Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
schneebedecktes Rathaus
Märzenbecher im Schenkenwald
Baindter Narrenzunft Raspler

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "stellen".
Es wurden 1333 Ergebnisse in 21 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 351 bis 360 von 1333.
Corona-Verordnungen

Quarantäne- und Isolationsregeln angepasst Auch Baden-Württemberg ändert die Isolations- und Quarantäneregeln im Land. Künftig beträgt die Isolation für positiv getestete Personen im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige entfällt vollständig. Die entsprechende Corona-Verordnung Absonderung trat am Dienstag, 3. Mai 2022, in Kraft. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg. Neue Corona-Verordnung ab 3. April 2022 Ab Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten. Nach den jüngst vom Bund beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Verordnung des Landes grundlegend geändert. Die neue Verordnung wurde am Freitag, 1. April 2022, nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss vom Staatsministerium notverkündet. Damit fallen im Land von Sonntag, 3. April 2022, an weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es nun keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die meisten Schutzmaßnahmen entfallen Eine Aufrechterhaltung der derzeitigen Schutzmaßnahmen wäre nur durch einen Landtagsbeschluss und bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine so genannte Hotspot-Regelung ( § 28a Absatz 8 IfSG ) über den 2. April hinaus möglich. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben – weder liegt derzeit eine Virusvariante mit signifikant höherer Pathogenität vor noch eine konkrete Gefahr der Überlastung der Krankenhauskapazität. Baden-Württemberg hat sich bis zuletzt dafür eingesetzt, mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes einen Instrumentenkasten an Basisschutzmaßnahmen aufrechterhalten zu können, mit dem kurzfristig auf Änderungen des Infektionsgeschehens im Land hätte reagiert werden können. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht dies jedoch nicht mehr vor. Verantwortungsvolles Handeln und eine besondere Vorsicht gerade im Kontakt mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, sind weiterhin notwendig. Nach den bisherigen Erfahrungen in der Pandemie hat sich das Tragen einer Maske als besonders wirksames Mittel zum Eigen- und Fremdschutz erwiesen. Die Landesregierung empfiehlt daher dringend, weiterhin eigenverantwortlich eine Maske zu tragen sowie einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Maßnahmen in der neuen Corona-Verordnung Folgende Maßnahmen sind in der neuen Corona-Verordnung (Gültigkeitszeitraum vom 3. April bis 1. Mai 2022) vorgesehen: Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung ( § 2 CoronaVO ) Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske): im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Arzt- und Zahnarztpraxen, in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe ( § 3 CoronaVO ) Außerdem beinhaltet die Verordnung eine Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen auf Grundlage von § 28a Absatz 7 IfSG zur Regelung von: Maskenpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten Testpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten, in Schulen und Kitas, in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern, in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzugseinrichtungen und anderen Einrichtungen, soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen. Diese Regelungen werden nicht direkt in der Corona-Verordnung der Landesregierung, sondern in entsprechenden Ressortverordnungen umgesetzt. Dazu gehören etwa Testpflichten in der Corona- Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Kita bis zum Beginn der Osterferien sowie die Beibehaltung der Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen . Des Weiteren beinhaltet die Corona-Verordnung des Landes die Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen sowie von Verordnungen der Stadt- und Landkreise auf Grundlage von § 28a Absatz 8 IfSG zur Regelung von Test-, Masken- und Hygienepflichten. Dies soweit der Landtag gemäß § 28a Absatz 8 Satz 1 IfSG feststellt, dass eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht, die sogenannte Hotspot-Regelung. Corona-Verordnung des Landes Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg Geänderte Corona-Verordnung ab 19. März 2022 Ab Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen. Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet. Die Verordnung wurde am Freitag, 18. März 2022, verkündet und tritt am Samstag, 19. März 2022, in Kraft. Wesentliche Punkte der neuen Verordnung Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt. Kapazitätsbeschränkungen sowie Kontaktbeschränkungen sind ab 19. März 2022 ebenfalls nicht mehr Teil der Verordnung (da im künftigen IfSG nicht mehr vorgesehen). Die allgemeine Maskenpflicht bleibt auf Grundlage der Übergangsfrist bis 2. April 2022 bestehen: Das gilt insbesondere für die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen über 18 Jahre. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch an Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Ebenfalls Teil der Übergangsregel sind weiterhin Test(nachweis)pflichten, das heißt: unverändert 3G bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen und Ausstellungen, bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung, in der Gastronomie und Beherbergung sowie bei körpernahen Dienstleistungen und so weiter 2G mit zusätzlichem Test in Diskotheken, Clubs. Auch die Regeln betreffend die Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben – wie gehabt – bestehen (zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen und in Diskotheken und Clubs). Die Testpflicht an Schulen (zwei Mal pro Woche), in Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen wird fortgeführt. Die allgemeine Abstandsempfehlung (1,5 Meter) bleibt erhalten Corona-Verordnung des Landes Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 19. März 2022) (PDF)[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Einwilligung_gesetzlicher_Vertreter_ausf_01.pdf

Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter Als gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes Familienname: ____________________________________ Vorname: ____________________________________ Ort und Tag der Geburt: ____________________________________ Anschrift: ____________________________________ wird die Einwilligung zur Ausstellung folgenden Dokumentes erteilt: __________________________ Erster gesetzlicher Vertreter Name, Vorname: ___________________________________ Geburtsdatum: ___________________________________ Unterschrift ___________________________________ Zweiter gesetzlicher Vertreter Name, Vorname ___________________________________ Geburtsdatum ___________________________________ Unterschrift ___________________________________ Ort, Datum: ___________________________________ ÖffnungszeitenRathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VRBankRavensburg-Weingartene.G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr KreissparkasseRavensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uh RaiffeisenbankReute-Gaisbeurene.G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG B1011 Text-Box Familienname: Vorname: Ort und Tag der Geburt: Anschrift: Bezeichnung Dokument: Name Vorname: Geburtsdatum: Unterschrift: Name Vorname_1: Geburtsdatum_1: Unterschrift_1: Ort Datum:[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 41,99 KB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 16.07.2024
    Klimaspartipp_Februar_24.pdf

    Klima-Spartipp des Monats Februar: Nicht verzagen, Dinge hinterfragen Alternativ könnte das Thema des heutigen Tipps auch ähnlich dem Motto einer beliebten Kinderserie lauten: Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum, wer nicht fragt, kommt selten voran. Es ist eine der wichtigsten Eigenschaften des Menschen, Fragen zu stellen und Dinge zu hinterfragen. Auch die eigenen Gewohnheiten sind daher permanent zu überprüfen. Wenn die Lichter eingeschaltet sind, obwohl es draußen hell ist und die Sonne scheint, kam das Hinterfragen von Gewohnheiten wohl eindeutig zu kurz. Hierzu einige kleine Merkhilfen: Kommt draußen mal die Sonne raus, schalt‘ drinnen alle Lichter aus, sagte einst auch schon die Maus. Oder alternativ: Grübel, grübel und studier‘, heut geht’s auch ohne Licht bei mir. Und da aller guten Dinge bekanntlich drei sind und teils Abkürzungen noch einprägsamer sind als Reime, tut es notfalls auch das Kürzel LSd. Damit sind aber weder irgendwelche Drogen gemeint, noch die Abkürzung eines regionalen Gerichts, sondern die Abkürzung LSd steht hier für: Licht, Sonne, dunkel, also dafür, dass das Licht dunkel bleiben sollte, wenn draußen die Sonne scheint. Auch bei anderen Dingen, wie beispielsweise dem PC-Bildschirm oder dem Fernseher, ist regelmäßig zu hinterfragen, ob diese wirklich eingeschaltet bleiben müssen. Besonders wenn der Raum für längere Zeit verlassen wird, sind Bildschirm und Fernseher stets auszuschalten. Als Merksatz hierzu ein Zitat aus längst vergangenen Zeiten: Gehst du aus dem Raum hinaus, schalte stets den Bildschirm aus. Und den Fernseher, ist ja klar, dann ist’s richtig wunderbar. Um Energie einzusparen, lohnt es sich, eigene Gewohnheiten kritisch zu hinterfragen. Bevor jetzt aber vor lauter Text noch das Sandmännchen vorbeikommt, gilt ganz einfach nur: Und abschalten. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 38,86 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 26.02.2024
      Strom-Blackout

