 1). (2) Für Verpflichtungen des Verbandes, die nur einheitlich erfüllt werden können und über die Abwicklung der Auflösung hinauswirken, bleiben die Verbandsmitglieder Gesamtschuldner. Die Erfüllung solcher Aufgaben ist, sofern bei der Auflösung nichts anderes vereinbart wird, Aufgabe der Stadt Ravensburg. Die übrigen ehemaligen Verbandsmitglieder haben dieser einen Anteil nach dem Maßstab des Abs. 1 zu zahlen. (3) Die vom Verband aufgestellten Bauleitpläne gelten nach dessen Auflö- sung als entsprechende Pläne der einzelnen Gemeinden weiter. Stand: 29.03.2012 Seite 8 von 8 § 21 Übergangs- und Schlussbestimmungen (1) Bis zur ersten Wahl des Verbandsvorsitzenden nimmt dessen Aufgaben der Oberbürgermeister der Stadt Ravensburg wahr. (2) Die Wahlperiode des ersten gewählten Verbandsvorsitzenden endet am 31.12.1973. (3) Der Verband entsteht am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung dieser Satzung und der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung selbst. Gleichzeitig tritt diese Satzung in Kraft. Anhang zur Verbandssatzung des GMS öff. Bekanntma- chung Schwäb. Zeitung Ausgabe Ravensburg Beschluss- datum Nr. Ausferti- gungsdatum Inkraft- treten Nr. Datum Satzung 26.07.1971 Änderung 24.03.1972 31.051972 30.05.1972 Änderung 11.04.1973 13.04.1973 Änderung 23.05.1973 Änderung 21.09.1977 12.10.1977 01.01.1978 Änderung 01.10.1984 01.10.1984 23.11.1984 271 22.11.1984 Änderung 17.09.1986 12.11.1986 Änderung 17.10.1990 14.08.1991 Änderung 19.03.1991 14.08.1991 Änderung 09.12.1998 23.09.1999 Änderung 03.07.2002 7 08.07.2002 160 13.07.2002 Änderung 26.04.2007 7 27.04.2007 254 03.11.2007 Änderung 29.03.2012 1 25.04.2012 29.04.2012 28.04.2012[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 29. Januar 2021 Nummer 4 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. 1. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. Auch 2021 haben wir einen Narrenbaum Zwar wird dieser ganz ohne Publikum und Corona- konform aufgestellt, doch lassen es sich unsere Raspler nicht nehmen, ab dem 30. Januar 2021 mit Hilfe ihres wunderschönen Narrenbaumes ihren Blick auf Baindt und auf das Rathaus zu richten! Da leider auch der ist, haben sich die Raspler für unsere Jüngsten den einfallen lassen. Weitere Infos auf Seite 2. Auch 2021 haben wir einen Narrenbaum Zwar wird dieser ganz ohne Publikum und Corona-konform aufgestellt, doch lassen es sich unsere Raspler nicht nehmen, ab dem 30. Januar 2021 mit Hilfe ihres wunderschönen Narrenbaumes ihren Blick auf Baindt und auf das Rathaus zu richten! Da leider auch der Umzug i n Ba i nd t am 31 .Janua r abgesag t ist, haben sich die Raspler für unsere Jüngsten den einfallen lassen. Weitere Infos auf Seite 2. Raspler – ratsch ratsch 1. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 1. Baindter Malwettbewerb 1. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. der NZ Raspler Baindt e.V.der NZ Raspler Baindt e.V. Bist Du fasnetsbegeistert, zwischen 2 und 11 Jahren und malst gerne? Dann mach bei unserem Malwettbewerb zum Thema „Fasnet in Baindt“ mit! Male dafür ein Bild mit dem Thema „Fasnet in Baindt“ bis zum 07. Februar 2021 auf ein DIN A4 Blatt mit Stiften Deiner Wahl. Alle Kinder, die mitmachen, bekommen eine Überraschung und die ersten Plätze der jeweiligen Altersgruppen bekommen einen Hauptpreis. • Schreibe auf die Rückseite Deines Bildes Deinen Namen, Alter und Adresse. • Bitte werfe Dein Bild in den Briefkasten der Gemeinde Baindt oder sende es per Post an die Gemeinde Baindt, Stichwort „Malwettbewerb Raspler“. • Die Bilder werden von Mitgliedern des Zunftrats bewertet. • Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben. • Die Bilder werden im Fenster vom Raspler Stüble am Dorfplatz ausgestellt. Gutscheine für das Spielwarengeschäft Schneider Altersgruppen: 2 - 5 Jahre 6 – 8 Jahre 9 – 11 Jahre Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin unbekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wichtiger ist es, dass bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Krankenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, dass sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Erkrankung an Covid-19 schützen können. Dass ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, dass das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, dass die Tatsache, dass bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum gemeldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impfstoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 2. Wer kann sich impfen lassen? Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethik- rat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfolge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an der Reihe: • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Be- handlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflege- bedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, • medizinisches Personal, das einem hohen Infektions- risiko ausgesetzt ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impf- verordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfüg- barkeit des Impfstoffes ab. 1. Weshalb wird eine Impfung empfohlen? • Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. • Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Er- probung sehr wirksam. 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Amtliche Bekanntmachungen Auszug über die Verpflichtung der Straßen- anlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) § 5 Umfang des Schneeräumens (1) Die Fläche, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf solche Breite von Schnee oder auftau- endem Eis zu räumen, dass Sicherheit und Leichtig- keit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist. Sie sind in der Regel mindestens auf 1 Meter Breite zu räumen. (2) Der geräumte Schnee und das auftauende Eis ist auf den restlichen Teil der Fläche, für die die Straßen- anlieger verpflichtet sind, sowie der Platz dafür nicht ausreicht, am Rand der Fahrbahn bzw. am Rand der in § 3 Abs. 2 bis 5 genannten Flächen anzuhäufen. Nach Eintreten von Tau Wetter sind die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmel- zwasser abziehen kann. (3) Die von Schnee oder auftauendem Eis geräumte Fläche vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbar- keit der Fläche gewährleistet ist. Für jedes Hausgrund- stück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen. (4) Die zu räumende Fläche darf nicht beschädigt wer- den. Geräumter Schnee oder auftauendes Eis darf dem Nachbarn nicht zugeführt werden. § 6 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte (1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flä- chen sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von Fußgänger bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benützt werden können. Die Streupflicht er- streckt sich auf die nach § 5 Abs. 1 zu räumende Fläche. (2) Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. (3) § 5 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. §7 Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr , sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich,, bei Bedarf auch wie- derholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Weiterer Hinweis zur Räum- und Streupflicht Es wird noch darauf hingewiesen, dass eine Straßen- räumung in verkehrsberuhigten Straßenabschnitten erst ab einer Schneefallhöhe von 5 cm erfolgt. Auch machen wir Anlieger darauf aufmerksam, dass der Schnee von geräumten Gehwegen an den Rand des Gehweges geschippt werden soll. Auch der Schnee von privaten Einfahrten sind jeweils auf dem Grund- stück zu lagern. Auf keinen Fall darf Schnee in die Fahrbahnen der Straßen geworfen werden. Amtliche Bekanntmachung am 29.01.2021 Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg hat der Gemeinderat am 12.01.2021 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2021 2022 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 10.282.950 11.103.700 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendun- gen von 12.119.850 11.791.800 1.3 Veranschlagtes ordentli- ches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -1.836.900 -688.100 1.4 Gesamtbetrag der außer- ordentlichen Erträge von 500.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außer- ordentlichen Aufwendun- gen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonde- rergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 500.000 250.000 1.7 Veranschlagtes Gesam- tergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -1.336.900 -438.100 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Ein- zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 9.916.250 10.736.850 2.2 Gesamtbetrag der Aus- zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 10.927.850 10.644.800 2.3 Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf des Er- gebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von -1.011.600 92.050 2.4 Gesamtbetrag der Ein- zahlungen aus Investiti- onstätigkeit von 3.351.400 9.641.400 2.5 Gesamtbetrag der Aus- zahlungen aus Investiti- onstätigkeit auf 6.910.000 14.680.600 2.6 Veranschlagter Finan- zierungsmittelüber- schuss /-bedarf aus In- vestitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -3.558.600 -5.039.200 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 2.7 Veranschlagter Finan- zierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -4.570.200 -4.947.150 2.8 Gesamtbetrag der Einzah- lungen aus Finanzierungs- tätigkeit von 1.000.000 4.000.000 2.9 Gesamtbetrag der Aus- zahlungen aus Finanzie- rungstätigkeit von 0 100.000 2.10 Veranschlagter Finanzie- rungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzie- rungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 1.000.000 3.900.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittel- bestands, Saldo des Fi- nanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -3.570.200 -1.047.150 2021 2022 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.000.000 4.000.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushalts- jahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 5.350.000 2.400.000 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 4.000.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 24. November 2020 wie folgt festgesetzt: 1. für die Gewerbesteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H. 350 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.H. 400 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 350 v.H. 350 v.H. der Steuermessbeträge. § 2 Wirtschaftspläne 2021/2022 Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2021/2022 des Eigenbetriebes Was- serversorgung wird wie folgt festgesetzt: 2021 2022 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordent- lichen Erträge von 404.000 427.050 1.2 Gesamtbetrag der ordent- lichen Aufwendungen von 478.500 427.050 1.3 Veranschlagtes ordentli- ches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -74.500 0 1.4 Gesamtbetrag der außer- ordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außer- ordentlichen Aufwendun- gen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonde- rergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 0 1.7 Veranschlagtes Gesamter- gebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -74.500 0 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzah- lungen aus laufender Ver- waltungstätigkeit von 401.700 425.200 2.2 Gesamtbetrag der Aus- zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 424.500 372.050 2.3 Zahlungsmittelüber- schuss /-bedarf des Er- gebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von -22.800 53.150 2.4 Gesamtbetrag der Einzah- lungen aus Investitionstä- tigkeit von 25.000 25.000 2.5 Gesamtbetrag der Aus- zahlungen aus Investiti- onstätigkeit auf 327.000 577.000 2.6 Veranschlagter Finanzie- rungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investiti- onstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -302.000 -552.000 2.7 Veranschlagter Finanzie- rungsmittelüberschuss / -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -324.800 -498.850 2.8 Gesamtbetrag der Einzah- lungen aus Finanzierungs- tätigkeit von 320.000 550.000 2.9 Gesamtbetrag der Aus- zahlungen aus Finanzie- rungstätigkeit von 73.850 80.850 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 2.10 Veranschlagter Finanzie- rungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzie- rungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 246.150 469.150 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmit- telbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -78.650 -29.700 2021 2022 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 320.000 550.000 Verpflichtu+ngsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Inves- titionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 200.000 § 3 Wirtschaftspläne 2021/2022 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2021/2022 des Eigenbetriebes Ab- wasserbeseitigung wird wie folgt festgesetzt: 2021 2022 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der or- dentlichen Erträge von 839.950 860.550 1.2 Gesamtbetrag der or- dentlichen Aufwendun- gen von 914.300 954.700 1.3 Veranschlagtes ordentli- ches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -74.350 -94.150 1.4 Gesamtbetrag der außer- ordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außer- ordentlichen Aufwendun- gen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonde- rergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 0 1.7 Veranschlagtes Gesam- tergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -74.350 -94.150 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzah- lungen aus laufender Ver- waltungstätigkeit von 710.600 736.600 2.2 Gesamtbetrag der Auszah- lungen aus laufender Ver- waltungstätigkeit von 669.600 708.000 2.3 Zahlungsmittelüber- schuss /-bedarf des Er- gebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 41.000 28.600 2.4 Gesamtbetrag der Einzah- lungen aus Investitionstä- tigkeit von 55.000 70.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszah- lungen aus Investitionstä- tigkeit auf 465.000 985.000 2.6 Veranschlagter Finanzie- rungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitions- tätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -410.000 -915.000 2.7 Veranschlagter Finanzie- rungsmittelüberschuss / -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -369.000 -886.400 2.8 Gesamtbetrag der Einzah- lungen aus Finanzierungs- tätigkeit von 400.000 800.000 2.9 Gesamtbetrag der Auszah- lungen aus Finanzierungs- tätigkeit von 99.000 109.000 2.10 Veranschlagter Finanzie- rungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzie- rungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 301.000 691.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittel- bestands, Saldo des Fi- nanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -68.000 -195.400 2021 2022 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 400.000 800.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Inves- titionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 400.000 § 4 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung des Doppelhaushalts 2021/2022 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2021 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haus- haltsjahre 2021 und 2022 der Gemeinde und die Wirt- schaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ liegen in der Zeit von Montag, den 01. Februar 2021 bis Dienstag, den 09. Februar 2021 (je einschließlich) im Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist zusätzlich auch online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwal- tung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Mit Erlass vom 25. Januar 2021 (AZ 902.41) hat das Land- ratsamt Ravensburg die Gesetzmäßigkeit der Haushalts- satzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 bestätigt. Ebenso wurde die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversor- gung“ und der „Abwasserbeseitigung“ bestätigt und die Genehmigungen nach § 87 Abs. 2 und § 89 Abs. 3 erteilt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbe- achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schrift- lich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffent- lichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt- machung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 29.01.2021 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2021 15.02.2021 1. Rate der Grundsteuer 15.02.2021 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer 14.03.2021 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2021 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2021 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2021 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2021 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2021 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2021 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2021 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2021 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2021 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2021 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Be- trag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumnis- zuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheri- ger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstver- ständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 28.02.2021 – 03.03.2021 eine Abschlussübung „ILLER- SPRUNG“ JOINT PERSONNEL RECOVERY Anteil SERE durch. An der Übung nehmen ca. 55 Soldaten, 15 Radfahrzeuge und 5 Luftfahrzeugen teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden-Dietenheim-Ummendorf-Erlenmoos-Berk- heim-Heimertingen-Tannweiler-Haidgau-Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung; dabei Entziehung der Gefangennah- me/Verbindungsaufnahme/ Verhalten bei der Aufnahme durch Luftfahrzeuge/Einsatz von Such- und Jagdkom- mando/ Einsatz von Diensthunden Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Januar 2021: hellblauer Cityroller, rot-gemusterte Ba- bybrille Dezember 2020: grünes Mountainbike, schwarzes Da- menfahrrad mit Korb, Schlüsselring mit 4 Schlüsseln, Kin- dergeldbeutel, Schlüsselbund, Bargeld November 2020: Kindergeldbeutel, Bargeld (einzelner Schein, Fundtag 23.11), braunes Schlüsselmäppchen mit drei Schlüsseln, Schlüsselring mit zwei Schlüsseln und kleinem Karabiner, einzelner Sicherheitsschlüssel, Uhr mit dunkelbraunem Lederband, Schlüssel mit Fotoanhänger Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1931 1932 1933 1934 1935 1936 1937 1938 1939 1940 1941 1942 1943 1944 1945 1946 1947 1948 1949 1950 1951 