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Amtsblatt_KW_44_05_11_2021-.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 5. November 2021 Nummer 44 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Inklusion in Baindt gemeinsam gestalten! Unser Ziel ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen in kommunale Prozesse einzubinden und somit dazu beizutragen, dass unser Umfeld und die Region barrierefreier gestaltet wird. Im Kern geht es darum, wie wir unsere Umwelt und un- ser gesellschaftliches Leben so gestalten, dass jede und jeder selbstverständlich, selbstständig und gleichberech- tigt an allen Lebensbereichen in Baindt teilhaben kann. Um uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teil- haben und mitentscheiden zu können, bedarf es Infor- mationen. Nur wer gut, umfassend und vor allem ver- ständlich informiert ist, kann sich eine eigene Meinung bilden, Zusammenhänge erkennen und sich für oder gegen eine Sache entscheiden. Das bedeutet, dass die relevanten Informationen barrierefrei erreichbar sein müssen. Die Corona-Krise machte jedem deutlich, wie wichtig zugängliche Informationen sind. Dies betrifft grundsätzlich also alle Menschen, insbesondere jedoch Menschen mit Behinderung oder mit Lernschwierigkeiten, funktionale Analphabeten sowie Menschen mit nicht- deutscher Erstsprache. Die Homepage der Gemeinde wird dahingehend deshalb ständig überarbeitet. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass eine digitale Teilhabe nur ein Aspekt ist, um Menschen mit Beeinträchtigungen echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich zu machen. Ebenso bedeutet echte Teilhabe, dass bei allen anste- henden Bauprojekten im öffentlichen Raum die Barri- erefreiheit mitgedacht und mitgeplant wird. In Baindt geschieht dies zum Beispiel bei der Planung zur Umge- staltung des Dorfplatzes und der Mobilität in der Orts- mitte. Beim Leitgedanken der Inklusion geht es zum einen da- rum, die verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche so zu gestalten, dass alle Menschen in ihrer Individualität ak- zeptiert werden und an allen Lebensbereichen selbstver- ständlich sowie gleichberechtigt teilhaben können. Zum anderen geht es darum, die unterschiedlichen Belange von Menschen mit Unterstützungsbedarf mitzudenken. Für die kommunale Zielerreichung gibt es zukünftig in der Gemeinde eine Anlaufstelle die Anmerkungen und Wünsche zu Hindernissen im öffentlichen Raum oder auch auf unserer Homepage entgegennimmt und sich nach Möglichkeit um Abhilfe bemüht. Gerne dürfen sich unsere Bürgerinnen und Bürger an Frau Maurer (Mars- weilerstraße 4, 88255 Baindt, E-Mail: f.maurer@baindt.de, Tel.-Nr.: 07502 9406-40) wenden. Sie freut sich über die Rückmeldungen. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Corona-News Seit Dienstag, den 02. November erreicht in Baden-Württemberg die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19- Patientinnen und Patienten an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 250. Somit hat das Landesgesundheits­ amt die Warnstufe ausgerufen. Hier sehen Sie die neuen Corona-Regeln seit 28. Oktober 2021: Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Stellenausschreibung Erzieher ( m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 - 4 eine Betreuungskraft auf 450-Euro-Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. er- zieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nach- mittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 19. November 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die stellvertretende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Amtliche Bekanntmachungen Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Einladung zur Verbandsversammlung Der Zweckverband Wasserversorgung Baien- furt-Baindt hält am Mittwoch, 10.11.2021 in der Gemeindehalle in Baienfurt seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG 1. Verpflichtungen von Frau Doris Graf und Herrn Arthur Pfau als neue Verbandsmitglieder 2. Weiteres Vorgehen im Zusammenhang mit den Quel- len in Weißenbronnen: 2.1 Fortschreibung Regionalplan Bodensee-Ober- schwaben 2.2 Ausweisung des Wasserschutzgebietes Weißen- bronnen 3. Sachstand Notverbund mit der Gemeinde Schlier 4. Weitere Planungen und Meilensteine für den Zweck- verband 4.1 Übernahme Hochbehälter in den Zweckverband 4.2 Anpassung des Eigenkapitals des Zweckverbands 4.3 Erneuerung der Quellableitung vom Waldbad bis Weißenbronnen 5. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 6. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 7. Wirtschaftsplan 2022 – Beschluss der Haushaltssat- zung 8. Sonstiges Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Günter A. Binder, Verbandsvorsitzender Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2021 15.11.2021 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2021 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2021 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jeder Zeit widerrufen werden. Gemeinde Baindt Einladung zur Gemeinderatssitzung am 9. November 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 9. November 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Be- bauungsplan „ Fischerareal“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öf- fentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Ausle- gung und Einholung von Stellungnahmen der Behör- den und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 06 Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebau- ungsplan „Bühl“ auf die Rechtsgrundlage des Bauge- setzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021, Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öf- fentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Ausle- gung und Anhörung zum Bebauungsplan „ Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 07 Vergabe der Architektenleistungen für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 08 Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs - LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Baindt Vergabe: Angebote für Fahrgestell, Aufbau, feuer- wehrtechnische Beladung und Beklebung 09 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Kälber- stalles auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 10 Konzeption zur Neuanlage eines Waldspielplatzes 11 Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Gemeinde Baindt 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 06. November Kloster- Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Sonntag, 07. November Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Tierarzt Samstag, 06. November und Sonntag, 07. November Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage ab 05. November 2021 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 20. November 2021 sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Verteilung weiterer Gelber Tonnen zur Abholung des Verpackungsmülls ab 1. Januar 2022 Die Verteilung der Gelben Tonnen geht weiter: Ab voraus- sichtlich Montag, 08.11.2021 werden die Gelben Tonnen mit einem Volumen von 240 Litern in den Städten und Gemeinden des GVV Altshausen, Wilhelmsdorf, Aulendorf, Wolpertswende und Baindt ausgeliefert. Ein Aufkleber mit der jeweiligen Adresse zeigt, welche Tonne zu welchem Haus gehört. Der Landkreis informiert fortlaufend über die lokalen Medien und seine Homepage (www.rv.de). Eine persönliche Benachrichtigung vor Auslieferung der Tonnen erfolgt nicht. Die Verteilung der Tonnen in den Kernstadtbereichen der Städte Leutkirch im Allgäu und Weingarten erfolgt vor- aussichtlich ab Dezember. In den Städten Bad Waldsee, Ravensburg und Isny im Allgäu gibt es in den Kernstadt- bereichen eine Ausnahme von der Gelben Tonne. Dort werden Ende des Jahres Gelbe Säcke verteilt. Verschiede- ne Karten zeigen, welche Stadtgebiete zu den jeweiligen Kernstadtbereichen gehören. Diese können unter www. rv.de abgerufen werden. Die Verteilung der Gelben Vierradtonnen für Mehrfami- lienhäuser und Gewerbebetriebe erfolgt voraussichtlich im Dezember. Grundstückseigentümer/innen und Haus- verwaltungen werden gebeten, die angelieferten Tonne bis zum Jahreswechsel entsprechend unterzubringen und gegebenenfalls an die einzelnen Wohneinheiten zu verteilen. Die gesamte Verteilung der Gelben Tonnen soll für den Landkreis bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Die Leerung der Tonnen erfolgt frühestens ab 1. Januar 2022 im 14-täglichen Rhythmus. Die Abfuhrtermine wer- den im Abfallkalender des Landkreises bekannt gegeben. Verantwortlich für die Verteilung der Tonnen und deren Abholung ist die Firma Knettenbrech + Gurdulic aus Tür- kheim. Wir bitten zu beachten, dass der Landkreis daher keine Änderungen und Reklamationen entgegennehmen kann. Anfragen können an folgende Adresse gerichtet werden: Formular: www.knettenbrech-gurdulic.de > Kontakt > Gelbe Tonne/Gelber Sack E-Mail: lk.ravensburg@knettenbrech-gurdulic.de Telefon: 08245 966570 Weitere wichtige Informationen zur Gelben Tonne stehen auf der Homepage des Landkreises unter ww.rv.de > Ihr Anliegen > Abfall > Unsere Abfallentsor- gung > Gelbe Tonne. Allgemeine Infos zur Gelben Tonne: − Ein Wahlrecht zwischen Gelbem Sack oder Gelber Tonne gibt es für die Bürgerinnen und Bürger nicht. Ausnahmen von der Gelben Tonne sind nur in festgelegten Kernstadt- gebieten vorgesehen. Die Städte Bad Waldsee, Ravens- burg und Isny i. A. haben sich in Ihren Kernstadtgebieten für eine Erfassung über den Gelben Sack entschieden. Die Bürgerinnen und Bürger der Städte Leutkirch im All- gäu und Weingarten erhalten im Kernstadtgebiet die kleinere 120-Liter-Tonne. Im übrigen Landkreis wird die 240-Liter-Tonne aufgestellt. Wer eine Gelbe Tonne erhält, bekommt keine zusätzlichen Gelben Säcke. − Die Gelbe Tonne wird den Haushalten kostenlos zur Verfügung gestellt. − Neben der 14-täglichen Leerung bzw. Abholung gibt es nur die Möglichkeit, die Leichtverpackungen in den kreis- eigenen Entsorgungszentren Ravensburg-Gutenfurt und Wangen-Obermooweiler abzugeben. Die Leichtverpa- ckungen werden in durchsichtigen Säcken angenommen. Auf den örtlichen Wertstoffhöfen erfolgt keine Annah- me von Gelben Säcke mehr. − Wichtig: Gesammelt werden lediglich Verpackungsab- fälle einschließlich Metalldosen. Sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen wie Plastikspielzeug, Zahnbürsten, Klarsichthüllen usw. dürfen nicht in der Gelben Tonne bereitgestellt werden. Bildnachweis: Adobe Stock © Chris Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Der Abfallkalender wird digital! Ab nächstem Jahr stellt der Landkreis den Abfallkalender digital über seine Abfall App RV zur Verfügung. Das bedeutet, dass es keinen Versand per Post mehr geben wird. Deshalb die App gleich über den QR-Code herunterladen! Sie steht in den gängigen Apps- tores kostenlos zur Verfügung. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papierform haben möchte, hat verschiedene Möglichkeiten: • persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/ abfallkalender erstellen lassen und selbst ausdrucken. • den Abfallkalender in den Bürgerbüros des Landkreises in Ravensburg, Bad Waldsee, Leutkirch im Allgäu und Wangen im Allgäu oder auf dem Rathaus der jeweiligen Wohnortgemeinde ausdrucken lassen. Unsere Jubilare Wir gratulieren Zum 90. Geburtstag am 31. Oktober 2021 gratuliere ich im Namen der Gemeinde Frau Gertrud Welz herzlichst. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Ge- schenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenur- kunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Goldene/Diamantene Hochzeit Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 29. Oktober 2021 feierten die Eheleute Anna und Jakob Gerhardt das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und einen Geschenk- korb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender November 09.11. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 10.11. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 14.11. Volkstrauertag 27.11. Nikolausmarkt Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Apfelernte unter lachender Herbstsonne „Ich hol mir eine Leiter und stell sie an den Apfelbaum...“, so klang es am vergange- nen Samstag, den 23. Oktober 2021, fröh- lich vom Gelände des Hoftheaters Baien- furt. Die Kinder des Waldorfkindergartens Baindt waren dort am Nachmittag mit ih- ren Eltern, Großeltern und Geschwistern zur alljährlichen Apfelernte zusammenge- kommen. Die Herbstsonne strahlte hell am blauen Himmel auf die rot und gelb leuchtenden Äpfel an den Zweigen. Nachdem das traditionelle Erntelied gesungen war, konn- te die Arbeit beginnen. Der Sturm der vergangenen Wo- che hat gute Vorarbeit geleistet, viele Äpfel waren be- reits von den Bäumen geweht und warteten unter den Stämmen nur darauf, eingesammelt zu werden. Eifrig zogen die Kinder mit ihren Eimern und Körben los, zügig türmten sich die Äpfel in der großen Holzkiste. Mit der großen Leiter kletterten ein paar mutige Väter und gro- ße Geschwister hoch in die die Apfelbäume, um auch die übrigen Früchte herunterzuschütteln. Mit der eigens mitgebrachten Saftpresse wurden die schönsten Früchte direkt zu Apfelsaft verarbeitet und durften von den fleißigen Erntehelfern gleich probiert werden. Als der letzte Erntekorb der Kinder geleert und der An- hänger dafür voller frischgeernteter Äpfel war, wurden diese in die Mosterei Reistenbach nach Köpfingen ge- bracht, wo aus den reifen Früchten der Apfelsaft für das nächste Kindergartenjahr hergestellt wird. Nach getaner Arbeit ging es für alle auf die wunderschöne große Wiese des Hoftheaters. Dort breiteten die Familien ihre Picknickdecken aus und konnten sich nicht nur mit dem frischgepressten Apfelsaft, sondern auch allerlei mitgebrachten Köstlichkeiten stärken. Die Sonne schien warm über dem Schussental, die Kinder spielten fröhlich und ausgelassen auf dem weitläufigen, idyllischen Gelän- de, die Eltern und Großeltern fanden Zeit für gemütliche Plaudereien, die großen Geschwister fanden sich in gro- ßer Runde zum Kartenspielen zusammen. Als die Wärme der Herbstsonne allmählich nachließ, machten sich alle gutgelaunt auf den Heimweg. Wir freu- en uns schon darauf, wenn wir im nächsten Jahr wieder kommen dürfen. Ein herzliches Dankeschön an Uli Böttcher dafür, dass un- ser Apfelfest auf seinem Hoftheatergelände stattfinden Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 durfte. Danke auch an die Mosterei Reistenbach für die Verarbeitung unserer geernteten Früchte. Zur Information Die besten Wünsche zur Firmung Im Namen des Gemeinderates und der Ge- meindeverwaltung gratuliere ich allen Neu- gefirmten und wünsche ihnen zu diesem hohen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge Ihnen und Ihren Familien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Simone Rürup Bürgermeisterin Komm auch Du zum Martinsumzug... ...am Donnerstag, 11.11.2021 Nach einem Jahr corona-bedingter Pause findet der Late nenumzug wieder als Stern- marsch statt, d.h. die „Laternenwege“ führen von jedem Kindergarten zum Mühleparkplatz. Wir gehen los: Kindergarten St. Martin um 17.40 Uhr am Kiga Kiga Sonne, Mond und Sterne um 17.30 Uhr auf dem unteren Schulhof vor dem Kindergarten St. Martin reitet dieses Jahr beim Kindergarten St. Mar- tin mit. Auf dem Mühleparkplatz findet dann die Mantelteilung statt. Bitte bleiben Sie hinter der Absperrung und den- ken Sie daran, dass die kleinen Kinder nur ganz vor- ne was sehen können. Halten Sie bitte unbedingt den Fluchtweg für das Pferd frei (Absperrung Richtung- Klosterhof). In diese Richtung wird das Pferd dann nach der Mantelteilung wegreiten, da der Weg zum Dorfplatz immer sehr eng war. Der Laternenumzug endet nach der Mantelteilung mit der Verteilung der Martinswecken auf dem Mühlepark- platz an alle Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Es gelten die aktuellen Corona-Verordnungen: Da beim Martinsfest der Mindestabstand nicht ein- gehalten werden kann, besteht Maskenpflicht wäh- rend der ganzen Veranstaltung. Dies gilt auch für alle Kinder ab der 1. Klasse. Ausgenommen sind Kindergartenkinder! Bitte kommen Sie nur gesund zum Fest Das Martinsfest findet bei jedem Wetter statt. Wir hoffen auf eine gute Witterung und freuen uns auf einen schönen Martinsumzug mit vielen leuchtenden La- ternen Kindergarten St. Martin und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Fo to : D om in ic M en zle r/ BL E, B on n / 1 / / Ernährungsrat Selbst isst die Stadt Wenn die Politik über Klimaschutz ver- Mit dem Modell der „essbaren Stadt“ reüs- handelt, wird das Thema Ernährung mei- sierte 2010 das rheinische Andernach und stens ignoriert. Dabei ist sich die Wissen- bietet seitdem auf öffentlichen Grünfl ächen schaft einig, dass unsere heutige Art zu Gemüse, Kräuter und Obst zum Selberpflü- essen und zu trinken nicht nur un- cken an. Dem sind in Deutschland be- serer Gesundheit scha reits mehr als 60 Städte gefolgt. sondern auch erheblic Auch Ernährungsräte in zur Erderhitzung bei- mehr als 45 Kommu- trägt. Reichlich ein nen und Regionen, in Drittel der Treib- denen meistens die hausgasemissionen, Verwaltung mit der die wir Menschen Zivilgesellschaft zu- zu verantworten sammenarbeitet, wol- haben, entstehen len dafür sorgen, dass bei der Herstellung es in Stadt oder Ge- unserer Nahrungs- meinde wieder mehr mittel – Überfluss lokale und nachhaltig und Verschwendung erzeugte Lebensmittel inklusive. Wie sich Städ gibt. Die ersten Ernährungs- te klimafreundlich, ges räte gründeten sich 2016 zuerst und sozial gerecht ernähren kön- in Köln und dann in Berlin. nen, erklärt ein Buch am Beispiel Berlin. „Wir haben das Thema Ernährung über- haupt erst auf die politische Agenda gebracht Bio-Städte, Essbare Städte, Ernährungsräte und für die Entwicklung einer Ernährungs- – wenn Politik und Industrie versagen, müs- strategie gepusht“, sagt Ratssprecherin Chri- sen die Kommunen selber ran. Zwanzig von stine Pohl aus Berlin. Der Stadtstaat hat als ihnen sind derzeit Mitglied im Netzwerk erstes Bundesland ein kostenloses Mittages- der deutschen Bio-Städte. Ihr Ziel ist es, sen für Grundschulkinder mit neuerdings 50 „den Ökolandbau, die Weiterverarbeitung Prozent Bio-Anteil eingeführt. Schulessen sei und die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln ein zentraler Hebel für die Ernährungswende, mit kurzen Transportwegen und regionaler betont der Ernährungsrat Berlin: „Weil jeden Wertschöpfung (zu) fördern“. Tag große Mengen Zutaten benötigt werden, liegt darin auch eine große Einkaufsmacht.“ Vorbild ist hier das dänische Kopenhagen, Speiseplan für Mensch und Erde: in dessen städtischen Kantinen es seit 2015 ei- nen Bio-Anteil von sogar 90 Prozent gibt. Im Eine UN-Kommission um Johan Rockström selben Jahr begann man in der französischen vom Potsdam-Institut für Klimafolgenfor- Hauptstadt Paris, in der am dichtesten besie- schung legte 2019 einen gesunden, weil delten Metropole Europas, selbst wieder in ausgewogenen, und klimaverträglichen, großem Umfang Lebensmittel zu erzeugen – weil v.a. fleischarmen Ernährungsplan vor. und zwar auf den Gebäuden. Ziel der Pariser Danach stehen jedem Menschen pro Tag Bürgermeisterin Anne Hidalgo war es, 100 im Schnitt 2 500 Kilokalorien (kcal) zu. Hektar Dächer und Fassaden zu bepfl anzen, „wovon 30 Prozent der Produktion von Obst Diese Energie steckt insgesamt in folgen- und Gemüse gewidmet sind“. Beispielsweise den Lebensmittelportionen in Gramm (g): züchtet die Pariser Post auf ihrem Verwal- 300 g Gemüse, 200 g Obst, 50 g stärkehal- tungsgebäude Lauch, Bohnen, Bienen und tiges Gemüse (z.B. Kartoffeln oder Maniok), Kürbisse für die Kantine ihrer Mitarbeiten- 250 g Milchprodukte, 232 g Vollkornge- den; ein anderes Unternehmen hat ein Ge- treide, 75 g Hülsenfrüchte, 50 g Nüsse, wächshaus auf einen Supermarkt aufgestellt 14 g Rind-, Lamm- oder Schweinefleisch, und züchtet darin Tomaten und alte Gemü- 29 g Geflügel, 13 g Ei, 28 g Fisch, 40 g unge- sesorten; geheizt wird mit der Abwärme aus sättigte Fette (Oliven-, Soja oder Sonnenblu- den Kühlgeräten des Ladens. Von diesen Er- menöl), 12 g gesättigte Fette wie Palmöl fahrungen könne man doch auch hierzulan- oder Schmalz, maximal 31 g Zucker. de lernen, heißt es beim Ernährungsrat. (tb) Quee: https://eatforum.org/content/ Das Buch Berlin isst anders (224 S.) können Sie kostenlos herunterladen unter https://ernaehrungs rat-berlin.de/berlin-isst-so (als Print 20,30 Euro) So gelingt Ihre Essenswende: Ihre Nahrung sollte aus viel weniger Fleisch und weniger anderen tierischen Produkten wie Käse und Eier bestehen als heute. Das bedeutet nicht, dass Sie Vegetari- er oder gar Veganer werden müssen – gegen „a g'scheite Wurst“ oder Currywurst (150 g) einmal die Woche ist nichts zu sagen. Art und Umfang der Tierhaltung muss sich gravierend ändern. Wenn Ihr Fleischbedarf sinkt und Sie bereit sind, ihr Geld für hochwertigere Ware auszuge- ben, schaft das für Supermärkte Anreiz, diese Waren anzubieten. Wer bessere Tier- haltung unterstützt, kauft Biofl eisch oder Produkte der Haltungsform 4, das steht für mehr Platz im Stall und freien Auslauf. Wird eine Kuh nicht widernatürlich mit Eiweißfutter gefüttert, sondern auf ausreichend großer Weidefl äche gehalten und kann dort Gras rupfen, regt das zusam- men mit ihren Kuhfladen das Wurzelwachs- tum der Pflanzen an. Dadurch kann man große Mengen CO2 unter die Erde bringen. Sparsam mit Zucker und Salz. Die Sensitivität für süß und salzig kann trainiert werden. Reduzieren Sie ganz lang- sam den Einsatz von Zucker und Salz. Sie werden sehen, dass sich Ihr Geschmack- sempfinden an weniger salzige und süße Speisen ganz einfach gewöhnen kann. Mehr Gemüse, mehr nährstoffrei- che Hülsenfrüchte wie Linsen, Boh- nen, Erbsen. Was gegen Übergewicht, Herz- Kreislauf- und Lungenkrankheiten hilft , „hilft gleichzeitig dem Klima“, sagt Deutsch- lands erste Professorin für Klimawan- del und Gesundheit, Sabine Gabrysch: also mehr Gemüse und weniger Fleisch essen, mehr Fahrrad statt Auto fahren sowie Koh- lekraftwerke abschalten für bessere Luft . Regionalität und Bio stehen hoch im Kurs, während Pestizide und Gentech- nik in der Landwirtschaft auf Ablehnung stoßen – zumindest verbal. Achtsamkeit spielt auch bei der Ernäh- rung eine Rolle. Meint: Nehmen Sie sich für Ihre Mahlzeiten tatsächlich Zeit, um zu genießen und bewusst zu essen. Es trägt nicht nur zum Stressabbau bei, Sie nehmen auch das Sättigungsgefühl früher wahr. Ver- zichten Sie darauf, währenddessen fernzu- sehen oder online zu gehen. Sind wir abge- lenkt, essen wir meistens übers Hungerge- fühl hinaus, da wir dem Sättigungsgefühl nicht genügend Aufmerksamkeit schenken. Tim Bartels (Umweltbriefe) Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 SchülerInnen der Achtalschule setzen sich fürs Klima ein Am Samstag, den 23.10.2021 waren die Kinder der Klima AG der Achtalschule Baienfurt im CAP-Markt in Baindt, um weitere Bäume gegen den Klimawandel zu pflanzen. Ausgestellt wurden eine Stellwand zum Thema Landwirt- schaft und Ernährung und eine Stellwand zur Bedeutung von Bäumen, um CO2 aus der Luft zu binden. Alle Kinder packten „Baumpakete“. Jedes Paket enthielt 5 Tafeln der Vollmilchschokolade von „Plant for the planet“, einen Baum aus Papier und eine Urkunde. Mit jedem „Baumpaket“ wurde zusätzlich ein Baum im Regenwald von Mexiko gepflanzt. Anschließend haben die Kinder Kunden angesprochen, das Klima- Projekt vorgestellt und Schokolade verkauft. Schülerinnen der Klasse 6a verkauften zusätzlich Apfel- saft aus Äpfeln, die die Klassen 6a und b selbst aufgele- sen hatten. Ein Teil des Erlöses wird für den Landschul- heimaufenthalt im März verwendet. Das Interesse der Kunden war groß. Die meisten waren freundlich und sehr interessiert. Manche kamen noch- mals zurück, nachdem sie Geld geholt hatten, um mehr einzukaufen. Einige Kunden haben auch eine Spende gegeben, für die wir weitere Bäume pflanzen. Viele fragten, wann wir wieder kommen. Von 62 gepack- ten Baumpaketen haben wir 59 verkauft. Zusammen mit Spenden konnten 100 neue Bäume gepflanzt werden. Nach den Herbstferien werden wir wieder Bestellun- gen für Schokoladen- Baumpakete in allen Klassen der Achtalschule sammeln und Päckchen im Dezember aus- liefern. Wir freuen uns schon auf ihre Bestellung und die neuen Bäume! Benjamin Sgryska, Klima AG Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 06. November – 14. November 2021 Gedanken zur Woche Was ist Gott anderes als leuchtendes Licht, unvergängli- che Güte, richtende Gerechtigkeit und heilendes Erbarmen. Birgitta von Schweden. Samstag, 06. November 10.00 Uhr Baindt – Firmung Gruppe 2 und erste Hälfte Gruppe 4 (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baindt – Firmung Gruppe 3 und zweite Hälfte Gruppe 4 (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Johann Germann, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Hilda und Fritz Blank, Ludmilla und Rochus Illenseer, Helene und August Huber, Elisabeth und Johannes Deck, Nikodemus und Johann Fischer, Jahrtag: Ka- tharina Schimanowski, Anton Amann) Sonntag, 07. November – 32. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Firmung Gruppe 1 und 5 mit Domka- pitular Thomas Weißhaar (nicht öffentlich) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier, Gedenkgottes- dienst der Blutreiter mit Musikverein (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Dienstag, 09. November 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 10. November 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 11. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 12. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 13. November Kein Gottesdienst Sonntag, 14. November – Volkstrauertag 10.00 Uhr Baindt – Eucharisiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) Anschließend Totenehrung zum Volkstrauer- tag mit Kranzniederlegung beim Denkmal 09.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 10.45 Uhr Baienfurt – Gedenkfeier zum Volkstrauertag auf dem Friedhof Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt - Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im November Im Novemberladen wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kapellenpflegschaft Sulpach Jahreshauptversammlung 2021 Unsere Jahreshauptversammlung findet dieses Jahr am Sonntag, 21. November 2021 im Anschluss an den Gottes- dienst um 11.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Auf der Tagesordnung stehen die Jahresrechnungen 2019 und 2020 und die Entlastung der Vorstandschaft. Anträge zur Tagesordnung können bis zum Beginn der Jahres- hauptversammlung bei der Vorstandschaft eingebracht werden. Auch wenn wir coronabedingt das Lokal wech- seln, müssen wir dennoch nicht auf unsere „heiß“-ge- liebten Saiten mit Wecken und Bier verzichten. Es ergeht herzliche Einladung! Firmung in unserer Seelsorgeeinheit: Die Firmgottesdienste in unserer Seelsorgeeinheit fin- den statt: Samstag, 6. November 10 Uhr: Gruppe 2 und die erste Hälfte der Gruppe 4 (Wort-Gottes-Feier) Samstag, 6. November 16 Uhr: Gruppe 3 und die zweite Hälfte der Gruppe 4 (Wort-Gottes-Feier) Sonntag, 7. November 10 Uhr: Gruppen 1 und 5 (Eucharis- tiefeier mit Domkapitular Thomas Weißhaar) Sitzplätze während der Firmgottesdienste Die Firmbewerber/innen sitzen vorne im Altarraum mit Abstand im Kreis und in den ersten Bänken. Jede Fami- lie bekommt danach eine Bank zugewiesen mit jeweils 6- 8 Sitzplätzen. Eventuell gibt es für manche Familien nach Einzelkarten. Die Firmpaten sitzen als Erste in der Familienbank im Mittelgang. Eine Liste zum Eintragen der Daten und die Karten für die Einzelplätze bekommen die Firmlinge in den Proben. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Bericht der KGR Sitzung vom 28.10.2021: In der letzten Sitzung ergingen folgende Beschlüsse: • Für den Kindergarten wurde die Erneuerung des oberen Sandkastens vergeben. • Die Sanitäranlagen der Villa Kunterbunt werden saniert. Nach Diskussion wurde die Nutzung des Gemeindeshau- ses (BSS) nach Pandemiestufenplan der Diözöse Rotten- burg-Stuttgart vom 20.10.2021 beschlossen: Öffnung für kirchl. Gruppen, Vereine und Gruppierungen. Privatveranstaltungen sind dieses Jahr noch nicht mög- lich. Max. Belegung der Räumlichkeiten auf eine Haupt- veranstaltung pro Tag. Einladung zum Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu unserem Seniorentreff am Mittwoch, 10. November 2021 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Im Rahmen einer Andacht mit Herrn Pfarrer Staudacher haben Sie Gelegenheit das Sakrament der Krankensal- bung zu empfangen. Die Krankensalbung möchte Hoff- nung, Stärkung und Zuversicht schenken. Leider ist es pandemiebedingt nicht möglich, Ihnen die Krankensalbung, wie gewohnt, persönlich zu spenden. Wir werden sie als Gemeinschaft empfangen. Anschließend gemütliches Beisammensein bei Kaffee, Kuchen und kleinem Vesper. Bitte beachten Sie: Für unsere Veranstaltungen gilt die 2G-Regel, das heißt: Genesen oder vollständig geimpft. Bitte bringen Sie den Nachweis mit. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 7. November 2021 um 11.45 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg 30 in Baienfurt Jesus auf der Hochzeit zu Kana Bitte melden Sie sich im evangelischen Pfarramt mit Personenzahl an: pfarramt.baienfurt@elkw.de / 0751-43656 Maskenpflicht für alle Teilnehmer ab 6 Jahren Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen. Mt 5,9 Sonntag, 07. November 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst 11.45 Uhr Baienfurt Krabbelgottesdienst im Ev. Ge- meindehaus mit Anmeldung Dienstag, 09. November 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis im Ev. Gemeinde- haus mit Pfarrer Schöberl Mittwoch, 10. November 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus – „Der Impfarzt gibt Auskunft“ Sonntag, 14. November - Volkstrauertag 09.30!! Uhr Baienfurt Gottesdienst 10.45 Uhr Baienfurt Ökumenischer Festakt auf dem Friedhof Gedanken zum Wochenspruch Selig sind dieFriedfertigen; denn sie werden Gottes Kinder heißen. Kaum zu glauben, dass gerade Friedenssucher*innen „Glückspilze“ genannt werden. Ihr Einsatz für ein gerech- tes Miteinander und für gewaltfreie Konfliktlösung gleicht doch oft genug dem Bohren ganz dicker Bretter. Vom Er- folg ist weit und breit nichts zu sehen; stattdessen setzen sich Menschen mit Ellenbogen durch und Macht entschei- det, in welche Richtung die Waagschale ausschlägt. Soweit der Blick auf das Vorletzte. Unser Wochenspruch schaut weiter: Auf Gottes Seite steht, wer sich trotz allem an den Frieden hält. So ein Mensch ist Teil von Gottes Familie. Wer so lebt, handelt nachhaltig – mit Ewigkeitsperspektive – und setzt damit auf Gottes gute Idee für unser Leben. Und das Erstaunliche ist, dass durch so ein Leben schon hier und jetzt immer wieder etwas von der Ewigkeit aufblitzt, im fairen Miteinander, das vom Frieden inspiriert ist. Gottes Segen dafür! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kirchenchor Für die Proben des Kirchenchors, die pan- demiebedingt an flexiblen Orten stattfinden müssen suchen wir ein gebrauchtes Keyboard als Spende oder für einen geringen Beitrag abzugeben. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung im Pfarrbüro. _________________________ Einladung zum Krippenspiel Einladung zum Krippenspiel Hallo, es ist wieder soweit. Die Kinderkirche startet mit den Proben zum diesjährigen Krippenspiel. Wer von euch also Lust und Zeit hat, bei unserem Krippenspiel mitzumachen, kommt am Sonntag, den 14.11.2021 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr in das Ev. Gemeindehaus Baienfurt, Öschweg 32. Wir freuen uns über euer kommen. Euer Kinderkirchteam Hallo, es ist wieder soweit. Die Kinderkirche startet mit den Proben zum diesjährigen Krippenspiel. Wer von euch also Lust und Zeit hat, bei unserem Krip- penspiel mitzumachen, kommt am Sonntag, den 14.11.2021 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr in das Ev. Gemeindehaus Baienfurt, Öschweg 32. Wir freuen uns über euer Kommen. Euer Kinderkirchteam _________________________ Seniorenkreis Wir treffen uns wieder am 09. No- vember um 14.30 Uhr im Ev. Ge- meindehaus in Baienfurt. Pfarrer Schöbel besucht uns und hält einen Vortrag zum Thema: Der jüdische Gottesdienst - früher und heute - anlässlich des diesjährigen Jubiläumsjahrs „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“. Wir freuen uns über zahlreiche Besucher. Es gelten die 3G-Regeln (geimpft, genesen, getestet) und bringen Sie bitte ihre Masken mit. _________________________ Achtung: Ab sofort wollen wir uns wieder im Bonhoeffersaal in Baindt treffen, nachdem es nun herbstlich wird. Es gilt die REGEL: geimpft oder genesen. Bitte die Bescheinigungen vorlegen. Am 8.11. und am 15.11. dürfen wir Hans Meinert begrüßen. Er wird mit uns Gesichter in Form von Collagen gestalten. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier ein Beispiel. Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch November 2021 8.11. und 15.11. Hans Meinert: Gesichter in Collage - Teil 1 und Teil 2 22.11. Claudia Strittmatter: Schriften 29.11. Monika Franz: Encaustik - Mit dem Zufall spielen - Ölkrei- de und Bügeleisen Dezember 2021 6.12. Ingrid Allkemper: Porzellan-Malen für Weihnachten Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Spielverschiebung SV Baindt - SV Wolpertswende & SV Baindt II - SV Wolpertswende II Aufgrund eines Todesfalls beim SV Wolpertswende wurden die Spiele der ersten und zweiten Mannschaft kurzfristig abgesagt und auf den 04.12.2021 verschoben. Vorschau: Sonntag, 07.11.2021: 12.15 Uhr: TSV Berg III - SV Baindt II 14.30 Uhr: TSV Berg II - SV Baindt Frauen stürmen auf Platz 1 S GM FV Bad Waldsee/ SV Reute – SV Baindt 1:4 Zu Beginn war die Damenmannschaft des SV Baindts di- rekt sehr dominant und das Spiel verlief überwiegend auf Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 der gegnerischen Hälfte. Sie hatten einige gute Chancen und schon in der 22. Minute gingen sie in Führung durch ein gutes Zuspiel von Lisa Meschenmoser auf Viola Za- nutta, die den Ball dann ins Tor beförderte. Baindt domi- niert weiterhin das Spiel mit gutem Passspiel im Mittelfeld. Nach einer Unaufmerksamkeit Baindts und einer guten Chance der SGM erlaufen sich die Baindter erneut einen guten Konter, der jedoch nicht in einem Tor endete. Kurz vor der Halbzeitpause gelingt es Viola Zanutta, durch ei- nen guten Pass von Laura Maucher, von links außen direkt vors Tor, die Führung des SV Baindts auszubauen. Damit gingen sie mit einer 2:0- Führung in die Halbzeitpause. Die zweite Halbzeit begann zunächst etwas unkonzentriert auf Baindter Seite, jedoch fingen sie sich schnell wieder. In der 53. Minute schoss Daniela Fießinger nach einem guten Doppelpass mit Laura Maucher erneut aufs Tor und traf, 0:3. Doch auch die SGM hatte noch nicht aufge- geben und so fiel das erste Gegentor in der 72. Minute. Dadurch wachte dann der SV Baindt nochmals auf und wurde wieder zunehmend dominanter und hatte mehre- re gute Chancen. So gelang es Laura Maucher in der 90. Minute nochmals den Ball nach einem kurzen Abschlag des gegnerischen Teams zu erobern. Sie legte den Ball geschickt am gegnerischen Torwart vorbei und rundete damit den Sieg der Baindter Damen ab, 1:4. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Stephanie Hämmerle (T), Lena Nägele, Tasja Kränkle, Daniela Fießinger, Nicole Schmid, Lisa Meschenmo- ser, Mariella Pedrazzoli, Laura Maucher, Tamara Sperle (C), Viola Zanutta, Ramona Schnell, Lara Herde, Lena Schäfer Herren I auch im 5. Spiel ungeschlagen SV Baindt I – TTF Altshausen III 9:2 Das erwartete Spitzenspiel wurde zu einer einseitigen Angelegenheit, da bei unserem Gegner der Spitzenspieler und ein weiterer Stammspieler durch 2 Er- satzspieler aus der vierten Mannschaft vertreten wurden. In den Doppeln mussten wir dennoch richtig ackern, um uns einen 2:1 Vorsprung zu erspielen. Marcel Brückner und Tobias Nowak gewannen gegen das Abwehrdoppel Wahl/Werz mit 3:1 ebenso wie Nico Scheffold mit Part- ner Frank Markwart, die von Satz zu Satz besser wurden und am Ende verdient gewannen. Philipp Schwarz und Thomas Rauch kamen gegen das stark spielende Alts- hausener Spitzendoppel nie zum Zug und unterlagen chancenlos mit 0:3. In den Einzeln wurde dann deutlich, welche Auswirkung das Fehlen der Nummer 1 bedeuten kann. Alle Spieler unserer Gegner rutschten eine Position nach oben und mussten daher teilweise gegen nominell bessere Spieler antreten. Wir nutzten diese Situation eiskalt aus und ge- wannen alle sechs folgenden Einzel mit 3:0, wenn auch teilweise sehr knappe Sätze mit dabei waren. Das Spiel des Tages lieferten sich dann Philipp Schwarz und Wolf- gang Assfalg im Duell der beiden Einser. Es entwickel- te sich ein sehr gutes Tischtennisspiel mit phasenwei- se hochklassigen Ballwechseln. Philipp konnte mit 2:0 in Führung gehen, doch Wolfgang blieb dran und konnte zum 2:2 ausgleichen. Zum Ende des 5. Satzes unterliefen Philipp drei einfache Fehler in Folge und so musste er sei- nem ehemaligen Mannschaftskollegen zum Sieg gratulie- ren. Besser machte es am Nebentisch Marcel Brückner, der sein Spiel gegen Diethelm Wahl im 5. Satz gewinnen konnte. Mit diesem 9:2 Erfolg stehen wir weiterhin ohne Niederlage an der Tabellenspitze und versuchen, diesen in den kommenden Wochen zu verteidigen. Es spielten: Philipp Schwarz (1:1), Marcel Brückner (2:0), Nico Scheffold (1:0), Tobias Nowak (1:0), Frank Markwart (1:0) und Thomas Rauch (1:0) TC Baindt e.V. 1 .Wanderung Rendezvous Am Dienstag den 09.11.21 Treffpunkt: Dorfplatz um 9.30 Uhr Ziel: Ursprung Gehzeit: ca. 1,5 Std Achtung: !! 3G-Regel Nachweis sowie Mundschutz sind dabei?? Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zu einem Fachvortrag mit Kostproben am Mittwoch, 17.11.2021. Beginn 19.30 Uhr, Bischof-Sproll-Saal Baindt. Der Milchwirtschaftliche Verein, vertreten durch Frau Mo- nika Schnez, informiert über Käse aus Baden-Württem- berg - Bestes aus Milch, ob pur, als Dip oder im Käsesa- lat - Käse aus Baden-Württemberg ist immer ein Genuss. Dazu passend eine Kostprobe von Württemberger Wei- nen. Für diesen Abend bitten wir um Anmeldung bis spätestens 14.11.2021 bei Doris Sonntag (Tel. 07502/1035), Lucia Kränkle (Tel. 07502/7953) oder Bärbel Schad (Tel. 07502/911783). Wir freuen uns auf euer Kommen. Die Vorstandschaft Alpinteam Baindt Anmeldung zu den Veranstaltung des Alpinteam Baindt auf dem Nikolaus- markt am 27.11. Nach zwei Jahren Zwangspause - ein- mal Schneemangel, einmal Corona - befinden wir Alpinteamler uns aktuell in den Vorbereitungen für den kommenden Winter. In der Hoffnung, dass uns weder das Eine noch das Andere ei- nen Strich durch die Rechnung macht!! Zunächst findet am 27. November der Baindter Niko- lausmarkt statt. Wie die vorherigen Jahre nehmen wir hier Anmeldungen für unsere Ski- und Snowboardkur- se entgegen. Diese sind für 08./09.01. und den 15./16.01. am Schetteregg geplant. Ersatzwochenende wäre der 22./23.01. Dieses Jahr werden wir coronabedingt keine Reisebusse anbieten, d.h. eine eigene Anreise ist zu orga- nisieren. Die Anmeldung beginnt um 11 Uhr. Hierzu bitte für jeden Teilnehmer ein Anmeldeformular von unserer Homepage (NEU: https://www.svbaindt.de/index.php/ alpinteam) runterladen und vorausgefüllt mitbringen. Auf dem Nikolausmarkt ist auch eine Anmeldung zu un- serer Waldweihnacht am 04.12 möglich. Hier ist eine klei- nere Veranstaltung mit Nikolaus und Geschenken geplant, genauere Infos folgen. Das gemütliche Zusammensitzen in der Hubertushütte wird entfallen müssen. Ausserdem können Sie sich am Nikolausmarkt für unsere Ausfahrt am 28.12. an den Sonnenkopf, für die Ferienkurse in der ers- ten Märzwoche und für unser Jugendlager am 19./20.03. anmelden. Wir bedanken uns bereits im Voraus für ihr Vertrauen und freuen uns auf eine schöne Saison! Ihr Alpinteam Baindt Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im November geboren sind, wünscht der Sozialverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Herzliche Einladung zum Frühstücks-Treffen für Frauen e.V. „Was im Leben wirklich zählt“ Referentin: Doris Vöhringer Abendveranstaltung Freitag, 19.11.21 von 19.00-21.30 h Eintritt inkl. Abendessen: 16,50 € Kultur- u. Kongresszentrum Wgt. Eintritt nur mit 3G Bitte Anmeldung bis 17.11.21: FFF.rv@web.de 0751/33434 (Fr. Egenrieder) 07529/2409 (Fr. Stiller) Doris Vöhringer ist gelernte Gemeindediakonin und Ju- gendreferentin, arbeitet als Unternehmerin im familie- neigenen Betrieb. „Om’s Mandala Art“ in der Alten Kirche Mochen- wangen Omnitah Schwark präsentiert Ihre Werke - 05. November bis 28. November 2021 Mochenwangen - Die mehrfach ausgezeichnete und für Ihre Musik bekannte Singer/Songwriterin Omnitah gibt im November eine Ausstellung mit ihren Gemälden in der Alten Kirche Mochenwangen. Omnitah ist eine von vielen soloselbstständigen Künstlern, deren Lebensunterhalt durch die Coronamaßnahmen und den daraus resultierenden Konzertabsagen in Mitleiden- schaft gezogen worden ist. Malend reagierte die Künst- lerin auf diese Situation und zeigt nun eine Auswahl an Werken, die in dieser Zeit entstanden sind. „Keine Angst vor großen Formaten“ könnte auch ein Motto ihres Schaf- fens sein, denn mittlerweile malt sie ihre Mandalas auch auf ganze Zimmerwände. Die Öffnungszeiten der Ausstellung sind jeweils Samstag und Sonntag von 14-17 Uhr und Omnitah wird zu diesen Zeiten persönlich anwesend sein. Von dem Erlös der ver- kauften Bilder wird eine Spende an den ambulanten Kin- derhospizdienst Amalie übergeben. Die Vernissage ist am 05. November um 20.00 Uhr. Die Finissage ist am 28. November um 18.00 Uhr mit einem Solokonzert von Omnitah Fr. 5. Nov. 20.00 Uhr Vernissage Sa. 6. Nov. 14 – 17 Uhr So. 7. Nov. 14 – 17 Uhr Sa. 13. Nov. 14 – 17 Uhr So. 14. Nov. 14 – 17 Uhr Sa. 20. Nov. 14 – 17 Uhr So. 21. Nov. 14 – 17 Uhr Sa. 27. Nov. 14 – 17Uhr So. 28. Nov. 14 – 17.00 Uhr / Finissage um 18.00 Uhr: Solokonzert Omnitah Bitte bringen Sie für den Besuch Ihren Impf-, Gene- sen-Nachweis oder einen aktueller Testnachweis mit. www.omnitah-music.com www.alte-kirche-mochenwan- gen.de Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2021“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schichta 2021 ein. An zwei Abenden, am 12. und 13. November 2021 wird mit bekannten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweiliges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute geboten. Heute stellen wir Ihnen die Kabarettistin vom Samstag, 13. November vor: Anka Zink „Das Ende der Bescheidenheit“ Comedy mit Arroganz. Von und mit einer erfolgreich- und gutaussehenden Anka Zink. Haben Sie auch so viele Talente, die Sie der Welt zeigen könnten, wenn die Welt dann mal endlich zu Ihnen hin- gucken würde? Eigentlich weiß es jeder von uns längst: Jetzt bin ich dran! Für Bescheidenheit und Zurückhaltung ist in Zeiten der Selbstinszenierung keine Zeit mehr. Es wird immer wichtiger wichtig zu sein, sonst kommt man unter die Räder. Überall locken Supermodels, Superta- lents, Superfood, Superserien, Supereinschaltquoten, Su- perschnäppchen, Super Bowl, Supervisoren, Superklima und Supersex. Alle sind super fit, super talentiert, super schön, super jung, super geil, super laut... zumindest auf ihren Selfies. Nur die Normalos sind weg – aus unserem Viertel, unserer WhatsApp Gruppe und auf Instagram. Jeder längst für sich ein Unikat und in seiner Welt be- rühmt. Aber wer ist noch übrig, um uns zu bewundern? Und vor allem wofür? In einer Zeit, in der Markttauglich- keits-Hochbegabung die Königsdisziplin ist und „Wer hat das gesagt?“ wichtiger ist als „Worum geht es eigentlich?“, liefert Anka Zink mit „Das Ende der Bescheidenheit“ eine brandaktuelle und pupen-neue Aufklärungs-Offensive. Sie haut mit tadellosen Provokationen kräftig auf den Putz, ehe wir unsere Lieblings-Influencer als „Alltagsbegleiter“ bei unserer Pflegekasse anmelden müssen, ehe uns die Digitalisierung restlos in die Überflüssigkeit entlässt und die Bescheidenen unter uns nervös werden, weil niemand mehr Bescheid weiß. Anka Zink hat mit ihrer Wichtig-Tu- er-Entlarv-Liste und dem ultimativen Narzissten-Selbst- test zwei moderne Apps zur Rettung des gesunden Men- schenverstandes erfunden. Ein Programm mit praktischen Beispielen und tollen Übungen für alle Bescheidenen, die Unbescheidenheit verdient haben! Das wird ein höllischer Spaß für alle, die böses Kabarett mögen, Vorurteile lieben und Ungerechtigkeit hassen. Toll, dass Sie dabei sind! Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Karten- verkauf läuft in der Volksbank Weingarten eG, Kirchstr. 6 in Weingarten, Tel. 0751 5006 0 Volksbank Altshausen eG, Geschäftsstelle Blitzenreute, Tel. 07584 296 115 Achtal Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6 in Baienfurt Tel.: 0751/506 9440 Hubertus Apotheke, Dorfplatz 1 in Baindt Tel.: 07502/911 035 per Internet unter: www.kuhstallgs- chichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabaret- tisten im Detail beschrieben. Die Eintrittspreise: € 24,-- pro Person. Sie sparen beim DUO-Ticket (2 Abende für € 45,--) Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zu Gute. Caritas FairKauf Am Samstag, den 6. November und 27. November 2021 finden die letzten Fairkauf- Flohmärkte in diesem Jahr statt. In der Wangenerstr. 170 in Ravensburg, können sie zwischen 10 und 15 Uhr nach Lust und Laune im Trö- del stöbern, nach Sammlerstücken suchen und nebenbei auch einiges Skurriles entdecken. Der Erlös aus dem Ver- kauf fließt in soziale Projekte der Caritas. Die Solidarische Landwirtschaft Ravensburg e.V. vergibt wieder Gemüseanteile Der vor wenigen Wochen, neu gewählte Vor- stand der „So- lawi“, plant zu- sammen mit den GärtnerIn- nen bereits jetzt auf Hochtouren an der neuen Saison 2022/23. Regional, saiso- nal und fair ist das Konzept und stellt eine a l t e r n a t i v e Form der Ge- müseversor- gung dar. Nach- haltiger Anbau nach biologisch dynamischem Vorbild, ökolo- gische Themen, Rezepte, Biodiversität und vieles mehr stehen auf dem Programm. Sollten Sie sich für diese Themen interessieren, dann werden Sie Mitglied und sei- en Sie mit uns ein Beitrag für Natur, Umwelt und ein fai- res Miteinander. Auch die aktive Mithilfe auf unserem Gemüseacker ist herzlich willkommen aber keine Pflicht. Haben Sie noch weitere Fragen z.B. zu unseren Gemüse- anteilen und wie wir genau arbeiten? Dann laden wir Sie herzlich zu unserem Infoabend (3G Regelung), am 05.11.21, um 19:30 Uhr in den Räumlichkeiten der Lebenshilfe Ra- vensburg in der Mühlbruckstraße 22 ein. Bei der Bieter- runde am 05.12.2021 wird die neue Saison mit allen An- teilsnehmerInnen besiegelt. Näheres finden Sie auch auf: www.solawi-ravensburg.de sowie auf facebook und instagram EINLADUNG ZUR VERNISSAGE EINLADUNG ZUR VERNISSAGE Historische Ausstellung „Er flog mit einem Volltreffer in die Luft“ Gedenken an die Opfer der Weltkriege in Baienfurt im Baienfurter Rathaus vom 11. - 29. November 2021 AM DONNERSTAG, 11. NOVEMBER 2021 UM 19 UHR IM RATHAUSFOYER Begrüßung: Bürgermeister Binder Einführung: Uwe Hertrampf Historische Ausstellung „Er flog mit einem Volltreffer in die Luft“ Gedenken an die Opfer der Weltkriege in Baienfurt Im Rahmen der Sanierung des Ehrenmals für die Opfer der Weltkriege - einschließlich der Gedenktafeln mit den Namen der getöteten Baienfurter Soldaten - auf dem Baienfurter Friedhof Historische Ausstellung „Er flog mit einem Voll- treffer in die Luft“ Gedenken an die Op- fer der Weltkriege in Baienfurt im Baienfurter Rathaus vom 11. - 29. November 2021 AM DONNERSTAG, 11. NOVEMBER 2021 UM 19 UHR IM RATHAUSFOYER Begrüßung: Bürgermeister Binder Einführung: Uwe Her- trampf Im Rahmen der Sanierung des Ehrenmals für die Op- fer der Weltkriege - einschließlich der Gedenktafeln mit den Namen der getöteten Baienfurter Soldaten - auf dem Baienfurter Friedhof erfolgte auch eine zeitgemäße und zukunftsfähige Kommentierung des privaten und staatlichen Umgangs mit Soldatentod in den letzten 107 Jahren. Als Konsequenz dieser Kommentierung auf einer Gedenkstele wurde das „Ehrenmal“ in „Denkort Opfer der Weltkriege“ umbenannt. Der Text der Gedenkstele wurde vom Künstler Andreas Knitz und dem Lokalhisto- riker Uwe Hertrampf entworfen, im Arbeitskreis Ortsge- schichte überarbeitet und im Gemeinderat beschlossen. Er basiert auf den Erkenntnissen aus vielen Dokumenten und Materialien aus dem Ortsarchiv. Diese Dokumente und Materialien aus dem Ortsarchiv sollen nun der interessierten Öffentlichkeit im zeitli- chen Zusammenhang mit dem Volkstrauertag 2021 in dieser Ausstellung zugänglich gemacht werden. Der erste Teil der Ausstellung beschäftigt sich mit den Opfern, nennt ihre Namen und Sterbeorte, besonders betroffene Familien, zeigt Fotos und Todesanzeigen der Gefallenen, beschreibt Verwundungen und zeigt in einer Statistik, dass im Weltkrieg 74 und im 2. Weltkrieg 269 Soldaten (=3,5% bzw. 9,2% der Baienfurter Einwohner) ums Leben kamen. Damit waren die meisten Familien in Baienfurt von Tod und Trauer betroffen. Der zweite Teil der Ausstellung zeigt die Verharmlosung und Beschönigung des Krieges in der Kriegspropaganda und in den Todesmitteilungen im 2. Weltkrieg. Der dritte Teil der Ausstellung beschreibt die Heldenver- ehrung, mit der die Soldaten motiviert, die Angehörigen getröstet wurden und dem Krieg indirekt ein Sinn und eine Legitimation gegeben wurde. Im vierten Teil wird aufgezeigt, wie auf diese Weise Opferbereitschaft und Heldentum gezüchtet wurden und die jungen Menschen missbraucht wurden. Der fünfte Teil zeigt das Gedenken nach dem 1. Weltkrieg am 1. Kriegerdenkmal (1920) und dokumentiert den Prozess der Aufstellung eines Find- lingsblocks mit Bronzetafel als zweites Kriegerdenkmal. Der sechste Teil dokumentiert den Prozess zur Errich- tung des Ehrenmals für die gefallenen Soldaten bei- der Weltkriege im Jahr 1962. Der siebente Teil beschreibt den Anlass und den Sinn der Kommentierung auf der Gedenkstele und der Umbenennung und beinhaltet den Gedenkstelentext. Die Kuratoren Andreas Knitz und Uwe Hertrampf freuen sich über Bemerkungen, Ergänzungen, Erläuterungen von Angehörigen der Opfer und von Zeitgenossen der Vorgänge bis 1945 und nach 1945 bei der Errichtung des „Ehrenmals“ sowie über Kommentare jüngerer Be- sucher. Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Besichtigungszeiten: Die Ausstellung ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses zu besichtigen: Mo – Fr 9.00 – 12.15 Uhr; Mo: 14.00 – 16.00 Uhr; Do: 16.00 – 18.00 Uhr Führungen: - öffentliche Führungen am Mittwoch, 17.11. um 19 Uhr und Donnerstag, 25.11., 19 Uhr (jeweils 1 Stunde) - Gruppenführungen können jederzeit unter Tel. 0751/ 6815 gebucht werden. Spendenaktion für Denkmalsanierung Die Ausstellung enthält auch die Gedenktafel der Familie Kling für ihren gefallenen Angehörigen Anton Kling, die an einem privaten Denkmal in Briach angebracht war (siehe Foto). Dieses Denkmal dient nicht nur den Nachkommen der Familie zur Erinnerung, sondern auch der Öffentlich- keit - als ein wertvolles Zeugnis für den gesellschaftlichen Umgang mit dem Tod von Soldaten in der damaligen Zeit. Bei der notwendigen Sanierung des Denkmals, für die fi- nanzielle Mittel in Höhe von 4.000 Euro benötigt werden, möchten die Kuratoren deshalb die Familie Kling durch eine Spendensammlung im Rahmen der Ausstellung un- terstützen. Anzeigen entsprechen nicht der tatsächlichen Größe | Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage: www.duv-wagner.de Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche 133,00 € Größe: 187 x 60 mm 1 62,00 € Größe: 90 x 55 mm 16 56,00 € Größe: 90 x 50 mm 21 10% Rabatt auf Farbanzeigen15% Rabatt auf schwarz- weiß-Anzeigen Weihnachten steht vor der Tür! Sie haben noch keine Weihnachtsanzeige geschaltet? 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    Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.04.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Die Vorsitzende bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Es wurde die Frage gestellt, ob der Schüler- und Bürgerbus auch im kommenden Schuljahr 2021/2022 Kinder aus Schachen und Sulpach zur Klosterwiesenschule befördert. Die Vorsitzende verweist auf TOP 13 dieser Sitzung. Es wird dort über die weitere Nutzung des Busses beraten und entschieden. Ein weiterer Zuhörer erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand bezüglich Wiederaufbau der Schenkenwaldbrücke (Eselsbrücke). Es ist, so die Vorsitzende nach wie vor nicht geklärt, ob die Schenkenwaldbrücke wieder aufgebaut wird. Sie erkundigt sich jedoch darüber bei ihrem Bürgermeisterkollegen Spieß aus Fronreute. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. März 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Corona In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 24 infizierte Personen. Im gesamten Landkreis Ravensburg sind 1.509 Fälle zu verzeichnen. Der Inzidenzwert im Landkreis liegt derzeit bei 113,5. b) Impfungen Impfungen durch das mobile Impfteam erfolgten erstmalig am 29.03.2021. Es wurden dabei alle über 85-jährigen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt angeschrieben (144 Personen). Knapp 40 Personen hatten Bedarf und 12 Personen wurden an diesem ersten Impftermin geimpft. Die 2. Impfung erhalten diese Personen am 19.04. An diesem Termin erfolgen dann auch 14 weitere Erstimpfungen. Im Mai werden weitere 12 Personen die Erstimpfung erhalten. Hierzu werden alle 80- bis 85-jährigen von der Verwaltung angeschrieben. Die Verwaltung erhält jedoch sehr viele positive Rückmeldungen. Seit letzter Woche wird auch in den Hausarztpraxen geimpft, kurzfristige Rückmeldungen wieviele Dosen und welcher Impfstoff verimpft wird, darüber erhalten die Betroffenen Informationen am Telefon, wenn die Hausärzte die Patienten abtelefonieren. c) Fischerareal Am kommenden Montag findet eine Infoveranstaltung in Sachen Entwicklung im Fischerareal für handelnde Akteure statt. Es handelt sich um eine Onlineveranstaltung. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger findet eine Veranstaltung zur Bildung von Baugemeinschaften ebenfalls Online an diesem Abend statt. d) Abfallentsorgung Landkreis Der Landkreis stellt ab dem 01.01.2022 beim Leichtverpackungsmüll auf das Holsystem um. Das bedeutet, dass dann die RaWeg-Säcke nicht mehr angeliefert werden müssen. Im Laufe des Jahres wird sich das Gremium über die Auswirkungen auf den Wertstoffhof besprechen. TOP 04 Radverkehrskonzept des GMS - mündlicher Bericht Bürgermeisterin Rürup teilt mit: 1. Vorgang Mit dem integrierten Verkehrsentwicklungsplan erarbeiten Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Berg und Baindt gemeinsam ein umfassendes und zukunftsorientiertes Mobilitätskonzept. Wichtiger Bestandteil ist dabei der Radverkehr. Um das Radfahren im Schussental attraktiver zu gestalten und so mehr Bürgerinnen und Bürger vom Umstieg auf das Fahrrad zu begeistern, wird ein Radverkehrskonzept für den GMS erstellt. Das Ziel des Radverkehrskonzeptes ist es, eine strategische Planungs- und Entscheidungshilfe für die Radverkehrsförderung im Gemeindeverband zu erarbeiten. Im Oktober 2018 erhielt der Gemeindeverband Mittleres Schussental einen Zuwendungsbescheid über 46.362 € für die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Die Verbandsversammlung stimmte im Dezember 2018 dem Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung zu und im April 2019 der Vergabe an brenner BERNARD ingenieure GmbH. Daraufhin wurden die Arbeiten im Mai 2019 aufgenommen. Im Projektverlauf wurden verschiedene Gruppen an der Erstellung der Netzpläne und der Maßnahmen beteiligt. Im Juli 2019 fand ein erster Workshop mit Radverkehrsengagierten im GMS statt. Verwaltungsintern fand ebenfalls im Juli 2019 ein kommunaler Arbeitskreis zur Netzentwicklung statt. Im September 2019 fanden Workshops mit Bürgerinnen und Bürgern sowie mit Unternehmen statt. Außerdem wurde für weiterführende, städtische Schulen, die noch keinen Radschulwegeplan erhalten haben, eine Beteiligung über das Schulwegeplaner - Tool des Landes Baden- Württemberg ermöglicht. Die Verbandsversammlung wurde am 11. November 2019 über den aktuellen Stand der Konzeption informiert. Im zweiten kommunalen Arbeitskreis im Juli 2020 wurde der Entwurf der Maßnahmenkonzeption behandelt und im Nachgang überarbeitet. Die überarbeitete Maßnahmenkonzeption wurde im Oktober 2020 den Radverkehrsengagierten vorgestellt. Im November und Dezember 2020 wurden Landratsamt, Regionalverband, Regierungspräsidium, NABU und BUND informell beteiligt. Nachfolgend wurde das Maßnahmenkataster überarbeitet und ein erster Entwurf zur Priorisierung wurde erstellt. 2. Priorisierung Die Priorisierung erfolgt anhand fachlicher Kriterien. Bewertet werden Netzbedeutung/ Potenzial, Verkehrssicherheit und Handlungserfordernis (Netzlücke, unzureichender Ausbaustandard oder Komfort-Mangel) der Maßnahme. Aus der Bepunktung leitet sich die Dringlichkeit der Maßnahmen ab. Hierbei wird unterschieden in Maßnahmen mit hoher, mittlerer und nachrangiger Dringlichkeit. Maßnahmen, die schnell und kostengünstig umgesetzt werden können, wurden als Sofortmaßnahmen nicht priorisiert. Die Maßnahmen werden gemäß ihrer Dringlichkeit in Plänen und Listen dargestellt. Bei Bedarf können Maßnahmen detailliert im umfangreichen Maßnahmenkataster nachgeschlagen werden. 3. Weiteres Vorgehen Der Bericht des Radverkehrskonzepts wird voraussichtlich bis Ende August fertiggestellt und soll im Oktober im Gemeinderat sowie in den Gemeinderäten der anderen vier Kommunen vorgestellt werden. Für den Beschluss der Gemeindeverbandsversammlung ist der 07. Oktober 2021 vorgesehen. TOP 05 Radschnellweg RS 09 zwischen Baindt und Friedrichshafen - Streckenbestimmung und Abschnittsbildung Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: Im März 2019 wurde die Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung zwischen Baindt und Friedrichshafen abgeschlossen. Die Vorzugstrasse hat eine Länge von 29 km und erreicht auf 85 % der Gesamtstrecke die Qualitätsstandards für eine Radschnellverbindung. Mit einem Nutzen-Kosten-Faktor von 2,0 wurde deren Wirtschaftlichkeit nachgewiesen. Für die Abschnitte zwischen Weingarten und Ravensburg hat das Land Baden- Württemberg bereits die Baulast übernommen. In der Weiterführung in Richtung Friedrichshafen sowie zwischen Baindt und Baienfurt wurde die Radschnellverbindung im April 2019 als Radschnellverbindung in der Baulast des Kreises eingestuft. Damit liegt die Baulast zunächst bei dem Landkreis Ravensburg und dem Bodenseekreis. Um rasch mit der Planung voranzukommen, hat der Regionalverband die Federführung für die Planung der gesamten Strecke übernommen und Fördermittel bei Bund und Land beantragt und auch bewilligt bekommen. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurden für insgesamt sechs Abschnitte jeweils zahlreiche Varianten möglicher Streckenverläufe untersucht, bewertet und diskutiert. Daraus wurde eine Vorzugstrasse entwickelt, die hinsichtlich der Realisierbarkeit, der Kosten und des Nutzen vertiefend betrachtet wurde. Eine Festlegung auf diese Trasse ist noch nicht erfolgt, auch gibt es keine Gremienbeschlüsse zur Realisierung der Radschnellverbindung. Erst mit Festlegung auf eine konkrete Linie für die Radschnellverbindung können die weiteren Planungsschritte nach den Leistungsphasen der HOAI angegangen werden. Dabei ist auch von Bedeutung, im Rahmen welcher Verfahren die weiteren Planungen durchzuführen sind. Für die Durchführung der Streckenbestimmung und Abschnittsbildung für den RS 09 wurden erneut die BERNARD Gruppe ZT GmbH und das Planungsbüro VIA eG beauftragt. Im Rahmen der vorliegenden Aufgabenstellung sind vorrangig folgende Ziele zu verfolgen: 1. Abstimmung und Festlegung des konkreten Verlaufs des RS 9 mit den Verwaltungen, BürgerInnen, Gremien der Anliegerkommunen 2. Bildung von Planungsabschnitten zur Ausschreibung der Entwurfs- und Vorplanung bzw. Realisierung Im Januar und Februar 2021 fanden bereits die Kick-Off-Termine in der Projektgruppe sowie den sechs beteiligten Kommunen statt. Ebenso haben der Landkreis Ravensburg und der Bodenseekreis erste Prüfungen hinsichtlich natur- und umweltschutzrechtlicher Belange im Rahmen von Scoping-Terminen durchgeführt. In jeder Kommune werden wahlweise vertiefende Untersuchungen durchgeführt. Diese reichen von straßenräumlichen Konzeptionen, Betrachtungen im Verkehrsmodell bis zu gemeinsamen Befahrungen. Die Bearbeitung erfolgt von März bis Juli 2021. Parallel dazu werden die Bürgerinnen und Bürger über eine Online- Plattform informiert und beteiligt. Der Start hier ist für Juni 2021 vorgesehen. Die vertiefenden Untersuchungen und Beteiligungen der Öffentlichkeit bilden anschließend die Grundlage für die finale Streckenbestimmung des RS 09. Die Abschnittsbildung ist für Herbst 2021 vorgesehen. Die Definition der Planungsabschnitte erfolgt u.a. auf der Grundlage der Maßnahmenkategorie zur Herstellung des Standards einer Radschnellverbindung sowie den jeweiligen Betroffenheiten im Abschnitt. Weiterhin sind Abhängigkeiten zu anderen Planungen zu prüfen und deren möglicher Realisierungshorizont abzuschätzen. Die Beschlüsse in den politischen Gremien und der Projekt-Abschluss sind für Dezember 2021 geplant. TOP 06 Bebauungsplan Bühl - Städtbaulicher Entwurf Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung vom 17.09.2019 wurde dem Gemeinderat der städtebauliche Vorentwurf des Bebauungsplanes "Bühl" von Herrn Sieber vom Büro für Stadtplanung aus Lindau mit verschiedenen Varianten vorgestellt. Das Büro Sieber wurde daraufhin mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt. In der Sitzung des Gemeinderats vom 03.