      Strom-Blackout Auch wenn ein Strom-Blackout, also ein langanhaltender Stromausfall in weiten Teilen Deutschlands, derzeit als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt wird, so gibt es doch einige Vorkehrungen, die von der Bevölkerung für einen solchen Fall zu treffen sind. Was Sie ganz konkret tun können, erfahren Sie hier: Informationen Blackout (PDF-Dokument, 213,82 KB, 01.12.2022) Weitere wichtige Tipps und Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) unter www.bbk.bund.de sowie www.schritt-fuer-schritt-krisenfit.de Zudem bietet auch der Landkreis Ravensburg auf seiner Internetseite unter: www.rv.de umfassende Informationen zum Thema Blackout. Neben der Reduzierung der Energieverbräuche, gibt es nun ein Tool, welches ebenfalls dazu beitragen kann, das Stromnetz stabil zu halten. Die Neue Handy-App StromGedacht, stammt vom Betreiber des Strom-Übertragungsnetz in Baden-Württemberg. Weitere Informationen zu dieser App erhalten Sie unter: www.stromgedacht.de Die App StromGedacht kann kostenlos in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Worum geht es? Die App zeigt in einem Ampelsystem an, ob die Stromversorgung in Baden-Württemberg aktuell sichergestellt ist. Droht dann zu einer bestimmten Uhrzeit eine rote Phase mit einer angespannteren Situation der Stromversorgung, sollte daher beispielsweise der Betrieb von elektrischen Geräten wie Wasch- oder Spülmaschinen, entsprechend zeitlich vorverlegt werden. In der roten Phase kann die Stabilität der Stromversorgung durch den verringerten Verbrauch dann besser gewährleistet werden. Rechtliche und inhaltliche Hinweise: Die Hinweise wurden nach bestem Wissen und Gewissen durch das Landratsamt Ravensburg, Stabsstelle für Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement und ergänzend durch die Gemeindeverwaltung Baindt erarbeitet. Rechtliche Ansprüche können hierdurch daher nicht abgeleitet werden. Wichtige Rufnummern im Notfall Feuerwehr, Rettungsdienst: 112 Polizei: 110 Der Notfalltreffpunkt der Gemeinde Baindt , im Falle eines langanhaltenden Stromausfalls ist: Schenk-Konrad-Halle - Foyer (Mühlstraße 1, 88255 Baindt) Ansprechpartner der Gemeinde Baindt zum Thema Notfallvorsorge ist: Florian S. Roth Koordinator klimaneutrale Kommunalverwaltung Mobiltelefon: 0157 80661690 klima(@)b-gemeinden.de[mehr]