1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1 (1) 0 (0) 1 (0) 0 (0) 0 (0) 0 (0) 0 (0) 0 (0) 3 (0) 0 (0) 0 (0) 0 (0) 4 (0) 4 (0) 3 (0) 3 (0) 4 (0) 2 (0) 6 (0) 3 (0) 8 (0) 3 (0) 10 (0) 3 (0) 12 (0) 4 (0) 17 (1) 12 (0) 11 (0) 8 (0) 7 (0) 10 (0) 18 (1) 11 (0) 17 (0) 15 (0) 24 (0) 13 (3) 28 (0) 18 (0) 27 (1) 27 (2) 29 (2) 26 (1) 23 (4) 21 (3) 28 (5) 15 (2) 27 (3) 18 (2) 19 (0) 15 (1) 17 (2) 15 (1) 24 (2) 25 (1) 24 (3) 26 (0) 21 (0) 25 (2) 27 (2) 29 (2) 34 (1) 25 (2) 34 (5) 26 (2) 31 (2) 33 (0) 30 (1) 30 (2) 31 (0) 28 (1) 37 (2) 30 (0) 37 (2) 26 (1) 36 (2) 33 (0) 36 (1) 35 (2) 37 (1) 33 (3) 41 (3) 42 (5) 34 (2) 43 (5) 33 (3) 44 (5) 41 (4) 48 (1) 42 (4) 41 (10) 46 (4) 39 (4) 47 (5) 42 (3) 37 (6) 33 (5) 51 (8) 58 (6) 46 (5) 37 (5) 28 (5) 32 (7) 35 (5) 22 (6) 42 (4) 35 (5) 30 (3) 31 (10) 34 (6) 30 (6) Geburtsjahrgänge 1920 bis 1975 (Stichtag: 31.12.2020) Alterspyramide Gemeinde Baindt männlich männlich (nicht deutsch) weiblich weiblich (nicht deutsch) Anzahl Dt. (Anzahl Ausl.) erstellt am: 20.01.2021 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Alterspyramide Gemeinde Baindt Geburtsjahrgänge 1920 bis 2020 (Stichtag: 31.12.2020) Geburtsjahrgänge 1920 bis 2020 (Stichtag: 31.12.2020) Summe Deutsche weiblich / männlich (gesamt): 2448 / 2321 (4769) Summe Ausländer weiblich / männlich (gesamt): 293 / 328 (621) Einwohner gesamt weiblich / männlich (gesamt): 2741 / 2649 (5390) 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 30 (7) 38 (9) 38 (8) 33 (6) 33 (12) 40 (11) 37 (4) 35 (6) 33 (8) 38 (4) 36 (3) 24 (6) 39 (9) 36 (7) 27 (5) 26 (7) 38 (3) 34 (11) 36 (6) 43 (6) 27 (6) 42 (9) 42 (6) 37 (7) 32 (3) 33 (8) 30 (5) 34 (6) 32 (7) 33 (4) 33 (6) 49 (9) 25 (9) 30 (5) 32 (3) 31 (5) 32 (8) 35 (7) 23 (5) 28 (6) 30 (2) 28 (1) 23 (3) 40 (8) 44 (5) 42 (7) 38 (2) 38 (2) 35 (3) 33 (4) 24 (0) 33 (3) 27 (1) 28 (1) 31 (2) 24 (3) 29 (1) 32 (2) 27 (4) 24 (2) 22 (0) 35 (1) 23 (2) 30 (3) 27 (4) 33 (2) 26 (0) 30 (3) 26 (5) 30 (7) 34 (4) 20 (2) 32 (3) 23 (1) 21 (2) 25 (2) 26 (2) 29 (4) 34 (2) 27 (2) 30 (3) 22 (4) 38 (6) 16 (1) 26 (0) 31 (5) 22 (0) 33 (2) 21 (3) 17 (1) Geburtsjahrgänge 1976 bis 2020 (Stichtag: 31.12.2020) Alterspyramide Gemeinde Baindt männlich männlich (nicht deutsch) weiblich weiblich (nicht deutsch) Anzahl Dt. (Anzahl Ausl.) erstellt am: 20.01.2021 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 30. Januar/Sonntag, 31. Januar Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 30. Januar Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Sonntag, 31. Januar Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gott- lieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Helfen Sie mit! Setzen Sie auf Solidarität Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 FAX (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Michelberger 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Grella 9406-15 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Fr. Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeiterin Fr. Oßwald 94114-172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Veranstaltungskalender Februar 09.02. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.02. Narrenmesse Katholische Kirche 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler 26.02. Reitergruppe Jahreshauptversammlung Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Neues vom Kindergarten St. Martin Liebe Familien, in dieser besonderen Zeit wird von Ihnen viel abverlangt. Deshalb möchten wir Sie wissen lassen, dass kein Tag vergeht, an dem wir nicht an Sie denken. Leider bleibt es uns weiterhin verwehrt, die schönen Momente mit Ihren Kindern zu erleben. Aus diesem Grund gibt es auf unserer Homepage einige Port- foliovorlagen, die Sie zusammen ausschmücken können. Sobald wir alle Kinder wieder herzlich begrüßen dürfen, würden wir uns freuen, die verpassten Augenblicke so etwas nachholen zu können. Ob das Spielen im Schnee oder das Verkleiden an der Fasnet, wir sind uns sicher, es gibt einiges zu erzählen. Seien Sie gespannt - ein Blick lohnt sich - von klein bis groß, es ist für alle etwas dabei. http://www.kiga-stmartin-baindt.de/aktu- elles.htm Ihr Team des Kindergarten St. Martin Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Schulanmeldung der zukünftigen Erstklässler Liebe Eltern der zukünftigen Erstklässler im Schuljahr 2021-22, pandemiebedingt kann die für Mittwoch, den 24.02.2021 in Präsenz geplante Schulanmeldung leider nicht statt- finden. Nach Rücksprache mit dem Staatlichen Schulamt Mark- dorf erhalten Sie in den nächsten Tagen auf postalischem Weg alle erforderlichen Anmeldeunterlagen, die Sie zu Hause ausfüllen und dann an die Schule zurückgeben. Alle weiteren Informationen erhalten Sie mit den oben genannten Unterlagen. Wir hoffen sehr, dass wir unsere zukünftigen Erstklässler und Sie, liebe Eltern, in einigen Wochen zu einem ersten persönlichen Kennenlernen in die Schule einladen können. Mit herzlichen Grüßen Amelie Heberling, Rektorin Bücherei Die Gemeindebücherei ist online Die Bücherei ist für den Publikumsverkehr leider noch geschlossen. Aber der Abhol- service von vorgemerkten Büchern wird schon gut genutzt. Die Öffnungszeiten zum Abholen der vorbestellten Bücher, sind wie bisher. Montag 15.00-16.00 Uhr, Dienstag 16.00-18.00 Uhr und Freitag 11.00-13.00 Uhr. Ab sofort können Bücher online vorgemerkt werden. Ent- weder über die kostenlose App BibKat aus dem App-Sto- re oder unter folgendem Link, www.eopac.net Die Anmeldung erfolgt über die Lesernummer. Das Pass- wort sind die ersten drei Buchstaben des Nachnamens und dann das Geburtsdatum (Tag.Monat.Jahr) Bei Fragen können Sie selbstverständlich zu den genann- ten Öffnungszeiten anrufen.Tel: 94114-170 Zur Information VHS Weingarten Außenstelle Baindt Das neue Programmheft der Volkshochschule Weingarten Frühjahr/Sommer 2021 ist da! Ab in den Frühling ... Die VHS Weingarten hat trotz Corona für das Frühjahr wieder ein sehr attraktives und ab- wechslungsreiches Pro- gramm auf die Beine gestellt. Die Homepage der VHS Weingarten (www.vhs-wein-garten. de) informiert umfas- send über alle Angebo- te und bietet die Mög- lichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Anmeldungen sind ab so- fort möglich. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshoch- schule Weingarten an der Bürgertheke im Rathaus Baindt, in der Hubertus-Apotheke und im CAP-Markt für Sie bereit. Hier finden Sie das Programm der Außenstelle Baindt: Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Informationsnachmittage an der Realschule Weingarten Wir laden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie einen Elternteil, zu einer Informationsveranstaltung über die Realschule Weingarten am Dienstag, 09. und Mittwoch, 10. Februar 2021 ein. Die Schulvorstellung findet in Kleingruppen nach vor- gegebenen Hygienevorkehrungen um 15:00 Uhr, 16:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit um 16:45 Uhr und 17:45 Uhr zur individuellen Beratung und zum verpflichtenden Beratungsgespräch für den bilingualen Zug (telefonische Anmeldung erforderlich). Den Info-Film über unsere Schule finden Sie auf unserer Homepage www.realschule-weingarten.de Persönliche Anmeldungen zur Aufnahme in Klasse5: ab Montag 22. Februar 2021 (8:00 – 12:00 Uhr) und an den Tagen Mittwoch, 10. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Donnerstag, 11. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 0751- 56192110 ist zwingend erforderlich! Wir benötigen zur Anmeldung die Grundschulempfehlung Blatt 3 und 4 im Original, eine Kopie der Halbjahresinformation und den Masernschutznachweis. 2021 haben Sie ausnahmsweise die Möglichkeit die Anmeldung per Post zu tätigen. Schulanmeldung Klasse 5 für das Schuljahr 2021/22 Herzliche Einladung zu individuellen Schulführungen oder digitalem Informationsaustausch Aufgrund der anhaltenden Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie, wird eine alternative Form der Schulanmeldung zur Klasse 5 für Ihr Kind und Sie angeboten. Diese sieht wie folgt aus: • Anmeldeformulare befinden sich auf unserer Home- page bzw. senden wir Ihnen auf Wunsch gerne auch postalisch zu. • Sie müssen uns spätestens bis 11. März die Anmeldefor- mulare und von der GS-Empfehlung Blatt 3 und Blatt 4 zukommen lassen. Der 11. März ist aktuell immer noch der landesweit gültige letzte Tag zur Schulanmeldung. • Einzelgespräche, individuelle Schulführungen sowie di- gitaler Informationsaustausch mit der Schulleitung sind nach Anmeldung möglich. • Eine Präsentation der Gemeinschaftsschule finden Sie auf unserer Homepage, ebenso viele weitere Informa- tionen über und von unserer Schule. Andreas Lehle & Marius Vees - Schulleitung- „Wohnen im Studium“ Experten-Chat am 27. Januar 2021 auf abi.de Bei den Eltern bleiben oder ab in die WG? Mit der gro- ßen Liebe die erste gemeinsame Wohnung beziehen oder lieber im Studierendenwohnheim neue Freund*in- nen kennenlernen? Wer nach dem Abi an die Hochschu- le geht, wählt aus verschiedenen Wohnformen. Welche die individuell richtige ist und wie man ein passendes Zuhause findet, klärt der nächste abi> > Chat am 27. Januar 2021 von 16 bis 17.30 Uhr. Zugegeben: Die Wahl der richtigen Wohnform erfolgt nicht immer ganz freiwillig. Während es in einigen Regi- onen relativ einfach ist, eine passende Bleibe zu finden, gestaltet sich die Suche nach bezahlbarem Wohnraum gerade in Ballungsräumen schwierig. So wird aus der anvisierten eigenen Wohnung manchmal eben doch das WG-Zimmer oder das Bett im Studierendenwohnheim. Das muss nicht schlecht sein: Gerade Studienanfänger*in- nen knüpfen so oft schnell Kontakte und fassen Fuß in der neuen Stadt. In Zeiten von Corona erst mal mit Abstand und Alltagsmaske – und bei Bedarf virtuell. Laut Deutschem Studentenwerk (DSW) geben Studie- rende in Deutschland durchschnittlich rund 323 Euro pro Monat für Miete aus. Knapp zwei Fünftel von ihnen leben alleine (17 Prozent) oder gemeinsam mit ihrem*ihrer Part- ner*in (21 Prozent) in einer eigenen Wohnung. Ein knappes Drittel (30 Prozent) bevorzugt eine Wohngemeinschaft. Auf Wohnheime entfallen zwölf Prozent, bei den Eltern bleiben den Angaben des DSW zufolge 20 Prozent. Ge- rade die letzte Zahl dürfte sich 2020 geändert haben. Expert*innen beantworten Fragen zum Wohnen im Studium Welche Gründe bei der Entscheidung für eine Wohnform den Ausschlag geben, erfasst das Deutsche Studenten- werk ebenfalls. Demzufolge legen die Studierenden be- sonderen Wert auf die Größe des Wohnraums. Ebenfalls wichtig sind ihnen eine gute Verkehrsanbindung, die Nähe zur Hochschule sowie die Höhe der Miete. In der aktuellen Situation ist darüber hinaus eine tadellose Internetverbin- dung wesentlich fürs Online-Studium. Aber wie findet man eigentlich ein passendes Zuhause? Wie ergattert man einen Wohnheimplatz? Und welche Fördermöglichkeiten gibt es? Antworten auf diese und andere Fragen geben die Expert*innen beim nächsten abi> > Chat am 27. Januar 2021. Dann steht von 16 bis 17.30 Uhr das Thema „Wohnen im Studium“ im Mittelpunkt. Chatprotokoll mit allen Fragen und Antworten Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein unter http://chat. abi.de und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann seine Fragen auch gerne vorab an die abi> > Redaktion richten (abi-redaktion@meramo.de) und die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi> > Portal veröffentlicht wird. Brennholz ForstBW Buchenbrennholz ForstBW AltdorferWald Im Baindter Wald bieten wir Ihnen Buchenbrennholz ge- poltert am Waldweg in haushaltsüblichen Mengen ( zwi- schen 3 und 15 fm) an. Der Preis liegt bei 65,00 € / fm brutto. Gerne nehmen wir ihre Bestellung telefonisch entgegen: Frau Funk, 07542-508-4985 Gewalt an Kindern wird durch Schweigen verharmlost Manuela Trunk ist Beraterin in der Psychologischen Be- ratungsstelle der Diakonie Oberschwaben Allgäu Boden- see in Ravensburg. Sie wird im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig von Einrichtungen (bspw. Kindergärten) als Fachkraft hinzugezogen, wenn ein Verdacht auf eine Kin- deswohlgefährdung besteht, bspw. dass Gewalt gegen ein Kind angewendet wird. Normalerweise. Seitdem Schulen und Kindergärten während der Corona-Pandemie ge- Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 schlossen sind, erhält sie kaum noch Anfragen. Gewalt an Kindern wird während der Pandemie kaum thematisiert und damit nach Ansicht von Frau Trunk verharmlost. Im Gespräch mit der Vesperkirche möchte sie darauf auf- merksam machen. Frau Trunk, Sie sind der Meinung, dass Kinder seit der Pandemie mehr Gewalt erfahren müssen. Weshalb? Sobald Schulen und Kindergärten geschlossen sind, müssen Familien ihren Alltag völlig neu strukturieren. Bei gleichzeitigem Home Office oder Kurzarbeit, Home Schooling, Haushalt und Freizeitprogramm kommen El- tern oft an ihre Grenzen. Leben Familien auf engem Raum zusammen und haben keine Ruhepausen, führt das oft zu Überforderungssituationen. Dies kann dazu führen, dass diese Überforderung in Gewalt gegen Kinder mün- det. Bspw. wird das Kind angeschrien oder es kommt durch die Überforderungssituation auch zu körperlicher Gewalt. Durch den fehlenden Kontakt nach Außen kann diese Gewalt an Kindern nicht mehr auffallen. Ein weiteres Thema in dieser Zeit sind Kinder, die von sexueller Gewalt im familiären Bereich betroffen sind. Diesbezüglich sind die Pandemie-Verordnungen ebenfalls hoch dramatisch. Kinder sind dem Missbrauch komplett ausgeliefert. Betroffene Kinder sind mit ihren Tätern zu- hause eingeschlossen und können von Erziehern oder Lehrern nicht mehr wahrgenommen werden. Sie sind nicht mehr auf dem Radar der Hilfesysteme. Was ist denn unter Gewalt an Kindern zu verstehen? Von Vernachlässigung, über Wutausbrüche, sexueller Missbrauch oder heftige Konflikte zwischen den Partnern kann Gewalt an oder gegenüber Kindern völlig unter- schiedlich sein. Es wird zwischen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt unterschieden. Wobei letztere sowohl bei sexueller als auch bei körperlicher Gewalt immer auch gegeben ist. Man spricht dabei jeweils von einer Kindeswohlgefährdung. In der Regel geschieht die körperliche Gewaltanwendung gegenüber Kindern aus Überforderung. Eltern sehen in dem Moment keine Hand- lungsalternative mehr. Trotzdem leidet das Kind und wird im schlimmsten Fall längerfristige psychische Schädigun- gen davontragen. Was fordern Sie also von der Politik in der aktuellen Zeit? Der Schutz vor Corona wird momentan über das Leid der Kinder gestellt. Aber nicht nur ein Virus kann töten, sondern auch Gewalt. Ein Kind stirbt innerlich. Je länger Schulen und Kindergärten geschlossen bleiben, desto länger und intensiver kann Gewalt in einer Familie herr- schen und desto schlimmer sind die Folgen für betroffene Kinder. Ich wünsche mir von der Politik ein allgemeines Schutzkonzept für alle Kinder. Hier ist die Notbetreuung, auch durch das Jugendamt angewiesen, eine wichtige Hilfe. Noch besser ist es, wenn Hilfesysteme immer geöff- net bleiben können. Und damit alle Familien weiterhin von Fremdbetreuung profitieren können. Gut, dass diese Ent- scheidungen gerade in der Politik heftig diskutiert werden. Wo kann man sich denn Hilfe holen? Die Beratungsstellen der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee, Caritas Bodensee-Oberschwaben und Un- terstützung durch das Jugendamt stehen natürlich im- mer zur Verfügung. Außerdem gibt es in Ravensburg die Fachberatung Brennnessel bei sexueller Gewalt und die Beratungsstelle für Frauen und Kinder in Not. Für Sorgen jeglicher Art ist auch das ökumenische Sorgentelefon der Diakonie OAB und der Caritas BOS und die Telefonseel- sorge eine gute Möglichkeit. Die Vesperkirche ist ein rein spendenfinanziertes Projekt und wird gemeinsam von der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee und der Johannes-Ziegler-Stiftung, der Stiftung der Zieglerschen, veranstaltet. Im Rahmen der Vesperkirche sollen Personen am Rande der Gesellschaft wieder in den Mittelpunkt gestellt werden. Letzte Vorbereitungen - die „Vesperkirche unterwegs“ in Wilhelmsdorf und Ravensburg findet mit Plan C statt Die Vorbereitungen zur Vesperkirche laufen auf Hochtou- ren, die Verordnungen des Landes sind immer im Blick. Die Eröffnung der „Vesperkirche unterwegs“ wird am 31. Januar im Gemeindegottesdienst in Wilhelmsdorf gefei- ert. Vom 01. bis 13. Februar werden täglich von 11.00 bis 14.00 Uhr kostenlose Vesperpakete to go am Gemeinde- haus Wilhelmsdorf bzw. am ehemaligen Haus der Diako- nie, Eisenbahnstraße 49 in Ravensburg, angeboten. Wer sein Haus nicht verlassen kann, wird von ehrenamtlichen Helfern auch gerne beliefert. Anmeldungen für eine Lie- ferung der Pakete an die Haustüre werden über folgende Nummer angenommen: 0151 26347894. Tägliche Andachten finden um 14.00 Uhr mit ausreichend Abstand im Betsaal Wilhelmsdorf bzw. im Haus der Di- akonie Ravensburg statt. Sie werden von Gemeindeglie- dern, Gemeindepfarrern und den Organisatoren gehalten. Über das kostenlose Essensangebot hinaus, setzt die Vesperkirche auf Begegnungen anderer Art: Unter dem Motto „Ich sehe Deine Not“ soll es auf den Veranstaltungs- zeitraum befristete Brieffreundschaften und Telefonge- spräche geben. An den Pfarrämtern kann der Wunsch hinterlassen werden, einen Brief von Ehrenamtlichen der Vesperkirche zu erhalten. Dieser wird dann direkt nach Hause geschickt. Direkter Kontakt soll auch über Telefon- gespräche möglich sein. Täglich von 11.00 bis 12.00 Uhr werden Ehrenamtliche per Zufall Personen aus den bei- den Kommunen anrufen und ein Gespräch anbieten. Wer möchte, darf gerne erzählen, wer nicht möchte, darf auch wieder auflegen. Damit sich jeder sicher sein kann, dass die Anrufe auch tatsächlich aus der Vesperkirche kom- men, wurden Vorkehrungen getroffen. Die Anrufe werden mit sichtbarer Nummer getätigt und immer im gleichen Zeitraum. Folgende Nummern gehören zur Vesperkirche: • 0151 26364712 • 0151 26371069 • 0151 26377284 • 0178 8174726 • 0178 8175162 Die „Vesperkirche unterwegs“ ist ein rein spendenfinan- ziertes Projekt und wird gemeinsam von der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee und der Johannes-Zieg- ler-Stiftung, der Stiftung der Zieglerschen, veranstaltet. Mitmachkampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ - Verwandeln Sie Ihren Garten in ein Blumen- und Kräuterparadies. Die Mitmachkampagne im Rahmen der Biodiversitäts- strategie erfreute sich in den letzten zwei Jahren großer Resonanz. Im Rahmen der Kampagne können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg kostenloses Saat- gut beziehen. Das Saatgut kann bequem auf der Kam- pagnen Website bestellt werden und wird dann per Post verschickt. Ein Newsletter begleitet die Teilnehmer*innen Schritt für Schritt von Bodenvorbereitung bis zur Pflege, um den größtmöglichen Blüherfolg zu garantieren. