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Öffentlicher Gesundheitsdienst Baden-Württemberg

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Baden-Württemberg fördert und schützt die Gesundheit der Bevölkerung. Er beobachtet und bewertet, wie sich die Lebens- und Umweltbedingungen auf die Gesundheit auswirken. Der Fokus der Gesundheitsbehörden liegt in der planerischen, konzeptionellen und beratenden Tätigkeit und bei bevölkerungsmedizinischen Fragestellungen. In den vergangenen Jahren haben sich die Aufgabenschwerpunkte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes etwas verlagert. Die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens wird zunehmend wichtig. Medizinische und pflegerische Versorgungsfragen sowie das Thema Gesundheitsförderung und Prävention rücken stärker in den Vordergrund. Die Gesundheitsämter auf der unteren Verwaltungsebene, die eine zentrale Rolle im ÖGD einnehmen, stehen in einem wichtigen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Kernaufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und damit der Gesundheitsämter sind: Gesundheitsplanung und -berichterstattung Aufklärung, Beratung, Gesundheitsförderung und Prävention Gesundheitshilfen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene sowie besondere Personengruppen, Sozialmedizinische Fragestellungen Infektionsschutz, Hygiene, umweltbezogener Gesundheitsschutz Die Gesundheitsämter und die medizinischen Gutachtenstellen in Baden-Württemberg nehmen in einem begrenzten Umfang auch Aufgaben der amtsärztlichen Untersuchung und Begutachtung wahr, beispielsweise in beamtenrechtlichen Zurruhesetzungsverfahren, in Beihilfeverfahren oder in begründeten Einzelfällen zur Feststellung einer Prüfungsfähigkeit nach Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Sie sind zuständig wenn dies durch ein Gesetz, eine Rechtsverordnung oder eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist. Sie sind nicht mehr zuständig für Einstellungsuntersuchungen. Das Sozialministerium Baden-Württemberg ist oberste Gesundheitsbehörde und Fachaufsicht für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Das Landesgesundheitsamt wurde zum 1. Januar 2022 in das Sozialministerium eingegliedert und ist als zusätzliche Abteilung Teil der dortigen Organisationsstruktur. Damit wird der Öffentliche Gesundheitsdienst in seiner bisherigen Form neu strukturiert und nachhaltig gestärkt, Zuständigkeiten zusammengeführt und Synergieeffekte geschaffen und die Weichen für eine Stärkung und Neustruk­turierung der fachlichen Expertise im Gesundheitsbereich gestellt. Die Regierungspräsidien Baden-Württembergs sind die höheren Gesundheitsbehörden. Die 38 Gesundheitsämter als untere Gesundheitsbehörden in den Stadt- und Landkreisen sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und Schnittstelle zwischen den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens. Für besondere amtsärztliche Begutachtungen gibt es in den Gesundheitsämtern der Landkreise Karlsruhe, Breisgau-Hochschwarzwald, Ludwigsburg und Reutlingen sogenannte medizinische Gutachtenstellen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Flächeninformation und Onlineantrag - FIONA

FIONA steht für Flächeninformation und Online-Antrag und ist seit dem Jahr 2015 das einzige Verfahren zur Antragstellung für flächenbezogene Beihilfen in der Landwirtschaft. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz stellt den Landwirten und Landwirtinnen zur Beantragung der EU beziehungsweise nationalen flächenbezogenen Förderprogrammen im Gemeinsamen Antragsverfahren die Anwendung FIONA über das Internet zur Verfügung. FIONA ist eine moderne Online-Anwendung. Die darin enthaltenen Funktionen sollen bei der Antragstellung zum Gemeinsamen Antrag unterstützen. Hier müssen Sie die einzelnen Fördermaßnahmen des Gemeinsamen Antrags beantragen. FIONA besteht aus folgenden, wesentlichen Teilen: Stammdaten: Hier werden die Unternehmensdaten (beispielsweise Name, Adresse, Rechtsform, weitere Betriebsstätten und Bankverbindung) angezeigt. Antragsdaten: Hier beantragen Sie die einzelnen Förder-und Ausgleichsmaßnahmen. Flächenverzeichnis zur Bearbeitung der erforderlichen Angaben zu den beantragten Schlägen Geoinformationssystem zur Digitalisierung der Schläge und Information zu verschiedenen Kulissen Dokumentenablage der im Rahmen von FIONA gestellten Anträge Mit Hilfe einer Vielzahl von Funktionen in FIONA soll die Antragstellung erleichtert werden. Es sollen möglichst alle Informationen, die zu einer korrekten Antragstellung notwendig sind, kompakt und übersichtlich bereitgestellt werden. Vor allem bietet FIONA die folgenden Funktionen: Wichtige Zusatzinformationen zum Beispiel zu Flächensummen sowie umfangreiche Plausibilitätsprüfungen, erleichtern die Antragstellung und helfen Fehler zu vermeiden Elektronische Datenübermittlung an die Verwaltung Sämtliche Schläge müssen im Geoinformationssystem (GIS) digitalisiert (gezeichnet) werden. Der Flächeninhalt der digitalisierten Schläge im GIS wird automatisch ins Flächenverzeichnis (FLV) in die Spalte Nutzfläche übertragen. Eine Änderung der Nutzfläche im FLV ist nur noch über eine Änderung des digitalisierten Schlages im GIS möglich. Hierzu unterstützt FIONA durch zahlreiche Hilfsfunktionen Schnelles Ausfüllen der ergänzenden Angaben im FLV durch Sammelbuchungen und hinterlegtem Auswahlkatalog Prüfung der wichtigsten Kriterien des ausgefüllten Flächenverzeichnisses Auswertungen zu den Angaben im Flächenverzeichnis Export- und Importfunktionen zu den bewirtschafteten Schlägen Digitales Kartenmaterial zur Unterstützung einer korrekten Schlagbildung FIONA steht für den Zweck "Beantragung der im Rahmen des Gemeinsamen Antrags zusammengefassten Förderverfahren" zur Verfügung. Verwenden Sie als Zugangskennug die Registriernummer und das Kennwort, das Sie für den Zugang zu HIT und/oder der zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) verwenden. Sollte keine Registrierung in HIT/ZID vorhanden sein (gilt vor allem, wenn bisher keine EU-finanzierten Maßnahmen beantragt wurden), so müssen Sie diese bei der unteren Landwirtschaftsbehörde im Landratsamt beantragen. Zuständig ist das Landratsamt, in dessen Dienstbezirk sich der Unternehmenssitz befindet.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Jugendamt als Vormund

