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Einreise und Aufenthaltstitel

Für die Einreise in das Bundesgebiet und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie als ausländischer Staatsangehöriger in der Regel einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie einen Aufenthaltstitel. Beim Grenzübertritt müssen Sie Ihren Pass oder Passersatz immer bei sich haben. Für die Einreise in das Bundesgebiet brauchen Sie in der Regel ein Visum, wenn Sie nicht im Besitz eines noch gültigen Aufenthaltstitels sind. Schon im Antrag müssen Sie angeben, für welchen späteren Aufenthaltszweck Sie das Visum benötigen. Für Kurzaufenthalte (wie zum Beispiel zu touristischen Zwecken) bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen sind Angehörige bestimmter Staaten von der Visumpflicht dann befreit, wenn sie keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen. Als Unionsbürgerin oder Unionsbürger benötigen Sie in der Regel weder ein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel für einen Aufenthalt. Für Sie gilt das "Freizügigkeitsgesetz/EU". Sie genießen damit Freizügigkeit. Sie können sich in Deutschland frei bewegen und auch wirtschaftlich betätigen. Sie benötigen einen gültigen Pass oder Passersatz und unterliegen wie Deutsche der Meldepflicht. Die Meldebehörde erhebt bei Ihnen die erforderlichen Daten über das Freizügigkeitsrecht und leitet diese an die Ausländerbehörde weiter. Personen, die Familienangehörige von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU sind (zum Beispiel Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, die noch nicht 21 Jahre alt sind), erhalten automatisch eine Aufenthaltskarte. Hinweis: Als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Türkei benötigen Sie für die erstmalige Einreise und die daran anschließende erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ein nationales Visum. Leben Sie einige Zeit mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, können Sie eine freizügigkeitsähnliche Stellung erwerben, die auf dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei beruht. Wenn Sie sich als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Schweiz in Deutschland aufhalten, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, kann Ihnen eine solche ausgestellt werden. Das ist aber nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie als Familienangehöriger von Schweizer Staatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht aus dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz geltend machen wollen, müssen Sie sich bei der Ausländerbehörde melden. Diese prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Liegen bei Ihnen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Sollten Sie als Familienangehöriger Ihren Aufenthalt nicht bei der Ausländerbehörde anzeigen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Seit dem 1. März 2020 dürfen Ausländer, die einen Aufenthaltstitel besitzen, eine Erwerbstätigkeit ausüben, es sei denn, ein Gesetz bestimmt ein Verbot. Die Erwerbstätigkeit kann durch Gesetz beschränkt sein. Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel verlängern lassen möchten, müssen Sie dies vor Ablauf der Geltungsdauer des Aufenthaltstitels beantragen. Mit einer Verlängerung vermeiden Sie, dass Sie ausreisen müssen und Ihre Berechtigung zur Ausübung einer Beschäftigung verlieren. Hinweis: Aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen, eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung kann die Erwerbstätigkeit auch ohne den Besitz eines Aufenthaltstitels gestattet sein.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Mietspiegel

Mietspiegel 2024 Liebe Bürgerinnen und Bürger, Baindt ist ein attraktiver Wohnort. Dies zeigt die große Nachfrage nach Wohnungen in unserer Gemeinde. Mit dem nun vorliegenden qualifizierten Mietspiegel können Mieter und Vermieter mit einem Höchstmaß an Transparenz und Rechtssicherheit die ortsübliche Vergleichsmiete für ihre Wohnung ermitteln. Zur Berechnung sind die maßgeblichen Kriterien Größe, Baujahr, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage heranzuziehen. Der Mietspiegel wurde in einer kommunenübergreifenden Aktion mit den Städten Ravensburg und Weingarten, sowie den Gemeinden Baienfurt und Berg erarbeitet. Mietspiegel 2024 (PDF-Dokument, 298,04 KB, 28.03.2024) Onlinerechner Der qualifizierte Mietspiegel wurde von der Firma ALP (Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH) in einem aufwendigen Verfahren ausgearbeitet. Der Mietspiegel basiert auf Daten, die im Zeitraum von August bis November 2021 bei insgesamt 1.839 Haushalten, sowie vermieteten Wohnungen in den 5 Kommunen abgefragt wurden. Im Jahre 2024 wurde der Mietspiegel durch das ALP gemäß § 558 d Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch per Index fortgeschrieben. Er ist gemäß Beschluss der Gemeinde Baindt als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und gilt ab dem 1. April 2024. Die durchschnittliche Kaltmiete in der Gemeinde Baindt beträgt 9,29 € pro Quadratmeter. Mit diesem qualifizierten Mietspiegel stellt Ihnen die Gemeinde Baindt als Mieter bzw. Vermieter die Grundlage zur Ermittlung des angemessenen Mietpreises in Baindt zur Verfügung. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

Zuletzt geändert: 14.06.2024
European Energy Award

European Energy Award Der European Energy Award (eea) ist ein Managementsystem und Zertifizierungsverfahren, mit dem die Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft werden, um Potentiale des nachhaltigen Klimaschutzes identifizieren und nutzen zu können. Seit mehreren Jahren beteiligt sich die Gemeinde Baindt am eea. Unterstützt wird sie dabei vom eea-Berater Walter Göppel von der Energieagentur Ravensburg. Die Bundesgeschäftsstelle European Energy Award übernimmt bundesweit die Administration, Koordination und Zusammenarbeit mit Landesträgern, Landesgeschäftsstellen, Regionalen Geschäftsstellen, eea-Beratern, eea-Auditoren und den Kommunen. In der Gemeindeverwaltung wurde ein Energieteam gegründet. Mitglieder sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die innerhalb der Verwaltung mit Energiethemen befasst sind. Im eea werden die Themenfelder Entwicklungsplanung, Raumordnung, kommunale Gebäude, Ver- und Entsorgung, Mobilität sowie Kommunikation/ Öffentlichkeitsarbeit bewertet. Zur Verdeutlichung finden Sie ein Erklärvideo des eea für Bürgerinnen und Bürger. eea-Erklärvideo Umweltbriefe des eea: Ökoheizung vor der Tür (PDF-Dokument, 188,79 KB, 19.10.2022) (pdf-Datei) Werden Sie Effizienzexperte (PDF-Dokument, 308,09 KB, 02.09.2022) (pdf-Datei) Mit dem Zug in die Ferne (Bahntest) (PDF-Dokument, 812,55 KB, 27.01.2022) Wieder wiederverwenden (Ressource Verpackungen) (PDF-Dokument, 1,13 MB, 27.01.2022) Wohin mit dem Schrott (PDF-Dokument, 1,55 MB, 07.12.2021) Ernährungsrat: Selbst isst die Stadt (PDF-Dokument, 286,24 KB, 03.11.2021) Umweltengel für Mehrweg (PDF-Dokument, 1,59 MB, 24.09.2021) Funke für mehr Klimaschutz (PDF-Dokument, 244,32 KB, 19.02.2021) Lüften: Auf Durchzug schalten (PDF-Dokument, 191,44 KB, 27.11.2020) Insektenfreundlicher Garten (PDF-Dokument, 292,21 KB, 11.08.2020) Intelligenter Fehlwurf (PDF-Dokument, 339,33 KB, 08.06.2020) (Informationen rund um die Mülltrennung) Auf zu großem (Wasser-)Fuß (PDF-Dokument, 302,98 KB, 11.05.2020) Gemeinde Baindt bekommt European Energy Award verliehen Preisverleihung am 16. Februar 2017 Die Gemeinde Baindt nimmt seit 2009 am European Energy Award teil. Über den Gemeinde-verband Mittleres Schussental wurde ein Energie- und Klimaschutzkonzept erstellt. Als eea-zertifizierte Gemeinde bezieht Baindt seit 2011 zu 100 Prozent zertifizierten Ökostrom. Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle entwickelten die Verantwortlichen ein Nahwärmekonzept mit dem Ziel, eine umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. 2014 errichtete die Gemeinde ein erdgasbetriebenes, wärmegeführtes Blockheizkraftwerk mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Durch das Nahwärmenetz werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude versorgt. Auf dem Rathaus wurde eine Photovoltaikanlage mit Eigenstromnutzung installiert. Für eine zukunftsorientierte Siedlungsentwicklung treibt Baindt das Flächensparen und die Innenentwicklung voran: Die vorhandenen Flächenpotenziale werden durch eine innerörtliche Nachverdichtung unter anderem im Fischerareal genutzt. Da Flächen im Schussental aufgrund des Siedlungsdrucks knapp sind, liegt ein besonderes Augenmerk auf der effizienten Flächennutzung. In zentraler innerörtlicher Lage wurde durch die Rekultivierung der Trasse der ehemaligen B30 ein Grün- und Aufenthaltsbereich geschaffen. Mit dem Stadtbus Ravensburg-Weingarten, der Anschaffung eines Schul- und Bürgerbusses sowie einem konsequenten Radwegeausbau setzt die Kommune ökologische Schwerpunkte in der Mobilität. Die Gemeinde – mit einem Ergebnis von 62 Prozent rezertifiziert – hat sich zum Ziel gesetzt, den begonnenen eea-Weg konsequent weiter zu gehen. Auf dem Bild von links nach rechts: Ortsbaumeister Herr Roth, Umweltminister Untersteller, Kämmerer Herr Abele sowie Herr Maucher von der Energieagentur Ravensburg.[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Amtsblatt_2024_03_01_KW09.