      Zuletzt geändert: 04.03.2024
      Breitbandversorgung

      Breitband Internet In der Gemeinde Baindt wurde die Basis für eine flächendeckende Breitbandversorgung gelegt. Neben Straßen, Wasser und Abwasser gehört auch Kommunikationstechnik wie DSL-Breitbandversorgung zur Infrastruktur einer Gemeinde und stellt mittlerweile eine der wichtigsten Standortfaktoren dar. In diesem Sinne ist der Breitbandausbau eine Aufgabe der Gemeinde. Man unterscheidet zwei Versorgungsbereiche: Fiber-to-the-Curb (FTTC) bedeutet "Glasfaser bis zum Bordstein/Straßenrand“. In der FTTC-Architektur endet das Glasfaserkabel in einem grauen Kasten, im Kabelverzweiger (KvZ). Fiber-to-the-Building (FTTB) bedeutet "Glasfaser bis zum Gebäude„. Das Glasfaserkabel endet im Gebäude am APL (Abschlusspunkt Linientechnik) bzw. HÜP (Hausübergabepunkt). Bis auf vereinzelte Liegenschaften in der Grünenbergstraße/Stöcklisstraße/Riedsenn/ Mochenwangerstraße 150-224/Reishaufen/Menzenhäusle hat seit 2018 fast jeder Haushalt eine Breitbandverbindung über FTTC oder Koax. Die Gemeinde Baindt hat mit der Leerrohrverlegung inklusiver Glasfaserbestückung sowie der Aufstellung von DSLAM-Kästen einen großen Beitrag geleistet. Der Bandbreitenbedarf wächst pro Jahr um 50%. Die Gemeinde Baindt hat die Wichtigkeit des Breitbandausbaus frühzeitig erkannt und aktiv begleitet. Das Ziel der Gemeinde ist es, keinen Infrastrukturwettbewerb zwischen den unterschiedlichen Betreibern zu verfestigen, sondern den Netzausbau voranzubringen, dass alle Dienstanbieter ihre Produkte über eine Glasfaserleitung ins Haus anbieten können. In Gebieten ohne Glasfaser soll aus Sicht der Verwaltung bei Straßenaufbrüchen bzw. Neubaugebieten ohne Glasfaseranbieter generell eine eigene Leerrohrstruktur auch ohne Zuschüsse verbaut werden. In Ausbau- bzw. Neubaugebieten mit Glasfaser wird auf eine zusätzliche Leerrohrstruktur verzichtet. Doppel- bzw. Parallelstrukturen sollten vermieden werden. Die Doppelverlegung ist nicht kosteneffizient und schafft zusätzliche Netzbetreiber, was nach dem DigiNetz-Gesetz nicht erwünscht ist. Unser Kämmerer, Wolfgang Abele, steht Ihnen als Ansprechpartner der Gemeinde zum Thema Breitbandversorgung jederzeit gerne unter Tel. (07502) 9406-20 oder E-Mail: wolfgang.abele@baindt.de zur Verfügung. Weitere Informationen: Präsentation der Informationsveranstaltung (PDF-Dokument, 2,91 MB, 14.02.2020) Breitbandanbieter der Gemeinde Baindt (PDF-Dokument, 179,14 KB, 14.02.2020) Ansprechpartner von UnityMedia Lokaler Ansprechpartner der Firmen NetComBW und NeckarCom ist Herr Claus Ziegerer Ansprechpartner Deutsche Telekom Informationen zum Hausanschluss (PDF-Dokument, 20,94 KB, 14.02.2020) Vertragsmuster der Netze BW (PDF-Dokument, 114,82 KB, 14.02.2020) Link zum Breitbandatlas[mehr]

      Zuletzt geändert: 05.06.2024
      Wasser-_und_Abwassergebuehren_Berechnung_-_Gebührenrechner_2024.xlsx

      2024 Wasser-/Abwassergebühren 2024 - Abrechnung zum Jahresende Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2024 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 5,00 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 5,20 €/Monat 10 m³ = 10,00 €/Monat 15 m³ = 14,50 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2024 Abwassergebühren 2024 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,80 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,09 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,69 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! Tabelle2 0 1 Monat bis 2,5 m³ 2 Monate bis 6 m³ 3 Monate bis 10 m³ 4 Monate bis 15 m³ 5 Monate 6 Monate 7 Monate 8 Monate 9 Monate 10 Monate 11 Monate 12 Monate[mehr]

      Dateityp: Microsoft Excel Tabellenkalkulation
      Dateigröße: 19,29 KB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 14.03.2024
        Wasser-_und_Abwassergebuehren_Berechnung_-_Gebührenrechner_2024.xlsx

