Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
schneebedecktes Rathaus
schneebedecktes Ortsschild Baindt
Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "fischer".
Es wurden 339 Ergebnisse in 10 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 21 bis 30 von 339.
Bürgerinformationsveranstaltung_Fischerareal_2023_05_24.pdf

Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Bürgerinformationsveranstaltung Bauen und Wohnen im Fischerareal Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bürgerinformationsveranstaltung Bauen und Wohnen im Fischerareal • Entwicklungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 24.05.2023 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bürgerinformationsveranstaltung Bauen und Wohnen im Fischerareal • Entwicklungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 24.05.2023 Seite 3 Entwicklungskonzept Bebauung Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Seite 4 Feneberg Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt 24.05.2023 Seite 5 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg 24.05.2023 Seite 6 Entwicklungskonzept Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliges, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte • gemeinschaftliche Freiflächen mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Foto pixabay 24.05.2023 Seite 7 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Konzeptvergabe Anstelle eines Preiswettbewerbs fordert die Grundstücksausschreibung zu einem „Wettbewerb der Ideen“ auf. Der Grundstückspreis ist fixiert, er spielt bei der Vergabeentscheidung keine Rolle. Die Vergaben erfolgen nach den (Bebauungs-) Konzepten der Bewerber, sie werden vergleichend (offen) bewertet. Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach Entwicklungskonzept Vergabe der Grundstücke 24.05.2023 Seite 8 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Entwicklungskonzept Akteure Eine Konzeptvergabe ermöglicht es unterschiedlichen Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Investoren → Interessenten kaufen oder mieten • Wohnungsbaugesellschaften → Interessenten kaufen oder mieten • private Einzelbauherren → Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften → Interessenten bauen zusammen mit anderen 24.05.2023 Seite 9 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Entwicklungskonzept Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 24.05.2023 Seite 10 Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Entwicklungskonzept Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 24.05.2023 Seite 11 Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Entwicklungskonzept Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof BA 2a ? BA 2b ? 24.05.2023 Seite 12 Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Entwicklungskonzept Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 24.05.2023 Seite 13 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Bürgerinformationsveranstaltung Bauen und Wohnen im Fischerareal • Entwicklungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • Nächste Schritte 24.05.2023 Seite 14 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projekte im 1. Bauabschnitt Ankerprojekte Baufeld 2: “Ziegelei“ Baufeld 1: “Z&K Wohnbau BF 1“ Anliegerprojekte Baufeld 2: “Fritschle“ Baufeld 1: “Junges Wohnen – Lebendiges Fischerareal“ 24.05.2023 Seite 15 Projekte im 1. Bauabschnitt Ankerprojekt “Z&K Wohnbau BF 1“ Projektträger: FloraHella Gruppe mit der UmweltProjekt GmbH, Nürnberg • Mix aus unterschiedlichen Wohnungsgrößen, 40 – 135 m² • 50 % der Wohnungen sind geförderte Mietwohnungen • alle Wohnungen sind barrierefrei erreichbar Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Seite 16 Projekte im 1. Bauabschnitt Anliegerprojekt “Junges Wohnen – Lebendiges Fischerareal“ Projektträger: WRV Gruppe, Meckenbeuren • sparsam geschnittene Mietwohnungen, 50 – 90 m² • zwei Wohnungen für 3-er-Wohngemeinschaft • hausinterner Co-Working-Space • DGNB-Zertifizierung • E-Lastenfahrrad als Geschenk an die Hausgemeinschaft Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Seite 17 Projekte im 1. Bauabschnitt Ankerprojekt “Ziegelei“ Projektträger: Fritschle Projektentwicklung GmbH, Uttenweiler • Servicewohnen vor allem für Personen fortgeschrittenen Alters, mit nach Bedarf buchbaren Dienstleistungen im Bereich Pflege und Service • Gemeinschaftsraum oder Gewerbeeinheit für einen sozialen Träger am Nachbarschaftsplatz • öffentlich zugängliches Behinderten-WC Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Seite 18 Projekte im 1. Bauabschnitt Anliegerprojekt “Fritschle“ Projektträger: Fritschle Projektentwicklung GmbH, Uttenweiler • Holzhybridgebäude mit Holzfassade • Wohnungsmix von 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen • Familienwohnungen mit eigenem Garten zum Innenhof • partizipativer Prozess der Freianlagenplanung unter Einbeziehung der Wohnungskäufer Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Seite 19 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Bürgerinformationsveranstaltung Bauen und Wohnen im Fischerareal • Entwicklungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • Nächste Schritte 24.05.2023 Seite 20 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Beurkundung Grundlagenurkunde Ende 2023 „Wettbewerb der Ideen“ Realisierung Vergabe Ankerprojekt Feb. 2022 Vergabe Anliegerprojekte Ende 2022 Planungsprozess Verkauf Grundstücke Frühjahr 2024 Fertigstellung der Gebäude Ende 2025 Nächste Schritte BA 1 „Wettbewerb der Ideen“ Vermarktungs- auftakt Ende 2023 BA 2a Vergabe Anliegerprojekte Frühsommer 2024 Abhängig von Einschätzung der Rahmenbedingungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 25.09.2020 Seite 22 Auf bald im Fischerareal! (Foto: T. Gauggel)[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 3,07 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 25.05.2023
    Amtsblatt_2024_11_15_KW46.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 15. November 2024 Nummer 46 Volkstrauertag am Sonntag, den 17. November 2024 Wir laden unsere Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, an den Gedenkfeierlichkeiten teilzunehmen! Der Volkstrauertag ist ein stiller Gedenktag im November, an dem wir die schwerwiegenden Auswirkungen von Krieg und Vertreibung re- flektieren. An diesem Tag gedenken wir der Opfer von Gewalt und Krieg. In der Vergan- genheit und auch heute leiden viele Menschen unter den Folgen von Konflikten. Sie verlieren nicht nur ihre Angehörigen, sondern auch ihre Heimat und alles, was ihnen lieb und teuer ist, und sind gezwungen zu fliehen. Der Volkstrauertag ist ein Moment des Nach- denkens und des Mitgefühls. An diesem Tag wird uns besonders, wie wichtig ein mensch- liches und respektvolles Miteinander ist. Um dies zu erreichen, ist die Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit eine grundlegende Vor- aussetzung. Um 10:00 Uhr beginnt der Gottesdienst, mit Pfarrer Bernhard Staudacher. Im Anschluss, gegen 11:00 Uhr, versammeln wir uns am Denkmal im Klosterhof, um gemeinsam der Gefallenen zu gedenken, die Opfer von Krieg und Gewalt wurden. Die Fahnenabordnung wird von den Baindter Vereinen und der Freiwilligen Feuerwehr Baindt über- nommen. Diese treffen sich um 09:45 Uhr im Klosterhof zum gemeinsamen Kirchgang. Musikalisch umrahmt wird die Gedenkfeier vom Musikverein Baindt. Wir laden Sie herzlich ein, an den Gedenkfeierlichkeiten teilzunehmen. So stellen wir sicher, dass die Opfer früherer und gegenwärtiger Kriege nicht in Vergessenheit geraten und erkennen, wie kostbar Frieden ist. Jeder von uns kann einen Beitrag leisten, um die Welt freundlicher zu gestalten und Kon- flikte zu verringern. Lassen Sie uns gemeinsam innehalten! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Weltrekordversuch zugunsten des SBBZ Sehen in Baindt Aktion zur Rettung des Therapiebads Am Wochenende des 12. und 13. Oktobers wurde in Bad Waldsee ein bemerkenswerter Weltrekord aufgestellt. Der Radsportler Daniel Steinhauser aus Bad Waldsee übertraf den bestehenden Indoor-Ultracycling-Weltre- kord und fuhr in 24 Stunden stolze 962 Kilometer auf seinem stationären Fahrrad. Damit sicherte er sich nicht nur einen Eintrag ins Guinness-Buch der Rekorde, sondern überbot den bisherigen Rekord um 10 Kilometer. Das sportliche Event lockte zahlreiche begeisterte Besucherinnen und Besucher an, die Steinhauser tatkräftig an- feuerten. Unterstützt wurde er von Spinning-Radsportlerinnen und Radsportlern und virtuellen Mitfahrerinnen und Mitfahrern, deren Positionen auf einer Großbildleinwand verfolgt werden konnten. Zahlreiche weitere Sportlerinnen und Sportler, darunter Johanna Kneer, Karate-Weltmeisterin, sowie der Fußballspieler Nicolas Jann, trugen zum Rahmenprogramm bei. Auch Tatjana Parisi, Yoga- und Meditationslehrerin, beteiligte sich aktiv und spendete 5 Euro für jede vereinbarte Massage während des Wochenendes. Schirmherrin war Simone Rürup, Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt. Ihre enge Verbindung zum SBBZ bzw. zur Stiftung St. Franziskus einerseits und mehrere Spendenaktionen, die Daniel Steinhauser mit Frau Rürups Unterstüt- zung bereits durchgeführt hatte, waren ausschlaggebend dafür, dass sie auch hier Ihre Unterstützung anbot. Sie setzte sich selbst sogar auf das Spinningrad, um Daniel Steinhauser ein Stück weit zu begleiten. Die Veranstaltung, welche durch Auftritte von Bands, Clowns, einer Kinderhüpfburg und Kletteraktionen abgerundet wurde, verdankt seinen Erfolg nicht zuletzt den rund 70 engagierten Ehrenamtlichen. „Ohne den beherzten Einsatz dieser vielen Ehrenamtlichen wäre eine solch große und erfolgreiche Veranstaltung niemals möglich gewesen“, be- tonte Dr. Marcus Adrian, Bereichsleiter des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Sehen (SBBZ) mit Internat in Baindt. Die gesammelten Spenden aus der Veranstaltung kommen der Stiftung St. Franziskus und dem Projekt „Bädle Baindt“ zugute. Konkret werden die Gelder für die dringend notwendige Sanierung des Therapiebads im SBBZ Se- hen in Baindt verwendet. „Das Therapiebad ist ein unverzichtbarer Ort für physiotherapeutische Behandlungen von Menschen mit Behinderung. Es ermöglicht Kindern mit Spastiken Entspannung, lindert Schmerzen, verbessert die Beweglichkeit und fördert das Gefühl der körperlichen Selbstbestimmung. Zudem lernen viele Schülerinnen und Schüler hier das Schwimmen – eine Fähigkeit, die ihnen ansonsten oft verwehrt bleibt“, erklärt Dr. Adrian Mit dem Engagement und der großzügigen Unterstützung der Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Spenderin- nen und Spendern trägt die Veranstaltung maßgeblich dazu bei, den Schülerinnen und Schülern des SBBZ Sehen weiterhin eine hochwertige Therapie und wichtige Schwimmunterrichtseinheiten zu ermöglichen. Die Stiftung St. Franziskus dankt allen Beteiligten für ihren Einsatz und hofft, dass das Projekt „Bädle Baindt“ da- durch in neuem Glanz erstrahlen kann. Daniel Steinhauser aus Bad Waldsee stellte einen neuen Weltrekord im Indoor-Ultracycling auf. Die gesammelten Spenden des sportlichen Events kommen dem Spendenprojekt der Stiftung St. Franziskus „Bädle Baindt“ zugute. Alle Mitarbeitenden des SBBZ Sehen Baindt und vor allem die Menschen die von ihnen begleitet werden sagen DANKE! Die Stiftung St. Franziskus ist eines der größten sozialwirtschaftlichen Unternehmen in BadenWürttemberg mit Einrichtungen und Diens- ten für Menschen mit Behinderungen, für alte und pflegebedürftige Menschen sowie für Kinder, Jugendliche und deren Familien. Knapp 2.500 Mitarbeitende unterstützen rund 5.500 Klienten. Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 deer e-carsharing in Baindt – elektrisch mobil mit dem grünen Hirsch Ab dem 26. November 2024 können alle in der deer App registrierten Bürgerinnen und Bürger mit einer Ladesäule in Baindt die mobile Freiheit des deer e-carsharings genießen und so flexibel und nachhaltig von A nach B fahren. Wir laden Sie daher herzlich zur Standorteröffnung der Ladestation am Dienstag, den 26. No- vember 2024 um 14:00 Uhr in das Fischerareal (Fischerstraße) ein. Dort ist das neue deer-Fahr- zeug ab sofort zu finden. Kundinnen und Kunden können das Fahrzeug bequem per App für den von Ihnen gewünschten Zeit- raum reservieren und buchen. Die kostenlose Registrierung erfolgt über die „deer ecarsharing“ App oder über das Buchungsportal. Nach Verifizierung des Führerscheins wird die Nutzung freigeschaltet. Die Bedienung der Fahrzeuge läuft anschließend über die App. Jede Fahrt mit einem der 900 deer e-Fahrzeuge im Stunden-, Tages- oder WochenendTarif kann innerhalb des deer-Mobilitätsnetzes in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen an jeder der 926 Ladepunkte an 357 Standorten beginnen und enden. Dank des stationsflexiblen Mo- dells sind auch Einwegfahrten ohne Probleme möglich und das eigene Auto kann zuhause bleiben, Kosten werden gespart und die Umwelt geschont. Die sichere Reichweite des Autos für die nach- kommenden KundInnen, ebenso wie ein sicherer Parkplatz an der Ladesäule ohne Zusatzkosten ist gewährleistet. Zudem verfügt das deer Mobilitätsnetz über Stationen an den Flughäfen Frankfurt, Karlsruhe/Baden-Baden und Stuttgart. KundInnen können mit dem #deerFlughafen ihre Fahrt vom oder zum Flughafen bestreiten. Weitere Infos zu den Tarifen gibt es über den nebenstehenden QR-Code. In Erklärvideos wird der vollständige Buchungsvorgang sowie die Nutzung des deer ecarsharings anschaulich erläutert. Wir freuen uns, mit den Ladestationen und dem e-carsharing der Firma deer das nachhaltige Mo- bilitätsangebot unserer Gemeinde weiter auszubauen. Mit einem umfassenden Service steht das Team der deer GmbH den KundInnen bei jeder Frage te- lefonisch (07051 1300-120) sowie per Mail (carsharing@deer-mobility.de) zur Verfügung. Übrigens: Bei Fahrten in den ersten Wochen nach Standorteröffnung können Sie fünf Prozent sparen. Dazu müssen Sie einfach bei einer Buchung im Zeitraum von 25. November bis 9. Dezember 2024 und tatsächlicher Fahrt in dieser Zeit, lediglich folgenden Rabattcode angeben: BBB5 (Der Rabattcode ist pro Person allerdings nur einmal gültig.) Zur deer GmbH Aufgrund der Verkehrs- und Klimawende sind Mobilitätskonzepte für die Zukunft gefragt. Mehr Mobilität mit weniger Fahrzeugen ist die sowohl ökologische, als auch ökonomische Herausforderung der sich die deer GmbH stellt. Eine Lösung ist das „Teilen“ des Fahrzeugs, damit das Grundbedürfnis „Mobilität“ auch im ländlichen Raum flexibel und durch eine vollelektische Flotte zudem nachhaltig gedeckt wird. Aus diesem Grund hat die Energie Calw GmbH (ENCW) im Jahr 2019 mit der deer GmbH als hundert- prozentige Tochterfirma ein dynamisches und innovatives Mobilitätsunternehmen mit Sitz in Herren- berg-Gültstein neu gegründet. Die deer widmet sich der Konzeption und Einführung ganzheitlicher, nachhaltiger und digitaler Mobilitätskonzepte für Kommunen, die Wohnungswirtschaft oder B2B Kunden. Weitere Informationen rund um die deer GmbH und deren Philosophie finden Sie hier unter www.deer-mobility.de Ihre Gemeindeverwaltung Buchungsportal Infos zu Tarifen Erklärvideo Schritt für Schritt Anleitung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Ehrung zweier langjähriger Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung Wir gratulieren Frau Martina Brei (Hauptamt) zu 40 Jahren Tätigkeit im öffentlichen Dienst - 21 Jahre davon in der Ge- meinde Baindt. Ebenso gratulieren wir Herrn Robert Müller (Kämmerei) zu 25 Jahren Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Im Rahmen der Mitarbeiterbesprechung überreichte Bürgermeisterin Simone Rürup jeweils einen Blumenstrauß. Ge- meinsam mit den Mitarbeitenden des Rathauses wurde auf beide Jubiläen mit einem Glas Sekt angestoßen. Wir bedanken uns herzlich bei Frau Brei und Herrn Müller für ihr Engagement sowie ihre Zuverlässigkeit und freuen uns auf viele weitere gemeinsame Jahre der erfolgreichen Zusammenarbeit! Ihre Gemeindevewaltung Housing First – Schussental WOHNEN steht bei uns an erster Stelle! Wohnungslosigkeit ist ein Thema, das oft im Verborgenen bleibt. Es bedeutet aber nicht nur, auf der Straße zu leben – oft sind Menschen wohnungslos, ohne dass es sichtbar ist. Sie leben in prekären Verhältnissen, schlafen bei Bekannten, kommen temporär bei Freunden unter oder übernachten in Notunterkünften. Betroffen davon können alle Menschen sein. Besonders hart trifft es Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Frauen und ältere Menschen. Auch bei uns in Oberschwaben leben Men- schen unter diesen Bedingungen in ständiger Unsicherheit. Dadurch wird ihr Alltag enorm erschwert. Ohne festen Wohnsitz oder in ungesicherten Wohnverhältnissen ist es schwer, Arbeit zu finden, soziale Kontakte zu pflegen oder eine Zukunftsperspektive zu entwickeln. Das Projekt „Housing First Schussental“, welches vom Sozialministerium Baden-Württemberg und der Vector Stif- tung gefördert wird, möchte Wohnungslosigkeit bei uns im mittleren Schussental überwinden. Umgesetzt wird „Housing First Schussental“ vom Einrichtungsverbund DORNAHOF e.V. in einer Kooperation mit Arkade e.V. Ziel ist es, Menschen in Lebenslagen mit komplexen Schwierigkeiten beim Zugang zu Wohnraum zu unterstützen und sie im eigenen Mietwohnraum sozialarbeiterisch zu begleiten. „Housing First“ - an erster Stelle steht das Wohnen und anschließend können alle weiteren Problemlagen mit der Unterstützung der Sozialarbeiterinnen angegangen werden. Auch stehen die Fachkräfte den Vermieter*innen als Ansprechpersonen zur Verfügung. Auch im Schussental ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Wir sind daher auf die Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen. Haben Sie eine leerstehende Wohnung oder ein Haus, das Sie vermieten möchten? Oder kennen Sie jemanden, der Wohnraum zur Verfügung stellen kann? Wir suchen Vermieterinnen und Vermieter, die bereit sind, Teil dieses wertvollen Projekts zu werden und Menschen in Not eine Chance auf ein neues Zuhause zu geben. Je- der noch so kleine Beitrag kann einen großen Unterschied machen, um Menschen in prekären Lebenslagen eine neue Perspektive zu geben. Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass Menschen in Not wieder Hoffnung und Stabilität in ihrem Leben finden. Gerne besprechen wie Ihre Anliegen und offenen Fragen persönlich. Melden Sie sich gerne per E-Mail unter housing-first@dornahof.de oder rufen Sie die zuständigen Sozialarbeiterinnen an. Dorothea Knüfer: 0163 5181089 - Cecilia Tradowsky: 0160 95104880 Weitere Informationen finden Sie über nebenstehenden QR-Code: Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellenanzeigen sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglich eine Assistenz (m/w/d) für die Bürgermeisterin Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung nach persönlicher Eignung bis EG 8 > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 24.11.2024 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen Beflaggung am Rathaus am 17. November 2024 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird am Sonntag, den 17. November 2024 die Bundesflagge auf Halbmast wehen. Grund ist der Volks- trauertag. Gemeindeverwaltung Baindt Die besten Wünsche zur Firmung Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindever- waltung gratuliere ich allen Neugefirmten und wün- sche ihnen zu diesem hohen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge Ihnen und Ihren Famlien dieser be- sondere Tag noch lange in schöner Erin- nerung bleiben. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Auszug über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Das herbstliche Wetter sorgt im Gemeindegebiet ver- mehrt für Verschmutzungen und Verunreinigungen der Gehwege. Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie daher auf die Streupflichtsatzung der Gemeinde Baindt hinwei- sen. Den Straßenanliegern obliegt die Reinigung der Geh- wege innerhalb der geschlossenen Ortslage. § 4 Umfang der Reinigungspflicht, Reinigungszeiten (1) Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseiti- gung von Schmutz Unrat, Unkraut und Laub. Die Rei- nigungspflicht bestimmt sich nach den Bedürfnissen des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung. (2) Bei der Reinigung ist der Staubentwicklung durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, sowie nicht besondere Umstände (Frostgefahr) entgegenstehen. (3) Die zu reinigende Fläche darf nicht beschädigt wer- den. Der Kehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf we- der dem Nachbarn zugeführt noch in die Straßenrin- ne der anderen Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben geschüttet werden. Wir bitten um Beachtung der Regelungen in dieser Sat- zung. Ihre Gemeindeverwaltung Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice / Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 12.11.2024 wurde die Gebührenkalkulation 2025 -2026 der Asyl- und Ob- dachlosigkeitssatzung beschlossen und folglich eine Änderung der Satzung über die Benutzung der Ob- dachlosen- und Asylbewerberunterkünfte beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 16. und Sonntag, 17. November 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. November 2024 Apotheke am Frauentor, Schussenstraße 3, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 2 21 21 Sonntag, 17. November 2024 Huberesch-Apotheke, Rümelinstraße 7, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 77 09 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Montag und Mittwoch 16:00-19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00-18:00 Uhr (ganzjährig geöffnet) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Veranstaltungen November 17.11. Volkstrauertag Kriegerdenkmal/ Friedhof 22.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 26.11. Vermarktungsauftakt weiterer Baukörper im Fischerareal Sitzungssaal 27.11. Adventskaffee Sel. Irmgard 30.11. Nikolausmarkt unterer Schulhof Dezember 03.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.+06.12. Nikolausbesuche DRK 11.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 14.12. Festkonzert Musikverein SKH 14.12. Weihnachtsfeier VdK Weingarten 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Auszug über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Das herbstliche Wetter sorgt im Gemeindegebiet ver- mehrt für Verschmutzungen und Verunreinigungen der Gehwege. Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie da- her auf die Streupflichtsatzung der Gemeinde Baindt hinweisen. Den Straßenanliegern obliegt die Reinigung der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage. § 4 Umfang der Reinigungspflicht, Reinigungszeiten (1) Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Besei- tigung von Schmutz Unrat, Unkraut und Laub. Die Reinigungspflicht bestimmt sich nach den Bedürf- nissen des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung. (2) Bei der Reinigung ist der Staubentwicklung durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, sowie nicht besondere Umstände (Frostgefahr) entgegenste- hen. (3) Die zu reinigende Fläche darf nicht beschädigt werden. Der Kehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder dem Nachbarn zugeführt noch in die Straßenrinne der anderen Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben geschüttet werden. Wir bitten um Beachtung der Regelungen in dieser Satzung. Ihre Gemeindeverwaltung Kindergärten Kindergarten St. Martin Einladung zum Adventscafé im Kindergarten St. Martin Liebe Gemeindemitglieder, die Adventszeit steht vor der Tür. Ganz herz- lich laden wir Sie zum gemütlichen Adventscafé in unse- rem Haus in der Lilienstraße 2 ein! Gemeinsam wollen wir uns bei Kaffee und Punsch auf die kommende Advents- zeit einstimmen. Unser Adventscafe ist in der Woche vom 25. - 29. No- vember jeden Vormittag von 07:30 bis 09:30 Uhr geöff- net. Ebenfalls können Sie gerne am Mittwochnachmittag von 14:00 bis 16:00 Uhr kommen. Lassen Sie sich mit duftenden selbstgebackenen Waffeln und leckeren Kinderbrezeln verwöhnen! Auf Ihr Kommen freuen sich alle Kinder, Eltern und das Kindergartenteam! Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Zur Informationi „Und ich sag´ kein Sterbenswört- chen!“ - oder: Wenn demenz- kranke Menschen sterben Alle Menschen sterben irgendwann - auch demenzkran- ke Menschen. Sie sterben entweder an Komplikationen der Demenz, an anderen Krankheiten oder einfach aus Altersgründen. Die Krankheit Demenz stellt uns vor besondere Herausfor- derungen, wie begleite ich also demenzkranke Menschen würdevoll bis zum Schluss? An diesem Abend gehen wir dieser Frage nach und erhalten wertvolle Einblicke und Hinweise für diese außergewöhnliche Situation. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 21.11.2024, 19 Uhr Referentin: Marion Müller, Mitarbeiterin des ambulan- ten Hospizdienstes Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Energieagentur Ravensburg feiert 25-jäh- riges Jubiläum und wird mit ihren Niederlas- sungen zur gemeinsamen Energieagentur Oberschwaben Im Jahr 2024 feiert die Energieagentur Ravensburg ihr 25-jähriges Jubiläum. Wir blicken auf ein Vierteljahrhun- dert im Dienst von mehr Klimaschutz und Energieeffizi- enz für die Region. In diesem Zuge bündeln wir unsere Kompetenzen für mehr Effizienz und weniger Bürokratie: Aus der Energieagentur Ravensburg mit ihren bisherigen Niederlassungen Biberach, Bodenseekreis und Sigmarin- gen wird die gemeinsame Energieagentur Oberschwa- ben gGmbH. Seit dem 1. Oktober 2024 ist der neue Name offiziell eingetragen. Die Beratungsstandorte in allen vier Landkreisen bleiben dabei wie gewohnt erhalten, um Bürgerinnen und Bürger regional und wohnortnah beraten zu können. Mit unserer neu gestalteten Internetseite www.ea-obs. de, sowie dem informativen Instagram-Kanal @ener- gieagentur_oberschwaben halten wir Sie auf dem Lau- fenden und bringen Neuigkeiten und Informationen rund um das Thema Energie zu den Menschen. Energieberatungstermine erhalten Sie nach telefoni- scher Vereinbarung unter 0751/764 70 70. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Herzliche Einladung zum Adventskaffee am Mittwoch, den 27.11.2024 von 14:00-17:00 Uhr in der Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard Unsere ehrenamtlichen Damen verwöhnen Sie mit leckeren selbstgebackenen Kuchen und Kaffee. Bei unserem Adventsmarkt erwarten Sie vielfäl- tige Weihnachtsbasteleien und Dekoration sowie Weihnachtsgebäck. Stimmen Sie mit uns in die Vorweihnachtszeit ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und schöne Ge- spräche. Der Erlös des Nachmittags kommt den Bewoh- nerprojekten zugute. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Vergesst die Gastfreundschaft nicht. Durch sie haben manche, ohne es zu wissen, Engel beherbergt. Hebräerbrief 13,2 Samstag, 16. November 10.00 Uhr Baienfurt Gedenkgottesdienst derBlutrei- ter 18.30 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier Sonntag, 17. November - 33. Sonntag im Jahreskreis - Volkstrauertag 10.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier - Diaspora Kollek- te - († Jahrtag: Hermann Ginde- le) Ministranten: Emil Schützbach, Max Schützbach, Ricco Haller, Frida Rapp, Benjamin Stiefva- ter 09.30 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier zum Volkstrau- ertag Diaspora Kollekte 10.45 Uhr Baindt Totenehrung zum Volkstrauer- tag mit Kranzniederlegung beim Denkmal 10.45 Uhr Baienfurt - Gedenkfeier auf dem Friedhof Dienstag, 19. November 08.00 Uhr Baindt Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Mittwoch, 20. November 09.00 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier - Friedensmes- se Donnerstag, 21. November 07.45 Uhr Baienfurt Schülergottesdienst Freitag, 22. November 08.30 Uhr Baindt Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier († Else und Wen- delin Kaplan, Gabi Zink) 16.00 Uhr Baindt ökumenischer Gedenkgottes- dienst für die Verstorbenen des vergangenen Jahres im Pflege- heim Selige Irmgard Samstag, 23. November 18.30 Uhr Baienfurt Jugendgottesdienst mit den Mi- nistranten, anschließend Ad- ventsmarkt auf dem Kirch- platz Sonntag, 24. November - Christkönigssonntag 10.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier Ministranten: Lou- isa Möhrle, Sophia Rößner, Jo- hanna Rößner, Lenny Sonntag, Rafael Dorn, Lena Himpel, Lisa Schad, Noah Himpel, († Pia und Baptist Heilig, Agathe und Adam Zimmermann, Jahrtag. Hilde- gard Michel) 11.15 Uhr Baindt Taufe von Marlo Paul 17.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorkonzert zu Christkö- nig mit dem Jugendsinfonieor- chester Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de 16. November – 24. November 2024 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). Rückblick PARIS-Reise des Jugendchores Am Donnerstag, 31.10.2024 ging es für 16 Ju- gendliche und 4 Begleitpersonen des Jugend- chores los nach Paris. Um 7 Uhr trafen sich alle am Bahnhof in Ravensburg, wo sicherheitshal- ber ein früherer Regionalzug nach Stuttgart genommen wurde. Dort tatsächlich pünktlich angekom- men, hatten wir eine Stunde Aufenthalt, bevor wir unsere reservierten Plätze im ICE nach Paris einnehmen konnten. Zur Einfahrt in Paris überraschten wir unsere Mitreisenden dann mit einem kleinen Flashmob und es erschallte „Make my day“ im voll besetzten Zugabteil. Nach der Organisati- on der 20 Metro Tickets am Gare de l’Est, trafen wir dann gegen Nachmittag in unserer Unterkunft ein, wo erst mal die Zimmer bezogen und die Koffer ausgepackt wurden. Später ging es mit der Metro wieder ins Zentrum zum Es- sen und danach zum Triumphbogen, wo wir natürlich aus- giebig Fotos machten und danach die Champs Elsysées hinunterspazierten. Am nächsten Tag stand Montmartre auf dem Programm, wo wir auf große Menschenmassen stießen, die alle die- selbe Idee hatten wie wir. Nach endlosem Schlange-Ste- hen gelangten wir schließlich in die Kirche Sacre Coeur, in der gerade der Gottesdienst zu Allerheiligen gefeiert wurde. Der bezaubernde Kirchenraum zog uns alle in sei- nen Bann und so verweilten wir einige Zeit bevor wir uns weiter auf den Weg machten und im Montmartre Viertel ausschwärmten, um eine Kleinigkeit zu essen. Bisher hatten wir Paris nur im Nebel gekannt, doch pünktlich, als wir am Eiffelturm eintrafen, zeigte sich die Sonne und so konnten wir wunderbare Bilder mit einem strahlend blauen Himmel einfangen. Im Anschluss daran bestiegen wir ein Boot, mit dem wir auf der Seine unterwegs waren und viele Sehens- würdigkeiten vom Wasser aus bestaunen konnten. Nach dem Essen kehrten die Einen müde und geschafft in die Unterkunft zurück, während die Anderen noch einen Be- such in einer Cocktailbar machten. Am Samstag stiegen wir nach dem leckeren Frühstück in unserer Boulangerie wieder in die Metro und es ging zum Louvre und den Tuilerien. An der Seine entlang entdeckten wir einige Kunst-Händler und spazierten dann Richtung Notre Dame. Danach wurde in kleinen Gruppen kräftig ein- gekauft und die kleinen, schönen Läden bestaunt. Später trafen wir uns in St. Michel und gingen zusammen in die tags zuvor entdeckte Pizzeria. Eine gelungene Vollendung des Programms stellte der Besuch der deutschen Gemeinde St. Albertus Magnus am Sonntag dar. Mitsamt unserem Gepäck fuhren wir mit der Metro zur Endstation und trafen wie vereinbart kurz vor 10 Uhr zur Probe dort ein. Pfarrer Markus Hirlinger begrüßte uns freundlich und es wurden letzte Absprachen getroffen, bevor um 11 Uhr der Gottesdienst zu Allerheiligen begann. Es wurden gemeinsam bekannte Lieder wie „Lobe den Herrn meine Seele“ und „Wäre Gesanges voll unser Mund“ gesungen, es erklungen aber auch „Pray for the peace of Israel“, „A million dreams“, „Behold the lamb of God“ sowie „Wir ziehen in den Frieden“. Nach einem herzlichen Beifall, dem Austausch schöner Gastgeschenke und netten Ge- sprächen, durften wir uns noch Würstchen im Baguette schmecken lassen und machten uns dann wieder auf den Weg zur Metro. Glücklicherweise kamen wir rechtzeitig am Bahnsteig an und stiegen voller Eindrücke und unvergess- licher Erinnerungen in den TGV nach Stuttgart ein. Auf der letzten Etappe im überfüllten Regionalzug nach Ravens- burg gaben wir dann nochmal einige unserer Lieder zu Gehör, was den bayrischen Schaffner erheiterte und ein Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 paar Reisende bevorzugten sogar unsere Songs vor ihren Ohrstöpseln. Eine tolle Reise ging zu Ende, ein letztes Mal wurde in Ravensburg laut von 1 - 20 durchgezählt! Ein herzliches Dankeschön an alle in unserer Gemeinde, die im Vorfeld gespendet, gebacken, geholfen und für uns gebetet haben. Vielen Dank an alle Begleitpersonen und Organisatoren die- ses tollen Aufenthaltes: Sabine Elbs, Nadine Klotzer, Rainer Strobel und Doris Kapler. Frauenbund Baienfurt Sonntag, 17. November 2024, Volkstrau- ertag Mittagstisch für Alle. Ab 10.30 Uhr ladet die kath. Kirchengemeinde Baienfurt und der kath. Frauenbund ein zum Mittagstisch ins kath. Gemeindehaus „St. Anna“. Der Frauenbund kocht für Sie: Selbstgemachte Knödel, Schweinefleisch und Blaukraut. Für Kinder gibt es Spätz- le mit Soße. Wir freuen uns auf Ihr Kommen mit der ganzen Familie. Mittwoch, 20.11.2024 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Donnerstag, 28.11.2024 Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbie- gerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Die Vorstandschaft ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Baienfurter Kirchenkino 15. November 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Der Film zeigt die reale Ge- schichte des jungen, William Wilberforce, der Ende des 18. Jahrhunderts in das Unterhaus des britischen Parlaments ge- wählt wird. Dort setzt er sich gegen alle Widerstände für die Abschaffung des Sklavenhan- dels im britischen Königreich ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt - mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 24. November 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wir müssen alle offenbar werden vor dem Richterstuhl Christi. 2. Kor 5,10a Freitag, 15. November 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino „Amazing Grace”, Ev. Kirche Sonntag, 17. November Vorletzter Sonntag des Kir- chenjahres 09.30 !!! Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kammermusik, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baienfurt Ökum. Festakt, Fried- hof (Pfr. Knor + Pfr. Schö- berl) Montag, 18. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 20. November Buß- und Bettag 19.00 Uhr Weingarten Jugendgottesdienst mit Kon- fi-8 + ejw, Ev. Stadtkirche (Pfr. Gamerdinger) 19.00 Uhr Blitzenreute ev. Gottesdienst, kath. Kirche (Kooperationsraum) Sonntag, 24. November Ewigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Chor (Pfr. Schöberl) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Die- trich-Bonhoeffer-Saal --- Pfarrbüro geschlossen Vom 25.11 – 01.12. ist das Pfarrbüro wegen Urlaub ge- schlossen. Wir bitten um Beachtung. --- Gedanken zur Woche: Trauer gestalten Fragen nach der eigenen Endlichkeit, Sterben und Trauer prägen die Stim- mung am Ende des Kirchenjahres. Für Trauernde können die ganz alltägli- chen Verrichtungen plötzlich sehr fremd werden. Das Aufstehen und Zubettge- hen, das Kochen und Essen und alle Dinge des Haushalts werden manchmal zur Last. Da hilft es, wenn diese wie ein Ritual, mit Andacht und langsam vollzogen werden. Ziehen Sie jeden Morgen zu einer bestimmten Zeit die Vorhänge in Ihrem Schlafzimmer, Ihrem Wohnzimmer zur Seite und begrüßen Sie den neuen Tag. Dabei ist es völlig unerheblich, wie Ihnen zumute ist. Tun Sie es ein- fach regelmäßig. Es wird bewirken, was es besagt: Der neue Tag, das neue Licht wird Ihnen „ein-fallen.“ Und am Abend bedanken Sie den Tag, egal, wie er war. Schließen Sie die Vorhänge oder das Rollo ganz bewusst. Und le- gen Sie sich selbst und Ihre Nacht in eine größere Hand. (Quelle: Brigitte Enzner-Probst: Trauer leben, Rituale, Se- gensworte und Gebete, Claudius Verlag, München 2010, 2. Auflage) Bi ldquel le : k irchenjahr-evangel isch.de/app/ uploads/2023/11/Bild-4.jpeg --- Kinderkirche Liebe Kinder, am 10.11. starteten wir mit unserer adventli- chen Einheit „Licht“. An den folgenden Sonn- tagen bis zum 15.12. (3. Advent) gibt es In- teressantes, Wissenswertes und Kreatives zum Thema Licht zu entdecken. Wir wollen gemeinsam Gottesdienst feiern, singen, spielen und basteln. Ein gro- ßer gemeinsam gestalteter Gottesdienst in der Evan- gelischen Kirche bildet nicht nur den Abschluss unserer Einheit, sondern trägt unsere Erfahrungen auch in die Gemeinde hinein. Dazu laden wir euch herzlich ein. Wir freuen uns auf euch! 17.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 24.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 01.12.24 11:30 - 12:30 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 08.12.24 11:30 - 13:00 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 15.12. 10:00 Uhr Treffpunkt in der Kirche, Gottesdienst ab 10.30 Uhr Euer KiKi-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Adventsmarkt mit Kinderbetreuung Vom 23.11 bis 24.11.2024 findet ein Adventsmarkt mit Kinderbetreuung statt. Freut euch auf festliche Weihnachtslie- der, schöne Adventskränze, ein span- nendes Quiz-Rad und ein stimmungs- volles Krippenspiel – ein abwechslungsreiches Programm für die ganze Familie. Der Erlös wird einem wohltätigen Zweck gespendet – gemeinsam Gutes tun und Kindern in Not helfen. Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 „Denn so sehr hat Gott die Welt geliebt, dass Er Seinen eingeborenen Sohn gab, damit jeder, der an Ihn glaubt, nicht verloren geht, sondern das ewige Leben hat.“ Jo- hannesevangelium 3,16 Öffnungszeiten: Samstag, 23.11.2024 von 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr Sonntag, 24.11.2024 von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr Vereinsnachrichten Mit spätem Doppelschlag zum Auswärtssieg TSV Eschach - SV Baindt 0:2 (0:0) Bei fröstelnden Novembertemperaturen reis- te der SV Baindt am Sonntagnachmittag zum TSV Eschach, gegen welchen zuletzt 2019 ein Pflichtspiel auf dem Programm stand. In den vergangenen Wochen konnte sich der SVB bis auf zwei Punkte an den TSV he- ranschieben, der vor der Partie mit 20 Punkten auf dem sechsten Tabellenplatz rangierte - mit einem Auswärts- sieg würde Weilands Mannschaft dementsprechend vor- beiziehen. Die Gastgeber wollten diesem Baindter Vorhaben aber früh einen Strich durch die Rechnung machen und liefen die SVB-Viererkette in den Anfangsminuten intensiv an, worauf der SVB auf dem schwierigen Geläuf zunächst nur wenig Lösungen fand. Außerdem wies der Baindter Defensvivverbund anfangs kleinere Lücken auf, in wel- che der TSV immer wieder gefährlich vordrang. So rettete B. Walser in höchster Not gegen Schmid (5.) und wenig später setzte D. Sprenger einen Kopfball nach einer Ecke knapp über das Tor (10.). Nach einer guten Viertelstunde übernahm die Baindter Mannschaft aber zunehmend die Spielkontrolle und erspielte sich mehrere gute Möglichkei- ten. Dantona traf nur das Außennetz, Fischer jagte einen Ball aus aussichtsreicher Position weit über die Querlatte und Fink scheiterte zweimal aus kurzer Distanz am auf- merksamen TSV-Keeper Schell. Damit ging es mit einem torlosen Remis in die Halbzeit- pause, aus welcher beide Mannschaften unverändert zurückkamen und weiterhin darauf aus waren, nicht den ersten Fehler der Partie zu machen. Für den SVB verhin- derten zu Beginn der zweiten Hälfte B. Walser und Brug- ger größere Torgelegenheiten der Gäste, während auf der Gegenseite ein abgefälschter Schuss von Lang am Pfosten vorbeirutschte. Diskussionsbedarf gab es wenig später im Baindter Strafraum, als M. Szeibel D. Sprenger leicht am Fuß touchierte, der Schiedsrichter jedoch auf Schwalbe anstatt auf Foulelfmeter entschied (69.). In der Schlussphase schien dem TSV jedoch zunehmend die Kraft zu auszugehen, wobei die schnellen Baindter Au- ßenspieler Fischer und Dischl immer wieder durchbrachen oder im Falle eines Zweikampfs zwischen Dischl und Bö- ning im letzten Moment nur mit einem taktischen Foul ge- stoppt werden konnten (70.). Sieben Minuten vor Schluss nutzte der SVB diesen Vorteil über die Flügel erneut aus, wobei Fischer auf der linken Seite seinem Gegenspie- ler entwischte und die Kugel nach einer schnellen Finte auf den zweiten Pfosten zu Dantona brachte. Dieser ließ ebenfalls einen Gegenspieler aussteigen und schob die Kugel überlegt mit links ins lange Eck, wo Außenverteidi- ger Kleb das Spielgerät nicht mehr von der Linie klären konnte (83.). Angetrieben vom Führungstreffer ließ der SVB den TSV kaum noch zur Entfaltung kommen und legte vier Minuten später nach. Lang schickte Fischer auf die Reise, welcher seine Tempovorteile erneut zu nutzen wusste und allein vor Schell eiskalt auf 0:2 stellte (87.). Dank einer geduldigen Spielweise und einer ab der 15. Minute tadellosen Defensivleistung fährt Weilands Mann- schaft den dritten Sieg in Folge ein. Damit begrüßt der SVB mit viel Rückenwind am kommenden Sonntag den Tabellenführer aus Vogt, wobei aufgrund packender Du- elle in der Vergangenheit eine interessante Partie zu er- warten ist. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger (88. Philipp Kneisl), Lukas Walser, Lukas Zweifel, Philipp Thoma, Mar- ko Szeibel, Jan Fischer (90. Henry Hosse), Mika Dantona, Kevin Lang (88. Nico Geggier), Jonathan Dischl (90. David Krauter), Tobias Fink - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Armin Erne Tore: 0:1 Mika Dantona (83.), 0:2 Jan Fischer (87.) SV Oberzell II - SV Baindt II 2:5 (1:0) Zum dritten Mal in Folge durfte der SVB II am Sonntag- nachmittag auf dem Oberzeller Kunstrasen ran, wobei es diesmal zum Auswärtsspiel gegen SV Oberzell II selbst ging. Die Gastgeber auf dem vierten Platz wollten mit ei- nem Sieg näher an den SVB II heranrücken, welcher vor der Partie die Tabelle anführte. In einer ersten Halbzeit, in der sich beide Teams weitest- gehend neutralisierten, konnte der SVO II jedoch den ers- ten Nadelstich setzen und ging durch Kelmendi mit 1:0 in Front (23.). Durch kleinere taktische Umstellungen in der Halbzeitpause, kam die „Zwoite“ besser in den zweiten Durchgang und überrannte nach dem Ausgleich durch Kaspar (50.) den Gegner förmlich. Keppeler (53.) und Kaspar mit einem lupenreinen Hattrick (62.) (70.) stellten innerhalb von 20 Minuten auf 1:4. Der SVO II erzielte durch Deiss zwar noch das 2:4, welches von Heisele jedoch um- gehend gekontert wurde (85.). Trainer Geggier zeigte sich nach der Partie erneut hoch- zufrieden mit seiner Mannschaft, welche durch eine über- ragende zweite Halbzeit den Platz an der Sonne in der Kreisliga B1 weiterhin verteidigt. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger, Niklas Späth (70. Kai Kostka), Tobias Traut- wein, Marlon Brunner (81. Markus Baumgärtner), Moritz Gresser (65. Daniel Kronenberger), Julian Keppeler (79. Johannes Heisele), Konstantin Knisel, Johannes Schnez (89. Moritz Lang) - Trainer: Timo Geggier Schiedsrichter: Paul Jung Tore: 1:0 Zejnullah Kelmendi (23.), 1:1 Kai Kaspar (50.), 1:2 Julian Keppeler (53.), 1:3 Kai Kaspar (62.), 1:4 Kai Kaspar (70.), 2:5 Johannes Heisele (85.), 2:4 Florian Deiss (85.) Vorschau: Sonntag, 17.11. 12.15 Uhr: SV Baindt II - SV Vogt II 14.30 Uhr: SV Baindt - SV Vogt Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Frauen SGM Fronhofen/Blitzenreute/Baindt - SV Kressbronn 0:3 In einem spannenden Spiel gegen Kressbronn muss- ten wir eine 0:3-Niederlage hinnehmen. Bereits in der 30. Minute gingen die Damen aus Kressbronn nach einem schnellen Sprint und einem präzisen Pass in Führung. Trotz des Rückstands zeigten wir immer wieder gute An- sätze und setzten die Gegner phasenweise unter Druck, verteidigten zudem entschlossen gegen die Angriffe. Im Verlauf des Spiels erspielten wir uns einige Torchancen, konnten diese jedoch nicht erfolgreich nutzen. Zu Beginn der zweiten Halbzeit waren wir für einen Moment unauf- merksam, was Kressbronn mit einem weiteren Treffer bestrafte und so auf 0:2 erhöhte. In der 78. Minute gelang es unseren Gegnerinnen nochmals gefährlich vor das Tor zu kommen und erhöhten somit auf 0:3. In der Folge dominierte Kressbronn weiter das Spielgesche- hen und blieb am Drücker, wir zeigten dennoch starke De- fensivarbeit und verhinderten weitere Tore. Leider gelang es uns nicht, noch einmal gefährlich vor das gegnerische Tor zu kommen, und so blieb es beim 0:3 Endstand. Es spielten: Annalena Kose, Anna-Lena Eibler, Scarlett Po- grzeba, Nicole Kühny, Frederike Tholl, Martha Stöhr, Lynn Veser, Leonie Rist, Laura Bauhofer, Tracy Lehmann, Vivi- ane Wertmann, Annika Behrendt, Fabienne Müller, Julia Klein, Hanna Steidle, Mariella Pedrazzoli, Franziska Sieber Trainer: Franka Stocker, Annika Behrendt Jugendfußball Juniorinnen D7 Juniorinnen SGM Baindt Fronreute - PSG Friedrichshafen 1:4 20 Minuten lang waren beide Mannschaften ebenbür- tig und es gab Torchancen auf beiden Seiten. Gefährlich wurde es für uns immer, wenn die gegnerische Torfrau mit langen Abschlägen ihre Stürmerinnen schickte, aber unsere Abwehr um Anna und Ronja fingen alles ab, wäh- rend Melina und Aurelia das Spiel schnell nach vorne auf- bauten, wo Leonie und Pia immer wieder gefährlich nach vorne kamen. In der 21. Minute wechselte der gegnerische Trainer eine neue Stürmerin ein, die innerhalb von 6 Mi- nuten gleich dreimal zuschlug und uns zur Pause mit 0:3 in Rückstand brachte. Nach der Pause zogen wir Leonie zurück, die fortan be- sagter Stürmerin keine Chance mehr ließ in die Nähe un- seres Tors zu kommen. Gleichzeitig baute Sie das Spiel nach vorne immer wieder geschickt auf. So erhöhten wir in der zweiten Hälfte von Minute zu Minute den Druck und PSG stand zeitweise mit fast der kompletten Mannschaft im Strafraum. In der 44. Minute konnte Aurelia endlich ei- nen Treffer erzielen, was uns weiter Auftrieb gab, doch trotz weiteren Anrennens, wollte der Anschlusstreffer nicht mehr fallen. Stattdessen erzielte PSG nach einem Konter den vierten Treffer, womit die Niederlage leider besiegelt war. Ein tolles Spiel unserer D7, die durch ihr Powerplay durchaus ein besseres Resultat verdient gehabt hätte. Es spielten: Ella Fehr (T), Aurelia Elsäßer, Melina Feitenhei- mer, Leonie Ziegler, Ronja Mayer, Pia Schützbach, Anna Jaudas, Valdresa Hasani, Antonia Walther D9 Juniorinnen SGM Baindt Fronreute - TSV Grünkraut 4:0 In einem Spiel auf ein Tor, waren wir bereits nach zwei Minuten durch Jule erfolgreich, doch danach wusste die gegnerische Mannschaft sich geschickt zu verteidigen, während unsere Mädels mit tollem Kombinationsfußball und direktem Spiel das Tor des Gegners dauerhaft bela- gerten. Leider trafen wir vor dem Tor oft die falsche Ent- scheidung, so dass unsere Bälle immer wieder abgefangen werden konnten und so musste auch mal ein Fernschuss her, den Jule nach 20 Minuten abgab und der, noch leicht abgefälscht, im Tor landete. Kurz vor der Pause zog Lena von links nach innen, schoss ebenso einfach mal drauf und überraschte die Torfrau zum 3:0 Halbzeitstand. Nach der Pause griffen wir abwechselnd über Lea B. auf links oder über unser Duo Lea R. / Hanna B. auf rechts an, doch Grünkraut schlug alles raus und so erzielten wir nur noch ein weiteres Tor durch Jule. Ein souveräner Sieg, der bei mehr Konsequenz im Abschluss sicherlich auch höher hätte ausfallen können der uns letztlich den zweiten Platz in der Abschlusstabelle der Herbstrunde sicherte. Es spielten: Luisa Kolbaske (T), Lea Busam, Emma Straub, Taneesha Mahler, Lea Rimmele, Lena Alber, Jule Amba- cher, Hanna Busam, Greta Günthner, Emilia Müllerleile, Annika Jung, Amira Hassan Sensationeller Sieg beim Tabellenführer SV Amtzell - Jungen 4:6 Einen unerwarteten Sieg gegen den bislang ungeschlagenen Tabellenführer der Be- zirksklasse aus Amtzell konnte unsere Jun- genmannschaft am vergangenen Samstag feiern. Ohne große Ambitionen angereist starteten wir mit zwei Siegen in den Doppeln unverhofft gut in die Partie. Und auch in den Einzeln lief es zunächst wie am Schnürchen, drei Siege von Jona, Ricco und Felix brachten uns mit 5:1 in Führung und mindestens ein Punktgewinn war schon sicher. Doch nach diesem Start wollten wir uns natürlich nicht mit einem Unentschieden zufrieden geben. Jona und Valentin konnten im vorderen Paarkreuz den sechs- ten Punkt noch nicht erzielen, doch Ricco erlöste uns mit seinem zweiten Einzelsieg und dem Punkt zum 6:3. Aller- dings machte er es nach seiner 2:0 Satzführung nochmals spannend, verlor die Sätze 3 und 4, bevor er im 5. dann doch die Überhand behielt. Die abschließende Niederla- ge von Felix entschied nicht mehr über den Ausgang der Partie und der Überraschungserfolg war perfekt. Mit diesem tollen Sieg ist der Klassenerhalt in greifbare Nähe gerückt, beim direkten Duell gegen den SV Neu- ravensburg am kommenden Samstag reicht bereits ein Unentschieden zum sicheren Klassenverbleib. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Beide Jugendteams im Einsatz Samstag 16.11. • 10 Uhr: TTF Kißlegg III - Mädchen • 12 Uhr: SV Neuravensburg - Jungen XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Narrenzunft Raspler e.V. 11.11.2024... es goht scho langsam los!!! Pünklich um 11:11 Uhr am 11.11.2024 be- grüßte unser Zunftmeister Roland Oelhaf über 20 Raspler mit einem lauten RASPLER - RATSCH RATSCH in der Baindter Mühle. Eine lange Fas- net steht 2025 vor uns und die Narrenzunft Raspler freut sich jetzt schon auf viele närrische Veranstaltungen. Grund dessen wurde abends nochmals zur Verlesung des Narrenfahrplans geladen. Altbekannte Ausfahrten, neue unbekannte Ziele und sogar eine Fahrt ins Blaue stehen auf dem Programm. Zur großen Freude aller, werden wir zu fast allen Umzügen musikalisch durch die Lum- penkapelle Baienfurt-Baindt und/oder die Schalmeien Baindt begleitet. Highlight des Abends war aber definitiv die Taufe von ins- gesamt 13 „Jungrasplern“, ausgestattet mit Badekappe, Zapfenkette, Nachthemd und Reisigzweig wurden sie mit Bampfenwasser getauft und erhielten den legendären Raspler-Schnarch-Zapfen Stempel. In geselliger Runde wurde gefeiert, geschunkelt, getanzt und gelacht. Die Schalmeien und die Lumpenkapelle spiel- ten auf und wir Raspler konnten somit die Grundlage für eine tolle Saison 2025 feiern. Herzlichen Dank an alle Mitglieder, den Täuflingen, unse- ren Kapellen und vor allem Robin mit seinem Mühle-Team für die tolle Bewirtung! Vormerken! Einladung zur Bändelausgabe 2024 In diesem Jahr findet die Maskenbelehrung und die Bändelausgabe für die Fasnet 2024 am Montag den 25.11.2024 und am Mittwoch den 04.12.2024 jeweils um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Ihr habt jetzt schon die Möglichkeit, euch für das Tragen der Einzelfiguren (Oberwaldschrat, Raspler und Raspler- weib) an einem Umzug eurer Wahl bei unserem Brauchtu- mer Werner Späth zu melden. Seine Kontaktdaten findet ihr in der Raspler-App. Euer Zunftrat 11:11 Uhr in der Baindter Mühle Unsere Täuflinge 2024 Raspler Stempel Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß‘ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder be- suchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 01.12.24 bei Nadine Haug un- ter nadihaug@gmx.de. Landjugend Baindt Reitergruppe Baindt Liebe Mitglieder, anbei aktuelle Informationen für euch: Nikolausmarkt Unsere Reiterjugend hat auf dem diesjährigen Nikolaus- markt wieder einen Stand. Für Adventskränze werden Be- stellungen angenommen. Erstmalig wird in diesem Jahr Ponyreiten angeboten. Wir freuen uns, wenn ihr unsere Jugend vor Ort am Stand besucht und fleißig Werbung macht! Nikolausmarkt 30. November Die Jugend verkauft auch dieses Jahr wieder Advents- kränze, Bredla, heiße Getränke und mehr. + Ponyreiten von 15 - 17 Uhr Kommt vorbei!! Info an unsere Jugend: Am Dienstag, 26. November werden ab 17:30 Uhr die Adventskränze in unserer Reithalle gekranzt. Zieht euch warm an und bringt Handschuhe und eine Gartensche- re mit. Wenn ihr eine Schicht am Nikolausmarkt übernehmen möchtet dürft ihr euch bei Leni Rapp (015231096154) mel- den. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Weihnachtsfeier Am Freitag, 6. Dezember findet unsere Weihnachtsfeier in stimmungsvoller Atmosphäre in den Räumen von Kirch- ner Konstruktionen in Weingarten (Heinrich-Herz-Straße 6) statt. Wir beginnen um 19 Uhr mit einem Glühwein- bzw. Punschempfang. Gegen 20 Uhr wird es wieder ein lecke- res Buffet geben. Damit wir das Essen möglichst genau bestellen können, bitten wir um verbindliche Voranmeldung bis zum 30. November per E-Mail unter schriftfuehrerin@reitergrup- pe-baindt.de oder unter 01733551183. Es wird ein Unkostenbeitrag pro Person von 10 € geben (für Kinder bis 12 Jahre 5 €), welcher Bar vor Ort einge- sammelt wird. Wir freuen uns auf einen schönen vorweihnachtlichen Abend mit Euch. Kutschenabschlussfahrt Die diesjährige Kutschenabschlussfahrt findet am Sams- tag, 7. Dezember statt. Derzeit sind wir noch an der Planung der Strecke. Wer mitfahren möchte (Kutschfahrer oder Mitfahrer), darf sich bis zum 30. November bei Alisa Schnez (schriftfuehre- rin@reitergruppe-baindt.de oder 01733551183) anmelden. Weitere Infos folgen noch. Reitabzeichen Anna Tratzyk hat die Prüfung zum Reitabzeichen 4 be- standen - herzlichen Glückwunsch! Soldatenkameradschaft Volkstrauertag am Sonntag, den 17.11.2024 Am Sonntag, den 17. November 2024 findet um 10 Uhr die Eucharistiefeier zum Volkstrauertag in der Pfarrkirche St. Johannes Baptist in Baindt statt. Hierzu treffen sich die Vereine um 9:45 Uhr im Klosterhof zum gemeinsamen Kirchgang. Daran anschließend findet um 10:45 Uhr die Totenehrung am Kriegerdenkmal und der Marsch zum Friedhof statt. Die gemeinsame Einkehr ist im Gasthaus „Zur Mühle“ angemeldet. Vorweihnachtlicher Kameradschaftsabend im Gast- haus „Zur Mühle“ in Baindt Die Mitglieder der Soldatenkameradschaft Baindt mit Partner sind herzlich zum vorweihnachtlichen Kamerad- schaftsabend am Dienstag, den 17.12.2024 um 19.00 Uhr ins Gasthaus „Zur Mühle“ eingeladen. Verbindliche Anmeldung beim Vorstand Hermann Bacher, Tel. 07502-3458 bzw. Mobil 0170 5472439 oder E-Mail: ba- cher.hermann@yahoo.de bis zum 13.12.2024. Volleyball LJ Baindt Neue Trikots zum zweiten Spieltag Zum zweiten Spieltag der Saison konnten bei- de Mannschaften der VLJ Baindt in den neuen Trikots antreten. Ein fettes Dankeschön geht raus an alle Planer, Ideenfinder, Entwickler und Organisatoren und vor allem unsere Sponsoren: • Autohaus Firley • Bodensee DJ Mo • Slow Maulis • Schreinermeister Ulrich Stör • Schützbach Bau Trotz der neuen Superkraft wollte es am Samstag in Kressbronn für die VLJ Baindt 1 nicht so recht klappen. Gegen Illerrieden gab es für manche auf und am Feld Unklarheiten im Regelwerk und das Spiel verlief alles in allem etwas holprig (17:25; 21:25). Das Spiel gegen die Gastgeber lief zwar besser an, aber zu viele Aufschlag- fehler, eine inkonstante Annahme und zu wenig Biss im „Monsterblock“ sorgten für ein ernüchterndes Endergeb- nis (20:25; 17:25). Und auch die zweite Mannschaft der VLJ Baindt schien nicht recht in den Spieltag am Sonntag reinzufinden. Ge- gen die TSG Ehingen starteten die Baindter stark in den ersten Satz (25:21). Doch danach war auch hier die Luft etwas raus (19:25) und wurde am Ende eine knappe Kiste (25:27). Demoralisiert mussten sich die Baindter im zwei- ten Spiel des Tages gegen die TG Biberach endgültig ge- schlagen geben (25:19; 25:14). Am Donnerstag, 14.11.2024 startet die VLJ Baindt in die Pokalrunde mit drei Damen und drei Herren auf dem Spielfeld. Das Ergebnis wird in der nächsten Ausgabe nachgereicht. VLJ Baindt 1 in Kressbronn VLJ Baindt 2 in Ehingen Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Und wenn ihr keinen Spieltag der VLJ Baindt mehr verpassen wollt, dann folgt uns auf Instagram #vlj- baindt. Politik aus erster Hand Unser Bundestagsabgeordneter Axel Müller spricht am Donnerstag den 21.November um 20.00 Uhr im Risto- rante da Michele (Tennishalle) in Baindt über „Aktuelle Themen aus der Berliner Politik“. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition wird die Vorschau auf die kommenden Wahlen im Mittelpunkt stehen. Die CDU-Ortsverbände Baindt und Baienfurt laden alle Interessierten herzlich zu dieser Veranstaltung ein. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Weingarten über Hochtobel - Stiller Bach - Russen-Denkmal zurück nach Weingarten Treffpunkt: Dienstag, 19.11.2024 um 12.30 Uhr, Festplatz Weingarten. Rückkehr ca. 16.00 Uhr. Gehzeit ca. 2,5 - 3 Stunden, 8:km, 80 hm. Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Unkostenbeitrag für Nichtmitglieder: 2,00 Euro. Kleines Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke. Anmeldung vom 16.11. bis 18.11.2024, Tel. 07529/1419 (An- rufbeantworter) Wanderführung Frowin Riedmayer. Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Der Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. feiert in die- sem Jahr sein 20-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass laden wir herzlich ein, zum festlichen Kirchenkonzert, am Sonntag, 24. November 2024 um 17.00 Uhr in die katholische Pfarrkirche in Baienfurt so- wie zum anschließenden Festakt im kath. Gemeindehaus. Die Musikschule Ravensburg unter der Gesamtleitung von MD Harald Hepner bestreitet das Konzert mit dem Jugendsinfonieorchester, dem Perkussionsensemble, ei- ner Hornensemble sowie einem Streichertrio. Der Eintritt ist frei, um Spenden für die Arbeit der Musik- schule wird gebeten. Gospelchor Waldburg Herzliche Einladung Auch in diesem Jahr gibt der Gospelchor Waldburg wie- der seine beliebten Konzerte. Unter der bewährten Lei- tung von Kathrin Moll tritt der Chor insgesamt dreimal auf: Samstag, 23.11. um 18.30 Uhr in Unterankenreute, Kirche Mariä-Himmelfahrt. Sonntag, 24.11. um 17.00 Uhr in Oberzell, Kirche St. Anto- nius. Samstag, 30.11. um 18.30 Uhr in Baienfurt, Kirche Ma- riä-Himmelfahrt. Das Repertoire reicht vom sakralen Spiritual über den traditionellen bis hin zum modernen Gospel. Afrikanische Rhythmen runden das Programm ab. Die hoffnungsvol- len Texte, die wohlklingenden Harmonien und die mitrei- ßenden Rhythmen sprechen vielen Menschen aus dem Herzen. Erleben Sie zusammen mit dem Chor die Freude und Kraft der Gospelmusik beim gemeinsamen Singen, Klatschen und Tanzen. Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Das Landwirtschaftsamt des Landkrei- ses Ravensburg informiert: Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde Jede/r Sachkundige im Pflanzenschutz ist dazu verpflich- tet in einem Drei-Jahres-Zeitraum mindestens vier Stun- den Fortbildung nachzuweisen. Das Landwirtschaftsamt bietet hierzu eine 4-stündige Präsenz-Veranstaltung an. Diese findet statt am Freitag, 29.11.2024 von 10:00 bis ca. 15:30 Uhr im Gasthof „Zur Post“ in 88364 Wolfegg. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Das Tagungsprogramm beinhaltet aktuelle Themen rund um den Pflanzenschutz im Grünland. Mitarbeitende des Landwirtschaftsamtes referieren zu folgenden Themen: Neuerungen der rechtlichen Vorgaben, neue Ansätze der Einzelpflanzenbekämpfung mittels Sensortechnik, aktuelle Produkte und Wirkstoffe zur Ampferbekämp- fung sowie Grünlandverbesserung und bedarfsgerechte Düngung. Von 12 bis 13:30 Uhr ist eine Mittagspause vor- gesehen. Die Kosten für Essen und Getränke tragen die Teilnehmenden selbst. Zur Erstellung der Teilnahmebescheinigungen ist eine Anmeldung unter Angabe von Namen, Adresse und Ge- burtsdatum zwingend erforderlich. Anmeldungen werden bis Dienstag, 26.11.2024 als E-Mail an la@rv.de oder per Telefon unter 0751/85-6010 angenommen. GENOHOLZ startet mit einem Onlineshop für Brennholz Ab sofort können Sie Brennholz aus Gemeindewäldern und dem Privatwald im Onlineshop von GENOHOLZ er- werben. Sie finden den Onlineshop unter www.shop.geno- holz.de. Momentan sind noch freie Brennholzmengen aus Frühsommer und Sommer 2024 verfügbar. Sofern Sie für den kommenden Winter noch nicht eingedeckt sind, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um auch Restmengen zu ei- nem attraktiven Preis aufzukaufen. Bei dem Brennholz handelt es sich um entastete, aber ungespaltene Hölzer mit Längen von 4 bis 19 Metern. Das Brennholz muss von Ihnen zunächst noch gespalten und vor allem getrocknet werden, bevor Sie dieses in Ihrem Ofen verfeuern. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Informationsveranstaltung am Technischen Gymnasium Ravensburg Am Technischen Gymnasium Ravensburg findet am Dienstag, den 03. Dezember 2024, eine Informations- veranstaltung für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern statt. Ab 16.30 Uhr kann man in Gesprächen mit Schüle- rinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern ei- nen persönlichen Eindruck von den Profilen Mechatronik, Informationstechnik, Gestaltungs- und Medientechnik, Technik und Management (ab Klasse 11) sowie über das sechsjährige technische Gymnasium (ab Klasse 8) erhal- ten. Außerdem werden für die Besucherinnen und Besu- cher Werkstätten und Klassenräume geöffnet, aktuelle Schulprojekte präsentiert, Unterrichtssequenzen gezeigt und Versuche vorgeführt. Die zentralen Informationsveranstaltungen zum drei- jährigen und sechsjährigen Technischen Gymnasium finden um 18.00 Uhr statt. Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel. 0751/368-100, www.gsravensburg.de ///Schulträger: Landkreis Ravensburg Noch freie Plätze für den Fronreuter VHS-Kochkurs diesen Herbst! Der VHS-Kochkurs wird dieses Herbstsemester gleich an zwei Terminen angeboten. Jetzt noch Plätze sichern! Kochen wie es die Oma noch konnte. Schwäbisch für „Neigschmeckte“ Dozent: Klaus Reisch Wir kochen gemeinsam ein 4-Gän- giges Menü - und werden uns dabei an klassischen Schwäbischen Spe- zialitäten versuchen. Auch der Tischschmuck soll nicht zu kurz kommen, denn ein schöner Rahmen wertet je- des Menü auf. (Es ist keine Kocherfahrung notwendig.) Alkoholfreie Getränke sind in der Kursgebühr enthalten. Bitte mitbringen: Schürze und Behälter für den Trans- port von restlichen Speisen. Bild: Pixabay, jhenning Z3053-01W5 Kurs 1 7 bis 12 Personen Freitag, 29.11.2024, 18:00 bis 22:00 Uhr Anmeldeschluss: 20.11.20.2024 - Danach ist kein kosten- freier Rücktritt mehr möglich. Schule Fronhofen, Korn- straße 15, Schulküche 43,60 € (Lebensmittelkosten sind in der Gebühr enthal- ten). Z3053-02W5 Kurs 2 7 bis 12 Personen Samstag, 07.12.2024, 18:00 bis 22:00 Uhr Anmeldeschluss: 28.11.20.2024 - Danach ist kein kosten- freier Rücktritt mehr möglich. Schule Fronhofen, Korn- straße 15, Schulküche 43,60 € (Lebensmittelkosten sind in der Gebühr enthalten). Auskünfte und Anmeldung: VHS-Außenstelle in Fronreute Tamara Gnatzy Telefon: 07502 954-16 Telefax: 07502 954-33 E-Mail: Tamara.Gnatzy@fronreute.de Anmeldungen sind auch online möglich: www.vhs-weingarten.de Einladung zur Infoveranstaltung: Schlachtung im Herkunftsbetrieb Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg und die Bio-Musterregion Ravensburg laden herzlich zur Veranstaltung „Rinder - Schlachtung im Herkunftsbetrieb“ ein. Die Veranstaltung richtet sich an Landwirtinnen und Landwirte, sowie Metzgerinnen und Metzger. Bei der Veranstaltung gibt Dr. Katja Sommerfeld vom Ve- terinär- und Verbraucherschutzamt Ravensburg wertvolle Einblicke in die rechtlichen und hygienischen Anforderun- gen der mobilen Schlachtung. Zudem erhalten Sie von Metzger Philipp Sontag praktische Informationen über den Ablauf einer Schlachtung direkt im Herkunftsbetrieb. Er stellt zudem die mobile Schlachteinheit „ELYS“ vor, die bereits erfolgreich im Landkreis Ravensburg im Einsatz ist. Veranstaltungsdetails: Datum: Freitag, 29. November 2024 Uhrzeit: 13:30 Uhr Ort: Bei Leutkirch (der genaue Ort wird nach erfolgreicher Anmeldung mitgeteilt) Anmeldung unter: www.biomusterregionen-bw.de/ mobileschlachtung2024 Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Eine Anmeldung ist bis zum 27. November möglich. Bauerntheater Ziegelbach Mord im Hühnerstall Schwank in 3 Akten von Regina Rösch Regie: Charly Glaser im Dorfstadel Ziegelbach Aufführungen: Do, 26.12.2024 Sa, 28.12.2024 Fr, 03.01.2025 Sa, 04.01.2025 So, 05.01.2025 Sa, 11.01.2025 jeweils um 20.00 Uhr So, 29.12.2024 um 14.00 Uhr Karten gibts hier: Tel. 075649498888 Reservierung: Täglich von 17 bis 19 Uhr und zusätzlich Samstag und Sonntag von 11 bis 12 Uhr www.bauerntheater-ziegelbach.de Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Ausstellung „RadGalerie“ im Kreishaus 1 in Ravensburg eröffnet Der Landkreis Ravensburg hält als Förderkommune der RadKULTUR Baden- Württemberg vom 11. - 29. November im Kreishaus 1, Friedenstraße 6, in Ravensburg ein span- nendes Angebot für alle Radfahrbegeisterten bereit: Mit der RadGalerie wird das Fahrrad rundum erlebbar. Die Geschichte des Fahrrads von seiner Erfindung bis in die elektrifizierte heutige Zeit sowie die vielfältigen Angebo- te im Landkreis werden anschaulich dargestellt und mo- tivieren Radelnde zum Verweilen, Informieren sowie für die nächsten Touren und Erlebnisse. „Die Initiative RadKULTUR hat sich zum Ziel gesetzt, das Fahrradfahren im Alltag einfacher und attraktiver zu ma- chen“, betont der stellvertretende Landrat Dr. Andreas Honikel-Günther. „Mit Aktionen wie der RadGalerie wollen wir im Landkreis zeigen, dass das Fahrrad nicht nur ein Verkehrsmittel ist, sondern auch eine Freude und eine gesunde Bereicherung für unseren Alltag.“ Die interaktive Ausstellung dreht sich rund ums Radfah- ren, die Initiative RadKULTUR und um spezifische Infor- mationen über das Radeln im Landkreis. Eine Litfaßsäule wartet mit Informationen über die RadKULTUR auf und bietet auch den kleinsten und jüngsten Radfahrenden eine aktive Teilnahme. Bei einem Gewinnspiel rund um Verkehrswissen können Teilnehmende einen Gutschein für einen neuen Fahrradhelm gewinnen. Neben dem Alltags-RadNETZ BW und den Landesrad- fernwegen, Oberschwaben-Allgäu-Radweg und Donau- Bodensee-Radweg, wartet der Landkreis Ravensburg seit letztem Jahr mit einem weiteren Highlight auf: Bei der Jubiläumsroute können auf über 180 km Orte, Sehens- würdigkeiten und Landschaften des Landkreises erfahren werden. Die Erlebniskarte des Landkreises zeigt passend dazu spannende Ausflugsziele. Die Ausstellung ist zu den normalen Servicezeiten des Landratsamts kostenlos zugänglich (Mo - Fr 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Mo - Mi 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Do 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr). Sie wird künftig als Wanderausstellung zu ver- schiedenen Fahrradthemen durch den Landkreis touren und 2025 den Kommunen des Landkreises zur Verfügung gestellt. Es kann somit auf lokaler Ebene weiter über das Fahrrad und die verschiedenen Angebote informiert wer- den. Die Termine der Tour, weitere Informationen zur Rad- Galerie und sonstigen Aktionen im Landkreis Ravensburg im Rahmen der Förderung sind verfügbar unter www. radkultur-bw.de/landkreis-ravensburg. Das Land Baden-Württemberg fördert mit der Initiative RadKULTUR seit mehr als zehn Jahren eine moderne und nachhaltige Mobilität. Der Anteil des Radverkehrs soll dadurch deutlich gesteigert werden. In enger Zusam- menarbeit mit Kommunen, Arbeitgebenden und einem wachsenden Partnernetzwerk macht die Initiative das Fahrradfahren im Alltag zugänglich und erlebbar. Was sonst noch interessiert Arkade e.V. Paten schenken Zeit und Freude KiP - ein Angebot des Landkreises Ravensburg und Arka- de e.V. möchte Kinder psychisch erkrankter Eltern durch ehrenamtliche Patenschaften unterstützen und stärken. Die ehrenamtlichen Patinnen und Paten ermöglichen den Kindern unbeschwerte Stunden durch gemeinsames Spielen und verschiedene Aktivitäten. In der Regel verbringen die Kinder einen Nachmittag pro Woche bei ihren Paten. Aktuell suchen wir für Kinder von 6 - 10 Jahren Familien oder Einzelpersonen, die gerne eine ehrenamtliche Pa- tenschaft übernehmen möchten. Im Rahmen Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung und werden fachlich be- gleitet. Wir freuen uns über Ihr Interesse und informieren Sie gerne ausführlich. Kontakt: Arkade e.V. KiP Patenschaften Eisenbahnstr.30/1 88212 Ravensburg Tel. 0751-3665591 sylvia.list@arkade-ev.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Riester-Zulage bis Jahresende sichern Zulagenanträge für 2022 Riester-Sparerinnen und -Sparer sollten sich noch bis zum 31. Dezember 2024 die staatliche Riester-Zulage für 2022 sichern. Den dafür erforderlichen Zulagenantrag erhält man beim jeweiligen Vertragsanbieter, der den Antrag auch entgegennimmt. Anträge für „Wohn-Riester“ ge- hen hingegen direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der DRV Bund. Die Deutsche Renten- versicherung Baden-Württemberg (DRV BW) empfiehlt, einen Dauerzulagenantrag beim Riester-Anbieter zu hin- terlegen, damit die Zulagenzahlung jedes Jahr automa- tisch beantragt wird. Antrag prüfen und Zulagen sichern In regelmäßigen Abständen sollten alle Sparende die Zu- lagenanträge prüfen. Ändern sich persönliche Angaben durch beispielsweise Heirat, Geburt eines Kindes oder den Wegfall des Kindergeldes, oder gibt es Änderungen beim Gehalt, sind die Angaben im Antrag und gegebe- nenfalls die Eigenbeiträge zur Riester-Rente anzupassen. Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr können als Kinderzulage zusätzlich gezahlt werden. Vor dem vollen- deten 25. Lebensjahr sind zudem einmalig 200 Euro als „Berufseinsteigerbonus“ möglich. Bei der Berechnung der Zulagenhöhe und des entspre- chenden Eigenanteils helfen die Online-Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung unter www.ihre-vor- sorge.de oder unter www.riester.deutsche-rentenversi- cherung.de Kontakt zu Servicezentren Die DRV BW informiert in ihren 19 Servicezentren für Al- tersvorsorge neutral, unabhängig, kostenlos und leicht verständlich über alle Themen der Altersvorsorge (ge- setzliche, betriebliche und private Altersvorsorge). Weitere Informationen unter www.prosa-bw.de Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 62. AULENDORFER WINTERTAGUNG am Freitag, 06. Dezember 2024 Beginn: 09:30 Uhr am Landwirtschaftlichen Zentrum Aulendorf Atzenberger Weg 99, 88326 Aulendorf und als Online-Veranstaltung Die Aulendorfer Wintertagung wird in Zusammenarbeit mit der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TK), den Tiergesundheitsdiensten (TGD), dem Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungs- amt Aulendorf (STUA-Diagnostikzentrum) und dem Landwirtschaftlichen Zentrum für Rinderhaltung, Grün- landwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Ba- den-Württemberg Aulendorf (LAZBW) durchgeführt. Auf dem Weg in die Zukunft - die Treibhausgasbilanz als notwendiges und sinnvolles Controlling-Instru- ment in der Milchviehhaltung! P r o g r a m m 09:30 Uhr Begrüßung und Eröffnung Direktor Michael Asse, LAZBW & Ursula Roth, MLR 10:00 Uhr Treibhausgasbilanzierung im Milchviehbe- trieb - Chance oder Muss? Prof. Dr. Stephan Schneider, HfWU Nürtin- gen 11:00 Uhr Praktikerbericht: Klima-Milchfarm Frese - Ansatzpunkte zur Optimierung der Treib- hausgasemissionen Mario Frese, Milchviehhalter aus Mörshausen (Hessen, LK Homberg-Efze) 12:00 Uhr Blauzungenvirus: gekommen um zu bleiben? Dr. Hans-Jürgen Seeger, Rindergesundheits- dienst Aulendorf M i t t a g s p a u s e 13:30 Uhr Status quo der einzelbetrieblichen Treib- hausgasbilanz baden-württembergischer Futterbaubetriebe - Projektergebnisse „Kli- macheck“ Anika Wigger, LAZBW Aulendorf 14:15 Uhr Mehr Kühe auf die Weide - welche Potenzi- ale und Lösungen gibt es? Uwe Eilers, LAZBW Aulendorf 15:15 Uhr Hirse-Ganzpflanzensilage - eine Option für die Milchkuhfütterung in Zeiten des Klima- wandels? Dr. Elisabeth Gerster & Christof Löffler, LAZBW Aulendorf 16:00 Uhr Kleegras in Wert setzen - Ergebnisse aus dem Demonet-KleeLuzPlus Wilhelm Wurth, LAZBW Aulendorf 16:45 Uhr Abschlussdiskussion 17:00 Uhr Ende Anmeldungen sind bis zum 29.11.2024 (Präsenz) bzw. 04.12.2024 (Online) über die Homepage des LAZBW unter www.lazbw.de in der Rubrik „Bildung“ und „aktuelle Kurse“ möglich. Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive nden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog Weihnachtsgrüße Weihnachtsgrüße © dvw Fröhliche Weihnachten dvwdvw und einen tollen Start in das Jahr 2025 Fröhliche Weihnachten & ein gesundes Jahr 2025 © dvw dvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvw dvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvw 95,00 € Größe: 90 x 80 mm 15 73,00 € Größe: 90 x 60 mm & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr 20252025 17 117,00 € Größe: 90 x 100 mm 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Kunden-Nr. für Rückfragen Telefon für Rückfragen E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen An- gaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Weihnachtsgrüße Text für meine Glückwunschanzeige: (Firmenanschrift + wenn gewünscht zusätzlicher Text wie z.B. Öffnungszeiten, Betriebsferien, ...) Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Ihr Logo Senden Sie uns Ihr Logo an anzeigen@duv-wagner.de Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige, aus Ihren Firmendaten und dem (optionalen) zusätzlichen Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Hiermit buche ich nachstehende Anzeige in der Sonderveröffentlichung «Weihnachtsgrüße & Neujahrswünsche» in der Kalenderwoche 51/2024. online www.duv-wagner.de/weihnachtsanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Anzeigenschluss: Freitag, 29. November 2024 Später eingereichte Aufträge erscheinen im allgemeinen Anzeigenteil. Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich spare 15% durch Buchung der Region: Ich wähle die Musteranzeige Nr. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Wir bieten: • unbefristeter Arbeitsvertrag • attraktives Vergütungsmodell Voraussetzung: • PKW Führerschein (Klasse B) Bewerbung unter: Telefonisch 0751-2955 1662 E-Mail info@merkuria.de www.merkuria.de im Zustellgebiet Bad Waldsee, Aulendorf, Riedlingen, Federseegebiet in Vollzeit gesucht Paketzusteller m/w/d Head of Quality Control Chemische Analytik (m/w/d) Ravensburg • Vollzeit • Job-ID: 43385 Sie leiten Ihre drei Bereichsteams, sind zuständig für die GMP und zeitgerechte Durchführung von Analysen und vertreten Ihre Bereiche bei Kunden- und Behördenaudits. Mechatroniker / Mechaniker Automatisierte Optische Kontrolle (m/w/d) Ravensburg • Vollzeit • Job-ID: 42922 Sie bedienen und überwachen die Produktionsanlagen und bauen Formatteile nach der Produktion aus. Zudem führen Sie Wartungsarbeiten durch und dokumentieren Störungen. Hier gibts Jobs mit Perspektiven. Darauf ist Verlass. Öffnungszeiten Vetter-Jobbüro: Dienstag und Donnerstag von 13:00 bis 16:30 Uhr Anschrift: Eywiesenstraße 5, 88212 Ravensburg, Deutschland Jetzt bewerben vetter-pharma.com/karriere Noch Fragen? Dann rufen Sie uns an: +49 751 3700 6322 oder besuchen Sie uns persönlich im Vetter-Jobbüro. Rely on us. Wertvolle Arbeit verdient wertvolle Vorteile: Attraktive Vergütung • 30 Tage Urlaub und Urlaubsgeld • Modernes Arbeitsumfeld • Kostenlose betriebliche Krankenzusatzversicherung • Betriebliche Altersvorsorge • EGYM Wellpass Bodnegger Straße 6 88287 Grünkraut 0751 - 76 96 07-0 mail@stoeckert.info Wenn Ihnen ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet, ein kleines und aufgeschlossenes Team, ein modernes Arbeits- umfeld mit überdurchschnittlich hoher Vergütung wichtig ist, dann kommen Sie doch einfach zu uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen! Mehr Infos auf www.steuerberater-stoeckert.de (m/w/d) in flexibler Teilzeit Steuerfachangestellte, Lohn- u./o. Finanzbuchhalter W ir s u ch en : STELLENANGEBOTE FRÜHBUCHER AUFGEPASST! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim Pro tieren Sie bei Ihrer Anzeigen-Buchung für das Jahr 2025 bis zum 15. Dezember 2024 von unserem Frühbucher-Rabatt. ab 10 Anzeigen = 10 % Senden Sie uns Ihren Auftrag inkl. Druckunterlage an anzeigen@duv-wagner.de Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 07154 8222-70 zur Verfügung. Ihr Verkaufsteam Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 MIETANGEBOTE „Alternative Bestattungsformen“ Der Erinnerungsdiamant. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 www.moebel-grell.de | Möbel Grell GmbH | Wiesenweg 5-7, 88444 Ummendorf-Fischbach | Telefon 07351 34100 SCHAUSONNTAG AM 17. NOVEMBER 13 - 17 Uhr ohne Beratung und Verkauf Besuchen Sie unseren Weihnachts- markt KÜCHEN BLACK WEEKS TOLLE AUSSTELLUNGSANGEBOTE SICHERN GLÜHWEIN, KAFFEE UND KUCHEN VOM SPORTVEREIN FISCHBACH Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU ab 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg 3 Zi-Whg., ca. 100 m², großer Flur, Garage/Stellpl, ab sofort frei, KM 800,- € + NK. 07502/7165 NB 3-Zi-Wohn. in Bad Waldsee zu verm . ***Neues Wohnmodell für Paare & Alleinlebende ab Gener.60+ *** Das Apartm. bietet viele Annehmlichkeiten rund ums Gebäude & zu buchbaren Service (Menü-Service (ideal für Pers. die nicht gerne ko- chen), Apartm.-Reinig. uvm). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie uns noch heute! Wir freuen uns auf Ihre Anfra- ge! Preis KM € 1.100 + NK, TG 60 € , Tel. 0162-2949556 , Email Wohnung-Waldsee@web.de GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus GESCHÄFTSANZEIGEN GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 5,37 MB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 15.11.2024