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 1. März 2024 Nummer 9 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Leben retten und gleichzeitig der Natur Gutes tun – Besondere Blutspendeaktion in Baindt am 14. März 2024 Doppelt und nachhaltig helfen – das Le- ben von bis zu drei Menschen retten und gleichzeitig der Natur Gutes tun. Unter diesem Motto steht die nächste Blutspen- deaktion des DRK Baienfurt-Baindt und des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württem- berg Hessen am 14. März 2024 in der Schenk Konrad-Halle. Für jede/n Erstspender/in pflanzen wir einen Baum - regional vor Ort bei uns in Baindt. Somit leisten wir mit die- ser Aktion einen Beitrag zur Aufforstung des regionalen Baumbestandes. Die Idee zu diesem bisher einzigartigen Pilotprojekt in Baden-Württemberg ent- stand durch das Vorhaben des DRK Bai- enfurt-Baindt, Blutspendeaktionen nachhal- tiger und umweltfreundlicher zu gestalten. Wir bieten die Verpflegung wieder vor Ort an, um durch den Verzicht von Eimalverpa- ckungen, Plastik zu reduzieren. Wasser wird mit einem Sprudelautomat selbst hergestellt und aus Glasflaschen ausgeschenkt. Zudem kaufen wir die Verpflegung bei regionalen Bauern, Supermärkten und Bäckereien ein. Nun wollen wir im nächsten Schritt die Na- tur unterstützen. Nach dem Motto „doppelt Gutes tun“, wird pro Erstspende, die am 14. März 2024 bei uns in der Schenk-Kon- rad-Halle geleistet wird, ein Baum im Häl- dele (bei Grünenberg/Stöcklis) gepflanzt. Seien auch Sie dabei und unterstützen uns bei diesem Vorhaben! Entweder in dem Sie selbst als Erstspender/in bei unserem Ter- min dabei sind, indem Sie Bekannte ani- mieren, zur/zum Erstspender/in zu werden oder indem Sie selbst zum wiederholten Mal zu uns nach Baindt zur Blutspende-Aktion kommen. Wir freuen uns auf Sie! Jetzt anmelden und unter www.blutspende.de/blutspendetermine einen Termin sichern. Ihr DRK Baienfurt-Baindt Do, 14.03.24 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Baindt Schenk-Konrad-Halle Klick auf QR Code Jetzt Termin reservieren! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Aktuelle Informationen zur Neugestaltung unserer Ortsmitte Im Moment erfolgt die Herstellung der südlich gelegenen Parkplätze entlang der Bushaltestelle und Küferstraße (Bereich 1). Diese Parkplätze sind dann im Anschluss für alle Baindterinnen und Baindter wieder nutzbar. Diese Entscheidung ermöglicht es, in einem zweiten Schritt die oberen Parkplätze gegenüber der Kreissparkasse her- zustellen, ohne dass auf Parkmöglichkeiten verzichtet werden muss. Im Anschluss daran, voraussichtlich im März/April, folgen die Tiefbau- und Pflasterarbeiten im Bereich des Rathausvorplatzes (Bereich 2). Im Juni ist mit den Arbeiten vor den Ladengeschäften zu rechnen. Ein genaueres Zeitfenster kann im Moment nicht benannt werden. Wir werden ca. drei bis vier Wochen vor den Arbeiten auf die Gewerbetreibenden zuge- hen und den genauen Ablauf erläutern. Schließtage der örtlichen Ladengeschäfte sind nach jetzigem Stand nicht notwendig. Die Zugänglichkeit wird an verschiedenen Tagen erschwert und kurzfristig zwischen einer und drei Stunden zum Ausbau der Steine, zur Abdichtung der Tiefgarage und zum Aufbringen des neuen Belages nicht möglich sein, da direkt vor den Eingängen gearbeitet werden muss. An dieser Stelle bitten wir Sie unseren örtlichen Ladengeschäften die Treue zu halten und diese weiterhin tat- kräftig zu unterstützen. Außerdem bedanken wir uns bei unserem Nachbarn Herrn Anton Wucherer für das gute Miteineinander und die großzügige Bereitstellung zusätzlicher Parkmöglichkeiten auf seinem Grundstück! Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmäßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Ihre Gemeindeverwaltung D H 469 .66 4 4 468.30 46 468 .24 7 4 6 8 .4 5 471 .79 471.82 471 .82 471 .80 471 .77 471.87 4 7 2 .2 7 4 7 1 .8 0 4 7 1 .8 1 4 70 .72 470 .17 470 .15 4 7 0 .1 6 470 .87 470.82 4 7 0 .7 1 469 .92 4 6 9 .7 4 470 .82 470 .56 469 .51 471 .83 471 .83 471 .57 471.47 472 .07 472 .53 468 .89 469 .60 469 .61 469 .65 469 .64 469 .65 469 .63 469 .61 469 .65 469 .26 469 .00 469 .24 469 .28 469 .86 470 .16 470 .65 471 .87 472.47 472 .67 472.75 469 .29 469 .40 470 .22 469 .98 469 .83 4 7 0 .1 0 4 7 0 .1 2 471 .97 471 .37 471.08 470 .84 470 .94 4 7 0 .9 6 470 .82 47 .48 470 .10 469.54 469 .89 469 .99 469 .98 470 .01 4 6 9 .8 4 469 .67 4 6 9 .6 8 4 6 9 .6 8 4 6 9 .7 2 4 6 9 .6 5 469 .59 469 .58 469 .59 469 .59 469 .04 468 .87 468 .97 469 .00 469 .02 469 .05 469 .09 472 .87 472.53 472 .70 473 .01 4 7 3 .0 472 .35 472.17 472 .20 472 .90 4 472 .95 472 .88 472.61 0 472 .61 472 .85 473 .01 472 .67 4 7 2 .7 7 472 .83472 .78 470 .21 469 .31 469 .55 469 .93 471 .12 471 .12 .07 469 .57 469 .54 471 .80 471 .90 469 .20 469 .18 470 .08 472.69 466 .54 62/2 57/3 58/12 467.82 7.66 .61 67.56 467.37 467.53 467.87 467.95 467.73 467.70 467.61 467.56 467.27467.20 467.43 469.31 469.16 469.52 466.56 467.07 467.32 470 .03 O ka 471 .32 46 46 0 6 469 .32 4 6 8 .4 5 471 .78 471 .81 471 .78 471 .79 471 .85 4 7 2 .2 7 4 7 1 .7 9 4 7 1 .8 0 470 .85 470 .71470 .72 470 .16 470 .84 470 .81 470 .75 4 7 0 .6 9 469 .86 4 .76 4 6 9 .7 4 470 .82 470 .56 4 7 0 .5 6 471 .83 O K M a 471 .71 471 .87471.69 471.61 471 .52 472 .07 468 .88 469 .64 469 .66 469 .63 469 .61 469 .68 469 .62 469 .69 469 .66 469 .61 469 .42 469 .37 4 469 .07 469 .21 469 .11 471 .21 471 .41 472.19 469 .53 469 .75 470 .15 470 .06 4 7 0 .1 0 4 7 0 .1 2 471 .95 471.46 471.27 470 .99 470 .84 471.01 4 7 0 .3 6 471 36 470 .10 469.57 469.54 469.53 469.57 469 .56 469 .57 469 .61 469 .73 4 6 9 .8 7 4 6 9 .8 4 469 .83 4 6 9 .8 5 4 6 9 .7 0 4 6 9 .6 5 469 .62 469 .60 469 .59 469 .04 469 .11 469 .28 472 .34 4 7 2 .3 4 472 96 472 .53 472 .96 472 .86 469 .29 469 .42 469 .36 469 .51 Whs Ghs 472.05 470 .17 470 .17 470 .80 469.90 471 .73 469 .14 469 .24 470 .09 470 .85 470 .78 469 .67 469 .64 471 .23 473 .27 466 .63 48/4 5 8 468.55 468 467.19 467.25 467.47 467.54 467.53 468.00 467.36 467.29 466.93 466.72 469.53 469.42 466.52 466.48 467.13 467.10 467.13 467.28 470 .01 469.47 469.31 469.13 6 468.46 468.36 468.37 468.50 468.13 468.18 468.19 468.12 467.99 468.10 468.15 468.31 468.37 468.52 467.96 4 467.56 467.76 7 467.59 467.78 467.60 467.81 467.64 467.83 467.66 467.87 467.71 467.92 467.83 468.04 46 468 467.44 467.49 467.51 467.48 8 3 9 79 8 8 58 7 5 4 2 8 4 1 2 467.88 444666 46 666666 1 ,0 0 In se l w g . B u s e tw a s e in kü rze n 468 468.2 468 . 24 30 0 80-99 55-99 9955-99 55-99 55-99 55-99 80-99 8 9 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80 80-99 80-99 80-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-50 55- 0 55 -9 9 55 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 80-99 80-99 0-99 130-99 130-99 130-99 130-99 130-99 155-99 155-99 155-99 155-99 155-99 180-99 180-99 4 4 113300-9999 113300-9999 80-99 4 6 8 .3 7 4 8.35 4 6 8 .4 5 4 6 8 .4 5 4 6 8 4 5 S ta e S tü tze ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML T p M440 (R65) 9/27W M L T y p L T M 4 4 0 (R 6 5 ) 9 /2 7 W BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 20 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) B S T yp E T C 1 2 0 ( E E S ) B S T yp E T C 1 2 0 ( E E S ) B S T yp E T C 1 2 0 ( E E S ) B S T yp E T C 1 2 0 ( E E S ) B S T yp E T C 1 2 0 ( E E S ) ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 4W ML Typ LTM440 ( 60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m SL Typ VFL 530 LPH 6 0 m PL Typ ZFY230 PL Typ ZFY230 PL Typ ZFY230 B S T yp E T C 1 2 0 ( M ) F hrrad- Repar.Station P Typ ZFY230 ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W Leuchte zusätzlich austauschen JF 07.02.2024 T 0 LLLLLLLLLLLLLLPPPPPPHHHHHHHHHHHHHH 666666666666666666 0000000 mmmmm B S 2 0 ) C ) Ty 0 B S T ((( ((C 8800-9999 5555-9999 99995555-9999 800-9999 ML Ty (((CC60) 24W 88 99 8800 999 8800-9999 8800-9999 8800-9999 99 88 8800 99 8800 8800-9999 8800-9999 5555-9999 5555-9999 5555-9999 8800-9999 Ty EWE-Gartenhydrant OK 468,00 EWE-Gartenhydrant OK 467,95 EWE-Gartenhydrant OK 467,76 Unterflurverteiler Rathaus CAP-Markt Bäckerei Schenk- Konrad-Halle Kreis- sparkasse Mühlstraße Marsweilerstraße K ü fe rstra ß e Dorfplatz Bereich 2 | Rathausvorplatz März / April 24 Bereich 1 | Parkplätze Februar / März 24 Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Barrierefreie Homepage der Gemeinde Baindt - Projekt „Ifa - Informationen für alle“ Webseiten öffentlicher Einrichtungen müssen nach § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgeset- zes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG BW), das auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basiert, barrierefrei zugänglich sein. Das Projekt „Ifa - Information für alle“ hat zum Ziel, barrierefreie Informationen in den Bereichen Politik, Medi- zinwesen, Kultur und Freizeit, besonders im digitalen Bereich, bereitzustellen. Die Initiative entstand aufgrund des erkannten Bedarfs an umfassenden und verständlichen Informationen für eine uneingeschränkte Teilha- be am gesellschaftlichen Leben. Beispielsweise die Corona-Krise betonte die Relevanz von gut zugänglichen Informationen für alle. Die Zielgruppe umfasst alle Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderung oder Lernschwierigkeiten, funktionale Analphabeten, Menschen mit nichtdeutscher Erstsprache und Geflüchtete. Ko- operationspartner wie Städte, Gemeinden, Verwaltungen, Kultureinrichtungen und medizinische Einrichtungen wurden gesucht, um ihre Informationen barrierefrei anzubieten. Auch die Gemeinde Baindt nahm an diesem Projekt teil. Unter www.baindt.de erreichen Sie über die oberste