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Abfallentsorgernummer beantragen

Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie für jede Ihrer Bertriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen. In Baden-Württemberg gibt es im Regelfall keine eigene Abfallentsorgernummer. Die Funktion der Abfallentsorgernummer wird auch durch die Abfallerzeugernummer erfüllt. Nutzen Sie hierzu die Leistung "Abfallerzeugernummer beantragen". Dort finden Sie auch weitere Informationen sowie Ansprechpartner.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Abfallerzeugernummer beantragen

Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten. Wenn Sie im Jahr insgesamt mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie eine Abfallerzeugernummer. Die Abfallerzeugernummer ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um die bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle vorgeschriebenen Nachweise führen zu können, kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt, ist unter anderem notwendig, um am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können. Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig. Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Sammelentsorgungsnachweis Bestätigung

Wenn Sie gefährliche Abfälle verwerten, beseitigen, sammeln oder befördern, unterliegt dies einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Ausgenommen sind private Haushalte und Kleinmengenerzeuger, die nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr erzeugen. Wenn Sie nachweispflichtig sind und weniger 20t pro Jahr und Abfallart erzeugen, können Sie Ihren Abfall über den Sammelnachweis eines Beförderers organisieren. Dieser nimmt für Sie am elektronischen Nachweisverfahren teil.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Entsorgungsnachweis für privilegiertes Verfahren anzeigen

Als Unternehmen, das gefährliche Abfälle erzeugt, müssen Sie und die an ihrer Entsorgung beteiligten Unternehmen, sowohl untereinander als auch gegenüber den zuständigen Behörden, die ordnungsgemäße Entsorgung nachweisen und die hierfür erforderlichen Nachweisdokumente führen. Bereits vor Beginn der Entsorgung müssen Sie als abfallerzeugendes Unternehmen Entsorgungsnachweise führen, um bereits die Zulässigkeit der geplanten Art der Entsorgung nachzuweisen. Die zuständige Behörde muss die Zulässigkeit der Entsorgung vor Beginn der Entsorgung bestätigen. Die Pflicht zur Bestätigung des Entsorgungsnachweises entfällt im sogenannten privilegierten Verfahren. Dieses gilt für folgende Unternehmen: die Entsorgungsanlagen, die als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind oder Entsorgungsanlagen, die zu einem im EMAS-Register eingetragenen Unternehmen gehören oder Entsorgungsanlagen, die auf Antrag von der zuständigen Behörde von der Bestätigungspflicht befreit wurden. Im privilegierten Verfahren kann mit der Entsorgung unmittelbar nach Übersendung des Entsorgungsnachweises an die zuständige Behörde begonnen werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Entsorgungsnachweis Bestätigung

Wenn Sie gefährliche Abfälle verwerten, beseitigen, sammeln oder befördern, unterliegt dies einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Verpflichtet hierzu sind die Abfallerzeuger sowie die Besitzer, Beförderer, Sammler und Entsorger gefährlicher Abfälle. Ausgenommen sind private Haushalte und Kleinmengenerzeuger, die nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr erzeugen. Wenn der Entsorger nicht für das privilegierte Verfahren zugelassen ist und kein Sammelnachweis eines Beförderers nutzbar ist, weil mehr als 20 Tonnen des Abfalls in dem Jahr an der Anfallstelle entstehen, wird ein behördlich bestätigter Entsorgungsnachweis benötigt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Immissionsschutz - Betrieb oder Inbetriebnahme einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen

Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, vor der Inbetriebnahme den beabsichtigten Betrieb der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bereits bestehende Feuerungsanlagen, die vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurden, waren der zuständigen Behörde bis zum 1. Dezember 2023 anzuzeigen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen

Betreiberinnen und Betreiber von Langzeitlagern müssen bei Stilllegung bestimmte Anforderungen erfüllen, damit das Lager keine Gefahr für die Allgemeinheit oder die Umwelt darstellt. Sachverständige kontrollieren die Einhaltung regelmäßig. Wenn Sie die Kontrolle durchführen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, Sie als Sachverständige oder Sachverständiger zu bestimmen. Die Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden

Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie Hausgewerbetreibende im Sinne des Heimarbeitsgesetzes sowie Personen, die wegen ihrer Schutzbedürftigkeit den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, unterliegen besonderen gesetzlichen Schutzvorschriften. Wer erstmalig Personen mit Heimarbeit beschäftigen will, hat dies der zuständigen Stelle mitzuteilen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Zuwendung für Landärztin / Landarzt beantragen

Als Hausärztin oder Hausarzt erhalten Sie bis zu 30.000 Euro Landesförderung. Dies gilt, wenn Sie sich in Baden-Württemberg in einer ländlichen Gemeinde niederlassen, deren hausärztliche Versorgung nicht oder in naher Zukunft nicht mehr gesichert ist. Es können gefördert werden: die Übernahme eines bestehenden Praxissitzes die Neuerrichtung einer Praxis die Errichtung einer Zweigpraxis die Anstellung eines Arztes / einer Ärztin[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Immissionsschutz - Betriebseinstellung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG anzeigen

Stilllegungen von genehmigungsbedürftigen Anlagen sind, sobald der Betreiber einen dahingehenden Entschluss gefasst hat, nach § 15 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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