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BEKANNTMACHUNG.pdf

Gemeinde Baindt Wahlkreis 69 Ravensburg BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026 1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 16.02.2026 (20. Tag vor der Wahl) bis 20.02.2026 (16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Baindt, Bürgerbüro Zimmer Nr. 02 (barrierefrei) , Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 20.02.2026 (16. Tag vor der Wahl) bis 12:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 15.02.2026 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 69 Ravensburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1. eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person; 5.2. eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn 5.2.1 sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 11 Absatz 2 Satz 3 der Landeswahlordnung (bis zum 15.02.2026 (21. Tag vor der Wahl)) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Absatz 4 Satz 1 oder 3 des Landtagswahlgesetzes versäumt hat, 5.2.2 ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 11 Absatz 2 Satz 3 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Absatz 4 Satz 1 oder 3 des Landtagswahlgesetzes entstanden ist, 5.2.3 ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist. Der Wahlschein kann bis zum 06.03.2026 (2. Tag vor der Wahl), 15.00 Uhr im Rathaus Baindt, Bürgerbüro Zimmer Nr. 02 (barrierefrei), Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt schriftlich, elektronisch (zum Beispiel durch Telefax, E-Mail) oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2.1 bis 5.2.3 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen. 6. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person 7.1. einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, 7.2. einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und 7.3. einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Dienststelle der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die Wahlscheinnummer oder der Wahlbezirk angegeben sind. 8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An eine andere Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. 9. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Ort, Datum Baindt, 06. Februar 2026 Bürgermeisteramt Baindt Simone Rürup, Bürgermeisterin 07502940622 2026-02-04T14:10:51+0100 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

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    Gemeinde Baindt Wahlkreis 69 Ravensburg BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026 1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 16.02.2026 (20. Tag vor der Wahl) bis 20.02.2026 (16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Baindt, Bürgerbüro Zimmer Nr. 02 (barrierefrei) , Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. 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Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 69 Ravensburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1. eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person; 5.2. eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn 5.2.1 sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 11 Absatz 2 Satz 3 der Landeswahlordnung (bis zum 15.02.2026 (21. Tag vor der Wahl)) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Absatz 4 Satz 1 oder 3 des Landtagswahlgesetzes versäumt hat, 5.2.2 ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 11 Absatz 2 Satz 3 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Absatz 4 Satz 1 oder 3 des Landtagswahlgesetzes entstanden ist, 5.2.3 ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist. Der Wahlschein kann bis zum 06.03.2026 (2. Tag vor der Wahl), 15.00 Uhr im Rathaus Baindt, Bürgerbüro Zimmer Nr. 02 (barrierefrei), Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt schriftlich, elektronisch (zum Beispiel durch Telefax, E-Mail) oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2.1 bis 5.2.3 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen. 6. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person 7.1. einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, 7.2. einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und 7.3. einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Dienststelle der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die Wahlscheinnummer oder der Wahlbezirk angegeben sind. 8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An eine andere Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. 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Februar 2026 Bürgermeisteramt Baindt Simone Rürup, Bürgermeisterin 07502940622 2026-02-04T14:10:51+0100 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

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      Jahrgang 2026 Freitag, den 27. Februar 2026 Nummer 9 Amtsblatt Baindter Fasnet 2026 Wir danken unseren örtlichen Vereinen, allen voran unseren Rasplern, der Lumpenkapelle und den Schalmeien für unsere schöne Dorffasnet! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Offenes Singen auf dem Dorfplatz Auf die Stimmen, fertig, los! Alle, die Freude am gemeinsamen Singen haben - jung oder alt, groß oder klein - sind am Mittwoch, den 04. März 2026 um 17:00 Uhr herzlich eingeladen. Geleitet wird das offene Singen von Herrn Michael Pastuschka. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, alle Interessierten sind willkommen. Die Teilnahme ist kostenfrei, über eine freiwillige Spende freut sich die Bürgerstiftung Baindt. Im Anschluss lädt die Gaststätte „Zur Mühle“ zur gemeinsamen Einkehr ein. Bei schlechtem Wetter findet das Singen im Foyer der Schenk-Konrad-Halle statt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen zu singen. Ihre Gemeindeverwaltung Blühender Landkreis für Biologische Vielfalt – Gemüsevielfalt 2026 Die Mitmachaktion „Blühender Landkreis“ startet in die neue Gartensaison 2026 – doch in diesem Jahr anders! Seit 2019 haben sich tausende Haushalte an der Blühkam- pagne beteiligt und gemeinsam ein beeindruckendes Blü- tenmeer im Landkreis geschaffen. Möglich wurde dies auch dank der großzügigen Unterstützung der Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg, durch die hochwertiges Saatgut kostenfrei zur Verfügung gestellt werden konnte. Viele pri- vate Gärten wurden so zu wertvollen Rückzugsräumen für Insekten und andere Tiere. Bisher erfolgte die Teilnahme überwiegend online und per Post – ein bewährter Weg, um Saatgut zu verteilen und Infor- mationen weiterzugeben. Doch eines ist in den vergangenen Jahren deutlich geworden: Das Herzstück der Kampagne ist der persönliche Austausch. Die Begegnungen bei Vorträgen – sei es 2019 beim großen Open-Air oder 2025 beim ersten „GreenPulse Festival“ auf Schloss Achberg – haben gezeigt, wie lebendig die Blüh-Ge- meinschaft ist. Gespräche, Erfahrungen und gemeinsames Staunen machen den besonderen Charakter der Aktion aus. Genau dieses Gemeinschaftsgefühl soll 2026 wie- der stärker in den Mittelpunkt rücken. Auch 2026 erhalten Teilnehmende eine kostenlose hochwertige Gemüsemischung sowie zahlreiche Materialien rund um das erfolgreiche Anlegen einer Blühfläche. Neu ist dabei: · Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen · Kein Postversand mehr · Ausgabe der exklusiven „Gemüsemischung 2026“ direkt im Anschluss an die Vorträge Um weite Wege zu vermeiden, finden die Veranstaltungen in verschiedenen Gemeinden im Landkreis Ravens- burg statt. Als Referentinnen und Referenten wirken unter anderem die bekannte Kräuterexpertin und Autorin Susanne Fischer-Rizzi sowie der Sortendetektiv und Experte für alte regionale Gemüsesorten Patrick Kaiser mit. An vier Terminen im Landkreis werden besondere Vortragsabende angeboten. Nach jeder Veranstaltung besteht die Möglichkeit, die Gemüsemischung 2026 kostenfrei zu erhalten. Voraus- setzung ist die Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung: - Der naturnahe Garten (11. März 2026, 19:30 Uhr, Wolfegg) - Die Welt der Vogelstimmen (19. März 2026, 19:30 Uhr, Aulendorf) - Gartenkultur der Zukunft (26. März 2026, 19:30 Uhr, Ravensburg) - Natur im Garten (02. April 2026, 19:30 Uhr, Leutkirch) - Green Pulse Festival (03. und 04. Juli 2026, ganztägig, Schloss Achberg) Alle Informationen zur Kampagne finden Sie online unter: www.bluehender-landkreis.org Helfen auch Sie wieder mit, unsere Landschaft bunter, vielfältiger und wertvoller zu machen! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditionel- ler Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kultur land schaftspreis 2026 bewerben. Einsen- dungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kultur­ geschichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zeichen für den bewuss ten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Alle, die sich um ihren Erhalt sorgen, sind Vorbilder und verdienen öffent li che Aner ken­ nung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Ge schäftsführer des Schwäbischen Heimat bun des, die Intention des Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Ver mark tung der Produkte und zur Öffent lichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streu obstwiesen, Weinberge in Steil­ lagen oder beweidete Wachol der hei den. Das Preisgeld stellen die Spar kas sen­Finanzgruppe Baden­Württemberg sowie die Spar kas sen stiftung Umweltschutz zur Verfü gung. Der seit 1991 vergebe­ ne Kultur land schafts preis zeichnet Privatleute, Ver­ eine und ehren amt li che Initiativen aus, die sich seit min destens drei Jahren engagieren. Der traditionelle Jugend-Kultur land schafts preis ist seit 10 Jahren ei­ ner der drei Haupt preise, die mit jeweils 1.500 Euro do­ tiert sind. Be werben können sich Teilnehmer aus dem Vereins gebiet des Schwäbi schen Heimat bun des, also den ehemals würt tem ber gi schen oder hohenzolleri­ schen Teilen des Landes so wie einigen angrenzenden Gebieten. Ein zusätzlicher, mit 500 Euro belohnter Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein denk malen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe bänke, Feld­ und Wege­ kreu ze, Bachbrücken, Trockenmauern sowie Wegwei­ ser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Ge stalt eines Bu­ ches sein. Kontakt: Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Telefon 0711 23942‐0 post@kulturland­ schaftspreis.de www.schwaebischer‐heimatbund.de Annahmeschluss für ausschließlich schriftliche Bewer­ bungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2026. Kostenlose Broschüren mit den Teil nah me bedin gungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwä­ bischen Heimat bund in Stutt gart sowie bei allen würt­ tembergischen Spar kas sen erhältlich. Die Ver lei hung findet im Herbst 2026 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. Amtliche Bekanntmachungen Landtagswahl 2026 - Information zu den Briefwahlunterlagen Die Frist zur Beantragung des Wahlscheines über den QR­Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, bzw. über den Link auf der Homepage der Gemeinde Baindt (On­ linewahlscheinantrag) endet am Sonntag, 01.03.2026 um 23:59 Uhr. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass Anträge noch rechtzeitig bearbeitet werden kön­ nen. Sie können weiterhin bis Freitag, 06.03.2026 um 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl beantragen. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bitte be­ achten Sie die Postlaufzeiten und beantragen Sie Ihre Wahlunterlagen rechtzeitig. Schablonen für blinde und sehbehin- derte Menschen Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Ba­ den­Württemberg am 08. März 2026 sind alle Wahl­ berechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtags­ wahl bieten die Blinden­ und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzet­ telschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Scha­ blone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusam­ men mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio­CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsübli­ chen CD­Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechen­ de Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio­CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden­ und Sehbehindertenverbän­ den an unter Telefon: 0761/36122. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Gemeinde Baindt Wahlkreis 69 Ravensburg Wahlbekanntmachung 1. Am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 01: Schule für Blinde und Sehbehinderte Wahlraum: Schule für Blinde und Sehbehinderte Wahlbezirk 02: Klosterwiesenschule Wahlraum: Klosterwiesenschule Wahlbezirk 03: Schenk-Konrad-Halle Wahlraum: Schenk-Konrad-Halle In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 26.01.2026 bis 15.02.2026 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in der Marsweilerstraße 4, Sitzungssaal Rathaus zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und zur Identitätsfeststellung ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und gegebenenfalls Ersatzbewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei Kreiswahlvorschlägen von Einzelbewerbern außerdem die Angabe Einzelbewerber und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Listenbewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine oder dem besonderen Nebenraum darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Ungültig sind Stimmabgaben, wenn der Stimmzettel eine Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers hinweisenden Zusatz enthält oder wenn sich bei der Briefwahl in dem Stimmzettelumschlag sonst eine derartige Äußerung befindet oder der Stimmzettelumschlag gekennzeichnet ist (§ 42 Absatz 1 Satz 1 Nummern 6 und 7 des Landtagswahlgesetzes). 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 8 Absatz 3 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 8 Absatz 4 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absätze 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Ort, Datum Baindt, 20. Februar 2026 Die Gemeindebehörde Simone Rürup, Bürgermeisterin Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Offenland-Biotopkartierung im Land- kreis Ravensburg Erfassung wertvoller Biotope durch die Offenland-Bio- topkartierung 2026 in unserer Gemeinde Baindt Geschützte Biotope gehören zu den Kleinoden unserer Landschaft. Sie sind unersetzbare Lebensräume für zahl- reiche bedrohte Arten und geben unserer schönen Heimat ihr vielfältiges Gesicht. Die Kartierung dieser wertvollen Flächen durch die Offenland-Biotopkartierung zeichnet gleichsam eine Schatzkarte der Natur. Die LUBW Landes- anstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat den gesetz- lichen Auftrag, die geschützten Biotope in regelmäßigem Turnus zu erfassen. Die von der LUBW beauftragten fach- lich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer werden 2026 in Gemeinden in den Kreisen Emmendingen und Ra- vensburg unterwegs sein. Kartiert wird vom Frühling bis in den Herbst im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und von Verkehrsflächen. Dabei werden auch artenreiche Mähwie- sen erfasst, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt. Die Daten werden anschließend digitalisiert und nach umfangreicher Qualitätsprüfung voraussichtlich im November 2027 über den Daten- und Kartendienst der LUBW (https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/) zur Verfügung gestellt. Die Kartierung der LUBW hat dabei rein deklaratorischen Charakter: Der Schutz von Biotopen gilt unmittelbar per Gesetz: sobald eine Fläche die charakteristischen Merk- male eines geschützten Biotopes aufweist, ist diese Flä- che geschützt und das Biotop darf nicht erheblich beein- trächtigt oder zerstört werden. Der Schutzstatus wird nicht durch die Kartierung vergeben. Die Daten der Kartierung unterstützen die Betroffenen aber dabei, ihre bestehen- den gesetzlichen Verpflichtungen besser zu erkennen und zu berücksichtigen. Sie sind zudem Grundlage für eine landwirtschaftliche Förderung auf diesen Flächen. In unserer Gemeinde Baindt werden 2026 Kartierungen der Vegetation im Rahmen der landesweiten Offen- land-Biotopkartierung durchgeführt. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grund- stücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Na- turschutzgesetz Baden-Württemberg). Die Kartierenden sind in der Regel allein im Gelände unterwegs. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigen- tümerinnen und Grundstückseigentümern oder Bewirt- schafterinnen und Bewirtschaftern findet bei der Erfas- sung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Zu Beginn der Kartierungen sind Informationsveranstal- tungen im Gelände vorgesehen, bei denen interessierte Personen einen Einblick in die Offenland-Biotopkartie- rung gewinnen. Die Veranstaltungen im Kreis Ravensburg werden voraussichtlich am Mittwoch, 10. Juni 2026 am späten Nachmittag im Schussental und am Donnerstag, 11. Juni 2026 vormittags in der Region Allgäu stattfinden. Bei Interesse an der Informationsveranstaltung finden Sie weiterführende Informationen rechtzeitig auf der In- ternetseite der LUBW unter: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/na- tur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung, Rub- rik „Aktuelles“. Alternativ wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de oder an die zentrale Telefonnummer 0721/5600-0. Termi- ne, Uhrzeiten und Treffpunkte vor Ort werden Ihnen dann rechtzeitig spätestens Ende April mitgeteilt. Nach Abschluss der Erhebungen werden die Daten der Öf- fentlichkeit über den Daten- und Kartendienst der LUBW (https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/) zur Verfügung gestellt. Sobald die Daten abrufbar sind, er- folgt eine gesonderte Mitteilung an unsere Gemeinde. Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden Sie im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und- landschaft/offenland-biotopkartierung. In einigen Gemeinden im Kreis finden auf einzelnen Stich- probenflächen weitere Kartierungen statt (Tiere, Pflanzen und Lebensräume). Die betroffenen Gemeinden werden zeitnah gesondert informiert. Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Fe- bruar 2026 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. Januar 2026 wird nichts bekannt gegeben. Bericht der Bürgermeisterin Wirtschaft und Weißwurst: Die Veranstaltung Wirtschaft und Weißwurst für örtliche Gewerbetreibende findet am 25. April 2026 in den Räumlichkeiten der Firma Hoppe Heizung im Gewerbegebiet Mehlis statt. Jubiläum der Kläranlage: Die Jubiläumsveranstaltung der Kläranlage AMS ist für den 19. September 2026 geplant. Bundesförderung Sanierung kommunaler Sportstätten: Für den Projektaufruf 2025/2026 wurde eine Interessens- bekundung abgegeben. Aufgrund der Überzeichnung des Förderprogramms erfolgt eine Entscheidung erst nach Ostern 2026 im Haushaltsausschuss des Deutschen Bun- destages. Gewässer Egelsee: Der Egelsee wird offiziell als EU Ba- desee abgemeldet. Vergabe der Baukörper A und B im Baufeld 1 im Fi- scherareal Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt den Abschluss von Reser- vierungsvereinbarungen für die Vergabe der beiden Grundstücke Baukörper A und B des Baufelds 1 im Fi- scherareal mit dem ausgewählten Bewerber. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Grundstücke nach positiver Beurteilung der eingereichten Bauanträge auf Übereinstimmung mit den vergaberelevanten Kriterien des Konzeptvergabeverfahrens zu veräußern. Umgestaltung des Schulhofs - aktueller Stand Der Gemeinderat nimmt das Ideenkonzept zur Neugestal- tung des Schulhofs der Klosterwiesenschule zur Kenntnis und berät über Umsetzungsmöglichkeiten im Rahmen der Klausurtagung. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude - weiteres Vorgehen Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den vorgestellten Sa- nierungsmaßnahmen der kleinen Turnhalle zu. Folgende Varianten bzw. Änderungen werden beschlossen: - die Fenster werden nicht ausgetauscht, lediglich neue Motoren zur Öffnung der Fenster eingebaut - der Bodenbelag wird nicht erneuert Radweg entlang der L314 - Bau des Radweges durch das Land Beschluss: Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass der Bau des Radweges entlang der L 314 von Bergatreute bis Baienfurt nach wie vor notwendig und dringend ist, um den Radverkehr sicher leiten zu können und den Menschen den Umstieg auf das Fahrrad erleichtern zu können. Da die Grundstücke in einem Teilbereich momentan nicht zur Verfügung stehen, soll in einem ersten Bauabschnitt der Radweg von Bergatreute bis zum Waldbad ohne weitere Verzögerung gebaut werden. Der Gemeinderat fordert die beteiligten Behörden auf, für die Reststrecke, vom Waldbad bis nach Baienfurt, jetzt ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten, um den Radweg vollumfänglich bauen zu können. Darüber hinaus sind sich die drei beteiligten Kommunen einig, dass sie für die Unterhaltung und die Verkehrssiche- rungspflicht in gleichem Umfang verantwortlich sind. Dies gilt auch für eine noch zu bauende Teilstrecke Bolanden – Bergatreute entlang der L 314. Steckbrief zum kommunalen Energieverbrauch 2024 – Gemeinde Baindt (§ 18 KlimaG BW) Der Gemeinderat nimmt die Information zu den kommu- nalen Energieverbräuchen 2024 zur Kenntnis. Annahme von Zustiftungen und Spenden der Gemein- de zugunsten der Bürgerstiftung Baindt Beschluss: Die Zustimmung über die weitere Zustiftungen zugunsten der Bürgerstiftung Baindt wird erteilt. Ersatz der Containeranlage zur Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten - weiteres Vorgehen Die Entscheidung über den Ersatz der Containeranlage zur Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten wird vertagt. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2026/2027 Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkin- dergarten sowie die drei kommunalen Kindergärten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommen- den Kindergartenjahr 2026/2027 je eine Freiwilligen- dienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kommen- den Schuljahr 2026/2027 eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. 4. Das Taschengeld beträgt ab dem 01.09.2026 500 Euro monatlich. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunter- lagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den neben- stehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeinde- verwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/ rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rat- haus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Be- schreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle anderen Fundsachen werden anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abge- geben: Dezember 2025: Mountainbike schwarz-weiß mit T-Len- ker; Korrekturbrille braun; Tretroller schwarz-gold; Ein- zelschlüssel Biffar; Kindergeldbörse; Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln AOK-Einkaufswagen Chip. Januar 2026: Schlüsselbund mit Autoschlüssel von BMW und Schlüsselanhänger Eifelturm; Kindergeldbörse; Her- ren-Trekkingfahrrad schwarz mit blauer Aufschrift „Lar- rikin“; Silberohrring mit Perle; Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD).: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) digitale Anlaufstelle der 116117 docdirekt.de Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisa- bethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Tierarzt Samstag, 28. Februar und Sonntag, 01. März Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 28. Februar 2026 Apotheke Vetter Marienplatz 81 88212 Ravensburg Tel: 0751 35 24 40 5 Sonntag, 01. März 2026 Zeppelin-Apotheke Ravensburg Gartenstr. 24 88212 Ravensburg Tel: 0751 22 58 8 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Die Stelle der Gemeinwesenarbeit ist aktuell nicht be- setzt. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fragestel- lungen an die Geschäftsstelle unter quartiersarbeit@ stiftung-liebenau.de, Tel. +49 7542 10-1018 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Herr Karl-Heinz Kösler feierte am 31. Januar seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit für die Zukunft. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen Februar 27.02. JHV - TC Baindt Vereinsraum 28.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH März 01.03. JHV - Musikverein SKH 04.03. offenes Singen DP 08.03. Landtagswahlen 11.03. Gottesdienst m. Krankensalbung BSS - Seniorentreff 13.03 JHV - Reitergruppe BSS 14.03. Osterkerzen dekorieren - Impulse BSS 15.03. JHV- Kreisjugendfeuerwehr SKH 17.03. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 18.03. Frühlings-Kaffee Selige Irmgard 20.03. JHV - SV Baindt Vereinsraum 21.03. Dorfputzete 27.03. JHV - Schalmeienkapelle BSS 29.03. JHV Förderverein Selige Irmgard Altenzentrum 30.03. DRK Blutspendetermin Baienfurt 30.03. Osterschießen - Schützengilde Schützenhaus - 01.04. Kindergärten Kindergarten St. Martin Besuch der Vorschüler in der Gemein- debücherei Am 10. Februar besuchten unsere Vorschü- ler die Gemeindebücherei in Baindt. Schon beim Betreten der Bücherei war die Aufregung groß. Zunächst las uns die Leiterin der Bücherei, Frau Lins, eine spannende Geschichte vor. Anhand der Bilder konnten die Kinder aktiv mitlesen und in die Geschichte eintauchen. Das machte allen großen Spaß! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Romahn/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Bolz 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Cichon 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Danach stellte sie den Kindern die Bücherei genauer vor und zeigte die große Auswahl an Büchern: Es gibt Bücher für ältere Kinder, für Leseanfänger und natürlich zahlrei- che Bilderbücher. Seit Kurzem kann man hier auch Tonies für jüngere Hörer ausleihen. So ist für jeden Geschmack und jedes Alter etwas Passendes dabei. Nachdem alle Fragen beantwortet waren, durften die Kinder selbstständig oder gemeinsam mit Freunden in den Regalen stöbern und die Bücher genauer anschauen. Einige Kinder hatten bereits einen Leseausweis dabei und konnten sich direkt ein Buch ausleihen. Die anderen be- kamen ein Formular für einen Lesepass mit nach Hause. Alle Vorschüler bedankten sich herzlich bei Frau Lins für die freundliche Führung durch die Bücherei und die schö- ne Vorlesestunde! Zur Informationi Umzug der Hausarztpraxis Hartmann in die Ortsmitte Ab dem 02. März finden Sie die Praxis unter folgender neuer Adresse: Dorfplatz 1, 88255 Baindt Außensprechstunde der Pflegestütz- punkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathauses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehen- de Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 03. März 2026 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Ihr Ansprechpartner: Frau Gätje Tel. 0751/85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de telefonische Sprechzeiten: Montag 08:00 - 10:00 Uhr Mittwoch 13:30 - 15:30 Uhr Außenstelle Baindt Das neue Semester der vhs beginnt Kurs belegt Rückenmobilisation Isolde Ulbig In diesem Kurs liegt der Fokus auf der Mobilisation und Entspannung der Rückenmuskulatur. Durch gezielte Übungen und sanfte Dehnungen werden Verspannun- gen gelöst, die Beweglichkeit verbessert und die Haltung gestärkt. Wir legen hier einen besonderen Wert auf die Stärkung der Muskulatur rund um den Rücken. Dazu ge- hört der Rumpf, der die Wirbelsäule trägt und somit eine zentrale Rolle für die Stabilität und Haltung spielt. Ebenso werden die Schultern gezielt trainiert, um die Beweglich- keit und Kraft in diesem Bereich zu fördern. Zusätzlich umfasst unser Programm auch die Bauchmuskulatur, die ebenfalls eine wichtige Puffer- und Stützfunktion für den Rücken übernimmt. Durch diese ganzheitliche Her- angehensweise wird die Muskulatur rund um den Rücken effektiv gestärkt, was zu einer verbesserten Haltung, mehr Stabilität und einem insgesamt besseren Körper- gefühl führt. Bitte mitbringen: Isomatte, kleines Handtuch und beque- me Kleidung. 7 - 12 Personen Kurs 1 Nr. AD3031-01W3 10 Tage, 03.03.2026 - 19.05.2026 Dienstag, 17:30 - 18:30 Uhr Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, vhs Raum Gelbes Ge- bäude 56,00 € Es gibt noch freie Plätze Full Body Workout Isolde Ulbig Dieses ganzheitliche Training spricht alle Leistungsni- veaus an und bringt den Körper spürbar in Form. Mit- hilfe von Kleingeräten und dem eigenen Körpergewicht werden funktionelle Übungen für alle Muskelgruppen mit Kraft- und Ausdauer-Elementen kombiniert, die so für eine effektive Kalorienverbrennung und Muskeldefinition sorgen. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Schulung der Rückenmuskulatur und der Core-Stabilität gelegt. Ein entspannendes Stretching- und Körperwahr- nehmungs-Programm rundet die Stunde ab. Gelangen Sie so zu mehr Fitness und Ausgeglichenheit im Alltag. Bitte mitbringen: Isomatte, kleines Handtuch und beque- me Kleidung. 7 - 12 Personen Kurs 1 Nr. AD3021-01W3 10 Abende, 03.03.2026 - 19.05.2026 Dienstag, 18:30 - 19:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, vhs Raum Gelbes Ge- bäude 56,00 € Es gibt noch freie Plätze Nr. AD3021-03W3 Stretch & Relax Isolde Ulbig Körper- und Bewegungsgefühl, die Fähigkeit zu entspan- nen sowie die Beweglichkeit der oftmals durch einseiti- ge Alltagsmotorik verkürzten Muskulatur sind wichtige Elemente eines positiven Lebensgefühls. Hier kann prä- ventives Ausgleichstraining helfen, denn es kann chroni- sche Überlastungen verhindern und mehr Bewegungs- sicherheit im Alltag bieten. Auch beim Krafttraining und beim Sport allgemein wird das Dehnen allzu oft zu wenig gepflegt, was zu Muskelverkürzungen, größerer Verlet- zungsanfälligkeit und einer eingeschränkten Beweglich- keit in den Gelenken führt. In diesem Kurs werden wir gezielt sämtliche Muskeln deh- nen und die eigene Körperwahrnehmung schulen, um so die eigene Beweglichkeit und Flexibilität zu fördern. Auch die Entspannung soll dabei nicht zu kurz kommen, damit sie ausgeglichen und entspannt in den Tag star- ten können. Bitte mitbringen: Isomatte, ein großes Handtuch und ein Getränk sowie bequeme Sportkleidung und Turnschuhe. 7 - 12 Personen 8 Abende, 03.03.2026 - 05.05.2026 Dienstag, 19:30 - 20:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, vhs Raum Gelbes Ge- bäude 44,80 € Es gibt noch freie Plätze Nr. AD3012-01W3 Qi Gong der Vier Jahreszeiten „Bewegte Form“ Frühling Rolf Berger Der jedes Jahr zuverlässig wiederkehren- de Kreislauf der Jahreszeiten begleitet uns unser gan- zes Leben und birgt doch immer Neues. Das Qi Gong der Vier Jahreszeiten ist ein modernes Qi Gong, das der chinesische Meister und TCM-Arzt (Traditionelle Chinesi- sche Medizin) Zheng Yi entwickelt hat, um Qi Gong für die westliche Bevölkerung leicht zugänglich zu machen. Zu jeder Jahreszeit gibt es eine eigene Bewegungsfol- ge aus 10 Übungen. Bei regelmäßiger Übung können so Stresssymptome abgebaut oder reduziert werden. Dabei werden unsere innere, sowie körperliche Kraft und Lebensenergie (Qi) gestärkt. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Die Übungen, welche bis aus der Zeit um ca. 2700-2500 v.Chr. bekannt sind, sind für Menschen jeden Alters geeignet. Bitte bringen Sie bequeme Kleidung, leichte, rutschfeste Schuhe oder Socken und etwas zu trinken mit. 8 - 12 Personen 8 Abende, 05.03.2026 - 07.05.2026 Donnerstag, 19:30 - 20:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1 vhs Raum Gelbes Ge- bäude 42,70 € Altenzentrum Selige Irmgard Jubiläen im Altenzentrum Selige Irmgard Im Altenzentrum Selige Irmgard gibt es in diesem Jahr wieder schöne Gründe zum Feiern. Auch in diesem Jahr dürfen wir wieder mehrere Dienstju- biläen feiern:Zehn Jahre im Haus sind Roswitha Hafner, Chantal Kindu und Fabian Bentele. Seit fünf Jahren dabei sind Daiana Frick, Markus Stein und Annie Laure Djoufack. Gerade in der Pflege ist es nicht selbstverständlich, dass Mitarbeitende über viele Jahre bleiben. Umso mehr freu- en wir uns über Kolleginnen und Kollegen, die unsere Ein- richtung mit aufgebaut, mitgetragen und weiterentwickelt haben. Man kennt sich, man vertraut sich und genau das spüren auch unsere Bewohnerinnen und Bewohner. Aktuell arbeiten 52 Mitarbeitende im Altenzentrum Selige Irmgard. Vor fünf Jahren waren es noch 31. Unser Team ist also deutlich gewachsen und viele von denen, die damals schon dabei waren, sind es heute noch. Diese Mischung aus Erfahrung und neuen Gesichtern sorgt für Stabilität und frischen Schwung zugleich. Wir sagen von Herzen Danke für den Einsatz, die Treue und das tägliche Engagement und freuen uns auf viele weitere gemeinsame Jahre. Johannes Linse Einrichtungsleiter des Altenzentrum Selige Irmgard stellv. Bereichsleiter Region Region Neckar-Alb-Ober- schwaben Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Kirchliche Nachrichten 28. Februar - 08. März 2026 Gedanken zur Woche: Pausen Nichts geht mehr. Alles steht still. Pausen der Stille in meinem Leben, ich brauche sie. Sie helfen mir: Kräfte zu sammeln, mich auf das Wesentliche zu besinnen, zu mir selbst zu finden und - Gott zu finden. Anselm von Canterbury Samstag, 28. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - EucharistiefeierCaritas Fastenopfer Sonntag, 01. März - 2. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder, mitgestaltet vom Kinderchor († Kurt Brugger) Ministranten: Niklas Alber, Franziska Joachim, Pia Kreutle, Elena Mayer, Lilly Romer, Johanna Rößner, Sophia Rößner, Robin Schnez,Caritas Fastenopfer 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Felix Dienstag, 03. März 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Mittwoch, 04. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Freitag, 06. März Kein Gottesdienst in Baindt 15.30 Uhr Baindt - Gruppenstunde zur Vorbereitung auf die Erstkommunion im Bischof-Sproll-Saal 19.00 Uhr Baienfurt - Weltgebetstag der Frauen in der Evangelischen Kirche, anschließend Beisam- mensein im katholischen Gemeindehaus St. Anna Samstag, 07. März 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Zoe 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Anton Ortner, Wal- ter Frei, Paula und Rupert Gross mit Ange- hörigen, Anna und Eugen Halder, Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Minist- ranten: Hannah Elbs, Jonas Elbs, Ricco Haller, Benedikt Heilig, Daniela Schnez, Alexandra Schnez, Marlene Stör, Johanna Zentner, Sonntag, 08. März - 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt - Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder mit der Jugendkantorei 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Mariella Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 17.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de „Spenden Sie - helfen Sie direkt vor Ort“ Liebe Gemeindemitglieder, am 28.02./01.03.2026 bitten wir Sie von Herzen um eine Spende für Men- schen in Not. Mit Ihrer Spende unter- stützen wir Menschen, die Hilfe brau- chen. Die selbst nicht weiterwissen. Ein Beispiel ist eine alleinerziehende Mutter, ein anderes das ältere Ehe- paar, das von einer bescheidenen Rente leben muss. Oft geraten Men- schen unverschuldet und plötzlich - beispielsweise durch einen Unfall - in große Not. Als Christinnen und Christen können wir schnell und unbü- rokratisch dort gemeinsam und wirkungsvoll helfen, wo die Kraft des Einzelnen nicht reicht. Deshalb bitte ich Sie: Spenden Sie beim Caritas-Fas- tenopfer für den Nächsten in Not. Sie helfen vor Ort: 40 Prozent Ihrer Spende bleibt direkt in unserer Kirchengemeinde, 60 Prozent erhält die Cari- tas unserer Region. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Für Ihre Gabe sage ich Ihnen ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ Pfarrer Bernhard Staudacher Wir bitten um Ihre Spende an die Katholische Kirchen- pflege Baindt IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Spendenbescheinigung ab 300 €, bei Spenden unter 300 € gilt der Überweisungsträger als Spendenbescheinigung Voranzeige Seniorentreff Unser Herr Pfarrer Stauda- cher und wir laden Sie herz- lich ein am Mittwoch, 11. März 2026 um 14.00 Uhr zum Got- tesdienst mit Krankensalbung in den Bischof-Spro- ll-Saal. Bitte bringen Sie Ihr Gesangbuch mit. Anschließend gemütliches Beisammensein. Neues und Wichtiges: Wer von zu Hause abgeholt werden möchte, muss sich bis Montag, 9. März telefonisch unter der Telefon-Nr. 07502 - 911515 melden. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wir laden Groß und Klein ein, ihre ganz persönliche Osterkerze zu gestalten. Bei uns können Sie entdecken, welche Bedeu- tungen hinter den traditionellen Symbolen stecken. Außerdem lernen Sie eine kreative und unkomplizierte Methode kennen, Ker- zen individuell und kunstvoll zu verzieren. Alles, was Sie dazu benötigen, ist ein Messer und ein Brettchen – wir kümmern uns um Kerzen und das Dekorationsmaterial. Wann: Samstag, 14.03.2026, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 4,00 Euro Ökumenischer Weltgebetstag der Frauen Kommt! Bringt eure Last. Weltgebetstag - Frauen laden ein Eine herzliche Einladung an alle, die für Frauen in Nigeria beten möchten, spricht das ökumenische Team des Weltgebetstags aus. Nigeria ist ein Land, in dem Frauen unter vielfältigen Benachteili- gungen und Bedrängnissen leiden. Sie tragen zahlreiche Lasten – körperlich und seelisch, in der Familie und in der Gesellschaft, als Mutter, Tochter oder Ehefrau. Wir möch- ten an diesem Abend die Nöte unserer nigerianischen Schwestern ansehen. Und wir möchten helfen – durch In- formationen, Gebet und Spenden. Jede*r ist willkommen. Am Freitag, den 06. März 2026 beginnt der ökumenische Gottesdienst um 19 Uhr in der Evangelischen Kirche Bai- enfurt. Er wird von nigerianischen Frauen ausgearbeitet und von Frauen aus Baindt und Baienfurt durchgeführt. Anschließend sind alle Teilnehmer*innen zum Länder- abend mit nigerianischen Köstlichkeiten ins katholische Gemeindehaus Baienfurt eingeladen. Wir freuen uns auf Sie! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott aber erweist seine Liebe zu uns darin, dass Christus für uns gestorben ist, als wir noch Sünder waren. Röm 5,8 Freitag, 27. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Vortrag Regina Herzer, Ev. Kirche Sonntag, 01. März Reminiszere (2. Sonntag der Passions- zeit) 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Montag, 02. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 04. März 15.30 Baienfurt Konfi8-Gruppe 1, - 16.30 Uhr Ev. Gemeindehaus 16.30 Baienfurt Konfi8-Gruppe 2, - 17.30 Uhr Ev. Gemeindehaus Freitag, 06. März 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst zum Weltgebetstag, Ev. Kirche, anschl. im kath. Gemeindehaus Samstag, 07. März 11.00 Baindt Konfi3, - 13.30 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 08. März Okuli (3. Sonntag der Passionszeit) 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kir- che (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Glaube im Alltag „7 Wochen Ohne“ - Weite Psalm 31,8-9 Ich freue mich und bin fröhlich über deine Güte, dass du mein Elend ansiehst und kennst die Not meiner Seele und übergibst mich nicht in die Hände des Feindes; du stellst meine Füße auf weiten Raum. In mir ist eine große Bandbreite an Gefühlen. Welche er- laube und welche versage ich mir? Oft sind wir zu streng Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 und hart mit uns selbst. Diese Woche entdecken wir, wie weit der Raum ist, auf den Gott uns stellt. (Text-Quelle: 7wochenohne.evangelisch.de, Bildquelle: 7wochenohne. evangelisch.de) --- „Zwischen den Zeilen gelesen“ TEXTE, GESCHICHTEN und LYRIK rund um biblische Gestalten Freitag, 27.Februar 19.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr in der ev. Kirche Baienfurt Wer hat sich nicht schon einmal gefragt, wie Petrus sich fühlte, als er erkannte, dass Jesus seinen Verrat gesehen hatte… Oder wie es Simon von Cyrene erging, als er Jesu Kreuz trug In den Texten und Geschichten dieses Abends kommen die Personen zu Wort, die dabei waren. Seien sie herzlich eingeladen zu hören, was sie zu sagen haben. Es liest: Regina Herzer; Gemeindeleiterin und Religionspädagogin Außerdem gibt es noch Punsch und musikalische Un- termalung Der Eintritt ist frei (Ein Spendenkörbchen wird aufgestellt) --- Der Kreative Montag lädt auch in 2026 wieder zum Mitmachen ein Unsere nächsten Termine 09. März Annemarie Weber Drahthühner Drahtarbeit 13. April Ingrid Allkemper Frühlingsmotive auf Porzellan Porzellan- malerei Mai Birgit Schwartz- Glonnegger Frühlings- landschaft Aquarell Anmeldungen bitte bis 4 Tage vor dem Termin an: Petra Neumann-Sprink E-Mail: p.neumann.sprink@gmx.de oder über Tel.: 0177 406 10 11 Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Der SV Baindt lädt alle Mitglieder recht herzlich zu seiner Mitgliederversammlung am 20.03.26 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Mitgliederversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 20.03.2026 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Bosch- str. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen 1. Tischtennis 2. Turnen 3. Fußball 4. Alpin-Team 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen 1. Schriftführer/in (2 Jahr) 2. Frauenvertreterin (2 Jahre) 3. Jugendvertreter/in (2 Jahre) 4. 2 Kassenprüfer (1 Jahr) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Sven Zeller, Boschstr. 1/3, 88255 Baindt oder E-Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Mit- gliederversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Sven Zeller, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. Der SV Baindt lädt alle Mitglieder recht herzlich zu sei- ner Mitgliederversammlung am 20.03.26 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Mitgliederversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 20.03.2026 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Bosch- str. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 5. Berichte der Abteilungen a. Tischtennis b. Turnen c. Fußball d. Alpin-Team 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen a. Schriftführer/in (2 Jahr) b. Frauenvertreterin (2 Jahre) c. Jugendvertreter/in (2 Jahre) d. 2 Kassenprüfer (1 Jahr) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätes- tens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vor- sitzenden Sven Zeller, Boschstr. 1/3, 88255 Baindt oder E-Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Mit- gliederversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Sven Zeller, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. Abteilung Fußball Fischer entscheidet enges Match TSV Eschach - SV Baindt 0:2 (0:0) In einem engen Spiel setzte Fischer nach starker Balleroberung von Kapitän Thoma in der 56. Minute den ersten Nadelstich und brachte Kellers Mannschaft in Front. Zweifel musste knapp zehn Minuten später dann kurz vor dem Strafraum die Notbremse ziehen, als ein Eschacher alleine auf B. Walser zulief - verhinderte damit aber möglicherweise das 1:1. In Unterzahl verteidigte der SVB weiterhin konse- quent, wobei Fischer in Minute 84 schlussendlich für die Entscheidung sorgte. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Marc Bol- gert, Lukas Zweifel, David Krauter, Philipp Thoma, Marko Szeibel (88. Henry Hosse), Jan Fischer, Mika Dantona (86. Lukas Walser), Kevin Lang (69. Tobias Szeibel), Tobias Fink (82. Max Kretzer) - Co-Trainer: Philipp Boenke - Trainer: Markus Keller Schiedsrichter: Stefania Attilio Tore: 0:1 Jan Fischer (56.), 0:2 Jan Fischer (84.) Rot: Lukas Zweifel (68./SV Baindt/Notbremse) Vorschau: Sonntag, 01.03. 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Dostluk Friedrichshafen (Kunstrasen Baienfurt) 13.00 Uhr: SG Oberstaufen/Stiefenhofen - SV Baindt II (Testspiel!) Jugendfußball Franz Lohr Sie- & Er-Cup - wieder volles Haus beim 10 Jährigen Jubiläum. In diesem Jahr jährte sich das Sie- & Er-Turnier un- ser in der Region einzigartiges Turnier mit Mädels und Jungs zum 10. Mal und abermals konnten wir die Fa. Franz Lohr GmbH als Hauptsponsor gewinnen. Vier Jugenden (E, D, C, B), 27 Mädchen- und 27 Jungs- mannschaften, mit über 500 Spielerinnen und Spielern traten am Samstag und Sonntag gegeneinander an. Un- sere heimische SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute trat mit ins gesamt je sechs Mädchen und Jungsmannschaf- ten an. Da die Ergebnisse der Halbzeit der Jungs und die der Mädchen zusammengezählt wurden, zeigte sich, wie in den letzten Jahren auch, in allen Turnieren, wie mit zu- nehmender Turnierdauer die Mannschaftsteile aus Jun- gen und Mädchen zusammenwuchsen, sich gegenseitig anfeuerten und gemeinsam den Sieg erringen wollten. Samstagvormittag begannen traditionell die D-Junio- rinnen/Junioren, in der neben unseren Mädels, Lindau, RW Weiler, WRZ/Horgenzell sowie unsere beiden D II zusammen mit dem FV Ravensburg bzw. noch mit dem TSV Grünkraut vertreten waren. Unsere D I spielten bis zum vorletzten Spiel ein souveränes Turnier, waren dann im Finale gegen überragende GegnerInnen aus Lindau aber chancenlos. Platzierungen: 1. SpVgg Lindau; 2. SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute 3. RW Weiler 4. TSV Grün- kraut / SV Baindt II 5. SGM Baindt/Fronreute II / U10 FV Ravensburg 6. FG 2010 WRZ / SV Horgenzell Samstagnachmittag waren dann die C-Juniorinnen/Ju- nioren dran. Unsere heimischenMannschaften, der SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute konnte sich souverän in ihrer Gruppe durchsetzen und holte dann auch im Finale gegen SV Immenried/SG Kißlegg den Turniersieg. Platzierungen dahinter: 3. PSG/VFB Friedrichshafen 4. FG 2010 WRZ / SV Horgenzell 5. SV Bergatreute 6. SV Maier- höfen 7. PSG Friedrichshafen/SC Fischbach 8. TSV Tettn- ang 9. SV Deggenhausertal Der zweite Turniertag begann Sonntagmorgen mit dem Turnier der E-Jugend. Unsere heimischen Spielerinnen und Spieler der SGM Baindt-Fronreute bis zum Halbfinale eine sehr gute Leistung, doch leider kamen kamen sie im Finale gegen Vogt/Karsee mit der gegnerischen Spielwei- se nicht zurecht und mussten sich geschlagen geben. Auf den weiteren Plätzen folgten 3. FG 2010 WRZ / SV Hor- genzell 4. PSG Friedrichshafen/SC Fischbach 5. SV Ber- gatreute 6. SV Immenried Zum Abschluss traten dann die Jungs und Mä- dels der B-Jugend gegeneinander an, wobei unsere SGM hier mit zwei Mannschaften antrat. Während die SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute II mit durchweg jüngeren- Spielerinnen trotz gefälligen Spiels nur einen Punkt errin- gen konnte, setzte sich die Erste bis ins Finale durch und traf dort auf den TSB Ravensburg / FV Ravensburg. In einem spannenden Spiel legten unsere Mädels mit 4:0 vor und die Jungs konnten den Vorsprung in einem extrem spannenden und emotionalen Spiel verteidigen, womit man den Pokal nach Hause holen konnte. Auf den Plätzen folgten 3. FV Bad Waldsee 4. SGM Aulendorf / Blönried Ebersbach 5. SGM Unterzeil/Aichstetten/Aitrach/ Sei- branz 6. SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute II Am Ende eines jeden Turniers gab es einen großen Pokal für die jeweilige Siegermannschaft, für alle Teilnehmen- den sowie einen hochwertigen Ball für jede Mannschaft. An zwei Tagen hatten wir wieder vier Turniere, die bzgl. ih- rer Einzigartigkeit und dem besonderen Teamspirit durch das Zusammenspiel von Jungen und Mädchen in ei- ner Mannschaft, nahtlos an die Turniere der Vergangen- heit anknüpfen konnten und allen Beteiligten einen Rie- senspaß bereiteten. Zu allererst möchten wir ganz besonders unserem Spon- sor und Namensgeber des Turniers Namensgeber, der Franz Lohr GmbH unseren besonderen Dank aus- sprechen, der uns das ganze Turnier in dieser Form erst ermöglicht hat. Danken möchten wir ebenso einer tollen Elternschaft, allen KuchenbäckerInnen sowie allen Helferinnen und Helfern vor Ort, im Verkaufsstand, der Küche oder in der Regie, die in verschiedenen Schichten über die bei- den Tage die Durchführung des Turniers erst ermöglicht haben - vielen Dank! Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Vielen Dank, ohne Sie alle könnten wir das Turnier nicht in diesem Maße durchführen! F-Jugend Turnier in Bergatreute Am Sonntag war unsere F-Jugend in Bergatreute zu Gast. In einer doch recht kleinen Halle wurde auf 2 Spielfeldern gespielt und unsere jungen Kicker Arian, Sebastian, Ma- nuel, Emil, Lars und Lion hatten wieder einmal die Mög- lichkeit ihr Können unter Beweis zu stellen. Unsere Gegner waren diesmal der SV Bergatreute als Gastgeber, unsere Nachbarn die SG Baienfurt, der FV Bad Waldsee und der SV Seibranz. Die ersten 3 Spiele fanden auf dem Funino Feld statt. Da man hier auf 4 Tore spielt ist es nicht immer leicht beide Tore zu verteidigen. Jedoch spielten unsere Jungs gut mit und konnten zahlreiche Tore und Torchancen erzielen. Die letzten 3 Spiele wurden dann auf dem gewohnten Feld 4 gegen 4 ausgetragen. Auch hier gab es Einiges zu bestaunen. Jeder Einzelne gab sein Bestes. Egal ob ver- loren oder gewonnen. Streitigkeiten untereinander gab es keine. Ein Lächeln dafür immer. Weiter so Jungs! Kommenden Sonntag dann in Horgen- zell. Wir freuen uns! Abteilung Tischtennis Einladung Jahreshauptversammlung Liebe Sportkameraden, wir laden Euch zu unserer Abteilungsver- sammlung am Mittwoch, den 11.03.2026 um 19:00 Uhr im Vereinsraum (Loch) ein. Tagesordnung 1. Bericht Abteilungsleiter 2. Bericht Kassierer 3. Bericht Jugendleiter 4. Entlastungen 5. Wahl Ausschuss • Kassierer • Schriftführer • Sportwart • Jugendleiter 6. Ausblick 2026 und Verschiedenes Anträge zur Abteilungsversammlung sind bis spätestens 09. März 2026 beim Abteilungsleiter bzw. Schriftführerin schriftlich einzureichen. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. Erwachsene 1 mit ordentlichen Spielen gegen Spitzen- teams SV Baindt 1 - SSV Ulm II 5:9 SC Staig II - SV Baindt 1 9:5 Gegen die Tabellenführer aus Ulm und Staig war wie er- wartet kein Sieg möglich, dennoch können wir mit der Spielgestaltung zufrieden sein. In beiden Partien stand Philipp trotz Ellenbogenverletzung in der Aufstellung um ein Aufrutschen der Teamkollegen zu vermeiden. Er muss- te allerdings Einzel und Doppel kampflos an die Gegner abgeben. Gegen den Tabellenzweiten aus Ulm konnten Marcel und Flo mit einer starken Leistung ihr Eingangsdoppel gewin- nen und auch im Einzel lief es für beide gut: Marcel konnte Enis Demren und Elias Sahin im vorderen Paarkreuz je- weils mit 3:1 schlagen und punktete teils spektakulär mit seinen harten Angriffsschlägen. Flo konnte in seinem ers- ten Einzel Oliver Thimm mit 3:0 besiegen, musste sich in seinem zweiten Spiel gegen den starken David Hierholz mit 1:3 geschlagen geben. Gegen David war auch Alex in der Mitte chancenlos, doch gegen Oliver konnte sich in einem umkämpften Match mit 3:1 durchsetzen. Roman konnte sich im hinteren Paarkreuz gegen Moritz Fischer einen Satzgewinn erspielen und gegen Felix Fießinger un- terlag er hauchdünn mit 9:11 im entscheidenden fünften Satz. Nachwuchsspieler Jona konnte bei seinem zweiten Einsatz in der ersten Mannschaft weitere Landesligaluft schnuppern, wehrte sich nach Kräften und hätte sich bei- nahe einen Satzgewinn erarbeitet. Eine Woche später stand das Auswärtsspiel beim Ta- bellenführer Staig an und zum ersten Mal in dieser Sai- son konnten wir zwei Doppel gewinnen. Marcel und Tobi spielten toll zusammen und konnten sich verdient mit 3:0 durchsetzen. Flo und Alex harmonierten im Dreierdoppel ebenfalls gut und konnten die beiden ersten Sätze nach Rückstand und abgewehrten Satzbällen jeweils „klauen“. Danach war der Widerstand gebrochen, sodass sie den 3. Satz mit 11:5 nach Hause fahren konnten. Hätten danach Marcel und Flo ihre Spiele gegen Marc Schickler und Fynn Ugowski gewonnen, wäre es unter Umständen eine ganz enge Partie geworden, aber bei- de mussten sich nach guten Leistungen im 5. Satz ge- schlagen geben. Bei Tobi und Roman reichte es nicht für mehr als einen Satzgewinn, sie mussten ihren Gegnern Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Andreas Schill und Philipp Aßfalg gratulieren. Alex schaffte es immer wieder den Ball mit der Rückhand im Spiel zu halten und mit seiner gefährlichen Vorhand zu punkten. So konnte er sich in einem umkämpften Match mit 9:11, 13:11, 12:10 und 11:9 gegen Lukas Aßfalg durchsetzen. In der zweiten Einzelrunde unterliefen Marcel zu viele Fehler und er musste Louis Häußler zu dessen 3:1 Sieg gratulie- ren. Beim Stand von 3:8 drehten Tobi und Flo nochmal auf und konnten beide Partien im mittleren Paarkreuz mit 3:1 gewinnen, eher der im hinteren Paarkreuz noch ungeschlagene Philipp Aßfalg gegen Alex den Siegpunkt für Staig einfuhr. Nun haben wir zwei Wochen Pause in denen sich Philipp hoffentlich wieder erholen kann, bevor es dann am 14. und 15. 03. mit einem Doppelheimspieltag gegen Ellwangen und Unterkochen weitergeht. TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder und Interessierte, wir laden euch zu unserer ordentlichen Jahreshauptversammlung heute am Fr., 27. Februar 2026 um 18:30 Uhr in’s Ver- einsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Auf rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft Ankündigung: 27./28.03. Plätze richten 10.04. ab 13:30 Uhr Frühjahrsputz Vereinsheim Musikverein Baindt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung des MV Baindt Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 01.03.2026 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht der 1. Vorsitzenden 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht der Jugendleiterin 6. Bericht des Dirigenten 7. Bericht des Kassiers 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Entlastung der Vorstandschaft 10. Wahlen : 2. Vorsitzende*r (für 2 Jahre) Schriftführer*in (für 2 Jahre) 2 Beisitzer*innen (für 2 Jahre) 2 Kassenprüfer*innen (für 1 Jahr) 11. Ehrungen 12. Vorschau 2026 13. Anträge und Verschiedenes Einladung zur Jahreshauptversammlung des Förder- vereins Musikverein Baindt e.V.: Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag, 01.03.2026 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Zu wählen sind: Kassierer*in (für 2 Jahre), Kassenprüfer*in (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2026 8. Anträge und Verschiedenes Reitergruppe Baindt Einladung zur ordentlichen Mitglieder- versammlung 2026 Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitglieder- versammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 13.03.2026 um 20 Uhr im Bi- schof-Sproll-Saal, Marsweilerstraße 3, 88255 Baindt statt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinde- rung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stellvertreterin zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen • 1. Vorsitzende/r für 2 Jahre • Schriftführerin für 2 Jahre • 2 Ausschussmitglieder für 2 Jahre • 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2026 10. Anlagennutzung 11. Anträge und Verschiedenes Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 06.03.2026 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs, 1. Vorsitzender Schalmeienkapelle Baindt e.V. Feldzug 2026 - Danke! Nach einem erfolgreichen und ereig- nisreichen Feldzug 2026 ist es an der Zeit, innezuhalten - und vor allem eines zu sagen: Danke! Unser erster und größter Dank gilt unseren Familien. In den vergangenen Wochen wart ihr oft diejenigen, die auf uns verzichten mussten, uns den Rücken freigehalten und jede Probe, jeden Umzug und jeden Ball mitgetragen haben. Ohne euch wäre all das nicht möglich - ihr seid unser Fundament! Ein ganz besonderer Dank geht auch an die Narren- zunft Raspler. Gemeinsam macht die Fasnet nicht nur Spaß - gemeinsam ist sie etwas ganz Besonderes. Kame- radschaft, Zusammenhalt und unzählige unvergessliche Momente verbinden uns weit über diese Saison hinaus. Ebenso möchten wir uns namentlich bei unseren Freun- den und Gönnern bedanken, die uns während der ge- samten Fasnet unterstützt haben. Eure Unterstützung - ob organisatorisch, finanziell oder moralisch - ist für uns von unschätzbarem Wert. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 • Arnold Maschinenfabrik Ravensburg, für die Unter- stützung beim Lasern und Gravieren von unserem neuen Häs • Altenzentrum Selige Irmgard Baindt • Bäckerei Hamma Baindt • Baindter Beck • Bayer Druck & Verlag Weingarten • b-it Barg Baienfurt • Bürgermeisterin Simone Rürup • CAP-Markt Baindt • Fanfarenzug „Löwen“ Baienfurt • Friseur Geng Baienfurt • Gemeinde Baindt • Grieshaber Logistik Weingarten • ICS für automotive Baindt • Kfz-Karosseriebau Konzett Baindt • KiGa Sonne, Mond und Sterne • KiGa St.Martin • KiGa Waldorf • Kling Automaten Baindt • Klosterwiesenschule • Kreissparkasse Baienfurt • Maximilian Bäder • Musikverein Baindt • Natursteine Josef Foret Baienfurt • Pascal Selg Metallverarbeitung Baienfurt • Räuberbande Baienfurt/Baindt • SBBZ Baindt • Schreinerei Elbs Baienfurt • Spedition Dachser Baindt • TOX Pressotechnik Weingarten • Tränkle Autovermietung Weingarten • Waitkus Engineering Weingarten • Zweiradhaus Schützbach Nach vielen Kilometern, langen Nächten und unzähli- gen Märschen gönnen sich die Legionäre nun eine kurze Verschnaufpause. Doch lange währt sie nicht: Ab dem 17.03.2026 steigen wir wieder in die Proben ein - denn nach der Fasnet ist bekanntlich vor der Fasnet. AVE - und bis bald! Blutreitergruppe Vorbereitung und Information für un- sere Jugend Am Freitag, 20. März 2026, 18:30 Uhr wollen wir insbesondere unsere Minist- ranten sowie junge Blutreiterinnen und Blutreiter mit ihren Eltern informieren und laden herzlich ein in den Bischof-Sproll-Saal. Der diesjährige Blutfreitag in Weingarten am 15. Mai rückt bereits näher und es ist wichtig, einmal frühzeitig Vor- bereitungen zu treffen. Auch wollen wir unsere Jugend fördern und begeistern für die Prozessionsritte, die für Einklang von Mensch, Tier, Natur und Glaube stehen. In lockerer Runde möchten wir deshalb mit euch reden über: - Die Bedeutung der Heilig-Blut-Verehrung in Weingar- ten und Bad Wurzach - Ablauf, Ordnung und Gebet bei den Prozessionsritten - Sicherheit, Ausrüstung, Umgang mit dem Pferd und Übungsstunden - Vereinskameradschaft in der Blutreitergruppe - Anprobe der Ministrantengewänder. Über eine rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft: Werner, Berthold, Alexander, Adelbert Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Kleidung Spielzeug Zubehör Samstag, 28. Februar 2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr Einlass für Schwangere mit Mutterpass ab 09:30 Uhr, ohne Begleitperson Einlass für Schwangere mit Mutterpass ab 09:30 Uhr, ohne Begleitperson sowie für Betreuungsper- sonen von Kindern ab Pflegegrad 3 Schenk-Konrad-Halle BaindtSchenk-Konrad-Halle Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Auf die Grabener Höhe zur Wallfahrts- kapelle St. Sebastian Wir machen eine einfache Wanderung mit viel Weitsicht, wenn das Wetter mitspielt. Wann: Sonntag, 01.03.2026 um 9.00 Uhr, Festplatz Weingarten. Rückkehr: ca. 14.30 Uhr. Gehzeit: 3 Stunden, 8 km, 80 hm. Fahrpreis: 3,80 € für Mitglieder, Gäste 2 € extra. Einkehr: vorgesehen, bitte bei Anmeldung mitteilen, ob man mitgeht. Sonstiges: Wir bilden Fahrgemeinschaften. Bitte ange- ben, wenn man auch Fahrer ist. Mitnehmen: Vesper, Trin- ken, gutes Schuhwerk, Wechselschuhe und Stöcke. Anmeldung: ab 25.02.2026 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung:Margit Strobel, E-Mail: eum@haus-strobel.de. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info ggf. im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Wanderst du gerne? Dann komm doch mit! Die Ortsgruppe Weingarten des Schwäbischen Albver- eins hat bei ihrer jüngsten Jahreshauptversammlung die Vorstandschaft einstimmig bestätigt. Im Rückblick auf das vergangene Jahr wurden viele schöne Momen- te lebendig - im Jahresbericht ebenso wie in beeindru- ckenden Bildern unserer gemeinsamen Touren. Auch die Berichte zu Kasse, Wanderprogramm und Wegepflege fanden großen Zuspruch. Ein Thema beschäftigt uns je- doch: Die Mitgliederzahlen gehen zurück. Und genau hier kommst du ins Spiel. Warum du bei uns richtig bist Du wanderst gerne? Dann findest du bei uns Gleichge- sinnte - Menschen, die Natur lieben, gerne draußen sind und offen für neue Bekanntschaften sind. Du möchtest deine Heimat noch besser kennenler- nen?Unsere engagierten Wanderführerinnen und Wan- derführer zeigen dir Oberschwaben, die Schwäbische Alb, das Allgäu und vieles mehr. Du willst mehr erleben? Neben Tageswanderungen bie- ten wir auch Wanderwochen im In- und Ausland an. Du möchtest Vorteile genießen? Als Mitglied bist du bei allen Veranstaltungen versichert, erhältst jährlich eine Wanderkarte und bekommst Vergünstigungen bei der Outdooractive-App. Lust auf Engagement? Du bist junggebliebener Rentner oder einfach jemand, der seine Freizeit sinnvoll gestalten möchte? Dann kannst du dich bei uns einbringen - zum Beispiel in der Pflege der Wanderwege. Oder möchtest du selbst Wanderungen führen? Wir unterstützen dich gerne dabei. Interesse geweckt? Auf unserer Homepage findest du alle Ansprechpartner: https://weingarten.albverein.eu/kontakt/ Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen und gemein- sam neue Wege zu entdecken. Schützengilde Baindt Sechster Rundenwettkampf Luftgewehr Am 18.02.2026 bestritt die Luftge- wehr-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren sechsten und letzten Run- denwettkampf in der Kreisklasse LG. Dabei unterlag sie den Gästen aus Zogenweiler mit 1341:1375. Wertung Baindt Patrick Pfau: 355 Arthur Pfau: 346 Hans-Martin Schmidt: 338 Heiko Laske: 302 Aus dem Landkreis Thementag „Sucht in der Familie“ am 4. März 2026 in Weingarten: „BREAK THE SILENCE - Süchtige Eltern und du“, mit Film-Event In Deutschland wächst jedes sechste Kind im Schatten der Suchterkrankung eines Elternteils auf. Aus Scham, Loyalität und Angst isolieren sie sich, übernehmen früh Verantwortung und bleiben mit ihren Belastungen allein. Die Folgen sind gravierend: Diese Kinder haben ein signi- fikant erhöhtes Risiko, später selbst psychisch oder sucht- krank zu werden. Um diese Kinder sichtbar zu machen und das Schweigen zu brechen, findet am Mittwoch, den 4. März 2026, im Kulturzentrum Linse in Weingarten der Thementag „BREAK THE SILENCE - Süchtige Eltern und du“ statt. Im Zentrum steht die Vorführung des autobio- grafisch inspirierten Films „Erinnerungen einer vergesse- nen Kindheit“ und das Gespräch mit dem preisgekrönten Regisseur Lars Smekal. Der Thementag ist in mehrere Blöcke gegliedert, um ver- schiedene Zielgruppen zu erreichen: • Vormittags (09:00 & 11:00 Uhr): Filmvorführungen und Gespräche für Schulklassen ab der 8. Stufe (Teilnahme kostenfrei, Anmeldung erfor- derlich über starkimsturm@zfp-zentrum.de). • Nachmittags (15:00 Uhr): Exklusive Veranstaltung für pädagogische Fachkräfte, Multiplikatoren und Akteure der Sucht- und Familien- hilfe, um den fachlichen Austausch zu fördern (Teil- nahme kostenfrei, Anmeldung erwünscht über starkimsturm@zfp-zentrum.de). • Abends (19:00 Uhr): Öffentliche Filmvorführung mit anschließender Podi- umsdiskussion. Unter der Moderation des Kommu- nalen Suchtbeauftragten Walter Krebs diskutieren Regisseur Lars Smekal und Vertreter/-innen regio- naler Hilfsangebote. Hier haben alle Interessierten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich über Unterstüt- zungsangebote im Landkreis zu informieren (Erwerb eines regulären Tickets in der Linse). Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Kommuna- len Suchthilfeplanung, des Angebots „Kinder psychisch erkrankter Eltern“ des Landratsamts Ravensburg und des Projekts „Stark im Sturm“ des ZfP Südwürttemberg (Weissenau) und findet im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche für Kinder aus suchtbelasteten Familien statt. Nähere Informationen sind verfügbar unter https://sucht-bw.de/break-the-silence-suechtige- eltern- und-du/ Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde Jede/r Sachkundige im Pflanzenschutz ist dazu verpflich- tet, in einem Drei-Jahres-Zeitraum mindestens vier Stun- den Fortbildung nachzuweisen. Der aktuelle Fortbildungs- zeitraum der „Altsachkundigen“ erstreckt sich über die Jahre 2025 bis 2027. Das Landwirtschaftsamt des Land- kreises Ravensburg bietet hierzu eine 2-stündige Veran- staltung in Präsenz an. Der Schwerpunkt dieser Veran- staltungen liegt beim Pflanzenschutz im Ackerbau. Herr Markus Kreh und Frau Maria Längle vom Landwirtschaft- samt des Landkreises Ravensburg referieren zu den The- men Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen im Bereich der Dokumentationspflichten und der Schadna- gerbekämpfung. Ergänzend folgen Empfehlungen für den Pflanzenschutz im Frühjahr. Herr Uwe Rölle von der Syngenta Agro GmbH ergänzt das Referententeam. Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, 31.03.2026 von 19:30 – 21:30 Uhr im Gasthaus Traube in Hasenwei- ler 315, 88263 Horgenzell / Hasenweiler. Anmeldungen werden bis einschließlich Freitag, 28.03.2026 online ent- gegengenommen. Detaillierte Informationen sowie An- meldemöglichkeiten finden Sie unter https://rv.de/veranstaltungen-la Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Arkade e.V. Alltag und Gemeinschaft teilen – werden Sie Wegbe- gleiter Menschen mit psychischer Belastung benötigen für ihre Bewältigung des Alltags Anleitung und Unterstützung. Deshalb suchen wir Einzelpersonen, Lebensgemeinschaf- ten und Familien, die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt von ca. 1.500,- €. Unser Arkade-Fachdienst begleitet Sie kontinuierlich und zuverlässig vor Ort in allen Fragen des Zusammenlebens. Derzeit begleiten wir in den Regionen Oberschwaben und im Bodenseekreis 70 Menschen mit einer psychischen Be- einträchtigung in Gastfamilien. Das Zusammenleben kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren bestehen. Unsere Gastfamilien erleben dies als Bereicherung und für die Bewohnerinnen und Bewohner bietet die familiä- re Gemeinschaft ein hohes Maß an persönlicher Freiheit und Lebensqualität. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf und informieren Sie gerne. Arkade e.V. Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstr. 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg: 0751-36655-80 E-Mail: felix.willibald@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Sammelbestellung Gartenerde und Dünger Unsere erste Aktion „gute Gartenerde gemeinsam ein- kaufen“ wird aktuell durchgeführt. Als Ausliefer- und Ab- holtermin haben wir den Samstag, 14. März 2026 festge- legt, so dass Sie mit den ersten Arbeiten loslegen können. Am 14. März werden wir die bestellte Ware am späten Vormittag ausliefern oder Sie holen diese von 13.30 - 15.00 Uhr im Bauhof Baienfurt, Ravensburger Str. in Baienfurt ab (je nachdem, was Sie auf dem Bestellformular ange- kreuzt haben). Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e. V. Verein landwirtschaftliche Fachbildung Ravensburg-Waldsee e. V. Jahreshauptversammlung des Vereins landwirtschaftli- cher Fachbildung Ravensburg-Waldsee e. V. am 11. März Der VLF Ravensburg-Waldsee e. V. lädt seine Mitglieder und Interessierte zur diesjährigen ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Mittwoch, 11. März ein. Sie findet im Gasthaus Stern in Bad Waldsee-Reute statt, Beginn ist um 20.00 Uhr. 1. Tagesordnung 2. Begrüßung durch den Vorstand 3. Geschäftsbericht 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung von Vorstand, Geschäfts- und Kassenfüh- rung 7. Wahlen von Vorstands- und Ausschussmitgliedern 8. Anträge von Mitgliedern 9. Verschiedenes Die Veranstaltung wird von der Bauernkapelle Ober- schwaben musikalisch umrahmt. Im Anschluss an den offiziellen Teil folgt ein Fachvortrag von Prof. Dr. Jonas Weber, Leiter des Studiengangs Agrarwirtschaft an der DHBW Ravensburg zum Thema „Ernährung der steigen- den Weltbevölkerung und Klimawandel - Was kommt auf die Betriebe zu?“. Anträge senden Sie bitte bis zum 09. März an die Ge- schäftsstelle beim Landkreis Ravensburg, Landwirtschaft- samt, Frauenstr. 4, 88212 Ravensburg oder an b.ruopp@rv.de Internationaler Frauentag 2026 Kabarett-Matinée zum Weltfrauentag: Inka Meyer auf dem „Highway to Health“ in der Zehnt- scheuer Ravensburg Lachen ist die beste Medizin - das beweist Kabarettistin Inka Meyer am Internationalen Frauentag, 8. März, um 11 Uhr in der Zehntscheuer Ravensburg. In ihrem Programm „Highway to Health“ nimmt sie das Publikum mit auf eine hintersinnige Reise durch die Untiefen des deutschen Ge- sundheitssystems. Mit scharfem Witz und pointierter Ge- sellschaftskritik macht sie aus dem Ärzte-Marathon eine Comedy-Show - ihre Reiseapotheke: Humor pur. „Wenn ihr selbst nichts zu lachen habt, dann lacht wenigstens über mich!“, verspricht Meyer. Den Vormittag eröffnen Vertreterinnen des Bündnisses Internationaler Frauentag Ravensburg mit Statements zu aktuellen frauenpolitischen Themen und Herausforderun- gen - passend zum Tag der Landtagswahl. Es lädt ein das Bündnis Internationaler Frauentag, beste- hend aus 10 Vereinen und Institutionen in Ravensburg. Karten für 7 € gibt es im Vorverkauf in der Tourist Info Ravensburg oder unter Zehntscheuer Ticketshop. Der Internationale Frauentag am 8. März ist ein bedeu- tendes Symbol für den fortwährenden Kampf um die Rechte von Frauen und ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Er erinnert daran, dass der Weg zur Gleichstellung noch lange nicht abgeschlossen ist und ruft dazu auf, weiterhin für die Rechte von Frauen welt- weit zu kämpfen. DRK-Kleiderladen Ravensburg Wohin mit dem alten Handy? Handy-Sammlung im DRK-Kleiderladen in Ravensburg In deutschen Haushalten liegen schätzungsweise rund 200 Millionen ungenutzte Mobiltelefone - Tendenz wei- terhin hoch. Dabei enthalten Smartphones zahlreiche wertvolle und teilweise seltene Rohstoffe wie Gold, Silber, Kupfer oder Kobalt, die durch Recycling wiedergewonnen werden können. Angesichts der Rohstoffgewinnung, die weltweit häufig mit erheblichen Umweltbelastungen und teilweise problematischen sozialen Bedingungen verbun- den ist, stellt das Recycling einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz dar. Der DRK-Kleiderladen in Ravensburg unterstützt daher mit einer Handy-Sammlung mittels Sammelbox die Rück- führung alter Geräte in den Rohstoffkreislauf. Die ge- sammelten Handys werden ohne Gegenleistung an den zertifizierten Recyclingdienstleister Interzero in Deutsch- land übergeben. Dort werden wertvolle Rohstoffe zurück- gewonnen und geeignete Geräte - wenn möglich - einer Weiterverwendung zugeführt. Durch Wiederverwendung und Recycling können Ressourcen geschont und Treib- hausgasemissionen reduziert werden. Studien zeigen, dass allein durch die Weiternutzung eines Smartphones erhebliche Mengen an Ressourcen und CO₂ eingespart werden können. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 „Wir haben uns für das Recyclingunternehmen Interzero entschieden“, so Marita Schmid, ehrenamtliche Leiterin des DRK-Kleiderladens, „da für die gespendeten Handys im Gegenzug eine Spende an die Initiative Rote Nasen Clowns erfolgt, die mit ihren Besuchen Freude in Kran- kenhäuser und Pflegeeinrichtungen bringen.“ Hinweise zur Abgabe von Altgeräten Vor dem Einwurf in die Sammelbox sollten persönliche Daten gelöscht sowie SIM- und Speicherkarten entfernt werden. Die Daten lassen sich in der Regel über die Funk- tion „Auf Werkseinstellungen zurücksetzen“ im Geräte- menü löschen. In die Sammelbox dürfen: - Mobiltelefone und Smartphones mit fest verbautem oder intaktem Akku - Geräte, die äußerlich unbeschädigt sind Nicht in die Sammelbox dürfen: - Geräte mit beschädigtem oder aufgeblähtem Akku (Brandgefahr) - stark beschädigte oder deformierte Geräte - lose Akkus oder Batterien - Tablets sowie Zubehör wie Ladegeräte oder Kopfhörer Defekte Geräte mit beschädigten Akkus sowie lose Akkus und Batterien können über den stationären Handel oder die kommunalen Wertstoffhöfe entsorgt werden. „Die Sammlung gebrauchter Handys entspricht einem zentralen Grundsatz der Kreislaufwirtschaft - Wieder- verwendung vor Verwertung“, so DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss. „Mit unseren Angeboten leisten wir seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und können gleichzeitig soziale Projekte unterstützen.“ Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist mit nationalen Gesellschaften in 191 Ländern die größte humanitäre Organisation der Welt. Caritas Bodensee-Oberschwaben erwei- tert Projekt „Solidarische Gemeinden“ Neue Unterstützung für Vereine und Initiativen im Landkreis Ravensburg Ziel: Bürgerschaftliches Engagement stärken und gute Rahmenbedingungen für ein solidarisches Miteinander schaffen, besonders für ältere Menschen. Kostenfrei: Dank Förderung der Veronika-Stiftung ist die Teilnahme für die Gruppen kostenfrei. Individuell: Die Beteiligten vor Ort bestimmen selbst, was ihnen wichtig ist. Die Caritas Bodensee-Oberschwaben baut ihr erfolgreiches Projekt „Solidarische Gemeinden“ weiter aus. Ab sofort gibt es ein zusätzliches Angebot zur Strategieentwicklung für Vereine und Initiativen in Städten, Gemeinden und Quartie- ren im Landkreis Ravensburg. Ziel ist es, bürgerschaftliches Engagement zu stärken und gute Rahmenbedingungen für ein solidarisches Miteinander - besonders mit Blick auf ältere Menschen - zu schaffen. Das Projekt „Solidarische Gemeinden“ wird seit 2021 gemein- sam mit dem Dekanat Allgäu-Oberschwaben umgesetzt und vom Landkreis Ravensburg sowie der Friedrich Schie- del-Stiftung gefördert. In diesem Rahmen wurden bereits in sechs Kommunen Solidarische Gemeinden entwickelt und neue Beteiligungsformate, generationenübergreifende An- gebote und tragfähige Engagement-Strukturen aufgebaut. Neues Angebot: Strategische Unterstützung vor Ort Der neue Projektbaustein richtet sich gezielt an Vereine, Initi- ativen und lokale Gruppen, die bereits aktiv sind oder Ideen für mehr nachbarschaftliches und generationenübergrei- fendes Engagement haben. Sie erhalten nun die Möglich- keit, sich professionell begleiten zu lassen - von der ersten Standortbestimmung bis zur konkreten Strategie für die Weiterentwicklung ihrer Arbeit. Verantwortlich für diesen Bereich ist Valerie Hirscher von der Fachstelle Solidarische Gemeinden. Sie bringt langjährige Erfahrung mit und kennt die wachsenden sozialen Herausforderungen im Alltag vie- ler Menschen. Ihr Anliegen ist es, den Blick auf Lösungen zu richten und vorhandene Kräfte vor Ort zu bündeln. Viele En- gagierte hätten gute Ideen, suchten aber nach einer klaren Struktur und einem tragfähigen Plan für die Umsetzung. Workshops, Analyse und konkrete Maßnahmen Das neue Angebot umfasst unter anderem moderierte Workshops und Beteiligungsformate. Gemeinsam werden Bedarfe vor Ort analysiert, Ziele entwickelt und konkrete nächste Schritte geplant. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Menschen aller Generationen sich gegenseitig unter- stützen und wie verlässliche Strukturen des Miteinanders entstehen können. Wichtig dabei: Die Beteiligten vor Ort bestimmen selbst, was für sie sinnvoll und wichtig ist. Dank einer Förderung durch die Veronika-Stiftung ist die fachliche Begleitung durch die Caritas für die teilnehmen- den Initiativen und Vereine kostenfrei. Vom Einstieg bis zur Vernetzung Das Angebot ist flexibel aufgebaut. Gruppen können mit einer Sensibilisierung und Erstberatung starten oder di- rekt in einen begleiteten Strategieprozess einsteigen. Wer möchte, kann sich anschließend mit bestehenden Solida- rischen Gemeinden vernetzen oder in einen umfassen- deren Aufbauprozess einsteigen. So entstehen sowohl kurzfristige Entwicklungsmöglichkeiten als auch lang- fristige Perspektiven. Mit der Erweiterung des Projekts setzt die Caritas Bo- densee-Oberschwaben ein klares Zeichen: Starke Nach- barschaften, engagierte Vereine und vernetzte Initiativen sind entscheidend für den sozialen Zusammenhalt im Landkreis - heute und in Zukunft. Interesse an einer Teilnahme oder Beratung? Vereine, Initiativen, Kommunen und weitere interessierte Akteure können sich unverbindlich melden. Kontakt: hirscher.v@caritas-dicvrs.de oder Telefon: 0176 13625677 Kommissionsbasar Blitzenreute im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute am 28. Februar 2026 von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Einlass für Schwangere (mit Nachweis) bereits ab 9.00 Uhr. Es wird Bekleidung für Babys, Kinder und Jugendliche angeboten sowie Umstandsmode und Spielzeug. Besu- chen Sie gerne auch unsere Cafeteria! Weitere Informationen unter www.facebook.com/BasarBlitzenreute und Instagram @basar.blitzenreute oder basarblitzenreute@gmail.com Nummernvergabe und automatischer Etikettendruck über unser Portal: https://ebasar.net/basar-blitzenreute Blühkampagne geht ins siebte Jahr „Blühender Landkreis Ravensburg“ live in Wolfegg Vortrag: Die Welt der Gemüseraritäten & naturnahe Gärten 11. März 2026 · 19:30 Uhr · Zehnscheuer Wolfegg Es ist wieder soweit! Bereits zum siebten Mal läutet der Landkreis Ravensburg die Gartensaison mit der Mitmach- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 kampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ ein. Um 19:30 Uhr lädt das Team des „Blühenden Landkrei- ses Ravensburg“ (Landschaftserhaltungsverband Ra- vensburg, elobau Stiftung, Landkreis Ravensburg) in die Zehnscheuer zu einem inspirierenden Abend rund um naturnahes Gärtnern und alte Gemüseschätze ein. Die renommierte Landschaftsarchitektin und Autorin Si- mone Kern zeigt in ihrem Vortrag, wie sich ein Garten mit einfachen Mitteln in ein lebendiges Naturparadies ver- wandeln lässt. Die von der Stuttgarter Zeitung als „anti- autoritäre Gärtnerin“ bezeichnete Expertin ist weit über die Landesgrenzen hinaus für ihr fundiertes und zugleich praxisnahes Gartenwissen bekannt. Unterstützt wird sie von Sortendetektiv Patrick Kaiser, der die Besucherinnen und Besucher in die faszinierende Welt alter und regionaler Gemüsesorten entführt. Gemeinsam verbinden sie praktische Gartenideen mit spannenden Hintergründen, Geschichten und einer großen Portion Sortenvielfalt. Im Anschluss an den Vortrag erhalten alle Gäste die ex- klusive Gemüsemischung des „Blühenden Landkreises Ravensburg 2026“ (Tomate, Gurke und essbare Blüten) kostenlos zum Mitnehmen. Ein Saatgutversand findet in diesem Jahr nicht statt. Bitte beachten Sie: Die Veranstaltung am 12. März 2026 ist bereits vollstän- dig ausgebucht. Die Blühkampagne wird nur durch die großzügige fi- nanzielle Unterstützung der Kreissparkasse Ravensburg möglich gemacht. Verbindliche Anmeldung unter www.bluehender-landkreis.org/veranstaltungen Das Team des Blühenden Landkreises freut sich, wenn Sie wieder mit dabei sind und Ihren Garten und Gemüsebeet in ein Blütenmeer verwandeln. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg wird dieses Projekt mit Mitteln der Kreissparkassenstiftung Ravensburg unter- stützt. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Projektseite des Blühenden Landkreises: www.bluehender-landkreis.org Deutsches Rotes Kreuz Jetzt Blut spenden und Reise nach Mailand gewinnen Das DRK ruft zur guten Tat auf: Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Unter allen Lebensretter*innen verlost der DRK-Blutspendedienst drei exklusive Reisen in die Modemetropole Mailand. Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hes- sen 3000 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Al- tersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspende ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Der DRK-Blutspendedienst appelliert an alle Unentschlossenen: Es ist nie zu spät für die gute Tat. Verlosungsaktion: Blut spenden, Koffer packen und Mai- land genießen. Unter allen Blutspender*innen verlost der DRK-Blutspendedienst vom 23. Februar bis 31. März 2026 drei exklusive Städtereisen für je zwei Personen nach Mailand. So einfach geht’s: Einfach einen Blutspendetermin im Ak- tionszeitraum buchen, Blut spenden und danach online an der Verlosung teilnehmen. Alle Informationen und Teilnahmebedingungen finden Interessierte unter: www.blutspende.de/mailand Die Blutspende gehört zu den einfachsten und schnells- ten guten Taten: Benötigt wird maximal eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur etwa zehn Mi- nuten. Abgenommen werden 500 Milliliter Blut. Gespendet werden darf sogar mehrfach im Jahr im Abstand von 56 Tagen – Frauen dürfen bis zu vier, Männer bis zu sechs Mal innerhalb von 12 Monaten spenden. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 11.03.2026 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/2 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Ausstellung: „Resilienz - Kunst, die bewegt“ Bei der kommenden Ausstellung in der Galerie in der Caritas (GiC) hält der Frühling Einzug. Die deutsch-ka- nadische Künstlerin Claudia Wiebe zeigt farbintensive, expressive Werke in Acryl-Mischtechnik - Kunst, die be- wegt, Kunst, die Betrachter*innen einladen, innezuhalten und ein Stück ihrer eigenen Geschichte darin zu entde- cken. Dynamische Pinselstriche, intensive Farben und vielschichtige Oberflächen erzählen von Widerstands- kraft, Verwundbarkeit, Mut und Transformation. Resilienz - Kunst, die bewegt. Claudia Wiebes Arbeiten zeigen die innere Stärke, die uns trägt, wenn wir auf Herausforde- rungen treffen. Ausstellungsbeginn ist im Rahmen einer Vernissage am Donnerstag, 5. März 2026, um 18 Uhr. Die Ausstellung wird bis zum 15. Mai 2026 zu sehen sein. Öffnungszeiten des Caritas-Zentrums in der Seestraße 44, 88214 Ravensburg sind von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag auch nachmittags von 13.30 bis 16.30 Uhr. Mehr Information auf der Webseite der Künstlerin: Claudia Wiebe - Expressive & Emotional Abstract Art Ausstellung vom 5. März 2026 bis 15. Mai 2026 Galerie der Caritas Seestraße 44 | 88214 Ravensburg Öffnungszeiten: Mo bis Fr | 9 bis 12 Uhr Mo, Mi und Do | 13:30 bis 16:30 Uhr MOWA Second-Hand-Kleider-Basar WO: Turn- und Festhalle Mochenwangen WANN: Samstag, 14. März von 10 bis 13 Uhr WAS: Aktuelle, modische Frühjahr-/ Sommerbekleidung für Damen, Herren und für Teens ab Größe 140 Schuhe, Accessoires, Bücher Während des Verkaufs bewirten wir Sie mit Kaffee und Kuchen. www.second-hand-basar-mochenwangen.de E-Mail: mowateam@yahoo.de Finanzamt Ravensburg Ausbildung bzw. Duales Studium in der Steuerverwal- tung? Informiert Euch am 04.03.2026 bei unserem Schnup- pernachmittag! Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerinnen und Schüler, die ihre Mittlere Reife, die Fachhochschulrei- fe bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufs- ausbildung oder mit einem Dualen Studium beginnen Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 wollen, am 04.03.2026 von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Amtlich was bewegen - Steuern, kann ich auch“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplätze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums. Wir freuen uns auf Euch! Das Ausbildungsteam des Finanzamts Ravensburg in Weingarten Bitte beachtet: Da die zur Verfügung stehenden Plätze begrenzt sind, ist für eine Teilnahme am Schnuppertag bis zum 02.03.2026 eine Anmeldung per E-Mail unter Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de erforderlich. Mögliche Rückfragen werden unter der Tel-Nr. 0751/403- 450 gerne beantwortet. Was sonst noch interessiert Katamaran setzt auf bedarfsgerechteres Angebot Neue Fahrzeiten ab 1. April: Ab 1. April 2026 ist der Katamaran zwischen Konstanz und Friedrichshafen mit einem angepassten Fahrplan unterwegs. Hintergrund sind veränderte Rahmenbedin- gungen im Mobilitätsverhalten: Auch mehrere Jahre nach der Pandemie konnte sich der Katamaran nicht voll- ständig vom Corona-Tief erholen. Die Nachfrage liegt weiterhin unter dem Niveau der Vorjahre - 2025 nutzten rund 380.000 Fahrgäste die Verbindung, 2024 waren es 394.000. Veränderte Pendlergewohnheiten durch Homeoffice, neue Arbeitsmodelle und das Deutschlandticket haben das Nutzungsverhalten auch beim Katamaran nachhal- tig verändert. Besonders Fahrten in den Randzeiten sind heute deutlich schwächer ausgelastet als vor 2020. Vor diesem Hintergrund passt die Reederei ihren Fahrplan an, um das Angebot bedarfsgerechter zu gestalten und Ka- pazitäten dort einzusetzen, wo sie am meisten gebraucht werden. Die kaum nachgefragten 6-Uhr-Fahrten entfallen beispielsweise als direkte Folge dieser Anpassung. „Wir reagieren auf veränderte Realitäten“, erklärt Magda- lena Linnig, Geschäftsführerin der Katamaran-Reederei Bodensee. „Unser Anspruch ist es, ein attraktives Angebot für die große Mehrheit unserer Fahrgäste bereitzuhalten - gleichzeitig müssen wir wirtschaftlich verantwortungsvoll handeln. Fahrten, die dauerhaft nur sehr gering ausge- lastet sind, können wir nicht länger sinnvoll fortführen.“ Der neue Fahrplan ab 1. April im Überblick - Montag - Donnerstag: 07:00 - 18:00 Uhr (stündlich) - Freitag: 07:00 - 20:00 Uhr (stündlich) + 21 Uhr ab Friedrichshafen + 22 Uhr ab Konstanz - Samstag: 09:00 - 20:00 Uhr (stündlich) + 21 Uhr ab Friedrichshafen + 22 Uhr ab Konstanz - Sonn- & Feiertage: 09:00 - 20:00 Uhr (stündlich) Neben der Anpassung der Fahrzeiten setzt die Reederei auch technisch auf Effizienz. „Wir haben den Betrieb un- serer Flotte gezielt optimiert, den Energieverbrauch wei- ter reduziert und den Ressourceneinsatz verbessert“, ergänzt Christoph Witte, Geschäftsführer der Katama- ran-Reederei. „Indem wir Angebot und Nachfrage besser in Einklang bringen, vermeiden wir unnötige ‚Fast-Leer- fahrten‘ und sichern zugleich die langfristige Stabilität unseres Betriebs.“ Der vollständige, neue Fahrplan ab 1. April ist unter www.der-katamaran.de/fahrplan abrufbar. Digitale Elternabende der BA Jugendliche und Eltern erhalten vom 2. bis 15. März bun- desweit Einblicke in Ausbildungs- und Studienmöglichkei- ten - bequem von zu Hause aus. Die Berufswahl zählt zu den wichtigsten Entscheidungen am Ende der Schulzeit - und sie fällt angesichts von rund 450 anerkannten Ausbildungsberufen und tausenden Studiengängen nicht leicht. Orientierung bie- tet die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit ihren digitalen Elternabenden, die vom 2. bis 15. März 2026 in die fünfte Runde gehen. Mehr als 80 Großunternehmen und Branchenvertretun- gen informieren in kompakten einstündigen Online-For- maten über Ausbildungswege, duale Studienangebote, Unternehmenskultur und berufliche Perspektiven. Die Veranstaltungen richten sich an Jugendliche kurz vor dem Schulabschluss sowie an ihre Eltern. Berufsorientierung ohne Wege und Wartezeiten An vier Abenden pro Woche - jeweils montags bis don- nerstags zwischen 17:00 und 21:00 Uhr - können sich Fa- milien bequem von zu Hause aus zuschalten. In digitalen Chaträumen besteht die Möglichkeit, direkt Fragen an Personalverantwortliche, Branchenvertretungen sowie Auszubildende und dual Studierende zu stellen. Gerade diese authentischen Erfahrungsberichte aus ers- ter Hand machen das Format besonders praxisnah: Jun- ge Menschen schildern ihren Weg ins Unternehmen, das Bewerbungsverfahren und ihren Ausbildungsalltag. „Die digitalen Elternabende bieten Jugendlichen und El- tern aus unserer Region einen direkten Zugang zu über 80 Unternehmen aus ganz Deutschland - bequem von zu Hause aus. Dieses bundesweite Angebot zeigt die enorme Vielfalt an Karrierewegen auf und ergänzt unsere per- sönliche Beratung vor Ort“, erklärt die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg, Anke Traber. Eine Übersicht aller teilnehmenden Unternehmen sowie das vollständige Programm sind unter www.arbeitsagentur.de/k/digitale-elternabende abruf- bar. Am 12. März um 20:00 Uhr informiert die BA zudem in einer eigenen Veranstaltung über ihre vielfältigen Aus- bildungs- und Studienmöglichkeiten. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Bis 31. März noch freiwillige Rentenbeiträge für 2025 einzahlen Wer nicht oder nicht mehr in der gesetzlichen Rentenver- sicherung pflichtversichert ist, sollte sich über die Möglich- keit freiwilliger Rentenbeiträge informieren. Damit kann ein eigener Rentenanspruch erworben, erhöht oder eine schon bestehende Anwartschaft auf Erwerbsminderungs- rente unter bestimmten Voraussetzungen aufrechter- halten werden. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Ren- tenversicherung für 2025 können noch bis zum Stichtag Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 31. März 2026 gezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin. Wer kann freiwillige Beiträge leisten Grundsätzlich dürfen alle Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind - unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft - freiwillige Beiträge leisten, sofern sie in Deutschland le- ben und nicht bereits pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Diese Möglichkeit besteht zu- dem für deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Auch wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Renten- alters freiwillige Beiträge zahlen. Dies erhöht dann die Rente mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Höhe der freiwilligen Beiträge Freiwillige Beiträge sind attraktiv, da sich durch diese die spätere Altersrente erhöht oder gegebenenfalls ein Anspruch auf eine Altersrente erst entsteht. Die Anzahl und Höhe der Beiträge ist innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst bestimmbar: Auf die Anzahl der bis zu 12 Monatsbeiträge kommt es an, wenn Mindestversiche- rungszeiten für einen Rentenanspruch benötigt werden. Hingegen ist die Höhe der Beiträge wichtig, wenn die ei- genen Rentenansprüche gesteigert werden sollen. Die monatliche Beitragshöhe ist beliebig zwischen 112,16 Euro und 1.497,30 Euro wählbar. Antrag erforderlich Wichtig dabei: Vorab sollte jedoch geprüft werden, ob ein Anspruch auf freiwillige Beitragszahlung besteht. Dafür ist ein Antrag (Formular V0060) erforderlich. Dieser kann über die DRV-Online-Services ausgefüllt und verschickt werden. Information Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“. Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Anträge auf freiwillige Beitragszah- lungen können über die DRV-Online-Services mit dem Stichwort V0060 unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0060 online gestellt werden. Landespreis für Kleinkunst wird 40 Zum 40. Mal suchen das Land und Lotto Baden-Württem- bergs beste Kleinkünstlerinnen und Kleinkünstler. Bewer- bungen werden bis 31. März entgegengenommen. Kunststaatssekretär Arne Braun sagte: „The Länd ist lus- tig - und tiefsinnig, doppelbödig, albern, kreativ, politisch wortgewandt und musikalisch. Das beweist Jahr für Jahr der Kleinkunstpreis. Gemeinsam mit Toto-Lotto geben wir dieser großen Kunst eine Bühne! Wir fördern künstlerische Qualität, stärken die freie Szene und investieren in die kulturelle Zukunft des Landes. Denn auch die Kleinkunst hat unsere Wertschätzung und Unterstützung verdient. “ Paul Nemeth, Geschäftsführer von Lotto Baden-Württem- berg sagte: „Die Förderung der Kunst und Kultur durch Lotto Baden-Württemberg hat eine lange Tradition. Der Kleinkunstpreis zeigt eindrucksvoll, wie viele tolle Künst- lerinnen und Künstler im Südwesten ihre Heimat haben. Seit vielen Jahren verleihen wir die Auszeichnung gemein- sam mit dem Land und bieten damit herausragenden Akteurinnen und Akteuren unterschiedlicher Sparten die große Bühne, die sie verdient haben“, sagt Paul Nemeth, Geschäftsführer von Lotto Baden-Württemberg. Vergeben werden bis zu drei Hauptpreise in Höhe von 5.000 Euro und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro. Zudem kann seit 2010 eine Persönlichkeit aus dem Be- reich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis geehrt werden. Dafür stellt die Staatliche To- to-Lotto GmbH Baden-Württemberg zusätzlich 5.000 Euro zur Verfügung. Verleihung im Oktober in Stuttgart Eine ehrenamtliche Jury, bestehend aus Künstlerinnen und Künstlern, Kritikerinnen und Kritikern sowie Veran- stalterinnen und Veranstaltern, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Die Verleihung erfolgt bei einer öffentlichen Veranstal- tung im Oktober in Stuttgart. Weitere Informationen unter www.kleinkunstpreis-bw.de Regierungspräsidium Tübingen Gehölzentnahme noch bis Ende Februar möglich Noch bis Ende Februar können im Regierungsbezirk Tü- bingen Gehölzpflegemaßnahmen durchgeführt werden. Dann endet der gesetzlich zulässige Zeitraum für diese Arbeiten außerhalb des Waldes. Blütenreiche Wiesen, offene Hänge, Moore und Felsland- schaften prägen vielerorts das Landschaftsbild im Regie- rungsbezirk Tübingen. Was viele Menschen nicht wissen: Diese artenreichen Lebensräume sind keine Selbstver- ständlichkeit. Ohne gezielte Pflege würden sie sich im Laufe der Zeit verändern und wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten gingen verloren. Viele dieser Flächen befinden sich auf sogenannten Gren- zertragsstandorten. Das sind Standorte mit nährstoffar- men Böden, steilen Hanglagen oder hoher Feuchtigkeit, deren Bewirtschaftung heute kaum noch rentabel ist. Gerade hier konnte sich über Jahrhunderte eine außer- gewöhnlich hohe biologische Vielfalt entwickeln. Damit diese erhalten bleibt, ist eine regelmäßige Pflege not- wendig. Gehölzentnahme bedeutet daher nicht, Natur zu zerstören, sondern sie gezielt zu erhalten. Sie dient dazu bestimmte Lebensräume offenzuhalten und ihre beson- deren Standortbedingungen zu bewahren. Warum Gehölzpflege je nach Lebensraum notwendig ist: Artenreiche Mähwiesen, Weideflächen und Magerrasen sind auf offene, sonnige Bedingungen angewiesen. Wach- sen dort Gehölze auf, werden diese Flächen beschattet, verbuschen und verlieren ihre Bedeutung als Lebensraum für Insekten, Vögel und viele weitere Tierarten. Darüber hinaus schaffen höhere Gehölze Ansitz- und Beobach- tungswarten für Prädatoren. Viele bodenbrütende Vogel- arten meiden daher solche Bereiche weiträumig. Offene Landschaften bieten ihnen Schutz durch gute Übersicht. Gehölze hingegen können potentielle Gefahren-punkte darstellen. Durch gezielte Gehölzentnahme bleiben blü- tenreiche Offenlandflächen erhalten und störungssen- sible Arten finden wieder geeignete Brutbedingungen. Felsen, Felsköpfe und Steppenheiden gehören zu den trockensten und nährstoffärmsten Standorten. Sie bie- ten Lebensraum für hochspezialisierte, oft seltene Arten. Ohne regelmäßige Pflege würden diese Bereiche verbu- schen, beschattet werden und ihre besondere Artenviel- falt verlieren. Moore und Feuchtgebiete sind auf hohe Wasserstände sowie offene, lichtreiche Bedingungen angewiesen. In naturnahen Mooren gehören waldfreie Flächen natürli- cherweise dazu. Durch menschliche Einflüsse wie Entwäs- serung, Nährstoffeinträge und veränderte Nutzungsfor- men verbuschen ehemals offene Bereiche zunehmend. Gehölze entziehen den Flächen zusätzlich Wasser und Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 verändern die typischen Standortbedingungen. Durch gezielte Gehölzentnahme bleiben Moore offen und kön- nen ihre besondere Rolle als Lebensraum hochspeziali- sierter Arten erfüllen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Gesunde Ernährung kann man lernen - SVLFG unter- stützt Die meisten wissen, dass eine gesunde und ausgewo- gene Ernährung wichtig für Gesundheit und Wohlbefin- den ist. Trotzdem fällt es vielen im Alltag oft schwer, dies umzusetzen. Doch auch gesunde Ernährung kann man lernen, zum Beispiel in Gesundheitskursen, die von den Krankenkas- sen unterstützt werden. Darauf weist die Sozialversiche- rung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zum Tag der gesunden Ernährung am 07.03.2026 hin. Die SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) bezuschusst Kurse unter anderem zu folgenden Themen: - vollwertige und ausgewogene Ernährung - Gewichtsreduktion - mehr Bewegung im Alltag - Vorbeugung und Verringerung gesundheitlicher Risi- ken Ziel ist es, Krankheiten frühzeitig zu vermeiden. Auf ge- eignete Kurse verweist die SVLFG auf ihrer Internetseite www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Warum Ernährung so wichtig ist Die Ernährung beeinflusst den Verlauf vieler Krankhei- ten, zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Rheuma, Multiple Sklerose oder Erkrankungen des Darms. Doch sie senkt nicht nur das Krankheitsrisiko, sondern steigert auch das allgemeine Wohlbefinden, besonders in Kombination mit Bewegung. Weitere Informationen gibt der Verband für Ernährung und Diätetik e.V. unter www.vfed.de Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Digital, landesweit, transparent: Baden-Württemberg erweitert sein Kompensations- verzeichnis Das Kompensationsverzeichnis Baden-Württemberg wurde neu entwickelt und erweitert: Zusätzlich zu natur- schutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ökokonto-Maßnahmen werden künftig auch wei- tere naturschutzrelevante Maßnahmen landesweit digital erfasst, etwa aus der Bauleitplanung, dem Artenschutz und Natura-2000. Das sorgt für mehr Transparenz, ver- bessert die Übersicht und hilft, Doppelnutzungen von Flächen zu vermeiden. Digitalisierung der Naturschutzverwaltung „Das neue Kompensationsverzeichnis ist ein wichtiger Schritt bei der Digitalisierung und Modernisierung der Naturschutzverwaltung des Landes“, so Umweltministe- rin Thekla Walker. Welche Maßnahmen in das Verzeichnis einzutragen sind, regelt die neue Kompensationsverzeich- nis-Verordnung, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Übersichtlich dargestellt werden die Maßnahmen in der neu entwickelten Online-Anwendung „Kompensati- onsverzeichnis Baden-Württemberg“ (KompVz BW), die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) bereitgestellt wird. Ausgleich für negative Auswirkungen auf die Natur Seit 2011 gibt es in Baden-Württemberg das Kompensa- tionsverzeichnis. Es hält fest, wie negative Auswirkungen auf die Natur, etwa von Bauprojekten, ökologisch ausge- glichen oder abgemildert werden, um so die biologische Vielfalt und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten. Zunächst diente das Verzeichnis nur der Do- kumentation, Verwaltung und Überprüfbarkeit von na- turschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und von Ökokonto-Maßnahmen. Auf Grundlage der neuen Verordnung wird das Verzeich- nis konsequent zu einem umfassenden, digitalen und transparenten Verzeichnis naturschutzfachlich relevanter Eingriffe ausgebaut. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können das Kom- pensationsverzeichnis über den Daten- und Kartendienst der LUBW einsehen. Die öffentliche Plattform ist seit Herbst 2024 abrufbar und wird schrittweise um weitere Maßnahmen ergänzt. Künftig werden dort auch die seit Januar 2026 eintragungspflichtigen Maßnahmen trans- parent dargestellt. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. © Hermenau/DEIKE 761U43W3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Schlaf und Träume Z E I T U M S T E L L U N G S O N N E A F O S M Z R E H E L L D I D U N K E L S T A B I L P U Y U H R M G T L E B E N E E S P A U C T H U S K H A O E T H W G C U K R G D E G F A U L L K L E B Z L M C R E M K O P F K I S S E N E S U U E F U A U A D N A G E D A E C H T N I S P L S S A C T T N Z I T A R E I Z H T A C E T H A L G L K O S D G V O S P L T T E B H U N H A T E N L E N H O R M O N E I E R R T L M G T S U E U P N I C E A M L E R C H E N E N G N E E R P M R H N A S M O N D E H S G A L T E J E N N S T O F F W E C H S E L T S E W N R I H E G E N A D I E R N I M M U N S Y S T E M S M A Z H F R U E H L I N G N M M U A R T D C T T R E C A E K W A E R M E U B L U T D R U C K M T I R H Y T H M U S W N N E R E I R E N E G E R T A A G E S U N D H E I T P W E L L E N N O R Z N S R E G E N Z I R B E L D R U E S E A N I O H H N N N O I S I V I F A N T A S I E L P C N C H T N E U R O N E N S T A N M U S I K A G E S E B A L D R I A N H T Z M E D I T A T I O N Außer dem farbig unterlegten sind hier 74 weitere Begrie zum Thema Schlaf und Traum versteckt, und zwar waagrecht, senkrecht oder diagonal, vorwärts oder rückwärts geschrieben. Die Wörter können sich überschneiden. Die übrig bleibenden Buch- staben ergeben die Lösung. ZEITUMSTELLUNGSONNEAFOS MZREHELLDIDUNKELSTABILP UYUHRMGTLEBENEESPAUCTHU SKHAOETHWGCUKRGDEGFAULL KLEBZLMCREMKOPFKISSENES UUEFUAUADNAGEDAECHTNISP LSSACTTNZITAREIZHTACETH ALGLKOSDGVOSPLTTEBHUNHA TENLENHORMONEIERRTLMGTS UEUPNICEAMLERCHENENGNEE RPMRHNASMONDEHSGALTEJEN NSTOFFWECHSELTSEWNRIHEG ENADIERNIMMUNSYSTEMSMAZ HFRUEHLINGNMMUARTDCTTRE CAEKWAERMEUBLUTDRUCKMTI RHYTHMUSWNNEREIRENEGERT AAGESUNDHEITPWELLENNORZ NSREGENZIRBELDRUESEANIO HHNNNOISIVIFANTASIELPCN CHTNEURONENSTANMUSIKAGE SEBALDRIANHTZMEDITATION Lösung: Gesucht wurde das Zitat von Hermann Hesse „Niemand traeumt was ihn nichts angeht“ Foto: © Clipdealer/DEIKE 760R75K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Praxis für ErgothEraPiE MosEr AchtAl Gesundheit (2. OG) RAvensbuRGeR stR. 4, 88255 bAienfuRt schlAGAnfAll, demenz, Ad(h)s, ms, zustAnd nAch unfAll u.A. hAusbesuche infos & anMEldung: tEl. 0751 5616476 www.ErgothEraPiE-MosEr.dE UNBEFRISTETER ARBEITSVERTRAG IN VOLLZEIT VORAUSSETZUNG PKW-FÜHRERSCHEIN! südmail GmbH Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: job@suedmail.de Website: www.suedmail.de WIR FREUEN UNS AUF SIE! Besuchen Sie unsere große Garagentor-Ausstellung! Hausmesse Tore & Antriebe Freitag, 06. März von 10:00 – 17:00 Uhr Samstag, 07. März von 10:00 – 17:00 Uhr • Messepreise für Neutore und kostenlose Fachberatung • Sonderangebote bei Lager- & Ausstellungstoren Kipptorstraße 1 – 3 Ortsteil Aach-Linz 88630 Pfullendorf Telefon: 07552 2602-0 DU BIST MINDESTENS 13 JAHRE ALT DANN WERDE SÜDFINDER ZUSTELLER (M/W/D) DU HAST AM WOCHEN- ENDE ZEIT WIR FREUEN UNS AUF DICH! 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        Seite 1 von 39 2025 Kommunale Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung der Gemeinde Baindt Fachbereichsleitung für Bildung und Betreuung Sandra Flintrop Seite 2 von 39 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................................................. 3 Abbildungsverzeichnis ................................................................................................................................... 4 1. Vorbemerkung ...................................................................................................................................... 5 2. Entwicklung und Kindertageseinrichtungen in Baindt ................................................................................ 6 Entwicklung der Einwohnerzahlen der Gemeinde Baindt ..........................................................................6 Geburtenentwicklung in der Gemeinde Baindt von 2017 bis 31. 07.2025 ...............................................7 Standorte der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt ...............................................................8 Zur Verfügung stehende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt ......................9 3. Quantitativer Bedarf ............................................................................................................................ 10 a) quantitative Bedarfsermittlung ........................................................................................................11 b) Ganztagesbetreuungsplätze in der Gemeinde Baindt ........................................................................21 c) Ergebnis der quantitativen Bedarfsermittlung .....................................................................................22 d) Nicht berücksichtigte Aspekte in der bisherigen Planung .....................................................................24 Ausblick anhand der Daten des Statistischen Landesamtes bis 2040 ........................................................27 Zusammenfassung des quantitativen Bedarfs ........................................................................................28 4. Qualitativer Bedarf .............................................................................................................................. 29 a) Vergabekriterien für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte .............................................29 b) Aufnahme auswärtiger Kinder – Interkommunaler Kostenausgleich ........................................................30 c) Vormerkung für eine Kinderbetreuung in der Gemeinde Baindt ............................................................31 d) Personal in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt .......................................................31 5. Fazit ................................................................................................................................................... 37 a) Quantitativer Bedarf ....................................................................................................................37 b) Qualitativer Bedarf ......................................................................................................................37 c) Zukunftsaussichten .......................................................................................................................37 d) Maßnahmen zur Optimierung der quantitativen Bedarfsermittlung.........................................................37 e) Maßnahmen zur Optimierung der qualitativen Bedarfsermittlung ..........................................................38 Seite 3 von 39 Abkürzungsverzeichnis Abkür- zung Erklärung AM Altersgemischte Gruppe Gruppe mit Kindern im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt die Anzahl der Kinder ab drei Jahren überwiegt und Kinder im Alter von zwei Jahren belegen einen doppelten Platz altersgemischte Gruppen können mit unterschiedlichen Öffnungszeiten geführt werden FAG Finanzausgleich (Landesförderung) GT Gruppe mit Ganztagesbetreuung Betreuungszeit von über sieben Stunden am Tag durchgehend IN Integrative Gruppe Gruppe in denen Kinder betreut werden, die aufgrund von einer Behinderung einer zusätz- lichen Förderung bedürfen KG Kleingruppe - Gruppe mit einer geringeren Belegungsmöglichkeit (Belegung bis zur Hälfte der Höchstgruppenstärke) Kita Kindertageseinrichtung Kitas Kindertageseinrichtungen KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetzt Krippe Gruppe mit Kindern unter drei Jahren KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg Päd. Pädagogische/n RB Regelbetreuung - Betreuungszeit von durchschnittlich 6 Stunden am Tag mit Unterbrechung am Mittag (ohne Mittagessen) SGB VIII Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe SMS Sonne, Mond und Sterne U1 Kinder im Alter von unter einem Jahr U2 Kinder im Alter von unter zwei Jahren U3 Kinder im Alter von unter drei Jahren Ü3 Kinder im Alter von über drei Jahren bis zum Schuleintritt VÖ Betreuung mit verlängerter Öffnungszeit Durchgängige Betreuung von mindestens sechs bis höchstens sieben Stunden am Tag VK Vollzeitkraft z.B. Zum Beispiel Seite 4 von 39 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Einwohnerzahlen von 2015 bis 31.07.2025 ............................................................ 6 Abbildung 2 Geburten von 2017 bis 31.07.2025 ....................................................................... 7 Abbildung 3 Ortsplan Baindt ..................................................................................................... 8 Abbildung 4 Kapazitäten der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2025/2026 .............................. 9 Abbildung 5 Die bisherige Entwicklung ...................................................................................... 12 Abbildung 6 Abgleich anspruchsberechtigte Kinder und tatsächliche Betreuung ............................... 13 Abbildung 7 Anpassungen der Betreuungsplätze durch Änderung der Betriebserlaubnis ..................... 15 Abbildung 8 Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2025 ........................................................ 16 Abbildung 9 geplante Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2026 ........................................... 17 Abbildung 10 Stand 31.07.2025 Baindter Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt ........................ 18 Abbildung 11 Kinder, deren Betreuung unklar ist ......................................................................... 19 Abbildung 12 Ganztagesbetreuung ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt 25_26 .............................. 21 Abbildung 13 Bedarfsplanung der nächsten Jahre in Fünfjahresschritten nach Daten des Statistischen Landesamtes ohne Wanderung ................................................................................................ 27 Abbildung 14 Bedarfsplanung der nächsten Jahre in Fünfjahresschritten nach Daten des Statistischen Landesamtes mit Wanderung ................................................................................................... 27 Seite 5 von 39 1. Vorbemerkung Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Gemeinde Baindt dem gesetzlichen Auftrag nach §3 KiTaG nach. Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§22 Abs. 3 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder zu reduzieren. Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt haben das Recht gemäß §24 SGB VIII, in einer Kindertagesein- richtung oder Kindertagespflege betreut zu werden. Die Gemeinde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass ein ausreichendes Angebot an Ganztagesplätzen oder ergänzender Kindertagespflege verfügbar ist, um den Bedarf zu decken. Die Planung von Betreuungsplätzen für Kinder vor dem Schuleintritt unterscheidet sich von der Bedarfspla- nung für Grundschulplätze. Während bei der Grundschulbedarfsplanung die Zahl der gemeldeten Kinder in etwa dem Bedarf entspricht, gibt es bei der Betreuungsplatzplanung für Kinder vor dem Schuleintritt Faktoren welche nicht berücksichtigt werden können. Da es z.B. keine Kindergartenpflicht gibt, ist die An- zahl der gemeldeten Kinder nicht automatisch gleich dem Bedarf an Betreuungsplätzen. Um den tatsächli- chen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter sechs Jahren festzulegen, sind umfassende Datenerhe- bungen, Bevölkerungsprognosen und die Berücksichtigung der regionalen Unterschiede erforderlich. Ablauf der Bedarfsplanung Der Fachbereich Bildung und Betreuung ermittelt den Bedarf an Kindertagesplätzen anhand der stichtags- bezogenen Geburtenzahlen. Die Einwohnerzahlen wurden zum Stichtag ausgewertet und aktualisiert. Die Verwaltung erstellt Änderungsvorschläge, die den Trägervertretungen zur Einsicht vorgelegt werden. Die Planung und Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen beruhten auf folgenden Prinzipien: • Durch die Vielfalt der Träger sollen Familien Zugang zu unterschiedlichen pädagogischen Konzep- ten erhalten. • Aufgrund von Veränderungen in der Familie und Gesellschaft sollen bedarfsgerechte Angebote mit verschiedenen Öffnungs- und Betreuungszeiten angeboten werden. • Die Angebote sollen möglichst vielen Kindern und Familien in der Gemeinde Baindt zur Verfügung stehen, ohne eine selektive Auswahl vorzunehmen. • Die Weiterentwicklung der Angebote erfordert eine gründliche Bedarfsplanung, die auf einer um- fassenden Untersuchung des aktuellen und zukünftigen Bedarfs basiert. Gemäß §80 SGB VIII gibt es drei wesentliche Phasen der Jugendhilfeplanung, die auch auf die Bedarfs- planung der Kindertagesbetreuung angewendet werden können: Die Bestandaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Dienste, die Ermittlung des Bedarfs und die Planung der erforderlichen Maßnahmen. Seite 6 von 39 2. Entwicklung und Kindertageseinrichtungen in Baindt Im vorliegenden Kapitel steht die Entwicklung der Gemeinde Baindt im Fokus, insbesondere in Bezug auf ihre Einwohnerzahlen sowie die damit einhergehende Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen. Es erfolgt eine Analyse der kontinuierlichen Steigerung der Einwohnerzahlen von 2018 bis zum Stichtag 31.07.2025. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Geburtenentwicklung in Baindt von 2017 bis 2025, die sich wellenartig zeigt, begleitet von sogenannten "Geburtenhügeln". Diese Schwankungen werden analysiert und es wird untersucht, wie sich die Zahl der Geburten auf die Verfügbarkeit und Planung der Kindertagesbetreuungsplätze auswirkt. Darüber hinaus bietet dieses Kapitel eine ausführliche Darstellung der Standorte der Kindertageseinrichtun- gen in Baindt, einschließlich der Anzahl der Gruppen und der unterschiedlichen Betreuungsformen. Entwicklung der Einwohnerzahlen der Gemeinde Baindt In diesem Abschnitt erfolgt ein genauer Blick auf die Entwicklung der Einwohnerzahlen in der Gemeinde Baindt. Die Daten bis zum 31.12.2023 stammen aus dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg, allerdings noch ohne die bereinigten Zahlen nach dem Zensus. Die Werte zum 31.12.2024 und 31.07.2025 wurden beim Einwohnermeldeamt Baindt erhoben, da beim Statistischen Landesamt zu diesem Zeitpunkt noch keine Angaben vorlagen. Für die Auswertung werden die Einwohnerzahlen von 2015 bis zu den genannten Stichtagen betrachtet. Auf dieser Grundlage lassen sich Entwicklungen und Trends in der Bevölkerungsstruktur der Gemeinde Baindt nachvollziehen. Abbildung 1 Einwohnerzahlen von 2015 bis 31.07.2025 Zwischen 2015 und 2019 stieg die Einwohnerzahl von 5.088 auf 5.288 an. In den Jahren 2020 bis 2022 bewegten sich die Zahlen auf einem stabilen Niveau um 5.300 Einwohner. Im Jahr 2023 fiel die Zahl leicht auf 5.255. 2024 wurde mit 5.419 ein neuer Höchststand erreicht. Zum Stichtag 31.07.2025 lag die Einwohnerzahl bei 5.394 und damit etwas unter dem Wert des Vorjahres. 5088 5242 5209 5223 5288 5261 5308 5301 5255 5419 5394 4900 5000 5100 5200 5300 5400 5500 Ei nw oh ne rz ah l Jahr Einwohnerzahlen von 2015 bis 31.07.2025 Seite 7 von 39 Die Daten verdeutlichen, dass die Gemeinde Baindt seit 2015 insgesamt ein leichtes Wachstum verzeich- net. Nach einer Phase stabiler Werte zwischen 2020 und 2022 zeigt sich ein Anstieg in den Jahren 2023 und 2024. Der leichte Rückgang im Jahr 2025 deutet auf eine Stabilisierung der Einwohnerent- wicklung hin und liegt im Rahmen der üblichen Schwankungen der vergangenen Jahre. Geburtenentwicklung in der Gemeinde Baindt von 2017 bis 31. 07.2025 In diesem Abschnitt wird die Geburtenentwicklung in Baindt von 2017 bis 31.07.2025 dargestellt. Die Auswertung zeigt die Veränderungen der Geburtenzahlen und verdeutlicht ihre Bedeutung für die Planung der Kinderbetreuungseinrichtungen. Abbildung 2 Geburten von 2017 bis 31.07.2025 Die Daten zeigen einen wellenartigen Verlauf der Geburtenzahlen mit erkennbaren „Geburtenhügeln“. In den Jahren 2018 und 2019 lagen die Geburtszahlen deutlich höher als 2020, das mit 38 Kindern einen schwächeren Jahrgang darstellte. In den Jahren 2021 bis 2024 stiegen die Geburtenzahlen wieder an und bewegten sich zwischen 53 und 59 Kindern pro Jahr. Zum Stichtag 31.07.2025 wurden bisher 33 Geburten verzeichnet, was auf ein vergleichbares Ergebnis zu den Vorjahren hindeutet. Der Geburtenanstieg 2018 und 2019 führte zur Eröffnung einer zusätzlichen Gruppe im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne. Diese Kinder treten zwischen 2024 und 2026 in die Schule ein. Die geringere Zahl an Geburten im Jahr 2020 sowie die entlastende Wirkung der zusätzlichen Gruppe sorgten zwi- schenzeitlich für eine Entspannung der Betreuungssituation, sodass diese Gruppe vorübergehend aufgrund von Personalmangel geschlossen werden konnte. Absehbar ist jedoch, dass die höheren Geburtsjahr- gänge 2021 bis 2023 zu einer erneuten Auslastung der Gruppen führen und eine Wiedereröffnung der Gruppe erforderlich ist. 56 66 62 38 59 53 53 59 33 0 10 20 30 40 50 60 70 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Geburten Ja hr e Geburten von 2017 bis 31.07.2025 Seite 8 von 39 Standorte der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt Im Folgenden werden die Standorte aller Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt detailliert erläutert. Dabei werden auch die Anzahl der vorhandenen Gruppen sowie die unterschiedlichen Betreu- ungsformen aufgeführt. Ebenso finden Sie nachfolgend einen Ortsplan mit der Darstellung und Kennzeich- nung der Kindertageseinrichtungen in Baindt. In Baindt gibt es drei Träger von Kindertageseinrichtungen mit fünf Kindertagesstätten und insgesamt 14 Gruppen. Abbildung 3 Ortsplan Baindt Kommunaler Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Der kommunale Kindergarten Sonne, Mond und Sterne liegt auf dem gemeinsamen Bildungsgelände mit der Klosterwiesengrundschule. Er umfasst drei Häuser für Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintritt. Im Haus Sonne (Altbau) werden in zwei Gruppen (Sonnenschein und Sonnenstrahl) Kinder ab vier Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Im Haus Sterne (Schulgebäude) befinden sich zwei Krippengruppen (Sternenlicht und Sternenstaub) für Kinder von einem bis drei Jahren. Eine weitere Gruppe ist derzeit geschlossen. Nach einer Wiedereröff- nung werden dort Kinder ab zwei Jahren bis zum Übergang in das Haus Sonne betreut. Seite 9 von 39 Im Haus Mond (Neubau) bestehen drei Gruppen (Regenbogen, Regentröpfchen und Sternschnuppe). Zwei Gruppen betreuen Kinder ab drei Jahren bis zum Übergang in das Haus Sonne, eine weitere Gruppe Kinder ab zwei Jahren. Katholischer Kindergarten St. Martin Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist in Baindt ist Träger des Kindergartens St. Martin. Dabei handelt es sich um eine viergruppige Einrichtung. In einer Krippengruppe (Seepferdchen) werden Kinder ab dem ersten bis zum dritten Lebensjahr betreut. In einer weiteren Gruppe (Fische) werden Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen. In den zwei weiteren Gruppen (Seesterne und Frösche) werden Kinder im Alter von 2,9 Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Waldorfkindergarten Baindt Der Träger des Kindergartens ist der „Förderverein Waldorfpädagogik e.V.“ und wird rechtlich durch eine juristische Person, den Vereinsvorstand, vertreten. Der Waldorfkindergarten ist eine zweigruppige Einrich- tung mit den Gruppen „Rosenrot“ und „Schneeweißchen“, in einer Gruppe werden Kinder ab dem zweiten Lebensjahr aufgenommen werden und in der zweiten Gruppe Kinder ab dem dritten Lebensjahr. Zur Verfügung stehende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt Die nachfolgende Tabelle zeigt die verfügbaren Betreuungsmöglichkeiten in den Kindergärten und in der Kindertagespflege in Baindt für das Kindergartenjahr 2025/2026. Sie berücksichtigt die unterschiedli- chen Altersgruppen und Betreuungsformen, die für die Bedarfsplanung relevant sind. Abbildung 4 Kapazitäten der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2025/2026 Seite 10 von 39 Gesamtzahl der Plätze In den Kindergärten in Baindt stehen insgesamt 270 Betreuungsplätze für Kinder zur Verfügung. Davon entfallen 56 Plätze auf Kinder im Alter von einem bis drei Jahren und 193 Plätze auf Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. Die tatsächliche Verteilung ist variabel, da in den altersgemischten Gruppen zwei- jährige Kinder einen doppelten Platz belegen und sich dadurch die Kapazität für Kinder ab drei Jahren verändert. Kindertagespflege Die Platzkapazität in der Kindertagespflege in Baindt liegt derzeit bei fünf Plätzen für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren. Eine weitere Tagespflegeperson bietet Betreuungsmöglichkeiten für Kinder aller Altersstufen an, jedoch außerhalb der regulären Kindergartenzeiten (Montag bis Donnerstag ab 18:00 Uhr, freitags ab 15:00 Uhr sowie am Wochenende). Dieses Angebot ist in der Übersicht der Betreuungs- möglichkeiten nicht enthalten. Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Die Gruppe Himmelszauber im Haus Sterne ist derzeit geschlossen. Eine Wiedereröffnung würde die Gesamtkapazität erhöhen. In den Häusern Sonne und Mond bestehen durch die altersgemischten Grup- pen flexible Anpassungsmöglichkeiten je nach Belegung durch Kinder unter drei Jahren. Waldorfkindergarten Im Kindergartenjahr 2025/2026 werden im Waldorfkindergarten 20 Kinder aus anderen Gemeinden betreut. Im Unterschied zu den übrigen Kindergärten in Baindt handelt es sich dabei nicht um kurzfristige Aufnahmen, die durch Zuzug oder Wegzug von Familien entstehen, sondern um eine dauerhafte Belegung durch auswärtige Kinder. Diese Entwicklung hängt mit der Ausrichtung an der Waldorfpädagogik zusam- men, die für viele Familien unabhängig vom Wohnort entscheidend ist. Daraus ergibt sich eine besondere Herausforderung für die Platzsituation der Kinder aus Baindt. 3. Quantitativer Bedarf Der quantitative Bedarf in Kindertageseinrichtungen bezieht sich auf die exakte Anzahl der benötigten Betreuungsplätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt in der Gemeinde Baindt. Es ist eine statistische und datenbasierte Analyse, die auf verschiedenen Faktoren und Kriterien beruht, um den Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermitteln und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustel- len. Die quantitative Bedarfsermittlung umfasst die Auswertung von Daten wie Geburtenzahlen, Einwoh- nermeldestatistiken, Zuzugsraten und andere demografische Informationen. Sie kann soziale, wirtschaftli- che und kulturelle Aspekte, die die Kinderbetreuungsnachfrage beeinflussen können berücksichtigen. Auf Basis dieser Daten wird berechnet, wie viele Betreuungsplätze benötigt werden, um alle Kinder dieser Altersgruppe in der Gemeinde angemessen zu versorgen. Seite 11 von 39 Die quantitative Bedarfsermittlung ist ein wichtiges Instrument für die Planung und Gestaltung der Kinderta- geseinrichtungen. Sie ermöglicht den zuständigen Behörden und Trägern, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Bedarf zu decken, sei es durch den Bau neuer Einrichtungen, die Erweiterung beste- hender Kapazitäten oder die Anpassung der Betreuungsformen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Kinder Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Kinderbetreuung haben. Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII „Kinder unter einem Jahr haben unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf einen Platz in einer Einrichtung oder in der Kinderta- gespflege. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es erforderlich ist, die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes zu fördern. Dies ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn die familiäre Erziehung unzureichend ist.“1 Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.“ 2 Der Betreuungs- platz muss qualitativ die Voraussetzungen für eine Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigen- verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nach §22 Abs. 2 und 3 SGB VIII bieten. Dar- über hinaus muss sich das Leitungsangebot pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren. Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf (§ 24 Abs. 2 S. 2 SGB VIII).“ Ebenso ist das Wunsch und Wahlrecht der Eltern zu berücksichtigen, dass in §5 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII bestimmt wird: „Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten ver- schiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern.“3 Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII „Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in der Kindertagespflege gefördert werden.“ 4 a) quantitative Bedarfsermittlung In diesem Abschnitt werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung dargestellt. Im Mittelpunkt steht die Analyse der Kinderzahlen in Baindt und der daraus abgeleitete Bedarf an Betreuungsplätzen. Grundlage sind die Einwohnermeldestatistik und die Geburtenzahlen, ergänzt durch Erfahrungswerte zur 1 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html 2 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html 3 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__5.html 4 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html Seite 12 von 39 tatsächlichen Inanspruchnahme. Durch die Auswertung lässt sich erkennen, ob die vorhandenen Betreu- ungsangebote den Bedarf decken oder Anpassungen erforderlich sind. Bisherige Entwicklung In der nachfolgenden Tabelle (siehe Abbildung 5 – Die bisherige Entwicklung) wird die Bevölkerungsent- wicklung von Kindern in Baindt von 2015 bis zum 31.07.2025 dargestellt. Abbildung 5 Die bisherige Entwicklung Die Auswertung der Daten zeigt, dass die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder im Vergleich zu 2015 um 9,3 % gestiegen ist. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Zahl von 310 anspruchsberechtigten Kindern im Jahr 2024 auf 317 im Jahr 2025. Insgesamt leben 2025 in Baindt 369 Kinder, von denen 317 nach § 24 SGB VIII anspruchsberechtigt sind. Die tatsächliche Inanspruchnahme eines Betreuungs- platzes liegt bei 200 Kindern. Die Verteilung nach Altersstufen verdeutlicht deutliche Unterschiede. Bei Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren liegt die Inanspruchnahme bei 78 %, bei Kindern von drei bis vier Jahren sogar bei 94 %. Auch im Alter von vier bis fünf Jahren ist die Quote mit 87 % hoch. Bei Kindern unter einem Jahr beträgt die tatsächliche Inanspruchnahme lediglich 2 %, bei den sechsjährigen Kindern 19 %. Der Grund dafür ist, dass die meisten sechsjährigen Kinder bereits schulpflichtig sind und die Grundschule besuchen. Stichtag für die Einschulung ist der 30. Juni. Kinder, die nach diesem Datum geboren sind, gelten als sogenannte Kann-Kinder. Die Sorgeberechtigten entscheiden, ob ihr Kind in die Schule eintritt oder noch ein weiteres Jahr im Kindergarten verbleibt. Erfahrungsgemäß verbleibt der Großteil dieser Kinder im Kindergarten, während nur ein kleiner Teil – vor allem Kinder mit Geburtstagen im Juli oder August – bereits eingeschult wird. Seite 13 von 39 Die Empfehlungen der Familienforschung des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg aus dem Jahr 2013 sehen für die tatsächliche Inanspruchnahme vor, dass für Kinder von zwei bis drei Jahren mindestens 50 % und für Kinder von einem bis zwei Jahren mindestens 25 % der Plätze vorzusehen sind. Die in Baindt vorliegenden Werte liegen mit 28 % für Kinder von einem bis zwei Jahren und 78 % für Kinder von zwei bis drei Jahren über diesen Empfehlungen. Damit ergibt sich für das Kindergartenjahr 2025/2026 ein Bedarf von 201 Betreuungsplätzen. Abgleich anspruchsberechtigte Kinder und tatsächliche Betreuung In der nachfolgenden Berechnungstabelle (siehe Abbildung 6 – Abgleich anspruchsberechtigte Kinder und tatsächliche Betreuung) wird die Betreuungssituation für das Kindergartenjahr 2025/2026 auf Grundlage der aktuellen Einwohnermeldeliste sowie der Geburtenzahlen des Statistischen Landesamts dargestellt. Abbildung 6 Abgleich anspruchsberechtigte Kinder und tatsächliche Betreuung Aus der Berechnung geht hervor, dass 263 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt im Kinder- gartenjahr 2025/2026 einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Für 208 Kinder dieser Alters- gruppe ist die Betreuung vorgesehen. Von den 54 Kindern, die im Verlauf des Kindergartenjahres zwei Jahre alt werden, sind 19 eingeplant. 51 Kinder erreichen im Laufe des Kindergartenjahres das erste Lebensjahr, hiervon sind zwei Kinder für eine Betreuung vorgesehen. Kinder, die ab August 2025 und später geboren werden, sind für die aktuelle Planung nicht relevant, da sie nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Platz in einer Einrichtung oder in der Kindertagespflege haben. Anfragen für diese Kinder werden an das Jugendamt Ravensburg weitergeleitet, um gemeinsam eine mögliche Betreuung zu prüfen. Seite 14 von 39 Die Auflistung ist aufgrund der fehlenden Geburtenzahlen von August bis Dezember 2025 unvollständig. Dies beeinflusst die Berechnung der Plätze für das Kindergartenjahr 2025/2026 nicht, da der Bedarf in dieser Altersstufe bei lediglich 2 % liegt und die Zuständigkeit beim Jugendhilfeträger des Landkreises liegt. Aus den Differenzen wird ersichtlich, dass ein Teil der Kinder aktuell nicht in den Einrichtungen in Baindt berücksichtigt ist, sodass im nächsten Schritt der Vergleich von vorhandenen und benötigten Betreuungs- plätzen erforderlich ist. Vergleich vorhandene und benötigte Betreuungsplätze Der Vergleich der Kapazitäten der Betreuungsplätze für das Kindergartenjahr 2025/2026 (siehe Abbil- dung 4) mit den Zahlen der anspruchsberechtigten Kinder und der tatsächlichen Betreuung (siehe Abbil- dung 7) verdeutlicht die aktuelle Situation. Insgesamt stehen 249 Plätze zur Verfügung. Diese teilen sich auf in 56 Plätze für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren und 193 Plätze für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. Demgegenüber zeigt sich ein Bedarf von 263 Plätzen für Kinder ab drei Jahren. Daraus ergibt sich rech- nerisch eine Differenz von 70 Plätzen. Diese Zahl relativiert sich jedoch, da nicht alle Kinder in Baindt betreut werden, Familien teilweise auf einen Kindergartenplatz verzichten und die Belegung in den alters- gemischten Gruppen die Kapazität für Ü3-Kinder verändert. Zweijährige Kinder belegen dort zwei Plätze, wodurch sich die Zahl der verfügbaren Ü3-Plätze je nach aktueller Belegung erhöht oder verringert. Im Bereich der unter Dreijährigen stehen, wenn die geschlossene Gruppe im Haus Sterne wieder geöffnet ist, ausreichend Plätze zur Verfügung. Bei den über Dreijährigen bleibt dagegen eine rechnerische Lücke bestehen, die sich durch die genannten Faktoren teilweise ausgleicht. Die altersgemischten Gruppen er- schweren dadurch zwar die exakte Planung, bieten jedoch zugleich Spielräume, um auf Schwankungen in den einzelnen Altersstufen zu reagieren. Seite 15 von 39 Anpassungen der Betreuungsplätze durch Änderung der Betriebserlaubnis Die nachfolgende Tabelle (Abbildung 7 – Anpassungen durch Änderung der Betriebserlaubnis) zeigt ge- plante Veränderungen der Betreuungsplätze in den Kindergärten der Gemeinde Baindt. Abbildung 7 Anpassungen der Betreuungsplätze durch Änderung der Betriebserlaubnis Grundlage sind geplante Änderungen der Betriebserlaubnisse. In der Übersicht wird dargestellt, welche Gruppen betroffen sind, wie sich die Kapazitäten verändern und welche Bedingungen für die Umsetzung berücksichtigt werden müssen. Der Vergleich der allgemeinen Kapazitäten (Abbildung 4) mit den geplanten Anpassungen (Abbildung 7 Anpassungen durch Änderung der Betriebserlaubnis) zeigt zwei Veränderungen, die in der weiteren Be- darfsplanung berücksichtigt werden müssen. Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Haus Sonne (Erläuterung 1) Im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Haus Sonne, betrifft die geplante Anpassung die Gruppen „Sonnenschein“ und „Sonnenstrahl“. Nach der geltenden Konzeption sollen dort künftig ausschließlich Kinder ab vier Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen werden. Damit erhöht sich die Zahl der Plätze je Gruppe von 22 auf 25 Kinder. Für die Umsetzung ist eine Änderung der Betriebserlaubnis erforderlich. Mit dieser Anpassung wird die Aufnahme im Haus Sonne klarer strukturiert und die Zahl der Plätze für Kinder ab vier Jahren gezielt erweitert. Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Haus Sterne (Erläuterung 2) Im Haus Sterne soll die derzeit geschlossene Gruppe „Himmelszauber“ zum 01.01.2026 wiedereröffnet werden. Die Öffnung der Gruppe wird notwendig, da die Plätze für Kinder unter drei Jahren außerhalb Seite 16 von 39 der Krippengruppen nicht ausreichen und in dieser Gruppe zusätzlich Kinder ab drei Jahren aufgenommen werden können. Geplant ist eine altersgemischte Gruppe in VÖ mit bis zu sieben Stunden Betreuung täglich für Kinder ab zwei Jahren bis zum Übergang in das Haus Sonne. Eine Betreuung ist bis 14:00 Uhr vorgesehen. Um bei künftigem Bedarf keine erneute Betriebserlaubnisänderung beantragen zu müssen, wird die Betriebs- erlaubnis direkt für die Ganztagesbetreuung mit 45 Wochenstunden beantragt. Problematisch bleibt die Personalsituation, da eine gesicherte Besetzung Voraussetzung für die Wiedereröffnung ist . Auswirkung auf die Platzkapazitäten Durch diese Anpassungen bleibt die Kapazität für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren mit 56 Plätzen unverändert. Für Kinder ab drei Jahren steigt die Zahl der Plätze von 193 auf 224. Diese rechnerische Erweiterung hängt unmittelbar den anstehenden Änderungen der Betriebserlaubnisse und der gesicherten Personalsituation ab. Die dargestellten Anpassungen zeigen, dass die quantitative Entwicklung der Betreu- ungsplätze eng mit organisatorischen und rechtlichen Entscheidungen verknüpft ist und nur in Verbindung mit einer gesicherten Personalausstattung umgesetzt werden kann. Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2025 Die nachfolgende Tabelle (siehe Abbildung 8 – Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2025) zeigt die tatsächliche Auslastung der Betreuungsplätze zum Ende des Kindergartenjahres 2024/2025. Abbildung 8 Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2025 Insgesamt standen 274 Plätze zur Verfügung, von denen 251 belegt waren. Damit blieben 23 Plätze frei. Von den 100 angebotenen Ganztagesmodulen waren 64 belegt, 36 blieben offen. Auffällig ist, dass 27 Plätze von auswärtigen Kindern genutzt wurden, überwiegend im Waldorfkindergarten. E in ri c h tu n g G ru p p e B e tr ie b s fo rm P lä tz e i n s g e s a m t B e le g u n g b is 3 1 .0 7 .2 0 2 5 ü b ri g e P lä tz e m ö g li c h e G a n z ta g e s b e tr e u u n g g e b u c h te G a n z ta g e s b e tr e u u n g ü b ri g e G a n z ta g e s p lä tz e fe h le n d e B u c h u n g e n a u s w ä rt ig e K in d e r Waldorf Kiga Rosenrot AM/VÖ 22 20 2 10 0 10 8 Waldorf Kiga Schneeweißchen VÖ/GT 25 24 1 10 8 2 16 Kiga St. Martin Seepferdchen Krippe VÖ 10 10 0 0 0 0 Kiga St. Martin Fische RG/VÖ/GT 25 24 1 10 9 1 Kiga St. Martin Frösche AM/RG/VÖ/GT 22 22 0 10 6 4 1 Kiga St. Martin Seesterne RG/VÖ/GT 25 24 1 10 4 6 1 Kita SMS Haus Sonne Sonnenschein AM/RG/VÖ/GT 22 22 0 10 10 0 Kita SMS Haus Sonne Sonnenstrahl AM/RG/VÖ/GT 22 22 0 10 9 1 Kita SMS Haus Sterne Sternenstaub Krippe VÖ 12 9 3 0 0 0 Kita SMS Haus Sterne Sternenlicht Krippe VÖ 12 10 2 0 0 0 Kita SMS Haus Sterne Himmelszauber VÖ 0 0 0 0 0 0 Kita SMS Haus Mond Sternschnuppe AM/RG/VÖ/GT 22 19 3 10 3 7 Kita SMS Haus Mond Regentröpfchen RG/VÖ/GT 25 20 5 10 6 4 1 Kita SMS Haus Mond Regenbogen RG/VÖ/GT 25 25 0 10 9 1 Kindertagespflege VÖ 5 5 Gesamt 274 251 23 100 64 36 0 27 Belegung der Plätze Stand 31.07.25 Seite 17 von 39 Geplante Aufnahmen Kiga-Jahr 25/26 zum 31.07.2026 Die nachfolgende Tabelle (siehe Abbildung 9 – geplante Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2026) zeigt die für das Kindergartenjahr 2025/2026 vorgesehene Belegung zum Stichtag 31.07.2026. Abbildung 9 geplante Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2026 Gesamtzahl der Kinder und Plätze Zum Stichtag 31.07.2026 ist die Betreuung von 237 Kindern vorgesehen. Insgesamt stehen 36 freie Plätze zur Verfügung. Die aktuell geschlossene Gruppe Himmelszauber ist in dieser Zahl nicht berücksich- tigt. Mit einer Wiedereröffnung ab 01.01.2026 ergäben sich zusätzlich 22 Plätze. Verfügbarkeit im Jahresverlauf Ein Teil der freien Plätze wird erst ab Mai 2026 verfügbar. Gründe hierfür sind das Erreichen des dritten Lebensjahres und damit verbundene Wechsel in Kindergartengruppen sowie Altersübergänge in den al- tersgemischten Gruppen. Krippen- und Altersmischgruppen In den Krippengruppen sind sechs Plätze für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren frei. In den alters- gemischten Gruppen für Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren sind vier Plätze verfügbar. Ganztagesbetreuung Derzeit sind 35 Ganztagesplätze unbesetzt. Drei Modulbuchungen fehlen noch. Sollten diese Kinder ein Ganztagesmodul wählen, ist die Aufnahme mit den vorhandenen Kapazitäten möglich. Durch die Vorga- ben des KVJS gilt nun die Regelung, dass maximal zehn Ganztageskinder pro Nachmittag in einer Gruppe betreut werden dürfen. Da nicht alle Kinder an allen Tagen ein Modul buchen, kann die Zahl der tatsäch- lich belegbaren Plätze steigen, solange die Nachmittagsgrenze eingehalten bleibt. E in ri c h tu n g G ru p p e B e tr ie b s fo rm P lä tz e i n s g e s a m t B e le g u n g b is 3 1 .0 7 .2 0 2 6 ü b ri g e P lä tz e m ö g li c h e G a n z ta g e s b e tr e u u n g a m T a g g e b u c h te G a n z ta g e s b e tr e u u n g in s g e s a m t ü b ri g e G a n z ta g e s p lä tz e fe h le n d e B u c h u n g e n a u s w ä rt ig e K in d e r Waldorf Kiga Rosenrot AM/VÖ 22 15 7 10 0 10 6 Waldorf Kiga Schneeweißchen VÖ/GT 25 22 3 10 6 4 14 Kiga St. Martin Seepferdchen Krippe VÖ 10 10 0 0 0 0 Kiga St. Martin Fische RG/VÖ/GT 25 25 0 10 7 3 1 Kiga St. Martin Frösche AM/RG/VÖ/GT 25 24 1 10 7 3 2 Kiga St. Martin Seesterne RG/VÖ/GT 25 25 0 10 6 4 Kita SMS Haus Sonne Sonnenschein AM/RG/VÖ/GT 22 17 5 10 8 2 Kita SMS Haus Sonne Sonnenstrahl AM/RG/VÖ/GT 22 18 4 10 8 2 Kita SMS Haus Sterne Sternenstaub Krippe VÖ 10 7 3 0 0 0 Kita SMS Haus Sterne Sternenlicht Krippe VÖ 10 7 3 0 0 0 Kita SMS Haus Sterne Himmelszauber VÖ 0 0 0 0 0 0 Kita SMS Haus Mond Sternschnuppe RG/VÖ/GT 25 24 1 10 7 3 Kita SMS Haus Mond Regentröpfchen AM/RG/VÖ/GT 22 20 2 10 4 6 Kita SMS Haus Mond Regenbogen RG/VÖ/GT 25 23 2 10 12 -2 Kindertagespflege VÖ 5 5 Gesamt 273 237 36 100 65 35 3 20 voraussichtliche Platzbelegung im Kinderjahr 25/26 Seite 18 von 39 Auswärtige Kinder Im Kindergartenjahr 2025/2026 besuchen Kinder aus anderen Gemeinden fast ausschließlich den Wal- dorfkindergarten. Von den dortigen 47 Plätzen sind 20 Plätze durch auswärtige Kinder belegt. Vergleich Abbildung 8 und Abbildung 9 Ein Vergleich der Tabellen (siehe Abbildung 8 und Abbildung 9) verdeutlicht die Veränderungen zwischen dem Stichtag 31.07.2025 und dem Stichtag 31.07.2026. Die Gesamtzahl der Kinder sinkt von 251 belegten Plätzen auf 237 vorgesehene Kinder, während sich die Zahl der freien Plätze von 23 auf 36 erhöht. Die Auslastung der Krippengruppen bleibt nahezu stabil, wobei 2026 sechs freie Plätze bestehen. In den altersgemischten Gruppen steigt die Zahl der freien Plätze leicht von drei auf vier. Im Bereich der Ganz- tagesbetreuung bleibt die Buchung nahezu gleich. Deutlich wird es auch im Waldorfkindergarten: Während 2025 noch 27 auswärtige Kinder insgesamt in Baindt betreut wurden, stammen 2026 fast alle auswärtigen Kinder aus dem Waldorfkindergarten. Kinder wohnhaft und/oder betreut in Baindt, mit einem Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kinder- tagesstätte oder Kindertagespflege In der nachfolgenden Grafik (Abbildung 10) wird die Zahl der in Baindt wohnhaften Kinder sowie der in Baindt betreuten Kinder mit Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz dargestellt, ergänzt um Vormerkungen für die kommenden Kindergartenjahre. Abbildung 10 Stand 31.07.2025 Baindter Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt Zum Stichtag 31.07.2025 leben in Baindt 317 Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt. Für 42 Kinder ist die Betreuungssituation noch offen. 