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2022-10-26_TEXT_BP_Bühl_endg.pdf

G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " B ü h l" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 26.10.2022 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 16 4 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 21 5 Hinweise und Zeichenerklärung 22 6 Satzung 34 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 36 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 56 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 63 10 Begründung – Sonstiges 66 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 70 12 Begründung – Bilddokumentation 71 13 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen 73 14 Verfahrensvermerke 74 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021 (BGBI. I S. 4147) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 18.08.2021 (BGBl. I S. 3908) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GBI. S. 1233, 1250) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 5 weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.6 WH .... m ü. NHN Maximal zulässige Wandhöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.7 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gebäudehöhe (GH ü. NHN und WH ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erfor- derlich sind (z.B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenom- men sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elekt- rizität) sowie untergeordnete anderweitige Bauteile (z.B. Schorn- steine, Antennen etc.). Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flach- dächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elemen- ten). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 6 Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NHN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schosses die festgesetzte WH ü. NHN überschreitet ist dieses Ge- schoss gegenüber dem darunterliegenden Geschoss bezüglich der Geschossfläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollstän- dig geschlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassenüberdachung, Dach- vorsprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Ge- bäudeteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NHN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstungen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu mes- sen, sofern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NHN unberücksichtigt, sofern diese Abschnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Untergeordnet sind diese Abschnitte dann, wenn sie nicht mehr als 25% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. Überschreitungen der WH ü. NHN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben unberücksich- tigt, sofern die getroffenen Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschossen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 67,00 m betragen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 7 Untergeordnete Verbindungselemente sowie Grenzgaragen bei der Bauform "Kettenhaus" fließen in die Betrachtung ein. Neben den Bauformen Einzelhaus, Doppelhaus und Hausgruppe ist eine Bauform "Kettenhaus" zulässig. Bei der Bauform Kettenhaus werden die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand nur auf eine Seite hin errichtet. Für die Gebäude westlich der Erschließungsstraße muss die Seite ohne Grenzabstand jeweils an derjenigen Seite des Grundstückes liegen, das von der Erschließungsstraße aus betrachtet rechts (nördliche Grundstücksgrenze) liegt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.10 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen in den privaten Grundstü- cken In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, Garagen (gilt auch für Tiefgaragen und Carports) sowie nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Für oben genannte Nebenanlagen und Garagen wird die Zulässig- keit im Besonderen bestimmt: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudeteilen gegen- über dem endgültigen Gelände auf 3,50 m beschränkt; E ED Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 8 − in einem Bereich von 0,50 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur Anlagen und Einrichtungen zulässig, die mit der endgültigen Geländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten) (u.a. bedeutet dies den Ausschluss von Zäunen in diesem Bereich) − freistehende thermische Solar- und Photovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Be- reich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zulässig; − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.14 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihen- bzw. Kettenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 2.15 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhal- ten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zu- lässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen keine baulichen Anlagen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 9 (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stellplätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.19 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Straßenbegrenzungslinie; mit Ausrundungsradius (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Flächen für Versorgungsanlagen; hier E-Tankstelle (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.23 Installation von Photovol- taikanlagen Auf den privaten Grundstücken sind auf mindestens 30% der Dach- fläche (Orthogonalprojektion) von Hauptgebäuden Photovoltaikan- lagen zu errichten. Die Vorschrift wird auch erfüllt, wenn die Ge- samterrichtungsfläche im Sinne der Festsetzung durch Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Nebengebäuden oder sonstigen bau- lichen Anlagen auf demselben Grundstück sowie an der Außenfas- sade des Hauptgebäudes nachgewiesen wird. (§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB) 5,70 R=11,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 10 2.24 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.25 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den pri- vaten Grundstücken, Ma- terialbeschaffenheit ge- genüber Niederschlags- wasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegen- den Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzu- reinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentions- bereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem ge- meindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Re- tentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der ge- planten Gewässerbaumaßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. pulverbeschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.26 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ("Gewässer- randstreifen") (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielflä- che (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 11 2.28 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Flächen für Aufschüttungen; In dem gekennzeichneten Bereich ist ein Wall als Starkregenschutzmaßnahme auszuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.30 Förderung der Biodiversität auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche sowie zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.31 Insektenfreundliche Beleuchtung/Photovolta- ikanlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur von maximal 3000 Kelvin zulässig. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % po- larisiertes Licht reflektieren (d.h. je Solarglasseite 3 %). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.32 Bodenbeläge in den pri- vaten Grundstücken/Was- serdurchlässige Beläge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 12 2.33 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen"– Pflanzliste 1 zu ver- wenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.36 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentlichen Grünflächen sind mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflan- zung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 13 Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Pflanzliste 1 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 14 Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Pflanzliste 2 (Bach begleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Populus alba Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Sal-Weide Salix caprea Bruch-Weide Salix fragilis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Schwarz-Weide Salix x nigricans Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.37 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanzliste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z.B. Ziersträucher, Rosenzüchtungen). − Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus der o.g. Pflanzliste zu " Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 15 ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.38 Dachbegrünung Die Flach- und Pultdächer (Dachneigung 0-35°) im Geltungsbe- reich sind auf einer Fläche von mindestens 70 % pro Dachfläche mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dachfenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflä- chen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräu- termischung anzusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Sedumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit der Substratschicht beträgt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.39 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung und unterschiedli- cher Art der Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.40 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungspla- nes "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 16 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Hauptgebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Eingangsüberdachungen, Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachformen zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50 % der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, ein- nehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Ein- haltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (aus- schließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrech- ten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie tref- fen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der bei- den Dachflächen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; so genannte Krüppelwalme sind nicht zulässig; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Winkel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von de- nen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer ge- meinsamen Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemeinsamen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zu mindestens 75 % nicht versetzte, zu- sammenhängende Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 17 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der gesamten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptge- bäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dach- überständen werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flächen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeig- net sind (z.B. Pergola, Zelt). Für die Unterscheidung der Dachformen Satteldach und Pultdach gilt: Bei der Dachform Pultdach müssen mindestens 75 % aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projek- tion auf die Fläche gemessen. Die o. g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sonstige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 Dachneigungen für Haupt- gebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22-45 ° WD: 12-35 ° PD: 7-35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 18 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.5 Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) sind parallel zur jeweiligen Dachfläche zu montieren. Dabei ist ein Abstand bis max. 0,40 m zur Dachhaut zulässig. Anlagen auf Flachdächern (0-3 ° Dachneigung) müssen nicht pa- rallel montiert werden, wenn sie gegenüber der Dachkante (Attika) so weit abgerückt sind, dass sie bei einem Betrachtungswinkel von 45 ° von unten nicht sichtbar bleiben. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoss der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Materialien für die Dach- deckung Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit einer Dachneigung bis einschließlich 20° sind zu be- grünen. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Per- sonen dienen (z.B. Dachterrassen). Als Dachdeckung von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) für Dächer mit einer Dachneigung ab 21° sind sowohl Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 19 Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine voll- ständige Begrünung zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Geländeveränderungen in den privaten Grund- stücken Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in den privaten Grundstücken sind nur unter den fol- genden Voraussetzungen zulässig: − Anpassung an den natürlichen Geländeverlauf und − Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrundstü- cke und der Erschließungssituation und − Beschränkung des Geländeabtrages an der Talseite des Haupt- gebäudes so, dass die talseitige Gesamt-Ansichtshöhe des Ge- bäudes im Bereich des Typ 1, 2 und 3 mit max. 9,50m sowie im Bereich des Typ 4 mit max. 10,20m über dem endgültigen Gelände in Erscheinung tritt. Die erforderlichen Geländeveränderungen zur Unterbringung der Retentionsanlagen für Niederschlagswasser und zum Schutz vor Überflutung bei starken Regenereignissen durch kurzfristig anstei- gende Wasserspiegel in den Retentionsbereichen sind zulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 20 (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegenüber der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,50 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabionen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwi- schenräume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.11 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 21 4 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 4.1 Gewässerrandstreifen gem. § 29 WG geschützter Bereich entlang von Gewässern mit einer Breite von 5 m (Innenbereich) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 22 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 5.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 5.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 5.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 5.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 5.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 5.7 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung) 5.8 Geplanter Bachverlauf, offener Graben (siehe Planzeichnung) 5.9 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 476 475 480.60 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 23 5.10 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. 5.11 Förderung der Artenvielfalt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer oder Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). 5.12 Energieoptimierte Bauweise Den Bauherren wird empfohlen, bei der Gebäudeplanung auf eine energieoptimierte Bauweise zu achten. Der Energieverbrauch kann zum Beispiel durch ein mögliches günstiges Verhältnis von abstrah- lender Außenhülle des Gebäudes zu beheiztem Gebäudevolumen (A/Ve-Verhältnis, siehe nebenstehende Darstellung) verringert wer- den. Zu einem günstiges A/Ve-Verhältnis trägt unter anderem eine kompakte Bauweise und der Verzicht auf Gaube, Zwerchgiebel, Wi- derkehren oder andere die Außenhülle vergrößernde Anbauten bei. Je nach Lage des Baugrundstücks können nach Süden ausgerichtete Fensterflächen oder Dachflächen zur natürlichen Zufuhr von Wärme beitragen. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung durch den Architekten, die Energieagentur Ravensburgs oder ein anderes ge- eignetes Beratungsangebot sinnvoll. Für Bauten, deren Energieffi- zienz über den gesetzlichen Mindeststandards liegt, stehen den Bauherren Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu Verfügung. 5.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Photovoltaik, Windenergie und Geothermie wer- den empfohlen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 24 5.14 Nachhaltige Ressourcen- nutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 5.15 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Um die Brutmöglichkeiten für zweigbrütende Vogelarten zu fördern, ist die Anlage von Gehölzstrukturen wie Hecken oder Ein- zelgehölzen erstrebenswert. Geeignete Gehölze wären hierbei bspw.: Brombeere, Schlehe, Weißdorn, Heckenrose, Ahorn, Erle, Hainbu- che, Eiche, Pappel, Heckenkirsche, Traubenkirsche, Holunder. Fas- sadenbegrünung ist eine zusätzliche Möglichkeit günstige Struktu- ren zu schaffen (z.B. mit Wildem Wein, Geißblatt, Waldrebe). 5.16 Natur- und Artenschutz Um die Schaffung insekten- und kräuterreicher Blühflächen zu för- dern wird empfohlen eine gebietsheimische Saatgutmischung an- zusäen und die Fläche durch zweischürige Mahd mit Abtransport des Mahdguts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflanzenschutzmitteln soll verzichten werden. Es wird empfohlen die Flächen für Aufschüttungen zusätzlich mit Sträuchern aus der Pflanzliste 1 der Festsetzung "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu bepflanzen. Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasserauffangbecken (Zisternen) sowie ei- nes Komposts wird empfohlen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 25 Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 39 Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 5.17 Artenschutz Da aktuell innerhalb des Plangebietes kaum naturschutzfachlich hochwertige Strukturen bestehen, ist es empfehlenswert im Rahmen des Bebauungsplanes Gestaltungsmöglichkeiten darzustellen, wel- che die Artenvielfalt und damit den naturschutzfachlichen Wert be- günstigen können. Für eine naturnahe Gestaltung des Plangebietes können durch geeignete Maßnahmen relevante Strukturen für ein- zelne Artengruppen geschaffen werden. − Um die Nahrungsverfügbarkeit für Insekten, Vögel und Fleder- mäuse zu fördern ist die Anlage von Blühstreifen empfehlens- wert. Blühstreifen können auch in Form von kleinen Strukturen anlegt werden wie z.B. Einsaat von Blumenwiesen in Balkon- kästen oder Blumenbeeten. − Der Graben kann hinsichtlich potenzieller Libellenarten gestaltet werden. Um Ruhe- und Schutzstreifen für Libellen zu schaffen, ist die Anlage von Hochstauden- und Krautsäumen (z.B. Mäde- süß, Weidenröschen, Pestwurz, Blutweiderich) empfehlenswert. − Um das Vorkommen von Reptilien wie der Zauneidechse zu un- terstützen, können geeignete Strukturen geschaffen werden wie die Anlage von besonnten Totholz- und Steinhaufen. Besonders die Schaffung von Trockenmauern kann innerhalb von Wohnbe- reichen realisiert werden. − Für (halb-)höhlenbrütende Vogelarten können Nistkästen zur Unterstützung der Brutmöglichkeiten dienen. Diese können an vorhandenen Gehölzen oder Gebäuden angebracht werden. Für gebäudebewohnende Fledermäuse können Ersatzquartiere an Gebäuden angebracht werden oder direkt in die Fassade der Neubauten integriert werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 26 − Zur Unterstützung der Insektenvorkommen können Insektenho- tels im Plangebiet angebracht werden. − Grundsätzlich ist auf eine naturnahe Gestaltung zu achten. Bspw. Totholz stehen lassen, Anlage eines Komposthaufens, An- lage von Kleingewässern wie einem Teich, kein Einsatz von Pes- tiziden. 5.18 Naturerlebnisräume Zur Förderung der Entwicklung spielender Kinder und zum Schutz von Insekten und Arthropoden sollten Naturerlebnisräume mit aus- triebsfesten Haselnussbüschen und Erdhügeln und Sandhäufen ent- stehen. Dies bietet Kindern die Möglichkeit die Natur und ihre Um- welt mittels Experimentieren, Schnitten und Buddeln zu erleben. So können die anderen Grünflächen für Insekten und Arthropoden bes- ser entwickelt werden, wenn die Aufenthaltsqualität und Spielqua- lität der Quartier-Bewohner auf Teilflächen erhöht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch, Ausweisung von Naturerfahrungsräumen für Kinder und Jugendliche). 5.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahnoberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 5.20 Standorte für die Straßen- beleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. 5.21 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH, außer- und innerhalb des Geltungsbereiches die Leitung kann in ihrer Lage erhalten bleiben (siehe Planzeich- nung) Freileitung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 27 5.22 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (siehe rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Boden- horizonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrund- material sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 28 Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Pla- nung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 5.23 Gewässerschutz Im Bereich des Gewässerrandstreifens sind gem. § 38 Wasserhaus- haltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden-Württemberg verbo- ten: − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern − die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen wie z.B. Zäune, Kompostanlagen, Lagerplätze, Hütten, Volieren, Grillstel- len etc. die Nutzung als Ackerland wie z.B. die Anlage von Gemüsebeeten, Staudengarten etc. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 29 5.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Darunter fallen auch jegliche Ableitung, Umleitung oder Aufstauung von Grundwasser, auch wenn diese Maßnahmen nur temporär vor- gesehen sind. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 5.25 Schicht- und Grundwasser und Drainagen Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation ist nicht erlaubt. Die Ableitung von Schichtenwasser ist der Gemeinde anzuzeigen, die Ableitung von Schichtenwasser darf nur über die Regenwasserkanalisation erfolgen. Sickerschächte sind unzulässig. 5.26 Kellerentwässerung und Rückstausicherung Gegebenenfalls können Untergeschosse wegen der Höhenlage des Schmutzwasserkanals nicht im Freispiegel entwässert werden. Ent- wässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen 5.27 Überflutungsschutz (Hangwasser) Aufgrund der Hanglage kann es bei Starkregenereignissen zu wild abfließendem Oberflächenwasser (Hangwasser) kommen. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Höhen- lage der Lichtschächte, -höfe und des Einstieges der Kellertreppen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 30 o.ä. zu achten. Sie sollten möglichst hoch liegen, um vor abfließen- den Wässern bei Starkregen zu schützen. Die Erdgeschossfußboden- höhe sollte im Rahmen der Vorgaben nach Gesichtspunkten des Überflutungsschutzes angemessen hoch gewählt werden. Maßnah- men zur Verbesserung des Überflutungsschutzes sind auch in der Gartengestaltung integrierbar. Das geplante Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Baindt, die hier geplanten Flächen für Aufschüttungen und Erschließungsmaß- nahmen nach Stand der Technik dienen zudem dem Schutz vor Hochwasser bzw. dessen nachteiligen Auswirkungen. 5.28 Grundwasserdichte Untergeschosse Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoss ausgeführt werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wan- nen ausgeführt werden. Versickerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. 5.29 Hydrologie (Schichtwasser) Im Allgemeinen ist mit Quellaustritten (lokales Schichtwasser) so- wie mit vermehrt auftretendem Schichtwasser zu rechen. Erdbe- rührte Bauteile sind im Hinblick auf die im Untergrund anstehenden nur sehr schwach durchlässigen Sedimenten gemäß der DIN 18533 nach der Klasse W2-E (Abdichtung gegen drückendes Wasser) ab- zudichten oder nach dem Prinzip einer "Weiße Wanne" nach WU- Richtlinie auszuführen. 5.30 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 31 5.31 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 5.32 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in un- mittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzule- gen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze bestimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 5.33 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverord- nung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Ab- stände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht über- schreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 32 muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 5.34 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Lan- desamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Würt- temberg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler-Formation und Holozänen Abschwemmmassen. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbodens im Bereich der Holozänen Abschwemmmassen ist zu rechnen. Es sollten ingenieurgeologische Übersichtsbegutach- tung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt werden. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allge- meine Empfehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Ferner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang ob- jektbezogener Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 beschrieben werden. Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 33 In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). 5.35 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- geben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 5.36 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 34 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021 (BGBI. I S. 4147), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Würt- temberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 08.11.2022 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 26.10.2022. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 26.10.2022. Dem Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die je- weilige Begründung vom 26.10.2022 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie − Widerkehre und Zwerchgiebel − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 35 − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der orts- üblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Be- bauungsplanes "Bühl" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 36 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung Durch den Bebauungsplan "Bühl" wird die Umsetzung neuer Wohnbebauung am nördlichen Orts- rand des Hauptortes der Gemeinde Baindt ermöglicht. Im Westen und Süden grenzt die Fläche an bereits bestehende Wohnbebauung an. Durch die Entwicklung der Fläche wird der Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend arrondiert. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirsch- straße" im Nordwesten erschlossen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit überwiegend land- wirtschaftlich genutzt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Der Gemeinde ist es derzeit nicht möglich, der Nach- frage an Wohnbebauung gerecht zu werden. Sie muss daher bauleitplanerisch steuernd eingreifen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Bühl" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich am nördlichen Ortsrand des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Westlich und südlich grenzt das Plangebiet an bestehende Wohnbebauung an und arron- diert den Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend. Im Norden geht das Plangebiet in die freie Landschaft über. Im Osten trennen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die "Kornblumen- straße" den zu überplanenden Bereich von der weiteren Bestandsbebauung des Ortsrands der Ge- meinde Baindt. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten erschlos- sen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im nördlichen Bereich befindet sich ein Wassergraben, zu welchem ein 5 m Gewässerrandstreifen einzuhalten ist. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1, 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 37 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind von Südwesten in Richtung Nordosten hin stark stei- gend. Ausgehend vom südwestlich an die Bestandsbebauung angrenzenden und geplanten Ge- schosswohnungsbau sowie der Zufahrt ins Plangebiet durch die "Benzstraße" steigt die Topografie in Richtung Nordosten hin deutlich an. Der tiefste Punkt des Plangebietes liegt somit im Bereich der Einmündung in die "Benzstraße" auf einer Höhe von ca. 474,00 m ü NHN am westlichen Rand des Plangebietes. Von dort aus steigt das Gelände zum höchsten Punkt, welcher am nordöstlichen Rand des Plangebietes liegt, auf eine Höhe von ca. 491,00 m ü NHN an. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden und Westen sind unproblematisch. 7.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 7.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 38 − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 39 preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.- (Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meß- kirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Weingarten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung (Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben – Stand: Entwurf zur 2. Anhörung gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 23. Oktober 2020) als Ziele und Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 40 − 2.4.0 (Z) 2 Die Flächeninanspruchnahme ist durch die Aktivierung innerörtlicher Potenzi- ale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenre- cycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdich- tete Bauweise zu verringern. − 2.4.0 (G) 4 Die Gemeinden sollen durch eine aktive Baulandpolitik auf die Mobilisierung und tatsächliche Verfügbarkeit der Bauflächenpotenziale im Siedlungsbestand und der bauplanungsrechtlich gesicherten Flächen hinwirken. Die Bauflächen- ausweisung soll so bemessen und gelenkt werden, dass Überlastungen und ein ungegliedert bandartiges und flächenhaft ausgreifendes Siedlungswachs- tum vermieden werden. − 2.4.0 (G) 5 Bei der Erschließung neuer Bauflächen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu berücksichtigen. Eine energieeffiziente Bauweise und der Einsatz erneuerbarer Energien soll gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Belange des Denkmalschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden. − 2.4.1 (G) 1 Der ermittelte Wohnbauflächenbedarf in Höhe von 1.000 ha für die Region Bodensee-Oberschwaben bis zum Jahr 2035 dient als Orientierungswert, so- wohl für die Dimensionierung der regionalbedeutsamen Schwerpunkte des Wohnungsbaus (siehe PS 2.5), als auch für ergänzende kommunalen Wohn- bauflächen − 2.4.1 (Z) 3 Der Bedarf an ergänzenden kommunalen Wohnbauflächen ist im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung nachvollziehbar zu begründen und darzustel- len. − 2.4.1 (Z) 6 Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: (…) Ländlicher Raum i.e.S. (…) Sonstige: 50 EW/ha − 2.5.0 (G) 1 Für die Region soll ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Wohnungsan- gebot sichergestellt werden. Eine soziale Mischung ist anzustreben. − 2.5.0 (Z) 3 Die regionalbedeutsamen Schwerpunkte des Wohnungsbaus sowie baupla- nungsrechtlich gesicherte, aber noch nicht bebaute Wohnbauflächen und ak- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 41 tivierbare Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich (Baulücken, Kon- versionsflächen) sind im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung vor der In- anspruchnahme zusätzlicher unverbauter Flächen im Außenbereich zu nutzen. − 3.1.1 (Z) 1 Regionale Grünzüge: Gem. den in PS 3.1.0 genannten allgemeinen Grunds- ätzen und Zielen sind im Regionalplan Regionale Grünzüge als Vorranggebiete festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. − 3.2.1 (Z) 1 Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege (Biotopverbund) Gem. den in PS 3.2.0 genannten allgemeinen Grundsätzen und Zielen, insbesondere zur Sicherung und Entwicklung eines regionalen Biotopverbundsystems, sind im Regionalplan Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege fest- gelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. − 3.4.0 (G) 7 Zur Sicherung eines schadlosen Abflusses von Niederschlagswasser soll bei Raum beanspruchenden Maßnahmen darauf geachtet werden, die Auswirkun- gen auf das natürliche Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögen des Bodens möglichst gering zu halten. Dabei sollte der Vermeidung neuer Versiegelung Vorzug gegeben werden vor technischen Maßnahmen zur Versi- ckerung und Retention. Möglichkeiten der Entsiegelung sollen genutzt werden Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Vorbehaltsgebiete oder andere Schutzgebiete sind von dem überplanten Be- reich nicht betroffen. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung der Gemeinde Baindt laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt derzeit nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 42 Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem städtebaulichen Entwurfskonzept sind 13 Grundstücke für Ein- zelhäuser (1-3 Wohneinheiten), 8 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser (1-3 oder 2-4 Wohneinheiten), 4 Kettenhäuser (1-2 Wohneinheiten) sowie insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser (6-8 Wohneinheiten). Die Gemeinde regelt die Realisierung der insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser innerhalb des zu überplanenden Bereichs dabei über Grundstücksverkäufe. Die Berechnung der Bruttowohndichte errechnet sich wie folgt: die minimal oder maximal mögliche Realisierung der Wohneinheiten wird mit der Belegungsdichte, die für die jeweilige Gemeinde vom Statistischen Landesamt errechnet wurde, multipliziert. Hieraus ergibt sich die minimale oder ma- ximale Gesamtzahl der möglichen Einwohner für das gesamte Baugebiet. Um die Bruttowohndichte pro ha zu erhalten, muss dieser Wert durch die Größe des Plangebietes dividiert werden. Bei einer Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten (191 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 93,1 Einwohner je Hektar. Da- mit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deut- lich übertroffen. Sollte die maximale Anzahl an Wohneinheiten auf manchen Grundstücken nicht erreicht werden, ergibt sich dennoch für diesen Bereich eine zukunftsfähige und verträgliche Brut- towohndichte am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt. Selbst bei einer nicht zu erwarten- den Realisierung der minimalen Anzahl an Wohneinheiten (109) ist durch eine Bruttowohndichte von 53,0 Einwohner je Hektar der vorgegebene Wert des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben eingehalten. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungsangebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin überwiegend als "Wohnbaufläche in Planung" (W) und "Fläche für die Land- wirtschaft" sowie auch als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Grünfläche" dargestellt. Darüber hinaus befinden sich in diesem Bereich Darstellungen einer "Ortsrandeingrünung" zur offenen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 43 Landschaft hin sowie die einer "20-KV-Freileitung". Da die im Bebauungsplan getroffenen Festset- zungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nur teilweise übereinstimmen, werden die entgegenstehenden Darstellungen des Flächennutzungspla- nes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen werden darüber hinaus bereits teilweise im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in die- sem Bereich wider. Gemäß einer schriftlichen Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB gilt es im Weiteren Verfahren im Besonderen die Planungsvoraussetzungen eines Bauleitplanverfahrens nach § 13 b BauGB zu prüfen. Es gilt im Zuge dessen zu prüfen, ob für die Gemeinde Baindt die Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraums erforderlich ist. In der Begründung ist gem. § 1a Abs. 2 BauGB abzuarbeiten, inwiefern keine anderen Potentiale der Nachverdichtung vorhanden sind. Darüber hinaus gilt es zu begründen, warum die bisher hochwertige landwirtschaftlich genützte Fläche zu- künftig umgewidmet werden soll. Des Weiteren kann dem Bebauungsplan nicht vor Abschluss eines wasserrechtlichen Verfahrens aus Seiten des Landratsamtes Ravensburg (Fachbereich "Oberflä- chengewässer") zugestimmt werden. Zum nördlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches verlau- fenden Bach muss die Einhaltung eines Gewässerrandstreifens beachtet werden. Um das Vorkom- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 44 men artenschutzrechtlich relevanter Arten besser abschätzen zu können, ist eine artenschutzrecht- liche Relevanzbegehung durchzuführen. Auf Grund des Reliefs im Plangebiet und der im Rahmen des Vorhabens verursachten Versiegelung, ist bei Starkregenereignissen mit verstärkten Zuflüssen zu rechnen. Diese Problematik ist in der Abarbeitung der Umweltbelange ausreichend zu berück- sichtigen. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sind abschließend entsprechende Sichtdrei- ecke bei der Erschließung neuer Zufahrten in die bevorrechtigte Straße im Zuge der Planung mit- aufzunehmen. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu un- terrichten. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich hochwertige Situation wesentlich zu beein- trächtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen (freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus, Mehrfamilienhaus) ver- wirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstru- ment geschaffen werden, welches die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, berücksichtigt. Dabei wird auch der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und den Anfor- derungen kostensparenden Bauens Rechnung betragen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 9.354 m² und damit unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 45 − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.5 Städtebauliche Entwurfsalternativen Für die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für das Plangebiet "Bühl" wurden dessen Ge- gebenheiten und Besonderheiten sowie die der Umgebung erhoben und analysiert und ein Entwurf in drei Alternativen entwickelt, der die verschiedenen Belange (bspw. Wohnbedürfnisse, Ortsbild, Wegebeziehungen) berücksichtigt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf eine sinnvolle städtebauliche Anbindung an die angrenzende Wohnbebauung, eine Vielfalt an Grundstücksgrößen und die Schaf- fung von hochwertigen Freiraumstrukturen gelegt. Die Alternative 1 (Fassungsdatum vom 22.03.2021), welche nach Abstimmung mit der Gemeinde umgesetzt werden soll, wird durch die Weiterführung der bestehenden Erschließungsstraßen "Zep- pelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, "Benzstraße" im Westen sowie der "Hirschstraße" im Nordwesten optimal an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Durch die Vielzahl an verkehrlichen Anschlüssen ist eine hohe Zugänglichkeit des neuen Wohngebietes für die Bevölkerung des Hauptortes der Gemeinde Baindt gewährleistet. Die im zentralen Bereich verorteten Mehrfamilien- häuser sollen der erhöhten Nachfrage an Wohnraum innerhalb der Gemeinde Baindt dabei Rech- nung tragen. Aufgrund der topografischen Situation vor Ort und hinsichtlich eines schonenden Übergangs zur freien Landschaft sowie der sensiblen Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wurde sich für eine zentralgelegene Position entschieden. Die in Richtung Ortsrand geplanten Einzel- und Doppelhaustypen schaffen einen verträglicheren Übergang zur freien Landschaft. Artenreiche Grün- flächen mit Begegnungszonen sowie ein im nordwestlichen Bereich des Plangebietes verorteter Spielplatz schaffen darüber hinaus ausreichend qualitative Freiraum- und Erholungsflächen. Durch die Schaffung landschaftlicher Bezüge und Blickbeziehungen wird die städtebauliche Entwurfsal- ternative der landschaftlich hochwertigen Situation vor Ort somit vollumfänglich gerecht, ohne da- bei die Notwendigkeit einer städtebaulich verträglichen Dichte zu untergraben. In der Alternative 1 sind insgesamt 13 Einfamilienhäuser, 7 Einfamilien- oder Doppelhäuser, 5 Kettenhäuser und 14 Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Alternative 2 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt das städtebauliche Grundkonzept der Alternative 1 auf und passt dieses lediglich im südwestlichen Bereich an. In diesem Bereich wurden die in Alternative 1 noch vorgesehenen Mehrfamilienhäuser durch Reihenhäuser ersetzt. Aufgrund Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 46 der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt sowie der heterogenen Abfolge an Gebäudetypologien und damit dem Verlust der städtebaulichen Ensemblewirkung wurde von dieser Alternative Abstand genommen. Die Alternative 3 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt ebenfalls das städtebauliche Grund- konzept der Alternative 1 auf und ersetzt im südwestlichen Bereich nun insgesamt 4 Mehrfamili- enhäuser durch sieben Einfamilienhäuser. Von dieser Alternative wurde aus dem oben genannten Gründen wie in Alternative 2 Abstand genommen. 7.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung durch Weiterführung der Strukturen zu ergänzen und abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnun- gen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen, um der landschaftlich sensiblen Lage ge- recht zu werden. Um ein attraktives Wohnquartier für junge Familien zu schaffen, soll zudem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein Spielplatz umgesetzt werden. Gemäß der Nachfrage im Plangebiet wird hierfür eine Fläche bereitgestellt, um entsprechende Spielgeräte verorten zu kön- nen. Trotz der Herausarbeitung der Räume und Bezüge innerhalb des Bauquartiers ist die Anordnung der einzelnen Baukörper so weit wie möglich an dem natürlichen Geländeverlauf orientiert. Die Anordnung der Gebäude folgt dem Höhenverlauf, so dass die Firstrichtungen weitestgehend parallel zu den Höhenlinien stehen. Die meisten Gebäude sind so angeordnet, dass ihre Firstrichtung mit dem Verlauf der Höhenlinien an dieser Stelle annähernd parallel ist oder senkrecht zu diesen steht. Durch das gewählte Entwurfsprinzip kann das vorhandene Gelände weitestgehend belassen wer- den. Die Festsetzung von Firstrichtungen erfolgt jedoch nicht, um die zukünftige Bauherrschaft bei der Gestaltung ihrer Wohngebäude nicht zu stark einzuschränken. Die Anzahl der einzelnen Rich- tungen (Wegeführung, Grundstücksgrenzen und Gebäuderichtungen) wird geringgehalten, um den formalen und städtebaulichen Zusammenhalt des Gebietes zu betonen. Auf diese Weise entsteht eine ruhige und geordnete Gesamtstruktur. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung soll geachtet werden. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist aus städtebaulichen Gründen dennoch nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbeson- dere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wärme- gewinnung zu Heizzwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Pas- sivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer stren- gen Ausrichtung des Gebäudes unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbeziehung von Nebengebäuden oder Gebäudeanbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 47 7.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunutzungs- verordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Einschränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation, Topografie und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Be- triebe aufzunehmen. Darüber hinaus strebt die Gemeinde Baindt an, diese Nutzungen im Orts- kern bereitzustellen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte aufgrund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht ge- eignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskon- flikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsitu- ation sind die Gründe hierfür. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Durch die einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle wird der Schwerpunkt der Wohnnutzung nicht unterlaufen. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszu- gehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von ei- nem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaf- ten eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Da- bei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-4 ergibt einen möglichst großen Spiel- raum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäu- detypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 für den Typ 1 und 2 sowie 0,40 für den Typ 3 und 4 befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 48 (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der nach Norden und Westen anschließenden Bebauung und sind auf die zulässigen Gebäudetypen samt Berücksichtigung der gewünschten Versiegelung hin abgestimmt. − Die, in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, Neben- anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Die Kappungsgrenze von 0,80 wird durch die getroffenen Überschreitungsmöglichkeiten nicht tangiert. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung von Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Ge- samt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen abschließend geregelt sind, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Wenn z.B. ein Grundstück sich jeweils zur Hälfte innerhalb zwei verschiedener Höhen-Festsetzungen befindet, so wird die maximal zulässige Gesamt-Gebäude- und Wandhöhe über NHN durch lineare Interpolation der beiden zulässigen Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen ermittelt. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwick- lungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Gesamt-Gebäudehöhe in ihrer Höhe fixiert. Schmale Gebäude mit flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertret- bares Maß beschränkt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachaufbauten oder Dach- einschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächstgelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird eindeutig ge- regelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wand- höhe herangezogen wird. Ebenfalls werden Festsetzungen getroffen, die auf Grund der zulässi- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 49 gen Dachformen im Plangebiet Fehlentwicklungen vermeiden und die Möglichkeiten der Um- setzung dieser Dachformen hinsichtlich einzuhaltender Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ein- deutig bestimmen. Dies trifft insbesondere auf das Pultdach zu. − Bei den festgesetzten Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen wird unterschieden zwischen Haupt- gebäuden mit Terrassengeschoss, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walm- dach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus (Typ 1), Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2 und Typ 3) bzw. als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Typ 4) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Wohngebietes stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die beim Typ 4 festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück sowohl eine geschlossene Bebauung bis 75 m zu ermöglichen als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bauweise. Ausgehend von der offenen Bauweise erlaubt sie zusätzlich die Errichtung von so genannten "Kettenhäusern" als zeitgemäße und flächensparende Mischform zwischen Einfamilienhaus und Reihenhaus. Die zuläs- sigen Geschosse müssen bei der Umsetzung in "Kettenbauweise" an die nördliche Grundstücks- grenze anschließen, sofern nicht von der Möglichkeit der Umsetzung eines Flachdaches, wie unter Pkt. 2.7 und Pkt. 7.2.7.3. aufgeführt (sogenanntes "Terrassengeschoss") Gebrauch gemacht wird. Die Fassade des obersten Geschosses bei der Umsetzung eines Terrassengeschosses muss dann nicht zwingend an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Daher ist wiederum die Um- setzung von Dachterrassen anschließend an die nördliche Grundstücksgrenze zulässig. Auf eine einheitliche Umsetzung der Lage des obersten Geschosses sollte jedoch aus gestalterischen nach Möglichkeit geachtet werden. Terrassengeschoss = maximal 66% überdachte Fläche bzw. mindestens 33% Fläche ohne Überdachung Firsthöhe Terrassengeschoss = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Firsthöhe Pultdach = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 50 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Auf Grund der großzügigen und flexiblen Gestal- tung der Baugrenzen, stellen diese einen Grundzug der Planung dar, von welchem nicht befreit werden kann. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen (Baugrenzen) zulässig. Dadurch entsteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine mög- lichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Durch die überbaubaren Grund- stücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale durch Hauptgebäude ausgeschlossen bleiben. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht erforderlich, da Garagen ebenso außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entspre- chende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausge- schlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 51 am Ortsrand sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungssitu- ation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von überwiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß unterschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen entstehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. Auf den privaten Grundstücken sollen Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Gebäude oder auf anderen geeigneten Flächen baulicher Anlagen errichtet werden. Durch die getroffene Festset- zung zur Errichtung einer verbindlichen Mindestfläche von Photovoltaikanlagen (30 % der Dach- fläche in Orthogonalprojektion) soll eine verständliche und nachvollziehbare Maßeinheit für die zukünftigen Bauherren geschaffen werden. Durch die Festsetzung soll die Nutzung regenerativer Energien in dem Baugebiet planungsrechtlich und verbindlich gesichert werden. Die Gemeinde sieht es als ihre städtebauliche Aufgabe an, durch ihre Bauleitplanung eine nachhaltige Ortsentwicklung voranzutreiben und den Klimaschutz zur Bewahrung gesunder Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhält- nisse auch für zukünftige Generationen voranzutreiben. Dem Klimaschutz kommt darüber hinaus unter Berücksichtigung der Planungsleitlinie des § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB eine besondere Gewich- tung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen blei- ben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 7.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 52 der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Ortsteil sind bereits ausreichend Wertstoffinseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Hauptortes Baindt zu Fuß erreichbar (Schule, Kinder- garten, Rathaus). Zur Förderung klimafreundlicher Fortbewegungsmittel ist im südöstlichen Bereich eine E-Tank- stelle, d.h. eine Ladestation für Elektromobile festgesetzt. Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 7.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten ausrei- chend an das gemeindliche Verkehrsnetz angebunden. Über die "Boschstraße" besteht die Mög- lichkeit zur Anbindung an die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße". Über die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße" ist eine überregionale Anbindung durch die Bundesstraße B 32 "Schwäbische Dichterstraße" gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestellen "Rat- haus", "Schreinerei Dreher" und "Marsweiler" innerhalb des Gemeindegebietes mit den Linien 1 und 30 ausreichend gegeben. Mit dem Stadtbus (Linie 1) kann die Stadt Ravensburg und somit auch der überregionale Zugbahnhof unmittelbar erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Hirschstraße" ist die Verkehrssicherheit durch die hinweisliche Auf- nahme von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Durch den vorhandenen Ausrundungs- radius der "Hirschstraße" sind ausschließlich bereits bestehende Verkehrsflächen von den Sichtflä- chen betroffen. Sichtbehinderungen durch bauliche Anlagen sind demnach ausgeschlossen. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über ein Wegenetz, das die vorhandene topogra- fische Situation berücksichtigt. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorge- sehen. Die zentrale Verbindung von Süden nach Nordwesten wurde aufgrund des Zuschnitts des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 53 Plangebietes und des Geländeverlaufes gewählt. Die nordöstliche Gabelung ist durch eine Stich- straße inklusive Wendehammer sowie der Einmündung, in die südlich gelegene "Zeppelinstraße" optimal erschlossen. Die straßenbegleitenden Flächen dienen mit ihren wasserdurchlässigen Belä- gen der Wohnumfeldgestaltung. Gleichzeitig können sie als Stauraum für den Winterdienst sowie Parkplätze vorgesehen werden. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone ist nicht vorgesehen. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungsstraßen ist nicht erfor- derlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungsanlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. 7.2.10 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Ein Vorkommen von Altlasten ist auf der überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen nicht bekannt. Im nördlichen Bereich befindet sich eine 20-kV-Freileitung. Diese wird im Rahmen der Ausführung des Baugebietes unverändert erhalten bleiben. Beeinträchtigungen auf Grund von elektromagne- tischen Wellen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 7.2.11 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trennsystem zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. In Folge der eingeschränkten Durchlässigkeit der Böden für Niederschlagswasser, ist das auf den versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser über Regenwasserkanäle abzuleiten. Im Sinne einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung wird im Bebauungsplan auf die möglichen Optionen für den Umgang mit Niederschlagswasser als Brauchwasser für die Gartenbewässerung oder anspruchsvoller als Grauwassernutzung im Gebäude, die Verbesserung der Verdunstung über Gründächer und ggf. Feuchtflächen oder die Einleitung in Baumquartiere hingewiesen. Auf diese Weise nicht ableitbare Niederschlagsmengen sollen einer Retention zugeführt und gedrosselt in den Vorfluter eingeleitet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 54 Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Für das Baugebiet besteht ausreichend Poten- zial zur Wassergewinnung. Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Die Gemeinde Baindt hat ein Starkregenrisikomanagement für das Gemeindegebiet erstellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsempfehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. 7.2.12 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Durch die Art der Festsetzung der Gebäudehöhen und der Höhenbezüge in Verbindung mit der zu entwickelnden Erschließungsplanung wird die Masse des anfallenden Erdaushubes minimiert. 