Leiste sowohl den Bereich „Leichte Sprache“ als auch die Gebärdenvideos. Das Projekt wird von capito Bodensee unterstützt, indem ausgewählte Informationen übersetzt und über die capito App zugänglich gemacht werden. Die App bietet Informationen in Leichter Sprache nach den GERS-Sprach- stufen A1, A2 und in Einfacher Sprache nach B1. Die App ermöglicht auch Vorlesefunktionen und die Einbindung von Gebärdensprach-Videos, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Alle erstellten Inhalte können über Web- links direkt auf den Webseiten der Partner eingebunden werden. Das Projekt wird über fünf Jahre von der Aktion Mensch gefördert und von der OWB Oberschwäbische Werkstätten gGmbH durchgeführt. Insgesamt soll das Projekt im Rahmen der Inklusion und digitalen Barrierefreiheit und Informationen für alle schaffen. Sollten Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auffallen oder sollten Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, dann dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 VHS - Außenstelle Baindt Kurse Baindt Frühjahr/Sommer 2024 Es sind noch Plätze frei!! Nr. Y3031-01W3 Rückenfit Alexandra Zimoch Gemeinsam wollen wir unseren Rücken stärken. Dabei ler- nen wir, wie die Haltung verbessert werden kann. Zudem werden in jeder Stunde Ansätze zur Rückenentspannung praktiziert. Der Rückenfitkurs mit Wirbelsäulengymnastik hilft uns, die Beweglichkeit und Koordination zu verbes- sern, was zu einer besseren Körperwahrnehmung führt. Am Ende steht das Ziel, auch im Alltag einen rücken- freundlichen und wirbelsäulenschonenden Bewegungs- ablauf zu erlernen. Bitte mitbringen: Isomatte, kleines Handtuch und beque- me Kleidung 7 - 8 Personen 10 Abende, 05.03.2024 - 04.06.2024 Dienstag, 19:30 - 20:30 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 88,70 € (keine Ermäßigung) Nr. Y3021-001W3 Nordic Walking Kurs für Anfänger*innen Nadine Buchmüller Nordic Walking ist mehr als nur spazieren gehen mit Stö- cken! Mit Nordic Walking lassen sich sowohl Ausdauer als auch Kraft, Beweglichkeit und Koordination trainieren. In diesem Kurs lernst du die Grundtechniken des Nordic Walking kennen. Daher ist dieser Kurs für Anfänger*innen optimal geeignet. Benötigt werden passende Stöcke, wenn möglich aus dem Fachgeschäft und dem Wetter angepasste Klei- dung und Schuhe. 7 - 15 Personen 10 Abende, 08.04.2024 - 24.06.2024 Montag, 18:00 - 19:00 Uhr Badweg am Waldspielplatz, Nähe Bike Park 45,30 € Zu allen Veranstaltungen ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs wirksam. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Anmeldungsbestätigung! Notieren Sie sich des- halb bitte Ihre Kurstermine. Sie erhalten nur eine Nach- richt, wenn alle Plätze eines Kurses bereits belegt sind, der Kurs nicht stattfindet oder sich die Kurszeit oder der Veranstaltungsort ändern. Anmeldung: - persönlich während den Öffnungszeiten - schriftlich (Formulare im Programmheft) - online unter www.vhs-weingarten.de - telefonisch, wenn Sie bereits Kund*in sind Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Für Fragen zu den Kursen der Außenstelle Baindt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Frau Brei, Rathaus, Tel. 07502/9406-13). Vorankündigung Dorfputzete Am Samstag, den 23. März 2024 findet unsere jährliche Dorfputzete in Baindt statt. Treffpunkt ist um 09:00 Uhr am Bauhof. Dort werden Teams gebildet und Strecken zugeteilt. Gegen 12:00 Uhr gibt es einen kleinen Imbiss als Dankeschön und Abschluss am Bauhof. In diesem Jahr organisiert die Narrenzunft Raspler e.V. die Dorfputzete. Hier- für bedanken wir uns bereits heute. Wir freuen uns, wenn möglichst viele Mitbürgerin- nen und Mitbürger bei unserer Dorfputzete mithel- fen. Bei schlechtem Wetter wird die Dorfputzete ersatzlos abgesagt. Ihre Gemeindeverwaltung Stellenausschreibungen sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglich eine Assistenz (m/w/d) für die Bürgermeisterin Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung nach persönlicher Eignung bis EG 8 > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 17.03.2024 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Geänderte Öffnungszeiten des Rathauses Aufgrund von Personalengpässen ist es erforderlich, die Öffnungszeiten unseres Rathauses vorübergehend einzuschränken. Daher gelten ab 04. März 2024 bis auf Weiteres folgende geänderte Öffnungszeiten: Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (nachmittags geschlossen) Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Die aktualisierten Öffnungszeiten finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.baindt.de Wir bedanken uns für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 05. März 2024 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail info@baindt.de. Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Dienstag, 12.03.2024 bis Freitag, 15.03.2024 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Gemeindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, den angefallenen Wintersplitt von den Gehwegen auf die Straße zu kehren und dafür Sorge zu tragen, dass keine Hindernisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum versperren. Bürgermeisteramt Ab dem 01. März ist das Schneiden von Hecken verboten! Vom 01. März bis zum 30. September ist der Hecken- schnitt in Deutschland untersagt. Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dürfen Hecken, Sträucher und lebende Zäune in diesem Zeitraum nicht radikal geschnitten oder gerodet werden. Dieses Gesetz dient dem Schutz nistender Vögel und Insekten. Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Form- und Pfle- geschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zu Gesunderhaltung sind jedoch auch im Frühling und Sommer zulässig. Ebenso bleibt der Rückschnitt zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflichten wei- terhin erlaubt. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf § 12 Nachbarschaftsrecht Baden-Württemberg hin- weisen. Demnach müssen Hecken, gemessen ab der Mittelachse, einen Abstand von 0,50 Meter zum Nach- bargrundstück einhalten und dürfen dann nicht höher als 1,80 Meter sein. Höhere Hecken müssen in einem der Mehrhöhe entsprechenden Abstand zurückgesetzt werden. Festsetzungen im Bebauungsplan haben da- bei Vorrang. Ihre Gemeindeverwaltung Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsan- lage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) und Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwas- sersatzung - AbwS) der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 27.02.2024 wurde die Globalberechnung beschlossen und folglich eine Ände- rung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS). Beschlossen und der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Baindt vollzogen. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 11.03.2024 - 14.03.2024 eine Übung Jagdkampf Training FwSpezlOp AZSO durch. An der Übung nehmen ca. 80 Soldaten sowie 15 Rad- fahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Rugetsweiler, Steinenberg, Vogt, Wetzisreute, Wolperts- wende Geplante Übungsaktivitäten: Gefechtsübung Jagdkampf Infanterie, Jagdkommando- einsatz verstärkter Fallschirmjägerzug. Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 12.03.2024 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2024 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2024 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2024 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2024 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2024 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Ausle- gung zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 23.01.2024 den Entwurf zur 1. Än- derung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewer- begebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 20.10.2023 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. §3 Abs.2 BauGB bestimmt. Gemäß §13a BauGB wird die 1. Änderung der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunig- ten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im west- lichen Bereich des Ortsteils „Schachen“ und umfasst fol- gende Grundstücke mit den Flst.-Nrn.1014/2 und 1014/4. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten La- geplan dargestellt. 562/12 562/15 56 2/ 22 562/14 562/23 562/24 562/21 562/17 1014 558 562/19 562/11 562/20562/18 562/16 562/6 562/13 1 19 15 8 24 14 22 12 31 16 23 19 /1 18 1014/3 1014/4 1014/5 1014/6 1014/7 1014/2 Am Umspannwerk 1014/8 Am F öh re nr ie d Geltungsbereich N maßstabslos Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 wird in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/oeffentliche-bekanntmachun- gen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmög- lichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öff- nungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hin- weis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bit- te, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öf- fentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs.4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröf- fentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (T.Hohenhausen@ Baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht recht- zeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Da- ten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, er- halten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 27.02.2024 gez. Simone Rürup -Bürgermeisterin- Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 02. März und Sonntag, 03. März Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 02. März Huberesch-Apotheke, Rümelinstr. 