16 Kinder besuchen Einrichtungen in anderen Gemeinden. Für das Kindergartenjahr 2026/2027 liegen 46 Vormerkungen vor, für 2027/2028 sind es 13. Für die Jahre 2028/2029 und 2029/2030 gibt es bislang kaum oder noch keine Anmeldungen. 317 42 16 46 13 1 0 0 50 100 150 200 250 300 350 Stand 31.07.2025 Baindter Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintrit t Seite 19 von 39 Vormerkungen werden grundsätzlich erst ab der Geburt angenommen, eine Anmeldung während der Schwangerschaft oder vor der Geburt ist nicht möglich. Die erfassten Vormerkungen bilden eine wichtige Grundlage für die Bedarfsplanung und ermöglichen, Entwicklungen frühzeitig einzuschätzen und Kapazitäten entsprechend anzupassen. Kinder, deren Betreuung für das Kiga-Jahr 2025/2026 unklar ist In der folgenden Darstellung wird aufgezeigt, bei wie vielen Kindern zum Stichtag die Betreuungssituation noch nicht abschließend geklärt ist. Abbildung 11 Kinder, deren Betreuung unklar ist Zum Stichtag zeigt sich, dass die Betreuung von insgesamt 42 Kindern unklar ist. Darunter befinden sich 20 Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres ein Jahr alt werden, sowie 10 Kinder, die zwei Jahre alt werden. Für sechs Kinder, die drei Jahre alt werden, liegt ebenfalls noch keine feste Planung vor. Hinzu kommen vier Kinder, die fünf Jahre alt und zwei Kinder, die sechs Jahre alt werden. Für Kinder, die im Laufe des Jahres vier Jahre alt werden, ist die Betreuung gesichert. Die Gründe für die unklare Betreuung sind vielfältig: • Manche Sorgeberechtigte sehen derzeit keinen unmittelbaren Bedarf an einem Betreuungsplatz. • Andere Kinder werden in Großtagespflege oder durch Tagesmütter betreut, deren Daten aus Da- tenschutzgründen nicht an die Gemeinde übermittelt werden. • In wenigen Fällen verzögert sich die Aufnahme, da aufgrund des Mangels an Kinderärzten not- wendige Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) nicht fristgerecht durchgeführt werden kön- nen. 20 10 6 0 4 2 0 5 10 15 20 25 1 Jahr alt werden 2 Jahre alt werden 3 Jahre alt werden 4 Jahre alt werden 5 Jahre alt werden 6 Jahre alt werden Kinder bei denen die Betreuung unklar ist Seite 20 von 39 • Ebenso führen bei einer geringen Anzahl von Kindern fehlende Impftermine dazu, dass der Nach- weis des Masernschutzes nicht rechtzeitig vorliegt. • Vereinzelt scheitert die Aufnahme daran, dass Familien die finanziellen Mittel für die Elternbeiträge nicht aufbringen können, gleichzeitig jedoch keine Unterstützung vom Jugendamt erhalten, da ihr Einkommen knapp über den Bewilligungsgrenzen liegt. Um mehr Klarheit zu gewinnen, wurden alle Sorgeberechtigten angeschrieben und um eine Rückmeldung zum konkreten Betreuungsbedarf gebeten. Dadurch konnte die Zahl der unklaren Fälle bereits von ur- sprünglich 68 auf 50 reduziert werden. Zukünftig ist vorgesehen, diese Abfrage im Abstand von drei Monaten zu wiederholen, um eine kontinuierliche Aktualisierung der Daten sicherzustellen. Vergleich der Belegung, Kinderzahlen und offenen Betreuungssituationen Die Auswertung der Abbildungen 9 bis 11 zeigt die Unterschiede zwischen der geplanten Belegung, den tatsächlichen Kinderzahlen und den Fällen mit unklarer Betreuung. Zum Stichtag 31.07.2026 sind in Baindt 318 Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt gemeldet (Abbildung 10). Davon sind 237 Kinder für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen eingeplant (Abbildung 9). Zusätzlich stehen 35 freie Plätze zur Verfügung. Im Gegensatz dazu weist Abbildung 11 aus, dass die Betreuung von 50 Kindern noch nicht abschließend geklärt ist. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die freien Plätze nicht ausreichen, um die unklaren Fälle vollständig abzudecken. Selbst wenn alle 35 freien Plätze vergeben werden, bleibt eine Lücke von 15 Plätzen. Entlastung schafft perspektivisch die geplante Wiedereröffnung der Gruppe „Himmelszauber“ ab 01.01.2026, wodurch 22 zusätzliche Plätze zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass 20 Kinder aus anderen Gemeinden in Baindt, überwiegend im Waldorfkindergarten, betreut werden, während 15 Baindter Kinder Einrichtungen in anderen Gemeinden besuchen. Damit ver- schiebt sich ein Teil der Kapazitäten über Gemeindegrenzen hinweg, was die Bedarfsplanung zusätzlich erschwert. Insgesamt zeigt der Vergleich, dass die vorhandenen Plätze knapp bemessen sind und dass die Zahl der unklaren Fälle in engem Zusammenhang mit persönlichen, organisatorischen, medizinischen und finanzi- ellen Rahmenbedingungen steht. Seite 21 von 39 b) Ganztagesbetreuungsplätze in der Gemeinde Baindt Die Ganztagesbetreuungsplätze in Baindt spielen eine bedeutende Rolle, insbesondere für berufstätige Eltern oder solche, die aus anderen Gründen eine umfassende Betreuung für ihre Kinder benötigen. Diese Betreuungsform ermöglicht es den Eltern, ihren beruflichen Verpflichtungen nachzukommen oder anderen Aktivitäten nachzugehen, während ihre Kinder nahezu den ganzen Tag in der Kindertageseinrichtung betreut werden. Die quantitative Bedarfsermittlung für Ganztagesbetreuungsplätze spielt daher eine zent- rale Rolle bei der Planung und Gestaltung der Kindertageseinrichtungen in Baindt. Ganztagesbetreuung ab einem Jahr In Baindt besteht derzeit keine Möglichkeit einer Ganztagesbetreuung für Kinder im Alter von einem Jahr. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 ging eine Anfrage von Sorgeberechtigten ein, die eine Ganzta- gesbetreuung für ihr Kind unter zwei Jahren wünschten. Dieses Kind erhält nun einen Platz in der Großta- gespflege in Weingarten. Durch eine Anpassung im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Haus Mond, steht seit kurzem für Kinder ab zwei Jahren eine gekürzte Ganztagesbetreuung zur Verfügung. Eine von zwei Anfragen konnte damit berücksichtigt werden. Für die zweite Familie war das Angebot nicht ausreichend, da eine Betreuung bis 16:30 Uhr erforderlich war. Dieses Kind wird ebenfalls in der Großtagespflege in Weingarten betreut. Die Rückmeldungen zeigen, dass auch für Kinder unter drei Jahren ein Bedarf an Ganztagesbetreuung besteht, der derzeit nur eingeschränkt aber ausreichend innerhalb der Gemeinde abgedeckt wird. Ganztagesbetreuung ab drei Jahren In der Abbildung 12 sind Möglichkeiten für eine Ganztagesbetreuung dargestellt. Diese Angebote stehen den Eltern in Baindt zur Verfügung und sind für das Kindergartenjahr 2025/2026 buchbar. Da derzeit kein Bedarf für eine Ganztagesbetreuung am Freitagnachmittag besteht, endet die Betreuung an diesem Tag je nach Kiga zwischen 13:00 und 14:00 Uhr. Abbildung 12 Ganztagesbetreuung ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt 25_26 Im Kindergartenjahr 25/26 stehen aktuell noch 36 Ganztagesplätze in unterschiedlichen Modulen zur Verfügung. Von drei Familien liegt noch keine Modulbuchung für das Jahr 2025/2026 vor. Dennoch ist absehbar, dass der Bedarf hierfür gedeckt ist. Seite 22 von 39 c) Ergebnis der quantitativen Bedarfsermittlung Nachfolgend werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung nach Altersgruppen dargestellt. Kinder unter einem Jahr Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter einem Jahr in Baindt ist sehr gering, nur wenige Sorge- berechtigte nehmen diese Möglichkeit in Anspruch. Sollte dennoch ein Betreuungsplatz für ein Kind unter einem Jahr erforderlich sein, stehen den Eltern verschiedene Optionen offen: • Betreuung durch eine Tagespflegeperson in Baindt. Sie verfügt über fünf Plätze für Kinder unter drei Jahren, die jedoch fast immer belegt sind. • Kontaktaufnahme mit der Koordinierungsstelle Kindertagespflege im Landkreis Ravensburg, um eine passende Betreuungsmöglichkeit zu finden. • Anfrage bei der Großtagespflege Weingarten Groß und Klein, in der derzeit auch Kinder aus Baindt betreut werden. Kinder ab einem Jahr bis zwei Jahre Ab dem 01.04.2026 stehen für Kinder im Alter von einem bis zwei Jahren wieder ausreichend Plätze zur Verfügung. Frei werden diese Plätze, da Kinder in der Krippe drei Jahre alt werden und in eine Gruppe ab drei Jahren wechseln. Neue Aufnahmen sind ebenfalls erst ab diesem Zeitpunkt möglich, da zuvor keine Aufnahmetermine vorgesehen sind. In dieser Altersstufe lag eine Anfrage für Ganztagesbetreuung vor, die über die Großtagespflege in Wein- garten abgedeckt wurde. Aufgrund der geringen Zahl an Anfragen besteht derzeit kein Bedarf, Ganzta- gesplätze für Kinder dieser Altersgruppe in Baindt einzurichten. Für 24 Kinder, die im Kindergartenjahr 2025/2026 ein Jahr alt werden, liegt bislang keine Vormerkung vor. Sollte eine Vormerkung erfolgen, ist die Gemeinde verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine Betreuung anzubieten. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist dies jedoch eher unwahrschein- lich. Kinder von zwei bis drei Jahren Alle Vormerkungen für Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren können derzeit berücksichtigt werden. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 gibt es jedoch 12 Familien, deren Kinder in diesem Zeitraum zwei Jahre alt werden und für die bislang keine Vormerkung vorliegt. In den altersgemischten Gruppen im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Haus Mond, sowie im Waldorfkindergarten stehen aktuell vier Plätze für diese Altersgruppe zur Verfügung. Seite 23 von 39 Sollten alle 12 Familien kurzfristig eine Vormerkung abgeben, wäre die Öffnung der Gruppe Himmels- zauber erforderlich. Mit einer angepassten Betriebserlaubnis könnten dort bis zu sieben Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren aufgenommen werden. Zusätzlich entstünden acht weitere Plätze für Kinder ab drei Jahren, sodass insgesamt 22 Kinder betreut werden könnten. Die entsprechende Änderung der Be- triebserlaubnis ist bereits in Planung. Die größte Herausforderung liegt in der personellen Situation. Eine Betriebserlaubnisänderung ist nur mit ausreichend Personal möglich. Ein Start mit halber Gruppengröße und halber Personalstärke wäre zwar theoretisch möglich, aktuell steht jedoch selbst dieses Personal nicht zur Verfügung. Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt Alle Vormerkungen für Kinder ab drei Jahren konnten berücksichtigt werden. Auch der Bedarf an Ganzta- gesplätzen ist in Baindt für diese Altersgruppe gedeckt. Bei 14 Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren ist unklar, ob die Familien eine Betreuung in Baindt wünschen. Für diese Kinder liegt bislang keine Vormerkung vor, zudem erfolgte auf die Bedarfserhebung keine Rückmeldung. Es ist daher anzunehmen, dass in den meisten Fällen kein Betreuungswunsch besteht. Sollten dennoch weitere Vormerkungen eingehen, stehen in den Kindergärten bis zu 24 zusätzliche Plätze für diese Altersstufe zur Verfügung. Mit der geplanten Wiedereröffnung der Gruppe Himmelszauber im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne ab Januar 2026 entstünden darüber hinaus acht weitere Plätze für Kinder ab drei Jahren. Insgesamt zeigt sich damit, dass die Versorgungslage für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt derzeit entspannt ist und auch bei zusätzlichen Vormerkungen ausreichend Kapazitäten bestehen. Zusammenfassung Die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung zeigen, dass die Platzkapazitäten in Baindt insgesamt ausreichend sind. Voraussetzung dafür ist die Wiedereröffnung der Gruppe „Himmelszauber“ im Haus Sterne. Ohne diese zusätzliche Gruppe entsteht sowohl im Bereich der zwei- bis dreijährigen Kinder als auch im Ü3-Bereich ein hohes Risiko für Engpässe, sobald neue Vormerkungen hinzukommen. Die perso- nelle Situation reicht für die Wiedereröffnung derzeit nicht aus und erschwert den notwendigen Schritt erheblich. Seite 24 von 39 d) Nicht berücksichtigte Aspekte in der bisherigen Planung Dieser Abschnitt befasst sich mit den Aspekten, die in der bisherigen Planung der Kinderbetreuung in Baindt nicht angemessen berücksichtigt wurden, insbesondere in Bezug auf Neubaugebiete. Neubaugebiete Die Ermittlung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder in Neubaugebieten gestaltet sich aus mehreren Gründen als Herausforderung. Erstens können die zukünftigen Bewohner dieser Grundstücke oft erst nach dem Abschluss der Bauarbeiten und der tatsächlichen Bezugsfertigkeit ermittelt werden. Bis dahin ist es schwer vorherzusagen, wie viele Kinder im betreffenden Alter dort einziehen werden. Zweitens hängt die Nachfrage nach Betreuungsplätzen stark von Faktoren ab, die sich während und nach der Fertigstellung des Neubaus ändern können, wie der Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen in der Umge- bung, Änderungen in der familiären Situation der Bewohner oder sogar regionalen wirtschaftlichen Ent- wicklungen. Drittens sind Prognosen über die zukünftige Nutzung der Betreuungseinrichtungen komplex, da sie von individuellen Entscheidungen der Familien abhängen, die oft von vielen Faktoren beeinflusst werden, da- runter auch persönliche Präferenzen und die Verfügbarkeit alternativer Betreuungsoptionen. Aufgrund dieser Unsicherheiten und der variablen Natur der Einzugszeiten und -muster auf Neubaugrund- stücken gestaltet sich die genaue Ermittlung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder herausfordernd und erfordert eine flexible und anpassungsfähige Planung. Baugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße Der letzte von den acht Bauplätze im Neubaugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße wurde im Frühjahr 2024 verkauft. Die Bauplatzeigentümer sind vorwiegend Familien und Personen, die zeitnah den Wunsch von den eigenen vier Wänden verwirklichen wollen. Baugebiet Fischerareal Der geplante Baubeginn im Fischerareal für zwei der vergebenen Mehrfamilienhäuser hat sich verschoben und wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 erfolgen. Die Fertigstellung und Bezugsfertigkeit sind für 2027 geplant. Laut dem Bauantrag werden im Gebäudekomplex C sechs Vierzimmerwohnungen, fünf Dreizim- merwohnungen und sieben Zweizimmerwohnungen errichtet. Im zweiten Bauantrag für den Gebäude- komplex D sind zwei Vierzimmerwohnungen, fünf Dreizimmerwohnungen und drei Zweizimmerwohnun- gen vorgesehen. Seite 25 von 39 Prognose der Kinderanzahl in den Gebäuden C und D Basierend auf der durchschnittlichen Kinderzahl pro Wohnungsgröße ergeben sich für die Gebäude C und D folgende Prognosen: • Bei acht Vier-Raum-Wohnungen: Mit einem Durchschnitt von 1,25 Kindern pro Wohnung ergibt sich eine Prognose von 10 Kindern. • Bei zehn Drei-Raum-Wohnungen: Mit einem Durchschnitt von 0,5 Kindern pro Wohnung ergibt sich eine Prognose von 5 Kindern. • Bei Zehn Zwei-Raum-Wohnungen: Mit einem Durchschnitt von 0,1 Kindern pro Wohnung ergibt sich eine Prognose von 1 Kind. Insgesamt wird für die beiden Gebäude mit 16 Kindern gerechnet. Die Altersverteilung dieser Kinder (Krippen- bzw. Kindergartenalter) lässt sich jedoch schwer vorhersagen. Da die genaue Anzahl und Zusammensetzung der zukünftigen Bewohner steht erst während und nach Abschluss der Bauarbeiten feststehen wird, ist es schwierig, vorab den Bedarf an Betreuungsplätzen prä- zise zu prognostizieren. Die Verschiebung des Baubeginns beeinflusst ebenfalls die zeitliche Planung. Baugebiet Lilienstraße Das Baugebiet Lilienstraße ist inzwischen erschlossen. Geplant sind 16 Grundstücke für Einfamilienhäuser. Geplant ist der Verkauf der Bauplätze bis Ende 2025, sodass die Fertigstellung der ersten Gebäude gegen Ende 2026 möglich ist. Es ist anzunehmen, dass pro Einfamilienhaus durchschnittlich 1,5 Kinder zu erwarten sind. Somit ergibt sich eine Prognose von insgesamt 24 Kindern im Baugebiet Lilienstraße. Langfristige Bedarfsplanung bei Neubaugebieten Ein zusätzlicher Faktor, der die langfristige Bedarfsplanung durch Neubaugebiete erschwert, ist die Dyna- mik zwischen Baindter Familien, die Bauplätze erwerben und älteren Bürgern aus Baindt, die Wohnungen unter anderem im Fischerareal suchen. Dies führt dazu, dass durch Umzüge in die Neubauten Wohnungen frei werden, die voraussichtlich vermietet werden. Es ist ungewiss, ob diese freiwerdenden Wohnungen erneut von Familien mit Kindern bezogen werden, was die genaue Prognose des zukünftigen Bedarfs an Betreuungsplätzen erschwert. Unterkünfte für Asylbewerber Die Bedarfsplanung für Kindergartenplätze in Baindt ist bei Kindern aus Asylbewerberunterkünften schwer vorhersehbar. Sowohl die Zahl der zugewiesenen Personen als auch die Aufenthaltsdauer hängen von politischen Entwicklungen, Asylverfahren und rechtlichen Entscheidungen ab. Unterschiedliche Familien- konstellationen – von Einzelpersonen bis hin zu Familien mit Kindern – führen zu variierenden Betreuungs- bedarfen. Hinzu kommen kurzfristige Veränderungen durch neue Anträge, Verlegungen oder politische Seite 26 von 39 Entscheidungen. Da Vormerkungen meist fehlen entsteht der Betreuungsbedarf oft spontan. Die Verweil- dauer der Kinder im Kindergarten ist unterschiedlich und bei Umzügen erfolgen Abmeldungen häufig nicht sondern werden erst durch Nachforschungen der Fachkräfte bekannt. Die aktuelle Belegung der Unter- künfte in der Gemeinde stellt sich wie folgt dar: Friesenhäusler Straße 14 (Containeranlage): Diese vorläufige Unterbringung wird vom Landratsamt Ravensburg betreut und beherbergt derzeit ausschließlich alleinstehende Männer. Daher besteht hier kein Bedarf an Kindergartenplätzen. Friesenhäusler Straße 12 (Containeranlage): Diese Unterkunft beherbergt sieben Bedarfsgemeinschaften in Anschlussunterbringung, darunter drei Kinder im Kindergartenalter (unter 6 Jahre). • Ein Kind ist vorgemerkt und wird aufgenommen. • Ein Kind wird nicht aufgenommen, da kein Kinderarzt die Aufnahmeuntersuchung durchführen kann. • Ein Kind ist unter einem Jahr, die Familie möchte noch keine Vormerkung einreichen. Sonstige von der Gemeinde betreute Unterkünfte: In weiteren Unterkünften der Gemeinde leben drei Kinder im Kindergartenalter (unter 6 Jahre). Zwei Kinder besuchen bereits einen Kindergarten. Ein Kind ist 1,9 Jahre alt, die Familie wünscht keine Betreuung. Seite 27 von 39 Ausblick anhand der Daten des Statistischen Landesamtes bis 2040 Im folgenden Abschnitt wird ein Blick in die Zukunft anhand der Daten des Statistischen Landesamtes geworfen und eine Prognose bezüglich des Bedarfs an Betreuungsplätzen bis zum Jahr 2040 erstellt. Dabei wird die Entwicklung der Kinderbetreuung in Baindt auf Grundlage der statistischen Daten analy- siert. Abbildung 13 Bedarfsplanung der nächsten Jahre in Fünfjahresschritten nach Daten des Statistischen Landesamtes ohne Wanderung Abbildung 14 Bedarfsplanung der nächsten Jahre in Fünfjahresschritten nach Daten des Statistischen Landesamtes mit Wanderung Seite 28 von 39 In den beiden Tabellen (Abbildungen 13 und 14) sind die Bevölkerungsvorausberechnungen bis zum Jahr 2040 dargestellt. Deutlich wird, dass ohne Wanderungen der Bedarf an Betreuungsplätzen in den kom- menden Jahren relativ konstant bleibt. Erst ab dem Jahr 2040 ist ein spürbarer Anstieg des Bedarfs bei den Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt erkennbar. Werden hingegen Wanderungen in die Berechnungen einbezogen, zeigt sich ein stabileres Bild. Der prognostizierte Bedarf an Plätzen für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren bleibt im Vergleich zur Berechnung ohne Wanderungen leicht reduziert. Für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt ergibt sich ebenfalls ein nahezu gleichbleibender Wert. Ein signifikanter Mehrbedarf ist somit auch in den kommen- den Jahren nicht absehbar. Es ist jedoch zu beachten, dass Neubaugebiete sowie die Unterkunft für Asylbewerber in dieser Prognose nicht enthalten sind. Diese Faktoren können die tatsächliche Entwicklung der Kinderzahlen beeinflussen und müssen in den kommenden Jahren zusätzlich berücksichtigt werden. Zusammenfassung des quantitativen Bedarfs Abschließend werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung für die Kinderbetreuung in Baindt zusammengefasst. Diese Zusammenfassung zeigt die gegenwärtige Situation der Kinderbetreuung in Baindt und weist auf wichtige Aspekte hin, die bei der künftigen Planung und Gestaltung berücksichtigt werden müssen, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Kinder in unserer Gemeinde sicherzustellen: Für Kinder unter einem Jahr ist der Bedarf sehr gering und wird über Tagespflegepersonen oder die Groß- tagespflege in Weingarten gedeckt. Plätze für Kinder von einem bis zwei Jahren stehen ab April 2026 zur Verfügung, Ganztagesangebote fehlen in dieser Altersgruppe. Bei den zwei- bis dreijährigen Kindern sind alle Vormerkungen berücksichtigt. Zwölf Kinder ohne Vormer- kung könnten bei Bedarf nur teilweise aufgenommen werden, sodass die Wiedereröffnung der Gruppe Himmelszauber erforderlich wäre. Für Kinder ab drei Jahren sind alle Vormerkungen eingeplant. Vierzehn Rückmeldungen fehlen noch, den- noch bestehen mit der Öffnung der Gruppe Himmelszauber ausreichend freie Plätze. Auch im Bereich Ganztagesbetreuung ist der Bedarf abgedeckt, derzeit sind noch 35 Plätze frei. Insge- samt bleibt die Versorgung gesichert, entscheidend bleibt jedoch die Personalsituation. Insgesamt zeigt sich, dass die Versorgung in Baindt stabil ist und bei Bedarf über die geplante Wiederer- öffnung zusätzlicher Gruppen erweiterbar bleibt. Engpässe entstehen vor allem durch die personelle Situ- ation, nicht durch fehlende Raumkapazitäten. Seite 29 von 39 4. Qualitativer Bedarf Beim qualitativen Bedarf steht nicht nur die reine Anzahl der Betreuungsplätze im Fokus, sondern auch die Qualität und Vielfalt der pädagogischen Angebote. Die Gemeinde Baindt setzt sich das Ziel, die best- mögliche Betreuung und Förderung für seine Kinder zu gewährleisten. Die qualitative Seite der Kinderbe- treuung spielt eine entscheidende Rolle für die gesunde Entwicklung der Kinder und ihre bestmögliche Förderung. a) Vergabekriterien für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte Die Vergabekriterien für die Betreuung in einer Kindertagesstätte sind von großer Bedeutung, da sie dar- über entscheiden, welchen Kindern ein Platz in der Einrichtung zur Verfügung gestellt wird. Beschreibung Punktzahl Kinder, bei denen mit anerkannter Bestätigung vom Jugendamt, • der Tatbestand, der Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII vorliegt. • gem. §27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung gewährt werden. • deren schwierige Lebenslage bekannt ist, jedoch noch nicht offiziell vom Jugendamt bestätigt ist; mit Nachweis durch die Beratungsstelle oder andere anerkannte Organisation der Kinder- und Jugendhilfe 100 Familien, mit einem Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit und mit einem Sorgeberech- tigten, welcher die Pflege von Angehörigen im häuslichen Rahmen übernimmt 50 Einelternfamilie in einem Beschäftigungsverhältnis über 50 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 50 Einelternfamilie in einem Beschäftigungsverhältnis bis 50 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 40 Einelternfamilie; arbeitsuchend 30 Beschäftigte in Einrichtungen der Gemeinde Baindt, die zur Pflichtaufgabe der sozialen Infrastruktur gehören (Kitas) oder gewährleisten (Altenpflege; Pflegeheim; Lehrkörper der Schulen) (keine Lehr- und Pflegeanstalten mit interkommunalem Auftrag/Einzugsgebiet) mit Wohnsitz außerhalb der Gemeinde, wenn nachweislich das Be- treuungsangebot der Wohnortgemeinde unzureichend ist, um die Arbeitszeit in Baindt erfüllen zu können. 30 Familien, mit beiden Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis insgesamt über 150 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 30 Familien, mit beiden Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis insgesamt bis 150 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 20 Familien, bei denen ein Sorgeberechtigte in einem Beschäftigungsverhältnis ist 10 Familien mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren 10 Geschwister in der Kita 10 Seite 30 von 39 Grundsätzlich haben bei der Platzvergabe, Kinder die in Baindt gemeldet sind, einen Vorrang zu Kindern außerhalb von Baindt. Die unten aufgeführten Kriterien kommen nur dann zum Tragen, wenn es absehbar ist, dass nicht alle Kinder in einem Kindergartenjahr aufgenommen werden können. Präferenzen der Sor- geberechtigten, werden sofern es möglich ist, berücksichtigt. Bei der Platzvergabe wird das Geburtsdatum des Kindes, entsprechend der Vorgehensweise zur Umset- zung der Rechtsansprüche nach §24 SGB VIII, einbezogen. Ausgenommen bei Tatbeständen mit hohen Punktzahlen, resultierend aus Gefährdungssituationen des Kindes, ist stets das höchste Alter in der jeweili- gen Nutzergruppe (Kinder bis drei Jahren; Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung) ausschlaggebend. Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung, mit einen Wohnortwechsel in eine Umlandge- meinde, haben einen Bestandsschutz bis zum Schuleintritt. Die Kriterien gelten auch für die Vergabe der Buchung des Betreuungsmoduls. Umbuchungen eines Moduls können nur zum 01. September, 01. Dezember und zum 01. März eines Jahres erfolgen. Die Vergabekriterien wurden dem Kreisjugendamt Ravensburg vorgelegt, durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09. Mai 2023 beschlossen und sind über die Homepage der Gemeinde einseh- bar. Da für das Kindergartenjahr 2024/2025 ausreichend Platzkapazitäten vorhanden sind, mussten die Vergabekriterien lediglich zur Entscheidung herangezogen werden, ob ein Kind in einer von den Sorge- berechtigten gewünschten Einrichtung betreut werden kann. Diese Vorgehensweise erwies sich als vorteil- haft und vereinfachte die Entscheidungen erheblich. Es ist daher zu erwarten, dass die Vergabekriterien ein gutes Instrument darstellen und für Klarheit unter den Familien sorgen werden, wenn Entscheidungen aufgrund von Platzkapazitäten generell für einen Betreuungsplatz in Baindt getroffen werden müssen. b) Aufnahme auswärtiger Kinder – Interkommunaler Kostenausgleich Grundsätzlich werden in den gemeindeeigenen und kirchlichen Kindertageeinrichtungen in Baindt nur Kinder aufgenommen, die in Baindt ihren Wohnsitz haben. Sofern der Platzbedarf für diese Kinder sicher- gestellt ist, kann im Einzelfall über die Aufnahme auswärtiger Kinder entschieden werden. Vor der Auf- nahme von Kindern aus umliegenden Gemeinden bedarf es der Rücksprache mit der Gemeindeverwal- tung. Für den Träger des Waldorfkindergartens wurde aufgrund des besonderen pädagogischen Konzeptes eine Sonderregelung getroffen. Ein Drittel der Plätze (ca. 15 von 47 Plätzen) im Kindergarten können frei vergeben werden. Dies bedeutet, dass diese auch an auswärtige Kinder vergeben werden können. Die Vergabekriterien sind hierfür nicht zwingend anzuwenden. Die Auswahl dieser Kinder liegt im Ermessen des Trägers des Waldorfkindergartens. Diese Regelung bleibt in Kraft, bis die Vertragsverhandlungen mit dem Kindergarten abgeschlossen sind. Bis zum Abschluss der Verhandlungen erfolgt die Platzvergabe auf Grundlage der vorstehenden Sonderregelung. Seite 31 von 39 Der Ausgleich der FAG-Mittel wird über den Interkommunalen Kostenausgleich mit den betroffenen Ge- meinden der auswärtigen Kinder abgerechnet. c) Vormerkung für eine Kinderbetreuung in der Gemeinde Baindt Seit Januar 2023 erfolgt eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz eines Kinder digital über die Ge- meinde Baindt. Diese Vorgehensweise erfüllt die gesetzlich verankerte Aufgabe der Gemeinde Baindt, um der Planungs- und Gewährleistungsaufgabe nachzukommen. Es ermöglicht Transparenz bei der Rechts- anspruchssicherung und erfüllt die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz. Weiterhin vereinfacht es die Datenerhebung für die örtliche Bedarfsplanung und ermöglicht eine Fortschreibung der Daten für eine längerfristig ausgelegte Bedarfsplanung mit dem Ziel, Bedarfe rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu entwickeln. Der Erstkontakt der Leitungen mit den Sorgeberechtigten, in Form von Besichtigungen und Vorgesprächen, vor der Reservierungsbestätigung, besteht weiterhin. Ebenso wird der Betreuungsvertrag weiterhin durch den Träger abgeschlossen. Durch die Möglichkeit der Übernahme der Daten in die Statistik des Kita-Data-Webhouse (Schnittstelle) entsteht eine Verringerung des Arbeitsaufwands bei der jährlichen Stichtagmeldung. d) Personal in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt In den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt spielt das Personal eine zentrale Rolle in der Be- treuung und Förderung der Kinder. Unabhängig vom jeweiligen Träger zeichnen sich alle Einrichtungen durch qualifiziertes und engagiertes Fachpersonal aus, dass den Kindern einen sicheren und fördernden Ort bietet. Pädagogisches Personal Qualifikation und Fortbildung Das Personal in den Kindertageseinrichtungen besteht hauptsächlich aus pädagogisch ausgebildeten Fachkräften, die durch ihre fundierte Ausbildung in der Lage sind, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Kontinuierliche Fortbildungen und Schulungen sind ein wichtiger Bestandteil, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand der pädago- gischen Forschung und Praxis sind. Dies gewährleistet, dass moderne pädagogische Konzepte und Me- thoden effektiv angewendet werden können. Einfühlungsvermögen und Engagement Ein wesentliches Merkmal des Personals in den Kindertageseinrichtungen ist ihr hohes Maß an Einfühlungs- vermögen, Geduld und Kreativität. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bestrebt, eine vertrauensvolle und unterstützende Beziehung zu den Kindern aufzubauen. Sie schaffen ein Umfeld, in dem sich die Kinder Seite 32 von 39 wohlfühlen und individuell gefördert werden können. Durch ihre engagierte Arbeit tragen sie maßgeblich zur positiven Entwicklung der Kinder bei. Teamarbeit und Kooperation Teamarbeit ist ein weiterer Schlüssel zum Erfolg der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt. Regelmäßige Teammeetings und der ständige Austausch zwischen den Kolleginnen und Kollegen fördern eine enge Zusammenarbeit und ermöglichen es, gemeinsame pädagogische Ziele zu setzen und umzu- setzen. Diese Kooperation sorgt für ein harmonisches und konsistentes Betreuungsumfeld, das den Kindern zugutekommt. Zusammenarbeit mit den Eltern Die Zusammenarbeit mit den Eltern spielt ebenfalls eine zentrale Rolle. Offene und regelmäßige Kommu- nikation zwischen dem Personal und den Eltern ist essenziell, um eine umfassende Betreuung und Förde- rung der Kinder zu gewährleisten. Elternabende, individuelle Gespräche und Informationsveranstaltungen bieten Möglichkeiten zum Austausch und tragen dazu bei, dass die Bedürfnisse und Wünsche der Familien berücksichtigt werden können. Zukunftsperspektive und Weiterentwicklung Die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt sind bestrebt, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Das Personal nimmt die Anregungen und Bedürfnisse der Gemeinschaft ernst und arbeitet daran, die Qualität der Betreuung und Förderung stetig zu steigern. Durch diese kontinuierliche Weiterentwicklung tragen die Einrichtungen dazu bei, dass die Kinder bestmöglich auf ihre Zukunft vor- bereitet werden. Insgesamt ist das Personal in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt eine tragende Säule für die positive Entwicklung der Kinder. Ihr Engagement, ihre Professionalität und ihre Hingabe machen die Einrichtungen zu einem wertvollen Ort der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Fachkräftemangel Die aktuelle gesamtgesellschaftliche Lage stellt den frühkindlichen Bereich vor große Veränderungen und Herausforderungen. Durch die herkömmliche Fluktuation der Fachkräfte, einen höheren Personalbedarf bedingt durch den Ausbau von Kapazitäten und stärkeren Jahrgängen, herrscht ein sehr großer Fachkräf- temangel. Diese Situation erschwert es, ausreichend qualifiziertes Personal für die Betreuung und Förde- rung der Kinder zu gewinnen und stellt die Kindertageseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen in der Aufrechterhaltung ihrer hohen Betreuungsstandards. Fachkräftekatalog §7 KiTaG Der Fachkräftekatalog nach §7 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) legt fest, welche Qualifikati- onen das Personal in Kindertageseinrichtungen mitbringen muss. Diese gesetzlichen Vorgaben Seite 33 von 39 gewährleisten, dass die Betreuung und Förderung der Kinder durch pädagogisch geschulte Fachkräfte erfolgt. Der Katalog definiert spezifische Berufsgruppen und Qualifikationsanforderungen, um sicherzustel- len, dass die vielfältigen Bedürfnisse der Kinder professionell und kompetent erfüllt werden. Zusatzkräfte laut der Übergangsregelung zum Mindestpersonalschlüssel §1a KiTaG für die Kindergar- tenjahre 2025/2026 Gemäß der Übergangsregelung zum Mindestpersonalschlüssel §1a des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) für die Kindergartenjahre 2025/2026 dürfen zusätzlich zu den regulären Fachkräften auch Zu- satzkräfte eingesetzt werden, um den Betreuungsbedarf zu decken. Diese Regelung ermöglicht es den Einrichtungen, flexibler auf den Fachkräftemangel zu reagieren und dennoch eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen. Personalberechnungstabelle des KVJS Die Personalberechnungstabelle des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) dient der ge- nauen Ermittlung des notwendigen Personalschlüssels in Kindertageseinrichtungen. Sie unterstützt Träger und Einrichtungen dabei, den gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsschlüssel gemäß den aktuellen Stan- dards und Anforderungen einzuhalten. Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen in Baindt Nachfolgend wird die aktuelle Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen in Baindt dargestellt. Die Auswertung zeigt, in welchen Häusern offene Stellen bestehen und welche organisatorischen Maßnahmen ergriffen wurden, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Personalsituation in den Baindter Einrichtungen ist weiterhin angespannt. In mehreren Kindergärten bestehen unbesetzte Stellen, die sich direkt auf den Betrieb auswirken. Im Waldorfkindergarten kann das Betreuungsmodul in der Ganztagesbetreuung mit 40 Wochenstunden aufgrund fehlenden Fachpersonals nicht angeboten werden. Diese Stelle bleibt auch im Kindergartenjahr 2025/2026 vakant. Im Kindergarten St. Martin ist seit längerer Zeit eine Vollzeitstelle unbesetzt. Durch organisatorische An- passungen im Team konnten alle Module weiterhin angeboten werden. Zusätzlich wurden die Stunden der Hauswirtschaftskraft erhöht, um die Fachkräfte zu entlasten. Dennoch bleibt die Stelle auch im Kinder- gartenjahr 2025/2026 vakant. Im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne konnten ebenfalls nicht alle Stellen durch Fachkräfte besetzt werden. Fehlende Kapazitäten wurden teilweise durch Zusatzkräfte und Arbeitnehmerüberlassung ausge- glichen. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 sind mehrere Stellen offen: Für die geplante Wiedereröff- nung der Gruppe Himmelszauber fehlen 2,76 Stellen, im Haus Sonne sind 0,45 Stellen unbesetzt. Dar- über hinaus fehlen Kräfte in der Integrationsbegleitung, um Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf im Alltag zu begleiten. Seite 34 von 39 Damit bleibt die Personalfrage der entscheidende Faktor, um den Betreuungsbedarf in Baindt dauerhaft und verlässlich abzusichern. Umgang mit dem Fachkräftemangel in Baindt Der Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen stellt die Gemeinde Baindt vor große Herausfor- derungen. Um dieser Problematik nachhaltig zu begegnen und die Betreuungssituation zu verbessern, sollten verschiedene Maßnahmen ergriffen und langfristige Strategien entwickelt. Investition in die Ausbildung von Fachkräften Eine zentrale Maßnahme zur Bewältigung des Fachkräftemangels ist die verstärkte Investition in die Aus- bildung von pädagogischen Fachkräften. Durch Kooperationen mit Fachschulen und Ausbildungszentren soll die Zahl der Ausbildungsplätze erhöht und gezielt Nachwuchs gefördert werden. Praktikumsplätze in den Kindergärten geben angehenden Fachkräften die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln und sich für eine langfristige Tätigkeit in Baindt zu entscheiden. Im laufenden Jahr werden in den sieben Gruppen des Kindergartens Sonn, Mond und Sterne fünf Auszu- bildende in unterschiedlichen Ausbildungsformen angeleitet. Diese Aufgabe bedeutet für die Fachkräfte zunächst einen höheren Aufwand, bietet jedoch die Chance, nach Abschluss der Ausbildung eine Fach- kraft zu gewinnen, die bereits mit der Einrichtung und dem Team vertraut ist. Direkteinstieg als neue Möglichkeit zur Fachkraftausbildung Der Direkteinstieg ist ein innovativer Ausbildungsweg für Fachkräfte im Kindergartenbereich, der durch das Arbeitsamt finanziell unterstützt wird. Diese Ausbildungsform ermöglicht es Quereinsteigern und Interessier- ten ohne pädagogischen Hintergrund, durch verkürzte Ausbildungszeiten und praxisorientierte Lernphasen schnell die Qualifikation als Erzieherinnen und Erzieher zu erlangen. Besonders Menschen, die eine be- rufliche Umorientierung anstreben, profitieren von dieser Möglichkeit, die es ermöglicht, rasch als aner- kannte Fachkraft in den Kindertageseinrichtungen tätig zu werden. Die Gemeinde Baindt wollte diesen Weg ebenfalls im Kindergarten erproben, jedoch kam es bislang zu keiner Anstellung. Attraktive Arbeitsbedingungen Attraktive Arbeitsbedingungen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften in Baindt sind von entschei- dender Bedeutung. Eine mögliche Maßnahme wäre die Erhöhung der Leitungszeit, um die Belastung für Führungskräfte und Fachpersonal zu reduzieren. Zusätzlich könnten durch die Bereitstellung von Vertre- tungs- und Zusatzkräften über den Mindestpersonalschlüssel des KVJS hinaus die Arbeitsbedingungen ver- bessert werden. Dies würde dazu beitragen, den hohen Krankenstand unter Fachkräften durch geringere Arbeitsbelastung in Vertretungssituationen zu minimieren. Seite 35 von 39 Die Gemeinde unterstützt dies konkret, indem zusätzlich zum Mindestpersonalschlüssel Krankheitsvertre- tungsstellen mit 0,41 Stellenanteilen im Kindergarten SMS vorgesehen sind. Außerdem liegt die Vorberei- tungszeit (Zeit ohne Betreuung) bei 25 % der Arbeitszeit eines Mitarbeiters. Damit liegt Baindt über dem vom KVJS vorgesehenen Richtwert von zehn Stunden pro Woche und Gruppe. Für diese zusätzliche Vor- bereitungszeit wurden ab dem 01.09.2025 1,5 zusätzliche Stellen geschaffen. Weiterbildungsangebote Fort- und Weiterbildungsangebote für das bestehende Personal sind ein weiterer wichtiger Baustein. Durch regelmäßige Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen können die Fachkräfte ihre Kompetenzen erwei- tern und sich auf neue pädagogische Herausforderungen vorbereiten. Dies trägt zur Erhöhung der Zufrie- denheit und Bindung der Mitarbeiter bei. Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege soll das Berufsfeld der pädagogischen Fachkräfte im Kindergarten attraktiver gemacht werden. Informationskampagnen, Tage der offenen Tür in den Kinderta- geseinrichtungen und positive Berichterstattung können dazu beitragen, das Interesse am Beruf zu steigern und neue Fachkräfte zu gewinnen. Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten Die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten ermöglicht, zukünftige Absolventen auf die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen aufmerksam zu machen und frühzeitig zu rekrutieren. Praktika und Praxis- semester in den Einrichtungen bieten den Studierenden die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sam- meln und erste Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern zu knüpfen. Durch die Einführung und konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen könnte die Gemeinde Baindt eine langfristige Strategie zur Reduzierung des Fachkräftemangels entwickeln und die qualitativ hochwertige Betreuung in ihren Kindertageseinrichtungen sicherstellen. Hauswirtschaftliche Kräfte Alle Baindter Kindertageseinrichtungen bieten den Kindern ein warmes Mittagessen an. Aufgrund der zahlreichen und vielfältigen pädagogischen und organisatorischen Aufgaben ist es den pädagogischen Fachkräften nicht möglich, die zusätzlichen Aufgaben wie z.B. das Essen annehmen, kontrollieren, warm machen bzw. halten, Tisch decken, Tisch abräumen, Spülmaschine ein- und ausräumen, Tische wischen und Boden reinigen (für die Betreuung am Nachmittag) zu übernehmen. Aus diesem Grund erledigen in allen Einrichtungen sogenannte hauswirtschaftliche Kräfte oder FSJ-Kräfte diese zusätzlichen Aufgaben. Inklusion – Integration Nach dem SGB VIII (Jugendhilfe), dem KiTaG und dem Orientierungsplan Baden-Württemberg sollen Kinder mit und ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden. Jede Gruppe kann als Seite 36 von 39 integrative Gruppe geführt werden, sofern mindestens ein Kind mit Behinderung aufgenommen wird. Eine integrative Betreuung kann nur erfolgen, wenn die hierfür geforderten personellen und sachlichen Voraus- setzungen erfüllt werden können. Die speziellen Leistungen für die Kinder können als Eingliederungshilfe beim Landratsamt Ravensburg beantragt werden. Ein zusätzlicher Betreuungsbedarf von Kindern mit Be- hinderung ist mit dem Mindestpersonalschlüssel nicht abgedeckt. Förderung von Freiwilligendiensten Zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in den Kindergärten und der Lehrkräfte an der Kloster- wiesenschule stellt die Gemeinde Freiwilligendienststellen bereit. Im Schul- und Betreuungsjahr 2025/2026 konnten nur zwei von sechs FSJ-Stellen besetzt werden, da es an Bewerbungen fehlte oder Bewerber nicht geeignet waren. Eine FSJ-Stelle wurde in der Schule besetzt, eine weitere im Kindergarten, die allerdings nur bis zum 31.12.2025 verlängert werden konnte. Zusammenfassung Qualitativer Bedarf Die qualitative Bedarfsplanung in Baindt umfasst die Platzvergabe, den Einsatz von Personal sowie ergän- zende Unterstützungsangebote. Grundlage bilden transparente Vergabekriterien, die Vorrang für Kinder aus Baindt sichern und bei Engpässen eine faire Entscheidung ermöglichen. Ergänzend werden digitale Vormerkungen genutzt, um die Planung zu vereinfachen und langfristig zu sichern. Die Qualität der Betreuung hängt maßgeblich vom pädagogischen Personal ab. Kontinuierliche Fortbil- dung, Teamarbeit, Elternkooperation und ein hohes Maß an Professionalität prägen die Arbeit in den Einrichtungen. Gleichzeitig bleibt der Fachkräftemangel eine zentrale Herausforderung. Offene Stellen in mehreren Einrichtungen sowie fehlendes Personal für die Wiedereröffnung von Gruppen verdeutlichen die Problematik. Zur Sicherung der Betreuung verfolgt die Gemeinde verschiedene Strategien: Investition in Ausbildung und Nachwuchs, Erprobung neuer Ausbildungswege, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Ausbau von Ver- tretungsstellen, Fort- und Weiterbildungsangebote, Imagepflege sowie Kooperationen mit Hochschulen. Hauswirtschaftliche Kräfte, FSJ-Stellen und Integrationshilfen ergänzen die Fachkräfte und tragen zur Ent- lastung bei. Auch die Inklusion von Kindern mit besonderem Förderbedarf wird durch entsprechende Un- terstützung sichergestellt. Seite 37 von 39 5. Fazit Die Gemeinde Baindt verfügt über ein solides Fundament in der Kinderbetreuung und ergreift Maßnahmen, um künftigen Herausforderungen frühzeitig zu begegnen. Wichtig bleiben die laufende Beobachtung der Kinderzahlen, Investitionen in Fachkräfte sowie die Stärkung von Leitungen und Praxisanleitungen. a) Quantitativer Bedarf Die Gemeinde verfügt insgesamt über ein stabiles Platzangebot. Für Kinder unter drei Jahren besteht ein geringer Bedarf, der durch Tagespflege und Großtagespflege ergänzt wird. Im Altersbereich zwei bis drei Jahre können alle Vormerkungen berücksichtigt werden, zusätzliche Aufnahmen wären nur durch Wieder- eröffnung weiterer Gruppen möglich. Für Kinder ab drei Jahren ist die Versorgung gesichert. Engpässe ergeben sich vor allem aus der personellen Situation, nicht aus fehlenden Räumen. b) Qualitativer Bedarf Die Qualität wird durch klare Vergabekriterien, engagiertes pädagogisches Personal und Unterstützungs- angebote geprägt. Die digitale Vormerkung schafft Transparenz und erleichtert die Planung. Der Fachkräf- temangel bleibt der entscheidende Faktor für stabile Strukturen. Die Gemeinde setzt auf Ausbildung, Quer- einstiege, Fortbildungen, bessere Arbeitsbedingungen und Entlastung durch Zusatzkräfte wie Hauswirt- schaft, Freiwilligendienste und Integrationshilfen. Entscheidend ist, dauerhaft genügend qualifiziertes Per- sonal zu gewinnen und zu halten. c) Zukunftsaussichten Die Prognosen des Statistischen Landesamtes bis 2040 deuten auf eine weitgehend stabile Entwicklung des Bedarfs hin. Erst ab 2040 zeichnet sich ein leichter Anstieg bei den Kindern ab drei Jahren ab. Berücksichtigt man Wanderungen, bleibt der Bedarf nahezu konstant. Neubaugebiete und die Aufnahme von Asylbewerberfamilien sind in den Prognosen nicht enthalten, können die Zahlen aber kurzfristig erhö- hen. Auch organisatorische Entscheidungen wie die Wiedereröffnung der Gruppe Himmelszauber zeigen, dass die Bedarfsdeckung nicht allein von statistischen Daten abhängt. Für die Zukunft bleibt daher eine flexible Steuerung notwendig, die Kinderzahlen regelmäßig überprüft, Personalkapazitäten sichert und Anpassungen zeitnah ermöglicht. d) Maßnahmen zur Optimierung der quantitativen Bedarfsermittlung Zur Verbesserung der Bedarfsplanung sind Maßnahmen vorgesehen, die die Datenbasis präzisieren, Transparenz erhöhen und die Versorgung insbesondere im U3-Bereich absichern. Seite 38 von 39 Regelmäßige Bedarfsabfragen bei Sorgeberechtigten Durch regelmäßige Abfragen wird die tatsächliche Nachfrage nach Betreuungsplätzen zuverlässig erfasst. So lassen sich unklare Situationen frühzeitig klären, offene Bedarfe erkennen und Prognosen anpassen. Gleichzeitig erhalten Familien mehr Transparenz über ihre Möglichkeiten. Transparente Erfassung von in Baindt wohnhaften und auswärtigen Kindern Die Bedarfsplanung unterscheidet klar zwischen Kindern aus Baindt und auswärtigen Kindern. Erfasst wird auch, welche Baindter Kinder Einrichtungen in Nachbargemeinden besuchen und welche Gründe dafür vorliegen (z. B. besondere Konzepte, Nähe zum Arbeitsplatz). Diese Informationen sichern eine bedarfs- gerechte Nutzung der vorhandenen Plätze und berücksichtigen interkommunale Wechsel. Unterstützung der Tagesmütter in Baindt Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren durch Tagesmütter ist ein wichtiger Bestandteil der Betreu- ungslandschaft und bleibt für die Gemeinde von Bedeutung. Ein Blick in umliegende Kommunen zeigt unterschiedliche Modelle: Teilweise verzichten Gemeinden auf eine Förderung, in anderen Fällen erfolgt ein Zuschuss pro Kind und Betreuungsstunde oder ein pauschaler Betrag. Manche Kommunen stellen selbstständigen Tagesmüttern Räumlichkeiten zur Verfügung oder beschäftigen sie direkt. Die Verwaltung bereitet einen Vorschlag zur Unterstützung der Tagesmütter für den Gemeinderat vor. Derzeit liegt ein Antrag auf Förderung durch die Gemeinde vor. e) Maßnahmen zur Optimierung der qualitativen Bedarfsermittlung Erhöhung der Leitungszeit zur Entlastung und Qualitätssteigerung in Baindt Gemäß § 1 Abs. 4 KiTaVO (Baden-Württemberg) steht jeder Kindertageseinrichtung ein Mindestkontin- gent von sechs Wochenstunden Leitungszeit zu. Für jede zusätzliche Gruppe erhöht sich dieser Zeitrahmen um zwei Stunden wöchentlich. Das ergibt zum Beispiel bei einem zweigruppigen Kindergarten acht Stun- den Leitungszeit pro Woche und bei drei Gruppen zehn Stunden. Der KVJS empfiehlt den Trägern, über diese gesetzlich verbindliche Mindestregelung hinaus zusätzliche Leitungszeit zu gewähren. Damit entste- hen bessere Voraussetzungen für konzeptionelle Arbeit, Teamführung und Personalentwicklung. Bei den beiden anderen Kindergärten in Baindt (Kindergarten St. Martin und Waldorfkindergarten) erfolgt eine gesonderte Betrachtung. Dort umfassen die Leitungsaufgaben zusätzliche Bereiche wie die Vorberei- tung der Abrechnung der Elternbeiträge, die Abrechnung sowie die Verwaltung des Programms Mensa- Max. Aufgrund dieser erweiterten Aufgabenstellungen liegt die Leitungsfreistellung zum Beispiel im Kinder- garten St. Martin bereits bei 0,50 VK (20 Stunden pro Woche). Die Verwaltung prüft für die drei gemeindeeigenen Häuser den notwendigen Umfang einer Erweiterung der Leitungszeit und erarbeitet hierzu eine Vorlage. Seite 39 von 39 Stärkung der Praxisanleitung und Investition in die Ausbildung von Fachkräften Um den Bedarf an Fachkräften langfristig zu sichern, sind Investitionen in die Ausbildung notwendig. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Praxisanleitung, da sie entscheidend für die Qualität der Ausbildung und die Bindung von Nachwuchskräften ist. Über das Kita-Qualitätsgesetz können für PiA-Auszubildende jährlich bis zu 2.000 € pro Person bzw. Ausbildungsstelle beantragt werden. Die Förderung gibt es nur, wenn die Praxisanleitung ausreichend Zeit erhält (15 % ihrer Beschäftigungszeit) und die monatliche Zulage von 70 € gezahlt wird.“ Da Praxisanleitung in allen Ausbildungsformen zusätzlichen Aufwand bedeutet, prüft die Verwaltung eine einheitliche Regelung. In umliegenden Kommunen gibt es dazu verschiedene Modelle: Manche gewähren feste Stundenkontingente, andere zahlen zusätzlich Pauschalen. Auch die Frage, ob Auszubildende beim Mindestpersonalschlüssel berücksichtigt werden, wird unterschiedlich gehandhabt. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat verschiedene Möglichkeiten vorstellen, wie die Anleitung von Auszubildenden und Praktikanten entlastet und gleichzeitig die Ausbildungsqualität gestärkt werden kann. Grundlage der Beratung sind Modelle für Freistellungszeiten, finanzielle Anerkennung oder eine ange- passte Anrechnung auf den Personalschlüssel.[mehr]