      Amtsblatt_2024_11_22_KW47.pdf

      Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 22. November 2024 Nummer 47 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Herzliche Einladung zum Adventskaffee am Mittwoch, den 27.11.2024 von 14:00-17:00 Uhr in der Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard Unsere ehrenamtlichen Damen verwöhnen Sie mit leckeren selbstgebackenen Kuchen und Kaffee. Bei unserem Adventsmarkt erwarten Sie vielfältige Weihnachtsbasteleien und Dekoration sowie Weihnachtsgebäck. Stimmen Sie mit uns in die Vorweihnachtszeit ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und schöne Gespräche. Der Erlös des Nachmittags kommt den Bewohnerprojekten zugute. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Orange the World – eine Initiative gegen Gewalt an Frauen Die Orange Days finden vom 25. November bis zum 10. Dezember statt. Vom Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen dem 25. November bis zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezem- ber hissen viele Kommunen, Unternehmen, Schulen, Hochschulen, Kirchen und andere Institutionen die Fahne der Kampagne - Orange The World Ravensburg. Damit der Landkreis in vollem orange leuchtet, werden öffentliche Gebäude wie z.B. das Polizeipräsidium und das Frauentor in Ravensburg sowie Gebäude in Bad Waldsee orange angestrahlt. Mit einer Straßenplakatierung machen Botschaften wie „Frauenrechte sind Menschenrechte“ oder „Respekt stoppt Gewalt“ auf die Kernbotschaft aufmerksam. Geschlechtsspezifische Gewalt ist allgegenwärtig und immer noch in unseren gesellschaftlichen Strukturen verankert. Jede dritte Frau in Deutschland ist von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen. Es ist eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen in unserem Land. Erste Ansprechpartnerin bei Gewalt gegen Frauen ist die Beratungs- und Interventionsstelle in Ravensburg und Wangen mit Sprechstunden in Aulendorf, Bad Waldsee, Leutkirch und Isny. Jährlich suchen etwa 400 Frauen mit ihren Kindern in den Beratungsstellen und im Frauen- und Kinderschutzhaus Hilfe. Ein vielfältiges Programm mit Ausstellungen, Vorträgen, Workshops, Gesprächen, Theater, Büchervorstellungen, Film- vorführungen und kreativen Angeboten sowie leckeren Mandarinen und Orangen werden in Ravensburg, Bad Waldsee, Aulendorf, Wangen, Leutkirch und Isny angeboten. Hier finden sie Näheres zu den einzelnen Aktionen: www.orange- days-lkrv.de . Gemeinsam setzen wir ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, um das Anliegen in die breite Öffentlichkeit zu bringen. Es beteiligen sich die Polizei Ravensburg, die genannten Kommunen, MISA-Streetwork der Arkade, das ZfP Südwürttemberg, die OWB, die Kontaktstelle Frau und Beruf, der Soroptimist Club Ravensburg/Weingarten, Frauen und Kinder in Not e.V. und die Gleichstellungsbeauftragten der Stadt und des Landkreises Ravensburg. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 26. November 2024 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an u.frank@baindt.de Einladung zur Sitzung des Abwasser- zweckverbandes Mittleres Schussental Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental hält am Mittwoch, den 27. November 2024 im Verwaltungs- gebäude der Kläranlage, Kanzach seine nächste Ver- bandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG 1. Verpflichtung der Vertreter der Verbandsmitglieder 2. Bericht des Verbandsvorsitzenden 3. Reinigungsstufe/ Spurenstoffelimination – Informa- tionen zum aktuellen Stand und Beschluss über die Ausschreibung der Bauleistungen 4. Beratung und Beschluss über die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach des Verwaltungs-gebäudes 5. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haus- haltsplans 2025 a) Ergebnishaushalt b) Finanzhaushalt c) Stellenplan 6. Bericht der Technischen Verwaltung 7. Wahl der Technischen Verwalterin für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 8. Wahl der stellvertretenden Verbandsvorsitzenden und Geschäftsführerin für die Zeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2030 9. Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Daniel Steiner - Verbandsvorsitzender Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Samstag, den 30. November 2024 findet der diesjäh- rige Nikolausmarkt von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem unteren Schulhof statt. Hierzu laden wir Sie herzlich ein. Die nachgenannten Gruppen und Vereine freuen sich darauf, Ihnen eine breite Auswahl an weihnachtlichen Geschenk- und Dekoideen sowie feine Köstlichkeiten anzubieten. • Jugendfeuerwehr • Jugendrotkreuz • Musikverein • Reitergruppe • Sportverein • Naturfreunde • Alpinteam • Gaststätte „Zur Mühle“ • Elternbeirat der Klosterwiesenschule • Elternbeirat des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne • Katholische Kirchengemeinde – Mission Baindt • SBBZ Sehen Baindt • private Stände Mit einem Trompetenquartett der Musikschule Ravens- burg unter der Leitung von Anja Richter startet unser Rahmenprogramm um 12:00 Uhr. Der Musikverein wird unseren Nikolausmarkt um ca. 13:00 Uhr und 17:00 Uhr musikalisch umrahmen. Die Bläserklasse wird um 14:00 Uhr auftreten. Auch die Landjugend wird um 16:00 Uhr mit ihrem Nikolaus wieder vertreten sein. Erstmals bietet die Reitergruppe von 15:00 bis 17:00 Uhr Ponyreiten an. Lassen Sie sich überraschen. Ein Besuch unseres kleinen, feinen Nikolausmarktes in heimeliger Atmosphäre auf dem Schulgelände lohnt sich! Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zum Nikolausmarkt Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Erinnerung: Ablesung der Wasseruhren Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2025 aus. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Ge- meinde Baindt, die die Ablesung noch nicht vorge- nommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Sollten Sie kein Ableseformular erhalten haben, können Sie den Zählerstand auch per E-Mail an f.stavarache @baindt.de oder telefonisch unter der Nummer 07502/9406-21 übermitteln. Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vor- liegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vorausgegangenen Vorjahresverbrauch ge- schätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde- verwaltung, Frau Stavarache. Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 12. November 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.10.2024 ist folgender Beschluss bekanntzugeben: Bat- teriegroßspeicher – Empfehlung für die Verbandsver- sammlung GMS Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung des GMS, der Teiländerung des Flächennutzungsplans durch die Ausweisung einer Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen, Zweckbestim- mung Elektrizität, zur Errichtung einer Batteriespeicher- anlage zuzustimmen. Bericht der Bürgermeisterin - Bundestagswahl: Die Bundestagswahl wird am 23.02.2025 stattfinden. Die Vorbereitungen hierfür laufen bereits. Wahrscheinlich muss aus organisato- rischen Gründen ein Wahlbezirk geteilt werden. Inter- essierte Wahlhelferinnen und -helfer dürfen sich gerne bei der Gemeinde melden. - Öffnungszeiten Rathaus: Zwischen dem 23.12.2024 und dem 31.12.2024 bleibt das Rathaus geschlossen. - Aktueller Stand Baustelle Ortsmitte: Die Markierungs- arbeiten konnten abgeschlossen werden, momen- tan erfolgen Pflasterarbeiten in der Mühlstraße. Weiterhin wird am Einbau des Fontänenfelds und des Trinkwasser- brunnens gearbeitet. Bauantrag zur Dachsanierung mit Einbau einer Gaupe auf Flst. 775, Sonnenstr. 25 und den erforderlichen Befrei- ungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ziegelhalde mit 1. Änderung“ Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die drei erfor- derlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes „Ziegelhalde mit 1. Änderung“ für die Errich- tung der Dachgaupe und für die Abweichungen bei der Dacheindeckung und Dachneigung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zum Um- und Ausbau DG, Neubau PKW-Stell- platz mit Überdachung, Neubau Terrassenüberdachung und Umbau Garage auf Flst. 116, Lilienstr. 15 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung“ Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungs- planes „Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Ände- rung“ für die Errichtung der Dachgaupe, den Neubau des PKW-Stellplatzes mit Carportüberdachung, den Neubau der Terrassenüberdachung und den Umbau der Garage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Beitritt der Gemeinde Baindt zum Verein „Gemeinsam. Sicher e.V. – im Landkreis Ravensburg“ Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem Verein „Gemeinsam.Sicher e.V. - im Landkreis Ravensburg“ als Mitglied beizutreten und die entspre- chenden finanziellen Mittel im Haushalt bereitzustellen. Gründung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ und Zweckver- bandssatzung für das „Interkommunale Gewerbege- biet Mittleres Schussental“ Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt erteilt seine Zustimmung zur Gründung des Zweckverbandes „In- terkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die vorgelegte Zweckverbandssatzung für das „Interkom- munale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“. Gründung der VBS Verkehrsbetriebe Schussental Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Gesellschaftsvertrag der VBS Verkehrsbetrie- be Schussental Verwaltungs-GmbH und dem Gesell- schaftsvertrag der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co.KG wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderun- gen an den Gesellschaftsverträgen vornehmen zu können. 3. Der Abtretung der Stammkapitalanteile der Ver- kehrsbetrieb Hagmann Verwaltungs- GmbH seitens der Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) und der Übernahme durch die Gesellschafter Baindt, Baienfurt und Stadtwerke Weingarten wird zugestimmt. Die Abtretung seitens RVV und die Über- nahme sowie Bezahlung durch die drei anderen Ge- sellschafter erfolgt im Laufe des Jahres 2025. 4. Der Einzahlung in das Stammkapital der VBS Verkehrs- betriebe Schussental GmbH & Co. KG wird zugestimmt. Die Einzahlung durch die Gesellschafter Baindt, Baien- furt und Stadtwerke Weingarten erfolgt bis 31.03.2026. Die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe haben ihren Anteil bereits einbezahlt. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 5. Der anteiligen Übernahme der Kapitalrücklage bei der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG wird zugestimmt. Die Einzahlung durch die vier Gesellschafter erfolgt bis 31.03.2026. Weitere Förderung der Außenanlage DRK-Heim Baienfurt-Baindt - Antrag DRK Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Ravensburg auf einen zusätzlichen Zu- schuss in Höhe von 19.535,59 Euro zur Deckung der ent- standenen Mehrkosten zuzustimmen. Der gesamte Be- trag wird als außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt. Schneeräumung - Winterdienstplan für 2024/2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagene Winterdienstplanung mit der Einteilung der Bezirke und der Priorisierung. Übertragung von Aufgaben an den Gemeindevollzugs- dienst (GVD) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Dienstanweisung für den Gemeindevollzugs- dienst der Gemeinde Baindt und den darin enthaltenen übertragenen Aufgaben zu. Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Satzung wird vom Gemeinderat mit Wirkung zum 01.01.2025 beschlossen. Änderung der Satzung über die Benutzung der Ob- dachlosen- und Asylbewerberunterkünfte - Kalkulation 2025 und 2026 - Anpassung der Benut- zungsgebühren und der personenbezogenen Neben- kostenpauschale Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die dem Gemeinderat vorgelegte Kalkulation für die personenbezogene Benutzungsgebühr für die Unter- kunft pro Monat und der personenbezogenen Neben- kostenpauschale pro Monat, einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen, Abschreibungen und kalkulatorischen Zinssätze und Ermessensent- scheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge, wird zugestimmt. 2. Den vorgeschlagenen Kalkulationszeiträumen der Ge- bührenkalkulation vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 und 01.01.2026 bis 31.12.2026 wird zugestimmt. 3. Im Asylbereich ergab sich in den Jahren 2021 eine Kostenunterdeckung in Höhe von - 7.050,33 €, 2022 in Höhe von -71.222,25 € und 2023 von +98.188,15 € eine aufsummierte ausgleichspflichtige Kostenüberde- ckung in Höhe von 19.915,57 €. Diese Überdeckung soll in die vorliegende Kalkulation für den Bemessungs- zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. 4. Die Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte wird be- schlossen und tritt am 01.01.2025 in Kraft. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Gebäudeleittechnik Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gebäudeleit- technik wird an die Firma Elcom Elektrik GmbH aus Schlier zum Auftragswert von 20.968,35 € brutto vergeben. Anfragen und Verschiedenes - Termine: Dem Gremium werden folgende Termine bekanntgegeben: - 25.11.2024: Informationsveranstaltung in der Schenk-Konrad-Halle des Zweckverbands Breitband- versorgung und Tele-Data (für Haushalte, die im Rah- men der weißen Flecken angeschlossen wurden) - 27.11.2024: Konstituierende Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwasserversorgung - 03.12.2024: Gemeinderatssitzung - 17.12.2024: Gemeinderatssitzung - Kindergartenbeiträge: Es wird angeregt, dass das Gremium darüber entscheiden sollte, ob die Geschwis- terkinder bis zum Alter von 18 Jahren oder aber so- lange Kindergeld bezogen wird, berücksichtigt werden. Das Gremium wird hierüber bei der Behandlung der Gebührensätze nächstes Jahr entscheiden. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. November und Sonntag, 24. November 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. November 2024 Apotheke Amtzell am Cosner Platz, Martinstraße 3, 88279 Amtzell, Tel: 07520 9 66 97 40 Sonntag, 24. November 2024 St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel: 0751 79 12 20 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage seit 08. November 2024 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung - freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr - und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 23. November 2024, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Montag und Mittwoch 16:00-19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00-18:00 Uhr (ganzjährig geöffnet) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Am 10. November 2024 feierte Frau Jutta Mischkowski im Altenzentrum Selige Irmgard ihren 90. Geburtstag. Frau Bürgermeisterin Simone Rürup und Frau Silvia Leh- mann, Referentin Katholisches Pfarrbüro St. Johannes Baptist in Baindt überreichten Frau Mischkowski am 13. November ein Präsent mit den besten Wünschen für ihr persönliches Wohlergehen und für eine gesegnete Zeit im kommenden Lebensjahr. Gemeindeverwaltung Baindt Veranstaltungen November 22.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 26.11. Vermarktungsauftakt weiterer Baukörper im Fischerareal Sitzungssaal 27.11. Adventskaffee Sel. Irmgard 30.11. Nikolausmarkt unterer Schulhof Dezember 03.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.12 Nikolausbesuche Landjugend 05.+06.12. Nikolausbesuche DRK Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 11.12 Adventsfeier Seniorentreff BSS 14.12. Festkonzert Musikverein SKH 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Kindergärten Kindergarten St. Martin Baindter Nikolausmarkt –„Leckeres aus der Küche und mehr“ von und für die Kinder des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne Am Samstag, den 30.11.2024 ist es endlich wieder soweit, der Baindter Nikolausmarkt findet statt. Wie schon in den letzten Jahren sind wir, die Eltern des Kindergartens Sonne Mond und Sterne, auch in diesem Jahr wieder vertreten. An unserem Marktstand sind zahlreiche Plätzchen, Mar- meladen, Brotaufstriche, Liköre und Gebasteltes erhältlich. Aus dem Erlös werden wir für die Kinder und den Kinder- garten wieder einige Projekte auf die Beine stellen! Neben Selbstgemachtem werden wir auch dieses Jahr wieder Waffeln, Glühmost und Kinderpunsch anbieten. Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns am Stand besuchen! Herzliche Grüße Die Eltern des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne St. Martinszeit im Haus Sonne Die St. Martinszeit hat im Haus Sonne für leuchtende Kin- deraugen und ein starkes Gemeinschaftsgefühl gesorgt. In den vergangenen Wochen wurde die Botschaft von St Martin durch zahlreiche Aktionen lebendig. In der Laternenwerkstatt, haben die Kinder mit viel Freu- de ihre eigenen Laternen gestaltet. Ausgestattet mit Pri- ckelnadel und Schwarzem Karton, entstanden Figuren in Form von St. Martin, Bettler und co, die auf dem bunten Laternenpapier beim Laternenumzug im Schein der Lich- ter besonders zur Geltung kamen. Ein besonderes Erlebnis war das Schattentheater, bei dem die Geschichte des heiligen Martin kreativ dargestellt wur- de. Die Kinder verfolgten im Theaterraum gespannt, wie Martin seinen Mantel mit einem frierenden Bettler teilte. Musikalisch wurde die Martinszeit durch das Singen von Martinsliedern und musizieren mit Instrumenten beglei- tet. Besonders feierlich war das gemeinsame Singen mit den Eltern im Garten. Zusammen stimmten wir uns auf das bevorstehende Fest ein. Schattentheater von St. Martin Die Freude am Teilen wurde auch durch das Backen von Martinsgänsen greifbar gemacht. Nach dem Backen wur- den die Gänse im großen Kreis untereinander geteilt – ein köstliches Symbol für die Botschaft des heiligen Martin. Am Martinstag selbst fand ein Teilerfrühstück statt. Jedes Kind brachte etwas mit, um es mit den anderen zu teilen – Obst, Brot, Gemüse oder andere Leckereien. Gemeinsam entstanden bunte Teller, welche die Freude am Geben und Teilen erlebbar machte. Abgerundet wurde die Martinszeit mit dem stimmungsvol- len Laternenumzug, bei dem die Kinder stolz ihre selbst gebastelten Laternen trugen und die gelernten Lieder sangen. Diese besonderen Tage zeigten eindrucksvoll, wie Traditionen und Werte wie Gemeinschaft, Hilfsbereit- schaft und das Teilen in den Alltag integriert und lebendig weitergegeben werden können. Ein ganz besonderer Dank geht an die Darsteller des St. Martin und des Bettlers, die Eltern, besonders Frau Lederle für das Vorsingen und Herr Bernhard und Herr Meinusch für das Vorlesen, Herr Hans-Peter Späth für die Technik, die Feuerwehr, die Mitarbeiter des Bauhofs für die geleis- tete Vorarbeit, der Musikverein Baindt für die musikalische Begleitung, die Schalmeien für die Bewirtung und an Frau Lioba Stephan für die Gestaltung der Martinsfeier. Herzliche Grüße aus dem Haus Sonne Festliche Stimmung beim großen St.Martinsfest Einladung zum Adventscafé im Kindergarten St.Martin Liebe Gemeindemitglieder, die Adventszeit steht vor der Tür. Ganz herzlich laden wir Sie zum gemütlichen Adventscafé in unserem Haus in der Lilienstraße 2 ein! Gemeinsam wollen wir uns bei Kaffee Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 und Punsch auf die kommende Adventszeit einstimmen. Unser Adventscafé ist in der Woche vom 25.-29. Novem- ber jeden Vormittag von 07:30 bis 09:30 Uhr geöffnet. Ebenfalls können Sie gerne am Mittwochnachmittag von 14:00 bis 16:00 Uhr kommen. Lassen Sie sich mit duftenden selbstgebackenen Waffeln und leckeren Kinderbrezeln verwöhnen! Auf Ihr Kommen freuen sich alle Kinder, Eltern und das Kindergartenteam! Zur Informationi Klima-Spartipp des Monats November: Aus kaputt mach ganz Das Problem kennen sicherlich Viele. Da wird ein teures Elektronikgerät gekauft und kurz nach Ablauf der Garantie, ist dieses kaputt. Oder das innig geliebte alte Gerät, funktio- niert einfach nicht mehr. Aber eigentlich sind diese Produk- te noch viel zu gut, um entsorgt zu werden. Etwas gut zure- den kann hier sicherlich nie schaden, aber oftmals bringt eine Reparatur der defekten Gerätschaften doch sehr viel mehr. Nicht verzagen, andere fragen, die aus nem‘ de- fekt‘ Gerät, zeigen dir, wie‘s wieder geht! Helfen können hier zum Beispiel Reparaturcafes. Bei diesen gibt es zumeist einmal im Monat eine Art Selbsthilfewerkstatt zur Repa- ratur defekter Alltags- und Gebrauchsgegenstände. Wie in einem Cafe üblich, gibt es dort natürlich auch ein kleines Verpflegungsangebot in Form von Kaffee und Kuchen. Ver- einfacht gesagt wird einem hier gezeigt und natürlich auch geholfen, wie das kaputte technische Gerät wieder zum Laufen gebracht werden kann. Die Kosten sind in Form einer kleinen Spende in die Kaffeekasse meist überschaubar. Solche Treffs gibt es in vielen Kommunen, unter anderem auch in Ravensburg. Üblicherweise ist dieses Cafe jeden dritten Samstag im Monat geöffnet. Unter www.repair- cafe-rv.de/ erhalten Sie nähere Informationen hierzu. Falls einem in einer Reparaturcafe einmal nicht weiterge- holfen werden kann, gibt es natürlich auch entsprechende Fachwerkstätten, die sich auf die Reparatur bestimmter Ge- rätschaften spezialisiert haben. Dies kostet zwar mehr, ist aber zum Teil immer noch deutlich günstiger, als Geräte wegzuwerfen und entsprechenden Ersatz zu kaufen. Teils werden bei Geräten auch bewusst Fehler eingebaut, wes- halb diese nach einer bestimmten Zeit kaputt sind. Oftmals sind dies aber nur kleine Mängel mit großer Wirkung, die sich mit etwas Fachkenntnissen relativ einfach beheben lassen. Um unnötige Kosten zu vermeiden und weniger Ressourcen zu verschwenden, gilt daher oftmals: Reparieren statt Wegwerfen - hilft viel, spart viel Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Einladung zur Mitgliederversammlung Der Wasser- und Bodenverband Föhrenried und Meß- hauser Ried hält am Dienstag, den 10. Dezember 2024 um 20.00 Uhr In der Gaststätte „Bräuhäusle in Baienfurt seine ordentliche Mitgliederversammlung ab. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ein- ladung 2. Bericht des Vorstands 3. Kassenbericht 4. Entlastung 5. Wahlen 6. Verschiedenes gez. Hermann Müller Vorstand gez. Karin Erb Rechnerin Stiftung St. Franziskus Ja haben wir schon Fasching... ...fragte sich so mancher Bewohner und Gast der Seligen Irmgard am Mittwoch, den 13. November 2024. Die Klinik Clowns Lil- ly Lavendel und Fanni waren erneut zu Besuch im Haus. Als erstes durften sich die Besucher der Cafeteria über die Späße und den Gesang der Damen freuen. Es wur- den nette Gespräche geführt und auch kleine Geschen- ke verteilt. Danach erfreuten sich die Bewohner auf den Wohnbereichen über die beiden Damen. Sie machten Zimmerbesuche, damit auch niemand vergessen wur- de. Besonders lustig ging es im Demenzbereich zu, dort wurde gesungen und getanzt. Hervorzuheben war die Jodeleinlage, die alle in Erstaunen versetzte. Es war wie beim letzten Mal ein gelungener Besuch und wir erwarten die Clowns gerne wieder in unserem Haus. Die speziell für Kliniken und Altenheime ausgebildeten Clowns aus Ravensburg werden ausschließlich über Spenden finanziert. Diesen Besuch machte der Förderverein der Seligen Irmgard möglich. Ein herzliches Dankeschön an alle. Beate Stein Betreuungsmitarbeiterin Altenzentrum Selige Irmgard Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Man soll die Dinge so nehmen, wie sie kommen. Aber man sollte dafür sorgen, dass die Dinge so kommen, wie man sie nehmen möchte. Curt Goetz Samstag, 23. November 18.30 Uhr Baienfurt Jugendgottesdienst mit den Mi- nistranten, anschließend Ad- ventsmarkt auf dem Kirchplatz Jugendkollekte Sonntag, 24. November – Christkönigssonntag 10.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier Ministranten: Louisa Möhrle, So- phia Rößner, Johanna Rößner, Lenny Sonntag, Rafael Dorn, Lena Himpel, Lisa Schad, Noah Himpel, († Pia und Baptist Heilig, Agathe und Adam Zimmermann, Jahr- tag. Hildegard Michel) Jugendkollekte 11.15 Uhr Baindt Taufe von Marlo Paul 17.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorkonzert zu Christkö- nig mit dem Jugendsinfonieor- chester Dienstag, 26. November 08.00 Uhr Baindt Schülergottesdienst Mittwoch, 27. November 09.00 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier Donnerstag, 28. November 07.45 Uhr Baienfurt Schülergottesdienst Freitag, 29. November 08.30 Uhr Baindt Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baindt Feier der Firmung von Leon in der Blindenschule 16.00 Uhr Baindt Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 30. November 18.30 Uhr Baindt Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Niklas Alber, Jonas Elbs, Simon Elbs, Noemi Oelhaf, Hannah Elbs, Mateo Oelhaf, Emi- lia Stotz, Marie Stotz, († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ig- naz Malsam mit Angehörigen, Lu- dmilla und Rochus Illenseer, Anna und Johann Bergen, Ida und Pius Wolf, Familie Merk, Familie Gisi, Familie Asberger, Familie Hekel, Marta und Heinrich Adler) 18.30 Uhr Baienfurt Konzert mit dem Gospelchor Waldburg Sonntag, 01. Dezember – 1. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt Familienwortgottesfeier im Ad- vent 11.30 Uhr Schachen Taufe von Lorena 12.15 Uhr Schachen Taufe von Lina Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de 23. November – 01. Dezember 2024 Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Beauftragung von Frau Lehmann zur Spendung des Sakraments der Taufe im Dom zu Rottenburg a.N. Am Mittwoch, den 27. November um 17.00 Uhr erhält Frau Lehmann im Dom zu Rottenburg zusammen mit ande- ren Gemeindereferenten die Beauftragung zur Spendung des Sakraments der Taufe in unserer Seelsorgeeinheit. Gemeinsam hatten sie sich in Fortbildungen darauf vor- bereitet. Ab nächstem Jahr wird Frau Lehmann an einem Sonntag im Monat die Tauffeier übernehmen. Wir sind dankbar für diesen Dienst. Damit ist unsere Seelsorge- einheit wieder ein Stück besser aufgestellt für die Heraus- forderungen, die auf uns warten. In nicht allzu ferner Zeit wird dieser Dienst so selbstverständlich sein wie heute die Assistenz bei Beerdigungen. Wir sagen Danke. Firmung 2024 in Baienfurt Am vergangenen Samstag empfingen 38 junge Menschen das Sakrament der Firmung durch Pfarrer Bernhard Stau- dacher. Der Firmgottesdienst stand ganz im Zeichen des Mottos: Mit beiden Beinen auf der Erde und dem Himmel im Kopf. Beeindruckt hat die Gestaltung der Feier durch das Firmteam zusammen mit den Firmlingen. Ein Beson- derer Dank gilt den Firmbegleitern: Andreas Ehrat, Moritz Eisele, Lisa Haumann, Laura Kapler, Felix Müller, Jonas Pfister, Zita Rapp, Kathrin Schorrer, Lisa Svoboda, Alina Steinacher und Doris Kapler im Hintergrund. Sie waren wieder ein tolles Team! Für die musikalische Gestaltung sorgte wieder die Juka untere der musikalischen Leitung von Maria Hummel. Zusammen mit der großen Gottesdienstgemeinde wur- de die Firmung für alle zu einem gelungenen Fest. Bei der anschließenden Fortsetzung in der Post sagten die Firmgruppenbegleiter: „Nächstes Jahr wieder so – wir sind dabei“. Ich freue mich darauf. Bernhard Staudacher Firmung Sockenverkauf von handgestrickten Socken in allen Größen u. in verschie- denen Farben sowie selbstgebackene Bredle. Der Verkauf findet am Samstag, 30. November 2024 beim Nikolausmarkt auf dem unteren Schulhof statt. Der Erlös kommt dem Missionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 24. November 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freu- en uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Ökumenischer am 1.Dezeber 2024 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Ein Märchen vom Licht Wir laden hiermit alle Kinder mit ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! am 1.Dezeber 2024 um 10.45 Uhr Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lasst eure Lenden umgürtet sein und eure Lichter brennen Lk 12,35 Sonntag, 24. November Ewigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Chor (Pfr. Schöberl) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Montag, 25. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 27. November 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 01. Dezember 1. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Posaunenchor (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim 10.45 Uhr Baindt Ökum. Gottesdienst für kleine Leute, Dietrich-Bonhoeffer- Saal --- Pfarrbüro geschlossen Vom 25.11 – 01.12. ist das Pfarrbüro wegen Urlaub ge- schlossen. Wir bitten um Beachtung. --- Gedanken zur Woche: „Gott wird abwischen alle Tränen von ihren Augen, und der Tod wird nicht mehr sein, noch Leid noch Geschrei noch Schmerz wird mehr sein; denn das Erste ist ver- gangen“. Diese gewaltige Vision aus dem letzten Buch der Bibel prägt den letzten Sonntag des Kirchenjahres. Der Blick geht hinaus über die Zeit hin zu Gottes Ewigkeit. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: istockpho- to / mariusFM77) --- Kinderkirche Liebe Kinder, am 10.11. starteten wir mit unserer adventli- chen Einheit „Licht“. An den folgenden Sonn- tagen bis zum 15.12. (3. Advent) gibt es In- teressantes, Wissenswertes und Kreatives zum Thema Licht zu entdecken. Wir wollen gemeinsam Gottesdienst feiern, singen, spielen und basteln. Ein gro- ßer gemeinsam gestalteter Gottesdienst in der Evan- gelischen Kirche bildet nicht nur den Abschluss unserer Einheit, sondern trägt unsere Erfahrungen auch in die Gemeinde hinein. Dazu laden wir euch herzlich ein. Wir freuen uns auf euch! 24.11.24 10:00 - 11:30 Uhr (Ev. Gemeindehaus) 01.12.24 10:00 - 11:30 Uhr (Ev. Gemeindehaus) 08.12.24 11:30 - 13:00 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 15.12. 10:00 Uhr Treffpunkt in der Kirche, Gottesdienst ab 10.30 Uhr Euer KiKi-Team Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Achtung!!! Änderung im Dezember Wegen Erkrankung von Helga Rothenbacher wollen wir nun am 9.12. Petra Neumann-Sprink Weihnachtskarten ge- stalten - Papierarbeit Wir wünschen Frau Rothenbacher von hier aus eine schnel- le Heilung und freuen uns auf Ihr Angebot im nächsten Jahr. Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Adventsmarkt mit Kinderbetreuung Vom 23.11 bis 24.11.2024 findet ein Ad- ventsmarkt mit Kinderbetreuung statt. Freut euch auf festliche Weihnachtslieder, schöne Adventskränze, ein spannendes Quiz-Rad und ein stimmungsvolles Krip- penspiel – ein abwechslungsreiches Programm für die ganze Familie. Der Erlös wird einem wohltätigen Zweck gespendet – gemeinsam Gutes tun und Kindern in Not helfen. „Denn so sehr hat Gott die Welt geliebt, dass Er Seinen ein- geborenen Sohn gab, damit jeder, der an Ihn glaubt, nicht verloren geht, sondern das ewige Leben hat.“ Johannes- evangelium 3,16 Öffnungszeiten: Samstag, 23.11.2024 von 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr Sonntag, 24.11.2024 von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr Vereinsnachrichten Vogt beendet Baindts Serie SV Baindt - SV Vogt 0:3 (0:0) Zum letzten regulären Spiel der Hinrunde begrüßte der SV Baindt den Tabellenfüh- rer aus Vogt auf der Klosterwiese, wobei der SVB mit einem möglichen vierten Sieg in Folge bis auf vier Punkte an die Gäste heranrücken könnte. Nach dem überzeugenden Sieg in Eschach musste Weiland seine Elf verletzungsbedingt auf einer Position verändern: Bolgert rückte für L. Walser in die erste Elf. Das Come- back des russischen Innenverteidigers währte aufgrund einer erneuten Zerrung allerdings nur kurz; Kneisl ersetzte Bolgert daher früh. Bei absolut grenzwertigen Platzver- hältnissen taten sich beide, im Normalfall spielerisch be- schlagenen Mannschaften, in der Folge mehr als schwer, wodurch die Zuschauer keinen Fußballleckerbissen zu sehen bekamen. Der SVB verzeichnete durch Fink (6.) und einen abgeblockten Kopfball nach einer Ecke (22.) die ersten nennenswerten Chancen, auf der Gegenseite entschärfte B. Walser wenig später einen Flachschuss von Leyla. Die beste Gelegenheit auf den ersten Treffer ver- eitelte in der 30.Minute auf der Gegenseite Vogt-Keeper Seidel, nachdem Fischer Pöckl ausgetanzt hatte, die Kugel dann jedoch zu unplatziert in Richtung Tor schob. Auch zu Beginn des zweiten Durchgangs blieb der SVB zu- nächst das gefährlichere Team, wobei Fischer immer wie- der über die linke Seite durchbrach. Zunächst verpasste Fischer dabei den richtigen Moment für den Abschluss, wenig später schob Dischl eine Hereingabe von links knapp über das Tor (51.) und zu guter Letzt schlenzte der aufgerückte Thoma das Leder knapp am langen Pfosten vorbei. Trotz dieser Baindter Druckphase war es der SVV, welcher kurze Zeit später plötzlich in Führung ging. Nach Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 einem Vogter Einwurf über rechts, verpasste es der SVB, den Ball entscheidend zu klären, wodurch Wucher nach flacher Hereingabe auf 0:1 stellte (62.). Fast im Gegenzug vergab Fischer die direkte Antwort (63.), wodurch der SVV das Momentum nutzte und Leyla zwei Minuten später per Abpraller auf 0:2 erhöhte (65.). Kraus legte sehenswert das 0:3 nach (71.), worauf der SVB keine Antwort mehr parat hatte und nach sechs ungeschlagenen Partien erst- mals wieder als Verlierer den Platz verlassen musste. Kleinere defensive Nachlässigkeiten und eine unzurei- chende Chancenverwertung machten in einem bis zur 60.Minute ausgeglichenen Duell schlussendlich den Un- terschied aus. Besser machen kann es der SVB bereits kommenden Samstag im ersten Rückrundenspiel gegen den FC Leutkirch. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Marc Bolgert (5. Philipp Kneisl), Lukas Zweifel (83. Sandro Caltabiano), Philipp Thoma, Marko Szeibel (68. Baba Camara), Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang, Jonathan Dischl (75. Henry Hosse), Tobias Fink - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Marco Häring (Erkheim) Tore: 0:1 Julian Wucher (62.), 0:2 Sergen Leyla (65.), 0:3 Manfred Kraus (71.) SV Baindt II - SV Vogt II 4:2 (2:1) Im letzten Vorrundenspiel bekam es der bereits fest- stehende Herbstmeister aus Baindt auf dem Oberzeller Kunstrasen mit der Zweitvertretung des SV Vogt zu tun. Die „Zwoite“ kam nur schleppend ins Spiel, wodurch die Gäste nach einem Konter nicht ganz unverdient mit 0:1 in Front gingen (12.). Die Baindter Mannschaft schüttelte sich jedoch kurz und drehte das Spiel in Person von Schnez (16.) und Trautwein (27.) im Laufe des ersten Durchgangs. Auch zu Beginn des zweiten Abschnitts konnte Geggier nicht ganz mit dem Auftritt seiner Mannschaft zufrieden sein, welche folgerichtig das 2:2 kassierte (60.). Allerdings nickte Schnez einen Eckstoß von Kronenberg zwei Minu- ten später über die Linie und brachte den Tabellenführer erneut in Front. Für den Schlusspunkt sorgte am Ende M. Brugger, welcher nach einem Foul an Schnez den fälligen Strafstoß eiskalt verwandelte (90+4.). Trotz eines spielerisch eher schwächeren Auftritts fährt der SVB II dennoch den nächsten „Dreier“ ein und baut die Tabellenführung auf fünf Punkte aus. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Niklas Späth, Robin Blattner (62. Markus Baumgärtner), Tobias Traut- wein, Moritz Gresser (78. Moritz Lang), Julian Keppeler (78. Manuel Brugger), Konstantin Knisel (82. Johannes Heise- le), Daniel Kronenberger, David Krauter (70. Kai Kostka), Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier Zuschauer: 50 Tore: 0:1 Luis Heilig (12.), 1:1 Johannes Schnez (16.), 2:1 To- bias Trautwein (27.), 2:2 Luis Heilig (60.), 3:2 Johannes Schnez (64.), 4:2 Manuel Brugger (90.+4 Foulelfmeter) Vorschau: Samstag, 23.11 12.15 Uhr: SV Baindt II - FC Leutkirch II 14.30 Uhr: SV Baindt - FC Leutkirch Jugendfußball Kids Cup 2024 Am 10. November trafen sich unsere jüngsten Fußballe- rinnen und Fußballer in der Baindter Sporthalle zu einem schönen Fußballfest. Den Beginn machten die Bambinis gleich morgens um 9:00 Uhr. 18 Mannschaften traten auf drei Kleinfeldern abwechseln gegeneinander an, bis nach 45 Spielen alle glücklich und zufrieden mit je einer Medaille um den Hals, nach Hause gehen konnten. Um 12:00 Uhr traten dann die F2 Kicker/-innen gegenei- nander an. Hier wurden gem. Reglement die Spielfelder etwas vergrößert und ebenso die Tore. Auf dem einen Feld gab es je ein Handballtor und auf dem anderen je zwei Bazooka Tore. Es wurde kräftig durchrotiert, so dass alle Mannschaften gleichmäßig auf beiden Feldern ihre Fußballkunst und das Toreschießen zeigen konnten. In der Mitte war ein Bewegungsfeld mit Turngeräten aufgebaut, dass von allen Kids, die gerade nicht im Einsatz waren, sehr gut genutzt wurde. Nach 30 Spielen war auch dieses Spektakel vorbei, jedes Kind bekam eine Medaille und jede Mannschaft Gummibärchen und die Kinder gingen gut geschafft, aber glücklich nach Hause. Einige Trainerinnen und Trainer blieben dann noch, denn ab 15:00 Uhr kamen die F1 Spiele, die nach dem gleichen Modus auf zwei Feldern und in den Pausen auf dem Be- wegungsfeld, ausgetragen wurden. Auch hier endete das Turnier nach 30 Spielen, alle Kinder wurden als Siegerin- nen und Sieger geehrt und mit Medaillen und Gummibär- chen glücklich nach Hause entlassen. Ein wieder großartiges Turnier, wo der Spaß der Kinder und Fußball ohne Druck, denn es gibt ja keine Verlierer, im Vordergrund stand. Und so gab es am Ende des Ta- ges ausschließlich zufriedene und glückliche Gesichter. Das so ein Tag nicht ohne viel Unterstützung durchge- führt werden kann, ist klar, deshalb bedankt sich der SV Baindt Jugendfußball zum einen bei den vielen Helferin- nen und Helfern, die über den Tag im Einsatz waren aber auch ganz besonders bei den Sponsoren des Turniers, den Firmen: Tankstelle BFT Baienfurt, M. Dreher Bag- gerarbeiten & Baggerverleih, Dorn Arbeitssicherheit, Schützbach Bauunternehmung, Kirchner Energie, TK Folien und TK Textilien. Vielen Dank, ohne diese Unter- stützung kann ein solches Turnier nicht stattfinden. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Jugendteams mit deutlichen Ergebnissen SV Neuravensburg – Jungen 0:10 Das mit Spannung erwartete Abstiegs- duell unserer Jungs in der Bezirksklas- se gegen den SV Neuravensburg musste leider von der Heimmannschaft wegen Spielermangels abgesagt werden. Daher wird die Partie mit 10:0 für uns gewertet und wir dürfen auch in der Rückrunde in der Bezirksklasse antreten. Wir hätten uns den Klassenerhalt gerne auch sportlich verdient, dies können wir beim letz- ten Spiel am Samstag, 23.11. gegen den SVW Weingarten III aber noch unter Beweis stellen. TTF Kißlegg III – Mädchen 10:0 Unser Mädchenteam hat beim zweiten Spiel der Premie- rensaison gegen die starken Mädels aus Kißlegg Lehrgeld bezahlen müssen und mit 0:10 verloren. Dennoch waren auch einige knappe Sätze und ein paar Satzgewinne zu holen, für einen Sieg hat es aber noch nicht gereicht. Der Stimmung innerhalb der Mannschaft und im Teambus hat das aber nicht geschadet. Die Mädels genießen ihre Saison und freuen sich schon auf das nächste Spiel am 23.11. gegen die SG Aulendorf II. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Alle Baindter Teams im Einsatz Herren 1 mit Topspiel: Erster gegen Zweiter Samstag 23.11. • 12:30 Uhr: SVW Weingarten III - Jungen • 14 Uhr: Mädchen - SG Aulendorf II • 18 Uhr: Herren 1 - SV Rissegg • 18 Uhr: TT Blitzenreute/Wolpertswende II - Herren II XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Konzert am 14.12.2024 Der Musikverein Baindt lädt sie recht herz- lich zu unserem Konzert am 14.12.2024 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein. Der Kartenvorverkauf startet am 30.11.2024 beim Nikolausmarkt in Baindt. Sichern sie sich schon dort die besten Plätze. Im Anschluss erhalten sie die Karten im Baindter Rathaus. Wir stecken bereits mitten in den Kon- zertvorbereitungen und freuen uns darauf am 14.12.2024 mit ihnen eine Reise durch Europa zu machen. Lassen sie sich von uns in die verschiedenen Länder Europas ent- führen und lauschen sie den landestypischen Klängen. Wir freuen uns auf ihren Besuch. Narrenzunft Raspler e.V. Maskenbelehrung und Bändelausgabe 2025 In diesem Jahr findet die Maskenbe- lehrung und die Bändelausgabe für die Fasnet 2024 an zwei Terminen statt. Am Montag den 25.11.2024 und am Mittwoch den 04.12.2024 jeweils um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Falls ein Häs bei der letztmaligen Häskontrolle nicht ge- prüft wurde, muss eine Kontrolle durch unseren Brauch- tumer Werner Späth vor der Bändelausgabe vereinbart werden. Ihr habt Lust als Oberwaldschrat, Raspler oder Raspler- weib an einem Umzug eurer Wahl unsere Narrenzunft zu repräsentieren? Und ihr habt noch einen lustigen Beitrag fürs Narrenblättle 2025? Dann meldet euch ebenfalls bei unserem Brauchtumer Werner Späth. Seine Kontaktdaten findet ihr in der Raspler-App. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Die besinnliche Zeit des Advents steht vor der Tür, und wir möchten euch herzlich zu unserer Adventsfeier ein- laden. Wir treffen uns am 03.12.2024 um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Lasst uns gemeinsam die Vorfreude auf Weihnachten genießen, bei leckerem Essen, Glühwein, Punsch, festlicher Musik und gemütlichem Bei- sammensein. Wir freuen uns auf euer Kommen. Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Nikolausmarkt Unsere Reiterjugend hat auf dem diesjährigen Nikolausmarkt wieder einen Stand. Für Ad- ventskränze werden Bestellungen angenommen. Erstmalig wird in diesem Jahr Ponyreiten angeboten. Wir freuen uns, wenn ihr unsere Jugend vor Ort am Stand besucht und fleißig Werbung macht! Nikolausmarkt, 30. November Die Jugend verkauft auch dieses Jahr wieder Advents- kränze, Bredla, heiße Getränke und mehr. + Ponyreiten von 15 bis 17 Uhr Kommt vorbei!!! Info an unsere Jugend: Am Dienstag, 26. November werden ab 17:30 Uhr die Ad- ventskränze in unserer Reithalle gekranzt. Zieht euch warm an und bringt Handschuhe und eine Gartenschere mit. Wenn ihr eine Schicht am Nikolausmarkt übernehmen möchtet dürft ihr euch bei Leni Rapp (015231096154) melden. Weihnachtsfeier Am Freitag, 6. Dezember findet unsere Weihnachtsfeier in stimmungsvoller Atmosphäre in den Räumen von Kirchner Konstruktionen in Weingarten (Heinrich-Herz-Straße 6) statt. Wir beginnen um 19 Uhr mit einem Glühwein- bzw. Punschempfang. Gegen 20 Uhr wird es wieder ein leckeres Buffet geben. Damit wir das Essen möglichst genau bestellen können, bitten wir um verbindliche Voranmeldung bis zum 30. No- vember per E-Mail unter schriftfuehrerin@reitergruppe- baindt.de oder unter 01733551183. Es wird ein Unkostenbeitrag pro Person von 10€ geben (für Kinder bis 12 Jahre 5€), welcher Bar vor Ort einge- sammelt wird. Wir freuen uns auf einen schönen vorweihnachtlichen Abend mit Euch. Kutschenabschlussfahrt Die diesjährige Kutschenabschlussfahrt findet am Samstag, 7. Dezember statt. Derzeit sind wir noch an der Planung der Strecke. Wer mitfahren möchte (Kutschfahrer oder Mitfahrer), darf sich bis zum 30. November bei Alisa Schnez (schriftfuehre- rin@reitergruppe-baindt.de oder 01733551183) anmelden. Weitere Infos folgen noch. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Schützengilde Baindt Ortsmeisterschaft 2024 Bei der Ortsmeisterschaft 2024 der Schüt- zengilde Baindt feierten die Flintenweiber zum ersten Mal das „Double“. Durch effiziente Trainingseinheiten und einer geschlossenen Mannschaftsleistung sind die Flintenweiber nun endgültig auf dem Olymp der Baindter Ortsmeisterschaft angekommen!! Eine Sensation bahnte sich fast beim Wanderpokal an. Die LJ Baindt 2 schnupperte durch zwei „Blattl 10er“ schon am Pokal, wurde jedoch kurz vor dem Ziel noch abgefangen. Beim Königsschuss gab es dieses Jahr nur einen einzi- gen 10er. Dieser „Kunstschuss“ gelang Markus Wöhr mit einem 200,8 Teiler. Einen besonderen Dank gilt dem MFC Sulpach, welcher den neuen Wanderpokal gestiftet hat. Folgende Platzierungen wurden von den teilnehmenden Mannschaften erreicht: Ortsmeister Platzierung Mannschaft Ergebnis (Ringe) 1 Flintenweiber 467 2 MFC Sulpach 455 3 Musikverein Baindt 384 4 Freiwillige Feuerwehr 368 5 AH Fußball 1 355 6 Narrenzunft Raspler 352 7 Landjugend Baindt 1 257 8 Landjugend Baindt 2 256 9 AH Fußball 2 236 10 Schlusslichter 217 Wanderpokal Platzierung Mannschaft Ergebnis (Teiler) 1 Flintenweiber 546,1 2 Landjugend Baindt 2 668,5 3 Freiwillige Feuerwehr 940,9 4 Musikverein Baindt 1118,1 5 Narrenzunft Raspler 1351,7 6 MFC Sulpach 1417,3 7 Landjugend Baindt 1 1497,9 8 AH Fußball 1 1528,5 9 Schlusslichter 1765,7 10 AH Fußball 2 3133,2 Bester Mannschaftsschütze Platzierung Mannschaft Schütze Ergebnis (Ringe) 1 Flintenweiber Lena Steinhauser 121 2 MFC Sulpach Achim Lübke 118 3 Musikverein Baindt Ronald Spahlinger 115 4 Narrenzunft Raspler Roland Oelhaf 114 5 Freiwillige Feuerwehr Moritz Konzett 109 6 AH Fußball 1 Stefan Merk 103 7 Landjugend Baindt 2 Tim Raubald 84 8 Landjugend Baindt 1 Manne Lang 73 9 AH Fußball 2 Jürgen Stengele 63 10 Schlusslichter Jaqueline Bader 59 Schützenkönig Markus Wöhr Landjugend Baindt 2 200,8 Teiler Die Schützengilde Baindt bedankt sich für die rege Teilnahme. Die Sieger des Abends - die Flintenweiber Soldatenkameradschaft Bericht zur Jahreshauptversammlung der Soldatenkameradschaft Baindt vom 16. Oktober 2024. Um 20:15 Uhr begrüßte der 1. Vorsitzende, Hermann Baumeister, die anwesenden 17 stimmberechtigten Vereinsmitglieder im Bischof-Sproll-Saal. Nach der Totenehrung der verstor- benen Kameraden der vergangenen Jahre folgte der Geschäftsbericht und der Kassenbericht von den Jah- ren 2022 und 2023, vorgetragen vom Schriftführer und Schatzmeister Werner Buhl. Die Kassenprüfer Heinz Kösler und Werner Elbs beschei- nigten dem Schatzmeister eine tadellose Kassenführung und empfahlen der Mitgliederversammlung die Entlastung des Schatzmeisters und der Vorstandschaft. Bürgermeister a.D. Edgar Schaz bedankte sich bei der gesamten Führungsmann schaft für die geleistete Arbeit der vergangenen Jahre und beantragte die Entlastung des Schatzmeisters und der gesamten Vorstandschaft, die einstimmig erfolgte. Unter Punkt 7 der Tagesordnung wurden verschiedene Be- schlüsse über die satzungsgemäße Vereinsarbeit gefasst. Unter Tagesordnungspunkt 8 folgten die Wahlen zum Vorstand, die unter der Leitung von Bürgermeister a.D. Edgar Schaz durchgeführt wurden. Von den anwesenden Mitgliedern wurden jeweils ein- stimmig gewählt: Hermann Bacher zum 1. Vorsitzenden, Werner Elbs zum stellv. Vorsitzenden und Schriftführer sowie Werner Buhl zum Schatzmeister. Einstimmig wurden auch die Beisitzer, Josef Baumeister, Egon Locher und Manfred Schmitz auf vier Jahre laut Satzung gewählt. Als Kassenprüfer wurden Edgar Schaz und Helmut Keller gewählt. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 V.l.n.r: Werner Elbs stellv. Vorsitzender und Schriftführer, Hermann Bacher Vorsitzender und Werner Buhl Schatz- meister Teilnehmer der Soldatenkameradschaft Baindt e.V. beim Volkstrauertag am Kriegerdenkmal V. Reihe v. l. n. r.: Josef Baumeister, Max Fischer, Vorstand Hermann Bacher, Frau Bürgermeisterin Simone Rürup, H. Reihe v. l. n. r.: Helmut Stauder, Bgm. a.D. Edgar Schaz, stellv. Vorsitzender Werner Elbs, Roland Veeser. Nicht auf dem Bild Hermann Baumeister Blutreitergruppe „Besuch des Bauerntheaters in Ziegel- bach, Dorfstadel, am Samstag, den 04.01.2025“ Die Reitergruppe und die Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. besuchen am Samstag, den 04.01.2025 um 20.00 Uhr, das Bauerntheater in Zie- gelbach. Gespielt wird ein Schwank in drei Akten „Mord im Hühnerstall“ von Regina Rösch, Regie: Charly Glaser. Verbindliche Kartenbestellung sind bei Werner Elbs, Tel. 07502-911515 oder E-Mail: werner.elbs@hotmail.de bis zum 26.12.2024 möglich. Alpinteam Baindt Anmeldung Ski- und Snowboardkurse Kursanmeldung Die Anmeldung zu unseren Kursen erfolgt wieder am Nikolausmarkt dem 30.11.2024 ab 11 Uhr in Baindt. Bitte füllen Sie vorab das Vorregistrierungsformular, welches Sie über den QR- Code oder den Link erreichen, aus. https://zfrmz.eu/T2tKJDzlmn1UHzRjOlEn Die Anmeldung zum Ferienkurs muss nicht am Nikolaus- markt erfolgen. Dies ist auch jederzeit später z.B. nach Durchführung des Wochenendkurses oder auch sonst über eines der Vorstandsmitglieder möglich. Veranstaltungsort Der Wochenendkurs findet in der Regel im Skigebiet Schetteregg statt, das für jedes Fahrkönnen geeignet ist. Der Ferienkurs wird in der Regel im Skigebiet Laterns ver- anstaltet, hier ist das Liftfahren Voraussetzung. Schneelagebedingt kann sich das Skigebiet allerdings ändern. Es wird sich allerdings immer in einer Entfernung befinden, die mit dem Auto in einer sinnvollen Zeit zu er- reichen ist. Die Teilnehmer werden dann so frühzeitig wie möglich über Änderungen informiert. Anreise Die Anreise zu den Kursen kann privat erfolgen. Wir emp- fehlen aber aus Umweltschutzgründen und wegen der be- engten Parkplatzsituation vor Ort die Nutzung der von uns bereitgestellten Busse. Die Busse sind in der Mittagszeit offen, Skilehrer sind anwesend (eine generelle Kinderbe- treuung findet jedoch nicht statt). Abfahrt der Busse ist am jeweiligen Kurstag um 7.15 Uhr an der Tennishalle in Baindt, Rückkehr gegen 17.00 Uhr. Wenn Sie privat Fahren, ist Treffpunkt um 9.00 Uhr im jeweiligen Skigebiet. Preise 4-Tages-Kurs Kinder bis 17 Jahre: Kursgebühr Euro 80,-- Erwachsene: Kursgebühr Euro 100,-- Busfahrt für 4 Tage Euro 100,-- Für Nichtvereinsmitglieder erhöht sich die Gebühr um Euro 10,-- pro Person pro Kurs Die Preise sind ohne die notwendigen Lift- karten, dafür müssen Sie noch ca. 40 Euro/Tag veranschlagen, bei den Kleins- ten ca. 10 Euro/Tag. Sie erhalten die Lift- karten vergünstigt über unser Team vor Ort. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Chorifeen & Friends des Liederkranzes Baienfurt: Einladung zum Adventskon- zert am 01.12.2024 in der Evangelischen Stadtkirche in Weingarten Die „Chorifeen & Friends“ des Liederkranzes Baienfurt laden Sie zu einem stimmungsvollen Adventskonzert am Sonntag, 01.12.2024 um 17:00 Uhr in der Evangelischen Stadtkirche in Weingarten ein. Freuen Sie sich auf tra- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 ditionelles Liedgut sowie moderne Arrangements, zum Beispiel von Coldplay. Umrahmt von Orgelstücken, einer Queflötistin und Glockengeläut erwartet Sie ein besinn- licher Start in die Adventszeit. Der Eintritt ist frei. Spenden sind bestimmt zur Renovie- rung der Evangelischen Stadtkirche Weingarten. Herzliche Einladung zur Vernissage der Ausstellung - Baienfurter zeigen ihre Kunst im Rathaus Freitag, 22.11.2024, 19 Uhr Wir freuen uns sehr, dass Baienfurter Kunstschaffende nun zum 8. Mal ihre neuesten Arbeiten im Foyer des Baienfurter Rathauses präsentieren. Spencer Airbrush, Edwin Bleicher, Marisa Erhardt, Christa Falkenstein, Monika Franz, Petra Neumann-Sprink, Maria Niermann-Schubert, Werner Riegel, Dorothee Schraube-Löffler Es handelt sich um keine feste Künstlergruppe. Jeder und jede arbeitet individuell, jedoch gemeinsam wollen sie einem breiteren Publikum ihre Kunstwerke näher bringen und ihre Kreativität zeigen. Bunt und abwechslungsreich sind die Themen und Tech- niken. Die Ausstellung ist zu den üblichen Rathauszeiten zu be- sichtigen. Montag bis Freitag von 9.00 – 12.15 Uhr Montag von 14.00 – 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr. Außerdem ist geöffnet Samstag und Sonntag von 14.00 -17.00 Uhr und auch an den Adventsabenden. Wir laden alle Interessierten ganz herzlich zum Besuch der Ausstellung ein, die bis 06.01.2025 zu besichtigen ist. Dorothee-Schraube Löffler Kunstkuratorin Konstantin Hummel Vorsitzender Kulturbeirat Günter A. Binder Bürgermeister Bergatreuter Nikolausmarkt am Samstag, 07. Dezember 2024 von 15.00-22.00 Uhr im Schulhof der Gemeinschaftsschule Bergatreute Der traditionelle Nikolausmarkt öffnet seine Pforten in diesem Jahr im Schulhof der Gemeinschaftsschule Ber- gatreute Der beliebte Treff bietet für ein paar Stunden die Gele- genheit schon jetzt das eine oder andere Weihnachts- geschenk zu kaufen. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt: viele Gruppen laden mit weihnachtlichen Ange- boten und kulinarischen Schmankerln Jung und Alt dazu ein, den besinnlichen Zauber der Vorweihnachtszeit zu erleben. Landratsamt Ravensburg am 27.11.2024 vormittags geschlossen Kreis Ravensburg - Das Landratsamt Ravensburg bleibt am Mittwoch, 27. November vormittags geschlossen. Dies gilt auch für die Standorte in Weingarten, Wangen, Leut- kirch und Bad Waldsee sowie für das Kreismedienzentrum in Ravensburg. Grund ist eine innerbetriebliche Veranstal- tung. Die Standorte in Ravensburg und Weingarten öffnen am 27.11.2024 um 13:30 Uhr. Die Standorte in Bad Waldsee, Wangen und Leutkirch öffnen am 27.11.2024 um 14:00 Uhr. Irish Folk mit der Gruppe Loch Talamh in der Alten Kirche Mochenwangen Am Freitag, den 22. November 2024 um 20Uhr, gibt es mit Loch Talamh echten Irish Folk in der Alten Kirche Mochenwangen. Polkas, Marches, Jigs und Reels, aber auch sanfte Airs und Balladen lassen in die Geschichte Irlands eintauchen. Die 4 Musiker vom Bodensee feiern Jubiläum: 25 Jahre auf den Bühnen im Bodenseeraum. Und haben daher ein „Best Of“ – Programm zusammengestellt: Sie zeigen es auf den typisch irischen Instrumenten wie Fiddle, Bodhran, Spoons, Flutes,, Gitarre , Akkordeon, Banjo und Harfe. Aufwändige mehrstimmige Stücke wechseln mit bodenstän- digen Drinking-Songs, so dass jede und jeder im Publikum auf seine Kosten kommt. Der Eintritt ist frei, Spenden erwünscht. Freitag, 22 November 2024, Beginn um 20 Uhr, Einlass ab 19.15Uhr Alte Kirche Mochenwangen www.alte-kirche-mochenwangen.de Kirche im Kerzenschein Eine adventliche Stunde der ganz besonderen Art findet am Dienstag, den 3. Dezember in Blitzenreute statt. In der mit Hunderten von Kerzen beleuchteten Kirche St. Lauren- tius werden Musik, Stille, meditative Texte und Gedanken als Impuls zum Nachdenken und Innehalten im Advent angeboten. Die musikalische Umrahmung übernimmt der Chor CAN- TIAMO unter der Leitung von Lisbeth Ross. Beginn ist um 19.00 Uhr. Im Anschluss findet ein gemütliches Beisam- Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 mensein im Dorfgemeinschaftshaus statt. Die Katholische Arbeitnehmerbewegung KAB Blitzenreute lädt zusammen mit dem deutsch polnischen Partnerschaftsverein sowie dem Familienkreis alle Interessierten sehr herzlich ein. Der Eintritt ist frei. Wolfegger Weihnachtsstimmung Auch in diesem Jahr wird es auf dem Wolfegger Rathaus- platz gemütlich und besinnlich, bei der Wolfegger Weih- nachtsstimmung, die ab 27. November bis Weihnachten immer mittwochs ab 17.30 Uhr stattfindet. Während die örtlichen Musikkapellen die Besucher mit weihnachtlichen Klängen berieseln, können warme Getränke (bitte Tassen mitbringen!), deftige Wurst im Wecken oder leckere Waf- feln genossen werden. Für die kleinen Besucher wird es jedes Mal eine andere Überraschungsgeschichte geben, die vom großen Fenster im Rathaus aus vorgelesen wird. Die Wolfegg Information und die teilnehmenden Vereine freuen sich über viele Besucher und auf eine schöne Ad- ventszeit. Schnupperabend 2024 beim Männerchor Alttann Der Männerchor Alttann möchte neue Mitglieder gewin- nen. Deshalb hat Chorleiter Peter Schad einen Schnup- perabend geplant für den 26. November um 20Uhr in unserem Probenlokal in Alttann in der alten Schule (bei der Kirche). Notenlesen ist nicht erforderlich, nur Singen sollte Spaß machen. Es ist auch keine Voranmeldung nötig, bei Fragen wenden sie sich bitte an unseren Vor- sitzenden, Herrn Karl Motz Telefonnummer:07561-4418. Einfach kommen, eventuell Freunde mitbringen! Auf unserer home-page Männerchor Alttann haben wir ein Werbevideo mit dem Lied „Männer für den Männerchor“. Der Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. feiert in diesem Jahr sein 20-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass laden wir herzlich ein, zum festlichen Kirchenkonzert, am Sonntag, 24. November 2024 um 17.00 Uhr in die katholische Pfarrkirche in Baienfurt sowie zum anschließenden Festakt im kath. Gemeindehaus. Die Musikschule Ravensburg unter der Gesamtleitung von MD Harald Hepner bestreitet das Konzert mit dem Ju- gendsinfonieorchester, dem Perkussionsensemble, einer Hornensemble sowie einem Streichertrio. Der Eintritt ist frei, um Spenden für die Arbeit der Musik- schule wird gebeten. Fortbildungsreihe des Netzwerk Demenz startet im Februar 2025 Kreis Ravensburg - Zwei 9-teilige Fortbildungsreihen starten am 04.Februar 2025 im Pfarramt Bergatreute (dienstags) und am 05. Februar 2025 (mittwochs) in der Hägeschmiede in Wangen jeweils von 14:00 bis 16:30 Uhr. Beginnend mit der Veranstaltung: „Die Bibliothek der ver- lorenen Bücher!“ wird über das Krankheitsbild und der Umgang von Menschen mit Demenz informiert. Es besteht die Möglichkeit, an einzelnen Fortbildungsangeboten der Veranstaltungsreihen teilzunehmen. Eine Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. Die Anmeldung kann per E-Mail an miriam.vonderheydt@ zfpzentrum.de oder telefonisch unter 0751/7601 2564 erfolgen. Das aktuelle Veranstaltungsprogramm ist ver- fügbar unter www.zfp-web.de/netzwerk-demenz. Das Fortbildungs-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Landkreises Ravensburg und für An- und Zugehörige von dementiell Erkrankten und Ehrenamtlichen und ist für diese kosten- los. Das Netzwerk Demenz will mit Vorträgen und Veran- staltungen die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz verbessern. Dabei gilt es, An- und Zugehörige sowie Betreuende zu stärken, Vertrauen auf- zubauen und so ein würdevolles Zusammenleben zu er- möglichen. Unterschiedliche Referentinnen und Referen- ten vermitteln lebensnahes Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit dementiell Erkrankten. Dazu gehören Themen wie das Krankheitsbild, wertschätzender Umgang und Kommunikation mit Menschen mit Demenz sowie verschiedene Bewegungs- und Aktivierungsange- bote. Außerdem gibt es viele Informationen zu Hilfen und Angeboten im Landkreis. Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im Dezember Kreis Ravensburg – Hiermit informieren wir über Veran- staltungen zu unterschiedlichsten Themen, die unser Er- nährungszentrum im Dezember anbietet. Weihnachtsmenü 2024 – Online-Workshop am 3. Dezember Im Workshop „Weihnachtsmenü 2024“ lernen die Teil- nehmenden von Referentin Manuela Schmied neben der Menüplanung auch, wie durch eine gute Vorbereitung das Fest stressfrei und dadurch unvergesslich wird. Ein mehr- gängiges Menü wird an Weihnachten Familie und Gäste begeistern. Der Online-Workshop findet am Dienstag, 3. Dezember um 9.30 Uhr statt. Der Online-Workshop ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 8 Tage vor der Veran- staltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de mög- lich. Für den OnlineWorkshop ehrhalten die Teilnehmen- den die Einkaufs- und Vorbereitungsliste ca. eine Woche vor der Veranstaltung. Den Teilnahmelink für die Online- Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Bärenstarke Kinderkost – Ernährung nach dem 1. Lebensjahr: Online-Vortrag am 11. Dezember Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkin- der geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mitt- woch, 11. Dezember um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg an die Redaktionen von Presse, Rundfunk und Fernsehen Stabsstelle des Landrats An- sprechpartner/in: Julia Moosherr Tel: 0751/85-9222 Fax: 0751/8577 9222 Mail: j.moosherr@rv.de Kreishaus I, Ge- bäude A, Friedenstr. 6 88212 Ravensburg Datum: 18.11.2024 Seite 2 Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Toppings: Reste mal anders – Workshop am 4. und 12. Dezember Beim Workshop „Toppings: Reste mal anders“ verwandeln die Teilnehmenden kleine Reste in kulinarische Highlights! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Aus altbackenem Brot Semmelbrösel oder Croûtons her- zustellen kennen wohl die Meisten. Aber es lassen sich viele weitere köstliche Kreationen wie leckere Schäum- chen oder knusprige Krusten aus vermeintlichen Resten zaubern. Beim Workshop mit Referentin Katja Sontheimer erfahren die Teilnehmenden wie Brot- und andere Le- bensmittelreste gekonnt in raffinierte Gerichte verwandelt werden können. Dieser Workshop richtet sich an alle, die Freude am kreativen Kochen haben und gleichzeitig der Lebensmittelverschwendung entgegenwirken möchten. Der Workshop findet statt am: - 4.12.2024 um 17:30 Uhr in der Außenstelle des Ernäh- rungszentrum Bodensee-Oberschwaben, Wangener Straße 70 in 88299 Leutkirch sowie - 12.12.2024 um 17:30 Uhr im Ernährungszentrum Bo- densee-Oberschwaben, Schillerstraße 34 in 88339 Bad Waldsee Die Anmeldung ist bis 5 Tage vor der Veranstaltung un- ter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Es wird ein Kostenbeitrag von 20 Euro erhoben. Die Veranstal- tung findet im Lanigan`s Irish Folks Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg (Vogter Str. 4, 88364 Wolfegg) Sa, 23. Nov. 2024, 20 Uhr, Einlass ab 19 Uhr In der Zehntscheuer Gessenried Eintritt: 15 € Veranstalter: Fördergemeinschaft Bauernhaus-Museum Wolfegg e.V. Vorteile und gute Gründe für eine Blutspende Die Blutspende ist mehr als nur eine gute Tat. Jeder Tropfen zählt und jeder Mensch, der spendet macht einen Unterschied. Auch für Blutspenderinnen und Blut- spender bietet die Blutspende gesundheitliche Vorteile. Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt. Bedingt durch die begrenzte Haltbarkeit gilt: Jede Blutspende zählt, jeden Tag. Auch Blutspenderinnen und Blutspender profitieren selbst von der guten Tat. Mit einer Blutspende bis zu drei Leben retten: Eine einzi- ge Blutspende kann bis zu drei Patienten und Patientinnen helfen. Die Blutspende wird im Labor in ihre Bestandteile aufgeteilt und kann so bei verschiedenen Menschen ein- gesetzt werden. Das Wissen, etwas Gutes getan zu ha- ben, verleiht vielen Spendenden ein Hochgefühl, das als „Warm Glow“ bezeichnet wird. Ärztliche Untersuchung: Jede Blutspende beinhaltet eine kleine medizinische Kontrolle, bei dem unter ande- rem der Hämoglobinwert, die Körpertemperatur und der Blutdruck gemessen werden. Dies kann dazu beitragen, mögliche gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erken- nen. Nach der Blutspende wird das Blut auf verschiedene Infektionskrankheiten getestet. Dies bietet dem Blutspen- denden zusätzliche Sicherheit. Eigene Blutgruppe erfahren: Nach der ersten Blutspende erhalten Sie einen Blutspendeausweis mit Ihrer Blutgrup- pe. Dies kann bei Unfällen einen entscheidenden Zeitvor- teil bringen. Es gibt viele gute Gründe, Blut zu spenden. Die Blutspende ist eine einfache und effektive Möglichkeit, Leben zu retten und gleichzeitig die eigene Gesundheit zu fördern: „Gerade rund um die Feiertage gilt: Eine Blut- spende ist für Patientinnen, Patienten und Unfallopfer gleichermaßen ein wertvolles Geschenk. Machen Sie mit Ihrer Spende jetzt ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk. Es ist nie zu spät für die erste Blutspende!“ appelliert Martin Oesterer, Pressesprecher des DRK-Blutspendedienstes Baden- Württemberg – Hessen. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 11.12.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Einladung zum Jahreskonzert des Musikverein Alttann e.V. Liebe Freunde der Blasmusik, hiermit möchten wir Sie recht herzlich zu unserem dies- jährigen Jahreskonzert einladen. Dieses findet am Samstag, 07. Dezember 2024 um 20 Uhr (Einlass ab 19 Uhr) im Haus für Bürger und Gäste in Alttann statt. Die Musikkapelle aus Alttann wird Sie im ersten Teil des Konzertabends, unter der Leitung von Dominic Neusch, auf eine mitreißende musikalische Reise durch Irland und Schottland entführen. Weiter geht es im zweiten Teil mit preisgekrönten Melodien mit Wiedererkennungswert. Wir freuen uns schon heute auf Ihren Besuch! Musikalische Grüße schickt Ihnen Ihr Musikverein Alttann e.V. Was sonst noch interessiert Engelhardt als Expertin bei Online- Veranstaltung zu Frauengesundheit: „Was stärkt Frauen und hält sie gesund?“ Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christoph Schmid und die Vorsitzende der SPD Frauen in Schwaben, Gülüzar Starizin, laden Interessierte zur Online-Veranstaltung ein. Im Mittelpunkt steht die Frauengesundheit mit der Frage: „Was stärkt Frauen und hält sie gesund?“ Als Expertin ist unter anderem die Gesundheitspolitikerin Heike Engel- hardt aus Ravensburg zugeschaltet. Der Austausch fin- det am Montag, 18.11.2024 um 19:00 Uhr via Webex statt. „3000 Jahre lang wurde Männergesundheit gemacht. Es ist an der Zeit Frauengesundheit in den Mittelpunkt zu rücken“, sagt Heike Engelhardt. Als Mitglied im Gesund- heitsausschuss des Deutschen Bundestages und Bericht- erstatterin u.a. für das Thema Frauengesundheit hat sie dafür gesorgt, dass 55 Mio. Euro für die Forschung von Frauengesundheit eingestellt werden. Die Vorsitzende der SPD Frauen in Schwaben, Gülüzar Starizin, ergänzt: „Zwar ist die Lebenserwartung der Frau- en im Schnitt knapp fünf Jahre höher als die der Männer. Dennoch gibt es beim individuellen Arztbesuch, in der For- schung und für die Gesundheitspolitik noch einige Aufga- ben zu bewältigen: Ist beispielsweise der Unterschied im Körperbau und Stoffwechsel bei Forschung, Therapie und Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Medikation berücksichtigt? Führt das Anamnesegespräch zur richtigen Diagnose? Ist Gendermedizin institutionell ausreichend verankert? Zu diesen und weiteren Fragen wollen wir bei der Veranstaltungen Antworten finden.“ Neben der Bundestagsabgeordneten Heike Engelhardt wird Gesundheitssoziologin Anna-Maria Dieplinger zuge- schaltet sein. Sie ist gelernte Krankenpflegerin, habilitier- te Pflege- und Sozialwissenschaftlerin und Expertin für Gendermedizin. Heute arbeitet sie als Geschäftsführerin in der Oberösterreichischen Gesundheitsholding. Sie setzt sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern ein und hat hierzu mehrere Bücher verfasst. Veranstaltungshinweis: Die Diskussion wird online via Webex stattfinden. Der Zu- gangslink wird nach Eingang der Anmeldung per E-Mail verschickt. Die Anmeldung bis spätestens 17.11.2024 sen- den an: christoph.schmid.wk@bundestag.de Wasserleitungen vor Frost schützen TWS rät zu einfachen Vorkehrungen – teure Wasserschäden verhindern Der Winter steht vor der Tür und die Temperaturen sinken. Jetzt ist es an der Zeit, wichtige Vorkehrungen im und am Haus für die kalte Jahreszeit zu treffen. Um Frostschäden vorzubeugen, rät die TWS Netz GmbH, außenliegende Wasserleitungen zu entleeren. Besonders gefährdet sind Wasserleitungen im Garten, an Terrassen und Garagen. Zudem empfiehlt der lokale Wasserversorger, die Ein- führungsstelle der Wasserhausanschlussleitung und den Standort des Wasserzählers zu überprüfen: Liegen diese neben einem Lichtschacht, ist ein Frostschutz sinnvoll. Dazu eignen sich trockene Dämmstoffe wie zum Beispiel Holzwolle, Säcke, Styropor oder Schaumstoff. „Ganz wich- tig ist es, gekippte Kellerfenster bei Temperaturen unter null Grad zu schließen“, sagt Simon Scholz, Abteilungs- leiter Netze bei der TWS. In strengen Wintern komme es immer wieder vor, dass der Wasserzähler in unbeheizten Kellerräumen einfriere, weil das naheliegende Fenster gekippt sei. Besondere Vorsicht ist auch in unbeheizten Neubauten geboten, in denen der Trinkwasseranschluss bereits installiert ist. „Hier kann es sehr schnell zu einge- frorenen Leitungen kommen. Mit einfachen Maßnahmen wie dem Entleeren der Leitungen, dem Abdecken mit Dämmmaterialien oder dem Einsatz von Frostwächtern lassen sich teure Schäden vermeiden“, weiß Simon Scholz. Um bei Bedarf jederzeit schnell eingreifen zu können, bit- ten die Experten der TWS Netz, den Zugang zur Einfüh- rungsstelle der Wasserhausanschlussleitung, zur Haupt- absperreinrichtung und zum Wasserzähler freizuhalten. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Tel.: 07585/9307-0 E-Mail: info@mr-ao.de Berufskraftfahrerweiterbildung Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrper- sonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr im Umfang von 35 Stunden vor. Wir bieten im Januar/ Februar 2025 diese Schulung mit allen 5 Modulen für alle Kraftfahrer an. Die Termine sind wie folgt: Freitag, 17.01.2025 Modul 1 Samstag, 18.01.2025 Modul 2 Freitag, 31.01.2025 Modul 3 Samstag, 01.02.2025 Modul 4 Freitag, 14.02.2025 Modul 5 Bitte melden Sie sich rechtzeitig an Bei Anmeldung, Interesse und Fragen wenden Sie sich gerne an Ulrike Reiter 07585/9307-11 oder u.reiter@mr-ao.de Agentur für Arbeit am 26. November geschlossen Wegen einer dienstlichen Veranstaltung bleibt die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg am Diens- tag, den 26. November geschlossen. Dies betrifft die Hauptagentur in Konstanz sowie die Geschäftsstellen in Singen, Überlingen, Friedrichshafen, Ravensburg und Wangen. Ebenfalls geschlossen bleiben die Berufsin- formationszentren (BiZ) in Konstanz und Ravensburg. Für telefonische Auskünfte ist das Service Center über die zentrale Rufnummer 0800 4 5555 00 durchgehend von 8 Uhr bis 18 Uhr erreichbar. Die Telefonnummer ist für Anrufe aus allen deutschen Fest- und Handynetzen kostenlos. Arbeitslosmeldungen können ohne rechtliche Nachteile am folgenden Werktag nachgeholt werden. Umfangreiches Online-Angebot Alle Kundinnen und Kunden können zahlreiche Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen eServices der BA erledigen. Ausführliche Informationen dazu gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.deDruck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Weihnachtsgrüße Frohes und ein glückliches neues Jahr Fest 2025 dvwdvw © dvw Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. © dvw Wir wünschen frohe Festtage und einen guten Start ins Jahr 2025 dvwdvw 117,00 € Größe: 90 x 100 mm 6 139,00 € Größe: 187 x 60 mm 10 © d vw Vielen Dank für Ihre Treue im Jahr 2024. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins Jahr Vielen Dank für Ihre Treue im Jahr 2024. dvwdvwdvw 2025 Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr! © d vw © d vw © d vwdvwdvw Chris as& happy new year! Merry © dvw dvwdvw 10% Frühbucher- Rabatt 68,00 € Größe: 90 x 55 mm und einen guten Start ins neue Jahr! 8 95,00 € Größe: 90 x 80 mm 7 117,00 € Größe: 90 x 100 mm 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Werde Wunscherfüller:in Jetzt helfen und spenden! Stichwort: Anzeige Wünschewagen www.wuenschewagen.de Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU ab 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg 10% auf Decken Kissen & Matratzen* Angebot im Outlet: 30% auf Bettwaren* *Angebote gültig im Manufaktur-Laden Waldburg für nicht reduzierte Ware. Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Alles für den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. GESCHÄFTSANZEIGEN Wir bieten: • unbefristeter Arbeitsvertrag • attraktives Vergütungsmodell Voraussetzung: • PKW Führerschein (Klasse B) Bewerbung unter: Telefonisch 0751-2955 1662 E-Mail info@merkuria.de www.merkuria.de im Zustellgebiet Bad Waldsee, Aulendorf, Riedlingen, Federseegebiet in Vollzeit gesucht Paketzusteller m/w/d Wir suchen ab Februar 2025 eine zuverlässige Bürofachkraft m/w/d auch gerne Quereinsteiger auf min. 50% sowie einen Monteur m/w/d auf Teilzeit oder Vollzeit zur Verstärkung unseres Teams in Lindau. Bewerbung an: Fischinger Sonnenschutz Heuriedweg 32b · 88131 Lindau Tel. 0 83 82- 49 10 · info@peter-fischinger.de SONNENSCHUTZ FISCHINGER STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 18 Wohnungen integriert in einer gelungenen Architektur: - von 27 bis 102 m² - die drei Wohnkomplexe sind über zwei Treppenhäusern verbunden - moderne Aufzüge von der Tiefgarage in alle Wohngeschosse - Grünfl ächen um das Gebäude und im Innenhof - zentrale Stadtrandlage Weitere Infos unter vb-bo.de/immoangebote oder direkt bei Simon Ziegerer. Vereinbaren Sie gleich einen Termin: Telefon: 07515006-550 | E-Mail: simon.ziegerer@vb-bo.de Mit unserem Zins-Sonderprogramm ist vieles möglich. Sprechen Sie uns gerne an! Das Beste in Weingarten: Neubau-Eigentumswohnungen vb-bo.de/immoangebote modern und zentral • Adventszauber-Ausstellung zauberhafte Dekorationen, Geschenkideen • Leckereien vom Kirchenchor Kappel Waffeln, Kaffee, Verkauf von selbstgebackenen „Bredle“ • Familien-Erlebnis: Puppen Erzähltheater 13 | 14 | 15 Uhr mit Marcus Harm Verkaufsoffener Sonntag in Sattelbach von 12-17 Uhr ... und viele Schnäppchen Haller Raumgestaltung | 88263 Sattelbach | T 07504 97000 Mo–Fr 10–18 Uhr | haller-raumgestaltung.de Große Modellbahnausstellung 30. November 2024, 9­16 Uhr Eschachhalle Ravensburg­Obereschach Mit Oberschwabens größter Modellbahn­ und Modellautobörse www.eisenbahnfreunde­rv.de WERDE EIN TEIL UNSERES TEAMS! Festanstellung Steuerfachangestellte m|w|d Steuerfachwirte m|w|d Steuerberater m|w|d Auszubildende zur/zum Steuerfachangestellten m|w|d Duales Studium Bachelor of Science - Steuern m|w|d Praktikumsplätze im Bereich Steuern m|w|d JETZT B E W E R B E N #krisensichererjob #flexiblearbeitszeiten #gutekarrierechancen #home-office-möglichkeiten # internekinderbetreuung Ravensburg-Weststadt https://www.schnekenburger-stb.de/karriere VERANSTALTUNGEN IMMOBILIENMARKT Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert![mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 5,42 MB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 21.11.2024
        Amtsblatt_2024_12_06_KW49.pdf

        Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 6. Dezember 2024 Nummer 49 Rückblick auf den Nikolausmarkt 2024 Der diesjährige Nikolausmarkt in Baindt war ein großer Erfolg und zog am vergangenen Samstag zahlreiche Gäste auf den unteren Schulhof der Klosterwiesenschule. Die Besucherinnen und Besucher erwartete ein ab- wechslungsreiches Programm. Den Auftakt machte um 12:00 Uhr das Trompetenquartett der Musikschule Ravensburg unter der Leitung von Anja Richter. Mit ihren festlichen Klängen sorgten die Musiker für eine stimmungsvolle Eröffnung. Anschließend übernahm um 13:00 Uhr der Musikverein Baindt, der mit einem abwechslungsreichen Repertoire für weihnacht- liche Atmosphäre sorgte. Am Nachmittag trat um 14:00 Uhr die Bläserklasse der Klosterwiesenschule auf und begeisterte das Publikum mit ihrem Können. Währenddessen hatten die jüngsten Besucherinnen und Besucher erstmals die Möglichkeit, sich beim Ponyreiten der Reitergruppe Baindt zu vergnügen. Ein besonderer Höhepunkt des Tages war der Be- such des Nikolauses der Landjugend um 16:00 Uhr, der für leuchtende Kinderaugen sorgte. Zum Abschluss trat um 17:00 Uhr noch einmal der Musikverein Baindt auf und stimmte die Besucherinnen und Besucher musikalisch auf die Adventszeit ein. Ein besonderer Dank gilt Familie Mohring, die den großen Christbaum für den Nikolausmarkt gespendet hat. Der Christbaumverkauf bei Familie Mohring startet am 06. Dezember 2024. Verkauft wird täglich von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr. Ein herzliches Dankeschön gilt aber auch allen Mitwirken- den, die diesen besonderen Tag möglich gemacht haben. Wir freuen uns schon auf den nächsten Nikolausmarkt in der neuen Ortsmitte und wünschen allen eine besinnliche Advents- zeit! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Bürgerstiftung Baindt – erste Zustifter und Gründung eines Stiftungsrats Die Bürgerstiftung Baindt wurde gegründet, um gemeinnützige Projekte und Initiativen innerhalb der Gemeinde zu fördern. Eine ihrer Hauptaufgaben ist es, finanzielle Mittel für Projekte bereitzustellen, die das Gemeinwohl stärken, soziale Ungleichheiten verringern und den kulturellen, sozialen oder ökologischen Fortschritt in der Gemeinde unterstützen. Wir freuen uns, die ersten drei Zustifter bekannt zu geben. Die ersten Zustiftungen sind ein bedeutender Schritt, um das Stiftungskapital aufzubauen und langfristig gemeinnützige Projekte für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde zu unterstützen. v.l.n.r.: Dr. Anton Eberle, Hans-Peter Späth und Michael Pastuschka als Zustifter sowie Bürgermeisterin Simone Rürup Zur Steuerung und Kontrolle der Bürgerstiftung ist die Gründung eines Stiftungsrats erforderlich. Dieser soll als Aufsichts- und Ent- scheidungsgremium fungieren und die strategische Ausrichtung der Stiftung sowie die Vergabe der finanziellen Mittel überwa- chen. Die Gründung eines Stiftungsrats ist gemäß der geschlos- senen Vereinbarung notwendig und um zu gewährleisten, dass die Bürgerstiftung in Übereinstimmung mit ihrem Stiftungszweck handelt und die Bevölkerung aktiv in die Entscheidung über die Förderung von Projekten einbezogen wird. Der Stiftungsrat bie- tet zudem die Möglichkeit, wichtige Akteure der Gemeinde in die Arbeit der Bürgerstiftung zu integrieren, was zu einer stärkeren Akzeptanz und breiteren Unterstützung in der Bevölkerung führt. In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 wurde über die Gründung des Stiftungsrats entschieden. Dieser besteht aus drei Mitgliedern, welche für die nächsten vier Jahre bestellt wer- den – Frau Simone Rürup als Bürgermeisterin, Frau Eva-Maria Meschenmoser als geborenes Mitglied sowie Herrn Edgar Schaz, Bürgermeister a.D., als Vertreter der Bürgerschaft. Wir danken den Zustiftern für ihr Vertrauen und ihre großzügige Unterstützung, die zeigt, wie sehr die Ge- meinschaft hinter der Idee einer gemeinsamen Verantwortung steht. Momentan sind wir auf der Suche nach weiteren Zustifterinnen und Zustiftern, die bereit sind, die Bürgerstiftung Baindt finanziell zu unterstützen. Be- vor über erste Projekte diskutiert werden kann, benötigt die Bürgerstiftung Baindt ein durch Zustiftung ent- stehendes Kapital in Höhe von 25.000 Euro. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich der Bürgerstiftung anzuschließen und zur positiven Entwicklung unserer Gemeinde beizutragen. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Rathaus zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Rathaus ist von Montag, den 23. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, den 01. Januar 2025 geschlos- sen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen im Rathaus bis Freitag, den 20. Dezember 2024 zu erle- digen. Ab Donnerstag, den 02. Januar 2025 sind wir gerne wieder für Sie da. Das Standesamt hat für Sterbefälle einen Notdienst eingerichtet. Am 23. Dezember, 27. Dezember und 30. Dezem- ber 2024 können Sie Herrn Bautz von jeweils 11:00 bis 13:00 Uhr per E-Mail unter standesamt@baindt.de oder tele- fonisch unter der 07502 94 06-14 erreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ablesung der Wasseruhren Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2024 be- nötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Was- seruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2024. Die Ablesekarten wurden am 29. November den Hausei- gentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: • Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. • Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Be- deutung. • Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. • Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2025 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Ver- brauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neu- en Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mit- geteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://wzko.komuna.net/Citizen/227 oder in der Ge- meinde Baindt App finden Sie die Wasserzählerkarte on- line, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2025 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 02.12.2024 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrech- nungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download“ eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden“ gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Neufassung der Satzung über die Erhe- bung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ab 01.01.2025 Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 03.12.2024 wurde die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Ge- werbesteuer (Hebesatzsatzung) beschlossen. Die Hebesätze werden ab 01.01.2025 wie folgt festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 600 v.H., b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 230 v.H., 2. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H. der Steuermessbeträge. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Winterzeit: Räum- und Streupflicht Vor allem Kinder freuen sich über Eis und Schnee. Für Hauseigentümer und Mieter bringt diese Jahreszeit al- lerdings Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Anfragen ein, wie diese Pflichten aussehen. Also möch- ten wir Ihnen auf diesem Wege die häufigsten Fragen beantworten: Räumpflicht der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt ist rechtlich nur verpflichtet, gefähr- liche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Verkehrswichtig in diesem Zusammenhang sind in erster Linie verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Orts- durchfahrten sowie vielbefahrene, innerörtliche Haupt- verkehrsstraßen und Buslinien. Ab einer Schneehöhe von 5 cm kann der Winterdienst Straßen mit untergeordne- ter Priorität in Angriff nehmen - und dazu zählen zum Beispiel Straßen in Wohngebieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Räum- und Streudienst nicht über- all gleichzeitig sein kann. Und wie nun jüngst Bauhoflei- ter Herr Mohring wieder bestätigt hat: Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten in aller Regel erheblich erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahrzeug auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahnrand nicht möglich ist, wird die Straße nicht geräumt. Wir bitten also darum, nicht auf der Straße zu parken. Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winter- dienst zugeschoben wird? Auch diese Beschwerde erreicht uns an schneereichen Ta- gen häufig. Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei ist das Augenmerk vor allem auf die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung gerichtet. Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstück- seinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen. Das Anhe- ben des Schneeschildes vor einer Grundstückseinfahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflich- tet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Den Anliegern kann eine eventuelle Mehrarbeit aber leider nicht erspart bleiben, die laut herrschender Rechtspre- chung auch zumutbar ist. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Wer muss die Gehwege räumen? Alle Jahre wieder erlauben wir uns den immerselben Hinweis: Die Anlieger müssen den an das Grundstück angrenzen- den Gehweg im Winter von Schnee befreien. Ist kein be- festigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen etwa einen Meter breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen. Wir weisen hier jedoch ausdrücklich auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin. Über die Homepage www.baindt.de > Rathaus & Bürgerser- vice > Satzungen ist die Satzung abruf- bar. Wann muss geräumt werden? Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss geräumt und gestreut werden. Bei Bedarf auch wiederholt. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streu- pflicht. Sprich: Wenn Sie tagsüber außer Haus sind, dann müssen Sie jemanden organisieren, der das Räumen für Sie übernimmt. Wohin mit dem Schnee? Bitte schieben Sie den Schnee an den Rand der Gehwe- ge und Fahrbahnen, jedoch nicht in Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydranten. Ebenso ge- hört der Schnee von privaten Grundstücken nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert wird, dass weder Fußgän- ger noch Autos behindert werden. Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen. Schnee und Eis dür- fen nicht auf die Straßen geschoben werden. Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Welche Streumittel darf ich verwenden? Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche am idealsten. Die Verwendung von auftauen- den Streumitteln ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstrecken, wenn in beson- deren Fällen (z. B. Glatteis) die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Wer muss Streumittel später beseitigen? Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend besei- tigen, wenn kein Schnee mehr liegt. Von der Gemeinde Baindt wird alljährlich im Frühjahr ein Unternehmen be- auftragt, die öffentlichen Straßen vom Wintersplitt zu säubern. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren. Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme? Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. die von der Gemeinde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Falls es durch nachlässigen Winterdienst zu Perso- nenschäden kommt, können von der geschädigten Per- son zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadensersatz gegen die oder den Winterdienst- pflichtige/n geltend gemacht werden. Zum Schluss... Die Gemeinde Baindt ist bemüht, den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in dieser Wintersaison zur Zu- friedenheit und zur Sicherheit der Baindter Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer ab 4.30 Uhr für Sie im Dauereinsatz. Sollten Sie Fragen oder Anregun- gen haben, dann setzten Sie sich gerne mit Herrn Roth, Telefon 9406-53 in Verbindung. Ihre Gemeindeveraltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 07. Dezember und Sonntag, 08. Dezember 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 07. Dezember 2024 Fürstliche Hof-Apotheke Wolfegg, Alttanner Straße 2, 88364 Wolfegg, Tel: 07527 95 110 Sonntag, 08. Dezember 2024 Apotheke Vetter, Marienplatz 81, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 35 24 405 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Montag und Mittwoch 16:00-19:00 Uhr (April bis No- vember) Freitag 15:00-18:00 Uhr (ganzjährig geöffnet) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Veranstaltungen Dezember 05.+06.12. Nikolausbesuche DRK 11.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 14.12. Festkonzert Musikverein SKH 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Kindergärten Kindergarten St. Martin Zu Besuch beim Zahnarzt Die „Mittleren“ unserer Kindergartengrup- pen besuchten am 27.11.2024 die Gemein- schaftliche Zahnarztpraxis Hinderer und Heinrich in Baindt. Die Kinder wurden eingeladen, um die Praxis zu besichtigen, das richtige Zähneputzen zu lernen und selbst in die Rolle des Zahnarztes zu schlüpfen. Mit Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 teilweise mulmigen Gefühl begaben sich Kinder und Er- zieherinnen auf den kurzen Fußmarsch zur Praxis. Nach der Begrüßung durch Frau Dr. Hinderer und den Zahnputzdrachen „Rüdiger“ begleitete eine ausgelasse- ne Stimmung den Vormittag. Durch Zuhören, Anschau- en und Ausprobieren konnten alle Kinder neues Wissen über die Zahnhygiene erlangen und positive Erfahrun- gen geschaffen werden. Die Zahnärztin staunte über das bereits vorhandene Wissen der Kinder. Danach wurden dem Zahnputzdrachen die Zähne geputzt und die Kin- der konnten als Paar zu Doktor und Patient werden. Zur Stärkung gab es Äpfel und Wasser, woraufhin die Zähne kräftig geputzt wurden. Dies geschah mit einer sogenann- ten Zauberzahnbürste, bei dieser war die Zahnpasta in den Borsten enthalten. Nachdem die Zahnärztin den Kindern ein Abschiedsge- schenk überreichte, strahlten nicht mehr nur die Zähne, sondern auch die Gesichter. Der Kindergarten bedankt sich für diese tolle und ein- zigartige Möglichkeit beim Zahnarztteam! Waldorfkindergarten Vorfreude schönste Freude, Freude im Ad- vent Kerzenlicht am Morgen, andächtige Bastel- arbeit und das Singen von Weihnachtsliedern wecken in den Kindern des Waldorfkindergar- tens Baindt Jahr für Jahr Ehrfurcht und Auf- regung vor den kommenden Tagen des Advents und der Weihnachtszeit. Und aus diesem Anlass machten sich Kin- der und Eltern am ersten Adventssonntag auch auf den Weg zum Kindergarten, um ihr Adventsgärtlein zu feiern. In einem dunklen Raum erwartete die bunte Schar aus Kindern, Eltern, Großeltern und Geschwistern eine wun- derschön dekorierte Spirale aus Tannengrün und Moos, in deren Mitte eine einzelne Kerze, von roten Rosen umge- ben, ihr goldenes Licht ausstrahlte. Die andächtige Atmo- sphäre wurde abwechselnd von sanften Harfenklängen und gemeinsamem Gesang begleitet. Jedes Kind nahm ein Apfellicht in die Hand und begab sich durch das Dun- kel, um sein Licht in der Spirale zu entzünden. Dieses tru- gen sie dann wieder in die Gemeinschaft, so dass nach und nach die ganze Spirale und mit ihr der gesamte Raum in ein warmes Licht getaucht wurde. Es gab wohl niemanden, der von diesem besonderen Fest, seiner Atmosphäre und der andächtigen Ernsthaftigkeit der Kinder nicht tief berührt war. Die Kinder selbst hin- gegen trugen am Ende des Festes stolz auf ihr Apfellicht nach Hause und es gab viel zu erzählen. Und während nun am Adventskranz die erste Kerze ihr Licht verströmt, ein jeder Kindergartentag mit gemein- samem Singen bei Kerzenschein beginnt, steigt die Vor- freude auf Weihnachten mit jeder neuen Überraschung, die die Tage bis zu den Weihnachtsferien noch so mit sich bringen. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Liebe Leserinnen und Leser, die Gemeinde- bücherei ist während der Weihnachtsferien geschlossen. Von Montag, den 23.12.24 bis Montag, den 6.1.25 ist die Gemeindebücherei geschlossen. Erster Öffnungstag im Neuen Jahr ist Dienstag, der 7.1.25 von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Zur Informationi Patientenverfügung - eine Frage meiner Werte Beim Erstellen einer Patientenverfügung ist es wesentlich, sich mit der eigenen Haltung zum Leben zu beschäftigen. Welches sind meine Werte? Will ich Grenzen setzen, wenn es um den Lebenserhalt geht, oder bin ich eine Kämpfernatur? Welche Wünsche für mein Lebensende habe ich? An diesem Abend sollen Fragen dieser Art im Mittelpunkt stehen. Sind die Fragen individuell beantwortet, lässt sich das Formular meist ganz einfach ausfüllen. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 12.12.2024, 19 Uhr Referentin: Dorothea Baur, Mitarbeiterin des Ambu- lanten Hospizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqualifikation Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Die Ambulanten Diensten der Ziegler- schen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Tim Bartels (Umweltbriefe) Ressourcenschutz - Wo lässt sich das reparieren? Hersteller müssen künftig verstärkt auf Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit ihrer Waren achten. So will es eine neue EU-Verordnung über das Ökodesign nachhaltiger Produkte. Beispielsweise müs- sen Komponenten wie Akkus in Laptops oder Smart- phones austauschbar werden. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Verbraucher bekommen ein Recht auf Reparatur. Dem- nach müssen gängige Haushaltsgeräte wie Wasch- und Spülmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger oder Lampen Produkte auch nach Ablauf der Garantiezeit noch repa- rabelsein. Damit man darauf vertrauen kann, dass sich eine Wiederinstandsetzung lohnt, soll eine Gewährleistung eingeführt werden, die für ein Jahr nach einer Repara- tur gilt. Den Regeln zufolge müssen Hersteller außerdem Informationen bereitstellen, um Reparaturen auch von unabhängigen Werkstätten ausführen zu lassen. Diese Dienstleister dürfen auch nicht mehr an der Verwendung gebrauchter oder 3D-gedruckter Ersatzteile gehindert werden. Unter das Gesetz fallen Produkte, für die bereits Vorgaben an die Reparierbarkeit festgelegt wurden. Diese Liste der reparierfähigen Produkte wird die EU-Kommis- sion nun sukzessive erweitern. „Dass Unternehmen Pro- dukte obsolet werden lassen, indemsieSoftware-Updates nicht mehr zur Verfügung stellen oder indem sie dafür sorgen, dass Reparaturen kaum möglich oder zu teuer sind, könnte bald der Vergangenheit angehören“, sagt Johanna Graf von der Nichtregierungsorganisation Ger- manwatch. Frau Graf kritisiert allerdings, dass „Software“ keine eigenständige Produktkategorie sei und deren enor- mer Energie- und Ressourcenverbrauch nicht beachtet werde. Jeder Mitgliedstaat muss laut der neuen Ökode- sign-Verordnung mindestens eine Maßnahme zur För- derung von Reparaturen einführen. Diese Auflage kann ein EU-Staat etwa durch Reparaturgutscheine erfüllen, um sich damit an den Instandsetzungskosten zu beteili- gen. Österreich führte bereits 2022 einen Reparaturbo- nus von 200 Euro jährlich ein. Dafür stellt das Land rund 130 Mio. Euro bis 2026 zur Verfügung. Solche Anreize zur Reparaturstärkung geben in Deutschland bisher nur die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Berlin (s. Kasten). Lieber gleich wieder neue Ware? Geht ein Elektrogerät kaputt, entscheiden sich Verbrau- cher bisher mehrheitlich für einen Neukauf. Das ergab eine Umfrage von Konsumforschern für den Elektronik- verband ZVEI. Danach gaben drei Viertel an, dass sie ihre Geräte nicht repariert, sondern ad hoc ersetzt haben. Das begründeten drei von zehn Befragten damit, dass ein Neukauf günstiger gewesen sei als eine Reparatur. Knapp ein Viertel gab an, die Instandsetzung hätte län- ger gedauert als Ersatz zu beschaffen. Für 16 Prozent war Reparieren gar nicht möglich. Nur jeder Fünfte ließ das Gerät wieder heil machen oder machte es selbst. Oft habe man eine etwaige Reparatur aber gar nicht erst geprüft, so ZVEI. Der Verband hält daher auch mehr Kommuni- kation und Kampagnen für notwendig. (tb) Reparaturbonus Nach erfolgreichem Pilotprojekt in Leipzig, das 2022 statt- fand, wurde der Reperaturbonus im November 2023 auf ganz Sachsen ausgeweitet. Mehr als 460 Reperaturbe- triebe nehmen an dem Peogramm teil: 50 Prozent der Reperaturkosten für Elektro- und Elektronikgeräte werden bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro erstattet, Pro Jahr können bis zu zwei Reperaturen gefördert werden. Seit Mitte September 2024 fördert auch Berlin 50 Prozent bzw. max. 200 Euro der Instandsetzungskosten. Auch im Repair-Cafe wird der Kauf eines Ersatzteils (mind. 25 Euro) zu 100 Prozent gefördert. Gewusst wie, gewusst wo: 1. Reperaturbetriebe. Bei größeren Reparaturen sollten Sie sich mehrere Kostenvoranschläge einholen. Doch Vor- sicht: Der Kostenvoranschlag darf um 15 bis 20 Prozent überschritten werden, wenn im Vorfeld kein Festpreis vereinbart wurde. Alle Reparaturbetriebe haften gemäß Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) für eine mangelfreie Reparatur; manche stellen für die Reparaturdauer ein Ersatzgerät bereit. 2. Repair-Cafés. Initiativen, bei denen unter Anleitung von Ehrenamtlichen repariert wird, sind eine kostengüns- tige Alternative zu kommerzieller Reparatur. Außer einer freiwilligen Spende fallen nur Kosten für Ersatzteile an. Repair-Cafés in Ihrer Nähe finden Sie unter reparatur-in- itiativen. de und repaircafe.org. Erkundigen Sie sich vor- her, ob Sie einen Termin buchen müssen oderspontan vorbeikommen können. 3. Selbst reparieren. Reparaturanleitungen finden Sie in Onlineportalen wie kaputt.de oder de.ifixit.com und auf Videoplattformen. Viele auf Reparatur spezialisierte Platt- formen bieten auch Spezialwerkzeuge an, berichtet das Umweltbundesamt. Aber auch mit Klebstoff, Holzleim, Schmieröl oder Nähzeug lassen sich bereits viele Dinge reparieren,so dieBehörde. 4. Aufwertung durch Reparatur. Viele Dinge werden für uns mit der Zeit unersetzbar, etwa ein Fahrrad, ein Kleidungsstück oder ein Handy. Sie sind uns ans Herz gewachsen, jemehr wirsie nutzen. Gehen sie kaputt und werden von uns wieder repariert, löst dies „Selbstwirksam- keit“ bei uns aus. Etwa auch, wenn wir unsere Kleidung auffällig umgestalten, flicken oderstopfen. 5. Bereits beim Kauf auf Reparierbarkeit achten. Kön- nen Gehäuse geöffnet werden, sind sie geschraubt statt verschweißt? Sind Akkus austauschbar? Wie lange sind Ersatzteile verfügbar? Wie lange werden Software-Up- dates angeboten? Werden Reparaturdienstleistungen angeboten? 6. Elektr(on)ische Geräte nicht im Hausmüll entsorgen. Falls das Gerät nicht repariert werden kann, etwa weil Ersatzteile nicht lieferbar sind oder es unwirtschaftlich wäre, müssen Sie Altgeräte sachgerecht entsorgen. Elek- troaltgeräte können Sie umweltschonend und kostenlos bei Ihrem Ihrem Wertstoffhof abgeben. https://www.evz.de/einkaufen-internet/ recht-auf-reparatur.html https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/ kon- sum-und-produkte/faq-recht-auf-reparatur Das Umweltbundesamt (UBA) informiert unter https:// www.umweltbundesamt.de/umwelttippsfuer-den-alltag/ uebergreifende-tipps/reparieren Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Winterpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 52/2024 und 01/2025 Winterpause. Letzte Veröffentlichung: 20.12.2024 Redaktionsschluss: 17.12.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 10.01.2025 Redaktionsschluss: 07.01.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 07. Dezember – 15. Dezember 2024 Gedanken zur Woche: Gott kommt uns näher und er ist schon da und er kommt wieder. Er, der war, der ist und der sein wird. Samstag, 07. Dezember 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Felix 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 08. Dezember – 2. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst mit dem Kin- derchor Ministranten: Pia Kronenberger, Marlene Stör, Johanna Zentner, Nele Gründler, Pia Kreutle, Anna Renner, Daniela Schnez, Loana Sordon, Emily Wenzel († Rosemarie Sterk, Helene und Adelbert Ste- inhauser, Julia Locher, Georg Locher mit An- gehörigen) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Leni 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent mit der kleinen Kirche 18.00 Uhr Baindt – Nacht der Lichter mit dem Jugend- chor, den Ministranten und dem Kunstkreis Baindt Montag, 09. Dezember 19.30 Uhr Ökumenisches Hausgebet im Advent. Die Ge- betstexte dazu liegen in der Kirche aus Dienstag, 10. Dezember 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 11. Dezember 14.00 Uhr Baindt Seniorentreff – Adventsfeier im Bi- schof Sproll Saal 19.00 Uhr Baienfurt – Rorate-Gottesdienst mit Orgel und Panflöte mitgestaltet vom Katholischen Frauenbund Donnerstag, 12. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baindt – Helferkreis Adventsfeier mit einem Wortgottesdienst in der Kirche und im An- schluss Weihnachtsfeier im Bischof Sproll Saal Freitag, 13. Dezember 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Theresia und Baptist Elbs, Anton und Eugen Elbs) Samstag, 14. Dezember 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Melinda 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Bußfeier († Adalbert Berger, Jutta und Hugo Futterer, Silvia Snoek, Kurt Brugger, Margareta Veeser, Klara und Johannes Merk, Veronika und Mi- chael Wilhelm, Familie Huogo Schmidt, Jahr- tag: Josef Veeser) Sonntag, 15. Dezember – 3. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zu Adveniat mit der Gruppe MEILE 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Ad- vent mit dem Kindergarten St. Josef 16.00 Uhr Baindt – Adventliche Einstimmung auf Weih- nachten mit der Kirche für Kinder Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 03. Dezember geschlossen Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Ökumenisches Hausgebet im Advent Die christlichen Kirchen in Baden-Württemberg laden am 9. Dezember 2024 um 19.30 Uhr mit Glockengeläut zum Ökumenischen Hausgebet im Advent ein. Das Thema lautet: In diese Welt ein Kind setzen. Die Flyer dazu liegen am Schriftenstand zur Mitnahme aus. Bußgottesdienst in der Adventszeit in Baienfurt Bußgottesdienst, am Samstag, 21. Dezember 18.30 Uhr. Bußfeier mit Eucharistiefeier zur Vorbereitung auf Weih- nachten. Wir laden Sie herzlich dazu ein! Bußgottesdienst in der Adventszeit in Baindt Bußgottesdienst, am Samstag, 14. Dezember 18.30 Uhr. Bußfeier mit Eucharistiefeier zur Vorbereitung auf Weih- nachten. Wir laden Sie herzlich dazu ein! Alle Tiere nah und fern, wollen gern zum Weihnachtsstern Herzliche Einladung zur adventlichen Einstimmung auf Weihnachten mit der Kirche für Kinder am Sonntag, 15. Dezember 2024 um 16.00 Uhr. Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Jahresplanung 2025 Wichtige Termine der Kirchengemeinde: Erstkommunion: Baienfurt So 27. April Baindt: So 4. Mai Ministrantenhütte: 25. bis 30. August Firmung für die Schüler der derzeitigen 7. Klassen: Auftakt: Sa 20. Sep 17.00 Uhr in Baienfurt Night&pray: 11.Okt 19.00 in Baindt Firmwochenende: 31. Okt – 2. Nov in Rot an der Rot Firmung: 8. Nov 10.00 Uhr in Baindt oder Baienfurt Bitte bei ihrer Urlaubsplanung berücksichtigen. Danke. Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2025 können im Pfarrbüro während den Öff- nungszeiten abgeholt werden. Termin Änderung Helferkreis Einladung zu unserer Adventsfeier am Donnerstag 12.De- zember 2024. Wir beginnen um 18:30 Uhr mit einem Wort- gottesdienst in der Kirche. Anschließend feiern wir im Bischoff-Sproll-Saal. Hierzu laden wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter recht herzlich ein. Kirche für Kinder Sonntag, 3. Advent 15.12.2024, 16:00 Uhr Katholische Kir- che St. Johannes Baptist Baindt Adventliche Einstimmung „Alle Tiere nah und fern wollen gern zum Weihnachtsstern“ Herzliche Einladung Nacht der 1000 Lichter Kath. Kirche St. Johannes Baptist Baindt Sonntag, 8.12.24 18 Uhr Einladung Seniorentreff Wir laden Sie ganz herzlich ein zum ad- ventlichen Seniorentreff am Mittwoch, 11. Dezember 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Die Alphornbläser Schussental werden Sie einstimmen auf eine schöne und ruhige Adventszeit ebenso wie unser Gesangsduo Gaby Herrmann und Anne Rapp, begleitet am Klavier von Rainer Strobel. Nehmen Sie sich Zeit und genießen Sie mit uns diesen besinnlichen Nachmittag. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Mittwoch, 11.12.2024 19.00 Uhr Rorategottesdienst in der kath. Kir- che, Baienfurt 20.00 Uhr Adventsfeier im kath. Gemeinde- haus St. Anna in Baienfurt. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Alle Frauen sind herzlich eingeladen. Alle Mitglieder sowie Nichtmitglieder. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit. Die Vorständinnen ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Baienfurter Kirchenkino 13. Dezember 2024, 20.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt 1817 kommt der Priester Joseph Mohr nach Oberndorf bei Salzburg, wo er Armut und Hoffnungslosig- keit vorfindet. Mit Predigten und Liedern in deutscher statt lateini- scher Sprache, möchte er die Kir- che allen Menschen zugänglich machen. Doch solche progressive Ideen sind seinem Vorgesetzten ein Dorn im Auge. Bald steht Mohr vor der Entscheidung, entweder seine Bemühungen aufzugeben und Oberndorf für immer zu verlassen oder zusammen mit seinem Freund Franz Gruber den Menschen die wahre Bedeutung der Heiligen Nacht näher zu bringen. Und so verwandelt sich an Heiligabend 1818 ein von ihm geschrie- benes Gedicht in das bekannteste Weihnachtslied aller Zeiten. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht. Lk 21,28b Sonntag, 08. Dezember 2. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Pfr. Schöberl) 11.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Kirche Montag, 09. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 14. Dezember 14.30 Baienfurt Senioren-Advent, Ev. Gemeinde- haus Mittwoch, 04. Dezember 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Freitag, 13. Dezember 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. Schöberl) 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino, Ev. Kirche Sonntag, 15. Dezember 3. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe und Kin- derkirche Aktion „Licht“, Ev. Kir- che (Pfr. Schöberl) Gedanken zur Woche: Adventslieder singen Selten wird in Schule und Familie so viel gesungen und musiziert wie in der Adventszeit. Das Singen von Advents- liedern und das Spielen der alten, fei- erlichen Weisen wecken die Vorfreu- de auf Weihnachten. Advent heißt Ankunft – Kommen dessen, der helfen und retten kann: Jesus Christus. Das Motiv seines Kommens in die Welt hat der Liederdichter Paul Gerhardt in einem Adventslied so ausgedrückt: Nichts, nichts hat dich getrie- ben / zu mir vom Himmelszelt / als das geliebte Lieben / damit du alle Welt in ihren Tausend Plagen und großen Jammerlast / die kein Mund kann aussagen / so fest um- fangen hast. (Paul Gerhardt, EG 11). Ich frage mich: Wo- rauf warte ich? Ich lese den Liedvers Zeile für Zeile und beziehe ihn auf mich. Ich bringe meine „Plagen“ vor den, der kommen will: Jesus Christus. (Quelle: Evangelischer Lebensbegleiter, S. 759) (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: BettinaF_ pixelio.de) Seniorenadventsfeier Wir laden herzlich zu unserer Ad- ventsfeier am Dienstag, 10.12.2024 um 14.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus ein. Mit dem Kindergarten, mit Singen und Geschichten wollen wir uns gemeinsam auf Weihnachten einstimmen. Diakonie und Interessengemein- schaftLangzeitarbeitsloser (IGELA) rufen zumSelbstversuch: Ernährung mit demBürgergeld Ravensburg, 28.11.2024 – Immer wie- der wird behauptet mit dem Bürger- geld ließe sich gut leben. Manche re- den von einer „sozialen Hängematte“ in der sich diese Menschen ausruhen würden. Diakonie und IGELA wollen das nicht so stehen lassen. Sie wissen, dass Bürgergeld-Empfangende je- den Cent zwei Mal umdrehen müssen. Für eine alleinste- hende Person beträgt das monatliche Budget für Nah- rungsmittel, Getränke und Tabakwaren 195,39 €. Damit müssen Menschen im Bürgergeld Monat für Monat aus- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 kommen. Nun rufen Diakonie und IGELA dazu auf im Selbstversuch deren Schicksal für einen kurzen Zeitraum zu teilen. Dazu können sich alle Interessierten bis Weih- nachten unverbindlich anmelden unter fuhrmann.h@dia- konie-wuerttemberg.de. Sie werden dann zu einem ersten Informations- und Vorbereitungstreffen eingeladen. Das besondere an der Aktion ist: Menschen, die im Bürgergeld- bezug sind, stehen Allen die mitmachen mit Rat und Tat zur Seite und organisieren einen Erfahrungsaustausch. Die Auswertung des Selbstversuchs wird dann zeigen, wie schwer oder einfach es ist mit dem Bürgergeld zu leben. Wie es Ihm beim Selbstversuch erging, berichtet Hol- ger Fuhrmann am 13.02.2025 um 19:00 Uhr bei einem Themenabend in der Vesperkirche Weingarten. Herz- liche Einladung! Bildrechte: Diakonie_OAB Kontakt für Presseanfragen: Pfarrer Ralf Brennecke Geschäftsführer T 0751 95223-120 E-Mail: r.brennecke@diakonie-oab.de Diakonisches Werk OAB Weinbergstr. 10, 88214 Ravensburg T +49 751 95223-120, F +49 751 95229-129 www.diakonie-oab.de www.kirchenbezirk-ravensburg.de Diakonie. Mit Dir. BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Achtung!!! Änderung im Dezember Wegen Erkrankung von Helga Rothenbacher wollen wir nun am 9.12. Petra Neumann-Sprink Weihnachtskarten ge- stalten - Papierarbeit Wir wünschen Frau Rothenbacher von hier aus eine schnelle Heilung und freuen uns auf Ihr Angebot im nächs- ten Jahr. Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Einladung zum Gottesdienst der Kinderkirche am 15. Dezember, 10:30 Uhr Evangelische Kirche in Baienfurt Was für ein Licht Lichtzeichen Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB bricht nach 45 Minuten ein TSG Ailingen - SV Baindt 5:2 (0:2) Nach der Spielabsage in der Vorwoche ge- gen den FC Leutkirch, reiste der SVB für das letzte Spiel des Jahres zur TSG nach Ailingen. SVB-Coach Weiland musste für Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 die Partie gegen den Tabellenvierten verletzungsbedingt auf einige wichtige Stützen verzichten: Dischl, L. Walser, Zweifel, Geggier und Bolgert fielen allesamt aus. Trotz einiger Umstellungen kam die neuformierte Baind- ter Mannschaft auf dem kompakten Ailinger Kunstrasen gut ins Spiel und ging umgehend in Führung. Der wieder- genesene Caltabiano schickte Linksaußen Fischer sehens- wert auf die Reise, welcher vor Harting die Ruhe behielt und auf 0:1 stellte (3.). Ailingen schüttelte sich kurz und antwortete mit einer eigenen Druckphase, wobei Baindt Glück hatte, dass M. Szeibel nach einer Ungenauigkeit im Aufbau den Ball noch vor di Leo klären konnte (7.). Bereits bei dieser Aktion forderte das Heimteam Elfmeter, wovon sich der Schiedsrichter in der Folge zunehmend beeinflus- sen ließ. Ein intensiver Zweikampf zwischen Willauer und Thoma im Baindter Strafraum wertete der Unparteiische als Foulspiel und entschied auf Strafstoß. TSG-Stürmer Fiegle verzögerte beim fälligen Elfmeter etwas zu lange und jagte die Kugel dann unkontrolliert rechts über das Tor (10.). In der Folge stellte sich Baindt besser auf die langen Bälle in Richtung di Leo ein und setzte offensiv selbst Nadelstiche. Langs Weitschuss zischte über die Latte (12.), Dantona verpasste nach Hartings Fehlpass den Abschluss aufs leere Tor (13.) und Fink rutschte an einer Hereingabe von Fischer vorbei (35.). Schlussendlich belohnte sich der SVB aber in der 38.Minute ein zweites Mal. Nach einem Eckstoß sprang die Kugel über Umwe- ge zu Brugger, welcher mit seinem 4.Saisontor auf 0:2 stellte (38.). Kurz vor dem Pausenpfiff konnten sich dann noch beide Torhüter auszeichnen: Walser parierte stark mit dem Fuß gegen di Leo (41.) und Harting lenkte einen Kopfball von Brugger über die Latte (45.). Für den zweiten Durchgang schienen sich die Gastge- ber einiges vorgenommen zu haben und der SVB ver- schlief den Start dagegen völlig. Weilands Team bekam kein Zugriff am Sechzehner, Walser konnte den daraus resultierenden freien Schuss nicht entscheidend fangen und schmiss sich im Anschluss gemeinsam mit di Leo auf das freigewordene Spielgerät, der mit dem Fuß einfädel- te. Erneut entschied Schiri Alegöz auf Strafstoß, erneut eine harte Entscheidung. Bürgin verwandelte den fälligen Elfmeter sicher links unten (47.). Der SVB hatte in dieser Phase enorme Probleme sich wieder die Spielkontrolle aus der ersten Halbzeit zurückzuholen und lief nach ei- genem Eckball in einen Konter, welchen Willauer zum 2:2 abschloss (54.). Das Baindter Momentum aus dem ers- ten Durchgang war dahin, die TSG war nun am Drücker und erhöhte in der Folge eiskalt durch Bürgin (60.) und Sagawe (76.) auf 4:2. Fiegle setzte in der 85.Minute mit dem 5:2 den Schlusspunkt. Damit verliert der SVB trotz komfortabler Halbzeitfüh- rung noch mit 5:2 und rutscht in der Tabelle auf Platz elf ab. Das Spiel in Ailingen fasst das Baindter Jahr 2024 am Ende ganz gut zusammen: Die Mannschaft zeigt immer wieder zu was sie spielerisch in der Lage ist, jedoch fehlt nach Gegentoren beziehungsweise in schwächeren Pha- sen des Spiels oftmals die nötige Widerstandsfähigkeit, um das mögliche Leistungsniveau über 90 Minuten abzu- rufen. Dazu kommen 38 Gegentore in 16 Spielen, wodurch der SVB die zweitschwächste Defensive der Liga stellt. Dennoch muss festgehalten werden, dass sich der SVB nach dem Landesliga-Abstieg und dem Abgang wichtiger Säulen wie Torwart Wetzel, Stürmer Boenke sowie dem langjährigen Motivator und Co-Trainer Gauder als Team erst wieder neu finden musste und durch verschiedene Ausfälle bisher kaum einspielen konnte. Diesen Prozess gilt es im kommenden Jahr weiter fortzuführen. Der SVB dankt an allen Fans und Gönnern, welche die Mannschaft in diesem Jahr unterstützt haben. Wir wün- schen euch Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Philipp Kneisl, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang, Sandro Caltabiano, David Krauter (78. Johannes Schnez), Tobias Fink (65. Baba Camara) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Melih Alegöz Tore: 0:1 Jan Fischer (3.), 0:2 Michael Brugger (38.), 1:2 Marcel Bürgin (47. Foulelfmeter), 2:2 Michael Willauer (54.), 3:2 Marcel Bürgin (60.), 4:2 Janis Sagawe (76.), 5:2 Dean Fiegle (85.) Besondere Vorkommnisse: Dean Fiegle (TSG Ailingen) vergibt Foulelfmeter (10.). Jugendfußball Juniorinnenfußball D-Juniorinnen sind zweitbestes Team in Würtemberg Am Sonntag 1.12.24 fuhren unsere D-Juniorinnen zur End- runde der Final-4 des VR- Talentiade Cups auf Verband- sebene und durften somit gegen die besten Mannschaf- ten des Verbands antreten. Im ersten Spiel waren unsere Mädels noch nicht ganz wach und mussten sich dem späteren Turniersieger Normania Gemünd mit 0:2 ge- schlagen geben. Doch die nächsten beiden Spiele gegen die Biegelkicker Erdmannshausen sowie den SV Immenried konnten gewonnen werden und somit stand man im Finale gegen Normania Gmünd. Dort legten wir richtig los, mussten aber nach der ersten vergebenen Chance ein Konto und das erste Gegentor hinnehmen. Wir ließen uns nicht beirren, drängten weiter, standen insgesamt viermal allein vor des Gegners Tor, brachten den Ball aber nicht unter. Die Gegnerinnen dagegen wa- ren effizienter und platzierten ein weitere Mal den Ball in unserem Netz unter. Schade, dass es nicht ganz zum Turniersieg geklappt hat, aber wir können ganz stolz sein auf unsere Mädels, die somit das zweitbeste Team in Württemberg stellen und sich gleichzeitig qualifiziert haben für die nächste Runde gegen die Top Clubs aus Baden am 15.3. in Lahr im Schwarzwald. Herren 1 mit tollem Wochenende TSV Laubach – SV Baindt 2:9 Nach der ersten Saisonniederlage zeigten die Herren 1 am vergangenen Wochen- ende eine klasse Reaktion und konnten in beiden Partien voll überzeugen. Am Freitagabend stand das Nachholspiel beim TSV Lau- bach an. In den Doppeln erspielten wir uns einen 2:1 Vor- sprung, den wir in den Einzeln weiter ausbauen konnten. In Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 der ersten Einzelrunde zeigten sich auf dem Papier einige deutliche 3:0 Spiele, die aber allesamt äußerst umkämpft und knapp waren. Beim Zwischenstand von 6:2 übertru- gen sich die knappen Satzergebnisse auch auf ganze Spiele, sodass die letzten 3 Begegnungen von Roman Buck, Marcel Brückner und Philipp Schwarz im 5. Satz zu unseren Gunsten entschieden wurden. Philipp schaffte es dabei, einen 4:8 Rückstand im Entscheidungssatz noch in ein 11:9 zu drehen, sodass er nun beachtliche sieben Ent- scheidungssätze in Folge gewonnen hat. Damit endete die Partie mit einem 9:2 Erfolg für uns, der bei etwas un- glücklicherem Spielverlauf aber viel knapper hätte aus- fallen können. SV Baindt – SV Deuchelried II 9:3 Am Samstag hatten wir dann den SV Deuchelried II zu Gast, der sich im Mittelfeld der Tabelle befindet. Auch hier konnten wir mit 2 Siegen aus den Doppeln starten. Besonders hervorzuheben ist das Comeback von Mar- cel Brückner und Roman Buck, die im 5. Satz das Einser- doppel der Gäste nach hohem Rückstand noch mit 13:11 bezwingen konnten. In den Einzeln musste Philipp Schwarz seine erste Sai- sonniederlage gegen Florian Joos hinnehmen, der in den entscheidenden Momenten fehlerfrei agierte und seine Chancen nutzen konnte. Marcel Brückner, Tobias Nowak und Wolfgang Assfalg konnten ihre Gegner jeweils mit 3:1 in Schach halten und unseren Vorsprung auf 5:2 aus- bauen. Nico Scheffold musste anschließend Peter Fuchs zu dessen guter Leistung gratulieren und Roman Buck konnte ein umkämpftes Spiel mit guten Ballwechseln ge- gen Michael Wetzel ebenfalls mit 3:1 gewinnen. Im Duell der beiden besten Spieler der Liga trafen Marcel und Florian aufeinander und die Zuschauer erwarteten ein Topduell auf Augenhöhe. Doch Marcel hatte anschei- nend keine Lust auf Spannung, spielte nahezu fehlerfrei und ließ Florian zu keinem Zeitpunkt in die Partie kom- men. Mit 11:2, 11:3 und 11:5 erlebte Florian eine Niederlage wie selten zuvor. Philipp und Tobias folgten dem Beispiel von Marcel und hatten ihre Gegner beim jeweiligen 3:0 ebenfalls voll im Griff. Mit diesem furiosen Ende gewannen wir hochverdient mit 9:3 und können am kommenden Samstag um 19 Uhr mit einem Sieg in Meckenbeuren zum Abschluss der Vorrun- de den 2. Platz in der Tabelle sichern. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Vorrundenabschluss mit 3 Partien Samstag 07.12. • 10 Uhr: Mädchen - SV Amtzell II • 18 Uhr: Herren 2 - TG Bad Waldsee II • 19 Uhr: TSV Meckenbeuren - Herren 1 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Musikverein Baindt Haben Sie schon Karten für das Konzert am 14.12.2024? Der Musikverein Baindt lädt Sie recht herz- lich zu unserem Konzert am 14.12.2024 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein. Sichern Sie sich jetzt die besten Plätze und kaufen Sie Karten im Vorverkauf im Baindter Rathaus. Wir freuen uns darauf am 14.12.2024 mit Ihnen eine Reise durch Europa zu machen. Lassen Sie sich von uns in die verschiedenen Länder Europas entführen und lauschen Sie den landestypischen Klängen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Unsere 2-Tages-Fahrt zum Christkindlmarkt an Chiem- see, Rosenheim und München rückt näher. Für alle An- gemeldeten hier nochmals die Abfahrtszeit: Am Sonntag, 08.12.2024 starten wir um 7.00 Uhr am Parkplatz der Ten- nishalle in Baindt. Für ein kleines Frühstück ist gesorgt. Ankunft am Montag, 09.12.2024 in Baindt ca. 20 Uhr. Wir freuen uns auf zwei gesellige Tage. Die Vorstandschaft. Schützengilde Baindt Einladung zum Königsschießen und Ad- ventsabend Liebe Mitglieder der Schützengilde Baindt, es ist wieder soweit: Wir laden euch herz- lich zum traditionellen Königsschießen mit Adventsabend ein! Gemeinsam wollen wir einen gesel- ligen und festlichen Nachmittag im Schützenhaus ver- bringen. Neben dem spannenden Schießen um die Königswürde erwarten euch in adventlicher Atmosphäre leckere Waf- feln und Glühwein. Lasst uns zusammen die besinnliche Zeit des Jahres einläuten und einen schönen Abend ge- nießen! Wann: Samstag, 07. Dezember 2024 ab 16:00 Uhr Die Vorstandschaft freut sich auf reges Erscheinen und wünscht eine schöne Adventszeit. Dritter Rundenwettkampf Luftpistole Am 27.11.2024 gelang der Luftpistolen-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihr dritter Rundenwettkampfsieg in Folge. Dabei übertrafen sie die Gäste aus Vogt (3. Mann- schaft) mit 1369:1342. Wertung Baindt Stefan Schnez: 351 David Sill: 348 Oliver Damoune: 344 Günter Schnetz: 326 Aktuelles aus Berlin - mit Axel Müller, MdB Kommunalpolitisch sehr aktuell war der Info-Abend des CDU-Gemeindeverbandes in Koope- ration mit dem Gemeindeverband Baienfurt am Donners- tag, 21. November 2024 um 20:00 Uhr, mit dem Bundes- tagsabgeordneten und frisch nominierten Kandidaten unseres Wahlkreises Axel Müller zu den aktuellen politi- schen Ereignissen in Berlin. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bis auf den letzten Platz war der Saal gefüllt. Mit Span- nung verfolgten die Teilnehmer den Vortrag über die aktuellen Geschehnisse in Berlin. Ebenfalls gab Axel Mül- ler einen Überblick über die noch kommenden Geset- zesvorhaben und den kommenden Wahlkampf 2025. Programatisch gab er einen Ausblick über kommende und wichtige notwendige Änderungen und Neuausrich- tung der Politik in Berlin. Von der Gesundheitsreform, wirtschaftlichen Themen, innere und äußere Sicherheit, kommunalpolitische Spielräume für die Gemeinden und weiteren wichtige politische Themen. Anschließend konn- ten die Teilnehmer Fragen stellen und es entwickelte sich eine interessante Diskussionsrunde. Einig waren sich Alle, dass es gelingen muss Menschen wieder vermehrt für die Politik zu begeistern und dieses Feld nicht den linken oder rechten radikalen undemokra- tischen Gruppen zu überlassen. „Was braucht gute Landwirt- schaft?“- Die beiden Ortsverbände von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Wein- garten.Baienfurt.Baindt und Bad Waldsee luden Anfang November ein zum 2.HofDialog mit der Frage: „Was braucht gute Landwirtschaft?“ nach Bad Waldsee-Haisterkirch auf den Bioland-Hof der Familie Konrad ein. Der Betrieb wirtschaftet als zertifizierter Biolandbetrieb in der Milchwirtschaft seit 2007 mit derzeit 50 Kühen. Konrads sind Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft bäu- erliche Landwirtschaft (AbL). Die AbL setzt sich ein für eine nachhaltige Landwirtschaft, also Bauernhöfe statt „Agrarfabriken“, wie sie es nennen. Circa 350 Höfe aus Baden-Württemberg sind dort Mitglied. Nach einer Stallführung kam es zum lebhaften Austausch zwischen Monika und Bernhard Konrad und den Besuche- rinnen und Besuchern der grünen Ortsverbände. Zuerst gab es einige wichtige Fakten. So werde eine Kuh, die konventionell gehalten wird, auf Höchstleistung gezüchtet und gäbe ca. 8000-11.000 Liter Milch im Jahr. Eine „Biok- uh“ hingegen muss nur ca. 5000-8000 Liter im Jahr pro- duzieren. Für einen Liter Biomilch bekomme man jedoch deutlich mehr und der Preis sei vor allem stabiler. Das er- gäbe mehr Planungssicherheit. Die Konrads wirtschaften mit einem nahezu geschlossenen Kreislauf: Futtermittel werden selbst angebaut. Manchmal „tauscht“ man auch mit anderen Biolandhöfen. Es gäbe einige obligatorische Maßnahmen zu mehr Biodiversität bei Bioland. U.a. die Pflege von Feldrandstreifen, Blühstreifen, schonende Bo- denbearbeitung und verzögerter Stoppelumbruch. Die Konrads sehen auf ihren bewirtschafteten Flächen da- durch mehr Leben – Insekten und Vögel.. Diskutiert wurde: „Warum gibt es nicht mehr biologische Lebensmittel in öffentlichen Einrichtungen?“ Es gibt Bei- spiele von öffentlichen Mensen mit deutlich höherem Bioanteil als in unserer Region, die doch eigentlich über einen relativ hohen Wohlstand verfüge. Die Universität in Cottbus wurde als Beispiel genannt. Eine gesunde Er- nährung sollte uns mehr wert sein, meinte Frau Konrad. Ausgerechnet im bundesrepublikanischen Süden gebe es eine geringere Quote als in nördlichen Bundesländern. Mit etwas weniger Fleisch z. B. in den Mensen würde sich ein höherer Preis ausgleichen lassen, so Konrad. Die Be- deutung der Bildungseinrichtungen bei der Vermittlung von Wissen über Zusammenhänge von Nahrung und Erzeugungsweise wird auch von den Konrads für sehr wichtig eingeschätzt. Um eine Entlastung der Betriebe zu erreichen, wäre es wichtig, dass die Bäuer*innen weniger Zeit im Büro ver- bringen müssten. Anträge sind in der Vergangenheit eher umfangreicher geworden. Es wäre sinnvoll, sie kürzer zu gestalten und mit einer längeren Laufzeit auszustatten – manche Anträge müssen Jahr für Jahr erstellt werden. In der Runde war man sich einig, dass das unbedingt zu ändern sei. Einfache, transparente Label was Regionalität und Pro- duktionsbedingungen angeht, seien wichtig und müssten über die Medien publik gemacht werden. In Bezug auf das Biosphärengebiet herrscht auch bei Konrads Unsicherheit, was auf sie zukommt. Da gäbe es zwar nicht „den Bauern/die Bäuerin“. Diese Berufs- gruppe sei so divers wie jede andere, so Konrad. Aber man ist eher skeptisch, was die Effekte für die Höfe ins- gesamt angeht. Die auf EU-Ebene geplante Deregulie- rung der grünen Gentechnik bedrohe die Biolandwirte in ihrer Existenz. Landwirte seien auf eine konsequente, verlässliche Kennzeichnung des Saatgutes sowie der Fut- ter- und Lebensmittel angewiesen, um Verunreinigungen zu vermeiden. Werde auf die Kennzeichnung verzichtet, verliere auch der Verbraucher das Wahlrecht. Es war ein sehr fruchtbarer Austausch und man zeigt auch hier ein Interesse an einer Fortsetzung des Dialogs. Der 3. HofDialog wird stattfinden und der Ortsverband Bündnis 90/ DIE GRÜNEN wird informieren. Interessierte Runde in Haisterkirch Mitarbeiterin auf dem Hof Konrad Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingar- ten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zur Hafenweihnacht nach Lindau Wir fahren mit der Bahn nach Enzisweiler und laufen zum Lindenhofpark. Weiter geht es am Ufer entlang über den Bahndamm auf die Insel Lindau. Nach der Umrundung des hinteren Teils lassen wir unsere Wanderung auf dem Weihnachtsmarkt ausklingen. Treffpunkt: Sonntag, den 15.12.2024 um 12.00 Uhr am Charlottenplatz Weingarten oder 12.25 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Rückkehr: ca. 19.00 Uhr. Gehzeit: 2 Stunden, 6 km. Fahrpreis: 9,00 Euro/ Mitglieder 7,00 Euro. Mitnehmen: Getränk, gute Schuhe. Anmeldung: ab 11.12.2024 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung angeben, ob man ein eigenes Ticket hat und wo man einsteigt (Wgt. oder RV) Wander- führung: Hanifa Selimi, E-Mail: hanifa.selimi@gmx.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Schenken Sie Chancengerechtigkeit! Zum Jahresende bittet die Kinderstiftung Ravensburg um Ihre Spende. Rund 2.400 Kinder fördert die Kinderstiftung Ravensburg jährlich mit unseren Angeboten in den Berei- chen Bildung, Musik, Werken und Sport. Diese finanzieren wir über Spenden. Ihre Weihnachtsspende ermöglicht Chancengerechtigkeit für Kinder hier in der Region! Bitte helfen Sie mit, auch im kommenden Jahr viele Kinder fit für die Zukunft zu machen. Die Kinderstiftung Ravens- burg ist dankbar für jeden Betrag! Ihre Spende können Sie mit dem Stichwort „Weihnachten“ auf dieses Konto überweisen: Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE69 6505 0110 0101 0592 59 BIC: SOLADES1RVB Oder Sie scannen folgenden QR-Code, um direkt auf das Online-Spendenformu- lar zu gelangen: Vom Adventskonzert zum Neujahrskonzert Kammermusikvereinigung Baienfurt begrüßt neue Dirigentin Isabel Gräfin Pachta Das traditionell für den 3. Adventssonntag geplante Ad- ventskonzert der Kammermusikvereinigung Baienfurt muss in diesem Jahr verschoben werden. Doch anstelle des weihnachtlichen Programms erwartet die Zuhörerinnen und Zuhörer nun ein ganz besonderer Auftakt ins neue Jahr: Ein festliches Neujahrskonzert am Sonntag, 12. Januar 2025, 17.00 Uhr in der katholi- schen Kirche „Mariä Himmelfahrt“ Baienfurt. Mit diesem Konzert schlägt die Kammermusikvereini- gung Baienfurt ein neues Kapitel in ihrer musikalischen Geschichte auf, denn erstmals steht die neue Dirigen- tin Isabel Gräfin Pachta am Pult. Die junge Musikerin und Dirigentin bringt neue Klänge in das Ensemble und hat ein abwechslungsreiches Programm aus klassischen Meisterwerken und beschwingten Neujahrsmelodien zu- sammengestellt. „Wir möchten das neue Jahr mit einem festlichen Kon- zert einläuten, das die Besucherinnen und Besucher mit Leichtigkeit, Freude und musikalischer Vielfalt inspiriert“, erklärt Isabel Gräfin Pachta. Das Konzert am 12. Januar verspricht nicht nur ein musikalischer Genuss, sondern auch ein kultureller Höhepunkt zu Jahresbeginn zu wer- den. Die Kammermusikvereinigung Baienfurt bedankt sich herzlich für das Verständnis ihrer treuen Konzertbe- sucherinnen und -besucher, wünscht eine besinnliche Ad- ventszeit und ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest. Wir freuen uns, das neue Jahr gemeinsam mit ihnen mu- sikalisch zu beginnen. Ihre Kammermusikvereinigung Baienfurt Swinging Christmas in der Alten Kirche Mochenwangen – Panflöte trifft Gesang Wunderbar weihnachtlich – Brigitte Thaler und Edmund Butscher Wer den Höhepunkt der schönsten Zeit des Jahres auf besonders stimmungsvolle Weise erleben möchte, sollte am Freitag, den 13.12.2024, in die Alte Kirche nach Mochen- wangen kommen. Denn dort spielen Brigitte Thaler (Ge- sang) und Edmund Butscher (Panflöte) im Rahmen ihrer Weihnachtstour ihr Programm „Swinging Christmas“ in ei- nem klangvollen Konzert. Freuen Sie sich auf einen Reigen bekannter Melodien zur Weihnachtszeit, der von „Winter Song“ über „Oh Tannenbaum“ bis zu „Oh Holy Night“ und „Feliz Navidad“ reicht, aber auch neue Lieder wie „A Star Is Shining Tonight“ umfasst. Alle Stücke werden von der warmen Stimme von Brigitte Thaler stimmungsvoll inter- pretiert, während Edmund Butscher mit seiner Panflöte einen Klangteppich ausrollt, der die Sinne unmittelbar in eine „heile Welt“ führt. Mitsingen ausdrücklich erwünscht. Der Eintritt zum Konzert ist frei. Über eine Spende freuen sich die Musiker. Freitag, 13. Dezember 2024 Alte Kirche Mochenwangen Beginn 19:30 Uhr, Einlass ab 18.45Uhr Hörproben gibt es auf www.brigitte-thaler.de, weitere In- formationen: www.alte-kirche-mochenwangen.de Hoimeliger „Wolfegger Adventsmarkt“ Vom Springerle-Model bis zum traditionellen Christ- baumschmuck Drei Tage lang lädt das Bauernhaus-Museum All- gäu-Oberschwaben in Wolfegg zum Adventsmarkt ein. Auch dieses Jahr wird ein Teil der Einnahmen an ver- schiedene soziale Einrichtungen gespendet. Der Eintritt in das Museum ist frei. Am 3. Adventswochenende öffnet das Bauernhaus-Muse- um Allgäu-Oberschwaben zum Adventsmarkt nochmals Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 seine Pforten. Vom 13. bis 15. Dezember präsentieren über 60 sorgfältig ausgewählte Ausstellerinnen und Austeller ihre handgefertigten Produkte in den historischen Muse- umshäusern und auf dem Gelände, darunter handgefer- tigte Strümpfe, kunstvoll geschnitzte Springerle-Model, einzigartige Krippenfiguren, kulinarische Spezialitäten und traditioneller sowie handgemachter Christbaumschmuck. Als „hoimelig und schee“ wird der Adventsmarkt im Bau- ernhaus-Museum gern bezeichnet und ist bekannt für sei- ne besondere Atmosphäre. Inmitten der malerischen Ku- lisse der historischen Museumsgebäude stehen unzählige Christbäume, Lichter und Feuerkörbe sorgen für adventliche Stimmung und wohlige Wärme. Auf dem Gelände spielen die Alphornbläser auf, Harfenklänge beleben alle Winkel, während Nikolaus und Knecht Ruprecht am Samstag und am Sonntag jeweils um 15 Uhr die kleinen Gäste begrüßen. Zudem tragen die adventlichen Vorlesegeschichten „Horch und komm zur Ruhe“ für Kinder inmitten der Tiere im Stall zur gemütlichen und festlichen Stimmung bei. Kulinarisch verwöhnt der Adventsmarkt seine Gäste eben- falls: Von Glühwein, Kinderpunsch, Glühmost und heißem Museumsapfelsaft mit Gewürzen bis hin zur allseits be- rühmt-berüchtigten Feuerzangenbowle ist für alle etwas dabei. Über dem Herdfeuer in der historischen Museumskü- che werden Waffeln und Pfannkuchen frisch ausgebacken, während weihnachtliche Leckereien wie hausgemachtes Birnenbrot und Schokoäpfel den Gaumen erfreuen. Der Eintritt ist frei! Die Spenden gehen dieses Jahr an: Verein Brennnessel e.V. Ravensburg: finanziert Bera- tungsstellen zu sexuellem Missbrauch von Kindern, Bera- tung und Begleitung von Betroffenen und Angehörigen, Präventionsprojekte, Fortbildungen etc. Ambulanter Kinderhospizdienst Amalie: Lebensbeglei- tung für Familien bei Krankheit, Sterben, Tod und Trauer, Kindertrauergruppe. Jugendhilfe Arkade e.V. (JuMeGa): Einrichtungen und Streetwork im Bereich der Jugendhilfe, z.B. Gastfamilien und Integrations-WGs für minderjährige unbegleitete Ge- flüchtete, mobile Jugendarbeit; Patenschaften für Kinder psychisch erkrankter Eltern. Öffnungszeiten am Adventsmarkt: Freitag, 13. Dezember 2024: 16 – 20 Uhr Samstag, 14. Dezember 2024: 11 – 20 Uhr Sonntag, 15. Dezember 2024: 11 – 18 Uhr Für Besucherinnen und Besucher des Adventsmarktes wird ein Shuttlebus eingerichtet, der zwischen dem Hofgarten, der Turnhalle Wolfegg und dem Museum verkehrt. Um den Verkehrsfluss zu erleichtern, wird die Fischergasse während der Veranstaltung als Einbahn- straße geführt. Wir bitten die Anwohnerinnen und An- wohner um Verständnis für das erhöhte Verkehrsauf- kommen und entschuldigen uns im Voraus für etwaige Unannehmlichkeiten. Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de I www.bauernhaus-museum.de Weihnachtskonzert Musikverein Schlier-Ankenreute Der 3. Advent steht vor der Tür und somit auch unser tra- ditionelles Weihnachtskonzert. Am Samstag, den 14. Dezember 2024 um 20 Uhr laden wir Sie recht herzlich in die Festhalle Wetzisreute. Entfliehen Sie aus der hektischen Vorweihnachtszeit und lassen sich vom abwechslungsreichen Programm des Vororchesters „Soundinis“, der Jugendkapelle Schlier- Vogt-Karsee, sowie der Musikkapelle Schiler-Ankenreute überraschen. Auf ein Wiedersehen freut sich Ihr Musikverein Schlier-Ankenreute e.V. Infoveranstaltung bodennahe Gülleausbringung ab 2025 Der Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e. V. lädt am 11. Dezember um 09:30 Uhr zu einer Infoveranstaltung zur bodennahen Gülleausbringung ab 2025 ins Gasthaus Paradies nach Vogt. Referenten sind Jörg Messner vom LAZBW und Simon Bayer vom Landwirtschaftsamt Ra- vensburg. Außerdem wird es einen Ausblick zu den Ver- suchen auf dem Spitalhof geben. Der Eintritt ist frei, die Veranstaltung endet um ca. 13:00 Uhr. Die Tafel Weingarten sucht ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Die Tafel Weingarten versorgt aktuell an drei Tagen in der Woche 183 einkaufsberechtigte Personen und die dazugehörigen 217 Kinder mit günstigen Lebensmitteln. Um dieses Angebot auch weiterhin umsetzen zu können, brauchen wir Verstärkung. Wir holen bei den umliegen- den Supermärkten, Bäckereien und Marktbeschickern die übrig gebliebene Ware ab, bereiten sie für den Verkauf vor und geben sie zu einem symbolischen Preis an Men- schen ab, die gerade nicht auf der Sonnenseite des Le- bens stehen. So verbinden wir Nachhaltigkeit mit sozialem Engagement. Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir Fahrer zur Abholung, helfende Hände für das Sortieren und Vorbereiten von Obst und Gemüse für den Verkauf sowie Personen, die Lust haben, unser Verkaufsteam am Dienstagnachmittag zu bereichern. Haben Sie Lust, sich sinnvoll in einem netten Team zu beschäftigen? Dann melden Sie sich bei der zuständigen Ehrenamtskoordina- torin Simone Prommer unter Tel.: 0751-7646320 oder per E-Mail unter prommer.s@caritas-dicvrs.de. Hier können auch alle ihre Fragen beantwortet werden. Ansprechpartnerin: Ehrenamtskoordination Simone Prommer Tel.: 0751-7646320 E-Mail: prommer.s@caritas-dicvrs.d Einladung zum Frühschoppen in Ravensburg: „Kein Raum in der Herberge – Über Wohnungsnot heute“ Am 15. Dezember 2024 von 11:00 bis 14:00 Uhr laden das Kapuziner Kreativzentrum und die Diakonie Oberschwa- ben Allgäu Bodensee zu einem informativen Frühschop- pen in das Kapuziner ein. Unter dem Motto „Kein Raum in der Herberge – Über Wohnungsnot heute“ möchten die Veranstalter gemeinsam über ein Thema diskutieren, das für unsere Stadtgesellschaft von großer Bedeutung ist. In einer angenehmen und einladenden Atmosphäre er- warten Sie frisch gezapftes Bier, warmer Tee, traditio- nelle Blasmusik und herzhafte Speisen, die für geselliges Beisammensein sorgen. Im Rahmen einer gemütlichen Stammtisch-Atmosphäre wird von 12:00 bis 13:00 Uhr auf der Bühne eine Diskussion über die Wohnungsnot in unserer Region und Lösungsansätze stattfinden. Die Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Diskutanten sind: - Fritz Utz von Haus und Grund - Christian Mayer vom Kapuziner - Christoph Sitta von der CDU Ravensburg - Atakan Celik von der Linken Besonders bewegt Wohnungsnot Frauen und Kinder, weiß Pfarrer Brennecke, der als Leiter des Diakonischen Werkes OAB tätig ist, „Die Wohnungsnot betrifft uns alle. In unserer Beratungsarbeit sehe ich, wie wichtig es ist, für die Schwächsten in unserer Gesellschaft Wettbewerbs- nachteile auszugleichen. Unser Nächster ist nicht nur der, der uns nahesteht, sondern jeder, der in Not ist,“ betont er. „Wir haben dieses Format gemeinsam gewählt, um alle Milieus in der Stadt anzusprechen.“ sagt Christian Mayer. Er hofft „ ...das bei einem geselligen Frühschoppen, mit frisch gezapftem Bier, viele Menschen zusammenkom- men.“ Er geht davon aus „... dass nur gemeinsam wertvol- le Ideen und Ansätze entwickelt werden können, um ein Zuhause für jeden Menschen in Ravensburg zu schaffen.“ Im Kapuziner wird für 200 Menschen gestuhlt sein. Die Diskussion soll auch an den Tischen fortgesetzt werden. Eintritt wird nicht erhoben, Spenden sind möglich. Datum: 15. Dezember 2024 Uhrzeit: 11:00 – 14:00 Uhr Ort: Kapuzinerstraße 27a, Ravensburg Was sonst noch interessiert GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES MINISTERIUMS FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWRITSCHAFT BADEN-WÜRTTEM- BERG UND DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG Wichtiger Schritt für den Naturschutz in Baden-Würt- temberg: Digitale Plattform zur Darstellung naturschutzrecht- licher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gestartet Mit der Freischaltung einer öffentlichen Plattform für na- turschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat Baden-Württemberg einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes gemacht. Die digitale Plattform wird von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg betreut und schrittweise weiter ausge- baut. Sie ermöglicht allen eine umfassende und transparente Einsicht in die seit dem Jahr 2011 festgesetzten naturschutz- rechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Land. Zentrale Informationsquelle „Ab sofort sind auf der Plattform die Kompensations- maßnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft zen- tral abrufbar. Das ermöglicht, diese präzise und transpa- rent nachzuverfolgen. Zusätzlich stehen Informationen zu naturschutzrechtlichen Ökokonto-Maßnahmen zum Abruf bereit. Damit ist die Plattform eine wichtige Infor- mationsquelle für alle, die mit ökologischen Ausgleichs- maßnahmen zu tun haben“, erklärt Dr. Andre Baumann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Integration in den Daten- und Kartendienst der LUBW Die digitale Plattform ist im Daten- und Kartendienst (UDO 4.0) der LUBW integriert. Die zahlreich zur Verfü- gung gestellten Daten werden mithilfe von zwei Dash- boards zentral und übersichtlich dargestellt: • Dashboard zu Kompensationsmaßnahmen in Ba- den-Württemberg • Dashboard zu Ökokonto-Maßnahmen in Baden-Würt- temberg Perspektive: Neues Kompensationsverzeichnis im Jahr 2026 Die jetzt erfolgte Freischaltung der zentralen Plattform ist ein erster Schritt zu einem neuen und umfassenden Kom- pensationsverzeichnis für Baden-Württemberg. Künftig werden hier auch Informationen wie Kompensations- maßnahmen aus dem Artenschutzrecht und der Bau- leitplanung erfasst. Dazu bedarf es zunächst noch einer Anpassung der entsprechenden Rechtsverordnung des Landes durch das Ministerium sowie einer ergänzenden IT-Anwendung, welche die LUBW derzeit entwickelt. „Unser Ziel ist es, dass das neue und umfassende Kom- pensationsverzeichnis im Jahr 2026 zeitgleich mit dem geplanten Inkrafttreten der Verordnung zur Verfügung steht. Eingriffe und Maßnahmen können dann direkt in die dazugehörige Fachanwendung Kompensationsverzeich- nis eingetragen werden. Diese Informationen stehen der Öffentlichkeit dann zeitnah über die heute in Betrieb ge- nommene Plattform zur Verfügung“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, und betont: „Alle verantwortlichen Akteure werden von der zentralen Plattform profitieren, sowohl Verantwortliche von Eingriffen als auch Natur- schutzbehörden, Landschaftsplanende, Naturschutzorga- nisationen, Träger von naturschutzrechtlichen Ökokonto- maßnahmen und ausführende Unternehmen. “ Hintergrundinformation Rechtsgrundlagen für naturschutzrechtliche Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahmen: Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesna- turschutzgesetz (NatSchG) In Deutschland wurde die Verpflichtung zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur und Landschaft mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNat- SchG) eingeführt (vgl. §§ 13 ff. BNatSchG), das erstmals 1976 in Kraft trat. Diese rechtlichen Grundlagen wurden seitdem mehrfach weiterentwickelt und präzisiert. Baden-Württemberg hat die Regelungen des Bundes- naturschutzgesetzes in das Landesrecht integriert (vgl. §§ 14 ff. NatSchG). Durch § 18 NatSchG ist die nach § 17 Abs. 6 BNatSchG den Ländern vorgegebene Pflicht zur Führung eines Kompensationsverzeichnisses in Ba- den-Württemberg konkretisiert und um die Möglichkeit zur Erfassung zahlreicher weiterer Kompensationsmaß- nahmen aus dem Artenschutzrecht und der Bauleitpla- nung erweitert worden. Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Na- tur und Landschaft Grundsätzlich sind erhebliche Beeinträchtigungen (Ein- griffe) in Natur und Landschaft soweit wie möglich bei der Verwirklichung von Vorhaben zu vermeiden und zu minimieren (§ 15 Abs. 1 BNatSchG). Verbleibende Beein- trächtigungen sind vorrangig durch Ausgleichs- oder Er- satzmaßnahmen zu kompensieren, um eine Verschlech- terung des Naturhaushalts zu verhindern (§ 15 Abs. 2 BNatSchG). Diese Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (zusammenfassend auch Kompensationsmaßnahmen genannt) sind in der Regel langfristig vom jeweiligen Ein- griffsverursacher zu unterhalten (§ 15 Abs. 4 BNatSchG). Das Kompensationsverzeichnis dient in erster Linie dazu, dass die jeweils zuständigen Behörden einen Überblick über die vielen Ausgleichsverpflichtungen und Maßnah- menflächen behalten. Über die neue zentrale Plattform der LUBW wird der öffentliche Zugang zu diesen Daten Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 für interessierte Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Vorhabenträger erleichtert, die sich über die bestehenden Maßnahmen im Land informieren wollen. Ökokonto-Maßnahmen: Flexibilität bei der Kompen- sation Um die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen flexibler zu gestalten, wurden mit der Ökokonto-Verordnung (Ver- ordnung des Umweltministeriums über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen) die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um auf freiwilliger Basis vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Diese sogenannten Ökokonto-Maßnahmen können bei spä- teren Eingriffen als Kompensationsmaßnahme genutzt werden und werden ebenfalls im Kompensationsver- zeichnis erfasst. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Schalldämpfer für die Jagd müssen gepflegt werden Untersuchungen ergaben, dass die Reinigung und Pfle- ge von Schalldämpfern immens sicherheitsrelevant ist. Schalldämpfer bei der Jagd erfreuen sich anhaltender Beliebtheit. Ihre Vorteile liegen auf der Hand: Sie bieten besseren Schusskomfort und zusammen mit einem Ge- hörschutz wirken sie gegen Knalltraumata und beugen Lärmschwerhörigkeit vor. Auch der Jagdhund ist dadurch weniger Schusslärm ausgesetzt. Wie bei allen technischen Neuerungen ergeben sich im Laufe der Zeit auch bei Schalldämpfern Erkenntnisse aus der Praxis. Bei zwei Unfällen, die sich jeweils bei Abgabe von Probeschüssen durch die Jäger ereigneten, sind die Schalldämpfer zerborsten, Fragmente und Knall verletz- ten dabei die Schützen. Für das betroffene Schalldämpfer-Modell OR-60 der Fir- ma Krontec läuft aktuell eine Rückrufaktion (www.kron- tec.de/aktuelles/202-rueckruf-or60). Wie sich zudem bei der Unfalluntersuchung zeigte, spielten dabei Korrosions- schäden im Inneren eine maßgebliche Rolle. Insbesondere bei der Schussabgabe bei geringen Temperaturen, zum Beispiel im Winter, kommt es zur Kondensation der hei- ßen Treibgase im kalten Schalldämpfer. Dem kann zwar durch Trocknung begegnet werden, allerdings kommt der Korrosionsprozess durch die vorhandene Feuchtigkeit aus der Umgebungsluft nicht vollständig zum Erliegen. Daher ist es wichtig, die korrosiven Rückstände zu ent- fernen bzw. den Schalldämpfer fachgerecht zu pflegen und zu handhaben. Hierbei sind die Herstellerangaben zu beachten, die ein regelmäßiges Reinigen und Warten fordern. Dies erhält die technische Sicherheit und erhöht die Lebensdauer des Schalldämpfers. Generell wird empfohlen, nach jedem Einsatz den Schall- dämpfer von der Waffe zu demontieren und aufrechtste- hend zu trocknen, um die Feuchtigkeit im Inneren zu ent- fernen. Da die Hersteller oft keine genauen Angaben zur maximalen Schussbelastung ihrer Schalldämpfer ma- chen, wird außerdem zu einer regelmäßigen Inspektion des technischen Zustands durch einen sachkundigen Büchsenmacher geraten. Hinweise zum Umgang mit Schalldämpfern: • Die Laufreinigung an der Waffe erfolgt bei demon- tiertem Schalldämpfer. • Der Waffentransport erfolgt ebenfalls bei demontier- tem Schalldämpfer, um mechanische Belastungen am Gewinde durch Stöße zu vermeiden. • Bei Serienschussabgaben sind die thermische Belas- tung zu begrenzen und die Herstellerangaben hierzu zu beachten, • Schalldämpfer verschleißen und sind daher regelmä- ßig durch einen Sachkundigen auf Schäden überprü- fen zu lassen. AOK warnt erneut vor aktueller Spam- und Phishing-Welle - Datensicherheit bei der AOK „Wir als AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Ober- schwaben stellen sicher, dass die Daten der aktuell über 239.000 Versicherten nicht in fremde Hände gelangen“, betont Markus Packmohr, AOK-Geschäftsführer. „Derzeit erreichen uns leider landesweit Meldungen, dass sich Per- sonen in betrügerischer Absicht als AOK-Mitarbeiter/-in- nen ausgeben und versuchen, über Phishing-Mails oder -SMS an Sozialdaten und sensible Gesundheitsdaten zu gelangen.“ In den Phishing-Mails oder -SMS werden Versicherte dazu aufgefordert, durch Anklicken eines Buttons eine neue Gesundheitskarte zu beantragen, da mit der alten keine Gesundheitskosten mehr übernommen würden. Diese In- formation kommt nicht von der AOK! Markus Packmohr: „Betroffene sollten die E-Mail oder SMS direkt löschen und niemals einen Link anklicken, einen Anhang öffnen oder eine Antwort an den Absender senden!“ Versicherte soll- ten immer kritisch sein und auf ihr Bauchgefühl achten. Im Zweifel sollte lieber einmal weniger geklickt werden. „Wir legen bei der AOK großen Wert auf Datensicherheit. Wir versenden solche Informationen und Aufforderungen niemals über SMS oder E-Mail und wir fragen unsere Ver- sicherten niemals ohne Authentifizierung nach persön- lichen Daten“, so der AOK-Geschäftsführer weiter. Die AOK Baden-Württemberg kommuniziert grundsätzlich schriftlich per Post oder über gesicherte digitale Kanäle, die der Versicherte selbst bestimmt hat (z. B. „Meine AOK- App). Jegliche Kundenkommunikation mit Sozialdaten oder die Herausgabe von persönlichen gesundheitsbe- zogenen Daten findet nur dann statt, wenn die Identität des Versicherten oder berechtigten Vertreters zweifelsfrei festgestellt wurde. Betroffene sollen keine Daten von sich preisgeben. Wenn sie eine solche E-Mail erhalten und dennoch an die Echt- heit glauben, rät AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr, die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwa- ben zu kontaktieren und nachzufragen. Sollten Betroffe- ne bereits Daten von sich preisgegeben haben, lautet die Empfehlung, bei der Polizei Strafanzeige zu stellen und sich an die Verbraucherzentralen sowie die Bundesnetz- agentur zu wenden. Mehr über die Datensicherheit bei der AOK und Tipps, wie man Betrugsmaschen erkennen kann, online unter www. aok.de/mz/datensicherheit-aok. Keine Trendwende am Arbeitsmarkt Im November ist die Zahl der Arbeitslosen im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg im Vergleich zum Vormonat um 1,7 Prozent angestiegen, die Quote lag bei 3,6 Prozent. Insgesamt waren 16.489 Männer und Frauen arbeitslos gemeldet, das waren 10,1 Prozent mehr als im Vorjahr. „Auch wenn der Arbeitsmarkt im Novem- ber einen für die Region und Jahreszeit üblichen Verlauf zeigte, so ist doch das Gesamtniveau der Arbeitslosigkeit in den vergangenen zwölf Monaten deutlich angestiegen“, Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 erklärt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg und ergänzt: „Konjunktur und Transformationsprozesse hinterlassen auch am Arbeitsmarkt am Bodensee und in Oberschwa- ben ihre Spuren.“ Vor diesem Hintergrund ist es umso erfreulicher, dass nach dem Beginn des neuen Ausbildungsjahres die Ar- beitslosigkeit bei den jungen Menschen unter 25 Jahren im Vergleich zum Vormonat deutlich gesunken ist. Auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten denken viele Unter- nehmen langfristig und setzen mit Blick auf den demo- grafischen Wandel auf Fachkräftenachwuchs aus den eigenen Reihen. Daneben spielt die gezielte Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland zunehmend eine Rolle. Die Neuregelungen des Fachkräfteeinwanderungsgeset- zes helfen dabei den Weg zu ebnen und Hürden abzu- bauen. „Ausländische Fachkräfte sind für die Wirtschaft vor Ort ein enorm wichtiges Potenzial. Ohne dieses lässt sich der Fachkräftebedarf langfristig nicht mehr decken“, sagt Mathias Auch. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im No- vember 16.489 Menschen ohne Arbeit, 7.532 Frauen und 8.957 Männer. Zum Vormonat stieg die Zahl um 277 Per- sonen bzw. 1,7 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 1.517 Personen bzw. 10,1 Prozent angestiegen. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 7.842 Menschen zum konjunkturreagiblen Rechtskreis SGB III (Arbeitslo- senversicherung). Das waren 454 oder 6,1 Prozent mehr als vor einem Monat und 1.252 oder 19,0 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 8.647 Menschen arbeitslos gemeldet. Dies sind 177 oder 2,0 Prozent weniger als im Vormonat und eine Zunahme um 265 oder 3,2 Prozent zum November des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren im No- vember 5.050 erwerbsfähige Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit gemeldet, 1.876 davon arbeitslos. Aus den acht Haupt-Asylherkunftsländern waren 3.940 erwerbsfähige Personen gemeldet, von denen 1.347 ar- beitslos waren. Betrachtet man ausschließlich den Monat November, verlief die Arbeitsmarktentwicklung in der Region Bo- densee-Oberschwaben saisonüblich: „In den Landkreisen Konstanz und Bodensee spiegelt sich die beginnende Wintersaison wider, die Arbeitslosigkeit steigt hier saison- bedingt üblicherweise etwas an. Im Landkreis Ravensburg ist die Arbeitslosigkeit hingegen gesunken“, erklärt Mathi- as Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Arbeitskräftenachfrage Die Zahl der Stellenneumeldungen blieb im November unterdurchschnittlich. Unternehmen und Verwaltungen informierten über 1.271 neue, offene Stellen, das sind 84 weniger als im Vormonat. Im gesamten Agenturbereich waren 6.743 offene Stellen gemeldet. Das waren 26 mehr als im Oktober und 220 oder 0,4 Prozent mehr als im November 2023. Gesucht werden vor allem Fachkräfte und höher Qualifizierte, vie- le Arbeitsuchende verfügen jedoch über keine oder nur eine geringe Qualifikation. Kurzarbeit Die Nachfrage nach Kurzarbeit blieb auch im November auf einem erhöhten Niveau. Betroffene Branchen sind insbesondere der Maschinen- und Werkzeugbau, der Be- reich Sondermaschinenbau, Zulieferer für den Fahrzeug- bau und die Elektroindustrie sowie Teile der Baubranche. Im November sind bis zum 25. des Monats bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 54 neue Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 2.482 Beschäftigte eingegangen. Im Oktober waren es 56 Anzeigen auf Kurzarbeit für ma- ximal 1.415 Beschäftigte. Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis stieg die Arbeitslosenquote um 0,2 Pro- zentpunkte auf 3,6 Prozent. Vor einem Jahr lag die Quote bei 3,3 Prozent. Mit 4.494 Frauen und Männern waren 140 oder 3,2 Prozent mehr Menschen arbeitslos als vor vier Wochen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bodensee- kreis 2.149 Menschen (plus 249), das Jobcenter betreute 2.345 Frauen und Männer (minus 109). Im Landkreis Konstanz waren 6.977 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (3.214) oder das Jobcenter (3.763) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Das sind 162 Menschen oder 2,4 Prozent mehr als im Oktober. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Punkte auf 4,2 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 3,8 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 5.018 Menschen über die Arbeitsagentur (2.479) und das Jobcenter (2.539) ar- beitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 25 Personen oder um 0,5 Prozent ab. Die Arbeitslosenquote verblieb bei 3,0 Prozent und liegt damit 0,2 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Achtung bei der Weihnachtsfeier - Bei betrieblichen Feierlichkeiten gilt es steuerlich einiges zu bedenken In vielen Firmen geht sie in diesen Wochen wieder über die Bühne: Die Weihnachtsfeier. Aber Achtung, auch hier greifen die steuerlichen Regelungen, die bei Betriebsver- anstaltungen allgemein gelten. Und jene besagen: Wenn die Kosten der Weihnachtsfeier für einen Arbeitnehmer die Grenze von 110 Euro (Bruttowert) überschreiten, dro- hen nachteilige umsatzsteuerliche und lohnsteuerliche Konsequenzen. Denn dann muss der Arbeitgeber Lohn- steuer abführen, zudem kann der Vorsteuerabzug ver- loren gehen. Übliche Zuwendungen eines Arbeitgebers an seine Mit- arbeiter im Rahmen einer betrieblichen Feier sind lohn- steuer- und sozialversicherungsfrei. Solche üblichen Zu- wendungen sind zum Beispiel Speisen und Getränke, Übernachtungs- und Fahrtkosten oder Aufwendungen für Eintrittskarten zu einer kulturellen oder sportlichen Veranstaltung, soweit die Aufwendungen für die Betriebs- veranstaltung den Betrag von 110 Euro je Arbeitnehmer (inklusive Umsatzsteuer) nicht übersteigen. Außerdem darf neben der Weihnachtsfeier während des Jahres nur noch eine weitere steuerfreie Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug) stattgefunden haben. Bei der Lohnsteuer ist der Höchstbetrag von 110 Euro bei der Weihnachtsfeier ein Freibetrag. Heißt: Liegen die Kosten je Arbeitnehmer z.B. bei 130 Euro, bleiben 110 Euro steuerfrei, die übersteigenden 20 Euro müssen lohnver- steuert werden. Doch Vorsicht: Was für die Lohnsteuer gilt, gilt nicht für die Umsatzsteuer. In Sachen Umsatzsteuer handelt es sich bei dem Höchstbetrag von 110 Euro um eine Freigrenze. Überschreiten die Kosten für einen Teilnehmer der Weih- nachtsfeier den Höchstbetrag von 110 Euro, entfällt der Vorsteuerabzug für die gesamten Aufwendungen für diese Person. Um die Kosten je Teilnehmer der Weihnachtsfeier zu er- mitteln, werden die Gesamtkosten der Veranstaltung Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 durch die Anzahl der teilnehmenden Gäste geteilt, nicht durch die Zahl der eingeladenen Gäste. Für den Fall, dass Arbeitnehmer zur Weihnachtsfeier eine Begleitperson mitbringen dürfen, werden ihnen die Kosten dieser Be- gleitperson zugerechnet. Für Firmeninhaber empfiehlt es sich, die Weihnachts- oder Betriebsfeier so zu planen, dass die Teilnehmer unter der 110-Euro-Grenze bleiben. So kann sowohl das Anfallen von Lohnsteuer als auch der Wegfall des Vorsteuerabzugs verhindert werden. Wird die 110-Euro-Grenze dennoch überschritten, müssen die in diesem Fall entstehenden steuerpflichtigen Zuwen- dungen zwar im Grundsatz vom einzelnen Arbeitnehmer versteuert werden, eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kir- chensteuer) ist aber möglich. Die Zuwendungen sind im Pauschalierungsfall sozialversicherungsfrei. Der kostenlose Kurzratgeber „Steuerfreie Zuwendun- gen bei Betriebsveranstaltungen“ kann unter der ge- bührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 oder mit einer E-Mail an bestellungen@steuerzahler-bw.de beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. an- gefordert werden. Gleichberechtigt und selbstbestimmt leben - mit Behinderung Anspruch auf besondere Leistungsansprüche Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Er macht auf die Belange von Men- schen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen aufmerksam. Wer beeinträchtigt ist, hat Anspruch auf besondere Leistungen der Solidargemeinschaft – auch und gerade im Bereich der sozialen Sicherung, darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Baden-Würt- temberg aufmerksam. Menschen mit Behinderung in Deutschland Ende 2023 lebten in Deutschland knapp 8 Millionen Men- schen mit schwerer Behinderung, das ist fast jeder zehnte Mensch in Deutschland. Über 90 Prozent der Behinde- rungen wurden durch eine Krankheit verursacht, es kann also jeden treffen und fast jeder hat einen Menschen in seinem Umfeld, der mit körperlichen oder seelischen Be- einträchtigungen lebt. Die Deutsche Rentenversicherung beantwortet daher die häufigsten Fragen zu Renten- und Reha-Leistungen schwerbehinderter Menschen: Meine berufliche Tätigkeit fällt mir immer schwerer, kann ich eine Reha-Maßnahme beantragen? Rehabilitations- und Präventionsleistungen der gesetz- lichen Rentenversicherung sollen verhindern, dass eine Behinderung oder Krankheit zur dauerhaften Erwerbs- minderung führen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft daher auf Antrag, ob sie im konkreten Einzelfall helfen kann. Das können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsle- ben sein. Diese sollen zum Beispiel helfen, den bisherigen Arbeitsplatz trotz der gesundheitlichen Einschränkungen zu erhalten. Auch eine berufliche Neuorientierung kommt in Frage. Sie ist oft die bessere Alternative zur völligen Beschäftigungsaufgabe. Ich bin schwerbehindert, dann muss ich doch auch eine Erwerbsminderungsrente bekommen, oder? Die Frage einer Erwerbsminderung lässt sich nicht allein am Grad der Behinderung ablesen. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedin- gungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf nicht ab- sehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Sie entspricht in ihrer Höhe etwa einer Alters- rente. Können Sie noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten, bekommen Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit nimmt die Rentenversicherung ebenso vor, wie die Prüfung der versicherungsrechtlichen Vor- aussetzungen. Gibt es eine spezielle Altersrente für schwerbehinder- te Menschen? Ja, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kommt in Betracht, wenn Ihr Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt, Sie die Mindestversicherungszeit, auch Warte- zeit genannt, von 35 Jahren erfüllen und ein Mindestalter erreicht haben. Sind Sie 1964 oder später geboren, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 65 Jahren ohne Abzüge erhalten. Mit Abzügen von maximal 10,8 Prozent ist das bereits ab 62 Jahren möglich. Wenn Sie vor 1964 geboren sind, ist das jeweils noch einige Mo- nate früher möglich. Mit dem Rentenbeginnrechner unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-rechner er- fahren Sie, wann Sie konkret in Rente gehen können. Ob Sie die Mindestversicherungszeit schon erfüllen, sehen Sie auch in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen“ auf unserer Website www.drv-bw.de. Weitere Fragen zum Thema be- antworten wir auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48024. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Das neue AOK-Kursprogramm ist da: Eine Anmeldung ist ab sofort möglich Auch im Frühjahr und Sommer 2025 bietet die AOK Bo- densee-Oberschwaben wieder ein vielseitiges Kurspro- gramm an. „Das neue Kursprogramm bietet eine bunte Abwechslung. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich“, er- klärt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. Von Entspannung über Ernährung bis hin zu Bewegung und Online-Kursen - für jeden ist etwas dabei. So bieten Kurse wie Rückenpower, Hatha-Yoga oder aktiv abneh- men die perfekte Kombination, um gesund zu bleiben. Alle Kurse werden dabei von erfahrenen AOK-Präventi- onsfachkräften durchgeführt. Anmeldungen nimmt das AOK-Gesundheitsteam unter der Telefonnummer 0711 6525-46641 gerne entgegen. Weitere Kurse können darüber hinaus im Internet unter www.aok.de/bw/gesundheitskurse gebucht werden. Die Kurse sind für AOK-Mitglieder kostenfrei. Kennen Sie schon die AOK NAVIDA - Ihre persönliche Gesundheitsassistentin? In einer Welt, die immer komplexer wird, hält die AOK ihren Versicherten eine smarte Begleiterin für ihre Gesundheit bereit. Die App AOK NAVIDA bündelt eine Vielzahl nütz- licher Funktionen, dank derer man rundum gut versorgt ist: Eine schnelle Einschätzung von Krankheitsanzeichen, die Beratung über ein medizinisches Infotelefon, die Un- terstützung bei der Arztsuche, auch die Auswahl und Buchung von Gesundheitskursen ist möglich. Ein weite- res Highlight: Die Outdoor App komoot wurde als neue Funktion hinzugefügt. Über diese App können Wander-, Rad- oder Laufrouten entdeckt und geplant werden. Der individuell erzielte Fortschritt kann über die persönliche Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Gesundheitsassistentin AOK NAVIDA festgehalten werden. Zuverlässig und sicher: Egal wann, egal wo – AOK NAVI- DA hilft jederzeit und überall, etwas für das Wohlbefinden zu tun. Für AOK NAVIDA benötigt man die Zugangsdaten zu „Meine AOK“. Das garantiert höchste Sicherheit für die Gesundheitsdaten. Jetzt einfach über den Link downloaden: www.aok.de/pk/versichertenservice/app-navida. SVLFG bietet neue Seminare für Binnen- fischer an Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erweitert ihr Bildungsange- bot für die Binnenfischerei mit zwei neuen Formaten – einem Präsenzseminar zur Rettungsweste und ei- nem Online-Vortrag zu Sicherheit und Gesundheit in der Branche. Das neue zweitägige Präsenzseminar „Sicher und gesund arbeiten mit der Rettungsweste“ richtet sich an Unter- nehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte und interessierte Mitarbeitende aus Betrieben mit Ertrin- kungsgefahr, wie der Binnenfischerei oder der Grünpfle- ge an Gewässern. Im theoretischen Teil werden rechtliche Grundlagen, Un- fallstatistiken sowie Gefahren beim Sturz ins Wasser ver- mittelt und Schutzmaßnahmen vorgestellt. Der praktische Teil zeigt, wie eine Rettungsweste korrekt angelegt, über- prüft und gewartet wird. Das Seminar ist für Teilnehmende aus Mitgliedsbetrieben der SVLFG kostenfrei und beinhal- tet auch Übernachtung sowie Verpflegung. Jetzt anmelden unter www.svlfg.de/seminar-rettungs- weste und lebensrettendes Wissen erwerben! Für das Jahr 2025 stehen drei Termine zur Verfügung: • 23./24. Januar 2025 in Waren/ Müritz • 4./5. Februar 2025 auf der Reichenau/ Bodensee • 25./26. Februar 2025 in Weiden/ Oberpfalz Der Online-Vortrag „Sicher und gesund arbeiten in der Binnenfischerei“ vermittelt Grundlagen zur Beurteilung von Gefährdungen und arbeitsbedingten Gesundheitsge- fahren in Binnenfischereibetrieben. Am 15. Januar 2025 kann von 9 bis 12 Uhr bequem von überall aus teilgenom- men und damit Reisezeit gespart werden. Auf der Inter- netseite www.svlfg.de/online-vortrag-binnenfischerei sind die Einwahldaten zu finden. Für die Teilnahme wird ein HTML5-fähiger Browser oder die WebEx-Meetings-App benötigt. Das erworbene Wissen hilft dem Unternehmer, seine Un- ternehmerpflicht zur Unterweisung der Beschäftigten zu erfüllen und trägt zur Verbesserung der Arbeitssicherheit in der Binnenfischerei bei. Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum! Wie hoch ist Deine Umsatzsteuer? Selbstverständlich verdient das Finanzamt auch am Ver- kauf von Weihnachtsbäumen mit – aber wie viel? Das kommt ganz darauf an. Einmal, ob es sich um einen art- gerechten Naturbaum oder die schnöde Imitation des Tannengrüns handelt. Für den Plastikbaum muss der Händler 19 Prozent Umsatzsteuer verlangen während der Umsatzsteuersatz beim Naturprodukt davon abhängt, wer ihn verkauft. Handelt es sich um einen gewerblichen Baumverkäufer, werden beim Kauf 7 Prozent Umsatz- steuer fällig, wobei noch danach unterschieden wird, ob es sich um „Zweige und andere Pflanzenteile ohne Blü- ten – der abgesägte Baum“ oder um „lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln – der Christbaum als Topf- pflanze“ handelt. Wird der treue Weihnachtsfreund hingegen von einem Landwirt verkauft, können gleich drei Steuersätze zur An- wendung kommen, je nachdem, ob der Landwirt umsatz- steuerlich wie ein Gewerbetreibender behandelt werden will oder ob der Landwirt seine Umsatzsteuer pauschal ermittelt. Verkauft er einen Baum, der irgendwo zufällig in seinem Wald gewachsen ist, verlangt er 5,5 Prozent Umsatzsteuer, hat er den Baum hingegen in einer Sonder- kultur aufgezogen, werden 8,4 Prozent fällig. Schließlich gibt es auch noch die Kleinunternehmer. Diese müssen, egal ob Gewerbetreibender oder Landwirt, überhaupt keine Umsatzsteuer verlangen, nicht einmal für einen Plastikbaum. Katamaran: zusätzliche Fahrten an den Adventssamstagen Zusatzfahrten sorgen beim Katamaran an den Ad- ventssamstagen für Entspannung. Der Katamaran kommt an — vor allem an den Advents- wochenenden. Die Reederei bietet zusätzliche Abfahr- ten an den folgenden drei Adventssamstagen und sorgt damit für Entspannung bei der Überfahrt. Ergänzend zu regulären, stündlichen Abfahrten gibt es am 7., 14. Und 21. Dezember auf jeder Seeseite zusätzliche Abfahrten jeweils zwölf Minuten vor dem Regelkurs. Das bedeutet in Friedrichshafen ergänzt die Reederei den Fahrplan mit einer Abfahrt um 10.48 Uhr, 12.48 Uhr, 17.48 Uhr und 19.48 Uhr. Ab Konstanz gibt es um 11.48 Uhr, 16.48 Uhr, 18.48 Uhr und 20.48 Uhr eine Zusatzfahrt. Auch an den Sonntagen erweitert die Reederei ihr Angebot vom 2-Stunden-Takt auf einen Stundentakt. Besonders günstig ist die Überfahrt derzeit mit dem Win- ter-Ticket: Erwachsene fahren am selben Tag für 16 Euro hin und zurück, Kinder (6-14 Jahre) für 8,50 Euro. In Kom- bination mit einem Heißgetränk kostet das Winterticket 18 Euro für Erwachsene und 10,50 Euro für Kinder. Die günstigen Tarife gibt es noch bis zum 7. Januar. Kompetente Hilfe in der Nachbarschaft Ehrenamtliche Versichertenberatende für Rentenanfragen Internationaler Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) würdigt am 5. Dezember 2024, dem Inter- nationalen Tag des Ehrenamtes, das Engagement ihrer rund 120 ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater. Mit ihnen haben die Menschen im Land kosten- frei und direkt vor Ort gut geschulte „Helfer in der Nach- barschaft“. Sie beraten und unterstützen in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung - alleine in diesem Jahr waren es rund 20.000 Beratungen. Dazu kommen über 7.500 Anträge auf Rente und auf Klärung des persönlichen Versicherungskontos die durch die baden-württembergischen Versichertenberaterinnen und -berater im Jahr 2024 aufgenommen wurden. Damit die Anträge direkt in der Sachbearbeitung ankommen, schneller bearbeitet und entschieden werden können, nutzen auch die Ehrenamtlichen die Online-Services der DRV BW. Darüber hinaus klären sie zudem die Vorausset- zungen der verschiedenen Rentenarten oder informieren über den persönlichen Rentenbeginn. Mit ihrer ehrenamt- lichen Arbeit stellen sie ein wichtiges Bindeglied zwischen der DRV und den Versicherten, Rentnerinnen und Rent- Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 nern dar. Die ehrenamtlichen Versichertenberatende fin- den Interessierte über die Internetseite www.drv-bw.de. Wie wird man Versichertenberaterin oder –berater der DRV? Die Versichertenberaterinnen und -berater sind ebenso wie der Vorstand und die Vertreterversammlung Teil der ehrenamtlichen Selbstverwaltung der DRV BW. Die Ver- treterversammlung wählt die Versichertenberaterinnen und -berater auf Vorschlag von Gewerkschaften, Arbeit- nehmervertretungen und sonstigen freien Wählerlisten, die sich zur Sozialwahl stellen. Wer selbst gerne dieses wichtige und interessante Ehrenamt ausüben möchte, sollte sich an die genannten Gruppierungen wenden. Das Büro der Selbstverwaltung der DRV BW unterstützt da- bei und ist per E-Mail unter bvsv@drv-bw.de erreichbar. MIETGESUCHE Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen! Mo – Mi ab 14 Uhr, Do – So ganztags!!! Nordmanntannen und Blaufichten aus eigener Kultur - kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur!!! Überdachter Verkauf oder Reservierung bei Familien Lebherz und Binder in Straß 1, 88276 Berg. Mobil/WhatsApp 0152 03116060 bzw. Tel. 07504 971471 oder 07504 295 Christbäume aus eigener Kultur. Verkauf täglich. Fam. Amann, Berg, Bergstr. 4 bei der Schule/Kirche, Tel.: 0751 5575157 1-2 Zi.-Wohnung in Bft. u. Umgebung zu mieten gesucht (w/60 J., berufst., NR) Mobil 01578/1905150 AUS DER LANDWIRTSCHAFT Weihnachtsgrüße Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog Frohes und ein glückliches neues Jahr Fest 2025 dvwdvw © dvw 139,00 € Größe: 187 x 60 mm 10 © d vw Schöne Weihnachten und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr. dvwdvw 68,00 € Größe: 90 x 55 mm 3 Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr! © d vw © d vw © d vwdvwdvw 68,00 € Größe: 90 x 55 mm und einen guten Start ins neue Jahr! 8 Buchen Sie jetzt Ihre Weihnachtsanzeige www.duv-wagner.de/weihnachtsanzeige *Allen Kunden schenken wir eine Naturkautschuk- Wärm asche, solange Vorrat reicht. Angebote gültig im Manufaktur-Laden Waldburg, bis 04.01.2025. Weihnachts-Aktion Wärmfl asche geschenkt* Kuschelige Weihnachten! Prolana GmbH Am Langholz 10 88289 Waldburg 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Angebote für Ihre Kuschelzeit: Satin Bettwäsche-Kollektion -50% Kamel Duo Winterdecke -25% Gesamte Prolana-Kollektion -10% geschenkt* Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU ab 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg Christbaumverkauf In Baindt Große Auswahl bei sehr guter Qualität erwartet Sie bei Familie Klaus Mohring. 88255 Baindt, Stöcklisstr. 57 (Grünenberg) Verkauf ab 06.12.24 täglich auch sonntags 9 – 12 Uhr + 13 – 18 Uhr Tel. 0160 2690875 Einladung (Schulaufnahme 5) TAG DER OFFENEN TÜR Donnerstag, 12. Dezember 2024 von 17:00 – 19:30 Uhr Treffpunkt: Foyer Grundschule (Ravensburger Str. 18) VERANSTALTUNGEN GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 3,92 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 06.12.2024
          Amtsblatt_2024_12_06_KW49.pdf

          Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 6. Dezember 2024 Nummer 49 Rückblick auf den Nikolausmarkt 2024 Der diesjährige Nikolausmarkt in Baindt war ein großer Erfolg und zog am vergangenen Samstag zahlreiche Gäste auf den unteren Schulhof der Klosterwiesenschule. Die Besucherinnen und Besucher erwartete ein ab- wechslungsreiches Programm. Den Auftakt machte um 12:00 Uhr das Trompetenquartett der Musikschule Ravensburg unter der Leitung von Anja Richter. Mit ihren festlichen Klängen sorgten die Musiker für eine stimmungsvolle Eröffnung. Anschließend übernahm um 13:00 Uhr der Musikverein Baindt, der mit einem abwechslungsreichen Repertoire für weihnacht- liche Atmosphäre sorgte. Am Nachmittag trat um 14:00 Uhr die Bläserklasse der Klosterwiesenschule auf und begeisterte das Publikum mit ihrem Können. Währenddessen hatten die jüngsten Besucherinnen und Besucher erstmals die Möglichkeit, sich beim Ponyreiten der Reitergruppe Baindt zu vergnügen. Ein besonderer Höhepunkt des Tages war der Be- such des Nikolauses der Landjugend um 16:00 Uhr, der für leuchtende Kinderaugen sorgte. Zum Abschluss trat um 17:00 Uhr noch einmal der Musikverein Baindt auf und stimmte die Besucherinnen und Besucher musikalisch auf die Adventszeit ein. Ein besonderer Dank gilt Familie Mohring, die den großen Christbaum für den Nikolausmarkt gespendet hat. Der Christbaumverkauf bei Familie Mohring startet am 06. Dezember 2024. Verkauft wird täglich von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr. Ein herzliches Dankeschön gilt aber auch allen Mitwirken- den, die diesen besonderen Tag möglich gemacht haben. Wir freuen uns schon auf den nächsten Nikolausmarkt in der neuen Ortsmitte und wünschen allen eine besinnliche Advents- zeit! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Bürgerstiftung Baindt – erste Zustifter und Gründung eines Stiftungsrats Die Bürgerstiftung Baindt wurde gegründet, um gemeinnützige Projekte und Initiativen innerhalb der Gemeinde zu fördern. Eine ihrer Hauptaufgaben ist es, finanzielle Mittel für Projekte bereitzustellen, die das Gemeinwohl stärken, soziale Ungleichheiten verringern und den kulturellen, sozialen oder ökologischen Fortschritt in der Gemeinde unterstützen. Wir freuen uns, die ersten drei Zustifter bekannt zu geben. Die ersten Zustiftungen sind ein bedeutender Schritt, um das Stiftungskapital aufzubauen und langfristig gemeinnützige Projekte für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde zu unterstützen. v.l.n.r.: Dr. Anton Eberle, Hans-Peter Späth und Michael Pastuschka als Zustifter sowie Bürgermeisterin Simone Rürup Zur Steuerung und Kontrolle der Bürgerstiftung ist die Gründung eines Stiftungsrats erforderlich. Dieser soll als Aufsichts- und Ent- scheidungsgremium fungieren und die strategische Ausrichtung der Stiftung sowie die Vergabe der finanziellen Mittel überwa- chen. Die Gründung eines Stiftungsrats ist gemäß der geschlos- senen Vereinbarung notwendig und um zu gewährleisten, dass die Bürgerstiftung in Übereinstimmung mit ihrem Stiftungszweck handelt und die Bevölkerung aktiv in die Entscheidung über die Förderung von Projekten einbezogen wird. Der Stiftungsrat bie- tet zudem die Möglichkeit, wichtige Akteure der Gemeinde in die Arbeit der Bürgerstiftung zu integrieren, was zu einer stärkeren Akzeptanz und breiteren Unterstützung in der Bevölkerung führt. In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 wurde über die Gründung des Stiftungsrats entschieden. Dieser besteht aus drei Mitgliedern, welche für die nächsten vier Jahre bestellt wer- den – Frau Simone Rürup als Bürgermeisterin, Frau Eva-Maria Meschenmoser als geborenes Mitglied sowie Herrn Edgar Schaz, Bürgermeister a.D., als Vertreter der Bürgerschaft. Wir danken den Zustiftern für ihr Vertrauen und ihre großzügige Unterstützung, die zeigt, wie sehr die Ge- meinschaft hinter der Idee einer gemeinsamen Verantwortung steht. Momentan sind wir auf der Suche nach weiteren Zustifterinnen und Zustiftern, die bereit sind, die Bürgerstiftung Baindt finanziell zu unterstützen. Be- vor über erste Projekte diskutiert werden kann, benötigt die Bürgerstiftung Baindt ein durch Zustiftung ent- stehendes Kapital in Höhe von 25.000 Euro. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich der Bürgerstiftung anzuschließen und zur positiven Entwicklung unserer Gemeinde beizutragen. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Rathaus zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Rathaus ist von Montag, den 23. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, den 01. Januar 2025 geschlos- sen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen im Rathaus bis Freitag, den 20. Dezember 2024 zu erle- digen. Ab Donnerstag, den 02. Januar 2025 sind wir gerne wieder für Sie da. Das Standesamt hat für Sterbefälle einen Notdienst eingerichtet. Am 23. Dezember, 27. Dezember und 30. Dezem- ber 2024 können Sie Herrn Bautz von jeweils 11:00 bis 13:00 Uhr per E-Mail unter standesamt@baindt.de oder tele- fonisch unter der 07502 94 06-14 erreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ablesung der Wasseruhren Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2024 be- nötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Was- seruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2024. Die Ablesekarten wurden am 29. November den Hausei- gentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: • Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. • Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Be- deutung. • Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. • Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2025 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Ver- brauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neu- en Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mit- geteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://wzko.komuna.net/Citizen/227 oder in der Ge- meinde Baindt App finden Sie die Wasserzählerkarte on- line, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2025 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 02.12.2024 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrech- nungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download“ eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden“ gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Neufassung der Satzung über die Erhe- bung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ab 01.01.2025 Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 03.12.2024 wurde die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Ge- werbesteuer (Hebesatzsatzung) beschlossen. Die Hebesätze werden ab 01.01.2025 wie folgt festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 600 v.H., b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 230 v.H., 2. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H. der Steuermessbeträge. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Winterzeit: Räum- und Streupflicht Vor allem Kinder freuen sich über Eis und Schnee. Für Hauseigentümer und Mieter bringt diese Jahreszeit al- lerdings Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Anfragen ein, wie diese Pflichten aussehen. Also möch- ten wir Ihnen auf diesem Wege die häufigsten Fragen beantworten: Räumpflicht der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt ist rechtlich nur verpflichtet, gefähr- liche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Verkehrswichtig in diesem Zusammenhang sind in erster Linie verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Orts- durchfahrten sowie vielbefahrene, innerörtliche Haupt- verkehrsstraßen und Buslinien. Ab einer Schneehöhe von 5 cm kann der Winterdienst Straßen mit untergeordne- ter Priorität in Angriff nehmen - und dazu zählen zum Beispiel Straßen in Wohngebieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Räum- und Streudienst nicht über- all gleichzeitig sein kann. Und wie nun jüngst Bauhoflei- ter Herr Mohring wieder bestätigt hat: Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten in aller Regel erheblich erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahrzeug auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahnrand nicht möglich ist, wird die Straße nicht geräumt. Wir bitten also darum, nicht auf der Straße zu parken. Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winter- dienst zugeschoben wird? Auch diese Beschwerde erreicht uns an schneereichen Ta- gen häufig. Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei ist das Augenmerk vor allem auf die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung gerichtet. Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstück- seinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen. Das Anhe- ben des Schneeschildes vor einer Grundstückseinfahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflich- tet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Den Anliegern kann eine eventuelle Mehrarbeit aber leider nicht erspart bleiben, die laut herrschender Rechtspre- chung auch zumutbar ist. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Wer muss die Gehwege räumen? Alle Jahre wieder erlauben wir uns den immerselben Hinweis: Die Anlieger müssen den an das Grundstück angrenzen- den Gehweg im Winter von Schnee befreien. Ist kein be- festigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen etwa einen Meter breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen. Wir weisen hier jedoch ausdrücklich auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin. Über die Homepage www.baindt.de > Rathaus & Bürgerser- vice > Satzungen ist die Satzung abruf- bar. Wann muss geräumt werden? Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss geräumt und gestreut werden. Bei Bedarf auch wiederholt. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streu- pflicht. Sprich: Wenn Sie tagsüber außer Haus sind, dann müssen Sie jemanden organisieren, der das Räumen für Sie übernimmt. Wohin mit dem Schnee? Bitte schieben Sie den Schnee an den Rand der Gehwe- ge und Fahrbahnen, jedoch nicht in Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydranten. Ebenso ge- hört der Schnee von privaten Grundstücken nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert wird, dass weder Fußgän- ger noch Autos behindert werden. Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen. Schnee und Eis dür- fen nicht auf die Straßen geschoben werden. Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Welche Streumittel darf ich verwenden? Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche am idealsten. Die Verwendung von auftauen- den Streumitteln ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstrecken, wenn in beson- deren Fällen (z. B. Glatteis) die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Wer muss Streumittel später beseitigen? Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend besei- tigen, wenn kein Schnee mehr liegt. Von der Gemeinde Baindt wird alljährlich im Frühjahr ein Unternehmen be- auftragt, die öffentlichen Straßen vom Wintersplitt zu säubern. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren. Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme? Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. die von der Gemeinde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Falls es durch nachlässigen Winterdienst zu Perso- nenschäden kommt, können von der geschädigten Per- son zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadensersatz gegen die oder den Winterdienst- pflichtige/n geltend gemacht werden. Zum Schluss... Die Gemeinde Baindt ist bemüht, den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in dieser Wintersaison zur Zu- friedenheit und zur Sicherheit der Baindter Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer ab 4.30 Uhr für Sie im Dauereinsatz. Sollten Sie Fragen oder Anregun- gen haben, dann setzten Sie sich gerne mit Herrn Roth, Telefon 9406-53 in Verbindung. Ihre Gemeindeveraltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 07. Dezember und Sonntag, 08. Dezember 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 07. Dezember 2024 Fürstliche Hof-Apotheke Wolfegg, Alttanner Straße 2, 88364 Wolfegg, Tel: 07527 95 110 Sonntag, 08. Dezember 2024 Apotheke Vetter, Marienplatz 81, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 35 24 405 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Montag und Mittwoch 16:00-19:00 Uhr (April bis No- vember) Freitag 15:00-18:00 Uhr (ganzjährig geöffnet) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Veranstaltungen Dezember 05.+06.12. Nikolausbesuche DRK 11.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 14.12. Festkonzert Musikverein SKH 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Kindergärten Kindergarten St. Martin Zu Besuch beim Zahnarzt Die „Mittleren“ unserer Kindergartengrup- pen besuchten am 27.11.2024 die Gemein- schaftliche Zahnarztpraxis Hinderer und Heinrich in Baindt. Die Kinder wurden eingeladen, um die Praxis zu besichtigen, das richtige Zähneputzen zu lernen und selbst in die Rolle des Zahnarztes zu schlüpfen. Mit Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 teilweise mulmigen Gefühl begaben sich Kinder und Er- zieherinnen auf den kurzen Fußmarsch zur Praxis. Nach der Begrüßung durch Frau Dr. Hinderer und den Zahnputzdrachen „Rüdiger“ begleitete eine ausgelasse- ne Stimmung den Vormittag. Durch Zuhören, Anschau- en und Ausprobieren konnten alle Kinder neues Wissen über die Zahnhygiene erlangen und positive Erfahrun- gen geschaffen werden. Die Zahnärztin staunte über das bereits vorhandene Wissen der Kinder. Danach wurden dem Zahnputzdrachen die Zähne geputzt und die Kin- der konnten als Paar zu Doktor und Patient werden. Zur Stärkung gab es Äpfel und Wasser, woraufhin die Zähne kräftig geputzt wurden. Dies geschah mit einer sogenann- ten Zauberzahnbürste, bei dieser war die Zahnpasta in den Borsten enthalten. Nachdem die Zahnärztin den Kindern ein Abschiedsge- schenk überreichte, strahlten nicht mehr nur die Zähne, sondern auch die Gesichter. Der Kindergarten bedankt sich für diese tolle und ein- zigartige Möglichkeit beim Zahnarztteam! Waldorfkindergarten Vorfreude schönste Freude, Freude im Ad- vent Kerzenlicht am Morgen, andächtige Bastel- arbeit und das Singen von Weihnachtsliedern wecken in den Kindern des Waldorfkindergar- tens Baindt Jahr für Jahr Ehrfurcht und Auf- regung vor den kommenden Tagen des Advents und der Weihnachtszeit. Und aus diesem Anlass machten sich Kin- der und Eltern am ersten Adventssonntag auch auf den Weg zum Kindergarten, um ihr Adventsgärtlein zu feiern. In einem dunklen Raum erwartete die bunte Schar aus Kindern, Eltern, Großeltern und Geschwistern eine wun- derschön dekorierte Spirale aus Tannengrün und Moos, in deren Mitte eine einzelne Kerze, von roten Rosen umge- ben, ihr goldenes Licht ausstrahlte. Die andächtige Atmo- sphäre wurde abwechselnd von sanften Harfenklängen und gemeinsamem Gesang begleitet. Jedes Kind nahm ein Apfellicht in die Hand und begab sich durch das Dun- kel, um sein Licht in der Spirale zu entzünden. Dieses tru- gen sie dann wieder in die Gemeinschaft, so dass nach und nach die ganze Spirale und mit ihr der gesamte Raum in ein warmes Licht getaucht wurde. Es gab wohl niemanden, der von diesem besonderen Fest, seiner Atmosphäre und der andächtigen Ernsthaftigkeit der Kinder nicht tief berührt war. Die Kinder selbst hin- gegen trugen am Ende des Festes stolz auf ihr Apfellicht nach Hause und es gab viel zu erzählen. Und während nun am Adventskranz die erste Kerze ihr Licht verströmt, ein jeder Kindergartentag mit gemein- samem Singen bei Kerzenschein beginnt, steigt die Vor- freude auf Weihnachten mit jeder neuen Überraschung, die die Tage bis zu den Weihnachtsferien noch so mit sich bringen. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Liebe Leserinnen und Leser, die Gemeinde- bücherei ist während der Weihnachtsferien geschlossen. Von Montag, den 23.12.24 bis Montag, den 6.1.25 ist die Gemeindebücherei geschlossen. Erster Öffnungstag im Neuen Jahr ist Dienstag, der 7.1.25 von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Zur Informationi Patientenverfügung - eine Frage meiner Werte Beim Erstellen einer Patientenverfügung ist es wesentlich, sich mit der eigenen Haltung zum Leben zu beschäftigen. Welches sind meine Werte? Will ich Grenzen setzen, wenn es um den Lebenserhalt geht, oder bin ich eine Kämpfernatur? Welche Wünsche für mein Lebensende habe ich? An diesem Abend sollen Fragen dieser Art im Mittelpunkt stehen. Sind die Fragen individuell beantwortet, lässt sich das Formular meist ganz einfach ausfüllen. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 12.12.2024, 19 Uhr Referentin: Dorothea Baur, Mitarbeiterin des Ambu- lanten Hospizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqualifikation Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Die Ambulanten Diensten der Ziegler- schen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Tim Bartels (Umweltbriefe) Ressourcenschutz - Wo lässt sich das reparieren? Hersteller müssen künftig verstärkt auf Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit ihrer Waren achten. So will es eine neue EU-Verordnung über das Ökodesign nachhaltiger Produkte. Beispielsweise müs- sen Komponenten wie Akkus in Laptops oder Smart- phones austauschbar werden. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Verbraucher bekommen ein Recht auf Reparatur. Dem- nach müssen gängige Haushaltsgeräte wie Wasch- und Spülmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger oder Lampen Produkte auch nach Ablauf der Garantiezeit noch repa- rabelsein. Damit man darauf vertrauen kann, dass sich eine Wiederinstandsetzung lohnt, soll eine Gewährleistung eingeführt werden, die für ein Jahr nach einer Repara- tur gilt. Den Regeln zufolge müssen Hersteller außerdem Informationen bereitstellen, um Reparaturen auch von unabhängigen Werkstätten ausführen zu lassen. Diese Dienstleister dürfen auch nicht mehr an der Verwendung gebrauchter oder 3D-gedruckter Ersatzteile gehindert werden. Unter das Gesetz fallen Produkte, für die bereits Vorgaben an die Reparierbarkeit festgelegt wurden. Diese Liste der reparierfähigen Produkte wird die EU-Kommis- sion nun sukzessive erweitern. „Dass Unternehmen Pro- dukte obsolet werden lassen, indemsieSoftware-Updates nicht mehr zur Verfügung stellen oder indem sie dafür sorgen, dass Reparaturen kaum möglich oder zu teuer sind, könnte bald der Vergangenheit angehören“, sagt Johanna Graf von der Nichtregierungsorganisation Ger- manwatch. Frau Graf kritisiert allerdings, dass „Software“ keine eigenständige Produktkategorie sei und deren enor- mer Energie- und Ressourcenverbrauch nicht beachtet werde. Jeder Mitgliedstaat muss laut der neuen Ökode- sign-Verordnung mindestens eine Maßnahme zur För- derung von Reparaturen einführen. Diese Auflage kann ein EU-Staat etwa durch Reparaturgutscheine erfüllen, um sich damit an den Instandsetzungskosten zu beteili- gen. Österreich führte bereits 2022 einen Reparaturbo- nus von 200 Euro jährlich ein. Dafür stellt das Land rund 130 Mio. Euro bis 2026 zur Verfügung. Solche Anreize zur Reparaturstärkung geben in Deutschland bisher nur die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Berlin (s. Kasten). Lieber gleich wieder neue Ware? Geht ein Elektrogerät kaputt, entscheiden sich Verbrau- cher bisher mehrheitlich für einen Neukauf. Das ergab eine Umfrage von Konsumforschern für den Elektronik- verband ZVEI. Danach gaben drei Viertel an, dass sie ihre Geräte nicht repariert, sondern ad hoc ersetzt haben. Das begründeten drei von zehn Befragten damit, dass ein Neukauf günstiger gewesen sei als eine Reparatur. Knapp ein Viertel gab an, die Instandsetzung hätte län- ger gedauert als Ersatz zu beschaffen. Für 16 Prozent war Reparieren gar nicht möglich. Nur jeder Fünfte ließ das Gerät wieder heil machen oder machte es selbst. Oft habe man eine etwaige Reparatur aber gar nicht erst geprüft, so ZVEI. Der Verband hält daher auch mehr Kommuni- kation und Kampagnen für notwendig. (tb) Reparaturbonus Nach erfolgreichem Pilotprojekt in Leipzig, das 2022 statt- fand, wurde der Reperaturbonus im November 2023 auf ganz Sachsen ausgeweitet. Mehr als 460 Reperaturbe- triebe nehmen an dem Peogramm teil: 50 Prozent der Reperaturkosten für Elektro- und Elektronikgeräte werden bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro erstattet, Pro Jahr können bis zu zwei Reperaturen gefördert werden. Seit Mitte September 2024 fördert auch Berlin 50 Prozent bzw. max. 200 Euro der Instandsetzungskosten. Auch im Repair-Cafe wird der Kauf eines Ersatzteils (mind. 25 Euro) zu 100 Prozent gefördert. Gewusst wie, gewusst wo: 1. Reperaturbetriebe. Bei größeren Reparaturen sollten Sie sich mehrere Kostenvoranschläge einholen. Doch Vor- sicht: Der Kostenvoranschlag darf um 15 bis 20 Prozent überschritten werden, wenn im Vorfeld kein Festpreis vereinbart wurde. Alle Reparaturbetriebe haften gemäß Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) für eine mangelfreie Reparatur; manche stellen für die Reparaturdauer ein Ersatzgerät bereit. 2. Repair-Cafés. Initiativen, bei denen unter Anleitung von Ehrenamtlichen repariert wird, sind eine kostengüns- tige Alternative zu kommerzieller Reparatur. Außer einer freiwilligen Spende fallen nur Kosten für Ersatzteile an. Repair-Cafés in Ihrer Nähe finden Sie unter reparatur-in- itiativen. de und repaircafe.org. Erkundigen Sie sich vor- her, ob Sie einen Termin buchen müssen oderspontan vorbeikommen können. 3. Selbst reparieren. Reparaturanleitungen finden Sie in Onlineportalen wie kaputt.de oder de.ifixit.com und auf Videoplattformen. Viele auf Reparatur spezialisierte Platt- formen bieten auch Spezialwerkzeuge an, berichtet das Umweltbundesamt. Aber auch mit Klebstoff, Holzleim, Schmieröl oder Nähzeug lassen sich bereits viele Dinge reparieren,so dieBehörde. 4. Aufwertung durch Reparatur. Viele Dinge werden für uns mit der Zeit unersetzbar, etwa ein Fahrrad, ein Kleidungsstück oder ein Handy. Sie sind uns ans Herz gewachsen, jemehr wirsie nutzen. Gehen sie kaputt und werden von uns wieder repariert, löst dies „Selbstwirksam- keit“ bei uns aus. Etwa auch, wenn wir unsere Kleidung auffällig umgestalten, flicken oderstopfen. 5. Bereits beim Kauf auf Reparierbarkeit achten. Kön- nen Gehäuse geöffnet werden, sind sie geschraubt statt verschweißt? Sind Akkus austauschbar? Wie lange sind Ersatzteile verfügbar? Wie lange werden Software-Up- dates angeboten? Werden Reparaturdienstleistungen angeboten? 6. Elektr(on)ische Geräte nicht im Hausmüll entsorgen. Falls das Gerät nicht repariert werden kann, etwa weil Ersatzteile nicht lieferbar sind oder es unwirtschaftlich wäre, müssen Sie Altgeräte sachgerecht entsorgen. Elek- troaltgeräte können Sie umweltschonend und kostenlos bei Ihrem Ihrem Wertstoffhof abgeben. https://www.evz.de/einkaufen-internet/ recht-auf-reparatur.html https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/ kon- sum-und-produkte/faq-recht-auf-reparatur Das Umweltbundesamt (UBA) informiert unter https:// www.umweltbundesamt.de/umwelttippsfuer-den-alltag/ uebergreifende-tipps/reparieren Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Winterpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 52/2024 und 01/2025 Winterpause. Letzte Veröffentlichung: 20.12.2024 Redaktionsschluss: 17.12.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 10.01.2025 Redaktionsschluss: 07.01.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 07. Dezember – 15. Dezember 2024 Gedanken zur Woche: Gott kommt uns näher und er ist schon da und er kommt wieder. Er, der war, der ist und der sein wird. Samstag, 07. Dezember 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Felix 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 08. Dezember – 2. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst mit dem Kin- derchor Ministranten: Pia Kronenberger, Marlene Stör, Johanna Zentner, Nele Gründler, Pia Kreutle, Anna Renner, Daniela Schnez, Loana Sordon, Emily Wenzel († Rosemarie Sterk, Helene und Adelbert Ste- inhauser, Julia Locher, Georg Locher mit An- gehörigen) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Leni 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent mit der kleinen Kirche 18.00 Uhr Baindt – Nacht der Lichter mit dem Jugend- chor, den Ministranten und dem Kunstkreis Baindt Montag, 09. Dezember 19.30 Uhr Ökumenisches Hausgebet im Advent. Die Ge- betstexte dazu liegen in der Kirche aus Dienstag, 10. Dezember 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 11. Dezember 14.00 Uhr Baindt Seniorentreff – Adventsfeier im Bi- schof Sproll Saal 19.00 Uhr Baienfurt – Rorate-Gottesdienst mit Orgel und Panflöte mitgestaltet vom Katholischen Frauenbund Donnerstag, 12. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baindt – Helferkreis Adventsfeier mit einem Wortgottesdienst in der Kirche und im An- schluss Weihnachtsfeier im Bischof Sproll Saal Freitag, 13. Dezember 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Theresia und Baptist Elbs, Anton und Eugen Elbs) Samstag, 14. Dezember 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Melinda 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Bußfeier († Adalbert Berger, Jutta und Hugo Futterer, Silvia Snoek, Kurt Brugger, Margareta Veeser, Klara und Johannes Merk, Veronika und Mi- chael Wilhelm, Familie Huogo Schmidt, Jahr- tag: Josef Veeser) Sonntag, 15. Dezember – 3. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zu Adveniat mit der Gruppe MEILE 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Ad- vent mit dem Kindergarten St. Josef 16.00 Uhr Baindt – Adventliche Einstimmung auf Weih- nachten mit der Kirche für Kinder Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 03. Dezember geschlossen Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Ökumenisches Hausgebet im Advent Die christlichen Kirchen in Baden-Württemberg laden am 9. Dezember 2024 um 19.30 Uhr mit Glockengeläut zum Ökumenischen Hausgebet im Advent ein. Das Thema lautet: In diese Welt ein Kind setzen. Die Flyer dazu liegen am Schriftenstand zur Mitnahme aus. Bußgottesdienst in der Adventszeit in Baienfurt Bußgottesdienst, am Samstag, 21. Dezember 18.30 Uhr. Bußfeier mit Eucharistiefeier zur Vorbereitung auf Weih- nachten. Wir laden Sie herzlich dazu ein! Bußgottesdienst in der Adventszeit in Baindt Bußgottesdienst, am Samstag, 14. Dezember 18.30 Uhr. Bußfeier mit Eucharistiefeier zur Vorbereitung auf Weih- nachten. Wir laden Sie herzlich dazu ein! Alle Tiere nah und fern, wollen gern zum Weihnachtsstern Herzliche Einladung zur adventlichen Einstimmung auf Weihnachten mit der Kirche für Kinder am Sonntag, 15. Dezember 2024 um 16.00 Uhr. Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Jahresplanung 2025 Wichtige Termine der Kirchengemeinde: Erstkommunion: Baienfurt So 27. April Baindt: So 4. Mai Ministrantenhütte: 25. bis 30. August Firmung für die Schüler der derzeitigen 7. Klassen: Auftakt: Sa 20. Sep 17.00 Uhr in Baienfurt Night&pray: 11.Okt 19.00 in Baindt Firmwochenende: 31. Okt – 2. Nov in Rot an der Rot Firmung: 8. Nov 10.00 Uhr in Baindt oder Baienfurt Bitte bei ihrer Urlaubsplanung berücksichtigen. Danke. Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2025 können im Pfarrbüro während den Öff- nungszeiten abgeholt werden. Termin Änderung Helferkreis Einladung zu unserer Adventsfeier am Donnerstag 12.De- zember 2024. Wir beginnen um 18:30 Uhr mit einem Wort- gottesdienst in der Kirche. Anschließend feiern wir im Bischoff-Sproll-Saal. Hierzu laden wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter recht herzlich ein. Kirche für Kinder Sonntag, 3. Advent 15.12.2024, 16:00 Uhr Katholische Kir- che St. Johannes Baptist Baindt Adventliche Einstimmung „Alle Tiere nah und fern wollen gern zum Weihnachtsstern“ Herzliche Einladung Nacht der 1000 Lichter Kath. Kirche St. Johannes Baptist Baindt Sonntag, 8.12.24 18 Uhr Einladung Seniorentreff Wir laden Sie ganz herzlich ein zum ad- ventlichen Seniorentreff am Mittwoch, 11. Dezember 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Die Alphornbläser Schussental werden Sie einstimmen auf eine schöne und ruhige Adventszeit ebenso wie unser Gesangsduo Gaby Herrmann und Anne Rapp, begleitet am Klavier von Rainer Strobel. Nehmen Sie sich Zeit und genießen Sie mit uns diesen besinnlichen Nachmittag. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Mittwoch, 11.12.2024 19.00 Uhr Rorategottesdienst in der kath. Kir- che, Baienfurt 20.00 Uhr Adventsfeier im kath. Gemeinde- haus St. Anna in Baienfurt. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Alle Frauen sind herzlich eingeladen. Alle Mitglieder sowie Nichtmitglieder. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit. Die Vorständinnen ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Baienfurter Kirchenkino 13. Dezember 2024, 20.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt 1817 kommt der Priester Joseph Mohr nach Oberndorf bei Salzburg, wo er Armut und Hoffnungslosig- keit vorfindet. Mit Predigten und Liedern in deutscher statt lateini- scher Sprache, möchte er die Kir- che allen Menschen zugänglich machen. Doch solche progressive Ideen sind seinem Vorgesetzten ein Dorn im Auge. Bald steht Mohr vor der Entscheidung, entweder seine Bemühungen aufzugeben und Oberndorf für immer zu verlassen oder zusammen mit seinem Freund Franz Gruber den Menschen die wahre Bedeutung der Heiligen Nacht näher zu bringen. Und so verwandelt sich an Heiligabend 1818 ein von ihm geschrie- benes Gedicht in das bekannteste Weihnachtslied aller Zeiten. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht. Lk 21,28b Sonntag, 08. Dezember 2. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Pfr. Schöberl) 11.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Kirche Montag, 09. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 14. Dezember 14.30 Baienfurt Senioren-Advent, Ev. Gemeinde- haus Mittwoch, 04. Dezember 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Freitag, 13. Dezember 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. Schöberl) 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino, Ev. Kirche Sonntag, 15. Dezember 3. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe und Kin- derkirche Aktion „Licht“, Ev. Kir- che (Pfr. Schöberl) Gedanken zur Woche: Adventslieder singen Selten wird in Schule und Familie so viel gesungen und musiziert wie in der Adventszeit. Das Singen von Advents- liedern und das Spielen der alten, fei- erlichen Weisen wecken die Vorfreu- de auf Weihnachten. Advent heißt Ankunft – Kommen dessen, der helfen und retten kann: Jesus Christus. Das Motiv seines Kommens in die Welt hat der Liederdichter Paul Gerhardt in einem Adventslied so ausgedrückt: Nichts, nichts hat dich getrie- ben / zu mir vom Himmelszelt / als das geliebte Lieben / damit du alle Welt in ihren Tausend Plagen und großen Jammerlast / die kein Mund kann aussagen / so fest um- fangen hast. (Paul Gerhardt, EG 11). Ich frage mich: Wo- rauf warte ich? Ich lese den Liedvers Zeile für Zeile und beziehe ihn auf mich. Ich bringe meine „Plagen“ vor den, der kommen will: Jesus Christus. (Quelle: Evangelischer Lebensbegleiter, S. 759) (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: BettinaF_ pixelio.de) Seniorenadventsfeier Wir laden herzlich zu unserer Ad- ventsfeier am Dienstag, 10.12.2024 um 14.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus ein. Mit dem Kindergarten, mit Singen und Geschichten wollen wir uns gemeinsam auf Weihnachten einstimmen. Diakonie und Interessengemein- schaftLangzeitarbeitsloser (IGELA) rufen zumSelbstversuch: Ernährung mit demBürgergeld Ravensburg, 28.11.2024 – Immer wie- der wird behauptet mit dem Bürger- geld ließe sich gut leben. Manche re- den von einer „sozialen Hängematte“ in der sich diese Menschen ausruhen würden. Diakonie und IGELA wollen das nicht so stehen lassen. Sie wissen, dass Bürgergeld-Empfangende je- den Cent zwei Mal umdrehen müssen. Für eine alleinste- hende Person beträgt das monatliche Budget für Nah- rungsmittel, Getränke und Tabakwaren 195,39 €. Damit müssen Menschen im Bürgergeld Monat für Monat aus- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 kommen. Nun rufen Diakonie und IGELA dazu auf im Selbstversuch deren Schicksal für einen kurzen Zeitraum zu teilen. Dazu können sich alle Interessierten bis Weih- nachten unverbindlich anmelden unter fuhrmann.h@dia- konie-wuerttemberg.de. Sie werden dann zu einem ersten Informations- und Vorbereitungstreffen eingeladen. Das besondere an der Aktion ist: Menschen, die im Bürgergeld- bezug sind, stehen Allen die mitmachen mit Rat und Tat zur Seite und organisieren einen Erfahrungsaustausch. Die Auswertung des Selbstversuchs wird dann zeigen, wie schwer oder einfach es ist mit dem Bürgergeld zu leben. Wie es Ihm beim Selbstversuch erging, berichtet Hol- ger Fuhrmann am 13.02.2025 um 19:00 Uhr bei einem Themenabend in der Vesperkirche Weingarten. Herz- liche Einladung! Bildrechte: Diakonie_OAB Kontakt für Presseanfragen: Pfarrer Ralf Brennecke Geschäftsführer T 0751 95223-120 E-Mail: r.brennecke@diakonie-oab.de Diakonisches Werk OAB Weinbergstr. 10, 88214 Ravensburg T +49 751 95223-120, F +49 751 95229-129 www.diakonie-oab.de www.kirchenbezirk-ravensburg.de Diakonie. Mit Dir. BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Achtung!!! Änderung im Dezember Wegen Erkrankung von Helga Rothenbacher wollen wir nun am 9.12. Petra Neumann-Sprink Weihnachtskarten ge- stalten - Papierarbeit Wir wünschen Frau Rothenbacher von hier aus eine schnelle Heilung und freuen uns auf Ihr Angebot im nächs- ten Jahr. Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Einladung zum Gottesdienst der Kinderkirche am 15. Dezember, 10:30 Uhr Evangelische Kirche in Baienfurt Was für ein Licht Lichtzeichen Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB bricht nach 45 Minuten ein TSG Ailingen - SV Baindt 5:2 (0:2) Nach der Spielabsage in der Vorwoche ge- gen den FC Leutkirch, reiste der SVB für das letzte Spiel des Jahres zur TSG nach Ailingen. SVB-Coach Weiland musste für Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 die Partie gegen den Tabellenvierten verletzungsbedingt auf einige wichtige Stützen verzichten: Dischl, L. Walser, Zweifel, Geggier und Bolgert fielen allesamt aus. Trotz einiger Umstellungen kam die neuformierte Baind- ter Mannschaft auf dem kompakten Ailinger Kunstrasen gut ins Spiel und ging umgehend in Führung. Der wieder- genesene Caltabiano schickte Linksaußen Fischer sehens- wert auf die Reise, welcher vor Harting die Ruhe behielt und auf 0:1 stellte (3.). Ailingen schüttelte sich kurz und antwortete mit einer eigenen Druckphase, wobei Baindt Glück hatte, dass M. Szeibel nach einer Ungenauigkeit im Aufbau den Ball noch vor di Leo klären konnte (7.). Bereits bei dieser Aktion forderte das Heimteam Elfmeter, wovon sich der Schiedsrichter in der Folge zunehmend beeinflus- sen ließ. Ein intensiver Zweikampf zwischen Willauer und Thoma im Baindter Strafraum wertete der Unparteiische als Foulspiel und entschied auf Strafstoß. TSG-Stürmer Fiegle verzögerte beim fälligen Elfmeter etwas zu lange und jagte die Kugel dann unkontrolliert rechts über das Tor (10.). In der Folge stellte sich Baindt besser auf die langen Bälle in Richtung di Leo ein und setzte offensiv selbst Nadelstiche. Langs Weitschuss zischte über die Latte (12.), Dantona verpasste nach Hartings Fehlpass den Abschluss aufs leere Tor (13.) und Fink rutschte an einer Hereingabe von Fischer vorbei (35.). Schlussendlich belohnte sich der SVB aber in der 38.Minute ein zweites Mal. Nach einem Eckstoß sprang die Kugel über Umwe- ge zu Brugger, welcher mit seinem 4.Saisontor auf 0:2 stellte (38.). Kurz vor dem Pausenpfiff konnten sich dann noch beide Torhüter auszeichnen: Walser parierte stark mit dem Fuß gegen di Leo (41.) und Harting lenkte einen Kopfball von Brugger über die Latte (45.). Für den zweiten Durchgang schienen sich die Gastge- ber einiges vorgenommen zu haben und der SVB ver- schlief den Start dagegen völlig. Weilands Team bekam kein Zugriff am Sechzehner, Walser konnte den daraus resultierenden freien Schuss nicht entscheidend fangen und schmiss sich im Anschluss gemeinsam mit di Leo auf das freigewordene Spielgerät, der mit dem Fuß einfädel- te. Erneut entschied Schiri Alegöz auf Strafstoß, erneut eine harte Entscheidung. Bürgin verwandelte den fälligen Elfmeter sicher links unten (47.). Der SVB hatte in dieser Phase enorme Probleme sich wieder die Spielkontrolle aus der ersten Halbzeit zurückzuholen und lief nach ei- genem Eckball in einen Konter, welchen Willauer zum 2:2 abschloss (54.). Das Baindter Momentum aus dem ers- ten Durchgang war dahin, die TSG war nun am Drücker und erhöhte in der Folge eiskalt durch Bürgin (60.) und Sagawe (76.) auf 4:2. Fiegle setzte in der 85.Minute mit dem 5:2 den Schlusspunkt. Damit verliert der SVB trotz komfortabler Halbzeitfüh- rung noch mit 5:2 und rutscht in der Tabelle auf Platz elf ab. Das Spiel in Ailingen fasst das Baindter Jahr 2024 am Ende ganz gut zusammen: Die Mannschaft zeigt immer wieder zu was sie spielerisch in der Lage ist, jedoch fehlt nach Gegentoren beziehungsweise in schwächeren Pha- sen des Spiels oftmals die nötige Widerstandsfähigkeit, um das mögliche Leistungsniveau über 90 Minuten abzu- rufen. Dazu kommen 38 Gegentore in 16 Spielen, wodurch der SVB die zweitschwächste Defensive der Liga stellt. Dennoch muss festgehalten werden, dass sich der SVB nach dem Landesliga-Abstieg und dem Abgang wichtiger Säulen wie Torwart Wetzel, Stürmer Boenke sowie dem langjährigen Motivator und Co-Trainer Gauder als Team erst wieder neu finden musste und durch verschiedene Ausfälle bisher kaum einspielen konnte. Diesen Prozess gilt es im kommenden Jahr weiter fortzuführen. Der SVB dankt an allen Fans und Gönnern, welche die Mannschaft in diesem Jahr unterstützt haben. Wir wün- schen euch Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Philipp Kneisl, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang, Sandro Caltabiano, David Krauter (78. Johannes Schnez), Tobias Fink (65. Baba Camara) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Melih Alegöz Tore: 0:1 Jan Fischer (3.), 0:2 Michael Brugger (38.), 1:2 Marcel Bürgin (47. Foulelfmeter), 2:2 Michael Willauer (54.), 3:2 Marcel Bürgin (60.), 4:2 Janis Sagawe (76.), 5:2 Dean Fiegle (85.) Besondere Vorkommnisse: Dean Fiegle (TSG Ailingen) vergibt Foulelfmeter (10.). Jugendfußball Juniorinnenfußball D-Juniorinnen sind zweitbestes Team in Würtemberg Am Sonntag 1.12.24 fuhren unsere D-Juniorinnen zur End- runde der Final-4 des VR- Talentiade Cups auf Verband- sebene und durften somit gegen die besten Mannschaf- ten des Verbands antreten. Im ersten Spiel waren unsere Mädels noch nicht ganz wach und mussten sich dem späteren Turniersieger Normania Gemünd mit 0:2 ge- schlagen geben. Doch die nächsten beiden Spiele gegen die Biegelkicker Erdmannshausen sowie den SV Immenried konnten gewonnen werden und somit stand man im Finale gegen Normania Gmünd. Dort legten wir richtig los, mussten aber nach der ersten vergebenen Chance ein Konto und das erste Gegentor hinnehmen. Wir ließen uns nicht beirren, drängten weiter, standen insgesamt viermal allein vor des Gegners Tor, brachten den Ball aber nicht unter. Die Gegnerinnen dagegen wa- ren effizienter und platzierten ein weitere Mal den Ball in unserem Netz unter. Schade, dass es nicht ganz zum Turniersieg geklappt hat, aber wir können ganz stolz sein auf unsere Mädels, die somit das zweitbeste Team in Württemberg stellen und sich gleichzeitig qualifiziert haben für die nächste Runde gegen die Top Clubs aus Baden am 15.3. in Lahr im Schwarzwald. Herren 1 mit tollem Wochenende TSV Laubach – SV Baindt 2:9 Nach der ersten Saisonniederlage zeigten die Herren 1 am vergangenen Wochen- ende eine klasse Reaktion und konnten in beiden Partien voll überzeugen. Am Freitagabend stand das Nachholspiel beim TSV Lau- bach an. In den Doppeln erspielten wir uns einen 2:1 Vor- sprung, den wir in den Einzeln weiter ausbauen konnten. In Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 der ersten Einzelrunde zeigten sich auf dem Papier einige deutliche 3:0 Spiele, die aber allesamt äußerst umkämpft und knapp waren. Beim Zwischenstand von 6:2 übertru- gen sich die knappen Satzergebnisse auch auf ganze Spiele, sodass die letzten 3 Begegnungen von Roman Buck, Marcel Brückner und Philipp Schwarz im 5. Satz zu unseren Gunsten entschieden wurden. Philipp schaffte es dabei, einen 4:8 Rückstand im Entscheidungssatz noch in ein 11:9 zu drehen, sodass er nun beachtliche sieben Ent- scheidungssätze in Folge gewonnen hat. Damit endete die Partie mit einem 9:2 Erfolg für uns, der bei etwas un- glücklicherem Spielverlauf aber viel knapper hätte aus- fallen können. SV Baindt – SV Deuchelried II 9:3 Am Samstag hatten wir dann den SV Deuchelried II zu Gast, der sich im Mittelfeld der Tabelle befindet. Auch hier konnten wir mit 2 Siegen aus den Doppeln starten. Besonders hervorzuheben ist das Comeback von Mar- cel Brückner und Roman Buck, die im 5. Satz das Einser- doppel der Gäste nach hohem Rückstand noch mit 13:11 bezwingen konnten. In den Einzeln musste Philipp Schwarz seine erste Sai- sonniederlage gegen Florian Joos hinnehmen, der in den entscheidenden Momenten fehlerfrei agierte und seine Chancen nutzen konnte. Marcel Brückner, Tobias Nowak und Wolfgang Assfalg konnten ihre Gegner jeweils mit 3:1 in Schach halten und unseren Vorsprung auf 5:2 aus- bauen. Nico Scheffold musste anschließend Peter Fuchs zu dessen guter Leistung gratulieren und Roman Buck konnte ein umkämpftes Spiel mit guten Ballwechseln ge- gen Michael Wetzel ebenfalls mit 3:1 gewinnen. Im Duell der beiden besten Spieler der Liga trafen Marcel und Florian aufeinander und die Zuschauer erwarteten ein Topduell auf Augenhöhe. Doch Marcel hatte anschei- nend keine Lust auf Spannung, spielte nahezu fehlerfrei und ließ Florian zu keinem Zeitpunkt in die Partie kom- men. Mit 11:2, 11:3 und 11:5 erlebte Florian eine Niederlage wie selten zuvor. Philipp und Tobias folgten dem Beispiel von Marcel und hatten ihre Gegner beim jeweiligen 3:0 ebenfalls voll im Griff. Mit diesem furiosen Ende gewannen wir hochverdient mit 9:3 und können am kommenden Samstag um 19 Uhr mit einem Sieg in Meckenbeuren zum Abschluss der Vorrun- de den 2. Platz in der Tabelle sichern. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Vorrundenabschluss mit 3 Partien Samstag 07.12. • 10 Uhr: Mädchen - SV Amtzell II • 18 Uhr: Herren 2 - TG Bad Waldsee II • 19 Uhr: TSV Meckenbeuren - Herren 1 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Musikverein Baindt Haben Sie schon Karten für das Konzert am 14.12.2024? Der Musikverein Baindt lädt Sie recht herz- lich zu unserem Konzert am 14.12.2024 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein. Sichern Sie sich jetzt die besten Plätze und kaufen Sie Karten im Vorverkauf im Baindter Rathaus. Wir freuen uns darauf am 14.12.2024 mit Ihnen eine Reise durch Europa zu machen. Lassen Sie sich von uns in die verschiedenen Länder Europas entführen und lauschen Sie den landestypischen Klängen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Unsere 2-Tages-Fahrt zum Christkindlmarkt an Chiem- see, Rosenheim und München rückt näher. Für alle An- gemeldeten hier nochmals die Abfahrtszeit: Am Sonntag, 08.12.2024 starten wir um 7.00 Uhr am Parkplatz der Ten- nishalle in Baindt. Für ein kleines Frühstück ist gesorgt. Ankunft am Montag, 09.12.2024 in Baindt ca. 20 Uhr. Wir freuen uns auf zwei gesellige Tage. Die Vorstandschaft. Schützengilde Baindt Einladung zum Königsschießen und Ad- ventsabend Liebe Mitglieder der Schützengilde Baindt, es ist wieder soweit: Wir laden euch herz- lich zum traditionellen Königsschießen mit Adventsabend ein! Gemeinsam wollen wir einen gesel- ligen und festlichen Nachmittag im Schützenhaus ver- bringen. Neben dem spannenden Schießen um die Königswürde erwarten euch in adventlicher Atmosphäre leckere Waf- feln und Glühwein. Lasst uns zusammen die besinnliche Zeit des Jahres einläuten und einen schönen Abend ge- nießen! Wann: Samstag, 07. Dezember 2024 ab 16:00 Uhr Die Vorstandschaft freut sich auf reges Erscheinen und wünscht eine schöne Adventszeit. Dritter Rundenwettkampf Luftpistole Am 27.11.2024 gelang der Luftpistolen-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihr dritter Rundenwettkampfsieg in Folge. Dabei übertrafen sie die Gäste aus Vogt (3. Mann- schaft) mit 1369:1342. Wertung Baindt Stefan Schnez: 351 David Sill: 348 Oliver Damoune: 344 Günter Schnetz: 326 Aktuelles aus Berlin - mit Axel Müller, MdB Kommunalpolitisch sehr aktuell war der Info-Abend des CDU-Gemeindeverbandes in Koope- ration mit dem Gemeindeverband Baienfurt am Donners- tag, 21. November 2024 um 20:00 Uhr, mit dem Bundes- tagsabgeordneten und frisch nominierten Kandidaten unseres Wahlkreises Axel Müller zu den aktuellen politi- schen Ereignissen in Berlin. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bis auf den letzten Platz war der Saal gefüllt. Mit Span- nung verfolgten die Teilnehmer den Vortrag über die aktuellen Geschehnisse in Berlin. Ebenfalls gab Axel Mül- ler einen Überblick über die noch kommenden Geset- zesvorhaben und den kommenden Wahlkampf 2025. Programatisch gab er einen Ausblick über kommende und wichtige notwendige Änderungen und Neuausrich- tung der Politik in Berlin. Von der Gesundheitsreform, wirtschaftlichen Themen, innere und äußere Sicherheit, kommunalpolitische Spielräume für die Gemeinden und weiteren wichtige politische Themen. Anschließend konn- ten die Teilnehmer Fragen stellen und es entwickelte sich eine interessante Diskussionsrunde. Einig waren sich Alle, dass es gelingen muss Menschen wieder vermehrt für die Politik zu begeistern und dieses Feld nicht den linken oder rechten radikalen undemokra- tischen Gruppen zu überlassen. „Was braucht gute Landwirt- schaft?“- Die beiden Ortsverbände von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Wein- garten.Baienfurt.Baindt und Bad Waldsee luden Anfang November ein zum 2.HofDialog mit der Frage: „Was braucht gute Landwirtschaft?“ nach Bad Waldsee-Haisterkirch auf den Bioland-Hof der Familie Konrad ein. Der Betrieb wirtschaftet als zertifizierter Biolandbetrieb in der Milchwirtschaft seit 2007 mit derzeit 50 Kühen. Konrads sind Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft bäu- erliche Landwirtschaft (AbL). Die AbL setzt sich ein für eine nachhaltige Landwirtschaft, also Bauernhöfe statt „Agrarfabriken“, wie sie es nennen. Circa 350 Höfe aus Baden-Württemberg sind dort Mitglied. Nach einer Stallführung kam es zum lebhaften Austausch zwischen Monika und Bernhard Konrad und den Besuche- rinnen und Besuchern der grünen Ortsverbände. Zuerst gab es einige wichtige Fakten. So werde eine Kuh, die konventionell gehalten wird, auf Höchstleistung gezüchtet und gäbe ca. 8000-11.000 Liter Milch im Jahr. Eine „Biok- uh“ hingegen muss nur ca. 5000-8000 Liter im Jahr pro- duzieren. Für einen Liter Biomilch bekomme man jedoch deutlich mehr und der Preis sei vor allem stabiler. Das er- gäbe mehr Planungssicherheit. Die Konrads wirtschaften mit einem nahezu geschlossenen Kreislauf: Futtermittel werden selbst angebaut. Manchmal „tauscht“ man auch mit anderen Biolandhöfen. Es gäbe einige obligatorische Maßnahmen zu mehr Biodiversität bei Bioland. U.a. die Pflege von Feldrandstreifen, Blühstreifen, schonende Bo- denbearbeitung und verzögerter Stoppelumbruch. Die Konrads sehen auf ihren bewirtschafteten Flächen da- durch mehr Leben – Insekten und Vögel.. Diskutiert wurde: „Warum gibt es nicht mehr biologische Lebensmittel in öffentlichen Einrichtungen?“ Es gibt Bei- spiele von öffentlichen Mensen mit deutlich höherem Bioanteil als in unserer Region, die doch eigentlich über einen relativ hohen Wohlstand verfüge. Die Universität in Cottbus wurde als Beispiel genannt. Eine gesunde Er- nährung sollte uns mehr wert sein, meinte Frau Konrad. Ausgerechnet im bundesrepublikanischen Süden gebe es eine geringere Quote als in nördlichen Bundesländern. Mit etwas weniger Fleisch z. B. in den Mensen würde sich ein höherer Preis ausgleichen lassen, so Konrad. Die Be- deutung der Bildungseinrichtungen bei der Vermittlung von Wissen über Zusammenhänge von Nahrung und Erzeugungsweise wird auch von den Konrads für sehr wichtig eingeschätzt. Um eine Entlastung der Betriebe zu erreichen, wäre es wichtig, dass die Bäuer*innen weniger Zeit im Büro ver- bringen müssten. Anträge sind in der Vergangenheit eher umfangreicher geworden. Es wäre sinnvoll, sie kürzer zu gestalten und mit einer längeren Laufzeit auszustatten – manche Anträge müssen Jahr für Jahr erstellt werden. In der Runde war man sich einig, dass das unbedingt zu ändern sei. Einfache, transparente Label was Regionalität und Pro- duktionsbedingungen angeht, seien wichtig und müssten über die Medien publik gemacht werden. In Bezug auf das Biosphärengebiet herrscht auch bei Konrads Unsicherheit, was auf sie zukommt. Da gäbe es zwar nicht „den Bauern/die Bäuerin“. Diese Berufs- gruppe sei so divers wie jede andere, so Konrad. Aber man ist eher skeptisch, was die Effekte für die Höfe ins- gesamt angeht. Die auf EU-Ebene geplante Deregulie- rung der grünen Gentechnik bedrohe die Biolandwirte in ihrer Existenz. Landwirte seien auf eine konsequente, verlässliche Kennzeichnung des Saatgutes sowie der Fut- ter- und Lebensmittel angewiesen, um Verunreinigungen zu vermeiden. Werde auf die Kennzeichnung verzichtet, verliere auch der Verbraucher das Wahlrecht. Es war ein sehr fruchtbarer Austausch und man zeigt auch hier ein Interesse an einer Fortsetzung des Dialogs. Der 3. HofDialog wird stattfinden und der Ortsverband Bündnis 90/ DIE GRÜNEN wird informieren. Interessierte Runde in Haisterkirch Mitarbeiterin auf dem Hof Konrad Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingar- ten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zur Hafenweihnacht nach Lindau Wir fahren mit der Bahn nach Enzisweiler und laufen zum Lindenhofpark. Weiter geht es am Ufer entlang über den Bahndamm auf die Insel Lindau. Nach der Umrundung des hinteren Teils lassen wir unsere Wanderung auf dem Weihnachtsmarkt ausklingen. Treffpunkt: Sonntag, den 15.12.2024 um 12.00 Uhr am Charlottenplatz Weingarten oder 12.25 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Rückkehr: ca. 19.00 Uhr. Gehzeit: 2 Stunden, 6 km. Fahrpreis: 9,00 Euro/ Mitglieder 7,00 Euro. Mitnehmen: Getränk, gute Schuhe. Anmeldung: ab 11.12.2024 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung angeben, ob man ein eigenes Ticket hat und wo man einsteigt (Wgt. oder RV) Wander- führung: Hanifa Selimi, E-Mail: hanifa.selimi@gmx.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Schenken Sie Chancengerechtigkeit! Zum Jahresende bittet die Kinderstiftung Ravensburg um Ihre Spende. Rund 2.400 Kinder fördert die Kinderstiftung Ravensburg jährlich mit unseren Angeboten in den Berei- chen Bildung, Musik, Werken und Sport. Diese finanzieren wir über Spenden. Ihre Weihnachtsspende ermöglicht Chancengerechtigkeit für Kinder hier in der Region! Bitte helfen Sie mit, auch im kommenden Jahr viele Kinder fit für die Zukunft zu machen. Die Kinderstiftung Ravens- burg ist dankbar für jeden Betrag! Ihre Spende können Sie mit dem Stichwort „Weihnachten“ auf dieses Konto überweisen: Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE69 6505 0110 0101 0592 59 BIC: SOLADES1RVB Oder Sie scannen folgenden QR-Code, um direkt auf das Online-Spendenformu- lar zu gelangen: Vom Adventskonzert zum Neujahrskonzert Kammermusikvereinigung Baienfurt begrüßt neue Dirigentin Isabel Gräfin Pachta Das traditionell für den 3. Adventssonntag geplante Ad- ventskonzert der Kammermusikvereinigung Baienfurt muss in diesem Jahr verschoben werden. Doch anstelle des weihnachtlichen Programms erwartet die Zuhörerinnen und Zuhörer nun ein ganz besonderer Auftakt ins neue Jahr: Ein festliches Neujahrskonzert am Sonntag, 12. Januar 2025, 17.00 Uhr in der katholi- schen Kirche „Mariä Himmelfahrt“ Baienfurt. Mit diesem Konzert schlägt die Kammermusikvereini- gung Baienfurt ein neues Kapitel in ihrer musikalischen Geschichte auf, denn erstmals steht die neue Dirigen- tin Isabel Gräfin Pachta am Pult. Die junge Musikerin und Dirigentin bringt neue Klänge in das Ensemble und hat ein abwechslungsreiches Programm aus klassischen Meisterwerken und beschwingten Neujahrsmelodien zu- sammengestellt. „Wir möchten das neue Jahr mit einem festlichen Kon- zert einläuten, das die Besucherinnen und Besucher mit Leichtigkeit, Freude und musikalischer Vielfalt inspiriert“, erklärt Isabel Gräfin Pachta. Das Konzert am 12. Januar verspricht nicht nur ein musikalischer Genuss, sondern auch ein kultureller Höhepunkt zu Jahresbeginn zu wer- den. Die Kammermusikvereinigung Baienfurt bedankt sich herzlich für das Verständnis ihrer treuen Konzertbe- sucherinnen und -besucher, wünscht eine besinnliche Ad- ventszeit und ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest. Wir freuen uns, das neue Jahr gemeinsam mit ihnen mu- sikalisch zu beginnen. Ihre Kammermusikvereinigung Baienfurt Swinging Christmas in der Alten Kirche Mochenwangen – Panflöte trifft Gesang Wunderbar weihnachtlich – Brigitte Thaler und Edmund Butscher Wer den Höhepunkt der schönsten Zeit des Jahres auf besonders stimmungsvolle Weise erleben möchte, sollte am Freitag, den 13.12.2024, in die Alte Kirche nach Mochen- wangen kommen. Denn dort spielen Brigitte Thaler (Ge- sang) und Edmund Butscher (Panflöte) im Rahmen ihrer Weihnachtstour ihr Programm „Swinging Christmas“ in ei- nem klangvollen Konzert. Freuen Sie sich auf einen Reigen bekannter Melodien zur Weihnachtszeit, der von „Winter Song“ über „Oh Tannenbaum“ bis zu „Oh Holy Night“ und „Feliz Navidad“ reicht, aber auch neue Lieder wie „A Star Is Shining Tonight“ umfasst. Alle Stücke werden von der warmen Stimme von Brigitte Thaler stimmungsvoll inter- pretiert, während Edmund Butscher mit seiner Panflöte einen Klangteppich ausrollt, der die Sinne unmittelbar in eine „heile Welt“ führt. Mitsingen ausdrücklich erwünscht. Der Eintritt zum Konzert ist frei. Über eine Spende freuen sich die Musiker. Freitag, 13. Dezember 2024 Alte Kirche Mochenwangen Beginn 19:30 Uhr, Einlass ab 18.45Uhr Hörproben gibt es auf www.brigitte-thaler.de, weitere In- formationen: www.alte-kirche-mochenwangen.de Hoimeliger „Wolfegger Adventsmarkt“ Vom Springerle-Model bis zum traditionellen Christ- baumschmuck Drei Tage lang lädt das Bauernhaus-Museum All- gäu-Oberschwaben in Wolfegg zum Adventsmarkt ein. Auch dieses Jahr wird ein Teil der Einnahmen an ver- schiedene soziale Einrichtungen gespendet. Der Eintritt in das Museum ist frei. Am 3. Adventswochenende öffnet das Bauernhaus-Muse- um Allgäu-Oberschwaben zum Adventsmarkt nochmals Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 seine Pforten. Vom 13. bis 15. Dezember präsentieren über 60 sorgfältig ausgewählte Ausstellerinnen und Austeller ihre handgefertigten Produkte in den historischen Muse- umshäusern und auf dem Gelände, darunter handgefer- tigte Strümpfe, kunstvoll geschnitzte Springerle-Model, einzigartige Krippenfiguren, kulinarische Spezialitäten und traditioneller sowie handgemachter Christbaumschmuck. Als „hoimelig und schee“ wird der Adventsmarkt im Bau- ernhaus-Museum gern bezeichnet und ist bekannt für sei- ne besondere Atmosphäre. Inmitten der malerischen Ku- lisse der historischen Museumsgebäude stehen unzählige Christbäume, Lichter und Feuerkörbe sorgen für adventliche Stimmung und wohlige Wärme. Auf dem Gelände spielen die Alphornbläser auf, Harfenklänge beleben alle Winkel, während Nikolaus und Knecht Ruprecht am Samstag und am Sonntag jeweils um 15 Uhr die kleinen Gäste begrüßen. Zudem tragen die adventlichen Vorlesegeschichten „Horch und komm zur Ruhe“ für Kinder inmitten der Tiere im Stall zur gemütlichen und festlichen Stimmung bei. Kulinarisch verwöhnt der Adventsmarkt seine Gäste eben- falls: Von Glühwein, Kinderpunsch, Glühmost und heißem Museumsapfelsaft mit Gewürzen bis hin zur allseits be- rühmt-berüchtigten Feuerzangenbowle ist für alle etwas dabei. Über dem Herdfeuer in der historischen Museumskü- che werden Waffeln und Pfannkuchen frisch ausgebacken, während weihnachtliche Leckereien wie hausgemachtes Birnenbrot und Schokoäpfel den Gaumen erfreuen. Der Eintritt ist frei! Die Spenden gehen dieses Jahr an: Verein Brennnessel e.V. Ravensburg: finanziert Bera- tungsstellen zu sexuellem Missbrauch von Kindern, Bera- tung und Begleitung von Betroffenen und Angehörigen, Präventionsprojekte, Fortbildungen etc. Ambulanter Kinderhospizdienst Amalie: Lebensbeglei- tung für Familien bei Krankheit, Sterben, Tod und Trauer, Kindertrauergruppe. Jugendhilfe Arkade e.V. (JuMeGa): Einrichtungen und Streetwork im Bereich der Jugendhilfe, z.B. Gastfamilien und Integrations-WGs für minderjährige unbegleitete Ge- flüchtete, mobile Jugendarbeit; Patenschaften für Kinder psychisch erkrankter Eltern. Öffnungszeiten am Adventsmarkt: Freitag, 13. Dezember 2024: 16 – 20 Uhr Samstag, 14. Dezember 2024: 11 – 20 Uhr Sonntag, 15. Dezember 2024: 11 – 18 Uhr Für Besucherinnen und Besucher des Adventsmarktes wird ein Shuttlebus eingerichtet, der zwischen dem Hofgarten, der Turnhalle Wolfegg und dem Museum verkehrt. Um den Verkehrsfluss zu erleichtern, wird die Fischergasse während der Veranstaltung als Einbahn- straße geführt. Wir bitten die Anwohnerinnen und An- wohner um Verständnis für das erhöhte Verkehrsauf- kommen und entschuldigen uns im Voraus für etwaige Unannehmlichkeiten. Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de I www.bauernhaus-museum.de Weihnachtskonzert Musikverein Schlier-Ankenreute Der 3. Advent steht vor der Tür und somit auch unser tra- ditionelles Weihnachtskonzert. Am Samstag, den 14. Dezember 2024 um 20 Uhr laden wir Sie recht herzlich in die Festhalle Wetzisreute. Entfliehen Sie aus der hektischen Vorweihnachtszeit und lassen sich vom abwechslungsreichen Programm des Vororchesters „Soundinis“, der Jugendkapelle Schlier- Vogt-Karsee, sowie der Musikkapelle Schiler-Ankenreute überraschen. Auf ein Wiedersehen freut sich Ihr Musikverein Schlier-Ankenreute e.V. Infoveranstaltung bodennahe Gülleausbringung ab 2025 Der Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e. V. lädt am 11. Dezember um 09:30 Uhr zu einer Infoveranstaltung zur bodennahen Gülleausbringung ab 2025 ins Gasthaus Paradies nach Vogt. Referenten sind Jörg Messner vom LAZBW und Simon Bayer vom Landwirtschaftsamt Ra- vensburg. Außerdem wird es einen Ausblick zu den Ver- suchen auf dem Spitalhof geben. Der Eintritt ist frei, die Veranstaltung endet um ca. 13:00 Uhr. Die Tafel Weingarten sucht ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Die Tafel Weingarten versorgt aktuell an drei Tagen in der Woche 183 einkaufsberechtigte Personen und die dazugehörigen 217 Kinder mit günstigen Lebensmitteln. Um dieses Angebot auch weiterhin umsetzen zu können, brauchen wir Verstärkung. Wir holen bei den umliegen- den Supermärkten, Bäckereien und Marktbeschickern die übrig gebliebene Ware ab, bereiten sie für den Verkauf vor und geben sie zu einem symbolischen Preis an Men- schen ab, die gerade nicht auf der Sonnenseite des Le- bens stehen. So verbinden wir Nachhaltigkeit mit sozialem Engagement. Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir Fahrer zur Abholung, helfende Hände für das Sortieren und Vorbereiten von Obst und Gemüse für den Verkauf sowie Personen, die Lust haben, unser Verkaufsteam am Dienstagnachmittag zu bereichern. Haben Sie Lust, sich sinnvoll in einem netten Team zu beschäftigen? Dann melden Sie sich bei der zuständigen Ehrenamtskoordina- torin Simone Prommer unter Tel.: 0751-7646320 oder per E-Mail unter prommer.s@caritas-dicvrs.de. Hier können auch alle ihre Fragen beantwortet werden. Ansprechpartnerin: Ehrenamtskoordination Simone Prommer Tel.: 0751-7646320 E-Mail: prommer.s@caritas-dicvrs.d Einladung zum Frühschoppen in Ravensburg: „Kein Raum in der Herberge – Über Wohnungsnot heute“ Am 15. Dezember 2024 von 11:00 bis 14:00 Uhr laden das Kapuziner Kreativzentrum und die Diakonie Oberschwa- ben Allgäu Bodensee zu einem informativen Frühschop- pen in das Kapuziner ein. Unter dem Motto „Kein Raum in der Herberge – Über Wohnungsnot heute“ möchten die Veranstalter gemeinsam über ein Thema diskutieren, das für unsere Stadtgesellschaft von großer Bedeutung ist. In einer angenehmen und einladenden Atmosphäre er- warten Sie frisch gezapftes Bier, warmer Tee, traditio- nelle Blasmusik und herzhafte Speisen, die für geselliges Beisammensein sorgen. Im Rahmen einer gemütlichen Stammtisch-Atmosphäre wird von 12:00 bis 13:00 Uhr auf der Bühne eine Diskussion über die Wohnungsnot in unserer Region und Lösungsansätze stattfinden. Die Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Diskutanten sind: - Fritz Utz von Haus und Grund - Christian Mayer vom Kapuziner - Christoph Sitta von der CDU Ravensburg - Atakan Celik von der Linken Besonders bewegt Wohnungsnot Frauen und Kinder, weiß Pfarrer Brennecke, der als Leiter des Diakonischen Werkes OAB tätig ist, „Die Wohnungsnot betrifft uns alle. In unserer Beratungsarbeit sehe ich, wie wichtig es ist, für die Schwächsten in unserer Gesellschaft Wettbewerbs- nachteile auszugleichen. Unser Nächster ist nicht nur der, der uns nahesteht, sondern jeder, der in Not ist,“ betont er. „Wir haben dieses Format gemeinsam gewählt, um alle Milieus in der Stadt anzusprechen.“ sagt Christian Mayer. Er hofft „ ...das bei einem geselligen Frühschoppen, mit frisch gezapftem Bier, viele Menschen zusammenkom- men.“ Er geht davon aus „... dass nur gemeinsam wertvol- le Ideen und Ansätze entwickelt werden können, um ein Zuhause für jeden Menschen in Ravensburg zu schaffen.“ Im Kapuziner wird für 200 Menschen gestuhlt sein. Die Diskussion soll auch an den Tischen fortgesetzt werden. Eintritt wird nicht erhoben, Spenden sind möglich. Datum: 15. Dezember 2024 Uhrzeit: 11:00 – 14:00 Uhr Ort: Kapuzinerstraße 27a, Ravensburg Was sonst noch interessiert GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES MINISTERIUMS FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWRITSCHAFT BADEN-WÜRTTEM- BERG UND DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG Wichtiger Schritt für den Naturschutz in Baden-Würt- temberg: Digitale Plattform zur Darstellung naturschutzrecht- licher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gestartet Mit der Freischaltung einer öffentlichen Plattform für na- turschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat Baden-Württemberg einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes gemacht. Die digitale Plattform wird von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg betreut und schrittweise weiter ausge- baut. Sie ermöglicht allen eine umfassende und transparente Einsicht in die seit dem Jahr 2011 festgesetzten naturschutz- rechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Land. Zentrale Informationsquelle „Ab sofort sind auf der Plattform die Kompensations- maßnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft zen- tral abrufbar. Das ermöglicht, diese präzise und transpa- rent nachzuverfolgen. Zusätzlich stehen Informationen zu naturschutzrechtlichen Ökokonto-Maßnahmen zum Abruf bereit. Damit ist die Plattform eine wichtige Infor- mationsquelle für alle, die mit ökologischen Ausgleichs- maßnahmen zu tun haben“, erklärt Dr. Andre Baumann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Integration in den Daten- und Kartendienst der LUBW Die digitale Plattform ist im Daten- und Kartendienst (UDO 4.0) der LUBW integriert. Die zahlreich zur Verfü- gung gestellten Daten werden mithilfe von zwei Dash- boards zentral und übersichtlich dargestellt: • Dashboard zu Kompensationsmaßnahmen in Ba- den-Württemberg • Dashboard zu Ökokonto-Maßnahmen in Baden-Würt- temberg Perspektive: Neues Kompensationsverzeichnis im Jahr 2026 Die jetzt erfolgte Freischaltung der zentralen Plattform ist ein erster Schritt zu einem neuen und umfassenden Kom- pensationsverzeichnis für Baden-Württemberg. Künftig werden hier auch Informationen wie Kompensations- maßnahmen aus dem Artenschutzrecht und der Bau- leitplanung erfasst. Dazu bedarf es zunächst noch einer Anpassung der entsprechenden Rechtsverordnung des Landes durch das Ministerium sowie einer ergänzenden IT-Anwendung, welche die LUBW derzeit entwickelt. „Unser Ziel ist es, dass das neue und umfassende Kom- pensationsverzeichnis im Jahr 2026 zeitgleich mit dem geplanten Inkrafttreten der Verordnung zur Verfügung steht. Eingriffe und Maßnahmen können dann direkt in die dazugehörige Fachanwendung Kompensationsverzeich- nis eingetragen werden. Diese Informationen stehen der Öffentlichkeit dann zeitnah über die heute in Betrieb ge- nommene Plattform zur Verfügung“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, und betont: „Alle verantwortlichen Akteure werden von der zentralen Plattform profitieren, sowohl Verantwortliche von Eingriffen als auch Natur- schutzbehörden, Landschaftsplanende, Naturschutzorga- nisationen, Träger von naturschutzrechtlichen Ökokonto- maßnahmen und ausführende Unternehmen. “ Hintergrundinformation Rechtsgrundlagen für naturschutzrechtliche Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahmen: Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesna- turschutzgesetz (NatSchG) In Deutschland wurde die Verpflichtung zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur und Landschaft mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNat- SchG) eingeführt (vgl. §§ 13 ff. BNatSchG), das erstmals 1976 in Kraft trat. Diese rechtlichen Grundlagen wurden seitdem mehrfach weiterentwickelt und präzisiert. Baden-Württemberg hat die Regelungen des Bundes- naturschutzgesetzes in das Landesrecht integriert (vgl. §§ 14 ff. NatSchG). Durch § 18 NatSchG ist die nach § 17 Abs. 6 BNatSchG den Ländern vorgegebene Pflicht zur Führung eines Kompensationsverzeichnisses in Ba- den-Württemberg konkretisiert und um die Möglichkeit zur Erfassung zahlreicher weiterer Kompensationsmaß- nahmen aus dem Artenschutzrecht und der Bauleitpla- nung erweitert worden. Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Na- tur und Landschaft Grundsätzlich sind erhebliche Beeinträchtigungen (Ein- griffe) in Natur und Landschaft soweit wie möglich bei der Verwirklichung von Vorhaben zu vermeiden und zu minimieren (§ 15 Abs. 1 BNatSchG). Verbleibende Beein- trächtigungen sind vorrangig durch Ausgleichs- oder Er- satzmaßnahmen zu kompensieren, um eine Verschlech- terung des Naturhaushalts zu verhindern (§ 15 Abs. 2 BNatSchG). Diese Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (zusammenfassend auch Kompensationsmaßnahmen genannt) sind in der Regel langfristig vom jeweiligen Ein- griffsverursacher zu unterhalten (§ 15 Abs. 4 BNatSchG). Das Kompensationsverzeichnis dient in erster Linie dazu, dass die jeweils zuständigen Behörden einen Überblick über die vielen Ausgleichsverpflichtungen und Maßnah- menflächen behalten. Über die neue zentrale Plattform der LUBW wird der öffentliche Zugang zu diesen Daten Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 für interessierte Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Vorhabenträger erleichtert, die sich über die bestehenden Maßnahmen im Land informieren wollen. Ökokonto-Maßnahmen: Flexibilität bei der Kompen- sation Um die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen flexibler zu gestalten, wurden mit der Ökokonto-Verordnung (Ver- ordnung des Umweltministeriums über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen) die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um auf freiwilliger Basis vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Diese sogenannten Ökokonto-Maßnahmen können bei spä- teren Eingriffen als Kompensationsmaßnahme genutzt werden und werden ebenfalls im Kompensationsver- zeichnis erfasst. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Schalldämpfer für die Jagd müssen gepflegt werden Untersuchungen ergaben, dass die Reinigung und Pfle- ge von Schalldämpfern immens sicherheitsrelevant ist. Schalldämpfer bei der Jagd erfreuen sich anhaltender Beliebtheit. Ihre Vorteile liegen auf der Hand: Sie bieten besseren Schusskomfort und zusammen mit einem Ge- hörschutz wirken sie gegen Knalltraumata und beugen Lärmschwerhörigkeit vor. Auch der Jagdhund ist dadurch weniger Schusslärm ausgesetzt. Wie bei allen technischen Neuerungen ergeben sich im Laufe der Zeit auch bei Schalldämpfern Erkenntnisse aus der Praxis. Bei zwei Unfällen, die sich jeweils bei Abgabe von Probeschüssen durch die Jäger ereigneten, sind die Schalldämpfer zerborsten, Fragmente und Knall verletz- ten dabei die Schützen. Für das betroffene Schalldämpfer-Modell OR-60 der Fir- ma Krontec läuft aktuell eine Rückrufaktion (www.kron- tec.de/aktuelles/202-rueckruf-or60). Wie sich zudem bei der Unfalluntersuchung zeigte, spielten dabei Korrosions- schäden im Inneren eine maßgebliche Rolle. Insbesondere bei der Schussabgabe bei geringen Temperaturen, zum Beispiel im Winter, kommt es zur Kondensation der hei- ßen Treibgase im kalten Schalldämpfer. Dem kann zwar durch Trocknung begegnet werden, allerdings kommt der Korrosionsprozess durch die vorhandene Feuchtigkeit aus der Umgebungsluft nicht vollständig zum Erliegen. Daher ist es wichtig, die korrosiven Rückstände zu ent- fernen bzw. den Schalldämpfer fachgerecht zu pflegen und zu handhaben. Hierbei sind die Herstellerangaben zu beachten, die ein regelmäßiges Reinigen und Warten fordern. Dies erhält die technische Sicherheit und erhöht die Lebensdauer des Schalldämpfers. Generell wird empfohlen, nach jedem Einsatz den Schall- dämpfer von der Waffe zu demontieren und aufrechtste- hend zu trocknen, um die Feuchtigkeit im Inneren zu ent- fernen. Da die Hersteller oft keine genauen Angaben zur maximalen Schussbelastung ihrer Schalldämpfer ma- chen, wird außerdem zu einer regelmäßigen Inspektion des technischen Zustands durch einen sachkundigen Büchsenmacher geraten. Hinweise zum Umgang mit Schalldämpfern: • Die Laufreinigung an der Waffe erfolgt bei demon- tiertem Schalldämpfer. • Der Waffentransport erfolgt ebenfalls bei demontier- tem Schalldämpfer, um mechanische Belastungen am Gewinde durch Stöße zu vermeiden. • Bei Serienschussabgaben sind die thermische Belas- tung zu begrenzen und die Herstellerangaben hierzu zu beachten, • Schalldämpfer verschleißen und sind daher regelmä- ßig durch einen Sachkundigen auf Schäden überprü- fen zu lassen. AOK warnt erneut vor aktueller Spam- und Phishing-Welle - Datensicherheit bei der AOK „Wir als AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Ober- schwaben stellen sicher, dass die Daten der aktuell über 239.000 Versicherten nicht in fremde Hände gelangen“, betont Markus Packmohr, AOK-Geschäftsführer. „Derzeit erreichen uns leider landesweit Meldungen, dass sich Per- sonen in betrügerischer Absicht als AOK-Mitarbeiter/-in- nen ausgeben und versuchen, über Phishing-Mails oder -SMS an Sozialdaten und sensible Gesundheitsdaten zu gelangen.“ In den Phishing-Mails oder -SMS werden Versicherte dazu aufgefordert, durch Anklicken eines Buttons eine neue Gesundheitskarte zu beantragen, da mit der alten keine Gesundheitskosten mehr übernommen würden. Diese In- formation kommt nicht von der AOK! Markus Packmohr: „Betroffene sollten die E-Mail oder SMS direkt löschen und niemals einen Link anklicken, einen Anhang öffnen oder eine Antwort an den Absender senden!“ Versicherte soll- ten immer kritisch sein und auf ihr Bauchgefühl achten. Im Zweifel sollte lieber einmal weniger geklickt werden. „Wir legen bei der AOK großen Wert auf Datensicherheit. Wir versenden solche Informationen und Aufforderungen niemals über SMS oder E-Mail und wir fragen unsere Ver- sicherten niemals ohne Authentifizierung nach persön- lichen Daten“, so der AOK-Geschäftsführer weiter. Die AOK Baden-Württemberg kommuniziert grundsätzlich schriftlich per Post oder über gesicherte digitale Kanäle, die der Versicherte selbst bestimmt hat (z. B. „Meine AOK- App). Jegliche Kundenkommunikation mit Sozialdaten oder die Herausgabe von persönlichen gesundheitsbe- zogenen Daten findet nur dann statt, wenn die Identität des Versicherten oder berechtigten Vertreters zweifelsfrei festgestellt wurde. Betroffene sollen keine Daten von sich preisgeben. Wenn sie eine solche E-Mail erhalten und dennoch an die Echt- heit glauben, rät AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr, die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwa- ben zu kontaktieren und nachzufragen. Sollten Betroffe- ne bereits Daten von sich preisgegeben haben, lautet die Empfehlung, bei der Polizei Strafanzeige zu stellen und sich an die Verbraucherzentralen sowie die Bundesnetz- agentur zu wenden. Mehr über die Datensicherheit bei der AOK und Tipps, wie man Betrugsmaschen erkennen kann, online unter www. aok.de/mz/datensicherheit-aok. Keine Trendwende am Arbeitsmarkt Im November ist die Zahl der Arbeitslosen im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg im Vergleich zum Vormonat um 1,7 Prozent angestiegen, die Quote lag bei 3,6 Prozent. Insgesamt waren 16.489 Männer und Frauen arbeitslos gemeldet, das waren 10,1 Prozent mehr als im Vorjahr. „Auch wenn der Arbeitsmarkt im Novem- ber einen für die Region und Jahreszeit üblichen Verlauf zeigte, so ist doch das Gesamtniveau der Arbeitslosigkeit in den vergangenen zwölf Monaten deutlich angestiegen“, Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 erklärt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg und ergänzt: „Konjunktur und Transformationsprozesse hinterlassen auch am Arbeitsmarkt am Bodensee und in Oberschwa- ben ihre Spuren.“ Vor diesem Hintergrund ist es umso erfreulicher, dass nach dem Beginn des neuen Ausbildungsjahres die Ar- beitslosigkeit bei den jungen Menschen unter 25 Jahren im Vergleich zum Vormonat deutlich gesunken ist. Auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten denken viele Unter- nehmen langfristig und setzen mit Blick auf den demo- grafischen Wandel auf Fachkräftenachwuchs aus den eigenen Reihen. Daneben spielt die gezielte Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland zunehmend eine Rolle. Die Neuregelungen des Fachkräfteeinwanderungsgeset- zes helfen dabei den Weg zu ebnen und Hürden abzu- bauen. „Ausländische Fachkräfte sind für die Wirtschaft vor Ort ein enorm wichtiges Potenzial. Ohne dieses lässt sich der Fachkräftebedarf langfristig nicht mehr decken“, sagt Mathias Auch. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im No- vember 16.489 Menschen ohne Arbeit, 7.532 Frauen und 8.957 Männer. Zum Vormonat stieg die Zahl um 277 Per- sonen bzw. 1,7 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 1.517 Personen bzw. 10,1 Prozent angestiegen. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 7.842 Menschen zum konjunkturreagiblen Rechtskreis SGB III (Arbeitslo- senversicherung). Das waren 454 oder 6,1 Prozent mehr als vor einem Monat und 1.252 oder 19,0 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 8.647 Menschen arbeitslos gemeldet. Dies sind 177 oder 2,0 Prozent weniger als im Vormonat und eine Zunahme um 265 oder 3,2 Prozent zum November des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren im No- vember 5.050 erwerbsfähige Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit gemeldet, 1.876 davon arbeitslos. Aus den acht Haupt-Asylherkunftsländern waren 3.940 erwerbsfähige Personen gemeldet, von denen 1.347 ar- beitslos waren. Betrachtet man ausschließlich den Monat November, verlief die Arbeitsmarktentwicklung in der Region Bo- densee-Oberschwaben saisonüblich: „In den Landkreisen Konstanz und Bodensee spiegelt sich die beginnende Wintersaison wider, die Arbeitslosigkeit steigt hier saison- bedingt üblicherweise etwas an. Im Landkreis Ravensburg ist die Arbeitslosigkeit hingegen gesunken“, erklärt Mathi- as Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Arbeitskräftenachfrage Die Zahl der Stellenneumeldungen blieb im November unterdurchschnittlich. Unternehmen und Verwaltungen informierten über 1.271 neue, offene Stellen, das sind 84 weniger als im Vormonat. Im gesamten Agenturbereich waren 6.743 offene Stellen gemeldet. Das waren 26 mehr als im Oktober und 220 oder 0,4 Prozent mehr als im November 2023. Gesucht werden vor allem Fachkräfte und höher Qualifizierte, vie- le Arbeitsuchende verfügen jedoch über keine oder nur eine geringe Qualifikation. Kurzarbeit Die Nachfrage nach Kurzarbeit blieb auch im November auf einem erhöhten Niveau. Betroffene Branchen sind insbesondere der Maschinen- und Werkzeugbau, der Be- reich Sondermaschinenbau, Zulieferer für den Fahrzeug- bau und die Elektroindustrie sowie Teile der Baubranche. Im November sind bis zum 25. des Monats bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 54 neue Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 2.482 Beschäftigte eingegangen. Im Oktober waren es 56 Anzeigen auf Kurzarbeit für ma- ximal 1.415 Beschäftigte. Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis stieg die Arbeitslosenquote um 0,2 Pro- zentpunkte auf 3,6 Prozent. Vor einem Jahr lag die Quote bei 3,3 Prozent. Mit 4.494 Frauen und Männern waren 140 oder 3,2 Prozent mehr Menschen arbeitslos als vor vier Wochen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bodensee- kreis 2.149 Menschen (plus 249), das Jobcenter betreute 2.345 Frauen und Männer (minus 109). Im Landkreis Konstanz waren 6.977 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (3.214) oder das Jobcenter (3.763) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Das sind 162 Menschen oder 2,4 Prozent mehr als im Oktober. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Punkte auf 4,2 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 3,8 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 5.018 Menschen über die Arbeitsagentur (2.479) und das Jobcenter (2.539) ar- beitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 25 Personen oder um 0,5 Prozent ab. Die Arbeitslosenquote verblieb bei 3,0 Prozent und liegt damit 0,2 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Achtung bei der Weihnachtsfeier - Bei betrieblichen Feierlichkeiten gilt es steuerlich einiges zu bedenken In vielen Firmen geht sie in diesen Wochen wieder über die Bühne: Die Weihnachtsfeier. Aber Achtung, auch hier greifen die steuerlichen Regelungen, die bei Betriebsver- anstaltungen allgemein gelten. Und jene besagen: Wenn die Kosten der Weihnachtsfeier für einen Arbeitnehmer die Grenze von 110 Euro (Bruttowert) überschreiten, dro- hen nachteilige umsatzsteuerliche und lohnsteuerliche Konsequenzen. Denn dann muss der Arbeitgeber Lohn- steuer abführen, zudem kann der Vorsteuerabzug ver- loren gehen. Übliche Zuwendungen eines Arbeitgebers an seine Mit- arbeiter im Rahmen einer betrieblichen Feier sind lohn- steuer- und sozialversicherungsfrei. Solche üblichen Zu- wendungen sind zum Beispiel Speisen und Getränke, Übernachtungs- und Fahrtkosten oder Aufwendungen für Eintrittskarten zu einer kulturellen oder sportlichen Veranstaltung, soweit die Aufwendungen für die Betriebs- veranstaltung den Betrag von 110 Euro je Arbeitnehmer (inklusive Umsatzsteuer) nicht übersteigen. Außerdem darf neben der Weihnachtsfeier während des Jahres nur noch eine weitere steuerfreie Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug) stattgefunden haben. Bei der Lohnsteuer ist der Höchstbetrag von 110 Euro bei der Weihnachtsfeier ein Freibetrag. Heißt: Liegen die Kosten je Arbeitnehmer z.B. bei 130 Euro, bleiben 110 Euro steuerfrei, die übersteigenden 20 Euro müssen lohnver- steuert werden. Doch Vorsicht: Was für die Lohnsteuer gilt, gilt nicht für die Umsatzsteuer. In Sachen Umsatzsteuer handelt es sich bei dem Höchstbetrag von 110 Euro um eine Freigrenze. Überschreiten die Kosten für einen Teilnehmer der Weih- nachtsfeier den Höchstbetrag von 110 Euro, entfällt der Vorsteuerabzug für die gesamten Aufwendungen für diese Person. Um die Kosten je Teilnehmer der Weihnachtsfeier zu er- mitteln, werden die Gesamtkosten der Veranstaltung Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 durch die Anzahl der teilnehmenden Gäste geteilt, nicht durch die Zahl der eingeladenen Gäste. Für den Fall, dass Arbeitnehmer zur Weihnachtsfeier eine Begleitperson mitbringen dürfen, werden ihnen die Kosten dieser Be- gleitperson zugerechnet. Für Firmeninhaber empfiehlt es sich, die Weihnachts- oder Betriebsfeier so zu planen, dass die Teilnehmer unter der 110-Euro-Grenze bleiben. So kann sowohl das Anfallen von Lohnsteuer als auch der Wegfall des Vorsteuerabzugs verhindert werden. Wird die 110-Euro-Grenze dennoch überschritten, müssen die in diesem Fall entstehenden steuerpflichtigen Zuwen- dungen zwar im Grundsatz vom einzelnen Arbeitnehmer versteuert werden, eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kir- chensteuer) ist aber möglich. Die Zuwendungen sind im Pauschalierungsfall sozialversicherungsfrei. Der kostenlose Kurzratgeber „Steuerfreie Zuwendun- gen bei Betriebsveranstaltungen“ kann unter der ge- bührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 oder mit einer E-Mail an bestellungen@steuerzahler-bw.de beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. an- gefordert werden. Gleichberechtigt und selbstbestimmt leben - mit Behinderung Anspruch auf besondere Leistungsansprüche Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Er macht auf die Belange von Men- schen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen aufmerksam. Wer beeinträchtigt ist, hat Anspruch auf besondere Leistungen der Solidargemeinschaft – auch und gerade im Bereich der sozialen Sicherung, darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Baden-Würt- temberg aufmerksam. Menschen mit Behinderung in Deutschland Ende 2023 lebten in Deutschland knapp 8 Millionen Men- schen mit schwerer Behinderung, das ist fast jeder zehnte Mensch in Deutschland. Über 90 Prozent der Behinde- rungen wurden durch eine Krankheit verursacht, es kann also jeden treffen und fast jeder hat einen Menschen in seinem Umfeld, der mit körperlichen oder seelischen Be- einträchtigungen lebt. Die Deutsche Rentenversicherung beantwortet daher die häufigsten Fragen zu Renten- und Reha-Leistungen schwerbehinderter Menschen: Meine berufliche Tätigkeit fällt mir immer schwerer, kann ich eine Reha-Maßnahme beantragen? Rehabilitations- und Präventionsleistungen der gesetz- lichen Rentenversicherung sollen verhindern, dass eine Behinderung oder Krankheit zur dauerhaften Erwerbs- minderung führen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft daher auf Antrag, ob sie im konkreten Einzelfall helfen kann. Das können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsle- ben sein. Diese sollen zum Beispiel helfen, den bisherigen Arbeitsplatz trotz der gesundheitlichen Einschränkungen zu erhalten. Auch eine berufliche Neuorientierung kommt in Frage. Sie ist oft die bessere Alternative zur völligen Beschäftigungsaufgabe. Ich bin schwerbehindert, dann muss ich doch auch eine Erwerbsminderungsrente bekommen, oder? Die Frage einer Erwerbsminderung lässt sich nicht allein am Grad der Behinderung ablesen. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedin- gungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf nicht ab- sehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Sie entspricht in ihrer Höhe etwa einer Alters- rente. Können Sie noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten, bekommen Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit nimmt die Rentenversicherung ebenso vor, wie die Prüfung der versicherungsrechtlichen Vor- aussetzungen. Gibt es eine spezielle Altersrente für schwerbehinder- te Menschen? Ja, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kommt in Betracht, wenn Ihr Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt, Sie die Mindestversicherungszeit, auch Warte- zeit genannt, von 35 Jahren erfüllen und ein Mindestalter erreicht haben. Sind Sie 1964 oder später geboren, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 65 Jahren ohne Abzüge erhalten. Mit Abzügen von maximal 10,8 Prozent ist das bereits ab 62 Jahren möglich. Wenn Sie vor 1964 geboren sind, ist das jeweils noch einige Mo- nate früher möglich. Mit dem Rentenbeginnrechner unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-rechner er- fahren Sie, wann Sie konkret in Rente gehen können. Ob Sie die Mindestversicherungszeit schon erfüllen, sehen Sie auch in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen“ auf unserer Website www.drv-bw.de. Weitere Fragen zum Thema be- antworten wir auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48024. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Das neue AOK-Kursprogramm ist da: Eine Anmeldung ist ab sofort möglich Auch im Frühjahr und Sommer 2025 bietet die AOK Bo- densee-Oberschwaben wieder ein vielseitiges Kurspro- gramm an. „Das neue Kursprogramm bietet eine bunte Abwechslung. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich“, er- klärt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. Von Entspannung über Ernährung bis hin zu Bewegung und Online-Kursen - für jeden ist etwas dabei. So bieten Kurse wie Rückenpower, Hatha-Yoga oder aktiv abneh- men die perfekte Kombination, um gesund zu bleiben. Alle Kurse werden dabei von erfahrenen AOK-Präventi- onsfachkräften durchgeführt. Anmeldungen nimmt das AOK-Gesundheitsteam unter der Telefonnummer 0711 6525-46641 gerne entgegen. Weitere Kurse können darüber hinaus im Internet unter www.aok.de/bw/gesundheitskurse gebucht werden. Die Kurse sind für AOK-Mitglieder kostenfrei. Kennen Sie schon die AOK NAVIDA - Ihre persönliche Gesundheitsassistentin? In einer Welt, die immer komplexer wird, hält die AOK ihren Versicherten eine smarte Begleiterin für ihre Gesundheit bereit. Die App AOK NAVIDA bündelt eine Vielzahl nütz- licher Funktionen, dank derer man rundum gut versorgt ist: Eine schnelle Einschätzung von Krankheitsanzeichen, die Beratung über ein medizinisches Infotelefon, die Un- terstützung bei der Arztsuche, auch die Auswahl und Buchung von Gesundheitskursen ist möglich. Ein weite- res Highlight: Die Outdoor App komoot wurde als neue Funktion hinzugefügt. Über diese App können Wander-, Rad- oder Laufrouten entdeckt und geplant werden. Der individuell erzielte Fortschritt kann über die persönliche Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Gesundheitsassistentin AOK NAVIDA festgehalten werden. Zuverlässig und sicher: Egal wann, egal wo – AOK NAVI- DA hilft jederzeit und überall, etwas für das Wohlbefinden zu tun. Für AOK NAVIDA benötigt man die Zugangsdaten zu „Meine AOK“. Das garantiert höchste Sicherheit für die Gesundheitsdaten. Jetzt einfach über den Link downloaden: www.aok.de/pk/versichertenservice/app-navida. SVLFG bietet neue Seminare für Binnen- fischer an Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erweitert ihr Bildungsange- bot für die Binnenfischerei mit zwei neuen Formaten – einem Präsenzseminar zur Rettungsweste und ei- nem Online-Vortrag zu Sicherheit und Gesundheit in der Branche. Das neue zweitägige Präsenzseminar „Sicher und gesund arbeiten mit der Rettungsweste“ richtet sich an Unter- nehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte und interessierte Mitarbeitende aus Betrieben mit Ertrin- kungsgefahr, wie der Binnenfischerei oder der Grünpfle- ge an Gewässern. Im theoretischen Teil werden rechtliche Grundlagen, Un- fallstatistiken sowie Gefahren beim Sturz ins Wasser ver- mittelt und Schutzmaßnahmen vorgestellt. Der praktische Teil zeigt, wie eine Rettungsweste korrekt angelegt, über- prüft und gewartet wird. Das Seminar ist für Teilnehmende aus Mitgliedsbetrieben der SVLFG kostenfrei und beinhal- tet auch Übernachtung sowie Verpflegung. Jetzt anmelden unter www.svlfg.de/seminar-rettungs- weste und lebensrettendes Wissen erwerben! Für das Jahr 2025 stehen drei Termine zur Verfügung: • 23./24. Januar 2025 in Waren/ Müritz • 4./5. Februar 2025 auf der Reichenau/ Bodensee • 25./26. Februar 2025 in Weiden/ Oberpfalz Der Online-Vortrag „Sicher und gesund arbeiten in der Binnenfischerei“ vermittelt Grundlagen zur Beurteilung von Gefährdungen und arbeitsbedingten Gesundheitsge- fahren in Binnenfischereibetrieben. Am 15. Januar 2025 kann von 9 bis 12 Uhr bequem von überall aus teilgenom- men und damit Reisezeit gespart werden. Auf der Inter- netseite www.svlfg.de/online-vortrag-binnenfischerei sind die Einwahldaten zu finden. Für die Teilnahme wird ein HTML5-fähiger Browser oder die WebEx-Meetings-App benötigt. Das erworbene Wissen hilft dem Unternehmer, seine Un- ternehmerpflicht zur Unterweisung der Beschäftigten zu erfüllen und trägt zur Verbesserung der Arbeitssicherheit in der Binnenfischerei bei. Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum! Wie hoch ist Deine Umsatzsteuer? Selbstverständlich verdient das Finanzamt auch am Ver- kauf von Weihnachtsbäumen mit – aber wie viel? Das kommt ganz darauf an. Einmal, ob es sich um einen art- gerechten Naturbaum oder die schnöde Imitation des Tannengrüns handelt. Für den Plastikbaum muss der Händler 19 Prozent Umsatzsteuer verlangen während der Umsatzsteuersatz beim Naturprodukt davon abhängt, wer ihn verkauft. Handelt es sich um einen gewerblichen Baumverkäufer, werden beim Kauf 7 Prozent Umsatz- steuer fällig, wobei noch danach unterschieden wird, ob es sich um „Zweige und andere Pflanzenteile ohne Blü- ten – der abgesägte Baum“ oder um „lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln – der Christbaum als Topf- pflanze“ handelt. Wird der treue Weihnachtsfreund hingegen von einem Landwirt verkauft, können gleich drei Steuersätze zur An- wendung kommen, je nachdem, ob der Landwirt umsatz- steuerlich wie ein Gewerbetreibender behandelt werden will oder ob der Landwirt seine Umsatzsteuer pauschal ermittelt. Verkauft er einen Baum, der irgendwo zufällig in seinem Wald gewachsen ist, verlangt er 5,5 Prozent Umsatzsteuer, hat er den Baum hingegen in einer Sonder- kultur aufgezogen, werden 8,4 Prozent fällig. Schließlich gibt es auch noch die Kleinunternehmer. Diese müssen, egal ob Gewerbetreibender oder Landwirt, überhaupt keine Umsatzsteuer verlangen, nicht einmal für einen Plastikbaum. Katamaran: zusätzliche Fahrten an den Adventssamstagen Zusatzfahrten sorgen beim Katamaran an den Ad- ventssamstagen für Entspannung. Der Katamaran kommt an — vor allem an den Advents- wochenenden. Die Reederei bietet zusätzliche Abfahr- ten an den folgenden drei Adventssamstagen und sorgt damit für Entspannung bei der Überfahrt. Ergänzend zu regulären, stündlichen Abfahrten gibt es am 7., 14. Und 21. Dezember auf jeder Seeseite zusätzliche Abfahrten jeweils zwölf Minuten vor dem Regelkurs. Das bedeutet in Friedrichshafen ergänzt die Reederei den Fahrplan mit einer Abfahrt um 10.48 Uhr, 12.48 Uhr, 17.48 Uhr und 19.48 Uhr. Ab Konstanz gibt es um 11.48 Uhr, 16.48 Uhr, 18.48 Uhr und 20.48 Uhr eine Zusatzfahrt. Auch an den Sonntagen erweitert die Reederei ihr Angebot vom 2-Stunden-Takt auf einen Stundentakt. Besonders günstig ist die Überfahrt derzeit mit dem Win- ter-Ticket: Erwachsene fahren am selben Tag für 16 Euro hin und zurück, Kinder (6-14 Jahre) für 8,50 Euro. In Kom- bination mit einem Heißgetränk kostet das Winterticket 18 Euro für Erwachsene und 10,50 Euro für Kinder. Die günstigen Tarife gibt es noch bis zum 7. Januar. Kompetente Hilfe in der Nachbarschaft Ehrenamtliche Versichertenberatende für Rentenanfragen Internationaler Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) würdigt am 5. Dezember 2024, dem Inter- nationalen Tag des Ehrenamtes, das Engagement ihrer rund 120 ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater. Mit ihnen haben die Menschen im Land kosten- frei und direkt vor Ort gut geschulte „Helfer in der Nach- barschaft“. Sie beraten und unterstützen in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung - alleine in diesem Jahr waren es rund 20.000 Beratungen. Dazu kommen über 7.500 Anträge auf Rente und auf Klärung des persönlichen Versicherungskontos die durch die baden-württembergischen Versichertenberaterinnen und -berater im Jahr 2024 aufgenommen wurden. Damit die Anträge direkt in der Sachbearbeitung ankommen, schneller bearbeitet und entschieden werden können, nutzen auch die Ehrenamtlichen die Online-Services der DRV BW. Darüber hinaus klären sie zudem die Vorausset- zungen der verschiedenen Rentenarten oder informieren über den persönlichen Rentenbeginn. Mit ihrer ehrenamt- lichen Arbeit stellen sie ein wichtiges Bindeglied zwischen der DRV und den Versicherten, Rentnerinnen und Rent- Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 nern dar. Die ehrenamtlichen Versichertenberatende fin- den Interessierte über die Internetseite www.drv-bw.de. Wie wird man Versichertenberaterin oder –berater der DRV? Die Versichertenberaterinnen und -berater sind ebenso wie der Vorstand und die Vertreterversammlung Teil der ehrenamtlichen Selbstverwaltung der DRV BW. Die Ver- treterversammlung wählt die Versichertenberaterinnen und -berater auf Vorschlag von Gewerkschaften, Arbeit- nehmervertretungen und sonstigen freien Wählerlisten, die sich zur Sozialwahl stellen. Wer selbst gerne dieses wichtige und interessante Ehrenamt ausüben möchte, sollte sich an die genannten Gruppierungen wenden. Das Büro der Selbstverwaltung der DRV BW unterstützt da- bei und ist per E-Mail unter bvsv@drv-bw.de erreichbar. MIETGESUCHE Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen! Mo – Mi ab 14 Uhr, Do – So ganztags!!! Nordmanntannen und Blaufichten aus eigener Kultur - kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur!!! Überdachter Verkauf oder Reservierung bei Familien Lebherz und Binder in Straß 1, 88276 Berg. Mobil/WhatsApp 0152 03116060 bzw. Tel. 07504 971471 oder 07504 295 Christbäume aus eigener Kultur. Verkauf täglich. Fam. Amann, Berg, Bergstr. 4 bei der Schule/Kirche, Tel.: 0751 5575157 1-2 Zi.-Wohnung in Bft. u. Umgebung zu mieten gesucht (w/60 J., berufst., NR) Mobil 01578/1905150 AUS DER LANDWIRTSCHAFT Weihnachtsgrüße Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog Frohes und ein glückliches neues Jahr Fest 2025 dvwdvw © dvw 139,00 € Größe: 187 x 60 mm 10 © d vw Schöne Weihnachten und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr. dvwdvw 68,00 € Größe: 90 x 55 mm 3 Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr! © d vw © d vw © d vwdvwdvw 68,00 € Größe: 90 x 55 mm und einen guten Start ins neue Jahr! 8 Buchen Sie jetzt Ihre Weihnachtsanzeige www.duv-wagner.de/weihnachtsanzeige *Allen Kunden schenken wir eine Naturkautschuk- Wärm asche, solange Vorrat reicht. Angebote gültig im Manufaktur-Laden Waldburg, bis 04.01.2025. Weihnachts-Aktion Wärmfl asche geschenkt* Kuschelige Weihnachten! Prolana GmbH Am Langholz 10 88289 Waldburg 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Angebote für Ihre Kuschelzeit: Satin Bettwäsche-Kollektion -50% Kamel Duo Winterdecke -25% Gesamte Prolana-Kollektion -10% geschenkt* Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU ab 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg Christbaumverkauf In Baindt Große Auswahl bei sehr guter Qualität erwartet Sie bei Familie Klaus Mohring. 88255 Baindt, Stöcklisstr. 57 (Grünenberg) Verkauf ab 06.12.24 täglich auch sonntags 9 – 12 Uhr + 13 – 18 Uhr Tel. 0160 2690875 Einladung (Schulaufnahme 5) TAG DER OFFENEN TÜR Donnerstag, 12. Dezember 2024 von 17:00 – 19:30 Uhr Treffpunkt: Foyer Grundschule (Ravensburger Str. 18) VERANSTALTUNGEN GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 3,92 MB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 06.12.2024
            2021-06-28_FFH-Vorprüfung_zum_vBP_Reithalle_ges.pdf

            Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer 8223-311 (FFH) Gebietsname "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" 1.3 Vorhabenträger Adresse: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefon/Fax/E-Mail: Tel.: 07502/9406-0 Fax: 0702/9406-18 E-Mail: Petra.Jeske@Baindt.de (BAL) 1.4 Gemeinde Baindt 1.5 Genehmigungsbehörde (sofern nicht § 34 Abs. 6 BNatSchG einschlägig) Landratsamt Ravensburg, Sachbereich Bauleitplanung 1.6 Naturschutzbehörde Landratsamt Ravensburg, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan möchte die Gemeinde Baindt den Neubau einer Reithalle für den bestehenden Reitverein ermöglichen. Dafür soll das Gelände des Reitvereins nach Norden auf landwirtschaftlich genutzter Fläche erweitert werden. Durch die Halle soll künftig der Reitbetrieb auch in den Wintermonaten ermöglicht werden. Neben der Halle soll in das Gebäude noch ein Sozialtrakt integriert werden, außerdem sollen weitere Stellplätze geschaffen werden. Der Reitbetrieb soll weiterhin mit wenigen Reitschülern (4 bis 8 Teilnehmer) oder Gruppenstunden (bis zu 20 Teilnehmer) in der Reithalle oder wie bisher auf dem bestehenden Reitplatz stattfinden. An vereinzelten Tagen im Jahr finden größere Veranstaltungen auf dem Gelände statt, dazu gehört ein Reitturnier im August, die Hauptversammlung im März, eine Turnierversammlung und eine Weihnachtsfeier. Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" liegt etwa 170 m nördlich. Dort fließt der Sulzmoosbach, der etwa 1,1 km flussabwärts in den westlich liegenden Bampfen mündet. 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge so weit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeich- nung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Dargestellt in der Planzeichnung des Bebauungsplans 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift: * Telefon: * Fax: * Sieber Consult GmbH 0751/185281-15 08382 / 27405-99 Lägelerstraße 45 88250 Weingarten E-mail: * Bearbeiter: Kira Urban kira.urban@sieberconsult.eu * sofern abweichend von Punkt 1.3 28.06.2021 Datum Unterschrift Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. § 34 Abs. 6 BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter http://natura2000-bw.de → "Formblätter Natura 2000" mailto:Petra.Jeske@Baindt.de http://natura2000-bw.de/ 2 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 Vermerke der zuständigen Behörde 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer 4.3 4.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß § 34 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 Fristablauf: (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 3 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätz- lich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde [3150] Natürliche nährstoffreiche Seen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [3260] Fließgewässer mit flutender Wasservegetation Der etwa 175 m nördlich des Geltungsbereiches fließende "Sulzmoosbach" ist nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans auf einem etwa 1,4 km langen Fließabschnitt nördlich des Vorhabens als dieser Lebensraumtyp kartiert. Der Erhaltungszustand in diesem Fließabschnitt wird mit "gut" bewertet. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik des Habitats - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) - Stickstoff- und Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag [3212] Kalk-Magerrasen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [6411] Pfeifengraswiesen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [6431] Feuchte Hochstaudenfluren (Subtyp: der planaren bis montanen Höhenstufen) Dieser Lebensraumtyp liegt nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans entlang des "Sulzmoosbaches" etwa 175 m nördlich des Vorhabens vor. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten [6510] Magere Flachland-Mähwiesen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [7140] Übergangs- und Schwingrasenmoore Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [7220*] Kalktuffquellen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [7230] Kalkreiche Niedermoore Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [9130] Waldmeister-Buchenwald Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. 4 [9160] Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [9180*] Schlucht- und Hangmischwälder Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide Der Lebensraumtyp kommt nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans im betrachteten FFH-Gebietsteil etwa 210 m nordöstlich entlang des "Sulzmoosbaches" auf einem etwa 170 m langem Fließabschnitt vor. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik der Habi- tatstruktur - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse Beeinträchtigung möglich durch: - Intensivierung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Sonstige durch Verbrennungs- und Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten [1014] Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior ) Lebensraum: Offene, feuchte Lebensräume mit konstanter Bodenfeuchte und ausreichend Streuauflage; z.B.: Großseggen- riede, Feucht-, Nass- und Streuwiesen, Niedermoore) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1032] Kleine Flussmuschel (Unio crassus ) Lebensraum: Bäche und Flüsse mit mäßiger Strömungsge- schwindigkeit und sandig-kiesigem Substrat; vorwiegend in der Forellen- (Hyporhithral) und Barbenregion (Epipotamal) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor, jedoch mündet der "Sulzmoosbach" etwa 1,1 km flussabwärts in den "Bampfen". Der "Bampfen" ist in der Bestands- und Zielkar- te des Natura 2000-Managementplans als Lebensraum dieser Art dargestellt. Ein Vorkommen der Art im Bereich des Vorhabens oder eine Beeinträchtigung des "Bampfen" durch eine Verände- rung des "Sulzmoosbaches" können daher nicht ausgeschlossen werden. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffen- heit) - Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten Beeinträchtigung möglich durch: - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Organische Verbindungen - Schwermetalle - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) 5 [1037] Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia ) Lebensraum: Fließgewässer mit sandiger Sohle. Bedeutend ist der Charakter des Gewässers (Offenheit), die Fließgeschwindig- keit, Wasserqualität und eine Beschattung durch angrenzende Gehölze. Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1083] Hirschkäfer (Lucanus cervus) Vorkommen der Art sind aus dem Umfeld des FFH-Gebietes nur mit vereinzelten Nachweisen bekannt, trotz gezielter Nachsuche und Recherchen wurden im Gebiet keine Hirschkäfer nachgewie- sen. [1044] Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale ) Lebensraum: Quellmoore, Grundwasser geprägte Gräben; hohe Anforderungen an Sauerstoffversorgung, Wassertemperatur, Dichte der emersen Vegetation, etc. Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1093*] Steinkrebs (Austropotamobius torrentium ) Lebensraum: strukturreich Oberläufe naturnaher Gewässer; charakteristisch: Vorhandensein von grobem bzw. kiesigem Substrat Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1131] Strömer (Leuciscus souffia agassizi ) Lebensraum: rasch fließende, sauerstoffreiche Gewässer der Äschenregion mit kiesigem Substrat, Gewässer der unteren Forellen- und Barbenregion sowie Zu- und Abflüsse von Seen und Seitengewässer von kleineren Flüssen. Der Strömer konnte bei der Bestandsermittlung im Oktober 2018 im "Oberen Bampfen" nachgewiesen werden. Der "Sulzmoos- bach" nördlich des Vorhabens mündet etwa 1,1 km westlich in den "Bampfen" und ist im betrachteten Fließabschnitt nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans als Lebensstätte der Art eingetragen. Weder im "Sulzmoosbach" noch im "Oberen Bampfen" liegen im Umfeld der Planung Befischungsversuche vor. Aufgrund der geringen Bestandsdichten und des fehlenden Nachweises von Jungtieren wird der Zustand der Population im FFH-Gebiet mit "mittel bis schlecht" bewertet. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffen- heit) - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Stickstoff- und Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Schwermetalle - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebstoffe und Sedimente) - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) [1134] Bitterling (Rhodeus sericeus amarus ) Lebensraum: Stehende und langsam fließende Gewässer mit Teich- oder Flussmuschelbeständen Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1163] Groppe (Cottus gobio ) Lebensraum: sommerkühle und sauerstoffreiche Seen und Fließgewässer (Forellen- und Äschenregion) mit kiesigem, Ebenso wie beim Strömer ist der Fließabschnitt des "Sulzmoos- bach" etwa 175 m nördlich des Vorhabens nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans als Lebens- stätte der Groppe in die Bestandskarte des FFH- 6 sandigem bis steinigem Substrat Hauptlebensräume: wenig verbaute Oberläufe von Bächen und kleineren Flüssen Managementplans eingetragen. Bei der Bestandsermittlung im Oktober 2018 wurde die Groppe in allen größeren Zuflüssen der "Schussen", allerdings mit Ausnahme des "Oberen Bampfen", nachgewiesen, eine Untersuchung des "Sulzmoosbaches" hat nicht stattgefunden. Ein Vorkommen der Art im Vorhabensbe- reich kann daher nicht ausgeschlossen werden. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffen- heit) - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Stickstoff- und Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebstoffe und Sedimente) Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Schwermetalle - Management gebietsheimischer Arten - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) [1193] Gelbbauchunke (Bombina variegata ) Lebensraum: Laichgewässer: ephemere Gewässer (z.B. Fahrspu- ren, Tümpel, Pfützen); Landlebensraum: nicht landwirtschaftlich genutzte Vegetationsbestände (z.B. naturnahe Wälder, Ru- deralflächen, Hochstaudenfluren) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1323] Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii ) Lebensraum: Optimal: große alt- und totholzreiche Buchen- und Ecihenwälder; charakteristisch: laubholzreiche, großflächige Wälder tieferer Lagen mit ausreichenden Quartieren (z.B. Spechthöhlen) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1324] Großes Mausohr (Myotis myotis ) Lebensraum: Laub- bzw. Laubmischwälder (v.a. unterholzfreie, hallenartige Buchenwälder); Jagdhabitat: auch andere Waldty- pen, großflächige Magerrasen, Extensivwiesen, Waldrandberei- che; Kinderstuben: Dachstühlen meist älterer Gebäude (z.B. Kirchen, Schlösser); Zwischen- und Winterquartiere: natürliche Höhlen, Stollen, Keller Das Große Mausohr konnte bisher im Gebiet nicht nachgewiesen werden, dennoch ist das gesamte FFH-Gebiet gem. der Be- stands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans potentielle Lebensstätte dieser Art. Die langgezogenen, schmalen Fließgewässer und ihre Gehölzstrukturen eignen sich für die Art weder als Quartier- noch als Nahrungshabitat, stellen aber potentielle Leitstrukturen zwischen Quartieren und Jagdhabitaten dar. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Akustische Reize (Schall) Beeinträchtigung möglich durch: - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Licht - Organische Verbindungen 7 - Schwermetalle - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) [1337] Biber (Castor fiber ) Lebensraum: mittelgroße bis große Still- und Fließgewässer mit ausreichender Wassertiefe, ausreichender Größe des Habitats (Reviere z.T. > 1 km Uferlänge) und geeigneten Nahrungspflan- zen (entscheidend: Weichhölzer); Charaktertier großer Flussauen (v.a. Weichholzaue & Altarme) Ein Vorkommen dieser Art im betrachteten FFH-Gebietsteil wurde durch einen Damm direkt nördlich im "Sulzmoosbach" nachge- wiesen. Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000- Managementplans ist der gesamte Abschnitt des "Sulzmoosba- ches" nördlich des Vorhabens Lebensstätte dieser Art. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität Beeinträchtigung möglich durch: - Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhält- nisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Akustische Reize (Schall) - Optische Reizauslöser/Bewegung (ohne Licht) - Organische Verbindungen - Management gebietsheimischer Arten - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten [1381] Grünes Besenmoos (Dicranum viride ) Standort: Luftfeuchte Laub- oder Mischwälder mit relativ offenem Kronendach Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1393] Firnisglänzendes Sichelmoos (Drepanocladus vernicosus ) Standort: neutrale bis leicht saure, kalkarme, meist nasse Stand- orte (z.B. Flach-, Nieder-, Übergangs- und Zwischenmoore) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1902] Frauenschuh (Cypripedium calceolus ) Standort: Lichte Laub- und Nadelwälder, Gebüsche und Säume auf kalkhaltigen Lehm-, Ton- und Rohböden bis 1500 m ü. NN Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1903] Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii ) Standort: Flach- und Zwischenmoore bis 1100 m ü. NN Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [4096] Sumpf-Siegwurz (Gladiolus palustris ) Standort: Sowohl auf kurzzeitig überschwemmten als auch auf trockenen Böden Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer - und ggf. geografische Bezeichnung - mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 8 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde 6.1 anlagebedingt 6.1.1 Flächenverlust (Versiegelung) Alle o.g. LRT Die Flächen des Vorhabensbereiches außerhalb des FFH- Gebietes werden bebaut. Die Natura 2000-Flächen werden davon nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.1.2 Flächenumwandlung Alle o.g. LRT Innerhalb des Geltungsbereiches werden landwirtschaftliche Grünflächen zu Gebäuden und Stellplätzen umgewandelt. Die in deutlicher Entfernung liegenden Natura 2000-Flächen werden davon nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.1.3 Nutzungsänderung Alle o.g. LRT Durch die Nutzungsänderung der außerhalb des FFH-Gebietes liegenden Grünflächen zu einem Gebäude und Stellplätzen erfahren die Natura 2000-Flächen keine Beeinträchtigung. Beeinträchtigung: keine 6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen Alle o.g. LRT Durch das Vorhaben südlich der Teilfläche des FFH-Gebietes werden keine FFH-Lebensräume zerschnitten oder fragmen- tiert. Beeinträchtigung: keine 6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserre- gimes Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Strömer (1131) Groppe (1163) Biber (1337) Kleine Flussmuschel (1032) Erhebliche nachteilige Veränderungen des (Grund-) Wasser- regimes im betrachteten FFH-Gebietsteil können aufgrund der geringen zusätzlich versiegelten Fläche ausgeschlossen werden. Eine Einleitung von Niederschlagswasser in den "Sulzmoosbach" ist nicht geplant. Beeinträchtigung: keine 6.2 betriebsbedingt 6.2.1 stoffliche Emissionen Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Alle o.g. LRT Durch den Betrieb der Reithalle werden keine erheblichen stoffliche Emissionen verursacht. Die geplante Reithalle selbst wird nicht beheizt, lediglich zur Beheizung der untergeordne- ten Sozialräume und zur Warmwasserbereitstellung wird eine kleine Heizanlage installiert. Aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet kann daher eine Beeinträchtigung durch Stick- stoffimmissionen in das Plangebiet ausgeschlossen werden. Eine Zunahme des Anliegerverkehrs in den Sommermonaten im Vergleich zum derzeitigen Zustand wird durch den Bau der Reithalle nicht verursacht, da der durchschnittliche Umfang des Reitbetriebes nicht erhöht wird. Zusätzlich entsteht zukünftig allerdings die Möglichkeit Reitunterricht in den Wintermonaten abzuhalten, daher kommt es während dieser Zeit zu einer geringfügigen Zunahme des Anliegerverkehrs. Da immer nur eine geringe Anzahl an Teilnehmern die Halle gleichzeitig nutzen kann, kann ein erhebliches zusätzliches Verkehrsaufkommen und damit eine erhebliche Verschlechte- rung der Luftqualität durch den Anliegerverkehr ausgeschlos- 9 sen werden. Durch das Vorhaben entstehen keine offenen Böden, von denen Staubeinträge in das FFH-Gebiet ausgehen könnten. Beeinträchtigung: keine 6.2.2 akustische Veränderungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Die im FFH-Gebiet bestehende akustische Vorbelastung durch den Verkehr, die landwirtschaftlichen Hofstellen und den Freizeitlärm von dem Reitbetrieb der bestehenden Bebauung wird durch den Bau der Reithalle nicht in relevantem Ausmaß vergrößert, da keine Zunahme des Reitbetriebes geplant ist. Durch die Halle wird voraussichtlich das FFH-Gebiet von den vom Bereich des Vorhabens ausgehenden Geräuschen eher abgeschirmt. Beeinträchtigung: keine 6.2.3 optische Wirkungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Im Rahmen der guten naturschutzfachlichen Praxis wurden im Bebauungsplan Einschränkungen für die Beleuchtung und Photovoltaik-Anlagen festgesetzt. Aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet kann daher eine Beeinträchtigung der im FFH-Gebiet vorkommenden Tiere durch optische Reize oder schädliche Lockwirkungen ausgeschlossen werden. Darüber hinaus endet die Nutzung der Halle in den Abendstunden spätestens um 22 Uhr. Beeinträchtigung: keine 6.2.4 Veränderungen des Mikro- und Mesokli- mas Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Großes Mausohr (1324) Strömer (1131) Groppe (1163) Biber (1337) Kleine Flussmuschel (1032) Für den Bau der Reithalle und der Stellplätze wird kleinflä- chig Offenland versiegelt, wodurch sich in geringem Umfang die Kaltluftbildung verringert und die Wärmeabstrahlung begünstigt. Durch die Pflanzung von Gehölzen kommt es im Bereich der Stellplätze zu einer Verschattung, wodruch das Kleinklima im Plangebiet verbessert wird. Aufgrund der Kleinräumigkeit des Vorhabens und der Entfernung zum Plangebiet können daher erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Durch den Bau der Reithalle in der überwiegend offenen Landschaft werden keine lokalen Luftströme beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.2.5 Gewässerausbau Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Biber (1337) Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Ein Gewässerausbau ist nicht geplant. Da das Vorhaben sehr kleinräumig ist und deutlich außerhalb des FFH-Gebietes liegt, kommt es nicht zu einer Beeinträchtigung. Beeinträchtigung: keine 6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Biber (1337) Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Von der geplanten Bebauung gehen keine die Wasserqualität erheblich beeinträchtigenden stofflichen Emissionen aus. Durch die Festsetzung zur Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser wird sichergestellt, dass keine Materia- lien mit dem Niederschlagswasser in Kontakt kommen, die zu stofflichen Einträgen in das Regenwasser führen könnten. Außerdem wird das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert. Daher kann eine Beeinträchtigung des "Sulzmoosbaches" und damit der darin vorkommenden Arten ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.2.7 Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision Alle o.g. LRT Da das Plangebiet außerhalb der betrachteten Natura 2000- Gebietsteile liegt, kommt es zu keiner betriebsbedingten 10 Zerschneidung. Auch eine Gefährdung durch Kollision mit Fahrzeugen der Anlieger ist aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet nicht gegeben. Beeinträchtigung: keine 6.3 baubedingt 6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) Alle o.g. LRT Im Zuge der Baumaßnahmen werden möglicherweise klein- räumig landwirtschaftliche Flächen zur Lagerung und für die Befahrung der Baustelle außerhalb des Geltungsbereiches in Anspruch genommen. Da die Flächen außerhalb des FFH- Gebietes liegen, das Vorhaben sehr kleinräumig und die Inanspruchnahme zeitlich begrenzt ist, kann eine Beeinträch- tigung des FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.3.2 Emissionen Alle o.g. LRT Biber (1337) Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Während der Bauzeit sind geringfügig Staub- und Lärmemis- sionen zu erwarten. Aufgrund der Entfernung kann es wäh- rend der kurzen Bauzeit jedoch nicht zu erheblichen Beein- trächtigungen des FFH-Gebietes kommen. Beeinträchtigung: keine 6.3.3 akustische Wirkungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Während der Bauarbeiten wird es zu Lärmemissionen durch Baumaschinen und -fahrzeuge kommen. Erhebliche nachtei- lige Auswirkungen auf mögliche störungsempfindliche Arten im betrachteten FFH-Gebietsteil können aufgrund der nur kurzzeitigen Beeinträchtigung und des Abstandes zwischen dem Vorhaben und betrachtetem FFH-Gebietsteil jedoch ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.3.4 optische Wirkungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Durch die Bautätigkeit im Vorhabengebiet kann es kurzzeitig zu einer Zunahme von optischen Reizen in Richtung des FFH- Gebietes kommen. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebiete durch baubedingte optische Wirkungen kann aber aufgrund des geringen Ausmaßes des Vorhabens und der zeitlichen Begrenzung ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer – und ggf. geografische Bezeich- nung – mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 11 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnum- mer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben (siehe Punkt 8) 8. Anmerkungen Im näheren Umfeld des Gewässerabschnittes des "Sulzmoosbaches" sind weitere Vorhaben bekannt. Weiter östlich befinden sich die Vorhaben "Ge- wässerausbau 'Geigensack' ", "Bebauungsplan 'Geigensack' " und das geplante Vorhaben "Bebauungsplan 'Bühl' ". Andere bekannte Vorhaben im weiteren Umfeld sind der "Bebauungsplan und dessen Änderung 'Marsweiler Ost 2' " am nordöstlichen Ortsrand und der "Bebauungsplan 'Grünenberg- straße - Stöcklisstraße' " am südöstlichen Ortsrand von Baindt, "Bebauungsplan 'Geigensack-Erweiterung'" und "Bebauungsplan und dessen Änderung 'Bifang'" am nördlichen Ortsrand von Baindt, "Vorhabenbezogener Bebauungsplan 'Wohnen Mehlis' ", "Bebauungsplan und dessen Erweiterung 'Gewerbegebiet Mehlis' " im Ortsteil "Schachen", "Bebauungsplan und dessen Änderung 'Kiesgrubenstraße' " im südlichen Bereich von Baindt und der Bebauungsplan "Lilienstraße" am nordwestlichen Ortsrand von Baindt. Da bei dem hier thematisierten Vorhaben keine Einleitung in das Gewässer oder Veränderungen des Gewässerverlaufes geplant sind und durch das Vorhaben keine Beeinträchtigung erfolgt, welche in Summation mit anderen Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen könnten, können Summationswirkungen durch das Vorhaben ausgeschlossen werden. Da keine Informationen über weitere mögliche Vorhaben aus anderen Gemeinden vorliegen, die das FFH-Gebiet beeinträchtigen können, bleibt die abschließende Beurteilung der zuständigen Behörde überlassen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 12 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Lageplan FFH-VorprŸfung_A4 Ansichtsbereich-1 Ansichtsbereich-2[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 395,24 KB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 13.01.2023
              Amtsblatt_2024_10_31_KW44.pdf

              Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 31. Oktober 2024 Nummer 44 Digitalisierung in der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt treibt die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung aktiv voran und bietet bereits zahlreiche Services online an, die Bürgerinnen und Bürgern Behördengänge ersparen. So können An-, Ab- und Ummeldungen zur Hundesteuer, SEPA-Mandate, das Fundbüro sowie Standes- amtsurkunden online beantragt und bezahlt werden. Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen lassen sich bequem von zu Hause aus erledigen. Auch der Wasserzählerstand kann online übermittelt wer- den, was Verwaltungsprozesse schneller und bürgerfreundlicher macht. Zusätzlich ist Baindt in der Lage, xRechnungen zu versenden, die beim Empfänger direkt eingelesen werden können, was die Effizienz des Verwaltungsaustauschs erheblich steigert. Über die Home- page und die Gemeinde-App bietet die Verwaltung zudem einen Mängelmelder an, mit dem Bür- gerinnen und Bürger Probleme im öffentlichen Raum melden können. Die digitale Kommunikation in Baindt wird durch die eigene Gemeinde-App und eine aktive Präsenz auf Instagram ergänzt. Die App informiert rund 650 Bürgerinnen und Bürger direkt über wichtige Ereignisse und Notfälle. Auf unserer Homepage finden sich zusätzlich ein Bürgerinformationssystem zur Einsicht von Gemein- deratssitzungen und die neuesten Informationen rund um die Gemeinde. Im Bildungsbereich legen wir ebenfalls einen Schwerpunkt auf Digitalisierung. Die Grundschule verfügt bereits seit fünf Jahren über Tablets, die laufend aufgestockt werden und heute in mehreren Klassensätzen verfügbar sind. Im Rahmen der aktuellen Schulsanierung wird zudem jedes Klassenzimmer mit digitalen Tafeln und einer umfassenden digitalen Ausstattung auf den neuesten Stand gebracht. Durch diese Initiativen setzt die Gemein- de Baindt ein starkes Zeichen für die Zu- kunftsfähigkeit der kommunalen Ver- waltung und Bildung, schafft bürgernahe Lösungen. Ein herausragendes Beispiel für Baindts digitalen Fortschritt ist die Teilnahme am Pilotprojekt für den digi- talen Gewerbesteuerbescheid. Die Ge- meinde ist eine von wenigen Kommunen in Deutschland, die mit der DATEV be- reits erfolgreich einen digitalen Bescheid vollständig elektronisch veranlagt hat – ein Meilenstein, der vor zwei Wochen erreicht wurde. Als eine der ersten kommunalen Verwal- tungen deutschlandweit und als erste in Baden-Württemberg hat die Gemeinde Baindt im September 2024 einen digita- len Gewerbesteuerbescheid erfolgreich übersandt. Die Mitarbeitende der Käm- merei, Frau Winkler und Herr Müller, ha- ben dieses Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit der Firma mps (Finanzprogrammhersteller der Ge- meinde Baindt) begleitet. Dies ist ein großer Erfolg, da hiermit ein vollständig digitales Verfahren realisiert wurde. Es reicht von der Steuermeldung des Unternehmens bis hin zur Bescheiderstellung der Kommune. Was simpel klingt, ist in der Handhabung durchaus aufwändig, sind doch mehrere Akteure mit ihren eigenen Anforderungen und Schnittstellen beteiligt. Der nun vollzogene digitale Prozess vereinfacht die Datenerfassung, vermeidet Aufwände für den postalischen Versand von Briefen und bietet damit zeitliches Einsparpotenzial für Verwaltung wie Unternehmen. v.l.n.r. Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt Simone Rürup, Kassenverwal- ter der Gemeinde Baindt Robert Müller, Steuerberater Ronald Spahlinger und Mitarbeiterin der Kämmerei der Gemeinde Baindt Barbara Winkler Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Der digitale Gewerbesteuerbescheid wird im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) eingeführt. Die gesetzlichen Vorgaben geben zwar zunächst „nur“ die Etablierung eines digi- talen Eingangskanals vor, dennoch steht im Fokus ein ganzheitlicher und medienbruchfreier Prozess inklusive digitalem Rückkanal. Beginnend mit dem elektronischen Empfang der digitalen Informati- onen der Gewerbesteuergrundlagenbescheide als Mitteilung vom Finanzamt über die Verarbeitung in der Kommune, bis hin zur elektronischen Bereitstellung des digitalen Gewerbesteuerbescheides in die Postfächer der Steuererklärenden. Also genau das, was in der Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Baindter Steuerberater Ronald Spahlinger und der Steuerberatersoftware aus dem Hause DATEV erfolgreich erprobt werden konnte. In der Gemeinde Baindt besteht großes Interesse am Gelingen der voranschreitenden Digitalisierung. „Für unsere Unternehmen wie für die knapp 5.500 Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde wollen wir immer mehr Verwaltungsprozesse online anbieten“, erläutert Simone Rürup, Bürgermeis- terin der Gemeinde Baindt. „Nicht zuletzt deshalb waren wir selbstverständlich sehr gern bereit, das länderübergreifende Pilotprojekt aktiv zu begleiten und mit den Erfahrungswerten der Testläufe voranzubringen.“ Die Gemeinde Baindt hofft, dass im nächsten Schritt zahlreiche Gewerbetreiben- de vom Angebot der digitalen Abwicklung im Bereich der Gewerbesteuer Gebrauch machen. Un- ternehmen können den digitalen Gewerbesteuerbescheid wie folgt beantragen: Entweder über das Elster-Portal durch Ausfüllen der Anlage „Bekanntgabe“ im elektronischen Zustellwunsch oder durch eine Einwilligung gegenüber der Gemeinde Baindt. Das nächste Pilotprojekt wird die elektronische Wohnsitzanmeldung sein. Damit soll Bürgerinnen und Bürgern möglich gemacht werden, ihren Wohnsitz online bei der zuständigen Meldebehörde anzumel- den oder zu ändern. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden. Ihre Gemeindeverwaltung Informationen zur Ausschreibung weiterer Baufelder im Fischerareal Das „Fischerareal“ in unmittelbarer Nähe zur unserer neuen Ortsmitte soll ein qualitätvolles, lebendiges Wohn- gebiet mit verschiedenen Wohnangeboten werden. Der Gemeinderat hat sich deshalb Anfang 2020 entschieden, die Bauplätze in einem Konzeptvergabeverfahren zu ver- geben. Dieses Verfahren gliederte sich in zwei Bauab- schnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wurde je ein Ankerprojekt für die Baufelder 1 und 2 gesucht. Die Aufgabe der Ankerprojekte war es, durch ihre Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte zu schaffen, die sogenannten An- lieger. In verschiedenen Veranstaltungen wurde das Kon- zeptvergabeverfahren den einzelnen Akteuren, wie Bau- träger, Architekten und auch Privatpersonen vorgestellt. Mitte des Jahres 2023 wurde der Gemeindeverwaltung von allen vier Akteuren signalisiert, dass die aktuelle wirt- schaftlich schlechte Lage die Projektentwicklung hemmt. Anfang dieses Jahres hat die Gemeindeverwaltung Mark- terkundungsgespräche durchgeführt, um die weitere Ent- wicklung zu terminieren. Zwischenzeitlich hat sich die Lage in der Bauwirtschaft wieder et- was stabilisiert, sodass von verschiedenen Akteuren signalisiert wurde, dass Interesse an Grundstücken im Fischerareal besteht. In- zwischen wurden für das Ankerprojekt sowie das Anliegerprojekt im Baufeld 2 (Baukörper C und D) die Bauanträge eingereicht. In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 wurde beschlossen, dass das Baufeld 2 mit den Baukörpern E, F und G im Konzept- vergabeverfahren ausgeschrieben wird. Am Dienstag, den 26. November 2024 findet eine Informationsveranstaltung für Interes- senten als Vermarktungsauftakt der weiteren Baufelder im Fischerareal statt. Für Interes- senten, die sich mit einer Baugemeinschaft bewerben wollen, wird am Mittwoch, den 04. Dezember 2024 über „Bauen in Gemeinschaf- ten“ ausführlich informiert. Beide Veranstal- tungen finden jeweils um 19:00 Uhr im Sit- zungssaal des Rathauses statt. Ihre Gemeindeverwaltung Baufeld 1 Baufeld 3 Baufeld 2 Baukörper A Baukörper B Baukörper C Baukörper D Baukörper G Baukörper F Baukörper E Baukörper C Baukörper D Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Bauämterexkursion zu Hochwasserschutzmaßnahmen in Baindt und Weingarten Starkregenereignisse aber auch langanhaltender Land- regen tritt künftig infolge des Klimawandels immer häufi- ger und in noch heftigerer Ausprägung auf. In Baindt und Weingarten wurden allerdings Maßnahmen ergriffen, um dieser steigenden Gefahr zukünftig besser begegnen zu können. Zur Vorstellung der umgesetzten Hochwasser- schutzmaßnahmen hatten die Gemeinde Baindt und die Stadt Weingarten am 14. Oktober Bauämter und Klima- schutzstellen aus der Region zur Exkursion „Hochwasser- schutz und Starkregenrisikomanagement in Baindt und Weingarten“ eingeladen. Dem Aufruf folgten bei schönem Wetter interessierte Vertreterinnen und Vertreter aus über zehn Kommunen sowie Institutionen der Region Boden- see-Oberschwaben. Die erste Station der Exkursion war das neu gestaltete Gewässer in Baindt. Nach einer kur- zen Einführung durch den Klimaschutzkoordinator der Gemeinde Baindt Florian S. Roth, erläuterten der Orts- baumeister der Gemeinde Florian Roth und Vertreter des Ingenieurbüros Fassnacht im Rahmen einer einein- halbstündigen Besichtigung ausführlich die umgesetzten Maßnahmen. Es entwickelte sich ein reger Austausch un- ter allen Teilnehmenden. Die Gemeinde Baindt hat 2020 als eine der ersten Kommunen in der Region zusammen mit dem Fachbüro ein kommunales Starkregenrisikoma- nagement erarbeitet. Das neugestaltete Gewässer als konkrete Hochwasserschutzmaßnahmen wurde hieraus entwickelt und umgesetzt. Hochwasserschutz und Ökologie gehören für die Gemein- de Baindt untrennbar zusammen, weshalb die Neuanlage des Gewässers in besonders naturnaher und ökologischer Bauweise erfolgte. Die umgesetzten Maßnahmen zum Hochwasserschutz haben sich im Ernstfall des diesjähri- gen Hochwassers auch bereits in der Praxis erfolgreich be- währt. Um den ökologischen Aspekt möglichst umfassend zu berücksichtigen wurde beim Neubau der Brückenbau- werke besonders auf deren ökologische Durchgängigkeit geachtet. Außerdem wurde im Zuge der Maßnahmenum- setzung eine Streuobstwiese neu angelegt. Anschließend ging es gemeinsam weiter zur zweiten Sta- tion nach Weingarten zum „Grobrechen Scherzach“. Nach einer kurzen Einführung durch Helena Hack, Stabstelle Klimaschutz der Stadt Weingarten, zeigte die Leiterin des Tiefbau- und Grünflächenamts Weingarten, Annet- te Mehrle, auf eindrücklichen Fotos, wie es entlang der Scherzach während des letzten großen Hochwassers 2011 in Weingarten aussah. Das Fließgewässer Scherzach wurde zwar im Stadtgebiet Weingarten hochwassersi- cher ausgebaut, allerdings drohten bisher bei Hochwas- ser besonders im Bereich der Brücken Verklausungen durch Bäume und grobes Astwerk aus dem Waldtobel der Scherzach. Damit die innerstädtisch umgesetzten Hochwassermaß- nahmen greifen können, wurde nun oberhalb des Stadt- gebiets ein Grobrechen gebaut, um das angeschwemmte Material, insbesondere Baumstämme und grobes Ast- werk, künftig zurückzuhalten. Dieser Grobrechen ist ein Bauwerk aus Stahlrohren, die in die Gewässersohle ein- gebunden sind. Während starken Regenereignissen soll das Bauwerk künftig Bäume und größeres Astwerk ab- halten, ohne das Einsatzpersonal während der Gefah- renlage zu binden. Zur gemeinsamen Exkursion kam es insbesondere auf- grund der Teilnahme beider Kommunen am Projekt „Zu- kunftsgrün – Spiel ohne Grenzen“. Im Rahmen dieses Interreg-Projekts nehmen insgesamt 14 Kommunen aus der gesamten Bodenseeregion teil. Dabei geht es neben einem intensiven Austausch der teilnehmenden Kommu- nen, auch um einen spielerischen Wettbewerb mit dem Ziel Maßnahmen zur besseren Anpassung an den Klima- wandel umzusetzen, beispielsweise durch Neupflanzung von Bäumen. Florian S. Roth Klimaschutzmanager Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Stellenanzeigen Wir suchen eine Assistenz Bürgermeisterin und Hauptamtsleitung (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit knapp 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Assistenz (m/w/d) für die Bürgermeisterin und Hauptamts- leitung in Vollzeit. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld in einer dienst- leistungsorientierten Verwaltung. Sie unterstützen und organisieren die Arbeit der Bürgermeisterin und Hauptamtsleitung beispielsweise bei der Terminkoordination und -überwachung, Postbearbeitung, Telefon, Bereitstellung von Unterlagen, Empfang von Gästen und Organisation von Besprechungen. • Dabei verfolgen Sie eigenständig das Ziel, die nötigen Informationen und Unterlagen so aufzubereiten, dass eine gute Vorbereitung von Terminen sowie eine angemessene Priorisierung der Aufgaben sicher- gestellt ist. Hierzu verschaffen Sie sich einen stets aktuellen Überblick über die laufenden Themen, we- sentlichen Zusammenhänge und über die beteiligten Personen und Institutionen. • Sie wirken bei der Weiterentwicklung von Prozessen mit dem Ziel einer weiteren Digitalisierung mit, über- nehmen Recherchen im Internet und bereiten Daten und Informationen auf. • Für die Kontakte der Bürgermeisterin aus Bürgerschaft, Politik, Wirtschaft, sonstigen Organisationen und der Verwaltung sind Sie Ansprechperson. Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Abgeschlossene Berufsausbildung in der öffentlichen Verwaltung oder im kaufmännischen Bereich • Selbstständiges, sorgfältiges und strukturiertes Arbeiten sowie gute schriftliche und mündliche Ausdrucks- fähigkeit • Integrität, Zuverlässigkeit und Flexibilität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen Berufserfahrung ist erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung. Wir bieten • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer Vergütung nach persönlicher Eignung bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD sowie weitere komfortable Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mit- arbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 24.11.2024 unter bewerbung@baindt. de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Frau Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0) oder die Hauptamtslei- terin Frau Stocker (Tel. Nr. 07502 9406-40, E-Mail: f.stocker@baindt.de ) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekas- se zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeinde- kasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglich- keit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsver- fahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 22.10.2024 wurde die Gebührenkalkulation 2025 -2026 sowie 2027 in der Ab- wassersatzung beschlossen und folglich eine Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Freitag, 01. November 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Samstag, 02. November und Sonntag, 03. November 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 01. November 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Samstag, 02. November 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Sonntag, 03. November 2024 Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Straße 35, 88250 Weinfarten, Tel: 0751 5 61 11 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt An Allerheiligen, den 01.11.2024, bleibt der Wertstoff- hof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wert- stoffhof am Samstag, den 02.11.2019 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Kompostieranlage am Annaberg Am 01. November 2024 „Allerheiligen“ ist die Kompos- tieranlage geschlossen. Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Win- terzeit ist die Kompostieranlage ab 08. November 2024 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung - freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr - und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 23. November 2024, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Montag und Mittwoch 16:00-19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00-18:00 Uhr (ganzjährig geöffnet) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzliche Glückwünsche unseren Jubilaren Am 16. Oktober 2024 feierte Ottilie Wingerter ihren runden 80. Geburtstag. Das Ehepaar Günter und Regina Malmer konnte am 25. Oktober das Fest der Goldenen Hochzeit feiern und auf 50 gemeinsame Lebensjahre zurückbli- cken. Bürgermeisterin Simone Rürup überreichte den Ju- bilaren ein Präsent der Gemeinde und wünscht ihnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Baindt Veranstaltungen November 02.11. Herbstübung Feuerwehr 08.11. Impulse Vesper BSS 09.+10.11. Firmung Kath. Kirche Baienfurt 12.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.11. Volkstrauertag Kriegerdenk- mal/Friedhof 22.11. Gedenkfeier Stiftung Sel. Irmgard St. Franziskus 27.11. Adventskaffee Sel. Irmgard 30.11. Nikolausmarkt DP Dezember 03.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.+06.12. Nikolausbesuche DRK 11.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 14.12. Festkonzert Musikverein SKH 14.12. Weihnachtsfeier VdK Weingarten 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Zur Informationi TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied neh- men müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr.5, Weingarten Termine: Donnerstag, 14.11., 5.12.2024, jeweils 14-17 Uhr. Mittwoch, 27.11. und Dienstag, 17.12.2024, je- weils 15 -17.30 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck und Ingrid Elser-Hermle, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleite- rinnen Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Herbstzauber im Garten und Insektenareal Mit dem Ende der Landesgartenschau in Wangen be- ginnt auch für die naturnahen Gärten eine neue Phase. Der Herbst hat Einzug gehalten, die Temperaturen sind merklich gesunken und viele Zugvögel sammeln sich für ihre weite und herausfordernde Reise in den Süden. Auch der naturnahe Garten darf nun allmählich in den Dornrö- schenschlaf sinken. Damit die Natur im Frühling kraftvoll erwachen kann, können wir jedoch bereits jetzt einiges tun. So kann eine Benjeshecke aussehen. (Foto: Sara Marouni) Verblühte Blumen und Stauden die über den Winter bis tief in den Frühling stehen bleiben, bieten Insekten wert- volle Überwinterungsplätze und stellen zugleich eine wich- tige Nahrungsquelle für Vögel dar. Auch liegen gelasse- ne Laub- und Totholzhaufen können überlebenswichtige Rückzugsorte für Tiere wie Kröten und Igel sein. Deshalb sollte auf den Einsatz von Laubbläsern verzichtet werden. Falls der Laubhaufen an einem Ort mit viel Durchgangs- verkehr liegt, kann er in eine ruhige Ecke des Gartens gefegt werden. Eine wundervolle Möglichkeit mehrere Elemente zu vereinen, ist eine Benjeshecke. Hierfür dür- fen im Laufe des Jahres Äste, Laub und Fallobst gesam- melt werden, was einen dauerhaften Unterschlupf für zahlreiche Tiere bietet. Bei der Reinigung von Nistkästen gilt es besonders vorsichtig zu sein, da sich dort oft auch Siebenschläfer oder andere Bilche für ihren Winterschlaf zurückziehen. Genießen Sie die letzten warmen Sonnen- strahlen und die eingesparte Aufräumzeit und lassen Sie im Garten häufiger die Seele baumeln. Die Landesgar- tenschau in Wangen endete mit der Verleihung der Preise des Wettbewerbs “Preisgekrönt 2024”. Es freut mich sehr, dass das von mir mitbetreute Projekt „Insektenareal“ als gute Lösung für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz in der Region ausgezeichnet wurde und einen Preis erhalten hat. Dieses Projekt wurde von den Naturfreunden Baindt und der Gemeinde Baindt gemeinsam mit den Kindern und Betreuern der Insekten-AG realisiert. Das Areal steht al- len Bürgerinnen und Bürgern zur Besichtigung offen. Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an mich oder die Naturfreunde wenden. Ich habe es sehr genossen, Sie in den letzten Monaten bei der Gestaltung Ihres naturnahen Gartens zu beglei- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 ten. Vielen Dank für Ihre Treue als Leser. Ich würde mich freuen wenn Sie bei Fragen oder Anregungen über fol- gende E-Mail-Adresse Kontakt zu mir aufnehmen: info@ wildemoehre-umweltbildung.de . Ich wünsche Ihnen weiterhin viele schöne Momente in Ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni Klima-Spartipp des Monats Oktober: Und jährlich grüßt das Murmeltier Alternativ könnte es dieses Mal auch alle Jahre wieder heißen, denn es geht um das Topenergiethema einer je- den Winterzeit – das Heizen. Damit die kalte Jahreszeit nicht zur Kostenfalle wird, hier einige Tipps mit denen jede Menge Heizkosten gespart werden können: Heiztemperatur richtig einstellen Für ein angenehmes Raumklima, ganz ohne Frostbeulen, reichen schon 20 Grad Celsius (Stufe drei des Heizreglers) völlig aus. Für alle die hingegen deutlich mehr heizen, gibt es spätestens im kommenden Frühjahr ein böses Koste- nerwachen. Übrigens schon ein Grad weniger spart etwa sechs Prozent Energie. Heizt du nur auf 20 Grad, hast du damit viel gespart, gegenüber drei Grad mehr, sparen ist meist gar nicht schwer. Natürlich müssen nicht alle Räume gleich warm sein. In Schlafzimmern und allen weniger ge- nutzten Räumen reichen gar 16 bis 18 Grad aus. Dies gilt auch in Küchen, wo die Abwärme beim Kochen zumeist ohnehin für ausreichend Wärme sorgt. Wenn niemand zu Hause ist, beispielsweise während der Arbeitszeit, kann die Heiztemperatur problemlos abge- senkt werden. Dies geht manuell ganz schnell, über ein Zurückdrehen des Heizreglers oder über die Einstel- lung eines Zeitprogramms. Wenn Sie nicht gerade der nachtaktive Typ Eule sind, ist zudem eine Nachtabsen- kung der Temperatur auf 16 Grad nützlich. Um morgens nicht zu sehr frösteln zu müssen, sollte die Heizung aller- dings ab eine Stunde vor dem Aufstehen wieder hoch- heizen. Bei längerer Abwesenheit kann die Heizung auch auf Frosteinstellung oder nur sehr niedrig eingestellt wer- den. Über eine normal durchlaufende Heizung in dieser Zeit freut sich ansonsten allenfalls der Energieversorger. Richtig Lüften und Wärmestaus vermeiden Wenn es draußen kalt ist, wird Lüften besonders wich- tig. Wichtig ist Lüften vor allem in Küche und Bad, da dort die Luft besonders feucht ist. Zu empfehlen ist es im Winter mehrmals täglich für fünf bis zehn Minuten zu lüften, wobei ein gleichzeitiges Lüften mehrerer Fenster, am effektivsten ist. Um stauende Wärme zu vermeiden, sind Heizkörper im direkten Umfeld von Möbeln und Ge- genständen freizuhalten. Andernfalls führen Wärmestaus dazu, dass sich die warme Luft nicht gut im Raum verteilt und somit übermäßig viel Energie verbraucht wird. Heizkörper regelmäßig entlüften Wer dies bisher noch nicht gemacht hat, sollte baldmög- lichst alle Heizkörper entlüften. Denn Heizkörper die viel Luft enthalten, heizen schlechter. Dies klingt zwar trivial, spart aber laut Zukunft Altbau zwischen fünf und 15 Pro- zent an Energie. Ein Nachmachen dieser Tipps ist übrigens nicht nur erlaubt, sondern sogar ausdrücklich erwünscht. Werden auch Sie zum Heizprofi, frei nach dem Motto: Energiegeiz ist geil. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. November - 10. November 2024 Gedanken zur Woche: Farben der Hoffnung Solange wir das Leben haben, sollen wir es mit den uns eigenen Farben der Liebe und der Hoffnung ausmalen. Marc Chagall Freitag, 01. November – Allerheiligen 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zu Allerheiligen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeindemit- glieder des vergangenen Jahres Ministranten: Alina Michelberger, Benedikt Hei- lig, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Daniela Schnez 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zu Allerheiligen 14.00 Uhr Baindt - Gräberbesuch auf dem Friedhof Ministranten: Treffpunkt Sakristei, Jonas Elbs, Simon Elbs, Hannah Elbs, Jakob Kreutle 14.00 Uhr Baienfurt - Gräberbesuch auf dem Fried- hof Samstag, 02. November - Allerseelen 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier - Allerseelen Ministranten: Laureen Hartmann, Pia Kronen- berger, Nele Gründler, Anton Pink, Alexandra Schnez, Robin Schnez, Anton Strehle († Pfarrer von Baindt, kirchliche Mitarbeiter/ -innen, Gemeindemitglieder, alle verstorbenen Blutreiter, Hilda und Fritz Blank, Klara und Jo- hannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag: Anton Amann, Sieglinde Kössler, Katharina Schimanowski) 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier - Allerseelen Sonntag, 03. November – 31. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst Dienstag, 05. November 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 06. November 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 07. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 08. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 17.00 Uhr Baienfurt – Firmprobe der Firmlinge in der Kirche Samstag, 09. November 10.00 Uhr Baienfurt – Feier der Firmung für die Seel- sorgeeinheit mit Pfarrer Staudacher 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 10. November – 32. Sonntag im Jahreskreis - Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Dominik Klein, Loana Sordon, Ali- na Michelberger, Marisa Pfister, Tim Beckert, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Franziska Joachim († Julius Malsam, Elisabeth und Johannes Deck, Johanna und Nikademus Fischer, Jahr- tag: Brunhilde Dreher) Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Elternabend zur Feier der Erstkommunion 2025 in Baindt Der Elternabend findet am Dienstag, 05. November 2024 um 20.00 Uhr in der „alten Schule“/Probelokal des Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Musikvereins unten im Klosterhof Nr. 5 statt. Wir freuen uns auf eine spannende Zeit. Pfarrer Bernhard Staudacher und das Kommunionteam Königliche Unterstützung gesucht! • Magst Du ein Teil einer tollen Gemein- schaft sein? • Hast Du Freude daran, Gutes zu tun? • Bist Du bereit kleinere Organisations- aufgaben zu übernehmen? Dann bist Du bei uns und unseren Königen genau rich- tig! Wir suchen Helfer, die bereit sind, kleinere Aufgabenbei bei der Organisation im Vorfeld sowie der Durchführung der Sternsingeraktion zu übernehmen. Die letzten Sternsingeraktionen in Baindt waren sehr gut und erfolgreich. Viele Kinder haben sich auf den Weg gemacht, den Se- gen verteilt und Spenden gesammelt. Sie waren Teil ei- ner wunderbaren Gemeinschaft und hatten viel Freude an Ihrem Tun. Damit diese alles so möglich ist, müssen einige Organi- sationsaufgaben im Hintergrund erledigt werden. Diese Arbeit möchten wir gerne auf mehrere Schultern verteilen und so auch unter anderem den Fortbestand der Stern- singer in Baindt sichern. Wenn Du Dir vorstellen kannst, uns bei dieser guten Sa- che zu unterstützen, dann melde Dich! Wir freuen uns über jede auch noch so kleine Unterstüt- zung. Du kannst uns direkt unter sternsinger-baindt@gmx.de eine Nachricht zukommen lassen oder Dich einfach im Pfarramt melden. Wir freuen uns auf viele Helfer! Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Sulpach: Kapellenpflegeverein – Jahresrechnung Am Freitag, 15. Nov. um 20.00 Uhr findet die „Jahresrech- nung“ des Kapellenpflegevereins bei Familie Schnez statt. Herzliche Einladung! Zuvor, um 19.30 Uhr ist Monatsgottesdienst (Eucharistie- feier) in der Kapelle. Bitte die besondere Gottesdienstzeit beachten. An der Stelle ein ganz herzlicher Dank an alle für die ge- lungene Sulpacher Kirbe! Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse BAINDTER VESPER Sabine Dittrich mit „Küss den Kaktus“ Sabine Dittrichs Vortrag bietet praktische Tipps zum Um- gang mit schwierigen Menschen – sei es der Ehepartner, die Kinder oder die Kollegen. Der Fokus liegt auf der praktischen Anwendung von Prinzipien wie Nächstenliebe, Vergebung, Selbstbeherrschung und Demut. Wir laden Sie herzlich ein, unser leckeres Vesper zu genießen und sich von diesem inspirierenden Vortrag begeistern zu lassen. Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich inspirieren! Freitag, 08.11.2024, um 18:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 14 € inkl. Vesper Anmeldung bis 04.11.2024 bei Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau V. Wingert 07502-3323 / Reinhold.Wingert@gmx.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dem König aller Könige und HERRN aller Herren, der allein Unsterblichkeit hat, dem sei Ehre und ewige Macht! 1. Tim 6,15b.16a.c Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 03. November 23. So n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst mit Kirchenkaffee, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Prädikant Dr. D. Widmann) Montag, 04. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeinde- haus Mittwoch, 06. November 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Donnerstag, 07. November 19.30 Uhr Baienfurt Vortrag „Soziale Medien“ mit Pro- fessor Dr. phil. Jörg Stratmann, Ev. Gemeindehaus Freitag, 08. November 15.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 10. November 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Ge- meindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Prädikant T. Stum- per) Gedanken zur Woche: Zeitung lesen Auch der tägliche Blick in die Zeitung kann zur spirituellen Übung wer- den. Dazu braucht es nur ein bisschen Zeit und Of- fenheit. Schlagen Sie die Zeitung auf und le- sen Sie die Nachrichten: Was macht Sie traurig? Was ängstigt Sie? Brin- gen Sie es in Klage und Gebet vor Gott. Dann, das ist ungleich schwieriger: Suchen Sie nach drei wirk- lich guten Nachrichten (nicht bei einer stehen bleiben) für die Sie heute danken möchten. Zuletzt lesen Sie mit der Frage: Was bedarf der Veränderung – und: Wo bin ich aufgefordert zu handeln? Und bitten Gott um Stärke und Kraft dafür. Bildquelle: StockSnap / Pixabay, Text: Kirchenjahr evan- gelisch „Dieses Foto“ von Unbekannter Autor ist lizenziert gemäß CC BY-NC Alle kommunizieren über sozi- ale Medien, aber wird die Welt dadurch sozialer? Soziale Medien sind heute aus unserem Alltag nicht mehr weg- zudenken. Aber haben Sie sich schon einmal gefragt, ob die Welt dadurch wirklich sozialer wird? Dieser Frage gehen wir in unserem spannenden Vortrag mit unserem Refe- renten Professor Dr. phil. Jörg Stratmann nach. Wir alle informieren uns in unseren eigenen Filterbla- sen und erleben die Bestätigung unserer Meinungen in Echokammern. Aber was bedeutet das für unsere Gesell- schaft? Wir beleuchten wichtige Kommunikationsprozes- se und -bedingungen in den sozialen Medien und zeigen auf, wie diese zu einer zunehmenden Radikalisierung beitragen können. Unser Vortrag bietet Ihnen wertvolle Einblicke und ein besseres Verständnis für die Dynamiken in sozialen Netz- werken und deren gesellschaftliche Bedeutung. Es ist keine Anmeldung nötig, der Eintritt ist frei. Für den Vortrag sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Termin: 7. November um 19:30 Uhr im Ev. Gemeinde- haus, Baienfurt Seien Sie dabei und diskutieren Sie im Anschluss an den Vortrag mit! Wir freuen uns auf Sie! Kinderkirche Liebe Kinder, am 10.11. starten wir mit unserer adventlichen Einheit „Licht“. An den folgenden Sonntagen bis zum 15.12. (3. Advent) gibt es Interessantes, Wis- senswertes und Kreatives zum Thema Licht zu entde- cken. Wir wollen gemeinsam Gottesdienst feiern, singen, spielen und basteln. Ein großer gemeinsam gestalteter Gottesdienst in der Evangelischen Kirche bildet nicht nur den Abschluss unserer Einheit, sondern trägt unsere Er- fahrungen auch in die Gemeinde hinein. Dazu laden wir euch herzlich ein. Ihr habt Zeit, Lust und Interesse? Dann kommt ab dem 10.11. um 10.00 Uhr in die Kinderkirche in den Öschweg 32 nach Baienfurt. Die beiden letzten Sonntage finden dann schon als Probe in der Kirche statt. Wir freuen uns auf euch! 10.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 17.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 24.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 01.12.24 11:30 - 12:30 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 08.12.24 11:30 - 13:00 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 15.12. 10:00 Uhr Treffpunkt in der Kirche, Gottesdienst ab 10.30 Uhr Euer KiKi-Team Kinderkirche sucht ein altes Wagenrad aus Holz Die Kinder der Kinderkirche gestal- ten am 3. Advent den Gottesdienst. Dafür benötigen sie ein großes altes Wa- genrad aus Holz. Bitte melden Sie sich, wenn Sie helfen können, im Pfarrbüro im Öschweg 32, 88255 Baienfurt oder per Telefon 0751 43656. Das ganze Kinderkirch-Team sagt „Dankeschön“ Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher:„Floristik einmal weihnacht- lich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Spektakel ohne Sieger SGM Unterzeil/Seibranz - SV Baindt 4:4 (1:2) Am 12.Spieltag der noch jungen Bezirksli- ga-Saison gastierte der SVB in Unterzeil bei der Spielgemeinschaft aus Unterzeil und Seibranz, welche mit zwei Zählern Vorsprung in der Tabelle vor dem SVB positioniert war. Im Vergleich zum überzeugenden Sieg gegen den TSV Meckenbeuren veränderte Weiland sei- ne Mannschaft lediglich auf einer Position; Lang ersetzte den erkrankten Thoma. Trotz des kurzfristigen Ausfalls des Baindter Kapitäns, startete die Baindter Mannschaft engagiert in die Par- tie und belohnte sich bereits nach zwei Minuten. Fischer wurde über die linke Seite auf die Reise geschickte und brachte die Kugel mustergültig zu Dischl in den Fünfme- terraum, der die Hereingabe im langen Eck versenkte (2.). Der Baindter Start nach Maß wurde nur zwei Minuten später aber getrübt, als Boneberger einen Freistoß aus halblinker Position sehenswert ins lange Eck zwirbelte (4.). Dennoch blieb der Landesliga-Absteiger die tonangeben- de Mannschaft und erspielte sich durch Dischl und Fink aussichtsreiche Abschlüsse, Sieber parierte etwa gegen Fink allerdings stark (17.). Schlussendlich konnte der SVB im Laufe des ersten Durchgangs aber Kapital aus seinen Bemühungen schlagen. Erneut brach die Baindter Mann- schaft über die linke Seite durch, wobei der aufgerückte Brugger das Leder von der Grundlinie in den Rückraum des Strafraums flankte. Hier konnte sich erneut Dischl etwas Platz verschaffen und jagte die Kugel sehenswert zum 2:1 ins Netz (33.). Fischer (38.) und Dischl (45.) ließen in der Folge gute Möglichkeiten aus, um das Halbzeiter- gebnis sogar noch etwas deutlicher zu gestalten. Mit Beginn des zweiten Durchgangs ließen die Gäste in den Bereichen Passgenauigkeit und Positionsspiel jedoch merkbar nach und versuchten das Ergebnis zu verwal- ten. Da aber auch die SGM in der Offensive nur wenig zu Wege brachte, plätscherte das Spiel bis zur 62.Minute vor sich hin. Dann hob Widler im Sechzehner nach einem leichten Ziehen von Brugger ab wie die Flugzeuge auf dem angrenzenden Flugplatz, woraufhin Schiri Keller, der ohne klare Linie agierte, auf Strafstoß entschied - Bone- berger verwandelte sicher zum 2:2 (63.). In den folgenden zwanzig Minuten verlor Weilands Mannschaft völlig den Faden, leistete sich immer wieder unnötige Ballverluste, agierte hektisch und konnte kaum für Entlastung sorgen. B.Walser konnte noch zweimal den sich anbahnenden Rückstand verhindern, Buffler (79.) und Widler (81.) nutz- ten das Momentum wenig später aber aus und stellten innerhalb von zwei Minuten auf 4:2. Mit dem Rücken zur Wand spielte der SVB dann plötzlich wieder befreit auf: L.Walser und Lang initiierten über halbrechts, Dischl leitete in der Mitte clever zum eingewechselten Camara weiter und dieser schlenzte den Ball zum 4:3-Anschlusstreffer ins Netz (85.). Weilands Mannschaft warf nun nochmals alles noch vorne, wobei sich in der Nachspielzeit die Ereig- nisse überschlugen. Erst schaufelte Krauter einen Freis- toß knapp über die Latte und wenig später kassierte der bereits verwarnte Zweifel fürs Ball wegschießen die Ampelkarte (90+4.). Trotz Unterzahl stürmte der SVB in den letzten Augenblicken doch noch ein letztes Mal aufs Unterzeiler Tor zu, wobei Camara nach Vertikalpass von Krauter sich aus zwanzig Metern ein Herz fasste und Sie- ber im kurzen Eck überraschte - 4:4 (90+5.). Während der SVB in der Vorwoche gegen den TSV erst- mals wieder über komplette 90 Minuten überzeugen konnte, verlor der SVB gegen die SGM im Anschluss an den strittigen Elfmeter den Faden und ließ für zwanzig Minuten die nötige Stabilität vermissen. Dennoch zeigte die Baindter Mannschaft in der ersten Halbzeit und in den Schlussminuten ihre Qualitäten, wobei es gilt, diese in den kommenden Wochen konstant auf den grünen Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Rasen zu bekommen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Marc Bolgert (66. Lukas Walser), Lukas Zweifel, Marko Szeibel (73. Baba Camara), Jan Fischer, Mika Dan- tona, Kevin Lang, Jonathan Dischl, Tobias Fink (78. David Krauter) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Simon Keller - Zuschauer: 222 Tore: 1:1 Jonathan Dischl (2.), 1:0 Jona Boneberger (4.), 1:2 Jonathan Dischl (33.), 2:2 Jona Boneberger (63. Foulelf- meter), 3:2 Florian Buffler (79.), 4:2 Chris Widler (81.), 4:3 Baba Camara (85.), 4:4 Baba Camara (90.+5) Gelb-Rot: Lukas Zweifel (90./SV Baindt/) Vorschau: Freitag, 01.11 14.00 Uhr: SV Baindt - SV Bergatreute (Nachholspiel wegen Gewitterabbruch) Sonntag, 03.11 12.15 Uhr: SV Baindt II - SV Maierhöfen/Grünenbach II 14.30 Uhr: SV Baindt - SV Maierhöfen/Grünenbach Jugendfußball Juniorinnenfußball E-Juniorinnen SGM Baindt-Fronreute SGM TSB/FV Ravensburg 7:0 Zum bereits letzten Spiel der Hinrunde empfingen wir die Spielgemeinschaft aus Ravensburg. Es herrschte bestes Fußballwetter und so gingen unsere Mädels freudig und hochmotiviert ins Spiel. Das bekamen die Gegnerinnen auch sogleich zu spüren, als Ella den ersten Angriff mit einem satten Schuss über die Torhüterin hinweg in die Maschen setzte. Wir blieben weiter am Drücker und ge- langten durch weitere Tore von Mathilda und Greta schnell auf die Siegerstraße. Danach flachte das Spiel etwas ab, die Kombinationen wurden nicht mehr so zielstrebig zu Ende gespielt und so blieb es bis zur Halbzeit beim be- stehenden Ergebnis. Nach dem Seitenwechsel entwickel- ten unsere Spielerinnen wieder mehr Zug zum Tor und konnten noch vier weitere Treffer erzielen. Die Abwehr wiederum stand sicher. Unser eigenes Tor war nur selten in Gefahr und wenn, dann waren unsere Torspielerinnen Franziska und Ella sicher zur Stelle. Somit konnte am Ende ein erfolgreicher Abschluss einer tollen Saison bejubelt werden. Glückwunsch auch an die- ser Stelle von den Trainern an das gesamte Team. Die Mädels waren nicht nur bei den Spielen, sondern auch im Training immer mit Feuereifer dabei. Weiter so! Es spielten: Hanna Busam (1), Ella Fehr (1), Greta Günthner (3), Margo Hodek, Franziska Joachim, Lotte Kijewski, Mia Malsam, Eleni Marquart, Marie Mayer, Mathilda Nussbau- mer (1), Loana Sordon (1) D-Juniorinnen I SV Immenried - SGM Fronreute/Baindt 4:1 D-Juniorinnen II SC Blönried - SG Fronreute/Baindt 2:0 C-Juniorinnen TSB Ravensburg - SGM Fronreute/Baindt 1:3 B-Juniorinnen SV Unterjesingen : SV Baindt (SGM Baindt Fronreute) 6:1 Obwohl wir beim starken Viertplatzierten nur Außensei- ter waren, wollten wir gegen Unterjesingen möglichst gut dagegenhalten, doch bereits nach 2 Minuten gingen wir bei einem Durchaeinander im Strafraum durch ein Eigen- tor in Rückstand. Bis zur 20. Minute hatten wir Schwierig- keiten ins Spiel zu finden, doch der zweite Treffer zeigte Wirkung im positiven Sinne, denn fortan hielten wir mit und erarbeiteten einige Torchancen, die leider nicht ver- wertet wurden. In der Pause stellten wir etwas offensiver auf, um der aus dem verbesserten Spiel nun auch Kapital zu schlagen, doch wir brauchten wieder einige Zeit um ins Spiel zu kommen und so kam Unterjesingen zu drei Torchancen in 5 Minuten, die sie eiskalt ausnutzten. Das Spiel war da- mit entschieden, doch wir fingen uns wieder, erarbeiteten uns einige Tormöglichkeiten und holten einen Elfmeter raus, der von der gegnerischen Torfrau pariert wurde. Kurz vor Schluss war es dann Sara, die den verdienten Ehrentreffer ezielte. Es spielten: Kathi Zarbock, Vivienne Pogrzeba, Lena Füs- sel, Victoria Wertmann, Amelie Metzler, Sarah Schmid, Sara Jukic, Annemarie Hoffmann, Sophie Heilmeier, Hai- faa Alosh, Amelie Gessler, Carla Schmidt, Annika Aust, Paula Metzler XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Jungen und Herren mit Derby gegen Ber- gatreute Samstag 02.11. • 10 Uhr: SV Bergatreute II - Jungen • 14 Uhr: SG Aulendorf IV - Herren 2 • 19.30 Uhr: SV Bergatreute - Herren 1 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Narrenzunft Raspler e.V. Rückblick Ferienprogramm 2024 Am 10.08.2024 fand wieder unser Fe- rienprogramm gemeinsam mit dem Schützengilde Baindt statt. Das dies- jährige Thema war Piraten und India- ner. Nach einem kurzen kennenlernen sind wir gemein- sam in die Welt der Piraten und Indianer eingetaucht und haben in kleinen Gruppen Traumfänger und Piraten- ferngläser gebastelt, sowie auch Pfeil und Bogen herge- stellt. Nach einer kleinen Stärkung zwischendurch ging es munter weiter. Abschließend gab es noch ein kleines Wettschießen, bei dem alle, die Pfeil und Bogen herge- stellt haben, begeistert mitgemacht haben. Rückblickend war es für alle ein sehr schöner Tag und wir alle hatten großen Spaß. Toll, dass ihr dabei ward! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Dienstag, 05.11.2024 kommt Frau Bettina Schmidt zu uns in den Bischof-Sproll-Saal nach Baindt und referiert zum Thema „Darm gut - alles gut, darmgesunde Ernäh- rung“. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Bevölkerung recht herzlich ein. Unsere 2-Tages-Fahrt vom 08.12.-09.12.2024 rückt immer näher. Daher bitten wir alle Angemeldeten um Über- weisung des Betrages von 200€ p. P. im DZ plus gegebe- nenfalls Einzelzimmerzuschlag 35€ auf folgendes Konto: IBAN DE06 6519 1500 0202 5550 03 BIC: GENODES1TET Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG, bis spätestens 20. November 2024. Wir freuen uns schon sehr auf die gemeinsamen Besuche der Weihnachtsmärkte Chiemsee und Rosenheim. Die Vorstandschaft Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß‘ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder be- suchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 01.12.24 bei Nadine Haug unter nadihaug@gmx.de. Landjugend Baindt Schützengilde Baindt Zweiter Rundenwettkampf Luftpistole Am 22.10.2024 bestritt die Luftpisto- len-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren ersten Auswärts-Rundenwettkampf in Mochenwangen. Dabei gewann sie gegen den Gastgeber mit 1322:1256. Wertung Baindt: Stefan Schnez: 340 Oliver Damoune: 335 David Sill: 325 Daniel Grundler: 322 Wertung Mochenwangen: Christian Leitner: 356 Hannes Bentele: 337 Manfred Schnez: 306 Martin Schnez: 257 Blutreitergruppe Messgedenken für verstorbene Blutreiter Am Samstag, 2. November 2024 wird in der Vorabendmesse in unserer Pfarr- kirche um 18:30 Uhr ein Messgedenken für die verstorbenen Blutreiter gehalten. Anschließend wollen wir im Bistro am Dorfplatz einkeh- ren und uns in gemütlicher Runde unterhalten und aus- tauschen zu dem was war und was kommen wird.. Alle Blutreiterinnen und Blutreiter, Mitglieder, Jugendliche, Ehemalige und Angehörige sind herzlich eingeladen daran teilzunehmen. Politik aus erster Hand Unser Bundestagsabgeordneter Axel Müller spricht am Donnerstag den 21.November um 20.00 Uhr im Ristorante da Miche- le (Tennishalle) in Baindt über „Aktuelle Themen aus der Berliner Politik“. Die CDU-Ortsverbände Baindt und Baienfurt laden alle Interessierten herzlich zu dieser Ver- anstaltung ein. Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung des CDU Ortsverbands Baindt findet am Donnerstag, den 14. November um 20.00 Uhr im Gasthaus Zur Mühle am Dorfplatz in Baindt statt. Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder und Inte- ressierte Bündnis 90/ Die Grünen Weingarten.Baienfurt.Baindt Was braucht gute Landwirtschaft? Der Ortsverband Bündnis 90/ Die Grü- nen aus Weingarten, Baienfurt und Baindt lädt zusam- men mit den Grünen aus Bad Waldsee herzlich ein zum zweiten „HofDialog“. Am 5. November um 19:30 Uhr trifft man sich auf dem Hof von Familie Konrad in Haisterkirch. Der Milchbetrieb von Bauer Konrad ist Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Die AbL setzt sich ein für eine nachhaltige Landwirtschaft, also Bauernhöfe statt „Agrarfabriken“. Es beginnt mit einer Hofführung. Im anschließenden Ge- spräch wollen wir uns austauschen zu folgenden The- men: „Wie geht es den Bauern – was erwartet die AbL von den Grünen? Wie geht man um mit Tierkrankheiten, mit der Gentechnik? Wie sieht die Vermarktung aus und der Bürokratieaufwand? Was ist zu halten vom „Gesell- schaftsvertrag für die Zukunft der Landwirtschaft“ der Baden-Württembergischen Landesregierung? Für die Planung einer gemeinsamen Anfahrt bitte eine mail senden an: info@gruene-weingarten.de Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Kindertagespflege im Landkreis Ravensburg: 13 neue Tagespflege- personen qualifiziert Kreis Ravensburg - Ende Oktober 2024 haben 13 Ta- gespflegepersonen den Qualifizierungskurs zur Kinder- tagespflege im Landkreis Ravensburg erfolgreich abge- schlossen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gratuliert den Absolventinnen und Absolventen zu ihrem Abschluss und freut sich auf die künftige Zusammenar- beit. Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreu- ungsangebot, ist gesetzlich der institutionellen Kinderbe- treuung (U3) gleichgestellt. Sie zeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förde- rung aus. Kindertagespflegepersonen können die Kinder im Haushalt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zu- sätzlich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung umfasste insgesamt 300 Unterrichts- einheiten, welche auf dem Curriculum des Deutschen Jugendforschungsinstituts (DJI) basieren (Fachkräfte können die Qualifizierung auf 50 UE reduzieren). Der Lehrplan umfasst wichtige Themen wie rechtliche Grund- lagen, Kinderschutz sowie die Entwicklung des Kindes, Bindungstheorien und Naturpädagogik. Am Ende des Kurses verfassen alle Teilnehmenden eine eigene Kon- zeption und legen ein Abschlusskolloquium ab. Die Vermittlung, Beratung und Begleitung der Tagespfle- gepersonen im Landkreis Ravensburg wird in enger Ko- operation zwischen dem Landratsamt, der Caritas Boden- see-Oberschwaben sowie dem Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg an die Redaktionen von Presse, Rundfunk und Fernsehen Stabsstelle des Land- rats Ansprechpartner/in: Julia Moosherr Tel: 0751/85- 9222 Fax: 0751/8577 9222 Mail: presse@rv.de Kreishaus I, Gebäude A, Friedenstr. 6 88212 Ravensburg Datum: 23.10.2024 Seite 2 Diakonischen Werk Oberschwaben-All- gäu-Bodensee umgesetzt. Diese Zusammenarbeit stellt sicher, dass die Tagespflegepersonen umfassend unter- stützt werden und sowohl für Eltern als auch Kinder die bestmögliche Betreuung angeboten werden kann. Der nächste Qualifizierungskurs für interessierte Ta- gespflegeeltern beginnt im März 2025 in Weingarten. Interessierte Personen, die Freude am Umgang mit Kin- dern haben und eine verantwortungsvolle Tätigkeit in der Kindertagespflege anstreben, können sich bereits jetzt bei den regionalen Vermittlungsstellen der Diakonie und Caritas anmelden. Die Teilnahme am Kurs ist kostenfrei und bietet eine umfassende Vorbereitung auf die zukünf- tige Tätigkeit. Für weitere Informationen und zur Anmeldung stehen die regionalen Ansprechpartnerinnen in den Vermittlungsstel- len der Caritas und Diakonie zur Verfügung. Kontaktdaten sowie weitere Informationen finden Interessierte auch auf der Webseite www.tagespflege-ravensburg.de. Ein zentrales Krankenhaus für das Westallgäu 24. Oktober 2024 Gutachten zu einem länderübergreifenden Projekt im Kreistag des Landkreises Lindau vorgestellt Ein zentrales Krankenhaus für das Westallgäu mit rund 260 bis 290 Betten mit Standort im Raum Hergatz – das schlägt ein Gutachten vor, das am 24. Oktober im Kreistag des Landkreises Lindau vorgestellt wurde. Die Konzent- ration auf einen statt der bisher drei Standorte in Linden- berg, Lindau und Wangen soll die medizinische Versor- gung der Region effizienter und moderner gestalten. Westallgäu, 24. Oktober 2024 – Das Gutachten wurde im Januar 2024 auf Anregung des Gesundheitsministe- riums Bayern – welches das Gutachten auch finanziert – sowie mit Unterstützung des Sozialministeriums in Ba- den-Württemberg und im Einvernehmen mit den Land- kreisen Lindau und Ravensburg sowie den drei Kran- kenhausträgern in der Region - Asklepios Klinik Lindau, Rotkreuzklinik Lindenberg und Oberschwabenklinik – bei der Firma 2perspectives in Auftrag gegeben. Ziel war es konkrete Vorschläge zu entwickeln, wie die stationäre Gesundheitsversorgung im Westallgäu grundlegend neu ausgerichtet werden könnte. Das Gutachten schlägt vor, die stationäre Versorgung an einem zentralen Standort im Raum Hergatz zu kon- zentrieren. Von hier aus sei eine flächendeckende Ver- sorgung des gesamten Westallgäus am besten möglich. Die Gutachter betonen jedoch, dass mit ihrem Vorschlag keine Vorfestlegung auf einen konkreten Standort ver- bunden ist. Das neue Klinikum könnte das medizinische Angebot der drei bisherigen Krankenhäuser mit dem Schwerpunkt Grund- und Regelversorgung sowie einer Fachklinik im Bereich der Orthopädie und Wirbelsäulenchirurgie weit- gehend übernehmen und punktuell ausbauen. Mit einer Konzentration der Grund- und Regelversorgung, beste- hend aus Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie und Innerer Medizin könnte die Komplexität in der Diagnostik etwas vertieft werden. Es wird empfohlen speziellere Verfahren weiterhin in den Schwerpunktkliniken in der Region statt- finden zu lassen. Aufgrund des hohen Versorgungsbedarfs im höheren Alterssegment wird gleichzeitig empfohlen, den Bereich der geriatrischen Frührehabilitation sowie der Alterstrau- matologie für die Region am neuen Standort auszubau- en. Das Konzept sieht auch vor, dass eine Geburtsklinik in Kooperation mit der Pädiatrie und Neonatologie in Ravensburg und Memmingen fortgeführt wird. Einen Schwerpunkt legen die Gutachter auf den Ausbau der Notfallversorgung am neuen Standort. Sie sehen am neuen Standort zwischen 258 und 288 Betten sowie rund sieben OP-Säle vor. So könnten nach ihren Berechnungen jährlich etwa 14.500 bis 15.700 Patienten stationär 2 ver- sorgt werden. Gleichzeitig sollen hier in Zukunft auch mehr Behandlungen ambulant durchgeführt werden können. Wirtschaftlich verspricht eine Bündelung der Angebote auf einen Standort laut Gutachten erhebliche Verbes- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 serungen. Durch die Zusammenführung der bisherigen Kliniken könnten die Betriebskosten deutlich gesenkt und das neue Klinikum voraussichtlich wirtschaftlich zukunfts- sicher aufgestellt werden. „Wir wollen neue Wege in der Gesundheitsversorgung des Westallgäus gehen. Für die anstehenden Diskussionspro- zesse bietet dieses Gutachten eine sehr gute Grundlage“, erklären die Landräte der beteiligten Landkreise Elmar Stegmann (Lindau) und Harald Sievers (Ravensburg). „Wenn wir es schaffen, eine trägerübergreifende Zusam- menarbeit über Landkreis- und sogar Landesgrenzen hinweg zu etablieren, könnte das im Krankenhauswesen Vorbildcharakter haben.“ Das Gutachten wurde am 24. Oktober im Kreistag des Landkreises Lindau vorgestellt und soll am 19. Novem- ber im Kreistag des Landkreises Ravensburg präsen- tiert werden. Damit ist der politische Diskussionsprozess angestoßen. In den kommenden Wochen und Monaten wird das Gutachten fachlich und rechtlich geprüft. Zu den nächsten Schritten gehört unter anderem die Prüfung, welche Optionen für die Trägerschaft der neuen Klinik infrage kommen. Der Freistaat Bayern hatte in diesem Jahr ein Förder- programm aufgelegt, über das das Gutachten finanziert werden konnte. „Für diese große finanzielle Unterstützung danke ich der bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach sehr, aber auch für die fachliche Unterstützung aus ihrem Haus“, so Landrat Elmar Stegmann. Einladung zur Autorenlesung mit Hans Peter Götze Das Buch besteht aus Fundsachen, Erinnerungen, Be- gegnungen, auf Reisen Gesammeltes, Erlebnissen und Alltagsbeobachtungen. Humor und Ernst machen es zu einer anregenden Lektüre. Das Vorbeihuschende gilt es zu entdecken und festzuhalten. Die Lektorin schreibt: „Alle Glossen, Geschichten und Erlebnisse zeigen die Fabu- lierlust des Autors, der von Einfällen übersprudelt und diese gewandt in Worte zu fassen weiß“ Dienstag, 5. November 2024 um 19:00 Uhr in der Gemeindebücherei Baien- furt Musikalisch umrahmt von Andrea Kunzemann Eintritt frei! Landkreis Ravensburg zeigt am 9. No- vember 2024 „Flagge für Demokratie“ Kreis Ravensburg – Am 9. November jähren sich mehrere prägende Ereignisse der deutschen Geschichte. Der 09.11. steht für das Dunkel des Hitlerputsches und der Reich- spogromnacht aber auch für demokratischen Aufbruch, symbolisiert durch den Mauerfall. An diese historischen Ereignisse erinnert der Landkreis Ravensburg durch das Hissen seiner „Flagge für Demo- kratie“. Die Flagge soll aber auch daran erinnern, dass De- mokratie keine Selbstverständlichkeit ist, sondern täglich aktiv verteidigt und gestaltet werden muss. Eine stabile Demokratie fördert den friedlichen Umgang mit Konflik- ten und schafft Raum für Vielfalt und Toleranz. Hierfür braucht es Menschen, die demokratische Kultur leben, sie erhalten und gestalten. Gerade in der heutigen Zeit ist dies notwendiger denn je. Die Gestaltung der Fahne wurde gefördert im Rahmen des Bundesprogramms „De- mokratie leben!“. Der Verein Landwirtschaftlicher Fach- bildung Ravensburg-Waldsee e.V. lädt am 22.11.2024 zu einer Veranstaltung mit Norbert Lins ein Kreis Ravensburg – Der Verein Landwirtschaftlicher Fach- bildung Ravensburg-Waldsee e. V. lädt zu einer Veran- staltung mit dem Europaabgeordneten Norbert Lins ein. Die Veranstaltung findet am Freitag, 22. November 2024 ab 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Bad Wald- see-Gaisbeuren statt. Die europäische Landwirtschaft unterliegt derzeit einem grundlegenden Wandel. In sei- nem Vortrag wird Norbert Lins, Mitglied des Europäischen Parlaments, auf die zukünftigen Entwicklungen und ins- besondere auf die Perspektiven für die Landwirtschaft in Oberschwaben eingehen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Was sonst noch interessiert Frauenbund Baienfurt Donnerstag, 7.11.2024 Wir besuchen die Firma Kambly in Ravensburg (vormals Tekrum). Treffpunkt 14.00 Uhr in Niederbiegen, Bahnhof Fahrt mit der BOB nach Weissenau, von dort zu Fuß zur Firma Kambly (kurzer Weg ca. 300m) Wir dürfen einen Film anschauen über die Produktion und anschließend dort Kaffee trinken. Kosten für Bahnfahrt und Kaffee/Gebäck werden vor Ort kassiert. Bitte um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 0751 /553366. Vielen Dank. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Entsorgungstage Silofolien, Altreifen und BigBag Am Mittwoch, 06. November und Donnerstag, 07. No- vember 2024 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. • Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ring- genbach Annahme von 8:00-12:00 und 13:00-16:30 Uhr • Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertswei- ler Annahme von 8:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr • Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Annahme von 9:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr • Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Annahme von 8:30-11:30 und 13:30-16:30 Uhr Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Die Folie wird recycelt, damit aus gebrauchter Folie Roh- stoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Eben- falls werden Altreifen angenommen. Bitte Sortenrein anliefern in den Fraktionen: • Reifen > Durchmesser 120cm • Reifen < Durchmesser 120cm • Reifen mit Felgen Wechsel an der Spitze der Lebensräume und Quartiersarbeit der Stiftung Liebenau Thomas Scherrieb folgt auf Andreas Schmid Wechsel an der Spitze der Lebensräume und Quartiersar- beit der Stiftung Liebenau: Der bisherige Leiter Andreas Schmid übergibt die Leitung des Bereichs Lebensräume/ Quartiersarbeit, in denen die Mehrgenerationenwohn- projekte Lebensräume für Jung und Alt sowie mehrere Quartiersprojekte angesiedelt sind, an Thomas Scherrieb. Das gab Stiftungsvorstand Dr. Berthold Broll bei einem Fachtag für alle Gemeinwesenarbeiterinnen und -arbeiter der Stiftung Liebenau bekannt. Dabei hob er hervor, dass Andreas Schmid den gesellschaftübergreifenden Bereich Lebensräume/Quartiersarbeit trotz seines begrenzten Zeitbudgets wesentlich vorangebracht habe und dankte ihm herzlich für sein Engagement. „Sie können sich nun wieder zu 100 Prozent auf die Führung der RheinMain Bil- dung gGmbH in Frankfurt konzentrieren, die unter Ihrer Führung in den vergangenen Jahren ein so dynamisches Wachstum erlebt hat“, so Dr. Broll. Thomas Scherrieb als neuer Leiter Geleitet wird der Bereich Lebensräume und Quartiersar- beit künftig von Thomas Scherrieb, der sowohl mit der Stiftung Liebenau als auch mit den Lebensräumen für Jung und Alt seit Jahrzehnten vertraut ist. Von 1994 bis Anfang 2000 war er für die Stiftung tätig, dann erhielt er einen Ruf ans Kloster Hegne. Dort hat er sich in seiner Funktion als Geschäftsführer 23 Jahre lang sehr enga- giert für das Kloster und seine Werke eingesetzt und die- se maßgeblich mitgestaltet. Seit Gründung der Stiftung Kloster Hegne im Jahre 2018 bis zu seinem Ruhestand 2023 war er zudem deren Vorstand. „Expertise und Erfahrung einerseits, aber auch Weitblick und Führungserfahrung andererseits sind die Qualitä- ten, die uns als Stiftungsvorstand bewogen haben, Herrn Scherrieb diese neue Aufgabe anzubieten. Zu unserer großen Freude hat er zugesagt und wir sind zuversicht- lich, dass damit der nächste Schritt für die Zukunft der Quartiersarbeit und der Lebensräume gesichert ist“, freu- te sich Dr. Broll. Unterstützt wird die neue Leitung der Lebensräume/ Quartiersarbeit von einer fachlichen Steuerungsgrup- pe aus der Stiftung Liebenau. Alexandra Stryck wird als Koordinatorin der Geschäftsstelle agieren. Ulrich Kuhn wiederum wird als Zuständiger für die fachliche Konzep- tentwicklung sein inhaltliches und fachliches Wissen und seine Erfahrungen in diesem Bereich beisteuern. Aus dem Bereich Finanzen wird Matthias Schyra mit seinem Team seine wirtschaftliche Expertise einbringen. „Die Lebensräume für Jung und Alt sind mir seit ihren An- fängen vertraut und auch persönlich eine Herzensangele- genheit. Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe und die Zusammenarbeit mit Ihnen“, betonte Thomas Scherrieb. Klares Bekenntnis zu den Lebensräumen und zur Quar- tiersarbeit „Die gute Weiterentwicklung und Fortführung der Quar- tiersarbeit und der Lebensräume ist uns ein großes An- liegen“, so Dr. Broll. „Wenn wir auf den demografischen Wandel schauen, ist klar, dass diese Säulen in einer älter werdenden Gesellschaft immer wichtiger werden. In Zu- kunft werden wir mehr denn je darauf angewiesen sein, dass wir uns gegenseitig unterstützen, Jüngere und Äl- tere.“ Seit Mitte der 1990er-Jahre ist die Gemeinwesenarbeit fester Bestandteil in den Wohnanlagen nach dem Kon- zept der Lebensräume für Jung und Alt. In den Wohn- anlagen kümmern sich Gemeinwesenarbeiterinnen und Gemeinwesenarbeiter insbesondere um das solidarische Miteinander der Generationen. Die steigende Bedeutung des zivilgesellschaftlichen Engagements und die Stärkung des sozialen Miteinanders betonte auch Dieter Lehmann in seinem Impulsreferat. Der ehemalige Sozialamtsleiter begleitet mit seiner Erfahrung zahlreiche Quartierspro- jekte in Baden-Württemberg. Die in den Lebensräumen für Jung und Alt angesiedelte Gemeinwesenarbeit könne nicht nur das Generationenmiteinander in den Wohnpro- jekten fördern, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Vernetzung und zum Bürgerengagement in den dorti- gen Wohnquartieren leisten. Auf der Grundlage konkreter Kooperationsvereinbarungen könnten damit die sozialen Träger wichtige Partner für die Bewältigung der sozialen Herausforderungen der Kommunen sein. Bewegung und gesunde Ernährung im Herbst mit den AOK-Kursen Aktiv gesund bleiben und ausgewogen ernähren: Die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben unterstützt mit Angeboten Ob Ernährung, Bewegung, Entspannung: Gesundheit fängt bei uns selbst an. Zur Unterstützung bietet die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben aktu- ell Kurse in Leutkirch und Ravensburg an, in denen es noch freie Plätze gibt. AOK-HüftKnieProgramm: Aufbaukurs Dieses Programm wurde in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Tübingen entwickelt. Teilnehmerin- nen und Teilnehmer trainieren ihren Körper so, dass die Einschränkungen erheblich weniger werden und sie wie- der leistungsfähiger sind. Sie lernen auch Übungen für zu Hause kennen, um den Erfolg langfristig zu sichern. Der Kurs (Kursnummer 50417651) findet im Zeitraum vom 06.11.2024 bis 08.01.2025 statt. Er umfasst acht Ter- mine und findet im Praxis Physio (Ärztehaus), Bahnhof 11 in Leutkirch jeweils von 11:00 bis 12:00 Uhr statt. Für den Kurs ist eine ärztliche Empfehlung notwendig. AOK - Ernährung im Sport Was ist für mich die beste Ernährung? Im AOK-Kurs „Er- nährung im Sport“ können sich Interessierte Informatio- nen zu einer bedarfsgerechten Lebensmittelauswahl und alltagsorientierten Ernährungsempfehlungen einholen. Ein Schwerpunkt des Kurses ist die Ernährung während Trainings- und Regenerationszeiten. Damit die Ernährung im Sport unterwegs und zu Hause leicht von der Hand geht, unterstützen die Fachkräfte mit wertvollen Tipps. Ein Kurs besteht aus zwei Terminen. Der Kurs (Kursnummer 50417836) findet am 05.11.2024 und am 12.11.2024 jeweils von 17:00 bis 20:45 Uhr im AOK-Gesundheitszentrum in Ravensburg statt. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 AOK - Trendküche: veggie, vegan und Co. Essen ist Lifestyle und immer wieder gibt es neue Ernäh- rungstrends. Waren es früher Trennkost oder Makrobio- tik, geht es heute vor allem um vegetarische und vega- ne Ernährung. Doch ist das alles sinnvoll und gesund? In diesem Kurs werden aktuelle Ernährungsweisen von allen Seiten beleuchtet. Natürlich stehen auch vegetarische und vegane Rezeptideen auf dem Programm. Der Kurs (Kursnummer 50417808) findet am 02.12.2024 und am 09.12.2024 jeweils von 17:00 bis 20:45 Uhr im AOK-Gesundheitszentrum in Ravensburg statt. Anmeldungen nimmt das AOK-Gesundheitsteam unter der Telefonnummer 0711 6525-46641 gerne entgegen. Weitere Kurse können darüber hinaus im Internet unter www.aok.de/bw/gesundheitskurse gebucht werden. Die Kurse sind für AOK-Mitglieder kostenfrei. Kennen Sie schon Navida - die persönliche Gesundheit- sassistentin? Die App AOK NAVIDA bündelt eine Vielzahl nützlicher Funktionen, dank derer man rundum gut ver- sorgt ist: Eine schnelle Einschätzung von Krankheitsanzei- chen, die Beratung über ein medizinisches Infotelefon, die Unterstützung bei der Arztsuche und sogar die Auswahl und Buchung von Gesundheitskursen. Die App ist auch im App-Store kostenfrei verfügbar. Vortrag über Evolutionspädagogik - Wo Sprache versagt, hilft Bewegung Lese- und Rechenschwäche, Konzentrationsprobleme, Sprachschwierigkeiten, Hyperaktivität Aggressivität, Un- geduld und weitere Verhaltensauffälligkeiten sind kind- liche Botschaften, denen die herkömmliche Pädagogik oft ratlos gegenübersteht. Beim Vortrag am Montag, den 18. November werden Wege der sogenannten „Evo- lutionspädagogik“ aufgezeigt, eine positive Entwicklung zu aktivieren. Start ist um 19 Uhr im Alfons-Auer-Haus, Kolpingstraße 43, Biberach/Riß. Jeder Mensch durchläuft von Beginn der Schwanger- schaft bis zum Grundschulalter körperlich, motorisch und geistig die sieben Entwicklungsstufen der Evolution. Vom Fisch zur Amphibie, zum Reptil, zum Säugetier bis hin zum Affen dem Urmenschen und dem modernen Menschen. Stress, Ängste und Probleme können auf Blockaden in einer der Stufen hinweisen. Gezielte Bewegungsübungen der Evolutionspädagogik helfen, Fähigkeiten hinter jeder Blockade freizulegen, Stress zu reduzieren und die Wei- terentwicklung individuell zu fördern. Die Referentin, Nina Schmid ist ausgebildete Evolutions- pädagogin und hat vor einem Jahr ihre eigene Praxis in Mochenwangen eröffnet. Der Vortrag kostet 7 Euro, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bund der Steuerzahler Bund der Steuerzahler sieht Notwendigkeit einer Neu- orientierung der Haushaltspolitik - Oktober-Steuer- schätzung prognostiziert steigende Einnahmen, aber weniger als erhofft Den auf Baden-Württemberg heruntergerechneten Zah- len der aktuellen Oktober-Steuerschätzung zufolge ste- hen dem Land Baden-Württemberg trotz schwächelnder Konjunktur auch in den nächsten fünf Jahren immer wei- ter anwachsende Steuereinnahmen zur Verfügung. Wäh- rend das Land in diesem Jahr mit Steuereinnahmen in Höhe von 47 Milliarden Euro rechnen kann, werden es in 2029 bereits 55,6 Milliarden Euro sein. Weil allerdings die Steuerschätzung zuvor höhere Mehreinnahmen prognos- tiziert hatte, sieht der Bund der Steuerzahler Baden-Würt- temberg Handlungsbedarf in der Haushaltspolitik. Hintergrund ist, dass im Entwurf des Landeshaushalts für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt 1,85 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen unterstellt sind, als in der aktu- ellen Steuerschätzung vorhergesagt. „In Anbetracht der im Rahmen der Steuerschätzung nach unten korrigierten Zahlen muss der Entwurf für den baden-württembergi- schen Doppelhaushalt 2025/2026 überarbeitet werden“, sagte der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzah- ler Baden-Württemberg Eike Möller. „Im Haushaltsentwurf sollten die Ausgaben des Landes an die geringeren Ein- nahmen angepasst werden“, so Möller weiter. Möller sieht den Gesetzgeber in der Pflicht sich den neuen Realitäten zu stellen. „Es ist klar, dass sich die Finanzpolitik im Land jetzt mehr denn je dauerhaft an dem ausrich- ten muss, was machbar ist und nicht an dem, was wün- schenswert ist.“, sagte der BdSt-Landesvorsitzende. Dies beinhalte auch die Einsicht, die Ausgaben für das Personal nach unten zu korrigieren, denn die Personalausgaben bilden den größten Ausgabeblock im Haushalt. Katamaran ab 1. November im Winterfahrplan Sonntags im 2-Stunden-Takt Ab 1. November wechselt der Katamaran in den Winter- fahrplan. Im Vergleich zum Sommerfahrplan beginnen die Katamarane im Winter an den Wochenenden ihren Dienst später: Samstags fahren die Schnellschiffe zwi- schen November und März ab 8 Uhr, die letzten Schiffe starten um 19 Uhr. An Sonn- und Feiertagen verkehrt der Katamaran im Winterfahrplan nur noch im 2-Stunden-Takt. Start ist an Sonn- und Feiertagen um 9 Uhr in Friedrichshafen und um 10 Uhr in Konstanz. Tagsüber fahren die Schiffe ab Fried- richshafen zur ungeraden Stunde, in Konstanz jeweils zur geraden Stunde. Die letzte Fahrt ist in Friedrichshafen um 17 Uhr und in Konstanz um 18 Uhr. Weitere Informationen unter Tel 07531 3639320 oder im Internet: www.der-katamaran.de. Haben Sie Ihre Haben Sie Ihre Weihnachtsanzeige Weihnachtsanzeige schon gebucht?schon gebucht? Lassen Sie sich inspirieren:Lassen Sie sich inspirieren: www.duv-wagner.de/ www.duv-wagner.de/ weihnachtskatalogweihnachtskatalog Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU ab 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog Weihnachtsgrüße © dvw dvwdvw Wir wünschen frohe Festtage! 79,00 € Größe: 90 x 65 mm frohe Festtage! frohe Festtage! frohe Festtage! 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. ✁ Wir bieten: • unbefristeter Arbeitsvertrag • attraktives Vergütungsmodell Voraussetzung: • PKW Führerschein (Klasse B) Bewerbung unter: Telefonisch 0751-2955 1662 E-Mail info@merkuria.de www.merkuria.de im Zustellgebiet Bad Waldsee, Aulendorf, Riedlingen, Federseegebiet in Vollzeit gesucht Paketzusteller m/w/d www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur ... z.B. hochwertige Fahrräder ©stock.adobe.com - lucky1984, stockphoto-graf ... z.B. ... z.B. ... z.B. ... z.B. hochwertigehochwertigehochwertigehochwertigehochwertigehochwertigehochwertigehochwertigehochwertige FahrräderFahrräderFahrräderFahrräderFahrräder Der absolute Biet-Wahnsinn Regionale Produkte ab 50% unter Neupreis ... auktion.schwaebische.de 08. –17. 11. 2024 Jetzt mitbieten und profitieren unter auktion.schwaebische.de Registrieren Sie sich bis zum 07.11.2024 und sichern sich einen 10,– € Gutschein VERANSTALTUNGEN KFZ-MARKT STELLENANGEBOTE[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 4,17 MB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 31.10.2024
                2021-10-21_TEXT_BP_Fischerareal_endg.pdf

                G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " F is ch er a re a l" (Z u sa m m en le g u n g d er B eb a u u n g s- p lä n e "W o h n en F is ch er a re a l" so w ie " M is ch g eb ie t F is ch er a re a l") m it 1 2 . Ä n d er u n g d es B eb a u u n g sp la n es " In n er e B re ite " u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 21.10.2021 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 24 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 28 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 29 6 Hinweise und Zeichenerklärung 30 7 Satzung 43 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 46 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 64 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 73 11 Begründung – Sonstiges 76 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 79 13 Begründung – Bilddokumentation 80 14 Verfahrensvermerke 82 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2021 (BGBI. I S. 2939) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2020) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GBI. S. 1233, 1250) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Ausnahmsweise zulässig sind: − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO): − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen − fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft − fernmeldetechnische Nebenanlagen (z.B. Mobilfunkanlagen) Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 Mischgebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: WA MI Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 6 − Wohngebäude − Geschäfts- und Bürogebäude − Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften − sonstige Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen sowie für kulturelle, soziale und ge- sundheitliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 6 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 6 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO): − Gartenbaubetriebe − Tankstellen − Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen ge- prägt sind − fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft − fernmeldetechnische Nebenanlagen (z.B. Mobilfunkanlagen) Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Folgende Nutzungen, die gem. § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 außerhalb der in Absatz 2 Nr. 8 bezeichneten Teile des Gebiets Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Pro Stätte der Leistung ist nur eine Werbeanlage zulässig. Die Umsetzung als Sammelwerbeanlage ist zulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 7 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 6 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.4 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf im allgemeinen Wohngebiet (WA) neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt genannten Über- schreitung ausschließlich um folgende Anlagen handelt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.5 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.6 Zahl der Vollgeschosse zwingend bezogen auf den jeweiligen Ge- samtbaukörper (Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO in Verbindung mit § 16 Abs. 4 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.7 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 8 2.8 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gesamt-Gebäu- dehöhe (GH m ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erfor- derlich sind (z.B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenom- men sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Elektrizität) so- wie untergeordnete anderweitige Bauteile (z.B. Schornsteine, An- tennen, Aufzugsbauten, Lüftungsanlagen etc.). Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Flachdächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elementen). Falls das oberste Geschoss nicht als Vollgeschoss zulässig ist, ist an der jeweiligen Fassade ein Abstand zwischen der Oberkante der Bauteile dieses obersten Geschosses (Dachgeschoss) und denen des darunter liegenden Vollgeschosses von mindestens 2,15 m einzu- halten (siehe hierzu erläuternde Skizze in der Begründung). Beweg- liche Bauteile, die zum Sonnenschutz dienen, bleiben hiervon unbe- rücksichtigt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.9 GHNA .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamthöhe für Nebenanlagen über NHN Die maximale Gesamthöhe für Nebenanlagen darf an keiner Stelle der Nebenanlage den festgesetzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.10 Höhe von Werbeanlagen im Bereich der Zone 1 und der Zone 2 des Mischgebietes und des allgemeinen Wohngebie- tes (WA) Zone 1 des Mischgebietes: Die Höhe von freistehenden Werbeanla- gen innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche darf die dort festgesetzte maximale traufseitige Wandhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die maximale traufseitige Wandhöhe um max. 1,00 m überschreiten. Außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 8,00 m über dem natürlichen Gelände. Zone 2 des Mischgebietes und allgemeines Wohngebiet (WA): Frei- stehende Werbeanlagen sind unzulässig. Die Höhe von Werbeanla- gen an Hauptgebäuden innerhalb der überbaubaren Grundstücks- fläche darf die Oberkante des Erdgeschosses nicht überschreiten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 9 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4, § 18 Abs. 1 u, § 23 BauNVO) 2.11 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 55,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.13 Baulinie; Überschreitungen und Unterschreitungen bis max. 1,50 m können für Bauteile in deutlich untergeordneter Form, wie z.B. Balkone oder Erker ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie weder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs noch Nach- barbelange beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 2 BauNVO; Nr. 3.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude); Überschreitungen bis max. 1,50 m können für Bauteile in deutlich untergeordneter Form, wie z.B. Balkone oder Erker ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie weder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs noch Nachbarbelange beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Umgrenzung von Flächen für Tiefgaragen; Tiefgaragen sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) TGa Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 10 2.16 Umgrenzung von Flächen für Stellplätze (oberirdisch); oberirdi- sche Stellplätze sind nur innerhalb dieser Flächen zulässig. Inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Stellplätze grund- sätzlich unzulässig, sofern keine Fläche für Stellplätze festgesetzt ist. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; §12 Abs. 6 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen; Nebenanlagen (Müllhäuschen, Müllcontainer, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder) sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 14 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahnoberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Astansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkellängen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.20 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) keine baulichen Anlagen 70 3 St NA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 11 2.22 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche als Begleit- fläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.23 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Einfahrt/Ausfahrt; für den Bereich der Zone 2 des Mischgebiets ist die Ein- und Ausfahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche auf diesen Be- reich zu bündeln. Ein- und Ausfahrten sind nur zulässig für Tiefga- ragen und oberirdische Stellplätze. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.27 Behandlung von Nieder- schlagswasser innerhalb der Baugebiete, Materi- albeschaffenheit gegen- über Niederschlagswasser In den Baugebieten ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, im Trennsys- tem abzuleiten. Das Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Geltungsbereiches befindlichen Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu filtern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzu- leiten. Auch beim Einbau einer Zisterne ist der Überlauf an das öf- fentliche Regenwasser-Kanalnetz zu gewährleisten. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 12 Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Be- schichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Sickerschächte sind unzulässig. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich un- zulässig. Schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswas- ser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.28 Öffentliche Grünfläche als Gewässerbett des "Sulzmoosbaches"; ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone des "Sulz- moosbaches"; ohne bauliche Anlagen; Unterhaltungs- und Fuß- wege (variabler Verlauf) sowie öffentliche Ver- und Entsorgungsan- lagen sind in einem Umfang bis 30 % der Gesamtfläche zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.30 Öffentliche Grünfläche zur Eingrünung; ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.31 Wasserfläche des "Sulzmoosbaches" (§ 9 Abs. 1 Nr. 16a BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.32 Flächen für Hochwasserschutzanlagen; entlang des gekenn- zeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. in der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutzwand, Aufschüttung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 b BauGB; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 13 2.33 Förderung der Biodiversi- tät auf Grünflächen Zur Entwicklung von blütenreichen Extensivwiesen sind die öffent- lichen Grünflächen mit einer gebietsheimischen, standortgerechte Saatgutmischung anzusäen und durch zweischürige Mahd mit Ab- transport des Mahdguts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dün- ger und/oder Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.34 Insektenfreundliche Be- leuchtung/Photovoltaik- anlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen zulässig. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 6,00 m für das Mischgebiet Zone 1, 4,50 m für das Mischgebiet Zone 2 und 4,50 m für das all- gemeine Wohngebiet über der Oberkante des endgültigen Gelän- des. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (d.h. je Solarglasseite 3 %). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.35 Bodenbeläge in den Bau- gebieten In den Baugebieten sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 14 2.36 Leitungsrecht 1 für Regenwasserkanal zum Retentionsfilterbecken zu Gunsten der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.37 Geh- und Leitungsrecht 2 zu Gunsten der Öffentlichkeit sowie zu Gunsten des Versorgungsträgers der hier verlaufenden bzw. ge- planten Leitungen oder Kanäle der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.38 Gehrecht zu Gunsten der Öffentlichkeit (teilweise durch einen Ge- bäudedurchgang verlaufend) (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Leitungsrecht 3 für Mischwasserkanal zu Gunsten der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.40 Geh- und Fahrrecht 4 zu Gunsten der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.41 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutzfestsetzung 1 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäu- den sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schall- schutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt ma- ximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 dB(A) bis 70 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der für die Außenbauteile der Auf- enthalts- und Ruheräume von Wohngebäuden ein erforderli- ches Gesamtschalldämmmaß R'W,res von mindestens 40 dB(A). LS 1 LR 1 GR/LR 2 LR 3 GR GR/FR 4 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 15 − Die zur Lüftung von Aufenthalts- und Ruheräumen (z.B. Wohn- zimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden be- nötigten Fensteröffnungen sowie Außenwohnbereiche sind voll- ständig auf die der Kreis-Straße K 7951 rückwärtigen Gebäu- deseite (Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.42 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutzfestsetzung 2 mit folgendem Inhalt: − Alle Fenster von schutzbedürftigen Räumen (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden sind mit Festverglasung auszustatten. − Schutzbedürftige Räume, die ausschließlich über festverglaste Fenster verfügen, sind mit aktiven lüftungstechnischen Anlagen auszustatten, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Behei- zung erforderlichen Mindestluftwechsel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.43 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutzfestsetzung 3 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind ge- mäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hoch- LS 2 LS 3 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 16 bau - auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anfor- derung von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpe- gel von 61 dB(A) bis 65 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile von Büroräumen ein erforderliches Gesamt- schalldämm-Maß R'W,res von mindestens 30 dB(A), für die Au- ßenbauteile von Aufenthalts- und Ruheräumen des Wohnberei- ches ein erforderliches Gesamtschalldämm-Maß R'W,res von min- destens 35 dB(A). − Die Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind mit ak- tiven lüftungstechnischen Anlagen zu versehen, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindest- luftwechsel sicherstellen. − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer) be- nötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der "Mars- weilerstraße" abgewandten Gebäudeseiten (Westen, Süden, Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.44 Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort, der innerhalb der jeweiligen Verkehrsfläche als Begleitfläche/dem jeweiligen Bauge- biet um bis zu 5,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Ge- hölze aus der Pflanzliste 1 (Straßenraum) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.45 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 17 Grünfläche/dem jeweiligen Baugebiet; es sind ausschließlich Ge- hölze aus den Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrünung) und 3 (bach- begleitende Grünfläche) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flä- chen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.46 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünflä- che/dem jeweiligen Baugebiet; es sind ausschließlich Gehölze aus den Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrünung) und 3 (bachbeglei- tende Grünfläche) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.47 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche/dem jeweiligen Baugebiet; es sind ausschließlich Gehölze aus den Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrü- nung) und 3 (bachbegleitende Grünfläche) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.48 Zu erhaltender Baum; ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.49 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte und überwiegend heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 18 − Die öffentlichen Verkehrsflächen sind mit Gehölzen der Pflanz- liste 1 (Straßenraum) zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Die öffentlichen Grünflächen zur Eingrünung und als Bach be- gleitende Zone sind mit Gehölzen der Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrünung) und 3 (bachbegleitende Grünfläche) zu be- pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Pflanzlisten: Pflanzliste 1 (Straßenraum) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides 'in Sorten' Rot-Esche Fraxiunus pennsylvanica 'in Sorten' Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Inermis' Zerreiche Quercus cerris Traubeneiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Jap. Schnurbaum Sophora japonica 'in Sorten' Winter-Linde Tilia cordata 'in Sorten' Silberlinde Tilia tomentosa 'in Sorten' Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre 'in Sorten' Purpur-Erle Alnus x spaethii Hainbuche Carpinus betulus Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Skyline' Amerikanischer Amberbaum Liquidambar styraciflua 'in Sorten' Hopfenbuche Ostrya carpinifolia Vogel-Kirsche Prunus avium 'in Sorten' Traubenkirsche Prunus padus Schloss ‚Tiefurt‘ Pflanzliste 2 (Ein- und Durchgrünung) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides 'in Sorten' Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 19 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Rot-Esche Fraxiunus pennsylvanica 'in Sorten' Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Inermis' Walnuss Juglans regia 'in Sorten' Zitterpappel Populus tremula Zerreiche Quercus cerris Traubeneiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Jap. Schnurbaum Sophora japonica 'in Sorten' Winter-Linde Tilia cordata 'in Sorten' Sommer-Linde Tilia platyphyllos Silberlinde Tilia tomentosa 'in Sorten' Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Grau-Erle Alnus incana Hainbuche Carpinus betulus Südlicher Zürgelbaum Celtis australis Rot-Esche Fraxiunus pennsylvanica 'in Sorten' Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Skyline' Amerikanischer Amberbaum Liquidambar styraciflua 'in Sorten' Hopfenbuche Ostrya carpinifolia Eisenholzbaum Parrotia persica Zitterpappel (nicht im Straßenraum) Populus tremula Vogel-Kirsche Prunus avium 'in Sorten' Traubenkirsche Prunus padus Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Feld-Ahorn (Hecke) Acer campestre Schwarze Apfelbeere Aronia melanocarpa Hainbuche (Hecke) Carpinus betulus Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Rotbuche (hecke) Fagus sylvatica Faulbaum Frangula alnus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 20 Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Sal-Weide Salix caprea Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Pflanzliste 3 (bachbegleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Zitterpappel Populus tremula Trauben-Kirsche Prunus padus Fahl-Weide Salix rubens Korb-Weide Salix viminalis Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Echter Faulbaum Rhamnus frangula Sal-Weide Salix caprea Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 21 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.50 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte und überwiegend heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanzliste 2 (Ein- und Durchgrüng) zu "Pflanzun- gen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste festgesetzt sind, ausgenommen hiervon sind nicht heimische immergrüne Gehölze und Nadel- gehölze (insbesondere Kirschlorbeer und Thuja), zulässig. − Pro 400 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der o.g. Pflanzliste 1 zu pflanzen. Die im Plan festgesetzten zu pflanzenden Bäume können auf das Pflanzge- bot angerechnet werden. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. − Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, sind für Bepflan- zung mit einer mindestens 60 cm dicken, durchwurzelbaren Drainage- und Substratschicht intensiv zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzung können Maßnahmen getroffen werden, die die Aufbauhöhen auf das notwendige Maß vergrößern, zum Beispiel durch Anhäuffelungen oder Aufkantungen, die auch als Sitzstufe ausgebildet werden können. Von dieser Regelung aus- genommen sind Flächen für befestigte Wege, Terrassen, Spiel- plätze, Pergolen, Treppenabgänge zu Tiefgaragen sowie ober- irdische Stellplätze. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 22 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.51 Dachbegrünung Die Flachdächer (Dachneigung 0-3 °) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 75 % pro Dachfläche mit einer exten- siven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dach- fenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflächen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräutermischung an- zusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Se- dumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit des Gründachaufbaus beträgt mindestens 10 cm. Eine Kombination mit Anlagen zur Ge- winnung von Sonnenenergie ist zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.52 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von lockeren Strauch-Gruppen als lückiger Ufergehölz- Randstreifen. In den Randbereichen sind feuchte bis frische Kraut- säume zu entwickeln. Es sind Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Grünflächen" – Pflanzliste 3 (bachbe- gleitende Grünfläche) zu pflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.53 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (Typen, zwingende Zahl der Vollgeschosse und /oder Ge- samt-Gebäudehöhen) (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.54 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichen öffentli- chen Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 23 2.55 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungspla- nes "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Woh- nen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Ände- rung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.56 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Ände- rungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Be- bauungsplan beziehen, werden für diesen Bereich der 12. Ände- rung vollständig durch diesen Bebauungsplan "Fischerareal" (Zu- sammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.57 Aufzuhebende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des "Wohnen Fischerareal" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 05.09.2019; rechtsverbindlich seit 27.09.2019). (§ 9 Abs. 7 BauGB, siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 24 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fi- scherareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt Die Inhalte der örtlichen Bauvorschirften des Bebauungsplanes "In- nere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweite- rungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden für diesen Bereich der 12. Änderung vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusam- menlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung 3.2 Aufzuhebende Grenze der örtlichen Bauvorschriften zum Bebau- ungsplan "Wohnen Fischerareal" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 05.09.2019; rechtsverbindlich seit 27.09.2019). (§ 9 Abs. 7 BauGB, siehe Planzeichnung) 3.3 Dachform Die vorgeschriebene Dachform gilt für sämtliche Dächer von Haupt- und Nebengebäuden. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.4 FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3 °. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 25 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.6 Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Photovoltaikanlagen) sind ausschließlich auf den Dachflächen oder in die Fassade inte- griert zulässig. Anlagen auf Flachdächern (0-3 ° Dachneigung) müssen nicht pa- rallel montiert werden, wenn sie gegenüber der Dachkante (Attika) so weit abgerückt sind, dass sie bei einem Betrachtungswinkel von 45 ° von unten nicht sichtbar bleiben. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Mobil- und Richtfunkan- lagen Mobil- und Richtfunkanlagen sind an Gebäuden unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Materialien für die Dach- deckung Für diejenigen Bereiche der Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Photovoltaikanlagen) zum Zeitpunkt der Errichtung üblich bzw. er- forderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Fassadengestaltung/Far- ben von Außenwänden im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI Kunststoffverkleidungen sowie grelle (Weißanteil weniger als 80 %), fluoreszierende, metallische und spiegelnde Oberflächen an Gebäudefassaden mit Ausnahme von Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Photovoltaikanlagen) sind unzulässig. Sämtliche Außenfenster sind mit durchsichtigem Glas auszuführen. Spiegelglas und das großflächige Abkleben von Glasflächen (Bekle- bungsanteil größer 20 % der Fensterfläche) mittels Folien o.ä. sind unzulässig. Fenster von Bädern können als Ausnahme vollständig abgeklebt oder aus satiniertem Glas sein. Technische Einrichtungen (z.B. außen sichtbare Kaminrohre, Wär- mepumpen, Klimaanlagen, Lüftungsanlagen ausgenommen der Zu- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 26 und Abluftöffnungen bis 0,15 m², etc.) sind an Gebäudefassaden zur zentralen Erschließungsstraße nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.10 Werbeanlagen im Mischgebiet (MI) Zone 1 und 2 und im all- gemeinen Wohngebiet (WA), (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Mischgebiet (MI) Zone 1: Freistehende Werbeanlagen im Bereich der Zone 1 dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Flä- che von 18 m² (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die Traufe um max. 1,00 m überragen und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wand- fläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen (freistehend und an Gebäuden) darf 60 m² (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Mischgebiet (MI) Zone 2 und allgemeines Wohngebiet (WA): Frei- stehende Werbeanlagen sind unzulässig. Werbeanlagen an Gebäu- den dürfen nur parallel zur Fassade und im Erdgeschossbereich des Hauptgebäudes angebracht werden. Pro Werbeanlage an Gebäu- den sind max. 0,50 m² zulässig. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen mit Signalfarben und mit reflektieren- den Materialien sind nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) 3.11 Anzahl der Stellplätze in den Baugebieten Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in den Baugebieten beträgt: Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 55 m2 1,0 55 m2 bis (kleiner) 85 m2 1,5 ab 85 m2 2,0 Zone1/ Zone 2 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 27 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) 3.12 Einfriedungen und Sicht- schutz im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI Zum öffentlichen Raum sowie zu gemeinschaftlich genutzten Flä- chen sind ausschließlich lebende Einfriedungen zulässig. Einfrie- dungen sind auf eine maximale Höhe von 0,70 m begrenzt. Entlang rechtwinklig zur Fassade verlaufender Grundstückssgrenzen sind darüber hinaus Sichtschutzlelemente in einer Höhe von 2,20 m und einer Länge von 3,50 m zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 28 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zei- chenerklärung 4.1 Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind; Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf der Fl.-Nr. 55 der im Bo- denschutz- und Altlastenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Fl.-Nr. 346). Die Fläche wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort erfasst und im Bodenschutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingrif- fen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und boden- schutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfas- sungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. Zukünftige Tiefbauarbeiten sind unter Aufsicht eines Fachbauleiters Altlasten durchzuführen. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; §§ 4, 9, 10 BBodSchG; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 29 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Überschwemmungsbereich eines HQextrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 30 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des Be- bauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 6.7 "Sulzmoosbach" (ungefährer Verlauf, siehe Planzeichnung); ver- dolte Abschnitte sind mit einer gestrichelten, offene mit einer durch- gezogenen Linie dargestellt. 6.8 Möglicher Verlauf eines Unterhaltungs- und Fußweges in der öf- fentlichen Grünfläche (siehe Planzeichnung) 466,50 466,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 31 6.9 Böschung des "Sulzmoosbaches" (siehe Planzeichnung) 6.10 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 6.11 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Gem. § 21a NatSchG sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gär- ten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d.h. Schot- tergärten sind nicht erlaubt). 6.12 Baumschutz Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festgesetzten vor- handenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseiti- gung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und wäh- rend der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schüt- zen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Land- schaftsbauschutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetations- flächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die An- lage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. 6.13 Nachhaltige Ressourcen- nutzung Es wird empfohlen, Regenwasser zur Bewässerung von Garten und Balkonpflanzen zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. 466.43 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 32 Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.14 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zur Förderung der Insektenvielfalt und insbesondere von Bienen wird in den Privatgärten/in den öffentlichen Grünflächen die Anlage von blütenreichen Extensivwiesen durch Einsaat einer gebietsheimi- schen Saatgutmischung und Pflege durch zweischürige Mahd mit Abtransport des Mahdguts empfohlen. Auf Dünger und/oder Pflan- zenschutzmittel sollte verzichtet werden. Auch die Pflanzung heimi- scher Obstbäume wird empfohlen. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 6.15 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vögeln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Höhlenbäume sowie Bestandsgebäude, welche für ubiquitäre Arten Brutlebens- raum bieten und Potenzial für Fledermäuse aufweisen. Um zu ge- währleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten er- halten bleiben, sind untenstehende Ersatzmaßnahmen (keine CEF- Maßnahmen) umzusetzen: − Für den Hausrotschwanz sind drei Halbhöhlennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Für den Haussperling sind drei Sperlingskoloniehäuser (z.B. Schwegler 1SP) an Gebäuden in räumlicher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blau- und Weidenmeise sind neun Meisennistkäs- ten im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schweg- ler Nisthöhle 1B, sechs Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, drei Kästen mit 32 mm Lochdurchmesser). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 33 − Für den Star sind sechs Starenkobel im räumlichen Zusammen- hang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind sechs Ersatzquartiere im räumlichen Zusammenhang aufzuhän- gen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaus- höhle 2FN). − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkäs- ten der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzuhängen, Ausnahme Haussperling). − Die Vogel-Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/De- zember) fachgerecht gereinigt werden. Wespen-/Hornissennes- ter sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entferne − Die Aufhängung der Nisthilfen hat möglichst in zeitlichem Zu- sammenhang mit der Fällung der Bäume und dem Gebäudeab- riss. Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fachgut- achten vom 10.02.2016 sowie artenschutzrechtlicher Kurzbericht vom 19.07.2021. 6.16 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 6.17 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) 6.18 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes "Natura2000"; hier Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311), außerhalb des Geltungsbe- reiches (§ 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 13.3. PlanZV; siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 34 6.19 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB Externe Ausgleichsflächen im Rahmen des rechtsverbindlichen Be- bauungsplanes "Fischerareal Mischgebiet" Dem durch die Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Ausgleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt 173.134. Der Ausgleichsbedarf wird somit vollständig gedeckt. Die zugeordneten Ökokontoflächen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt), 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) sowie auf den Fl.- Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen). Folgende Maßnahmen wurden auf den einzelnen Flächen durchge- führt: Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt): − Ersatz für die ehemalige Ausgleichsfläche BPL "Dachser" − 25.633 Ökopunkte Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg): − Entwicklung einer Nasswiese − 1.930 Ökopunkte Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt): − Herstellung der Durchgängigkeit am Sulzmoosbach − 62.444 Ökopunkte Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt): − Rekultivierung nach B 30 OU Ravensburg - Pflanzung Streuobst und Einzelgehölze − 9.518 Ökopunkte Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhau- sen): − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichten, sowie Pflanzungen von standortgerechten Laub- hölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichte, sowie gruppenweise Initialpflanzung standortge- rechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 35 Mischwasserkanal (Bestand) Kanal zum Retentionsfilter- becken Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jung- wuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewäs- serverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, so- wie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber − Von den genannten Maßnahmen auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3, Gemarkung Ochsenhausen stehen der Ge- meinde noch 103.611 Ökopunkte zur Verfügung. Dem Vorha- ben werden davon 73.609 Punkte, d.h. ein Anteil von 71 % zu- gewiesen. Der verbleibende Überschuss von 30.002 Ökopunk- ten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Ver- fügung. 6.20 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 6.21 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Mischwasserkanal: ist im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen zur Velegung vorgese- hen (siehe Planzeichnung) 6.22 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Kanal zum Retenti- onsfilterbecken (siehe Planzeichnung) 6.23 Retentionsfilterbecken außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) In dem Retentionsfilterbecken wird Niederschlagswasser von öffent- lichen Verkehrsflächen und von privaten Grundstücken zurückgehal- ten und über die belebte Bodenzone abgeleitet. Der Bereich ist als R 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 36 naturnahes Retentionsbecken mit natürlichen Böschungswinkeln angelegt. 6.24 Grundwasserdichte Unter- geschosse Aufgrund der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist innerhalb der Baugebiete ein Vernässen des Arbeitsraumes möglich. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Unterge- schoss ausgeführt werden. 6.25 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 37 ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Boden- horizonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrund- material sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Pla- nung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. Hierzu wird des Weiteren auf § 2 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 LBod- SchAG, sowie § 3 Abs. 3 und 4 LKreiWiG verwiesen. 6.26 Gewässerrandstreifen Seit Inkrafttreten des Wassergesetzes am 01.01.2014 gelten nach § 29 Wassergesetz (WG) auch für den Innenbereich Gewässerrand- streifen in einer Breite von 5 m. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante, ansonsten bei fehlender Gewässerböschungs- oberkante ab der Linie des Mittelwasserstandes. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 38 Die Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen. Folgendes ist im Bereich des Gewässerrandstreifens verboten (gem. § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden- Württemberg): − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern Gem. dem Bescheid der unteren Wasserbehörde (§ 84 Abs.2 WG) vom 28.06.2019 wurde, infolge des Antrages der Gemeinde Baindt vom 25.06.2019 auf Befreiung vom Gewässerrandstreifen und der Erfüllung der Befreiungsvorrausetzungen nach § 38 Abs. 5 WHG, das Einvernehmen zur widerruflichen Befreiung vom Gewässerrand- streifen nach § 38 Abs. 5 WHG i.V.m. § 29 Abs.1 u.3 WG erteilt. 6.27 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 39 6.28 Grundwasser und Draina- gen Grundwasser darf nicht abgeleitet werden. Drainagenwässer dürfen nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. 6.29 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.30 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.31 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindes- tens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich ge- sichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzulegen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze bestimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 6.32 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 40 Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständigen Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m sind nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet. Bei Aufenthaltsräumen, die eine Rettungs- höhe > 8 m aufweisen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 6.33 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Lan- desamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Würt- temberg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung vor- gelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein ingenieurgeologisches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten oder geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des gutach- tenden Ingenieurbüros. Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhan- denen Geodaten im Verbreitungsbereich von Auenlehm unbekann- ter Mächtigkeit. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nut- zungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rech- nen. Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungs- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 41 verhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene orga- nische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernis- sen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrund- aufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfoh- len. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Wärmenetz der Gemeinde Baindt versehen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 42 Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten vor allem in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Gem. § 11 Abs. 4 LBO sind in allgemeinen Wohngebieten nur Wer- beanlagen an der Stätte der Leistung zulässig. Eine sog. Sammel- werbeanlage ist in allgemeinen Wohngebieten nicht zulässig. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Pa- tentamt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 6.34 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- geben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.35 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Zone 2; Flächen für Tiefgara- gen und Flächen für Stellplätze entlang der zentralen Grundstücks- grenze im MI). Die Art der baulichen Nutzung gilt entsprechend der zugeordneten Farbe und damit auch über festgesetzte Nutzungsketten hinweg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 43 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2021 (BGBI. I S. 2939), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Würt- temberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischer- areal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 09.11.2021 beschlossen. § 1 Aufhebung Die Inhalte des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 05.09.2019; rechtsverbindlich seit 27.09.2019) werden in dem im zeichnerischen Teil gekennzeichneten Bereich aufgeho- ben. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften ergeben sich aus deren zeichnerischem Teil vom 21.10.2021. § 3 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvor- schriften bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 21.10.2021. Dem Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 21.10.2021 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden für den Bereich der 12. Änderung vollständig Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 44 durch diesen Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ersetzt. § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachform − Dachneigung − Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie − Satelliten-Empfangsanlagen, Außenantennen, Mobil- und Richtfunkanlagen − Materialien für die Dachdeckung − Fassadengestaltung/Farben von Außenwänden im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI − Werbeanlagen im Mischgebiet (MI) Zone 1 und Zone 2 und im allgemeinen Wohngebiet (WA) − Anzahl der Stellplätze in den Baugebieten − Einfriedungen und Sichtschutz im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 45 § 5 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbe- schlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 46 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Durch die Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fi- scherareal" mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" soll die moderne Umsetzung neuer Wohnbebauung teilweise mit integriertem, nicht störendem Gewerbe im westlichen Bereich der Gemeinde Baindt ermöglicht werden. Der Bebauunngsplan orientiert sich am städtebaulichen Konzept der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tübingen. Die Umsetzung des städ- tebaulichen Konzeptes ist mit den jetzigen Festsetzungen der beiden Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal" nicht vollständig möglich, da hierzu eine Änderung der Erschließung sowie ein engeres Festsetzungskonzept erforderlich ist. Aus diesem Grund sollen die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften überarbeitet werden. Da es sich bei den städ- tebaulichen Entwürfen um ein Gesamtkonzept handelt, sollen hierzu der Bebauungsplan "Fischer- areal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" als Gesamtplan aufgestellt und dabei die notwendigen Änderungen der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Misch- gebiet Fischerareal" in einem Planwerk zusammengefasst werden. Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an die "Marsweilerstraße" und im Westen an die Kreisstraße 7951 an. Südlich des Geltungsbereiches ist das Gelände des Bauhofes und der Freiwilligen Feuerwehr an der "Ziegeleistraße" ansässig. Im Osten grenzt der Geltungsbereich an die "Küferstraße" und zum Teil an Bestandsbebauung an. Weiter östlich schließen sich Einrichtungen der Ortsmitte Baindt, wie das Rathaus, eine Veranstaltungshalle, Einzelhandelsnutzungen sowie ein Parkplatz an. Aktuell ist die Fläche zum Großteil als Brachfläche zu bezeichnen. Im Westen ist bereits ein Lebensmittelmarkt umgesetzt worden, welcher im Konzept der Architekten ebenfalls zu finden ist. Darüber hinaus sind für die Bereiche der wasserwirtschaftlichen und landschaftsplanerischen Maßnahmen die erforder- lichen Flächen (Öffnung des "Sulzmoosbaches") in den Geltungsbereich aufgenommen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Fischerareal" im beschleunigten Verfahren (Be- bauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplans "Fischerareal" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 47 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich im westlichen Bereich der Gemeinde Baindt. Der west- liche Bereich des Plangebiets grenzt an die Kreisstraße 7951 mit der Art der baulichen Nutzung "Mischgebiet". Im südlichen Bereich der Mischgebietsfläche ist bereits ein Lebensmittelmarkt rea- lisiert worden. Der übrige Bereich des Plangebiets ist unbebaut. Der östliche Bereich des Plange- biets grenzt an die "Küferstraße" mit der Art der baulichen Nutzung "Wohnen". Der Geltungsbereich wird vollständig von den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen "Wohnen Fi- scherareal", "Mischgebiet Fischerareal" und "Innere Breite" überlagert. Im südlichen Bereich der Planung grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbereich des bereits rechtsver- bindlichen Bebauungsplanes "Innere Breite" und überlagert diesen teilweise. Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des überplanten Bereiches befindet sich ein Lebensmittelmarkt, der bestehen bleibt. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs in Mischgebiets- sowie Wohnbauflächen. Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des, von den Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel erarbeiteten, städtebaulichen Entwurfs herzustellen, ist die Änderung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes und damit die Zusam- menlegung und Änderung der bestehenden Bebauungspläne erforderlich. Die Planungen der be- auftragten Architekten sind soweit fortgeschritten, dass ein konkreter städtebaulicher Entwurf vor- liegt. Dieser dient als Grundlage für den vorliegenden Bebauungsplan "Fischerareal". Es wird be- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 48 wusst ein neuer Bebauungsplan aufgestellt, um die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschrif- ten auf diesen städtebaulichen Entwurf anpassen zu können. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Für den Teilbereich im Südosten des Plangebiets (Flst.-Nrn. 51 und 51/1, rechtsverbindlicher Be- bauungsplan "Wohnen Fischerareal") soll eine Aufhebung erfolgen. In diesem Bereich befindet sich bereits Wohnbebauung, die bestehen bleiben soll. Außerdem stehen die Flächen derzeit nicht zur Verfügung. Dieser Bereich wird zukünftig nach § 34 BauGB bebaut. 8.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 49 − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 50 Darstellung der Gemeinde Baindt als Teil des Verdichtungsbereiches innerhalb der Region. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung (Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben – Stand: Entwurf zur 2. Anhörung gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 23. Oktober 2020) als Ziele und Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen: − 2.4.0 (Z) 2 Die Flächeninanspruchnahme ist durch die Aktivierung innerörtlicher Potenzi- ale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenre- cycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdich- tete Bauweise zu verringern. − 2.4.0 (G) 4 Die Gemeinden sollen durch eine aktive Baulandpolitik auf die Mobilisierung und tatsächliche Verfügbarkeit der Bauflächenpotenziale im Siedlungsbestand und der bauplanungsrechtlich gesicherten Flächen hinwirken. Die Bauflächen- ausweisung soll so bemessen und gelenkt werden, dass Überlastungen und ein ungegliedert bandartiges und flächenhaft ausgreifendes Siedlungswachs- tum vermieden werden. − 2.4.1 (Z) 6 Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: (…) − 2.5.0 (G) 1 Für die Region soll ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Wohnungsan- gebot sichergestellt werden. Eine soziale Mischung ist anzustreben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 51 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem Bebauungsplan sind im allgemeinen Wohngebiet (WA) jeweils 5 Bauplätze und im Mischgebiet (MI) jeweils 5 Bauplätze vorhanden. Da nicht verbindlich festge- setzt ist, welche Bauformen umgesetzt werden müssen, ist eine Verwirklichung von Einzel- oder Doppelhäusern, Kettenhäusern oder Mehrfamilienhäusern grundsätzlich denkbar. Allerdings ist an- zuführen, dass dem vorliegenden Bebauungsplan ein städtebauliches Entwurfskonzept des Archi- tekturbüros Gauggel vom 08.12.2020 zugrunde liegt und die Gemeinde anstrebt dieses Konzept umzusetzen. Die Planung sieht eine flächensparende Bebauung vor. Es sollen ca. 10 Mehrfamili- enhäuser vor. Das Städtebauliche Entwurfskonzept geht bei einer Realisierung der maximalen An- zahl an Wohneinheiten (118 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 121 Einwohner je Hektar. Damit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deutlich übertroffen. Selbst wenn die ange- strebte Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten geringer ausfallen würde, wäre die Bruttowohndichte von 50 Einwohner pro Hektar noch erfüllt. Das Planungsgebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch- Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Linden- berg) des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwerpunkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regi- onalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Woh- nungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtswirksam seit 01.04.1995). Die überplanten Flächen werden hierin als Mischgebiets- bzw. Wohnbauflächen dar- gestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 52 Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Als Misch- sowie Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich geeignet, da er eine starke An- bindung an die vorhandene Siedlungsstruktur sowie vorhandene Erschließungsvorgaben aufweist. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". In den Jahren 2014/15 wurde hierzu ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Aufstellung der Bebauungspläne "Misch- gebiet Fischerareal" sowie "Wohnen Fischerareal" konkretisierten die Überlegungen dieses Wett- bewerbes. Mit dem nun vorliegenden städtebaulichen Konzept wurden die Überlegungen aus dem städtebaulichen Wettbewerb weiter konkretisiert und verfeinert. Die Aufstellung des Bebauungs- planes "Fischerareal" soll nun die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Deshalb wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungstermines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die Erforderlichkeit einer artenschutzrechtlichen Relevanzbegehung hingewiesen. Des Weiteren wurde der Umgang mit den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten HQ100 sowie HQExtrem und die bereits realisierte Bachöffnung angesprochen. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, die ortsnahe Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein effizientes und bedarfsgerechtes Planungsinstrument ge- schaffen werden. Für das geplante Mischgebiet sowie allgemeine Wohngebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungsstruktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung und die Voraussetzung für moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation zu beeinträchtigen. Die Systematik des Bebauungsplans "Fischerareal" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 53 Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplans "Fischerareal" erfolgt im so genannten beschleunigten Ver- fahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus fol- genden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt bei 8.430 m² und folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundla- gen ab. 8.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den westlichen Bereich ist weiterhin ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Für den östlichen Bereich ist fortführend ebenfalls ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmi- schung, wie sie die Baunutzungsverordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzu- streben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb der beiden Gebiete Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet (WA) soll die Reduzierung von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit festgsetzt werden, um städtebauliche Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Nutzungen auf- zunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräu- migkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Eine gleichzeitige Einschrän- kung der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit wird jedoch nicht vor- genommen. Die zuletzt genannten Nutzungen sind innerhalb des Bereiches erforderlich. Durch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 54 eine Einschränkung bestünde darüber hinaus die Gefahr, den Gebietscharakter vom Grundsatz her zu unterlaufen. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren im allgemeinen Wohngebiet (WA) die in § 4 Abs. 3 Nrn. 3- 5 BauNVO angeführten Nutzungen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tank- stellen. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen auf- genommen zu werden. Die Ortsrandlage, unlösbare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. − Im Mischgebiet (MI) ist eine Reduzierung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO sowie Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit vorgesehen. Die genannten Nutzungen sind an anderen Stellen im Gemeindegebiet Baindts bereits vorhanden bzw. bedürfen einer genauen Prüfung, um für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke unlösbare Konflikt- potenziale auszuschließen. − Im Mischgebiet (MI) ist ein Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungs- stätten gem. § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO vorgesehen. Die genannten Nutzungen würden für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke zu einem unlösbaren Konfliktpotenzial führen. Der Ausschluss von Vergnügungsstätten ist durch deren störenden Charakter auf das gesamte Um- feld begründet, da der Ort Baindt sich im ländlich geprägten Raum befindet. − Weiterhin werden im Mischgebiet (MI) Werbeanlagen ausgeschlossen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden (sogenannte "Fremdwerbungen"). Hierunter fallen Werbeanla- gen, die eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen. Solche Anlagen der Fremdwerbung können als selbständige bzw. eigenständige Hauptnutzung ausgeschlossen werden (VGH Mannheim, Urteil vom 16.04.2008, AZ: 3 S 3005/06). Anlagen der Fremdwerbung zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass sie in einer besonders auffälligen, sich von ihrer Umgebung hervorhebenden Art und Weise gestal- tet sind, um besondere Aufmerksamkeit zu erreichen. Durch die Zulassung von Anlagen der Fremdwerbung würde eine nachteilige Auswirkung auf das Landschafts- und Ortsbild erwartet. Zudem sollen die Flächen des Gewerbegebietes der Ansiedlung von Unternehmen dienen, die Arbeitsplätze in der Region schaffen. Selbständige Werbeanlagen widersprechen diesem pla- nerischen Ziel und werden deshalb als Nutzung gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO im Gewerbegebiet ausgeschlossen. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden in beiden Gebieten fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeit- punkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet und Mischgebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nach- haltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 55 strahlentechnische Beeinträchtigung gegeben wäre. Dem Gedanken einer flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunkanlagen im Gemeindegebiet, kann auch ohne eine detaillierte Unter- suchung der funktechnischen Zusammenhänge entsprochen werden. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO in beiden Gebieten aus- geschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen in beiden Gebieten als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder sonstigen Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszugehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von einem star- ken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Für die Typen 1-3 sind Grundflächenzahlen festgesetzt. Die festgesetzten Werte von 0,40 (Typ 1WA) und 0,60 (Typ 1-3MI) befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungs- verordnung (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete (Typ 1WA) und Mischge- biete (Typ 1-3MI). − Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zufahrten sowie durch unterirdische Anlagen, um wei- tere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Insbesondere wird hierdurch auch die Er- richtung von Tiefgaragen ermöglicht, welche durch Aufnahme der notwendigen Stellplätze die umliegenden Straßen und ihre Bewohner von oberirdischem Parksuchverkehr und den damit verbundenen Immissionen entlastet. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 56 − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse bei Typ 1MI in Kombination mit der Gesamt-Gebäu- dehöhe ist sinnvoll, um eine optimale Ausnutzung des Baukörpers vorzugeben. Die zwingend festgesetzte Zahl der Vollgeschosse bei Typ 2MI, Typ 3MI, Typ 1WA sowie bei den Nebenanlagen in Kombination mit der Gesamt-Gebäudehöhe ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung der Gesamt-Gebäudehöhe über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung von städtebaulich verträglichen Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Gesamt-Ge- bäudehöhe über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäu- dehöhe abschließend geregelt ist, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertretbares Maß beschränkt. − Im Bereich des obersten Geschosses (Nicht-Vollgeschoss als Dachgeschoss) wird die Höhe der Bauteile auf einen Mindestwert von 2,15 m festgesetzt, um zu verhindern, dass zu hohe Attiken entstehen. Durch diese Vorschrift zur Höhe von Bauteilen bei Nicht-Vollgeschossen soll verhin- dert werden, dass diese räumlich wie ein Vollgeschoss wirken. Die Festsetzung der Höhe der Bauteile ist in der nachfolgenden Abbildung zur Klarstellung und Eindeutigkeit grafisch darge- stellt. Werbeanlagen werden in ihrer Höhe auf ein für diesen Bereich verträgliches Maß beschränkt. Dies geschieht, um Beeinträchtigungen des Ortsbildes zu vermeiden. Die festgesetzte offene Bauweise wird nicht weiter differenziert. Die beim Typ 1MI und 2MI festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück im zentralen Teil des Bebauungsplanes sowohl eine geschlossene Bebauung mit bis zu 55 m als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende, offene Bauweise zu ermöglichen. In diesen Bereichen befindet sich einerseits der be- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 57 stehende Lebensmittelmarkt, andererseits sollen Gebäude mit Verbindungsbauten ermöglicht wer- den, wodurch sich eine über die offene Bauweise hinausgehende Längenentwicklung der Baukörper ergeben kann. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinien) sind innerhalb des zu überplanenden Bereiches so festgesetzt, dass sie den konzeptionellen Gedanken aufnehmen und durch Schaffung von Raum- kanten und Sichtbeziehungen urbane Orte der Begegnung sowie kommunikative Grün- und Frei- räume fördern. Durch das Bauvolumen entlang der neuen Erschließungsstraße und mit ihrer Auf- weitung als Nachbarschaftsplatz entsteht eine Raumabfolge. Zum westlich anschließenden Lebens- mittelmarkt und der oberirdischen Parkierung sowie zum südlichen Gelände mit Bauhof, Feuer- wehrwache und Wertstoffhof grenzt sich die Zone 2 des "Mischgebiets" baulich ab, um für die Wohnnutzungen eine höhere Qualität zu erzielen. Um diese beiden Grundzüge der Planung zu si- chern, wurden in diesen Bereichen Baulinien festgesetzt. Durch die Möglichkeit der Unter- und Überschreitung im städtebaulich verträglichen Maße, durch dem Baukörper untergeordnete Bau- teile, wird der Bauherrschaft dabei ausreichend Flexibilität gewährt. Die Baugrenzen (überbaubaren Grundstücksflächen) innerhalb des zu überplanenden Bereichs sind so festgesetzt, dass sie die planerische Gebäudegröße widerspiegeln. Durch die Möglichkeit der Unter- und Überschreitung im städtebaulich verträglichen Maße, durch untergeordnete Bauteile, werden unter anderem Gestaltungsspielräume zur Fassadengestaltung eingeräumt. Für die formu- lierten Ausnahmen unter Ziffer 2.13 und 2.14 muss ein Antrag auf Ausnahme bei der zuständigen Baurechtsbehörde gem. § 31 BauGB gestellt werden. Die Flächen für Tiefgaragen, Stellplätze und Nebenanlagen werden festgesetzt, um den konzepti- onellen Gedanken des städtebaulichen Entwurfs der Architekten entsprechend umsetzen zu können. Die Flächen für Stellplätze sind innerhalb des gekennzeichneten Bereiches zulässig. An anderer Stelle innerhalb der Baugrenzen sind Stellplätze bewusst unzulässig, um diese gezielt in die vor- gesehenen Bereiche zu verlagern und die Umsetzung der geplanten Gebäudekörper ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Bereichen mit Stellplätzen umsetzbar zu machen. Insgesamt soll der ruhende Verkehr aus den öffentlichen Bereichen so weit wie möglich ferngehalten werden. Die Planung einer Tiefgarage bringt den Anwohnern einen erheblichen Mehrwert in Form von Lebens- qualität und Erholung. Die Realisierung von oberirdischen Stellplätzen im gesamten Plangebiet würde die Qualität der Freiräume in Frage stellen. Die Zulässigkeit der Tiefgaragen, Stellplätze und Nebenanlagen stellt einen Grundzug der Planung dar. Der Bereich ohne bauliche Anlagen dient der Wahrung des notwendigen Abstandes zur Kreisstraße K 7951. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 58 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Gesamt-Gebäudehöhen bleiben Fehl- entwicklungen ausgeschlossen. 8.2.6 Infrastruktur Die Festsetzung des Leitungsrechtes 1 im nordwestlichen Bereich erfolgt, um eine Unterhaltung der in diesem Bereich bestehenden Regenwasserkanäle zu sichern. Die Festsetzung des Geh- und Leitungsrechtes 2 im zentralen Bereich des Plangebietes erfolgt, um die Verlegung von Leitungen von Ost nach West bzw. West nach Ost zu ermöglichen sowie für die Anwohner eine geeignete Anbindung durch das Plangebiet an den Lebensmittelmarkt zu schaffen. Das Gehrecht wird unter dem Gebäudedurchgang des Typ 2MI weitergeführt und mündet westlich der geplanten Gebäude in den Bereich der Flächen, für die ein Gehrecht erwirkt werden sollte. Dieser Bereich ist flexibel gehalten, da sich die Fußwege-Beziehung an der Anordnung der Stell- plätze orientieren wird. Die Festsetzung des Leitungsrechtes 3 im südöstlichen Bereich erfolgt, um eine Unterhaltung der in diesem Bereich bestehenden Leitungen bzw. Kanäle der Gemeinde Baindt zu sichern. Der Misch- wasserkanal im südlichen Bereich des Mischgebietes (MI) soll im Zuge von Wartungs- oder Repa- raturmaßnahmen trotz Überbauung zugänglich sein. Dies kann durch entsprechende Stützmaß- nahmen und Wartungsarbeiten südlich der Leitung gewährleistet sein, da sich diese nur geringfügig innerhalb der Baugrenze/-linie befindet. Die Festsetzung eines Leitungsrechtes ist daher nicht vor- gesehen. Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baulinien, Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Um- planungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Direkt südlich an- schließend, auf dem Gelände des Bauhofes ist bereits eine Wertstoff-Insel vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rat- haus). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 59 Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweiler Straße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Kü- ferstraße" am Dorfplatz durch die Linien des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes gegeben. Die nächstgelegenen Bahnhöfe liegen in Ravensburg und Weingarten. Die Planung berücksichtigt die vorhandenen Fußwegebeziehungen und bindet diese in das Ge- samtkonzept ein. Durch den Fußweg entlang des geöffneten "Sulzmoosbaches" wird eine Verbin- dung zum Gemeindezentrum geschaffen. Im Einmündungsbereich in die "Marsweiler Straße" ist die Verkehrssicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. Außerdem sind geringfügige Erweiterungen in Form von maßvollen Ausrundungen bereits realisiert. Diese Maßnahmen dienen der besseren Befahrbarkeit mit größeren Fahrzeugen. Für das Befahren mit Einsatzfahrzeugen (z.B. dreiachsige Feuerwehrfahrzeuge) stellen sie eine deutliche Verbesserung dar. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt von der "Marsweiler Straße" aus. Die Erschließungsstraße verläuft entlang der geplanten Grünfläche gen Osten, um dann zwischen dem Mischgebiet (MI) und dem allgemeinen Wohngbiet (WA) zu verlaufen und im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberu- higung (Verkehrsverlangsamung) vorgesehen. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richt- linien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Der an den maßgeblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begegnungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Geschwindigkeit ausge- legt. Im Bereich westlich entlang des Mischgebietes im Bereich des bestehenden Lebensmittelmarktes sowie östlich im Bereich des östlichen Mischgebietes sind Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt festge- setzt, um Zufahrten aus diesen Bereichen zur Sicherstellung eines ungehinderten Verkehrsflusses zu gewährleisten und darüber hinaus die Bereiche für mögliche Ein- und Ausfahrten auf bestimmte Grundstücksabschnitte hin zu bündeln. Hierdurch wird ebenfalls der Bereich für die Zufahrt zur Tiefgarage sowie den oberirdischen Stellplätzen des östlichen Mischgebietes geregelt. Die Festset- zung der Bereiche mit Ein- und Ausfahrt sowie der Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt stellen einen Grundzug der Planung dar. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 60 8.2.8 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärmimmissionen der Kreisstraße K 7951 sowie der "Mars- weilerstraße" ein. Zudem wirken auf das Plangebiet die Gewerbelärmimmissionen des südlich be- findlichen Bauhofes bzw. Wertstoffhofes sowie die Lärmimmissionen durch die nächtliche Nutzung des östlich gelegenen Parkplatzes im Fall von Veranstaltungen ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurde ein Lärmschutzkonzept erarbeitet, welches sicherstellt, dass mit keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm aufgrund der Lärmimmissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes im Bereich der Plangebietes (Bereich mit geplanter Wohnbebauung) zu rechnen ist (Gutachten Büro Sieber vom 28.11.2018). Es sind daher keine Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der Gewerbelär- mimmissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes erforderlich. Im westlichen Bereich des geplanten Mischgebietes ist ein Verbrauchermarkt angesiedelt, was sich auch im Festsetzungskonzept widerspiegelt (eingeschossige Bauweise festgesetzt). Da jedoch auch in diesem Bereich theoretisch schützenswerte Nutzungen entstehen könnten, wurden für diesen Bereich Lärmschutzfestsetzungen in Bezug auf die Verkehrs- bzw. Gewerbelärmimmissionen (LS 1 und LS 2) getroffen. Durch diese Maßgaben können gesunde Wohnverhältnisse in diesem Bereich sichergestellt werden. Auf eine detaillierte schalltechnische Begutachtung wurde aufgrund der vor- gesehenen Nutzungen verzichtet. Im östlichen Bereich des Mischgebietes ist aufgrund des Abstandes zur Kreisstraße K 7951 sowie zur "Marsweiler Straße" mit keinen Konflikten aufgrund von Verkehrslärmimmissionen zu rechnen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" wurde eine schalltechnische Untersuchung der zu erwartenden Straßenverkehrslärmimmissionen der "Mars- weilerstraße" im Bereich des allgemeinen Wohngebietes durch das Büro Sieber durchgeführt (Gut- achten vom 20.09.2018). Die Berechnungen der Verkehrslärmimmissionen zeigen, dass die Ori- entierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 für ein allgemeines Wohngebiet (WA) im nördlichen Teil des allgemeinen Wohngebietes tagsüber und nachts überschritten werden. Im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) wird der Orientierungswert von 55 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 58 m zu Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 8 dB(A) überschritten. Im Nachtzeitraum wird der Orientierungswert von 45 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 66 m zur Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 9 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich werden die Orientierungswerte um bis zu 3 dB(A) tagsüber bzw. 4 dB(A) nachts überschritten. Die Grenzwerte der 16. BImSchV werden tagsüber um bis zu 4 dB(A) und nachts um bis zu 5 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich werden die Grenzwerte der 16. BImSchV tagsüber und nachts eingehalten. Um die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 im Plangebiet zu gewähr- leisten, sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Aufgrund der Tatsache, dass im überbaubaren Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 61 Bereich nur geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte auftreten und die Immissions- grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden, wird eine aktive Lärmschutzmaßnahme im vor- liegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre zudem im Bezug auf das Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Der Konflikt soll daher mit der Umsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen, Festsetzung des Schall- dämmmaßes der Außenbauteile, aktive lüftungstechnische Anlagen) gelöst werden. Da sich im nördlichen Bereich des Plangebietes mit Überschreitungen der Orientierungswerte von mehr als 3 dB(A) im Nachtzeitraum eine Orientierung von Ruheräumen in Richtung Süden nicht sinnvoll umsetzen lässt, wird in diesem Bereich die Installation von aktiven lüftungstechnischen Anlagen für Ruheräume festgesetzt (LS 3). Für Aufenthaltsräume wird der Konflikt mit einer Orientierung der zur Lüftung benötigten Fensteröffnungen in Richtung Westen, Süden und Osten gelöst. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert. Die Schallimmissionen durch die nächtliche Nutzung des östlich gelegenen Parkplatzes wurden ebenfalls im Rahmen der o.g. schalltechnischen Untersuchung ermittelt und gemäß TA Lärm (Tech- nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) bewertet. Die Berechnungen zeigen, dass der Immissi- onsrichtwert der TA Lärm für seltene Ereignisse von nachts 55 dB(A) im gesamten Plangebiet ein- gehalten wird. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird im überbaubaren Bereich eingehalten. Da die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowie der maximal zulässige Spitzenpegel eingehalten wer- den, sind keine Lärmschutz-Maßnahmen aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen des Parkplatzes erforderlich. Da im westlichen Bereich aufgrund des Festsetzungskonzeptes ein Verbrauchermarkt bauplanungs- rechtlich umsetzbar ist, wurde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geprüft, ob ausgehend von einem solchen Markt mit Konflikten aufgrund von Gewerbelärmimmissionen im Plangebiet zu rech- nen ist. Daher wurde eine schalltechnische Untersuchung gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) durch das Büro Sieber (Gutachten vom 20.09.2018) vorgenommen. Die Berechnungen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) tagsüber bzw. 45 dB(A) nachts im östlichen Bereich des Plangebietes eingehalten werden. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird tagsüber und nachts eingehalten. Ein Verbrauchermarkt führt nach dem derzeitigen Planungs- stand nicht zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte im östlichen Bereich des Plangebietes. Daher sind diesbezüglich keine Lärmschutzmaßnahmen auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Je nach konkreter Ausführung eines Marktes sind möglicherweise auf Ebene des Bau- genehmigungsverfahrens Lärmschutzbestimmungen festzulegen. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 62 Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück der Fl.-Nr. 55 der im Bodenschutz- und Altlas- tenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Flächen-Nr. 1346). Die Fläche wurde auf- grund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort erfasst und im Boden- schutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausge- räumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfassungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. 8.2.9 Hochwasserschutz Der Hochwasserschutz wird durch eine Hochwasserschutzanlage im Bereich der öffentlichen Ver- kehrsfläche am nordöstlichen Rand des Plangebiets sichergestellt. 8.2.10 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trennsystem zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ist ausreichend dimensioniert. Das anfallende Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Geltungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu filtern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzuleiten. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Für das Baugebiet besteht ausreichend Poten- zial zur Wassergewinnung. Aufgrund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Be- reiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grundwasser- stand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 63 8.2.11 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Durch die Art der Festsetzung der Gebäudehöhen und der Höhenbezüge in Verbindung mit der zu entwickelnden Erschließungsplanung wird die Masse des anfallenden Erdaushubes minimiert. Im Rahmen der Ausführungsplanung zur Erschließungsstraße wird auf eine entsprechende Vorgabe der Höhen geachtet. Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirt- schafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu entsorgen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 64 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 9.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 9.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungs- planes "Innere Breite" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der In- nenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 9.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungspla- nes "Innere Breite" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 9.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt im westlichen Randbereich des bebauten Bereiches von Baindt, westlich des Ortszentrums. Im Norden, Osten und Süden des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung, nörd- lich grenzt direkt die "Marsweiler Straße", südlich die "Ziegeleistraße" an. Im Westen grenzt die überplante Fläche an die Kreisstraße K 7951, welche die Grenze zur weiter westlich gelegenen freien Landschaft bildet. Das Plangebiet selbst ist durch Bebauung (ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle) sowie Grünflächen mit alten Bestandsbäumen und -sträuchern und einer Teilfläche des offenfließenden Sulzmoosbaches geprägt. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle verläuft nördlich tangierend eine vollversiegelte Zufahrtsstraße. Zudem befindet sich im Südwesten ein im Rahmen des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" realiserter Lebensmittelmarkt mit nördlich an- grenzendem Parkplatz. Zu beachten ist jedoch, dass in diesem Bereich durch die rechtverbindlichen Bebauungspläne "Mischgebiet Fischerareal", "Wohnen Fischerareal" und "Innere Breite, 7. Änderung" bereits Bau- recht besteht und die Flächen bereits bebaut wurden bzw. werden können. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 65 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Neben dem Lebensmittelmarkt und der zugehörigen Parkfläche im Westen, handelt es sich bei dem überplanten Bereich derzeit um eine am Ortsrand von Baindt gelegene, teilweise mit Bestandsgebäuden (ehemalige, leerstehende Hofstelle mit diversen Scheu- nen) bestandene Fläche mit Baumbeständen hohen Alters und einem hohen Anteil an diversen Gehölzstrukturen. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle handelt es sich bei den Bäumen vorwiegend um Kern- und Steinobstbäume. Weitere, vereinzelte Obstbäume befinden sich auf der größeren Wiesenfläche im südwestlichen Bereich des Plangebietes. Einige der Bäume weisen Asthöhlen auf, wodurch sie als Habitatbäume beschrieben werden können. Wenige Bäume sind gänzlich abge- storben. Die Wiesenfläche kann als relativ artenarmes Grünland beschrieben werden, mit schnitt- verträglichen Arten des Wirtschaftsgrünlands. Im nordöstlichen Teilbereich verläuft ein offener Teil- abschnitt des Sulzmoosbaches, gesäumt von Bäumen und Sträuchern. Der überplante Bereich ist nicht Teil des landesweit berechneten Biotopverbunds. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 20 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Im Südosten befindet sich das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets-Nr. 4.199) mit einem Abstand von etwa 380 m. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG bzw. § 33 NatSchG kartierten Biotope liegen etwa 440 m bzw. 260 m südöstlich ("24a-Biotope im NSG Annaberg", Nr. 1-8123-436- 6963 "Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1-812-3436-0452) sowie 380 m östlich ("Sulz- moosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1-8124-436-7124). Der Kreisstraße K 7951 in südli- cher Richtung folgend befindet sich nach etwa 415 m das Biotop "Straßenhecke Baindt" (Nr. 1- 8123-436-0449). Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; genauer zum Verbreitungs- bereich von Hasenweiler-Schottern: Darüber liegt im Planbereich Auenlehm von unbekannter Mächtigkeit. Im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Ursprünglich haben sich darauf braune Au- enböden und Auengleye und Auengleye aus Auenlehm aus feinkörnigen Hochwassersedimenten abgelagert (Überschwemmungsbereiche von Flüssen und Bächen). Mit lokalen Auffüllungen vo- rangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind und einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwas- serflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 66 Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden trotz Abriss der Bestandsgebäude anthropogen überprägt. Im Bereich der landwirtschaftlich als Grünland genutzten Fläche sind die Böden voll- ständig unversiegelt, aber deutlich anthropogen überprägt (in geringem Umfang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Aufgrund der derzeitigen Wiesennut- zung können die dort vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informationen vor. Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet in ihrer Funktion als Filter- und Puffer für Schadstoffe, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" mit Bewertungsklasse "3" (hoch) eingestuft. In den bereits vollversiegelten Bereichen des Plange- bietes kann der vorliegende Boden keine dieser Funktionen mehr erfüllen. In den offenen Flächen (Grünland, bachbegleitende Grünfläche, Hausgärten) können die Funktionen dagegen noch voll- umfänglich erfüllt werden. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächig verlaufende Gewässer befinden sich mit einem Teilabschnitt des "Sulzmoosbaches" im nördlichen Bereich des Plangebiets mit einem etwa 80 m offen verlaufenden Bachlauf. Bachaufwärts in Richtung Dorfge- biet von Baindt ist der Sulzmoosbach verdolt, ebenso bachabwärts. Nach einer verdolten Fließstre- cke im Bereich der Marsweiler-/Boschstraße verläuft der Sulzmoosbach wieder als offenes Fließge- wässer. Aufgrund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen durch Hangwasser zu rechnen. Das Plangebiet befindet sich derzeit nach den Hochwassergefahrenkarten (HWGK) im Überschwem- mungsbereich HQ100 und HQExtrem des genannten Sulzmoosbaches. Im Rahmen der Fortschreibung der HWGK steht im Einzugsgebiet der Schussen eine gebietsweise Fortschreibung an, die u.a. eine Veränderung der errechneten Überflutungsflächen bewirken kann. Diesen Berechnungen zufolge liegt das Plangebiet zukünftig außerhalb des Überschwemmungsbereiches HQ100. Abwässer fallen durch die vorhandene Bebauung (Lebensmittelmarkt) bereits an und sind an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen. Das Niederschlagswasser versickert, sofern die Boden- beschaffenheit es zulässt, in den unversiegelten, offenen Teilflächen des Plangebietes breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird über den Kanal zum westlich des Geltungsbereiches liegen- den Retentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich z.T. um eine Freifläche sowie Bestandsbe- bauung am westlichen Siedlungsrand von Baindt. Auf den Freiflächen kann sich in geringem Um- fang Kaltluft bilden. Die zahlreichen verschiedenen Laubbäume bzw. Obstbäume sowie die um- fangreichen Gehölzstrukturen tragen zur Frischluftbildung bei. Da die umliegende Bebauung eher Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 67 kleinteilig ist (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit Gärten im östlichen Teilbereich), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Die umliegende Bestandsbebauung ist mit mehrstöckigen, größeren Wohn- und Gewerbebauten bzw. dem Bauhof und der Feuerwehr im Sü- den zu beschreiben. Hinsichtlich dieser Bebauung kann dem Plangebiet eine gewisse Bedeutung für das Schutzgut zugesprochen werden. Größere Gewerbegebiete, die zu einer relevanten Schad- stoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plangebiet. Westlich angrenzend verläuft die Kreisstraße K 7951. In gewissem Umfang könnten sich hieraus und aus den Betriebsabläufen des Lebensmittelmarktes und des Bauhofes Luftschadstoffe im Plan- gebiet anreichern. Im Bereich der bereits vorhandenen Versiegelung erwärmt sich das Gebiet stär- ker. Insgesamt ist allerdings wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur geringen vorbe- lasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in westlicher Ortsrandlage des Hauptortes Baindt. Im Norden schließt der überplante Bereich an die Marsweiler Straße an, im Westen an eine Freifläche (Grünland). Östlich und südlich befindet sich bestehende Mischbebauung. Das Gebiet ist als ebene Fläche zu beschreiben und aus der westlich gelegenen, freien Landschaft sehr gut einsehbar. Im nördlichen sowie nordöstlichen Bereich führt ein Rad-/Wanderweg am Gebiet direkt vorbei, sodass der Fläche eine gewisse Bedeutung für die Erholung zukommt. Im nordöstlichen Bereich des Plan- gebietes befindet sich an dem offen verlaufenden Sulzmoosbach ein bedeutender Gehölz- und Baumbestand, welcher sich südöstlich entlang der Küferstraße weiter entlang zieht. Dieser Teilbe- reich ist für das Landschafts- und Dorfbild von gewisser Bedeutung. Dem Plangebiet kommt somit zusammenfassend eine durchschnittliche Bedeutung für das Landschafts- und Ortsbild zu. 9.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Änderungen zu den rechtsverbindlichen Bebaungsplänen richten sich nach dem städtebaulichen Konzept der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tü- bingen und führen zu Anpassungen der Festsetzungen sowie engeren Baugrenzen und zu ange- passter Art und Maß der baulichen Nutzung. Wie auch bei den bereits rechtsverbindlichen Bebau- ungsplänen geht durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einherge- hende Versiegelung der Lebensraum der im Bereich des Grünlands sowie der Gehölzstrukturen vor- kommenden Tiere und Pflanzen verloren. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird im Be- reich des geplanten Typ 2MI und Typ 3MI eine höhere GRZ von 0,40 auf 0,60 festgesetzt und die Baugrenzen angepasst. Durch die Festsetzung einer maximalen Überschreitung der Grundfläche höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 kommt es im gesamten Plangebiet zu einer um 0,11 ha geringeren Flächenversiegelung. Die vorhandenen Obst-/Bäume sowie Gehölze werden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 68 voraussichtlich alle, bis auf die in der bachbegleitenden Zone, gerodet. Durch die Änderungen wer- den jedoch mehr Baumpflanzungen festgesetzt. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht größtenteils wenig hochwertige Fläche mit deutlichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Eine Aufwertung der Fläche erfolgt durch die Aufdeckung (Öffnung) eines Teilabschnittes des nörd- lich verlaufenden Sulzmoosbaches. Durch eine naturnahe Neuanlage des Baches mit umfangrei- chen Baum- und Strauchpflanzungen kann eine Vielzahl an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen geschaffen werden. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" in der Fassung vom 16.03.2020 wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des eu- ropäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungs- plan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photo- voltaik-Anlagen sowie Beseitigung des Niederschlagswassers nach dem Stand der Technik, d.h. Zwischenspeicherung und Filterung im Retentionsbecken westlich der Kreisstraße K 7951sowie an- schließende gedrosselte Einleitung in den "Sulzmoosbach", sowie Einleitung des Überlaufs in das öffentliche Regenwasserkanalnetz) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhal- tungsziele des oben genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Durch die Änderung des Bebauungspla- nes wird im Bereich des geplanten Typ 2MI und Typ 3MI eine höhere GRZ von 0,40 auf 0,60 festge- setzt und die Baugrenzen angepasst. Durch die Festsetzung einer maximalen Überschreitung der Grundfläche höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 kommt es im gesamten Plangebiet zu einer um 0,11 ha geringeren Flächenversiegelung. Eine Änderung in der Betroffenheit des FFH- Gebietes ist somit nicht zu erwarten und der Inhalt der vorliegenden FFH-Vorprüfung besitzt, wie auch beim Termin zur frühzeitigen Behördenunterrichtung besprochen, weiterhin Gültigkeit. Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Aufgrund der Entfernung, die zu den weiteren o.g. Schutzgebieten besteht und weil wegen der dazwischen liegenden Bebauung keine funktionalen Beziehungen anzunehmen sind, sind die Schutzgebiete von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Plaung ermöglichte Bebauung bzw. teilweise Nachverdichtung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschich- ten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das ein- treffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Durch den Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 69 rechtverbindlichen Bebauungsplan ist bereits Baurecht auf den Flächen vorhanden und somit eine Versiegelung möglich. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird im Bereich des geplanten Typ 2MI und Typ 3MI eine höhere GRZ von 0,40 auf 0,60 festgesetzt und die Baugrenzen angepasst. Durch die Festsetzung einer maximalen Überschreitung der Grundfläche höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 kommt es im gesamten Plangebiet zu einer um 0,11 ha geringeren Flächenversiegelung. Durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wie wasserdurchlässige Belege und festge- setzte Materialbeschaffenheiten bleibt die zukünftige Überplanung bzw. Flächenversiegelung als mittel-hoch einzustufen. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die Bebauung der Fläche gemäß den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen bereits möglich ist. Zudem erfolgt im Bereich der Tiefgaragen ein Auftrag einer mindestens 60 cm dicken, durchwur- zelbaren Drainage- und Substratschicht um hier eine Bepflanzung zu ermöglichen und die Boden- funktionen in gewissem Umfang zu erhalten. Im Bereich von Baumpflanzung können Maßnahmen getroffen werden, die die Aufbauhöhen auf das notwendige Maß vergrößern, zum Beispiel durch Anhäuffelungen oder Aufkantungen, die auch als Sitzstufe ausgebildet werden können. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Behandlung von Nie- derschlagswasser entspricht den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen. Durch die mit der Bebauung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlagswasser eingeschränkt. Infolgedessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch nicht zu erwarten. Das Schmutzwasser wird getrennt vom Nieder- schlagswasser gesammelt. Das gesammelte Niederschlagswasser wird über den Kanal zum Re- tentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Das anfal- lende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Hochwasserspitzen des offen gelegten Sulzmoosbaches werden zunächst auf der bachbegleitenden Grünfläche abgepuffert und werden gegebenenfalls dem Kanal zum Retentions- filterbecken zugeführt. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Re- genwasser- bzw. Schmutzwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Sickerschächte sind unzulässig. Durch die Änderung der Art und Maß der baulichen Nutzung und des Festsetzungskonzeptes ist keine Veränderung im Bereich des Schutz- gutes Wasser/Wasserwirtschaft gegenüber den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen zu erwarten. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der im südlichen und zentralen Plangebiet bestehenden Bäume und Gehölze entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die Offenflächen der weiter westlich gelegenen freien Landschaft beschränkt. Durch die Erhaltung und Schaffung von bachbegleitenden Grünstrukturen und Gehölzen (Aufdeckung eines Teilabschnittes des Sulzmoos- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 70 baches) bleibt eine Luft filternde und Temperatur regulierende sowie Frischluft produzierende Wir- kung innerhalb des Plangebietes erhalten. Des Weiteren kann diese neu geschaffene Grünstruktur als Kalt- und Frischluftschneise aus der westlichen freien Landschaft her fungieren. Die Fläche ist durch den rechtverbindlichen Bebauungsplan bereits bebaubar. Nenneswerte kleinklimatische Ver- änderungen durch die Anpassungen des Festsetzungskonzeptes sowie der Baugrenze und von Art und Maß der baulichen Nutzung sind jedoch auszuschließen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Derzeit ist das Plangebiet teilweise noch nicht bebaut. Aufgrund des bestehenden Baurechts könnte es in naher Zukunft zu einer bereits zulässigen Beeinträchtigung für das Schutzgut kommen. Die geplante Bebauung fin- det in einem von Norden und insbesondere Westen sowie der freien Landschaft her gut einsehbaren Bereich statt, grenzt jedoch an bestehende Bebauung an. Die Kreisstraße K 7951 bildet nach Wes- ten in Richtung freie Landschaft weiterhin die Grenze des Ortsrandes und die Planung verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erleb- barkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Grünfläche). Die getroffenen Festset- zungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struktur einfügt. Die nördlich vom Plangebiet liegende Grünfläche (bach- begleitende Grünfläche) sowie deren westliche Erweiterung (Aufdeckung Teilabschnitt Sulzmoos- bach) bleiben erhalten und können weiterhin als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Dorfbewohnern genutzt werden. 9.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im nördlichen Plangebiet wird eine öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone festgesetzt, die der Sicherung und Aufwertung des Uferbereiches des Sulzmoosbaches dient und eine Eingrü- nung und Begegnungsstätte im Norden schafft. Im Südwesten wird eine öffentliche Grünfläche zur Ein- und Durchgrünung festgesetzt, welche eine Pufferzone zur angrenzenden Straße und der freien Landschaft bildet. Auf den öffentlichen Grünflächen sind blütenreiche Extensivwiesen zu errichten, welche den Lebens- raumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten fördert. Auf den öffentlichen Grünflächen und auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Gehölzen zu pflanzen. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung ge- währleistet. Zudem verbessert sich auch hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungs- typische Tierarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 71 Durch die Festsetzung der Pflanzlisten wird die Verwendung überwiegend standortgerechter, hei- mischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nah- rungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neophytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Die Gehölzliste für den Straßenraum ermöglicht eine klima- und standortangepasste Durchgrünung des Plangebietes. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. Im Plangebiet wachsen im Nordosten ältere, hohe Bäume. Es handelt sich dabei um einen natur- schutzfachlich hochwertigen Gehölzbestand. Um diesen in seinem Bestand zu sichern, werden die Bäume in diesem Bereich als zu erhaltende Bäume festgesetzt. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen sind im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffent- liche Flächen angrenzen, nur Pflanzungen von Laubgehölzen zulässig. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in den Pflanzlisten festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwick- lungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Für Flachdächer mit einer Neigung von bis zu 3 ° ist eine extensive Dachbegrünung festgesetzt. Diese dient zum einen dem Regenwasserrückhalt und minimiert Niederschlagsabflussspitzen. Zum anderen verbessert sich das Kleinklima durch die Evaporations- und Transpirationsleistungen der Pflanzen; Staub und Luftschadstoffe werden gefiltert und gebunden. Darüber hinaus bietet ein be- grüntes Dach auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere und kann daher neben dem Beitrag zum Klimaschutz auch als Ersatzbiotop für im Zuge der Planung verloren gehendes Grün dienen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lampentypen mit einer maximalen Lichtpunkthöhe Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 72 von 4,50 m in allgemeinen Wohngebieten und Mischgebiet Zone 2 sowie 6,00 m in Mischgebiet Zone 1 verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 73 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die zulässige Dachform für den Hauptbaukörper ermöglicht die Errichtung eines Flachdaches. Diese Dachform entspricht der Vorstellung moderner, innerörtlicher Baukörper und gilt auch für Neben- gebäude. Das Spektrum für die Dachneigung bei Flachdächern reicht von 0-3 °. Es berücksichtigt eine zeit- gemäße Bauform. Durch die Festsetzung von Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausge- schlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Vorschrift zur Aufständerung von Photovoltaikanlagen auf Flachdächern soll grundsätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flachdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der So- larmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachformen. Durch die Vorschrift zu Mobil- und Richtfunkanlagen soll ein negatives, visuelles städtebauliches Erscheinungsbild und funktionale Beeinträchtigungen der öffentlichen Räume vermieden werden. Mobil- und Richtfunkanlagen sind unzulässig, um das Ortsbild nicht zu beeinträchtigen. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materi- alien auszuschließen. Sie orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum zur Verwirklichung von gewerblichen Bauformen. Bei der Fassadengestaltung sowie bei den Farben von Außenwänden wird auf ein einheitliches und zurückhaltendes Erscheinungsbild geachtet. Durch die Vorschrift zur Fassadengestaltung, soll ein störendes, visuelles Erscheinungsbild in der Wirkung der Gebäude vermieden bzw. das Gebiet ge- stalterisch aufgewertet werden. Aus diesem Grund sind grelle, spiegelnde oder andere auffällige Oberflächen an Gebäudefassaden unzulässig. Bei Außenfenstern ist undurchsichtiges Glas sowie großflächiges Bekleben unzulässig. Fenster von Bädern sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Die Gestaltung soll dem Ortsbild entsprechend angepasst und unauffällig sein. Entlang der Erschlie- ßungsstraße sind keine technischen Einrichtungen an Gebäudefassaden zulässig, um zu gewähr- leisten, dass an den zur Straße gewandten Gebäudeseiten ein einheitliches Bild entsteht. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 74 10.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Mit den Vorschriften zu Einfriedungen soll einerseits die Gestaltung möglichst offener öffentlicher (Straßen-) Räume sowie gemeinschaftlicher Innenhöfe und andererseits ein möglichst homogenes Gesamterscheinungsbild des Plangebietes erreicht werden, ohne die Interessen der Bewohner nach Sicherung einer angemessenen Privatsphäre zu vernachlässigen. Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennenden Elementen erforderlich. Ein- friedungen sind deshalb in einer möglichst durchlässigen Bauweise auszuführen. Außerdem sind zum öffentlichen Raum sowie zu gemeinschaftlich genutzten Flächen ausschließlich lebende Ein- friedungen zulässig. Dadurch soll erreicht werden, dass ein grünes Ortsbild entsteht. Die Sichtschut- zelemente entlang rechtwinklig zur Fassade verlaufender Grundstücksgrenzen werden in ihrer Höhe und Länge begrenzt, um Fehlentwicklungen zu vermeiden und zu massiv wirkende Elemente zu verhindern. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen im Umfeld zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirtschaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Verkehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stell- plätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwick- lungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. 10.2.2 Werbeanlagen Die Vorschriften zu den Werbeanlagen dienen dem Schutz des Ortsbildes und sollen gestalterisch unerwünschte und für die Umgebung untypische Werbeanlagen verhindern. Die Festsetzungen die- nen diesem Ziel, erlauben aber auch bspw. Selbstständigen die Möglichkeit, werblich in einem angemessenen Rahmen auf sich aufmerksam zu machen. Durch die Beschränkung der Größe und der Art der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation entsteht. Die Werbeanlagen sollten in diesem Bereich Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 75 zurückhaltend gestaltet werden, um das städtebauliche Konzept nicht zu beeinträchtigen. Ein Be- zug zur Größe der gewerblichen Anlagen sollte gewahrt bleiben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 76 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. Der überplante Bereich könnte in verschiedenen Bauabschnitten erschlossen und verwirklicht wer- den. Dies trifft insbesondere auf die beiden zentralen Wohnbauquartiere im Mischgebiet sowie im allgemeinen Wohngebiet zu. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Trenngrün im zent- ralen Bereich) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 2,23 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,47 21,1 % Baufläche als MI 1,12 50,2 % Öffentliche Verkehrsflächen inkl. Fußweg 0,37 16,6 % Öffentliche Grünflächen inkl. Retentionsbereich 0,27 12,1 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 77 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 23,2 % 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das gemeindliche Trennsystem. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Wärmeenergieversorgung durch Anschluss an das gemeindliche Nahwärmenetz. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 21.10.2021 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.10.2021) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung iden- tisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungspro- tokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Ge- meinderates vom 09.11.2021 enthalten): − Streichung der Zulässigkeit zur Umsetzung von Sammelwerbeanlagen und Werbeanlagen an der Stätte der Leistung unter Ziffer 2.1, Aufnahme eines Verweises auf § 11 LBO unter den ergänzenden Hinweisen − Streichung des Hinweises auf die Vollgeschossregelung der LBO bei den Ziffer 2.5 und 2.6 − Anpassung der farblichen Darstellung der Umgrenzung von Flächen für Stellplätze unter Zif- fer 2.16 sowie Ergänzung der Stellplatzlinie im Bereich der Zone 1 des Mischgebiets − Anpassung der Festsetzung zu Einfahrt/ Ausfahrt unter Ziffer 2.24 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 78 − Anpassung des Verlaufs der Flächen für Hochwasserschutzanlagen unter Ziffer 2.32 − Anpassung der farblichen Darstellung des Geh- und Leitungsrechts 2 unter Ziffer 2.37 − Ergänzung des Geh- und Fahrrechts 4 unter Ziffer 2.40 − Ergänzungen zur Aufbauhöhe unter Ziffer 2.49 − Streichung der Satelliten-Empfangsanlagen und Außenantennen unter Ziffer 3.7 − Änderung der örtlichen Bauvorschrift unter Ziffer 3.8 in Bezug auf die Dachbegrünung − Klarstellung der Begrifflichkeit "technische Einrichtungen" unter Ziffer 3.9 − Redaktionelle Ergänzung der Zone 2 in dem Planzeichen unter Ziffer 3.10 − Ergänzung der Einfriedungen und Sichtschutz im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI unter Ziffer 3.12 − Streichung des Hinweises "+D" unter der ehemaligen Ziffer 6.11 sowie im Plan − Aufnahme des Hinweises zur Ausgleichsmaßnahme des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes unter Ziffer 6.19 − Streichung der Flächen, für die ein Gehrecht erwirkt werden soll (ehemals Ziffer 6.21) − Anpassung des Hinweises zum Bodenschutz unter Ziffer 6.26 − Anpassung der ergänzenden Hinweise unter Ziffer 6.34 − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 79 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als Randzone um einen Verdich- tungsraum Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als gemischte Baufläche (M) in Planung und als Wohnbauflä- che (W) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 80 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordwesten auf den südlichen Bereich des Plange- biets, im Hintergrund Gebäude des Bauhofes. Blick auf den Einmündungsbe- reich in die "Marsweiler Straße". Blick von Süden auf das Plange- biet mit Wiese und anschließen- dem Brachland. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 81 Blick aus südöstlicher Richtung. In westlicher Richtung ist der be- reits umgesetzte Lebensmittel- markt zu sehen. Östlich daran anschließend befindet sich das MI sowie WA Plangebiet. Blick von Süden auf die Be- standsbebauung östlich des Plan- gebiets sowie die geplante Wohnbaufläche. Blick von Westen über den nörd- lichen Bereich des Plangebiets auf die östlich gelegene Schenk- Konrad-Halle. Im Hintergrund befindet sich der bereits umge- setzte Lebensmittelmarkt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 82 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.08.2021. Der Beschluss wurde am 20.08.2021 ortsüblich bekannt gemacht. 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 27.08.2021 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 20.08.2021). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 30.08.2021 bis 01.10.2021 (Billigungsbeschluss vom 03.08.2021; Entwurfsfassung vom 15.07.2021; Bekanntmachung am 20.08.2021) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wurden ausgelegt. 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 14.04.2021 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 05.08.2021 (Entwurfsfassung vom 15.07.2021; Billigungsbeschluss vom 03.08.2021) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 über die Entwurfs- fassung vom 21.10.2021. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 83 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungs- planes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 21.10.2021 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 09.11.2021 zu Grunde lagen und dem Satzungs- beschluss entspechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Ein- sicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 84 Plan aufgestellt am: 15.07.2021 Plan geändert am: 21.10.2021 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf Artenschutz Stefan Böhm Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 1,81 MB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 19.11.2021