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Das einfache und inspirierende Konzept begeistert. Über 5000 Haushalte engagierten sich bei der Kampagne und schufen im letzten Jahr über 90.0000 Quadratmeter Blüh- fläche, die nun wertvolle Rückzugsräume für den Erhalt der Artenvielfalt im Landkreis darstellen. Die rege Bür- gerbeteiligung führte außerdem dazu, dass die von der elobau Stiftung initiierte Kampagne im Juni letzten Jah- res das UN- Dekaden Siegel für biologische Vielfalt ver- liehen bekam. Positiv bestärkt startet die Kampagne nun in das dritte Jahr. Neben der in den zwei letzten Jahren erprobten Blühmischung wird dieses Jahr auch erstmals eine Kü- chen- und Heilkräutermischung angeboten. „Unsere neu erarbeitete Kräutermischung enthält viele einheimische Kräuter, die zum Teil in Vergessenheit ge- raten sind. Durch die Kampagne hoffen wir sie wieder in den Gärten und Köpfen der Bevölkerung zu etablieren.“, so Moritz Ott Biodiversitätsmanager des Landkreises Ravensburg. „Wer einen Kräutergarten anlegt, profitiert nicht nur selbst von den duftenden Gewürzen, sondern bietet auch Insekten ein wertvolles Refugium“, ergänzt Landrat Harald Sievers. Auf der neu gestalteten Website des Blühenden Land- kreises www.bluehender-landkreis.org kann ab dem 1. Februar 2021 das kostenlose Saatgut bezogen werden. Ermöglicht wird dies durch die mehrjährige Partnerschaft mit der Kreissparkasse Ravensburg und die damit ver- bundene großzügige Förderung des Blühprojekts. Außer- dem begleitet eine Online - Vortragsreihe die Kampagne. Diverse Referent*innen darunter Kräuterexpertin Susanne Fischer-Rizzi bieten spannende Einblicke rund um das Thema. Zudem werden erstmals in 2021 Kräuterexkur- sionen angeboten. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg wird dieses Projekt mit Mitteln der Kreissparkassenstiftung Ravensburg unter- stützt. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Projektseite des Blühenden Landkreises: www.bluehender-landkreis.org Land schreibt erneut Preis für Kleinkünstlerin- nen und Kleinkünstler aus – Bewerbungsschluss am 31. März 2021 Staatssekretärin Olschowski: „Der baden-württembergi- sche Kleinkunstpreis ist gerade in schwierigen Zeiten ein wichtiges Zeichen für die Szene“. Preise in Höhe von insgesamt bis zu 22 000 Euro werden vergeben. Um den Kleinkunstpreis des Landes können sich Künst- lerinnen und Künstler aus. Baden-Württemberg noch bis zum 31. März 2021 bewer- ben. „Wir wollen in der herausfordernden Zeit der Coro- na-Pandemie auch ein Signal des ‚Mutmachens‘ setzen“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Freitag (22. Januar) in Stuttgart. Das Kunstministerium schreibt den Wettbewerb um den Kleinkunstpreis 2021 in Kooperation mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Ba- den-Württemberg aus. Er richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aller Sparten. Die Bewerberinnen und Be- werber sollten mindestens 16 Jahre alt sein und aus Ba- den-Württemberg kommen. Vergeben werden bis zu drei mit 5.000 Euro dotierte Hauptpreise und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro, welche gemeinsam vom Land und der Staatlichen To- to-Lotto GmbH Baden-Württemberg getragen werden. Seit 2010 kann zusätzlich eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis ausgezeichnet werden. Das Preisgeld des Eh- renpreises in Höhe von 5.000 Euro stiftet die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Eine Jury - bestehend aus Künstlerinnen und Künstlern, Kritikern und Veranstaltern - wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Die Verleihung erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung, die für den 12. Oktober 2021 in der Württembergischen Landesbühne in Esslin- gen geplant ist. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2021. Wichtiger Baustein der Kulturförderung des Landes Der Kleinkunstpreis Baden-Württemberg ist ein wich- tiger Bestandteil der Kulturförderung des Landes. Der Wettbewerb wird vom Ministerium für Wissenschaft, For- schung und Kunst und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg finanziert. Weitere Partner sind der Südwestrundfunk (SWR) und die Landesarbeitsgemein- schaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren. Der Ehrenpreis geht an Persönlichkeiten, die sich um die Kleinkunst im Lande verdient gemacht haben. Bewerbungsunterlagen Informationen sowie das Bewerbungsformular werden im Internet unter www.kleinkunstpreis-bw.de bereitgestellt. Informationen können auch über die Geschäftsstelle des Kleinkunstpreises der Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren (LAKS Baden-Württemberg e.V.), Alter Schlachthof 11, 76131 Karlsruhe (Tel.: 0721/470 419 10, Fax.: 0721/470 419 11) bezogen werden. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 30. Januar 2021 – 07. Februar 2021 Gedanken zur Woche Nur was du loslassen kannst, macht dich wahrhaft frei! Samstag, 30. Januar 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) (+ Franz Schmidt, Christina und Wendelin Hatzenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Paula und Franz Wucherer) Sonntag, 31. Januar – 4. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Dienstag, 02. Februar – Darstellung des Herrn (Licht- messe) 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und Blasiussegen (allgemein) (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) (+ Maria Ungemach, Familie Merk, Familie Gisi) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und Blasiussegen (allgemein) (öffentlich, mit Platzkarten) Mittwoch 03. Februar – Hl. Blasius 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 05. Februar – Hl. Agatha 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) Samstag, 06. Februar 18.30 Uhr Baienfurt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 07. Februar – 5. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) (+ Johannes Heik, Rosa Vogel, Ignaz Malsam und Angehörige, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Pia und Baptist Heilig, Marta und Heinrich Adler, Jahrtag: Boris Schi- manowski) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Februar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Diakon i. R. Ludwig Gögler verstorben Dankbar für ein erfülltes Leben im diakonischen Dienst ist Diakon Gögler nach kurzer Krankheit verstorben. Am 22. Mai 1999 empfing er in Riedlingen von Weihbischof Thomas Maria Renz die Diakonenweihe. Danach wirkte er als Diakon im Zivilberuf in unserer Seelsorgeeinheit. Der Dienst am Nächsten war für Ludwig Gögler Herzenssa- che. Seine besondere Zuwendung galt den Menschen mit Handicap sowie den alten und kranken Menschen insbe- sondere im Pflegeheim St. Barbara. Sein seelsorgerlicher Dienst war getragen von einem tie- fem Glauben und dem Gebet. So leitete er einen Gebets- kreis und verehrte das Heilige Blut als Reiter beim Blutritt. Ludwig Gögler war mit seiner einfühlsamen und beschei- denen Art sehr geschätzt und geachtet. Wir danken ihm von ganzem Herzen für seine Treue, seine Mitverant- wortung und seinen wertvollen Dienst für die Menschen. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Frau Mali und seinen Söh- nen Marcus, Bernhard, Richard und Christian mit Familien. Für die Seelsorgeeinheit Bernhard Staudacher Pfarrer Sternsingeraktion 2021 in Baindt – ein toller Erfolg Die Mühe der Aktiven, Klein und Groß hat sich gelohnt. Bis jetzt sind schon über 11.500 Euro an Spenden eingegan- gen! Damit wurde das Ergebnis von 2020 bereits übertrof- fen. Ganz herzlich Danke sage ich allen Spendern und Spenderinnen, auch im Namen der vielen Kindern, denen der Erlös in vollem Umfang zu Gute kommt. Vergelts‘ Gott! Danke sagen möchte ich auch den Familien und Kindern, die sich in unserer Gemeinde um die Aktion kümmern. Eine tolle Sache. Was haben wir uns nicht alles überlegt? Was ist wie möglich? Herausgekommen ist ein schöner Aussendungsgottesdienst mit Segnung der Päckchen mit den Segenswünschen für jeden Haushalt. Sternsinger in Zivil haben sie dann verteilt. In der Kirche am Eingang und auf you tube waren sie zudem die ganze Zeit über präsent. Eine gute Idee, die wir gerne nächstes Jahr wie- der aufgreifen. Danke! Pfr. Staudacher Adveniat Kollekte Bei der Adveniat Kollekte in unserer Gemeinde kam ein Ergebnis von 848,59€ zusammen. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Neuer Firmtermin: 23 – 25. April 2021 In Absprache mit Prälat Brock wur- den neue Firmtermine vereinbart: Freitag, 23 April 18 Uhr - Gruppe Nr. 2 „Fire“ mit Pfarrer Staudacher Samstag, 24 April 10 Uhr - Gruppe Nr. 5 „Earth“ mit Pfarrer Staudacher Samstag, 24. April 14 Uhr - Gruppe Nr. 4 „Water“ mit Pfarrer Staudacher Samstag, 24. April 16 Uhr - Gruppe Nr. 3 „Heaven“ mit Pfarrer Staudacher Sonntag, 25. April 10.00 Uhr - Gruppe Nr.1 „Sunshine“ mit Prälat Brock Wir sind zuversichtlich, dass wir die Firmung in den Grup- pen feiern können. Für die Zeit bis dahin viel Geduld und starke Nerven. Statistik 2 0 20 für J a h r e s s c h l u s s • Pfarrei St. Johannes Baptist – Baindt – Taufen in Baindt: 14 Taufen auswärts: 2 Eheschließungen in Baindt: Eheschließungen auswärts: Beerdigungen in Baindt: 32 Beerdigungen auswärts: 3 Erstkommunionkinder: 28 Firmlinge (in der Seelsorgeeinheit) -- Kirchenaufnahme: -- Kirchenaustritte: 17 Kirchenbesucher: Februar 331 November 81 Katholikenzahl im Dezember 2898 Mittwoch, 10.2.2021 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Die Mitgliedsbeiträge werden Anfang Februar abgebucht. Bitte teilen Sie uns eine eventuelle Änderung der Bank- verbindung mit! Barzahler bitten wir, den Beitrag von 30,00 Euro direkt bei Frau Grubert abzugeben. Die Jahresprogramme des KDFB Stuttgart liegen am Schriftenstand in der Kirche in Baienfurt, in den Rathäu- sern von Baienfurt und Baindt sowie in der Bücherkiste am Marktplatz aus. Leider war es uns bisher nicht möglich, ein Jahrespro- gramm für unseren Zweigverein zu erstellen. Wir hoffen und wünschen uns, dass dies in absehbarer Zeit wieder möglich sein wird. Die Zeitschrift „engagiert“ erscheint ab jetzt nur noch alle 2 Monate. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. Jes 60,2 Sonntag, 31. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung Mittwoch, 03. Februar 15.30 – 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 online !!! 16.30 – 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, online !!! Sonntag, 07. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Liebe Kreative Lockdown-Zeit ist kreative Zeit, das zeigt uns an einem wunderschönen Beispiel Frau Irm- gard Schwarzat . Mit viel liebevol- lem Geschick hat Frau Schwarzat eine große Zahl verschiedenster In- chees hergestellt und wunderschön miteinander kombiniert. Das inspi- riert uns auch oder etwa nicht? Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Er- gebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Neues vom Basar Team Baindt Leider müssen wir auch unseren Frühjahrsbasar am 6. März wegen der Corona- Pandemie absagen. Wir hof- fen sehr, dass die Normalität bald zurückkehrt und, dass der Herbstbasar am 25. September 2021 stattfinden kann. Liebe Helferinnen und liebe Kunden, bleibt alle gesund! Hoffentlich bis bald! Euer Basar Team Baindt Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Spende der Firma Bechtle GmbH Der Umbau unseres neuen Bereitschaftsheims in der Baindter Straße schreitet weiter voran. So bereiten wir uns langsam aber sicher auf einen Umzug ins neue Heim vor. Zu unserer neuen Ausstattung gehört auch ein neues EDV-System, zu dem die Firma Bechtle GmbH mit einer großzügigen Spende beigetragen hat. Das IT-Systemhaus in Ulm verzichtet traditionell auf persönliche Weihnachts- geschenke an Kunden und spendet stattdessen an regi- onale Hilfsorganisationen oder Vereine. Umso mehr haben wir uns gefreut, dass eine Spende im letzten Jahr an das DRK Baienfurt-Baindt ging. Das Un- ternehmen spendete zwei Computer-Monitore mit jeweils 32 Zoll Diagonale für unsere neue Einsatzleitzentrale. Da- mit werden unseren Helfern im Einsatzfall beim Eintreffen in unserem Bereitschaftsheim alle wichtigen Informatio- nen auf einen Blick dargestellt: Einsatzort, Einsatzgrund und das Ausmaß des Einsatzes sowie die Anzahl der ver- fügbaren Einsatzkräfte sind sofort ersichtlich. Herzlichen Dank an die Firma Bechtle GmbH für diese tolle Spende, die wir sofort eingebaut haben. Wir haben uns sehr gefreut. Spendenübergabe durch den Vertriebsleiter Sven Stief- vater der Firma Bechtle GmbH Was sonst noch interessiert Die Solidarische Landwirtschaft Ravensburg startet in ein aufregendes neues Jahr! Am Jahresende wird es spannend bei der Solawi Ra- vensburg. Denn in einer Solidarischen Landwirtschaft finanzieren die Mitglieder gemeinsam einen gärtnerischen Betrieb – und werden dafür das ganze Jahr mit frischem, regiona- len und saisonalen Gemüse versorgt. Um diese gemein- schaftliche Finanzierung auf die Beine zu stellen, treffen sich die Mitglieder einmal im Jahr zu einer Bieterrunde. Wie so vieles musste auch dieser Termin in diesem Jahr Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 online stattfinden. Dies verlief natürlich nicht ganz rei- bungslos, aber die Hauptsache ist: das Budget für die kommende Saison ist gesichert und wir können uns jetzt auf die Herausforderungen des neuen Jahres freuen! Denn die Solawi Ravensburg kann im nächsten Jahr noch mehr Fläche nachhaltig und zukunftsfähig bewirtschaf- ten und möchte außerdem die Anerkennung als Ausbil- dungsbetrieb erlangen. Die Bedingungen hierfür sind ausreichend Gewächs- hausfläche und ein Sozialraum mit geeigneten sanitären Anlagen. Für diese Investitionen in die Zukunft braucht die Solawi Unterstützung und hat daher die Crowdfun- ding-Kampagne „Solawi sät Zukunft“ ins Leben gerufen: https://www.ecocrowd.de/projekte/solawi-saet-zukunft/. Über diesen Link finden Sie nähere Informationen und ein tolles Video über die Solawi und unsere Pläne für 2021. Schauen Sie doch mal rein! Es lohnt sich! Sie können sich natürlich auch direkt über unsere Home- page www.solawi-ravensburg.de informieren. Ein ganz großes Dankeschön an alle, die uns bereits un- terstützt haben! Durch die Spenden und Darlehen, die wir bisher erhalten haben, konnten wir das neue Gewächs- haus bereits in Auftrag geben. Um die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb zu erhalten, fehlt uns jetzt noch der Sozialraum. Um diesem Ziel noch ein bisschen näher zu kommen, wurde unsere Kampagne von ecocrowd noch bis zum 07.02.2021 verlängert. Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Welcher Hund braucht Winterkleidung Nasskalte Tage und die frühe Dämmerung verlocken viele Hundehalter zu gemütlichen Sofastunden mit ihren Lieblingen. Doch auch im Winter benötigen Hun- de genügend Bewegung und Auslastung, um fit und gesund zu bleiben. Nicht alle Hunde haben ein dichtes Winterfell und Minusgrade, Regen und Temperatur- schwankungen zwischen drinnen und draußen machen auch Vierbeinern zu schaffen. Mit etwas Vorbereitung können Hundehalter Spaziergänge bei Schmuddelwet- ter auch für sensible Tiere angenehm gestalten. Bei den meisten Hunden reicht das Fell in der Regel als natürlicher Wärmeschutz aus. Ihnen wächst eine wär- mende Unterwolle. Einige wenige Rassen, wie z.B. Wind- hunde, Chihuahuas o.ä., tun dies jedoch nicht und hier ist ein Kälteschutz durchaus sinnvoll. Auch bei alten Hunden sollte an einen Kälteschutz ge- dacht werden, da der eigene Temperaturausgleich nicht mehr so gut funktioniert oder die Tiere durch langsameres laufen mehr Kälte aufnehmen. Tiere mit gesundheitlichen Problemen, wie z.B. Arthrose oder Herzerkrankungen, so- wie kurzbeinige Rassen und Minihunde, die durch die Nähe zum eisigen Boden schneller frieren bzw. nass werden, sie alle profitieren von einem „Mäntelchen“. Auch Hunde aus anderen Regionen (z.B. gerettete Hunde aus Südeuropa) bilden oft keine Unterwolle und brauchen Schutz. Ausschlaggebend sind zudem Felldichte und –struktur. Das Tierheim Ravensburg rät zu folgendem Test: legen Sie Ihre Hand beim Gassigehen aufs Rückenfell, auf den Bauch und auf die Oberschenkel um zu prüfen, ob sich das Tier warm anfühlt. Zittert der Hund, ist dies definitiv ein Zeichen, dass das Tier friert. Worauf sollte man achten beim Hundemantel Damit das Tier nicht in seiner Bewegung eingeschränkt wird, ist die passende Größe von Pullover bzw. Mantel sehr wichtig. Zudem sollte der Mantel der Jahreszeit an- gepasst werden. Braucht mein Hund zum Beispiel im Herbst lediglich einen Schutz vor Regen und Nässe, so ist es nicht ratsam ihm den dicken Wintermantel über zuziehen. Da Hunde ihren Wärmehaushalt, anders als wir Menschen, nicht mit schwitzen regulieren können, kann es hier schneller zu Kreislaufkollapse kommen. Daher ist es auch wichtig darauf zu achten, dass ein Hundemantel immer atmungsaktiv ist. Bei einem Hund, der beispiels- weise wenig Unterwolle hat und auf Grund der Wohn- situation überwiegend an der Leine läuft, ist ein Mantel sicherlich sinnvoll. Pfotenpflege Kontrollieren Sie auch bei Schnee und Eis die Pfoten, denn dort können schnell mal kleine Verletzungen auftreten. Nach dem Gassigehen ist es wichtig, die Pfoten zu säu- bern bzw. mit lauwarmem Wasser abzuwaschen, damit der Hund das Streusalz nicht ableckt. Anschließend kann eine spezielle Pfotensalbe zur Pflege verwendet werden. Winterschuhe oder -socken sind nicht geeignet, da die Pfoten sensible Tastorgane sind und die Bewegung der Tiere eingeschränkt wird. Erfolg gegen Lufthansa Nach Klage durch die Verbraucherzentrale gegen Luft- hansa ergeht Anerkenntnisurteil • Verbraucherzentrale hatte Klage gegen Lufthansa vor dem LG Köln eingereicht (Pressemeldung vom 28.9.2020) • Nach der Verhandlung am 9.12.2020 erkennt Lufthansa die Ansprüche der Verbraucherzentrale an (Az. 84 0 152/20) Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Die Lufthansa hatte Reisenden, deren Flug wegen der Corona pandemie storniert wurde, lediglich die Mög- lichkeit zur Umbuchung angeboten und verschwiegen, dass sie Anspruch auf eine Rückzahlung ihres Geldes innerhalb von sieben Tagen haben. Auch nach Auf- forderung zur Rückzahlung erhielten Reisende keine Erstattung. Die Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg hatte dagegen rechtliche Schritte eingeleitet. Nach einer Verhandlung vor dem Landgericht Köln am 9.12.2020 erkannte die Lufthansa nun die Rechtsver- stöße vollumfänglich an. Besser spät als nie: Nachdem das Landgericht Köln in der mündlichen Verhandlung am 9.12.2020 signalisierte, dass es in der Sache die Argumentation der Verbrau- cherzentrale teilt, erkannte die Airline die Rechtslage an: Die Lufthansa verpflichtet sich nun, Verbraucher korrekt und vollständig über ihre Ansprüche zu informieren und ihnen innerhalb von sieben Tagen nach Aufforderung zur Rückzahlung den Preis für stornierte Flüge zu erstatten. „Mit dem Urteil hat die Fehlinformation und Verschleie- rung gegenüber Reisenden durch die Lufthansa ein Ende“, sagt Oliver Buttler, Reiserechtsexperte der Verbraucher- zentrale Baden-Württemberg. Hält sich die Lufthansa nicht an die Vorgaben aus dem Urteil, wird ein Ordnungsgeld fällig. In Anerkennung der aktuell schwierigen Situation der Lufthansa wird die Ver- braucherzentrale bis zum 30.09.2021 Vollstreckungsmaß- nahmen erst einleiten, wenn zwischen Zugang des Er- stattungsverlangens bei der Lufthansa und der Leistung der Airline mehr als ein Kalendermonat vergangen ist. Die Lufthansa erkannte auch alle Ansprüche der Ver- braucherzentrale im parallellaufenden Verfahren gegen die Tochterfirma Eurowings an. „Wir freuen uns, dass nun zwei weitere Klagen erfolgreich im Sinne der Reisenden abgeschlossen werden konnten und werden dabei ge- nau schauen, ob sich die Lufthansa an diese Vorgabe hält und weitere Schritte einleiten, wenn es erneut zu Verzögerungen oder falschen Informationen kommt“, so Buttler weiter. Links zum Thema • Verbraucherzentrale verklagt Lufthansa (Pressemel- dung vom 28.9.2020) • Keine Reise - kein Geld?! (Pressemeldung vom 06.08.2020) • Reisewarnungen & Corona: www.vz-bw.de/node/43991 • Durchleuchtet – der Verbraucherfunk: Reiserücktritt (Podcast) Kunstmuseum Ravensburg Online-Workshops Kinderatelier und Offenes Atelier Da Vermittlungs-Team des Kunstmuseums bietet im Ja- nuar und Februar wieder Online-Workshops für Kunstin- teressierte: Kinderatelier Samstags, 30.1., 6.2., 20.2., und 27.02.2021, 16.30 Uhr (45 Min.) Kinderatelier mit Pat Geddert oder Margret Ziesel, für Kinder von 6-12 Jahren Offenes Atelier Sonntags, 7.2., und 21.2.2021 16.30 Uhr (45 Min.) Offenes Atelier mit Sabrina Cabala für alle Altersklassen Anmeldung jeweils bis 16 Uhr am Vortag unter: kunstmu- seum@ravensburg.de. Kunstmuseum Ravensburg Burgstraße 9 88212 Ravensburg Tel. +49 (0)751 82810 (Museum) Tel. +49 (0)751 82812 (Büro) kunstmuseum@ravensburg.de www.kunstmuseum-ravensburg.de © DEIKE PRESS 751R66S4 Skataufgabe Nr. SK 0421 Kartenabbild: Kreuz-Bube, Pik-Bube, Herz-Bube, Karo-Bube; Kreuz-König, -Dame, -8; Pik-Ass, -10, -Kö- nig So oder so Frand Hand platt Ein Spieler in Vorhand sagt mit dem abgebildeten Blatt – geblendet von einem derart warmen Regen – spontan Grand Hand an. Er spekuliert dabei sogar auf die Gewinnstufe Schneider. Also spielt er sofort Kreuz-8 an – und hat im Handumdrehen, nämlich schon nach dem dritten Stich, verloren. 