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          Jahrgang 2026 Freitag, den 20. März 2026 Nummer 12 Amtsblatt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Führung: Datum: Uhrzeit: Dauer: Treffpunkt: Kosten: e i n l a d u n g z u r Gruselführung durch die Paul Sägmüller 27.März 2026 18:00 Uhr ca. 60Minuten Friedhof (Parkplatz) 5 Euro pro Person Wir freuen uns auf einen spannenden Abend! Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um verbindliche Anmeldung an b.winkler@baindt.de bis zum 26.03.2026. Bitte bringen Sie das Geld an diesem Abend passendmit. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Sanierung des Therapiebads am SBBZ Sehen in Baindt ist gesichert Große Spendenbereitschaft macht es möglich: Erfolgreiche Spendenkampagne sichert die Zukunft des „Bädle“. Das unverzichtbare Therapieangebot für Kinder und Jugendliche mit Seh- und Mehrfachbehin- derung bleibt erhalten. Die dringend notwendige Sanierung des Therapiebads „Bädle“ am Sonderpädagogischen Bildungs- und Be- ratungszentrum (SBBZ) Sehen in Baindt der Stiftung St. Franziskus ist gesichert. Dank der großen Spenden- bereitschaft zahlreicher Unterstützerinnen und Unterstützer sind bislang 325.000 Euro zusammengekommen. Damit ist die finanzielle Grundlage für das Projekt geschaffen. Das SBBZ Sehen in Baindt der Stiftung St. Franziskus ist eine spezialisierte Facheinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderungen, häufig verbunden mit komplexen Mehrfachbehinderungen und hohem Pflege- und Unterstützungsbedarf. Die Einrichtung vereint sonderpädagogische Bildung mit therapeutischer und pflegerischer Förderung. Ein interdisziplinäres Team aus u.a. Sonderpädagoginnen und -pädagogen, Fach- lehrkräften, spezialisierten Fachdiensten sowie Therapeutinnen und Therapeuten begleitet die Schülerinnen und Schüler individuell und ganzheitlich. Das SBBZ Sehen in Baindt ist damit eine zentrale Kompetenzstelle für Menschen mit Seh- und Mehrfachbehinderungen in der Region. Ein zentraler Bestandteil dieses Förderangebots ist das hauseigene Therapiebad. Das sogenannte „Bädle“ ist seit über 40 Jahren in Betrieb und inzwischen stark sanierungsbedürftig. Die Technik ist veraltet, Ersatzteile sind nicht mehr verfügbar. Der geschätzte Sanierungsaufwand beläuft sich auf rund 500.000 Euro. Für Kinder und Jugendliche mit Sinnesbehinderungen und komplexen Mehrfachbehinderungen ist das Therapiebad je- doch ein unverzichtbares therapeutisches Angebot. Es fördert Beweglichkeit und Motorik, lindert Schmerzen und bietet einen geschützten Raum für Entspannung, Förderung und Lebensfreude. Um das Therapiebad langfristig zu erhalten, rief die Stiftung St. Franziskus im Frühjahr 2024 eine großange- legte Spendenkampagne zur Rettung des „Bädles“ ins Leben. Zahlreiche Einzelspenden, Benefizaktionen und Initiativen aus der Gemeinde Baindt und der Region trugen maßgeblich zum Erfolg der Kampagne bei. „In den vergangenen Jahren mussten zahlreiche Therapiebäder in der Region schließen. Umso bemerkenswerter ist es, dass wir dank der großartigen Unterstützung nun die Sanierung des Therapiebads im SBBZ Sehen in Baindt auf den Weg bringen können und das „Bädle“ damit langfristig gesichert ist“, sagt Dr. Marcus Adrian. Das einzigartige Engagement so vieler Menschen für die Einrichtung in den vergangenen Monaten sei alles andere als selbstverständlich. „Ohne den Rückhalt von vielen Menschen und die Verbundenheit mit einer so engagierten Elternschaft wäre die Rettung des Therapiebads nicht möglich gewesen. Wir sind allen Unter- stützerinnen und Unterstützern so dankbar!“, betont Dr. Marcus Adrian. Geplant ist, noch im Laufe dieses Jahres mit der Sanierung des Therapiebades zu begin- nen. Derzeit startet die detaillierte Planungs- phase, im Anschluss soll die bauliche Umset- zung erfolgen. „Aktuell besteht zwar noch eine kleine Finanzierungslücke. Wir sind jedoch zu- versichtlich, dass diese dank weiterer Unter- stützung in absehbarer Zeit geschlossen wer- den kann“, so Dr. Marcus Adrian optimistisch. Weitere Informationen zum Projekt und direkte Spendenmöglichkeiten unter www.stiftung-st-franziskus.de/baedle-baindt Spendenkonto: Sparkasse Rottweil IBAN: DE56 6425 0040 0000 5403 40 BIC: SOLA DE S1 RWL Verwendungszweck: Bädle Baindt Durch die erfolgreiche Spendenkampagne ist es nun möglich, dass Therapiebad am SBBZ Sehen in Baindt zu sanieren Foto: Stiftung St. Fanziskus Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Sicherung und Verbesserung der medizinischen Versorgung als Ziel: Pilot-Projekt Interkommunale Zukunftswerkstatt Gesundheitsversorgung in und mit sechs Kommunen im Landkreis Ravensburg gestartet Die insgesamt sechs mitwirkenden Gemeinden (Baien- furt, Baindt, Berg, Fronreute, Horgenzell und Wolperts- wende) sind eine von drei Pilotregionen im ländlichen Raum Baden-Württembergs, die an der „Interkom- munalen Zukunftswerkstatt Gesundheitsversorgung“ teilnehmen. Ziel des Projekts ist es, die medizinische Versorgung in der Region langfristig zu sichern und zukunftsfähig zu gestalten. Die Gesundheitsversorgung steht in vielen Regionen Deutschlands vor großen Herausforderungen – be- sonders im ländlichen Raum. Krankenhäuser müssen schließen, Haus- und Fachärzte gehen in den Ruhe- stand, ohne Nachfolger gefunden zu haben. Viele Bür- gerinnen und Bürger sehen die bestehenden Versor- gungsstrukturen bedroht. Um dieser Entwicklung zu begegnen, müssen regiona- le medizinische Versorgungsstrukturen neu gedacht und besser miteinander verknüpft werden. Dabei ar- beiten jedoch viele unterschiedliche Akteure mit je- weils eigenen Rahmenbedingungen zusammen – eine übergeordnete Zuständigkeit für die gemeinsame, be- rufsgruppenübergreifende Planung gibt es bislang nicht. Der Handlungsdruck auf die Kommunen wächst, doch oft fehlen ihnen die notwendigen Ressourcen und Fachkenntnisse. Genau hier setzt das Pilotprojekt „Interkommunale Zu- kunftswerkstatt Gesundheitsversorgung“ an, welches durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Rahmen des Kabinetts- ausschusses Ländlicher Raum gefördert wird. Ziel ist es, Regionen – bestehend aus mehreren Gemeinden – fachkundig und neutral bei der strategischen Weiter- entwicklung ihrer Gesundheitsversorgung zu unterstüt- zen. Der auf ein Jahr angelegte Prozess orientiert sich an den spezifischen Gegebenheiten vor Ort und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit lokalen Leistungserbrin- gern und Entscheidungsträgern. Am Ende sollen ein gemeinsames Zielbild für die künf- tige Versorgungslandschaft für die Region entstehen – erarbeitet von Vertreterinnen und Vertretern ver- schiedener Gesundheitsberufe und -institutionen – und konkrete erste Umsetzungsschritte festgelegt werden. Die Zukunftswerkstatt dient zugleich als Plattform für den kontinuierlichen interkommunalen Austausch, um die Patientenversorgung in der Region langfristig zu sichern und zu verbessern. Ihre Gemeindeverwaltung Tag des Wassers am 22.03.2026 Motto „Wo Wasser fließt, wächst Gleichberechtigung“ Der internationale „Tag des Wassers“ findet jährlich am 22. März statt. Er erinnert daran, dass sauberes Wasser eine grundlegende Voraussetzung für Gesundheit und Entwicklung ist. Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins und durch kein anderes ersetzbar. Darüber hinaus bildet Wasser die zentrale Grundlage für die Nahrungs- mittelproduktion und ist unverzichtbar für Gewerbe und Industrie. Ziel muss es daher sein, durch geeignete Maß- nahmen einen schonenden und nachhaltigen Umgang mit dieser wertvollen Ressource sicherzustellen – zum Schutz unserer eigenen Lebensgrundlagen und der künf- tigen Generationen. Der Weltwassertag 2026 steht unter dem Motto: „Wo Wasser fließt, wächst Gleichberechtigung“. Der Weltwassertag 2026 wird von UNICEF und UN Wo- men geleitet und von UN-Water koordiniert. Seit dem Jahr 2000 haben weltweit 2,2 Milliarden Menschen Zugang zu sicher verwaltetem Trinkwasser erhalten. Dennoch ver- fügen weiterhin 2,1 Milliarden Menschen in unmittelbarer Wohnortnähe über keinen gesicherten Zugang. Beson- ders betroffen sind Frauen und Mädchen: Über eine Milliarde Frauen haben keinen sicheren Zugang zu Trinkwasser. Weltweit wenden Frauen und Mädchen täglich rund 250 Millionen Stunden für das Wasserholen auf – mehr als dreimal so viel wie Männer. - 380 Millionen Frauen und Mädchen leben in Regionen mit hoher oder kritischer Wasserknappheit. Dies ent- spricht 9,5 Prozent der weltweiten weiblichen Bevöl- kerung. - Eine unzureichende Wasserversorgung wirkt sich unmittelbar auf Gesundheit, Bildung, Sicherheit und wirtschaftliche Teilhabe aus. Unsicheres Wasser und mangelhafte Hygiene führen weltweit täglich zu rund 1.000 Todesfällen bei Kindern unter fünf Jahren. Wasser steht für Hygiene, Energie und Gesundheit. Als elementares Lebensmittel ist der Zugang zu ausreichend sauberem Wasser jedoch nicht für alle Menschen glei- chermaßen gewährleistet. Der Weltwassertag soll daher die Aufmerksamkeit auf diese essenzielle Ressource len- ken und einen Beitrag zu einer gerechten und nachhalti- gen Nutzung leisten. Die herausragende Bedeutung des Grundwassers als unverzichtbarer Bestandteil des Wasserkreislaufs sowie die Belastungen durch menschliche Einflüsse und den fortschreitenden Klimawandel sind vielen Menschen nicht hinreichend bewusst. Vor diesem Hintergrund rücken die Vereinten Nationen den Wert und die Schutzbedürftigkeit unseres Grundwassers verstärkt in den gesellschaftlichen und politischen Fokus. Zu den natürlichen Wasserspeichern und -filtern zählen Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Der Altdorfer Wald ist mit einer Fläche von rund 82 km² nach dem Schwarz- wald das zweitgrößte zusammenhängende Waldgebiet Baden-Württembergs. Angesichts seiner Bedeutung für Klimaausgleich, Artenschutz, Erholung, Landschaftsbild und Tourismus erscheint es sachgerecht, das gesamte Waldgebiet unter die Schutzkategorie des Landschafts- schutzes zu stellen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt nimmt den Tag des Wassers zum Anlass, für das Thema Trinkwasser als Lebensmittel Nummer eins zu sensibilisie- ren. Der im Regionalplan vorgesehene Kiesabbau in der Gemeinde Vogt, Ortsteil Grund, berührt das Schutzgebiet der Trinkwasserquelle „Weißenbronnen“ des Zweckver- bandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Zwischen der äußeren Grenze des Wasserschutzgebie- tes und der in Betracht gezogenen Abbaufläche liegen lediglich wenige Meter. Nach fachlicher Einschätzung ei- nes Geologen sollte das Wasserschutzgebiet in seiner Ausdehnung entsprechend angepasst werden. Denkbar ist eine Erweiterung auf mindestens 5,5 km². Der Zweck- verband hat hierzu beim Landratsamt Ravensburg – Un- tere Wasserbehörde – einen Antrag auf Erweiterung des Wasserschutzgebietes gestellt. Darüber hinaus wurde im Rahmen einer Normenkontrolle Klage gegen die Gesamt- fortschreibung des Regionalplans erhoben, insbesondere gegen die Ausweisung von Grund als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe – mit Blick auf den Grundwasserschutz und das Land- schaftsschutzgebiet Altdorfer Wald. Die Quelle „Weißenbronnen“ versorgt die Gemeinden Bai- enfurt und Baindt mit Trinkwasser in höchster Qualität und ausreichender Menge. Zugleich stellt sie gemeinsam mit ihrem Einzugsgebiet aus geologischer und hydrologi- scher Sicht ein außergewöhnliches Trinkwasserreservoir dar – nicht nur für beide Gemeinden, sondern perspekti- visch auch für weite Teile des Schussentals. Der Schutz von Gewässern und Trinkwasser kann nicht allein von Versorgungsunternehmen und Behörden gewährleis- tet werden. Vielmehr ist jede und jeder Einzelne gefordert, durch verantwortungsbewusstes Handeln – etwa bei der Abwasser- und Abfallentsorgung, beim Einsatz von Pflan- zenschutzmitteln oder bei der Reduzierung des CO₂-Fuß- abdrucks – zum Erhalt der Ressource Wasser beizutragen. Die Versorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt aus dem Gebiet Weißenbronnen wurde durch den Bau einer Querverbindung zusätzlich abgesichert. Kaum ein Lebensmittel wird in Deutschland so regelmäßig und umfassend kontrolliert wie Trinkwasser. Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist einwandfrei und als Durstlöscher bestens geeignet, wie auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) bestätigt. Diese hohe Qualität ist jedoch keine Selbstverständlichkeit: Rund 1,2 Milliarden Menschen weltweit haben keinen Zugang zu sauberem Wasser. Der Internationale Tag des Wassers am 22. März soll daher auf den besonderen Wert von sauberem Trinkwasser aufmerksam machen. Die regelmäßigen Wasseranalysen im Versorgungsgebiet Baienfurt-Baindt bestätigen die ausgezeichnete Qualität des Trinkwassers, das der Zweckverband seinen Bürge- rinnen und Bürgern zur Verfügung stellt. Auch die Kinder der Klosterwiesenschule Baindt erhalten zum Mittagessen hochwertiges Trinkwasser, das mithil- fe einer Aufbereitungsanlage mit Kohlensäure versetzt und gekühlt werden kann. So steht jederzeit frisches und schmackhaftes Wasser zur Verfügung – eine gesunde und nachhaltige Art der Erfrischung. Auf dem Dorfplatz wurde zudem ein vom Bundesumwelt- ministerium geförderter Trinkbrunnen errichtet. Trink- brunnen sind ein wichtiger Baustein kommunaler Hit- zevorsorge und leisten einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Folgen ho- her Temperaturen. Baienfurt/Baindt, 22.03.2026 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Dorfputzete 2026 WANN: 21. März, 09:00 Uhr WO: Feuerwehrhaus WER: Die gesamte Bevölkerung Warnwesten und Handschuhe gerne selber mitbringen Um ca. 12 Uhr gemeinsames Vesper Bei wirklich schlechtem Wetter entfällt die Dorfputzete Gemeinsam halten WIR Baindt sauber Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. März 2026 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2026 wird nichts bekannt gegeben. Aus der nicht öffentlichen Bauausschusssitzung vom 16. März 2026 ist Folgendes bekannt zu geben: Der Bau- ausschuss beauftragt Herrn Robert Elbs von der Bau- werkserhaltung GmbH mit einer Bestandsaufnahme der Laubengänge auf dem Schulareal sowie einer Kosten- schätzung für erforderliche Sanierungsmaßnahmen. Un- tersucht werden insbesondere das Dach des Übergangs zum gelben Gebäude, mögliche Karbonatisierung an drei Säulen sowie Schäden im Bereich der Decke. Bericht der Bürgermeisterin Wirtschaft und Weißwurst: Die Veranstaltung Wirtschaft und Weißwurst für örtliche Gewerbetreibende findet am 25. April 2026 in den Räumlichkeiten der Firma Hoppe Heizung im Gewerbegebiet Mehlis statt. Veranstaltungsreihe Gemeindejubiläum: Im Rahmen der Veranstaltungsreihe zum Gemeindejubiläum findet als erste Veranstaltung ein Erinnerungscafé mit Voranmel- dung am 22. Mai 2026 statt. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Auftragsvergabe Erneuerung Wasserleitung und Stra- ßensanierung Hirschstraße von Baindt bis zum Ort- seingang Sulpach Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten für die Erneu- erung der Wasserleitung und Straßensanierung in der Hirschstraße wird an die Firma Dobler mit einer Ange- botssumme von 421.463,95 € brutto erteilt. Auftragsvergabe Straßenanpassung Marsweilerstra- ße vom inneren Kreisverkehr bis zur Einmündung in die Fischerstraße Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten zur Straßenan- passung in der Marsweilerstraße vom inneren Kreisver- kehr bis zur Einmündung in die Fischerstraße wird an die Hubert Käser Asphaltbau GmbH, Wolfegg mit einer An- gebotssumme von 111.038,61 € brutto erteilt. Bauantrag zu einer privilegierten Agri-PV-Anlage auf Flst. 1175 und 1176 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung einer Agri-PV-Anlage, privilegiert bis 2,5 ha mit Neben- anlage wird erteilt. Kostenzusammenstellung Neugestaltung Dorfplatz Der Gemeinderat nimmt die Kostenzusammenstellung der Neugestaltung Dorfplatz zur Kenntnis. Verlängerung der Betrauung der Bodensee-Ober- schwaben-Bahn GmbH & Co. KG mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zur Sicher- stellung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: Die Gesellschaf- ter und die zuschussgebenden Gemeinden haben sich zu einer Gruppe von Behörden im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 zusammengeschlossen und stimmen darin überein, die mit der Anlage beigefügte Änderung der Betrauung der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG unverzüglich durch korrespondierende Gremien- beschlüsse der Mitglieder der Behördengruppe mit einer gesellschaftsrechtlichen Weisung umzusetzen. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tages- ordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwal- tung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ seite/de/rathaus/02/WB/ Ratsinformationssystem.html Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD).: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) digitale Anlaufstelle der 116117 docdirekt.de Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 21. März und Sonntag, 22. März Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 21. März 2026 Achtal-Apotheke Baienfurt Ravensburger Str. 6 88255 Baienfurt Tel: 0751 50 69 44 0 Sonntag, 22. März 2026 Apotheke 14 Nothelfer Ravensburger Str. 35 88250 Weingarten Tel: 0751 56 11 11 0 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Die Stelle der Gemeinwesenarbeit ist aktuell nicht be- setzt. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fragestel- lungen an die Geschäftsstelle unter quartiersarbeit@ stiftung-liebenau.de, Tel. +49 7542 10-1018 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am - Samstag, 21. März 2026 von 13.00 bis 16.00 Uhr, - Samstag, 28. März 2026 von 13.00 bis 16.00 Uhr und - Samstag, 04.April 2026 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 10. Ap- ril 2026 geöffnet und danach jeden - Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und - Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen März 20.03. JHV - SV Baindt Vereinsraum 21.03. Dorfputzete 27.03. Gruselführung 27.03. JHV - Schalmeienkapelle BSS 29.03. JHV Förderverein Selige Irmgard Altenzentrum 30.03. DRK Blutspendetermin Baienfurt 30.03. Osterschießen - Schützengilde Schützenhaus - 01.04. April 01.04. Osterschießen - Schützengilde Schützenhaus 02.04. Offener Mittagstisch DB-Saal 03.04. Karfreitag 05.04. Ostersonntag 06.04. Ostermontag 06.04. Siegerehrung - Schützengilde Schützenhaus 17.04. Frauenfrühstück - Impulse BSS 19.04. Erstkommunion Kirche Baindt 20.04. JHV - Förderverein KWS Aula 21.04. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 22.04. Frühlingsfest - Seniorentreff BSS 24.04. JHV - Blutreitergruppe BSS 30.04. Maibaumstellen - Landjugend DP Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Bezirk 6 Am Föhrenried Grünenbergstraße Am Umspannwerk Annabergstraße Nr. 60 Baienfurter Straße Im Voken Birkenstraße Jägerweg Buchenstraße Lerchenstraße Mehlisstraße Sperlingweg Riedsenn Stöcklisstraße Sumeraugasse Storchenstraße Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 7 Boschstraße Bezirk 2 Daimlerstraße Badweg Dieselstraße Blumenstraße Dornierstraße Bronnenstubenweg Maybachstraße Dahlienstraße Röntgenstraße Hubertusweg Klosterhof Bezirk 8 Krokusweg Benzstraße Lilienstraße Dachsstraße Mühlstraße Eichhorngasse Nelkenstraße Friesenhäusler Straße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Froschstraße Tulpenstraße Fuchsstraße Veilchenstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Bezirk 3 Iltisstraße Fliederstraße Liebigstraße Kornblumenstraße Rehstraße Marsweilerstraße Siemensstraße Rosenstraße Wieselgasse Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 9 Amselstraße Bezirk 4 Annabergstraße Hasenweg Erlenstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kiesgrubenstraße Kümmerazhofer Weg Schönblick Marderstraße Sonnenstraße Mochenwangener Straße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Reishaufen Ziegelhalde Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Romahn/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Bolz 9406-25 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Cichon 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Osterfeiertage wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 02.04.2026 Abgabeschluss: 30.03.2026, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Bücherei Gemeindebücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Gemeindebücherei ist während der Osterferien von Montag, dem 30.03.26 bis Freitag, dem 10.04.26 geschlossen. Zur Informationi Klima-Spartipp des Monats März: Do it yourself Dinge selber machen und gestalten liegt derzeit voll im Trend. Egal ob Dekoartikel, Schmuck, Accessoires oder Möbel – Möglichkeiten, kreativ zu werden und Dinge selbst herzustellen oder zu gestalten, gibt es mehr als Märchen aus tausendundeiner Nacht. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Schließlich ist Sel- bermachen meistens günstiger, nachhaltiger und für viele Menschen obendrein entspannter, als Dinge einfach zu kau- fen. Neben Gegenständen für den eigenen Haushalt lassen sich natürlich auch Geschenke selber machen. Anlässe für selbstgemachte Geschenke gibt es schließlich jede Menge, ob Ostern oder Weihnachten, ob Geburtstage von Verwand- ten und Freunden oder Hochzeiten und viele mehr. Sie suchen Inspirationen für ein passendes Geschenk? Dann finden Sie im Internet, oder ganz klassisch in Büchern und Zeitschriften, jede Menge Tipps für selbstgemachte Ge- schenke. Von Basteltipps für Dekoartikel bis hin zu Strick- mustern und Nähvorlagen, die auch vom tapferen Schnei- derlein stammen könnten. Wer sich auf der Suche nach Anregungen nicht wie im Märchen auf den falschen Weg führen lässt, wird sicher schneller fündig, zumindest schnel- ler, als Dornröschen bei der Befreiung aus ihrem Schlaf. Besonders nachhaltig sind selbstgemachte Geschenke, wenn die verwendeten Materialien im eigenen Garten oder der umliegenden Natur gesammelt werden. Wer bei der Materialsuche in der Natur jedoch Materialien findet, die unter Naturschutz stehen, oder zufällig auf ein Pfefferkuchenhäuschen einer alten Dame trifft, lässt diese besser an Ort und Stelle liegen, denn sonst droht Ungemach mit einem bösen Zauberer. Um andere Menschen glücklich zu machen, braucht es weder einen Goldesel noch ein sich selbst deckendes Tischlein. Es reicht hier ein mit Herz und Liebe selbst ge- machtes Geschenk. Für den Fall, dass es mit dem Bas- teln eines Geschenks in Form eines Märchenprinzen oder einer Märchenprinzessin mal doch nicht klappt, gibt’s in Geschäften ausreichend Auswahl für fertige Geschenke. Beispielsweise als Ersatz für einen selbstgebauten Mär- chenprinz, eine selbstgekaufte „Königssohnrolle“. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Hospizbewegung Weingarten-Baienfurt- Baindt- Berg e.V. Offenes Singen im Hospiz Ambulant „Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Leitung: Schtine Ruoff, Chorleiterin Termin: Mittwoch, 25.03.2026 Zeit: 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Ohne Anmeldung Trauerbänkle auf dem Friedhof Einmal im Monat bieten wir Trauergespräche direkt auf dem Friedhof in Baindt an. So müssen sie sich nicht erst auf den Weg nach Weingar- ten machen, sondern können unsere Trauerbegleiterin- nen dort erreichen, wo Sie sowieso hingehen. Sie finden unsere Trauerbegleiterin an der Bank in Eingangsnähe. Sie wird durch Sitzpolster gekennzeichnet sein. An der „Trauerbank“ sind wir für Sie da, hören zu, sprechen oder schweigen mit Ihnen. Die Trauerbank kann auch ein Ort der Verbindung mit an- deren Trauernden sein, z. B. für mitfühlenden Austausch. Ob man auf der „Trauerbank“ miteinander schweigt oder spricht, das entscheidet jede,r selbst. Sie bietet einen ge- schützten Raum für Menschen, die in ihrer Trauer einen Ort suchen, um zur Ruhe zu kommen, zu gedenken, zu weinen, zu erinnern oder einfach nur zu sein. Termine: jeden vierten Montag im Monat, 15 - 16 Uhr, nur bei trockener Witterung Begleitung: Andrea Lanz, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin www.hospizbewegung-weingarten.de Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten 21. März - 29. März 2026 Gedanken zur Woche: Vorfreude ist die Fähigkeit, vor Freude außer sich zu sein, obwohl der Grund zur Freude noch gar nicht bei einem ist. Hans-Joachim Eckstein Samstag, 21. März 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Vittorio Pasquale 18.30 Uhr Baindt - Jugendgottesdienst zur Vorbereitung auf Ostern: „Licht an - Herz auf“, gestaltet von den Ministranten und dem Jugendchor, mit EhrungenMinistranten: Pauline Berlin, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Anna Jaudas, Fran- ziska Joachim, Mateo Oelhaf, Lenny Sonntag, Henri Sonntag, Mona Stiefvater,(† Josef Hei- ne, Kurt Elbs, Josefine Heine, Jahrtag: Pfarrer Franz Glaser)Misereor - Kollekte Sonntag, 22. März - 5. Fastensonntag - Misereor 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit der Gruppe MEILEMisereor - Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Maya Mittwoch, 25. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Im Pflegeheim St. Barbara Donnerstag, 26. März 16.30 Uhr Baindt - Beichte der Erstkommunionkinder und Gewandausgabe 20.00 Uhr Baindt - KGR - Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 27. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baindt - Gottesdienst in der Blindenschule 15.30 Uhr Baindt - Gruppenstunde zur Vorbereitung auf die Erstkommunion im Bischof-Sproll-Saal 16.00 Uhr Baindt - Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 28. März Keine Vorabendmesse Sonntag, 29. März - Palmsonntag (Sommerzeit!) 10.00 Uhr Baindt - Palmweihe vor der Kirche, feierliche Prozession in die Kirche, Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze. Palmenverkauf durch den Elternbeirat des Kiga St. Martin(† Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Kla- ra und Johannes Merk, Familie Schimanow- ski, Zita, Viktor und Emilie Markin, Else und Johann Neth, Ludmilla und Rochus Illenseer, Jahrtag: Nikolaus Schimanowski)Kollekte für das Heilige Land 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder (nach dem feier- lichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule) 10.00 Uhr Baienfurt - Palmweihe vor der Kirche, anschl. Eucharistiefeier mit dem Kirchenchor. Palmen- verkauf der Ministranten vor dem Gottesdienst 10.00 Uhr Baienfurt - Kleine Kirche, nach der Palmweihe gemeinsamer Einzug in die Kirche, anschlie- ßend ziehen wir weiter ins katholische Ge- meindehaus Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 17.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Jahresrechnung 2024 Die Jahresrechnung 2024 der Kirchengemeinde liegt vom 10. - 24. März 2026 zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf, jeweils zu den Bürozeiten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wir, die Minis, binden zusammen mit Baienfurt kleine Handpalmen Dafür brauchen wir Buchs, Kirschlorbeer, gerne auch an- dere grüne Zweige. Diese können ab Samstag, 21. März bis Freitag, 27. März an der Villa Kunterbunt, Marsweiler Str. 24 abgegeben werden. Palmsonntag, 29. März 2026, 10.00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt „Jesus zieht in Jerusalem ein “ Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen mit uns spielend Gottesdienst zu erle- ben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne begleiten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen während dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blindenschu- le und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. „Drei Geschlechter - ein Körper, Geist und Seele im Glauben“. Was haben Pop-Konzerte von Michael Jackson oder Lady Gaga mit theologischen Gesprächen über Kirche, Glauben und Identität zu tun? Patricia-Achim Kleyer aus Baienfurt, Mitglied des Kirchen- gemeinderats in Baindt, hat ein autobiografisches Buch veröffentlicht mit dem Titel „Drei Geschlechter - ein Körper, Geist und Seele im Glauben“. Auf 124 Seiten beschreibt die Autor:in ihren persönlichen Glaubensweg innerhalb der ka- tholischen Kirche - zwischen Identitätssuche, Spiritualität, kirchlichen Begegnungen und Erfahrungen aus Gesellschaft und Popkultur, ergänzt durch persönliche Gebetsübungen. Die Autor:in berichtet von Begegnungen mit Persönlichkeiten der katholischen Kirche. Das Buch ist im Verlag „tredition“ erschienen und bei Frauherr Kleyer oder über den deutsch- sprachigen Buchhandel zum Preis von 23,00 € erhältlich. Kirchenchor Baindt Nachruf In tiefer Trauer, aber erfüllt von Dankbarkeit für die vielen gemeinsamen Jahre, nehmen wir Abschied von unserer lieben Chorsängerin Helga Schulz 28.02.2026 Über 36 Jahre lang war sie eine tragende Säule unseres Chores. Mit ihrer klaren Sopranstimme verlieh sie unse- rem Gesang Glanz und Tiefe. Doch sie schenkte uns weit mehr als nur ihre Musik: Mit ihrem freundlichen Wesen und ihrer hilfsbereiten Art war sie oft das Herzstück un- serer Chores – jemand, der immer da war, wenn eine helfende Hand gebraucht wurde. Ihr tiefer christlicher Glaube war das Fundamt ihres Le- bens. Aus diesem Vertrauen heraus übernahm sie mit großer Pflichtbewusstheit Verantwortung: sieben Jahre lang als stellvertretende Vorsitzende und ein Jahr als Vor- sitzende. Es ging ihr stehts um das gute Miteinander – die Chorgemeinschaft war für sie eine Herzensangelegenheit. Wir spürten in ihrem Tun und Werken die Hingabe zum Lobpreis Gottes. Wir verlieren eine geschätzte Kameradin und eine treue Freundin, deren Platz in unserer Mitte nun leer bleibt, de- ren Stimme uns aber in steter Erinnerung bleiben wird. Unser tiefes Mitgefühl gilt ihrer Familie. Der Kirchenchor Baindt Pfarrer Bernhard Staudacher Chorleiter Rainer Strobel Vorsitzende Nadine Klotzer ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 22. März 2026 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich die- nen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. Mt 20,28 Samstag, 21. März 11.00 – 13.30 Uhr Baindt Konfi3, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Sonntag, 22. März Judika (5. Sonntag der Passionszeit) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 23. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 25. März 15.30- Baienfurt Konfi8-Gruppe 1, 16.30 Uhr Ev. Gemeindehaus 16.30- Baienfurt Konfi8-Gruppe 2, 17.30 Uhr Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 29. März Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Posaunenchor, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Glaube im Alltag „7 Wochen Ohne“ – NACHFRAGEN (Lukas 10,29) Ein Ge- genmittel zu einem harten Gesprächsabbruch ist Nachfragen: Ich verstehe dich nicht – erkläre mir deine Sicht! Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Gerade, wenn es um Fragen von Mitgefühl und Nächsten- liebe geht. Wie nahe lasse ich das Schicksal von Menschen an mich rankommen, die ich vielleicht gar nicht kenne? Da müssen wir drüber reden! (Text-Quelle: 7wochenohne.evangelisch.de, Bildquelle: 7wochenohne. evangelisch.de) --- Gemeinsam zum Adonia Musical Du bist zwischen 10 und 15 Jahre alt und hast Lust, gemeinsam mit anderen Ju- gendlichen ein cooles Musical mit christli- chem Inhalt zu besuchen, dann bist du hier genau richtig. Wann und wo? Donnerstag, 09. April um 16.00 Uhr im evangelischen Ge- meindehaus, Baienfurt - wir wollen uns zuerst als Gruppe kennenlernen, gemeinsam was Leckeres zu Abend essen und starten dann gemeinsam mit dem Bus zum Kultur- und Kongresszentrum nach Weingarten. Um 19.30 Uhr beginnt das Musical mit einer ungefähren Dauer von 90 Minuten. Infos zum Musical gibts unter www.adonia.de Interesse? Dann melde dich gerne bis spätestens 23. März unter: silvi.schwan@gmail.com Damit wir gut planen können, ist eine Anmeldung zwin- gend erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Wei- tere Infos gibt‘s nach der Anmeldung Dein Teens-Team der evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt / Baindt --- Tischabendmahl am Gründonnerstag, 02. April um 19.00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Herzliche Einladung zu ei- ner etwas anderen Form des Abendmahlsgottesdienstes, in der wir mit Anklängen an eine jüdische Passah-Feier feiern, in der Jesus das Abendmahl am ersten Gründonnerstag gestiftet hat. Wir bitten um Voranmeldung (telefonisch, schriftlich oder per Mail) im Pfarramt bis spätestens Dienstag, 31. März, damit wir genügend Plätze am Tisch vorberei- ten können. Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Offener Mittagstisch Jeden ersten Donnerstag im Mo- nat um 12:00 Uhr im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Baindt Herzliche Einladung! Nächster Mittagstisch 02.04.2026 Info und Anmeldung bis eine Wo- che vorher bei Ute Lins: 07502/6210899 Petra Maucher: 07502/621098 Unkostenbeitrag 12 € Wir laden ein Der Kreative Montag lädt zum Mitma- chen ein. Unsere nächsten Termine sind: 13. April Ingrid Allkemper Frühlings- motive auf Porzellan Porzellan- malerei 11. Mai Birgit Schwartz- Glonnegger Frühlings- landschaft Aquarell 15. Juni Elli Duelli Stillleben Gouache oder Acryl Anmeldungen bitte bis 4 Tage vor dem Termin bei p.neumann.sprink@gmx.de oder 0177 406 1011 Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Der SV Baindt lädt alle Mitglieder recht herzlich zu sei- ner Mitgliederversammlung am 20.03.26 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Mitgliederversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 20.03.2026 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Bosch- str. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen a. Tischtennis b. Turnen c. Fußball d. Alpin-Team 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen a. Schriftführer/in (2 Jahr) b. Frauenvertreterin (2 Jahre) c. Jugendvertreter/in (2 Jahre) d. 2 Kassenprüfer (1 Jahr) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 den Sven Zeller, Boschstr. 1/3, 88255 Baindt oder E-Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Mit- gliederversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Sven Zeller, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. Abteilung Fußball Ergebnis deutlicher als der Spielverlauf SV Ankenreute - SV Baindt 4:1 (2:0) Der SV Baindt II musste sich beim SV An- kenreute am Ende mit 4:1 geschlagen ge- ben – ein Ergebnis, das den Spielverlauf nur teilweise widerspiegelt. Die Baindter zeigten im Ver- gleich zur Vorwoche eine deutlich verbesserte Leistung und hätten das Spiel durchaus enger gestalten können. Der SVB startete engagiert in die Partie und bekam be- reits in der 2. Minute die große Chance zur Führung. Nach einem Foulspiel zeigte der Schiedsrichter auf den Punkt, doch Manuel Brugger konnte den fälligen Elfmeter nicht im Tor unterbringen. Nur wenige Minuten später folgte die kalte Dusche: In der 5. Minute brachte eine Flanke von außen Unordnung in die Baindter Defensive, R. Braun kam im Strafraum völlig frei zum Kopfball und traf zum 1:0 für die Gastgeber. Baindt zeigte sich davon jedoch zunächst wenig beein- druckt und antwortete fast im direkten Gegenzug mit einer guten Gelegenheit, als eine Flanke auf Hosse im Strafraum landete, dessen Kopfball jedoch knapp sein Ziel verfehlte. In der 25. Minute erhöhte Ankenreute dann auf kuriose Weise auf 2:0: Ein Eckball segelte direkt ins Tor. Auch danach blieb Baindt bemüht und kam zu weiteren Chancen. In der 32. Minute hatte Keppeler Pech, als sein Abschluss nur an das Kreuzeck klatschte. Dennoch ging es mit dem Zwei-Tore-Rückstand in die Pause. Nach dem Seitenwechsel kam der SVB stark aus der Ka- bine. Direkt zu Beginn der zweiten Halbzeit erspielte sich Baindt zwei große Möglichkeiten durch Schaffer, die je- doch ungenutzt blieben. Der verdiente Anschlusstreffer fiel schließlich in der 63. Minute: Nach einem Freistoß von Kronenberger verlängerte Keppeler per Kopf, Luca Bosch stand richtig und traf zum 2:1. Die Hoffnung auf eine Aufholjagd währte allerdings nur kurz. Bereits in der 66. Minute stellte M. Issa mit dem 3:1 den alten Abstand wieder her. In der Folge versuchte Baindt weiter nach vorne zu spielen, doch klare Chan- cen blieben aus. Den Schlusspunkt setzte schließlich L. Rief, der in der 89. Minute einen Konter zum 4:1-Endstand abschloss. Trotz der Niederlage konnte der SV Baindt II eine deutlich bessere Leistung als in der Vorwoche gegen Weissenau zeigen. Vor allem die Anfangsphase und die starke Re- aktion nach der Pause machen Mut – mit etwas mehr Konsequenz im Abschluss und einem anderen Spielver- lauf hätte diese Partie durchaus enger ausgehen können. Ausblick: Am kommenden Sonntag steht das Derby gegen Baien- furt an. Dort trifft der SVB auf den aktuellen Tabellenfüh- rer – eine große Herausforderung, auf die man nach der verbesserten Leistung jedoch gewappnet ist. Ziel wird es sein, den Favoriten zu ärgern und im Derby vielleicht für eine Überraschung zu sorgen. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (68. Kons- tantin Knisel), Patrick Späth, Kai Kostka (68. Niklas Hug- ger), Luca Bosch, Henry Hosse (83. Niklas Späth), Julian Keppeler, Manuel Brugger (68. Markus Wöhr), Daniel Kro- nenberger, Jacob Schaffer, Johannes Schnez (83. Moritz Gresser) - Trainer: Timo Geggier - Co-Trainer: Frank Sen- ger - Co-Trainer: Daniel Schmidt Schiedsrichter: Gianluca Ardemani - Zuschauer: 150 Tore: 1:0 Robin Braun (5.), 2:0 Daniel Deinhart (25.), 2:1 Luca Bosch (63.), 3:1 Mutasem Bellah Issa (66.), 4:1 Luca Rief (89.) Besondere Vorkommnisse: Manuel Brugger (SV Baindt II) scheitert mit Foulelfmeter an Torwart Stefan Gluns (2.). Vorschau: Sonntag, 22.03. 13.00 Uhr: SV Baindt II – SG Baienfurt Umkämpfter Auswärtssieg in Brochenzell VfL Brochenzell - SV Baindt 0:1 (0:0) Nach dem spielfreien Wochenende gastierte der SV Baindt am Sonntag beim Tabellenvierten aus Brochen- zell, der in der Vorwoche den FC Dostluk FN mit 3:1 besie- gen konnte. Die einwöchige Pflichtspielpause brachte für Trainer Keller aber keine personelle Entspannung - zum gesperrten Zweifel gesellten sich auch Fink (Oberschen- kelprobleme) sowie Torhüter B. Walser (Bänderverletzung im Sprunggelenk). Auf holprigem Geläuf entwickelte sich von Beginn an eine umkämpfte Partie mit wechselnden Feldvorteilen. Die erste Chance hatten die Gastgeber durch Feirle. Kurz darauf wurde es nach einem eigentlich harmlosen Rück- pass brenzlig: Der Ball sprang Odenbach aufgrund der Platzverhältnisse über den Fuß und kullerte nur knapp am Pfosten vorbei. Auf der Gegenseite köpfte Lang eine Flanke von rechts auf die Latte, ehe Kapitän Thoma we- nig später den Ball etwas zu ungenau am herauseilenden Beck vorbeilupfte. Nachdem es mit diesem leistungsgerechten 0:0 in die Kabine ging, agierte die Baindter Mannschaft ab Minu- te 46 deutlich agiler und flexibler als noch in Durchgang eins und ließ den VfL kaum noch zur Entfaltung kom- men. Fischer und Thoma vergaben zwar zunächst noch aussichtsreich, doch der SVB belohnte sich schlussend- lich für diese kleine Druckphase. Ein Pass auf Rechts zu Fischer zog die tiefstehende VfL-Abwehr auseinander, wobei Baindts Nummer 7 mit seiner butterweichen Flan- ke Walser am zweiten Pfosten fand, der überlegt zum 0:1 einnickte (65.). Da Lang einige Zeigerumdrehungen spä- ter aufgrund eines „Schwächeanfalls” 15 Meter vor dem Tor die große Chance auf das 0:2 verschenkte, ergaben sich in der Schlussphase so doch noch einige hitzige und umkämpfte Momente. Den möglichen Ausgleich nach ei- ner Ecke pfiff der Schiedsrichter aufgrund eines leichten Schubsers gegen Thoma zurück. Außerdem wurde „Li- nienrichter” Boenke von den VfL-Spielern freundlich ein Termin beim Optiker empfohlen, als er den Ball bei einem Konter im Aus sah. Schlussendlich brachte Kellers Team die Führung aber mit viel Einsatz über die Zeit und ver- gab in der Schlusssekunde vor dem leeren Tor - Keeper Beck war bei einem Standard nach vorne aufgerückt - sogar noch das 0:2. Mit diesem Sieg festigt der SVB seine Position in den Top 6 und macht gleichzeitig 3 Punkte auf den direkten Kon- kurrenten aus Brochenzell gut. SV Baindt: Conner Odenbach, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Lukas Walser (72. Max Kretzer), Marc Bolgert, David Krauter, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer (90. Übeydullah Gündogdu), Mika Dantona, Kevin Lang (82. Leon Geng) - Trainer: Markus Keller - Co-Trainer: Philipp Boenke Tore: 0:1 Lukas Walser (65.) Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vorschau: Sonntag, 22.03. 