7.2.13 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist vor allem im Randbereich des Plangebietes zur freien Landschaft hin vorgesehen. Er kann ausschließlich als Einzelhaus genutzt werden. Durch die begrenzte zulässige Grundflä- chenzahl von 0,30 wird darauf geachtet, dass in Verbindung mit den jeweiligen Grundstücks- größen keine überdimensionierten Gebäude am Ortsrand entstehen. Er stellt eine reduzierte Übergangsform zu den Freiflächen dar. Die dem Typ 1 zugeordneten Grundstücke besitzen eine überdurchschnittlich hohe Wohnqualität. − Typ 2 und Typ 3 sind überwiegend im zentralen Bereich des Plangebietes vorgesehen. Sie kön- nen als Einzelhaus mit bis zu drei Wohneinheiten oder als Doppelhaus mit je zwei Wohnein- heiten genutzt werden. Die Eignung als Doppelhaus sollte in jedem Fall individuell geprüft werden. Dies betrifft insbesondere die Kenngrößen Grundstücksgröße, Grundflächenzahl und Gebäudehöhe sowie die Lage der Zufahrt. − Typ 4 kann entweder als Einzelhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus und aufgrund der erhöhten Anzahl an maximal zulässigen Wohneinheiten auch als Mehrfamilienhaus umgesetzt Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 55 werden. Aufgrund der Höhenentwicklung eines potenziellen Mehrfamilienhauses wurde von ei- ner Lage am Ortsrand abgesehen und der Fokus auf den zentralen beziehungsweise südwestli- chen Bereich, an die bestehende Wohnbebauung angrenzend, gelegt. Durch den Typ 4 kann der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt Rechnung getragen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 56 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 8.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 8.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 8.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf- grund des Bebauungsplanes "Bühl" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 8.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Bach begrenzt. Nördlich darüber hinaus sowie im Osten des Plangebiets schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um artenarme Grünland- und Ackerflächen und in Ortsrandlage. Im Westen kommen einzelne, kleinere Gehölze vor. Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet am 30.03.2020 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021). Dabei wurden innerhalb des Plangebietes keine relevanten Arten oder Strukturen, welche geeignete Lebensraumbedingun- gen bieten würden, nachgewiesen. Auch am Bachlauf konnten keine Hinweise auf Vorkommen von Amphibien festgestellt werden. Es befinden sich keine Biotopverbunde im Wirkbereich der Planung. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 57 Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop ("Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nörd- lich des Plangebietes. Das nächste FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht ist der Untergrund des Plangebietes durch holozäne Abschwemmmassen, mit Schluffen, wechselnd tonig-sandig, mehr oder weniger humos, lokal schwach kalkhaltig, graubraun bis gelbbraun (Ma- terial umgelagerter Kulturböden), lokal mit grusigen/kiesigen Einschaltungen, geprägt. Daraus ha- ben sich Gley-Kolluvien mit hoher bis sehr hoher Fruchtbarkeit (3,5) entwickelt. Gemäß der Bo- denkarte im Maßstab 1:50.000 des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, sind die Bodenfunktionen als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe als hoch zu bewerten. Die Böden des etwa 4,71 ha großen Plangebietes sind vollständig unversiegelt, aber deutlich anth- ropogen überprägt (großflächig in geringem Umfang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahr- zeugen; zudem Eintrag von Dünger und evtl. Pflanzenschutzmitteln; vermutlich auch Bodenum- bruch und Grünlandeinsaat). Aufgrund der derzeitigen Nutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser liegen noch keine genauen Informationen vor. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Norden verläuft ein na- menloses Gewässer II. Ordnung. Aufgrund der Hanglage sind Überflutungsprobleme z.B. durch Hangwasser nicht auszuschließen. Abwässer fallen derzeit im Plangebiet nicht an. Das Nieder- schlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bodenzone. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Aufgrund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahen gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit oberflächennah anste- hendem Grundwasser zu rechnen. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine Freifläche am Ortsrand, auf der sich Kaltluft bilden kann. Gehölze kommen auf der Fläche nur vereinzelt in sehr geringem Umfang vor. Auch wenn die umliegende Bebauung eher kleinteilig ist (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit Gärten), kommt der Fläche in Bezug auf die Kaltluftversorgung der angrenzenden Siedlungsberei- che eine gewisse kleinklimatische Bedeutung zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 58 Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege, die zu einer relevanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plangebiet. Insgesamt ist wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur gering vorbelasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Plangebiet gehört zum voralpinen Hügel- und Moorland. Beim Vorhabengebiet handelt es sich um eine Freifläche an nördlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt, welche im Westen und Süden, sowie im weiteren Um- land auch im Osten von bestehender Wohnbebauung umgeben ist. Die Fläche weist ein leichtes Gefälle Richtung Osten sowie Richtung Süden auf und ist aufgrund der intensiven Nutzung struk- turarm. Im Norden verläuft ein Fußweg. Weitere Wanderwege führen am Gebiet nicht vorbei, so- dass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Norden schließt der überplante Bereich an die freie Landschaft an und ist von hier gut einsehbar und auf Grund der Ortsrandlage für das Ortsbild von gewisser Bedeutung. 8.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Ackers/Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und von Wohn- bebauung mit deutlichen Störeinflüssen umgeben ist, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebens- räumen zu rechnen. Unter Berücksichtigung der umfangreichen Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen wie Baumpflanzungen, insektenfreundlicher Beleuchtung und Förderung der Arten- vielfalt durch extensive Blühwiesen, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH- Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbe- leuchtung und Photovoltaikanlagen sowie Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Stand der Technik und den großflächigen Grünflächen) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung der Sie- ber Consult GmbH vom 26.05.2021). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plange- biet liegenden Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Pla- nung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit teils erheblichen Geländeaufschüttungen zu rechnen. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Ve- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 59 getation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintref- fende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirtschaft- liche Ertragsflächen gehen verloren. Nach der "Wirtschaftsfunktionenkarte Baden-Württemberg - Vorrangfluren I und II" entfallen jedoch etwa 784 ha Fläche der Gemeindefläche auf die Vorrang- flurstufe II (97 %). Durch die vorliegende Planung wird somit nur ein geringer Teil der landwirt- schaftlichen Fläche beansprucht. Zudem sind zum einen auch bei der Umsetzung der Planung wei- terhin hochwertige Böden vorhanden und zum anderen liegen keine weniger hochwertigen land- wirtschaftlichen Flächen im Gemeindegebiet vor, sodass im Falle der Überplanung landwirtschaft- licher Flächen auch an einem anderen Standort hochwertige Flächen betroffen wären Auch unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wie wasserdurchlässige Belege im Bereich der Stellplätze und untergeordneten Wegen sowie der festgesetzten Grünflächen, welche ihren Bodenfunktion weiterhin eingeschränkt nachgehen können, ist der Eingriff ins Schutzgut als mittel bis hoch zu bewerten. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge der eingeschränkten Durchlässigkeit der Böden für Niederschlags- wasser, ist das auf den versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser über Regenwasserka- näle abzuleiten und es verringert sich unter Umständen die Grundwasserneubildungsrate. Der feh- lende Wasserrückhalt hat auch Auswirkungen auf die Regulierung des Grundwassers, wodurch es zu einer geringfügigen Beeinträchtigung des lokalen Wasserkreislaufes kommen kann. Die Auswir- kungen der Versiegelung werden durch die Festsetzungen großer Grünflächen und zu wasserdurch- lässigen Belegen und zur Niederschlagswasserbehandlung minimiert. Das anfallende Schmutzwasser wird getrennt gesammelt und über das bestehende Schmutzwas- serkanalnetz der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Das auf versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) anfallende Niederschlagswasser ist im Trenn- system abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungs- bereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und ge- drosselt dem Vorfluter des Gewässersystems des Bampfens zuzuleiten. Das bei Starkregen von den nördlich und östlich liegenden Hängen abfließende Wasser wird durch eine Aufschüttung bzw. Hangkantenprofilierung im Bereich der öffentlichen Grünfläche im Nordos- ten aufgefangen, so dass es nicht zu Überflutungsproblemen auf den Grundstücken am Hangfuß kommen kann. Die Gemeinde Baindt hat darüber hinaus ein Starkregenrisikomanagement für das Gemeindegebiet er- stellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsempfehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der wenigen im östlichen Plangebiet bestehenden Gehölze entfällt die Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 60 Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Durch die Bebauung der Freifläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen be- schränkt. Aufgrund der Baum- und Strauchpflanzungen sowie der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung ist von einer Aufwertung in Bezug auf die Frischluftbild auszugehen. Bezüglicher der Kaltluftversorgung ist für die angrenzenden Siedlungsbereiche jedoch eine geringe Einbuße zu er- warten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die in Ortsrand- lage geplanten Baukörper erfährt die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes eine geringfügige Beeinträchtigung. Die Bebauung findet in einem von Norden gut einsehbaren Bereich statt, liegt jedoch zwischen bestehender Bebauung und verlagert damit den nördlichen Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Frei- fläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch si- cher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struktur einfügt. Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als bachbegleitende Zone dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. 8.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im nördlichen Plangebiet wird eine öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone festgesetzt, die der Einhaltung des Gewässerrandstreifens dient. Im Norden sowie im südlichen Bereich werden öffentliche Grünflächen zur Durchgrünung mit Be- gegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche festgesetzt, welche eine Eingrünung des Gebietes und eine auflockernde Grünzone zwischen der geplanten Bebauung schaf- fen. Auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Gehölzen zu pflanzen. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Zudem verbessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. Durch die Festsetzung von Pflanzlisten wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Bei der Auswahl der festgesetzten Gehölzarten wurde auf eine Verwendung standortge- rechter, heimischer Bäume und Sträucher geachtet. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 61 Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neophytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden Gehölze aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Für Flach- und Pultdächer mit einer Neigung von 0° bis zu 35° ist eine extensive Dachbegrünung festgesetzt. Diese dient zum einen dem Regenwasserrückhalt und minimiert Niederschlagsabfluss- spitzen. Zum anderen verbessert sich das Kleinklima durch die Evaporations- und Transpirations- leistungen der Pflanzen; Staub und Luftschadstoffe werden gefiltert und gebunden. Darüber hinaus bietet ein begrüntes Dach auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere und kann daher neben dem Beitrag zum Klimaschutz auch als Ersatzbiotop für im Zuge der Planung verloren gehendes Grün dienen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 62 Eine landschaftsgerechte und naturnahe Gestaltung von Gärten fördert eine stärkere Begrünung der Freiflächen und ist sowohl aus Gründen des Natur- und Artenschutzes als auch für das innerörtliche Kleinklima vorteilhaft. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 63 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines pro- filgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hier- für ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75% aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinan- der parallel sind. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Durch die Vorschriften zur parallelen Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf geneigten Dächern soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffene Regelung schließt eine effiziente Nutzung der Anlagen nicht aus. Der angeführte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 64 Abstand bis max. 0,40 m ist zwischen Oberkante Dachhaut und Oberkante Solar- bzw. Photovol- taikanlage zu messen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen bei Flachdächern auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachform. Das Regelungskonzept für Gebäudeanbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und da- mit bestimmbar ist. Auf eine Regelung für Dachaufbauten wird verzichtet. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung für alle Dächer bis zu einer Dachneigung von 20° (außer für Dachflächen für den Aufent- halt von Personen) zwingend vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Nebenanlagen. Diese sind meist untergeordnet und es gilt die Flexibilität der Bauherren in diesem Bereich weiter zu gewährleisten. Auf die Festsetzung eines Längen- und Breitenverhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Bezugsgrößen in Frage gestellt. 9.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass geringe Geländeveränderungen erfor- derlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird verhindert, dass durch Ab- trag zu hohe Gebäudeansichten talseitig entstehen. Die Angabe in Meter erfolgt aufgrund dessen, dass Vollgeschosse in ihrer Höhe nicht begrenzt sind. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 50 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrücken- de Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 65 dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durchführung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. 9.2 Sonstige Regelungen 9.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 66 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung im gemeindlichen Gesamtkontext nicht erkennbar. Die inf- rastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die südlich und westlich gelegenen, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 4,49 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 2,59 57,7 % Öffentliche Grünflächen 1,16 25,8 % Öffentliche Verkehrsfläche 0,57 12,7 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,17 3,8 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 67 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 21 % Voraussichtliche Mindestanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 109 Voraussichtliche Maximalanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 189 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 57,1 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (mittlere Haushalts- größe 2,3): 343 10.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer) wird nachgereicht. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 20.10.2021 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 20.10.2021) zur Verdeutlichung der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 68 möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2021 enthalten): − Reduzierung des Geltungsbereiches durch teilweise Herausnahme des Baches und des Gewäs- serrandstreifens um 0,23 ha auf 4,49 ha − Rücknahme der Baugrenzen auf den Grundstücken Nr. 1-7 sowie Nr. 26-29 − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.4 "Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.9 "Abweichende Bauweise" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.13 "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen in den privaten Grundstücken" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.15 " Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizu- halten sind" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.17 "Flächen für Aufschüttungen" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.20 "Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.21 "Installation von Photovoltaikanlagen" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.23 "Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.28 "Förderung der Biodiversität auf Grünflächen" − Streichung der Festsetzung der öffentlichen Grünfläche als Bach begleitende Zone (Retentions- bereich) − Anpassung der Zweckbestimmung der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begeg- nungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (Festsetzungen Nr. 2.25 und 2.25) − Ergänzungen bei den Hinweisen − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 69 möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022 enthalten): − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung unter Ziffer 2.25 − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 70 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung überwiegend als "Wohnbau- fläche in Planung" (W) und "Flä- che für die Landwirtschaft" sowie Darstellung als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Grünflä- che" im geringen Maße; darüber hinaus befinden sich innerhalb des Plangebietes Darstellungen einer "Ortsrandeingrünung" sowie einer "20-KV-Freileitung" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 71 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf den südlich gelegenen Einmündungsbereich des Plangebietes in das örtliche Verkehrsnetz ("Zeppelinstraße") und die Bestandsbebauung am Ortsrand des Hauptortes der Ge- meinde Baindt. Blick von Osten auf das westlich gelegene Plangebiet. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Hintergrund ist die Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt zu erkennen. Blick von Osten auf die westlich und südlich des Plangebietes an- grenzende Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 72 Blick auf den zukünftigen westli- chen Einmündungsbereich des Plangebietes von der "Zeppelin- straße" in die "Hirschstraße". Blick von Nordwesten auf das südlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich ge- nutzte Fläche. Blick von Nordwesten auf das südöstlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 73 13 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen Die städtebauliche Entwurfsalter- native 1, welche nach Abstim- mung mit der Gemeinde umge- setzt werden soll, mit Fassungs- datum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 2 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 3 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 74 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019. Der Beschluss wurde am 06.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB Gelegenheit gege- ben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 20.12.2019 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 06.12.2019). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 12.07.2021 bis 13.08.2021 (Billigungsbeschluss vom 08.06.2021; Entwurfsfassung vom 08.06.2021; Bekanntmachung am 02.07.2021) sowie in der Zeit vom 24.01.2022 bis 25.02.2022 (Billigungsbeschluss vom 09.11.2021; Entwurfsfas- sung vom 20.10.2021; Bekanntmachung am 14.01.2022) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom 07.07.2020 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 06.07.2021 (Entwurfsfassung vom 08.06.2021; Billigungsbeschluss vom 08.06.2021) sowie mit Schreiben vom 10.01.2022 (Ent- wurfsfassung vom 20.10.2021; Billigungsbeschluss vom 09.11.2021) zur Abgabe einer Stellung- nahme aufgefordert. 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 über die Entwurfs- fassung vom 26.10.2022. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 75 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.10.2022 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 08.11.2022 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt wurde gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Bühl" im Wege der Berichtigung angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde am…………. ortsüblich bekannt ge- macht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 76 Plan aufgestellt am: 21.05.2021 Plan geändert am: 20.10.2021 Plan geändert am: 26.10.2022 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Artenschutz Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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    Zuletzt geändert: 18.11.2022
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    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 19. Juli 2024 Nummer 29 Verabschiedung und Ehrung von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten Nach der Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024 und im Rahmen der Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 16. Juli 2024 wurden drei Gemeinderäte verabschiedet. Aus dem bisherigen Gremium stellten sich Gemeinderat Heiko Bayer und Gemeinderat Alexander Svoboda nicht mehr zu Wahl. Gemeinderätin Antje Claßen schied ebenfalls aus. Neben ihrem Wirken im Gemeinderat waren die drei zu verabschiedenden Gemeinderäte in folgenden Ausschüs- sen tätig: Gemeinderat Heiko Bayer: Bereits seit dem 01. Dezember 1999 und damit fast 25 Jahre gehörte Heiko Bayer dem Gemeinderat in Baindt an. Er hat folgende Funktionen übernommen: • Mitglied im Verwaltungsausschuss 1999 – 2019 • Mitglied im Bauausschuss seit 2005 • Erster Stellvertreter der Bürgermeisterin 2019 – 2024 • Vertretungsweise Mitglied im Kindergartenausschuss ab 2009 • Vertretungsweise Mitglied in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental 2009 - 2014 • Vertreter des interkommunalen Gewerbegebiets der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg ab 2009 Gemeinderat Alexander Svoboda: Seit dem 14. Juli 2009 gehörte Alexander Svoboda dem Baindter Gemeinderat an. Zu seinen Funktionen gehörten: • Mitglied im Bauausschuss seit 2009 • Mitglied im Verwaltungsausschuss seit 2009 - 2019 • Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental seit 2009 • Vertretungsweise Mitglied im Kindergartenausschuss seit 2019 Gemeinderätin Antje Claßen: Sie gehörte dem Gremium seit dem 24. Juli 2019 an. Ihre Aufgaben umfassten: • Dritte Stellvertreterin der Bürgermeisterin seit 2019 • Mitglied im Kindergartenausschuss seit 2019 v.l.n.r: Heiko Bayer, Bürgermeisterin Simone Rürup, Alexander Svoboda v.l.n.r. Bürgermeisterin Simone Rürup, Johannes Kreutle, Yvonne Jaudas, Jürgen Schad Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Die Gemeinderäte haben in ihrer Amtszeit viele wichtige Projekte vorangetrieben und ihre Zeit, Energie und Ideen in den Dienst der Gemeinschaft gestellt - unter anderem folgende größere Meilensteine: • Rekultivierung der Baindter Steige B30 neu (1999) • Sanierung der Grund- und Hauptschule (2000) • Eröffnung CAP-Markt (2002) • Beschaffung Feuerwehrfahrzeug LF 10/6 (2005) • Sanierung und Umbau des Vereinshauses Klosterhof 5 (2005) • Baubeginn Altenzentrum Selige Irmgard (2009) • Gründung der Jugendfeuerwehr (2011) • Festlegung des Sanierungsgebiets Ortskern II (2013) • Zuschuss neue Orgel, Sanierung Friedhof, Kreisverkehr Ortseingang und Neubau Kindergarten /2019) • Bachoffenlegung Sulzmoosbach (2020) • Umbau barrierefreier Bushaltestelle Gartenstraße (2021) • Hochwasserschutz und Gewässerausbau Igel-/Hirsch-/Zeppelinstraße (2022) • Sanierung Ortsmitte (2023) Daneben gibt es stets viele Tagesordnungspunkte, über die der Gemeinderat zu beraten und zu entscheiden hat. Alle zwei Jahre muss der Haushaltsplan diskutiert werden, um zu bestimmen, in welche Bereiche das Geld der Gemeinde investiert wird. Regelmäßig stehen zudem Themen wie Kindergartenangelegenheiten, Bausachen und Personalfragen zur Entscheidung an. Sie haben sich all diesen Themen gewidmet und stets zum Wohle unserer Gemeinde entschieden. Gemeinderätin Yvonne Jaudas, Gemeinderat Jürgen Schad und Gemeinderat Johannes Kreutle gehören seit dem 01. Juli 2014 ununterbrochen dem Gremium des Gemeinderates der Gemeinde Baindt an. In Anerkennung Ihrer Dienste werden ihnen für ihre 10-jährige kommunalpolitische Tätigkeit die Ehrennadeln des Gemeindetags Baden-Württemberg nebst Urkunde und Stehle verliehen. Bürgermeisterin Simone Rürup sprach im Namen der Gemeinde Baindt sowie persönlich ihren Dank an die ausscheidenden Gemeinderäte und an die geehrten Gemeinderäte aus. Sie würdigte ihr großes und langjähriges ehrenamtliches Engagement und lobte die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Viel freie Zeit wurde und wird für dieses Ehrenamt investiert, auch die Familie musste und muss manches Mal hinten anstehen. Bürgermeisterin Rürup bedankt sich deshalb auch bei den Partnerinnen und Partnern der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte für das Verständnis und die Unterstützung, bei dieser wertvollen Tätigkeit. Mit dieser offiziellen Verabschiedung würdigt die Gemeinde Baindt den Einsatz und die Hingabe der ausschei- denden Gemeinderäte. Für die Zukunft wünscht Bürgermeisterin Rürup Herrn Heiko Bayer und Herrn Alexander Svoboda sowie Frau Antje Claßen, die leider nicht anwesend sein konnte, alles Gute und Gesundheit, verbunden mit dem Wissen, dass man sich in Baindt glücklicherweise immer wieder begegnen wird. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Klimaanpassungskonzept des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Die Auswirkungen des Klimawandels werden in den kommenden Jahrzehnten verstärkt auch in Oberschwaben und im Gebiet des Gemeindeverbands Mittleres Schussental spürbar sein. Besonders dicht bebaute, versiegelte in- nerstädtische Bereiche werden unter zunehmender Hitzebelastung leiden, wie bereits in der Vergangenheit durch den sogenannten „städtischen Wärmeinseleffekt“ nachgewiesen wurde. Ebenso wird erwartet, dass Trocken- und Hitzeperioden sowie Starkregenereignisse in Häufigkeit und Intensität zunehmen werden. Um diesen negativen Entwicklungen auf kommunaler Ebene entgegenzuwirken, wurde 2021 ein gemeinsames Klimaanpassungskonzept für die Verbandskommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg in Auftrag gegeben. Dieses umfassende und zukunftsweisende Konzept wurde im August 2023 fertiggestellt und am 26. Oktober 2023 durch die Verbandsversammlung offiziell beschlossen. Das Klimaanpassungskonzept enthält Maßnahmen und Strategien, die speziell auf die Bedürfnisse und Gegeben- heiten der betroffenen Regionen zugeschnitten sind. Es bietet praktische Lösungen zur Reduzierung der Hitzebelas- tung in urbanen Gebieten, zur Verbesserung des Wassermanagements in Zeiten von Trockenheit und Starkregen sowie zur allgemeinen Steigerung der Klimaresilienz der Kommunen. Mit der Verabschiedung dieses Konzepts setzen die Verbandskommunen ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit und Vorsorge. Durch die enge Zusammenarbeit und gemeinsame Planung können sie den Herausforderungen des Klimawandels besser begegnen un d die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger langfristig sichern. Auf unserer Homepage unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Energie- und Klimaschutz- konzept KLAK – das Klimaanpassungskonzept oder über nebenstehenden QR-Code finden Sie das Konzept als PDF-Version. Ihre Gemeindeverwaltung Landkreis setzt erneut Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung mit der Aktion „Gelbes Band“ Seit mehreren Jahren engagiert sich der Landkreis Ravensburg mit der Aktion „Gelbes Band“ gegen Lebensmittelver- schwendung. Auch in diesem Jahr wird die erfolgreiche Initiative fortgesetzt und die Gemeinde Baindt ist mit dabei. Worum geht es? Die Aktion „Gelbes Band“ bietet Eigentümerinnen und Eigentümern von Obstbäumen und Sträuchern, die die Ernte nicht bewältigen können oder selbst nicht in der Lage sind zu ernten, eine praktische Lösung. Durch das Anbringen eines gelben Bandes am Stamm signalisieren sie, dass das Obst kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Dieses einfache, aber wirkungsvolle System hilft dabei, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und gleich- zeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Wer an dem Ernteprojekt teilnehmen möchte und gelbe Papierbänder benötigt, kann sich zu den üblichen Öffnungszeiten an die Gemeindeverwaltung – Bürgeramt wenden. Die gelben Bänder werden dort kostenlos zur Verfügung gestellt, da der Landkreis diese bereitstellt. Bei uns sind entlang der alten B30 Streuobstbäume der Gemeinde Baindt zu finden, die bereits ein gelbes Band tragen. Standort Alte B 30 unterhalb der Zeppelinstraße Mit dieser Aktion setzt der Landkreis ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit und Gemeinschaftssinn. Gemeinsam können wir dazu beitragen, wertvolle Lebensmittel zu retten und gleichzeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Windpark Altdorfer Wald Wind im Wald erlebbar machen – Exkursion zum Windpark Ebnat-Ochsenberg Dem Vorhabenträger des Windparks Altdorfer Wald ist es ein besonders Anliegen, interessierte Anrainer und Vertreter umliegender Gemeinden so transparent wie möglich einzubinden. Im Austausch zum geplanten Wind- parkprojekt wird Zuspruch deutlich, aber eben auch Sorgen und Vorbehalte, vor allem aber gibt es vielfältige Fragen, die sich in großer Zahl um die Thematik „Windkraft im Wald“ drehen. Um Anrainern, Pressevertretern, Mitgliedern von Interessensverbänden und Initiativen sowie Vertretern der öffentlichen Verwaltung, der Gemein- den und des Regierungspräsidiums die Möglichkeit zu geben, einen Windpark im Wald hautnah zu erleben und sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, organisierte der Vorhabenträger am 21. Juni 2024 eine Exkur- sion in den Windpark Ebnat-Ochsenberg. Trotz des hohen Interesses an dem Projekt seitens der Anwohner und Interessensgruppen wurde das Angebot des Vorhabenträgers, sich einen persönlichen Eindruck von Windkraft im Wald zu schaffen, nur geringfügig genutzt. Von 140 zur Verfügung gestellten Plätzen waren lediglich 26 besetzt. Windkraft hautnah im Windpark Ebnat-Ochsenberg Das Ziel der Exkursion, der Windpark Ebnat-Ochsenberg, sollte durch seine Lage im Wald und die Betriebszeit von acht Jahren einen möglichst authentischen Eindruck von Windkraft im Wald ermöglichen. Betrieben wird der Windpark Ebnat-Ochsenberg mit insgesamt 14 Anlagen durch den Forstbetrieb Blauwald GmbH im eigenen Forst. Direkt an den Windkraftanlagen konnten sich die Teilnehmenden davon überzeugen, wie ein Windkraftanlage im Wald auf sie wirkt, welche Fläche sie einnimmt und dass die temporär für den Bau der Anlagen benötigten Flächen nach acht Jahren wieder dicht bewachsen waren. Einen wichtigen Unterschied gibt es hier allerdings: Die Windräder im Altdorfer Wald werden allerdings größer und durch die Höhe akustisch weniger wahrnehmbar sein. Denn durch den größeren Abstand zum Boden und eine Verwirbelung an den Rotorblättern, die den Flügeln des Uhus und seinem lautlosen Flug nachempfunden ist, verursachen moderne Windräder weniger Geräusche. Thomas Venus, Geschäftsführer der Blauwald GmbH, informierte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zudem über die naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen und Vorkehrungen im Windpark, wie das Abschalten der Anlagen zu bestimmten Zeiten zum Schutz von Fledermäusen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besichtigten außerdem ein Lichtwaldprojekt: Für den Wespenbussards wurden Freiflächen als sichere Jagdgründe abseits der Windkraftanlagen geschaffen. Die Umsetzung und Pflege geeigneter Naturschutz- und Ausgleichsmaßnahmen ist von den jeweiligen Landeswald- und Naturschutzgesetzen vorgeschrieben und wird von der unteren Natur- schutzbehörde regelmäßig kontrolliert. Konstruktiver Austausch mit den Teilnehmenden zum geplanten Windpark Altdorfer Wald Gemeinsam mit Projektleiter Oliver Grünberg stand Andreas Ring, Geschäftsführer der SWU Erneuerbare Energi- en GmbH, im Anschluss an die Windparkbesichtigung Rede und Antwort für Fragen der Exkursionsteilnehmerin- nen und -teilnehmer. So wurde die Tiefe des Fundaments der geplanten Windkraftanlagen besprochen – circa 2 Meter – und die Möglichkeiten der Minimierung des Flächenbedarfs im Bau, zum Beispiel durch den Transport von Rotorblättern mittels Selbstfahrer, erörtert. Zum Thema des Eiswurfes durch Windkraftanlagen wies Oliver Grünberg auf die Ausstattung moderner Windkraftanalgen hin, die entweder über Eiserkennungssysteme zum Abschalten der Anlagen oder eine Beheizung der Rotorblätter verfügen. Wichtig war vielen Anwesenden auch, dass ein Rückbau der Anlagen nach deren Betrieb sichergestellt wird: Andreas Ring konnte die Teilnehmenden hier mit dem Hinweis beruhigen, dass wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben bereits im Zuge der Genehmigung eine Hinterlegung der Rückbaukosten erfolgen wird. Im Vordergrund stand bei den vielen interessierten, teils zustimmenden, aber auch kritischen Fragen ein ehrli- cher und sachlicher Informationsaustausch, umfassende Transparenz und die persönliche Begegnung. So konnte Sorgen und Ängsten rund um den geplanten Windpark Altdorfer Wald durch das Klären von Unsicherheiten und Fragen im Gespräch, aber auch durch die Möglichkeit, sich einen direkten Eindruck der optischen Wirkung und Geräuschkulisse von Windkraft im Wald zu verschaffen, ein konstruktiver Rahmen gegeben werden. Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen zum geplanten Windpark Altdorfer Wald und Wissenswertes zur Windenergie finden Sie auch unter www.windpark-altdorferwald.de. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Vereinszuschüsse 2025 und 2026 In der Gemeinde Baindt spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich freiwillig in Vereinen und anderen Organisationen, wodurch sie ein vielfältiges Angebot zum Wohl der Gemeinschaft schaffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeich- nete Jugendarbeit einiger Vereine, die neben den El- tern und Familien einen wesentlichen Beitrag zur sozi- alen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Die Gemeinde setzt sich daher aktiv für die Förderung des Ehrenamts und die Unterstützung der Vereine ein, mit besonderem Fokus auf die Jugendarbeit in gemeinnützigen Organisationen. Die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Vereinen allein genügt jedoch nicht. Die Unterstützung der Ge- meinde erfordert auch, dass die Vereine Eigeninitiative zeigen, wirtschaftlich arbeiten und sich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen stellen. Durch ihre Arbeit tragen die Vereine maßgeblich zur Erhal- tung des gemeinschaftlichen Lebens und des sozialen Zusammenhalts bei. Diese Zielsetzung bedingt ein viel- fältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, wobei der Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Die Förderung der Vereine stellt eine Freiwilligkeits- leistung der Kommune dar und wird im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Vereinszuschüsse für die Jahre 2025 und 2026 sind bis spätestens 21. Juli 2024 per E-Mail an ver- eine@baindt.de einzureichen. Anträge für Regelzu- schüsse und Investitionszuschüsse (max. 20 % der Investitionen) sind mit Begründung inklusive Mit- gliederzahlen (aktiv und passiv) ebenfalls per E-Mail einzureichen. Die Vereine, die bisher schon eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn jedes Jahres un- aufgefordert die entsprechenden Kassenberichte/ Rechenschaftsberichte vorzulegen. Dies gilt, wie in der letzten Vereinsbesprechung erwähnt, auch für die Ver- eine, die einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr schicken sollen. Bitte senden Sie diese ebenfalls an die allgemeine Vereins-E-Mail-Adresse vereine@ baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abge- geben: Januar 2024: Ring Edelstahl mit einem Stein; Zahlungs- karte; Schlüsselbund ohne Autoschlüssel; Mountainbike; Februar 2024: Jacke Gr. 164 von H&M; T-Shirt, Strick- pulli und Sweatshirt Gr. M; Rucksack Nike schwarz; Pay- back-Karte März 2024: Smartwatch imoo; Kappe „perfetto“; Jacke softshell; Kapselbandmaß; Modering silber; April 2024: Schildmütze; Einzelschlüssel mit Band; Juni 2024: Armband geflochtenes Kunstleder; Trekkin- grad „Electra“ Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406- 12. BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feierta- gen wird das Dienstgebäude der Ge- meinde Baindt beflaggt. Samstag, 20. Juli 2024 Jahrestag des Hitler-Attentats vom 20. Juli 1944 Gemeindeverwaltung Baindt Ferienprogramm Das Ferienprogramm ist seit dieser Woche freigeschaltet! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre ge- ben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Zur nupian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuig- keiten“ oder mit diesem QR-Code: Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 ACHTUNG: Die Zugänge vom letzten Jahr wurden ge- löscht, bitte legen Sie einen neuen Benutzer an. Am 23. Juli findet eine automische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht ver- geben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch ge- meinsam an der Verlosung teilnehmen. Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kinder, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Ab dem 24. Juli werden dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungs- bedingungen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Nr Name Ort Datum Alter Gebühr 1 Spiel und Spaß! Schulhof der KWS 26.07.2024 10:00 6-10 0,00€ 2 Den Wildbienen auf der Spur Schulhof/Schule 30.07.2024 09:00 6-12 2,00€ 3 Einführung in den Tennissport Tennisanlage TC Baindt 02.08.2024 09:00 ab 6 0,00€ 4 Wir basteln unsere eigenen Hobby-Horses (Steckenpferde) Reitplatz/Reithalle Baindt 02.08.2024 13:30 0,00€ 5 Abenteuer auf dem Bauernhof Familie Konzett, Friesenhäusler Straße 37 03.08.2024 10:00 5-12 0,00€ 6 Kanu - Tour auf der Schussen Ravensburg/Schussen 08.08.2024 12:15 11-99 20,00€ 7 Fußballcamp Klosterwiese Baindt 09.08.2024 13:30 5-13 20,00€ 8 Piraten und Indianer Schützenhaus 10.08.2024 10:00 6-12 5,00€ 9 Waldabenteuer Wald - Treffpunkt und Abholen am Parkplatz beim Baindter Bädle (Grünenbergstraße) 16.08.2024 14:00 6-12 0,00€ 10 Spiel und Spaß bei der Feuerwehr Feuerwehrhaus Baindt (Ziegeleistraße 20) 17.08.2024 13:00 8-15 0,00€ 11 mit Kindern kochen, in de Mühle Gaststätte "zur Mühle" 28.08.2024 09:00 8-12 12,00€ 12 Ein Tag bei uns im Jugendkotkreuz DRK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1, 88255 Baienfurt 31.08.2024 10:00 6-12 4,00€ 13 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz DRK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1, 88255 Baienfurt 31.08.2024 14:00 6-12 4,00€ 14 Spiel und Spaß am Sulzmoosbach Weg zum Bädle 02.09.2024 14:30 5-10 0,00€ 15 Kinderbibeltag Öschweg 30, 88255 Baienfurt (Evangelisches Gemeindehaus) 03.09.2024 10:00 6-10 5,00€ 16 mit Kindern kochen, in der Mühle Gaststätte "zur Mühle" 04.09.2024 09:00 8-12 12,00€ 17 Einführung ins Tischtennis Sporthalle Baindt 07.09.2024 15:00 7-17 3,00€ Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 20. Juli und Sonntag, 21. Juli 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. Juli 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Sonntag, 21. Juli 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen Juli 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Sommerpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 26.07.2024 Redaktionsschluss: 23.07.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 16.08.2024 Redaktionsschluss: 13.08.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Kindergärten Kindergarten St. Martin Vorschulausflug ins Kunstmuseum Ravensburg Am vergangenen Freitag, den 12. Juli, unternahmen unsere Vorschulkinder mit einigen Erzieherinnen einen span- nenden Ausflug ins Kunstmuseum Ra- vensburg. Dieser Besuch war der Abschluss ihres Projek- tes „Farben“. Schon früh am Morgen versammelten sich alle im Kinder- garten. Nach einer kurzen Begrüßung ging es gemeinsam mit dem Bus nach Ravensburg. Die Vorfreude war groß und die Fahrt im Bus wurde von lebhaften Gesprächen begleitet. Dort angekommen, frühstückten wir zuerst gemütlich am Brunnen, bevor es weiter zum Kunstmuseum ging. Im Museum hat uns der Sicherheitsmann Ole die wich- tigen Regeln erklärt: nicht rennen und schubsen, nichts anfassen und nicht über den silbernen Streifen am Boden steigen. Danach haben wir uns in zwei Gruppen aufgeteilt. Zwei freundliche Museumsmitarbeiterinnen begleiteten uns bei unserem Besuch. Solange die erste Gruppe eine kindgerechte Führung durch die aktuelle Ausstellung be- kam, konnte die zweite Gruppe selbst aktiv werden. Und später fand der Wechsel statt. In einem Malatelier wurde jedes Kind zu einem Künstler. Nach einer Bildanschauung des Kunstsammlers Peter Selinka konnte jedes Kind selbst sein eigenes Kunstwerk mit Ölfarben schaffen. Bei der Führung erzählte uns die Kunstführerin über die Gedanken des Malers und Be- deutung der Farben. Außer Bilder haben wir auch einige interessante Skulpturen entdeckt. Nach Beantworten vieler Kinderfragen verabschiedeten wir uns und es ging weiter zum in der Nähe liegenden Spielplatz. Hier hatte jeder Zeit zum Essen, sich über sei- ne Erlebnisse austauschen und zu toben. Das sonnige Wetter lud zum Eisessen ein. So gab es am Ende unseres Ausfluges noch ein leckeres Eis von der Eisdiele. Zurück in Baindt wurden wir von Eltern der Vorschüler in unserem Garten schon erwartet. Mit Pizza ließen wir den wunderschönen Ausflugstag ausklingen. Farbprojekt der Vorschüler mit einer Kunstausstellung im Malatelier des Kindergartens Seit Februar arbeiteten die Vorschüler unseres Kinder- gartens an ihrem gewählten Projekt „Farben“. Jeden Vor- schulmittag führten wir in kleinen Gruppen verschiedene Farb-Aktionen durch, bei welchen die Ideen der Kinder aufgegriffen wurden. Als erstes nannten die Kinder ihre Lieblingsfarben und suchten danach in den Räumlichkei- ten des Kindergartens nach passenden Gegenständen, um mit ihnen die Bilder zu legen. Sie erfuhren, dass es die Malerei auch schon in der Steinzeit gab und welche Farben die Höhlenmenschen benutzt haben. Es wurde schnell beschlossen, selbst solche Farbe herzustellen. Fleißig zerstampfte jeder die Kohle und verrührte sie mit Wasser. Danach malten die Kinder die Bilder mit ihrem Finger. Als nächstes experimentierten die Kinder mit drei Grund- farben. Sie vermischten sie miteinander und entdeckten dadurch neue Farben. Somit gestalteten sie einen Farb- kreis. Bestimmte Maltechniken (Stempeln, Spritzen, Pus- ten, Kleistertechnik, Malen zur Musik ...) wurden kennen- gelernt. So entstanden kreative Kunstwerke, welche die Vorschüler in einer Ausstellung präsentiert haben. Die Bilderausstellung konnte man zur Bring- und Abholzeit im Malatelier anschauen. Eröffnet wurde diese Ausstellung mit einer Vernissage, zu der nur die Eltern und Geschwister der Vorschüler einge- laden waren. Sie wurden mit einem „Farb“-Lied und einer Eröffnungsrede begrüßt. Danach zeigte jeder Vorschü- ler/-in ganz stolz die eigenen Werke und erzählte die Vorgehensweise der jeweiligen Maltechnik. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Waldorfkindergarten Ausflug der Vorschulkinder Auch in diesem Jahr wartete auf die Vor- schulkinder des Waldorfkindergartens Baindt zum nahenden Ende ihrer Kinder- gartenzeit wieder ein ganz besonderes Er- lebnis, nämlich ihr Schulkinderausflug. Lange grübelten und diskutierten die Erzie- herinnen, was wohl in diesem Jahr, für die- ses Grüppchen, ein passendes Ziel wäre. Als die sechs Großen schließlich ihre Einladung in den Händen hielten, war die Freude groß, aber auch die Neu- gierde. Denn im Brief stand wohl geschrieben, wann es losgeht und was es alles einzupacken galt, doch das „wo- hin“ blieb wie in jedem Jahr ein Rätsel und zwar sowohl für die Kinder als auch deren Eltern. Und außerdem ließen winzige Fußspuren auf einem der Briefe sehr schnell die Vermutung aufkommen, dass da wohl der Hauswichtel Fritz Fratz Friederich sein neugieriges Näschen hineinge- steckt hatte. Wollte der etwa auch mitkommen? Freudig aber auch aufgeregt kamen die Kinder am Aus- flugstag im Kindergarten an und los ging die Fahrt in Richtung Süden. In Immenstaad hatte das Rätselraten dann ein Ende. Kaum aus dem Auto ausgestiegen und ein paar Meter gelaufen, wies nun schon ein großes Bild zum Ziel, dem Bogenparcour „Pfeilsam“. Dort wurde die Gruppe schon von Arne Rehborn erwartet und beim Durchzählen fiel ihm auf, dass es sich bei den Sechsen wohl um die „Sechs Vorschulschlingel“ handelte, für die ein Brief abgegeben wurde, denn so zumindest stand es auf dem roten Umschlag. Und wie konnte es auch anders sein, natürlich hatte un- ser Fritz Fratz Friederich seine Wichtelhände im Spiel. Auf Schatzsuche wollte er die Kinder schicken, so stand es geschrieben, zielsicher sollten sie jedoch vorher sein und auch Aufgaben gemeinsam bewältigen können. Und so nahm ein wunderbarer Vormittag seinen Lauf. Ein magischer Zauberstab musste balanciert werden, einen kniffligen Knoten galt es zu lösen und Kisten muss- ten mithilfe eines Spinnennetzes aus Schnüren gestapelt werden. Das Pfeil und Bogen dabei auch zum Abenteu- erausflug gehörte, versteht sich natürlich von selbst. Die Kinder lernten recht schnell, auf was es alles zu achten galt, damit die Bögen wirklich gespannt werden konnten und die Pfeile durch die Luft sirrten, bis sie sich in große Strohballen bohrten ... oder sogar über die Bäume da- von sausten. Schlussendlich waren sich alle sicher, dass sie sich auf die Suche nach dem Drachen machen konnten, der den Schatz bewachte und als sie ihn aufspürten, hieß es noch ein letztes Mal den Bogen kräftig spannen und gemein- sam zur Tat schreiten. Geschafft – die Schatzkiste war erobert und neben ei- nem weiteren Fritzi-Brief und Lollys zur Stärkung enthielt diese für jedes Kind einen messingfarbenen, im Dunkeln leuchtender Kompass. Fröhlich und dankbar für dieses Abenteuer verabschie- deten sich die Kinder, um den Tag auf dem nahegelege- nen Spielplatz beim Pizzaessen und gemeinsamen Toben ausklingen zu lassen. Zurück im Kindergarten gings schließlich mit den neu- gierig wartenden Eltern nach Hause, denn zu erzählen gab´s nun jede Menge. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Bücherei Öffnungszeiten in den Ferien Die Bücherei ist am Freitag den 26.7.24 von 11.00-13.00 Uhr geöffnet. In den Sommerferien sind folgende Öffnungsstunden Montag 29.7.24 15.00 - 16.00 Uhr Montag 05.08.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 12.08.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 19.08.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 26.08.24 geschlossen Montag 02.09.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 09.09.24 15.00 -16.00 Uhr Dienstag 10.09.24 16.00 -18.00 Uhr Freitag 13.09.24 geschlossen Ab Montag den 16.09.24 gelten die normalen Öffnungs- zeiten Zur Informationi Hauptschulabschluss- und Mittlere Reife-Absolventen der Realschule Weingarten An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Abschluss-prüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Tiziano Fantuzzi; Levin Noel Ruf; Mika Hegele; Julien Hinz; Vincent Reeb; Leon Ziegler. An der Realschule Weingarten haben folgende Schü- ler und Schülerinnen die Hauptschulabschlussprüfung abgelegt: Mahwish Ahmed; Mika Bacher; Lukas Baumgart (Fach- preis Deutsch). Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Schulleitung und Kollegium der Realschule Weingarten An der Realschule des Bildungszentrums St. Konrad in Ravensburg haben folgende Schüler die Abschluss- prüfung der „Mittleren Reife“ mit Erfolg abgelegt: Simon Elbs, Hannah Gross, Pia Kronenberger, Noah Scheffold, Maik Tittel Wir gratulieren den Schülern zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Änderung der Öffnungszeiten der Hubertus-Apotheke in Baindt Ab dem 05. August 2024 werden die Öffnungszeiten der Hubertus-Apotheke wie folgt angepasst: Montag-Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr Am Mittwoch Nachmittag und Samstag bleibt die Apotheke geschlossen! Die Mücke und der Specht Es ist zunächst schwer vorstellbar, doch die Wassermas- sen der letzten Wochen rühren daher, dass sich das Klima global erwärmt. Warme Luft speichert mehr Feuchtigkeit. Aufgrund veränderter oder abgeschwächter Luftströ- mungen verweilen die starken Regenfälle dann länger an einem Ort. Abgesehen von Ernteausfällen, steigenden Wasserpegeln, Wasser in Wohnungen sowie gesundheit- lichen Beschwerden infolge schwüler Hitze, bringt die Feuchtigkeit noch ein weiteres Problem mit sich, denn Nässe und Sommerhitze sind ideale Bedingungen für Stechmücken. Die einen kennen Sie als Schnake, die an- deren wiederum als Moskito. Doch ganz gleich welcher Name für diese Plagegeister verwendet wird, für uns Menschen und andere Säugetiere sind sie in dieser An- zahl mehr als lästig. Was wir brauchen wäre ein effektiver Gegenspieler. Die- sen gibt es glücklicherweise auch, bekannt als Fleder- maus. Fledermäuse verzehren je nach Art und Größe mehrere Tausend Mücken pro Nacht. So sind sie unsere effektivsten, flugfähigen Jäger in der Dunkelheit und kön- nen für eine Balance zwischen Jäger und Gejagtem sor- gen. Außerdem halten sie uns so viele Mücken vom Leib. Doch leider ist in den letzten Jahren ein starker Rückgang an Fledermäusen zu verzeichnen. Es fehlt den Tieren an beständiger Nahrung aufgrund des Rückgangs an Insek- ten und außerdem finden sie kaum noch geeignete Brut- und Überwinterungsquartiere. Hier bieten Spechthöhlen dunkle, geschützte und klimatisch passende Behausun- gen. Leider werden diese Höhlen aufgrund der intensiven Waldbewirtschaftung immer seltener. Mehr Spechte bzw. Spechthöhlen würden mehr Fledermäuse bedeuten, was wiederum weniger Mücken nach sich ziehen würde. Da Fledermäuse unter dem Lebensraumverlust leiden, können wir hier mit einem naturnahen Garten ansetzen und die Arten so fördern. Das Aufhängen von Nistkästen und etwas Unordnung hilft vielen dieser Arten ungemein. Auch wenn Sie keine Fledermäuse im Garten beherber- gen, können Fledermäuse Ihren Garten als sogenanntes Trittsteinbiotop nutzen und des Nachts sicher wandern. Insektenfreundlich angelegt, finden Fledermäuse hier dann auch Nahrung. Eine Vernetzung vieler kleiner und naturnaher Gärten kann so zu einem großen Biotop füh- ren. Eine Reduktion von Lichtverschmutzung ist ebenfalls sehr förderlich und reduziert Störfaktoren. Mit Fledermäu- sen als unsere Verbündeten kann dann auch der nächste laue Sommerabend mit Freunden und Familie kommen und wir brauchen uns um Stechmücken weniger zu sor- gen. So wünschen wir Ihnen viele schöne Momente in Ih- rem eigenen Stück Natur Noch ein ergänzender Hinweis: Sollten Sie eine verletzte oder tote Fledermaus finden, tragen Sie bitte immer di- cke Garten- oder Arbeitshandschuhe, beispielsweise aus Leder. Nur so sind Sie vor Verletzungen und potenziellen Infektionen geschützt. Sara Marouni Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Klima-Spartipp des Monats Juli: Spartipp-ABC - Teil 2 Im Juni war der erste Streich, doch der zweite folgt zu- gleich. Daher kommt hier nun die Fortsetzung des Rück- blicks zu den bisherigen Energiespartipps. N wie „Nicht verzagen, Dinge hinterfragen“. Denn nur wenn die eigenen Gewohnheiten regelmäßig hinterfragt werden, kann damit auch dauerhaft der eigene Energie- verbrauch reduziert werden. O wie „ohne Rebound, spart sich’s besser“, denn oftmals wird nach der Umsetzung einer Energiesparmaßnahme im Anschluss weniger sparsam und verantwortungsvoll mit Energie umgegangen. Mit dem Effekt, dass somit we- niger eingespart wird. P wie Papier sparen. So können beispielsweise Fehlaus- drucke zumeist noch als Notizzettel verwendet werden, was zu einem sparsameren Umgang mit Papier beiträgt. Q und Y. Nun ja, mit diesen beiden Buchstaben gab es bisher noch keine Tipps. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. R wie Resteverwertung, denn auch die Restwärme eines Backofens lässt sich verwerten. Einfach den Backofen bereits fünf bis zehn Minuten vor Ablauf der Backzeit ausschalten und durch Nutzung der Restwärme Energie sparen. S wie „Sonne an, Licht aus“, denn bei natürlicher „Erleuch- tung“ durch die Sonne, braucht es keine künstliche Be- leuchtung durch Lampen. T wie Tetris, denn regelmäßiges „Spülmaschinentetris“ mit dem Ziel einer möglichst gut gefüllten Spülmaschine, spart speziell im Vergleich zum Betrieb einer halbvollen Spülmaschine viel Strom und Wasser. U wie unwichtige Dateien oder Spammails, denn diese sind rigoros zu löschen, also auch aus dem Papierkorb. Aber natürlich nur, wenn diese Mails wirklich unwichtig sind. V wie „Vielseitig statt einseitig“, denn mit beidseitig statt einseitig bedrucktem Papier, lässt sich der Papierver- brauch bereits mit minimalem Aufwand halbieren. W wie Weidenkorb. Ob Weidenkorb, Stoffeinkaufstasche oder Einkaufsbox, es gibt viele Möglichkeiten mit denen beim Einkauf auf Einwegverpackungen aus Plastik oder Papier verzichtet werden kann. X wie X-Mas, also Weihnachten, die Zeit der Lichter. Da- mit dies lange noch so bleibt und nichts die Freud‘ am Fest vertreibt, rüste um auf LED, dann tut die (Stromab-) Rechnung nicht mehr weh. Z wie zwanzig Grad. Dies ist die optimale Heiztemperatur für Wohnräume im Winter. Im Schlafzimmer liegt diese mit 15 bis 17 °C natürlich niedriger. Nach den vielen Tipps aus der Vergangenheit, gibt’s nach der Sommerpause des Amtsblatts ab September dann wieder neue Energiespartipps. Florian S. Roth Stiftung St. Franziskus Einblicke und Begegnungen: Das Altenzentrum Selige Irmgard öffnet seine Türen Am 15. Juni 2024 öffnete das Altenzentrum Selige Irm- gard seine Türen für unser „Fest der Begegnung“, einen Tag der offenen Tür, der von 13 Uhr bis 17 Uhr stattfand. Begrüßt wurden unsere Bewohnerinnen und Bewohner, unsere Angehörigen und Besucherinnen und Besucher mit einer Laudation unserer Baindter Bürgermeisterin Simone Rürup sowie Willkommensworte unserer Einrich- tungsleitung Johannes Linse sowie eines Grußwortes des 1. Vorsitzender des Fördervereins der Seligen Irmgard, Volkher Lins. Kurz nach dem Empfang führte unser Einrichtungsleiter Johannes Linse sowie unsere Pflegedienstleiterin Andrea Schwarz die Gäste durch das Haus und präsentierten die verschiedenen Angebote und Räumlichkeiten, einschließ- lich des Palliativzimmers, das einen Einblick in die palliati- ve Versorgung, die Betreuung im letzten Lebensabschnitt, des Zentrums gewährte. Diese Führungen boten den Be- suchern eine ausgezeichnete Gelegenheit, einen weitrei- chenden Einblick in das tägliche Leben und die besonde- ren Betreuungskonzepte des Altenzentrums zu erhalten. Für musikalische Unterhaltung sorgte Karlheinz Meschen- moser und Werner Braun, besser bekannt unter dem Künstlernamen „D´kloine Duranand“, deren Melodien das Fest mit einer fröhlichen und einladenden Atmosphäre bereicherten. Vor dem Haus sorgte Keyboarder und Sän- ger Rudi Kränzler mit seiner Musik für Begeisterung und schaffte eine einladende Stimmung bereits beim Ankom- men der Gäste. Die sportlichen Einlagen der Turngruppe „Irmgards Goldene Gymnasten“, bestehend aus Bewohner und Mitarbeitern, sowie die dynamischen Tanzeinlagen der Tanzgruppe „DanceKids“ Mochenwangen unter der Lei- tung von Agnes Lux waren weitere Höhepunkte des Tages. Ein besonderes Angebot für die jüngeren und auch älte- ren Gäste war das Malen mit Hanna Junker, wobei der Kreativität keine Grenzen gesetzt waren. Kulinarisch wur- den die Besucher von dem Foodtruck von DaMichele aus Baindt verwöhnt, der mit einer Auswahl an schmackhaf- ten Gerichten begeisterte. Kaffee und selbstgebackener Kuchen, serviert von unseren Ehrenamtlichen, rundeten das kulinarische Angebot ab. Wir danken allen Mitarbeitern, freiwilligen Helfern, Teilneh- mern und Besuchern, die dieses Fest zu einem unvergess- lichen Erlebnis gemacht haben. Es war ein wunderbarer Tag des Austauschs und der Begegnung, und wir freuen uns darauf, auch beim nächsten Mal wieder so viele Ge- sichter begrüßen zu dürfen. Ihr Team vom Altenzentrum Selige Irmgard Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. Juli – 28. Juli 2024 Gedanken zur Woche: Wer zu hören versteht, hört die Wahrheit heraus; wer nicht zu hören versteht, hört nur Lärm. Altchinesische Weisheit Samstag, 20. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 21. Juli – 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 23. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesfeier Mittwoch, 24. Juli 08.45 Uhr- Baienfurt – ökumenischer Schulschluss-Got- tesdienst 10.15 Uhr Baindt – ökumenischer Schulschluss-Gottes- dienst Donnerstag, 25. Juli Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 26. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard Samstag, 27. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 28. Juli – 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Lena Himpel, Alexandra Schnez, Marian Schäfer, Jakob Kreutle, Dominik Klein, Sofia Rößner, Johanna Rößner († Eugen und Franz Schmidt, Rosa Vogel, Jo- hannes Hek, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Else und Johann Neth, Kurt Brugger, Adalbert Ber- ger, Anna und Eugen Halder, Martina und Her- mann Gindele, Jahrtag: Margarete Vollmer, Kurt Städele, Anton Elbs mit Angehörigen) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Benno Pfarrer Bernhard Staudacher ist bis zum 25. Juli im Urlaub Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Das Pfarrbüro ist vom 30. Juli bis einschließlich 16. August 2024 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfr. Staudacher Bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werktagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungs- dienst übernimmt unsere Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Termine kath. Frauenbund Stuttgart Auf dem Martinusweg Pilgerwanderung von Besigheim bis Lauffen Termin 1.) Montag, 09.09.2024 Dienstag, 10..09.2024 ca 13 km Termin 2.) Samstag, 28.09.24 Sonntag, 29.09.24 ca. 13 km Der heilige Martin von Tours ist der Patron der Diöze- se Rottenburg-Stuttgart. Seit 2010 führt die Nordroute durch unsere Diözese. Wir setzen die Pilgerwanderung d. J. weiter auf dem Martinusweg ab Besigheim, Bahnhof, Löchgau – Michaelsberg. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Tag 2: Botenheim – Meimsheim – Lauffen am Neckar. Auf das gemeinsame Pilgern freut sich die Landfrauen- vereinigung des KDFB Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Beitrag: 70,00 Euro für KDFB Mitglieder 90,00 Euro für Nichtmitglieder (enthalten sind: eine Übernachtung incl. Abendessen und Frühstück, ein Lunch-Paket für den zweiten Tag. Über- nachtung im Jugendhaus Michaelsberg/Cleebronn. Rucksackvesper für den ersten Tag muss mitgebracht werden. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Ab Bahnhof besteht die Möglichkeit zur Heimreise mit dem Zug über Stuttgart. Änderungen vorbehalten!! Bitte um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 0751 / 553366. (bis zum 30.7.2024) Vielen Dank. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Taizéandacht Im Juli und August findet keine Taizéan- dacht statt. Wir laden Sie bereits heute zum nächsten Termin am 22. September um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wandelt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit. Eph 5,8b.9 Sonntag, 21. Juli 8. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kant J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 28. Juli 9. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kantin D. Stiehler) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim Keine Kinderkirche in den Ferien!!! Gedanken zum Wochenspruch Es ist gut, sich beim Genie- ßen der Früchte des Som- mers daran zu erinnern, was für wunderbar gemachte Gewächse unseres Schöp- fers wir selbst sind. Denn Gerechtigkeit, Freundlichkeit und Wahrhaftigkeit machen das Leben schmackhafter und für alle bekömm- licher. Möge Gott uns für diese Früchte sein Licht aufgehen las- sen – auf eine gute Ernte! Gottes Segen! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kre- atives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein August: 12.8. Walter Feil: „Tupfbilder“, Acryl oder Tusche oder Gouache September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Auf- merksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Oktober: 7.10. Viktoria Roth: „Leuchten- der Herbst“ - Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Jugendfußball C-Juniorinnen sind Meister 2023/24! SGM Baindt/Blitzenreute/ Fronhofen – TSV Tettnang 3:1 (Bericht vom 30.06.) Im extra angesetzten Entscheidungsspiel um die Meis- terschaft zeigten unsere C-Juniorinnen erneut ihre gan- ze Klasse. Von Beginn an spielten unsere SGM-Fußballerinnen auf Sieg. Mit Kombinationsfußball, Körperlichkeit und Pässen in die Tiefe kreierten vor zahlreicher heimischer sowie gegnerischer Kulisse von Beginn an viele Chancen. Auf einen Freistoß durch Jana vor die Füße der Tettnan- ger Torhüterin reagierte Lea am schnellsten und spitzelte den Ball zum 1:0 über die Torlinie. Weitere Chancen folg- ten. Die Tettnangerinnen hielten so gut es ging dagegen, konnten ihrerseits jedoch keine Torchancen erspielen. Jana nutzte einen Steilpass von Hedda, lief ihrer Abwehr- spielerin davon um den Ball dann sicher im Toreck zum 2:0 unterzubringen. Kurz vor dem Halbzeitpfiff ahndete der Schiedsrichter ein Abseitsspiel der Gegnerinnen nicht, welches zum 2:1 Anschlusstreffer führte. Somit war für Halbzeit zwei erneut Spannung angesagt. Unsere Mädels ließen sich dadurch jedoch in keinster Weise aus der Ruhe bringen und dominierten weiterhin mit viel Ballbesitz und variablen Pässen das Spiel und die Tettnangerinnen liefen meist hinterher. Schließlich war es Hanaa, die sich im gegnerischen Straf- raum gegen ihre Kontrahentin behaupten konnte, den Ball eroberte und diesen zum Endstand von 3:1 in die Maschen drückte. Hochverdient erspielten sich die C-Juniorinnen unserer SGM durch diesen 3:1 Erfolg die Meisterschaft 2023/24. Gratulation! Jugendfußball - Ferienprogamm In diesem Jahr bietet der SV Baindt, Jugendfußball ab 9.08. mittags bis 10. August abends ein fast zweitägiges Fußballcamp an, mit Abend- und Mittagessen sowie Ge- tränken (in der Gesamtübersicht ist versehentlich nur ein Tag ausgewiesen). Kommt und meldet die Kinder an, die TN-Zahl ist begrenzt. Ausflug in den Skyllinepark Am vergangenen Wochenende bot der SV Baindt seinen Fußballerinnen und Fußballern wieder einmal ein ganz besonderes Highlight, denn die Abteilung Jugendfußball hatte zum Ausflug in den Skyline Park geladen.. Etwa 100 junge Fußballerinnen und Fußballer warteten am Parkplatz vor der Tennishalle auf die beiden mit et- was Verspätung eintreffenden Busse. Froh gelaunt ging es nach Bad Wörishofen, wo es dann auf dem Buspark- platz zunächst für jedes Kind ein Vesper und Getränke gab. Dann machten sich die Jungs und Mädels in Gruppen durch den Park auf, wobei die jüngsten von Trainern be- gleitet wurden. Es war für alle ausreichend Zeit die Fahr- geschäfte und Aktionen ausgiebig und teils mehrfach zu nutzen und den Tag zu genießen. Um 17:30 Uhr traf man sich dann zum Gruppenfoto wieder vor den Bussen, dann ging’s heimwärts, um kurz vor 19:00 Uhr wieder in Baindt anzukommen. In den Bussen war teils noch ordentlich Partystimmung, so dass die wartenden Eltern am Baind- ter Parkplatz glückliche, aber auch teils erschöpfte Kinder entgegen nehmen durften. Die Rückmeldungen aller Teinehmenden waren durchweg positiv. Ein herrlicher Tag der allen Kindern und Jugend- lichen hoffentlich noch länger in Erinnerung bleiben wird. Besonderer Dank gilt den Organisatoren der Jugendfuß- ball Abteilung, insbesondere Sven Zeller und Reinhold Maucher. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Abt. Frauenturnen Sommerprogramm Am Montag, 22.7.24, findet unsere letzte Sportstunde vor den Sommerferien statt. Die Termine für unser Sommerprogramm: 29.07.24 Eis essen, Baienfurt 12.08.24 Baindter Runde 26.08.24 Pizza-Essen, Bad Waldsee Treffpunkt bzw. Abfahrt ist jeweils um 18.15 Uhr am Park- platz der Sporthalle. Unser Ausflug findet am 7.9.24 nach Esslingen statt. Wir freuen uns auf jeweils zahlreiche Teilnehmerinnen und wünschen allen eine erholsame Ferienzeit. TC Baindt e.V. Am vorletzten Wochenende der diesjäh- rigen Verbandsrunde waren nochmals fast alle Mannschaften am Start. Junioren U12: Kreisstaffel TA SV Aichstetten - TC Baindt 6:0 An letzten Freitag ging es für unsere U15 zum Saisonab- schluss, zum bisherigen Tabellenführer, nach Aichstetten. Kurz vor der Abfahrt gab es eine Hiobsbotschaft, unsere etatmäßige Nummer 4 konnte krankheitsbedingt nicht mitfahren. Wir konnten aber noch kurzfristig Felix Schmidt aus unserer U12 finden, so dass wir doch zu viert anreisen konnten. An den Positionen 2 bis 4 spielten die Aichstet- ter ihre Favoritenrolle aus und gewannen die Spiele alle eindeutig. Unsere Spieler konnten jeweils nicht mehr als ein Spiel in beiden Sätzen gewinnen. An Position 1 wur- de wie immer länger gespielt. Christiane Haupter zeigte wie jedes Mal in dieser Saison eine starke Leistung und es entwickelte sich ein regelrechter Krimi. Der erste Satz ging zwar verloren. Den zweiten Satz konnte sie aber drehen, so dass es in den Match-Tie-Break ging. Auch der Match-Tie-Break war total ausgeglichen. Christiane musste sich am Ende aber doch geschlagen geben. Die Meisterfeier von Aichstetten konnte somit leider nach den Einzeln schon starten. Es stand jetzt schon fest, dass sie ungeschlagen aus der Saison gehen. In den Doppeln konnten die Aichstetter dann befreit aufspielen und spiel- ten entsprechend souverän. Im ersten Doppel waren Vin- zent Neubauer und Maurice Zimmermann sehr schnell im Hintertreffen, konnten gegen Ende des zweiten Satzes das Spiel aber etwas offener gestalten. Sie verloren mit 6:0 6:2. Im zweiten Doppel spielten Christiane Haupter und Felix Schmidt. Auch die beiden waren am Ende deutlich mit 6:1 6:1 unterlegen. Der Sieg von Aichstetten war somit mit 6:0 am Ende deutlich. Das gemeinschaftliche Grillen war trotzdem ein schöner, gemeinsamer Abschluss. Die Saison 2024 ist für die U15 somit auch zu Ende, und wir können ein durchaus positives Fazit ziehen. Die U15 konnte die Saison im Mittelfeld der Tabelle auf Rang 4 abschließen. Damen 40: Staffelliga TC Baindt – SPG Oberk./Unterw./Wibl. 3:3 Tja....was soll ich sagen, für heute hatten wir uns mehr vorgenommen. Aber der Reihe nach: Zu fünft, und in bisher bester Be- setzung, kamen die Damen von der Spielgemeinschaft zu uns. Babsi gewann sehr souverän. Steffi und Marion kämpften hart, mussten sich aber leider geschlagen ge- ben. Spannend machte es Silvi, sie musste in den MTB. Mit einem engen 12:10 holte sie für uns den Zwischenstand von 2:2. Babsi und Steffi hatten im Doppel wenig Glück auf ihrer Seite und die Gegnerinnen waren einfach besser. Umso schöner, dass Marion und Silvi zum 3:3 Endstand ihr Doppel nach Hause brachten. Leider haben wir trotzdem nach Sätzen verloren. Nächstes Wochenende steht nun noch das Game gegen die Damen aus Dürmentingen an, welche aus der Oberliga zu uns gestoßen sind. Das wird vermutlich nicht einfach. Aber nach einer Woche Pause sind unsere Muskeln sicher wieder regeneriert. Herren: Kreisklasse 2 TC Tettnang – TC Baindt 6:3 Spieltag 4. Mit den Hoffnungen auf einen weiteren Sieg um den Aufstieg zu sichern, fuhren wir heute auf die schön gelegene Anlage des TC Tettnang. Nach einem Kaffee starteten wir auf drei Plätzen und somit begannen Lars Fernsemer, Jannis Wösle und David Pejic. Für Lars war heute leider nichts drin und er verlor sein Einzel deutlich (1:6 0:6). Auch Jannis musste sich leider geschlagen geben (4:6 0:6). David P. entschied sein Einzel souverän für sich (6:2 6:3). In der zweiten Runde der Einzel spielten Moritz Lang, David Schäfer und Laurin Wösle. Moritz (4:6 1:6) und David S. (1:6 2:6) mussten ihr Einzel ebenfalls abge- ben. Laurin gewann sein Einzel (6:2 6:3) und somit stand es nach den Einzeln 2:4, weshalb wir alle drei Doppel für einen Gesamtsieg gewinnen mussten. Jannis und Lars (6:0 2:6 3:10) und Moritz und David P. (0:6 2:6) gaben lei- der ihre Doppel ab. David S. und Laurin triumphierten (6:1 6:4). Somit beträgt der Endstand 3:6, wodurch der sichere Aufstieg vertagt wurde und hoffentlich nächste Woche durch einen Heimsieg gegen SC Tennis Friedrichshafen klar gemacht werden kann. Herren 30: Bezirksliga TC 1903 Wangen – TC Baindt 8:1 Am vergangenen Wochenende kam es zu einem packen- den Verbandsspiel zwischen dem TC Baindt und dem TC Wangen. Das Duell hielt, was es versprach, und bot den Zuschauern auf der Anlage in Wangen spannende Matches und hochklassiges Tennis. Den Auftakt machten die Einzelbegegnungen. Auf Posi- tion 1 musste sich Erwin Feurle, der als Ersatzspieler für den TC Baindt aushalf, klar mit 0:6, 0:6 geschlagen geben. Stefan Boenke auf Position 2 zeigte Nervenstärke und gewann nach einem hart umkämpften ersten Satz im Tiebreak mit 7:6 deutlich den zweiten Satz mit 6:0. Philipp Neubauer auf Position 3 setzte seine soliden Leistungen fort und bezwang seinen Gegner mit 6:4, 6:2. Ein wahres Marathon-Match lieferte Ralf Boenke auf Position 4 ab. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Nach einem knappen ersten Satzverlust mit 5:7 kämpf- te er sich im zweiten Satz zurück und gewann diesen im Tiebreak mit 7:6. Im entscheidenden Matchtiebreak be- hielt er die Oberhand und gewann mit 10:6. Lars Hinner auf Position 5 besiegte seinen Kontrahenten souverän mit 6:2, 6:0. Christian Schuhwerk auf Position 6 gewann nach einem spannenden Spiel im Matchtiebreak mit 10:8. Nach den Einzeln stand es somit 5:1 für den TC Baindt. Im Einser Doppel traten Stefan Boenke und Philipp Neubauer an und spielten ein nahezu perfektes Match, das sie mit 6:4, 6:1 gewannen. Das Zweier Doppel mit Erwin Feurle und Ralf Boenke entwickelte sich zu einem wahren Krimi. Nach einem knappen ersten Satzverlust mit 5:7 kämpften sie sich im zweiten Satz zurück und gewannen diesen im Tiebreak mit 7:6. Der anschließende Matchtiebreak war nichts für schwache Nerven, doch Feurle und Boenke siegten mit 11:9. Besonders hervorzuheben ist dabei die starke Leistung von Erwin Feurle im Doppel. Ralf Boen- ke musste sich damit erneut in einem Marathon-Match beweisen. Im Dreier Doppel setzten Christian Schuhwerk und Lars Hinner den Schlusspunkt unter einen erfolgrei- chen Tennistag. Sie siegten mit 6:4, 6:3. Mit diesem eindrucksvollen 8:1-Sieg hat der TC Baindt nicht nur seine Position in der Tabelle verbessert, sondern auch den Abstieg sehr wahrscheinlich abgewendet. Die Spieler und Zuschauer dürfen sich bereits auf die nächs- ten spannenden Begegnungen freuen. Herren 40: Bezirksstaffel TC Tettnang – TC Baindt 5:1 Auch im bereits letzten Spiel der Saison 2024 gingen wir wieder einmal als Verlierer vom Platz. Unsere tolle Moral haben wir mit einem hart erkämpften „Schluss-Doppel“ Sieg im MachTieBreak doch noch bewiesen ! Bei tollen Gastgebern in Tettnang beendeten wir damit versöhnlich unsere sportlich etwas bescheidene Saison 2024. Am letzten Spieltag traten für uns an: Sascha Wös- le, Rafael Grabherr, Marcel Singler und Andreas Bosch. Bei allen meinen Spielern möchte ich mich für die Zuver- lässigkeit und das sehr gute miteinander, während der ganzen Saison herzlich bedanken. Wir haben mehrmals „anderen“ Mannschaften mit Spielern aushelfen können, unsere Wirte-Woche mit Bravour gemeistert und einige von uns sich zusätzlich mit Platz- u. Pflegediensten, ins Vereinsleben eingebracht. Auch wenn wir sportlich nicht ganz unsere Erwartungen erfüllen konnten, haben wir doch bewiesen, dass die Herren 40 eine aktive und funktionierende Zelle des TC Baindt sind. Danke an alle - euer Käpt´n Rafael Grabherr. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Bad Schussenried – TC Baindt 8:1 Die Mannschaft 50/1 von Bad Schussenried kam in dieser Saison neu in unsere Gruppe. Sie spielten letztes Jahr in der Verbandsliga und sind in die Bezirksoberliga abge- stiegen. Wie erwartet trafen wir auf einen starken Gegner, der auch in einer starken Besetzung aufwartete. Von den ersten drei gespielten Einzeln konnte uns nur Stefan nach einer starken Partie, einen Punkt sichern. Die nächsten drei Einzel gingen leider an die Gegner. Wolfi erkämpfte sich zwar einen MTB, verlor diesen aber mit 10:4. Nach den Einzeln stand es leider schon 5:1. Wir konnten mit den Doppeln also nur noch Ergebniskosmetik betreiben. Dop- pel drei ging leider klar in zwei Sätzen wieder an die Heim- mannschaft. Spannender gestalteten sich die Doppel eins und zwei, die wir leider, mal wieder, im MTB unseren Gegnern überlassen mussten. Doppel zwei hat diesen mit 10:8 verloren und Doppel eins mit 10:7. Sehr ärgerlich. Der einzige Trost ist, dass wir uns trotz dieses Ergebnisses den Klassenerhalt gesichert haben. Danke an Michael Trotz- ki, der kurzfristig einspringen konnte. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Volker Hillebrand, 4. Wolfi von Bank, 5. Josef Spöri, 6. Michael Trotzki. Doppel: 1. Stefan/Volker, 2. Peter/Josef, 3. Wolfi/Michael. Herren 50/2: Bezirksklasse 1 TC Baindt – TC Gaisbeuren 4:5 Am Samstag hatten wir unser erstes Heimspiel gegen den TC Gaisbeuren. Wir hofften natürlich auf den ersten Sieg. Nach den Einzeln stand es 3:3. Thomas, Harry und Mulluv konnten Ihre Einzel souverän in 2 Sätzen gewinnen. Bar- ny, Richi und Karl-Heinz verloren glatt in 2 Sätzen. Nun galt es 2 Doppel zu gewinnen. Doppel 3 Barny/Mulluv verloren in 2 Sätzen. Doppel 2 Richy / Michi gewannen im Matschtiebreak. Doppel 1 Thomas/Harry machten es spannend, verloren aber im Matschtiebreak etwas unglücklich mit 7:10. Mit ein bisschen mehr Glück hätten wir unseren ersten Sieg einfahren können. Am Samstag haben wir die nächste Gelegenheit dazu. Danke noch an Elke, Christoph , Jürgen und Andi für das gute Essen und die Bewirtung. Herren 65 : Oberligastaffel TA SC Staig – TC Baindt 3:3 Hatten wir noch gegen Kusterdingen unglücklich 3:3 ver- loren, so waren wir dieses Mal beim gleichen Endergebnis auf der Siegerseite. Nach 2:2 in den Einzeln durch Leo und Erwin mussten wieder einmal die Doppel entscheiden. Auch hier ging es sehr eng zu. E.Feurle/W.Graf verloren Doppel 1 im Match-Tiebreak mit 8:10 und das Doppel Reich/Reich setzte sich knapp in zwei Sätzen durch. Es spielten: Leo Reich, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich Herren 65 : Doppelrunde TC Baindt – TC Ostrach 4:0 Auch bei der dritten Auflage der Doppelrunde in der Sai- son 2024 blieben wir weiterhin ungeschlagen und erzielten dabei seit Beginn dieses Wettbewerbes auf Bezirksebene in 2022 die beeindruckende Bilanz von 15:0 Siegen bei einem Spielverhältnis von 54:6. Im letzten Spiel konnten wir alle Spieler jeweils einmal einsetzen. Nur Max Reich musste ein zweites Mal ran. Es gewannen W.Graf/K.Göp- pert und M.Reich/H.Marschner in Runde 1, sowie in Runde 2 R.Puk/M.Reich/ und E.Feurle /J.Spöri jeweils in 2 Sätzen. Mit dabei: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich, Josef Spöri, Klaus Göppert und Charly Marschner. Vorschau Samstag, 20.7.: Herren 50/2 – SPG TC 1903/RW Wangen Damen 40 – TA SV Dürmentingen TC Sigmaringen – Damen 60 TC Riedlingen – Herren 50/1 Sonntag, 21.7.: Herren – SC Tennis Friedrichshafen TA SV Sulmetingen – Herren 30 Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Reitergruppe Baindt Liebe Mitglieder, am Mittwoch, 24. Juli 2024 laden wir zur außerordentlichen Mitgliederver- sammlung um 20 Uhr im Kirchenchor- raum (Klosterhof 5, Baindt) ein. Wir möchten Euch über unser 49. Reitturnier sowie den aktuellen Stand des Reithallenbaus informieren. Im Anschluss an die Sitzung findet im Probelokal des Musikvereins die Ausgabe unserer Vereinskleidung statt. Der fällige Betrag für die Vereinskleidung wird per Einzug über das von Ihnen hinterlegte Konto abgezogen. Eigenanteile: Jersey-Shirt und Sportshirt: Kinder & Erwachsene: 7€ Sweatjacke + Hoodie: Kinder 20€ / Erwachsene 25€ Softshelljacke: Kinder 30€ / Erwachsene 40€ Turniererfolge In den letzten Wochen konnten unsere Reiterinnen wieder einige Turniererfolge sammeln: Theresa Henzler mit Bonne Diamond Dressurprüfung Klasse A*, Platz 4 Dressurwettbewerb Klasse E, Platz 1 Dressurwettbewerb Klasse A*, Platz 1 Anna Tratzyk mit Sisko Stilspringwettbewerb 80cm, Platz 4 PSK-Meisterschaft Vielseitigkeit U18 (Wertungsprüfung: Stilgeländeritt-Wettbewerb), Platz 2 Stilspringwettbewerb 65cm, Platz 7 Standard-Spring-Wettbewerb 65cm, Platz 1 Stilspringwettbewerb, Platz 6 Anna Tratzyk mit Speedy Stilspringwettbewerb 65cm, Platz 3 Standard-Spring-Wettbewerb 65cm, Platz 4 Luisa Walser mit First Dinamica Dressurprüfung Klasse L*, Platz 8 Alisa Schnez mit Sokrates Dressurprüfung Klasse A**, Platz 2 Lina Heilig mit Sebastiano Stilspringwettbewerb, Platz 3 Kinder- und Jugendzeltlager 2024 Von Donnerstag, den 25. Juli bis Samstag, 27. Juli 2024 veranstaltet die Reitergruppe Baindt ihr Zeltlager für Kinder und Jugend- liche des Vereins. Wir feiern 10 Jahre Zeltlager, mit spannenden Wett- kämpfen, kniffligen Aufgaben und einem Freitagspro- gramm voller Überraschungen. Natürlich dürfen das Gespann- fahren und Voltigieren ebenso nicht fehlen wie das Open Air Kino auf dem Marktplatz und Baden gehen. Veranstaltungsort: Sterkhof 2 in Baienfurt Wer mitmachen möchte bitte bis Samstag, den 20. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 anmelden oder im Stall bei Fam. Heilig in die ausgehängte Liste eintragen. Achtung: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Wir freuen uns auf viele Anmeldungen! Das Zeltlagerteam Blutreitergruppe Reiterprozession in Bad Wurzach mit über 1000 Teilnehmenden Bad Wurzach feierte vom 7. Juli bis zum Blutfreitag, 12. Juli 2024 sein Heilig-Blut- Fest. Die Reliquie, der Überlieferung nach ein mit Christi Blut getränktes Tuchstück, wurde auch die- ses Jahr in einer wunderschön mit Blumen geschmückten Kutsche von einem Vierspänner durch die Stadt und die umliegenden Fluren gefahren. An 4 Altären segnet der Geistliche mit der Reliquie die Pilger, die Orte, die Fluren und die Tiere. Begleitet wird die Kutsche von 4 jungen Männern in der Uniform der Schweizergarde. Auch bei der Reiterprozession mit über 1000 Teilneh- menden reiten viele Jugendliche zu Ehren des Heiligen Blutes Jesu Christi mit. Die Blutreitergruppe Baindt war mit Nummer 55 in der Prozession sehr zahlreich mit 41 Teilnehmenden dabei, darunter 14 Jugendliche. Hier gilt es auch den Eltern für die Bereitschaft und die Betreu- ung Dank zu sagen. Über das große Interesse unserer Mitglieder an dieser christlichen Tradition, dürfen wir sehr stolz sein. Herzliches Vergelts Gott ! Beeindruckend ist auch, dass viele ihre Pferde bereits am Vortag per Kutsche oder per Ritt nach Bad Wurzach in unser Quartier bei Familie Zweifel in Untergreut bringen. Dabei ergeben sich immer besondere Eindrücke und ka- meradschaftliches Zusammensein. Es erfordert aber auch viel Vorbereitung und Aufwand. So dürfen wir dankbar sein, dass alle wieder gut nach Hause zurück kamen. 12 Ministranten inmitten unserer Gruppe Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 09.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Ku- chenverkauf der Klasse 3b der Klosterwisenschule. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk- Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die dabei mitgewirkt haben! Für den Herbst-Basar suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 20.09.2024 14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 21.09.2024 Arbeitsbeginn um 9:15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: • Verpflegung an beiden Tagen • 1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab • Vorab- Einkauf am Freitagabend • statt 6 € nur 1 €(Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns beim Basar unterstützen möchte sollte sich schnell bei der oben angegebenen Mail Adresse melden, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Wir vergeben die Helferanmeldun- gen nach Eingang der E-Mail. Also wenn du die oben ge- nannten Vorteile nutzen möchtest melde dich so schnell wie möglich bei uns! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zum Drei-Landkreis-Stein bei Hopfersbach Von Otterswang wandern wir durch den Wald und kom- men zu zwei schönen Aussichtspunkten und zu der Stelle wo sich die drei Landkreise RV, BC und SIG treffen. Wann: Dienstag 23.07.2024 um 9.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten. Rückkehr ca. 15.00 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 10 km, 110 hm. Fahrpreis 6 Euro für Mitglieder (Fahrgemeinschaf- ten). Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Mitnehmen: Getränk, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stö- cke und Wechselschuhe. Anmeldung ab 19.07.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) oder 0751/46672. Wanderführung Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Rundwanderung Baienfurt - Baindt Wir starten in Baienfurt und wandern über Kickach und Grünenberg nach Baindt. Wann: Sonntag 28.07.2024 um 14.00 Uhr auf dem Park- platz hinter dem Rathaus Baienfurt. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: 2,5 -3 Stunden, 10 km. Einkehr ist vorgesehen. Mitnehmen: Trinken, feste Schuhe, nach Bedarf Mückenschutz und Stöcke. Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Anmeldung ab 23.07.2024 unter T. 0751/43287. Wander- führung Jürgen Frank. Gäste sind herzlich willkommen! Von Enzisreute durch den Altdorfer Wald Durch tiefen Forst wandern wir von Enzisreute an Weihern vorbei nach Baindt. Unterwegs Gelegenheit zum Schwi- men. Badeanzug und Handtuch nicht vergessen! Treffpunkt: Dienstag 06.08.2024 um 10.05 Uhr auf dem Charlottenplatz in Weingarten. Rückkehr: ca. 18. Uhr. Gehzeit: 10 km, 100 hm. Fahrpreis: 6 Euro für Mitglieder. Einkehr: Café Hausmann in Baindt. Mitbringen: Vesper, Getränk, gute Schuhe, Stöcke. Anmeldung ab 02.08.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man eine eigene Fahrkarte hat. Wanderführung: Arnold Methner, E-Mail: arotka@gmx.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Munich Supporters Schwaben Lieber Karle, mach es Gut auf Deiner letzten Fahrt. Du warst unser Busfahrer, als wir mit den ersten großen Ausfahrten nach München begannen. Du hast uns jedesmal sicher hin und zurück gebracht. Wenn wir dich gebraucht haben, warst du je- derzeit hilfsbereit, die Fahrten mit dir waren immer lustig. Wir haben dich sehr geschätzt du bleibst für uns einfach unvergessen. Wir wünschen Dir Manuela, Sabrina, Christian und allen Angehörigen viel Kraft in dieser schweren Zeit! Karle mach`s gut! Vergelt`s Gott Deine Munich Supporters Schwaben Aus dem Landkreis Herzliche Einladung zum SOMMER- NACHTS OPEN AIR – KINO in Baienfurt am Freitag, 26. Juli 2024 um 21.00 Uhr (Filmstart ca. 21.30 h) auf dem Marktplatz Baienfurt (bei schlechter Witterung in der Gemeindehalle Baienfurt) mit der Komödie „Mon- sieur Blake zu Diensten“. Zu diesem Filmerlebnis sind alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Baienfurt und Umgebung ganz herzlich eingeladen!!! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute Sonntag, 21. Juli 2024 Prähistorische Siedlungen in unserer Heimat: Pfahlbau- ten auf der Schreckenseehalbinsel vor 5.000 Jahren (UNESCO-Welterbe) Gästeführer: Peter Rolser Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2 bis 3 Stunden Die Pfahlbauten auf der Halbinsel vor ca. 5.000 Jahren in der Jungsteinzeit: Woher kamen unsere Vorfahren und wie lebten sie? Wie hat die Eiszeit unsere Landschaft geformt und was blieb bis heute erhalten? Was ergaben die archäologischen Ausgrabungen? Der Schreckensee als der größte unter den Seen der Blit- zenreuter Seenplatte. Kommen Sie mit uns und lassen Sie sich für 2 bis 3 Stunden in die Eis- und Steinzeit entführen. Bitte denken Sie an Mückenschutz, Wanderkleidung emp- fehlenswert. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle bietet Beratung für Menschen mit einer psychischen Erkrankung und deren Angehörige Kreis Ravensburg - Menschen mit einer psychischen Er- krankung und deren Angehörige erhalten bei der Infor- mations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) eine unabhängige, vertrauliche und kostenfreie Beratung. Die beim Landkreis Ravensburg angesiedelte Stelle in- formiert über Angebote im Landkreis und kümmert sich um Beschwerden von Menschen in Zusammenhang mit Behandlung und Betreuung. Zur IBB-Stelle gehören auch die ehrenamtlichen Patientenfürsprechenden des Land- kreises Ravensburg, die persönliche Beratungen durch- führen und die Interessen psychisch kranker Menschen und deren Angehöriger vertreten. Weitere Informationen zur IBB-Stelle sind verfügbar unter www.ibb-ravensburg. de. Die IBB-Stelle ist per EMail erreichbar unter kontakt@ ibb-ravensburg.de oder telefonisch unter 0751 85 90 99 59. Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestel- le des Landkreises Ravensburg wird unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Veranstaltung unseres Ernährungszent- rums im August: „Bowls für junge Köche - Der ultimative Kochkurs für Kinder ab 12 Jahren!“ Kreis Ravensburg – Am 1. August bietet unser Ernährungs- zentrum eine Veranstaltung für junge Köche an, über die wir hiermit informieren. Bowls für junge Köche - Der ultimative Kochkurs für Kinder ab 12 Jahren! Bowls sind derzeit im Trend und wortwörtlich in aller Munde. „Bowl“ kommt aus dem Englischen und bedeu- tet wörtlich übersetzt „Schüssel“. In einer Bowl können die verschiedensten Zutaten appetitlich angerichtet werden. Typisch dabei ist, dass die Zutaten klar getrennt vonein- ander präsentiert werden. Meist werden die Lebensmittel wie Salate, Gemüse, Hülsenfrüchte oder Nudeln, Fleisch und Obst mit einer leckeren Sauce oder einem Dressing verfeinert. Dabei kommen alle auf ihre Kosten: Nicht nur herzhafte Schleckermäuler, sondern auch süße Nasch- katzen werden mit dieser kulinarischen Vielfalt verwöhnt! Der Kochkurs richtet sich speziell an Kinder ab 12 Jah- ren. Es ist eine wunderbare Gelegenheit für junge Koch- begeisterte, kreative und abwechslungsreiche Gerichte zu lernen und dabei jede Menge Spaß zu haben. Egal ob mit einem Freund oder einer Freundin, der Familie oder alleine – alle sind herzlich eingeladen, aus der eigenen Küche teilzunehmen. Alles, was benötigt wird, ist ein Lap- top oder Tablet, eventuell zusätzliche Lautsprecher so- wie eine gute Internetverbindung. Der Online-Kochkurs mit Referentin Manuela Schmied findet am Donnerstag, 1. August ab 10.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung sowie die Einkaufsliste und die Rezepte erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Was sonst noch interessiert Beiträge zur Berufsgenossenschaft steigen wegen höherer Leistungs- ausgaben und neuer Berufskrankheit Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) versendet ab Ende Juli die Beitragsbescheide. Wie in jedem Jahr werden grundsätzlich alle Ausgaben des Vorjahres auf die Mitglieder umgelegt. Zu finanzieren sind insbesondere die Präventionsaufwendungen, die Leistungsausgaben und die Verwaltungskosten. Die von den 1,4 Millionen Mitgliedern aufzubringenden Beiträge steigen insgesamt um 16,4 Prozent auf 1.133 Mio. Euro (Umlagesoll). Zugrunde liegen fast unveränderte Präventionsausgaben und gesunkene Verwaltungskos- ten. Die Hoffnung, dass rückläufige Unfallzahlen auch geringere Risikobeiträge nach sich ziehen, kann jedoch nicht erfüllt werden. Vielmehr steigen die Risikobeiträge um durchschnitt- lich 20 Prozent. Ursächlich dafür sind höhere Leistungs- ausgaben in 2023 und eine Betriebsmittelzuführung zur Finanzierung weiterhin steigender Aufwendungen in 2025. Wesentlich ist aber die Anerkennung von Morbus Parkin- Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 son - unter bestimmten Voraussetzungen - als Berufs- krankheit. Grundlage ist eine für alle Berufsgenossen- schaften verbindliche Verkündung einer entsprechenden Empfehlung des weisungsunabhängigen Ärztlichen Sach- verständigenbeirats Berufskrankheiten im Gemeinsamen Ministerialblatt. Für die Versicherten sind die Leistungen einer Berufsge- nossenschaft von Vorteil. Die gesetzliche Unfallversiche- rung bietet z. B. besondere Leistungen (wie Verletzten- und Hinterbliebenenrenten) und kennt keine Zuzahlung. Neue Leistungen wollen finanziert sein. Obwohl bisher nicht verlässlich beurteilt werden kann, in welchem Um- fang „Parkinson“ zu zusätzlichen Leistungsausgaben füh- ren wird, musste der Vorstand im Rahmen der Beitrags- hebung eine weitere Betriebsmittelzuführung in Höhe von 100 Mio. Euro beschließen. Mit diesen Mitteln wird es möglich sein, in 2025 neu anzuerkennende Berufskrank- heiten zu entschädigen. Durch Einsparungen bei den Verwaltungskosten können der Mindestgrundbeitrag auf 84,96 Euro und der Höchst- grundbeitrag auf 339,82 Euro und damit um jeweils 5,4 Prozent gesenkt werden. Trotz steigender Risikobeiträge werden dadurch Mitglieder mit einem vergleichsweise geringen Gesamtbeitrag von bis zu 110 Euro insgesamt nicht stärker belastet. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.svlfg.de/ berufsgenossenschaft-versicherung-beitraege. UV- und Hitzeschutz auch bei Forstarbeiten wichtig Zuviel Sonne auf der Haut erhöht das Risiko, an Haut- krebs zu erkranken. Die Sozialversi-cherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert die Anschaffung von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten. Forstwirtinnen und Forstwirte sowie deren Beschäftigte sind bei Arbeiten im Freien, zum Beispiel auf Freiflächen, oft über Stunden der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Arbeiten sie ohne ausreichenden Sonnenschutz, besteht ein hohes Risiko, an weißem Hautkrebs zu er-kranken. Hautkrebs vorbeugen – Sonnenbelastung reduzieren Niemand ist der Sonne hilflos ausgeliefert. Arbeitgebe- rinnen und Arbeitgeber sind beson-ders in der Verant- wortung. Es ist ihre Aufgabe, darauf zu achten, dass sie selbst und ihre Beschäftigten die notwendigen Schutz- maßnahmen umsetzen. Alle sollten die „Schattenre-gel“ beherzigen: Ist der eigene Schatten kleiner als der eigene Körper, dann steht die Sonne besonders hoch. Wer in die- ser Zeit die Sonne meidet, senkt sein Sonnenbrand- und damit auch sein Hautkrebsrisiko. Ist die Arbeit im Freien an sonnigen Tagen während der Mittags-zeit nicht vermeid- bar, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört vor allem, die Zeit in der Sonne zu reduzieren und zum Beispiel alle Pausen im Schatten zu verbringen. Das Tragen von leichten, mindestens einmal gewaschenen, langärmligen Baumwollhemden, langen Hosen, Hüten mit einer breiten Krempe, Kappen mit Sonnenschutz und Sonnenbrillen mit UV-Schutz vermeidet Sonnenbrände. Sonnencreme – viel hilft viel Sonnencreme nützt nur dann, wenn der Lichtschutzfaktor (LSF) hoch ist und die Creme großzügig aufgetragen wird. Die SVLFG empfiehlt, Sonnencreme mit einem LSF von min-destens 30 zu verwenden. Gerade die sogenannten „Sonnenterrassen“ des Körpers, die nicht durch Kleidung bedeckt werden, also zum Beispiel Gesicht, Lippen, Na- cken, Hände, Ohren und gegebenenfalls eine Glatze, kön- nen so für einen bestimmten Zeitraum geschützt werden. Nachcremen verlängert die durch den Lichtschutzfaktor vorgegebene maximal geschützte Zeit nicht. Hautkrebsfrüherkennung ist Kassenleistung Hautveränderungen sollten genau beobachtet werden. Hautkrebs wird oft unterschätzt und häufig zu spät er- kannt. Wird er rechtzeitig erkannt, sind die Chancen auf Heilung sehr hoch. Die eigene Beobachtungsgabe ist die wichtigste Hilfe zur Früherkennung. Regelmäßige Selb- stuntersuchungen helfen, Hautveränderungen frühzeitig zu entdecken. Im Rahmen der Hautkrebsfrüherkennung übernimmt die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) für ihre Versicherten die Kosten für einen ärztlichen Haut- Check ab dem 35. Lebensjahr im Zwei-Jahres-Rhythmus. Ergänzend zur gesetzlichen Regelvorsorge beteiligt sich die LKK auch schon vor dem 35. Lebensjahr an den Kos- ten für eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Erstattet werden 80 Prozent der Kosten bis zu einem Be- trag von 20 Euro. Der Anspruch hierauf besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren. Die Kostenbeteiligung erfolgt bei bereits bestehenden Risikofaktoren (zum Bei- spiel eine familiäre Disposition oder ein heller Hauttyp), die auf eine Schwächung der Gesundheit oder eine dro- hende Erkrankung hinweisen. Nicht schwarzsehen bei weißem Hautkrebs Weißer Hautkrebs tritt häufig bei Personen über 50 Jah- ren auf. Es gibt verschiedene For-men. Weißer Hautkrebs ist mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90 Prozent heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Eine Operation ist nicht immer notwendig. Oft kann schon das Auftra- gen von Cremes ausreichen. Welche Therapie geeignet ist, werden die behandeln-den Hautärzte oder -ärztinnen zusammen mit den Betroffenen aufgrund ihrer individu- ellen Situation entscheiden. Hitzeschutz nicht vergessen Die Hitzebelastung während der Arbeit an heißen Tagen im Freien kann durch Kühlfunkti-onskleidung gemindert werden. Die Westen, Shirts oder Kappen werden vor Ar- beitsbeginn mit Wasser getränkt. Die entstehende Ver- dunstungskälte sorgt während des Tragens über viele Stunden für angenehme Kühlung. Mehr Tipps für die pas- sende Arbeitskleidung an hei-ßen Sommertagen gibt es online unter www.svlfg.de/fa-prima-klima-bei-der-arbeit UV- und Hitzeschutzinformationen online Die SVLFG bietet unter www.svlfg.de/sonnenschutz aus- führliche Informationen zu dem Thema. Kostenlos für Arbeitgeberbetriebe ist die Infobox zum Hitze- und Son- nenschutz, die unter www.svlfg.de/infobox-hitze-son- nenschutz bestellt werden kann. Sie eignet sich zur Un- terweisung von Arbeitskräften und beinhaltet die dafür notwendigen Materialien. Die SVLFG Präventionsprämienaktion Sichern Sie sich Ihren Zuschuss für die Anschaffung von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten für die berufliche Tätigkeit. Im Rahmen einer Prämienaktion fördert die SVLFG Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts), Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz so-wie UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe). Auch Ar- beitgeberbetriebe, die Saisonar-beitskräfte beschäftigen, können den Zuschuss beantragen. Die Teilnahmebedingungen gibt es online unter: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Tolles Spendenergebnis für Brot für die Welt Evangelisches Hilfswerk legt Jahresbilanz vor – 9.462.995 Euro Spenden aus Württemberg. 313.366,44 Euro stammen aus dem Landkreis Ravensburg. Brot für die Welt hat im vergangenen Jahr bundesweit mehr Spenden und Kollekten erhalten. Aus Württemberg kamen 9.462.995 Euro, das ist auf dem Niveau des Vor- jahres. „Danke an alle Unterstützerinnen und Unterstützer für ihre Spende an Brot für die Welt. Diese Zeichen der Hoffnung brauchen wir heute mehr denn je“, sagt Ober- kirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg. „In Zeiten von Spar- politik, in denen auch der Haushalt für Entwicklungszu- sammenarbeit leidet, stehen unsere Spenderinnen und Spender fest an der Seite der Ärmsten.“ Bundesweit gin- gen beim evangelischen Hilfswerk im vergangenen Jahr 75,9 Millionen Euro Spenden und Kollekten ein (2022: 75,6 Mio. Euro). Neben Spenden und Kollekten erhielt Brot für die Welt im vergangenen Jahr Mittel des Kirchlichen Entwicklungs- dienstes und Drittmittel. Das sind vor allem Gelder des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Insgesamt standen dem Hilfs- werk der evangelischen Kirchen und Freikirchen für seine Arbeit 331,5 Millionen Euro zur Verfügung, das waren 6,4 Millionen Euro weniger als 2022. Brot für die Welt hat im vergangenen Jahr weltweit 2.905 Projekte gefördert. Wie im Vorjahr war Afrika der regio- nale Schwerpunkt. Insgesamt hat Brot für die Welt 91 Pro- zent der Mittel, 288 Millionen Euro, für Entwicklungspro- jekte ausgegeben. Für Werbe- und Verwaltungsaufgaben wurden 9 Prozent eingesetzt. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) bewertet den Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben als niedrig. Das ist die beste zu vergebende Kategorie. Brot für die Welt wurde 1959 gegründet. Das weltweit tä- tige Hilfswerk der evangelischen Landes- und Freikirchen und ihrer Diakonie fördert gemeinsam mit seinen Partne- rorganisationen Projekte zur Überwindung von Hunger, Armut und Ungerechtigkeit in fast 90 Ländern. Sonderfahrplan der Bodensee- Oberschwaben-Bahn zum Rutenfest Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt über 40 abend- liche Zusatzfahrten während des traditionellen Ra- vensburger Rutenfestes. Vom 20. bis 23. Juli bringt die Geißbockbahn bis Mitternacht und darüber hinaus Be- sucher sicher zum Fest und wieder nach Hause. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn dehnt ihr Angebot am Abend und in der Nacht aus. Die Züge verkehren an allen vier Tagen im Stundentakt bis nach Mitternacht, um Festbesucher zuverlässig nach Hause zu bringen. „Mit insgesamt 42 zusätzlichen Fahrten sorgen wir für Festlaune bei den Besuchern und Entlastung auf den Straßen und beim Parken“, sagt BOB-Geschäftsführerin Magdalena Linnig. Die letzte Abfahrt von Ravensburg in Richtung Friedrichs- hafen Stadt ist in der Nacht von Samstag auf Sonntag und Sonntag auf Montag um 0:33 Uhr und in Richtung Aulendorf um 0:42 Uhr. In der Nacht Montag auf Dienstag sind die letzten Abfahrten um 0:46 Uhr Richtung Fried- richshafen und 0:42 Richtung Aulendorf, von Dienstag auf Mittwoch um 0:35 Uhr nach Friedrichshafen und 0:42 nach Aulendorf. Gleichzeitig weist die BOB darauf hin, dass aufgrund von Bauarbeiten der Deutschen Bahn von Montag, 22.7., bis Mittwoch, 24.7. einzelne BOB-Züge am Abend entfallen müssen. Dies betrifft am Montag 22.7. eine Fahrt zwi- schen Friedrichshafen Stadt und Hafen (ab 21:46 Uhr) und zurück (ab 22:12 Uhr). Am Dienstag 23. Juli entfallen die Fahrten 21:19 Uhr ab Ravensburg nach Friedrichsha- fen Hafen sowie in der Gegenrichtung ab Friedrichshafen Hafen (ab 22:11 Uhr) nach Ravensburg. Am Mittwoch 24. Juli entfallen die Fahrten ab Ravensburg um 20:38 Uhr und 22:38 Uhr nach Aulendorf sowie die Fahrt um 21:02 Uhr ab Aulendorf nach Ravensburg. Die BOB bemüht sich um einen Schienen-Ersatzverkehr. Das Deutschland-Ticket gilt selbstverständlich auch wäh- rend des Rutenfestes in der Geißbockbahn. Günstig ist man auch mit der bodo-Gruppen-Tageskarte unterwegs: Sie kostet für bis zu fünf Personen 12 oder 21 Euro, ab- hängig von der Fahrstrecke. Alle Fahrscheine müssen vor Antritt der Fahrt am Fahrkar- ten-Automaten gelöst werden. In den Zügen selbst ist kein Fahrscheinkauf möglich. Allerdings sind Tageskarten auch als HandyTicket erhältlich. Wegen des erfahrungsgemäß hohen Fahrgastaufkommens am Samstag können in den Zügen nach 20 Uhr keine Fahrräder mitgenommen werden. Die Sonderfahrpläne zum Rutenfest gibt es unter www. bob-fn.de/rutenfest. Fahrplan-Flyer liegen zudem in den Triebwagen, bei den Mobilitätszentralen in Ravensburg und im Stadtbahnhof in Friedrichshafen (Telefon 07541 372717) sowie in den Bahnhöfen aus. Auszubildende: Vom ersten Tag an abgesichert - Hierfür steht die gesetzliche Rentenversicherung Im August und September beginnt das neue Ausbildungs- jahr. Gut zu wissen: Auszubildende sind ab Tag eins in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Dieser Schutz erstreckt sich von Leistungen zur Rehabilitation über Erwerbsminderungs- bis hin zu Hinterbliebenenren- ten, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Würt- temberg (DRV BW) mit. Auszubildende sorgen für die Rente vor Während der Ausbildung verdienen junge Menschen meist wenig Geld. Neben Steuern müssen die Auszubil- denden auch Abgaben für die Sozialversicherung zah- len – unter anderem für die Rentenversicherung. Diese Beiträge sind aber gut angelegt, denn damit sorgen die Jugendlichen bereits für ihr Alter vor. Zudem können die Berufseinsteigenden weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung abrufen. Wann springt die Rentenversicherung ein? Auszubildende sind bereits ab Tag eins der Ausbildung gegen die Risiken eines Arbeitsunfalls oder bei einer Be- rufskrankheit abgesichert. Zudem haben sie Anspruch auf Rehaleistungen oder – wenn gar nichts mehr geht – eine Erwerbsminderungsrente. Bei einem tödlichen Arbeitsun- fall sind die Angehörigen ebenfalls abgesichert: Die Ren- tenversicherung zahlt Renten an Witwen, Witwer, einge- tragene Lebenspartner oder Waisen ihrer Versicherten. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt diese Absicherung auch bei Freizeitunfällen und Krankheiten. Information und Beratung Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre Berufsstarter und die Rente Sie kann unter www.deut- sche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Angebot von waldpädagogischen Veranstaltungen für das Sommerferienprogramm 2024 Programm 1: Familienzeit – Achtsam im Wald Den Wald gemeinsam mit allen Sinnen entdecken Waldhaus Tannau (Forstbetriebshof Tannau bei Tettnang) Pro Erwachsenen maximal 2 begleitende Kinder Jeweils von 09:00 – 12:00 Uhr, evtl. Ausklang am Feuer möglich 12.8.: ab 8 Jahre + Erwachsener 19.8.: ab 6 Jahre + Erwachsener 26.8.: ab 10 Jahre + Erwachsener Anmeldung erforderlich bis spätestens zum Vortag, da be- grenzte Teilnehmerzahl: waldhaus.tannau@forstbw.de. Teilnahme kostenlos. Mit Naturpädagogin Miriam Enz- mann, ForstBW. Weitere Informationen unter www. waldhaus-tannau.forstbw.de. Programm 2: Ferienprogramm für Familien mit Kindern bis 14 Jahre Waldhaus Tannau (Forstbetriebshof Tannau bei Tettnang) Im August jeweils am Mittwoch von 08:30 - 11:30 Uhr (7.8., 14.8., 21.8. und 28.8.). Anmeldung erforderlich bis spätestens zum Vortag un- ter: waldhaus.tannau@forstbw.de. Mögliche Themen: Trittsiegel und Pirschpfade, Baum- rallye, Kunst in der Natur, Tatort Totholz, „Waldboden lebt!“. Teilnahme kostenlos. Mit Naturpädagogin Miriam Enzmann, ForstBW. Weitere Informationen unter: www. waldhaus-tannau.forstbw.de. Kunst & Kultur – Treppenhausgalerie Karsee Finissage mit Rahmenprogramm: Sonntag, 21. Juli ab 14 Uhr, in Karsee/Wangen i.A., Seestraße 13 Die Ausstellung: „Die Welt im kleinen Format“ mit Arbei- ten von 33 Kunstschaffenden in Malerei, Fotografie, Zeich- nung, Objektkästchen, Skulpturen, Collagen, Gemälde aus Stoff, Digitalkunst, Glasmalerei, Papierarbeiten, sind das letzte Mal zu sehen. Ab 15 Uhr Rahmenprogramm mit Musik - Rückschau und Auszählung mit Übergabe des Publikumspreises. Freiwilligendienste zahlen sich aus - Ein Plus für die Rente Wer in einem Freiwilligendienst arbeitet, erhält nicht nur ein Taschengeld: Dienstleistende punkten auch in der ge- setzlichen Rentenversicherung. Während ihres Einsatzes sind die jungen Menschen automatisch pflichtversichert, ohne selbst Beiträge dafür zu zahlen – ob im Freiwilligen Sozialen Jahr, im Freiwilligen Ökologischen Jahr oder beim Bundesfreiwilligendienst. Das teilt die Deutsche Ren- tenversicherung Baden-Württemberg jetzt mit. Mehr als 90.000 Freiwillige engagieren sich jedes Jahr in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Die Arbeitgeber melden den Dienst gleich zu Beginn bei der Sozialver- sicherung. Die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung übernehmen sie in voller Höhe. Mitgeteilt werden zudem die Beschäftigungs- zeiten und die Arbeitsentgelte. Der Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel sechs bis längstens 18 Monate. Das Freiwillige Soziale und das Freiwillige Ökologische Jahr sind für ein Jahr angelegt. Die in dieser Zeit gezahlten Beiträge zur Rentenversiche- rung werden im Rentenkonto gespeichert und zahlen sich später aus: Sie erhöhen die künftige Rente und zählen zudem als Wartezeit, mit denen Rentenansprüche erfüllt werden können. Information und Beratung Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschü- re „Freiwilligendienste und Rente“, Sie kann unter www. deutsche-r entenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie die Länder Lateinamerikas einmal praktisch durch die Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rah- men eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Peru, Guatemala und Brasilien sucht die DJO - Deutsche Ju- gend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Aufenthaltsdauer für die Schüler beträgt: • Peru (Arequipa): 27.10. – 07.12.2024 (16-17 Jahre alt) • Guatemala (Guatemala-Stadt): 17.11. – 15.12.2024 (13-15 Jahre alt, nur in den Großräumen Stuttgart, Frankfurt und Düsseldorf) • Brasilien (São Paulo): 12.01. – 26.02.2025 (13-15 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasi- ums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler lernen Deutsch als 1. Fremdsprache. Ein Einführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbe- reiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Be- ziehung zum deutschen Sprachraum schaffen. Ein Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO - Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne: • Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138, Handy 0172-6326322, • Frau Putane und Frau Obrant unter Telefon 0711- 6586533, • E-Mail: gsp@djobw.de, • Webseite: www.gastschuelerprogramm.de Rikschatreffen: Einrichtungen aus Ravensburg feiern zusammen den Tag des Fahrrads in der Ravensburger Innenstadt nach Am 15. Juli haben Bewohnerinnen und Bewohner gemein- sam mit Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen verschie- dener Pflegeeinrichtungen sowie der Arche Ravensburg gemeinsam den Tag des Fahrrads nachgefeiert. Eingela- den hatten das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehl- sack und die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg, die das Rikscha-Projekt in Ravensburg initiiert hat. Zusammen mit dem Seniorenzentrum Weststadt, dem Gustav-Wer- ner-Stift und der Arche Ravensburg, bot das Treffen ein einzigartiges Erlebnis voller Bewegung, toller Gespräche und einer Austauschmöglichkeit. Die Teilnehmenden reisten alle mit ihren Rikschas ins Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Eiscafé Firenze an, wo die Bürgerstiftung Kreis Ravens- burg großzügig Eis für alle spendierte. Ulrike Rapp, Lei- terin des Betreuungsteams im Haus Am Mehlsack, be- tonte: „Die Rikscha ist für viele unserer Bewohnerinnen und Bewohner eine echte Bereicherung und ermöglicht ihnen eine Teilhabe am öffentlichen Leben, die sie sonst vielleicht nicht hätten. Deshalb war es uns wichtig, diesen Tag gemeinsam zu feiern und unsere Wertschätzung für dieses Angebot zum Ausdruck zu bringen.“ Insgesamt war das Rikschatreffen ein Event, welches die Bedeutung von Aktivität und sozialer Interaktion der Be- wohnenden unterstrich. Zukünftige Rikscha-Treffen sind direkt in den Einrichtungen geplant. Kontakt: Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack | Seestr. 26- 28 07518807 146 Terminankündigung Wangener Gespräche und Eichendorff- Literaturpreisverleihung am 19. und 20.10.2024 Die Stiftung Kulturwerk Schlesien (SKWS) lädt, unter- stützt durch die Stadt Wangen im Allgäu, vom 19. bis 20. Oktober 2024 zu den Wangener Gesprächen und der Verleihung des Eichendorff-Literaturpreises an Ulrike Draesner ein. Im Weberzunfthaus steht am Nachmittag des 19.10. im Vortrag von Adam Kubik die regionale Mehrsprachigkeit in der jüngsten Literatur Oberschlesiens im Mittelpunkt; im Anschluss wird der Fokus auf die Dramatikerin Ilse Langner gerichtet, deren Geburtstag sich 2024 zum 125. Mal jährt: Die Arbeiten, die die gebürtige Breslauerin für die Bühne schrieb, beleuchtet Prof. Dr. Anette Bühler-Die- trich. Mit der Regisseurin Laura Tetzlaff und Schauspielerin Kristin Göpfert findet danach ein Gespräch über deren Inszenierung von „Frau Emma kämpft im Hinterland“ statt. Am Abend rundet die Vorführung des Films „Fluchtburg“ (2023) über den Schriftsteller Gerhart Pohl den ersten Veranstaltungstag ab. Regisseur Bernhard Sallmann reist für ein Publikumsgespräch an. Den Höhepunkt der Wangener Gespräche bildet auch 2024 die Verleihung des Eichendorff-Literaturpreises am 20.10. Hierfür wird in die Stadtbücherei im Kornhaus ge- laden. Geehrt wird 2024 die gefeierte und mit verschie- denen Preisen ausgezeichnete Autorin Ulrike Draesner, die mit „In sieben Sprüngen an den Rand der Welt“ und „Die Verwandelten“ ein großes Publikum für die Region Schlesien begeistert. Im Anschluss an die Laudatio der Literaturkritikerin Beate Tröger wird die Preisträgerin aus ihrem Werk lesen. Alle Veranstaltungen im Rahmen der Wangener Gesprä- che 2024 sind öffentlich, der Eintritt ist frei. Das finale Programm ist zeitnah verfügbar. Für Bestellun- gen des Programms und alle Fragen rund um die Veran- staltung wenden Sie sich unter info@kulturwerk-schlesien. de an Lisa Haberkern. Die SKWS ist eine Stiftung, die seit 1952 Kultur und Ge- schichte der europäischen Region Schlesien in Deutsch- land, Polen und Tschechien mit Blick auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bewahrt, vermittelt und fördert. Eine Veranstaltung der Stiftung Kulturwerk Schlesien, un- terstützt durch die Stadt Wangen im Allgäu. 6 6 3 1 1 2 2 2 21 1 1 1 6 6 3 1 1 2 2 2 2 1 1 1 1 Tapa Beim Tapa-Rätsel müssen Sie einige orangefar- bene Felder so einfärben, dass diese am Ende waagrecht und senkrecht zusammenhängen und kein Bereich aus 2x2 Feldern komplett schwarz ist. Die Zahlen geben an, wie viele der waagrecht, senkrecht und diagonal direkt benachbarten Felder zu schwärzen sind; diese müssen als Gruppe zusammenhängen. Stehen mehrere Zahlen in einem Zahlenfeld, müssen die jeweiligen Gruppen durch ein oder meh- rere weiße Felder voneinander getrennt sein. © Seckinger/DEIKE 755R57R1 Wirf nichts auf Straßen und Plätze! Halte unser Dorfbild sauber! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Viel Spaß in der Schule, Freude am Lernen – und bleib so neugierig wie Du bist! Liebe Alisa, Freude am Lernen – und bleib so neugierig 1 Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, Fragen zu stellen. Nur wer Fragen stellt, sich selbst und anderen, bekommt Antworten. Janne Koch Lieber Ben, Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, 2 Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs. Quelle: Briefeguru Lieber Tom, Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs.3 Zum Schulbeginn sende ich Dir allerherzlichste Glückwünsche - viel Erfolg auf Deinem Weg! Lieber Michael 5 Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Glückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres auf unserer Sonderseite in Ihrem Mitteilungsblatt in KW37/38. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 w w w .n o ld .d e/ a zu b i Jetzt schnell bewerben und schon im September 2024 mit Perspektive und 1.200 € brutto monatlich im ersten Ausbildungsjahr starten! Unsere Ausbildungsberufe: √ Kauffrau/Kaufmann für Groß- und Außenhandels management (m/w/d) √ Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d) √ Industriemechaniker (m/w/d) KOMM INS TEAM BAD WALDSEE Endspurt Ausbildung 2024 Zur Verstärkung unseres Teams in Baienfurt suchen wir: Elektriker (m/w/d) als Minijob Produktions-Mitarbeiter/ handwerklicher Allrounder (m/w/d) (Schreiner/Zimmermann/Sanitärinstallateur) in Vollzeit Fahrer für Transporttätigkeiten (m/w/d) in Vollzeit oder als Minijob – ideal für Rentner! Bewirb Dich jetzt: ganz einfach per E-Mail an personal@tomobil.de oder ruf uns an unter 0751-766 983 00 LUST AUF EINEN NEUEN (NEBEN)JOB? STELLENANGEBOTE Sommerpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 26.07.2024 Redaktionsschluss: 23.07.