Können oder wollen die Eltern ihre Pflichten zur Pflege und Erziehung ihres Kindes nicht ausüben, übernimmt diese Aufgabe ein Vormund. Er ist der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen in allen Angelegenheiten. Er hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Minderjährigen zu sorgen. Das Familiengericht berät die Vormünder und überwacht ihre Tätigkeit. Das Jugendamt kann aus verschiedenen Gründen zum Vormund werden: Bestellte Vormundschaft Minderjährige erhalten einen Vormund, wenn sie nicht unter elterlicher Sorge stehen oder wenn die Eltern zur Vertretung des Minderjährigen weder in persönlichen noch in Vermögensangelegenheiten berechtigt sind. Danach ist zum Beispiel in folgenden Fällen ein Vormund zu bestellen: Ein Minderjähriger steht nicht unter elterlicher Sorge, weil seine Eltern verstorben sind. Ein Minderjähriger kann von seinen Eltern in persönlichen und Vermögensangelegenheiten nicht vertreten werden, weil diesen die elterliche Sorge entzogen wurde. Der Personenstand eines Minderjährigen ist nicht feststellbar (Findelkind). Das Familiengericht kann das Jugendamt zum Vormund bestellen, wenn sich im Verfahren zur Auswahl eines Vormundes keine geeignete Person oder kein geeigneter Verein findet. Hinweis: Die Eltern eines Kindes können vorsorglich einen Vormund benennen. In einer letztwilligen Verfügung der Eltern kann das Jugendamt weder benannt noch ausgeschlossen werden. Gesetzliche Amtsvormundschaft Eine gesetzliche Amtsvormundschaft bedeutet, dass das zuständige Jugendamt die Vormundschaft von Gesetzes wegen übernimmt. Eine richterliche Anordnung ist nicht notwendig. Das ist der Fall, wenn eine nicht verheiratete Minderjährige ein Kind bekommt, sofern nicht bereits vor der Geburt ein Vormund für das Kind bestellt wurde, der Vater des Kindes einer minderjährigen Mutter die Vaterschaft rechtskräftig angefochten hat und das Kind einen Vormund braucht oder eine Pflegschaft durch das Jugendamt bestand, diese kraft Gesetzes endet und das Kind einen Vormund braucht die Sorgeberechtigten ihr Kind zur Adoption freigeben, so dass ihre elterliche Sorge während der Adoptionspflegezeit ruht. Sind die Eltern nicht verheiratet, muss der Vater die Vaterschaft erst anerkennen. Solange ist das Jugendamt Vormund, da ein sorgeberechtigtes Elternteil fehlt. Dies gilt nur bei minderjährigen Müttern. Ist ein Vormund vor der Geburt bereits bestellt worden (z.B. die Oma des Kindes), liegen die Voraussetzungen des gesetzlichen Amtsvormundschaft nicht vor. Die Amtsvormundschaft endet mit Eintritt der Volljährigkeit der Mutter, bei Begründung der gemeinsamen Sorge mit dem volljährigen Vater oder bei Adoption des Kindes. Weitere Aufgaben des Jugendamtes Das Jugendamt begleitet das Kind in der Übergangsphase bis zur Bestellung des Vormundes beziehungsweise in der Übergangszeit bei einem Wechsel des Vormundes. Es unterstützt das Gericht bei der Bestellung eines Vormundes mit Empfehlungen zur Auswahl des Vormundes. Das Jugendamt berät die Eltern, die nicht die elterliche Sorge haben, sowie Vormünder und Pfleger und bietet bei Bedarf Hilfen zur Erziehung an.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Notfall - wie helfe ich?

Ein Verkehrsunfall, eine brennende Wohnung, ein gestürzter Radfahrer, ein Kind, das sich beim Spielen verletzt hat oder eine Person, die vor Ihren Augen das Bewusstsein verliert - Notsituationen, die Ihnen tagtäglich begegnen können. Nun kommt es darauf an, dass Sie schnell und überlegt handeln. Was sollten Sie hierbei beachten? Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren. Sichern Sie, falls nötig, die Schadenstelle ab. Rufen Sie Hilfe herbei. Leisten Sie Erste Hilfe, ohne sich jedoch selber zu gefährden. Achten Sie auf Ihre Eigensicherung. Die wichtigsten Telefonnummern im Notfall sind die Notrufnummer 112 und 110! Unter der europaweit gültigen Notrufnummer 112 erreichen Sie rund um die Uhr die Leitstelle für die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Unter der Rufnummer 110 erreichen Sie rund um die Uhr den Polizeinotruf. Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen erreichen über den Faxnotruf 112 die zuständige Leitstelle oder über den Faxnotruf 110 direkt die nächste Polizeidienststelle. Sprechen Sie bei einem Notruf klar und deutlich, damit alle wichtigen Informationen akustisch verstanden werden. Fünf "W", die Sie sich für den Notruf merken sollten: Wo ist etwas passiert? Geben Sie die genaue Adresse des Ereignisses beziehungsweise Unfallortes an (Ort, Straße, Hausnummer und Geschoss). Teilen Sie auch Besonderheiten mit wie zum Beispiel Kilometerangaben und Fahrtrichtung bei Autobahnen, Hinterhoflage oder besondere Zugänge. Wer ruft an? - Nennen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle spätere Rückfragen. Was ist geschehen? - Schildern Sie die Situation in kurzen Worten so genau wie möglich. Wie viele Erkrankte oder Verletzte gibt es? - Teilen Sie die Personenanzahl der verletzten Personen mit. Machen Sie wenn möglich auch Angaben zu der Schwere der Verletzungen und/oder dem Zustand der betroffenen Person. Warten auf Rückfragen! - Legen Sie erst auf, wenn der Disponent oder die Disponentin keine Fragen mehr hat und den Anruf beendet. Bei Bedarf erhalten Sie am Ende des Notrufes noch Hinweise, wie Sie Erste Hilfe leisten können oder welches Verhalten empfehlenswert ist. Warten Sie das Eintreffen der Rettungskräfte ab, weisen Sie diese bei Bedarf ein und teilen Sie ihnen eventuell wichtige Beobachtungen mit. Was können Sie bis zum Eintreffen der Rettungskräfte tun? Leisten Sie Erste Hilfe. Weisen Sie wenn möglich Rettungskräfte an der Straße ein, beispielsweise wenn Hausnummern nur schlecht erkennbar sind oder die Helfer und Helferinnen zu einem Hinterhaus geleitet werden müssen. Notruf-App „nora“ Die Notruf-App „nora“ ermöglicht es, in Notsituationen, ganz ohne zu sprechen, einen Notruf abzusetzen. Vor allem hör- und sprachbehinderte Menschen können über „nora“ schnell und einfach Kontakt zu den Leitstellen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei im gesamten Bundesgebiet aufnehmen. Die Anwendung ist in einer Kooperation der Länder als bundesweit einheitliche App-Lösung entstanden und steht in den App-Stores zum kostenlosen Download bereit. Weitere Informationen zu „nora“ wie beispielsweise Hintergründe, Anleitungen und Wissenswertes sind auf der Homepage von "nora" bereitgestellt. Notruf-Fax Wenn die Möglichkeit besteht, werden Hör- und Sprachgeschädigte gebeten, im Notfall primär die Notruf-App „nora“ zu verwenden. Kann diese Option nicht genutzt werden, kann bei einem Notfall alternativ die Notrufnummer 112 durch Fax genutzt werden. Der dazu entwickelte Vordruck steht über den untenstehenden Link zum Download bereit. Nothilfe-SMS Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung können einen Hilferuf durch SMS an eine Leitstelle senden. Für eine Nothilfe-SMS an die Feuerwehr und den Rettungsdienst ist eine Fax-Vorwahl notwendig. Sie ist abhängig von Ihrem Netzbetreiber. Die Nothilfe-SMS-Nummer lautet wie folgt: T-Mobile (D1 / Vodafone D2): 99 0711 216-77112 beziehungsweise Telefonica (O2 / E-Plus): 329 0711 216-77112. Beachten Sie, dass es bei der Übermittlung der SMS zu technisch bedingten Verzögerungen kommen kann. Nutzen Sie daher, wenn möglich, das kostenfreie Notruf-Fax an die 112. Tess-Relay-Dienste Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung können im Notfall den Tess-Relay-Dienst nutzen. Durch "Tess" wird dabei der Notruf an die jeweils zuständige Leitstelle vermittelt und die Kommunikation durch einen Gebärden- bzw. Schriftdolmetscherdienst unterstützt. Die Dienstleistung ist für die Notrufenden vollumfänglich kostenlos und bedarf nur einer Vorab-Registrierung. 