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Meckenbeuren Jugendfußball D-Juniorinnen Viertbeste Mannschaft in Baden-Württemberg Nach der erfolgreichen Qualifikation bei der Vorrunde der VR-Talentiade auf Verbandsebene traten unsere D-Ju- niorinnen am vergangenen Wochenende zum Final Four der besten Mannschaften aus Baden-Württemberg an. Am Vortag reisten sie bereits mit einem Bus, gesponsert von der Firma Franz Lohr GmbH, an und verbrachten ei- nen entspannten Abend mit Eltern und Spielerinnen. Am nächsten Morgen ging es erwartungsvoll und mit viel Fa- nunterstützung ins Turnier. Leider waren dann die Mann- schaften von der TSG Hoffenheim und dem FV Hegau zu stark, um sich für das Finale zu qualifizieren, doch im Spiel um den dritten Platz gegen Horrheim blieben sie auf Au- genhöhe, mussten sich letztlich jedoch im 6-m-Schießen knapp geschlagen geben. Trotzdem ein toller Erfolg unserer Mädels, die sich in der Gesamtabrechnung zu den vier stärksten D-Juniorin- nen-Teams in Baden-Württemberg zählen dürfen - herz- lichen Glückwunsch. Ein Dank geht an eine tolle Elternschaft, die die Mädels unterstützen und solche Turniere erst möglich machen und vor allem an das Trainerteam, die die Wochenenden hervorragend vorbereitet haben. Abteilung Tischtennis Bericht der Abteilungsversammlung 2026 Am 11.03.2026 fand die diesjährige Abtei- lungsversammlung im Vereinsheim Loch statt. Der Abteilungsleiter Tobias Nowak begann die Berichter- stattung mit einem Rückblick auf die Saison 2024/2025. Diese war für unseren Verein sportlich und organisato- risch ein gutes Jahr: Erwachsene 1 beendeten die Saison mit einem starken 2. Platz in der Landesklasse. Der Aufstieg ging über die Relegation in die Landesliga Gr. 4. Erwachsene 2 belegten in der Kreisliga C den 1. Tabel- lenplatz. Sie wurden somit Meister und stiegen ebenfalls auf in die Kreisliga B . Jungen 1 beendeten die Bezirksklasse mit einem 4. Platz und die Mädchen 1 beendeten die Saison mit dem 5. Platz der Bezirksklasse! Die Kreismeisterschaften im Januar 2025 waren ein gro- ßer Erfolg und dank der vielen Helfer eine rundum ge- lungene Veranstaltung. Das Hobbyturnier am Dreikönigstag, das durch den Aus- schuss und ein paar freiwilligen Helfern organisiert wird, wird von Jahr zu Jahr besser und wird sich weiterhin als fester Bestandteil im Jahreskalender etablieren. Als Nächstes gab er einen Einblick in die aktuelle Saison 2025/2026. Neuzugänge bei den Erwachsenen I seit dieser Saison sind Florian Magdalenc und und Alex Stefanoius. Die laufende Saison sieht aktuell wie folgt aus: Unsere Erwachsenen 1 stehen aktuell auf dem letzten Tabellenplatz. Der Abstieg ist leider sehr wahrscheinlich. Die Erwachsenen 2 stehen ungeschlagen auf dem 1. Ta- bellenplatz. Der Aufstieg in die Kreisliga A ist daher zum Greifen nah. Die Erwachsene 3 als Hobbymannschaft stehen auf dem 5. Tabellenplatz. Jungen 1 stehen auf dem 7. und letzten Tabellenplatz und die Mädchenmannschaft steht auf dem 1. Tabellenplatz Ein großer Dank gilt unserem Jugendleiter und Trainern: Philipp Schwarz, der als Jugendleiter und Trainer eine großartige Arbeit leistet. Thomas Nowak, der ebenfalls jede Woche im Training ist und unterstützt sowie Jens- Uwe Hahn, der sich mit viel Geduld vor allem um unsere Anfänger kümmert. Dieser Einsatz ist die Grundlage für die sportliche und persönliche Entwicklung unserer Ju- gend und des Vereins. Vielen Dank dafür! Ein wichtiges Ziel für die kommenden Jahre sollte es sein, jedes Jahr mindestens ein Turnier vom Verband in Baindt auszurichten. Diese Veranstaltungen stärken nicht nur unseren Ruf in der Region, sondern dienen auch zur Finanzierung für Trainer unsere Feste und Neuanschaf- fung für den Spielbetrieb. Im Anschluss wurde von unserem Kassierer Robert No- wak der Kassenstand betrachtet und erläutert. Wir kön- nen wieder von einem „positiven Geschäftsjahr“ 2025 sprechen. Anschließend berichtete Philipp Schwarz von der Jugend- arbeit. Aktuell kommen ca. 10 - 12 Kinder und Jugendliche regelmäßig im Training. Neu gemeldet zur Rückrunde wurde eine Schnuppermannschaft für die Anfänger. Diese sammeln erste Erfahrungen bei Freundschaftsspielen. Sie sind mit Eifer dabei - Wettkampf spornt an. Bei der Kreisrangliste starteten wir mit 5 Teilnehmern. Bei der Bezirksrangliste waren es 5 Teilnehmerinnen: Marta Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Klein qualifiziert sich mit dem 2. Platz bei den Mädchen U13 zu den Regionsmeisterschaften. Diese finden am 22.03. in Biberach statt. Marta und Jona Klein dürfen dort mitspielen. Nun wurden die Ausschussmitglieder einstimmig für das vergangene Jahr entlastet. Neu gewählt wurden folgende Ausschussmitglieder für ein weiteres Jahr: - Sportwart Tobias Sonntag - Kassierer Robert Nowak - Schriftführerin Claudia Hauß - Zeugwart Marcel Brückner - Jugendleiter Philipp Schwarz Allen ehrenamtlichen Mitgliedern ein herzliches Danke- schön für ihr Engagement. Danach wurde noch über einige Punkte, die das Training betreffen, die Betreuung der Jugendspiele, geplante Ver- anstaltungen sowie die Anschaffung neuer Trikots, die für die neue Saison geplant sind, gesprochen. Abschließend wurden noch die Termine für das Grillfest, den Abteilungs- ausflug sowie die Weihnachtsfeier festgelegt. TC Baindt e.V. Plätze richten Hallo Sportsfreunde m/w, am Fr., 27.03. ab 14 Uhr und Sa., 28.03. ab 10 Uhr richten wir unsere Anlage für die bevorstehende Saison. Wir hoffen auf tatkräftige Unterstützung. Karlheinz Blank und Harald Wetzel Technische Leiter Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Dienstag, 24.03.2026, kommt Frau Renner zu uns in den Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Sie ist Heilpraktikerin und referiert zum Thema „Aus der Balance, Stimmungsschwankungen, Depressionen und Burnout”. Beginn 19.30 Uhr. Viele Menschen fühlen sich heute erschöpft, überfor- dert oder emotional aus dem Gleichgewicht. Stimmungs- schwankungen, anhaltende Niedergeschlagenheit oder Burnout können unser Leben stark beeinflussen. Doch was steckt dahinter – und welche Wege gibt es zurück in die innere Balance? Wir laden alle Interessierten zur diesem informativen Abend herzlichst ein. Euer Vorstandsteam Vorschau: Dienstag, 28.04.2026, Referent Haasi, Koch und Ernäh- rungsberater. 18.00 Uhr in der Klosterwiesenschule. An- meldung ist an der Abendveranstaltung am Dienstag, 24.03.2026 möglich. Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung 2026 Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederver- sammlung der Landjugend Baindt am 28.03.2026 ein. Wir starten um 17 Uhr im Probelokal vom Musikverein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Die Landjugend Baindt Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederver- sammlung des Fördervereins der Landjugend Baindt am 28.03.2026 ein. Wir starten um 16.30 Uhr im Probelokal vom Musikverein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Schatzmeisters und Rechnungsprüfers 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Wahlen 6. Verschiedenes Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Der Förderverein der Landjugend Baindt Reitergruppe Baindt Vereinsausflug zu den German Masters 2026 Die Reitergruppe Baindt plant am Freitag, 13. November 2026, einen gemeinsamen Vereinsausflug zu den German Masters in Stuttgart. Die Abfahrt in Baindt ist gegen 13:30 Uhr vorgesehen, die Rückfahrt ab Stuttgart gegen 23:30 Uhr. Freuen dürfen wir uns auf ein abwechslungsreiches und unterhaltsames Abendprogramm. Der genaue Zeitplan sowie weitere In- formationen zum Ablauf folgen rechtzeitig. Die verbindliche Anmeldung ist bis 15. April bei Viktoria Köberle möglich, per E-Mail an schriftfuehrerin@rei- tergruppe-baindt.de oder telefonisch/WhatsApp unter 0173 4973161. Der Eigenanteil beträgt für Erwachsene ca. 50 Euro und für Schüler ca. 40 Euro. Für Schüler ist ein gültiger Schü- lerausweis als Nachweis erforderlich. Im Preis enthalten sind die Busfahrt, die Eintrittskarte so- wie Getränke und Vesper auf der Fahrt. Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen und einen schönen gemeinsamen Ausflug. Erinnerung: Vereinskleidung – Nachbestellung Wir werden in Kürze wieder Vereinskleidung nachbe- stellen. Bestellungen können bei Daniela Schlegel unter 0172 5891369 aufgegeben werden. Bestellschluss ist der 31. März. Informationen zu Art und Preisen der Vereinskleidung findet ihr auf unserer Webseite, in der letzten Mail oder in der WhatsApp-Gruppe. Gerne können diese auch direkt bei Daniela Schlegel erfragt werden. Herzliche Grüße die Vorstandschaft Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Schalmeienkapelle Baindt e.V. Schnupperprobe 2026 Schnupperprobe 2026 - Wir suchen dich! Du bist mindestens 15 Jahre alt und hast Lust auf Musik, Spaß und eine starke Kameradschaft - auch außerhalb der Fasnet? Dann komm zu unserer Schnupperprobe! Wann? - 24.03.2026 - Start: 19.00 Uhr Wo? - Proberaum an der Klosterwiesenschule in Baindt. Am Eingang zum grünen Gebäude gegenüber der gro- ßen Sporthalle Du willst uns besuchen? Schreib uns eine kurze Direktnachricht oder melde dich per E-Mail unter info@schalmeien-baindt.de oder sprich einfach einen Schalmeienkameraden an, den du kennst. Wir freuen uns auf dich! Einladung zur Generalversammlung am 27.03.2026 Liebe Mitglieder! Unsere diesjährige Generalversammlung findet am Frei- tag, den 27.03.2026 um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Hierzu möchten wir Euch recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen zu wählen in diesem Jahr: • Zweiter Vorstand • Musikalischer Leiter • Kassierer • 1 Kassenprüfer 8. Ehrungen, Verschiedenes Wünsche und Anträge sind bis spätestens 26.03.2026 schriftlich, an den Ersten Vorstand zu richten. Auf ein zahlreiches Erscheinen freuen sich Eure SCHALMEIEN BAINDT Jahreshauptversammlung Förderverein der Schalmei- enkapelle Baindt Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Schalmeienkapelle Baindt findet am Freitag, den 27.03.2026 um 19:30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Alle Mitglieder der Schalmeienkapelle sind herzlich ein- geladen Blutreitergruppe Dritte Jahreshauptversammlung der Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. Zur diesjährigen Jahreshauptversamm- lung am Freitag, den 24.04.2026 um 20 Uhr laden wir alle Mitglieder, Blutrei- terinnen, Blutreiter, Jugendliche und Ehemalige herz- lich in den Bischof-Sproll-Saal ein. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Dokumentation und Feststellung der Anwesenheit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Totenehrung 5. Bericht des Vorstandes 6. Bericht des Schriftführers 7. Bericht des Kassierers 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Entlastung der Vorstandschaft 10. Wahlen a) Vorsitzender / Vorsitzende b) Gruppenführer/in (Stellv. Vorsitzender / Vorsitzende) c) Schriftführer/in d) Kassierer/in e) Zwei Kassenprüfer/innen 11. Bericht aus der Gruppenführerversammlung vom Os- termontag 12. Beschluss über die Höhe des Versicherungsbeitrages zum Blutritt in Weingarten 13 Anmeldung zum 29. St. Georgsritt in Bergatreute- Gwigg am 03.05.2026 14. Anmeldung zum Blutritt in Weingarten am 15.05.2026 15. Ehrungen 16. Wünsche und Anträge Anträge zur Versammlung sind bis zum 17.04.2026, schriftlich beim Vorstand Werner Elbs, Hirschstr. 50, 88255 Baindt einzureichen. Aufgestellt: Baindt, den 17.03.2026 Werner Elbs, Vorsitzender Volleyball LJ Baindt Letzte Spieltage der Saison Es geht nochmal rund am Wochenende! Wir hoffen, dass sich die VLJ Baindt 1 am Sonntag noch ein paar Punkte schnappt. Sie spielen auswärts in Ulm gegen den TV 02 Langenar- gen Psychos und den SSV Ulm 1846 1. Die VLJ Baindt 2 hat ihren letzten Spieltag traditionell als Heimspieltag am Sonntag, 22.03.2026 in unserer geliebten Sporthalle der Klosterwiesenschule. Ab 14.00 Uhr startet die Revanche gegen den TB Sigmaringen Blockbuster und die TSG Leutkirch 2. Gegen letztere konnte sich die VLJ Baindt 2 vor zwei Wochen nach der 15:25 Schlappe im ersten Satz noch stark in eine Verlängerung kämpfen, musste sich dann aber leider knapp mit 25:27 geschlagen geben. Morgen ist also alles drin! Wir hoffen auf eine spie- lerische Vergeltung! Denn auch gegen den SV Dettingen starteten die Baindter am 07.03.2026 solide, mussten sich dann aber nach drei Sätzen endgültig geschlagen geben (25:22; 18:25; 14:25). Es ist also volleyballtechnisch mal wieder einiges gebo- ten. Kommt gerne zahlreich am Sonntag ab 14.00 Uhr in die Sporthalle und feuert eure Baindter an! Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Liebe Basarfreunde, am 28. Februar fand unser Kinderbasar in der Schenk-Konrad-Halle wieder mit großem Erfolg statt. Ein herzliches Dankeschön gilt unserer Bürgermeisterin Frau Rürup sowie der Gemeinde Baindt, die uns erneut die Halle zur Verfügung gestellt und damit die Durchfüh- rung des Basars ermöglicht haben. Ganz besonders bedanken möchten wir uns bei allen Helferinnen und Helfern, die mit viel Engagement, Zeit und Herzblut zum Gelingen der Veranstaltung beigetra- gen haben. Ohne diese tatkräftige Unterstützung wäre ein solcher Basar nicht möglich. Ebenso danken wir allen Verkäuferinnen und Verkäufern sowie den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern, die durch ihr Kommen, Stöbern und Einkaufen unseren Basar unterstützt und mit Leben gefüllt haben. Der Erlös kommt auch in diesem Jahr wieder dem För- derverein der Klosterwiesenschule e. V. sowie örtlichen Kindergärten, Vereinen und karitativen Einrichtungen zu- gute. Gemeinsam konnten wir so erneut einen wertvollen Beitrag für unsere Gemeinschaft leisten. Wir freuen uns schon heute darauf, euch beim nächsten Basar wieder begrüßen zu dürfen. Herzliche Grüße Euer Basar-Team Baindt Wir nehmen Abschied von Katrin Strehle Viel zu früh musste Katrin aus unserer Mitte gehen. Sie war nicht nur ein wichtiges Teammitglied des Basars, sondern auch ein besonderer Mensch. Ihr Lachen, ihre Energie und ihre Hilfsbereitschaft werden uns unvergessen bleiben. Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie und allen die ihr nahe standen. Im Namen des gesamten Basar-Teams Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Auf die Berger Höhe nach Wangen Von Wangen geht es auf die Berger Höhe mit schöner Aussicht ins Allgäu. Danach werden die Obere Argen bei der Lotten- mühle überquert, der Elitzer See passiert und durch Herz- mann und Kolbenholz zum Schindbüchel gewandert, wo der neue Turm der Landesgartenschau steht. Treffpunkt: Dienstag, 31.03.2026 um 12 Uhr, Festplatz Weingarten. Rückkehr: ca. 18 Uhr. Gehzeit: 3 Stunden, 11 km, 70 Hm. Fahrpreis: 6,00 € für Mitglieder, Gäste 2,00 extra. Einkehr: vorgesehen in Wangen. Anmeldung: ab 27.03.2026 - T. 07529/1419 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung: Frowin Riedmayer. Sonstiges: Wir bilden Fahrgemeinschaften. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, wenn man auch Fahrer ist, und ob man mit einkehrt. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, Wechsel- schuhe, ggf. Stöcke. Bei schlechtem Wetter fällt die Wanderung aus. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Osterschießen 2026 An alle Mitbürger, Vereine, Stammtische und Gruppierungen, die Schützengilde Baindt lädt die Bevölke- rung und Vereine zum alljährlichen Oster- schießen in das Schützenhaus nach Baindt ein. Geschossen wird in den Disziplinen Luftgewehr Einzel und Luftgewehr Mannschaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allgemeine Schützen getrennt. Eine Mann- schaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mann- schaftsmitglieds. Aufgrund der hohen Nachfrage wird die Disziplin Luftpistole aktiv/allgemein als separate Disziplin angeboten (ohne Klassentrennung aktiv/passiv). Schießzeiten für das Osterschießen Montag, 30.03. von 18:30 – 22:00 Uhr Dienstag, 31.03. von 18:30 – 22:00 Uhr Mittwoch, 01.04. von 18:30 – 22:00 Uhr Die Siegerehrung findet am Ostermontag, dem 06.04.2026 im Schützenhaus in Baindt statt. Der Frühschoppen be- ginnt um 10 Uhr, die Siegerehrung um 10:30 Uhr. Mit freundlichem Schützengruß Schützengilde Baindt Aus dem Landkreis Sportkreis Ravensburg e.V. Frühjahr ist Seminarzeit – Termine für unsere Mitglieds- vereine Erste Hilfe Sport Ort: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 95, 88212 Ravensburg Termin: Dienstag, 14. April 2026, 17:00 - 20:15 Uhr Ein eigener Kurs nur für alle Jugendleiter*innen, Jugend- betreuer*innen, Übungsleiter*innen und Trainer*innen aus unseren Mitgliedsvereinen. Es werden typische Verlet- zungen und Notfall-Situationen besprochen. Keinerlei Vorkenntnisse nötig, jedoch wird empfohlen, über ein aktuelles Erste-Hilfe-Grundwissen zu verfügen. Bedeutung der Bewegung im Seniorenalter – gesund und fit im Sportverein Ort: Spohn-Gymnasium/ Alte Aula Spohnstr. 22 88212 Ravensburg Termin: Mittwoch, 06. Mai 2026, 18:00 - 20:45 Uhr Thema: Die Potenziale der Bewegung im Seniorenalter unter der Perspektive der Gehirnfunktionen, Demenz und Teilhabe am Leben - Chance für die Sportvereine. Mehr als 2 Stunden Input durch Christoph Anrich (Dozent, Ober- studienrat Sport und Religion, ehem. Athletiktrainer sowie pädagogischer Berater und Dozent für den DFB, DHB und Landesinstitut für Schulsport, Autor zahlreicher Publika- tionen), Anja Matzenmüller (Turn- und Sportbund 1847 Ravensburg/ Kurs- und Rehasportverwaltung & TGO-Ge- Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 schäftsstelle) und Ulrike Hänssler (Turn- und Sportbund 1847 Ravensburg/ Sport nach Krebs). Auffrischung „Deutsches Sportabzeichen“ Disziplin Leichtathletik 2026 Ort: Sportzentrum Ravensburg, Brühlstraße 31, 88212 Ravensburg Termin: Samstag, 09. Mai 2026, 09:00 - 11:00 Uhr Für alle Sportabzeichen-Prüfer*innen, welche ihr Wissen auffrischen möchten. In den zwei Stunden wird das Wissen rund um die Disziplin Leichtathletik aufgefrischt, Aktua- lisierungen der Regelkunde angesprochen und der Auf-, Abbau sowie Ablauf in der Praxis geübt. Alle Ausschreibungen sind auf www.sportkreis-ravensburg.de -> Bildung einsehbar und online buchbar. Deutsches Rote Kreuz (DRK) DRK warnt: Zecken-Saison beginnt im Frühjahr Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) warnt vor einer zuneh- menden Gefahr durch Zeckenstiche. „Zecken werden auf- grund der milderen Temperaturen immer früher im Jahr aktiv“, sagt DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss. Bereits ab etwa acht Grad Celsius beginnen die Tiere nach Nah- rung zu suchen. Mit steigenden Temperaturen nimmt auch das Risiko für durch Zecken übertragene Krankheiten zu. Zecken können beim Stich Krankheitserreger übertragen. Besonders relevant sind dabei die Frühsommer-Menin- goenzephalitis (FSME) und die Borreliose. FSME kann zu einer Entzündung von Gehirn, Hirnhäuten und Rü- ckenmark führen. Laut Robert Koch-Institut werden in Deutschland jedes Jahr mehrere hundert FSME-Erkran- kungen gemeldet, besonders häufig in Süddeutschland. Deutlich häufiger tritt die Borreliose auf. Sie wird durch Bakterien der Art Borrelia burgdorferi ausgelöst und kann unter anderem Hautveränderungen, Fieber sowie Mus- kel- und Gelenkschmerzen verursachen. Schätzungen ge- hen von 60.000 bis 100.000 Borreliose-Erkrankungen pro Jahr in Deutschland aus. Eine bundesweite Meldepflicht besteht dafür jedoch nicht. Ein typisches frühes Anzeichen einer Borreliose kann eine sich ringförmig ausbreitende Hautrötung um die Stichstel- le sein, die sogenannte „Wanderröte“. Diese kann Tage bis Wochen nach einem Zeckenstich auftreten. Das DRK empfiehlt, sich bei Aufenthalten in Wald, Wiesen und hohem Gras möglichst gut zu schützen. „Helle und möglichst glatte Kleidung erleichtert es, Zecken frühzeitig zu entdecken“, erklärt Gerhard Krayss, Geschäftsführer beim DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. Lange Hosen, feste Schuhe und langärmelige Kleidung verringern das Risiko eines Stichs. Bei Wanderungen durch Wiesen oder Gebüsch sollten die Hosenbeine in die Socken gesteckt werden. Nach Aufenthalten im Freien sollte der Körper gründlich nach Zecken abgesucht werden, insbesondere an warmen und feuchten Körperstellen wie Achselhöhlen, Kniekehlen oder der Leistengegend. Wird eine Zecke entdeckt, sollte sie möglichst schnell ent- fernt werden. Dazu empfiehlt das DRK eine Zeckenkarte oder -zange. Die Zecke sollte dabei hautnah gefasst und langsam gerade herausgezogen werden. Anschließend sollte die Einstichstelle desinfiziert und einige Tage beob- achtet werden. Bei Hautrötungen, Fieber oder grippeähn- lichen Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts bestehen FS- ME-Risikogebiete vor allem in Bayern und Baden-Würt- temberg, aber auch in Teilen von Hessen, Thüringen und Sachsen. Die Region Bodensee-Oberschwaben gehört zu den besonders betroffenen Gebieten. Für Menschen, die sich häufig in der Natur aufhalten, kann daher eine FSME-Schutzimpfung sinnvoll sein. Solidarische Landwirtschaft Ravensburg e.V. Obstbaum-Schnittkurs bei der SoLawi-Ravensburg e.V. Am Freitag, den 27. März bei der Solidarischen Landwirt- schaft Ravensburg e.V. in Hübscher 1. 15 - 16 Uhr Theorieteil im Sozialraum der SoLawi, 16 - 18.30 Uhr Praxisteil auf der angrenzenden Streuobstwiese. Referentin ist Sonja Hummel, Fachwartin für Obst- und Gartenbau (Lehrjahr 2014). Die Teilnehmer-Anzahl ist auf 12 begrenzt, ab 16 Jahren. Der Kurs findet bei jedem Wet- ter statt, daher bitte unbdingt geeignete Kleidung an- ziehen + Arbeitshandschuhe. Eigenes Schnitt-Werkzeug gerne mitbringen, wenn vorhanden. Spendenempfehlung: 15 - 20 Euro pro Person. Anmeldung ab sofort unter der Mail-Adresse hummel.sonja@posteo.de. Infos zum Verein findet man auf der Homepage unter www.solawi-ravensburg.de. Vortrag über Kuren: „Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur und Kuren für Pflegende Angehörige“ Am Donnerstag, den 26. März wird ein Vortrag zum Thema „Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur und Kuren für Pflegende Angehörige“ angeboten. Beginn ist um 18:30 Uhr in der Ai- cher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau. Eltern in schwierigen Lebenslagen und Pflegende Ange- hörige stehen oft vor besonderen körperlichen und see- lischen Belastungen. In dieser Veranstaltung wird über Kurangebote, das Antragsverfahren und mögliche Kos- ten informiert. Zudem erhalten Sie einen Über-blick über den Ablauf einer Maßnahme sowie Hinweise zu Kliniken und aktuellen Warte-zeiten. Im Anschluss ist Zeit für Ihre Fragen und den Austausch. Eingeladen sind alle Interessierte, ohne Eintritt und Anmel- dung, um eine Spende wird gebeten. Referentin ist Andrea Grabherr, Koordinatorin für die KAG Rottenburg-Stuttgart und Leiterin der Beratungsstelle des Müttergenesungswerk in Ravensburg. Veranstalter ist die Caritas Ulm-Biberach, Kontakt: Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de.Am Donnerstag, den 26. März wird ein Vortrag zum Thema „Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur und Kuren für Pflegende Angehörige“ angeboten. Beginn ist um 18:30 Uhr in der Ai- cher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau. Saisonauftakt 2026 auf der Blitzenreuter Seenplatte Gästeführung zum Tag des Wassers am Sonntag, 22. März 2026 Gästeführer: Wilfried Scheremet Treffpunkt: Parkplatz am Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Jedes Jahr am 22. März wird der internationale Tag des Wassers begangen. Wir laden Sie ein auf einen fesselnden Spaziergang auf der Blitzenreuter Seenplatte, wo Wasser unsere Land- schaft geformt hat und auch heute noch unsere Zukunft mitbestimmt. Wasser erscheint uns als wichtige, aber auch alltägli- che Flüssigkeit. Weltweit nimmt die Verfügbarkeit für die Menschheit immer mehr ab, im gleichen Maße sinkt die Qualität. Welche Anpassungen brauchen Mensch und Natur, um auch in Zukunft Wasser in guter Qualität zu Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 haben? Bei dieser Führung erfahren Sie mehr über die Rolle von Wasser in Klima, Geologie und Biodiversität. Zuviel sei noch nicht verraten, seien Sie dabei und ma- chen sich Ihre eigenen Gedanken und entdecken Sie neue Aspekte zum Thema Wasser. Wir würden uns freuen, sie auf unserer ersten Führung in dieser Saison begrüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Die Führungen dauern circa 2 bis 3 Stunden. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Veranstaltungen unseres Ernährungs- zentrums im April 2026 Hiermit informieren wir über Veranstaltungen zu unter- schiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im April 2026 anbietet. Leckeres vom Frühling – für Kinder ab 8 Jahren: Work- shop am 9. April in Leutkirch, am 10. April in Bad Waldsee So frisch und bunt wie der Frühling wird es auch im Er- nährungszentrum Bodensee-Oberschwaben, wenn die kleinen Köche zusammen mit den Referentinnen Andrea Geißler und Manuela Hofmann den Kochlöffel schwin- gen. Mit viel Spaß und Freude am Kochen werden lecke- re Gerichte mit allem was der Frühling bringt gezaubert. Das leckere Frühlingsmenü wird im Anschluss zusammen genossen. Der Workshop findet in Leutkirch, Wangener Straße 70 am Donnerstag, den 9. April statt; am Freitag, 10. April wird der Workshop in Bad Waldsee, Schillerstra- ße 34 angeboten. Es werden jeweils zwei verschiedene Uhrzeiten angeboten: die Gruppe am Vormittag findet von 9.30 – 12.00 Uhr und die Gruppe am Nachmittag von 14.00 – 16:30 Uhr statt. Für die Termine am Vormittag sind nur noch wenige Plätze frei. Der Beitrag für die Teilnahme liegt bei 7 €. Die Anmeldung sowie weitere Informationen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben.de verfügbar. Anmeldeschluss ist sieben Tage vor der Veranstaltung. Basic Cooking – zweiteiliger Grundkochkurs am 14. und 21. April In diesem 2-teiligen Workshop für Jugendliche und junge Erwachsene lernen Kochanfänger/-innen vor allem Grund- rezepte kennen und wie man sie individuell abwandeln kann. Dabei geht es im ersten Teil um die Zubereitung von Gemüse und Salate, im zweiten Teil um Bowls, Wraps und Burger. Auch erfahren die Teilnehmenden von Referentin Manuela Schmied etwas über Einkauf und Planung. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Der Workshop findet am Dienstag, 14. und 21. April im Ernährungszentrum Boden- see-Oberschwaben, Schillerstraße 34 in Bad Waldsee statt und beginnt jeweils um 17:30 Uhr. Der Beitrag für die Teilnah- me liegt bei 50 €. Die Anmeldung sowie weitere Informatio- nen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben.de verfüg- bar. Anmeldeschluss ist sieben Tage vor der Veranstaltung. Babys erster Brei: Online-Vortrag am 15. April Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 15. April um 18:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung sowie weitere Informationen sind unter www.er- naehrung-oberschwaben.de verfügbar. Anmeldeschluss ist drei Tage vor der Veranstaltung. Der Zugangs-Link wird rechtzeitig per E-Mail verschickt. Bei Nicht-Erhalt bis 15:30 Uhr am Veranstaltungstag kontaktieren Sie bitte das Ernährungszentrum unter 07524/9748-6410. Genuss aus der Heimat - Kohlrabi: Online-Vortrag am 22. April Im Format „Genuss aus der Heimat“ stellt das Ernährungs- zentrum Bodensee-Oberschwaben Highlights der Saison bzw. der Region vor. Am Mittwoch, 22. April um 18:30 Uhr nimmt die Referentin Monika Wessle dabei in 90 Minuten Kohlrabi unter die Lupe. Mit Rezepten, die die Teilnehmen- den nach der Online-Vorführung erhalten, wird die Lust auf Kohlrabi geweckt. Technische Voraussetzung: gute und stabile Internetver- bindung (WLAN-Verstärker oder LAN-Kabel), Browser (Chrome, Firefox, Internet Explorer, Edge). Die Teilnah- me ist kostenfrei. Die Anmeldung sowie weitere Infor- mationen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben. de verfügbar. Anmeldeschluss ist drei Tage vor der Ver- anstaltung. Der Zugangs-Link wird rechtzeitig per E-Mail verschickt. Bei Nicht-Erhalt bis 15:30 Uhr am Veranstal- tungstag kontaktieren Sie bitte das Ernährungszentrum unter 07524/9748-6410. Bauernhaus-Museum Wolfegg Heimatkunde, Osterprogramm und Erlebnistag Osterferienprogramm – Der Winter ist vorbei! 31. März 2026 | 11:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Ab ins Museumsbeet! Wir bauen gemeinsam Vogelscheuchen und bereiten Pflanzstäbe vor, stellen Samenbomben her und kochen Gartensuppen und -bratlinge. Osterferienprogramm – Bald ist Ostern! 2. April 2026 | 11:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Wir ziehen gemeinsam Osterkerzen, basteln Rätschen, malen ein Osterbild und backen Fastenbrezeln. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 5. April 2026 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohne- rinnen und Bewohner. Öffentliche Führung „Notzeiten auf dem Land“ 5. April 2026 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Wir er- zählen Ihnen von Ursachen und Zusammenhängen der verschiedenen Notzeiten der ländlichen Bevölkerung, de- monstrieren Ihnen im Backhaus den Erfindungsreichtum der Schwaben und zeigen Ihnen verschiedene Streckmittel und Ersatzstoffe, die in Hungerszeiten zum Einsatz kamen. Ostern im Museum 6. April 2026 | 10:00 – 16:00 | Anmel- dung nicht erforderlich Beim traditionellen Ostermarkt gibt es ein kunterbuntes Programm für die ganze Fami- lie: Die Großen können sich die Ostereierausstellung an- sehen oder Handwerkern wie dem Glasbläser über die Schulter schauen. Osterferienprogramm – Frühjahrsputz 7. April 2026 | 11:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Die Kinder können Besen binden und Waschmittel aus Naturmate- rialien herstellen sowie erfahren, womit man früher ge- waschen hat. Mit der “Putzrallye” erleben die Kinder, was zum Frühjahrsputz dazu gehört. Osterferienprogramm – Das liebe Federvieh 9. April 2026 | 11:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Bei ei- ner Tierführung über das Gelände erfahren die Kinder Wissenswertes zu den Hühnern und Gänsen im Muse- um. Beim Eier-Quiz und den Fühlkästen lernen sie unter- schiedliche Federn und Eier kennen. Die Kinder dürfen die Hühner füttern und beim Hühnerzaun flicken helfen. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Verdingst – Verborgenes sichtbar machen 9. April 2026 | 19:00 – 21:00 | Anmeldung nicht erforderlich | 4€/Person Heimatkunde, wie sie nicht im Schulbuch steht mit Paul Sägmüller aus Bergatreute Öffentliche Allgemeine Museumsführung 12. April 2026 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohne- rinnen und Bewohner. Öffentliche Führung durch die Bauernkriegs-Ausstel- lung 12. April 2026 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erfor- derlich Führung durch die Ausstellung 1525 – Bauernkrieg in Oberschwaben Öffnungszeiten ab 19. März 2026: Dienstag bis Sonntag von 10 bis 17 Uhr (Montag geschlossen) Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg | Vogter Str. 4 | 88364 Wolfegg | Tel. 07527 9550-0 | info@bauernhaus-museum.de | www.bauernhaus-museum.de Sanierung der Ortsdurchfahrt Köpfingen Bauarbeiten starten am 16. März Die Ortsdurchfahrt im Ortsteil Köfingen wird in den kom- menden Monaten umfassend saniert. Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 16. März 2026, und sollen voraus- sichtlich bis Ende Juni 2026 abgeschlossen sein. Während der Bauzeit wird die Ortsdurchfahrt für den Durchgangsverkehr vollständig gesperrt. Eine entspre- chende Umleitung über Weingarten wird eingerichtet und ausgeschildert. Verkehrsteilnehmerinnen und Ver- kehrsteilnehmer werden gebeten, die Beschilderung zu beachten und den Bereich zu umfahren. Auch innerhalb des Ortes muss mit Einschränkungen und Behinderungen gerechnet werden. Die Zufahrt zu Gebäuden bleibt während der Bauarbei- ten grundsätzlich möglich, allerdings kann es zeitweise zu Einschränkungen kommen. Im Zuge der Baumaßnahme wird die Ortsdurchfahrt ver- breitert und grundlegend erneuert. Zusätzlich erneuert die Gemeinde Baienfurt die Kanal- und Wasserleitungen. Darüber hinaus werden die Bus- haltestellen barrierefrei umgebaut. Auch der öffentliche Personennahverkehr ist von den Bauarbeiten betroffen. Ziel ist es jedoch, die Einschrän- kungen für Fahrgäste so gering wie möglich zu halten. Insbesondere für den Schulbusverkehr wurde eine Lö- sung gefunden, sodass dieser weiterhin von Köfingen aus verkehren kann. Regelungen für Fußgänger und Radfahrer Fußgänger können den Bereich während der Bauzeit weiterhin passieren. Während der Asphaltierungsarbeiten kann es jedoch kurzfristig zu Einschränkungen kommen. Radfahrer werden gebeten, abzusteigen, da eine geeig- nete Umleitung für den Radverkehr nicht eingerichtet werden kann. Anliegerverkehr und Rettungsdienst Anlieger im betroffenen Baufeld können ihre Grundstücke in Absprache mit der Baufirma weiterhin erreichen. Die Erreichbarkeit für Rettungsdienste ist jederzeit sicherge- stellt. Die Rettungsleitstelle sowie die Feuerwehr werden entsprechend informiert. Die Bevölkerung wird gebeten, sich auf die geänderte Verkehrsführung während der Sperrung einzustellen und um Verständnis für die notwendigen Bauarbeiten. Ihre Gemeindeverwaltung Baienfurt Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Radsternfahrt zum Weissenbronnen im Altdorfer Wald Samstag, 21. März 2026 Abfahrten 14 Uhr jeweils in der Ortsmitte bei den Rathäusern: Baienfurt Baindt Bergatreute Schlier Vogt Waldburg Wolfegg nach Weissenbronnen durch den Altdorfer Wald im Früh- lingskleid Ankunft ca. 15 Uhr Info und fröhlicher Treffpunkt Ab dem Parkplatz der Museumsgaststätte in Wolfegg (in der Fischergasse) bieten wir ab 13.30 Uhr auch eine Wanderung nach Weissenbronnen an. Die mögliche Strecke (ist nur ein Vorschlag) führt über die Süh nach Weissenbronnen mit einer Laufzeit von rund 80 - 90 Mi- nuten. Zielpunkt für alle Touren/Wanderung ist gegen 15.00 Uhr die Trinkwasserfassung der Gemeinde Baien- furt am Wasserhäuschen Weissenbronnen Veranstalter: Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Deutsches Rotes Kreuz Jetzt Blut spenden und Reise nach Mailand gewinnen Das DRK ruft zur guten Tat auf: Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Unter allen Lebensretter*innen verlost der DRK-Blutspendedienst drei exklusive Reisen in die Modemetropole Mailand. Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hes- sen 3000 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Al- tersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspende ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Der DRK-Blutspendedienst appelliert an alle Unentschlossenen: Es ist nie zu spät für die gute Tat. Verlosungsaktion: Blut spenden, Koffer packen und Mailand genießen. Unter allen Blutspender*innen ver- lost der DRK-Blutspendedienst vom 23. Februar bis 31. März 2026 drei exklusive Städtereisen für je zwei Perso- nen nach Mailand. So einfach geht’s: Einfach einen Blutspendetermin im Aktionszeitraum buchen, Blut spenden und danach online an der Verlosung teilnehmen. Alle Informationen und Teilnahmebedingungen finden Interessierte unter: www.blutspende.de/mailand NÄCHSTER TERMIN in 88255 BAIENFURT Montag, dem 30.03.2026 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Achtalschule, Ravensburger Straße 18 Jetzt Termin buchen:www.blutspende.de/termine Frühjahrs-Benefizkonzert der BRASSMA- TIKER Freuen Sie sich auf Musikgenuss der „BRASSMATIKER – Das Deutsche Ärzteblech am Samstag, 21. März 2026, 19.30 Uhr, im Festsaal ZfP Ravensburg-Weißenau. Das renommierte Ensemble um den Ravensburger Kin- derarzt Dr. Christian Albert spielt ein Benefizkonzert zugunsten der Kinderstiftung Ravensburg. Das abwechs- lungsreiche Programm spannt einen musikalischen Bo- gen von Barock und Romantik bis hin zur jazzigen und rockigen Moderne. Die fünf Musiker verbindet eine über 25-jährige Freundschaft, die während ihres Musik- und Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Zahn-/Medizinstudiums begann - getragen von einer gemeinsamen Leidenschaft für Musik, die bis heute le- bendig ist. Neben ihrem Hauptensemble musizieren die BRASSMA- TIKER regelmäßig in verschiedenen Orchestern, unter anderem im Bayerischen Ärzteorchester und im Weltärz- teorchester, Christian Albert vor Ort auch in der Kammer- philharmonie Bodensee-Oberschwaben. Konzertreisen führten sie dabei schon in bedeutende Konzertsäle wie die Philharmonie de Paris, die Elbphilharmonie Hamburg, die Berliner Philharmonie und das Concertgebouw Amster- dam. Verstärkt wird das Ensemble an diesem Abend durch den Schlagzeuger André Fourie, der dem Blech- klang eine mitreißende rhythmische Note verleiht. Für einen Umtrunk und Snacks sorgen die Botschafter*in- nen der Kinderstiftung in der Konzertpause. Der Eintritt ist frei, Spenden zugunsten der Kinderstif- tung Ravensburg sind herzlich willkommen. Die Plätze sind begrenzt. Die Einnahmen des Abends kommen der Kinderstiftung Ravensburg zugute, die sich seit ihrer Gründung für be- nachteiligte Kinder und Jugendliche in Ravensburg und Umgebung engagiert. Die Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Bildung und soziale Teilhabe und setzt sich aktiv gegen Armut und Ausgrenzung ein. Beispiels- weise erhalten Kinder und Jugendlichen durch das Pro- jekt „Chancenschenker“ eine individuelle Förderung für eine außerschulische Aktivität, wie in einem Sportverein, Kunst- oder Musikschule. Kinderkleiderbörse in Vogt am 21.03.2026 von 11 - 13 Uhr Einlass für Schwangere ab 10:30 Uhr gegen Vorlage des Mutterpasses Angeboten wird alles was Babys, Kinder, Teenager, Da- men und Herren gebrauchen können. Baby- und Kin- derkleidung (Gr. 50 - 176), Schuhe (Gr. 19 - 41/42), Kinder- wagen, Autositze, Babyausstattung, Fahrzeuge, Bücher, Spielzeug, Damen- und Herrenbekleidung, gebrauchte Tupperware und vieles mehr! Während der Börse findet ein Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckerem Kuchen (auch zum Mitnehmen) statt. Die Warenannahme für angemeldete Verkäufer und Hel- fer findet am Freitag, 20.03.26 von 17:00 - 18:30 Uhr statt. Die Warenrückgabe und Auszahlung für angemeldete Verkäufer und Helfer findet am Samstag, 21.03.26 von 16:30 - 17:00 Uhr statt. Bestehen noch Fragen, kontaktiert uns gerne per E-Mail: kleiderboerse-vogt@gmx.de Wir freuen uns auf die Kleiderbörse und auf alle Verkäu- fer, Helfer und Käufer. Euer Kleiderbörse-Team Theaterverein Waldburg e.V. Ein schwäbischer Multi-Millionär hinterlässt nicht nur sei- ner Tochter, sondern auch seinen ehemaligen drei Lieb- schaften wertvolle Erbschaften… Also eine Villa voller Erben, doch wer kriegt was? Und welche Rolle spielt der Butler? Hinterlisten, Verwechslungen und schräge Theatermo- mente machen diese rasante Komödie zu einem Abend voller Lacher! „Was ist mit dem Butler?“ heißt die Komö- die von Michael Parker, angepasst von Patrick Hanser, welche der Theaterverein Waldburg für Sie spielt. Besuchen Sie unsere Aufführungen und haben Sie viel Spaß! Veranstaltungsort: Mehrzweckhalle Waldburg Nachmittagsvorstellung Freitag, 10. April, 14.30 Uhr Bewirtung mit Kaffee und Kuchen. Karten erhalten Sie an der Nachmittagskasse ab 13:30 Uhr (kein Kartenvorverkauf). Eintrittspreis: Erwachsene: 10 Euro, Kinder: 5 Euro Abendvorstellungen Freitag, 10. April, 19.30 Uhr Samstag, 11. April, 19.30 Uhr Sonntag, 12. April, 18.30 Uhr Freitag, 17. April, 19.30 Uhr Samstag, 18. April, 19.30 Uhr Eintrittspreis: 10 Euro KARTENVORVERKAUF Am Samstag, 28.03.2026 von 9 bis 11 Uhr im Foyer der Mehrzweckhalle. Ab 28.03.2026, ab 11 Uhr bis 1 Stunde vor Vorstellungsbe- ginn: online unter www.theaterverein-waldburg.de. Die Abendkasse ist eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet. Reservierte Karten bitte bis 19 Uhr abholen. Die Karten werden an der Abendkasse bar bezahlt. Besuchen Sie uns auf unserer Homepage (www. theaterverein-waldburg.de) – u.a. für den Bestuhlungs- plan bzw. auf Facebook und Instagram oder schmökern Sie in unserem Flyer. Wir freuen uns auf Sie! Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. lädt alle Mitglieder zu seiner Jahreshauptversammlung ein. Die Versammlung findet am Donnerstag, den 26. März 2026 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Saulgauer Straße 4 in 88361 Boms statt. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht 2025 2. Kassenbericht 2025 3. Kassenprüfbericht 4. Entlastung von Vorstand und Geschäftsleitung 5. Wünsche, Anträge, Verschiedenes Im Anschluss wünschen wir gute Unterhaltung mit Come- dyfrau Käthe Kächele von den „Kächeles“. Bei ihr heißt es volle Kraft voraus: „Älles oder nix!“ Sie beleuchtet die Skur- rilitäten des Alltags und plaudert aus dem Nähkästchen. Zu Beginn der Veranstaltung laden wir Sie um 19.30 Uhr zu einem Vesper ein und bitten um pünktliches Erscheinen. Zur besseren Planung bitten wir um vorherige Anmel- dung bis spätestens 16.03.2026 unter Tel.: 07585/9307-0, E-Mail: info@mr-ao.de Ihr Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Was sonst noch interessiert DLRG OG Baienfurt DLRG OG Baienfurt nimmt an den Bezirksmeisterschaf- ten in Bad Saulgau teil 4x Bezirksmeister und 4x Vize-Bezirksmeister! Jedes Jahr finden in den jeweiligen DLRG-Bezirken Meis- terschaften statt, um sich dadurch für die Württember- gischen Landesmeisterschaften qualifizieren zu können. Am 14. März fanden diese im Hallenbad Bad Saulgau statt und erstmals trugen zwei Bezirke (Ravensburg und Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Federsee) zusammen die BZM aus, gewertet wurde aber getrennt nach Bezirk. Unsere Ortsgruppe (OG) hatte dieses Jahr 6 (!) Mann- schaften und „7“ Einzelschwimmer gemeldet, damit ein- gerechnet sind auch Schwimmer von unserem Stützpunkt Bad Waldsee. Mannschaftswettbewerbe So starteten wir morgens 6.45 Uhr mit den Mannschafts- teilnehmern in einem vollbesetzten DLRG-Bus und meh- reren Privat-Pkw’s Richtung Bad Saulgau. Nachdem wir pünktlich ankamen, verzögerte sich leider bei leichtem Nieselregen der Einlass, da stichprobenhaft die Startberechtigung der Teilnehmer überprüft wurde. Endlich durften wir in die Halle zum Umziehen, wer noch einen freien Spind fand, hatte großes Glück! Ansonsten packten wir unsere Sachen oben auf die Schränke und suchten uns ein Plätzchen für unsere Sporttaschen, Flos- senkiste und einer großen Kiste mit Verpflegung für 28 + 7 Einzel-Schwimmern in einer Ecke im Hallenbad. Im Sportbecken (5 Bahnen, 25 m Länge wie in Baienfurt) wurde noch für ein paar Minuten eingeschwommen, die Flossen nochmals ausprobiert und Starts geprobt. Dann starteten wir in die Mannschafts-Wettkämpfe. Je nach Alter unterschieden sich die Disziplinen. Zum ersten Mal bei einem externen Wettkampf dabei waren unsere AK 10 männlich (Robert Kanke, Max Leh- mann, Thies Matthäus, Mona und Romy Golitsch) und AK 10 weiblich (Alea Dauti, Lisa Geis, Amilia Keller, Swea Pfeifer/Bad Waldsee, Leni Stör). Geschwommen wurde bei der AK 10 wie folgt: 1. Disziplin: 4x25 m Rücken ohne Armtätigkeit 2. Disziplin: 4x25 m Gurtretterstaffel (jeder Schwimmer muss nach Wechsel den Gurtretter überstreifen und hinter sich herziehen) 3. Disziplin: 4x25 m Rettungsstaffel (1. Schwimmer Freistil mit Flossen, 2. Schw. Freistil, 3. Schw. Rücken o. Armtä- tigkeit mit Flossen, 4. Schw. Rücken o. Armtätigkeit) 4. Disziplin: 4x25 m Hindernisschwimmen (untertauchen eines 0,70 m tiefen Hindernisses) Da wir in beiden Mannschaften 5 Schwimmer dabeihatten, konnten die Disziplinen nach persönlichen Stärken besetzt werden. Und alle haben ihre Sache sehr gut gemacht: trotz Aufregung und enormer Geräuschkulisse riefen alle ihre beste Leistung ab und das zahlte sich aus. Beide Mann- schaften konnten den 1. Platz belegen und haben sich somit für die WüM (Württembergischen Landesmeister- schaften) vom 20./21. Juni in Korntal-Münchingen qualifi- ziert. Sie werden mit großer Zuversicht hinfahren können, denn die bei der BZM erreichte Punktzahl hätte bei der letzten WüM 2025 in Biberach zu Platz 2 bzw. 3 gereicht! Die AK 12 männlich (Raffael Feiri, Paul Keller, Nicolas Mär- ten, Florian Scherer) haben bis auf den Neuzugang Flori- an schon in den letzten 2 Jahren Wettkampferfahrungen auf den BZM und WüM sammeln können. Bisher kamen sie immer ohne Strafpunkte aus den Wettkämpfen, was diesmal leider nicht gelang. Trotz eingelegtem Protest konnten die Strafpunkte nicht abgewendet werden und somit belegten sie statt dem 2. nur den 3. Platz. Ob für die Zulassung zu den WüM reicht, muss man abwarten. Die AK 12 schwimmt im Übrigen die gleichen Disziplinen wie die AK 10, müssen aber 4x50 m Hindernis schwimmen, die anderen Disziplinen sind gleich. Unsere AK 13/14 männlich Mannschaft (Belinda Giray, Max Müller, Mats Osthoff, Emily Steinbach) starteten mit großen Hoffnungen, mussten aber leider nach 2 Diszip- linen bedauerlicherweise aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Auf ein Neues im nächsten Jahr! Nun kommen wir zu unseren Erwachsenen. Die letzte Jugendmannschaft ist die AK 17/18, ab 19 bis 25 Jahren schwimmt man AK Offen. Mannschaftswettkämpfe nach den AK Offen starten ab der AK 100. Eine Mannschaft kann immer aus 5 Schwim- mern bestehen, 4 Disziplinen werden geschwommen, so daß ein Schwimmer jeweils aussetzen kann. Es wird das Alter der 4 jüngsten Teilnehmer zusammengezählt, das ergibt die AK. Wir hatten eine AK Offen weiblich (Ida Mehrle, Jara Phi- lipson, Leonie Schmid, Lea Staudinger, Melissa Wurm) gemeldet, welche den 2. Platz belegten. Ab der AK 13/14 bis zur AK Offen wurden folgende Diszi- plinen geschwommen: 1. Disziplin: 4x25 m Puppenstaffel (Puppe wird ge- schleppt) 2. Disziplin: 4x50 m Gurtretterstaffel (jeder Schwimmer muss nach Wechsel den Gurtretter überstreifen und hinter sich herziehen) 3. Disziplin: 4x50 m Rettungsstaffel (1. Schwimmer Freistil mit Flossen, 2. Schw. Freistil, 3. Schw. Rücken o. Armtä- tigkeit mit Flossen, 4. Schw. Rücken o. Armtätigkeit) 4. Disziplin: 4x50 m Hindernisschwimmen (untertauchen eines 0,70 m tiefen Hindernisses) Als sechste Mannschaft hatten wir eine AK 140 männlich (Margit Dietenberger, Daniel Eisele, Manuel Keller, Rai- ner Schaz, Christopher Stöhr), die mit Margit, Rainer und Christopher aus anderen Ortsgruppen mit unseren zwei Schwimmern eine von der OG Baienfurt gemeldete Grup- pe bildeten. Es wird das Alter der vier jüngsten Schwimmer zusammengezählt, so kommt man auf die Altersklasse. Diese AK 140 belegte den 1. Platz und hat sich somit auch für die WüM qualifiziert. Einzelwettbewerbe Nachmittags wurden die Einzeldisziplinen geschwommen, hierbei startet jeder Schwimmer für sich. Für die OG Bai- enfurt gingen 7 Teilnehmer an den Start. In der AK 10 m (Jakob Günkinger/Bad Waldsee) und AK 12 weiblich (Lilliy Loh) wurden die gleichen Disziplinen geschwommen: 50 m Hindernis; 50 m Kombiniertes Schwimmen (1. Bahn Freistil, 2. Bahn Rücken ohne Armtätigkeit); 50 m Flossen Jakob Günkinger erreichte den 2. Platz, Lilly Loh den 10. In der AK 13/14 weiblich (Sophie Günkinger) und AK 13/14 (Antonio Winter Lopes) erreichten beide Schwimmer den 6. Platz. Geschwommen wird: 100 m Hindernis; 50 m Ret- ten einer Puppe; 50 m Retten einer Puppe mit Flossen In der AK Offen männlich belegte Daniel Eisele den 1. Platz und Manuel Keller den 2. Platz. In dieser Klasse werden 6 Disziplinen angeboten, von denen maximal 4 Disziplinen geschwommen werden dürfen. In der AK Offen weiblich startete Ida Mehrle und erreich- te den 2. Platz. Lob & Dank Zunächst erstmal Anerkennung für alle Teilnehmer, die sich dieser Herausforderung gestellt haben! Und Gratu- lation an alle, die hervorragende Platzierungen belegten und an alle 1. Platzierten, die sich dadurch automatisch für die WüM qualifiziert haben! Vielleicht schafft es über die Punktezahl der ein oder andere auch noch, wir wün- schen es allen! Leider haben es die Kampfrichter diesmal sehr genau genommen und es war nicht immer nachvollziehbar. Auf jeden Fall ein Ansporn, im Training ein Augenmerk auf die Fehlerursachen zu legen und so bessere Platzierun- gen zu erreichen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wir werden darauf hinarbeiten und allen Teilnehmern in Zukunft Spaß und Freude für Wettkampfteilnahmen vermitteln! Es ist ein wunderbares Erlebnis, gemeinsam auf dieses Ziel hinzuarbeiten. Wir sind unglaublich stolz auf unsere Teilnehmer und auch sie können sehr stolz auf ihre erreichten Leistungen sein. Und das Wichtigste: gerne zum Training kommen und sich auf alle freuen, die gemeinsam darauf hinarbeiten, ein guter Rettungsschwimmer zu werden und im Notfall zu wissen, was zu tun ist! Ein großer Dank gilt natürlich nicht nur den Trainern und den Helfern vor Ort (die AK 10/12 Kinder wurden von den AK Offen bei den Disziplinen betreut), auch die Vor- arbeiten für die Anmeldungen und die Organisation des Ablaufes verschlingt etliche Stunden Einsatz. Dafür auch ein herzliches Dankeschön! Carola Resch-Seidenath, Wettkampftraining MIETGESUCHE Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Deine Top-Ausbildung Bei uns erwartet dich: - Ein tolles, sympathisches Praxis-Team - 30 Tage Urlaub - 2 freie Nachmittage pro Woche und vieles mehr Interesse? Dann bewirb dich jetzt per Mail oder Post. 