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss nach § 13 b BauGB für das Baugebiet gefasst. § 13 b des Baugesetzbuches ermöglicht die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, wobei der Satzungsbeschluss (Bebauungsplan rechtswirksam) bis zum 31.12.2021 zu fassen ist. Im Dezember 2019 bestand für die Bevölkerung die Möglichkeit zur frühzeitigen Äußerung. Mitte 2020 wurde eine frühzeitige Behördenunterrichtung durchgeführt. Ende Oktober hat die Firma Baugrund Süd den Baugrund untersucht. Der kleine Graben am Rande des Bebauungsplangebiets wurde vom Sachgebiet Oberflächengewässer des Landratsamtes Ravensburg als Gewässer 2. Ordnung eingestuft. Da das Gebiet immer wieder von Starkregenereignissen betroffen ist, wurde dies bei der Überarbeitung der städtebaulichen Entwürfe berücksichtigt und der Wasserlauf so geplant, dass das Wasser vom Hang oberhalb des Gebiets im neu gestalteten Gewässer abfließen kann, ohne das neue Baugebiet zu beeinträchtigen. Vorgabe im neuen Regionalplan wird sein, dass bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen ein verdichtetes Bauen gefordert wird. Auch wird von Seiten der Bauleitplanung im LRA Ravensburg darauf hingewiesen, dass nach § 1 a Abs. 2 Satz 1 BauGB bei der Aufstellung von Bebauungsplänen mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden soll, wobei zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen u.a. die Möglichkeiten der Nachverdichtung zu nutzen sind. Zur Nachverdichtung zählt auch die Möglichkeit, eine höhere Ausnutzbarkeit von Grundstücken zu ermöglichen. So wurde versucht, das Baugebiet mit unterschiedlichen Gebäudetypen (Reihenhaus, Kettenhaus, Mehrfamilienhaus, Doppelhau und freistehendes Einfamilienhaus) zu beplanen, um so eine gute Durchmischung verschiedener Wohnformen mit hoher Lebensqualität zu erreichen. Da der Satzungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen ist und vor Satzungsbeschluss ein wasserrechtliches Verfahren für den Gewässerausbau entlang des Baugebiets Geigensack Erweiterung und entlang des Baugebiets Bühl durchgeführt werden muss, soll in dieser Sitzung beschlossen werden, mit welchem städtebaulichen Entwurf die MitarbeiterInnen des Büros Sieber Consult die Bauleitplanung weiter bearbeiten sollen. Frau Lagoda und Herr Zahner vom Büro Sieber Consult aus Lindau stellen ausführlich die 3 Varianten vor. Alternative 1 sieht die dichteste Bebauung vor. Entsprechend dem dörflichen Charakter sind jedoch verscheidene Grünzäsuren vorgesehen. Der Geschosswohnungsbau dominiert diese Alternative. Die Alternative 2 sieht eine mittlere Bebauung vor. Der Geschosswohnungsbau wird gegen Reihenhäuser ausgetauscht. Alternative 3 hat die lockerste Bebauung. Geschosswohnungsbau ist nur an der östlichen Seite vorgesehen. Bei dieser Alternative kommt es zu keinem Konflikt mit der Bestandsbebauung. Beschluss: Das Büro Sieber Consult wird beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan „Bühl“ mit dem städtebaulichen Entwurf Variante 1 weiter zu bearbeiten. Folgende Änderungen sind in den Entwurf einzuarbeiten: Die Dreispänner in der 1. Reihe sind durch Punkthäuser zu ersetzen. TOP 07 Bauantrag zum Anbau eines landwirtschaftlichen Stalles an den bestehenden Milchviehstall auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt auf der Südseite des bestehenden Milchviehstalles einen Anbau von 15,00 m auf 17,70 m. Im Anbau sollen Jungkalbinnen auf mehr Fläche untergebracht werden. Eine Aufstockung des Tierbestands ist nicht vorgesehen. Es handelt sich bei der Stallerweiterung um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 08 Bauantrag zum Neubau eines Verwaltungs- und Lagerzentrums und den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" auf Flst. 1014/4, Am Umspannwerk 24 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt im Gewerbegebiet Mehlis den Neubau eines Verwaltungs- und Lagerzentrums. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Das Gebäude soll 79,74m lang werden. Wunsch der Firma ist, ein großes Gebäude für das Abstellen von Firmenfahrzeugen, das Lagern von Reinigungsmitteln und eine Werkstatt zur Reparatur der Reinigungsmaschinen, sowie einen Verwaltungstrakt zu erstellen. Die Pläne waren, baurechtlich ungeprüft, bereits Bestandteil des Kaufvertrages. Im Bebauungsplan ist eine offene Bauweise gefordert. Offene Bauweise bedeutet, dass Gebäude max. 50m lang sein dürfen. Im Bereich des alten Bebauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis hat man diese Festsetzung durch den Zusatz ergänzt, dass Gebäude als Ausnahme 100m lang sein dürfen. Deshalb gibt es gleich an das geplante Bauvorhaben angrenzend Hallen bis zu 100m Länge. Diese Ausnahme hat man im B-Plan 2. Erweiterung Mehlis nicht aufgenommen, weshalb hierfür eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig ist. Eine Befreiung ist auch für die Feuertreppe erforderlich, die außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Die erforderlichen Abstandsflächen sind bei dem Bauvorhaben eingehalten. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen, Überschreitung der Baugrenze mit der Feuertreppe und Überschreitung der Länge für die offene Bebauung wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Verwaltungs- und Lagerzentrums erteilt. TOP 09 Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) und Änderung der Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Kämmerer Abele berichtet: a) Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung § 34 FwG verpflichtet die Gemeinden, bei kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen Kostenersatz zu verlangen. Einsätze bei Kfz-Unfällen sind insgesamt (auch bei Pflichtaufgaben wie Menschenrettung und Brandbekämpfung) kostenpflichtig. Sonderlöschmittel („alles außer Wasser“) sind bei Einsätzen ebenfalls generell im gewerblichen Bereich erstattungspflichtig. Die Kosten für die Fahrzeuge werden weiterhin entsprechend der „Verordnung Kostenersatz Feuerwehr“ (VOKeFw) des Innenministeriums vom 18.3.2016 abgerechnet. In Baindt sind derzeit die Kostenersätze mit geringen Sätzen nach der VOKeFw wie folgt: Fahrzeug nach VOKeFW Euro/Stunde a) MTW 20,00 € b) LF 16/12 170,00 € c) LF 10/6 120,00 € Die Personalkosten wurden in der Verordnung Kostenersatz Feuerwehr nicht geregelt. Für die Kalkulation wurde grundsätzlich ein Teiler von 80 Stunden pro Feuerwehrangehöriger festgelegt. Die der Gemeinde verbleibenden Vorhaltekosten sind dadurch um ein Vielfaches verringert. Mit der beigefügten Kalkulation ergeben sich minimale Änderungen der Feuerwehrkostenersatzsatzung der Gemeinde Baindt. Mit der Erhöhung der personalbedingten Aufwendungen (Ausrüstung etc.) wird der externe Personalkostensatz erhöht. Der Grundsatz des unentgeltlichen Einsatzes der Gemeindefeuerwehr bleibt weiterhin erhalten. Kostenersatz kann nur in bestimmten Fällen erhoben werden, beispielsweise bei vorsätzlicher Schadensverursachung, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen verursacht wurde oder auch wenn die Gefahr beim Umgang mit Gefahrstoffen für gewerbliche Zwecke entstand. Auch die Leistungen als Brandsicherheitswache ist einer der kostenersatzpflichtigen Fälle. b) Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung Städte und Gemeinden müssen nach dem Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg auf ihre Kosten eine leistungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten und unterhalten. Diese Pflichtaufgabe wird weitestgehend von Frauen und Männern erfüllt, die sich ehrenamtlich in den Feuerwehren unseres Landes engagieren. Die Feuerwehrentschädigungssatzung wurde letztmals im Jahr 2016 mit Änderung der Entschädigungssätze um 2 Euro/Stunde von 10 auf 12 € angepasst. Da diese Sätze inzwischen nicht mehr zeitgemäß sind, sollte eine Anpassung vorgenommen werden. Es muss zukünftig der Kostenersatz für Feuerwehreinsätze halbstundenweise abgerechnet werden. Aus diesem Grund sollte auch bei der Berechnung der Zeit für die Entschädigung auf halbe Stunden aufgerundet werden. Da den Einsatzkräften auch bei kurzen Einsätzen ein Zeitaufwand, z. B. für die Anfahrt zum Feuerwehrgerätehaus entsteht, sollte bei Einsätzen unter einer halben Stunde pauschal eine halbe Stunde Einsatzzeit dazu gerechnet werden, damit mindestens eine volle Stunde entschädigt wird. In anderen Städten und Gemeinden in den Landkreisen Ravensburg, Bodenseekreis und Biberach wird derzeit weitgehend die Entschädigung für Einsätze mit 14,00 € je Stunde vergütet. Dies bedeutet eine Anhebung von 2,00 € je Stunde. Es wird empfohlen die Änderungen der Feuerwehrentschädigungssatzung (Anpassung der Feuerwehrentschädigung um zwei Euro) sowie die Änderungen der Feuerwehrkostenersatzsatzung aufgrund der Kalkulation der Personalkosten zu beschließen. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat den Satzungsänderungen zuzustimmen. Beschluss: a) Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung gem. Anlage 1 zu. b) Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Feuerwehrkostenersatzsatzung) gem. Anlage 2 zu. TOP 10 Neufassung der Feuerwehrsatzung Kämmerer Abele teilt mit: Die Feuerwehrsatzung wurde zuletzt im Gemeinderat am 05.07.2011 neu gefasst. In der Zwischenzeit gab es eine Novellierung der Mustersatzung des Gemeindetages, an der sich die Gemeinde Baindt orientiert. Der Gemeindetag hat diese mit Vertretern des Innenministeriums Baden-Württemberg, der Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg und dem Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg abgestimmt. Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen wird die Durchführung von verfassungsgemäßen Hauptversammlungen und Wahlen der Feuerwehren nun auch in alternativen Formen geregelt. Darüber hinaus wurden weitere Paragrafen angepasst. Wesentlichen Änderungen sind: • Ändern wird sich unter § 6 Altersabteilung, dass zukünftig kein Antrag mehr für die Altersabteilung notwendig ist. In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt. Des Weiteren wird es einen Stellvertreter in der Altersabteilung geben. • Unter § 7 Jugendfeuerwehr ist die Wahl des Leiters und seines Stellvertreters in geheimer Wahl neu. • In § 10 Abs. 7 ist neu die Einspruchsmöglichkeit gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, des Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter, die binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten bei der Gemeinde erhoben werden kann. • Die initiative Beratung des Feuerwehrkommandanten in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten gegenüber der Bürgermeisterin und dem Gemeinderat ist im § 10 Abs. 10 neu geregelt. • Neu ist gemäß § 12 ein Medienbeauftragter (Pressesprecher) sowie gemäß § 12 Abs. 3 ein Bestandsverzeichnis für Gegenstände des Sondervermögens ab einem Wert von 800 €. • Unter § 13 wird die personelle Zusammensetzung des Feuerwehrausschusses angepasst und von bisher acht Personen auf neun Personen aufgestockt. Weiteres Mitglied wird der Leiter der Altersabteilung sein. • Die Pandemieanpassungen sind hauptsächlich im § 15 Abs. 6 geregelt. Der Entwurf der Feuerwehrsatzung wurde mit dem Kommandanten der Feuerwehr Baindt, Roland Bucher, abgestimmt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat der Neufassung der Feuerwehrsatzung zuzustimmen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Feuerwehrsatzung zu. TOP 11 Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Kämmerer Abele berichtet: Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in ihrem Prüfungsbericht die Gemeinde Baindt auf eine Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft nach § 135c BauGB hingewiesen. Mit dem Aufstellen von Bebauungsplänen werden zum Teil neue Bauflächen ausgewiesen, die Eingriffe in die Natur oder das Landschaftsbild darstellen. Um einen ökologischen Ausgleich zu schaffen, müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden (§ 1a Abs. 3 BauGB). Solche Maßnahmen sind zum Beispiel die Begrünung nicht überbaubarer Flächen, die Anpflanzung einer Streuobstwiese oder die Anlage eines Stillgewässers, die zu einer ökologischen Aufwertung von Flächen führen. Diese Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen von den Grundstückseigentümern refinanziert werden. Im Rahmen der Allgemeinen Finanzprüfung für die Jahre 2016- 2019 wurde auch die Gemeinde Baindt aufgefordert, die Refinanzierung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen zu regeln. Die Gemeinde hat für die Ausgleichsmaßnahmen bereits ein sog. Kommunales Öko- Konto (§ 135 a Abs. 2 Satz 2 BauGB) angelegt. Eine Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft nach § 135c BauGB ist bisher nicht erlassen worden (zwingend erforderlich soweit Kostenerstattungsbeträge abgelöst werden). Zur Refinanzierung dieser Aufwendungen sind die dadurch verursachten Kosten der Ausgleichsmaßnahmen ohne Abzug eines Gemeindeanteils nach Maßgabe des Verteilungsmaßstabs in der Kostenerstattungssatzung zu erheben. Da die Städte und Gemeinden nach § 135a Abs. 3 Satz 2 BauGB zur Refinanzierung der ihr im Rahmen der durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen entstanden Kosten in voller Höhe rechtlich verpflichtet sind, ist dies jetzt nachzuholen. Eine vollerschlossene Veräußerung unserer gemeindeeigenen Grundstücke nach § 436 Abs. 1 BGB bleibt weiterhin davon unberührt (vgl. GPA-Mitteilung 14/2002 und 4/2020). Der Ausgleich kann durch Festsetzung im Bebauungsplan an anderer Stelle als dem Ort des Eingriffs (auf anderen Grundstücken) durchgeführt werden, was aufgrund der heutzutage eher kleineren Buchgrundstücke sinnvoll ist. In diesem Fall führt die Gemeinde anstelle und auf Kosten des Vorhabenträgers oder der Eigentümer der Grundstücke die Ausgleichsmaßnahme durch. Zusätzlich stellt die Gemeinde hierfür die benötigten Grundstücksflächen bereit (§ 135 a Abs. 2 BauGB). Nach der Herstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen muss die Gemeinde zur Deckung ihres Aufwands einschließlich der Bereitstellung hierfür erforderlicher Flächen einen Kostenerstattungsbetrag erheben. Wie im Beitragsrecht handelt es sich bei dem Kostenerstattungsbetrag um eine einmalige Erhebung. Voraussetzung für die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Für den Vollzug festgesetzter Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB enthält das Baugesetzbuch unter der Überschrift: „Maßnahmen für den Naturschutz“ die Paragraphen 135a bis 135c. Einleitend bestimmt § 135 a Abs. 1 BauGB, dass festgesetzte Maßnahmen zum Ausgleich vom Vorhabenträger durchzuführen sind; Damit sind die Ausgleichsmaßnahmen auf den Eingriffsgrundstücken gemeint. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die an anderer Stelle als dem Eingriffsgrundstück durchgeführt werden, erfordern eine eindeutige Zuordnung zu einer Grundstücksfläche durch eine Festsetzung im Bebauungsplan (§ 135a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 9 Abs. 1a BauGB). Dies ist Voraussetzung für die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen. Die Kosten können geltend gemacht werden, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen. Erstattungsfähige Kosten Der Umfang der erstattungsfähigen Kosten und der Verteilungsmaßstab sind in der Satzung geregelt. Neben den Kosten für die Durchführung der Ausgleichs- maßnahmen können auch Kosten der Gemeinde für die Bereitstellung und/oder den Erwerb der Grundstücke, die zur Durchführung der Maßnahmen benötigt werden, angerechnet werden. In der Anlage zu § 2 Abs. 3 der Kostenerstattungssatzung ist die Dauer der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für die jeweilige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme festgelegt. Die während dieser Pflegezeit entstehenden Kosten sind erstattungsfähig. Eine Unterhaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme im Anschluss an die Dauer der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege kann durch die Kostenerstattungssatzung nicht geregelt werden, was von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg bestätigt wurde. Eine Umfrage der Verwaltung bei vergleichbaren Städten in Baden-Württemberg hat ergeben, dass die durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entstehenden Kosten, je nach Verfahren, zwischen 5,00 Euro und 10,00 Euro pro m² Bauland liegen. Hierbei handelt es sich um Erfahrungswerte der befragten Städte. Die Abrechnung wird jedoch in jedem Verfahren anhand der tatsächlich entstandenen Kosten erfolgen. In der Vergangenheit wurde die Refinanzierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen teilweise durch städtebauliche Verträge geregelt. Dies setzt voraus, dass alle Beteiligten den vertraglichen Vereinbarungen zustimmen, was häufig mit zeitintensiven Verhandlungen und Verwaltungsaufwand verbunden ist. Im Vergleich zum städtebaulichen Vertrag ist bei der Refinanzierung über die Kostenerstattungssatzung die Zustimmung aller Beteiligten nicht notwendig. Dadurch gewährleistet die Kostenerstattungssatzung insbesondere bei komplexen Verfahren eine zügige Abwicklung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und schafft gleichzeitig frühes Baurecht. Zudem ermöglicht die Satzung Kostentransparenz für die Verfahrensbeteiligten. Darüber hinaus könnte im Fall der Nichteinhaltung von vertraglichen Vereinbarungen auf die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten der Kostenerstattungssatzung zurückgegriffen werden. Damit können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen selbst dann abgewickelt werden, wenn im Rahmen städtebaulicher Verträge kein Konsens erzielt wird. Durch eine Kostenerstattungssatzung sind evtl. städtebauliche Verträge vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans nicht mehr zwingend erforderlich. Vertragliche Vereinbarungen sind nach wie vor gemäß der Richtlinien möglich. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c Baugesetzbuch sowie den Richtlinien über die Ablösung von Kostenerstattungsbeträgen zu. TOP 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg informiert das Gremium über folgenden Sachverhalt: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von folgenden Personen bzw. Firmen gereinigt: Gebäude / Einrichtung Firma / Privatperson Vertrag gekündigt zum Rathaus Schneider / Baienfurt Aussegnungshalle Schneider / Baienfurt Schenk-Konrad-Halle Privatperson Bauhof, Feuerwehrhaus Privatperson Klosterwiesenschule – Gebäude blau Mader / Bad Waldsee 31.12.2020 - übergangsweise Schneider Klosterwiesenschule – Gebäude grün Mader / Bad Waldsee 31.07.2021 Klosterwiesenschule – Gebäude gelb Mader / Bad Waldsee 31.12.2021 Klosterwiesenschule – Kleinkindgruppen / Kiga Mader / Bad Waldsee 31.12.2021 Kindergarten SMS - Alt Mader / Bad Waldsee 31.12.2020 - übergangsweise Schneider Kindergarten SMS - Neu Schneider / Baienfurt übergangsweise Schneider Sporthalle - groß Mader / Bad Waldsee 30.09.2021 - übergangsweise Schneider Sporthalle - klein Betreuung Mader / Bad Waldsee 31.01.2021 - übergangsweise Schneider Die Reinigungsverträge für die Objekte Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ Alt- und Neubau, Sporthalle groß und klein und die Gebäude Klosterwiesenschule wurden gekündigt. Die Reinigungsarbeiten für die fünf Objekte (Sporthalle groß und klein, Kindergarten SMS Alt– und Neubau, sowie Klosterwiesenschule – Gebäude blau) werden vorübergehend von der Firma Schneider aus Baienfurt gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer– und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Die Leistungsverzeichnisse wurden an drei Firmen gesandt. Von allen drei Firmen wurde ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 6.962,84 € zzgl. MwSt. Die Firma Schneider reinigt schon seit über 20 Jahren das Rathaus der Gemeinde Baindt und war bis zum Jahr 2015 auch für die Reinigung des Kindergartens und der Sporthalle zuständig. Mit der Arbeitsleistung sind die Lehrerschaft, Kindergartenleitung und Verwaltung zufrieden. Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für den gesamten Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“, für das blaue Gebäude der Klosterwiesenschule sowie für die große und kleine Sporthalle werden an die Firma Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 6.962,84 €/mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 13 Gemeindeeigener Bus zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus Schachen und Sulpach Hautamtsleiter Plangg berichtet: In der GR-Sitzung am 09. Februar 2021 wurde dieser TOP vertagt, da noch weitere Informationen eingeholt werden mussten. Es wurde zwischenzeitlich abgeklärt, wie viele Kinder aus Schachen und Sulpach diesen Bus benutzen wollen. Darüber hinaus wurde von einem Taxiunternehmen sowie vom Malteserfahrdienst ein Angebot zu dieser Schülerbeförderung angefordert. Seit November 2012 wird ein Kleinbus, 9-Sitzer zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus den Ortsteilen Schachen und Sulpach eingesetzt. Die Kindergartenkinder, die befördert werden, sind in der Regel Geschwisterkinder der Schulkinder. Dieser Bus steht auch ortsansässigen Vereinen, der Kirchengemeinde und gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung. Das Angebot wird bisher nicht in großem Maße nachgefragt, lediglich für die Jugendfeuerwehr und die Beförderung dementer Personen wurde der Bus eingesetzt. Damit die Eltern der Kinder, die für das neue Schuljahr 2021/2022 ihre Kinder in der Klosterwiesenschule anmelden, Planungssicherheit haben, ist über den Fortbestand des Busses zu entscheiden. Anzahl der beförderten Kinder seit 2012 Schuljahr Anzahl Schulkinder Anzahl Kindergartenkinder Gesamtzahl 2012/13 5 6 11 2013/14 11 4 15 2014/15 10 5 15 2015/16 10 15 25 2016/17 13 8 21 2017/18 13 4 17 2018/19 14 1 15 2019/20 12 4 16 2020/21 9 5 14 Ausgaben und Einnahmen für die Gemeinde Der Bus (VW Crafter) wurde von der Gemeinde zum Preis von 20.111,00 € mit einem Kilometerstand von 95.000 km gekauft. Für Werbung wurden anfangs Einnahmen in Höhe von 4.297,50 € erzielt. Eine Fahrerin auf 450 Euro - Basis wird von der Gemeinde für die Fahrten beschäftigt. Eine Krankheitsvertretung gibt es derzeit nicht. Bei einer Vermietung des Busses an örtliche Vereine und Institutionen erfolgt eine Kostenbeteiligung in Höhe von 0,40 € / km, mindestens jedoch von 10 €. Beleg- jahr Betriebs- u. Unterhaltung skosten Kalkulatorische Kosten (Abschreibungen + Verzinsung Anlagekapital) Kostenersätze Ergebnis 2012 2.693,35 € 0,00 € 300,00 € - 2.393,35 € 2013 11.913,48 € 4.424,23 € 2.793,80 € -13.543,91 € 2014 13.452,52 € 4.251,27 € 3.090,83 € -14.612,96 € 2015 13.136,17 € 4.174,86 € 4.046,20 € -13.264,83 € 2016 16.840,36 € 4.098,44 € 4.949,60 € -15.989,20 € 2017 14.964,82 € 4.022,00 € 5.378,80 € -13.608,02 € 2018 19.820,22 € 0,00 € 3.020,00 € -16.800,22 € 2019 13.882,73 € 0,00 € 2.468,00 € -11.414,73 € 2020 10.012,88 € 0,00 € 1.420,00 € - 8.592,88 € GESAMT 116.716,53 € 17.970,80 € 27.467,23 € -107.220,10 € Der Kostendeckungsgrad beläuft sich im Durchschnitt auf 20,39 %. Die Gesamtbelastung (laufendes Ergebnis und Beschaffung) im Haushalt beläuft sich bisher auf -123.033,60 €. Der Verkauf wird nur noch mit Einschränkungen möglich sein, da der Bürgerbus praktisch keinen Wert mehr besitzt. Mit der Einführung der Doppik 2019 wurden dem Bürgerbus aus der internen Leistungsverrechnung weitere Kosten von ca. 10.000 € jährlich zugeordnet. Diese sind in der vorliegenden Berechnung noch nicht aufgenommen. Es ist somit ein nochmaliger Mehraufwand von insgesamt 20.000 € für die Jahre 2019 und 2020 hinzuzurechnen. Die Ausgaben sind deutlich höher als die Einnahmen. Der Betrieb des Busses ist nicht wirtschaftlich. Probleme, die sich im laufenden Betrieb ergeben Lehrerinnen der Klosterwiesenschule brachten die Kinder bisher nach dem Unterricht zum Bus und warteten bis die Kinder sicher in den Bus eingestiegen sind. Diese Leistung kann aufgrund des personellen Aufwandes in Zukunft nicht mehr erbracht werden. Die Kindergartenkinder werden auf dem Weg vom und bis zum Bus von der Fahrerin betreut, da der Kindergarten kein Aufsichtspersonal stellen kann. Im Bus kümmert sich ebenfalls die Fahrerin um die Kinder. Laut Kindergarten sind die Erziehungsberechtigten zuständig auf dem Weg zum und vom Kindergarten, diese haben die Verantwortung schriftlich an die jeweilige Fahrerin übertragen. Die Insassen und der Bus sind bei Unfällen auf dem Schulweg über die Unfallkasse bzw. WGV versichert. In der Corona-Zeit fiel der Busbetrieb häufig aus, da die Aufsicht durch die Lehrerinnen nicht zu bewältigen war. Außerdem konnten Hygienevorschriften im Bus nicht eingehalten werden. Zudem ist kritisch zu hinterfragen, warum sich die Beförderung nur auf Kinder aus Schachen und Sulpach erstreckt und nicht auch für Kinder, die in anderen Ortsteilen wohnen, angeboten wird (Marsweiler, Voken). Der Bürgerbus wird in den Schulzeiten täglich zur Schülerbeförderung genutzt. Er verfügt über 8 Sitzplätze für Kinder, somit wäre er in diesem Schuljahr voll ausgelastet. Allerdings konnte der Bus während der Corona-Pandemie nicht genutzt werden. Folglich haben die Eltern alternative Beförderungsmöglichkeiten für ihre Kinder gefunden. Aufgrund der stetig zunehmenden Reparaturanfälligkeit und der dadurch steigenden Ausgaben für den Erhalt des Busses und vor allem damit die Eltern für das kommende Schuljahr Planungssicherheit haben, hält es die Verwaltung für sinnvoll von einem weiteren Einsatz des derzeitigen Busses abzusehen und diesen zu veräußern. Wenn die Gemeinde auch in Zukunft einen gemeindeeigenen Bus einsetzen möchte, sollte der Kauf bzw. das Leasing eines 9–Sitzer Neufahrzeuges im Rahmen der Umstellung des gemeindeeigenen Fuhrparks auf umweltfreundlich betriebene Fahrzeuge angestrebt werden. Die Verwaltung behält mögliche Förderungen im Auge und kommt bei geeigneten Angeboten wieder auf das Gremium zu. Nutzung des Schülerbusses durch Schulkinder im Schuljahr 2021/2022 Klassen Anzahl Schüler Schüler aus Schachen Schüler aus Sulpach Schüler, die den Bus nutzen Klasse 1a, b 44 1 0 0 Klasse 2a 19 1 0 1 Klasse 2b 18 1 0 1 Klasse 3a 21 1 1 2 Klasse 3b 23 0 0 0 Klasse 4a 21 2 0 2 – fraglich - Klasse 4b 22 2 1 2 Klasse 1 – 4 168 8 2 6 - 8 Die ursprüngliche Intention beim Kauf des Schülerbusses war, die Klosterwiesenschule vor allem für Schülerinnen und Schüler aus Schachen und Sulpach attraktiver zu gestalten, da überwiegend in den Jahren 2012 – 2017 viele Anmeldungen am Bildungszentrum „St. Konrad“ erfolgten. Dieser Trend ist seit einigen Jahren wieder stark rückläufig. Zum neuen Schuljahr 2021/2022 gab es lediglich 3 Anmeldungen (2 aus Schachen) nach St. Konrad. Im Laufe der Zeit wurde die Beförderung dahingehend ausgebaut, dass zunächst auch Geschwisterkinder, die den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ besuchen, bzw. bei freien Kapazitäten auch weitere Kindergartenkinder den Bus nutzen können. Im kommenden Kindergartenjahr besuchen 20 Kinder aus Schachen und 6 Kinder aus Sulpach den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Aus Sulpach werden keine Kindergartenkinder den Schülerbus nutzen. Vier Kindergartenkinder aus Schachen werden diesen Bus nutzen. Bei drei weiteren besteht Interesse. Es wurden vom Malteserfahrdienst sowie vom Taxiunternehmen Christeinicke Angebote für diese Schülerbeförderung auf der Grundlage folgender Vorgaben angefordert: - Strecke Baindt – Sulpach, Baindt – Schachen zur Klosterwiesenschule - 8 Kinder pro Fahrt - 5 Tage pro Woche - 2 Fahrten morgens, 2 Fahrten mittags Die abgegebenen Angebote sind beinahe identisch. - Taxiunternehmen Christeinicke 96,30 € / Tag - Malteser Fahrdienst 100,87 € / Tag Unter Zugrundelegung von 39 Schulwochen pro Jahr ergeben sich Kosten in Höhe von ca. 20.000 € / Jahr. Fazit: 1.) Der Betrieb eines Schülerbusses für die Schülerinnen und Schüler der Klosterwiesenschule sowie der Kindergartenkinder des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ ist vor dem Hintergrund der Stärkung der Klosterwiesenschule damals grundsätzlich positiv zu sehen. 2.) Diese ursprüngliche Intention greift jedoch derzeit nicht mehr. 3.) Die Aufsichtspflicht der Lehrerinnen für die Busnutzer für den Weg zum Bus bzw. vom Bus zur Schule kann nicht erbracht werden. 4.) Warum dürfen nicht auch Schüler aus anderen Ortsteilen - Voken, Grünenberg usw. bzw. aus anderen Kindergärten – den Bus nutzen? Es liegen der Verwaltung schon diverse Anfragen vor - Gleichheitsgrundsatz - 5.) Der Betrieb des jetzigen Schülerbusses macht wirtschaftlich wenig Sinn. Beschluss: 1. Der Betrieb des gemeindeeigenen Busses zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder wird Ende des Schuljahres 2020/2021 eingestellt. 2. Der Bus wird zu seinem aktuellen Wert veräußert. 3. Die Beförderung von Schul- bzw. Kindergartenkindern wird eingestellt. TOP 14 Ersatzbeschaffung eines Balkenmähers für den Bauhof Ortsbaumeister Roth berichtet: Im Jahr 2000 wurde der bestehende Irus Balkenmäher für den Bauhof beschafft, um die Pflege der Grünanlagen durchführen zu können. Am 16.03.2021 hatte der Fahrzeugausschuss Gelegenheit, das alte sowie das mögliche neue Fahrzeug gemeinsam mit der Verwaltung und dem Bauhof zu begutachten. Von der Verwaltung wurden die zu mähenden Flächen und die Einsatzzeiten des Balkenmähers aus dem Jahr 2020 aufgezeigt. Bereits jetzt werden ca. 42.000 m² (4,2 ha) verschiedenster Kleinst-, und Großflächen wie Regenrückhaltebecken, Grünflächen, Ausgleichsflächen und Biodiversitätsflächen mit dem bestehenden Balkenmäher gemäht. Das bestehende Fahrzeug besitzt nur eine Arbeitsbreite von 1,4 m und ist in Hang- und Böschungslagen kaum bzw. nicht einsatzfähig. Die Verwaltung hat deshalb im Haushaltsplan 2021 für die Ersatzbeschaffung Mittel in Höhe von 55.000 € eingestellt. Nach positiver Rückmeldung seitens des Fahrzeugausschusses wurden 5 Firmen zur Erstellung eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe endet am 09.04.2021. Die Angebotspreise der Firmen werden als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht. Das bestehende Fahrzeug ist für die Vielzahl der Flächen nicht mehr zeitgemäß. Die erforderliche Handarbeit stellt eine starke körperliche Beanspruchung der Bauhofmitarbeiter dar. Durch die Neuanschaffung können ca. 1/3 der aktuellen Stunden in der Grünflächenpflege eingespart werden und der Bauhof wäre die nächsten 15-20 Jahre für die Pflegearbeiten bestehender und weiterer Regenrückhaltebecken, Grünflächen, Ausgleichsflächen und Biodiversitätsflächen gut gerüstet. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Firma BayWa in Biberach den Balkenmäher des Typ‘s „Brielmaier Typ 29“, mit Anbaugeräten zum Preis von brutto 41.721,40 € zu beschaffen. TOP 15 Ersatzbeschaffung des Kramer Radladers für den Bauhof Ortsbaumeister Roth teilt mit: 2004 wurde der bestehende Kramer Radlader an den Bauhof übergeben. Seither ist dieses Fahrzeug täglich im Einsatz zur Erledigung der anfallenden Arbeiten, sei es im Winterdienst (Laden von Streusplitt), in der Wegeunterhaltung und Spielplatzunterhaltung, bei der Pflege der Grünanlagen, bei der Aufnahme von Leergut aus Schächten und beim Be- und Entladen von Material im Bauhof und auf Baustellen. Jährlich fallen ca. 350 – 380 Betriebsstunden am Fahrzeug an. Das alte Fahrzeug sowie das mögliche neue Fahrzeug wurden am 16.03.2021 gemeinsam mit dem Fahrzeugausschuss begutachtet. Nach positiver Rückmeldung seitens des Fahrzeugausschusses wurden fünf Firmen zur Erstellung eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe endet am 09.04.2021. Die Angebotspreise der Firmen werden als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht. Die Verwaltung hat für die Ersatzbeschaffung des Kramers 95.000 € im Haushalt 2021 bereit gestellt. Der in die Jahre gekommene Kramer Radlader kann keine stetige Einsatzbereitschaft mehr gewährleisten. 2020 wurde bereits der komplette Kabelbaum nach einem Kabelbrand erneuert. Nach Rücksprache mit dem Bauhofleiter Herr Mohring könnten evtl. weitere größere Reparaturen anstehen: -Verschleiß im Bereich der Ölpumpe für den Radantrieb; -Antriebsstrang (Mittel- Achsdifferenzial). Aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Die Verwaltung hat deshalb im Haushaltsplan 2021 für die Ersatzbeschaffung die notwendigen Mittel eingestellt. Das Altfahrzeug sollte im Internet zum Verkauf angeboten werden. Sollte kein Verkaufserfolg erzielt werden, wird das Fahrzeug dem Händler zum angebotenen Preis verkauft. Der Verkaufspreis für das Altgerät wird bis zur Sitzung in Erfahrung gebracht. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, abzuklären ob es sich bei den Angeboten für das Altfahrzeug um Brutto- bzw. Nettopreise handelt. Sobald dies abgeklärt ist, kann das Fahrzeug dann beim günstigsten Anbieter erworben werden. TOP 16 Anfragen und Verschiedenes a) Kauf eines Fahrzeugs für den Bauhof Ortsbaumeister Roth legt dem Gremium ein Angebot zum Erwerb eines E- Fahrzeuges für den gemeindlichen Bauhof vor. Auf Grund der verschiedenen Fördermöglichkeiten von E-Fahrzeugen erscheint dieses Angebot sehr interessant. Darüber hinaus wird ein Fahrzeug für den Bauhof benötigt. Entsprechende Mittel sind bereits in der Finanzplanung 2023/2024 eingestellt. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst ein weiteres vergleichbares Angebot einzuholen. 2. Das günstigere Angebot kann dann in Auftrag gegeben werden. b) Kindergartenausschusssitzung Am Montag 10.Mai 2021 findet um 18:00 Uhr eine Sitzung des Kindergarten- ausschusses statt. c) Radweg Sulpach Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der entsprechende Förderantrag abgeschickt und auch ins Förderprogramm aufgenommen wurde. d) Ratsinformationssystem Die Verwaltung wurde gebeten, zukünftig auch Tischvorlagen in dieses Ratsinformationssystem (RIS) einzupflegen. e) Fahrradreparaturstehle vor dem Rathaus Über den Standort der Fahrradreparaturstehle ist zu beraten. f) Radwegenetz Beschilderung Sulpach Die bestehenden alten Schilder sind zu erneuern.[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 20. August 2021 Nummer 33 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Der digitale Weg ins Rathaus Wissen Sie, was schon alles möglich ist? Die Gemeinde Baindt bietet neben der Gemein- de App das Rathaus-Service-Portal an. Anwen- dungen aus verschiedenen Bereichen werden bereitgestellt, sodass ein breites Spektrum an behördlichen Formalitäten „rund um die Uhr“ über das Internet abgewickelt werden kann. Die App der Gemeinde Baindt kann kostenlos unter dem Suchbegriff „Baindt“ über den App Store von Apple oder Google Play herunterge- laden werden. Einen innovativen Bürgerservice bietet die App durch aktuelle Push-Nachrichten (z.B. Warn- meldungen oder Informationen zur Corona- situation), Informationen aus dem Rathaus, Verwaltung und Wirtschaft sowie ärztliche Ver- sorgungsmöglichkeiten mit Kartendarstellun- gen, Wegbeschreibungen und anderen wichti- gen Informationen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit über die App auf das Rathaus-Service-Portal zuzugreifen. Hierdurch können online verschiedenen Vorgänge wie die Beantragung der Briefwahl, Melde- auskunft, Beantragung eines Führungszeugnisses, Gewerbezentralregisterauskunft usw. erledigt werden. Der Behördengang kann damit verkürzt oder sogar vollständig eingespart werden. Das Rathaus-Service-Portal ist neben der App auch über unsere Homepage www.Baindt.de erreichbar. Wir laden Sie ein, insbesondere in den Zeiten der Corona-Pandemie, den digitalen Weg über die App oder das Rathaus-Service-Portal zu nutzen. Bei Fragen und Problemen steht Ihnen Herr Müller unter der Telefonnummer 07502/9406-22 oder per E-Mail robert.mueller@baindt.de sehr gerne zur Verfügung. Des Weiteren empfehlen wir den Download der NINA-App (Notfall-Informations- und Nachrich- ten-App des Bundes). Sie enthält wichtige Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes, Hoch- wasserinformationen für Ihren Standort sowie aktuelle Informationen zu den Corona-Regelungen. Selbstverständlich sind wir neben den genannten digitalen Möglichkeiten weiterhin auch sehr gerne persönlich für Sie da! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Zählerstand online durchgeben und das Porto wird zur Spende Netze BW zahlt Prämie für jede ungenutzte Zählerkarte, wenn Information stattdes- sen elektronisch übermittelt wird - Betrag kommt dem SV Baindt 1959 e. V. zugute So einfach kann es sein, Gutes zu tun. Die Netze BW ruft seit einiger Zeit dazu auf, ihr den Stand des Stromzählers nicht mehr per Post, sondern mittels elektronischer Medien mitzuteilen. Als Anreiz ver- spricht der Netzbetreiber, dass dadurch eingesparte Porto einer gemeinnützigen Einrichtung vor Ort zu spenden. So kamen im vergangenen Jahr in Baindt 1.008,00 Euro zusammen. Der Betrag kommt dem Sportverein Baindt zugute. Nahezu alle Organisationen und Vereine, die in der Regel ohnehin nicht über große finanzielle Mittel verfügen, sind von der Corona-Pandemie arg ge- beutelt. Da komme der unerwartete Geldsegen gerade zum rechten Zeitpunkt, wie Wolfgang Schnei- der vom SV Baindt anmerkt: „Uns tut jetzt jeder Euro gut, der uns und unsere Arbeit unterstützt. Und über eine Spende, die so unverhofft kommt wie diese, freut man sich doppelt.“ „Die Netze BW hat da eine hervorragende Aktion gestartet - gut gemacht!“, findet Bürgermeisterin Simone Rürup lobende Worte für dieses Engagement und ergänzt: „Mein herzlicher Dank richtet sich auch an alle Haushalte in unserer Gemeinde, welche die Spende mit ihrer Teilnahme überhaupt erst möglich gemacht haben.“ Die Portospenden-Aktion kommt nicht nur gut an, sie trägt auch Früchte, berichtet Alexander Schuch, Kommunalberater der Netze BW bei der Scheckübergabe. „Heute übermitteln uns bereits mehr als 60 Prozent unserer Netzkunden ihre Zählerstände elektronisch.“ Weitere Informationen unter: https://www.netze-bw.de/portoaktion Foto von der Scheckübergabe vor dem Rathaus Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende st auf 25.000 Einwohnerwerte ausgelegt. Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen und hat einen Beschäftigungsumfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und Wochenenddienste werden mit Zuschlägen vergütet. Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte Überwachung und Steuerung der Mess- und Regeltechnik Weiterentwicklung der Anlagentechnik Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs Dokumentation der Betriebsdaten Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Qualifikation Abwassermeister/in oder Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und eigenverantwortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Verpflichtung einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser schönen Schussental eingebetteten Kläranlage haben Sie alle In unserem Abwasserzweckverband Mittleres Schus- sental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende zusammen- geschlossen. Die Kläranlage in Kanzach ist auf 25.000 Einwoh- nerwerte ausgelegt. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen und hat einen Beschäftigungs- umfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Bereitschafts- und Wochenenddienste werden mit Zuschlägen vergütet. Tätigkeiten • Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage • Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte • Überwachung und Steuerung der Mess- und Regeltechnik • Weiterentwicklung der Anlagentechnik • Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs • Dokumentation der Betriebsdaten • Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Ausbildung und Qualifikation • Abwassermeister/in oder • Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung Sind Sie belastbar und verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und eigenverant- wortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unser Versprechen – Unsere Verpflichtung Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser Lei- tungsposition in der im schönen Schussental eingebetteten Kläranlage haben Sie alle Möglichkeiten: Beruflich erwartet Sie die Chance, eigene Ideen einzubringen, Visionen umzusetzen und sich vielfältig weiterzuentwickeln. Privat liegen mit der attraktiven Region nahe des Bodensees und des Voralpen- landes alle Freizeitaktivitäten praktisch vor der Haustüre. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis 05.09.2021 und werden schon bald Teil eines großartigen Teams! (Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, Bergstr. 35, 88276 Berg oder per Mail: m.hugger@berg-schussental.de) Für Fragen steht Ihnen die technische Verwalterin, Frau Manuela Hugger, unter der Rufnummer 0751/56084-13 gerne zur Verfügung. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Amtliche Bekanntmachungen Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1 BWO) Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde x die Wahlbezirke der Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 6. September 2021 bis 10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Baindt, Zimmer 0.1, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt ( barrierefrei ) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahl- berechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Un- vollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundes- meldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensicht- gerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 6. September 2021 bis zum 10. September 2021, spätestens am 10. September 2021 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahl- schein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 294 Ravensburg • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises • oder • durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 5. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10. September 2021) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bun- deswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahl- briefumschlag und • ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechti- gung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahl- berechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleis- tung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entschei- dung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließ- lich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebe- nen Stelle abgegeben werden. Ort, Datum Baindt, den 20. August 2021 Die Gemeindebehörde Simone Rürup, Bürgermeisterin 1) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Qualifizierter Mietspiegel für Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg – Versand der Anschreiben an Mieter – In Rahmen eines Kooperationsprojekts lassen die Städte und Gemeinden Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg einen qualifizierten Mietspiegel erstellen. Mit dem Versand der Anschreiben beginnt nun die Erhebungsphase. Mitte August 2021 startet der Versand der Anschreiben an ca. 21.500 Mieterhaushalte. Die Mieter können durch Eingabe ihres persönlichen Zugangsschlüssels unter https://www.alp- institut.de/rv an der Online-Befragung teilnehmen. Alternativ ist eine schriftliche Teilnahme möglich. Dafür ist der mitgesandte Papierfragebogen vorgesehen. Ergänzend zur Mieterbefragung werden Wohnungsdaten bei den größten institutionellen Vermietern erhoben. Alle Städte und Gemeinden weisen darauf hin, dass die Mitwirkungsbereitschaft zum Ausfüllen der Fragebögen ganz entscheidend für die spätere Qualität des Mietspiegels – und damit für die Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete – in den Gemeinden sein wird. Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern. Der Schutz der persönlichen Daten wird gewährleistet. Die Datenschutzstellen der Gemeinden sind in sämtliche Verfahrensschritte der Mietspiegelerstellung eingebunden und überwachen den rechtskonformen Ablauf. Das beauftragte Mietspiegelinstitut wurde zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO können Sie sich über folgenden Link herunterladen: https://www.alp-institut.de/rv-datenschutz Der Mietspiegel soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Ergebnisse werden auf den Webseiten der Gemeinden veröffentlicht. Informationsmöglichkeiten Unter https://www.alp-institut.de/rv finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Erhebung. Außerdem stehen Ihnen die Ansprechpartner des mit der Erhebung beauftragten ALP Instituts für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH werktags von 9 bis 17 Uhr unter der Qualifizierter Mietspiegel für Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg - Versand der Anschreiben an Mieter - In Rahmen eines Kooperationsprojekts lassen die Städte und Gemeinden Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg einen qualifizierten Mietspiegel erstellen. Mit dem Versand der Anschreiben beginnt nun die Erhebungsphase. Mitte August 2021 startet der Versand der Anschreiben an ca. 21.500 Mieterhaushalte. Die Mieter können durch Eingabe ihres persönlichen Zugangsschlüssels unter htt- ps://www.alp-institut.de/rv an der Online-Befragung teil- nehmen. Alternativ ist eine schriftliche Teilnahme möglich. Dafür ist der mitgesandte Papierfragebogen vorgesehen. Ergänzend zur Mieterbefragung werden Wohnungsda- ten bei den größten institutionellen Vermietern erhoben. Alle Städte und Gemeinden weisen darauf hin, dass die Mitwirkungsbereitschaft zum Ausfüllen der Fragebögen ganz entscheidend für die spätere Qualität des Mietspie- gels - und damit für die Darstellung der ortsüblichen Ver- gleichsmiete - in den Gemeinden sein wird. Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumen- tiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Woh- nungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeu- tung für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern. Der Schutz der persönlichen Daten wird gewährleistet. Die Datenschutzstellen der Gemeinden sind in sämtliche Verfahrensschritte der Mietspiegelerstellung eingebun- den und überwachen den rechtskonformen Ablauf. Das beauftragte Mietspiegelinstitut wurde zur Einhaltung al- ler datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezoge- nen Daten gemäß Art. 13 DSGVO können Sie sich über folgenden Link herunterladen: https://www.alp-institut.de/rv-datenschutz Der Mietspiegel soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Ergebnisse werden auf den Webseiten der Gemein- den veröffentlicht. Informationsmöglichkeiten Unter https://www.alp-institut.de/rv finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Erhebung. Außerdem stehen Ihnen die Ansprechpartner des mit der Erhebung beauf- tragten ALP Instituts für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH werktags von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnum- mer 040 3346476-54 und der E-Mail-Adresse mieten@alp-institut.de gern zur Verfügung. Ansprechpartnerin, für spezielle inhaltliche Fragen, im Namen aller Gemeinden ist Frau Eisele von der Stadt Ravensburg. Sie erreichen Frau Eisele unter der Telefon- nummer 0751 82-328 oder per E-Mail unter nadine.eisele@ravensburg.de. Beschwerden über Hundekot Obwohl die im Gemeindegebiet aufgestellten Hundetoi- letten von den Hundehaltern insgesamt sehr gut genutzt werden, gehen immer wieder Beschwerden bei der Ge- meindeverwaltung ein, dass sich manche Hundebesitzer nicht um die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners küm- mern (z. B. in der Nelkenstraße). Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass es zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hin- terlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Perso- nen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Bußgel- dern geahndet werden können. An dieser Stelle möchten wir uns auch ganz herzlich bei den zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer bedan- ken, die sich bereits an alle Regeln halten. Landkreis Ravensburg setzt Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung - Gelbe Bänder an Obstbäumen und Sträuchern laden zum Bedienen ein Der Landkreis Ravensburg setzt ein Zeichen gegen Le- bensmittelverschwendung. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Obstbäumen und Sträuchern, die mit der Ernte nicht hinterherkom- men, werden eingeladen, diese mit einem gelben Band am Stamm zu markieren. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Obst kos- tenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Wer bei dem Ernteprojekt „Gelbes Band“ teilnehmen möchte und Papierbänder benötigt, darf sich bei seiner Stadt oder Gemeinde melden und erhält dort kostenlos gelbe Bänder, die vom Landkreis zur Verfügung gestellt werden. Das Abernten auf dem fremden Grundstück erfolgt auf eigene Gefahr. Der Baum oder Strauch darf dabei we- der Schaden nehmen, noch das Grundstück verschmutzt werden. Das gelbe Band kann an der Bürgertheke in Baindt abgeholt werden. Start Bürgerinformation und Beteiligung Projekt: Streckenbestimmung und Abschnittsbildung für die Radschnellverbindung RS 9 zwischen Friedrichs- hafen und Baindt In einem Gemeinschaftsprojekt planen die Städte Fried- richshafen, Ravensburg und Weingarten, die Gemeinden Meckenbeuren, Baienfurt und Baindt, der Bodenseekreis und der Landkreis Ravensburg die Umsetzung der Rad- schnellverbindung RS 9 von Friedrichshafen nach Baindt. Koordiniert wird das gemeinsame Vorhaben durch den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben. Der Bund Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 und das Land Baden-Württemberg unterstützen die Pla- nung und die spätere Umsetzung der Radschnellverbin- dung finanziell. Wohnen und Arbeiten rücken immer weiter auseinan- der, dabei entstehen längere Wege und insgesamt mehr Verkehr. Durch komfortable und sichere Radschnellver- bindungen soll der Umstieg vom Auto auf das Fahrrad erleichtert werden. Somit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Und wer öfter das Rad nutzt, hält sich fit! Die im März 2019 abgeschlossene Machbarkeitsstudie für die RS 9 bescheinigte neben der theoretischen Um- setzbarkeit und dem hohen Potenzial auch einen wirt- schaftlichen Nutzen des Vorhabens. Nun möchten wir gemeinsam mit Ihnen die nächste Phase der Planung, die Linienbestimmung voranbringen und laden Sie herzlich zu einer Online-Beteiligung zur RS 9 ein. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung sollen der Trassenverlauf und ein Maßnahmenkonzept festgelegt werden, damit anschließend die Ausschreibung für die konkrete Umsetzungsplanung beginnen kann. Auf der Homepage https://www.rs9.info finden Sie Informationen zur geplanten Radschnellverbindung und können über die Seite „Online-Beteiligung“ Ihre Vor-Ort-Kenntnisse, Ideen und Anmerkungen bis zum 26. August 2021 einbringen. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und Ihre Beteiligung! Ihre Gemeindeverwaltung Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Auf- stellung des Bebauungsplanes „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes ist aus dem auf Seite 8 abgedrucktem La- geplan ersichtlich. Das Planungsgebiet befindet sich im Norden der Gemeinde Baindt und umfasst Bereiche der bestehenden Baugebiete „Spielmann 1” und „Im Spiel- mann”. Zum Planungsgebiet gehören die bestehenden und überwiegend bebauten Grundstücke in der Kornblu- menstraße sowie in Teilen der Rosen-, Veilchen- und Flie- derstraße. Der an die Kornblumenstraße anschließende Abschnitt der ehemaligen Trasse der B 30 wird ebenfalls in das Planungsgebiet einbezogen. Erfordernis und Ziele der Planung: - Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortent- wicklung der Grundstücke - Bauliche Nachverdichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehe- maligen Trasse der B 30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bessere Ausnutzung der dort bereits vorhan- denen Erschließung - Arrondierung des bestehenden Baugebietes und Gestal- tung eines dauerhaften Ortsrandes entlang der ehema- ligen Trasse der B 30 - Gestaltung der ehemaligen Trasse der B 30 als dauer- hafte und ökologisch hochwertige Grünfläche und damit Fortenwicklung als Grünzug von gesamtgemeindlicher Bedeutung Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbe- richt gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusam- menfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abge- sehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 06.09.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.07502940651 oder per E-Mail p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sit- zungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzu- führenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vor- geschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Be- kanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Baindt, 20.08.2021 .......... Simone Rürup, Bürgermeisterin Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fi- scherareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Fischerareal“ (Zusam- menlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Sp ie lm an n B ru nn en st ub e U nt er er E sc h Whs Gar W hs Gar G ar W hs G ar W hs G ar G arG ar Gar Whs W hs W hs W hs W hs W hs W hs Us t Gar Gar W hs G ar G ar G arG ar W hs G ar W hs G ar G ar G ar Whs G ar W hs G ar G ar W hs G ar W hs W hs W hs W hs W hs G ar G ar W hs W hs W hs W hs W hs G ar G ar W hs G ar Whs W hs Whs W hs G ar G ar W hs W hs Whs G ar G ar Whs W hs G ar Whs Gar Whs G ar G ar W hs Gar G ar W hs G ar G ar Whs G ar G ar G ar W hs W hs G ar W hs W hs Sc hu W hs W hs G ar Whs W hs G ar Whs G ar Us t W hs G ar W hs G ar W hs G ar Whs Schu G ar Whs G ar G ar W hs W hs Sc hu G ar G ar W hs W hs W hs G ar W hs Bt rg W hs G ar G ar G ar W hs W hs G ar G ar W hs W hs W hs G ar Whs G th s G ar W hs W hs W hs Gar Whs Gar W hs W hs W hs G ar W hs G ar Gar W hs W hs Gar Whs W hs G ar W hs W hs G ar W hs Whs Gar Gar Whs Whs Gar Gar Gar Sc hu W hs 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9 7 5 1 57 53 8 10 3 10 5 4 9 8 2 7 6/1 6 12 4 2 6 4 28 26 24 2 4 6 19 17 14 /2 49 29 29/1 47 27 25 4523 41 21 5 18 1 3/1 31 3 28/1 6 8 9 13 11 20 7 54 /6 54/7 38 1 54/3 38 61 20 58 7 29 34 32 12 10 8 45 17 16 15 14 13 20 19 18 28 26 24 22 2 50 81 65 59 63 58 61 56 54 52 10 58 /1 77 73 19 17 42 46 44 71 71 /1 67 79 40 9 15 62 21 17 15 13 11 60 58 56 50/1 60 50 52 /1 52 69 41 37 26 22 33 39 31 31 /1 24 29 46 31 40 37 44 35 33 27 25 17/1 14 Ro se ns tra ße Veilch enstra ße Fl ie de rs tra ße Kornblumenstraße Kornblumenstraße Kornblumenstra ße Dahlienstraße Nelke nstr aß e Ze pp el in st ra ße Zeppelinstraße Mars weile rst raß e Mars weil ers tra ße Bl um en st ra ße Bl um en st ra ße Tu lp en st ra ße Tulpenstra ße Lilie nstra ße Lil ie ns tra ße Li lie ns tr aß e Lavendelstra ße Krokusweg 40 /3 45 /2 45 /1 44 /3 42/5 46 /2 46 /1 16 6 45 /4 40 /4 40 /6 40 /5 69 5 73 4/ 9 73 4/ 8 73 4/ 7 73 1 73 7 73 6 73 5/ 1 73 5 75 7 75 5 75 4 73 4/ 1 73 0 73 4/ 6 73 4/ 5 72 8 72 7 73 4/ 4 73 4/ 3 75 1 43 8/ 4 75 0/ 3 75 0/ 2 44 4 76 1 43 8/ 7 75 3 76 0 43 8/ 5 75 2 43 8/ 1 43 8 44 5 44 4/ 1 765 75 0 75 8 75 7/ 1 44 6/ 1 43 8/ 6 69 6 69 3 13 2/ 28 13 2/ 27 13 2/ 11 13 2/ 23 69 3/ 2 12 9/ 9 69 3/ 1 66 9 45 /3 66 6 66 3/ 5 66 3/ 4 71 9 71 8 45 4/ 77 /75 73 4/ 2 72 3 72 2 72 1 44 9/ 3 66 3/ 3 66 3/ 2 66 3/ 1 66 9/ 1 75 7/ 2 66 3 75 6 66 8/ 1 2/ 10 13 7/ 20 13 7/ 34 82 3 /13 454/24 82 8/ 2 454/21 45 4/ 1 /18 /2 9 2/ 22 2/ 18 1/ 2 454/76 43 8/ 3 43 8/ 2 45 4/ 67 45 4/ 66 /3 4 44 9/ 4 44 9/ 2 44 7 44 9/ 1 14 4/ 6 14 4/ 14 44 9/ 6 14 4/ 1 776 14 4 14 4/ 4 14 4/ 3 76 4 14 4/ 2 82 6 /3 1 /3 3 14 7/ 4 /3 5 14 7/ 3 14 4/ 7 14 4/ 16 14 4/ 15 45 4/ 68 14 4/ 13 /3 6 /72 1/ 4 /71 1/ 3 14 7 /70 134/10134/9134/813 4/ 7 13 7/ 30 135/10 13 6/ 12 13 7/ 32 2/ 15 2/ 8 13 7/ 16 2/ 7 13 7/ 33 2/ 20 6/ 2 2/ 19 2/ 17 2/ 16 2/ 13 2/ 12 2/ 11 2/ 9 14 0 82 8/ 1 45 4/ 7 828 45 4/ 5 45 4/ 20 11 4/ 8 11 4/ 7 /12 82 8/ 4 /74 /11 82 8/ 3 /73 454/23 454/15 83 1 45 4/ 27 /14 83 0 822 82 5 /3 0 /17 82 4 454/16 /2 8 45 4/ 9 454/22 82 7 45 4/ 32 45 4/ 19 45 4/ 3 129/15 13 3/ 18 12 9/ 14 13 3/ 17 12 9/ 13 13 3/ 16 12 9/ 5 13 3/ 21 129/16 13 3/ 19 13 6/ 14 135/9 13 2/ 12 13 2/ 24 13 2/ 18 13 1/ 20 12 3 12 0 12 9/ 2012 9/ 12 13 3/ 15 13 3/ 14 12 9/ 10 12 9/ 21 13 5/ 7 135/8 13 2/ 14 13 2/ 13 13 2/ 25 13 2/ 30 13 3/ 13 13 4/ 6 98 13 2/ 31 81 12 7 12 6/ 1 11 9 12 9/ 19 12 9/ 8 11 8 12 9/ 18 12 9/ 7 12 8 12 9/ 17 12 9/ 6 12 6 12 5 12 4 12 73 4 13 7/ 29 13 7/ 31 13 2/ 8 13 2/ 29 13 2/ 22 42 /4 2/ 142/ 23 66 8 13 0 13 0/ 1 13 1/ 1 71 7 12 9/ 11 1/ 1 12 9/ 22 13 1/ 22 14 7/ 1 15 83 4/ 3 12 9/ 1 28 83 4 13 7/ 43 13 0/ 3 13 2/ 32 132/1 45 4/ 26 30 44 9/ 5 11 3/ 7 11 4/ 3 12 8/ 1 44 6/ 2 14 4/ 5 45 4/ 25 11 3/ 1 11 5/ 2 69 7 82 9 44 6 69 9 69 8 71 5 71 4 44 2/ 4 44 2/ 3 44 6/ 3 70 7 /24 44 8/ 21 11 4/ 17 11 4/ 14 11 4/ 22 11 4/ 20 11 4/ 18 454/65 72 5 72 4 70 1 70 0 /33 448/36 448/30 70 2 11 1/ 6 11 1/ 20 44 8/ 12 /1 1 /1 0 /9 11 3/ 4 11 1/ 24 /3 9 454/53 44 8/ 7 /35 44 9/ 7 /8 44 8/ 20 /34 /32/31 44 9/ 8 /2 9 44 8/ 16 /2 8 44 8/ 15 /1 4 /1 3 448/25 14 4/ 11 44 9/ 11 44 8/ 37 44 9/ 10 44 8/ 4 44 8/ 3 44 9/ 14 44 8 44 9/ 15 449/13 44 9/ 12 /3 8 14 4/ 12 14 4/ 10 /6 3 /50 /6 2 45 4/ 49 45 4/ 69 45 4/ 37 14 4/ 9 14 4/ 8 11 1/ 17 11 1/ 7 11 4/ 12 11 3/ 8 11 1/ 15 111/26 11 1/ 25 111/23 11 1/ 22 11 1/ 29 11 1/ 28 11 1/ 11 11 1/ 3 11 3/ 3 11 3/ 2 11 1/ 10 11 3/ 6 11 3/ 9 11 3/ 5 /4 4 45 4/ 56 /4 3 /6 1 83 3 83 2 45 4/ 2 83 5 /5 7 /52 /51 /3 8 45 4/ 4 /6 0 45 4/ 55 45 4/ 47 45 4/ 42 /5 9 /4 6 454/54 /4 1 /5 8 /4 5/4 0 12 2 11 1/ 21 11 1/ 9 11 1/ 19 11 1/ 18 11 1/ 27 11 1/ 30 11 4/ 16 11 4/ 15 11 4/ 23 45 4/ 64 44 8/ 6 44 8/ 5 70 8 71 0 70 6 14 5 111/13 70 6/ 1 9 11 1/ 16 11 1/ 4 19 13 0/ 4 763 72 0 11 4/ 19 11 4/ 9 71 6 71 3 726 71 2 71 1 70 9 44 2/ 1 11 5/ 1 11 5/ 13 11 5/ 12 11 5/ 11 11 5/ 15 11 5/ 14 11 5/ 8 11 5/ 7 11 5/ 10 11 5/ 9 11 5/ 4 11 5/ 6 11 5/ 511 5/ 3 11 5/ 21 11 5/ 20 11 5/ 23 11 5/ 22 11 5/ 17 11 5/ 16 11 5/ 19 11 5/ 18 28 /2 28 /1 73 3 11 1/ 5 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Misch- gebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungs- planes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem auf Seite 9 abgedrucktem Lageplan (maßst- abslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städte- baulichen Konzeptes der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig si- cherzustellen - Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 27.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben 48/4 53/1 48 55 /9 55 55/8 55/7 192/2 575 575/2 55/3 186/3 186/1 192/5 842 7 14 3 8 6 3 15 20 11 /1 1/1 2 29 1 2 11 4 27 13 18 1 6 3 5 WGhs Tgar Whs Gar Whs Gar Gar Ghs Whs Gar Whs WGhs Whs Wh s Lagg Gths WBtr g Gar WGhs Whs Gar Sch u Tgar WGhs Gar WBtrg Wkst Gths Gar Whs Rathaus Schu Gar Wh s Ga r Gar Whs Gths Sch u Schu Gar Whs Gar Gar Whs Gar Btr g UstWBtrg Sulzmoosbach Dorfplatz Dorfplatz Zieg elei stra ße Küferstraße 840 7/2 575/3 47 58 /1 1 58 67/1 52 58/8 58/9 58/10 62/2 62/3 62 /4 206/4 53 20 6/120 6/2 206/3 55/4 56/4 56/5 57/1 57/3 51 56/2 55/5 58/4 58/6 58/7 206/58 207 807 808 811 55/2 48/1 51/1 62/5 56/3 58/5 19 Ma rsw eile rstr aß e 834 87 Geltungsbereich N maßstabslos Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.-07502 940651 oder per E-Mail p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführen- den öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebe- nen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Baindt, den 20.08.2021 .......... Simone Rürup (Bürgermeisterin) Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Be- bauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mi- schgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebau- ungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 03.08.2021 den Entwurf zum Be- bauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Be- bauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 15.07.2021 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird der Bebau- ungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebau- ungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im zentralen Bereich der Gemeinde Baindt und um- fasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilflä- che), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im auf Seite 9 abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 15.07.2021 liegt in der Zeit vom 30.08.2021 bis 01.10.2021 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesam- ten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung über diesen Zeitraum aufrecht- erhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwaltung der Gemeinde Baindt un- ter der Tel.Nr.-07502 940651 oder per E-Mail p.jeske@ baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 15.07.2021 unter fol- gender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festset- zungen verwiesen wird, stehen bei der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt) im Rahmen der förm- lichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Ein- sicht zur Verfügung. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Baindt, den 20.08.2021 .......... Simone Rürup (Bürgermeisterin) Land würdigt Engagement von Baindt für Artenvielfalt Projekt „Natur nah dran“ zieht Erfolgsbilanz bei Ab- schlussfeier in Kornwestheim • 61 Kommunen gestalte- ten 200.000 Quadratmeter Grünfläche mit NABU-Hilfe naturnah um Baindt/Kornwestheim - Baindt schafft Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge und Wildpflanzen mit- ten im Siedlungsraum. Dafür erhielt die Gemeinde nun eine Urkunde für das Engagement zum Erhalt der Bio- logischen Vielfalt von Umweltministerin Thekla Walker MdL und NABU-Landesgeschäftsführer Uwe Prietzel, bei der Abschlussfeier der ersten Projektrunde des Kooperationsprojekts „Natur nah dran“ von NABU und Land in Kornwestheim am 29. Juli 2021. Insgesamt hat- ten 61 Städte und Gemeinden zwischen 2016 und 2020 mit „Natur nah dran“ einen Teil ihrer Grünflächen in artenreiche Wildblumenwiesen und wertvolle Biotope umgewandelt. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kommunen und Umweltministerin besichtigen Wildblu- menwiese in Kornwestheim Kornwestheim hatte vor zwei Jahren angefangen, fünf Grünflächen im Rahmen von „Natur nah dran“ von NABU und Land mit heimischen Wildblumen und -stauden in- sekten- und vogelfreundlich umzugestalten. Inzwischen ist ein artenreiches Kleinbiotop direkt neben dem Kultur- und Kongresszentrum entstanden, an dem es bunt blüht und laut summt und brummt. Davon überzeugten sich Umweltministerin Thekla Walker und Bauhofmitarbeiter Hans-Martin Schmidt und weiteren Projektkommunen. 75 weitere Städte und Gemeinden werden bis 2027 ge- fördert Walker freute sich, dass ab Mitte September 2021 bis 2027 75 weitere Kommunen zum Zuge kommen, wenn das Projekt in die zweite Runde geht: „Hier blühen Purpur-Leinkraut, Step- pen-Salbei, Rapunzel-Glockenblume und viele weitere Wild- pflanzenarten. Die Fläche in Kornwestheim zeigt beispielhaft, dass die Städte und Gemeinden einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten können und wol- len. Fast jede vierte Kommune im Land hat sich seit 2015 für eine naturnahe Umgestaltung von Grünflächen im Rahmen des Projekts beworben, das Interesse ist groß. Deshalb un- terstützen wir bis 2027 jährlich 15 weitere Kommunen.“ Praxisnahe Schulungen sind Schlüssel zum Erfolg NABU-Landesgeschäftsführer Uwe Prietzel betonte, dass im Projekt „Natur nah dran“ die praxisnahen Schulungen der Schlüssel zum Erfolg sind: „Die teilnehmenden Kom- munen haben über das Projekt hinaus auf eigene Initiative hin weitere 100.000 Quadratmeter nach den ‚Natur nah dran‘-Methoden umgestaltet. Sie waren also überzeugt, dass diese Methoden funktionieren - und haben das nöti- ge Wissen erworben, um selbstständig weiterzumachen. Auch die Stadt Kornwestheim gestaltet im Oktober zwei weitere Flächen um.“ Bei den Projekt-Schulungen kamen die Mitarbeitenden der kommunalen Bauhöfe an mehre- ren Terminen zusammen, um gemeinsam und beispielhaft Flächen naturnah anzulegen und zu pflegen. Dabei gab es Tipps und Beratung von Naturgartenplanerinnen und -planern sowie dem NABU-Team. Dieses Wissen haben die Teilnehmenden dann direkt auf den Flächen ihrer je- weiligen Heimatkommune umgesetzt. „Natur nah dran“ - Flächen in Baindt Die Umgestaltung der Flächen im Rahmen des Projekts „Natur nah dran“ ist eine neue Erfahrung und ein Gewinn für Verwaltung, Bauhof und Bürger. „Natur nah dran“ ist definitiv ein Projekt zur Förderung der biologischen Viel- falt in der Gemeinde Baindt. Bunte Blumen, tanzende Schmetterlinge und summende Wildbienen möchten wir zukünftig vor der eigenen Haustür erleben. Schmetterlinge trinken Nektar aus bunten Blumen- kelchen, Vögel begrüßen die aufgehende Sonne, Wildbie- nen sammeln Pollen für ihren Nachwuchs. Es braucht nicht viel dafür, eine vielfältige Natur zu erleben. Mit dem Projekt möchten wir einen ersten Step setzen und eine Anregung für alle BürgerInnen starten. Die Umgestaltung der 5 „Natur nah dran“-Flächen (in der Marsweilerstraße, der Boschstraße, der Zeppelinstraße, der Klosterwiesenschule und des Kreis- verkehrs am Ortseingang Schachen) wurden im Amtsblatt sowie auch auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Momentan ist die Umgestaltung weiterer Flächen in Pla- nung und soll die naturnahe Bepflanzung in Baindt er- weitern. Auch startet im Zuge eines Projektes mit der PH Weingarten eine Studentengruppe einen Fotowettbewerb „Baindt blüht auf! - Ein Wettbewerb für naturnahes Gärt- nern in Baindt“ (www.baindtbluehtauf.de). Kommunen bereiten sich auf Klimawandel vor Wie können Städte und Gemeinden mit Wildpflanzen dem Klimawandel trotzen? Dazu tauschten sich die „Natur nah dran“-Kommunen am Vormittag der Abschlussfeier aus. Naturgartenplaner Dr. Reinhard Witt verdeutlichte dabei in einem Vortrag: Verkehrsinseln mit Wildstauden, Wildblumenwiesen im Park oder heimische Sträucher am Straßenrand blühen auch in Zukunft bunt. Denn Wild- pflanzen haben über die Jahrhunderte gelernt, mit Hitze, Trockenheit und kurzzeitiger Staunässe zurechtzukom- men. Deutlich pflegeintensiver werden mit den trockener und heißer werdenden Sommern hingegen die noch weit verbreiteten Blumenbeete mit exotischen Zuchtpflanzen sowie kurz gemähte Rasenflächen. „Es wird immer teu- rer, diese zu bewässern. Auch deshalb lohnt es sich für Kommunen, ihre Flächen umzuwandeln“, erklärte Witt. „Natur nah dran“ auf einen Blick Von 2016 bis 2021 wurden 61 „Natur nah dran“-Kommunen mit Rat und Tat dabei unterstützt, die biologische Vielfalt im Siedlungsbereich zu fördern. Sie haben bereits mehr als 200.000 Quadratmeter naturnah umgestaltet - die Hälfte davon zusätzlich zu den geförderten Flächen auf eigene Initiative hin. In der zweiten Projektrunde werden von 2022 bis 2027 jährlich 15 weitere Städte und Ge- meinden gefördert. Die Städte und Gemeinden erhalten außerdem eine Zuwendung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 15.000 Euro) und fachliche Unterstützung bei der Planung. „Natur nah dran“ wird durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Ener- giewirtschaft Baden-Württemberg gefördert sowie im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie. Die Kommunen der ersten beiden Jahrgänge wurden bereits 2018 im Rahmen eines Vernetzungstreffens mit Urkunden ausgezeichnet. „Natur nah dran“ in Zahlen - 61 Kommunen wurden schon gefördert (2016-2020), 75 weitere Kommunen kommen noch dazu (2022-2027). - 200.000 Quadratmeter wurden naturnah umgestaltet - davon 100.000 Quadratmeter auf eigene Initiative der Kommunen. - Rund 700 Teilnehmende der Kommunen kamen von 2016 bis 2020 zu einer Schulung. Weitere Informationen finden Sie unter www.naturnahdran.de. Urkundenverleihung bei der Abschlussfeier des Pro- jekts „Natur nah dran” am 29.07.2021 in Kornwestheim (NABU-Landesgeschäftsführer Uwe Prietzel, Bauhofmit- arbeiter Hans-Martin Schmidt und Umweltministerin The- kla Walker) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Hochschule Furtwangen Wie hat die Digitalisierung unseren Alltag im vergan- genen Jahr verändert? Forschungsteam der Hochschule Furtwangen lädt zur Beteiligung an erneuter Online-Umfrage ein Im Rahmen des Forschungsprojekts „Digitaldialog 21“ er- fasst ein Team der Hochschule Furtwangen unter Leitung von Prof. Dr. Stefan Selke die Meinungen und Gestaltungs- ideen von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema Digitaler Wandel mit Fokus auf den ländlichen Raum. In Bürgerdia- logen, die seit dem vergangenen Jahr in 13 Kooperations- gemeinden Baden-Württembergs stattfinden - so auch in der Gemeinde Baindt-, tauschen sich die Teilnehmenden zu Chancen und Risiken, sowie über Ideen zur gemeinsamen Gestaltung der Digitalisierung in ihren Kommunen aus. Pandemiebedingt wurde ein Teil der Veranstaltungen di- gital abgehalten. Auch eine landesweite Bürgerbefragung führten Prof. Dr. Selke und sein Team im vergangenen Jahr durch - und laden nun zu einer zweiten Online-Runde ein. Durch die Corona-Pandemie liegt eine besondere gesell- schaftliche Situation vor, sodass digitale Technologien unabdingbar geworden sind. Der Fokus der zweiten Be- fragung liegt auf den möglichen Veränderungen seit der ersten Befragung. In dem Online-Fragebogen kann jeder und jede am The- ma Interessierte die eigenen Einschätzungen, Erfahrun- gen und Erwartungen angeben. Bürgerinnen und Bürger aus Baden-Württemberg können - unabhängig von einer Teilnahme an der ersten Befragung 2020 - noch bis zum 30. September teilnehmen. Das Forschungsprojekt „Digitaldialog 21“ wird vom Ministe- rium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Würt- temberg (MWK) aus Mitteln der Landesdigitalisierungs- strategie „digital@bw“ bis 2022 gefördert. Zusammen mit der Hochschule für Medien in Stuttgart, der Pädago- gischen Hochschule Ludwigsburg und zivilgesellschaftli- chen Kooperationspartnern erforscht ein interdisziplinäres Team der Hochschule Chancen, Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten des digitalen Wandels. Ziel des Projekts ist es, Handlungsempfehlungen für die Gestaltung des digitalen Wandels an die politischen Ent- scheidungsträger zu formulieren. Teilnahmelink Bürgerbefragung: https://www.soscisurvey.de/bbdd22/ Anmeldelink Bürgerforum: https://www.soscisurvey.de/bbdd21/ Weitere Informationen, auch zu den Ergebnissen der ers- ten Befragung, gibt es auf der Projektwebseite https://digitaldialog21.de. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 02.08.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Bauausschusses fest. TOP 01 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandaus- bautrassen in Baindt Kämmerer Ablee berichtet: Wie bereits am 03. November 2020 berichtet, hat die Gemeinde Baindt einen Bewilligungsbescheid der Breit- band-Förderung des Bundes in Höhe von 3.281 Mio. Euro (50 % des Antragsvolumen) über den Zweckverband Breitbandversorgung erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt den Breit- bandausbau im Landkreis Ravensburg weiterhin kräftig. Mit einer Bundesförderung in Höhe von 50 Prozent und einem Landeszuschuss Baden-Württembergs von 40 Pro- zent können die Kommunen mit einem Eigenanteil von nur 10 Prozent der Kosten ihre Gemeinde mit Glasfaser fit für die Zukunft machen und sich an das Gigabit-Netz- werk anschließen lassen. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau wird dort gefördert, wo Marktversagen vorherrscht, dies trifft ein sobald die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren nicht gewährleistet ist und diesen Gebieten bzw. Standorten die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. Im Nachgang musste der Zweckverband Breitbandversorgung von der ermittelten Datengrund- lage der externen Firma Corwese bei genauerer Über- prüfung Abstand nehmen. Es wurden im ersten Schritt auch Anschlusspunkte (Stromverteiler, Nebengebäude (Schuppen, Ställe), Garagen) erfasst, welche keinen Tele- fonanschluss hatten. Der Zweckverband wird hierzu noch in der Gemeinde-ratssitzung Stellung beziehen. Die rest- lichen Trassen bzw. Gebiete sind mit über 30 Mbits über NetCom BW, Teledata, Vodafone oder Telekom versorgt. Im Übersichtsplan sind die möglichen förderfähig zu bau- enden Trassen rot gekennzeichnet. Die Bestandstras- sen sind gelb markiert. Der vom Bauamt ausgewählte POP-Standort ist ebenfall aufgeführt. Dieser soll laut dem Übersichtsplan dort bei der Boschstraße aufgestellt wer- den. Er wird vermutlich aufgrund Ausfahrtswinkel und be- stehender Wasserleitung noch etwas nach Norden und nach Westen geschoben werden. Neben der Förderung des Bundes in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt das Land Ba- den-Württemberg zusätzlich eine Förderung nach der VwV Breitbandmitfinanzierung in Höhe von 40 % der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Den Kofinan- zierungs-Antrag hat der Zweckverband Breitbandversor- gung am 30.11.2020 beim Innenministerium eingereicht. Mit einer schnellen Bewilligung ist jedoch nicht zu rechnen, da nach momentaner Aussage des Innenministeriums erst mit einer Bewilligung zu Baubeginn gerechnet werden kann. Der Zweckverband Breitbandversorgung sollte die abge- speckten Trassen auf den Weg bringen. Die lange Trasse für die Versorgung der weißen Flecken von Grünenberg und Stöcklis sowie die Trasse zum Stützpunkt des Forstes (ca.1.500 m) ist fraglich. Der Zweckverband Breitbandver- sorgung weist uns darauf hin, dass eine weiße Flecken- förderung anschließend nicht mehr möglich ist. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgen- den Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausbauvorschlag zu. Die Trasse zum Forst bzw. von Stöcklis Richtung Hof Schellhorn solle ebenfalls gebaut werden. 2. Der Gemeinderat stimmt dem aufgeführten POP-Standort zu. TOP 02 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwer- ke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spit- zenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeis- terwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schaf- brunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Was- serinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW, Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorf- platz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asyl- komplex) ist mit rund 620 MWh größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh. Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetrieb- nahmedatum 01.09.2014 - AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbe- triebnahmedatum 01.07.2016). Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund hoher Fördermit- tel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung größtenteils re- generativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder be- antragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus erdgasbetrie- benen Blockheizkraftwerken mit Gasspitzenlastkesseln reicht hierfür nicht aus. Bei der Schulsanierung sind ebenfalls erhöhte Förder- gelder durch die KFW zu erhalten, wenn erneuerbare Energien für Heizwärme und Strom eingesetzt werden. Der Gemeinderat hat bereits in der Aprilsitzung entschie- den, dass das bestehende Wärmenetz durch einen rege- nerativen Energieträger ergänzt werden soll. Für eine Einbindung von regenerativen Energien in die bestehende Energieversorgung gibt es folgende mög- liche Varianten: • Wärmeversorgung mittels eines Hackschnitzelkessels an einem neuen Standort o Eigenes Gebäude mit Anlagentechnik wäre nötig o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz möglich o Andienung des Hackgutes möglich o Kosten Gebäude mit Anlagentechnik: ca. 1,2 - 1,5 mio € (Technikausführung) o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20 - 25 % • Wärmeversorgung mittels eines Holzpelletskessels - Standort „Rotes Gebäude“ Technik im Untergeschoss und unterirdisch eingebaute Pellet-Bunker o Vorhandener Abstellraum kann als Technikraum genutzt werden o Bestehende Anlagentechnik kann sehr gut erweitert werden o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz gut o Andienung der Pellets gut möglich o Kosten im Gebäude mit Aussenlager ca. 600 - 700 T € o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20 - 25 % Eine regenerative Heizung mit Pellets in das rote Gebäu- de erscheint am Sinnvollsten. Die Investitionsmehrkosten in die Hackschnitzelanlage sowie die bedeutend höheren Betriebsaufwendungen gegenüber Pellets werden durch den günstigeren Bezugspreis nicht kompensiert. Im Rahmen der Erweiterung wird die Möglichkeit geschaf- fen, zukünftig eventuell zur Verfügung stehende Abwär- me / regenerative Wärme von benachbarten Landwirten als Ergänzung in das Netz einspeisen zu können. Für die Ausführung der Arbeiten sollten die Sommerferien 2022 gewählt werden, da anschließend der Umbau des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule geplant ist. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgen- den Beschluss zu fassen: Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird mit der Planung und der Ausschreibung der Variante Pellethei- zung inkl. Solarthermeanlage auf dem „Roten Gebäude“ beauftragt. TOP 03 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung- Mochenwangen Kämmerer Abele berichtet: Es sind folgende Abschnitte vorgesehen: • Abschnitt Hasenweg - Bampfen • Abschnitt Bampfen - Hirschstraße • Abschnitt Hirschstraße - Kümmerazhofer Weg (För- derung nur als Gehweg) • Abschnitt Kümmerazhofer Weg - Brücke B 30 • Abschnitt unter Brücke B 30 • Abschnitt Brücke B 30 - Anschluss Hof Germann Die Gemeinde beabsichtigt entlang der Sulpacher Stra- ße die Fortführung des Geh- und Radweges zwischen der Abzweigung Hasenweg und Einmündung Hirschstraße zu realisieren. Auf Grund der engen Platzverhältnisse und feh- lendem Grunderwerb soll von der Hischstraße bis zum Küm- merazhofer Weg der Neubau eines Gehweges mit einem Benutzungsrecht für Radfahrer (Zeichen 1022-10) erfolgen. In den Jahren 2014 bis 2016 hat die Gemeinde Baindt bereits die Bauabschnittet 1a und 1b sowie den Bauab- schnitt 2 von Baindt bis nach Sulpach bis zur Abzweigung Hasenweg realisiert. Es wurden von der Programmaufnahme bis zur Antrags- stellung die Punkte • Altlasten westlich der Radwegbrücke, • Naturschutz: FFH Vorprüfung und Eingriffs- / Aus- gleichsbilanzierung, • Bodenverwertungskonzept, Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 • die Tragwerksplanung begonnen und • das Sicherheitsaudit abgeklärt. Es sollte mit der Aufarbeitung des Sicherheitsaudits alle Punkte aus dem Weg geräumt werden. Herr Fugel vom Straßenbauamt des Landkreises Ravensburg hat die Ge- meinde in der Planung und im Dialog mit Straßenver- kehrsbehörde, Polizei und Regierungspräsidium Tübingen tatkräftig unterstützt. Im Haushaltsplan sind auf S. 308 bzw. S. 310 400.000 € Zuschuss und 1,1 Mio. € Ausgaben (500.000 € und 600.000 €) vorgesehen. Bisher wurden 100.000 € Ausgleichsstock sowie 387.500 € über das Landesgemeindeverkehrs-fi- nanzierungsgesetz in der Programmaufnahme in Aus- sicht gestellt. Die Gemeindeverwaltung hofft auf diesen möglichen LG- VFG-Zuschuss sowie auf einen weiteren Zuschuss aus dem Programm Stadt & Land um die Ausgaben der aktuellen Kostenschätzung mit 1,4 Mio. € ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt hat die Zielsetzung die Gemeinde fußgänger- und fahrradfreundlicher zu machen. Der Rad- verkehr soll im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrspo- litik, nicht nur in der Freizeit, sondern auch als Verkehrs- mittel im Alltag aufgewertet werden. Das bestehende lückenhafte Radwegenetz soll attraktiver und sicherer gemacht und vor allem flächendeckend ausgebaut wer- den. Die Maßnahme ist im Rad- bzw. Fußverkehrskonzept „RadNETZ Baden-Württemberg“ sowie im Radverkehrs- bzw. Fußverkehrskonzept des Landkreises Ravensburg als verkehrswichtig dargestellt worden. Mit dem Bau des 3. Bauabschnittes soll nun der teilweise Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen werden. Darüber hinaus wird auch eine wichtige Radwe- geverbindung für den überörtlichen Freizeitverkehr herge- stellt. Mit dem Bau des Geh- und Radweges wird zudem eine Verknüpfung von Rad und ÖPNV geschaffen und aus- gehend von der Einmündung Kümmerazhofer Weg, eine Verbindung vom Schussental in Richtung Bad Waldsee. Bei der Sulpacher Straße handelt es sich um eine Gemein- deverbindungsstraße, die als ehemalige Kreisstraße (K 7951) von Baindt in nord-, nordwestlicher Richtung durch die Teilorte Friesenhäusle und Sulpach bis zur Mochen- wanger Straße (L 284) verläuft. Ein Großteil der Strecke liegt innerhalb des Ortsteiles Sulpach und ist auf 60 km/h beschränkt. Im Bereich der B30-Unterführung soll die Strecke auf 70 km/h beschränkt werden. Innerhalb der B30-Unterführung wird die Planung um eine zusätzliche passive Schutzeinrichtung (durchgehen- de Schutzblanke) zwischen Radweg und Fahrbahn, sowie auch auf der gegenüberliegenden Seite, ergänzt. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgen- den Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand des Geh- und Radweges BA III zur Kenntnis. 2. Nach Eingang der Bewilligungsbescheide nach dem Landesgemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetz und Stadt & Land wird die Verwaltung beauftragt die Bau- maßnahme auszuschreiben. TOP 04 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbe- reichs auf dem Flst. 13, Klosterhof Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Stiftung St. Franziskus beabsichtigt im Klosterhofgar- ten einen bestehenden Sitzplatz neu zu gestalten und zu überdachen. Ein Holzschuppen mit einer Fläche von ca. 8,5 m² soll in die Gesamtdachfläche von 41,4 m² integriert werden. Es ist geplant, dass das Gebäude ein flach ge- neigtes Pultdach mit einer Dachneigung von 3 % erhält. An der höchsten Stelle misst die Überdachung 2,92m. Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Hierbei handelt es sich um Vorhaben, die innerhalb der im Zu- sammenhang bebauten Ortsteile erstellt werden sollen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Voraussetzungen nach § 34 BauGB sind erfüllt. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gremium das gemeind- liche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen. TOP 05 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schuppens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozialräumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr beantragt den Umbau eines alten Schuppens und plant im Obergeschoss Büro- und Verwaltungsräu- me für die verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebe und im Erdgeschoss Sozialräume für die Angestellten. Das bestehende Gebäude ist eingeschossig du soll ein zusätzliches Obergeschoss erhalten. Es ist geplant das Satteldach mit Abschleppung durch ein Pultdach mit ei- ner Dachneigung von 10° zu ersetzen. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gremium vorbehaltlich der Erfüllung des § 35 Abs. 1 sowie des § 15 Bundesimmis- sionsschutzgesetz das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen. TOP 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1. Änderung „Kiesgrubenstra- ße“ für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 211/6 in der Kiesgrubenstraße soll ein Ge- bäude mit 8 Wohneinheiten, 8 Garagen und 8 Stellplät- zen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich der 1. Änderung des Be- bauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ und das geplante Gebäude ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Das Wohn- gebäude ragt mit der nord-östlichen Hausecke 0,13m² über die Baugrenze hinaus. Die Garagen und Stellplätze dürfen auch außerhalb des Baufeldes errichtet werden. Die Grundflächenzahl von 0,4 wird mit dem geplanten Bauvorhaben nicht überschritten. Für die geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohngebäude ist eine Befreiung von den Festset- zungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kiesgru- benstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da im Geltungsbereich des Be- bauungsplanes keine weiteren Gebäude liegen und die Befreiung somit keine Auswirkungen auf andere Bauvor- haben hat. Durch die geringfügige Überschreitung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gremium, das ge- meindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der erfor- derlichen Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze beim Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohn- hauses zu erteilen. TOP 07 Anfragen und Verschiedenes Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden keine Ausfüh- rungen gemacht. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinde- ratssitzung vom 03.08.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhöre- rinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Ein Vertreter der Narrenzunft Raspler erkundigt sich, ob ein entsprechendes Schallgutachten für den Dorfplatz im Hinblick auf das neue Gebäude (Ärztehaus) bereits in Auftrag gegeben wurde bzw. wie das Ergebnis aussieht. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass der Verwaltung das Ergebnis dieses Gutachtens vorliegt und dem Gremium in der anschließenden nicht öffentlichen Gemeinderats- sitzung vorgestellt wird. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass der geplante Neubau zu keinem KO-Kri- terium für die Schenk-Konrad-Halle führt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. Juli 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt. a) Corona Direkt vor den Sommerferien wurde 1 Schüler der Klosterwiesenschule positiv auf das Virus getestet. Die Inzidenz im Landkreis Ravensburg beträgt 9,1 (Stand 02.08.2021), die Inzidenz in Baden-Württem- berg beträgt 14,5 (Stand 02.08.2021) und die Inzidenz im Bundesgebiet beträgt 17,9 (Stand 03.08.2021). b) Förderprogramm Klimapass Die Gemeinde Baindt wurde in dieses Förderpro- gramm aufgenommen. In diesem Programm wer- den kommunale Nicht-Wohngebäude auf Eignung zur Dachbegrünung mit Potenzialermittlung, Wirtschaft- lichkeitsbetrachtung, CO2-Einsparung beleuchtet. Des Weiteren plant die Gemeinde eine kommunale Info- veranstaltung zum Thema „Grüne und klimaneutrale Entwicklungsplanung“ am Beispiel von Gewerbege- bieten sowie Entwicklung von Kriterien für klimaneu- trale Neubaugebiete (privatrechtliche Verträge beim Grundstücksverkauf). Die Kosten werden bis zu 80 % von der Förderung mit max. 3.840 € abgedeckt. Es handelt sich dabei um eine Erstberatung. Die Untersu- chung der Gebäude soll lt. Angebot der Energieagen- tur bis Ende Oktober 2021 bzw. bei der kommunalen Infoveranstaltung Ende Januar 2022 abgeschlossen sein. c) CO2-Messgeräte Die Gemeinde Baindt hat 20 CO2-Messgeräte be- schafft. Vom Kauf von mobilen Luftfiltern wird ab- gesehen. Klassenzimmer und Gruppenräume im Kindergarten können alle gelüftet werden, bei der Schulsanierung wird diese Problematik berücksichtigt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 TOP 04 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkomman- danten und des stellvertretenden Feuerwehr- kommandanten Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Hauptversammlung der Feuerwehr am 23. Juli 2021 wählten die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertreter in geheimer Wahl. Nach der Feuerwehrsatzung wird der Feuerwehrkom- mandant und sein Stellvertreter auf die Dauer von 5 Jah- ren gewählt (§ 10 Abs. 2 Feuerwehrsatzung). Zum Feuerwehrkommandant wurde Herr Roland Bu- cher gewählt. Zum stellvertretenden Feuerwehrkommandant wurde Herr Markus Striegel gewählt. Nach § 10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung werden der Feu- erwehrkommandant und sein Stellvertreter nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat von der Bürgermeisterin bestellt. Beschluss: Der Wahl von Herrn Roland Bucher zum Feuerwehr- kommandanten und der Wahl von Herrn Markus Striegel zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten wird zugestimmt. TOP 05 Bebauungsplan „Fischerareal“ Aufstellungsbe- schluss sowie Billigungs- und Auslegungsbe- schluss Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 12.01.2021 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zur Änderung der beiden Bebau- ungspläne Fischerareal Wohnen und Fischerareal Misch- gebiet gefasst. Der Geltungsbereich der Bebauungspläne umfasst die Flst. 19, 52, 53 , 53/1, 55, 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche), sowie die Flst. 51, 51/1, 58/4 (Teilfläche). Die Überplanung der Bebauungspläne ist nötig, da für das städtebauliche Konzept der Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen Änderungen am Festsetzungs- konzept und den örtlichen Bauvorschriften umgesetzt werden müssen, um damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen. Bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde abge- klärt, dass beide Bebauungspläne zusammengelegt wer- den können und somit nur noch ein Bebauungsplan „Fi- scherareal“ weiter bearbeitet werden muss. Es ist deshalb erforderlich, dass ein Aufstellungsbeschluss für den Be- bauungsplan „Fischerareal“ gefasst wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fischerareal“ wurde durch die Herausnahme des Flst. 51/1 geändert. In Abstimmung mit allen Fachplanern hat das Planungs- büro Sieber Consult den städtebaulichen Entwurf in einen Bebauungsplanentwurf umgesetzt. Bis zum 27.08.2021 wird der Öffentlichkeit Gelegenheit ge- geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Anschließend soll mit dem vorliegenden Entwurf die öf- fentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Fische- rareal“ (Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fische- rareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Fischerareal“ (Zusam- menlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Be- bauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „In- nere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem bei- liegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Gel- tungsbereiches: Fl.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städte- baulichen Konzeptes der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig si- cherzustellen - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Pla- nung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungs- zeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 27.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.07502940651 oder per E-Mail p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführen- den öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebe- nen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebauungs- pläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 1 Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Ent- wurf zum Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenle- gung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebau- ungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu in der Fassung vom 15.07.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sons- tigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 06 Bericht aus der Bürgerwerkstatt „Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ am Samstag 24.07.2021 - mündlicher Bericht Die Architekten Gauggel und Gütschow sowie der Stadt- planer Herr Buff und der Landschaftsarchitekt Herr Seng stellen ausführlich das Ergebnis aus der Bürgerwerkstatt am 24.07.2021 vor. TOP 07 Parken in der Ortsmitte - Ergebnis der Umfrage zur Parksituation am Dorfplatz Bürgermeisterin Rürup berichtet: Vergangenheit: Zum Zeitpunkt der Genehmigung der Schenk-Kon- rad-Halle (1985) und des Gebäudes „Am Dorfplatz 1“ (1989) war der Kreisverkehr und der Dorfplatz in seiner jetzigen Gestalt noch nicht angelegt. Für die Schenk- Konrad-Halle, inclusive der Gaststätte „Zur Mühle“, wurden von Seiten der Baurechtsbehörde 78 Stellplätze gefordert, davon drei bis vier Behinder- tenparkplätze. Auflage war 45 Parkplätze im Klosterhof anzulegen und 33 Parkplätze im Rahmen der Ortskernsa- nierung nachzuweisen und funktionstüchtig anzulegen. Für das Gebäude am Dorfplatz 1 wurden 4 Stellplätze (für Wohnungen) bei der Gemeinde abgelöst. Alle anderen Stellplätze sind entweder in der Tiefgarage, hinter dem Gebäude oder an der Straße „Am Dorfplatz“ vorhanden. Die Tiefgaragenstellplätze mussten laut Baugenehmi- gung jederzeit für den Besucherverkehr ungehindert an- fahrbar sein und durften nicht abgesperrt werden. Hie- rauf wurde Einspruch erhoben mit dem Ergebnis, dass die Tiefgarage nun von 1.00 Uhr bis 6.30 Uhr geschlossen werden darf. Für das Gebäude „Am Dorfplatz 2/1“ hat das Landratsamt eine Befreiung von der Stellplatzpflicht für acht Stellplätze erteilt. Öffentliche Stellplätze wurden nicht ausgewiesen. Die Ist-Situation der vorhandenen Parkplätze stellt sich, wie folgt, dar: Klosterhof: 45 Stellplätze Dorfplatz: 55 Stellplätze Mühle: 4 Stellplätze 74 Stellplätze im Bereich Dorfplatz „Am Dorfplatz“: 15 Stellplätze Erhebung der parkenden Fahrzeuge 2020: Im Dezember 2020 wurde von der Gemeindeverwaltung eine Erhebung der parkenden Autos auf dem Dorfplatz vorgenommen. Erfasst wurden die Fahrzeuge im Be- reich des Dorfplatzes sowie auf dem Parkplatz zwischen dem großen Parkplatz und dem CAP-Markt ebenso die Fahrzeuge auf den Parkplätzen vor der Gaststätte „Zur Mühle“. Im Schnitt wurden hier 53 parkende Autos am Tag erfasst. Morgens im Durchschnitt 23 PKW´s, mittags 35 PKW´s so- wie abends 25 PKWs. Im Schnitt wurden 9 Dauerparker (morgens, mittags und abends erfasst) am Tag gezählt. Zusätzlich 12 Langzeitparker (zweimal am Tag erfasst) und 34 Kurzeitparker (einmal erfasst). Befragung der Parkenden 2021: Über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen (von Mitte Feb- ruar bis Mitte April wetterbedingt mit Unterbrechungen) wurde von der Gemeindeverwaltung der Fragebogen (siehe Anlage) werktags zu unterschiedlichen Uhrzeiten an die parkenden Autos auf dem Parkplatz in der Orts- mitte verteilt. Insgesamt wurde der Fragebogen an circa. 180 Autos bzw. Personen verteilt. Wir haben insgesamt 55 ausgefüllte Fragebögen zurückbekommen, d.h. einen Rücklauf von circa. 30 %. Ergebnis der Befragung: Allgemeine Anmerkungen aus dem Fragebogen: • alternative Parkplätze o Schulparkplatz geht für manche aufgrund der Hö- henbegrenzung nicht o Klosterhof geht für manche nicht, da dieser zu klein sei o Alternativen seien für manche zu weit weg (am Zie- lort der Fahrt sollte idealerweise geparkt werden können) o für Arzttermine sind kurze Strecken notwendig o ungern, wenn man Pakete oder Einkäufe dabei hat • Anmerkung zur Begrenzung: mindestens 2 Stunden bzw. eher 3 Stunden sind für einen Friseurbesuch not- wendig Frage Nr.1: Die Befragten parken überwiegend werktags auf dem Parkplatz. Jedoch könnte dies durch die Corona-Pande- mie und die Zeiten der Verteilung der Fragebögen (werk- tags) beeinflusst sein. Die höchste Auslastung ergibt sich am Montag und Mittwoch. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Frage Nr. 2: Bei dieser Frage wurden teilweise mehrere Antwortmög- lichkeiten ausgewählt. Insgesamt parken aber über 50 % (32 Personen) tagsüber auf dem Parkplatz. Jedoch parken mehrere Personen nur bis zu 30 Minuten bzw. 2 Stunden auf dem Parkplatz. Frage Nr. 3: Über 50 % der Personen fahren den Parkplatz einmal am Tag an, über 20 % fahren mehrmals am Tag auf den Parkplatz. Frage Nr. 4: Knapp 55 % der Teilnehmenden kommen aus Baindt. Frage Nr. 5: Bei dieser Frage war eine Mehrfachauswahl möglich. Die meisten Personen parken auf dem Parkplatz, um zu arbeiten und einkaufen zu gehen sowie um Arztbesuche zu erledigen und ins Rathaus zu gehen. Unter Sonstiges wurde oftmals die Physiotherapie genannt. Frage Nr. 6: Von den 55 Teilnehmenden haben 33 Personen die Fra- ge 6 beantwortet, d.h. 60 % können sich grundsätzlich vorstellen auf einem alternativen Parkplatz zu parken. Von diesen 33 Personen kann sich die Hälfte vorstellen im Klosterhof zu parken. Unter den Sonstigen wurden hauptsächlich der Parkplatz hinter dem Rathaus genannt. Frage Nr. 7: Lediglich 4 Personen bzw. 8 % nutzen von den 55 teilneh- men Personen den Parkplatz in der Ortsmitte als einen „Park and Ride“-Platz. Frage Nr. 8: 47 Personen haben diese Frage beantwortet. Von diesen würden 60 % den Parkplatz auch bei einer Begrenzung weiterhin nutzen. Nur 40 % würden den Parkplatz nicht mehr nutzen. Mehrmals war die Rückmeldung bei dieser Frage, dass sich die Bürgerinnen und Bürger eine Begren- zung von 3 Stunden wünschen würden, 2 Stunden sei vor allem bei einem Friseurbesuch zu knapp. Fazit: Insgesamt ist festzuhalten, dass ein häufiger Wechsel der Parker auf den Parkplätzen vor dem CAP-Markt statt- findet und dort vor allem geparkt wird, um einzukaufen. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Im Bereich des großen Parkplatzes wird häufig geparkt, um zum Physiotherapeuten zu gehen, den Arzt zu be- suchen oder um zum Arbeiten zu gehen, in diesem Fall wird das Fahrzeug den ganzen Tag am Dorfplatz ge- parkt. Mindestens 10 Personen parken den ganzen Tag am Dorfplatz. Darüber hinaus parken fast die Hälfte der Befragten weniger als eine halbe Stunde am Dorfplatz. Wenn auch gerne auf dem großen Parkplatz in der Orts- mitte geparkt wird, können sich die dort Parkenden gut vor- stellen, ihr Fahrzeug künftig auf einem anderen Parkplatz in der Nähe abzustellen, sei es bspw. im Klosterhof oder im Bereich der Sporthalle. Weitere alternative Parkplätze rund um die Ortsmitte Baindt sind in der Anlage 1 dargestellt. Beschlussvorschlag: Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss: Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. TOP 08 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen- ,Fliederstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 23.05.1972 wurde der Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann I“ genehmigt. Bei der anschließenden Bebau- ung mit Wohngebäuden wurde den festgesetzten Baufel- dern sehr wenig Beachtung geschenkt. Dies hat zur Folge, dass bei Erweiterungen oder auch neuer Bebauung nicht auf den Bebauungsplan zurückgegriffen werden kann. Durch die Umverlegung der alten B30 ist im Bereich der früheren Lärmschutzwälle eine zusätzliche Bebauung mit wenigen Häusern möglich. Dieser Weg der Nachver- dichtung sollte von der Gemeinde eingeschlagen werden. Das Büro KrischPartner wurde mit der Änderung und Erweiterung des alten Bebauungsplanes „Marsweiler Spielmann I“ beauftragt und würde nach dem gefassten Aufstellungsbeschluss bereits im August mit einer Orts- begehung und Erfassung der Bestandgebäude beginnen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spiel- mann, Kornblumen-/ Fliederstraße” Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Auf- stellung des Bebauungsplanes „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Das Planungsgebiet befindet sich im Norden der Gemeinde Baindt und umfasst Bereiche der bestehenden Baugebiete „Spielmann I” und „Im Spielmann”. Zum Planungsgebiet ge- hören die bestehenden und überwiegend bebauten Grund- stücke in der Kornblumenstraße sowie in Teilen der Rosen-, Veilchen- und Fliederstraße. Der an die Kornblumenstraße anschließende Abschnitt der ehemaligen Trasse der B 30 wird ebenfalls in das Planungsgebiet einbezogen. Erfordernis und Ziele der Planung: - Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortent- wicklung der Grundstücke - Bauliche Nachverdichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehe- maligen Trasse der B 30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bessere Ausnutzung der dort bereits vorhan- denen Erschließung - Arrondierung des bestehenden Baugebietes und Gestal- tung eines dauerhaften Ortsrandes entlang der ehema- ligen Trasse der B 30 - Gestaltung der ehemaligen Trasse der B 30 als dauer- hafte und ökologisch hochwertige Grünfläche und damit Fortentwicklung als Grünzug von gesamtgemeindlicher Bedeutung Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Um- weltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Um- weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 20.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr. 07502940651 oder per E-Mail p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführen- den öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebe- nen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 09 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandaus- bautrassen in Baindt Kämmerer Abele teilt mit: Wie bereits am 03. November 2020 berichtet, hat die Gemeinde Baindt einen Bewilligungsbescheid der Breit- band-Förderung des Bundes in Höhe von 3.281 Mio. Euro (50 % des Antragsvolumen) über den Zweckverband Breit- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 bandversorgung erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt den Breit- bandausbau im Landkreis Ravensburg weiterhin kräftig. Mit einer Bundesförderung in Höhe von 50 Prozent und einem Landeszuschuss Baden-Württembergs von 40 Pro- zent können die Kommunen mit einem Eigenanteil von nur 10 Prozent der Kosten ihre Gemeinde mit Glasfaser fit für die Zukunft machen und sich an das Gigabit-Netz- werk anschließen lassen. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau wird dort gefördert, wo Marktversagen vorherrscht, dies trifft ein sobald die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren nicht gewährleistet ist und diesen Gebieten bzw. Standorten die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. Im Nachgang musste der Zweckverband Breitbandver- sorgung von der ermittelten Datengrundlage der exter- nen Firma Corwese bei genauerer Überprüfung Abstand nehmen. Es wurden im ersten Schritt auch Anschlusspunk- te (Stromverteiler, Nebengebäude (Schuppen, Ställe), Garagen) erfasst, welche keinen Telefonanschluss hat- ten. Der Zweckverband wird hierzu noch in der Gemein- de-ratssitzung Stellung beziehen. Die restlichen Trassen bzw. Gebiete sind mit über 30 Mbits über NetCom BW, Teledata, Vodafone oder Telekom versorgt. Im Übersichtsplan sind die möglichen förderfähig zu bau- enden Trassen rot gekennzeichnet. Die Bestandstras- sen sind gelb markiert. Der vom Bauamt ausgewählte POP-Standort ist ebenfalls aufgeführt. Dieser soll laut dem Übersichtsplan dort bei der Boschstraße aufgestellt werden. Er wird vermutlich aufgrund Ausfahrtswinkel und bestehender Wasserleitung noch etwas nach Norden und nach Westen geschoben werden. Neben der Förderung des Bundes in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt das Land Ba- den-Württemberg zusätzlich eine Förderung nach der VwV Breitbandmitfinanzierung in Höhe von 40 % der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Den Kofinanzierungs-Antrag hat der Zweckverband Breit- bandversorgung am 30.11.2020 beim Innenministerium eingereicht. Mit einer schnellen Bewilligung ist jedoch nicht zu rechnen, da nach momentaner Aussage des In- nenministeriums erst mit einer Bewilligung zu Baubeginn gerechnet werden kann. Der Zweckverband Breitbandversorgung sollte die abge- speckten Trassen auf den Weg bringen. Die lange Trasse für die Versorgung der weißen Flecken von Grünenberg und Stöcklis sowie die Trasse zum Stützpunkt des Forstes (ca.1.500 m) ist fraglich. Der Zweckverband Breitbandver- sorgung weist uns darauf hin, dass eine weiße Flecken- förderung anschließend nicht mehr möglich ist. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausbauvorschlag zu. Die Trassen zum Forst bzw. von Stöcklis Richtung Hof Schellhorn sollen ebenfalls gebaut werden. 2. Der Gemeinderat stimmt dem aufgeführten POP-Standort zu. TOP 10 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwer- ke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spit- zenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeis- terwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schaf- brunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Was- serinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorf- platz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asyl- komplex) ist mit rund 620 MWh größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh. Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetrieb- nahmedatum 01.09.2014 - AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbe- triebnahmedatum 01.07.2016). Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund hoher Fördermit- tel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung größtenteils re- generativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder be- antragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus erdgasbetrie- benen Blockheizkraftwerken mit Gasspitzenlastkesseln reicht hierfür nicht aus. Bei der Schulsanierung sind ebenfalls erhöhte Förder- gelder durch die KFW zu erhalten, wenn erneuerbare Energien für Heizwärme und Strom eingesetzt werden. Der Gemeinderat hat bereits in der Aprilsitzung entschie- den, dass das bestehende Wärmenetz durch einen rege- nerativen Energieträger ergänzt werden soll. Für eine Einbindung von regenerativen Energien in die bestehende Energieversorgung gibt es folgende mög- liche Varianten: • Wärmeversorgung mittels eines Hackschnitzelkessels an einem neuen Standort o Eigenes Gebäude mit Anlagentechnik wäre nötig o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz möglich Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 o Andienung des Hackgutes möglich o Kosten Gebäude mit Anlagentechnik: ca. 1,2 - 1,5 mio € (Technikausführung) o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20 - 25 % • Wärmeversorgung mittels eines Holzpelletskessels - Standort „Rotes Gebäude“ Technik im Untergeschoss und unterirdisch eingebaute Pellet-Bunker o Vorhandener Abstellraum kann als Technikraum genutzt werden o Bestehende Anlagentechnik kann sehr gut erweitert werden o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz gut o Andienung der Pellets gut möglich o Kosten im Gebäude mit Aussenlager ca. 600 - 700 T € o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20 - 25 % Eine regenerative Heizung mit Pellets in das rote Gebäu- de erscheint am Sinnvollsten. Die Investitionsmehrkosten in die Hackschnitzelanlage sowie die bedeutend höheren Betriebsaufwendungen gegenüber Pellets werden durch den günstigeren Bezugspreis nicht kompensiert. Im Rahmen der Erweiterung wird die Möglichkeit geschaf- fen, zukünftig eventuell zur Verfügung stehende Abwär- me / regenerative Wärme von benachbarten Landwirten als Ergänzung in das Netz einspeisen zu können. Für die Ausführung der Arbeiten sollten die Sommerferien 2022 gewählt werden, da anschließend der Umbau des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule geplant ist. Beschluss: Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird mit der Planung und der Ausschreibung der Variante Pellethei- zung inklusiv Solarthermieanlage auf dem Roten Gebäu- de beauftragt. TOP 11 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung Mochenwangen Kämmerer Abele teilt mit: Es sind folgende Abschnitte vorgesehen: • Abschnitt Hasenweg - Bampfen • Abschnitt Bampfen - Hirschstraße • Abschnitt Hirschstraße - Kümmerazhofer Weg (För- derung nur als Gehweg) • Abschnitt Kümmerazhofer Weg - Brücke B 30 • Abschnitt unter Brücke B 30 • Abschnitt Brücke B 30 - Anschluss Hof Germann Die Gemeinde beabsichtigt entlang der Sulpacher Straße die Fortführung des Geh- und Radweges zwischen der Abzweigung Hasenweg und Einmündung Hirschstraße zu realisieren. Auf Grund der engen Platzverhältnisse und fehlendem Grunderwerb soll von der Hischstraße bis zum Kümmerazhofer Weg der Neubau eines Gehweges mit einem Benutzungsrecht für Radfahrer (Zeichen 1022-10) erfolgen. In den Jahren 2014 bis 2016 hat die Gemeinde Baindt be- reits die Bauabschnitte 1a und 1b sowie den Bauabschnitt 2 von Baindt bis nach Sulpach bis zur Abzweigung Ha- senweg realisiert. Es wurden von der Programmaufnahme bis zur Antrags- stellung die Punkte • Altlasten westlich der Radwegbrücke, • Naturschutz: FFH Vorprüfung und Eingriffs- / Aus- gleichsbilanzierung, • Bodenverwertungskonzept, • die Tragwerksplanung begonnen und • das Sicherheitsaudit abgeklärt. Es sollten mit der Aufarbeitung des Sicherheitsaudits alle Punkte aus dem Weg geräumt werden. Herr Fugel vom Straßenbauamt des Landkreises Ravensburg hat die Gemeinde in der Planung und im Dialog mit Straßenver- kehrsbehörde, Polizei und Regierungspräsidium Tübingen tatkräftig unterstützt. Im Haushaltsplan sind auf S. 308 bzw. S. 310 400.000 € Zuschuss und 1,1 Mio. € Ausgaben (500.000 € und 600.000 €) vorgesehen. Bisher wurden 100.000 € Ausgleichsstock sowie 387.500 € über das Landesgemeindeverkehrsfi- nanzierungsgesetz in der Programmaufnahme in Aus- sicht gestellt. Die Gemeindeverwaltung hofft auf diesen möglichen LGVFG-Zuschuss sowie auf einen weiteren Zuschuss aus dem Programm Stadt & Land, um die Ausgaben der ak- tuellen Kostenschätzung mit 1,4 Mio. € ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt hat die Zielsetzung die Gemeinde fußgänger- und fahrradfreundlicher zu machen. Der Rad- verkehr soll im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrspo- litik, nicht nur in der Freizeit, sondern auch als Verkehrs- mittel im Alltag aufgewertet werden. Das bestehende lückenhafte Radwegenetz soll attraktiver und sicherer gemacht und vor allem flächendeckend ausgebaut wer- den. Die Maßnahme ist im Rad- bzw. Fußverkehrskonzept „RadNETZ Baden-Württemberg“ sowie im Radverkehrs- bzw. Fußverkehrskonzept des Landkreises Ravensburg als verkehrswichtig dargestellt worden. Mit dem Bau des 3. Bauabschnittes soll nun der teilwei- se Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt ge- schaffen werden. Darüber hinaus wird auch eine wichtige Radwegeverbindung für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt. Mit dem Bau des Geh- und Radweges wird zudem eine Verknüpfung von Rad und ÖPNV geschaf- fen und ausgehend von der Einmündung Kümmerazho- fer Weg, eine Verbindung vom Schussental in Richtung Bad Waldsee. Bei der Sulpacher Straße handelt es sich um eine Gemein- deverbindungsstraße, die als ehemalige Kreisstraße (K 7951) von Baindt in nord-, nordwestlicher Richtung durch die Teilorte Friesenhäusle und Sulpach bis zur Mochen- wanger Straße (L 284) verläuft. Ein Großteil der Strecke liegt innerhalb des Ortsteiles Sulpach und ist auf 60 km/h beschränkt. Im Bereich der B30-Unterführung soll die Strecke auf 70 km/h beschränkt werden. Innerhalb der B30-Unterführung wird die Planung um eine zusätzliche passive Schutzeinrichtung (durchgehen- de Schutzblanke) zwischen Radweg und Fahrbahn, sowie auch auf der gegenüberliegenden Seite, ergänzt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand des Geh- und Radweges BA III zur Kenntnis. 2 Nach Eingang der Bewilligungsbescheide nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und Stadt & Land wird die Verwaltung beauftragt die Bau- maßnahme auszuschreiben. TOP 12 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbe- reichs auf dem Flst. 13, Klosterhof Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Die Stiftung St. Franziskus beabsichtigt im Klosterhofgar- ten einen bestehenden Sitzplatz neu zu gestalten und zu Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 überdachen. Ein Holzschuppen mit einer Fläche von ca. 8,5 m² soll in die Gesamtdachfläche von 41,4 m² integriert werden. Es ist geplant, dass das Gebäude ein flach ge- neigtes Pultdach mit einer Dachneigung von 3 % erhält. An der höchsten Stelle misst die Überdachung 2,92 m. Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Hierbei handelt es sich um Vorhaben, die innerhalb der im Zu- sammenhang bebauten Ortsteile erstellt werden sollen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 13 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schuppens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozialräumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt den Umbau eines alten Schuppens und plant im Obergeschoss Büro- und Verwaltungsräu- me für die verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebe und im Erdgeschoss Sozialräume für die Angestellten. Das bestehende Gebäude ist eingeschossig du soll ein zusätzliches Obergeschoss erhalten. Es ist geplant das Satteldach mit Abschleppung durch ein Pultdach mit ei- ner Dachneigung von 10° zu ersetzen. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasserwirtschaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird vorbehaltlich der Erfüllung des § 35 Abs. 1 BauGB sowie § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz erteilt. TOP 14 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1. Änderung „Kiesgrubenstraße“ für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Flst. 211/6 in der Kiesgrubenstraße soll ein Ge- bäude mit 8 Wohneinheiten, 8 Garagen und 8 Stellplät- zen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich der 1. Änderung des Be- bauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ und das geplante Gebäude ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Das Wohn- gebäude ragt mit der nord-östlichen Hausecke 0,13 m² über die Baugrenze hinaus. Die Garagen und Stellplätze dürfen auch außerhalb des Baufeldes errichtet werden. Die Grundflächenzahl von 0,4 wird mit dem geplanten Bauvorhaben nicht überschritten. Für die geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohngebäude ist eine Befreiung von den Festset- zungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kiesgru- benstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da im Geltungsbereich des Be- bauungsplanes keine weiteren Gebäude liegen und die Befreiung somit keine Auswirkungen auf andere Bauvor- haben hat. Durch die geringfügige Überschreitung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der erforderlichen Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze beim Bauantrag zum Neubau eines Mehrfa- milienwohnhauses wird erteilt. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Aktueller Sachstand Schüler-/Bürgerbus Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeiste- rin Rürup mit, dass der Schüler- und Bürgerbus am 03.08.2021 abgemeldet wurde und zeitnah verkauft wird. Darüberhinaus erkundigt sich ein Gremiumsmit- glied, ob der Schulweg von Schachen nach Baindt evtl. besser beleuchtet werden könnte. Eine solche Maß- nahme würde sehr viel Geld kosten. Die Verwaltung könnte es sich eher vorstellen, dass betroffene Eltern aus Schachen sogenannte „Lauftaxis“ einrichten. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 b) Baumaßnahme Baindter Hof Es wurde die Frage gestellt, ob die Doppelparker auf dem Gelände des Baindter Hofes hergestellt wurden. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass die Baumaßnah- me noch nicht abgeschlossen ist. Sie geht davon aus, dass die Doppelparker noch hergestellt werden. c) Flutlichtanlage Sportplatz Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob bzw. wann der defekte Flutlichtmast ersetzt wird. Orts- baumeister Roth wird sich nach seinem Urlaub bei Gemeinderat Lins melden und entsprechende Infos geben. Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Juli 2021: Kinderwagen der Fa. Gesslein, Buch „Reader‘s Digest“, Push-Pop-Silicon-Spielzeug „Erdbeere“ Juni 2021: Mädchen-Cityroller, verschiedene Schlüssel, Sonnenbrille mit grünem Glas Ferienprogramm FÜR FOLGENDE VERANSTALTUNGEN SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Sa 04.09. Tischtennis „Schnuppertraining“ ab 6 Jahre, 10 - 12 Uhr Nr. 18 Fr 10.09. Kath. Kirche „Fotorallye rund um Klos- ter und Kirche“ 8 - 14 Jahre, 14 - 17.30 Uhr Zur nupian-Online-Anmeldung geht‘s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuig- keiten“ oder mit diesem QR-Code: Alles Weitere, sowie genauere Informatio- nen zu Teilnahme- und Zahlungsbedingun- gen, Corona-Hygienemaßnahmen, Versi- cherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Das Ferienprogramm-Team wünscht allen einen schö- nen und unbeschwerten Sommer! Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 21.08.2021/Sonntag, 22.08.2021 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 21.08.2021 Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Sonntag, 22.08.2021 Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Franz Neubrand feierte am 4. August 2021 seinen 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Veranstaltungskalender August 28.- 47. Reitturnier Reitplatz 29.08. September 02.09. Blutspendetermin Baienfurt 14.09. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 26.09. Bundestagswahl Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Abschied von der Sonnengruppe Nach einem von Coronaverordungen ge- zeichnetem letzten Kindergartenjahr für die Sonnenkinder haben wir die Gelegen- heit genutzt, nach den ersten Lockerungen den Kindern noch ein paar schöne Erlebnisse mit auf den Weg zu geben. Am 02. Juli haben wir uns mit dem Bus auf den Weg zum Kleintierzoo nach Ravensburg gemacht. Nach neidischen Blicken der Schwäne auf unsere Vesperbrote haben wir im Anschluss bei einem Rundgang auch die Tiere mutig mit Tierfutter versorgt. Sehr beeindruckt waren wir vor al- lem von den Pfauen, die uns in voller Pracht ihr Federkleid präsentierten. Nach dem Toben auf dem Spielplatz und einem Eis mussten wir uns mit vielen schönen Eindrücken schon wieder auf den Heimweg machen. Als in der Woche darauf der Regen einen Pausentag einlegte und die Sonne alles gab führten wir, wie die an- deren Gruppen auch, unseren traditionellen Wellnesstag mit Wasserspielen, Massagen, Pommes und Eis durch. Nach einer Schnitzeljagd zum Abschluss unserer Nach- mittags – Elefantengruppe (NEG) stand unser letzter Programmpunkt an. Am 28.07.21 trafen wir uns nach ausgiebigem Regen abends bei bestem Wetter zu unserem Abschlussfest. Bevor es los ging wurden wir Erzieherinnen mit einer wun- derschönen neuen Gartenbank, die von den Kindern und Eltern gestaltet wurde überrascht. Herzlichen Dank dafür! Im Anschluss stand eine Rundfahrt in der Kutsche oder dem Feuerwehrauto durch Baindt an. Gestärkt mit Gegrilltem machten wir uns anschließend auf den Weg zu einer Nachtwanderung, nach der uns das Sandmännchen im Kindi empfing und uns nach einer Gute Nacht Geschichte um 22 Uhr nach Hause ins Bett schickte. Fast ausgeschlafen erwartete uns am letzten Tag als Kindergartenkind ein leckeres Frühstück. Wir hoffen ihr vergesst uns nicht und wünschen Euch al- len schöne, sonnige Ferien und einen schönen Schulstart. Das Team der Sonnengruppe Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kindergarten St. Martin WIR sagen DANKE! Zum Abschluss diesen Kindergarten- jahres 2021 möchten wir recht herzlich Danke sagen! Danke... ... an unsere Trägerschaft, die uns trotz der widrigen Um- stände, ein guter Ansprechpartner waren ... an unseren Elternbeirat, für die Unterstützung, das ge- genseitige Vetrauen und den Zusammenhalt ... an alle Familien, für den offenen und ehrlichen Umgang miteinander ... an alle Kinder, die uns jeden Tag ein Lächeln ins Ge- sicht zaubern ... und an das gesamte Kindergartenteam, die das Haus St. Martin zu etwas ganz Besonderem machen. Wir wünschen Allen einen schönen und erholsamen Som- mer und freuen uns Sie nach den Ferien gesund und mun- ter begrüßen zu dürfen! Ihr Kindergartenteam St. Martin Waldorfkindergarten Knistern beim Schulkinderabschied Es knisterte im Gruppenraum Schneeweiß- chen des Waldorfkindergartens Baindt. In al- len Ecken knisterte es. Es knisterte – vor Span- nung. Da waren die Eltern ebenso gespannt, wie die Vorschulkinder, die verabschiedet wur- den. Auch die anderen Kinder der Schnee- weißchen-Gruppe und die Geschwisterkinder schauten erwartungsvoll in den schön dekorierten Raum. Und da ging sie endlich auf, die Tür und die Vorschulkinder kamen herein. Gebannt verfolgten alle Anwesenden – ob groß oder klein – das wunderschöne Theaterspiel zu Dornrö- schen. Alle lauschten den fein aufgesagten Sprüchen, den verzaubernden Liedern. Die böse Fee ließ alle schlafen. Ob es wohl gelingen würde, das schöne Dornröschen, König und Königin und den ganzen Hofstaat wieder zu erwe- cken? Ja, da kam der Prinz angeritten und durchbrach die Wand aus Rosen. Alle atmeten erleichtert auf. Stolz waren die Kinderherzen über ihren Auftritt. Stolz waren die Eltern und Erzieherinnen über ihre nun so schnell groß gewordenen Kindergartenkinder. Es knisterte immer noch im Raum, diesmal vor Freude. Bevor anschließend die Schulkinderkronen ihren Platz auf stolz erhobenen Kinderköpfen fanden, wurde zu je- dem Kind eine kleine Geschichte, eine Begebenheit, Ei- genschaften und Charakteristika erzählt und ließ so ein jedes in seiner Eigenart und Besonderheit erstrahlen. Viel Schmunzeln, Nicken, Lachen. Zu guter Letzt trat dann ein jedes Kind, voll beladen mit all den Schätzen, die es in den letzten Wochen und Mona- ten gebastelt, genäht, gehobelt und gemalt hat, gemein- sam mit seiner Familie, durch den Rosenbogen. Die Eltern staunten über eine große Mappe voll vieler Kunstwerke, über ein Holzschiff – selbst geschlungen die Reling, über ein selbstgenähtes Kissen und ein sorgfältig gearbeite- tes Holzschwert. Und es knisterte es schon wieder – diesmal draußen im Garten. Das war nun aber der Grill! Gemeinsam ließen Vorschulkinder, Erzieherinnen, Eltern und Geschwister diesen wunderschönen Mittag bei einem Grillfest aus- klingen. Die Vorschulkinder genossen die letzten Stun- den in dieser Gemeinsamkeit, die Erwachsenen ebenso. Und immer wieder ein Kopfschütteln, wie schnell aus den damals kleinen Kindern nun baldige Schulkinder geworden sind. Ein letztes Mal knisterte es nun noch an diesem Tag: Dank- barkeit auf Seiten der Erzieherinnen für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit, für diese besondere Zeit mit den Kindern und die Chance beim Aufwachsen be- gleiten haben zu dürfen. Dankbarkeit auf Seiten der El- tern, ebenfalls für die gute Zusammenarbeit und ganz besonders für die feinfühlige, nahe, liebevolle und so en- gagierte Begleitung. Dankbarkeit auf Seiten der Kinder für die leckere Grillwurst aber auch das Gefühl und die Erinnerungen, die sie aus diesem Kindergarten mit in die Welt nehmen werden. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Nachruf Wir trauern um unsere ehemalige Kollegin Gertrud Saile Von 1976 bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand wirk- te sie als Lehrerin an unserer damaligen Grund- und Hauptschule in Baindt. Ihre Herzlichkeit und ihr großes Engagement für die Belange der Schülerschaft, aber auch die gute Zu- sammenarbeit mit dem Kollegium zeichneten Frau Saile im besonderen Maße aus. Sie hat unser Schul- leben entscheidend mitgeprägt. Unser Mitgefühl gilt ihrem Mann und ihrer Familie. Für das Kollegium der Klosterwiesenschule Andrea Cichon, Konrektorin Zur Information Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Hospizbewegung Weingarten Bewährte Zusammenarbeit neu bekräftigt Seit nahezu 20 Jahren arbeiten die Altenhil- feeinrichtungen der Stiftung Liebenau und die Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. gut und vertrauensvoll zusammen. Diese Zusammenarbeit fördert das Angebot der hospizli- chen Begleitung in allen Einrichtungen der Stiftung sowie bei Menschen, die Zuhause leben. Die gute Kooperation wurde nun von den Kooperationspartnern schriftlich be- stätigt und wird noch bewusster weitergeführt. Damit sind die Standards, die beide Einrichtungen an ihre Qualität anlegen, z.B. Abläufe der Zusammenarbeit, Ver- einbarungen zum regelmäßigen Austausch und Fortbil- dungsangebote offiziell beschrieben und gefasst. Von der engen Zusammenarbeit profitieren in erster Linie schwerkranke und sterbende Menschen mit ihren Angehörigen. Sie bekommen in einer meist anstrengen- den Zeit Unterstützung von Hospizbegleiter*innen, die durch ihr Dasein und ihre Zuwendung den letzten Weg mitgehen. Doch auch Pflegekräfte in den Pflegeheimen fühlen sich durch die Unterstützung entlastet. Gemeinsame Bespre- chungen oder Fortbildungsangebote sind wichtige Bau- steine dieser guten Kooperation. Erster Vorsitzender Prof. Dr. Michael Wissert (im Bild Zweiter von rechts) unterzeichnet. Für die Einrichtun- gen der Stiftung Liebenau unterzeichneten Thomas Sto- cker/Adolf- Gröber Haus, Weingarten (Erster von rechts), Sieglinde Heisel /Haus St. Barbara, Baienfurt (vorne links), Claudia Schnell/Sozialstation St. Anna (fehlt auf dem Bild) und Volker Fritz/ Haus Judith, Weingarten (ganz links). Ebenfalls im Bild ist die Leitung des ambulanten Hospiz- dienstes Weingarten, Dorothea Baur (Mitte). BUND Ravensburg-Weingarten Wald – Wandel, Waldentwicklung, Klimawandel im Alt- dorfer Wald BUND Ravensburg-Weingarten veranstaltet in Koope- ration mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald Der Altdorfer Wald im Laufe der Geschichte und die Zu- kunft des Waldes in Zeiten des Klimawandels stehen am Sonntag, den 29.08.2021 im Focus der fünften Exkursion im Rahmen der Veranstaltungsreihe des BUND Ravens- burg-Weingarten rund um den Altdorfer Wald. Unter der Leitung von Robert Dingler von ForstBW startet die Exkursion um 14:00 Uhr am Waldspielplatz (Nähe Fried- hof) bei Vogt in den Vogter Obertannenwald. Bitte an geeignete Schuhe und genügend Getränke denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Ummeldung von FAKT-Herbstbegrünungen und ÖVF-Zwischenfrüchten Nachdem die Wintergerste weitgehend geerntet ist, wer- den bereits die ersten FAKT-Herbstbegrünungen und ÖVF-Zwischenfrüchte ausgesät. Geschieht dies auf an- deren als den ursprünglich im Gemeinsamen Antrag an- gemeldeten Flächen, ist eine entsprechende Ummeldung erforderlich. Diese ist bei der E1.1 Begrünung bis zum 15. September möglich, bei der E 1.2 Begrünung ist die Aus- schlussfrist der 31. August. Die umgemeldete Fläche kann zwar größer sein als die ursprünglich beantragte Fläche, wird aber höchstens im ursprünglich gemeldeten Um- fang gefördert. Bei der Ummeldung ganzer Schläge ist eine schriftliche Meldung ausreichend. Hierfür kann die in FIONA zur Ver- fügung stehende Auswertung 5 „Schlagflächen“ verwen- det werden. Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Werden bei der Ummeldung jedoch Schlaggeometrien geändert, so sind diese neben der schriftlichen Meldung zusätzlich im FIONA-GIS als Vorlagen mit Vorlagentyp „FAKT“ zu erfassen. Die Änderungen können in FIONA im Lesezugriff durchgeführt werden, d. h. einfaches Anmel- den in FIONA ist ausreichend. Bis zum 1. Oktober ist eine Änderung der ÖVF-Anmel- dung möglich. Dabei ist identisch zu verfahren wie bei den FAKT-Herbstbegrünungen. Für Um-/Abmeldungen ganzer Schläge ist eine schriftliche Meldung ausreichend. Änderungen der Schlaggeometrien sind zusätzlich als Vorlagentyp „ÖVF“ zu erfassen. Bei Fragen können Sie sich an die zuständigen Sachbe- arbeiter im Gemeinsamen Antrag oder Herrn Bühler (Tel.: 0751/ 85 6150, E-Mail: f.buehler@rv.de) wenden. Landschaftspflegevertrag – Anzeige nicht gepflegter Flächen Vertragsnehmer, die Flächen aufgrund höherer Gewalt, zum Beispiel witterungsbedingt (Nichtbefahrbarkeit der Flächen) nicht pflegen können, müssen dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde anzeigen. Das Anzeigeformular ist in FIONA unter Drucken / LPR zu finden. Es kann entweder der gesamte Vertrag ge- kennzeichnet oder nur einzelne Flächen aufgelistet wer- den, auf denen die vereinbarten Leistungen nicht einge- halten werden konnten. Das Formular soll auch genutzt werden, wenn nur einzelne vertragliche Verpflichtungen nicht durchgeführt werden konnten. Die unterschriebene Erklärung ist unverzüglich, spätes- tens jedoch bis Mitte November, der Unteren Landwirt- schaftsbehörde zuzusenden. Sollten zu einem späte- ren Zeitpunkt die Maßnahmen doch noch durchgeführt werden können, ist dies ebenfalls zu melden, damit eine Nachzahlung veranlasst werden kann. Projekt des Landratsamtes Ravensburg namens In.K.A. Ihre Meinung ist uns wichtig! Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg zur Teilnahme an der Umfrage zum Thema Krisendienst. Liebe Bürgerinnen und Bürger, jeder Mensch kann seelische Krisen erleben – unabhän- gig von Geschlecht, Alter, Bildung, Beruf, Herkunft oder sozialem Status. Dabei sind die Ursachen für seelische Krisen äußerst vielfältig: Manche Menschen geraten in eine Krise, weil sie eine schwere Erkrankung haben oder die Pflege eines Familienmitgliedes als sehr belastend empfinden. Der Tod eines lieben Menschen, Trennung oder Suchtprobleme können weitere Gründe für seelische Krisen sein. Auch Überlastungen durch schwierige Situati- onen in der Familie oder bei der Arbeit können seelische Krisen auslösen. Eine seelische Krise liegt vor, wenn Menschen schwieri- ge Erlebnisse oder Veränderungen in ihrem Leben nicht bewältigen können. Sie fühlen sich z. B. verzweifelt, über- fordert, niedergeschlagen, traurig oder allein. Oft haben sie das Gefühl, keinen Ausweg aus der Situation zu haben oder denken, dass keiner ihnen helfen kann. Im Landkreis Ravensburg gibt es viele Beratungsstellen und eine gute Versorgungsstruktur. Bei dieser Vielfalt kann es aber manchmal schwierig sein, schnell und früh- zeitig die richtigen Hilfen zu erhalten oder die passenden Ansprechpersonen zu finden. Dort setzt das neue Projekt des Landratsamtes Ravensburg namens In.K.A. (Integ- rierter Klärungsdienst auf Augenhöhe) an, bei dem wir Ihre Unterstützung benötigen. Das Landratsamt Ravensburg ermittelt mit dieser Um- frage, ob ein Krisendienst eingerichtet werden soll und wie dieser arbeiten könnte. Die Ergebnisse der Befra- gung werden in die Entwicklung des Krisendienstes ein- fließen. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis Ende Au- gust möglich. Die Beantwortung der Fragen dauert ca. 10 Minuten. Mit Ihren anonym übermittelten Daten gehen wir höchst vertraulich um! Bei Fragen können Sie sich gern an Frau Wangenheim, Psychiatriekoordinatorin des Landkreises Ravensburg, wenden (s.wangenheim@rv.de – 0751 85 3123). Ihre Meinung ist uns wichtig – vielen Dank für Ihre Beteiligung! Hier geht’s zur Umfrage: Link: https://survey.lamapoll.de/Krisendienst QR-Code: Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße, 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607, graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Außenstelle Baindt Das neue Programmheft der Volkshochschule Wein- garten Herbst/Winter 2021 ist da! Ab in den Herbst ... Die VHS Weingarten hat trotz Corona für den Herbst- und Winter wieder ein sehr attraktives und abwechslungsreiches Programm auf die Beine gestellt. Die Homepage der VHS Weingarten (www.vhs-weingar- ten.de) informiert umfassend über alle Angebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshoch- schule Weingarten an der Bürgertheke im Rathaus Baindt, in der Hubertus-Apotheke, in der Kreissparkasse, im CAP- Markt und im Feneberg für Sie bereit. Das Herbst-, Wintersemester beginnt am 20. Septem- ber 2021. Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab so- fort möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursänderungen beispielsweise im Zusammenhang mit Corona automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! Hier finden Sie das Programm der Außenstelle Baindt: Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 Seite 30 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Realschule St. Konrad An der Realschule des Bildungszentrums St. Konrad in Ravensburg haben folgende Schüler *innen die Ab- schlussprüfung der „Mittleren Reife“ mit Erfolg abgelegt: Daniel Kronenberger, Tobias Schnez, Selina Thomas Wir gratulieren den Schüler*innen zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft Anträge bis 30. September 2021 stellen Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Aus- gleichsleistung beantragen, darauf macht die Zusatzver- sorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forst- wirtschaft (ZLA) aufmerksam. Einen Anspruch hierauf haben Personen, die eine Ren- te aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen. Antragsteller aus den neuen Bundesländern müssen au- ßerdem nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Be- trieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Arbeitnehmer, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag auf Ausgleichsleistung stellen. Die monatliche Geldleistung beläuft sich zurzeit auf maxi- mal 80,00 Euro für Verheiratete und 48,00 Euro für Ledige. Anträge sind bis zum 30. September 2021 zu stellen. Dies ist jedoch nur maßgebend, wenn der Antragsteller bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2021 bezogen hat. Wird der Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungs- ansprüche vor dem 1. Juli 2021 verloren. Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse für Ar- beitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Druselt- alstraße 51, 34131 Kassel (Tel.: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, Mail: info@zla.de). Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.zla.de. ZLA Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 21. August – 29. August 2021 Gedanken zur Woche Ruhe Wenn man Ruhe nicht in sich selbst findet, ist es umsonst, sie anderswo zu suchen. Francois de La Rochefoucauld Samstag, 21. August 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 22. August – 21. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Margarete Vollmer, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Eduard Gelzenlichter, Christina und Wendelin Hatzenbüller mit Angehörigen, Lud- milla, Alexander und Nikolaus Linkov, Adalbert Berger, Bernd Forderer, Familie Leiprecht, Fa- milie Forderer, Jahrtag: Pfarrer Emil Kunz) Mittwoch, 25. August 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 27. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 28. August 12.00 Uhr Baindt - kirchliche Trauung von Sabrina Schneider und Stefan Merk 14.30 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Stefanie Späth und Marius Broßmann 14.30 Uhr Baienfurt – kirchliche Trauung von Sarah und Benjamin Leiser mit Taufe von Mayla 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Kurt Brugger, Familie Dobler, Familie He- gel, Klementine Gelzenlichter, Paula und Franz Wucherer, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Elisabeth Schmid) Sonntag, 29. August – 22. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier auf dem Reitplatz (Reittunier) mit Dekan a. D. Heinz Leuze († Pia und Baptist Heilig) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 31 Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten während der Sommerferien Dienstag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Freitag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Caritasflyer können ab dem 24. Au- gust im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Einladung Donnerstag, 29.08.2021 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstra- ße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einladung gilt auch für Nichtmit- glieder. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Das geknickte Rohr wird er nicht zer- brechen, und den glimmenden Docht wird er nicht aus- löschen. Jes 42,3 Sonntag, 22. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 29. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Wir neigen als Menschen in der Regel dazu, von dem fasziniert zu sein, was spektakulär ist. Schwächen wollen wir uns dagegen oft genug nicht eingestehen – und an- deren schon gar nicht, sonst werden die am Ende doch nur ausgenutzt. Wer es kann, legt sich ein dickes Fell zu – einen Schutz- panzer gegen vergiftete Bemerkungen, die manchmal sogar als konstruktive Kritik daherkommen. Es tut gut, dass das bei Gott anders ist. Er ergreift schon immer Partei für die Schwachen, für diejenigen ohne Lobby. Ihm müssen wir nichts beweisen. Er verspricht mir, dass seine Kraft sogar in meiner Schwachheit mächtig am Wirken ist. Er verachtet mich nicht, nimmt in seine Hände, was in mei- nem Leben geknickt und verletzt ist, was zu verlöschen droht – und er heilt es. Gott kann und er will, dass ich geheilt, versorgt und auf- gerichtet werde. Und er will auch durch mich liebevolle Aufmerksamkeit, Zuwendung und Präsenz erlebbar machen. Diese Hoffnung ist und bleibt lebendig, weil sie auf Got- tes Zusage fußt. Gottes Segen! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Neues aus dem Pfarrbüro Vom 23. – 29. August ist das Pfarrbüro geschlossen. Wir bitten um Beachtung. _________________________ Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- Seite 32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Achtung: Wir treffen uns während der Pandemie im Öschweg in Bai- enfurt auf der Terrasse im Garten Wir beginnen – wenn nichts ande- res angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch August 2021 9.8. Elli Duelli: Bodenseeimpressionen - Aquarell oder Gouache 16.8. Berti Schützbach: Kreativ mit Holz und Stein 23.8. Monika Franz: Neue Ideen zum Steinebemalen 30.8. Sommerferien September 2021 6.9. Sommerferien 13.9. Walter Feil: Fantasieblumen - Aquarell und Filzstift 20.9. Kurt Drescher: Foto-Tipps - Farbe oder Schwarz-Weiß? 27.9. Peter Götze: Schrankenloser Umgang mit Wasser und Farbe! Aquarell Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel.: 07502-4103 Tel.: 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Vorbereitung und Bezirkspokal SV Baindt Ergebnisse der Vorbereitung SV Baindt SV Baindt - SG Argental 3:2 SV Hohentengen - SV Baindt 2:1 SV Baindt - SGM Fischbach/Schnetzenhausen 4:0 (Abbruch zur Halbzeit wegen Gewitter) TSV Meckenbeuren - SV Baindt 3:1 Ergebnisse der Vorbereitung SV Baindt II SV Baindt II - SG Baienfurt II 2:2 FC Überlingen II - SV Baindt II 3:2 SV Baindt II - SV Schmalegg 9:0 SV Baindt II - FC Rot-Weiß Salem II 4:0 1. Runde Bezirkspokal FC Kosova Weingarten - SV Baindt 0:5 Der SV Baindt war nach 10-monatiger Pflichtspielpause in der ersten Runde des Bezirkspokals zu Gast beim FC Kosova Weingarten. Die Saisonvorbereitung lief nicht im- mer ideal für das Team von Trainer Bernd Filzinger; man konnte sich aufgrund mehrerer Verletzter, Urlauber und Studenten in der Prüfungsphase kaum einspielen. Die Mo- tivation für das erste Pokalspiel war dennoch groß, denn in der letzten Saison war der SVB bis ins Viertelfinale des Bezirkspokals vorgedrungen ehe die Saison aufgrund der Corona-Pandemie abgebrochen werden musste. An die- sen „Pokal-Run“ wollte man dementsprechend in dieser Saison anknüpfen. Gegen einen überforderten Gegner aus Weingarten, der im gesamten Spiel ohne wirklichen Torschuss blieb, zeig- te sich die individuelle Überlegenheit der Gäste sofort. Jonathan Dischl wurde in der ersten Minute des Spiels im Strafraum zu Fall gebracht und verwandelte den an- schließenden Elftmeter souverän. Nach weiteren großen Chancen, schraubten Kapitän Phillip Thoma und Dischl das Ergebnis nach 30 Minuten auf 0:3 und Thorsten Renz stellte mit einem Freistoßtreffer den 0:4-Halbzeitstand her. In der zweiten Hälfte schaltete der SVB nochmal einen Gang zurück und das Spiel erinnerte eher an ei- nen Freizeitkick im Freibad als an ein hitziges Pokalspiel. Eine schöne Kombination zwischen Yannick Spohn und Mika Dantona vollendete Stürmer Dischl sehenswert per Lupfer zum 0:5. Die Gäste hätten das Ergebnis am Ende noch deutlicher gestalten können, ließen Ball und Geg- ner laufen und zogen am Ende ungefährdet mit 5:0 in die 2.Pokalrunde ein. Am ersten Spieltag der anstehenden Kreisligasaison wartet mit dem SV Haisterkirch dann ein wirklicher Gradmesser. Hier wird sich zeigen wird, in wel- cher Form sich das Team befindet. SV Baindt II - SGM Waldburg/Grünkraut 1:4 Die zweite Mannschaft des SV Baindts traf in der ersten Bezirkspokalrunde auf den A-Ligisten aus Waldburg und Bitte Abstand halten! Zu Ihrer und unserer Sicherheit! 1,50 m 1,50 m Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 33 Grünkraut, gegen welchen die ersten Mannschaft des SV Baindts in dieser Saison ran muss. Die „Zweite“ hielt zu Beginn gut mit, musste dann jedoch innerhalb von drei Minuten drei Gegentreffer hinnehmen. Von diesem Rückstand konnte man sich im Anschluss nicht mehr er- holen, auch wenn Pascal Reich in der 52. Minute nochmal auf 1:3 verkürzen konnte. Kurz vor Schluss stellte Miller den 1:4-Endstand her. Auch für den SVB II wird also erst die kommende Partie gegen den SV Haisterkich II zeigen, auf welchem Leistungsstand man sich befindet. Überzeugender Auftaktsieg SV Baindt - SV Haisterkirch 2:0 (1:0) Am 1. Spieltag der Kreisligasaison begrüßte der SV Baindt mit dem SV Haisterkirch einen der Mitfavoriten um den Aufstieg in die Bezirksliga, welcher in den letzten Jahren zu einem „Angstgegner“ der Baindter wurde. Seit 2016 konnte man gegen den SVH nicht mehr gewinnen und auch die letzten beiden Spiele in der Kreisliga A verlor der SVB unglücklich. Die Baindter waren dementsprechend heiß sich für diese Niederlagen zu revanchieren und er- folgreich in die neue Saison zu starten. Trainer Bernd Filzinger konnte im Auftaktspiel wieder auf den Großteil seiner Mannschaft zurückgreifen, je- doch zeigte sich in der Anfangsphase der Partie, dass die Baindter erstmal wieder in den Wettkampfmodus schal- ten mussten. Mit zunehmender Spieldauer übernahm der SVB allerdings das Kommando und ließ die Haisterkicher kaum zur Entfaltung kommen. Die Gäste standen tief in der eigenen Hälfte und versuchten mit langen Bällen ihre beiden Topstürmer Geillinger und Schuschkewitz in Szene zu setzen. Doch auch die Baindter haben mittlerweile mit Jonathan Dischl einen der Topstürmer dieser Liga und so musste sich die Baindter Nummer 9 in den ersten Minu- ten mit einer eigens auf ihn angesetzten Manndeckung herumschlagen. In der 20.Minute war es dann aber eben- jener Dischl, der nach einem hohen Zuspiel von Yannick Spohn, plötzlich alleine vor dem herauseilenden Torwar- te auftauchte und diesen mit einem schönen Heber zur Führung überlupfte. Dieser Treffer gab den Gastgebern sichtbar Auftrieb. Im Anschluss rutschte der Ball zweimal nach Eckstößen knapp am Tor vorbei und kurz vor der Halbzeit scheiterte Spohn mit einem sehenswerten Dis- tanzschuss am Torwart und der Latte. Auch zu Beginn der zweiten Hälfte drückte der SVB wei- terhin auf das 2:0. Dischl rutschte knapp an einer flachen Hereingabe vorbei, Jan Fischer scheiterte nach schö- nem Dribbling am Torwart und in der Verteidigung ließen vor allem Michael Brugger und Sebastian Saile mit star- ken Leistungen der gefährlichen Gästeoffensive keinerlei Raum zur Entfaltung. In der 65. Minute folgte dann der Aufreger des Tages. Bei einem Zweikampf vor der Baind- ter Bank wurde von Außen angezeigt, dass der Ball im Aus sei - der Schiedsrichter ließ allerdings weiterspielen. Der SVB eroberte im Anschluss den Ball und Außenspie- ler Konstantin Knisel wurde mit einem langen Ball auf die Reise geschickt. Knisel legte den Ball mustergültig in die Mitte quer und Dischl drückte den Ball über die Linie - 2:0. Die Beschwerden der Haisterkicher waren im Anschluss groß und den Baindtern wurde mangelndes Fairplay vorgeworfen, das 2:0 hatte aber Bestand. Eine Viertel- stunde vor Schluss parierte Torhüter Luca Wetzel die ein- zige Torchance der Gäste sehenswert mit dem Fuß, die Schlussoffensive der Haisterkircher bleib allerdings aus. Dischl hatte in den letzten Minuten der Partie noch gute Möglichkeiten seinen dritten Treffer zu erzielen, scheiter- te jedoch zweimal knapp am gut reagierenden Torwart. Trotz des umstrittenen zweiten Treffers, war es am Ende ein absolut verdienter Sieg für den SVB, der sogar noch hö- her hätte ausfallen können. Der Sieg gegen einen direkten Konkurrenten sollte dem Team für die nächsten Wochen Auftrieb geben und es gilt an diese disziplinierte Leistung anzuknüpfen. Am besten schon am Mittwoch, wo man in der 2. Runde des Bezirkspokals erneut auf den SVH trifft. SV Baindt II - SV Haisterkirch II 8:1 (3:0) Auch die zweite Mannschaft des SV Baindt ist erfolgreich in die neue Saison gestartet. Über 90 Minuten war man den Gästen in allen Belangen überlegen und zeigte eine sehr konzentrierte und engagierte Teamleistung. Nach einem tollen Solo von Kai Kaspar schob Samuel Fischer nach 20 Minuten zur 1:0-Führung ein. Pascal Reich und Jannik Küchler per Foulelfmeter schraubten das Ergebnis zur Halbzeit auf 3:0. Auch im zweiten Durchgang setzte sich die Baindter Überlegenheit weiter fort. Pascal Reich und ein Doppelpack von Sam Robinson sorgten bis zur 75.Minute für klare Verhältnisse. Nach dem Ehrentreffer der Haisterkircher kurz vor Schluss, erzielten sowohl Reich als auch Robinson ihren jeweils dritten Tagestreffer und führten die Zweite zu einem wichtigen Auftaktsieg, der auch in der Höhe absolut verdient war. Bereits am Sams- tagabend gastiert der SVB II dann im Lindenhofstadion beim SV Weingarten II, wobei ein deutlich engeres Spiel erwartet werden kann. Vorschau: Samstag, 21.08.21 18 Uhr SV Weingarten II - SV Baindt II Sonntag, 22.08.21 12.45 Uhr TSV Eschach II - SV Baindt TC Baindt e.V. Glückwunsch zum Aufstieg Junioren U15/1, Bezirksstaffel 1: TC 1903 Wangen – TC Baindt 0:6 Die Voraussetzungen für den letzten Spieltag standen für uns bereits bei Ab- fahrt günstig. Unser Aufstieg in der nächsten Saison war uns nicht mehr zu nehmen. Diese starke Position unter- strichen wir in Wangen mit einem glatten 6:0. In den Ein- zeln ließen wir nichts anbrennen und konnten alle mit 2:0 Sätzen gewinnnen. Bei den Doppeln wurde es lediglich im Doppel 2 im zweiten Satz enger, dennoch endeten auch beide Doppel 2:0. Unsere Gegner waren trotzdem guter Laune und gingen jederzeit fair mit uns um. Danach ging es – natürlich bestens gelaunt - nach Hause. In der Saison spielten: Laurin Wösle, Lukas Zöschinger, Tim Pantoffelmann, Silja Amm, Lukas Haupter, Bennet Raubald und Christiane Haupter. Mit Beginn der Sommerferien ging die diesjährige Ver- bandsrunde für die Mannschaften des TC zu Ende. Ledig- lich die Damen 40 müssen am 18.09.21 nochmals antreten und nach Merklingen reisen. Musikverein Baindt Nachbericht zur Jahreshauptver- sammlung Am Sonntag, 18.07.2021 fand die Haupt- versammlung des Musikvereins Baindt in der Schenk-Konrad-Halle statt. Auf- grund der aktuellen Corona-Situation konnte die Ver- sammlung nicht wie gewohnt abgehalten werden sondern nur unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevor- schriften. Seite 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Der erste Vorsitzende Ronald Spahlinger gab nach der Begrüßung einen Einblick in das vergangene Jahr, wel- ches so in der Vereinsgeschichte wohl noch nie vorgekom- men ist. Nach einer ausgelassenen Fasnet 2020 vielen alle geplanten Auftritte und Ausflüge leider der Corona-Pan- demie zum Opfer und mussten verschoben oder abge- sagt werden. Auch der Probenbetrieb musste vorüberge- hend ausgesetzt werden und konnte nur Mitte des Jahres für ein paar Wochen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln in der Schenk-Konrad-Halle wieder auf- genommen werden. Es war ein außergewöhnliches Jahr und machte den Mu- sikanten deutlich, wie bedeutend und wertvoll doch die Musik, der Verein und die Geselligkeit sind! Anschließend informierte Selina Steinhauser die Zuhörer über die Herausforderungen, denen sich die Juka und das Vororchesters im vergangenen Jahr stellen mussten. In dieser besonderen Zeit legte auch die Juka-Dirigentin An- nika Strobel ihr Amt aus beruflichen Gründen nieder. Bis ein Nachfolger gefunden ist übernimmt nun Julius Otto vorübergehend das Dirigat. Eine kleine Besetzung des Musikvereins sorgte zwischen- durch für musikalische Unterhaltung. Nach dem Bericht von Kassiererin Laura von Pfister be- scheinigten die beiden Kassenprüfer Josef Schützbach und Werner Elbs eine vorbildliche Kassenführung. Unter der Wahlleitung der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup wurde die Vorstandschaft entlastet sowie verschie- dene Ämter gewählt. Ronald Spahlinger wurde in seinem Amt als 1. Vorsitzender wiedergewählt. Laura von Pfister gab ihr Amt als Kassier nach vielen Jahren auf. Als Nachfolgerin konnte Selina Steinhauser gewonnen werden, die von der Versammlung einstimmig gewählt wurde. Selina Steinhauser war zuvor als Beisit- zerin im Ausschuss tätig. Auf diesen frei gewordenen Posten folgt nun Luise Newerla. Die Musikantin Natalie Hage übernimmt ab sofort das Amt des Jugendleiters und Philipp Futterer wurde in seiner Funktion als Beisit- zer wiedergewählt. Die beiden Kassenprüfer Josef Schützbach und Werner Elbs wurden für ein weiteres Jahr bestätigt. Abschließend gab der Vorstand einen kleinen Ausblick auf die im Jahr 2021 und 2022 anstehenden Auftritte, welche hoffentlich stattfinden können. Schützengilde Baindt e.V. und NZ Raspler Baindt e.V. Verwegen unterwegs, ob als Pirat oder Indianer Unter diesem Motto starteten wir am Samstag, 07.08.2021 unser diesjähriges Ferienprogramm. Los ging es um 10.00 Uhr mit einem Kennenlernspiel. An verschiedenen Stati- onen, ob als Pirat oder Indianer, bastelten wir Traumfän- ger, Pfeil und Bogen, Indiaka und eine Piratenausrüstung. In der Mittagspause stärkten wir uns mit Saitenwürstle. Frisch gestärkt kreierten wir verschiedene Formen für XXL-Seifenblasen und spielten mit unseren Basteleien. Anschließend machten wir uns in verschiedenen Gruppen auf den Weg zu einer ausgiebigen Schatzsuche auf dem Schulgelände. Nach der Verlosung der Preise wurden die Kinder um 15:00 Uhr von ihren Eltern abgeholt, genau rechtzeitig bevor es anfing zu regnen. Wir möchten uns bei allen Helfern der beiden Vereine unseren Jugendver- tretern sowie bei der Gemeinde Baindt für die Unterstüt- zung recht herzlich bedanken. Die Schützen und Raspler Landjugend Baindt e.V. Jahreshauptversammlung Am Mittwoch, 28.Juli 2021 lud die Landjugend Baindt zu ihrer alljährli- chen Jahreshautversammlung ein, bei der Vorstand Patrick Späth zu Beginn einen umfassenden Jahresbericht ab- gab. Im vergangenen Jahr konnten aufgrund von Corona leider nicht viele Veranstaltungen stattfinden. Die letzte große Aktivität war die Veranstaltung des Funkens 2020. Unter dem Jahr gab es kleinere Veranstaltungen wie das Ferienprogramm und zahlreiche Projekte in der Kiesgrube. Im nächsten Teil der Jahreshauptversammlung gab die Kassiererin Selina Steinhauser einen ausführlichen Bericht zum aktuellen Stand der Kasse. Nachdem die Kasse in einem ordnungsgemäßen Zustand war, konnte die Vor- standschaft entlastet werden. Danach standen die Wahlen der gesamten Vorstand- schaft an. Der bisherige 1. Vorstand Patrick Späth und der 2. Vorstand Ricco Wöhr stellten sich wieder zur Verfügung und wurden einstimmig von den Mitgliedern wiederge- wählt. Auch die bisherige 1. Vorständin Theresa Konzett wurde einstimmig wiedergewählt. Da sich die bisherige 2. Vorständin Eva-Maria Müller nicht mehr zur Wiederwahl stellte musste diese Position neu belegt werden. Diese Aufgabe übernimmt nun Nadine Haug. Für die Aufgabe des Programmteams stellte sich Lukas Grabherr wieder zur Verfügung. Unterstützt wird er in diesem Jahr von Stefanie Schad. In bewährter Weise wurden Tobias Kränk- le und Christian Haug erneut als externe Mitglieder ge- wählt. Als Gerätewart wurde in diesem Jahr Simon Lang gewählt. Neu ins Team der Kassierer kam in diesem Jahr Melina Stephan, die Markus Baumgärtner bei den Auf- gaben unterstützt. Die Aufgabe des Schriftführers wurde von Lisa Svoboda an Niklas Späth abgegeben. Für die bisher geleistete Arbeit, Verantwortung und das En- gagement im Ausschuss der Landjugend Baindt möchten wir uns an dieser Stelle bedanken bei Eva-Maria Müller (7 Jahre), Selina Steinhauser (6 Jahre), Tobias Lang (2 Jahre), Kai Kostka (1 Jahr) und Lisa Svoboda (5 Jahre). Für die Wahlleitung dürfen wir uns bei Florian Kränkle bedanken. Wir hoffen, dass wir auch im kommenden Jahr viele ge- meinsame Dinge erleben und lange Abende verbringen dürfen. Ferienprogramm Landjugend Baindt e.V. Am Samstag, den 31.07.2021 veranstaltete die Landjugend ihr alljährliches Ferienprogramm auf dem Hof der Familie Konzett. Aufgrund der Anzahl der Kinder von ca. 40 teilten Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 35 wir diese in zwei Gruppen ein. Mit einem Kennenlernspiel starteten wir unser Programm. Danach begab sich eine Gruppe auf eine spannende Bauernhofführung bei der sie den Stall, die Tiere und wie die Kühe gemolken werden, se- hen konnten. Im Anschluss durften die Kinder auf Pferden und Ponys reiten, sowie die frisch gemolkene Milch probie- ren. Währenddessen startete die andere Gruppe mit dem Bemalen von Blumentöpfen und Steckenpferden sowie dem Basteln von Holzbooten. Da so viel Programm natürlich an- strengend ist, gab es mittags für jeden eine kleine Stärkung. Nach der Mittagspause wurden die Gruppen dann getauscht. Den Abschluss machte eine Traktorfahrt auf dem Hänger. Es war für alle ein schöner Tag, an dem die Kinder viele neue Eindrücke und Erfahrungen sammeln konnten. Es hat uns sehr gefreut, dass so viele Kinder an unserem Tag auf dem Bauernhof teilgenommen haben. Ein großer Dank gilt der Familie Konzett. Reitergruppe Baindt 46. Reitturnier am 28. und 29. August 2021 in Baindt „Das Reitsportevent in der Region!“ Nach der letztjährigen Pause können wir in diesem Jahr das 46. Reitturnier vom 28. bis 29. August 2021 in Baindt wieder stattfinden lassen. Dieses Jahr haben wir für unsere Teilnehmer und Zu- schauer ein sportlich anspruchsvolles aber auch unter- haltsames Turnierprogramm zusammengestellt. Neben Dressur- und Springprüfungen bis zur Leistungs- klasse „M“ richten wir wieder mehrere Kinder- und Ju- gendprüfungen zur Förderung unseres Sportes, welche sich dauerhaft großer Popularität erfreuen, aus. Zudem beinhaltet unser Turnierprogramm erneut ein „Hin- dernisfahren für Ein- und Zweispänner“, bei welchem die Gespannfahrer auf Zeit einen Parcours mit festen und be- weglichen Hindernissen bewältigen müssen. Erstmals findet in diesem Jahr eine Dressurreiterprüfung der Klasse M* auf Trense statt. Ebenfalls neu im Programm ist dieses Jahr der Vierkampf in drei Varianten. Der Vierkampf ist eine Kombi- nation aus Reitsport und Leichtathletik. Hierbei stellen die Reiter nicht nur im Springparcours und im Dressurviereck ihr Können unter Beweis, sondern müssen sich auch gleich- zeitig beim Schwimmen und Geländelauf beweisen. Am Sonntagmorgen um 9.30 Uhr wird die Reitergruppe Baindt e.V. einen Feldgottesdienst mit Herrn Dekan a.D. Heinz Leuze feiern. Dieser findet nur bei guter Witterung statt. Der Reitbetrieb wird in dieser Zeit unterbrochen. An beiden Tagen können die neuen Modelle der Marke Nissan vom Autohaus Ebner GmbH aus Baienfurt auf unserem Turniergelände besichtigt werden. Ebenso stellen die Firmen Graf & Riss GbR Maschinen für Bau und Landwirtschaft sowie die Firma Bentele Forst- und Gartengeräte neue Modelle für den Forst- und Gar- tenbereich aus. Aufgrund der derzeitigen Lage wird dieses Jahr kein Fest- zelt gestellt. Der Verkauf von Getränken und Speisen er- folgt daher aus Verkaufswagen. Zum Schutz der Umwelt bitten wir um Mitnahme eigener Tassen für Getränke wie Kaffee oder Tee. Die genaue Zeiteinteilung der Prüfungen folgt in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes. Während des Reitturniers gilt die aktuelle Corona Ver- ordnung des Landes Baden-Württemberg. Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Infos für alle Mitglieder: Nachfolgend die anstehenden Arbeitseinsätze auf unse- rem Reitgelände: Donnerstag, 26.08.2021 um 17.30 Uhr Einrichtung der Verkaufswagen, Container putzen und aufräumen Freitag, 27.08.2021 um 13.30 Uhr Aufbau Parcours und Dressurplatz, Absperrung Park- platz usw. Samstag, 28.08. und Sonntag 29.08.2021 Mitwirkung am Reitturnier gemäß Einteilung !! Bitte Kuchenspenden fürs Reitturnier nicht vergessen!! Montag, 30.08.2021 um 08.30 Uhr Zeltabbau und aufräumen (Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, insbesondere auch der Jugendlichen welche Schulferien haben) Grüße die Vorstandschaft Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft im DRK Baienfurt-Baindt Am 31.07.2021 haben wir uns sehr gefreut, die Ehrungen unserer langjähriger Mitglieder in Präsenz durchführen zu können. Die Ehrungen wurden von unserer Kreisbereit- schaftsleiterin Cornelia Barth und unserem Präsidenten Dieter Meschenmoser überreicht. Für ihren unermüdlichen Einsatz „im Zeichen der Mensch- lichkeit“ danken wir: für 5 Jahre Mitgliedschaft: - Mandy Galloway - Jannik Heinzler - Selina Schmid für 15 Jahre Mitgliedschaft: - Sandra Santarossa für 20 Jahre Mitgliedschaft: - Christian Heine für 40 Jahre Mitgliedschaft: - Claudia Riedmiller Mandy Galloway unterstützt unsere Bereitschaft vor allem im Bereich Verwaltung und Organisation unserer Blutspendetermine, Jannik Heinzler engagiert sich vor Seite 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 allem als Helfer vor Ort und unterstützt bei der Instand- haltung unserer Fahrzeuge. Selina Schmid ist über ihre Mitgliedschaft des Jugendrotkreuzes zu uns gestoßen und mittlerweile in der Leitung des Jugendrotkreuzes aktiv. Sandra Santarossa ist als ehemaliges Mitglied unserer Bereitschaftsleitung und als unserer Kassier nicht mehr aus unserer Bereitschaft wegzudenken. Auch Christian Heine unterstützt tatkräftig bei vielen Sanitäts- diensten und hat vor allem beim Umbau unseres Be- reitschaftsheimes durch Arbeiten an der Elektrik einen Löwenanteil geleistet. Für unglaubliche 40 Jahre aktive Mitgliedschaft wurde unsere Claudia Riedmiller geehrt, die durch ihre aktive Mitarbeit bei den Blutspende-Ter- minen nicht mehr wegzudenken ist! Vielen herzlichen Dank für euren tatkräftigen Einsatz in den verschiede- nen Bereichen unserer Bereitschaft. Wir hoffen, euch in den nächsten Jahren noch viele weiteren Ehrungen überreichen zu dürfen. Was sonst noch interessiert Landratsamt Ravensburg Fortbildung-Netzwerk Demenz: Kostenfreie Sonder- veranstaltung zum Thema Malen mit Demenz für An- gehörige und ehrenamtlich Betreuende von Menschen mit Demenz in Weissenau „Mach meine Welt wieder bunt!!“ oder reinste Farbenfreu- de – Malen mit Demenz: Am Montag, 20. September 2021 findet von 14 bis 17 Uhr für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Betreuen- de diese Sonderveranstaltung im großen Aufenthalts- raum Wirtschaftsgebäude des ZfP-Südwürttemberg am Standort Weissenau (Weingartshofer Str. 2, 88214 Ra- vensburg) statt. An diesem Nachmittag erhalten und erleben die Teilneh- merinnen und Teilnehmer erprobte Techniken, damit das Malen mit Demenzkranken, sogar mit schwer Betroffe- nen, gelingen und Freude schenken kann. Farben und Malen wecken Gefühle und Erinnerungen. Malen lässt die Demenzkranken Selbstwirksamkeit erleben und gibt das gute Gefühl, etwas zu können. Das Fortbildung-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttem- berg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Land- kreises Ravensburg. Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. Anmeldeschluss ist Mon- tag, 6. September 2021. Fortbildung-Netzwerk Demenz: Kostenfreie Fortbil- dung für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Be- treuende von Menschen mit Demenz in Altshausen und in Leutkirch Eine neunteilige kostenfreie Fortbildungsreihe für pflegen- de Angehörige und ehrenamtlich Betreuende zum Thema „Demenz“ bietet das Fortbildung-Netzwerk Demenz ab Mitte September an zwei Standorten im Landkreis an. Ab Dienstag, 14.09.2021 finden die Seminare in Altshausen im katholischen Gemeindehaus St. Michael (Ebersbacher Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 37 Str. 6) immer dienstags von 14 – 17 Uhr statt, ab Mittwoch, 15.09.2021, beginnen die Seminare in Leutkirch im Allgäu im Bocksaal (Gänsbühl 7) immer mittwochs von 14 – 17 Uhr. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz zu verbessern, Fragen zu klären, Angehörige und Betreuen- de zu stärken und so ein würdevolles Zusammenleben zu ermöglichen. Verschiedene Fachreferenten vermitteln Wissen und all- tagstaugliche Hilfe für den Umgang mit Demenz. Schwer- punktmäßig werden die folgenden Themen behandelt: das Krankheitsbild Demenz, wertschätzender Umgang und Kommunikation mit demenzkranken Menschen, In- formationen zu Hilfen und Angeboten im Landkreis/der Pflegeversicherung und verschiedene Bewegungs- und Aktivierungsangebote. Themenvertiefungen wie Humor und Demenz, Musik und Demenz, Aromapflege bei De- menz, Kinästhetik sowie Ernährung bei Demenz zeigen weitere wertvolle Zugänge zur Welt der/des Demenz- kranken auf. Das Fortbildung-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttem- berg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Land- kreises Ravensburg. Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. Anmeldeschluss ist Diens- tag, 7. September 2021. Informationen und Anmeldung: Fortbildung-Netzwerk Demenz Frau Marion Müller Tel.: 0751/7601-2040 E-Mail: marion.mueller@zfp-zentrum.de Fortbildungsplan: https://www.zfp-web.de/unternehmen/ netzwerk-demenz/fortbildungsangebote-und-vortraege/ B 32, Fahrbahndeckenerneuerung in der Ortsdurchfahrt Ravensburg Beginn des zweiten Bauabschnitts am Donnerstag, 19. August 2021 Seit Ende Juli 2021 lässt das Regierungspräsidium Tü- bingen die Fahrbahn der B 32 in der Ortsdurchfahrt Ra- vensburg – Ulmer Straße, Schussenstraße, Wilhelmstra- ße, Leonhardstraße – auf einer Länge von rund einem Kilometer erneuern. Der Baustellenabschnitt beginnt in der Ulmer Straße bei der Einmündung der Möttelinstra- ße, das Bauende befindet sich in der Leonhardstraße an der Zufahrt zum Gänsbühlcenter. Günstige Witterungs- verhältnisse vorausgesetzt, sind die Arbeiten bis Samstag, 11. September 2021 abgeschlossen. Die Bauarbeiten kommen gut voran, sodass am Don- nerstag, 19. August 2021 in der Ulmer Straße und in der Schussenstraße mit der zweiten Bauphase begonnen werden kann. In der Wilhelmstraße wechselt die Baustel- le voraussichtlich am Dienstag, 24. August 2021 auf die andere Fahrbahnseite. Verkehrsführung in der Bauphase 2 Zur Durchführung der Arbeiten bleibt die B 32 weiterhin halbseitig gesperrt. Ulmer Straße von der Möttelinstraße bis zum Ärztehaus (Sommereck) Die Straße bleibt im Einbahnverkehr in Richtung Weingar- ten befahrbar. Der Verkehr wird auf der fertiggestellten Fahrbahn geführt. Der Verkehr aus Weingarten und Berg in Richtung Wan- gen wird weiterhin über die Georgstraße, Eisenbahnstraße und Karlstraße umgeleitet. Schussenstraße vom Ärztehaus (Sommereck) bis zum Frauentorplatz Die Straße bleibt im Einbahnverkehr in Richtung Wangen befahrbar. Der Verkehr von Wangen wird ab dem Frau- entorplatz in Richtung Weingarten umgeleitet. Die Zufahrt zur Unterstadt von der Schussenstraße ist wieder möglich. Die Einbahnstraßenregelungen in der Berger Straße und in der Kuppelnaustraße werden aufgehoben. Wilhelmstraße/Leonhardstraße vom Frauentorplatz bis zur Zufahrt zum Gänsbühlcenter Die Wilhelmstraße ist vom Frauentorplatz bis zur Frau- enstraße in beiden Fahrtrichtungen befahrbar. Ab der Frauenstraße wird ein Einbahnverkehr in Richtung Wan- gen eingerichtet. Der Verkehr stadteinwärts wird über die Hinzistobler Straße nach Hinzistobel und über die Schlie- rer Straße umgeleitet. Das Gänsbühlcenter und die Marktstraße sind wie ge- wohnt erreichbar. Die nördliche Frauenstraße und die Zufahrt zur Wilhelm- straße ist wieder offen. Die südliche Frauenstraße von der Wilhelmstraße bis zur Herrenstraße wird voll gesperrt. Die Zufahrt zur Oberstadt ist über den nördlichen Mari- enplatz möglich. Die Einbahnstraßenregelungen in der Kirch- und Her- renstraße werden aufgehoben. Die Zufahrt zum Parkdeck Rauenegg und zur östlichen Vorstadt über die Wilhelmstraße ist wieder möglich. alleRichtungen U alleRichtungen U Fußgängerampel in Betrieb Fußgängerampel in Betrieb Fußgängerampel in Betrieb B 3 2 B 32 B 32 B 32 UU llmm ee rr SS ttrr aa ßß ee B 3 2 v o n B 3 0 A S R a ve n sb u rg -N o rd B 3 2 n a ch W a n g e n L 3 2 5 n a ch S ch lie r LLeeoonnhhaarrddssttrraaßßee Ravensburg GG aarr ttee nn sstt rraa ßß ee MMöötttteelliinnssttrraaßßee KK aa rrll ss ttrr aa ßß ee GG eeoo rrgg sstt rraa ßßee FFrr aauu eenn sstt rraa ßßee RR aa uu ee nn ee gg gg ss ttrraa ßß ee SS cc hh lliiee rree rr SS ttrraa ßß ee Baustelle Verkehr Legende: Querungsmöglichkeit Übersichtsplan Bauphase 2 Seite 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Überörtliche Umleitungen Der überörtliche Verkehr der B 32 wird während der Bau- zeit großräumig umgeleitet. Für den Verkehr in Fahrtrichtung Wangen bleibt die Um- leitung über die B 30, Anschlussstelle Ravensburg-Nord, nach Untereschach und weiter über Oberhofen und Kemmerlang zur B 32 bei Staig bestehen. Der Verkehr in Fahrtrichtung Reutlingen/Ulm wird weiterhin über Ko- feld, Waldburg und Unterankenreute nach Weingarten umgeleitet. Linienbusverkehr Die Haltestelle an der Liebfrauenkirche entfällt. Änderun- gen für den Linienbusverkehr werden an den betroffenen Haltestellen angekündigt. Signalisierte Fußgängerüberwege Zur gefahrlosen Querung der B 32 sind mehrere signa- lisierte Fußgängerüberwege vorhanden. Während der Baumaßnahme können die Fußgängerüberwege in Ver- längerung der Kapuzinerstraße, in der Schussenstraße, im Bereich Zeughaus-/Schützenstraße, vom Grünen Turm zum Frauentorkino, beim Konzerthaus und der Frau- enstraße sowie in Verlängerung der Herrenstraße nicht genutzt werden. Alle anderen Fußgängerüberwege sind weiter in Betrieb, zusätzlich ist an der Bushaltestelle bei der Schuler-Mühle eine mobile Fußgängerampel eingerichtet. Kulturbetrieb Landkreis Ravensburg #kulturdiefehlt – Gemeinschaftsprojekt möchte Kultur im Landkreis neu beflügeln Kreis Ravensburg – Zahlreiche Kunst- und Kulturschaf- fende haben gemeinsam mit den Kulturverwaltungen in Aulendorf, Leutkirch im Allgäu, Isny im Allgäu, Ravens- burg und Weingarten #kulturdiefehlt-Stationen auf die Beine gestellt. In Aulendorf findet im Rahmen von #kulturdiefehlt im In- nenhof des Aulendorfer Schlosses ein buntes Bühnenpro- gramm statt (10. – 26. September). Gemeinsam mit dem Kleinkunstverein und den Dorfgemeinschaftshäusern aus Tannhausen und Zollenreute organisiert das Kapuziner Kreativzentrum drei Wochenenden mit Theater, Kaba- rett und Musik. In Isny im Allgäu kann Kultur auf einer Picknickdecke im Isnyer Kurpark genossen werden. Die Veranstaltungs- reihe „Kultur auf der Decke“ gibt Kindern und Erwachse- nen Gelegenheit Clownerie, Theater, Musik und Comedy endlich wieder live und gemeinsam zu erleben. Geplant sind vier Kinderkulturpicknicke sowie zwei Abendveran- staltungen für Erwachsene (22. August – 12. September). Die Aktion „Pop up ! Kunst im Stadtraum“ in Ravensburg ist bereits gestartet. Der Neue Ravensburger Kunstverein (NRVK) eröffnete im Rahmen des Projektes eine Public Poster Gallery auf der Kultur unter freiem Himmel vor der Stadtmauer bietet die #kulturdiefehlt-Station „Hirschgra- ben Open-Air“ (8. – 12. September). Kulturakteur/innen aus Ravensburg haben sich zusammengeschlossen und ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm auf die Beine gestellt. Das Programm bietet Lesungen, Mit- mach-Aktionen für Familien, Konzerte und vieles mehr. Der Verein U&D Weingarten und das Kapuziner Kreativ- zentrum Ravensburg führen im Rahmen von #kulturdie- fehlt gemeinsam eine OpenAir-Veranstaltungsreihe auf dem Hofgut Nessenreben in Weingarten durch (3. – 11. September). Das vielfältige Programm bietet Lesungen, DJs, Blasmusik, Theater und natürlich Live-Konzerte re- gionaler Musiker/innen. Koordiniert und getragen wird das Projekt vom Landkreis Ravensburg. Das Projekt #kulturdiefehlt – Kultur OpenAir im Landkreis Ravensburg wird im Programm Kultursom- mer 2021 durch die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln aus NEUSTART KULTUR gefördert. Die im ganzen Landkreis verteilten Stationen laden Bürgerinnen und Bürger dazu ein, über die eigenen Stadtmauern hinweg Kulturveranstaltungen zu entdecken. So soll das reiche Kulturleben der Region nach einer Zeit des Stillstands neu beflügelt werden. Weitere Informationen zu den einzelnen Projekten gibt es auf den Websiten der Projektbeteiligten und auf rv.de. Kontakt: Kulturbetrieb Landkreis Ravensburg, Tel.: 0751 / 85 9523, E-Mail: ku@rv.de. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 22. August 2021 Gästeführer: André Kappler Alles was fliegt, schwimmt und brummt Ob blütenreiche Gärten und Wiesen oder Wald. Überall ist ein Brummen und Flattern von Insekten, Käfern und Vögeln zu vernehmen. Im Wasser plätschert es immer wieder oder Tiere sind nahe an der Wasseroberfläche zu erkennen. Am Boden krabbeln Käfer und Ameisen und gehen ge- schäftig ihrer Arbeit nach. Lassen Sie sich in die Welt der Tiere entführen. Wo sind sie zu finden und welche fantastischen Fähigkei- ten ermöglichen ihr spannendes Leben. Die Führung dauert 2 Stunden und es ist eine Strecke von ca. 3 km zu bewältigen. Diese Führung ist besonders für Familien und Kinder gedacht. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser besonderen Füh- rung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht ein- gehalten werden kann. Ferien im Bauernhaus-Museum! Buntes Programm im Bauernhaus-Museum in Wolfegg Die Urlaubs- und Ferienzeit steht vor der Tür. Gerade jetzt lohnt sich ein Abstecher nach Wolfegg, nicht nur weil der Bodensee so nah ist. Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg fährt in der Urlaubszeit ein buntes Programm auf. Da ist für Jeden was dabei! Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 39 Sommerferienprogramm Dienstag und Donnerstag – Sommerferienprogramm mit spannenden Thementagen: Die ganzen Sommerferien über können große und kleine Kinder am abwechslungs- reichen Programm teilnehmen. Am 03. August startet wie- der das beliebte Ferienprogramm speziell für die kleinen Museumsentdeckerinnen und Museumsentdecker. In den Sommerferien wird das Bauernhaus-Museum immer dienstags und donnerstags mit dem Ferienpro- gramm zum lebendigen Lern- und Erlebnisort! Auf die Kleinen warten unsere Museumshäuser, unsere Museumstiere und nicht zuletzt viele verschiedene Men- schen, die ein spannendes und abwechslungsreiches Programm vorbereitet haben. Handwerker/innen und Museumsvermittler/innen zeigen Wissen und Techniken aus der Zeit, als die Großeltern noch Kinder waren: Auf dem Schneidesel werden Holzschindeln geschnitzt, die Getreideernte steht an, es gibt Versucherle vom Holz- herd, und vieles mehr. Jeder Tag hat sein eigenes The- ma. Außerdem gibt es am 26. August, passend zur neuen Dauerausstellung über „Gastarbeiterinnen“ und „Gastar- beiter“ einen „Interkulturellen Tag“ mit Schattentheater, Kalligrafie-Workshop und einer interaktiven Kinderfüh- rung zum Thema. Verlängert: „Familiensamstage“ bis 11. September Außerdem gibt es auch im August nochmals das erfolg- reiche Angebot der „Familiensamstage“. Noch bis zum 11. September lädt das Museum Familien dazu ein, zum halben Eintrittspreis einen erlebnisreichen Tag im Muse- um zu verbringen. Und an jedem der Samstage findet ein kostenloses Mitmach-Angebot statt. „Mit den Familiensamstagen im Juli wollten wir ein Zei- chen setzen und in Corona-Zeiten gerade den Familien ein besonderes Angebot machen“, sagt Museumsleiterin Tanja Kreutzer. „Denn mit geschlossenen Schulen und Kindergärten haben die Familien mit Kindern in den letz- ten Monaten am meisten unter den Belastungen gelitten. Und unsere Familiensamstage wurden gut angenommen. Das hat uns sehr gefreut. Deswegen verlängern wir die Aktion für Familien bis 11. September.“ Wer also im Juli an den Samstagen keine Zeit hatte, das besondere Angebot wahrzunehmen, der kann das jetzt noch die ganze Ferienzeit tun. „Schwäbische Kunkelstube“, Bürstenmacher und mehr Es gibt viel zu sehen, lernen und staunen! Außerdem sind am 29. August die Handarbeiterinnen der „Schwä- bischen Kunkelstube“ im Museum und führen dort Spin- nen, Häkeln, Stricken und einiges mehr vor. Eine gute Gelegenheit, den Damen bei ihren Tätigkeiten über die Schulter zu Schauen. Oder sich Tipps von den Expertin- nen für eigene Arbeiten zu holen. Unsere Museums-App und der Kinderführer mit Mitmach- heft laden Groß und Klein dazu ein, ganz individuell mit viel Freude das Museum zu entdecken- an jedem Tag! Stärken können sich die Museumsbesucherinnen und -besucher von Dienstag bis Sonntag in der Gaststätte im Fischerhaus. Den süßen Hunger kann man im Mu- seumsladen und von Montag bis Donnerstag sowie am Wochenende im „Lädele“ stillen. Auf diese Weise wird Wolfegg im Sommer zum spannen- den Lern- und Erlebnisort. Oder dem Ort, an dem man verweilen und spazieren, entspannen und den Alltag für einige Stunden vergessen kann. Die Termine in der Ferienzeit im Bauernhaus-Museum im Überblick: Sa. 28. August Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfa- milientickets! 14.00 Uhr: Waschtag (kostenloses öffentliches Mitmach-Angebot für Familien, mit Voranmeldung, Teil- nehmerzahl 10 Kinder + Eltern) So. 29. August Öffentliche Führung: Allgemeine Museumsführung 14.00 und 15.00 Uhr: (kostenlos, Dauer ca. 45 min, Voranmeldung, Teilneh- merzahl auf 20 Personen begrenzt). Die Landfrauen bieten saisonale Ver- sucherle an. Di. 31. August Sommerferienprogramm: „Es war einmal...“ Märchentag u.a. verschiedene Märchen, Spinnen, Pfefferkuchen backen 11.00-17.00 Uhr, ohne Voranmeldung, teilweise kostenpflichtig Do. 02. September Sommerferienprogramm: Kirchweih und Jahrmarkt u.a. Haarwasser mischen, Magenbrot backen, Theater 11.00-17.00 Uhr, ohne Voranmeldung, teilweise kostenpflichtig Sa. 04. September Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfa- milientickets! 14.00 Uhr: Kinder in der Fremde (kos- tenlose öffentliche Kinderführung, mit Voranmeldung, Teilnehmerzahl 10 Kinder + Eltern) So. 05. September Öffentliche Führung mit Schwer- punkt Lehenswesen 14.00 und 15.00 Uhr: (kostenlos, Dauer ca. 45 min, Voranmeldung, Teilneh- merzahl auf 20 Personen begrenzt). Die Landfrauen bieten saisonale Ver- sucherle an. Di. 07. September Sommerferienprogramm: Schule vor 100 Jahren u.a. Tafel bauen, Alte Pausenspiele, Vesperbrot machen 11.00-17.00 Uhr, ohne Voranmeldung, teilweise kostenpflichtig Do. 09. September Sommerferienprogramm: Auf der Walz u.a. Stenz schnitzen, Fachwerkhaus bauen, Baustellen-Führung im Hof Beck 11.00-17.00 Uhr, ohne Voranmeldung, teilweise kostenpflichtig Sa., 11. September Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfa- milientickets! 14.00 Uhr: Mosten (kostenloses öf- fentliches Mitmach-Angebot für Fa- milien, mit Voranmeldung, Teilneh- merzahl 10 Kinder + Eltern) Weitere Informationen unter www.bauernhaus-museum.de Seite 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Illegales und potenziell gesundheitsschädliches Bam- busgeschirr im Umlauf Verbraucherzentralen warnen vor Produkten mit Bam- bus-, Reis- oder Weizenfasern • Verkauf von Kunststoffgeschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern unzulässig. • Verbraucher:innen sollten die Produkte nicht mehr be- nutzen, der Handel die Produkte zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. • Verbraucherzentralen fordern: Überwachungsbehör- den müssen Produkte umfassend und bundesweit zurückrufen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen warnen vor poten- ziell gesundheitsschädlichem Kunststoffgeschirr und To-Go-Artikeln mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern. Diese Produkte sind nicht für den Kontakt mit Lebens- mitteln zugelassen, werden aber trotzdem seit Jahren verkauft. Der vzbv und die Verbraucherzentralen for- dern Behörden und Bundesregierung auf, Verbrau- cher:innen bundesweit zu informieren und die Produkte zurückzurufen. „Es ist ein Skandal, dass der Handel Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin illegales und potenziell krebser- regendes Plastik-Geschirr mit Bambus-, Reis- oder Wei- zenfasern anbietet. Der Bundesregierung und den Bun- desländern ist spätestens seit Juni 2020 bekannt, dass der Verkauf illegal ist. Es gibt bisher weder einen bun- desweiten Rückruf der betroffenen Produkte noch klare öffentliche Informationen dazu. Das ist ein Versäumnis, das die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbrau- cher gefährdet. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sollte schnellstens koordinie- rend tätig werden,“ sagt Cornelia Tausch, Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Verkauf von Kunststoff-Bambus-Bechern ist illegal Vermeintlich nachhaltiges Geschirr besteht häufig ne- ben Bambus und anderen Naturmaterialien auch aus Kunststoffen. Ob es sich um reine Naturmaterialien oder Kunststoffgemische handelt, können Verbraucher:innen oft nicht erkennen. Von Kunststoffprodukten, denen Bambusfasern zuge- setzt sind, ist bekannt, dass sie beim Kontakt mit heißen Getränken und Speisen potenziell krebserregendes For- maldehyd abgeben können. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb seit Jahren ein Verbot der gesamten Produktgruppe. umfassendere und schnellere Rückrufe Die Verbraucherzentralen und der vzbv raten Verbrau- cher:innen, diese Produkte nicht zu kaufen oder zu verwenden. Finden Verbraucher:innen entsprechende Produkte im Handel, können sie den Produktnamen, Hersteller und Verkaufsort der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg per Mail an ernaehrung@vz-bw.de und der für ihren Landkreis zuständigen Behörde melden. „Behörden und Bundesregierung müssen einen umfas- senden Rückruf veranlassen und die Öffentlichkeit offen- siv und bundesweit darüber informieren, Plastikgeschirr mit Naturfasern nicht mehr zu verkaufen und zu benutzen. Der Handel sollte nicht zugelassene Produkte zurückneh- men und den Kaufpreis erstatten. Es handelt sich rechtlich gesehen um mangelhafte Produkte“, so Tausch. Von einem Rückruf betroffene Unternehmen sollten künf- tig verpflichtet werden, alle ihnen zur Verfügung stehen- den Kanäle zu nutzen, um Verbraucher:innen zu warnen. Stille Rückrufe sollten der der Vergangenheit angehören. Der Handel muss verpflichtet werden, Rückrufinformati- onen gut sichtbar auszuhängen. Die nächste Bundesregierung hat die Vorgaben im Le- bensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu präzisieren und Ermessenspielräume sowie Rechtsunsicherheiten bei den Behörden zu verkleinern. Die Behörden benötigen klare Handlungsvorgaben für die Anordnung und Durch- führung von Rückrufen und für die Bereitstellung von öf- fentlichen Informationen im Sinne des Vorsorgeprinzips. Nur dann können sie schnell und umfassend tätig werden. Weiterführende Informationen zu Bambusgeschirr fin- den Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale unter www.vz-bw.de/node/20573 © Pietrzak/DEIKE Lösung: KW 4421 Lösung: © Pietrzak/DEIKE 754R14R1 Finde die zehn Fehler! Das obere Bild unterscheidet sich jeweils durch zehn Veränderungen von dem Bild darunter. Welche sind es? Bei Anzeigen, die unter Chiffre erscheinen, können wir über die Auftraggeber keine Auskunft geben. Die Geheimhaltung des Auftraggebers ist jeweils verpflichtender Bestandteil des Anzeigen-Auftrages bei Chiffre-Anzeigen. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Chiffre-Info Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 ZUBEREITUNGSZEIT: ca. 90 MINUTEN Zutaten für 4 Personen: 1 kg grüner Spargel 24 extra große Garnelen 4 EL Olivenöl 1 Knoblauchzehe 40 g Butter Salz, Pfeffer 1 EL Mehl 200 ml Milch 100 ml Sahne 100 g Taleggio 1 TL Gemüsebrühe 200 g Tiefkühlerbsen 1 Bund Bärlauch (ca. 800 g) 1 Pck. geriebener Mozzarella, Lasagneplatten © Schorten/DEIKE 744U14U4 © T an ja P oh l/D EI KE Zubereitung: Spargel in Stücke schneiden. Garnelen abspülen, trocken tupfen. 3 EL Öl in einer Pfanne erhitzen, den Knoblauch in Scheiben schneiden und mit den Garnelen ins Öl geben. Anbraten, salzen, pfeffern, aus der Pfanne nehmen und beiseitestellen. 1 EL Öl und die Butter im Bratfett erhitzen. Den Spargel anbraten, würzen. Mit Mehl bestäuben, anschwitzen. 100 ml Wasser, Sahne und Milch zugeben, den Taleggio darin schmelzen. Erbsen und Ge- müsebrühe zugeben, köcheln lassen. Den gehackten Bärlauch unterheben. In einer Form zunächst ca. ein Drittel Spargelgemüse, 8 Garnelen, ein Drittel Mozzarella und 4 Lasagneplatten schichten. Wiederholen und mit Mozza- rella abschließen. Etwa 20–30 Minuten bei 180 Grad backen. ItalIenIsches Rezept Lasagne Primavera © DEIKE PRESS 752R35R2 Lösung: Der fruehe Vogel faengt den Wurm. Feder Vorhaengeschloss Elefanten Nadel Murmeln Tausendschöne Momente. Endlich sind sie da. Spenden und Infos unterwww.rotenasen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 © DEIKE 701R68K Erfrischung purErfrischung pur Die vorgegebenen Wörter sind in die Rätselgrafik einzutragen. Dazu muss zuvor die richtige Position ermittelt werden. ABBA - ADLIGER - AE - AFFE - AFFEKT - AG - AM - AN - APFELSCHORLE - ARME - AROSA - ASE - ASER - ATOM - AUGE - BEENDEN - BYTE - CT - DAY - EAR - EIER - EILEN - EISKAFFEE - EISTEE - ELCH - ELS - ENDUNG - ENTE - ERBE - ERL - ERN - ES - ESRA - ETA - ETUEDE - EVA - FARBIG - FURIE - GAS - GE - GELA - GEORG - GNOM - ILTIS - IMAGE - IS - IT - KEFIR - KELCH - KM - KOPPA - KRIM - LASSI - LAUB - LC - LF - LG - LIED - LIMONADE - MA - MALTA - MILCHSHAKE - MILD - MINERALWASSER - NEFUD - NERVA - OBERER - OEKO - ORANGENSAFT - PAS - RUH - SAATGUT - SEIL - SENIL - SERIR - SIDON - SKALE - SOS - SPAET - STORE - SUFI - SUREN - SZ - TAI - TALG - TEAMS - TEIL - TIBETER - UO - WO - ZA - ZUG und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Plattenhardt + Wirth GmbH, Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Nachruf Wir nehmen Abschied von unserem Gründungsmitglied und langjährigen Vize Anton Elbs Anton war immer ein zuvorkommender, treuer Freund und Wegbegleiter. Für die gemeinsame Zeit die wir mit Dir verbringen durften sind wir dankbar. Done, wir werden Dich nie vergessen. Deine Bachrancher Alfons, Georg, Franz, Georg, Adelbert, Hugo, Wolfgang, Hermann, Erich, Roland, Gerhard, Manfred, Wendelin, Albin. WILLKOMMEN IM SCHMIEDER-TEAM. INTERE SSA NTE TÄTIGK EITEN FÜR W ERK STUDENTEN (M/ W/D) Die Schmieder Kunden-Kontakt-Management GmbH stellt für Unternehmen und Behörden eine reibungs- lose Kommunikation sicher und bietet dem Team ein außergewöhnliches Arbeitsumfeld. Zur Erweiterung unseres Teams am Standort Staig bieten wir Wir unterstützen namenhafte Unternehmen der Region im Bereich Online-Handel. Wir bieten flexible Arbeitstzeitmodelle (auch abends und am Wochendende) sowie eine gute Bezahlzung. Ihre Voraussetzungen sind sehr gute PC- und Deutsch- kentnisse. Social-Media-Kentnisse von Vorteil. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: schmieder@schmiedergmbh.de Ansprechpartnerin: Frau Anne Schmieder Geschäftsführerin der Schmieder KKM GmbH & Co. KG KUNDEN-KONTAKT-MANAGEMENT www.schmieder-kkm.de Servicetechniker, Elektriker m/w/d für die Bereiche Pumpen, Elektromotoren und Kompressoren zum schnellstmöglichen Eintritt gesucht. Geboten werden ein attraktives Gehalt, selbstständiges Arbeiten in einem angenehmen Umfeld. Anlagenbau- Autoamtisierungstecknik GmbH Albert-Maier-Str. 4, 88045 Friedrichshafen Tel. 07541/6035-0, Fax -29 mw@webatec-fn.de STELLENANGEBOTE NACHRUFE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. Zu ihren Aufgaben gehört: · Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung · Prüfung und Erfassung der Reisekosten- und Montageabrechnung · Pflege der Personalstamm- und Bewegungsdaten · Zusammenstellung von Zeiterfassungsdaten · Durchführung des Bescheinigungs- und Meldewesens · Korrespondenz mit Krankenkassen und Behörden · Betreuung der Mitarbeiter (m/w/d) in allen abrechnungsrelevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. 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Seit über 55 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Planungsabteilung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden/n, sowie teamfähige/n Projektleiter, Bau (m/w/d) in Vollzeit Zeitpunkt nach Vereinbarung Zu Ihren Aufgaben gehört unter anderem: • Leitung und Abwicklung von Bauprojekten • Kalkulation, Planung sowie Abrechnung von Bauprojekten • Baustellenüberwachung und Materialbestellung Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Weitergehende Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH, Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Nachruf Wir nehmen Abschied von unserem Gründungsmitglied und langjährigen Vize Anton Elbs Anton war immer ein zuvorkommender, treuer Freund und Wegbegleiter. Für die gemeinsame Zeit die wir mit Dir verbringen durften sind wir dankbar. Done, wir werden Dich nie vergessen. Deine Bachrancher Alfons, Georg, Franz, Georg, Adelbert, Hugo, Wolfgang, Hermann, Erich, Roland, Gerhard, Manfred, Wendelin, Albin. WILLKOMMEN IM SCHMIEDER-TEAM. INTERE SSA NTE TÄTIGK EITEN FÜR W ERK STUDENTEN (M/ W/D) Die Schmieder Kunden-Kontakt-Management GmbH stellt für Unternehmen und Behörden eine reibungs- lose Kommunikation sicher und bietet dem Team ein außergewöhnliches Arbeitsumfeld. Zur Erweiterung unseres Teams am Standort Staig bieten wir Wir unterstützen namenhafte Unternehmen der Region im Bereich Online-Handel. Wir bieten flexible Arbeitstzeitmodelle (auch abends und am Wochendende) sowie eine gute Bezahlzung. Ihre Voraussetzungen sind sehr gute PC- und Deutsch- kentnisse. Social-Media-Kentnisse von Vorteil. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: schmieder@schmiedergmbh.de Ansprechpartnerin: Frau Anne Schmieder Geschäftsführerin der Schmieder KKM GmbH & Co. KG KUNDEN-KONTAKT-MANAGEMENT www.schmieder-kkm.de Servicetechniker, Elektriker m/w/d für die Bereiche Pumpen, Elektromotoren und Kompressoren zum schnellstmöglichen Eintritt gesucht. Geboten werden ein attraktives Gehalt, selbstständiges Arbeiten in einem angenehmen Umfeld. Anlagenbau- Autoamtisierungstecknik GmbH Albert-Maier-Str. 4, 88045 Friedrichshafen Tel. 07541/6035-0, Fax -29 mw@webatec-fn.de STELLENANGEBOTE NACHRUFE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. Zu ihren Aufgaben gehört: · Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung · Prüfung und Erfassung der Reisekosten- und Montageabrechnung · Pflege der Personalstamm- und Bewegungsdaten · Zusammenstellung von Zeiterfassungsdaten · Durchführung des Bescheinigungs- und Meldewesens · Korrespondenz mit Krankenkassen und Behörden · Betreuung der Mitarbeiter (m/w/d) in allen abrechnungsrelevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. Zu ihren Aufgaben gehört: · Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung · Prüfung und Erfassung der Reisekosten- und Montageabrechnung · Pflege der Personalstamm- und Bewegungsdaten · Zusammenstellung von Zeiterfassungsdaten · Durchführung des Bescheinigungs- und Meldewesens · Korrespondenz mit Krankenkassen und Behörden · Betreuung der Mitarbeiter (m/w/d) in allen abrechnungsrelevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlraumbau. Seit über 55 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Planungsabteilung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden/n, sowie teamfähige/n Projektleiter, Bau (m/w/d) in Vollzeit Zeitpunkt nach Vereinbarung Zu Ihren Aufgaben gehört unter anderem: • Leitung und Abwicklung von Bauprojekten • Kalkulation, Planung sowie Abrechnung von Bauprojekten • Baustellenüberwachung und Materialbestellung Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Weitergehende Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH, Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Nachruf Wir nehmen Abschied von unserem Gründungsmitglied und langjährigen Vize Anton Elbs Anton war immer ein zuvorkommender, treuer Freund und Wegbegleiter. Für die gemeinsame Zeit die wir mit Dir verbringen durften sind wir dankbar. Done, wir werden Dich nie vergessen. Deine Bachrancher Alfons, Georg, Franz, Georg, Adelbert, Hugo, Wolfgang, Hermann, Erich, Roland, Gerhard, Manfred, Wendelin, Albin. WILLKOMMEN IM SCHMIEDER-TEAM. INTERE SSA NTE TÄTIGK EITEN FÜR W ERK STUDENTEN (M/ W/D) Die Schmieder Kunden-Kontakt-Management GmbH stellt für Unternehmen und Behörden eine reibungs- lose Kommunikation sicher und bietet dem Team ein außergewöhnliches Arbeitsumfeld. Zur Erweiterung unseres Teams am Standort Staig bieten wir Wir unterstützen namenhafte Unternehmen der Region im Bereich Online-Handel. Wir bieten flexible Arbeitstzeitmodelle (auch abends und am Wochendende) sowie eine gute Bezahlzung. Ihre Voraussetzungen sind sehr gute PC- und Deutsch- kentnisse. Social-Media-Kentnisse von Vorteil. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: schmieder@schmiedergmbh.de Ansprechpartnerin: Frau Anne Schmieder Geschäftsführerin der Schmieder KKM GmbH & Co. KG KUNDEN-KONTAKT-MANAGEMENT www.schmieder-kkm.de Servicetechniker, Elektriker m/w/d für die Bereiche Pumpen, Elektromotoren und Kompressoren zum schnellstmöglichen Eintritt gesucht. Geboten werden ein attraktives Gehalt, selbstständiges Arbeiten in einem angenehmen Umfeld. Anlagenbau- Autoamtisierungstecknik GmbH Albert-Maier-Str. 4, 88045 Friedrichshafen Tel. 07541/6035-0, Fax -29 mw@webatec-fn.de STELLENANGEBOTE NACHRUFE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Putzfee gesucht wir suchen für unseren 2- Personenhaushalt eine Frau, die Spaß an der Pflege unseres gepflegten Hauses hat. Einmal pro Woche 3 Stunden vormittags, bei Bedarf auch zweimal. Termine nach Absprache. Bitte melden unter 0151/68816015. Aus Elektro Mack wird Mack Automation Wir sind seit über 40 Jahren ein Inhabergeführtes, mittelständisches Unternehmen der Elektrobranche, bekannt für Innovation, Spitzenqualität und Termintreue mit Sitz in Baindt. Im vergangenen Jahr haben wir neben der Expertise für den Bereich der Elektrobranche auch Kompetenzen im Sondermaschinenbau und in der Automatisierungstechnik aufgebaut, dies soll sich nun auch in unserem neuen Firmennamen widerspiegeln. Aus der Elektro Mack wird Mack Automation. Mit dem Ausbau unseres Dienstleistungs- und Produktportfolios haben wir uns zukunftsorientiert aufgestellt und finden im dynamischen Marktumfeld immer die passende Lösung für unsere Kunden. Zur Unterstützung unseres Teams sind wir stets auf der Suche nach Fachkräften. Die aktuellen Stellen finden Sie auf unserer Homepage www.mack-automation.de/de/karriere Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? 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        Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 7. Oktober 2022 Nummer 40 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Klimaanpassungskonzept des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Am 12. Oktober 2022 sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, sich an der Er- arbeitung des Klimaanpassungskonzepts für den Gemeindeverband Mittleres Schussental zu beteiligen. Das Klimaanpassungskonzept wird seit Mai 2021 erarbeitet und deckt die Frage nach der notwendigen Anpassung an die Folgen des Klimawandels in den Handlungsfeldern Menschliche Gesundheit und Risiko- vorsorge, Bauen, Wohnen, Freiraum- und Siedlungsentwicklung, Landwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft, Wasser und Wasserhaushalt, Boden und Bodenschutz sowie Artenschutz und Biodiversität im Gemeinde- verband Mittleres Schussental ab. Im Rahmen der Bürgerinformations- und Beteiligungsveranstaltung wird der bisherige Stand des Klima- anpassungskonzepts durch das Umweltberatungsbüro GEO-NET und das Raumplanungsbüro HHP.raumentwicklung vorgestellt. Die Veranstaltung hat folgende Themenschwerpunkte: • Ergebnisse der Stadtklimaanalyse: Wie wirkt sich der globale Klimawandel auf Klima und Wetter im Mittleren Schussental aus und welche Auswirkungen sind zukünftig zu erwarten? • Ergebnisse der Verwundbarkeitsuntersuchung: Welche Betroffenheiten und Handlungsbedarfe erge- ben sich aus den klimatischen Veränderungen in den einzelnen Handlungsfeldern für die kommunale Klimaanpassung? • Maßnahmen für ein klimaangepasstes Mittleres Schussental: Vorstellung und Diskussion der Maßnah- menvorschläge für die Klimaanpassung. Als lokale ExpertInnen kennen Sie sich vor Ort bestens aus und können einen wichtigen Beitrag für ein ziel- gerichtetes Klimaanpassungskonzept leisten. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Termin Bürgerinformationsveranstaltung Wann? 12. Oktober 2022, 17:00 bis 20:30 Uhr Wo? Gemeindehalle Baienfurt, Marktplatz 2, 88255 Baienfurt Weiterführende Informationen zum Klimaanpassungskonzept finden Sie auf der Website des Gemeindeverbands Mittleres Schussental: https://gmschussental.de/klimaschutz/klimaanpassung/ Ihre Gemeindeverwaltung Hintergrund: Bereits im Juli 2017 hat die Verbandsversammlung zugestimmt, im Rahmen des KLIMOPASS-Förderprogramms des Landes einen Förderantrag für die Erarbeitung eines kommunalen Klimaanpassungskonzeptes im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans zu stellen. Mit Vorlage des Bewilligungsbescheids haben die Arbeiten am Klimaan- passungskonzept im Mai 2021 begonnen. Flächennutzungs- und Landschaftsplan werden derzeit mit einem Planungshorizont bis 2040 erarbeitet. Die wesentlichen Erkenntnisse des Klimaanpassungskonzepts sollen im weiteren Verlauf in beide Planwer- ke mit einfließen. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Energiemangellage: GMS-Gemeinden verständigen sich auf einheitliche Schließtage über Weihnachten Die Oberbürgermeister und BürgermeisterInnen des Gemeindeverbands Mittleres Schussental haben sich auf einheitliche Schließtage über Weihnachten geeinigt. Vom 24. Dezember 2022 bis einschließlich 1. Ja- nuar 2023 werden alle kommunalen Verwaltungsgebäude in den Mitgliedsgemeinden geschlossen sein. In dieser Zeit werden von den Stadt- und Gemeindeverwaltungen in Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten keine Verwaltungsdienstleistungen angeboten. Im Zuge der prekären Versorgungslage und vor dem Hintergrund steigender Preise auf dem Energie- und Gasmarkt, haben sich die kommunalen Chefinnen und Chefs der sogenannten GMS-Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten auf einheitliche Schließtage über die Weihnachtstage geeinigt. Vom 24. Dezember 2022 bis einschließlich 1. Januar 2023 werden alle kommunalen Verwaltungsgebäude in den Mitgliedsgemeinden geschlossen sein. In Deutschland ist die Gas- und Energieversorgungslage weiter- hin angespannt. Durch die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ausgerufene Alarmstufe, sind wir alle dazu aufgefordert, mögliche Energieeinsparpotentiale zu identifizieren und auszuschöpfen. In den letzten Wochen hat bereits jede Kommune für sich eigene Maßnahmen definiert. Mit den einheitlichen Schließtagen zwischen Weihnachten und Neujahr setzen die GMS-Kommunen ein Zeichen und möchten damit unnötige Heizkosten einsparen. Je nach individueller Handhabe sind die Verwaltungsgebäude der GMS-Gemeinden ab dem 2. Januar 2023 wieder zu den ortsüblichen Zeiten geöffnet. Abweichungen in Form von zusätzlichen Schließtagen werden frühzeitig über die jeweiligen Verwaltungen bekanntgegeben. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt entwickelt sich! Wir suchen zum 01.01.2023 eine stellv. Leitung für das Bauamt (m/w/d). Wir bieten Ihnen: • eine leistungsgerechte Vergütung nach dem TVöD - V EG 12 • Aufstiegsmöglichkeit in TVöD - V EG 13 • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit Die ausführliche Stellenausschreibung mit Erläuterungen zum Aufgabengebiet finden Sie auf un- serer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bauamtsleiterin Frau Jeske (Tel. Nr. 07502 9406-51). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 23.10.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Pädagogische Fachkräfte für unsere Kita Sonne, Mond und Sterne (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt: • pädagogische Fachkräfte (m/w/d) • pädagogische Fachkräfte (m/w/d) als Krankheitsvertretung Die unbefristeten Stellen sind der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet und in Teil- zeit möglich. Wir bieten Ihnen eine Vergütung nach dem TVöD - SuE S 8a. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen oder nutzen Sie den QR-Code. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 23.10.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten daran erinnern, dass für die Herbstferien vom 02.11.-04.11.2022 eine Ferienbetreuung in Baindt, in den Räumen der Klosterwiesenschule für alle Grund- schülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder dafür über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung ha- ben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 10.10.2022. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungs- text unter reservix.de. Wer möchte einen Tannenbaum für Weihnachten zur Aufstellung beim Dorfplatz spenden? Wer hat einen Tannenbaum (ca. 12/13 m) und möchte diesen aus seinem Garten entfernen lassen? Wenn die Zufahrt für ein Ladekran und ein Abtransport möglich ist, würde der Bauhof Baindt den Baum fällen und abtransportieren, um ihn als Christbaum aufzustellen. Sollten Sie Fragen haben, beantwortet diese Herr Brei, Tel.: 0160 97 82 15 43 oder Herr Mohring, Tel.: 0171 52 73 958 gerne. Nikolausmarkt Wir möchten dieses Jahr wieder einen Nikolausmarkt durchführen, vorbehaltlich der Coronaverordnung zu diesem Zeitpunkt. Wir freuen uns darauf, wieder einen schönen Tag auf dem Nikolausmarkt miteinander zu verbringen. Anmeldungen zur Teilnahme können abgegeben wer- den. Bitte verwenden Sie hierfür das Anmeldeformular. Siehe Seite 4 Der diesjährige Nikolausmarkt soll stattfinden am Samstag, den 26. November 2022 von 11 Uhr bis 18 Uhr Ein Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwen- det werden. Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Oktober 2022 auf dem Rathaus bei Frau Heine, Telefon 07502/9406-17 oder per E-Mail: elvira.heine@baindt.de anzumelden. Abwassergebühren Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsiegelung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Verän- derungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Homepage Betreuungskraft (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Klosterwiesenschule. Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 eine Betreuungskraft (m/w/d) auf 450 Euro Basis. Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 23.10.2022 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere stellvertretende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon (Tel. 07502 94114 - 132). Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2022 Anmeldung bis 31.10.2022 Name: Verein: Adresse Telefonnummer: E-Mail: Wird privat verkauft oder verkaufen Sie für einen Verein? verkaufe privat verkaufe für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja - …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillion anderer Stand - …………………………… Standgröße: ………………………………….. Benötigen Sie Strom? Ja Strom .. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? KW Zahl pro Gerät Heizlüfter nicht gestattet Hinweis: Es drüfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 der Gemeinde Baindt unter http://www.baindt.de/rathaus -buergerservice/verwaltung/rathaus-online - Rubrik Wasser/Abwasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Telefon. 07502/9406-21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Baubeginn Erweiterung Nahwärmeleitung zwischen Ziegeleistraße 13 und Ziegelei- straße 20 (Bauhof) In der Kalenderwoche 39 begannen die Arbeiten für die Erweiterung des gemeindeeigenen Nahwärmenetzes. Im Zuge dieser Arbeiten muss die Ziegeleistraße im Bereich Ziegeleistraße 13 und Ziegeleistraße 20 (Bauhof) an be- stimmten Tagen voll gesperrt werden. Das Aus- und Ein- fahren durch die Feuerwehr Baindt wird gewährleistet. Wir bitten deshalb alle Anwohner, ihr Fahrzeug während der Dauer der Maßnahmen nicht auf der Straße abzu- stellen. Wir bitten um Verständnis. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt Baindt, Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: f.roth@baindt.de) zur Verfügung. Die Baufirma bemüht sich, diese und andere Störungen - wie etwa durch Staub und Lärm - für unsere Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten und bittet dennoch auftretende Unannehmlichkeiten zu entschuldi- gen. Außerdem bittet sie um äußerste Vorsicht im Bereich der Bauarbeiten. Sollten Sie Fragen oder Anregungen ha- ben können Sie gerne das Personal vor Ort ansprechen oder die Firma unter info@franz-lohr.de anschreiben. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 11. Oktober 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 11. Oktober 2022 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Ehrung von Herrn Gemeinderat Dieter Herrmann 05 Neustrukturierung der Gutachterausschüsse im Land- kreis Ravensburg - Vorbereitung der Kooperation im westlichen Land- kreis Ravensburg 06 Vorstellung Kanalnetzberechnung Gemeinde Baindt durch das Ingenieurbüro Fassnacht 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Fischerareal bei der Errichtung einer E-Ladesäule auf dem Flst. 55/8, Fischerstraße 2 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes 2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis wegen Überschreitung der Baugrenze bei der Erstel- lung von Garagen auf dem Flst. 1014/8, Am Umspann- werk 19 09 Bauvoranfrage zur Errichtung einer Werk- und La- gerhalle mit der zu klärenden Fragestellung: Ist eine Überschreitung der festgesetzten GRZ von 0,4 um 20% mit der geplanten Neubebauung für den Ge- werbebetrieb auf den Flst, 210/28, 210/35 und 211/5, Kiesgrubenstraße 18, zulässig. 10 Vergabe Rohrleitungsbau Wasser für das Baugebiet Fischerstraße 11 Baugebiet Grünenberg - Stöcklisstraße: Festlegung der Kriterien zur Bauplatzvergabe 12 Maßnahme der Gemeinde Baindt zur Reduzierung der Energieverbräuche der kommunalen Infrastruk- tur (Straßenbeleuchtung) 13 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2023 und 2024 - Wasserverbrauchsgebühren 2023 und 2024 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 14 Sanierungsgebiet „Ortskern II“ Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 2. Änderung der Sanierungssatzung (Gebietsverände- rung 2022) 15 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Sie haben Fragen zu Ihrem Abo oder zur Zustellung? Melden Sie sich direkt bei unserem Abo-Team, wir kümmern uns darum. Abo: 07154 8222-20 | abo@duv-wagner.de Zustellung: 07154 8222-30 | www.duv-wagner.de/reklamation Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochen- enden und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, kön- nen sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St-Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 08. Oktober und Sonntag, 09. Oktober Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 08. Oktober Rathaus-Apotheke in Ravensburg - Oberhofen, Tettnan- ger Straße 355, Tel.: (0751) 6 52 75 50 Sonntag, 09. Oktober Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Abfallwirtschaft Vorübergehende Schließung des Wertstoffhofs aufgrund von Bauarbeiten Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, der Wertstoffhof Baindt bleibt aufgrund von Baumaßnah- men im Zusammenhang mit dem Nahwärmenetz vom 30.09.2022 bis voraussichtlich 21.10.2022 geschlossen. Die Schließung ist notwendig, um den reibungslosen Ab- lauf von Feuerwehreinsätzen im Notfall zu gewährleisten, da die normale Zufahrt zum Wertstoffhof aufgrund der Erdarbeiten nicht befahrbar ist und die Baustelle zur Si- cherheit abgesperrt werden muss. Während der Schlie- ßung können Sie gerne die umliegenden Wertstoffhöfe zur Entsorgung Ihrer Wertstoffe nutzen. Wir bitten um Beach- tung und bedanken uns für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Hinweis: Die Grüngutannahme „Hofstelle Wöhr“ ist von der Schließung nicht betroffen und kann zu den bekannten Öffnungszeiten angefahren werden. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. Oktober 10.10. Vereinssitzung Feuerwehrgerätehaus 11.10. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 16.10. Heilig-Leiber-Fest kath. Kirche 21.10. SV Baindt JHV Vereinsheim 22.10. Wendelinusfest Sulpach 26.10. Seniorentreff BSS 29.10. Musikverein Musikanten-Bierprobe SKH Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Michaelifest Über eine Reise kleiner mutiger Ritter Die Michaelizeit hat die Kinder des Waldorf- kindergartensBaindt auch in diesem Jahr wieder auf eine kleine Reise geschickt, in der sie sich als mutige Ritter im Kampf gegen den Drachen beweisen konnten. Bei den Großen in der Schneeweißchengruppe durften die Kinder beim täglichen Michaeli-Reigen und mit Helm und eisernem Schwert im Morgenkreis zu tapferen Helden werdenund die Prinzessin vom Drachen befreien. Täglich wurde ein funkelnder Edelstein symbolisch für das Gute, Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 die Tapferkeit und den Mut in die Waagschale gelegt, in der Hoffnung den dunklen Stein auf der anderen Seite am Ende zu überwiegen, um endlich unser schönes Mi- chaelifest feiern zu können. Am vergangenen Donnerstag war es endlich soweit und die Waage gab unter dem Gewicht der vielen schönen Steine nach. Und so konnten wir am Freitag unser ersehn- tes Fest feiern. Nachdem die Kinder ihre Hefe-Schwerter für das Frühstück geformt und verziert hatten, wurde die Festtafel gedeckt. Um diese in herrlichem roten Michae- li-Glanz erstrahlen zu lassen, hatten die Kinder morgens bereits rote Blumen, Herbst-Beeren und Hagebutten ge- bracht, welche sie nun auf der großen Tafel verteilen konnten. Jedes Kind bekam einen der wunderschönen Edelsteine aus der Waage in einem kleinen Säckchen überreicht, um diesen als Erinnerung mit nach Hause nehmen zu können. Und dann endlich durften sich die kleinen Ritter an der herrlich geschmückten Festtafel stärken,um auch für ihre letzte Prüfung gut gewappnet zu sein. Nach einer kurzen Spielzeit im Garten folgte die abschließendegroße Aufgabe des schönen Tages für die Kinder. Wie auch unserer tapferer Ritter Michael, so war es nun an den Kindern im Abschlusskreis ein hohes Gebirge zu besteigen, das große Meer auf einem Balken balan- cierend zu überqueren und sich durch die Drachenhöhle zu kämpfen, um am Ende eine goldene Krone und eine Feuerblume voller Stolz entgegenzunehmen. Auch in der Rosenrotgruppe hatten sich die Kinder die letzten Wochen auf diesen großen Tag vorbereitet. Jeden Tag warteten kleine Aufgaben auf sie, um ihren Mut zu erproben. Jedes Mal bekamen die Kinder als Auszeich- nung dafür einen kleinen Mut-Edelstein. Auch Geschichten zum Thema Mut, feuerspuckende Drachen und über den tapferen Ritter Michael füllten die Zeit bei den Kleinen. Die Kinder haben diese Zeit regelrecht aufgesogen, sind daran gewachsen und so war auch hier der Festtag der gebührende Abschluss dieser schönen und aufregen- den Zeit. Zwei große Drachenbrote wurden gemeinsam gebacken und schmückten anschließend das festliche Frühstück. Und der Hunger unserer lieben Rosenrotkinder glich an diesem Tag wahrlich dem von Rittern. Es wurde geschlemmt bis die Drachen im wahrsten Sinne vernich- tet waren. Gestärkt und glücklich ging es anschließend in den Garten, bevor auch hier die Letzte Aufgabe des Ta- ges und damit die bisher größte Mutprobe auf die Kinder wartete. Und wie sollte es auch anders sein, für die tap- feren, mutigen Ritterlein wartete natürlich auch hier eine gebührende Auszeichnung für ihr Heldentum. So kam an diesem Tag ein weiterer Edelstein in ihren kleinen Beutel, diesmal, der Herausforderung angemessen, ein ziemlich großer. Und auch hier bekam ein jedes Kind seine glän- zende Michaeli-Krone, mit der es dann stolz und glücklich nach Hause ging. Zur Information Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Ohne Abschläge früher in Rente Seit 2012 müssen Arbeitnehmer abhängig vom Geburts- jahrgang länger arbeiten, bevor sie in die Regelaltersren- te gehen können. Die Altersgrenze rückt schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Wer dennoch vorzeitig in die Altersrente gehen will, muss meist Abschläge in Kauf nehmen. Diese Abschläge kann man jedoch ab dem 50. Lebensjahr durch zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen. Das teilt die Deutsche Rentenver- sicherung (DRV) Baden-Württemberg mit. Wer Interesse an einer Sondereinzahlung hat, kann die individuelle Beitragshöhe über eine spezielle Renten- auskunft bei der DRV erfahren. Diese muss beantragt werden. Der gesetzliche Rentenversicherungsträger be- rechnet dann den Wert für den Ausgleich der Renten- minderung zum beabsichtigten Rentenbeginn nach einer gesetzlich festgelegten Formel. Bedingung dafür ist, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorgezogene Rente vom Beitragszahlenden auch erfüllt werden könnten. Die Sonderzahlung kann einmalig oder ggf. verteilt über einen längeren Zeitraum in Teilzahlungen erfolgen. Die Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Höhe der Beitragszahlung hängt vom Umfang der Ren- tenminderung ab. Es besteht keine Verpflichtung, den ma- ximalen Beitrag einzahlen zu müssen. Auch Ausgleichs- zahlungen in geringerer Höhe sind möglich. Wenn die Rente letztlich doch nicht vorzeitig in Anspruch genom- men wird, wirken sich zusätzlich eingezahlte Beiträge in der Regel dennoch rentensteigernd aus. Eine Rücker- stattung der Beiträge ist allerdings ausgeschlossen. Beitragszahlungen zur Rentenversicherung sind steuerlich absetzbar. Nähere Auskünfte zum Steuerrecht erteilen die Finanzbehörden, Steuerberater und die Lohnsteuer- hilfevereine. Mehr Informationen rund um die Sondereinzahlung ent- hält der kostenlose Flyer »Flexibel in den Ruhestand«. Er kann von der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Forstamt Ravensburg Informationsveranstaltung für Waldbesitzer. Das Forstamt Ravensburg lädt Sie zu Informationsver- anstaltungen für Waldbesitzer ein. Wir informieren zu folgenden Themen: • Klimawandel und Baumartenwahl • Aktuelle Informationen zum Holzmarkt • Neues aus der Förderung Termine: • Bad Waldsee-Hittelkofen; Gasthaus Rose – 20.10., 19:30 Uhr • Berg, Schützenhaus – 26.10., 19:30 Uhr • Wangen-Deuchelried, Gasthaus Hirsch – 2.11., 19:30 Uhr • Isny-Beuren, Gasthaus Kreuz – 8.11., 19:30 Uhr • Waldburg, Gasthaus König Wilhelm – 9.11., 19:30 Uhr • Ebenweiler, Dorfgemeinschaftshaus – 22.11., 19:30 Uhr Weiterhin weisen wir auf folgende sehr aktuelle Veranstal- tung der Abt. Forstökonomie der Forstlichen Versuchs- u. Forschungsanstalt Baden-Württemberg aus Freiburg hin: Mittwoch, 19.10.22 – Bühne Oberschwabenhalle Ravensburg 11:30 - 12:15 Uhr Dr. Christoph Hartebrodt Langsam aber unerbittlich: Auswirkungen des Klimawan- dels auf die Waldwirtschaft in der Region 13:30 - 14:15 Uhr Dr. Christoph Hartebrodt Bewirtschaftung der Baumart Fichte in Zeiten des Klima- wandels – ökonomisch interessante Alternativen Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Stiftung Liebenau Neue Termine für Kindertrauergruppen Ab November bietet der Kinderhospizdienst AMALIE, ein Angebot der Stiftung Liebenau und der Malteser, wieder neue Kindertrauergruppen an. Das Angebot „Ich schenk dir einen Sonnenstrahl“ richtet sich an Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren, die einen nahestehenden Men- schen verloren haben. Geleitet wird die Kindertrauergruppe von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen des Ambulanten Kinderhospizdienstes AMALIE, die speziell für Trauerbegleitung bei Kindern geschult sind. Die feste Gruppe trifft sich einmal im Mo- nat. So lernen die Kinder andere kennen, und erfahren so, dass sie nicht die einzigen sind, die um einen Ange- hörigen trauern. In den Gruppentreffen gestalten sie Er- innerungskerzen und machen sich Gedanken darüber, wo der verstorbene Mensch einen neuen Platz in ihrem Leben und im Alltag der Familie bekommen kann. Sie er- fahren, dass es im Zusammenhang mit ihrer Trauer keine falschen Gefühle und keine falschen Fragen gibt. Sie alle verfügen über Stärken, die ihnen helfen werden, mit der Traurigkeit umzugehen. Auch wenn die Trauer Teil ihres Lebens bleiben wird, brauchen Kinder die Zuversicht, dass es wieder Glück, Fröhlichkeit und Lachen in ihrem Leben geben wird und geben darf. Während der Gruppentreffen, gibt es für die Eltern die Möglichkeit, sich beim Café-Gespräch auszutauschen. Be- gleitet werden diese Gespräche von ehrenamtlichen Hos- pizpaten. In Überlingen bietet die Psychologische Bera- tungsstelle der Caritas parallel eine zusätzliche Gruppe für Eltern an, die ein Kind oder einen Partner verloren haben. Ein erster Informationsabend für Eltern und Interes- sierte (mit Anmeldung) findet jeweils statt in Ravens- burg und in Friedrichshafen am Montag, 10. Oktober um 19.30 Uhr sowie in Überlingen am Dienstag, 11. Oktober um 17 Uhr. Anmeldungen und weitere Informationen bei Heike Lander für den Bodenseekreis, h.lander@kinderhos- pizdienst-amalie.org und Sabine Müllenberg für den Landkreis Ravensburg, s.muellenberg@kinderhospiz- dienst-amalie.org. Die Kindertrauergruppen sind seit 2014 ein gemeinsames Projekt der Sonja-Reischmann-Stiftung und AMALIE. Seit 2021 ist der Verein „Musik hilft Menschen der Region Bo- densee-Oberschwaben e. V. dauerhafter Partner für den Bodenseekreis. www.kinderhospizdienst-amalie.org www.sonja-reischmann-stiftung.de www.musik-hilft-menschen.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 08. Oktober – 16. Oktober 2022 Gedanken zur Woche Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt. Blaise Pascal Samstag, 08. Oktober 14.00 Uhr Baienfurt – Trauung von Sarah Lemke und Christian Müller 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Jana Anna 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Nele Gründler, Pia Kreutle, Leana Neb, Alexandra Schnez, Max Schützbach, Lenny Sonntag, Jakob Spähn († Josef Jerg, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörign, Johann Ger- mann) Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Sonntag, 09. Oktober – 28. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zum Rosenkranz- fest 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Jonathan Dienstag, 11. Oktober 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 12. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 13. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 14. Oktober 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 15. Oktober 11.30 Uhr Baindt – Trauung von Melanie und Daniel Fi- scher 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Jonathan 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zum Kirchweihfest Sonntag, 16. Oktober – 29. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zum zum Hl. Leiber Fest Ministranten: Julian Kurz, Laura Kurz, Benjamin Michelberger, Lisa Schad, Simon Elbs, Rafael Dorn, Mathea Buchter, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Laureen Hartmann, Lena Himpel, Leon Kutter, Timo Kutter, Leopold Koch, Alina Michelberger, Emilia Stotz, Mona Stiefvater, Simon Stiefvater, Anton Strehle († Kurt Brugger, Christine und Wendelin Hatzenbüller, Ludmilla, Alexander und Niko- laus Linkov, Ludmilla und Rochus Illenseer, Agathe und Adam Zimmermann, Brunhilde Dreher, Leokadia und Josef Malsam, Magda- lena und Klemens Braunagel) 10.45 Uhr Baindt Bonhoeffer Saal - Krabbelgottesdienst 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Enno 17.00 Uhr Baienfurt Binningen - Andacht Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung fest mit der Bitte die markierten Plätzen zu benutzen und eine Maske zu tragen. Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienst in Schachen – Voranzeige Der nächste Gottesdienst in Schachen findet am Mittwoch, 26. Nov. um 19.00 Uhr statt. Dazu lädt die Kapellenge- meinschaft heute schon ganz herzlich ein Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Krabbelgottesdienst Am Sonntag, 16. Oktober um 10.45 Uhr findet ein Krabbelgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal statt. Dazu laden wir recht herzlich ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Unser Glaube ist der Sieg, der die Welt überwunden hat. 1. Joh 5,4c Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 09. Oktober - 17. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Begrüßungs-Gottesdienst Konfi 3 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 10. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 11. Oktober 14.15!!! Uhr Baienfurt Seniorenkreis im Ev. Gemeindehaus - Ausflug Mittwoch, 12. Oktober 15.30 Uhr - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis mit Jacqueline Schö- berl im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 16. Oktober - 18. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst im Dietrich- Bonhoeffer-Saal Gedanken zum „Danken“ Und wenn du gegessen hast und satt bist, sollst du den HERRN, deinen Gott, loben für das gute Land, das er dir gegeben hat. So hüte dich nun davor, den HERRN, deinen Gott, zu ver- gessen, sodass du seine Gebo- te und seine Gesetze und Rechte, die ich dir heute ge- biete, nicht hältst. (5. Mose 8,10.11) In dieser Krisenzeit – die eine Krise noch nicht richtig überwunden – die nächste schon im Nacken – ist sicher so manchem gerade nicht zum Danken zu Mute. Da ist es ganz gut, uns daran zu erinnern, dass das Ern- tedankfest eines der ältesten Feste überhaupt ist. Schon lange, bevor es die Kirche gab, haben Menschen schon gefeiert, dass ihnen das Überlebenswichtige im vergangenen Jahr aus der Güte des Himmels und der Fruchtbarkeit des Bodens erwachsen ist. Unser Bibelwort lässt keinen Zweifel daran, dass der fruchtbare Ackerboden, das lebensspendende Wasser, die Feldfrüchte und selbst die Ressourcen des Erdbodens eine Gabe Gottes sind. Nichts – wirklich nichts davon ist selbstverständlich. Worte aus einem Land vor unserer Zeit – doch hochak- tuell, weil nicht nur die Menschen damals in der Gefahr standen, im Wohlstand den Geber, Schöpfer und Bewah- rer zu vergessen. Wenn wir „Danke“ sagen, erkennen wir an, dass alles Le- bensnotwendige im Grunde ein Geschenk ist und sagen in aller Demut, von wem wir im Tiefsten abhängig sind und bleiben: Nicht vom billigen Gas, nicht von modernster Waffentech- nologie, sondern vom allmächtigen Gott, der trotz allem Bellen und Beißen von Despoten alleiniger Herr dieser Welt ist und bleibt. Was wir zum Leben nötig haben, kommt nicht von uns selbst, es ist schon da, vor uns und auch ohne uns. – Und alles was wir brauchen, muss da sein auch für die Men- schen nach uns. In diesem Sinne lehrt uns die aktuelle Gas-Knappheit nur, dass wir es seit Jahrzehnten versäumt haben, umzuden- ken, wirklich umzukehren und nachhaltig zu wirtschaften. Auch wenn’s auf kurze Sicht teurer ist, als wie bisher ge- dankenlos zu verbrennen, was an Kohlenstoffverbindun- gen über Jahrmillionen hinweg gewachsen ist und zu un- serem Wohl unter der Erde geborgen liegt – weil zu viel davon über der Erde es für uns und unsere Menschheit immer unerträglicher werden lässt. – Alles was wir brau- chen, muss erhalten bleiben und wieder nachwachsen dürfen. Oder es geht auf lange Zeit verloren! Das Wort Ökologie ist keine moderne Erfindung, son- dern kommt vom griechischen Wort »oikos« – Haus. Und auf Gottes Erde sitzen wir zusammen mit unseren Mitgeschöpfen in einem gemeinsamen Haus. Und diese Hausgenossenschaft kann nur miteinander überleben. Dankbarkeit heißt: Meine Zukunft, heilsame Veränderung und Hilfe von dem zu erwarten, der seine Schöpfung auch in diesen Tagen erhält und bewahrt und der auch uns in diesen großen Auftrag hineinnimmt: Gedenke an den HERRN, deinen Gott; denn ER ist‘s, der dir Kräfte gibt, Reichtum zu gewinnen, auf dass er hielte seinen Bund, den er deinen Vätern geschworen hat, so wie es heute ist. (5. Mose 8,18) Halten wir uns vor Augen, wie reich uns Gott beschenkt – Tag für Tag – und antworten wir ihm mit unserem Leben darauf. – Gottes Segen dazu! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl ----------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert wer- den. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stun- den über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ----------- Erntedankgottesdienst für die ganze Familie – mit un- serer Kinderkirche In einem kunterbunten Erntedankgottesdienst konnten am vergangenen Sonntag Groß und Klein die Geschichte von Gottes Versprechen miterleben: „Solange die Erde steht, soll nicht aufhören Saat und Ern- te, Frost und Hitze, Sommer und Winter, Tag und Nacht.“ Als Zeichen für diese Verheißung steht der Regenbogen. – Die Kinder halfen bei einer interaktiven Aktion, die Tiere in die Arche zu führen oder dem Raben und der Taube bei der Suche nach trockenem Land. Jeder und jede aus der Gemeinde war eingeladen, ein Stück des Regenbo- gens vor dem Altar zu ergänzen: Zei- chen der Hoffnung auch heute in unsi- cheren Zeiten – Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Gott bleibt seiner Erde treu und er nimmt uns in die Bewahrung seiner guten Schöpfung hinein, damit auch die Generationen nach uns Dankbar für die gute Ernte sein können. Ein herzliches Dankeschön dem Kinderkirchteam und allen, die ihre Gaben in diesem Erntedankgottesdienst und in den vielen Bereichen unseres Gemeindelebens eingebracht haben! Euer Pfarrer Martin Schöberl ----------- Krabbelgottesdienst Am Sonntag, 16. Oktober um 10.45 Uhr findet ein Krabbelgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal statt. Dazu laden wir recht herzlich ein. ----------- Liebe Besucher unseres Seniorenkreises, Ich möchte Sie recht herzlich zu unse- rem nächsten Treffen einladen. Wir ma- chen einen kleinen Ausflug. Wohin? Lassen Sie sich überraschen. Wir treffen uns am 11. Oktober schon um 14.15 Uhr am Ev. Gemeindehaus. ---------- Bibeltreff zum Buch der Offen- barung Am Sonntag, 9. Oktober findet in der Evang. Kirche in Weingarten ein Bibeltreff statt, der unter dem Motto steht: „Die Offenbarung - (k)ein Buch mit sieben Siegeln“? Andreas Stiehler, Pfarrer i. R. gibt eine kleine Einführung in das letzte Buch der Bibel. Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Die Apis lädt interessierte Gäste herzlich ein. Frauenkreis am MITTWOCH, den 12.10.2022 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zum nächsten Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Wir wollen uns mit einer besonderen Frau befassen. Das Thema: Teresa von Avila – Heilige, Kirchenlehrerin, Mystikerin. Wachsen in der Freundschaft mit Gott. verspricht einen interessanten Abend mit Jacqueline Schöberl. Eure PNS Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski, Tel.: 07502-4103, b.h.kaminski@gmx.de, Petra Neumann-Sprink, Tel.: 0751-52501, p.neumann.sprink@gmx.de 10.10. Birgit Schwartz-Glonnegger: Aquarell „Sommerende – Herbstbeginn“ 17.10. Peter Götze: „Abstrakte Malerei“ 24.10. Linde Gerster: „Dies ist ein Herbsttag, wie ich kei- nen sah....“: lockeres Zeichnen mit Ölkreiden 31.10. Irmgard Schwarzat: „Individuelle Trauerkarten mit persönlichem Sinnspruch“ neue Kreationen Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute- Bergatreute) : TSV Sondelfingen 3:0 Nach zwei guten Spielen und dem ersten Punktgewinn letzte Woche, sollte gegen Sondelfingen nun endlich ein Dreier her. Wir knüpften nahtlos an die Leistungen aus Klosterreichenbach an und setzten die Gegnerinnen sofort unter Druck. Nach einer gefährlichen Hereingabe von Sophia, die über links nie zu halten war, war Marie bereits in der 5. Minute zur Stelle und netzte aus kurzer Distanz ein. Wir blieben weiter dran und Stella setzte ihren ersten Warnschuss aus gut 20m an die Latte. Danach war wieder Sophia an der Reihe die nach Zuspiel Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 von Jana den Ball im Tor unterbrachte. Noch vor der Pau- se setzte sich die im Mittelfeld ständig antreibende Jana gegen zwei Gegenspielerinnen durch, bediente Stella, die mit einem schönen Fernschuss zum 3:0 traf. Nach der Pause setzten wir unsere Angriffe fort, doch wir gingen etwas nachlässig mit der Chancenverwertung um, so dass es am Ende bei einem nie gefährdeten 3:0 Sieg blieb. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Po- grzeba, Laura Schaz, Julie Acker, Lorena Buerck, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Hedda Said, Jana Eiberle, Marie Ar- menat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Alina Braun C-Juniorinnen SGM Baindt-Fronreute : SGM Aulendorf-Blönried 3:3 Gegen die bislang noch ungeschlagenen Tabellenführer aus Aulendorf-Blönried wollten wir auf jeden Fall mehr Tore schießen als beim letzten Mal und so gingen wir hinten sehr konzentriert zu Werke und konterten nach Ballgewinn schnell auf des Gegners Tor. Erstmals gelang dies Vivienne bereits in der dritten Minute nach perfektem Zuspiel von Hedda, die zuerst den gegnerischen Vertei- digern davonlief, den Torwart ausspielte, dann aber den Ball leider knapp am leeren Tor vorbeischob. Eine Minute später machte es Hedda besser, als sie durch die geg- nerische Abwehr dribbelte und einfach mal draufhielt zum 1:0. In der 15. Minute legten wir nach, als Stella nach Balleroberung aus 18 m den Ball trocken in den Winkel zum 2:0 schoss. Leider gelang den Jungs dann noch vor der Pause der Anschlusstreffer, doch bereits kurz nach der Pause, setzte sich Jana gegen zwei Spieler und den Torwart durch und stellte den 2-Tore Abstand wieder her. Die Jungs antworteten mit wütenden Angriffen, die aber allesamt von unserer souveränen Abwehr um Victoria, Lena und Julie abgefangen wurde und wenn was durch- kam, war unsere junge Torspielerin Carla zur Stelle. Un- glücklicherweise musste dann Jana wegen Nasenblutens während eines Spielzugs der Gegner vom Platz ohne, dass das Spiel angehalten wurde und durch diese Lücke ent- stand das zweite Gegentor. Nachdem das Spiel eigentlich schon gelaufen war und auch die Nachspielzeit bereits um zwei Minuten überschritten war, gab der Schiedsrichter trotzdem noch einen Eckstoß für die Gegner, den diese überaus glücklich quasi direkt verwandelten. Trotzdem sich dieser Ausgleich Sekunden vor dem Abpfiff zunächst wie eine Niederlage anfühlte, war es ein klasse Spiel un- serer Juniorinnen gegen die Jungs, das gezeigt hat, wie gut wir in dieser Staffel mithalten können. Es spielten: Carla Seitner (T), Vivienne Pogrzeba, Julie Acker, Hedda Said, Stella Schmid, Jana Eiberle, Malena Kaletta, Lena Füssel, Victoria Wertmann, Sophie Heil- meier, Emma Reissner, Sarah Leibfarth, Franziska Bayer D-Juniorinnen FV Bad Waldsee - SGM Baindt-Fronreute 5:1 Leider ohne unsere Torspielerin und einigen angeschlage- nen Spielerinnen fuhren wir zum Spiel nach Waldsee und so vertrat uns zunächst Hannaa aus der E im Tor. Doch gegen die groß gewachsenen und schnellen Mädchen aus Waldsee taten wir uns nicht nur im Sturm lange Zeit schwer. So mussten wir durch schnelle und gute Konter der Waldseerinnen bereits in der ersten Halbzeit vier Gegentore hinnehmen. In der zweiten Hälfte wechselten wir das System, überließen der gut spielenden Haifaa die Abwehr und wirbelten fortan mit zwei Stürmerinnen. So setzten wir uns gegen die bis dato sehr souveräne Abwehr das ein oder andere Mal durch und nachdem Greta nach wenigen Minuten bereits den 4:1 Anschlusstreffer erzielte, keimte etwas Hoffnung auf, zumal wir weiterhin drückten und sogar einen 9m herausholten, den wir jedoch leider nicht nutzen konnten. Nachdem Waldsee nach einem Konter den alten Abstand wieder hergestellt hatte, war das Ergebnis nicht mehr aufzuholen. Was bleibt, ist eine gute zweite Halbzeit, die wir spielerisch als auch auch Tore mäßig ausgeglichen gestalten konnten. Es spielten: Hanaa Alosh, Pauline Preis, Haifaa Alosh, Gre- ta Heilmeier, Fiona Maier, Lena Pfleghar, Amelie Metzger, Mia Wengert, Lena-Marie Alber, Isabella Lang E-Juniorinnen SV Deuchelried - SGM Baindt-Fronreute 5:4 Ferien- und krankheitsbedingt fuhren wir mit nur acht, teils sehr jungen Mädels zum Auswärtsspiel auf den Kunstrasen von Deuchelried. In der ersten Halbzeit vertrat unsere Torjägerin Lena-Marie unsere beiden fehlenden Torfrauen, wodurch trotz des unermüdlichen Einsatzes unserer Capitana Lea zu wenig Druck nach vorne ent- stand und die Gegnerinnen immer wieder durchstießen. So lagen wir zur Halbzeit 0:3 zurück, woraufhin Isabella sich sehr mannschaftsdienlich anbot ins Tor zu gehen, da Lena-Marie uns draußen viel besser helfen könne. Die zweite Halbzeit war dann ein Dauerangriff unserer Mädels mit tollem Zusammenspiel im Mittelfeld und Su- perpässen in die Tiefe, immer wieder angetrieben von Lea, die entweder Lena-Marie oder Ihre Schwester Han- na in Szene setzte. Lena-Marie gelangen dann auch vier Tore und Hanna, die nach einem 15m Pass, diesen mus- tergültig annahm, mit zwei Haken an der Gegenspielerin vorbeizog, dann aber den Innenpfosten traf, von wo der Ball zwar auf der Linie entlangrollte, nicht aber reingehen wollte. Da wir extrem hoch standen, hatten uns die Geg- nerinnen jedoch leider noch zweimal überspielt, so dass wir letztlich knapp mit:5:4 unterlagen. Es spielten: Lea Busam, Ronja Maier, Mia Malsam, Melina Feitenheimer, Lena-Marie Alber, Margo Hodek, Isabella Lang, Hanna Busam Ergebnisse Jugendfußball und Vorschau Vorschau Jugendfußball Freitag, 07.10. 16:30 Uhr – E2-Junioren: SV Baindt II – SG Aulendorf II 18:00 Uhr – E1-Junioren: SV Baindt I – SG Aulendorf I 18:00 Uhr – E-Juniorinnen: SGM Baindt/Fronreute – TSB Ravensburg (Spielort: Staig) Samstag, 08.10. Ab 09:00 Uhr – F1-Jugend: Spieltag in Baindt Ab 09:00 Uhr – F2-Jugend: Spieltag in Baindt Ab 10:00 Uhr – Bambini: Spieltag in Baindt 12:15 Uhr – D2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II – SGM Vogt/Karsee I (Spielort: Baienfurt) 13:45 Uhr – C-Juniorinnen: SGM Mochenwangen/Wol- pertswende – SGM Baindt/Fronreute 13:45 Uhr – D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt I – SGM Grünkraut/ Waldburg/ Ankenreute I (Spielort: Baienfurt) 15:15 Uhr – C1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt I – TSB Ravensburg (Spielort: Baindt) 16:00 Uhr – B-Juniorinnen: TSV Stetten a.k.M. – SV Baindt 17:00 Uhr – A-Junioren: SG Kisslegg – SGM Baindt/Baienfurt Sonntag, 09.10. 11:00 Uhr – B-Junioren: SGM Vogt/Karsee – SGM Baindt/ Baienfurt Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Mittwoch, 12.10. 18:00 Uhr – C-Juniorinnen: SGM Kehlen/Meckenbeuren – SGM Baindt/Fronreute Ergebnisse Jugendfußball B-Junioren: SGM Baindt/ Baienfurt – SGM Bergatreute/Wolfegg 0:3 B-Junioren - Pokal: SGM Eschach/ Weissenau – SGM Baindt/Baienfurt 3:0 C1-Junioren: SGM Bergatreute/ Wolfegg – SGM Baindt/Baienfurt I 0:5 C2-Junioren: SG Kisslegg II – SGM Baindt/ Baienfurt II 5:3 D1-Junioren: SG Argental – SGM Baindt/Baienfurt I 2:2 D2-Junioren: SGM Haisterkirch/ Molpertshaus – SGM Baindt/Baienfurt II 6:0 E1-Junioren: SV Schmalegg I – SV Baindt I 2:5 E2-Junioren: SV Schmalegg II – SV Baindt II 1:7 B-Juniorinnen: SV Baindt – TSV Sondelfingen 3:0 D-Juniorinnen: FV Bad Waldsee – SGM Baindt/ Fronreute 5:1 E-Juniorinnen: SV Deuchelried – SGM Baindt/ Fronreute 5:4 Beste Saisonleistung bringt nächsten Sieg SV Kehlen - SV Baindt 0:3 (0:2) Eine Woche nach dem umkämpften 3:1-Heimsieg gegen den SV Neuravensburg war der SVB am Sonntagnach- mittag zu Gast beim Landesligaabsteiger aus Kehlen. Der SVK startete durchwachsen in die neue Saison, sta- bilisierte sich jedoch in den vergangenen Wochen und konnte in den letzten vier Partien insgesamt zehn Punkte einfahren. Baindt Trainer Jens Rädel vertraute daher der selben Formation, die in der Vorwoche die Partie in der zweiten Hälfte noch zugunsten des SVB drehen konnte. Und dies sollte sich bezahlt machen - der SVB startete furios in die Partie, setzte die Gastgeber mit einem hohen Pressing immer wieder clever unter Druck und präsen- tierte sich im eigenen Ballbesitz ballsicher und zielstrebig auf dem Weg nach vorne. Das Resultat waren erste aus- sichtsreiche Chancen in der Anfangsviertelstunde, wobei Boenke zweimal knapp die Führung liegen ließ. In der 21.Minute belohnte sich Rädels Team dann aber für den starken Auftritt. Nach einer Balleroberung in der eigenen Hälfte schaltete der SVB schnell um und kombinierte sich schnörkellos bis in den Kehlener Strafraum. Dort umkurv- te Dischl, nach finalem Zuspiel von Dantona, elegant den Torhüter und schloss den mustergültigen Angriff zum 0:1 ab. Angetrieben vom Führungstreffer eroberte der SVB unmittelbar nach dem Anspiel des SVK den Ball wieder zurück und schaltete erneut schnell um. Kapitän Thoma chippte den Ball über die hochstehende Viererkette, wobei Boenke im Zweikampf mit dem eingerückten Außenver- teidiger seine ganze Erfahrung unter Beweis stellte, den Ball behauptete und den Doppelschlag perfekt machte (22.). Auch in der restlichen Spielzeit der ersten Halbzeit hielt der SVB den Druck aufrecht und hätte durch Boenke, Marko Szeibel und Dischl sogar noch mit einer höheren Führung in die Kabine gehen können. Für den Ausbau der Führung sorgte der SVB dann aber nur wenige Augenblicke nach Wiederanpfiff. Thoma er- kämpfte sich hart aber fair den Ball an der Außenlinie und steckte diesen zu Dischl durch. Dieser behielt die Übersicht und bediente Boenke im Zentrum, welcher ab- geklärt das vorentscheidende 0:3 markierte (46.). In der Folge entwickelte sich dann ein offeneres Spiel als noch im ersten Durchgang, wobei sich die Offensivabteilung des SVB vor allem am starken Kehlener Schlussmann Benz die Zähne ausbiss. So fanden sowohl Boenke als auch Dischl jeweils zweimal ihren Meister im jungen Torhüter. Auch auf der Gegenseite gelang es dem SVK nun etwas gefährlicher vors Baindter Tor zu kommen, Kapitän Föger traf bei der bis dahin besten Chance des SVK allerdings nur das Kreuzeck (63.). Am Ende sollte es jedoch beim 0:3 bleiben, da unter anderem beide Teams in der Schluss- viertelstunde nochmals am Aluminium scheiterten. Erst zirkelte Fischer den Ball nach einer tollen Einzelleistung an den linken Pfosten (79.) und zwei Minuten vor Schluss jagte Föger das Leder bei einem Freistoß erneut nur an das Lattenkreuz (88.). Aufgrund der bis dahin besten Saisonleistung feierte die Baindter Mannschaft somit einen hochverdienten 3:0-Aus- wärtssieg, wobei man vor allem in der ersten Halbzeit die mitgereisten Fans mit einer sehr dominanten Vorstellung beeindruckte. Mit dem Sieg springt der SVB vorüberge- hend auf Platz 2 und wird, nach dem Pokalspiel gegen den TSV Eschach II unter der Woche, gewillt sein diesen Platz am kommenden Sonntag gegen den Tabellenachten aus Maierhöfen und Grünenbach vorerst zu verteidigen. Es spielten: Luca Wetzel - Tobias Szeibel, Michael Brug- ger, Marc Bolgert (68.Ylber Xhafa), Lukas Walser - Mar- ko Szeibel, Mika Dantona, Philipp Boenke (79.Konstantin Knisel) - Jan Fischer (82.Philipp Kneisl), Jonathan Dischl, Phillip Thoma (87.Max Schmidt) SV Kehlen II - SV Baindt II 1:1 (1:1) Am 11.Spieltag der Kreisliga B1 gastierte das Team von Timo Geggier beim Tabellensiebten aus Kehlen, wobei die Partie aufgrund der regnerischen Bedingungen auf den etwas schwerer zu bespielenden Nebenplatz verlegt wurde. Bei leichtem Regen und auf einem rutschigen Ge- läuf entwickelte sich eine umkämpfte Partie, wobei der SVB II spielerisch versuchte zum Torerfolg zu kommen, während der SVK II vermehrt mit langen Bälle operierte. Nach ersten Halbchancen durch Schnez, Schmidt und Kneisl, war es aber der SVK II der durch ein vermeidbares Gegentor in der 27.Minute in Führung ging. Kurz vor der Pause hatte der SVB II allerdings eine Antwort parat. Ein cleverer Diagonalball von Keppeler rutschte zu Schmidt durch, welcher vor dem Tor die Ruhe behielt und zum 1:1 traf (44.). Auch im zweiten Durchgang blieb es ein Spiel ohne große Highlights, wobei schlussendlich der Schieds- richter die Partie noch entscheidend beeinflusste. Nach einer zweiten völlig überzogenen gelben Karte gegen Niklas Späth musste dieser in der 78.Minute zum Duschen gehen, worüber sich Trainer Geggier verständlicherweise lautstark echauffierte und ebenfalls vom Spielfeld verwie- sen wurde. Am Ende blieb es somit beim Remis, wodurch auch der SVB II auf Tabellenplatz zwei verbleibt. Es spielten: Jan Mohring - Manuel Brugger, Tobias Traut- wein (75.Beyhan Altun), Patrick Späth, Kai Kostka - Fa- bian Gessler, Niklas Späth, Julian Keppeler (70.Marcel Maucher) - Max Schmidt (54.Lukas Grabherr), Johannes Schnez, Philipp Kneisl (46.Christoph Capelli) Vorschau: Sonntag, 09.10.2022 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Maierhöfen/Grünenbach II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Maierhöfen/Grünenbach Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Erstes Spiel der neuen Jugendmannschaft SV Baindt – TG Bad Waldsee 1:9 Nach über 4 Jahren ohne eigene Ju- gendabteilung spielte erstmals wieder eine Jugendmannschaft ein Punktspiel. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft unserer Abteilung. Da- her an dieser Stelle schonmal ein großes Dankeschön an alle beteiligten Personen, die sich in den letzten 2 Jahren für unsere Jugend eingesetzt haben! In ihrer ersten Saison geht es für unsere Jugendspieler und Jugendspielerinnen darum, wichtige Erfahrungen zu sammeln, die Abläufe kennen zu lernen und natürlich auch, sich im Wettkampf mit anderen zu messen. Da die TG Bad Waldsee mit 3 Spielern antrat, wir aber mit 4 Spielern spielten, war der Spielablauf etwas chaotisch. Das Doppel zu Beginn des Spiels mit teilweise langen und spektakulären Ballwechseln ging leider in 3 knappen Sätzen an die Gegner. In den Einzeln konnte sich Franz Kreutle einen Satzgewinn erspielen, ebenso wie Ricco Haller. Fabian Striegel musste die Stärke der zwei besten Bad Waldseer Spieler anerkennen und blieb leider ohne Satzgewinn. Felix Haller spielte stark auf und gewann ein Spiel souverän. Seine beiden anderen Spiele verlor er knapp in 5 Sätzen, eines davon sogar mit dem knappest möglichen Ausgang in der Verlängerung des 5. Satzes. Dennoch können wir den ersten Auftritt nach so langer Zeit als Erfolg werten, denn die Jungs hatten Spaß und werden weiterhin im Training und bei Wettkämpfen voller Tatendrang dabei sein. Vielen Dank auch an die Eltern und Fans, die das erste Saisonspiel in der Halle begleiteten. Es spielten: Felix Haller (1:2), Fabian Striegel (0:2), Franz Kreutle (0:2) und Ricco Haller (0:2) Erste Niederlage seit 2 Jahren SV Baindt – SG Aulendorf II 6:9 Einen herben Dämpfer im Kampf um die vorderen Plätze und den Aufstieg hat die erste Mannschaft am vergan- genen Samstag in der Bezirksliga hinnehmen müssen. Obwohl wir in Bestbesetzung antreten konnten, mussten wir am Ende einer starken 2. Mannschaft der SG Aulen- dorf zum Sieg gratulieren. Wir starteten mit drei verdienten Niederlagen in den Dop- peln so schlecht wie schon lange nicht mehr in eine Partie. Danach war schon klar, dass das heute ein ganz schwie- riges Spiel werden wird und wir in den Einzeln mächtig aufdrehen müssen. Wir schüttelten uns kurz und gingen dann voll konzentriert ans Werk, mit dem Ergebnis, dass wir den 0:3 Rückstand mit 5 Siegen und 1 Niederlage zur Halbzeit in eine 5:4 Führung umwandelten. Besonders stark spielte Frank Markwart, der seinen um fast 100 Punkte besseren Gegner knapp in 5 Sätzen bezwingen konnte. Doch dann kam ein Bruch in unser Spiel: Unser sonst so bärenstarkes vorderes Paarkreuz mit Philipp Schwarz und Marcel Brückner bekam ihre PS nicht an die Platte und die Gegner Marius Müller und Petrino Do- nato spielten sehr gutes Tischtennis, sodass die beiden Niederlagen zwar bitter für uns waren, aber nicht unver- dient. Als dann auch noch Nico Scheffold verlor, stand es auf einmal wieder 5:7 gegen uns. Tobias Nowak stemmte sich mit einem 3:1 Sieg nochmals gegen die drohende Nie- derlage, doch die SG Aulendorf machte mit zwei Siegen im hinteren Paarkreuz den Sack zu. Beinahe hätte uns Thomas Nowak noch das Schlussdoppel, und damit die Chance auf ein Unentschieden, gerettet, doch er verlor nach großem Kampf knapp mit 9:11 im Entscheidungssatz. Alles in allem eine verdiente Niederlage gegen eine sehr ausgeglichen und stark besetzte Mannschaft aus Aulen- dorf. Bereits am kommenden Samstag müssen wir die Niederlage abgehakt haben und voller Entschlossenheit ins Auswärtsspiel nach Leutkirch gehen. Dies wird eben- falls keine leichte Aufgabe, man kann die höhere Spiel- klasse durchaus spüren. Es spielten: Philipp Schwarz (1:1), Marcel Brückner (1:1), Nico Scheffold (1:1), Tobias Nowak (1:1), Thomas Nowak (1:1) und Frank Markwart (1:1) Abt. Frauenturnen Wir feiern unser traditionelles Herbstfest am Montag, 17.10.22, ab 18.30 Uhr im Ju- gendvereinsheim. Dazu sind auch alle unse- re Ehemaligen herzlich eingeladen. Anmel- dung bitte am Montag, 10.10.22, im Sport (Liste) oder ab 11.10.22 telefonisch unter 07502/2538. Unsere weiteren Stammtischtermine sind jeweils am Don- nerstag, 3.11.22 und 1.12.22 im Bistro Romano ab 18.00 Uhr. Gute Laune beim Ferienprogramm Am 18.08.22 fand wieder das be- liebte Ferienprogramm des HTSV Baindt statt. 28 Kids folgten dem Ruf und daddelten knapp drei Stunden wie die Großen. Im 6-Minutenrhythmus wechselten die Spieler, die Pausen wurden an der Getränke- und Süßigkeitenbar verkürzt. Nachdem die Spielzeit etwas verlängert wurde, durften dann auch endlich die Eltern ins Feld. Die hat man dann mindestens genauso schwer wieder herausbekommen, wie zuvor die Kids. Am Ende durfte noch jeder Teilnehmer einen originalen Deutschen Meisterschaftsball mit nach Hause nehmen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr! PS: Haben Sie noch die Hefte der letzten Jahre? Dann können Sie beobachten, wie die Wiederholungstäter wachsen und gedeihen :) Volleyball LJ Baindt Vom Hüttenwochenende zum Einheiztur- nier Die Sommerpause ist kaum vorbei und schon ging es nach zwei regulären Don- nerstag-Trainings direkt ins Trainingslager auf unser tra- ditionelles Hüttenwochenende nach Laterns. Nach einer gemütlichen Fahrt wurden zum Vesper neben den tradi- tionellen Köstlichkeiten wie „saurem Käs“ und Wurstsalat auch weitere Leckereien aufgetischt. Zum Höhentraining am nächsten Morgen war dank strotzender Energie und viel Motivation seitens der Sportler wenig Überzeugungs- kraft nötig. Auch das eher drückende Wetter tat der guten Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Laune keinen Abbruch. Der gemeinsame Spieleabend und der anschließende Hüttenzauber rundeten die feierliche Stimmung ab. Von diesem Hochgefühl beflügelt, folgten die Baindter der Einladung zum Einheizturnier nach Oberteuringen. Der VCO freute sich am 3. Oktober endlich das lang er- sehnte Jubiläumsturnier ausrichten zu können und hieß neben den Baindtern auch weitere „alte Freunde“ willkom- men. Mit gutem Kampfeswillen, starken Aufschlagserien und Monsterblöcken erreichte das Team der VLJ Baindt den vierten Platz und entging dadurch der Prämierung durch den goldenen Blumentopf, der an die Gastgeber aus Oberteuringen ging. Wir sind gespannt auf die nun bevorstehenden ersten Spieltage der beiden Baindter Mannschaften. VLJ Baindt 1 tritt am 15.10.2022 gegen den SV Kirchdorf und die TSG Leutkirch auswärts an. Bereits am Sonntag, 16.10.2022 startet auch die 2. Baindter Mannschaft in die Hinrunde. Die ersten Spiele finden gegen die TSG Wilhelmsdorf Lö- wenzahn und die BSG Immenstaad Dornier-Freizeit-Mi- xed statt. Wir freuen uns auf gutes Volleyball und hart- näckige Gegner. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 8.30 Uhr am Frei- bad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 8.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Von Diepolz hinauf zum Alpkönigblick Treffpunkt Dienstag, 11. Oktober 2022, um 10.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Vom Kirchplatz in Diepolz führt die Wanderung über Freundpolz und Rieggis zur Lohweggrotte. Über manch- mal kurze steilere Anstiege geht´s hoch zum Alpkönig- blick mit herrlicher Aussicht auf die umliegenden Berge. Danach wandern wir zurück nach Diepolz zur Einkehr. Die Rückkehr ist gegen 18.00 Uhr, ca. 4 Stunden Gehzeit, 11 Kilometer, 360 Höhenmeter, Fahrpreis 16 Euro. Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk, gegebenenfalls Wech- selschuhe mitbringen. Anmeldung ab 07.Oktober, T. 0151 / 12 952 100 (Anruf- beantworter) Wanderführung Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@ gmail.com, T. 0751/46672 Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, gegebenenfalls Informationen im Ansagetext Telefon 0151 / 12 998 910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herz- lich willkommen SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Oktober geboren sind, wünscht die Vorstand- schaft des Sozialverbandes VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Was sonst noch interessiert Kunstausstellung Rainer Hofmann „KUNSTSTOFF - KUNST“ Objekte – Bilder - Videoarbeiten Die Gemeinde Baienfurt lädt herzlich ein zur Ausstellungs- eröffnung und zum Besuch der Ausstellung des Künstlers Rainer Hofmann aus Stuttgart. Vernissage: 14. Oktober 2022, 19 Uhr Laudatio: Johannes Braig Rainer Hofmann erweitert sein bisheriges Themenspek- trum. Neben Arbeiten zu der uns alle umfassenden Digi- talisierung und Computerisierung oder seinen hintersinni- gen Kopfassemblagen hat er ein weiteres künstlerisches Arbeitsfeld für sich erschlossen. In gewohnt ironischer Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Art bearbeitet er nun das in den Focus gerückte Prob- lem des Plastikmülls. Seine Herangehensweise ist subtil kritisch, indem er aus dem Abfall wunderbar ästhetische Objekte kreiert.“ Die Ausstellung ist bis zum 11. November 2022 im Foyer des Rathauses Baienfurt während der Öffnungszeiten zu besichtigen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Günter A. Binder Konstantin Hummel Dorothee Schraube-Löffler Bürgermeister Leiter Kulturbeirat Kunstkuratorin Gemeinde Bergatreute Ein starkes Stück Oberschwaben! Die Gemeinde Bergatreute sucht zum 1. Dezember 2022 oder auch früher Kindergartenpersonal (Erzieher m/w/d) für einen eingruppigen Kindergarten der in einen Wald- kindergarten überführt werden soll. Wenn Sie die pädagogischen Anforderungen erfüllen, freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung. Wir bieten: Eine Vergütung nach TVöD Sue. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 17.10.2022 an die Gemeinde Bergatreute, Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute. Interessenten können sich gerne vorab an Herrn Staiger unter Tel. 0 75 27/ 92 16-14 wenden. Herbstbörse am Samstag, 15.10.2022 (unter Vorbehalt, aktuelle Infos auf der Homepage) Sirgensteinhalle Vogt 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr Angeboten wird gut erhaltene Herbst- und Winterbe- kleidung, Damen- und Herrenbekleidung, Spielsachen, Kinderwagen, Kinder-Autositze, Kinderski und Skischuhe, „alles was rollt“, gebrauchte Tupperware usw. Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckeren Ku- chen (auch zum Mitnehmen) 15 % des Verkaufserlöses sind für alle Vogter Kinder- gärten sowie die Kernzeitbetreuung der Vogter Grund- schule bestimmt. Tel. Nummernvergabe für ALLE ab 19.09.2022 Helfen: Jeder Helfer bekommt GARANTIERT eine Nr. und darf am Vorverkauf teilnehmen. Vorverkauf nur für Helfer von 8:30- 9:30 Uhr in der Sir- gensteinhalle in Vogt. Helfer bitte melden bei Daniela Leuter, Tel. 0152 02196317 (Mo, Di, Mi 13-19 Uhr, Do. + Fr. 9-19 Uhr) ACHTUNG NEUE HELFER TEL!! Verkaufen: max. 50 Teile gesamt, d.h. 45 Teile + 5 Paar Schuhe (nur Kindersachen, Damen und Herren separat) Kunden -Nr. 01 – 45: Steffi Schupp, (9-14:30 Uhr) Tel. 07529 974341 Kunden-Nr. 46 – 90: Christine Ströbele (15-19 Uhr) Tel. 07529 911123 Damenbekleidung und Umstandsmode, Tupperware: Damen Nr. 501 – 520: Steffi Schupp, (9-14:30 Uhr) Tel. 07529 974341 (max. 20 Teile) Damen Nr. 521 – 540: Christine Ströbele (15-19 Uhr) Tel. 07529 911123 (max. 20 Teile) Herrenkleidung: max. 10 Teile, keine Schuhe Herren Nr. 901 – 910: Steffi Schupp, (9-14:30 Uhr) Tel. 07529 974341 (max. 10 Teile) Herren Nr. 911 – 920: Christine Ströbele (15-19 Uhr) Tel. 07529 911123 (max. 10 Teile) Warenannahme:Freitag von 17:00 - 18:30 Uhr Achtung! Samstag KEINE Warenannahme Warenrückgabe: Samstag 16:30 – 17:00 Uhr Homepage: kleiderboersevogt.beepworld.de Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 9. Oktober 2022 Gästeführer: Torsten Alt (für Wilfried Scheremet) Exkursion Rund um den Häckler (anstelle Winter-Stra- tegien der Tier- und Pflanzenwelt) Die Blitzenreuter Seenplatte stellt einen der markantesten Landschaftsausschnitte des südwestdeutschen Alpenvor- landes dar. Neben Seen und Jahrhunderte alten Weihern prägen unterschiedliche Verlandungsstadien von klein- flächigen, kalkreichen nährstoffarmen Hangquellsümp- fen über bereits verblühten Pfeifengraswiesen auf Nie- dermoor bis zu ausgedehnten, teilweise beeinträchtigten Hochmoorstadien mit Moorfeldern, offenen Hochmoor- flächen und einem Hochmoorkolk das Landschaftsbild. Zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden seit der Wiedervernässung ab dem Jahr 2007 wieder einen intakten Lebensraum. Torsten Alt führt auf einer frühherbstlichen Tour rund um den Häckler-Weiher und gibt fachkundige Erläuterun- gen zur Geschichte und Bedeutung des „Häcklers“. Was bedeutet das Jahr 1401? Was haben Kommerzienrat Dr. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Richard Müller und königliche Majestät König Karl von Württemberg gemeinsam? Warum gibt es keine Möwen mehr am „Häckler“? Neugierig? Dann machen Sie mit auf der ca. 5 km langen ebenen Strecke. Auch Kinder sind auf dieser ca. 2 1/2 stündigen Erlebnistour herzlich willkommen. Der Begleiter Hund darf auch mit dabei sein. Im Anschluss ist eine Einkehr in einer ortsansässigen Gast- stätte vorgesehen. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzen- reute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Inter- netseite: www.zwischenschussenundseen.de Schloss Achberg Termine 8. - 16. Oktober 2022 Samstag, 8. Oktober, 16 Uhr Expedition zur Stinkequelle Geologische Wanderung mit Dr. Johannes Aschauer 5 € / Person, Anmeldung erforderlich Vorbei an Grundmoräne und Molassefelsen führt die Wanderung durch die steilen Hangwälder und entlang des Argenlaufs. Unterwegs erfahren wir vom Förderver- einsvorsitzenden Hannes Aschauer Interessantes über die Landschaft und über die einzigartige Geologie der Region. Bitte tragen Sie bei dieser Tour feste Schuhe mit Profilsohlen und nehmen Sie gegebenenfalls Wander- stöcke mit. Die Einnahmen gehen an den Förderverein zur Erhaltung von Schloss Achberg. Der Treffpunkt ist im Innenhof von Schloss Achberg. Sonntag 9. Oktober, 14.30 Uhr Führung durch die Ausstellung SpielART Von Frühjahr bis Herbst wird Schloss Achberg zur “Spiel- wiese”. An der Führung durch die Ausstellung SpielART können alle Interessierten teilnehmen. 3 € p.P. zzgl. Eintritt Sonntag 9. Oktober, 15 Uhr Elements Konzert für Familien mit den Hanke Brothers Wie begeistert man Kinder für klassische Musik? Ganz ein- fach: man verzaubert sie! Die Hanke Brothers lassen die vier Naturelemente nicht nur musikalisch erklingen, son- dern erwecken sie auch durch Magie zum Leben. 9,– € | keine Erm. | Der Eintritt unter 5 Jahren ist frei. Tickets unter Elements - Schloss Achberg (schloss-achberg.de) Musik wird auf diese Weise ein unvergessliches Erlebnis für Groß und Klein. Samstag, 15. Oktober, 13 Uhr Kuratorinnenführung mit Dr. Ilonka Czerny 3 € / Person, zzgl. Eintritt, Anmeldung erforderlich Die Kuratorin Dr. Ilonka Czerny führt zu ausgewählten Werken in der aktuellen Ausstellung „SpielART“, stellt sich dem Dialog mit dem Publikum und gibt Einblicke in die Entstehung der Ausstellung. Sonntag, 16. Oktober 14 Uhr Kunst mit Kind und Kegel Interaktive Ausstellungsfüh- rung für die ganze Familie 5 € / Familie, zzgl. Eintritt, Anmeldung erforderlich Alle sind willkommen – von den kleinen Geschwistern bis zu euren Großeltern und allen, die zu eurer Familie ge- hören. Gemeinsam betrachten wir ausgewählte Werke in der Ausstellung. Nach dem interaktiven Rundgang könnt ihr mit unserem Kartenspiel zu SpielART zuhause weiter- spielen. Neugierig, was euch erwartet? Sonntag, 16. Oktober, 15.30 Uhr Spielzeit Kinderkunstworkshop, 6-12 Jahre, 5 €/pro Kind, Anmeldung erforderlich Bei einer spannenden Entdeckungstour erforschen wir die Kunst in den Schlossräumen. Ihr werdet staunen, was sich für ungewöhnliche Spiele darin befinden. Überlegt euch, woran euch die Kunstwerke erinnern und mit welchen Ma- terialien ihr ein eigenes Spiel erfinden würdet. Im Atelier werdet ihr selbst zu Spielkünstlerinnen und Spielkünstlern und gestaltet gemeinsam ein Kunstwerk. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.schloss-achberg.de Schloss Achberg D-88147 Achberg Tel.: +49 (0)751 85 9510 I info@schloss-achberg.de I www.schloss-achberg.de Öffnungszeiten Freitag von 14 bis 18 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage 11 bis 18 Uhr Eintritt Erwachsene 7 €, ermäßigt 6 €, Familien 13 € Bauernhaus-Museum Wolfegg Apfel- & Kartoffeltag in Wolfegg Apfel und Erdapfel – Vielfältige Herbstfrüche im Bauern- haus-Museum Am Sonntag, 9. Oktober dreht sich im Bauernhaus-Muse- um in Wolfegg alles um die Früchte des Herbstes. Über 250 historische Apfelsorten werden in einer Ausstellung anschaulich präsentiert. Außerdem erwartet die Gäste eine große Vielfalt (über 100 Sorten) der beliebten »Erd äpfel«. Die Besucher können sich mit alten Traditionen rund um das Verarbeiten und haltbarmachen der Früchte ver- traut machen und Pflanzen und Bäume günstig erwer- ben. Rund um Äpfel und Kartoffeln gibt es traditionelle und schmackhafte regionale Angebote zu entdecken. Die Mobile Saftmoschte ist vor Ort und man kann viel über Obstbaumpflege lernen. Für Kinder bieten die Mitmach- aktionen Spaß und Spiel. Rübengeisterschnitzen, Kartof- feldruck und die Wissensstation „Tolle Knolle“ machen nicht nur den Kleinen Spaß. Bringen Sie gerne eigene Äpfel zur Sortenbestimmung mit! Apfel- und Kartoffeltag im Bauernhaus-Museum Wolfegg Sonntag, 9. Oktober von 10 bis 17 Uhr www.bauernhaus-museum.de Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senior/innen: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Wir suchen laufend Immobilien - aktuell dringend gepflegtes Einfamilienhaus mit ELW oder ein 2 Fam.- haus (unser Kunde braucht eine sep. Wohnung für die Eltern) mit kl. Gartengrundstück und Garage. Vertrauen und Transparenz beim Immobilienverkauf stehen bei uns an oberster Stelle. 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Hierzu suchen wir als Ergänzung unseres Mitarbeiterteams zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine/einen Sekretär/in (w/m/d) in Teilzeit (75%), unbefristet, Kennziffer 22/28/1025 Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und die Identifikation mit ihrem Auf- trag setzen wir voraus. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte unter Angabe der ent- sprechenden Kennziffer und Ihrer Konfession bis 16.10.2022 an das Kath. Verwal- tungszentrum Allgäu-Oberschwaben, Zeppelinstr. 4, 88353 Kißlegg. Ihre Ansprech- partnerin ist Frau Claudia Rebholz, Tel. 07563 91348-11, E-Mail: crebholz@kvz.drs.de. Stellungswechsel? Dein Job bei Prolana! Für unser Produktionsteam in Waldburg suchen wir neue Kolleginnen und Kollegen (m/w/d)! von „Aushilfe“ bis gelernte Näher/-innen von 20% Teilzeit bis 100% Vollzeit von „keine Erfahrung“ bis „Vollprofi“ Außerdem suchen wir Mitarbeiter (m/w/d) für den Kundenservice in Voll- oder Teilzeit. Mehr erfahren: www.prolana.com Interesse? Einfach eine E-Mail mit Namen und Telefonnummer an: bewerbung@prolana.com Keine Bewerbungsunterlagen notwendig - wir melden uns! Prolana GmbH | Am Langholz 3 | 88289 Waldburg | Tel. 07529 / 9721-0 Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. www.prolana.com JETZT DIE KARRIERE STARTEN MIT EINER DUALEN AUSBILDUNG Noch viele Ausbildungsplätze frei: Sichere Jobs mit Entwicklungs- möglichkeiten Auszubildende lernen ihren Beruf von der Pike auf und eignen sich im dualen System alle wichtigen Fähigkeiten an. Foto: djd/www.BMBF.de/Gorodenkoff - stock.adobe.com (djd). Das Ausbildungsjahr hat be- reits begonnen. Dennoch sind Be- werbungen für Ausbildungsplätze erfolgversprechend – viele Betriebe melden noch in diesem Jahr freie Ausbildungsstellen. In Deutschland können junge Erwachsene aus mehr als 300 dualen Ausbildungsberufen wählen. Die duale Berufsausbildung bietet nicht nur viele abwechs- lungsreiche Tätigkeiten, Sicherheit und ausgezeichnete beru iche Per- spektiven. Nach erfolgreicher Aus- bildung eröffnen sich spannende Fortbildungsmöglichkeiten, die den per- sönlichen Interessen und Talenten entsprechen: Fachkräfte sind nicht nur in Deutschland, sondern auch international gefragt. Wer nach der Ausbil- dung Verantwortung als Führungskraft übernehmen will, kann zwischen vielfältigen Aufstiegsmöglichkeiten wählen. Mehr Informationen: www. die-duale.de. Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de &AUSBILDUNGBERUF Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Elektroanlagenmonteur & Holzmechaniker (m/w/d) Geiger Holzsystembau Wangen GmbH & Co. KG carina.joas@geigergruppe.de | www.geigergruppe.de/ausbildung Unsere Ausbildungs- stellen für 2023 Der Baustein für deine Zukunft! Wir suchen ab sofort pädagogische und/oder pflegerische FACHKRÄFTE sowie HILFSKRÄFTE WERKSTUDENTEN w/m/d | Teil- u. Vollzeit Tag- od. Nachtdienst Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Portal unter: www.kbzo.de Stiftung KBZO | Wohnen & Leben Eva Abt | Fon: 0751 4007-528 Ebru Atmaca | Fon: 0751 952233303 willko mmen WIR MACHEN DEN UNTERSCHIED! Individuelle Dienstplanung Wochenenddienste in einem festen 3-Wochen-Rhythmus Kleine Wohngemeinschaften (max. 8 BewohnerInnen) Teamarbeit und kurze Wege Omnibus Grabherr ∙ 07529 97158-0 omnibus-grabherr.de Fahrer für Kleinbusse gesucht (w/m/d ∙ Führerscheinklasse B) Sie befördern Kinder mit Einschränkungen – holen sie von Zuhause ab, bringen sie sicher ans Ziel und wieder zurück. Sie arbeiten in Teilzeit und starten mit unserem Fahrzeug direkt von Ihrem Wohnort. STARKE TYPEN GESUCHT Eine Ausbildung im Motorgerätefachhandel eröffnet gute Berufsper- spektiven (djd). Vom smarten Rasenroboter bis zum Aufsitzrasentraktor, vom Klein- gerät bis zur Kettensäge: Beschäftigte im Motorgerätefachhandel müssen sich mit den verschiedensten Maschinen perfekt auskennen. Die Technik wird immer komplexer, Hightech trifft auf Natur. Für Schulabgänger bieten sich damit attraktive Berufsperspektiven in einer boomenden Branche. Die mechatronische Ausbildung beispielsweise dauert dreieinhalb Jahre und n- det im Fachbetrieb sowie in der Berufsschule statt. Nach dem Gesellenab- schluss bestehen zahlreiche Quali zierungsmöglichkeiten, zum Beispiel mit einer Weiterbildung zum Servicetechniker oder Meister. Unter www.qmf. de/qmf-haendler-vor-ort etwa ndet man Adressen aus der Nähe, um sich über Praktikumsmöglichkeiten und freie Ausbildungsplätze zu informieren. Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de &AUSBILDUNGBERUF Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 BÜROKRAFT in Teilzeit gesucht Wir brauchen Unterstützung in der Verwaltung. Quer- oder Wiedereinsteiger sind bei uns herzlich willkommen. SHM GmbH, Mehlisstr. 5, 88255 Baindt, Tel. 07502/940 856-200 » Bachelor of Arts – Public Management Verwaltungsfach- angestellte/r (w/m/d) Kauffrau/-mann für Tourismus und Freizeit Fachangestellte/r für Medien- und Infor ma- tionsdienste (w/m/d) » Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (w/m/d) » Erzieher/in (w/m/d) » Praxisintegrierte Ausbildung Erzieher/in (w/m/d) » Jugend- und Heimerzieher/in (w/m/d) » Freiwilligen- dienste (w/m/d)Fachkraft für Abwassertechnik (w/m/d) Fragen? Alexandra Hirschle Tel. 07522 74-206 alexandra.hirschle@ wangen.de und online unter www. wangen.de/ ausbildung » Bachelor of Arts –Bachelor of Arts – Public Management Public Management (w/m/d)(w/m/d) » Verwaltungsfach-Verwaltungsfach- angestellte/r angestellte/r » Kauffrau/-mann für Kauffrau/-mann für Tourismus und Freizeit Tourismus und Freizeit (w/m/d)(w/m/d) » Fachangestellte/r für Fachangestellte/r für Medien- und Infor ma-Medien- und Infor ma- tionsdienste tionsdienste Ausbildung & Beruf Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Einfach hinzubuchen: waipu.tv G Data & Sicherheitspaket von Jetzt buchen! Schnelles Internet für die Region Prüfen Sie die Verfügbarkeit bei Ihnen Zuhause unter: www.netcom-bw.de. Gerne berät Sie unser Vertriebspartner zu den angebotenen Produkten. 50Mbit/s Bis zu Ihr Vertriebspartner vor Ort: Team-Connect UG · Telefon 0751 95889680 E-Mail info@team-connect-rv.de · www.team-connect-rv.de IM BAU ■ Wohlfühlwohnungen ■ 4,5 Zi Penthouse Wohnung ■ Fußbodenheizung ■ Aufzug und Tiefgarage ■ Kaufpreis € 834.000,– Provisionsfrei Beratung im Infocontainer: Sonntag 15 – 16 Uhr Wangener Str. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. IMMOBILIENMARKT GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 11. Juni 2021 Nummer 23 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Fronleichnam in Baindt, trotz Pandemie gelebte Tradition Auch dieses Jahr konnte aufgrund der anhalten- den Corona - Pandemie keine Fronleichnamp- rozession stattfinden. Umso schöner, dass un- sere Ministrantinnen und Ministranten sowie die Landjugend, der Pandemie zum Trotz wunder- schöne Blumenteppiche gelegt haben. Zeigt der Blumenteppich der Landjugend das Friedens- symbol, sind auf dem Blumenteppich der Mi- nistrantinnen und Ministranten zwei Franziska- nerinnen dargestellt, mit der eine ganz große Wertschätzung für unsere Schwestern Johan- nella und Carola zum Ausdruck gebracht wird, die Baindt Ende des Monats verlassen werden und zurück ins Mutterhaus nach Heiligenbronn kehren. Vielen Dank an unsere Jugend und die hel- fenden Hände, richtig schön wie mit Kreati- vität und Phantasie unser Glaube und in die- sem Jahr auch unsere große Dankbarkeit zum Ausdruck kommen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Gestaltet von Marisa & Jonas Pfister, Frida & Zita Rapp, Carolin Maurer, Lisa Schad und Petra Moosmann Gestaltet durch die Landjugend Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Vermarktungsauftakt Wohnquartier Fischerareal Wir laden Sie herzlich ein zum Vermarktungsauftakt der Grundstücke im neuen Wohnquartier Fischerareal am Donnerstag, 17. Juni 2021, um 18:30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle. Die Rahmenbedingungen der städtebaulichen Entwicklung, das Vergabeverfah- ren und die Vermarktungsunterlagen werden Ihnen an diesem Abend vorgestellt. Im Anschluss daran gibt es genügend Raum für Ihre Fragen. Im Fischerareal wird Wohnraum in zentraler Lage geschaffen, gebaut werden kön- nen mehrgeschossige Gebäude. Das Angebot soll den in der Gemeinde vorhandenen Wohnraum ergänzen. Die Gemeinde vergibt die Grundstücke zu einem Festpreis im Rahmen der Konzeptvergabe, bei der die Bieter mit den inhaltlich besten Bebauungs- konzepten, die Zuschläge erhalten werden und hat hier auch explizit Baugemeinschaf- ten im Blick. Die Grundstücksvergabe erfolgt mit der Zielsetzung, langfristig ein leben- diges, qualitätvolles und stabiles Quartier, möglichst mit Beiträgen zur Stärkung der Infrastruktur der Gemeinde, für viele Bevölkerungsschichten entstehen zu lassen. Der Bebauungsplan wird derzeit erstellt. Weitere Informationen können Sie den vorange- gangenen Veranstaltungen auf unserer Homepage unter folgendem Link entnehmen: https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal Wir führen die Informationsveranstaltung in Präsenz mit einem Test- und Hygiene- konzept in der Schenk-Konrad-Halle durch. Um jedoch einen entsprechenden In- fektionsschutz gewährleisten zu können, müssen wir die Anzahl der Teilnehmer:in- nen begrenzen. Die Teilnahme ist nur mit einer vorherigen Anmeldung unter https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt sowie einem tagesaktuellen Coronatest möglich. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Pflicht ei- nes negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nach- weis vorlegen. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de, Tel.: 07502 9406-40) wenden. Wir freuen uns über Ihr Interesse, Ihre rege Teilnahme und auf eine Veranstaltung, die in Präsenz stattfindet. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Be- bauungsplanes „2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „2. Er- weiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „2. Erweiterung Ge- werbegebiet Mehlis“ im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Bebau- ungsplanänderung wird aus dem abgedruckten Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Änderungsgeltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 1014/4. Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bauweise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Er- möglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planeri- schen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Er- klärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Don- nerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 30.06.2021 die Gelegen- heit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsicht- nahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauam- tes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940653 oder per E-Mail: f.roth@baindt.de möglich ist. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sit- zungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzu- führenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vor- geschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Be- kanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Baindt, den 11.06.2021 .......... Simone Rürup, Bürgermeisterin Brandgefahr: Vorsicht beim Unkrautvernichten Viele Unkrautbrenner arbeiten mit einer offenen Gasflam- me, die um 1.000 Grad Celsius heiß wird. Deshalb dürfen sie auch nur auf festen Untergründen zum Einsatz kom- men - etwa auf Pflaster oder Asphalt. Das Gefährliche: Viele Nutzer unterschätzen die Strahlungswärme und den Funkenflug. Trockene Pflanzen, Gartenabfälle und Schup- pen aus Holz können selbst in einigen Metern Entfernung noch blitzschnell Feuer fangen. Besondere Vorsicht ist in der Nähe von Sträuchern und Hecken geboten. Oft sind sie außen grün, innen jedoch staubtrocken. Brennt dann ein kleines Ästchen, breitet sich das Feuer rasend schnell aus. Manche Heckenpflanzen enthalten zudem ätheri- sche Öle, die die Brandgefahr noch verstärken. Starker Wind kann dies zusätzlich begünstigen. Wer bei windigem Wetter mit einem Unkrautbrenner arbeitet, handelt unter Umständen sogar grob fahrlässig. Denn die Gefahr durch den Funkenflug steigt, und der Wind facht das Feuer zusätzlich an. Brennt die Hecke lichterloh, kann oftmals nur noch die Feuerwehr verhindern, dass die Flammen auf Schuppen, Carports oder Wohnhäuser überspringen. Auch in diesem Jahr war die Baindter Feuerwehr bereits aufgrund von unsachgemäßen Abflammen von Unkraut im Einsatz. Corona-News Inzidenz-Wert liegt fünf Tage in Folge unter 50; Lockerun- gen bei einer Inzidenz unter 50 seit Dienstag, 08.06.2021; für den Schulsport seit Mittwoch 09.06.2021 Der 7-Tage-Inzidenzwert des Landkreises Ravensburg liegt am Montag, 07.06.2021, den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 50. Das Landratsamt hat dies am Montag bekanntgemacht. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Damit gelten ab Dienstag, 08.06.2021 weitere Lockerun- gen, z. B. sind Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten erlaubt. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mit- gezählt. Zusätzlich dazu dürfen 5 Kinder bis einschließlich bis 13 Jahre aus 5 weiteren Haushalten dazu kommen. Auch für den Einzelhandel gibt es gelockerte Auflagen. So sind mehr Kunden in Abhängigkeit der Verkaufsfläche zulässig und die Testpflicht entfällt. Archive, Büchereien und Bibliotheken öffnen ohne Auf- lagen, ebenso Zoologische und botanische Gärten und Galerien, Gedenkstätten und Museen. Zudem gelten mit Erreichen des Inzidenz-Status „unter 50“ die Erleichterungen des 3. Öffnungsschritts ebenso seit Dienstag, 08.06.2021. Dies ist in der neuen, ab 07.07.2021 gültigen Corona-Verordnung so verankert. Damit dürfen notwendige Veranstaltungen wie z. B. an Hochschulen und Akademien mit bis 250 Personen innen und außen bis 500 Personen stattfinden; die Gastronomie darf von 6 bis 1 Uhr öffnen (innen 1 Gast pro 2,5 m2, Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln), Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder dürfen innen und außen öffnen (1 Gast pro 10 m2). Auch für die Schulen im Landkreis Ravensburg gibt es mit Erreichen des Inzidenz-Status „unter 50“ eine neue Regelung: Seit Mittwoch, 09.06.2021, ist fachpraktischer Sportunterricht an allen Schulen auch wieder in Hallen erlaubt, jedoch ausschließlich kontaktarm. Fachprakti- scher Sportunterricht im Freien jeglicher Art ist an allen Schulen zulässig. Sollte die 7-Tage-Inzidenz weiter unter 50 bleiben, so ist die Rückkehr zum Präsenzunterricht ab Freitag, 11.06.2021 im Landkreis Ravensburg möglich. Weitere Lockerungen werden - sobald sie möglich sind - entsprechend kommuniziert. Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: 14.30 bis 16.00 Uhr Testungen in der X-Zo- ne Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Infor- mationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Mittwoch: 18.00 bis 19.00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle unter Anleitung des DRK Be- reitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt. Bitte melden Sie sich über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/ gemeinde- baindt/aktuelles-zu-corona/ teststrategie an. In Ausnahmefällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07502/9406-12 zur Verfügung. Donnerstag: 08.30 bis 10.30 Uhr und 16.00 bis 17.30 Uhr in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zu- sammen mit seinem Team ohne vorheri- ge Anmeldung. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Freitag: 17.00 bis 19.00 Uhr durch den CDU Orts- verband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad- Halle. Unter folgendem Link können online Termine vereinbart werden: https://www.cdu-baindt.de. Darüber hinaus bietet die Hausarztpraxis Hartmann Bürgertests zu den üblichen Öffnungszeiten ohne vor- herige Anmeldung an. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis zum 18. Juni 2021 nur nach vor- heriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. DIE TERMINVEREINBARUNG FÜR TERMINE AN DER BÜRGERTHEKE IST AUCH ONLINE MÖGLICH unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online oder mit folgendem QR-Code: Für alle anderen Anliegen wenden Sie sich bitte tele- fonisch oder per E-Mail an den jeweils zuständigen Mitarbeiter (siehe Telefonliste in diesem Amtsblatt). Vorankündigung: Ab Montag, 21. Juni 2021 ist das Betreten des Rathauses wieder ohne Terminverein- barung möglich!!! Bitte tragen Sie bei Ihrem Besuch im Rathaus eine me- dizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt STADTRADELN-Auftaktwochenende am 12. und 13. Juni 2021 mit einer Fahrrad-Schnitzeljagd Zum Auftakt von STADTRADELN am Samstag und Sonn- tag, den 12. und 13. Juni 2021, laden wir Sie zu einer Schnit- zeljagd auf dem Fahrrad ein. Radeln Sie auf individuel- len und selbstgeplanten Strecken durch den Landkreis Ravensburg und besuchen Sie dabei die mit STADTRA- DELN-Banner gekennzeichneten Schnitzeljagd-Stationen in teilnehmenden Städten und Gemeinden. Dabei können Sie nicht nur die ersten Fahrradkilometer für Ihren On- line-Kalender sammeln, sondern auch am Landkreis-Ge- winnspiel teilnehmen und mit etwas Glück einen von fünf Gutscheinen eines lokalen Fahrradgeschäfts gewinnen. Aufgabe: Wenn Sie drei verschiedene Standorte abfah- ren und vor Ort jeweils ein Foto von Ihrem Fahrrad (allei- ne oder mit Ihnen als Fahrradfahrer/in) im Vordergrund und der Station sichtbar dahinter aufnehmen, können Sie durch die Einsendung der Fotos am Gewinnspiel teilneh- men. Auf den eingesendeten drei Fotos muss der jewei- lige Kommunen-Name auf dem STADTRADELN-Banner im Hintergrund lesbar sein und im Vordergrund jeweils dasselbe Fahrrad bzw. dieselben Fahrräder abgebildet sein. Auf jedem Foto muss mindestens ein Fahrrad ab- ! Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 gebildet sein. Sie können aber auch mit mehreren Per- sonen am Gewinnspiel teilnehmen, indem Sie mehrere Fahrräder (alleine oder mit Fahrradfahrer /innen) auf einem Foto abbilden. Weitere Informationen für die Teilnahme am Land- kreis-Gewinnspiel bekommen Sie unter: https://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg Bitte halten Sie während der Fahrrad-Schnitzeljagd stets die aktuelle Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ein. Anmelden können sich Sie sich unter www.stadtradeln. de/baindt . Registrieren Sie sich hierfür in einem offenen Team oder gründen Sie ihr einiges Team. Weitere Infor- mationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Ge- meinde Baindt unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/stadtradeln . Beschwerden über Hundekot Obwohl die im Gemeindegebiet aufgestellten Hundetoi- letten von den Hundehaltern insgesamt sehr gut genutzt werden, gehen immer wieder Beschwerden bei der Ge- meindeverwaltung ein, dass sich manche Hundebesitzer nicht um die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners küm- mern (z. B. in der Thumbstraße). Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass es zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hin- terlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Perso- nen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Bußgel- dern geahndet werden können. An dieser Stelle möchten wir uns auch ganz herzlich bei den zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer bedan- ken, die sich bereits an alle Regeln halten. Sachbeschädigungen, Schmierereien und wilde Müllablagerungen im Gemeindegebiet Was vor einigen Jahren noch eine Ausnahme war, ist zwischenzeitlich fast an der Tagesordnung. Kaum eine Woche vergeht, in der die Gemeindeverwaltung nicht mit Schmierereien und wilden Müllablagerungen konfrontiert wird. Nicht zu übersehen sind die Schmierereien beim Friedhof (Grünmüllcontainer und Garage) und am Schild der Wasserhüterinnen in der Marsweilerstraße. Noch vor der Einweihung des Lebensmittelmarktes Feneberg wur- de das Hinweisschild bereits verunstaltet. Darüber hinaus wurden am Spielplatz in der Kornblumen- straße Seile eines Spielgerätes durchtrennt. Diese Sach- beschädigung ist absolut inakzeptabel und deren Repa- ratur mit hohen Kosten verbunden. Gott sei Dank ist diese Beschädigung unseren Bauhofmitarbeitern aufgefallen und spielende Kinder sind nicht zu Schaden gekommen. Im Bereich des Schulgeländes, aber hauptsächlich am „Baindter Bädle“ finden jetzt in der wärmeren Jahreszeit vermehrt Partys statt. Diese dauern oft bis in die frühen Morgenstunden an. Auch hier ist unser Bauhof gefordert, der Berge von Flaschen und Verpackungsmüll zu entsor- gen. Ein großes Ärgernis ist jedoch die Ruhestörung, die über das normale Maß weit hinaus geht - angebrachte Benutzungsregeln werden ignoriert. Auf die Anwohner in den angrenzenden Wohngebieten wird oftmals keine Rücksicht genommen! Die Verwaltung wird sich dies nicht mehr tatenlos anse- hen. Jede dieser Sachbeschädigungen, Schmierereien und wilden Müllablagerungen werden zur Anzeige ge- bracht. Ab sofort wird das Baindter Bädle, aber auch die Klosterwiesenschule durch einen privaten Sicher- heitsdienst an den Wochenenden mehrmals täglich bis früh morgens überwacht. Auch der Gemeindevollzugs- bedienstete wird diese Bereiche vermehrt kontrollieren. Bis zuletzt haben wir gehofft, dass dies nicht nötig sein wird. Die Vorkommnisse der letzten Wochen haben uns jedoch eines Besseren belehrt. Das Baindter Bädle ist für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger als quasi Naherho- lungsgebiet da - zudem haben die jugendlichen Biker im Bike Park eine neue „Heimat“ gefunden. Kein Platz ist dort für Jugendliche und Heranwachsende - oft aus Nach- bargemeinden und Nachbarstädten - die Müll und Lärm produzieren und keinerlei Rücksicht auf andere Besucher des Baindter Bädle und vor allem auf die Bewohner der angrenzenden Bebauung nehmen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Juni 2021: Mädchen-Cityroller Mai 2021: Schlüssel, karierter Wollschal April 2021: Silberkette mit Ring als Anhänger, hellgraue Brille, verschiedene Schlüssel, weiß-schwarzes Montain- bike (Bulls), Montainbike (Kona), Rosenkranz Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 12. Juni / Sonntag, 13. Juni Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 12. Juni Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Sonntag, 13. Juni Engel-Apotheke in Ravensburg, Kirchstraße 3, Tel.: (0751) 2 32 92 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Veranstaltungskalender Juni 17.06. Vermarktungsauftakt Schenk-Konrad-Halle 20.06. Erstkommunion Katholische Kirche 20.06. Vortrag über die Geschichte des Kinderheims in Baindt Schenk-Konrad-Halle 16.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 18.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 23.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 25.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 29.06. Rückfragekolloquium für potentielle Anker- Bewerber Schenk-Konrad-Halle 30.06. Corona Testung (18 - 19 Uhr) Schenk-Konrad-Halle Juli 01.07. DRK Blutspendetermin Schenk-Konrad-Halle 06.07. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 07.07. Netzwerk Bodensee Schenk-Konrad-Halle 16.07. Raspler JHV Schenk-Konrad-Halle 23.07. Feuerwehr JHV Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Ein Fest im Blütenmeer zu Pfingsten Pünktlich zu den letzten Pfingstvorbereitungen durfte der Kindergarten seine Türen wieder für alle unsere lieben Kinder öffnen. Und so konn- ten wir am vergangenen Freitag endlich wieder gemeinsam diesen wunderschönen und wahrhaft bezau- bernden Festtag begehen. In ihren schönsten Kleidern, passend in Tönen von weiß, rot bis rosa und pink, mit wunderschönen Gartensträu- ßen und Blüten zum Zupfen in ihren Händen, kam die kleine Schar an diesem Morgen schon freudestrahlend zur Tür herein. Während in der Küche der Schneeweißchengruppe fleißig die schönsten Ro- senbrötchen und auch ein gemeinsames Rosenbrot gebacken und mit rosa Zu- ckerguss verziert wurde, wurden nebenan die wun- derschönen Blüten be- staunt und liebevoll ge- zupft, bis ihre faszinierenden Samengehäuse zum Vor- schein kamen. Überall duf- tete es nach einer herrli- chen Mischung aus Blumen und dem frisch gebackenen Brot. Jedes Kind gestaltete sich außerdem sein eigenes Tütchen, in dem es am Ende des Kindergartentages seine Hand voll Blüten, für das Fest in der Familie, mit nachhause nehmen konnte. Den Raum füllte eine Stimmung aus Staunen, Freude und schaffigem Eifer. Gemeinsam wurde eine lange Tafel ge- stellt und rote und weiße Tischdecken ausgebreitet. Mit viel Liebe und all ihren Sinnen begannen die Kinder nun die gezupften Blüten als großen Teppich auf der langen Festtafel zu verteilen. Was für ein Anblick! Jeder stand ge- bannt und staunte, ganz gleich ob Kind oder Erwachsener. Bevor wir uns allerdings zum Frühstück am herrlich ge- schmückten Tisch niederließen, trafen wir uns gemeinsam noch im Kreis, um das Vogelkonzert aus unserem Pfings- treigen noch einmal erklingen zu lassen. Dann durfte end- lich nach Herzenslust geschmaust werden. Nach einem ausgiebigen Spiel im Garten, trafen wir uns zum Abschluss alle im Kreis, um der Geschichte von der Rose ohne Dornen zu lauschen. Anschließend bekam je- des der Kinder sein Pfingstvögelchen an einem Ast und seine Pfingstkerze überreicht, bevor es beseelt von einem wunderschönen Festtag für alle nachhause ging. Ein ähnliches Bild eröffnete sich auch bei den jüngeren Kindern der Rosenrotgruppe. Auch sie kamen mit ihren schönsten Kleidern und Blumensträußen für die schöne Festtafel. Während das Rosenbrot mit Äpfelchen und Rosinen ver- feinert wurde, zupften sie fleißig Blüten und malten ihre Pfingstvögelchen liebevoll in bunten Farben. Mit großen Augen und knurrenden Bäuchen vom Duft der Brötchen, fieberten sie gemeinsam dem herrlichen Festmahl ent- gegen. Nach einem ausgiebigen Frühstück, bei dem kei- ne Wünsche offen blieben, ging es hinaus in den Garten. Auch die Rosenrotkinder gingen nach ihrem gemeinsa- men Abschluss, bepackt mit ihren wunderschönen Vö- gelchen, ihren Blütentütchen und strahlenden Gesichtern nach Haus in ein langes Pfingstwochenende. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Zur Information Historischer Vortrag zum Kinderheim St. Josef in Baindt Am Sonntag, 20. Juni, um 19.30 Uhr wird in der Schenk-Kon- rad-Halle in Baindt ein historischer Vortrag zum Kinder- heim St. Josef zu hören sein, das die Franziskanerinnen von Heiligenbronn über acht Jahrzehnte hinweg betrie- ben haben. Archivar Ewald Graf aus Heiligenbronn zeigt aus Anlass des Abschieds von den letzten beiden Fran- ziskanerinnen in Baindt die Entwicklung dieses Kleinkin- derheims auch anhand zahlreicher Bilder auf. 1903 wurde es in Betrieb genommen im damals fürstlichen Schloss, dem ehemaligen Gästehaus des Zisterzienserinnenklos- ters Baindt, und bis 1982 fortgeführt. In dieser Zeit wurden über 6000 Kinder im Heim betreut. Zum Betrieb gehör- te auch die Landwirtschaft. Bis zu 50 Ordensschwestern waren jeweils im und für das Kinderheim in Baindt tätig, dazu zahlreiche weltliche Angestellte. Der Vortrag beleuchtet die Herausforderungen, vor denen das Kinderheim stand, einzelne Schicksale wie auch hei- tere Begebenheiten. Damit soll das Wirken der Franziska- nerinnen in Baindt gewürdigt werden, das auch noch über die Zeit des Kinderheims hinausreichte mit der geistlichen Begleitung von Blindenschule, Altenzentrum, Gemeinde und dem Pilgerhospiz, nun aber zu Ende geht. Der Vortrag berücksichtigt die aktuellen Corona-Schutz- maßnahmen. Der Eintritt ist frei, die Zahl der Plätze in der Schenk-Konrad-Halle ist jedoch begrenzt. Eine Anmel- dung ist erforderlich bis Donnerstag, 17. Juni, per Telefon (07502 9406-16) oder per E-Mail (t.ziegler@baindt.de). Bitte beachten: Die Besucher müssen einen Impf- oder Genesungsnachweis bzw. einen tagesaktuellen Test vor- weisen. Hospiz Ambulant Weingarten Wir haben ein Offenes Ohr für Sie Sie sind in Trauer? Vielleicht haben Sie einen Verlust erlebt, der besonders schmerzt, weil Sie sich nicht verabschieden konnten? Oder Sie sind gerade in der Situation mit einem sterbenden Angehörigen und erleben Isolation? Die Trauerfeier und die Beerdigung mit nur sehr wenigen Personen hat nur wenig Trost bringen können, weil Sie nicht gemeinsam mit anderen trauern konnten? Vielleicht fühlen Sie sich durch die Kontakteinschränkun- gen alleingelassen mit Ihrer Trauer? Sie suchen nach Möglichkeiten, über all das Erlebte zu sprechen? Wir haben ein offenes Ohr für Sie! Weil wir wissen, dass es ausgesprochen erleichternd sein kann, die Erinnerungen, die belastenden Momente, die traurigen Gefühle, vielleicht auch Wut und Zorn sich von der Seele reden zu können, bieten wir unsere offenen Ohren an. Die Trauer verschwindet dadurch nicht, sie lässt sich aber gemeinsam leichter tragen. Wir bieten zum einen individuelle Gesprächstermine an. Bitte rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an. Auch te- lefonische Unterstützung ist möglich. Außerdem bieten wir mehrere Termine in einer kleinen Gruppe an. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Es wird jeweils zu Beginn einen Impuls geben und danach Zeit für Gespräche und Zuhören. Hierfür melden Sie sich bitte bei uns an, damit die Gruppe nicht zu groß wird. Wir achten (in „Corona-Zeiten“) auf die nötigen Abstände. Telefon: 0751 - 180 56 382 oder 0160 - 96 20 72 77 Hierfür melden Sie sich bitte bei uns an, damit die Gruppe nicht zu groß wird. Wir achten (in „Corona-Zeiten“) auf die nötigen Abstände. Termine:15.06., 06.07., 27.07 2021, jeweils von 17.00 -18.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Begleitung durch: Dorothea Baur Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 12. Juni - 20. Juni 2021 Gedanken zur Woche Gottes großes Geschenk Die Kraft zu lieben ist Gottes größtes Geschenk an den Menschen, denn niemals wird es dem Gesegneten, der liebt, genommen werden. Khalil Gibran Samstag, 12. Juni 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 13. Juni - 11. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Dekan i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskar- ten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Adam Zimmermann, Marta und Josef Haug) 09.00 Uhr Baienfurt - Erstkommunion Gruppe 1 (nicht öffentlich) 11.00 Uhr Baienfurt - Erstkommunion Gruppe 2 (nicht öffentlich) Dienstag, 15. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 15.30 Uhr Baindt - Probe für die Erstkommunion Gruppe 1 17.00 Uhr Baindt - Probe für die Erstkommunion Gruppe 2 Mittwoch, 16. Juni - 1. Todestag Pfarrer Erwin Lang 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 17. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 18. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 19. Juni 09.30 Uhr Baindt - Probe für die Erstkommunion Gruppe 1 11.00 Uhr Baindt - Probe für die Erstkommunion Gruppe 2 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Walter Klan, Eugen Halder, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Ida Selensky mit Angehörigen, Adalbert Berger, Thea Kränkle, Theresia und Alois Brei mit Angehörigen, Jahrtag: Erwin Fässler, Edu- ard Gelzenlichter, Anna Halder) Sonntag, 20. Juni - 12. Sonntag im Jahrkreis 09.00 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppe 1 (nicht öffentlich) 11.00 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppe 2 (nicht öffentlich) 10.00Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Got- tesdiensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B. werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar) Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Feier der Erstkommunion - 20. Juni 2021 Die Feier der Erstkommunion: Das Jahr 2021 ist ein besonderes Jahr - auch für die Erstkommunion. Wir feiern den Gottesdienst um 9.000 Uhr (Gruppe 1) und um 11.00 Uhr Gruppe 2 Die Proben für die Gottesdienste sind: für Gruppe 1: Dienstag 15. Juni ab 15.30 Uhr in der Kirche; Samstag 19. Juni ab 9.30 Uhr in der Kirche für Gruppe 2: Dienstag 15. Juni ab 17.00 Uhr in der Kirche; Samstag 19. Juni ab 11.00 Uhr in der Kirche Für den Kommuniongottesdienst: Mit den Kindern treffen wir uns jeweils 10 Minuten vorher auf den Kirchplatz. Bei Regen entsprechend in der Kirche. Bitte während des ganzen Erstkommunion-Gottesdiens- tes nicht mehr fotografieren (nur beim Einzug und Auszug noch möglich), um den würdigen Ablauf eines solchen Gottesdienstes nicht durch dauerndes Blitzlicht und He- rumgehen zu stören. Wir haben jemand beauftragt, der während des Gottesdienstes fotografiert. Alle Fotos vom Erstkommuniontag sind dann auf einer CD. Leider können wir am Abend keine gemeinsame Dankan- dacht halten. Die Familien erhalten einen Leitfaden, wie sie mit der Familie eine kleine Dankfeier nachmittags in der Kirche oder abends daheim halten können. Dankandacht für die Erstkommunionkinder Montag, 21. Juni um 10.00 Uhr in der Kirche Abgabe der Gewänder: Dienstag: 22. Juni 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 24. Juni 15.00 - 18.00 Uhr Erstkommunionkinder 2021 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2021, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Informationen zur Firmung Alle Jugendliche, die im Zeitraum vom 1.8. 2006 - 30.09.2007 geboren wurden und bei uns in den Pfar- rämtern gemeldet sind, haben in der letzten Woche einen Brief mit näheren Unterlagen erhalten. Dabei ist auch ein Brief für die Eltern. Schaut Euch die Unterlagen genau an und entscheidet Euch, ob Ihr den Weg - bei aller momen- tanen Unklarheit - mitgehen wollt. Lasst Euch auf diese spannendes Experiment mit einem jungen, dynamischen motivierten, Firmteam ein. Falls Du jemanden kennst, der auch in diesem Zeitpunkt geboren ist und zu unserer Gemeinde gehört, aber den Brief nicht erhalten halt, melde dich bei uns. Gerne kannst Du auch auf der Homepage unserer Kirchengemeinde nachschauen. Ich denke die letzten Monate hat unsere Fähigkeit flexibel zu agieren deutlich zugenommen. Klasse - wie sich die Menschen darauf eingelassen haben. Ich bin selber gespannt und neugierig, wie es werden wird, und freue mich auf jeden Fall, Euch wiederzusehen. Silvia Lehmann, Gemeindereferentin Kinderasyl und Kinderheim von 1903 - 1982 Vortrag von Ewald Graf, Archivar Heiligenbronn Sonntag, 20. Juni 2021, 19.30 Uhr In der Schenk-Konrad-Halle Anmeldung erforderlich: Gemeindeverwaltung Baindt: t.ziegler@baindt.de oder Telefon 07502 / 9406-16 Fronleichnam 2021 Auch ohne Prozession und Gemeindefest war es wieder ein richtiges Fest. Dazu beigetragen haben die Sänger und Sängerinnen vom Kirchenchor im Gottesdienst und natürlich die Ministranten und die Landjugend mit ihren wunderschönen Blumenteppichen. Wer wollte, konnte für sich selbst die Stationen „Geiselheiland“, geschmückt von den Landfrauen, „Ortsmitte“, geschmückt mit den Fahnen der Gemeinde, Altar „Wucherer“ mit dem Blumenteppich der Landjugend und Altar „Kirche“, geschmückt mit dem Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Blumenteppich der Ministranten, besuchen. Ihnen allen sagen wir ganz herzlich: Vergelt’s Gott. Altkleidersmmlung Aktion Hoffnung 26. Juni ab 8.00 Uhr Am Samstag, 26. Juni wird wieder eine Sammlung gebrauchter Kleidung zuguns- ten der Katholischen Hilfsorganisation „Ak- tion Hoffnung“ durchgeführt. Diese Jahr können wir we- gen Corona leider nicht zu Ihnen kommen und die sonst übliche Straßensammlung durchführen. Wir bitten Sie deshalb am 26. Juni von 8:00 bis 13:00 Uhr Ihren Altklei- dersack an die Villa Kunterbunt (Marsweilerstraße 24) neben dem Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal zu brin- gen - vielen Dank für Ihre Mithilfe. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. 2018 kamen auch wir in Baindt in den Genuss für unser Projekt in Bolivien. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke zur Abholung bereit. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken. Mt 11,28 Sonntag, 13. Juni 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst im Grü- nen vor dem Ev. Gemeindehaus (bei Regen in der Ev. Kirche) Sonntag, 20. Juni 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _______________ Gedanken zum Wochenspruch Ein Glas mit einem erfrischend kühlen Getränk an einem unglaublich heißen Tag - was gibt es Schöneres? Wer den Pfänder zu Fuß erklommen hat - oder gar den Säntis - weiß, was er geschafft hat. Da tut so eine Erfri- schung gut, um wieder zu Kräften zu kommen. Jesus greift dieses Bild der Erfrischung und Erholung auf und macht klar: Wer vom Leben ermüdet ist, wer einfach nicht mehr weiter weiß, wer frustriert ist oder ausgelaugt, findet bei mir Hilfe. Kommt! - So lautet seine Einladung bis heute. Kommt und feiert mit, wenn sich seine Gemeinde um sein Wort versammelt um Kraft zu tanken für die neue Woche. Kommt und schlagt auch zu Hause die Bibel auf - schaut, in welcher Geschichte der Wochenspruch steht und über- legt, was die Story mit eurem Leben zu tun hat. Kommt und bringt euch ein mit dem, was ihr euch von Kirche erwartet. Der Gastgeber selbst lädt ein, zu Taufe und Abendmahl, zu Gemeinschaft und Miteinander. Der Gastgeber, Jesus selbst sagt zu uns: Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken. _______________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _______________ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert wer- den. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Gottesdienste im Freien stellen wir zeitnah auf YouTube ein. _______________ Liebe Kreative In der letzten Woche zeigten wir ein Aquarell von Monika Franz aus Bai- enfurt, und regten an, Gedanken zu diesem Bild in Worte zu fassen. Hier das Ergebnis in Form verschiedener ELFCHEN, die uns Linde Gerster aus Bod- negg gesandt hat. Auch Sabine Eberle aus Baindt lässt uns an ihren lyrischen Gedanken teilhaben. Meine Gedanken voller Liebe ewiglich tief kleiner Vogel flieg S.E. Vögelchen Kleiner Dieb Stiehlst du wieder Meine Beeren vom Strauch Frechheit L.G. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Aquarell von Mo- nika Franz, Bai- enfurt Vögelchen Knackige Kälte Hinter dem Fenster Ein besorgtes junges Gesicht Empathisch Vöglein Gleich dir Möchte ich fliegen Über alle Grenzen hinweg Freiheit Ach Kleiner Vogel Ich möchte fliegen Über alle Grenzen hinweg Freiheit Welches ist Ihr Favorit? Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Rückkehr zum Trainingsbetrieb Wir freuen uns sehr, dass nach den zuletzt sinkenden Inzidenzzahlen am Montag, den 14.06. erstmals wieder Tischtennistraining in der Halle stattfinden kann! Auch das Jugend- training startet wieder wie gewohnt von 18:30 - 19:30 Uhr. Unser bereits vorhandenes Hygienekonzept kann mit kleiner Ergänzung angewendet werden, d. h. maximal 8 Personen können gleichzeitig trainieren, benötigt wird ein tagesaktueller negativer Test (bzw. vollständig geimpft oder genesen), AHA-Regeln beachten, Kontakte doku- mentieren, Duschen bleiben geschlossen, nach dem Trai- ning zügig die Halle verlassen. Die Hygieneregeln werden nach den entsprechenden Vorgaben des Landratsamts angepasst, hier könnte sich in den kommenden Tagen noch etwas ändern. Reitergruppe Baindt Ordentliche Mitgliederversammlung Liebe Mitglieder, unsere eigentlich für 12.06.2021 angekün- digte Ordentliche Mitgliederversammlung muss leider nochmals verschoben werden. Wir planen einen Termin im Juli. Nähere Informationen werden rechtzeitig bekannt ge- geben. Jagdgenossenschaft Baindt Die Jagdversammlung 2021 wird coronabedingt auf das Jahr 2022 verschoben. Die Auszahlungen werden wie gewohnt an die Jagdge- nossen überwiesen. Die Vorstandschaft Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderwoche im Harz (Blankenburg) vom 5. bis 10. September 2021 Geplant sind 4 Wanderungen (für A- und B-Gruppe). Preis für Hotel und Bus: DZ mit HP 560,00 € p.P., EZ mit HP 690,00 €. Nähere Info‘s erhalten sie bei Ulla Vehe-Bergmann, T. 0751 93442 / Reiner Eul, T. 7051 926666. Stand Juni 2021, können nur vollkommen Geimpfte, Ge- nesene und bei Reiseantritt (24 Std vorher) negative ge- testet Personen teilnehmen. Sollte sich an diesem Status etwas ändern, werden wir Sie informieren. Wir freuen uns wieder gemeinsam zu wandern Ortsgruppe Weingarten des Schwäbischen Albverein SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Ehrung langjähriger Mitglieder Im April, Mai und Juni 2021 konnten 12 Mitglieder vom VdK OV Weingarten geehrt werden: für 70 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und großes golde- nes Treueabzeichen mit Brillant und Präsent) 1 Mitglied, für 40 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) 1 Mitglied für 25 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) 2 Mitglieder, für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treue- abzeichen) 8 Mitglieder. Die Urkunden wurden in dankbarer Anerkennung und Würdigung für so viele Jahre treuer Mitgliedschaft im Sozialverband VdK Baden-Württemberg, vom Landesver- bandsvorsitzenden Herr Hotz und Stellvertretern unter- schrieben und über den VdK OV Weingarten wegen der Corona-Pandemie an die Jubilare per Post zugeschickt. Herzlich Glückwunsch unseren Jubilaren. Bleiben Sie ge- sund. Ihre Karin Maucher Vorsitzende OV Weingarten Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Anmeldung zum Blumenschmuckwettbewerb 2021 Der diesjährige Blumenschmuckwettbewerb des Vereins Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. findet - vor- behaltlich der dann gültigen Vorschriften - am Samstag, 19. Juni 2021 ab 8.00 Uhr statt. Lange war es nicht sicher, ob wir den Wettbewerb durchführen können, aber jetzt hoffen wir einfach, dass sich die Situation nicht wieder verschlechtert. Mit finanzieller Unterstützung durch die Gemeinde wer- den die schönsten Vorgärten, Balkone und Terrassenbe- pflanzungen bewertet. Eine neutrale Bewerterkommis- sion wird am Samstag, 19. Juni die Begehung machen und die Punkte vergeben. Machen Sie bitte mit an dieser Aktion zur Ortsverschönerung. Ermuntern Sie auch Ihre Nachbarn, ob Vereinsmitglied oder nicht, sich an diesem gemeinnützigen Wettbewerb zu beteiligen. Gerade auch neue Gartenbesitzer oder Hauseigentümer sind herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich bei Thomas Bernhardt unter Telefon 0160/3374806 an. Freundlich grüßt Sie alle die Vorstandschaft der Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e.V. Vorstand Thomas Bernhardt Landratsamt Ravensburg Der OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg ist komplett In diesem Jahr lautet das Motto des Gewinners „Um- anand - Kultur im Parcour“ Das Kulturprojekt „Umanand - Kultur im Parcour“ hat den diesjährigen Wettbewerb des OEW-Kultursommers im Landkreis Ravensburg gewonnen. Unter der Schirmherrschaft von Landrat Harald Sievers veranstaltet der Landkreis Ravensburg 2021 zum fünften Mal den OEW-Kultursommer. Die Veranstaltungsreihe will besonders markante kulturelle Lichtblicke in der Region stärken. Zu den etablierten herausragenden Veranstal- tungen - dem Einhaldenfestival, den Internationalen Wol- fegger Konzerten, dem Isny Opernfestival - gesellen sich jährlich die Blasmusikveranstaltung Brass im Gras und ein über einen Wettbewerb ausgewähltes Projekt. Der Gewinner: „Umanand - Kultur im Parcour“ Der Wettbewerb um die Teilnahme eines neuen Projekt- partners wurde im Februar ausgeschrieben. Gesucht wur- de ein Kulturprojekt, das vom unermüdlichen Einsatz eh- renamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen lebt. Von den vielen kreativen Bewerbungen, die beim Landkreis Ravensburg eingingen, konnte sich „Umanand - Kultur im Parcour“ als Gewinner durchsetzen. Die Jury war von der großen Strahlkraft der Veranstaltung und dessen Stär- kung der regionalen Kulturlandschaft begeistert. Am ersten Septemberwochenende wird es rund um Bad Waldsee, Aulendorf, Bergatreute und Wolfegg viel zu sehen, zu hören, zu fühlen und zu schmecken geben. An zwei Aktionstagen werden Aktionskünstler/innen, Mu- siker/innen, Bildhauer/innen und Fotokunst die Sinne durch Unerwartetes und Überraschendes anregen: Du- delsackspieler/innen im Wald, fotografische Hingucker in Wiesen und Dörfern, Land-Art, Stand-up-Theater im Feld, Musik im Vorgarten. Das Schmecken übernehmen Landgasthöfe, die sich mit ihrer Esskultur einbetten. Die Besonderheit: Die Zuschauer/innen ziehen am Programm vorbei - in ihrem Tempo auf dem Rad und mit Abstand. Der Wettbewerbsgewinn ermöglicht, dass das 2020 ge- startete Kulturprojekt „Umanand - Kultur im Parcour“ in diesem Jahr fortgeführt werden kann. Rund 30 Künstler/ innen aus der Region begeistern ihr fahrendes Publikum - bei Bedarf kann die Strecke übrigens mit der Bahn ab- gekürzt werden. Der Landkreis Ravensburg wird das Projekt mit Geldern aus den Kulturfördermitteln der Oberschwäbischen Elek- trizitätswerke (OEW) bezuschussen. Weitere Informationen finden Sie auf www.kultursom- mer.rv.de und über Verlinkungen auf die projekteigenen Kanäle. Alle Programmpunkte werden mit umfassenden Hygienekonzepten durchgeführt. Kontakt: Kultur!RV, Tel.: 0751 / 85 9523, E-Mail: info@kultursommer-rv.de Tierheim in Berg-Kernen Ultraschallfrequenz vertreibt auch Igel und Eichhörn- chen! Das Tierheim in Berg-Kernen warnt eindringlich vor der Nutzung von Ultraschallgeräten zur Abschreckung von Katzen Berg/Ravensburg - Erst vor kurzem hat der NABU in einer Pressemitteilung die Empfehlung ausgesprochen, man könne Ultraschallgeräte einsetzen, um die Vögel im Garten vor Katzen zu schützen. „Wir raten dringend da- von ab. Diese Geräte senden eine Frequenz aus, die nicht nur Katzen, sondern auch Hunde und viele andere Tiere wahrnehmen können und dadurch vertrieben werden“, warnt Martina Schweitzer, Vorsitzende des Tierschutz- vereins Ravensburg-Weingarten und Umgebung e. V., und verweist auf Wildtiere wie Igel, Eichhörnchen, Rehe, Füchse und andere. Da Vögel ein anderes „Hochton-Ge- hör“ besitzen, bleiben sie davon ungestört. Während die Schweizer Tierschutzverordnung im Ab- schnitt Hunde (Art. 76 Hilfsmittel und Geräte) die Verwen- dung von Geräten verbiete, die elektrisieren, für den Hund sehr unangenehme akustische Signale aussenden oder mittels chemischer Stoffe wirken, sei es in Deutschland grundsätzlich erlaubt, solche Geräte zu verkaufen und anzuwenden, bedauert Martina Schweitzer. Im Einzelfall könne die Erlaubnis zur Anwendung von Tierfernhaltege- räten jedoch eingeschränkt sein. So hat das Landgericht Schweinfurt 2009 in einem Urteil (AZ: 24 S 38/09) bestä- tigt, dass der Einsatz eines Tierfernhaltegerätes nur dann gerechtfertigt sei, wenn jemand eine Bedrohung oder Eigentumsbeeinträchtigung durch Tiere abwehren will. Könnten die Menschen diese Frequenz hören, würde das Signal einem schrillen, durchdringenden Pfeifen äh- neln. „Allerdings können auch Töne, die wir nicht hören, schädlich sein“, so die Tierschutzverein-Vorsitzende. Das menschliche Gehör bleibe nicht immer verschont. Kopf- schmerzen und Tinnitus könnten von unhörbaren All- tagsgeräuschen stammen, habe ein britischer Forscher herausgefunden. Ganz besonders Kinder könnten die- sen Frequenzbereich noch wahrnehmen und reagierten mit Weinen auf die Ohrenschmerzen, berichtet Martina Schweitzer von Erkenntnissen aus Österreich, wo Ultra- schallgeräte in der Nähe von Spielplätzen installiert wor- den waren, um Katzen von den Sandkästen fernzuhalten. Von dort werde auch vermeldet, dass Tiere Gehörschäden bis hin zur Taubheit erleiden können. „Die Technische Uni- versität in Graz forscht zu diesen Auswirkungen.“ Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Können Tiere diesem Geräusch nicht entkommen, kann es zu Verhaltensstörungen kommen, warnt Martina Schweit- zer. Da diese Geräte über Bewegungssensoren aktiviert werden, gingen sie häufiger „in Betrieb“, als man vermute. „So harmlos, wie sie dargestellt werden, sind diese Geräte also keinesfalls.“ Die große Anzahl an Streunerkatzen, die den Vögeln ge- fährlich werden können, hat sich aus ausgesetzten Haus- katzen beziehungsweise unkastrierten Freigängern ge- bildet. Das Tierheim Berg-Kernen führt jedes Jahr bis zu 130 Kastrationen an wild lebenden Katzen durch, um die Streuner-Population übersichtlich zu halten. Martina Schweitzer: „Hier sind allerdings auch die Katzenbesitzer gefordert, die ihre Freigänger kastrieren lassen sollten.“ Deutsches Rotes Kreuz Erste-Hilfe-Tipps DRK zu Motorradunfällen: Bei Kopfverletzung Helm ab- nehmen Mit Beginn der warmen Jahreszeit ist die Anzahl der Mo- torradfahrerinnen und -fahrer auf Deutschlands Straßen wieder deutlich gestiegen, so auch hier in Oberschwaben. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) weist deshalb auf die erhebliche Unfallgefahr hin, die mit dem Motorradfahren verbunden ist. Etwa ein Drittel aller Opfer im Straßen- verkehr seien Zweiradfahrer (inklusive Fahrradfahrer). „Seit 2011 hat sich die Zahl der Toten um 20 Prozent na- hezu verdoppelt. Die teils schwerwiegenden Folgen ei- nes Unfalls können durch eine gezielte Erste Hilfe meist deutlich gemindert werden“, sagt DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss vom Kreisverband Ravensburg e.V. Die gefährlichste Unfallfolge beim Motorradfahren sei eine Kopfverletzung. Bevor man mit dem Motorrad startet, sollte in jedem Fall die adäquate Schutzkleidung - auch für einen mögli- chen Sozius - angelegt werden, rät DRK-Geschäftsführer Krayss. Trotz Schutzkleidung könne es zu großflächigen Hautabschürfungen und bei längeren Asphaltrutschern zu Verbrennungen kommen. Die schwerste und gefährlichste Unfallfolge sei die Kopf- verletzung mit Bewusstlosigkeit. Hier stelle sich immer wieder die Frage der Helmabnahme. „Zum Freimachen und Freihalten der Atemwege muss der Helm unbedingt abgenommen werden, sonst wird der Patient ersticken“, sagt Krayss. Die Abnahme solle vorsichtig und am bes- ten zu zweit, könne aber auch alleine durchgeführt wer- den (siehe hierzu auch ausführlich https://www.drk.de/ hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/verkehrsunfall/helm- abnehmen/). Anschließend werde das Unfallopfer in die Seitenlage gebracht. Bei Verdacht auf Knochenbruch sollte der Verletzte mög- lichst wenig bewegt werden, sofern durch die Position (mitten auf der Straße) keine zusätzliche Gefahr bestehe. Eine mögliche Schienung bei Knochenbrüchen sei Auf- gabe des Rettungsdienstes, der unmittelbar alarmiert werden müsse (Notruf 112) und die weitere Versorgung des Verletzten übernehme. Offene Brüche müssten bis dahin mit keimfreiem Wundverband bedeckt, geschlos- sene gekühlt werden. Hautabschürfungen und flächen- hafte Verbrennungen sollten mit einem Verbandstuch bedeckt werden. Stiftung Liebenau Gastfamilien gesucht Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behin- derungen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher Familien oder Einzelper- sonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gast- familie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Be- hinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräf- te der Stiftung Liebenau sorgen für eine dauerhafte Be- gleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Informationen unter: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 977123-0, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie. Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben freut sich über großzügige Förderung vom Bund - und kann da- mit erste Schritte hin zu Inklusion und Teilhabe reali- sieren Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben konn- te 11.160 Euro aus dem Soforthilfe-Förderprogramm für landwirtschaftliche Museen des Bundeslandwirtschafts- ministeriums mit einem Förderantrag für mehr Barriere- freiheit einwerben. Damit kann das Team die bestehende Museums-App um Videos in Gebärdensprache erweitern und so die Teilhabe für gehörlose Besucherinnen und Be- sucher entscheidend verbessern. „Unsere Freude über die großzügige Förderung des Bun- des ist immens!“, freut sich Museumsleiterin Tanja Kreut- zer: „Die Unterstützung ist ein wunderbares Signal dafür, dass unser kultureller Wert für die Gesellschaft auch in der Coronakrise nicht vergessen ist. Sie verdeutlicht uns erneut, dass unsere Arbeit einen entscheidenden Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur kulturellen Bildung leistet. Und das brauchen die Menschen nach lan- gen Monaten der Isolation gerade jetzt ganz besonders. Die Erweiterung der Museums-App um Gebärdensprache ist ein erster Schritt auf dem Weg Richtung Barrierear- mut und Inklusion.“ Das Team des Bauernhaus-Museums macht sich nun so- gleich an die Arbeit und wird die Gebärdensprache-Videos in Auftrag geben. Nachdem diese von Muttersprachler/ innen gegengeprüft wurden, hofft das Team noch im Herbst dieses Jahres mit dem neuen Angebot an den Start gehen und hoffentlich viele gehörlose Besucherin- nen und Besucher für einen Museumsbesuch begeistern zu können. „Die gebärdensprachlichen Videos stellen ein Angebot für gehörlose Menschen dar, unsere Inhalte in ihrer Mutter- sprache zu erfahren. Ein wunderbarer erster Meilenstein in einer Entwicklung, die sich in den kommenden Jahren fortsetzen wird.