        2024 Wasser-/Abwassergebühren 2024 - Abrechnung zum Jahresende Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2024 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 5,00 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 5,20 €/Monat 10 m³ = 10,00 €/Monat 15 m³ = 14,50 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2024 Abwassergebühren 2024 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,80 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,09 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,69 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! Tabelle2 0 1 Monat bis 2,5 m³ 2 Monate bis 6 m³ 3 Monate bis 10 m³ 4 Monate bis 15 m³ 5 Monate 6 Monate 7 Monate 8 Monate 9 Monate 10 Monate 11 Monate 12 Monate[mehr]

        Dateityp: Microsoft Excel Tabellenkalkulation
        Dateigröße: 19,29 KB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 14.03.2024
          Klimamobilitätsplan

          Die Gemeinden und Städte Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten arbeiten als Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) bei vielen Themen eng zusammen. Auch bei der Mobilitätswende: Der GMS ist eines von fünf Pilotprojekten in Baden-Württemberg, die einen Klimamobilitätsplan erstellen. Ziel ist es, konkrete Umsetzungsschritte zu erarbeiten, um den von Fahrzeugen verursachten CO2-Ausstoß im GMS bis 2030 um 40 Prozent zu senken (gegenüber 2010). Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Onlinebeteiligung an diesem Projekt, erhalten Sie auf der Internetseite des GMS unter: https://gmschussental.de/klimamobilitaetsplan/[mehr]

          Zuletzt geändert: 28.07.2023
          European Energy Award

          European Energy Award Der European Energy Award (eea) ist ein Managementsystem und Zertifizierungsverfahren, mit dem die Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft werden, um Potentiale des nachhaltigen Klimaschutzes identifizieren und nutzen zu können. Seit mehreren Jahren beteiligt sich die Gemeinde Baindt am eea. Unterstützt wird sie dabei vom eea-Berater Walter Göppel von der Energieagentur Ravensburg. Die Bundesgeschäftsstelle European Energy Award übernimmt bundesweit die Administration, Koordination und Zusammenarbeit mit Landesträgern, Landesgeschäftsstellen, Regionalen Geschäftsstellen, eea-Beratern, eea-Auditoren und den Kommunen. In der Gemeindeverwaltung wurde ein Energieteam gegründet. Mitglieder sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die innerhalb der Verwaltung mit Energiethemen befasst sind. Im eea werden die Themenfelder Entwicklungsplanung, Raumordnung, kommunale Gebäude, Ver- und Entsorgung, Mobilität sowie Kommunikation/ Öffentlichkeitsarbeit bewertet. Zur Verdeutlichung finden Sie ein Erklärvideo des eea für Bürgerinnen und Bürger. eea-Erklärvideo Umweltbriefe des eea: Ökoheizung vor der Tür (PDF-Dokument, 188,79 KB, 19.10.2022) (pdf-Datei) Werden Sie Effizienzexperte (PDF-Dokument, 308,09 KB, 02.09.2022) (pdf-Datei) Mit dem Zug in die Ferne (Bahntest) (PDF-Dokument, 812,55 KB, 27.01.2022) Wieder wiederverwenden (Ressource Verpackungen) (PDF-Dokument, 1,13 MB, 27.01.2022) Wohin mit dem Schrott (PDF-Dokument, 1,55 MB, 07.12.2021) Ernährungsrat: Selbst isst die Stadt (PDF-Dokument, 286,24 KB, 03.11.2021) Umweltengel für Mehrweg (PDF-Dokument, 1,59 MB, 24.09.2021) Funke für mehr Klimaschutz (PDF-Dokument, 244,32 KB, 19.02.2021) Lüften: Auf Durchzug schalten (PDF-Dokument, 191,44 KB, 27.11.2020) Insektenfreundlicher Garten (PDF-Dokument, 292,21 KB, 11.08.2020) Intelligenter Fehlwurf (PDF-Dokument, 339,33 KB, 08.06.2020) (Informationen rund um die Mülltrennung) Auf zu großem (Wasser-)Fuß (PDF-Dokument, 302,98 KB, 11.05.2020) Gemeinde Baindt bekommt European Energy Award verliehen Preisverleihung am 16. Februar 2017 Die Gemeinde Baindt nimmt seit 2009 am European Energy Award teil. Über den Gemeinde-verband Mittleres Schussental wurde ein Energie- und Klimaschutzkonzept erstellt. Als eea-zertifizierte Gemeinde bezieht Baindt seit 2011 zu 100 Prozent zertifizierten Ökostrom. Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle entwickelten die Verantwortlichen ein Nahwärmekonzept mit dem Ziel, eine umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. 2014 errichtete die Gemeinde ein erdgasbetriebenes, wärmegeführtes Blockheizkraftwerk mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Durch das Nahwärmenetz werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude versorgt. Auf dem Rathaus wurde eine Photovoltaikanlage mit Eigenstromnutzung installiert. Für eine zukunftsorientierte Siedlungsentwicklung treibt Baindt das Flächensparen und die Innenentwicklung voran: Die vorhandenen Flächenpotenziale werden durch eine innerörtliche Nachverdichtung unter anderem im Fischerareal genutzt. Da Flächen im Schussental aufgrund des Siedlungsdrucks knapp sind, liegt ein besonderes Augenmerk auf der effizienten Flächennutzung. In zentraler innerörtlicher Lage wurde durch die Rekultivierung der Trasse der ehemaligen B30 ein Grün- und Aufenthaltsbereich geschaffen. Mit dem Stadtbus Ravensburg-Weingarten, der Anschaffung eines Schul- und Bürgerbusses sowie einem konsequenten Radwegeausbau setzt die Kommune ökologische Schwerpunkte in der Mobilität. Die Gemeinde – mit einem Ergebnis von 62 Prozent rezertifiziert – hat sich zum Ziel gesetzt, den begonnenen eea-Weg konsequent weiter zu gehen. Auf dem Bild von links nach rechts: Ortsbaumeister Herr Roth, Umweltminister Untersteller, Kämmerer Herr Abele sowie Herr Maucher von der Energieagentur Ravensburg.[mehr]