60! Sagt der Kartengeber: „Hättest Kreuz-Dame anspielen müs- sen.“ Darauf Hinterhand: „Auch da hätte ich ihn ge- packt!“ Frage: Wie beweist Hinterhand bei welcher Kar- tenverteilung die Richtigkeit ihrer Behauptung? Lösung: Vorhand (V): siehe Kartenabbild Mittelhand (M): Kein Kreuz, aber unter anderem Herz-Ass, Karo-Ass und eine dazugehörige Zehn Hinterhand (H): Alle übrigen Karten in Kreuz (Ass, 10, 9, 7) und die noch fehlende Zehn in Herz oder Karo Skat: Zwei beliebige Restkarten Bei diesem Spielverlust ist offenkundig, dass Hinterhand im ersten Stich mit Kreuz-9 übernimmt, Ass und Zehn dazu nachzieht (21 Augen), also König und Dame (7 Augen) des Alleinspielers ab- holt, worauf der Partner seine beiden Asse und die Zehn (32 Augen) schmiert. 60! Auf die Empfeh- lung des Kartengebers hat Hinterhand diesen Verlustweg gesehen: 1. Kreuz-Dame M ein Ass H Kreuz-Ass (–25) 2. H Zehn (Herz/Karo) V ? Schon steht der Alleinspieler im Regen. Er kann sich ein Weglassen nicht leisten, muss stechen. Der Rest ist so früher oder später reine Formsache: V Kreuz-8 M ein Ass H Kreuz-9 (–11) H Kreuz-10 V Kreuz-König M Zehn (–24) (–60) Zusammenhalten - ABER Abstand halten Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Foto © Clipdealer/DEIKE 747R87K1 Die aufgelisteten Wörter sind in die Rätselgrafik einzutragen, wobei jedoch ertüftelt werden muss, an welche Stelle das Wort gehört und ob es waagrecht oder senkrecht einzutragen ist. Gute Besserung! ALDO, ANHABEN, BATIK, BEGEISTERN, BENE, BUH, CHEMIKALIEN, DRAHTESEL, DUMMDREIST, EHE, ELLA, ETATS, FEME, FOLGSAM, GLAS, HONIG, INN, INNEHAL- TEN, KEHRSCHLEIFE, KITT, KNICKEBEIN, KOMMISSAR, LIEBSTE, MYRIADE, NAEHE, NEIGE, NINJA, NIXEN, ODE, OPUS, PU- DELMUETZE, RETOURE, ROTA, RUMPEL- KAMMER, SELA, SLUM, STERNENZELT, TAGELOEHNER, TENOR, THE, THERMOS- TAT, TRIKOLORE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Wir sind eine Gemeinschaftspraxis in Baienfurt. Schwerpunkt unserer Arbeit ist es, mit individuellen Prophylaxeangeboten und minimalinvasiven Behandlungsstrategien Zahnerhalt und damit Lebensqualität bis ins hohe Alter zu erhalten. Zur Verstärkung unseres Prophylaxe- und Assistenzteams suchen wir ab sofort: Zahnmedizinische Fachangestellte (w|m|d) in Voll- und Teilzeit, gerne auch Wiedereinsteiger, sowie Auszubildende Wir bieten Ihnen: • faire Bezahlung • flexible Arbeits- und Urlaubszeiten • gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten (Prophylaxe, ZMP, DH Professional) • ein interessantes und modernes Arbeitsfeld • ein angenehmes Arbeitsklima Wir wünschen uns von Ihnen: • Teamfähigkeit • freundliches Auftreten und Einfühlungsvermögen • Spaß und Freude bei der Arbeit • eigenmotivierte Leistungsbereitschaft Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung: Zahnärzte am Kirchplatz Dr. Marcus Hörenberg, Dr. Ursula Hörenberg, Kirchstraße 5, 88255 Baienfurt Tel. 0751 560129-29 bewerbung@ihrezahnaerzte.de STELLENANGEBOTE Entdecken Sie unser Kleinanzeigenportal Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Sie haben Ihre Großeltern lange nicht gesehen? Warum zeigen Sie ihnen nicht mit einer Grußanzeige, wie sehr Sie sie vermissen? Wir beraten Sie gerne! De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! 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Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von Herzen alles Liebe Herzen alles Liebe und Gute! Lass es krachen. Wir sagen ja! Daniela Hahn Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe Ma, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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                  Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 4. Juni 2021 Nummer 22 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. „Ohne DICH kein WIR“ Unterstützen Sie unsere örtlichen Gewerbetreibenden! Digitalisierung, Urbanisierung, Onlinehandel – noch nie musste sich die lokale Wirtschaft so sehr behaupten und neue Wege finden, wie heute. Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. (WBB) hat es sich zur Aufgabe ge- macht, diesen Entwicklungen zu trotzen und hebt durch die Kampagne “Ohne Dich kein Wir” den Zusammenhalt der Gemeinden Baienfurt und Baindt hervor, die sich weit über das Wirtschaftliche hinaus erstreckt. Seit einigen Ta- gen wehen die Fahnen mit einem einprägsamen Slogan an verschiedenen Orten in den Gemeinden. Auch nach dem Abebben der Corona-Krise bleiben die Einzelhändler ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Ge- meindelebens. Alle lokalen Händler brauchen jetzt mehr denn je die Solidarität ihrer Kundinnen und Kunden. Aktu- ell gilt es, gemeinsam die herausfordernde Situation durch die Corona-Krise zu überstehen und sich gegenseitig zu unterstützen. Gastronomen, Gewerbetreibende und Einzelhändler prägen das Bild der Gemeinden grundlegend und sind un- erlässlich für die gute Infrastruktur und Lebensqualität in Baindt. Wir alle profitieren von einem lebendigen Ort, mit einer gesunden Wirtschaft und ansprechenden Angeboten. „Ohne Dich kein WIR“ hebt die Wichtigkeit des Einzelnen für die Gemeinschaft hervor – “einer für alle, alle für einen”. Wir wünschen unseren Gastronomen, Gewerbetreibenden und Einzelhändlern Durchhaltevermögen und für die Zukunft alles Gute! Ihre Simone Rürup, Bürgermeisterin Wir zeigen Flagge: Ohne Dich keine Freude, kein Zusammenhalt, keine Gemeinde. Wir, das sind die Unternehmer und die Gemeinden in Solidarität für die Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister. Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Baindt. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Vermarktungsauftakt Wohnquartier Fischerareal Wir laden Sie herzlich ein zum Vermarktungsauftakt der Grundstücke im neuen Wohnquartier Fischerareal am Donnerstag, 17. Juni 2021, um 18:30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle. Die Rahmenbedingungen der städtebaulichen Entwicklung, das Vergabeverfah- ren und die Vermarktungsunterlagen werden Ihnen an diesem Abend vorgestellt. Im Anschluss daran gibt es genügend Raum für Ihre Fragen. Im Fischerareal wird Wohnraum in zentraler Lage geschaffen, gebaut werden kön- nen mehrgeschossige Gebäude. Das Angebot soll den in der Gemeinde vorhandenen Wohnraum ergänzen. Die Gemeinde vergibt die Grundstücke zu einem Festpreis im Rahmen der Konzeptvergabe, bei der die Bieter mit den inhaltlich besten Bebauungs- konzepten, die Zuschläge erhalten werden und hat hier auch explizit Baugemeinschaf- ten im Blick. Die Grundstücksvergabe erfolgt mit der Zielsetzung, langfristig ein leben- diges, qualitätvolles und stabiles Quartier, möglichst mit Beiträgen zur Stärkung der Infrastruktur der Gemeinde, für viele Bevölkerungsschichten entstehen zu lassen. Der Bebauungsplan wird derzeit erstellt. Weitere Informationen können Sie den vorange- gangenen Veranstaltungen auf unserer Homepage unter folgendem Link entnehmen: https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal. Wir planen derzeit die Informationsveranstaltung in Präsenz mit einem Hygienekon- zept in der Schenk-Konrad-Halle durchzuführen. Um jedoch einen entsprechenden In- fektionsschutz gewährleisten zu können, müssen wir die Anzahl der Teilnehmer:innen begrenzen. Die Teilnahme ist nur mit einer vorherigen Anmeldung unter https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt möglich. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de , Tel.: 07502 / 9406-40) wenden. Wir freuen uns über Ihr Interesse, Ihre rege Teilnahme und auf eine Veranstaltung, die hoffentlich in Präsenz stattfindet. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Würdigung des Ehrenamts und des bürger- schaftlichen Engagements Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 22. Ok- tober 2021 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2021 Personen mit, die es Ihrer Mei- nung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: 14.30 bis 16.00 Uhr Testungen in der X-Zo- ne Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Infor- mationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapothe- ke.de). Mittwoch: 18.00 bis 19.00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle unter Anleitung des DRK Be- reitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt. Bitte melden Sie sich über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/ gemeinde- baindt/aktuelles-zu-corona/ teststrategie an. In Ausnahmefällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07502/9406-12 zur Verfügung. Donnerstag: 08.30 bis 10.30 Uhr und 16.00 bis 17.30 Uhr in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zu- sammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www. achtalapotheke.de). Freitag: 17.00 bis 19.00 Uhr durch den CDU Orts- verband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad- Halle. Unter folgendem Link können online Termine vereinbart werden: https://www.cdu-baindt.de. Darüber hinaus bietet die Hausarztpraxis Hartmann Bürgertests zu den üblichen Öffnungszeiten ohne vor- herige Anmeldung an. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. AB SOFORT IST EINE TERMINVEREINBARUNG FÜR TERMINE AN DER BÜRGERTHEKE ONLINE MÖGLICH unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online oder mit folgendem QR-Code: Für alle anderen Anliegen wenden Sie sich bitte tele- fonisch oder per E-Mail an den jeweils zuständigen Mitarbeiter (siehe Telefonliste in diesem Amtsblatt). Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen me- dizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt ! Mobile Geschwindigkeitsmessungen im März 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der Anzahl der Tempolimit km/h Höchstgeschwindigkeit gemessenen Überschreitungen km/h Fahrzeuge Friesenhäuslerstraße 144 0 50 58 Sulpacherstraße 26 3 60 72 Wickenhauserstraße 208 39 50 72 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 14. April 2021 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlos- sen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Er- träge von 1.182.450 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Auf- wendungen von 1.182.450 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergeb- nis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentli- chen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentli- chen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.010.450 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.010.450 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 250.500 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 365.500 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf aus Inves- titionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -115.000 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -115.000 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf aus Finan- zierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finan- zierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -115.000 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Inves- titionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 €. § 5 Stellenplan Der im Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestand- teil dieser Haushaltssatzung. § 6 Betriebskostenumlage Die vorläufige Betriebskostenumlage wird auf 931.380 € festgesetzt. Hierauf werdenAbschlagszahlungen auf Mit- te jeden Monats mit der vorläufigen Umlage fällig. Die endgültige Betriebskostenumlage wird entsprechend der Verbands- satzung festgelegt. § 7 Kapitalumlage Die Kapitalumlage wird auf 250.500 € festgesetzt und ist von den Verbandsgemeinden durch Eigenmittel auf- zubringen. Berg, den 14. April 2021 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 18 GKZ i. V. mit § 81, Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 in der Zeit von Montag, den 07.06.2021 bis Dienstag, 15.06.2021 je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwommengasse 2, Zimmer 5, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 17.05.2021 die Gesetzmäßigkeit gemäß § 28 GKZ i. V. mit § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung er- lassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Abwasserzweckverband Mittle- Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 res Schussental, 88276 Berg, geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Fronreute, 29.05.2021 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Einladung zur Gemeinderatssitzung am 8. Juni 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 8. Juni 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung der Sanitäranlage im Grünen Gebäude der Klosterwiesenschule - Vergabe der Arbeiten Putz/ Maler; Estrich; Fliesen; Trockenbau; Schreiner; Schad- stoffsanierung; Heizung-Lüftung-Sanitär; Elektro so- wie die Vergabe der Elektroarbeiten am Elektrover- teiler im gelben Gebäude. 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Be- bauungsplan Lilienstraße und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu 06 Bebauungsplan „Bühl“ - Billigungs- und Auslegungs- beschluss 07 Alternativflächen für die im aktuellen Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans dargestellte neue Kiesabbaufläche in Grund 08 Antrag des Wirtschaftsverbundes Baienfurt-Baindt e.V. auf die Gewährung eines Zuschusses im Zusam- menhang mit Werbemaßnahmen zur Wirtschaftsför- derung in Baindt 09 Bauantrag zur Errichtung einer Gartenhütte und den dafür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße 1. Änderung“ auf Flst. 682, Grünenbergstr. 35 10 Bauvoranfrage zur Abklärung der Geschossigkeit beim Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 11 Festlegung der Verkaufspreise für das Sanierungsge- biet Ortskern II - Fischerareal 12 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Bedarfspla- nung nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - 13 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweite- rung des Gewerbegebiets Mehlis 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Vor der Sitzung besteht die Möglichkeit einen Coro- na-Selbsttest unter Anleitung des DRK durchzuführen. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 05. Juni / Sonntag, 06. Juni Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 05. Juni Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gottlieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Sonntag, 06. Juni Rathaus-Apotheke in Ravensburg - Oberhofen, Tettnanger Straße 355, Tel.: (0751) 6 52 75 50 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Veranstaltungskalender Juni 08.06. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 09.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 10.06. WBB Jahreshaupt- versammlung Schenk-Konrad-Halle 11.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 16.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 17.06. Vermarktungsauftakt Schenk-Konrad-Halle 18.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 20.06. Vortrag über die Geschichte des Kinderheims in Baindt Schenk-Konrad-Halle 23.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 25.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 29.06. Rückfragenkolloquium Schenk-Konrad-Halle 30.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle Ist Ihr Hund bei der Gemeinde angemeldet? Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zur Information Deutsche Rentenversicherung Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- temberg warnt vor einer neuen Betrugsmasche von Trick- betrügern: Diese haben sich unter der Telefonnummer 0711 848 plus einer vierstelligen Durchwahlnummer als Mitarbeitende der DRV ausgeben. Der gesetzliche Rentenversicherungs- träger nutzt jedoch für seine Telefonate aus der Stutt- garter Zentrale stets die 0711 848 plus eine fünfstellige Durchwahl. Anrufe der DRV aus der Karlsruher Zentrale sind an der Rufnummer 0721 825 mit einer ebenfalls fünf- stelligen Durchwahl erkennbar. Die DRV Baden-Württemberg teilt mit, dass sie niemals telefonisch Bankverbindungen abfragt und auch sonsti- ge Daten, die dem Datenschutz unterliegen, ausschließ- lich schriftlich anfordert. Da die Trickbetrüger jedoch die DRV-Telefonnummer der Stuttgarter Verwaltung nach- stellen konnten, war es für die Angerufenen nicht ersicht- lich, dass es sich um eine neue Betrugsmasche handelt. Die DRV Baden-Württemberg hat Anzeige gegen unbe- kannt bei der Polizei erstattet. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 05. Juni - 13. Juni 2021 Gedanken zur Woche Sichtweise Einen Menschen zu lieben heißt, ihn so zu sehen, wie Gott ihn gemeint hat. Fjodor Dostojewski Samstag, 05. Juni 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Emilio 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Hilda und Fritz Blank, Margarete Vollmer mit Angehörigen, Jahrtag: Hermann Schilling) Sonntag, 06. Juni – 10. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier mit der kleinen Kirche (öffentlich, mit Platzkarten) 17.00 Uhr Baindt – Bußfeier für die Erstkommunionkin- der (nicht öffentlich) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Dienstag, 08. Juni kein Schülergottesdienst Mittwoch, 09. Juni 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 15.30 Uhr Baindt – Erstbeichte und Gewandausgabe für die Erstkommunionkinder Gruppe 1 Donnerstag, 10. Juni 15.30Uhr Baindt – Erstbeichte und Gewandausgabe für die Erstkommunionkinder Gruppe 2 Freitag, 11. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 15.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier für die Erstkom- munionkinder (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard - Verabschiedung der Schwes- tern (nicht öffentlich) Samstag, 12. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 13. Juni – 11. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Dekan. i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskar- ten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Adam Zimmermann) 09.00 Uhr Baienfurt – Erstkommunion Gruppe 1 (nicht öffentlich) 11.00Uhr Baienfurt – Erstkommunion Gruppe 2 (nicht öffetnlich) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Erstkommunion 2021 Am Sonntag, 06. Juni ist um 17.00 Uhr die Bußfei- er für die Kommunionkinder in der Kirche. Gewandausgabe und Erstbeichte: Mittwoch 09. Juni ab 15.30 Uhr (Gruppe 1) Donnerstag 10. Juni ab 15.30 Uhr (Gruppe 2) Am Freitag, 11. Juni findet um 15.30 Uhr unsere nächste Wortgottesfeiern zur Erstkommunionsvorbereitung in der Kirche statt. Bitte denkt an euer Erstkommunionbuch, Mäppchen, Schere, Kleb und Mundschutz. Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Gottes- diensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar) Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kinderasyl und Kinderheim von 1903-1982 Historischer Vortrag von Ewald Graf, Archivar der Stif- tung St. Franziskus Samstag, 20. Juni 2021, 1930 Uhr In der Schenk-Konrad-Halle Anmeldung erforderlich: Gemeindeverwaltung Baindt: t.ziegler@baindt.de oder Telefon 07502 / 9406-16 Hinweise auf Prüfungssegen: Es liegt in der Luft: das Jugendwort 2020 „lost“. „Verlorene Generation“, so bezeichnen sich viele Jugend- liche, als wäre das Leben „vergeigt“, weil sie im Jahr 2020 oder 2021 Schulabschluss gemacht haben. Diesem Grundgefühl möchte der Prüfungssegen ein an- deres Narrativ dagegensetzen. „Lost and found“: Gefun- den und gesehen werden, von Gott gefunden, gesehen, gehalten. Unter diesem Thema finden an folgenden Terminen Prü- fungssegen statt: Ravensburg Sonntag, 06. Juni, 16:30 Uhr Jugendkirche Joel, St. Jodok Bad Waldsee Sonntag, 06. Juni, 18:00 Uhr St. Petrus Herzliche sind die Schülerinnen und Schüler dazu einge- laden mal durchzuschnaufen und sich segnen zu lassen. Altkleidersmmlung Aktion Hoffnung, 26. Juni ab 8.00 Uhr Am Samstag, 26. Juni wird wieder eine Samm- lung gebrauchter Kleidung zugunsten der Ka- tholischen Hilfsorganisation „Aktion Hoffnung“ durchge- führt. Diese Jahr können wir wegen Corona leider nicht zu Ihnen kommen und die sonst übliche Straßensammlung durchführen. Wir bitten Sie deshalb am 26. Juni von 8:00 bis 13:00 Uhr Ihren Altkleidersack an die Villa Kunterbunt (Marsweilerstraße 24) neben dem Gemeindehaus Bi- schof-Sproll-Saal zu bringen - vielen Dank für Ihre Mithilfe. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. 2018 kamen auch wir in Baindt in den Genuss für unser Projekt in Bolivien. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke zur Abholung bereit. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoffnung“ liegen ab Dienstag, 08. Juni zur Abholung im Pfarrbüro bereit. Bitte beachten: Der Sammeltag der „Aktion Hoffnung“ ist der Samstag, 26. Juni 2021 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Lk 10,16a Sonntag, 06. Juni 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 13. Juni 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _______________ Gedanken zum Wochenspruch Wir sehen einen Menschen und fällen intuitiv ein Urteil. Na klar, wir können gar nicht anders, um unsere Mitmenschen einschätzen und mit ihnen umgehen zu können. Aber nicht selten stellt sich unsere Einschätzung im Nachhinein als vorschnell heraus. Jesus stellt sich schützend vor uns: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Das ist ein doppelter Schutz: Mein Blick muss an Jesus vorbei, bevor er einen anderen Menschen anschaut. Ich werde immer wieder dran erin- nert, genau hinzuschauen und im Gegenüber einen Men- schen zu erkennen, der nach Gottes Ebenbild, mit Würde und einer einzigartigen Persönlichkeit geschaffen wurde – Gott hat sich was dabei gedacht, auch wenn ich’s nicht immer gleich begreife. Und ich werde vor den kritischen Blicken anderer ge- schützt, weiß, dass mein Wert nicht von ihrer Einschät- zung abhängt, sondern von Gottes bedingungsloser Lie- be. Deshalb identifiziert sich Jesus mit uns. Deshalb legt er uns seine Worte der Zuwendung Gottes in den Mund. Deshalb zeigt er sich mit uns absolut solidarisch. Eine echte Einladung, ihm in dieser Lebenshaltung nach- zufolgen und hinzuhören und nochmal hinzuhören, bevor ich mir ein Bild von jemandem mache. Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Gottes Segen! – Martin Schöberl _______________ Gottesdienst per LIVE-STREAM Unsere Gottesdienste können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _______________ Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Liebe Kreative, Lockdown-Zeit ist kreative Zeit, das zeigt uns hier Monika Franz aus Bai- enfurt. Sie arbeitet hier mit Aquarell- farben. Ein ausgesprochen interessantes Bild. Sehr viel- schichtig. Tja, was soll ich da sagen? Macht euch doch selbst eure Gedanken zu dem Bild. Und schreibt darüber, vielleicht in einer kreativen Form? Als Haiku oder „Elfchen“ oder was euch sonst so einfällt. Ich würde mich darüber freuen eure Gedanken zu veröffent- lichen, also auf geht‘s. Übrigens, wie kreativ ver- bringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Gückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Juni geboren sind wünscht der Sozialverband VdK Ortsver- band Weingarten alles Gute und viel Gesundheit, Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Anmeldung zum Blumenschmuckwettbewerb 2021 Der diesjährige Blumenschmuckwettbewerb des Vereins Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. findet − vor- behaltlich der dann gültigen Vorschriften − am Samstag, 19. Juni 2021 ab 8.00 Uhr statt. Lange war es nicht sicher, ob wir den Wettbewerb durchführen können, aber jetzt hoffen wir einfach, dass sich die Situation nicht wieder verschlechtert. Mit finanzieller Unterstützung durch die Gemeinde wer- den die schönsten Vorgärten, Balkone und Terrassenbe- pflanzungen bewertet. Eine neutrale Bewerterkommis- sion wird am Samstag, 19. Juni die Begehung machen und die Punkte vergeben. Machen Sie bitte mit an dieser Aktion zur Ortsverschönerung. Ermuntern Sie auch Ihre Nachbarn, ob Vereinsmitglied oder nicht, sich an diesem gemeinnützigen Wettbewerb zu beteiligen. Gerade auch neue Gartenbesitzer oder Hauseigentümer sind herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich bei Thomas Bernhardt unter Telefon 0160/3374806 an. Freundlich grüßt Sie alle die Vorstandschaft der Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e.V. Vorstand Thomas Bernhardt Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Samstag, 5. Juni 2021 Gästeführer: Torsten Alt Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Kath. Kirche Mochenwangen Die Geschichte der Tallandschaft Schussentobel zwischen Durlesbach und Mochenwangen verlief äußerst turbulent. Es ist die Geschichte von Gletschern, die aus den Alpen ins Oberland vorgestoßen und wieder abgeschmolzen sind, von Seen, von Bächen und Flüssen die eine hügelige Umgebung rasch bis in den Untergrund modelliert haben. Es ist auch die Geschichte von Menschen, die durch ihre Eingriffe in die Naturlandschaft das ursprüngliche Landschaftsbild nachhaltig verändert haben. Der Bau der Eisenbahn und der ehemaligen Papierfabrik Mochenwangen spielten dabei eine ganz wichtige Rolle. Torsten Alt führt Sie mit dem Fahrrad auf eine 13 km flache, kurze, geschichtsträchtige, abwechslungsreiche und hochinteressante Rundstrecke zum Thema Schussentobel; was geschah nach dem Jahr 1850? Die 2 ½ stündige Radtour führt zum Rolandseck, zur evangelischen Kirche, zum Felsenbädle, weiter zur Holzschleife, über den Kanal nach Durlesbach. Eine Pause am Bahnhof Durlesbach ist vorgesehen, aber wegen Corona ist kein Kaffee- Ausschank möglich (daher bitte Getränk mitnehmen). Natürlich darf das Absingen der „Schwäb’schen Eisebahne“ nicht fehlen. Weiter fahren wir zum ehemaligen Freisitz „Storchenhaus“ der „Schwarz Veri“. Zurück geht es nach Mochenwangen zum Ausgangspunkt. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser „kurzen“ interessanten Radtour begrüßen zu dürfen. Für diese Führung ist eine Anmeldung bis Freitag, 04.06.2021, 12 Uhr, erforderlich, Telefon 07502 954-20. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Samstag, 5. Juni 2021 Gästeführer: Torsten Alt Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Kath. Kirche Mochen- wangen Die Geschichte der Tallandschaft Schussentobel zwischen Durlesbach und Mochenwangen verlief äußerst turbulent. Es ist die Geschichte von Gletschern, die aus den Alpen ins Oberland vorgestoßen und wieder abgeschmolzen sind, von Seen, von Bächen und Flüssen die eine hügelige Umgebung rasch bis in den Untergrund modelliert ha- ben. Es ist auch die Geschichte von Menschen, die durch ihre Eingriffe in die Naturlandschaft das ursprüngliche Landschaftsbild nachhaltig verändert haben. Der Bau der Eisenbahn und der ehemaligen Papierfabrik Mochenwan- gen spielten dabei eine ganz wichtige Rolle. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Torsten Alt führt Sie mit dem Fahrrad auf eine 13 km fla- che, kurze, geschichtsträchtige, abwechslungsreiche und hochinteressante Rundstrecke zum Thema Schussento- bel; was geschah nach dem Jahr 1850? Die 2 ½ stündige Radtour führt zum Rolandseck, zur evan- gelischen Kirche, zum Felsenbädle, weiter zur Holzschleife, über den Kanal nach Durlesbach. Eine Pause am Bahnhof Durlesbach ist vorgesehen, aber wegen Corona ist kein KaffeeAusschank möglich (daher bitte Getränk mitneh- men). Natürlich darf das Absingen der „Schwäb’schen Ei- sebahne“ nicht fehlen. Weiter fahren wir zum ehemaligen Freisitz „Storchenhaus“ der „Schwarz Veri“. Zurück geht es nach Mochenwangen zum Ausgangspunkt. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser „kurzen“ interes- santen Radtour begrüßen zu dürfen. Für diese Führung ist eine Anmeldung bis Freitag, 04.06.2021, 12 Uhr, erforderlich, Telefon 07502 954-20. Es dürfen nur negativ getestete, geimpfte oder gene- sene Personen teilnehmen (jeweils mit Nachweis). Bit- te tragen Sie eine FF2- oder eine medizinische Maske. Sonntag, 6. Juni 2021 Gästeführerin: Marianne Lörcher Vorsicht – Wasserschlauch, Sonnentau, Orchideen und andere Besonderheiten Die Natur explodiert nach dem Regen. Orchideen, Fie- berklee, Mehlprimeln und vieles mehr können Sie auf der Wanderung betrachten. Eine tolle Blumenwiese, wie früher. Feste Schuhe sind vorteilhaft. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Für diese Führung ist eine Anmeldung bis Freitag, 04.06.2021, 12 Uhr, erforderlich, Telefon 07502 954-20. Es dürfen nur negativ getestete, geimpfte oder gene- sene Personen teilnehmen (jeweils mit Nachweis). Bit- te tragen Sie eine FF2- oder eine medizinische Maske. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in Form von Telefonvorträgen ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Heraus- forderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Nach dem erfolgreichen Start am 19. Mai 2021 folgen nun am 09. Juni 2021: Hilfsmittel im Alltag für blinde und sehbehinderte Menschen Referenten: Gerd Widmann, Hilfsmittelbeauftragter BSV Württemberg Gertrud Vaas, Leiterin der Bezirksgruppe Alb-Donau-Riss 14. Juli 2021: Was bedeutet eine Sehbehinderung oder Blindheit für Angehörige und Freunde? Referentin: Carolin Mischke, Sehbehindertenbeauftragte BSV Württemberg Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in Form von Telefon- vorträgen ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Per- sonenkreis Informationen geben, wie ein selbstständi- ges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Nach dem erfolgreichen Start am 19. Mai 2021 folgen nun am 09. Juni 2021: Hilfsmittel im Alltag für blinde und seh- behinderte Menschen Referenten: Gerd Widmann, Hilfsmittelbe- auftragter BSV Württemberg Gertrud Vaas, Leiterin der Bezirksgruppe Alb-Donau-Riss 14. Juli 2021: Was bedeutet eine Sehbehinderung oder Blindheit für Angehörige und Freunde? Referentin: Carolin Mischke, Sehbehinder- tenbeauftragte BSV Württemberg Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte wählen Sie sich ein unter 0711 97469968, nach der Ansage geben Sie bitte die PIN 5386 ein, nennen nach dem Ton ihren Namen und bestätigen mit der Raute-Taste am Telefon (rechts unten). Bei Einwahl nach 19 Uhr bitte nur die Rautetaste drücken WICHTIGER HINWEIS: Für Besucher*innen, die telefonisch oder per Mail einen Termin vereinbart haben, ist die Verbandsgeschäftsstelle wieder geöffnet. Dabei ist zu beachten, dass eine externe Person (max. mit einer Begleitperson) in der Geschäftsstelle anwesend sein kann und eine medizinische oder FFP2 Maske ver- pflichtend zu tragen ist. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag, 9:00 bis 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag, 13:00 bis 16:00 Uhr. Telefonisch sind wir für Auskünfte, Beratungsgespräche und Bestellung von Hilfsmitteln bzw. Informationsmate- rial weiterhin für Sie erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis. Eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Stutt- gart Registernummer 2298 Vorsitzende Angelika Moser Unsere überregionalen Beratungsangebote: Blickpunkt Auge Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung SiA „Initiative zur Förderung der Selbstbestimmung Seh- behinderter im Alltag Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Auszeit für pflegende Eltern Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet pflegenden Eltern ein einwöchiges Gesundheitsprogramm an. Wie hoch der gesundheitliche Effekt auf die psychische Gesundheit der Pflegenden ist, hat sie über eine Studie ermittelt. In den Familien der Grünen Branche wird überdurch- schnittlich viel zuhause gepflegt. Deswegen bietet die SVLFG seit vielen Jahren eine Trainings- und Erholungs- woche für pflegende Angehörige an. Nun gibt es ein wei- teres, spezielles Angebot für pflegende Eltern. Die Her- ausforderungen an die Pflege jüngerer Menschen sind andere als bei älteren, denn Eltern pflegen ihre Kinder meist ihr Leben lang. Hinzu kommen die zu berücksich- tigende Pubertät der Kinder und die Achtsamkeit dar- auf, dass Geschwisterkinder nicht zu kurz kommen. In diesem neuen Kurs lernen die Teilnehmenden möglichst nachhaltige Bewältigungsstrategien für ihre täglichen Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Belastungen durch die Pflege, zum Beispiel zu gesunder Bewegung. Auch Entspannungsübungen und eine inten- sive Pflegeberatung gehören dazu. Was besagt die Studie? Beachtlich ist die positive Veränderung des Wohlbefin- dens zu Anfang. Man kennt das auch bei Erholungsur- lauben. Hier flacht der Erholungseffekt jedoch meist in- nerhalb einer Woche wieder auf das Ausgangsniveau ab. Anders bei den Teilnehmenden der Auszeit für pflegende Eltern. Bis 15 Wochen nach der Teilnahme hält sich dieser Erholungseffekt und ist erst nach 26 Wochen wieder auf das ursprüngliche Befinden abgeflaut. Auch die Offenheit, sich bei Bedarf psychologische Hilfe zu holen, wurde bei den Studienteilnehmern gesteigert. Aussage einer Teilnehmerin: „Wir konnten bei den Ent- spannungsübungen abschalten und frische Kraft tanken, bei der Wassergymnastik uns fast schwerelos bewegen, bei der Wirbelsäulengymnastik unserem Rücken was Gu- tes tun, beim Nordic Walking den Kopf frei bekommen und immer wieder reden, Gedanken austauschen, lachen, Kraft schöpfen.“ Wie kann das Wohlbefinden nach der Auszeit gehal- ten werden? Die SVLFG hat die Teilnehmenden an der Studie gefragt, was ihnen helfen könnte, die Entspannung noch länger in den Alltag mitzunehmen. Persönliche Kontaktaufnah- men durch die SVLFG nach dem Seminar, Nachtreffen der Teilnehmenden nach einem halben Jahr oder noch mehr Techniken in den Seminaren zur Selbstsorge im Pflegealltag wurden als Beispiele genannt. Die SVLFG entwickelt ihre Angebote ständig weiter und passt sie an die Bedürfnisse der Teilnehmenden an. Eine Zusammenfassung der Studienergebnisse ist im In- ternet zu finden unter www.svlfg.de/auszeit-pflegende-el- tern. Die Studie wurde vom Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert. Interessierte an der Auszeit für pflegende Eltern erhalten weitere Informatio- nen unter der Telefonnummer 0561 785-16166 oder über die Mailadresse sieglinde.schreiner@svlfg.de. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Land unterstützt Restart-Kampagne für den Tourismus Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Tourismus nimmt in Ba- den-Württemberg wirtschaftlich und strukturell bedeu- tende Rolle ein. Umso wichtiger ist es, dass diese Branche nun wieder starten kann“. In vielen Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs können aufgrund sinkender Inzidenzwerte touristische Angebote wieder öffnen oder stehen kurz davor. Um bundesweit für einen Urlaub in Deutschlands Süden zu werben und die notleidende Tourismusbranche im Land zu unterstützen, hat die Landesregierung zum Start der Pfingstferien über die Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) eine groß angelegte Restart-Kampagne aufgelegt. „Der Tourismus nimmt in Baden-Württemberg eine bedeutende Rolle ein – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch strukturell. Unser Land beherbergt eine außergewöhnliche Vielfalt an Urlaub- szielen sowie großartige und engagierte Betriebe und Einrichtungen, die diese mit Leben füllen. Umso wichtiger ist es, dass diese Branche mit rund 376.500 Vollzeitar- beitsplätzen, die von der Pandemie besonders betroffen ist, nun wieder starten kann. Die Restart-Kampagne der TMBW begeistert bundesweit Gäste für die abwechs- lungsreichen Urlaubsmöglichkeiten bei uns im Land und zeigt, dass hier in Baden-Württemberg für alle Interessen etwas dabei ist“, so Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Minis- terin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus heute (27. Mai) zum Start der Kampagne. Die Kampagne wird mit rund 2 Millionen Euro durch das Land unterstützt. Die TMBW hat den Neustart als „das Urlaubsziel im Süden“ gemeinsam mit den sechs regiona- len Organisationen – dem Schwarzwald, dem Bodensee, der Region Stuttgart, der Schwäbischen Alb, dem Ober- schwaben-Allgäu und dem Nördlichen Baden-Württem- berg – auf den Weg gebracht. Damit der Neustart gelingt, setzen die Betriebe und Einrichtungen umfassende Hygi- enekonzepte um. „Unsere Betriebe sind auf die besondere Situation sehr gut vorbereitet. Es kommt nun darauf an, dass alle gemeinsam – Gäste, Einheimische und Betrie- be – auch weiterhin die geltenden Regelungen einhalten, um die Pandemie weiter zu bekämpfen und die erreich- ten Lockerungsschritte nicht zu gefährden“, betonte die Ministerin. Dies habe für einen erfolgreichen Verlauf der Sommersaison im Tourismus oberste Priorität. „Nach langen, entbehrungsreichen Monaten mit pande- miebedingten Reiseeinschränkungen ist die Sehnsucht nach Urlaub und Erholung bei vielen Menschen groß“, sagte TMBW-Geschäftsführer Andreas Braun. „Mit um- fangreichen digitalen Kommunikationsmaßnahmen möchten wir diesen Menschen Baden-Württemberg und seine Destinationen als attraktives Ziel für die Urlaubssai- son 2021 vorstellen.“ Unter dem Motto „Ab Richtung Sü- den“ spricht die Kampagne das gesteigerte Interesse für Reisen in nahe Regionen an und positioniert das Bundes- land als reizvolle Alternative zu Fernreisen. „Auf Richtung Sonne – Ab Richtung Süden“, lautet die klare Botschaft hinter der Kampagne: Wer sich aufmachen möchte Rich- tung Sonnenschein, Natur, Kultur, Genuss oder Wellness, für den geht es ab Richtung Deutschlands Süden. Die überwiegend digital umgesetzte Kampagne spielt mit den Richtungsanweisungen „Auf“ und „Ab“ – symbo- lisch begleitet von einem auf- oder abwärts gerichteten Pfeil. Vor allem Kurzfilme auf den Plattformen Youtu- be, Instagram und anderen Social-Media-Kanälen sol- len Betrachterinnen und Betrachter dort abholen, wo sie derzeit hauptsächlich anzutreffen sind: in den eigenen vier Wänden, umgeben von digitalen Geräten, über die Baden-Württemberg in diesem Sommer als attraktives und vielfältiges Urlaubsziel in Erscheinung tritt. Daneben kommen auch digitale Screens und andere Kommuni- kationsmaßnahmen zum Einsatz. Die Kampagne läuft deutschlandweit bis September. Weitere Informationen finden Sie unter: www.tourismus-bw.de Sie möchten uns Ihre Anzeige per Mail schicken? anzeigen@duv-wagner.de Sehr gerne! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 STELLENANGEBOTE Nachruf Wir nehmen Abschied von Herrn Johann Germann, der am 7.5.2021 im Alter von 89 Jahren verstorben ist. Herr Germann trat 1953 in die CDU ein und war uns 68 Jahre lang treu verbunden. 2018 konnten wir ihm die Ehrennadel und Ehrenurkunde für 65 Jahre Mitgliedscha überreichen. Wir verlieren in ihm einen Unterstützer und Multiplikator unserer politischen Überzeugungen und unserer politischen Arbeit vor Ort. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gehört den Angehörigen. CDU-Ortsverband Baindt Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist vom Montag, den 14.06.21 bis einschließlich Freitag, den 25.06.2021 geschlossen. Vertretung übernimmt: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann / Fr. Dr. Kempenich , Baindt, Tel. 4944 bitte jeweils nach tel. Anmeldung Junge Familie sucht Putzfrau/Haushaltshilfe in Mochenwangen. Für 3x2h oder 2x3h/Woche, 15 EUR/h. Bei Interesse bitte Mail an Moeslef@gmx.de GESCHÄFTSANZEIGEN NACHRUFE ÄRZTE © Bruchnalski/DEIKE 752R11R2 Lösung: Fruehlingsduefte Immer der Nase nach Sortiere die Buchstaben so, wie es durch die Zahlen vorgegeben ist. Dann erfährst du, was Oscar besonders gern riecht. STELLENANGEBOTE Junge Familie sucht Putzfrau/Haushaltshilfe in Mochenwangen. Für 3x2h oder 2x3h/Woche, 15 EUR/h. Bei Interesse bitte Mail an Moeslef@gmx.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Fo to : C BM Ihr Nachlass öffnet Augen! „Behinderten Menschen Hoffnung und Zukunft geben: Deshalb unterstütze ich gern die CBM!“ Heide-Marie Nagel-Seidemann, Testamentsgeberin Ihre Ansprechpartnerin: Carmen Maus-Gebauer Telefon: (0 62 51) 1 31-148 E-Mail: legate@cbm.de www.cbm.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Stiftung St. Franziskus Altenzentrum Selige Irmgard Ursula Bacher, Einrichtungsleiterin Telefon 07071 9870-810 E-Mail: ursula.bacher@stiftung-st-franziskus.de Wir suchen für eine Mitarbeiterin in festem Arbeitsverhältnis eine 1 Zimmer-Wohnung oder ein WG-Zimmer in Baindt und Umgebung, im Idealfall (teil-)möbliert und ab sofort. Öfter mal „auf Holz klopfen“? Mit uns jeden Tag! Zimmerei Holzhäuser Spenglerarbeiten Holztreppen • Bedachungen www.strobel-ebenweiler.de STROBEL GmbH jstrobel@strobel-ebenweiler.de Fon: +49 7584 1066 88370 Ebenweiler Im Mittelösch 3 seit 1987 Zimmerermeister | Holztechniker für SEMA-Abbundprogramm, vollzeit (m | w | d) für die Arbeitsvorbereitung unserer Holzhäuser, Dachstühle, Anbauten und Mehrfamilienhäuser Dein Profil: Motivation, eigenständiges Arbeiten, Erfahrung im SEMA-Abbundprogramm Bewirb dich jetzt! Komm in unser junges, dynamisches Team. Wir freuen uns! Zimmerei Holzhäuser d) für die Arbeitsvorbereitung unserer Holzhäuser, Dachstühle, Anbauten und Mehrfamilienhäuser Für unsere Niederlassung in Baienfurt / Ravensburg suchen wir: Mitarbeiter im Lager (m/w/d) zur Unterstützung unseres Lagerteams auf 450€ Basis. Das Aufgabengebiet umfasst die Warenkommissionierung sowie allgemeine Lagerarbeiten. Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen an: Hall Tabakwaren KG ▪ Herrn Klaus Wochner ▪ Borsigweg 2 ▪ 88255 Baienfurt baienfurt@halltabakwaren.de www.halltabakwaren.de Telefon: 0751/5603114 STELLENANGEBOTE MIETGESUCHE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 „Wie verfasse ich mein Testament?“ Bei uns finden Sie Rat! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. BODENSEE ALLGÄU OBERSCHWABEN Zum Jägerweiher 20 | 88099 Neukirch | Tel. 07528 9218178 kontakt@pflegehilfeplus.de | www.pflegehilfeplus.de 24h Betreuung und Pflege zu Hause Ralf Petzold Ihr Ansprechpartner vor Ort Ihre Ansprechpartner PflegeHilfePlus | Ralf Petzold (Inhaber) und Sandra Theiß Tel. 07528 9218178 | kontakt@pflegehilfeplus.de Wir bieten Freie Zeiteinteilung | Wohnortnahe Einsätze | Ein familiäres Team Umfassende Fortbildungen | Attraktiver Stundenlohn Wir suchen Mitarbeiter, Hauswirtschafter, Altenpfleger (m/w/d) Minijob – Teilzeit – Vollzeit – für die stundenweise Unterstützung von Senioren und Pflegebedürftigen im Bereich der Hauswirtschaft, Versorgung, Betreuung und Begleitung zum Einsatz in den Landkreisen FN und RV. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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                    Wo tker SüjAew «km scKoiAslew ist. Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg Bau- und Umweltamt Sachgebiet Oberflächengewässer Gemeinde Baindt Bauamt Frau Jeske Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Gegen Empfangsbekenntnis Ansprechpartner/in: Isabel Söllner Tel: 0751/85-4249 Fax: 0751/85-774249 Mail: i.soellner(S> rv.de Kreishaus II Raum E31S, Gartenstr. 107, Ravensburg rundumbus Linie 1,2,3,5,10,20 Haltestelle "Kraftwerk" Aktenzeichen: 404-691.17.-SÖ Ihr Schreiben vom/AZ: Datum: 22.07.2022 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwas­ serschutzmaßnahmen im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Bereich „Bühl/Gei­ gensack" durch die • Herstellung eines neuen offenen Bachverlaufes mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 387, 388, 389, 389/1, 400, Gemarkung/Gemeinde Baindt sowie • Verlegung und des Ausbaus des bestehenden Bachlaufes auf Fist. Nr. 455/9,131/1,137/1 und 453, Gemarkung Baindt • Querungen für die Sulpacher Straße, Hirschstraße, Zeppelinstraße Antragstellerin: Gemeinde Baindt Sehr geehrte Damen und Herren, das Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - erlässt auf An­ trag der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021 folgenden Planfeststellungsbeschluss: I. Planfeststellung Der Plan für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Gebiet Bühl in Baindt mit folgen­ den Einzelmaßnahmen wird festgestellt: BIC: SOLADES1RVB Bankverbindung: IBAN: DE87 6505 0110 0048 0003 23 Q vvww.rv.de O landkreis.ravensburg 8 landkreis.ravensburg BODENSEE 1. Die Herstellung eines neuen offenen Bachverlaufes mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 387, 388, 389, 389/1, 400, 2. die Verlegung und des Ausbaus des bestehenden Bachlaufes auf Fist. Nr. 455/9,131/1,137/1 und 453, 3. die Querungen für die Sulpacher Straße auf Fist. Nr. 386, Hirschstraße auf Fist. Nr. 42, Zeppelinstraße auf Fist. Nr. 455/9, sowie 4. der Austausch der bestehenden Bachverdolung im Waldabschnitt von DN 700 durch DN 800 bei Fist. Nr. 379, -jeweils Gemarkung und Gemeinde Baindt-. Die Maßnahmen haben zur Folge, dass durch den neu geschaffenen Bachverlauf die Abflusskapazität im Bereich des Einzugsgebietes Bühl auf ein 100 -jährliches Hochwasserereignis (HQ100) gesteigert wird und auch Überflutungen aufgrund außergewöhnliche Starkregenereignisse verhindert werden. 5. Die Planunterlagen nebst Grüneinträgen sind Bestandteil dieses Beschlusses (s. II.). 6. Die Entscheidung ergeht unter Nebenbestimmungen (s. III.). 7. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. II. Planunterlagen: Dem festgestellten Plan liegen, neben dem Antrag der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021, die von der Fassnacht Ingenieure GmbH, Ziegeleistraße 3, 29.07.2021 zugrunde: 88410 Bad Wurzach erstellten Planunterlagen vom • • Erläuterungsbericht mit Grüneintrag vom 13.05.2022 Hydraulische Berechnungen Bachlauf Ergänzt: 10.03.2022 • e • Starkregenmanagement-Berechnung Hochwasserschutz Baindt Detailkarte Baugrunduntersuchungen Erstellt: 23.01.2022 • Übersichtsplan 1:10.000 Erstellt: 10.11.2020 • Übersichtslageplan 1: 2.500 • Lageplan Achse Bühl 1: 250 Ergänzt: 09.11.2021 • Lageplan Achse Geigensack 1: 250 Ergänzt: 09.11.2021 • Lageplan Baustelleneinrichtung 1: 250 Ergänzt: 22.03.2022 • Regelprofil Achse Bach Bühl 1:100 • Regelprofil Achse Bach Geigensack 1:100 • Höhenplan Achse Bühl 1:500/ 100 • Höhenplan Achse Geigensack 1:500/ 100 • Querprofile Achse Bühl 0+020 - 0+100 1:100 Ergänzt: 09.11.2021 • Querprofile Achse Bühl 0+100 - 0+190 1: 100 Ergänzt: 09.11.2021 Seite 2 Querprofile Achse Bühl 0+200 - 0+277.15 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 1:100 Querprofile Achse Geigensack 0+000 - 0+160 1:100 Querprofile Achse Geigensack 0+180 - 0+340 1: 100 Ergänzt: 09.11.2021 Anpassung Bachlauf Durchlass Waldweg 1:50/1:25 Ergänzt: 09.11.2021 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 Lageplan Regelschnitte Bepflanzung Bühl 1:500/ 100 Ergänzt: 12.08.2021 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 Lageplan Regelschnitte Bepflanzung Geigensack mit Grüneintrag vom 21.07.2022 1: 500 Ergänzt: 12.08.2021 Vom Ingenieurbüro Sieber, Am Schönbühl 1, 88131 Lindau liegen außerdem folgende Planunterlagen zugrunde: • Umweltverträglichkeitsvorprüfung Erstellt: 14.07.2021 • Natura 2000 - Vorprüfung • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Erstellt: 23.07.2021 Vom Ingenieurbüro HPC AG, Jahnstraße 26, 88214 Ravensburg liegt das Bodenschutzkonzept/-plan vom 21.03.2022 vor. III. Nebenbestimmungen 1. Allgemeine Auflagen 1.1. Der Beginn der Baumaßnahme und die Fertigstellung der Maßnahme sind dem Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer (Kontakt siehe Briefkopf) - gern. § 78 Abs. 1 Wassergesetz (WG) rechtzeitig mit den beigefügten Baubeginns- und Fertigstel­ lungsanzeigen anzuzeigen. 1.2. Die Abnahme der Gewässerausbaumaßnahme wird nach § 78 Abs. 2 S. 1 Wassergesetz (WG) wegen besonderer Umstände des Einzelfalls angeordnet. Nach Fertigstellung der Anlage ist beim Landrat­ samt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer (Kontakt wie oben) - die Abnahme der Gewässerausbaumaßnahme nach § 78 Wassergesetz (WG) zu beantragen. Sind Abweichungen im Plan erfolgt, sind zur Abnahme Bestandspläne mit den tatsächlichen Abmessun­ gen vorzulegen. 1.3. Eine Mehrfertigung der Entscheidung ist dem verantwortlichen Bauleiter, dem Fachbauleiter und dem ausführenden Unternehmer zusammen mit den vom Landratsamt Ravensburg - Bau- und Um­ weltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - anerkannten Ausführungsplänen vor Baubeginn aus­ zuhändigen. Seite 3 1.4. Das Vorhaben ist plan- und bestimmungsgemäß auszuführen. Die von der Gemeinde Baindt vorge­ legten Antragsunterlagen sind unter Einbeziehung der Nebenbestimmungen dieses Planfeststel­ lungsbeschlusses bei der Umsetzung der Maßnahme einzuhalten. Technisch notwendige Änderun­ gen in der Ausführung der Anlage sind dem Landratsamt - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Ober­ flächengewässer (Kontakt wie oben) - rechtzeitig vor der Ausführung zur Feststellung, ob eine we­ sentliche Änderung vorliegt, schriftlich anzuzeigen. Sie dürfen nur mit Zustimmung des Sachgebie­ tes Oberflächengewässer vorgenommen werden. Daher sind die Arbeiten bis zur Entscheidung aus­ zusetzen. 1.5. Die Bauausführungspläne sind dem Landratsamt rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen. Während der Bauausführung sind mit dem Antragsteller, dem Fachplaner, der ausführenden Baufirma und dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt gemeinsame Baustellentermine durchzufüh­ ren um die genaue Art und Weise der Ausgestaltung der Gewässerausbaumaßnahme vor Ort ein­ vernehmlich abzustimmen. 1.6. Die Baumaßnahmen müssen durch eine ökologische Baubegleitung begleitet und überwacht wer­ den. Die ökologische Baubegleitung muss im Vorfeld zu sämtlichen Baumaßnahmen benannt und dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Naturschutz, Ansprechpartnerin: Frau Birnkammer, Tel.: 0751/85-4248, E-Mail: s.birnkammer(5)rv.de, mitgeteilt werden. Die Aufga­ ben der Ökologischen Baubegleitung umfasst auch die fachliche Begleitung der Umsetzung der Vor­ gaben zur Anlage des Bauchlaufs, die in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung formuliert wurden und der Sicherung von Strömungshindernissen (s.o.). Die Gestaltungsmaßnahmen am Gewässer sind unter Aufsicht der ökologischen Baubegleitung in Abstimmung mit den Landratsamt Ravens­ burg, Bau und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer auszuführen. 1.7. Bei der Detailbauausführung sind erhöhte Anforderungen an die Bauleitung zu stellen. Eine regel­ mäßige Überwachung während der Bauphase ist durch einen im Wasserbau fachkundigen Baulei­ ter sicherzustellen. Die Bauleitererklärungen sind dem Landratsamt Ravensburg, Bau und Umwel­ tamt/Sachgebiet Oberflächengewässer vor Baubeginn vorzulegen. 1.8. Notwendige Wasserhaltungsmaßnahmen während der Bauzeit sind so vorzunehmen, dass eine Aufwirbelung von Feinsedimenten bzw. eine Gewässertrübung weitgehend vermieden wird. Bei den Bauarbeiten sind zum Schutz vor stofflichen Einträgen in das Gewässer durch geeignete Maß­ nahmen sicherzustellen, dass keinerlei wassergefährdende Stoffe wie Schmierstoffe, Zementab­ wässer, Betonreste, Strahlgut, Schleifpartikel, Staub oder Farbe etc. ins Gewässer gelangen. Anfal­ lende Betonreste, oder Spritzwasser sind aufzufangen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Ar­ beiten im Gewässerbereich dürfen nur Maschinen zum Einsatz kommen, die mit biologisch abbau­ baren Ölen und Schmierstoffen ausgerüstet sind. 2. Auflagen Wasserbau 2.1. Bachgestaltung 2.1.1. Der neue Bachlauf ist naturnah, charakteristisch als Wiesenbach, auszugestalten. Bachufer und Bachsohle sind weitgehend ohne technischen harten Verbau herzustellen. Bei der Bauausführung sind Normprofile zu vermeiden. D.h., es ist daher daraufzu achten, dass das Bachbett nicht in in­ genieurmäßiger, kanalartiger, geometrischer Gestaltung als einheitliches monotones Grabenprofil ausgeführt wird. Das Mittelwasserabflussprofil soll unter Berücksichtigung der zur Verfügung ste­ henden Platzverhältnisse in seiner Linienführung möglichst leicht mäandrierend mit Vertiefungen und Verengungen ausgestaltet werden. Die Sohlbreite des Mittelwasserbetts ist mit ca.20 cm grob vorzuprofilieren. Profilaufweitungen für den Hochwasserabfluss dürfen erst oberhalb der Mittel­ wasserlinie erfolgen. Hierbei ist das Gewässerprofil unter Berücksichtigung der Hydraulik möglichst naturnah mit dynamischen Quer- und Längsprofil herzustellen. 2.1.2. Das Gewässer wird als gegliedertes Gewässerprofil hergestellt. Die in Folge der Mäandrierung variierende Sohlbreiten, Wassertiefen und Uferböschungen des Mittelwasserabflussprofils sind durch Schaffung von Prall- und Gleitufern so zu gestalten, dass auch bei Niedrigwasser möglichst ein gebündelter Wasserabfluss mit einer ausreichenden Wassertiefe gewährleistet werden kann. Es sollen sich unterschiedliche Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten einstellen können. 2.1.3. Im Bereich Gewässerlauf Geigensack und nachfolgende neuen gestalten Bachlauf der Sulpacher Straße müssen auch gezielt Initialmaßnahmen mittels ingenieurbiologischen Bauweise (Einbringen von Störsteinen, Wurzelstöcke, Buhnen, Holzpflöcke, usw.) angewendet werden, welche eigendy­ namische Gewässerentwicklungsprozesse fordern und gewässerökologische Nischen für die Aqua- fauna schaffen. Die Anzahl der im Plan4_20.1-Pfp angetragene Initialmaßnahme sind bei der Um­ setzung mindestens mit dem Faktor 2 zu erhöhen. Die einzubauenden Strukturelemente sind in geeigneter Weise vor Abschwemmen bei Hochwasser zu sichern. Dem neuen Bachlauf sind ausrei­ chend breite Gewässerrandstreifen für die eigendynamische Entwicklung einzuräumen. 