Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterDigitales Rathaus
Schnell gefunden
Rathaus
Kreisverkehr mit blühenden Tulpen
Ortsschild Baindt im Sommer
Ellipse Dorfplatz

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "stellen".
Es wurden 1416 Ergebnisse in 16 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 341 bis 350 von 1416.
Amtsblatt_2025_01_16_KW03.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 17. Januar 2025 Nummer 3 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Neugestaltung Ortsmitte Stand und Ausblick zur Baumaßnahme in der Ortsmitte Wir möchten Sie über den aktuellen Stand der Bauar- beiten in unserer Ortsmitte sowie die weiteren geplanten Schritte informieren: Aufgrund des anhaltenden Frosts können derzeit kei- ne Tiefbau- und Pflasterarbeiten durchgeführt werden. Sobald die Wetterbedingungen es zulassen, werden die Pflasterarbeiten voraussichtlich Anfang nächster Woche fortgesetzt. Zeitgleich werden die restlichen Arbeiten im Tiefbau durchgeführt, darunter das Auffüllen des Baum- substrats und die Installation der verbleibenden Rand- einfassungen. Parallel dazu werden die noch ausstehenden Fahrrad- abstellplätze montiert und Müllbehälter angebracht. In der kommenden Woche wird der Schlosser die Geländer im Bereich der Tiefgarage sowie an der Treppe anbrin- gen, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten. Auch die Ausstattungsgegenstände, wie beispielsweise die Sitzbänke rund um die Ellipsen, werden zeitnah montiert. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während der Bauarbeiten. Ihre Gemeindeverwaltung Neujahrsputz in Baindt: Ahmadiyya Muslim Jamaat engagiert sich Am 1. Januar führte die Ahmadiyya Muslim Jamaat ihren traditionellen Neujahrsputz durch. Rund 20 freiwillige Hel- ferinnen und Helfer, darunter auch Kinder und Jugendliche, waren im Gemeindegebiet unterwegs, um Gehwege, Grünflächen und öffentliche Plätze von Abfällen zu befreien. „Der Dienst an der Gemeinschaft ist ein wichtiger Bestandteil unseres Glaubens“, erklärte ein Sprecher der Gemein- de. Die Aktion, die regelmäßig durchgeführt wird, um ein Zeichen für Gemeinschaft, Zusammenhalt und Verant- wortung zu setzen, besteht seit über 20 Jahren. Mit ihrem Engagement tragen die Helferinnen und Helfer zu einem harmonischen und sauberen Start ins neue Jahr bei. Die Gemeinde Baindt bedankt sich herzlich dafür. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Der Doppelhaushalt 2025/2026 der Gemeinde Baindt - Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen Der Gemeinderat hat am 14.01.2025 die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen. Der Haushalt soll die notwendigen Informationen für die Steu- erung der Verwaltung liefern und die finanzielle Grundla- ge von Baindt darstellen. Die strategischen Überlegungen und Ziele finden sich hier wieder. Der Haushalt ist bereits seit 2019 von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellung (vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept) umgestellt worden. Die Kommunale Doppik (NKHR) soll dazu beitragen, für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Genera- tionen zu sorgen. Der Ressourcenverbrauch einer Ge- neration soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prin- zip der intergenerativen Gerechtigkeit dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Steuerzahler. Der Haushaltsplan basiert auf einem in sich geschlosse- nen Drei‐Komponenten‐Rechnungsmodell. Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wertzuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Es wird der Ressour- cenverbrauch dargestellt. Der Ergebnishaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, wie z.B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten von Schule, Kindergärten, Straßen und Brücken, Spielplätzen und Sportstätten. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszah- lungen geplant, die in der Finanzrechnung dokumentiert werden. Es wird der Geldverbrauch dargestellt. Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Ver- bindlichkeiten der Gemeinde zum Stichtag am 01.01. eines Jahres erfolgt in der kommunalen Bilanz. Hier werden das ganze Vermögen und alle Verbindlichkeiten darge- stellt. Der Haushaltsausgleich erfolgt im Gesamtergebnishaus- halt. Die Ausgleichspflicht bezieht sich auf die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Ein ausge- glichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der inter- generativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Ver- mögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgegli- chen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Res- sourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus der die Gemeinde in Jahren, in denen die Aufwendungen die Er- träge übersteigen, wieder Teilbeträge entnehmen kann. Für den Ergebnishaushalt sind 2025 Erträge in Höhe von 14.556.400 € und Aufwendungen in Höhe von 16.180.000 € geplant. 2026 sind Erträge in Höhe von 15.000.800 € und Aufwendungen in Höhe von 16.683.950 € veranschlagt. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2025: -1.623.600 € bzw. 2026 -1.683.150 €. Eine bisherige Rechnungs- und Vergleichsgröße des ka- meralen Haushalts war die Zuführung des Verwaltungs- haushalts an den Vermögenshaushalt. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch im Finanz- haushalt der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auf- lösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2025 und 2026 ergibt sich ein planeri- scher Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes in Höhe von -470.550 € bzw. -526.500 €. Der investive Teil des Finanzhaushalts (ohne die Auszah- lungen für Tilgungen) hat auszahlungsseitig ein Volumen von 13,77 Mio. Euro bzw. 5,21 Mio. €. Im Jahr 2025 und 2026 werden Investitionsmaßnahmen teilweise fortge- führt (Abschluss Schulsanierung, Feuerwehrhaus und Dorfplatz) und einige große neue Maßnahmen (Sanierung Schulsportanlage, Umrüstung Heizzentrale) begonnen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten (Grundstück- serlöse, Zuschüsse, Beiträge) stehen im Haushaltsplan 2025 und 2026 in Höhe von 15,52 Mio. € bzw. 4,93 Mio. € den Ausgaben gegenüber. Wo liegen in den kommenden Jahren die Schwerpunk- te der Gemeinde? Die wichtigsten Projekte im Hochbau: • Sanierung der Klosterwiesenschule Restfinanzierung 3 Mio. € (Gesamtkosten: 10 Mio. €) • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus Restfinanzierung 750.000 €, Gesamtsumme 1,5 Mio. € • Sanierung rotes Gebäude (kleine Turnhalle) (2025: 200.000 €) • Bücherei Umbauarbeiten grünes Haus (2025: 25.000 €) • Rathaus: Unterhaltung u. Sanierung u.a. Fassade (2025: 100.000 €. 2026: 20.000 €) • Sozialbau 2025 – Austausch Container 300.000 € Neue Container A-F (2025: 300.000 €) (2027 Planung Sozialbau 100.000 €, 2028: 500.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten (diverse Anschaffun- gen in 2025: gesperrte Mittel 71.500 €, Zuschuss Gemeinde in 2027: 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünf- lächen: • Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte 2025: Restfinan- zierung 1.500.000 € • Sanierung der Schulsportanlage, sofern Finanzie- rung über Zuschüsse gesichert (1,4 Mio. davon 2025 400.000 €, 2026 1 Mio. €, davon Eigenanteil 900.000 €, 250.000 € über Ausgleichstock und 157.000 € über Sportstättenförderung, Eigenanteil Dritte 100.000 €) Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 • Investitionen in die Breitbandversorgung (Abschluss weiße Flecken, Beginn graue Fleckenprogramm – 10%iger Eigenanteil plus 7 Pachtjahre (Ansatz 2025 825.000 €, 2026 1.035.000 €, 2027 450.000 €) • Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 2025: Restfinanzierung 250.000 € • Ausgaben Baumbepflanzungen (Ortskern/Schul- hof/Waldspielplatz) (2025: 135.000 € - Gegenfinanzierung Zuschusspro- gramm) • Hochwasserschutz: Gewässer II. Ordnung lediglich Pflegemaßnahmen: 2025: 20.000 € • Erschließung Baugebiet Lilienstraße 2025: Restfi- nanzierung 250.000 € • Erschließung Lilienstraße Erdwärmebohrungen (2025: 344.000 €) • Sanierung Hirschstraße 2025: 150.000 €, in der Was- serversorgung 100.000 € • Umbau Marsweilerstraße von innerem zum äußeren Kreisverkehr (2025: 175.000 €, 2026: 25.000 €) • Neugestaltung Schulhof – Planungskosten bzw. güns- tige Umsetzung • (2025: 45.000 €, 2026: 25.000 € • Friedhof – Umsetzung BA 2: erst in 2028: 250.000 € • Parkplätze Friedhof: erst in 2028: 50.000 € Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: • Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Stand- ortes bei der Klosterwiesenschule (2025: 100.000 €) • Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Ener- giezentrale Pellets Anlage inkl. Solar/PV (2025: 800.000 €, 2026:1 Mio. €, 2027: 400.000 €) • Umrüstung LED Beleuchtung Schenk-Konrad-Halle (2025: 15.000 €, 2026: 15.000 €) • SKH: Erneuerung Lüftungsvlies (2025: 15.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Bauhof: Kauf VW Transporter Allrad (2025: 35.000 €) • Bauhof: Kauf Elektro-Gabelstapler (2026: 20.000 €) • Bauhof: Pritsche Lindner (2025: 15.000 €) • Bauhof: Ersatzbeschaffung Schlegelmäher (2025: 9.500 €) • Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel 300.000 € • Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2025: 40.000 €) • Feuerwehr: Betriebs- u. Geschäftsausstattung (2025: insgesamt 27.100 €, 2026: 27.250 €) • Rathaus: Server und DMS (2025: 100.000 € - Aufteilung Rathaus, EDV u. Wasser/Abwasser mit jeweils 35.000 €) • Rathaus: Ersatzbeschaffung Möbel: (2025: 7.500 €, 2026: 7.500 €) • Friedhof: Urnenwand (2027: 90.000 €, 2028: 20.000 €) • Neuanlage Waldspielplatz 2025: Restfinanzierung 100.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € pro Jahr • Sportanlage: Rasenmäher (2025: 22.000 €), Schließ- anlage (2025: 15.000 €), Planungsrate jeweils 15.000 € Außenanlage • SKH – Anschaffungen 2025: Kaffeemaschine: 3.000 €, Umbau Beschallungsanlage, inkl. Headset: 3.000 €, Sonstiges u. EDV-Ausstattung: 3.000 € Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: • Zuschuss DRK – neues Fahrzeug (2025: 25.000 € ent- spricht anteilig 1/3) • Zuschuss Kindergarten St. Martin (2025: 6.000 €) • Schützengilde: 2025: 4.000 € Der Kernhaushalt sieht hier Kreditaufnahmen in Höhe von jeweils 1,0 Mio. € in 2025 und 2026 vor. Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkom- men von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebe- nen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen. Die wichtigste Einnahmequelle für den Ergebnishaus- halt der Gemeinde Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von Bund und Land. Dazu gehören der Anteil an der Lohn- und Einkom- mensteuer und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und Gemeinden eine gewisse Grundfi- nanzausstattung sichern und einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum Teil zweckgebundene, Zuweisungen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steue- reinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund abführen. Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbe- seitigung. Mitreden-Mitgestalten-Mitmachen Wir möchten Sie weiterhin einladen, Ihre Ideen und An- regungen in den Baindter Haushalt 2025 und 2026 ein- zubringen. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat be- auftragt, bis zum Haushaltscontrolling Mitte des Jahres konkrete Sparmaßnahmen vorzuschlagen, die folgende Bereiche umfassen: • Freiwillige Leistungen • Umsetzung geplanter Investitionsprojekte • Planungsleistungen • Personaletat Der Gemeinderat erkennt an, dass „Vor dem Beschluss ist nach dem Beschluss“ gilt: Mit dem Haushaltsbeschluss ist die Arbeit nicht beendet, sondern es folgen intensive Prüfungen und Entscheidun- gen über die Konsolidierungsmaßnahmen. Der komplette Haushaltsplan inkl. eines umfangreichen Vorberichtes ist für Sie im Internet unter:https://www. baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwal- tung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Kämmerer Herr Abele nimmt Ihre Anregungen jederzeit gerne entgegen. Tel. 07502-9406-20; E-Mail: wolfgang.abele@baindt.de Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2025: Hebesatz Grundsteuer A 600 v. H. Hebesatz Grundsteuer B 230 v. H. Hebesatz Gewerbesteuer 390 v. H. Wassergebühren: 1,88 € netto pro m³ Abwassergebühren: Schmutzwassergebühr 2,38 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,57 €/m² Hundesteuer: Ersthund 102 € pro Jahr Zweithund 204 € pro Jahr Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanz- haushalt 2025 und 2026 dargestellt. Ordentliche Erträge Plan 2025 Plan 2026 Steuern und ähnliche Abgaben 7.666.000 € 53% 8.106.900 € 54% Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 4.592.150 € 32% 4.567.650 € 30% Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 430.650 € 3% 429.350 € 3% Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 408.350 € 3% 441.350 € 3% Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 841.450 € 6% 860.050 € 6% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 245.000 € 2% 256.000 € 2% Zinsen und ähnliche Erträge 246.000 € 2% 213.700 € 1% Sonstige ordentliche Erträge 126.800 € 1% 125.800 € 1% Ordentlichen Erträge (Summe) 14.556.400 € 100,00% 15.000.800 € 100,00% Ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen 4.765.950 € 29% 4.953.050 € 30% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.670.250 € 17% 2.440.350 € 15% Abschreibungen 1.581.700 € 10% 1.584.000 € 9% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 130.000 € 1% 160.000 € 1% Transferaufwendungen 6.227.900 € 38% 6.772.100 € 41% Sonstige ordentliche Aufwendungen 804.200 € 5% 774.450 € 5% Ordentliche Aufwendungen (Summe) 16.180.000,00 € 100,00% 16.683.950 € 100,00% Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo) -1.623.600 € -1.683.150 € Ressourcenbedarf u.a. im Bereich Betrag (in Tsd. Euro) 2025 2026 Sicherheit und Ordnung 138,10 € 131,10 € Schulträgeraufgaben 1.570,00 € 1.337,90 € Kulturelle Einrichtungen 304,10 € 292,65 € Soziale Hilfen 285,20 € 305,80 € Kinder, Jugend und Familie 2.312,30 € 2.528,10 € Sport 376,65 € 370,40 € Räumliche Planung, Bauen 871,75 € 837,70 € Verkehr 1.006,80 € 1.155,35 € Grünflächen, Friedhöfe, Umwelt 547,10 € 569,15 € Wirtschaftsförderung 356,25 € 356,25 € Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Hinweis zum Grundsteuerbescheid Erklärung zum Grundsteuerbescheid 2025 in Bezug auf den Vermerk „Kontoauszug 2025“: Da der Bescheid bereits Ende des Jahres 2024 ausgedruckt wurde, enthält er auch den Betrag für die Grundsteuer 2024. Für die Grundsteuer 2025 ist jedoch ausschließlich die heutige Anforderung relevant, die dem Gesamtbetrag im oberen Bereich des Bescheids entspricht. Die Gesamtforderung umfasst die Summe der Grundsteuer 2024 und der Grundsteuer 2025, wobei lediglich der Betrag für die Grundsteuer 2025 für Sie relevant ist. Ihre Gemeindeverwaltung Bundestagswahl 2025 - Briefwahl Am 23. Februar 2025 wird die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag stattfinden. Wer per Briefwahl wählen möchte, muss dazu die Brief- wahlunterlagen anfordern. Dies geht u.a. über einen Antrag, der Ihrer Wahlbenachrichtigung beigefügt ist. Wer durch Briefwahl wählt, • füllt den Stimmzettel persönlich aus, • legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und verschließt diesen, • unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte eidesstattliche Erklärung, • steckt den verschlossenen amtlichen Stimmzette- lumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag, verschließt den Wahlbriefumschlag und • übersendet den Wahlbrief per Post oder auf ande- re Weise rechtzeitig an die Gemeindeverwaltung Baindt. Der Wahlbrief kann auch persönlich abge- geben werden. Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein. Dieser kann über einen der folgenden Wege beantragt werden. • Sie können den Wahlschein online beantragen, und zwar bis 16. Februar 2025 um 23:59 Uhr. Dazu besu- chen Sie bitte die Homepage der Gemeinde Baindt, Reiter Wahlen, und geben die Daten Ihrer Wahlbe- nachrichtigung ein. Ihnen steht frei, sich die Unterla- gen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ih- rer Daten benötigen wir u.a. Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis überein- stimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. • Alternativ können Sie den Wahlscheinantrag mit Ih- rem Smartphone oder Tablet stellen. Dazu scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ein und gelangen so zum vorausgefüllten Wahlschein- antrag, in welchem Sie nur noch Ihr Geburtsdatum erfassen müssen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. • Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorlie- gen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@baindt.de einen Wahlschein beantragen. Bitte geben Sie folgende Daten an: o Ihren Familien- und Vornamen o Ihr Geburtsdatum o Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) o Sie können, falls gewünscht, eine abweichende Adresse für den Versand angeben. • Möchten Sie den Wahlschein schriftlich beantragen, füllen Sie bitte den Wahlscheinantrag auf der Rück- seite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und schicken diesen an die Gemeindeverwaltung Baindt, Mars- weilerstraße 4 in 88255 Baindt. • Selbstverständlich können Sie den Antrag auch per- sönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus abgeben. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Wahlscheinantrag und Ihren Ausweis mit. • Telefonische Anträge sowie per SMS oder WhatsApp sind nicht zulässig. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Brief- wahlunterlagen für Dritte – auch für Familienangehö- rige – nur mit schriftlicher Ermächtigung ausgehändigt werden können. Weitere Auskünfte werden telefonisch unter Telefonnummer:07502/ 9406-14 gegeben. Bitte beachten Sie, dass der Zeitraum für die Brief- wahl aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezo- genen Neuwahl in diesem Fall sehr kurz ausfällt. Da die Gemeinde Baindt auf die Zustellung der Stimm- zettel warten muss, werden Ihre Briefwahlunterla- gen nicht vor dem 10. Februar 2025 an Sie versandt werden können. Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bürgerinnen und Bür- ger, die bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrich- tigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob eine Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, erreichen das Wahlamt telefonisch unter Telefonnummer: 07502/ 9406-11. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssit- zung vom 03. Dezember 2024 wird fol- gend berichtet und die gefassten Be- schlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22. Oktober 2024 ist folgendes bekannt zu geben: Gründung eines Stiftungsrats für die Bürgerstiftung Baindt 1. Der Gemeinderat beschließt die Gründung eines Stif- tungsrats für die Bürgerstiftung Baindt. Der Stiftungs- rat soll aus insgesamt drei Mitgliedern bestehen, die für die nächsten vier Jahre bestellt werden. Den Auf- gaben und der Zusammensetzung des Stiftungsrats wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat stimmt zu, Bürgermeisterin Simo- ne Rürup, Frau Eva-Maria Meschenmoser und Herrn Edgar Schaz BM a. D. als Mitglieder des Stiftungsrats zu bestellen. Bericht Bürgermeisterin Auf Nachfrage zum Thema häusliche Gewalt und Kör- perverletzungsdelikte an Kindern wurde ermittelt, dass zwischen 2019 und 2023 in Baindt keine entsprechenden Straftaten registriert wurden. Die Auswertung beschränk- te sich auf Opfer unter 14 Jahren gemäß §225 StGB. Jahresbericht Schulsozialarbeit an der Klosterwiesen- schule für das Schuljahr 2023/2024 Frau Stefanie Nandi, Schulsozialarbeiterin an der Klos- terwiesenschule, hat den Jahresbericht für das Schuljahr 2023/2024 erstellt. Der Bericht wird dem Gremium vor- gestellt und zur Kenntnis gegeben. Bauantrag zum Neubau eines Werkstattgebäudes mit Büroräumen auf Flst. 1014/9, Am Umspannwerk 27 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung zur Überschreitung der Grundflächenzahl wird im Rahmen des Bauantrages zum Neubau eines Werkstattgebäudes mit Büroräumen erteilt. Bauantrag zum Neubau eines landw. Ferienhauses auf Flst. 451, Marsweilerstr. 99 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zum Neubau des landwirtschaftlichen Ferienhauses wird erteilt. Bauantrag zur Umstrukturierung der Schweinehaltung, Neubau Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, der Nutzungsänderung und der Änderung der Tierplatzzah- len wird erteilt. Bauantrag zum Neubau zweier MFH auf gemeinsamer Tiefgarage auf Flst. 55/15, Ziegeleistr. 8 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der beim Neubau zweier Mehrfamilienhäuser auf gemeinsamer Tiefgara- ge erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Fischerareal“ für die Überschreitung der Grundflächenzahl wird erteilt. Vorstellung Straßenanpassung Marsweilerstraße vom inneren Kreisverkehr bis Fischerstraße Im Zuge der Entwicklung des Fischerareals wurde ein Fußweg im Gewässerrandstreifen des Sulzmoosbaches zugestanden, während der Gehweg an der Marsweiler- straße zurückgebaut werden muss. Zur Verbesserung der Sicherheit und Verkehrsführung sollen in der Mars- weilerstraße zwischen den beiden Kreisverkehren auf jeder Straßenseite ein Radfahrschutzstreifen entstehen, darüber hinaus wird der Zebrastreifen auf Höhe der Bä- ckerei Hausmann in Richtung Ortsausgang verschoben. Der Beginn des Radschnellweg wird am äußeren Kreis- verkehr sein und entlang der K7951 verlaufen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Ingenieur- büro Fassnacht wird mit der Planung und Ausschreibung der Bauarbeiten beauftragt. Organisation: LOB-Umwandlung nach § 18a TVöD/VKA und betriebliche Kommunalrente Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt, die Umwandlung der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) in eine Sach- wertkarte mit Gesundheitskarte gemäß § 18a TVöD/ VKA vorbehaltlich der positiven Rückmeldung des Fi- nanzamts Ravensburg zu realisieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Einfüh- rung abzustimmen und umzusetzen. 2. Der Gemeinderat nimmt das Konzept zur Weitergabe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in der betrieblichen Altersvorsorge zur Kenntnis. Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Ge- werbesteuer (Hebesatz-Satzung) - Beratung und Be- schlussfassung zur Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis: 2. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird zum 01.01.2025 auf 600 v.H. festgesetzt. 3. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird zum 01.01.2025 auf 230 v.H. festgesetzt. 4. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird zum 01.01.2025 auf 390 v. H. festgesetzt. 5. Der als Anlage angefügten Hebesatzsatzung wird mit Wirkung ab 01.01.2025 6. zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes Banner Kreisverkehr Auf Nachfrage zum Banner am Kreisverkehr am Ortsein- gang wird mitgeteilt, dass dieses aus statischen Gründen abgebaut werden musste. Die Verwaltung arbeitet an einer zukunftsfähigen Lösung Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformations- system haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Ge- meindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/ 02/WB/Ratsinformationssystem.html . Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 18. Januar und Sonntag, 19. Januar 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. Januar 2025 Marien-Apotheke Bergatreute, Ravensburger Straße 5, 88368 Bergatreute, Tel: 07527 46 53 Sonntag, 19. Januar 2025 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 50 69 440 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00-18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Januar 18.01. Räuberball – Lumpenkapelle SKH 18.01.+19.01. Skikurs – Alpinteam 19.01. Turnier Kreisjahrgangssichtung Sporthalle Tischtennis SV Baindt 25.01. Narrenbaumstellen – NZ Raspler DP 26.01. Narrensprung – NZ Raspler DP + SKH 25.01.+26.01. Skikurs (Ersatz) – Alpinteam Februar 01.02. Ball der Vereine – NZ Raspler SKH 11.02. Gemeinderatssitzung Sitzungs- saal 11.02. Tag des Notrufs – DRK 12.02. Fasnetsball – Seniorentreff BSS Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Die Advents- und Weihnachtszeit in der Klosterwiesenschule Wie jedes Jahr ist der Dezember ein sehr geschäftiger Monat für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für unsere Lehrerinnen - Weihnachten und das neue Jahr stehen vor unserer Tür. Am Donnerstag, den 28.11.2024 starteten wir mit den UNICEF-Aktionstag. In beiden Schulhäusern waren die Klasse 2a von Frau Staudacher-Rall und die Klasse 4a von Frau Brugger in den ersten beiden Stunden emsig zu Gange: Unterstützt von Frau Nandi wurden 100 Brötchen aufgeschnitten, mit Butter beschmiert, mit leckerer Salami oder Käse belegt, ein Gesicht aus Gemüse gezaubert und dann 200 Brötchenhälften auf Platten gelegt. Gemeinsam mit etlichen Litern frisch gekochtem Punsch wurden die Hälfte von den Brötchen und dem Punsch jeweils zum Verkauf im grünen und im gelben Haus bereitgestellt. Pünktlich um 9.30 Uhr stand eine große Schar an hung- rigen und durstigen Kindern vor den Theken und kauften und kauften und kauften…. Mit den ersten 323,16 Euro konnten wir in die Spendenkasse von UNICEF füllen! Am Mittwoch, den 18.12.2024 fand dann das 1. Kin- der-Advents-Café statt - ein Café für Kinder von Kin- dern. Frau Nandi und ich waren völlig überwältigt, dass weit über 100 Kinder der Einladung des Schülerrats ge- folgt sind und z.B. bei Punsch und Muffins sich unterhalten, gemalt oder gespielt haben. Ein großes Lob an unsere Schülerinnen und Schüler, die sich vorbildlich verhalten haben - trotz der großen Menge an Kinder! Der Schüler- rat freute sich sehr, dass 96,33€ zusammengekommen waren – und das mit unseren Kinderpreisen! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Am letzten Schultag, den 20.12.2024 feierten wir alle gemeinsam in der katholischen Kirche den ökumeni- schen Gottesdienst zum Thema “Der Weihnachtsstern“, bei dem die Kinder andächtig der Geschichte lauschten. Dadurch dass die Kinder insbesondere in der Advents- zeit Gutes tun und auch an andere denken, seien sie wie kleine leuchtende Sterne, die überall glitzern. Wir sangen die verschiedenen Weihnachtslieder, die die Kinder schon im Musikunterricht und vor allem beim morgendlichen Adventssingen am Montag gelernt hatten. Nach einer Überleitung verkündeten Pauline und Ole aus der Klasse 4b voller Stolz das Gesamtergebnis der UNICEF-Spen- de zum Thema „Jedes Kind“ in Höhe von 861,98€ und übergaben diese an Frau Lipp von UNICEF Ravensburg. Frau Lipp dankte den Schülerinnen und Schülern sehr herzlich und hob es als nicht selbstverständlich hervor, dass unsere Schule jedes Jahr im Monat Dezember mit verschiedenen Aktionen auch an die Kinder denkt, denen es nicht so gut geht auf der Welt - wie viele kleine Sterne… In der Schule durften dann alle unsere Kinder noch dem kleinen Weihnachtsstück „Süßer die Flocken nie singen“ der Klasse 2a gemeinsam mit Frau Staudacher-Rall beiwohnen. In der kleinen Sporthalle erlebten die Zu- schauer, wie eine kleine Schneeflocke so gerne ein Engel wäre - der Gesang der Engel klingt schließlich so schön… Unterstützt wurde die Klasse 2a von der Aerobic-AG von Frau Schreiber, der Tanz-AG von Frau Färber, dem Chor - hier unter der musikalischen Leitung von Frau Stuberg -, den Querflöten der Bläserklasse 4 und den Blockflöten aus der fortgeschrittenen AG. Herzlichen Dank allen Beteiligten für dieses schöne Weihnachtsstück! Bedanken möchte ich mich ganz besonders bei: - Frau Staudacher-Rall, Frau Brugger und Frau Nandi für den tollen, reibungslosen Ablauf des Aktionstages, - der Bäckerei Hausmann, die uns die Brötchen, wie in den letzten Jahren auch, gespendet hat, - der Pensionärin Frau Köberle für die verlässliche Spen- de des Apfelsafts, - unserer FSJ Frau Färber, den Jugendbegleiterinnen Frau Wimmer, Frau Neu und Frau Holdschuer für die tolle Hilfe und Unterstützung beim Advents-Kinder-Café, - Frau Lehmann, Frau Dittmann, Frau Pechar und Frau Schreiber für den sehr schön gestalteten Weihnachts- gottesdienst, - unserem Hausmeister Herrn Tasyürek für alle großen und kleinen Besorgungen, - unseren Kolleginnen und unserer Sekretärin für die Kos- tenübernahme der Lebensmittel am Aktionstag und - allen Schülerinnen und Schülern für dieses tolle Spen- denergebnis! Ich wünsche allen ein wunderbares Jahr 2025. Amelie Heberling, Rektorin Zur Informationi Klima-Spartipp des Monats Januar: Rollladen nicht Rouladen Wem nun nach den Feiertagsessen des vergangenen Monats bei Rollladen Bilder von süßen Erdbeerrouladen oder deftigen Rinderrouladen in den Kopf kommen, keine Panik, es geht nicht schon wieder um Essen. Stattdessen ist das Thema dieses Mal der Rollladen und dessen däm- mende Wirkung. Klingt ähnlich, ist es aber nicht. Speziell jetzt in den Wintermonaten, in denen es drau- ßen häufiger kalt ist, empfiehlt es sich die Rollläden ab Einbruch der Dunkelheit vollständig herunterzulassen. Und dies am Besten im gesamten Haus und nicht nur in einzelnen Räumen, wie dem Schlafzimmer: Bleibt des nachts der Rollladen zu, hast drinnen vor der Kälte ruh und sparst bei den Heizkosten noch dazu. Generell wirkt ein Rollladen wie eine weitere dämmende äußere Gebäudehülle. Der Luftraum zwischen Lamellen und Fenster ist durch seine isolierende Wirkung zudem wie ein zusätzlicher Kälteschutz. Bei Rollladen-Lamel- len mit zusätzlichem Isolierkern und gedämmtem Roll- ladenkasten ist diese Wirkung sogar nochmals besser. Im Sommer verhält es sich natürlich anders, denn wenn es draußen warm ist, sollten die Rollläden tagsüber unten bleiben, um die Hitze draußen zu lassen. Frei nach dem Motto eines oftmals an Geschäften angebrachten Auf- klebers: „Hitze im Sommer und Kälte im Winter müssen draußen bleiben“! Rollladen versus Jalousie Ob Rollladen oder Jalousie, die Verdunklungsgefahr ist bei beiden gewollt hoch. Allerdings sind diese beiden Ty- pen hinsichtlich ihrer Dämmwirkung verschieden wie Tag und Nacht. In der Regel werden Rollläden außen ange- bracht und Jalousien innen. Ein Rollladen wirkt dabei wie eine zusätzliche äußere Gebäudehülle und schützt daher vor Hitze im Sommer und Kälte im Winter. Bei einer Ja- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 lousie geht es dagegen allein um die Lichtschutzwirkung, wie bei einer Art „Sonnencreme“ für die Innenräume. Ei- nen wirksamen Schutz vor Hitze oder Kälte gibt es bei Jalousien hingegen kaum. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Hospizbewegung Weingarten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 22.01., 19.02., 19.03., 16.04., 21.05., 25.06., 23.07. 2025 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr.5, Weingarten Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. Januar – 26. Januar 2025 Gedanken zur Woche: Was vor uns liegt und was hinter uns liegt, sind Kleinigkeiten im Vergleich zu dem, was in uns liegt. Henry Davis Thoreau Samstag, 18. Januar 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Christian Schäfer, Marian Schäfer, Emilia Stotz, Marie Stotz, Laureen Hartmann, Tim Beckert(† Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit An- gehörigen, Ida und Pius Wolf) Sonntag, 19. Januar – 2. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Leander Dienstag, 21. Januar 08.00 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 22. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Donnerstag, 23. Januar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 24. Januar kein Gottesdienst – Pfarrer Staudacher im Urlaub 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Samstag, 25. Januar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 19. Januar – 3. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Ricco Haller, Nele Gründler, Theresa Henzler, Tho- mas Henzler, Anton Pink, Emil Schützbach, Max Schützbach(+ Adalbert Berger) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 27. Januar bis zum 31. Januar 2025 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag. 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Krippenspiel 2024 „Der Himmel ist offen“ - so begannen die Erstkommuni- onkinder das Krippenspiel 2024! Nach dem gemeinsamen Einzug in die Kirche erlebten die Zuschauer, wie es Marie und Josef vor über 2000 Jahren ergangen war und die „Weihnachtskinder“ schilderten immer wieder, wie es den Kindern weltweit heute geht. Dazu lasen Sie Abschnitte aus dem Buch „100 Kinder“ von Christoph Drösser. Indem wir gemeinsam das Leben von 100 Kindern anschauten, wurde sichtbar, wie die Welt für die 2 Milliarden Kinder auf der Erde aussieht. Die Gottesdienstbesucher erlebten, was diese Kinder und die Weihnachtsgeschichte von da- mals gemeinsam haben. Mit dem Lied „Hevenu shalom alechem - Wir wünschen Frieden euch allen“ und dem Segen endete ein wunderschönes Krippenspiel. Wir danken allen Eltern und Kindern fürs fleißige Proben und tolle Mitmachen und wünschen allen ein friedvolles, gesegnetes neues Jahr 2025! Kirchenchor Baindt Mitgliederversammlung des Katholi- schen Kirchenchors Baindt Am Freitag, den 10.01.2025 lud der Vor- stand des Kirchenchores zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Kirchencho- res für das Jahr 2024 ein. Die Versammlung begann mit einem Gottesdienst in der Pfarrkirche St. Johannes Baptist. Nach dem Gottesdienst versammelten sich die Teilnehmer im Probenraum des Kirchenchors, wo Herr Pfarrer Stau- dacher und die 1. Vorsitzende Nadine Klotzer nach einer Stärkung die Sitzung eröffneten. Nach einer Gedenkmi- nute für die verstorbenen Mitglieder des Chors, Frau Zita Maurer am 28.01.2024, Herr Hans Bauer am 30.05.2024 und Herr Raimund Lang am 23.10.2024, berichteten die Chorleiter Rainer Strobel und Doris Kapler über die Hö- hepunkte des vergangenen Jahres. Besonders hervor- gehoben wurden das Heilig-Leiber-Fest mit modernen Kirchenliedern und die Chorreise des Jugendchors nach Paris. Die Chorleiter gaben zudem einen Ausblick auf die schönen und spannenden Ereignisse des kommenden Kirchenchorjahres. Ein besonderes Highlight im Jahr 2025 wird eine Mozartmesse sein, die gemeinsam mit dem Kirchenchor Bergatreute einstudiert und sowohl beim Wallfahrtsfest in Bergatreute als auch beim Heilig-Lei- ber-Fest in Baindt von beiden Kirchenchören zusammen vorgetragen wird. Die Schriftführerin präsentierte den Chormitgliedern ei- nen Überblick über die Mitgliederzahlen, Vereinsaktivitä- ten und den Terminkalender für das neue Jahr. Der Kas- senwart stellte eine Übersicht der Finanzen vor, und das Kassenprüfer-Team bescheinigte ihm eine hervorragende Führung der Konten. Der anschließende Antrag zur Ent- lastung der Vorstandschaft wurde von den Mitgliedern einstimmig angenommen. Dieses Jahr standen wieder Wahlen an, bei denen der Kassenwart Bertold Schmid, der 1. Beisitzer Werner Buhl, die 2. Beisitzende Renate Stratmann und die Kassenprü- fer Heinrich Grathwohl und Hans-Peter Späth einstimmig wiedergewählt wurden. Im Anschluss wurden einige Mitglieder für ihre langjähri- gen Verdienste in der Kirchenmusik feierlich geehrt. Mit einer Urkunde des Cäcilienverbandes und einem Ge- schenk der Chorgemeinschaft wurden Helmuth Boenke und Stephan Winkler für 10 Jahre, Rosi Knecht, Kirsten Winkler und Agathe Wucherer für 15 Jahre, Doris Fischer, Pia Henzler und Heinrich Grathwohl für 30 Jahre, sowie Erika Buhl und Werner Buhl für beeindruckende 40 Jahre Chorgesang zum Lobe Gottes ausgezeichnet. Bevor die Sitzung endete, bedankten sich Herr Pfarrer Staudacher und die 1. Vorsitzende herzlich bei der Chor- gemeinschaft und der Vorstandschaft für die hervorra- gende Zusammenarbeit. Mit diesem starken Rückhalt können die Mitglieder des Kirchenchors Baindt voller Zu- versicht und Tatendrang in ein neues, herausforderndes Kirchenchorjahr starten. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Januar 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Von seiner Fülle haben wir alle genommen Gnade um Gnade. Joh 1,16 Sonntag, 19. Januar 2. Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 18.00 Uhr Baienfurt Abschlussgottesdienst Allianzge- betswoche, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl + Regina Herzer) Montag, 20. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 22. Januar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 23. Januar Pfarrbüro geschlossen! Sonntag, 26. Januar 3. Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal --- Pfarrbüro geschlossen Am 23. Januar ist das Pfarrbüro wegen einer Fortbildung geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Gedanken zur Woche: Die verborgene Herrlichkeit Gottes „Heute haben wir wieder einmal aus dem Vollen geschöpft!“ Wer das von sich behauptet, erkennt noch, wie wenig selbstverständlich das ist. Um Mangel und Überfluss geht es auch bei Jesu erstem Wunder auf einer Hochzeitsfeier: Dass der Wein ausgeht, könnte die ganze Festfreude trüben. Von seiner Mut- ter gebeten, rettet Jesus die Feier: Aus Wasser wird der erlesenste Wein. Auf ein Wunder hoffen auch die Judäer, die in der Dürre nach Gottes Hilfe rufen. Wo ist er in dieser schwierigen Zeit? Gottes Herrlichkeit ist dem menschli- chen Auge und Geist noch verborgen – davon spricht der Apostel Paulus und das erfährt Mose, der Gott nur hinterhersehen darf, weil sein Auge Gottes Anblick nicht erträgt. Und doch: Diejenigen, die nach Gott suchen und nach seinem Willen leben wollen, ahnen die Fülle, die Gott ihnen verheißt: Wenn unsere Gaben zu Quellen der Freude und Stärke für andere werden, dann loben wir den, der uns damit beschenkt hat. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © pixabay / Skitterphoto) --- Bibel im Gespräch - Monatsspruch Mich von einem Wort überraschen las- sen, das „zufällig“ in meine Situation hineinspricht. Mit anderen gemeinsam nach Antworten suchen, die mich bewegen. Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin. Zusam- men über den Monatsspruch ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelstellen entdecken. Wir treffen uns am Donnerstag, 30.01.2025 um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus -Untergeschoss. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Gespräch. --- Wir wünschen allen ein kreatives neues Jahr und laden herzlich ein Februar: 10.2. Birgit Schwartz-Glonnegger „Winter im Aquarell“, Aquarell März: 10. 3. Petra Keller: „Ostergeschenke - pfiffig präsen- tiert”, Papierarbeit April: 14.4. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Tolle Stimmung beim 2. Baindter Hobbyturnier Nach dem letztjährigen großen Erfolg des neu veranstalteten Hobbyturniers fanden sich an Dreikönig in diesem Jahr sogar 44 Teilnehmer/innen in der Baindter Sporthalle ein, um gemeinsam einen unterhaltsamen und sportlichen Nachmittag zu genießen. Teilnehmen durften alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und nicht aktiv in einem Tischtennisverein spielen. Unter- teilt in zwei Gruppen durften sich alle an den 12 aufgebau- ten Tischen 7 Runden lang mit verschiedenen Gegnern messen, ehe eine Abschlusstabelle feststand. Es waren wieder viele knappe und umkämpfte Spiele mit dabei, doch die Ergebnisse standen zumeist nicht im Vorder- grund. Vielmehr war auf den Gesichtern der Teilnehmer/ innen die gute Stimmung und das kameradschaftliche Miteinander abzulesen, was sicherlich auch den Charak- ter eines Hobbyturnieres ausmacht! Im Anschluss an die Gruppenphase standen noch die Endspiele auf dem Plan. Die jeweils Zweitplatzierten der beiden Gruppen spielten im direkten Duell den 3. Platz aus. Hier konnte sich Patrick Maaß mit seinen giftig an- geschnittenen Aufschlägen gegen Thorsten Müller durch- setzen. Im Finale standen sich der letztjährige Sieger Moritz Muff- ler und Andi Klein gegenüber, die beide ihre Gruppen do- minierten und alle 7 Spiele gewinnen konnten. Das Finale entschied Andi mit einem souveränen 3:0 Sieg für sich und krönte sich somit zum neuen Champion der Hobbyspieler. Bei der anschließenden Siegerehrung musste Andi dann eingestehen, dass er „voll im Saft“ steht und im letzten Jahr viel mit seinem Sohn gespielt hat. Diesen Vorteil konnte er eindrucksvoll in den Turniersieg ummünzen. Damit war auch das 2. Baindter Hobbyturnier ein voller Erfolg und eine Wiederholung an Dreikönig 2026 ist fest eingeplant. Ein besonderer Dank gehen an das Bistro Baindt und die Physiotherapiepraxis Benedic aus Berga- treute für die gespendeten Gutscheine, die unsere Sieger und Platzierten erhalten haben und an den gesamten Ausschuss der Abteilung Tischtennis für die tolle Organi- sation und den reibungslosen Turnierablauf. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Jugend Jahrgangsrangliste in der Baindter Sporthalle Sonntag, 19.01.2025 ab 9.30 Uhr Zuschauer sind gerne willkommen, für Speisen und Ge- tränke ist gesorgt! XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Narrenzunft Raspler e.V. RASPER - ratsch ratsch ,,, hörte man von Freitag bis Sonntag si- cherlich in Isny, Neuravensburg, Baindt und Bodnegg. Höhepunkt war aber mit Sicherheit unser diesjähriges Maskenbefreien mit einer wunderbaren Kulisse auf dem Mühleparkplatz. Über 20 Täuflinge gelobten stets ein gutgelaunter Narr zu sein, der niemals schlechte Guatzla verteilen wird. Zu- vor gings allerdings in zwei Durchgängen in die Taufhütte der Raspler und der ein oder andere Sägespan rieselte aus der Decke. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 In der Schenk-Konrad-Halle ging es dann mit der Verlei- hung der Orden der Zunft und des Alemannischen Nar- renrings (ANR) weiter. Geehrt wurden mit dem diesjährigem Jahresorden der Zunft (abgebildet der Baum des Jahres 2024, die Mehl- beere) Lucia Kränkle, Elke Kronenberger, Brigitte Stephan, Petra Steinhauser und Andreas Bosch. Den Hästräger-Orden des ANR erhielt Ann-Kathrin Haug und Fabian Ritter. Der Silberkranz-Hästräger-Orden wurde Ulrike Wöhr und Werner Späth verliehen. Herzlichen Glückwunsch allen Geehrten und vergelts Gott für euer Engagement. Zweites Fastenswochenende: Am Samstag wird es spannend, denn nicht einmal unser Busfahrer weiß, wohin die FAHRT INS BLAUE geht. Eines ist aber sicher – gemeinsam mit den Baindter Schal- meien werden die Raspler einen närrischen Tag erleben – vielleicht irgendwo im Nirgendwo. Und wer nach der Rückkehr noch genügend Energie im Gepäck hat, darf bei unseren Freunden auf dem Lumpenkapellenball das Tanzbein schwingen. Nach einer vermutlich kurzen Nacht pendeln wir zum Ausklang auf den Narrensprung nach Grünkraut. Der Umzug startet um 13:33 Uhr und wir sind die Laufnummer 18! Die Abfahrzeiten sind wieder der Zunft-App zu entnehmen. Mit einem kräftigen RASPLER – ratsch ratsch grüßt Der Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt Das neue Jahr 2025 hat begonnen – und wir starten wieder voller Ener- gie mit unserem Programm! Wir freuen uns, euch auch in diesem Jahr mit spannenden Inhalten, innovativen Ideen und abwechslungsreichen Veranstaltungen zu begeistern. Am Mittwoch, 29.01.2025 kommt Frau Tanja Müller vom Ernährungszentrum Bad Waldsee zu uns in den Bi- schof-Sproll-Saal nach Baindt und referiert zum Thema: Fermentieren: Fermentieren hat viele Vorteile, darunter die Verbesse- rung der Haltbarkeit von Lebensmitteln, die Förderung gesunder Darmbakterien und die Steigerung des Nähr- stoffgehalts. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Gemeinde herzlichst ein. Die Vorstandschaft Terminvorschau: Samstag, 15.02.2025, Landfrauenfas- net im Bischof-Sproll-Saal, 19.30 Uhr Reitergruppe Baindt Reitabzeichen Über den Jahreswechsel waren Theresa Henzler und Noemi Oelhaf 6 Tage zum Reitabzeichenlehrgang auf dem Spieß- hof. Theresa Henzler hat das Reitabzei- chen 4 und Noemi Oelhaf das Reitabzeichen 5 bestanden. Herzlichen Glückwunsch an Theresa und Noemi zum be- standenen Reitabzeichen! Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Schalmeienkapelle Baindt e.V. Die Baindter Musketiere sind wie- der da Bereits am 05.01.2025 begann für die Baindter Musketiere die Fasnet 2025. Beim Fasnets-Opening in der Mausefalle Bad Saulgau und im An- schluss im Speicher 9 in Ravens- burg stimmten wir die feierwütigen Leute auf die Fasnet ein. Am vergangenen Freitag durften wir (leider) ein letztes mal den le- gendären Hausball im Grünen Berg feiern. Bei vollem Haus und bester Stimmung brachten wir den Grünen ein letztes mal zum Kochen! Danke Conny, und ich glaube Achim wäre stolz auf uns alle gewesen! Am Samstag wurden dann auf dem Mühle-Parkplatz die Masken der Narrenzunft Raspler abgestaubt und danach in der Schenk-Konrad-Halle die Baindter Fasnet berüh- rend eingeläutet. Wir freuen uns auf viele gemeinsame Stunden und Ausfahrten mit unseren Rasplern. Gleich im Anschluss ging es für uns weiter nach Wein- garten. Zuerst spielten wir bei Lena’s 18. Geburtstag ein Ständchen und gingen gleich weiter zum Bockbefreien. Am Sonntag nahmen wir bei bestem Wetter an unserem ersten Umzug der Saison, in Bodnegg teil. Am kommenden Samstag starten wir, zusammen mit den Rasplern, zu unserer ersten „Fahrt ins Blaue“. Nur 3 auserwählte Raspler und der Busfahrer wissen wohin uns die Reise bringt. Wir freuen uns drauf! Genauso freuen wir uns drauf den Samstag Abend bei unseren Freunden, der Lumpenkapelle zu verbringen. Der Räuberball in eigener Halle ist jedes Jahr ein ganz besonderes Highlight. Volleyball LJ Baindt Neues Jahr - neues Glück Guts Neus noch allerseits! Wir hoffen, dass im neuen Jahr ein paar neue Punkte auf die Konten der beiden Mannschaften der Volleyball Landjugend Baindt gehen. Die nächste Gele- genheit steht schon parat: Die VLJ Baindt 2 startet am Samstag, 18.01.2025, ab 11.00 Uhr in Ulm. Gegner sind der SSV Ulm 1846 1 und die TG Biberach. Und auch die VLJ Baindt 1 hat ihren nächsten Spieltag am morgigen Samstag – und zwar in der heimischen Sport- halle der Klosterwiesenschule. Los geht es gegen den SV Jedesheim und den TV 02 Langenargen Psychos um 14.00 Uhr. Gegen Langenargen wurden in der Hinrunde zwei Punkte klar gemacht. Wir freuen uns über jeden, der dabei ist und uns lautstark unterstützt! Kommt vorbei! Schon heute herzliche Einladung auch an den Stand der VLJ Baindt beim Narrensprung am 26.01.2025. Wir wer- den euch in gewohnter Weise mit leckeren Getränken verköstigen! Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Einladung zum öffentlichen Vortrag: „Notruf und Ret- tungskette – Ein Blick hinter die Kulissen“ Liebe Bürgerinnen und Bürger, anlässlich des „Tags des Not- rufs“ am 11. Februar 2025 laden wir Sie herzlich zu einem öffentlichen Vortrag ein! Nut- zen Sie die Gelegenheit, um mehr über den Ablauf eines Notrufs und die Arbeit der Rettungskräfte zu erfahren. Es erwarten Sie exklusive Einblicke. Dienstag, 11. Februar 2025 um 19:00 Uhr Bereitschaftsheim des DRK Baienfurt-Baindt, Baindter Str. 48/1, Baienfurt Was passiert, wenn ich den Notruf wähle? Erfahren Sie, wie Sie einen Notruf richtig absetzen und welche Informationen wichtig sind, um schnelle Hilfe zu gewährleisten. Die Integrierte Leitstelle (ILS) – Was passiert im Hin- tergrund? Wir geben Ihnen spannende Einblicke in die Arbeit der Rettungsleitstelle: Wie arbeiten die Disponenten? Wie werden Rettungskräfte koordiniert und priorisiert? Die Helfer vor Ort (HvO) Baienfurt-Baindt – Wie funk- tioniert der lokale Ersthelferdienst? Lernen Sie das System der HvO kennen, die oft als Erste vor Ort sind, um lebensrettende Maßnahmen einzuleiten, bevor der Rettungsdienst eintrifft. Der Eintritt ist frei. Nach dem Vortrag stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung und informieren Sie gerne über die Arbeit des DRK. Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber die Planung. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter info@drk-baienfurt-baindt.de. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Ihr DRK Baienfurt-Baindt Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinnerinnen und Gewinner des Weihnachtsge- winnspiels 2024 Wir haben die folgenden Lose gezogen und wünschen viel Spaß mit ihrem Gewinn. Die Preise können bei der Sparkasse Baienfurt zu den üblichen Öffnungszeiten bis Ende Februar abgeholt werden. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Nr. Preisspender Preis Gewinner-Los 1 Ackermann, Frisör Geng und der WBB Gold Barren 2315 2 WBB Theater + Menü für Zwei 1380 3 Ebner KIA Wochenende 6477 4 Metzgerei Brenner 50€ Hausgutschein 7176 5 Metzgerei Brenner 50€ Hausgutschein 6426 6 Metzgerei Brenner 50€ Hausgutschein 1405 7 Bosch-Service Lindel+Zeller 50€ Hausgutschein 9367 8 Bosch-Service Lindel+Zeller 50€ Hausgutschein 5344 9 Bosch-Service Lindel+Zeller 50€ Hausgutschein 742 10 Juwelier Jerg 30€ Hausgutschein 1368 11 Juwelier Jerg 30€ Hausgutschein 7259 12 Bistro Dublin 30€ Hausgutschein 6502 13 Schuhe Anne Hagen 25€ Hausgutschein 1393 14 Schuhe Anne Hagen 25€ Hausgutschein 4927 15 Juwelier Jerg 25€ Hausgutschein 723 16 Bistro Dublin 25€ Hausgutschein 7399 17 Hubertus Apotheke 25€ Hausgutschein 6600 18 Achtal Apotheke 25€ Hausgutschein 2895 19 Wrap Up Hausgutschein 1404 20 Naturwerk - Der Blumenladen 15€ Hausgutschein 7478 21 Naturwerk - Der Blumenladen 15€ Hausgutschein 7520 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Einladung Jahreshauptversammlung Einladung zu unserer Jahreshauptversamm- lung am Samstag, 01. Febr. 2025 um 16.00 Uhr im Kultur- und Kongresszentrum Staufersaal in Wein- garten. Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis 28.01.2025 an B. Gmünder, EMail: savwgt@gmail.com zu stellen. Auf zahlreiche Teilnahme freut sich die Vostandschaft des Schwäbischen Albvereins in Weingarten. ... Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Fünfter Rundenwettkampf Luftgewehr Am 09.01.2025 bestritt die Luftgewehr-Mann- schaft der Schützengilde Baindt ihren fünf- ten Rundenwettkampf in der Kreisliga A. Da- bei unterlag sie den Gastgebern in Haidgau knapp mit 1369:1360. Wertung Baindt Patrick Pfau: 361 Hans-Martin Schmidt: 341 Stefan Schnez: 335 David Sill: 323 Aus dem Landkreis Ehrenamtliche Patinnen und Paten für ambulanten Kinderhospizdienst AMALIE gesucht Infoveranstaltungen finden im Februar statt Wenn Kinder und Jugendliche von Sterben und Tod be- troffen sind, ist plötzlich nichts mehr, wie es war. Die ge- samte Familie braucht in dieser Situation dringend Unter- stützung, Entlastung, Atempausen, Verständnis, Offenheit und vieles mehr. In solchen Situationen hilft der ambulante Kinderhospizdienst AMALIE. Für seine wichtige Aufgabe sucht der Dienst ehrenamtliche Patinnen und Paten. Für Interessierte gibt es mehrere Informationsveranstaltun- gen im Februar. Der ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst AMALIE begleitet und unterstützt Familien im Landkreis Ravens- burg und im Bodenseekreis, deren Kinder laut Diagnose eine begrenzte Lebenserwartung haben oder lebens- bedrohlich erkrankt sind. Die Familien werden ab dem Zeitpunkt der Diagnosestellung bis über den Tod hinaus begleitet. AMALIE unterstützt auch Kinder und Jugendli- che, die von einem Elternteil Abschied nehmen müssen. Träger sind die Kooperationspartner Malteser Hilfsdienst e.V. und die Stiftung Liebenau. Eltern eine Auszeit gebenEhrenamtliche Paten schenken drei bis vier Stunden Zeit pro Woche, um für das kranke Kind da zu sein, mit Geschwistern zu spielen, Hausaufga- ben zu betreuen, Eltern Raum für eine Auszeit zu geben – und oft genug „einfach nur“ da zu sein und das mitzu- tragen, was in der Familie gerade geschieht. Dadurch erleben alle Familienmitglieder mehr Zuwendung, mehr Raum, Zeit und Kraft für die einfachen Dinge des Alltags. Interessierte erhalten Schulungen Für diese wichtige Aufgabe sucht AMALIE Menschen verschiedenen Alters, mit verschiedenen Weltanschauungen, aus unterschied- lichen Lebenssituationen und Berufen. Sie werden für den Dienst geschult und qualifiziert, erhalten Supervisi- on, bilden sich regelmäßig fort und stehen unter Schwei- gepflicht. Infoveranstaltungen im FebruarWer sich gerne ehren- amtlich engagieren und Familien im Landkreis Ravens- burg und Bodenseekreis entlasten möchte, erhält nähere Informationen bei mehreren Veranstaltungen im Land- kreis Ravensburg und im Bodenseekreis. Die AMALIE-Ko- ordinatorinnen berichten, was die Qualifizierung nach dem Celler Modell beinhaltet. Außerdem können sich die Gäste mit erfahrenen Paten und den Koordinatorinnen über die Arbeit als Ehrenamtlicher austauschen. Eine vor- herige Anmeldung ist nicht notwendig. Die Termine: Am 3.2.25 um 19.00 Uhr in Friedrichshafen, Margare- tenstraße 41 Am 4.2.25 um 19.00 Uhr in Überlingen, Theatersaal im Augustinum, Mühlbachstr. 2 Am 5.2.25 um 19.00 Uhr in Weingarten im Erdgeschoss Malteser Gebäude, Ettishofer Straße 3 Am 6.2.25 um 19.00 Uhr in Wangen im Allgäu im Cafe des Weberzunfthaus, Zunftwinkel 2 Weitere Informationen und Kontakte unter www.kinder- hospizdienst-amalie.org Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 7-teiliger Workshop zur Bewältigung von Erschöpfung nach Krebs Während oder nach einer tumorbedingten Therapie lei- den viele Patienten an „Fatigue“, also an Erschöpfung. An sieben Freitagen ab dem 28. Februar werden Ursachen, Faktoren, Strategien und Aus- wege aufgezeigt und erörtert. Der Workshop findet jeweils vormittags von 9 -12 Uhr statt. Referentin ist die Onkologische Fachkrankenschwester Priska Hummel der Krebsberatungsstelle der Oberschwa- benklinik in Ravensburg. Eine Anmeldung ist erforderlich: werktags am Vormittag unter der Telefonnummer: 0751/87-2389. Die Teilnahme ist kosten- los und die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Tag der Offenen Tür am Gymnasium Weingarten Freitag, den 07.02.2025 (Achtung! Neuer Termin!) Beginn 16.00 Uhr – Ende gegen 18.00 Uhr Wir laden Sie herzlich ein, uns zu oben genanntem Ter- min an unserer Schule begrüßen zu dürfen.Der Beginn der Veranstaltung ist in der Mensa/ Halle 4 und markiert den Startpunkt einer kleinen Entdeckungsreise an unserer Schule für Sie und Ihre Kinder. Das Ende der Veranstaltung findet in unserem Foyer statt und in der Zeit dazwischen können Sie sich nicht nur informieren, sondern werden auch von unseren beiden fünften Klassen bewirtet.Wir freuen uns auf Sie!Gymnasium Weingarten Brechenma- cherstraße 1988250 Weingarten www.gymnasium-wein- garten.deSollten Sie nicht die Möglichkeit haben uns am Tag der offenen Tür kennenzulernen, können ab dem 01.02.25 gerne über unser Sekretariat individuelle Fami- lienführungen gebucht werden: 0751/56192150 Verwerten statt entsorgen: Smartphone-Sammelbox im DRK-Kleiderladen Ravensburg Ab 2025 werden Smartphones, aufgrund einer Verord- nung der EU, langlebiger und leichter zu reparieren. Kon- kret bedeutet das, dass alle neu verkauften Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablet und Spielekonsolen einen USB-C-Ladeanschluss benötigen. Außerdem wer- den nach Verkaufstopp eines Modells noch mindestens 7 Jahre lang Ersatzteile produziert. Aktuell liegen jedoch noch etwa 124 Millionen ungenutzte, alte und defekte Mobiltelefone in deutschen Schubladen. Wer also doch noch alte Smartphones zu Hause hat, kann diese gerne bei unserem DRK-Kleiderladen in der Herrenstraße 9 in Ravensburg in der Smartphone-Sam- melbox abgeben. Die Firma interzero recycelt diese und spart somit wert- volle Rohstoffe und Treibhausgasemissionen ein. Im Ge- genzug für die Smartphone-Sammelbox spendet inter- zero den Erlös an die Initiative die Roten Nasen Clowns. Informationen zu den Öffnungszeiten des DRK-Kleiderla- dens gibt es hier: https://www.drk-rv.de/angebote-kurse/ soziale-unterstuetzung/kleiderladen.html Potenziale der Tiefengeothermie in der Region Eigene Gesellschaft unter dem Dach der TWS – Vor- kommen von heißem Thermalwasser kann Baustein für die Wärmewende sein Für eine zukünftig nachhaltige und ressourcenschonen- de Wärmeversorgung in Ravensburg, Weingarten und Umgebung beschäftigen sich die Technischen Werke Schussental (TWS) auch mit den Möglichkeiten der Tie- fengeothermie. Die Erdwärmegesellschaft Schussental mbH (EGS), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der TWS, verfolgt das Projekt. EGS und TWS werden in Zukunft eng zusammenarbeiten und in Abstimmung mit den Kommunen die Möglichkeiten der Tiefengeothermie prüfen. Unter dem Schussental – wie dem gesamten deut- schen Alpenvorland – liegt das deutsche Molassebecken. Expertinnen und Experten bescheinigen der vorhandenen Geologie ein hohes Potenzial für Geothermie. Landesamt erteilt Aufsuchungserlaubnis Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg erlaubt der EGS für fünf Jahre im beantragten Aufsuchungsfeld nach Erdwärme zu suchen. Hierfür wer- den in den nächsten Jahren zunächst Voruntersuchungen und Vermessungen durchgeführt. Erst wenn hierdurch ein geeigneter Standort ermittelt wurde, könnten im nächs- ten Schritt die Bohrarbeiten beginnen. Bis Ende 2029 darf das Energieunternehmen in großen Teilen des TWS-Gas- netzgebiets die tiefengeothermischen Möglichkeiten aus- loten. Die ersten Bohrungen könnten bei einem positiven Ergebnis frühestens im Jahr 2027 erfolgen und würden nach derzeitiger Planung bis in eine Tiefe von etwa 2.500 Metern reichen. Fokus auf Ravensburg und Weingarten Der Schwerpunkt bei der Suche nach einem geeigneten Ort für eine Bohrung liegt auf Ravensburg und Weingar- ten. „Die TWS baut in beiden Städten Wärmenetze auf und aus. Kann die EGS hier eine erfolgreiche Bohrung durch- führen und heißes Wasser aus der Tiefe fördern, wird die Wärme- und Warmwasserversorgung der Wärmenetze klimaneutraler. Im Idealfall können wir die hohen Tempe- raturen direkt für die Wärmeversorgung nutzen“, erklärt Dr. Andreas Thiel-Böhm, Geschäftsführer der TWS und der EGS, und ergänzt: „Die geothermische Erschließung eines Gebietes dauert Jahre. Wir lassen keine Zeit nutz- los verstreichen und bleiben mit Folgeanträgen, auch für Fördermittel, dran.“ Analyse der Gesteinsschicht Momentan liegen ältere 2D-Daten der geologischen Ge- gebenheiten vor Ort vor. Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau und die EGS werten diese ge- meinsam aus und entscheiden, ob die Datengrundlage ausreichend ist für die angestrebten Bohrungen. Ist das nicht der Fall, erfolgt frühestens Anfang 2026 eine ge- nauere Betrachtung mittels 3D-Seismik. Über den ge- nauen Ablauf wird im Vorfeld informiert. „Dann fahren Messfahrzeuge das Gebiet flächendeckend ab und sam- meln Daten. Anhand der Werte sind wir in der Lage, ein 3D-Modell des Untergrunds zu berechnen“, erklärt Miriam Sepke-Vogt, Projektmanagerin bei der EGS. Erst wenn der spätere Standort anhand der Daten ermittelt wur- de, folgen weitere Untersuchungen wie eine Umweltver- träglichkeitsprüfung. „In dem ganzen Prozess gehen wir äußerst gewissenhaft vor, stimmen uns regelmäßig mit den zuständigen Behörden ab und informieren aktiv über die weiteren Schritte“, versichert Dr. Andreas Thiel-Böhm. Vorteile der Geothermie „Tiefengeothermie ist deshalb so interessant für eine kli- maneutrale Wärmeversorgung, weil sie ganzjährig und Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 ohne Schwankungen verfügbar ist. Durch den großen Aufwand beim Erstellen und Betreiben einer Bohrung kommt Tiefengeothermie nur für zentrale Anwendungen wie Fernwärmenetze zur Anwendung“, erläutert Miriam Sepke-Vogt. Die Leistung einer Bohrung liegt je nach Bedingungen im Bereich einiger Megawatt und kann so ganze Stadtviertel das Jahr über mit Wärme versorgen. Die TWS wird die Öffentlichkeit kontinuierlich über die nächsten Projekt-Schritte informieren. Das Ponticelli Ensemble spielt in der Al- ten Kirche Mochenwangen: „Heute ohne Vorspiel“ Lassen Sie sich am Freitag 24. Januar, Samstag, 25. Ja- nuar oder am Sonntag, 26. Januar auf eine besondere musikalische Begegnung ein – ein Abend, der alle Sinne anspricht. Unter dem verheißungsvollen Titel „Heute ohne Vorspiel – einfach wild drauflos“ feiert das Ponticelli Ensemble sein 25-jähriges Jubiläum. Bestehend aus Streichinstrumen- ten, Piano und Percussion, präsentiert das Ensemble ein ebenso raffiniertes wie sinnliches Programm. Ohne Umwege, direkt und mit Leidenschaft entführt Sie das Ponticelli Ensemble in eine Welt voller Harmonie, Ver- führung und überraschender Wendungen. Freuen Sie sich auf einen Abend mit berührender Barock- und Klassikmusik über feurige Rhythmen der Bossa Nova und die prickelnde Leichtigkeit des Swing bis hin zu un- vergesslichen Highlights aus Film und Musical. Tauchen Sie ein in eine Klangwelt, die gleichermaßen subtil wie berauschend ist. Freitag, 24. Januar, 19.30Uhr Samstag, 25. Januar, 17.00Uhr Sonntag, 26. Januar, 17.00Uhr (zugleich Finissage der Fotoausstellung von Egon Woblick) Alte Kirche Mochenwangen, Hauptstraße 4, 88284 Wolpertswende-Mochenwangen Einlass: 45 min vor Beginn Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen. Möglichkeit zur Sitzplatzreservierung: Es besteht die Möglichkeit Sitzplätze über den Ticketshop unter www.alte-kirche-mochenwangen.de zu reservieren. Weitere Informationen: www.ponticelli-ensemble.de Energie sparen und Förderung sichern Eigenes Förderprogramm der TWS – Umstieg auf umweltfreundliche Alternativen wird unterstützt Wer als Stromkunde der TWS darüber nachdenkt, sich an das Fernwärmenetz anschließen zu lassen oder ein neues Elektrofahrrad anzuschaffen, kann sich einen Zu- schuss sichern: Auch im Jahr 2025 unterstützen die Tech- nischen Werke Schussental (TWS) ihre Stromkundinnen und -kunden bei deren Engagement für den Klimaschutz. Das Förderprogramm der TWS gibt es schon viele Jahre, im letzten Jahr wurde es neu aufgesetzt. Die dort definier- ten acht Maßnahmen zum Sparen von Energie und damit zum Schutz des Klimas gelten auch im neuen Jahr. „Mit unserem Förderprogramm möchten wir die Menschen in unserer Region dabei unterstützen, auf umweltfreundliche Technologien umzusteigen und so ihre CO₂-Emissionen reduzieren“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS. „Wenn wir alle mit anpacken, wird die Energie- wende gelingen. Dazu gehört neben dem Ausbau erneu- erbarer Energien auch, die vorhandene Energie möglichst effektiv zu nutzen.“ Seit ihrer Gründung setzt sich die TWS konsequent für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz ein. Der regionale Energiedienstleister bietet ausschließlich Ökostrom an, investiert in erneuerbare Energien und unterstützt Ver- braucherinnen und Verbraucher beim Energiesparen. Je nach Maßnahme zahlt die TWS zwischen 50 und 250 Euro im Rahmen ihres twsFörderprogramms. Darunter fallen neben dem Kauf eines neuen Elektrofahrrads, Pedelecs oder Elektrolastenrads und Anschluss an das Fernwär- menetz noch der Austausch einer Heizungsumwälzpum- pe, die Anschaffung einer Ladebox sowie der Kauf von energieeffizienten Haushaltsgeräten. Förderung gibt es außerdem für die Modernisierung des Zählerplatzes und den Einbau eines Energiespeichers. Auch wer eine profes- sionelle Energieberatung in Anspruch nimmt, kann einen Zuschuss beantragen. Die genauen Informationen zu den einzelnen Förderungen der TWS gibt es unter: tws.de/ foerderprogramme. Bürgerstiftung Kreis Ravensburg fördert „Gute Vorsätze“ - Unterstützung für Projektvorhaben mit bis zu 500 Euro Nicht nur reden, sondern machen – nach dieser Devise fördert die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg auch in die- sem Jahr Projekte aus den Bereichen Soziales, Bildung, Umwelt, Sport und Kultur zum Jahresanfang. Lokal und regional Engagierte erhalten eine unbürokratische Start- hilfe von bis zu 500 Euro, um ihre „Guten Vorsätze“ für das Jahr 2025 in die Tat umzusetzen. Der Kreativität sind dabei kaum Grenzen gesetzt und die Bürgerstiftung freut sich auf innovative und nachhaltige Projektideen. Die Ausschreibung richtet sich landkreisweit an gemein- nützige Organisationen, Vereine und Initiativen sowie an Schulen und Kindergärten/Kitas. Gefördert werden ausschließlich Projekte, deren Gesamtkosten 2.000 Euro nicht überschreiten. Die Bürgerstiftung möchte mit ihrem Beitrag gezielt kleinere Initiativen unterstützen, die häufig keinen Zugang zu anderen Fördermitteln haben. Projekte, die eine Förderung erhalten möchten, müssen folgende Kriterien erfüllen: Das Projekt wird 2025 neu gestartet und erstmals um- gesetzt. Es hat einen Bezug zur Region und wird von Ehrenamt- lichen unterstützt. Es ist eine konkrete Aktivität mit sichtbarem Ergebnis in 2025. Die Angabe des genauen Verwendungszwecks der För- dermittel erfolgt transparent. Förderanträge mit einer kurzen Projektbeschreibung und einem Finanzierungsplan können bis zum 28. Februar 2025 per E-Mail an anja.beicht@buergerstiftung-kreis-rv. de eingereicht werden. Die vollständige Ausschreibung sowie der Förderantrag sind auf der Homepage der Bür- gerstiftung Kreis Ravensburg zu finden: www.buergerstif- tung-kreis-rv.de Sie haben eine gute Idee, sind sich aber nicht sicher, ob Ihr Projekt förderfähig ist? Dann nehmen Sie gerne Kon- takt zum Stiftungsbüro der Bürgerstiftung Kreis Ravens- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 burg auf. Ihre Ansprechpartnerin Anja Beicht erreichen Sie unter der Telefonnummer 0751/35912943 oder per E-Mail an anja.beicht@buergerstiftung-kreis-rv.de. SVLFG informiert über die Sicherheit von Kindern auf Bauernhöfen Kreis Ravensburg - Der Verein Landwirtschaftlicher Fach- bildung Ravensburg-Waldsee e. V. lädt zu einer Veran- staltung mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SVLFG ein. Sie findet am Mitt- woch, 22. Januar um 14.00 Uhr im Paradies in Vogt statt. Leider kommt es auf landwirtschaftlichen Betrieben im- mer wieder zu Unfällen mit Kindern. Wie sich diese ver- meiden lassen und worauf Sie dabei besonders ach- ten müssen erläutert Ihnen Manfred Bednarski von der SVLFG. Dabei wird er auch auf besondere Risiken ein- gehen die beim Angebot von Ferien auf dem Bauernhof oder bei Veranstaltungen mit Schulklassen und ähnli- chem bestehen. Bitte melden Sie sich bis spätestens 20.01.25 unter LA@ rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010 an. Die Teil- nahme ist kostenfrei. Lust auf Lindedance? Neuer Kurs startet am 04.02.2025 um 19:20 Uhr im KiFaZ Familienzentrum Pinocchio, Baindter Straße 47, Baienfurt. Bei Interesse anmelden unter 0751 52166. Einladung zum Schülerabend der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg 2025 Kreis Ravensburg - Die Studierenden der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg mit den Fachrichtungen Landbau und Hauswirtschaft laden alle ehemaligen Schü- lerinnen und Schüler, Freunde der Fachschule als auch Interessierte recht herzlich zum traditionellen Schüler- abend ein. Der Schülerabend 2025 findet am Freitag, den 24. Ja- nuar 2025 ab 20:00 Uhr in der Gemeindehalle in 88368 Bergatreute, Schmidstraße 5 statt, Einlass ist ab 19:30 Uhr. Durch interessante Fachvorträge geben die Studieren- den einen Einblick in das Bildungsangebot der Fach- schule, unterhaltsame Sketche lockern das Programm auf. Musikalisch wird der Abend von der Bauernkapelle Oberschwaben umrahmt. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Die Studierenden der Fachschule Ravensburg freuen sich auf Ihr Kommen! Einladung zur Fachtagung für Milchvieh- haltende am 31. Januar 2025 in Amtzell Kreis Ravensburg - Das Landwirtschaftsamt des Land- kreises Ravensburg lädt zusammen mit seinen Partner- innen und Partnern der beruflichen Erwachsenenbildung zur ganztägigen Fachtagung für Milchviehhaltende am 31. Januar um 09.30 Uhr in die Gemeindehalle nach Amt- zell ein. Im Fokus der Veranstaltung stehen die Themen „Erzeugung von hochwertigem Grundfutter“ und „Mög- lichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit“. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Zu Beginn der Veranstaltung wird Dr. Marcus Schling- mann vom Landwirtschaftlichen Zentrum im Aulendorf über die Möglichkeiten der nachhaltigen Sicherung der Bodenfruchtbarkeit auf Grünlandstandorten informieren. Im Anschluss wird Hans Koch, Berater bei der BayWa AG, Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Sicherung der Qualität von Grünlandaufwüchsen trotz Klimawandel und Dünge- restriktionen erläutern. Mit einem Überblick zu Chancen und Strategien der Öffentlichkeitsarbeit mittels Social Media startet Marvin Lang von der Werbeagentur Alpen- blickdrei in das Nachmittagsprogramm. Das „landmaed- chen“ Jana Vincon aus Bad Wurzach und Benedikt Renz aus Wangen-Bettensweiler werden im Anschluss über ihre Erfahrungen bei der Information von Verbrauche- rinnen und Verbrauchern und die von Ihnen genutzten Portale berichten. Mitveranstaltende der Fachtagung sind der Kreisbauern- verband Allgäu-Oberschwaben, die Beratungsdienste Ra- vensburg und Leutkirch sowie die Vereine landwirtschaft- licher Fachbildung e.V. im Kreis Ravensburg. Informationsveranstaltung der Wirtschaftsschule, des Berufskollegs und des Wirtschaftsgymnasiums der Humpis-Schule Ravensburg Die kaufmännischen Vollzeitschulen der Humpis-Schule Ravensburg, St.-Martinus-Str. 77, laden zum gemeinsamen Informationsabend ein: Dienstag, 4. Februar 2025 von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr Sie erhalten bei dieser Veranstaltung Informationen zu den verschiedenen Profilen, Wahlfächern und sonstigen Aktivitäten während der Schulzeit aus der Sicht der Schul- leitung, der Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler. Zugangsvoraussetzungen: In die Wirtschaftsschule/Berufsfachschule können Schülerinnen und Schüler der Hauptschule, Werkreal- schule, Gemeinschaftsschule, Realschule oder Gymnasi- um nach der 8., 9. oder 10. Klasse sowie nach Abschluss des VAB aufgenommen werden. Die Schülerinnen und Schüler erwerben an der Wirtschaftsschule nach zwei Jahren die Mittlere Reife verbunden mit einer beruflichen Grundbildung. Diese Schulart bietet eine gute Basis für kaufmännische Berufe aber auch für weiterführende, be- rufliche Schulen. Dass die Wirtschaft diese Art der beson- deren Mittleren Reife schätzt, zeigt die große Übernahme der Absolventinnen und Absolventen in anspruchsvolle Ausbildungsberufe. Voraussetzung für die Aufnahme in das kaufmännische Berufskolleg ist grundsätzlich ein mittlerer Bildungs- abschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss, Verset- zungszeugnis in die Klasse 11 oder Jahrgangsstufe 1 ei- nes Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule, Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges, gleichwertiger Bildungsstand). Bei einzelnen BKs gelten noch Zusatzbestimmungen. In das Wirtschaftsgymnasium können Bewerberinnen und Bewerber aus allgemeinbildenden Gymnasien mit einem Versetzungszeugnis nach Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11, Bewerberinnen und Bewerber aus Gemeinschaftsschulen (E-Niveau) mit einem Verset- zungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe sowie Be- werberinnen und Bewerber mit Mittlerer Reife aus Real-, Werkreal-, Berufsfach- oder Gemeinschaftsschulen mit Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 einem Notendurchschnitt von 3,0 in Deutsch, Englisch und Mathematik und mindestens der Note „ausreichend“ in jedem dieser drei Fächer aufgenommen werden. Das Wirtschaftsgymnasium vermittelt in drei Jahren die all- gemeine Hochschulreife. Anmeldeschluss für alle Schularten ist der 1. März 2025. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für alle Schular- ten (außer Berufskolleg Fachhochschulreife) über das zentrale Online-Bewerberverfahren unter www.schule- in-bw.de/bewo erfolgt. Weitere Informationen zu den einzelnen Schularten er- halten Sie auch im Internet unter www.humpis-schule.de Ehrenamtliche Bewährungshilfe: Wir suchen Sie für das Team in Ravensburg und Biberach! Resozialisierung kann nur gelingen, wenn sie innerhalb des Gemeinwesens stattfindet. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) setzt deshalb auch auf ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen, die ihre Klient*innen dabei unterstützen, keine neuen Straftaten zu begehen. Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen führen persön- liche Gespräche mit den Klient*innen. Sie bedenken mit ihnen die Folgen ihrer Straftat und deren Auswirkungen auf Betroffene und achten auf die Erfüllung von Aufla- gen und Weisungen des Gerichts. Für eine professionelle Einarbeitung ist gesorgt, der/die Ehrenamtliche erhält kontinuierlich Fortbildungen. Die selbstständige Arbeit wird durch hauptamtliche Teamleiter*innen begleitet. Voraussetzung für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt ist u.a., dass Sie mindestens 21 Jahre alt sind und über ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen. Im April startet ein neuer Einführungskurs. Interesse? Melden Sie sich gerne. Wir laden Sie herzlich zu unserem Infoabend, am Diens- tag, 11.02.2025, 18 Uhr in unsere Diensträume im Pfan- nenstiel 16, in Ravensburg ein. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auch Natalie Klings; Ansprechpartnerin für das Ehrenamt E-Mail: ehrenamt.ravensburg@bgbw.bwl.de; Tel. 0751/189 706-10; www.bgbw.landbw.de Frauenbund Baienfurt Freitag, 17.1.2025 (am Abend) Achtung, neuer Termin!!! Winterleuchten im fürstl. Golfresort Bad Waldsee Erlebe mit uns die magische Lichterwelt auf über 340 ha illuminierte Wanderwege. Einen zauberhaften Licht- erwald. Treffpunkt ist um 17.00 Uhr an der Kirche in Baienfurt. Wir bilden Fahrgemeinschaften. (Der Termin 9.1.25 musste aufgrund der Schlechtwet- terprognose abgesagt werden). Wir bitten Sie um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 . Yoga ab 17.1.2025: Jeden Freitag findet ein Yoga Kurs im evangelischen Ge- meindehaus Baienfurt, Öschweg statt. Beginn ist um 9.30 Uhr. Anmeldungen bei Elisabeth Mu- schel, Tel. 52720 Donnerstag, 23.1.2025, Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Al- ters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! 29. Januar 2025 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Die Jahresprogramme des KDFB liegen am Schrif- tenstand in der Kirche in Baienfurt aus. Begegnungstag der Frauen in Ravensburg-Weststadt, Dreifaltigkeit Freitag, 7. Februar 2025 09.30 Uhr Gottesdienst in Ravensburg, Dreifaltigkeit mit Pfarrer Reinhold Hübschle 10.00 Uhr Beginn im Gemeindesaal Dreifaltigkeit „Vergiss die Freude nicht!“ mit Gertrud Geiger, Gemeinde- Referentin, Supervisorin 12.00 Uhr Mittagessen in umliegenden Gaststätten 14.00 Uhr „mit Dankbarkeit die Freude in jedem Tag neu finden“ mit Sigrun Kienle-Hohwy 16.00 Uh Ende Leitung: Christina Längle, Marlies Rothenhäusler Kostenbeitrag: 7,00 Euro es ist möglich jeweils nur am Vormittag oder am Nachmittag teilzunehmen. Keine Anmeldung erforderlich! Jede Frau ist willkommen, auch Nichtmitglieder Sicherheitstrainings- und Energiespar- kurse im Landkreis Ravensburg für das Jahr 2025 der Kreisverkehrswacht Ra- vensburg Die Kreisverkehrswacht Ravensburg bietet, zusammen mit dem Landratsamt, auch in diesem Jahr wieder ver- schiedene Kurse für sicheres und energiebewusstes Fah- ren an. Ziel eines Sicherheitstrainings ist es, Fahranfängern, aber auch langjährigen Führerscheinbesitzern, im Rahmen ei- ner Art Weiterbildung ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein und die Fähigkeit zur Gefahrenbewältigung zu vermitteln. Die eintägigen Kurse, die an Samstagen stattfinden, be- stehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und werden in Weingarten, Sennhof 1 (Straßenmeis- terei Ravensburg) durchgeführt. Die ersten drei von insgesamt 18 Sicherheitstrainingskur- sen finden am 05., 12., sowie am 26. April 2025 statt. Die Energiesparkurse sind nachfrageabhängig. Die Kosten für das eintägige Sicherheitstraining betra- gen 70,00 Euro. Für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren, die im Landkreis Ravensburg wohnen, übernimmt der Landkreis einen Zuschuss von 35,00 Euro, sofern die Gesamtkosten nicht bereits durch Dritte zum Beispiel Arbeitgeber, getragen werden. Die Energiesparkurse, die eine Kraftstoffsenkung von 10 – 30 % bewirken können, kosten 10,00 Euro. Sowohl das Sicherheitstraining wie auch die Energiesparkurse werden auf Anfrage auch für Gruppen durchgeführt. Die Anmeldung für die Trainingskurse nimmt die Kreisver- kehrswacht Ravensburg entgegen. Ein Informationsblatt mit den Kursterminen und das Anmeldeformular sind auf der der Homepage www.kreisverkehrswacht-ravensburg.de Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 der Kreisverkehrswacht Ravensburg e. V., Möttelinstr. 23 in 88212 Ravensburg hinterlegt. Dort erhalten Sie unter der Telefon-Nummer 0751 21124 (Montag und Donners- tag, 10:00 – 12:00 Uhr) auch allgemeine Informationen. Was sonst noch interessiert Ratgeber „Steueränderungen 2025“ Steuern sparen mit dem Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg Verbesserungen beim Einkommensteuertarif, eine An- hebung des Kindefreibetrags oder der Anstieg der Ver- dienstgrenze bei Minijobs – das sind nur einige Beispiele für steuerliche Änderungen für das Jahr 2025, die man kennen sollte. Auch beim Abzug von Kinderbetreuungs- kosten kam es zu Änderungen. Der Abzug von Kinderbetreuungskosten wird verbessert. Kinderbetreuungskosten können nunmehr zu 80 Prozent (bisher 2/3) der Aufwendungen bis zu 4.800 Euro (bisher 4.000 Euro) je Kind und Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Kin- derbetreuungskosten sind abzugsfähig für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Etwaige steuerfreie Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten seitens des Arbeitgebers müssen abgezogen werden. Neu eingeführt wurde die sogenannte eRechnung. Be- troffen davon sind alle Unternehmer, ob groß oder klein. Auch Unternehmer, die lediglich umsatzsteuerfreie Um- satze ausführen (z. B. Ärzte), müssen eine eRechnung zumindest empfangen können. Privatpersonen müssen keine eRechnungen empfangen können. Unternehmer werden daher in Zukunft an Endverbraucher weiterhin Papierrechnungen ausstellen dürfen. Die eRechnung ist verpflichtend, sofern sowohl der Rechnungsaussteller als auch der Rechnungsempfänger inländische Unterneh- men sind. Rechnungen ausstellen müssen allerdings nur Unternehmer, die über umsatzsteuerpflichtige Umsätze abrechnen. Alle Informationen hierzu sowie zu vielen weiteren The- men finden Steuerzahler in dem neuen kostenlosen Rat- geber „Steueränderungen 2025“ des Bundes der Steu- erzahler, der die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht leicht verständlich und anhand vieler Beispiele anschau- lich erklärt. Mit diesem Ratgeber des Bundes der Steuerzahler ist man bestens über alle Neuerungen im Bilde. Denn auch in diesem Jahr gilt wieder: Nur wer sich als Steuerzahler umfassend informiert, kann entsprechend reagieren und von den vielen Verbesserungen profitieren. Denn wer will dem Finanzamt schon unnötig Geld schenken? Anfordern können Sie den kostenlosen Ratgeber „Steu- eränderungen 2025“ sowohl als PDF-Datei als auch in gedruckter Form beim Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Ruf- nummer 08000 / 76 77 78 oder mit einer E-Mail an bestellungen@steuerzahler-bw.de. Sollten Sie den Rat- geber in gedruckter Form wünschen, bitten wir Sie, die Postadresse zu hinterlassen. STELLENANGEBOTE Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU ab 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg Familiengeführter Laden neu in Weingarten! In der Boschstraße 10 erwarten Sie Snacks und Getränke zu fairen Preisen. Besuchen Sie uns zur Neueröffnung am Freitag, den 17.01.2025 und lassen Sie sich von unserer herzlichen Atmosphäre begeistern! Folgen Sie uns auf Instagram: o_seven_cafe7 7 O ‘seven Snack & Café Wir SUCHEN eine zuverlässige REINIGUNGSKRAFT für einen Vormittag in der Woche für unseren Privathaushalt in Mochen- wangen. 0175-9655628 GESCHÄFTSANZEIGEN Werkstudent Grafische Produktion (m/w/d) 100 % Remote möglich Interessiert? Finde jetzt heraus, ob wir zusammen passen: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Schulhausführungen mit der Schulleitung können im Sekretariat vereinbart werden Tel. 0751. 888 31 00 Neugierig geworden? Informationen rund um unser Bildungszentrum und die Schulanmeldung erhalten Sie unter www.bz-st-konrad.de für Eltern künftiger Fünftklässler Dienstag, 28. Januar 2025 19.00 Uhr Saal der Grund- und Werkrealschule Tag der offenen Tür „St. Konrad entdecken“ 31. Januar 2025 | 14.00 - 17.00 Uhr INFORMATIONSABEND 20% auf alle Winter- und Ganzjahres-Decken* * Angebote gültig bis 31.1.25 im Manufaktur-Laden Waldburg für nicht reduzierte Ware. Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Alles für den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. VERKAUFSBERATER/-IN für Forstmaschinen (m/w/d) Wir suchen dich mehr infos: Waldburg Forstmaschinen GmbH Grimmenstein 15, DE-88364 Wolfegg Du hast Erfahrung im Vetrieb von Investitionsgütern? Wolfegg & Außendienst 40% Einstieg ab sofort Margit Reichenbach Tel.: +49 7527 968-111 Mail: m.reichenbach@wfw.net Bewirb dich noch heute! www.wfw.net BEWIRB DICH JETZT Jobberlogistik@vaude.com Mehr Infos: vaude.com/karriere VAUDE Sport GmbH & Co. KG Vaude-Straße 2, 88069 Tettnang VAUDE SUCHT Jobber*innen in der Logistik in Vollzeit im Zeitraum von Februar bis April 2025 Arbeitseinsatz mindestens 2 Wochen am Stück 200 € Prämie ab einem Zeitraum von 4 Wochen am Stück VERANSTALTUNGEN STELLENANGEBOTE[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 3,27 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 16.01.2025