116117 - Ärztlicher Bereitschaftsdienst Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Sie erreichen ihn unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl. Sie gilt deutschlandweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. Hör- und Sprachgeschädigte können sich mit Fax an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. 19222 - Krankentransport Für einen Krankentransport, bei dem ein Patient unter medizinisch-fachlicher Betreuung befördert werden muss, gibt es eine gesonderte Rufnummer: 19222. Beachten Sie, dass Sie auch vom Festnetz aus die Ortsvorwahl der für Ihren Kreis zuständigen Leitstelle vorwählen müssen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Berufe im Veterinär- und Lebensmittelwesen

Ausbildung Die Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen (AkadVet) bietet Theorieseminare für die Ausbildungsgänge Lebensmittelkontrolleur/-in, amtliche/-r Fachassistent/-in und Veterinärhygienekontrolleur/-in an. Die Auszubildenden sind während ihrer Ausbildungszeit an einem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt- oder Landkreise Baden-Württembergs angestellt. Der praktische Teil der Ausbildung findet deshalb an dem jeweiligen Amt statt. Die korrespondierende theoretische Ausbildung wird an der AkadVet absolviert. Weiterbildung Mit dem sogenannten „tierärztlichen Staatskurs“ organisiert die AkadVet regelmäßig Lehrgänge für die Weiterbildung von Tierärzten/-innen zu Amtstierärzten/-innen. Tierärzte/-innen, die bereits praktische Berufserfahrung gesammelt haben, werden im „Staatskurs“ speziell auf die Anforderungen in einem Veterinäramt vorbereitet. Spezielle Aus- und Weiterbildungsgänge Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin Berufsbild Lebensmittelkontrolleure/-innen nehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe in unserer Gesellschaft wahr. Die Tätigkeit im gesundheitlichen Verbraucherschutz hat das Ziel, Menschen vor Gesundheitsgefährdungen, Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Bedarfsgegen-stände, Kosmetika und Tabakerzeugnisse zu schützen. Entsprechend umfang- und abwechslungsreich ist das Arbeitsgebiet der Lebensmittelkontrolleure/-innen. Die risikoorientierte Überwachung erstreckt sich auf alle Unternehmen, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetikartikel oder Tabakerzeugnisse herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Vor Ort wird überprüft, ob die Vorgaben an die hygienerechtlichen Bestimmungen und die Unbedenklichkeit der Produkte eingehalten werden. Zudem sind risikoorientiert und anlassbezogen Proben zu nehmen. Bei festgestellten Verstößen führen die Lebensmittelkontrolleure/-innen eine Beweissicherung durch und leiten die notwendigen Verwaltungs-, Bußgeld- oder Strafverfahren ein, um die Verbraucher vor Gesundheitsgefahren oder Übervorteilung zu schützen. Voraussetzungen Die Lebensmittelkontrolleur-Ausbildung wird in Baden-Württemberg durch die Lebensmittelkontrolleur-Verordnung (LKonV) des Bundes sowie die baden-württembergische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure (APrO-LMK) des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz geregelt. Darin sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung und die grundsätzlichen Anforderungen der Ausbildung und der Prüfungen festgelegt. In der Regel ist eine abgeschlossene Meisterausbildung in einem lebensmittelnahen Beruf oder ein vergleichbarer Abschluss notwendig. Ausbildung Die zweijährige Ausbildung wird in einem dualen System absolviert. Das heißt, die praktischen Teile der Ausbildung erfolgen in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kommunen. Drei jeweils zweimonatige Theorieseminare finden an der AkadVet und ein sechswöchiges Praktikum an den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern statt. Die Ausbildung endet mit einer praktischen, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Damit wird der Berufsabschluss zum/zur staatlich geprüften Lebensmittelkontrolleur/-in erworben. Dieser Titel bescheinigt umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten in der Überwachung des Verkehrs mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- undFuttermittelgesetzbuches. Bewerbung und Termine Wenn Sie sich für einen Ausbildungsplatz zum/zur Lebensmittelkontrolleur/-in interessieren, nehmen Sie direkt Kontakt zu einem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Ihrer Nähe auf. Eine Auflistung aller ausbildenden Ämter in Baden-Württemberg finden Sie auf der gemeinsamen Homepage der Veterinärämter Baden-Württembergs. Die aktuellen Lehrgangstermine sowie die rechtlichen Grundlagen für die Lebensmittelkontrolleur-Ausbildung finden Sie auf der Homepage der AkadVet. Amtlicher Fachassistent/Amtliche Fachassistentin Berufsbild Unter der Verantwortung eines/einer amtlichen Tierarztes/-ärztin führen amtliche Fachassistenten/-innen die Schlachttieruntersuchung sowie die Fleischuntersuchung durch. Sie prüfen die Einhaltung von Tierschutzbestimmungen und die Vorschriften zur Tierkennzeichnung bei Eintreffen der Tiere im Schlachtbetrieb. Die Kontrolle der Hygiene im Schlachtbetrieb, bei der Zerlegung, Weiterverarbeitung und Lagerung gehören ebenso zur Tätigkeit des/ der amtlichen Fachassistenten/-in wie die Probenahme oder die Durchführung von Tests und Laboruntersuchungen am Schlachthof. Auch die Überwachung der Warenströme bei Ein- und Ausfuhr sowie Datenerfassung und -aufzeichnung sind nennenswerte Werkzeuge zum Schutz der Verbraucher und gehören zu den wichtigen Einsatzgebieten dieses verantwortungsvollen Berufsbildes. Prinzipiell kann die Tätigkeit bei den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden oder direkt in Schlachthöfen, Zerlege- und Fleischverarbeitungsbetrieben ausgeübt werden. Voraussetzungen Neben speziellen Vorgaben der Europäischen Union gibt es in Baden-Württemberg eine landeseigene Ausbildungs-und Prüfungsordnung für amtliche Fachassistenten/-innen, die unter anderem weitere Details zu Zulassung, Ausbildungszielen und den ausbildenden Stellen regelt. Der Ausbildungsgang in Baden-Württemberg umfasst außer dem praktischen Teil von 400 Ausbildungsstunden insgesamt circa 100 Theoriestunden und mehrere Exkursionen. Ausbildung