7, 88213 Ravensburg (Weststadt), Tel.: 0751 - 9 77 09 10 Sonntag, 03. März Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstr. 13, 88250 Weingar- ten, Tel.: 0751 - 56 02 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Abfallwirtschaft Problemstoff-Sammlung 2024 Am Donnerstag, 21. März 2024 von 11.00 - 13.00 Uhr wird das Schadstoffmobil in Baindt stehen. Sammelstelle: Wertstoffhof/Bauhof, Ziegeleistraße 20 Weitere Orte und Termine entnehmen Sie bitte der Home- page des Landratsamtes unter www.rv.de Die Abgabe ist nicht zwingend auf die Wohngemeinde beschränkt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Sammeltermin und -ort auszu- wählen. Was wird angenommen? • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts- und Autobatterien, • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben, Lacke, Laugen, Säuren, Lösungsmittel, Kleb- stoffe • Holzschutz- u. Pflanzenschutzmittel • Putz- und Reinigungsmittel • Spraydosen mit Restinhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de (Rubrik Abfallwirtschaft) abrufbar. Kostenlose Annahme • für Haushalte und Kleingewerbebetriebe in haushalts- üblichen Mengen Kostenpflichtige Annahme • für Apotheken und Gewerbetreibende, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei: Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Wetzel (Telefon 0151-17413155 / Marlene.Wetzel@ remondis.de) Formular abrufbar unter www.rv.de Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: • Altmedikamente: Restmüll-Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahmepflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersionsfarbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll-Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne • Waschmittel: Restmüll-Behälter Regelungen für eine sichere Abgabe: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefähr- lichen Abfällen um! • Abgabe der Problemstoffe, wenn möglich, in den Ori- ginalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte wei- terzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachper- sonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Berta Schmid feierte am 23.02.2024 ihren 90. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt sie ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Bernhard Kenner feierte am 28. Februar 2024 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Herr Kenner ein klei- nes Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Geburten Geburt Die Gemeinde Baindt gratuliert Lisa und Frank Fischer zur Geburt ihrer Tochter Jolina Alvina Fischer am 25.12.2023 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Veranstaltungskalender März 06.03. Gottesdienst mit Kranken- salbung Seniorentreff BSS 13.03. Frühlingscafe Sel. Irmgard 14.03. Blutspendetermin DRK SKH 15.03. Jahreshauptversammlung SV Baindt Vereinsraum 16.03. Impulse Osterkerzen verzieren BSS 16. + 17.03. Jugendlager Alpinteam 17.03. Fahrzeugweihe Feuerwehr SKH 19.03. Gemeinderatssitzung Rathaus 21.03. Jahreshauptversammlung Taekwondo BSS 22.03. Jahreshauptversammlung TC Baindt Vereinsraum 22.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 23.03. Dorfputzete 25. - 27.03. Osterschießen Schützengilde Schulnachrichten SBBZ Sehen Feierlicher Funke der Großzügigkeit Wir freuen uns bekannt zu geben, dass am Freitag, dem 23. Februar 2024, die Böllergruppe Baindt uns großzügig einen Scheck in Höhe von 500 Euro über- reicht hat. Die Böllergruppe Baindt versammelt sich jedes Jahr an Silvester am Baindter Bädle, um ein beeindruckendes zen- trales Feuerwerk für die Gemeinde Baindt zu veranstalten. Der Erlös aus der Veranstaltung im Jahr 2023 wurde für die Anschaffung eines iPads verwendet. Diese großzügige Spende wurde durch Herrn Spahlinger initiiert, der bereits 500 Euro für den Kauf des iPads gespendet hatte. Die Böllergruppe Baindt hat nun den noch fehlenden Betrag beigesteuert. Es war eine heitere Atmosphäre, die von der Gemeinschaft der Gruppe ausging. Und inmitten dieses Moments wurde ein Funke der Großzügigkeit entfacht. Wir möchten uns herzlich bei der Böllergruppe Baindt und Herrn Spahlinger für ihre Unterstützung bedanken. Dank ihrer Großzügigkeit konnten wir das iPad erwerben und werden es für gemeinnützige Zwecke nutzen. Wir sind dankbar für die Zusammenarbeit und das Engagement der Böllergruppe Baindt und freuen uns auf weitere er- folgreiche Projekte in der Zukunft. Dankbar nehmen die zwei Baindter SBBZ-Schüler Justin Maier (mit Ipad) und Lars Warneck (mit Spendenscheck) die Spende entgegen. Hinten v. l.: Frau Weissenberger, Herr Bischof und Frau Schmidt Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Linus Kaplan, Tel.: 94 35 84 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Ole Buchmüller, Tel.: 62 13 03 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Zur Information „Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 06.03.2024, 10.04.2024, 15.05.2024, 12.06.2024, 03.07.2024 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 05.03.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Bescheinigung für Ruheständler wird derzeit verschickt: Hilfe bei der Steuererklärung Grundsätzlich müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschrei- tet. 2023 lag der Freibetrag bei 10.908 Euro für Singles und bei 21.816 Euro für Verheiratete. Hilfe erhalten Ruhe- ständler dabei durch die kostenlose Bescheinigung „In- formation über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Diese Bescheinigung führt alle steuerrechtlich relevan- ten Beträge auf, die die gesetzliche Rentenversicherung automatisch für das Jahr 2023 an die Finanzverwaltung übermittelt hat. Wer die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ in der Vergangenheit schon einmal angefragt hat, bekommt sie auch für 2023 wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie hingegen erstmals benötigt, kann sie unter www.deutsche-renten- versicherung.de/steuerbescheinigung anfordern. Als sogenannte eDaten liegen die steuerrechtlich rele- vanten Beträge der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich dem Finanzamt vor und müssen seit 2019 nicht mehr von Hand in die Steuererklärung eingetragen werden. Weitere Informationen enthält die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Sie kann kostenlos un- ter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht die Bro- schüre unter „Pressemitteilungen und Nachrichten“ eben- falls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Informationen zur Anmeldung an der Achtalschule in LG 5 für das Schuljahr 2024/2025: Die persönliche Anmeldung für die LG 5 kann ab Diens- tag, 05.03. bis Freitag 08.03.2024 (12:00 Uhr) vorgenom- men werden. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Anmeldung mit: - ausgefüllter Aufnahmeantrag (senden wir Ihnen gerne zu, bzw. finden Sie auf der Homepage) - Blatt 3 und 4 der Grundschulempfehlung im Original - Nachweis über den Masernschutz Sie können uns die vollständigen Unterlagen auch bis spätestens 08.03.2024 auf postalischem Weg zusenden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Für die Schulgemeinschaft A. Lehle - Rektor Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 02. März - 25. Februar 2024 Gedanken zur Woche: Ich danke dir für deine Freundschaft, Jesus! Jeden Tag aufs Neue gehst du mit mir. Du bist an meiner Seite, bist treu und gibst Halt - auch und gerade dann, wenn ich es selbst nicht kann. Samstag, 02. März Ab 08.00 Uhr Aktion Hoffnung Altkleidersammlung 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Romy 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Franziska Joachim, Leana Neb († Kurt Bugger, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Franz und Eugen Schmidt) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Sonntag, 03. März - 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt - Gottesdienst mit den Erstkommu- nionkinder mit der JuKa 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Nele und Vida Dienstag, 05. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Mittwoch, 06. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 14.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Krankensalbung im Bischof Sproll Saal Donnerstag, 07. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 16.00 Uhr Baindt - Erstbeichte der Kommunionkinder Gruppe 2 und Gewandausgabe Freitag, 08. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baindt - Gruppenstunde der Erstkommuni- onkinder im Bischof-Sproll-Saal Samstag, 09. März 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Bußfeier Ministranten: Marisa Pfister, Jakob Spähn, Ric- co Haller, Emil Schützbach, Max Schützbach († Marta und Heinrich Adler, Josef Jerg, Kurt Elbs, Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll, Adam und Agathe Zimmermann) 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier, Gedenkgottes- dienst mit dem Musikverein Sonntag, 10. März - 4. Fastensonntag (Laetare) 10.00 Uhr Baindt - Familienwortgottesfeier mit dem Kindergarten St. Martin 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst - 50 Jahre Ju- gendkantorei Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 15.00 - 18.00 Uhr Freitag, 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Altkleidersammlung, Samstag, 02. März, ab 8.00 Uhr Bitte stellen Sie den Sack mit Ihrer Kleiderspende erst am Sammeltag bis 8.00 Uhr gut sichtbar an den Stra- ßenrand. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Einladung Seniorentreff Wir laden Sie ganz herzlich ein zum Gottesdienst am Mittwoch, 6. März 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Herr Pfarrer Staudacher wird Ihnen im Rahmen des Gottesdienstes die Krankensalbung spenden. Bitte bringen Sie Ihr Gesangbuch mit. Im Anschluss freuen wir uns auf ein gemütliches Beisam- mensein mit guten Gesprächen. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Evangelische Kirche Baienfurt 1. März 2024, 19.00 Uhr anschließend Beisammensein im Katholi- schen Gemeindehaus St. Anna Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ein Hoffnungszeichen gegen Gewalt und Hass „... durch das Band des Friedens“ Zum Weltgebetstag 2024 aus Palästina Die Gottesdienstordnungen für den Weltgebetstag am ersten Freitag im März haben lange Entstehungsge- schichten. In Deutschland war diese mit der Veröffentli- chung der Liturgie im September 2023 zunächst abge- schlossen. Angesichts der dramatischen Ereignisse in Israel und Pa- lästina seit dem 7. Oktober hat das deutsche WGT-Ko- mitee eine aktualisierte Version der Gottesdienstordnung erarbeitet und im Januar 2024 herausgegeben. Diese dient bundesweit als Grundlage für tausende von ökume- nischen Gottesdiensten zum Weltgebetstag. „Angesichts von Gewalt, Hass und Krieg in Israel und Palästina ist der Weltgebetstag mit seinem diesjährigen biblischen Motto aus dem Brief an die Gemeinde in Ephesus ´...durch das Band des Friedens` so wichtig wie nie zuvor“, betont die evangelische Vorstandsvorsitzende des WGT, Brunhilde Raiser. „Der Terror der Hamas vom 7. Oktober jedoch und der Krieg in Gaza haben die Bereitschaft vieler Men- schen in Deutschland weiter verringert, palästinensische Erfahrungen wahrzunehmen und gelten zu lassen. Die neuen Erläuterungen sollen dazu beitragen, die Worte der palästinensischen Christinnen trotz aller Spannungen hörbar zu machen.“ Auch das Plakat und die Postkarten wurden geändert, ein Zweig eines Olivenbaums ist jetzt dargestellt. Die biblischen Texte der Gottesdienstordnung, beson- ders Psalm 85 und Eph 4,1–7 können in der aktuellen Situation tragen. Mit ihnen kann für Gerechtigkeit, Frie- den und die weltweite Einhaltung der Menschenrechte gebetet werden. Die Geschichten der drei Frauen in der Gottesdienstordnung geben einen Einblick in Leben, Lei- den und Hoffnungen in den besetzten Gebieten. Sie sind Hoffnungskeime, die deutlich machen, wie Menschen aus ihrem Glauben heraus Kraft gewinnen, sich für Frieden zu engagieren. Ihre Erzählungen sind eingebettet in Lieder und Texte, die den Wunsch nach Frieden und Gerechtig- keit und vor allem die Hoffnung darauf ausdrücken. Gaza, Hamas, Israel und Palästina sind aktuell Themen der Nachrichten. Wie die Situation zum 1. März sein wird, ist nicht absehbar. Wird weiterhin Krieg herrschen, wird es zumindest eine Waffenruhe geben oder wird ein Weg gefunden für eine sichere und gerechte Lebensmöglich- keit der Menschen in Israel und Palästina? Am 1. März 2024 wollen Christ*innen weltweit mit den Frauen des palästinensischen Komitees beten, dass von allen Seiten das Menschenmögliche für die Erreichung eines gerechten Friedens getan wird. Schließen auch Sie sich über Länder- und Konfessions- grenzen hinweg zusammen, um auf die Stimmen von Frauen aus Palästina und ihre Sehnsucht nach Frieden in der Region zu hören und sie zu teilen. So kann der Weltgebetstag 2024 in dieser bedrückenden Zeit dazu beitragen, dass - gehalten durch das Band des Friedens - Verständigung, Versöhnung und Frieden eine Chance bekommen, in Israel und Palästina, im Nahen Osten und auch bei uns in Deutschland. Weltgebetstag der Frauen - Deutsches Komitee e. V. impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wie jedes Jahr laden wir Erwachsene und Kinder herzlich dazu ein, unter An- leitung selbst eine Osterkerze zu gestal- ten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund da- für. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen sel- ber zu verzieren. Bitte Messer und Brettchen mitbringen. Kerzen und De- korationsmaterial stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 16.03.2024, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäf- tigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 4,00 Euro Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer die Hand an den Pflug legt und sieht zurück, der ist nicht geschickt für das Reich Gottes. Lk 9,62 Freitag, 01. März 19.00 Uhr Baienfurt Weltgebetstag Palästina, Ev. Kir- che, anschließend Beisammen- sein im Kath. Gemeindehaus in Baienfurt Sonntag, 03. März Okuli 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst mit Taufe, Die- trich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schö- berl), anschließend Kirchenkaf- fee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 04. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 06. März 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 07. März 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemeindehaus Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Freitag, 08. März 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 10. März Lätare 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Diakoniepfarrer R. Brennecke) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Hinweis: Die Predigt vom letzten Sonntag, 25.2. ist auf unserer Homepage abrufbar, da die Gottesdienstüber- tragung wegen einer Störung der Internetverbindung nicht möglich war. --- Gedanken zum Wochenspruch Nichts verpassen zu wollen, kann gefährlich sein, denn es verleitet uns dazu, nie ganz bei der Sache zu sein - im Moment, hier und jetzt. Unser Wochenspruch lädt uns dagegen zur Konzent- ration auf das Wesentliche ein: Gottes gute Herrschaft des gerechten Friedens - ein Zustand, von dem diese Welt nur träumen kann. Und doch ist Gottes Idee für uns ganz real, will ins Leben übersetzt werden, mit dem Blick auf das, was Gott uns jetzt vor Augen stellt und der Zielrichtung: nach vorne, dorthin, wohin er uns führt - in eine gute Zukunft für alle Geschöpfe dieser Erde. Mit Gott zusammen gelingt das Werk und schickt sich in Gottes Reich, das wächst. Denn vom Ende her wird deutlich, dass sich das Pflügen gelohnt hat, weil dadurch reiche Frucht wachsen kann. Gottes reichen Segen dafür! - Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Bibel im Gespräch - Johannes-Evange- lium Jetzt kommt die Abschluss-Staffel zum Johannesevangelium. Mich von einem Wort überraschen las- sen, das „zufällig“ in meine Situation hin- einspricht. Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewegen. Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin - Zusammen über das Johannesevangelium ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evangeliums entdecken. Auch für die letzten Termine in dieser Reihe laden wir wieder alle herzlich ein, zum gemeinsamen Lesen, Dis- kutieren und Entdecken. Kommen Sie gerne donnerstagsabends um 19.00 Uhr ins Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 7. März + 14. + 21. März 2024. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in dieser Runde! M. Schöberl, Pfarrer Seniorenkreis Am Dienstag, 12. März 2024 treffen wir uns im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Herr Pfarrer Schöberl wird mit uns über „Messianische Juden und ortho- doxe Christen - Begegnung mit Minderheiten im Heiligen Land“ sprechen. Wir laden alle Interessierten herzlich ein. --- Der kreative Montag bietet an: Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein März 11.03. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell April 08.04. Annemarie Weber: „Blumen erblühen am Fenster“ Tiffany Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Sportverein Baindt 1959 e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: Begrüßung und Totenehrung 1. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 2. Bericht des Kassierers 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Frauenvertreter/in • Jugendvertreter/in • Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. 