    Amtsblatt_2025_04_11_KW15.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 11. April 2025 Nummer 15 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Dorfputzete 2025 Am Samstag, den 29.03.2025 traf man sich am Feuer- wehrhaus, um unserem Baindt einen Frühjahrsputz zu verpassen. Trotz anhaltendem Nieselregen kamen über 60 gro- ße und kleine Baindterinnen und Baindter mit bester Stimmung und voller Tatendrang zusammen. Nach ei- ner kurzen Begrüßung durch Bürgermeisterin Simone Rürup und Schalmeien-Vorstand Marius Maucher, bil- deten sich Teams. Ausgestattet mit Warnwesten, Handschuhen, Müllsä- cken und Greifzangen stömten die Teams in alle Him- melsrichtungen aus. So wurden unter anderem die Straße nach Sulpach, der Weg zum Baindter Bädle und der Fußweg an der alten B30 von sämtlichem Müll und Unrat befreit. Angefangen von Zigarettenkippen, Schokoriegelverpackungen und Plastikteilen über Autoreifen bis zu einer Metall-Vogel-Skulptur wurde allerlei Müll eingesammelt. In den Wochen zuvor wurde auch bereits von Kindern der Klosterwiesenschule und dem Haus Sonne des Kinder- gartens Sonne, Mond und Sterne mit viel Einsatz herumliegender Müll und Unrat aufgelesen und richtig entsorgt. Gegen 11:00 Uhr versammelten sich dann wieder alle Teilnehmende im Feuerwehrhaus zum Aufwärmen und Trocknen. Bei einem herzhaften Vesper konnte man sich dann noch über den einen oder anderen skurrilen Unrat unterhalten. Ein großer Dank geht an die Gemeinde Baindt für Speis und Trank, sowie an die Feuerwehr Baindt für die Gast- freundschaft und den Bauhof für die fachgerechte Entsorgung des Mülls. Das größte DANKESCHÖN geht an alle Teilnehmende der Dorfputzete 2025! Die Baindter Schalmeien sind schon gespannt, wer im nächsten Jahr zur Dorfputzete einlädt. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Bauplatz in der Zeppelinstraße Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Mischgebiet des Bebauungsplangebiets „Bifang 8. Änderung“ einen Bau- platz für die Bebauung mit einem Gebäude mit nicht stö- rendem Gewerbeanteil gegen Höchstgebot zu vergeben. Das Mindestgebot liegt bei 375 €/m². Die Abgabefrist der Bewerbungsunterlagen ist der 11.05.2025. Die Vergaberichtlinien, die Bewerbungsunterlagen sowie der Lageplan und die Bauplatzerkundung des verfügba- ren Grundstücks können unter www.baindt.de —> Leben & Wohnen —> Bauen & Woh- nen —> Wohnbauplätze eingesehen werden. Ihre Gemeindeverwaltung 17. April 2025 Du bist dabei? DANN MELDE DICH ÜBER WHATSAPP AN Elena Stärk minis.bft@web.de (Baienfurt) Marisa Pfister baindter.minis@gmail.com (Baindt) Anmeldung bis zum Freitag 4. April 2025 (Begrenzte Teilnehmerzahl) Unkostenbeitrag 5€ 17. April 2025 Du bist dabei? DANN MELDE DICH ÜBER WHATSAPP AN Elena Stärk minis.bftftf @web.de (Baienfurt) Marisa Pfister baindter.minis@gmail.com (Baindt) Anmeldung bis zum Freitag 4. April 2025 (Begrenzte Teilnehmerzahl) UnkostenbeitragUnkostenbeitrag 5€ Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 .. .. .. .. .. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Portrait Dr. Hans Fischer Stiftung Die Dr. Hans Fischer Stiftung wurde am 1. Februar 2016 gegründet und ist vom Regierungspräsidium Tübingen rechts- fähig anerkannt (Nr. 24-1/0563-118 RV). Ihr Namensgeber, der ehemalige Tierarzt Dr. Hans Fischer aus Horgenzell (Landkreis Ravensburg), hatte einen klaren Wunsch: Seinen Nachlass in eine Stiftung einzubringen, die Menschen in Not – sowohl hier in der Region als auch in afrikanischen Ländern – gezielt unterstützt. Die in Buxheim ansässige, gemeinnützige Stiftung arbeitet vollständig ehrenamtlich, jede Spende wird zu 100 % direkt weitergegeben. Unsere Projekte wählen wir mit Sorgfalt aus, um schnelle, unbürokratische und nachhaltige Hilfe zu leisten. Die Bedürf- tigkeit und den Erfolg unserer Maßnahmen prüfen wir persönlich und berichten regelmäßig auf unserer Website: www.dr-hansfischer-stiftung.de. Vorstand Birgit und Ulrich Miller, Martin Hermann Amtliche Bekanntmachungen Friedhof: Regelung zum Abstellen von Gegenständen Wir weisen darauf hin, dass das Abstellen von Gegen- ständen an der Urnenwand sowie an den Rasengräbern nicht gestattet ist. Um Ihnen die Gelegenheit zu geben, bereits platzierte Gegenstände selbst zu entfernen, setzen wir eine Frist zur Beräumung bis zum 30. April 2025. Nach Ablauf dieser Frist werden verbliebene Gegenstän- de durch die Gemeinde entfernt. Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Beachtung dieser Regelung. Ihre Friedhofsverwaltung Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundesteuermarken (rot) wurden Anfang 2023 neu ausgegeben. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steuerschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2025 102 € für den ersten Hund. Für jeden weiteren Hund wer- den 204 € jährlich fällig. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Wird ein Hund veräu- ßert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Er- werbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahn- det. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o. Ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502/9406-21). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirt- schaftlichen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffentlichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten auf- gestellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsor- gungseimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bürgertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß- geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Aus der öffentlichen Gemeinderatssit- zung vom 18. März 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht Bürgermeisterin Defekte Ampelanlage in der Marsweilerstraße Die Ampelanlage in der Marsweilerstraße kann aufgrund eines schwerwiegenden Defekts am Steuerungsgerät nicht mehr repariert werden. Da die Anlage bereits über 30 Jahre alt ist, sind keine Ersatzteile mehr verfügbar, und das Steuergerät hat seinen End-of-Life-Zyklus er- reicht. Gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizeibehörde wird an einer guten und sicheren Lö- sung gearbeitet. Als Übergangslösung wurde nach einem Vor-Ort-Termin mit den zuständigen Behörden eine Ge- schwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich der Ampelanlage angeordnet . Termine für Einweihungen Die Einweihung der Ortsmitte ist für Mittwoch, den 30. April 2025, ab 15:00 Uhr geplant. Die Klosterwiesenschule wird am Samstag, den 17. Mai 2025, ab 10:00 Uhr mit ei- nem Schulfest offiziell eingeweiht. Einladungen zu beiden Veranstaltungen folgen. Kostenverlauf Klosterwiesenschule Die Ausführungen vom Architekturbüro mlw werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhau- ses mit 6 Wohneinheiten und Erweiterung einer Tiefgarage, Abbruch eines Einfamilienhauses mit einem Schuppen und einer Fahrradeinhausung in der Marsweilerstraße 16 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Bauplatzvergabe Bifang 8. Änderung gegen Höchstgebot - Flurstück 132/32 Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Bifang wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 31.08.2018 rechts- kräftig. Das letzte Grundstück mit der Flurstücknummer 132/32 kann nun zum Verkauf angeboten werden. Es handelt sich um ein Grundstück im Mischgebiet, so dass nur ein Gebäude mit Gewerbeanteil gebaut werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Bauplatz mit der Flurstücknummer 132/32 und einer Fläche von 428 m² wird gegen Höchstgebot verkauft. 2. Das Mindestgebot liegt bei 375 €/m². Zeitplan zur Transformation der Wärmebereitstel- lung des Nahwärmebetriebes – Umstellung auf regenerative Systeme - Vergabe der Planungsleis- tungen Die Gemeinde Baindt stellt die Weichen für eine nachhal- tige und sichere Wärmeversorgung. Ziel ist es, den Anteil fossiler Energieträger zu reduzieren und den Großteil der Wärme künftig aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Dazu ist die Errichtung einer Hochtemperatur-Wärme- pumpe in Kombination mit einer Pelletheizung geplant. Die Umsetzung dieses Wärmemixes soll ab 2027 erfolgen. Bereits im Februar 2025 wurde ein Förderbescheid mit einer Förderzusa- ge von 492.500 € bewilligt. Als nächste Schritte stehen die Planung und Ausschreibung der Heizzentrale sowie der Bau eines Pelletlagers an. Auch bestehende Anlagen werden entsprechend umgerüstet. Gleichzeitig passt die Gemeinde die Wärmelieferverträge an, um eine zuver- lässige Versorgung zu gewährleisten. Die Umsetzung er- folgt schrittweise, wobei die technischen Entwicklungen im Bereich Wärmepumpen weiterhin beobachtet werden, um die bestmögliche Lösung für Baindt zu realisieren. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachbericht zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt erste Rückbaumaßnahme zu veranlassen. 2. Der Vergabe der weiteren Planungsleistungen an das I genieurbüro Kirchner Energie wird zugestimmt. 3. Der Vergabe der weiteren elektrotechnischen Pla- nungsleistungen an die Firma E-Planwerk GmbH wird zugestimmt. 4. Der Vergabe der Tragwerksplanung an das Ingeni- eurbüro Kuttruff Ingenieure GmbH & Co. KG wird zu- gestimmt. 5. Der Gasvertrag soll in der ersten Jahreshälfte 2025 für das Jahr 2026 fixiert werden. 6. Der Bauausschuss wird sich zeitnah nach dem Rück- bau und Auszug der Betreuung ein Bild von der Ört- lichkeit machen. Auftragsvergabe Versickerungsbecken Kloster- wiesenschule Für die Sanierung und Aufstockung der Klosterwiesen- schule wurde die Auflage erteilt, das anfallende Dachflä- chenwasser vor Ort versickern zu lassen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Herstellung des Versickerungsbeckens wird an die Firma Strabag GmbH, Langenargen zum Angebotspreis von pauschal 17.850,00 Euro brutto vergeben. Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 der Gemeinde Baindt an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Ab- wasserbeseitigung sowie Gewährung eines weiteren Trä- gerdarlehens an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen Nr. 8 an die Eigenbe- triebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 01.10.2025 auf einheitlich 2,9 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 findet zum 30.09.2030 statt. 3. Der Gemeinderat gewährt dem EB Abwasserbesei- tigung zum 01.04.2025 ein Trägerdarlehen Nr. 10 in Höhe von 200.000 €. Die Verzinsung wird mit 3,0% p.a. festgesetzt. 4. Die nächste Zinsanpassung des Trägerdarlehen Nr. 10 findet zum 30.03.2030 statt. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sonstiges Hinweis zur Grabschmuckabstellung auf dem Friedhof Die Verwaltung weist darauf hin, dass verbliebener Grab- schmuck auf dem Friedhof in den kommenden Wochen abgeräumt wird. Angehörige, die persönliche Gegenstän- de sichern möchten, werden gebeten, diese zeitnah zu entfernen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tages- ordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinfor mationssystem.html Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 12. April 2025 und Sonntag, 13. April 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 12. April 2025 Apotheke Vetter Marienplatz 81, 88212 Ravensburg Tel: 0751 3524405 Sonntag, 13. April 2025 Marien-Apotheke Bergatreute Ravensburger Straße 5, 88368 Bergatreute Tel: 07527 4653 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg ist jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Veranstaltungen April 11.04. JHV – Schalmeienkapelle BSS 14.04. - 16.04 Osterschießen – Schützengilde Schützenhaus 18.04. Karfreitag 20.04. Ostersonntag 21.04. Ostermontag 21.04. Siegerehrung – Schützengilde Schützenhaus 25.04. JHV – Blutreitergruppe BSS 30.04. Einweihung der neuen Ortsmitte DP 30.04. Maibaumstellen – Landjugend DP Mai 01.05 Maifeiertag 04.05. Erstkommunion Kirche Baindt 06.05. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 09.05. JHV – NZ Raspler BSS 11.05. Konfirmation ev. Kirche Bai- enfurt 17.05. Einweihung KWS mit Schulfest KWS 18.05. Georgsritt – Blutreitergruppe Bergatreute Kindergärten Kindergarten St. Martin Palmenverkauf Liebe Gemeindemitglieder, am Palmsonntag, den 13. April, verkauft unser Elternbeirat vor dem Gottesdienst auf dem Kirchplatz selbst gebundene Palmen. Der Preis pro Palme beträgt 6 Euro. Der Erlös kommt den Kinder- garten-/Krippenkindern zu Gute. Wir freuen uns über Ihr Kommen! Waldorfkindergarten Frühlingsspektakel im Waldorfkinder- garten Baindt Strahlend blauer Himmel, leuchtende Früh- lingssonne, frischer Wind, spriesende Gräser, blühende Bäume … eine bessere Bühne hätten Himmel und Erde gar nicht bieten können für das wahr- lich spektakuläre Frühlingsfest mit dem der Waldorfkin- dergarten Baindt am vergangenen Sonntag zugleich sein 40-jähriges Jubiläum feierte. Mit Trommeln, Fanfaren und schwingenden Fahnen be- grüßte der Fanfarenzug Weissenau das staunende Volk, während Vorstand und Leitung des Kindergartens ihre begrüßende Ansprache in charmanter Dichtkunst zum Besten gaben. Dem grandiosen Festauftakt folgte der Zug der versammmelten Schar hin zum Eingang des Kin- dergartens, wobei Fanfaren und Trommeln noch einmal mit einem zu durchschreitenden Spalier auf den letzten Metern für Gänsehaut sorgten. Was dann folgte, war ein so buntes, fröhliches, geschwät- ziges, köstliches und emsiges Treiben in Haus und Garten, dass sich kaum in Worte fassen lässt. Der Duft von Holzofen-Dinnete, die Pracht der schier endlos aufgereihten Kuchen und Torten, die Vielfalt der Angebote für die Kinder, das rege Markttreiben mit sei- nen Schätzen und Verlockungen für Groß & Klein, die ge- heimnisvolle Märchenwelt der Aurelia Figurenbühne und die dampfenden Kaffeespezialitäten … was gab es nicht alles zu erleben, zu bestaunen, zu erwerben, zu probieren! Es war ein Fest, das einem Jubiläum mehr als nur würdig war. Es war aber auch ein leuchtendes Schaubild dafür, wie Gemeinschaft wahrhaft gelebt werden kann. Denn was wurde in den vergangenen Monaten, Wochen, Ta- gen und Stunden nicht alles von den Eltern und Erziehe- rinnen organisiert, gebastelt, gewerkelt und aufgebaut. Wer ließ es sich alles nicht nehmen, das Fest zu erleben, noch einmal an den Ort zurückzukehren, wo man selber einmal Kind war oder den man gar selbst mit erschaffen hatte. Und wen hat es an diesem Tag nicht fasziniert, wie so viele Menschen, junge und alte, fremde und vertraute friedlich beisammen sein können. Ein herzliches Dankeschön deshalb an Himmel & Erde, an Kinder & Erwachsene, an Helfer & Gäste ... und auf das der Baindter Waldorfkindergarten auch weiterhin ein so besonderer Ort bleiben möge! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Osterfeiertage wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 17.04.2025 Redaktionsschluss: 14.04.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Zur Informationi Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Der Hospizverein Weingarten – Baien- furt – Baindt – Berg e.V. zieht zum 15.4.2025 um! Künftig sind wir in der Schützenstr.5 (über dem KBZO Stadtbüro) anzutreffen. Der Zugang ist barrierefrei. Alle Veranstaltungen und Angebote finden ab Mitte April in den neuen Räumlichkeiten statt. Sie können uns in der Schützenstraße wie bisher persön- lich ansprechen. Unsere Öffnungszeiten sind: Montag, 16 - 18 Uhr, Mittwoch und Donnerstag, 9 - 12 Uhr. Gerne vereinbaren wir auch zu anderen Zeiten Termine mit Ihnen. Telefon: 0751 18056382. E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Telefonisch erreichen Sie uns auch am Wochenende über die mobile Nummer: 0160 96207277 Bitte sprechen Sie uns auch eine Nachricht aufs Band, wir rufen zurück! „Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 16.04., 21.05., 25.06., 2025 Zeit: 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Achtung: Ortsänderung wegen Umzug! Was geschieht beim Sterben? Einen lieben Menschen im Sterben zu begleiten – das wünschen sich viele Angehörige. Eine wichtige Voraus- setzung dafür ist, zu wissen, was in dieser Zeit biologisch passiert, welche körperlichen Veränderungen stattfinden und welche Symptome auftreten können? Der Vortrag gibt einen konkreten Einblick, was beim Ster- ben eines Menschen geschieht –dieses Wissen kann Si- cherheit und Selbstvertrauen geben, um zu entscheiden, beim Sterben dabei zu bleiben. Referentin: Dorothea Baur, Mitarbeiterin des Ambulan- ten Hospizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqua- lifikation Termin: Donnerstag, 24.04.2025, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingar- ten (Achtung: Ortsänderung wegen Um- zug!) Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Teilregionalplan Energie: Regionalverband startet 2. Anhörung Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat den überarbeiteten Pla- nentwurf des Teilregionalplans Energie in das 2. Betei- ligungsverfahren gegeben. Das Planwerk umfasst die Flächenkulissen Windenergie und Photovoltaik inkl. Um- weltbericht sowie den Textteil mit Plansätzen und Begrün- dung. Die Anhörungsfrist beginnt am 9. April 2025. Pri- vatpersonen können bis 9. Mai 2025, Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Behörden etc.) bis 10. Juni 2025 Stellungnahmen abgeben. Der Regionalverband führt das 2. Beteiligungsverfahren nach dem neuen Landesplanungsrecht durch, das Ende März in Kraft getreten ist und Verfahrenserleichterungen vorsieht. So sind die Stellungnahmen künftig rein elekt- ronisch abzugeben, Einwendungen per Brief sind nicht mehr möglich. Unter der Website https://beteiligung-regionalplan.de/bodensee-ober- schwaben2 steht für Stellungnahmen zur 2. Anhörung ein Beteiligungsportal zur Verfügung. Zudem stehen die Anhörungsunterlagen auf der Website des RVBO bereit: https://www.rvbo-energie.de/#anhoerung. Im Fokus der 2. Anhörung stehen nun nicht mehr das gesamte Plan- werk, sondern nur noch die gegenüber dem 1. Anhörungs- entwurf geänderten Inhalte. Der Satzungsbeschluss für das Rechtsverfahren des Teilregionalplans Energie ist für den 26. September 2025 vorgesehen. Im Zuge der 1. Anhörung sind beim Regionalverband rund 9.500 Stellungnahmen eingegangen, davon 3.900 diver- se Massenstellungnahmen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt sowie weitere 2.900 ähnliche Stellungnahmen, die gleichwohl einzeln erfasst und abgewogen wurden. Rund 200 Stellungnahmen kamen von Trägern öffentlicher Belange. Die Einwenderbenachrichtigungen mit den Er- gebnissen der vom Regionalverband vorgenommenen Abwägungen wurden den Absendern in der letzten März- und ersten Aprilwoche zugesandt. Die Zusammenstellung (Synopse) der Abwägungsergebnisse sowie Anlagen dazu mit den häufigsten Einwendungen und den Abwägungen der Massenstellungnahmen sind unter der Website https://www.rvbo-energie.de/#anhoerung einsehbar und umfassen rund 10.000 Seiten. Hinweise zu den Flächen für die Windenergie Eine Vielzahl der Einwendungen betraf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Grundsatzfragen der Energie- wende oder Fragen, die im Zulassungsverfahren bei den Landratsämtern behandelt werden. Diese sind nicht Ge- Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 genstand des Teilregionalplans Energie und ihnen konnte daher nicht abgeholfen werden. Viele Stellungnahmen forderten eine Reduzierung einer Windfläche. Ihnen konnten teilweise entsprochen werden. Hinweise zu den Flächen für Freiflächenphotovoltaik Viele Anregungen zur Flächenkulisse Photovoltaik bezo- gen sich ebenfalls auf mögliche Flächenreduzierungen. Im Vergleich zur Windenergie gab es deutlich mehr Vor- schläge für neue Vorbehaltsgebiete Photovoltaik oder für Flächenerweiterungen bestehender Gebiete. Insbesonde- re von Seiten der Gemeinden wurde häufig der Wunsch geäußert, zusätzliche Flächen aus kommunalen Planun- gen in die regionale Flächenkulisse zu übernehmen. So- weit dies mit dem Planungskonzept des Teilregionalplans Energie vereinbar war und es sich um rechtskräftige oder fortgeschrittene kommunale Planungs- bzw. Genehmi- gungsverfahren handelte, wurden diese Flächen im 2. Anhörungsentwurf ergänzt. Die gesamte Pressemitteilung des Regionalverbands Bo- densee-Oberschwaben finden Sie auf unserer Home- page unter www.baindt.de Kirchliche Nachrichten 12. April – 21. April 2025 Gedanken zur Woche: Gott nimmt uns an, weil er uns liebt, und nicht wegen irgendeines Wortes, dass wir sagen, oder irgendeiner Handlung, die wir vollbringen. Paul Tillich Samstag, 12. April Kein Vorabendgottesdienst Sonntag, 13. April – Palmsonntag 10.00 Uhr Baindt - Palmweihe vor der Kirche, feierliche Prozession in die Kirche, Eucharistiefeier. Pal- menverkauf durch den Elternbeirat des Kiga St. MartinMinistranten: Lena Himpel, Alina Mi- chelberger, Noemi Oelhaf, Lisa Schad, Tim Beckert, Noah Himpel, Jakob Kreutle, Anna Renner, Anton Strehle(† Ludmilla und Rochus Illenseer, Emma und Julius Malsam, Else und Johann Neth, Barbara und Josef Lemmer mit Angehörigen, Ida und Georg Selensky mit An- gehörigen, Pia und Baptist Heilig) 10.00 Uhr Baienfurt - Palmweihe vor der Kirche, anschl. Eucharistiefeier mit Pfarrer Wolfgang Knor und dem Kirchenchor. Palmenverkauf der Mi- nistranten vor dem Gottesdienst 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Jonas Dienstag, 15. April Kein Gottesdienst - Schulferien Mittwoch, 16. April 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier Donnerstag, 17. April - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt – Messe vom letzten Abendmahl mit Pfarrer Heinz LeuzeGebetsstunde, gestaltet vom Singkreis mit Impulsen und Lieder im Kreis um den Altar 19.00 Uhr Baienfurt - Messe vom letzten Abendmahl der Kirchenchor singt Fastengesänge.Anschlie- ßend Gebetsstunden, gestaltet von der KAB und von der Gruppe MEILE 20.00 Uhr Nacht des Wachens der Ministranten, Beginn im Katholischen Gemeindehaus Baienfurt, Ab- schluss der Villa Kunterbunt in Baindt Freitag, 18. April - Karfreitag 10.00 Uhr Baienfurt - Kinderkreuzfeier 15.00 Uhr Baindt – Feier vom Leiden und Sterben Christi 15.00 Uhr Baienfurt – Feier vom Leiden und Sterben Christi mit Pfarrer Wolfgang Knor Osteraugen Ich glaube an die Auferstehung,so wie ich glau- be, dass die Sonne aufgegangen ist,nicht nur, weil ich sie sehe, sondernweil ich durch sie alles andere sehen kann.Solche Osteraugen wünsche ich mir(!) und Ihnen!Bernhard Stau- dacherPfarrer Samstag, 19. April - Karsamstag 20.00 Uhr Baindt – Feier der Osternach mit Lichtfeier, Weihe des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen Pfarrer Heinz Leuze. Anschlie- ßend kleine Agapefeier vor der Kirche beim Osterfeuer 20.00 Uhr Baienfurt - Feier der Osternacht mit Lichtfeier, mitgestaltet von der JuKa, Weihe des Oster- wassers und Segnung der Osterspeisen Sonntag, 20. April – Ostersonntag - Hochfest der Auf- erstehung des 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst mitgestaltet vom Kirchenchor, Segnung der OsterspeisenBi- schof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder (nach dem feier- lichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule) 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit Orchester- messe mit Pfarrer Wolfgang Knor, Segnung der OsterspeisenBischof-Moser-Kollekte 11.30 Uhr Baindt – Taufe von Ella Montag, 21. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer Heinz LeuzeWeihe der Osterkerzen und Segnung der Osterspeisen(† Klementine und Eduard Gelzenlichter, Kurt Brugger, Paula und Franz Wucherer)Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – EucharistiefeierBischof-Mo- ser-Kollekte Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten während der Osterferien Dienstag, 15. April 09.30 – 11.30 Uhr Gründonnerstag geschlossen Karfreitag geschlossen Dienstag, 22. April 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 24. April geschlossen Freitag, 25. April 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Ostersonntag, 20. April 2025, 10.00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Bap- tist Baindt Ostern macht unser Leben hell Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen, mit uns spielend Gottesdienst zu er- leben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne begleiten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen wäh- rend dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blin- denschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Wir folgen der Bitte Jesu an die Jünger: „Bleibet hier und wachet mit mir.” Musikalischer Impuls zur Nacht am Ölberg Wir laden euch am Gründonnerstag, 17.04.2025 um 20.00 Uhr in die Kirche in Baindt ein! Gestaltet vom ökumenischen Singkreis Der Bauernkrieg 1525 bei uns direkt vor der Haustür Vortrag von Pfr. Staudacher Donnerstag, 24. April um 19 Uhr im kath. Gemeindehaus in Baindt. Der Vortrag mit vielen zeitgenössischen Bildern beleuchtet die Ereignisse vor 500 Jahren in seiner Viel- schichtigkeit und beschränkt sich dabei gleichzeitig auf Baienfurt und Baindt. Dauer, ca. eine Stunde. Auf die Ge- fahr hin, dass es etwas trocken werden könnte, werden Getränke angeboten. Herzliche Einladung. Tag der ewigen Anbetung in Baindt Der Tag der ewigen Anbetung in Baindt, 20. April 2025, fällt dieses Jahr auf den Ostersonntag und entfällt damit. Ganz herzlich lade ich an zur ewigen Anbetung in Baien- furt am Samstag, 17. Mai von 16.30 bis 18.30 Uhr. Näheres dazu dann im Mitteilungsblatt. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 27. April 2025 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn muss erhöht wer- den, auf dass alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben. Joh 3,14b.15 Sonntag, 13. April Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Posaunenchor, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 14. April 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeindehaus Gründonnerstag, 17. April 19.00 Uhr Baindt Gottesdienst mit Tischabend- mahl (mit Anmeldung) (Pfr. Schöberl) Karfreitag, 18. April 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Chor (Pfr. Schöberl) Sonntag, 20. April Ostersonntag 06.00 Uhr Baienfurt Osternachtsgottesdienst mit Abendmahl, Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Ostergottesdienst mit Abendmahl, Abschluss Konfi 3, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Ostermontag, 21. April Ostermontag 09.30 Uhr Baindt Osterliedergottesdienst, Die- trich-Bonhoeffer-Saal (Prädikant Dr. Stratmann) 7 Wochen ohne – Fastenaktion 2025 (Quelle: 7wochenohne.evangelisch.de, Foto: David Klammer) Woche 6: Ruhe finden Und es erhob sich ein großer Windwirbel, und die Wellen schlugen in das Boot, sodass das Boot schon voll wurde. Und er war hinten im Boot und schlief auf einem Kissen. Und sie weckten ihn auf und sprachen zu ihm: Meister, fragst du nichts danach, dass wir umkommen? Und er stand auf und bedrohte den Wind und sprach zu dem Meer: Schweig! Verstumme! Und der Wind legte sich und es ward eine große Stille. (Markus 4,37–39) Ruhig zu bleiben, ist schwer, wenn die Wellen im Boot hochschlagen. Aber auch, wenn es still um einen ist, kann es sein, dass die Gedanken im Kopf weiterlärmen. Innere Ruhe ist ein köstlicher Zustand, und eslohnt sich, immer wieder danach zu suchen. (Quelle: 7wochenohne.evangelisch.de, Foto: Evelyn Drag- an) Tischabendmahl am Gründonnerstag, 17. April um 19.00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Herzliche Einladung zu ei- ner etwas anderen Form des Abendmahlsgottesdienstes, in der wir mit Anklängen an eine jüdische Passah-Feier feiern, in der Jesus das Abendmahl am ersten Gründonnerstag gestiftet hat. Wir bitten um Voranmeldung (telefonisch, schriftlich oder per Mail) im Pfarramt bis spätestens Dienstag, 15. April, damit wir genügend Plätze am Tisch vorberei- ten können. Ihr Pfarrer Martin Schöberl Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein April: 14.04. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlinge”, Aquarell Juni: 16.6. Elli Duelli: „Die südliche Landschaft”, Gouache oder Acryl Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501, Mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Erste Halbzeit bringt SVB auf Kurs FC Scheidegg - SV Baindt 2:5 (0:3) Nach dem umkämpften 3:1-Heimsieg in der Vorwoche gegen den TSV Tettnang, reiste der SVB am Sonntag- nachmittag ins Allgäu, wobei die Partie gegen den Ta- bellenletzten aus Scheidegg auf dem Kunstrasenplatz im benachbarten Lindenberg ausgetragen wurde. Für die zuletzt gesetzten Hosse, Thoma (beide krank) und Fink (beruflich unterwegs) rückten auf Baindter Seite L. Walser, Brugger und Geggier in die erste Elf. Bei sonnigem aber windigem Wetter entwickelte sich von Beginn an eine gefällige Partie, in der beide Teams über schnelles Kombinationsspiel versuchten, den Gegner ins Laufen zu bekommen. Während Dischl nach wenigen Augenblicken den Baindter Führungstreffer knapp ver- passte, meldeten sich die Gastgeber wiederum mit einer Halbchance erstmals vor dem Tor von B. Walser an. Ent- scheidend für den weiteren Spielverlauf sollten aber die Minuten 11 bis 13 sein: Nach einer schnellen Seitenverlage- rung fand Rechtsverteidiger T. Szeibel mit seiner Flanke Caltabiano, der den Ball auf Strafraumhöhe mit der Brust sauber herunternahm und im Anschluss sehenswert zum 0:1 abschloss (11.). Nur wenige Sekunden später legte der Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 SVB direkt nach, als M. Szeibel mit einem Chip hinter die Abwehrkette Linksaußen Fischer freispielte, welcher das Spielgerät clever über Lässer ins Tor hob (13). Ausge- hend von diesem „doppelten Dosenöffner” bestimmten die Gäste nun deutlich die Partie und zeigten sich vor dem Scheidegger Tor weiterhin brutal effizient. Ein lan- ger Ball von Geggier landete am linken Strafraumeck bei Fischer, welcher die Kugel nach einmaligem Aufspringen Vollspann abnahm. Während sich einige Mitspieler noch fragten „Warum schießt er aus dieser Position?”, raste der Ball unhaltbar unter die Latte - ein absolutes Traumtor zum 0:3 (29.). In den letzten Zügen der ersten Halbzeit ließ sich der SVB jedoch zu ein, zwei Unkonzentrierthei- ten im Aufbauspiel hinreißen, wodurch der FCS den An- schlusstreffer auf dem Fuß hatte - es blieb jedoch beim 0:3-Halbzeitstand. Aus der Halbzeit kamen die Gäste dann aber erneut spiel- bestimmend zurück, wobei nach wenigen Minuten Dischl aus knapp 20 Metern etwas zu mittig abschloss. Einige Zeigerumdrehungen später sollte das 0:4 dann aber fal- len. Baindt presste clever über rechts, Dantona leitete zum eingelaufenen Fischer weiter, welcher den letzten Scheidegger Verteidiger mit der Sohle ins Leere laufen ließ und zu seinem dritten Tagestreffer einschob (60.). Der im zweiten Durchgang auffällige Dantona nahm sich wenig später eines Freistoßes aus gut 25 Metern an, scheiter- te mit seinem Versuch über die Mauer allerdings an der Latte. M. Szeibel stand für den fälligen Abpraller jedoch goldrichtig und besorgte das 0:5 (64.). Wie auch in der ers- ten Halbzeit brachten Baindter Fehler im Aufbau die Gast- geber in der Folge immer mal wieder in die Verlosung, wodurch Haas nach einem schnellen Gegenangriff per Heber auf 1:5 verkürzte (65.). Die schwäbische Redewen- dung „Der Fisch isch buddzd” traf trotz des Scheidegger Ehrentreffers aber auf diese Partie zu, in welcher Fischer und der eingewechselte Kretzer Chancen hatten, das Ergebnis deutlicher zu gestalten. Auf der Gegenseite fing sich der SVB dafür in der Schlussminute nach einer Ecke noch den vermeidbaren Treffer zum 5:2-Endstand (90.). In einem unterhaltsamen Spiel zwischen Aufsteiger und Absteiger zeigte der SVB im Allgemeinen die reifere Spiel- anlage, agierte sehr effizient vor dem Tor und profitierte von einem Sahnetag von Linksaußen Fischer. Damit siegt der SVB auch in der Höhe verdient mit 5:2 und bestätigt die starke Form der Rückrunde. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Lukas Walser (70. Marlon Brunner), Marc Bolgert (82. Niklas Späth), Marko Szeibel, Nico Geggier, Jan Fi- scher, Mika Dantona, Sandro Caltabiano (60. Kevin Lang), Jonathan Dischl (70. Max Kretzer) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Robin Zell (Schemmerhofen) Tore: 0:1 Sandro Caltabiano (11.), 0:2 Jan Fischer (13.), 0:3 Jan Fischer (29.), 0:4 Jan Fischer (60.), 0:5 Marko Szeibel (64.), 1:5 Paul Haas (65.), 2:5 Jonas Karrer (90.) FC Scheidegg II - SV Baindt II 2:2 (1:2) Gegen den Tabellenelften aus Scheidegg wollte der SVB II seine jahresübergreifende Serie von neun Siegen am Stück auf zehn ausweiten, musste dabei jedoch mit Bosch, Knisel und Trautwein auf einige Stammkräfte verzichten. Dennoch startete der Tabellenführer engagiert in die Par- tie, verpasste durch Schnez und zwei, drei unverständliche Schiedsrichterentscheidungen aber die frühe Führung. Wie so oft im Fußball wurde dies auf der Gegenseite knallhart bestraft, Ankenbrand erzielte sehenswert das 1:0 (13.). Die „Zwoite” schüttelte sich kurz und kam nach einer halben Stunde per Ecke zum verdienten Ausgleich. Kep- peler legte die Hereingabe in gewohnter „Thomas-Mül- ler-Manier” gewollt ungewollt per Kopf Kapitän P.Späth vor, der zum 1:1 einnicken konnte (29.). Vier Minuten später zeigte sich Keppeler erneut als Vorlagengeber, diesmal jedoch mit einem feinen Steckpass, welchen Schnez zum 1:2 veredelte (33.). In der Folge verpasste es Geggiers Mannschaft aber den vorentscheidenden dritten Treffer nachzulegen, wodurch die Gastgeber bis zuletzt im Spiel blieben und durch einen Foulelfmeter von Ankenbrand doch noch zum 2:2-Ausgleich kamen (79.). Damit verpasst die „Zwoite” das Ziel die Siegesserie wei- ter auszubauen, führt die Tabelle jedoch weiterhin kom- fortabel an. Durch zwei spielfreie Wochenenden greift der SVB II erst wieder am 27.04 ins Spielgeschehen ein. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (85. Marius Hahn), Niklas Hugger, Niklas Späth, Robin Blatt- ner (46. Markus Baumgärtner), Moritz Gresser, Julian Keppeler (86. Lukas Grabherr), Manuel Brugger, Daniel Kronenberger, Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Ludwig Ankenbrand (13.), 1:1 Patrick Späth (29.), 1:2 Johannes Schnez (33.), 2:2 Ludwig Ankenbrand (79. Foulelfmeter) Vorschau: Sonntag, 13.04 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Mochenwangen Abteilung Tischtennis Regionsrangliste Jugend in Biberach Am Sonntag, 30.03. fand in Biberach die Re- gionsjahrgangsrangliste der Jugend statt. Vom SV Baindt hatten sich über die Bezirksrangliste Jona Klein, Marta Klein und Pia Kreutle qualifiziert. Bei den Jungen 14 spielte Jona ein bärenstarkes Tur- nier! Er hatte viele Gegner klar im Griff und zeigte in den knappen Spiele mentale Stärke, die ihn auch die engen Spiele gewinnen ließ. Mit einer blitzsauberen Bilanz von 8:0 Siegen holte sich Jona den Tagessieg und damit die Qualifikation zur Baden-Württembergischen Einzelrang- liste. Herzlichen Glückwunsch zu diesem tollen Erfolg! Marta startete bei den Mädchen 12 und konnte in einem starken Teilnehmerfeld immerhin einen Sieg erringen und sich am Ende Platz 7 sichern. Dafür, dass sie erst seit gut einem Jahr bei uns trainiert, ist das ein beachtlicher Erfolg, mal schauen, wie weit es im nächsten Jahr gehen wird. Pia, die im letzten Jahr sensationell die Rangliste gewin- nen konnte, startete bei den Mädchen 13 und landete am Ende mit einer 3:5 Bilanz auf Platz 6. Dabei verlor sie al- lerdings 3 Spiele hauchdünn im 5. Satz, sodass auch eine bessere Platzierung im Bereich des Möglichen war. Alles in allem war es ein toller Tischtennistag mit spannen- den Matches, starken Ballwechseln und einem weiteren Erfahrungsgewinn unserer Talente. Jungen mit starkem Endspurt TTC-74 Tettnang – Jungen 4:6 Jungen – SVW Weingarten III 6:4 Im Ligaendspurt haben die Jungs mit zwei starken Siegen nicht nur den Klassenerhalt, sondern mit einer 6:6 Bilanz einen soliden Mittelfeldplatz in der Bezirksklasse erreicht. Tragende Säulen des Teams waren Jona Klein, Fabian Striegel und Ricco Haller, die allesamt eine starke Saison spielten. Ergänzt wurden die drei von Valentin Koch, Felix Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Haller, Jonas Hell, Julius Bühler und Marta Klein. Nun heißt es über die Sommermonate weiterhin im Trai- ning arbeiten und sich verbessern, denn wie lautet ein altes Trainersprichwort: der gute Tischtennisspieler wird im Sommer gemacht! Mädchen beenden Saison in der Bezirksklasse Mädchen – SV Deuchelried III 3:7 Die Mädels konnten in ihrem letzten Saisonspiel gegen die Talentschmiede Deuchelried etwas gegenhalten, mussten am Ende die Stärke der Gegnerinnen aber anerkennen. Das Doppel konnten Pia und Marta knapp in 5 Sätzen gewinnen, doch in den Einzeln präsentierten sich die Deu- chelrieder Mädels sicherer und spielstärker. Lediglich Pia konnte mithalten, sie errang 2 Einzelsiege und musste sich in ihrem dritten Einzel mit 2:3 geschlagen geben. Marta und Nele spielten ebenfalls gut, mussten sich aber ge- schlagen geben. Mit einem Punktekonto von 2:8 Punkten beenden wir die Rückrunde auf dem 5. Tabellenplatz und dürfen nächstes Jahr nochmals in der Bezirksklasse antreten. Herren 2 beenden Meisterschaftssaison mit Sieg Herren 2 – TSV Eschach 9:5 Im letzten Spiel der Kreisliga C konnte sich unsere 2. Mannschaft gegen den TSV Eschach mit 9:5 durchsetzen. Unsere Sieggaranten waren dieses Mal Tobias Sonntag und Volodymyr Kotov, die sowohl im Doppel als auch beide Einzelspiele siegreich gestalten konnten. Weitere Punkte lieferten noch Oliver Brückner und Oliver Rückert im Doppel, sowie Claudia Hauß, Robert Nowak und Oliver Rückert im Einzel. Damit beendet die zweite Mannschaft mit 11 Siegen und einer Niederlage die Saison als Meister und darf sich über den Aufstieg in die Kreisliga B freuen! Die herausragenden Spieler waren Thomas Nowak (14:1 Bilanz), Tobias Sonntag (17:3) und Oliver Rückert (18:2) und dazu noch die Erfolgsdoppel Rückert/Kotov (8:3) und das Brüderpaar Nowak/Nowak (8:0). Herzlichen Glückwunsch zur Meisterschaft, wir freuen uns schon auf die Feier beim traditionellen Grillfest Mitte Mai. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Letztes Heimspiel der Herren 1 Samstag 12.04.25 • 18 Uhr: Herren 1 - TSG Ailingen XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TC Baindt e.V. Frühjahrsputz im Vereinsheim Liebe Mitglieder, unser Frühjahrsputz im Vereinsheim fin- det heute Freitag, 11. April 2025 ab 13:30 Uhr statt. Wer möchte, kann gerne den eigenen Putzeimer mit Zu- behör und Handschuhe mitbringen. Kaffee und Kuchen gibt es zur Stärkung! Kurzfristige Anmeldung bei Marion per WhatsApp oder Anruf: 0174 925 0499. Wir freuen uns aufs Wiedersehen nach der Winterpause. Marion vom Bewirtungsteam Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung 2025 Unsere Jahreshauptversammlung und Zunftratswahl finden am Freitag, 09.05.2025, um 20:00 Uhr, im Bischof-Sproll-Saal statt. Gemäß dem Wahlmodus wird jährlich jeweils die Hälfte des Zunftrates abwechselnd für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Demzufolge sind dieses Jahr folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes (Zunftmeister) 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Satzungsänderung 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen - Zunftmeister/in - Kassierer/in - Brauchtumer/in - 1 Zeugwart/in - 1 Beisitzer/in Zeugwart - 2 Zunfträte für Veranstaltungen - 1 Beisitzer/in für Veranstaltungen - 7 bis 9 Umzugsordner/innen - 1 Kassenprüfer/in 7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 8. Anträge und Verschiedenes Anträge müssen bis spätestens 7 Tage vor der Hauptver- sammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Zu dieser wichtigen Veranstaltung und Wahl laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Um ein zahlreiches Er- scheinen wird gebeten. Herzlichen Dank für euer damit gezeigtes Interesse am Vereinsgeschehen. Es grüßt mit einem kräftigen RASPLER - RATSCH RATSCH Euer Zunftrat Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Herzliche Einladung zur Stilberatung mit Ayhan Hardaldali am Dienstag, 15.04.2025. Wir freu- en uns, dass der renommierte Imageberater, Masken- bildner, Hairstylist sowie Benimm- u. Business Coach A. Hardaldali wieder zu uns in den Bischof-Sproll-Saal nach Baindt kommt! Das Thema seiner Präsentation lautet „Stilberatung: weniger ist mehr“. In diesem inspirierenden Workshop wird A. Hardaldali wertvolle Tipps und Tricks teilen, wie man mit einem minimalistischen Ansatz zu ei- nem stilvollen und eleganten Erscheinungsbild gelangt. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Garderobe optimieren, die rich- tigen Farben und Schnitte für Ihren Typ finden und mit einfachen, aber effektiven Techniken Ihr persönliches Styling verbessern können. Beginn 18.30 Uhr. Wir laden alle Interessierten aus der Gemeinde herzlich ein, an die- sem spannenden Event teilzunehmen und neue Impulse für Ihren persönlichen Stil zu erhalten. Seien Sie dabei und lassen Sie sich von A. Hardaldali inspirieren! Unkostenbeitrag Mitglieder 8 €, Nichtmitglieder 10 €. Wir freuen uns auf euer Kommen! Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Nachbericht Ordentliche Mitglieder- versammlung Reitergruppe Baindt e. V. Am Freitag, 28. März 2025 fand die Ordentliche Mitglie- derversammlung der Reitergruppe Baindt e.V. im Bi- schof-Sproll-Saal statt. Der erste Vorsitzende Markus Elbs begrüßte die Mitglie- der, besonders die Ehrenmitglieder und Frau Rürup als Vertreterin der Gemeinde. Er teilte die ordnungsgemäß erfolgte Einladung der Versammlung mit und präsentierte die Tagesordnungspunkte. Vor dem Bericht des 1. Vorsit- zenden wurde an die im vergangenen Jahr verstorbenen Mitglieder erinnert. Markus Elbs berichtete über die Arbeitseinsätze unserer Reithalle, die im vergangenen Jahr anstanden. Er be- dankte sich bei allen Helfern, welche sich an den Arbeits- einsätzen beteiligten. Des Weiteren stellte er die Mitglie- derentwicklung des vergangenen Jahres dar. Zum ersten Mal seit einigen Jahren ist die Mitgliederanzahl gesunken. Er bedankte sich bei Birgit Heilig für die Pflege des Grabes von Frau Burkhardt sowie bei unseren Übungsleiter/-in- nen für den ganzjährigen Einsatz bei den Reitstunden. Im Jahresbericht der Schriftführerin wurden die Aktivitä- ten des vergangenen Vereinsjahres präsentiert. Neben zahlreichen Arbeitseinsätzen zur Pflege der Reitanlage standen auch viele unterschiedliche Einsätze in unserer Reithalle an. Pünktlich zum Reitturnier konnte unsere neue Vereinskleidung an die Mitglieder ausgegeben wer- den. Zum Vereinsausflug ging es mit 47 Mitgliedern zu den CHI Donaueschingen. Von unterschiedlichen Aktivitäten der Reitschüler mit und ohne Pferd berichtete Übungsleiterin Birgit Heilig. Das Highlight war das Jubiläum des 10. Zeltlagers. Birgit Heilig bedankte sich bei Christine Heilig und Markus Sterk für die Überlassung der Fläche sowie bei allen zahlreichen Helfern, ohne die die Durchführung des Zeltlagers nicht möglich wäre. Das Jugendteam berichtete über den Jugendstamm- tisch beim Kegeln, den Ausflug in den Kletterpark sowie den Verkaufsstand am Nikolausmarkt. Laura Kurz ver- kündete das Ausscheiden von sich und Madlen Jöchle. Malena Wegers wird nun Leni Rapp und Tobias Schnez im Jugendteam unterstützen. Weiter folgte der Bericht der Kassiererin Nicola Spahlin- ger. Durch den Bau unserer Reithalle hat sich im vergan- genen Jahr eine Neugestaltung unseres Turniers ergeben, welche sich auch im Endergebnis sehr positiv auszahlte. Nicola Spahlinger sprach einen Dank an Ronny Spahlin- ger für die stetige Unterstützung aus. Nach einer kurzen Pause bestätigte Kassenprüfer Wolf- gang Kränkle die ordentlich geführte Kasse. Frau Rürup nahm die Entlastung der Vorstandschaft vor. Sie begrüßte die anwesenden Mitglieder und beglückwün- schte den Verein für die geleistete Arbeit. Die Entlastung wurde einstimmig beschlossen. Im Anschluss standen die Wahlen an. Alle zur Wahl ste- henden Ausschussmitglieder wurden von den anwesen- den, stimmberechtigten Mitgliedern einstimmig gewählt. Lena Steinhauser, 2. Vorsitzende ließ sich nicht mehr für ihr Amt aufstellen. Alisa Schnez (bisherige Schriftführerin) erklärte sich bereit dazu das Amt als 2. Vorsitzende zu übernehmen. Viktoria Köberle (bisherige Beisitzerin) stell- te sich für das Amt als Schriftführerin zur Wahl. Daniela Schlegel war bereit dazu, sich als Beisitzerin aufzustellen. Dennis Haug und Alexander Henzler wurden als Beisitzer, sowie Nicola Spahlinger als Kassiererin wiedergewählt. Der erste Vorsitzende richtete seinen Dank an Frau Rürup für die Durchführung der Wahlleitung. Er gratulierte den gewählten Ausschussmitgliedern und begrüßte das neue Ausschussmitglied Daniela Schlegel. Markus Elbs bedankte sich bei Lena Steinhauser für ihre 8-jährige Tätigkeit in der Vorstandschaft und die 6-jähri- ge Tätigkeit im Jugendteam. Außerdem bedankte er sich bei Madlen Jöchle (Abwe- send) für ihre 6-jährige und Laura Kurz für ihre 2-jährige Tätigkeit im Jugendteam. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Markus Elbs präsentierte die anstehenden Termine für 2025. Außerdem stellte er die weiteren anstehenden Ar- beiten der Reithalle vor. Zum Abschluss sprach er einen großen Dank an die Ge- meinde sowie dem Gemeinderat und dem Bauhof für die Unterstützung aus. Außerdem bedankte er sich bei den Mitgliedern, dem Ausschuss sowie dem Jugendteam und den Übungsleitern. Ebenso bei Walter Tagmann für die Regelung des Wassers auf der Reitanlage und bei Mar- tin und Lukas Rude für die Übernahme der Bodenpflege. Markus Elbs dankte letztlich allen Mitgliedern für ihr Kom- men und wünschte noch ein schönen Abend. Turnierergebnisse Beim Jugendturnier in Krumbach-Tettnang konnte The- resa Henzler mit Bonne Diamond in der Qualifikation zum Oberschwaben-Jugendcup im Dressurwettbewerb den 2. Platz sichern. Hannah Elbs konnte auf dem Jugendturnier in Krumbach-Tettnang mit Dolly in der Qualifikation zum Oberschwaben-Jugendcup im Reiterwettbewerb den 5. Platz erreichen. Vergangenes Wochenende fand das Jugendturnier in Hauerz statt. Theresa Henzler konnte bei der 2. Qualifi- kation zum Oberschwaben-Junioren-Cup den Dressur- wettbewerb für sich entscheiden. In der anschließenden Dressurreiterprüfung der Klasse A* holte sie sich ebenfalls den Sieg. Hannah Elbs konnte sich im Reiterwettbewerb auf dem 6. Platz platzieren. Anna Tratzyk konnte sich in Memmingen mit Pasadena in der Amateur-Springprü- fung Klasse A* 90 cm an 3. Stelle platzieren. Herzlichen Glückwunsch zu den tollen Erfolgen! Osterritt Endlich ist es soweit, willkommen in der Osterzeit! Wir treffen uns am Karsamstag, 19. April um 13:15 Uhr zu ei- nem Ritt durch die schöne Natur. Bitte meldet euch bis 14. April bei Dennis Haug (017634479658) wenn ihr dabei seid – nähere Infos folgen. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Generalversammlung der Schal- meienkapelle 1987 Baindt e.V. Liebe Mitglieder! Unsere diesjährige Generalversammlung findet am Frei- tag, den 11.04.2025 um 20.00 Uhr wie gewohnt im Bi- schof-Sproll-Saal in Baindt statt. Hierzu möchten wir Euch recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen - zu wählen in diesem Jahr: - Erster Vorstand - Zeugwart - Schriftführer - 1 Kassenprüfer 8. Ehrungen, Verschiedenes Wünsche und Anträge sind bis spätestens 10.04.2025 schriftlich an den Ersten Vorstand zu richten. Auf ein zahlreiches Erscheinen freuen sich Eure SCHALMEIEN BAINDT Jahreshauptversammlung Förderverein Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Schalmeienkapelle Baindt findet am Freitag, den 11.04.2025 um 19:30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Alle Mitglieder der Schalmeienkapelle sind herzlich ein- geladen! Blutreitergruppe Zweite Jahreshauptversammlung der Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. am Freitag, den 25.04.2025 Am Freitag, den 25.04.2025, um 20 Uhr sind alle Mitglie- der, Blutreiterinnen, Blutreiter, Jugendliche und Ehemalige herzlich eingeladen in den Bischof-Sproll-Saal zur Jah- reshauptversammlung. Folgende Tagesordnung wurde aufgestellt: 1. Begrüßung 2. Dokumentation und Feststellung der Anwesenheit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Totenehrung 5. Bericht des Vorstandes 6. Bericht des Schriftführers 7. Bericht des Kassierers 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Entlastung der Vorstandschaft 10. Bericht des Gruppenführers von der Gruppenführer- versammlung in Weingarten Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 11. Beschluss über die Höhe des Versicherungsbeitrages zum Blutritt in Weingarten 12. Anmeldung zum Blutritt in Weingarten am 30.05.2025 13. Anmeldung zum 29. St. Georgsritt in Bergatreu- te-Gwigg am 18.05.2025 14. Ehrungen 15. Beschluss über den Proberitt am 29.05.2025 um 13.45 Uhr in Sulpach 16. Beschluss über Ort und Zeitpunkt der Nachbespre- chung am Abend des Blutfreitags 17. Wünsche und Anträge Anträge zur Versammlung sind bis zum 18.05.2025, schriftlich beim Vorstand einzureichen. Aufgestellt: Baindt, den 29.03.2025 Werner Elbs, Vorsitzender BITTE BEACHTEN: Der Versicherungsbeitrag zum Blutritt in Weingarten ist mit der Anmeldung in bar zu bezahlen. Volleyball LJ Baindt Pokalfinalturnier Freizeit Süd Beim Finalturnier im Freizeitpokal Süd am 06.04.25 in der Baindter Sporthalle der Klosterwiesenschule gab es außerge- wöhnlicherweise zum zweiten Jahr in Folge erneut die- selben Mannschaften: Mit dem Tabellendritten SV Jedesheim, dem Tabellen- vierten VfB Ulm und dem Tabellensiebten VLJ Baindt 1 standen sich drei Mannschaften aus der A-Klasse Süd gegenüber – alles alte Bekannte. Bereits im ersten Spiel zwischen dem VfB Ulm und dem SV Jedesheim wurde das Spielprinzip mit drei Gewinnsätzen ansatzweise ausgereizt (25:12; 25:23; 20:25; 25:13) und es versprach ein spannender Abend zu werden. Im zweiten Spiel durfte sich dann die VLJ Baindt 1 am SV Jedesheim versuchen. Die Gastgeber fanden super ins Spiel und dank der zahlreichen Unterstützung schien es eine klare Sache zu werden (25:19; 25:20), bis der SV Jedesheim im dritten und vierten Satz nochmal das Ru- der herumriss und die Nerven der Baindter Spieler und Zuschauer stark strapazierte (23:25; 22:25). Im letzten alles entscheidenden Satz konnten die Baindter jedoch das hervorzaubern, wofür es während der Saison leider nicht immer gereicht hatte und entschieden das kräfte- zehrende Spiel für sich (15:12). Somit war alles für ein großes Finale im Finale bereit. Zwar starteten die Baindter in den ersten Satz noch mit neuer Energie und frischen Spielern, doch die Ulmer bewiesen die Stärke, die sie auch während der Rundenspiele im- mer wieder an den Tag gelegt hatten (21:25). Und leider spielten die Zeit und die weniger vorhandenen Wechsel- möglichkeiten gegen die VLJ Baindt (16:25; 12:25). Trotz allem freuen sich die Baindter Tabellensiebten über dieses grandiose Endergebnis und den zweiten Platz im Pokal! Zum Abschluss dieses tollen Finaltages gab es noch den MVP zu wählen (most valuable player = wertvollster Spie- ler): Unsere super Fans! Wir danken euch für eure treue Unterstützung im Finale und über die gesamte Saison hinweg! Euch gehört die Ana-nas! Basar Baindt Rückblick Frühjahr-Sommer Basar 2025 Liebe Basarfreunde, am 15. März hat unser Kinderbasar in der Schenk-Kon- rad-Halle wieder mit großem Erfolg stattgefunden. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bei unserer Bürgermeis- terin Frau Rürup und der Gemeinde Baindt bedanken, die uns erneut die Halle zur Verfügung gestellt haben. Ein riesengroßer Dank gilt auch unseren vielen enga- gierten Helferinnen und Helfern. Ohne eure Unterstüt- zung wäre es nicht möglich, den Basar durchzuführen. Ein weiterer Dank gilt den vielen Papas, Opas und Omas, die die Kinder betreut haben und dadurch maßgeblich dazu beigetragen haben, dass wir so viele helfende Hän- de zusammenbringen konnten. Nach Abzug aller anfallenden Kosten konnten wir wie- der Gutes tun und folgende Einrichtungen bzw. Vereine unterstützen: - Förderverein Klosterwiesenschule e.V - Jugendfeuerwehr Baindt - „Bädle“ Baindt-Sanierung des Therapiebads für Men- schen mit Behinderung - Jahresgutscheine für die örtlichen Kindergärten und Schulkindbetreuung v Gemeindebücherei Baindt Wir hoffen, dass wir im Herbst wieder auf eine große Zahl von Helferinnen und Helfer zählen können und freuen uns, euch am nächsten Basarwochende dem 27. September 2025 begrüßen zu dürfen. Aktuelle Informationen findet Ihr immer auf unserer Fa- cebook-Seite „Kinderbasar Baindt“ (auch ohne Face- book-Konto zugänglich) oder auf Instagram. Herzliche Grüße Euer Basar-Team Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wildkräuter am Wegesrand von der Schillerlinde zur Wolfegger Ach Wir wandern vorbei an gurgelnden Bächlein, kleinen Wasserfällen, Wanderführung: Irene Klingler. Ge- steinsarten, reizvollen Ausblicken - und schauen, was uns die Naturapotheke zu bieten hat. Treffpunkt: Dienstag, 15.04.2025 um 11.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten oder um 11.30 Uhr am Wan- derparkplatz Alttann (Eisenbahnbrücke). Rückkehr ca. 18.30 Uhr. Gehzeit: 4,5 Stunden, 8 km, 150 hm bergauf, 180 hm ber- gab. Fahrpreis: 4 € für Mitglieder, 6 € für Gäste. Einkehr ist nach der Wanderung geplant. Mitbringen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, Wechsel- schuhe und nach Bedarf Stöcke. Wanderführung: Irene Klingler. Anmeldung ab 11.04.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025 Zu unserer Hauptversammlung am Samstag, den 10.05.2025 um 17:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt la- den wir alle Mitglieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 4. Veranstaltungen 5. Ehrungen 6. Anträge 7. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 02.05.2025 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau (E-Mail: Schuetzengilde-baindt@web.de) einzureichen. Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Einladung zum Osterschießen 2025 An alle Mitbürger, Vereine, Stammtische und Gruppie- rungen: Die Schützengilde Baindt ladet die Bevölkerung und Ver- eine zum alljährlichen Osterschießen in unser Schützen- haus nach Baindt ein. Geschossen wird in den Disziplinen LG Einzel und LG Mannschaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allgemeine Schützen getrennt. Eine Mannschaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mannschaftmitglieds. Aufgrund der hohen Nachfrage werden wir die Disziplin LP aktiv/allgemein als separate Disziplin anbieten (ohne Klassentrennung aktiv/passiv). Wir bieten folgende Trainingszeiten an, wo erfahrene Sportschützen mit Tipps und Tricks euch unterstützen. Mittwoch, 26.03.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 02.04.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 09.04.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Gesonderte Trainingszeiten nach Rücksprache möglich. Schießzeiten für das Osterschießen: Dienstag, den 15.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Mittwoch, den 16.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Donnerstag, den 17.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Siegerehrung: Ostermontag, den 21.04.2025 ab 10:00 Uhr beginnt der Frühschoppen. Die Siegerehrung beginnt um 10:30 Uhr. Mit freundlichem Schützengruß Stefan Schnez Sportleiter SGi Baindt Nachruf Wir nehmen Abschied von unserem Ehrenmitglied Her- mine Maucher, die am 23.03.2025 im Alter von 81 Jahren verstorben ist. Hermine war seit 1968 Mitglied der Schützengilde Baindt und über viele Jahre hinweg ein fester Bestandteil unse- res Vereinslebens. Mit ihrer herzlichen Art hat sie für zahlreiche schöne, ge- sellige und unvergessliche Momente gesorgt. Bis zuletzt nahm sie mit Freude an unseren Vereinsver- anstaltungen teil und zeigte stets ihre Verbundenheit zum Verein. Wir werden Hermine sehr vermissen und ihr stets ein eh- rendes Andenken bewahren. Im Namen aller Mitglieder Der Vorstand Aus dem Landkreis Aufführungen des Theatervereins Waldburg e.V. Missverständnisse, Verwechslungen und schräge Thea- termomente machen diese rasante Komödie zu einem Abend voller Lacher! „Eine Bühne voller Chaos“ heißt die Komödie von Ken Ludwig, angepasst von Patrick Hanser, welche der The- aterverein Waldburg für Sie spielt. Besuchen Sie unsere Aufführungen und haben Sie viel Spaß! Veranstaltungsort: Mehrzweckhalle Waldburg Nachmittagsvorstellung Freitag, 25. April, 14.30 Uhr Bewirtung mit Kaffee und Kuchen. Karten erhalten Sie an der Nachmittagskasse ab 13:30 Uhr (kein Kartenvorverkauf). Eintrittspreis: Erwachsene: 10 Euro, Kinder: 5 Euro Abendvorstellungen Freitag, 25. April, 19.30 Uhr Samstag, 26. April, 19.30 Uhr Sonntag, 27. April, 18.30 Uhr Freitag, 2. Mai, 19.30 Uhr Samstag, 3. Mai, 19.30 Uhr Eintrittspreis: 10 Euro KARTENVORVERKAUF Am 12.04.2025 von 9 bis 12 Uhr im Foyer der Mehrzweck- halle. Ab 12.04.2025, ab 11 Uhr bis 1 Stunde vor Vorstellungsbe- ginn: online unter www.theaterverein-waldburg.de Die Abendkasse ist eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet. Reservierte Karten bitte bis 19 Uhr abholen. Die Karten werden an der Abendkasse bar bezahlt. Besuchen Sie uns auf unserer Homepage (www.theaterverein-waldburg.de) – u. a. für den Bestuhlungsplan bzw. auf Face- book und Instagram oder schmökern Sie in unserem Flyer. Wir freuen uns auf Sie! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 MSC Langnau Motorradsegnung in Laimnau Mit Gottes Segen in die neue Saison Mit dem Segen für eine sichere Fahrt laden wir die Bikerin- nen und Biker am Ostermontag, 21. April, 10 Uhr zur Mo- torradsegnung in die Pfarrkirche Laimnau ein. Mit einem Gottesdienst und der Segnung wollen wir gemeinsam mit den Bikerinnen und Biker in die neue Motorradsaison starten. Nach der Segnung auf dem Kirchplatz drehen wir eine Runde bis zur Argentalhalle. Dort findet der tradi- tionelle Frühschoppen im Foyer der Argentalhalle statt. Bei schönem Wetter wird vor der Halle mit Bierbänken gestuhlt. Egal, ob Sonne oder Regen – die Segnung fin- det bei jedem Wetter statt. Der MSC Langnau freut sich auf viele Bikerinnen und Biker. Für Fragen steht Andrea Kreuzer, Mobil 0170 930 96 44, zur Verfügung. Gesellschaft Oberschwaben für Ge- schichte und Kultur e.V. Großer Erfolg ermöglicht Verlängerung des Förderpro- gramms Bis zu 3.500 Euro für Projekte zum Bauernkriegs-Ge- denkjahr Seit über einem Jahr fördert die Gesellschaft Oberschwa- ben e.V. zahlreiche Aktionen und Initiativen, die sich dem Thema Bauernkrieg und Freiheit widmen. Aufgrund der großen Nachfrage wird das Förderprogramm „1525-2025: Freiheit gestern – Freiheit heute“ bis zum 31.12.2025 ver- längert. Die Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur e.V. unterstützt im Gedenkjahr die Erinnerungsarbeit und bringt das Thema in die Gegenwart. Vom Heimatverein bis zur Schulklasse – sie alle haben die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung zu erhalten. Bisher wurden 45 Pro- jekte mit insgesamt 87.000 Euro gefördert. Das durchweg positive Feedback hat die Gesellschaft Oberschwaben dazu bewogen, den Förderzeitraum bis Ende des Jahres zu verlängern. Das Förderprogramm hat zwei Schwerpunkte: Das Pro- gramm „Geschichte“ richtet sich an Vereine, Kommunen und Stiftungen aus Oberschwaben. Mit bis zu 3.500 Euro werden Formate gefördert, die sich mit den Ereignissen vor 500 Jahren auseinandersetzen. Das Programm „Ge- genwart“ richtet sich an Schulen in Oberschwaben. Mit bis zu 750 Euro werden Formate gefördert, in denen sich junge Menschen mit aktuellen Fragen zu Freiheit und De- mokratie beschäftigen. Erst kürzlich wurde in Lindau-Rickenbach eine Gedenk- säule eingeweiht. Die Dollinger-Realschule in Biberach führt ein selbst geschriebenes Theaterstück auf und das Bauernmuseum Schloss Glatt in Sulz zeigt eine Ausstel- lung über den hiesigen „Haufen vor dem Wald“. Viele weitere Projekte werden in den kommenden Monaten umgesetzt. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben sind, spätestens jedoch am 31.12.2025. Förder- richtlinien und Antragstellung unter www.gesellschaft-oberschwaben.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 13. April 2025 Die Seen der Blitzenreuter Seenplatte und ihre Be- deutung Gästeführer: Peter Rolser Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:00 Uhr Dauer: ca. 2,5 bis 3 Stunden Bitte denken Sie an festes Schuhwerk. Die Seen und ihre Bedeutung für die damaligen Klöster und heute. Der Einfluss des Adels der Welfen, der Staufer und des Württemberger Königreichs. Diese Führung thematisiert die Entstehung und Geschich- te der Weiher und Seen nach der Eiszeit, deren Bedeu- tung für das Kloster Weingarten und die Fischwirtschaft. Begleiten Sie Peter Rolser auf der Wanderung vom Häck- lerweiher über die Sudetenhütte um den Vorsee, vorbei an der Sonnenuhr und zurück zum Parkplatz am Häck- lerweiher. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Start der Bürgerbeteiligung für neues Radverkehrskonzept Der Landkreis Ravensburg ist in die Erarbeitung seines neuen Radverkehrskonzepts gestartet. Zur Auftaktveran- staltung in Ravensburg am heutigen Freitag kamen 50 geladene Gäste aus Politik und Verwaltung, Verbänden sowie Trägern öffentlicher Belange. Gemeinsam sollen in den nächsten Monaten Bausteine für eine Weiterent- wicklung des Alltagsnetzes für den Radverkehr erarbei- tet werden. Auch die Untersuchung zum Bedarf weiterer Radabstellanlagen, Bike+Ride-Stationen und Mobilitäts- stationen steht auf der Agenda. Hierbei liegt der Fokus auf der Erreichbarkeit aller kreisangehörigen Kommunen untereinander sowie der optimalen Anbindung an die Nachbarlandkreise. Die Bürgerbeteiligung für das neue Radverkehrskonzept beginnt ebenfalls heute. Zur systematischen Förderung des Radverkehrs im Land- kreis soll geprüft werden, welche weiteren Anstrengungen beim Ausbau der Infrastruktur, bei den Fahrradabstellan- lagen und bei weiteren Serviceelementen für den Rad- verkehr sinnvoll sind. „Damit wollen wir noch bessere Bedingungen schaffen, dass wir alle für das Zurücklegen unserer Wege im Alltag intensiver auf das Fahrrad zu- rückgreifen“ so Landrat Harald Sievers. Die Bürgerinnen und Bürger sollen ihre fahrradfreundliche Kommune mitgestalten und werden in diesem Zusam- menhang von Beginn an aktiv in den Planungsprozess miteinbezogen. Ihre Beteiligung ist dabei entscheidend, denn sie kennen ihre Wege am besten und bestimmen durch Ihr Verhalten wesentlich den Verkehr. In einer On- line-Beteiligung (https://www.jetzt-mitmachen.de/landkreis-ravensburg/) erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Wün- sche und Anregungen bei der Erarbeitung des Radver- kehrskonzeptes einzubringen. Das Online-Portal ist bis zum 4. Mai 2025 geöffnet. Der Landkreis wird zudem gemeinsam mit dem Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen beim Mobilitätstag in Ravensburg am 6. April 2025 mit einem Stand vor Ort sein, um Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bie- ten, sich direkt ins Konzept einzubringen. „Der persönliche Austausch bringt immer einen deutlichen Mehrwert und somit einen enormen Schub für unsere gemeinsame An- strengung.“, freut sich der Radverkehrskoordinator Tobias Wedi auf wertvolle Gespräche. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Gesprächsreihe für Pflegende Eltern 2025 ... von Kindern mit chron. Krankheit, Behinderung, hohem Förderbedarf, OP-Erfahrung, … Mittwochs, jeweils 18:30 Uhr Aicher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau 30. April: Rentenpunkte für den/die Pflegende/r El- tern(teil) Am Mittwoch, den 30. April, bietet die Caritas einen Vor- trag zum Thema „Rentenpunkte für Pflegende“ an. Re- ferentin ist ein Mitarbeitender der Deutschen Rentenver- sicherung. Angeboten wird der Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe „Pflegende Eltern bzw. Angehörige“. Einge- laden sind alle Interessierte, Eintritt frei, ohne Anmeldung, um eine Spende wird gebeten. Beginn ist um 18:30 Uhr in der Aicher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau. Ansprechpartnerin der Caritas ist Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de. 21. Mai: Steuerliche Erleichterungen Pflege-Pauschbetrag, Fahrtkosten, Umbaumaßnahmen, Zuzahlungen, Haushaltshilfe, usw. Referent: Achim Bulander (Steuerberater) 25. Juni: Integrationskraft + Eingliederungshilfe Schulbegleitung, Hilfeplan und weitere Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Referentin: Frau Heinemann (Landratsamt Sigmaringen) 01. Okt.: Vorsorge mit dem Behindertentestament Referent: Hr. Herwanger (Notar a.D.) 15. Okt.: (Geburts)Traumata bei Kind und Eltern Verhaltensmuster und Therapiemöglichkeiten Referentin: Heidi Schneider (Heilpraktikerin f. Psycho- therapie) 05. Nov.: Rechtliche Betreuung ab 18 Jahren Referent: Alexander Teubl (Betreuungsvereins SKM Sig.) 19. Nov.: Leistungen der Kranken– und Pflegekasse Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Fahrtkosten, Entlastungsbeitrag, Haushaltshilfe usw. Referentin: Sonja Wäscher (AOK Bodensee-Oberschwaben) DRK Kreisverband Ravensburg e.V. „Erste Hilfe am Hund“ Lehrgänge beim DRK in Ravensburg In vielen Bereichen des täglichen Lebens ist der Hund ein treuer und unverzichtbarer Begleiter des Menschen. Hun- de sind aber auch neugierig, suchen, spielen oder reißen manchmal aus. Deshalb ist es enorm wichtig, dass Hun- debesitzer in Notfallsituationen, in denen ihr Hund ver- letzt oder gar schwer erkrankt ist, einfache Maßnahmen beherrschen, mit denen sie ihren Hund erstversorgen und für den Transport zum Tierarzt vorbereiten können. Hundehalter lernen auf Grundlage aktueller veterinärme- dizinischer Erkenntnisse in einem vierstündigen Lehrgang Notsituationen bei ihrem Hund zu erkennen und die not- wendigen Maßnahmen zu ergreifen. Lehrgangsinhalte • Blutstillung, Wundbehandlung und Fremdkörperent- fernung • Verbände bei -Pfoten-, Ohr- und Bissverletzungen, -Schnittwunden • Versorgung von Knochenbrüchen und Bauchverlet- zungen • Maßnahmen bei Vergiftungen und Insektenstichen • Fiebermessen, Pulskontrolle und Medikamentengabe • Korrekter Transport verletzter Tiere inklusive Maßnah- men zum Eigenschutz • Maßnahmen bei Magendrehungen, Hitzschlag und Er- frierungen • Erkennen von Stresssymptomen und Überforderung bei Hunden • Herz-Lungen-Wiederbelebung • Rechts- und Versicherungsfragen Der Lehrgang findet statt beim DRK Kreisverband Ra- vensburg e.V. und kostet 50,00 EUR. Termine: Freitag, 06.06.2025, 13:00 – 17.15 Uhr Freitag, 19.09.2025, 13:00 – 17.15 Uhr Die Lehrgänge können online gebucht werden unter: https://www.drk-rv.de/angebote-kurse/erste-hilfe-kur- se/erste-hilfe-am-hund.html Technische Werken Schussental (TWS) TWS unterstützt Umweltbildung des BUND Förderung für eine Naturwerkstatt und mobile Um- weltbildungsboxen Wie baut und lebt der Biber? Was blüht als erstes im Jahr und was ist eine Streuobstwiese? Mit zahlreichen Umwelt- bildungsangeboten begeistert der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) Kinder und Er- wachsene für die Natur. Finanzielle Unterstützung erhält der Verein nun von den Technischen Werken Schussental (TWS). Der BUND Ravensburg-Weingarten kann durch das Engagement des Energiedienstleisters sein Umwelt- bildungsangebot um eine NaTurWerkStatt ausweiten und weiter professionalisieren. Lernen in der Natur „Umweltbildung leistet einen wichtigen Beitrag zum Na- tur- und Umweltschutz. Sie sensibilisiert Kinder und Er- wachsene für die Endlichkeit der Ressourcen und moti- viert zu einem umweltbewussten Verhalten. Der BUND ist ebenso kompetent wie erfahren in diesem Bereich. Wir schätzen ihn als Partner bei unserem Engagement für Klima- und Umweltschutz sehr“, sagt Dr. Andreas Thiel- Böhm, Geschäftsführer der TWS. Die NaTurWerkStatt, die mit der finanziellen Hilfe der TWS nun geschaffen werden kann, soll ein fester Lern- und Erkundungsort im Grünen werden. Jung und Alt sollen hier eine dauerhafte Anlauf- stelle für Umweltbildung im Schussental vorfinden. „Wir freuen uns sehr, dass sich die TWS hier engagiert“, sagt Corinna Tonoli, Geschäftsführerin der BUND Ortsgruppe Ravensburg-Weingarten. „Mit der NaTurWerkStatt bieten wir künftig die spannende Möglichkeit, Zusammenhänge in der Natur buchstäblich zu begreifen und zu verstehen, warum sie Schutz braucht. Lernen findet mitten zwischen Pflanzen, Tieren und Gewässern statt – ohne Noten- und Leistungsdruck, abseits des Klassenzimmers.“ Mit Lupe und Kescher Die TWS unterstützt außerdem die Beschaffung naturpä- dagogischer Materialien für mobile Umweltbildungsboxen zu Themen wie Wald, Wiese oder Wasser. Mit Lupe, Ke- scher und Probegläschen können Kinder- und Familien- gruppen den Naturphänomenen auf die Spur kommen. „Einen geeigneten Standort für unsere NaTurWerkStatt haben wir bereits ausgemacht. Aktuell klären wir, ob wir unser Vorhaben dort realisieren können. Dann geht es an die Umsetzung“, freut sich Corinna Tonoli auf das ge- meinsame Projekt. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Kursangebot der Krebsberatungsstelle Ravensburg Fit trotz Krebs – Training auf dem Indoor-Fahrrad Der Kurs richtet sich an Krebspatienten jeden Alters als Einstieg oder Wiedereinstieg in die aktive Bewegung. Das Trainingsziel ist die Steigerung der eigenen persön- lichen Ausdauer. Auch die Regenerationsfähigkeit nach einer Etappe auf dem Fahrrad wird trainiert, sodass nach einer Belastung stets eine aktive Erholung eingebunden wird. Der Kurs findet im Radius Ravensburg statt und dauert 45 min. Informationen, Termine und Anmeldung bei der Krebs- beratungsstelle Ravensburg vormittags unter der Tele- fonnummer: 0751/87-2593 oder unter krebsberatung@oberschwabenklinik.de Europäische Impfwoche 2025: Amt für Gesundheit und stationäres Wohnen ruft zur Überprüfung des Impfschutzes auf Vom 27. April bis 3. Mai findet die diesjährige Europäische Impfwoche statt. Die Europäische Impfwoche ist eine von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ins Leben geru- fene Initiative, die auf die Bedeutung von Impfmaßnah- men für die Prävention von Krankheiten und den Schutz von Menschenleben aufmerksam macht. Das Amt für Gesundheit und stationäres Wohnen des Landratsamts Ravensburg schließt sich dieser wichtigen Initiative an und ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihren Impfsta- tus zu überprüfen und bei Bedarf aufzufrischen. Frau Dr. Segelbacher, Leiterin des Amts für Gesundheit und stationäres Wohnen, betont: „Impfungen gehören zu den wirksamsten Präventionsmaßnahmen in der Medizin. Sie schützen nicht nur den Einzelnen, sondern auch die Gemeinschaft vor gefährlichen Infektionskrankheiten.“ Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, den gelben Impfpass regelmäßig in der Hausarzt- oder Kinderarzt- praxis kontrollieren zu lassen, um mögliche Impflücken aufzudecken und zu schließen. Ergänzend zur ärztlichen Impfberatung bietet das Ministerium für Soziales, Gesund- heit und Integration Baden-Württemberg einen kosten- freien Online-Impfcheck für Jugendliche zwischen 9 und 18 Jahren an. Für Bürgerinnen und Bürger jeden Alters bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Impf- checks für spezifische Impfungen an. Aufmerksamkeit sollte bei der Überprüfung des Impfsta- tus auch auf regionale Infektionskrankheiten gerichtet werden. So gilt beispielsweise ganz Baden-Württemberg als FSME-Hochrisikogebiet. FSME ist eine hauptsächlich durch Zecken übertragene Viruserkrankung, welche zu Entzündungen des Gehirns, der Hirnhäute und des Rü- ckenmarks führen kann. Bürgerinnen und Bürger, die in Baden-Württemberg leben, empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) eine Impfung zum Schutz vor FSME. Weitere Informationen rund um das Thema Impfen sind zu finden unter www.impfen-info.de sowie auf der Seite des Robert Koch Instituts (RKI). Fortbildungsveranstaltung für Waldbe- sitzende am 26. April in Bad Waldsee / Mittelurbach Das Forstamt des Landkreises Ravensburg lädt Wald- besitzende zu einer kostenlosen Fortbildung am 26. April ein. Die Fortbildung findet von 09:30 bis 14:00 Uhr in Bad Waldsee / Mittelurbach statt. Folgende Themen werden behandelt: • Kulturvorbereitung, Pflanzung, Kultursicherung, Wild- schutz, Baumartenwahl, Förderung • Erstdurchforstung / Jungbestandspflege im Laub- und Nadelholz, Z-Baumauswahl • Schwachholzernte, Vorliefern mit Raupe • Wegeunterhaltung im Privatwald Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Treffpunkt ist in Vol- kertshaus in Mittelurbach (eine Detailkarte mit genauem Treffpunkt und weiteren Informationen ist verfügbar un- ter https://www.rv.de/ihr+anliegen/land-+und+forstwirt- schaft/wald+-+und+forstwirtschaft/waldbesitzerinfo) Was sonst noch interessiert Landkreis Ravensburg Anträge auf ESF-Förderung bis zum 31.05.2025 möglich Kreis Ravensburg - Der Landkreis Ravensburg erhält für das Jahr 2026 einen Betrag in Höhe von 208.580 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verbesse- rung der Beschäftigungslage. In der Förderperiode 2021-2027 liegt der Fokus auf re- gionaler Ebene auf der Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktive Teilhabe sowie die Er- höhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen. Im ländlichen Raum ansässige Personen, insbesondere Männer ohne verwertbare Qualifikation, sollen bei der Förderung der arbeits- und lebensnahen Sprachkennt- nisse wohnortnah unterstützt werden, mit der Zielsetzung der Integration in Ausbildung und Arbeit. Die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen ab der Sekundarstufe bei der weiteren schulischen und berufli- chen Entwicklung - unter Einbeziehung der Familie - soll ein weiterer Förderschwerpunkt sein. Freie Träger, die entsprechende Projekte umsetzen möch- ten, können ihre Anträge bis zum 31. Mai 2025 bei der Lan- deskreditbank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einreichen. Die Antrags- formulare können unter https://zuma.l-bank.de/zuma heruntergeladen werden. Es können nur Anträge bewilligt werden, bei denen die planmäßige Zahl der Teilnehmenden mindestens 10 Per- sonen beträgt. Weitere Informationen gibt es unter www.rv.de, Rubrik „Europa im Landkreis“, Europäischer Sozialfonds. Ansprechpartner beim Landkreis Ravensburg ist Christian Oberem, Tel.: 0751/85- 8135, E-Mail: c.oberem@rv.de AOK Bodensee-Oberschwaben Wechsel beim AOK-Bezirksrat: Horst Arndt übernimmt Vorsitz Das Gremium fordert echte Strukturreformen und wirksa- me Begrenzungen auf der Ausgabenseite für Versicherte und Arbeitgeber: Es versickert derzeit zu viel Beitragsgeld in veralteten und unkoordinierten Strukturen Horst Arndt hat turnusmäßig den Vorsitz des Bezirks- rats der AOK Bodensee-Oberschwaben übernommen. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Er vertritt im ehrenamtlichen Selbstverwaltungsgremium die Versichertenseite. Damit löst er Peter Brodmann ab, der die Leitung im vergangenen Jahr für die Arbeitge- berseite innehatte. AOK-Geschäftsführer Markus Pack- mohr und sein Geschäftsführungskollege Bernd Gulde unterstrichen die Wichtigkeit des Gremiums. Der AOK-Be- zirksrat Bodensee-Oberschwaben setzt sich aus jeweils vierzehn Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen, die stellvertretend für die Versicherten und Arbeitgeber in der Region an wichtigen Entscheidungen mitwirken. Aktuell begrüßt das Gremium die Vorschläge aus den Ergebnissen der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege bei den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), kritisiert jedoch das Fehlen grundlegender Reformansätze. „In den aktuellen Koalitionsverhandlungen werden ent- scheidende Weichen für das Gesundheitswesen gestellt“, betont Horst Arndt. Die bisherigen Ergebnisse der Arbeits- gruppe Gesundheit und Pflege werden insgesamt positiv aufgenommen, da sie wichtige Forderungen der AOK-Ge- meinschaft berücksichtigen. Sie enthalten wichtige Maß- nahmen zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist ein klares und überfälliges Signal der Arbeitsgruppe, dass der Bund endlich mehr finanzielle Verantwortung für gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernehmen muss. AOK fordert stabile GKV-Finanzen Die geplante Sicherstellung einer auskömmlichen Finan- zierung der Beiträge für Bürgergeldempfangende mit bis zu 10 Milliarden Euro jährlich ist nicht nur notwendig, sondern ordnungspolitisch überfällig – zumal bereits die letzte Bundesregierung dies angekündigt, aber nicht um- gesetzt hatte. Ebenso entscheidend ist die Dynamisie- rung des Bundeszuschusses zur Gesetzlichen Kranken- versicherung. „Beide Maßnahmen sind essenziell, um die GKV-Finanzen zu stabilisieren und müssen ohne Verzö- gerung umgesetzt werden“, unterstreicht Bernd Gulde und ergänzt: „Positiv ist auch die beabsichtigte hälftige Finanzierung des Krankhaus-Transformationsfonds aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur. Die ursprüng- lich geplante anteilige Finanzierung durch die GKV-Bei- tragszahlenden war nicht nur ungerecht, sondern auch verfassungswidrig. Diese Fehlkonstruktion soll nun kor- rigiert werden – ein richtiger und notwendiger Schritt für eine zukunftsfähige Krankenhausversorgung und eine sozial gerechte Finanzierung.“ Ansätze für Strukturreformen Nachvollziehbar ist das Vorhaben, ein verbindliches Pri- märarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kin- derärzte einzuführen und das Thema Terminvergabe an- zugehen. Bernd Gulde: „In Baden-Württemberg und auch in Bodensee-Oberschwaben praktizieren wir seit vielen Jahren mit dem AOK-HausarztProgramm ein Primär- arztsystem und koordinieren die weitere Versorgung über angebundene Facharztverträge.“ Unabhängige wissen- schaftliche Evaluationen zeigen regelmäßig die Vorteile dieses Systems. Besonders chronisch kranke Patienten profitieren: Sie erhalten gezieltere und effizientere Be- handlungen, was ihre Lebensqualität und Lebenserwar- tung verbessert. „Die Umsetzung des Vorhabens muss regionale Lösungen über Selektivverträge auch weiter- hin möglich machen“, hebt Bernd Gulde hervor. „Auch die noch offenen Reformvorhaben aus der letzten Le- gislaturperiode – die Notfallreform und die Pflegekom- petenz – sollen schnell abgeschlossen werden“, so der stellvertretende Geschäftsführer weiter. Ebenso wird der Plan, eine nachhaltige Pflegereform von einer Bund-Län- der-Expertengruppe vorbereiten zu lassen, als ein sinn- voller Schritt angesehen. Die Ausgaben steigen ungebremst „Kritisch bleibt jedoch, dass keine Vorschläge zur Begren- zung der Ausgaben entwickelt wurden, um diese an die Einnahmenentwicklung anzupassen. Im Gegenteil: Das Signal zur Entbudgetierung in Richtung Fachärzte könnte zu höheren Ausgaben führen, ohne dass eine tatsächliche Verbesserung der Versorgung für die Patientinnen und Patienten zu erwarten ist“, betont Bernd Gulde. Auch im Bereich der Arzneimittel gibt es keinerlei Einsparungsan- sätze. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege birgt daher das Risiko, die Ausgaben weiter anstei- gen zu lassen. Die Ausgaben müssen dringend gebremst werden. Die Vertreterinnen und Vertreter im AOK-Bezirks- rat Bodensee-Oberschwaben blicken mit Sorgenfalten auf die immer steigenden Beiträge und die Geldbeutel der Versicherten und Arbeitgeber. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des 1. Maifeiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 02.05.2025 Redaktionsschluss: 28.04.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Warum wachsen Tulpen in der Vase weiter? Tulpen in einer Vase wachsen schnell über die anderen Blu- men hinaus. Normalerweise geschieht Wachstum durch Zellteilung, wobei immer mehr Zellen gebildet werden. Bei Pflanzen ist dies aber nur der erste Teil des Wachstums, danach wächst die Pflanze mittels Zellstreckung weiter: Was- sereinlagerungen vergrößern die Zellen. Bei Tulpen ist dieser Wachstumsmechanismus ausgeprägter als bei anderen Schnitt- blumen. Die Natur hat das so eingerichtet, damit die Tulpe über- leben kann; im Unterschied etwa zu Rosen bringt sie nämlich nur eine Blüte hervor, dafür aber wächst diese dann über die anderen Blumen hinaus. © Brückner/DEIKE 756U05U2 NA BU / S . H en ni gs S. H en ni gs Helfen Sie mit einer Insekten- Patenschaft! NABU.de/insekten-pate E-Mail: paten@NABU.de Beflügelter Junggeselle sucht zarte Partnerin für romantische Flatterwochen. Tel.: 030.284984-1574 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 MIETGESUCHE KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Kennen Sie schon unseren Service im Bereich Reifen und Räder?! Radwechsel o. Wuchten 7,50 €/Stk. Radwechsel m. Wuchten 12,50 €/Stk. Reifenmontage m. Wuchten 20,- €/Stk. Reifeneinlagerung 25,- €/Satz/Saison Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de PS: Auch unsere Reifenpreise können sich sehen lassen. Einfach auf Reifen-vor-Ort.de selbst vergleichen. Gemeinde Fronreute Landkreis Ravensburg Bei der Gemeinde Fronreute, Landkreis Ravensburg (ca. 5030 Einwohner) ist die Stelle der stellvertretenden Leitung der Finanzverwaltung (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Stelle mit einem Beschäftigungsumfang bis zu 100 %. Eine Teilung der Stelle ist möglich. Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A11 LBesO oder entspre- chender Einstufung im TVöD. Informationen zu den Stellenausschreibungen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Fronreute unter www.fronreute.de/rathaus-service/stellenausschreibungen. Wir suchen zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien • LKW-Fahrer mit Erfahrung in Führen von Erdbauma- schinen FS-KL LE • Facharbeiter • Vorarbeiter • Lagerist auf 556,- € Basis Fleischwangen, Tel. 07505/95740, E-Mail: simone@wohlwender.de Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU seit 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg 3 Zi.-Whg. mit Garage in RV, Wgt. u. Umgebung von solvente, ordentliche u. rüstige Rentnerin gesucht. 0160-5447902, sylvieczinczoll@gmail.com Dringend gesucht! 2 Zimmer-Wohnung in Baindt für eine ältere Dame gesucht. NR, keine Haustiere. Ebenerdig oder mit Aufzug und Balkon oder kleiner Terrasse. Ab sofort! Kontakt: 0170/1847966 STELLENANGEBOTE KFZ-MARKT GESCHÄFTSANZEIGEN TRAUERANZEIGEN[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 3,12 MB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 11.04.2025
      Amtsblatt_2025_04_25_KW17.pdf

      Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 25. April 2025 Nummer 17 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des 1. Maifeiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 02.05.2025 Redaktionsschluss: 28.04.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Ab 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbil- der für Ausweisdokumente erlaubt Gemäß dem Gesetz zur Stär- kung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrecht- lichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich di- gitale Lichtbilder für die Bean- tragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG i.d.F. v. 01.05.2025 und § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG i.d.F. v. 01.05.2025 ist das Lichtbild nach Wahl der antragstellenden Person • durch einen Dienstleister elektronisch zu fertigen und im Anschluss von diesem durch ein sicheres Verfahren an die Pass-/Personalausweisbehörde zu übermitteln oder • durch die Pass-/Personalausweisbehörde elektronisch zu fertigen, sofern die Behörde über Geräte zur Licht- bildaufnahme verfügt Selbstverständlich werden wir auch im Rathaus eine Tech- nologie anbieten, die weiterhin die Erstellung direkt bei uns ermöglichen wird. Das Bürgeramt der Gemeinde Baindt verfügt über ein digitales Endgerät zur Aufnahme und Übertragung für digitale Lichtbilder. Durch das neue Endgerät können ab Mai 2025 auch Lichtbildaufnahmen für Säuglinge und Kleinkinder erstellt werden. Das Bürgeramt ist verpflichtet für die Lichtbildaufnahme eine zusätzliche Gebühr von 6 Euro zu erheben. Dieses digitale Lichtbild kann dem Bürger persönlich we- der digital zugestellt noch ausgedruckt werden. Es dient lediglich für die Übertragung bezüglich der behördlichen Dokumentenvorgänge. Bitte beachten Sie: Für die Beantragung eines neuen Führerscheins oder Fischereischeins ist weiterhin ein ak- tuelles biometrisches Lichtbild in ausgedruckter Form notwendig. Die Fotobox im Rathaus steht hierzu ab 01.05.2025 leider nicht mehr zur Verfügung! Natourbauwagen kommt bald nach Baindt In etwa einem Monat ist es soweit und der nagelneue Natourbauwagen des Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ist im Zeitraum vom 26. Mai bis 8. Juni 2025 in Baindt. Von Frühling bis Herbst diesen Jahres reist der Bauwa- gen durch die Region Allgäu-Oberschwaben und bringt spannende Naturerlebnisse direkt vor Ihre Haustür. Voll ausgestattet für unvergessliche Abenteuer wird der rollende Seminarraum von einer engagierten Um- weltpädagogin begleitet, die mit kreativen und lehr- reichen Aktivitäten rund um die Themen Umwelt- und Naturschutz begeistert. Das Angebot richtet sich unter anderem an Kindergärten, Schulen, Jugendgruppen, Familien, Senioren, sowie Vereine und Firmen. Sie sind an einer Nutzung des Bauwagens interes- siert? Nähere Informationen zum Natourbauwagen, den ver- schiedenen buchbaren Programmen sowie zur Kos- tenstruktur erhalten Sie auf der eigens eingerichteten Internetseite unter folgendem Link: https://natourbauwagen.de/ Sie möchten gerne wissen, ob der Bauwagen zum Wunschtermin noch frei ist oder wollen diesen ver- bindlich buchen? Dann gelangen Sie unter folgendem Link direkt zum Buchungssystem für den Standort in Baindt: https://buytickets.at/levravensburg/1585585 Es sind noch wenige Zeitfenster verfügbar. Sie haben Rückfragen? Dann zögern Sie nicht und wenden sich gerne direkt an Frau Mara Czermin, die begleitende Umweltpäda- gogin des Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. (E-Mail: mara.czermin@lev-ravensburg.de ). Ihre Gemeindeverwaltung So sieht der Bauwagen aus, der bald auch nach Baindt kommt. (Quelle: Landschaftserhaltungsverband Ravensburg e. V.) Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Sie möchten Ihr Gewerbe an-/ab- oder ummelden? Sie können Ihr Gewerbe in Baindt bequem online anmel- den – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Nutzen Sie hierfür bitte ausschließlich unser Onlinepor- tal auf unserer Homepage (www.baindt.de) oder diesen QR-Code Beflaggung am Rathaus am 01. Mai 2025 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird am Donnerstag, den 01. Mai 2025 die Bundesflagge wehen. Grund ist der Tag der Arbeit. Gemeindeverwaltung Baindt Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 26. April 2025 und Sonntag, 27. April 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Donnerstag, 01. Mai 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 26. April 2025 Achtal-Apotheke Baienfurt Ravensburger Straße 6 88255 Baienfurt Tel: 0751 50 69 440 Sonntag, 27. April 2025 Müller’s Apotheke Weingarten Karlstraße 21 88250 Weingarten Tel: 0751 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Veranstaltungen April 25.04. JHV – Blutreitergruppe BSS 30.04. Einweihung der neuen Ortsmitte DP 30.04. Maibaumstellen – Landjugend DP Mai 01.05 Maifeiertag 04.05. Erstkommunion Kirche Baindt 06.05. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 09.05. JHV – NZ Raspler BSS 11.05. Konfirmation ev. Kirche Baienfurt 17.05. Einweihung KWS mit Schulfest KWS 18.05. Georgsritt – Blutreitergruppe Bergatreute 21.05. Ausflug mit Maiandacht – Seniorentreff 23.05. Mitgliederversammlung – Blutreitergruppe BSS 29.05. Christi Himmelfahrt ohne Prozession 29.05. Proberitt – Blutreitergruppe Sulpach 30.05. Rathaus geschlossen 30.05. Blutritt Weingarten Schulnachrichten Förderverein Klosterwiesenschule Jahreshauptversammlung 2025 Am Mittwoch, 9. April fand die diesjäh- rige Hauptversammlung des Förder- vereins Klosterwiesenschule e. V. in der Aula der Klosterwiesenschule statt. Die Vorsitzende Frau Mischkowski begrüßt alle Anwe- senden und bedankt sich für das gute Miteinander. Sie berichtet, dass es ist schön, dass wie in jedem Jahr der Eislauftag und die Bläserklasse unterstützt und auch das Schullandheim und andere Ausflüge von Klassen mitfi- nanziert werden konnten. Auch die Obstkiste erfreut sich großer Beliebtheit und kann dank Spendenunterstützung so bestehen. Frau Hirsch stellt dann als Kassenwartin den von den Kassenprüferinnen unterschriebenen Kassenbericht vor. Die Haupteinnahmequelle des Vereins sind die Mitglieds- beiträge. Trotz Erinnerung des Einzugs der Mitgliederbei- träge gab es leider wieder mehrere Rücklastschriften, die Mehrkosten verursacht haben. Der Vereinszuschuss der Gemeinde belief sich auf 260 € und es gingen mehrere teilweise projektbezogene Zuschüsse ein. Danke an alle Spender*innen! Neben den von der Vorsitzenden schon berichteten För- derungen durch den Verein wurde auch im Jahr 2024 erneut ein Zuschuss für die Beteilung am Lichterfest ge- zahlt und die Finanzierung des Sommerfestes, des Chor- projekts Sing Bach und des Kinderballs konnte über das Konto des Fördervereins abgewickelt werden. Beim Kinderball erzielte der Elternbeirat wieder einen Überschuss, der neben dem Ball selbst den Schüler*in- nen zugute kommen wird. Und auch das Powerfrüh- stücks-Team konnte wieder neben dem Angebot des gesunden Frühstücks Überschüsse vermelden. Die beiden Kassenprüferinnen Frau Boenke und Frau Himpel attestieren eine tadellos geführte Kasse und es ergeht ein großes Lob an die Kassenwartin. Die Kas- se wurde für in Ordnung befunden. Auch die Kasse des Basarteams wurde geprüft und wurde für in Ordnung befunden. Frau Stuberg als stellvertretende Vorsitzende dankt al- len, die schon jahrelang so aktiv toll tätig waren und ihre beruflichen Kompetenzen auch in den Verein einbringen. In diesem Jahr steht ein großer Wechsel in der Vorstand- schaft an: Nach 15 Jahren im Förderverein und davon 13 Jahren als Vorsitzende möchte Frau Mischkowski ihre Freizeit jetzt mehr ihrem Enkelkind widmen.Und auch Frau Schramm macht den Platz nach 14 Jahren als Beisitzerin frei für jemand Neues, bleibt als Mitarbeitende in der Mensa je- doch aktiv und der Schule verbunden. Da Frau Himpel als neue Sekretärin an der Klosterwie- senschule teilweise sehr eng in dem Zahlungsverkehr des Fördervereins involviert ist, möchte sie das Amt der Kas- senprüferin nach drei Jahren gern niederlegen und auch Frau Boenke stellt ihre Position zur Verfügung. Und Frau Weiß hat als Beisitzerin den Übergang der Zu- sammenlegung des Vereins als Elternbeiratsvorsitzende und Verantwortliche für das Powerfrühstücke in Perso- nalunion sehr gut begleiten können, möchte nach fünf Jahren jedoch den Verein verlassen. Vielen Dank an alle, die so lange den Förderverein un- terstützt haben. Alle Ausscheidenden erhalten ein kleines Dankeschön zum Abschied. Die Stelle des Beisitzes von Frau Weiß wird nur auf ein Jahr gewählt, um im zweijährigen Wahlturnus im nächs- ten Jahr wieder zwei und 2027 drei Beisitzer*innen wäh- len zu können. Es sind jedoch auch viele neue engagierte Eltern bereit, im Förderverein und für die Schule Verantwortung zu übernehmen. Die Wahlleitung der in diesem Jahr durch- zuführenden Wahlen des Vorsitzes, der Schriftführerin, der Kassenprüfer und der Beisitzer übernimmt die stell- vertretende Schulleitung, Frau Cichon. Jeweils einstimmig gewählt werden und nehmen die Wahl an: Vorsitzende: Frau Kaiser (Neuwahl) Kassenwartin: Frau Hirsch (Wiederwahl) 2 Kassenprüferinnen: Frau Chlebicki (Neuwahl) Frau Federau (Neuwahl in Abwesenheit) 1. Beisitzerin: Frau Hirschmann (Wiederwahl auf ein Jahr) 3. Beisitzerin: Frau Renic (Neuwahl) 4. Beisitzerin: Frau Hummel (Wiederwahl in Abwesenheit) 5. Beisitzerin: Frau Lisanti (Neuwahl) Frau Cichon berichtet von „im wahrsten Sinne des Wortes sehr vielen Baustellen“ an der Schule: Zurzeit läuft der Umzug in das neue Gebäude. Dieses klappt gut mit den zu erwarteten Kinderkrankheiten und der Eingewöhnung zum Beispiel mit der neuen Technik. Alle freuen sich jedoch über die neuen Räumlichkeiten und Möglichkeiten. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Der Musikraum wird in den Osterferien als letzter Raum aus dem grünen Haus ausziehen. Dieses steht dann kom- plett für die Ganztagsbetreuung und die Gemeindebü- cherei zur Verfügung. Die Blindenschul-Klasse kommt dann nach dem Umbau im Mai zurück ins Schulgebäude. Bis zum Schulfest sollen dann alle Umzüge beendet sein. Dieses findet am 17.5.25 statt und startet um 10 Uhr mit der Einweihung des neuen Schulgebäudes durch die Ge- meinde. Auch der Förderverein wird beim Schulfest mit- wirken, um auf sich aufmerksam zu machen. Es soll ein Stand mit Informationen und Fotos geben mit Spenden- aufruf und zur Mitgliederwerbung. Als weitere gute und herausfordernde „Baustelle“ wird die Klosterwiesenschule mit 61 Neuanmeldungen für die erste Klasse ab dem nächsten Schuljahr dreizügig. Da- für müssen weitere Klassenräume bereitgestellt werden und auch die Suche nach einer neuen Lehrkraft wurde aufgenommen. Frau Cichon bedankt sich für die immer vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Elternschaft und dem Förder- verein für die tolle Unterstützung. Das Basarteam berichtet, dass der Basar jetzt schon seit einigen Jahren in der Schenk-Konrad-Halle in kleinerem Rahmen stattfindet und dort mittlerweile zur Gewohn- heit geworden ist. Die Kosten für die Miete dort halten sich in Grenzen, da die Gemeinde dankenswetterweise Teile bezuschusst. Auch in 2024 konnten wieder viele Baindter Vereine mit Spenden aus den Erlösen unterstützt werden. Die Anbin- dung an den Förderverein ist aus Sicht des Basarteams reibungslos und die Kommunikation funktioniert gut. Aus Sicht des Elternbeirats merkt Herr Wenzel als Eltern- beiratsvorsitzender an, dass die neue Struktur gut ist, da weniger Verantwortung für Finanzen beim Elternbeirat liegt und die Abstimmung gut klappt. Der Vorstand des Fördervereins sieht jedoch deutlich, dass die Kassenwartin mehr Arbeit hat durch die Zusam- menlegung. Frau Hirsch bestätigt dies und hofft, durch kleine Prozessoptimierungen den Aufwand reduzieren zu können. Sie bittet die Schule, Zuschussanträge mit min- destens zwei Wochen Vorlaufzeit zur Veranstaltung zu stellen, damit genug Zeit für die Abwicklung im Tages- geschäft bleibt. Bei der nächsten Hauptversammlung wird das Thema erneut auf die Agenda genommen und eventuell eine Ver- tretung für den Kassenwart installiert und in der Satzung verankert. Dieser könnte aus den Reihen des Elternbeirats kommen, um die Abstimmungen weiterhin so nahtlos ge- stalten zu können. Der Zugang zum Konto verbleibt je- doch beim Kassenwart und dem Vorsitz, da dieser auch als finanzielle Vertretung fungieren kann. Aus Sicht des Powerfrühstücksteams berichtet Frau Him- pel, dass die Zusammenarbeit mit dem Förderverein gut läuft. Durch die gebündelten Einkäufe bei REWE und der Möglichkeit, diese direkt per Rechnung oder Lastschrift zu zahlen, würden die Vorgänge weiter vereinfacht wer- den können. Es wird angeregt, die Möglichkeit, an den Verein zu spen- den und auch eine Spendenbescheinigung zu erhalten, offensiver an die Elternschaft zu kommunizieren. Wenn auch Sie den Förderverein Klosterwiesenschule unterstützen oder aktiv mitwirken möchten, wenden Sie sich gern jederzeit an einen der Vorstände oder schrei- ben uns eine E-Mail! Ihr Förderverein Klosterwiesenschule e. V. Verabschiedung der bisherigen Vereinsvorsitzenden, v. l. Antje Stuberg (stellv. Vorsitzende), Celia Mischkowski, Andrea Cichon (stellv. Schulleiterin) Kirchliche Nachrichten 26. April – 04. Mai 2025 Gedanken zur Woche: Es ist nur Einer ewig und an allen Enden, und wir sind in seinen Händen. Matthias Claudius Samstag, 26. April 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Pia Kreutle, Anton Pink, Mona Stiefvater, Ricco Haller, Laureen Hartmann, Marlene Stör, The- resa Henzler, Thomas Henzler,(† Zita Maurer, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Maria und Erich Henzler) Sonntag, 27. April – 2. Sonntag der Osterzeit – Weißer Sonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Feierliche Erstkommunion mit der Jugendkantorei 18.00 Uhr Baienfurt – Dankandacht der Erstkommu- nionkinderDiasporaopfer der Erstkommuni- onkinder Montag, 28. April 10.00 Uhr Baienfurt – Dankgottesdienst der Erstkom- munionkinder Dienstag, 29. April 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 30. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 16.00 Uhr Baindt – Probe für alle Erstkommunionkinder Donnerstag, 01. Mai – Tag der Arbeit kein Gottesdienst Freitag, 02. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 03. Mai 09.30 Uhr Baindt – Hauptprobe für alle Erstkommuni- onkinder 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Tony 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 04. Mai – 3. Sonntag der Osterzeit 09.30 Uhr Baindt – Die Erstkommunionkinder treffen sich im Bischof-Sproll-Saal. (Bei Regen ist der Treffpunkt um 9.45 Uhr an der Kirche) 10.00 Uhr Baindt – feierliche Erstkommunion mit dem Kinder- und JugendchorMinistranten: Jonas Elbs, Simon Elbs, Rafael Dorn, Alina Michelber- ger, Lisa Schad, Hannah Elbs, Nele Gründler, Loana Sordon, Lenny Sonntag, Emily Wenzel- Diaspora Opfer der Erstkommunion 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht mit dem Kirchen- chor Montag, 05. Mai 10.00 Uhr Baindt – Dankgottesdienst der Erstkommu- nionkinder, anschließend Abgabe der Erst- kommuniongewandes in der Kirche.Die Erst- kommunionkinder haben an diesem Tag schulfrei. Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten während der Osterferien Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 01. Mai geschlossen Freitag, 02. Mai geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Folgende Kinder empfangen am Sonntag, 04. Mai 2025 das Sakrament der Erstkommunion Enrico Assanti, Raphael Balle, Pauline Berlin, Max Bosch, Antonia-Ioana Diac, Jana Dobler, Franca Frick, Josua Greising, Mara Gründler, Madlene Hartmann, Mateo Klim, Paul Kreutle, Lara Lacher, Elias Malsam, Elena Mayer, No- ah-Elias Michler, Moritz Riefler, Lilly Romer, Emily Schütz, Henri Sonntag, Mailin Steinbach, Niklas Steinhauser, Leon Velosa Paulo Feier der Erstkommunion – 04. Mai 2025 Die Proben der Erstkommunikanten sind Mittwoch, 30. April um 16.00 Uhr (Lese- und Laufprobe) für alle Kinder Treffpunkt: Kirche. Samstag, 03. Mai um 9.30 Uhr für alle Kinder. Treffpunkt: katholisches Gemeindehaus anschießend Probe in der Kirche (sie dauert etwa bis 11.00 Uhr). Der große Festtag: „Feier der Kommunion“: Wir feiern um 10.00 Uhr den Festgottesdienst. Die Erstkommunikanten treffen sich um 9.30 Uhr im Bi- schof-Sproll-Saal (bei Regen Treffpunkt um 9.45 Uhr in der Kirche hinten rechts beim Taufstein). • In der Pfarrkirche sind die ersten Bänke rechts und links belegt für die Erstkommunikanten. Es folgen dann die ausgelosten Bänke der Familien • Bitte die Sitzbank vor den Erstkommunikanten (vor der 1. Bank) freilassen! Dies gilt auch für Kleinkinder. • Bitte während des ganzen Erstkommunion-Got- tesdienstes nicht mehr fotografieren, um den wür- digen Ablauf eines solchen Gottesdienstes nicht durch dauerndes Blitzlicht und Herumgehen zu stören. Wir ha- ben jemand beauftragt, der während des Gottesdienstes fotografiert. Alle Fotos vom Erstkommuniontag werden nach der Erstkommunion über einen Link zum Abrufen bereitgestellt. • Bitte beachten Sie, dass Sie die Autos auf die vorgesehenen Parkplätze stellen. In der Thumbstraße bei der Kirche ist Parkverbot! (Spielstraße!) • Montag, 05. Mai: Um 10.00 Uhr feiern wir eine Dankmesse mit Segnung der religiösen Geschenke. Die Kinder kommen nochmals im Kommuniongewand, die Kerze kann daheimbleiben. Anschließend Abgabe des Gewandes in der Kirche beim Taufstein. Die Erstkommunionkinder haben an diesem Tag schulfrei. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchenchor Baindt Einweihung der neuen Ortsmitte: Genuss pur mit dem Kirchenchor Baindt! Am Nachmittag des 30.04.2025, dem gro- ßen Tag der langersehnten Einweihung der neuen Ortsmitte, lädt der Kirchenchor Baindt herzlich ein, das Fest mit einem süßen Höhepunkt zu bereichern. Kaffee und eine köstliche Auswahl an selbstgebackenen Torten und Kuchen erwarten Sie ab 15 Uhr, pünktlich zum Beginn der Festlichkeiten. Für unsere kleinen Gäste gibt es eine besondere Leckerei: süße Muffins, die garantiert für strahlende Augen sorgen! ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 27. April 2025 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus, der uns nach seiner großen Barmherzigkeit wiedergebo- ren hat zu einer lebendigen Hoffnung durch die Auferste- hung Jesu Christi von den Toten. 1. Petr 1,3 Sonntag, 27. April Quasimodogeniti 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kantin D. Stiehler) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Pflegeheim 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Mittwoch, 30. April 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Sonntag, 04. Mai Miserikordias Domini 10.30 Uhr Baienfurt Missionsgottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus (Jan-Pier- re van Rooyen, Karmelmission) mit anschließendem Mittagessen und Bildinformationen von Herrn van Rooyen Gedanken zum Wochenspruch Glauben, nicht wissen „Ich glaube nur, was ich sehe“, sagen viele. Was ich mit dem Verstand fassen kann, was ich begreifen kann, nur das hat Bestand. Auferstehung? Das passt da nicht hinein. Auch vie- le Jünger konnten die Botschaft von der Auferstehung Jesu zu- nächst nicht glauben. Wo war der Beweis? Wo die lo- gische Erklärung? Der erste Sonntag nach Ostern (Qua- simodogeniti) erzählt davon, wie Jesus den Zweiflern und Skeptikern entgegenkam, sich anfassen ließ und gemein- sam mit ihnen aß. So konnten sie später auch glauben, was sie nicht sahen: die unsichtbare Gemeinschaft mit Christus. Schon jetzt haben Christen Anteil an seinem, dem neuen Leben. Darf man das glauben? „Selig sind, die nicht sehen und doch glauben“, sagt Jesus. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Uns- plash / Randy Jacob) Karmelmission – Weltmissionsprojekt Frauen und Mädchen haben es in islamisch geprägten Ge- sellschaften besonders schwer. Sie werden häufig diskriminiert. Auch in der Schulbildung und Ausbildung werden Mädchen im Ver- gleich zu Jungen häufig be- nachteiligt. Die Karmelmissi- on bietet jungen Frauen und Mädchen Nähkurse an und stärkt sie dadurch fürs Leben. Der erfolgreiche Abschluss des Nähkurses bedeutet für jede Näherin: Jetzt kann sie auf eigenen Beinen im Leben stehen und selbständig ih- ren Lebensunterhalt bestreiten. Der wöchentliche Nähunterricht findet über einen Zeit- raum von mehreren Monaten statt. Die Treffen bieten eine gute Gelegenheit, den teilnehmenden Frauen und Mädchen biblische Geschichten, christliche Lieder und die Botschaft von Jesus weiterzugeben. Auf diese Weise haben schon viele junge muslimische Frauen zum Glau- ben an Jesus Christus gefunden. (Quelle Text und Bilder: Homepage Evangelische Kar- melmission e.V.) Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlinge”, Aquarell Juni: 16.6. Elli Duelli: „Die südliche Land- schaft”, Gouache oder Acryl Juli: 14.7. Christa Welle-Lebherz: „In Form und Farbe auf Abwegen”, Aqua- rell Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Turnen Abt. Frauenturnen Maiwanderung Unsere Maiwanderung findet am Montag, 5.5.25, statt. Abfahrt um 18.00 Uhr am Parkplatz der Sporthalle - wir bilden Fahrgemeinschaften. Nach einer kleinen Wande- rung kehren wir im Gasthaus „Rössle” in Weingarten ein. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teil- nehmerinnen. Narrenzunft Raspler e.V. 1. Närrisches Fastenbrechen Bekanntlich führen wohl alle Wege nach Rom… mag schon sein, allerdings führten am Kar- samstag auch viele Wege auf die Süh. Dabei ging es nicht um die Fragestellung, ob Uttenweiler vor oder hinter dem Bussen liegt. Die Aussicht war dennoch grandios. Über 20 Narren kamen mit dem Rad oder gar zu Fuß und folgten somit der Einladung der Raspler, um gemeinsam um 12:00 Uhr auf der Süh dem 1. Närrischen Fastenbre- chen beizuwohnen. Auch einige Mitglieder unserer Paten- zünfte Alttann und Bergatreute waren zugegen und bei sonnigen Temperaturen dauerte es doch einige Zeit, bis sich alle wieder auf den Heimweg machten. Wir sind gespannt, ob sich aus dieser Idee eine Tradition entwickelt und wünschen allseits viele sonnige Frühlings- wochenenden. Vielleicht sogar mit dem ein und anderen Ausflug auf die Süh! Es grüßt der Zunftrat mit einem kräftigen RASPLER - RATSCH RATSCH Reitergruppe Baindt Fototermin und Grillabend, Freitag 9. Mai In diesem Jahr feiern wir Jubiläum – 50. Reitturnier in Baindt – Aus diesem Anlass möchten wir Fotos mit einer Drohne mit möglichst vielen Mitgliedern auf unserem Reitgelände machen, anschließend werden wir gemein- sam grillen. Treffpunkt: 17:45 Uhr auf unserer Reitanlage Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Falls vorhanden, bitte Vereinskleidung (Rotes T-Shirt) anziehen – wer kein T-Shirt hat falls möglich ein anderes rotes T-Shirt anziehen, damit es einheitlich aussieht Gemeinsames Grillen: Damit wir planen können, bitten wir euch um Anmeldung bis Freitag, 2. Mai unter schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de oder bei Viktoria Köberle unter 0173 4973161. Grillgut sowie Wecken und Getränke werden von uns organisiert. Wir würden uns freuen, wenn der ein oder andere noch einen Salat mitbringen kann – bitte bei der Anmeldung mit angeben. Besteck bitte selbst mitbringen! Kutschenausfahrt, Samstag, 10. Mai Am 10. Mai findet eine Kutschenausfahrt statt. Abfahrt ist auf 10 Uhr geplant. Wer mitfahren möchte, bitte bis Frei- tag, 2. Mai bei Viktoria Köberle unter 01734973161 oder schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de melden. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Generalversammlung 2025 Am Freitag, den 11.04.2025 konnte der 1. Vor- stand, Marius Maucher im Bischof-Sproll-Saal zahlreiche Mitglieder begrüßen. Besonders begrüßte er unser Ehren- mitglied Michael Pastuschka, sowie unsere Bürgermeis- terin Simone Rürup. Nach dem Verlesen der Tagesordnungspunkte bat er die Versammlung unserer verstorbenen Mitglieder zu geden- ken. Besonders hob er unseren langjährigen Busfahrer Karle Lenhardt uns unseren Förderer und Freund Achim Wucherer hervor. Dann berichtete er aus seiner Sicht über die Geschehnisse des vergangenen Jahres ging er auf die außerordentlich gute Kameradschaft in der Kapelle ein, die zusammen mit unserer musikalischen Qualität ein hervorragendes Bild nach Außen abgibt. Für das kommende Jahr freut er sich auf den Umzug unseres Proberaums zurück ins Schulgebäude, da die Proben in der Schenk-Konrad-Halle doch mit erhebli- chem Aufwand verbunden waren. Dafür bedankte er sich ausdrücklich bei der Gemeinde Baindt für das Entgegen- kommen und die Möglichkeiten. Aktuell sind wir in der Beschaffung einer komplett neuen Uniform, da aufgrund der neuen Mitgliederstärke eine Ersatzbeschaffung der bestehenden Uniform teilweise nicht mehr möglich ist. Als nächstes berichtete Christian Kerner als Schriftführer über die vielfältigen Aktivitäten und Auftritte der Schal- meien. Der Verein besteht derzeit aus 35 aktiven und 117 passiven Mitgliedern. Der Musikalische Leiter, Martin Stauber ehrte im Anschluss die Proben und Auftritts besten. 1. 99 % Thomas Tittel 2. 97 % Werner Schellhorn 3. 96 % Michael Sonntag 4. 94 % Timo Rösch 5. 92 % Michael Schnez und Alexander Glaser Außerdem bedanke er sich bei der Kapelle für das gute Miteinander im vergangenen Jahr. Im Anschluss stellte Moritz Lang seinen detaillierten Kas- senbericht des vergangenen Jahres vor. Thomas Gauder bestätigte als Kassenprüfer die gute Kassenführung. Unter der Wahlleitung von Simone Rürup wurden Mari- us Maucher als 1. Vorstand, Lukas Tanner als Zeugwart, Christian Kerner als Schriftführer sowie Thomas Gauder als Kassenprüfer in Ihren Ämtern bestätigt. Bereits im Vorfeld wurde beim Förderverein der Schal- meienkapelle gewählt. Dort beerbte Thomas Tittel den scheidenden Kassier Daniel Bacher. Die Schalmeienkapelle bedankt sich bei Daniel Bacher für seine langjährige Vorstandsarbeit und freut sich, dass er weiterhin als „Fuhrpark-Manager“ erhalten bleibt. Anschließend wurden von unserem Ehrenmitglied und Gründer Michael Pastuscha die Ehrungen durchgeführt. Für 15 Jahre Mitgliedschaft erhielt Lukas Tanner die Eh- rennadel in Silber. Martin Stauber und Andreas Banholzer erhielten für 25 Jahre Mitgliedschaft die Ehrennadel in Gold sowie eine hölzerne Ehrentafel. Zum Ende der Versammlung ergriff der Zunftmeister der Narrenzunft Raspler, Roland Oelhaf noch das Wort und bedankte sich für die außerordentlich gute Zusammen- arbeit (nicht nur) in der Fasnet und freut sich schon auf viele weitere gemeinsame Ausfahrten. Ebenso ließ es sich Simone Rürup nicht nehmen, der Schalmeienkapelle für ihr musikalisches und gesellschaft- liches Engagement zu danken und konnte außerdem von positiven Gesprächen mit den Anwohnern des Dorfplat- zes zu berichten, sodass einem Weinfest 2025 auf dem neuen Dorfplatz nichts mehr im Wege stehen. Diesen Dank konnte Marius Maucher nur zurückgeben und freute sich über die guten Nachrichten. Daraufhin lud er zu einem 3-tägigen Weinfest vom 1. - 3. August auf den neuen Dorfplatz ein! Nach dem offiziellen Ende wurde in geselliger Runde noch das ein oder andere Thema vertieft und angeregt diskutiert. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Jahreshauptversammlung der Garten- und Blumen- freunde Baienfurt e.V. Am Freitag, 11.04.2025 fand im Gasthaus „Bräuhäusle“ in Baienfurt die diesjährige Jahreshauptversammlung unse- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 res Vereins statt. Schon im Vorfeld haben wir uns Gedan- ken über die Ausgestaltung des Versammlungsraumes gemacht. Herausgekommen ist eine zur Jahreszeit pas- sende frühlingshafte Dekoration. Die Vereinsmitglieder und ihre Gäste, die zahlreich erschienen waren, lobten diese angenehme Atmosphäre der Versammlung. Als Gast durften wir wieder den Bürgermeister der Gemein- de Baienfurt, Herrn Günter A. Binder, begrüßen, dessen Anwesenheit die enge Verbundenheit zwischen Gemeinde und Verein unterstreicht. Ein Rückblick auf das vergan- gene Jahr zeigte: der Obstbaumschnittkurs, der Rosen- schnittkurs sowie die Pflanzentauschbörse waren gut besuchte Aktionstage, auch von Nichtvereinsmitgliedern. Leider sind die geplanten Unterstützungen beim Rosen- markt und dem Tag der offenen Gartentür buchstäblich ins Wasser gefallen, auf Grund der Hochwasserlage am ersten Juniwochenende im Jahr 2024. Wir als Verein ha- ben durch die großzügige finanzielle und organisatorische Unterstützung der Gemeinde Baienfurt in der Gartenan- lage Schussentalstraße die Hochwasserschäden schnell beseitigt bekommen. Deshalb wurde nochmals unser Dank an die gesamte Gemeindeverwaltung übermittelt. Im Laufe der Versammlung stand wieder die Neuwahl des Vorstandes an. Wir im Verein sind in der positiven Situation alle Funktionen im Vorstand wieder mit dem bewährten Team besetzen zu können, was auch nicht immer selbstverständlich ist. Die anschließende Wahl erfolgte in allen Positionen einstimmig. Zur 1. Vorsitzen- den wurde Frau Ionela Atanasof wiedergewählt, neu als 2. Vorsitzender ist Herr Thorsten Seufer gewählt worden. Im Anschluss der Mitgliederversammlung erfolgte ein spannender Fachvortrag zum Thema „Resilienz schlägt Wurzeln“, zu dem auch einige interessierte Einwohner aus Baienfurt dazukamen. Der Vortrag von Carmen Hü- gemann, Ökotrophologin und Resilienz-Trainerin, zeigte, wie Menschen durch das Gärtnern nicht nur ihre persön- liche Resilienz – also ihre seelische und körperliche Wi- derstandskraft – stärken, sondern auch zu einem nach- haltigen Wandel im Ernährungssystem beitragen können. Gärtnern fördert Achtsamkeit, Geduld und Selbstwirk- samkeit, was in Zeiten von Krisen stabilisierend wirkt. Gleichzeitig entstehen durch regionale, selbst angebaute Lebensmittel Alternativen zu globalisierten Lieferketten, was das Ernährungssystem robuster und umweltfreund- licher macht. Frau Hügemann erklärte, wie individuelles Handeln im Garten kollektive Wirkung entfalten kann – für Mensch und Planet. Mit diesen positiven Eindrücken endete eine sehr gut besuchte und erfolgreiche Jahres- hauptversammlung. Gertrud Rittler, Pressereferentin Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. „Käthe Kollwitz. MUT!“ – noch bis Ende Juni in Schloss Achberg! Im letzten Monat der Ausstellung „Käthe Kollwitz. MUT!“ bietet Schloss Achberg nochmals verschiedene Formate, wie etwa einer Slow Art Führung oder einer Kuratorenfüh- rung in Begleitung mit Gebärdensprache. Eine interaktive Familienführung, ein Puppentheater, naturkundliche Erleb- nisse, das „Gedenken an den Bauernkrieg“ und ein Konzert im Rahmen des diesjährigen Bodenseefestivals ergänzen das bunte Veranstaltungsprogramm für Groß und Klein. Ausstellung „Käthe Kollwitz. MUT!“ Nur noch bis 29. Juni! Selbstbestimmt, unangepasst und mutig widersetzte sich Käthe Kollwitz (1867 – 1945) den Konventionen ihrer Zeit. Inmitten von radikalen Umbrüchen, Kriegen und Krisen bezog sie mit ihrer schonungslosen wie berührenden Kunst klar Position: für Humanität und Solidarität, gegen Krieg und Unrecht. Mit großem Gespür für Provokation und Dramaturgie ermutigte sie die Menschen, ebenfalls Stellung zu beziehen. Schloss Achberg präsentiert aus der einzigartigen Kollwitz-Sammlung Ute Kahl rund 120 Arbeiten und gibt somit Einblick nicht nur in die vielen Facetten der Sammlung, sondern auch in das mutige Werk und Leben einer der bedeutendsten Künstlerinnen des 20. Jahrhunderts. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 1. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlich In der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der be- kanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Wi- derstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafiken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutends- ten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Konzert im Bodenseefestival: Stella Vorarlberg „Klin- gende Freiheit“ 6. Juni 2025 | 19.00 Uhr | Konzert im Ausstellungseintritt inbegriffen (7,00 Euro) | Kein Kartenvorverkauf | Freie Platzwahl im Rittersaal Konzert der Klavierklasse Katharina Berrio Quintero an der Stella Musikhochschule. Der Weg ins Unbekannte. Welche Rolle spielt dabei die Musik? Die Antwort eröffnen uns Komponist/innen vergangener und heutiger Zeiten. Sie können dem Drang nach Freiheit und Gerechtigkeit nicht widerstehen und überschreiten staatliche, gesell- schaftliche und künstlerische Grenzen. Ihr Mut ist Inspira- tion für Generationen. Dmitri D. Schostakowitsch trotzte dem stalinistischen Regime. Paul Ben-Heim und Erwin Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Schulhoff traten dem Antisemitismus entgegen. Franz Liszt und Clara Schumann strebten nach Inspiration in der Natur und auf Reisen. Alle suchten und fanden Zu- flucht in der Musik. Schlossführung 7. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung erforderlich Die Führung erhellt die bewegte Geschichte von Schloss und Herrschaft Achberg und wirft Blicke in die schönsten Räume des Schlosses, wie den prunkvollen Rittersaal. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 8. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichIn der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafi- ken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Kuratorenführung mit Michael C. Maurer in Begleitung mit Gebärdensprache 9. Juni 2025 | 13.00 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung erforderlich Der Kurator Michael C. Mauerer M.A. führt zu ausgewähl- ten Werken, stellt sich dem Dialog mit dem Publikum und gibt Einblicke in die Entstehung der Ausstellung „Käthe Kollwitz. MUT!“. Die Führung wird von einer Gebärdendol- metscherin begleitet. Die Führung ist für alle Kunstinter- essierten. Um Voranmeldung wird gebeten. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 9. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichIn der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafi- ken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Slow Art Führung durch die Ausstellung „Käthe Koll- witz. MUT!“ 15. Juni 2025 | 13:00 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichIm Durchschnitt betrachten Besu- chende im Museum nur wenige Sekunden ein Kunstwerk. Die allgemeine Tendenz ist deutlich: in kurzer Zeit mög- lichst viel sehen. Die Slow Art Führung setzt an diesem Phänomen an, lädt zum entschleunigtem Museumsbe- such ein und beweist Mut zur Lücke. Die interaktive Füh- rung mit Kuratorin Marie-Theres Pecher konzentriert sich auf wenige Werke der Künstlerin, diese werden intensiv betrachtet und besprochen. Suchen Sie sich Werke aus, schauen Sie genau hin und treten Sie in den gemeinsa- men Dialog mit den Besuchenden und der Kuratorin der Ausstellung. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 15. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichIn der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafi- ken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 19. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichIn der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafi- ken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. „Gedenken an den Bauernkrieg“ im Bauernhaus-Mu- seum und in Schloss Achberg 21. Juni 2025 | 13:00 – 22:00 | 50,00 €, Ermäßigt 40,00 Euro | Tickets nur im Vorverkauf unter Tel. 07527 9550-0 oder info@bauernhaus-museum.de Regionale Ereignisse und Käthe Kollwitz, Theater und Konzert – zwei Orte, zwei Ausstellungen, unterschiedliche Kulturformate – ein Gedenkjahr. Schloss Achberg wid- met Käthe Kollwitz 2025 eine große Retrospektive, unter anderem mit ihrem berühmten Bauernkriegszyklus. Das Bauernhaus-Museum thematisiert die Ursachen, Hinter- gründe und Ereignisse von 1525 aus bäuerlicher Sicht und mit regionalem Schwerpunkt. Bei geführten Rundgängen erhalten Sie vertiefte Einblicke in die jeweiligen Ausstel- lungen. Ein Shuttleservice chauffiert Sie von Ravensburg ab zu und zwischen den verschiedenen Destinationen. Im Anschluss besuchen Sie das Theaterstück „Wenn nicht heut, wann dann!“ des Theater Lindenhofs im Bauern- haus-Museum Wolfegg. „Flugkünstler der Nacht“ - Naturerlebnis für Familien mit Claudia Grießer 21. Juni 2025 | 20.30 bis 22.30 Uhr | 18,00 Euro pro Familie | Anmeldung erforderlichEine Fledermaus zu sehen und zu hören ist gar nicht so einfach. Die Diplom-Biologin bestimmt die Fledermausart, die im Schloss ihre Som- merbehausung hat. Vielleicht entdecken wir die kleinen Säuger, wenn sie langsam erwachen und am Nachthim- mel entlang huschen. Mit dem Bat-Detektor fangen wir dabei ihre Rufe ein. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 22. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichIn der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafi- ken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Puppentheater Kunterbunt: Pettersson & Findus „Ein Feuerwerk für den Fuchs“ 22. Juni 2025 | 14.00 Uhr und 16.00 Uhr | 10,00 Euro pro Familie zzgl. Ausstellungseintritt | Anmeldung erforderlich Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Gustavsson besucht Petterson und erzählt ihm von ei- nem Fuchs, der die Gegend unsicher macht, und den er erschießen will, wenn er ihn erwischt. Findus findet das nicht gut, doch sie müssen die Hühner schützen. Sie ent- wickeln einen Plan: Pettersson bastelt aus Draht, einem Ballon und Federn ein Huhn, das er mit Pfeffer füllt. Wenn der Fuchs hineinbeißt, soll er sich erschrecken und es soll ihm den Appetit auf Hühner verderben. Wie die beiden dem Fuchs am Ende das Handwerk legen, das erfahren die Kinder und ihre Familien in Schloss Achberg. Sonderführung „Reparaturarbeiten am Dachstuhl“ 22. Juni 2025 | 13.00 Uhr und 15.00 Uhr | 3€ zzgl. Eintritt | Anmeldung erforderlich Die Instandsetzung des Dachtragwerks erfolgte als Teil der Mustersanierung von Schloss Achberg. Der Archi- tekt Dipl.-Ing. Günter Bestfleisch hat die Mustersanierung vor rund 30 Jahren geplant und geleitet. In der Führung berichtet er als Zeitzeuge über die Vorgehensweise bei der Reparatur des Dachgebälks: Welche Bauteile waren besonders betroffen? Welche denkmalschutzrechtlichen Vorgaben mussten berücksichtigt werden? Wie wurde das Konzept handwerklich umgesetzt? Welche Beson- derheiten hatte die Dachkonstruktion über der Ritter- saaldecke? Dies und vieles mehr erfahren Besuchende bei Sonderführung. „Wie lebte Kreuzritter Benedikt?“ Familienführung mit Steffi Marschner 28. Juni 2025 | 14.00 Uhr | 5,00 Euro pro Familie zzgl. Ein- tritt | Anmeldung erforderlich Was ist der Deutsche Orden? Was hat er mit Schloss Ach- berg zu tun? Und welches Geheimnis verbirgt sich hinter dem Kreuz? Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns bei der Familienführung und entdecken bei einer Puzzle-Ral- lye quer durchs Schloss noch weitere spannende Details. Am Ende bekommt jede Teilnehmerin und jeder Teilneh- mer eine richtige Urkunde mit Siegeln aus Wachs. „Der Erdgeschichte auf der Spur“ - Geologische Wan- derung mit Dr. Johannes Aschauer 28. Juni 2025 | 16.00 Uhr | 5,00 Euro pro Familie zzgl. Ein- tritt | Anmeldung erforderlich Vorbei an Grundmoräne und Molassefelsen führt die geologische Wanderung durch die steilen Hangwälder und entlang des Argenlaufs. Wir erfahren Interessantes über die einzigartige Geologie der Region. Feste Schuhe mit Profilsohlen sowie ggf. Wanderstöcke erforderlich. Die Einnahmen gehen an die Fördergemeinschaft zur Erhaltung von Schloss Achberg e.V. Tandem-Kurator/innenführung mit Marie-Theres Pe- cher und Michael C. Maurer durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 29. Juni 2025 | 13.00 Uhr und 15.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich Am letzten Ausstellungsöffnungstag führen die beiden Kurator/innen das Publikum gemeinsam durch die Aus- stellung. Sie lassen die vergangenen Monate Revue pas- sieren und teilen ihre ganz persönlichen, mitunter diver- gierenden Zugänge zum Werk von Käthe Kollwitz. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 29. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichIn der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafi- ken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Öffnungszeiten im Juni Freitag 14 – 18 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage 11 – 18 Uhr Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 info@schloss-achberg.de | www.schloss-achberg.de Preise Erwachsene 7 €, ermäßigt 6 €, Familien 13 € Schüler/innen, Studenten 3,50 € freier Eintritt für Kinder bis 10 Jahre Jobmesse für Geflüchtete öffnet wieder Türen in die Arbeitswelt Bereits zum dritten Mal fand im Schwörsaal in Ravens- burg erfolgreich die „Contact“-Jobmesse für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund statt. Und der Zuspruch war größer denn je: über 720 Besucherinnen und Besucher nutzten die Gelegenheit mit den 28 Ausstel- lern ins Gespräch zu kommen. Die Jobmesse fand unter dem Dach der Fachkräfteallianz Bodensee-Oberschwa- ben statt und ist eine gemeinsame Veranstaltung der In- dustrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben, der Handwerkskammer Ulm, des Jobcenters Landkreis Ravensburg, der Stadt Ravensburg sowie der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Franz Schairer vom Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit eröffnete die Veranstaltung: „Auch bei uns in der Region ist der Fachkräftemangel längst angekommen. In einigen Branchen sprechen wir schon seit längerem von fehlenden qualifizierten Kräften, daher ist es umso wichtiger alle vorhandenen Potenziale zu nutzen. Heute gibt es wieder die gute Gelegenheit künftige Fachkräfte kennenzulernen und zu gewinnen“. Bereits kurz vor der Eröffnung um 10 Uhr war der Besucherandrang sehr groß. Die steigende Resonanz setzt ein starkes Zeichen dafür, wie wichtig Ausbildung und Arbeit sowohl für die Fachkräftesicherung als auch für eine gelingende Inte- gration sind. Unter den zahlreichen Besuchern waren auch Schüler der Edith-Stein-Schule in Ravensburg. Lehrerin Simone Elbs unterstützte Ihre Schüler aus der VABO-Klasse (Vorqualifi- zierungsjahr Arbeit / Beruf mit dem Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen) bei der Jobsuche. Ideen haben viele von Ihnen dabei schon sehr konkrete: Der 18-jähri- ge Ibrahim Bulut aus der Türkei möchte eine Ausbildung zum Erzieher machen. Bis er damit beginnen kann, lässt er gerade seinen Realschulabschluss anerkennen und hat sich einen Praktikumsplatz in einem Kindergarten gesucht. Die 17-jährige Afghanin Ghazal Karimi lebt seit 2 Jahren in Deutschland und möchte eine Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten absolvieren. Von der „Contact – Jobs and more“ sind in diesem Jahr noch weitere Veranstaltungen in Friedrichshafen und Leutkirch geplant. Interessierte Arbeitgeber und Perso- nalverantwortliche können sich darüber hinaus am 06. Mai von 09:30 Uhr bis 10:30 Uhr bei einer virtuellen Veran- staltung über MS-Teams über die Neuerungen im Fach- kräfteeinwanderungsrecht informieren. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Blumen- und Pflanzenmarkt in Weissenau Die BIOLAND-Gärtnerei des ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau veranstaltet vom 28. April bis zum 28. Mai wieder ihren beliebten Blumen- und Pflanzen- markt. Angeboten wird eine große Auswahl an Beet- und Balkonpflanzen, Gemüsejungpflanzen, Kräutern und Stauden. Beim alljährlichen Blumen- und Pflanzenmarkt verkauft die BIOLAND-Gärtnerei des ZfP Südwürttemberg alles für einen gelungenen Start in die Gartensaison: Bienen- freundliche Beet- und Balkonpflanzen, Gemüsejungpflan- zen, Kräuter und Stauden. Bei der Auswahl der Pflanzen wird darauf geachtet, dass sie unter regionalen Bedin- gungen gedeihen. Ebenfalls im Angebot sind kreative Handwerksprodukte aus den Weissenauer Werkstätten. Geöffnet hat der Blumen- und Pflanzenmarkt zwischen dem 28. April und dem 28. Mai immer von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr. Für einen einfachen Transport ist es möglich, während des Markts mit dem Auto direkt bis zu den Gewächshäu- sern zu fahren. ZfP Südwürttemberg Pensionärstreffen in Weissenau Zahlreiche ehemalige Kolleginnen und Kollegen nutzten das diesjährige Pensionärstreffen am Standort Weisse- nau für einen lebendigen Austausch und ein herzliches Wiedersehen. Rund 70 Gäste waren der Einladung des ZfP Südwürttem- berg gefolgt und verbrachten einen geselligen Nachmit- tag in der Alten Schwimmhalle am Standort Weissenau. „Ich bin vor über 20 Jahren in Rente gegangen – und komme immer noch mit großer Freude hierher“, berich- tete eine Teilnehmerin stolz und freute sich besonders über das Wiedersehen mit zwei langjährigen Kolleginnen. Regionaldirektor Prof. Dr. Juan Valdés-Stauber begrüß- te die Seniorinnen und Senioren und gab einen kurzen Überblick zu Themen, die das Haus aktuell beschäftigen, darunter diverse personelle Veränderungen, die Über- nahme der psychiatrischen Versorgung im Landkreis Sigmaringen sowie die neue leistungsbezogene Vergü- tung von ambulanten Leistungen in der PIA nach dem Bayerischen Modell. Im Zentrum seiner Worte stand jedoch etwas anderes: „Menschen sind das Wichtigste. Und dazu gehören auch unsere ehemaligen Mitarbeitenden. Einige von ihnen unterstützen uns auch weiterhin mit großem Engage- ment – ganz flexibel, ob mit 0,05 oder 20 Prozent“, sagte Valdés-Stauber. Nach seiner Ansprache servierten en- gagierte FSJ-ler:innen aus verschiedenen Bereichen am ZfP-Standort ein mehrgängiges Mittagsmenü, das das Küchenteam rund um Küchenleiter Dominik Fehrle lie- bevoll zubereitet hatte und welches bei den Gästen auf große Begeisterung stieß. Im Anschluss gab Nicolas Riek, Leiter der Abteilung Bau und Entwicklung, einen Einblick in die Bautätigkeiten am Standort Weissenau, die ein Investitionsvolumen von rund 175 Millionen Euro umfassen. Er zeigte eindrucksvoll, wie sich das Unternehmen baulich weiterentwickelt und dabei immer ein klares Ziel vor Augen hat: „Architektur ist eine Frage der Haltung“, betonte Riek. Er stellte die Bedeutung identitätsstärkender und unterstützender Architektur in den Mittelpunkt seines Vortrags und warf Schlaglichter auf laufende Projekte: etwa auf das Gebäude der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, das voraussichtlich im Dezember fertiggestellt wird, sowie auf den in Planung befindlichen Neubau für die Klinik für Forensische Psychiatrie. Zum Abschluss informierte der Örtliche Personalrat über die bevorstehenden Betriebsausflüge, zu denen traditi- onell auch ZfP-Pensionär:innen herzlich eingeladen sind. Ob Wanderung, Radtour oder zweitägiger Städtetrip – für jede und jeden ist da etwas dabei. Und natürlich durfte auch der Spaß nicht zu kurz kommen: Viele ließen es sich nicht nehmen, vor der aufgebauten Fotobox zu posieren und ein paar neue Erinnerungen mit nach Hause zu neh- men. Bei Kaffee und Kuchen klang der schöne Nachmit- tag dann in geselliger Runde aus. Ab 5. Mai werden die neuen Filtermatten für die Biotonnen verteilt In der Zeit vom 5. bis 28. Mai werden bei der Leerung der Biotonnen Säckchen mit neuen Filtermatten an die be- reitgestellten Biotonnen angehängt. Sollten Bürger am Leerungstag ihre Biotonne leer, aber noch ohne Säckchen vorfinden, sollte die Tonne mindestens einen weiteren Tag am Bereitstellungsort stehen gelassen werden. Das zuständige Müllunternehmen führt eine Nachkontrolle durch und rüstet gegebenenfalls nach. Im Säckchen befinden sich neben den Filtermatten auch eine Betriebsanleitung für den korrekten Einbau. Wichtig ist, dass die Kappe des Filterdeckels nach dem Wechsel der Filtermatten hörbar einrasten muss. Andernfalls be- steht die Gefahr, dass sie bei der nächsten Leerung in das Müllfahrzeug fällt. Bei den großen 240 Liter-Bioton- nen ist zu beachten, dass sich die Kappe im Deckel nicht per Klick öffnen lässt, sondern für den Wechsel aufge- schraubt werden muss. Ein Anleitungsvideo zum Wechsel der Filtermatten ist unter www.rv.de unter der Rubrik Abfall > Unsere Abfal- lentsorgung > Biotonne > Weiterführende Informationen verfügbar. Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 27. April 2025 Im Schweiß der Wasenstecher Gästeführer: Gerhard Tempel Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 3 Stunden Bitte denken Sie an geeignetes Schuhwerk. Im säuerlich duftenden Ried blühen schon Sumpfrosma- rin, Rauschbeere, Heidelbeere, Moosbeere und Preisel- beere. Eindrucksvoll, das goldgelbe Meer aus Raps bei der Domäne Oberspringen. Im Wolpertswender Torfstich versuchen wir Torf mit dem „Wasenspat“ zu stechen. So wie einst die Wasenstecher, die hier noch bis ca. 1960 in ihrem Schweiß geschuftet haben. Je nach Vernässung wählen wir die Wanderroute, da kann es einige Überraschungen geben! Kommt mit auf den spannenden Pfad ins Moor der Wasenstecher. Unsere Wanderstrecke ist ca. 7 km lang, ohne größere Steigungen. Zielgruppen: Alle die Freude an unserer Natur haben. Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren sind ganz herz- lich willkommen! Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Die Führungen dauern circa 2 bis 3 Stunden. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Rankkegel aus Weide 26. April 2025 10:00 - 14:00 Unter der Anleitung von Elisabeth Danner flechten Sie mit frischen Weiden Rankkegel für alles, was in die Höhe wachsen will. Dabei darf kreativ vorgegangen werden – es gibt viele Möglichkeiten, einen Rankkegel zu gestalten. Je nach Geschick und künstlerischer Ausgestaltung sind bis zu 2 Rankkegel möglich. Vorerfahrungen sind nicht notwendig. Mitzubringen: scharfe! Gartenschere. Frische Weiden ha- ben Spannung und sind glatt, dünne Arbeitshandschuhe mit „Grip” sind daher von Vorteil. Vesper und Getränke – der Workshop findet ohne feste Mittagspause statt. Kontakt zur Kursleiterin finden Sie unter www.weidennest.de Gebühr: 60 € pro Person, zzgl. 10 - 15 € Materialkosten je nach Verbrauch (vor Ort in bar) Kursleitung: Elisabeth Danner Anmeldung über info@bauernhaus-museum.de oder 07527 / 9550-0 Osterferien-Tipp: Katamaran verbindet Freizeit und Erlebnis Schnell und günstig über den See mit attraktiven Kom- bi-Tickets. Zudem gilt noch bis 30. April der günstige Frühlingstarif beim Katamaran. Ob spontaner Familienausflug, Ferienprogramm mit Aus- sicht oder entspannter Kurztrip über den Bodensee: Der Katamaran ist in den Osterferien die schnellste und be- quemste Verbindung zwischen Friedrichshafen und Kon- stanz – und ein echtes Erlebnis für Groß und Klein. In nur 52 Minuten bringt der Kat Fahrgäste von Innenstadt zu Innenstadt: ganz ohne Parkstress, mit Schifffahrts-Er- lebnis und bestem Seeblick. Die Schiffe fahren jede vol- le Stunde und sind auch mit Kinderwagen, Buggy oder Rollstuhl bestens nutzbar. Frühlingstarif und Kombi-Tickets Noch bis 30. April gilt das vergünstigte Frühlingsticket. Damit fahren Erwach- sene für 16 Euro am selben Tag hin und zurück, Kinder für 8,50 Euro. Das Familienticket (zwei Erwachsene mit bis zu 3 Kindern) kostet 40,50 Euro. Besonders attraktiv für Familien in den Ferien: die belieb- ten Kombi-Tickets, die die Katamaranfahrt mit dem Ein- tritt in beliebte Freizeitziele am See verbinden. Noch bis 27. April gilt beispielsweise das vergünstigte Kombi-Ticket ins Ravensburger Spieleland. In nur 99 Minuten geht’s damit für Groß und Klein von Konstanz zu Käpt’n Blaubär und Co. Erwachsene zahlen 53 Euro, Kinder 45 Euro und Fami- lien (zwei Erwachsene mit bis zu drei Kindern) 171 Euro für das Kombi-Ticket. Enthalten sind im Ticketpreis Hin- und Rückfahrt mit dem Katamaran, Bustransfer und Eintritt. Weitere Kombi-Angebote auf beiden Seeseiten gibt es mit Dornier Museum, Zeppelin Museum, SEA LIFE Konstanz und Archäologischem Landesmuseum. Gute Fahrt – trotz Niedrigwasser Fahrgäste des Katamarans müssen sich wegen der nied- rigen Pegelstände im Bodensee keine Sorgen machen. Constanze, Fridolin und Ferdinand fahren dank geringem Tiefgang und zentral gelegenen Anlegestellen planmäßig. i Weitere Informationen zu Fahrplänen, Preisen und Kom- bi-Angeboten unter: www.der-katamaran.de Was sonst noch interessiert SMJ Oberland 2025 Zeltlager Die Jahresplanung des Urlaubs schon voll im Gange? Vergessen Sie nicht das Zeltlager 2025 der SMJ Ober- land! Dieses Jahr vom 01. bis 08. August wie immer in Engenreute. Alle Jungs im Alter von 9 bis 15 Jahre sind herzlich eingeladen. Eine Woche voller Abenteuer, Action, Gemeinschaft mit Freunden, Glaube und einer einzigar- tigen Geschichte. Anmeldung und Informationen unter www.smjoberland.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Abstürze bei Baumarbeiten verhindern Bei Baumarbeiten mittels Hubarbeitsbühne oder anderer technischer Aufstiegshilfen ereigneten sich aktuell mehre- re schwere und tödliche Unfälle durch Herausfallen oder durch Herausschleudern. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät daher eindringlich zu einer Per- sonensicherung im Arbeitskorb gegen Abstürze. Die Er- mittlungen der SVLFG zeigen, dass sich solche Unfälle oft durch herabfallende Baumteile beim Abtragen des Bau- mes ereignen. Fallen diese auf den Ausleger, können sie einen Katapulteffekt erzeugen, der die Person aus dem Korb herausschleudert. Der gleiche Effekt tritt beim plötz- lichen Lösen des Arbeitskorbes in der Baumkrone infol- ge Verkeilens auf oder wenn der vermeintlich ebene und glatte natürliche Boden einen solchen Stoßimpuls bewirkt. Auch das Herausbeugen aus dem Arbeitskorb während der Arbeiten birgt eine große Gefahr. Ein Arbeiten ohne Absturzsicherung im Arbeitskorb kommt allenfalls noch bei einfachen Pflegearbeiten und ohne Verfahren der technischen Aufstiegshilfe in Betracht, wobei auch hierbei letztendlich das Ergebnis der Gefähr- dungsbeurteilung berücksichtigt werden muss und aus- schlaggebend ist. Auch wenn die Hersteller von technischen Aufstiegshilfen in der Vergangenheit zur Absturzsicherung keine ver- Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 pflichtenden Aussagen getroffen haben, ist sie das A und O für sichere Baumarbeiten. Die sogenannte Persönli- che Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) besteht aus einem Auffanggurt und einem Rückhalt- oder Auf- fangsystem, was auch als Set angeboten wird. Eine PSAgA muss einschlägigen Normen entsprechen, was durch die CE-Kennzeichnung vom Hersteller bestätigt wird. Weitere Hinweise liefert die Broschüre „B08 Baumarbei- ten“ der SVLFG. Diese kann heruntergeladen werden unter www.svlfg.de (Suchbegriff B08). Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversiche- rung sind erhältlich unter https://publikationen.dguv.de/ (Suchbegriffe 208-019 und 21682). TRAUERANZEIGEN eine Schiffs- ebene wegge- brochen (ugs.) Edition Licht- kranz Haupt- stier- kämpfer Drei- zack eine Behörde ein Monats- name Stadt im Piemont englisch: Asche dort Brenn- stoff Prophet zur Zeit Davids (A.T.) Jahr- buch Kfz-K. Ludwigs- burg Mutter- schwein Abk.: Mister Meeres- strand kurz für: eine franzö- sisch: gut barsch, schroff lieb und teuer DEIKE 0323-A6-1 OA BAUAMT FEBRUAR RASTI DAGAD SGESTADE ALMANACHBON BRUESKWERT Foto: © Clipdealer/DEIKE 760R74K1 © Bruchnalski/DEIKE 762R05R3 Lösung: www.weisser-ring.de Wir vom WEISSEN RING helfen Ihnen und sind für Sie da, wenn Sie Gewalt und Kriminalität erlebt haben. Sie weden die schecklichen Bilder im Kop nicht los? Unser Opfer-Telefon erreichen Sie täglich von 7-22 Uhr unter der 116 006 kostenlos und anonym. w w w .iS to ck .c o m /A n to n io G u ill em Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 93,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 134,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 67,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 53,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 107,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 120,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Maimarkt DORNAHOF Altshausen Flohmarkt & Kreativmarkt mit Gartenflohmarkt Für Bewirtung ist gesorgt! Samstag, 17. Mai 2025 10–16 Uhr Kreativmarkt mit Upcycling-Produkten aus dem DORNAHOF Wo: DORNAHOF Altshausen Bei jedem Wetter. Standkosten 8 Euro pro Meter. Kinder frei! Anmeldung Marktstände flohmarkt@dornahof.de KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Kennen Sie schon unseren Service im Bereich Reifen und Räder?! Radwechsel o. Wuchten 7,50 €/Stk. Radwechsel m. Wuchten 12,50 €/Stk. Reifenmontage m. Wuchten 20,- €/Stk. Reifeneinlagerung 25,- €/Satz/Saison Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de PS: Auch unsere Reifenpreise können sich sehen lassen. Einfach auf Reifen-vor-Ort.de selbst vergleichen. Wir suchen zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien • LKW-Fahrer mit Erfahrung in Führen von Erdbauma- schinen FS-KL LE • Facharbeiter • Vorarbeiter • Lagerist auf 556,- € Basis Fleischwangen, Tel. 07505/95740, E-Mail: simone@wohlwender.de 26. April 2025 | 10-16 Uhr Tag der offenen Tür! Mit Führungen durch die „gläserne Produktion“ +++20% auf die gesamte Prolana Kollektion bis 31.04.2025+++ Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Alles für den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU seit 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg VERANSTALTUNGEN STELLENANGEBOTEKFZ-MARKT GESCHÄFTSANZEIGEN Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim www.duv-wagner.de/privat Mit wenigen Klicks schnell erledigt. Probieren Sie es aus! Auf dem schnellen Weg Ihre private Kleinanzeige buchen?[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 2,58 MB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 25.04.2025
        Amtsblatt_2025_02_07_KW06.pdf

        Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 07. Februar 2025 Nummer 6 Am 11.2. ist Europäischer Tag des Notrufs – Einladung zum Vor- trag „Notruf und Rettungskette – Ein Blick hinter die Kulissen“ Dienstag, 11. Februar 2025 um 19:00 Uhr beim DRK Baienfurt-Baindt, Baindter Str. 48/1, Baienfurt „Rettungsdienst und Feuerwehr, wo genau ist der Notfallort?“ Diese allererste Frage, di- rekt beim Abnehmen des Telefonhörers, er- öffnet das Notrufgespräch bei der Integrier- ten Rettungsleitstelle in Weigarten. Wie läuft ein solches Gespräch ab und wer entscheidet wann, ob der Rettungswagen mit Blaulicht alarmiert wird oder sogar ein Notarzt mit- kommt? Und stimmt es, dass der Rettungs- wagen bereits alarmiert ist, bevor das Ge- spräch beendet ist? Am 11. Februar ist der Europäische Tag des Notrufs. Anlässlich dieses Tages lädt das DRK Baienfurt-Baindt zu einem öffentlichen Vortrag zum Thema Notruf ein. Zu Gast ist Carsten Schliz, der bei der Integrierten Ret- tungsleitstelle für das Qualitätsmanagement verantwortlich ist. Er gibt einen exklusiven Einblick in die Arbeit der Rettungsleitstelle und erläutert, was dort passiert, wenn Hilfe- suchende den Notruf wählen. Dank neuester wissenschaftlicher Erkennt- nisse sind die so genannten „Fünf W’s“ nicht mehr erforderlich, Hilfesuchende werden strukturiert und detailliert durch das Ge- spräch geführt. Dadurch geht kein Detail ver- loren und es kann die richtige Hilfe alarmiert werden. Neben dem Thema Notruf werden das DRK Baienfurt-Baindt und die Helfer-vor-Ort-Gruppen vor- gestellt. Wir geben ebenfalls einen Einblick in unsere ehrenamtliche Arbeit. Wir zeigen unsere Aus- rüstung und unsere Motivation zu helfen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und bitten Sie zur besseren Planung um eine Anmeldung unter info@drk-baienfurt-baindt.de. Dieser Abend ist auch eine tolle Gelegenheit für alle, die sich eine Mitwirkung im DRK vorstellen kön- nen und sich dafür interessieren. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Stellenanzeigen Leitung (m/w/d) für die Grundschulbetreuung (m/w/d) in der Kloster- wiesenschule in Baindt in Teilzeit Du liebst es, Kinder zu begleiten, zu fördern und ihre Welt ein Stückchen bunter zu machen? Dann hast du bei uns genau deinen Platz! Mit Baindt liegst DU richtig! Baindt, mit seinen rund 5.500 Einwohnern, ist ein Ort, der sowohl durch seine Nähe zur Stadt als auch durch sei- ne wunderschöne, natürliche Umgebung besticht. Diese perfekte Kombination macht Baindt zu einem beliebten Wohn- und Arbeitsort. Die Gemeinde wächst stetig und genauso wächst auch unsere Kinderbetreuung. Auf un- serem Bildungscampus befinden sich der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit seinen drei Häusern und die Klosterwiesengrundschule. Du bist ein Organisationstalent mit Herz für Kinder? Dann suchen wir genau dich! Für die Leitung unserer Grundschulbetreuung suchen wir eine engagierte Persön- lichkeit, die die Betreuung unserer Schulkinder mit Herz, Kompetenz und Kreativität steuert. Ob pädagogische Fachkraft oder Quereinsteiger*in – wichtig ist uns, dass du die Kinder auf ihrer Entdeckungsreise durchs Leben begleitest und förderst! Das sind deine mögliche Einsatzzeiten: • Montag: 07:00 – 08:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Dienstag: 07:00 – 09:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Mittwoch: 07:00 – 08:00 Uhr & 11:30 – 14:00 Uhr • Donnerstag: 07:00 – 08:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Freitag: 07:00 – 08:00 Uhr & 11:30 – 13:00 Uhr Zusätzlich hast du flexible Vorbereitungszeiten, um dei- ne Aufgaben als Leitung der Betreuung optimal zu gestalten. Deine Aufgaben: • Leitung und Organisation der Grundschulbetreuung außerhalb der Unterrichtszeiten • Planung und Umsetzung eines kindgerechten Betreu- ungs- und Förderangebots • Führung und Unterstützung des Betreuungsteams • Enge Zusammenarbeit mit Schule, Eltern und weiteren Partnern • Dokumentation und Qualitätssicherung der Betreuung Das bringst du mit: • Eine abgeschlossene Ausbildung als pädagogische Fachkraft (z. B. Erzieherin, Sozialpädagogin) oder Be- reitschaft zur Weiterbildung „Schulkinder begleiten, unterstützen und fördern“ beim ifsb in Ravensburg • Freude an der Arbeit mit Grundschulkindern und an der Gestaltung von pädagogischen Konzepten • Organisationstalent, Eigeninitiative und Führungsstär- ke • Teamgeist und Kommunikationsstärke Das bieten wir dir: • Eine verantwortungsvolle Aufgabe mit viel Gestal- tungsspielraum • Unterstützung bei der Weiterbildung und fachlichen Entwicklung • Ein engagiertes Team und ein wertschätzendes Ar- beitsumfeld • Attraktive Arbeitszeiten, die sich mit Beruf und Familie vereinbaren lassen • Eine langfristige Perspektive und die Möglichkeit, ei- gene Ideen einzubringen • eine betriebliche Altersversorgung, die Deine Zukunft absichert. Schenke Andrea aus Baienfurt eine zweite Lebenschance Registriere dich als potenzielle:r Stammzellspender:in Ob im Garten, beim Radfahren oder Wandern - Andrea ist immer in Bewegung und hat dabei immer ein Lächeln im Gesicht. Ihre Familie und Freunde beschreiben sie als sehr aktiven, lebenslustigen und hilfsbereiten Menschen. Doch momentan steht die Welt der 63-jährigen Andrea still. Nachdem es ihr in den letzten Wochen nicht gut ging, ergaben nun die Blutuntersuchungen die niederschmetternde Diagnose akutemyeloische Leukämie (AML), Blut- krebs. Um zu überleben, benötigt Andrea nun eine Stammzellspende. Ihr größter Traum ist es wieder gesund zu werden, um wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Wer gesund und zwischen 17 und 55 Jah- ren alt ist, kann sich als potenzielle:r Stammzellspender:in für Andrea und andere Betroffene registrieren und damit Hoffnung verschenken. » Mund auf - Stäbchen rein - Spender sein Datum: Sonntag, 16. Februar 2025 Uhrzeit: 08:00-16:00 Uhr Ort: Gemeindehalle Baienfurt - Foyer, Marktplatz 2, 88255 Baienfurt Bitte bringen Sie zur Registrierung Ihr Handy mit. Jede Registrierung kostet die DKMS 50 Euro Unterstütze uns und scanne den QR-Code oder spende an: IBAN: DE78700400608987000818 Verwendungszweck: MHB 046 Andrea Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Bist du bereit, die Leitung unserer Grundschulbetreu- ung zu übernehmen und Kinder auf ihrem Weg zu be- gleiten? Dann bewirb dich jetzt und werde Teil unseres Teams! • Deine Bewerbung schickst du an bewerbung@baindt. de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. • Hast du noch Fragen? Melde dich bei Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 075029406-41 oder per E-Mail an s.flintrop@ baindt.de. Wir freuen uns auf deine Bewerbung! Amtliche Bekanntmachungen Wir trauern um unseren ehemaligen Kameraden Gebhard Fuchs Gebhard Fuchs trat im März 1969 in die Baindter Feu- erwehr ein. Er leistete für zwölf Jahre seinen Dienst am Nächsten in der Einsatzabteilung. Anschließend wechselte er in die Altersabteilung. Für seine Tätigkeit für die Feuerwehr und die Bürge- rinnen und Bürger der Gemeinde Baindt danken wir Ihm von ganzem Herzen. Seinen Angehörigen gilt un- ser Mitgefühl. Simone Rürup Roland Bucher Bürgermeisterin Kommandant Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg hat der Gemeinderat am 14.01.2025 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2025 2026 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 14.556.400 15.000.800 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwen- dungen von 16.180.000 16.683.950 1.3 Veranschlagtes or- dentliches Ergeb- nis(Saldo aus 1.1 und 1.2) von -1.623.600 -1.683.150 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Er- träge von 750.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Son- derergebnis(Saldo aus 1.4 und 1.5) von 750.000 250.000 1.7 Veranschlagtes Ge- samtergebnis(Sum- me aus 1.3 und 1.6) von -873.600 -1.433.150 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lau- fenderVerwaltungstä- tigkeit von 14.125.750 14.571.450 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufenderVer wal- tungstätigkeit von 14.596.300 15.097.950 2.3 Zahlungsmittelüber- schuss /-bedarf desErgebnishaus- halts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von -470.550 -526.500 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus In- vestitionstätigkeit von 15.526.700 4.925.800 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus In- vestitionstätigkeit auf 13.773.900 5.207.900 2.6 Veranschlagter Fi- nanz ierungsmit - t e l ü b e r s c h u s s /-bedarfaus Investi- tionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 1.752.800 -282.100 2.7 Veranschlagter Fi- nanzierungsmittel- überschuss / -be- darf(Saldo aus 2.3 und 2.6) von 1.282.250 -808.600 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätig- keitvon 1.000.000 1.000.000 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätig- keitvon 150.000 250.000 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 2.10 Ve ra n s c h l a g te r F i n a n z i e r u n g s - mittelüberschuss /-bedarfaus Finan- zierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 850.000 750.000 2.11 Veranschlagte Än- derung desFinan- z i e r u n gs m i t te l - bestands, Saldo des Finanzhaus- halts(Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2.132.250 -58.600 2025 2026 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.000.000 1.000.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Inves- titionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 500.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 03.12.2024 wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grund- steuer A) auf 600 v.H. 600 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 230 v.H. 230 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge. 390 v.H. 390 v.H. § 4 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung des Doppelhaushalts 2025/2026 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden- Württemberg. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haus- haltsjahre 2025 und 2026 der Gemeinde und die Wirt- schaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ sind mit der öffentlichen Bekannt- machung öffentlich zugänglich zu machen. Die elektronische Bereitstellung erfolgt auf der Inter- netseite der Gemeinde: https://www.baindt.de/rathaus- buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der- gemeinde Mit Erlass vom 29.01.2025 (AZ 902.KPK) hat das Landrat- samt Ravensburg die Gesetzmäßigkeit der Haushalts- satzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 nicht bestätigt, da die Soll-Vorgabe des § 80 Abs. 2 GemO von der Gemeinde planerisch in keinem der genannten Jahre erreicht wird. Es wurden die Ge- nehmigungen nach § 87 Abs. 2 und § 89 Abs. 3 erteilt. Eine aufsichtsrechtliche Beanstandung des Haushalts 2025/2026 ist, wegen der sonstigen finanziellen Rahmen- bedingungen der Gemeinde (positive Jahresrechnung 2023; vorhandene Ergebnisrücklagen), nach Auffassung des Landratsamts derzeit nicht erforderlich und der Haus- halt 2025/2026 kann vollzogen werden. Aufgrund der wirtschaftlich problematischen Situation der Gemeinde, insbesondere der nicht ausgeglichenen ordentlichen Ergebnisse, muss es die Zielsetzung der Ge- meinde sein, durch die Reduzierung von Aufwendungen und die Erhöhung von Erträgen, die Ertragslage zeitnah und nachhaltig zu verbessern. Durch die erheblichen an- stehenden Investitionen werden sich die Abschreibun- gen im Ergebnishaushalt deutlich erhöhen, was die Errei- chung ausgeglichener ordentlicher Ergebnisse erschwert. Insoweit sollte sich die Gemeinde auf die Erfüllung der Pflichtaufgaben konzentrieren und Investitionen sowie Aufwendungen im Bereich freiwilliger Aufgaben auf den Prüfstand stellen und soweit möglich und vertretbar re- duzieren. Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Ab- wasserbeseitigung sollten, im Rahmen der gebühren- rechtlichen Möglichkeiten, strikt kostendeckend geführt werden. Bei der Wasserversorgung ist es rechtlich zuläs- sig, Überschüsse zu Gunsten des gemeindlichen Haus- halts zu erwirtschaften. Falls auch bei der Vorlage künftiger Haushalte ein Defi- zit des ordentlichen Ergebnisses planerisch ausgewiesen sein sollte und in der mittelfristigen Finanzplanung keine Perspektive zur Erreichung ausgeglichener ordentlicher Ergebnisse entwickelt wird, behält sich das Landratsamt vor, erforderliche und geeignete Maßnahmen zu ergrei- fen. Dies könnte z. B. die Forderung der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts oder die Einschränkung von Kreditermächtigungen sein. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbe- achtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch in- nerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 07.02.2025 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Wichtige Hinweise zur Bundestagswahl Im Rahmen der Bundestagswahl wurde eine Anpassung der Wahlbezirke im Gemeindegebiet der Gemeinde Baindt vorgenommen. Die Anpassung betrifft ausschließlich die Mühlstraße und die Thumbstraße. Bewohner der Mühlstraße sind nun dem Wahlbezirk 003 Schenk-Konrad-Halle, Bewohner der Thumbstraße dem Wahlbezirk 001 Schule für Blinde und Sehbehinderte zugeteilt. In welchem Wahllokal Sie wahlberechtigt sind, kön- nen Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung einsehen. Eine Gesamtübersicht über die Einteilung der Wahlbezirke nach Straßen finden Sie außerdem auf unserer Home- page unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/wahlen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Vorankündigung Dorfputzete in Baindt Am Samstag, den 29. März 2025 findet wieder unsere alljährliche Dorfputzete in Baindt statt. Treffpunkt ist um 9:00 Uhr am Feuerwehrhaus bzw. Bauhof in der Ziegeleistraße 20. Dort werden Teams gebildet und auf die vorgegebenen Strecken aufgeteilt. Gegen 12:00 Uhr gibt es beim Feuerwehrgebäude einen gemeinsamen Abschluss und als Dank von der Gemeinde einen klei- nen Imbiss.In diesem Jahr wird die Dorfputzete von der Schalmeienkapelle Baindt e. V. organisiert. Hierfür be- danken wir uns bereits vorab sehr herzlich. Wir freuen uns sehr, wenn möglichst viele engagierte Mitbürge- rinnen und Mitbürger bei unserer Dorfputzete mithel- fen. Wir bitten Sie Warnwesten und Handschuhe nach Möglichkeit selbst mitzubringen. Bei wirklich schlech- tem Wetter kann die Putzete leider nicht stattfinden und wird dann ersatzlos abgesagt. Daher Daumen drücken, dass das Wetter mitspielt. Ihre Gemeindeverwaltung Abwassergebühren - Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsie- gelung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Verän- derungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/rat- haus-buergerservice/rathaus-online - Rubrik Wasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406-21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 11. Februar 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bericht Neugestaltung Dorfplatz 05 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Be- bauungsplan „Agri-PV Feuersberg“ 06 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohn- hauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Flst. 209/3, An- nabergstraße 28 07 Sachstand zur Straßenanpassung Marsweilerstraße zwischen den beiden Kreisverkehren 08 Überprüfung der nächtlichen Straßenbeleuchtung 09 Wiederherstellung der Bushaltestelle Wickenhaus 10 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 14. Januar 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht Bürgermeisterin Jahresrückblick: Bürgermeisterin Simone Rürup blickt auf das Jahr 2024 zurück. Baindt zählt zum Jahresende 5429 Haupt- und 67 Nebenwohnsitze. 42 Geburten, 56 Todesfälle, 26 Eheschließungen sowie 46 Kirchenaustritte hat es im vergangenen Jahr in Baindt gegeben. Darüber hinaus gab es 469 Zuzüge und 446 Wegzüge. Baugeschehen: 29 Baugenehmigungen wurden erteilt, davon 3 im Kenntnisgabeverfahren, und 6 Befreiungen gewährt. Bauanträge sind seit 1. Januar 2025 nur noch digital einzureichen. Baumaßnahmen: Witterungsbedingt haben Tiefbau- und Pflasterarbeiten in der Ortsmitte geruht, werden bei besserem Wetter jedoch fortgesetzt. Fahrradabstellplät- ze, Geländer und Sitzbänke werden schrittweise instal- liert. Die Ortsmitte ist für den Narrensprung nutzbar. Am Waldspielplatz erfolgen am 20. Januar weitere Anpas- sungsarbeiten. Arztpraxis (Dorfplatz): Bisher gibt es keine Rückmeldun- gen auf die Anzeige, eine Veröffentlichung im Ärzteblatt ist für Februar geplant. Mündlicher Bericht aus der Arbeit der Musikschule Ra- vensburg e.V. von Musikschuldirektor Harald Hepner Die Musikschule Ravensburg e.V., gegründet 1971, wird seit 2002 von 14 Kommunen unterstützt, darunter Baindt. Derzeit profitieren rund 200 Kinder in Baindt von den Angeboten der Musikschule, davon etwa 100 Kinder im Rahmen der Ganztagesschule der Klosterwiesenschu- le. Schwerpunktmäßig werden die Kinder in der musi- kalischen Früherziehung, an Blasinstrumenten und am Schlagzeug ausgebildet. Ein besonderer Erfolg ist die Bläserklasse der Kloster- wiesenschule, die seit 2013 besteht und 35 Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Klassen umfasst. Zu- sätzlich werden wöchentlich acht Stunden Unterricht an Perkussionsinstrumenten sowie Blockflöten- und Gitar- renunterricht angeboten. Bürgermeisterin Frau Rürup lobt die hervorragende Zu- sammenarbeit mit der Musikschule sowie deren schnelle Unterstützung bei personellen Engpässen. Die Musikschu- le trägt maßgeblich zur kulturellen und musikalischen Bil- dung in Baindt bei. Die Kinder unserer Klosterwiesenschu- le werden in weiterführenden Schulen mit musikalischem Schwerpunkt sehr gerne aufgenommen. Doppelhaushalt 2025 und 2026; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt; Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversor- gung und; Abwasserbeseitigung 2025 und 2026 Der Gemeinderat berät über den Doppelhaushalt 2025/2026 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Der Ergeb- nishaushalt weist ein Defizit von -1,62 Mio. € für 2025 und -1,68 Mio. € für 2026 aus. Gleichzeitig plant die Gemeinde Investitionen in Höhe von 6,68 Mio. € (2025) und 3,0 Mio. € (2026), die durch Grundstückserlöse und Kreditaufnah- men von jeweils 1,0 Mio. € finanziert werden. Die Kredit- tilgung beträgt 150.000 € (2025) und 250.000 € (2026). Kämmerer Herr Abele hebt hervor, dass steigende Per- sonalkosten (+0,72 Mio. €), höhere Sozialausgaben und eine um 0,33 Mio. € gestiegene Kreisumlage die finanzielle Belastung der Gemeinde verstärken. Auf der Ertragsseite bleibt die Gewerbesteuer trotz Anpassung des Hebesat- zes bei einem Ansatz von 2,5 Mio. €. Positive Effekte er- geben sich durch höhere Einkommensteueranteile sowie Grundstückserlöse. Herr Abele betont die Bedeutung des Doppelhaushalts, der trotz der finanziellen Herausfor- derungen wichtige Projekte wie die Sanierung der Klos- terwiesenschule, die Umgestaltung des Dorfplatzes und den Breitbandausbau sichert. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die geplanten Investitionen durch ein sorgfäl- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 tig abgestimmtes Sparpaket begleitet werden müssen, um die langfristige finanzielle Stabilität der Gemeinde zu gewährleisten. Im Sommer 2025 wird der Gemeinderat Maßnahmen wie die Überprüfung freiwilliger Leistungen, die Optimierung von Investitionsprojekten und mögliche Einsparungen im Personaletat diskutieren. Bürgermeisterin Frau Rürup be- tont die Notwendigkeit, Projekte gezielt zu priorisieren, um sowohl die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern als auch deren Infrastruktur zu erhalten und weiterzuentwickeln. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1.) Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2025 und 2026 gem. § 79 Gemeindeordnung Baden-Würt- temberg sowie den Wirtschaftsplänen 2025 und 2026 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigen- betriebs Abwasserbeseitigung gem. S. 1-6 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025/2026 zu. 2.) Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung, sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2024 – 2029 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Würt- temberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3.) Der Gemeinderat stimmt dem im Haushaltsplan ent- haltenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeord- nung Baden-Württemberg S. 85-87 der Anlage 1 Haus- haltssatzung und Haushaltsplan zu. 4.) Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungs- fähigkeit gem. S. 392-395 (Anlage 1) des Haushalts- planes zu. 5.) Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Dop- pelhaushalt mit der Vorgabe, dass im Nachgang ein Sparpaket zu entwickeln ist: Die Verwaltung wird be- auftragt, bis zum Haushaltscontrolling Mitte des Jah- res konkrete Sparmaßnahmen vorzuschlagen, die folgende Bereiche umfassen: Freiwillige Leistungen, Umsetzung geplanter Investitionsprojekte, Planungs- leistungen und Personaletats. Der Gemeinderat erkennt an, dass „Vor dem Beschluss ist nach dem Beschluss“ gilt: Mit dem Haushaltsbeschluss ist die Arbeit nicht beendet, sondern es folgen intensive Prüfungen und Entscheidungen über die Konsolidierungs- maßnahmen. Redaktioneller Hinweis: Die vollständigen Unterlagen in- klusive Anlagen sind online auf der Homepage zu finden. Bauantrag zum Einbau zweier Dachgaupen mit Nut- zungsänderung des DG im Wohngebäude auf Flst. 734/7, Nelkenstr. 9 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Spielmann“ Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Bauantrag, der Nutzungsänderung und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Spiel- mann“ für die Errichtung der Gaupen wird das gemeind- liche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohnhau- ses und Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 167, Friesenhäusler Str. 42 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindli- che Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Futterlager- und Bergehalle auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Futter- lager- und Bergehalle wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung eines Tierwohlstalles für Ferkelaufzucht und Mastschweine auf Flst. 1182, Hirsch- str. 200 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird nicht erteilt. Bauantrag zur Nutzungsänderung der Wohnung im DG als Ferienwohnung auf Flst. 446, Fliederstr. 10 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Nutzungsänderung einer Dachgeschosswohnung in eine Ferienwohnung ei- nes Zweifamilienwohnhauses wird erteilt. Bauantrag zum Neubau Bullenstall, Werkstatt, Strohl- agerhalle und Ponystall, Änderung Tierplätze auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag und zur Änderung der Tierplätze wird erteilt. Verkehrsschau 2024 - Vorstellung der Ergebnisse Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrs- schau vom 3. Dezember 2024 zur Kenntnis. Annahme von Spenden durch die Gemeinde Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden entsprechend der erstellten Übersicht wird erteilt. Anfragen und Verschiedenes Neue Bushaltestelle am Dorfplatz: Mit den neuen Mülleimern an den Bushaltestellen wird es auch integrierte Aschenbecher geben, diese werden zeitnah montiert. Gleichzeitig erfolgt die Installation der neuen Mülleimer auf dem gesamten Dorfplatz. Klosterwiesenschule: Während der Feiertage wurde auf der Baustelle der Klos- terwiesenschule Licht bemerkt. Ursache war ein falsch programmierter Bewegungsmelder. Darüber hinaus war der Fliesenleger während dieser Zeit in der Schule tätig. Bushaltestelle Fischerareal: Die vorübergehende Bushaltestelle im Fischerareal wird abgebaut, da sie nicht mehr benötigt wird. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tages- ordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwal- tung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv. de/se i te/de/rathaus/02/WB/ Ratsinformationssystem.html Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 08. Februar und Sonntag, 09. Februar 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 08. Februar 2025 Hochberg-Apotheke, Hochbergstraße 6, 88213 Ravens- burg, Tel: 0751 96866 Sonntag, 09. Februar 2025 Rosen-Apotheke Weingarten, Talstraße 2, 88250 Wein- garten, Tel: 0751 43513 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel. (0751) 85- 23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprü- chen bei Teilhabeeinschränkung durch chronische Erkran- kung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00-18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Februar 11.02. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 11.02. Tag des Notrufs – DRK 12.02. Fasnetsball – Seniorentreff BSS 21.02. Kinderball – Elternbeirat KWS SKH 23.02. Bundestagswahl 27.02. Gumpiger Donnerstag (Befreien: Kitas, Schule, Rathaus, SBBZ, Selige Irmgard) – NZ Raspler Zur Informationi Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Trauer Sprech Zeit Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, aus- zusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Ein- zeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 13.02., 13.03., 10.04., 08.05. 2025, je- weils 14, 15 oder 16 Uhr Mittwoch, 26.02. Dienstag, 25.03.,29.04., 27.05. 2025 Je- weils 15 oder 16 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck und Ingrid Elser-Hermle, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterinnen Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Einfach Da Sein - Wirklich so einfach? Was bedeutet dieses „Einfach Da Sein“ konkret, wenn der Tod unseres Zugehörigen bevorsteht? Wenn es nichts mehr zu „tun“, gibt, außer eben da zu sein? Das theoretische Wissen darum, was im Sterbeprozess passiert, ist hilfreich. Ihn mitzuerleben, auszuhalten und zu begleiten ist etwas ganz anderes und kann uns auch an unsere Grenzen bringen. Gefühle von Ohnmacht, Hilflosigkeit und Versagensängs- te können uns belasten. Lernen Sie an diesem Abend in Einzel- und Partnerübun- gen verschiedene Möglichkeiten kennen, für sich selbst und den sterbenden Menschen ganz da zu sein in dieser außergewöhnlichen Situation des Lebens. Referentin: Marion Müller, Koordinatorin Ambulanter Hospizdienst Weingarten Termin: Donnerstag, 20.02.2025, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung 0751 18056382 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 08. Februar – 16. Februar 2025 Gedanken zur Woche: Das Glück ist wie unser Schatten, es läuft davon, wenn wir ihm nachjagen, doch wenn wir auf das Licht und die Wahrheit zugehen, folgt es uns. Dario Lostado Samstag, 08. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 09. Februar – 5. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Jakob Kreutle, Pia Kreutle, Emily Wenzel, Frida Rapp, Benjamin Steifvater, Marlene Stör, Tim Be- ckert, Nele Gründler(† Paul Lehmann, Pia und Alfons Häfele, Manfred Schulz, Wilma Hoff- mann) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Mara Dienstag, 11. Februar 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 12. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 14.30 Uhr Baindt – Seniorenfasnet im Bischof Sproll Saal Donnerstag, 13. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Freitag, 14. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baindt – Erstkommunionmittag – 2. Gruppen- stunde im Bischof-Sproll Saal Samstag, 15. Februar 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Jakob Kreutle, Louisa Möhrle, Lenny Sonntag, Rafa- el Dorn, Johanna Zentner, Benedikt Heilig(† Hilda und Fritz Blank, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Eugen und Anton Elbs, Theresia und Baptist Elbs) Sonntag, 16. Februar – 6. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Vorstellung der Erstkommunikanten Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag. 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Der Wahlausschuss informiert Die Wählbarkeit der Kandidatinnen und Kandidaten wur- de durch den Wahlausschussgeprüft und wir freuen uns, dass wir Ihnen den endgültigen Wahlvorschlag bekannt- geben können. Folgende Damen und Herren haben sich zur Kandidatur bei der Kirchengemeinderatswahl bereit erklärt: -in alphabetischer Reihenfolge – Auzuret, Beatrix, 64 Jahre, Zahnmed. Fachangestellte, Baindt Brei, Martina, 57 Jahre, Verwaltungsangestellte, Baindt Brugger, Lisa, 38 Jahre, Lehrerin, Baindt Kleyer, Patricia-Achim, 53 Jahre, Außendienstmitarbei- ter*in, Baienfurt Leiprecht, Reinhold, 73 Jahre, Rentner, Dipl. -Vw. Baindt Lins, Volkher, 59 Jahre, Dipl. Betriebswirt, Baindt Michelberger, Ursula, 46 Jahre, Verwaltungsangestell- te, Baindt Rohde, Bernd Martin, 53 Jahre, Bibliothekar, Mochen- wangen Stephan, Thomas, 57 Jahre, CAD-Konstrukteur, Baindt Winkler, Stephan, 54 Jahre, Dipl.-Ing., Baindt Zanutta, Claudia, 59 Jahre, Schulsekretärin, Baindt Wir bedanken uns bereits heute bei den Damen und Her- ren für ihre Bereitschaft, bei der Kirchengemeinderats- wahl 2025 zu kandidieren, um sich aktiv an der Gestal- tung des Gemeindelebens in unserer Kirchengemeinde St. Johannes Baptist in Baindt zu beteiligen. Der Wahlausschuss Einladung Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu un- serer Seniorenfasnet mit Musik und Programm am Mittwoch, 12. Februar 2025 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Unsere „Bampfenkätter” hat wieder viel Lustiges aus unserem Dorf zusammengetra- gen. Gemeindepolitisch gibt es eine Menge zu berichten „i sag jo nix, i moin jo blos”! Lassen Sie sich überraschen, wir freuen uns auf einen fröhlichen Nachmittag mit Ihnen. Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 23. Februar 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Kommt her und sehet an die Werke Got- tes, der so wunderbar ist in seinem Tun an den Menschen- kindern. Ps66,5 Sonntag, 09. Februar 4.SonntagvorderPassionszeit 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche,Ev.Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst,Ev.Kirche(Pfr.Schö- berl) Montag, 10. Februar 08.30 Uhr Baindt Kreativer Montag, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor,Ev.Gemeindehaus Mittwoch, 12. Februar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht,Ev.Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt FrauenkreismitPeterGötze,Au- torenlesung Donnerstag, 13. Februar 20.00 Uhr Baienfurt BibelimGesprächmitPfr.Schö- berl,Ev.Gemeindehaus Sonntag, 16. Februar Septuagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche,Ev.Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kir- che (Pfr.Schöberl) Baienfurter Kirchen-Filmabend Ein Musikfilm der Hoffnung macht - FSK: 6 Freitag, 21. Februar 2025, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt InSüdtirol isteinTreffenzwischenIsraelundPalästina angesetzt.DortsolleinJugendorchesterauftreten, in dem junge Künstler aus beiden Staaten gemeinsam mu- sizierenundbeweisen,dasseinfriedlichesMiteinander trotzallerDifferenzenmöglichist.Musikverbindetüber Grenzenhinaus. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI FrauenkreisamMittwoch,den12.2.2025-19.00Uhr GanzherzlichlädtderevangelischeFrauenkreisderKir- chengemeindeBaienfurtBaindtzuseinemnächstenTref- fen ein. Peter Götze wird aus seinem Buch „Erinnerun- gen” lesen und auch wir dürfen uns erinnern. Wir freuen uns auf einen vergnüglichewn Abend das Frauenkreisteam Der Kreative Montag bietet an wirladenherzlichein Februar: 10.2. Birgit Schwartz-Glonnegger „Winter im Aqua- rell“, Aquarell März: 10. 3. Petra Keller: „Ostergeschenke - pfiffig präsen- tiert”, Papierarbeit April: 14.4. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin PetraNeumann-Sprink Tel.:0751-52501mobil:0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. DerKostenbeitragbeträgtinderRegel€7,50;Material nach Verbrauch --- Glaube im Alltag Psalmen lesen DasLebenmitallenHöhenundTiefenfin- detsichindenbiblischenPsalmen. Da sind die Dankpsalmen, aber auch die Klagepsalmen, in denen von Angst, Not und Verfolgung die Rede ist. Auch Rachegefühle sind dabei. NichtseltenstehtdenBetendendasWasserbiszumHals. Vielleicht schlagen Sie einmal die Bibel auf und lesen einen PsalmvonAnfangbiszumEndedurch.Mitallem,auch dengrößtenHassgefühlenkommenhierMenschenzu Gott, bestürmen ihn, rufen nach seiner Hilfe – und enden oft imDank.Vielleichtkannich inmeinenSturmzeiten GottauchungefiltertumHilferufen. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: kirchen- jahr-evangelisch.de) --- Bibel im Gespräch – Monatsspruch Mich von einem Wort überraschen las- sen,das„zufällig“ inmeineSituation hineinspricht. Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf Fragen suchen, die mich bewegen. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin. Zusammen über den Monatsspruch ins Gespräch kom- men und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bi- belstellen entdecken. Wir treffen uns am Donnerstag, 13.02.2025 von 20.00 - 21.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus – im Untergeschoss. Herzliche Einladung dazu. Pfr. M. Schöberl --- Vortrag „Eintauchen in digitale Welten“ Die Evangelische Kirchengemeinde Bai- enfurt-Baindt lädt am Donnerstag, 20.02.2025 um 19.00 Uhr zu einem Vortrag mit Herrn Prof. Dr. phil. Jörg Stratmann in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt ein. --- Offener Bibeltreff zur Vesperkirche Am Sonntag, 9. Februar findet um 13.30 Uhr im M.-Luther Gemeindehaus Wein- garten ein Offener Bibeltreff zur Vesperkirche statt. Zum Thema der Vesperkirche „Der Mensch is(s)t, was er ist, - Essen und Armut“ gibt Johannes Ehrismann, Theologi- scher Referent der Zieglerschen, Impulse zu Matthäus 5, 13-20 (Bergpredigt). Sein Motto: „Hoffnungsträger“ – Salz und Licht der Welt. Musikalische Umrahmung: Veehhar- fen-Ensemble Wilhelmsdorf. Weitere Bibeltreffs zur Ves- perkirche: 16. / 23. Februar. Kultur in der Vesperkirche 5.2.2025, 19:00 UhrOld Bottle Band, tra- ditionellem New Orleans Dixieland Jazz, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird ge- beten 7.2.2025, 19:00 UhrKiss’n Kills; Indi-, Punk- und Kick-Ass- Rock’n Roll, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesper- kirche wird gebeten. 8.2.2025, 19:00 UhrPonticelli Ensemble; Vielfältige Streich- musik von klassisch bis modern, Eintritt ist frei, um Spen- den für die Vesperkirche wird gebeten. 9.2.2025, 16:00 Uhr!Barny Bitterwolf & Marlies Grötzin- ger; Sapperlott; Mundart in Reinkultur, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird gebeten. 12.2.2025, 19:00 UhrRoman Mangold; Schwäbische Lie- der – zum schmunzeln bis zum lachen, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird gebeten. 14.2.2025, 19:00 UhrBetsaal-Brass; Brass von Klassik bis Swing, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird gebeten. 16.2.2025, 19:00 UhrVoice Mania; Euphorie trifft Acapel- la, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird gebeten. 18.2.2025, 19:00 UhrOberschwäbisches Kammerorchester; Klassische Werke für Streicher, Eintritt ist frei, um Spen- den für die Vesperkirche wird gebeten. 20.2.2025, 19:00 UhrKinoabend; Kino in der Kirche mit dem Kulturzentrum Linse, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird gebeten. EVANGELISCHESTADTKIRCHE WEINGARTEN ABT-HYLLER-STR. 1788250 WEINGARTEN _________________ GEÖFFNET VON 11:00 – 15:00 UHR ESSEN VON 11:30 – 14:00 UHR TÄGLICHE ANDACHT 14:30 UHR Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Mädchen verpassen Punktgewinn nur knapp Mädchen – SV Beuren 4:6 Im ersten Spiel der Rückrunde trafen wir auf den SV Beuren. Im Doppel spielten Pia und Marta gut zusammen und konnten sich in 3 engen Sätzen durchsetzen. Pia gewann danach das erste Einzel mit 3:1 und Marta musste ihr erstes Ein- zel mit 0:3 an die Spitzenspielerin abgeben. Die nächs- ten beiden Einzel von Franziska und Marta waren hart umkämpft. Franziska verpasste es nach 2:0 Führung im dritten Satz den Deckel drauf zu machen und verlor am Ende mit 2:3, ebenso wie Marta, die wiederum einen 0:2 Satzrückstand aufholen konnte, aber den Entscheidungs- satz leider nicht gewann. Nach zwei weiteren deutlichen Niederlagen von Pia und Franziska konnte Marta mit ih- ren ersten Einzelsieg zwar nochmals auf 3:5 verkürzen, doch die zu starke Nummer 1 aus Beuren holte gegen Franziska den entscheidenden 6. Punkt. Zum Abschluss kämpfte sich Pia nach 0:2 Satzrückstand nochmals zu- rück ins Match und konnte ihr Spiel zum 4:6 Endstand noch gewinnen. Schade, mit etwas mehr Spielglück wäre ein Punktge- winn durchaus möglich gewesen, vielleicht klappt es beim nächsten Mal. Jungen starten mit knapper Niederlage in die Rück- runde Jungen – SG Aulendorf 4:6 Wie die Mädels am Vormittag verloren die Jungs am Nachmittag ihr erstes Spiel der Rückrunde in der Be- zirksklasse ebenfalls knapp mit 4:6. Die Eingangsdoppel endeten mit einer Punkteteilung: Valentin und Felix verloren ohne echte Chance mit 0:3, während Ricco und Fabian ihrerseits einen klaren 3:0 Sieg einfahren konnten. Ähnliches Bild dann in den ersten Einzeln, Fabian gewann Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 in drei Sätzen und Ricco musste sich in drei Sätzen ge- schlagen geben. Im hinteren Paarkreuz waren Valentin und Felix ihren Gegnern deutlich unterlegen und verloren jeweils mit 0:3. Doch mit zwei gut herausgespielten 3:1 Siegen glichen Ricco und Fabian zum 4:4 Zwischenstand aus. Valentin brauchte zwei Sätze um in das Match zu finden und konnte sich in einen Entscheidungssatz kämp- fen, den leider er mit 8:11 verlor. Im letzten Spiel zeigte sich Felix verbessert, konnte die Niederlage aber nicht verhindern, sodass wir mit 4:6 verloren. Bereits am Don- nerstag geht es in Ailingen weiter, die allerdings zu den Meisterschaftsfavoriten zählen, falls sie in Bestbesetzung antreten können. Herren 1 erobern Tabellenführung Herren 1 – TSV Laubach 9:7 Nach einem Mammutspiel mit über 4 Stunden Spielzeit war der Jubel der 20 Fans groß, als Philipp Schwarz den Matchball im Schlussdoppel mit einem sehenswerten Angriffsball verwandelte. Der TSV Laubach hatte zuvor starke Gegenwehr geleistet und unseren Spielern alles abverlangt. In den Doppeln starteten nur Wolfgang Assfalg und Phi- lipp Schwarz erfolgreich, die Paarungen Tobias Nowak/ Marcel Brückner und Nico Scheffold/Roman Buck muss- ten sich, wenn auch knapp, geschlagen geben. Den Rückstand drehten mit zwei starken 3:0 Siegen unse- re Topspieler Marcel und Philipp in eine 3:2 Führung, die bei einer Punkteteilung im mittleren und hinteren Paar- kreuz bis zum 5:4 bestand hatte. Tobias und Roman konn- ten mit guten Leistungen jeweils 3:1 gewinnen, Nico und Wolfgang zogen in ihren Duellen den kürzeren, wobei Wolfgang bei seinem 11:13 im fünften Satz kurz zuvor so- gar einen Matchball hatte. Die zweite Einzelrunde startete mit einem Novum, denn Marcel musste zum ersten Mal diese Saison den Tisch als Verlierer verlassen. Er kam zu keinem Zeitpunkt ins Spiel, fand keine Sicherheit in seinen sonst so präzisen Angriffs- schlägen und verlor folgerichtig mit 0:3. Philipp hingegen spielte nach seinem schwächeren Spiel in der Vorwoche deutlich verbessert und konnte auch sein zweites Match ungefährdet mit 3:0 gewinnen. Durch zwei wichtige Siege in der Mitte von Tobias und Wolfgang, der nun selbst zwei Matchbälle gegen sich abwehrte, waren wir mit 8:5 auf der Siegerstraße. Doch im hinteren Paarkreuz fehlte uns die Durchschlagkraft. Nico verlor bei 1:0 Satzführung den zweiten Durchgang nach 9:5 Führung mit 9:11 und konnte sich von diesem Schock nicht mehr erholen. Roman fehl- ten in den letzten beiden Sätzen nur zwei Punkte, dennoch geht die knappe 1:3 Niederlage in Ordnung. So musste das Schlussdoppel über Sieg oder Unentschieden entschei- den, welches Wolfgang und Philipp zu Beginn dominier- ten und im hart umkämpften vierten Satz schließlich mit 13:11 gewinnen konnten. Da der bisherige Tabellenführer SV Rissegg im Parallel- spiel gegen die TSG Leutkirch verlor, übernehmen wir die Tabellenführung der Landesklasse, an deren Spitze nun ein Dreikampf entbrannt ist. Bereits am nächsten Sams- tag, 08.02. kommt es zum Spitzenspiel, wenn wir um 18 Uhr beim nun Zweitplatzierten SV Rissegg antreten müs- sen. Wir werden alles daran setzen unseren Platz an der Spitze zu verteidigen und uns für die Vorrundennieder- lage zu revanchieren. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Großspieltag mit allen vier Mannschaften!Herren 1 kämp- fen um Tabellenführung der Landesklasse Samstag 08.02. • 09:30 Uhr: SC Markdorf - Jungen • 12 Uhr: TSG Leutkirch – Mädchen • 17 Uhr: TG Bad Waldsee II - Herren 2 • 18 Uhr: SV Rissegg – Herren 1 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Narrenzunft Raspler e.V. 16. ANR - Ringtreffen in Ulm Vom 07.-09. Februar 2025 findet das nur alle 4-5 Jahre stattfindende Ringtreffen statt. Was ist daran so besonders? Der ANR (Alemannische Narrenring) besteht aus 90 Zünften und ist in drei Regionen aufgeteilt. Allgäu, Bodensee und Oberschwaben-Donau. Die Raspler gehö- ren zur Region Allgäu und weil die Ulmer ihrer 33-jährigen Geburtstag feiern, findet dieses Ringtreffen in Ulm statt. Am Samstag fahren unsere Kinder und Jugendlichen gemeinsam mit der Narrenzunft Bergatreute nach Ulm zum Kinderumzug. Am Sonntag geht es dann mit der Startnummer 33 für uns ins närrische Rennen. Die Abfahrtszeiten können wie gewohnt in der App ein- gesehen werden und auf der Fahrt nach Ulm, bleibt si- cherlich genügend Zeit in Erinnerungen ans vergangene Wochenende zu schwelgen. Denn der Ball der Verein war mit Sicherheit ein weiteres „Fasnetsmosaik” der Saison 2025 und sollte jetzt schon auf der „da muss ich 2026 unbedingt hin”-Liste stehen. Der Zunftrat grüßt zu diesem Wochenende passenden mit Zong-raus für Ulm und einem Narri-Narro für den ANR sowie einem kräftigen RASPLER - ratsch ratsch!!! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Baindt e.V. Der Berg ruft, komm mit auf die Marsweiler Höh´. Herzliche Einladung zur Land- frauenfasnet am Samstag, 15.02.2025, im Bischof-Spro- ll-Saal, Einlass 19.00 Uhr, Beginn 19.30 Uhr. Wir freuen uns auf einen lustigen Abend mit euch. Die Vorstandschaft Anmeldung bis 09.02.2025 bei Doris Sonntag, Tel. 07502/1035 oder über unsere Whatsapp-Gruppe. Reitergruppe Baindt Nachruf Die Reitergruppe Baindt e.V. nimmt Ab- schied von Ihrem langjährigen Mitglied Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Herr Gebhard Fuchs welcher am 27. 01. 2025 im Alter von 95 Jahren verstor- ben ist. Seit den 70er Jahren hat er jährlich beim Auf- und Abbau unseres Reitturniers tatkräftig unterstützt. Bis zum Jahre 2017 war er während unseres Turnierwochenendes für den Parkplatzdienst zuständig. Wir nehmen Abschied von einem wertvollen Menschen, den wir dankbar in Erinnerung halten werden. Seiner Fa- milie gilt unser tief empfundenes Mitgefühl. Für die Reitergruppe Baindt e.V. Markus Elb 1. Vorsitzender Schalmeienkapelle Baindt e.V. Schalmeienball 2025 Die Nacht der Musketiere Halle Baindt Seid dabei, wenn wir am 02.03.2025 die Fasnet gebüh- rend feiern! DJ Marco Mzee sorgt für die besten Beats und ausge- lassene Stimmung. Freut euch auf spektakuläre Einlagen von: • FZ „Löwen“ Baienfurt • LKBB • FZ Ankenreute Ein mysteriöser Überraschungsauftritt – bleibt gespannt, wer euch mit einer Tanzeinlage begeistern wird! Eine Nacht voller Musik, Tanz und Musketier-Magie er- wartet euch! Wir freuen uns auf euch! Einlass 19:30 Uhr // VVK 8€ - AK 10€ Einlass unter 18 Jahren nur mit PartyPass (Begrenzte An- zahl Karten U18 - bis 21 Uhr) Musketiere im “Ausland“ unterwegs Ein Highlight jagt das nächste. Nachdem wir letztes Wochenende „nur“ am Samstag in Rot an der Rot auf dem Umzug waren und abends in ei- gener Halle den Ball der Vereine mitfeiern durften, geht am nun in die Ferne. Am kommenden Wochenende brechen die Baindter Mus- ketiere von Samstag auf ins deutsche Ausland, nach Bayern. Die Faschingsmusi aus Waging am See feiert ihr 100 jäh- riges bestehen mit einem Faschingsmusikfest, zu diesem die Baindter Musketiere eingeladen sind. Am Samstag wird das Festzelt am See mit einem zünf- tigen Wein und Weissbierfest mit unserer Unterstützung eröffnet. Der Sonntag beginnt dann recht früh mit einem Kirch- zug um 9 Uhr mit anschließendem Platzkonzert auf dem Marktplatz. Nach einem wilden Treiben auf demselbigen formiert sich gegen 12 Uhr ein bunter Festzug zurück zum Festzelt am See welchen wir natürlich auch gerne begleiten. Wir freuen uns auf den Geburtstag unserer Freunde und sind gespannt ob die Bayern auch Fasnet können… Blutreitergruppe Nachruf Die Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. trau- ert um ihren Reiterkamerad, ihren Freund und Gönner Herrn Gebhard Fuchs Der tägliche Umgang mit der Schöpfung Gottes, geprägt durch seinen Beruf als Verwalter des landwirtschaftlichen Betriebs des Kinderheimes St. Josef in Baindt, heute das Sonderpädagogische Bildungs- und Bera- tungszentrum mit Internat der Stiftung St. Franziskus war für Gebhard Fuchs die Grundlage für die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Flurritten zu Pferd. Gebhard Fuchs hat 20mal mit der Blutreitergruppe Taldorf und 12mal mit der Blutreitergruppe Baindt am Blutritt in Weingarten teilgenommen. Im Jahr 1973 wurde er mit der Silbernen Ehrenmedaille und Urkunde der Stadt Weingarten und der Blutfreitags- gemeinschaft ausgezeichnet. 8mal hat er mit unserer Gruppe am Hl. Blutfest in Bad Wurzach teilgenommen. Gebhard war ein großer Verehrer des Hl. Blutes und ein hochgeschätzter Blutreiterkamerad. Für seine Treue zum Hl. Blut wollen wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren. „Das Hl. Blut komme seinem frommen Verehrer im Sterben zu Gute“ Für die Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. im Februar 2025 Werner Elbs Vorstand Berthold Steinhauser Gruppenführer Volleyball LJ Baindt Sprung ins Halbfinale Am vergangenen Donnerstag wurde das Training der ersten Mannschaft nach Tett- nang verlegt. Dort fand das Viertelfinale im Bezirkspo- kal statt. Es lief wie geschnitten Brot und die Mannschaft konnte ihre ganzen Stärken abrufen: Bombastische Auf- schläge, starke Monsterblöcke – Einzel und im Doppel, smarte Punkte mit Köpfchen, hardcore Abwehr und Bil- derbuchangriffe (25:19; 25:17; 25:17). Damit sichert sich die VLJ Baindt 1 den Einzug ins Pokalhalbfinale. Am morgigen Samstag findet das nächste Rundenspiel der VLJ Baindt 1 in Illerrieden statt. Gegen den SF Illerrie- den (aktuell 2. in der Tabelle) und den TV Kressbronn (3. Platz) werden hochkarätige Spiele erwartet. Am Sonntag trifft die VLJ Baindt 2 auf die TSG Ehingen und den TSV Langenau. Basar Baindt Kinderbasar Baindt Frühjahr-Sommer Basar 15. März 2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutter OHNE Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 22.2.25 um 8 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt”. Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wandertage um Geislingen vom 03.06. bis 06.06.2025 Informationen zu Programm, Preisen und Anmeldung fin- den Sie auf unserer Homepage Schwäbischer Albverein Weingarten. https:/weingarten.albverein.eu oder in unse- rem Schaukasten in der Marktgasse, zwischen Kaufland und Finanzamt. ... Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Betreuungsverein St. Martin Veranstaltungen und Suche nach Ehrenamtlichen Seit mehr als 32 Jahren ist der Betreuungsverein St. Martin im Landkreis Ravensburg e. V. Ansprechpartner bei Fragen rund um die Themen Betreuungsrecht, Vor- sorgevollmacht und Patientenverfügung. Bei Krankheit oder im Alter können manche Menschen ihre Angelegenheiten (Finanzen, Anträge, Organisation von Hilfen) nicht mehr selbst regeln. Sie wollen deshalb schon frühzeitig festlegen, wer dies dann erledigen soll. Mit einer Vorsorgevollmacht können Angehörige oder an- dere Vertrauenspersonen beauftragt werden, diese Auf- gaben wahrzunehmen. In einer Patientenverfügung kann außerdem bestimmt werden, was bei schwerer Krankheit geschehen soll. Dabei ist vieles zu bedenken. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, entscheidet das Betreuungsgericht, ob eine rechtliche Betreuung notwen- dig ist und welchen Umfang diese haben soll. Der Betreu- ungsverein St. Martin informiert in seinen Veranstaltungen über diese Fragen. Der Verein sucht laufend Freiwillige, die ehrenamtliche Betreuungen übernehmen möchten, bildet sie aus, berät und unterstützt sie in sozialen und rechtlichen Fragen. Die Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitglied- schaft im Betreuungsverein gebunden. Ehrenamtliche Betreuer erhalten eine Aufwandsentschä- digung und werden vom Land Baden-Württemberg ver- sichert. Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustraße 8 www.betreuungsverein-st-martin.de 88212 Ravensburg Tel.: 0751 17870 betreuungsverein.st.martin@t-online.de Veranstaltungen in RAVENSBURG Donnerstag, 13.03.2025, 16.30 - 18.30 Uhr Erfahrungsaustausch und aktuelle Informationen für Betreuer/innen Haus der Kirche, Jodoksaal, 2. OG, Wilhelmstr. 2, 88212 Ravensburg Dienstag, 01.04.2025, 19.00 Uhr Mitgliederversammlung 2025 mit Neuwahlen zum Vor- stand Kath. Gemeindehaus Dreifaltigkeit, Gemeindesaal, Schwalbenweg 5, 88213 Ravensburg Dienstag, 29.04.2025, 16.30 – 18.30 Uhr Wissenswertes zum Schwerbehindertenrecht Referent: Coskun Deniz, Sozialrechtsreferent, Sozialver- band VdK Baden-Württemberg e.V. Haus der Kirche, Jodoksaal, 2. OG, Wilhelmstr. 2, 88212 Ravensburg Dienstag, 13.05.2025, 19.00 – 21.00 Uhr Vorsorgevollmacht, Betreuungsrecht, Patientenver- fügung in Zusammenarbeit mit der VHS Ravensburg, VHS, Gartenstr. 33, 88212 RavensburgAnmeldung direkt bei der VHS Ravensburg Dienstag, 24.06.2025, 16.30 – 18.30 Uhr Dienstag, 08.07.2025, 16.30 – 18.30 Uhr Grundwissen Betreuungsrecht, Reform des Betreu- ungsrechts Geschäftsstelle des Betreuungsvereins St. Martin Kuppelnaustr. 8, 88212 Ravensburg Veranstaltungen in LEUTKIRCH Dienstag, 08.04.2025, 17.00 - 18.30 Uhr Gespräch mit Rechtspflegerin Aufgaben und Pflichten der Betreuer/innen, Zusammen- arbeit mit dem BetreuungsgerichtReferentin: Ulrike Hla- watschek, Amtsgericht LeutkirchBischof-Moser-Haus, Ma- rienplatz 13, 88299 Leutkirch Dienstag, 03.06.2025, 17:00 – 18:30 Uhr Erfahrungsaustausch und aktuelle Informationen für Betreuer/innen Bischof-Moser-Haus, Marienplatz 13, 88299 Leutkirch Veranstaltung in WANGEN Dienstag, 01.07.2025, 17:00 – 18:30 Uhr Erfahrungsaustausch und aktuelle Informationen für Betreuer/innen EMK (Ev. Method. Kirche) Wangen, Lehmgrubenweg 2, 88239 Wangen Kinderkleiderbörse Bergatreute Samstag, 22. März 2025 Gemeindehalle Bergatreute von 10–12 Uhr Für Schwangere: Einlass 9:45 Uhr, Türe kleiner Saal Verkauft werden: Gut erhaltene Frühjahr- und Sommerbekleidung von Gr. 50 bis 188 (nur Teeny-/Jugendgrößen!!), Umstands- bekleidung, Spielzeug, Kinderwagen, Autositze, Kinder- fahrräder, Laufräder, Roller.... Außerdem verkaufen wir wieder gebrauchte und gut erhaltene Tupperware Alle Infos unter: Homepage Bergatreute/ Freizeit gestalten/Vereine/Kinderkleiderbörse Offizielle Nummernvergabe ab dem 24.02.2025 Per Email unter basar-bgt@gmx.de -Helfer erhalten vorab ihre Nummer- Hausgemachte Kuchen zum Mitnehmen! Der Erlös kommt den Bergatreuter Schul- und Kindergartenkinder zugute. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Sammelbestellung Gartenerde und Dünger Liebe Gartenbesitzerinnen und -besitzer, wundern Sie sich nicht auch oft, dass die Blumen und Pflanzen in den Gärtnereien und Baumärkten kräftiges Laub und schöne Blüten haben? Wir bieten auch in diesem Jahr wieder aus der Fuch- sien-Gärtnerei Himmelreich unseren Mitgliedern eine Pflanzerde und Dünger an, die genau den Ansprüchen von sinnvollem und nachhaltigem Gärtnern entsprechen und die im Handel sonst nicht zu kaufen sind, zu einem Vorteilspreis an. Nur diese Erde und Dünger wird in der Gärtnerei selbst verwendet. Auch Nichtmitglieder können gerne gegen einen kleinen Aufpreis eine Bestellung aufgeben. Blattdünger: Stickstoff ist für die Blattgrünbildung wichtig. Bilden sich zum Beispiel gelbe Blätter, ist die ein Zeichen, dass Stick- stoff fehlt. 1 kg für 11,00 €, Nichtmitglieder 11,50 € Blütendünger: Hier ist der Phosphatgehalt für die Blütenbildung maß- geblich. Der hohe Kaliumgehalt sorgt dafür, dass das Holz gut ausreifen kann, was insbesondere im Herbst, wenn die Pflanzen ins Winterquartier gehen, maßgeblich ist. Ein Vorteil dieses Düngers ist, dass gezielt gedüngt werden kann. 1 kg für 11,00 €, Nichtmitglieder 11,50 € Beide Dünger können auch für sämtliche Zimmerpflan- zen eingesetzt werden. Langzeitdünger Die im Handel angebotenen Langzeitdünger mit Plasti- kummantelung reagieren meist auf Wärme und Wasser, was jedoch nicht kontinuierlich zur Verfügung steht. Das heißt sie können sich sehr schnell oder gar nicht auflösen. Für den Verbraucher ist es damit schwer zu kontrollieren. Den Langzeitdünger aus der Gärtnerei gibt es auch in Granulat-Form, mit einer Wirkungsdauer bis zu 6 Wo- chen, je nach Witterung. Hier sieht man jedoch, wenn er sich aufgelöst hat und hat somit die Möglichkeit wieder nach zu düngen. 1 kg für 12,00 €, Nichtmitglieder 12,50 € Pflanzen- Blumenerde im Sack zu 70 L für 18,00 €, Nichtmitglieder für 19,00 € Bei den sonst angebotenen Blumenerden wird oft ein hoher Anteil an Kokospflanzen mit vermischt. Auch soll- te das Problem mit Insektiziden und Pestiziden sowie die Umweltschädigung durch Rodung von Urwäldern mit beachtet werden. Sehr oft wird auch Klärschlamm mit beigemischt, welcher bekanntermaßen mit Rückständen von Medikamenten belastet ist. Bei der Blumenerde von FlorBest wird auf einen Torfan- teil verzichtet und durch Holzteile und Tonmineralien u.a. ersetzt. Diese Blumenerde von FlorBest kann sowohl bei der Anzucht und der Vermehrung von Setzlingen, beim Umtopfen in größere Blumentöpfe, aber auch bei der Auffüllung des Hochbeets verwendet werden. Haben wir auch ihr Interesse geweckt? Nähere Informati- onen zur Anwendung des Düngers und den Bestellschein erhalten sie auf unserer Homepage des Vereins: www. gartenfreunde-baienfurt.jimdofree.com oder direkt bei Bernhard Kohler kohler.bernhard@gmx.de oder Tel.-Nr.: 0751/18054214 Bitte beachten: Bestell-Ende für Sammelbestellung ist bereits der 28. Februar 2025. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die Lieferungen frei Haus nur gegen einen kleinen Aufpreis stemmen kön- nen. Die bestellte Ware kann ohne Mehrkosten bei Fam. Rittler Waldseerstraße 32, Baienfurt am 15. März 2025 abgeholt werden. Ihre Bestellung können sie gerne per Post, als E-Mail sen- den oder auch direkt in den Briefkasten bei Fam. Kohler, Höhenweg 13, 88255 Baienfurt oder bei Gertrud Rittler, Waldseerstr. 32, 88255 Baienfurt einwerfen. Wir freuen uns nun über Ihre Bestellung und grüßen herz- lich Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Narrenlauf am Donnerstag, den 20. Februar 2025 ab 20:45 Uhr Die CHG Arena Ravensburg lädt zum jährlichen Nar- renlauf ein: Von 20:45 Uhr bis 23:00 Uhr genießt ihr mit dem richtigen Schwung und guter Laune die Fasnet auf dem Eis. Narren im Häs und kostümierte Eislauffreunde zahlen nur 3,90 Euro Eintritt! Infos auf www.eissporthalle-ravensburg.de oder unter Telefon 0751/82-4198 Alltagshelden gesucht – Ehrenamtliche Privatvormundschaften Die Begleitung eines jungen Menschen ist eine bedeutsa- me Aufgabe, die in der Regel von den Eltern übernommen wird. In manchen Fällen können die Eltern diese Aufgabe jedoch nicht selbst wahrnehmen. Die Ursachen dafür sind vielfältig. In diesen Fällen benötigt der junge Mensch einen Vormund, der seine Interessen vertritt, Entscheidungen zum Wohle des jungen Menschen trifft und die rechtliche Vertretung übernimmt. Gerne möchten wir darüber informieren, dass diese Auf- gabe auch ehrenamtlich übernommen werden kann und hiermit ein wertvoller Beitrag zur Unterstützung junger Menschen sowie auch junger Geflüchteter in unserem Landkreis geleistet werden kann. Diese verantwortungs- volle Aufgabe bietet die Gelegenheit, das Leben eines jun- gen Menschen positiv zu beeinflussen und sie auf ihrem Weg in eine selbstständige Zukunft zu begleiten. Sie kön- nen aktiv dabei helfen, unsere Gemeinschaft zu stärken und jungen Menschen Stabilität und Orientierung bieten. Ein Vormund soll die Eltern keineswegs ersetzen, sondern dem jungen Menschen eine verlässliche Ansprechperson und „Kümmerer“ in wichtigen Belangen bis zur Volljäh- rigkeit sein. Wenn Sie Interesse haben oder mehr über dieses sinnstif- tende Ehrenamt erfahren möchten, laden wir Sie herzlich ein, sich bei uns zu melden. Gerne geben wir Ihnen detail- lierte Informationen über den Ablauf, die erforderlichen Qualifikationen (Geeignetheitsprüfung) sowie die Unter- stützung, die Sie von uns erhalten. Am Donnerstag, 13.02.2025 findet um 17:00 Uhr eine In- foveranstaltung in Ravensburg zu diesem Thema statt. Melden Sie sich bei Interesse gerne hierfür an, per E-Mail: ePV@rv.de oder telefonisch 0751/85-3266 oder 0751/85- 3267. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie sodann weitere Informationen. Weitere Infos zum Thema finden Sie auch auf der Home- page des Landkreises Ravensburg. Energieverbraucherportal zeichnet TWS aus Service, regionales Engagement und nachhaltige Ener- gieversorgung werden prämiert Viele Verbraucherinnen und Verbraucher setzen auf einen verlässlichen Energieversorger an ihrer Seite. Eine Orien- tierung bietet das unabhängige Energieverbraucherpor- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 tal, das schon seit Jahren Energieversorger auszeichnet. Die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) bekam jetzt erneut für Strom, Gas und Wärme eine her- vorragende Bewertung und darf so das Siegel „TOP-Lo- kalversorger“ in ihrem Versorgungsgebiet im Schussental tragen. „Das Siegel zeigt auf, welche Versorgungsunter- nehmen nicht nur faire Preise und Transparenz bieten. Sie stehen für eine zukunftsfähige Energieversorgung, die erneuerbare Energien, Digitalisierung und den Aus- bau intelligenter Netze miteinander verbindet“, berichtet das Energieverbraucherportal. „Es ist uns wichtig, für unsere Kunden passende Lösungen zu haben. Wir setzen uns dafür ein, dass die Energiever- sorgung sicher bleibt, klimaschonend wird und bezahlbar ist“, berichtet Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei der TWS. So investiert das Unternehmen in eine effizien- te Wärmeversorgung, bietet innovative Energielösungen und Mobilitätskonzepte an und hat ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt, von dem die Stromkunden direkt profitieren. Dabei steht die TWS beratend zur Seite: In Ravensburg und Weingarten ist der Energieversorger in drei Kundencentern persönlich für die Bürgerinnen und Bürger da. „Die Wertschöpfung vor Ort spielt eine ent- scheidende Rolle für die nachhaltige Entwicklung in der Region“, ist sich Robert Sommer sicher. Das unabhängige Energieverbraucherportal zeichnet seit Jahren Versorger mit dem Siegel „TOP-Lokalversorger“ aus, die nicht nur einen fairen Preis bieten, sondern auch ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber ihren Kun- den, der Umwelt und der Gesellschaft zeigen. Die TWS erhielt die Auszeichnung für Strom, Gas und Wärme in ihrem regionalen Versorgungsgebiet. Aktionen im Gedenkjahr 500 Jahre Bauernkrieg Die Große Landesausstellung UFFRUR! öffnet in Ko- operation mit der Gesellschaft Oberschwaben ihren Veranstaltungskalender für die Region Organisator/innen heimatgeschichtlicher Veranstaltun- gen in Oberschwaben haben jetzt die Gelegenheit, ihre Events zum Gedenkjahr 500 Jahre Bauernkrieg kosten- los einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen: Die Große Landesausstellung UFFRUR! 500 Jahre Bau- ernkrieg bietet in Kooperation mit der Gesellschaft Ober- schwaben einen zentralen Veranstaltungskalender mit besonderer Reichweite. Die Veranstaltungsmeldung er- folgt unkompliziert über die Website der Gesellschaft. Im Gedenkjahr gibt es neben der Großen Landesausstel- lung eine große Zahl örtlicher Initiativen aus Kommunen und Zivilgesellschaft. Gemeinsam tragen sie nachhaltig zum Erinnern bei. Die Gesellschaft Oberschwaben über- nimmt dabei eine Brückenfunktion: Sie gestaltet das regi- onale Programm nicht nur durch eigene Veranstaltungen, sondern bietet auch Unterstützung in Form von Förder- mitteln und Beratung. Tipp: Projekte, die sich anlässlich des Gedenkjahres mit dem Thema Freiheit beschäftigen, können noch Förder- mittel erhalten. Weitere Informationen zum Veranstal- tungskalender, zum Förderprogramm und zu den Aktio- nen im Gedenkjahr: www.gesellschaft-oberschwaben.de Fasnet mit Verantwortung: Tipps für eine sichere Feierzeit Das Rote Kreuz ist jederzeit für alle da Die Fasnet steht vor der Tür – Zeit für bunte Umzüge, Fei- ern und geselliges Beisammensein. Damit die närrische Zeit sicher und gesund bleibt für alle Maskenträger und Festbesucher, geben die Sanitäterinnen und Sanitäter vom Roten Kreuz folgende Tipps: 1. Wärme nicht mit Alkohol auf – trage warme Kleidung „Schütze dich mit warmer Kleidung vor der Kälte“, rät Va- nessa Nausester, Ausbilderin beim Roten Kreuz. Alkohol mag wärmend wirken, birgt jedoch Risiken. Regelmäßi- ge Aufenthalte in geschützten Bereichen helfen, warm zu bleiben. 2. Lege Pausen ein und schlafe genug „Höre auf deinen Körper“, empfiehlt Simone Dreher, eben- falls Trainerin beim DRK. Wer sich Erholungsphasen gönnt und ausreichend schläft, bleibt handlungsfähig und ge- nießt die Fasnet besser. 3. Trinke nicht aus fremden Gläsern oder Flaschen „Achte darauf, dein Getränk immer im Blick zu haben“, so Nausester. Das Trinken aus fremden Gläsern birgt ge- sundheitliche Risiken und kann zu unangenehmen Über- raschungen führen. 4. Wasche deine Hände regelmäßig „Hygiene ist wichtig“, betont Dreher. Besonders bei der Nutzung öffentlicher Toiletten oder in Menschenmen- gen hilft gründliches Händewaschen, Krankheiten vor- zubeugen. 5. Achte auf deine Mitmenschen „Die Fasnet lebt vom Miteinander“, sagt Nausester. Behal- te Freunde und andere im Auge – ein kurzer Blick kann entscheidend sein, wenn jemand Orientierung oder Hilfe benötigt. 6. Vorsicht bei fremden Personen „Bleibe in vertrauten Gruppen und sei vorsichtig bei neu- en Bekanntschaften“, warnen die Rotkreuzler. Ein ge- sundes Maß an Misstrauen schützt vor unangenehmen Situationen. Fasnet – ein Fest der Gemeinschaft „Die Fasnet ist eine wunderschöne Zeit, doch Sicherheit und Verantwortung sind essenziell“, betonen alle Sani- täter und Rettungsdienstmitarbeiter. Das DRK mit allen Helferinnen und Helfern steht während der Fasnet für die Mitbürger bereit. Wer sich über Erste-Hilfe-Maßnahmen oder weitere Sicherheitstipps informieren möchte, kann sich jederzeit an die Ehrenamtlichen wenden. „Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die Fasnet für alle eine schöne und sichere Zeit wird.“ One Billion Rising mit Rahmenprogramm im Februar in Ravensburg Aufstehen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, kollek- tive Stärke und Solidarität zeigen: dazu ruft die weltweite One Billion Rising-Kampagne jedes Jahr am 14. Februar auf. In Ravensburg findet um 17 Uhr auf dem Marienplatz wieder eine Tanzdemo statt. Begleitet von der Combo 7 des Bildungszentrums St. Konrad sind alle eingeladen, zum Lied „Break the Chain“ zu tanzen, um das Ende die- ser Gewalt zu fordern. Mitmachen können alle! Wer den Tanz vorher über möchte, kann beim Tanztraining der Tanzschule Geiger am 06.02. um 20:30 Uhr und am 11.02. um 17:30 Uhr teilnehmen. Rund um die Tanzdemo gibt es ein Rahmenprogramm mit Ausstellung, Vortrag und Workshops: Montag, 10. Februar – 08. März | vhs Ravensburg Plakat-Ausstellung „Gemeinsam gegen Sexismus“: Ent- wickelt vom Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“, ge- fördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Die Ausstellung thematisiert den alltäglichen Sexismus, dem Frauen regelmäßig begegnen, und informiert über die Erscheinungsformen und Auswirkungen. Montag, 03. Februar – 23.Februar | IWO Weingarten, Stefan-Rahl-Straße 2 Plakat-Ausstellung „Gemeinsam gegen Sexismus“ In leich- ter Sprache. Diese Ausstellung ist ein Angebot für Menschen mit Be- hinderung. Montag, 10. Februar | 19.00 Uhr | Bonanza des Bildungs- zentrums St. Konrad Vortrag „Körperbilder online – was wir auf Social Me- dia sehen und was nicht“ mit der Medienpädagogin Kim Beck geht es um Schönheitsidealen auf Social Media, den Wirkungen insbesondere auf das Selbstwert- und Kör- pergefühl von Jugendlichen und gibt Anregungen zum Umgang mit diesen Idealen. Der Vortrag richtet sich an Eltern und Fachkräfte. Freiwilliger Teilnahmebeitrag Sonntag 09. Februar | vhs Ravensburg Selbstbehauptung für Frauen und Mädchen (ab 11 Jahren) Workshop 1: 10:00 – 13:00 Uhr Workshop 2: 14:00 – 17:00 Uhr Leitung: Jasmin Pfund, Krav Maga Trainerin Teilnahmebeitrag: 7 € | Anmeldung: www.vhs-rv.de Die One Billion Rising Aktion findet in Ravensburg zum 8. Mal statt. Hintergrund ist, dass jede dritte Frau welt- weit körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt erfährt, das sind mehr als eine Milliarde Frauen (One Billion). „Wir wollen Gewalt gegen Frauen nicht hinnehmen und weisen daher immer wieder auf diese Menschenrechtsverlet- zung hin“ erklären die Organisatorinnen von Frauen und Kinder in Not e.V., der vhs, der Tanzschule Geiger, ehren- amtlich Aktiven sowie die Gleichstellungsbeauftragten von Stadt und Landkreis Ravensburg. Ermöglicht wurden der Vortrag und die Workshops durch eine Förderung der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg und der Legner-Saut- ter-Stiftung. Alle Infos zur Kampagne, zu den Veranstal- tungen und zur Bestellung von Hoodies sind unter www. ravensburg.de/obr zusammengestellt. Infos gibt es auch auf facebook und Instagram (@onebillionrising_rv). Schwacher Jahresauftakt am Arbeitsmarkt Zum Jahresbeginn ist die Zahl der Arbeitslosen im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg im Vergleich zum Vormonat um 9 Prozent angestiegen, die Quote kletterte damit auf 3,9 Prozent. Insgesamt waren 18.167 Männer und Frauen arbeitslos gemeldet. „Das war der höchste Januarwert seit 15 Jahren. Eine Zunahme der Arbeitslosigkeit ist im Januar zwar nicht unüblich, heuer ist der Anstieg jedoch nicht ausschließlich auf saisonale Effekte, sondern auch auf die angespannte wirtschaftli- che Situation zurückzuführen“, erklärt Mathias Auch, Vor- sitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Letztere spiegelte sich auch in der Entwicklung der Arbeitskräftenachfrage wider: „Die Zahl der Stellenneumeldungen fiel im Januar deutlich unter- durchschnittlich aus“, so Mathias Auch. Dementsprechend ist die Anzahl der Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Arbeit aufnahmen im Januar erkennbar zurückgegangen. Vor allem für Men- schen ohne Ausbildung oder mit geringer Qualifikation ist es schwerer geworden eine neue Stelle zu finden. „Die seit längerem erhöhte Inanspruchnahme von Kurzarbeit zeigt aber auch, dass die Betriebe in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Wert darauflegen, ihre Beschäftigten zu halten“, erläutert der Agenturchef. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im Janu- ar 18.167 Menschen ohne Arbeit, 8.125 Frauen und 10.042 Männer. Zum Vormonat stieg die Zahl um 1.500 Personen bzw. 9 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 1.672 Perso- nen bzw. 10,1 Prozent angestiegen. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 9.286 Menschen zum konjunkturreagiblen Rechtskreis SGB III (Arbeitslo- senversicherung). Das waren 1.164 oder 14,3 Prozent mehr als vor einem Monat und 1.404 oder 17,8 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 8.881 Menschen arbeitslos gemeldet. Dies sind 336 oder 3,9 Prozent mehr als im Vormonat und eine Zunahme um 268 oder 3,1 Prozent zum Januar des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren im Januar 4.969 erwerbsfähige Personen mit ukrainischer Staats- angehörigkeit gemeldet, 1.880 davon arbeitslos. Aus den acht Haupt-Asylherkunftsländern waren 3.997 erwerbs- fähige Personen gemeldet, von denen 1.368 arbeitslos waren. Arbeitskräftenachfrage Die Zahl der Stellenneumeldungen blieb auch zu Beginn des Jahres unterdurchschnittlich. Unternehmen und Ver- waltungen informierten über 884 neue, offene Stellen, das sind 353 oder 28,5 Prozent weniger als im Vormonat. Im gesamten Agenturbereich waren 6.148 offene Stellen gemeldet. Das waren 551 oder 8,2 Prozent weniger als im Dezember und 198 oder 3,1 Prozent weniger als im Januar 2024. Gesucht werden vor allem Fachkräfte und höher Qualifizierte, viele Arbeitsuchende verfügen jedoch über keine oder nur eine geringe Qualifikation. Kurzarbeit Aufgrund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Rah- menbedingungen hat die Bundesregierung die Bezugs- dauer von Kurzarbeitergeld von zwölf auf bis zu 24 Mona- te erhöht. Von der verlängerten Bezugsdauer profitieren Unternehmen, die sich bereits jetzt in Kurzarbeit befin- den und bei denen der Arbeits- und Entgeltausfall mehr als zwölf Monate andauern wird. Alle Informationen zum Thema Kurzarbeit stehen auf der Webseite der Bundes- agentur für Arbeit. Die Nachfrage nach Kurzarbeit ging im Januar leicht zu- rück, blieb aber auf einem erhöhten Niveau. Betroffene Branchen sind insbesondere der Maschinen- und Werk- zeugbau, der Bereich Sondermaschinenbau, Zulieferer für den Fahrzeugbau und die Elektroindustrie sowie Teile der Baubranche. Im Januar sind bis zum 27. des Monats bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 67 neue Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 1.115 Beschäftigte eingegangen. Im Dezember waren es 89 Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 1.652 Beschäftigte. Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis stieg die Arbeitslosenquote um 0,3 Pro- zentpunkte auf 4,0 Prozent. Vor einem Jahr lag die Quote bei 3,7 Prozent. Mit 5.110 Frauen und Männern waren 478 oder 10,3 Prozent mehr Menschen arbeitslos als vor vier Wochen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bodensee- kreis 2.677 Menschen (plus 379), das Jobcenter betreute 2.433 Frauen und Männer (plus 99). Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Im Landkreis Konstanz waren 7.594 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (3.809) oder das Jobcen- ter (3.785) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Das sind 606 Menschen oder 8,7 Prozent mehr als im De- zember. Die Arbeitslosenquote stieg auf 4,6 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 4,2 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 5.463 Menschen über die Arbeitsagentur (2.800) und das Jobcenter (2.663) ar- beitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 416 Personen oder um 8,2 Prozent zu. Die Arbeitslosenquote stieg auf 3,2 Prozent und lag damit 0,2 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Old Bottle Band eröffnet das Kulturprogramm der Vesperkirche Vom 4. bis 23. Februar ist in Weingarten wieder Vesper- kirchenzeit. Ein umfangreiches wie attraktives Kulturpro- gramm machen die Vesperkirche Weingarten zu einem einzigartigen Ort der Teilhabe und Begegnung. Künstle- rinnen und Künstler verzichten auf ihre Gage zu Gunsten der Vesperkirche. Der Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wir gebeten. Alle Kulturangebote finden in der evangelischen Stadtkirche in Weingarten statt. Start war am 5. Februar mit der Old Bottle Band, die seit Jahren mit traditionellem New Orleans Dixieland Jazz die Vesperkirche unterstützt. Am 7.2. folgt Kiss’n Kills mit ihrem überzeugenden Indi- , Punk- und Kick-Ass-Rock’n Roll. Die Band tritt bei der Vesperkirche das erste Mal auf. Los geht’s um 19 Uhr. Am 8.2. tritt das Ponticelli Ensemble auf. Mit ihrer viel- fältigen Streichmusik von klassisch bis modern ist das Ponticelli Ensemble schon seit Jahren Unterstützer der Vesperkirche. Beginn ist um 19 Uhr. Am 9.2. tritt der frühere Schirmherr und Förderer der Ves- perkirche i Schussental Barny Bitterwolf gemeinsam mit Marlies Grötzinger auf. Ihr Programm: Sapperlott; Mund- art in Reinkultur. Beginn ist hier bereits um 16 Uhr in der evangelischen Stadtkirche n Weingarten. Wer die Vesperkirche Weingarten finanziell unterstüt- zen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun:Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-weingarten.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.weingarten Benefizkonzert in der Vesperkirche Weingarten - Das Ponticelli Ensemble am 8. Februar „Heute ohne Vorspiel“ Lassen Sie sich am 8. Februar um 19.00Uhr erneut auf eine besondere musikalische Begegnung ein. Unter dem verheißungsvollen Titel „Heute ohne Vorspiel – einfach wild drauflos“ feiert das Ponticelli Ensemble sein 25-jähriges Jubiläum und spielt an diesem Abend ein Benefizkonzert für die Vesperkirche Weingarten. Be- stehend aus Streichinstrumenten, Piano und Percussion, präsentiert das Ensemble ein ebenso raffiniertes wie sinn- liches Programm. Ohne Umwege, direkt und mit Leidenschaft entführt Sie das Ponticelli Ensemble in eine Welt voller Harmonie, Ver- führung und überraschender Wendungen. Freuen Sie sich auf einen Abend mit berührender Barock- und Klassikmusik über feurige Rhythmen der Bossa Nova und die prickelnde Leichtigkeit des Swing bis hin zu un- vergesslichen Highlights aus Film und Musical. Tauchen Sie ein in eine Klangwelt, die gleichermaßen subtil wie berauschend ist. Samstag, 8. Februar 2025, Beginn um 19.00Uhr Evangelische Stadtkirche Weingarten Eintritt frei, Spenden zugunsten der Vesperkirche Weitere Informationen: vesperkirche-weingarten.de und www.ponticelli-ensemble.de Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kulturlandschaftspreis 2025 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturge- schichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zei- chen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Alle, die sich um ihren Erhalt sorgen, sind Vorbil- der und verdienen öffentliche Anerkennung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen oder beweidete Wacholderheiden. Das Preisgeld stellen die Sparkassen-Finanzgruppe Ba- den-Württemberg sowie die Sparkassenstiftung Um- weltschutz zur Verfügung. Der seit 1991 vergebene Kul- turlandschaftspreis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Der traditionelle Jugend-Kultur- landschafts-preis ist seit 10 Jahren einer der Hauptpreise, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Bewerben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Heimatbundes, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Teilen des Landes sowie einigen angrenzenden Gebieten. Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein- denkmalen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ru- he-bänke, Feld- und Wegekreuze, Bachbrücken, Trocken- mauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Gestalt eines Buches sein. Annahmeschluss für ausschließlich schriftliche Bewerbun- gen im Format DIN A4 ist der 30. April 2025. Kostenlose Broschüren mit den Teilnahmebedingungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwäbischen Hei- matbund in Stuttgart sowie bei allen württembergischen Sparkassen erhältlich. Die Verleihung findet im Herbst 2025 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. Vortrag mit Dr. Andreas Schwab Wann: Dienstag, 18. März 2025 um 19:30 Uhr Wo: Bürgerhaus Staig (Mochenwanger Straße 14 in 88273 Fronreute) Auf den Spuren der Erdgeschichte rund um Blitzenreute Wenn wir an die Eiszeiten in Oberschwaben denken, fal- Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 len schnell die bekannten Namen Günz, Mindel, Riss und Würm. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich da in der Forschung aber einiges getan. Es wurden Nachweise ge- funden, dass es im Laufe der letzten 500.000 Jahre noch weitere Gletschervorstöße ins Alpenvorland gab. Auch über die jüngsten glazialen Formen lässt sich heute mehr sagen als früher, weil man sie mit modernen Methoden inzwischen sehr genau analysieren und aussagekräftig darstellen kann. Gehen Sie mit auf Spurensuche! Bekanntlich hat ja der große Alpenrheingletscher auch rund um Blitzenreute markante Hinweise auf die Erdgeschichte hinterlassen. Und im Schussento-bel bei Mochenwangen kann man sogar sehen, wie der Mensch das Relief der Erde mitge- staltet. Eine Anmeldung bis Freitag, 14. März (12:00 Uhr) ist er- forderlich. Die Anmeldegebühr be-trägt 5,00 Euro (vor Ort zu entrichten). Telefon: 07502 954-16 E-Mail: Tamara.Gnatzy@fronreute.de ALLTAG UND GEMEINSCHAFT TEILEN – WERDEN SIE GASTFAMILIE Menschen mit psychischer Erkrankung benötigen für eine gute Bewältigung des Alltags Anleitung und Unter- stützung. Deshalb suchen wir Einzelpersonen, Lebensge- meinschaften und Familien, die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt von ca. € 1.500,-. Unser Arkade-Fachdienst begleitet Sie zuverlässig in al- len Fragen des Zusammenlebens. Derzeit betreuen wir in den Regionen Oberschaben und Bodensee 70 Menschen mit einer psychischen Beein- trächtigung in Gastfamilien. Das Zusammenleben kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren bestehen. Unsere Gastfamilien erleben dies meist als Bereicherung und für die Bewohnerinnen und Bewohner ist dadurch ein selbstbestimmtes und zufriedenes Leben in der Ge- meinschaft möglich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf und informieren Sie gerne. Arkade e.V. Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstr. 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg: 0751-36655-80 E-Mail: felix.willibald@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Freie Plätze in AOK-Kursen im Landkreis Ravensburg Ob Ernährung, Bewegung oder Entspannung: Gesundheit fängt bei uns selbst an. Zur Unterstützung bietet die AOK Bodensee-Oberschwaben aktuell Kurse im Landkreis Ra- vensburg an, in denen es noch freie Plätze gibt. AOK - HüftKnieProgramm: Aufbaukurs (Kursnummer 50426684) Diesen Kurs hat die AOK Bodensee-Oberschwaben zu- sammen mit dem Universitätsklinikum Tübingen entwi- ckelt. Die Teilnehmenden trainieren ihren Körper so, dass die Einschränkungen erheblich weniger werden und sie gleichzeitig leistungsfähiger werden. Sie lernen Übun- gen für zu Hause kennen, um den Erfolg langfristig zu sichern. Für die Teilnahme wird eine ärztliche Empfeh- lung benötigt. Ein Kurs besteht aus acht Terminen im Zeitraum vom 12.03.2025 bis zum 30.04.2025 und findet in der Praxis Physio, Bahnhof 11, 88299 Leutkirch, jeweils von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. AOK - Kraftausdauertraining (Kursnummer 50425925) Teilnehmende genießen dieses gezielte Krafttraining für alle Muskelgruppen. Die Übungen fördern außerdem die Beweglichkeit. Abgerundet wird das Training durch ge- zielte Entspannung und kleine Aufgaben für zu Hause. Für die Teilnahme wird eine ärztliche Empfehlung benötigt. Ein Kurs besteht aus acht Terminen in Zeitraum vom 21.02.2025 bis zum 11.04.2025 und findet in der Praxis Physio, Bahnhof 11, 88299 Leutkirch, jeweils von 10.45 Uhr bis 11.45 Uhr statt. AOK – Entspannt von Kopf bis Fuß (Kursnummer 50427119) Im hektischen Alltag kommen Entspannung und Erho- lung häufig zu kurz. Doch regelmäßig praktizierte Mus- kelentspannung und Entlastungstechniken helfen da- bei, zu einer gesunden Balance zurückzufinden und die Widerstandsfähigkeit gegen Stress zu verbessern. Im Kurs wird die Progressive Muskelentspannung vorge- stellt, ausprobiert und auf einfache Weise erlernt. Einbli- cke in Autogenes Training, Stressabbau durch Bewegung, Atementspannung, Achtsamkeitstraining und vieles mehr vervollständigen den Kurs. Ein Kurs besteht aus acht Terminen im Zeitraum vom 13.03.2025 bis zum 08.05.2025 und findet im feelMoor Gesundheitszentrum, Karl-Wilhelm-Heck-Str. 10, 88410 Bad Wurzach, jeweils von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Anmeldungen nimmt das AOK-Gesundheitsteam unter der Telefonnummer 0711 6525-46641 gerne entgegen. Weitere Kurse können darüber hinaus im Internet unter www.aok.de/bw/gesundheitskurse gebucht werden. Die Kurse sind für AOK-Mitglieder kostenfrei. Was sonst noch interessiert Wartezeit auf Steuererstattung verbessert Unterschiede zwischen den Finanzämtern haben ab- genommen Rund 1.000 Euro im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer im Erstattungsfall vom Finanzamt zurück. Da trifft es sich gut, dass die baden-württembergischen Steuerzahler im vergangenen Jahr deutlich kürzer auf eine Rückerstat- tung warten mussten, als im Jahr zuvor. Waren es 2023 noch 54 Tage gewesen, konnte die durchschnittliche Be- arbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen im Jahr 2024 für den Veranlagungszeitraum 2023 auf 41 Tage verkürzt werden. Das geht aus den Zahlen hervor, die das baden-württembergische Finanzministerium dem Steuerzahlerbund auf Anfrage mitteilte. „Es ist aus Sicht der Steuerzahler sehr erfreulich, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer um fast zwei Wochen auf 41 Tage verkürzt werden konnte“, schätzt der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller die Entwicklung ein. Vor allem für Haushalte, die dringend auf das Geld aus einer Rückerstattung angewiesen sind, sei das lange Warten auf den Steuerbescheid von der Finanzverwal- tung höchst ärgerlich gewesen, macht Möller deutlich. Auch bei einem weiteren Ärgernis gab es im vergangenen Jahr eine positive Entwicklung. So sind die unterschied- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 lich langen Bearbeitungszeiten zwischen den einzelnen Ämtern in Baden-Württemberg zwar nach wie vor vor- handen, allerdings nicht mehr in dem extremen Maße wie noch im Jahr zuvor. Im Jahr 2023 hatte das schnellste Fi- nanzamt einen durchschnittlichen Bearbeitungszeitraum von 34 Tagen, das langsamste Amt benötigte dagegen im Durchschnitt 75 Tage für die Bearbeitung einer Einkom- mensteuererklärung. Im Jahr 2024 reichte die Spanne der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 30 Tagen beim Finanzamt in Sinsheim bis zu 61 Tagen beim Finanz- amt Freiburg-Stadt. „Auch hier haben die Ämter durch die Verkürzung der Zeitspanne der Bearbeitungsdauer zwischen dem schnellsten und dem langsamsten Amt einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Dennoch gibt es den Zahlen zur Folge immer noch Steuerzahler, die doppelt so lange auf ihre Steuerrückzahlung warten, als andere Steuerzahler“, zeigt Möller auf. Eine Möglichkeit, die Bearbeitungszeit für Einkommen- steuererklärungen zukünftig noch weiter zu verkürzen, sieht der baden-württembergische Steuerzahlerbund in einer Optimierung der sogenannten „Autofälle“. Sprich jenen Fällen, die nicht mehr von Sachbearbeitern, son- dern von einer Prüfsoftware erledigt werden. „Die Auto- fall-Quote konnte im Vergleich zum Vorjahr von 17,2 Pro- zent auf jetzt 20,1 Prozent gesteigert werden, hier sehen wir noch Luft nach oben“, sagte Möller. Im Falle dieses sogenannten „Autofalls“ wurde der Bescheid bereits nach 10-12 Arbeitstagen versandt. Wird die Erklärung über ELS- TER eingereicht, verkürzt sich die Bearbeitungszeit sogar noch einmal um etwa 1- 2 Arbeitstage. Die Anzahl der zu bearbeitenden Steuerfälle steigt Jahr für Jahr, so wurden 2024 insgesamt 4,6 Mio. Einkommen- steuererklärungen bearbeitet, 2023 waren es noch 4,5 Mio. gewesen. Gleichzeitig wird das Steuerrecht stets kom- plizierter. „Dabei muss es hier doch gerade auch im Sinne einer verkürzten Bearbeitungszeit in die andere Richtung gehen. Durch Steuervereinfachungen und Pauschalen sollten Steuererklärungen entbehrlich oder zumindest weniger kompliziert und damit schneller zu bearbeiten sein“, fordert Möller ein Umdenken seitens der Politik. Mögliche Verbesserungen sowohl für die Steuerzahler als auch für die Finanzbeamten sieht Möller zudem in einer vorausgefüllten kurzen Steuererklärung für Rentner so- wie in einer deutlichen Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit beim Onlineportal Elster. „Wird die Steuererklärung einfa- cher, passieren weniger Fehler und die Erklärung kann so schneller bearbeitet werden. Auch so kann es gelingen, die Bearbeitungszeiten der baden-württembergischen Finanzämter weiter zu verkürzen“, ist sich der BdSt-Lan- desvorsitzende sicher. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termine: 12. Februar 2025 Thema Hilfsmittel für den Alltag Referentin Frau Kaiser Lehmann 12. März 2025 Thema Alltagsbewältigung mit einer Sehbehinderung Referentin Karin Gschwind Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2025 Link zum Beitreten des Zoom Meetings: https://us06web.zoom.us/j/85858293801?pwd= EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6x7PFS.1 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,,85858293801# Deutschland +496950502596,,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Ortseinwahl suchen: https://us06web.zoom.us/u/ kdGaTErV99 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Demenz - von der Vorbeugung bis zur Therapie Aktuelle Zahlen der AOK Bodensee-Oberschwaben zeigen: Weniger Erkrankte, doch Herausforderungen bleiben Demenzerkrankungen betreffen viele Menschen und stel- len Betroffene sowie ihre Angehörigen vor große Heraus- forderungen. In der Region Bodensee-Oberschwaben zeigt ein Blick auf die Zahlen der erkrankten AOK-Versi- cherten eine positive Entwicklung: Die Anzahl der diag- nostizierten Demenzfälle ist in den vergangenen Jahren leicht zurückgegangen. „Im Jahr 2019 waren in der Region 4.622 Personen an Demenz erkrankt. 2023 waren es noch 3.967“, sagt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK Bodensee-Oberschwaben. Werden die Zahlen auf Landkreisebene betrachtet, leiden im Bodenseekreis die wenigsten Menschen an Demenz. „Die Anzahl an Erkrankten ist von 1.179 im Jahr 2019 auf 1.012 im Jahr 2023 gesunken“, so Markus Packmohr. „Im Landkreis Ravensburg waren es 2019 1.836 Erkrankte, 2023 1.579.“ Auch der Landkreis Sigmaringen folgt diesem Trend. „Die Anzahl ist hier von 1.607 auf 1.376 Personen mit Demenz gesunken.“ Das Krankheitsbild Demenz: Eine wachsende Heraus- forderung Demenz ist ein Oberbegriff für unterschiedliche Krank- heitsbilder, von denen Morbus Alzheimer die bekannteste und häufigste ist. Etwa 75 Prozent aller Demenzerkran- kungen entfallen auf diese Form. Demenz wird diagnos- tiziert, wenn Betroffene mindestens sechs Monate lang unter Gedächtnisstörungen leiden, die mit weiteren ko- gnitiven Beeinträchtigungen einhergehen und das All- tagsleben erheblich einschränken. Neben Gedächtnis- störungen können auch Denken, Orientierung, Sprache und Urteilsvermögen betroffen sein. Zudem treten häufig Persönlichkeits- und Verhaltensänderungen auf, welche die Selbständigkeit der Betroffenen erheblich beeinträch- Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 tigen.Laut aktuellen Zahlen der AOK waren Ende 2023 etwa 1,8 Millionen Menschen in Deutschland an Demenz erkrankt. Die Prognosen sind jedoch alarmierend: „Bis 2025 könnten rund 2,7 Millionen Menschen über 65 Jah- ren betroffen sein. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die steigende Lebenserwartung zurückzuführen, da Demenz zu den häufigsten altersassoziierten Erkrankungen zählt“, erklärt Dr. med. Alexandra Isaksson, Ärztin bei der AOK Baden-Württemberg. Das vor allem Personen mit höhe- rem Alter betroffen sind, zeigt sich auch in der Region: Im Jahr 2023 waren in der Region Bodensee-Oberschwaben 3.725 der insgesamt 3.967 erkrankten Personen 65 Jahre oder älter. Das entspricht rund 94% aller Erkrankten. Trotz dieser Prognosen deuten einige Studien auf einen Rück- gang der Prävalenz und Inzidenz hin. Verbesserte Bildung, ein rückläufiger Nikotinkonsum und ein bewussterer Le- bensstil könnten dazu beitragen. „Insbesondere regelmä- ßige körperliche Bewegung, aber auch ein geistig aktives Leben mit Pflege sozialer Kontakte kann Demenz vorbeu- gen. Wer sich gesund ernährt, bestehendes Übergewicht abbaut bzw. mit dem Rauchen aufhört, kann das Risiko für eine Demenzerkrankung senken“, betont Isaksson. Therapie: Frühzeitig handeln Eine frühzeitige Diagnose ist entscheidend für den Krank- heitsverlauf. Betroffene können länger selbständig und gesellschaftlich aktiv bleiben, wenn Symptome frühzeitig erkannt und behandelt werden. Zu den Therapieoptionen zählen medikamentöse Ansätze wie Antidementiva, die kognitive Fähigkeiten stabilisieren, sowie psychosoziale Maßnahmen wie Verhaltenstherapien und Biografiearbeit. Mit einem umfassenden Ansatz aus Prävention, frühzei- tiger Diagnostik und gezielter Therapie kann der Krank- heitsverlauf von Demenz positiv beeinflusst werden. Gleichzeitig sind politische und gesellschaftliche Anstren- gungen gefragt, um die Versorgung der Betroffenen auch in Zukunft sicherzustellen. Hilfreiche Links: Psychologische Online-Beratung: www.pflegen-und-le- ben.de Forum der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: www.deut- sche-alzheimer.de/unser-service/foren.html Wegweiser Demenz: www.wegweiser-demenz.de Online-Pflegekurse der AOK: www.online-pflegekurse. bw.aok.de Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie die Länder Lateinamerikas einmal praktisch durch die Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rah- men eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Peru und Brasilien sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Aufenthaltsdauer für die Schüler beträgt: • Peru/Arequipa: 09.05 – 05.06.2025 (15 - 16 Jahre alt) • Brasilien /Porto Alegre: 22.06. - 25.07.25 (15 - 16 Jah- re alt) • Peru /Lima: 29.06. - 25.07.25 (14 - 15 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasi- ums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler lernen Deutsch als 1. Fremdsprache. Ein Einführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbe- reiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Be- ziehung zum deutschen Sprachraum schaffen. Ein Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO - Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne: Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138, Handy 0172- 6326322, Frau Putane und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, E-Mail: gsp@djobw.de, Webseite: www.gastschuelerprogramm.de Gesprächsreihe für Pflegende Eltern 2025 von Kindern mit chron. Krankheit, Behinderung, hohem Förderbedarf, OP-Erfahrung, … Mittwochs, jeweils 18:30 Uhr Aicher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau 19. Feb.: Filmvorführung „Glück ist was für Weicheier“ (FSK 12) + Vorstellung Amb. Kinder– und Jugendhospiz- dienst (JARO) 30. April: Rentenpunkte für den/die Pflegende/r Eltern (teil) 21. Mai: Steuerliche Erleichterungen 25. Juni: Integrationskraft + Eingliederungshilfe 01. Okt.: Vorsorge mit dem Behindertentestament 15. Okt.: (Geburts)Traumata bei Kind und Eltern 05. Nov.: Rechtliche Betreuung ab 18 Jahren 19. Nov.: Leistungen der Kranken– und Pflegekasse 19. Febr.: Filmvorführung „Glück ist was für Weicheier“ (FSK 12) + Vorstellung Amb. Kinder– und Jugendhospiz- dienst (JARO) Stefan ist alleinerziehender Vater. Während er sich als Sterbebegleiter engagiert, kämpfen die zwölfjährige Jessica und ihre ältere Schwester Sabrina mit eigenen Problemen. Ref.: Karin Maiki (Caritas) + Adrian Kutter (Ki- nomuseum BC) 30. April: Rentenpunkte für den/die Pflegende/r Eltern (teil) ReferentIn: N.N. Deutsche Rentenversicherung 21. Mai: Steuerliche Erleichterungen Pflege-Pauschbetrag, Fahrtkosten, Umbau- maßnahmen, Zuzahlungen, Haushaltshilfe, usw. Referent: Achim Bulander (Steuerberater) 25. Juni: Integrationskraft + Eingliederungshilfe Schulbegleitung, Hilfeplan und weitere Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Referentin: Frau Heinemann (Landratsamt Sig- maringen) 01. Okt.: Vorsorge mit dem Behindertentestament Referent: Hr. Herwanger (Notar a.D.) 15. Okt.: (Geburts)Traumata bei Kind und Eltern Verhaltensmuster und Therapiemöglichkeiten Referentin: Heidi Schneider (Heilpraktikerin f. Psychotherapie) 05. Nov.: Rechtliche Betreuung ab 18 Jahren Referent: Alexander Teubl (Betreuungsvereins SKM Sig.) Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 19. Nov.: Leistungen der Kranken– und Pflegekasse Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Fahrtkos- ten, Entlastungsbeitrag, Haushaltshilfe usw. Referentin: Sonja Wäscher (AOK Boden- see-Oberschwaben) Kontakt Caritas Biberach-Saulgau Sonja Hummel 07351 8095-190 Hummel.s@caritas-dicvrs.de Aicher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau Ohne Anmeldung I kostenfrei I Spendenbasis FAMILIENANZEIGEN MIETANGEBOTE Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 0/ 11 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: in Pa onville Werde unsere Superheldin des Alltags! Gute Fee gesucht - für 13-15h pro Woche in Reute/Bad Waldsee! Wir sind eine herzliche, vierköpfige Akademikerfamilie (zwei Jungs, 4 und 6 Jahre alt) und suchen DICH - unsere gute Fee, die uns in unserem turbulenten Alltag unterstützt. Deine Mission: Hol- und Bringdienst sowie liebevolle Betreuung unsere Jungs / Optional: Un- terstützung im Haushalt (je nach Absprache) Was wir bieten: Ein familiäres, wertschätzendes Umfeld / flexible Aufgaben, die wir ge- meinsam in einem persönlich Gespräch besprechen. Lust auf ein Kennenlernen? Dann schreib uns an happyfamilymanagerin@ gmail.com Wir freuen uns auf Dich! Schöne 4 1/2 Zimmer Maisonettenwhg. in Wolpertswender Teilort ab 01.04.2025 zu vermieten. 108 m² Wfl., 2 Balkone, Schwedenofen, 2 WC's, vorh. EBK muss erworben wer- den, 1 Garage, Miete VB. Chiffre Zuschriften an den Verlag 777/ 1410 GESCHÄFTSANZEIGEN Finde die 10 Fehler! Das obere Bild unterscheidet sich je- weils durch zehn Veränderungen von dem Bild darunter. Welche sind es? © Dirk Pietrzak/DEIKE 732R15R2 Werde jetzt Pate! Bildung schenkt Freiheit Hilfe, die weiter reicht. www.help-ev.de Spendenkonto DE47 3708 0040 0240 0030 00 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 10% auf Decken Kissen & Matratzen* Angebot im Outlet: 30% auf Bettwaren* *Angebote gültig im Manufaktur-Laden Waldburg für nicht reduzierte Ware. Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Alles für den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Zeigen Sie Präsenz! KW 8 /9 * *in Pa onville Frezeit und Wellne Interesse oder Fragen? Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU ab 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg TRAUERANZEIGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 „Alternative Bestattungsformen“ Der Erinnerungsdiamant. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Wir suchen ab sofort eine lebenserfahrene Persönlichkeit als Schulbegleiter (w/m/d) für Baindt in Teilzeitanstellung (30 Std. /Woche). Als Schulbegleitung übernehmen Sie für ein Kind die tägliche Begleitung in einer schulischen Einrichtung (SBBZ St. Stiftung Franziskus) und erbringen alle dort notwendigen unterstützenden Hilfeleistungen. malteser-bodensee.de jobs.malteser.de Wir suchen ab sofort eine Pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Schulbegleitung für Baindt in Teilzeitanstellung (17 Std. /Woche). Als Schulbegleitung übernehmen Sie für ein Kind die tägliche Begleitung in einer schulischen Einrichtung (SBBZ St. Stiftung Franziskus) und erbringen alle dort notwendigen unterstützenden Hilfeleistungen. malteser-bodensee.de jobs.malteser.de Wir wachsen weiter und suchen für unsere stationären Ein- richtungen und unseren ambulanten P egedienst • Plegedienstleitung (m/w/d) in Oberhofen • Wohnbereichsleitung (m/w/d) im Bruderhaus • Plegefachkraft (m/w/d) • Plegehilfskraft (m/w/d) • Verwaltungsfachkraft (m/w/d) für Personalwesen (TVöD) Wir bieten: • Einen attraktiven Arbeitsplatz (Homeof ce tw. möglich) mit an- spruchsvollem und vielseitigem Aufgabengebiet • Ein sehr angenehmes und kooperatives Arbeitsklima in einem übersichtlichen Stif- tungsunternehmen • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • Tolle Bezahlung nach TVöD • Job-Ticket, betriebliche Altersversorgung, LOB- Prämie, Gesundheitsmanagement u.m. Einfach bewerben bei: Michael Abler, Tel. 0751/363 580, bewerbung@stiftung-bruderhaus.de, www.bruderhaus-ravensburg.de. Andrea Boscher-Krohmer staatl. exam. Logopädin Maybachstraße 9 88250 Weingarten Telefon 0751 56 82 85 00 www.logopaedie-in-weingarten.de STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 3,15 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 07.02.2025
          Amtsblatt_2025_02_28_KW09.pdf

          Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 28. Februar 2025 Nummer 9 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 BAINDTER FUNKEN SAMSTAG 08.03.2025 18:00 UHR MIT BEWIRTUNG ÜBER DER ALTEN KIESGRUBE AM ANNABERG ZUGANG ÜBER ANNABERGSTRASSE - WIR FREUEN UNS AUF EUCH! HOLEN SIE SICH IHRE FUNKENBREZEL DIREKT AM FUNKEN AB UND UNTERSTÜTZEN SIE UNS ZUM WOHLE DER UMWELT - EIGENEN BECHER MITBRINGEN Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Raspler - ratsch, ratsch Maskenvertreiben Maskenvertreiben mit Narrengericht 2025 Dienstag, 04.03.2025 ab 19:30 Uhr in Baindt anschließend Kehraus in der Schenk-Konrad-Halle Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Fachdialog: Wasserschutz und Windenergie Der Energiedialog Altdorfer Wald lädt ein und diskutiert … … Welche Auswirkungen haben Windräder im Wald auf die Wasser-Ressourcen? Prof. Dr. Nico Goldscheider | Professor der Hydrogeologie am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) … Warum ist der Altdorfer Wald für das Grund- und Trinkwasser wichtig? Dr. Hermann Schad | IMES GmbH, Hydrogeologe und Gutachter des Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt ... Was wird für die Planung und den Grundwasserschutz beim Windpark-Projekt untersucht? Dr. Martin Brodbeck | Geschäftsführender Gesellschafter Smoltczyk & Partner GmbH, Gutachterbüro für Boden- und Wasserschutz des Windpark-Projekts 11. März | 2025 Sirgensteinhalle Vogt | 19 Uhr Die Veranstaltung wird live gestreamt. Die Plätze in der Sirgensteinhalle sind be- grenzt. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg möglich. Zur Anmeldung (für die Teilnahme vor Ort notwendig!) Zum YouTube-Livestream mit Online-Fragen www.youtube.com/@forumenergiedialog4961/streams Fo to : J . M ai Der Energiedialog Altdorfer Wald Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regel- mäßig und wählt unter anderem Themen für öffentliche Veranstaltungen aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Würt- temberg ist ein Angebot des Landes, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Ener- gien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Erste Frühlingsboten auf naturnahen Flächen in Baindt Wilde Frühblüher und frühe Wildbienen läuten den Frühling ein Gelb, lila, violett und blau – nach kargen Winter- tagen freuen sich viele Menschen über die ersten Frühblüher im Garten und auf Grünflächen. Noch wichtiger sind sie aber für geflügelte Frühstarter. Ab Mitte Februar erwachen die ersten Insekten aus ihrem Winterquartier und machen sich auf die Su- che nach Nektar und Pollen. Hummelköniginnen sind echte Frühstarter Bei Temperaturen ab zehn Grad sieht man besonders häufig Hummelköniginnen, die noch träge nach Nahrung suchen. Die Königinnen lassen sich daran erkennen, dass sie größer sind als Hummelarbeiterinnen. Gerade wenn im zeitigen Frühjahr erst wenige Pflanzen blühen, sind Frühblüher ein wichtiger Nahrungsbestandteil für die früh fliegenden Insekten. Wildformen von Tulpe, Krokus und Co. Damit die Frühblüher zum Nahrungsangebot der Insekten beitragen, dürfen sie nicht zu stark züchterisch verändert sein. Denn gefüllte Blüten oder unnatürliche Farbgebungen führen dazu, dass die Blütenbesucher entweder nicht an den begehrten Pollen herankommen oder die Blüte gar nicht erst als potenzielles Futter erkennen. Mit dem NABU-Projekt „Natur nah dran“ hat die Gemeinde Baindt im Jahr 2020 naturnahe Flächen angelegt. Die Flächen in der Marsweilerstraße (Höhe Bäckerei Haußmann), die Wiesenfläche gegenüber Klosterwiesenschule, der Seitenstreifen in der Boschstraße, die Steininsel Bosch-/Zeppelinstraße und der Kreisverkehr am Ortseingang Schachen erwachen nach und nach aus ihrer Winterruhe und beherbergen eine Vielzahl von Wildpflanzen, dar- unter auch die wichtigen Frühblüher. Erfahren Sie hier, welche Arten Sie entdecken können und wenig bekannte Fakten zu den Frühblühern. Diese Frühblüher können Sie auf unseren „Natur nah dran“-Flächen entdecken: Schneeglöckchen (Galanthus nivalis), blühen weiß von Februar bis März. Die meisten kennen die weißen Glöckchen, die aus dem Schnee rausgucken – was aber nur wenige wissen: Zur Fortpflanzung haben sie eine ausgeklügelte Symbiose mit Ameisen entwickelt. Nach der Bestäubung entwickeln sich Samen mit einem fleischigen Anhängsel. Dieses lockt Ameisen an, die den Samen einsammeln und weiterverbreiten. Elfen-Krokus (Crocus tommasinianus) blüht meist violett von Februar bis April. An ihm erfreuen sich nicht nur früh- fliegende Insekten, sondern auch Eichhörnchen, die im Winter wenig Nahrung finden. Sie klauben die nährstoffrei- chen Krokus-Knollen aus dem Boden. Weinberg-Tulpe (Tulipa sylvestris) blüht gelb von April bis Mai. Sie stammt ursprünglich aus Südeuropa beziehungs- weise dem Mittelmeerraum, hat sich aber mittlerweile in ganz Europa, auch in Deutschland, ausgebreitet. Im Ge- gensatz zu vielen Zuchtformen bleibt ihr Blütenkelch nicht geschlossen, sondern öffnet sich weit, sodass sie einem Stern gleicht. So kommen Bestäuber besser an den wertvollen Pollen und Nektar im Inneren: Von ihr profitieren ganze 13 Wildbienen-Arten, darunter auch die gefährdete Schwarze Köhlersandbiene. Dolden-Milchstern (Ornithogalum umbellatum) ist eine weiße, einheimische Art, die von April bis Mai blüht. Er blüht nur kurz und kommt häufig in breiten Polstern vor. Das Besondere an ihm: Alle Teile der Pflanze sind giftig – der herzwirksame Wirkstoff der Blüten wird zur Herstellung von sogenannten „Notfall-Tropfen“ hergestellt. Kleine Traubenhyazinthe (Muscari botryoides) blüht blau von April bis Mai. Die nach unten geöffneten Glöckchen schützen das Innere der Blüten vor Feuchtigkeit. Dank ihrer Blütenform hat die Traubenhyazinthe eine spezielle Ausbreitungsstrategie entwickelt: Fallen Regentropfen auf die Glöckchen oder werden sie vom Wind in Bewegung versetzt, werden die Samen herausgeschleudert und mit dem Wasser weitertransportiert. Gelbes Windröschen (Anemona ranunculoides) blüht gelb von April bis Mai. Man kennt sie vor allem aus Wäldern, wo sie in großen Teppichen auftreten. Deswegen eignen sie sich gut zur Unterpflanzung von Bäumen und Sträu- chern. Es bietet Nahrung für 18 Wildbienenarten, drei Schmetterlingsarten und sechs Schwebfliegenarten und ist damit eine besonders wertvolle Insektenpflanze. Finger-Lerchensporn (Corydalis solida) blüht rosa von März bis Mai. Lerchensporn ist eine wichtige Futterpflanze für den Zitronenfalter, der auch schon ab März unterwegs ist. Der Falter überwintert als einzige mitteleuropäische Schmetterlingsart ohne Schutz. Das heißt, im Winter kann man ihn mit etwas Glück in Starre wie festgefroren an Blütenstängeln beobachten. Winterling (Eranthis hyemalis) blüht gelb von Januar bis März. Die kleinen Blüten, die in kleinen Horsten auftreten, sind mit die ersten, die zu sehen sind. 16 Wildbienenarten sammeln Pollen und Nektar an den kleinen Blüten, dar- unter auch die gut erkennbare Blauschwarze Holzbiene. Hintergrund Die Gemeinde Baindt wurde 2020 im Projekt „Natur nah dran“ gefördert. Die Förderung umfasst neben finanzieller Unterstützung unter anderem die Schulungen für kommunale Angestellte. Das Kooperationsprojekt „Natur nah dran“ von NABU und Land wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Ziel ist es, Städte und Gemeinden mit Rat und Tat dabei zu un- terstützen, Grünflächen im Sinne der Biodiversität umzugestalten. Bis 2027 werden jährlich 15 Städte und Gemein- den gefördert. Seit 2016 wandelten 106 Kommunen bereits über 265.000 Quadratmeter naturnah um. Weitere Informationen zum Projekt: www.Naturnahdran.de Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 11. März 2025 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an info@ baindt.de Neufassung der Satzung über die Ent- schädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental (IGMS)“ Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der konstituierenden Sitzung wurde die Neufassung der Satzung über ehrenamtliche Tätigkeit im Zweck- verband IGMS beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Eingeschränkte Öffnungszeiten vom Rathaus während der Hauptfasnet Während der Fasnetszeit kommt es zu Änderungen der Öffnungszeiten im Rathaus. Traditionell erfolgt am Gumpigen Donnerstag, den 27.02.2025, der Rathaus- sturm und die Schlüsselübergabe durch die Baindter Narrenzunft Raspler. Daher ist das Rathaus am Don- nerstag, den 27.02.2025, ganztägig geschlossen. Am Freitag, den 28.02.2025, erreichen Sie uns zu den ge- wohnten Öffnungszeiten. Das Rathaus ist am Rosen- montag, den 03.03.2025, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag sind wir gerne wieder für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern eine glückselige Fasnet! Ihre Gemeindeverwaltung Wohnsitzanmeldung in Baindt jetzt auch digital möglich Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger in Baindt bequem online anmelden – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Bisher war ein Besuch im Bürgerbüro erforderlich, um die Wohnsitzanmeldung oder -ummel- dung vorzunehmen. Doch das ist nun Vergangenheit: Die Gemeinde Baindt bietet diesen Service jetzt rund um die Uhr digital an. Damit entfällt der Gang ins Rathaus und der gesamte Vorgang kann schnell und unkompliziert online erledigt werden. Die Anmeldung dauert nur etwa 15 Minuten und erfolgt vollständig elektronisch. Nach der Bearbeitung durch das Bürgerbüro muss lediglich die Adressänderung im Personalausweis aktualisiert werden. Für die Nutzung des Online-Dienstes werden die On- line-Ausweisfunktion des Personalausweises und ein Bun- dID-Nutzerkonto benötigt. Am einfachsten gelingt die An- meldung mit einem Smartphone: Nach der Identifikation via AusweisApp können die bestehenden Meldedaten abgerufen, geändert und abgesendet werden. Mieterin- nen und Mieter müssen zusätzlich eine Wohnungsge- berbestätigung hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgerbüro erhalten die Antragstellenden eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download. An- schließend können sie direkt die Adressdaten im Perso- nalausweis-Chip aktualisieren. Die Bundesdruckerei ver- sendet dann automatisch den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis und – falls vorhanden – für den Reisepass. Besonders praktisch: Die Online-Anmeldung kann für die gesamte Familie in einem Vorgang durchgeführt werden, sofern alle Mitglieder bereits im Melderegister erfasst sind. Weitere Informationen: Das Online-Formular zur Wohnsitzanmeldung ist auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rathaus-online zu finden. Dort stehen auch weitere Formulare zur Ver- fügung, die vollständig digital ausgefüllt und eingereicht werden können. Bei Fragen hilft das Bürgerbüro gerne weiter – per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502-9406-12. Ferienbetreuung in den Osterferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass in den Osterferi- en vom 22.04. – 25.04.2025 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Dafür können Sie Ihre Kinder gerne über reservix.de an- melden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreu- ung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baien- furt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 28.02.2025 Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 09 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 01. März 2025 und Sonntag, 02. März 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Fasnetssamstag, 01. März 2025 Central-Apotheke Ravensburg, Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 36 33 60 Fasnetssonntag, 02. März 2025 Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten, Tel: 0751 56 11 10 Rosenmontag, 03. März 2025 Apotheke im Kaufland Ravensburg, Weißenauer Straße 15, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 35 50 824 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Abfallwirtschaft Problemstoffsammlung 2025 in Baindt Am Donnerstag, 13. März 2025 von 11.00 – 13.00 Uhr wird das Schadstoffmobil in Baindt stehen. Sammelstelle: Wertstoffhof/Bauhof, Ziegeleistraße 20 Weitere Orte und Termine entnehmen Sie bitte der Home- page des Landratsamtes unter www.rv.de Die Abgabe ist nicht zwingend auf die Wohngemeinde beschränkt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Sammeltermin und -ort auszuwählen. Was wird angenommen? • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts- und Autobatterien) • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben, Lacke, Laugen, Säuren, Lösungsmittel, Kleb- stoffe • Holzschutz- u. Pflanzenschutzmittel • Putz- und Reinigungsmittel • Spraydosen mit Restinhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de (Rubrik Abfallwirtschaft) abrufbar. Kostenlose Annahme • für Haushalte und Kleingewerbebetriebe in haushalts- üblichen Mengen Kostenpflichtige Annahme • für Apotheken und Gewerbetreibende Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei: Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Wetzel (Telefon 0151-17413155 / Marlene.Wetzel@remondis.de) Formular abrufbar unter www.rv.de Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: • Altmedikamente: Restmüll-Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vor- lage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahmepflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersionsfarbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll-Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne • Waschmittel: Restmüll-Behälter Regelungen für eine sichere Abgabe: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den ge- fährlichen Abfällen um! • Abgabe der Problemstoffe, wenn möglich, in den Ori- ginalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte wei- terzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachper- sonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammel- plätzen kann zu Umweltschäden führen und ist ver- boten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haft- bar. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Frau Ursula Büchele feierte am 22. Februar 2025 ihren 80. Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit für die Zukunft. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen März 02.03. Narrenmesse – Kath. Kirche NZ Raspler Baienfurt 02.03. Schalmeienball – SKH Schalmeienkapelle 03.03. Rosenmontag – Rathaus geschlossen 04.03. Maskenvertreiben – DP + SKH NZ Raspler 05./06.03. Skikurs – Alpinteam 06.03. Blutspendetermin Baienfurt 08.03. Funken – Landjugend Kiesgrube 08./09.03. Sie&Er Hallen-Cup – Sporthalle Sportverein 08./09.03. Skikurs – Alpinteam 15.03. Basar „Rund ums Kind“ SKH 15./16.03. Jugendlager – Alpinteam 16.03. JHV – Musikverein SKH 18.03. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 19.03. Gottesdienst m. BSS Krankensalbung – Seniorentreff Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 21.03. Frauenfrühstück – BSS Impulse 21.03. JHV – Sportverein Vereinsraum 27.03. JHV – Taekwondo BSS 28.03. JHV – Reitergruppe BSS 29.03. Dorfputzete – Schalmeienkapelle 30.03. Wahl Kirchengemeinderat BSS – Kath. Kirchengemeinde 30.03. JHV Förderverein Selige Altenzentrum Irmgard Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Bücherei ist in den Fasnetsferien von Frei- tag den 28.2.25 bis zum Freitag den 7.3.25 geschlossen. Ab Montag den 10.3.25 ist die Bücherei zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Zur Informationi Außensprechstunde der Pflegestütz- punkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der Termin im März entfällt leider! Wir vermissen seit Donnerstag, 20.2.25 unsere Katze Daisy. Sie ist 4 Jahre alt, schwarz- weiß und recht klein. Zu- letzt wurde sie in Marswei- ler gesehen. Wenn Sie Informatio- nen zu ihrem Verbleib ha- ben, rufen Sie uns bitte an unter 07502-6211391. Vie- len Dank! Hoffnung schenken - Leben retten Gemeinsam mit dem DRK Baien- furt-Baindt führt der CDU Gemeindeverband Baienfurt mit einem breiten Bündnis anderer Partner anlässlich der Blutspendeaktion am Donnerstag, 6. März 2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr in der Achtalschule Baienfurt, Ravensburger Straße 18 für die Fraktionskollegin Andrea Arnhold eine weitere Ty- pisierungsaktion durch. Die Blutspende ist ein wichtiger Beitrag für das Leben Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-21 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 vieler Menschen, genauso kann eine Typisierung Leben retten. Daher bitten wir um tatkräftige Unterstützung. Wer gesund und zwischen 17 und 55 Jahren alt ist, kann sich als potenzieller Stammzellspender für Andrea und andere Betroffene registrieren lassen und damit Hoff- nung schenken. Deshalb - Mund auf. Stäbchen rein. Spender sein! Für die Blutspendeaktion von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr in der Achtalschule Baienfurt, Ravensburger Straße 18, können jetzt schon Termine unter www.blutspende.de/termine gebucht werden. www.deutsche-stammzellenspenderdatei.de Zur Typisierung können Sie einfach so vor- beikommen und benötigen ungefähr 15 Mi- nuten Zeit. Wer sich weiter informieren möchte kann dies auf der Homepage der deutschen Stammzellenspenderdatei tun, www.deutsche-stammzellenspenderdatei.de. Wir hoffen, dass wir Sie zahlreich begrüßen dürfen. CDU Gemeindeverband Baienfurt Michael Schrimpf, 1. Vorsitzender Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. März – 09. März 2025 Gedanken zur Woche: Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. Johann Wolfgang von Goethe Samstag, 01. März 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Al- exandra Schnez, Daniela Schnez, Jonas Elbs, Simon Elbs, Laureen Hartmann, Tim Beckert, Hannah Elbs,(† Kurt Brugger, Elsa und Wen- delin Kaplan, Gabi Zink) Sonntag, 02. März – 8. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Fasnetsgottesdienst mit den Nar- renzünften Baienfurt und Baindt Dienstag, 04. März Ferien – kein Schülergottesdienst Mittwoch, 05. März - Aschermittwoch 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Austeilung des AschenkreuzesMinistranten: Emil Schützbach, Max Schützbach, Emilia Stotz, Marie Stotz, Niklas Alber, Pia Kronenberger, Noemi Oel- haf, Marisa Pfister,(† Sieglinde Kössler) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschenkreuzes Donnerstag, 06. März Ferien – kein Schülergottesdienst 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Freitag, 07. März – ökumenischer Weltgebetstag der Frauen Kein Gottesdienst in Baindt 19.00 Uhr Baienfurt – Weltgebetstag der Frauen in der evangelischen Kirche mit anschließendem Treffen im Gemeindehaus Samstag, 08. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit erstem Hir- tenbrief unseres neuen Bischofs Sonntag, 09. März – 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit erstem Hirten- brief unseres neuen BischofsMinistranten: Nele Gründler, Dominik Klein, Anna Renner, Robin Schnez, Loana Sordon, Anton Strehle,(† Anna und Eugen Halder, Maria Ungemach, Emma und Julius Malsam, Klara und Johan- nes Merk, Kurt Elbs, Gabi Zink, Josef Jerg, Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 27. Februar bis zum 07. März 2025 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag, 04. März Geschlossen Donnerstag, 06. März Geschlossen Freitag, 07. März Geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Narrenmesse Stürmisch bunt und au mit Pfiff - Narretei im Kirchaschiff Fasnetssonntag, 2. März, 10 Uhr ♥-liche Einladung Kath. Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Vom Leben begeistert! - Schwester Teresa Zukic kommt nach Reute In den Kirchen liegen wieder die neuen Veranstaltungs- kalender der katholischen Erwachsenenbildung auf. Auf eine Veranstaltung möchte ich heute schon aufmerksam machen (S. 37). Die bekannte Ordensfrau Teresa Zukic kommt am Di 29. April nach Reute. Ihr Thema: Vom Le- ben begeistert – Über das Glück der besten Jahre. In ihren Vorträgen versprüht sie pure Lebensfreude. Es braucht einen gesunden Humor um mit den Einschränkungen des Alters in einer immer komplizierteren Welt klarzukommen. Interesse? – Dann holen Sie sich einfach den Veranstal- tungskalender. Pfr. Staudacher Freitag, 7.3.2025 Einladung zum Weltgebetstag, 19.00 Uhr evang. Kirche in Baienfurt 20.00 Uhr kath. Gemeindehaus St. Anna in Baienfurt Thema: Cookinseln Südseeparadies in Gefahr Weiße Sandstrände, Kokospalmen, türkisfarbenes Meer und tiefgrün bewaldete Berge. Unter dem Motto: Wun- derbar geschaffen haben Christinnen von den Cookins- eln den Gottesdienst für den diesjährigen Weltgebetstag vorbereitet. Die Frauen der Inselkette im Südpazifik haben mit häuslicher Gewalt sowie den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Die Cookinseln werden aber in nächster Zeit nicht nur wegen des Weltgebetstags weltweit im Fokus stehen, sondern auch damit, ob hier für den Tiefseeber- gbau entschieden wird. Das wäre eine verheerende Be- drohung für das Ökosystem Meer und Menschen. Wir laden Sie ganz herzlich ein, mit den Frauen weltweit zu feiern. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zum Weltgebetstag Am Freitag, 07.03.2025 laden wir um 19.00 Uhr in die evangelische Kirche in Baienfurt mit anschließendem Beisammensein im Katholischen Gemeindehaus St. Anna in Baienfurt ein. Thema: Cookinseln - Südseeparadies in Gefahr Unter dem Motto „Wunderbar geschaffen“ haben Chris- tinnen von den Cookinseln den Gottesdienst für den dies- jährigen Weltgebetstag vorbereitet. Die Frauen der Insel- kette im Südpazifik haben mit der Unterdrückung ihrer Maori-Kultur, häuslicher Gewalt sowie den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Und dennoch weisen sie uns darauf hin, wie wunderbar geschaffen die weißen Sand- strände mit Kokospalmen, das türkisfarbene Meer und die tiefgrün bewaldeten Berge sind, wie wunderbar aber auch jede Frau und jeder Mensch erschaffen wurde und geliebt wird. Wir laden herzlich ein, mit den Frauen weltweit zu feiern. Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse EINLADUNG BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Miriam von der Heydt hält einen Vortrag zum Thema DEMENT ODER „NUR“ ALT Wir alle kennen es: Man grüßt freundlich einen Bekannten auf der Straße, aber der Name fällt einem partout nicht ein. Zehn Minuten oder sogar Tage später kommt der Name dann doch wieder. Ist das normal? Oder ein Warn- signal für Demenz?Miriam von der Heydt bringt Licht ins Dunkel: Demenz ist mehr als einfache Vergesslichkeit. Im Gegensatz zum normalen Altern, das von vernünftigen Entscheidungen geprägt ist, bedeutet Demenz den Ver- lust von Verstand und Vernunft durch den fortschreiten- den Abbau von Hirnzellen. In ihrem Vortrag bei unserem Frauenfrühstück beleuchtet sie auch die immense Her- ausforderung, die die Betreuung von Menschen mit De- menz für pflegende Angehörige und Freiwillige darstellt – eine Aufgabe, die sie oft bis an ihre körperlichen und seelischen Grenzen bringt. Am Freitag, 21.03.2025, um 9:00 Uhr undefinedim Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 10 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 17.03.2025 bei Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau H. Schmid 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem, und es wird alles vollendet werden, was geschrieben ist durch die Propheten von dem Menschensohn. Lk 18,31 Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 02. März Estomihi 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, anschl. Kirchenkaffee, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schö- berl) Montag, 03. März Keine Kirchenchorprobe Freitag, 07. März 19.00 Uhr Baienfurt Weltgebetstag Cookinseln, Ev. Kir- che, anschließend Beisammensein im Kath. Gemeindehaus in Baienfurt Sonntag, 09. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant Stratmann) Pfarrbüro geschlossen Am 11.03.2025 ist das Pfarrbüro nachmittags geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Gedanken zum Wochenspruch Ruf in die Nachfolge Wie weit würde meine Freund- schaft gehen? Würde ich zu meinen Freunden stehen, selbst wenn sie ausgelacht oder verachtet, verfolgt oder verdächtigt würden? Würde ich sie begleiten? Die Freundschaft zu Jesus verlangt seinen Jüngern viel ab. Sie werden mit ihm nach Jerusalem ziehen und seinen Tod miterleben. Jesus kün- digt ihnen das an. Am Sonntag Estomihi steht die Nachfol- ge im Vordergrund. Nicht, wer viele große Worte macht, sondern wer sich für Gerechtigkeit einsetzt und beharr- lich liebt, der hat den Ruf in die Nachfolge gehört, dem hat Jesus die Augen geöffnet. Aber zu Jesus zu stehen ist nicht immer leicht. Es bedeutet auch, Nachteile in Kauf zu nehmen, sein Leid zu tragen. Jesu Frage gilt auch uns: „Was hülfe es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewönne und nähme an seiner Seele Schaden?“. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Un- splash / Hugues de Buyer Mimeure) --- Einladung Elternabend Konfi8 Wir laden herzlich zum Elternabend mit dem Thema „Konfirmation“ nach Baindt in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal ein. Wir treffen uns am 13.03.25 und beginnen um 19.00 Uhr. --- Einladung zur Stimmbildung Der evangelische Kirchenchor trifft sich am 10. März 2025 um 19.30 Uhr im ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt zu einer offenen Chorprobe mit Frau Katrin Silbereisen. Sie macht an diesem Abend mit dem Chor Stimmbildungs- und Gesangsübungen. Interessierte, die gerne in unserem Chor mitsingen möch- ten, sind herzlich willkommen. --- Einladung zum Seniorenkreis Am Dienstag, 11. März, findet um 14.30 Uhr unserer Seniorenkreis im Öschweg 30 statt. Pfarrer Schöberl kommt zu uns und wir ma- chen uns gemeinsam Gedanken zum Thema Passion. Ich freue mich auf euer Kommen und grüße recht herz- lich – Sybille Streller Was Paare übers Heiraten wissen wollen – Pfarrer Dan Peter beant- wortet typische Fragen Viele Paare planen bereits ihre Hochzeit im Sommer und die Hoch- zeitsmessen sind im vollen Gange. Eine kirchliche Hochzeit ist für viele Paare ein Highlight. Hier kommen jedoch immer wieder Fragen auf. Kirchlich heiraten, wie geht das? Kann man sich die Pfarrerin oder den Pfarrer aussuchen, und ist das Traugespräch eine Art Prüfung? Diese und weitere Fragen, die sich Brautpaare stellen, hat Pfarrer Dan Peter in unseren FAQ beantwortet. Diese stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In den nächs- ten Wochen veröffentlichen wir immer ein paar Fragen mit den entsprechenden Antworten: Wir leben in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft und wünschen uns eine kirchliche Trauung. Was gibt es dabei zu beachten? Auch diesen Wunsch kann man im örtlichen Pfarramt äußern. Das Paar erhält entweder in dieser Gemeinde oder in einer Gemeinde in der Nähe die kirchliche Feier, bei der beide Partner gesegnet werden. Nicht alle Kirchen- gemeinden führen diese Feiern durch, aber in der Regel gibt es in nächster Nähe Gemeinden, die Menschen in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft segnen. Worin unterscheidet sich eine evangelische von einer katholischen Trauung? Im katholischen Verständnis ist die Trauung eines Paa- res ein Sakrament, das sich die Eheleute selbst vor ei- nem Priester oder Diakon spenden. Im evangelischen Verständnis ist die Trauung kein Sakrament, sie ist „ein weltlich Ding“ (Martin Luther), das aber durchaus nach dem Willen Gottes ist und deshalb auch seinen Segen und Zuspruch erhalten soll. In einigen älteren Kirchen gibt es ein Brautportal, das einen weiteren Punkt zeigt, wie die evangelische Tradi- tion die Trauung versteht: Das Portal zwingt die zu Ver- mählenden, sich kurz loszulassen und getrennt in den Kirchenraum einzutreten. Dadurch soll deutlich werden: Unabhängig voneinander und selbstständig sind wir zum Schluss gekommen, künftig miteinander durchs Leben zu gehen als Paar und unter Gottes Segen, den wir jetzt gemeinsam erhalten. Das Hereinführen und Übergeben der Braut durch den Brautvater, wie man es aus vielen Filmen kennt, entspricht also nicht unserer Tradition. Aber selbstverständlich darf man selbst die Form wählen, die man gerne an diesem Tag hätte. Ich bin evangelisch, aber meine Partnerin bzw. mein Partner nicht. Können wir evangelisch heiraten? Muss zwingend eine der Personen evangelisch sein? Wenn beide Partner mit einer evangelischen Trauung einverstanden sind und auch dem jeweils evangelischen Partner zugestanden wird, seinen Glauben in aller Frei- heit in der Ehe zu leben, steht dem nichts entgegen. Wenn beide Partner nicht evangelisch sind, aber Gottes Segen für ihre Partnerschaft wünschen, kann dieses unter seel- sorgerlichen Erwägungen auch geschehen. --- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Liebe Gemeindeglieder, Sie können mitgestalten. So wie die Gärtnerin, auf deren Initiative jetzt eine Solaranlage auf dem Kirchendach läuft. Oder der Lehrer, der in seiner Gemeinde die Vesperkirche ins Leben gerufen hat. Oder die Bankkauffrau, die im Got- tesdienstteam mitwirkt. Was sie in ihrer Verschiedenheit eint: Sie haben Freude daran, das Leben ihrer Gemeinde mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen. Am 30. November 2025 ist Kirchenwahl in Württemberg: Die Kirchengemeinderäte vor Ort und die Landessynode - das Parlament der Landeskirche - werden von Ihnen, den Gemeindegliedern ab 14 Jahren, neu gewählt. Nutzen Sie diese Chance und gestalten Sie die Zukunft Ihrer eigenen Gemeinde und die der württembergischen Landeskirche aktiv mit! Die rund 7.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte und die Mitglieder der Landessyn- ode in Württemberg üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie werden direkt und persönlich für sechs Jahre gewählt, ebenso die 90 Mitglieder der neuen Landessynode. Vor den Kirchenwahlen suchen die Kirchengemeinden engagierte Menschen ab 18 Jahren, die für diese Ämter kandidieren. Als Mitglied des Kirchengemeinderats tragen Sie zu allen wichtigen Entscheidungen in Ihrer Kirchenge- meinde bei, gestalten aktiv mit und können viele eigene Ideen umsetzen. Sie treffen auch Entscheidungen, die langfristige Auswirkungen haben. Ein Amt mit großer Ver- antwortung, aber auch mit viel Freude am Tun. Bringen Sie Ihre Persönlichkeit, Ihre Wünsche und Ziele in dieses Amt ein - unsere Kirche lebt von der Vielfalt. Gestalten Sie unsere Kirche mit. Kandidieren Sie selbst. Und wählen Sie. Ich freue mich sehr, wenn Sie bereit sind, sich für unsere Kirche und den christlichen Glauben ein- zusetzen! Herzlichen Dank und Gottes Segen! Ihr Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein März: 10.03. Petra Keller: „Ostergeschenke - pfiffig präsentiert”, Papierarbeit April: 14.04. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlinge”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätes- tens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Sportverein Der SV Baindt lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zu seiner Jahreshauptversammlung am 21.03.25 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mit- glieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herz- lich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 21.03.2025 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen a. Turnen b. Fußball c. Alpin-Team d. Orientierungslauf e. Tischtennis 6. Entlastung des Vorstands Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 7. Wahlen a. Vorsitzende/r (1 Jahr) b. Stellv. Vorsitzende/r (2 Jahre) c. Kassier/in (2 Jahre) d. Schriftführer/in (2 Jahre) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E- Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. Verstärkung im Vorstand gesucht! Wir suchen für unser Team im Vorstand Verstärkung. Un- ser Vorstand setzt sich zurzeit aus sehr erfahrenen und jungen engagierten Mitgliedern zusammen. Die Arbeit im Vorstand zeichnet sich durch ein offenes und kollegiales Miteinander aus. Drei ehrenamtliche Positionen sind zur nächsten Mitglie- derversammlung im März neu zu vergeben: 1. Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r 2. Kassier/in 3. Schriftführer/in Melde dich gerne bei uns! Es warten auf dich spannende Projekte auf dich, in die Du Dich mit viel Eigeninitiative einbringen darfst. Kontakt Ralf Mischkowski (Vorsitzender) Vorsitz@svbaindt.de Sven Zeller (Stellv. Vorsitzender) Stellv.vorsitz@svbaindt.de Abteilung Turnen Wir treffen uns am 21.03.2025 um 18:30 Uhr im SVB-Ver- einsraum (Loch) für unsere diesjährige Abteilungsver- sammlung. Zu dieser sind alle Mitglieder und Freunde der Abteilung Turnen recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Abteilungsleitung 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Abteilungsleiters 5. Wahlen a. Abteilungsleiter/in b. Kassier 6. Anträge 7. Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung bei Christian Staud (E-Mail: vorsitz-turnen@svbaindt.de) einzureichen. Einladung zur Jahreshauptversammlung SV Baindt 1959 e.V. – Abteilung Fußball Liebe Mitglieder,liebe Freunde des Fußballs, wir laden euch herzlich zu unserer diesjäh- rigen Jahreshauptversammlung ein! Lasst uns gemeinsam auf ein spannendes Jahr zurückblicken und die Weichen für die Zukunft stellen. Eure Meinung und euer Engagement sind uns wichtig! Wann: 07.03.2025 Uhrzeit: 20:00 Uhr Wo: Vereinsheim Boschstraße 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Abteilungsleitung 3. Berichte aus den verschiedenen Bereichen: • Jugendfußball • Aktive Mannschaft • Frauenfußball • Alte Herren (AH) • Kassenbericht 4. Entlastung der Abteilungsleitung 5. Wahlen: • Abteilungsleiter (2 Jahre) • Stellvertretender Abteilungsleiter (1 Jahr) • Leiter Aktive (1 Jahr) • Leiter AH (2 Jahre) • Leiter Frauenfußball (2 Jahre) • Leiter Jugendfußball (2 Jahre) • Kassier (1 Jahr) • Kassenprüfung (2 Jahre) 6. Verschiedenes Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen und einen re- gen Austausch. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft unserer Abteilung und setzen neue Impulse für den Fuß- ball in Baindt! Mit sportlichen Grüßen, Klaus Zimmermann Abteilungsleiter SV Baindt 1959 e.V. – Abteilung Fußball Einladung zur Jahreshauptversammlung der Abteilung Turnen & Leichtathletik Die Abteilungen Turnen & Leichtathletik des SV Baindt läd alle Abteilungsmitglieder recht herzlich zur Abteilungsversammlung am 21.03.2025 um 18:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Die Versanstaltung findet statt am Freiatg, den 21.03.2025 um 18:30 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstraße 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Abteilungsleitung 3. Bericht der Übungsleiterinnen 4. Wahlen: • Abteilungsleitung • Stellv. Abteilungsleitung • Abteilungskassierer • Beschlussfassung zu Anträgen Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Abteilungsversammlung bei der Abtei- lungsleitung (vorsitz-turnen@svbaindt.de) eingereicht werden Wir freuen uns auf euer zahlreiches Kommen. Christian Staud, (vorl.) Abteilungsleiter Turnen &Leichtath- letik SB Baindt 1959 e.V. TC Baindt Jahreshauptversammlung 2025 Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freun- de zu seiner ordentlichen Jahreshauptver- sammlung am Fr., 14. März 2025 um 18:30 Uhr in’s Vereinsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 4. Wahlen 4.1. Zweite*r Vorsitzende*r 4.2. Schriftführer*in 4.3. Jugendwart*in 4.4. Breitensportwart*in 4.5. Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.6. Technischer Leiter*in 4.7. Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes 5.1. Antrag der Vorstandschaft auf Änderung der Bei- trags- und Gebührenordnung. 5.2. Verabschiedungen 5.3. … Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschlussfas- sung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätes- tens 10. März 2025 bei der ersten Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Auf rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft Taekwondo Baindt e.V. DRK Baienfurt-Baindt bildet sich in Taek- wondo Defense und Selbstverteidigung Am 18. Und 25. Februar 2025 nahm das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Baien- furt-Baindt mit neun engagierten Teilnehmern an einem Selbstverteidigungs- und Taekwondo-Defense-Training beim Taekwondo Baindt e.V. teil. Unter der fachkundigen Anleitung der Trainer Frank Bania und Alfred Manthei. Mit großem Eifer und Begeisterung absolvierten die Teil- nehmer die praktischen Übungen und stellten schnell fest, dass sich einfache Techniken wirkungsvoll einsetzen lassen – sogar mit der Ausrüstung, die sie im Einsatz mit- führen. Die praxisnahe Schulung zeigte eindrucksvoll, wie man sich in Notfallsituationen souverän schützen kann. Das DRK Baienfurt-Baindt bedankt sich herzlich bei den Trainern und dem Taekwondo Baindt e.V. für die lehrrei- chen und spannenden Einheiten. Alfred Manthei Narrenzunft Raspler e.V. Häsvorstellung und Endspurt Fas- net 2025 Vom Maskenbefreien bis zum Mas- kenvergraben sind es dieses Jahr sensationelle 53 Tage mit 7 närrischen Wochenenden und der Hauptfasnet. Aber auch zwischen den Wochenenden sind wir Raspler aktiv und stellen beispielsweise jährlich unsere Baindter Fasnet in den Kindergärten vor. Häsvorstellung in den Kindergärten Auch in diesem Jahr wurden wir Raspler vom Kindergar- ten Sonne, Mond & Sterne und dem Waldorf-Kindergarten eingeladen, um die Raspler-Geschichte sowie die Häser und Masken vorzustellen. Gerne sind wir diesen Einladungen gefolgt und haben am Dienstag, den 18.02.2025 die Kindergartenkinder besucht. Gespannt lauschten die kleinen Narren der Geschichte vom Raspler und seinem Weib, die durch ihr Tun den Baindter Wald aufgeweckt haben und nun bis zum Ende Ihrer Tage Fasnet feiern müssen. Interessiert wurden die Masken begutachtet und viele Fragen gestellt. Aus vollem Halse wurde das Baindter-Narrenlied und im Waldorf-Kindergarten ein eigens gedichtetes Lied über den Oberwaldschrat gesungen, was nach lautem Rufen des Narrenrufes mit dem heiß ersehnten Guetsle-Regen belohnt wurde. Gut vorbereitet starten die Kinder nun in die heiße Phase der Baindter Fasnet. Wir bedanken uns herzlich für die Einladung und freuen uns auf ein Wiedersehen 2026. RESTPROGRAMM HAUPTFASNET 2025 Am Samstag geht es mit den Schalmeien in unsere Nach- bargemeinde Furtlaboi als Startnummer 26. Die Narren- Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 zunft Nibelgau läd am Sonntag mit der Startnummer 22 zum Sprung nach Leutkirch. Abends laden unsere Mus- ketiere in der Schenk-Konrad-Halle zum traditionellen Schalmeienball. Und was wäre ein Rosenmontag ohne Sprung durchs Obertor. Mit der Startnummer 20 und musikalisch durch die Schalmeien begleitet, springen wir durch Ravens- burg, bevor wir zum zweiten Sprung, gemeinsam mit der Lumpenkapelle (Laufnummer 13), in Zußdorf bei hoffentlich sonnigen Fasnetstemperaturen die Baindter Narretei präsentieren. Nach Uttenweiler geht´s dann zum großen Finale am Fasnetsdienstag und abends darf man gespannt sein, wer sich ordentlich in der Fasnet verhalten hat oder wer even- tuell eine „Einladung” zum Baindter Narrengericht erhält. Der Zunftrat wünscht allen Narren weiterhin a glückselige Hauptfasnet und grüßt mit einem kräftigen RASPLER - ratsch ratsch Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zu unserem Vortrag „Halswickel – was Großmutter noch wusste“. Die Referentin, Frau Bänsch wird uns über die traditio- nellen Heilmethoden und Hausmittel informieren, die von Generation zu Generation weitergegeben wurden. Besonders im Fokus stehen die wohltuenden Eigen- schaften von Halswickeln, die nicht nur bei Erkältungen, sondern auch bei anderen Beschwerden Linderung verschaffen können. Der Vortrag bietet die Möglichkeit, mehr über die Anwen- dung, die Vorteile und die verschiedenen Varianten von Halswickeln zu erfahren. Wann: Donnerstag, 13.03.2025, 19.30 Uhr Wo: Bischof-Sproll-Saal in Baindt Alle Interessierten sind herzlich willkommen! Wir freuen uns auf einen informativen Abend und einen regen Aus- tausch über die Kenntnisse unserer Großmütter! Euer Landfrauen-Team Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt Funken 2025 Auch dieses Jahr veranstaltet die Landju- gend Baindt wieder das traditionelle Fun- kenfeuer am Samstag, den 08. März. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) aus nicht ge- werblichen Haushalten. Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (0174 8527937) oder Julian Kurz (0176 53542387) melden. Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz gerne bei Ihnen Zuhause am Freitag den 07. März ab. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf Ihr Kom- men. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Jetzt gilt`s! Bereits seit gestern morgen sind die Mus- ketiere in Baindt und Umgebung unterwegs um Fasnets-Stimmung zu verbreiten. Los ging es ab 8 Uhr mit dem Befreien der Baindter Kindergärten und der Klosterwiesenschule. Die Raspler verteilten kräftig ihre Guatsle und wir unsere Musik. Die Musketiere zogen dann ohne die Raspler weiter um bei Befreundeten Unternehmen ebenfalls etwas Stimmung zu verbreiten. Den Abschluss fanden wir dann auf dem Zunftball der NZ Baienfurt. Heute morgen ging es auch wieder um 8 Uhr weiter für die Musketiere mit dem Anspielen. Um 16 Uhr gibt es dann ein Wiedersehen mit unseren Rasplern auf dem Umzug in Mochenwangen. Nach diesen 2 anstrengenden Tagen dürfen wir am Sams- tag etwas länger ausschlafen. Wir beginnen erst um 10 Uhr mit dem Anspielen bevor es am Mittag nach Baienfurt auf den Umzug geht. Auch dort werden wir das ein oder andere Ständchen geben, bevor wir am Abend noch bei der Fasnetsparty in der Achperle unser Bestes geben. Am Sonntag holen wir uns dann noch den göttlichen Se- gen bei der Narrenmesse in Baienfurt ab. Und schon steht der Schalmeienball an! Nach einer kurzen Nacht geht es dann am Montagmor- gen nach Ravensburg auf den Umzug. Am Dienstagabend begleiten wir noch das Maskenver- treiben der Raspler mit anschließendem Narrengericht. Aber davor haben wir natürlich keine Angst, wir waren immer anständig! Einer für Alle - Alle für Einen! Schalmeienball 2025 - vDie Nacht der Musketiere Seid dabei, wenn wir am 02.03.2025 die Fasnet gebüh- rend feiern! • DJ Marco Mzee sorgt für die besten Beats und ausge- lassene Stimmung. • Freut euch auf spektakuläre Einlagen von: • FZ „Löwen“ Baienfurt • LKBB • FZ Ankenreute Eine Nacht voller Musik, Tanz und Musketier-Magie er- wartet euch! • Markiert euch das Datum, schnappt euch eure Freunde und erlebt die Fasnet, wie ihr sie noch nie gefeiert habt. Vorverkauf bei allen Spielern und beim „Baindter Beck” im CAP-Markt (U18 kein VVK, nur AK bis 21 Uhr) Einlass 19.30 Uhr // VVK 8 € - AK 10 € Einlass unter 18 Jahren nur mit PartyPass (Begrenzte Anzahl Karten U18 - bis 21 Uhr) Basar Baindt Frühjahr-Sommer Basar am 15.3.2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass ohne Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Es sind bereits alle Nummern vergeben! Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt”. Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und mit Kuchenverkauf der Viertklässler der Klosterwiesenschule Baindt. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Neue Engagierte für das DRK Baienfurt-Baindt Ende Januar versammelten sich die Mitglieder der DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt zu einem feierlichen Kameradschaftsabend. Die Veranstaltung diente nicht nur der Kameradschaftspflege, sondern hatte auch ei- nen besonderen Anlass: Mehrere neue Helfer:innen wur- den offiziell in den Dienst für den Katastrophenschutz aufgenommen. Nach einer herzlichen Begrüßung folgte ein Rückblick auf das vergangene Jahr, das von zahlreichen Einsätzen, Arbeitsdiensten und Fortbildungen geprägt war. Auch die beiden Bürgermeister der Gemeinden Baienfurt und Baindt, Herr Günter A. Binder und Frau Simone Rürup, be- tonten in ihren Grußworten die Bedeutung ehrenamtlicher Arbeit und dankten allen Helfer:innen für ihren unermüd- lichen Einsatz. Besonders hoben sie hervor, wie wichtig gut ausgebildete und motivierte Kräfte für die Sicherheit der Bevölkerung sind. Auch der Kreisgeschäftsführer des DRK-Kreisverbands Ravensburg e.V. Gerhard Krayss war zu Gast und würdigte das Engagement der Helfenden. Ein feierlicher Höhepunkt des Abends war die Aufnahme der neuen Helfer:innen. Mit Handschlag und der Über- gabe ihrer Aufnahmeurkunde sind sie nun auch offiziell Mitglied der Bereitschaft. „Es ist schön zu sehen, dass sich so viele Menschen für den Dienst im Katastrophen- schutz und unserer Bereitschaft begeistern lassen“, so die stellvertretende Präsidentin des DRK-Kreisverbands Ravensburg e.V., Janina von Watzdorf. Im Anschluss nutzten die Anwesenden die Gelegenheit, bei gutem Essen und angeregten Gesprächen den Team- geist weiter zu stärken. Der gemeinsame Spaß kam da- bei nicht zu kurz. Mit diesem gelungenen Abend wurde nicht nur die Ge- meinschaft innerhalb der Bereitschaft gefestigt, sondern auch ein starkes Zeichen für den ehrenamtlichen Einsatz in unseren Gemeinden gesetzt. Neu verpflichtet wurden: Simon Greck, Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Daniel Meegier und Katharina Schotte. Leo Lutterbeck, David Klante und Fabian Stach wechsel- ten aus anderen Bereitschaften in unser Team DRK sucht Unterstützer:innen für die Blutspendeaktion Die nächste Blutspende-Aktion steht in der Achtalschule Baienfurt bereits am Donnerstag, 06. März 2025 an. Da- her bitten wir um tatkräftige Unterstützung in Form von Kuchen- und Kartoffelsalat-Spenden. Für die Verpflegung der Blutspender:innen sucht das DRK wieder freiwillige Helferinnen und Helfer, die uns mit schmackhaften Ku- chen-Spenden unterstützen. Traditionell bereiten wir bei unseren Blutspende-Aktionen wieder frischen Wurstsalat für alle Blutspender:innen vor. Als vegetarische Alternative suchen wir ebenfalls Unter- stützung bei der Zubereitung von Kartoffelsalaten. Wer uns in der frisch gestarteten Fastenzeit somit lieber mit einem Kartoffelsalat unterstützt, darf sich ebenfalls je- derzeit gerne bei uns unter „blutspende@drk-baienfurt-baindt.de” oder direkt bei Janina v. Watzdorf unter 0160/96995424 melden. Die Blutspende ist ein wichtiger Beitrag für das Leben vieler Menschen, und das DRK möchte den Spendern für ihre wertvolle Hilfe eine kleine Stärkung bieten. Wer also gerne backt oder einen leckeren Kartoffelsalat zubereitet, ist herzlich eingeladen, sich mit einer Spende zu beteiligen. Die Blutspendeaktion findet am 06. März von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr in der Achtalschule Baienfurt statt. Die Ter- minbuchung für Blutspende-Termine ist unter https://terminreservierung.blutspende.de ebenfalls schon möglich. Wir freuen uns über jede Unterstützung und danken im Voraus allen, die sich bereit erklären, diese wichtige Aktion zu unterstützen - egal ob mit einer kulinarischen Spende oder in Form einer Blutspende! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Deutsches Rotes Kreuz Erst wenn’s fehlt, fällt’s auf: Jetzt Blutspender*in wer- den Blut wird täglich zur Behandlung von Patient*innen in Krankenhäusern benötigt. Der DRK-Blutspendedienst appelliert an alle Unentschlossenen, sich jetzt einen Termin zur Blutspende zu buchen: Es ist nie zu spät für eine gute Tat. Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen etwa 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Al- tersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspen- de ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Das DRK appelliert daher: Es ist nie zu spät für die gute Tat. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Benötigt wird für eine Blutspende lediglich etwa eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knappe 10 Minuten. Abgenommen werden 500 Millili- ter Blut. Den Flüssigkeitsverlust kann ein gesunder Körper ohne Probleme kurzfristig wieder ausgleichen. Wertvolles Plus: Wenige Wochen nach der ersten Blutspende erfah- ren Spender*innen ihre eigene Blutgruppe - eine Informa- tion, die im Notfall lebensrettend sein kann. So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online re- servieren und am Tag der Spende reichlich (alkoholfrei) trinken. Vor Ort unter Vorlage des Personalausweises an- melden und medizinischen Fragebogen ausfüllen. Durch eine kleine Laborkontrolle und ein ärztliches Gespräch wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende und im Anschluss die wohlverdiente Ruhe- pause mit leckeren Snacks. Worauf warten? Jetzt direkt Termin sichern. Eine Blut- spende kann bis zu drei Menschen helfen. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspen- de unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien zwecks Veröffentli- chung stehen unter www.blutspende.de/presse/mediathek zur Verfügung. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 12.03.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Landratsamt Ravensburg Die Waldburg-Zeil Kliniken erhalten den ersten Pfleg- preis des Landkreises Ravensburg Am 17. Februar fand in der Zehntscheuer in Ravensburg die feierliche Verleihung des Pflegepreises statt. Unter der Schirmherrschaft von Landrat Harald Sievers wur- den herausragende Leistungen und innovative Projek- te im Pflegebereich gewürdigt. In seiner Ansprache un- terstrich Landrat Sievers die essentielle Bedeutung der Pflege für die Gesellschaft und würdigte alle Beteiligten für ihr außergewöhnliches Engagement. Der Pflegepreis, dotiert mit einem Preisgeld von 2.500 Euro, wird von der Stiftung Zukunft unter dem Dach der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg gestiftet. Insgesamt hatten sich 13 Projekte um den Pflegepreis beworben: • Alpenland Seniorenzentrum Weststadt: Mitarbeiter- bindung und -gewinnung, • Die Zieglerschen e.V.: Veranstaltungskalender des Seniorenzentrums Aitrach, • Medical Service Ravensburg GmbH: Helfer vor Ort, • Tagespflege Bad Wurzach • Unser Zogenweiler: Neu gegründete Betreuungsgrup- pe • Oberschwabenklinik gGmbH: Clinic Home Interfache - Palliativ Nachtwache, • Oberschwabenklinik gGmbH: Klinische Kriseninter- vention, • Oberschwabenklinik gGmbH: Ravensburger Ernäh- rungstag, • Oberschwabenklinik gGmbH: Interdisziplinäre Akut- geriatrie • St. Elisabeth Stiftung: Wohnpark St. Josef • St. Elisabeth Stiftung: Modellprojekt zur Weiterentwick- lung der Palliativen Kompetenz. • Waldburg-Zeil Kliniken: Implementierung akademi- scher Pflegefachpersonen • Waldburg-Zeil Kliniken: FSJ/BFD27+ Income Projekt Die Jury, bestehend aus Experten aus Wissenschaft, Wohlfahrt und dem Landratsamt, bewertete die einge- reichten Projekte und kürte das FSJ/BFD27 + Income Projekt der Waldburg-Zeil Kliniken zum Sieger. Dieses Projekt zielt darauf ab, Migranten und Migrantinnen in den Pflegebereich zu integrieren. Durch einen kostenlosen Online-Sprachkurs und die Möglichkeit zur B2-Prüfung erhalten die Teilnehmenden eine wertvolle Qualifikation, die sowohl ihre persönlichen Karrierechancen verbessert als auch den Pflegeeinrichtungen bei der Bewältigung des Fachkräftemangels hilft. Das Siegerprojekt zeichnet sich durch mehrere heraus- ragende Merkmale aus: Besonders beeindruckend ist die außergewöhnliche Kooperationsfähigkeit des Projekt- teams, dem es gelang zahlreiche Partner aus verschie- denen Bereichen für das Vorhaben zu gewinnen. Diese effektive Vernetzung ermöglicht eine optimale Ressour- cenbündelung und Nutzung von Synergien. Zudem be- sticht das Konzept durch seine hervorragende Übertrag- barkeit auf andere Träger. Der innovative Ansatz, junge Menschen frühzeitig für den Pflegeberuf zu begeistern und attraktive Perspektiven zu bieten, trägt wesentlich zur künftigen Sicherung der Pflegequalität bei. Die Fachjury sieht in dem Projekt das Potenzial, weitreichende positi- ve Veränderungen in der Pflegelandschaft anzustoßen Neben dem Hauptpreis wurden auch Einzelpersonen für ihr Engagement ausgezeichnet. Aus 30 Vorschlägen wur- den drei Personen für ihren außerordentlichen Einsatz geehrt. In der Kategorie „Pflegende Angehörige“ wurde Jessica Dörfler aus Aulendorf ausgezeichnet. Margot Koch aus Aitrach erhielt die Auszeichnung für ehrenamt- liche Pflege. Der Preis für hauptberuflich Pflegende ging an Jana Weiland vom Alpenland Seniorenzentrum in der Ravensburger Weststadt. Die drei Einzelpreise waren mit jeweils 500 Euro dotiert. Kultur Ravensburg Kulturzeit Ravensburg 24/25 Junges Publikum Kinderkonzert „Zazou, die Zauberuhr“ Das Mitmachkonzert für Kinder von 3 bis 7 Jahren „Za- zou, die Zauber- uhr“ am Sonntag, 9. März um 15 Uhr im Schwörsaal Ravensburg ist eine bewährte Produk- tion von mini.musik e.V. aus München. Erzählerin Uta Sailer und die Musikerinnen und Musiker an Klavier, Violine, Violoncello, Klarinette und Kontrabass erzählen die märchenhafte Geschichte von Zazou, be- bildert mit Illustrationen von Irina Pasdarca und mit von Kindern selbst gemalten Bildern. Nanu? Was tickt denn da mitten im Baumstamm? Es ist Zazou, die Zauberuhr: Immer, wenn es gefährlich wird, schlägt sie lauten Alarm. Ein Glück für den Jungen Fridolin, der am liebsten ganz allein durch den tiefen Wald streunt. Denn im Wald gibt es immer wieder Überraschungen. Das muss auch Zazou selbst erleben, als sie sich an Fridolins Arm hinauswagt. Ein Rabe entführt sie in höchste Him- melhohen, und als sie wieder landet, wird sie schließlich von einem gefräßigen Fuchs verspeist. Oh weh! Da hilft nicht mal der sonst so wirksame Zauberuhr-Alarm. Die Mithilfe der Kinder ist jetzt gefragt! Informationen www.ravensburg.de/kulturzeit Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Kulturzeit Ravensburg 2024/25 Junges Publikum Veranstalter Kulturamt Ravensburg Sonntag, 09.03.2025 | 15 Uhr | Schwörsaal Ravensburg | Alter: 3+ Zazou, die Zauberuhr Märchenhaftes, von Kindern selbst gemacht mini.musik e.V. | Uta Sailer und Anastasia Reiber Kon- zept | Kinder und Irina Pasdarca Illustration | Besetzung Violine, Violoncello, Klarinette, Kont- rabass, Klavier und Moderatorin Dauer 60 Minuten | keine Pause Kind 5 € | Erwachsene 7 € | Familie 19 € (Gruppenermä- ßigung Familie mit 4 Personen sowie mit 5 Personen ist auch online buchbar) Tickets Tourist Information Ravensburg T. 0751 82 2828 online bei Reservix, Direktlink: https://stadt-ravensburg.reservix.de/p/reservix/ event/2280604 Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) Zeichnungsziel von 15 Millionen Euro erreicht TWS-Genussrechte: Kapitalanlage und Unterstützung der Energiewende in einem Im Rahmen der vierten Emission von Genussrechten der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) wurde jetzt das Zeichnungsziel von 15 Millionen Euro er- reicht. Knapp 800 Zeichnerinnen und Zeichner leisten mit ihrer Investition einen Beitrag zur Energiewende und bringen mit ihrem Kapital den Klimaschutz voran. Um der hohen Nachfrage entgegenzukommen, hatte der regio- nale Energiedienstleister das Zeichnungsziel bereits im September 2024 um fünf Millionen Euro erhöht. Zusätz- lich werden weiterhin Genussrechte für Anleger mit einer Mindestanlagesumme von 200.000 Euro angeboten, die bislang rund eine Million Euro erbrachten. „Wir freuen uns über das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger, sich durch ihre finanzielle Beteiligung für die Energiewende stark zu machen“, sagt Dr. Andreas Thiel- Böhm, Geschäftsführer der TWS. Bei dieser vierten Emis- sion an Genussrechten haben die Anlegerinnen und Anle- ger eine attraktive Verzinsung von 4,3 Prozent erhalten, mit einem aktiven Stromvertrag bei der TWS erhöhte sich die Verzinsung auf 4,5 Prozent. Mit den rund 16 Millionen Euro will der regionale Energieversorger unter anderem die Wärmewende und den weiteren konsequenten Aus- bau der eigenen Ökostromerzeugung finanzieren. Über alle vier Emissionen von Genussrechten hinweg hat die TWS seit 2013 Kapital in Höhe von 41 Millionen Euro ein- genommen. DRK Ravensburg Digitale Vorträge zur Wohnberatung beim DRK für mehr Barrierefreiheit im Landkreis Ravensburg Die Wohnberatung für barrierefreies Wohnen ist ein Be- ratungsangebot, das Menschen hilft, ihre Wohnung an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen, um Barrieren im Alltag zu minimieren. Das DRK in Ravensburg bietet dies im Auftrag des Landkreises Ravensburg an. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten, besonders für ältere oder mobilitätseingeschränkte Per- sonen. Die Beratung umfasst Empfehlungen zu baulichen Veränderungen wie breiteren Türen, barrierefreien Bädern oder rampenartigen Eingängen, aber auch den Einsatz von Hilfsmitteln, die den Alltag erleichtern. Im März 2025 startet das Rote Kreuz eine öffentliche, rein digitale Vor- tragsreihe zum Thema Wohnungsanpassung für alle Al- tersgruppen. Dabei wird erläutert, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Barrieren im häuslichen Umfeld abzubauen. Über folgenden Link werden Sie zu den Terminen und Themenschwerpunkte weitergeleitet: https://www.drk-rv.de/fileadmin/user_upload/down- loads/Angebote_und_Kurse/Alltagshilfen_und_Le- bensqualit%C3%A4t/Wohnberatung/Vortr%C3%A- 4ge_M%C3%A4rz_2025.pdf Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Wohnberatung im Landkreis Ravensburg steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung: Theresa Adam, Telefon 0751 56061-55, wohnberatung@rotkreuz-ravensburg.de Internationaler Frauentag 2025 Der Internationale Frauentag am 8. März ist ein bedeu- tendes Symbol für den fortwährenden Kampf um die Rechte von Frauen und ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Er erinnert daran, dass der Weg zur Gleichstellung noch lange nicht abgeschlossen ist und ruft dazu auf, weiterhin für die Rechte von Frauen welt- weit zu kämpfen. Die Anfänge des Internationalen Frauentags liegen im Jahr 1911, jährlich am 8. März würdigen wir den Mut und die Stärke der Frauen, die gesellschaftliche Veränderun- gen vorangetrieben haben, und fordert dazu auf, weiter- hin an der Bekämpfung bestehender Ungleichheiten zu arbeiten. Der Tag erinnert daran, dass Gleichstellung nicht nur eine nationale, sondern eine weltweite Aufgabe ist. Alljährlich finden auch bei uns in der Region viele Veran- staltungen statt. Ravensburg Freitag, 07. März, 17:30 Uhr, Landratsamt Ravensburg, Sauterleutestraße 34, Eintritt frei. Film: „Das Wunder von Taipeh“ Zum Weltfrauentag 2025 und im Vorfeld der diesjährigen Fußballeuropameisterschaft der Frauen zeigt das Kreis- archiv einen Dokumentarfilm über die erste Frauen-Fuß- ballweltmeisterschaft 1981 in Taiwan. Samstag, 8. März, 19:00 Uhr, Zehntscheuer Ravensburg Poetry Slam zum „Internationalen Frauentag“ Das Bündnis Internationaler Frauentag lädt zu einem un- terhaltsamen Abend ein. Tickets sind im Vorverkauf bei der Tourist Info oder online bei Reservix für 14 € ermäßigt 12 € erhältlich. Die Veran- staltung ist nahezu ausverkauft. Wangen im Allgäu Freitag, 7. März, 18:00 Uhr, Hägeschmiede Wangen, Zunfthausgasse 9/1, Eintritt frei. „Rote Zahlen zum Dessert“ - Warum ungleiche Bezah- lung Frauen teuer zu stehen kommt. Das Internationale Frauenbündnis Wangen lädt zu einer Podiumsdiskussion mit Praxistipps ein. Gesprächspartnerinnen sind: Julia Baumann, Bärbel Mauch, Asmaa Scherer, Esther Straub und Elem Tütün- cü. Durch den Abend führt Dorothea Schaeffer. Anmel- dung erbeten unter: int-frauenbuendnis-wg@outlook.de DRK Ravensburg Letzte-Hilfe-Kurs beim Roten Kreuz Neben der Ersten Hilfe, gibt es beim DRK in Ravensburg auch Letzte-Hilfe-Kurse. Sie machen Betroffene, die ei- nen Menschen am Lebensende begleiten handlungsfähig. Letzte-Hilfe-Kurse vermitteln Basiswissen rund um die Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Begleitung am Lebensende, geben Orientierungshilfen und helfen Angehörigen (wieder) handlungsfähig zu wer- den. Die Kursteilnehmer erfahren außerdem leicht zu erlernende Maßnahmen, die das Leid des Betroffenen lindern und neue Lebensqualität schenken. Alles an ei- nem Nachmittag. Der nächste Kurs findet am 12.04.2025 von 11:00-14:15 Uhr im DRK in der Ulmer Str. 97 in Ravensburg statt. Die Teil- nahmegebühr beträgt 30 Euro. Weitere Informationen und den Anmeldelink finden Sie auf der Homepage des DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. unter: https://www.drk-rv.de/angebote-kurse/alltagshilfen-le- bensqualitaet/letzte-hilfe.html Vesperkirche Weingarten geht nach 20 Tagen zu Ende Am Sonntag hat die Vesperkirche Weingarten zum letz- ten Mal ihre Türen geöffnet. Zwanzig Tage gab es täg- lich ein warmes Mittagessen, Kaffee und Nachtisch, viel Kultur, Frisör umsonst und unzählige Begegnungen und Gespräche unter den Gästen. Insgesamt wurden seit der Eröffnung am 4. Februar 9261 Essen ausgegeben. Da- mit kamen wieder mehr Menschen in die Vesperkirche Weingarten als 2023, der damals ersten nach der Coro- na Pandemie. Die ehrenamtlichen Fahrer hatten in den vergangenen Wochen jede Menge zu tun - sei es, um das tägliche Es- sen von der Neuland Küche der Zieglerschen in die Ves- perkirche zu transportieren, die vielen Fahrten zu den Bäckereien im Schussental oder das Abholen der Ge- tränke vom Händler. Ohne sie wäre kaum was gegangen. Meist zu dritt pro Fahrzeug, mussten sie Kisten und Körbe schleppen, in die Fahrzeuge verstauen, sicher und zügig durch den Stadtverkehr befördern, um dann alles wieder in die Kirche zu tragen, wo sich immer schon ab 11 Uhr eine große Schlange von Menschen gebildet hatte und auf den Beginn der Essensausgabe warteten. Viel Arbeit, dennoch bleibt eine große Zufriedenheit: „Nach drei Wo- chen schwinden zwar etwas die Kräfte, aber es war sehr schön“, blickt Bruno Port zurück, der schon seit Jahren in der Organisation und Durchführung des Fahrdienstes für die Vesperkirche mitwirkt. Dass letztendlich beinahe alles reibungslos ablief, lag auch am Einsatz der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die sich dieses Jahr wieder zahlreich zum Einsatz in der Vesperkirche gemeldet hatten. Knapp 400 waren es dieses Jahr. Jeden Vormittag um 10.30 Uhr fand für rund 40 Ehrenamtliche, die an jedem Vesperkir- chen-Tag eingesetzt waren, eine Einführung statt: was gab es Neues, wie läuft’s gerade und weiß auch jeder und jede, wo der eingeteilte Arbeitsplatz in der Kirche ist. Die morgendlichen Zusammenkünfte waren auch wich- tig, um sich für jeden Tag als Team zusammenzufinden. „Das stärkte das Zusammengehörigkeitsgefühl. Das wirk- te sich in der Folge auch positiv auf unsere Gäste aus“, sagte Mitorganisator und Vesperkirchen-Urgestein Gerd Gunßer. Die Ehrenamtlichen haben dafür gesorgt, dass insgesamt 9260 Essen und damit 463 täglich ausgegeben wurden. Das sind insgesamt 1574 Essensportionen mehr wie bei der letzten Weingartener Vesperkirche 2023. Aber auch sonst haben viele Menschen am Erfolg der diesjährigen Vesperkirche mitgewirkt. So auch die Künst- ler, die zu Gunsten der Vesperkirche auf ihre Gage verzich- teten. Zum ersten Mal war die Band Kissn‘ Kills mit dabei und überzeugte mit einem kraftvollen wie lebendigen Auf- tritt in der Stadtkirche. Deren Fazit viel dann auch positiv aus. „Es hat uns sehr gut gefallen und wir wünschen euch weiterhin tolle Vesperkirchen. Ich finde, das ist ein ganz tolles Projekt“, sagte Bandmitglied Ralph Rundel. Schon gefühlt immer dabei war das Oberschwäbische Kamme- rorchester. Dirigent Marcus Hartmann und sein Orchester fühlen sich seit ihrem ersten Auftritt 2014 in Ravensburg der Vesperkirche im Schussental sehr verbunden. „Ich hof- fe, wir konnten ein gutes Ergebnis bescheren. Wir machen das sehr gerne für die Vesperkirche“, sagte Hartmann. In all den Jahren kamen so viele tausend Euro Spenden zusammen, um die Vesperkirche mitzufinanzieren. In ganz besonderer Weise hat sich der diesjährige Schirm- herr der Vesperkirche Weingarten, Ahmet Yardimci, ein- gebracht. Als erster Schirmherr mit Migrationshintergrund und muslimischen Glaubens steht er ganz besonders für das Verbindende in der Vesperkirche. „Wir teilen unsere Zeit und unser Gehör mit Fremden und Freunden“, be- gründete er sein Engagement. Die Vesperkirche schaf- fe Anknüpfungspunkte zwischen Menschen, die sonst schwer zu vermitteln seien. „Mein Ziel war es, alle Men- schen einzuladen, dieser Offenheit beizuwohnen.“ Seine täglichen Besuche in der Vesperkirche drückten diese hohe Motivation aus, mit der er - auch durch seine Promi- nenz in der Stadtgesellschaft – wirkte und half. Ahmet Yar- dimci ist weit über das Schussental für seine Käfer-Kunst bekannt und wurde dieses Jahr mit der Bürgermedaille der Stadt Weingarten ausgezeichnet. Was bleibt? Für die drei Organisatoren Harald Dubyk, Gerd Gunßer und Ralf Brennecke ist nach der Vesperkir- che stets auch die Zeit vor der nächsten Vesperkirche, die dann wieder in Ravensburg stattfinden wird. In den kom- menden Wochen reflektieren die drei gemeinsam mit ih- rem Organisationsteam die zurückliegende Vesperkirche, um auch 2026 und in den Jahren darauf wieder eine gut funktionierende und Begegnung stiftende Vesperkirche den Menschen im Schussental anbieten zu können. Und ob das Geld aus Spenden in diesem Jahr gereicht hat, werden die Buchungen von Einnahmen und Ausgaben in den kommenden Wochen zeigen. Die Vesperkirche Weingarten wird seit 2009 als rei- nes Spendenprojekt gemeinsam von Diakonischen Werk Oberschwaben-Allgäu-Bodensee und der Johan- nes-Ziegler-Stiftung aus Wilhelmsdorf organisiert. Wer die Vesperkirche finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www.vesperkirche-weingarten.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.weingarten DKMS - Erfolgreiche Typisierungsaktion in Baienfurt Am Sonntag, 16. Februar 2025 haben wir im Foyer der Gemeindehalle Baienfurt, das wir freundlicherweise un- entgeltlich von Herrn Bürgermeister Binder zur Verfügung gestellt bekommen haben, die Typisierungsaktion durch- geführt, die wir ins Leben gerufen haben, um Andrea Arn- hold eventuell zu einer Stammzellenspende zu verhelfen. Ein Freundes- und Helferkreis hat diese Aktion in Zusam- menarbeit mit der DKMS (Deutsche Knochenmarkspen- derdatei) organisiert. Diese gemeinnützige Organisation registriert Stammzellenspenderinnen und -spender mit dem Ziel, weltweit Blutkrebspatientinnen und -patienten eine Heilung zu ermöglichen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Die Typisierung ist ein einfacher und schmerzfreier Pro- zess, bei dem eine kleine Menge Speichel entnommen wird, um die Gewebemerkmale zu bestimmen. Diese Merkmale sind entscheidend, um passende Spender- innen und Spender für Patientinnen und Patienten mit Blutkrankheiten wie Leukämie zu finden. Wir haben alles gut vorbereitet und im Vorfeld alle uns zur Verfügung stehenden Informationsmöglichkeiten ge- nutzt, um Spenderinnen und Spender zum Kommen zu motivieren. Die Resonanz war so gut, dass von morgens 8 Uhr bis 16 Uhr am Nachmittag 114 Registrierungen vorgenommen werden konnten. Viele Teilnehmer äußerten ihre Motiva- tion zu helfen und einige berichteten von eigenen Erfah- rungen mit Krankheiten in ihrem Umfeld und betonten, wie wichtig es ist, sich solidarisch zu zeigen. Zusätzlich zur Typisierung wurden Geldspenden gesam- melt, um die Kosten für Registrierung und Laborauswer- tung sowie für die Durchführung weiterer Aktionen zu decken. Wir möchten daher nochmals unsere Bitte für eine finanzielle Unterstützung der DKMS betonen. Das Spendenkonto speziell für unsere Aktion lautet: DKMS IBAN DE78 7004 0060 8987 0008 18 Stichwort: MHB 046 Andrea Die Typisierungsaktion war nicht nur ein Schritt in Rich- tung einer möglichen Heilung für Andrea, sondern auch ein Zeichen der Hoffnung und des Zusammenhalts in unserer Gemeinschaft. Wir Organisatoren sind zuver- sichtlich, dass die gesammelten Daten dazu beitragen werden, eine passende Spenderin oder einen Spender zu finden und hoffen, dass die Aktion auch in Zukunft Nachahmer findet. Wir danken allen Spenderinnen und Spendern und allen, die sich beteiligt haben, mit uns die Aktion im Vorfeld zu planen und am Sonntag durchzuführen. Wir ermutigen jeden, sich über die Möglichkeiten der Stammzellenspen- de zu informieren. Jeder von uns kann einen Unterschied machen! Im Namen von Andrea Arnhold und allen Helferinnen, Helfern und Unterstützern grüßen Gertrud und Anna-Theresia Rittler Landratsamt Ravensburg Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im März Hiermit informieren wir über Veranstaltungen zu unter- schiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im März anbietet. Spätzle – mehr als nur eine Beilage: Workshop am 11. März in Leutkirch, 20. März in Bad Waldsee Spätzle sind in der schwäbischen Küche nicht wegzuden- ken: Klassisch als Beilage zu Gulasch oder zu Sauren Lin- sen oder als Hauptgericht in Form von Käsespätzle oder Krautspätzle. Doch Spätzle können vielfältig abgewandelt und eingesetzt werden. Die Teilnehmenden erfahren im Kochkurs am Dienstag, 11. März in Leutkirch, Wangener Straße 70 oder am Donnerstag, 20. März in Bad Wald- see, Schillerstraße 34 durch Referentin Katja Sontheimer einiges zum Grundrezept, zu den Zutaten und über die Möglichkeiten der Zubereitung. Neue Ideen von der Vor- speise bis zum süßen Nachtisch werden vorgestellt und gemeinsam zubereitet. Der Workshop beginnt jeweils um 17.30 Uhr. Weitere Infos und Anmeldung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de. Die Anmeldung ist bis 1 Woche vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Für die Le- bensmittel wird ein Kostenbeitrag von 20 € vor Ort in bar erhoben. Kleiner Gemüsegarten: Lust oder Frust? Online-Vortrag am 17. März Wie geschickte Anlage- und Anbautechniken für eine Pflanzenvielfalt sorgen, erfahren die Teilnehmenden beim Online-Vortrag en mit Referentin Annerose Herm. Am Montag, 17. März um 18.30 Uhr bekommen die Teilneh- menden Infos, wie sie auch im kleinen Gemüsegarten eine reiche, bunte und vitaminreiche Ernte erwarten können. Für den Anbau im kleineren Garten eignen sich beson- ders Hochbeete - sie sorgen für eine bequeme Pflege und durch entsprechendes Innenleben für eine kosten- freie Nährstoff- und Wärmeproduktion. Mit einem durch- dachten Anbauplan wird eine nahtlose Bodenbeschat- tung erzielt, ebenso lassen sich durch entsprechende Bodenpflegemaßnahmen Gieß- und Pflegearbeiten auf ein Minimum begrenzen. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Kursbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Babys erster Brei: Online-Vortrag am Mittwoch, 19. März Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 19. März um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Frühlingsmenü – Kochen für Freunde: Workshop am 25. März in Leutkirch, 10. April in Bad Waldsee Im Workshop in Leutkirch, Wangener Straße 70, um 17.30 Uhr erfahren die Teilnehmenden durch Referentin Manu- ela Schmied, wie sie aus saisonalen und regionalen Zu- taten ein leckeres und ansprechendes mehrgängiges Menü für Ihre Freunde zubereiten können. Das Menü startet mit kalten und war- men Vorspeisen. Zum Hauptgang kommen sowohl vege- tarische Gerichte als auch Gerichte mit Fleisch/Fisch auf den Tisch. Den Abschluss macht ein feines Dessert. In Bad Waldsee findet der Workshop am Donnerstag, 10. April statt. Die Anmeldung ist bis 1 Woche vor der Ver- anstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Für die Le- bensmittel wird ein Kostenbeitrag von 20 € vor Ort in bar erhoben. Bärenstarke Kinderkost: Online-Vortrag am 26. März Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkin- der geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mitt- Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 woch, 26. März um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilneh- menden rechtzeitig per E-Mail. Bio-Forum: Ein Ort für Engagement und kreative Bio-Ideen Mitte Februar trafen sich knapp 30 Akteurinnen und Ak- teure aus der gesamten Bio-Branche des Landkreises Ravensburg und der angrenzenden Bodenseekreisge- meinden in der Bauernschule Bad Waldsee zum sechsten Bio-Forum der Bio-Musterregion Ravensburg. Das Bio-Fo- rum gibt interessierten Engagierten aus der Bio-Branche der Region die Möglichkeit, sich über die neuesten Ent- wicklungen in der Bio-Musterregion zu informieren und über diese zu diskutieren, ihre Ideen und Anregungen einzubringen sowie sich zu vernetzen. „Die Bio-Musterregion lebt von Ihren umsetzbaren Ideen und dem Engagement aus der Region. Ihre Beteiligung ist der Schlüssel zum Erfolg dieses Projektes, das all jenen zugutekommen soll, die den Ökolandbau als bedeutenden Bestandteil in unserer hiesigen Agrarstruktur fördern und mitgestalten möchten.“ Mit diesen Worten eröffnete Tho- mas Lötsch, Dezernent für Kreisentwicklung, Wirtschaft und ländlichen Raum beim Landratsamt Ravensburg das sechste Bio-Forum. Ein Impuls zum Thema „One Health“ von Claudia Siegele von der Bauernschule Bad Waldsee verdeutlichte wie ein intakter, im Kreislauf gedachter Landbau zur Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt beiträgt. Im Anschluss berichtete Katharina Eckel, Regionalma- nagerin der Bio-Musterregion Ravensburg, von den Ak- tionen und Projekten aus dem vergangenen Jahr, so- wie den Plänen für das aktuelle Jahr. Matthias Minister von der Fairfleisch GmbH in Überlingen berichtete von den aktuellen Entwicklungen im „GrasRind vom Boden- see“-Projekt. Neben diesem Projekt zeigte sich, dass sich insbesondere in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Bio in der Außer-Haus-Verpflegung und Netzwerkarbeit eini- ges tut. Besondere Highlights im vergangenen Jahr wa- ren die erfolgreiche Verlängerung der Bio-Musterregion, die Mitmach-Konferenz „Werkstatt: Stadt – Land – Tisch“ Ende April 2024 sowie die Realisierung einer Bio-Markt- halle auf der Oberschwabenschau. An diesen Erfolgen soll auch in diesem Jahr angeknüpft werden. In den Projekten und auch darüber hinaus gibt es diverse Möglichkeiten, sich zu beteiligen, neue Ide- en einzubringen und sich zu vernetzen. Genau dies ge- schah dann auch in vier Workshops zu unterschiedlichen Themen. Diskutiert wurde über neue Formate für die Öffentlichkeitsarbeit, über ein neues Medienformat für den Ökolandbau der Region, über die Ansprache neuer Großküchen und Gastronomiebetriebe für mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung und über das wichtige Thema der Verstetigung der Bio-Musterregion. Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Workshops die- nen nun der Weiterentwicklung der Bio-Musterregion und werden in die künftige Arbeit eingebunden. Weitere Informationen zur Bio-Musterregion sind ver- fügbar unter www.biomusterregionen-bw.de/ravensburg Was sonst noch interessiert AOK Baden-Württemberg Mit AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr im Ge- spräch: „GKV-Ausgaben steigen ungebremst“ Echte Strukturreformen sind entscheidend für die Zukunft des Gesundheitswesens AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr blickt mit Sor- genfalten auf die Zukunft des Gesundheitswesens. Die AOK Baden-Württemberg plant im kommenden Jahr für die Kranken- und Pflegeversicherung mit Ausgaben von insgesamt rund 24,2 Milliarden Euro. „Der Trend der weit überproportional steigenden Leistungsausgaben im Gesundheitswesen setzt sich leider ununterbrochen fort“, stellt Markus Packmohr fest. „Insbesondere bei den Arzneimitteln und in der stationären und ambulanten Versorgung sehen wir einen unkontrollierbaren Kosten- tornado. Beitragszahlende, also Mitglieder und ihre Ar- beitgeber, zahlen immer mehr, ohne dass sich die Qualität der Versorgung verbessert.“ Unter dem Titel „Für mehr gesunde Lebensjahre“ hat die AOK ihre Positionierung zur anstehenden Bundestagswahl veröffentlicht. In drei Kapitel, aufgeteilt in Finanzierung, sektorenunabhängige Versorgung sowie Prävention und Nachhaltigkeit, hebt die Gesundheitskasse die Notwendigkeit nachhaltiger Strukturreformen im Gesundheitswesen hervor. AOK-Ge- schäftsführer Markus Packmohr betont: „Unser Gesund- heits- und Pflegesystem muss leistungsfähiger und bes- ser aufgestellt werden und die Bürgerinnen und Bürger müssen das bei der Inanspruchnahme erleben.“ „Unser Gesundheitssystem gehört zu teuersten der Welt. Gleichzeitig bleiben die Ergebnisse hinter den Erwartun- gen zurück. Bei der Lebenserwartung liegen wir Deut- schen nur im Mittelfeld. Für mehr gesunde Lebensjahre müssen wir dringend nachbessern und dabei die Ausga- ben im Blick behalten“, fordert Markus Packmohr. Gute, koordinierte und effiziente Versorgung findet vor Ort bei den Menschen statt. Daher muss die Politik den Gestal- tungsspielraum der Kranken- und Pflegekassen stär- ken. „Wir gestalten die Versorgung in der Region Boden- see-Oberschwaben für unsere Versicherten aktiv mit. Wir könnten aber noch viel mehr tun, der Gesetzgeber eröffnet uns dafür aber nicht genug Möglichkeiten“, be- tont Markus Packmohr weiter. „Es geht darum, wirksa- me Strukturreformen umzusetzen, um die Ausgaben zu bremsen und die Versorgung vor Ort besser und effizi- enter zu machen.“ Eine aktuelle Civey-Befragung der AOK weist aus: 79,4 Prozent der Befragten aus Bodensee-Oberschwaben sorgen sich um die finanzielle Stabilität der Gesetzli- chen Krankenversicherungen. Markus Packmohr: „Über drei Viertel der Befragten machen sich Sorgen! Das ist erschreckend und zeigt, wie groß die Unsicherheit in der Bevölkerung und wie wichtig transparente Kommunika- tion im Gesundheitsbereich ist.“ Für die finanzielle Situ- ation der Gesetzlichen Krankenversicherung macht der AOK-Geschäftsführer die Bundespolitik verantwortlich: „Es wurde in knapp vier Jahren Ampel-Regierung leider versäumt, die immer stärker steigenden Ausgaben in den Griff zu bekommen. Zahlreiche ausgabenintensive Reformen mehrerer Bundesregierungen vergrößern die Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 wachsende Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben. Wir brauchen dringend eine solide und nachhaltige Finan- zierung der Kranken- und Pflegeversicherung.“ Problematisch sieht Markus Packmohr insbesondere die zunehmende Zweckentfremdung von Beitragsmitteln. „Für den Bundesgesundheitsminister scheint es einfacher zu sein, die Beitragszahlenden für Ausgaben zu belasten, die in der Haushaltsplanung des Bundes keine Berück- sichtigung finden.“ Als Beispiel nennt der AOK-Geschäfts- führer den beschlossenen Krankenhaus-Transforma- tionsfonds, der eigentlich gemeinsam von Bund und Ländern getragen werden müsste. „Statt seiner finanzi- ellen Verpflichtung nachzukommen, verschiebt der Bund seine Verantwortung und belastet die Beitragszahlenden der Gesetzlichen Krankenversicherung über zehn Jahre lang mit jährlich 2,5 Milliarden Euro.“ Eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbandes hat ergeben, dass die Themen Gesundheit und Pflege für die Deutschen das wichtigste politische Handlungsfeld für die kommende Bundesregie- rung darstellen. 48 Prozent der Befragten nannten die- sen Bereich als vorrangig, noch vor der wirtschaftlichen Lage (46 Prozent), innerer Sicherheit und Kriminalitäts- bekämpfung (40 Prozent) sowie Bildung (40 Prozent). Die regionale Civey-Befragung unterstreicht die Ergeb- nisse: Der Zugang zu ärztlicher Versorgung, die Versor- gung mit Medikamenten, bezahlbare Pflegeleistungen und der Zugang zu Krankenhäusern stehen ganz oben auf der Liste der wichtigsten genannten Gesundheitsthe- men. Hindernisse, die die Befragten beim Zugang von Ge- sundheitsleistungen erleben - lange Wartezeiten, Mangel an Ärztinnen und Ärzten, Überlastung des medizinischen Personals und hohe Eigenanteile bei Gesundheitsleistun- gen - unterstreichen die aktuelle Diskussion und Hand- lungsfelder, da sie sowohl die Qualität der Versorgung als auch die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten maßgeblich beeinflussen. Das Gesundheitswesen steht vor großen Herausforde- rungen, betont der Geschäftsführer der AOK Boden- see-Oberschwaben: „Es braucht ein umfassendes Kon- zept für das Gesundheitssystem. Von der Prävention bis zur Pflege müssen wir das System effizienter, patienten- orientierter und qualitativ-hochwertiger aufstellen – oder es müssen uns als Gesundheitskasse vor Ort mehr Hand- lungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Dafür braucht es nicht ständig weiteres Geld, sondern echte Strukturrefor- men, die zur dauerhaften Entlastung führen.“ Die AOK-Positionen und Kernforderungen „für mehr ge- sunde Lebensjahre“ sind im Presse- und Politikportal zu finden: www.aok.de/pp/bw/btw Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Entbürokratisierung im Fokus SVLFG bietet Online-Portal für alle Fragen und Themen In einem kurzen Film stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Vor- teile des Versichertenportals „meine SVLFG“ vor und ver- anschaulicht den Weg zur einmalig erforderlichen Re- gistrierung. Unter „meine SVLFG“ stehen alle Daten, Dokumente und digitalen Services bereit, die Unternehmerinnen und Un- ternehmer zum Austausch mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Pflegekasse und Alterskasse benötigen. Darunter befinden sich die Ren- tenauskunft sowie zahlreiche Online-Anträge, wie auch seit 2025 der Antrag auf eine Förderung von Präventi- onsprodukten. „Schluss mit dem Papierkram“ lautet das Motto. Alle Un- terlagen können schnell und sicher über das elektronische Postfach hochgeladen und mit der SVLFG ausgetauscht werden. Wer interessiert ist an Entbürokratisierung und schnellen Wegen, registriert sich jetzt unter: https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/login Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt der Film „Versi- chertenportal: Registrieren und Vorteile nutzen!“ auf dem YouTube-Kanal der SVLFG: www.youtube.com/@svlfg3082 Mehr Informationen zu den digitalen Services stehen auf: www.svlfg.de/online-auf-einen-klick Bund der Steuerzahler begrüßt Vorstoß der CDU-Fraktion Nachbesserungen beim Landesgrundsteuergesetz sind notwendig Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg begrüßt den Vorstoß des CDU-Fraktionsvorsitzenden Manuel Hagel, Änderungen an der neuen Landesgrundsteuer vornehmen zu wollen. Nach Auffassung des Steuerzah- lerbundes muss der Landesgesetzgeber an mehreren Stellen nachbessern. „Zum einen kann den Kommunen die Möglichkeit eröffnet werden, mit unterschiedlichen Hebesätzen auf die Gegebenheiten vor Ort zu reagieren und so die Belastungswirkungen abzumildern“, sagt der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller. Zudem könnte aus BdSt-Sicht auch gesetzgeberisch dafür gesorgt werden, dass eine Lösung für die sogenannten Mischgrundstücke, sprich die Grundstücke mit unbebaubarem Gartenanteil, gefunden wird. Auch in Sachen Härtefallregelung pflichtet der Bund der Steuerzahler dem CDU-Vorstoß bei und plädiert hier für die Einführung einer praktikablen und fairen Regelung. Denn es zeigt sich in diesen Wochen immer mehr, dass die zum Teil exorbitant angestiegene Grundsteuerlast für manche Eigentümer existenzgefährdet sein kann. „Mit einer Umsetzung der genannten Änderungsvor- schläge könnten die größten Verwerfungen, die der ba- den-württembergische Sonderweg bei der Grundsteuer mit sich bringt, zumindest abgemildert werden“, ist sich Möller sicher. „Die Anpassungen sollten möglichst schnell erfolgen, die Bürger warten darauf. Denn viele sind be- reits mit der ersten Rate einer deutlich erhöhten Grund- steuer konfrontiert und brauchen nun Gewissheit, wie es weitergeht“, so der BdSt-Vorsitzende weiter. Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) Schilddrüse – kleines Organ, große Wirkung Welche Prävention und Therapie gibt es bei Schilddrüse- nerkrankungen? Diese und andere Fragen beantworten Fachärzte beim Arzt-Patienten-Forum. Veranstalter ist die vhs Leutkirch in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Die Schilddrüse liegt vor dem Kehlkopf und hat die Aufgabe, zahlreiche Stoffwechselfunktionen zu steu- ern. Neben Strukturveränderungen wie Vergrößerung oder Knotenbildung gibt es verschiedene Störungen der Schilddrüsenfunktion. Diese äußern sich in einer Schild- drüsenunter- oder -überfunktion. Häufig sind auch Au- toimmunerkrankungen der Schilddrüse. Alle genannten Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Erkrankungen erfordern ärztliche Diagnostik und Be- handlung. Die Diagnostik besteht in Laboruntersuchungen und bildgebenden Verfahren. Die Therapie kann je nach Erkrankung medikamentös, operativ oder auch nuklear- medizinisch erfolgen. Der Referent Herr Dr. Frederik Labouvie ist niedergelasse- ner Facharzt für Radiologie. Er informiert zunächst über die Funktionen der Schilddrüse und wendet sich dann den Möglichkeiten der Diagnostik, Behandlung und Therapie von Erkrankungen des kleinen Organs zu. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, dem Referenten Fragen zu stellen. Termin: Dienstag, 18.03.2025, 19.00 – 20.30 Uhr Veranstaltungsort: Bockgebäude - Bocksaal Gänsbühl 9 88299 Leutkirch Eintritt: frei Es referiert Dr. med. Frederik Labouvie, Facharzt für Ra- diologie, Wangen. Diakonie OAB Gesprächskreis – aus Groß mach Klein Wieviel Wohnraum brauche ich? Und was ist passend für mich? Viele Menschen stehen irgendwann vor der Frage, ob ihre derzeitige Wohnung (oder Haus) noch zu ihrem Lebensstil passt. Besonders wenn die Kinder aus dem Haus sind oder der/die Partner*in nicht mehr da ist. Dieser Schritt ist nicht immer leicht. Oft hängen Erinne- rungen an der bisherigen Wohnung. Oder Erwartungen der Familie. Gleichzeitig kann ein Umzug in eine kleinere Wohnung auch viele Vorteile bieten, nicht nur wirtschaft- licher Natur, z. B. geringere Miete oder Unterhaltungskos- ten. Weniger Aufwand bei der Bewältigung des Alltages. Keine aufwändige Pflege des Gartens mehr. Übersichtli- che Verhältnisse… Die Diakonie OAB startet gemeinsam mit dem Senioren- treff hierfür einen Gesprächskreis, der auf die Überlegun- gen zielt: „Ich will umziehen, nicht ich muss umziehen“. Es wird nicht um Packlisten und Umzugsunternehmen gehen, sondern vielmehr um die Frage, was zum Leben jetzt und in den nächsten Jahren passt. Ein Ansatz dabei könnte sein: wenn meine Kinder ausziehen, ziehe ich mit aus und suche mir was Neues. Es gibt aber noch deutlich mehr Ansätze. Wohnraum ist ein knappes Gut. Hierfür sind wir als Gemeinschaft alle in Verantwortung: Vermie- ter wie Mieter, Hausbesitzer und Wohnungseigentümer, Einlieger und Pflegebedürftige. Wer sich hierfür geistig in Bewegung setzen und ggfs. auch eigene Erfahrungen einbringen möchte, ist genau richtig im Gesprächskreis. Geplant sind 3 Treffen: am 06. März, 20. März und 27. März 2025 jeweils um 14:30 Uhr im Seniorentreff Ravens- burg, Hirschgraben. Die Treffen sind auf 90 Minuten ge- plant. Leitung: Diakon Gerd Gunßer, Diakonie OAB und Wolf- gang Altendorfer-Munzinger, Seniorentreff Ravensburg Mehr Informationen über unsere Homepage www.dia- konie-oab.de Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Am 28.02. findet der Tag der Seltenen Erkrankungen statt. Eine Krankheit gilt als Seltenen, wenn weniger als fünf Menschen von 10.000 betroffen sind. Hierauf möchte die Dystonie-Selbsthilfegruppe hinweisen. Dystonie gehört zu den Seltenen Erkrankungen. Dystonie ist eine Bewegungsstörung. Sie ist gekennzeichnet durch unwillkürliche und länger anhaltende Muskelverkramp- fungen. Diese führen oftmals zu Fehlhaltungen und -be- wegungen die sehr schmerzhaft sein können. Die häufigsten Formen sind der Lidkrampf, der Schiefhals, der Stimmband- und der Schreibkrampf. Wenn Sie mehr über das Krankheitsbild erfahren möch- ten, kommen Sie zum Vortrag der Gruppenleiterin am Freitag, 14. März 2025 um 19.00 Uhr beim Sozialverband Deutschland, Ortsverband Neukirch. Aus organisatorischen Gründen ist eine telefonische Anmeldung am 10.03. oder 11.03.2025, jeweils von 8:00 Uhr - 11:30 Uhr unter 07528 / 91 54 08 erforderlich. Eine Teilnahme ist auch als Nichtmitglied möglich. Kontakt für Informationen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Was bringt gesunde Ernährung? Eine vollwertige und ausgewogene Ernährung ist das Nonplusultra für ein gesundes Leben. Denn wer sich ge- sund ernährt, kann das Risiko für viele Krankheiten deut- lich reduzieren. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert als Landwirt- schaftliche Krankenkasse (LKK) Kursteilnahmen zur Ge- wichtsreduktion und Maßnahmen gegen Mangel- und Fehlernährung. Anlässlich des Tags der gesunden Ernährung am 7. März weist die LKK auf ihr dauerhaftes Ziel hin, präventiv ein- zugreifen, um insbesondere auch Herz-Kreislauf-Erkran- kungen zu vermeiden. Kurse, an deren Kosten sich die LKK mit einem Zuschuss beteiligt, sind im Internet zu finden unter www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Nützliche Informationen zu einer gesunden Ernährung liefert die Deutsche Gesellschaft für Ernährung auf ihrer Internetseite www.dge.de. Eine ausgewogene Ernährung zeichnet sich vor allem durch Lebensmittelvielfalt aus. Die SVLFG gibt folgende Tipps: • Getreideprodukte wie Brot, Nudeln und Reis – am bes- ten aus Vollkorn – sowie Kartoffeln enthalten kaum Fett, dafür aber reichlich Vitamine, Mineralstoffe, Spu- renelemente sowie Ballaststoffe und sekundäre Pflan- zenstoffe. • Überwiegend sollten pflanzliche Produkte wie frische Salate oder Säfte sowie regionales und saisonales Gemüse gewählt werden. Sie liefern reichlich Vitamine sowie Mineral- und Ballaststoffe. • Um eine ausreichende Versorgung mit Nährstoffen zu erleichtern, ist es sinnvoll, die pflanzlichen Lebens- mittel durch tierische zu ergänzen, zum Beispiel mit Milchprodukten, Fisch, Fleisch oder Eiern. • Beim Verzehr von Butter und Öl sollte man etwas vorsichtiger sein. Pflanzliche Fette wie Rapsöl sind dagegen weniger schädlich und liefern gesunde Ome- ga-3-Fettsäuren. Diese sind lebensnotwendig, können jedoch nicht vom menschlichen Organismus selbst hergestellt werden. Sie sind auch in Fischen, beispiels- weise Lachs, Matjes und Sardinen, enthalten. • Zucker und Salz sollten mit Bedacht verwendet wer- den. Speisen lassen sich auch mit Kräutern würzen. • Wenig Zucker freut die Zähne. Hochverarbeitete Nah- rungsmittel enthalten zu viel Zucker und Salz, viele Zusatzstoffe sowie ungesunde Fette und sollten daher möglichst vermieden werden. • Außerdem wird eine schonende Zubereitung der Spei- Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 sen empfohlen: Kurze Garzeiten, wenig Wasser, wenig Fett. So behalten die Lebensmittel nicht nur ihren na- türlichen Geschmack, sondern auch die Nährstoffe. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Auswirkung auf Rentenhöhe Gestiegene Beitragssätze werden ab März 2025 be- rücksichtigt Seit Jahresbeginn haben die meisten Krankenkassen ih- ren Zusatzbeitrag für Versicherte erhöht. Ab März sind davon auch viele Rentnerinnen und Rentner betroffen – die überwiesene Rente fällt dann entsprechend gerin- ger aus. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin. Rentenversicherung übernimmt Hälfte des Zusatz- beitrags Wie beim regulären Krankenkassenbeitrag übernimmt die DRV für Rentnerinnen und Rentner auch hinsichtlich des Zusatzbeitrags die Hälfte der Kosten. Diesen Anteil leitet sie direkt an die jeweilige Krankenkasse weiter. Hat eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag also beispiels- weise um ein Prozent erhöht, erhalten Rentnerinnen und Rentner 0,5 Prozent weniger Rente. Bei einer Bruttoren- te in Höhe von 1.600 Euro ergibt das eine um acht Euro niedrigere Auszahlung. Keine Auswirkungen für Januar und Februar Für die Rentenzahlung im Januar und Februar 2025 wur- den die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge wei- ter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Grund hierfür sind gesetzliche Vorgaben, die bei Rent- nerinnen und Rentnern sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen gelten. Information erfolgt über den Kontoauszug der Bank Über Änderungen der aus der Rente zu zahlenden Kran- kenversicherungsbeiträge werden Betroffene generell über den Kontoauszug ihrer Bank informiert. Nur in Aus- nahmefällen versendet die DRV schriftliche Bescheide zum Beispiel bei Personen mit sogenannten abgetrennten Zahlungen wie Pfändungen. Ebenso in Fällen, in denen Bescheid- und Zahlungsempfänger nicht identisch sind oder wenn die Zahlung der Rente auf das Konto einer anderen Person erfolgt. Rentenbeziehende mit Zuschuss zur freiwilligen Kran- kenversicherung Erhalten Rentenbeziehende einen Zuschuss zu einer frei- willigen Krankenversicherung, führt die Erhöhung des Zu- satzbeitragssatzes der Krankenkasse, ebenfalls um zwei Monate zeitversetzt, zu einer höheren Zuschusszahlung. Über eine Änderung der Zuschusshöhe informiert die DRV BW stets mit einem Bescheid. Mehr Informationen und Beratung Empfehlenswert – Broschüre Rentner und ihre Kranken- versicherung zum Download oder Bestellen unter www. deutsche-rentenversicherung.de Kontakt zur regionalen Beratung der DRV BW – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw. de/kontakt Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schrif- ten). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Aufl ösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafi kprogrammen keine CDR- oder QXD- Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erschei- nungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bank- daten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Sie haben Fragen zum Thema? Wir beraten Sie gerne! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 93,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 134,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 67,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 53,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 107,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 120,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Individuelle Betreuung mit Herz und Verstand. Als qualifizierte Betreuungs- kraft nach § 45 und § 53 SGB XI stehe ich Ihnen mit 12-16 Stunden pro Woche zuverlässig zur Seite. Ob Einkäufe, Arztbesuche oder sinnvolle Beschäfti- gungen - ich begleite Sie mit Geduld, Respekt und einem offenen Ohr für Ihre Bedürfnisse. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen - ich freue mich auf Ihren Anruf Tel.: 0170-5166927 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU seit 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 0/ 11 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: in Pa onville STELLENGESUCHE GESCHÄFTSANZEIGEN © Müller/DEIKE 749R28R3 Magische Figur Bei gleichen Zahlen sind waagrecht wie senkrecht dieselben Wörter zu bilden. 1. Termindruck, 2. gelbe Tropenfrüchte, 3. Zauberspruch: „ ... , öffne dich!“, 4. politisches Gemeinwesen, 5. Logierbetrieb für Autofahrer Lösung: 1. Zeitnot, 2. Bananen, 3. Sesam, 4. Staat, 5. Motel 5 2 2 3 4 4 5 1 1 Sie haben Fragen rund um das Redaktionssystem Cross7? Wir sind gerne für Sie da Rufen Sie uns an unter 07154 8222-60 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an produktion@duv-wagner.de Ihr Team von Druck + Verlag Wagner Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Markisen | Glasdächer | Terrados Sonnensegel | Tuchwechsel u.v.m Haller Raumgestaltung | 88263 Horgenzell-Sattelbach | T 07504 97000 Mo–Fr 10–18 Uhr | Schausonntag 13.30-16.30 Uhr | haller-raumgestaltung.de Vom Keller bis zum Dach - Markisen und Sonnensegel aus Sattelbach. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin oder Vor-Ort-Termin. Markisen zu Winter preisen! Markisen zu Winter-zu Winter-zu Winter preisen! Sonnenschutztage 5-7. März 2025 PLATZWART m/w/d beim Tennisclub Baindt gesucht! - Minijob - - ab der Sommersaison 2025 - von April bis Ende Oktober - ca. 6 Stunden wöchentlich - weitgehend freie Zeiteinteilung - Rasen mähen mit Rasentraktor, Tennisplätze abziehen mit Traktor - sonstige Arbeiten nach Absprache, um unsere Anlage in gepflegtem Zustand zu halten Bei Interesse und Fragen einfach bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Sibylle Boenke, 1. Vorsitzende, Tel.: 07502/1740 Gerhard Reich, Technischer Leiter, Tel.: 07502/1674 WIR Mach was mit Sinn! Eine Sti ftung- Viele Möglichkeit en FSJ I BFD I AUSBILDUNG Deine Ansprechpartnerin: Ursula Frentzel bewerbung@kbzo.de | 0771 4007-144 Unterstütze unsere Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in Ravensburg & Weingarten im Kindergarten, den Schulen & dem Wohnbereich für Erwachsene 10% auf Decken Kissen & Matratzen* Angebot im Outlet: 30% auf Bettwaren* *Angebote gültig im Manufaktur-Laden Waldburg für nicht reduzierte Ware. Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Alles für den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 3,12 MB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 28.02.2025
            Amtsblatt_2025_01_31_KW05.pdf

            Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 31. Januar 2025 Nummer 5 Ball der Vereine 01.02. 20 Uhr Eintritt 9 Euro buntes Programm Schenk- Konrad- Halle Baindt Jugendliche U18: Partypass! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Stellenanzeigen Mitarbeiter*in für die Grundschulbetreuung (m/w/d) in der Kloster- wiesenschule in Baindt Außerhalb der Unterrichtszeiten als Minijob oder Teil- zeit Du liebst es, Kinder zu begleiten, zu fördern und ihre Welt ein Stückchen bunter zu machen? Dann hast du bei uns genau deinen Platz! Mit Baindt liegst DU richtig! Baindt, mit seinen rund 5.500 Einwohnern, ist ein Ort, der sowohl durch seine Nähe zur Stadt als auch durch sei- ne wunderschöne, natürliche Umgebung besticht. Diese perfekte Kombination macht Baindt zu einem beliebten Wohn- und Arbeitsort. Die Gemeinde wächst stetig und genauso wächst auch unsere Kinderbetreuung. Auf un- serem Bildungscampus befinden sich der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit seinen drei Häusern und die Klosterwiesengrundschule. Kinder lachen, lernen, entdecken – und du bist dabei! Wir suchen herzliche und engagierte Begleiterinnen, die unsere Grundschulkinder außerhalb der Unterrichtszeiten betreuen und ihren Alltag bereichern. Ob erfahren oder Quereinsteiger*in – bei uns zählt, dass du Freude an der Arbeit mit Kindern hast! Das sind deine mögliche Einsatzzeiten: • Montag: 07:00 – 08:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Dienstag: 07:00 – 09:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Mittwoch: 07:00 – 08:00 Uhr & 11:30 – 14:00 Uhr • Donnerstag: 07:00 – 08:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Freitag: 07:00 – 08:00 Uhr & 11:30 – 13:00 Uhr Deine Aufgaben: • Betreuung der Kinder vor und nach dem Unterricht • Unterstützung bei kleinen Alltagsaufgaben und Spie- len • Förderung der sozialen Interaktion in einer entspann- ten Atmosphäre • Sicherstellung eines angenehmen und sicheren Um- felds Das wünschen wir uns von dir: • Freude am Umgang mit Kindern und ein Herz für ihre Bedürfnisse • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein • Offenheit gegenüber Quereinsteiger*innen – Erfah- rung im pädagogischen Bereich ist keine Vorausset- zung • Teamfähigkeit und Flexibilität Das bieten wir dir: • Eine wertvolle Tätigkeit mit viel Herz und Sinn • Flexible Anstellungsmodelle: Minijob oder Teilzeit • Ein herzliches Team und ein familiäres Umfeld • Raum für eigene Ideen und ein offenes Ohr für deine Anliegen • Eine betriebliche Altersversorgung, die Deine Zukunft absichert. Klingt nach einer Aufgabe für dich? Dann bewirb dich jetzt und werde Teil unserer kleinen, aber großartigen Welt der Grundschulbetreuung! Nutze jetzt deine Chance, mit uns gemeinsam die Zu- kunft der Kinder von Baindt zu gestalten! • Deine Bewerbung schickst du an bewerbung@baindt. de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. • Hast du noch Fragen? Melde dich bei Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 075029406-41 oder per E-Mail an s.flintrop@ baindt.de. Wir freuen uns auf deine Bewerbung! Amtliche Bekanntmachungen Bundestagswahl 2025 - Druckfehler in der Wahlbenachrichtigung In den kommenden Tagen werden die Wahlbenach- richtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt. Beim Druck der Benachrichtigungen ist dem Druckdienstleister ein Fehler unterlaufen. Im letzten Absatz der Wahlbenachrichtigungen heißt es: „Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ih- nen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22.02.2024, 12 Uhr einen neuen Wahlschein mit Brief- wahlunterlagen zu beantragen.” Briefwahlunterlagen, die nicht zugegangen sind oder die Sie verloren haben, können entgegen des Druck- fehlers bis Samstag, 22.02.2025, 12 Uhr bei der Ge- meinde Baindt erneut beantragt werden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Heilig gerne unter der Telefonnummer 07502 9406-11 oder per E-Mail L.Heilig@Baindt.de zur Verfügung. Wasser- und Abwassergebühren- bescheide wurden zugestellt Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir haben Ihnen die Gebührenbescheide für Wasser und Abwasser für das Jahr 2024 bereits zugesandt. Bitte über- prüfen Sie die Bescheide und wenden Sie sich bei Unklar- heiten an Frau Stavarache, Telefon 07502/940621. Die gesetzliche Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Zustellung. Innerhalb dieser Frist können gegebenenfalls notwendige Berichtigungen vorgenommen werden. Ihre Gemeinde Baindt Bekanntmachung der Haushaltssatzung Abwasserzweckverband Mittleres Schus- sental (AMS) 2025 Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung am 27.11.2024 beschlossene Haushaltssatzung mit ihren An- lagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechts- aufsichtsbehörde am 09.01.2025 vorgelegt. Die geneh- migungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 wurden vom Landratsamt Ravensburg (Kommunal- und Prüfungsamt) am 14.01.2025 genehmigt. Der Haushaltsplan wird auf der Internetseite des Zweck- verbandes öffentlich bereit gestellt. Er ist unter folgen- dem Link abrufbar www.AZV-Mittleres-Schussental.de/ Informationen. Er steht dort bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung zur Verfügung. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 01. Februar und Sonntag, 02. Februar 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 01. Februar 2025 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 43799 Sonntag, 02. Februar 2025 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethen- straße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel. (0751) 85- 23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprü- chen bei Teilhabeeinschränkung durch chronische Erkran- kung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00-18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Februar 01.02. Ball der Vereine – NZ Raspler SKH 11.02. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 11.02. Tag des Notrufs – DRK 12.02. Fasnetsball – Seniorentreff BSS 21.02. Kinderball – Elternbeirat KWS SKH 23.02. Bundestagswahl 27.02. Gumpiger Donnerstag (Befreien: Kitas, Schule, Rathaus, SBBZ, Selige Irmgard) – NZ Raspler Kindergärten Kindergarten St. Martin Beginn der fünften Jahreszeit im Kin- dergarten St. Martin Mit viel Freude und buntem Treiben star- tete unser Kindergarten am 15. Januar in die fünfte Jahreszeit. Früh am Morgen schmückten wir den Eingangsbereich mit bunten Stoff- und Papierwimpeln, die beim Eintreten der Kinder be- staunt wurden. Später im Morgenkreis zeigte uns Frau Lang das Waldschrathäs der Raspler mit allen dazuge- hörenden Utensilien. Dabei wurde sie von Kindern eifrig unterstützt. Ein Höhepunkt dieser Vorstellung war das Aufsetzen der Maske und ein Guetsle vom Waldschrat zu bekommen. Mit einem kräftigen Raspler-Ratsch-Ratsch bedankten wir uns dafür. Am nächsten Tag schlüpften alle Kinder und Erzieherin- nen in das farbenfrohe Unterwasserhäs und verwan- delten sich in kleine Meeresbewohner: Seepferdchen, Fi- sche, Frösche und Seesterne. Mit lauten Fasnets-Rufen „Unter-Wasser“ und flotter Musik zogen wir durch die Straßen und läuteten damit die Fasnet ein. Dabei be- gleiteten uns auch zwei Waldschrats, die für passende Stimmung sorgten. Wieder angekommen am Kindergarten wurde der Nar- renbaum, geschmückt mit bunten Luftballons und kleinen Symbolen der Unterwasserwelt, mit vereinten Kräften und viel Hau-Ruck-Rufen aufgestellt. Anschließend san- gen und tanzten wir gemeinsam das Baindter Narrenlied und andere Fasnetslieder. Die Unterwasserhäser wurden aber nicht gleich wegge- räumt, sondern weiterhin für den Baindter Narrensprung gebraucht. Mit einem großen Fischernetz machten wir uns eine Woche später als „Unterwasserwelt“ für diesen Umzug bereit. Einige Meeresbewohner blieben lieber in der Nähe vom Netzt, andere dafür „schwammen“ zu den Zuschauern, um unter lauten „Unter-Wasser-Rufen“ ein Guetsle zu werfen. Das Wetter hat gut mitgespielt und so hatte jeder, ob Groß oder Klein ein Riesenspaß dabei! UNTER-WASSER! Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Waldorfkindergarten Zipfel – Mütz beim Baindter Narrensprung An einem herrlichen Wintertag bei milden Temperaturen und strahlendem Sonnenschein besuchten unsere großen und kleinen Zwer- ge vom Waldorfkindergarten zusammen mit Schneewittchen und ihrem Prinzen den Baind- ter Narrensprung. Mit strahlenden Gesichtern machten sie sich auf, die Zu- schauer mit kleinen Köstlichkeiten zu beschenken und ihnen ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern. Gut gerüstet traten sie den Marsch durch die Baindter Dorfgemeinde an, riefen und winkten eifrig während sie zugleich glänzende Äpfel und leckere Erdnüsse ans när- rische Volk am Straßenrand verteilten. Aber auch die böse Stiefmutter hatte sich mit auf den Weg gemacht. Und so hatten die Zwerge nebenher auch noch allerhand zu tun, ihr Schneewittchen zu beschützen. Ein fröhliches Gruppenfoto am Ende des Umzugs run- dete den gemeinsamen Narrensprung ab, bevor sich so mancher Zwerg aufmachte, um nun auch selber noch die vorbeiziehenden Zünfte zu bestaunen, ihnen zuzurufen und das ein oder andere „Guetzle“ einzuheimsen. Den Baindter Rasplern ein herzliches Dankeschön für die Einladung zu diesem wunderschönen Narrensonntag …. und auf bald! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Zur Informationi Gemeindebibliothek erhält kostenloses Jahresabonnement der Zeitschrift „Er- neuerbare Energien“ von der Windpark Altdorfer Wald GmbH Seit Januar 2025 können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über ein neues Angebot in der Gemeindebi- bliothek freuen: Jeden Monat liegt dort die aktuelle Aus- gabe der Fachzeitschrift „Erneuerbare Energien“ aus. Das Abonnement bietet den Leserinnen und Lesern mit fundierten Berichten spannende Einblicke und aktuelle Informationen rund um das Thema Energiewende und Erneuerbare Energien. Die Initiative geht auf die Windpark Altdorfer Wald GmbH zurück. Als Vorhabenträgerin des derzeit größten Windparkprojekts in Baden-Württemberg ist es der Windpark Altdorfer Wald GmbH ein Anliegen, die interessierte ÖƯentlichkeit nicht nur transparent über das Projektgeschehen zu informieren, sondern auch fun- diertes Wissen rund um die Windenergie und die Entwick- lungen der Energiewende zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für das Jahresabonnement werden daher von der Windpark Altdorfer Wald GmbH übernommen. Viel Spaß beim Lesen wünscht die Windpark Altdorfer Wald GmbH. Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 04. Februar 2025 statt. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. Februar – 09. Februar 2025 Gedanken zur Woche: Du verlierst nichts, wenn du mit deiner Kerze die eines anderen anzündest. Aus Dänemark Samstag, 01. Februar 10.00 Uhr Briach – Patrozinium mit Kerzenweihe, Agat- habrot und Blasiussegen 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zu Lichtmess mit Kerzenweihe und BlasiussegenMinistranten: Rafael Dorn, Pia Kronenberger, Dominik Klein, Mateo Oelhaf, Emilia Stotz, Marie Stotz(† Franz und Eugen Schmidt, Elisabeth, Engelbert und Franz Schützbach, Jahrtag: Zita Maurer) Sonntag, 02. Februar – Darstellung des Herrn 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und Blasiussegen Dienstag, 04. Februar 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 05. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier(† Erna und Franz Kränkle) Donnerstag, 06. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Freitag, 07. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baindt – Erstkommunionsmittag – 1. Gruppen- stunde im Bischof-Sproll Saal Samstag, 08. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 09. Februar – 5. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier(† Paul Lehmann)Mi- nistranten: Jakob Kreutle, Pia Kreutle, Emily Wenzel, Frida Rapp, Benjamin Stiefvater, Mar- lene Stör, Tim Beckert, Nele Gründler 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Mara Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Ein Blick ins Gemeindeleben 2024 Getauft wurden 23 Kinder. 29 Kinder haben das Sakra- ment der Hl. Kommunion in Baindt und 45 Jugendliche das Sakrament der Hl. Firmung in der Seelsorgeeinheit empfangen. Das Ja-Wort vor Gott haben sich 4 Brautpaare gegeben. Heimgeholt hat der Herr 38 Gemeindemitglieder. Den Austritt aus der kirchlichen Gemeinschaft haben 32 Mitchristen erklärt. 1 Gemeindemitglieder wurden aufgenommen. Der Gottesdienstbesuch betrug im März 10,38 % und im November 4,82 %. DANKE! Für eine erfolgreiche Sternsingeraktion 2025! „Erhebt Eure Stimme! Sternsingen für Kin- derrechte“ - unter diesem Motto machten sich dieses Jahr wieder 80 Kinder als Sternsinger auf den Weg, um im Rahmen der Aktion Dreikönigssingen den Neujahrssegen in die Baindter Häuser zu bringen und Spenden zu sammeln. Knapp 13.000,- sind akutell auf den Spendenkonten zuz- sammengekommen. Dieses beeindruckende Ergebnis konnte nur erreicht wer- den, weil Ihr, liebe Sternsinger, so motiviert und freudig Euren Dienst getan habt! Buchstäblich bei Wind und Wetter seid Ihr in der ersten Januarwoche losgezogen, um an die Türen zu klopfen, Eure Lieder zu singen und den Segen zu bringen. Danke für Euer engagiertes Mitmachen! Eine solche Aktion ist ohne helfende Hände nicht zu stem- men. Viele Helfer haben zum Gelingen beigetragen und wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Mit- wirkenden bedanken. Ein ganz besonderes Dankeschön geht an unsere Minis- tranten für die Gestaltung des Gruppentreffens, die Be- gleitung der Gruppen und Euren Einsatz als Sternsinger. Ein großes Danke geht auch an Agathe Wucherer für die Gestaltung der täglichen Aussendungen. Ein weiteres Dankeschön möchten wir Hr. Bohnert aus- sprechen, der uns auch in diesem Jahr beim abendlichen Zählen der Spenden unterstützt hat. Nicht zuletzt möchten wir uns bei allen Baindtern bedan- ken, die die Türen geöffnet und die Sternsinger so herz- lich empfangen haben. Danke für jedes offene Haus und jedes offene Herz! Sollten Sie die Sternsinger noch mit Ihrer Spende unter- stützen wollen, ist dies nach wie vor per Überweisung auf das Konto der Kirchengemeinde mit dem Vermerk „Sternsingeraktion 2025“ möglich. Gerne können Sie auch die Opfertüten aus den Segenspaketen nutzen und dies im Pfarramt in den Briefkasten oder in der Kirche in den Opferstock werfen. Ein weiter Möglichkeit bietet die Online-Spende auf un- ser Konto beim Kindermissionswerk. Dieses erreichen Sie über spenden.sternsinger.de/khriy10f. Wir schauen auf eine sehr gelungene Sternsingeraktion 2025 zurück und freuen uns schon auf das nächste Jahr! Das Organisationsteam der Sternsinger in Baindt Altkleidersammlung der „Aktion Hoffnung“ 2025 entfällt Wegen der Recyclings-Pflicht für alle Textilien einschließlich Lumpen findet dieses Jahr keine Haussammlung für Altkleider durch die „Aktion Hoffnung“ statt. Altkleider und alle Textilien können Sie in den Wertstoffhöfen abgegeben. Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Seniorenfasnet mit Musik und Pro- gramm am Mittwoch, 12. Februar 2025 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Unsere „Bampfenkätter” hat wieder viel Lustiges aus unserem Dorf zusammengetragen. Gemeindepolitisch gibt es eine Menge zu berichten „i sag jo nix, i moin jo blos”! Lassen Sie sich überraschen, wir freuen uns auf einen fröhlichen Nachmittag mit Ihnen. Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Die Jahresprogramme des KDFB liegen am Schriftenstand in der Kirche in Bai- enfurt aus. Begegnungstag der Frauen in Ravens- burg-Weststadt, Dreifaltigkeit Freitag, 7. Februar 2025 09.00 Uhr Gottesdienst in Ravensburg, Dreifaltigkeit mit Pfarrer Reinhold Hübschle 10.00 Uhr Beginn im Gemeindesaal Dreifaltigkeit „Vergiss die Freude nicht!“ mit Gertrud Geiger, Gemeinde Referentin, Supervisorin 12.00 Uhr Mittagessen in umliegenden Gaststätten 14.00 Uhr „mit Dankbarkeit die Freude in jedem ag neu finden“ mit Sigrun Kienle-Hohwy 16.00 Uhr Ende Leitung: Christina Längle, Marlies Rothenhäusler Kostenbeitrag: 7,00 Euro ;es ist möglich jeweils nur am Vormittag oder am Nachmittag teilzunehmen. Keine Anmeldung erforderlich! Jede Frau ist willkommen, auch Nichtmitglieder. Mitgliedsbeiträge werden fällig: Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Anfang Februar werden wir wieder die Mitgliedsbeiträge in Höhe von 30,00 Euro/Jahr, per Lastschrift von Ihrem Girokonto einziehen. Barzahler bitten wir, den Beitrag von 30,00 Euro bei Frau Grubert abzugeben, ebenso bitte eine eventuelle neue IBAN Nr. Frau Grubert mitteilen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. Jes 60,2 Sonntag, 02. Februar Letzter Sonntag nach Epiphanias 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst anschl. Kirchenkaffee, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Prädi- kantin U. Hut) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Montag, 03. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 05. Februar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeindehaus Freitag, 07. Februar 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 09. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) Zu gelebter Erinnerungskultur in Deutschland Am 80. Gedenktag der Befreiung des Konzent- rationslagers Auschwitz fand am 27. Januar eine kleine Gedenkfeier am ehemaligen Wohn- und Geschäftshaus der Fami- lie Adler am Marienplatz in Ravensburg statt. Der TSB Ravensburg über- nahm die Patenschaft für die Stolpersteine der Familie des früheren Vorstands- und Vereinsmitglieds Gustav Adler, der aufgrund der Nazi-Gesetze im Jahr 1933 aus dem Verein ausgeschlossen wurde. – Ein „Nie wieder“ braucht solches Engagement für unse- re Grundwerte in allen Teilen der Gesellschaft, weil eine lebendige Erinnerungskultur unsere Gesellschaft gegen rechtsradikale Parolen immunisieren kann. Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Bibel im Gespräch – Monatsspruch Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meine Situation hineinspricht. Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf Fragen suchen, die mich bewegen. Motiviert weiterge- hen, weil ich nicht allein unterwegs bin. Zusammen über den Monatsspruch ins Gespräch kommen und neue Zu- gänge zu bekannten und „neuen“ Bibelstellen entdecken. Wir treffen uns am Donnerstag, 13.02.2025 von 20.00 - 21.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus – im Untergeschoss. Herzliche Einladung dazu. Pfr. M. Schöberl Vesperkirche beginnt Ab Dienstag, 4. Februar öffnet die Ves- perkirche in der evang. Stadtkirche in Weingarten täglich um 11.00 Uhr ihre Türen und lädt zu einem warmen Essen, Getränken und Gebäck ein. Un- ter dem Motto „offen für alle“ ist sie ein Ort der Begeg- nung und des Angenommenseins, wo sich Menschen aller Schichten und Bevölkerungsgruppen treffen. Sie bietet auch Sozialberatung, medizinische Beratung und Seel- sorgegespräche und ein Kulturprogramm. Täglich wird um 14.30 Uhr zu einer Andacht eingeladen. Sonntags findet um 13.30 Uhr im Gemeindehaus ein Of- fener Bibeltreff statt. Zum Thema der Vesperkirche spre- chen Referenten über ausgewählte Abschnitte aus der Bergpredigt (Matthäus-Evangelium). Foodsharing Ravensburg- Weingarten unterstützt die Vesperkirche im Schussental Die Vesperkirche ist ein Ort für vielfältige Begegnungen und gesellschaftliche Entwicklungen. Schon seit vielen Jahren sammeln Ehrenamtliche bei lokalen Bäckereien Backwaren vom Vortag ein und bereiten diese als Ves- perbrot und kleines süßes Stückchen zum Kaffee auf. So werden nicht nur die Gäste der Vesperkirche mit leckeren, guten Backwaren erfreut, sondern ein wichtiger Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung geleistet. Der Verein „foodsharing Ravensburg-Weingarten“ hat das Ziel Lebensmittel vor dem Mülleimer zu retten. Schon seit zwei Jahren sind Vesperkirche und foodsharing mitei- nander im Kontakt. Ab 2025 arbeiten beide gemeinnützi- ge Organisationen nun auch offiziell zusammen. So wird das Brot vom Vortag nochmals weiterverwendet, wenn es bei der Vesperkirche nicht aufgegessen wird. Genauso auch evtl. Essenreste vom Mittagessen. Es ist nicht immer ganz einfach die rund 600 warmen Mahlzeiten am Tag mit der Zahl der Besucherinnen und Besucher zusammen zu bringen. Gemeinsam werden die Lebensmittel wert geschätzt und weiter verwertet. „Was is(s)t der Mensch?“ fragt die Vesperkirche 2025 nach dem Zusammenhang von Nahrung und Armut. Die Verbindung zu foodsharing und deren fairteilern trägt das Thema weiter. Die Vesperkirche ist ein rein aus Spenden finanziertes Projekt, das in diesem Jahr vom 04. bis 23. Februar in der Evang. Stadtkirche Weingarten stattfindet. Die ver- antwortlichen Organisationen sind die Johannes-Zieg- ler-Stiftung der Zieglerschen aus Wilhelmsdorf und die Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee des Evange- lischen Kirchenbezirk Ravensburg, die zu Gast bei der Evangelischen Kirchengemeinde Weingarten sind. Mehr Informationen auf der Internetseite der Vesperkir- che: www.vesperkirche-weingarten.de Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Frauenkreis am Mittwoch, den 12.2.2025 - 19.00 Uhr Ganz herzlich lädt der evangelische Frauenkreis der Kir- chengemeinde Baienfurt Baindt zu seinem nächsten Tref- fen ein. Peter Götze wird aus seinem Buch „Erinnerun- gen” lesen und auch wir dürfen uns erinnern. Wir freuen uns auf einen vergnüglichewn Abend das Frauenkreisteam Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Februar: 10.2. Birgit Schwartz-Glonnegger „Winter im Aqua- rell“, Aquarell März: 10. 3. Petra Keller: „Ostergeschenke - pfiffig präsen- tiert”, Papierarbeit April: 14.4. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Jugendfußball Hallenbezirksmeisterschaften Juniorinnen C-Juniorinnen In der vergangenen Woche durften unsere C-Juniorinnen morgens in der Halle in Leut- kirch die HBM bestreiten. Im ersten Spiel erkämpfte sich unsere junge Mannschaft ein 0:0 gegen den späteren Turniersieger aus Ravensburg. Im weiteren Verlauf der Vorrunde konnte gegen Immenried 1:0 gewonnen werden und ein abschließendes torloses Remis gegen Kressbronn reichte zum Einzug ins Halbfinale gegen den PSG Fried- richshafen, das jedoch mit 0:1 verloren ging. Im abschlie- ßenden Spiel um Platz 3 konnte im 9m Schießen gegen den SV Deuchelried mit 4:2 gewonnen werden – Klasse 3. Platz und einen großen Pokal erhalten Es spielten: Carla Seitner, Jana Rimmele, Pauline Preis, Emilie Löw , Luisa Kolbaske, Lena Alber, Emma Straub, Lea Busam, Jule Ambacher, Taneesha Mahler B-Juniorinnen Nachmittags spielten dann die B-Juniorinnen die HBM aus und für unsere Mädels kam es gleich zum Kracher gegen den TSV Tettnang, der mit viel Leidenschaft mit 1:0 bezwungen werden konnte. Das folgende Spiel gegen Aitrach/Aichstetten gewannen wir ebenso mit 1:0, doch leider verloren wir dann als vermeintlich schon fürs HF qualifiziert, das letzte Vorrundenspiel gegen Friedrichs- hafen, womit wir nur als zweite ins Halbfinale einzogen, wo wir auf den spielerisch dominant auftretenden SV Deuchelried trafen. In diesem Spiel verletzte sich dann unsere Torfrau im Zweikampf stärker, was uns aus dem Tritt brachte, so dass wir deutlich mit 0:3 verloren. Im abschließenden Spiel um Platz 3 ging es nach 1:1 ins 9m Schießen, wo wir leider das Tor nicht treffen wollten. Trotz- dem ein gutes Turnier gespielt, wo mit etwas mehr Glück sicherlich noch mehr drin gewesen wäre. Es spielten: Sara Jukic, Vivienne Pogrzeba, Lena Füssel, Lea Hoffmann, Sophie Heilmeier, Greta Heilmeier, Lou Elsäßer, Philina Ziegler, Hanaa Alosh Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Abt. Frauenturnen Die Herzen sind frei - für‘d Narretei Unter diesem Motto findet unsere Vereinsfas- net am Montag, 17.2.25 um 18.33 Uhr , im Ju- gendvereinsheim „Loch” statt. Bitte, etwas fürs kalte Büffet mitbringen. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. Gelungener Rückrundenauftakt der Her- ren 1 TSV Warthausen – SV Baindt 4:9 Am Samstag, 25.01.2025 startete die ers- te Herrenmannschaft des SV Baindt in die Rückrunde der Landesklasse. Die Eingangsdoppel wa- ren hart umkämpft, Tobias Nowak und Marcel Brückner mussten sich mit 12:14 im Entscheidungssatz geschlagen geben, während Philipp Schwarz und Wolfgang Assfalg mit 3:1 die Oberhand behielten. Unser neu formiertes Dreierdoppel Nico Scheffold und Roman Buck brauchte einen Satz, um ins Spiel zu kommen und konnte sich am Ende verdient mit 3:2 durchsetzen. Im ersten Einzel sah man Philipp an, dass er noch nicht wieder die Form der Vorrunde hat. Er spielte zwar einen sensationellen Punkt, der es auch in die Top 10 Ballwech- sel der Bundesliga geschafft hätte, aber letzten Endes musste er sich mit 1:3 geschlagen geben. Besser machte es Marcel, der sich mit 3:0 durchsetzte. Wolfgang wurde trotz guter Leistung von seinem Gegner Timo Reichle, dem gefühlt alles gelang, gnadenlos überspielt und ver- lor mit 0:3. Tobias gewann am Nebentisch gegen Zwil- lingsbruder Martin Reichle souverän mit 3:0. Im hinteren Paarkreuz gab es ebenfalls eine Punkteteilung: Roman spielte viele gute Bälle, aber Hubert Berg hatte zu oft eine noch bessere Antwort parat, sodass Roman mit 0:3 unterlag. Nico erarbeitete sich durch variantenreiche Auf- schläge einen kleinen Vorteil, den er in einen glatten 3:0 Sieg umsetzen konnte. Beim knappen Spielstand von 5:4 für uns kam es zum Duell der Spitzenspieler, das Marcel ungefährdet für sich entscheiden konnte. Philipp konnte sein zweites Einzel mit 3:1 gewinnen, genau so wie Tobias, der den Tisch sogar mit 3:0 als Sieger verlassen konnte. So hatten wir uns plötzlich einen 8:4 Vorsprung erspielt, als Wolfgang und Nico zeitgleich ihre Spiele begannen. Beide Spiele standen auf des Messers Schneide und ein Sieg würde für uns den Gesamtsieg sichern. Nico muss- te sich nach tollem Spiel mit 10:12 im 5. Satz geschlagen geben. Doch diese Partie kam nicht mehr in die Wertung, denn Wolfgang beendete mit seinem 5-Satz-Sieg das Spiel zum 9:4 Endstand. Bereits am kommenden Samstag, 01.02. um 18 Uhr steht das erste Heimspiel der Rückrunde gegen den TSV Lau- bach an. Wir freuen uns über zahlreiche Zuschauer und Fans! XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U alle vier Mannschaften im Einsatz! Samstag 01.02. - 10 Uhr: Mädchen - SV Beuren - 14 Uhr: Jungen - SG Aulendorf - 17 Uhr: TSV Reute - Herren II - 18 Uhr: Herren 1 - SV Weiler XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Narrenzunft Raspler Baindt e.V. Drittes Fasnetswochenende Die Frage aller Fragen im Vorfeld des Baindter Fasnetswochenende war ausnahmsweise mal nicht, ob das Wetter hält, sondern vielmehr, ob der Dorfplatz den Anforderungen gerecht werden kann. Und ja, Grandioses wurde gemeinschaft- lich geleistet – so wie man es von Baindt erwarten darf! Bereits am Samstag durften wir unseren Narrenbaum zentral auf dem Dorfplatz unter der Mithilfe der Zim- merei Konzett stellen und somit zumindest närrisch den Platz einweihen. Bereits am frühen Sonntagmorgen füllte sich die Schenk-Konrad-Halle beim traditionellen Zunftmeister- empfang und eines war allen klar; Der 16. Narrensprung in Baindt wird wieder einmal ein sonniger Sonntagssprung. Kein Wunder waren die durch Herrn Egon Eckert übers ganze Jahr handgefertigten Holzplaketten (leider zum letzten Mal) in kürzester Zeit vergriffen, denn Tausende strömten nach Baindt. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Unter Beisein der närrischen und örtlichen Prominenz, wurden die Zünfte und Musikgruppen durch unsere Ras- pler „Dreigestirn“ (Ehrenzunftmeister Rainer Beer, Zunft- meister Roland Oelhaf und Vizezunftmeisterin Martina Joachim) standesgemäß vom Sprecherwagen im Kreis- verkehr, „willkommen“ geheißen. Das närrische Treiben, unter Aufsicht unseres Narren- baums, erstreckte sich bis in die frühen Abendstunden. Es war friedlich, närrisch und bleibt Vielen sicherlich als einer der schönsten Fasnetsmomente 2025 in Erinnerung. Wir möchten uns daher ganz herzlichst bei allen Zuschau- ern, insbesondere der Baindter Bevölkerung, für die tolle Unterstützung bedanken. Unser besonderer Dank gilt folgenden Firmen, Institutio- nen, Personen und Vereinen, die durch ihre tatkräftige Mit- hilfe zum Gelingen des Umzugs aktiv beigetragen haben: - Bürgermeisterin Frau Simone Rürup und dem Gemein- derat - Gemeindeverwaltung Baindt - Bauhof Baindt - Allen Anwohnern des Dorfplatzes und der Umzugs- strecke - Allen freiwilligen Helfern - Bäckerei Schmidt, Baindt - Bäckerei Hamma, Baindt - Bayer Druck und Verlag, Baindt - Böllergruppe Baindt - Deutsches Rotes Kreuz Baienfurt-Baindt - Evangelische Kirchengemeinde Baindt - Feneberg Baindt - Freiwillige Feuerwehr und Jugendfeuerwehr Baindt - Katholische Kirchengemeinde Baindt - Konzett Zimmerei, Baindt - Mack Automation, Baindt - Metzgerei Buchmann, Grünkraut-Gullen - Musikverein Baindt - Landjugend Baindt - Lumpenkapelle Baienfurt-Baindt - Polizei - Reitverein Baindt - Schalmeienkapelle Baindt - Schreinerei Elbs, Baienfurt - Schützbach Bau, Baindt - Bohmeier GmbH, Weingarten - Broßmann Konstruktionen, Baindt - Tomobil Mobile Sanitärsysteme, Baienfurt - Rolf Damoune - Wolfgang Forderer - Florian Kränkle - Wucherer Transporte, Baindt - Sowie allen Landwirten für die Absperrunterstützung der Feuerwehr Ebenfalls geht ein „Vergelts Gott“ an dieser Stelle an alle Baindter Vereine (Feuerwehr, Sportverein, Schützengilde, Volleyball), die auf dem Aufstellungsplatz und am Um- zugsweg für das leibliche Wohl der Zuschauer gesorgt haben. Und seht es uns bitte nach, sollten wir die namentliche Erwähnung weiterer Helfenden und unterstützenden Per- sonen und Organisationen vergessen haben. Dann ist es der Überwältigung des zurückliegenden Wochenendes geschuldet und mit dieser närrischen und sonnenver- wöhnten Raspler-Energie werden wir auch in das anste- hende Wochenende starten. Vorschau aufs vierte Fasnetswochenende: Zur Narrenzunft Bobohle nach Rot an der Rot geht es am Samstag. Wir haben die Laufnummer 26 und laufen zwi- schen unseren Schalmeien und unserer Lumpenkapelle. Der Umzug beginnt um 14:00 Uhr. Abends springen wir beim Ball der Vereine ein werden unter Garantie einen närrischen Abend erleben, bevor wir am Sonntag als Laufnummer 29 zur Narrenzunft Kir- chen anreisen. Deren Umzug startet bereits um 13:30 Uhr. In diesem Sinne – mit einem kräftigen RASPLER – ratsch ratsch Der Zunftrat Schalmeienkapelle Baindt e.V. Tolles Zwischenfazit zur Halbzeit Das „Baindter Wochenende” war von Anfang bis Ende einfach nur der Wahnsinn. Bei Kaiserwetter stellten wir am Samstag den Narren- baum, feierten abends mit unseren Freunden vom FZ Löwen ihren tollen Hausball und für den Baindter Umzug fehlen fast die Worte… Danke an die Raspler für diesen tollen Umzug und danke an alle Freunde für die Gastfreundschaft. Am kommenden Wochenende wird es aller Wahrschein- lichkeit nach nicht weniger gut. Samstag Mittag begleiten wir die Raspler zum Umzug nach Rot an der Rot bevor es Abends zum nächsten Highlight der Baindter Fasnet kommt. Der Ball der Ver- eine steht an und wir freuen uns saumäßig! Für Sonntag ist dann ne kleine Verschnaufpause einge- plant. Schalmeienball 2025 Schalmeienball 2025: Die Nacht der Musketiere Seid dabei, wenn wir am 02.03.2025 die Fasnet gebüh- rend feiern! DJ Marco Mzee sorgt für die besten Beats und ausge- lassene Stimmung. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Freut euch auf spektakuläre Einlagen von: FZ „Löwen“ Baienfurt LKBB FZ Ankenreute Ein mysteriöser Überraschungsauftritt – bleibt gespannt, wer euch mit einer Tanzeinlage begeistern wird! Eine Nacht voller Musik, Tanz und Musketier-Magie er- wartet euch! Markiert euch das Datum, schnappt euch eure Freunde und erlebt die Fasnet, wie ihr sie noch nie gefeiert habt. Wir freuen uns auf euch! Einlass 19:30 Uhr // VVK 8€ - AK 10€ Einlass unter 18 Jahren nur mit PartyPass (Begrenzte An- zahl Karten U18 - bis 21 Uhr) www.schalmeien-baindt.de Basar Baindt Kinderbasar Baindt Frühjahr-Sommer Basar am 15. März 2025 von 10.00 bis 12.00 Uhr in der Schenk Konrad Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 22.2.2025 ab 8 Uhr Warenannahme ist am 14.3.25 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 15.3.25 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Quer übers Land zur St. Mauritius Kapelle in Volkertshaus Der Weg führt von Bergatreute über Dinnen- ried, Ankenreute zur St. Mauritius Kapelle in Volkertshaus und über Giesenweiler zurück. Treffpunkt: Dienstag 11.02.2025 um 13.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18 Uhr, Gehzeit ca. 3 Stunden, 12 km, keine Steigungen. Fahrpreis 2,50 € für Mitglieder, 4,50 € für Nichtmitglieder. Eine Einkehr ist vorgesehen. Sonstiges: Bildung von Fahrgemeinschaften in Privat PKW‘s. Festes Schuhwerk, Vesper , Trinken, Stöcke, Wech- selschuhe. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Anmeldung ab 04.02.2025 ab 18 Uhr, Tel. 0751 43287 Wanderführung Jürgen Frank Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Fünfter Rundenwettkampf Luftpistole Am 22.01.2025 bestritt die Luftpisto- len-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren fünften Rundenwettkampf in der Kreisklasse LP. Dabei unterlag sie den Gästen aus Stei- nach mit 1343:1360 und musste damit die erste Niederlage der Saison verbuchen. Wertung Baindt Stefan Schnez: 345 David Sill: 344 Oli Damoune: 336 Ramona Schneider: 318 Aus dem Landkreis Infoveranstaltung der gewerblich- technischen Berufsfachschulen Ravensburg An der Gewerblichen Schule Ravensburg findet am Diens- tag, 18.02.2025 und 25.02.2025 jeweils um 13.00 Uhr eine Informationsveranstaltung mit anschließender Schul- führung für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern statt. Hierbei können Sie sich einen Eindruck von den Berei- chen Metalltechnik, Druck- und Medientechnik, Elektro- technik, Fahrzeugtechnik, Farbtechnik und Holztechnik verschaffen. Die Berufsfachschulen dienen der beruflichen Grund- bildung und ersetzen in vielen Berufen das erste Aus- bildungsjahr. An der 2-jährigen Berufsfachschule Metall erwerben die Schüler zusätzlich einen mittleren Bildungs- abschluss. Eine Teilnahme ist nur mit einer vorherigen Anmeldung unter poststelle@gsravensburg.de möglich. Bitte geben Sie bei der Anmeldung den gewünschten Termin, die Personenzahl, den/die gewünschten Fachbereiche so- wie Ihre Kontaktdaten an. Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel. 0751/368-100, www.gsravensburg.de Schulträger: Landkreis Ravensburg Tagespflegepersonen gesucht – Nächster Vorbereitungskurs startet in Weingarten Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Ravens- burg und die regionalen Vermittlungsstellen für Kinder- tagespflege der freien Träger Caritas und Diakonie bie- ten im März 2025 erneut einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und Tagesväter in Weingarten an. Der kos- tenfreie Kurs findet an fünf Freitagnachmittagen und an drei Samstagen im März und April statt. Dabei werden die Teilnehmenden auf ihre Tätigkeit als Kindertagespfle- geperson vorbereitet. Wichtige Voraussetzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, Erziehungserfahrun- gen (durch Erziehung eigener Kinder oder im beruflichen Kontext) und die Bereitschaft, diese durch die anschlie- ßende umfassende Qualifizierung und Fortbildung weiter zu vertiefen. Den Auftakt macht die Veranstaltung „Einführung in die Kindertagespflege“ am Freitag, den 14.03.2025 von 14 bis 18 Uhr in Weingarten. Eine Bewerbung und Anmeldung bei den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege ist er- forderlich; Anmeldeschluss ist der 01.03.2025. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Zuvor wird am Donnerstag, den 06.02.2025 um 18:00 eine Online - Infoveranstaltung angeboten. Anmelden können sie sich über h.fey@rv.de oder direkt über folgen- den Link oder einfach über den QR-Code daran teilnehmen: https://landkreisravensburg.webex.com/landkreisravens- burg/j.php?MTID=mf8ea3f44c913ee6ec182e891fb42f53d Zusätzlich stehen Ihnen unsere drei regionalen Vermitt- lungsstellen für alle Fragen rund um die Kindertagespfle- ge zur Verfügung: Ansprechpartnerinnen in der Region Allgäu sind Sylvia Müller-Gohdes und Christiane Wo- elk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diako- nie-oab.de. In der Region Schussental beraten Anja Staib und Christina Neubauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de und in der Region Nordwest beraten Ulrike Heiner und Dagmar So- herr, Telefon 07524/40116812, E-Mail ktp-bw@caritas-bo- densee-oberschwaben.de. Information über die Kindertagespflege: Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreuungsan- gebot, ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung (U3) gleichgestellt. Sie zeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung aus. Kindertagespflegepersonen können die Kinder im Haus- halt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätz- lich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung (300 Unterrichtseinheiten) basiert auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungskonzept Ba- den-Württemberg. Im Landkreis Ravensburg wird die Vermittlung, Bera- tung und Begleitung der Kindertagespflege in Koope- ration vom Landratsamt Ravensburg, der Caritas Bo- densee-Oberschwaben und dem Diakonischem Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kulturlandschaftspreis 2025 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturge- schichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zei- chen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Alle, die sich um ihren Erhalt sorgen, sind Vorbil- der und verdienen öffentliche Anerkennung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen oder beweidete Wacholderhei den. Das Preisgeld stellen die SparkassenFinanzgruppe BadenWürttemberg sowie die Sparkassenstiftung Umweltschutz zur Verfügung. Der seit 1991 vergebene Kultur landschaftspreis zeichnet Privat- leute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Der traditionelle Jugend-Kulturlandschaftspreis ist seit 10 Jahren einer der Hauptpreise, die mit jeweils 1.500 Euro do tiert sind. Bewer- ben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbi schen Heimatbundes, also den ehemals würt- tembergischen oder hohenzollerischen Teilen des Landes sowie einigen angrenzenden Gebieten. Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentati- on, Sicherung und Restaurierung von Kleindenkmalen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe bänke, Feld und Wegekreuze, Bachbrücken, Trockenmauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Ge stalt eines Buches sein. Annahmeschluss für ausschließlich schrift- liche Bewerbungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2025. Kostenlose Broschüren mit den Teilnahmebedin- gungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwäbischen Heimatbund in Stuttgart sowie bei allen württembergischen Sparkassen erhältlich. Die Verleihung findet im Herbst 2025 im Rahmen einer öffentlichen Ver- anstaltung statt. Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Erste Hilfe am Kind Der Erste-Hilfe-Kurs Erste Hilfe am Kind wendet sich speziell an Eltern, Großeltern, Erzieher und an alle, die mit Kindern zu tun haben. In diesem Kurs erlernt man die Versorgung bedrohlicher Blutungen bei Kindern und auch lebensrettende Sofortmaßnahmen, die bei Atem- störungen oder Störungen des Herz-Kreislaufsystems einzuleiten sind. Außerdem werden Gefahrenquellen für Kinder behandelt, um Unfälle vorzubeugen. Inhal- te: Knochenbrüche, Schock, Kontrolle Vitalfunktionen, stabile Seitenlage, Beatmung, Herz-Lungen-Wiederbe- lebung, Vergiftungen, Erkrankungen im Kindesalter, Impfkalender Der Kurs findet hier statt: DRK-Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 Ravensburg Anmeldung: https://www.kurs-anmeldung.de/go.dll?Lic=2309& KursTyp=EHK Januar 2025 Sa. 11.1., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Sa. 25.1., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 9, 88212 RV Februar 2025 Sa. 8.2., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Sa. 22.2., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV März 2025 Sa. 8.3., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Sa. 22.3., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV April 2025 Sa. 5.4., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Mai 2025 Sa. 3.5., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Sa. 17.5., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Juni 2025 Sa. 7.6., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Juli 2025 Sa. 5.7., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Sa. 19.7., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV August 2025 Sa. 2.8., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212, RV Di. 12.8., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Mi. 20.8., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Sa. 30.8., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV September 2025 Sa. 13.9., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97,88212 RV Oktober 2025 Sa. 4.10., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Sa. 25.10., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV November 2025 Sa. 15.11., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Sa. 29.11., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Dezember 2025 Sa. 13.12., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Sa. 20.12., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Erste Hilfe fresh up Kindernotfälle Der Auffrischungs-Kurs Erste Hilfe fresh up Kindernot- fälle wendet sich speziell an Eltern, Großeltern, Erzie- her und an alle, die mit Kindern zu tun haben und ihr Erste Hilfe Wissen auffrischen wollen. Dieser Lehrgang vermittelt, die Durchführung der richtigen Maßnahmen in Kindernotfällen, um den Teilnehmern Sicherheit zu verschaffen. Inhalte: Notruf, Wundversorgung, Ver- schiedene Verletzungen, Prellungen und Brüche, Aku- te Erkrankungen, Akute Atemnot, Bewusstlosigkeit, stabile Seitenlage, Beatmung, Herz-Lungen-Wieder- belebung Der Kurs findet hier statt: DRK-Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 Ravensburg Anmeldung: https://www.kurs-anmeldung.de/go.dll/?Lic=2309&Lg Typ=EH%20KINO Februar 2025 Mi. 5.2., 17:30-20:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Mo. 10.2., 17:30-20:45 Uhr, Hebamme Sabine Lauer, Stern- gasse 5, 88250 Weingarten März 2025 Mi. 5.3., 17:30-20:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV April 2025 Mi. 9.4., 17:30-20:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Mai 2025 Mi. 14.5., 17:30-20:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Juni 2025 Mi. 25.6., 17:30-20:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Oktober 2025 Mi. 1.10., 17:30-20:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Mi. 29.10., 17:30-20:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Dezember 2025 Mi. 3.12., 17:30-20:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Erste Hilfe am Hund Hunde sind treu und oft der beste Freund des Menschen, allerdings kann es beim Spielen und Toben genauso zu Notfällen kommen, wie bei Meschen. Für die Besitzer ist es in diesen Momenten wichtig, dass sie die Erstver- sorgung machen und den Hund auf den Transport vor- bereiten können. Dies lernt man im Kurs Erste Hilfe am Hund mit den Inhalten: Blutstillung, Wundbehandlung und Fremdkörperentfernung, Verbände bei -Pfoten-, Ohr- und Bissverletzungen, -Schnittwunden, Versorgung von Kno- chenbrüchen und Bauchverletzungen, Maßnahmen bei Vergiftungen und Insektenstichen, Fiebermessen, Puls- kontrolle und Medikamentengabe, Korrekter Transport verletzter Tiere inklusive Maßnahmen zum Eigenschutz, Maßnahmen bei Magendrehungen, Hitzschlag und Er- frierungen, Erkennen von Stresssymptomen und Über- forderung bei Hunden, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Rechts- und Versicherungsfragen Der Kurs findet hier statt: DRK-Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 Ravensburg Anmeldung: https://www.kurs-anmeldung.de/go.dll/?Lic=2309&Lg Typ=EH%20AM%20HUND März 2025 Fr. 28.3., 13:00-17:15 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Juni 2025 Fr. 6.6., 13:00-17:15 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV September 2025 Fr. 19.9., 13:00-17:15 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Letzte Hilfe Ein „Letzte Hilfe“ Kurs soll helfen, Unsicherheiten ab- zubauen und Bürgerinnen und Bürger dazu befähigen, Menschen am Lebensende zu begleiten. Es werden Ori- entierungshilfen gegeben, Unterstützungsangebote the- matisiert und auch Maßnahmen im Bereich der nicht- medikamentösen Schmerzbehandlung praktisch geübt. Inhalte: Sterben ist ein Teil des Lebens, Vorsorgen und Entscheiden, Leiden lindern, Abschied nehmen https://www.kurs-anmeldung.de/ go.dll?Lic=2309&LG=10426&Key=aNnMKWnO Februar Sa. 15.02., 11:00-14:00 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Erste Hilfe für aktive ältere Menschen Dieser Kurs richtet sich an aktiv gebliebene ältere Men- schen, die sich immer noch oder ganz neu, gerne be- wegen. Inhalte: Notruf/ Notfall, Wundversorgung, akute Erkrankungen, Sturzprophylaxe, Bewusstlosigkeit, stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Der Kurs findet hier statt: DRK-Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 Ravensburg Anmeldung: https://www.kurs-anmeldung.de/go.dll?Lic=2309&- KursTyp=EHSEN März 2025 Fr. 21.3., 08:30-11:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Oktober 2025 Fr. 17.10., 08:30-11:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Krisenfall: Gut vorbereitet für den privaten Notfall Stromausfall, Überschwemmung, Brand im Nachbar- haus, Pandemie: kleinere und größere Katastrophen oder Notsituationen machen einem immer wieder be- wusst, wie wichtig es ist sich in Notsituationen selbst helfen zu können und vor allem Ruhe zu bewahren. Der kostenlose DRK-Kurs „Notvorsorge & Selbsthilfe“ bereitet Sie auf Notsituationen vor und gibt Ihnen für alle Eventualitäten das Notwendigste an die Hand. Inhaltlich geht es dabei um die Themen: Habe ich Notfallgepäck zuhause? Und was gehört da überhaupt rein? • Bin ich für einen Stromausfall gerüstet? Was mache ich mit zu pflegenden Angehörigen? • Wie kommuniziere ich, wenn kein Telefon, Mobilnetz, Internet mehr geht? • Wie und wo erhalte ich in Notsituationen Informatio- nen in meinem Wohnort? • Wie viele Lebensmittel sollte ich auf Vorrat haben? • Was gehört in eine Dokumentenmappe? • Welche Vorsorge treffe ich, wenn ich oder ein Ange- höriger mobilitätseingeschränkt oder heimbeatmet ist? Antworten auf diese Fragen bietet der Notvorsorge-Kurs des DRK. „Je mehr Menschen Vorsorge leisten, desto größer ist die Entlastung der öffentlichen Hand, Rettungs- und Hilfs- kräfte in der Notsituation“, so DRK-Geschäftsführer Ger- hard Krayss. Weitere Informationen und kostenlose Checklisten, You-Tube Erklärvideos zu verschiedenen Krisensituati- onen des Roten Kreuzes in Oberschwaben gibt es unter www.drk-rv.de/blackout. Der nächste kostenlose DRK-Kurs zur Krisenvorsorge findet statt am Dienstag, 22. Februar 2025 um 16.30 Uhr im DRK in Ra- vensburg, Ulmer Str. 97 sowie am Dienstag, 13. Mai 2025 um 18.30 Uhr. Dauer 2,0 Stunden. Um eine Online-An- meldung für das kostenlose Seminar wird gebeten un- ter https://www.kurs-anmeldung.de/go.dll?Lic=2309&- KursTyp=NSB oder Telefon 0751-56061-70. Der OEW-Kultursommer geht in die neunte Runde Fördermittel für eine sommerliche Kulturveranstal- tung winken Nach einem erfolgreichen Auftakt im Jahr 2017 konnte sich der OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg in den letzten Jahren als besondere Veranstaltungsrei- he in der Region etablieren. Auch dieses Jahr präsentiert der Landkreis wieder ein herausragendes kulturelles Pro- gramm. Vom sinfonischen Konzert im atemberaubenden Ambiente einer barocken Kirche über eine Opernauf- führung vor historischer Altstadtkulisse bis hin zum Mu- sik- und Kabarettfestival unter freiem Himmel bietet der OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg ein breites Spektrum kultureller Angebote und eindrucksvolle Spie- lorte. Ins Leben gerufen wurde die Reihe der fünf som- merlichen Kulturhighlights von Landrat Harald Sievers. Auch im Jahr 2025 stellen die Projektpartner mit starkem bürgerlichem Engagement und gefördert mit den Kunst- und Kulturfördermitteln der Oberschwäbischen Elektrizi- tätswerke (OEW) ein beeindruckendes Programm auf die Beine. Am letzten Juniwochenende öffnet das Wolfegger Schloss seine Pforten für Sternstunden der klassischen Musik. Die Internationalen Wolfegger Konzerte zählen zu den renommiertesten Klassikfestivals im südwestdeut- schen Raum. Künstlerischer Leiter ist der Weltklassediri- gent Manfred Honeck. Mit einem eindrucksvollen Veran- staltungsort kann auch das Isny Opernfestival glänzen: Ebenfalls Ende Juni zaubern junge Künstler/innen unter der Leitung von Hans-Christian Hauser Opernatmosphä- re in die malerische Allgäu- Stadt. Das Einhaldenfestival macht am Ende Juli/ Anfang August seine Bühne auf dem Kaseshof im ländlichen Geratsreute wieder zum Treffpunkt hochkarätiger Virtuosen und Charakterköpfe aus dem Südwesten Deutschlands und der ganzen Welt. Auch die Blasmusik kommt im OEW-Kultursommer nicht zu kurz: Mitte Juli findet das Format Brass im Gras im Rahmen des Kreisverbandsmusikfestes in Blitzenreute statt. Auf das hochkarätige Line-Up darf man gespannt sein. Das fünfte Kulturhighlight wird jedes Jahr in einem Wettbewerb ermittelt. Im Jahr 2024 hat der Oratorien- chor Wangen e.V. mit dem Projekt „Tanz mit Haydn – Die Schöpfung“ den Wettbewerb gewonnen. Bei diesem innovativen grenzüberschreitenden Kulturprojekt ka- men Musiker/innen und Solist/innen aus der Region All- gäu-Oberschwaben und Vorarlberg zusammen, um das Werk „Die Schöpfung“ von Joseph Haydn gemeinsam mit dem Ensemble Tanzhaus Hohenems in Kooperation mit der Dance Art Company Dornbirn neu zu interpre- tieren. Noch völlig offen ist derweil, wer 2025 der Gewin- ner des Wettbewerbs und damit fünfter Projektpartner im OEW-Kultursommer wird. Der Wettbewerb ist nun eröffnet. Ab sofort können Bewerbungen bei den Kul- turhäusern des Landkreises Ravensburg, Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg, eingereicht werden. Bewerbungs- schluss ist Montag, der 31. März 2025. Die Bedingungen zur Teilnahme: - Teilnahmeberechtigt sind ehrenamtliche Kulturveran- stalter/innen, Initiativen und Vereine. - Das Projekt ist eine Einzelveranstaltung im Bereich dar- stellende Kunst oder Musik. - Das Projekt hat in den letzten zwei Jahren keine Unter- stützung aus OEWKulturfördermitteln erhalten. - Es richtet sich an ein überörtliches Publikum. - Es wird auf hinreichend professionellem Niveau realisiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der von einer Jury ermittelte Gewinner erhält vom Landkreis Ravensburg einen großzügigen Projektzuschuss aus Kulturfördermit- teln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke. Der Gewin- ner und neue Projektpartner im OEWKultursommer wird vom Landkreis Ravensburg öffentlich bekannt gegeben. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www. kultursommer.rv.de. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Foodsharing Ravensburg-Weingarten unterstützt die Vesperkirche im Schussental Die Vesperkirche ist ein Ort für vielfältige Begegnungen und gesellschaftliche Entwicklungen. Schon seit vielen Jahren sammeln Ehrenamtliche bei lokalen Bäckereien Backwaren vom Vortag ein und bereiten diese als Ves- perbrot und kleines süßes Stückchen zum Kaffee auf. So werden nicht nur die Gäste der Vesperkirche mit leckeren, guten Backwaren erfreut, sondern ein wichtiger Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung geleistet. Der Verein „foodsharing Ravensburg-Weingarten“ hat das Ziel Le- bensmittel vor dem Mülleimer zu retten. Schon seit zwei Jahren sind Vesperkirche und foodsharing miteinander im Kontakt. Ab 2025 arbeiten beide gemeinnützige Or- ganisationen nun auch offiziell zusammen. So wird das Brot vom Vortag nochmals weiterverwendet, wenn es bei der Vesperkirche nicht aufgegessen wird. Genauso auch evtl. Essenreste vom Mittagessen. Es ist nicht immer ganz einfach die rund 600 warmen Mahlzeiten am Tag mit der Zahl der Besucherinnen und Besucher zusammen zu brin- gen. Gemeinsam werden die Lebensmittel wert geschätzt und weiter verwertet. „Was is(s)t der Mensch?“ fragt die Vesperkirche 2025 nach dem Zusammenhang von Nah- rung und Armut. Die Verbindung zu foodsharing und de- ren fairteilern trägt das Thema weiter. Die Vesperkirche ist ein rein aus Spenden finanziertes Projekt, das in diesem Jahr vom 04. bis 23. Februar in der Evang. Stadtkirche Weingarten stattfindet. Die verantwortlichen Organisatio- nen sind die Johannes-Ziegler-Stiftung der Zieglerschen aus Wilhelmsdorf und die Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee des Evangelischen Kirchenbezirk Ravensburg, die zu Gast bei der Evangelischen Kirchengemeinde Wein- garten sind. Mehr Informationen auf der Internetseite der Vesperkirche: www.vesperkirche-weingarten.de Kontakt für Presseanfragen: Pfarrer Ralf Brennecke Geschäftsführer Diakonie Oberschwaben Allgäu Boden- see T 0751 95223-120 E-Mail: r.brennecke@diakonie-oab.de Veranstaltungshinweis - Arzt-Patienten- Forum zum Thema Wenn die Schulter schmerzt Welche Prävention und Therapie gibt es bei Schmerzen in der Schulter? Diese und andere Fragen beantworten Fachärzte beim Arzt-Patienten-Forum. Veranstalter ist die vhs Wangen im Allgäu in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Schulterschmerzen sind ein weit verbreitetes Leiden und kommen mit unterschiedlicher Häufung in jedem Alter vor. Das Schultergelenk ist das beweglichste Gelenk des menschlichen Körpers, der Aufbau ist komplex, die Be- anspruchung groß. Dr. Patrick Frei, niedergelassener Or- thopäde aus Wangen, wird in diesem allgemeinbildenden Vortrag typische Schulterprobleme besprechen und The- rapien vorstellen. Während in jüngeren Jahren Verletzungen am Schulter- gelenk überwiegen, treten mit zunehmendem Alter Ver- schleißerscheinungen und entzündliche Veränderungen in den Vordergrund. Woher kann der Schulterschmerz kommen und was können die Ursachen sein? Welche konservativen und operativen Behandlungsmöglichkei- ten gibt es und wann sind sie sinnvoll? Diese und andere Fragen werden beim Arzt-Patienten-Forum behandelt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, dem Referenten Fragen zu stellen. Termin: Dienstag, 25.02.2025, 18.30 – 20.30 Uhr Veranstaltungsort: Häge-Schmiede Zunfthausgasse 9/1 88239 Wangen Eintritt: 5 Euro Um Anmeldung wird gebeten unter Tel. 07522/74-242, E-Mail: vhs@wangen.de oder unter: www.vhs-wangen.de Es referiert Dr. med. Patrick Frei, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Wangen. Landkreis Ravensburg hat einen neuen Kommunalen Suchtbeauftragten Zu Jahresbeginn hat Walter Krebs seine Tätigkeit als Kommunaler Suchtbeauftragter und Beauftragter für Suchtprävention des Landkreises Ravensburg aufgenom- men. Neben der Suchthilfeplanung, der Suchtpräventi- on und der Leitung der Geschäftsstelle des Regionalen Suchthilfenetzwerkes umfasst der Aufgabenbereich von Herrn Krebs auch die Zusammenarbeit mit Netzwerkpart- nern wie den Trägern von Suchthilfeeinrichtungen, Schu- len, Kindergärten und Krankenkassen. Zuletzt war Krebs über zwanzig Jahre lang in der regionalen Sozialpsychi- atrie und als Koordinator des Gemeindepsychiatrischen Verbunds im Landkreis Ravensburg tätig. „Wir leben in einer Gesellschaft, deren heiligstes Ziel die Ablenkung zu sein scheint.“ Mit diesem Zitat des deutschen Musikers Konstantin Wecker tritt Krebs an, um eine regelmäßige Bedarfserhebung und Bedarfsplanung zu sichern und die Versorgung im Landkreis weiter zu entwickeln. Da- mit sollen die Hilfsangebote in der Suchthilfe spezifisch auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ausgerichtet werden. Neben der Suchthilfeplanung stellt auch die Suchtprävention eine wichtige individuelle und auch gesellschaftspoliti- sche Maßnahme dar, welche der Landkreis durch Aktio- nen, Siegel, Materialien und Programme zum Ausdruck bringt. Bei Fragen rund um die Suchthilfe steht Krebs unter w.krebs@rv.de oder Telefon 0751/ 85-3117 zur Verfügung. Das Forstrevier Horgenzell informiert Forstpflanzen für Waldbesitzende Das Forstrevier Horgenzell führt auch in diesem Früh- jahr eine Sammelbestellung von Forstpflanzen durch. Interessierte Waldbesitzende melden sich bitte bis zum 25. Februar beim Forstrevier Horgenzell. Bestellungen werden entgegen genommen unter 0751/6528051 per- sönlich von 6:30 bis 7:30 Uhr oder anschließend durch den Anrufbeantworter. Seit 1.1.2020 muss das Forstamt für diese Dienstleistung Gebühren erheben. Für Waldbesitzende mit Privatwald- vereinbarung PW1 beträgt die vom Land geförderte Ge- bühr 15,60 € je Bestellung. Bestellende ohne Förderantrag bezahlen 46,40 €. Der Förderantrag kann unter Angabe einer Mailadresse bei Bedarf vom Forstrevier zugesandt werden. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Was sonst noch interessiert AOK bezieht Stellung: Kein Misstrauen bei Krankmeldungen Arbeitsunfähigkeit in der Region Bodensee-Ober- schwaben aktuell umstritten: Laut einer Civey-Befra- gung der AOK arbeiteten 2024 viele Arbeitnehmer trotz Krankheit Die AOK Bodensee-Oberschwaben legt neben einer Analyse der Krankmeldungen ihrer Versicherten die Ergebnisse einer aktuellen Civey-Umfrage vor. Diese bietet wertvolle Einblicke in die Gesundheit der Erwerbs- tätigen in der Region. Die Ergebnisse zeigen die häufigs- ten Krankheitsgründe und deren Auswirkungen auf die Arbeits-fähigkeit. Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK Bodensee-Oberschwaben, sieht keinen Anlass zum Misstrauen bei Krankmeldungen. „Karenztage könnten auch dazu führen, dass sich Angestellte bereits am ersten Tag einer Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheini- gung ausstellen lassen - das wiederrum würde die Arzt- praxen noch voller machen, als sie es bereits heute sind.“ 37,5 Prozent der Befragten gaben an, sich in den letzten 12 Monaten aufgrund einer Erkältung krankgemeldet zu haben. Es folgen Muskel-Skelett-Erkrankungen mit 13,5 Prozent, Corona mit 13,3 Prozent und psychische Gründe mit 8,3 Prozent. 5,7 Prozent blieben wegen der Krankheit eines Kindes zu Hause. Dies verdeutlicht, dass Erkältun- gen in der kalten Jahreszeit weiterhin die Hauptursache für Krankmeldungen sind. „Krankheiten, egal, ob es um einen Atemwegsinfekt, eine Krebserkrankung oder um eine Depression geht, können jede beschäftigte Person treffen. Angesichts des aktu- ellen Fachkräftemangels und der älter werdenden Be- legschaften sollten alle Chancen genutzt werden, damit die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten langfristig erhalten bleibt“, betont Markus Packmohr, AOK-Geschäftsführer. „Bei diesen Krankheitsbildern und auch für andere, die häufige und lange Ausfälle am Ar- beitsplatz mit sich bringen, gibt es gute und wirksame Präventionsangebote, die sowohl individuell als auch in Betrieben umgesetzt werden können. Darauf sollte vor allem gesetzt werden, um die Gesundheit langfristig zu fördern, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und so Fehltage zu vermeiden“, erklärt Alexander Gohm, AOK-Fachkraft für Betriebliches Gesundheitsmanagement. Besorgniserregend ist, dass drei Viertel der Befragten trotz Krankheit zur Arbeit gingen. Dies zeigt den Druck auf Arbeitnehmer und wirft Fragen zur Gesundheit am Arbeitsplatz auf. „Gerade bei spezifischen vulnerablen Gruppen besteht das Risiko, dass notwendige krank- heitsbedingte Ausfalltage nicht in Anspruch genommen werden. Leidtragende sind an erster Stelle die Beschäf- tigten, die durch einen solchen Raubbau an ihrem Körper die kurz- und langfristigen Folgen zu tragen haben und auch eine Chronifizierung ihrer Erkrankung in Kauf neh- men. Auch die Betriebe tun sich keinen Gefallen, wenn sie einen kranken Beschäftigten arbeiten lassen, da Produk- tionsverluste drohen, beispielsweise. durch ansteckende Krankheiten, die auf andere Mitarbeitende übertragen werden“, hebt der AOK-Geschäftsführer hervor. Eine Analyse der Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (AU) der AOK-Versicherten in Bodensee-Oberschwaben zeigt ei- nen starken Anstieg der Krankmeldungen im Jahr 2022. In den beiden Folgejahren 2023 und 2024 verharrten die Zahlen dann auf ähnlichem Niveau. Ein wesentlicher Faktor dürfte die Zunahme von Atemwegserkrankungen nach dem Ende der coronabedingten Hygienemaßnah- men sein. Eine Rolle spielt bei der Statistik aber auch die Anfang 2023 eingeführte elektronische Krankmeldung. Die alten Papierbescheinigungen wurden oft nicht an die Kassen weitergeleitet und gingen damit nicht in die Sta- tistik ein. „Wie groß dieser Effekt ist, lässt sich nicht genau beziffern“, so Markus Packmohr weiter. Landkreis Ravensburg: 2021: 4,9 %, 2022: 6,1 %, 2023: 5,8 %, 1. Halbjahr 2024: 5,7 % Landkreis Sigmaringen: 2021: 5,0, 2022: 6,3, 2023: 6,0, 1. Halbjahr 2024: 6,0 % Bodenseekreis: 2021: 4,6 %, 2022: 5,6%, 2023: 5,3%, 1. Halb- jahr 2024: 5,3 % Eine weitere Auswertung der AOK-Versicherten zeigt in Bodensee-Oberschwaben über die Jahre deutliche Schwankungen bei der Häufigkeit von Atemwegsinfekti- onen. 2019 waren 75.923, 2020 71.798, 2021 65.982, 2022 108.440 und 2023 89.035 erkrankte AOK-Versicherte we- gen einer akuten Atemwegsinfektion in ärztlicher Behand- lung. Es fließen nur die Personen in die Auswertung ein, die sich tatsächlich in ärztlicher Behandlung befanden. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher ausfallen. Landkreis Ravensburg: 33.070 (2019), 31.099 (2020), 28.512 (2021), 46.123 (2022), 38.185 (2023) Landkreis Sigmaringen: 24.375 (2019), 23.275 (2020), 21.252 (2021), 35.416 (2022), 28.493 (2023) Bodenseekreis: 18.478 (2019), 7.424 (2020), 16.218 (2021), 26.901 (2022), 22.357 (2023) ICD10-Codes: J00, J01, J02, J03, J04, J05, J06, J09, J10, J11, J12, J13, J14, J15, J16, J17, J18, J20, J21, J22 „Um Übertragungen bei Atemwegserkrankungen zu ver- meiden, können die in der Corona-Zeit erprobten Hygie- neregeln helfen – auch am Arbeitsplatz. Es ist beispiels- weise ratsam, sich von überfüllten oder unzureichend belüfteten Meetingräumen fernzuhalten und den per- sönlichen Kontakt mit Kollegen auf ein Minimum zu be- schränken. Generell sollten Beschäftigte eine Verschlep- pung bzw. Chronifizierung ihrer Erkrankung vermeiden. Mit einer chronischen Krankheit schaden sie sich in erster Linie selbst, aber auch den Unternehmen, wenn sie dann längerfristig krankheitsbedingt ausfallen“, so Alexander Gohm weiter. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Krebsvorsorge-Untersuchungen Welche sind sinnvoll für Frauen und welche für Männer? Anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar rät die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) dazu, die wichtigen Krebsvorsor- geuntersuchungen regelmäßig wahrzunehmen. Früh erkannt sind insbesondere Brust-, Darm-, Haut- und Gebär mutterhalskrebs sowie verschiedene Formen des Prostatakrebses in der Regel gut heilbar. Es ist daher be- sonders wichtig, die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig in Anspruch zu nehmen. Denn, je früher Krebs erkannt wird, desto höher ist die Chance einer Heilung. Diese ge- setzlichen Früherkennungsuntersuchungen werden von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) für deren Versicherte vollständig bezahlt: · Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs für Frauen ab dem Alter von 20 Jahren · Früherkennung von Brustkrebs für Frauen ab 30 Jahren Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 · Hautkrebs-Screening für Frauen und Männer ab 35 Jahren. Vor 35 erstattet die LKK im Einzelfall die Kos- ten einer Untersuchung zu 80 Prozent, jedoch nicht mehr als 20 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren. · Früherkennung von Prostatakrebs für Männer ab dem Alter von 45 Jahren · Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs für Frauen zwischen 50 und 75 Jahren · Darmspiegelung zur Früherkennung von Darmkrebs für Frauen ab dem Alter von 55 Jahren. Zwischen 50 und 54 Jahren können Frauen einen jährlichen Test auf occultes Blut im Stuhl machen. Alternativ zur Darmspiegelung: Frauen können ab 55 alle zwei Jahre einen immunologischen Test (iFOBT) auf occultes Blut im Stuhl machen, solange noch keine Darmspiegelung in Anspruch genommen wurde. · Darmspiegelung zur Früherkennung von Darmkrebs für Männer ab dem Alter von 50 Jahren. Alternativ zur Darmspiegelung: von 50 bis 54 Jahren jährliche Stuhltests und ab 55 alle zwei Jahre einen immu- nologischen Test (iFOBT) auf occultes Blut im Stuhl machen, solange keine Darmspiegelung in Anspruch genommen wurde. Bei der Darmkrebsvorsorge kommt es ab dem 1. April 2025 zu einer Angleichung beim Anspruch auf die Ko- loskopie: Dann können alle Versicherten ab dem Alter von 50 Jahren unabhängig vom Geschlecht zwischen einem Stuhltest alle zwei Jahre oder einer Koloskopie im Abstand von zehn Jahren wählen. Es sind weiterhin höchstens zwei Koloskopien möglich wobei eine solche ab dem Alter von 65 Jahren als zweite gilt. Weitere Infor- mationen erhalten hierzu stehen im Internet unter www. kbv.de/html/1150_73464.php. Weitere ergänzende Informationen zu allen Vorsorgeun- tersuchungen und ihre Intervalle stehen auf der Internet- seite www.svlfg.de/vorsorge. Informationen zum Weltkrebstag bietet die Deutsche Krebshilfe unter www.krebshilfe.de. Bonusprogramm der LKK Neben der regelmäßigen Krebsvorsorge ist es außerdem wichtig, sich gesund zu ernähren, nicht zu rauchen, sich regelmäßig körperlich zu bewegen und wenig Alkohol zu konsumieren, denn ein gesunder Lebensstil kann Krebs vorbeugen. Jeder kann eine Menge für ein gesundes und aktives Leben tun. Deshalb sollen die Bonusprogramme der LKK ein Anreiz sein, ein gesundheitsbewusstes Ver- halten weiter zu verstärken. Die zwei Programme: Beim Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten wird ein Bo- nus in Form einer Geldprämie gewährt, wenn regelmäßig qualitätsgesicherte Leistungen zur Primärprävention in Anspruch genommen werden. Beim der Bonifizierung von Einzelmaßnahmen wird ein Bonus in Form einer Geldprä- mie gewährt, wenn Gesundheitsuntersuchungen, Unter- suchungen zur Früherkennung von Krankheiten, Schut- zimpfungen sowie Kinderuntersuchungen in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu den Bo- nusprogrammen stehen auf der Internetseite www.svlfg. de/bonus-gesundheitsbewusst-lkk. Datenschutz hat höchste Priorität DRV BW stellt Schutz der Daten sicher Aktionstag Europäischer Datenschutz Am 28. Januar war Europäischer Datenschutztag. Seit 2007 macht der Aktionstag auf den hohen Stellenwert des Datenschutzes innerhalb der EU aufmerksam. Die Höhe ihres Gehalts, der Name des Arbeitgebers, die Dau- er der Beschäftigung oder die Anzahl der Kinder – auch die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) speichert viele personenbezogene Daten ihrer Versicherten. Nur mit diesen Angaben kann das Renten- konto vollständig geführt und die spätere Rente korrekt berechnet werden. Die erhobenen Daten unterliegen da- bei dem Sozialgeheimnis und sind durch die datenschutz- rechtlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundver- ordnung sowie die Vorschriften des Sozialdatenschutzes besonders geschützt. „Datenschutz und -sicherheit haben bei uns eine hohe Priorität“, sagt Thomas Sommer, Infor- mationssicherheitsbeauftragter der DRV BW. „Vor allem bei Anwendungen zur Leistungsfeststellung und der Aus- zahlung von Renten sind höchste Sicherheitsmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik gefordert, um die Daten aller Versicherten und Leistungsempfänger vor Angriffen aus dem Internet zu schützen“, so Thomas Sommer weiter. Regelmäßige Audits prüfen Maßnahmen zum Daten- schutz und zur Informationssicherheit Bei dem Rentenversicherungsträger trägt ein eigener Be- reich dafür Sorge, dass die Daten angemessen geschützt sind. Dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeiten Maßnahmen zum Datenschutz und der Informationssi- cherheit und stellen sicher, dass sie eingehalten und stän- dig verbessert werden. Da die DRV BW aufgrund ihrer Arbeit mit sensiblen Daten als Betreiber von Kritischen In- frastrukturen gilt, ist sie außerdem gesetzlich verpflichtet, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig den Nachweis über die Einhaltung aller Maßnahmen zu erbringen. Dies geschieht mithilfe von Untersuchungen, sogenannten Audits. Während diesen nimmt eine vom BSI beauftragte unabhängige Prüfstelle in einem gesetzlich festgelegten Turnus die Wirksamkeit ergriffener technischer und organisatorischer Vorkehrun- gen zum Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfüg- barkeit der Daten unter die Lupe. Im Wechsel zu diesen KRITIS-Audits hat die Deutsche Rentenversicherung ei- gene, interne Audits für alle Rentenversicherungsträger installiert. So kann die Deutsche Rentenversicherung stets den hohen branchenspezifischen Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit gerecht wer- den und die Daten aller Beteiligten bestmöglich schützen. Mit Holzbau in Deine Zukunft! Der triale Studiengang: Das Biberacher Modell Holz fasziniert dich und du hast Lust im Holzbau in Zu- kunft was zu bewegen? Der triale Studiengang „Holzbau – Projektmanagement / Bauingenieurwesen“ bietet eine tolle Möglichkeit für jun- ge Menschen, die gerne in dem Bereich Holzbau arbeiten und dabei Führungspositionen anstreben. Diese Ausbildung dauert insgesamt 5 Jahre und 3 Monate und kombiniert eine duale Ausbildung zum/r Zimmerer/ in mit dem Hochschulstudium Holzbau Projektmanage- ment / Bauingenieurwesen an der Hochschule Biberach Im Biberacher Modell erwerben die Teilnehmenden fol- gende Qualifikationen: • Gesellenbrief im Zimmererhandwerk Polier/in im Zimmererhandwerk • Meisterbrief im Zimmererhandwerk • Hochschulabschluss Bachelor of Engineering im Stu- diengang Holzbau Projektmanagement/Bauingeni- eurwesen Voraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Urlaub von Mo., 10.02.2025 bis Mi., 19.02.2025 Vorankündigung: Die Praxis ist am Fr., 28.03.25 und Mo., 31.03.25 geschlossen. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 (11.02.25 – 19.02.25) Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (10.02.25 – 19.02.25) Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. ÄRZTE Nächster Ausbildungsstart: September 2025 Bewerbungsschluss 31. Mai 2025 Informationen und Anmeldung unter: Bildungszentrum Holzbau, Biberach Wolfgang Schafitel – 07351 44091 55 E-Mail: schafitel@zaz-bc.de www.zimmererzentrum.de https://www.biberachermodell.de Digitale Alternativen ersetzen das Fax-Verfahren - DRV BW geht neue Wege in der Kommunikation Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) geht neue Wege in der Kommunikation und stellt das Fax-Verfahren ein. Künftig gibt es ausschließ- lich digitale Alternativen über die Anliegen einfach mit der DRV BW geklärt werden können. Auf diesen Wegen sind auch das Hochladen und die datenschutzkonforme Übermittlung von Anhängen möglich. Welche digitalen Alternativen gibt es? Kontaktformular für persönliche Anliegen Hierüber können alle Kommuni- kationspartner - Versicherte und Bevollmächtigte sowie Unternehmen und Institutionen - der DRV BW Unterlagen und Informationen übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherungsnummer bekannt ist. Die Unterla- gen werden an den kontoführenden Versicherungsträger gesendet und gehen automatisch in die digitale Akte ein. Dieses Formular steht unter www.deutsche-rentenversi- cherung.de/eantrag-S8003 zur Verfügung. eAntrag Webversion Mit der eAntrag Webversion können Anträge an die Deutsche Rentenversicherung gestellt wer- den. Auch hierfür ist die Angabe der Versicherungsnum- mer nötig. Die Anträge werden an den kontoführenden Versicherungsträger gesendet und gehen automatisch in die digitale Akte ein: www.deutsche-rentenversicherung. de/eantrag. Kundenportal (mit Anmeldung über eID) Mittels des ePostfach (Kundenportal) werden Nachrichten und Do- kumente sicher mit der Deutschen Rentenversicherung ausgetauscht. Voraussetzung ist die Registrierung im Kundenportal. Alle Informationen zum Kundenportal und ePostfach unter: www.deutsche-rentenversicherung.de/ kundenportal. Kontaktformular für sonstige Anfragen Bei dieser Alterna- tive können der DRV BW schnell und unkompliziert Unter- lagen und Informationen übermittelt werden, die nicht im Zusammenhang zu einer Versicherungsnummer stehen oder wenn die Versicherungsnummer nicht bekannt ist. Weitere Angebote für öffentliche Einrichtungen und Un- ternehmen Für diese Kundengruppen steht zudem der Verschlüs- selungsserver Cryptshare® bereit, um den einfachen und sicheren Austausch vertraulicher Informationen zu er- möglichen. Alternativ können über das Verschlüsselungs- verfahren S/MIME ebenso sicher vertrauliche Daten und Informationen per Mail ausgetauscht werden. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www. drv-bw.de/Kontakt Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 0/ 11 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: in Pa onville Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. GESCHÄFTSANZEIGEN anzeigen@duv-wagner.de Ihre Chiffre-Antwort Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Wir suchen ab sofort eine lebenserfahrene Persönlichkeit als Schulbegleiter (w/m/d) für Baindt in Teilzeitanstellung (30 Std. /Woche). Als Schulbegleitung übernehmen Sie für ein Kind die tägliche Begleitung in einer schulischen Einrichtung (SBBZ St. Stiftung Franziskus) und erbringen alle dort notwendigen unterstützenden Hilfeleistungen. malteser-bodensee.de jobs.malteser.de Wir suchen ab sofort eine Pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Schulbegleitung für Baindt in Teilzeitanstellung (17 Std. /Woche). Als Schulbegleitung übernehmen Sie für ein Kind die tägliche Begleitung in einer schulischen Einrichtung (SBBZ St. Stiftung Franziskus) und erbringen alle dort notwendigen unterstützenden Hilfeleistungen. malteser-bodensee.de jobs.malteser.de Wir laden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen mit Eltern herzlich ein. Der Weg ist nicht weit – Wir freuen uns! Wilhelmstraße 5-7, 88212 Ravensburg, Tel. 0751/359308-0 Infoabend für Eltern der Viertklässler am Montag, 10.02.2025 und Mittwoch, 19.02.2025 jeweils um 19 Uhr im Foyer. Tag der offenen Tür Freitag, 07. Februar 2025, 16.00 bis 18.30 Uhr Bilinguales Profil Sportprofil Musikprofil EINLADUNG Persönliche Führungen bis 19.02.2025 möglich. www.bz-st-konrad.de Elterninfoabend am Montag, 03. Februar 2025, 19:30 Uhr, Aula AUFNAHME FÜR KLASSE 5 IM SCHULJAHR 2025/2026 Tag der offenen Tür „St. Konrad entdecken“ am Samstag, 08. Februar 2025, um 10:00 Uhr GYMNASIUM ST. KONRAD RAVENSBURG VERANSTALTUNGEN STELLENANGEBOTE[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 2,27 MB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 31.01.2025
              Bericht_25_04_08.pdf

              Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. April 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht Bürgermeisterin Ampelanlage Marsweilerstraße Die nach Ansicht der Verkehrsbehörde notwendige Verkehrszählung wurde durchgeführt und bestätigt die erforderlichen 200 Fahrzeuge pro Tag. Ziel der Gemeinde ist ein beleuchteter, barrierefreier Zebrastreifen. Vorteil eines Zebrastreifens ist unter anderem, dass 100 m vor dem Überweg eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h angeordnet werden kann. Ein Ortstermin mit Verkehrsbehörde und Polizei ist zeitnah geplant. Wirtschaftsplan Zweckverband IGMS Der Wirtschaftsplan des Zweckverbands IGMS wurde durch das Regierungspräsidium genehmigt. Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zum Umgang mit Streuobstbäumen Bei Vorhaben mit Eingriffen in Streuobstbestände sind frühzeitig die Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde zu beachten. Windpark Altdorfer Wald Eine Informationsveranstaltung zum Windpark Altdorfer Wald findet am 20.05.2025 im Kultur- und Kongresszentrum in Weingarten statt. Weitere Informationen folgen. Neuvergabe des Gaskonzessionsvertrages - Konzessionsvertrag Gas vom 12.09.2027- 11.09.2047 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Gasversorgung im Gemeindegebiet mit der TWS Netz GmbH als Konzessionärin für die Zeit an dem 12.09.2027 bis 11.09.2047 auf Grundlage des Vertragsentwurfs wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Konzessionsvertrag gemäß § 108 der Gemeindeordnung zur Bestätigung bei der zuständigen Rechtsaufsichts-behörde vorzulegen. 3. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt nach Bestätigung bzw. Nichtbeanstandung durch die Rechtsaufsichtsbehörde den Konzessionsvertrag in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen und sämtliche notwendigen Schritte zur Umsetzung des Vertragsabschlusses einzuleiten. Neuvergabe des Stromkonzessionsvertrages - Konzessionsvertrag Strom 01.01.2028- 31.12.2047 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet mit der Netze BW GmbH als Konzessionärin für die Zeit an dem 01.01.2028 bis 31.12.2047 auf Grundlage des Vertragsentwurfs wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Konzessionsvertrag gemäß § 108 der Gemeindeordnung zur Bestätigung bei der zuständigen Rechtsaufsichts-behörde vorzulegen. 3. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt nach Bestätigung bzw. Nichtbeanstandung durch die Rechtsaufsichtsbehörde den Konzessionsvertrag in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen und sämtliche notwendigen Schritte zur Umsetzung des Vertragsabschlusses einzuleiten. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie den Beitragstabellen zum 01.09.2025 zu. Bauantrag zum Neubau einer Strohbergehalle und zwei Getreidesilos auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Antrag auf Befreiung für das Bauen im Überschwemmungsgebiet für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Nutzungsänderung des Kälberstalls in Maschinenschuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirschstraße 201 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Nutzungsänderung des Kälberstalls in Maschinenschuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirschstraße 201 nach § 36 BauGB wird erteilt. 2. Die Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot in Überschwemmungsgebieten gem. § 65 Abs. 3 Wassergesetz BW (WG) i.V.m. § 84 Abs. 2 WG zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Nutzungsänderung des Kälberstalls in Maschinenschuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirschstraße 201 wird erteilt. Erneute Beratung zum Bauantrag zur Errichtung eines Tierwohlstalles für Ferkelaufzucht und Mastschweine auf Flst. 1182, Hirschstr. 200 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird nicht erteilt. Ausnahmebeschluss zu den Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Ausnahmebeschluss zu den Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt für die Überschreitung der maximalen Größe von 5 ha pro Anlage wird im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV-Anlage Feuersberg" zugestimmt. Auftragsvergabe für eine neue Enthärtungsanlage für das gesamte Schulareal Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Einbau einer neuen Enthärtungsanlage für das Schulareal wird an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 28.760,88 € brutto vergeben. Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Als Vertreter in den Aussichtsrat der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH werden gewählt Vertreter Persönlicher Stellvertreter Simone Rürup Stefan Konzett Jürgen Schad Yvonne Jaudas Johannes Kreutle Michael Spiegel Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 153,82 KB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 15.04.2025
                Amtsblatt_2024_07_26_KW30.pdf

                Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 26. Juli 2024 Nummer 30-32 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Bestellung von Streuobstbäumen inklusive „Pflegepaket“ für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich - attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen – Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeu- tung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überalterung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanzguts, sondern auch eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, für das richtige Befestigungsmaterial sowie den notwendigen Pflanz- schnitt und den jährlichen Erziehungsschnitten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der beiliegenden Liste entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger auf 30 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Ge- meinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2024. Für die Bestellung der Streuobstbäume inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus und schicken diesen bis spätestens 25. September 2024 an die Gemeinde Baindt, Nicole Gerhardt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter: www.baindt.de Umwelt & Verkehr Streuobst. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemplare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Nicole Gerhardt, Tel. Nr.: 07502 9406- 26, E-Mail: n.gerhardt@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Samstags kostenfrei mit dem Bus in Richtung Ravensburg Seit Samstag, den 06. Juli 2024 können Fahrgäste samstags kostenfrei mit den Stadt- und Regionalbussen sowie mit den Zügen der Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) im Gebiet des Stadtbusses Ravensburg/Weingarten fahren. Die Stadtzone erstreckt sich im Norden bis einschließlich Baindt, im Süden bis Gornhofen und Taldorf, im Osten bis Grünkraut sowie im Westen bis Schmalegg und Taldorf. Die Strecke der BOB umfasst den Bereich von Niederbiegen bis Oberzell. Der detaillierte Zonenplan des bodo-Verkehrsbunds finden Sie unter www.bodo.de Wer das kostenlose Angebot nutzen möchte, benötigt jedoch einen digitalen Fahrschein. Dieser ist über die tws- MobilApp und in der neuen bodo-App erhältlich. Inhaber der bodo-eCard checken wie gewohnt ein und aus – es wird dabei keine Fahrt berechnet. Ein kostenloser Fahrschein in Papierform ist nicht erhältlich, auch nicht am Automaten oder beim Fahrpersonal. Der digitale Fahrschein ist aufgrund von Fahrgast-Statistiken sowie Abrech- nungszwecken erforderlich. Die Stadt Ravensburg trägt die Kosten für dieses Angebot, um die Innenstädte zu be- leben und zu stärken sowie den Einzelhandel und die Gastronomie zu unterstützen. Hinweis: Für alle, die die Busse und Bahnen des bodo-Verkehrsverbunds nur selten nutzen und keine Abo-Fahr- scheine besitzen, empfehlen die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) die bodo-eCard. Auch ohne Smartphone können Sie mit der eCard als Chipkarte bargeldlos einsteigen. An Samstagen wird innerhalb der Stadtzone der Nulltarif gebucht. An anderen Tagen erhalten Sie derzeit 25 Prozent Rabatt auf den Preis eines Ein- zelfahrscheins, ab dem 1. August sogar 30 Prozent. Die eCard kann beispielsweise unter www.bodo-ecard.de oder am Schalter im Ravensburger Bahnhof bestellt werden. Zukünftige Entwicklung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs im Mittleren Schussental Der Ausbau des ÖPNV im Mittleren Schussental ist seit Jahren ein wichtiges Thema der Kommunalpolitik. Ziel ist es, Mobilität neu zu denken, indem ein bürgernahes, bedarfsorientiertes und gemeindeübergreifendes ÖPNV-Angebot entwickelt wird. Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans (VEP), der 2021 von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental beschlossen wurde, wurden umfassende Verbesserungen des ÖPNV-An- gebots erarbeitet. Die Weiterentwicklung des VEP ist der Klimamobilitätsplan, der Ende 2023 verabschiedet wurde. Dieser Plan umfasst neben dem Rad- und Fußverkehr auch den Ausbau des ÖPNV-Fahrplanangebots. Die sehr gute Taktung der Linie 1 bleibt dabei bestehen. Damit kann die kommunale Eben zukünftig über das Fahrplanan- gebot und die Bedienung von Haltestellen entscheiden. Den Bürgerinnen und Bürgern kann somit ein attraktives ÖPNV-Angebot zur Verfügung gestellt werden, um den CO²-Ausstoß senken zu können. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen im Rahmen der Neugestaltung unse- rer Ortsmitte. Dies trägt ebenfalls zur Attraktivität und Nutzung des ÖPNV bei, indem es den Zugang für alle Bür- gerinnen und Bürger erleichtert. Unser Gemeinderat fasste in der Sitzung vom 19. März 2024 den Beschluss, den gemeinwirtschaftlichen ÖPNV ab dem 01.01.2027 umzusetzen. Sie stimmten damit für die Neuaufstellung des ÖPNV im Mittleren Schussental. Denn nur so kann uns die Mobilitätswende gelingen. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen L 284 Brücken- und Fahrbahninstand- setzung im Bereich der B30-Anschluss- stelle „Baindt“ Vollsperrung der L 284: Brücken- und Fahrbahninstand- setzung der Überführung über die B 30 bei Baindt so- wie Belagsarbeiten vom Kreisverkehr bei Riedsenn bis zum Kreisverkehr bei der Firma Dachser Das Regierungspräsidium lässt ab Donnerstag, 1. Au- gust 2024, Instandsetzungsarbeiten zwischen den beiden Kreisverkehren im Bereich der Überführung der L 284 über die B 30 an der Anschlussstelle Baindt durchführen. Durch die Arbeiten werden Verdrückungen und Spurrin- nen im Asphalt der L 284 auf rund 500 Metern beseitigt. Auf der Brücke erhält der Geh- und Radweg eine neue rutschhemmende Beschichtung. Günstige Witterungsbe- dingungen vorausgesetzt, sind die Arbeiten bis Freitag, 30. August 2024, abgeschlossen. Die B30 und die beiden Kreisverkehre sind von der Sper- rung nicht betroffen. Während der Arbeiten wird von Donnerstag, 1. August 2024, bis voraussichtlich Freitag, 30. August 2024, der Radweg zwischen den beiden Kreisverkehren an der B 30-Anschlussstelle Baindt gesperrt. Der Radverkehr wird vom Parkplatz Riedsenn in Richtung Weingarten bis zur Überführung über die B 30 in Höhe Wickenhaus und dann entlang der K 7946 umgeleitet. Für den motorisierten Verkehr bleibt die L 284 im Baustel- lenbereich bis Sonntag, 18. August 2024, befahrbar. Le- diglich bei Bedarf wird eine Baustellenampel eingerichtet. Ab Montag, 19. August, bis voraussichtlich Freitag, 30. August 2024, wird die Deck- und Binderschicht der L 284 erneuert. In diesem Zeitraum ist die L 284 voll gesperrt. • Der Verkehr auf der B 30 mit Ziel Baindt wird an der Anschlussstelle Weingarten abgeleitet und über die L 317, die L 314 und die K 7946 umgeleitet. Der Verkehr in der Gegenrichtung wird in umgekehrter Reihenfolge auf der gleichen Strecke geführt. • Der Verkehr von und nach Wolpertswende-Mochen- wangen wird über die K 7953 nach Staig, weiter über die B 32 Richtung Weingarten, die L 317, die L 314 und die K 7946 umgeleitet. • Der durchgehende Verkehr auf der B 30 wird durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt. Für die Dauer der Baußmaßnahme wird eine Ersatzhal- testelle für die Haltestelle „Baindt Abzw. Sulpach“ an der Kreuzung Mochenwangener Straße/Sulpacher Stra- ße eingerichtet. Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmen- den für die im Zusammenhang mit der Maßnahme ent- stehenden Behinderungen um Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Aufruf zur Meldung für das Ehrenamts- fest 2024 -Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engage- ments Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch dieses Jahr werden im Rahmen des Ehrenamts- fests, das am 27. September 2024 stattfinden wird, das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in unserer Gemeinde gewürdigt. Neben der Ehrung er- folgreicher Sportlerinnen und Sportler sowie langjäh- riger Blutspenderinnen und Blutspender möchten wir auch Personen auszeichnen, die außergewöhnliche Leistungen in verschiedenen Bereichen erbracht ha- ben. Hierfür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen: Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2024 mit, wer Ihrer Meinung nach eine Ehrung für seine Leistungen verdient hat. Für jede Nominierung ist eine Begründung erforder- lich. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten bitten wir um eine detaillierte Beschreibung des Engagements. Bei sport- lichen Erfolgen benötigen wir eine Auflistung der er- reichten Erfolge. Ihre Vorschläge senden Sie bitte per E-Mail an vereine@baindt.de. Die Vorschläge vom ver- gangenen Jahr werden selbstverständlich berück- sichtigt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Stocker (07502 9406-40, f.stocker@baindt.de). Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasser- versorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasser- versorgungssatzung – WVS) und Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 16.07.2024 wurde die Gebührenkalkulation 2025 und 2026 in der Wasser- versorgung beschlossen und folglich eine Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) beschlossen. Ebenfalls wurden die Hundesteu- erbescheide auf einen Dauerbescheid umgestellt und die Hundesteuer ab 2025 minimal in der Hundesteu- ersatzung angepasst. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Ar- beitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 27. Juli und Sonntag, 28. Juli 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Samstag, 03. August und Sonntag, 04. August 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Samstag, 10. August und Sonntag, 11. August 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 27. Juli 2024 Storchen-Apotheke Ravensburg, Mittelöschstraße 7, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 17 85 Sonntag, 28. Juli 2024 Apotheke im Spital Ravensburg, Bachstraße 51, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 62 15 84 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen Juli 27.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Ein Hochbeet für den Kindergarten Son- ne, Mond und Sterne – Teil des Bauern- hofprojekts Die Sternschnuppengruppe des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne in Baindt, beschäftigte sich das ganze Kitajahr 23/24 mit dem Thema „Bauernhof“. Fleißige Helfer beim Befüllen des Hochbeets Die Kinder erfuhren mit verschiedenen Sinnen einiges über die Tiere eines Bauernhofs sowie über die einzelnen Arbeiten welche auf einem Bauernhof zu entrichten sind, ebenso über das säen/ pflanzen von Früchten. Ihre eige- nen Erfahrungen im Bereich des Pflanzens und der Ernte sowie die Weiterverarbeitung des aus der Landwirtschaft erstandenen Guts, konnten die Kinder nicht nur von Be- suchen verschiedener landwirtschaftlicher Anwesen im Umkreis erlangen, sondern im eigenen Hochbeet des Kindergartens erfahren. So freuten sich die Kinder und Erzieherinnen über das durch die Mitarbeiter des Bauhofs Baindt erstellten Hoch- beete, welche nun den Garten der Sternschnuppengrup- pe ziert. Die Kinder waren hochmotiviert und mit vereinten Kräften beim Befüllen der Beete dabei. Es mussten Stöcke, Laub in die Beete gelegt bzw. geschüttet werden. Danach war „stampfen“ angesagt, hier hatten die Kinder einen rie- sigen Spass. Zum Schluss wurde Wanne für Wanne Erde in die Beete geschüttet bis sie voll waren. Als sich die Erde nach einiger Zeit etwas gesetzt hatte wurden die Beete bepflanzt. Hierzu hatten die Familien Setzlinge und Saat- gut mitgebracht, welche u.a. im Hochbeet ausgebracht wurden. Mittlerweile konnten die Sternschnuppenkinder bereits einige Früchte sowie Salat und Gemüse ernten. Diese wurden direkt gekostet bzw. teilweise zu Speisen verarbeitet und mit Genuss verspeist. Ein herzliches „Danke“ an den örtlichen Bauhof für die überaus schöne Hochbeete, an die umliegenden land- wirtschaftlichen Betriebe Familie Rude und Familie Ber- le bei denen wir durchaus gerne Willkommen waren um den Kindern das Thema Bauernhof mit allen Sinnen zu verdeutlichen. Stolz befüllt und mit Pflanzen bestückt Team der Sternschnuppengruppe, Kita Sonne, Mond & Sterne, Baindt Zur Informationi Achtalschule Baienfurt An der Achtalschule wurden dieses Schuljahr 37 Schü- lerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule entlas- sen, davon aus Baindt mit dem Hauptschulabschluss: Warnke Jana mit dem Realschulabschluss: Biggs Lea Birrer Vivienne Fischer Diana Huber Mark Kastezki Elise Steier Konstantin Wir gratulieren den Schülerinnen und Schülern zum er- folgreichen Haupt- bzw. Realschulabschluss und wün- schen Ihnen für die Zukunft alle Gute. Schulleitung und Kollegium Neuregelungen zu PV-Anlagen und Steckersolargeräten Seit Mai diesen Jahres gelten neue vereinfachte Rege- lungen für Photovoltaikanlagen und Steckersolargeräte, welche vom Bundestag und Bundesrat im Rahmen des Solarpaket I beschlossen wurden. Eine wichtige Nachricht vorweg, Photovoltaikanlagen mit einer installierten bis 30 kW sind auch zukünftig von der Umsatzsteuer befreit. Zudem wird weiterhin keine Einkommenssteuer auf Solarstrom erhoben. Dies gilt für alle PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW. Diese Regelung greift nicht nur bei neu installierten Photovoltaikanlagen, sondern auch bei Altanlagen und unabhängig davon, von wem dieser Strom genutzt wird. Die Module können sowohl auf dem Hausdach als auch auf Nebengebäuden oder Gartenhäusern installiert sein. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohneinheit. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Daneben gibt es unter anderem folgende weitere Neue- rungen für Photovoltaikanlagen: Gesamtleistung: Künftig wird bei bestehenden PV-Anla- gen nicht mehr die Leistung einer Stecker-Photovoltaik- anlage aufaddiert. Damit verringert sich die Gefahr einer Überschreitung geltender Leistungsgrenzwerte. Schnellerer Netzanschluss: Das bestehende vereinfach- te Netzanschlussverfahren wird auf Anlagen bis 30 kW (bisher: 10,8 kW) ausgeweitet. Auch für Anlagen bis 100 kW sind Vereinfachungen vorgesehen. Das Privileg auf einen bevorzugten Netzanschluss für erneuerbare Ener- gien wird zudem auf Speicher ausgeweitet. Repowering: Bei bestehenden Solaranlagen ist es fortan möglich, alte Photovoltaik-Module durch neue Module zu ersetzen und dennoch weiterhin den Vergütungssatz der alten Anlage zu erhalten. Bei einer Vergrößerung der bestehenden Anlage mit zusätzlichen Modulen gilt dies allerdings nicht. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einführen: Die- ses neue Modell ermöglicht eine bürokratiearme Liefe- rung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes. Die Wei- tergabe von PV-Strom an Wohn- oder Gewerbemieter oder Wohnungseigentümer soll weitestgehend von Lie- ferantenpflichten ausgenommen und die Betreiber der PV-Anlage insbesondere von der Pflicht zur Reststromlie- ferung befreit werden. Aufgrund dieser Befreiungen ist in Abgrenzung zum eigenständig fortbestehenden Mieter- strommodell keine zusätzliche Förderung der in diesem Modell innerhalb des Gebäudes genutzten Strommengen vorgesehen. Die Überschusseinspeisung in das Netz wird weiterhin gewohnt nach dem EEG vergütet. Außerdem wurden im Rahmen des Solarpakets I spe- ziell bei Steckersolargeräten (sog. Balkonkraftwerken) gesetzliche Hürden abgebaut, um diesen einen zusätzli- chen Schub zu verleihen. Folgende Neuerungen gelten nun für Steckersolargeräte: 800-Watt-Einspeisegrenze: Die maximale Wechselrich- terleistung für ein einzelnes Balkonkraftwerk wird von 600 auf 800 Watt erhöht. Weniger Bürokratie: Die Meldepflicht für Balkonkraft- werke beim Netzbetreiber entfällt. Stattdessen ist ledig- lich eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich und dies mit weniger Angaben als zuvor. Gesamtnennleistung von 2000 Wp: Die maximale Ge- samtleistung der Module bei Balkonkraftwerken ist auf 2000 Watt peak beschränkt. Stromzähler: Die Pflicht für einen zusätzlichen Strom- zähler entfällt ebenfalls. Übergangsweise können sogar alte Ferrariszähler verwendet werden. Steckdose: Statt spezieller Wielandstecker können fort- an ebenso haushaltsübliche Schukostecker (Schutz-Kon- takt-Stecker) verwendet werden, um das Klein-PV-Sys- tem ans Stromnetz anzuschließen. Eine neu verfasste technische Norm, welche derzeit ausgearbeitet wird, soll diese Änderung unterstützen. Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 06.08.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 27. Juli – 18. August 2024 Gedanken zur Woche: Wir brauchen nicht so zu leben, wie wir gestern gelebt haben. Macht euch von dieser Anschauung los und tausend Möglichkeiten laden euch ein zu neuem Leben. Christian Morgenstern Samstag, 27. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 28. Juli – 17. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Lena Himpel, Alexandra Schnez, Marian Schäfer, Jakob Kreutle, Dominik Klein, Sofia Rößner, Johanna Rößner († Eugen und Franz Schmidt, Rosa Vogel, Jo- hannes Hek, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Else und Johann Neth, Kurt Brugger, Adalbert Ber- ger, Anna und Eugen Halder, Martina und Her- mann Gindele, Jahrtag: Margarete Vollmer, Kurt Städele, Anton Elbs mit Angehörigen) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Benno Dienstag, 30. Juli Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 31. Juli 09.00 Uhr Baienfurt – Friedensmesse Donnerstag, 01. August Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 02. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Julie und Hermann Thurn, Kreszentia und Viktoria Demuth) Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Samstag, 03. August 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: alle die da sind († Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher, Pia und Alfons Häfele, Karl Bohner) Sonntag, 04. August – 18. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 06. August Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 07. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 08. August Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 09. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 10. August 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 11. August – 19. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: alle die da sind († Mathilde und Hans Elbs, Familie Gisi, Fa- milie Merk, Paula und Rupert Gross mit An- gehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Agathe und Adam Zimmermann, Zita Maurer, Maria Henzler, Jahrtag: Erich Henzler) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Jakob Dienstag, 13. August Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 14. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 15. August – Mariä Himmelfahrt 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Kräuterseg- nung Freitag, 16. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 17. August 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier - Maria Himmelfahrt, mit Kräuterbuschelweihe Ministranten: alle die da sind († Johann Germann, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Eduard Gelzenlichter, Anton und Eu- gen Elbs, Theresia und Baptist Elbs, Jahrtag: Martin Kränkle, Pfarrer Emil Kunz) Sonntag, 18. August – 20. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Patrozinium Mariä Himmelfahrt 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Raphael 19.00 Uhr Baienfurt - Kirchenkonzert Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 30. Juli bis einschließlich 16. August 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 20. August von 09.30 – 11.30 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Termin Änderung bitte beach- ten Wir treffen uns am Dienstag 13.08.2024 um 09:00 Uhr vor der Kirche, zum Binden der Kräutersäule für das Hochfest Maria Himmelfahrt. Wir würden uns auf viele Helferinnen und Material von Kräuter/Blumen freuen. Gottesdienst zum Hochfest wird im Gemeindeblatt be- kanntgegeben. Mittwoch, 31.7.2024 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Taizéandacht Im Juli und August findet keine Taizéandacht statt. Wir laden Sie bereits heute zum nächs- ten Termin am 22. September um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Monatsspruch August: Der HERR heilt, die zerbrochenen Herzens sind, und verbindet ihre Wunden. Ps 147,3 Sonntag, 28. Juli 9. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikan- tin D. Stiehler) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim (Prädi- kant W. Gross) Keine Kinderkirche in den Ferien!!! Keine Taizéandacht im Juli!!! Sonntag, 04. August 10. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, anschließend Kir- chenkaffee, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Prädi- kant T. Stumper) Freitag, 09. August 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim Sonntag, 11. August 11. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant J. Stratmann) Sonntag, 18. August 12. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche Gedanken zum Monatsspruch Immer wieder erleben wir, wie alte Gewissheiten zerbrechen, wie Men- schen einander verletzen – statt an einem Strang zu ziehen und sich ge- meinsam mit aller Kraft den großen Herausforderungen unserer Tage zu stellen. Unser Spruch für den August macht uns Mut, den Kopf nicht in den Sand zu stecken: Gott selbst spricht zu uns – sein Name ist Programm, denn HERR (JHWH) heißt: „Ich werde für euch da sein“ – als der „Ich bin, der ich bin.“ Wir können uns an ihn halten, auch mit allem, was in un- serem eigenen Leben zu Bruch gegangen ist. Jesus selbst hat sich immer wieder gerade den Menschen freundlich zugewandt, die wussten, dass in ihrem Leben nicht alles heil ist. Er hat sie heilsam berührt und Wunden konnten heilen und ihr Leben sich zum Guten verändern. Eine gesegnete Sommerzeit! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Mon- tag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann in- tensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein August: 12.8. Walter Feil: „Tupfbilder“, Acryl oder Tusche oder Gouache September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Aufmerk- samkeiten - selbst herge- stellt“, Papierarbeiten Oktober: 7.10. Viktoria Roth: „Leuchtender Herbst“ - Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Am vergangenen Wochenende ging die dies- jährige Verbandsrunde auch schon wieder zu Ende. Damen 40: Staffelliga TC Baindt - TA SV Dürmentingen 3:3 Ein letzter, wieder sehr heißer Spiel- und Sommertag – mit Spannung erwarteten wir unser letztes Medenspiel gegen die Damen vom SV Dürmentingen. Um nicht zur heißesten Stunde zu spielen haben wir den Spieltermin kurzfristig auf den Vormittag verlegt. Alle vier Spielerinnen – Babsi, Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Steffi, Marion und Silvi haben in sehr langen und intensi- ven Matches gegen stark spielende junge Gegnerinnen ihr bestes Tennis ausgepackt. Auf den vorderen zwei Positio- nen mussten sich Babsi deutlich und Steffi – nach hartem Kampf – leider geschlagen geben, sodass wir uns umso mehr über einen klaren Sieg von Marion und ein über den 3. Satz Tiebreak gewonnenes spannendes Spiel von Silvi freuten, die uns wieder in eine gute Ausgangsposition für die Doppel gebracht hatten. Hier wurden wir dann von Evelyn verstärkt, die zusam- men mit Babsi dann - den bisher im Doppel ungeschlage- nen Gegnerinnen - in einem wiederum fast zwei Stunden dauernden Spiel den Sieg abgenommen haben. Marion und Silvi waren im zweiten Doppel leider weniger erfolg- reich, sodass wir am Ende mit einem Spielstand von 3:3 und 6:8 Satzverhältnis das Spiel an die Gegnerinnen ver- loren haben. Nach dem Motto nach dem Spiel ist vor dem Spiel – heißt es nun weiterhin Spaß am Tennis und auf in eine neue Saison. Damen 60: Staffelliga TC Sigmaringen – TC Baindt 4:2 Vom letzten Spiel dieser Verbandsrunde kamen wir lei- der mit einer 2:4-Niederlage zurück. Beim Zwischenstand nach den Einzeln lagen unsere Gegnerinnen bereits mit 2 gewonnenen Sätzen mehr in Führung. In den beiden Dop- peln gaben wir nochmals alles, um eventuell doch noch einen Sieg verbuchen zu können. Aber unsere Gegner- innen waren einfach besser und konnten sich über den verdienten Sieg freuen. Gekämpft haben. Sibylle, Inge, Co, Eve und Rosi. Wir freuen uns über einen super 2. Tabellenplatz am Ende unserer Ära in der Verbandsrunde. In der nächsten Saison werden wir, wenn wir ausreichend Spielerinnen haben, für die Doppelrunde melden. In dieser Saison waren im Einsatz: Sibylle, Inge, Co, Andrea, Conny, Eve und Rosi Herren 30: Bezirksliga TA SV Sulmetingen – TC Baindt 4:5 In unserem letzten Saisonspiel konnten wir an die starken Leistungen der letzten Wochen leider nicht anknüpfen. Ohne unsere Leistungsträger und Motivationscoaches Ralf Boenke und Lars Hinner fehlte der letzte Drive. Wir bedanken uns bei allen Spielern, die uns dieses Jahr unterstützt und ausgeholfen haben. Zum Abschluss noch ein dringender Aufruf an die Baindter Gemeinde: Philipp Neubauer ist auf der Su- che nach seiner Vorhand. Falls sie jemand entdecken sollte, bitte melden Sie sich umgehend beim TC Baindt auf der Anlage. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Herren 50/2: Bezirksklasse 1 TC Baindt – SPG TC 1903/TC RW Wangen 1:8 Auch im letzten Spiel der Saison gingen wir als Verlierer vom Platz und sind nach 4 Niederlagen in 4 Spielen wie- der abgestiegen. Bei hochsommerlichen Temperaturen fingen wir bereits um 12 Uhr auf 4 Plätzen an. Wangen erwies sich als der erwartet starke Gegner. Nach den Einzeln lagen wir bereits hoffnungslos 0:6 hinten. Im Doppel konnten wir wenigstens noch einen Punkt holen. Wangen ist damit ungeschlagen aufgestiegen. Herzlichen Glückwunsch. Es spielten: 1. Thomas Schäfer, 2. Michael Schäfer, 3. Karl- Heinz Blank, 4. Roland Maier, 5. Jürgen Müller, 6. Andi Münst. Danke an allen, die dieses Jahr gespielt haben und Ihren Teil dazu beigetragen haben. Wir hatten eine sehr gute Kameradschaft, und ich hoffe, dass alle nächstes Jahr wieder spielen. Herren 65: Oberligastaffel TC Leutkirch – TC Baindt 0:6 Im letzten Spiel der Saison gelang uns ein weiterer Sieg. Mit einer 4:1 Bilanz und dem 2.Tabellenplatz konnten wir dabei die Saison als Aufsteiger sehr erfolgreich abschlie- ßen. Bei etwas mehr Fortune wäre sogar der Aufstieg in die Württem-bergstaffel möglich gewesen. Nur ein mit 12:14 verlorener Match-Tiebreak im Eröffnungsspiel ge- gen Kusterdingen verhinderte den ganz großen Erfolg. Nach den Siegen in den Einzeln konnten schließlich die Doppel R.Puk/E.Feurle und L.Reich/W.Graf das Ergeb- nis abrunden. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf. Herren: Kreisklasse 2 TC Baindt – SC Tennis Friedrichshafen 4:5 Friedrichshafen zu Gast in Baindt Am Sonntag ging es um alles. Tabellenführer Friedrichs- hafen kommt nach Baindt und wird mit brutalen Auf- schlägen empfangen. Der Aufstieg für die Baindter Jungs ist zum Greifen nah, doch sie greifen ins Nichts. Durch starke Einzel von Schä- fer Aaron und Schäfer David erreichen sie leider nur ein 2:4 nach den Einzeln... alle drei Doppel müssen nun ge- wonnen werden. Max Schäfer und Jannis Wösle gewinnen das Dreier Dop- pel. Moritz Lang und Laurin Wösle kommen mit einigen mentalen Aussetzern im Matchtiebreak zum Sieg. Nun liegt alles an den Einzelsiegern Schäfer. Ein hochklassiges und hart umkämpftes Doppel geht leider verloren. Somit steht es am Ende 4:5. Den Nichtaufstieg feierten wir nun mit Lasagne (wie jedes Jahr) und lecker Bierchen. Nächste Saison wird ein neuer Angriff gestartet! Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Riedlingen – TC Baindt 6:3 Ein Dank an alle Spielerinnen und Spieler, die um Spiel, Satz und Sieg gekämpft haben • an alle, die zur Bewirtung beigetragen haben • an alle Mannschaftsführer für die Organisation der einzelnen Spieltage • an unseren Technischen Leiter mit seinem Team für die hervorragenden Plätze Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Narrenzunft Raspler e.V. Baindter Weinfest 2024 Was kann es an einem Sonntag Schö- neres geben, als ein Frühschoppen mit dem MV Blitzenreute, anlässlich des Baindter Weinfests. Da wollen und dürfen wir Raspler nicht fehlen. Zu unserem traditionellen Frühschoppen treffen wir uns am Sonntag, den 28.Juli 2024 ab 10:30 Uhr, gerne im Ras- pler-Shirt, im unteren Schulhof. Unseren Baindter Schalmeien wünschen wir mit einem kräftigen Raspler – ratsch ratsch, ein prächtiges Weinfest bei sommerlichen Temperaturen! Der Zunftrat Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindtund und mit Kuchenverkauf der Klasse 3b der Klosterwiesenschu- le. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk-Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die dabei mitge- wirkt haben! Für den Herbst-Basar suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 20.09.2024 14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 21.09.2024 Arbeitsbeginn um 9:15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: • Verpflegung an beiden Tagen • 1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab • Vorab- Einkauf am Freitagabend • statt 6 € nur 1 €(Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsge- bühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfra- gen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns beim Basar unterstützen möchte sollte sich schnell bei der oben angegebenen E-Mail Adresse mel- den, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Wir vergeben die Helferanmeldungen nach Eingang der E-Mail. Also wenn du die oben genannten Vorteile nutzen möch- test melde dich so schnell wie möglich bei uns! Alpinteam Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung des Alpinteams am 07.09.2024 Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 07.09.2024 um 17:30 Uhr, laden wir alle Mitglieder und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnungspunkte: • Begrüßung • Rückblick • Berichte der Ausschußmitglieder • Kassenbericht • Entlastung der Vorstandmitglieder • Wahlen • 2. Vorsitzende/r • Kassierer/in • Schriftführer/in • Ausbildungswart • Jugendvertreter/in weiblich • Vorstellung des neuen Winterprogramms • ggf. Anträge • Danksagungen • Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich beim Ab- teilungsleiter (Daniel Schupp) unter vorsitz-alpinteam@ svbaindt.de abzugeben. Im Anschluss an die Versammlung findet unser Som- merfest statt. Euer Alpinteam Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Sonntag, 28. Juli 2024 Weiherwirtschaft: Vom Fär- ben und Eisernten Gästeführer: Detlef Stoll Treffpunkt: Parkplatz Häck- lerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 2 Stunden Bei einem ca. zweistündigen Rundgang über die Blit- zenreuter Seenplatte (ca. 4 km) wird die Lage zum Teil verlandeter Seen und Weiher erkundet. Wann sind diese Gewässer entstanden und wie wurden sie ursprünglich wirtschaftlich genutzt? Sind Weißwangengans und Bi- ber, wie in alten Quellen zu lesen ist, tatsächlich mit den Fischen verwandt? Diesen und anderen Fragen wird bei einem Spaziergang nachgegangen. Dazu treffen sich Interessierte um 14:30 Uhr auf dem Parkplatz am Häcklerweiher zwischen Blitzenreute und Altshausen. Zu dem Thema führt Detlef Stoll. Nach Lust und Laune besteht anschließend die Möglichkeit, den Nachmittag im Biergarten einer ortsansässigen Wirt- schaft ausklingen zu lassen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. MGV „Liederkranz“ Mochenwangen- Wolpertswende 1948 e.V. Chorleitung gesucht (m/w/d) Wir sind ca. 25 motivierte, gesellige Männer und proben jeden Dienstag von 20:00 – 21:30 Uhr im Haus St. Lukas in Mochenwangen. Ohne Bass kein Spaß, ohne Tenor kein Chor, ohne Dirigent fehlt das wichtigste Element. Wir freuen uns auf dich! Kontakt 1. Vorstand Jürgen Brauchle Tel.: 0171-3618954 2. Vorstand Roland Erb Tel.: 01522-8959008 Oder Instagram unter mgv-mowa_wolpe „Das Imperium streicht zurück“ mit dem Ponticelli Ensemble Das Ponticelli Ensemble aus Aulendorf ist am kommenden Sonntag, 28.7. um 17.00Uhr auf der Landesgartenschau. Mit „Das Imperium streicht zurück“ entführt das ober- schwäbische Ensemble in emotionale Klangwelten aus Film und Fernsehen. Tauchen Sie ein in eine fesselnde Welt der Musik und erleben Sie die Fortsetzung einer epischen Saga mit Streichinstrumenten, Piano und Percussion. Das Ensemble freut sich auf ein begeistertes Publikum und verspricht einen unvergesslichen Ausklang des Ta- ges auf der Landesgartenschau voller musikalischer Hö- hepunkte. Landesgartenschau in Wangen Sonntag, 28.7.2024 Argenbühne, 17.00Uhr Der Eintritt ist im Eintrittspreis der Landesgartenschau enthalten Landkreis Ravensburg setzt Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung – Gelbe Bänder an Obstbäumen und Sträuchern laden zum Bedienen ein Der Landkreis Ravensburg setzt ein Zeichen gegen Le- bensmittelverschwendung. Alle Eigentümerinnen und Ei- gentümer von Obstbäumen und Sträuchern, die mit der Ernte nicht hinterherkommen, werden eingeladen, diese mit einem gelben Band am Stamm zu markieren. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Obst kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Wer bei dem Ernteprojekt „Gelbes Band“ teilnehmen möchte und Papierbänder benötigt, darf sich bei seiner Stadt oder Gemeinde melden und erhält dort kostenlos gelbe Bänder, die vom Landkreis zur Verfügung gestellt werden. Das Abernten auf dem fremden Grundstück er- folgt auf eigene Gefahr. Der Baum oder Strauch darf dabei weder Schaden nehmen, noch das Grundstück verschmutzt werden. Jetzt Blut spenden und gemeinsam die Versorgung im Sommer sichern Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt, um das Gesundheitssystem mit unverzichtbaren Blutpräparaten sicher versorgen zu können. Leere Liegen bei der Blut- spende können zu einem Problem werden! Aktuell zählt jede Blutspende! Das DRK ruft zur Blutspende in den kommenden Tagen auf. Nächster Termin: Mittwoch, dem 14.08.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www. blutspende.de/termine Bedingt durch das zunehmend sommerliche Wetter und die Feiertags- und Brückentagslage ist in den vergange- nen Wochen die Bereitschaft zur Blutspende in Deutsch- land bereits spürbar zurückgegangen. Zu erwarten ist, dass durch die anstehenden Sommerferien die Spenden- bereitschaft weiter sinkt. Um auf diese enorme Herausforderung aufmerksam zu machen und neue Spenderinnen und Spender zu gewin- nen, rufen die DRK-Blutspendedienste im Rahmen ihrer bundesweiten Kampagne #missingtype - erst wenn’s fehlt, fällt‘s auf auch mit prominenter Unterstützung, u.a. mit Fußballnationalspieler Toni Kroos zur Blutspende auf. Besonders jetzt und in den nächsten Wochen zählt jede Blutspende, um einen Engpass in der Versorgung mit den teilweise nur wenige Tage haltbaren Blutpräparaten zu vermeiden. Auch und besonders für Menschen, die erstmals eine Blutspende leisten möchten, sind die kom- menden Wochen eine gute Gelegenheit, sich solidarisch zu Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 engagieren und eine Karriere als Lebensretter zu starten. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und kleine Laborkontrolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut, dauert nur 5 bis 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien zur Kampagne stehen unter www.mis- singtype.de/partner zur Verfügung. Christopher Tauber – Zeichnungen und Comics - Die Ausstellung ist vom 30. Juli bis 7. September 2024 in der Stadtbücherei in Bad Waldsee zu sehen Christopher Tauber, geboren 1979 in Frankfurt/Main, ist in allen Bereichen der deutschen Comicszene als Zeichner, Autor, Redakteur und Erfinder des ersten „Heavy-Me- tal-Malbuchs“ aktiv. Seit 2015 gibt der Künstler in seinen Graphic Novels über „Die drei ???“ den berühmten De- tektiven Justus, Peter und Bob ein Gesicht. 2018 wurde sein Comic „Die drei ??? und das Dorf der Teufel“ mit dem renommierten „Max und Moritz-Preis“ in der Kategorie „Bester Comic für Kinder und Jugendliche“ ausgezeichnet. Einen spannenden Ein- blick in die Arbeit des vielseitigen Künstlers bietet die vom Regierungspräsidium Tübingen erstellte Ausstellung mit Zeichnungen, Comics und Büchern von Christopher Tau- ber. Zu sehen sind freie Arbeiten, Kinoplakate und Zeich- nungen für das Goethe-Institut sowie Illustrationen aus seinen Graphic Novels. Interessierte können die Ausstel- lung vom 30. Juli bis zum 7. September 2024 in der Stadt- bücherei in Bad Waldsee zu den üblichen Öffnungszeiten besuchen. Der genaue Terminplan mit den Stationen der Ausstellung ist online unter www.rt.fachstelle.bib-bw.de in der Rubrik „Aktuelles“ zu finden. Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Trauer um Hans-Peter Hipp Unser Sänger Hans-Peter ist vergangene Woche verstor- ben. Er war im Liederkranz seit 2001 aktives Mitglied. Als Kassier / Finanzverwalter und in der Funktion als Vor- standsmitglied war er dem Verein über 20 Jahre eine besonders wichtige Stütze. Die Nachricht seines Todes hat uns alle betroffen ge- macht, verlieren wir mit Hans-Peter doch einen Menschen, der uns sehr verbunden war. Mit seiner Hilfe bei Organi- sation von Veranstaltungen, lief ohne ihn nichts, er war ein Mensch auf dem man sich verlassen konnte. Seine Hilfsbereitschaft war uns eine große Hilfe. Er war ein en- gagierter Sänger und liebenswerter Mensch. Trotz seiner schweren Krankheit war er immer mit uns verbunden, solange es nur irgendwie möglich war. Unser Mitgefühl gilt besonders seiner Frau Irmgard. Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. Wir laden Sie herzlich ein, zu einem besonderen und fest- lichen Kirchenkonzert mit dem Oboenensemble „Les Hautbois du Roi“ (die Oboen des Königs), am Sonntag, 18. August 2024, 19.00 Uhr in die Katholische Pfarrkirche Baienfurt unter der Leitung von Fabio Croce. Fabrio Croce war Di- rigent der Musikkapelle Waldburg-Hannober. Nach die- ser Zeit hat er bei Altusried mit einem Geschäftspartner eine Oboenwerkstatt gegründet. Mittlerweile bringen viele Musikanten aus ganz Europa ihr Instrument in ihre Werk- statt zur Reparatur. Fabio Croce schreibt: Unser Ensemble wurde im Jahre 2023 gegründet. Anlass war ein Konzert zum Abschluss eines Oboenworkshops. Seitdem wächst es stetig und die Begeisterung ebbt nicht ab. Die Mitglieder sind sehr begabte Laienmusiker/innen, die ihre Instrumente lieben. Sie haben alle den Wunsch, die Oboe und deren Familie weiter zu vertiefen und noch besser kennen zu lernen. Der Eintritt ist frei um Spenden wird gebeten. Cannabis-Konsum in der Region Bodensee-Oberschwaben gestiegen - Ein Rückgang ist nicht zu erwarten. Eine aktuelle Auswertung der AOK – Die Gesundheitskas- se Bodensee-Oberschwaben zeigt, dass die ärztlichen Behandlungen aufgrund des Cannabis-Konsums gestie- gen sind. „Durch die Cannabis Legalisierung wird sich der Trend in den nächsten Jahren voraussichtlich fortsetzen“, sagt Markus Packmohr, AOK-Geschäftsführer. Anzahl im Landkreis Ravensburg am höchsten In der Region Bodensee-Oberschwaben verzeichnet der Landkreis Ravensburg die höchsten Behandlungszahlen. Währenddessen im Jahr 2018 207 Patienten aufgrund ih- res Cannabis-Konsums behandelt wurden, waren es 2022 259. Auch der Bodenseekreis und der Landkreis Sigmarin- gen folgt diesem Trend. Im Bodenseekreis ist die Anzahl von 105 im Jahr 2018 auf 141 im Jahr 2022 gestiegen und im Landkreis Sigmaringen von 155 auf 189. Cannabis wirkt sich vor allem auf die Psyche aus Cannabis beinhaltet verschiedene Bestandteile, die psy- choaktiv wirken. Der bekannteste ist dabei das Canna- binoid Tetrahydrocannabinol (THC). Er bindet sich an die Cannabinoid-Rezeptoren im Hirn. Je nach Konsumart, -erfahrung, Menge und Stärke des konsumierten THCs ist die Wirkung individuell und unterschiedlich. Dennoch kann grundsätzlich gesagt werden, dass Cannabis die Reaktionsfähigkeit und damit das Unfallrisiko erhöht. Kurzfristig kann es außerdem die Stimmung heben, ent- spannen, beruhigen und zu einer veränderten Wahrneh- mung führen. Gleichzeitig setzt es die Aufmerksamkeit- und Gedächtnisleistung herab. Im Jahr 2021 wurde laut der epidemiologischen Suchtsur- vey Cannabis mit 8,8 Prozent der illegalen Drogen am häufigsten konsumiert. 15,6 Prozent von 1.015 befragten Cannabis-Konsumenten geben an, in den letzten drei Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Monaten täglich Cannabis konsumiert zu haben. Das ergibt eine aktuelle Umfrage der digitalen Markt- und Meinungsforschung Civey, die von der AOK Baden-Würt- temberg beauftragt wurde. Dabei dürfen die Folgen eines regelmäßigen Konsums nicht außer Acht gelassen werden. Vor allem in der Ju- gend kann der regelmäßige Cannabis-Konsum struktu- relle Hirnveränderungen auslösen. „Deshalb müssen wir großen Wert auf den Schutz von Kindern und Jugendli- chen legen. Dafür stehen wir als AOK – Die Gesundheits- kasse Bodensee-Oberschwaben“, so Markus Packmohr. Auch über das Jugendalter hinaus kann es zu Beeinträch- tigungen in der Aufmerksamkeit, der Lern- und Erinne- rungsleistungen sowie der Problemlösefähigkeiten führen. Zusätzlich können sich Psychosen, Angststörungen und Depressionen entwickeln. Dr. Alexandra Isaksson, Fachärztin bei der AOK Ba- den-Württemberg erklärt, wann von einer Cannabis-Ab- hängigkeit gesprochen wird: „Von einer Cannabisabhän- gigkeit spricht man, wenn ein zwanghaftes Verlangen nach der Droge besteht und sie weiter konsumiert wird, obwohl bereits negative Auswirkungen eingetreten sind. Eine verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich der Konsum- menge, eine Gewöhnung an die Wirkung (Toleranz) mit Steigerung der Konsummenge und die Vernachlässigung anderer Interessen und Verpflichtungen gehören zu den Merkmalen einer Abhängigkeit. Auch können Entzugs- symptome bei Beendigung des Cannabiskonsums auf- treten.“ Insgesamt 9 Prozent aller Cannabiskonsumenten und 17 Prozent mit Beginn des Konsums im Jugendalter entwickeln eine Abhängigkeit. Für eine erfolgreiche Therapie der Cannabisabhängig- keit ist es zunächst wichtig, dass sich die Personen des eigenen Konsummusters bewusst werden. Hierbei kann ein sogenannter „Cannabis-Check“ helfen. Dieser ist un- ter der Homepage www.drugcom.de/tests/selbsttests/ cannabis-check/ zu finden. Bei Verdacht auf eine Ab- hängigkeit kann der Hausarzt oder eine Suchtberatungs- stelle Ansprechpartner sein. Auch das Beratungstelefon der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kann helfen. Diese ist unter der Telefonnummer 0211 89 20 31 erreichbar. Je nach Stärke und Ausprägung der Abhän- gigkeit kommt schlussendlich eine ambulante oder sta- tionäre Entzugs- und Entwöhnungsbehandlung in Frage. Verbraucherzentrale NRW warnt vor betrügerischen E-Mails – auch AOK- Versicherte in Bodensee-Oberschwaben können betroffen sein Versicherte werden fälschlicherweise aufgefordert neue Gesundheitskarte anzufordern Derzeit warnt die Verbraucherzentrale NRW vor betrü- gerischen E-Mails, die im Namen der AOK an ihre Ver- sicherten geschickt werden. Die Phishing-Mails können allerdings grundsätzlich Menschen in ganz Deutschland – so auch in Baden-Württemberg – betreffen. Absender der E-Mails ist die Fake-Domain aok-krankenversiche- rung.com, die nicht der AOK gehört. „In den E-Mails wer- den Versicherte dazu aufgefordert, mit Anklicken eines Buttons bzw. Links eine neue Gesundheitskarte anzufor- dern – dies unter dem Vorwand, dass mit der bisheri- gen Karte keine Gesundheitskosten mehr übernommen würden oder darüber hinaus bei Nicht-Durchführung des „Updates“ Kosten bei der weiteren Nutzung ihrer bisheri- gen Karte entstehen würden“, erklärt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben. Bei Anklicken des Buttons werden die Versicherten laut Verbraucherzentrale auf eine gefälschte Seite geführt. Sämtliche Daten, die sie dort eintragen, landen bei Kri- minellen und können so beispielsweise für Straftaten wie Identitätsdiebstahl missbraucht werden. „Empfänger soll- ten die E-Mail umgehend löschen“, so die Empfehlung des AOK-Geschäftsführers. Folgende weiterführende Hinweise gibt die AOK Ba- den-Württemberg betroffenen Versicherten: • Die AOK Baden-Württemberg kommuniziert grund- sätzlich schriftlich per Post oder über gesicherte digi- tale Kanäle, die der Versicherte selbst bestimmt hat (z. B. „Meine AOK-App). E-Mails mit Aufforderungen zu einer Bestellung einer neuen Karte oder eines Updates versendet die AOK Baden-Württemberg grundsätzlich nicht. • Versicherten wird geraten, stets die Domain des Ab- senders zu überprüfen: Die AOK verwendet vorrangig die Domain aok.de, während die Betrüger die Domain aok-krankenversicherung.com nutzen. • Versicherte sollten immer kritisch sein und auf ihr Bauchgefühl achten. Im Zweifel sollte lieber einmal weniger geklickt werden. • Sollte es sich um die betrügerische Domain handeln, sollten Betroffene die E-Mail direkt löschen und • Niemals einen Link anklicken, einen Anhang öffnen oder eine Antwort an den Absender senden. • Betroffene sollen keine Daten von sich preisgeben. Wenn sie eine solche E-Mail erhalten und dennoch an die Echtheit glauben, rät die AOK Baden-Württemberg Versicherten dazu, ihre Krankenkasse über andere Ka- näle zu kontaktieren und nachzufragen (zum Beispiel telefonisch, aber nicht auf die E-Mail zu antworten). • Sollten Betroffene bereits Daten von sich preisgege- ben haben, empfiehlt die AOK Baden-Württemberg, bei der Polizei Strafanzeige zu stellen und sich an die Verbraucherzentralen sowie die Bundesnetzagentur zu wenden. Mit Sonne und gute Laune in die Sommerferien starten Die AOK warnt: Das Hautkrebsrisiko ist auch in der Re- gion Bodensee-Oberschwaben nicht zu unterschätzen Ob Italien, Frankreich, Österreich oder doch zuhause: Im Urlaub darf der Sonnenschutz nicht fehlen. Denn der Sommer hat seine Schattenseite: Die hohe UV-Strahlung lässt auch die Hauterkrankungen steigen. Zwar ist im Bodenseekreis und im Landkreis Ravensburg die Anzahl der Erkrankten von 2018 bis 2022 gesunken. Im Land- kreis Sigmaringen ist die Anzahl dafür leicht gestiegen. Im Landkreis Ravensburg waren 2018 357 Menschen betrof- fen, 2022 waren es 280. Im Bodenseekreis ging die Zahl von 225 auf 184 zurück. Die Anzahl der Erkrankten, die im Landkreis Sigmaringen leben, stieg von 202 auf 222. „Vor allem die Region Bodensee-Oberschwaben lädt zum Radfahren oder Wandern ein“, sagt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben. „Dabei ist der Sonnenschutz nicht zu vernachlässigen.“ Orientierung kann der UV-Index geben. Er gibt an auf einer Skala von 1 bis 10 an, wie stark die UV-Strahlung am Tag ist. Bereits ab einem UV-Index von drei sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Beispielsweise schützt Kleidung mit Stoffen, die kein Licht durchlassen Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 vor Sonnenstrahlen. Auch die Mittagssonne sollte mög- lichst vermieden werden und auch im Schatten gilt: Ein- cremen. Denn der Schatten bietet oftmals nur Schutz vor 50 Prozent der UV-Strahlung. Auf den Lichtschutzfaktor achten Laut einer aktuellen forsa Umfrage benutzen bereits 73 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg bei sport- lichen Aktivitäten im Freien Sonnenschutz. Für einen wirk- samen Schutz ist hier jedoch der Lichtschutzfaktor (LSF) entscheidend. Dieser gibt an, wie lange sich der Eigen- schutz der Haut verlängert. Nutzt eine Person mit einem Eigenschutz von 10 Minuten eine Sonnencreme mit LSF 20, ist sie 200 Minuten vor der Sonne geschützt. Dabei ist darauf zu achten, dass bei sportlichen Aktivitäten durch Schweiß der Sonnenschutz an Wirksamkeit verlieren kann. Deshalb ist es wichtig, sich in regelmäßigen Abständen einzucremen. Weitere Informationen unter: www.aok.de, Suche: Haut- gesundheit TWS erhält „Top-Company-Siegel“ Lokalversorger als exzellenter Arbeitgeber ausgezeich- net – Erfolg für das Investment in die Arbeitgeber- marke Die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) hat das Top-Company-Siegel von kununu verliehen be- kommen. Damit gehört die TWS laut dem Bewertungs- portal zu den besten Arbeitgebern der Region und der Branche. Nur fünf Prozent aller Unternehmen auf kununu haben die Auszeichnung erhalten. Kununu ist Deutsch- lands größte Online-Plattform zur Bewertung von Ar- beitgebern, auch die TWS ist dort vertreten. Aktuelle und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bewer- berinnen und Bewerber können den Energiedienstleister anhand einer Vielzahl von Kriterien auf der Plattform bewerten. Kununu zeichnet mit dem Siegel Unternehmen aus, die in allen Kategorien überdurchschnittliche Bewer- tungen erreichen. Anton Buck, Bereichsleiter kaufmänni- sche Dienste bei der TWS, erklärt: „Es ist unser Anspruch, ein sehr guter Arbeitgeber zu sein und wir fördern eine gute Unternehmenskultur. Dass wir auf einem guten Weg sind, bescheinigt uns diese Auszeichnung. Wir nehmen aber auch die Kritik auf der Plattform ernst und nutzen sie, um uns weiter zu verbessern.“ Bewertung erfolgt anhand strenger Kriterien Für die Vergabe des Siegels prüft die Online-Plattform die Gesamtbewertung sowie viele einzelne Kategorien, wie zum Beispiel Work-Life-Balance, Arbeitsatmosphäre, Um- welt-/Sozialbewusstsein und Image. Die Gesamtbewer- tung muss dabei über einem bestimmten Mindestscore liegen, sowohl insgesamt, als auch in den letzten zwölf Monaten. Weitere Bedingung: Der Arbeitgeber muss re- gelmäßig neue Bewertungen erhalten, sowohl von Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern, als auch von Bewerbe- rinnen und Bewerbern. All diese Punkte treffen auf die TWS zu, weswegen sie in die Endauswahl kam. Durch die überdurchschnittlich guten Bewertungen hat kununu dem regionalen Unternehmen das Siegel verliehen. Vortrag „Finanzielle Hilfen für Kinder mit Behinderung, hohem Förderbedarf, chronischer Krankheit oder OPs“ Alle Eltern und Interessierte sind herzlich zum Vor- trag „Finanzielle Hilfen für Kinder mit Behinderung, chronischer Krankheit oder OPs“ am Samstag, den 12. Oktober eingeladen. Beginn ist um 10 Uhr in der Mehr- zweckhalle, Niederbergstr. 11, 88456 Ingoldingen. Ohne Anmeldung und Eintritt, Spielsachen vorhanden. Hat ein Kind einen Unterstützungsbedarf, so werden die Eltern oft nicht darüber informiert, welche finanziellen Hilfen ihnen zustehen. Im Vortrag erläutert Sonja Hum- mel, was es für Hilfen gibt und wie man diese beantragt. Zum Beispiel Verlängerung des Mutterschutzes, Grad der Behinderung, Pflegegrad, Verhinderungspflege, Haus- haltshilfe, Fahrtkosten, Kinderkrankengeld, Integrations- kraft usw. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Um eine Spende wird gebeten. Direkt neben dem Vortragsraum können Kinder in der Turnhalle spielen, die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Weitere Infos und Kontakt: Sonja Hummel. 0173-1921401, hummel.sonja[ät]posteo.de und www.klumpfuss-ober- schwaben.de. Klumpfuß-Selbsthilfegruppe- Oberschwaben lädt ein Circa ein Kind von tausend hat laut Statistik einen angeborenen Klumpfuß. Zum nächsten Treffen am Samstag, den 12. Oktober sind Eltern, Betroffene je- den Alters und medizinisch Interessierte zwischen Ulm und Bodensee eingeladen. Treffpunkt ist um 14.30 Uhr in der Mehrzweckhalle, Niederbergstr. 11, 88456 Ingol- dingen. Ohne Anmeldung, Spielsachen sind vorhanden. Bei einem Klumpfuß ist die Achilles-Sehne verkürzt und der Fuß nach innen gedreht. Oft wird dies bereits während der Schwangerschaft beim Ultraschall entdeckt. Gängige Therapiemethode ist aktuell die Behandlung nach „Pon- seti“. Dabei werden die betroffenen Füße kurz nach der Geburt mit Gipsen korrigiert und die Achilles-Sehne ver- längert. Schienen und Krankengymnastik begleiten das Kind bis zum fünften Lebensjahr oder darüber hinaus, je nach Ausprägung der Fehlstellung. Über 30 Eltern und Betroffene sind in Oberschwaben zwi- schen Ulm und Bodensee per Mail und Whatsapp-Grup- pe organisiert. Weitere Infos und Kontakt: Sonja Hum- mel. 0173-1921401, hummel.sonja@posteo.de und www. klumpfuss-oberschwaben.de. Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell Tel.: +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Europas Zukunft braucht Natur Ein Fluss – so viel mehr als ein Stromlieferant! anzeigen@duv-wagner.de Ihre Chiffre-Antwort Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Hiermit buche ich nachstehende Anzeige online www.duv-wagner.de/privatanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird aus- geschlossen. In dem Fall eines gebührenpfl ichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich wähle die Musteranzeige Nr. Text für meine Glückwunschanzeige: Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige und Ihrem Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, die Praxis ist wie folgt geschlossen: 05.08.2024 - 23.08.2024 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (05.08.24 - 16.08.24) Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTEGlückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres in Ihrem Mitteilungsblatt. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise Wir wünschen Dir, 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 Wie wär’s mit deiner Karriere. Die beste Rendite bringt noch immer ein erfülltes Arbeits- leben. Hier erwarten dich abwechslungsreiche Aufgaben bei einem sozialen Arbeitgeber. Werde Teil unseres Teams! Hausmeister Fachrichtung Elektrotechnik (m/w/d) ab sofort · Vollzeit mit 39 Std./Woche Gebäudemanagement, Bodnegg Florian Müller, +49 7542 10-2398 Web-ID 2023-0242 stiftung-liebenau.de/jobs Fort- und Weiterbildungen · Flexible Arbeitszeiten · Attraktive VergütungAttraktive Vergütung Wie wär’s mit deiner Karriere. Zukunfts- investition? B il d q u e ll e : F e li x K ä st le Einfamilienhaus bis 770 000,- EUR von Privat an Privat zu kaufen gesucht. Angebote bitte an: immoverkauf@freenet.de STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT IMMOBILIEN ANKAUF Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 „Wie geht eine Patientenverfügung?“ Bei uns finden sie Rat! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de Sensationelle Preise und Sonderangebote bei unserem Musterküchenabverkauf. WIR MACHEN PLATZ FÜR NEUE KÜCHEN! Die Katholische Gesamtkirchengemeinde Weingarten sucht für ihre Kindertagesstätten baldmöglichst ErzieherInnen / Päd. Fachkräfte / Zusatz- und Integrationskräfte (m/w/d) In Voll- oder Teilzeit Bei Fragen zu den Stellen melden Sie sich bitte ganz unverbindlich bei Frau Nörz, hnoerz@kvz.drs.de, Tel. 07563-9134845 oder Sie senden Ihre Bewerbung direkt an das Kath. Verwaltungszentrum Allgäu-Ober- schwaben, Zeppelinstr. 4, 88353 Kißlegg Sie arbeiten gerne mit Kindern und sind auf der Suche nach einer neuen Aufgabe??? Unsere Werkstatt bleibt vom 05.08.24 bis 17.08.24 geschlossen, ab 19.08.24 sind wir wieder für Sie da. Neu-, Jahres-, Gebraucht- u. Unfallfahrzeughandel EU-Neufahrzeuge, Karosserie- u. Kfz-Reparaturwerkstatt Kfz-, Karosserie-Meisterbetrieb, Kfz-Lackierungen Wickenhauser Str. 92/1 | 88255 Baindt Tel. 07502 - 1649 | info@konzett-kfz.de www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur 6x Gold! DLG-Test 2024 widemann-saft.de Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus „Schöne Küchen. Beste Preise.“ Küchen nach Maß - Made in Germany - Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de KFZ-MARKT GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 4,58 MB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 25.07.2024