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 16.08.2024 Redaktionsschluss: 13.08.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Neu in Waldburg: Gläserne Manufaktur jetzt -15% Rabatt auf alle Bettwaren und Matratzen! Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Naturmatratzen, Bettwaren und alles rund um den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. Der beste Most der Bodensee-Region! Wir freuen uns über je eine DLG- Goldmedaille für unseren Bauern- most und Bermatinger Bärenwein. Probieren Sie doch mal wieder! Erhältlich im gut sortierten Getränke- markt oder direkt bei uns. Bauern- Bermatinger Bärenwein. Erhältlich im gut sortierten Getränke- widemann-saft.de 2x DLG-Gold! Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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      Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 19. Juli 2024 Nummer 29 Verabschiedung und Ehrung von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten Nach der Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024 und im Rahmen der Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 16. Juli 2024 wurden drei Gemeinderäte verabschiedet. Aus dem bisherigen Gremium stellten sich Gemeinderat Heiko Bayer und Gemeinderat Alexander Svoboda nicht mehr zu Wahl. Gemeinderätin Antje Claßen schied ebenfalls aus. Neben ihrem Wirken im Gemeinderat waren die drei zu verabschiedenden Gemeinderäte in folgenden Ausschüs- sen tätig: Gemeinderat Heiko Bayer: Bereits seit dem 01. Dezember 1999 und damit fast 25 Jahre gehörte Heiko Bayer dem Gemeinderat in Baindt an. Er hat folgende Funktionen übernommen: • Mitglied im Verwaltungsausschuss 1999 – 2019 • Mitglied im Bauausschuss seit 2005 • Erster Stellvertreter der Bürgermeisterin 2019 – 2024 • Vertretungsweise Mitglied im Kindergartenausschuss ab 2009 • Vertretungsweise Mitglied in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental 2009 - 2014 • Vertreter des interkommunalen Gewerbegebiets der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg ab 2009 Gemeinderat Alexander Svoboda: Seit dem 14. Juli 2009 gehörte Alexander Svoboda dem Baindter Gemeinderat an. Zu seinen Funktionen gehörten: • Mitglied im Bauausschuss seit 2009 • Mitglied im Verwaltungsausschuss seit 2009 - 2019 • Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental seit 2009 • Vertretungsweise Mitglied im Kindergartenausschuss seit 2019 Gemeinderätin Antje Claßen: Sie gehörte dem Gremium seit dem 24. Juli 2019 an. Ihre Aufgaben umfassten: • Dritte Stellvertreterin der Bürgermeisterin seit 2019 • Mitglied im Kindergartenausschuss seit 2019 v.l.n.r: Heiko Bayer, Bürgermeisterin Simone Rürup, Alexander Svoboda v.l.n.r. Bürgermeisterin Simone Rürup, Johannes Kreutle, Yvonne Jaudas, Jürgen Schad Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Die Gemeinderäte haben in ihrer Amtszeit viele wichtige Projekte vorangetrieben und ihre Zeit, Energie und Ideen in den Dienst der Gemeinschaft gestellt - unter anderem folgende größere Meilensteine: • Rekultivierung der Baindter Steige B30 neu (1999) • Sanierung der Grund- und Hauptschule (2000) • Eröffnung CAP-Markt (2002) • Beschaffung Feuerwehrfahrzeug LF 10/6 (2005) • Sanierung und Umbau des Vereinshauses Klosterhof 5 (2005) • Baubeginn Altenzentrum Selige Irmgard (2009) • Gründung der Jugendfeuerwehr (2011) • Festlegung des Sanierungsgebiets Ortskern II (2013) • Zuschuss neue Orgel, Sanierung Friedhof, Kreisverkehr Ortseingang und Neubau Kindergarten /2019) • Bachoffenlegung Sulzmoosbach (2020) • Umbau barrierefreier Bushaltestelle Gartenstraße (2021) • Hochwasserschutz und Gewässerausbau Igel-/Hirsch-/Zeppelinstraße (2022) • Sanierung Ortsmitte (2023) Daneben gibt es stets viele Tagesordnungspunkte, über die der Gemeinderat zu beraten und zu entscheiden hat. Alle zwei Jahre muss der Haushaltsplan diskutiert werden, um zu bestimmen, in welche Bereiche das Geld der Gemeinde investiert wird. Regelmäßig stehen zudem Themen wie Kindergartenangelegenheiten, Bausachen und Personalfragen zur Entscheidung an. Sie haben sich all diesen Themen gewidmet und stets zum Wohle unserer Gemeinde entschieden. Gemeinderätin Yvonne Jaudas, Gemeinderat Jürgen Schad und Gemeinderat Johannes Kreutle gehören seit dem 01. Juli 2014 ununterbrochen dem Gremium des Gemeinderates der Gemeinde Baindt an. In Anerkennung Ihrer Dienste werden ihnen für ihre 10-jährige kommunalpolitische Tätigkeit die Ehrennadeln des Gemeindetags Baden-Württemberg nebst Urkunde und Stehle verliehen. Bürgermeisterin Simone Rürup sprach im Namen der Gemeinde Baindt sowie persönlich ihren Dank an die ausscheidenden Gemeinderäte und an die geehrten Gemeinderäte aus. Sie würdigte ihr großes und langjähriges ehrenamtliches Engagement und lobte die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Viel freie Zeit wurde und wird für dieses Ehrenamt investiert, auch die Familie musste und muss manches Mal hinten anstehen. Bürgermeisterin Rürup bedankt sich deshalb auch bei den Partnerinnen und Partnern der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte für das Verständnis und die Unterstützung, bei dieser wertvollen Tätigkeit. Mit dieser offiziellen Verabschiedung würdigt die Gemeinde Baindt den Einsatz und die Hingabe der ausschei- denden Gemeinderäte. Für die Zukunft wünscht Bürgermeisterin Rürup Herrn Heiko Bayer und Herrn Alexander Svoboda sowie Frau Antje Claßen, die leider nicht anwesend sein konnte, alles Gute und Gesundheit, verbunden mit dem Wissen, dass man sich in Baindt glücklicherweise immer wieder begegnen wird. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Klimaanpassungskonzept des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Die Auswirkungen des Klimawandels werden in den kommenden Jahrzehnten verstärkt auch in Oberschwaben und im Gebiet des Gemeindeverbands Mittleres Schussental spürbar sein. Besonders dicht bebaute, versiegelte in- nerstädtische Bereiche werden unter zunehmender Hitzebelastung leiden, wie bereits in der Vergangenheit durch den sogenannten „städtischen Wärmeinseleffekt“ nachgewiesen wurde. Ebenso wird erwartet, dass Trocken- und Hitzeperioden sowie Starkregenereignisse in Häufigkeit und Intensität zunehmen werden. Um diesen negativen Entwicklungen auf kommunaler Ebene entgegenzuwirken, wurde 2021 ein gemeinsames Klimaanpassungskonzept für die Verbandskommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg in Auftrag gegeben. Dieses umfassende und zukunftsweisende Konzept wurde im August 2023 fertiggestellt und am 26. Oktober 2023 durch die Verbandsversammlung offiziell beschlossen. Das Klimaanpassungskonzept enthält Maßnahmen und Strategien, die speziell auf die Bedürfnisse und Gegeben- heiten der betroffenen Regionen zugeschnitten sind. Es bietet praktische Lösungen zur Reduzierung der Hitzebelas- tung in urbanen Gebieten, zur Verbesserung des Wassermanagements in Zeiten von Trockenheit und Starkregen sowie zur allgemeinen Steigerung der Klimaresilienz der Kommunen. Mit der Verabschiedung dieses Konzepts setzen die Verbandskommunen ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit und Vorsorge. Durch die enge Zusammenarbeit und gemeinsame Planung können sie den Herausforderungen des Klimawandels besser begegnen un d die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger langfristig sichern. Auf unserer Homepage unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Energie- und Klimaschutz- konzept KLAK – das Klimaanpassungskonzept oder über nebenstehenden QR-Code finden Sie das Konzept als PDF-Version. Ihre Gemeindeverwaltung Landkreis setzt erneut Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung mit der Aktion „Gelbes Band“ Seit mehreren Jahren engagiert sich der Landkreis Ravensburg mit der Aktion „Gelbes Band“ gegen Lebensmittelver- schwendung. Auch in diesem Jahr wird die erfolgreiche Initiative fortgesetzt und die Gemeinde Baindt ist mit dabei. Worum geht es? Die Aktion „Gelbes Band“ bietet Eigentümerinnen und Eigentümern von Obstbäumen und Sträuchern, die die Ernte nicht bewältigen können oder selbst nicht in der Lage sind zu ernten, eine praktische Lösung. Durch das Anbringen eines gelben Bandes am Stamm signalisieren sie, dass das Obst kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Dieses einfache, aber wirkungsvolle System hilft dabei, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und gleich- zeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Wer an dem Ernteprojekt teilnehmen möchte und gelbe Papierbänder benötigt, kann sich zu den üblichen Öffnungszeiten an die Gemeindeverwaltung – Bürgeramt wenden. Die gelben Bänder werden dort kostenlos zur Verfügung gestellt, da der Landkreis diese bereitstellt. Bei uns sind entlang der alten B30 Streuobstbäume der Gemeinde Baindt zu finden, die bereits ein gelbes Band tragen. Standort Alte B 30 unterhalb der Zeppelinstraße Mit dieser Aktion setzt der Landkreis ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit und Gemeinschaftssinn. Gemeinsam können wir dazu beitragen, wertvolle Lebensmittel zu retten und gleichzeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Windpark Altdorfer Wald Wind im Wald erlebbar machen – Exkursion zum Windpark Ebnat-Ochsenberg Dem Vorhabenträger des Windparks Altdorfer Wald ist es ein besonders Anliegen, interessierte Anrainer und Vertreter umliegender Gemeinden so transparent wie möglich einzubinden. Im Austausch zum geplanten Wind- parkprojekt wird Zuspruch deutlich, aber eben auch Sorgen und Vorbehalte, vor allem aber gibt es vielfältige Fragen, die sich in großer Zahl um die Thematik „Windkraft im Wald“ drehen. Um Anrainern, Pressevertretern, Mitgliedern von Interessensverbänden und Initiativen sowie Vertretern der öffentlichen Verwaltung, der Gemein- den und des Regierungspräsidiums die Möglichkeit zu geben, einen Windpark im Wald hautnah zu erleben und sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, organisierte der Vorhabenträger am 21. Juni 2024 eine Exkur- sion in den Windpark Ebnat-Ochsenberg. Trotz des hohen Interesses an dem Projekt seitens der Anwohner und Interessensgruppen wurde das Angebot des Vorhabenträgers, sich einen persönlichen Eindruck von Windkraft im Wald zu schaffen, nur geringfügig genutzt. Von 140 zur Verfügung gestellten Plätzen waren lediglich 26 besetzt. Windkraft hautnah im Windpark Ebnat-Ochsenberg Das Ziel der Exkursion, der Windpark Ebnat-Ochsenberg, sollte durch seine Lage im Wald und die Betriebszeit von acht Jahren einen möglichst authentischen Eindruck von Windkraft im Wald ermöglichen. Betrieben wird der Windpark Ebnat-Ochsenberg mit insgesamt 14 Anlagen durch den Forstbetrieb Blauwald GmbH im eigenen Forst. Direkt an den Windkraftanlagen konnten sich die Teilnehmenden davon überzeugen, wie ein Windkraftanlage im Wald auf sie wirkt, welche Fläche sie einnimmt und dass die temporär für den Bau der Anlagen benötigten Flächen nach acht Jahren wieder dicht bewachsen waren. Einen wichtigen Unterschied gibt es hier allerdings: Die Windräder im Altdorfer Wald werden allerdings größer und durch die Höhe akustisch weniger wahrnehmbar sein. Denn durch den größeren Abstand zum Boden und eine Verwirbelung an den Rotorblättern, die den Flügeln des Uhus und seinem lautlosen Flug nachempfunden ist, verursachen moderne Windräder weniger Geräusche. Thomas Venus, Geschäftsführer der Blauwald GmbH, informierte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zudem über die naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen und Vorkehrungen im Windpark, wie das Abschalten der Anlagen zu bestimmten Zeiten zum Schutz von Fledermäusen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besichtigten außerdem ein Lichtwaldprojekt: Für den Wespenbussards wurden Freiflächen als sichere Jagdgründe abseits der Windkraftanlagen geschaffen. Die Umsetzung und Pflege geeigneter Naturschutz- und Ausgleichsmaßnahmen ist von den jeweiligen Landeswald- und Naturschutzgesetzen vorgeschrieben und wird von der unteren Natur- schutzbehörde regelmäßig kontrolliert. Konstruktiver Austausch mit den Teilnehmenden zum geplanten Windpark Altdorfer Wald Gemeinsam mit Projektleiter Oliver Grünberg stand Andreas Ring, Geschäftsführer der SWU Erneuerbare Energi- en GmbH, im Anschluss an die Windparkbesichtigung Rede und Antwort für Fragen der Exkursionsteilnehmerin- nen und -teilnehmer. So wurde die Tiefe des Fundaments der geplanten Windkraftanlagen besprochen – circa 2 Meter – und die Möglichkeiten der Minimierung des Flächenbedarfs im Bau, zum Beispiel durch den Transport von Rotorblättern mittels Selbstfahrer, erörtert. Zum Thema des Eiswurfes durch Windkraftanlagen wies Oliver Grünberg auf die Ausstattung moderner Windkraftanalgen hin, die entweder über Eiserkennungssysteme zum Abschalten der Anlagen oder eine Beheizung der Rotorblätter verfügen. Wichtig war vielen Anwesenden auch, dass ein Rückbau der Anlagen nach deren Betrieb sichergestellt wird: Andreas Ring konnte die Teilnehmenden hier mit dem Hinweis beruhigen, dass wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben bereits im Zuge der Genehmigung eine Hinterlegung der Rückbaukosten erfolgen wird. Im Vordergrund stand bei den vielen interessierten, teils zustimmenden, aber auch kritischen Fragen ein ehrli- cher und sachlicher Informationsaustausch, umfassende Transparenz und die persönliche Begegnung. So konnte Sorgen und Ängsten rund um den geplanten Windpark Altdorfer Wald durch das Klären von Unsicherheiten und Fragen im Gespräch, aber auch durch die Möglichkeit, sich einen direkten Eindruck der optischen Wirkung und Geräuschkulisse von Windkraft im Wald zu verschaffen, ein konstruktiver Rahmen gegeben werden. Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen zum geplanten Windpark Altdorfer Wald und Wissenswertes zur Windenergie finden Sie auch unter www.windpark-altdorferwald.de. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Vereinszuschüsse 2025 und 2026 In der Gemeinde Baindt spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich freiwillig in Vereinen und anderen Organisationen, wodurch sie ein vielfältiges Angebot zum Wohl der Gemeinschaft schaffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeich- nete Jugendarbeit einiger Vereine, die neben den El- tern und Familien einen wesentlichen Beitrag zur sozi- alen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Die Gemeinde setzt sich daher aktiv für die Förderung des Ehrenamts und die Unterstützung der Vereine ein, mit besonderem Fokus auf die Jugendarbeit in gemeinnützigen Organisationen. Die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Vereinen allein genügt jedoch nicht. Die Unterstützung der Ge- meinde erfordert auch, dass die Vereine Eigeninitiative zeigen, wirtschaftlich arbeiten und sich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen stellen. Durch ihre Arbeit tragen die Vereine maßgeblich zur Erhal- tung des gemeinschaftlichen Lebens und des sozialen Zusammenhalts bei. Diese Zielsetzung bedingt ein viel- fältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, wobei der Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Die Förderung der Vereine stellt eine Freiwilligkeits- leistung der Kommune dar und wird im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Vereinszuschüsse für die Jahre 2025 und 2026 sind bis spätestens 21. Juli 2024 per E-Mail an ver- eine@baindt.de einzureichen. Anträge für Regelzu- schüsse und Investitionszuschüsse (max. 20 % der Investitionen) sind mit Begründung inklusive Mit- gliederzahlen (aktiv und passiv) ebenfalls per E-Mail einzureichen. Die Vereine, die bisher schon eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn jedes Jahres un- aufgefordert die entsprechenden Kassenberichte/ Rechenschaftsberichte vorzulegen. Dies gilt, wie in der letzten Vereinsbesprechung erwähnt, auch für die Ver- eine, die einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr schicken sollen. Bitte senden Sie diese ebenfalls an die allgemeine Vereins-E-Mail-Adresse vereine@ baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abge- geben: Januar 2024: Ring Edelstahl mit einem Stein; Zahlungs- karte; Schlüsselbund ohne Autoschlüssel; Mountainbike; Februar 2024: Jacke Gr. 164 von H&M; T-Shirt, Strick- pulli und Sweatshirt Gr. M; Rucksack Nike schwarz; Pay- back-Karte März 2024: Smartwatch imoo; Kappe „perfetto“; Jacke softshell; Kapselbandmaß; Modering silber; April 2024: Schildmütze; Einzelschlüssel mit Band; Juni 2024: Armband geflochtenes Kunstleder; Trekkin- grad „Electra“ Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406- 12. BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feierta- gen wird das Dienstgebäude der Ge- meinde Baindt beflaggt. Samstag, 20. Juli 2024 Jahrestag des Hitler-Attentats vom 20. Juli 1944 Gemeindeverwaltung Baindt Ferienprogramm Das Ferienprogramm ist seit dieser Woche freigeschaltet! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre ge- ben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Zur nupian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuig- keiten“ oder mit diesem QR-Code: Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 ACHTUNG: Die Zugänge vom letzten Jahr wurden ge- löscht, bitte legen Sie einen neuen Benutzer an. Am 23. Juli findet eine automische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht ver- geben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch ge- meinsam an der Verlosung teilnehmen. Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kinder, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Ab dem 24. Juli werden dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungs- bedingungen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Nr Name Ort Datum Alter Gebühr 1 Spiel und Spaß! Schulhof der KWS 26.07.2024 10:00 6-10 0,00€ 2 Den Wildbienen auf der Spur Schulhof/Schule 30.07.2024 09:00 6-12 2,00€ 3 Einführung in den Tennissport Tennisanlage TC Baindt 02.08.2024 09:00 ab 6 0,00€ 4 Wir basteln unsere eigenen Hobby-Horses (Steckenpferde) Reitplatz/Reithalle Baindt 02.08.2024 13:30 0,00€ 5 Abenteuer auf dem Bauernhof Familie Konzett, Friesenhäusler Straße 37 03.08.2024 10:00 5-12 0,00€ 6 Kanu - Tour auf der Schussen Ravensburg/Schussen 08.08.2024 12:15 11-99 20,00€ 7 Fußballcamp Klosterwiese Baindt 09.08.2024 13:30 5-13 20,00€ 8 Piraten und Indianer Schützenhaus 10.08.2024 10:00 6-12 5,00€ 9 Waldabenteuer Wald - Treffpunkt und Abholen am Parkplatz beim Baindter Bädle (Grünenbergstraße) 16.08.2024 14:00 6-12 0,00€ 10 Spiel und Spaß bei der Feuerwehr Feuerwehrhaus Baindt (Ziegeleistraße 20) 17.08.2024 13:00 8-15 0,00€ 11 mit Kindern kochen, in de Mühle Gaststätte "zur Mühle" 28.08.2024 09:00 8-12 12,00€ 12 Ein Tag bei uns im Jugendkotkreuz DRK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1, 88255 Baienfurt 31.08.2024 10:00 6-12 4,00€ 13 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz DRK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1, 88255 Baienfurt 31.08.2024 14:00 6-12 4,00€ 14 Spiel und Spaß am Sulzmoosbach Weg zum Bädle 02.09.2024 14:30 5-10 0,00€ 15 Kinderbibeltag Öschweg 30, 88255 Baienfurt (Evangelisches Gemeindehaus) 03.09.2024 10:00 6-10 5,00€ 16 mit Kindern kochen, in der Mühle Gaststätte "zur Mühle" 04.09.2024 09:00 8-12 12,00€ 17 Einführung ins Tischtennis Sporthalle Baindt 07.09.2024 15:00 7-17 3,00€ Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 20. Juli und Sonntag, 21. Juli 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. Juli 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Sonntag, 21. Juli 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen Juli 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Sommerpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 26.07.2024 Redaktionsschluss: 23.07.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 16.08.2024 Redaktionsschluss: 13.08.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Kindergärten Kindergarten St. Martin Vorschulausflug ins Kunstmuseum Ravensburg Am vergangenen Freitag, den 12. Juli, unternahmen unsere Vorschulkinder mit einigen Erzieherinnen einen span- nenden Ausflug ins Kunstmuseum Ra- vensburg. Dieser Besuch war der Abschluss ihres Projek- tes „Farben“. Schon früh am Morgen versammelten sich alle im Kinder- garten. Nach einer kurzen Begrüßung ging es gemeinsam mit dem Bus nach Ravensburg. Die Vorfreude war groß und die Fahrt im Bus wurde von lebhaften Gesprächen begleitet. Dort angekommen, frühstückten wir zuerst gemütlich am Brunnen, bevor es weiter zum Kunstmuseum ging. Im Museum hat uns der Sicherheitsmann Ole die wich- tigen Regeln erklärt: nicht rennen und schubsen, nichts anfassen und nicht über den silbernen Streifen am Boden steigen. Danach haben wir uns in zwei Gruppen aufgeteilt. Zwei freundliche Museumsmitarbeiterinnen begleiteten uns bei unserem Besuch. Solange die erste Gruppe eine kindgerechte Führung durch die aktuelle Ausstellung be- kam, konnte die zweite Gruppe selbst aktiv werden. Und später fand der Wechsel statt. In einem Malatelier wurde jedes Kind zu einem Künstler. Nach einer Bildanschauung des Kunstsammlers Peter Selinka konnte jedes Kind selbst sein eigenes Kunstwerk mit Ölfarben schaffen. Bei der Führung erzählte uns die Kunstführerin über die Gedanken des Malers und Be- deutung der Farben. Außer Bilder haben wir auch einige interessante Skulpturen entdeckt. Nach Beantworten vieler Kinderfragen verabschiedeten wir uns und es ging weiter zum in der Nähe liegenden Spielplatz. Hier hatte jeder Zeit zum Essen, sich über sei- ne Erlebnisse austauschen und zu toben. Das sonnige Wetter lud zum Eisessen ein. So gab es am Ende unseres Ausfluges noch ein leckeres Eis von der Eisdiele. Zurück in Baindt wurden wir von Eltern der Vorschüler in unserem Garten schon erwartet. Mit Pizza ließen wir den wunderschönen Ausflugstag ausklingen. Farbprojekt der Vorschüler mit einer Kunstausstellung im Malatelier des Kindergartens Seit Februar arbeiteten die Vorschüler unseres Kinder- gartens an ihrem gewählten Projekt „Farben“. Jeden Vor- schulmittag führten wir in kleinen Gruppen verschiedene Farb-Aktionen durch, bei welchen die Ideen der Kinder aufgegriffen wurden. Als erstes nannten die Kinder ihre Lieblingsfarben und suchten danach in den Räumlichkei- ten des Kindergartens nach passenden Gegenständen, um mit ihnen die Bilder zu legen. Sie erfuhren, dass es die Malerei auch schon in der Steinzeit gab und welche Farben die Höhlenmenschen benutzt haben. Es wurde schnell beschlossen, selbst solche Farbe herzustellen. Fleißig zerstampfte jeder die Kohle und verrührte sie mit Wasser. Danach malten die Kinder die Bilder mit ihrem Finger. Als nächstes experimentierten die Kinder mit drei Grund- farben. Sie vermischten sie miteinander und entdeckten dadurch neue Farben. Somit gestalteten sie einen Farb- kreis. Bestimmte Maltechniken (Stempeln, Spritzen, Pus- ten, Kleistertechnik, Malen zur Musik ...) wurden kennen- gelernt. So entstanden kreative Kunstwerke, welche die Vorschüler in einer Ausstellung präsentiert haben. Die Bilderausstellung konnte man zur Bring- und Abholzeit im Malatelier anschauen. Eröffnet wurde diese Ausstellung mit einer Vernissage, zu der nur die Eltern und Geschwister der Vorschüler einge- laden waren. Sie wurden mit einem „Farb“-Lied und einer Eröffnungsrede begrüßt. Danach zeigte jeder Vorschü- ler/-in ganz stolz die eigenen Werke und erzählte die Vorgehensweise der jeweiligen Maltechnik. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Waldorfkindergarten Ausflug der Vorschulkinder Auch in diesem Jahr wartete auf die Vor- schulkinder des Waldorfkindergartens Baindt zum nahenden Ende ihrer Kinder- gartenzeit wieder ein ganz besonderes Er- lebnis, nämlich ihr Schulkinderausflug. Lange grübelten und diskutierten die Erzie- herinnen, was wohl in diesem Jahr, für die- ses Grüppchen, ein passendes Ziel wäre. Als die sechs Großen schließlich ihre Einladung in den Händen hielten, war die Freude groß, aber auch die Neu- gierde. Denn im Brief stand wohl geschrieben, wann es losgeht und was es alles einzupacken galt, doch das „wo- hin“ blieb wie in jedem Jahr ein Rätsel und zwar sowohl für die Kinder als auch deren Eltern. Und außerdem ließen winzige Fußspuren auf einem der Briefe sehr schnell die Vermutung aufkommen, dass da wohl der Hauswichtel Fritz Fratz Friederich sein neugieriges Näschen hineinge- steckt hatte. Wollte der etwa auch mitkommen? Freudig aber auch aufgeregt kamen die Kinder am Aus- flugstag im Kindergarten an und los ging die Fahrt in Richtung Süden. In Immenstaad hatte das Rätselraten dann ein Ende. Kaum aus dem Auto ausgestiegen und ein paar Meter gelaufen, wies nun schon ein großes Bild zum Ziel, dem Bogenparcour „Pfeilsam“. Dort wurde die Gruppe schon von Arne Rehborn erwartet und beim Durchzählen fiel ihm auf, dass es sich bei den Sechsen wohl um die „Sechs Vorschulschlingel“ handelte, für die ein Brief abgegeben wurde, denn so zumindest stand es auf dem roten Umschlag. Und wie konnte es auch anders sein, natürlich hatte un- ser Fritz Fratz Friederich seine Wichtelhände im Spiel. Auf Schatzsuche wollte er die Kinder schicken, so stand es geschrieben, zielsicher sollten sie jedoch vorher sein und auch Aufgaben gemeinsam bewältigen können. Und so nahm ein wunderbarer Vormittag seinen Lauf. Ein magischer Zauberstab musste balanciert werden, einen kniffligen Knoten galt es zu lösen und Kisten muss- ten mithilfe eines Spinnennetzes aus Schnüren gestapelt werden. Das Pfeil und Bogen dabei auch zum Abenteu- erausflug gehörte, versteht sich natürlich von selbst. Die Kinder lernten recht schnell, auf was es alles zu achten galt, damit die Bögen wirklich gespannt werden konnten und die Pfeile durch die Luft sirrten, bis sie sich in große Strohballen bohrten ... oder sogar über die Bäume da- von sausten. Schlussendlich waren sich alle sicher, dass sie sich auf die Suche nach dem Drachen machen konnten, der den Schatz bewachte und als sie ihn aufspürten, hieß es noch ein letztes Mal den Bogen kräftig spannen und gemein- sam zur Tat schreiten. Geschafft – die Schatzkiste war erobert und neben ei- nem weiteren Fritzi-Brief und Lollys zur Stärkung enthielt diese für jedes Kind einen messingfarbenen, im Dunkeln leuchtender Kompass. Fröhlich und dankbar für dieses Abenteuer verabschie- deten sich die Kinder, um den Tag auf dem nahegelege- nen Spielplatz beim Pizzaessen und gemeinsamen Toben ausklingen zu lassen. Zurück im Kindergarten gings schließlich mit den neu- gierig wartenden Eltern nach Hause, denn zu erzählen gab´s nun jede Menge. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Bücherei Öffnungszeiten in den Ferien Die Bücherei ist am Freitag den 26.7.24 von 11.00-13.00 Uhr geöffnet. In den Sommerferien sind folgende Öffnungsstunden Montag 29.7.24 15.00 - 16.00 Uhr Montag 05.08.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 12.08.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 19.08.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 26.08.24 geschlossen Montag 02.09.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 09.09.24 15.00 -16.00 Uhr Dienstag 10.09.24 16.00 -18.00 Uhr Freitag 13.09.24 geschlossen Ab Montag den 16.09.24 gelten die normalen Öffnungs- zeiten Zur Informationi Hauptschulabschluss- und Mittlere Reife-Absolventen der Realschule Weingarten An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Abschluss-prüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Tiziano Fantuzzi; Levin Noel Ruf; Mika Hegele; Julien Hinz; Vincent Reeb; Leon Ziegler. An der Realschule Weingarten haben folgende Schü- ler und Schülerinnen die Hauptschulabschlussprüfung abgelegt: Mahwish Ahmed; Mika Bacher; Lukas Baumgart (Fach- preis Deutsch). Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Schulleitung und Kollegium der Realschule Weingarten An der Realschule des Bildungszentrums St. Konrad in Ravensburg haben folgende Schüler die Abschluss- prüfung der „Mittleren Reife“ mit Erfolg abgelegt: Simon Elbs, Hannah Gross, Pia Kronenberger, Noah Scheffold, Maik Tittel Wir gratulieren den Schülern zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Änderung der Öffnungszeiten der Hubertus-Apotheke in Baindt Ab dem 05. August 2024 werden die Öffnungszeiten der Hubertus-Apotheke wie folgt angepasst: Montag-Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr Am Mittwoch Nachmittag und Samstag bleibt die Apotheke geschlossen! Die Mücke und der Specht Es ist zunächst schwer vorstellbar, doch die Wassermas- sen der letzten Wochen rühren daher, dass sich das Klima global erwärmt. Warme Luft speichert mehr Feuchtigkeit. Aufgrund veränderter oder abgeschwächter Luftströ- mungen verweilen die starken Regenfälle dann länger an einem Ort. Abgesehen von Ernteausfällen, steigenden Wasserpegeln, Wasser in Wohnungen sowie gesundheit- lichen Beschwerden infolge schwüler Hitze, bringt die Feuchtigkeit noch ein weiteres Problem mit sich, denn Nässe und Sommerhitze sind ideale Bedingungen für Stechmücken. Die einen kennen Sie als Schnake, die an- deren wiederum als Moskito. Doch ganz gleich welcher Name für diese Plagegeister verwendet wird, für uns Menschen und andere Säugetiere sind sie in dieser An- zahl mehr als lästig. Was wir brauchen wäre ein effektiver Gegenspieler. Die- sen gibt es glücklicherweise auch, bekannt als Fleder- maus. Fledermäuse verzehren je nach Art und Größe mehrere Tausend Mücken pro Nacht. So sind sie unsere effektivsten, flugfähigen Jäger in der Dunkelheit und kön- nen für eine Balance zwischen Jäger und Gejagtem sor- gen. Außerdem halten sie uns so viele Mücken vom Leib. Doch leider ist in den letzten Jahren ein starker Rückgang an Fledermäusen zu verzeichnen. Es fehlt den Tieren an beständiger Nahrung aufgrund des Rückgangs an Insek- ten und außerdem finden sie kaum noch geeignete Brut- und Überwinterungsquartiere. Hier bieten Spechthöhlen dunkle, geschützte und klimatisch passende Behausun- gen. Leider werden diese Höhlen aufgrund der intensiven Waldbewirtschaftung immer seltener. Mehr Spechte bzw. Spechthöhlen würden mehr Fledermäuse bedeuten, was wiederum weniger Mücken nach sich ziehen würde. Da Fledermäuse unter dem Lebensraumverlust leiden, können wir hier mit einem naturnahen Garten ansetzen und die Arten so fördern. Das Aufhängen von Nistkästen und etwas Unordnung hilft vielen dieser Arten ungemein. Auch wenn Sie keine Fledermäuse im Garten beherber- gen, können Fledermäuse Ihren Garten als sogenanntes Trittsteinbiotop nutzen und des Nachts sicher wandern. Insektenfreundlich angelegt, finden Fledermäuse hier dann auch Nahrung. Eine Vernetzung vieler kleiner und naturnaher Gärten kann so zu einem großen Biotop füh- ren. Eine Reduktion von Lichtverschmutzung ist ebenfalls sehr förderlich und reduziert Störfaktoren. Mit Fledermäu- sen als unsere Verbündeten kann dann auch der nächste laue Sommerabend mit Freunden und Familie kommen und wir brauchen uns um Stechmücken weniger zu sor- gen. So wünschen wir Ihnen viele schöne Momente in Ih- rem eigenen Stück Natur Noch ein ergänzender Hinweis: Sollten Sie eine verletzte oder tote Fledermaus finden, tragen Sie bitte immer di- cke Garten- oder Arbeitshandschuhe, beispielsweise aus Leder. Nur so sind Sie vor Verletzungen und potenziellen Infektionen geschützt. Sara Marouni Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Klima-Spartipp des Monats Juli: Spartipp-ABC - Teil 2 Im Juni war der erste Streich, doch der zweite folgt zu- gleich. Daher kommt hier nun die Fortsetzung des Rück- blicks zu den bisherigen Energiespartipps. N wie „Nicht verzagen, Dinge hinterfragen“. Denn nur wenn die eigenen Gewohnheiten regelmäßig hinterfragt werden, kann damit auch dauerhaft der eigene Energie- verbrauch reduziert werden. O wie „ohne Rebound, spart sich’s besser“, denn oftmals wird nach der Umsetzung einer Energiesparmaßnahme im Anschluss weniger sparsam und verantwortungsvoll mit Energie umgegangen. Mit dem Effekt, dass somit we- niger eingespart wird. P wie Papier sparen. So können beispielsweise Fehlaus- drucke zumeist noch als Notizzettel verwendet werden, was zu einem sparsameren Umgang mit Papier beiträgt. Q und Y. Nun ja, mit diesen beiden Buchstaben gab es bisher noch keine Tipps. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. R wie Resteverwertung, denn auch die Restwärme eines Backofens lässt sich verwerten. Einfach den Backofen bereits fünf bis zehn Minuten vor Ablauf der Backzeit ausschalten und durch Nutzung der Restwärme Energie sparen. S wie „Sonne an, Licht aus“, denn bei natürlicher „Erleuch- tung“ durch die Sonne, braucht es keine künstliche Be- leuchtung durch Lampen. T wie Tetris, denn regelmäßiges „Spülmaschinentetris“ mit dem Ziel einer möglichst gut gefüllten Spülmaschine, spart speziell im Vergleich zum Betrieb einer halbvollen Spülmaschine viel Strom und Wasser. U wie unwichtige Dateien oder Spammails, denn diese sind rigoros zu löschen, also auch aus dem Papierkorb. Aber natürlich nur, wenn diese Mails wirklich unwichtig sind. V wie „Vielseitig statt einseitig“, denn mit beidseitig statt einseitig bedrucktem Papier, lässt sich der Papierver- brauch bereits mit minimalem Aufwand halbieren. W wie Weidenkorb. Ob Weidenkorb, Stoffeinkaufstasche oder Einkaufsbox, es gibt viele Möglichkeiten mit denen beim Einkauf auf Einwegverpackungen aus Plastik oder Papier verzichtet werden kann. X wie X-Mas, also Weihnachten, die Zeit der Lichter. Da- mit dies lange noch so bleibt und nichts die Freud‘ am Fest vertreibt, rüste um auf LED, dann tut die (Stromab-) Rechnung nicht mehr weh. Z wie zwanzig Grad. Dies ist die optimale Heiztemperatur für Wohnräume im Winter. Im Schlafzimmer liegt diese mit 15 bis 17 °C natürlich niedriger. Nach den vielen Tipps aus der Vergangenheit, gibt’s nach der Sommerpause des Amtsblatts ab September dann wieder neue Energiespartipps. Florian S. Roth Stiftung St. Franziskus Einblicke und Begegnungen: Das Altenzentrum Selige Irmgard öffnet seine Türen Am 15. Juni 2024 öffnete das Altenzentrum Selige Irm- gard seine Türen für unser „Fest der Begegnung“, einen Tag der offenen Tür, der von 13 Uhr bis 17 Uhr stattfand. Begrüßt wurden unsere Bewohnerinnen und Bewohner, unsere Angehörigen und Besucherinnen und Besucher mit einer Laudation unserer Baindter Bürgermeisterin Simone Rürup sowie Willkommensworte unserer Einrich- tungsleitung Johannes Linse sowie eines Grußwortes des 1. Vorsitzender des Fördervereins der Seligen Irmgard, Volkher Lins. Kurz nach dem Empfang führte unser Einrichtungsleiter Johannes Linse sowie unsere Pflegedienstleiterin Andrea Schwarz die Gäste durch das Haus und präsentierten die verschiedenen Angebote und Räumlichkeiten, einschließ- lich des Palliativzimmers, das einen Einblick in die palliati- ve Versorgung, die Betreuung im letzten Lebensabschnitt, des Zentrums gewährte. Diese Führungen boten den Be- suchern eine ausgezeichnete Gelegenheit, einen weitrei- chenden Einblick in das tägliche Leben und die besonde- ren Betreuungskonzepte des Altenzentrums zu erhalten. Für musikalische Unterhaltung sorgte Karlheinz Meschen- moser und Werner Braun, besser bekannt unter dem Künstlernamen „D´kloine Duranand“, deren Melodien das Fest mit einer fröhlichen und einladenden Atmosphäre bereicherten. Vor dem Haus sorgte Keyboarder und Sän- ger Rudi Kränzler mit seiner Musik für Begeisterung und schaffte eine einladende Stimmung bereits beim Ankom- men der Gäste. Die sportlichen Einlagen der Turngruppe „Irmgards Goldene Gymnasten“, bestehend aus Bewohner und Mitarbeitern, sowie die dynamischen Tanzeinlagen der Tanzgruppe „DanceKids“ Mochenwangen unter der Lei- tung von Agnes Lux waren weitere Höhepunkte des Tages. Ein besonderes Angebot für die jüngeren und auch älte- ren Gäste war das Malen mit Hanna Junker, wobei der Kreativität keine Grenzen gesetzt waren. Kulinarisch wur- den die Besucher von dem Foodtruck von DaMichele aus Baindt verwöhnt, der mit einer Auswahl an schmackhaf- ten Gerichten begeisterte. Kaffee und selbstgebackener Kuchen, serviert von unseren Ehrenamtlichen, rundeten das kulinarische Angebot ab. Wir danken allen Mitarbeitern, freiwilligen Helfern, Teilneh- mern und Besuchern, die dieses Fest zu einem unvergess- lichen Erlebnis gemacht haben. Es war ein wunderbarer Tag des Austauschs und der Begegnung, und wir freuen uns darauf, auch beim nächsten Mal wieder so viele Ge- sichter begrüßen zu dürfen. Ihr Team vom Altenzentrum Selige Irmgard Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. Juli – 28. Juli 2024 Gedanken zur Woche: Wer zu hören versteht, hört die Wahrheit heraus; wer nicht zu hören versteht, hört nur Lärm. Altchinesische Weisheit Samstag, 20. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 21. Juli – 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 23. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesfeier Mittwoch, 24. Juli 08.45 Uhr- Baienfurt – ökumenischer Schulschluss-Got- tesdienst 10.15 Uhr Baindt – ökumenischer Schulschluss-Gottes- dienst Donnerstag, 25. Juli Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 26. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard Samstag, 27. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 28. Juli – 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Lena Himpel, Alexandra Schnez, Marian Schäfer, Jakob Kreutle, Dominik Klein, Sofia Rößner, Johanna Rößner († Eugen und Franz Schmidt, Rosa Vogel, Jo- hannes Hek, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Else und Johann Neth, Kurt Brugger, Adalbert Ber- ger, Anna und Eugen Halder, Martina und Her- mann Gindele, Jahrtag: Margarete Vollmer, Kurt Städele, Anton Elbs mit Angehörigen) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Benno Pfarrer Bernhard Staudacher ist bis zum 25. Juli im Urlaub Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Das Pfarrbüro ist vom 30. Juli bis einschließlich 16. August 2024 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfr. Staudacher Bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werktagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungs- dienst übernimmt unsere Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Termine kath. Frauenbund Stuttgart Auf dem Martinusweg Pilgerwanderung von Besigheim bis Lauffen Termin 1.) Montag, 09.09.2024 Dienstag, 10..09.2024 ca 13 km Termin 2.) Samstag, 28.09.24 Sonntag, 29.09.24 ca. 13 km Der heilige Martin von Tours ist der Patron der Diöze- se Rottenburg-Stuttgart. Seit 2010 führt die Nordroute durch unsere Diözese. Wir setzen die Pilgerwanderung d. J. weiter auf dem Martinusweg ab Besigheim, Bahnhof, Löchgau – Michaelsberg. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Tag 2: Botenheim – Meimsheim – Lauffen am Neckar. Auf das gemeinsame Pilgern freut sich die Landfrauen- vereinigung des KDFB Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Beitrag: 70,00 Euro für KDFB Mitglieder 90,00 Euro für Nichtmitglieder (enthalten sind: eine Übernachtung incl. Abendessen und Frühstück, ein Lunch-Paket für den zweiten Tag. Über- nachtung im Jugendhaus Michaelsberg/Cleebronn. Rucksackvesper für den ersten Tag muss mitgebracht werden. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Ab Bahnhof besteht die Möglichkeit zur Heimreise mit dem Zug über Stuttgart. Änderungen vorbehalten!! Bitte um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 0751 / 553366. (bis zum 30.7.2024) Vielen Dank. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Taizéandacht Im Juli und August findet keine Taizéan- dacht statt. Wir laden Sie bereits heute zum nächsten Termin am 22. September um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wandelt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit. Eph 5,8b.9 Sonntag, 21. Juli 8. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kant J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 28. Juli 9. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kantin D. Stiehler) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim Keine Kinderkirche in den Ferien!!! Gedanken zum Wochenspruch Es ist gut, sich beim Genie- ßen der Früchte des Som- mers daran zu erinnern, was für wunderbar gemachte Gewächse unseres Schöp- fers wir selbst sind. Denn Gerechtigkeit, Freundlichkeit und Wahrhaftigkeit machen das Leben schmackhafter und für alle bekömm- licher. Möge Gott uns für diese Früchte sein Licht aufgehen las- sen – auf eine gute Ernte! Gottes Segen! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kre- atives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein August: 12.8. Walter Feil: „Tupfbilder“, Acryl oder Tusche oder Gouache September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Auf- merksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Oktober: 7.10. Viktoria Roth: „Leuchten- der Herbst“ - Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Jugendfußball C-Juniorinnen sind Meister 2023/24! SGM Baindt/Blitzenreute/ Fronhofen – TSV Tettnang 3:1 (Bericht vom 30.06.) Im extra angesetzten Entscheidungsspiel um die Meis- terschaft zeigten unsere C-Juniorinnen erneut ihre gan- ze Klasse. Von Beginn an spielten unsere SGM-Fußballerinnen auf Sieg. Mit Kombinationsfußball, Körperlichkeit und Pässen in die Tiefe kreierten vor zahlreicher heimischer sowie gegnerischer Kulisse von Beginn an viele Chancen. Auf einen Freistoß durch Jana vor die Füße der Tettnan- ger Torhüterin reagierte Lea am schnellsten und spitzelte den Ball zum 1:0 über die Torlinie. Weitere Chancen folg- ten. Die Tettnangerinnen hielten so gut es ging dagegen, konnten ihrerseits jedoch keine Torchancen erspielen. Jana nutzte einen Steilpass von Hedda, lief ihrer Abwehr- spielerin davon um den Ball dann sicher im Toreck zum 2:0 unterzubringen. Kurz vor dem Halbzeitpfiff ahndete der Schiedsrichter ein Abseitsspiel der Gegnerinnen nicht, welches zum 2:1 Anschlusstreffer führte. Somit war für Halbzeit zwei erneut Spannung angesagt. Unsere Mädels ließen sich dadurch jedoch in keinster Weise aus der Ruhe bringen und dominierten weiterhin mit viel Ballbesitz und variablen Pässen das Spiel und die Tettnangerinnen liefen meist hinterher. Schließlich war es Hanaa, die sich im gegnerischen Straf- raum gegen ihre Kontrahentin behaupten konnte, den Ball eroberte und diesen zum Endstand von 3:1 in die Maschen drückte. Hochverdient erspielten sich die C-Juniorinnen unserer SGM durch diesen 3:1 Erfolg die Meisterschaft 2023/24. Gratulation! Jugendfußball - Ferienprogamm In diesem Jahr bietet der SV Baindt, Jugendfußball ab 9.08. mittags bis 10. August abends ein fast zweitägiges Fußballcamp an, mit Abend- und Mittagessen sowie Ge- tränken (in der Gesamtübersicht ist versehentlich nur ein Tag ausgewiesen). Kommt und meldet die Kinder an, die TN-Zahl ist begrenzt. Ausflug in den Skyllinepark Am vergangenen Wochenende bot der SV Baindt seinen Fußballerinnen und Fußballern wieder einmal ein ganz besonderes Highlight, denn die Abteilung Jugendfußball hatte zum Ausflug in den Skyline Park geladen.. Etwa 100 junge Fußballerinnen und Fußballer warteten am Parkplatz vor der Tennishalle auf die beiden mit et- was Verspätung eintreffenden Busse. Froh gelaunt ging es nach Bad Wörishofen, wo es dann auf dem Buspark- platz zunächst für jedes Kind ein Vesper und Getränke gab. Dann machten sich die Jungs und Mädels in Gruppen durch den Park auf, wobei die jüngsten von Trainern be- gleitet wurden. Es war für alle ausreichend Zeit die Fahr- geschäfte und Aktionen ausgiebig und teils mehrfach zu nutzen und den Tag zu genießen. Um 17:30 Uhr traf man sich dann zum Gruppenfoto wieder vor den Bussen, dann ging’s heimwärts, um kurz vor 19:00 Uhr wieder in Baindt anzukommen. In den Bussen war teils noch ordentlich Partystimmung, so dass die wartenden Eltern am Baind- ter Parkplatz glückliche, aber auch teils erschöpfte Kinder entgegen nehmen durften. Die Rückmeldungen aller Teinehmenden waren durchweg positiv. Ein herrlicher Tag der allen Kindern und Jugend- lichen hoffentlich noch länger in Erinnerung bleiben wird. Besonderer Dank gilt den Organisatoren der Jugendfuß- ball Abteilung, insbesondere Sven Zeller und Reinhold Maucher. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Abt. Frauenturnen Sommerprogramm Am Montag, 22.7.24, findet unsere letzte Sportstunde vor den Sommerferien statt. Die Termine für unser Sommerprogramm: 29.07.24 Eis essen, Baienfurt 12.08.24 Baindter Runde 26.08.24 Pizza-Essen, Bad Waldsee Treffpunkt bzw. Abfahrt ist jeweils um 18.15 Uhr am Park- platz der Sporthalle. Unser Ausflug findet am 7.9.24 nach Esslingen statt. Wir freuen uns auf jeweils zahlreiche Teilnehmerinnen und wünschen allen eine erholsame Ferienzeit. TC Baindt e.V. Am vorletzten Wochenende der diesjäh- rigen Verbandsrunde waren nochmals fast alle Mannschaften am Start. Junioren U12: Kreisstaffel TA SV Aichstetten - TC Baindt 6:0 An letzten Freitag ging es für unsere U15 zum Saisonab- schluss, zum bisherigen Tabellenführer, nach Aichstetten. Kurz vor der Abfahrt gab es eine Hiobsbotschaft, unsere etatmäßige Nummer 4 konnte krankheitsbedingt nicht mitfahren. Wir konnten aber noch kurzfristig Felix Schmidt aus unserer U12 finden, so dass wir doch zu viert anreisen konnten. An den Positionen 2 bis 4 spielten die Aichstet- ter ihre Favoritenrolle aus und gewannen die Spiele alle eindeutig. Unsere Spieler konnten jeweils nicht mehr als ein Spiel in beiden Sätzen gewinnen. An Position 1 wur- de wie immer länger gespielt. Christiane Haupter zeigte wie jedes Mal in dieser Saison eine starke Leistung und es entwickelte sich ein regelrechter Krimi. Der erste Satz ging zwar verloren. Den zweiten Satz konnte sie aber drehen, so dass es in den Match-Tie-Break ging. Auch der Match-Tie-Break war total ausgeglichen. Christiane musste sich am Ende aber doch geschlagen geben. Die Meisterfeier von Aichstetten konnte somit leider nach den Einzeln schon starten. Es stand jetzt schon fest, dass sie ungeschlagen aus der Saison gehen. In den Doppeln konnten die Aichstetter dann befreit aufspielen und spiel- ten entsprechend souverän. Im ersten Doppel waren Vin- zent Neubauer und Maurice Zimmermann sehr schnell im Hintertreffen, konnten gegen Ende des zweiten Satzes das Spiel aber etwas offener gestalten. Sie verloren mit 6:0 6:2. Im zweiten Doppel spielten Christiane Haupter und Felix Schmidt. Auch die beiden waren am Ende deutlich mit 6:1 6:1 unterlegen. Der Sieg von Aichstetten war somit mit 6:0 am Ende deutlich. Das gemeinschaftliche Grillen war trotzdem ein schöner, gemeinsamer Abschluss. Die Saison 2024 ist für die U15 somit auch zu Ende, und wir können ein durchaus positives Fazit ziehen. Die U15 konnte die Saison im Mittelfeld der Tabelle auf Rang 4 abschließen. Damen 40: Staffelliga TC Baindt – SPG Oberk./Unterw./Wibl. 3:3 Tja....was soll ich sagen, für heute hatten wir uns mehr vorgenommen. Aber der Reihe nach: Zu fünft, und in bisher bester Be- setzung, kamen die Damen von der Spielgemeinschaft zu uns. Babsi gewann sehr souverän. Steffi und Marion kämpften hart, mussten sich aber leider geschlagen ge- ben. Spannend machte es Silvi, sie musste in den MTB. Mit einem engen 12:10 holte sie für uns den Zwischenstand von 2:2. Babsi und Steffi hatten im Doppel wenig Glück auf ihrer Seite und die Gegnerinnen waren einfach besser. Umso schöner, dass Marion und Silvi zum 3:3 Endstand ihr Doppel nach Hause brachten. Leider haben wir trotzdem nach Sätzen verloren. Nächstes Wochenende steht nun noch das Game gegen die Damen aus Dürmentingen an, welche aus der Oberliga zu uns gestoßen sind. Das wird vermutlich nicht einfach. Aber nach einer Woche Pause sind unsere Muskeln sicher wieder regeneriert. Herren: Kreisklasse 2 TC Tettnang – TC Baindt 6:3 Spieltag 4. Mit den Hoffnungen auf einen weiteren Sieg um den Aufstieg zu sichern, fuhren wir heute auf die schön gelegene Anlage des TC Tettnang. Nach einem Kaffee starteten wir auf drei Plätzen und somit begannen Lars Fernsemer, Jannis Wösle und David Pejic. Für Lars war heute leider nichts drin und er verlor sein Einzel deutlich (1:6 0:6). Auch Jannis musste sich leider geschlagen geben (4:6 0:6). David P. entschied sein Einzel souverän für sich (6:2 6:3). In der zweiten Runde der Einzel spielten Moritz Lang, David Schäfer und Laurin Wösle. Moritz (4:6 1:6) und David S. (1:6 2:6) mussten ihr Einzel ebenfalls abge- ben. Laurin gewann sein Einzel (6:2 6:3) und somit stand es nach den Einzeln 2:4, weshalb wir alle drei Doppel für einen Gesamtsieg gewinnen mussten. Jannis und Lars (6:0 2:6 3:10) und Moritz und David P. (0:6 2:6) gaben lei- der ihre Doppel ab. David S. und Laurin triumphierten (6:1 6:4). Somit beträgt der Endstand 3:6, wodurch der sichere Aufstieg vertagt wurde und hoffentlich nächste Woche durch einen Heimsieg gegen SC Tennis Friedrichshafen klar gemacht werden kann. Herren 30: Bezirksliga TC 1903 Wangen – TC Baindt 8:1 Am vergangenen Wochenende kam es zu einem packen- den Verbandsspiel zwischen dem TC Baindt und dem TC Wangen. Das Duell hielt, was es versprach, und bot den Zuschauern auf der Anlage in Wangen spannende Matches und hochklassiges Tennis. Den Auftakt machten die Einzelbegegnungen. Auf Posi- tion 1 musste sich Erwin Feurle, der als Ersatzspieler für den TC Baindt aushalf, klar mit 0:6, 0:6 geschlagen geben. Stefan Boenke auf Position 2 zeigte Nervenstärke und gewann nach einem hart umkämpften ersten Satz im Tiebreak mit 7:6 deutlich den zweiten Satz mit 6:0. Philipp Neubauer auf Position 3 setzte seine soliden Leistungen fort und bezwang seinen Gegner mit 6:4, 6:2. Ein wahres Marathon-Match lieferte Ralf Boenke auf Position 4 ab. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Nach einem knappen ersten Satzverlust mit 5:7 kämpf- te er sich im zweiten Satz zurück und gewann diesen im Tiebreak mit 7:6. Im entscheidenden Matchtiebreak be- hielt er die Oberhand und gewann mit 10:6. Lars Hinner auf Position 5 besiegte seinen Kontrahenten souverän mit 6:2, 6:0. Christian Schuhwerk auf Position 6 gewann nach einem spannenden Spiel im Matchtiebreak mit 10:8. Nach den Einzeln stand es somit 5:1 für den TC Baindt. Im Einser Doppel traten Stefan Boenke und Philipp Neubauer an und spielten ein nahezu perfektes Match, das sie mit 6:4, 6:1 gewannen. Das Zweier Doppel mit Erwin Feurle und Ralf Boenke entwickelte sich zu einem wahren Krimi. Nach einem knappen ersten Satzverlust mit 5:7 kämpften sie sich im zweiten Satz zurück und gewannen diesen im Tiebreak mit 7:6. Der anschließende Matchtiebreak war nichts für schwache Nerven, doch Feurle und Boenke siegten mit 11:9. Besonders hervorzuheben ist dabei die starke Leistung von Erwin Feurle im Doppel. Ralf Boen- ke musste sich damit erneut in einem Marathon-Match beweisen. Im Dreier Doppel setzten Christian Schuhwerk und Lars Hinner den Schlusspunkt unter einen erfolgrei- chen Tennistag. Sie siegten mit 6:4, 6:3. Mit diesem eindrucksvollen 8:1-Sieg hat der TC Baindt nicht nur seine Position in der Tabelle verbessert, sondern auch den Abstieg sehr wahrscheinlich abgewendet. Die Spieler und Zuschauer dürfen sich bereits auf die nächs- ten spannenden Begegnungen freuen. Herren 40: Bezirksstaffel TC Tettnang – TC Baindt 5:1 Auch im bereits letzten Spiel der Saison 2024 gingen wir wieder einmal als Verlierer vom Platz. Unsere tolle Moral haben wir mit einem hart erkämpften „Schluss-Doppel“ Sieg im MachTieBreak doch noch bewiesen ! Bei tollen Gastgebern in Tettnang beendeten wir damit versöhnlich unsere sportlich etwas bescheidene Saison 2024. Am letzten Spieltag traten für uns an: Sascha Wös- le, Rafael Grabherr, Marcel Singler und Andreas Bosch. Bei allen meinen Spielern möchte ich mich für die Zuver- lässigkeit und das sehr gute miteinander, während der ganzen Saison herzlich bedanken. Wir haben mehrmals „anderen“ Mannschaften mit Spielern aushelfen können, unsere Wirte-Woche mit Bravour gemeistert und einige von uns sich zusätzlich mit Platz- u. Pflegediensten, ins Vereinsleben eingebracht. Auch wenn wir sportlich nicht ganz unsere Erwartungen erfüllen konnten, haben wir doch bewiesen, dass die Herren 40 eine aktive und funktionierende Zelle des TC Baindt sind. Danke an alle - euer Käpt´n Rafael Grabherr. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Bad Schussenried – TC Baindt 8:1 Die Mannschaft 50/1 von Bad Schussenried kam in dieser Saison neu in unsere Gruppe. Sie spielten letztes Jahr in der Verbandsliga und sind in die Bezirksoberliga abge- stiegen. Wie erwartet trafen wir auf einen starken Gegner, der auch in einer starken Besetzung aufwartete. Von den ersten drei gespielten Einzeln konnte uns nur Stefan nach einer starken Partie, einen Punkt sichern. Die nächsten drei Einzel gingen leider an die Gegner. Wolfi erkämpfte sich zwar einen MTB, verlor diesen aber mit 10:4. Nach den Einzeln stand es leider schon 5:1. Wir konnten mit den Doppeln also nur noch Ergebniskosmetik betreiben. Dop- pel drei ging leider klar in zwei Sätzen wieder an die Heim- mannschaft. Spannender gestalteten sich die Doppel eins und zwei, die wir leider, mal wieder, im MTB unseren Gegnern überlassen mussten. Doppel zwei hat diesen mit 10:8 verloren und Doppel eins mit 10:7. Sehr ärgerlich. Der einzige Trost ist, dass wir uns trotz dieses Ergebnisses den Klassenerhalt gesichert haben. Danke an Michael Trotz- ki, der kurzfristig einspringen konnte. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Volker Hillebrand, 4. Wolfi von Bank, 5. Josef Spöri, 6. Michael Trotzki. Doppel: 1. Stefan/Volker, 2. Peter/Josef, 3. Wolfi/Michael. Herren 50/2: Bezirksklasse 1 TC Baindt – TC Gaisbeuren 4:5 Am Samstag hatten wir unser erstes Heimspiel gegen den TC Gaisbeuren. Wir hofften natürlich auf den ersten Sieg. Nach den Einzeln stand es 3:3. Thomas, Harry und Mulluv konnten Ihre Einzel souverän in 2 Sätzen gewinnen. Bar- ny, Richi und Karl-Heinz verloren glatt in 2 Sätzen. Nun galt es 2 Doppel zu gewinnen. Doppel 3 Barny/Mulluv verloren in 2 Sätzen. Doppel 2 Richy / Michi gewannen im Matschtiebreak. Doppel 1 Thomas/Harry machten es spannend, verloren aber im Matschtiebreak etwas unglücklich mit 7:10. Mit ein bisschen mehr Glück hätten wir unseren ersten Sieg einfahren können. Am Samstag haben wir die nächste Gelegenheit dazu. Danke noch an Elke, Christoph , Jürgen und Andi für das gute Essen und die Bewirtung. Herren 65 : Oberligastaffel TA SC Staig – TC Baindt 3:3 Hatten wir noch gegen Kusterdingen unglücklich 3:3 ver- loren, so waren wir dieses Mal beim gleichen Endergebnis auf der Siegerseite. Nach 2:2 in den Einzeln durch Leo und Erwin mussten wieder einmal die Doppel entscheiden. Auch hier ging es sehr eng zu. E.Feurle/W.Graf verloren Doppel 1 im Match-Tiebreak mit 8:10 und das Doppel Reich/Reich setzte sich knapp in zwei Sätzen durch. Es spielten: Leo Reich, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich Herren 65 : Doppelrunde TC Baindt – TC Ostrach 4:0 Auch bei der dritten Auflage der Doppelrunde in der Sai- son 2024 blieben wir weiterhin ungeschlagen und erzielten dabei seit Beginn dieses Wettbewerbes auf Bezirksebene in 2022 die beeindruckende Bilanz von 15:0 Siegen bei einem Spielverhältnis von 54:6. Im letzten Spiel konnten wir alle Spieler jeweils einmal einsetzen. Nur Max Reich musste ein zweites Mal ran. Es gewannen W.Graf/K.Göp- pert und M.Reich/H.Marschner in Runde 1, sowie in Runde 2 R.Puk/M.Reich/ und E.Feurle /J.Spöri jeweils in 2 Sätzen. Mit dabei: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich, Josef Spöri, Klaus Göppert und Charly Marschner. Vorschau Samstag, 20.7.: Herren 50/2 – SPG TC 1903/RW Wangen Damen 40 – TA SV Dürmentingen TC Sigmaringen – Damen 60 TC Riedlingen – Herren 50/1 Sonntag, 21.7.: Herren – SC Tennis Friedrichshafen TA SV Sulmetingen – Herren 30 Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Reitergruppe Baindt Liebe Mitglieder, am Mittwoch, 24. Juli 2024 laden wir zur außerordentlichen Mitgliederver- sammlung um 20 Uhr im Kirchenchor- raum (Klosterhof 5, Baindt) ein. Wir möchten Euch über unser 49. Reitturnier sowie den aktuellen Stand des Reithallenbaus informieren. Im Anschluss an die Sitzung findet im Probelokal des Musikvereins die Ausgabe unserer Vereinskleidung statt. Der fällige Betrag für die Vereinskleidung wird per Einzug über das von Ihnen hinterlegte Konto abgezogen. Eigenanteile: Jersey-Shirt und Sportshirt: Kinder & Erwachsene: 7€ Sweatjacke + Hoodie: Kinder 20€ / Erwachsene 25€ Softshelljacke: Kinder 30€ / Erwachsene 40€ Turniererfolge In den letzten Wochen konnten unsere Reiterinnen wieder einige Turniererfolge sammeln: Theresa Henzler mit Bonne Diamond Dressurprüfung Klasse A*, Platz 4 Dressurwettbewerb Klasse E, Platz 1 Dressurwettbewerb Klasse A*, Platz 1 Anna Tratzyk mit Sisko Stilspringwettbewerb 80cm, Platz 4 PSK-Meisterschaft Vielseitigkeit U18 (Wertungsprüfung: Stilgeländeritt-Wettbewerb), Platz 2 Stilspringwettbewerb 65cm, Platz 7 Standard-Spring-Wettbewerb 65cm, Platz 1 Stilspringwettbewerb, Platz 6 Anna Tratzyk mit Speedy Stilspringwettbewerb 65cm, Platz 3 Standard-Spring-Wettbewerb 65cm, Platz 4 Luisa Walser mit First Dinamica Dressurprüfung Klasse L*, Platz 8 Alisa Schnez mit Sokrates Dressurprüfung Klasse A**, Platz 2 Lina Heilig mit Sebastiano Stilspringwettbewerb, Platz 3 Kinder- und Jugendzeltlager 2024 Von Donnerstag, den 25. Juli bis Samstag, 27. Juli 2024 veranstaltet die Reitergruppe Baindt ihr Zeltlager für Kinder und Jugend- liche des Vereins. Wir feiern 10 Jahre Zeltlager, mit spannenden Wett- kämpfen, kniffligen Aufgaben und einem Freitagspro- gramm voller Überraschungen. Natürlich dürfen das Gespann- fahren und Voltigieren ebenso nicht fehlen wie das Open Air Kino auf dem Marktplatz und Baden gehen. Veranstaltungsort: Sterkhof 2 in Baienfurt Wer mitmachen möchte bitte bis Samstag, den 20. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 anmelden oder im Stall bei Fam. Heilig in die ausgehängte Liste eintragen. Achtung: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Wir freuen uns auf viele Anmeldungen! Das Zeltlagerteam Blutreitergruppe Reiterprozession in Bad Wurzach mit über 1000 Teilnehmenden Bad Wurzach feierte vom 7. Juli bis zum Blutfreitag, 12. Juli 2024 sein Heilig-Blut- Fest. Die Reliquie, der Überlieferung nach ein mit Christi Blut getränktes Tuchstück, wurde auch die- ses Jahr in einer wunderschön mit Blumen geschmückten Kutsche von einem Vierspänner durch die Stadt und die umliegenden Fluren gefahren. An 4 Altären segnet der Geistliche mit der Reliquie die Pilger, die Orte, die Fluren und die Tiere. Begleitet wird die Kutsche von 4 jungen Männern in der Uniform der Schweizergarde. Auch bei der Reiterprozession mit über 1000 Teilneh- menden reiten viele Jugendliche zu Ehren des Heiligen Blutes Jesu Christi mit. Die Blutreitergruppe Baindt war mit Nummer 55 in der Prozession sehr zahlreich mit 41 Teilnehmenden dabei, darunter 14 Jugendliche. Hier gilt es auch den Eltern für die Bereitschaft und die Betreu- ung Dank zu sagen. Über das große Interesse unserer Mitglieder an dieser christlichen Tradition, dürfen wir sehr stolz sein. Herzliches Vergelts Gott ! Beeindruckend ist auch, dass viele ihre Pferde bereits am Vortag per Kutsche oder per Ritt nach Bad Wurzach in unser Quartier bei Familie Zweifel in Untergreut bringen. Dabei ergeben sich immer besondere Eindrücke und ka- meradschaftliches Zusammensein. Es erfordert aber auch viel Vorbereitung und Aufwand. So dürfen wir dankbar sein, dass alle wieder gut nach Hause zurück kamen. 12 Ministranten inmitten unserer Gruppe Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 09.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Ku- chenverkauf der Klasse 3b der Klosterwisenschule. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk- Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die dabei mitgewirkt haben! Für den Herbst-Basar suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 20.09.2024 14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 21.09.2024 Arbeitsbeginn um 9:15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: • Verpflegung an beiden Tagen • 1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab • Vorab- Einkauf am Freitagabend • statt 6 € nur 1 €(Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns beim Basar unterstützen möchte sollte sich schnell bei der oben angegebenen Mail Adresse melden, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Wir vergeben die Helferanmeldun- gen nach Eingang der E-Mail. Also wenn du die oben ge- nannten Vorteile nutzen möchtest melde dich so schnell wie möglich bei uns! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zum Drei-Landkreis-Stein bei Hopfersbach Von Otterswang wandern wir durch den Wald und kom- men zu zwei schönen Aussichtspunkten und zu der Stelle wo sich die drei Landkreise RV, BC und SIG treffen. Wann: Dienstag 23.07.2024 um 9.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten. Rückkehr ca. 15.00 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 10 km, 110 hm. Fahrpreis 6 Euro für Mitglieder (Fahrgemeinschaf- ten). Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Mitnehmen: Getränk, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stö- cke und Wechselschuhe. Anmeldung ab 19.07.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) oder 0751/46672. Wanderführung Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Rundwanderung Baienfurt - Baindt Wir starten in Baienfurt und wandern über Kickach und Grünenberg nach Baindt. Wann: Sonntag 28.07.2024 um 14.00 Uhr auf dem Park- platz hinter dem Rathaus Baienfurt. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: 2,5 -3 Stunden, 10 km. Einkehr ist vorgesehen. Mitnehmen: Trinken, feste Schuhe, nach Bedarf Mückenschutz und Stöcke. Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Anmeldung ab 23.07.2024 unter T. 0751/43287. Wander- führung Jürgen Frank. Gäste sind herzlich willkommen! Von Enzisreute durch den Altdorfer Wald Durch tiefen Forst wandern wir von Enzisreute an Weihern vorbei nach Baindt. Unterwegs Gelegenheit zum Schwi- men. Badeanzug und Handtuch nicht vergessen! Treffpunkt: Dienstag 06.08.2024 um 10.05 Uhr auf dem Charlottenplatz in Weingarten. Rückkehr: ca. 18. Uhr. Gehzeit: 10 km, 100 hm. Fahrpreis: 6 Euro für Mitglieder. Einkehr: Café Hausmann in Baindt. Mitbringen: Vesper, Getränk, gute Schuhe, Stöcke. Anmeldung ab 02.08.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man eine eigene Fahrkarte hat. Wanderführung: Arnold Methner, E-Mail: arotka@gmx.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Munich Supporters Schwaben Lieber Karle, mach es Gut auf Deiner letzten Fahrt. Du warst unser Busfahrer, als wir mit den ersten großen Ausfahrten nach München begannen. Du hast uns jedesmal sicher hin und zurück gebracht. Wenn wir dich gebraucht haben, warst du je- derzeit hilfsbereit, die Fahrten mit dir waren immer lustig. Wir haben dich sehr geschätzt du bleibst für uns einfach unvergessen. Wir wünschen Dir Manuela, Sabrina, Christian und allen Angehörigen viel Kraft in dieser schweren Zeit! Karle mach`s gut! Vergelt`s Gott Deine Munich Supporters Schwaben Aus dem Landkreis Herzliche Einladung zum SOMMER- NACHTS OPEN AIR – KINO in Baienfurt am Freitag, 26. Juli 2024 um 21.00 Uhr (Filmstart ca. 21.30 h) auf dem Marktplatz Baienfurt (bei schlechter Witterung in der Gemeindehalle Baienfurt) mit der Komödie „Mon- sieur Blake zu Diensten“. Zu diesem Filmerlebnis sind alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Baienfurt und Umgebung ganz herzlich eingeladen!!! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute Sonntag, 21. Juli 2024 Prähistorische Siedlungen in unserer Heimat: Pfahlbau- ten auf der Schreckenseehalbinsel vor 5.000 Jahren (UNESCO-Welterbe) Gästeführer: Peter Rolser Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2 bis 3 Stunden Die Pfahlbauten auf der Halbinsel vor ca. 5.000 Jahren in der Jungsteinzeit: Woher kamen unsere Vorfahren und wie lebten sie? Wie hat die Eiszeit unsere Landschaft geformt und was blieb bis heute erhalten? Was ergaben die archäologischen Ausgrabungen? Der Schreckensee als der größte unter den Seen der Blit- zenreuter Seenplatte. Kommen Sie mit uns und lassen Sie sich für 2 bis 3 Stunden in die Eis- und Steinzeit entführen. Bitte denken Sie an Mückenschutz, Wanderkleidung emp- fehlenswert. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle bietet Beratung für Menschen mit einer psychischen Erkrankung und deren Angehörige Kreis Ravensburg - Menschen mit einer psychischen Er- krankung und deren Angehörige erhalten bei der Infor- mations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) eine unabhängige, vertrauliche und kostenfreie Beratung. Die beim Landkreis Ravensburg angesiedelte Stelle in- formiert über Angebote im Landkreis und kümmert sich um Beschwerden von Menschen in Zusammenhang mit Behandlung und Betreuung. Zur IBB-Stelle gehören auch die ehrenamtlichen Patientenfürsprechenden des Land- kreises Ravensburg, die persönliche Beratungen durch- führen und die Interessen psychisch kranker Menschen und deren Angehöriger vertreten. Weitere Informationen zur IBB-Stelle sind verfügbar unter www.ibb-ravensburg. de. Die IBB-Stelle ist per EMail erreichbar unter kontakt@ ibb-ravensburg.de oder telefonisch unter 0751 85 90 99 59. Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestel- le des Landkreises Ravensburg wird unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Veranstaltung unseres Ernährungszent- rums im August: „Bowls für junge Köche - Der ultimative Kochkurs für Kinder ab 12 Jahren!“ Kreis Ravensburg – Am 1. August bietet unser Ernährungs- zentrum eine Veranstaltung für junge Köche an, über die wir hiermit informieren. Bowls für junge Köche - Der ultimative Kochkurs für Kinder ab 12 Jahren! Bowls sind derzeit im Trend und wortwörtlich in aller Munde. „Bowl“ kommt aus dem Englischen und bedeu- tet wörtlich übersetzt „Schüssel“. In einer Bowl können die verschiedensten Zutaten appetitlich angerichtet werden. Typisch dabei ist, dass die Zutaten klar getrennt vonein- ander präsentiert werden. Meist werden die Lebensmittel wie Salate, Gemüse, Hülsenfrüchte oder Nudeln, Fleisch und Obst mit einer leckeren Sauce oder einem Dressing verfeinert. Dabei kommen alle auf ihre Kosten: Nicht nur herzhafte Schleckermäuler, sondern auch süße Nasch- katzen werden mit dieser kulinarischen Vielfalt verwöhnt! Der Kochkurs richtet sich speziell an Kinder ab 12 Jah- ren. Es ist eine wunderbare Gelegenheit für junge Koch- begeisterte, kreative und abwechslungsreiche Gerichte zu lernen und dabei jede Menge Spaß zu haben. Egal ob mit einem Freund oder einer Freundin, der Familie oder alleine – alle sind herzlich eingeladen, aus der eigenen Küche teilzunehmen. Alles, was benötigt wird, ist ein Lap- top oder Tablet, eventuell zusätzliche Lautsprecher so- wie eine gute Internetverbindung. Der Online-Kochkurs mit Referentin Manuela Schmied findet am Donnerstag, 1. August ab 10.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung sowie die Einkaufsliste und die Rezepte erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Was sonst noch interessiert Beiträge zur Berufsgenossenschaft steigen wegen höherer Leistungs- ausgaben und neuer Berufskrankheit Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) versendet ab Ende Juli die Beitragsbescheide. Wie in jedem Jahr werden grundsätzlich alle Ausgaben des Vorjahres auf die Mitglieder umgelegt. Zu finanzieren sind insbesondere die Präventionsaufwendungen, die Leistungsausgaben und die Verwaltungskosten. Die von den 1,4 Millionen Mitgliedern aufzubringenden Beiträge steigen insgesamt um 16,4 Prozent auf 1.133 Mio. Euro (Umlagesoll). Zugrunde liegen fast unveränderte Präventionsausgaben und gesunkene Verwaltungskos- ten. Die Hoffnung, dass rückläufige Unfallzahlen auch geringere Risikobeiträge nach sich ziehen, kann jedoch nicht erfüllt werden. Vielmehr steigen die Risikobeiträge um durchschnitt- lich 20 Prozent. Ursächlich dafür sind höhere Leistungs- ausgaben in 2023 und eine Betriebsmittelzuführung zur Finanzierung weiterhin steigender Aufwendungen in 2025. Wesentlich ist aber die Anerkennung von Morbus Parkin- Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 son - unter bestimmten Voraussetzungen - als Berufs- krankheit. Grundlage ist eine für alle Berufsgenossen- schaften verbindliche Verkündung einer entsprechenden Empfehlung des weisungsunabhängigen Ärztlichen Sach- verständigenbeirats Berufskrankheiten im Gemeinsamen Ministerialblatt. Für die Versicherten sind die Leistungen einer Berufsge- nossenschaft von Vorteil. Die gesetzliche Unfallversiche- rung bietet z. B. besondere Leistungen (wie Verletzten- und Hinterbliebenenrenten) und kennt keine Zuzahlung. Neue Leistungen wollen finanziert sein. Obwohl bisher nicht verlässlich beurteilt werden kann, in welchem Um- fang „Parkinson“ zu zusätzlichen Leistungsausgaben füh- ren wird, musste der Vorstand im Rahmen der Beitrags- hebung eine weitere Betriebsmittelzuführung in Höhe von 100 Mio. Euro beschließen. Mit diesen Mitteln wird es möglich sein, in 2025 neu anzuerkennende Berufskrank- heiten zu entschädigen. Durch Einsparungen bei den Verwaltungskosten können der Mindestgrundbeitrag auf 84,96 Euro und der Höchst- grundbeitrag auf 339,82 Euro und damit um jeweils 5,4 Prozent gesenkt werden. Trotz steigender Risikobeiträge werden dadurch Mitglieder mit einem vergleichsweise geringen Gesamtbeitrag von bis zu 110 Euro insgesamt nicht stärker belastet. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.svlfg.de/ berufsgenossenschaft-versicherung-beitraege. UV- und Hitzeschutz auch bei Forstarbeiten wichtig Zuviel Sonne auf der Haut erhöht das Risiko, an Haut- krebs zu erkranken. Die Sozialversi-cherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert die Anschaffung von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten. Forstwirtinnen und Forstwirte sowie deren Beschäftigte sind bei Arbeiten im Freien, zum Beispiel auf Freiflächen, oft über Stunden der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Arbeiten sie ohne ausreichenden Sonnenschutz, besteht ein hohes Risiko, an weißem Hautkrebs zu er-kranken. Hautkrebs vorbeugen – Sonnenbelastung reduzieren Niemand ist der Sonne hilflos ausgeliefert. Arbeitgebe- rinnen und Arbeitgeber sind beson-ders in der Verant- wortung. Es ist ihre Aufgabe, darauf zu achten, dass sie selbst und ihre Beschäftigten die notwendigen Schutz- maßnahmen umsetzen. Alle sollten die „Schattenre-gel“ beherzigen: Ist der eigene Schatten kleiner als der eigene Körper, dann steht die Sonne besonders hoch. Wer in die- ser Zeit die Sonne meidet, senkt sein Sonnenbrand- und damit auch sein Hautkrebsrisiko. Ist die Arbeit im Freien an sonnigen Tagen während der Mittags-zeit nicht vermeid- bar, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört vor allem, die Zeit in der Sonne zu reduzieren und zum Beispiel alle Pausen im Schatten zu verbringen. Das Tragen von leichten, mindestens einmal gewaschenen, langärmligen Baumwollhemden, langen Hosen, Hüten mit einer breiten Krempe, Kappen mit Sonnenschutz und Sonnenbrillen mit UV-Schutz vermeidet Sonnenbrände. Sonnencreme – viel hilft viel Sonnencreme nützt nur dann, wenn der Lichtschutzfaktor (LSF) hoch ist und die Creme großzügig aufgetragen wird. Die SVLFG empfiehlt, Sonnencreme mit einem LSF von min-destens 30 zu verwenden. Gerade die sogenannten „Sonnenterrassen“ des Körpers, die nicht durch Kleidung bedeckt werden, also zum Beispiel Gesicht, Lippen, Na- cken, Hände, Ohren und gegebenenfalls eine Glatze, kön- nen so für einen bestimmten Zeitraum geschützt werden. Nachcremen verlängert die durch den Lichtschutzfaktor vorgegebene maximal geschützte Zeit nicht. Hautkrebsfrüherkennung ist Kassenleistung Hautveränderungen sollten genau beobachtet werden. Hautkrebs wird oft unterschätzt und häufig zu spät er- kannt. Wird er rechtzeitig erkannt, sind die Chancen auf Heilung sehr hoch. Die eigene Beobachtungsgabe ist die wichtigste Hilfe zur Früherkennung. Regelmäßige Selb- stuntersuchungen helfen, Hautveränderungen frühzeitig zu entdecken. Im Rahmen der Hautkrebsfrüherkennung übernimmt die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) für ihre Versicherten die Kosten für einen ärztlichen Haut- Check ab dem 35. Lebensjahr im Zwei-Jahres-Rhythmus. Ergänzend zur gesetzlichen Regelvorsorge beteiligt sich die LKK auch schon vor dem 35. Lebensjahr an den Kos- ten für eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Erstattet werden 80 Prozent der Kosten bis zu einem Be- trag von 20 Euro. Der Anspruch hierauf besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren. Die Kostenbeteiligung erfolgt bei bereits bestehenden Risikofaktoren (zum Bei- spiel eine familiäre Disposition oder ein heller Hauttyp), die auf eine Schwächung der Gesundheit oder eine dro- hende Erkrankung hinweisen. Nicht schwarzsehen bei weißem Hautkrebs Weißer Hautkrebs tritt häufig bei Personen über 50 Jah- ren auf. Es gibt verschiedene For-men. Weißer Hautkrebs ist mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90 Prozent heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Eine Operation ist nicht immer notwendig. Oft kann schon das Auftra- gen von Cremes ausreichen. Welche Therapie geeignet ist, werden die behandeln-den Hautärzte oder -ärztinnen zusammen mit den Betroffenen aufgrund ihrer individu- ellen Situation entscheiden. Hitzeschutz nicht vergessen Die Hitzebelastung während der Arbeit an heißen Tagen im Freien kann durch Kühlfunkti-onskleidung gemindert werden. Die Westen, Shirts oder Kappen werden vor Ar- beitsbeginn mit Wasser getränkt. Die entstehende Ver- dunstungskälte sorgt während des Tragens über viele Stunden für angenehme Kühlung. Mehr Tipps für die pas- sende Arbeitskleidung an hei-ßen Sommertagen gibt es online unter www.svlfg.de/fa-prima-klima-bei-der-arbeit UV- und Hitzeschutzinformationen online Die SVLFG bietet unter www.svlfg.de/sonnenschutz aus- führliche Informationen zu dem Thema. Kostenlos für Arbeitgeberbetriebe ist die Infobox zum Hitze- und Son- nenschutz, die unter www.svlfg.de/infobox-hitze-son- nenschutz bestellt werden kann. Sie eignet sich zur Un- terweisung von Arbeitskräften und beinhaltet die dafür notwendigen Materialien. Die SVLFG Präventionsprämienaktion Sichern Sie sich Ihren Zuschuss für die Anschaffung von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten für die berufliche Tätigkeit. Im Rahmen einer Prämienaktion fördert die SVLFG Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts), Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz so-wie UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe). Auch Ar- beitgeberbetriebe, die Saisonar-beitskräfte beschäftigen, können den Zuschuss beantragen. Die Teilnahmebedingungen gibt es online unter: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Tolles Spendenergebnis für Brot für die Welt Evangelisches Hilfswerk legt Jahresbilanz vor – 9.462.995 Euro Spenden aus Württemberg. 313.366,44 Euro stammen aus dem Landkreis Ravensburg. Brot für die Welt hat im vergangenen Jahr bundesweit mehr Spenden und Kollekten erhalten. Aus Württemberg kamen 9.462.995 Euro, das ist auf dem Niveau des Vor- jahres. „Danke an alle Unterstützerinnen und Unterstützer für ihre Spende an Brot für die Welt. Diese Zeichen der Hoffnung brauchen wir heute mehr denn je“, sagt Ober- kirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg. „In Zeiten von Spar- politik, in denen auch der Haushalt für Entwicklungszu- sammenarbeit leidet, stehen unsere Spenderinnen und Spender fest an der Seite der Ärmsten.“ Bundesweit gin- gen beim evangelischen Hilfswerk im vergangenen Jahr 75,9 Millionen Euro Spenden und Kollekten ein (2022: 75,6 Mio. Euro). Neben Spenden und Kollekten erhielt Brot für die Welt im vergangenen Jahr Mittel des Kirchlichen Entwicklungs- dienstes und Drittmittel. Das sind vor allem Gelder des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Insgesamt standen dem Hilfs- werk der evangelischen Kirchen und Freikirchen für seine Arbeit 331,5 Millionen Euro zur Verfügung, das waren 6,4 Millionen Euro weniger als 2022. Brot für die Welt hat im vergangenen Jahr weltweit 2.905 Projekte gefördert. Wie im Vorjahr war Afrika der regio- nale Schwerpunkt. Insgesamt hat Brot für die Welt 91 Pro- zent der Mittel, 288 Millionen Euro, für Entwicklungspro- jekte ausgegeben. Für Werbe- und Verwaltungsaufgaben wurden 9 Prozent eingesetzt. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) bewertet den Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben als niedrig. Das ist die beste zu vergebende Kategorie. Brot für die Welt wurde 1959 gegründet. Das weltweit tä- tige Hilfswerk der evangelischen Landes- und Freikirchen und ihrer Diakonie fördert gemeinsam mit seinen Partne- rorganisationen Projekte zur Überwindung von Hunger, Armut und Ungerechtigkeit in fast 90 Ländern. Sonderfahrplan der Bodensee- Oberschwaben-Bahn zum Rutenfest Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt über 40 abend- liche Zusatzfahrten während des traditionellen Ra- vensburger Rutenfestes. Vom 20. bis 23. Juli bringt die Geißbockbahn bis Mitternacht und darüber hinaus Be- sucher sicher zum Fest und wieder nach Hause. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn dehnt ihr Angebot am Abend und in der Nacht aus. Die Züge verkehren an allen vier Tagen im Stundentakt bis nach Mitternacht, um Festbesucher zuverlässig nach Hause zu bringen. „Mit insgesamt 42 zusätzlichen Fahrten sorgen wir für Festlaune bei den Besuchern und Entlastung auf den Straßen und beim Parken“, sagt BOB-Geschäftsführerin Magdalena Linnig. Die letzte Abfahrt von Ravensburg in Richtung Friedrichs- hafen Stadt ist in der Nacht von Samstag auf Sonntag und Sonntag auf Montag um 0:33 Uhr und in Richtung Aulendorf um 0:42 Uhr. In der Nacht Montag auf Dienstag sind die letzten Abfahrten um 0:46 Uhr Richtung Fried- richshafen und 0:42 Richtung Aulendorf, von Dienstag auf Mittwoch um 0:35 Uhr nach Friedrichshafen und 0:42 nach Aulendorf. Gleichzeitig weist die BOB darauf hin, dass aufgrund von Bauarbeiten der Deutschen Bahn von Montag, 22.7., bis Mittwoch, 24.7. einzelne BOB-Züge am Abend entfallen müssen. Dies betrifft am Montag 22.7. eine Fahrt zwi- schen Friedrichshafen Stadt und Hafen (ab 21:46 Uhr) und zurück (ab 22:12 Uhr). Am Dienstag 23. Juli entfallen die Fahrten 21:19 Uhr ab Ravensburg nach Friedrichsha- fen Hafen sowie in der Gegenrichtung ab Friedrichshafen Hafen (ab 22:11 Uhr) nach Ravensburg. Am Mittwoch 24. Juli entfallen die Fahrten ab Ravensburg um 20:38 Uhr und 22:38 Uhr nach Aulendorf sowie die Fahrt um 21:02 Uhr ab Aulendorf nach Ravensburg. Die BOB bemüht sich um einen Schienen-Ersatzverkehr. Das Deutschland-Ticket gilt selbstverständlich auch wäh- rend des Rutenfestes in der Geißbockbahn. Günstig ist man auch mit der bodo-Gruppen-Tageskarte unterwegs: Sie kostet für bis zu fünf Personen 12 oder 21 Euro, ab- hängig von der Fahrstrecke. Alle Fahrscheine müssen vor Antritt der Fahrt am Fahrkar- ten-Automaten gelöst werden. In den Zügen selbst ist kein Fahrscheinkauf möglich. Allerdings sind Tageskarten auch als HandyTicket erhältlich. Wegen des erfahrungsgemäß hohen Fahrgastaufkommens am Samstag können in den Zügen nach 20 Uhr keine Fahrräder mitgenommen werden. Die Sonderfahrpläne zum Rutenfest gibt es unter www. bob-fn.de/rutenfest. Fahrplan-Flyer liegen zudem in den Triebwagen, bei den Mobilitätszentralen in Ravensburg und im Stadtbahnhof in Friedrichshafen (Telefon 07541 372717) sowie in den Bahnhöfen aus. Auszubildende: Vom ersten Tag an abgesichert - Hierfür steht die gesetzliche Rentenversicherung Im August und September beginnt das neue Ausbildungs- jahr. Gut zu wissen: Auszubildende sind ab Tag eins in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Dieser Schutz erstreckt sich von Leistungen zur Rehabilitation über Erwerbsminderungs- bis hin zu Hinterbliebenenren- ten, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Würt- temberg (DRV BW) mit. Auszubildende sorgen für die Rente vor Während der Ausbildung verdienen junge Menschen meist wenig Geld. Neben Steuern müssen die Auszubil- denden auch Abgaben für die Sozialversicherung zah- len – unter anderem für die Rentenversicherung. Diese Beiträge sind aber gut angelegt, denn damit sorgen die Jugendlichen bereits für ihr Alter vor. Zudem können die Berufseinsteigenden weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung abrufen. Wann springt die Rentenversicherung ein? Auszubildende sind bereits ab Tag eins der Ausbildung gegen die Risiken eines Arbeitsunfalls oder bei einer Be- rufskrankheit abgesichert. Zudem haben sie Anspruch auf Rehaleistungen oder – wenn gar nichts mehr geht – eine Erwerbsminderungsrente. Bei einem tödlichen Arbeitsun- fall sind die Angehörigen ebenfalls abgesichert: Die Ren- tenversicherung zahlt Renten an Witwen, Witwer, einge- tragene Lebenspartner oder Waisen ihrer Versicherten. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt diese Absicherung auch bei Freizeitunfällen und Krankheiten. Information und Beratung Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre Berufsstarter und die Rente Sie kann unter www.deut- sche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Angebot von waldpädagogischen Veranstaltungen für das Sommerferienprogramm 2024 Programm 1: Familienzeit – Achtsam im Wald Den Wald gemeinsam mit allen Sinnen entdecken Waldhaus Tannau (Forstbetriebshof Tannau bei Tettnang) Pro Erwachsenen maximal 2 begleitende Kinder Jeweils von 09:00 – 12:00 Uhr, evtl. Ausklang am Feuer möglich 12.8.: ab 8 Jahre + Erwachsener 19.8.: ab 6 Jahre + Erwachsener 26.8.: ab 10 Jahre + Erwachsener Anmeldung erforderlich bis spätestens zum Vortag, da be- grenzte Teilnehmerzahl: waldhaus.tannau@forstbw.de. Teilnahme kostenlos. Mit Naturpädagogin Miriam Enz- mann, ForstBW. Weitere Informationen unter www. waldhaus-tannau.forstbw.de. Programm 2: Ferienprogramm für Familien mit Kindern bis 14 Jahre Waldhaus Tannau (Forstbetriebshof Tannau bei Tettnang) Im August jeweils am Mittwoch von 08:30 - 11:30 Uhr (7.8., 14.8., 21.8. und 28.8.). Anmeldung erforderlich bis spätestens zum Vortag un- ter: waldhaus.tannau@forstbw.de. Mögliche Themen: Trittsiegel und Pirschpfade, Baum- rallye, Kunst in der Natur, Tatort Totholz, „Waldboden lebt!“. Teilnahme kostenlos. Mit Naturpädagogin Miriam Enzmann, ForstBW. Weitere Informationen unter: www. waldhaus-tannau.forstbw.de. Kunst & Kultur – Treppenhausgalerie Karsee Finissage mit Rahmenprogramm: Sonntag, 21. Juli ab 14 Uhr, in Karsee/Wangen i.A., Seestraße 13 Die Ausstellung: „Die Welt im kleinen Format“ mit Arbei- ten von 33 Kunstschaffenden in Malerei, Fotografie, Zeich- nung, Objektkästchen, Skulpturen, Collagen, Gemälde aus Stoff, Digitalkunst, Glasmalerei, Papierarbeiten, sind das letzte Mal zu sehen. Ab 15 Uhr Rahmenprogramm mit Musik - Rückschau und Auszählung mit Übergabe des Publikumspreises. Freiwilligendienste zahlen sich aus - Ein Plus für die Rente Wer in einem Freiwilligendienst arbeitet, erhält nicht nur ein Taschengeld: Dienstleistende punkten auch in der ge- setzlichen Rentenversicherung. Während ihres Einsatzes sind die jungen Menschen automatisch pflichtversichert, ohne selbst Beiträge dafür zu zahlen – ob im Freiwilligen Sozialen Jahr, im Freiwilligen Ökologischen Jahr oder beim Bundesfreiwilligendienst. Das teilt die Deutsche Ren- tenversicherung Baden-Württemberg jetzt mit. Mehr als 90.000 Freiwillige engagieren sich jedes Jahr in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Die Arbeitgeber melden den Dienst gleich zu Beginn bei der Sozialver- sicherung. Die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung übernehmen sie in voller Höhe. Mitgeteilt werden zudem die Beschäftigungs- zeiten und die Arbeitsentgelte. Der Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel sechs bis längstens 18 Monate. Das Freiwillige Soziale und das Freiwillige Ökologische Jahr sind für ein Jahr angelegt. Die in dieser Zeit gezahlten Beiträge zur Rentenversiche- rung werden im Rentenkonto gespeichert und zahlen sich später aus: Sie erhöhen die künftige Rente und zählen zudem als Wartezeit, mit denen Rentenansprüche erfüllt werden können. Information und Beratung Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschü- re „Freiwilligendienste und Rente“, Sie kann unter www. deutsche-r entenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie die Länder Lateinamerikas einmal praktisch durch die Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rah- men eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Peru, Guatemala und Brasilien sucht die DJO - Deutsche Ju- gend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Aufenthaltsdauer für die Schüler beträgt: • Peru (Arequipa): 27.10. – 07.12.2024 (16-17 Jahre alt) • Guatemala (Guatemala-Stadt): 17.11. – 15.12.2024 (13-15 Jahre alt, nur in den Großräumen Stuttgart, Frankfurt und Düsseldorf) • Brasilien (São Paulo): 12.01. – 26.02.2025 (13-15 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasi- ums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler lernen Deutsch als 1. Fremdsprache. Ein Einführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbe- reiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Be- ziehung zum deutschen Sprachraum schaffen. Ein Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO - Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne: • Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138, Handy 0172-6326322, • Frau Putane und Frau Obrant unter Telefon 0711- 6586533, • E-Mail: gsp@djobw.de, • Webseite: www.gastschuelerprogramm.de Rikschatreffen: Einrichtungen aus Ravensburg feiern zusammen den Tag des Fahrrads in der Ravensburger Innenstadt nach Am 15. Juli haben Bewohnerinnen und Bewohner gemein- sam mit Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen verschie- dener Pflegeeinrichtungen sowie der Arche Ravensburg gemeinsam den Tag des Fahrrads nachgefeiert. Eingela- den hatten das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehl- sack und die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg, die das Rikscha-Projekt in Ravensburg initiiert hat. Zusammen mit dem Seniorenzentrum Weststadt, dem Gustav-Wer- ner-Stift und der Arche Ravensburg, bot das Treffen ein einzigartiges Erlebnis voller Bewegung, toller Gespräche und einer Austauschmöglichkeit. Die Teilnehmenden reisten alle mit ihren Rikschas ins Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Eiscafé Firenze an, wo die Bürgerstiftung Kreis Ravens- burg großzügig Eis für alle spendierte. Ulrike Rapp, Lei- terin des Betreuungsteams im Haus Am Mehlsack, be- tonte: „Die Rikscha ist für viele unserer Bewohnerinnen und Bewohner eine echte Bereicherung und ermöglicht ihnen eine Teilhabe am öffentlichen Leben, die sie sonst vielleicht nicht hätten. Deshalb war es uns wichtig, diesen Tag gemeinsam zu feiern und unsere Wertschätzung für dieses Angebot zum Ausdruck zu bringen.“ Insgesamt war das Rikschatreffen ein Event, welches die Bedeutung von Aktivität und sozialer Interaktion der Be- wohnenden unterstrich. Zukünftige Rikscha-Treffen sind direkt in den Einrichtungen geplant. Kontakt: Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack | Seestr. 26- 28 07518807 146 Terminankündigung Wangener Gespräche und Eichendorff- Literaturpreisverleihung am 19. und 20.10.2024 Die Stiftung Kulturwerk Schlesien (SKWS) lädt, unter- stützt durch die Stadt Wangen im Allgäu, vom 19. bis 20. Oktober 2024 zu den Wangener Gesprächen und der Verleihung des Eichendorff-Literaturpreises an Ulrike Draesner ein. Im Weberzunfthaus steht am Nachmittag des 19.10. im Vortrag von Adam Kubik die regionale Mehrsprachigkeit in der jüngsten Literatur Oberschlesiens im Mittelpunkt; im Anschluss wird der Fokus auf die Dramatikerin Ilse Langner gerichtet, deren Geburtstag sich 2024 zum 125. Mal jährt: Die Arbeiten, die die gebürtige Breslauerin für die Bühne schrieb, beleuchtet Prof. Dr. Anette Bühler-Die- trich. Mit der Regisseurin Laura Tetzlaff und Schauspielerin Kristin Göpfert findet danach ein Gespräch über deren Inszenierung von „Frau Emma kämpft im Hinterland“ statt. Am Abend rundet die Vorführung des Films „Fluchtburg“ (2023) über den Schriftsteller Gerhart Pohl den ersten Veranstaltungstag ab. Regisseur Bernhard Sallmann reist für ein Publikumsgespräch an. Den Höhepunkt der Wangener Gespräche bildet auch 2024 die Verleihung des Eichendorff-Literaturpreises am 20.10. Hierfür wird in die Stadtbücherei im Kornhaus ge- laden. Geehrt wird 2024 die gefeierte und mit verschie- denen Preisen ausgezeichnete Autorin Ulrike Draesner, die mit „In sieben Sprüngen an den Rand der Welt“ und „Die Verwandelten“ ein großes Publikum für die Region Schlesien begeistert. Im Anschluss an die Laudatio der Literaturkritikerin Beate Tröger wird die Preisträgerin aus ihrem Werk lesen. Alle Veranstaltungen im Rahmen der Wangener Gesprä- che 2024 sind öffentlich, der Eintritt ist frei. Das finale Programm ist zeitnah verfügbar. Für Bestellun- gen des Programms und alle Fragen rund um die Veran- staltung wenden Sie sich unter info@kulturwerk-schlesien. de an Lisa Haberkern. Die SKWS ist eine Stiftung, die seit 1952 Kultur und Ge- schichte der europäischen Region Schlesien in Deutsch- land, Polen und Tschechien mit Blick auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bewahrt, vermittelt und fördert. Eine Veranstaltung der Stiftung Kulturwerk Schlesien, un- terstützt durch die Stadt Wangen im Allgäu. 6 6 3 1 1 2 2 2 21 1 1 1 6 6 3 1 1 2 2 2 2 1 1 1 1 Tapa Beim Tapa-Rätsel müssen Sie einige orangefar- bene Felder so einfärben, dass diese am Ende waagrecht und senkrecht zusammenhängen und kein Bereich aus 2x2 Feldern komplett schwarz ist. Die Zahlen geben an, wie viele der waagrecht, senkrecht und diagonal direkt benachbarten Felder zu schwärzen sind; diese müssen als Gruppe zusammenhängen. Stehen mehrere Zahlen in einem Zahlenfeld, müssen die jeweiligen Gruppen durch ein oder meh- rere weiße Felder voneinander getrennt sein. © Seckinger/DEIKE 755R57R1 Wirf nichts auf Straßen und Plätze! Halte unser Dorfbild sauber! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Viel Spaß in der Schule, Freude am Lernen – und bleib so neugierig wie Du bist! Liebe Alisa, Freude am Lernen – und bleib so neugierig 1 Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, Fragen zu stellen. Nur wer Fragen stellt, sich selbst und anderen, bekommt Antworten. Janne Koch Lieber Ben, Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, 2 Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs. Quelle: Briefeguru Lieber Tom, Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs.3 Zum Schulbeginn sende ich Dir allerherzlichste Glückwünsche - viel Erfolg auf Deinem Weg! Lieber Michael 5 Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Glückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres auf unserer Sonderseite in Ihrem Mitteilungsblatt in KW37/38. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 w w w .n o ld .d e/ a zu b i Jetzt schnell bewerben und schon im September 2024 mit Perspektive und 1.200 € brutto monatlich im ersten Ausbildungsjahr starten! Unsere Ausbildungsberufe: √ Kauffrau/Kaufmann für Groß- und Außenhandels management (m/w/d) √ Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d) √ Industriemechaniker (m/w/d) KOMM INS TEAM BAD WALDSEE Endspurt Ausbildung 2024 Zur Verstärkung unseres Teams in Baienfurt suchen wir: Elektriker (m/w/d) als Minijob Produktions-Mitarbeiter/ handwerklicher Allrounder (m/w/d) (Schreiner/Zimmermann/Sanitärinstallateur) in Vollzeit Fahrer für Transporttätigkeiten (m/w/d) in Vollzeit oder als Minijob – ideal für Rentner! Bewirb Dich jetzt: ganz einfach per E-Mail an personal@tomobil.de oder ruf uns an unter 0751-766 983 00 LUST AUF EINEN NEUEN (NEBEN)JOB? STELLENANGEBOTE Sommerpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 26.07.2024 Redaktionsschluss: 23.07.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 16.08.2024 Redaktionsschluss: 13.08.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Neu in Waldburg: Gläserne Manufaktur jetzt -15% Rabatt auf alle Bettwaren und Matratzen! Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Naturmatratzen, Bettwaren und alles rund um den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. Der beste Most der Bodensee-Region! Wir freuen uns über je eine DLG- Goldmedaille für unseren Bauern- most und Bermatinger Bärenwein. Probieren Sie doch mal wieder! Erhältlich im gut sortierten Getränke- markt oder direkt bei uns. Bauern- Bermatinger Bärenwein. Erhältlich im gut sortierten Getränke- widemann-saft.de 2x DLG-Gold! Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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        Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 8. Oktober 2021 Nummer 40 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Der Altdorfer Wald – die grüne Lunge von Oberschwaben Wanderkarte für den Altdorfer Wald ab jetzt im Rathaus erhältlich! Lange Zeit schien er vergessen, jetzt wird er neu entdeckt: Der Altdorfer Wald. Mit gut 8.000 Hektar der größte Wald in Oberschwaben, ein Herzstück der Region, eine Oase der Naherholung, ein Bilderbuch der Natur, ein Lehrbuch der Waldwirtschaft, ein Paradies für Wanderer – die grüne Lunge von Oberschwaben! Der Egelsee in Baindt ist Teil des Altdorfer Waldes (Fotograf: Stefan Müller) Der Altdorfer Wald ist seit jeher ein Gemeinplatz, jeder „Waldgang“ ist eine Wohltat für Körper und Geist. Für die Freunde des Waldes, für die Familien mit Kindern, für die Entdecker und die Freunde der Einsamkeit ist diese ers- te Wanderkarte für den Altdorfer Wald gedacht. So lässt er sich auf ausgewählten Routen sicher entdecken. Eine Landschaft für Liebhaber. Eher sanft als spektakulär, eine Schönheit für den zweiten Blick – im steten Wandel. Im Wald wandern und wundern: Eintauchen in eine andere Welt! Die Wanderkarte gibt es bei den Kommunen rund um den Altdorfer Wald und im regionalen Buchhandel. Sie ist entstanden aus einer Kooperation von BUND Ravensburg, Forst BW Altdorfer Wald und dem Verein Altdorfer Wald und wird herausgegeben vom Adelegg - Verlag Dr. Rudi Holzberger. An der Bürgertheke in Baindt kann die Karte für fünf Euro erworben werden. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Stellenausschreibungen In unserem Abwasserzweckverband In unserem Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende zusammengeschlossen. Die Kläranlage in Kanzach ist auf 25.000 Einwohnerwerte ausgelegt. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Tätigkeiten • Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage • Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte • Überwachung und Steuerung der Mess- und Regeltechnik • Weiterentwicklung der Anlagentechnik • Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs • Dokumentation der Betriebsdaten • Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Ausbildung und Qualifikation • Abwassermeister/in oder • Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung Sind Sie belastbar und verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und Mittleres Schussental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreu- te und Wolpertswende zusammenge- schlossen. Die Kläranlage in Kanzach ist auf 25.000 Ein- wohnerwerte ausgelegt. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Tätigkeiten • Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage • Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte • Überwachung und Steuerung der Mess- und Regel- technik • Weiterentwicklung der Anlagentechnik • Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs • Dokumentation der Betriebsdaten • Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Ausbildung und Qualifikation • Abwassermeister/in oder • Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung Sind Sie belastbar und verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und eigenverantwortlich arbei- ten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns ge- nau richtig! Neuer Balkenmäher für den Bauhof der Gemeinde (v.l.n.r.) Ortsbaumeister Roth, die Bauhofmitarbeiter Kaplan und Kuch sowie Bürgermeisterin Rürup freuen sich über das neue Gerät, das es ermöglicht Grünflächen schonender und schneller zu bearbeiten. Die Gemeinde Baindt hat im Juni 2021 einen Balkenmäher der Firma Brielmaier für den Bauhof beschafft. Durch die Neuanschaffung des Balkenmähers können aufgrund der größeren Arbeitsbreite, der höheren Geschwindig- keit und des dazugehörigen Bandrechens ca. 1/3 der aktuellen Stunden der Bauhofmitarbeiter bei der Pflege der Grünflächen, der zwölf Regenrückhaltebecken, der Ausgleichs- und Biodiversitätsflächen eingespart werden. Da- rüber hinaus entlastet der neue Balkenmäher die Mitarbeiter des Bauhofes auch körperlich, da der frühere Irus Balkenmäher für Hang- und Böschungslagen ungeeignet war und die dementsprechend erforderliche Handarbeit eine ungeheure Beanspruchung darstellte. Derzeit werden ca. 42.000m² mit dem neuen Balkenmäher gemäht. Der Balkenmäher schneidet das Gras nah am Boden ab, die Mahd wird nicht direkt eingesammelt, sondern sie bleibt für ein bis zwei Tage liegen. Diese Methode ermöglicht den Insekten auf blütenreiche und ungemähte Grasflächen auszuweichen. Laut einer Studie des Entomologischen Vereins Krefeld sind zwischen 1989 und 2016 mehr als 75% der Gesamtmas- se der Fluginsekten aus Teilen von Deutschland verschwunden. Der Rückgang von Insekten birgt große Risiken für den Menschen. Ohne die Bestäubung der Bienen und Insekten verringert sich die Vielfalt der Pflanzen und somit auch die Vielfalt unserer Lebensmittel. Insekten sind wichtige Lebewesen in unseren Ökosystemen! Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Unser Versprechen – Unsere Verpflichtung Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge und überdurchschnittlicher Bezahlung. Auf dieser Leitungsposition in der im schö- nen Schussental eingebetteten Kläranlage haben Sie alle Möglichkeiten: Beruflich erwartet Sie die Chance, eigene Ideen einzubringen, Visionen umzusetzen und sich viel- fältig weiterzuentwickeln. Privat liegen mit der attraktiven Region nahe des Bodensees und des Voralpenlandes alle Freizeitaktivitäten praktisch vor der Haustüre. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis 31.10.2021 und werden schon bald Teil eines großartigen Teams! (Abwasserzweckver- band Mittleres Schussental, Bergstr. 35, 88276 Berg oder per Mail: m.hugger@berg-schussental.de, www.azv-mitt- leres-schussental.de) Für Fragen steht Ihnen die technische Verwalterin, Frau Manuela Hugger, unter der Rufnummer 0751/56084-13 gerne zur Verfügung. Betreuungskraft (m/w/d) Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 22. Oktober 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die stellvertretende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächst- möglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 22. Oktober 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstra- ße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die stellvertre- tende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten daran erinnern, dass für die Herbstferien vom 02.11.-05.11.2021 eine Ferienbetreuung in Baindt, in den Räumen der Klosterwiesenschule für alle Grund- schüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder dafür über reservix an- melden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 11.10.2021. Näheres können Sie auch auf der Homepage der Ge- meinde Baindt erfahren. Widerspruchsrechte Bundesmeldegesetz Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstim- mungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Mel- debehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trä- gern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wah- len und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung voran- gehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Le- bensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenüber- mittlung zu widersprechen. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bun- deswehr Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bun- deswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatenge- setzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Perso- nen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt wer- den, haben das Recht, der Datenübermittlung zu wider- sprechen. Dies muss schriftlich oder im Rahmen persön- licher Vorsprache gegenüber dem Einwohnermeldeamt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt) erklärt werden. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmelde- gesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Aus- führungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Mel- deverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die be- treffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermitt- lung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-recht- lichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenüber- mittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhin- dert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweck- bindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträ- ger und gegen die Datenübermittlung an das Staats- ministerium Verlangen Mandatsträger Auskunft aus dem Melderegis- ter über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldege- setz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vor- namen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermit- telt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubila- ren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt wer- den, haben das Recht, der Datenübermittlung zu wider- sprechen. Dies muss schriftlich oder im Rahmen persönlicher Vor- sprache mindestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Ju- biläum gegenüber dem Einwohnermeldeamt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt) erklärt werden. Ausübung des Widerspruchsrechts Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermit- telt. Der Widerspruch ist schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache gegenüber dem Einwohnermel- deamt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt) mitzuteilen. Eine Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn bereits früher eine entsprechende Erklärung abgegeben worden ist. Der Widerspruch gilt bis zum Widerruf. Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundemarken (türkisgrün) wurden 2018 ausgegeben und behalten weiterhin Ihre Gültigkeit. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steu- erschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2021 96 € für den ersten Hund. Für je- den weiteren Hund werden 192 € jährlich fällig. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5 € fällig. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahn- det. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o.ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502/9406-23). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirt- schaftlichen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffentlichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten auf- gestellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsor- gungseimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bürgertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß- geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Abwassergebühren Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsie- gelung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Verän- derungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter http://www.baindt.de/rat- haus-buergerservice/verwaltung/rathaus-online - Rubrik Wasser/Abwasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406- 21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Nikolausmarkt Wir möchten dieses Jahr wieder einen Nikolausmart durchführen, vorbehaltlich der Coronaverordnung zu diesem Zeitpunkt. Der Markt wird nicht wie gewohnt nur auf dem Dorfplatz stattfinden, sondern er wird auch auf den Parkplatz ausgeweitet. Der Plan für die Standplätze wird erst Anfang November erstellt. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Anmeldungen zur Teilnahme werden entgegengenommen. Der diesjährige Nikolausmarkt soll stattfinden am Samstag, den 27. November 2021 von 11 bis 18 Uhr Ein Hinweis Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Oktober 2021 auf dem Rathaus bei Frau Ziegler, Telefon 07502/9406-16 oder per E-Mail: t.ziegler@baindt.de an- zumelden. Diebstähle auf dem Friedhof in Baindt Vermehrt gehen Meldungen bei der Friedhofsverwaltung ein, dass von Gräbern Gegenstände abhandenkommen. Es verschwinden Kerzen, Kerzenhalter, Blumen und an- deres. Sachdienliche Hinweise zu den Diebstählen nimmt die Friedhofsverwaltung, Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de entgegen. Friedhofsverwaltung Abschied Michael Grob Nach mehr als zehn Jahren ist Abwassermeister und Lei- ter der Kläranlage, Michael Grob, in der vergangenen Wo- che von der Verbandsverwaltung des Abwasserzweck- verbandes Mittleres Schussental (AMS) verabschiedet worden. Als Vorsitzender des AMS warf Wolpertswendes Bürgermeister Daniel Steiner in seiner Rede noch einmal einen Blick zurück, auf das Jahr 2011 und den Quereinstieg des damals 20-jährigen Betriebsschlossers ins Klärwe- sen, auf die Herausforderung, als 22-Jähriger die Rolle des Betriebsleiters zu übernehmen – und noch wichtiger: auch auszufüllen. Steiner würdigte Grobs Beharrlichkeit und Fleiß bei den Kursen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, wo er sich über Elektrotechnische Berufspraktika zunächst zur Kläranlagen-Fachkraft und anschließend zum Geprüften Abwassermeister hat aus- bilden lassen. Der als überaus technik- und IT-affin be- kannte Grob habe die Kläranlage über die vergangene Dekade hinweg tadellos geführt, so Steiner in seiner Ab- schiedsrede. Michael Grob wechselt auf eigenen Wunsch in eine größe- re Anlage nach Friedrichhafen, da sich sein persönlicher Lebensmittelpunkt in Richtung Bodensee verschoben hat. Der AMS wünscht Michael Grob von Herzen alles Gute für seine berufliche und private Zukunft. Verbandsvorsitzender Daniel Steiner (li.) bedankte sich beim scheidenden Leiter der Kanzacher Kläranlage Mi- chael Grob unter Anderem mit einer Aufmerksamkeit in Form von Grünem für den neuen Grob’schen Garten. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 09. Oktober und Sonntag, 10. Oktober Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 09. Oktober Engel-Apotheke in Ravensburg, Kirchstraße 3, Tel.: (0751) 2 32 92 Sonntag, 10. Oktober Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Oktober 11.10. Vereinssitzung Schenk-Konrad-Halle mit Terminplanung für 2022 22.10. Blutspenderehrung Schenk-Konrad-Halle 23.10. Wendelinusfest Sulpach 27.10. Seniorentreff Bischof-Sproll-Saal 31.10. Ende der Sommerzeit November 06.11. Feuerwehr Herbstübung 09.11. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 10.11. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 14.11. Volkstrauertag Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Mutige Ritter im Kampf für das Licht Die ersten Wochen des noch jungen Kin- dergartenjahres waren für die Kinder des Waldorfkindergartens Baindts geprägt von Liedern, Geschichten und Spielen der Mi- chaelizeit. Von mutigen Rittern, gefährlichen Drachen sowie Stärke und Mut im Kampf gegen Miß- gunst und alles Böse wurde erzählt und gesungen. Die Kinder verbanden sich bildhaft mit dem Erzengel Michael, der das Gute siegen lässt über die Dun- kelheit. Während sich die jüngeren Kinder der Rosenrotgruppe dem Thema ganz behutsam mit bunten Papierdrachen und ersten Geschichten über Michael und den Drachen näherten, sind die größeren Kinder der Schneeweißchen- gruppe Tag für Tag mehr in der Rolle des mutigen Ritters geschlüpft. Im Michaeli-Reigen haben sie die Königstoch- ter vom Drachen befreit und legten immer wieder fun- kelnde Edelsteine in die Waagschale auf dem Jahres- zeitentisch, um das große Gegengewicht eines dunklen Erdensteines ganz allmählich aufzuwiegen. Mit ganzem Herzen fieberten alle dabei dem Moment entgegen, da die Schönheit und das Gute in der Waagschale endlich siegen würde und sie ihr Michaeli-Fest feiern konnten. Als dieser Tag dann endlich gekommen war, ging es ans Backen und Schmücken. Schwerter sowie kleine Drachen aus süßem Hefeteig verströmten ihren Duft ebenso wie köstliche Marmeladen und das Licht vieler Kerzen erhellte die festlich rot-weiß geschmückten Tische. Die Rosenrot-Kinder lauschten an diesem Tag noch ein- mal der Geschichte von Michael, wurden zur Feier des Tages mit zwei schönen neuen Bilderbüchern beschenkt und jedes Kind durfte am Schluß des Tages ein Säck- chen mit einem schönen und großen Edelstein mit nach Hause nehmen. Die Schneeweißchenkinder hingegen beschritten einer nach dem anderen den Morgenkreis stolz mit einem gro- ßen eisernen Ritterschwert und wurden dabei eifrig das Michaelilied singend begleitet. Nach dem gemeinsamen Festmahl und ein bisschen frischer Luft im Garten war- Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 tete auf sie dann auch noch der Ritterweg, von dem sie in den letzten Wochen so viel gehört hatten. Ein jedes Kind durfte den hohen Berg bezwingen, balancierend auf hohen Balken das Wasser überqueren und durch die Drachenhöhle kriechen. Am Ende des Weges wartete natürlich die verdiente Ehrung einer solchen Heldentat. Kind für Kind nahm stolz seine goldglänzende Krone und sein rotes Edelsteinsäckchen in Empfang. Und so wurden stolze Drachenkämpfer ins Wochenende entlassen, mit dem Licht Michaelis in ihren Augen und Herzen. Zur Information LRA Ravensburg Abfallwirtschaftsamt Verpackungsmüll wird ab 1. Januar 2022 zu Hause ab- geholt – Verteilung der Gelben Tonnen startet! Kreis Ravensburg – Ab dem 1. Januar 2022 wird der Ver- packungsmüll im Landkreis Ravensburg bei den Bürge- rinnen und Bürgern zu Hause abgeholt. Das hatte der Kreistag in seiner Sitzung Ende März entschieden. Jetzt startet die Verteilung der kostenlosen Gelben Tonnen. Den Anfang machen Aitrach, Aichstetten und Leutkirch im All- gäu (ausgenommen Kernstadtbereich). Hier werden die Tonnen ab dem 4. Oktober 2021 verteilt. In den folgenden Wochen erhalten dann auch die Bürgerinnen und Bürger der übrigen Städte und Gemeinden des Landkreises ihre Gelbe Tonne. Der Landkreis informiert darüber fortan wöchentlich über die lokalen Medien und seine Home- page (www.rv.de ). Eine persönliche Benachrichtigung vor Auslieferung der Tonnen erfolgt nicht. Die Verteilung der Tonnen in den Kernstadtbereichen der Städte Leutkirch im Allgäu und Weingarten erfolgt vor- aussichtlich ab Dezember. In den Städten Bad Waldsee, Ravensburg und Isny im Allgäu gibt es in den Kernstadt- bereichen eine Ausnahme von der Gelben Tonne. Dort werden Ende des Jahres Gelbe Säcke verteilt. Verschiede- ne Karten zeigen, welche Stadtgebiete zu den jeweiligen Kernstadtbereichen gehören. Diese können unter www. rv.de abgerufen werden. Die Verteilung der Gelben Vierradtonnen für Mehrfamili- enhäuser und Gewerbebetriebe erfolgt voraussichtlich im Dezember. Grundstückseigentümer/innen und Hausver- waltungen werden gebeten, die angelieferten Tonne bis zum Jahreswechsel entsprechend unterzubringen und ge- gebenenfalls an die einzelnen Wohneinheiten zu verteilen. Die gesamte Verteilung der Gelben Tonnen soll für den Landkreis bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Die Leerung der Tonnen erfolgt frühestens ab 1. Januar 2022 im 14-täglichen Rhythmus. Die Abfuhrtermine wer- den im Abfallkalender des Landkreises bekannt gegeben. Änderungswünsche zur Tonnengröße und Nachlieferun- gen fehlender Tonnen können erst ab dem 1. Februar 2022 berücksichtigt werden. Bevor Änderungen angemeldet werden, empfehlen wir die ersten beiden Abholtermine abzuwarten und Erfahrungen zu sammeln. Verantwortlich für die Verteilung der Tonnen und deren Ab- holung ist die Firma Knettenbrech + Gurdulic aus Türkheim. Wir bitten zu beachten, dass der Landkreis daher keine Änderungen und Reklamationen entgegennehmen kann. Anfragen können an folgende Adresse gerichtet werden: Formular: www.knettenbrech-gurdulic.de > Kontakt > Gel- be Tonne/Gelber Sack E-Mail: lk.ravensburg@knettenbrech-gurdulic.de Telefon: 08245 966570 Weitere wichtige Informationen zur Gelben Tonne stehen auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de > Ihr Anliegen > Abfall > Unsere Abfallentsor- gung > Gelbe Tonne. Allgemeine Infos zur Gelben Tonne: − Ein Wahlrecht zwischen Gelbem Sack oder Gelber Tonne gibt es für die Bürgerinnen und Bürger nicht. Ausnahmen von der Gelben Tonne sind nur in festgelegten Kernstadt- gebieten vorgesehen. - Fortsetzung siehe Seite 9 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Die Städte Bad Waldsee, Ravensburg und Isny i. A. ha- ben sich in Ihren Kernstadtgebieten für eine Erfassung über den Gelben Sack entschieden. Die Bürgerinnen und Bürger der Städte Leutkirch im Allgäu und Weingarten erhalten im Kernstadtgebiet die kleinere 120-Liter-Tonne. Im übrigen Landkreis wird die 240-Liter-Tonne aufgestellt. Wer eine Gelbe Tonne erhält, bekommt keine zusätzlichen Gelben Säcke. − Die Gelbe Tonne wird den Haushalten kostenlos zur Verfügung gestellt. − Neben der 14-täglichen Leerung bzw. Abholung gibt es nur die Möglichkeit, die Leichtverpackungen in den kreiseigenen Entsorgungszentren Ravensburg Gu- tenfurt und Wangen-Obermooweiler abzugeben. Die Leichtverpackungen werden in durchsichtigen Säcken angenommen. Auf den Wertstoffhöfen erfolgt keine Annahme von Gelben Säcke mehr. − Wichtig: Gesammelt werden lediglich Verpackungsab- fälle einschließlich Metalldosen. Sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen wie Plastikspielzeug, Zahnbürsten, Klarsichthüllen usw. dürfen nicht in der Gelben Tonne bereitgestellt werden. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 VORANKÜNDIGUNG Silofolien- und Altreifen-Entsorgung vom 09.11.-11.11. (Dienstag – Donnerstag) 2021 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ring- genbach Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendor Die Folie wird recycelt...damit gebrauchte Folie Rohstoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der An- nahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark ver- schmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Ravensburg-Weingarten BUND veranstaltet einen Streuobstaktionstag für Familien Der BUND Ravensburg-Weingarten lädt am Sams- tag, 09. Oktober 2021 - im Rahmen der landeswei- ten Streuobsttage - zu einer Familienaktion auf der Streuobstwiese nahe der Edith-Stein-Schule (RV) ein. Ab 9:00 Uhr spazieren Klein und Groß bei einer Müllsam- mel-Aktion über die Streuobstwiese. Im Anschluss dar- an wird ein buntes, familienfreundliches Programm mit Spielen und Erlebnisstationen rund um den Lebensraum Streuobstwiese geboten. Dieses findet um ca. 12:00 Uhr mit einem kleinen Vesper seinen Abschluss. Wer mag könnte sogar im Anschluss noch beim Totholzsammeln mithelfen. Anmeldung: Bei Interesse melden Sie sich bitte bis Freitag um 16:00 Uhr unter bund.ravensburg(at)bund.net an. Bitte denken Sie an wetterangepasste Kleidung (das hohe Gras ist morgens feucht) und an Zecken- und Sonnenschutz. Treffpunkt: Streuobstwiese Schulzentrum RV - Treffpunkt ist der Parkplatz der Edith-Stein-Schule Ravensburg. Mit den landesweiten Streuobsttagen möchte der BUND für den besonderen Wert der noch bestehenden Streuobstwiesen sensibilisieren. Heute befindet sich in Ba- den-Württemberg nur noch 90.000 Hektar Streuobstwie- sen, welche jedoch noch immer die größte Streuobstland- schaft Mitteleuropas darstellen – diese gilt es zu schützen. Streuobstwiesen sind ein Musterbeispiel für biologische Vielfalt und ein einzigartiger Lebensraum, den über 5.000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten ihr Zuhause nennen. Sie zählen damit zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Doch nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt profitiert von diesem Lebensraum. Streuobstwiesen liefern uns Menschen über 1.000 verschiedene Obstsorten und leckere Säfte, die in ihrem Geschmack einmalig sind. Au- ßerdem spenden sie Schatten, schützen vor Wind, regulie- ren das Kleinklima und sehen dabei auch noch schön aus. Leider verschwanden in den letzten vier Jahrzehnten rund 80% dieser wertvollen Biotope. Die Pflege von Streuobst- wiesen bedeutet viel Zeit und Arbeit, welche jedoch meist nicht angemessen entlohnt wird. Der Streuobstanbau wur- de daher unwirtschaftlich – Bäume wurden gefällt, Wiesen häufiger gemäht, in Äcker umgewandelt oder gar bebaut. Kunstkreis / kreativer Montag „Kreativ durch die Corona- zeit“ In Baindt gibt es zwei künst- lerisch kreative Vereine. Der Kunstkreis Baindt e.V. u. der kreative Montag. Beide stellen nun im Rathaus ihre Bilder aus, welche in der Coron- azeit entstanden sind. Es muss leider auf eine Vernissage co- ronabedingt verzichtet werden. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Die Bilder können aber während der Öffnungszeiten des Rathauses Mo. U. Do. 8.00 – 12.00 Uhr u. 14.00 – 16.00 Uhr Dienstag 8.00 – 13.00 Uhr u. 14.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr Freitag 7.30 – 12.00 Uhr unter Einhaltung der gültigen Coronabestimmungen be- sichtig werden. Die Ausstellung läuft bis Jahresende Kunstkreis Baindt u. kreative Montag Stiftung St. Franziskus Patroziniumsfeier der Seligen Irmgard ---- ein segensreicher Nachmittag Lieber Herr Pfarrer Staudacher, der Dank gilt vor allem Ihnen, da Sie uns die Lebensgeschichte der Seligen Irm- gard immer wieder auf lebendig vorstellbare Weise, ge- paart mit unglaublichem Wissen über die Namensgeberin unseres Altenzentrums, durch Ihre Worte näherbringen und uns neugierig machen auf die Geschichte dieser au- ßerordentlichen Frau. Die Selige Irmgard war vor ihrem Eintritt in das Kloster Ehefrau und mehrfache Mutter. Sie war eine wohlhabend Frau, die ihren Ehemann sehr früh verlor und viele Tiefen vor allem auch durch die Lebensumstände Ihrer Söhne miterleben musste. Durch den Eintritt in das Kloster wusste sich die Selige Irmgard in eine ganz besondere solidarische Gemein- schaft eingebettet. In Baindt waren die Schwestern sehr selbständig in ihren Entscheidungen wie Sie Herr Pfarrer Staudacher berichteten. Lt. Ihren Recherchen fanden Sie keine einzige Urkunde auf, in welcher der zuständige Abt von Salem seine Zustimmung durch Unterschrift gab; man kann daraus schließen, dass sich die Frauen in der Gemeinschaft so einig waren bei ihren Entscheidungen, dass es keiner Anhörung der Obrigkeit bedurfte. „Gemein- schaft & auch Teilen“, hier in Baindt leben die Frauen in Gemeinschaft. Auch Sie liebe Bewohner*innen leben hier im Altenzent- rum in Gemeinschaft. Es ist oft sehr schwer das Gewohnte hinter sich zu lassen. Eine besondere Gemeinschaft, das wiegt nicht alles, aber dennoch vieles auf. Herr Pfarrer noch ein letzer Satz: „die Predigt war einfach spitze!“, diese Aussage einer Bewohnerin war der Tenor des Nachmittages und über diesen Nachmittag hinaus. Lieber Herr Strobel am Keyboard, liebe Hanna Späth an der Querflöte, ein herzliches Vergelt´s Gott an Sie beide für die klang- voll gespielten Kirchenlieder, die Erinnerungen wachrie- fen und berührten. Wir haben die Musik sehr genossen und auch hier merkten die Bewohn*innen an: „Es war so schön endlich mal wieder singen zu dürfen, das hält Leib und Seele zusammen.“ Liebe Frau Bacher, auch einen besonderen Dank an Sie, die Sie Ihre letzte Patroziniumsfeier in der Seligen Irmgard vor Ihrem wohl- verdienten Vorruhestand mitgestaltet haben. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 In Ihrer Ansprache wiesen Sie darauf hin, dass schwere Corona-Monate hinter uns liegen und es noch deutlicher wurde wie wertvoll es ist in guter Gemeinschaft leben zu können. Ihr besonderer Dank galt unserer Pflege- dienstleitung Frau Andrea Schwarz, die das Team mit außerordentlichen persönlichen Einsatz und organisa- torischem Geschick durch den Corona-Ausbruch im De- zember 2020/Januar 2021 lenkte. Sie sprachen allen aus der Seele als sie anmerkten: „Ganz besonders froh und dankbar sind wir, keine(n) Bewohner*in in dieser Zeit ver- loren zu haben“. Bei wunderschönem Wetter, ein wahrhaft besonderes Geschenk des Tages, unter Einhaltung der derzeit mode- rateren Corona-Regelungen war es ein Genuss mit einem Glas Sekt in fröhlicher, verbundener Gemeinschaft auf unsere Namensgeberin, die Selige Irmgard, anzustoßen. Bei franziskanischem Abendessen „Brottöpfle mit Gulschsuppe/Zwiebelsuppe“, welches später auf den Wohnbereichen gereicht wurden, fand das Fest seinen Ausklang. Besonders auch Dankeschön an unsere ehrenamtlichen Helfer, meine Kolleg*innen des Hauswirtschafts- und Be- treuungsteams sowie an unseren tatkräftigen Hausmeis- ter Herrn Arnold Dornhof. Alle gemeinsam haben zum guten Gelingen beigetragen. Dank sei Gott für den gesegneten Nachmittag. Ein Wunsch noch: 2022 soll wieder ein Patroziniumsfest mit vielen Gästen werden. Danke, dass Sie der Seligen Irmgard trotz der Coronaum- stände so treu verbunden sind und bleiben! Altenzentrum Selige Irmgard, Dagmar Beck, Verwaltung & Sozialdienst Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg, Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 09. Oktober – 17. Oktober 2021 Gedanken zur Woche Die Spur Gottes Die Geschöpfe sind gleichsam Eine Spur der Fußstapfen Gottes, an denen man seine Größe, Macht und Weisheit sehen kann. Johannes vom Kreuz Samstag, 09. Oktober 18.30 Uhr Baindt –Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Familie Gisi, Familie Merk, Familie Asberger) Sonntag, 10. Oktober – 28. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Hannah Maria und Lara 14.00 Uhr Baindt – Taufe von Liliana Dienstag, 12. Oktober 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Mittwoch, 13. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 14. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 19.30 Uhr Baienfurt – Planungstreffen für Familiengot- tesdienste 2022 im Gemeindehaus in Baienfurt Freitag, 15. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard (nicht öffentlich) Samstag, 16. Oktober 18.30 Uhr Baienfurt –Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 17. Oktober – 29. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zum Heiligleiberfest (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Kurt Brug- ger, Familie Dobler, Familie Hegel, Helene und Adelbert Steinhauser, Rosemarie Sterk) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Noah 17.00 Uhr Baienfurt – Rosenkranzandacht in Binningen 19.00 Uhr Baindt – Bußfeier „Night n´pray“ für alle Firm- linge (nicht öffentlich) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunion 2022 in Baindt Vorhinweis: Die Schüler und Schülerinnen der dritten Klassen sind herzlich eingela- den zur Vorbereitung und Feier der Hei- ligen Erstkommunion am Sonntag, 01. Mai 2022 in Baindt. Der erste Elternabend dazu findet am Mittwoch, 24. November um 20.00 Uhr im Bischof-Spro- ll-Saal in Baindt statt. Bitte merken Sie sich schon mal diese beiden Termine vor. Nähere Informationen und die Einladungen dazu werden Sie noch schriftlich erhalten. Endlich im Ruhestand – und dann? Impulse beim Bre- zelfrühstück Am Samstag, 09.10.2021 veranstaltet die Katholische Er- wachsenenbildung Kreis Ravensburg in Kooperation mit dem Seniorentreff ein thematisches Brezelfrühstück mit dem Thema „Endlich im Ruhestand – und dann?“. Der Kurs findet von 10 bis 13 Uhr in den Räumen der Katho- lischen Erwachsenenbildung in der Allmandstraße 10 in Ravensburg statt. Er kostet 20 €. Eine Anmeldung ist un- bedingt erforderlich. Die Türe am Arbeitsplatz fällt zu: Das war der letzte Ar- beitstag, ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Was kommt nun? Viele Neu-Ruheständler gehen mit gemischten Ge- fühlen in den „Urlaub ohne Ende“. Das Leben ohne Arbeit kann sich die Generation 65† oft nicht vorstellen. Auf der einen Seite steht die Freude über die viele freie Zeit und den Wegfall von Arbeitsdruck und Terminen, auf der an- deren Seite kommen Bedenken auf, diese Zeit nicht mehr mit sinnvollen Aufgaben füllen zu können, nicht mehr gefordert zu sein, weniger Anerkennung zu bekommen. Was können Neu-Rentner tun, damit ihnen im Ruhestand nicht die Decke auf den Kopf fällt? Darüber wollen die Teilnehmer zusammen mit der Elvira Bernet-Gschwind, Team- Trainerin und Referentin für Kommunikation, und der Sozialpädagogin Sabine Zinke vom Seniorentreff Ravensburg e.V. bei einem Brezelfrühstück ins Gespräch kommen. Eine Anmeldung ist über die Webseite www.keb-rv.de, per E-Mail über info@keb-rv.de und telefonisch unter der Nummer 0751/3616130 bei der Geschäftsstelle der Katholischen Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e.V. erforderlich. Für die Veranstaltung gilt die Regel getes- tet-geimpft-genesen Mobbing an Schulen - was ist zu tun? Mobbing ist nach einer Bertelsmann- Studie ein verbreite- tes Phänomen an Schulen. Durch Ausgrenzung, Beschä- mung, falschen Behauptungen und auch körperlichen Attacken wird vom/von Täter(n) regelmäßig Druck aus- geübt, was beim Opfer zu deutlich sichtbaren Verhalten- sänderungen führt. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kinder, die gemobbt werden ziehen sich zurück, wollen nicht mehr in die Schule gehen, haben Bauchschmer- zen, Kopfweh und zeigen sich angespannt, freudlos und ängstlich. Täter und Opfer brauchen in dieser Situation Unterstüt- zung von den Lehrerinnen und Lehrern und ebenso auf- merksame Begleitung und Verständnis von den Eltern. Der Referent war jahrelang Gewaltpräventionsberater im Bereich des RP Tübingen und kann anhand zahlreicher Fälle entsprechende Lösungsstrategien aufzeigen. Dazu laden wir am Mittwoch, 20. Oktober 2021 um 19:30 Uhr herzlich nach 88239 Wangen-Deuchelried, Am Knö- bele 25 in die Grundschule eingeladen. Referent ist Manfred Faden, pädagogischer Berater. Herzliche Einladung an alle Interessierten: Eltern (Väter und Mütter), Großeltern, Pädagogen usw... Auch Ge- schiedene bleiben Eltern! Unter Einhaltung der aktuellen Corona-Vorschriften. Eintritt frei. Um eine Spende wird gebeten! Buswallfahrt zu Bruder Klaus nach Flüeli Vertrau mir – Ich bin da Zur 54. Diözesanwallfahrt nach Flüeli (SCHWEIZ) am 6. und 7. November 2021 sind alle VKL-Mitglieder und Interessierte herzlich eingeladen. Da das Jahr 2021 wieder sehr besondere Herausforderungen mit sich ge- bracht hat, möchten wir das Thema „Vertrau mir – Ich bin da“ ins Zentrum stellen. Bruder Klaus hat die Zuversicht folgendermaßen in Worte gefasst: „Wer allzeit sein Ver- trauen in Gott setzt, wird nicht verlassen“. Der Friedensheilige Bruder Klaus ist Schutzpatron und Vorbild für das Landvolk. Vor rund 600 Jahren hat der Heilige seinem „normalen Leben“ den Rücken gekehrt, um sich voll und ganz der Aufgabe zu widmen, Gott und den Menschen zu dienen. Er zog sich zurück in ein Ein- siedlerhaus (seine Klause), um ein gottgefälliges Leben zu führen. Wegen seiner Weitsicht war er aber auch als Politikberater sehr geschätzt. Per Bus führt die Reise zunächst nach Einsiedeln, dem bedeutendsten Marienwallfahrtsort in der Schweiz. Wer körperlich fit ist, kann die Strecke von St. Jakob nach Flüeli zu Fuß zurücklegen (etwa drei Stunden Gehzeit, unbefes- tigte Wege, viele Höhenmeter sind zu überwinden). In der Kirche von Sachseln, der Grabeskirche von Bruder Klaus, wird eine Heilige Messe gefeiert. Stimmungsvoll endet der Abend mit einer Lichterprozession in Flüeli und einer stillen Anbetung in der oberen Ranftkapelle. Übernachtet wird in Hotels der näheren Umgebung. Termin: Sa 6. - So 7.11.2021 (Diese Fahrt kann nur unter Vorbehalt stattfinden.) Kosten: 183 € für VKL-Mitglieder, 198 € für Nicht-Mitglie- der, 93 € für Kinder und Studenten. Zuschlag für Einzelzimmer: € 50,-. Nur wer sich verbind- lich für ein Einzelzimmer anmeldet, hat auch einen Anspruch darauf. Leistungen: Im Preis enthalten sind Busfahrt, eine Über- nachtung in guten Hotels, alle Mahlzeiten von Samstag- mittag bis Sonntagmittag und jeweils ein Getränk zum Essen. Die Abfahrtsorte und -zeiten werden nach Anmel- deschluss bekannt gegeben. Anmeldeschluss ist Freitag 8. Oktober 2021. Bei Interesse melden Sie sich bitte an beim: Verband Ka- tholisches Landvolk, Jahnstr. 30, 70597 Stuttgart, Tel: 0711 9791 4582/4583/4584, E-Mail: vkl@landvolk.de Bitte beachten Sie: Aufgrund der Corona-Pandemie findet auch die Wallfahrt unter den Vorgaben der dann aktuellen Verordnungen statt. Daher sind Pro- grammänderungen, Teilnehmerbegrenzungen, Absage der Wallfahrt und bei erhöhtem Aufwand Kostenän- derungen möglich. Stress lass nach – loslassen und einfach sein! Ein Vorsorgeseminar Stress entsteht im Kopf. Wenn sich Ansprüche von außen und von innen, vom eigenen Antrieb her, verbünden, dann bahnt sich eine Überforderung und Erschöpfung an. Die meisten Menschen reduzieren in dieser Situation alles, was nicht unbedingt sein muss. Sie vernachlässigen ihre Erholung, ihre Familie, das Spielen, ihre Freunde, ihre Hobbys, also alles, was einen Ausgleich schaffen würde. Wir beleuchten die Hintergründe dieser selbstzerstörerischen Dynamik und nehmen persönliche Kraftquellen in den Blick. Nur eine radikale Haltungsänderung schafft Abhilfe: Loslassen und einfach sein. Die Auszeit im Kloster Neresheim eröffnet Ihnen wieder Zeit und Raum, sich selbst wahrzunehmen und Kraft zu schöpfen. Termin: 29. - 30. Oktober 2021 Freitag 18:00 Uhr bis Samstag 17:00 Uhr Referentin: Martha Higler-Kühner, Kreative Leibtherapeutin, Kunsttherapeutin und Burnout-Coach Ort: Tagungshaus Kloster Neresheim Kosten: Für KAB-Mitglieder und diejenigen, die es im Seminar werden: 75,00 Euro im DZ; 85,00 Euro im EZ Für Nichtmitglieder 115,00 Euro im DZ; 125,00 Euro im EZ Anmeldung: bis spätestens 06. Oktober 2021 per Mail an kab@blh.drs.de Veranstalter: KAB Frauen und Gesundheit Allmandstr. 10, 88212 Ravensburg Tel.: 0751 - 21040 Stress lass nach – loslassen und ein- fach sein! Ein Vorsorgeseminar Stress entsteht im Kopf. Wenn sich An- sprüche von außen und von innen, vom eigenen Antrieb her, verbünden, dann bahnt sich eine Überforderung und Erschöpfung an. Die meisten Menschen reduzieren in dieser Situation alles, was nicht unbedingt sein muss. Sie vernachlässigen ihre Erholung, ihre Familie, das Spielen, ihre Freunde, ihre Ho- bbys, also alles, was einen Ausgleich schaffen würde. Wir beleuchten die Hintergründe dieser selbstzerstörerischen Dynamik und nehmen persönliche Kraftquellen in den Blick. Nur eine radikale Haltungsänderung schafft Abhil- fe: Loslassen und einfach sein. Die Auszeit im Kloster Ne- resheim eröffnet Ihnen wieder Zeit und Raum, sich selbst wahrzunehmen und Kraft zu schöpfen. Termin: 29. - 30. Oktober 2021 Freitag 18:00 Uhr bis Samstag 17:00 Uhr Referentin: Martha Higler-Kühner, Kreative Leibt- herapeutin, Kunsttherapeutin und Bur- nout-Coach Ort: Tagungshaus Kloster Neresheim Kosten: Für KAB-Mitglieder und diejenigen, die es im Seminar werden: 75,00 Euro im DZ; 85,00 Euro im EZ Für Nichtmitglieder 115,00 Euro im DZ; 125,00 Euro im EZ Anmeldung: bis spätestens 06. Oktober 2021 per Mail an kab@blh.drs.de Stress lass nach – loslassen und einfach sein! Ein Vorsorgeseminar Stress entsteht im Kopf. Wenn sich Ansprüche von außen und von innen, vom eigenen Antrieb her, verbünden, dann bahnt sich eine Überforderung und Erschöpfung an. Die meisten Menschen reduzieren in dieser Situation alles, was nicht unbedingt sein muss. Sie vernachlässigen ihre Erholung, ihre Familie, das Spielen, ihre Freunde, ihre Hobbys, also alles, was einen Ausgleich schaffen würde. Wir beleuchten die Hintergründe dieser selbstzerstörerischen Dynamik und nehmen persönliche Kraftquellen in den Blick. Nur eine radikale Haltungsänderung schafft Abhilfe: Loslassen und einfach sein. Die Auszeit im Kloster Neresheim eröffnet Ihnen wieder Zeit und Raum, sich selbst wahrzunehmen und Kraft zu schöpfen. Termin: 29. - 30. Oktober 2021 Freitag 18:00 Uhr bis Samstag 17:00 Uhr Referentin: Martha Higler-Kühner, Kreative Leibtherapeutin, Kunsttherapeutin und Ort: Tagungshaus Kloster Neresheim Kosten: Für KAB-Mitglieder und diejenigen, die es im Seminar werden: 75,00 Euro im DZ; 85,00 Euro im EZ Für Nichtmitglieder 115,00 Euro im DZ; 125,00 Euro im EZ Anmeldung: bis spätestens 06. Oktober 2021 per Mail an kab@blh.drs.de Veranstalter: KAB Frauen und Gesundheit Allmandstr. 10, 88212 Ravensburg Tel.: 0751 - 21040 Veranstalter: KAB Frauen und Gesundheit Allmandstr. 10, 88212 Ravensburg Tel.: 0751 - 21040 Stricken für Nepal: Der KDFB sammelt wieder Wolle um für die Schule „Bhamti Bhandar“ Wollmützen, Pullover, Pullunder zu Stricken. Ihre Woll- spenden nehmen wir gerne entgegen. Ab- zugeben bei Rosmarie Gierer, Baienfurt, Alte Poststr. 63, Tel. 47426. Herzlichen Dank. Dienstag, 12.10.21 18.30 Uhr Roland Roth von der Wetterwarte Süd am Dienstag, 12.10.2021 um 18.30 Uhr im kath. Gemeindehaus Baienfurt, Berga- treuter Str. 6. Thema: „der tägliche Wetterbericht am (oberschwäbi- schen) Himmel... eine informativ-vergnügliche-unterhaltsame-heitere Rei- se durch die Wetterwelt. Früher waren es vor allem die Landwirte, die durch die Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Bewegung der Wolken eine Wettervorhersage machen konnten. Sie wussten, dass es Gewitter gibt, wenn die Haufenwolken oben ausfransen. Dass es innerhalb von 24 bis 36 Stunden regnet, wenn Eis- oder Federwolken aufkommen, der Luftdruck gleichmäßig sinkt und der Wind auf Südwest dreht. Wir freuen uns sehr, dass Herr Roth für uns diesen sehr interessanten Vortrag hält. Coronabedingt ist das Platzangebot reduziert. Die Teil- nehmer müssen mit Namen und Telefon Nr. notiert werden. Bitte Mund- Nasenschutz nicht vergessen! Es gelten die 3 G Regeln! Kosten: 5,00 Euro Mittwoch: 13.10.21 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Samstag, 30.10.2021 wir feiern 100 Jahre Zweigverein Baienfurt 18.30 Uhr Abendmesse Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heile du mich, HERR, so werde ich heil; hilf du mir, so ist mir geholfen. Jer 17,14 Sonntag, 10. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kirchenchor Dienstag, 12. Oktober 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis im Ev. Gemein- dehaus (3-G-Regel) Mittwoch, 13. Oktober 15.00 Uhr– Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus 16-00 Uhr Gruppe 1 16.00 Uhr– Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus 17.00 Uhr Gruppe 2 Sonntag, 17. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Hauptsache gesund. – So höre ich es oft, wenn ich Ge- burtstagskindern aus der Gemeinde meine Glück- und Segenswünsche überbringe. Den Wert der Gesundheit entdecken wir dann am stärks- ten, wenn sie gefährdet ist, wie wir es in den vergangenen beiden Jahren sogar als ganze Gesellschaft erlebt haben. Hauptsache gesund. – So einleuchtend das klingt, weil wir ohne Gesundheit ja auch die anderen schönen Din- ge kaum genießen können, so kurzsichtig ist es doch zugleich. Unser Spruch für die Woche lässt uns weiter schauen: Hauptsache von Gott geheilt, von Gott berührt und ver- ändert: Hauptsache gesegnet. In diesem Sinne wünsche ich uns auch in den Tagen, die uns nicht gefallen, weil Krankheit und Schwierigkeiten uns einschränken, die Erfahrung, dass Gott auch dann bei uns ist, uns durchträgt, hilft und heilt. Gottes Segen dafür! – Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Wegen eines Defekts bei der Tonaufnahme gab es am vergangenen Sonntag kein Live-Streaming. Ab nächstem Sonntag wird das Problem behoben sein. _________________________ Wir suchen Verstärkung Für die Steuerung des Live-Streamings suchen wir Interessierte, es sind keine technischen Vorkenntnisse als Voraus- setzung nötig. Jörg Stratmann bietet am Sonntag 10. und 17. Oktober, jeweils ab 9.30 Uhr eine kurze Einführung in die Bedienung an. Wir freuen uns über Menschen, die unser Live-Streaming-Team bereichern, und dadurch weiterhin möglich machen. _________________________ Erntedank Mit vielen bunten Luftballons, die unseren Dank für Obst und Gemü- se nach oben tru- gen, feierten am Sonntag Groß und Klein in der Evan- gelischen Kirche in Baienfurt das Ern- tedankfest. Die Freude über das Gelingen, aber auch die Klage über die Ernteausfälle und Misserfolge sind bei Gott an der richtigen Adresse. Das Vertrauen, dass er uns alles zum Guten gedeihen lässt, war der biblische Tenor im Rückblick auf das Ern- tejahr und im Ausblick auf die Zeit, die vor uns liegt. _________________________ Zum Heimgang von Werner Löffler In großer Dankbarkeit für seinen Einsatz für unsere Kir- chengemeinde, besonders beim Umbau unseres Gemein- dehauses, erinnern wir uns an Werner Löffler, der am 30. September verstorben ist. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Wir vertrauen den Verstorbenen und die Angehörigen in ihrer Trauer dem lebendigen Gott an. Wir halten uns an die Zusage von Jesus, der uns gesagt hat: „Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt.“ Im Namen der Evangelischen Kirchengemeinde Baien- furt-Baindt, Pfr. Martin Schöberl _________________________ Hallo, liebe Mitglieder unseres Seni- orenkreises, endlich ist es wieder so- weit und wir können uns wie ge- wohnt an jedem zweiten Dienstag im Monat treffen. Ich freue mich da- rauf, Sie wieder zu sehen und nach der langen Pause gibt es bestimmt viel zu erzählen. Gäste sind wie immer herzlich willkommen, es gelten die 3-G-Regeln (geimpft, genesen, getestet) und bringen Sie bitte ihre Masken mit. Also, nicht vergessen, Dienstag, 12. Oktober, 14.30 Uhr, Seniorenkreis im ev. Gemeindehaus _________________________ EINLADUNG zum VORTRAG „Sicher Unterwegs – Ge- walt gg. Frauen im öf- fentlichen Raum“ mit der Kriminaloberkommissarin SIGRID BLENKE Der „Evangelische Frauenkreis der Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt“ lädt herzlich zur Präventionsveran- staltung der Polizei „Sicher Unterwegs - Gewalt gg. Frauen im öffentlichen Raum“ ein. Gerade in der dunkle- ren Jahreszeit fühlen sich Frauen nicht wohl dabei, in der Öffentlichkeit allein unterwegs zu sein. Und leider geben Sexualstraftaten und Diebstähle immer wieder Anlass dazu. Wie sicher sind Frauen in Ravensburg und Umge- bung? Wie erkenne ich eine gefährliche Situation und wie kann ich mich schützen? Dazu möchten uns Kriminalober- kommissarin Sigrid Blenke und Kriminalhauptkommissar Florian Suckel vom Referat Prävention des Polizeipräsi- diums Ravensburg in Weingarten Auskunft erteilen und Tipps geben. Wie soll ich mich verhalten, um sicher nach Hause zu gelangen? Ich finde ein wichtiges Thema. Um Anmeldung im Pfarramt Öschweg wird gebeten Mail an: pfarramt.baienfurt@elkw.de oder Tel.: 0751 43656 Der Vortrag findet statt am Mittwoch, den 20.10.2021 um 19:00 Uhr im Gemeindehaus Öschweg 30 in Baienfurt Es gelten die 3 G geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet Für den Frauenkreis Petra Neumann-Sprink _________________________ Achtung: Ab sofort wollen wir uns wieder im Bonhoeffersaal in Baindt treffen, nachdem es nun herbstlich wird. Es gilt die REGEL: geimpft oder genesen. Bitte die Bescheinigungen vorlegen. Am 11.10.2021 dürfen wir Renate Volz begrüßen. Sie wird mit uns meditativ mit Bleistift und Filzstift zeichnen. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier ein Beispiel. Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Oktober 2021 11.10. Renate Volz: Zentangle: Zauberhafte Moti- ve gegen den Stress! Bleistift und Filzstift 18.10. Sonja Tratzyk: Der Tisch ist gedeckt - Futterg- lockefür Vögel - Serviettentech- nik 25.10. Walter Feil: Zweige und Herbstblätter - Aquarell oder Acryl November 2021 8.11. und 15.11. 29.11. Monika Franz: Encaustik - Mit dem Zufall spie- len - Ölkreide und Bügeleisen Hans Meinert: Gesichter in Collage - Teil 1 und Teil 2 Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ „Kreativ durch die Coronazeit„ In Baindt gibt es zwei künstleri- sche kreative Vereine. Der Kunstkreis Baindt e.V. u. der Kreative Montag.Beide stellen nun im Rathaus ihre Bilder aus, welche in der Coronazeit ent- standen sind. Es muss leider auf eine Vernissage coronabedingt verzichtet werden. Die Bilder können aber wäh- rend der Öffnungszeiten des Rathauses Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Mo. und Do. 8.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Dienstag 8.00 – 13.00 und 14.00 – 18.00 Mittwoch 8.00 – 12.00 Freitag 7.30 – 12.00 unter Einhaltung der gültigen Coronabestimmungen be- sichtig werden. Die Ausstellung läuft bis Jahresende Kunstkreis Baindt und Kreativer Montag _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Bericht Jahreshauptversammlung 2021 Am 01.10.2021 fand in der Schenk-Konrad-Halle die Jah- reshauptversammlung des SV Baindt statt. Der Vorsitzen- de Wolfgang Schneider konnte 34 Mitglieder begrüßen. Er berichtete über die Aktivitäten des Vereinsrates und lobte die sehr gute Arbeit in den einzelnen Abteilungen. Auf Anfrage des Vorsitzenden äußerte sich Frau Bür- germeisterin Rürup zu dem Antrag des SV Baindt, den renovierungsbedürftigen roten Hartplatz in ein Kunstra- senspielfeld umzubauen. Aus dem Kassenbericht ging hervor, dass der SV Baindt sehr solide wirtschaftet. Nach den Berichten der Abteilungsleiter/innen wurde Gustav Ichters in Anerkennung seiner langjährigen ehren- amtlichen Tätigkeit und seiner großen Verdienste für die Abteilung Fußball die Ehrenmitgliedschaft im SV Baindt verliehen. Frau Bürgermeisterin Rürup führte die Entlastung des Vorstands durch und leitete die Wahlen. Folgende Vor- standsmitglieder wurden dabei wieder gewählt. Vorsitzender Wolfgang Schneider Stellvertretender Vorsitzender Ralf Mischkowski Kassierer Stefan Boenke Schriftführerin Celia Mischkowski Die Kassenprüfer Jutta Raubald und Walter Nägele wur- den ebenfalls für ein weiteres Jahr gewählt. Bei der Aussprache wurden von den Mitgliedern Fragen zur Nutzung der Umkleidekabinen in der Sporthalle und zur Homepage des SV Baindt gestellt. Geschäftsbericht des Vorsitzenden Guten Abend meine sehr geehrten Damen und Herrn, hallo liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, herzlich Willkommen zur Jahreshauptversammlung des SV Baindt Mein besonderer Gruß gilt Frau Bürgermeisterin Rürup sowie unseren Ehrenmitgliedern Albert Vollmer und Heinz Reinhart. Helmuth Boenke hat sich für heute Abend ent- schuldigt, da er im Urlaub ist. Herzlich begrüßen darf ich auch Larissa Fetscher, unser neues Mitglied im Vereinsrat. Sie wurde am 11.09.2021 zur neuen Abteilungsleiterin des Alpin Teams gewählt. Aus gegebenem Anlass möchte Sie gleich zu Beginn da- ran erinnern die ausgehängten Corona-Regeln einzu- halten. Die Einladung zu unserer heutigen Mitgliederversamm- lung wurde satzungsgemäß im Baindter Amtsblatt ver- öffentlicht. Es sind keine Anträge von Mitgliedern bei mir eingegangen. Zum Gedenken an unsere Verstorbenen bitte ich Sie, sich zu erheben. Coronabedingt konnte die JHV nicht wie ursprünglich geplant am 19. März 2021 stattfinden. Die Corona-Pandemie hatte und hat immer noch Auswir- kungen auf den Trainings- und Übungsbetrieb, auf den Spielbetrieb und die Nutzung der Vereinsräume. Mein herzlicher Dank gilt allen, die durch ihr Engagement z.B. durch Erstellen von Hygieneplänen es ermöglicht haben, dass wieder ein geregelter Sportbetrieb möglich ist. Zu- dem nochmals mein dringender Aufruf, dass sich alle im SV Baindt an die Corona-Regeln halten. Nach dieser Vorbemerkung, komme ich zum eigentlichen Geschäftsbericht. Der Sportverein Baindt hat Stand 29.09.2021 859 Mitglie- der. 38 % Fußballer, 7 % Tischtennisspieler, 20 % Skifahrer, 32 % Turner und 3 % Orientierungsläufer. 2016 hatten wir zu Jahresanfang noch 981 Mitglieder. Dies bedeutet einen deutlichen Rückgang von über 12 % in 5½ Jahren. Wir müssen uns gemeinsam überlegen mit welchen Maßnahmen wir diese Entwicklung stoppen bzw. umkehren können. Seit der letzten Jahreshauptversammlung am 09.10.2021 fanden 7 Vereinsratssitzungen und 1 Vorstandssitzung statt. Bei diesen Sitzungen wurden folgende Themen behandelt: • Terminplanung 2021 • Beitragseinzug 2021 • Verteilung der Mitgliedsbeiträge an die Abteilungen nach Verteilungsschlüssel • Umstieg auf pro-WINNER ONLINE Version 14 mit den Modulen Webportal und Kursverwaltung. Bis Ende Oktober wollen wir pro-WINNER ONLINE einführen. Pro-WINNER ONLINE ist eine Cloud-ba- sierte Vereins-Software. Mit dem Modul Webportal wird es allen Mitgliedern ermöglicht, sich über das Internet einzuloggen um Mitgliedsdaten selbst zu ändern. Ebenfalls sollten hier Anmeldung und Kündigung möglich sein. Mit dem Modul Kursverwaltung soll künftig die An- meldung zu Skikursen über das Internet möglich sein. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 • Trainingsbetrieb sowie die Benutzung von Ver- einsraum und Geschäftsraum unter Berücksichtigung der Corona-Verordnung war ebenfalls ein Thema in den Vereinsratssitzungen. • Förderanträge für die Sanierung der Flutlichtanlage am Schulsportplatz mussten vom SV Baindt beim WLSB und BMU gestellt werden • In diesem Zusammenhang musste eine Nutzungsver- einbarung Sportstätten zwischen Gemeinde und SV Baindt ausgearbeitet und verabschiedet werden. • Wahl des Vorsitzenden • Wie machen wir das Amt des Vorsitzenden attrakti- ver? • Wie können wir die Kandidaten/innen-Suche verbes- sern? • Wie gestalten wir die Übergangszeit bis zur JHV am 18.03.2022? • Wie gestalten wir die Wahl des Vorsitzenden bei der JHV am 1.10.2021? • Der Vereinsrat hat die heutige Jahreshauptversamm- lung des Gesamtvereins organisiert. Über 100 ehrenamtliche Funktionäre, Trainer, Übungslei- ter und weitere Helfer leisten jährlich ca. 15.000 Arbeits- stunden. Mit diesem großartigen Engagement sorgen sie dafür, dass Mitglieder jeglichen Alters in Baindt Sport treiben können. Die Abteilung Fußball bietet Wettkampfsport im Herren- fußball, Frauenfußball, Jugendfußball und AH-Fußball. Über 20 ehrenamtliche Jugendtrainer und Helfer betreu- en 130 fußballbegeisterte Jungen und Mädchen von F bis A-Jugend. Sie bringen den Kindern und Jugendlichen ne- ben den rein fußballerischen Fähigkeiten vor allem auch Teamgeist und Fairness bei, was für die Entwicklung der Persönlichkeit sehr wichtig ist. Zum abwechslungsreichen Freizeitsportangebot der Ab- teilung Turnen gehören Frauenturnen, Eltern-Kind-Tur- nen, verschiedene Kinderturngruppen, Fitnesstraining unter dem Motto „Fun & Fit“ sowie Jedermann-Sport. Vor kurzem ist noch ein Athletik-Training hinzugekommen. 180 Kinder im Alter von 2 bis 10 Jahren nehmen in ver- schiedenen Altersgruppen am Kinderturnen teil. 11 Übungsleiterinnen gestalten ein vielfältiges Bewegungs- angebot. Dabei sollen die koordinativen Fähigkeiten und die motorischen Grundlagen der Kinder geschult werden. In der Abteilung Tischtennis kann man sowohl Wett- kampfsport in verschiedenen Mannschaften, als auch Freizeitsport in der Hobbygruppe betreiben. Mit viel Enthusiasmus versuchen 2 hochqualifizierte Trai- ner die Jugendarbeit wieder zu beleben. Derzeit nehmen ca. 10 Jugendliche regelmäßig am Tischtennis-Training teil. Das umfangreiche Sportangebot der Abteilung Alpin Team umfasst folgende Aktivitäten: Saisonal Skigymnas- tik, Ski- und Snowboardkurse, Skiausfahrten und Skifrei- zeiten, Skitouren, Bergwandern, Radtouren sowie ganz- jährig Fitness und Aerobic. Die Ski- und Snowboardkurse des Alpin Teams haben weit über die Baindter Ortsgrenzen hinaus einen her- vorragenden Ruf. Ca. 50 sehr gut ausgebildete Skilehrer führen Skikurse durch, die inzwischen, wenn nicht von Corona oder Schneemangel verhindert, von über 300 Skikursteilnehmern besucht werden. Ohne die ehrenamtlichen Trainer, Jugendtrainer, Übungs- leiter, Skilehrer, Ausschussmitglieder und sonstige Helfer wäre ein so umfangreiches Sportangebot nicht möglich. Wir denken, dass dies ein wichtiges Angebot für die Ge- sundheit und das soziale Miteinander von Kindern bis zu den Seniorinnen und Senioren ist. Neben dem ehrenamtlichen Engagement werden für dieses Sportangebot natürlich auch Sportanlagen und Gemeinschaftsräume benötigt. Mit der Überlassung der neu renovierten Sporthalle, den vorhandenen Rasen- sportplätzen, dem Vereins- und Geschäftsraum werden wir von der Gemeinde bereits sehr gut unterstützt. Das wissen wir auch sehr zu schätzen. Was uns aber fehlt ist ein Kunstrasenspielfeld für das Fußballtraining allgemein und den Jugendfußballspiel- betrieb. Dadurch sind wir aktuell gezwungen bei Bedarf auf den Kunstrasenplatz in Baienfurt auszuweichen, was viele Probleme mit sich bringt. Nach einem Meinungsaustausch mit Vertretern aller Ge- meinderatsfraktionen haben wir am 30.08.2020 den Antrag an die Gemeinde Baindt gestellt, dass der renovie- rungsbedürftige rote Hartplatz in ein Kunstrasenspielfeld in der Größe von 76 m x 54 m umgebaut wird. Wir wissen, dass es um viel Geld geht, aber die Mitglieder des SV Baindt machen über 16% der Baindter Bürger- schaft aus und tragen als Steuerzahler nicht unwesentlich zur Finanzierung der Gemeinde bei. Vielleicht kann man ja auch bei der Pflege der Rasenplät- ze Geld eingespart werden – z.B. durch die Anschaffung eines Mähroboters. Der SV Baindt beantragt, dass die Beschlussfassung über diesen Antrag in öffentlicher Sitzung erfolgt. Frau Rürup ich möchte Sie bitten, dass Sie uns zum Sta- tus des Antrages informieren. Gerne sofort oder auch beim TOP Aussprache. Ein weiterer Punkt zum Thema Geld. Wir hatten vor über 10 Jahren die letzte Beitragserhöhung auf 50,-- € für die Einzelmitgliedschaft Erwachsene. Bisher sind wir mit den Beiträgen durch hohe Ausgabendisziplin klargekom- men. Für die nächsten Jahre erwarten der Gesamtverein und auch die Abteilungen steigende Ausgaben. Deshalb müssen wir uns über eine moderate Beitragserhöhung bis zur nächsten JHV beschäftigen. Uli Geggier hat ein- mal die Beiträge von 7 vergleichbaren Sportvereinen aus der Region zusammengestellt. Dabei ergibt sich für die Einzelmitgliedschaft Erwachsener ein Betrag von durch- schnittlich 80,-- € gegenüber 50,-- € im SV Baindt. Nach über 8 Jahren Amtszeit als Vorsitzender ist es für mich an der Zeit, den Akku wieder aufzuladen. Zudem bin ich der Meinung, dass es der Vorstandschaft bzw. dem Vereinsrat guttut, wenn ein neuer Kopf an der Spitze für frischen Wind sorgt. Deshalb wollte ich heute Abend eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger präsentieren. Leider haben wir bisher niemanden gefunden. Daraufhin habe ich mich mit dem Vereinsrat beraten und wir sind zu dem Ergebnis gekommen, die Arbeitsauftei- lung im Vorstand zu verbessern. Der Schriftverkehr wird künftig soweit möglich komplett von der Schriftführerin Celia Mischkowski übernommen. Die Frauenvertreterin Petra Kowal kümmert sich selbst- ständig darum, dass wir bis Ende des Jahres von allen Übungsleitern im Kinder- und Jugendbereich erweiterte Führungszeugnisse haben. Das Schutzkonzept „Prävention gegen sexualisierte Ge- walt“ mit den Bausteinen: Ehrenkodex, Schutzvereinba- rung, Elternbrief, Erweitertes Führungszeugnis, Interven- tionsleitfaden und Informationen auf unserer Homepage soll somit zum Abschluss gebracht werden. Ralf Mischkowski stellt ein Gremium zusammen, dass die Kandidatensuche für das Amt des Vorsitzenden forciert. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Zudem hoffe ich, dass Thomas Broszeit und Elmar Bue- mann das Thema Sportanlagen und Vereinsräume wei- terhin mit großem Engagement unterstützen. Diese Arbeitsaufteilung war und ist für mich die Voraus- setzung, dass ich mich für eine Übergangszeit bis zur nächsten Jahreshauptversammlung am 18.03.2022 als Vorsitzender zur Verfügung stelle. Wenn sich längerfristig kein Vorsitzender findet, hätte dies ernste Konsequenzen. Der Rest dieses Geschäftsberichts und die Berichte der einzelnen Abteilungen werden in den nächsten Ausgaben des Amtsblatts veröffentlicht. Wolfgang Schneider, Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Juniorinnenfußball B-Juniorinnen - Verbandsliga: SV Deuchelried : SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) 2:1 In einem eher chancenarmen statt- findenden Spiel waren zunächst die beiden sechser und die Viererkette im Mittelpunkt, die kaum Torchancen zuließen und wenn doch einmal was durchkam war unsere Torfrau Tabea L. ein sicherer Rückhalt. Andererseits wurde bei Ballge- winn schnell nach vorne gespielt und so kamen wir auch zu einigen hochkarätigen Torchancen durch Emma und Tabea S., wo uns aber wieder die Kaltschnäuzigkeit vor dem Tor fehlte. Unglücklicherweise liefen wir dann in ei- nen Konter, den Deuchelried mit ihrer ersten Großchance in der 24. Minute eiskalt abschloss. Wir ließen uns nicht aus der Ruhe bringen, hielten das ganze Spiel dagegen und nachdem wir 10 Minuten vor Schluss ins Risiko gingen und eine Verteidigerin gegen eine zusätzliche Stürmerin ersetzten, konnten wir nach einer Ecke durch Laura in der 76. Minute den verdienten Ausgleich durch Martha erzielen. Die Freude hielt allerdings nicht lange, denn in der 80. Minute mussten wir nach einem Handelfmeter den abermaligen Rückstand hinnehmen, den wir trotz eines Pfostenschusses und einer weiteren Möglichkeit durch Mona in der Nachspielzeit nicht mehr ausgleichen konnten. Schade Mädels, trotzdem ein tolles Spiel, das ein Unentschieden verdient gehabt hätte. Es spielten: Tabea Lins (T), Angelina Bühler, Scarlett Po- grzeba, Lorena Bürck, Irma Ederer, Marie Strobel, Han- na Steidle, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Nora Lüttmann, Laura Bauhofer, Emma Gießler, Tabea Schauffler., Alina Braun, Julia Eberlen E-Juniorinnen - Kreisstaffel: SV Deuchelried – SG Baindt/Fronreute 3:5 D-Juniorinnen - Kreisstaffel: SG Baindt/Fronreute – SC Blönried 16:0 Für unsere jüngsten Kickerinnen standen die Vorzeichen des Spiels sehr unterschiedlich. Während unsere D gegen ein sehr junges Team aus Blönried antrat und es letztlich nur um die Höhe des Sieges ging, stand für unsere E-Mä- dels ein deutlich schwierigeres Spiel auf dem Plan. Nach- dem unsere SGM dann auch noch mit 0 : 1 in Rückstand geriet, wurde das Spiel sehr unterhaltsam. Unsere Mädels schafften es aber immer besser, ihre Torjägern Lena-Ma- rie ins Spiel zu bringen und spielten sich so letztlich auf die Siegerstraße. Unsere D-Mädels ließen „des Bällele“ gut laufen und er- spielten sich Chance auf Chance. Keine Spielerin war nur auf Torerfolg aus und so verteilten sich die Treffer auf viele verschiedene Schützen. Selbst unsere heute zum ersten Mal eingesetzten Spielerinnen Greta und Franzis- ka wurden ins Spiel eingebunden, immer wieder von den Stammspielerinnen angespielt und mitgenommen. Klasse Teamcharakter Mädels – weiter so. Es spielten für unser E-Team: Haifaa und Hanaa Alosh, Lea und Hanna Busam, Leonie Ziegler, Mathea Buchter, Lena-Marie Alber (5), Anna Jaudas, Lena Pfleghar und Carla Seitner Für unser D-Team: Sara Jukic, Vivienne Pogrzeba (2), Lena Füssel (1), Sophie Heilmeier (4), Hedda Said (1), Jana Eiberle (5), Leni Sorg (3), Greta Pohl und Franziska Bayer SVB erfüllt Pflichtaufgabe SV Baindt - SGM Dietmanns/Hauerz 4:0 (2:0) Nachdem der SVB im Anschluss an das Spiel gegen den SV Blitzenreute von einer Erkältungswelle erwischt wurde, die Gebrüder Szeibel sich in Griechenland bräunen ließen und Schimanoswki und Fischer immer noch verletzungs- bedingt ausfielen, musste Trainer Bernd Filzinger für das Spiel gegen den Tabllenletzten aus Dietmanns/Hauerz auf gleich sechs potenzielle Stammkräfte verzichten und seine Startelf dementsprechend umbauen. Durch die ak- tuell beeindruckende Kadertiefe der Baindter Mannschaft, bekamen die knapp 100 Zuschauer am Sonntagnach- mittag aber dennoch eine qualitativ starke Mannschaft auf der Baindter Klosterwiese zu sehen. Doch nicht nur die Baindter Mannschaft hat Qualität, sondern auch die neu angebrachten Werbebanden und Banner auf dem Sportplatz, die durchaus Eindruck machen. Der SVB be- dankt sich bei Thomas Broszeit, Klaus Kowal, Klaus Zim- mermann und allen weiteren Helfern für das Anbringen der neuen Banden und Banner. Auch die Gäste aus Dietmanns/Hauerz hatten durch eine Corona-Welle vor dem Spiel mit Personalproblemen zu kämpfen und begannen das Spiel dementsprechend sehr defensiv und destruktiv; angegriffen wurde erst ab der Mittellinie. Der SVB hatte somit die Aufgabe dieses Ab- wehrbollwerk zu knacken und näherte sich in den ersten Minuten bereits mehrmals gefährlich an. In der 13.Minu- te war es dann soweit: Eine Freistoßflanke von Yannick Spohn segelte Richtung Elfmeterpunkt, wo Kapitän Phil- ipp Thoma eingelaufen war und zum 1:0 einnickte. Im An- schluss an diesen Führungstreffer wurde der Auftritt der Baindter aber, ganz nach dem Motto „Ein Pferd springt nur so hoch, wie es muss“, etwas lethargischer und man merkte der Mannschaft an, dass sie in dieser Form noch nie zusammen auf dem Platz stand. Dennoch ergaben sich den Baindtern gute Chancen: Sebastian Saile setzte einen Kopfball übers Tor, Außenverteidiger Dennis Hecht blieb erst ein klarer Elfmeter verwehrt und setzte dann eine Direktabnahme knapp vorbei und Spohn scheiter- te aus kurzer Distanz am Torwart. Nach einem schönen Doppelpass zwischen Spohn und Thoma, scheiterte dieser zunächst noch an der Hintermannschaft der Gäste. Phi- lipp Kneisl, der den erkrankten Dischl im Sturmzentrum vertrat, nahm die Kugel jedoch gekonnt auf, verzögerte clever und schob in der 32.Minute überlegt zum 2:0-Halb- zeitstand ein. Auch in der zweiten Halbzeit zeigte sich das gleiche Bild - der SVB dominierte mit wahrscheinlich fast 80% Ballbe- sitz, während die Gäste um Schadensbegrenzung bemüht waren. Die Baindter versuchten es immer wieder über die Mitte, die jedoch vom Tabellenletzten gut verteidigt wur- de. Chancen gab es für die Gastgeber dennoch einige, wobei jedoch oft die letzte Präzision fehlte. Schüsse von Mika Dantona und Lukas Walser gingen über das Tor, Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Aushilfe Philipp Boenke köpfte nach seiner Einwechslung an die Latte, Thoma setzte einen Fallrückzieher knapp ne- ben das Tor und Spohn scheiterte mit einem Freistoß am Pfosten. Inmitten dieser Chancen war es in der 68.Minute erneut Kneisl, der nach einem Eckball den Ball im Tor un- terbrachte und auf 3:0 erhöhte. Nachdem bereits Thoma und Kneisl trafen, netzte natürlich auch noch der dritte Philipp in der Baindter Mannschaft: Philipp „Ulf“ Boenke stellte nach einer Flanke von Spohn seinen Torriecher mal wieder unter Beweis und schob in der 90.Minute zum hochverdienten 4:0-Endstand ein. Mit diesem Treffer in der 90.Minute erobert der SVB den ersten Tabellenplatz wieder zurück und hat gegenüber dem SV Vogt nun das um ein Tor bessere Torverhältnis. Nach zwei spielerisch weniger glanzvollen Pflichtsiegen gegen den SV Blitzenreute und die SGM Dietmanns/Hau- erz, gilt es nun am kommenden Sonntag gegen den Ta- bellendreizehnten aus Ankenreute auch spielerisch wie- der „eine Schippe draufzulegen“, um in dieser Saison den siebten Sieg im achten Spiel einzufahren und den ersten Tabellenplatz zu verteidigen. SV Baindt II - SGMDietmanns/Hauerz II Das Spiel der zweiten Mannschaft musste aufgrund meh- rerer Corona-Fälle der Gäste verschoben werden. Vorschau: Sonntag, 10.10.2021: 12.45 Uhr: SV Ankenreute II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Ankenreute - SV Baindt Frauenfußball SV Baindt – TSV Grünkraut 5:3 Die Damen des SV Baindts starteten mit großem Elan in ihr Heimspiel gegen den TSV Grünkraut. Gleich in der dritten Minute schoss Viola Zanutta nach einem Zuspiel von Tasja Kränkle das 1:0 für den SV Baindt. Auch nach diesem Tor spielte der SV Baindt als Mannschaft gut zu- sammen und so konnte Viola Zanutta zunächst in der 12. Minute und dann erneut in der 19. Minute zwei weitere Tore für ihre Mannschaft erzielen, womit der SV Baindt mit einer 3:0 Führung in die Halbzeitpause ging. Nach der Pause änderte der TSV Grünkraut seine Strategie und er- zielte in der 52. Minute das erste Tor. Das ließ sich der SV Baindt allerdings nicht gefallen und legte direkt in der 60. Minute nach zum 4:1. Ab der 60. Minute verlief das Spiel dann relativ ausgeglichen, beide Mannschaften hatten viele Chancen. In den letzten 5 Minuten nahm der TSV Grünkraut nochmals alle Kräfte zusammen und erzielte ein Tor. Darauf regierte der SV Baindt direkt und erzielte ebenfalls noch in der 92. Minute ein Tor durch Mariella Pedrazzoli. Damit war es allerdings noch nicht vorbei, denn auch der TSV Grünkraut legte nochmal nach und erzielte in der 95. Minute noch ein Tor. So gewannen die Damen des SV Baindts dank herausragender Teamarbeit ihr Heimspiel mit einem Ergebnis von 5:3. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma; Spielerinnen: Mar- lene Schäfer(T), Lena Nägele, Marina Lutz, Tasja Kränkle, Daniela Fissinger, Muriel Zumbrock, Elena Ilka, Lena Schä- fer, Tamara Sperle (C), Viola Zanutta, Ramona Schnell, Emma Schaumann, Mariella Pedrazzoli, Ana Montero Traub, Lara Herde Ergebnisse Juniorenfußball A - Junioren – Bezirksliga SGM BB – SV Kehlen 2:3 Nach zwei Niederlagen zu Beginn der Saison sollte im dritten Spiel der erste Sieg gegen Kehlen gelingen. Beide Mannschaften versuchten offensiv Akzente zu setzen, zielstrebiger spielte aber vor allem die Heimmannschaft, sodass durch Bledon Beluli und Tiziano Belligoi bereits nach 20. Minuten eine 2:0 Führung stand. Noch vor der Halbzeitpause gelang Kehlen per Foulelfmeter der An- schlusstreffer. Chancen auf das 3:1 für die A-Junioren wur- den vor und nach der Pause knapp vergeben und nach einem erneuten Elfmeter musste die U19 den Ausgleich hinnehmen. Nur kurz darauf geling es dem SV Kehlen, das Spiel noch zu drehen und trotz aller Anstrengungen in den Schlussminuten seitens der SGM sollte der Ausgleich nicht mehr fallen und man musste eine unglückliche Nie- derlage hinnehmen. Ein großes „DANKESCHÖN“ gilt der Achtalfahrschule Baienfurt, welche den A-Junioren einen neuen Trikot- satz gesponsort hat. Vielen Dank für die Unterstützung. B - Junioren - Bezirksliga FV Ravensburg U16 - SGM BB 10:0 C - Junioren – Leistungsstaffel SGM Ettenkirch/Kehlen - SGM BB I 2:2 Am vergangenen Wochenende spielte die C-Jugend in Ettenkirch gegen die SGM Ettenkirch/Kehlen. Wieder er- wischte die Mannschaft einen guten Start, wieder haperte es aber an der Chancenverwertung. Nach einem unglück- lich abgefälschten Freistoß gingen die Gastgeber mit 1:0 in Führung, ohne einmal gefährlich vor dem gegnerischen Tor gewesen zu sein. Kurz vor der Pause vollendete der starke Moritz Bürkle einen Angriff über Darian Baotic und Magdalena Dittmann zum hochverdienten 1:1. In der zweiten Halbzeit war Ettenkirch/Kehlen spielbestimmend, wenige Minuten vor dem Ende traf Magdalena Dittmann jedoch im Nachsetzen zum 2:1. Nun wurde versucht, das Ergebnis über die Zeit zu retten, doch mit dem Schluss- pfiff erzielte die SGM Ettenkirch/Kehlen den verdienten, für uns aber bitteren Ausgleich. C - Junioren - Leistungsstaffel SGM BB I - VfB Friedrichshafen II 2:6 Die C-Junioren der SGM Baindt/Baienfurt sind mit einem Punkt aus den ersten beiden Spielen in die Saison gestar- tet. Die neue Runde in der Leistungsstaffel begann für die Mannschaft mit dem Nachholspiel gegen den VfB Fried- richshafen II. Bereits nach wenigen Minuten traf Zuhdija Silic nach einem schönen Pass von Eduard Ionescu zur Führung, die aber postwendend ausgeglichen wurde. Während bei der SGM Magdalena Dittmann und Zuhdija Silic (Strafstoß) an der Latte scheiterten, zeigten sich die Gäste effizienter und gingen mit einem 2:1-Vorsprung in die Pause. Im zweiten Abschnitt war der VfB überlegen, für unsere SGM traf nur noch Hassan Khanafer zum zwi- schenzeitlichen 2:4. Letztlich gewann Friedrichshafen – etwas zu hoch – mit 6:2. D1 - Junioren - Kreisstaffel SGM BB I - SGM Fronhofen I 1:0 D2 - Junioren - Kreisstaffel SGM BB II - SV Reute I 1:2 D3 - Junioren - Kreisstaffel Spfr Friedrichshafen - SGM BB III 10:2 E - Jugend - Kreisstaffel SGM Wolpertswende - SV Baindt 4:0 Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Vorschau Jugendfußball Mädchen und Jungs der Jahrgänge 2013,2014, 2015 und 2016 aufgepasst! Das Bambini-Training und F-Jugend-Training für Jungs und Mädchen hat wieder gestartet. Unsere Bambinis (2015 & 2016) trainieren immer am Montag von 17 - 18 Uhr auf dem Sportplatz bei der Ten- nishalle. Unsere F-Jugend (2013 & 2014) trainieren immer am Dienstag von 17:30 - 18:30 Uhr auf dem Sportplatz bei der Tennishalle. Du hast bei uns noch nicht trainiert? Kein Problem, sehr gerne kannst du auch erst mal zum Schnuppertraining vorbeikommen. Bring einfach ein paar Sportschuhe, wetterabhängige Sportbekleidung und eine Trinkflasche mit und schon kann für dich der Spaß auf dem Fußballplatz beginnen. Du hast noch Fragen? Weitere Infos erhalten du und dei- ne Eltern auf unserer Homepage www.sv-baindt-fussball. de oder beim Jugendleiter Reinhold Maucher (0157 7037 3658). Dein Trainer Daniel (Bambini) und Holger und Erwin (F-Jugend) sowie deine Mitspieler freuen sich, dich im Training begrüßen zu dürfen. Vorschau Jugendfußball Freitag, 08.10 17:00 Uhr - E-Mädchen: SGM Baindt/Blitzenreute - PSG Friedrichshafen (Spielort Blitzenreute) 17:30 Uhr - E-Jugend: SV Baindt - SV Blitzenreute Samstag, 09.10 13:00 Uhr - B-Juniorinnen: SV Baindt - SV Nufringen 13:30 Uhr - D-Juniorinnen: TSB Ravensburg - SGM Baindt/ Blitzenreute 14:15 Uhr - D-Junioren: SG Aulendorf - SGM BB II 14:30 Uhr - C-Junioren: SGM BB II - SV Horgenzell (Spie- lort Baindt) 14:30 Uhr - C-Junioren: SGM BB I - SGM Hege/Nonnen- horn (Spielort Baienfurt) 14:30 Uhr - D-Junioren: FG 2010 Wilhelmsdorf - SGM BB I 15:30 Uhr - B-Junioren: SGM Schnetzenhausen - SGM BB II 16:00 Uhr - B-Juniorinnen: SGM Baindt/Bergatreute - SV Maierhöfen-Grünenbach (Spielort Bergatreute) 17:00 Uhr - A-Junioren: SGM Röthenbach - SGM BB Sonntag, 10.10 11:00 Uhr - B-Junioren: SGM BB I - TSV Tettnang (Spielort Baienfurt) 14:00 Uhr - A-Juniorinnen: FV Bad Waldsee - SGM Baindt/ Bergatreute Montag, 11.10 18:30 Uhr - D-Juniorinnen: SV Bergatreute - SGM Baindt/ Blitzenreute Dienstag, 12.10 18:30 Uhr - A-Junioren: SGM Bergatreute/Wolfegg - SGM BB (Bezirkspokal) Mittwoch, 13.10 18:00 Uhr - B-Juniorinnen: SV Baindt - FV Blau-Weiß Bell- amont (Bezirkspokal) Souveräne Vorstellung beim SV Blitzenreute SV Baindt I – SV Blitzenreute I 9:1 Gerade einmal 2 Stunden Spielzeit benötigte unsere erste Herren- mannschaft, um einen nie gefähr- deten 9:1 Sieg unter Dach und Fach zu bringen. Wie schon am vergangenen Samstag stellten wir mit einem 3:0 in den Doppeln die Weichen früh auf Sieg. Bei den Einzelspielen gab es kaum Überraschungen, wir hatten unsere Gegner meist gut im Griff. Das Spiel des Tages lieferten sich Tobias Nowak und Jürgen Fuchs, der nach 2 verlorenen Sätzen seinen Spielstil änderte und Tobi so vor große Probleme stellte. Im entscheidenden 5. Satz zeigte Tobi dann mentale Stärke und kämpfte seinen Kontrahenten mit 12:10 nieder. Im Anschluss hatte Holger Baumhauer gegen seinen jungen Gegner Lenn- ard Said keine Chance und musste den Blitzenreuter Eh- renpunkt zulassen. Den Schlusspunkt zum deutlichen 9:1 Endstand setzte Philipp Schwarz mit seinem 2. Sieg an diesem Abend. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (1:0), Nico Scheffold (1:0), Tobias Nowak (1:0), Frank Markwart (1:0) und Holger Baumhauer (0:1) Vorschau 09.10.2021 18:30 SV Baindt I – SV Ettenkirch 09.10.2021 18:30 SV Baindt II – SVW Weingarten IV Am morgigen Samstag begrüßen wir um 18.30 Uhr die Gäste vom SV Ettenkirch in der Baindter Sporthalle. Zeit- gleich spielt auch die zweite Mannschaft gegen SVW Weingarten IV. Beide Teams freuen sich über zahlreiche Zuschauer und Fans! Taekwondo Baindt e.V. Anfängerkurs für Kinder Die Asiatische Kampfsportarten, insbe- sondere die koreanische Kampfkunst Taekwondo, erfreuen sich bei Jung und Alt, bei Kindern, Jugendlichen, Frauen, Männern und auch vermehrt bei Senioren immer größe- rer Beliebtheit. Beim Taekwondo Baindt e.V. findet ab Mittwoch, 13.10.2021 ein Anfängerkurs für Kinder von 5 – 8 Jahren statt. Vor einer Anmeldung steht Euch ein vierwöchiges kos- tenloses und unverbindliches Probetraining zu. Einfach vorbeikommen und mittrainieren, mitzubringen ist nur eine Jogginghose und ein T-Shirt. Trainingszeiten • Mittwoch 16:30 – 17:30 Uhr. • Wo: Baindt Rote Turnhalle E-Mail: Info [at] tkd-baindt.de Schalmeienkapelle Baindt e.V. Hüttenaufenthalt 2021 Am letzten Wochenende ging es für die Schalmeien nach langer Pause wieder auf eine Hütte. Dieses Jahr hat es uns nach Hittisau in das Fe- rienhaus Rainerau verschlagen. Traditionell werden immer am Freitagabend unsere neu- en Mitglieder in den Verein mit einer Taufe aufgenommen, da es aber dieses Jahr keine gab, wurden die vier Pro- ben-Schlechtesten der letzten Jahre wieder neu getauft. Am Samstagmorgen nach einem kräftigen Frühstück sind wir dann ein wenig durch die schöne Natur um unsere Hütte gewandert. Den restlichen Tag haben wir draußen vor unserer Hütte bei wunderschönem Wetter genossen. Nach dem Abendessen standen wieder unsere traditionel- len Hüttenspielen an in denen jede Stimme um den Sieg kämpfte aber am Ende konnte es nur einen geben. Der Akkord setzte sich als Sieger durch und der Tenor darf nun für ein Jahr die rote Laterne tragen. Am Sonntag gab Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 es noch ein leckeres Frühstück, anschließend haben wir gemeinsam die Hütte wieder auf Vordermann gebracht und dann machten wir uns auf den Heimweg. Vielen Dank an unseren Mr. Event und an das Essens- und Spieleteam für die tolle Organisation der Hütte. Vorstandswahlen im Ortsverein Liebe Mitglieder, Bürgerinnen und Bürger, längst fällig und endlich durchführbar, die Neuwahlen. Sehr viele Veränderungen waren nicht zu erwarten ge- wesen. Und doch gab es eine wesentliche Veränderung im Vorstand. Gerhard Schweizer, seit zwei Jahrzehnten der Stellvertreter unserer ersten Vorsitzenden Brigitta Wölk, stand einer Wiederwahl aus familiären Gründen nicht mehr zur Verfügung. Unsere Vorsitzende Brigitta Wölk hat das zutiefst bedauert. Gerhard Schweizer war ihre große Stütze. Mit ihm zusammen oder alleine hat er Termine wahrgenommen. Er erledigte Krankenbesu- che und übernahm es auch zu runden Geburtstagen die Gratulationswünsche und Geschenke des Ortsvereins zu überbringen. Er war es, der den Anstoß zur Nachverfol- gung der Geschichte von T4 Opfern in der NS-Zeit in Bai- enfurt gab und gemeinsam mit der 1 Vorsitzenden Brigitta Wölk recherchierten sie die Schicksale von 7 Baienfurter Bürgerinnen und Bürgern. Der Klangstein in Baienfurt erinnert auch an deren Schicksale. Schlussendlich ist aber die Entscheidung von Gerhard Schweizer zu respektieren. Der neu gewählte Vorstand des Ortsvereins setzt sich nunmehr wie folgt zusammen: Brigitta Wölk 1. Vorsitzende Hans-Jürgen Eichler 2. Vorsitzender Evelin Härtel Schriftführerin Ralf Härtel Kassier Für den Vorstand Evelin Härtel, Schriftführerin www.spd-baienfurt-baindt.de Gerhard Schweizer. Immer coronakonform. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Lindenberg „Besuch de Hutmuseums“ Kleine Wanderung rund um den Wald- see und das Lindenberger Moor Wir treffen uns am Dienstag, 19.10.2021 um 9,30 Uhr auf dem Festplatz in Wein- garten. Der Fahrpreis beträgt 9,00 € f. Mitglieder, Eintriit Hutmu- seum 5,50 € (auf Wunsch mit Audioguide zu 2,00 € oder WhatsApp-Führung umsonst) Da die Wege um den Waldsee und das Moor feucht sein können, sind gutes Schuhwerk und bei Bedarf auch Wan- derstöcke erforderlich. Die Gehzeit beträgt ca. 5 km. Bitte Getränke und Vesper mitnehmen, weil geeignete Gasthäuser Ruhetag haben. Es gilt die 3G-Regel und Maskenpflicht im Museum. Pandemiebedingt erforderliche Anmeldung bei Wanderführerin Ingrid Frank, Tel.0176 84205030 SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Oktober geboren sind wünscht der Sozialverband VdK Ortsverband alles Gute und viel Gesundheit, Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Hubert Gärtner Beisitzer Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Wöchentliches Training Die DLRG Ortsgruppe Baienfurt hat am Montag, 20. September 2021 wieder den Trainingbetrieb gestartet. Nach einer langen Sanierungspause im Sommer und einem redu- zierten Training im Juni und Juli, freuen wir uns alle auf das wöchentliche Training in unsren regulären Gruppen- größen, natürlich unter Einhaltung der aktuell gültigen 3G-, Corona-, Hygiene- und Abstandsregeln. Alle Trainer und Helfer sind wieder mit an Bord und freuen sich auf Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 ein reguläres Training mit vielen motivierten Schwimmern. Nach dem ersten Training können wir schon eines mit Si- cherheit sagen ... verlernt hat das Schwimmen niemand. Anfängerschwimmkurs Der Anfängerschwimmkurs ist am Montag, 27. Septem- ber 2021 mit 10 Kindern gestartet. Da die Nachfrage sehr, sehr hoch ist sind schon alle Anfängerschwimmkurse bis Herbst 2022 ausgebucht. Ferienprogramm Am Montag, 9. August fand das diesjährige Ferienpro- gramm statt. Auf dem Sportplatz neben unseren neuen Vereinsräumen in der Baindter Str. 48/1 in Baindt wur- de Spiel, Spaß und Sport rund um das Thema Wasser angeboten. 15 Kinder nahmen am Ferienprogramm teil und konnten sich beim Seilziehen, Rennen, Sackhüpfen, Wasserspritzpistolen-Flaschen-Umschießen, Tauchrin- ge-Zielwerfen und Wasser-mit-einem-Schwamm-Trans- portieren austoben und messen. Das Wetter war warm und trocken, so dass der DLRG-Ferienprogramm-Spaß mit einer Tauch-Disziplin in einem extra aufgebauten Pool beendet werden konnte. So konnte sich jeder vom Sportprogramm abkühlen und ein Eis gab es natürlich auch für jeden. Wir freuen uns, dass es mit unserem Vereinsleben end- lich wieder losgeht. Ihre DLRG Ortsgruppe Baienfurt DLRG Ferienprogramm Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Ausbildung erfolgreich meistern - mit assistierter Aus- bildung ans Ziel kommen Ausbildungsplätze zu besetzen oder eine Ausbildung erfolgreich zu beenden, sind häufig eine Herausforde- rung. Manchmal stehen Sprach- bzw. Lernschwierig- keiten und organisatorische Hindernisse im Weg. Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg unterstützt mit dem weiterentwickelten Instrument Assistierte Aus- bildung (AsA) noch umfangreicher als bisher. Die AsA wurde mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) zu einem Förderinstrument zusammengeführt. „Mit der Assistierten Ausbildung unterstützt wir derzeit rund 280 junge Menschen während ihrer betrieblichen Ausbildung. Ohne diese Hilfe könnten sie die Lehre nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen,“ er- klärt Katja Thönig, operative Geschäftsführerin der Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Zu den häufigsten Gründen für die Unterstützung gehören zum Beispiel schlechte Schul- bzw. Berufsschulnoten, Prüfungsängs- te, Probleme bei der Aneignung von allgemeinen Aus- bildungsinhalten im Betrieb oder Probleme im sozialen Umfeld mit Auswirkung auf den Ausbildungsverlauf. „Alle Unterstützungsangebote sind individuell auf die Jugend- lichen abgestimmt. Eine feste Ansprechperson für die jungen Menschen– die sogenannte Ausbildungsbeglei- tung – stellt den Bedarf fest, organisiert und koordiniert alle Maßnahmen.“ Die Ausbildungsbegleitung steht auch den Ausbildungs- betrieben zur Seite, der sie individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten administrativ und organisatorisch unter- stützt. Auch bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen kann AsA unterstützen. So finden ausbildungsinteressierte junge Menschen und Betriebe zusammen. Ziel der assistierten Ausbildung ist, das Ausbildungsver- hältnis oder auch die Einstiegsqualifizierung zu stabili- sieren und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Nach erfolgreichem Abschluss der betrieblichen Ausbil- dung ist eine Nachbetreuung zur Stabilisierung des Be- schäftigungsverhältnisses möglich. Die Teilnahme an der AsA kann zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung beginnen. Alle Maßnahmekosten werden bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die Agenturen für Arbeit bzw. die Jobcenter vollständig getragen. Betriebe, die einen förderungsberechtigten jungen Men- schen ausbilden wollen oder bereits ausbilden, können ihren Bedarf dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit melden, erreichbar unter der kostenfreien Ser- vicenummer: (0800) 45 55 520. Jugendliche können mit ihrer Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder mit ihrem Jobcenter über eine Assistierte Ausbildung sprechen. Bundesagentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Jahres- ende verlängert Die Bundesregierung hat eine erneute Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende beschlossen. Die bisher auf Ende Sep- tember befristete Regel wird somit um drei Monate verlängert. Die Zeit der Kurzarbeit kann für die be- triebliche Weiterbildung genutzt werden. Die Bundes- agentur für Arbeit (BA) kann dies mit Qualifizierungs- beratung sowie Zuschüssen zu den Lehrgangskosten unterstützen. „Qualifizierung und Weiterbildung ist ganzjährig wichtig und wird in den kommenden Jahren noch deutlich an Bedeutung hinzugewinnen“, betont Katja Thönig, ope- rative Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit Kons- tanz-Ravensburg. „Wenn Kurzarbeit unvermeidbar ist, ist es sinnvoll, diese Zeit für die betriebliche Weiterbildung zu nutzen. Wir können dabei unterstützen und empfeh- len deswegen jedem Unternehmen, sich vor Beginn jeder Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit unserem Arbeitge- ber-Service in Verbindung zu setzen.“ Auch ungeachtet der Corona-Krise stehe der regionale Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren vor tiefgreifen- den Umgestaltungen, dessen ist sich Katja Thönig sicher. „In vielen Branchen, vor allem in der Metall- und Elektroin- dustrie und dem Handel wird sich die Arbeitswelt rapide verändern. Neue Technologien werden Einzug halten, die Digitalisierung wird fortschreiten und viele Berufe werden sich wandeln. Darauf müssen wir uns alle einstellen. Mit unseren Fördermöglichkeiten begleiten und gestalten wir diesen Wandel, damit die Bodenseeregion weiterhin ein attraktiver Ort für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt.“ Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Fragen zur Kurzarbeit und Qualifizierungsförderung be- antwortet der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 20. Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeits- entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Befristet bis Jahresende können auch Leiharbeitnehmer unterstützt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis zum 31.12.2021 voll er- stattet. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 12 Mo- nate möglich. Bis Ende 2021 gilt unter bestimmten Voraus- setzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten. Online gibt es weitere Informationen unter: https://www. arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerde- rung-von-weiterbildung Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zusammen- gestellt: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit BSVW: Spendenaufruf 2021 Vom 8. bis 15. Oktober 2021 findet weltweit die Woche des Sehens statt. Laut Definition der Weltgesundheitsorganisation haben 2,2 Milliarden Menschen eine Sehbehinderung oder sind blind. Seit 1909 verfolgen wir vielfältige Aufgaben: Wir kümmern uns um die berufliche, gesellschaftliche, kulturelle und so- ziale Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen und setzen uns für Einrichtungen ein, die der Bildung und Wei- terbildung blinder und sehbehinderter Menschen dienen. Wir sind persönlich nach Terminabsprache, per Mail und am Telefon für sie da und helfen ihnen bei Fragen weiter. Hierfür benötigen wir Ihre Unterstützung! In unseren „Blickpunkt-Auge-Beratungsstellen“ infor- mieren wir Ratsuchende über Augenkrankheiten wie zum Beispiel den Grauen Star (Katarakt), den Grünen Star (Glaukom), Retinitis Pigmentosa und andere. Durch die eigene Betroffenheit können die qualifizierten Berater*in- nen grundlegende Fragen zur Augenerkrankung beant- worten oder Tipps, Tricks und Schulungen zur Alltagsbe- wältigung anbieten. Der überwiegende Teil der Beratung und Betreuung er- folgt darüber hinaus in unseren Bezirksgruppen vor Ort, das heißt auch in einer Gemeinde in Ihrer Nähe. Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie uns, die Arbeit für blinde und sehbehinderte Menschen fortzuführen. Gerne verbuchen wir diese auf dem Konto bei der Bank für Sozial-wirtschaft, IBAN: DE65 6012 0500 0007 7022 01; BIC: BFSWDE33STG Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, Telefon: (0711) 21060-0 E-Mail: vgs@bsv-wuerttemberg.de Internet: www.bsv-wuerttemberg.de Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik kön- nen wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Grippeschutzimpfung nicht vergessen Gerade in der Corona-Pandemie ist eine hohe Impf- quote gegen die Virusgrippe für Risikogruppen wich- tig, um in der Grippewelle schwere Influenza-Verläufe zu verhindern und Engpässe in Krankenhäusern zu vermeiden. Die Gruppen, die ein höheres Risiko für einen schweren Influenza-Verlauf haben, sind mit denen des Corona- virus sehr ähnlich. Die Virusgrippe ist keine harmlose Erkältung, sondern eine ernstzunehmende Erkrankung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau rät daher dazu, sich jetzt gegen Influenza impfen zu lassen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Grippeschut- zimpfung für folgende Personen: Besonders gefährdet sind Menschen ab dem 60. Lebensjahr, Schwangere, chro- nisch Kranke und medizinisches Personal. Schützen soll- ten sich auch alle anderen Personen, die ein erhöhtes An- steckungsrisiko haben sowie solche, die im nahen Umfeld andere anstecken und gefährden könnten, zum Beispiel Pflegepersonal, Busfahrer, Lehrkräfte oder Menschen in Pflegeheimen. Die Viren können durch Husten, Niesen und über Hän- de sowie Oberflächen übertragen werden. Deshalb sind neben der Impfung gründliches Händewaschen und Ab- standhalten zu anderen Personen empfehlenswert. Dabei ist es wichtig, die Impfung jährlich zu wiederholen, weil sich die Grippeviren ständig verändern. Zehn bis 14 Tage nach der Spritze hat der Körper ausreichend Schutz aufgebaut. Das Hospizlicht - Sterben ist eine Zeit des Lebens Aktion zum Welthospiztag am 9.10.2021 Das Hospizlicht ist ein Zeichen, dass der Tod nicht das letzte Wort hat und dass es Menschen gibt, die unterstützen können. Die Aktion „Das Hospizlicht – Sterben ist eine Zeit des Le- bens“ findet anlässlich des Welthospiztages am 9.10.2021 statt. Dieser Tag wird weltweit begangen, um auf die Hospizidee aufmerksam zu machen. Hospiz- und Pallia- Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 tivarbeitet bedeutet vor allem schwerkranke Menschen und deren Angehörige in ihrer verbleibenden Zeit gut zu begleiten und zu einer bestmöglichen Lebensqualität beizutragen. An diesem Tag sollen bewusst Zeichen der Solidarität gesetzt werden: mit Schwerkranken und Sterbenden so­ wie deren Angehörigen, die sich zu Hause, in Kranken­ häusern, Pflegeheimen oder Hospizen auf ihren nahen Tod vorbereiten. Sie sollen daran erinnert werden, dass sie nicht allein sind und auf Unterstützung aus der Ge­ sellschaft zählen können. Deswegen soll in möglichst vielen Fenstern am Abend des 9.10.2021 ein „Hospizlicht“ brennen. Diese Kerze trägt den Aufdruck: „Gegen die Nacht können wir nicht ankämpfen, aber wir können ein Licht anzünden.“ (Franz von Assisi) Die Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. verteilt die Kerzen kostenlos an folgenden Stel­ len: Hospiz Ambulant, Vogteistraße 5, Weingarten Altdorfapotheke, Zeppelinstraße, Weingarten Bioladen Kornblume, Broner Platz, Weingarten Stadtbuchhandlung, Löwenplatz, Weingarten Natürlich sind sie auch bei den ehrenamtlichen Hospiz­ begleiter*innen erhältlich. Landkreis Ravensburg Mitgliederversammlung des Vereins ehemaliger Land­ wirtschaftsschüler Ravensburg am Dienstag, 19.10. in der Landwirtschaft Bachmaier in Berg Der Verein ehemaliger Landwirtschaftsschüler (VLF) Ra­ vensburg lädt ganz herzlich zu seiner Mitgliederversamm­ lung am Dienstag, 19.10.2021, um 20 Uhr in die Landwirt­ schaft Bachmaier in Berg ein. Neben den Regularien für das Geschäftsjahr 2020 wird über eine Neufassung der Satzung abgestimmt. Ziel der Neufassung ist, die Mitglie­ der des VLF Bad Waldsee und den Meisterverein Ravens­ burg in den Verein aufzunehmen. Anschließend unterhält Barny Bitterwolf mit seinem Programm „Ratschläge die Xondheit“. Mitglieder und Gäste sind zu der Veranstaltung herzlich eingeladen. Es gelten die am Veranstaltungstag gültigen Coronaregeln. Apfel- & Kartoffeltag in Wolfegg Am Sonntag findet wieder der beliebte Apfel- & Kartof- feltag im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg statt. Der Tag steht ganz im Zeichen von Ap- fel und Kartoffel. Ab 10 Uhr können die Besuchenden hunderte alte Apfel- und Kartoffelsorten entdecken, können regionales Obst und Gemüse kaufen oder sich selbst bei herbstlichen Arbeiten versuchen und erfah- ren viel Wissenswertes rund um den Obst und Gemü- seanbau. Am 10.Oktober ist Apfel- und Kartoffeltag im Bauern- haus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Leckereien rund um Apfel und Kartoffel, eine große Obst­ sortenbestimmung, Rübengeisterschnitzen und vieles mehr erfreuen Jung und Alt. In der Apfelausstellung ver­ strömen 200 alte, fast vergessene Apfelsorten ihren aro­ matischen Duft. Die Besuchenden können auch dieses Jahr ihre mitgebrachten Äpfel vom Experten bestimmen lassen, oder sich von den Baumfachwirten Tipps für die Pflege der eigenen Bäume im heimischen Garten geben lassen. Die Mobile Saftmoschte ist vor Ort und die Oldti­ mer-Veteranen zeigen wie die Äpfel zu Großmutters Zei­ ten verarbeitet wurden. Das Programm am 10. Oktober [10-17 Uhr] • Apfelausstellung mit über 200 verschiedenen Apfel­ sorten • Kartoffelausstellung mit über 150 Sorten • Kartoffellese und -wäsche von Hand am Versuchsacker [12 Uhr, 14 Uhr, 16 Uhr] • Krauteinhobeln • Apfelkränze binden • Mosten wie früher mit den Oldtimer-Veteranen • Mosten mit der Mobilen SaftMoschte • Apfelsortenbestimmung vom Apfelexperten • Apfelring-Gestell bauen • Infostand Baumpflege & Baumschnitt • Infostand Mauser mit dem Museumsmauser Für die „Kleinen“: • Puppentheater Krauter & Sauter [13.30 Uhr, 15 Uhr] • Märchenerzählerin [12 Uhr, 14 Uhr] • Rübengesichter schnitzen • Kartoffeldruck Verkostung u.a.: • Dinnete, Apfelzelten vom Bäcker Heinzelmann • Kartoffelküchle mit Apfelschütz, Apfelküchle von den Allgäuer Landfrauen • Musik: Finkelbuben, Wolfegger Kinderchor Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2021“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schichta 2021 ein. An zwei Abenden, am 12. und 13. November 2021 wird mit bekannten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweiliges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute geboten. Heute stellen wir Ihnen den Kabarettisten vom Freitag, 12. November vor: Michael Altinger „Schlaglicht“ Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Karten­ verkauf läuft in der Volksbank Weingarten eG, Kirchstr. 6 in Weingarten, Tel. 0751 5006 0 Volksbank Altshausen eG, Geschäftsstelle Blitzenreute, Tel. 07584 296 115 Achtal Apotheke Baienfurt, Ravens­ burger Str. 6 in Baienfurt Tel.: 0751/506 9440 Hubertus Apotheke, Dorfplatz 1 in Baindt Tel.: 07502/911 035 per Internet unter: www.kuhstallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettisten im Detail beschrieben. Die Eintrittspreise: € 24,-- pro Person. Sie sparen beim DUO-Ticket (2 Abende für € 45,--) Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zu Gute. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Unsere Gästeführer freuen sich sehr darüber und zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR Sonntag, 10. Oktober 2021 Gästeführer: Wilfried Scheremet Wie bereiten sich Pflanzen und Tiere auf den Winter vor Dieses Jahr fragten sich viele: Wo sind denn die ganzen Insekten? Hoffen wir, dass es nächstes Jahr wieder bes- ser aussieht. Eine zentrale Voraussetzung dafür wird sein, dass Pflanzen und Tiere im Ried und in den umgebenden Flächen gut die kältere Jahreszeit überstehen. Gästeführer Wilfried Scheremet freut sich, mit Ihnen un- sere abwechslungsreiche Landschaft im Herbstkleid zu erleben. Wir freuen uns über die letzten Blüten und fra- gen uns, wie sie es schaffen noch Früchte zu entwickeln. Auch einigen Tieren werden wir begegnen. Wie meistern sie die widrigen Bedingungen bis zum Frühjahr? Andere vermissen wir schon. Wo sind sie hin? Diesen und ande- ren Fragen werden wir auf unserer Führung nachgehen und auch Antworten finden. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Bitte gutes Schuhwerk und evtl. Mückenschutz mitbringen. Es wäre schön, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht ein- gehalten werden kann. Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 4 3 Stille TageStille TageStille Tage Allerheiligen am 01.11.2021 GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 4 3 Stille TageStille TageStille Tage Allerheiligen am 01.11.2021 GESCHÄFTSANZEIGEN Kompetenz in Ihrer Nähe! &AUSBILDUNGBERUF Unser Thema „Ausbildung & Beruf“ erscheint regemäßig. Sie möchten dabei sein? Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter Tel. 07154 8222-70 oder anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 KLEINE TEAMS - GROSSE KANZLEI ARBEITEN SIE BEI UNS IN RAVENSBURG! Festanstellung als: - Mitarbeiter/in im Sekretariat m|w|d VZ oder TZ (mind. 80%) - Steuerfachangestellte/r m|w|d - Steuerfachwirt/in m|w|d WIR STELLEN EIN: Ausbildungsplätze zum/zur: - Steuerfachangestellten m|w|d Duales Studium zur/zum: - Bachelor of Arts (B.A.) - Steuern m|w|d www.schnekenburger-stb.de Wir bieten einen krisensicheren Job, anspruchsvolle Tätigkei- ten, flexible Arbeitszeiten, gute Aufstiegs- und Karrierechancen, Kinderbetreuung, betriebliche Altersvorsorge und viele weitere Benefits! 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Sie kennen sich mit unterschiedlichsten Werkzeugen und Geräten perfekt aus. Foto: djd/qmf/ LandBauTechnik Bundesverband/ Lisa Schätz (djd). Vom smarten Rasenroboter bis zum Aufsitzrasentraktor, vom Klein- gerät bis zur Kettensäge: Beschäf- tigte im Motorgerätefachhandel müssen sich mit den verschiedens- ten Maschinen perfekt auskennen. Die Technik wird immer komplexer, Hightech trifft auf Natur. Für Schul- abgänger bieten sich damit attrak- tive Berufsperspektiven in einer boomenden Branche. Die mechat- ronische Ausbildung beispielsweise dauert dreieinhalb Jahre und ndet im Fachbetrieb sowie in der Berufs- schule statt. Nach dem Gesellenab- schluss bestehen zahlreiche Quali zierungsmöglichkeiten, zum Beispiel mit einer Weiterbildung zum Servicetechniker oder Meister. Unter www.qmf.de/qmf-haendler-vor-ort etwa ndet man Adressen aus der Nähe, um sich über Praktikumsmöglichkeiten und freie Ausbildungs- plätze zu informieren. &AUSBILDUNGBERUF Unser Thema „Ausbildung & Beruf“ erscheint regemäßig. Sie möchten dabei sein? Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter Tel. 07154 8222-70 oder anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Bewirb Dich jetzt ... ... auf VOLLZEIT oder TEILZEIT und SONNTAGS immer FREI! • per e-Mail job@baeckerei-frick.de • per Telefon 0751 560926-19 • per whatsapp 0176 62451039 • direkt zum Bewerbungscenter: Bäckerei Frick GmbH & Co. KG Schützenstraße 7– 9 • 88250 Weingarten www.baeckerei-frick.de/jobs • job@baeckerei-frick.de Brötchengeber | Bäckereiverkäufer (m|w|d) für TETTNANG, WEINGARTEN, RAVENSBURG & BAD WALDSEE Jetzt gleichbewerben! 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Foto: djd/Kind Hörgeräte Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 „Beileidsbekundungen - wie soll ich´s sagen wie soll ich´s schreiben?“ Wir haben Formulierungshilfen www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Waldseer Str. 41 88364 Wolfegg-Alttann Tel.: 07527/4104 Fax 4844 www.schreiner-lang.de In Sachen HOLZ wissen wir wo´s LANG geht! Bereits 70 % verkauft! Wohlfühlwohnungen Kaufpreis ab € 379.000,– Provisionsfrei Rohbau erstellt Telefon: 0751/996 990 99 · www.betz-baupartner.de Beratung im Infocontainer: Wangenerstr. 134, Ravensburg Fr. 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          Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 14. April 2022 Nummer 15 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ein gesegnetes Osterfest für unsere Bürgerinnen und Bürger! Der Frühling und somit auch das Osterfest sind da. Am Ostersonntag feiern Christen die Auferstehung Jesu. Das Osterfest beginnt für Gläubige jedoch be- reits in der Woche zuvor mit dem Palmsonntag. Die Karwoche wird in vielen christlichen Ländern auch die „Heilige Woche“ genannt. In gewisser Weise endet mit ihr die Welt. Nämlich die verlorene Welt derer, die sich stark genug fühlen, Gott zu töten. Doch in diesem Ende liegt der Anfang einer neuen Welt verborgen. Es folgt der Auferstehungsmorgen, Ostern! So der christliche Glaube. Es könnte in diesem Jahr wieder alles annähernd gut sein, viele Corona- Regeln sind weggefallen und ermöglichen uns nach über zwei Jahren wieder ein Osterfest mit Familie und Freunden. Doch es herrscht Krieg auf dem europäischen Kontinent und eine Fluchtbe- wegung, wie es sie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr gegeben hat. Wir sind fassungslos und ohnmächtig, wenn in der Ukraine Krankenhäuser und Kindergärten mit Bomben beschossen werden und Zivilisten sterben. Festzu- stellen wie groß die Solidarität in unserer Gesellschaft und Gemeinde ist, wie in Baindt Hilfsbereitschaft gelebt wird, gibt Kraft und macht Mut. Gilt es jetzt doch in besonderem Maße zusammenzuhalten. Trotz der bedrückenden Lage wünsche ich Ihnen im Namen des Gemeinderates, der Gemeindeverwaltung und ganz persönlich ein gesegnetes Osterfest im Kreise lieber Menschen, die Kraft weiterhin zusammenzustehen und die Zuversicht hoffnungsvoll nach vor- ne zu schauen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt Einladung zur Informationsveranstaltung am 26. April 2022 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Bürgerwerkstatt im Juli 2021 hatte das Ziel, Ideen für die Gestaltung und Nutzung des Dorfplat- zes zu sammeln. In einem kreativen Prozess konnten Sie sich einbringen und aktiv mitdiskutieren. Sie erhielten die Möglichkeit, Ihre Anregungen in die Planung für den Dorfplatz einfließen zu lassen. Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anregungen und Hinweise wurde im Gemeinderat berichtet und diskutiert. Bei der Umgestaltung geht es um die Steigerung der Aufenthaltsqualität unseres Dorfplatzes und der Ortsmitte, so dass Gemeindeleben und Feste gut stattfinden können. Ein „Ort für alle“ soll entstehen. Fotos aus der Bürgerwerkstatt im Juli 2021 In der Zwischenzeit wurden die Anregungen aus der Bürgerwerkstatt durch das beauftragte Büro 365° freiraum+umwelt reflektiert. Ebenso konnten wichtige Fragestellungen für die Konkretisierung des Entwurfs geklärt und in die Planung einfließen. Darüber hinaus hat sich der Gemeinderat im März 2022 im Rahmen einer Klausur verschiedene Platzgestaltungen und Oberflächen im Boden- seeraum angeschaut, um für die weitere Diskussion Anregungen für die Gestaltungen in Baindt zu sammeln. Nachdem die geplante Bürgerinformation Ende letzten Jahres coronabedingt verschoben wurde, erlaubt es uns die aktuelle Situation glücklicherweise wieder, Ihnen die Ergebnisse in einer Prä- senzveranstaltung zu präsentieren. Deshalb laden wir Sie am 26. April 2022 herzlich in die Schenk- Konrad- Halle ein, sich über den in Abstimmung mit dem Gemeinderat erarbeiteten Planungsstand zu informieren. Im Anschluss daran, wird der Entwurf in die finale Ausarbeitung gehen. Wir freuen uns auf einen informativen Abend mit Ihnen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Stellenausschreibung Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Arbeiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfachwerker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbstständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch ( Tel. 07502/9406-11 ) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt sucht für den Bauhof zum nächst- möglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d). Es handelt sich um eine bis Oktober 2022 befristete Stelle auf 450 € Basis. Sie werden dabei hauptsächlich Pflegearbeiten im Grünbereich übernehmen. Die monatliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden und kann an einem bzw. zwei Tagen pro Woche geleistet werden. Der Besitz des Führerscheins - Klasse B - ist wünschenswert, aber nicht Bedingung. Für Fragen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Wal- ter Plangg für ein persönliches Gespräch oder telefo- nisch (Tel. 07502/9406-11) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 29.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de Amtliche Bekanntmachungen Wir starten einen neuen Versuch, um das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement zu würdigen Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest nochmals we- gen der Corona-Pandemie auf das folgende Jahr 2022 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 16.09.2022 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 30. Juni 2022 Personen mit, die es Ihrer Meinung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewür- digt zu werden. Die Vorschläge vom vergangenen Jahr werden berück- sichtigt. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . GnW Corona-Teststation Geänderte Testzeit am Ostersonntag Am Ostersonntag hat die GnW Teststation in der Schenk-Konrad-Halle von 10.00 bis 14.00 Uhr geöffnet. Am Ostermontag kann wieder, wie an Sonn- und Feier- tagen gewohnt, von 10 Uhr bis 20 Uhr getestet werden. Das Rathaus in Baindt ist ab Dienstag, 19. April 2022, wieder ohne Terminvereinbarung geöffnet! Alle bis zum 01. Mai 2022 vereinbarten Online-Termi- ne behalten ihre Gültigkeit und können wie geplant wahrgenommen werden. Die Online-Terminvereinbarung für die Bürgertheke ist bis zum 12. April 2022 möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Ämtern wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbeitenden. Mit dem Ende der Übergangfrist im Zusammenhang mit den Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes sind mit Ablauf des 02. April 2022 viele Corona-Schutz- maßnahmen weggefallen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der weiterhin hohen Corona-Fallzahlen der Zutritt zum Rathaus in Baindt nur mit einer medi- zinische Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske möglich ist. Das Tragen einer Maske hat sich als effek- tives Mittel erwiesen, um Infektionen zu vermeiden. Die Regelung schützt Sie, die Bürgerinnen und Bürger von Baindt, sowie die Mitarbeitenden der Gemeindeverwal- tung und kann die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrechterhalten. Zusätzlich ist die Personenanzahl bei Terminen an der Bürgertheke derzeit auf maximal fünf Personen begrenzt. Weiterhin gelten die allgemein üblichen Hygieneregeln, wie regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren, Abstand halten, Niesen und Husten in die Armbeuge. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Weiteres E-Fahrzeug für den Bauhof Die Energiewende schreitet voran - und mit ihr kommt auch die Mo- bilitätswende auf die Straße. Elek- trofahrzeuge bewegen nicht nur Menschen von A nach B, sondern re- duzieren auch Lärm- und Feinstaubbelastung. Auch die Gemeinde Baindt geht den nächsten Schritt in Richtung Zukunft: Zusätzlich zum ersten Elektrofahrzeug des Bauhofs und des Elektro-Dienstfahrzeugs der Verwaltung nutzt der Bauhof seit Anfang des Jahres 2022 ein weiteres E-Fahr- zeug, einen Opel Vivaro-e. Das neue Elektrofahrzeug wird hauptsächlich durch unseren Bauhof-Elektriker Herr Kumpf für seine täglichen Arbeiten in der Gemeinde ge- nutzt. Alle E-Fahrzeuge werden mit 100 % Ökostrom be- trieben und garantieren Emissionsfreiheit und Geräu- scharmut im täglichen Betrieb. Die E-Fahrzeuge glänzen außer durch Umweltfreundlichkeit auch noch mit Wirt- schaftlichkeit: vom Bundesministerium für Umwelt, Na- turschutz und nukleare Sicherheit (Projektträger ZUG gGmbH) und der Nationalen Klimaschutzinitiative wurden Zuschüsse über den Gemeindeverband Mittleres Schus- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 senteil für die Teilumstellung des kommunalen Fuhrparks der Gemeinde für alle 3 Fahrzeuge gewährt. Die Gemeinde Baindt geht hier mit gutem Beispiel für ein klimafreundliches und ‑bewusstes Leben voran. Die Elektromobilität ist hierfür ein wichtiger Schritt in die rich‑ tige Richtung. Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundemarken (türkisgrün) wurden 2018 ausgegeben und behalten weiterhin Ihre Gültigkeit. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steu‑ erschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2022 96 € für den ersten Hund. Für je‑ den weiteren Hund werden 192 € jährlich fällig. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5 € fällig. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahn‑ det. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o.ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502/9406‑23). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirtschaftli‑ chen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffent‑ lichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spielplätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten auf‑ gestellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsor‑ gungseimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bürgertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß‑ geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 05.04.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge‑ meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. März 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: TOP Weiteres Vorgehen bei der Bauplatzvergabe im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Es werden zur Zeit keine Gewerbebauplätze verkauft. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Bürgermeisterin teilt folgendes mit: a) Ukraine-Krise Inzwischen sind 29 Personen aus der Ukraine in der Gemeinde Baindt untergebracht ‑ 5 davon in kommu‑ nalen Einrichtungen. Beim sogenannten „Drehschei‑ benmodell“ gibt es noch erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuweisung der geflüchteten Personen in die Städte und Gemeinden des Landreises. b) DRK-Begegnungscafé Das DRK‑Begegnungscafé in der Baindter Straße 48 hat jeden Dienstag ab 15 Uhr geöffnet. Eingeladen sind alle Geflüchteten mit ihren Kindern sowie deren Gastfamilien. c) Streuobstprogramm Im Rahmen des Streuobstprogramms „Jungbäume fürs Oberland“ wurden die Pflanzschnitte Ende März von einer geprüften Fachwirtin für Obst‑ und Garten‑ bau durchgeführt. d) Bürgerinformationsveranstaltung Am 26.04.2022 findet um 19:00 Uhr in der Schenk-Kon‑ rad‑Halle eine Bügerinformationsveranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt im vergangenen Jahr statt. TOP 04 Vorstellung der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg durch Herrn Moritz Ott vom Landschafterhaltungsverband (LEV) Herr Ott vom Landschaftserhaltungsverband Ravensburg stellt die Biodiversitätsstrategie im Landkreis Ravensburg ausführlich vor. Die Ziele dieser Biodiversitätsstrategie und unter ande‑ rem der Erhalt und die Entwicklung von Ökosystemen als Lebensgrundlage für die heimische Flora und Fauna, die Aufwertung strukturverarmter Flächen und die stärkere Vernetzung von Biotopen. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 TOP 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang Erweiterung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flst, 455/4, Hirschstr. 32 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 455/4 in der Hirschstraße 32 soll die be- stehende Terrasse mit einem flach geneigten Glasdach überbaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Bifang Erweiterung“ und ist nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen (B-Plan rechtskräftig 18.09.1975). Terrassenüberdachungen sind nach der LBO von BW im Innenbereich bis 30 m² verfahrensfrei zu er- stellen. Somit ist die geplante Überdachung zwar ver- fahrensfrei, entspricht aber nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da sie außerhalb des Baufeldes liegt. Deshalb ist eine Befreiung von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann der Befreiung zuge- stimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht be- rührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden bereits mehrere Befreiungen im Geltungs- bereich des Bebauungsplanes für Terrassenüberdachun- gen erteilt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung für die Terrassenüber- dachung in der nicht überbaubaren Fläche wird erteilt. TOP 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mehlisstraße beim Bau- antrag zum Abbruch der bestehenden Gebäu- de und Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 17 Wohnungen, auf den Flst. 579, 625 und 626, Schachener Str. 102 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr beantragt den Abbruch der bestehenden Gebäude auf den Flst. Nrn, 579, 625 und 626. Auf dem Gesamtgrundstück sollen 2 Mehrfamilienhäuser mit 17 Wohneinheiten mit Tiefgarage und 17 Stellplätzen entlang der Schachener Straße gebaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Mehlisstraße und wird nach § 30 BauGB beurteilt. Da das Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungspla- nes entspricht, sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich: • Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) um 209 m², entspricht 20 % • Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) um 42 m², entspricht 4 % • Überschreitung des Baufeldes um 2,13 m² • Überschreitung der Wandhöhe mit den Vorbauten um 2,39 m Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festset- zungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Im Bebauungsplan werden für den Bereich, in dem das Baugrundstück liegt 2 Stellplätze pro Wohneinheit vor- geschrieben. Dies führt dazu, dass 17 Stellplätze entlang der Schachner Straße aufgereiht werden sollen. Die Bau- rechtsbehörde teilte dem Bauherrn bereits mit, dass die Stellplätze 17 bis 19 im Kreuzungsbereich Schachener Straße / Baienfurter Straße liegen, das Sichtdreieck zwar freigehalten wird, aber das Ein- und Ausparken im Kreu- zungsbereich eine Gefahr darstellt. Der Kreuzungsbereich ist von Stellplätzen frei zu halten. Durch die Überschreitungen im dargestellten Maß sind die Grundzüge der Planung nach Ansicht der Verwaltung beeinträchtigt und die Abweichungen sind städtebaulich nicht vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu den beim vorliegenden Bauvorhaben erforderlichen Befreiungen wird nicht erteilt. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung beim Neubau eines Betriebsge- bäudes auf dem Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Bauherr beantragt im Gewerbegebiet Mehlis den Neubau eines Betriebsgebäudes. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewer- begebiet Mehlis“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Im gesamten Gewerbegebiet ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Dies bedeutet, dass 80 % der Grundstücksfläche überbaut sein darf. Für das geplan- te Bauvorhaben wird eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt, da die Grundflächenzahl überschritten wird. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist auch für die außenliegende Treppenanlage erforderlich, die außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Die erforderlichen Abstands- flächen (2,50m) sind bei dem Bauvorhaben eingehalten. Im Obergeschoss des Betriebsgebäudes ist eine Betriebs- leiterwohnung eingeplant. Der Bebauungsplan sieht im Textteil unter Punkt 2.1 vor, dass Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Betrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, ausnahmsweise zulässig sind. (§ 31 Abs. 1 BauGB) Im gesamten Gewerbegebiet wurde noch keine Befreiung von der GRZ erteilt. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nach- barlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der GRZ berührt, die Abweichung ist städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nach- barlichen Interessen nicht vereinbar. Nach § 31 Abs. 1 BauGB können von den Festsetzungen des Bebauungsplans solche Ausnahmen zugelassen wer- den, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung sieht diese Ausnahme (Betriebsleiterwohnung) vor, wes- halb aus Sicht der Verwaltung der Ausnahme zugestimmt werden kann. Beschluss: a. Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen, 1. Überschreitung der Grundflächenzahl 2. Überschreitung der Baugrenze mit der außenlie- genden Treppenanlage wird im Rahmen des Bau- antrags zum Neubau eines Betriebsgebäudes nicht erteilt. b. Das gemeindliche Einvernehmen für die Ausnahme, Ausführung einer Betriebsleiterwohnung wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Betriebsgebäudes erteilt TOP 08 Vertagt: Antrag auf Befreiung von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes „2. Änderung Marsweiler Ost II“ beim Neubau eines Einfa- milienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Flst. 115/18, Lavendelstr. 9 Dieses Bauvorhaben wird auf Grund einer Planänderung von der Tagesordnung abgesetzt und in einer der nächs- ten Gemeinderatssitzungen behandelt TOP 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nachtweiden II bei der Sanierung und Aufstockung des Hauptgebäu- des der Klosterwiesenschule, auf dem Flst. 175, Boschstr. 1 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Am 21.03.2022 wurde das Baugesuch für die Vollsanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule mit Aufsto- ckung um ein Geschoss und Anbau von 2 Treppenhäusern bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt eingereicht. Das Gebäude liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebau- ungsplanes „Nachtweiden II“ aus dem Jahr 1985. An das aufgestockte Gebäude mit dann 3 Vollgeschos- sen müssen vor allem aus Brandschutzgründen 2 Trep- penhäuser angebaut werden. Das Treppenhaus nördlich des Gebäudes ragt über die Baugrenze hinaus. Im Be- bauungsplan ist die Fläche außerhalb des Baufeldes als öffentliche Grünfläche eingetragen, weshalb auch hierfür eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 4. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 5. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 6, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nach- barlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der Baugrenze nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen: 1. Befreiung gem. § 31 (2) BauGB, hinsichtlich der Über- schreitung der Baugrenze mit Teilen des geplanten nord-westlichen Treppenhauses 2. Befreiung gem. § 31 (2) BauGB, hinsichtlich der Ver- letzung des Grüngebots von öffentlichen Grünflächen mituntergeordneten Teilen des geplanten nord-west- lichen Treppenhauses wird erteilt. TOP 10 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG - Änderung und Verlängerung des Zuschussge- bervertrags Bürgermeisterin Rürup berichtet: 1. Ausgangslage Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (nachfolgend „BOB“) betreibt den gegenständlichen Schienenpersonennahverkehr seit dem 1. Juni 1997 zwi- schen den Bahnhöfen Friedrichshafen-Hafen und Aulen- dorf. Die BOB ist als GmbH & Co. KG ausgestaltet. Kom- manditisten sind die Technische Werke Friedrichshafen GmbH (nachfolgend „TWF“), die Stadt Ravensburg, der Landkreis Bodenseekreis, der Landkreis Ravensburg und die Gemeinde Meckenbeuren. Erstere ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Friedrichshafen. Komple- mentärin der BOB ist die Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs-GmbH. Die Leistungen der BOB konnten in der Vergangenheit nicht allein durch Fahrgeldeinnahmen finanziert werden und auch künftig ist dies nicht zu erwarten. Bereits am 7. März 1996 wurde zwischen den Gesellschaf- tern der BOB, dem Land Baden-Württemberg und der BOB ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der nach den Vorgaben der VO 1370/2007 als öffentlicher Dienstleis- tungsauftrag anzusehen ist. Gegenstand des Rahmen- vertrags war die Finanzierung der erheblichen Verbes- serung des damaligen Schienenverkehrs. Das Land und die übrigen Vertragspartner waren sich einig, dass die Verbesserungen nicht durch das Land allein finanziert werden können und daher auch die übrigen Partner die entstehenden Verluste auszugleichen haben. Für die Fi- nanzierung der SPNV-Leistungen ist in erster Linie das Land zuständig. Allerdings besteht für Gemeinden und Landkreise nach dem ÖPNVG BW die (ergänzende) Mög- lichkeit, ebenfalls die Verkehrsleistungen zu fördern. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag (Betrauung) der Behördengruppe aus dem Jahr 2016 ergänzt den Rah- menvertrag sowie die SPNV-Verträge zwischen dem Land und der BOB hinsichtlich der beihilfenrechtskonformen Ausgestaltung der Finanzierung durch die Behörden- gruppe. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn hat ihren Betrieb am 1. Juli 1993 zwischen Friedrichshafen Stadt und Ravens- burg aufgenommen. Aufgrund des verkehrswirtschaft- lichen Erfolges wurde das Bedienungsgebiet ab dem 1. Juni 1997 im Norden bis Aulendorf und im Süden bis Friedrichshafen-Hafen erweitert. Voraussetzung hierfür Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 waren finanzielle Beteiligungen der von der Ausweitung begünstigten Gebietskörperschaften. Für das Nordgebiet (Ravensburg-Aulendorf) trifft dies auf eine Zuschussge- bergemeinschaft, bestehend aus Landkreis Ravensburg, den Städten Ravensburg, Weingarten und Aulendorf so- wie den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Wol- pertswende und - aufgrund einer besonderen vertragli- chen Regelung - auf die Gemeinde Fronreute zu. Für den Abschnitt Friedrichshafen Stadt - Friedrichshafen-Hafen besteht eine entsprechende vertragliche Regelung mit der Stadt Friedrichshafen, die in das Vertragswerk mit den Zuschussgebern im Nordgebiet integriert werden soll. Erfreulicherweise wurden die prognostizierten Fahrgast- zahlen im „Altgebiet“ wie auch in den Erweiterungsgebie- ten bis zum Ausbruch der „Corona-Pandemie“ deutlich übertroffen. Das Fahrgastaufkommen ist über die Jahre kontinuierlich angestiegen. Der Zuschussgebervertrag wurden daher wiederholt verlängert und angepasst, so für die Nordgemeinden durch die Nachträge 1, 2 und 3. Aktuell wird eine erneute Anpassung und Verlängerung durch den angehängten Nachtrag 4 erforderlich. 2. Aktuelle Rahmenbedingungen und Notwendigkeit der Verlängerung und Anpassung des Zuschussge- bervertrags Seitens der Gesellschaft gibt es ein großes Interesse da- ran, die seit vielen Jahren positive Zusammenarbeit mit den beteiligten Gebietskörperschaften auch in der Zu- kunft fortzusetzen. Gerade die regionale Nähe und die Identität der Bevölkerung mit ihrer „Geißbockbahn“ sind die entscheidenden Eckpfeiler für den Erfolg und die Ak- zeptanz dieses Verkehrssystems. Selbstverständlich sind auch die finanziellen Beiträge der Zuschussgeber ein wichtiger Baustein für die Durchführung des Verkehrs und auch entscheidend für die Beibehaltung des Verkehrs in der bestehenden Form in den kommenden Jahren. Nach § 12 Abs. 4 des Zuschussgebervertrags der Nord- gemeinden (Nachtrag 3) verständigen sich die Vertrags- partner spätestens mit dem Ablauf des Fahrplanjahres 2020/21 (also bis Dezember 2021) darauf, ob und zu welchen Bedingungen die Laufzeit dieses Vertrages ver- längert wird oder ein Anschlussvertrag abgeschlossen werden soll. Die Verständigung erfolgte in Form einer Abstimmungs- runde mit den kommunalen Vertretern am 21. Oktober 2021. In diesem Rahmen stellte die BOB ihren Vorschlag zur Anpassung der Zuschüsse mit Wirkung zum nächsten Geschäftsjahr (ab 1. Oktober 2022) vor, der im Grundsatz nicht abgelehnt wurde. Die BOB stellte insbesondere ihre Wirtschaftsplanung für die kommenden Geschäftsjah- re dar und verdeutlichte die Notwendigkeit der Anpas- sung des Betriebskosten-Zuschusses der Nordgemein- den, auch angesichts der unsicheren Entwicklung der Energiepreise und um über den Planungszeitraum bis ca. 2026 ein insgesamt ausgeglichenes Ergebnis erzielen zu können. Der Vorschlag bezifferte konkret die Anpassung des Zuschusses in dem Jahr 2022 um ca. 35 % und die Anpassung in den Folgejahren nach den bisherigen In- dexierungsbestimmungen ergänzt um die Stromkosten. Die Erforderlichkeit der Änderungen ergibt sich insbe- sondere aus der Elektrifizierung des Verkehrsbetriebs (Südbahn). Die Elektrifizierung ist als Antriebsart in den Vertrag einzubeziehen. Die Verpflichtung zum Betrieb elektrischer Triebfahrzeuge folgt bereits aus dem öDA aus dem Jahr 2016 sowie ab Dezember 2021 aus dem Ver- kehrsvertrag zwischen dem Land und der BOB. Sie führt zu steigenden Kosten für die Beschaffung der elektrischen Triebfahrzeuge, die Stromzuführung und -bereitstellung (Fahrleitungen, Unterwerke, Speiseleitungen u. a.) sowie für das Zugpersonal. Geändert werden sollen daher: • Der Einsatz auch von Elektro-Triebfahrzeugen sowie der ZugKM-Satz für Elektro-Triebfahrzeuge sollen zur Konkretisierung der Verpflichtungen aufgenommen werden. • Der Zuschuss-Betrag muss aufgrund der Kostenstei- gerung um ca. 35 % mit Wirkung zum nächsten Ge- schäftsjahr (ab 01.10.2022) angepasst werden. • Die Laufzeit des Zuschussvertrags soll dementspre- chend bis zum 6. März 2026 angepasst werden. • § 3 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 des Zuschuss-Vertrags (Nach- trag 3) enthält änderungsbedürftige Zuschussände- rungsbestimmungen, da sie sich ausdrücklich an Die- sel-Preisen orientieren und keine andere Energieform wie Elektrizität einbeziehen. Der Entwurf des Nachtrages 4 ist als Anlage 1 beigefügt. Aus Sicht der Gesellschaft stellt dies ein faires Angebot dar, welches sowohl die Belange der Gesellschaft und deren Gesellschafter, die letztlich die Risiken aus ihrem Eisenbahnbetrieb in vollem Umfang tragen, als auch jene der Zuschussgeber angemessen berücksichtigt. 3. Weiteres Vorgehen Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen sind nur dann realisierbar, wenn sämtliche Zuschussgeber zur Fortset- zung der Solidargemeinschaft bereit sind. Um die ent- sprechenden Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können, wäre es erforderlich, dass die Zuschussgeber spätestens bis 30.06.2022 verbindlich ihre Zustimmung zur Vertrags- verlängerung erklären. In diesem Fall wäre die Vertrags- unterzeichnung noch im Jahr 2022 möglich und könnte der Vertrag dann rückwirkend ab dem Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2021 in Kraft treten. Die BOB-Bahn ist ein Erfolgsmodell kommunaler Zusam- menarbeit, auch wenn Zeiten wie Corona, die Fahrgast- zahlen geringer ausfallen ließen. Diese Verkehrsverbin- dung stellt ein attraktives Nahversorgungsangebot dar, dass in Zukunft, auch wenn die Aufgaben groß sind, sicher immer größere Bedeutung haben wird. Die Erhöhung des individuellen Zuschusses je Gebietskör- perschaft ab dem 01.10.2022 beträgt für Baindt 1.558,91 €. Bisher bezahlen wir einen Zuschuss von 4.341,09 und künf- tig beläuft sich der Zuschuss auf 5.900 €. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt des Landkreises Ravensburg beschließt: 1. Die Gemeinde Baindt stimmt der Vertragsänderung zu. 2. Die Verwaltung wird angewiesen und ermächtigt, die für die Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Schritt zu ergreifen. TOP 11 Sanierung Klosterwiesenschule - Weiteres Vor- gehen Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkon- zept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorge- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 stellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchzuführenden EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistun- gen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg ver- geben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elek- trotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben wer- den. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Geplant ist der Start der Abbrucharbeiten im blauen Ge- bäude dieses Jahr nach den Sommerferien. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bau- zeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. In der Sitzung des Gemeinderats am 15.03.2022 wurde das vom Architekturbüro mlw aus Ravensburg vorge- schlagene Materialkonzept beschlossen. Angesichts der Entwicklung im Bausektor wollte man bis zur Aprilsitzung abwarten, wie sich die Lage entwickelt und dann ent- scheiden, ob die ersten Gewerke (Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage) wie geplant am 11.04.2022 national ausgeschrieben werden sollen. Wenn nach den Sommer- ferien mit dem Abbruch anfangen werden soll, muss der Ausschreibungstermin dringend eingehalten werden. Beschluss: 1. Das Architekturbüro mlw wird mit der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) nach HOAI beauftragt. 2. Das Architekturbüro mlw wird mit der Ausschreibung der Gewerke Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage beauftragt. TOP 12 Auftragsvergabe Umbau Bushaltestellen zu bar- rierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße Ortsbaumeister Roth teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2017 wurde be- schlossen, die Bushaltestellen in der Gemeinde Zug um Zug umzubauen. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, muss eine Bagatellgrenze von 100.000,- € überschritten werden. Die Gemeinde Baindt erhält eine Zuwendung / Landesförderung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen Mobilität nach dem Landesgemeindever- kehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Höhe von maximal 99.603,00 €. Die Förderung vom Landratsamt Ravens- burg beträgt je Haltestelle 4.000,00 €. Für das Buswarte- häuschen beläuft sich die Fördersumme auf 2.200,00 €. In der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2021 wurde das Ingenieurbüro Marschall und Klingenstein, Tettnang be- auftragt die Arbeiten auszuschreiben. Am 07.02.2022 wurde die beschränkte Ausschreibung an 9 Firmen versandt. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Tief- und Stra- ßenbauarbeiten: - Fundamentherstellung für Buswartehäuschen - Erstellung Blindenleitsystem - Erneuerung Straßenbeleuchtung - Belagserneuerung - Optimierung der Zufahrtsradien - Einbau eines Busbordsteines „Kasseler Sonderbord“ Höhe 18 cm. Zur Submission am 10.03.2022 gingen 5 Angebote ein. Die Auswertung der Angebote ist im Preisspiegel (Kurzfassung) dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 109.707,48 € brutto (= 100 %, günstigstes Angebot) und 156.309,57 € brutto (=142,5 %, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Beller GmbH aus Herbertingen abgeben mit einer Ange- botssumme von 109.707,48 € brutto. Im Vergleich zum bepreisten Leistungsverzeichnis (LV) liegt der günstigste Bieter bei 98,1 %. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot er- teilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funk- tionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Beller, Herbertingen mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Die Arbeiten für den Umbau der Bushaltestellen zu barri- erefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße wird an die Fa. Beller, Herbertingen mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto erteilt. TOP 13 Entwicklung Flüchtlingsunterbringung - Prüfung der Beschaffung und Aufstellung von Wohncon- tainern Kämmerer Abele berichtet: Der Krieg in der Ukraine hat eine Fluchtwelle ausgelöst. Die Zahlen der geflüchteten Personen, die nach Deutsch- land kommen, überschlagen sich tagtäglich. Doch Wohn- raum für Geflüchtete ist knapp. Die Gemeinde Baindt appelliert an die Bevölkerung, Unterkünfte anzubieten. Immobilienbesitzer und Vermieter werden aufgefordert, sich bei der Gemeinde zu melden, falls sie freien Wohn- raum zur Verfügung stellen können. Es ist bereits jetzt klar zu erkennen, dass sich die aktuelle Flüchtlingswelle mit dem Flüchtlingsstrom aus den Jahren 2015/16 vergleichen lässt. Die Hilfesuchenden erreichen Deutschland und die Nachbarländer in einer deutlich hö- heren Anzahl und innerhalb kürzester Zeit. Es geht nicht darum zu entscheiden „ob“ gehandelt werden muss, son- dern darum „wie“ gehandelt werden muss. Es geht darum gemeinschaftlich und im Schulterschluss mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreis Ravensburg, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Derzeit sind die Kapazitäten der Gemeinde Baindt zur Unterbringung von geflüchteten Menschen nahezu voll- ständig ausgeschöpft. Aus der Ukraine haben derzeit 29 Personen in Baindt Platz gefunden. Stand 28.03.2022 sind in der Gemeinde Baindt 131 Perso- nen in der Anschlussunterbringung. 