Die Ausbildung zum/zur amtlichen Fachassistenten/-in findet in Baden-Württemberg in den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Stadt- und Landkreisen statt. Die Theorieausbildung wird an der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen in einem zweigeteilten Seminar angeboten. Für die Zulassung zu dieser Ausbildung wird in Baden-Württemberg ein Hauptschulabschluss oder ein mindestens gleichwertiger Bildungsabschluss vorausgesetzt. Bewerbung und Termine Bewerbungen für die Ausbildung zum/zur amtlichen Fachassistenten/-in richten Sie direkt an die Landratsämter beziehungsweise die Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Diese stellen die Auszubildenden ein und melden sie bei der AkadVet zur Theorieausbildung an. Eine Auflistung aller ausbildenden Ämter in Baden-Württemberg finden Sie auf der gemeinsamen Homepage der Veterinärämter Baden-Württembergs. Die Termine für die aktuellen Ausbildungslehrgänge sowie die rechtlichen Vorgaben können Sie der Homepage der AkadVet entnehmen. Veterinärhygienekontrolleur/Veterinärhygienekontrolleurin Berufsbild Veterinärhygienekontrolleure/-innen unterstützen die Amtstierärzte/-innen bei ihren Kontrollaufgaben in folgenden Gebieten des Veterinärwesens: Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs und der Tiergesundheit, Bekämpfung von Tierseuchen, Überwachung des Verkehrs mit tierischen Nebenprodukten und des Tierschutzrechtes sowie Durchführung von Cross Compliance Kontrollen. Voraussetzungen Voraussetzung für die Ausbildung ist, gemäß der Laufbahnverordnung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt/-in, Tierwirt/-in, tiermedizinischer/-e Fachangestellter/-e oder Ähnliches. Ausbildung Die Ausbildung zum/zur Veterinärhygienekontrolleur/-in dauert in Baden-Württemberg in der Regel zwölf Monate. Während dieser Zeit sind die Auszubildenden an einem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angestellt. Hier werden sie für mindestens acht Monate praktisch ausgebildet. Der ergänzende fachtheoretische Unterricht findet während eines Gesamtzeitraums von etwa vier Monaten an der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen statt. Dieser Theorieteil ist in der Regel in zwei Seminare von jeweils zwei Monaten aufgesplittet. Bewerbung und Termine Bewerbungen für die Ausbildung richten Sie bitte direkt an die Landratsämter beziehungsweise die Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Diese stellen die Auszubildenden ein und melden sie bei der AkadVet zur Theorieausbildung an. Eine Auflistung aller ausbildenden Ämter in Baden-Württemberg finden Sie auf der gemeinsamen Homepage der Veterinärämter Baden-Württembergs. Die Termine für die aktuellen Ausbildungslehrgänge sowie die rechtlichen Vorgaben können Sie der Homepage der AkadVet entnehmen. Amtstierarzt/Amtstierärztin Berufsbild Die Aufgaben der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Veterinärwesen beziehungsweise amtstierärztlichen Dienst können unter dem Motto der EU „Tier + Mensch = eine Gesundheit“ zusammengefasst werden. Zum Tätigkeitsfeld gehören nicht nur der Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdungen sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft, sondern auch der Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere und die Verhütung und Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten. Voraussetzungen Auf dem Weg zum/zur Amtstierarzt/-ärztin folgt nach dem Studium der Tiermedizin in der Regel eine Zeit der praktischen Berufsausübung vor dem Eintritt in den öffentlichen Dienst. Neben dem Nachweis von mindestens zwei Jahren Berufserfahrung sind Praktika am Veterinäramt, im Untersuchungsamt und einem zugelassenen Schlachthof Grundlage für die Zulassung zum Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst, dem sogenannten „tierärztlichen Staatskurs“. In Baden-Württemberg sind dieser Lehrgang und die erfolgreich abgeschlossene Prüfung Voraussetzungen für eine Verbeamtung. Die damit erworbene Qualifikation wird von anderen Bundesländern anerkannt. Weiterbildung Für Tierärzte/-innen bietet der öffentliche Dienst ein breites und interessantes Aufgabenfeld mit einer guten Zukunftsperspektive. Die Amtstierärzte/-innen sind in Baden-Württemberg bei den 44 Ämtern für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Stadt- und Landkreise, in den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern, bei den Regierungspräsidien und im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beschäftigt. Der Lehrgang für den tierärztlichen Staatsdienst findet regelmäßig an der AkadVet statt, die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz abgelegt. Mit dieser Weiterbildung zum Amtstierarzt/ zur Amtstierärztin werden die Tierärztinnen und Tierärzte gezielt auf die besonderen Anforderungen und Aufgaben in der Veterinärverwaltung vorbereitet. Bewerbung und Termine In der Regel finden in Baden-Württemberg alle zwei Jahre ein Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst statt. Die aktuellen Termine für den nächsten Lehrgang können Sie der Homepage der AkadVet entnehmen. Hier sind auch die rechtlichen Vorgaben eingestellt. Je nach Verfügbarkeit können auch Teilnehmerplätze für andere Bundesländer zur Verfügung gestellt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Rechte des Mündels

Die Vormundschaft ist eine Einrichtung zur Vertretung minderjähriger Kinder, die nicht unter elterlicher Sorge stehen. Die Rechte des Kindes werden durch die Bestellung eines Vormundes nicht eingeschränkt. Der Vormund soll sich anstelle der Eltern für die Wahrung der Rechte des Kindes einsetzen. Soweit es zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist, wird diesem für das Gerichtsverfahren zur Bestellung eines Vormunds ein Verfahrensbeistand zur Seite gestellt. Bei der Auswahl und der Bestellung eines Vormundes achtet das Gericht stets auf das Wohl des minderjährigen Kindes. Während der Gerichtsverhandlung wird das Kind angehört. Die persönliche Bindung zwischen Vormund und Mündel spielt bei der Auswahl eine wichtige Rolle und wird durch das Gericht berücksichtigt. Ab 14 Jahren hat der Mündel das Recht, der Bestellung einer bestimmten Person zu widersprechen, auch wenn es sich um eine Person handelt, die von den verstorbenen Eltern für diese Aufgaben vorgesehen wurde. Sollten zwischen Mündel und Vormund Probleme auftreten, kann sich der Mündel jederzeit an das Jugendamt oder an eine Person seines Vertrauens wenden. Ähnlich wie wenn es Probleme zwischen Eltern und Kind gibt, kann das Jugendamt helfen, indem es zwischen den beiden Seiten vermittelt. Darüber hinaus kann das Jugendamt die Bestellung eines neuen Vormundes beantragen. Am 18. Geburtstag des Mündels endet die Vormundschaft. Der Vormund hat ihm nun das Vermögen herauszugeben und über dessen Verwaltung Rechenschaft zu legen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Sicherer Umgang mit digitalen Medien