                  Amtsblatt_2025_03_07_KW10.pdf

                  Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 07. März 2025 Nummer 10 9. Franz Lohr Sie & Er Hallencup für E-, D-, C- und B-Junior(inn)en Die Jugendfußballer/-innen des SV Baindt laden zusammen mit ihrem Hauptsponsor, der Franz Lohr GmbH, die gesamte Bevölkerung recht herzlich zur 9. Auflage des Sie & Er Hallencup ein. Turnierbeginn am Samstag & Sonntag jeweils um 9.00 Uhr in der Sporthalle Baindt Samstag, 08. März 2025 Vormittags (09:00 Uhr) D-Juniorinnen & D-Junioren Nachmittags (ca. 14:30 Uhr) C-Juniorinnen & C-Junioren Sonntag, 09. März 2025 Vormittags (09:00 Uhr) E-Juniorinnen & E-Junioren Nachmittags (ca. 14:00 Uhr) B-Juniorinnen & B-Junioren Für das leibliche Wohl ist gesorgt! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Bundestagswahl 2025 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Wählerinnen und Wählern für ihre engagierte Teilnahme an den Bundes- tagswahlen am Sonntag, den 23.02.2025. Ein besonderer Dank gilt unseren Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die am Wahltag mit großem Einsatz gearbeitet haben, sowie unserem Wahlteam im Rathaus. Durch ihre hervorragende Arbeit verliefen die Wahlen reibungslos. Die detaillierten Wahlergebnisse unserer Gemeinde können Sie auf unserer Webseite unter www.baindt.de sowie in den amtlichen Nachrichten (im Innenteil) einsehen. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Gemeinde Baindt Bundestagswahl 2025 23.02.2025 - Erststimmen Gemeinde Baindt Bundestagswahl 2025 23.02.2025 - Zweitstimmen Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Fachdialog: Wasserschutz und Windenergie Der Energiedialog Altdorfer Wald lädt ein und diskutiert … … Welche Auswirkungen haben Windräder im Wald auf die Wasser-Ressourcen? Prof. Dr. Nico Goldscheider | Professor der Hydrogeologie am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) … Warum ist der Altdorfer Wald für das Grund- und Trinkwasser wichtig? Dr. Hermann Schad | IMES GmbH, Hydrogeologe und Gutachter des Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt ... Was wird für die Planung und den Grundwasserschutz beim Windpark-Projekt untersucht? Dr. Martin Brodbeck | Geschäftsführender Gesellschafter Smoltczyk & Partner GmbH, Gutachterbüro für Boden- und Wasserschutz des Windpark-Projekts 11. März | 2025 Sirgensteinhalle Vogt | 19 Uhr Die Veranstaltung wird live gestreamt. Die Plätze in der Sirgensteinhalle sind be- grenzt. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg möglich. Zur Anmeldung (für die Teilnahme vor Ort notwendig!) Zum YouTube-Livestream mit Online-Fragen www.youtube.com/@forumenergiedialog4961/streams Fo to : J . M ai Der Energiedialog Altdorfer Wald Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regel- mäßig und wählt unter anderem Themen für öffentliche Veranstaltungen aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Würt- temberg ist ein Angebot des Landes, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Ener- gien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 Die Ergebnisse der Bundestagswahl in der Gemeinde Baindt sind nun (vorläufig) bekannt. Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen. Weitere Details finden Sie auf der Homepage der Ge- meinde Baindt unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/wahlen. Wahlbeteiligung Wahlberechtigte 3.822 Wähler/-innen 3.232 ungültige Stimmen 9 gültige Stimmen 3.223 Wahlbeteiligung 84,56 % Stimmen Prozent CDU 1.158 35,93 % SPD 334 10,36 % GRÜNE 324 10,05 % FDP 205 6,36 % AfD 730 22,65 % Die Linke 181 5,62 % dieBasis 14 0,43 % FREIE WÄHLER 53 1,64 % Tierschutzpartei 24 0,74 % Die PARTEI 20 0,62 % Volt 26 0,81 % ÖDP 18 0,56 % Bündnis C 5 0,16 % MLPD 1 0,03 % BÜNDNIS DEUTSCHLAND 2 0,06 % BSW 128 3,97 % Vorankündigung Dorfputzete in Baindt Am Samstag, den 29. März 2025 findet wieder unsere alljährliche Dorfputzete in Baindt statt. Treffpunkt ist um 9:00 Uhr am Feuerwehrhaus bzw. Bauhof in der Ziege- leistraße 20. Dort werden Teams gebildet und auf die vor- gegebenen Strecken aufgeteilt. Gegen 12:00 Uhr gibt es beim Feuerwehrgebäude einen gemeinsamen Abschluss und als Dank von der Gemeinde einen kleinen Imbiss. In diesem Jahr wird die Dorfputzete von der Schalmei- enkapelle Baindt e. V. organisiert. Hierfür bedanken wir uns bereits vorab sehr herzlich. Wir freuen uns sehr, wenn möglichst viele engagierte Mit- bürgerinnen und Mitbürger bei unserer Dorfputzete mit- helfen. Wir bitten Sie Warnwesten und Handschuhe nach Möglichkeit selbst mitzubringen. Bei wirklich schlechtem Wetter kann die Putzete leider nicht stattfinden und wird dann ersatzlos abgesagt. Daher Daumen drücken, dass das Wetter mitspielt. Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Warnung vor Betrugsversuch durch Fax-Werbeangebot Liebe Bürgerinnen und Bürger, in letzter Zeit häufen sich Meldungen und Berichte über ein betrügerisches Fax, das angeblich von einer Werbe- oder Anzeigenagentur stammt. In diesem Fax werden Empfänger aufgefordert, die Daten in einem Anzeigefeld zu überprüfen, zu korrigieren und das Do- kument unterschrieben zurück zu senden. Hierbei handelt es sich aber um einen Betrugsver- such! Sollten Sie so ein Fax erhalten, reagieren Sie bitte nicht darauf, da hohe Kosten entstehen könnten. Bitte achten Sie darauf, keine unaufgeforderten Faxe zu unterschreiben oder zurückzusenden. Sollten Sie bereits auf ein solches Fax reagiert haben, ist ein recht- licher Rat zu empfehlen. Bleiben Sie vorsichtig und vermeiden Sie unerwünschte finanzielle Belastungen. Ihre Gemeindeverwaltung Beschwerden über Hundekot im Naturschutzgebiet Annaberg Im Naturschutzgebiet Annaberg häuft sich immer wieder Hundekot, obwohl viele Hundebesitzer darauf achten, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen. Dies beeinträchtigt nicht nur das Erscheinungsbild, son- dern mindert auch den Erholungswert und die Qualität der Spaziergänge für alle Besucher des Naturschutzge- biets. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der nicht nur im Naturschutzgebiet, sondern auch auf Spielplätzen, Futter- wiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass es zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hin- terlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Perso- nen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Bußgel- dern geahndet werden können. Außerdem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Hunde stets an der Leine geführt werden müssen. Wir bedanken uns bei den rücksichtsvollen Hundebesit- zern, die bereits auf die Einhaltung der Regeln achten und bitten alle, ihren Beitrag zu leisten, damit das Gebiet sauber und für alle Besucher angenehm bleibt. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 08. März 2025 und Sonntag, 09. März 2025 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 08. März 2025 Rathaus-Apotheke Vogt, Kirchstraße 14, 88267 Vogt, Tel: 07529 97 48 47 Sonntag, 09. März 2025 Waldburger-Apotheke, Hauptstraße 34, 88289 Waldburg, Tel: 07529 97 49 00 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Problemstoffsammlung 2025 in Baindt Am Donnerstag, 13. März 2025 von 11.00 – 13.00 Uhr wird das Schadstoffmobil in Baindt stehen. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sammelstelle: Wertstoffhof/Bauhof, Ziegeleistraße 20 Weitere Orte und Termine entnehmen Sie bitte der Home- page des Landratsamtes unter www.rv.de Die Abgabe ist nicht zwingend auf die Wohngemeinde beschränkt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Sammeltermin und -ort auszu- wählen. Was wird angenommen? • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts- und Autobatterien) • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben, Lacke, Laugen, Säuren, Lösungsmittel, Kleb- stoffe • Holzschutz- u. Pflanzenschutzmittel • Putz- und Reinigungsmittel • Spraydosen mit Restinhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de (Rubrik Abfallwirtschaft) abrufbar. Kostenlose Annahme • für Haushalte und Kleingewerbebetriebe in haus- haltsüblichen Mengen Kostenpflichtige Annahme • für Apotheken und Gewerbetreibende, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei: Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Wetzel (Telefon 0151-17413155 / Marlene.Wetzel@remondis.de) Formular abrufbar unter www.rv.de Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: • Altmedikamente: Restmüll-Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorla- ge des Kassenbons (gesetzliche Rücknahmepflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersionsfarbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll-Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne • Waschmittel: Restmüll-Behälter Regelungen für eine sichere Abgabe: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefähr- lichen Abfällen um! • Abgabe der Problemstoffe, wenn möglich, in den Ori- ginalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte wei- terzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachper- sonal des Schadstoffmobils abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen März 08.03. Funken – Landjugend Kiesgrube 08./09.03. Sie&Er Hallen-Cup – Sportverein Sporthalle 08./09.03. Skikurs – Alpinteam 15.03. Basar „Rund ums Kind“ SKH 15./16.03. Jugendlager – Alpinteam 16.03. JHV – Musikverein SKH 18.03. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 19.03. Gottesdienst m. Krankensalbung BSS – Seniorentreff 21.03. Frauenfrühstück – Impulse BSS 21.03. JHV – Sportverein Vereinsraum 27.03. JHV – Taekwondo BSS 28.03. JHV – Reitergruppe BSS 29.03. Dorfputzete – Schalmeienkapelle 30.03. Wahl Kirchengemeinderat BSS – Kath. Kirchengemeinde 30.03. JHV Förderverein Selige Irmgard Altenzentrum April 02.04. Frühlings-Kaffee Selige Irmgard 05.04. Osterkerzen verzieren – Impulse BSS 08.04. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 09.04. Frühlingsfest – Seniorentreff BSS 09.04. JHV – Förderverein KWS Aula 11.04. JHV – Schalmeienkapelle BSS Kindergärten Kindergarten St. Martin Kinderball und Gumpiger Donnerstag Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Am 26.02.2025 fand der alljährliche Kinderball im Haus statt. Die verkleideten Kinder tanzten und tobten in der festlich geschmückten Bewegungsbaustelle. Um 9:00 Uhr startete das bunte Treiben. Die Erzieher verwandelten beim Kinderschminken die Kinder zu Drachen, Blumen, Piraten usw. Nachdem das Tanzbein geschwungen wurde, gab es in den Gruppen eine kleine Stärkung und somit endete der Kinderball 2025. Am 27.02.2025 hieß es im Kindergarten endlich: „RAS- PLER- RATSCH RATSCH!“. Am Gumpigen Donnerstag verkleideten sich Kinder und Erzieher mit dem Unter- wasserhäs des Kindergartens. Mit freudiger Aufregung erwarteten die Kinder die Raspler und um 9:00 Uhr füllte sich der Hof mit Musik der Schallmeien und Rasplergrün. Gemeinsam wurde getanzt, Orden ausgetauscht, geges- sen, getrunken und viel gelacht. Mit dem traditionellen Guzleregen, Rasplerlied und dem Lied der drei kleinen Schweinen verabschiedeten sich die Kinder von Rasplern und Schallmeien. Im Namen von allen Kindern und Kindergarten-Team bedanken wir uns für den Besuch! Waldorfkindergarten Ein Zauberland in Kinderhand Auch dieses Jahr war das Faschingsfest im Waldorfkindergarten Baindt ein voller Erfolg. Seit nun mehr Wochen, haben unsere Kinder bereits der Zeit der Raspler mit großer Freu- de entgegengefiebert. Kaum war die Weihnachtszeit zu Ende, ertönten hier und da schon die ersten Fasnetslie- der und als unsere Zwerge mit ihrem Schneewittchen beim Umzug in Baindt durch die Straßen zogen, war die Freude groß. Seit diesem Tag waren die kleinen Raspler auch im Spiel der großen Schneeweißchenkinder in der Gruppe unterwegs, das Baindter Narrenlied und das von uns selbst gedichtete Rasplerlied aus dem Vorjahr, klang durch den Kindergarten auf und ab. Beinahe wie vor Weihnachten wurden die Tage bis zum großen Fasnets- fest gezählt. Und spätestens mit der Häsvorstellung der „Rasplerfrau“ (Frau Pink), zog dieses Fieber auch bei den jüngeren Kindern der Rosenrotgruppe ein. Und dann war es endlich so weit. Am Gompigen Donners- tag füllte sich frühmorgens unser herrlich geschmücktes Haus mit Drachen, Feen, Hexen, Prinzessinnen, Rittern, Tieren und allen erdenklichen Fabelwesen, großen und kleinen. Alle warteten voller Freude auf die Ankunft ihrer Raspler. Und als endlich der Klang der Schalmeien unser Haus zum Vibrieren brachte, wurde gefeiert, getanzt, ge- sungen und gelacht. Nicht laut genug konnten die Kinder den Rasplern ihr Lied präsentieren und diese versuchten doch tatsächlich, so gut sie es vermochten, mitzusingen. Anschließend ging es für die Kinder in die verzauberten Gruppenräume, in denen nach Herzenslust, geschafft, ge- spielt und gebastelt wurde. Kleine Stände luden die Kinder der Rosenrotgruppe ein Zaubergras zu säen, Rasplerstä- be und Springkasperl zu basteln. In der Schneeweißchen- gruppe wartete eine Maskenwerkstatt, eine Kerzenstube und eine Zauberkrautwerkstatt, in welcher die Kinder wohlriechendes Badesalz für ein Fußbad herstellen konn- ten. In den Küchen wurde ein Buffett aus mitgebrachten Speisen gerichtet, die leckeren Laugenzöpfe der Raspler mit Butter beschmiert und die Popcornmaschine knatter- te vor sich hin. Dann endlich ging es für beide Gruppen zum wohl verdienten Festschmaus. Man kann es kaum glauben, mit welcher Freude und Achtsamkeit Kinder so ein Buffett genießen können und wie viel Leckereien in die kleinen Bäuche passen. Nach einer Verdauungsrun- de im Garten, neigte sich dieser gelungene Tag seinem Ende und die Kinder gingen mit strahlenden Gesichtern und voller Glück nach Hause. Schulnachrichten SBBZ Sehen Ein Fest der Farben und Klänge: Fasnet in Schule und im Förder- und Betreuungsbereich Am 27. Februar 2025 erlebten wir ein unvergesslich schö- nes Fest voller bunter Farben und schöner Klänge im Rahmen des Gumpigen Donnerstags! Die Vorbereitun- gen liefen bereits im Vorfeld in vollem Gange: Es wurden Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Räume dekoriert, der Ablauf organisiert, die Kostüme sorgsam ausgewählt und das Raspler-Lied geübt. Dann war es endlich soweit: Zu Besuch war die Lumpen- kapelle Baienfurt-Baindt, die mit ihren mitreißenden Me- lodien für eine tolle Stimmung sorgten. Die Klänge der Instrumente hallten durch die Turnhalle und luden alle ein, mitzutanzen und zu feiern. Wir nutzten hierbei die Gele- genheit, um voll in die Welt der Fasnet einzutauchen und die Traditionen hautnah mitzuerleben. Gemeinsam wur- de ein Narrenbaum gestellt, die Schüler befreit und alle zusammen, egal ob Groß oder Klein, feierten gemeinsam ausgelassen die fünfte Jahreszeit! Ein weiterer Höhepunkt dieses Tages war der Besuch der Narrenzunft Raspler und der Schalmeienkapelle Baindt, die mit ihren beeindruckenden Kostümen und imposanten Masken alle Schüler und Erwachsenen begeisterten. Die Freude war an diesem Tag deutlich spürbar. Wir bedanken uns herzlichst bei allen Beteiligten, insbe- sondere bei den Musikkapellen und den Rasplern, die mit ihrem Engagement und ihrer Leidenschaft zum grandio- sen Gelingen dieses Tages beigetragen haben! Auch allen Ehrenamtlichen wollen wir für Ihre tatkräfti- ge Unterstützung danken, ohne euch wäre vieles nicht möglich! Können auch Sie sich vorstellen, sich ehrenamtlich bei uns zu engagieren? Möchten Sie Ihre guten Ideen und besonderen Talente einbringen? Dann freuen wir uns sehr, wenn Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen! Melden Sie sich gern bei Frau Sowa, erreichbar Mo - Do per E-Mail: evelyn.sowa@stiftung-st-franziskus.de oder telefonisch unter: 07502/9419-4431. Wir freuen uns auf Sie! Zur Informationi Photovoltaik-Scouts feiern 500. Beratung im Landkreis Ravensburg Seit Beginn des kostenfreien Angebots vor etwas mehr als zwei Jahren haben speziell geschulte PV-Scouts über 500 Personen im Landkreis Ravensburg zu Photovoltaik beraten. In den Beratungen helfen die Scouts dabei, eine zukunftsfähige Lösung für die Deckung des individuellen Strombedarfs zu finden. Sie unterstützen bei der Beurtei- lung des Daches, teilen ihre eigenen Erfahrungen und ge- ben wichtige Informationen weiter, etwa zu Fördermög- lichkeiten, Eigenstromnutzung, Stromspeicherung oder der Integration von Elektrofahrzeugen. Die PV-Scouts leisten mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit einen wertvollen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Er- reichung der Klimaziele in der Region. Die 500. Beratung markiert einen bedeutenden Meilenstein auf diesem Weg. Die PV-Scouts sind von der Energieagentur Ravensburg geschulte Privatpersonen, die ehrenamtlich andere Bür- gerinnen und Bürger beraten. Sie bieten eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an, um den Weg zur Nutzung von Sonnenenergie zu ebnen. Ein ehrenamtli- cher PV-Scout in Wohnortnähe wird vom Energiebündnis „eb2bw“ vermittelt (Kontaktaufnahme unter Angabe des Wohnortes per E-Mail an info@eb2bw.de). Hospizbewegung Weingarten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Trauer Sprech Zeit Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied neh- men müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 13.03., 10.04., 08.05. 2025, jeweils 14, 15 oder 16 Uhr Dienstag, 25.03.,29.04., 27.05. 2025 Jeweils 15 oder 16 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck und Ingrid Elser-Hermle, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterinnen Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 08. März – 16. März 2025 Gedanken zur Woche: Du brauchst Gott weder hier noch dort zu suchen; er ist nicht weiter als vor der Tür des Herzens. Dort steht er und harrt und wartet. Meister Eckhart Samstag, 08. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit dem ersten Hirtenbrief unseres neuen Bischofs Sonntag, 09. März – 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit dem ersten Hir- tenbrief unseres neuen BischofsMinistranten: Nele Gründler, Dominik Klein, Anna Renner, Robin Schnez, Loana Sordon, Anton Strehle, († Anna und Eugen Halder, Maria Ungemach, Emma und Julius Malsam, Klara und Johan- nes Merk, Kurt Elbs, Gabi Zink, Josef Jerg, Pia und Georg Späth, Waldburga und Hermann Heidt, Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Dienstag, 11. März 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 12. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier († alle verstorbe- nen Mitglieder und Wohltäter der Kapellenge- meinschaft, Hans Späth, Gebhard Kaplan) Im Anschluss findet die Hauptversammlung der Kapellengemeinschaft statt Donnerstag, 13. März 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 14. März undefined Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Familie Schuler mit Angehörigen, Familie Nitz mit Angehörigen) 15.30 Uhr Baindt – Erstkommunionsmittag – 3. Grup- penstunde im Bischof-Sproll Saal Samstag, 15. März 18.30 Uhr Baindt – Jugendgottesdienst, mitgestaltet vom Jugendchor und Ehrung von langjähri- gen Sängern und Sängerinnen im Kinder- und JugendchorMinistranten: Anton Pink, Mona Stiefvater, Rafael Dorn, Marisa Pfister, Tim Beckert, Franziska Joachim, († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehö- rigen, Ida und Pius Wolf, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Lucia Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-21 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Fischer, Kurt Städele, Gerda und August Thurn, Pauline und Max Fischer) Caritas Fastenopfer Sonntag, 16. März – 2. Fastensonntag - Zählsonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier: Zweiter Gottes- dienst zur Vorbereitung auf die Erstkommu- nion.Caritas Fastenopfer Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Wirksame Hilfe gegen die Not in Ihrer Nähe Caritas-Fastenopfer 2025: Kirchengemeinden und Ca- ritas bitten um Spenden Beim Caritas-Fastenopfer am 15. und 16. März bitten die Kirchengemeinden und der Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart die Menschen um eine Spende für soziale Hilfen. 40 Prozent verbleiben in der Kirchenge- meinde für die Caritas vor Ort. Nach wie vor gibt es die Not auch in der Nähe. Der ar- beitslose Familienvater, der alte Mann mit einer schma- len Rente oder die alleinerziehende Mutter sind nur drei Beispiele von Menschen, die dringend auf die Hilfe an- derer angewiesen sind. Mit ihrer Spende können die Kir- chengemeinde und der Caritasverband helfen – schnell, unbürokratisch und direkt vor Ort. Voranzeige Seniorentreff Herr Pfarrer Staudacher und wir laden Sie ein am Mittwoch, 19. März 2025 um 14.00 Uhr zum Gottesdienst mit Krankensalbung in den Bischof-Sproll-Saal. Nützen Sie die Gelegenheit, Kraft und Segen für Ihr Leben zu empfangen. Anschlie- ßend gemütliches Beisammensein. Bitte bringen Sie Ihr Gesangbuch mit. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Fraue Fasnet im Waldbad, Was kommt neu „Bai Bai Wei???? Des wär‘ halt a Sach! Am Mittwoch, 26.2.2025 lud der Frauen- bund zur legendären Frauenfasnet ins „Waldbad“ ein. Der närrisch dekorierte Saal erfreute die vielen Besucher*innen (viele Männer sind der Einladung gefolgt). Zur Begrüßung gabs einen Sekt. Die Henkerhauskids eröffneten mit einem schmissigen Tanz, wie jedes Jahr, und die Kinder sind herrlich moti- viert bei der Sache! Ursula Stärk und Andrea Schorrer begrüßten das närri- sche Publikum. Wo sind wir denn do? Duat me jetzt hier „Waldbada“? Wer woiß denn heit no, wo’s Waldbad isch? Darauf wusste unser Bürgermeister Günter A. Binder in seiner Begrüßungsrede auch gleich eine Antwort. Auch über die Zukunftspläne dieses Gebietes mitten im Wald an der Straße nach Bergatreute wurde berichtet. Dann kam Ulli Kugel auf die Bühne und meldete: Ihr habt ja keine Ahnung, wie schön das früher im Waldbad war. Auch der Sketsch mit Andrea Schorrer und Bruni Strau- binger, samt hübscher Bedienung, Christine Steinbach, klärte über die Popularität dieser Gastwirtschaft und beim Bad auf. Selbst die Freundin, mit der sie verabredet war und die sie schon seit Jahren nicht mehr gesehen hat (Susan- ne Reichle) schwärmte, wie es früher hier zuging. Nicht umsonst hieß Baienfurt und das Waldbad damals „Klein Paris“. Dann begann die Show mit DJ Ötzi (Bürgermeis- ter Binder mit Silke Gmelin), eine sehr gekonnte Vorstel- lung......... Titel: „was für eine geile Zeit“. Bei der anschlie- ßenden Polonaise wurde der Saal „mitgerissen“. Nach Kaffee und Kuchen, netten Gesprächen und Ge- sangseinlagen (mit dem bewährten Akkordeonspieler Roland Maier) folgte unsere Frau für alles, was sich in der Gemeinde, in der Politik und sonst zugetragen hat (Doris Kapler) mit dem „Gemunkel im Waldbad“. Henkerhaus ihr Ladies aus nah und fern. Und mein Gruß gilt natürlich auch denne Herrn, die heit der Einladung vom Frauebund g´folgt sind goldene Zeita waret des damals do dieba. I will gar it wissa, was se alles so hond trieba. Also de bescht Idee isch gwäh Altdorf Weingarta isch fut la boi Süd ab jetzt auf `m Papier Kirchlich gsea lieget die Zusammenschlüss Plän scho in dr Schublad Für a Fusion die scho bald naht, Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Seelsorgeeinheit hoisst denn Bai – Bai – Wei......................... oh wia schee Nach diesem tollen Vortrag und dene tolle Idea, wie ma des Schussental zusammenführen könnte kam das Was- serballett mit Bruni Straubinger und Silke Gmelin....einfach herrlich, des bada im Waldbad. Im Anschluss kam eine wunderbare Frau die uns witzig vorführte, mit außerordentlichem musikalischem Können, die Figur herrlich zu beschreiben, was klappt mit dene Di- äte, wie das Leben doch so herrlich sein kann, betrachtet man sich nur aus dem richtigen Blickwinkel. Anne Rapp wie sie leibt und lebt, das war super gekonnt. (Lied: Oh Täler weit, oh Höhen, in 4 verschiedenen Varianten). Wir freuen uns schon heute aufs nächste Jahr! Nun ließen es unsere Tanzgruppen aus der Narrenzunft „Henkerhaus“ krachen. Zu schmissigen tollen Liedern zeigten die Hupfdohlen zusammen mit den Jungdohlen ihre Tänze. (Abenteu- erland, „Wunder gibt es immer wieder und „Dear Future Husband“). Die Zuschauer waren total begeistert. Vielen Dank an Euch. Unsere bewährte Ulli Kugel führte mit Charme und Witz durchs Programm. Kurz vor dem Schluss wurde noch eine „fast“ Urauffüh- rung des Baienfurter Heimatliedes gesungen. Dieses Lied war fast verschollen, geschrieben 1954 von F. Alber, leider wurde dazu keine Melodie überliefert, aber Gott sei Dank unserem sehr musikalischen Mitglied Bruni Straubinger ist es prima gelungen, auf diesen Text eine tolle Melodie zu komponieren und mit 6 Frauen zum ersten Mal auf- zuführen. Dafür einen herzlichen Dank und es gab sehr großen Beifall. Zum Schluss bedankten sich die Vorsitzenden bei allen Akteuren für die Treue zu dieser Arbeit, sind doch sehr viele Proben notwendig, um dieses Programm auf die Beine zu stellen. Besonders bedanken wir uns bei Familie Rittler, die uns Fotos und viele Gegenstände zur Verfü- gung stellten, um ein möglichst „original Waldbad“ dar- zustellen. Dank an Roland Gabriel für Technik und Ton, an Roland Maier für die Musik, an Helmut Adler für den Film, an Günter Grubert und Dagmar Thonak an der Kas- se, an Ursula und Teresa Stärk für die Maske, den Deko- rateurinnen, den Männern, die uns beim Auf- und Abbau geholfen haben und an alle Bedienungen, Helferinnen in der Küche, allen Kuchenbäckerinnen usw. „Weiberleit, nix bessers geits“ Henkerhaus lass d’Narre raus“. Bis zum nächsten Jahr. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zum Weltgebetstag Am Freitag, 07.03.2025 laden wir um 19.00 Uhr in die evangelische Kirche in Baienfurt mit anschließendem Beisam- mensein im Katholischen Gemeinde- haus St. Anna in Baienfurt ein. Thema: Cookinseln - Südseeparadies in Gefahr Unter dem Motto „Wunderbar geschaffen“ haben Chris- tinnen von den Cookinseln den Gottesdienst für den dies- jährigen Weltgebetstag vorbereitet. Die Frauen der Insel- kette im Südpazifik haben mit der Unterdrückung ihrer Maori-Kultur, häuslicher Gewalt sowie den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Und dennoch weisen sie uns darauf hin, wie wunderbar geschaffen die weißen Sand- strände mit Kokospalmen, das türkisfarbene Meer und die tiefgrün bewaldeten Berge sind, wie wunderbar aber auch jede Frau und jeder Mensch erschaffen wurde und geliebt wird. Wir laden herzlich ein, mit den Frauen weltweit zu feiern. Ökumenischer Gottesdienst für kleine Leute am 16. März 2025 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Gesucht … mein Freund, die Raupe Wir laden hiermit alle Kinder mit ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse EINADUNG BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Miriam von der Heydt hält einen Vortrag zum Thema DEMENT ODER „NUR“ ALT Wir alle kennen es: Man grüßt freundlich einen Bekannten auf der Straße, aber der Name fällt einem partout nicht ein. Zehn Minuten oder sogar Tage spä- ter kommt der Name dann doch wieder. Ist das normal? Oder ein Warnsignal für Demenz? Miriam von der Heydt bringt Licht ins Dunkel: Demenz ist mehr als einfache Vergesslichkeit. Im Gegensatz zum normalen Altern, das von vernünftigen Entscheidungen geprägt ist, bedeutet Demenz den Verlust von Verstand und Vernunft durch den fortschreitenden Abbau von Hirn- zellen. In ihrem Vortrag bei unserem Frauenfrühstück beleuchtet sie auch die immense Herausforderung, die die Betreuung von Menschen mit Demenz für pflegende Angehörige und Freiwillige darstellt – eine Aufgabe, die sie Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 oft bis an ihre körperlichen und seelischen Grenzen bringt. Am Freitag, 21.03.2025, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll- Saal in Baindt Unkostenbeitrag 10 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 17.03.2025 beiFrau M. Brei, 07502-3845 / martinabrei@web.deFrau H. Schmid, 07502-2842 / hilde- gard-schmid@web.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. 1. Joh 3,8b Freitag, 07. März 19.00 Uhr Baienfurt Weltgebetstag Cookinseln, Ev. Kir- che, anschließend Beisammen- sein im Kath. Gemeindehaus in Baienfurt Sonntag, 09. März Invocavit 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant Stratmann) Montag, 10. März 19.30 Uhr Baienfurt Kirchenchor Stimmbildung, Ev. Ge- meindehaus Dienstag, 11. März 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis mit Pfr. Schöberl Mittwoch, 12. März 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 13. März 19.00 Uhr Baindt Konfirmations-Elternabend, Die- trich-Bonhoeffer-Saal Freitag, 14. März 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 16. März 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikan- tin D. Stiehler) 10.45 Uhr Baindt Gottesdienst für kleine Leute, Die- trich-Bonhoeffer-Saal 7 Wochen ohne – Fastenaktion 2025 Woche 1: Fenster auf Da machte Gott der Herr den Menschen aus Staub von der Erde und blies ihm den Odem des Lebens in seine Nase. Und so ward der Mensch ein lebendiges Wesen. (Genesis 2,7) „Luft holen“ lautet das Motto dieser Fastenzeit, deshalb müssen als Erstes die Fenster auf. Dann strömt die Luft schon ganz von allein in uns ein – und wieder aus. Spüren wir dem Rhythmus des Lebens nach, der uns im- mer wieder neu mit dem Atem Gottes verbindet. (Quelle: 7wochenohne.evangelisch.de, Foto:Doro Zinn) Pfarrbüro geschlossen Am 11.03.2025 ist das Pfarrbüro nachmittags geschlossen. Wir bitten um Beachtung. --- Einladung Elternabend Konfi8 Wir laden herzlich zum Elternabend mit dem Thema „Konfirmation“ nach Baindt in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal ein. Wir treffen uns am 13.03.25 und beginnen um 19.00 Uhr. --- Einladung zur Stimmbildung Der evangelische Kirchenchor trifft sich am 10. März 2025 um 19.30 Uhr im ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt zu einer offenen Chorprobe mit Frau Katrin Silbereisen. Sie macht an diesem Abend mit dem Chor Stimmbildungs- und Gesangsübungen. Interessierte, die gerne in unserem Chor mitsingen möch- ten, sind herzlich willkommen. --- Was Paare übers Heiraten wissen wollen – Pfarrer Dan Peter beantwortet typische Fragen Viele Paare planen bereits ihre Hochzeit im Sommer und die Hoch- zeitsmessen sind im vollen Gange. Eine kirchliche Hochzeit ist für viele Paare ein Highlight. Hier kommen jedoch immer wieder Fragen auf. Kirchlich heiraten, wie geht das? Kann man sich die Pfarrerin oder den Pfarrer aussuchen, und ist das Traugespräch eine Art Prüfung? Diese und weitere Fragen, die sich Brautpaare stellen, hat Pfarrer Dan Peter in unseren FAQ beantwortet. Diese stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In den nächs- ten Wochen veröffentlichen wir immer ein paar Fragen mit den entsprechenden Antworten: Wir haben uns für eine evangelische kirchliche Trau- ung entschieden: Wie läuft die Vorbereitung ab? Gibt es Wartezeiten? Wartezeiten gibt es eigentlich keine. Allerdings kann es sein, dass es am Wunschtermin bereits so viele Bele- gungen in einer bestimmten Kirche oder bei der jewei- ligen Pfarrerin oder dem Pfarrer gibt, dass man einen anderen Termin suchen muss. Einen Termin kann das Paar auf jeden Fall sofort erhalten, vor oder nach dem ursprünglich angestrebten Termin. Vor der Trauung lädt die Pfarrerin oder der Pfarrer zu einem gemeinsamen Traugespräch ein. Was passiert beim Traugespräch? Ist das wie eine Prüfung? Nein, im Gegenteil. Das Traugespräch soll das Paar bei der Vorbereitung auf die Trauung unterstützen, eventu- ell auch beiden Partnern helfen, sich mit ihrem jeweiligen Glauben, ihren Werten und Erwartungen besser zu verste- hen und anzunehmen. In diesem Gespräch bespricht der Pfarrer oder die Pfarrerin auch den Ablauf der Trauung mit dem Paar und geht auf dessen Wünsche ein. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Kann ich mir den Pfarrer oder die Pfarrerin für die Trauung selbst aussuchen? Wenn ja, wie mache ich das? Natürlich kann man sich die Pfarrerin oder den Pfarrer für die Trauung auch selbst aussuchen. Vielleicht kennt das Paar schon eine andere Pfarrperson als die am Ort, oder es hat sich bei einer anderen Trauung in besonderer Weise angesprochen gefühlt. Diese Pfarrperson darf man direkt kontaktieren oder ansprechen. Es gibt in unserer Landeskirche aber keine Liste dafür, denn eigentlich sind die Ortspfarrerinnen und -pfarrer verantwortlich. Aber man darf auch gerne und ungeniert im örtlichen Pfarramt anfragen, wenn man bestimmte Vorstellungen in Bezug auf den Trauort und damit verbunden auch auf die Trauperson hat. Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein März: 10.03. Petra Keller: „Oster- geschenke - pfiffig präsentiert”, Papier- arbeit April: 14.04. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Itali- en”, Aquarell Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlinge”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Sportverein Der SV Baindt lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zu seiner Jahreshauptversammlung am 21.03.25 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mit- glieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herz- lich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 21.03.2025 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen a. Turnen b. Fußball c. Alpin-Team d. Orientierungslauf e. Tischtennis 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen a. Vorsitzende/r (1 Jahr) b. Stellv. Vorsitzende/r (2 Jahre) c. Kassier/in (2 Jahre) d. Schriftführer/in (2 Jahre) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsit- zenden Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E- Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. -—— Verstärkung im Vorstand gesucht! Wir suchen für unser Team im Vorstand Verstärkung. Un- ser Vorstand setzt sich zurzeit aus sehr erfahrenen und jungen engagierten Mitgliedern zusammen. Die Arbeit im Vorstand zeichnet sich durch ein offenes und kollegiales Miteinander aus. Drei ehrenamtliche Positionen sind zur nächsten Mitglie- derversammlung im März neu zu vergeben: 1. Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r 2. Kassier/in Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 3. Schriftführer/in Melde dich gerne bei uns! Es warten auf dich spannende Projekte auf dich, in die Du Dich mit viel Eigeninitiative einbringen darfst. Kontakt Ralf Mischkowski (Vorsitzender) Vorsitz@svbaindt.de Sven Zeller (Stellv. Vorsitzender) Stellv.vorsitz@svbaindt.de ——— Abteilung Turnen Wir treffen uns am 21.03.2025 um 18:30 Uhr im SVB-Ver- einsraum (Loch) für unsere diesjährige Abteilungsver- sammlung. Zu dieser sind alle Mitglieder und Freunde der Abteilung Turnen recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Abteilungsleitung 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Abteilungsleiters 5. Wahlen a. Abteilungsleiter/in b. Kassier 6. Anträge 7. Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung bei Christian Staud (E-Mail: vorsitz-turnen@svbaindt.de) einzureichen. Einladung zur Jahreshauptversammlung SV Baindt 1959 e.V. – Abteilung Fußball Liebe Mitglieder, liebe Freunde des Fußballs, wir laden euch herzlich zu unserer diesjähri- gen Jahreshauptversammlung ein! Lasst uns gemeinsam auf ein spannendes Jahr zurückblicken und die Weichen für die Zukunft stellen. Eure Meinung und euer Engage- ment sind uns wichtig! Wann: 07.03.2025 Uhrzeit: 20:00 Uhr Wo: Vereinsheim Boschstraße 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Abteilungsleitung 3. Berichte aus den verschiedenen Bereichen: • Jugendfußball • Aktive Mannschaft • Frauenfußball • Alte Herren (AH) • Kassenbericht 4. Entlastung der Abteilungsleitung 5. Wahlen: • Abteilungsleiter (2 Jahre) • Stellvertretender Abteilungsleiter (1 Jahr) • Leiter Aktive (1 Jahr) • Leiter AH (2 Jahre) • Leiter Frauenfußball (2 Jahre) • Leiter Jugendfußball (2 Jahre) • Kassier (1 Jahr) • Kassenprüfung (2 Jahre) 6. Verschiedenes Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen und einen re- gen Austausch. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft unserer Abteilung und setzen neue Impulse für den Fuß- ball in Baindt! Mit sportlichen Grüßen, Klaus Zimmermann Abteilungsleiter SV Baindt 1959 e.V. – Abteilung Fußball Ende der Vorbereitung und Rückrundenstart Ergebnisse Vorbereitung FC 07 Albstadt - SV Baindt 0:3 (0:1) Tore: Eigentor, Fischer, Dischl VfB Friedrichshafen II - SV Baindt 1:1 (0:1) Tore: Fischer TuS Immenstaad - SV Baindt 2:4 (0:2) Tore: Zweifel, Geggier, Caltabiano, Fischer SV Wolpertswende - SV Baindt 0:3 (0:1) Tore: Fischer (2x), Dischl TSV Berg II - SV Baindt 1:3 (1:1) Tore: Fink, Fischer (2x) SV Weissenau - SV Baindt II 2:6 (1:0) Tore: Bosch, Schnez (2x), P. Späth, Kronenberger, Knisel Vorschau: Samstag, 08.03 12.45 Uhr: SV Baindt II - FC Leutkirch II 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Leutkirch Beide Partien werden auf dem Kunstrasenplatz in Ober- zell ausgetragen. Abt. Frauenturnen Einladung zur Abteilungsversammlung Unsere Abteilungsversammlung findet am Montag, 17.3.25, nach dem Sport ab ca. 20.15 im Jugendvereinsheim „Loch” statt. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. TC Baindt e.V. Jahreshauptversammlung 2025 Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 14. März 2025 um 18:30 Uhr in’s Vereinsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1. Zweite*r Vorsitzende*r 4.2. Schriftführer*in 4.3. Jugendwart*in 4.4. Breitensportwart*in 4.5. Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.6. Technischer Leiter*in 4.7. Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes 5.1. Antrag der Vorstandschaft auf Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung. 5.2. Verabschiedungen 5.3. … Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschlussfas- sung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätes- tens 10. März 2025 bei der ersten Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Auf rege Beteiligung freut sichdie Vorstandschaft Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Ankündigung: Plätze richten am 21./22.03.2025 PLATZWART GESUCHT! - Minijob, auch für rüstige Rentner geeignet - weitere Infos bei: Sibylle Boenke, Tel. 07502 1740 Gerhard Reich, Tel. 07502 1674 und unter www.tc-baindt.de Taekwondo Baindt e.V. Hauptversammlung Taekwondo Baindt e.V. Liebe Mitglieder des Taekwondo Baindt e.V., wir laden Euch herzlich zu unserer Hauptversammlung für das Jahr 2024 am 09.04.2025 um 18:00 Uhr in die Turnhalle der Blindenschule Baindt, Klosterhof 1, 88255 Baindt ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschluss- fähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Genehmigung des Protokolls der letzten Jahreshaupt- versammlung 4. Bericht des Vorstands • des ersten Vorsitzenden • des zweiten Vorsitzenden • der Kassiererin 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen • Wahl des 2. Vorstands • Wahl der Kassenprüfer 8. Satzungsänderung § 3 Mitgliederbeiträge - Punkt 3: Beitragsfreistellung der Trainer 3. Trainer, die auf Beschluss des Vorstands in ihrer Funktion als Trainer anerkannt sind, werden von der Zahlung der monatlichen Mitgliedsbeiträge freige- stellt. 9. Anträge der Mitglieder 10. Verschiedenes • Präsentation Mitgliederumfrage • Berichte/Vorstellung Trainingsgruppen • Sonstiges 11. Schlusswort und Beendigung der Versammlung Bitte reicht Mitgliedsanträge bis zum 02.04.2025 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Frank Bania, Zogenweiler 4, 88263 Horgenzell, E-Mail: tkd.frank@online.de ein. Um Anmeldung der Teilnahme an der Hauptversamm- lung bis zum 02.04.2025 wird gebeten. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Wir freuen uns sehr, Euch zur Hauptversammlung be- grüßen zu dürfen. Viele Grüße Frank Bania 1. Vorsitzender TKD Baindt e.V. Erfolgreiche Teilnahme am 7. Internationalen Spaichin- ger Poomsae-Turnier Am 22. Februar 2025 nahmen drei Vereinsmitglieder des TKD Baindt e.V. am 7. Internationalen Spaichinger Poomsae-Turnier in der Leistungsklasse 1 teil. Unsere Sportler erzielten dabei hervorragende Ergebnisse: Marlies Schmid sicherte sich den 1. Platz in der Katego- rie Master 1 Verena Pfau und Kai Wiest erreichten den 1. Platz in der Kategorie Paarlauf Senioren 1 Kai Wiest belegte den 3. Platz in der Kategorie Senioren 1 Der Verein gratuliert herzlich zu diesen tollen Erfolgen! Alfred Manthei Musikverein Baindt Herzliche Einladung zur Jahreshaupt- versammlung Zu unserer ordentlichen Hauptver- sammlung am Sonntag, 16.03.2025 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mitglieder und In- teressierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht der 1. Vorsitzenden 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht der Jugendleiterin 6. Bericht des Kassiers 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Entlastung der Vorstandschaft 9. Ehrungen 10. Wahlen Zu wählen sind: 1. Vorsitzende*r (für 2 Jahre), Kassier*in (für 2 Jahre), Jugendleiter*in (für 2 Jahre), zwei Beisitzer*innen (für 2 Jahre), zwei Kassenprüfer*innen (für 1 Jahr) 11. Bericht des Dirigenten 12. Vorschau 2025 13. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 09.03.2025 schriftlich bei der 1. Vorsitzenden Selina Ste- inhauser, Lilienstraße 58/1, 88255 Baindt einzureichen. Einladung zur Jahreshauptversammlung des Förder- vereins Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag, 16.03.2025 Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Zu wählen sind: 1. Vorsitzende*r (für 2 Jahre), Kassenprüfer*in (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2025 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 09.03.2025 schriftlich beim Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Narrenzunft Raspler e.V. Fasnet verbindet... … und dies wurde zweifelsohne vom diesjährigen Masken- befreien bis hin zum Maskenvertreiben närrisch ausgelebt. Unser Zunftmeister, Roland Oelhaf, gewann beispiels- weise einen Freiflug beim Umzug der Narrenzunft Hen- kerhaus in Furtlaboi. Ja, Fasnet verbindet und wir sollten diese Offenheit, Freundlichkeit, Gelassenheit und Vielfalt auch nach Aschermittwoch beibehalten und nicht nur auf die närri- schen Wochen beschränken. Mit einem herzlichen Vergelt´s Gott an alle Freunde und Gönner der 5. Jahreszeit verabschieden sich die Raspler von der diesjährigen Fasnet. Wir wünschen sozusagen einen guten Flug durch die nichtnärrische Zeit und freu- en uns auf eine glückselige und vielfältige Fasnet 2026. Am kommenden Montag, den 10.03.2025 laden wir alle unsere Mitglieder zur offenen Zunftratssitzung um 19:30 Uhr ins Stüble ein. Lasst uns die Fasnet 2025 nochmals Revue passieren. Sicherlich gibt es einige Anregungen und Verbesserungsvorschläge, die wir in der Fasnet 2026 und bei unserem eigenen Umzug 2027 berücksichtigen können. Es grüßt mit einem kräftigen RASPLER – ratsch ratsch Der Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Herzliche Einladung zu unserem Vortrag „Halswickel – was Großmutter noch wusste“. Die Referentin, Frau Bänsch wird uns über die traditio- nellen Heilmethoden und Hausmittel informieren, die von Generation zu Generation weitergegeben wurden. Beson- ders im Fokus stehen die wohltuenden Eigenschaften von Halswickeln, die nicht nur bei Erkältungen, sondern auch bei anderen Beschwerden Linderung verschaffen können. Der Vortrag bietet die Möglichkeit, mehr über die Anwen- dung, die Vorteile und die verschiedenen Varianten von Halswickeln zu erfahren. Wann: Donnerstag, 13.03.2025, 19.30 Uhr Wo: Bischof-Sproll-Saal in Baindt Alle Interessierten sind herzlich willkommen! Wir freuen uns auf einen informativen Abend und einen regen Aus- tausch über die Kenntnisse unserer Großmütter! Euer Landfrauen-Team Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Unsere jährliche ordentliche Mitglieder- versammlung findet statt am Mittwoch, den 12. März 2025 um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Bereits um 19:00 Uhr ist Hl. Messe in der Kapelle in Scha- chen. Zur Versammlung sind alle Mitglieder und Freunde herz- lich eingeladen. Tagesordnung: Begrüßung 1. Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Hans Peter Späth, 1. Vorsitzender Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Von Winterstettendorf nach Winterstettenstadt Von Winterstettendorf wandern wir über die Ruine Schen- kenburg nach Winterstettenstadt und entlang der Riss zurück. Treffpunkt Dienstag, 11.03.2025 um 13.00 Uhr, Festplatz Weingarten oder um 13.30 Uhr direkt in Winterstettendorf auf dem Park- platz Gemeindehalle, Ecke Schmidgasse/Eschweg. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit 2,5 Stunden, 8 km, 80 hm. Fahrpreis 7,50 € für Mitglieder, Gäste zusätzlich 2,00 €. Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, Wechselschuhe, nach Bedarf Stöcke. Anmeldung ab 07.03.2025 T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung Margit Strobel, E-Mail: eum@haus-strobel.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Information im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Resilienz schlägt Wurzeln – Wie Hobbygärtner die (ei- gene) Widerstandskraft stärken und aktiv den Wandel des Ernährungssystems mitgestalten Die Ökotrophologin und Resilienz-Trainerin Carmen Hü- gemann ist am Freitag, 11. April 2025 um 20.00 Uhr im Gasthaus Bräuhäusle in Baienfurt zu Gast. In ihrem interaktiven Fachvortrag erläutert sie die Bedeu- tung von Resilienz und gibt Impulse für ein bewussteres Ernährungs- und Einkaufsverhalten. Sie erklärt außerdem, warum Hobbygärtner für einen Wandel des Ernährungs- system so wichtig sind und sammelt zusammen mit den Teilnehmenden Ideen, wie die Resilienz im eigenen Garten Wurzeln schlagen kann. Carmen Hügemann ist als Refe- rentin für Ernährung und Diversifizierung beim Landwirt- schaftsamt Bodenseekreis beschäftigt. Hierzu laden wir alle Interessierten herzlich ein. Keine Anmeldung erforderlich. Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Gertrud Rittler, Pressereferentin Betreuungsverein St. Martin e. V. Ravensburg Ankündigung: Termin zum Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen Donnerstag, 13. März 16.30 - 18.30 Uhr Haus der Kirche, Jodoksaal, 2. OG, Wilhelmstr. 2 in Ra- vensburg. Wir laden alle ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer/innen im Kreis Ravensburg herzlich zum Erfahrungsaustausch ein mit Monika Bettinger, Dipl.-Sozialarbeiterin (FH) und langjährige Geschäftsführerin des Betreuungsvereins St. Martin. An diesem informativen Treffen haben Sie die Möglich- keit, Fragen rund um die rechtliche Betreuung zu klären. Zudem werden aktuelle Informationen zum Betreuungs- recht und Sozialrecht vermittelt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und einen regen Aus- tausch! Kleiderbörse Vogt Kinderkleiderbörse in Vogt am 15.03.2025 von 11 - 13 Uhr – Einlass für Schwangere ab 10:30 Uhr gegen Vorlage des Mutterpasses Angeboten wird alles, was Babys, Kinder, Teenager, Da- men und Herren gebrauchen können. Baby- und Kin- derkleidung (Gr. 50 - 176), Schuhe (Gr. 19 - 41/42), Kinder- wagen, Autositze, Babyausstattung, Fahrzeuge, Bücher, Spielzeug, Damen- und Herrenbekleidung, gebrauchte Tupperware und vieles mehr! Während der Börse findet ein Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckerem Kuchen (auch zum Mitnehmen) statt. Die Warenannahme für angemeldete Verkäufer und Hel- fer findet am Freitag, 14.03.25 von 17:00 - 18:30 Uhr statt. Die Warenrückgabe und Auszahlung für angemeldete Verkäufer und Helfer findet am Samstag, 15.03.25 von 16:30 - 17:00 Uhr statt. Bestehen noch Fragen, kontaktiert uns gerne per E-Mail: kleiderboerse-vogt@gmx.de Wir freuen uns auf die Kleiderbörse und auf alle Verkäu- fer, Helfer und Käufer. Euer Kleiderbörse-Team Herzliche Einladung zum Frühstückstreffen für Frauen Thema: „Anatomie des Friedens“ Referentin: Claudia Mader Samstag, 15. März 2025, 09.00 - 11.30 Uhr Eintritt inkl. Frühstücksbuffet: 20,00 € im Kultur- u. Kongresszentrum Weingarten Abt-Hyller-Str. 37 - 39, 88250 Weingarten. Info & Anmeldung: FFF.rv@web.de oder 07529/2409 (Fr. Stiller) oder 0751/33434 (Fr. Egenrieder) Anmeldeschluss: 12. März 2025 Frühstücks-Treffen für Frauen sind konfessionell unab- hängige Treffen und bieten die Möglichkeit, zu Lebens- und Glaubensfragen ins Gespräch zu kommen. Einladung der Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH) – Regionalgruppe Allgäu - Wir laden Sie herzlich ein, am 29.03.2025 um 14.00 Uhr zu unserem Gruppentreffen in Kisslegg; Treffpunkt ist der Bahnhof Kisslegg, Gleis 9. Ausdrücklich erwünscht sind bei all unseren Treffen immer Betroffene sowie die Angehörigen betroffener und ratsu- chender Menschen. Um besser planen zu können, bitte ich möglichst um vorherige Anmeldung per Telefon oder E-Mail direkt bei Hans Joachim Sauer, Tel. 0171-2887750, Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 E-Mail: rg-allgaeu@abs-hilfe.de Nähere Informationen finden Sie auch auf unserer Home- page: www.abs-hilfe.de Kostenfreie Beratung durch Photovol- taik-Scouts im Landkreis Ravensburg Lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich von geschul- ten PV-Scouts beraten, die Ihr Dach oder Balkon für eine Photovoltaik-Anlage beurteilen. Eine Initiative vom Land- kreis Ravensburg und dem Energiebündnis Bad Wurzach/ Bad Waldsee e.V. Melden Sie sich gern über das Anfra- ge-Formular: www.eb2bw.de/pv-scouts „Das Wunder von Taipeh“ Zum Weltfrauentag 2025 und im Vorfeld der diesjährigen Fußballeuropameisterschaft der Frauen zeigt das Kreis- archiv einen Dokumentarfilm über die erste Frauen-Fuß- ballweltmeisterschaft 1981 in Taiwan. 1981 lud Taiwan zu einer ersten Fußballweltmeisterschaft der Frauen ein – zu einer Zeit, als der DFB den Frauen- fußball mehr duldete als förderte. Da die Gründung einer Frauennationalmannschaft für den DFB bis dato nicht von Interesse war, ging die Einladung an die deutschen Rekordmeisterinnen der SSG 09 Bergisch Gladbach. Noch bis 1970 war der Frauenfußball in Deutschland of- fiziell verboten. Aber auch danach signalisierte der DFB kein Interesse daran, den Frauenfußball zu fördern oder gar eine Nationalmannschaft zu bilden. So waren es denn auch die Spielerinnen des SSG 09 Bergisch Glad- bach, an die die Einladung zur Teilnahme an der ersten Frauen-Fußballweltmeisterschaft in Taiwan ging. Vor be- geisterten Fans im Stadion und an den taiwanesischen Fernsehbildschirmen gelang den deutschen Frauen das Unglaubliche: Ungeschlagen wurden sie Weltmeisterin- nen – ganz ohne Unterstützung des DFB. Dieser sah sich infolgedessen gezwungen, eine Nationalmannschaft zu gründen. Der Dokumentarfilm zeichnet die Anfänge des Frauenfußballs in Deutschland nach und lässt seine Pro- tagonistinnen im Rückblick in zahlreichen Interviews von der Ignoranz berichten, gegen die sie sich durchzuset- zen hatten. „Das Wunder von Taipeh“ von mindjazz pictures hat keine Altersbeschränkung. Gezeigt wird der Film am Freitag, 07. März, um 17:30 Uhr in den Räumen des Landratsamtes Ravensburg in der Sauterleutestraße 34. Der Eintritt ist frei. Neben dem Film „Das Wunder von Taipeh“ wird das Krei- sarchiv Ravensburg im Jahr 2025 an zwei weiteren Ter- minen ein Geschichtskino anbieten. · Am 9. Juli (Tag des Rock´n´Rolls) sowie am · 21. Juli (anlässlich des Jahrestags des Staufenberg-At- tentats am 20. Juli 1944). Kreisarchiv Ravensburg, Außendepot Leitung: Ulrich Kees M.A. Sauterleutestraße 11 88250 Weingarten kreisarchiv@rv.de Bitte nutzen Sie die Parkplätze vor dem Gebäude oder beim Jobcenter (Sauterleutestraße 34) Öffnungszeiten Archivnutzung Dienstag 9 bis 12 Uhr Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 17:30 Uhr Prozessteam Biosphärengebiet Ab 31.03. online: Karten zu den Kern-, Pflege- und Ent- wicklungszonen Am 31. März 2025 werden für den Suchraum des mögli- chen Biosphärengebietes Allgäu-Oberschwaben die Ent- wurfskarten zu den Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen veröffentlicht. Im Vorfeld finden hierzu drei Informations- und Schu- lungsabende in Präsenz, jeweils 19:30 – 21:00 Uhr, an fol- genden Terminen statt: 18.03. – Alleshausen, Federseehalle 19.03. – Wolfegg, Gemeindehalle 20.03. – Ostrach, Buchbühlhalle Ein Informations- und Schulungsabend findet online am 26.03. um 19:00 Uhr statt. Der Link zur Online-Veranstal- tung wird rechtzeitig vor der Veranstaltung auf unserer Homepage unter www.pruefprozess-biosphaerengebiet.de veröffentlicht. Diese Veranstaltung wird aufgezeichnet und ist auch im Nachgang online abrufbar. Folgende Fragen sollen dabei beantwortet werden: Wie finde ich meine Gemeinde, mein Flurstück? Wie lese ich die Karten? Zu welcher Zone gehört ein bestimmtes Flurstück? Wie viele Kern- und Pflegezonen gibt es in meiner Gemeinde? Wie erhalte ich Zugang? Im Mittelpunkt der Abende stehen formale Erläuterun- gen zur Entstehung, zum Zugang und zur Interpretation der Karten. Die Karten selbst werden erst am 31.03.25 zur Verfügung und online einsehbar sein. Die Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Voraussichtlich ab Ende Juni werden regionale Bürger- foren an mehreren Standorten stattfinden, um die erar- beiteten Inhalte und mögliche Kulissen öffentlich zu dis- kutieren. Dies wird daher nicht an den o.g. Schulungs- / Infoabenden erfolgen. Rückfragen richten Sie bitte an: Prozessteam Biosphä- rengebiet (prozessteam@rv.de). Second-Hand-Kleider-Basar WO: Mochenwangen Turn- und Festhalle, Sportplatzweg WANN: Samstag, 15. März 2025 von 10 bis 13 Uhr Aktuelle und gut erhaltene Frühjahr-/ Sommerbekleidung für Damen, Herren & Kids ab Größe 140 Schuhe - Accessoires - Bücher Web www.second-hand-basar-mochenwangen.de E-Mail mowateam@yahoo.de Instagram mowa.second.hand.basar Während des Verkaufs bewirten wir Sie mit Kaffee und Kuchen, gerne auch zum Mitnehmen. Unser Basar-Erlös wird ausschließlich für karitative Zwecke verwendet. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. lädt alle Mit- glieder zu seiner Jahreshauptversammlung ein. Die Versammlung findet am Donnerstag, den 27. März 2025 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Saulgauer Straße 4 in 88361 Boms statt. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht 2024 2. Kassenbericht 2024 3. Kassenprüfbericht Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 4. Entlastung von Vorstand und Geschäftsleitung 5. Wünsche, Anträge, Verschiedenes Im Anschluss wünschen wir gute Unterhaltung mit Elke Pelz-Thaller, selbst Bäuerin auf einem Aussiedlerhof in Oberbayern und ausgebildete Persönlichkeitstrainerin. Zu Beginn der Veranstaltung laden wir Sie um 19.30 Uhr zu einem Vesper ein und bitten um pünktliches Erscheinen. Zur besseren Planung bitten wir um vorherige Anmel- dung bis spätestens 17.03.2025 unter Tel.: 07585/9307-0, E-Mail: info@mr-ao.de Ihr Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Blühender Landkreis Ravensburg 2025: Ran an das Gemüse! – kostenloses Gemüsesaatgut für den Landkreis Ravensburg. Es ist wieder soweit: Der Landkreis Ravensburg startet in die Gartensaison mit der beliebten Mitmachkampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“. Doch in diesem Jahr gibt es eine Neuerung! Nachdem sich die historischen Gemüsesorten in den letzten beiden Jahren großer Be- liebtheit erfreut haben, setzen wir 2025 einen besonde- ren Schwerpunkt auf das Gemüsegärtnern. Alles nach dem Motto: „Ran an die Rüben, an die Schwabenbohnen, die Erbsen und den Mangold!“ Die Nachfrage ist riesig – innerhalb von 24 Stunden gingen bereits 3.000 Bestellungen ein. Zwei neue Saatgut-Pakete: Balkon & Garten Ob Stadtbalkon oder großer Gemüsegarten – jeder kann mitmachen! Wir haben für Sie zwei spezielle Saatgut-Pa- kete zusammengestellt: eines für den Balkon und eines für den Garten. Mit detaillierten Anleitungen begleiten wir Sie Schritt für Schritt vom Samenkorn bis zur Ernte. Denn nichts schmeckt besser als selbstgezogenes Gemüse! Firmenaktion: Blühende Flächen im freundschaftlichen Wettbewerb Nach dem großen Erfolg im Vorjahr startet auch 2025 die Firmenaktion erneut. Unternehmen und Organisationen treten in einem freundschaftlichen Wettbewerb an: Wer schafft die größte Blühfläche? Das Saatgut kann von Mitarbeitenden wie gewohnt kostenlos bestellt werden, und die feierliche Siegerehrung findet im Rahmen eines besonderen Events statt. SAVE THE DATE: GreenPulse – das Festival der Biodi- versität! Eine weitere große Neuerung erwartet alle Naturfreunde: Anstelle vieler im Rahmen der Blühkampagne bündelt der „Blühende Landkreis Ravensburg“ 2025 seine Aktivi- täten in einem großen „Festival der Biodiversität“ – dem GreenPulse! Notieren Sie sich schon jetzt den 25. und 26. Juli 2025, denn an diesen Tagen erwartet Sie auf Schloss Achberg ein Erlebnis voller Artenvielfalt, Inspiration und spannender Entdeckungen. Jetzt kostenloses Saatgut bestellen: Die Saatgutbestellung ist ab sofort möglich unter www.bluehender-landkreis.org. Mitte März erfolgt dann die landkreisweite Versandaktion, sodass pünktlich zur Aussaat alle Saatgutmischungen bereitstehen. Das Team des „Blühenden Landkreises“ freut sich auf eine gemeinsame Gartensaison mit Ihnen – wir freuen uns auf eine reiche Gemüseernte mit Ihnen! Weitere Informationen und aktuelle Neuigkeiten finden Sie auf unserer Website und in unserem Newsletter. Verwandeln Sie Ihren Garten in ein Gemüseparadies – mit kostenlosem Saatgut des blühenden Landkreises Ravens- burg (Foto: Patrick Kaiser). Was sonst noch interessiert Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 12. März 2025 Thema Hilfsmittel für den Alltag Referentin Frau Anke Lehmann-Kaiser Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2025 Link zum Beitreten des Zoom Meetings: https://us06web.zoom.us/j/85858293801?pwd=EPXWOU y5Qi02bsc2gt0pRmFy6x7PFS.1 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,,85858293801# Deutschland +496950502596,,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Ortseinwahl suchen: https://us06web.zoom.us/u/kdGaTErV99 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Nacken im Fokus Beweglich bleiben – Schmerz vertreiben Jede zweite Person in Deutschland leidet unter Nacken- und Schulterschmerzen. Der diesjährige Tag der Rücken- gesundheit am 15. März greift dieses Thema auf. An diesem Tag geht es unter dem Motto „Beweglich blei- ben – Schmerz vertreiben“ darum, wie man Nacken- und Schulterbeschwerden vermeiden kann. Ziel ist es, die Be- deutung eines gesunden Nackens bewusst zu machen und nützliche Informationen bereitzustellen. Es gibt viele Tipps zur Vorbeugung und Linderung von Nacken- und Schulterschmerzen, wie zum Beispiel einen ergonomi- schen Arbeitsplatz, regelmäßige Bewegung oder Aus- gleichsübungen bei der Arbeit. Auf seiner Internetseite https://agr-ev.de/de/tag-der- rueckengesundheit stellt der Verein „Aktion Gesunder Rücken“ einen Ratgeber für einen schmerzfreien Nacken und entspannte Schultern mit vielen hilfreichen Maßnah- men bereit. Außerdem finden sich dort alle Termine zu Online- und Vor-Ort-Veranstaltungen für einen gesun- den Rücken. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg informiert Brandneuer Ratgeber „Senioren und Steuern“ Von Steuerabzug bis Erbschaftssteuer Immer mehr Rentner müssen sich mit dem Thema Steu- ern befassen. Die Zahl derjenigen, die eine Rente oder Pension beziehen und deshalb eine Einkommensteuerer- klärung abgeben müssen, ist deutlich gestiegen. Jährlich erhöht sich für Neu-Rentner der steuerpflichtige Anteil der Rente. Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig. Hinzu kommt: Das Finanzamt wertet die sogenannte Rentenbe- zugsmitteilung aus und hat daher stets einen Überblick, welche Einkünfte Rentner aus gesetzlichen Renten, Privat- renten oder betrieblichen Renten erzielen. Deshalb sollten Rentner genau prüfen, ob auch sie eine Steuererklärung abgeben müssen und dann entsprechend handeln. Vie- le Rentner wissen allerdings nicht, dass es gerade für sie im Einkommensteuerrecht eine Reihe von Abzugsmög- lichkeiten gibt, die man aber erst kennen muss, um sie nutzen zu können. Welche vielfältigen Möglichkeiten Senioren haben ihre Steuerlast zu mindern, genau darüber informiert der auf den aktuellsten Stand gebrachte Ratgeber „Senioren und Steuern“ des Bundes der Steuerzahler. Ob Krankheits- oder Pflegekosten, Spenden und Versicherungsbeiträ- ge, energetische Gebäudesanierung oder haushaltsnahe Handwerker- und Dienstleistungen, sie alle können un- ter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abzugsfähig sein. Auch was beim Hinzuverdienst neben der Rente zu beachten ist oder ob es sich lohnt, die Kapitalerträge zu erklären, wird in der Broschüre ausführlich und leicht ver- ständlich erklärt. Und wer sich über die Regelungen bei der Erbschaftsteuer erkundigen will, erhält in dieser Bro- schüre ebenfalls Antworten auf seine Fragen. Wer also dem Finanzamt nicht unnötig Geld schenken will, sollte diesen Ratgeber auf jeden Fall für sich nutzen. Erhältlich ist der neu aufgelegte kostenlose Ratgeber „Senioren und Steuern“ beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. als Broschüre unter der ge- bührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 oder als PDF-Datei mit einer E-Mail an info@steuerzahler-bw.de ERDBEERKNÖDEL MIT QUARK Zutaten für 4 Personen: 500 g reife Erdbeeren 50 ml roter Traubensaft 2 EL brauner Zucker 2 EL Butter 250 g Speisequark (10 % Fett) 2 frische Eier 100 g Hartweizengrieß 2 EL Semmelbrösel Salz © Schorten/DEIKE 741U14U1 © C la ud ia Z im m er /D EI KE Zubereitung: Erdbeeren waschen und die Blätter entfernen. Zwölf Erdbeeren zur Seite legen, den Rest mit dem Traubensaft und dem Zucker pürieren. Butter schmelzen und etwas abkühlen lassen, in eine Rührschüssel geben. Speisequark mit der Butter schaumig aufschlagen und die Eier einzeln einrühren. Grieß und Semmelbrösel mit der Masse mischen und 30 Minuten quellen lassen. Wenn die Masse sich nach dem Quellen noch nicht gut formen lässt, noch etwas Grieß untermengen. Mit feuchten Händen etwas Teig flachdrücken, eine Erdbeere in die Mitte setzen und auf diese Weise 10 bis 12 Knödel formen. Die Knödel in leicht siedendes Salzwasser geben und etwa 10 Minuten gar ziehen lassen, bis sie aufsteigen. Mit dem Erdbeerpüree servieren. Deutsches Rezept Zubereitungszeit: ca. 60 Minuten Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 „Alternative Bestattungsformen“ Der Gebirgsbach. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU seit 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 2/ 13 * &AUSBILDUNGBERUF *in Pa onville GESCHÄFTSANZEIGEN TRAUERANZEIGEN © Döring/DEIKE 752U46W5 Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 MIETGESUCHE PTA (m/w/d) gesucht! Voll- oder Teilzeit, zum nächstmöglichen Zeitpunkt sowie ApothekerIn (m/w/d) in Teilzeit. Interessiert? Dann melde dich bei uns! Apothekerin Carmen Gebler | T 07502.9437900 | W www.apotheke-mochenwangen.de Si ht li it R u u u I su eit st r e ? t e n m dividu ll P ra aus Hypnose u d pe s l ch B gl tu g s h ff Si s h Zi l hh lti i hen. m i sam nt i k ln i r ma ge c ne der e on ep – ür e n rauc re e eben er e c g eit n Fre h t. J t t ta t d hat en Vere nbaren S e e I r e b d c es nd s e re es s es äc Sie möchten endlich mit dem Rauchen aufhören und Ihre Gesundheit stärken? Mit meinem individuellen Programm aus Hypnose und persönlicher Begleitung schaffen Sie es, Ihre Ziele nachhaltig zu erreichen. Gemeinsam entwickeln wir Ihr maßgeschneidertes Konzept – für ein rauchfreies Leben voller Leichtigkeit und Freiheit. Jetzt starten und durchatmen! Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch. l ll Ursula Kapellen Praxis für Ernährung & Gesundheit Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz Abt-Hyller-Straße 18, 88250 Weingarten Telefon 0151 677 320 76 Mail: praxis@mim-kapellen.de Mietgesuch-Wohnung, 2,5-3 Zimmer in Baindt! Wegen Eigenbedarf suche ich eine Wohnung. Wäre schön, in Baindt bleiben zu können. Würde mich freuen von einem Vermieter/ in zu hören. Tagsüber erreichbar unter 0151-51861984 STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 ÖKOSTROM DER TWS BEZIEHEN! Jetzt zum Stromversorger aus Ravensburg wechseln! Preiserhöhung erhalten? Dann hol dir jetzt den Ökostrom von hier. Spare Geld, schone die Umwelt und unterstütze die Region! Von deinem twsÖkostrom haben hier in der Region alle was: Gehälter, Investitionen, Förderungen und Sponsoring! MACH MIT: Jetzt selber online einen Vertrag abschließen oder uns deine letzte Rechnung/Preiserhöhung vorbeibringen – in den Kunden- centern in Ravensburg und Weingarten sind wir für dich da! Beziehe 100 % Ökostrom aus regionalen Anlagen. Erhalte 100 € Neukundenbonus bis 31.03.2025. Spare 250 € im Jahr*. * Im Vergleich zum Tarif EnBW Komfort bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh: 350 € im ersten Jahr (inkl. 100 € Neukundenbonus). sparen! 350 €* Jetzt WIR ÄNDERN UNSERE ÖFFNUNGSZEITEN! Ab sofort sind wir sowohl in der Filiale im Cap Markt als auch im Hauptgeschäft in der Storchenstraße täglich zu den bisherigen Wochentagen ab 7 Uhr für Sie da. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihr Baindter Beck mit Team Hauptgeschäft in der Storchenstraße täglich Mo geschlossenDi 07:00 - 18:00 UhrMi 07:00 - 18:00 UhrDo 07:00 - 18:00 UhrFr 07:00 - 18:00 UhrSa 07:00 - 12:00 UhrSo geschlossen Würde mich gerne mal wieder auf Montag freuen. Keine Lust mehr auf schlechte Laune im Büro? Dann komm zu uns! Wir suchen neue Familien- mitglieder! Steuerfachangestellte (M/W/D) Steuerfachwirt (M/W/D) Steuerberater (M/W/D) Infos: scheftschik.com Wir bescheftschiken dich. Dahinter stecken Familienmenschen. SCHEFTSCHIK + PARTNER mbB Steuerberatungsgesellschaft GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

                  Dateityp: PDF-Dokument
                  Dateigröße: 3,50 MB
                  Verlinkt bei:
                    Zuletzt geändert: 07.03.2025
                    2024-04-04_TEXT_BP_Bühl.pdf