2.1.4. Das Bachbett ist mit kiesig steinigem Substrat auszubilden. Der Korndurchmesser ist so auszu­ wählen, dass dieser dem gebietstypischen Bachsubstrat entspricht, welches im unmittelbaren Bachober- und Unterlaufanzutreffenden ist. 2.1.5. Zur Sicherung der Uferböschungen und Beschattung des Gewässerlaufes sind geeignete Be­ pflanzungsmaßnahmen entsprechend der Planung mit standortgerechten, einheimischen Gehöl­ zen vorzunehmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Anzahl an Gehölzen auch nah im Bereich der Mittelwasserlinie (bevorzugt Schwarzerlen) gepflanzt wird. Die Wurzeln der Er­ len müssen in das Bachbett einwachsen können. So können sich wichtige Strukturen im Gewässer ausbilden. Die Bepflanzung des Gewässerlaufes soll möglichst zeitgleich mit den Baumaßnahmen am Gewässer, spätestens jedoch in der dem Abschluss der Maßnahme folgenden Pflanzperiode in Seite 5 Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt, Sachgebiet Oberflächenge­ wässer- zu erfolgen. 2.1.6. Im Bereich Bachabschnitt Geigensack sind in der Niedrig- /Mittelwasserrinne abschnittsweise zusätzlich gumpenartige Vertiefungen auszubilden, damit in Trocken- und Niedrigwasserzeiten Rückzugsräume für die aquatische Tierwelt verbleiben. 2.2. Gewässerdurchlässe 2.2.1. Die Bestimmungen der DIN 19661-1 Wasserbauwerke sind bei der Bauausführung zu beachten. 2.2.2. Um die hydraulischen Ein- und Auslaufverluste gering zu halten, ist der Ein- und Auslaufbereich an den Gewässerdurchlässen jeweils trichterförmig auszubilden. 2.2.3. Auch in den Gewässerdurchlässen ist für jeden Abflusszustand ein gebündelter Abfluss ohne Abstürze herzustellen. Im Gewässerdurchlass ist die Gewässersohle so zu gestalten, dass auch ins­ besondere bei Niedrig- und Mittelwasser eine ausreichende Wassertiefe für die aquatische Fauna zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist der Bauwerksbereich an derSulpacher- und Zeppelinstraße so zu gestalten, dass bei niedrigen und mittleren Abflüssen beidseitige Uferbermen als Querungs- hilfe für die amphibische und terrestrische Tierwelt vorhanden sind. Die Uferbermen sollen nur unmittelbar über dem Mittelwasserspiegel herausragen und sind in die weiterführenden Uferbö­ schungen zu integrieren. 2.2.4. Die Gewässerstrecken und die Gewässerdurchlässe sowie insbesondere das Einlaufbauwerke an der Hirschstraße sind in regelmäßigen Abständen insbesondere nach Elementarereignissen (Gewit­ ter, Sturm, Hochwasser, Eisgang usw.) auf deren Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Notwendige Unter-haltungsarbeiten sind regelmäßig durchzuführen. Mähgut ist aus Gründen der Abdrift- und Verstopfungsgefahr an Durchlässen aus dem Abflussquerschnitt abzuräumen. 2.2.5. Die Verdolung DN 800 in der Hirschstraße ist geeignet beim Einstau unter Druckeinfluss das er­ mittele außergewöhnlichen Starkregenereignis von 4,5 m3/s noch gerade knapp schadlos abzulei­ ten. Dessen ungeachtet kann eine Überlastung dieser Verdolung bei einer unvorhergesehenen Überlagerung ungünstiger Einflüsse (auch z.B. Verklauselung/Verstopfung am Einlaufgitter) der der extremen Starkregenereignissen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Straßenoberfläche der Hirschstraße im Bereich des bestehenden Gewässerdurchlasses DN800 muss im Falle eines Überstaus (z.B. Verstopfung Einlaufbauwerk) als Notentlastung möglichst mul­ denartig so ausgebildet werden, das Überlaufwasser schadlos in Richtung Westen in den neuen Bachlauf abgeführt wird. Eine Notentlastung über die Hirschstraße in südliche Richtung in die Orts­ lage Baindt muss aufgrund des hohen Schadenspotential verhindert werden. Hierzu ist im Zuge dem Ausbau der Zufahrtsstraße der Zeppelinstraße geplant die Längs- und Querneigung der Hirsch­ straße entsprechend umzugestalten. Reichen diese Maßnahme nicht wirksam aus sind weitere Vor­ sorgemaßnahme für einen schadlose Notentlastung zu prüfen (z.B. mobile Seite 6 Hochwasserschutzanlage, Einbau zusätzlicher Notentlastungsrohre etc.). Die Detailbauausführung ist mit dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer, vor Baubeginn einvernehmlich abzustimmen. 3. Fischereiliche Auflagen 3.1. Der freie und gleichmäßige Abfluss der ankommenden Wassermengen muss während der Bauzeit gewährleistet sein. Es darf kein Wasser in Stauanlagen zurückgehalten und stoßweise abgelassen werden. 3.2. Das Gewässer und umliegende Flächen dürfen durch die Baumaßnahme nicht mehr als unvermeid­ bar beeinträchtigt werden. Es sind alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, eine Verunreini­ gung des Wassers (auch Grundwasser), vor allem durch wassergefährdende Stoffe, (z.B. Zement­ brühe, Treibstoffe, Holzschutzmittel, Öle, Farben, usw.) zu vermeiden. Dasselbe ist für die Baustel­ leneinrichtung und entsprechender Wartung der Baumaschinen beachten. Auf die Haftung gern. § 89 WHG wird hingewiesen. 3.3. Die Fischereiausübungsberechtigten oder deren Pächter (Kreisfischereiverein Ravensburg e. V.) sind rechtzeitig vor Baubeginn (mindestens zwei Wochen) schriftlich zu informieren, um ihnen Ge­ legenheit zu geben, Schädigungen des Fischbestandes zu verhindern (vgl. § 38 WG). Die Kosten für eventuell notwendige Maßnahmen zur Rettung des Fischbestandes sind einvernehmlich mit den vorgenannten Personen zu regeln. 3.4. Arbeiten die eine Sedimentfahne in den „Oberen Bampfen" freisetzen, dürfen nicht in der Laichzeit und der Zeit des Brutaufkommens der vorhandenen Fischfauna (Oktober bis Ende April) durchge­ führt werden. 4. Naturschutzfachliche Auflagen 4.1.Totholz und Wurzeln, die als Strömungshindernis in den Bachlauf eingebracht werden, sind gegen Abschwemmungen in geeigneter Weise zu befestigen. 4.2.Sollten Ansaaten der Ufersaummischung und der Saatgutmischung für Extensivgrünland vor der Etablierung des Biotoptyps abgeschwemmt werden, sind diese zu erneuern. 4.3. Bauarbeiten am bestehenden Wiesengraben am nördlichen Rand des geplanten Wohngebiets „Bühl" sind zum Schutz von Amphibien von Mai bis Oktober auszuführen. Dies betrifft ggfs, auch temporär trockenfallende Grabenabschnitte. 4.4. Bezug nehmend auf die geplanten Aufwertungs- und Pflegemaßnahmen nach den Lageplänen 4_20.1-PfP und 4_20.2-PfP vom 12.08.2021 sind auf der gesamten Fließstrecke 10 % mehr gewäs­ serbegleitende Gehölze zu pflanzen, ausgenommen Weiden. Seite 7 4.5. Nach 3 und 5 Jahren der erstmaligen Gehölzbepflanzung ist ein Monitoring durchzuführen. Werden dabei abgängige Gehölze festgestellt, sind diese nachzupflanzen. 4.6. Die Erlenpflanzungen ist entgegen dem Bepflanzungsplan nicht gleichmäßig, sondern der vorgese­ henen Dynamik des Baches anzupassen. 5. Auflagen zu Altlasten und Bodenschutz 5.1. Das Bodenschutzkonzept ist bei der Bauausführung umzusetzen und einzuhalten. 5.2. Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten. 5.3. Anfallender Bodenaushub ist entsprechend seiner Eignung im Sinne des Bundes-Bodenschutzgeset- zes zu verwerten. 5.4. Bei allen Bodenarbeiten mit Oberboden (Humus) und kulturfähigem Unterboden sind die Vorgaben der DIN 19731 „Verwertung von Bodenmaterial"; der DIN 18915 „Bodenarbeiten", der DIN 19639 „Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben" und von Heft 10 vom Mai 1999 „Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninan­ spruchnahme" vom Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg einzuhalten. 5.5. Bei der Bauausführung sind Oberboden, kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrund­ material (C-Horizont) bei Ausbau, Transport und Lagerung und ggf. Wiederverwertung jeweils zu trennen. 5.6. Bodenarbeiten sind nur bei geeigneter Witterung und gut abgetrocknetem, bröseligem Boden durchzuführen. 5.7. Bei einer Zwischenlagerung von Bodenmaterial sind die Mieten nach DIN 19731 trapezförmig anzu­ legen, die Oberfläche der Mieten zu glätten und bei einer Lagerungsdauer von mehr als 3 Monaten mit stark wasserzehrenden, tiefwurzelnden Pflanzen zu begrünen. Die maximale Höhe von Oberbo­ denmieten darf 2 m, die von kulturfähigem Unterboden 3 m nicht übersteigen. Der Boden ist locker zu schütten. Ein Befahren der Mieten oder ihr Missbrauch als Lagerplatz sind nicht zulässig. 5.8. Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind auszuweisen und abzugrenzen. Der Boden ist durch geeignete Maßnahmen vor Verdichtung zu schützen. Seite 8 5.9. Die Flächen außerhalb des Baufeldes sind als Tabuflächen abzugrenzen und dürfen nicht befahren werden. 5.10. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen incl. Rückbau sind durchzuführen. 5.11. Bei der Verwertung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden sind diese entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung möglichst verdichtungsfrei wieder einzubauen. 5.12. Ggf. anfallendes kontaminiertes oder verunreinigtes Bodenmaterial ist entsprechend den ge­ setzlichen Regelungen zu verwerten bzw. zu entsorgen. 6. Denkmalschutzrechtliche Auflage Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt wer­ den, ist dies gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend einer Denkmalschutzbehörde, der Ge­ meinde oder dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 84.2) anzuzei­ gen. Ansprechpartner sind beim Landesamt für Denkmalpflege sind Herr Dr. Mathias Mensch, ma- thias.hensch(5)rps.bwl.de, Tel.: 07071/7572449 und/oder Frau Dr. Julia Goldhammer, iulia.goldham- mer@rps.bwl.de,Tel. 07735/93777-126. Archäologische Funde (Keramikreste, Metallteile, Knochen, Steinwerkzeuge etc.) oder Befunde (Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, Gräber etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Landesamt für Denkmalpflege mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Si­ cherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bau­ ablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sind schriftlich in Kenntnis zu setzen. IV. Sachverhalt und Verfahren 1. Sachverhalt Die Gemeinde Baindt beantragt mit Schreiben vom 29.07.2021 die Planfeststellung zur Umsetzung, der im Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vorflut­ schaffung und zum Gewässerausbau, um die Oberflächenabflüsse auch bei Starkregenereignissen zu sammeln und schadlos an der bestehenden Bebauung im Bereich „Geigensack" und „Bühl" vorbeizulei­ ten. Die Bestandsbebauung entlang der Hirschstraße- und Siemensstraße ist in der Vergangenheit wieder­ holt von Überflutungsereignissen betroffen worden, die offensichtlich auf erhebliche Oberflächenab­ flüsse bei Starkregenereignissen aus den östlichen angrenzenden Hangflächen beruhen und teils erheb­ liche Schäden an Wohnbebauungen verursacht haben. Die zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse aus der Risikoanalyse und Handlungskonzept des Starkregenrisikomanagement vom 27.11.2020, Seite 9 mailto:iulia.goldham-mer@rps.bwl.de mailto:iulia.goldham-mer@rps.bwl.de erarbeitet von Fassnacht Ingenieure GmbH, hat die Abflussbildung auf der östlichen Hanglage und de­ ren resultierenden Gefahren für die bestehende Wohnbebauung sowie für zukünftige geplante Bebau­ ung Bühl deutlich bestätigt. Für den geplanten o.g. Hochwasserschutz wurde eine Nutzen-Kosten-Analyse durchgeführt. Unter Ein­ beziehung der sozioökonomischen Faktoren und Empfindlichkeitsprüfung ergibt sich ein Nutzen-Kos- ten-Verhältnis von 1,025 (Stand 2021). Damit stellt das Vorhaben eine sinnvolle und zur Umsetzung empfohlene Maßnahme dar. Gewässerausbaumaßnahme: Anlass für den Gewässerausbau war die Feststellung, dass der bestehende Wiesengraben „Gewässer­ lauf Bühl" und auch die weiterführende bestehende Gewässerverdolung DN 300 in der Hirschstraße hydraulisch nicht ausreichend dimensioniert sind. Der Wassergraben „Gewässerlauf Bühl" Profil 0+000 bis 0+277 wird daher für einen außergewöhnliches Starkregenereignis ausgebaut (Abflusskennwerte: NW bis MW 15 ca. 15-20 l/s, HQ 100 0,81 m3/s, außergewöhnliches Starkregenereignis bis 4,5 m3/s). Die bestehende Verdolung DN 300 in der Hirschstraße wird aufgegeben und die zukünftigen anfallen­ den Oberflächenwasserabflüsse nach Westen in Richtung Gewässersystem „Oberen Bampfen" abgelei­ tet. Im Zuge des Baugebiets Geigensack wurde im Vorgriff das bestehende Einlaufbauwerk im Bereich der Hirschstraße mit Gewässerverdolung DN 800 erstellt und diente bisher als Übergangslösung als No­ tentlastung bei hydraulischer Überlastung der DN 300 Ablaufleitung. Ein neuer weiterführender Gewässerlauf „Gewässerlauf Geigensack" Profil 0+000 bis 0+307 wird her­ gestellt. Zusammen mit der Gewässerquerung der Hirschstraße und Sulpacher Straße ist dieser in der Lage außergewöhnliche Starkregenereignisse schadlos abzuleiten. Im weiteren Verlauf nach der Sulpacher Straße wird der verlandete trockengefallene Graben auf eine Länge von ca. 80 m durch naturnahe Ausgestaltung ertüchtigt und an das Sohlniveau der einmündenden wasserführenden Bachverdolung „Wassergraben Nord" angebunden. Zur Querung des neuen Bachlaufes sind folgende Bauwerke erforderlich: Bauwerk 1: bei Profil 0+ 316 ein nach unten offenes Rechteeckprofil mit einer Länge 10m LW 4,8m, LH 1,4 m Bauwerk 2: bei Profil 0+230 Durchlass Zeppelinstraße Maulquerprofil MB 6 bei Profil Länge 18,25 m, LW 3,5m, LH 1,8 m Bauwerk 3: Walddurchlass DN 800 bei Fist.Nr. 379. Im Zuge der Gewässerausbaumaßnahme wird sich das bisherige Wasserregime verändern. Die bisherige Ableitung des Außeneinzugsgebiets oberhalb Bühls einschließlich neuer Bauflächen wird zukünftig nicht mehr über den Sulzmoosbach (bisher 2/3 Außeneinzugsgebiet), sondern diese Wassermengen (auch Starkregen) auch über das Gewässersystem „Oberer Bampfen" abgeleitet. Die Auswirkungen auf die Zunahme der Abflüsse im Hochwasserfall betragen auf den „Bampfen" je nach Jährlichkeit (HQ2- Seite 10 HQ100) zwischen ca. 7,3 -10,7 % sowie Abnahme der Zuflüsse auf den Sulzmoosbach zwischen 5,4 - 5,8 2. Verfahren 2.1 Zuständigkeit Nach §§ 68 Abs. 1, 70 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §§ 72 ff Verwaltungsver­ fahrensgesetz (VwVfG) ist für die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers, als Gewässerausbau im Sinne von § 67 Abs. 2 WHG, ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Für das Planfeststellungsver­ fahren ist das Landratsamt Ravensburg gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 Wassergesetz (WG) und § 80 Abs. 2 Nr. 3 WG i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Landesverwaltungsgesetz (LVG) die sachlich zuständige Behörde. Die örtliche Zuständigkeit des Landratsamtes Ravensburg ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG. 2.2 Anträge und Anhörungsverfahren Aufgrund des Antrages der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021 wurde das Verfahren für den Gewässer­ ausbau im Rahmen der Verfahrenskonzentration in einem Planfeststellungsverfahren durchgeführt (§ 68 WHG). Das Anhörungsverfahren wurde gemäß § 73 Abs. 2 VwVfG am 25.08.2021 eingeleitet. Das Landratsamt Ravensburg hat folgende Träger öffentlicher Belange angehört: 1 2 3 1. Regierungspräsidium Tübingen - Fischereibehörde 2. anerkannte Naturschutzverbände 3. Landratsamt Ravensburg • Bau- und Umweltamt -SG 403 Naturschutz- • Bau- und Umweltamt -SG 404 Oberflächengewässer (Fachtechnik)- • Bau- und Umweltamt -SG 407 Altlasten, Bodenschutz- • Bau- und Umweltamt -SG 408 Abwasser, Grundwasser, Abbauvorhaben- Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 68 Abs. 1, 70 Abs. 1 WHG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG erfolgte in der Zeit vom 30.05.2022 bis einschließlich 30.06.2022. Die Planunterlagen lagen in dieser Zeit bei der Gemeinde Baindt während der Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus. Dies wurde im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Baindt am 27.05.2022 bekannt gemacht. Im Übrigen konn­ ten während der Auslegungsfrist die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Baindt digital eingesehen werden. Innerhalb der Einwendungsfrist gingen keine Einwendungen gegen das Vorhaben ein. Seite 11 2.3 Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Vor- prüfung) und Öffentlichkeitsbeteiligung nach Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) Nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Diese ergab, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü­ fung besteht, da nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichti­ gung der in Anlage 3, Nr. 1, 2, 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Um­ weltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Das Ergebnis der UVP-Vorprüfung ist der Öffentlichkeit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG i.V.m. § 21 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) am 13.04.2022 auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg bekannt gegeben worden. Die Dokumentation über die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 7 UVPG ist der Öffent­ lichkeit nach den Bestimmungen des Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) und dem Umweltinformations­ gesetzes (UIG) beim Landratsamt Ravensburg -Bau- und Umweltamt-, Gartenstr. 107, 88212 Ravens­ burg zugänglich. Die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Berücksichtigung des Ergebnisses der UVP-Vorprü­ fung wurde gemäß § 12 UVPG bei der Planfeststellung berücksichtigt. Weitere Ausführungen hierzu siehe unter V. Begründung/3. Darstellung und Bewertung der Umwelt­ auswirkungen. V. Begründung 1. Planrechtfertigung l.l.Gegenwärtiger Zustand/Zielsetzung Von der Gemeinde Baindt wurde das Ingenieurbüro Fassnacht Ingenieure GmbH beauftragt, die Plan­ unterlagen für die Hochwasserschutzmaßnahme zu erstellen. Zielsetzung ist die Senkung des Hochwas­ serrisikos bzw. das Überschwemmungsrisiko bei Hochwasserereignissen, sowie bei Starkregenereignis­ sen. l.Z.Begründung Planfeststellung Bei der Hochwasserschutzmaßnahmen handelt es sich um die Neuanlage eines Bachverlaufes sowie die Anpassung des vorhandenen Bachverlaufes. Der Bachverlauf mündet anschließend in den „Oberen Bampfen" Gewässer II. Ordnung. Die Maßnahme stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs.2 WHG dar. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf der Gewässerausbau der Planfeststellung. Der Planfeststellungsbeschluss darf gemäß § 68 Abs. 3 Nr. lund Nr. 2 WHG nur ergehen, soweit von dem Ausbau eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere eine erhebliche und dauerhafte, nicht ausgleichbare Erhöhung der Hochwasserrisiken oder eine Zerstörung natürlicher Seite 12 Rückhalteflächen, nicht zu erwarten ist und andere Anforderungen nach dem WHG und sonstigen öf­ fentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt werden. Eine Planfeststellung trägt ihre Rechtfertigung nicht in sich selbst. Sie bedarf der gesonderten Rechtfer­ tigung. Die Planfeststellung muss vernünftigerweise geboten sein. Die von der Gemeinde Baindt geplan­ ten Maßnahmen entsprechen diesen Anforderungen, da mit der vorliegenden Planung ein neuer Bach­ verlauf ausgebaut wird, wodurch nicht nur ein HQ100 - Schutz erreicht wird, sondern auch bei Starkre­ genereignisse ein Schutz geboten wird. Andere Anforderungen nach diesem Gesetz sowie sonstige öf­ fentlich-rechtliche Vorschriften werden wie im Folgenden dargestellt durch den festgestellten Plan er­ füllt. Die Planfeststellung ist daher vernünftigerweise geboten. Der Kreis der Betroffenen ist bei diesem Vorhaben nur schwer abgrenzbar. Deshalb kommt nach § 74 Abs. 6 VwVfG ein Verfahren zur Plangenehmigung nicht in Betracht, sondern es war ein Planfeststel­ lungsverfahren durchzuführen. 