Kinder und Jugendliche wachsen heutzutage wie selbstverständlich mit digitalen Medien auf. Die Geräte dienen dabei nicht nur zur Freizeitbeschäftigung und zur Kommunikation mit Freunden und Familie, sondern sind auch unverzichtbar in Schule, Ausbildung und Beruf. Auf eine sinnvolle, verantwortliche, reflektierte und kompetente Mediennutzung müssen wir deshalb unsere Kinder und Jugendlichen vorbereiten. Tablet, Computer und Internet Das Internet ist von überall aus verfügbar und prägt schon früh die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. In immer mehr Haushalten finden sich Smart Speaker wie Amazon Echo oder Google Home, mit denen auch Kinder unter 6 Jahren schon interagieren. Auf langen Reisen vertreiben sich Kinder und Jugendliche die Zeit mit Spielen und Videos auf dem Tablet. Soziale Netzwerke laden zum Mitmachen ein und sind ein vielseitiges Werkzeug für Kommunikation, Information, Unterhaltung und Identitätsbildung. Für Jugendliche stellen sie oft Dreh- und Angelpunkt für das Handeln im Internet dar. Im Netz finden sich aber auch problematische Webseiten beziehungsweise Portale mit meinungsverzerrenden, gewalthaltigen, extremistischen oder pornographischen Inhalten, die besonders auf Heranwachsende teils manipulativ oder verstörend wirken können. Sie können sich zudem unverhofft Computerviren einfangen, ihre persönlichen Daten können unbemerkt ausgelesen werden und bei Einkäufen und Downloads müssen sie besonders achtsam sein, um nicht in Kostenfallen zu treten oder auf Trickbetrüger reinzufallen. Es gibt aber Institutionen, die sich um die Sicherheit im Internet kümmern und an die Sie sich im Problemfall wenden können: jugendschutz.net wurde von den Jugendministern der Länder gegründet und überprüft das Internet auf Verstöße gegen den Jugendschutz. Es drängt darauf, dass Anbieter auch in diesem Medium die Bestimmungen des Jugendschutzes einhalten und Rücksicht auf Kinder und Jugendliche nehmen. Hinweise auf Verstöße nimmt jugendschutz.net über eine Beschwerdestelle entgegen. Darüber hinaus können Sie dort Broschüren zum sicheren Surfen, zu Sozialen Netzwerken und zu vielen anderen Themen bestellen oder herunterladen. Wie sie sich selbst vor Gefahren im Internet schützen können, bekommen Jugendliche, aber auch Pädagogen bei klicksafe , einer europäischen Initiative, umfassend erklärt. Zahlreiche Materialien für den Unterricht oder für die Elternarbeit stehen zum Download zur Verfügung. Eine spezielle Seite für Kinder ist das internet-abc . Schritt für Schritt können Kinder hier Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Internet und seinen verschiedenen Diensten erwerben. Auch Eltern und Pädagogen erhalten in einem gesonderten Bereich nützliche Informationen. Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der AOK und den Sendern Das Erste und ZDF gegründete Initiative SCHAU HIN! gibt Tipps zur Medienerziehung und informiert über aktuelle Trends und Problematiken im Zusammenhang mit Internet, Smartphone und Tablet, Spielen und Fernsehen. Eltern finden auf der Seite außerdem Anleitungen zu Datenschutz- und Jugendschutzeinstellungen an Smartphones und Tablets. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik macht umfassende Vorschläge für den sicheren Umgang mit Computer und Internet. Zu den urheberrechtlichen Aspekten der Internetnutzung bietet die Seite IRights - Urheberrecht in der digitalen Welt nützliche Hinweise. Das Portal so geht MEDIEN des Bayerischen Rundfunks hält Infotexte und Videos zum Thema Informationskompetenz (z.B. Fake News) bereit. Zu allen Bereichen des Jugendmedienschutzes hält Mediaculture-Online Informationen, Materialien und Anregungen für die pädagogische Praxis bereit. Auf dem Portal des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg finden Sie aktuelle Beiträge zu den Themen Smartphones, Computer, Internet, Datenschutz, Informatik/Robotik und Soziale Netzwerke. Die vom Landesmedienzentrum herausgegebene Broschüre "Medien - aber sicher! Ein Ratgeber für Eltern" gibt Ihnen einen Überblick über jugendliche Medienwelten und nennt praktische Tipps für die Medienerziehung in der Familie. Smartphone & Apps Smartphones sind kleine transportable Alleskönner. Nahezu jeder Jugendliche besitzt mittlerweile ein solches Multimediagerät und auch immer mehr Kinder im Grundschulalter haben Zugriff auf die Geräte oder besitzen bereits selbst eines. Aus Sicht des Jugendmedienschutzes müssen Sie bei der Nutzung auf einiges achten. Das fängt an bei der Wahl des Vertrages und geht weiter bei der Achtsamkeit gegenüber Lockangeboten, In-App-Käufen und Abofallen. Über das mobile Endgerät können problematische Inhalte eingesehen und verbreitet werden. Soziale Netzwerke stellen für Jugendliche zentrale Anlaufstellen dar, über die nicht nur kommuniziert wird, sondern wo auch Selbstdarstellung eine wichtige Rolle spielt. Einflussreiche Persönlichkeiten, sogenannte Influencer, sind für viele Kinder und Jugendliche ebenso von Bedeutung. Diese werben in ihren Beiträgen häufig für bestimmte Marken oder Produkte und gestalten ihre Beiträge so, dass diese möglichst spontan und authentisch wirken sollen. Kinder und Jugendliche müssen folglich lernen, Werbebeiträge als solche zu identifizieren und diese kritisch zu hinterfragen. Auch Themen wie Cybermobbing und der Schutz von Persönlichkeitsrechten sind in Bezug auf Smartphones wichtig. Der Trend zu Apps - kleinen Anwendungsprogrammen für Smartphones und Tablets - und die Kommunikation via Messenger-Diensten wie WhatsApp lassen viele Datenschutzfragen offen und sind daher für die dienstliche Kommunikation zwischen Schülern/ Eltern und Lehrkräften nicht erlaubt. Die Polizei in Baden-Württemberg informiert in ihrem Medienangebot über Herausforderungen und Gefahren der Digitalen Medien für Kinder und Jugendliche. Das Portal handysektor beschäftigt sich mit allen Aspekten der mobilen Kommunikation, benennt Gefahren und macht Lösungsvorschläge. Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren , Frauen und Jugend und dem MedienKompetenz Forum Südwest geförderte Portal Klick-Tipps.net testet und beurteilt Kinder-Webseiten und Apps nach pädagogischen Kriterien. Eltern, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte finden darüber hinaus Informationen zur sicheren Nutzung von Smartphones, Apps und vernetztem Spielzeug sowie Materialien für den Unterricht. Auf dem medienpädagogischen Portal des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg (LMZ) finden Sie umfassende Informationen sowie pädagogische Handreichungen und entsprechende Literatur zum Thema. Die vom LMZ herausgegebene Broschüre "Medien - aber sicher! Ein Ratgeber für Eltern" gibt praktische Tipps zur Nutzung von Smartphones für die Medienerziehung in der Familie. Zu Apps und Datenschutz finden Sie wichtige Informationen auf den Seiten der Initiative Kindermedienland Baden-Württemberg. Digitale Spiele Digitale Spiele gehören zu den populärsten Unterhaltungsangeboten für Kinder und Jugendliche. Viele verbringen einen Großteil ihrer Freizeit mit digitalen Spielen und tauchen an der Spielekonsole, am Computer und online - vielfach mit Smartphone oder Tablet - in die virtuellen Welten ein. Entscheidend ist aus Elternsicht vor allem die richtige Auswahl der Spiele. Inzwischen gibt es neben den Unterhaltungsspielen auch einen Markt für "Serious Games", die Lerninhalte auf unterhaltsame Art und Weise vermitteln. Allerdings sind es die gewalthaltigen Spiele und jene, denen das Verursachen von Suchtverhalten nachgesagt wird, die die Öffentlichkeit immer wieder beunruhigen. Auch die zunehmende Zahl an kostenpflichtigen Zusatzangeboten in Spielen (In-Game-Käufe) sollte im Auge behalten werden. Die Bundeszentrale für politische Bildung bietet auf ihren Internetseiten ein Dossier zum Thema Computerspiele . Es erklärt die Merkmale und Besonderheiten der verschiedenen Spielgenres und geht auf pädagogische und gesellschaftliche Fragen ein. spielbar.de der Bundeszentrale für politische Bildung ist ein Portal, auf dem Experten, aber auch Jugendliche selbst Computer- und Onlinespiele bewerten. Eltern und Pädagogen können dort erfahren, ob beispielsweise die angegebene Altersfreigabe für ein Spiel realistisch und angemessen ist. Mediaculture-Online bietet unter anderem Informationen darüber, welche Auswirkungen Computerspiele auf Kinder und Jugendliche haben können. Aktuelle Entwicklungen und neue populäre Spielangebote werden zusätzlich auch im Newsbereich der LMZ-Seite aufgegriffen. Wer praktische Tipps für die Medienerziehung in der Familie sucht, wirft auch zu diesem Thema einen Blick in die vom Landesmedienzentrum Baden-Württemberg herausgegebene Broschüre "Medien - aber sicher! Ein Ratgeber für Eltern". Für den Spieleratgeber NRW testet und bewertet eine Redaktion aus Medienpädagoginnen und -pädagogen, Kindern und Jugendlichen aktuelle Spiele. Neben pädagogische Alterseinschätzung erhalten Sie zu jedem Spiel Informationen zum Inhalt des Spiels, eventuellen Kosten, Anforderungen und möglichen Wirkungen auf die Spielenden. Die ComputerSpielSchule Stuttgart bietet neben Informationen rund um das Thema Gaming auch einen wöchentlichen Termin, an dem im Stadtmedienzentrum Stuttgart Computerspiele direkt ausprobiert werden können und ein pädagogisch begleiteter Austausch mit anderen Spielern stattfindet. Fernsehen Filme und Serien zählen nach wie vor zu den Lieblingsmedien von Kindern und Jugendlichen. Dabei bevorzugen sie Angebote, die an ihre eigene Lebenswirklichkeit anknüfpfen, Figuren in ihrer Altersgruppe haben und sich mit Themen aus ihrem Alltag beschäftigen, z.B. Freundschaft. Dabei wird das traditionelle Fernsehen zunehmend von Online-Angeboten abgelöst: Streamingdienste ermöglichen es Kindern und Jugendlichen, ihre Lieblingssendungen zeit- und ortsunabhängig zu schauen. Aber auch Videoplattformen stellen für viele Jugendliche eine Alternative zum herkömmlichen Fernsehen dar. Hier folgen sie vor allem Influencern, die sich mit den für die Heranwachsenden interessanten Themen wie Digitale Spiele, Musik oder Kosmetik beschäftigen. Lehrkräfte sollten mit den Jugendlichen in der Schule über darin transportierte Wirklichkeiten sprechen und Diskussionen anregen. Eltern sollten darauf achten, welche Sendungen ihre Kinder schauen und ihren Kindern neben dem Fernsehen auch immer genügend Raum und Zeit für alternative Freizeitaktivitäten bieten. Die bundesweite Initiative "Schau hin! Was deine Kinder machen" umfasst ein umfangreiches Informationsangebot, das auch Tipps für den kindlichen und jugendlichen Umgang mit dem Fernseher enthält. Die Kommission für Jugendmedienschutz - eine Einrichtung der Landesmedienanstalten - beobachtet das Fernsehprogramm und achtet auf die Einhaltung der Altersfreigabevorschriften sowie der Bestimmungen aus dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Die Landesmedienanstalten bieten mit Flimmo online und in Broschürenform eine Programmberatung für Eltern an. Hier finden Sie Hinweise zu Filmen und Fernsehangeboten, die für Kinder und Jugendliche geeignet sind. Mediaculture-Online , das medienpädagogische Portal des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg (LMZ), bietet zahlreiche Texte aus Wissenschaft und Pädagogik zum Medium Fernsehen. Darüber hinaus umfasst der MCO-Filmbereich vielseitige Informationen zur aktiven Filmarbeit. Dem Fernsehen ist auch ein Kapitel in der vom LMZ herausgegebenen Broschüre "Medien - aber sicher! Ein Ratgeber für Eltern" gewidmet. Wie können Eltern reagieren? Achten Sie auf Ihre eigene Mediennutzung und seien Sie Vorbild. Besonders in den ersten Lebenjahren orientieren sich Kinder stark an dem Verhalten ihrer Eltern und deren Umgang mit Medien. Machen Sie sich selbst mit den technischen Geräten und deren Möglichkeiten vertraut Setzen Sie sich besonders mit den Privatsphäre- und Jugendschutzeinstellungen auseinander. Begleiten Sie Ihre Kinder bei ihren ersten Medienerfahrungen. Sprechen Sie mit Ihren Kindern, erklären Sie die Chancen der digitalen Medien, erläutern Sie die Wirkungsweisen der Medien und klären Sie sie über die Herausforderungen auf. Zeigen Sie Interesse an den Medienhelden und -vorlieben Ihrer Kinder und setzen Sie sich mit den Inhalten von Spielen und Sendungen auseinander. Informieren Sie sich über aktuelle Trends und Neuerungen bei digitalen Medien, um Ihren Kindern bei Fragen und Problemen zur Seite stehen zu können. Schaffen Sie eine vertrauensvolle Basis ohne zu viel Kontrolle, sprechen Sie offen mit ihrem Kind und fragen Sie es, ob es Nachrichten, Fotos oder Videos mit beunruhigenden Inhalten erhalten oder gesehen hat. Treffen Sie mit Ihrem Kind klare Abmachungen über erlaubte und nicht erlaubte Funktionen des Smartphones. Vereinbaren Sie gemeinsam mit Ihren Kindern Regeln für die Internet- und Computernutzung, sowie für die Smartphone-Nutzung , die nicht nur zeitliche, sondern auch inhaltliche Aspekte von Internetangeboten oder Spielen betreffen. Binden Sie auch die Großeltern ein, um sicher zu gehen, dass die Medienregeln auch dort eingehalten werden. Tauschen Sie sich mit anderen Eltern aus und helfen Sie sich so gegenseitig bei der Medienerziehung und bei Problemen im Umgang mit digitalen Medien. Zahlreiche Informationen rund um die Elternarbeit zu Medienthemen finden Sie auf Mediaculture-Online. Einen Überblick über jugendliche Medienwelten gibt Ihnen die