                  2021-10-21_TEXT_BP_Fischerareal_endg.pdf

                  G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " F is ch er a re a l" (Z u sa m m en le g u n g d er B eb a u u n g s- p lä n e "W o h n en F is ch er a re a l" so w ie " M is ch g eb ie t F is ch er a re a l") m it 1 2 . Ä n d er u n g d es B eb a u u n g sp la n es " In n er e B re ite " u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 21.10.2021 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 24 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 28 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 29 6 Hinweise und Zeichenerklärung 30 7 Satzung 43 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 46 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 64 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 73 11 Begründung – Sonstiges 76 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 79 13 Begründung – Bilddokumentation 80 14 Verfahrensvermerke 82 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2021 (BGBI. I S. 2939) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2020) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GBI. S. 1233, 1250) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Ausnahmsweise zulässig sind: − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO): − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen − fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft − fernmeldetechnische Nebenanlagen (z.B. Mobilfunkanlagen) Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 Mischgebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: WA MI Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 6 − Wohngebäude − Geschäfts- und Bürogebäude − Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften − sonstige Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen sowie für kulturelle, soziale und ge- sundheitliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 6 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 6 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO): − Gartenbaubetriebe − Tankstellen − Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen ge- prägt sind − fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft − fernmeldetechnische Nebenanlagen (z.B. Mobilfunkanlagen) Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Folgende Nutzungen, die gem. § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 außerhalb der in Absatz 2 Nr. 8 bezeichneten Teile des Gebiets Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Pro Stätte der Leistung ist nur eine Werbeanlage zulässig. Die Umsetzung als Sammelwerbeanlage ist zulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 7 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 6 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.4 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf im allgemeinen Wohngebiet (WA) neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt genannten Über- schreitung ausschließlich um folgende Anlagen handelt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.5 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.6 Zahl der Vollgeschosse zwingend bezogen auf den jeweiligen Ge- samtbaukörper (Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO in Verbindung mit § 16 Abs. 4 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.7 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 8 2.8 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gesamt-Gebäu- dehöhe (GH m ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erfor- derlich sind (z.B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenom- men sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Elektrizität) so- wie untergeordnete anderweitige Bauteile (z.B. Schornsteine, An- tennen, Aufzugsbauten, Lüftungsanlagen etc.). Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Flachdächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elementen). Falls das oberste Geschoss nicht als Vollgeschoss zulässig ist, ist an der jeweiligen Fassade ein Abstand zwischen der Oberkante der Bauteile dieses obersten Geschosses (Dachgeschoss) und denen des darunter liegenden Vollgeschosses von mindestens 2,15 m einzu- halten (siehe hierzu erläuternde Skizze in der Begründung). Beweg- liche Bauteile, die zum Sonnenschutz dienen, bleiben hiervon unbe- rücksichtigt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.9 GHNA .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamthöhe für Nebenanlagen über NHN Die maximale Gesamthöhe für Nebenanlagen darf an keiner Stelle der Nebenanlage den festgesetzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.10 Höhe von Werbeanlagen im Bereich der Zone 1 und der Zone 2 des Mischgebietes und des allgemeinen Wohngebie- tes (WA) Zone 1 des Mischgebietes: Die Höhe von freistehenden Werbeanla- gen innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche darf die dort festgesetzte maximale traufseitige Wandhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die maximale traufseitige Wandhöhe um max. 1,00 m überschreiten. Außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 8,00 m über dem natürlichen Gelände. Zone 2 des Mischgebietes und allgemeines Wohngebiet (WA): Frei- stehende Werbeanlagen sind unzulässig. Die Höhe von Werbeanla- gen an Hauptgebäuden innerhalb der überbaubaren Grundstücks- fläche darf die Oberkante des Erdgeschosses nicht überschreiten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 9 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4, § 18 Abs. 1 u, § 23 BauNVO) 2.11 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 55,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.13 Baulinie; Überschreitungen und Unterschreitungen bis max. 1,50 m können für Bauteile in deutlich untergeordneter Form, wie z.B. Balkone oder Erker ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie weder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs noch Nach- barbelange beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 2 BauNVO; Nr. 3.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude); Überschreitungen bis max. 1,50 m können für Bauteile in deutlich untergeordneter Form, wie z.B. Balkone oder Erker ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie weder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs noch Nachbarbelange beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Umgrenzung von Flächen für Tiefgaragen; Tiefgaragen sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) TGa Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 10 2.16 Umgrenzung von Flächen für Stellplätze (oberirdisch); oberirdi- sche Stellplätze sind nur innerhalb dieser Flächen zulässig. Inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Stellplätze grund- sätzlich unzulässig, sofern keine Fläche für Stellplätze festgesetzt ist. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; §12 Abs. 6 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen; Nebenanlagen (Müllhäuschen, Müllcontainer, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder) sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 14 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahnoberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Astansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkellängen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.20 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) keine baulichen Anlagen 70 3 St NA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 11 2.22 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche als Begleit- fläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.23 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Einfahrt/Ausfahrt; für den Bereich der Zone 2 des Mischgebiets ist die Ein- und Ausfahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche auf diesen Be- reich zu bündeln. Ein- und Ausfahrten sind nur zulässig für Tiefga- ragen und oberirdische Stellplätze. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.27 Behandlung von Nieder- schlagswasser innerhalb der Baugebiete, Materi- albeschaffenheit gegen- über Niederschlagswasser In den Baugebieten ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, im Trennsys- tem abzuleiten. Das Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Geltungsbereiches befindlichen Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu filtern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzu- leiten. Auch beim Einbau einer Zisterne ist der Überlauf an das öf- fentliche Regenwasser-Kanalnetz zu gewährleisten. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 12 Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Be- schichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Sickerschächte sind unzulässig. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich un- zulässig. Schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswas- ser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.28 Öffentliche Grünfläche als Gewässerbett des "Sulzmoosbaches"; ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone des "Sulz- moosbaches"; ohne bauliche Anlagen; Unterhaltungs- und Fuß- wege (variabler Verlauf) sowie öffentliche Ver- und Entsorgungsan- lagen sind in einem Umfang bis 30 % der Gesamtfläche zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.30 Öffentliche Grünfläche zur Eingrünung; ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.31 Wasserfläche des "Sulzmoosbaches" (§ 9 Abs. 1 Nr. 16a BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.32 Flächen für Hochwasserschutzanlagen; entlang des gekenn- zeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. in der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutzwand, Aufschüttung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 b BauGB; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 13 2.33 Förderung der Biodiversi- tät auf Grünflächen Zur Entwicklung von blütenreichen Extensivwiesen sind die öffent- lichen Grünflächen mit einer gebietsheimischen, standortgerechte Saatgutmischung anzusäen und durch zweischürige Mahd mit Ab- transport des Mahdguts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dün- ger und/oder Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.34 Insektenfreundliche Be- leuchtung/Photovoltaik- anlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen zulässig. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 6,00 m für das Mischgebiet Zone 1, 4,50 m für das Mischgebiet Zone 2 und 4,50 m für das all- gemeine Wohngebiet über der Oberkante des endgültigen Gelän- des. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (d.h. je Solarglasseite 3 %). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.35 Bodenbeläge in den Bau- gebieten In den Baugebieten sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 14 2.36 Leitungsrecht 1 für Regenwasserkanal zum Retentionsfilterbecken zu Gunsten der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.37 Geh- und Leitungsrecht 2 zu Gunsten der Öffentlichkeit sowie zu Gunsten des Versorgungsträgers der hier verlaufenden bzw. ge- planten Leitungen oder Kanäle der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.38 Gehrecht zu Gunsten der Öffentlichkeit (teilweise durch einen Ge- bäudedurchgang verlaufend) (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Leitungsrecht 3 für Mischwasserkanal zu Gunsten der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.40 Geh- und Fahrrecht 4 zu Gunsten der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.41 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutzfestsetzung 1 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäu- den sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schall- schutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt ma- ximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 dB(A) bis 70 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der für die Außenbauteile der Auf- enthalts- und Ruheräume von Wohngebäuden ein erforderli- ches Gesamtschalldämmmaß R'W,res von mindestens 40 dB(A). LS 1 LR 1 GR/LR 2 LR 3 GR GR/FR 4 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 15 − Die zur Lüftung von Aufenthalts- und Ruheräumen (z.B. Wohn- zimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden be- nötigten Fensteröffnungen sowie Außenwohnbereiche sind voll- ständig auf die der Kreis-Straße K 7951 rückwärtigen Gebäu- deseite (Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.42 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutzfestsetzung 2 mit folgendem Inhalt: − Alle Fenster von schutzbedürftigen Räumen (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden sind mit Festverglasung auszustatten. − Schutzbedürftige Räume, die ausschließlich über festverglaste Fenster verfügen, sind mit aktiven lüftungstechnischen Anlagen auszustatten, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Behei- zung erforderlichen Mindestluftwechsel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.43 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutzfestsetzung 3 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind ge- mäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hoch- LS 2 LS 3 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 16 bau - auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anfor- derung von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpe- gel von 61 dB(A) bis 65 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile von Büroräumen ein erforderliches Gesamt- schalldämm-Maß R'W,res von mindestens 30 dB(A), für die Au- ßenbauteile von Aufenthalts- und Ruheräumen des Wohnberei- ches ein erforderliches Gesamtschalldämm-Maß R'W,res von min- destens 35 dB(A). − Die Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind mit ak- tiven lüftungstechnischen Anlagen zu versehen, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindest- luftwechsel sicherstellen. − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer) be- nötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der "Mars- weilerstraße" abgewandten Gebäudeseiten (Westen, Süden, Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.44 Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort, der innerhalb der jeweiligen Verkehrsfläche als Begleitfläche/dem jeweiligen Bauge- biet um bis zu 5,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Ge- hölze aus der Pflanzliste 1 (Straßenraum) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.45 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 17 Grünfläche/dem jeweiligen Baugebiet; es sind ausschließlich Ge- hölze aus den Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrünung) und 3 (bach- begleitende Grünfläche) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flä- chen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.46 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünflä- che/dem jeweiligen Baugebiet; es sind ausschließlich Gehölze aus den Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrünung) und 3 (bachbeglei- tende Grünfläche) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.47 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche/dem jeweiligen Baugebiet; es sind ausschließlich Gehölze aus den Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrü- nung) und 3 (bachbegleitende Grünfläche) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.48 Zu erhaltender Baum; ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.49 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte und überwiegend heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 18 − Die öffentlichen Verkehrsflächen sind mit Gehölzen der Pflanz- liste 1 (Straßenraum) zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Die öffentlichen Grünflächen zur Eingrünung und als Bach be- gleitende Zone sind mit Gehölzen der Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrünung) und 3 (bachbegleitende Grünfläche) zu be- pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Pflanzlisten: Pflanzliste 1 (Straßenraum) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides 'in Sorten' Rot-Esche Fraxiunus pennsylvanica 'in Sorten' Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Inermis' Zerreiche Quercus cerris Traubeneiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Jap. Schnurbaum Sophora japonica 'in Sorten' Winter-Linde Tilia cordata 'in Sorten' Silberlinde Tilia tomentosa 'in Sorten' Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre 'in Sorten' Purpur-Erle Alnus x spaethii Hainbuche Carpinus betulus Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Skyline' Amerikanischer Amberbaum Liquidambar styraciflua 'in Sorten' Hopfenbuche Ostrya carpinifolia Vogel-Kirsche Prunus avium 'in Sorten' Traubenkirsche Prunus padus Schloss ‚Tiefurt‘ Pflanzliste 2 (Ein- und Durchgrünung) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides 'in Sorten' Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 19 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Rot-Esche Fraxiunus pennsylvanica 'in Sorten' Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Inermis' Walnuss Juglans regia 'in Sorten' Zitterpappel Populus tremula Zerreiche Quercus cerris Traubeneiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Jap. Schnurbaum Sophora japonica 'in Sorten' Winter-Linde Tilia cordata 'in Sorten' Sommer-Linde Tilia platyphyllos Silberlinde Tilia tomentosa 'in Sorten' Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Grau-Erle Alnus incana Hainbuche Carpinus betulus Südlicher Zürgelbaum Celtis australis Rot-Esche Fraxiunus pennsylvanica 'in Sorten' Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Skyline' Amerikanischer Amberbaum Liquidambar styraciflua 'in Sorten' Hopfenbuche Ostrya carpinifolia Eisenholzbaum Parrotia persica Zitterpappel (nicht im Straßenraum) Populus tremula Vogel-Kirsche Prunus avium 'in Sorten' Traubenkirsche Prunus padus Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Feld-Ahorn (Hecke) Acer campestre Schwarze Apfelbeere Aronia melanocarpa Hainbuche (Hecke) Carpinus betulus Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Rotbuche (hecke) Fagus sylvatica Faulbaum Frangula alnus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 20 Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Sal-Weide Salix caprea Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Pflanzliste 3 (bachbegleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Zitterpappel Populus tremula Trauben-Kirsche Prunus padus Fahl-Weide Salix rubens Korb-Weide Salix viminalis Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Echter Faulbaum Rhamnus frangula Sal-Weide Salix caprea Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 21 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.50 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte und überwiegend heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanzliste 2 (Ein- und Durchgrüng) zu "Pflanzun- gen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste festgesetzt sind, ausgenommen hiervon sind nicht heimische immergrüne Gehölze und Nadel- gehölze (insbesondere Kirschlorbeer und Thuja), zulässig. − Pro 400 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der o.g. Pflanzliste 1 zu pflanzen. Die im Plan festgesetzten zu pflanzenden Bäume können auf das Pflanzge- bot angerechnet werden. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. − Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, sind für Bepflan- zung mit einer mindestens 60 cm dicken, durchwurzelbaren Drainage- und Substratschicht intensiv zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzung können Maßnahmen getroffen werden, die die Aufbauhöhen auf das notwendige Maß vergrößern, zum Beispiel durch Anhäuffelungen oder Aufkantungen, die auch als Sitzstufe ausgebildet werden können. Von dieser Regelung aus- genommen sind Flächen für befestigte Wege, Terrassen, Spiel- plätze, Pergolen, Treppenabgänge zu Tiefgaragen sowie ober- irdische Stellplätze. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 22 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.51 Dachbegrünung Die Flachdächer (Dachneigung 0-3 °) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 75 % pro Dachfläche mit einer exten- siven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dach- fenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflächen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräutermischung an- zusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Se- dumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit des Gründachaufbaus beträgt mindestens 10 cm. Eine Kombination mit Anlagen zur Ge- winnung von Sonnenenergie ist zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.52 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von lockeren Strauch-Gruppen als lückiger Ufergehölz- Randstreifen. In den Randbereichen sind feuchte bis frische Kraut- säume zu entwickeln. Es sind Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Grünflächen" – Pflanzliste 3 (bachbe- gleitende Grünfläche) zu pflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.53 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (Typen, zwingende Zahl der Vollgeschosse und /oder Ge- samt-Gebäudehöhen) (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.54 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichen öffentli- chen Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 23 2.55 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungspla- nes "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Woh- nen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Ände- rung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.56 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Ände- rungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Be- bauungsplan beziehen, werden für diesen Bereich der 12. Ände- rung vollständig durch diesen Bebauungsplan "Fischerareal" (Zu- sammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.57 Aufzuhebende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des "Wohnen Fischerareal" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 05.09.2019; rechtsverbindlich seit 27.09.2019). (§ 9 Abs. 7 BauGB, siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 24 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fi- scherareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt Die Inhalte der örtlichen Bauvorschirften des Bebauungsplanes "In- nere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweite- rungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden für diesen Bereich der 12. Änderung vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusam- menlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung 3.2 Aufzuhebende Grenze der örtlichen Bauvorschriften zum Bebau- ungsplan "Wohnen Fischerareal" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 05.09.2019; rechtsverbindlich seit 27.09.2019). (§ 9 Abs. 7 BauGB, siehe Planzeichnung) 3.3 Dachform Die vorgeschriebene Dachform gilt für sämtliche Dächer von Haupt- und Nebengebäuden. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.4 FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3 °. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 25 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.6 Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Photovoltaikanlagen) sind ausschließlich auf den Dachflächen oder in die Fassade inte- griert zulässig. Anlagen auf Flachdächern (0-3 ° Dachneigung) müssen nicht pa- rallel montiert werden, wenn sie gegenüber der Dachkante (Attika) so weit abgerückt sind, dass sie bei einem Betrachtungswinkel von 45 ° von unten nicht sichtbar bleiben. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Mobil- und Richtfunkan- lagen Mobil- und Richtfunkanlagen sind an Gebäuden unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Materialien für die Dach- deckung Für diejenigen Bereiche der Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Photovoltaikanlagen) zum Zeitpunkt der Errichtung üblich bzw. er- forderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Fassadengestaltung/Far- ben von Außenwänden im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI Kunststoffverkleidungen sowie grelle (Weißanteil weniger als 80 %), fluoreszierende, metallische und spiegelnde Oberflächen an Gebäudefassaden mit Ausnahme von Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Photovoltaikanlagen) sind unzulässig. Sämtliche Außenfenster sind mit durchsichtigem Glas auszuführen. Spiegelglas und das großflächige Abkleben von Glasflächen (Bekle- bungsanteil größer 20 % der Fensterfläche) mittels Folien o.ä. sind unzulässig. Fenster von Bädern können als Ausnahme vollständig abgeklebt oder aus satiniertem Glas sein. Technische Einrichtungen (z.B. außen sichtbare Kaminrohre, Wär- mepumpen, Klimaanlagen, Lüftungsanlagen ausgenommen der Zu- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 26 und Abluftöffnungen bis 0,15 m², etc.) sind an Gebäudefassaden zur zentralen Erschließungsstraße nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.10 Werbeanlagen im Mischgebiet (MI) Zone 1 und 2 und im all- gemeinen Wohngebiet (WA), (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Mischgebiet (MI) Zone 1: Freistehende Werbeanlagen im Bereich der Zone 1 dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Flä- che von 18 m² (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die Traufe um max. 1,00 m überragen und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wand- fläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen (freistehend und an Gebäuden) darf 60 m² (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Mischgebiet (MI) Zone 2 und allgemeines Wohngebiet (WA): Frei- stehende Werbeanlagen sind unzulässig. Werbeanlagen an Gebäu- den dürfen nur parallel zur Fassade und im Erdgeschossbereich des Hauptgebäudes angebracht werden. Pro Werbeanlage an Gebäu- den sind max. 0,50 m² zulässig. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen mit Signalfarben und mit reflektieren- den Materialien sind nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) 3.11 Anzahl der Stellplätze in den Baugebieten Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in den Baugebieten beträgt: Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 55 m2 1,0 55 m2 bis (kleiner) 85 m2 1,5 ab 85 m2 2,0 Zone1/ Zone 2 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 27 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) 3.12 Einfriedungen und Sicht- schutz im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI Zum öffentlichen Raum sowie zu gemeinschaftlich genutzten Flä- chen sind ausschließlich lebende Einfriedungen zulässig. Einfrie- dungen sind auf eine maximale Höhe von 0,70 m begrenzt. Entlang rechtwinklig zur Fassade verlaufender Grundstückssgrenzen sind darüber hinaus Sichtschutzlelemente in einer Höhe von 2,20 m und einer Länge von 3,50 m zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 28 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zei- chenerklärung 4.1 Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind; Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf der Fl.-Nr. 55 der im Bo- denschutz- und Altlastenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Fl.-Nr. 346). Die Fläche wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort erfasst und im Bodenschutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingrif- fen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und boden- schutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfas- sungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. Zukünftige Tiefbauarbeiten sind unter Aufsicht eines Fachbauleiters Altlasten durchzuführen. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; §§ 4, 9, 10 BBodSchG; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 29 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Überschwemmungsbereich eines HQextrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 30 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des Be- bauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 6.7 "Sulzmoosbach" (ungefährer Verlauf, siehe Planzeichnung); ver- dolte Abschnitte sind mit einer gestrichelten, offene mit einer durch- gezogenen Linie dargestellt. 6.8 Möglicher Verlauf eines Unterhaltungs- und Fußweges in der öf- fentlichen Grünfläche (siehe Planzeichnung) 466,50 466,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 31 6.9 Böschung des "Sulzmoosbaches" (siehe Planzeichnung) 6.10 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 6.11 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Gem. § 21a NatSchG sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gär- ten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d.h. Schot- tergärten sind nicht erlaubt). 6.12 Baumschutz Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festgesetzten vor- handenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseiti- gung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und wäh- rend der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schüt- zen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Land- schaftsbauschutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetations- flächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die An- lage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. 6.13 Nachhaltige Ressourcen- nutzung Es wird empfohlen, Regenwasser zur Bewässerung von Garten und Balkonpflanzen zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. 466.43 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 32 Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.14 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zur Förderung der Insektenvielfalt und insbesondere von Bienen wird in den Privatgärten/in den öffentlichen Grünflächen die Anlage von blütenreichen Extensivwiesen durch Einsaat einer gebietsheimi- schen Saatgutmischung und Pflege durch zweischürige Mahd mit Abtransport des Mahdguts empfohlen. Auf Dünger und/oder Pflan- zenschutzmittel sollte verzichtet werden. Auch die Pflanzung heimi- scher Obstbäume wird empfohlen. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 6.15 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vögeln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Höhlenbäume sowie Bestandsgebäude, welche für ubiquitäre Arten Brutlebens- raum bieten und Potenzial für Fledermäuse aufweisen. Um zu ge- währleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten er- halten bleiben, sind untenstehende Ersatzmaßnahmen (keine CEF- Maßnahmen) umzusetzen: − Für den Hausrotschwanz sind drei Halbhöhlennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Für den Haussperling sind drei Sperlingskoloniehäuser (z.B. Schwegler 1SP) an Gebäuden in räumlicher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blau- und Weidenmeise sind neun Meisennistkäs- ten im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schweg- ler Nisthöhle 1B, sechs Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, drei Kästen mit 32 mm Lochdurchmesser). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 33 − Für den Star sind sechs Starenkobel im räumlichen Zusammen- hang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind sechs Ersatzquartiere im räumlichen Zusammenhang aufzuhän- gen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaus- höhle 2FN). − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkäs- ten der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzuhängen, Ausnahme Haussperling). − Die Vogel-Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/De- zember) fachgerecht gereinigt werden. Wespen-/Hornissennes- ter sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entferne − Die Aufhängung der Nisthilfen hat möglichst in zeitlichem Zu- sammenhang mit der Fällung der Bäume und dem Gebäudeab- riss. Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fachgut- achten vom 10.02.2016 sowie artenschutzrechtlicher Kurzbericht vom 19.07.2021. 6.16 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 6.17 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) 6.18 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes "Natura2000"; hier Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311), außerhalb des Geltungsbe- reiches (§ 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 13.3. PlanZV; siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 34 6.19 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB Externe Ausgleichsflächen im Rahmen des rechtsverbindlichen Be- bauungsplanes "Fischerareal Mischgebiet" Dem durch die Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Ausgleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt 173.134. Der Ausgleichsbedarf wird somit vollständig gedeckt. Die zugeordneten Ökokontoflächen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt), 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) sowie auf den Fl.- Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen). Folgende Maßnahmen wurden auf den einzelnen Flächen durchge- führt: Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt): − Ersatz für die ehemalige Ausgleichsfläche BPL "Dachser" − 25.633 Ökopunkte Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg): − Entwicklung einer Nasswiese − 1.930 Ökopunkte Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt): − Herstellung der Durchgängigkeit am Sulzmoosbach − 62.444 Ökopunkte Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt): − Rekultivierung nach B 30 OU Ravensburg - Pflanzung Streuobst und Einzelgehölze − 9.518 Ökopunkte Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhau- sen): − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichten, sowie Pflanzungen von standortgerechten Laub- hölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichte, sowie gruppenweise Initialpflanzung standortge- rechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 35 Mischwasserkanal (Bestand) Kanal zum Retentionsfilter- becken Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jung- wuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewäs- serverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, so- wie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber − Von den genannten Maßnahmen auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3, Gemarkung Ochsenhausen stehen der Ge- meinde noch 103.611 Ökopunkte zur Verfügung. Dem Vorha- ben werden davon 73.609 Punkte, d.h. ein Anteil von 71 % zu- gewiesen. Der verbleibende Überschuss von 30.002 Ökopunk- ten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Ver- fügung. 6.20 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 6.21 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Mischwasserkanal: ist im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen zur Velegung vorgese- hen (siehe Planzeichnung) 6.22 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Kanal zum Retenti- onsfilterbecken (siehe Planzeichnung) 6.23 Retentionsfilterbecken außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) In dem Retentionsfilterbecken wird Niederschlagswasser von öffent- lichen Verkehrsflächen und von privaten Grundstücken zurückgehal- ten und über die belebte Bodenzone abgeleitet. Der Bereich ist als R 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 36 naturnahes Retentionsbecken mit natürlichen Böschungswinkeln angelegt. 6.24 Grundwasserdichte Unter- geschosse Aufgrund der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist innerhalb der Baugebiete ein Vernässen des Arbeitsraumes möglich. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Unterge- schoss ausgeführt werden. 6.25 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 37 ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Boden- horizonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrund- material sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Pla- nung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. Hierzu wird des Weiteren auf § 2 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 LBod- SchAG, sowie § 3 Abs. 3 und 4 LKreiWiG verwiesen. 6.26 Gewässerrandstreifen Seit Inkrafttreten des Wassergesetzes am 01.01.2014 gelten nach § 29 Wassergesetz (WG) auch für den Innenbereich Gewässerrand- streifen in einer Breite von 5 m. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante, ansonsten bei fehlender Gewässerböschungs- oberkante ab der Linie des Mittelwasserstandes. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 38 Die Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen. Folgendes ist im Bereich des Gewässerrandstreifens verboten (gem. § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden- Württemberg): − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern Gem. dem Bescheid der unteren Wasserbehörde (§ 84 Abs.2 WG) vom 28.06.2019 wurde, infolge des Antrages der Gemeinde Baindt vom 25.06.2019 auf Befreiung vom Gewässerrandstreifen und der Erfüllung der Befreiungsvorrausetzungen nach § 38 Abs. 5 WHG, das Einvernehmen zur widerruflichen Befreiung vom Gewässerrand- streifen nach § 38 Abs. 5 WHG i.V.m. § 29 Abs.1 u.3 WG erteilt. 6.27 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 39 6.28 Grundwasser und Draina- gen Grundwasser darf nicht abgeleitet werden. Drainagenwässer dürfen nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. 6.29 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.30 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.31 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindes- tens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich ge- sichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzulegen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze bestimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 6.32 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 40 Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständigen Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m sind nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet. Bei Aufenthaltsräumen, die eine Rettungs- höhe > 8 m aufweisen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 6.33 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Lan- desamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Würt- temberg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung vor- gelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein ingenieurgeologisches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten oder geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des gutach- tenden Ingenieurbüros. Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhan- denen Geodaten im Verbreitungsbereich von Auenlehm unbekann- ter Mächtigkeit. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nut- zungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rech- nen. Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungs- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 41 verhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene orga- nische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernis- sen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrund- aufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfoh- len. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Wärmenetz der Gemeinde Baindt versehen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 42 Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten vor allem in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Gem. § 11 Abs. 4 LBO sind in allgemeinen Wohngebieten nur Wer- beanlagen an der Stätte der Leistung zulässig. Eine sog. Sammel- werbeanlage ist in allgemeinen Wohngebieten nicht zulässig. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Pa- tentamt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 6.34 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- geben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.35 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Zone 2; Flächen für Tiefgara- gen und Flächen für Stellplätze entlang der zentralen Grundstücks- grenze im MI). Die Art der baulichen Nutzung gilt entsprechend der zugeordneten Farbe und damit auch über festgesetzte Nutzungsketten hinweg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 43 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2021 (BGBI. I S. 2939), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Würt- temberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischer- areal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 09.11.2021 beschlossen. § 1 Aufhebung Die Inhalte des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 05.09.2019; rechtsverbindlich seit 27.09.2019) werden in dem im zeichnerischen Teil gekennzeichneten Bereich aufgeho- ben. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften ergeben sich aus deren zeichnerischem Teil vom 21.10.2021. § 3 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvor- schriften bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 21.10.2021. Dem Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 21.10.2021 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden für den Bereich der 12. Änderung vollständig Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 44 durch diesen Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ersetzt. § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachform − Dachneigung − Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie − Satelliten-Empfangsanlagen, Außenantennen, Mobil- und Richtfunkanlagen − Materialien für die Dachdeckung − Fassadengestaltung/Farben von Außenwänden im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI − Werbeanlagen im Mischgebiet (MI) Zone 1 und Zone 2 und im allgemeinen Wohngebiet (WA) − Anzahl der Stellplätze in den Baugebieten − Einfriedungen und Sichtschutz im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 45 § 5 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbe- schlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 46 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Durch die Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fi- scherareal" mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" soll die moderne Umsetzung neuer Wohnbebauung teilweise mit integriertem, nicht störendem Gewerbe im westlichen Bereich der Gemeinde Baindt ermöglicht werden. Der Bebauunngsplan orientiert sich am städtebaulichen Konzept der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tübingen. Die Umsetzung des städ- tebaulichen Konzeptes ist mit den jetzigen Festsetzungen der beiden Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal" nicht vollständig möglich, da hierzu eine Änderung der Erschließung sowie ein engeres Festsetzungskonzept erforderlich ist. Aus diesem Grund sollen die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften überarbeitet werden. Da es sich bei den städ- tebaulichen Entwürfen um ein Gesamtkonzept handelt, sollen hierzu der Bebauungsplan "Fischer- areal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" als Gesamtplan aufgestellt und dabei die notwendigen Änderungen der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Misch- gebiet Fischerareal" in einem Planwerk zusammengefasst werden. Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an die "Marsweilerstraße" und im Westen an die Kreisstraße 7951 an. Südlich des Geltungsbereiches ist das Gelände des Bauhofes und der Freiwilligen Feuerwehr an der "Ziegeleistraße" ansässig. Im Osten grenzt der Geltungsbereich an die "Küferstraße" und zum Teil an Bestandsbebauung an. Weiter östlich schließen sich Einrichtungen der Ortsmitte Baindt, wie das Rathaus, eine Veranstaltungshalle, Einzelhandelsnutzungen sowie ein Parkplatz an. Aktuell ist die Fläche zum Großteil als Brachfläche zu bezeichnen. Im Westen ist bereits ein Lebensmittelmarkt umgesetzt worden, welcher im Konzept der Architekten ebenfalls zu finden ist. Darüber hinaus sind für die Bereiche der wasserwirtschaftlichen und landschaftsplanerischen Maßnahmen die erforder- lichen Flächen (Öffnung des "Sulzmoosbaches") in den Geltungsbereich aufgenommen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Fischerareal" im beschleunigten Verfahren (Be- bauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplans "Fischerareal" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 47 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich im westlichen Bereich der Gemeinde Baindt. Der west- liche Bereich des Plangebiets grenzt an die Kreisstraße 7951 mit der Art der baulichen Nutzung "Mischgebiet". Im südlichen Bereich der Mischgebietsfläche ist bereits ein Lebensmittelmarkt rea- lisiert worden. Der übrige Bereich des Plangebiets ist unbebaut. Der östliche Bereich des Plange- biets grenzt an die "Küferstraße" mit der Art der baulichen Nutzung "Wohnen". Der Geltungsbereich wird vollständig von den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen "Wohnen Fi- scherareal", "Mischgebiet Fischerareal" und "Innere Breite" überlagert. Im südlichen Bereich der Planung grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbereich des bereits rechtsver- bindlichen Bebauungsplanes "Innere Breite" und überlagert diesen teilweise. Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des überplanten Bereiches befindet sich ein Lebensmittelmarkt, der bestehen bleibt. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs in Mischgebiets- sowie Wohnbauflächen. Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des, von den Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel erarbeiteten, städtebaulichen Entwurfs herzustellen, ist die Änderung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes und damit die Zusam- menlegung und Änderung der bestehenden Bebauungspläne erforderlich. Die Planungen der be- auftragten Architekten sind soweit fortgeschritten, dass ein konkreter städtebaulicher Entwurf vor- liegt. Dieser dient als Grundlage für den vorliegenden Bebauungsplan "Fischerareal". Es wird be- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 48 wusst ein neuer Bebauungsplan aufgestellt, um die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschrif- ten auf diesen städtebaulichen Entwurf anpassen zu können. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Für den Teilbereich im Südosten des Plangebiets (Flst.-Nrn. 51 und 51/1, rechtsverbindlicher Be- bauungsplan "Wohnen Fischerareal") soll eine Aufhebung erfolgen. In diesem Bereich befindet sich bereits Wohnbebauung, die bestehen bleiben soll. Außerdem stehen die Flächen derzeit nicht zur Verfügung. Dieser Bereich wird zukünftig nach § 34 BauGB bebaut. 8.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 49 − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 50 Darstellung der Gemeinde Baindt als Teil des Verdichtungsbereiches innerhalb der Region. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung (Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben – Stand: Entwurf zur 2. Anhörung gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 23. Oktober 2020) als Ziele und Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen: − 2.4.0 (Z) 2 Die Flächeninanspruchnahme ist durch die Aktivierung innerörtlicher Potenzi- ale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenre- cycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdich- tete Bauweise zu verringern. − 2.4.0 (G) 4 Die Gemeinden sollen durch eine aktive Baulandpolitik auf die Mobilisierung und tatsächliche Verfügbarkeit der Bauflächenpotenziale im Siedlungsbestand und der bauplanungsrechtlich gesicherten Flächen hinwirken. Die Bauflächen- ausweisung soll so bemessen und gelenkt werden, dass Überlastungen und ein ungegliedert bandartiges und flächenhaft ausgreifendes Siedlungswachs- tum vermieden werden. − 2.4.1 (Z) 6 Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: (…) − 2.5.0 (G) 1 Für die Region soll ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Wohnungsan- gebot sichergestellt werden. Eine soziale Mischung ist anzustreben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 51 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem Bebauungsplan sind im allgemeinen Wohngebiet (WA) jeweils 5 Bauplätze und im Mischgebiet (MI) jeweils 5 Bauplätze vorhanden. Da nicht verbindlich festge- setzt ist, welche Bauformen umgesetzt werden müssen, ist eine Verwirklichung von Einzel- oder Doppelhäusern, Kettenhäusern oder Mehrfamilienhäusern grundsätzlich denkbar. Allerdings ist an- zuführen, dass dem vorliegenden Bebauungsplan ein städtebauliches Entwurfskonzept des Archi- tekturbüros Gauggel vom 08.12.2020 zugrunde liegt und die Gemeinde anstrebt dieses Konzept umzusetzen. Die Planung sieht eine flächensparende Bebauung vor. Es sollen ca. 10 Mehrfamili- enhäuser vor. Das Städtebauliche Entwurfskonzept geht bei einer Realisierung der maximalen An- zahl an Wohneinheiten (118 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 121 Einwohner je Hektar. Damit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deutlich übertroffen. Selbst wenn die ange- strebte Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten geringer ausfallen würde, wäre die Bruttowohndichte von 50 Einwohner pro Hektar noch erfüllt. Das Planungsgebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch- Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Linden- berg) des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwerpunkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regi- onalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Woh- nungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtswirksam seit 01.04.1995). Die überplanten Flächen werden hierin als Mischgebiets- bzw. Wohnbauflächen dar- gestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 52 Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Als Misch- sowie Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich geeignet, da er eine starke An- bindung an die vorhandene Siedlungsstruktur sowie vorhandene Erschließungsvorgaben aufweist. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". In den Jahren 2014/15 wurde hierzu ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Aufstellung der Bebauungspläne "Misch- gebiet Fischerareal" sowie "Wohnen Fischerareal" konkretisierten die Überlegungen dieses Wett- bewerbes. Mit dem nun vorliegenden städtebaulichen Konzept wurden die Überlegungen aus dem städtebaulichen Wettbewerb weiter konkretisiert und verfeinert. Die Aufstellung des Bebauungs- planes "Fischerareal" soll nun die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Deshalb wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungstermines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die Erforderlichkeit einer artenschutzrechtlichen Relevanzbegehung hingewiesen. Des Weiteren wurde der Umgang mit den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten HQ100 sowie HQExtrem und die bereits realisierte Bachöffnung angesprochen. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, die ortsnahe Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein effizientes und bedarfsgerechtes Planungsinstrument ge- schaffen werden. Für das geplante Mischgebiet sowie allgemeine Wohngebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungsstruktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung und die Voraussetzung für moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation zu beeinträchtigen. Die Systematik des Bebauungsplans "Fischerareal" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 53 Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplans "Fischerareal" erfolgt im so genannten beschleunigten Ver- fahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus fol- genden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt bei 8.430 m² und folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundla- gen ab. 8.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den westlichen Bereich ist weiterhin ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Für den östlichen Bereich ist fortführend ebenfalls ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmi- schung, wie sie die Baunutzungsverordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzu- streben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb der beiden Gebiete Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet (WA) soll die Reduzierung von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit festgsetzt werden, um städtebauliche Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Nutzungen auf- zunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräu- migkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Eine gleichzeitige Einschrän- kung der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit wird jedoch nicht vor- genommen. Die zuletzt genannten Nutzungen sind innerhalb des Bereiches erforderlich. Durch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 54 eine Einschränkung bestünde darüber hinaus die Gefahr, den Gebietscharakter vom Grundsatz her zu unterlaufen. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren im allgemeinen Wohngebiet (WA) die in § 4 Abs. 3 Nrn. 3- 5 BauNVO angeführten Nutzungen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tank- stellen. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen auf- genommen zu werden. Die Ortsrandlage, unlösbare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. − Im Mischgebiet (MI) ist eine Reduzierung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO sowie Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit vorgesehen. Die genannten Nutzungen sind an anderen Stellen im Gemeindegebiet Baindts bereits vorhanden bzw. bedürfen einer genauen Prüfung, um für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke unlösbare Konflikt- potenziale auszuschließen. − Im Mischgebiet (MI) ist ein Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungs- stätten gem. § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO vorgesehen. Die genannten Nutzungen würden für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke zu einem unlösbaren Konfliktpotenzial führen. Der Ausschluss von Vergnügungsstätten ist durch deren störenden Charakter auf das gesamte Um- feld begründet, da der Ort Baindt sich im ländlich geprägten Raum befindet. − Weiterhin werden im Mischgebiet (MI) Werbeanlagen ausgeschlossen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden (sogenannte "Fremdwerbungen"). Hierunter fallen Werbeanla- gen, die eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen. Solche Anlagen der Fremdwerbung können als selbständige bzw. eigenständige Hauptnutzung ausgeschlossen werden (VGH Mannheim, Urteil vom 16.04.2008, AZ: 3 S 3005/06). Anlagen der Fremdwerbung zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass sie in einer besonders auffälligen, sich von ihrer Umgebung hervorhebenden Art und Weise gestal- tet sind, um besondere Aufmerksamkeit zu erreichen. Durch die Zulassung von Anlagen der Fremdwerbung würde eine nachteilige Auswirkung auf das Landschafts- und Ortsbild erwartet. Zudem sollen die Flächen des Gewerbegebietes der Ansiedlung von Unternehmen dienen, die Arbeitsplätze in der Region schaffen. Selbständige Werbeanlagen widersprechen diesem pla- nerischen Ziel und werden deshalb als Nutzung gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO im Gewerbegebiet ausgeschlossen. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden in beiden Gebieten fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeit- punkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet und Mischgebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nach- haltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 55 strahlentechnische Beeinträchtigung gegeben wäre. Dem Gedanken einer flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunkanlagen im Gemeindegebiet, kann auch ohne eine detaillierte Unter- suchung der funktechnischen Zusammenhänge entsprochen werden. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO in beiden Gebieten aus- geschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen in beiden Gebieten als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder sonstigen Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszugehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von einem star- ken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Für die Typen 1-3 sind Grundflächenzahlen festgesetzt. Die festgesetzten Werte von 0,40 (Typ 1WA) und 0,60 (Typ 1-3MI) befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungs- verordnung (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete (Typ 1WA) und Mischge- biete (Typ 1-3MI). − Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zufahrten sowie durch unterirdische Anlagen, um wei- tere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Insbesondere wird hierdurch auch die Er- richtung von Tiefgaragen ermöglicht, welche durch Aufnahme der notwendigen Stellplätze die umliegenden Straßen und ihre Bewohner von oberirdischem Parksuchverkehr und den damit verbundenen Immissionen entlastet. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 56 − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse bei Typ 1MI in Kombination mit der Gesamt-Gebäu- dehöhe ist sinnvoll, um eine optimale Ausnutzung des Baukörpers vorzugeben. Die zwingend festgesetzte Zahl der Vollgeschosse bei Typ 2MI, Typ 3MI, Typ 1WA sowie bei den Nebenanlagen in Kombination mit der Gesamt-Gebäudehöhe ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung der Gesamt-Gebäudehöhe über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung von städtebaulich verträglichen Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Gesamt-Ge- bäudehöhe über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäu- dehöhe abschließend geregelt ist, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertretbares Maß beschränkt. − Im Bereich des obersten Geschosses (Nicht-Vollgeschoss als Dachgeschoss) wird die Höhe der Bauteile auf einen Mindestwert von 2,15 m festgesetzt, um zu verhindern, dass zu hohe Attiken entstehen. Durch diese Vorschrift zur Höhe von Bauteilen bei Nicht-Vollgeschossen soll verhin- dert werden, dass diese räumlich wie ein Vollgeschoss wirken. Die Festsetzung der Höhe der Bauteile ist in der nachfolgenden Abbildung zur Klarstellung und Eindeutigkeit grafisch darge- stellt. Werbeanlagen werden in ihrer Höhe auf ein für diesen Bereich verträgliches Maß beschränkt. Dies geschieht, um Beeinträchtigungen des Ortsbildes zu vermeiden. Die festgesetzte offene Bauweise wird nicht weiter differenziert. Die beim Typ 1MI und 2MI festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück im zentralen Teil des Bebauungsplanes sowohl eine geschlossene Bebauung mit bis zu 55 m als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende, offene Bauweise zu ermöglichen. In diesen Bereichen befindet sich einerseits der be- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 57 stehende Lebensmittelmarkt, andererseits sollen Gebäude mit Verbindungsbauten ermöglicht wer- den, wodurch sich eine über die offene Bauweise hinausgehende Längenentwicklung der Baukörper ergeben kann. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinien) sind innerhalb des zu überplanenden Bereiches so festgesetzt, dass sie den konzeptionellen Gedanken aufnehmen und durch Schaffung von Raum- kanten und Sichtbeziehungen urbane Orte der Begegnung sowie kommunikative Grün- und Frei- räume fördern. Durch das Bauvolumen entlang der neuen Erschließungsstraße und mit ihrer Auf- weitung als Nachbarschaftsplatz entsteht eine Raumabfolge. Zum westlich anschließenden Lebens- mittelmarkt und der oberirdischen Parkierung sowie zum südlichen Gelände mit Bauhof, Feuer- wehrwache und Wertstoffhof grenzt sich die Zone 2 des "Mischgebiets" baulich ab, um für die Wohnnutzungen eine höhere Qualität zu erzielen. Um diese beiden Grundzüge der Planung zu si- chern, wurden in diesen Bereichen Baulinien festgesetzt. Durch die Möglichkeit der Unter- und Überschreitung im städtebaulich verträglichen Maße, durch dem Baukörper untergeordnete Bau- teile, wird der Bauherrschaft dabei ausreichend Flexibilität gewährt. Die Baugrenzen (überbaubaren Grundstücksflächen) innerhalb des zu überplanenden Bereichs sind so festgesetzt, dass sie die planerische Gebäudegröße widerspiegeln. Durch die Möglichkeit der Unter- und Überschreitung im städtebaulich verträglichen Maße, durch untergeordnete Bauteile, werden unter anderem Gestaltungsspielräume zur Fassadengestaltung eingeräumt. Für die formu- lierten Ausnahmen unter Ziffer 2.13 und 2.14 muss ein Antrag auf Ausnahme bei der zuständigen Baurechtsbehörde gem. § 31 BauGB gestellt werden. Die Flächen für Tiefgaragen, Stellplätze und Nebenanlagen werden festgesetzt, um den konzepti- onellen Gedanken des städtebaulichen Entwurfs der Architekten entsprechend umsetzen zu können. Die Flächen für Stellplätze sind innerhalb des gekennzeichneten Bereiches zulässig. An anderer Stelle innerhalb der Baugrenzen sind Stellplätze bewusst unzulässig, um diese gezielt in die vor- gesehenen Bereiche zu verlagern und die Umsetzung der geplanten Gebäudekörper ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Bereichen mit Stellplätzen umsetzbar zu machen. Insgesamt soll der ruhende Verkehr aus den öffentlichen Bereichen so weit wie möglich ferngehalten werden. Die Planung einer Tiefgarage bringt den Anwohnern einen erheblichen Mehrwert in Form von Lebens- qualität und Erholung. Die Realisierung von oberirdischen Stellplätzen im gesamten Plangebiet würde die Qualität der Freiräume in Frage stellen. Die Zulässigkeit der Tiefgaragen, Stellplätze und Nebenanlagen stellt einen Grundzug der Planung dar. Der Bereich ohne bauliche Anlagen dient der Wahrung des notwendigen Abstandes zur Kreisstraße K 7951. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 58 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Gesamt-Gebäudehöhen bleiben Fehl- entwicklungen ausgeschlossen. 8.2.6 Infrastruktur Die Festsetzung des Leitungsrechtes 1 im nordwestlichen Bereich erfolgt, um eine Unterhaltung der in diesem Bereich bestehenden Regenwasserkanäle zu sichern. Die Festsetzung des Geh- und Leitungsrechtes 2 im zentralen Bereich des Plangebietes erfolgt, um die Verlegung von Leitungen von Ost nach West bzw. West nach Ost zu ermöglichen sowie für die Anwohner eine geeignete Anbindung durch das Plangebiet an den Lebensmittelmarkt zu schaffen. Das Gehrecht wird unter dem Gebäudedurchgang des Typ 2MI weitergeführt und mündet westlich der geplanten Gebäude in den Bereich der Flächen, für die ein Gehrecht erwirkt werden sollte. Dieser Bereich ist flexibel gehalten, da sich die Fußwege-Beziehung an der Anordnung der Stell- plätze orientieren wird. Die Festsetzung des Leitungsrechtes 3 im südöstlichen Bereich erfolgt, um eine Unterhaltung der in diesem Bereich bestehenden Leitungen bzw. Kanäle der Gemeinde Baindt zu sichern. Der Misch- wasserkanal im südlichen Bereich des Mischgebietes (MI) soll im Zuge von Wartungs- oder Repa- raturmaßnahmen trotz Überbauung zugänglich sein. Dies kann durch entsprechende Stützmaß- nahmen und Wartungsarbeiten südlich der Leitung gewährleistet sein, da sich diese nur geringfügig innerhalb der Baugrenze/-linie befindet. Die Festsetzung eines Leitungsrechtes ist daher nicht vor- gesehen. Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baulinien, Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Um- planungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Direkt südlich an- schließend, auf dem Gelände des Bauhofes ist bereits eine Wertstoff-Insel vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rat- haus). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 59 Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweiler Straße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Kü- ferstraße" am Dorfplatz durch die Linien des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes gegeben. Die nächstgelegenen Bahnhöfe liegen in Ravensburg und Weingarten. Die Planung berücksichtigt die vorhandenen Fußwegebeziehungen und bindet diese in das Ge- samtkonzept ein. Durch den Fußweg entlang des geöffneten "Sulzmoosbaches" wird eine Verbin- dung zum Gemeindezentrum geschaffen. Im Einmündungsbereich in die "Marsweiler Straße" ist die Verkehrssicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. Außerdem sind geringfügige Erweiterungen in Form von maßvollen Ausrundungen bereits realisiert. Diese Maßnahmen dienen der besseren Befahrbarkeit mit größeren Fahrzeugen. Für das Befahren mit Einsatzfahrzeugen (z.B. dreiachsige Feuerwehrfahrzeuge) stellen sie eine deutliche Verbesserung dar. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt von der "Marsweiler Straße" aus. Die Erschließungsstraße verläuft entlang der geplanten Grünfläche gen Osten, um dann zwischen dem Mischgebiet (MI) und dem allgemeinen Wohngbiet (WA) zu verlaufen und im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberu- higung (Verkehrsverlangsamung) vorgesehen. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richt- linien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Der an den maßgeblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begegnungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Geschwindigkeit ausge- legt. Im Bereich westlich entlang des Mischgebietes im Bereich des bestehenden Lebensmittelmarktes sowie östlich im Bereich des östlichen Mischgebietes sind Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt festge- setzt, um Zufahrten aus diesen Bereichen zur Sicherstellung eines ungehinderten Verkehrsflusses zu gewährleisten und darüber hinaus die Bereiche für mögliche Ein- und Ausfahrten auf bestimmte Grundstücksabschnitte hin zu bündeln. Hierdurch wird ebenfalls der Bereich für die Zufahrt zur Tiefgarage sowie den oberirdischen Stellplätzen des östlichen Mischgebietes geregelt. Die Festset- zung der Bereiche mit Ein- und Ausfahrt sowie der Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt stellen einen Grundzug der Planung dar. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 60 8.2.8 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärmimmissionen der Kreisstraße K 7951 sowie der "Mars- weilerstraße" ein. Zudem wirken auf das Plangebiet die Gewerbelärmimmissionen des südlich be- findlichen Bauhofes bzw. Wertstoffhofes sowie die Lärmimmissionen durch die nächtliche Nutzung des östlich gelegenen Parkplatzes im Fall von Veranstaltungen ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurde ein Lärmschutzkonzept erarbeitet, welches sicherstellt, dass mit keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm aufgrund der Lärmimmissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes im Bereich der Plangebietes (Bereich mit g