                    G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " B ü h l" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 04.04.2024 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Entwurf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 16 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 21 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 22 6 Hinweise und Zeichenerklärung 23 7 Satzung 36 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 38 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 56 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 92 11 Begründung – Sonstiges 95 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 99 13 Begründung – Bilddokumentation 100 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen 102 15 Verfahrensvermerke 103 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2023 (BGBI. I Nr. 344) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zu- gelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 5 2.3 Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.6 WH .... m ü. NHN Maximal zulässige Wandhöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.7 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gebäudehöhe (GH ü. NHN und WH ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erforder- lich sind (z. B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenommen sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elektrizität) sowie untergeordnete anderweitige Bauteile (z. B. Schornsteine, An- tennen etc.). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 6 Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flach- dächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elemen- ten). Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NHN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schosses die festgesetzte WH ü. NHN überschreitet ist dieses Ge- schoss gegenüber dem darunterliegenden Geschoss bezüglich der Geschossfläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollstän- dig geschlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassenüberdachung, Dach- vorsprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Ge- bäudeteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NHN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstungen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu mes- sen, sofern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NHN unberücksichtigt, sofern diese Abschnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Untergeordnet sind diese Abschnitte dann, wenn sie nicht mehr als 25% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. Überschreitungen der WH ü. NHN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben unberücksich- tigt, sofern die getroffenen Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschossen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 7 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 67,00 m betragen. Untergeordnete Verbindungselemente sowie Grenzgaragen bei der Bauform "Kettenhaus" fließen in die Betrachtung ein. Neben den Bauformen Einzelhaus, Doppelhaus und Hausgruppe ist eine Bauform "Kettenhaus" zulässig. Bei der Bauform Kettenhaus werden die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand nur auf eine Seite hin errichtet. Für die Gebäude westlich der Erschließungsstraße muss die Seite ohne Grenzabstand jeweils an derjenigen Seite des Grundstückes liegen, das von der Erschließungsstraße aus betrachtet rechts (nördliche Grundstücksgrenze) liegt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.10 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen in den privaten Grundstü- cken In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, Garagen (gilt auch für Tiefgaragen und Carports) sowie nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. E ED Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 8 Für oben genannte Nebenanlagen und Garagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudeteilen gegen- über dem endgültigen Gelände auf 3,50 m beschränkt; − in einem Bereich von 0,50 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur An- lagen und Einrichtungen zulässig, die mit der endgültigen Ge- ländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten) (u.a. bedeutet dies den Ausschluss von Zäunen in diesem Bereich) − freistehende thermische Solar- und Photovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Be- reich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zu- lässig; − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.14 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihen- bzw. Kettenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 9 2.15 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.19 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Straßenbegrenzungslinie; mit Ausrundungsradius (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Flächen für Versorgungsanlagen; hier E-Tankstelle (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 5,70 P R=11,00 keine baulichen Anlagen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 10 2.23 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.24 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Nieder- schlagswasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Re- genwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich be- findet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich er- folgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässer- baumaßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhal- tung ist der Überlauf an den öffentlichen Regenwasserkanal zu ge- währleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.25 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ("Gewässer- randstreifen") (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 11 2.27 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.28 Flächen für Aufschüttungen; In dem gekennzeichneten Bereich ist ein Wall als Starkregenschutzmaßnahme auszuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Förderung der Biodiversität auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche sowie zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. Der Hinweis zum Naturschutz unter Ziffer 6.16, erster Absatz ist zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.30 Insektenfreundliche Beleuchtung / Photovoltaikanlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstempera- tur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.31 Bodenbeläge in den privaten Grundstücken / Wasserdurchlässige Beläge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 12 2.32 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen"– Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.33 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanz- liste 1 zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entspre- chende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. − Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzlisten: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 13 Pflanzliste 1 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 14 Pflanzliste 2 (Bach begleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Populus alba Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Sal-Weide Salix caprea Bruch-Weide Salix fragilis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Schwarz-Weide Salix x nigricans Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.36 Pflanzungen in den Baugebieten (private Grundstücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanz- liste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o. g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z. B. Zier- sträucher, Rosenzüchtungen). − Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den o. g. Pflanzlisten zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubge- hölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 15 durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.37 Dachbegrünung Die Flach- und Pultdächer (Dachneigung 0-35°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 70 % pro Dachfläche mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dachfenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufent- halt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflächen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Se- dumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit der Substratschicht be- trägt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.38 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung und unterschiedlicher Art der Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 16 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Ein- gangsüberdachungen, Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachfor- men zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50 % der Hausbreite, gemessen jeweils an den Au- ßenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Einhaltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (ausschließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachnei- gung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie treffen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der beiden Dachflä- chen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; so genannte Krüppelwalme sind nicht zulässig; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Win- kel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte ge- neigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von denen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer gemeinsa- men Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemein- samen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zu mindestens 75 % nicht versetzte, zusam- menhängende Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 17 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der ge- samten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptgebäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dachüberstän- den werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flä- chen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt). Für die Unterscheidung der Dachformen Satteldach und Pultdach gilt: Bei der Dachform Pultdach müssen mindestens 75 % aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. Die o. g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sons- tige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 Dachneigungen für Hauptgebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22-45 ° WD: 12-35 ° PD: 7-35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 18 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.5 Widerkehre und Zwerchgiebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoss der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien für die Dachdeckung Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit einer Dachneigung bis einschließlich 20° sind zu be- grünen. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Per- sonen dienen (z.B. Dachterrassen). Als Dachdeckung von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) für Dächer mit einer Dachneigung ab 21° sind sowohl Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine voll- ständige Begrünung zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 19 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Geländeveränderungen in den privaten Grund- stücken Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in den privaten Grundstücken sind nur unter den folgen- den Voraussetzungen zulässig: − Anpassung an den natürlichen Geländeverlauf und − Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrundstü- cke und der Erschließungssituation und − Beschränkung des Geländeabtrages an der Talseite des Haupt- gebäudes so, dass die talseitige Gesamt-Ansichtshöhe des Ge- bäudes im Bereich des Typ 1, 2 und 3 mit max. 9,50m sowie im Bereich des Typ 4 mit max. 10,20m über dem endgültigen Ge- lände in Erscheinung tritt. Die erforderlichen Geländeveränderungen zur Unterbringung der Re- tentionsanlagen für Niederschlagswasser und zum Schutz vor Über- flutung bei starken Regenereignissen durch kurzfristig ansteigende Wasserspiegel in den Retentionsbereichen sind zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.9 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegen- über der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 20 Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,50 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabio- nen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwischen- räume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 21 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 4.1 Ausgleichsbedarf Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Mini- mierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokon- tomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbe- schluss ergänzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 22 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Gewässerrandstreifen gem. § 29 WG geschützter Bereich entlang von Gewässern mit einer Breite von 5 m (Innenbereich) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 23 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 6.7 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung) 6.8 Geplanter Bachverlauf, offener Graben (siehe Planzeichnung) 6.9 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 1 3 7 / 1 476 475 480.60 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 24 6.10 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schotter- gärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Kon- struktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaft- lich zumutbar ist. 6.11 Förderung der Artenvielfalt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer oder Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). 6.12 Energieoptimierte Bauweise Den Bauherren wird empfohlen, bei der Gebäudeplanung auf eine energieoptimierte Bauweise zu achten. Der Energieverbrauch kann zum Beispiel durch ein mögliches günstiges Verhältnis von abstrah- lender Außenhülle des Gebäudes zu beheiztem Gebäudevolumen (A/Ve-Verhältnis, siehe nebenstehende Darstellung) verringert wer- den. Zu einem günstiges A/Ve-Verhältnis trägt unter anderem eine kompakte Bauweise und der Verzicht auf Gaube, Zwerchgiebel, Wi- derkehren oder andere die Außenhülle vergrößernde Anbauten bei. Je nach Lage des Baugrundstücks können nach Süden ausgerichtete Fensterflächen oder Dachflächen zur natürlichen Zufuhr von Wärme beitragen. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung durch den Architekten, die Energieagentur Ravensburgs oder ein anderes ge- eignetes Beratungsangebot sinnvoll. Für Bauten, deren Energieffizi- enz über den gesetzlichen Mindeststandards liegt, stehen den Bau- herren Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu Verfügung. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 25 6.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Windenergie und Geothermie werden empfohlen. Ab 1. Januar 2022 besteht gemäß der §§ 8a und 8b der Novellie- rung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg beim Neubau von Nichtwohngebäuden oder Parkplätzen mit mehr als 35 Stell- plätzen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung. Ab Mai 2022 wird diese Pflicht auf den Neubau von Wohngebäuden und ab 01.01.2023 auf grundlegende Dachsa- nierungen erweitert. Um Widersprüchlichkeiten zu vermeiden, wird in der vorliegenden Satzung im vorliegenden Bebauungsplan da- her keine Festsetzung zur Umsetzung von Photovoltaikanlagen ge- troffen. 6.14 Nachhaltige Ressourcennutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.15 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Um die Brutmöglichkeiten für zweigbrütende Vogelarten zu fördern, ist die Anlage von Gehölzstrukturen wie Hecken oder Ein- zelgehölzen erstrebenswert. Geeignete Gehölze wären hierbei bspw.: Brombeere, Schlehe, Weißdorn, Heckenrose, Ahorn, Erle, Hainbu- che, Eiche, Pappel, Heckenkirsche, Traubenkirsche, Holunder. Fas- sadenbegrünung ist eine zusätzliche Möglichkeit günstige Struktu- ren zu schaffen (z.B. mit Wildem Wein, Geißblatt, Waldrebe). 6.16 Naturschutz Um die Schaffung insekten- und kräuterreicher Extensivwiesen zu fördern, wird empfohlen, eine gebietsheimische Saatgutmischung anzusäen und die Fläche durch zweischürige Mahd mit Abtransport Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 26 des Mahdguts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Es wird empfohlen die Flächen für Aufschüttungen zusätzlich mit Sträuchern aus der Pflanzliste 1 der Festsetzung "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu bepflanzen. Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasserauffangbecken (Zisternen) sowie ei- nes Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 39 Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 6.17 Artenschutz Da aktuell innerhalb des Plangebietes kaum naturschutzfachlich hochwertige Strukturen bestehen, ist es empfehlenswert im Rahmen des Bebauungsplanes Gestaltungsmöglichkeiten darzustellen, wel- che die Artenvielfalt und damit den naturschutzfachlichen Wert be- günstigen können. Für eine naturnahe Gestaltung des Plangebietes können durch geeignete Maßnahmen relevante Strukturen für ein- zelne Artengruppen geschaffen werden. − Um die Nahrungsverfügbarkeit für Insekten, Vögel und Fleder- mäuse zu fördern ist die Anlage von Blühstreifen empfehlens- wert. Blühstreifen können auch in Form von kleinen Strukturen anlegt werden wie z.B. Einsaat von Blumenwiesen in Balkon- kästen oder Blumenbeeten. − Der Graben kann hinsichtlich potenzieller Libellenarten gestaltet werden. Um Ruhe- und Schutzstreifen für Libellen zu schaffen, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 27 ist die Anlage von Hochstauden- und Krautsäumen (z.B. Mäde- süß, Weidenröschen, Pestwurz, Blutweiderich) empfehlenswert. − Um das Vorkommen von Reptilien wie der Zauneidechse zu un- terstützen, können geeignete Strukturen geschaffen werden wie die Anlage von besonnten Totholz- und Steinhaufen. Besonders die Schaffung von Trockenmauern kann innerhalb von Wohnbe- reichen realisiert werden. − Für (halb-)höhlenbrütende Vogelarten können Nistkästen zur Unterstützung der Brutmöglichkeiten dienen. Diese können an vorhandenen Gehölzen oder Gebäuden angebracht werden. Für gebäudebewohnende Fledermäuse können Ersatzquartiere an Gebäuden angebracht werden oder direkt in die Fassade der Neubauten integriert werden. − Zur Unterstützung der Insektenvorkommen können Insektenho- tels im Plangebiet angebracht werden. − Grundsätzlich ist auf eine naturnahe Gestaltung zu achten. Bspw. Totholz stehen lassen, Anlage eines Komposthaufens, Anlage von Kleingewässern wie einem Teich, kein Einsatz von Pestizi- den. 6.18 Naturerlebnisräume Zur Förderung der Entwicklung spielender Kinder und zum Schutz von Insekten und Arthropoden sollten Naturerlebnisräume mit aus- triebsfesten Haselnussbüschen und Erdhügeln und Sandhäufen ent- stehen. Dies bietet Kindern die Möglichkeit die Natur und ihre Um- welt mittels Experimentieren, Schnitten und Buddeln zu erleben. So können die anderen Grünflächen für Insekten und Arthropoden bes- ser entwickelt werden, wenn die Aufenthaltsqualität und Spielqua- lität der Quartier-Bewohner auf Teilflächen erhöht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch, Ausweisung von Naturerfahrungsräumen für Kinder und Jugendliche). 6.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahnoberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 28 6.20 Standorte für die Straßenbeleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. 6.21 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH, außer- und innerhalb des Geltungsbereiches die Leitung kann in ihrer Lage erhalten bleiben (siehe Planzeich- nung) 6.22 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (siehe rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen Freileitung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 29 oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Bodenhori- zonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrundma- terial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Planung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 6.23 Gewässerschutz Im Bereich des Gewässerrandstreifens sind gem. § 38 Wasserhaus- haltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden-Württemberg verbo- ten: − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 30 − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern − die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen wie z.B. Zäune, Kompostanlagen, Lagerplätze, Hütten, Volieren, Grillstel- len etc. die Nutzung als Ackerland wie z. B. die Anlage von Gemüsebeeten, Staudengarten etc. 6.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Darunter fallen auch jegliche Ableitung, Umleitung oder Aufstauung von Grundwasser, auch wenn diese Maßnahmen nur temporär vor- gesehen sind. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 6.25 Schicht- und Grundwasser und Drainagen Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation ist nicht erlaubt. Die Ableitung von Schichtenwasser ist der Gemeinde anzuzeigen, die Ableitung von Schichtenwasser darf nur über die Regenwasserka- nalisation erfolgen. Sickerschächte sind unzulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 31 6.26 Kellerentwässerung und Rückstausicherung Gegebenenfalls können Untergeschosse wegen der Höhenlage des Schmutzwasserkanals nicht im Freispiegel entwässert werden. Ent- wässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen 6.27 Überflutungsschutz (Hangwasser) Aufgrund der Hanglage kann es bei Starkregenereignissen zu wild abfließendem Oberflächenwasser (Hangwasser) kommen. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Höhen- lage der Lichtschächte, -höfe und des Einstieges der Kellertreppen o.ä. zu achten. Sie sollten möglichst hoch liegen, um vor abfließen- den Wässern bei Starkregen zu schützen. Die Erdgeschossfußboden- höhe sollte im Rahmen der Vorgaben nach Gesichtspunkten des Überflutungsschutzes angemessen hoch gewählt werden. Maßnah- men zur Verbesserung des Überflutungsschutzes sind auch in der Gartengestaltung integrierbar. Das geplante Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Baindt, die hier geplanten Flächen für Aufschüttungen und Erschließungsmaß- nahmen nach Stand der Technik dienen zudem dem Schutz vor Hochwasser bzw. dessen nachteiligen Auswirkungen. 6.28 Grundwasserdichte Untergeschosse Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoss ausgeführt werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wan- nen ausgeführt werden. Versickerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. 6.29 Hydrologie (Schichtwasser) Im Allgemeinen ist mit Quellaustritten (lokales Schichtwasser) sowie mit vermehrt auftretendem Schichtwasser zu rechen. Erdberührte Bauteile sind im Hinblick auf die im Untergrund anstehenden nur sehr schwach durchlässigen Sedimenten gemäß der DIN 18533 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 32 nach der Klasse W2-E (Abdichtung gegen drückendes Wasser) ab- zudichten oder nach dem Prinzip einer "Weiße Wanne" nach WU- Richtlinie auszuführen. 6.30 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.31 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.32 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in un- mittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzu- legen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze be- stimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 6.33 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 33 bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 6.34 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Landes- amtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württem- berg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler-Formation und Holozänen Abschwemmmassen. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Ver- witterungsbodens im Bereich der Holozänen Abschwemmmassen ist zu rechnen. Es sollten ingenieurgeologische Übersichtsbegutachtung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt werden. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allgemeine Empfehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Ferner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang objektbezo- gener Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 beschrieben werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 34 Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 35 6.35 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- geben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.36 Lesbarkeit der Planzeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z. B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 36 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394), § 4 der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 04.04.2024. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 04.04.2024. Dem Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die je- weilige Begründung vom 04.04.2024 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Widerkehre und Zwerchgiebel − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 37 − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der orts- üblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 38 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes" Das Vorhaben wurde zunächst im Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt und abgeschlossen. Gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 entspricht das Verfahren des § 13b BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts. Der Gesetzgeber hat daraufhin § 215a BauGB eingeführt, der das Verfahren nach § 13b BauGB mit Einschränkungen bzw. Prüfvorgaben zu Ende führen lässt. Hiervon wird im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht und das Verfahren wird über § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt. Für die Fortführung des Verfahrens gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umwelt- berichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich am nördlichen Ortsrand des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Westlich und südlich grenzt das Plangebiet an bestehende Wohnbebauung an und arron- diert den Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend. Im Norden geht das Plangebiet in die freie Landschaft über. Im Osten trennen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die "Kornblumen- straße" den zu überplanenden Bereich von der weiteren Bestandsbebauung des Ortsrands der Ge- meinde Baindt. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten erschlos- sen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im nördlichen Bereich befindet sich ein Wassergraben, zu welchem ein 5 m Gewässerrandstreifen einzuhalten ist. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1, 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 39 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind von Südwesten in Richtung Nordosten hin stark stei- gend. Ausgehend vom südwestlich an die Bestandsbebauung angrenzenden und geplanten Ge- schosswohnungsbau sowie der Zufahrt ins Plangebiet durch die "Benzstraße" steigt die Topografie in Richtung Nordosten hin deutlich an. Der tiefste Punkt des Plangebietes liegt somit im Bereich der Einmündung in die "Benzstraße" auf einer Höhe von ca. 474,00 m ü NHN am westlichen Rand des Plangebietes. Von dort aus steigt das Gelände zum höchsten Punkt, welcher am nordöstlichen Rand des Plangebietes liegt, auf eine Höhe von ca. 491,00 m ü NHN an. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden und Westen sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 8.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 40 − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 41 − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Die Gemeinde Baindt ist als Randzone um den Verdichtungsraum "Bodenseeraum", als Mittelbe- reich Ravensburg/ Weingarten sowie als Siedlungsbereich ausgewiesen. Für den überplanten Be- reich sind u.a. folgende Ziele, Grundsätze sowie nachrichtlich übernommene Festlegungen oder Darstellungen mit Bindungswirkung (die sich nicht durch den Regionalplan, sondern (allenfalls) aus den jeweils originären Planwerken bzw. Verordnungen ergibt) der Raumordnung aus dem Re- gionalplan Bodensee-Oberschwaben (Genehmigung vom 09.09.2023) als Ziele und Grundsätze maßgeblich: − 2.3.2 Z (1) Ergänzend zu den Landesentwicklungsachsen werden folgende regionale Ent- wicklungsachsen festgelegt und in der Strukturkarte dargestellt: Meßkirch – Pfullendorf – Wilhelmsdorf – Ravensburg – Wangen i.A. – Isny i.A. – (Kempten (Allgäu)) − − 2.4.0 N (3) Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlasten- flächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken (PS 3.1.9, LEP 2002). − 2.4.0 G (5) Bei der Erschließung neuer Bauflächen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu berücksichtigen. Eine energieeffiziente Bauweise und der Einsatz erneuerbarer Energien soll gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Belange des Denkmalschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 42 − 2.4.1 Z (6) Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: − 2.4.2 Z (1) Gemeinden, in denen sich die Siedlungstätigkeit verstärkt vollziehen soll, wer- den als Siedlungsbereiche festgelegt. Die Siedlungsentwicklung ist in den Ge- meindehauptorten sowie in geeigneten Teilorten mit guter Verkehrsanbindung zu konzentrieren. Diese Gemeindehauptorte und Teilorte der verstärkten Sied- lungstätigkeit sind in PS 2.4.2 (2) benannt und in der Raumnutzungskarte durch die Punktsignatur „Siedlungsbereich“ dargestellt. − 2.4.2 G (3) In den Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze sowie ausreichend Wohnraum für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Vorbehaltsgebiete oder andere Schutzgebiete sind von dem überplanten Be- reich nicht betroffen. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung der Gemeinde Baindt laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt derzeit nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 43 Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem städtebaulichen Entwurfskonzept sind 13 Grundstücke für Ein- zelhäuser (1-3 Wohneinheiten), 8 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser (1-3 oder 2-4 Wohneinheiten), 4 Kettenhäuser (1-2 Wohneinheiten) sowie insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser (6-8 Wohneinheiten). Die Gemeinde regelt die Realisierung der insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser innerhalb des zu überplanenden Bereichs dabei über Grundstücksverkäufe. Die Berechnung der Bruttowohndichte errechnet sich wie folgt: die minimal oder maximal mögliche Realisierung der Wohneinheiten wird mit der Belegungsdichte, die für die jeweilige Gemeinde vom Statistischen Landesamt errechnet wurde, multipliziert. Hieraus ergibt sich die minimale oder ma- ximale Gesamtzahl der möglichen Einwohner für das gesamte Baugebiet. Um die Bruttowohndichte pro ha zu erhalten, muss dieser Wert durch die Größe des Plangebietes dividiert werden. Bei einer Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten (191 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 93,1 Einwohner je Hektar. Da- mit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deut- lich übertroffen. Sollte die maximale Anzahl an Wohneinheiten auf manchen Grundstücken nicht erreicht werden, ergibt sich dennoch für diesen Bereich eine zukunftsfähige und verträgliche Brut- towohndichte am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt. Selbst bei einer nicht zu erwarten- den Realisierung der minimalen Anzahl an Wohneinheiten (109) ist durch eine Bruttowohndichte von 53,0 Einwohner je Hektar der vorgegebene Wert des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben eingehalten. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungsangebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 44 (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. Gemäß einer schriftlichen Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB galt es im weiteren Verfahren im Besonderen zu prüfen, ob für die Gemeinde Baindt die Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraums erforderlich ist. In der Begründung wurde gem. § 1a Abs. 2 BauGB abgearbeitet, inwiefern keine anderen Potentiale der Nachverdichtung vorhanden sind. Darüber hinaus galt es zu begründen, warum die bisher hochwertige landwirtschaftlich genützte Fläche zukünftig umge- widmet werden soll. Des Weiteren kann dem Bebauungsplan nicht vor Abschluss eines wasser- rechtlichen Verfahrens aus Seiten des Landratsamtes Ravensburg (Fachbereich "Oberflächengewäs- ser") zugestimmt werden. Das wasserrechtliche Verfahren konnte in der Zwischenzeit abgeschlossen werden. Zum nördlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches verlaufenden Graben muss die Ein- haltung eines Gewässerrandstreifens beachtet werden. Um das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten abschätzen zu können, wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung durch- geführt. Auf Grund des Reliefs im Plangebiet und der im Rahmen des Vorhabens verursachten Versiegelung, ist bei Starkregenereignissen mit verstärkten Zuflüssen zu rechnen. Diese Problema- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 45 tik wurde im Umweltbericht ausreichend berücksichtigt. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicher- heit wurden entsprechende Sichtdreiecke bei der Erschließung neuer Zufahrten in die bevorrechtigte Straße im Zuge der Planung mitaufgenommen. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu un- terrichten. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich hochwertige Situation wesentlich zu beein- trächtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen (freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus, Mehrfamilienhaus) ver- wirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstru- ment geschaffen werden, welches die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, berücksichtigt. Dabei wird auch der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und den Anfor- derungen kostensparenden Bauens Rechnung betragen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" erfolgte im so genannten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies war aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 9.354 m² und damit unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 46 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Da das Verfahren des § 13b gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts entspricht, wird das Verfahren über, den vom Ge- setzgeber eingeführten § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 8.2.5 Städtebauliche Entwurfsalternativen Für die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für das Plangebiet "Bühl" wurden dessen Ge- gebenheiten und Besonderheiten sowie die der Umgebung erhoben und analysiert und ein Entwurf in drei Alternativen entwickelt, der die verschiedenen Belange (bspw. Wohnbedürfnisse, Ortsbild, Wegebeziehungen) berücksichtigt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf eine sinnvolle städtebauliche Anbindung an die angrenzende Wohnbebauung, eine Vielfalt an Grundstücksgrößen und die Schaf- fung von hochwertigen Freiraumstrukturen gelegt. Die Alternative 1 (Fassungsdatum vom 22.03.2021), welche nach Abstimmung mit der Gemeinde umgesetzt werden soll, wird durch die Weiterführung der bestehenden Erschließungsstraßen "Zep- pelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, "Benzstraße" im Westen sowie der "Hirschstraße" im Nordwesten optimal an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Durch die Vielzahl an verkehrlichen Anschlüssen ist eine hohe Zugänglichkeit des neuen Wohngebietes für die Bevölkerung des Hauptortes der Gemeinde Baindt gewährleistet. Die im zentralen Bereich verorteten Mehrfamilien- häuser sollen der erhöhten Nachfrage an Wohnraum innerhalb der Gemeinde Baindt dabei Rech- nung tragen. Aufgrund der topografischen Situation vor Ort und hinsichtlich eines schonenden Übergangs zur freien Landschaft sowie der sensiblen Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wurde sich für eine zentralgelegene Position entschieden. Die in Richtung Ortsrand geplanten Einzel- und Doppelhaustypen schaffen einen verträglicheren Übergang zur freien Landschaft. Artenreiche Grün- flächen mit Begegnungszonen sowie ein im nordwestlichen Bereich des Plangebietes verorteter Spielplatz schaffen darüber hinaus ausreichend qualitative Freiraum- und Erholungsflächen. Durch die Schaffung landschaftlicher Bezüge und Blickbeziehungen wird die städtebauliche Entwurfsal- ternative der landschaftlich hochwertigen Situation vor Ort somit vollumfänglich gerecht, ohne da- bei die Notwendigkeit einer städtebaulich verträglichen Dichte zu untergraben. In der Alternative 1 sind insgesamt 13 Einfamilienhäuser, 7 Einfamilien- oder Doppelhäuser, 5 Kettenhäuser und 14 Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Alternative 2 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt das städtebauliche Grundkonzept der Alternative 1 auf und passt dieses lediglich im südwestlichen Bereich an. In diesem Bereich wurden die in Alternative 1 noch vorgesehenen Mehrfamilienhäuser durch Reihenhäuser ersetzt. Aufgrund der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt sowie der heterogenen Abfolge an Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 47 Gebäudetypologien und damit dem Verlust der städtebaulichen Ensemblewirkung wurde von dieser Alternative Abstand genommen. Die Alternative 3 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt ebenfalls das städtebauliche Grund- konzept der Alternative 1 auf und ersetzt im südwestlichen Bereich nun insgesamt 4 Mehrfamili- enhäuser durch sieben Einfamilienhäuser. Von dieser Alternative wurde aus dem oben genannten Gründen wie in Alternative 2 Abstand genommen. 8.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung durch Weiterführung der Strukturen zu ergänzen und abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnun- gen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen, um der landschaftlich sensiblen Lage ge- recht zu werden. Um ein attraktives Wohnquartier für junge Familien zu schaffen, soll zudem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein Spielplatz umgesetzt werden. Gemäß der Nachfrage im Plangebiet wird hierfür eine Fläche bereitgestellt, um entsprechende Spielgeräte verorten zu kön- nen. Trotz der Herausarbeitung der Räume und Bezüge innerhalb des Bauquartiers ist die Anordnung der einzelnen Baukörper so weit wie möglich an dem natürlichen Geländeverlauf orientiert. Die Anordnung der Gebäude folgt dem Höhenverlauf, so dass die Firstrichtungen weitestgehend parallel zu den Höhenlinien stehen. Die meisten Gebäude sind so angeordnet, dass ihre Firstrichtung mit dem Verlauf der Höhenlinien an dieser Stelle annähernd parallel ist oder senkrecht zu diesen steht. Durch das gewählte Entwurfsprinzip kann das vorhandene Gelände weitestgehend belassen wer- den. Die Festsetzung von Firstrichtungen erfolgt jedoch nicht, um die zukünftige Bauherrschaft bei der Gestaltung ihrer Wohngebäude nicht zu stark einzuschränken. Die Anzahl der einzelnen Rich- tungen (Wegeführung, Grundstücksgrenzen und Gebäuderichtungen) wird geringgehalten, um den formalen und städtebaulichen Zusammenhalt des Gebietes zu betonen. Auf diese Weise entsteht eine ruhige und geordnete Gesamtstruktur. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung soll geachtet werden. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist aus städtebaulichen Gründen dennoch nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbeson- dere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wärme- gewinnung zu Heizzwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Pas- sivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer stren- gen Ausrichtung des Gebäudes unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbeziehung von Nebengebäuden oder Gebäudeanbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 48 8.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunutzungs- verordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Einschränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation, Topografie und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Be- triebe aufzunehmen. Darüber hinaus strebt die Gemeinde Baindt an, diese Nutzungen im Orts- kern bereitzustellen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte aufgrund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht ge- eignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskon- flikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsitu- ation sind die Gründe hierfür. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Durch die einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle wird der Schwerpunkt der Wohnnutzung nicht unterlaufen. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszu- gehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von ei- nem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaf- ten eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Da- bei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-4 ergibt einen möglichst großen Spiel- raum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäu- detypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 für den Typ 1 und 2 sowie 0,40 für den Typ 3 und 4 befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 49 (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der nach Norden und Westen anschließenden Bebauung und sind auf die zulässigen Gebäudetypen samt Berücksichtigung der gewünschten Versiegelung hin abgestimmt. − Die, in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, Neben- anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Die Kappungsgrenze von 0,80 wird durch die getroffenen Überschreitungsmöglichkeiten nicht tangiert. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung von Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Ge- samt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen abschließend geregelt sind, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Wenn z.B. ein Grundstück sich jeweils zur Hälfte innerhalb zwei verschiedener Höhen-Festsetzungen befindet, so wird die maximal zulässige Gesamt-Gebäude- und Wandhöhe über NHN durch lineare Interpolation der beiden zulässigen Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen ermittelt. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwick- lungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Gesamt-Gebäudehöhe in ihrer Höhe fixiert. Schmale Gebäude mit flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertret- bares Maß beschränkt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachaufbauten oder Dach- einschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächstgelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird eindeutig ge- regelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wand- höhe herangezogen wird. Ebenfalls werden Festsetzungen getroffen, die auf Grund der zulässi- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 50 gen Dachformen im Plangebiet Fehlentwicklungen vermeiden und die Möglichkeiten der Um- setzung dieser Dachformen hinsichtlich einzuhaltender Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ein- deutig bestimmen. Dies trifft insbesondere auf das Pultdach zu. − Bei den festgesetzten Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen wird unterschieden zwischen Haupt- gebäuden mit Terrassengeschoss, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walm- dach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus (Typ 1), Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2 und Typ 3) bzw. als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Typ 4) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Wohngebietes stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die beim Typ 4 festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück sowohl eine geschlossene Bebauung bis 75 m zu ermöglichen als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bauweise. Ausgehend von der offenen Bauweise erlaubt sie zusätzlich die Errichtung von so genannten "Kettenhäusern" als zeitgemäße und flächensparende Mischform zwischen Einfamilienhaus und Reihenhaus. Die zuläs- sigen Geschosse müssen bei der Umsetzung in "Kettenbauweise" an die nördliche Grundstücks- grenze anschließen, sofern nicht von der Möglichkeit der Umsetzung eines Flachdaches, wie unter Pkt. 2.7 und Pkt. 7.2.7.3. aufgeführt (sogenanntes "Terrassengeschoss") Gebrauch gemacht wird. Die Fassade des obersten Geschosses bei der Umsetzung eines Terrassengeschosses muss dann nicht zwingend an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Daher ist wiederum die Um- setzung von Dachterrassen anschließend an die nördliche Grundstücksgrenze zulässig. Auf eine einheitliche Umsetzung der Lage des obersten Geschosses sollte jedoch aus gestalterischen nach Möglichkeit geachtet werden. Terrassengeschoss = maximal 66% überdachte Fläche bzw. mindestens 33% Fläche ohne Überdachung Firsthöhe Terrassengeschoss = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Firsthöhe Pultdach = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 51 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Auf Grund der großzügigen und flexiblen Gestal- tung der Baugrenzen, stellen diese einen Grundzug der Planung dar, von welchem nicht befreit werden kann. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen (Baugrenzen) zulässig. Dadurch entsteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine mög- lichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Durch die überbaubaren Grund- stücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale durch Hauptgebäude ausgeschlossen bleiben. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht erforderlich, da Garagen ebenso außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entspre- chende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausge- schlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 52 am Ortsrand sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungssitu- ation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von überwiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß unterschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen entstehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. Auf den privaten Grundstücken sollen Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Gebäude oder auf anderen geeigneten Flächen baulicher Anlagen errichtet werden. Durch die getroffene Festset- zung zur Errichtung einer verbindlichen Mindestfläche von Photovoltaikanlagen (30 % der Dach- fläche in Orthogonalprojektion) soll eine verständliche und nachvollziehbare Maßeinheit für die zukünftigen Bauherren geschaffen werden. Durch die Festsetzung soll die Nutzung regenerativer Energien in dem Baugebiet planungsrechtlich und verbindlich gesichert werden. Die Gemeinde sieht es als ihre städtebauliche Aufgabe an, durch ihre Bauleitplanung eine nachhaltige Ortsentwicklung voranzutreiben und den Klimaschutz zur Bewahrung gesunder Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhält- nisse auch für zukünftige Generationen voranzutreiben. Dem Klimaschutz kommt darüber hinaus unter Berücksichtigung der Planungsleitlinie des § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB eine besondere Gewich- tung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen blei- ben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 8.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 53 der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Ortsteil sind bereits ausreichend Wertstoffinseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Hauptortes Baindt zu Fuß erreichbar (Schule, Kinder- garten, Rathaus). Zur Förderung klimafreundlicher Fortbewegungsmittel ist im südöstlichen Bereich eine E-Tank- stelle, d.h. eine Ladestation für Elektromobile festgesetzt. Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten ausrei- chend an das gemeindliche Verkehrsnetz angebunden. Über die "Boschstraße" besteht die Mög- lichkeit zur Anbindung an die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße". Über die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße" ist eine überregionale Anbindung durch die Bundesstraße B 32 "Schwäbische Dichterstraße" gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestellen "Rat- haus", "Schreinerei Dreher" und "Marsweiler" innerhalb des Gemeindegebietes mit den Linien 1 und 30 ausreichend gegeben. Mit dem Stadtbus (Linie 1) kann die Stadt Ravensburg und somit auch der überregionale Zugbahnhof unmittelbar erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Hirschstraße" ist die Verkehrssicherheit durch die hinweisliche Auf- nahme von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Durch den vorhandenen Ausrundungs- radius der "Hirschstraße" sind ausschließlich bereits bestehende Verkehrsflächen von den Sichtflä- chen betroffen. Sichtbehinderungen durch bauliche Anlagen sind demnach ausgeschlossen. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über ein Wegenetz, das die vorhandene topogra- fische Situation berücksichtigt. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorge- sehen. Die zentrale Verbindung von Süden nach Nordwesten wurde aufgrund des Zuschnitts des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 54 Plangebietes und des Geländeverlaufes gewählt. Die nordöstliche Gabelung ist durch eine Stich- straße inklusive Wendehammer sowie der Einmündung, in die südlich gelegene "Zeppelinstraße" optimal erschlossen. Die straßenbegleitenden Flächen dienen mit ihren wasserdurchlässigen Belä- gen der Wohnumfeldgestaltung. Gleichzeitig können sie als Stauraum für den Winterdienst sowie Parkplätze vorgesehen werden. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone ist nicht vorgesehen. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungsstraßen ist nicht erfor- derlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungsanlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. 8.2.10 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Ein Vorkommen von Altlasten ist auf der überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen nicht bekannt. Im nördlichen Bereich befindet sich eine 20-kV-Freileitung. Diese wird im Rahmen der Ausführung des Baugebietes unverändert erhalten bleiben. Beeinträchtigungen auf Grund von elektromagne- tischen Wellen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 8.2.11 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist vor allem im Randbereich des Plangebietes zur freien Landschaft hin vorgesehen. Er kann ausschließlich als Einzelhaus genutzt werden. Durch die begrenzte zulässige Grundflä- chenzahl von 0,30 wird darauf geachtet, dass in Verbindung mit den jeweiligen Grundstücks- größen keine überdimensionierten Gebäude am Ortsrand entstehen. Er stellt eine reduzierte Übergangsform zu den Freiflächen dar. Die dem Typ 1 zugeordneten Grundstücke besitzen eine überdurchschnittlich hohe Wohnqualität. − Typ 2 und Typ 3 sind überwiegend im zentralen Bereich des Plangebietes vorgesehen. Sie kön- nen als Einzelhaus mit bis zu drei Wohneinheiten oder als Doppelhaus mit je zwei Wohnein- heiten genutzt werden. Die Eignung als Doppelhaus sollte in jedem Fall individuell geprüft werden. Dies betrifft insbesondere die Kenngrößen Grundstücksgröße, Grundflächenzahl und Gebäudehöhe sowie die Lage der Zufahrt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 55 − Typ 4 kann entweder als Einzelhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus und aufgrund der erhöhten Anzahl an maximal zulässigen Wohneinheiten auch als Mehrfamilienhaus umgesetzt werden. Aufgrund der Höhenentwicklung eines potenziellen Mehrfamilienhauses wurde von ei- ner Lage am Ortsrand abgesehen und der Fokus auf den zentralen beziehungsweise südwestli- chen Bereich, an die bestehende Wohnbebauung angrenzend, gelegt. Durch den Typ 4 kann der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt Rechnung getragen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 56 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 9.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Graben begrenzt. Nörd- lich des Grabens sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohn- gebietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Für den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Aus- gleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 57 9.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Für den überplanten Bereich sind die Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (Geneh- migung vom 09.09.2023) maßgeblich. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalpla- nes Bodensee-Oberschwaben (siehe Ziffer 8.2.3 der städtebaulichen Begründung). Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: - Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft. - Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Bio- top-Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. - Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 58 9.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Ba- sisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheb- lich beeinflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernet- zungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. - Beim Plangebiet handelt es sich um Grünland/Acker am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (häufiges Befahren, häufige Mahd, Ausbringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, Einsaat von Arten des Dauergrün- lands) ist die pflanzliche Artenvielfalt gering. Der Vegetationsbestand setzt sich überwie- gend aus Futtergräsern und -kräutern zusammen, von denen die meisten als Stickstoff- zeiger gelten. Es gibt demnach keinerlei Hinweise auf besondere oder seltene Artenvor- kommen von Pflanzen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Gehölze kommen lediglich westlich entlang der "Hirschstraße" und im südöstlichen Plan- gebiet vor (zwei größere Sträucher). Diesen kommt aufgrund des geringen Alters und der Umgebungsbebauung keine besondere Bedeutung für den Artenschutz zu. - Das Plangebiet weist aufgrund der Nutzung keine ökologisch hochwertigen Elemente auf. Insbesondere fehlen lineare Biotopstrukturen, welche hinsichtlich des Biotopverbundes von nennenswerter Bedeutung sind (bspw. gewässerbegleitende Gehölze). Unverbaute Verbindungen in die offene Landschaft bestehen in nördliche und nordöstliche Richtung. - Im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend ist kein Wald im Sinne des Lan- deswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden. - Aufgrund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten. Die überplanten Flächen werden auch von der angrenzenden Wohnbebauung beeinflusst (Hauskatzen, Spazier- gänger mit Hunden, Freizeitgeräusche z. B. Rasenmäher). - Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkom- men, wurde das Gebiet am 30.03.2020 durch einen Biologen begangen (siehe arten- schutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021). Dabei wurden innerhalb des Plangebietes keine relevanten Arten oder Strukturen, welche geeignete Lebensraumbedingungen bieten würden, nachgewiesen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 59 Auch am Grabenverlauf konnten keine Hinweise auf Vorkommen von Amphibien festge- stellt werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. - Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Frei-burg (M 1: 50.000) liegt das Plangebiet im Übergangsbereich der geologischen Ein- heiten der Hasenweiler-Formation (qHW; zentraler, östlicher und südlicher Bereich) und der Holozänen Abschwemmmassen (qhz; nördlicher und westlicher Bereich). - Hieraus haben sich pseudovergleyte Parabraunerde aus Geschiebemergel (U57; Bereich Hasenweiler-Formation) bzw. Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen (U106; Bereich Holozänen Abschwemmmassen) ausgebildet. - Die Böden im Plangebiet werden landwirtschaftlich als Grünland/Acker genutzt. Die Böden sind vollständig unversiegelt und können ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasser- haushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lie- gen keine genauen Informationen vor. - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich der pseudovergleyten Para- braunerden aus Geschiebemergel wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen Bereich (3,0). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als mittel (2,0) ein- gestuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit sehr hoch bewertet (4,0). - Das Standortpotenzial für die natürliche Vegetation beschreibt die Eignung eines Bodens zur Ansiedlung potenziell natürlicher Pflanzengesellschaften. In diesem Zusammenhang kommt dem Bereich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 60 Somit wird aus Sicht des Naturschutzes von einer eher geringen Wahrscheinlich- keit ausgegangen, im Plangebiet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutref- fen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,0). - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich des Gley-Kolluvium aus ho- lozänen Abschwemmmassen wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen bis sehr hohen Bereich (3,5). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als hoch (3,0) einge- stuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit hoch bewertet (3,0). - Hinsichtlich des Standortpotenzials für die natürliche Vegetation kommt dem Be- reich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Somit wird aus Sicht des Natur- schutzes von einer eher geringen Wahrscheinlichkeit ausgegangen, im Plange- biet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutreffen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,17). - Für das Plangebiet sind keine Georisiken bekannt. - Auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen ist kein Vor- kommen von Altlasten bekannt. - Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypi- schen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss je- doch gerechnet werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. - Im nördlichen Bereich des Plangebiets verläuft ein kleiner namenloser Wassergraben. Ge- mäß den gesetzlichen Vorgaben muss mindestens der für den Innenbereich geltende 5 m Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 61 breite Gewässerrandstreifen gemessen ab Gewässerböschungsoberkante eingehalten wer- den. - Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Aufgrund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahen gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit ober- flächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen. - Der Geltungsbereich befindet sich in keinem bestehenden oder geplanten, öffentlichen Trinkwasserschutzgebiet und in keinem wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet Wasserver- sorgung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. - Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. - Anfallendes Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Oberbodenschicht bzw. fließt oberflächig über diese ab. - Die im Umfeld vorhandene Bestandsbebauung ist an die gemeindlichen Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. - Aufgrund der Hanglage (Gelände fällt in westliche Richtung hin ab) sind Überflutungs- probleme z. B. durch Hangwasser nicht auszuschließen. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. - Die Jahresmitteltemperatur der Gemeinde Baindt liegt bei 8,8°C, die mittlere Jahresnie- derschlagsmenge ist mit 1.381 mm relativ hoch. Der Föhn, der als Fallwind von den Alpen kommt, kann jedoch vor allem im Winter wärmere Luftmassen herantragen. - Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um Freiflächen am Ortsrand. Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion und tragen aufgrund des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 62 nach Westen abfallenden Geländes zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbebauung bei. - Die wenigen Gehölze produzieren nur geringfügig Sauerstoff und tragen aufgrund der na- hezu unbedeutenden luftfilternden und temperaturregulierenden Wirkung kaum zur Ver- besserung des lokalen Kleinklimas bei. - Das Plangebiet ist nahezu vollständig unversiegelt. Hinsichtlich der Wärmeabstrahlung besteht daher nur eine geringe thermische Belastung für das Kleinklima. - Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plange- biet. Messdaten zur Luftqualität liegen nicht vor. Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege und Wohnbebauung reichern sich Schadstoffe in der Luft an. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezo- gen. - Das Plangebiet gehört zur Großlandschaft des "Voralpinen Hügel- und Moorlandes" (Nr. 3) und wird innerhalb dieser dem Naturraum "Bodenseebecken" (Nr. 31) zugeordnet. Das Landschaftsbild der Gemeinde ist geprägt durch die im Norden gelegenen Flächen des Altdorfer Waldes. Die zentralen, westlichen und südlichen Bereiche werden dagegen überwiegend intensiv landwirtschaftlich als Grünland und Acker genutzt. - Beim Plangebiet selbst handelt es sich um Intensivgrünland und Ackerflächen am nördli- chen Ortsrand von Baindt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine öko- logisch hochwertigen oder kulturlandschaftlich bedeutenden Elemente. Das Plangebiet ist infolge der Nutzung ausgesprochen strukturarm. - Im Norden und Nordosten schließt der überplante Bereich an die unbebaute Landschaft an und ist von hier gut einsehbar. In südliche und westliche Richtung ist die Einsehbarkeit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 63 aufgrund der Bestandsbebauung und der westlich stockenden Waldflächen stark einge- schränkt. Aufgrund der Ortsrandlage ist das Plangebiet für das Ortsbild von gewisser Be- deutung. - Das Gelände fällt in westliche Richtung ab, das Plangebiet liegt jedoch nicht exponiert. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. - Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Die Ertragsflächen haben eine Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft. - Im Norden verläuft ein stark bewachsener geschotteter Feldweg (Grasweg). Dieser führt nach Norden bzw. Nordosten in die unbebaute Landschaft und kann von der Anwohner- schaft bspw. für Spaziergänge oder Gassi-Runden genutzt werden. Darüber hinaus sind im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung keinerlei Strukturen vorhanden, die für die Erholung und den regionalen oder überregionalen Tourismus von Bedeutung sind. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Es befinden sich keine Kulturgüter oder Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jet- zigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend keine Bedeutung für das Schutzgut zu. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 64 - Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonnen- einstrahlung 1.156 kWh/m². Da das Gelände nach Westen abfällt, sind die Voraussetzun- gen für die Gewinnung von Solarenergie gut. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 9.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchfüh- rung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen als Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaus- haltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftent- stehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete und Bio- tope im Umfeld bleiben in ihrer Verbundfunktion unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kultur- güter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine zusätzli- chen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z. B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z. B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z. B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 65 9.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Ackers/Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Aufgrund der intensiven Nutzung sind hiervon keine beson- dere oder seltene Artenvorkommen von Pflanzen betroffen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und von Wohnbebauung mit deutlichen Störeinflüs- sen umgeben ist, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. - Der wenigen vorkommenden Gehölze gehen im Zuge des Vorhabens verloren, werden aber durch umfangreiche Neupflanzungen kompensiert (siehe Aufzählung unten). - Das Gebiet kann in Zukunft eine höhere Artenvielfalt aufweisen. Ein Teil der Pflanzenarten wird jedoch höchstwahrscheinlich nicht heimisch und/oder standortgerecht sein. Auch bei den Tieren werden vor allem Kulturfolger und Ubiquisten von den Änderungen profitieren. Die Vielfalt der Lebensräume wird sich erhöhen (Gärten, Straßenbegleitgrün, teilversie- gelte Bereiche usw.). Die Mehrzahl der neu entstehenden Lebensräume wird jedoch stark anthropogen beeinflusst und aller Wahrscheinlichkeit nach durch hohe Nährstoffkonzent- rationen geprägt sein. Für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Arten bie- ten die neuen Lebensräume keinen Raum. - Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend kein Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden ist, müssen keine Ab- stände eingehalten werden. - Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Con- sult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchti- gungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlos- sen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Bi- otope sind von der Planung nicht betroffen. - Bei Einhaltung der im artenschutzrechtlichen Kurzbericht der Sieber Consult GmbH ge- nannten Maßnahmen (siehe Ziffern 6 und 7 des Kurzberichtes in der Fassung vom Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 66 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021) ist mit keinen Beeinträchtigungen artenschutz- rechtlich relevanter Arten bzw. Artengruppen zu rechnen. Ein Konfliktpotenzial ist nicht absehbar. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, voll- ständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Tech- nik vergleichbar insektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Be- triebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 67 - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Acker und Intensivgrünland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Wohnnutzung (z. B. Frei- zeitlärm) u. U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photo- voltaikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen belastet. - Durch die mit der Planung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versie- gelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Die versiegelten Flächen können folglich nicht mehr als Standort für Nutzpflan- zen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebens- raum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. - Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit teils erheblichen Geländeaufschüttungen zu rechnen. - Landwirtschaftliche Ertragsflächen gehen verloren. Nach der "Wirtschaftsfunktionenkarte Baden-Württemberg - Vorrangfluren I und II" entfallen jedoch etwa 784 ha Fläche der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 68 Gemeindefläche auf die Vorrangflurstufe II (97 %). Daher wird durch die vorliegende Pla- nung somit nur ein geringer Teil der landwirtschaftlichen Fläche beansprucht. Zudem sind zum einen auch bei der Umsetzung der Planung weiterhin hochwertige Böden vorhanden und zum anderen liegen keine weniger hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen im Ge- meindegebiet vor, sodass im Falle der Überplanung landwirtschaftlicher Flächen auch an einem anderen Standort hochwertige Flächen betroffen wären. - Darüber hinaus besteht gegenwärtig akuter Bedarf an Bauland (siehe hierzu Ziffer 8.2.2). Die Gemeinde muss daher die Belange des Wohnbedarfs denen der Landwirtschaft unter- ordnen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Boden, Geologie und Fläche reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Ab- fallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu ent- sorgen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. - Bodenaushub und -versiegelungen sollen so gering wie möglich ausfallen. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Bodens im Zuge der Baumaßnahmen ist auf einen sorgsa- men, schonenden und fachgerechten Umgang zu achten. Dies kann durch eine boden- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 69 kundliche Baubegleitung gewährleistet werden. Eine Befahrung oder Bearbeitung des Bo- dens bei Nässe sollte unter allen Umständen verhindert werden. Vermischungen der Bo- denhorizonte und Verdichtungen oder Verunreinigungen des Bodens sollen vermieden werden. Besonders künftige Grünflächen sollen vor Bodenbeeinträchtigungen geschützt werden, es empfiehlt sich daher die Bereiche während Baumaßnahmen zum Beispiel durch Bauzäune abzusperren. Überschüssiger Boden soll sinnvoll und möglichst vor Ort wiederverwendet werden. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sollen beeinträchtigte Bö- den wiederhergestellt oder rekultiviert werden. Informationen zu einem fachgerechten Umgang mit dem Boden finden sich in den DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwer- tung von Bodenmaterial"), DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Boden- arbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbei- ten", die bei der Bauausführung einzuhalten sind. In den Hinweisen unter dem Punkt "Bodenschutz" finden sich weitere Hinweise und Handlungsempfehlungen. - Auch wenn laut Auskunft der Behörden auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen keine Vorkommen von Altlasten bekannt sind, ist die zuständige Bodenschutzbehörde, sofern bei Aushubarbeiten bzw. weiteren Erkundungen organolep- tische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenver- änderung oder Altlast hindeuten. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein hoher Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunk- tionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (Autowäsche, evtl. Gärtnern) Eintrag von Schadstoffen – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 70 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das im Norden verlaufende Gewässer bleibt erhalten und wird als offener Graben in das Vorhaben integriert. Der Gewässerrandstreifen von 5 m wird eingehalten. - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Ver- sickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flä- chen versiegelt werden. - Bestehende oder geplante, öffentliche Trinkwasserschutzgebiete und wasserwirtschaftliche Vorranggebiete Wasserversorgung sind nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Wasser reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maß- nahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem au- ßerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 71 es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Re- tentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeinde- eigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbaumaßnahme her- zustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigun- gen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittle- rer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das auf versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) anfallende Niederschlagswasser ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außer- halb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu spei- chern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter des Gewässersystems des Bampfens zuzuleiten. - Durch die Bebauung fallen künftig Abwässer an. Das anfallende Schmutzwasser wird ge- trennt gesammelt und über das bestehende Schmutzwasserkanalnetz der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. - Den Straßengrundstücken und den Straßenentwässerungsanlagen dürfen keine Abwässer und kein Niederschlagswasser zugeleitet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 72 - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Ver- sickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flä- chen versiegelt werden. - Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die öffentliche Trink- wasserversorgung. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. Hierbei kommt es zu keinen Konflikten bei Umsetzung der Planung. - Gebäude sind auch abseits von oberirdischen Gewässern vielfältigen Gefahren durch Was- ser (Starkregen, Sturzfluten, hohe Grundwasserstände) ausgesetzt. Aufgrund des abfal- lenden Geländes nach Westen kann es in Folge von Starkregenereignissen bei lokalen Unwetterereignissen zu oberflächigem Zufluss von Niederschlagswasser kommen. Bei ur- banen Sturzfluten sind keine nennenswerten Vorwarnzeiten möglich. Das bei Starkregen abfließende Wasser wird durch eine Aufschüttung bzw. Hangkantenprofilierung im Be- reich der öffentlichen Grünfläche im Nordosten aufgefangen, so dass es nicht zu Überflu- tungsproblemen auf den Grundstücken am Hangfuß kommen kann. - Die Gemeinde Baindt hat darüber hinaus ein Starkregenrisikomanagement für das Ge- meindegebiet erstellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsemp- fehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. - Um sicherzustellen, dass für die geplanten Gebäude keine Gefährdung durch Hochwasser entsteht, wurden zudem Hinweise zum Überflutungsschutz für Planer und Bauherren auf- genommen, welche bei der Umsetzung der Bauvorhaben zu berücksichtigen sind. Das bedeutet auch, dass z. B. alle Leitungs- und Rohrdurchführungen dicht sein müssen. Be- sonderes Augenmerk ist dabei auch auf die geeignete Planung und Ausführung von Kel- lerabgängen, Kellerfenstern und Lichtschächten, sowie Haus- und Terrasseneingängen zu legen. Tiefgaragenabfahrten sind so auszubilden, dass die Tiefgarage und der Keller nicht durch Starkregen oder hohe Grundwasserstände geflutet werden. Das Erdgeschoß der Ge- bäude sowie Lichtschächte, Öffnungen und Treppenabgänge soll zur Sicherheit vor Was- sergefahren daher deutlich über vorhandenem Gelände bzw. über dem jeweiligen Stra- ßenniveau liegen und alles unter dieser Ebene wasserdicht sein. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 73 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offen- flächen beschränkt, wodurch sich der Beitrag zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbe- bauung reduziert. - Durch die Rodung der wenigen bestehenden Gehölze entfällt deren luftfilternde und tem- peraturregulierende Wirkung. Aufgrund der festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sowie der öffentlichen Grünflächen (siehe Aufzählung unten) ist von einer Aufwertung in Bezug auf die Produktion von Frischluft auszugehen. - Durch die Versiegelung wird die Wärmeabstrahlung begünstigt und die Verdunstung ein- geschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein ungünstigeres Kleinklima. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer we- sentlichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die südlich und nördlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstellen kann es auch weiterhin zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kom- men. Diese sind von der künftigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu er- warten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Energien und Elektromobile zurückgegriffen werden. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Klima und Luft reduziert werden. Es werden folgende grünordneri- sche Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 74 - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Sonnenschutz/Kühlung an den Gebäuden; Vermeidung dunkler/stark abstrahlender Bodenbeläge) sind von der privaten Bauherrschaft vorzuse- hen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Intensivgrünlands weniger Kaltluft – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Anliegerverkehr Verkehrsabgase – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 75 Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, weil bislang unversiegelte, landwirtschaftliche Nutzflächen in Ortsrandlage verloren ge- hen. Die Bebauung verlagert damit den nördlichen Ortsrand geringfügig weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer ge- ringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Freifläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stel- len jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene Struktur der Ge- meinde einfügt. - Durch die Bebauung werden die Sichtbeziehungen nach Norden und Nordosten in die unbebaute Landschaft beeinträchtigt. In die übrigen Himmelsrichtungen ergeben sich auf- grund der Bestandsbebauung und der vorhandenen Waldbestände keine wesentlichen Verschlechterungen. - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Ökologisch hochwertige oder kulturlandschaftlich bedeutende Elemente sind aufgrund der Strukturarmut im Plangebiet nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Landschaftsbild reduziert werden. Es werden folgende grünordne- rische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 76 - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ortsrandvorverlagerung – Durchgrünung des Plangebietes, Pflanzung von Gehölzen Reduktion der Auswirkungen durch Eingrünung + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): - Durch das Vorhaben gehen die landwirtschaftlichen Ertragsflächen für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft dau- erhaft verloren. Dafür wird neuer Wohnraum geschaffen. - Die offenen Flächen gehen durch die Überbauung als Kaltluftentstehungsfläche verloren und damit auch deren Rolle für die Abkühlung der angrenzenden, bebauten Bereiche. Erhebliche Auswirkungen auf die damit verbundene Lebensqualität der dort lebenden Menschen sind aufgrund der Lage im ländlichen Raum und der festgesetzten Grünflächen (siehe Aufzählung unten) nicht zu erwarten. - Da das Plangebiet aufgrund der Nutzung selbst keine Erholungseignung besitzt, entstehen diesbezüglich keine Beeinträchtigungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 77 - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer we- sentlichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die nördlich und nordöstlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstel- len und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es auch weiterhin zeit- weise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. Diese sind von der künf- tigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Mensch reduziert werden. Die oben bei den übrigen Schutzgütern genannten grünordnerischen Festsetzungen dienen direkt oder indirekt auch dem Men- schen. Auf eine erneute Auflistung an dieser Stelle wird daher verzichtet. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u. U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Schaffung zusätzlichen Wohnraums (für ortsan- sässige Bevölkerung), Erweiterung des Kinder- gartens ++ Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (z. B. Freizeitlärm) Belastung durch Verkehrslärm, Verkehrsabgase – Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 78 bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (z. B. Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brand- schichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsi- dium Stuttgart bzw. die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Ravensburg unverzüglich zu benachrichtigen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt kein Eingriff in das Schutzgut. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z. B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen kön- nen. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch aufgrund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d. h. außerhalb des besonders empfindlichen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. - Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz-Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. In allen Fäl- len zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen potenziell umweltschädigenden Abgasbestandteilen; je nach Verbrennungs- anlage können auch Schwefeloxide sowie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flä- chenneuversiegelung wird zudem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luft- qualität". - Durch die nächtliche Beleuchtung des Plangebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in umliegende Wohngebiete und in die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Radius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z. B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leucht- körper). - Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind aufgrund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. - Die durch den Bebauungsplan vorbereitete Bebauung lässt nicht erwarten, dass Staub, Gerüche, Erschütterungen oder Strahlungen in prüfungsrelevantem Umfang auftreten. - In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o. g. Wirkfaktoren auf angrenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 79 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch- stabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Ab- fälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht mög- lich ist, sind sie ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravensburg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Komposts emp- fohlen. - Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachge- recht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ord- nungsgemäße Lagerung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft werden. - Für den Betrieb der geplanten Gebäude bzw. Anlagen regelt der Bebauungsplan keine bestimmten Techniken und Stoffe, so dass zu deren Auswirkungen keine genauen Anga- ben möglich sind. Aufgrund der Erfahrungen aus der Entwicklung der umliegenden Ge- werbegebiete ist jedoch davon auszugehen, dass auch im vorliegenden Plangebiet nur allgemein gebräuchliche Techniken und Stoffe eingesetzt werden, die den aktuellen ein- schlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z. B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Planung begründet kein konkretes Vorhaben, das in der Bau- oder Betriebsphase mit beson- deren Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt verbunden ist. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneu- erbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Ener- giequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energie- versorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 80 insbesondere durch eine kompakte Bauweise (wenig Außenfläche im Vergleich zum be- heizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. - Wie unter Ziffer 9.2.1.9 dargelegt, sind die Voraussetzungen im Plangebiet für die Errich- tung von Sonnenkollektoren zur Gewinnung von regenerierbarer Energie sehr gut. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzei- tigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 9.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 81 - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträu- cher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig in- sektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar in- sektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufwei- sen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benö- tigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaf- fenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zu- mutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berüh- rung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flasch- nerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 82 - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungs- bereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbau- maßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des ab- zuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzu- lässig. Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertig- keit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o. g. Be- wertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zuge- wiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungs- konzeptes (z. B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv ge- druckt). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 83 Bestandsplan der Biotop- und Nutzungstypen: Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 19.013 8 152.104 35.11 Nitrophytische Saumvegetation 440 12 5.280 35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur 213 19 4.047 37.11 Acker mit fragm. Unkrautvegetation 24.177 4 96.708 60.25 Grasweg 491 6 2.946 Summe Bestand 44.334 261.085 * Die Abstufung von 13 auf 8 Ökopunkte / m² erfolgt aufgrund der ausgesprochen struktur- und artenarmen Zusammensetzung. Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Extensiv genutzte Fettwiese 11.654 13 151.502 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1, GRZ 0,30)* 4.517 1 4.517 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2, GRZ 0,30)* 1.808 1 1.808 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3, GRZ 0,40)* 1.156 1 1.156 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4, GRZ 0,40)* 11.122 1 11.122 60.21 Völlig versiegelte Straße 5.700 1 5.700 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 84 60.50 Kleine Grünfläche (Verkehrsbegleitgrün) 1.090 4 4.360 60.60 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflächen, unversiegelte Außenanlagen) 7.287 6 43.722 45.30a Bäume auf privaten Grundstücken (siehe Ziffer 2.36 dritter Absatz), auf geringwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 56 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 45 cm 2.520 8 20.160 45.30b Bäume auf öffentlichen Grünflächen (siehe Planzeichnung und Ziffern 2.32 und 2.33), auf mittelwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 52 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 3.640 6 21.840 Summe Planung 44.334 265.887 * inklusive zulässiger Überschreitung (siehe Ziffer 2.3) Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 265.887 Summe Bestand 261.085 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) 4.802 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume entsteht ein Überschuss von 4.802 Öko- punkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat Auswirkungen durch die Neuversiegelung bislang unversiegelter Bö- den. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden an- hand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 85 Die Wirkung des Eingriffs, d. h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwertstufen (Gesamtbewer- tung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den an- deren Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff be- troffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktio- nen dar. Aufgrund des Vorkommens von zwei unterschiedlichen geologischen Untergründen und der darauf basierenden unterschiedlichen Bewertung der jeweiligen Bodenfunktionen (siehe Zif- fer 9.2.1.2), wird im vorliegenden Fall jeweils die Hälfte der Fläche des Geltungsbereiches einer dieser beiden Untergründen und damit auch deren Bewertung zugeschlagen. Dies wird als gang- barer Weg gesehen, da keine genaue digitale Abgrenzung der Bodenbewertungen vorliegt und die Größe der Flächen nur schwer geschätzt werden kann. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt im Bereich der pseudovergleyten Parabraunerden aus Geschiebemergel bei 3,0 und im Bereich des Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen 3,17, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z. B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie voll- versiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1): 4.517 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2): 1.808 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3): 1.156 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4): 11.122 m² − Völlig versiegelte Straße: 5.700 m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 24.303 m². Bestand (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 114.078 Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 120.542 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.640 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 2.790 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 1.278 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 1.350 Acker 12.088,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 145.062 Acker 12.088,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 153.282 Grasweg 245,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.946 Grasweg 245,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 3.113 Summe 44.334 547.081 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 86 Planung (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Extensive Fettwiese 5.827,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 69.924 Extensive Fettwiese 5.827,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 73.886 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 1) 4.517,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 2) 1.808,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 3) 1.156,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 4) 11.122,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Völlig versiegelte Straße 5.700,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 6.540 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 6.911 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 43.722 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 46.200 Summe 44.334 247.183 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 247.183 Summe Bestand 547.081 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 299.898 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 299.898 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt verbal-argumentativ. Gemäß dem Be- wertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) ist das Plangebiet eigentlich dem Eingriffstyp 3 zuzuordnen ("Sonstige Baugebiete und Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil- )versiegelten Fläche von 1.000 m², Bagatellschwelle abhängig von der Sensibilität der Landschaft gegenüber dem Bauvorhaben (in begründeten Einzelfällen kann in Abstimmung mit der UNB da- von abgewichen werden)"). Im vorliegenden Fall wird aus nachfolgenden Gründen davon abgewi- chen: - Das Vorhaben liegt am nördlichen Ortsrand von Baindt. Das Gelände fällt nach Westen ab. Die Blickbeziehungen in westliche und südliche Richtung sind durch die Bestandsbe- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 87 bauung und den vorkommenden Waldbestand im Westen stark eingeschränkt. Die Ein- sehbarkeiten aus nördlicher und nordöstlicher Richtung sind aufgrund der hier liegenden unbebauten Landschaft jedoch gut. - Um die Auswirkungen in diese Himmelsrichtungen zu reduzieren, wurden große Flächen des Geltungsbereiches als öffentliche Grünflächen festgesetzt, welche zudem mit stand- ortheimischen Gehölzen zu bepflanzen sind. Durch diese und weitere geeignete grünord- nerische Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß der Auswir- kungen auf das Schutzgut Landschaftsbild deutlich reduziert werden. Hierzu sind festge- setzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein unerheblicher Eingriff in das Schutzgut. Auf einen rechnerischen Ausgleich kann verzichtet werden. Insgesamt ergibt sich folgender Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 88 Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Überschuss Schutzgut Arten und Lebensräume + 4.802 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 299.898 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – Differenz Ausgleichsbedarf – 295.096 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume sowie das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem ge- meindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. 9.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 89 darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. 9.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 9.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand November 2018, 5. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand 2010, 2. Neuauflage) Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht der Markt Buchenberg als Überwa-chungsmaßnahmen vor, die Herstel- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 90 lung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen und Aus- gleichsmaßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da der Markt darüber hinaus kein ei-genständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entspre-chende Informationen der zuständi- gen Umweltbehörden angewiesen. 9.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Bach begrenzt. Nördlich des Baches sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohn- gebietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Land- schaft. Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Biotop- Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plan- gebiet liegenden Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 91 Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Aus- gleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: - Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" - Regionalplan Bodensee-Oberschwaben - Klimadaten von climate-data.org - Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg - Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamtes für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u. a. zu Bergbau, Geo- logie, Hydrogeologie und Boden) - Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: - Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation - Luftbilder (Google, Gemeinde…) - Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt - Bodenschätzungsdaten des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021 - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 92 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines pro- filgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hier- für ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75% aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinan- der parallel sind. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Durch die Vorschriften zur parallelen Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf geneigten Dächern soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffene Regelung schließt eine effiziente Nutzung der Anlagen nicht aus. Der angeführte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 93 Abstand bis max. 0,40 m ist zwischen Oberkante Dachhaut und Oberkante Solar- bzw. Photovol- taikanlage zu messen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen bei Flachdächern auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachform. Das Regelungskonzept für Gebäudeanbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und da- mit bestimmbar ist. Auf eine Regelung für Dachaufbauten wird verzichtet. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung für alle Dächer bis zu einer Dachneigung von 20° (außer für Dachflächen für den Aufent- halt von Personen) zwingend vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Nebenanlagen. Diese sind meist untergeordnet und es gilt die Flexibilität der Bauherren in diesem Bereich weiter zu gewährleisten. Auf die Festsetzung eines Längen- und Breitenverhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Bezugsgrößen in Frage gestellt. 10.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass geringe Geländeveränderungen erfor- derlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird verhindert, dass durch Ab- trag zu hohe Gebäudeansichten talseitig entstehen. Die Angabe in Meter erfolgt aufgrund dessen, dass Vollgeschosse in ihrer Höhe nicht begrenzt sind. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 50 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrücken- de Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 94 dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durchführung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 95 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung im gemeindlichen Gesamtkontext nicht erkennbar. Die inf- rastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die südlich und westlich gelegenen, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 4,49 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 2,59 57,7 % Öffentliche Grünflächen 1,16 25,8 % Öffentliche Verkehrsfläche 0,57 12,7 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,17 3,8 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 96 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 21 % Voraussichtliche Mindestanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 109 Voraussichtliche Maximalanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 189 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 57,1 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (mittlere Haushalts- größe 2,3): 343 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer) wird nachgereicht. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 20.10.2021 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 20.10.2021) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 97 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2021 enthalten): − Reduzierung des Geltungsbereiches durch teilweise Herausnahme des Baches und des Gewäs- serrandstreifens um 0,23 ha auf 4,49 ha − Rücknahme der Baugrenzen auf den Grundstücken Nr. 1-7 sowie Nr. 26-29 − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.4 "Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.9 "Abweichende Bauweise" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.13 "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen in den privaten Grundstücken" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.15 " Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizu- halten sind" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.17 "Flächen für Aufschüttungen" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.20 "Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.21 "Installation von Photovoltaikanlagen" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.23 "Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.28 "Förderung der Biodiversität auf Grünflächen" − Streichung der Festsetzung der öffentlichen Grünfläche als Bach begleitende Zone (Retentions- bereich) − Anpassung der Zweckbestimmung der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begeg- nungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (Festsetzungen Nr. 2.25 und 2.25) − Ergänzungen bei den Hinweisen − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 98 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022 enthalten): − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung unter Ziffer 2.25 − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 99 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als "Wohnbaufläche im Be- stand" (W) und "Ortsrandeingrü- nung"; darüber hinaus befindet sich innerhalb des Plangebietes die Darstellung einer "20-KV- Freileitung" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 100 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf den südlich gelegenen Einmündungsbereich des Plangebietes in das örtliche Verkehrsnetz ("Zeppelinstraße") und die Bestandsbebauung am Ortsrand des Hauptortes der Ge- meinde Baindt. Blick von Osten auf das westlich gelegene Plangebiet. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Hintergrund ist die Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt zu erkennen. Blick von Osten auf die westlich und südlich des Plangebietes an- grenzende Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 101 Blick auf den zukünftigen westli- chen Einmündungsbereich des Plangebietes von der "Zeppelin- straße" in die "Hirschstraße". Blick von Nordwesten auf das südlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich ge- nutzte Fläche. Blick von Nordwesten auf das südöstlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 102 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen Die städtebauliche Entwurfsalter- native 1, welche nach Abstim- mung mit der Gemeinde umge- setzt werden soll, mit Fassungs- datum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 2 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 3 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 103 15 Verfahrensvermerke 15.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. 15.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 215a, § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ………….. zur Planung zu äußern (Bekanntma- chung am ………….). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 15.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 15.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. über die Entwurfs- fassung vom …………. . Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 104 15.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom …………. dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ……. zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 105 Plan aufgestellt am: 21.05.2021 Plan geändert am: 20.10.2021 Plan geändert am: 26.10.2022 Plan aufgestellt am: 04.04.2024 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Martin Werner Artenschutz Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

                    Dateityp: PDF-Dokument
                    Dateigröße: 2,40 MB
                    Verlinkt bei:
                      Zuletzt geändert: 27.05.2024

                      Infobereiche