1. Jugendmannschaft weiter auf Erfolgs- kurs SV Baindt - TTF Kißlegg II 7:3 Den 3. Sieg im 3. Spiel der Rückrunde konnte unsere 1. Jugendmannschaft am vergangenen Samstag beim Heimspiel gegen die TTF Kißlegg II feiern. Das Eingangsdoppel von Fabian und Valentin war hart umkämpft und endete mit einem knappen 3:2 Erfolg für unsere Spieler. In den ers- ten beiden Einzeln folgten zwei klare 3:0 Siege von Fa- bian und Jona, bevor die Siegesserie vorerst riss: Ricco und Valentin hatten bei ihren 1:3 Niederlagen jeweils das Nachsehen. Doch die nächsten 4 Partien gingen allesamt an die Gastgeber, wobei besonders Ricco und Jona bei ihren 5-Satz-Siegen mächtig zu kämpfen hatten. Die ab- schließende Niederlage von Fabian fiel beim Stand von 7:2 nicht mehr sonderlich ins Gewicht, der Sieg war be- reits vorher schon unter Dach und Fach. Damit bleiben wir ungeschlagen an der Tabellenspitze der Kreisliga A und haben nun sogar die Chance die Meisterschaft der Rückrunde zu gewinnen. Es spielten: Jona Klein (3:0), Valentin Koch (1:1), Fabian Striegel (1:1) und Ricco Haller (1:1) Herren 1 bleiben gegen Tabellenführer chancenlos SV Baindt - TSV Laupheim 3:9 Gegen die auf allen Positionen stärker besetzten Gäste aus Laupheim hatten wir von Beginn an nichts zu verlie- ren. Dies wurde gleich in den Doppeln sichtbar, als Tobi und Nico völlig unbekümmert groß aufspielten und das bislang ungeschlagene Spitzendoppel der Gäste nach tollen Ballwechseln 3:2 schlagen konnten. Auch Philipp und Marcel harmonierten in ihrem ersten gemeinsamen Doppel gut und gewannen mit 3:0. Unsere Ersatzmänner Frank und Oli spielten in ihrem Doppel sehr gut mit, für mehr als einen Satz reichte es aber leider nicht. In den Einzeln mussten Marcel und Philipp zum ersten Mal seit ihrer Rückkehr zum SV Baindt (vor 4 Jahren) gegen zwei nominell bessere Spieler antreten und ebenfalls zum ersten Mal gingen alle Einzel des vorderen Paarkreuzes verloren. Tobi konnte in seinem ersten Einzel noch souve- rän mit 3:0 gewinnen und beim Stand von 3:3 waren wir noch voll im Spiel. Doch dann folgten 6 Niederlagen in Folge, bei denen wir in keiner Partie echte Gewinnchan- cen hatten. So war der Abend relativ früh beendet und der TSV Laupheim zeigte uns warum sie derzeit zurecht an der Tabellenspitze stehen. Vielen Dank an unsere Ersatzleute Frank und Oli fürs Ein- springen! Für uns stehen nun in den kommenden Wochen drei Auswärtsspiele an, bei denen wir nochmals punkten müssen um nicht noch in den Abstiegskampf der Lan- desklasse verwickelt zu werden. Es spielten: Marcel Brückner (0:2), Philipp Schwarz (0:2), Tobias Nowak (1:1), Nico Scheffold (0:1), Frank Markwart (0:1) und Oliver Rückert (0:1) Abt. Frauenturnen Einladung zur Abteilungsversammlung Unsere Abteilungsversammlung findet am Montag, 04.03.24, nach dem Sport ab ca. 20.30 Uhr im Jugendvereinsheim „Loch“ statt. Wir freuen uns über zahlrei- che Teilnehmerinnen. Musikverein Baindt Jahreshauptversammlung des Musikvereins Baindt Am vergangenen Sonntag, den 25.02.2024, fand unsere Jahreshauptversammlung in der Schenk-Konrad-Halle statt. Die erste Vorsitzende Selina Steinhauser gab der Versammlung einen Überblick über die Anschaffungen und Projekte des MV Baindts im vergangenen Jahr. Im Anschluss folgte der Bericht der Schriftführerin Melanie Brei, die über die Vereinsaktivitäten 2023 informierte. Die Jugendleiterin Natalie Bader berichtete aus der Jugendarbeit und der Kassier Johannes Steinhauser gab Aufschluss über die Finanzen unseres Vereins. Anschließend empfahlen die beiden Kassenprüfer Werner Elbs und Josef Schützbach der Versammlung die Entlastung der Vorstandschaft. Die Vorstandschaft wurde einstimmig entlastet. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Auch dieses Jahr durften wir wieder einige Mitglieder für ihre langjährige Vereinstreue ehren. Für 10-jährige akti- ve Mitgliedschaft wurde Daniel Futterer, Lukas Forde- rer, Raphael Reck, Tobias Schnez und Katharina Strehle geehrt. Alexandra Dasch erhielt die Ehrennadel in Gold mit Urkunde für ihre 30-jährige aktive Mitgliedschaft im Verein. Johannes Schuler wurde in Abwesenheit die Eh- rennadel in Gold mit Diamant für seine 40-jährige aktive Mitgliedschaft verliehen. Außerdem erhielten Martha Elbs und Franz Schnez die Ehrennadel in Gold mit Diamant für ihre 40-jährige fördernde Mitgliedschaft. Martha Elbs und Franz Schnez wurden satzungsgemäß zu Ehrenmitglie- dern des Musikvereins Baindt ernannt. Frau Rürup übernahm dankenswerterweise die Wahllei- tung. Zur Wahl standen dieses Jahr die Ämter des zwei- ten Vorsitzenden, des Schriftführers sowie zwei aktive und ein passiver Beisitzer. Die zweite Vorsitzende Julia Konzett, die Schriftführerin Melanie Brei sowie der passi- ve Beisitzer Werner Späth wurden in ihrem Amt bestätigt und für weitere zwei Jahre gewählt. Katharina Futterer übergab ihr Amt an Jonas Pfister. Für Valentin Schmidt konnte Bernhard Berle als Nachfolger gewonnen werden. Im Anschluss an die Wahlen folgte noch der Bericht des Dirigenten Julius Otto sowie ein Ausblick auf die Termine und Veranstaltungen 2024. Am vergangenen Sonntag fand ebenfalls die Jahres- hauptversammlung des Fördervereins des Musikvereins Baindt statt. Auch hier wurde neu gewählt. Katharina Strehle gab ihr Amt als Kassiererin des Fördervereins an Achim Henzler weiter. Wir bedanken uns recht herzlich bei den ausscheidenden Ausschussmitgliedern des Musikvereins sowie des Förder- vereins Katharina Futterer, Valentin Schmidt und Katha- rina Strehle und wünschen Jonas Pfister, Bernhard Berle und Achim Henzler viel Freude bei ihrer neuen Aufgabe! Schützengilde Baindt Osterschießen 2024 An alle Mitbürger, Vereine, Stammtische und Gruppierungen Die Schützengilde Baindt ladet die Bevölke- rung und Vereine zum alljährlichen Oster- schießen in unser Schützenhaus nach Baindt ein. Geschos- sen wird in den Disziplinen LG Einzel und LG Mannschaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allgemeine Schützen getrennt. Auch ein Start mit der Luftpistole ist möglich, hier wird das Ergebnis (der Teiler) durch drei- geteilt (1/3). Wir bieten auch eine Mannschaftswertung für beide Klas- sen an. Eine Mannschaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mannschaftsmitglieds. Wir bieten folgende Trainingszeiten an, wo erfahrene Sportschützen mit Tipps und Tricks euch unterstützen. Mittwoch, 06.03.2024 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 13.03.2024 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 20.03.2024 von 19:00 - 21:00 Uhr Gesonderte Trainingszeiten nach Rücksprache möglich. Schießzeiten für das Osterschießen: Dienstag, 26.03.2024 von 18:00 - 22:00 Uhr Mittwoch, 27.03.2024 von 18:00 - 22:00 Uhr Donnerstag, 28.03.2024 von 18:00 - 22:00 Uhr Siegerehrung: Ostermontag, 01.04.2024 ab 10:00 beginnt der Frühschop- pen. Die Siegerehrung beginnt um 10:30 Uhr. Mit freundlichem Schützengruß Stefan Schnez Sportleiter SGi Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aussichtsreiche Wanderung bei Heiligenberg Wir wandern vom Parkplatz Elisenruhe zunächst nach Heiligenberg, weiter zum Aussichtspunkt Altheiligenberg. Nach einer Rast geht es weiter zu den Freundschaftshöh- len und auf die Amalienhöhe. Treffpunkt: Sonntag, 10.03.2024 um 9.30 Uhr Festplatz Weingarten (Fahrgemeinschaften) Gehzeit: ca. 5 Stunden, 11 km, 200 hm. Fahrpreis: 11 Euro für Mitglieder. Einkehr: nach der Wanderung im Landgasthaus zur Post, Betenbrunn 17, Heiligenberg Anmeldung: ab 06.03.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung: Petra Junginger, E-Mail: wan_ja@web.de Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, ggf. Stö- cke und Wechselschuhe. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Von Schmalegg nach Weingarten Wir fahren mit dem Stadtbus nach Schmalegg und wan- dern über Aulwangen nach Grosstobel. An Rafi vorbei über die Schussen gelangen wir nach Weingarten zur Einkehr. Treffpunkt: Dienstag 12.03.2024 um 9.45 Uhr Bushalte- stelle Charlottenplatz Weingarten. Gehzeit: ca. 10 km, 80 hm. Fahrpreis: 5,00 Euro für Mit- glieder. Anmeldung beim WF Arnold Methner E-Mail: arnometh97@gmail.com. Mitnehmen: Gute Wanderschuhe, Vesper, Getränk und ggf. Stöcke. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch! Unseren Mitgliedern, die im März ge- boren sind, wünscht die Vorstand- schaft vom Sozialverband VdK OV Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Wir wünschen allen ein schönes Osterfest. Liebe Grüße Karin Maucher - Vorsitzende Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Was sonst noch interessiert MOWA Second-Hand-Kleider-Basar Turn- und Festhalle Mochenwangen Samstag, 09. März von 10 bis 13 Uhr Aktuelle, modische Frühjahr-/ Sommerbekleidung für Damen, Herren und für Teens ab Größe 140 Schuhe, Accessoires, Bücher Während des Verkaufs bewirten wir Sie mit belegten See- len, Kaffee und Kuchen. www.second-hand-basar-mochenwangen.de Wir laden euch herzlich ein zum BASAR BLITZENREUTE mit Kinderflohmarkt am 9. März 2024 von 15 Uhr bis 17 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute Es wird Frühjahrs- und Sommerbekleidung für Babys, Kinder und Jugendliche angeboten sowie Umstandsmo- de und Spielzeug. Genießen Sie Kuchen und Torten, Waffeln und Leberkäse in unserer Cafeteria. Tischreservierungen ab sofort unter basarblitzenreute@gmail.com Weitere Informationen auch bei facebook.com/BasarBlitzenreute oder Instagram @basar.blitzenreute WIR FREUEN UNS AUF EUCH! Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. lädt alle Mitglieder zu seiner Jahreshauptversammlung ein. Die Versammlung findet am Dienstag, 19. März 2024 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Saulgauer Straße 31 in 88361 Boms statt. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht 2023 2. Kassenbericht 2023 3. Kassenprüfbericht 4. Entlastung von Vorstand und Geschäftsleitung 5. Wahlen von Vorstand, Beirat & Kassenprüfer 6. Wünsche, Anträge, Verschiedenes Im Anschluss wünschen wir gute Unterhaltung mit dem Kabarettisten Martin Wangler alias Fidelius Waldvogel Zu Beginn der Veranstaltung laden wir Sie um 19.30 Uhr zu einem Vesper ein und bitten um pünktliches Erschei- nen. Zur besseren Planung bitten wir um vorherige An- meldung bis spätestens 14.03.2024 unter Tel.: 07585/ 9307-0, E-Mail: info@mr-ao.de Ihr Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Musik am Markttag in Weingarten Alle vier Wochen finden sich in der evangelischen Stadt- kirche in Weingarten am Markttag um 12 Uhr bei „Musik und ein Wort auf den Weg“ zahlreiche Besucher ein. Am Mittwoch, den 6. März 2024 übernimmt der Män- nerchor des Liederkranzes Baienfurt unter Leitung ihrer Dirigentin Irene Streis den Musikteil. Geistliche und welt- liche Lieder kommen zu Gehör. Für die Renovierung der Stadtkirche wird um Spenden gebeten. Chorproben CHORifeen and friends Die Chorifeens and friends sind ein gemischter Chor un- ter der Leitung von Peter Fuchs. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Repertoire, viel Freude am Singen und am geselligen Beisammensein. Über neue Sängerinnen und Sänger mit Notenkenntnisse freuen wir uns sehr. Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, Vereinsheim, Ravensburger Str. 9 Chorleitung Peter Fuchs Kontakt: Telefon: 0751 1807226 E-Mail: liederkranzvorstand@gmail.com Männerchor Dienstag, 18.30 Uhr, wöchentlich Vereinsheim, Ravensburger Str. 9 Chorleitung Irene Streis Jeder der gerne singen mag, kann kommen und eine Probe miterleben. Für eine weitere Unterstützung wür- den wir uns freuen. Telefon: 0751-25 914 712R83K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 697R100R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Bad Waldsee NEU ab Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten und rücken Sie Ihre Botscha bei den Lesern in den Fokus. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 0 DAS HANDWERK Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! 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    Zuletzt geändert: 01.03.2024