schon erwähnte Broschüre "Medien - aber sicher! Ein Ratgeber für Eltern" . Sie können sie beim Landesmedienzentrum anfordern. Das Elternmedienmentoren-Programm des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg ist ein unterstützendes Angebot für Eltern, um die Medienerziehung in der Familie zu erleichtern. Das Kindermedienland Baden-Württemberg bietet zahlreiche Broschüren, Ratgeber und Anlaufstellen speziell für Eltern. Die ComputerSpielSchule Stuttgart ist ein medienpädagogisches Angebot, bei dem Kinder, Jugendliche und Erwachsene Erfahrungen in der Welt der digitalen Spiele sammeln und reflektieren können. Sie ist in den Räumen des Stadtmedienzentrums Stuttgart angesiedelt und steht jeden Freitagnachmittag für alle Interessierten offen. Für Lehrkräfte, Eltern und Schüler bietet das LMZ mit Hilfe der Beratungsstelle (Tel.: 0711/2850-777 oder beratungsstelle@lmz-bw.de ) passgenaue Angebote. Workshops und längere Kurse für Schüler, Informationsabende und Workshops für Eltern sowie schulinterne Veranstaltungen für Lehrkräfte können über das Programm 101 Schulen zu allen oben genannten und weiteren Themen wie Datenschutz, Cybermobbing, Hatespeech, Fake News, Robotik oder auch Aufwachsen in sexualisierten Medienwelten etc. angefragt werden. Darüber hinaus findet jedes Jahr am Safer Internet Day die zentrale Veranstaltung der Initiative Kindermedienland zu Medienbildung und Jugendmedienschutz in Stuttgart statt. Sie rückt den sicheren Umgang mit Smartphones, Computern und Internet in den Mittelpunkt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Datenschutz

Datenschutzerklärung Herzlich Willkommen auf unserer Website! Wir legen größten Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Wahrung Ihrer Privatsphäre. Wir möchten nachfolgend darstellen, welche Daten wir wann und zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten. Hierbei soll Ihnen erläutert werden, wie unsere angebotenen Dienste arbeiten und wie hierbei der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten gewährleistet wird. Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Ziff. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann. Weitere Informationen hierzu finden Sie u.a. in Art. 4 Ziff. 1 DSGVO. Soweit wir als Rechtmäßigkeitsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unser öffentliches Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO) anführen, steht Ihnen ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO zu. Gemäß Art. 21 Abs. 1 und 2 DSGVO haben Sie das Recht jederzeit gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nach einem Widerspruch nicht, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (vgl. Art. 21 Abs. 1 DSGVO, sog. „eingeschränktes Widerspruchsrecht“). In diesem Fall müssen Sie für den Widerspruch Gründe darlegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Im folgenden Text werden wir Sie in den einzelnen Abschnitten auf das Widerspruchsrecht mit dem Hinweis "Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu" hinweisen, sofern dieses Recht besteht. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Ausübung Ihres Widerspruchsrechts. Sicherheit und technische Details Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling findet auf unserer Website nicht statt. Betroffenenrechte (Art. 15 ff. DSGVO) Sie haben das Recht auf Anfrage unentgeltlich Auskunft (Art. 15 EU-DSGVO) über Ihre, bei uns gespeicherten, personenbezogenen Daten zu bekommen. Bei Vorliegen unrichtiger Daten haben Sie das Recht auf Berichtigung (Art. 16 EU-DSGVO). Sie haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Löschung (Art. 17 EU-DSGVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO). Zudem haben Sie das Recht, Sie betreffende personenbezogene Daten, die Sie uns bereitgestellt haben zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln (Art. 20 EU-DSGVO). Sie haben das Recht Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs.3 EUDSGVO) oder der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 lit. e), zu widersprechen (Art. 21 EU-DSGVO). Sie können sich unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz über die Verarbeitung der Daten beschweren (Art. 77 EU-DSGVO): Prof. Dr. Tobias Keber Königstraße 10a 70173 Stuttgart Telefonnummer: 0711 615541-0 Faxnummer: 0711 615541-15 poststelle(@)lfdi.bwl.de http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de Datenerfassung auf unserer Website Nachfolgend können Sie sich informieren wo wir, bzw. warum wir von Ihnen personenbezogene Daten erheben. „Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat die Gemeinde Baindt die Fa. komuna GmbH (www.komuna.de), 84032 Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt. Beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend auf die Systeme der komuna GmbH (wzko.komuna.net) verlinkt. Sie können sich anhand des Zertifikates davon überzeugen, dass Sie auf dem richtigen Server verlinkt wurden. Diese Online-Anwendung ist über das HTTPS-Protokoll verschlüsselt, die Schlüsselstärke beträgt je nach eingesetztem Browser 128-Bit bzw. 256-Bit. Die erhobenen Daten werden zur Zuordnung der Zählernummer und dem Objekt (Str., Hausnummer) von der Gemeinde Baindt an die Applikation Wasserzähler-Online verschlüsselt zur komuna GmbH übertragen. Die Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse ist optional und wird nur für die entsprechende Benachrichtigungsmail benötigt. Ihre Daten (Zählernummer, Zählerstand, Ablesedatum) bleiben solange gespeichert, bis sie durch das Hochladen neuer Daten überschrieben werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.“ Log-Files Bei jedem Aufruf unserer Website durch Sie erfassen wir automatisiert Daten und Informationen vom System Ihres Geräts und speichern diese in sog. Server-Log-Files. Bei diesen Daten handelt es sich um Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (hier: Website-Besucher) beziehen. 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Google gibt jedoch an, dass grundsätzlich unter anderen folgende Informationen (auch personenbezogene Daten) verarbeitet werden können: Protokolldaten (insbesondere die IP-Adresse) Standortbezogene Informationen Eindeutige Applikationsnummern Cookies und ähnliche Technologien Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/index.html unter dem Abschnitt "Daten, die wir aufgrund Ihrer Nutzung unserer Dienste erhalten". Wenn Sie in Ihrem Google-Konto angemeldet sind, kann Google die verarbeiteten Informationen abhängig von Ihren Kontoeinstellungen Ihrem Konto hinzufügen und als personenbezogene Daten behandeln, vgl. hierzu insbesondere https://www.google.de/policies/privacy/partners/ . Google führt hierzu u.a. Folgendes aus: "Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten. 