          Zuletzt geändert: 04.03.2024
          Einladung_24_07_16.pdf

          Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 16. Juli 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Naturwerksteinarbeiten, Fliesenarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Lüftung, Heizung/ Sanitär, Elektrotechnik und der Photovoltaikanlage 05 Konzeptvergabeverfahren Schachener Straße 100 - Vergabe 06 Ausschreibung Waldspielplatz - Vorratsbeschluss 07 Bauantrag zum Abbruch und Neubau eines Schuppens auf Flst. 151, Friesenhäusler Str. 67 08 Bauantrag zum Anbau an bestehendes Wohnhaus auf Flst. 217/2, Annabergstr. 5 Baienfurt 09 Bauantrag zum Ausbau Dachgeschoss, Einbau einer Wohnung, Aufbau von zwei Dachgaupen und Anbau einer Garage auf Flst. 238/1, Storchenstraße 2/1 10 Bauantrag zum Abbruch best. Dachstuhl, Wiedererrichtung und Sanierung Wohnhaus, Neubau Carport auf Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 11 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 943, Friesenhäusler Str. 45 12 Bauantrag zum Neubau Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 13 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf Flst. 1129, Mochenwanger Straße 14 Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 15 Auftragsvergabe Asphaltendausbau Lavendelstraße, Krokusweg 16 Änderung der Satzung über die Erhebung der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt - Änderung Mittagessen 17 Kommunal- und Europawahl 2024 - Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 GemO 18 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 - Wasserverbrauchsgebühren 2025 und 2026 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 19 Hundesteuer 2025 - Änderung der Hundesteuersatzung - 20 Darlehensaufnahme der Eigenbetriebe - Gewährung von Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und an den Eigenbetrieb Wasserversorgung 21 Ehrung und Verabschiedung von Gemeinderäten 22 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 18,57 KB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 12.07.2024

            Infobereiche