    Solaratlas

    Wärme- und Solarpotenzialkarten Gemeinsam dem Klimawandel in der Region entgegenzuwirken und konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Umsetzung der Klimawende vor Ort zu entwickeln, sind die wichtigsten Ziele der am European Energy Award beteiligten Kommunen der Region Bodensee-Oberschwaben. Die Wärmebedarfs- und Solarpotenzialkarte wurde von der Energieagentur an die Gemeinde Baindt überreicht. Wesentliche Komponente der Klimawende vor Ort sind auf der einen Seite den Wärmeverbrauch und dabei die Wärmedämmung an Gebäuden als größte Herausforderung. Die unterschiedlichen Wärmeverbrauchsareale in Gemeinden sollen den Gemeinden die Planung von Sanierungsgebieten unter energetischen Aspekten erleichtern. Gleichzeitig dient der bewusst gewordene Wärmebedarf im Idealfall als Motivation für Hauseigentümer, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Die zweite Komponente stellt das große vorhandene Solarpotenzial dar. So liegt zum Beispiel aktuell der Anteil der regenerativen Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden in Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg bei jährlich über 25 Millionen Kilowattstunden (kWh). Das sind 5,2 % des Gesamtstromverbrauchs. Durch einen Ausbau dieser Anlagen könnte man den Anteil auf über 50 % erhöhen und somit den Anteil Erneuerbarer Energien im Mittleren Schussental mit Hilfe einer vergleichsweise einfach zu erschließenden Technologie steigern. Die Potenzialkarte zeigt, dass Baindt 49 % aufweist. Wärmepotenzialkarte (PDF-Dokument, 1,67 MB, 22.01.2020) Solarpotenzialkarte (PDF-Dokument, 7,65 MB, 22.01.2020) Walter Göppel, Geschäftsführer der Energieagentur Ravensburg, rät das Potenzial zu nutzen. Denn Eigenstrom ist lohnenswert! Nähere Informationen erteilt die unabhängige Energieagentur Ravensburg unter der Telefonnummer Telefonnummer: 0751 7647070 oder www.energieagentur-ravensburg.de.[mehr]

    Zuletzt geändert: 04.03.2024
    Rohrbruch_Auftrag_Wassermeister_01.pdf

    ___________________________________ Ort ___________________________________ Flurstück Rohrbruch/ Leckstelle auf Ihrem Grundstück Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt hat eine Leckstelle in der Hausanschlussleitung auf Ihrem Grundstück ( Flst.Nr. siehe oben ) festgestellt. Nach § 14 der Wasserversorgungssatzung ist für die Beseitigung des Schadens innerhalb des Grundstücks, die Gemeinde (Eigenbetrieb Wasserversorgung) zuständig. Gemäß § 15 der Wasserversorgungssatzung hat der Anschlussnehmer die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Haus-anschlüsse zu tragen. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). Sollte sich im Rahmen der Aufgrabungsarbeiten herausstellen, dass der Rohrbruch im öffentlichen Bereich ist, werden die Kosten von uns übernommen. Sollte ein neuer Hausanschluss erstellt werden, sind die Kosten auch ab Grundstücksgrenze vom Eigentümer zu tragen. Arbeiten nach dem Wasserzähler im Haus sind durch einen Installateur auszuführen. Gemeinde Baindt · Marsweilerstraße 4 · 88255 Baindt Wasse rme i s t e r ___________________________________ Anschlussnehmer/Eigentümer ___________________________________ Straße, Hausnummer Name: Klaus Bielau Telefon: +49(0)751-4000-919 E-Mail: wasserversorgung@baienfurt.de Datum Die Arbeiten an der Hausanschlussleitung werden vom Eigenbetrieb Wasserversorgung gegen Rechnungsstellung ausgeführt: Ich bin mit der Kostenübernahme der Hausanschlussleitung einverstanden. __________________________________ Ort, Datum, Unterschrift Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Auszug aus der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum der Gemeinde. Soweit sie in öffentliche Verkehrs-/und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Hausanschlüsse bereit. (4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Haushaltsanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein, sie sind vor Beschädigung zu schützen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbesondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen, sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. § 15 Kostenerstattung (1) Der Anschlußnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorübergehenden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten beanspruchten Flächen. (2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ. Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unberücksichtigt gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt die Gemeinde. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so, ist für die Teile der Anschlussleitung, die ausschließlich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatzpflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig. Ort: Flurstück: Anschlussnehmer/Eigentümer: Straße, Hausnummer: Ort, Datum, Unterschrift: Datum: 7/12/23[mehr]

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      ZOB Linienbelegung Landesturnfest 30.05–02.06.2024 ZOB Übersichtsplan Gültig während des Landesturnfestes Linien- und Bussteigübersicht WC Radhaus C h arlo tten straß e Richtung UlmRichtung Friedrichshafen Sch u ssen straß e R70 11 31 S30 20 21 7A 3 Bussteig 5 Bussteig 4 5 75357537700 7534 Bahnhof Ravensburg Mobilitäts- zentrale Am Alten Gaswerk Bussteig 12Bussteig 11 Bussteig 13 Bussteig 14 W eststad t/Sch m aleg g W ein g arten /B ain d t B u sste ig 2 B u sste ig 1 Taxi B u sste ig 1 0 n u r A u sstieg SEV R30 S40 R40 R65 R45 4 Weingarten – Baienfurt – Baindt Marsweiler Weststadt – Hofgut – Schmalegg RegioBus: Bad Waldsee Bergatreute – Wolfegg Mochenwangen – Wolpertswende Knollengraben – Grünkraut – Bodnegg Grünlandsiedlung – Weißenau – Oberzell Weingarten Lerchenfeld – Baienfurt Schacherösch Weißenau – Eschach (Oberzell) – Hegaustraße Nachtbus: Tettnang – Friedrichshafen RegioBus: Wangen – Isny Schornreute, St. Christina RegioBus: Berg – Fronhofen – Fleischwangen RegioBus: Blitzenreute – Bad Saulgau RegioBus: Tettnang – Friedrichshafen Rundkurs Sportzentrum Rechenwies, Meersburger Brücke, Hallenbad Nur Ausstieg RegioBus: Markdorf – Meersburg – Konstanz Ankenreute – Wolfegg – Bad Wurzach Bavendorf – Markdorf – Meersburg RegioBus: Horgenzell – Wilhelmsdorf – Illmensee Schlier – Waldburg – Vogt P+R Eissporthalle, Frauentor Flappach-Badebus Schienenersatzverkehr Sonderfahrten Bussteig 1 Bussteig 2 Bussteig 3 Bussteig 4 Bussteig 5 Bussteig 6 Bussteig 7 Bussteig 8 Bussteig 9 Bussteig 10 Bussteig 11 Bussteig 12 Bussteig 13 Bussteig 14 1 1 31S30 R30 S40 R40 R45 SEV R70 20 21 3 4 700 7534 7537 7A 5 7535 R65R60 N3 N3 Bussteig 6Bussteig 7 Bussteig 3 Bussteig 9 R60 Bussteig 8 50 57 59 59 57 50 Unsere Sonderlinien 50,57,59 Hier geht`s zu den Sonderfahrplänen[mehr]

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        Zuletzt geändert: 14.05.2024
        Nutzung von Straßen und Gehwegen