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            Gemeinde Baindt Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Verwaltungsgebührensatzung Seite 1/6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 20.01.2026 folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Die Gemeinde Baindt erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren nach dieser Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Gemeinde. § 2 Gebührenfreiheit (1) Verwaltungsgebühren werde nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende Angelegenheiten betreffen: a. Gnadensachen, b. das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, c. die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit, d. Prüfung, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung, e. f. Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche und einfach Auskünfte, soweit bei schriftlichen Auskünften nicht durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist, die behördliche Informationsgewinnung, Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 2/6 g. Verfahren, die von der Gemeinde ganz oder überwiegend nach den Vorschriften der Abgabenordnung Rechtsbehelfe. durchzuführen sind, mit Ausnahme der Entscheidung über (2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, (3) § 3 (1) befreit: a. das Land Baden-Württemberg b. die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden, c. die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden-Württemberg. Die Befreiung tr i t t nicht ein, soweit die in Satz 1 genannten berechtigt sind, die Verwaltungsgebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände bleiben unberührt. Gebührenschuldner Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist derjenige verpflichtet 1. dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist, 2. der die Gebühren- und Auslagenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche (2) § 4 (1) Erklärung übernommen hat, 3. der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als Gesamtschuldner. Gebührenhöhe Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für öffentliche Leistungen, für die im Gebührenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 3/6 Gebührenfreiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr nach Nummer 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) zu erheben. (2) (3) (4) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwaltungsaufwand sowie nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen. Ist eine Verwaltungsgebühr nach der Zeitdauer der Bearbeitung der Leistung zu berechnen, bemisst sich die Höhe der Gebühr nach der Bearbeitungszeit, die in Zeiteinheiten (ZE) gemessen wird. Eine ZE beträgt 15 Minuten. Angebrochene ZE sind dabei bis zur Hälfte (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl der ZE abzu runden und angebrochene ZE über der Hälfte (ab 7:31 Min.) auf die nächstfolgende volle Zahl der ZE aufzurunden. (5) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung, mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Erbringung der öffentlichen Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen vom Schuldner zu vertretenden Gründen, so wird bei einer Gebühr nach Zeiteinheiten die Gebühr nach der angefallenen Arbeitszeit erhoben. Bei anderen Gebührenarten wird eine Gebühr nach Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) für die angefallene Arbeitszeit erhoben; die so ermittelte Gebühr darf maximal die Gebührenhöhe des entsprechenden Gebührentatbestandes betragen. Eine Gebühr kann in Fällen nach Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 nicht erhoben werden, wenn die Erbringung der öffentlichen Leistung nach dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) erfolgen sollte. Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 4/6 (6) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung abgelehnt, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. § 5 Entstehung der Gebühr (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. (2) Bei Zurücknahme eines Antrages nach §4 Abs. 5 dieser Satzung entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den anderen Fällen des § 4 Abs. 6 Satz 1 dieser Satzung mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. § 6 (1) (2) Fälligkeit, Zahlung Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig. Die Erbringung einer öffentlichen Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Die Gemeinde kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und der Antragsteller bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist. (3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden. § 7 Auslagen (1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Gemeinde erwachsenen Auslagen inbegriffen. Übersteigen die Auslagen das übliche Maß erheblich, werden sie gesondert in der Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 5/6 (2) tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn für eine öffentliche Leistung keine Gebühr erhoben wird. Auslagen nach Absatz 1 Satz 2 sind insbesondere a. b. c. Gebühren für Telekommunikation, Reisekosten, Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, d. Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung, e. Vergütungen Lieferungen, an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und (3) § 8 § 9 (1) (2) f. Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen. Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsgebühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrags. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tr it t zu den Gebühren noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. Schlussvorschriften Diese Satzung tr i t t am 01.02.2026 in Kraft. Zu gleicher Zeit tritt die Verwaltungsgebührensatzung vom 08.02.2011 (mit allen späteren Änderungen) und alle sonstigen dieser Satzung entsprechenden oder widersprechenden Vorschriften außer Kraft. Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 6/6 Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Baindt, 20.01.2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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              Gemeinde Baindt Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Verwaltungsgebührensatzung Seite 1/6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 20.01.2026 folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Die Gemeinde Baindt erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren nach dieser Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Gemeinde. § 2 Gebührenfreiheit (1) Verwaltungsgebühren werde nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende Angelegenheiten betreffen: a. Gnadensachen, b. das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, c. die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit, d. Prüfung, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung, e. f. Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche und einfach Auskünfte, soweit bei schriftlichen Auskünften nicht durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist, die behördliche Informationsgewinnung, Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 2/6 g. Verfahren, die von der Gemeinde ganz oder überwiegend nach den Vorschriften der Abgabenordnung Rechtsbehelfe. durchzuführen sind, mit Ausnahme der Entscheidung über (2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, (3) § 3 (1) befreit: a. das Land Baden-Württemberg b. die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden, c. die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden-Württemberg. Die Befreiung tr i t t nicht ein, soweit die in Satz 1 genannten berechtigt sind, die Verwaltungsgebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände bleiben unberührt. Gebührenschuldner Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist derjenige verpflichtet 1. dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist, 2. der die Gebühren- und Auslagenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche (2) § 4 (1) Erklärung übernommen hat, 3. der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als Gesamtschuldner. Gebührenhöhe Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für öffentliche Leistungen, für die im Gebührenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 3/6 Gebührenfreiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr nach Nummer 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) zu erheben. (2) (3) (4) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwaltungsaufwand sowie nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen. Ist eine Verwaltungsgebühr nach der Zeitdauer der Bearbeitung der Leistung zu berechnen, bemisst sich die Höhe der Gebühr nach der Bearbeitungszeit, die in Zeiteinheiten (ZE) gemessen wird. Eine ZE beträgt 15 Minuten. Angebrochene ZE sind dabei bis zur Hälfte (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl der ZE abzu runden und angebrochene ZE über der Hälfte (ab 7:31 Min.) auf die nächstfolgende volle Zahl der ZE aufzurunden. (5) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung, mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Erbringung der öffentlichen Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen vom Schuldner zu vertretenden Gründen, so wird bei einer Gebühr nach Zeiteinheiten die Gebühr nach der angefallenen Arbeitszeit erhoben. Bei anderen Gebührenarten wird eine Gebühr nach Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) für die angefallene Arbeitszeit erhoben; die so ermittelte Gebühr darf maximal die Gebührenhöhe des entsprechenden Gebührentatbestandes betragen. Eine Gebühr kann in Fällen nach Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 nicht erhoben werden, wenn die Erbringung der öffentlichen Leistung nach dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) erfolgen sollte. Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 4/6 (6) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung abgelehnt, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. § 5 Entstehung der Gebühr (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. (2) Bei Zurücknahme eines Antrages nach §4 Abs. 5 dieser Satzung entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den anderen Fällen des § 4 Abs. 6 Satz 1 dieser Satzung mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. § 6 (1) (2) Fälligkeit, Zahlung Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig. Die Erbringung einer öffentlichen Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Die Gemeinde kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und der Antragsteller bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist. (3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden. § 7 Auslagen (1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Gemeinde erwachsenen Auslagen inbegriffen. Übersteigen die Auslagen das übliche Maß erheblich, werden sie gesondert in der Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 5/6 (2) tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn für eine öffentliche Leistung keine Gebühr erhoben wird. Auslagen nach Absatz 1 Satz 2 sind insbesondere a. b. c. Gebühren für Telekommunikation, Reisekosten, Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, d. Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung, e. Vergütungen Lieferungen, an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und (3) § 8 § 9 (1) (2) f. Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen. Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsgebühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrags. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tr it t zu den Gebühren noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. Schlussvorschriften Diese Satzung tr i t t am 01.02.2026 in Kraft. Zu gleicher Zeit tritt die Verwaltungsgebührensatzung vom 08.02.2011 (mit allen späteren Änderungen) und alle sonstigen dieser Satzung entsprechenden oder widersprechenden Vorschriften außer Kraft. Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 6/6 Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Baindt, 20.01.2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                Bestellschein für das Amtsblatt der Gemeinde Baindt Ich bestelle das Amtsblatt der Gemeinde Baindt als gedruckte Version – Jahrespreis 28 Euro – bei Postversand zzgl. Portokosten – Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt (AGB). Vorname, Name Datenschutzrechtliche Einwilligung Ich willige ein in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Herstellung, des Drucks, des Verlags und des Vertriebs des Amtsblattes. X Datum, Unterschrift Einzugsermächtigung Straße, Hausnummer ___ PLZ, Ort Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Baindt, die Benutzungsgebühr jährlich von meinem Konto widerruflich im Lastschriftverfahren einzuziehen. Telefon Bankverbindung(IBAN) X Datum, Unterschrift X Datum, Unterschrift Widerrufsbelehrung für Abonnenten des Amtsblattes 1. Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-0 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 2. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Gemeinde Baindt Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Gemeinde Baindt angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags dort eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gemeinde Baindt dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 3. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Empfänger: Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-0 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) Text: (* = Unzutreffendes streichen) - Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der Ware „Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt“, bestellt am (*) / erhalten am (*) - Name und Anschrift des Verbrauchers - Datum - Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier) Rückgabe an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, info@baindt.de Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt 1. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Der Abo-Vertrag kommt nach Einreichen des Bestellscheines zustande. Die Lieferung beginnt schnellstmöglich nach Eingang des Bestellscheines. Der Lieferumfang umfasst mind. 48 Ausgaben pro Kalenderjahr (bei Abo-Beginn während des Jahres umfasst der Lieferumfang die für dieses Rumpfjahr planmäßigen restlichen Ausgaben ab Lieferbeginn). Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für zwei Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Eine Rechnung über den Bezug des Amtsblattes erfolgt einmalig bei Abonnementbeginn. 2. Bezugszeitraum, Kündigung Der Abo-Vertrag beginnt zum 1. des Monats, welcher der Anmeldung folgt und kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Der Abo-Vertrag läuft bis zum Ende eines Kalenderjahres und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht spätestens am 15.11. zum 31.12. eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber der Gemeinde Baindt und muss bis 15.11. eines Jahres dort eingegangen sein. 3. Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 28 € für jedes volle Kalenderjahr. Mit dem Bezugsgeld sind die Verteilung und die anteilige MwSt. entrichtet. Bei ausdrücklich gewünschter schriftlicher Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet. Wird das Amtsblatt während eines laufenden Kalenderjahres abonniert, so wird das Entgelt anteilig für das verbleibende Rumpfjahr berechnet. Bei Abschluss des Abo-Vertrages während eines laufenden Jahres wird das Entgelt zwei Wochen nach Zustandekommen des Abo-Vertrages fällig, im Übrigen am 15.02. eines jeden Kalenderjahres. 4. Zahlungsverzug Ist eine Abbuchung wegen fehlender Deckung des Kontos nicht möglich, so wird die Zustellung des Amtsblattes unverzüglich eingestellt. Gleiches gilt, wenn eine fällige Abo- Rechnung nicht bezahlt wird. Anfallende Gebühren (Rücklastgebühren) werden dem Abo-Bezieher in Rechnung gestellt. 5. Änderungsmitteilungen Änderungen der Lieferadresse, der Bankverbindung, der Zahlungsweise, Namensänderungen und sonstige für das Abonnement relevante Änderungen müssen der Gemeinde Baindt unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, damit die Zustellung aufrechterhalten werden kann. 6. Porto, Preisänderungen Bei Postversand wird das Porto zusätzlich in Rechnung gestellt. Außerhalb des Gemeindegebietes ansässige Bezieher erhalten das Amtsblatt durch Postversand. Änderungen des Bezugspreises werden einen Monat vor dem Inkrafttreten im Amtsblatt angekündigt. Sie gelten für laufende Abonnements. 7. Vertragsbedingungen Für Abonnementverträge gelten ausschließlich die im Bestellschein und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt genannten Bedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. 8. Rücklastschriften Der Abonnent verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Abbuchung, eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rechnungslastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 9. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten eines Abonnenten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Sie werden lediglich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen der Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes und dem jeweiligen Abonnenten erhoben, gespeichert und genutzt, insbesondere also zum Lastschrifteinzug, zur Rechnungsstellung und zur Zustellung. Eine Weitergabe an Dritte, etwa zur Nutzung zu Werbezwecken, erfolgt nicht. 10. Höhere Gewalt Bei Nichterscheinen des Amtsblattes infolge höherer Gewalt besteht kein Entschädigungsanspruch. 11. Haftung Die Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich. 12. Schlussbestimmungen Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sind die Abonnenten Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ravensburg. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder Bedingungen nicht. Baindt, den 01.01.2026[mehr]

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                  Bestellschein_Amtsblatt_ab_01012026_-_Allgemeine_Geschaeftsbedin.pdf

                  Bestellschein für das Amtsblatt der Gemeinde Baindt Ich bestelle das Amtsblatt der Gemeinde Baindt als gedruckte Version – Jahrespreis 28 Euro – bei Postversand zzgl. Portokosten – Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt (AGB). Vorname, Name Datenschutzrechtliche Einwilligung Ich willige ein in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Herstellung, des Drucks, des Verlags und des Vertriebs des Amtsblattes. X Datum, Unterschrift Einzugsermächtigung Straße, Hausnummer ___ PLZ, Ort Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Baindt, die Benutzungsgebühr jährlich von meinem Konto widerruflich im Lastschriftverfahren einzuziehen. Telefon Bankverbindung(IBAN) X Datum, Unterschrift X Datum, Unterschrift Widerrufsbelehrung für Abonnenten des Amtsblattes 1. Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-0 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 2. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Gemeinde Baindt Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Gemeinde Baindt angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags dort eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gemeinde Baindt dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 3. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Empfänger: Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-0 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) Text: (* = Unzutreffendes streichen) - Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der Ware „Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt“, bestellt am (*) / erhalten am (*) - Name und Anschrift des Verbrauchers - Datum - Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier) Rückgabe an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, info@baindt.de Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt 1. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Der Abo-Vertrag kommt nach Einreichen des Bestellscheines zustande. Die Lieferung beginnt schnellstmöglich nach Eingang des Bestellscheines. Der Lieferumfang umfasst mind. 48 Ausgaben pro Kalenderjahr (bei Abo-Beginn während des Jahres umfasst der Lieferumfang die für dieses Rumpfjahr planmäßigen restlichen Ausgaben ab Lieferbeginn). Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für zwei Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Eine Rechnung über den Bezug des Amtsblattes erfolgt einmalig bei Abonnementbeginn. 2. Bezugszeitraum, Kündigung Der Abo-Vertrag beginnt zum 1. des Monats, welcher der Anmeldung folgt und kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Der Abo-Vertrag läuft bis zum Ende eines Kalenderjahres und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht spätestens am 15.11. zum 31.12. eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber der Gemeinde Baindt und muss bis 15.11. eines Jahres dort eingegangen sein. 3. Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 28 € für jedes volle Kalenderjahr. Mit dem Bezugsgeld sind die Verteilung und die anteilige MwSt. entrichtet. Bei ausdrücklich gewünschter schriftlicher Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet. Wird das Amtsblatt während eines laufenden Kalenderjahres abonniert, so wird das Entgelt anteilig für das verbleibende Rumpfjahr berechnet. Bei Abschluss des Abo-Vertrages während eines laufenden Jahres wird das Entgelt zwei Wochen nach Zustandekommen des Abo-Vertrages fällig, im Übrigen am 15.02. eines jeden Kalenderjahres. 4. Zahlungsverzug Ist eine Abbuchung wegen fehlender Deckung des Kontos nicht möglich, so wird die Zustellung des Amtsblattes unverzüglich eingestellt. Gleiches gilt, wenn eine fällige Abo- Rechnung nicht bezahlt wird. Anfallende Gebühren (Rücklastgebühren) werden dem Abo-Bezieher in Rechnung gestellt. 5. Änderungsmitteilungen Änderungen der Lieferadresse, der Bankverbindung, der Zahlungsweise, Namensänderungen und sonstige für das Abonnement relevante Änderungen müssen der Gemeinde Baindt unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, damit die Zustellung aufrechterhalten werden kann. 6. Porto, Preisänderungen Bei Postversand wird das Porto zusätzlich in Rechnung gestellt. Außerhalb des Gemeindegebietes ansässige Bezieher erhalten das Amtsblatt durch Postversand. Änderungen des Bezugspreises werden einen Monat vor dem Inkrafttreten im Amtsblatt angekündigt. Sie gelten für laufende Abonnements. 7. Vertragsbedingungen Für Abonnementverträge gelten ausschließlich die im Bestellschein und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt genannten Bedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. 8. Rücklastschriften Der Abonnent verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Abbuchung, eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rechnungslastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 9. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten eines Abonnenten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Sie werden lediglich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen der Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes und dem jeweiligen Abonnenten erhoben, gespeichert und genutzt, insbesondere also zum Lastschrifteinzug, zur Rechnungsstellung und zur Zustellung. Eine Weitergabe an Dritte, etwa zur Nutzung zu Werbezwecken, erfolgt nicht. 10. Höhere Gewalt Bei Nichterscheinen des Amtsblattes infolge höherer Gewalt besteht kein Entschädigungsanspruch. 11. Haftung Die Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich. 12. Schlussbestimmungen Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sind die Abonnenten Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ravensburg. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder Bedingungen nicht. Baindt, den 01.01.2026[mehr]

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                    Jahrgang 2026 Freitag, den 17. April 2026 Nummer 16 Amtsblatt EINLADUNG ZUM TRADITIONELLEN MAIBAUMSTELLEN IN BAINDT Für das leibliche Wohl ist gesorgt. am Donnerstag, den 30.04.2026 ab 17:30Uhr (Beginn des Stellens um 18:00Uhr) auf dem neuen Dorfplatz Mit musikalischer Unterstützung des Musikverein Baindt. Eure Landjugend Baindt e. V. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Stellenanzeigen In unserem Abwasserzweckver- band Mittleres Schussental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswen- de zusammengeschlossen. Die Kläranlage in Kanzach ist auf 25.000 Einwohnerwerte ausgelegt. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefris- tet zu besetzen und hat einen Beschäftigungsumfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt bis Entgeltgruppe 9b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Bereitschafts- und Wochenenddienste werden mit Zuschlägen vergütet. Tätigkeiten • Umsichtige und engagierte Führung und Organi- sation der Kläranlage • Personalverantwortung für derzeit fünf Beschäf- tigte • Überwachung und Steuerung der Mess- und Re- geltechnik • Weiterentwicklung der Anlagentechnik • Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs • Dokumentation der Betriebsdaten • Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Ausbildung und Qualifikation • Abwassermeister/in oder • Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung Sind Sie belastbar und verantwortungsbewusst, kön- nen Sie selbständig, flexibel und eigenverantwortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unser Versprechen – Unsere Verpflichtung Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser Leitungspositi- on in der im schönen Schussental eingebetteten Klär- anlage haben Sie alle Möglichkeiten: Beruflich erwartet Sie die Chance, eigene Ideen einzubringen, Visionen umzusetzen und sich vielfältig weiterzuentwickeln. Pri- vat liegen mit der attraktiven Region nahe des Boden- sees und des Voralpenlandes alle Freizeitaktivitäten praktisch vor der Haustüre. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis 22.05.2026 und werden schon bald Teil eines großartigen Teams! (Abwas- serzweckverband Mittleres Schussental, Bergstr. 35, 88276 Berg oder per E-Mail: m.hugger@berg-schus- sental.de, www.azv-mittleres-schussental.de) Für Fragen steht Ihnen die technische Verwalterin, Frau Manuela Hugger, unter der Rufnummer 0751/56084-10 gerne zur Verfügung. Amtliche Bekanntmachungen Herzliche Glückwünsche zur Erstkommunion Im Namen des Gemeinderates, der Ge- meindeverwaltung und persönlich gra- tuliere ich allen Baindter Erstkommuni- onkindern herzlich zu ihrer Ersten Heiligen Kommunion und wünsche ihnen einen frohen und ge- segneten Festtag. Möge dieser besondere Tag Ihnen und Ihren Familien Kraft, Freude und Segen bringen und noch lange in schöner Erinnerung bleiben Ihre Simone Rürup, Bürgermeisterin Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, den 28. April 2026 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an k.litz@baindt.de Abwassergebühren - Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: - Neubauten - Hausanbauten - Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsie- gelung) - Abriss - Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Verän- derungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online - Rubrik Wasser. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Bolz, Kämmerei, Tel. 07502/9406-25, E-Mail: c.bolz@baindt.de Gemeinderatssitzung Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 21. April 2026 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Betrauung der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG mit Dienstleistungen von allgemei- nem wirtschaftlichem Interesse zur Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) 05 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten 06 Orientierungshilfe zur Beurteilung von „Bau-Turbo“- Vorhaben 07 Bauantrag auf Sanierung eines Wohnhauses mit 5 Wohnungen, Erneuerung des Dachstuhls mit Einbau von Dachgauben, Balkonanbau auf der SW-Seite. Verbreiterung des Gebäudes auf der NO-Seite mit neuem Treppenhaus und Aufzug. Abbruch des best. Scheunengebäudes, stattdessen Einbau einer Garage entlang der Grenze, daneben einer Doppelgarage im EG, Mehrzweckraum mit Zimmer im OG, Zimmer und Bühne im DG auf Flst. 83, Grünenbergstraße 2 08 Bauantrag zum Neubau eines Heulagers auf Flst. 907, Sulpacher Straße 123 09 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes im Zuge einer Nachverdichtung auf Flst. 50/3, Bosch- straße 16/1 10 Kostenzusammenstellung Sanierung Feuerwehrhaus/ Bauhof 11 Kostenzusammenstellung Sanierung Klosterwiesen- schule 12 Erneuerung der Gebäudeleittechnik im Rathaus – Beauftragung eines Planungsbüros 13 Vergabe der Rückbauarbeiten Schadstoffe, Wand- durchbrüche und Schließungen für die Heizzentrale im roten Gebäude 14 Antrag Waldorfkindergarten Voruntersuchung Ge- bäude 15 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung - Vorläufiges ge- bührenrechtliches Ergebnis 2025 - Finale gebühren- rechtliche Ergebnisse 2023 und 2024 16 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle anderen Fundsachen werden anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Februar 2026: Einzelschlüssel „Smily“; Funktionsshirt XXL langarm, schwarz mit Khaki-farbenen Einsätzen von ESDY; Sweatshirt M dunkelblau von B&C; Langarmshirt weiß M von Hollister; T-Shirt weiß L von Santa Cruz; Rock M kurz, schwarz; E-Scooter schwarz; Feinstrickpulli grau 134/140; März 2026: optische Brille, schmale rechteckige Gläser; Herrenrad schwarz von AH Racetec; Alufelge aus Kunst- stoff; Scooter von Hudora türkis; Handy rot, aufklappbar; Mountainbike blau-silber von Racetec; Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD).: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) digitale Anlaufstelle der 116117 docdirekt.de Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisa- bethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisa- bethenstr. 15, 88212 Ravensburg Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 18. April und Sonntag, 19. April Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. April 2026 Dreiländer-Apotheke Ravensburg Gottlieb-Daimler-Str. 2 88214 Ravensburg Tel: 0751 36 65 07 5 Sonntag, 19. April 2026 Schussen-Apotheke Mochenwangen Kirchstraße 12 88284 Wolpertswende Tel: 07502 94 37 90 0 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Die Stelle der Gemeinwesenarbeit ist aktuell nicht be- setzt. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fragestel- lungen an die Geschäftsstelle unter quartiersarbeit@ stiftung-liebenau.de, Tel. +49 7542 10-1018 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen April 17.04. Frauenfrühstück – Impulse BSS 19.04. Erstkommunion Kirche Baindt 20.04. JHV – Förderverein KWS Aula 21.04. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 22.04. Frühlingsfest – Seniorentreff BSS 24.04. Energiespar-Kommissar – GMS SKH 24.04. JHV – Blutreitergruppe BSS 30.04. Maibaumstellen – Landjugend DP Mai 01.05 Maifeiertag 02.05. Konfirmation ev. Kirche Baienfurt - 03.05. 03.05. Georgsritt – Blutreitergruppe Bergatreute 07.05. Offener Mittagstisch DB-Saal 08.05. JHV – NZ Raspler BSS 09.05. Schalmeienkapelle Platzkonzert DP 10.05. SBBZ Sehen – Meet&See SBBZ 12.05. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 14.05. Christi Himmelfahrt mit Prozession 14.05. Proberitt – Blutreitergruppe Sulpach 15.05. Rathaus geschlossen 15.05. Blutritt Weingarten 17.05. StimmZeit – Baindter Chöre DP Schulnachrichten Förderverein Klosterwiesenschule Hauptversammlung Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwiesenschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet statt am Montag, 20. April 2026 ab 18:30 Uhr in der Aula der Klos- terwiesenschule Baindt. Tagesordnung: TOP 1: Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden TOP 2: Bericht und Fragen der Kassenwartin Förderver- ein TOP 3: Entlastung des Vorstands TOP 4: Wahlen (stellv. Vorsitz, Schriftführer*in, Kassen- prüfer*i nnen, Beisitzer*innen) TOP 5: Bericht und Fragen des Basarteams TOP 6: Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule TOP 7: Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Im Namen des Fördervereins Renate Stratmann (Schriftführerin) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Stabsstelle polit. Steuerung Herr Schuppan 9406-59 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Romahn/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Amtsblatt 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Herr Schuppan 9406-59 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Bolz 9406-25 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Cichon 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Zur Informationi Offener Mittagstisch Der erste Offene Mittagstisch hat am zweiten April statt- gefunden und war gleich ein voller Erfolg. Insgesamt gin- gen 17 Anmeldungen ein und es hat allen gut geschmeckt. Neben der Tatsache, dass alle Anwesenden froh waren an dem Tag nicht kochen zu müssen, gab es angereg- te Gespräche so dass man auch nach dem Essen noch gerne sitzen blieb, um sich angeregt zu unterhalten. Ein nächstes Mal wird es bald geben. Wir freuen uns auf den nächsten Mittagstisch am 07. Mai 2026 um 12:00 Uhr. Ein Dank geht an die Organisatorinnen Petra Maucher, Anne Rapp und Ute Lins. Offener Mittagstisch Jeden ersten Donnerstag im Monat um 12:00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Baindt Herzliche Einladung! Info und Anmeldung bis eine Woche vorher bei Ute Lins: 07502/6210899 Petra Maucher: 07502/621098 Unkostenbeitrag 12 € Nächster Mittagstisch 07.05.2026 um 12:00 Uhr im Dietrich-Bonhoefffff efef r-Saal Baindt Herzliche Einladung! Infofof und Anmeldung bis eine WoWoW che vorher bei 5 Nächster Mittagstisch 07.05.2026 „Energiesparkommissar“ am 24. April in Baindt - Jetzt kostenlos anmelden Der Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) und die Technische Werke Schussental (TWS) bringen am Frei- tag, 24. April um 18 Uhr den „Energiesparkommissar” in die Schenk-Konrad-Halle in Baindt. Energiesparen und Klimaschutz sind seine Mission - und dafür begeistert er sich selbst genauso leidenschaftlich, wie sein Publikum: Als einer der bekanntesten Energieberater im deutsch- sprachigen Raum, kommt er mit seinem informativen und unterhaltsamen Vortrag nach Baindt. Der Eintritt zur Veranstaltung ist kostenlos. Mit klaren, faktenbasierten und konsequent unabhän- gigen Informationen räumt der Energiesparkommissar mit Mythen rund ums Energiesparen auf und zeigt pra- xisnah, wie jede und jeder ein energieeffizientes Gebäu- de schaffen kann. Er erklärt, warum Energieeffizienz und erneuerbare Energien das perfekte Dreamteam sind. Sei- ne Botschaft ist dabei ebenso einfach wie überzeugend: „Ja, wir brauchen die Erneuerbaren Energien. Aber ohne Energieeffizienz werden sie nicht reichen.“ Was erwartet Sie? Anschauliche Erklärungen zu allen wichtigen Fragen rund ums Energiesparen in Haus und in der Wohnung Überraschende Tipps, wie sich gleichzeitig Energie und Kosten sparen lassen Klarheit darüber, wo Wärmeverluste entstehen – und wie sich diese vermeiden lassen Verständliche Einblicke, wie Gebäude tatsächlich „ticken“ Einblicke zum Stand der Wärmeplanung im GMS-Gebiet Infobox Termin: 24. April 2026 um 18 Uhr Ort: Baindt, Schenk-Konrad-Halle, Mühlstraße 1, 88255 Baindt Eintritt: frei Anmeldung: Um Anmeldung unter https://eveeno. com/306873141 wird gebeten. Spontane Personen kön- nen aber gerne auch ohne Anmeldung kommen. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Jahreshauptversammlung 29.03.2026 Am Sonntag, den 29.03.2026 trafen sich die Mitglieder nach dem Gottesdienst um 11:15 Uhr in der Cafeteria der Seligen Irmgard zur Jahreshauptversamm- lung. Der 1. Vorsitzende, Volkher Lins, begrüßte die Anwesenden. In einer Gedenkminute wurde an die verstorbenen Mit- glieder gedacht. Herr Lins gab einen kurzen Rückblick über das vergan- gene Jahr und die Aktivitäten des Vereins. Fast ausnahmslos gab es jeden Mittwoch einen wöchent- lichen Treff bei Kaffee und Kuchen, welcher mittlerweile nicht nur bei den Bewohnern der Einrichtung sehr gro- ßen Anklang findet, sondern auch in der Gemeinde. Herr Lins bedankte sich bei den ehrenamtlichen Damen des Cafeteria-Teams unter der Leitung von Maria Schaz, für ihr stetes Engagement und die Organisation der Kaffee- nachmittage. Die ehrenamtlichen Damen des Cafeteria Teams ermög- lichten wieder einen Frühlingskaffee am 02.04.25 und 18.03.26 sowie einen Adventskaffee am 26.11.25 und lu- den die Gemeinde mit selbstgebackenem Kuchen und Gebasteltem zu einem geselligen Nachmittag ein. Diese Nachmittage fanden sehr großen Anklang in der Einrich- tung und der Gemeinde. Die Erlöse kamen u.a. dem För- derverein zugute. So konnte der Verein für die Bewohner der Seligen Irmgard zum Beispiel Clownbesuche ermögli- chen. Auch finanzierte der Förderverein Kommoden für den Demenzstock der Seligen Irmgard sowie Geschirr für die Cafeteria. Eine Herzensangelegenheit des Fördervereins ist, die fi- nanzielle Unterstützung des Projekts „E-Rikscha“ für das Altenzentrum. Die offizielle Übergabe der Rikscha fand am 04.09.25 in der Seligen Irmgard statt. Hier übernimmt der Förderverein die Wartungskosten der Rikscha. Un- ter anderem haben sich Mitglieder des Fördervereins als ehrenamtliche Fahrer für die „Seniorenfahrten- und Ausflüge“ in und rund um Baindt zur Verfügung gestellt. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Ein großes Dankeschön geht hierbei an Berthold Schmid, Armin Wucherer und Martin Schmid. Seitdem durften sich die Bewohner schon über einige Ausflüge in die nähere Umgebung erfreuen und hatten ihren Spaß. Auch bei der „Baindter Radwette“ zur Unterstützung des Baindter Therapiebädles, war die E-Rikscha mit ehrenamtlichen Radlern und Helfern des Fördervereins mit am Start. Wenn Sie Interesse haben sich ehrenamtlich zu enga- gieren, den Seniorinnen und Senioren eine kleine und schöne Auszeit ermöglichen wollen und natürlich Freu- de am Radfahren haben, melden Sie sich bitte in der Einrichtung oder bei der Vorstandschaft. Wir suchen noch Fahrer und Fahrerinnen Im Anschluss gab die Kassiererin, Frau Kirstin Winkler, einen Einblick in die Finanzen. Die Kassenprüfung wurde von Monika Schorrer und Ber- thold Schmid durchgeführt und die Kasse für einwandfrei und korrekt befunden. Danach wurde durch die Gemeinderätin Frau Doris Graf, in Vertretung der Bürgermeisterin Frau Rürup, die Entlas- tung der Vorstandschaft beantragt und diese einstimmig entlastet. Frau Graf führte nun die Wahl der Vorstandsmitglieder und Kassenprüfer durch. Einstimmig und per Handzeichen wurden wieder gewählt: 1. Vorsitzender: Volkher Lins 2. Vorsitzende: Beatrix Auzuret Kassiererin: Kirsten Winkler Schriftführerin: Gisela Mack Kassenprüfer: Monika Schorrer und Berthold Schmid Herrn Lins war es nun noch ein Anliegen, Frau Ella Walser und ihre jahrelang geleistete Arbeit und unermüdlichen Einsatz im Cafeteria-Team, zu würdigen und zu ehren. Ein großartiges und herzliches Dankeschön! Anschließend schloss Herr Lins die Versammlung und bedankte sich bei allen Anwesenden für das Interesse und ihr Kommen. Kirchliche Nachrichten 18. April - 26. April 2026 Gedanken zur Woche: Aus unseren Herzen müssen Worte hervorquellen, die den Menschen die Freude Gottes schenken. Wir müssen Frieden, Liebe und Mitleid in die Heutige Welt bringen. Mutter Teresa Samstag, 18. April 09.30 Uhr Baindt - Hauptprobe für alle Erstkommuni- onkinder treffen sich im Bischof-Sproll-Saal. Ende ca. 11 Uhr in der Kirche 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 19. April - 3. Sonntag der Osterzeit 09.30 Uhr Baindt - Die Erstkommunionkinder treffen sich im Bischof-Sproll-Saal. (Bei Regen ist der Treffpunkt um 9.45 Uhr in der Kirche am Taufstein) Ministranten: Niklas Alber, Tim Be- ckert, Pauline Berlin, Hannah Elbs, Jonas Elbs, Gründler Mara, Gründler Nele, Jakob Kreut- le, Mateo Oelhaf, Noemi Oelhaf, Anton Pink, Moritz Riefler, Henry Sonntag, Lenny Sonntag, Niklas Steinhauser, Emilia Stotz, Marie Stotz, Anton Strehle 10.00 Uhr Baindt - feierliche Erstkommunion mit dem Kinder- und Jugendchor - Diasporaopfer der Erstkommunionkinder Montag, 20. April 10.00 Uhr Baindt – Dankgottesdienst der Erstkommuni- onkinder mit Segnung religiöser Gegenstände, anschließend Abgabe der Gewänder. Die Erst- kommunionkinder haben an diesem Tag schulfrei Mittwoch, 22. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 23. April 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung im Bischof-Sproll-Saal Freitag, 24. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Elisabeth und Theo Schuler, Gertrud und Otto Nitz) Samstag, 25. April – Hl. Markus Evangelist 14.00 Uhr Baindt – feierliche Erstkommunion der Blin- denschule in der Kirche 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Mateo 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Ricco Haller, Madlen Hartmann, Laureen Hartmann, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Franziska Joachim, Anna Renner, Emil Schützbach, Max Schützbach, Marlene Stör, Emily Wenzel, Johanna Zentner († Marta und Franz Schmid, Maya Johler, Her- mann Schmid, Familie Schnell, Familie Kien- höfer, Ludmilla und Rochus Illenseer, Emma und Julius Malsam mit Angehörigen, Barbara und Josef Lemmer mit Angehörigen, Ida und Georg Selensky mit Angehörigen, Adalbert Berger, Erich Henzler, Jahrtag: Maria Henzler) 19.00 Uhr Baienfurt - Konzert des Förderkreises mit Hermann Ulmschneider Sonntag, 26. April – 4. Sonntag der Osterzeit – Weltgebetstag für die geistlichen Berufe 10.00 Uhr Baindt – Familienwortgottesfeier mit dem Kindergarten St. Martin 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst mit dem Kin- dergarten St. Ulrich mit der Jugendkantorei - Kollekte für geistliche Berufe Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE43 6505 0110 0079 4009 85 BIC SOLADES1RVB Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE43 6505 0110 0079 4009 85 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 17.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Unsere Erstkommunionkinder 2026 Erik Maximilian Bernhard, Jule Dreher, Da- ria Fricker, Leo Futterer, Tim Henle, Finja Hinner, Emilia Kellenberger, Romy Kerner, Jonathan Kommerell, Emma Lutz, Emilia Nimz, Emil Pink, Dana Renic, Emma Rist, Miriam Sauter, Maximilian Sonntag, Julian Strehle, Philipp Zochowski, Julian Zochowski Feier der Erstkommunion – 19. April 2026 Samstag, 18. April um 9.30 Uhr für alle Kinder. Treff- punkt: katholisches Gemeindehaus anschießend Probe in der Kirche (sie dauert etwa bis 11.00 Uhr). Der große Festtag: „Feier der Kommunion“: Wir feiern um 10.00 Uhr den Festgottesdienst. Die Erstkommunikanten treffen sich um 9.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal (bei Regen Treffpunkt um 9.45 Uhr in der Kirche hinten rechts beim Taufstein). • In der Pfarrkirche sind die ersten Bänke rechts und links belegt für die Erstkommunikanten. Es folgen dann die ausgelosten Bänke der Familien • Bitte die Sitzbank vor den Erstkommunikanten (vor der 1. Bank) freilassen! Dies gilt auch für Kleinkinder. • Bitte während des ganzen Erstkommunion-Gottes- dienstes nicht mehr fotografieren um den würdi- gen Ablauf eines solchen Gottesdienstes nicht durch dauerndes Blitzlicht und Herumgehen zu stören. Wir haben jemand beauftragt, der während des Gottes- dienstes fotografiert Alle Fotos vom Erstkommunion- tag werden nach der Erstkommunion über einen Link zum Abrufen bereitgestellt. • Bitte beachten Sie, dass Sie die Autos auf die vor- gesehenen Parkplätze stellen. In der Thumbstraße bei der Kirche ist Parkverbot! (Spielstraße!) • Montag, 20. April: Um 10.00 Uhr feiern wir eine Dank- messe mit Segnung der religiösen Geschenke. Die Kinder kommen nochmals im Kommuniongewand, die Kerze kann daheimbleiben. Anschließend Abgabe des Gewandes in der Kirche beim Taufstein. Die Erstkommunionkinder haben an diesem Tag schulfrei. Altkleidersammlung der Aktion Hoffnung 2026 Die katholischen Kirchengemeinden Baindt und Baienfurt führen am Samstag, 20. Juni wieder die Sammlung ge- brauchter Kleidung der Aktion Hoffnung e.V. durch. Bitte merken sie sich den Termin schon einmal vor. Wir bitten darum, ausschließlich gut erhaltene, tragbare und sau- bere Kleidung in die Altkleidersäcke zu geben. Nur Texti- lien in einem einwandfreien Zustand können sortiert und sinnvoll weiterverwertet werden. Einladung Seniorentreff „Sprich, und du bist mein Mit- mensch. Singe, und wir sind Schwestern und Brüder.” Un- ter diesem Motto laden wir Sie herzlich ein zu unserem Frühlingsfest am 22. April 2026 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Wir freuen uns, zusammen mit un- serem sympathischen Musikus Franz Wiest, auf einen musikalischen Nachmittag mit Ihnen. Neues und Wichtiges: Wer von zu Hause abgeholt werden möchte, muss sich bitte bis Montag, 20. April, telefonisch unter der Tele- fon-Nr. 07502 - 91 15 15 melden. Liebe Grüße, Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 26. April 2026 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusam- men die Andacht feiern. Ökumenischer Gottesdienst für kleine Leute am 19. April 2026 um 10:45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 – Wir laden alle Kinder mit ihren Eltern, Geschwistern, Groß- eltern, Paten und Freunden herzlich ein! Der Gottesdienst findet dieses Mal im Untergeschoss statt !!!! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: „Christus spricht: Ich bin der gute Hirte. Meine Schafe hören meine Stimme, und ich kenne sie und sie folgen mir; und ich gebe ihnen das ewige Leben.“ Joh 10,11a.27–28a Sonntag, 19. April Miserikordias Domini 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant Prof. J. Stratmann) 10.45 Uhr Baindt Kleine Leute Gottesdienst, Die- trich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schöberl) Montag, 20. April 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein dehaus Mittwoch, 22. April 15.30-16.30 Uhr Baienfurt Konfi8-Gruppe 1, Ev. Gemein dehaus 16.30-17.30 Uhr Baienfurt Konfi8-Gruppe 2, Ev. Gemein dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 26. April Jubilate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst zur Konfi8 im Grünen, Ev. Gemeindehaus (Pfr. Schöberl) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef fer-Saal Glaube im Alltag Der gute Hirte Manchmal wünsche ich mir das: ei- nen, der für mich sorgt, der mir den rechten Weg zeigt und mich unbe- schadet durch Gefahren führt, ei- nen, der meinen Durst nach Leben stillt und nach mir sucht, wenn ich verloren gehe. Jesus, der „gute Hirte“ steht im Zentrum des zweiten Sonntags nach Ostern. Das Urbild des Schä- fers spricht Kinder wie Erwachsene an. Das Neue Tes- tament bekennt Christus als den guten Hirten, der das Verlorene nicht aufgibt und der sein Leben für das ihm Anvertraute lässt. Jeder einzelne zählt. Die biblischen Texte warnen aber auch vor schlechten Hirten, die nur an ihr eigenes Wohl denken, bei Gefahr davonlaufen und das Schwache nicht stärken. Da gilt es, sich an den gu- ten Hirten zu halten und nach seinem Beispiel selbst auf andere zu achten. (Text-Quelle: kirchenjahr evangelisch.de, Bildquelle: ©ja- rekgrafik / Pixabay) Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball SVB II chancenlos gegen Waldburg/ Grünkraut SG Waldburg/Grünkraut - SV Baindt II 6:0 (3:0) Gegen die Spielgemeinschaft Waldburg/Grünkraut er- wischte die Zwoite einen rabenschwarzen Tag. Bereits zur Halbzeit lag man mit 0:3 hinten. Die SG Waldburg/ Grünkraut spielte sich ohne größere Gegenwehr in einen Rausch und gewinnt am Ende verdient mit 6:0. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (46. Kai Kostka), Niklas Hugger (60. Lukas Grabherr), Niklas Späth, Moritz Gresser, Manuel Brugger (46. Markus Wöhr), Konstantin Knisel, Luca Bosch, Daniel Kronenber- ger, Johannes Schnez (67. Berkhun Armagan) - Co-Trai- ner: Frank Senger - Co-Trainer: Daniel Schmidt Tore: 1:0 Marius Müller (3.), 2:0 Niklas Sterk (19.), 3:0 David Müller (45.), 4:0 Marius Müller (52.), 5:0 Tim Neusch (57.), 6:0 Noel Müller (73.) Vorschau: Sonntag, 19.04 13.00 Uhr: SV Baindt II – SV Kehlen Herbe Auswärtsklatsche im Allgäu FC Leutkirch – SV Baindt 4:0 (2:0) Bei verregnetem Wetter gastierte der SVB am Sonn- tagnachmittag im Allgäu beim FC Leutkirch, der vor der Partie auf dem vorletzten Tabellenplatz rangierte. Für die zuletzt formstarken aber verhinderten Fischer (Ar- beit), Dantona (Heimat) und Krauter (Krankheit), rück- ten Walser, Kretzer und der wiedergenesene Fink neu in die Startelf. Diese Startelf agierten in den Anfangsminuten gegen aggressive Gastgeber aber wie eine frisch zusammen- gestellte B-Jugend-Truppe, fing sich nach einem Eckstoß das 1:0 durch Bajrami (8.) und nach einem Konter folge- richtig das 2:0 durch Hoff (12.). Der FCL blieb auch nach Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 der frühen Führung das zweikampfstärkere Team und verpasste in dieser Phase sogar die Chance aufs 3:0. Mit zunehmender Spieldauer fand Kellers Team zwar etwas besser ins Spiel, stellte sich sich vor FCL-Keeper Bayer aber oftmals zu ungeschickt und unpräzise an. Die verbesserten Anfangsminuten in Durchgang zwei ließen kurz Hoffnung auf ein Baindter Comeback aufkei- men, bis ein Leutkirch Eckball auf dem zweiten Bildungs- weg zu Ringer am langen Pfosten durchflipperte, der auf 3:0 erhöhte (54.). Das Slapstick-Tor zum 4:0 - Keeper Odenbach schob einen schnell ausgeführten Freistoß Bajrami direkt in die Füße - beschrieb den gebrauchten Baindter Nachmittag am Ende perfekt, welcher von meh- reren kläglich vergebenen Chancen in der Schlussphase abgerundet wurde. Damit kassiert der SVB auf teilweise blamable Art und Weise die erste Liganiederlage seit dem 26.10 und wird sich in der kommenden Trainingswoche auf die absoluten Basics konzentrieren müssen, um gegen den Aufstieg- saspiranten aus Oberzell wieder ein gänzlich anderes Gesicht zu zeigen. SV Baindt: Conner Odenbach, Michael Brugger (73. Übey- dullah Gündogdu), Tobias Szeibel, Lukas Walser, Marc Bolgert (46. Leon Geng), Lukas Zweifel (68. Henry Hosse), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Kevin Lang, Tobias Fink, Max Kretzer - Trainer: Markus Keller Schiedsrichter: Dennis Mehl (Neu-Ulm) Tore: 1:0 Fisnik Bajrami (8.), 2:0 Felix Hoff (12.), 3:0 Marvin Ringer (54.), 4:0 Fisnik Bajrami (63.) Vorschau: Sonntag, 19.04 15.00 Uhr: SV Baindt – SV Oberzell Jugendfußball Nachruf Frank Barth Mit großer Bestürzung und tiefer Trauer haben wir plötz- lich und unerwartet die Nachricht erhalten, dass unser Ju- gendtrainer Frank Barth am Karfreitag, dem 03.04.2026, im Alter von 59 Jahren verstorben ist. Seit 2024 war er Trainer der Spielgemeinschaft Baindt/Baienfurt und brachte sich mit großem Engagement und viel Herzblut in die Jugendarbeit ein. Mit seiner offenen, herzlichen und lebensfrohen Art hat er unsere Jugendfußballer geprägt und hinterlässt eine schmerzliche Lücke. Sein viel zu früher Tod hat uns alle tief erschüttert und macht uns unend- lich traurig. Wir werden ihm stets ein ehrendes Anden- ken bewahren. Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt in diesen schweren Stunden seiner Familie und allen Angehörigen. Wir werden seine freundschaftliche und erfrischende Art sehr vermissen. Jugendleitungen SG Baienfurt & SV Baindt Musikverein Baindt Nachruf Der Musikverein Baindt trauert um seinen langjährigen Fähnrich und Vereinskamerad Alfons Rude † 17. März 2026 Er gehörte 1948 zu den damals jungen Burschen, die un- seren Musikverein in der Nachkriegszeit wieder belebten. Ihm wurde die Vereinsfahne anvertraut, mit der er 55 Jah- re lang den Musikverein Baindt repräsentierte. Unvergessen bleibt auch seine Kameradschaft und Hilfs- bereitschaft bei allen unseren Vereinsaktivitäten. Dafür gilt ihm ein herzliches Vergelts Gott. Unser Mitgefühl gilt seiner Ehefrau Agnes und seiner Fa- milie. Wir werden ihn in ehrender und dankbarer Erinne- rung behalten. Narrenzunft Raspler e.V. Einladung zur Jahreshauptver- sammlung 2026 Hiermit lädt der Zunftrat gemäß § 13 der Satzung form- und fristge- recht zur ordentlichen Mitglieder- versammlung ein. Unsere Jahres- hauptversammlung und Zunftsratswahl finden am Freitag, 08.05.2026 um 19:30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal statt. Gemäß dem Wahlmodus wird jährlich jeweils die Hälfte des Zunftrates abwechselnd für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Demzufolge sind dieses Jahr folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes (Zunftmeister) 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Beschlussfassung über die Änderung der Jugendord- nung in § 5 (Jugendvertreter) 5. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung Wichtige Hinweise: Es wird über die Neufassung der Satzung insgesamt abgestimmt. Der vollständige Entwurf der neuen Sat- zung wird den Mitgliedern fristgerecht vor der Mitglie- derversammlung per E-Mail übermittelt, ist zusätzlich in der Raspler-App unter dem Menüpunkt „Satzung“ abrufbar und kann darüber hinaus beim Zunftmeis- ter oder der Vizezunftmeisterin eingesehen werden. (zunfti@raspler.de / vize@raspler.de ) 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen - Vize-Zunftmeister/in - Schriftführer/in - Häs-Maskenwart/in - 1 Zeugwart/in - 1 Zunftrat/in für Veranstaltungen - 1 Beisitzer/in für Veranstaltungen - 1 Kassenprüfer/in 8. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 9. Anträge und Verschiedenes Anträge müssen bis spätestens 7 Tage vor der Hauptver- sammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Zu dieser wichtigen Veranstaltung und Wahl, laden wir ALLE Mitglieder recht herzlich ein. Um zahlreiches Er- scheinen wird gebeten. Wir danken jetzt schon für euer Kommen und das damit gezeigte Interesse am Vereinsge- schehen. Im Anschluss der Hauptversammlung laden wir aufgrund unseres 40-jährigen Bestehens zum gemeinsamen Ka- meradschaftsabend ein. Für Speis und Trank wird bes- tens gesorgt. JUGENDVERSAMMLUNG: Die Raspler Jugendversammlung findet ebenfalls am 08.05.2026 um 18:30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal statt. Un- sere Jugendvertretung läd ein, damit speziell auf die Wünsche, Anregungen und Rückmeldungen der Kinder- und Jugendlichen eingegangen werden kann. Neben der Fasnet geht es auch um Themen wie zum Beispiel den Kinder- und Jugendausflug. Es grüßt mit einem kräftigen RASPLER - RATSCH RATSCH Euer Zunftrat Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Reitergruppe Baindt Gelassenheits- und Breitensport- lehrgang bei Martin Stellberger Liebe Mitglieder, am Samstag, den 09. Mai 2026, fin- det auf der Reitanlage Baindt der Gelassenheits- und Breitensportlehr- gang „Mensch-Pferd-Vertrauen“ mit Martin Stellberger statt. Der Lehrgang richtet sich an alle, die die Zusammenarbeit mit ihrem Pferd stärken und mehr Vertrauen, Gelassenheit und Sicherheit im Umgang erarbeiten möchten. Die Einheiten dauern jeweils 2 Stunden und werden in kleinen Gruppen mit 4 bis 5 Teilnehmern durchgeführt. Die Teilnahme ist wahlweise an der Hand oder im Sattel möglich. Bitte bringt je nach Teilnahmeform ein Führseil oder gegebenenfalls ein Knotenhalfter mit. Die Kosten betragen 15 Euro pro Einheit zuzüglich 10 Euro Hallennutzungsgebühr pro Einheit. Für Vereinsmitglieder entfällt die Hallennutzungsgebühr bei Zahlung der regu- lären Anlagennutzungsgebühr. Anmeldeschluss ist der 02. Mai 2026. Da die Teilnehmer- zahl begrenzt ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmel- dung. Bitte gebt bei der Anmeldung das Alter von Pferd und Reiter an. Fragen und Anmeldungen sind gerne per WhatsApp bei Christine Heilig unter 0151 700 67 169 mög- lich. Bitte beachtet, dass die Anmeldung verbindlich ist. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, muss eigenständig für Ersatz gesorgt werden, andernfalls wird die Lehrgangs- gebühr in voller Höhe fällig. Wir freuen uns auf einen lehrreichen und abwechslungs- reichen Tag mit euch und euren Pferden! Ponyreiten am 26. April – Helfer & Kuchenspenden gesucht Nach dem großen Erfolg im vergangenen Herbst möch- ten wir erneut Ponyreiten für die Öffentlichkeit anbieten. Am Sonntag, den 26. April, von 14 Uhr bis 16:30 Uhr laden wir unter dem Motto „200 Jahre Gemeinde – 200 Runden – schaffen wir das?“ auf unser Reitgelände ein. Gemein- sam möchten wir versuchen, die 200 Jubiläumsrunden zu erreichen. Unser Reiterstüble sorgt für das leibliche Wohl. Es gibt hausgemachte Kuchen, Eis, Kaffee, alkoholfreie Geträn- ke und Bier. Damit die Veranstaltung reibungslos ablaufen kann, be- nötigen wir noch helfende Hände sowie Kuchenspenden. Wir freuen uns außerdem sehr über vereinsinterne Besu- cher, die den Nachmittag gemeinsam mit uns genießen und die Aktion unterstützen. Wer Zeit hat vor Ort zu helfen oder einen Kuchen bei- steuern möchte, meldet sich bitte direkt bei Alisa Schnez unter 0173 355 11 83. Den beigefügten Flyer dürft ihr sehr gerne teilen und aushängen. Wir hoffen auf eine ebenso schöne und er- folgreiche Aktion wie im letzten Jahr und freuen uns auf viele Besucher. Aufruf – Reithelme gesucht Für unsere Vereinsaktionen, insbesondere das beliebte Ponyreiten, sind wir auf der Suche nach gebrauchten, gut erhaltenen Reithelmen. Wenn ihr zu Hause einen Helm habt, der nicht mehr benötigt wird, freuen wir uns sehr über eine Spende an den Verein. Meldet euch gerne bei Alisa Schnez. Wir bedanken uns für eure Unterstützung! Turniererfolge in Hauerz Beim Turnier in Hauerz konnten unsere Reiterinnen be- achtliche Erfolge erzielen. Hannah Elbs erreichte mit Dolly im Reiterwettbewerb ei- nen hervorragenden 2. Platz. Theresa Henzler sicherte sich mit Bonne Diamond in der Dressurreiterprüfung Klasse A den 1. Platz. Gleich mehrere Platzierungen konnte Mattea Sauter mit Perlino verbuchen. Im Reiterwettbewerb belegte sie den 2. Platz, im Springreiterwettbewerb den 4. Platz, im Stil- springwettbewerb den 3. Platz und im Mannschaftsspring- wettbewerb 80 cm ebenfalls den 2. Platz. Herzlichen Glückwunsch zu diesen tollen Erfolgen! Bild: Theresa, Hannah und Mattea in Hauerz Schalmeienkapelle Baindt e.V. Platzkonzert auf dem Dorfplatz Baindt Im Rahmen des Jubiläums 200 Jah- re Baindt – Gemeinde mit Herz lädt die Schalmeienka- pelle 1987 Baindt e.V. herzlich zum Platzkonzert auf dem Dorfplatz ein. Samstag, 9. Mai 2026 Beginn: 17:00 Uhr Dorfplatz Baindt Freuen Sie sich auf einen musikalischen Abend unter frei- em Himmel mit: Fanfarenzug Löwen Baienfurt Ravensburger Schalmeien Schalmeienkapelle Baindt Die Besucher erwartet ein abwechslungsreiches musi- kalisches Programm sowie eine gemütliche Atmosphäre auf dem Dorfplatz. Für das leibliche Wohl ist selbstver- ständlich gesorgt und Sitzgelegenheiten sind vorhanden. Der gesamte Erlös der Veranstaltung kommt der Bür- gerstiftung Baindt zugute. Die Schalmeienkapelle Baindt freut sich auf zahlreiche Besucher und einen stimmungsvollen Abend mit Musik, guter Laune und geselligem Beisammensein. Bei schlechtem Wetter finden das Platzkonzert in der Schenk-Konrad-Halle statt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Blutreitergruppe Dritte Jahreshauptversammlung der Blutreitergrupe Baindt 1906 e.V. Zur diesjährigen Jahreshaupt- versammlung am Freitag, den 24.04.2026 um 20 Uhr laden wir alle Mitglieder, Blutreiterinnen, Blutreiter, Jugendliche und Ehemalige herzlich ein in den Bischof-Sproll-Saal. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Dokumentation und Feststellung der Anwesenheit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Totenehrung 5. Bericht des Vorstandes 6. Bericht des Schriftführers 7. Bericht des Kassierers 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Entlastung der Vorstandschaft 10. Wahlen a) Vorsitzender / Vorsitzende b) Gruppenführer/in (Stellv. Vorsitzender / Vorsitzende) c) Schriftführer/in d) Kassierer/in e) Zwei Kassenprüfer/innen 11. Bericht aus der Gruppenführerversammlung vom Os- termontag 12. Beschluss über die Höhe des Versicherungsbeitrages zum Blutritt in Weingarten 13. Anmeldung zum 29. St. Georgsritt in Bergatreu- te-Gwigg am 03.05.2026 14. Anmeldung zum Blutritt in Weingarten am 15.05.2026 15. Ehrungen 16. Wünsche und Anträge Anträge zur Versammlung sind bis zum 17.04.2026, schriftlich beim Vorstand Werner Elbs, Hirschstr. 50, 88255 Baindt einzureichen. Aufgestellt: Baindt, den 17.03.2026 Werner Elbs, Vorsitzender Schwäbischer Albverein OG Weingarten Gemeinsame Wanderung mit der OG Ravensburg von Eglofs nach Isny Wir wandern am Moorbad vorbei, sehen die Staudacher Weiher, queren das Bo- denmöser Moorgebiet und erreichen schließlich Isny. Wann: Sonntag, 26.04.2026 Treffpunkt: 9.00 Uhr Bahnhof Ravensburg. Rückkehr: ca. 18:00 Uhr. Gehzeit: 3,5 Stunden, 13 km, 150 hm. Fahrpreis: 5,00 € für Mitglieder, 2 € extra für Gäste. Einkehr: Kaffeetrinken in Isny. Bitte mitteilen, ob man mit einkehrt. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, ggf Stöcke. Anmeldung: ab 22.04.2026 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wir nutzen ÖPNV. Bitte bei der Anmeldung angeben, wenn man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung: Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@gmx.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wandung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind willkommen! Seniorenwanderung Mariataler Rundweg Von Weissenau aus wandern wir auf dem Mariataler Rundweg durchs Mariataler Wäldle. Wann: Mittwoch 22.04.2026 Treffpunkt: Weissenau Torplatz 10:45 Uhr Abfahrt: H Charlottenplatz Weingarten 10:17 Uhr bzw. Bahnhof RV 10:38 Buslinie 3 Rückkehr: ca. 16:00 Uhr Gehzeit: 1,5 Stunden, 4 km Einkehr: vorgesehen, bitte bei Anmeldung mitteilen ob man mit einkehrt Mitnehmen: Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk Anmeldung: ab 18.04. 2026 - T. 0751-93442 bis 18 Uhr am Vortag Wanderführung: Ulla Vehe-Bergmann Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag Von Aulendorf nach Bad Schussenried Aussichtsreiche Wanderung von Aulendorf zur Kapelle Hochkreuz und weiter über die Atzenberger Höhe nach Bad Schussenried. Wann: Dienstag, 21.04.2026, 10:45 Uhr H Charlottenplatz Weingarten, 11:00 Uhr am Bahnhof RV oder 11:30 Uhr am Bahnhof Aulendorf. Rückkehr: ca. 18:00 Uhr. Gehzeit: ca. 4 Stunden, 12 km, 150 hm. Fahrpreis: 6 € für Mitglieder, Gäste 2 € extra. Einkehr: beim Museumsdorf Kürnbach. Sonstiges: Wir nutzen ÖPNV. Bitte bei der Anmeldung mitteilen wo man zusteigt, ob man eine eigene Fahrkarte hat und ob man mit einkehrt. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, ggf. Stö- cke und Wechselschuhe. Anmeldung: ab 17.04.2026 - T. 0151-12952100(AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung: Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmaier@gmail.com. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Eintauchen in die Welt der Kräuter: Stiftung Liebenau lädt am 24. und 25. April zu den Liebenauer Kräutertagen ein Breites Angebot an Beet- und Balkonblumen, Jungpflanzen, Heil-, Zier- und Ge- würzkräutern – Rahmenprogramm mit Führungen und Vorträgen Die Stiftung Liebenau lädt am Freitag, 24. April, und am Samstag, 25. April, zu den Liebenauer Kräutertagen in die Gewächshäuser der Gärtnerei in Meckenbeuren-Liebenau ein. Am Freitag von 13 bis 18 Uhr und am Samstag von 9 bis 12.30 Uhr haben Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, in die Welt der Pflanzen und Kräuter einzu- tauchen. Zum Verkauf angeboten werden mehr als 100 verschiedene Heil-, Zier- und Küchenkräuter sowie Jung- pflanzen und Beet- und Balkonblumen aller Arten. Dar- über hinaus erwartet die Gäste ein umfangreiches Pro- Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 gramm mit spannenden Vorträgen und Führungen, auch zum Thema Biodiversität und Klimawandelanpassung. Die Kraft der Kräuter Den Anfang macht am Freitag, 24. April, der bekannte Kräuterexperte Gerhard Seidler. Um 13.30 Uhr und um 15.30 Uhr weiht er Zuhörerinnen und Zuhörer ein in die „Pflanzenpower aus der Kräutergärtnerei“. Einen Einblick in die Produktion der Gemüsegärtnerei der Stiftung Liebenau gibt es am Freitag um 14.30 Uhr und am Samstag um 12 Uhr. Eine neue Art der Grünflächengestaltung können Inte- ressierte bei Führungen mit der Bodensee Stiftung am Freitag, 24. April, um 16 Uhr sowie am Samstag, 25. Ap- ril, um 10.30 Uhr kennenlernen. Dabei werden Antwor- ten auf die Frage gezeigt, wie Grünflächen so gestaltet werden können, dass sie zum einen die Vielfalt der Arten fördern und zum anderen besser an den Klimawandel angepasst sind. Von Hildegard von Bingen bis heute Der Samstag, 25. April, startet um 10 Uhr mit einer Wild- kräuterführung mit Expertin Reinhilde Maier. Über Heilpflanzen und ihre Anwendung nach Hildegard von Bingen spricht um 11 Uhr Heilpraktikerin Maria Strei- cher-Stoll. Auch außerhalb der Kräutertage kommen Pflanzenfreun- de bei der Gärtnerei der Stiftung Liebenau auf ihre Kosten. Dort werden ab 24. April Beet- und Balkonblumen sowie Salat- und Gemüsejungpflanzen verkauft. Die Gärtnerei in der Max-Gutknecht-Straße 15 in Meckenbeuren ist von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr geöffnet, am Sams- tag von 9 bis 12.30 Uhr. Bildunterschrift für alle Fotos: Die diesjährigen Liebe- nauer Kräutertage am 24. und 25. April laden zum Eintau- chen in die Welt der Kräuter ein. Foto: Stiftung Liebenau Liebenauer Kräutertage 2026 Wann: Freitag, 24. April 2026, von 13.00 bis 18.00 Uhr, und Samstag, 25. April 2026, von 9.00 bis 12.30 Uhr Wo: Gewächshäuser der Gärtnerei, Max-Gutknecht-Stra- ße 15, Meckenbeuren-Liebenau Programm: Freitag, 24. April 2026 13.30 Uhr: „Pflanzenpower aus der Kräutergärtnerei “ mit Experte Gerhard Seidler, Treffpunkt: Café Nebenan 14.30 Uhr: „Gläserne Produktion“ – Führung durch die Ge- müsegärtnerei 15.30 Uhr „Pflanzenpower aus der Kräutergärtnerei“ mit Experte Gerhard Seidler, Treffpunkt: Café Nebenan 16.00 Uhr: Führung zu Biodiversität & Klimawandelanpas- sung mit der Bodensee Stiftung Samstag, 25. April 2026 10.00 Uhr: Wildkräuterführung mit Expertin Reinhilde Mai- er, Treffpunkt: Gewächshaus, an der Kasse 10.30 Uhr: Führung zu Biodiversität & Klimawandelanpas- sung mit der Bodensee Stiftung 11.00 Uhr: Heilpflanzen und ihre Anwendung nach Hilde- gard v. Bingen mit Heilpraktikerin Maria Streicher-Stoll, Treffpunkt: Gewächshaus, Café Nebenan 12.00 Uhr: „Gläserne Produktion“ – Führung durch die Ge- müsegärtnerei Musikalische Frühlingsreise mit Salteris in der Alten Kirche Mochenwangen Am Samstag, 18. April 2026, verwandelt das Saitenen- semble Salteris die Alte Kirche in Mochenwangen in einen Konzertsaal voller Vielfalt. Ab 20 Uhr erwartet das Publikum ein facettenreicher wie lebensfroher Klangteppich: Die Reise führt von den ed- len Klängen des Barock über das feurige Temperament Südamerikas bis hin zu beschwingten Swing-Rhythmen. Abgerundet wird der Abend durch spannende Eigenkom- positionen und exklusive Arrangements. Kommen Sie vorbei und genießen Sie diesen abwechs- lungsreichen Abend. Der Eintritt ist frei (Spenden will- kommen). Alte Kirche Mochenwangen, Hauptstraße 4, Mochenwangen 18. April 2026, Beginn um 20.00Uhr Einlass 45min vor Beginn Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen. Weitere Informationen: www.salteris.de und www.alte-kirche-mochenwangen.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 19. April 2026 Trockenen Fußes durchs Wasser gehen Gästeführer: André Kappler Luftbild des Schreckensees, Fotograf André Kappler Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Viele blauen Augen Oberschwabens sind verschwunden und trotzdem noch sichtbar. Machen Sie sich, mit Gäste- führer André Kappler, auf die Suche nach den verschwun- denen Weihern Oberschwabens. Erfahren Sie was solch seltsame Namen wie Bollenweiher zu bedeuten haben und wie unsere Vorfahren mit diesen Naturschätzen um- gegangen sind. Lassen Sie sich überraschen, wie span- nend die Geschichte der blauen Augen ist. Dier Führung dauert ca. 2 Stunden und hat eine Strecken- länge von ca. 5 km. Gutes Schuhwerk wird empfohlen. Wir würden uns freuen, Sie zu dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Gästeführung kostenlos. Ju- gendliche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Preview: Sonntag, 03.05.2026 Fisch on Tour: Grundschüler forschen mit Begleitung am Bibersee Fritz Rueß Beginn: 14:00 Uhr, Ende: ca. 17:00 Uhr Treffpunkt: Parkplatz Bibersee Fotograf Marius Hartinger Geeignet für Grundschüler ab der zweiten Klasse. Eine Anmeldung ist bis 20.04.2026 un- ter der Telefonnummer 07502 954-16 möglich. Weitere Informationen zu unseren Gästeführungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Ein Erste-Hilfe-Kurs beim DRK-Kreis- verband Ravensburg gibt Sicherheit in Notfällen Geübte Kniffe erleichtern die Erste Hilfe für Laien Sie füllen jeden Tag einen Teil der Nachrichten: Un- fälle und Katastrophen. Doch was ist, wenn sie an die Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 eigene Tür klopfen? Was tun, wenn man selbst zuerst an eine Unfallstelle kommt? Wenn man im Wald eine bewusstlose Person auffindet? Zugegeben: Mein letz- ter Erste-Hilfe-Kurs ist schon ein paar Jahre her. Das Erlernte verschüttet. Es wird daher Zeit, mein Wissen für den Notfall aufzufrischen. Langweilig geht anders: Ausbilderin Simone Dreher vom Deutschen Roten Kreuz in Ravensburg gibt regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse. Und das anschaulich, gewitzt, mit viel Humor und mit umfassender Expertise. Zunächst be- ruhigt sie die überwiegend jungen Kursteilnehmenden, dass man beim Helfen nichts falsch machen kann. Einzig, nicht zu helfen, wäre falsch. Darüber hinaus sogar noch unterlassene Hilfeleistung. An oberster Stelle stehe auch immer der Eigenschutz. „Denkt an euch selber,“ sagt sie. Ein Hinweis, der schon mal sitzt. Am plakativen Beispiel Verkehrsunfall leuchtet das Thema durchaus ein, denn Warnblinker, Warnweste, Warndreieck mit entsprechen- dem Abstand zum Unfall sind nichts anderes. Vorgehen leicht gemacht Spannend finde ich, dass diverse Vorgehensweisen bei der Ersten Hilfe für den Laien so weit wie möglich ver- einfacht werden. Die gute „alte“ stabile Seitenlage etwa, gelernt im Erste-Hilfe-Kurs für den Erwerb des Führer- scheins vor mehreren Jahrzehnten, hat sich in meiner Erinnerung als kompliziert festgesetzt. Die „neue“ dage- gen fühlt sich an wie ein Kinderspiel: Mit der Eselsbrücke „Kaktus, Kuscheln, Knie“ leicht zu merken und durchzufüh- ren. Dazu noch den Kopf der bewusstlosen Person nach hinten strecken. Zudecken beziehungsweise für Wärme sorgen. Notruf absetzen. Bei der Helmabnahme wirken die eigenen Bedenken dann aber wie ein Hemmschuh. „Was ist, wenn…?“ Doch der Helm muss runter. „Leben geht vor Lähmung,“ meint Fachfrau Dreher. Auch dieses Vorgehen geht dann recht einfach von der Hand, wenn man ihre Kniffe und Griffe beherzigt. Große und kleine Katastrophen Es muss nicht immer der medienwirksame Unfall sein. Auch im häuslichen Bereich gibt es das ein oder andere Malheur. Ein Pflaster anlegen, ist kein großer Akt. Einen Verband über ein Gelenk geht grad auch noch. Doch bei einer Verbrühung mit heißem Wasser oder Verbren- nungen am Grill wird es schon heikler. Es soll Menschen geben, die Mehl auf eine Brandwunde streuen würden. Okay, das würde ich definitiv nicht tun. Aber für mich ist gut zu wissen, dass man tiefere Verbrennungen lediglich steril abdeckt bis der Rettungsdienst kommt. Wie geht man mit Zeckenbissen um, wie bei einem Asthmaanfall, wie damit, wenn jemand an einem verschluckten Gegen- stand zu ersticken droht? Und was ist, wenn der „Worst Case“ eintritt: Wenn ein Familienmitglied einen Herzstill- stand erleidet oder auch eine gänzlich fremde Person? Allein die Vorstellung reanimieren zu müssen, mag beim Laien selbst schon zu einer absoluten Ausnahmesituati- on führen. Nichts tun, geht aber nicht. Die Maßnahmen und Handgriffe, die Simone Dreher im Kurs zeigt, geben mir die Zuversicht, auch in einer solchen Krise – vielleicht nicht ganz perfekt–, aber doch gut zu handeln. Vorbereitet sein mit aufgefrischtem Wissen Auf Katastrophen kann auch ich gerne verzichten. Als Realistin weiß ich jedoch, dass sie vor nichts und nie- mandem Halt machen. Das Training im Erste-Hilfe-Kurs hat mir Mut gemacht und mich gestärkt: Wenn es drauf ankommt, bin ich einigermaßen gewappnet. Gleichzeitig hoffe ich das von anderen, falls ich selbst in eine Notsi- tuation geraten bin. Kräuter- und Blümlesmarkt und Führun- gen im Bauernhaus-Museum in Wolfegg! Kräuter- und Blümlesmarkt 1. April 2026 | 8:30 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich Der Termin ist ein „Muss“ für viele Pflanzenfreunde: Ausgewählte Aussteller/innen bieten Kräuter, Pflanzen, Blumen, Sträucher und Stauden für den heimischen Frühlingsgarten an, die teilweise nur noch sehr selten zu finden sind. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 3. Mai 2026 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohne- rinnen und Bewohner. Öffentliche Führung „Von Heuwiesen, Viehweiden und Schneitelbäumen” 3. Mai 2026 | 13:00 – 14:00 | Anmel- dung nicht erforderlich Beim Spaziergang über das Mu- seumsgelände erfahren Sie Wissenswertes rund um die Elemente der bäuerlich geprägten oberschwäbischen Kulturlandschaft. Start der Ausstellung „Dein Quadratmeter Bauern- krieg“ 8. Mai 2026 | ab 11:00 Uhr | Anmeldung nicht er- forderlich Bauernhaus-Museum trifft Schule! Was können wir für heute aus den Ereignissen des Bauernkriegs vor 500 Jahren lernen? Schülerinnen und Schüler des Wel- fen-Gymnasiums und bringen ihre Gedanken und Recher- chen in die Form einer Ausstellung. Rund ums Huhn gibt‘s viel zu tun | Kursprogramm für Erwachsene 9. Mai 2026 | 10:00 – 14:00 | Anmeldung er- forderlich | 40€ p. P. Basiskurs zur privaten Hühnerhal- tung – Hühnerhaltung wird immer beliebter, dazu gehört allerdings auch das Wissen, um die Tiere artgerecht zu halten – wir wollen ja alle Eier von glücklichen Hühnern. Öffentliche Museumsführung in Gebärdensprache 10. Mai 2026 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Die Führung wird in Lautsprache übersetzt und ist für gehör- lose und hörende Personen gleichermaßen geeignet. Bei der Museumsführung erfahren Sie viel über die Geschich- te der bäuerlichen Bevölkerung in Oberschwaben. Öffentliche Führung durch die Bauernkriegsausstellung in Gebärdensprache 10. Mai 2026 | 14:00 – 15:30 | Anmel- dung nicht erforderlich Die Führung wird in Lautsprache übersetzt und ist für gehörlose und hörende Personen gleichermaßen geeignet. Bei dieser Führung erfahren Sie vieles über den Alltag der Bauern vor 500 Jahren und die Gründe, die zum Aufstand geführt haben. Öffnungszeiten im Mai: täglich von 10 bis 18 Uhr Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg | Vogter Str. 4 | 88364 Wolfegg | Tel. 07527 9550-0 | info@ bauernhaus-museum.de | www.bauernhaus-museum.de Bodenseefestival in Schloss Achberg! Ausstellung „Karl Hofer. Zwischen Schönheit und Wahrheit“ 12. April bis 18. Oktober Karl Hofer zählt zu den eigenständigsten Malern der deutschen Moderne. Zwischen Neuer Sachlichkeit und Magischem Realismus entwickelte er eine unverwechselbare Bildsprache. Die Ausstellung zeigt über 60 Gemälde, die die wichtigsten Themen, die ästhetische Kraft und das ihr zugrunde lie- gende Menschenbild in Hofers Malerei präsentieren. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Der Kunst auf der Spur 3. Mai 2026 | 11.00 Uhr | 5,00 Euro pro Familie zzgl. Eintritt | Anmeldung erforderlich Interak- tive Führung mit kreativem Familienworkshop mit Vera Sigg. Entdeckt in unserer Ausstellung den Künstler Karl Hofer und seine Kunstwerke. Kommt mit uns auf die Spu- ren der Kunstwerke! Bodenseefestival: Earhart Theater für Kinder 3. Mai 2026 | 14.00 Uhr und 16.00 Uhr | 5,00 Euro zzgl. Vorver- kaufsgebühr | Tickets bei reservix und allen bekannten Vorverkaufsstellen Der abenteuerliche Flug einer Wühl- maus um die Welt von Torben Kuhlmann. Bühnenfassung von Adrian Paco Ammon. Aufgeführt vom Landestheater Tübingen mit Susanne Weckerle (Schauspiel). Ausstellungsführung 3. Mai 2026 | 14.30 Uhr | 5,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich Führung durch die Ausstellung „Karl Hofer. Zwischen Schönheit und Wahrheit“. Im Ausstellungsrundgang Sie die Vielfalt Werke eines der eigenständigsten Malern der deutschen Moderne. Lebensraum Wald. Spannendes Erforschen mit dem Förster Christian Reich. 10. Mai 2026 | 14.00 Uhr | kos- tenfrei | Anmeldung erforderlich Der Wald ist das Zuhau- se unzähliger Lebewesen. Gemeinsam mit dem Förster Christian Reich begeben wir uns auf die Pirsch nach Wald- tieren und ihren Spuren. Ausstellungsführung 10. Mai 2026 | 14.30 Uhr | 5,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich Führung durch die Ausstellung „Karl Hofer. Zwischen Schönheit und Wahrheit“. Im Ausstellungsrundgang Sie die Vielfalt Werke eines der eigenständigsten Malern der deutschen Moderne. Museumsatelier für Lebenserfahrene (60+) Termine an Freitagen nach Vereinbarung | Mind. 6 und max. 8 Teil- nehmende | 22€/Person Eine Ausstellungsführung für Menschen, die sich von ausgewählten Werken und der Biografie Karl Hofers nicht nur berühren, sondern auch inspirieren lassen möchten. Mit Kunsttherapeutin Ulrike Liebsch. Öffnungszeiten im Mai 2026 Freitag 14 – 18 Uhr | Samstag, Sonn- und Feiertage 11 – 18 Uhr Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 | info@schloss-achberg.de | www.schloss-achberg.de Preise Erwachsene 8 €, ermäßigt 7 €, Familien 15 € | Schüler/innen, Studierende 4 € | freier Eintritt für Kinder bis 10 Jahre Festliches Konzert mit Trompete und Orgel Samstag, 25. April, 19 Uhr, Kirche Mariä Himmelfahrt, Baienfurt Man darf gespannt sein und sich freuen auf ein hoch- karätiges Konzert mit vornehmlich barocker Trompe- tenliteratur aus Deutschland (Georg Philipp Telemann), Frankreich (Jean-Baptiste Loeillet) und Italien (Giuseppe Tartini). Einen Abstecher in die Frühromantik bringt das „Trompetenkonzert in Es-Dur“ von Vincenzo Bellini. Als zwei Perlen der Orgelsololiteratur hören wir von dem fran- zösischen Romantiker Theodore Dubois ein „Präludium und Fuge“ und das zauberhafte „In paradisum“. Zudem gibt es eine Orgelimprovisation über das bekannte Lied „Den Herren will ich loben, es jauchzt in Gott mein Geist“ (Lobgesang Marias). Der in Oberschwaben vielgefragte Trompetenvirtuose Hermann Ulmschneider studierte am Konservatorium in Feldkirch. Er unterrichtet an den Musikschulen in Lindau und Bad Wurzach und ist Solist der Kammerphilharmonie Bodensee-Oberschwaben, der Akademischen Schlossblä- ser Bad Wurzach, der Stiftsbläser Lindau sowie renom- mierter Blechbläserensembles. Gregor Simon absolvierte das A-Examen Kirchenmusik in Saarbrücken und München. Nachdem er als Deka- natskantor zunächst in Stuttgart, dann in Oberschwaben wirkte, betreut er heute im Auftrag der Diözese Rotten- burg-Stuttgart die historische Holzhey-Orgel (18. Jh.) im Münster in Obermarchtal und ist freischaffend als Chor- leiter, Organist und Komponist. Der Eintritt beträgt 10 Euro. Die Kasse öffnet 30 Minuten vor Konzertbeginn. Digitale Selbstverteidigung Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet am Montag, den 27. April 26 von 15-18 Uhr online eine Fortbildung für Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit an. Die Online-Fortbildung „Digitale Selbstverteidigung“ ver- folgt einen reflexiven Ansatz, der bei der eigenen digita- len Praxis der Fachkräfte ansetzt. Ausgangspunkt ist die Auseinandersetzung mit dem eigenen Medienhandeln, den genutzten digitalen Werkzeugen sowie den damit verbundenen Daten- und Abhängigkeitsstrukturen. Diese Selbstreflexion bildet die Grundlage für eine glaubwürdi- ge, professionelle und lebensweltorientierte pädagogi- sche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Anmeldungen bis 24. April 26 erforderlich online auf www. kreisjugendring-rv.de oder info@kreisjugendring-rv.de. Weitere Infos in der Geschäftsstelle, Gartenstr. 107, Bauteil D, 88212 Ravensburg. Kükenschau 2026 Sonntag 19.04.2026 Ab 10 Uhr im Kleintierheim Bergatreute, Kirchweg 46 Freier Eintritt Zu sehen gibt es: • Verschiedene Küken • Küken Schlupf live • Kaninchenmütter mit ihren kleinsten Kaninchenkin- dern • Kaninhop Vorführung • Und vieles mehr Für das leibliche Wohl ist gesorgt: Getränke und ein reichhaltiger Mittagstisch. Außerdem Kaffee und Kuchen von der bekannten Kuchentheke. Der Kleintierzuchtverein Bergatreute freut sich auf Ihren Besuch. Wenn das Liegen zum Protest wird LiegendDemo in Ravensburg Am 9.5.2026 findet auf dem Rivoliplatz (Am Gänsbühl) um 13 Uhr eine Protestaktion der Initiative #LiegendDe- mo statt. Anlass ist der internationale ME/CFS Aware- ness Day. Die Veranstaltungen stehen unter dem Motto: LiegendDemo 2026 Die Zeit läuft ab – unser Leben zerrinnt! Versorgung, Aufklärung, verbindliche, wirksame Forschung – jetzt! ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fa- tigue-Syndrom) ist eine schwere chronische Multisyste- merkrankung mit bis zu 200 dokumentierten Symptomen. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Dazu zählen starke Schmerzen, neurologische Ausfälle, Kreislaufprobleme, massive Reizüberempfindlichkeit so- wie die sogenannte Post-Exertionelle Malaise (PEM) – eine teils tagelange oder wochenlange Zustandsverschlech- terung nach geringster Belastung. Bei der Aktion legen sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer für mehrere Minuten auf den Boden, still und regungs- los, als Symbol für jene, die ihr Bett nicht mehr verlassen können. Viele Schwerstbetroffene leben isoliert in abge- dunkelten Räumen, sind vollständig pflegeabhängig und erhalten dennoch keine ausreichende medizinische oder soziale Unterstützung. „Wir machen die sichtbar, die sonst niemand sieht“, sagt Caroline Hößle, Sprecherin der Initiative #LiegendDemo Bodensee und Mutter einer Schwerstbetroffenen. „Die Zeit läuft ab – unser Leben zerrinnt.“ Für viele geht es um existenzielle Versorgung, um Würde und um ihr Leben. Hintergrund: Allein im Jahr 2023 wurden laut Kassenärztlicher Bun- desvereinigung über 620.000 Behandlungsfälle mit ME/ CFS dokumentiert, darunter viele Kinder und Jugendliche. Trotz dieser gravierenden Zahlen gibt es bis heute: • keine zugelassenen Medikamente • keine flächendeckenden spezialisierten Versorgungs- strukturen • keine ausreichende Integration in medizinische Aus- bildung • keine verlässliche soziale Absicherung, die der Schwe- re der Erkrankung entsprichtundefined ME/CFS ist seit 1969 von der Weltgesundheitsorganisation als neurologische Erkrankung klassifiziert. Unsere Forderungen: 1. Eine großangelegte, niedrigschwellige Aufklärungs- kampagne über ME/CFS durch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) 2. Die verbindliche Integration von ME/CFS in das Me- dizinstudium sowie verpflichtende Fortbildungen für Krankenhaus- und ambulantes Pflegepersonal. 3. Eine umfassende Förderung der biomedizinischen ME/CFS-Forschung, die der Schwere und der hohen Krankheitslast der Erkrankung angemessen ist. 4. Der Zugang zu Off-Label-Medikamenten für alle an ME/CFS erkrankten Menschen – unabhängig vom Auslöser – einschließlich Kostenübernahme durch die Krankenkassen. 5. Der Aufbau und die flächendeckende Finanzierung von Kompetenzzentren und interdisziplinären Ambu- lanzen. 6. Der Ausbau und die Bekanntmachung spezialisierter Fortbildungsangebote für Ärztinnen und Ärzte. 7. Eine ambulante pflegerische Versorgung für ME/ CFS-Betroffene sowie entlastende Unterstützung ih- rer Angehörigen durch psychosoziale Beratung und Hilfe im Alltag. 8. Die verbindliche Berücksichtigung der Post-Exertio- nalen Malaise (PEM) in den Bewertungskriterien von Gutachterinnen und Gutachtern aller Fachrichtungen. 9. Die Aufnahme von ME/CFS in die versorgungsmedizi- nischen Grundsätze als Grundlage für die Feststellung des Grades der Behinderung. undefined Ablaufplan: Samstag, 09. Mai 2026,13-15 Uhr Es kommen Betroffene und Angehörige zu Wort, evtl. auch Ärzte und/oder Politiker. Der Ablaufplan wird laufend aktualisiert. Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Herzliche Einladung zur Jahreshauptversammlung Die diesjährige, ordentliche Hauptversammlung (nach §10 der Satzung) wurde laut Vorstandssitzung vom 13.11.2025 festgelegt auf: Freitag, 24. April 2026, um 19.00 Uhr im Konferenzraum der Gemeindehalle Baienfurt (Erdge- schoss) Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Totenehrung 3. Grußbotschaft von Herrn Bürgermeister Günter A. Binder 4. Rückblick Jahresbericht 5. Geschäfts- und Kassenbericht 6. Bericht der Revisoren 7. Diskussion der Berichte 8. Mitgliederehrung 9. Entlastung des Vorstandes 10. Anträge und Verschiedenes, geplante Aktivitäten im Jahr 2026 Im Anschluss erfolgt eine Bild-Präsentation „Rundrei- sen in verschiedene Länder der Welt“. Nach §10 Absatz 1 der Satzung können Anträge zur Hauptversammlung nur in schriftlicher Form bis Freitag, 17.04.2026 bei der 1. Vorsitzenden eingereicht werden. Wir bitten Sie, zahl- reich zu unserer Jahreshauptversammlung zu erschei- nen, auch Gäste oder Bekannte aus Ihrem Umfeld sind gern willkommen. Freundliche Grüße Ionela Atanasof, 1. Vorsitzende Was sonst noch interessiert Tierseuchenkasse Baden-Württemberg Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhal- ter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitglied- schaft in einem Imkerverein. Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils gelten- den Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/ abgerufen werden. Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stich- tag anderer Tierarten ab und ist der 01. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026. Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern an- zugeben. Unvollständige oder zu niedrige Angaben kön- nen im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen. Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Mel- debogen erhalten haben, können diesen bei der Tierseu- chenkasse BW anfordern. Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesund- heitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahn- Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 det werden. Weitere Informationen zur Melde- und Bei- tragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de., Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de, Internet: www.tsk-bw.de Internationale Gewässerschutz- kommission für den Bodensee Frische Luft für den Bodensee Der Klimawandel bereitet dem Bodensee Probleme. Seit Jahren ist die Durchmischung des Wassers im Winter nur schwach ausgeprägt. Das hat sich auch in diesem Jahr nicht geändert. Winterliche Durchmischung bleibt unzureichend Für das Ökosystem des Bodensees ist im Winterhalbjahr eine tiefreichende Zirkulation des Wasserkörpers von großer Bedeutung, am besten bis zum Seegrund in 251 Meter Tiefe. Nur so gelangt Sauerstoff in die tiefen Regi- onen. Im Zuge der Klimaerwärmung verschlechtern sich die Bedingungen für eine vollständige Durchmischung allerdings zunehmend. „Auch in diesem Winter konnte der gesamte See nicht in ausreichendem Maße bis zur tiefs- ten Stelle zirkulieren“, stellt Harald Hetzenauer fest, der Leiter des Instituts für Seenforschung, das zur Landes- anstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) gehört. Das Institut überwacht gemeinsam mit den Fachstellen der weiteren Anrainerländer im Auftrag der Internationa- len Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) den Zustand des Sees. Dabei werden in regelmäßigen Ab- ständen physikalische Parameter wie etwa Temperatur und Sauerstoffgehalt gemessen, aber auch chemische Messgrößen wie beispielsweise Nährstoffe erfasst. Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee - IGKB Seit 1959 arbeiten rund um den Bodensee die Länder und Kantone (Baden-Württemberg, Bayern, Schweiz und Ös- terreich) in der Internationalen Gewässerschutzkommis- sion für den Bodensee IGKB zusammen. Wichtigstes Ziel ist die Reinhaltung des Sees, die laufende Überwachung und die nachhaltige Entwicklung der vielfältigen Pflan- zen- und Tierwelt. Weitere Informationen: www.igkb.org Katamaran-Reederei erhält Umweltzertifikat Unabhängige Prüfer bestätigen konsequentes Umwelt- management nach EMAS und ISO 14001:2015 Die Katamaran-Reederei Bodensee hat die Prüfung nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) bestanden. Das europäische Umweltmanagementsystem ist ein un- abhängiges Zertifikat, das Unternehmen bescheinigt, ihre Umweltleistung systematisch zu erfassen, transparent zu dokumentieren und kontinuierlich zu verbessern. Ihre Verantwortung gegenüber der Umwelt nimmt die Katamaran-Reederei aktiv wahr: in der Umwelterklä- rung erfasst sie Emissionen, Energie- und Ressourcen- verbrauch umfassend. Auf dieser Basis setzt die Reederei gezielt Maßnahmen um: sie betreibt ihre Schiffe effizien- ter, optimiert technische Abläufe und nutzt Ressourcen sparsam. Regelmäßige Auswertungen helfen dabei Ein- sparpotenziale zu identifizieren und weitere Verbesse- rungen voranzutreiben. „Die EMAS-Zertifizierung ist ein wichtiger Meilenstein für uns – und zugleich Ansporn, unsere Umweltleistung kon- sequent weiterzuentwickeln“, sagt Reederei-Geschäfts- führerin Magdalena Linnig. „Nachhaltigkeit ist ein zentra- ler Bestandteil unseres Handelns – im täglichen Betrieb und bei der strategischen Weiterentwicklung unserer Flotte.“ Christoph Witte, ebenfalls Geschäftsführer der Katama- ran-Reederei Bodensee, betont: „EMAS steht für über- prüfbare Ergebnisse und maximale Transparenz. Die un- abhängige Prüfung bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und unserer Verantwortung für den Bodensee und die Region gerecht werden.“ Mit der Zertifizierung verpflichtet sich die Reederei, ihre Umweltleistung konti- nuierlich zu verbessern. Die vollständige Umwelterklärung mit allen Kennzahlen und aktuellem Umweltprogramm ist online abrufbar un- ter: www.der-katamaran.de MIETGESUCHE Neu in Ravensburg: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Mit Realschulabschluss zur Fachhochschulreife Optional: Abschluss als staatlich geprüfte:r Wirtschaftsassistent:in Jetzt informieren! blindow.deFranz-Stapf-Straße 6 | 88212 Ravensburg Paar (47/48) unbefristet angestellt sucht ab 3 Zi., ab 80 m², Balkon barrierefrei, eventuell Garten bevor- zugt. Haben keine Haustiere und sind Nichtraucher. Für Längerfris- tig. Tel. 0175-2905619, marco.gepraegs@gmx.net Chiffre Zu- schriften an den Verlag 777/1571 UNTERRICHT TRAUERANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Wir bieten Unterstützung im Alltag u. Haushalt für Menschen jeden Alters mit Pfl egegrad Mitarbeiter*innen direkt vor Ort, Abrechnung mit Pfl egekassen Tel. 07461 1713457 www.hiltel-heilerziehungspfl ege.jimdo.com Gartenbaumschule Müller | www.garten-mueller.de Ulmer Straße 98 (Zufahrt über DRK) | 88212 Ravensburg Frühlingsblühen am Sa, 18.04.2026 09:00 – 17:00 Uhr Unser Gesche nk für Sie: Ein kleiner Frühlings- gruß. 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Unsere Begehungen laufen stets reibungslos – fast schon zu unspektakulär! Damit unser hohes Niveau so bleibt, brauchen wir dich für starke Strukturen und als verlässliche Stütze für unser 40-köpfi ges Team. Wir freuen uns auf dich, deine Ideen und deinen Spirit! Wir suchen: PFLEGEHILFSKRAFT innen und Bewohnern spielt sich das Leben auf einer Ebene ab – ebenerdig, barrierefrei, aber mit allen Hochs und Tiefs. Unsere Begehungen laufen stets reibungslos – brauchen wir dich für starke Strukturen 40-köpfi ges Team. Wir freuen uns auf STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 17.04.2026

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