“, so Tanja Kreutzer. So kommt mit dem neuen Hof Beck, der gerade auf das Gelände gebracht wird, ein weiter Baustein in Richtung Inklusion und Bar- rierarmut nach Wolfegg. Das Haus wird im Erdgeschoss berollbar sein, die Ausstellung im Haus wird weitere in- klusive Angebote, beispielsweise für seh- oder hörbeein- trächtigte Besucherinnen und Besucher oder Menschen mit kognitiven Einschränkungen, beinhalten. „Unser großer Dank gilt dem Bundestagsabgeordneten Axel Müller und Landrat Harald Sievers für das Aufzeigen dieser großartigen Fördermöglichkeit!“, sagt Kreutzer: „Die- se Hinweise zeigen uns in ganz besonderem Maße die Wert- schätzung, die unser Museum in der Bevölkerung und bei den politischen Entscheidungsträgern genießt. Wir freuen uns, mit der App-Erweiterung der Gesellschaft etwas Nach- haltiges im Sinne der Inklusion zurückgeben zu können.“ Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 D ie B litz enreuter S eenplatte – die N atur mit allen S innen genieß en! Professionelle Gä steführer z eigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren ty pischen Morä nenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - j eden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - j eden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene z ahlen 4,00 EUR. S onntag, 13 . J uni 20 21 G ästefü hrer: W ilfried S c heremet L eb ensraum Moor, Entstehung, Herausforderung fü r B ew ohner und Mensc h Unsere fasz inierende Landschaft wird vor allem bestimmt durch die V ielfalt von Arten und Lebensrä umen auf engem Raum, Z udem ist alles in nä chster Nä he beq uem erreichbar. Ist es da nicht sonderbar, dass diese wunderschönen Pflanz en und Tiere gerade in einem Lebensraum vorkommen, der durch Nä hrstoff- bz w. Nahrungsknappheit begrenz t wird? Würden Sie der schönen Blume z utrauen, dass sie ihren Speisez ettel durch Wassertierchen bereichert? Z usammen mit Wilfried Scheremet erkennen wir die Z usammenhä nge und freuen uns an der reichen Natur. D ie sonntä glichen Führungen beginnen immer um 14 : 3 0 U hr am P ark platz b eim Häc k lerw eiher. D er Parkplatz am Hä cklerweiher liegt an der B 32 z wischen Blitz enreute und V orsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen z u dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.z wischenschussenundseen.de Fü r diese Fü hrung ist eine A nmeldung b is Freitag, 11. 0 6 . 20 21, 12 U hr, erforderlic h, T elefon 0 7 5 0 2 9 5 4 -20 . Es dü rfen nur negativ getestete, geimpfte oder genesene P ersonen teilnehmen ( j ew eils mit N ac hw eis) . B itte tragen S ie eine FFP 2- oder eine mediz inisc he Mask e. Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 13. Juni 2021 Gästeführer: Wilfried Scheremet Lebensraum Moor, Entstehung, Herausforderung für Bewohner und Mensch Unsere faszinierende Landschaft wird vor allem bestimmt durch die Vielfalt von Arten und Lebensräumen auf en- gem Raum, Zudem ist alles in nächster Nähe bequem erreichbar. Ist es da nicht sonderbar, dass diese wunder- schönen Pflanzen und Tiere gerade in einem Lebensraum vorkommen, der durch Nährstoff- bzw. Nahrungsknapp- heit begrenzt wird? Würden Sie der schönen Blume zu- trauen, dass sie ihren Speisezettel durch Wassertierchen bereichert? Zusammen mit Wilfried Scheremet erkennen wir die Zusammenhänge und freuen uns an der reichen Natur. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung be- grüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Für diese Führung ist eine Anmeldung bis Freitag, 11.06.2021, 12 Uhr, erforderlich, Telefon 07502 954-20. Es dürfen nur negativ getestete, geimpfte oder ge- nesene Personen teilnehmen (jeweils mit Nachweis). Bitte tragen Sie eine FFP2- oder eine medizinische Mas- ke. Überlingen, 7. Juni 2021 Für Vereine: Kostenloser Workshop zu sozialen Netzwerken Welches soziale Netzwerk passt zu meinem Verein, wie erarbeite ich eine Social Media - Strategie? Der Workshop Dein Verein macht sich bekannt: Soziale Netzwerke, den die Initiative Deutschland sicher im Netz e. V. am 17.06., 17-19 Uhr, online anbietet, will Vereine und ehrenamtlich Engagierte dabei unterstützen, die sozialen Medien für sich zu nutzen. Veranstalter ist die Regionalgeschäftsstelle Bodensee-Oberschwaben im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Weitere Infos und Anmeldung unter www.paritaet- bw.de/dina-bos. Für Vereine: Kostenloser Workshop zu sozialen Netz- werken Welches soziale Netzwerk passt zu meinem Verein, wie erarbeite ich eine Social Media- Strategie? Der Workshop Dein Verein macht sich bekannt: Soziale Netzwerke, den die Initiative Deutschland sicher im Netz e. V. am 17.06., 17-19 Uhr, online anbietet, will Vereine und ehrenamt- lich Engagierte dabei unterstützen, die sozialen Medi- en für sich zu nutzen. Veranstalter ist die Regionalge- schäftsstelle Bodensee-Oberschwaben im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Weitere Infos und Anmeldung unter www.paritaet- bw.de/dina-bos. Wir suchen Immobilien im Raum Weingarten => gepflegtes Mehrfamilienhaus als Kapitalanlage => Einfamilienhaus / Haushälfte oder Reihenhaus mit kl. Garten & Garage od. Carport von Paar (45 + 48J.) => 1-2 Familienhaus von Altenpfleger mit Familie und Großeltern, Renovierungen sind kein Problem Wir sind für Sie da: seriöse Beratung, schnelle Abwicklung. Rufen Sie uns unverbindlich an! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIEN ANKAUF © Bruchnalski/DEIKE 725R07R1 Konrads Spaziergang Konrad spaziert durch die Sommerwiese. Welche Pflanze entdeckt er? Verbinde alle Punkte der Reihe nach von 1 bis 39! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Experimente für Kinder Was passiert, wenn du eine Metallschraube in Knete packst und diese in ein Glas Wasser wirfst? Genau: Sie geht unter. Hier erfährst du, wie du die Knete zum Schwimmen bringen kannst. Experimente für Kinder Schwebende Knete 1. Forme aus der Knete eine Kugel und drück die Schraube hinein. 2. Drücke die Masse platt und zieh die Ränder ein wenig nach oben – etwa in die Form eines Bootes. 3. Leg die Knete mit der Schraube darin ins Wasser. So geht es: Das brauchst du: - eine Metallschraube - ein Stück Knete - ein Glas Wasser Das passiert: Die Schiffchenform der Knete sorgt da- für, dass die gleiche Menge an Knete jetzt schwimmt, statt unterzugehen. Ob ein Gegenstand schwimmt oder nicht, kommt nicht nur auf sein Mate- rial und dessen Dichte (dabei handelt es sich, vereinfacht gesagt, um das Ver- hältnis von Gewicht und Größe eines Gegenstands) an – es ist genauso ab- hängig von seiner Form. Sonst würden Schiffe, die aus Metall gebaut sind, nie- mals schwimmen können. Die physikalische Eigenschaft, die da- hintersteckt, wird mit dem Ausdruck „Auftrieb“ bezeichnet. Es scheint, dass ein Körper, der in eine ruhende Flüssigkeit eintaucht, an Gewicht verliert – ganz so, als wäre der Körper leichter geworden. Anders gesagt: Die Gewichtskraft der Knete mit Schraube darin wird vollständig durch die Auftriebskraft ausgeglichen, die von der Form abhängt. © DEIKE PRESS 753U09U1 Bilder: © Wechdorn / DEIKE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 71,40 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 102,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 51,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 40,80 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 81,60 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 91,80 € Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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In diesem Team sind 11 Berufsträger mit der mehrfachen Qualifikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Ihre Bewerbung Sie sind neugierig geworden? Dann freuen wir uns auf die Zusendung Ihrer elektronischen Bewerbungsunterlagen per E-Mail unter Angabe Ihrer Gehalts- vorstellung. Weitere Informationen finden Sie auch auf www.spk-gruppe.de SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Herrn Jürgen Weber Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Tel.: + 49 (0) 751 / 5680160 E-Mail: juergen.weber@spkgruppe.de | www.spk-gruppe.de Hilfe! 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            Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 13. Mai 2022 Nummer 19 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Tag der Städtebauförderung am 14. Mai 2022 An diesem Tag sind bundesweit alle Städte und Gemeinden eingeladen, sich zu beteiligen, um ihre Städtebauförderung vor Ort erlebbar zu machen und ihre Projekte, Planungen und Erfolge einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Seit 2014 ist die Gemeinde Baindt im Landessanierungsprogramm Ortskern II. Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebie- tes „Ortskern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung der Ortsmitte, des „Fischerareals“, des Ortseingangsbereiches sowie die Neuschaffung eines Kreisverkehrs als Verbindung von der Kreisstraße zur Gemeinde. Das Gebiet soll für verdichteten Geschosswohnungsbau genutzt und als neues Wohngebiet von Baindt in zentraler Lage in die Gemeinde integriert werden. Ziel ist es, den formulierten Anspruch nach einem Neubaugebiet mit eigener Prägung und der Möglichkeit vielfältige Wohnmodel- le umzusetzen und mit einer typologischen Vielfalt und kreativen Ideen zu verbinden. Eine Teilfläche des Fischerareals wurde bereits zur Einrichtung eines Lebensmittelmarktes reprivatisiert. Für die weiteren Flächen wird derzeit das Verfahren einer of- fenen Konzeptvergabe betrieben. Im Vorfeld wurden bereits ein städtebaulicher Ideenwettbewerb sowie eine umfangreiche Bürgerbeteiligung durchgeführt. Anfang des Jahres wurden im Wege der Konzeptvergabe für das neue innerörtliche Wohngebiet „Fischerareal“ die beiden An- kerprojekte für die Baufelder 1 und 2 vergeben. Gesucht werden nun in der zweiten Phase Anliegerprojekte mit eigenen Kon- zepten, die sich an eines der Ankerprojekte anschließen und zusammen das Baufeld entwickeln. Die Bewerbungsphase für die Anliegerprojekte läuft bereits und endet am 19. September 2022. Eine finale Entscheidung über die ausgewählten Bewerbungen erfolgt Anfang November 2022. Am 30. Mai 2022 findet in der Schenk-Konrad-Halle eine weitere Informationsveranstal- tung zum Fischerareal statt. Bei dieser Veranstaltung stellen sich die Ankerprojektträger vor und der interessierte Perso- nenkreis erhält weitergehende Infos zum Anliegerverfahren. Weitere Informationen zum Fischerareal finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.baindt.de/fischerareal Seit 2014 betreibt die Gemeinde Baindt auf dem Areal der Klosterwiesenschule ein eigenes Nahwärmenetz. Der aktuelle Energiemix aus Kraft-Wärme-Kopplung und Gaskessel wird um zwei Pelletkessel und eine Solarthermieanlage ergänzt, damit die Wärmeerzeu- gung zukünftig regenerativ gestaltet werden kann. Der Ausbau beginnt bereits im Herbst 2022 und soll bis zum Frühjahr 2023 fertiggestellt werden. Auch das neue Wohnquartier Fischerareal wird an das ge- meindeeigene Nahwärmenetz angeschlossen. Das Nahwärmenetz mit regenerativem Energiemix trägt einen wichtigen Teil dazu bei, um den Effizienzhaus- standard erreichen zu können. Mit Hilfe der Umrüs- tung soll die CO₂-Bilanz des Nahwärmenetzes in Baindt gesenkt werden. Auf dem Weg zum Erreichen der Klimaschutzziele des Landes und der Gemeinde Baindt ist dies ein weiterer wichtiger und notwendiger Schritt. Für den Ausbau erhielt die Gemeinde kürzlich einen Zuwendungsbescheid über Fördermittel in Höhe von 200.000 Euro. Baindt ist damit eine von vier Gemeinden in Ba- den-Württemberg, die Fördermittel aus dem Pro- gramm „Energieeffiziente Wärmenetze“ vom Kar- lsruher Institut für Technologie bekommt. Das Büro Kirchner Energie GmbH unterstützt die Gemeinde tatkräftig seit mehreren Jahren in vielen energetischen, kommunalen Themen. Unter anderem hat sie zusammen mit der Energieagentur Ravensburg die Fördermittel für den Ausbau beantragt. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Für die künftige Gestaltung des Dorfplatzes wurde die Planung weiter vorangetrieben. In den vergangenen Monaten wurden pandemiebedingt viele neue Wege erprobt, um Städtebauförderung auch in digitalen Formaten zu vermitteln. Um im weiteren Verlauf die Gestaltung der Ortsmitte aus möglichst vielen verschiedenen Blickwinkeln betrachten zu können, fand am 24. Juli 2021 eine Bürgerwerkstatt mit einem Spaziergang durch die Ortsmitte statt. Anschließend wurde im Rahmen einer Dialogpha- se über zwei Entwurfsvarianten sowie über die mit zu berücksichtigenden Themen der verkehrlichen Anbindung, Vernetzung und Mobilität diskutiert. Am 26. April 2022 fand dann in der Schenk-Konrad-Halle eine öffentliche Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt statt. Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger mitreden, mitentscheiden und vor allem mitgestalten können. Wir freu- en uns auf eine tolle Ortsmitte in Baindt, die aus einem gemeinschaftlichen Beteiligungsprozess entwickelt wird. Die Entwurfs- pläne zur Umgestaltung des Dorfplatztes finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/ baumassnahmen/dorfplatz . Ihre Gemeindeverwaltung Nachlese zur Dorfputzete Bei schönem Wetter fand am vergangenen Samstag zum 11. Mal in unserer Gemeinde die „Dorfputzete“ statt. Ca. 30 Helferinnen und Helfer wurden von Seiten des Hauptamtsleiters, Herr Plangg, zur Reinigung von 6 verschiedenen Plätzen im Gemein- degebiet eingeteilt wurden. Hauptsächlich Flaschen, Dosen, Tüten, Zigarettenschachteln, aber auch Folien, Pizzaverpackungen und ein kaputter Wäscheständer wurden eingesammelt. Im Anschluss daran, haben sich alle fleißigen Helferinnen und Helfer auf dem Feuerwehrgelände bei einem zünftigen Vesper gestärkt. Herzlichen Dank, dass Sie unser Dorf wieder „herausgeputzt“ haben – bis zum nächsten Mal. Ihre Gemeindeverwaltung Abschied von der Feuerwehr – Vielen Dank für Ihren Einsatz! Im Rahmen der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt am 29.04.2022 wurden die Herren Georg Konzett und Franz Schnez aus der Einsatzabteilung verabschiedet. Treu und zuverlässig waren Georg Konzett über 43 Jahre und Franz Schnez über 40 Jahre im Einsatz für die Feuerwehr in Baindt. Wir hoffen sie bleiben der Feuerwehr in der Altersabteilung lange erhalten und geben weiterhin ihr umfangreiches Wissen an die jüngeren Einsatzkräfte weiter. Vielen Dank für ihr Ehrenamt in der Feuerwehr, mit vielen Einsatz- und Übungsstunden. Foto von links nach rechts: Franz Schnez, Georg Konzett Quarantäne- und Isolationsregeln in Baden-Württemberg wurden zum 3. Mai angepasst • Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind zwar weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Allerdings endet die Isolation nach Ablauf von fünf Tagen, sofern die Be- troffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z. B. Husten oder Fieber) haben. • Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden. Es gilt weiterhin: Wer krank ist, soll- te zu Hause bleiben. • Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht - unabhängig vom Impfsta- tus - künftig vollständig. Für sie wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren. Darüber hinaus sollten die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt das Tragen einer medizinischen Maske genauso wie die Einhaltung der Abstands- und Hygi- eneregeln. • Für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich gilt: Beschäftigte, die in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen tä- tig sind, unterliegen im Anschluss an die Absonderung (fünf Tage) einem beruflichen Tätigkeitsverbot von maximal zehn Tagen. Dieses endet mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses, oder spätestens am 15. Tag nach dem Erst- nachweis des Erregers. Der Schnelltest darf frühestens zehn Tage nach dem Erstnachweis des Erregers durchgeführt werden. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt sucht für den Bauhof zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d). Es handelt sich um eine bis Oktober 2022 befristete Stelle auf 450 € Basis. Sie werden dabei hauptsächlich Pflegearbeiten im Grünbereich übernehmen. Die monatliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden und kann an einem bzw. zwei Tagen pro Woche geleistet werden. Der Besitz des Führerscheins - Klasse B - ist wünschenswert, aber nicht Bedingung. Für Fragen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg für ein persönliches Gespräch oder telefonisch (Tel. 07502/9406-11) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 29.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de Erzieher/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadt- nähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unser Kindergarten. Wir suchen zur Unterstützung unseres sieben–gruppigen Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ zum nächst- möglichen Zeitpunkt eine/n Erzieher/in (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 90 % eine/n Erzieher/in (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 38 % (Krippe) Zu Beginn des neuen Kindergartenjahres eröffnen wir eine neue Gruppe. Neben einer Gruppenleitung (90 %) suchen wir weitere 3 Fachkräfte mit einem Beschäftigungsumfang zwischen 60 % und 70 %. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Kinder sind im Al- ter von zweieinhalb bis fünf Jahren. Die Arbeit der Einrichtung ist situations– und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, För- derung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Planung und Dokumentation der pädagogischen Arbeit sowie Beobachtung und Reflektion von kindlichen Bil- dungs- und Entwicklungsprozessen - Sozialpädagogische Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern unter Berücksichtigung der altersspezifischen Besonderheiten und individuellen Entwicklungen - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen Wir bieten Ihnen: - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz - ein motiviertes Team - eine Vergütung nach dem TVöD-SuE S 8a Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Integrationsfachkraft (m/w/d) für die Betreuung eines Kindes für 15 Std./Woche Für Fragen steht Ihnen die Kindergartenleiterin Frau Stoll unter der Tel. 07502/94114-141 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 27.05.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 10. Mai 2022 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Sachbeschädigungen und Schmierereien im Schulgelände In der Nacht vom 30. April auf den 01. Mai wurden mehrere Scheiben und Wände von verschiedenen Schulgebäuden mit Schaum und Zahnpasta ver- schmiert. Zudem wurde ein Beleuchtungskörper stark beschädigt. Darüber hinaus wurde auch in der großen Sporthalle der Hallenboden mit einer klebrigen Flüssig- keit begossen und die großen Sportmatten ebenfalls mit Schaum besprüht. Die Beseitigung der Schäden beläuft sich auf ca. 2.000 €. Diese Sachbeschädigungen wurden unver- züglich zur Anzeige gebracht - voraussichtlich mit eher überschaubaren Erfolg - es sei denn und da sind wir auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen, dass zufällig Beobachtungen gemacht wurden, die zur Aufklärung dieser Sachbe- schädigungen dienlich sind. Wenn Sie etwas beobach- tet haben, melden Sie dies bitte im Rathaus beim Hauptamtsleiter Walter Plangg (Tel. 07502/9406-11). Selbsternannte Ordnungshüter auf dem Friedhof Bei der Friedhofsverwaltung ist eine Beschwerde einge- gangen, dass Gegenstände wie Kerzenhalter u. ä. von den Ablageflächen bei den Urnenwänden von Personen entsorgt wurden, die nicht Eigentümer dieser Gegenstän- de waren. Wir weisen nochmals darauf hin, dass lediglich der Bau- hof oder Angestellte der Gemeindeverwaltung berechtigt sind, Gegenstände bei den Urnenwänden zu entfernen. Da in diesem Falle die Gegenstände nicht weggeworfen werden, sondern den Eigentümern die Möglichkeit zur Abholung gegeben wird. Wer hierzu sachdienliche Hinweise geben kann, meldet sich bitte bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Baindt, Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail: elvira.heine@baindt.de Friedhofsverwaltung Wir starten einen neuen Versuch, um das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement zu würdigen Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest nochmals we- gen der Corona-Pandemie auf das folgende Jahr 2022 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 16.09.2022 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leis- tungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 30. Juni 2022 Personen mit, die es Ihrer Meinung nach verdient haben, für ihre Leistungen ge- würdigt zu werden. Die Vorschläge vom vergangenen Jahr werden berück- sichtigt. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Ihre Gemeindeverwaltung Welche Vorsorgemaßnahmen sind bei Starkregen und Hochwasser zu treffen? - Möglichkeit zur Bestellung von Sandsäcken - Wenn das Wetter verrücktspielt, können sich alle, Bür- gerinnen und Bürger sowie Feuerwehrleute und Bau- hof, auf arbeitsintensive Stunden gefasst machen. Sich aufstauendes Wasser kann schnell Straßen oder Keller überfluten und Wege unterspülen. In den vergangenen Jahrzehnten wurde eine Zunahme von Starkregenereig- nissen in Deutschland beobachtet. Von einer Fortsetzung dieses Trends ist im Zusammenhang mit dem Klimawan- del auszugehen. Folgen können fatal sein, wenn Sie keine Vorkehrungen treffen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich informieren und ihr Umfeld durch Schutzmaßnahmen sichern. Jede Person ist dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvor- sorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen. Vorsorge ist auch dann notwendig, wenn Sie sich durch technische Maßnahmen der Gemeinde, wie zum Beispiel Kanäle, ge- schützt fühlen. Besonders Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal sind durch abströmendes bzw. sich aufstauendes Wasser gefährdet. Es ist zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Nachbargrundstücke wichtig, dass Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 auf Ihrem eigenen Grundstück eine ordnungsgemäße Entwässerung stattfindet. Grundsätzlich ist Regenwasser auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen. Insbesonde- re Dachflächen sollten korrekt an die Regenentwässe- rung angeschlossen werden, da abströmendes Wasser ansonsten auf benachbarte Grundstücke abfließen und deren Entwässerungssystem sowie Kanäle in naher Um- gebung überfordern kann. Dachrinnen und Fallrohre müs- sen die passenden Abmessungen haben, sonst kann die Dachentwässerung Starkregen nicht richtig aufnehmen. Die Abführung von Regenwasser durch dünnere Plastik- schläuche anstelle von Fallrohren reicht nicht aus. Bedenken Sie, 100-prozentige Sicherheit vor einem Hoch- wasser gibt es nicht, Vorsicht und persönliche Vorsorge helfen jedoch Risiko und Schadenspotential zu minimieren. Wir empfehlen Ihnen folgende Maßnahmen umzusetzen: - Schützen Sie Ihr Gebäude durch eine Rückstauklappe, diese verhindert bei extremen Regenmengen, die die Kanalisation überfordern können, dass Oberflächen- und Abwasser über Sanitäranlagen zurückströmen. - Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Wetter- und Starkregenwarnungen. Diese finden Sie unter an- derem auf der Website des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de). - Bei hochwassergefährdeten Stockwerken darauf ach- ten, dass hier keine wertvollen Gegenstände gelagert werden. - Beschaffen Sie sich, wenn notwendig, mobile Schutz- elemente für Fenster, Garagen und Türen (z.B. Sand- säcke). - Sichern Sie sich finanziell ab. Schnell können finanziellen Schäden durch ein starkregenbedingtes Hochwasser private Rücklagen sprengen. Eine Elementarschadens- versicherung schützt Sie hier vor den finanziellen Folgen. - Verzichten Sie auf eine großflächige Versiegelung. Eine Versickerung intensiver Niederschläge ist nur bei durchlässigem Untergrund möglich. Die Gemeinde ist bemüht, alles Erforderliche zu tun, um die in Starkregensituationen entstehenden Schäden so gering wie möglich zu halten und vor allem vorzubeugen. So unterstützte die Gemeinde und die Freiwillige Feuer- wehr in der Vergangenheit Bürgerinnen und Bürger, deren Häuser und Grundstücke bereits von Starkregen betroffen waren, mit der Beschaffung von Sandsäcken. Sandsäcke sind jedoch nur geeignet, wenn Sie schon vorher verlegt wurden. Ebenso können beim Hochwasser verwendete Sandsäcke wiederverwendet werden, hierzu müssen sie gut getrocknet und mehrmals gewendet werden. Durch den gemeinsamen Einsatz von Freiwilliger Feuer- wehr und Bauhof konnte bisher die Lage gut kontrolliert werden und unseren Baindterinnen und Baindtern wurde schnellstmöglich geholfen. Ein großer Dank geht an dieser Stelle an alle Helferinnen und Helfer bei der Feuerwehr sowie der Jugendfeuerwehr, beim Bauhof und auch bei der Bevölkerung! Um für die Zukunft noch besser gerüstet zu sein, wird die Jugendfeuerwehr Sandsäcke mit einer Sandfüllma- schine befüllen. Zum Selbstkostenpreis von 3 Euro pro gefüllten Sandsack werden die Sandsäcke an Bürge- rinnen und Bürger der Gemeinde Baindt ausgegeben. Die Sandsäcke haben eine Größe von 30 x 60 cm. Bitte melden Sie bis zum 22. Mai 2022 Ihren Bedarf (Anzahl) von Sandsäcken an Frau Stephan (E-Mail: m.stephan@ baindt.de oder Tel. Nr. 07502 9406-59). Weitere Informa- tionen zur Ausgabe und Abwicklung erhalten Sie zeitnah. Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2022 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2022 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt Auch die diesjährige Jahreshauptversammlung stand noch unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Roland Bucher eröffnete diese am Freitag, dem 29.04.2022 wie- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 der in einem kleineren Rahmen als sonst und begrüßte die Anwesenden, darunter auch Bürgermeisterin Simone Rürup und Ehrenkommandant Erich Brei. Die diesjährig Geehrten und Beförderten Foto: von links nach rechts: Georg Konzett, stv. Kreis- brandmeister Norbert Fesseler, Martin Rude, Alexander Svoboda, Franz Schnez, Martin Frank, Michael Koscher, Luis Bürck, Christian Schmid, Bürgermeisterin Simone Rürup, Feuerwehr Kommandant Roland Bucher Nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde in einer Schweigeminute den verstorbenen Kameradinnen und Kameraden gedacht. Schriftführer Andreas Joachim blickte im Anschluss in seinem Bericht, verbunden mit di- versen Bildern und Erläuterungen von Roland Bucher, auf das Jahr 2021 zurück. Geprägt durch die Corona-Pande- mie gab es auch im vergangenen Jahr keinen oder einen zum Teil nur sehr eingeschränkten Probenbetrieb. Auch die Aus- und Weiterbildungslehrgänge litten unter den Einschränkungen. Kommandant Roland Bucher berichtete von einem durch- schnittlichen Einsatzjahr. Überwiegend wurde auch 2021 technische Hilfe geleistet. Erfreulich ist weiterhin die Ent- wicklung des Personalstands mit 38 Aktiven und einem Durchschnittsalter von 33 Jahren. Im Ausblick auf die kommenden Jahre stellte Roland Bu- cher die geplanten Lehrgänge und Anschaffungen vor, darunter die bauliche Maßnahme am Feuerwehrhaus sowie die Beschaffung des neuen Fahrzeugs, das vor- aussichtlich Ende 2023 geliefert wird. Die Fachbereichs- verantwortlichen gaben zudem einen kurzen Einblick in ihren jeweiligen Bereich. Jugendfeuerwehrwart Markus Striegel folgte mit dem Be- richt über die Jugendfeuerwehr. Auch hier litt der Übungs- betrieb unter den coronabedingten Einschränkungen. So konnte lediglich der Landesjugendfeuerwehrtag in Tripsdrill besucht werden. Kassierer Peter Mohring berichtete von einem nahezu unveränderten Kassenverlauf des letzten Jahres und die Kassenprüfer bestätigten eine einwandfreie Kassenfüh- rung und lobten die ausgezeichnete Buchführung. Frau Bürgermeisterin Rürup dankte der Feuerwehr und im besonderen Kommandant Roland Bucher für deren Einsatz und die unkomplizierte Zusammenarbeit. Im Anschluss der Grußworte folgten die Ehrungen durch den stellvertretenden Kreisbrandmeister Norbert Fesse- ler. Zum Feuerwehrmann wurden befördert: Uwe Streu- bel und Luis Bürck. Zum Oberfeuerwehrmann wurden befördert: Martin Frank und Moritz Konzett. Für 15 Jahre Feuerwehrdienst wurden Hugo Futterer und Alexander Svoboda geehrt. Die Ehrung der Gemeinde für 20 Jahre Feuerwehrdienst erhielten Martin Rude, Christian Schmid und Michael Koscher. Sage und Schreibe 40 Jahre Dienst hat Franz Schnez geleistet und erhielt dafür die Aus- zeichnung des Landes Baden-Württemberg in Gold. Lei- der nahm Franz dies zum Anlass, gemeinsam mit Georg Konzett von der Einsatzabteilung in die Altersabteilung zu wechseln, so dass uns nun über 80 Jahre Feuerwehr- erfahrung und zwei treue und zuverlässige Einsatzkräf- te fehlen. Neu in die Feuerwehr aufgenommen wurde im Anschluss Sascha Biggör, und so schloss Komman- dant Bucher mit einem positiven Ausblick die diesjährige Hauptversammlung gegen 22 Uhr. Ferienprogramm Ferienbetreuung in den Pfingstferien Liebe Eltern, wir erinnern daran, dass auch in den Pfingstferien, vom 07.06.-10.06.2022 die Gemeinde Baindt für alle Grund- schülerinnen und Grundschüler eine Ferienbetreuung in den Räumen der Klosterwiesenschule anbietet. Die An- meldung kann über reservix.de erfolgen und ist auch für die Sommer- und Herbstferien bereits freigeschalten. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss für die Pfingstferienbetreuung ist am 17.05.2022. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext auf reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 14. Mai und Sonntag, 15. Mai Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Samstag, 14. Mai Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hochbergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 Sonntag, 15. Mai Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0 Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. Mai 13.05. Raspler JHV SKH 14.05. Flohmarkt „Rund ums Kind“ KWS 15.05. Konfirmation I Kath. Kirche Bft. 15.05. Blutreitergruppe Georgsritt in Bergatreute 18.05. Seniorentreff Ausflug mit Maiandacht 20.05. Blutreiter JHV BSS 20.05. Impulse Frauenfrühstück BSS 22.05. Konfirmation II Kath. Kirche Bft. 22.05. Tag der offenen Tür vom Kunstkreis, DRK und DLRG ab 14 Uhr, Wo: Containeranlage Baindterstr. 48/1 26.05. Blutreiter Proberitt in Weingarten 27.05. Blutreiter Blutritt in Weingarten 31.05. Gemeinderatssitzung Rathaus Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 persönliches Würden könnten Abhängig Öl Präsident „Die – kön benötigt. Für wären fünf – ungefähr für Raumwärme Gaststätten Würden anschließen, ließen – jährlich fi Präsident wür schließenden für wohngebäuden könnte „ ganztägig Räume Grad?“, Häl länger. empfiehlt „ein persönliches Gasembargo“, Energieträger würden lässt fürs „Tempoli führen führende für Düngeprodukte. „Wir Krieges“, für Ukraine“, Landstraßen. wären Maßnahme, Ölimporte – Öl Ölprodukten würde wäre wür Pflicht. Fuß Höchstgeschwindigkeitenbenötigenüber mäßig Streckenlänge unnötige Landstraßen – Lebensmittelabfälle ändern. „Zudem treffen.“ hätte Effekt Würde läge Treibstoffver Homeoffice brächte über Broschüre desamt.de/sites/default/files/medien/ Tim Bartels (Umweltbriefe) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Zur Information Die besten Wünsche zur Konfirmation Im Namen des Gemeinderates und der Ge- meindeverwaltung gratuliere ich allen Kon- firmandinnen und Konfirmanden und wün- sche ihnen zu diesem hohen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge ihnen und ihren Familien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Simone Rürup, Bürgermeisterin Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 22: Bestellen und behalten Beim Bestellen kommt's drauf an, ob die Waren zurückgeschickt werden. Auf das Konto einer Waren-Rücksendung gehen 370 g CO2. Eine Online-Bestellung von Schuhen inklusive Retoure verursacht rund 1 kg CO2. Daher: Online nur das bestellen, was man auch behalten möchte. Wenn schon online, dann am besten Sammelbestellungen tätigen, keine Einzellieferungen. Die Umweltwirkung der Retouren belief sich 2018 geschätzt auf 238 000 Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e). Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunika- tion, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schus- sentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 26: Krummes Obst und Gemüse kau- fen Die inneren Werte zählen (für den Klima- schutz) – auch bei Obst und Gemüse. Auf dem Weg vom Acker bis zum Teller werden jedes Jahr riesige Mengen an Lebensmittel entsorgt. Rund 1,4 Millionen Tonnen landen jedes Jahr im Müll. Denn viele Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten makelloses und perfekt geformtes Obst und Gemüse in Einheits- größe. Was nicht diesen unrealistischen Anforderungen entspricht und als unverkäuflich gilt, landet oftmals gar nicht erst im Ladenregal, sondern gleich in der Tonne. Rund 30 bis 40 Prozent der Ernte und damit wertvolle landwirtschaftliche Ressourcen werden so verschwendet. Diese Nichtwertschätzung von Lebensmitteln seitens der Kundschaft ist nicht nur für die hart arbeitenden Land- wirtinnen und Landwirten ein großes Problem, sondern auch für das Klima. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Bluthochdruck ist vielen unbewusst Laut Statistik des Robert-Koch-Instituts ist jeder dritte Bundesbürger von Bluthochdruck betroffen. 30 Prozent wissen jedoch nichts von ihrer Erkrankung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist anlässlich des Welt-Hyperto- nie-Tages am 17. Mai auf das Selbsthilfe-Angebot der Deutschen Hochdruckliga hin, das von den Verbänden der Gesetzlichen Krankenversicherung finanziell unter- stützt wird. Weitere Informationen zu Hypertonie (Blu- thochdruck) bietet die Hochdruckliga auf ihrer Internet- seite www.hochdruckliga.de. Zur Selbsthilfeförderung der Landwirtschaftlichen Kran- kenkasse informiert die SVLFG unter www.svlfg.de/selbst- hilfefoerderung. Das hilft gegen Bluthochdruck Die Volkskrankheit Bluthochdruck ist Hauptursache für Herzinfarkt, Schlaganfall und Nierenversagen. Ein gesun- der Lebensstil ist nicht nur die beste Vorsorge, sondern auch Teil der Therapie. Bei leicht erhöhtem Blutdruck rei- chen schon kleine Veränderungen des Lebensstils aus, um in den gesunden Bereich zu gelangen. Dazu gehören Bewegung sowie eine gesunde Ernährung mit viel Gemüse und Obst, möglichst frisch zubereitet mit viel Kräutern und Gewürzen. Mit Ausdauertraining – dreimal pro Woche für 30 bis 45 Minuten – wird der Blutdruck optimal gesenkt. Sehr gut eignen sich Nordic Walking, Wandern, Laufen und Radfahren. Schwimmen ist nicht unbedingt geeignet, da es durch einen längeren Kältereiz zu einem Blutdruckanstieg kommen kann. Alkohol, Nikotin und Stress können weitere Auslöser für Hypertonie sein. Unter therapeutischer Anlei- tung kann der Blutdruck auch durch Entspannungs- und Atemübungen günstig beeinflusst werden. Die Förderung von Bewegung ist daher auch ein wich- tiges Handlungsfeld der Krankenkassen in der Primär- prävention. Bewegungskurse stehen hier zur Auswahl: www.svlfg.de/ gesundheitskurse-finden Volkshochschule Weingarten Vortrag Natürliche Klimaschwankungen und anthropogen be- dingte Klimaänderungen Eine Einführung Mit Dr. Andreas Schwab, Prof. für Geographie an der PH Weingarten Die Diskussionen um den vom Menschen verursachten Klimawandel sind ständig präsent und werden uns in den kommenden Jahrzehnten nicht mehr loslassen. Was aber steckt eigentlich dahinter? Gab es Klimaveränderungen nicht schon immer? Wie kann man da überhaupt den Menschen verantwortlich machen? Nach dem Vortrag zu den Grundlagen von Wetter und Klimasetzt dieser zweite Grundlagenvortrag von Andreas Schwab den Schwer- punkt auf den natürlichen und den vom Menschen ver- ursachten Treibhauseffekt. Dienstag, 31.05.2022, 19:30 - 21:00 Uhr (neuer Termin) Achtalschule Baienfurt, Primarstufe, Ravensburger Str. 18, Musiksaal 6,00 € (keine Ermäßigung, Abendkasse 9,00 EUR, bitte passend bezahlen) Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Anmeldungen bitte über die homepage der VHS Wein- garten unter www.vhs-weingarten.de oder im Rathaus Baienfurt, Tel. 4000 28. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Jahreshauptversammlung zu unserer Jahreshauptversammlung am Sonntag, den 15. Mai 2022 um 11 Uhr im Bischof-Sproll-Sall lalden wir alle Mitglieder und Inte- ressierte herzlich ein. TAGESORDNUNG: 1. Eröffnung der Versammlung 2. Begrüßung der Mitglieder und Feststellung der Be- schlussfähigkeit 3. Ehrung der verstorbenen Mitglieder 4. Bericht des 2. Vorsitzenden 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstands 8. Wahl der Kassenprüfer 9. Anträge 10. Sonstiges Die Versammlung findet unter Einhaltung der 2-G-Regeln statt. Das Tragen einer Maske ist freiwillig. Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesab- bau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Finanzamt Ravensburg Schnuppertag beim Finanzamt Ravensburg Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2023 ihre Mittlere Reife, die Fach- hochschulreife bzw. das Abitur ablegen werden und mit ei- ner Berufsausbildung oder mit einem Dualen Studium be- ginnen wollen, am 02.06.2022 von 14:00 Uhr – 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Fi- nanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplätze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden – Württemberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. Anmel- dungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Übrigens: Ihr findet uns auch auf der Bildungsmesse in der Oberschwabenhalle in Ravensburg am 24. und 25.05.22 Ihr Finanzamt Ravensburg in Weingarten Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 14. Mai - 22. Mai 2022 Gedanken zur Woche Liebe kann man nicht schenken, wenn man sie nicht hat; und man hat sie erst, wenn man sie schenkt. Aurelius Augustinus Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Samstag, 14. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 15. Mai – 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (+ Brunhilde Dre- her, Klara und Johannes Merk, Familie Schi- manowski, Paula und Rupert Gross mit Ange- hörigen, Walter Fri, Anton Ortner, Margarete Vollmer, Agathe und Adam Zimmermann, Jahrtag: Leo Schimanowski) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Amalia 14.00 Uhr Baindt - Villa Kunterbunt, Treffen der Erst- kommunikanten mit den MInis 18.30 Uhr Baienfurt – Marienlob mit dem Kirchenchor bei „Maria an der Eiche“ Köpfingen Dienstag, 17. Mai 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst 12.00 Uhr Baienfurt – Tag der ewigen Anbetung Ausset- zung des Allerheiligsten anschließend Beginn der Betstunden 19.00 Uhr Baienfurt – Abschluss mit dem sakramenta- len Segen Mittwoch, 18. Mai 09.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunion- austeilung 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 19. Mai 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 20. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 09.00 Uhr Baindt – Impulse Frauenfrühstück im Bischof Sproll Saal 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 21. Mai 14.00 Uhr Baindt – feierliche Erstkommunion der Blin- denschule in der Kirche (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (+ Ludmilla und Ro- chus Illenseer, Josefine Heine, Hedwig und Paul Krizikalla) Sonntag, 22. Mai – 6. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Konfirmation in der kath. Pfarrkirche 11.30 Uhr Baindt – Konfirmation in der kath. Pfarrkirche 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst 17.00 Uhr Baienfurt – Konzert mit Trompeten und Orgel „Der Sonne Glanz“ 18.00 Uhr Binningen – Maiandacht bei der Kapelle in Binningen Corona-Beschränkungen aufgehoben! – So wollen wir verfahren Das bischöfliche Ordinariat Rottenburg hat weitgehend alle Einschränkungen aufgehoben. Ab sofort gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstands- regeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der bisherigen Ordnung mit markierten Plät- zen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bän- ken ausgeteilt. Diese Plätze sind gedacht für alle, die sich besonders schützen wollen oder müssen. Denn mit der Aufhebung der Einschränkungen ist das Virus selbst noch nicht aus der Welt geschafft. Wir heißen sie herzlich willkommen und freuen uns, wieder unbeschwert Gottesdienst feiern zu können. Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Das Pfarrbüro ist in den Pfingstferien vom 07. Juni bis zum 17. Juni 2022 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bi- schof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neu- en Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkommunionkind. Jeder, der einem Erst- kommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erst- kommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öff- nungszeiten. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Kinderbibelwoche 2022 Dieses Jahr findet zum ersten Mal eine Kinderbibelwoche statt. Wann: 1. - 5. August 2022 v. 7:30 - 13:00 Uhr Wo: Gemeindehaus St. Martin, Bischof- Sproll-Saal in Baindt Wer darf mitmachen: Alle Kinder von der 1. - 4. Klasse (max. 25 Kinder) Kosten: 1. Kind 70,-- Euro, 2. Kind 50,-- Anmeldung: per E-Mail an: kinderbibelwoche_baindt@web.de Anmeldeschluss: 20. Juni 2022 Auf der Grundlage einer biblischen Geschichte, die uns die Woche über begleitet, werden Aktionen drinnen und draußen stattfinden. Außerdem werden verschiedene Angebote wie z.B. Bastelaktionen, Geschichten, Rallys, Handwerkliches, Lieder u.s.w angeboten. Die Kinder brin- gen ihr eigenes Vesper und Getränk mit. Es freut sich auf euch, euer Kinderbibelwochen-Team: Doris, Patricia, Eva, Rainer und Nadine. Einladung zum Seniorenausflug nach Irsee und Bad Wörishofen Wir laden Sie ganz herzlich ein zu unserem Seniorenausflug nach Irsee und Bad Wörishofen am Mittwoch, 18. Mai 2022. Die Abfahrt ist um 9.00 Uhr direkt vor dem Gasthaus Mühle. In der Klosterkirche St. Peter und Paul in Irsee haben wir für Sie eine kurze Kirchenführung gebucht. Im Anschluss feiern wir dort mit Herrn Pfarrer Staudacher eine Maiandacht. Wir bleiben im Klosterviertel, das geprägt ist von der groß- zügigen Pracht des Barocks und werden im Braugasthof das Mittagessen einnehmen. Dazu gehört das ursprünglich gebraute, mildwürzige, dunkle Klosterbier. Unser nächstes Ziel ist die Kurstadt Bad Wörishofen, bekannt durch Pfar- rer Kneipp. Hier haben Sie Gelegenheit den wunderschö- nen Kurpark zu besuchen oder Sie entscheiden sich für einen Stadtbummel. Zum Kaffeetrinken wird der Bus Sie zum Cafe Schwermer bringen, wo eine Vielfalt an Kuchen und Torten aus der hauseigenen Konditorei auf Sie wartet. Preis für Fahrt und Kirchenführung 20,00 Euro. Wenn Sie mitgehen möchten, dann melden Sie sich bit- te bis zum Sonntag, 15. Mai 2022 bei Erika Steinhauser, Telefon: 1347. Wir freuen uns auf einen Ausflugstag mit Ihnen ins schöne Allgäu. Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse lädt ein zum Baindter Frauenfrühstück impulse lädt ein zum Baindter Frauenfrühstück Zu jedem guten Werk bereit Baindter Frauenfrühstück Zu jedem guten Werk bereit Pater Johannes Baptist Schmid Am Freitag, 20.05.2022, um 9 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 5 € inkl. Kaffee u. Butterbrezel Anmeldung bis 17.05.2022 bei Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau A. Strehle 0160-97311633 / andreastrehle@t-online.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Das Pfarrbüro bleibt urlaubsbedingt bis einschließlich 30. Mai geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrer Martin Schö- berl direkt zur individuellen Termin-Vereinbarung unter: martin.schoeberl@elkw.de oder 0751/43656 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Psalm 98,1 Sonntag, 15. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 11.30 Uhr Baienfurt Konfirmation I in der Kath. Kirche Mittwoch, 18. Mai 16.00 Uhr Baindt Generalprobe für Konfirmation II und III in der Kath. Kirche Sonntag, 22. Mai Rogate 10.00 Uhr Baindt Konfirmation II in der Kath. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 11.30 Uhr Baindt Konfirmation III in der Kath. Kirche Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt Das Pfarrbüro bleibt urlaubsbedingt bis einschließlich 30. Mai geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrer Martin Schöberl direkt zur individuellen Termin-Vereinbarung unter: martin.schoeberl@elkw.de oder 0751/43656 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Psalm 98,1 Sonntag, 15. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 11.30 Uhr Baienfurt Konfirmation I in der Kath. Kirche Mittwoch, 18. Mai 16.00 Uhr Baindt Generalprobe für Konfirmation II und III in der Kath. Kirche Sonntag, 22. Mai Rogate 10.00 Uhr Baindt Konfirmation II in der Kath. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 11.30 Uhr Baindt Konfirmation III in der Kath. Kirche www.evangelisch-baienfurt-baindt.de www.instagram.com/ev.kirche.baienfurt.baindt www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt Das Pfarrbüro bleibt urlaubsbedingt bis einschließlich 30. Mai geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrer Martin Schöberl direkt zur individuellen Termin-Vereinbarung unter: martin.schoeberl@elkw.de oder 0751/43656 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Psalm 98,1 Sonntag, 15. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 11.30 Uhr Baienfurt Konfirmation I in der Kath. Kirche Mittwoch, 18. Mai 16.00 Uhr Baindt Generalprobe für Konfirmation II und III in der Kath. Kirche Sonntag, 22. Mai Rogate 10.00 Uhr Baindt Konfirmation II in der Kath. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 11.30 Uhr Baindt Konfirmation III in der Kath. Kirche www.evangelisch-baienfurt-baindt.de www.instagram.com/ev.kirche.baienfurt.baindt www.instagram.com/ ev.kirche.baienfurt.baindt Gedanken zum Wochenspruch „Wer singt, betet doppelt.“ – So hat schon Augustin auf den Punkt gebracht, warum Lieder für den christlichen Glauben eine so große Rolle spielen. Wie eine große Befreiung empfinden es deshalb viele Menschen, dass nach der Hochphase der Pandemie wieder kräftig gemeinsam gesungen werden kann. Weil beim Singen noch eine andere Dimension ins Schwingen gerät als beim Sprechen ist es wie ein Ventil für unsere Emotionen, wir können uns die Freude, den Frust und die Angst von der Seele singen, und erleben, wie sich schon dadurch etwas in uns drin verändert. Der erste Schritt zu einer Veränderung der Situation. Warum sollten im Frühling nur die Vögel lauthals singen und den Schöpfer loben? Nehmen wir die Einladung dieses Sonntags auf: „Kantate!“ – „Singt!“ Ob vertraute Lieder, die uns ein Gefühl von Heimat geben oder neue Lieder, die unsere Zeit und ihren Esprit aufnehmen. – Hauptsache, es wird etwas davon spürbar, dass Gott mitten unter uns präsent ist und wir uns immer wieder wundern und ihm dafür danken können. Gedanken zum Wochenspruch „Wer singt, betet doppelt.“ – So hat schon Augustin auf den Punkt gebracht, warum Lieder für den christlichen Glauben eine so große Rolle spielen. Wie eine große Befreiung empfin- den es deshalb viele Menschen, dass nach der Hochphase der Pandemie wieder kräftig gemeinsam gesungen wer- den kann. Weil beim Singen noch eine andere Dimension ins Schwingen gerät als beim Sprechen ist es wie ein Ven- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 til für unsere Emotionen, wir können uns die Freude, den Frust und die Angst von der Seele singen, und erleben, wie sich schon dadurch etwas in uns drin verändert. Der erste Schritt zu einer Veränderung der Situation. Warum sollten im Frühling nur die Vögel lauthals singen und den Schöpfer loben? Nehmen wir die Einladung dieses Sonntags auf: „Kanta- te!“ – „Singt!“ Ob vertraute Lieder, die uns ein Gefühl von Heimat geben oder neue Lieder, die unsere Zeit und ihren Esprit aufneh- men. – Hauptsache, es wird etwas davon spürbar, dass Gott mitten unter uns präsent ist und wir uns immer wie- der wundern und ihm dafür danken können. Viel Freude beim Singen und Gottes Segen! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Gedanken zum Wochenspruch „Wer singt, betet doppelt.“ – So hat schon Augustin auf den Punkt gebracht, warum Lieder für den christlichen Glauben eine so große Rolle spielen. Wie eine große Befreiung empfinden es deshalb viele Menschen, dass nach der Hochphase der Pandemie wieder kräftig gemeinsam gesungen werden kann. Weil beim Singen noch eine andere Dimension ins Schwingen gerät als beim Sprechen ist es wie ein Ventil für unsere Emotionen, wir können uns die Freude, den Frust und die Angst von der Seele singen, und erleben, wie sich schon dadurch etwas in uns drin verändert. Der erste Schritt zu einer Veränderung der Situation. Warum sollten im Frühling nur die Vögel lauthals singen und den Schöpfer loben? Nehmen wir die Einladung dieses Sonntags auf: „Kantate!“ – „Singt!“ Ob vertraute Lieder, die uns ein Gefühl von Heimat geben oder neue Lieder, die unsere Zeit und ihren Esprit aufnehmen. – Hauptsache, es wird etwas davon spürbar, dass Gott mitten unter uns präsent ist und wir uns immer wieder wundern und ihm dafür danken können. Viel Freude beim Singen und Gottes Segen! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Konfirmationen 2022 Wir feiern in diesem Jahr die Konfirmation an zwei Terminen, mit insgesamt drei Gottesdiensten, in den Kath. Kirchen in Baienfurt und Baindt, damit alle Konfirmationsgäste und Gemeindeglieder genug Raum zum Mitfeiern haben. Pfr. Martin Schöberl Konfirmationen 2022 Wir feiern in diesem Jahr die Kon- firmation an zwei Terminen, mit insgesamt drei Gottesdiensten, in den Kath. Kirchen in Baienfurt und Baindt, damit alle Konfirmationsgäste und Gemeinde- glieder genug Raum zum Mitfeiern haben. Pfr. Martin Schöberl Nach dem Abendmahlsgottesdienst am 8.5. I. Konfirmation 15. Mai, 11.30 Uhr, Kath. Kirche Baienfurt Mika Bacher Diana Fischer Helena Escher Franziska Stratmann Hannes Vortmann II. Konfirmation 22. Mai, 10.00 Uhr, Kath. Kirche Baindt Miriam Kassner Annika Liche Tobias Oehler Pascal Oehler Amelie Schlezak Milana Ulrich Rebekka Zöschinger III. Konfirmation 22. Mai, 11.30 Uhr, Kath. Kirche Baindt Moritz Bürkle Fabian Dick Moritz Fischer Mika Hegele Ilona Kiemele Franziska Speidel Nach dem Abendmahlsgottesdienst am 8.5. I. Konfirmation 15. Mai, 11.30 Uhr, Kath. Kirche Baienfurt Mika Bacher Diana Fischer Helena Escher Franziska Stratmann Hannes Vortmann II: Konfirmation 22. Mai, 10.00 Uhr, Kath. Kirche Baindt Miriam Kassner Annika Liche Tobias Oehler Pascal Oehler Amelie Schlezak Milana Ulrich Rebekka Zöschinger III. Konfirmation 22. Mai, 11.30 Uhr, Kath. Kirche Baindt Moritz Bürkle Fabian Dick Moritz Fischer Mika Hegele Ilona Kiemele Franziska Speidel _________________________ Rebekka Zöschinger III. Konfirmation 22. Mai, 11.30 Uhr, Kath. Kirche Baindt Moritz Bürkle Fabian Dick Moritz Fischer Mika Hegele Ilona Kiemele Franziska Speidel --- Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 26. Mai eine Mitfahrgelegenheit zum Oberschwabentag nach Aulendorf benötigt, kann sich sehr gerne bis spätestens 23. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. Milana Ulrich Rebekka Zöschinger III. Konfirmation 22. Mai, 11.30 Uhr, Kath. Kirche Baindt Moritz Bürkle Fabian Dick Moritz Fischer Mika Hegele Ilona Kiemele Franziska Speidel --- Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 26. Mai eine Mitfahrgelegenheit zum Oberschwabentag nach Aulendorf benötigt, kann sich sehr gerne bis spätestens 23. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 26. Mai eine Mitfahrgelegenheit zum Oberschwa- bentag nach Aulendorf benötigt, kann sich sehr gerne bis spätestens 23. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. _________________________ Krea[mehr]

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              Zuletzt geändert: 13.05.2022
              Rohrbruch_Auftrag_Wassermeister_01.pdf

              ___________________________________ Ort ___________________________________ Flurstück Rohrbruch/ Leckstelle auf Ihrem Grundstück Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt hat eine Leckstelle in der Hausanschlussleitung auf Ihrem Grundstück ( Flst.Nr. siehe oben ) festgestellt. Nach § 14 der Wasserversorgungssatzung ist für die Beseitigung des Schadens innerhalb des Grundstücks, die Gemeinde (Eigenbetrieb Wasserversorgung) zuständig. Gemäß § 15 der Wasserversorgungssatzung hat der Anschlussnehmer die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Haus-anschlüsse zu tragen. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). Sollte sich im Rahmen der Aufgrabungsarbeiten herausstellen, dass der Rohrbruch im öffentlichen Bereich ist, werden die Kosten von uns übernommen. Sollte ein neuer Hausanschluss erstellt werden, sind die Kosten auch ab Grundstücksgrenze vom Eigentümer zu tragen. Arbeiten nach dem Wasserzähler im Haus sind durch einen Installateur auszuführen. Gemeinde Baindt · Marsweilerstraße 4 · 88255 Baindt Wasse rme i s t e r ___________________________________ Anschlussnehmer/Eigentümer ___________________________________ Straße, Hausnummer Name: Klaus Bielau Telefon: +49(0)751-4000-919 E-Mail: wasserversorgung@baienfurt.de Datum Die Arbeiten an der Hausanschlussleitung werden vom Eigenbetrieb Wasserversorgung gegen Rechnungsstellung ausgeführt: Ich bin mit der Kostenübernahme der Hausanschlussleitung einverstanden. __________________________________ Ort, Datum, Unterschrift Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Auszug aus der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum der Gemeinde. Soweit sie in öffentliche Verkehrs-/und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Hausanschlüsse bereit. (4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Haushaltsanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein, sie sind vor Beschädigung zu schützen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbesondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen, sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. § 15 Kostenerstattung (1) Der Anschlußnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorübergehenden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten beanspruchten Flächen. (2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ. Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unberücksichtigt gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt die Gemeinde. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so, ist für die Teile der Anschlussleitung, die ausschließlich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatzpflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig. Ort: Flurstück: Anschlussnehmer/Eigentümer: Straße, Hausnummer: Ort, Datum, Unterschrift: Datum: 7/12/23[mehr]

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                Zuletzt geändert: 11.09.2024
                2024_-_AMS_-_Haushaltsatzung_2024.pdf

                Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 28. November 2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.572.530 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von - 1.572.530 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.382.530 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 1.382.530 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 543.000 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - 543.000 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 €. § 5 Stellenplan Der im Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung. § 6 Betriebskostenumlage Die vorläufige Betriebskostenumlage wird auf 1.167.940 € festgesetzt. Hierauf werden Abschlagszahlungen auf Mitte jeden Monats mit der vorläufigen Umlage fällig. Die endgültige Betriebskostenumlage wird entsprechend der Verbandssatzung festgelegt. § 7 Kapitalumlage Die Kapitalumlage wird auf 543.000 € festgesetzt und ist von den Verbandsgemeinden durch Eigenmittel aufzubringen. Berg, den 28. November 2023 Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 18 GKZ i. V. mit § 81, Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit von Montag, den 15.01.2024 bis Dienstag, 23.01.2024 je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwommengasse 2, Zimmer 1, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 20.12.2023 die Gesetzmäßigkeit gemäß § 28 GKZ i. V. mit § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, 88276 Berg, geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Fronreute, 04.01.2024 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender[mehr]

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                  Friedhofserweiterung.pdf