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Wir selbst können nicht beeinflussen, welche Daten YouTube bzw. Google tatsächlich erhebt und verarbeitet. YouTube bzw. Google gibt jedoch an, dass grundsätzlich unter anderen folgende Informationen (auch personenbezogene Daten) verarbeitet werden können: Protokolldaten (insbesondere die IP-Adresse) Standortbezogene Informationen Eindeutige Applikationsnummern Cookies und ähnliche Technologien Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/index.html unter dem Abschnitt "Daten, die wir aufgrund Ihrer Nutzung unserer Dienste erhalten". Wenn Sie in Ihrem YouTube- bzw. Google-Konto angemeldet sind, kann YouTube bzw. Google die verarbeiteten Informationen abhängig von Ihren Kontoeinstellungen Ihrem Konto hinzufügen und als personenbezogene Daten behandeln, vgl. hierzu insbesondere https://www.google.de/policies/privacy/partners/ . Hierzu wird ausgeführt: "Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten. Dadurch vereinfachen wir Ihnen beispielsweise das Teilen von Inhalten mit Freunden und Bekannten. Je nach Ihren Kontoeinstellungen werden Ihre Aktivitäten auf anderen Websites und in Apps gegebenenfalls mit Ihren personenbezogenen Daten verknüpft, um die Dienste von Google und von Google eingeblendete Werbung zu verbessern." (https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/index.html) Ein direktes Hinzufügen dieser Daten können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem YouTube- bzw. Google-Konto ausloggen oder auch die entsprechenden Kontoeinstellungen in Ihrem YouTube- bzw. Google-Konto vornehmen. Weiterhin können Sie die Installation von Cookies -soweit solche von Google bzw. 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Zuletzt geändert: 07.11.2024
Beratungsstellen für Familien

Unterstützung für Ihre Partnerschaft und Ihre Familie finden Sie bei den Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen sowie den Erziehungsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände. Wenn Sie minderjährige Kinder haben, können Sie sich im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes beraten lassen. Eine solche Beratung kann Ihnen helfen, ein besseres Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen und im Falle einer Trennung oder Scheidung die Auswirkungen auf die Kinder angemessen einzuschätzen. Beratung durch Ehe-, Paar- und Familientherapeuten Neben der Einzel- und Paarberatung in einer Beratungsstelle können Sie sich im Rahmen einer Paar- oder Familientherapie durch einen niedergelassenen Therapeuten oder einer Therapeutin individuell begleiten lassen. Die Kosten für eine solche Therapie müssen die Partner in der Regel selbst tragen. Rechtsberatung Kommt es trotz allem zur Trennung und zu einer späteren Scheidung, sollten sich beide Ehepartner juristisch beraten lassen. Wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat, sollte sich über eine kostenlose Rechtsberatung und über Verfahrenskostenhilfe informieren. Mediation Paare, die sich trennen wollen, können durch Mediation, das heißt Vermittlung, den Trennungsprozess bewältigen. Mit dem Verfahren lassen sich Konflikte außergerichtlich bewältigen. Die Partner entwickeln mit Unterstützung eines Mediators eine selbstbestimmte, zukunftsorientierte Lösung. Dabei werden weitestgehend deren Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt. Als Mediatoren sind zum Teil Rechtsanwälte tätig. Einige Familien- und Erziehungsberatungsstellen der freien Wohlfahrtsverbände und der Kommunen bieten ebenfalls Mediation in Scheidungs- und Trennungsfragen an. Vor allem, wenn es um das Wohl von Kindern geht, sollten Eltern im Trennungsprozess die Leistungen eines Mediators in Anspruch nehmen. Ombudschaft in der Jugendhilfe Wenn Sie Leistungen der Jugendhilfe erhalten oder brauchen und sich nicht ausreichend gehört und beteiligt fühlen oder mit einer Entscheidung zu einer Jugendhilfemaßnahme nicht einverstanden sind, können Sie sich von den Ombudstellen als unabhängigen Beratungsstellen im Land informieren und beraten lassen. Die Ombudsstellen vermitteln auch bei Konflikten mit dem öffentlichen oder freien Träger der Jugendhilfe.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Vertrauliche Geburt

Das Verfahren der vertraulichen Geburt unterstützt Sie, wenn Sie Ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim halten möchten. Es soll einsame und heimliche Geburten vermeiden. Gleichzeitig werden die Rechte des Kindes sowie des Vaters berücksichtigt. Vor der Geburt: Sie müssen eine Beratungsstelle aufsuchen. Die Beratungsstelle nimmt Ihre Personalien auf, verschließt diese sicher in einem Umschlag und leitet sie dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu. Es verwahrt den Umschlag als Herkunftsnachweis für das Kind. Es darf ihn im Regelfall einsehen, wenn es 16 Jahre alt geworden ist. Nach der Aufnahme Ihrer persönlichen Daten können Sie ein Pseudonym wählen. Die Beratungsstelle vermittelt Sie unter diesem Pseudonym an eine Klinik oder eine zur Leistung der Geburtshilfe berechtigte Person, in der Regel eine Hebamme. Zudem leitet die Beratungsstelle die von Ihnen gewählten Vornamen für das Kind dorthin weiter. Weiterhin teilt sie dem am Geburtsort zuständigen Jugendamt den voraussichtlichen Geburtstermin, den gewünschten Vornamen und das Pseudonym mit. Somit kann sich das Jugendamt sofort nach der Geburt um das Kind kümmern. Nach der Geburt: Die Geburt wird medizinisch betreut und unter dem gewählten Pseudonym dokumentiert. Nach der Geburt teilen die Klinikleitung oder die Hebamme der zuständigen Beratungsstelle Geburtsdatum und -ort des Kindes mit. Diese Daten, Ihr Pseudonym und die für das Kind gewünschten Vornamen werden an das Standesamt weitergeleitet mit dem Vermerk, dass es sich um eine vertrauliche Geburt handelt. Auf der Grundlage dieser Angaben trägt das Standesamt das Kind in das Geburtenregister ein und stellt eine Geburtsurkunde aus. Im Anschluss werden der beurkundete Name des Kindes und Ihr Pseudonym an das BAFzA weitergeleitet. Das BAFzA, das den von der Beratungsstelle übersandten Herkunftsnachweis verwahrt, kann diesen dadurch dem Kind zuordnen. Kosten: Sie müssen für die vertrauliche Geburt sowie die Vor- und Nachsorge nichts bezahlen. Auch für die umfassende Beratung entstehen Ihnen keine Kosten. Die Kliniken beziehungsweise Träger der Einrichtungen, in denen Geburt und Geburtshilfe stattgefunden haben können die anfallenden Kosten gegenüber dem Bund geltend machen. Dies gilt auch für alle anderen, die an der vertraulichen Geburt beteiligt waren. Der Bund wird dabei vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben BAFzA vertreten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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