        Durch die Widmung (ein Verwaltungsakt in der Form einer Allgemeinverfügung) erhalten die Straßen ihre Eigenschaft als öffentliche Sache. Das heißt, sie können dann im Rahmen der Straßengesetze für die im Widmungszweck bestimmten Verkehrsfunktionen durch jedermann benutzt werden (Gemeingebrauch). Im Rahmen der Widmung können öffentliche Straßen, Wege und Plätze beschränkt werden: nach Benutzungsarten (z.B. Fußgängerverkehr), nach Benutzungszwecken (z.B. Schulweg), nach Benutzerkreisen (z.B. Anlieger) oder in sonstiger Weise (z.B. zeitliche Begrenzung der Nutzung) Mit der Widmung wird gleichzeitig festgelegt, ob eine Straße eine Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße ist. Die Straßenklasse bestimmt den Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger übernimmt ab diesem Zeitpunkt alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straße zusammenhängenden Aufgaben. Wenn Sie Straßen über das übliche Maß hinaus nutzen wollen, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis dafür beantragen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein Straßenfest oder eine ähnliche Veranstaltung organisieren, für die Sie die Straßenflächen sperren lassen müssen. Wie Sie vorgehen müssen, um eine Erlaubnis zu erhalten, lesen Sie in der Leistung "Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis beantragen". Für welche besonderen Nutzungsarten Sie sonst eine Erlaubnis benötigen, erfahren Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Thema "Sondernutzungen an Straßen". Beachten Sie auch, dass das Aufstellen beziehungsweise Anbringen von Werbeanlagen genehmigungspflichtig ist. Strom, Wasser, Gas oder Telekommunikation - vieles wird für Bürgerinnen und Bürger unsichtbar durch unterirdisch verlegte Leitungen bis zu den eigenen vier Wänden transportiert. Wenn Sie neue Leitungen unterirdisch im öffentlichen Straßenraum verlegen lassen, müssen Sie vorher einen Antrag auf "Aufgrabung einer Straße für Leitungsverlegung" stellen. Die Leistungsbeschreibung gibt Ihnen grundlegende Informationen dazu. Eine Straße kann auch entwidmet beziehungsweise eingezogen werden. Dies ist möglich, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist (Verlust der Verkehrsbedeutung z.B. durch Bau einer neuen Straße) oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit (z.B. Erholungsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger oder der Landschaftsschutz) die Einziehung erfordern. Wenn die öffentliche Nutzung einer Straße nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke, Benutzerkreise oder in sonstiger Weise beschränkt wird, handelt es sich um eine Teileinziehung. Mit der Einziehung verliert eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Straße steht dann der Allgemeinheit zur Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Es entfallen mit der Entwidmung alle straßenrechtlichen Rechte und Pflichten des Straßenbaulastträgers. Für das Straßengrundstück gelten dann nur noch die Rechtsvorschriften, die für private Grundstücke gelten. Reinigungs- und Streupflicht Städte und Gemeinden können ihre Straßenanlieger durch eine "Streupflichtsatzung" verpflichten, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu reinigen, im Winter den Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen. Erfüllen die Städte und Gemeinden diese Verpflichtung jedoch selbst, können sie von den Straßenanliegern insoweit Gebühren erheben. Straßenanlieger im Sinne einer Streupflichtsatzung sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer öffentlichen Straße (an einem öffentlichen Gehweg) liegen. Als Straßenanlieger gelten auch Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die zwar nicht an einer öffentlichen Straße (Gehweg) angrenzen, aber über eine solche erschlossen sind (Hinterliegergrundstücke). Besitzer in diesem Sinne sind beispielsweise die Mieter eines Grundstücks. Bei einseitigen Gehwegen kann die Räum- und Streupflicht durch die Satzung teilweise dem Anlieger der gegenüberliegenden Straßenseite auferlegt werden. Wenn Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, kann die Räum- und Streupflicht durch die Satzung auf Flächen am Rande der Fahrbahn (z.B. in einer Breite von einem Meter) angeordnet werden. Der Umfang der Räum- und Streupflicht ist in der Streupflichtsatzung geregelt. Diese schreibt beispielsweise vor, wo der Schnee beim Räumen anzuhäufen ist, welche Streumittel verwendet und welche Streumittel (aus Gründen des Umweltschutzes) nicht verwendet werden dürfen (z.B. auftauende Streumittel), bis zu welchem Zeitpunkt das Schneeräumen und die Beseitigung der Glätte durchgeführt sein muss (z.B. werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr), dass bei Bedarf auch nach diesem Zeitpunkt (gegebenenfalls wiederholt) zu räumen und zu streuen ist und um welche Uhrzeit diese Pflicht endet (z.B. um 22 Uhr), dass die Nichterfüllung der Räum- und Streuverpflichtung mit einem Bußgeld geahndet werden kann.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht)

        Das passive Wahlrecht ist bei den Kommunalwahlen das Recht, als Bewerberin oder Bewerber für eine Kommunalvertretung auftreten zu können. Wählbar sind Personen, die mindestens 16 Jahre alt und wahlberechtigt sind. Das sind bei den Gemeindewahlen: die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde der Wahl der Kreisräte: die wahlberechtigten Kreiseinwohnerinnen und -einwohner. Nicht wählbar sind dagegen die Personen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Unionsbürger sind bei Kommunalwahlen darüber hinaus nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen (Kandidatenlisten). Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden, wobei jede Partei oder Wählervereinigung nur einen Wahlvorschlag, bei der Wahl der Kreisräte nur einen Wahlvorschlag für jeden Wahlkreis, einreichen kann. Die Aufstellung der Wahlvorschläge erfolgt in einem Wahlverfahren durch die wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder Wählervereinigung. Für die Wahl der Gemeinderäte und der Ortschaftsräte darf jeder Wahlvorschlag höchstens so viele Bewerber enthalten wie Räte zu wählen sind. Davon gibt es zwei Ausnahmen: In Gemeinden und Ortschaften mit nicht mehr als 5.000 Einwohnern, in denen keine unechte Teilortswahl stattfindet, darf der Wahlvorschlag höchstens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten, wie Räte zu wählen sind. Bei unechter Teilortswahl darf der Wahlvorschlag für jeden Wohnbezirk, für den nicht mehr als drei Vertreter zu wählen sind, eine Bewerberin oder einen Bewerber mehr enthalten. Für die Wahl zum Kreistag wird jeder Landkreis in Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlvorschläge dürfen höchstens eineinhalbmal so viele Bewerber enthalten wie Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind. Für jeden Wahlkreis sind besondere Wahlvorschläge einzureichen. Bewerbende dürfen sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen. Eine Kandidatur für unterschiedliche Wahlen, beispielsweise sowohl für die Gemeinderats- als auch für die Kreistagswahl, ist aber möglich. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats und die Wahl der Kreisräte, die von Parteien stammen, die nicht im Landtag Baden-Württemberg vertreten sind oder nicht bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten waren, müssen von einer bestimmten Anzahl wahlberechtigter Personen unterzeichnet sein. Eine Person kann für dieselbe Wahl nicht mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen. Für die Gemeinderatswahl ist folgende Anzahl von Unterschriften erforderlich: für Gemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern: 10 für Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern: 20 für Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern: 50 für Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern: 100 für Gemeinden mit bis zu 200.000 Einwohnern: 150 für Gemeinden mit über 200.000 Einwohnern: 250 Für die Ortschaftsratswahl gelten die gleichen Zahlen, wobei sich die Einwohnerzahlen hier auf die Einwohner der Ortschaft beziehen. Die unterzeichnenden Personen müssen in der jeweiligen Ortschaft wohnen. Für die Kreistagswahl sind für jeden Wahlkreis 50 Unterschriften von Personen erforderlich, die zur Kreistagswahl in einer Gemeinde dieses Wahlkreises wahlberechtigt sind. Zusammen mit dem Wahlvorschlag muss eine Erklärung jedes Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat, eingereicht werden. Diese schriftliche Erklärung muss vom Bewerber unterschrieben sein. Danach kann er seine Zustimmung nicht widerrufen. Sich bewerbende Personen, die Unionsbürger sind, müssen zusätzlich gegenüber dem Vorsitzenden des zuständigen Wahlausschusses an Eides statt versichern, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. Diese Erklärung muss ebenfalls zusammen mit dem Wahlvorschlag eingereicht werden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Versicherung an Eides statt, muss der Bewerber eine Bescheinigung seines Herkunftsmitgliedstaates darüber vorlegen. In jedem Wahlvorschlag sollen zudem zwei Vertrauensleute bezeichnet werden. Diese sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und Erklärungen vom Wahlorgan entgegenzunehmen. Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl und müssen spätestens am 73. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr beim Vorsitzenden des jeweiligen Wahlausschusses schriftlich eingereicht werden. Der jeweilige Wahlausschuss prüft anschließend die Gesetzmäßigkeit der Wahlvorschläge und beschließt über ihre Zulassung oder Zurückweisung. Die Entscheidung über die Zulassung trifft der jeweilige Wahlausschuss bis spätestens zum 59. Tag vor der Wahl. Der Vorsitzende des jeweiligen Wahlausschusses lädt die Vertrauensleute der Wahlvorschläge zu der Sitzung ein, in der die Entscheidung über die Zulassung gefällt wird. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden anschließend öffentlich bekannt gemacht.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Weitere Formen der Bürgerbeteiligung

        Neben der Möglichkeit, aktiv oder passiv an Wahlen teilzunehmen, stehen Ihnen weitere Formen der politischen Beteiligung auf kommunaler Ebene und auf Landesebene offen. Ein Bürgerentscheid kommt für Angelegenheiten innerhalb des Wirkungskreises Ihrer Gemeinde infrage. Sie können ihn zusammen mit anderen Bürgern mit einem Bürgerbegehren einleiten. Eine weitere Möglichkeit zur Eigeninitiative auf Gemeindeebene ist der Einwohnerantrag. Mit dem können Sie die Behandlung einer bestimmten Angelegenheit im Gemeinderat beantragen. Möchten Sie die Bevölkerung über ein Landesgesetz für Baden-Württemberg abstimmen lassen (Volksabstimmung), können Sie ein Volksbegehren einleiten.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024

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