2. Begründung der Nebenbestimmungen Um Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit und Verletzungen anderer öffentlich rechtlicher Vorschriften zu vermeiden bzw. auszugleichen, die zu einem Versagen der Planfeststellung (§ 68 Abs. 3 WHG) führen könnten, wurden gern. § 13 WHG i.V.m. § 36 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 5 VwVfG ent­ sprechende Nebenbestimmungen aufgenommen. Die Nebenbestimmungen sind erforderlich und geeignet, um eine plangemäße Ausführung zu gewähr­ leisten, sie wurden aus technischen, wasserwirtschaftlichen, gewässerökologischen und naturschutz­ fachlichen Gründen festgesetzt. Einzelne Nebenbestimmungen werden wie folgt begründet: Zu Ziffer III. Nr. 1.2 Die Abnahme der Maßnahmen wird gemäß § 78 Abs. 2 WG angeordnet, um die ordnungsgemäße Aus­ führung und die Funktionstüchtigkeit der Hochwasserschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Zu Ziffer III. Nr. 2 Auflagen zum Wasserbau Um bei den Baumaßnahmen im und am Gewässer die erforderliche Sorgfalt und den Schutz des Gewäs­ sers nach § 6 WHG zu gewährleisten, sind die unter Ziffer III. Nr. 2 genannten Auflagen notwendig. Zu Ziffer III. Nr. 3, 4 naturschutzrechtliche und fischereiliche Auflagen Die unter Ziffer III. Nr. 3, 4 aufgeführten Auflagen sind insgesamt erforderlich und angemessen um die naturschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Seite 13 3. Darstellung und BewerturiR der Umweltauswirkungen B.l.UVP-Vorprüfung Die Gemeinde Baindt beantragt die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 Abs. 2 WHG für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkon­ zepts: einen neuen, offenen Bachverlauf mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 389, 389/1 Gemarkung Baindt Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes auf Fist. 455/9, 131/1, 137/1 und 453 Ge­ markung Baindt Querungen für die Sulpacher Straße, Hirschstraße, Zeppelinstraße Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG / UVwG fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 UVPG / § 11 UVwG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprü­ fung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landratsamtes Ravensburg - Bau und Umweltamt/ Sachgebiet Oberflächengewässer aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3, Nr. 1, 2, 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Wesentliche Gründe hierbei sind: 1. Die Umsetzung der obengenannten Maßnahmen hat keinen erheblichen Einfluss auf die Um­ weltgüter Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Tiere/Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Mensch. 2. Unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Gebiete konnten keine Belastungen der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung der Schutzgebiete festgestellt werden: a. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" Nr. 8223-311 können wegen der Ent­ fernung ausgeschlossen werden, 2.3.1. und 3.4. der Anlage 3 UPVG 3. Weitere Schutzgüter nach Anlage 3 des UVPG: a. Wasser: Westlich des Plangebietes verläuft der „Obere Bampfen" Gewässer II. Ordnung. Bei ei­ nem Hochwasserereignis wird durch den Hochwasserschutzgraben das Wasser aus dem Retentionsraum in den „Oberen Bampfen" abgeleitet. Ein direkter Eingriff entsteht dadurch nicht. Durch die hydraulische Abschätzung des Ingenieurbüros Fassnacht Inge­ nieure GmbH ergibt sich eine Zunahme der Abflussmengen im Bereich des "Oberen Bampfen" und eine Abnahme der Abflussmengen im Bereich des „Sulzmoosbaches", da bisher ein Großteil des Abflusses bisher in den „Sulzmoosbach" eingeleitet wird. Die veränderten Abflussmengen liegen hier bei einer Zunahme der Abflussmenge im Be­ reich des "Oberen Bampfen" von etwa 7,3 % (bei HQ100) - max. 10,7 % (bei HQ2), sowie Seite 14 bei einer Abnahme im „Sulzmoosbach" von etwa 5,4 % (bei HQ.2) - max. 5,8 % (bei HQ100). b. Boden/Fläche: Die Planung bedarf einer Fläche von etwa 0,17 ha. Durch die Planung wird kein Boden versiegelt. Im Bereich der Neuanlage kommt es ggf. stellenweise zu Verdichtungen. Eine Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen nicht vorgesehen. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen von weiteren Schutzgütern nach Anlage 3 des UVPG kön­ nen unter Berücksichtigung der vorsorglichen Vorkehrungen ausgeschlossen werden. 3.2. Flora-Fauna- Habitat Das Natura 2000 Gebiet Nr. 8223-311 „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" ist von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen. Bei Einhaltung der unter Ziffer III aufgeführten Nebenbe­ stimmungen sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und des Schutzwecks der Natura 2000-Gebiete nicht zu erwarten. 3.3. Europäische Wasserrahmenrichtlinien - Richtlinie 2000/60/EG (WRRL) Flinsichtlich der Oberflächengewässer wurden die Ziele der WRRL im WHG vom 31.07.2009 und mit den darauffolgenden Änderungen übernommen, insbesondere die Bewirtschaftungsziele nach §§ 27 ff. WHG (vgl. auch §§ 82 ff. WHG) geben die Forderungen der WRRL nach einem guten ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer wieder. Die Bewirtschaftungsziele, konkretisiert durch die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind bei der Zulassung des Vorhabens zu be­ rücksichtigen. Nach § 27 Abs. 1 WHG sind die oberirdischen Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechte­ rung ihres ökologischen und chemischen Zustandes vermieden und ein guter ökologischer und chemi­ scher Zustand erhalten oder erreicht werden. Für das vorliegende Vorhaben sind deshalb sowohl das Verschlechterungsverbot, als auch das Verbes­ serungsgebot zu berücksichtigen und zu überprüfen. Nach dem Bewirtschaftungsplan Baden-Württemberg 2015, BG Alpenrhein/Bodensee ist von dem Vor­ haben der „Obere Bampfen" und „Bampfen" tangiert. Dieser liegt im Oberflächenwasserkörper bzw. Flusswasserkörper „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Nr. 11-03. Dieser Flusswasserkörper verläuft über eine Länge von 114 km. Im Steckbrief (Teil A) der Begleitdokumentation zum BG Alpenrhein/Bodensee (BW) vom Dezember 2015 für den Bewirtschaftungszyklus 2016-2021 wurde der ökologische Zustand des Flusswasserkörpers „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Nr. 11-03 als mäßig eingestuft. In Bezug auf die Einstufung der einzelnen biologischen Qualitätskomponenten sowie die hydromorphologischen und physikalisch­ Seite 15 chemische Qualitätskomponenten in Unterstützung der biologischen Komponenten wird auf die Dar­ stellungen im Steckbrief verwiesen. Verschlechterungsverbot nach Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a) Ziff. i) WRRL, konkretisiert durch § 27 Abs. 1 Nr. 1 WHG: Verschlechterungen bezüglich des „Oberen Bampfen" sind nicht zu erwarten. Bezogen auf den Fluss­ wasserkörper Nr. 11-03 lässt sich zumindest eine klassenrelevante Auswirkung auf die biologischen Qua­ litätskomponenten ausschließen. Bei der Umsetzung des Vorhabens gelangen keine Stoffe von dem neu geschaffenen Gewässer in den „Obere Bampfen". Der mäandrierende Verlauf des neu geschaffenen Baches führt zu einer Ablagerung der Stoffe in den Bereichen geringer Strömungsintensität und puffert somit den Stoffeintrag in den „Oberen Bampfen". Das zufließende Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser kann zudem zu einer Verschlechterung der Temperaturverhältnisse im Bachlauf und so zu einer Zufuhr kalten bzw. warmen Wassers in den „Oberen Bampfen" führen. Laut der Abschätzung der hydraulischen Auswirkungen" durch die Fassnacht Ingeni­ eure GmbFI kommt es im Bereich des „Oberen Bampfen" zu einer Zunahme der Abflussmenge von ca. 7,3 % bis 10,7 %. Im südlich gelegenen „Sulzmoosbach" hingegen wird es durch den Hochwasserschutz­ graben zu einer Abnahme der Abflussmenge kommen (um ca. 5,4 % bis 5,8 %). Folglich ändern sich die hydrologischen bzw. hydrodynamischen Verhältnisse bei Starkregen/Hochwasserereignissen zwar inner­ halb der einzelnen Zuflüsse „Bampfen", gleichen sich aber gegenseitig weitestgehend wieder aus. Ins­ gesamt kann es durch die Neuanlage des Bachlaufes zu hydraulischen, stofflichen und thermischen Ver­ änderungen kommen. Allerdings sind diese Auswirkungen zeitlich auf Starkregen-/Hochwasserereig- nisse begrenzt. Dadurch werden jedoch die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten in Unter­ stützung der biologischen Qualitätskomponenten nicht beeinträchtigt. Gesamtbewertung - ökologischer Zustand WK 11-03 „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Der Oberflächenwasserkörper 11-03 „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" befindet sich derzeit in einem „mäßigen" ökologischen Zustand. Bei Würdigung der biologischen Qualitätskomponenten und der un­ terstützenden Qualitätskomponenten der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ergeben sich keine Hinweise auf zu erwartende Verschlechterungen durch die Umsetzung der vorliegenden Planfeststel­ lung. Insbesondere eine klassenrelevante Verschlechterung einer biologischen Qualitätskomponente und damit eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes sind nicht zu erwarten. 4. Abwägungserhebliche Belange 4.1. Private Belange Während des Planfeststellungsverfahrens wurden keine Einwände von privater Seite vorgebracht. Seite 16 4.2 Belange der Naturschutzverbände Die vorgebrachte Stellungnahme der Naturschutzverbände konnte durch Auflagen abgehandelt wer­ den. Der Forderung, die Erlenpflanzung soll nicht gleichmäßig verteilt werden, sondern der vorgesehen Dynamik des Baches angepasst werden, wurde in Auflage unter III.Nr.4.6 nachgekommen. Außerdem wurde bezüglich der geforderten weiteren Bepflanzung in der Auflage III.Nr. 4.4 eine 10 % höhere gewässerbegleitende Bepflanzung festgesetzt. Zu den empfohlenen weiteren zusätzlich eingebrachten Initialmaßnahmen wurde Auflage III.Nr.2.1.3 aufgenommen. Dann wurde gefordert, den geringen Abstand aus dem Regelschnitt in 4-11.1-RQ bei 0+250 zu vermei­ den. Während der Planungsphase wurde eine Verdolung des Bereiches angedacht, dies wurde jedoch aus gewässerökologischer Sicht verneint. Aufgrund der Flächenverfügbarkeit kann der Regelschnitt nicht anders hergestellt werden. Bezüglich der Erstellung von Versickerungsmulden ist es aufgrund der Versickerungsunfähigkeit des dort befindlichen Bodens nicht möglich, bei Starkregenereignissen das Niederschlagswasser in Versi­ ckerungsmulden zu fassen. Das Niederschlagswasser, welches aus dem Baugebiet Bühl fließt, wird im geplanten Retentionsbecken separat abgeleitet. 4.3 Öffentliche Belange Es wurden keine öffentlichen Belange vorgebracht, die nicht durch Nebenbestimmungen minimiert bzw. ausgeglichen werden können. Das sind im Einzelnen: 4.3.1. Wasserhaushalt und Flochwasserschutz: Die Grundsätze des § 6 WFIG werden beachtet. Die Umsetzung der im Flandlungskonzept zum Starkre­ genrisikomanagement „Bühl/Geigensack" vorgeschlagenen Maßnahmen dient dem Ziel schadlose Ab­ flussverhältnisse herzustellen. Darüber hinaus werden die Bewirtschaftungsziele der §§ 27 ff WFIG durch die Maßnahme nicht gefährdet. 4.3.2. Naturschutzrechtliche Belange Es sind keine erhebliche Beeinträchtigung von Schutzgebieten oder Eingriffe in Natur und Landschaft mit den geplanten Maßnahmen verbunden. Durch die Auflagen unter Ziffer III. Nr. 4 wird eine verträg­ liche Umsetzung der Maßnahmen sichergestellt. Seite 17 4.3.3. Fischereiliche Belange: Sofern die Auflagen unter Ziffer III. Nr. 3 beachtet werden; ist keine Beeinträchtigung für fischereiliche Belange zu erwarten. 4.3.4. Bodenschutz und Altlasten: Bei der Einhaltung der Auflagen unter Ziffer III. Nr. 5 sowie die das Bodenschutzkonzept sind keine Be­ einträchtigungen zu erwarten. 4.3.5. Denkmalschutz: Sofern die Auflage unter Ziffer III. Nr. 5 beachtet wird, ist keine Beeinträchtigung für die denkmalschüt­ zerischen Belange zu erwarten. 5. Versagungsgründe Gemäß § 68 Absatz 3 Nummer 1 und Nr. 2 WHG darf ein Plan nur festgestellt oder genehmigt werden, wenn eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten ist und andere Anforderun­ gen nach dem WHG oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt sind (VGH München BeckRS 2014, 51311; VG Ansbach BeckRS 2018, 20526; VG Würzburg BeckRS 2014,48031). Nr. 2 lehnt sich an § 12 WHG an und hat lediglich klarstellenden Charakter (BR-Drs. 280/09). Die in Abs. § 68 Absatz 3 WHG enthaltene materiell-rechtliche Schranke für das planerische Abwägungsgebot führt dazu, dass die Planfeststellung zwingend zu versagen ist, wenn eine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls nicht durch Bedingungen oder Auflagen ausgeglichen werden kann. Die Voraussetzungen einer Versagung liegen nicht vor. Durch das geplante Vorhaben wird ein Hochwas­ serschutz im Rahmen des Starkregenrisikomanagementplans für den Bereich „Bühl/Geigensack" in Baindt geschaffen. Die Hochwasserrisiken durch Starkregen werden durch die Schaffung unschädlicher Abflussverhältnisse minimiert. Durch die unter III. angeordneten Auflagen werden die durch das Vorha­ ben verursachten Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit verhütet, ausgeglichen oder auf ein zumutbares Maß reduziert. Es bestehen keine zwingenden Versagungsgründe des Wasserrechts i.S.v. § 68 Abs. 3 WHG. 6. Abwägungsergebnis Die Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - kommt zum Ergebnis, dass nach Berücksichtigung öffentlicher und privater Belange sowie der Belange der Natur­ schutzverbände das Vorhaben zuzulassen ist. Die materielle Rechtmäßigkeit ist an § 68 Abs. 3 Ziffer 1, 2 und § 70 Abs. 1 WHG zu messen. Gemäß § 70 Abs. 1, 5. 2 richtet sich die Planfeststellung für das Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse dient, auch nach den allgemeinen Vorschriften, §§ 72 bis 78 VwVfG. Hieran orientiert sich auch die Rechtmäßigkeit. Erforderlich ist daher auch eine Beachtung des Abwägungsgebots. Es müssen die von einer Planung berührten öffentlichen und privaten Belange sowie Einwände gegeneinander und unter­ einander gerecht abgewogen werden. Der Gewässerausbau dient zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen des Starkre­ genrisikomanagementkonzepts und somit dem Wohl der Allgemeinheit. Die Eingriffe bzw. Beeinträchtigungen des mit diesem Planfeststellungsbeschluss genehmigten Ausbau­ vorhabens in die Belange der Naturschutzverbände (siehe IV .Nr. 4.2 „Belange der Naturschutzver­ bände") sind gerechtfertigt und zulässig; sie wurden in der Entscheidung berücksichtigt. Die Belange der Wasserwirtschaft, der Fischerei, des Bodenschutzes, des Naturschutzes, des Artenschutzes usw. werden gewahrt. Die Umweltverträglichkeitsvorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben als umweltverträglich einzustu­ fen ist. Der Plan wird somit gern. § 68 WHG festgestellt. 7. Begründung der Gebührenentscheidung (Ziffer 1.4) Der Vorhabenträger ist als Gemeinde nach § 10 Abs. 2 Landesgebührengesetz (LGebG) gebührenbefreit. Eine Berechtigung des Vorhabenträgers, die Gebühren gemäß § 10 Abs. 5 S. 1 LGebG Dritten aufzuerle­ gen oder sonst auf Dritte umzulegen, ist nicht ersichtlich. VI. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Hausanschrift: Schubertstraße 11, 68165 Mannheim; Postanschrift: Postfach 103264, 68032 Mannheim) erhoben werden. Vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg müssen sich die Beteiligten, außer in Prozesskos­ tenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen (§ 67 Abs. 4 S. 1 Verwaltungsgerichts­ ordnung (VwGO)). Wegen der zur Vertretung zugelassenen Personen wird auf § 67 Abs. 4 Sätze 3, 4, 7 und 8 Verwaltungsgerichtsordnung sowie auf §§ 3 und 5 Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungs­ gesetz verwiesen. Hinweis: Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist am 01.01.2018 der elektronische Rechtsverkehr eröffnet worden. Seit diesem Zeitpunkt können Schriftsätze rechtsverbindlich auch elektronisch einge­ reicht werden (§ SSaVwGO). Einzelheiten über die Art und Weise der Einreichung von Dokumenten und die zulässigen Übermittlungswege finden Sie auf der Internetseite www.eiustice-bw.de. Eine normale E-Mail kann weiterhin nicht genutzt werden. Seite 19 http://www.eiustice-bw.de VII. Hinweise 1. Trotz der Umsetzung der Gewässerausbaumaßnahme verbleibt an der Gewässerstrecke aufgrund des besonderen Gefahrenlage bei Starkregen ein Restrisiko an Überflutungsgefahr. Die Gewässer­ strecke einschließlich der Bauwerke sollte daher in den Hochwasseralarm- und Einsatzplan der Ge­ meinde mitaufgenommen werden. 2. Vor Beginn der Bauarbeiten ist die Lage von evtl, vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich der Baumaßnahme zu erkunden. Es sind alle Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen von Leitungen zu vermeiden. 3. Auf die Haftung gern. § 89 WHG wird hingewiesen. Das Gewässer darf durch die Baumaßnahme nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Es sind alle Maßnahmen zu treffen, die geeig­ net sind, eine Verunreinigung des Wassers, vor allem durch wassergefährdende Stoffe, (z.B. Ze­ mentbrühe, Treibstoffe, Holzschutzmittel, Öle, Farben, usw.) zu vermeiden. Dasselbe ist für die Baustelleneinrichtung und entsprechender Wartung der Baumaschinen beachten. 4. Das Außeneinzugsgebiet oberhalb der Hangabfanggräben wird teilweise als Ackerland bewirtschaf­ tet. Aufgrund der Wasser-/Schlammproblematik bei Starkregen mit Verstopfungsgefahr der Hangabfanggräben sollte hier die Umwandlung in Grünland geprüft werden. Ggf. sollten entspre­ chende Nutzungsvereinbarungen mit Bewirtschafter getroffen werden, (u.a. auch z.B. Ackerfur­ chen quer zu Hang) 5. Die Öffnung des Bachlaufes bachabwärts von Fist.Nr. 154 bis zum „Bampfen" wäre aus gewässer­ ökologischer Sicht nach wie vor sinnvoll und könnte zukünftig im Rahmen einer anstehenden Kom­ pensationsmaßnahme umgesetzt werden. 6. Die Darstellung der Gewässerrandlinie im Lageplan Geigensack, Plan Nr. 4-10.2-LP-A entspricht der Außengrenze des Gewässerrandstreifens. Das geplante Retentionsbecken Bühl befindet sich im Ge­ wässerrandstreifen. Im Zuge der Planung sind die einschlägigen Bestimmungen der Gewässerrand­ streifen-Regelungen nach § 38 WHG und § 29 WG zu beachten. Anlagen: 3 Mehrfertigungen der Entscheidung 3 genehmigte Planunterlagen 1 Baubeginns- und Fertigstellungsanzeige 1 Bauleitererklärung Bauleiter Wasserbau 1 Bauleitererklärung Ökologische Baubegleitung Seite 20[mehr]

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