                  S A T Z U N G E N D E R G E M E I N D E B A I N D T ● zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung und zu ● den örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet " 2 . F R I E D H O F S E R W E I T E R U N G U N D W O H N - U N D M I S C H G E B I E T G R Ü N E N B E R G S T R A S S E U N D S T Ö C K L I S S T R A S S E “ Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in öffentlicher Sitzung am 07.10.2003 den Bebauungsplan "2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße" und die örtlichen Bauvorschriften "2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße" aufgrund folgender Rechtsvorschriften als Satzungen beschlossen: 1. § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) idF vom 27.08.1997 (BGBl I, S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl. I, S. 2850), 2. § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) idF vom 08.08.1995 (GBl. S. 617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2000 (Gbl. S. 760). 3. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) idF vom 24.07.2000 (Gbl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2000 (Gbl. S. 745), 4. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) idF vom 23.01.1990 (BGBl I, S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl I, S. 466), 5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV '90) vom 18.12.1990 (BGBl I, 1991 S. 58). KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 2 - § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der Festsetzung im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans vom 14.05.2003. § 2 Bestandteile der Satzungen 1. Der Bebauungsplan besteht aus dem • zeichnerischen Teil vom 14.05.2003 und • textlichen Teil vom 14.05.2003, jeweils mit planungsrechtlichen Festsetzungen nach § 9 BauGB und 2. den örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO mit • zeichnerischen Teil vom 14.05.2003 und • textlichen Teil vom 14.05.2003 . • Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Friedhof“ vom 27.05.1968 mit 1. Änderung vom 29.08.1995 (durch nicht ausge- füllte Rechtecke gekennzeichnet) gilt der Textteil mit planungs- rechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften vom 29.08.1995 weiterhin. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den aufgrund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften • entgegen Ziff. 2 die Gebäudegestalt abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.1.1 die Dachform abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.1.2 die Dachneigung abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.1.3 die Dachdeckung abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.1.4 die Gaupen / Widerkehren abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.2 die Einfriedungen abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.3 Geländeveränderungen abweichend aus- führt • entgegen Ziff. 2.4 die Freiflächengestaltung abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.5 die Stellplätze nicht herstellt • Entgegen Ziff. 2.6 das Niederschlagswasser nicht ord- nungsgemäß ableitet und versickert. § 4 Inkrafttreten KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 3 - Dieser Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Baindt, den Buemann (Bürgermeister) KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 4 - BEBAUUNGSPLAN U. ÖRTL. BAUVORSCHR. G E M E I N D E B A I N D T mit integrierter Grünordnung TEXTTEIL "2. FRIEDHOFSERWEITERUNG UND WOHN- UND MISCH- GEBIET GRÜNENBERGSTRASSE UND STÖCKLISSTRASSE" PLANZEICHNUNG (s. zeichn. Teil) PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Ohne Gültigkeit für die Flächen des bestehenden Friedhofes nach Bebauungsplan vom 27.05.1968 mit 1. Änderung vom 29.08.1995. Siehe dazu besonderen Textteil. 1. (§ 9 (1) 1. BauGB i. V. m. § 1 (3), (5), (6) 1. BauNVO) 1.1. (§§ 4, 6 BauNVO, § 1 (9) BauNVO, § 9 (1) 1., 15. BauGB) NUTZUNGSART / NUTZUNGSZWECK Mischgebiet -MI - Die in § 6 (2) 8. und § 6 (3) BauNVO genannten Vergnügungsstätten und Spielhallen sind unzulässig. Allgemeines Wohngebiet, - WA - Die in § 4 (3) 1. und 2. BauNVO genannten Nutzungen sind allgemein zugelassen. öffentliche Grünfläche - Friedhof - Die Grünfläche gliedert sich in: - Grabfelder, - Freie Grünfläche. G r a b f e l d e r , dienen der Belegung mit Gräbern. Zulässig sind in diesem Bereich Grabmale und sonstige mit der Grabstätte verbundene Einrichtungen (Zuwegungen, Pflanzbehältnisse). F r e i e G r ü n f l ä c h e n , auf diesen sind mit der Friedhofsnutzung verbundenen Einrichtungen und Anlagen zulässig wie z. B. Geräteschuppen, Wasserentnahmestellen, Gartenabfallbehälter, Sitzbänke, Wegflächen, Stützmauern, sakrale Kunstwerke. Die freien Grünflächen können langfristig bis zu 30% als Erweiterungsflächen für Grabfelder genutzt werden. Innerhalb der Gewässerrandstreifen sind bauliche Anlagen nach § 2 (1) LBO ausgeschlossen. private Grünflächen zur Sicherung von Streuobstwiesen und Abstandsflächen zum bestehenden Friedhof. 1.2. (§ 9 (1) 1. BauGB i.V.m. §§ 16 – 21a BauNVO) NUTZUNGSMASS Wird bestimmt durch die Grundflächenzahl -GRZ- und -GFZ- als max. zulässiger Wert, s. zeichn. Teil. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 5 - 1 . 2 . 1 (§ 16 (2) BauNVO) GESCHOSSZAHL als max. zulässige Zahl, s. zeichn. Teil. 1.3. (§ 9 (2) BauGB) HÖHENLAGE Die Höhenlage der Gebäude (-EFH-) sind verbindlich auf den Bebauungsplan vorgeschlagenen Standorte bezogen. Wer- den Gebäude abweichend vom vorgeschlagenen Standort erstellt, ist die EFH entsprechend der Höhenabweichung des vorhandenen Geländerverlaufes ( s. Höhnlinien) bis max. 0,3 m zu verändern. Soweit die Grundstücke bereits bebaut sind, ist die vorhan- dene Höhenlage der Gebäude maßgebend. Bei abwei- chendem Standort dient die EFH des jeweils vorhandenen oder benachbarten Gebäudes als grundsätzlich zu über- nehmende Höhe. Abweichungen zur Anpassung an die je- weilige Geländesituation sind bis max. 0,5 m zugelassen. 1.3.1. (§ 9 (1) 1. BauGB, § 18 (1) BauNVO) - GEBÄUDEHÖHEN Die Wandhöhen sind als max. zul. Höhe festgesetzt, s. Eintrag im zeichn. Teil. Die Wandhöhe bemisst sich am Schnittpunkt der Außenwandflucht mit OK Dachhaut (-WH-), dies gilt auch bei Rücksprüngen. Bei Pultdächern darf das gemittelte Maß der Traufhöhen die festgesetzte max. zul. Traufhöhe nicht überschreiten. Zugelassen werden kann: - bei loggienartigen Rücksprüngen (nur an einer Seite offener Bauteil), die WH in der Flucht der traufnäheren Außenwand zur Bemessung der Traufhöhe - bei Ausführung eines Aufschieblings kann die WH um max. 0,3 m zusätzlich erhöht werden. Die Gebäudehöhen sind als max. zul. Höhe festgesetzt (s. zeichn. Teil). Bezugsebene für die Wand- und Gebäudehöhe ist die EFH (s. Festsetzung 1.3). 1.4. (§ 9 (1) 2. BauGB GEBÄUDESTELLUNG s. zeichn. Teil 1.5. (§ 9 (1) 2. BauGB i. V. m. § 22 (1), (2) BauNVO BAUWEISE offene Bauweise -o- 1.5.1. (§ 22 (2) BauNVO) - HAUSFORM Einzel- und Doppelhäuser 1.6. (§ 9 (1) 2. BauGB, § 23 (3) u. (5) BauNVO) ÜBERBAUBARE FLÄCHE Diese ist festgelegt durch Baugrenzen, s. zeichn. Teil. Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen sind auch KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 6 - außerhalb der überbaubaren Fläche zulässig (s. dazu auch 10.1) 1.7. (§ 9 (1) 26. BauGB) GELÄNDEAN- PASSUNGEN Aufschüttungen und Abgrabungen, soweit sie zur Herstellung des Straßenkörpers erforderlich sind, sind auf dem Baugrundstück bis zu einer Höhe von 0,8 m und einer Tiefe von 1 m zu dulden. 1.8. (§ 9 (1) 21. BauGB) GEH– UND FAHRRECHT s. zeichn. Teil., zur Bewirtschaftung der Parzelle Nr. 88. 1.9. (§ 9 (1) 11. BauGB) VERKEHRSFLÄCHE - öffentlich – Straße, Gehweg, Parkplätze, s. zeichn. Teil. 1.10. (§ 9 (1) 15. BauGB) GRÜNFLÄCHE Privat –p-. Auf diesen Flächen sind bauliche Anlagen (S. § 2 (1) LBO) ausgeschlossen. (Öffentliche Grünflächen, s. Ziff. 1.1). 1.10.1. (§ 9 (1) 20. BauGB) - BELEUCHTUNG Bei der Neuausstattung von Beleuchtungskörpern im öffentlichen Bereich sind – zum Schutz von nachtaktiven Insekten – Natriumdampfniederdrucklampen zu verwenden. Die Lampen sind mit nach unten gerichteten Lichtkegeln anzubringen, soweit dadurch keine Gefährdung von Menschen zu befürchten ist. 1.11. (§ 9 (1) 25. a) u. b) BauGB) s. zeichn. Teil. PFLANZUNGEN Die Erhaltung vorhandener Bäume und die Pflanzung von Bäumen und deren Unterhaltung ist bindend. Die Bepflanzung hat mit heimischen Laubbäumen zu erfolgen (s. Pflanzliste) Die eingetragenen Standorte sind veränderbar. Im Friedhofsbereich gilt: Die Bäume in den ausgewiesenen Flächen sind schematisch dargestellt und ihr Standort ist nicht verbindlich. Mindestpflanzgrößen: Hochstämme: StU 18/20; 3 x v. Stammbüsche: 3 x v.; 200 – 250 Heister: 2 x v.; 250 – 30 Sträucher: 2 x v.; 60 – 100 Die Verwendung von Ziergehölzen ist nur im unmittelbaren Umfeld der Grabfelder gemäß Pflanzliste zulässig. 1.12. (§ 9 (7) BauGB) s. zeichn. Teil. PLANBEREICH Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, s. zeichn. Teil. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 7 - Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Friedhof“ vom 27.05.1968 mit 1. Änderung vom 25.08.1995, s. zeichn. Teil. 1.13. (§ 1 (4) u. (8) BauNVO) UNTERSCHIEDLI- CHE NUTZUNG Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung s. zeichn. Teil. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 8 - ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ohne Gültigkeit für die Fläche des bestehenden Friedhofs nach Bebauungsplan vom 27.05.1968 mit 1. Änderung vom 29.08.1995, s. dazu besonderen Textteil. 2. (§ 74 LBO - BW) ALLG. GESTAL- TUNGSGRUND- SÄTZE Glänzende sowie stark reflektierende Materialien sowie grelle Farben an großflächigen Außenbauteilen sind unzulässig. Die Außenwände und großflächigen Außenwandteile sind hell zu tönen. 2.1. (§ 74(1) LBO) DÄCHER 2.1.1. - F O R M Dachform, s. zeichn. Teil (Satteldach – Schrägdach). Un- tergeordnete Gebäudeteile können, sofern sie sich an einen Hauptbaukörper anlehnen, als Pultdach ausgeführt werden. 2.1.2. - NEIGUNG Bei Dächern nach 2.1.1. sind alle Gebäude inkl. Garagen, überdachte Stellplätze mit geneigten Dächern in Form und Material entsprechend denen des Hauptgebäudes zu versehen. Bei Anschluss eines Gebäudes an eine Grenz- bebauung ist die Dachneigung des vorhandenen Grenz- baus zu übernehmen. Untergeordnete Gebäude und Bauteile können eine ab- weichende Dachneigung haben, wobei eine Mindestdach- neigung von 18° nicht unterschritten werden darf. 2.1.3. - DECKUNGSMATERIAL Ziegel oder Betondachsteine rot bis rotbraun. Zusammenhängende Baukörper sind mit einer in Material und Farbe gleichen Dachdeckung zu versehen. Anlagen zur Nutzung von Primärenergie (Sonnenkollekto- ren, Photovoltaikanlagen) sind zulässig. 2.1.4. - DACHGAUPEN Die Länge von Dachaufbauten darf je Traufseite insge- samt 1/3 der Traufseite nicht überschreiten. Widerkehren und Dacheinschnitte sind in die Ermittlung des Maßes ein- zubeziehen. 2.2. (§ 74 (1) 5. LBO) EINFRIEDUNGEN Einfriedungen des Friedhofes: In Form von Mauern und Zäunen, max. Höhe 2 m, Zäune als Knotengitter, beidseitig eingepflanzt. Im gesamten Zaunbereich ist eine Bodenfreiheit von mindestens 8 – 10 cm einzuhalten (Durchschlüpfmöglichkeit für Kleinsäuger). 2.3. (§ 74 (1) 5. LBO, (§ 11 (1) LBO)) GELÄNDE Der bestehende Geländerverlauf (s. Höhenlinien im zeichn. Teil) ist grundsätzlich beizubehalten. Geländeveränderungen sind nur zugelassen zur Anpassung des Geländes an die KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 9 - - Geschossebenen - Garagen - Straßen und zur Herstellung der Zufahrts- und Zugangsflächen - Flächen für Freisitzplätze Geländeaufschüttungen sind erforderlich für die Unterbringung des Erdaushubs. Die Geländeauffüllung muss über den gesamten Bereich gleichmäßig verteilt erfolgen; Maximalhöhe der Erdaufschüttung 0,3 m. (Abgrabungen für Garagenzufahrten oder zur Belichtung von Untergeschossräumen sind nicht zugelassen). 2.4. ( § 74 (1) 3. LBO) FREIFLÄCHEN Versiegelte Flächen wie die Garagenzufahrten, sonstige Zugänge und Gehwege, Pkw-Stellplätze. Wenig benutzte Hofflächen, Flächen in Gartenbereichen usw. sind weitgehend zu vermeiden. Soweit erforderlich sind diese Flächen mit sickerfähigem Belag (Kies, Pflaster mit breiter Fuge, Rasengittersteine) zu befestigen. 2.5. ( § 74 (2) 2. LBO) STELLPLÄTZE Je Wohneinheit sind mindestens 2 Stellplätze herzustellen. 2.6. (§ 74 (3) 2 LBO) NIEDERSCHLAGS- WASSER Das auf den privaten Grundstücken WA 3 Flst. 239 anfallende Niederschlagswasser darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden, sondern muss auf den jeweiligen Grundstücken entweder versickert werden oder ist Zisternen zuzuführen. Der Überlauf der Zisternen bzw. Sickermulden ist dem Regenwasserablaufkanal zuzuführen. Die Sickerflächen sind mit mind. 30 cm Humus oder Humus-Sandgemisch abzudecken und mit einer geeigneten Aussaat zu begrünen. Die Versickerungsflächen sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik herzustellen und zu unterhalten. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 10 - GRUNDSTÜCKE HINWEISE Im zeichnerischen Teil sind nicht verbindlich folgende Elemente enthalten: •die Größe der Baugrundstücke, •die Umrisse der vorgeschlagenen Gebäude, •die Grundstücksgrenzen, •die Lage der Garagen und Stellplätze im Bauquartier. ARCHÄOLOGIE Sollten im Zuge von Baumaßnahmen archäologische Fundstellen (z.B. Mauern, Gruben, Brandschichten, o. ä.) angeschnitten oder Funde gemacht werden (z.B. Scherben, Metallteile, Knochen), ist das Landesdenkmalamt, Abt. Archäologische Denkmalpflege, unverzüglich zu benachrichtigen. Auf § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) wird hingewiesen. OBERFLÄCHEN- WASSER Um das anfallende Niederschlagswasser zu reduzieren wird aus wasserwirtschaftlicher Sicht empfohlen die Bodenversiegelung auf das unvermeidliche Maß zu beschränken. ÖFFENTLICHE FLÄCHEN: / Friedhof: Wirtschaftshof, Kompostierungsanlage, Hauptwege, Steilstücke der Nebenwege mit mehr als 5% Gefälle. / Parkierungsflächen: Der Ausbau erfolgt mit wasserdurchlässigem Material. / befestigten Wege- u. Platzflächen: das Oberflächenwasser wird über großvolumige Sickermulden versickert. WEITERER PLANUNGSBEREICH: Es sind zur Flächenbefestigung Verfahren anzuwenden, die den Boden wenigstens teilweise offen halten z. B. Rasengittersteine, Schotterrasen (s. Festsetzung 2.3). Als weitere Maßnahme zur Reduzierung des Oberflächenwassers sollten Zisternen angelegt werden, deren Wasser z. B. zur Bewässerung des Gartens genutzt wird. GRUNDWASSER Grundwasserabsenkungen durch Hausdrainagen bzw. Ent- wässerungsleitungen parallel der Erschließungsleitungen sind nicht gestattet. Auf das Merkblatt „Grundwasserschutz“ wird verwiesen. Um in kritischen Bereichen Schadensfälle vorzubeugen, ist zu überprüfen, ob auf Untergeschosse verzichtet werden kann oder ob die im Grundwasserbereich oder in der Nähe von Versickerungsmulden liegenden Gebäudeteile wasserdicht ausgeführt werden. REDUZIEREN DES METALLGEHALTS IM REGENWASSER Dachinstallationen wie Verwahrungen, Dachrinnen und Fallrohre aus Kupfer, Zink, Titanzink und Blei erhöhen den Metallgehalt im Regenwasser. Sie sollten aus Gründen des Gewässerschutzes deshalb vermieden werden. Alternative KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 11 - Materialien sind beschichtetes Zink oder Aluminium und Kunststoffteile. BAUGRUBENAUS- HUB Anfallendes Aushubmaterial ist, soweit möglich, auf dem eigenen Grundstück zu verteilen, s. Text 2.2. ERDAUSHUB Erdbewegungen in größerem Ausmaß fallen nicht an. Anfallender Grabaushub (verdrängter Boden) wird über die Gemeindegärtnerei entsorgt. STROMVERSOR- GUNG Entlang der öffentlichen Straßen und Wege sind auf den privaten Grundstücksflächen in einem Geländestreifen von 0,5 m Anlagen für die Stromversorgung (Kabelverteilerschränke) zu dulden. VERSICKERUNGS- ANLAGEN Im WA3 Flst. 239 ist das anfallende Dachflächenwasser auf dem eigenen Grundstück bzw. der anschließenden Grünfläche zu versickern. Zulässig ist nur die Versickerung über einen belebten Oberboden (Humusschicht). Ein Notüberlauf an die bestehende Kanalisation ist herzustellen. Im Genehmigungsverfahren zum Bauvorhaben sind Details der Versickerungsanlage nachzuweisen bzw. darzustellen. Arbeiten auf Flächen, die an die Versickerungsanlagen angeschlossen sind und zu einer Verschmutzung führen können (z. B. Autowaschen), sind verboten. D PFLANZLISTE als Bäume: - Feldahorn (Acer campestre) - Spitzahorn (Acer platanoides) - Bergahorn (Acer pseudoplatanus) - Hain-Weißbuche (Carpinus betulus) - Rotbuche (Fagus sylvatica) - Esche (Fraxinus excelsior) - Vogelkirsche (Prunus avium) - Stieleiche (Quercus robur) - Gemeine Eberesche (Sorbus aucuparia) - Winterlinde (Tilia cordata) - Apfel - Hochstämme in Lokalsorten - Birnen - Hochstämme in Lokalsorten als Sträucher: - Hartriegel (Cornus sanguinea) - Haselnuss (Corylus avellana) - Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) - Liguster, immergrün (Ligustrum vulgare atrov.) - Liguster (Ligustrum vulgare) - Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) - Schlehe (Prunus spinosa) - Hundsrose (Rosa canina) - Wolliger Schneeball (Viburnum lantana) als Kletterpflanzen: - Waldrebe (Clematis vitalba) - Gemeiner Efeu (Hedera helix) Ziergehölze: im Um feld der Grabfelder - Felsenbirne Amelanchier lamarckii - Scheinquitte Chaenomeles in Arten KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 12 - - Deutzie Deutzia in Arten - Johanniskraut Hypericum in Arten und Sorten - Kolkwizie Kolkwitzia amabilis - Heckenkirsche Lonicera in Arten und Sorten - Zierapfel Malus in Arten - Pfeifenstrauch Philadelphus in Arten - Latsche Pinus mugo mughus - Fingerkraut Potentilla in Arten - Zierkirsche Prunus in Arten - Wild- Park- u. Strauchrosen in Sorten - Johannisbeere Ribes in Arten und Sorten - Spierstrauch Spiraea in Arten und Sorten - Schneebeere Symphoricarpos in Arten - Flieder Syringa in Arten - Weigelie Weigela in Arten Wildstaudengesell- schaften im Randbe- reich der Friedhofs- flächen z.B.: - Eisenkraut - Eselsdistel - Esparsette - Färber-Kamille - Färberginster - Färberwaid - Haferwurz - Herzgespann - Hundszunge - Kleinbl. Königskerze - Moschusmalve - Mutterkraut - Natterkopf - Nickendes Leimkraut - Oder- mennig - Rainfarn - Rote Nachtnel- ke - Roter Fingerhut - Seifenkraut - Skabiosenflockenblume - Süßholz-Tragant - Taubenkropf - Taubenskabiose - Wegwarte - Weiße Lichtnelke - Wiesenbocksbart - Wiesenflockenblume - Wiesenlabkraut - Wilde Karde - Wilde Kugeldistel - Wilde Malve - Wilde Möhre - Wilde Ochsenzunge - Wildes Leinkraut - Wollk. Kratzdistel KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 13 - BEGRÜNDUNG zu den planungsrechtlichen Festsetzungen ohne Gültigkeit für die Fläche des bestehenden Friedhofs nach Bebauungsplan vom 27.05.1968 mit 1. Änderung vom 29.08.1995. Notwendigkeit der Aufstellung Das starke Bevölkerungswachstum der letzten 10 Jahre erfordert auf absehbare Sicht eine 2. Erweiterung des Friedhofes. Die jetzt ausgewiesene Erweiterungs- fläche wurde durch Fallzahlen und Hochrechnungen ermittelt. Zur Regelung der Bauflächen und der Grünflächen des Umfeldes des Friedhofes wurden Bereiche südlich der Grünenbergstraße und südöstlich der Stöcklisstraße in den Bebauungsplan einbezogen. Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan: Durch die 19. Teiländerung des FLN-Plans des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (Zieljahr 2000) wurde die Grundlage für den Bebauungsplan ge- schaffen. Die 19. Teiländerung ist seit dem 24.05.2003 rechtswirksam. Nördlich der Stöcklisstraße ist im Flächennutzungsplan eine Wohnbaufläche geplant. Ziele der Planung: Mit dieser Planung soll, wie zuvor angeführt innerhalb der bebauten Zonen im Ml, WA eine geordnete städtebauliche Entwicklung erreicht werden. Für die Fläche des seitherigen Friedhofes besteht ein Bebauungsplan vom 27.05.1968, zuletzt geändert am 29.08.1995. Die Planung wurde übernommen. Dieser Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen hat weiterhin Gültigkeit. In die Abgrenzung der Friedhofserweiterung nach Süden ist eine neue Straße ein- bezogen, die später das Baugebiet "Vocken" von Osten her erschließen soll. Die Straße wurde so gelegt, dass der bestehende Streuobstbestand möglichst wenig beeinträchtigt wird. Zur Abrundung der Bebauung werden 3 Wohnhäuser im WA3 Flst. 239 geplant. Die im Südwesten vorgelagerte Streuobstwiese wird als private Grünfläche in den Bebauungsplan übernommen. Dadurch soll die Einbindung in die freie Landschaft dauerhaft gesichert werden. Entlang der Stöcklisstraße werden zusätzliche Parkierungsflächen für den Fried- hof geschaffen. Die seitherigen Notunterkünften werden abgebrochen. Erschließung Die Planungsflächen (Friedhof, WA1 bis WA3, Ml und private Grünflächen) sind von der Grünenbergstraße und der Stöcklisstraße erschlossen (Straße, Wasser, Abwasser, Energie). Die Stöcklisstraße wird auf ein Fahrbahnprofil von 5,0 m und einem einseitigen Gehweg von 1,5 m Breite ausgebaut. Eine weitere Erschließung dieser Flächen ist nicht erforderlich und auch nicht vor- gesehen. Planungsrechtliche Festsetzungen Die vorhandene Bebauung soll in Art, Dichte und Gestalt weitgehend erhalten bleiben. Die Art der baulichen Nutzung ist dementsprechend als Wohngebiet bzw. als Mischgebiet festgesetzt. Die Allgemeinen Wohngebiete gliedern sich in ein WA1, WA2 und WA3 wegen des unterschiedlich festgesetzten Maßes der Nut- zung sowie der unterschiedlichen Dachform und Höhe der Bebauung. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 14 - Wegen zu befürchtender Störungen der vorhandenen und geplanten Wohnnut- zung wie auch dem vorhandenen Friedhof wurden Vergnügungsstätten ausge- schlossen. Allgemein zugelassen wurden hingegen die in § 4 (3) BauNVO ge- nannten Anlagen. Dies wegen der zentralen Lage bei der Ortsmitte und der be- reits vorhandenen Nutzung eines Gastronomiebetriebes. Das Ausweisen der Grünflächen soll die bestehenden Grünflächen sichern, teil- weise mit ihrem Bestand an Streuobstbäumen. Die überbaubare Fläche ist großflächig als Baustreifen gewählt um einen Gestal- tungsspielraum für die Bebauung und deren künftige Entwicklung zu ermöglichen. Wesentlich ist dabei, dass das Maß der Nutzung durch die GRZ und GFZ be- schränkt wird. Beim Berechnen des zulässigen Nutzungsmaßes können die im Bebauungsplan festgesetzten Grünflächen nicht in die Berechnung einbezogen werden, da sie kein Bauland im Sinne von § 19 (3) BauNVO darstellen. Bodenordnende Maßnahmen Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich. Ausmaß und Nutzung öffentl. Grünfläche (Friedhof) ca. 9.620 m² 28,9 % davon Wald 340 m² private Grünflächen ca. 8.560 m² 25,8 % Parz. 82 + 82/2 3.590 m² davon Wald 200 m² Parz. 90 1.820 m² Bereich Parz. 240 1.260 m² Bereich südwestl Stöcklisstr. 1.890 m² Bauflächen ca. 12.300 m² 37,0 % davon MI 2.300 m² Verkehrsflächen ca. 2.750 m² 8,3 % davon Fläche zur Erschließung Gebiet Vocken 1.050 m² Gesamtplanungsfläche ca. 33.230 m² = ~ 3,3 ha davon Bau- und Erschließungsflächen 15.050 m² 100,0 % BEGRÜNDUNG zu den örtlichen Bauvorschriften Private Garagen und Stellplätze Der öffentliche Nahverkehr in Baindt erfolgt in Streckenführung und Zeittakt nicht so dicht, dass auf den privaten PKW verzichtet werden könnte. Die Entfernung zur nächstgelegenen Bushaltestelle zu Teilen des Baugebietes beträgt bis zu 1 km. Es ist deshalb davon auszugehen, dass in den Familien ein Zweit- und Drittwagen gehalten wird. Der über den auf dem Grundstück nachzuweisenden Stellplatz je Wohnung hinausgehende Stellplatzbedarf kann auf den öffentlichen Straßen nicht untergebracht werden. Die im östlichen Bereich ausgewiesenen Stellplätze müs- sen den Besuchern des Friedhofs und den Trauergästen vorbehalten werden. Bei großen Beerdigungen ist damit zu rechnen, dass die öffentlichen Straßenflächen oh- nehin belegt sind. Es wurde deshalb im Bebauungsplan festgesetzt, dass je Woh- nung zwei Stellplätze oder Garagen nachgewiesen werden. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 15 - BESTANDSBEWERTUNG, EINGRIFFSANALYSE UND AUSGLEICHSMASSNAH - MEN ZUM § 1a BauGB BESTAND UND BESTANDSBEWERTUNG Die Bewertung des betroffenen Landschaftsteiles vor dem geplanten Eingriff wird nachfolgend anhand der Umweltbereiche Boden, Wasser, Klima, Flora und Fauna sowie bezüglich des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion aufgezeigt. · Boden Das Plangebiet liegt im Bereich der Grundmoräne der Würmeiszeit. Vorherr- schende Bodenart ist kiesiger Lehm. Vorherrschender Bodentyp ist Parabraun- erde. Momentane Nutzung des Plangebietes: Westlicher Bereich, Flurstücke 82/2, 82, 83 Obstwiese, Schafweide bereits baulich genutzte Fläche Nördlicher Bereich, Flurstück 90 Hausgarten, Obstwiese bereits baulich genutzte Flächen Östlicher Bereich (geplante Friedhofserweiterung) an der Stöcklisstraße Wohncontainer Obstwiese (9 Hochstämme) Ackerfläche Östlicher Bereich Bebauung mit zugehörigen Gartenflächen nordöstlich der Stöcklisstraße (Flur- stücke 240/2, 240/4 und 240/1) zur Bebauung vorgesehene bzw. private Grünfläche südwestlich der Stöcklis- straße (Teilfläche Flurstück 239) · Wasser Eine Belastung des Grundwassers ist für den gesamten Planbereich nicht anzuneh- men. Bezüglich des Oberflächenwassers existiert eine Belastung für den ackerbau- lich genutzten Teil der Parzelle 239 durch Düngung. Im Bereich der geplanten Friedhofserweiterung tangiert ein Nebenzufluss des Sulzmoosbaches das Plan- gebiet. Dieser Bach durchfließt den westlichen Teil des Plangebietes bevor er in den Sulzmoosbach mündet. Klima Die landwirtschaftlich genutzte Fläche östlich des bestehenden Friedhofes be- günstigt aufgrund der Muldensituation die Entstehung von Kaltluft (Höhenlage ca. 448 - 491 m.ü.NN. ). Flora. Fauna, Biotope a) Westlicher u. nördlicher Bereich sowie Bereich nordöstlich der Stöcklisstraße: teilweise bebaute Flächen mit angrenzenden Hausgärten, überwiegend gärtnerische Bepflanzung mit einzelnen Obstbäumen b) geplanter Friedhofserweiterungsbereich und östlich angrenzender Bereich (Parzelle 239): KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 16 - landwirtschaftliche Nutzung als Acker und Obstwiese (Bestand 23 Apfel-Hoch- stämme). Hier existierten im Grenzbereich zum bestehenden Friedhof am Bach Reste der ehemaligen Schluchtwald-Vegetation (Eichen, Eschen, Weiden) mit hohem Biotopwert. Der bestehende Streuobstbestand bietet wertvollen Le- bensraum für Vögel und Kleinsäuger. · Landschaftsbild Das Plangebiet liegt im Umfeld des bestehenden Friedhofs östlich des Ortes Baindt. Das geplante Friedhofserweiterungsgebiet ist aufgrund der Muldenlage in der Fernwirkung nicht einsehbar. · Erholung Die das Plangebiet tangierende, bzw. querende Stöcklisstraße bietet sich für Spaziergänge Richtung Grünenberg und in den Humpißwald an. EINGRIFFSBEWERTUNG Die Eingriffsintensität beschreibt die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die vorhandene Fläche. Das Plangebiet hat insgesamt einen Umfang von ca. 3,3 ha. Von Bau- bzw. Erschließungsmaßnahmen sind jedoch lediglich ca. 1,5 ha betroffen. Die Eingriffserheblichkeit beschreibt die weiteren Wirkungen der geplanten Maß- nahmen auf die bestehenden ökologischen und landschaftsästhetischen Funktionen des Gebietes. · Boden Durch die geplanten Maßnahmen entstehen bedingt Einwirkungen durch Mut- terbodenabtrag, Verdichtung und Versiegelung von Flächen. Davon betroffen ist allerdings nur der Bereich Friedhofserweiterung sowie die zur Überbauung vorgesehene Fläche der Parzelle 239. Betroffen sind ausschließlich bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen. Wasser Einwirkungen in den Wasserhaushalt entstehen durch Kanalisierung und teil- weise verstärkten Oberflächenwasserabfluss. Dies betrifft die von der Planung in Anspruch genommenen Bereiche der Parzelle 239. Für den Bereich der Friedhofserweiterung sind bedingt durch die Grabnutzung Einwirkungen auf die Grundwasserverhältnisse möglich. Oberflächengewässer sind durch die ge- planten Maßnahmen nicht betroffen. Flora, Fauna, Biotope Ein Eingriff erfolgt hier nur im Bereich der Parzelle 239 (Friedhofserweiterung und Wohngebietsfläche an der Stöcklisstraße). Hier sind von der Planung Flächen mit geringem bis hohem Biotopwert betroffen. Ein Verlust von 9 Obsthochstämmen ist zu erwarten. 14 Obstbäume können erhalten und in ihrem Bestand gesichert werden. Ebenfalls im Bestand gesichert wird der Gehölzsaum im Grenzbereich zum bestehenden Friedhof. Die bestehenden landwirtschaftlich genutzten Flächen erfahren durch die Um- nutzung zum Friedhof aufgrund naturnah ausgerichteter Gestaltung eine ökolo- gische Aufwertung. Nur die unmittelbaren Grabfeldbereiche erhalten Rasenflä- chen bzw. wassergebundene Wegbeläge. Die Friedhofsrandbereiche werden extensiv bewirtschaftet. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 17 - Im Bereich der geplanten Gehölzstrukturen können sich wertvolle Krautfluren bzw. Wildstaudengesellschaften entwickeln. Auch bieten Friedhöfe aufgrund ihrer vielfältigen und abwechslungsreichen Strukturen Vögeln und Kleinsäu- gern wertvollen Lebensraum. Landschaftsbild Eine Veränderung des Landschaftsbildes ist ebenfalls nur im Bereich der Parzelle 239 zu erwarten. Der Charakter der geplanten Friedhofserweite- rung mit umfangreichen Pflanzmaßnahmen ist der bestehende Situation kaum abträglich. Die geplante Bebauung WA3 ergänzt die vorhandene Streubebauung WA2 und ist durch den vorhandenen Streuobstbestand gut eingegrünt. Erholung Die "Spazierwegfunktion" der Stöcklisstraße wird durch die geplanten Maß- nahmen nicht beeinträchtigt. EINGRIFFSMINDERUNG Eingriffsmindernde Maßnahmen gleichen die durch den geplanten Eingriff zu er- wartenden Störungen im Naturhaushalt nicht aus. Sie vermindern aber die Erheb- lichkeit des Eingriffes. Für die geplante Maßnahme sollen nachfolgend aufgeführte eingriffsmindernde Maßnahmen zur Durchführung kommen: •Verwendung versickerungsfähiger Beläge im Bereich der geplanten Friedhofs- erweiterung •Vermeidung von versiegelten Flächen im Bereich der geplanten Bauflächen Weitestgehende Erhaltung bestehender Gehölzstrukturen durch Pflanzbindung im Zaunbereich Durchschlupfmöglichkeit für Kleinsäuger (z.B. Igel) •Sicherung bestehender Streuobstbäume mittels Pflanzbindung (14 Bäume) AUSGLEICHSMASSNAHMEN Ausgleichsmaßnahmen sind Maßnahmen, die geeignet sind, durch den geplanten Eingriff verursachte Störungen und Verluste des Naturhaushaltes auszugleichen oder zu ersetzen. Nachfolgend aufgeführte Ausgleichsmaßnahmen sind geplant: großzügige Bepflanzung des Friedhofserweiterungsbereiches, dabei: •Anlage von naturnah gepflegten Flächen im Randbereich der Grabfelder, im ge- samten Bereich der Friedhofsabgrenzung und der sonstigen Grünstrukturen der Friedhofserweiterungsfläche. •Ergänzung des bestehenden Streuobstbestandes, mit Obstbäumen in Lokalsor- ten (6 Bäume). Weitere Ersatzpflanzungen in Form von Obstbäumen im Fried- hofsbereich sind nicht sinnvoll, ebenso sollte der Streuobstbestand westlich der Bebauung WA3 nicht weiter verdichtet werden. •Ausweisung und Sicherung von privaten Grünflächen im Umfeld des beste- henden Friedhofbereiches. •Pflanzung einer Baumreihe an der neuen Erschließungsstraße. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 18 - FOLGERUNGEN Die geplanten Maßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes "2. Friedhofserwei- terung - Grünenbergstraße" stellt bezüglich des Naturhaushaltes einen Eingriff dar. Betroffen sind allerdings nur Flächen im Bereich der Parzelle 239 (Friedhofs- erweiterung und Bebauung WA3). Hinsichtlich der Faktoren Boden und Wasser entstehen durch die Umnutzung kei- ne gravierenden Auswirkungen. Die bestehenden ökologischen Strukturen wer- den weitgehend erhalten und gesichert, abgängige Obsthochstämme können nur teilweise ersetzt werden, ersatzweise erfolgt die Pflanzung einer Baumreihe ent- lang der Erschließungsstraße zwischen Friedhoferweiterungsbereich und WA3. Bezüglich des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion wirkt sich die geplan- te Maßnahme nicht negativ aus. Zusammenfassend wird durch die geplanten eingriffsmindernden und ausglei- chenden Maßnahmen ein Ausgleich des Eingriffes möglich. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 19 - GEMEINDE BAINDT, BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN "2. FRIEDHOFSERWEITERUNG UND WOHN- UND MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE UND STÖCKLISSTRASSE" GEFERTIGT: KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG Parkstraße. 9, 88212 Ravensburg E-Mail: PL@Landkreis-Ravensburg.de TEL. 0751 / 85-380 FAX 0751 / 85-555 14.05.2003 LUTZ (DIPL.-ING. FH) ANERKENNUNG DES PLANENT WURFS: GEMEINDERAT DER GEMEINDE BAINDT BUEMANN (BM) SATZUNGSBESCHLUSS: GEMEINDERAT DER GEMEINDE BAINDT BUEMANN (BM) VERFAHRENSVERMERKE AUFSTELLUNGSBESCHLÜSSE GEFASST (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 2 (1) S. 1 BAUGB § 74 (1) LBO AM 03.03.1998 ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG DER AUFSTELLUNGS- BESCHLÜSSE ERFOLGT (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 2 (1) S. 2 BAUGB AM 24.04.1998 / 01.08.2003 FRÜHZEITIGE BÜRGERBETEILIGUNG DURCHGEFÜHRT (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 3 (1) S. 1 BAUGB AM 29.04.1998 ANHÖRUNG DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE DURCHGEFÜHRT (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 4 BAUGB AM 23.04.1998 / 28.07.2003 PLANENTWÜRFE UND AUSLEGUNG VOM GEMEINDERAT BESCHLOSSEN (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 3 (2) S. 1 BAUGB AM 01.12.1998 BEKANNTMACHUNG DER ENTWURFSAUSLEGUNG (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 3 (2) S. 1 BAUGB AM 29.01.1999 ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG DER ENTWÜRFE FÜR DIE ZEIT (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 3 (2) S. 1 BAUGB VOM 08.02.1999 BIS 08.03.1999 / VOM 08.08.2003 BIS 08.09.2003 BEI DER GEMEINDEVERWALTUNG BAINDT SATZUNGSBESCHLÜSSE VOM GEMEINDERAT GEFASST (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 10 BAUGB § 74 (1) LBO AM 13.04.1999 / 07.10.2003 ÖFFENTL. BEKANNTMACHUNG UND INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTL. BAUVORSCHRIFTEN § 10 (3) BAUGB AM KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 20 - KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 21 - KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 22 - KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 23 - KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 24 - KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 25 - KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. 1.2.1 - FORM - Odermennig - Rainfarn - Rote Nachtnelke - Roter Fingerhut[mehr]

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                    Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.02.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Die Vorsitzende bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. In der Gemeinderatssitzung am 15.09.2020, so eine Zuhörerin, wurde beschlossen, dass für die Beschaffung und den Betrieb des Schüler- und Bürgerbusses ein zukunftsfähiges Konzept ausgearbeitet werden soll. Sie stellt die Frage, ob ein solches Konzept bereits vorliegt bzw. vom Gremium beschlossen wurde. Die Vorsietzende bemerkt, dass dieser Tagesordnungspunkt von der heutigen Gemeinderatssitzung abgesetzt wurde und in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt wird. Um eine Entscheidung darüber treffen zu können, wird die Verwaltung noch weitere Infos einholen. Vertreter der Narrenzunft Raspler, der Landjugend sowie der Schalmeienkapelle erkundigen sich nach dem Zeitfenster für den Bau des geplanten Gebäudes auf dem Dorfplatz. Für die weitere Planung in ihren Vereinen stellt sich die Frage, ob der Narrenumzug 2023 durchgeführt werden kann, ob im nächsten Jahr das Weinfest stattfindet bzw. wie es sich mit dem Maibaumstellen und weiteren Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle verhält. Es wird, so die Vorsitzende, während der Bauphase zu Einschränkungen kommen, es wird sich aber nicht zum Schlechteren wenden. Am kommenden Donnerstag den 11.02.2021 werden die Vereine mittels eines Webex- Meeting ausführlich über die geplante Baumaßnahme informiert. Selbstverständlich werden die Vereine in einem konstuktiven Dialog in die Planung/Umgestaltung mit einbezogen. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. Januar 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Vorsitzende informiert das Gremium über folgende Punkte: a. Corona Das mobile Impfteam kommt nach jetzigem Stand am 10.02.2021 in das Altenheim Selige Irmgard. Die aktuellen Corona-Fälle in der Gemeinde belaufen sich auf 28 lt. Stand vom 05.02.2021. Die Inzidenz im Landkreis liegt derzeit bei 62,7. b. Online-Bürger-Info Am 04.03.2021 findet eine Online-Bürgerinformations-Veranstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal und auf dem Dorfplatz bzw. in der Ortsmitte statt. Die Vereinsvorstände der wichtigsten Nutzer werden bereits am 11.02.2021 ebenfalls online informiert. c. Bau eines Insektenhotels Der Bau eines Insektenhotels auf der Trasse der alten B 30 kam etwas ins Stocken, da einer der Hauptakteure erkrankt ist. Im März geht es weiter und das Insektenhotel wird zügig fertiggestellt. Die Mitarbeiter des Bauhofs haben beim Bau des Fundaments dieses Projekt unterstützt und beim Anlegen des Kiesweges zum Insektenhotel mitgeholfen. Derzeit werden noch Stehlen angebracht, darüber hinaus werden Steine und Sand aufgehäuft. Bei einem Rückgang von mehr als 75 % der Fluginsektenbestände seit 1989 sind solche Projekte ein wichtiger Beitrag, um Biotope zu vernetzen und Rückzugsräume für Insekten zu schaffen. Ein herzlichen Dank geht an alle handelnden Akteure. d. Ruhebänke Zwei weitere Ruhebänke werden entlang des Wasserweges im Bereich Parkplatz Marsweilerstraße Richtung Egelsee aufgestellt. e. Klimasparbuch Das Klimasparbuch liegt im Rathaus der Gemeinde aus. Es handelt sich hierbei um eine Aktion des Gemeindeverbands Mittleres Schussental. Offizieller Start ist am 15.03.2021. TOP 04 Verpflichtung von Frau Doris Graf als Gemeinderätin Bürgermeisterin Rürup berichtet: Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 erreichte Frau Doris Graf auf der Liste Bündnis 90/ Die Grünen 677 Stimmen und somit den 4. Platz. Da von Bündnis 90/ Die Grünen drei Mitglieder den Sprung in das Gremium des Gemeinderates geschafft haben, ist Frau Graf die erste Nachrückerin für den verstorbenen Gemeinderat Herrn Norbert Herz. Frau Graf hat zwischenzeitlich ihr Einverständnis zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit signalisiert. Nach der Verwaltungsvorschrift der Gemeindeordnung zu § 32 hat Frau Graf folgende Verpflichtungsformel abzulegen: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern “. Die Verpflichtung ist von der Vorsitzenden per Handschlag zu bekräftigen. Nachdem Frau Graf die Verpflichtungsformel abgelegt hat, ist sie offizielles Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Baindt. TOP 05 Wahl der Mitglieder im Bauausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: Der Bauausschuss setzt sich aus folgenden Gemeinderäten zusammen: GR Bayer (FWV) Vertreter GR Konzett GR Svoboda (FWV) Vertreter GR Gauder GR Schad (FWV) Vertreter GR Kränkle GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle GR Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von GR Spiegel in den Bauausschuss gewählt. TOP 06 Wahl der Vertreter im Kindergartenausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: Der Kindergartenausschuss setzt sich aus folgenden Gemeinderäten zusammen: GR’in Jaudas (FWV) Vertreter GR Svoboda GR Gauder (FWV) Vertreter GR Bayer GR Kreutle (CDU) Vertreter GR Lins GR’in Claßen (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von Gemeinderätin Claßen in den Kindergartenausschuss gewählt. TOP 07 Wahl der Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: In die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental werden folgende Gemeinderäte gewählt: GR Konzett (FWV) Vertreter GR Svoboda GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle GR Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von Gemeinderat Spiegel in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental gewählt. TOP 08 Wahl der Vertreter im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt - Baindt Bürgermeisterin Rürup berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: Im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt – Baindt sind folgende Gemeinderäte vertreten: GR Kränkle (FWV) Vertreter GR Schad GR Herrmann (CDU) Vertreter GR Lins GR Herz ( Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Spiegel Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird in den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt – Baindt gewählt. TOP 09 Wahl der Vertreter des interkommunalen Gewerbegebiets Niederbiegen- Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg - Gewerbepark Nördliches Scussental - Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: Im Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg „Gewerbepark Nördliches Schussental“ sind folgende Gemeinderäte vertreten: GR Kränkle (FWV) Vertreter GR Bayer GR Herrmann (CDU) Vertreter GR Müller GR Herz (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Spiegel Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird in den Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg „Gewerbepark Nördliches Schussental“ gewählt. TOP 10 Sanierung Klosterwiesenschule Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Juli 2019 wurde das Architekturbüro mlw mit der weiteren Planung zur Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Zusammen mit den Ingenieurbüros Kirchner Energie GmbH und E-Planwerk GmbH wurde die Bausubstanz der einzelnen Räume der gesamten Schule genau untersucht. In der Gemeinderatssitzung am 04. August 2020 wurden durch das Architekturbüro drei Varianten einer Sanierung mit Kostenschätzung vorgestellt. Dabei handelte es sich um eine Vollsanierung, eine Teilsanierung und einen Neubau. Die Varianten Neubau und Teilsanierung wurden als nicht sinnvoll erachtet. Vielmehr kam der Vorschlag einer Aufstockung des blauen Gebäudes ins Gespräch. Diese Variante wurde in die Überlegungen des Architekturbüros einbezogen und mit Kosten hinterlegt. Inzwischen fanden verschiedene Abstimmungsgespräche mit dem Regierungspräsidium Tübingen zur Förderung der geplanten Sanierung statt. Ebenfalls gab es Besprechungen mit der Schulleitung und zwischen den verschiedenen Fachplanern. Die Bausubstanz wurde hinsichtlich der Tragfähigkeit und des Brandschutzes untersucht. Es hat sich herausgestellt, dass der Brandschutz besser als angenommen bewertet werden kann. Auch ist das Betongerüst der Schule genügend tragfähig, um eine Aufstockung zu realisieren, sollte diese gewünscht werden. Zum jetzigen Stand der Planung kann die Höhe von Fördergeldern nicht abschließend benannt werden. Die Entscheidung des Gemeinderates mit welcher Variante der Sanierung der Klosterwiesenschule weiter geplant werden kann ist dringend erforderlich, damit bis Ende April der Förderantrag für Zuschüsse beim Regierungspräsidium Tübingen gestellt werden kann. Ebenfalls können Förderanträge für Energetische Sanierungen und aus dem Elektro-Bereich erst mit einem konkreten Entwurf beantragt werden. Beschluss: 1. Die Sanierung der Klosterwiesenschule erfolgt durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau. Über die Sanierung Hauses Grün wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 2. Nach einer Aufstockung des Gebäudes Blau wird das Gebäude Gelb nicht mehr für schulische Zwecke genutzt. 3. Das Ingenieurbüro mlw aus Ravensburg wird mit der weiteren Planung der Sanierung der Klosterwiesenschule mit Variante 4 beautragt, sobald die rechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe der Bauleistungen geklärt sind. 4. Das Ingenieurbüro Kuttruff wird mit der Tragwerksplanung der Sanierung der Klosterwiesenschule mit Variante 4 beauftragt. Die Honorarabrechnung des Büros erfolgt auf der Grundlage der Honorarzone 2 mit dem Mindestsatz. TOP 11 Abbruch und Neubau eines Maschinenschuppens auf Flst. 453 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt den Abbruch eines alten, baufälligen Scheunengebäudes und als Ersatz den Neubau eines landwirtschaftlichen Maschinenschuppens an gleicher Stelle. Das Gebäude soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 5° erhalten, soll eine Länge von 34,76 m, einer Breite von 20,00 m bzw. 27,67 m, einer Wandhöhe von 6,22 m bzw. von 7,97 m und 8,58 m haben. Die geplante Halle soll auf der Nord- West-Seite auf einer Länge von 12,00 m an ein bestehendes Wirtschaftsgebäude- angebaut werden. Auf der restlichen Länge ist ein Vordach mit einer Ausladung von 7,00 m geplant. Es handelt sich bei dem geplanten Bauvorhaben um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 12 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 und Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 570/1, Schachener Str. 117 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderats vom 04.08.2020 wurde das Einvernehmen zur Bauvoranfrage eines Wohnhauses in der Schachener Straße erteilt. Nun liegt der Bauantrag zum Neubau eines 1 1/2-geschossigen Einfamilienwohnhauses mit einer Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 als Anbau an das bestehende Wohngebäude Schachener Str. 117 vor. Die Masse entsprechen mit einer Länge von 12,00 m und einer Breite von 12,24 m sowie einer Traufhöhe von 4,13 m und einer Firsthöhe von 8,91 m exakt denen aus der Bauvoranfrage. Auf dem angrenzenden Flst. 570/1, Schachener Str. 117 ist eine Doppelgarage auf der Grenze zum Nachbargrundstück geplant. Für den Bereich, in dem der geplante Anbau liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, so dass das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Maßgebend für das Einfügen ist die überbaute Fläche und die Höhe der Gebäude. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der Umgebung ein und die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt. Der Gemeinderat hat der Bauvoranfrage bereits das Einvernehmen erteilt, so dass auch dem Bauantrag aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden muss. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag wird erteilt. TOP 13 Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit durch den Einbau von Dachgaupen und den Anbau eines Balkons am bestehenden Zweifamilienwohnhaus auf Flst. 357/6, Hirschstr. 189/1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Das Gebäude in der Hirschstraße 189/1 wurde 1992 als Zweifamilienhaus mit Doppelgarage genehmigt. Der Bauherr möchte nun das Dachgeschoss zu einer Wohnung ausbauen. Für eine bessere Ausnutzung der Fläche und für ausreichende Belichtung sollen auf beiden Dachflächen Gaupen eingebaut werden. Auf der Nordwestseite des Gebäudes ist ein Balkonanbau geplant. Auf dem Grundstück sind für die Wohnung im Dachgeschoss 2 zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück vorgesehen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Da in Sulpach und auch auf dem Flst. 357/6 die Geruchswerte überschritten sind, wurde dieser Sachverhalt vor Einreichung des Baugesuchs mit der Baurechtsbehörde im Landratsamt besprochen. Der Lösungsansatz der Baurechtsbehörde ist die Unterzeichnung einer Baulast durch den Grundstückseigentümer, in der er zusichert, dass die Bewohner des Gebäudes Hirschstraße 189/1 die bestehenden Gerüche akzeptieren und nicht gegen die Verursacher der Geruchsbelästigung vorgehen. Baulasten sind an das Grundstück gebunden. Sie sind also auch für alle zukünftigen Eigentümer und Bewohner des Flurstücks bindend. Diese Baulast wurde bereits unterzeichnet. Die Erschließung ist gesichert, da der Eigentümer des Flst. 357/1 eine Baulast für ein Geh- und Fahrrecht über sein Grundstück unterschrieben hat. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Da bereits beide für das Bauvorhaben erforderlichen Baulasten unterzeichnet sind, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. TOP 14 Bauantrag zum Anbau eines Balkons an ein bestehendes Wohngebäude auf Flst. 210/11, Erlenstr. 8 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: 2019 wurde dem Einbau einer Wohnung in das Dachgeschoss des Wohngebäudes zugestimmt. Nun liegt ein Antrag des Eigentümers vor, für die Wohnung im Obergeschoss und die im Dachgeschoss auf der Nordwestseite des Gebäudes je einen Balkon anzubauen. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Erlenstraße 8 liegt, gibt es einen alten Baulinienplan aus dem Jahr 1957. Aufgrund fehlender Festsetzungen werden Bauvorhaben in diesem Bereich nach § 34 BauGB beurteilt. Innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügen sich die Balkone in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau von 2 Balkonen wird erteilt. TOP 15 Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben – zweiter Anhörungsentwurf Beteiligung der Gemeinde nach § 10 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG alt) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) - Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Kämmerei Herr Abele berichtet: Wesentliche Aufgabe der Regionalverbände in Baden-Württemberg, hier des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, ist es, den Regionalplan zu erarbeiten. Nach dem Landesentwicklungsplan sind die Regionalpläne die erste Konkretisierungsstufe für raumplanerische Aufgaben vor den Flächennutzungsplänen und den Bebauungsplänen auf Gemeindeebene. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben befindet sich im laufenden Prozess zur Fortschreibung des Regionalplanes bis in das Jahr 2035. Aus diesem Zeithorizont ergibt sich, dass die Regionalplanung ein Instrument von strategischer Bedeutung für die Städte und Gemeinden ist. Die Städte und Gemeinden im Planungsprozess sind nun im Rahmen der 2. Anhörung erneut zur Stellungnahme aufgefordert. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Behörden etc.) findet vom 17. Dezember 2020 - 28. Februar 2021, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25. Januar 2021 bis einschließlich 26. Februar 2021 statt. Bei Zielen der Raumordnung wurden folgende Schwerpunkte betrachtet: - Schwerpunkte Wohnungsbau - Schwerpunkte Industrie und Gewerbe - Vorrang vor weiteren Flächen im Außenbereich - Abzug vom Flächenbedarf - Vorranggebiete regionale Grünzüge Der 2. Anhörungsentwurf der Regionalplan-Fortschreibung enthält nicht nur eine deutliche Erhöhung der Mindest-Bruttowohndichten, sondern nunmehr auch deren verbindliche Vorgabe als Ziel der Raumordnung wie folgt: • 95 EW/ha regionale Schwerpunkte Wohnen • 90 EW/ha Ravensburg einschließlich der Ortsteile und Weingarten • 50 EW/ha Baienfurt, Baindt und Berg. Regionalplanerische Festlegungen präzisieren diese landesplanerischen Vorgaben. Mit Plansatz 2.4.1 legt der Regionalplan Region Bodensee-Oberschwaben als verbindliches Ziel der Raumordnung fest, dass zur Reduzierung der Belastung von Freiräumen und der Sicherung landwirtschaftlich besonders wertvoller Nutzflächen angemessene Bruttowohndichten anzuwenden sind. https://www.rvbo.de/media/4c3b3af9-07d4-446f-8ff1-cd7a2f739d21/HV0RRw/RVBO/PDF/05_Planung/Fortschreibung%20Regionalplan%20-%202.%20Anhörung/2021-01-15%20Öffentliche%20Bekanntmachung%20-%20Gesamtplan%20zweite%20Offenlage.pdf Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass in der Region Bodensee- Oberschwaben Bereiche durch eine besondere Entwicklungsdynamik gekennzeichnet sind, in denen gute Böden stehen. Die anzustrebende Bruttowohndichte bestimmt sich maßgeblich nach der regionalplanerischen Funktionszuweisung (Gemeinde mit Eigenentwicklung oder Gemeinde im Siedlungsbereich) sowie der jeweiligen Raumkategorie (Verdichtungsraum, Randzone um den Verdichtungsraum sowie Ländlicher Raum im engeren Sinne). Darüber hinaus gelten für regionale Wohnungsbauschwerpunkte besondere Dichtewerte. Gemäß Begründung zur Regionalplan-Fortschreibung ist die Einhaltung der Mindest- Bruttowohndichten in der Summe notwendig. Es besteht die Möglichkeit des Ausgleichs zwischen Bauflächen mit höherer Verdichtung und mit niedrigerer Verdichtung. Dazu ist eine regelmäßige Gesamtbetrachtung erforderlich (Wohndichte- Monitoring). Die Umsetzung der Dichtevorgaben erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung, wobei immer auch städtebauliche oder strukturelle Aspekte mit einzubeziehen sind. Unabhängig davon sind dabei die rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme zu beachten Folgende wesentliche Punkte sind für Baindt enthalten: • Es wird vorgeschlagen, die Strecke Friedrichshafen-Meckenbeuren-Ravens- burg-Weingarten-Baienfurt-Baindt als Radschnellverbindung zu entwickeln und umzusetzen. (4.1.7) • Insbesondere durch die Festlegung der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Oberteuringen als Siedlungsbereiche (s. PS 2.4.2) soll einer Zersiedelung der Landschaft in der Randzone um den Verdichtungsraum entgegengewirkt und der Verdichtungsraum vom Siedlungsdruck entlastet werden. Die Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe in Baienfurt / Baindt und Tettnang (s. PS 2.6.1) tragen ebenfalls zur Entlastung des Verdichtungsraums bei. Die Festlegung der Siedlungsbereiche bewirkt somit eine wichtige räumliche Steuerung der Siedlungsentwicklung auf regionaler Ebene. • Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe RV Baindt Humpißwald Baindt mit 7,8 ha Vorbehaltsgebiete zur Sicherung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe 436-151 RV Baindt Humpißwald Baindt mit 10,1 ha • Mittelbereich Ravensburg / Weingarten mit den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fronreute, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende; • Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe • Baienfurt / Baindt Niederbiegen/Schachen mit 70 ha Zwischen der Verbandsverwaltung und der Gemeinde Baindt haben im Rahmen der Entwurfsplanung Gespräche stattgefunden, dabei wurden die Interessenlagen abgestimmt und die Belange der Gemeinde dargelegt. In diesen Gesprächen wurden alle Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnen und Gewerbe sowie die vorhandenen Beschränkungen und Schutzgüter intensiv abgestimmt. Ebenso wurden Flächen im Hinblick auf die Realisierbarkeit von interkommunalen Gewerbegebieten untersucht. Infolgedessen stellt der vorgelegte Planentwurf eine in weiten Teilen abgestimmte Planung vor. Zu Kapitel 2.6.1. Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe 1 2 3 Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 1: Ein neuer Zubringer bzw. Anschluss an die B 30 für das Gewerbegebiet Niederbiegen/Schachen ist im Regionalplan bisher nicht enthalten. Im Straßennetz wird deshalb folgende Ergänzung bzw. Aufnahme vorgeschlagen: Der Anschluss Niederbiegen/Schachen an die B 30 soll in den Regionalplan aufgenommen werden. Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 2: Das am Standort befindliche Logistikunternehmen hat signalisiert, dass zwei bis drei Hektar Fläche zur Betriebsentwicklung, sowohl zur Sicherung als auch zur Erweiterung, benötigt werden. Da keine regionalplanerischen Restriktionen vorgesehen sind, besteht der dringende Wunsch der Gemeinde im Bereich des Logistikunternehmens die Möglichkeit einer Gewerbeentwicklung zu schaffen und ein Gewerbegebiet auszuweisen. Nach Rücksprache mit dem Regionalverband kann hier keine Gewerbefläche eingezeichnet. Die Planungshoheit obliegt der Gemeinde. Zu Kapitel 3.1. Regionale Grünzüge und Grünzäsuren Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 3: Dem Wunsch der Gemeinde den regionalen Grünzug unterhalb der Lilienstraße etwas zurück zu nehmen wurde bereits stattgegeben. Zu Kapitel 3.3. Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen Gemäß der Allgemeinen Grundsätze und Ziele in 3.3.0. soll zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung in der Region Grundwasser als nicht vermehrbare natürliche Ressource auch außerhalb der fachrechtlich festgelegten Schutzgebiete vor nachteiliger Beeinflussung geschützt werden. Durch die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Sicherung von Grundwasservorkommen sollen insbesondere qualitativ hochwertige und quantitativ ergiebige Grundwasservorkommen geschützt und die Trinkwasserversorgung der Region dauerhaft gewährleistet werden. In Wolfegg befindet sich das Wasserschutzgebiet Weißenbronner Quellen. Mit den durchgeführten Untersuchungen und dem Gutachten von Herrn Dr. Schad sollten die geologischen und hydrogeologischen Grundlagen für eine Überprüfung und Neuausweisung des Wasserschutzgebietes der Weißenbronner Quellen im Altdorfer Wald auf Gemarkung Wolfegg geschaffen werden. Der für die Wasserwirtschaft geschützte Bereich umfasst nicht das erforderliche Wasserschutzgebiet Weißenbronnen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat mit Datum vom 7. Februar 2018 beim Landratsamt Ravensburg die Überprüfung und ggf. die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes beantragt. Nach dem Gutachten muss das aktuell für die Weißenbronner Quellen ausgewiesene und ca. 3,3 km² große Schutzgebiet auf ca. das 2,5-Fache vergrößert werden. Die Stellungnahme von Dr. Reinhard Heer vom Büro Eisenmann, Wahle, Birk & Weidner aus Stuttgart wird nachgereicht. Diese Rechtsanwaltskanzlei ist damit betraut die Interessen des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt und Baindt in Sachen Trinkwasserversorgung und Kiesabbau zu vertreten. Die Stellungnahme zum Kiesabbau ist bis zum 28.02.2021 abzugeben. Bereits jetzt wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinde im Wasserschutzgebiet Weißenbronner Quelle ein Vorranggebiet zum Grundwasserschutz für absolut unabdingbar erachtet. In der Fortschreibung des Regionalplans ist bei Grund ein Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe geplant und somit der Kiesabbau möglich. Die Planunterlagen können auf der Homepage des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben unter „Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben - 2. Anhörung “ eingesehen werden: https://www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung-Regionalplan Die Wünsche der Gemeinde Baindt wurden größtenteils berücksichtigt. Im Bereich der Sicherung des Wasservorkommens werden die Gemeinden Baindt und Baienfurt die juristische Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung vertreten und einen Kiesabbau in Vogt (Grund) ablehnen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Stellungnahme folgende Bedenken und Änderungsvorschläge zum Planentwurf vorzubringen: 1. Im Straßennetz wird folgende Ergänzung bzw. Aufnahme gefordert: Der Anschluss Niederbiegen/Schachen an die B 30 soll in den Regionalplan aufgenommen werden. 2. Im Bereich des Logistikunternehmens soll der regionale Grünzug etwas nach Norden zurückgedrängt werden. 3. Die Erweiterung des Wasserschutzgebietes in Weißenbronnen soll berücksichtigt werden und der Bereich darüber hinaus als Vorranggebiet zum Grundwasserschutz gekennzeichnet werden. 4. Der Kiesabbau in Grund als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe wird im Sinne des Grundwasserschutzes und des Landschaftsschutzgebietes Altdorfer Wald abgelehnt. 5. Die Gemeinde Baindt schließt sich der juristischen Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt an. TOP 16 Erlass der Betreuungsgebühren in unseren Kindergärten und in der Klosterwiesenschule für den Monat Januar Kämmerer Abele teilt mit: Die bundesweit verordnete Schließung der Kindergärten und Schulen im Januar aufgrund der Coronapandemie stellte die Familien vor weitere Herausforderungen. Wir haben deshalb Verständnis für das vermehrt vorgebrachte Anliegen, während der Schließzeit insbesondere im Januar, auf die Erhebung von Betreuungsgebühren zu verzichten, sofern nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Die Gemeinde Baindt wird für Kinder, die wegen der Kita- und Schulschließungen derzeit zuhause betreut werden, keine Elternbeiträge im Januar verlangen. Auch rückwirkend wird der Beitrag nicht geltend gemacht. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, ist für die Betreuung der herkömmliche Monatsbeitrag fällig. Wer jedoch keine Leistung in Anspruch nimmt, soll auch nicht bezahlen müssen. Vor diesem Hintergrund würde die Verwaltung vorschlagen, die Betreuungsgebühren für den Monat Januar zu erlassen. Land und Kommunen wollen Eltern für die Zeit des verschärften Corona-Lockdowns in den Kindergärten die Gebühren teilweise erlassen. Das Land wird nach noch nicht bestätigten Meldungen 80 Prozent der Kosten tragen. Die Kommunen sollen 20 Prozent der Kindergartengebühren übernehmen Das Land sieht sich im Einklang mit den Bund-Länder-Beschlüssen, insbesondere mit dem Grundsatzbeschluss zu den verschiedenen Varianten der Schließung von Kindertageseinrichtungen und Schulen. Aufgrund der besonderen Relevanz dieser Einrichtungen sind auch die Vorgaben zur Notbetreuung für die aktuelle Phase der Schließung von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege bewusst so offen gestaltet, dass eine bedarfsgerechte, auf das einzelne Kind bezogene Inanspruchnahme, ermöglicht werden kann. Mit dieser Mitteilung, dürfen wir Sie informieren, dass wir den im Januar anstehenden Geldeinzug gestoppt haben. In der Summe waren es Kindergartenbeiträge allein unseres kommunalen Kindergartens in Höhe von 14.775 €, Betreuungskosten in Höhe von 1.305 €, Schulbusentgelte in Höhe von 250 €. In der Folge bedeutet dies, dass für zusätzliche Einnahmeausfälle (Bürgerbus, Betreuungsgebühren) bis dato keine weiteren Kompensationen durch das Land vorgesehen sind. Im Monat Februar wurde der Beitrag von den Eltern im Hinblick der angedachten Öffnung abgebucht. Die Kommunalen Landesverbände werden sich mit der Bitte um Unterstützung an das Finanzministerium wenden. Eine Zusage des Landes Elternbeiträge zu erstatten, liegt zum jetzigen Zeitpunkt somit noch nicht vor. In der Konsequenz bedeutet dies, dass einer Zusage an Eltern zum jetzigen Zeitpunkt keine Refinanzierung gegenübersteht. Deshalb wäre es aus unserer Sicht ein gangbarer und vertretbarer Weg, zunächst die Ergebnisse auf Landesebene abzuwarten und, im Falle einer Bereitschaft des Landes zur Kostenübernahme, die Beiträge ggf. im Nachgang auszugleichen. Die Personalausgaben laufen in allen Bereichen Rathaus, Bauhof, Kindergarten, Schule inkl. Schulsozialarbeit, Betreuung, Bürgerbus, Asyl etc. ungebremst weiter. Kommunale Behörden sind größtenteils von der Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu erhalten, ausgenommen, da diese nicht wirtschaftlich tätig seien. Dies wäre auch dann nicht der Fall, wenn sie Dienstleistungen gegen Gebühr wie z. B. Kindergarten, Schule anbieten. Das Personalamt hat kein Kurzarbeitergeld angeordnet bzw. beantragt. Beschluss: 1. Die Gebühren im Bereich Kindergarten, Betreuungsgebühren und Bürgerbus werden für den Monat Januar erlassen. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, ist für die Betreuung in Kindergarten und Schule der herkömmliche Monatsbeitrag fällig. 2. In den nichtkommunalen Kindergärten soll die analoge Regelung für den Monat Januar angewandt werden. TOP 17 Vertagt: Gemeindeeigener Bus zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus Schachen und Sulpach Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Gemeinderatssitzung am 09.03.2021 vertagt. TOP 18 Vorbesprechung der Kriterien für die Vergabe /Auswahl der Bewerber im Konzeptvergabeverfahren im Bereich Fischerareal Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Gemeinde schlägt im Fischerareal mit einer offenen Konzeptvergabe einen neuen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Die Auswahl der Projekte erfolgt mit der Zielsetzung im Fischareal bedarfsgerechten Wohnraum zu realisieren, Aspekte wie soziale Konzepte und Nutzung, Architektur und Einfügung in das Ortsbild, Ökologie und Energiekonzept fließen in die Bewertung ein. Zusammengefasst fallen alle diese Aspekte unter die beiden Fragestellungen „welchen Mehrwert hat das Projekt für Baindt?“ und „welchen Mehrwert hat das Projekt für das Fischerareal?“ Zusätzlich fließen die Realisierbarkeit der Projekte und Leistungsfähigkeit der Akteure – immer bezogen auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Projektes – in die Bewertungen mit ein. Dieses Vorgehen wurde bei der Gemeinderatsklausur im November 2019 in Tübingen vorgestellt und mit dem Entwicklungskonzept des Fischerareals am 03.03.2020 vom Gemeinderat beschlossen. In der Märzsitzung soll über den konkreten Rahmen der Grundstücksvergabe im Fischerareal beraten und beschlossen werden. Zur Vorbereitung werden Rahmenbedingungen und die Ausformulierung des Vergabeverfahrens vorgestellt: 1. Rechtlicher Rahmen der Grundstücksvergabe 2. Ablauf eines Verfahrens 3. Inhalte und Bewertungen der Bewerbungen Sie erfolgt in Form eines inhaltlichen Inputs von Herrn Rechtsanwalt Dr. Holger Weiß, Kanzlei W2K und den Herren Gauggel und Gütschow. Die bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Herren Dr. Weiß sowie Gauggel und Gütschow stellen die aktuellen Planungsschritte und die Konzeptvergabe der Grundstücke ausführlich vor. TOP 19 Anfragen und Verschiedenes a) Kosten Neubau Kindergarten Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit, dass sich die Kosten (Stand Februar 2021) auf 2.707.467,28 € belaufen. b) Radwegsituation Kreisverkehr neu Im Rahmen der nächsten Verkehrsschau soll die Radwegmarkierung am neuen Kreisverkehr mit Vertretern des Landratsamts Ravensburg und der Polizei überprüft werden. Diese ist für viele Radfahrer missverständlich. c) Schneiden von Hecken und Pflanzen Anlieger werden in reglmäßigen Abständen darauf hingewiesen, ihre Hecken und Pflanzungen, die in den öffentlichen Bereich ragen, zurück zu schneiden. Die Mitarbeiter des Bauhofs sollen auch auf den Spielplätzen entsprechend verfahren und Hecken und Pflanzen zurück schneiden.[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 19.02.2021

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