6 dieser 131 Personen gehören nicht zum Bereich der Anschlussunterbringung, sondern sind aufgrund anderweitiger unfreiwilliger Ob- dachlosigkeit ordnungsrechtlich untergebracht. Die Gemeinde Baindt ist im Landkreis Ravensburg dem Knotenpunkt Bad Waldsee zugeordnet. Knotenpunkte Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 sind die Orte zur Unterbringung in privatem Wohnraum. Der Knotenpunkt gibt an, wohin die angekündigten ge- flüchteten Personen mit einem Bus von Ravensburg aus gebracht werden. Der weitere Transport ist dann vom Knotenpunkt mit den aufnehmenden Gemeinden der Region zu klären. Da der Wohnungsmarkt gegenwärtig sehr angespannt ist, fällt es vielen der bereits aus anderen Gründen bei uns untergebrachten Personen zudem sehr schwer, auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Wohnung anzumieten. Sie bleiben daher trotz großer Bemühungen längerfristig in den gemeindeeigenen Unterkünften und belegen damit die Plätze für weitergehende Bedarfe. Aufgrund der ansteigenden Zuzugszahlen geflüchteter Menschen nach Deutschland und Baden-Württemberg, der begrenzten bzw. ausgeschöpften Kapazitäten der Gemeinde Baindt bzgl. der Unterbringung geflüchteter Menschen sowie des weiterhin angespannten Wohnungs- markts ist es daher dringend notwendig, weitere Wohn- raumkapazitäten zu schaffen. Die Gemeindeverwaltung schlägt folgende Maßnahmen vor, die kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden können: 1. Anmietung von privatem Wohnraum durch die Gemein- de Baindt sofern Angebote vorhanden. - Im Amtsblatt, auf der Homepage und in den sozialen Medien werden Pressemitteilungen platziert. 2. Hilfe zur Selbsthilfe / Unterstützung bei Wohnraumsuche • Die Gemeinde Baindt, die Integrationsbeauftragte Frau Schnell vermitteln und unterstützen Geflüchtete sowie bereits anschlussuntergebrachte Personen bei der Su- che nach privatem Wohnraum. 3. Aufstellen von Wohncontainern • Schnellste bauliche Variante (ca. sechs Monate Vor- laufzeit). • Nutzbare Fläche und evtl. Bauantrag erforderlich. • Vorstellbare Flächen: Gewerbebauplatz im GE Mehlis Erweiterung, alternativ Baugebiet Grünenberg. Neben den kurz- bis mittelfristig umsetzbaren Möglich- keiten (s.o.), sollten auch längerfristige Lösungen ins Auge gefasst werden, um Wohnraum zur Unterbringung zu schaffen. Es ist selbstverständlich, dass die Gemeinde Baindt ei- nen Beitrag dazu leistet, Menschen zu helfen, die unver- schuldet durch Krieg aus ihrer Heimat flüchten müssen. Ziel der Gemeinde ist es eine Hallenbelegung zu vermei- den und möglichst viel privaten als auch öffentlichen Wohnraum anzubieten. Derzeit wird die Gemeinde eine Dachwohnung im Klos- terhof 4 und vier Zimmer in der Friesenhäusler Str. 12 belegen. Ein Container in der Boschstraße 1/5 kann zu- sätzlich belegt werden. Die Finanzverwaltung wird die Fördertöpfe für die Errich- tung von Asyl- und Obdachlosenunterkünften im Auge behalten. Jedoch ist die Standortsuche schwierig. Die neu und kurzfristig zuerrichtenden Container könnten langfristig die Container in der Boschstraße 1/5 ersetzen. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, o.g. kurzfristige Maß- nahmen 1-2 (Anmietung Privatwohnraum, Unterstüt- zung bei der Wohnraumsuche zu prüfen und ggfs. umzusetzen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bzgl. der Aufstellung von Wohncontainern (Ziff. 3) entsprechende Angebo- te einzuholen und nach Rücksprache und im Einver- nehmen mit den Fraktionsvorsitzenden zu vergeben. 3. Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung von 5 - 7 Container im Rahmen einer außerplanmäßigen Aus- gabe zu. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere mögliche Standorte zu untersuchen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Ehrenamtsfest Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass das Ehrenamts- fest am 16.09.2022 in der Schenk-Konrad-Halle statt- finden soll. b) Integrationsmanagement - Verlängerung der För- derung Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass die Förde- rung der Stelle der Integrationsmanagerin noch bis 14.01.2023 läuft. Die Förderung kann nun 1 Jahr ver- längert werden. Beschluss: Der Verlängerung der Förderung des Integrationsma- nagements um 1 Jahr wird zugestimmt. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Ein Gremiumsmitglied hat bereits in der letzten Ge- meinderatssitzung am 15.03.2022 nachgefragt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Darüber hinaus hat er angefragt, in wie weit dieser Erdhügel die Planung des Dorffestes beeinträchtigt. Bürgermeisterin Rürup bringt zum Ausdruck, dass es sich bei dem Erdaushub um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser bis voraussichtlich August dort zwischengelagert wird. Mitte April findet ein Gespräch mit Vertretern des Mu- sikvereins statt, bei dem auch dieser Erdhügel the- matisiert wird. Es steht dabei außer Frage, dass das Festzelt ohne Beeinträchtigungen aufgebaut werden kann. d) Dorfplatz - Außenbestuhlung Bäckerei Hamma Es wurde angesprochen, dass die Bäckerei Hamma mit seiner Außenbestuhlung bei Vereinsfesten auf dem Dorfplatz nicht in Konkurrenz zu den jeweiligen Vereinen tritt. Bürgermeisterin Rürup wird mit den Verantwortlichen das Gespräch suchen. e) Baindter Hof Baumaßnahme Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob die Baumaß- nahme abgeschlossen ist. Nach wie vor fehlen die Doppelparker. Bauamtsleiterin Jeske erkundigt sich beim Landratsamt Ravensburg . f) Rathaus Gemeinde Baindt Ab dem 19.04.2022 ist das Rathaus für die Bürgerinnen und Bürger wieder ohne Terminvereinbarung geöffnet. Für die Bürgerinnen und Bürger war dies nach Ansicht eines Gemeinderates eher belastend. g) Ukrainekonflikt Aufgrund des Ukrainekrieges fällt die Ukraine als Kornspeicher aus. Nach Meinung eines Gemeindera- tes sollte man mit den Baindter Landwirten das Ge- spräch suchen, dass anstatt Mais vielmehr Weizen angebaut wird. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Einladung zur Hauptversammlung Zur Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt am Freitag, den 29.04.2022 um 19:30 Uhr laden wir die Ein- satz- sowie die Altersabteilung recht herzlich ein. Pandemi- bedingt findet die Versammlung in der Fahrzeughalle im Feuerwehrhaus statt. Anzugsordnung ist Ausgehuniform. Fundinfo Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abgegeben: April 2022: Halskette silber mit Kreuz März 2022: Damengeldbörse weiß/gold mit Schlüssel, Hörgerät schwarz, Sonnenbrille, Herrenfahrrad (Marke corratec rot), Februar 2022: Rucksack VAUDE grün, Schülermonats- karte, Geldbörse schwarz, Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundamt. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 16. April und Sonntag, 17. April Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Ostermontag, 18. April AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 Samstag, 16. April Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Sonntag, 17. April Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Ostermontag, 18. April Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hochbergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Rozika Guncar feierte am 9. April 2022 ihren 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt sie ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Goldene/Diamantene Hochzeit Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Helga und Egon Buchholz zum 70. Hochzeitstag Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den wei- teren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Abfallwirtschaft Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Karwoche Der Wertstoffhof Baindt ist in der Karwoche am Sams- tag, den 16.04.2022, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. April 17.04. Korridofest Landjugend SKH Foyer 22.04. Blutreitergruppe Mitgliederversammlung BSS 25.04. Hospizbewegung Wgt-Bft-Baindt JHV SKH 26.04. Bürgerinformationsveranstaltung „Dorfplatz“ SKH 27.04. Seniorentreff Frühlingsfest BSS 30.04. Baindter Waldtour mit Herr Holzberger und Frau Rürup Mai 01.05 Erstkommunion Kirche Baindt 03.05. Gemeinderatssitzung 07.05. Dorfputzete Dorfplatz 08.05. Blutreiter Georgsritt in Ochsenhausen 13.05. Raspler JHV SKH 14.05. Flohmarkt „Rund ums Kind“ KWS 15.05. Konfirmation I ev. Kirche Bft. 15.05. Blutreitergruppe Georgsritt in Bergatreute 18.05. Seniorentreff Ausflug mit Maiandacht 20.05. Blutreiter JHV BSS 20.05. Impulse Frauenfrühstück BSS 22.05. Konfirmation II ev. Kirche Bft. 22.05. Tag der offenen Tür vom Kunstkreis, DRK und DLRG ab 14 Uhr, Wo: Containeranlage Baindterstr. 48/1 26.05. Blutreiter Proberitt in Weingarten 27.05. Blutreiter Blutritt in Weingarten 31.05. Gemeinderatssitzung SKH Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Unser Frühlingsfest April, April der macht was er will ... Schnee und klirrende Kälte am Frühlings- fest? Das muss doch ein Aprilscherz sein ... leider nein, aber mit Humor haben wir es trotzdem genommen. Es ist ja schließlich 1. April und unsere Feierlust hat uns noch nie jemand nehmen können. So startete auch dieser Festtag mit glücklichen und aufge- regten Kindern, die die Sonne einfach in ihren Gesichtern scheinen ließen. Die fleißigen Eltern brachten morgens be- reits viele Leckereien für unser schönes Frühstücks-Buffet. Die Räume waren von einem Frühlingszauber belegt, ihr Antlitz völlig verändert. Hübsch geschmückt für allerlei Besonderheiten, die diesen Tag für Groß und Klein zu et- was ganz Besonderem machen sollten. Nachdem alle angekommen waren, versammelten sich beide Gruppen gemeinsam in einem großen Kreis in der Schneeweißchengruppe. So ein Festtag braucht schließ- lich einen gebührenden Auftakt. Und den hatten wir. „Es tönen die Lieder, der Frühling kehrt wieder“ klang es fröh- lich durchs Haus. Und auch die liebe Margareth besuchten wir singend bei ihrer Gartenarbeit. Anschließend kehrten die Rosenrotkinder wieder in ihre Gruppe zurück in der, wie auch bei den Schneeweißchens, bereits alles vorbereitet war, um mit den Kindern bunte Windräder zu basteln und unser Ostergras einzusäen. Fleißig hatten die Schneeweißchenkinder in den letzten Wochen ihre Körnersäckchen aus dem Herbst zusam- mengetragen, welche sie mit ihrem selbst gedroschen Korn gefüllt hatten, um sie für Ostern erneut aussäen zu können. Ein besonderes Highlight für die Kinder war an diesem Tag der so liebevoll gestaltete und von fleißigen Elternhänden so großzügig bestückte Kinderkaufladen, der ein Leuchten in den Augen seiner kleinen Kunden er- strahlen ließ, das selbst die Frühlingssonne in den Schat- ten gestellt hätte. Mit zwei Glassteinen als Geldstücke durften die Kinder sich nach und nach, in Zweiergrup- pen, hier zwei Kostbarkeiten aussuchen. Es herrschte an diesem Morgen emsiges Treiben und schaffige Fröhlich- keit, Aufregung und Glückseligkeit bevor es endlich an die herrlich geschmückten Tafeln im Mittelraum ging, in welchem ein reich gedecktes Frühstücks-Buffet auf die Kinder und Erzieher*innen der beiden Gruppen wartete. Jetzt durfte nach Herzenslust geschlemmt werden, denn bei diesem Festmahl blieben keine Wünsche offen. Mit prall gefüllten Bäuchen und strahlenden Gesichtern ging es anschließend in den Garten, während drin al- les umgebaut wurde für unser Puppenspiel. Bei der Ge- schichte von der Schnecke und dem Häschen durfte unser wunderschöner Festtag nun ausklingen, bevor alle, reich bepackt mit Erlebtem, Gebastelten und den geshoppten Schätzen aus dem Kinderkaufladen, glücklich nach Hause und ins Wochenende gingen. Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Neues von den Junior-PausenhelferInnen Am 30. März besuchte der Krankentrans- portwagen des Deutschen Roten Kreuzes die Junior-PausenhelferInnen im Pausenhof. Pünktlich um 11.30 Uhr stellten sich die freiwilligen Hel- ferInnen, Herr Stiefvater und Frau von Watzdorf, der motivierten Gruppe vor. Nach einer Vorstellungsrunde durften die Kinder ihre vielfältigen Fragen an die Besu- cherInnen stellen. Mit großer Geduld und Fachkenntnis beantworteten sie alle Fragen und dabei konnten sie die Kinder in ihrer eigenen Motivation, Menschen zu helfen und zu unterstützen, nochmals bestärken. Mit großer Wissbegier durften alle im Anschluss den Rettungswa- gen mit all seinen Raffinessen kennenlernen und sogar selbst ausprobieren. Außerdem wurde erklärt, wann der Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Rettungswagen zum Einsatz kommt. Nach einer Stunde verabschiedeten sich die Kinder mit ihrem fröhlichen Ju- ni-Pausi-Spruch und bedankten sich für den freundlichen Besuch der DRK MitgliederInnen. Bestärkt mit dem guten Gefühl des Helfens wird allen diese Gruppenstunde noch lange in Erinnerung bleiben. Vielen Dank für diesen tollen Besuch! Anja Steidle, Stefanie Nandi und alle Junior-Pausenhel- ferInnen Zur Information Neophyten in Kleingewässern bei Baindt und Baienfurt Ob natürlich erhalten oder künstlich angelegt: Die Klein- gewässer in unserer Landschaft sind ein wichtiger ökolo- gischer Faktor zum Schutz gefährdeter Arten. Es gibt viele Tier- und Pflanzenarten, die auf diese nassen Flächen als Lebensraum oder Brutplatz angewiesen sind. Doch diese wertvollen Lebensräume sind ebenfalls in Gefahr. Sie verlanden leicht, ein Vorgang, der zum Bei- spiel ausgelöst wird, wenn sie von invasiven Neophyten überwachsen werden. Neophyten sind nicht einheimische Pflanzen, die sich stark ausbreiten, da ihre Ansprüche an Umweltbedingungen niedriger sind als die von vielen einheimischen Arten. Die Folge: Regionale Arten werden verdrängt und der Neophyt wächst exponentiell über große Flächen. Es ist Vorsicht geboten mit Abfällen aus Gartenteichen! Viele Wasserpflanzen, die als Zierpflanze für Teichan- lagen verkauft werden, sind Neophyten oder enthalten deren Keimlinge als Nebenprodukt. Ein Beispiel ist die Kanadische Wasserpest (Elodea canadensis), welche nur durch vollständige Trockenlegung des Kleingewässers bekämpft werden kann. Ein weiterer Neophyt ist das Na- delkraut (Crassula Helmsii), welches die gesamte Ober- fläche eines Gewässers bedecken und jegliche anderen Pflanzen verdrängt. Moritz Ott, Wildtierökologe und Experte für Amphibien, berichtet: „Anwohner nahe des Naturschutzgebietes An- naberg versuchten am Ufer eines Kleingewässers ihre Bestände aus Zierteichen anzulegen und verhelfen somit unbewusst den Neophyten zur unkontrollierten Ausbrei- tung. Den Amphibien wird dadurch der Platz zum laichen genommen und es kann sogar das ganze Gewässer ver- schwinden.“ Als Beispiele sind die Gelbbauchunke, der Laubfrosch und der Kammmolch zu nennen, die in flachen, stillen Gewässern laichen. Es mag zwar sein, dass die Kleingewässer etwas karg wirken ohne die aus dem heimischen Teich bekannten Ziergewächse, doch der gut gemeinte Gedanke von „Auf- wertung“ durch das einbringen dieser Pflanzen wirkt un- seren Maßnahmen zur Erholung der gefährdeten Arten entgegen. Heimische Wasserpflanzen etablieren sich mit etwas Geduld ohne Nachhilfe. Es wird dringend darum gebeten, dass weder Wasser- pflanzen oder Tiere, noch Gartenabfälle in die Gewässer gegeben werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass Hunde bei ihren Spaziergängen nicht durch diese Ge- wässer tollen, da sonst Laichballen zerstört und brütende Vögel aufgeschreckt werden können. Am Ufer eines neu angelegten Kleingewässers im Natur- schutzgebiet Annaberg wurden Abfälle aus einem Gar- tenteich abgeladen. Diese gefährden die Ökologie des Gewässers, sowie die Tierarten, die dort ihren Nachwuchs aufziehen wollen. (Foto: Walter Hohnheiser). Wie kommt Deutschland durch die Energiekrise? Klimaschutzmanager:innen aus der Region wissen wie sich mit einer unterschätzten „Technologie“ von heu- te auf morgen 10 Prozent des russischen Gasimports reduzieren lässt - und das Hand in Hand mit dem Kli- maschutz. Unser gesamter Energiehaushalt, d.h. der Primärenergie- bedarf wird in Deutschland zu etwa 60 Prozent mit Öl und Gas gedeckt, so die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen. Rund die Hälfte dieses Gases und ca. ein Drittel des Öls beziehen wir hierbei aus Russland. Dies spiegelt eine hohe fossile Abhängigkeit wider und treibt unsere Heizkosten infolge der derzeitigen Situation massiv in die Höhe. An- gesichts dieser Lage betont die Bundesregierung, müsse Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 die Versorgungssicherheit im Zweifel vor den Klimaschutz gestellt werden. Bevor es zu diesem Schritt kommt, sollte jedoch das Energiesparen die „Technologie“ der Stunde sein, so die Klimaschutzmanager:innen. Laut den Zahlen des Umweltbundesamtes, kann allein durch eine um 2°C reduzierte Raumtemperatur und Maß- nahmen wie etwa Spar-Duschköpfe 10 Prozent (des rus- sischen) Gasimports eingespart werden. Und das ist erst der Anfang. Reduzieren wir unsere Rei- segeschwindigkeit auf Autobahnen und Bundesstraßen auf 100, bzw. 80km/h lassen sich auf längere Sicht zu- sätzlich 2,1 Milliarden. Liter fossilen Kraftstoffs einsparen. Fahrer:innen, die weiterhin auf ein hohes Tempo bestehen, sind hierbei bereits berücksichtigt. Würde wirklich jede:r das Gaspedal schonen, könnte Deutschland allein durch eine geringere Fahrgeschwindigkeit weitere 20 Prozent Kraftstoff einsparen. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Einspar- potenziale: Sektorübergreifend hilft jedes Grad, jeder Au- tokilometer, jede Kilowattstunde, die vermieden wird, unseren Geldbeutel und die Umwelt zu schonen. Jede Kilowattstunde, die zu viel oder sinnlos verbraucht wird, geht zu Lasten derer, die besonders auf fossile Energieträ- ger angewiesen sind. Das sind beispielsweise Menschen auf dem Land oder Speditionen. Angesichts der genannten Zahlen und dieser weitreichen- den Potenziale, kann jede und jeder aktiv dazu beitragen, der Energiekrise klimafreundlich entgegenzutreten. Info: Das regionale Netzwerk Klima und Energie ist ein interdisziplinärer Zusammenschluss von Klimaschutz-ma- nager:innen, Koordinator:innen für Klimaneutralität sowie Beauftragten für Klimaanpassung der Kommunen in den Regionen Bodensee und Oberschwaben. Auch die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg sowie die Stadt Ravensburg im Gemeindeverband Mittleres Schussental sind Teil dieses Netzwerks. Zuständig für die Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte und die Koordination von konkreten Maßnahmen, tauscht sich das Netzwerk untereinander über aktuelle Projekte und gemeinsame Aktivitäten zum Thema Klimaschutz- und Klimaanpas- sung aus. (Klima-) Spartipp des Monats April: Hallo zusammen, mein Name ist Florian Sascha Roth und ich bin seit dem 1. November 2021 „Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ der 3 Gemeinden Baindt, Bai- enfurt und Berg. Ganz einfach ausgedrückt ist es meine Aufgabe, mir Gedanken dazu zu machen, wie die Verwal- tungen der drei Gemeinden inklusive all Ihrer dazugehö- rigen Liegenschaften bis zum Jahr 2040 „klimaneutral“ werden können. Aber natürlich soll nicht nur die Verwaltung der Gemein- de Baindt „klimaneutral“ werden, sondern auch die Ge- meinde Baindt als Ganzes. Und hier kommen Sie alle ins Spiel: Also verzagen Sie nicht und probieren Sie einfach mal aus, was für Sie möglich scheint! Ergänzend zu den Klimaspartipps des Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) erscheint nun einmal monat- lich ein Tipp, zum Klimaschutz im Alltag. Sie werden se- hen, vieles ist gar nicht so schwer umzusetzen und leistet trotzdem schon einen bedeutenden Beitrag zum Sparen von Strom, Wärme, Wasser, Papier und vielem mehr und damit für den Klimaschutz. (Klima-) Spartipp des Monats April: Digitaler Frühjahrs- putz Nach dem Herbst- und Wintereinbruch der letzten Wo- chen, scheint nun draußen wieder die Sonne und der Früh- ling ist in vollem Gange. Die Blumen blühen und auch die Bäume beginnen zu ergrünen. Neben der Freude an der Natur, steht jetzt für viele Menschen daneben auch die Freude am ausgiebigen Putzen im Vordergrund. Kurzum: Der Frühjahrputz steht vor der Tür! Aber wussten Sie schon, dass ein Frühjahrsputz nicht nur bedeuten muss, das Haus, den Garten oder dass even- tuell noch immer unter Saharastaub und Blütenpollen begrabene Auto oder Fahrrad herauszuputzen, sondern es hier auch noch andere Möglichkeiten gibt. Wie wärs mal mit der digitalen Version eines Frühjahr- sputzes? Aber worum geht es jetzt eigentlich? Ganz einfach, um das Aufräumen von Mail-Postfächern. Natürlich gibt es viele wichtige Mails, die einfach aufbehal- ten werden müssen. Aber eben nicht nur. Oftmals werden auch unwichtige oder schon lange erledigte Mails einfach aufbehalten oder landen im Papierkorb, ohne dass diese endgültig gelöscht werden. Das Problem hierbei ist auch gar nicht, die Mail als sol- ches, sondern viel mehr, dass sämtliche Mails die nicht endgültig gelöscht sind, auf Servern gespeichert werden. Und diese Server brauchen Strom, sehr viel Strom. Man- che Schätzungen gehen davon aus, dass alleine die durch den Stromverbrauch der Server weltweit verursachten Treibhausgasemissionen größer sind, als die des gesam- ten globalen Flugverkehrs. Die Mails werden zudem oftmals mehrfach gespeichert. Die Speicherung erfolgt sowohl auf Server des eigenen Anbieters, als auch auf dem Server von Anbietern wie MS Outlook. Teils werden die Mails zusätzlich auch noch auf dem eigenen Rechner abgespeichert. Wenn daher also nicht mehr benötigte oder unwichtige Mails gelöscht werden, tun wir Gutes für das Klima und finden mitunter manche wichtige und als verschollen ge- glaubte E-Mail auch schneller wieder. Als Motto könnte hier gelten: Mach mal Platz für Neues! Denn wir alle bekommen täglich so viele Mails, dass wir unmöglich jede davon dauerhaft aufbehalten können. Und für Menschen wie mich, deren Freude und Spaß am Putzen sich doch arg in Grenzen hält, ist diese Art von Frühahrsputz auch viel weniger lästig und auch körper- lich weniger anstrengend. Nichtsdestotrotz bleibt natürlich auch das Putzen der Wohnung wichtig. Auch wenn der Stromverbrauch von Servern für uns oft verborgen bleibt, so ist dieser doch unausweichlich vor- handen. Also löschen wir doch einfach mal alle unwichti- gen oder nicht mehr benötigten Mails. So können wir alle einen Teil dazu beitragen, unnötige Stromverbräuche von Servern zu vermeiden und damit Gutes für das Klima tun. Es ist also an der Zeit für den Frühjahrsputz 2.0 - die digitale Version. Ihr Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung Telefon: 0157-80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Hospizbewegung Weingarten Vortrag: Menschenwürde und Scham Scham ist eine oft übersehene Emotion. Unerkannte Schamgefühle können z. B. zu De- pression oder Rückzug führen - oder in Zynismus, Trotz oder Aggression umschlagen. Scham zu erkennen und konstruktiv mit ihr umgehen zu können ist hilfreich. Denn sie ist zwar schmerzhaft, hat aber auch positive Aufgaben - Scham ist, nach Leon Wurmser, die Hüterin der Menschenwürde. Termin: Freitag, 22.04.2022 19 Uhr Ort: Großer Saal evang. Gemeindehaus, Abt-Hyllerstr. 17, Weingarten Referent: Dr. Stephan Marks, Sozialwissenschaftler, Autor, Fortbildner, Freiburg Kooperationsveranstaltung von Hospizbewegung Wein- garten, Ambulanter Hospizverein Ravensburg, Stationä- res Hospiz Schussental Ravensburg Bitte melden Sie sich telefonisch an: 0751 - 18056382 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Nach Sturmschäden: Nie ungesichert aufs Dach Die orkanartigen Böen im Februar haben Spuren hin- terlassen: Gebäude wurden beschädigt, Dächer abge- deckt, Bäume stürzten um. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, dass bei der Schadensbeseitigung und den Aufräumarbeiten besonders auf die Sicherheit geachtet werden muss. Grundsätzlich sollte immer ein anerkannter Fachbetrieb beauftragt werden, wenn Dachschäden zu beheben sind. Meist wird dies durch die Gebäudeversicherung abge- deckt. Vor allem größere Sanierungsmaßnahmen, etwa bei großflächigen Schäden, erfordern hohe Fachkom- petenz und gehören deshalb in die Hände von Profis. Sie kennen die Risiken und verfügen über die notwendigen Mittel und Kenntnisse, um sich fachgerecht abzusichern. Laien haben auf einem sanierungsbedürftigen Dach nichts zu suchen. Dies ist auch mit Blick auf die Haftung wichtig. Denn bei Absturzunfällen haftet der Bauherr. Mit der Vergabe an eine qualifizierte Baufirma bleibt sein Risiko beherrschbar. Wer Dacharbeiten dennoch selbst durchführt, sollte fol- gende Tipps der SVLFG beachten: - Nie ungesichert auf Dächern arbeiten! Selbst wenn nur ein paar Dachpfannen fehlen - die Schadensbe- hebung erfordert immer eine Absturzsicherung. - Kleine Schäden können aus der Hubarbeitsbühne her- aus behoben werden. Muss das Dach betreten werden, schützt ein Höhensicherungsgeschirr vor einem Absturz. - Nutzen Sie die Schadensbeseitigung gleich dazu, die Dachhaut für die Zukunft sturmsicherer zu machen. Eine geeignete Maßnahme ist der Einbau von Sturm- klammern. Weitere Informationen und den Flyer „Kein Risiko bei Dacharbeiten“ zum kostenlosen Download gibt es online unter www.svlfg.de/sturmschaeden-sicher-beseitigen Pressemitteilung 06. 04.2022 Fortbildung „Faszinierende Farbenpracht – Anlage & Pflege einer Blühwiese und naturpädagogische Bildungsimpulse“ Aus der Fortbildungsreihe „Natur-, Umwelt- und Erlebnispädagogik in der Praxis“ von „Fortbildung Netzwerk Umwelt“ möchten wir aufmerksam machen auf den Kurs zum Thema Blühstreifen anlegen mit Kindergarten- und Grundschulkindern. Anmelden können sich: ◦ Kinder- und Jugendgruppenleiter*innen ◦ aktive Natur- und Umweltpädagog*innen ◦ pädagogische Fachkräfte, Jugendbegleiter*innen ◦ Studierende, FSJ-, BFD- und FöJler*innen Der Referent Tobias Hornung bringt das Fachwissen für korrekte Bodenvorbereitung und Anlage, Aussaat, sowie Pflege eines farbenfrohen und insektenfreundlichen Blühstreifens. Die Referentin Nicole Jüngling zeigt Spiele und Aktionen für Kinder, um der Flora und Fauna des selbst angelegten Blumenteppichs eine pädagogisch wertvolle Bedeutung zu geben. Ziel ist, dass die Teilnehmer*innen ihr erworbenes Wissen selbst weiterverbreiten. Die Fortbildung findet am Samstag, den 30.04.2022 statt, von 10:00 bis 16:00 Uhr im Waldkindergarten Ebenweiler. Die Teilnahme am Kurs ist Dank der Förderung durch die Fortbildung „Faszinierende Farbenpracht - Anlage & Pflege einer Blühwiese und naturpädagogische Bil- dungsimpulse“ Aus der Fortbildungsreihe „Natur-, Umwelt- und Erleb- nispädagogik in der Praxis“ von „Fortbildung Netzwerk Umwelt“ möchten wir aufmerksam machen auf den Kurs zum Thema Blühstreifen anlegen mit Kindergarten- und Grundschulkindern. Anmelden können sich: • Kinder- und Jugendgruppenleiter*innen • aktive Natur- und Umweltpädagog*innen • pädagogische Fachkräfte, Jugendbegleiter*innen • Studierende, FSJ-, BFD- und FöJler*innen Der Referent Tobias Hornung bringt das Fachwissen für korrekte Bodenvorbereitung und Anlage, Aussaat, sowie Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Pflege eines farbenfrohen und insektenfreundlichen Blüh- streifens. Die Referentin Nicole Jüngling zeigt Spiele und Aktionen für Kinder, um der Flora und Fauna des selbst angelegten Blumenteppichs eine pädagogisch wertvolle Bedeutung zu geben. Ziel ist, dass die Teilnehmer*innen ihr erworbenes Wissen selbst weiterverbreiten. Die Fortbildung findet am Samstag, den 30.04.2022 statt, von 10:00 bis 16:00 Uhr im Waldkindergarten Ebenweiler. Die Teilnahme am Kurs ist Dank der Förderung durch die Kreissparkasse Ravensburg kostenlos. Die Anmeldungen zu der Fortbildung können per E-Mail an manuel.schiffer@bund.net gestellt werden. Bitte bei der Anmeldung Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse angeben. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg wird dieses Projekt mit Mitteln der Kreissparkassenstiftung Ravensburg unter- stützt. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Projektseite des Blühenden Landkreises: www.bluehen- der-landkreis.org Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 14. April - 24. April 2022 Gedanken zur Woche Das Licht erlischt im Dunkel des Karfreitags, aber es steigt strahlend auf am Auferstehungsmorgen. Edith Stein Donnerstag, 14. April - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt - Messe vom letzten Abendmahl Anschließend Gebetsstunde, gestaltet vom Singkreis mit Impulsen und Liedern im Kreis um den Altar 19.00 Uhr Baienfurt - Messe vom letzten Abendmahl Anschließend Gebetsstunden in der Kirche Freitag, 15. April - Karfreitag 10.00 Uhr Baindt - Kinderkreuzfeier 15.00 Uhr Baindt - Feier vom Leiden und Sterben Christi mit Pfarrer i. R. Leuze 11.00 Uhr Baienfurt - Kinderkreuzfeier 15.00 Uhr Baienfurt - Feier vom Leiden und Sterben Christi (mit Platzkarten) 18.00 Uhr Baienfurt - Karmette mit Männerschola Samstag, 16. April - Karsamstag 21.00 Uhr Baindt - Feier der Osternacht, Weihen des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen (mit Platzreservierungskarten) 20.00 Uhr Baienfurt - Feier der Osternacht, Weihen des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen (mit Platzkarten) Sonntag, 17. April - Ostersonntag - Hochfest der Auf- erstehung des Herrn 10.00 Uhr Baindt - Oster - Festgottesdienst mit Pfarrer i. R. Leuze Mit Austeilung des Osterlichts (Osterlichter werden am Eingang angeboten oder eigene mitbringen) und Segnung der Osterspeisen (mit Platzreservierungskarten) Bischof-Moser-Kollekte 09.30 Uhr Baienfurt - Osterhochamt mit dem Doppel- quartett des Kirchenchors, Streichquartett, Trompete und Orgel (Messe in G von Chris- topher Tambling) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen (mit Platzkarten) Bischof-Moser-Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt - Kleine Kirche Montag, 18. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Kurt Brugger, Kle- mentine und Eduard Gelzenlichter mit Ange- hörigen, Sieglinde Kösler) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Dienstag, 19. April Ferien - Kein Schülergottesdienst Mittwoch, 20. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 21. April Ferien - kein Schülergottesdienst Freitag, 22. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard (nicht öffentlich) Samstag, 23. April 18.30 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Sonntag, 24. April - 2. Sonntag der Osterzeit - weißer Sonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze († Familie Amann und Familie Gaissmaier mit Angehörigen, Barbara und Josef Lemmer, Ida und Georg Selensky, Jahrtag: Käthe Baur) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Fabian 10.00 Uhr Baienfurt - Erstkommunion mitgestaltet von der JuKa (nicht öffentlich) 18.00 Uhr Baienfurt - Dankandacht der Erstkommuni- onskinder (nicht öffentlich) Bitte beachten: Es gilt weiterhin Maskenpflicht während des Gottesdienstes Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 „Wer Ostern kennt, kann nicht verzweifeln.“ (Dietrich Bonhoeffer) Angesichts der Bilder und Nachrichten aus der Ukraine tue ich mich dieses Jahr schwer mit dem Ostergruß. Es liegt eine bleierne Schwere über allem. Es sind zwei Zi- tate, die mir und vielleicht auch ihnen weiterhelfen und Mut machen. Zum einen ist es Dietrich Bonhoeffer, der die Nacht des Karfreitags selbst durchlebt hat und Walter Hümmer, Pfarrer und Gründer der Christusbruderschaft Selbiz. „An Ostern hat eine Explosion göttlichen Lebens stattgefunden: Nicht nur vom Grab Christi ist der Stein weggewälzt, auch der Stein über dem Grab der Welt und des gesamten Kosmos ist aufgesprengt.“ In diesem Sinne wünsche ich uns allen den Mut und die Kraft von Ostern. Bernhard Staudacher Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Regelungen für den Gottesdienstbesuch: • Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tra- gen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz aus- reichend. • Zwischen Einzelpersonen und Familienverbänden/ Haushalten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. • Die Bänke sind gekennzeichnet - jede 2. Bank kann genutzt werden - • Die Laufwege sind zu beachten. Wir bitten Sie ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag, 21.04. geschlossen Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ganz herzlich ein zu unserem Frühlingsfest am Mitt- woch, 27. April 2022 um 14 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. „Mundart und Musik mit dem Bodasee-Schwob“ Frie- der Hahn aus Tettnang. Das musikalische Urgestein bietet seinem Publikum ein vergnügliches und kurzweiliges Pro- gramm. Zusammen mit seinem Akkordeon ist der Vollb- lutmusiker ein Garant für gute Laune und viel Vergnügen. Nehmen Sie sich Zeit, tun Sie etwas für Ihre Gesundheit, denn „Lacha isch xond“. Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Wir wünschen Ihnen frohe Ostern, bleiben Sie gesund. Einladung Donnerstag, 28.4.2022 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei May- er, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Al- ters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Ein- ladung gilt auch für Nichtmitglieder. Freitag, 29.04.2022 Gleichberechtigung! Tag der Diakonin am 29.4.22 in Friedrichshafen, Ade- nauerplatz um 9.30 Uhr Ferner laden wir Sie herzlich ein am Mittwoch, 25.5.22 zur Maiandacht in der Wallfahrtskir- che Michelwinnaden, Kirche St. Johannes Evangelist „Maria auf der Saul“ Abfahrt in Baienfurt an der Kirche 14.00 Uhr Maiandacht in Michelwinnaden um 14.30 Uhr. Anschließend ist Einkehr beim „Mostbauer“ Wag- gershauser in Ringers 1, (Bad Waldsee) vorgesehen. Anmeldungen bitte bei Elisabeth Muschel Tel. 52720 oder unter wmuschel@t-online.de bis zum 12.5.22! Kosten für die Mitfahrgelegenheit 3,50 Euro p./P. Kosten für das Vesper 8,50 Euro (ohne Getränke) ÖKUMENE – gemeinsam als Christen _______________________________________ Ökumenischer am 24.April 2022 um 11.30 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg 30 in Baienfurt Turmbau zu Babel Wir freuen uns mit Euch Gottesdienst zu feiern _______________________________________ Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Ich war tot, und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüssel des Todes und der Hölle. Offb 1,18 Donnerstag, 14. April Gründonnerstag 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Abendmahl Freitag, 15. April Karfreitag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst in der Ev. Kirche Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Sonntag, 17. April Ostersonntag 06.00 Uhr Baienfurt Osternacht-Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Abendmahl 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst für Groß und Klein in der Ev. Kirche Montag, 18. April Ostermontag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 24. April Quasimodogeniti 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Taufe 11.30 Uhr Baienfurt Krabbelgottesdienst im Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30 Gedanken zum Osterfest Die Zeit, in der Johannes das Buch geschrieben hat, aus dem auch unser Wochen- spruch stammt, war eine mit unzähligen Krisen, die Men- schen verunsichert zurückge- lassen haben. Auch heute geht es ja vielen so, dass sie zwar äußerlich eine Krise abhaken, weil die nächste schon in den Start- löchern sitzt, aber oft genug kommt die Seele gar nicht hinterher - Angst und Verunsicherung bleiben. Da tut es gut, sich immer wieder aus der negativen Ge- dankenspirale herausziehen zu lassen, mit anderen Os- tern zu feiern, im Gottesdienst und zu Hause und die Os- terbotschaft in unser Herz zu lassen: Jesus lebt und er sagt uns in allen Krisen zu, dass ER das letzte Wort behält und die Welt und unser Leben bei ihm gut aufgehoben sind und auch bleiben: Ich bin der Erste und der Letzte und der Lebendige. Eine gesegnete Karwoche und frohe Ostern! - Ihr Martin Schöberl, Pfarrer __________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 __________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. __________ Kinderkirche Vom 16.4. – 24.04.2022 findet keine Kinderkirche statt. Am 1. Mai treffen wir uns wieder. --- Woche 6: Stille (Lukas 2,19) Kinderkirche Vom 16.4. - 24.4. findet keine Kinderkirche statt. Ab dem 1. Mai treffen wir uns dann wieder jeden Sonntag im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. __________ Karwoche & Oster-Oktav Am Gründonnerstag lädt die Evangelische Kirchengemein- de Baienfurt-Baindt um 19 Uhr zu einem liturgisch-festlichen Abendmahlsgottesdienst in die Ev. Kirche in Baienfurt ein. Am Tag der Stiftung des Heiligen Abendmahls spüren wir dem Geheimnis nach, das uns Gott da in die Hände legt. Wir lassen uns hineinnehmen in die Lobgesänge, die traditi- onell mit dieser Feier verbunden sind und gehen damit den ersten Schritt der drei besonderen Tage bis Ostern. Am Karfreitag feiern wir um 10.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt einen schlichten Karfreitagsgot- tesdienste, begleitet vom Chor. Wir stellen uns in diesen Gottesdiensten vor Augen, was es sich Gott kosten ließ, um uns Mensch zurück in eine geheilte Gemeinschaft mit unserem Schöpfer zu holen und damit auch die Beziehungen untereinander heil werden zu lassen. Osternacht in der Ev. Kirche Baienfurt Noch vor Sonnenaufgang beginnt am 17. April um 6 Uhr ein ganz be- sonderer Gottesdienst. In der noch dunklen Kirche werden Geschich- ten aus dem Alten und Neuen Tes- tament zu Gehör gebracht, die da- von erzählen, wie Gott schon immer Menschen von der Dunkelheit ins Licht geführt, wie er ihnen geholfen hat und sie neu anfangen ließ. Immer wieder stimmt die Ge- meinde in Liedstrophen ein, die uns mit hineinnehmen in das geheimnisvolle Geschehen, in dem Gott durch sein Leben den Tod überwindet und es bei Menschen Ostern werden lässt. Die neue Osterkerze wird zum ersten Mal entzündet. Sie soll in jedem Gottesdienst daran erinnern, was Jesus versprochen hat: „Ich bin das Licht der Welt, wer mir nachfolgt, muss nicht im Dunkeln herumgehen, sondern wird das Licht des Le- bens haben.“ Mit der Osternacht feiern wir den höchsten Festtag der Christenheit. In der frühen Zeit wurden in dieser Nacht die Menschen getauft, die sich ein Jahr lang durch Tau- funterricht darauf vorbereitet haben. Heute wird dieser Taufunterricht meist nachgeholt - im Konfirmandenun- terricht. Neben der Tauferinnerung steht die Feier des Abendmahls im Mittelpunkt der Osternacht. Durch die Taufe spricht uns Gott zu, dass wir seine Kinder sind und un- tereinander Schwestern und Brüder. Diese Gemeinschaft erleben wir in der Feier des Heiligen Abendmahls mit allen Sinnen: „Schmeckt und seht, wie freundlich der Herr ist, wohl dem, der ihm vertraut.“ Ostern geht weiter ... Am Oster-Sonntag feiern wir um 10.30 Uhr einen Gottesdienst für Groß und Klein in der Ev. Kirche in Baienfurt. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Am Ostermontag findet um 10.30 Uhr ein weiterer Got- tesdienst in der Ev. Kirche in Baienfurt statt. Am Sonntag nach Ostern feiern wir 10.30 Uhr einen Got- tesdienst mit Taufe in der Ev. Kirche und um 11.30 Uhr einen Krabbelgottesdienst im Ev. Gemeindehaus in Bai- enfurt. _______________________________________ Gottesdienst AAnders mit Kunst und Musik am Samstag den 30. April 2022 findet um 18.00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt statt. Schöpfung – das große Staunen mit Bildern von Hans Meinert und Musikalischen Präsentationen von Johanna Schwarzl und Dan Marginean Herzliche Einladung! Wir freuen uns auf Ihr Kommen Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt am Samstag, den 30. April 2022 findet um 18.00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt statt. Schöpfung - das große Staunen mit Bildern von Hans Meinert und Musikalischen Präsentationen von Johanna Schwarzl und Dan Marginean Herzliche Einladung! Wir freuen uns auf Ihr Kommen Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Schöpfung – das große Staunen mit Bildern von Hans Meinert und Musikalischen Präsentationen von Johanna Schwarzl und Dan Marginean Herzliche Einladung! Wir freuen uns auf Ihr Kommen Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt _______________________________________ Kreativer Montag findet am 25.4. 2022 N I C H T statt. Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns montags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt um 8:30 Uhr zu treffen... Unsere nächsten Termine KM-Programm: 25.04. - Kein KM!!! 02.05.- Gerhard Hillmayr: „Landschaft - leicht“ Aquarell 09.05. - Annemarie Weber:“ Ein besonderer Schmuck zum Sommerkleid: alles gestrickt!“ 16.05. - Elli Duelli: „Blühende Bäume“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG Am 25.4.2022 findet k e i n Kreativer Montag statt. Wir freuen uns schon auf den 2. Mai um 8.30 Uhr auf Ger- hard Hillmayr. Ihr Kreatives Montagsteam Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Bitteres Pokal-Aus im Elfmeterschießen SV Baindt - TSV Tettnang 1:1 (0:0) 3:5 i. E. Nach den Siegen gegen Kosova Weingarten und den SV Haisterkirch, empfing der SVB am Mittwochabend den TSV Tettnang in der 3.Runde des Bezirkspokals. Der TSV steht derzeit auf dem ersten Platz in der Kreisliga A2, wodurch ein Spiel auf Au- genhöhe zwischen den beiden Tabellenführern erwartet werden konnte. Die Gastgeber fanden zu Beginn besser in das Pokalspiel und hatten nach drei Minuten durch Jonathan Dischl und Yannick Spohn bereits die erste gute Möglichkeit auf den Führungstreffer. Der TSV kämpfte sich jedoch im An- schluss in die Partie und vergab nach einer halben Stunde die größte Chance im ersten Durchgang. Nachdem Luca Wetzel den Ball 25 Meter vor seinem Kasten leichtfertig vertändelte, hatte ein Stürmer der Gäste das leere Tor vor sich, schob die Kugel allerdings knapp vorbei. Hinein in eine Druckphase des TSV, eroberte Dischl in der 54.Minute gegen einen Innenverteidiger der Gäste etwas glücklich den Ball und behielt alleine vor dem Torwart die Ruhe - 1:0 für den SVB. In der Folge verständigten sich die Baindter auf eine sichere Abwehrarbeit und versuchten durch den ein oder anderen Konter für die Entscheidung zu sorgen, wobei Philipp Boenke und Dischl Chancen aus- ließen. Die Taktik schien bis kurz vor Schluss aufzugehen, ehe sich der Tettnanger Innenverteidiger Wiest zum Held für den TSV Tettnang aufschwang und in der 88.Minute sehenswert per Fallrückzieher zum 1:1 ausglich. Nach diesem bitteren Ausgleich ging es direkt ins Elf- meterschießen, in welchem der zweite Baindter Schütze, Phillip Thoma, Nerven zeigte und an der Latte scheiterte. Die Gäste verwandelten hingegen alle fünf Elfmeter sou- verän, wodurch sich der SVB mit der ersten Saisonnieder- lage aus dem Pokalwettbewerb verabschieden musste. Es spielten: Luca Wetzel - Lukas Walser, Marko Szeibel, Michael Brugger, Sebastian Saile - Philipp Kneisl (80. Flo- rian Vollmer), Nico Geggier (63. Philipp Boenke), Philipp Thoma, Ylber Xhafa (56. Jan Fischer) - Jonathan Dischl, Yannick Spohn Spielabsagen Die Partien SV Baindt II - SV Blitzenreute II und SV Baindt - SV Blitzenreute wurden von Seiten der Blitzenreuter Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 aufrund Spielermangels abgesagt. Beide Spiele werden daher mit 3:0 für die Baindter Mannschaften gewertet. Vorschau: Montag, 18.04.2022 11.00 Uhr: SV Baindt Damen - SGM TSV Aitrach / SV Tannheim Damen 12.45 Uhr: SV Haisterkirch II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Haisterkirch - SV Baindt Herren 1 werden Meister in der Bezirksklasse! SV Baindt - VfB Friedrichshafen 9:1 Aufgrund der Corona-Pandemie wurde vom Verband beschlossen, die Saison 2021/22 als Einfachrunde zu bestreiten. Daher hatten wir am 09.04.2022 nach langer Pause das letzte noch offe- ne Spiel der Vorrunde gegen den VfB Friedrichshafen. Immerhin 12 Fans hatten den Weg in die Halle gefunden und freuten sich auf das Spiel und das Beisammensein. Leider konnten unsere Gäste nicht in Bestbesetzung an- treten, sodass die Partie sehr einseitig verlief. Unser Ein- serdoppel Marcel Brückner und Tobias Nowak hatten noch große Probleme ins Spiel zu finden und musste nach 0:2 Satzrückstand mehrere Matchbälle abwehren, um am Ende doch noch gewinnen zu können. Danach kamen wir aber ins Rollen und gewannen die nächsten Begegnungen teilweise sehr souverän. Lediglich Thomas Rauch muss- te trotz guter Leistung anerkennen, dass sein Gegner Matthias Braun einen Sahnetag erwischte und ihm keine Chance ließ. Philipp Schwarz vollendete das Spiel dann mit seinem zweiten Einzel nach nicht einmal 2 h Spielzeit zum hochverdienten 9:1 Sieg. Im Anschluss feierten wir unseren Meistertitel mit Speis und Trank und ließen den Abend mit vielen Gesprächen noch gemütlich ausklingen. In der Abschlusstabelle stehen wir ungeschlagen an der Tabellenspitze, sind somit Meister der Bezirksklasse 2021/22 und steigen in die höchste Spielklasse der Be- zirks Allgäu-Bodensee auf. Dabei wurden wir von Anfang an unserer Favoritenrolle gerecht und konnten fast alle Spiele souverän gewinnen. Als Highlight der Saison muss das knappe und äußerst spannende Spiel gegen den SV Ettenkirch, das wir mit 9:7 gewinnen konnten, hervorge- hoben werden. Besonders erfreulich war im Saisonverlauf, dass alle unse- re Ersatzspieler mit Siegen Punkte zu dieser einzigartigen Saison beisteuern konnten. Wir hoffen jetzt schon auf eine ganz normale Saison 2022/23 mit Vor- und Rückrunde in der Bezirksliga, in der wir auch ein Wörtchen um den Meistertitel und Aufstieg mitreden möchten. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (1:0), Nico Scheffold (1:0), Tobias Nowak (1:0), Frank Markwart (1:0) und Thomas Rauch (0:1) TC Baindt e.V. Vorankündigung Saison-Eröffnungs-Bändelesturnier Endlich ist es wieder soweit - wir wollen in die Tennissaison 2022 starten!! Am So., 24.04.2022 um 13:00 Uhr findet unser beliebtes Bändelesturnier statt. Hierzu möchten wir alle Spieler*innen (von Schnuppermitglied bis Profi, von Jugend bis Senior*in) recht herzlich einladen einen sportlichen Nachmittag mit Spiel, Spaß und geselligen Zusammensein auf unserer Anlage zu erleben. Am Vereinsheim hängt ab 20.04. eine Anmeldeliste aus. Bei schlechtem Wetter bitte den Aushang beachten! Barbara Blattner, Breitensportwartin Werden Sie Schnuppermitglied beim TC Baindt - Freies Spiel während einer ganzen Saison, ausge- nommen an den Abenden, an denen während der Verbandsrunde (bis Ende Juli) 4 Plätze durch Trai- ning belegt sind; Trainingszeiten siehe Aushang am Schwarzen Brett - Spielen beim Hobbytreff am Freitagabend von 19:00 - 20:30 Uhr; teilweise unter Anleitung von Mitgliedern - Spielgebühr: Erwachsene für eine Saison 50,- € Haben wir Sie neugierig gemacht? - kommen Sie einfach auf unsere Anlage - lesen Sie unsere Broschüre - schauen Sie auf unsere Vereins-Webseite Wir freuen uns auf Sie! Kontakt: Sibylle Boenke, 1. Vorsitzende, Tel. 07502 1740 Landjugend Baindt e.V. Korridorfest 2022 Endlich ist es wieder soweit. Die Land- jugend Baindt ladet Sie ganz herz- lich zum diesjährigen Korriderfest am 17.04.2022 ab 19:30 Uhr in das Foyer der Schenk-Konrad-Halle in Baindt ein. Für Musik, Getränke und Essen ist gesorgt. Allen, die einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test vorweisen können ist der Eintritt gewährt. Wir freuen uns auf Euch. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Basar Baindt Flohmarkt „rund ums Kind“ 14.5.2022 von 10 bis 13 Uhr auf dem Schulhof der Klostewiesenschule Baindt. Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe beginnt am 30.4.2022. Den Link dazu und weitere Infos findet ihr auf Facebook Kinderbasar baindt. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Kunstkreis Einladung Tag der offenen Tür Lange haben wir diesem Tag entgegen- gefiebert: unsere Räumlichkeiten in der Baindter Straße 48/1 sind umgebaut, vergrößert, an unsere Bedürfnisse an- gepasst und bezogen! Da geteilte Freude bekanntlich doppelte Freude ist, laden wir Sie herzlich ein, diesen Tag mit uns zu feiern. Dies möchten wir zum Anlass nehmen, sowohl unser neu- es Zuhause zu präsentieren als auch zu zeigen, was unse- re Vereinsarbeit ausmacht. Neben verschiedenen Aktio- nen für Kinder bieten wir Ihnen jede Menge Informationen zu unseren Vereinen, unserer ehrenamtlichen Arbeit, den Möglichkeiten sich bei uns zu engagieren und vieles mehr. Kommen Sie einfach vorbei und besuchen Sie uns zu un- serem Tag der Offenen Tür. Bei Kaffee und einem Stück Kuchen kommen wir gerne mit Ihnen ins Gespräch. Wir freuen uns auf Sie! Ihre Vereine aus der Baindter Straße 48/1 Wer: DRK Bereitschaft und Jugendrotkreuz Baien- furt-Baindt, DLRG Ortsgruppe Baienfurt und Kunstkreis Baindt e.V.. Wo: Containeranlage in der Baindter Straße 48/1 in Bai- enfurt/Baindt Wann: 22. Mai 2022 ab 14:00 Uhr Was: Kaffee und Kuchen, Attraktionen für Groß und Klein. CDU Baumeister Biber Der CDU Ortsverband Baindt lädt ein zu einer Begehung des Biberreviers am Unteren Bampfen (Föhrenried) mit fachlicher Begleitung des Bi- berbeauftragten des Landkreises, Gerhard Maluck, und vielen Informationen über das Leben und Verhalten des Bibers. Termin: Freitag, 29. April 2022 Treffpunkt: 16 Uhr am Bampfen in Höhe des Bahnwärter- häuschens (auf der Ostseite der Bahnlinie), alternativ um 15.30 Uhr am Parkplatz Riedsenn. Von hier sind es ca. 20 Minuten Fußweg. Bitte beachten Sie: Eine Anfahrt mit dem Auto zum Biber- revier ist nicht möglich. Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Aus jedem Schwimmer ein Rettungs- schwimmer - 11 neue Rettungsschwim- mer Nach einer 2-jährigen, pandemiebedingten Durststrecke konnte am Samstag, 26.03. endlich wieder der Theori- eunterricht für junge Rettungsschwimmer stattfinden. So wurden die Teilnehmer, welche als Juniorretter bereits Grundkenntnisse des Rettungsschwimmens erlernt und diese praktisch trainiert haben, nun als Rettungsschwim- mer theoretisch ausgebildet. Neben den Gefahren rund um Gewässer aller Art wurden auch Inhalte der Ersten Hilfe sowie Rettungstechniken besprochen und praktisch geübt. Am Ende des Lehrgangs konnte 11 zufriedenen Rettungsschwimmern für den ersten bestandenen Prü- fungsteil gratuliert werden! Der Abschluss der Ausbildung unser 12- und 13-jährigen Mitglieder ist der Verleih des Deutschen Rettungsschwim- mabzeichens in Bronze nach dem Absolvieren der prak- tischen Disziplinen. Diese werden in den kommenden Monaten im wöchentlichen Training geprüft. Unterstützung erhielt die Lehrgangsleiterin Hannah Bren- ner von der Lehrscheinanwärterin Daniela Hund, aus der DLRG Ortsgruppe Altshausen. Sie befindet sich aktuell im Lehrscheinstipendium des Bezirks Ravensburg und berei- tet sich auf die Lehrscheinprüfung vor, indem sie in der Theorie als auch in der Praxis immer wieder Unterrichts- themen übernimmt und hierfür eine Beurteilung erhält. Der Lehrschein ist die höchste Trainerlizenz im Bereich Schwimmen/Rettungsschwimmen innerhalb der DLRG. Wir in Baienfurt unterstützen mit unseren Ausbildern den Bezirk Ravensburg und andere DLRG Ortsgruppen aus dem Landkreis bei der Ausbildung zukünftiger Trainer. Team Ausbildung DLRG Ortsgruppe Baienfurt Theorieunterricht für 11 junge Rettungsschwimmer Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Ravensburger Geschenk-Gutschein und Bürgerkarte unterstützen Vereine und lokalen Handel An der Gemeinwohl-Aktion können alle Bürgerin- nen und Bürger beim Kauf eines Ravensburger Ge- schenk-Gutscheines ohne Mehrkosten mitmachen. Mit der Ravensburger Gemeinwohl-Aktion werden durch den Kauf der Ravensburger Geschenk-Gutscheine über einen begrenzten Zeitraum Vereine unterstützt und gleichzeitig der lokale Einzelhandel gestärkt, ohne dass dabei Mehrkosten für die Kundschaft und die Geschäfte entstehen. Möglich macht dies eine Aktion des Ravens- burger Geschenk-Gutscheins der Initiative Ravensburg (Stadt und Wifo) in Verbindung mit der Bürgerkarte. So funktioniert die Aktion: Beim Kauf des Ravensbur- ger Geschenk-Gutscheines wählt der Kunde ein Förder- projekt der Bürgerkarte aus und schon fließen 10 % des Gutscheinwertes an Vereine und Bürgerprojekte. Weder für die Kunden, noch für die Geschäfte entstehen Mehr- kosten. Zu verdanken ist die Aktion den Sponsoren wie Vetter Pharma-Fertigung, Volksbank Ulm-Biberach, VR Bank Ravensburg-Weingarten und Schwäbische Zeitung. Die Aktion ist für den Verkauf von Geschenk-Gutschei- nen im Wert von insgesamt 40.000 Euro angesetzt und endet danach. „Die Bürgerkarte schafft Anreize für regionale Wirt- schaftskreisläufe, wodurch das Geld in der Region bleibt und am Ende der Stadt und uns allen wieder zugute- kommt. Dasselbe Ziel hat auch der Ravensburger Ge- schenk-Gutschein und gemeinsam in einer Aktion verstär- ken sich die positiven Effekte. Hinzu kommt, dass mit der Bürgerkarte regionale Vereine und somit ehrenamtliches Engagement und ein solidarisches Miteinander gestärkt werden - daher unterstützen wir diese Ravensburger Ge- meinwohl-Aktion sehr gerne“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp die Motivation der Stadt. Verkaufsstelle der Geschenk-Gutscheine für die Gemein- wohl-Aktion ist die Tourist Information der Stadt Ravens- burg im Lederhaus (Marienplatz 35). Die Bürgerkarten der ca. 90 teilnehmenden Vereine sind dort ebenfalls er- hältlich, können aber auch digital heruntergeladen und via Smartphone ausgewählt werden (www.buergerkar- te-bodensee-oberschwaben.de/buergerkarten). Weite- re Vereine können sich jederzeit anmelden, aber auch Schulen, Kindergärten sowie jedes, dem Gemeinwohl die- nende Bürgerprojekt. Die Anmeldung eines Förderpro- jektes erfolgt online auf der Bürgerkarten-Webseite, ist kostenlos und dauert ca. 5 Minuten. „Für die Bürgerkarte ist die gemeinsame Aktion mit dem Ravensburger Ge- schenk-Gutschein eine tolle Möglichkeit, noch bekannter zu werden und somit noch mehr Vereine und Bürgerinnen und Bürger zu motivieren mitzumachen, denn je mehr Menschen die Bürgerkarte nutzen, desto besser für die Region“, freut sich Miriam Montano, Ansprechpartnerin für die Bürgerkarte Bodensee-Oberschwaben. Link zu den Förderprojekten, die bereits unterstützt wer- den können: www.buergerkarte-bodensee-oberschwaben.de/buer- gerkarten Link zur Anmeldung für Vereine und Bürgerprojekte, die noch mitmachen möchten: www.buerger-vermoegen-viel.de/foerderprojekt-anmel- den.php Link zum Ravensburger Geschenk-Gutschein: www.rv-gutschein.de Hochschule Kehl Digitaler Infotag am 20. April 2022 Studieninformationstag am 20. April 2022 Virtuell über Studiengänge und studentische Projek- te informieren Kehl. Am 20. April 2022 ist Studieninformationstag. Die Hochschule Kehl öffnet an diesem Tag ihre digitalen Türen für alle Interessierten und informiert über die spannenden Studiengänge in der öffentlichen Verwaltung. Interessierte sind herzlich eingeladen, an diesem Tag die Hochschule und ihre Studiengänge kennenzulernen, all ihre Fragen zu stellen und in verschiedene studentische Projekte reinzuschnuppern. Bitte folgen Sie dazu ab 13 Uhr dem folgenden Link: https://eu01web.zoom.us/j/67955480480 Ab 15 Uhr stellen Studierende spannende Projektergeb- nisse aus ihrem Studium vor. Freuen Sie sich auf verschie- dene Themen in den Sessions! 15.00 bis 16.20 Uhr o Session 1: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Europa o Session 2: Kommunalpolitik o Session 3: Personalmanagement & Führung o Session 4: Hochschulthemen o Session 5: Digitalisierung 17.00 bis 18.20 Uhr o Session 6: Kommunikation / Presse- und Öffentlich- keitsarbeit o Session 7: Verwaltung und Kreativität o Session 8: Kommunal- und Regionalentwicklung o Session 9: Rechtliche Themen / Finanzen Der detaillierte Themenplan der einzelnen Sessions und die jeweiligen Veranstaltungslinks sind auf www.hs-kehl. de/hochschultag dargestellt. Die Hochschule Kehl freut sich über Ihre Teilnahme an dem digitalen Studieninformationstag! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Einfach nur reinklicken! Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) Schülerinnen und Schüler sind in der Ferienbetreuung unfallversichert Schutz besteht bei Maßnahmen der Kommunen und Schulen sowie bei Förderangeboten des Landes Es wird wieder gespielt, gebastelt und gelernt: In den Os- terferien bieten die Gemeinden, Kommunen und Schulen in Baden-Württemberg zahlreiche Bildungs- und Betreu- ungsmaßnahmen an. Schülerinnen und Schüler, die diese organisierten Ferienangebote der Kommunen oder Schu- len nutzen, sind über die Unfallkasse Baden-Württem- berg (UKBW) gesetzlich unfallversichert. Versicherungs- schutz besteht auch bei der Teilnahme am Förderangebot Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 „Ferienband 2022“ des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Die Absicherung bei der Teilnahme an organsierten Bil- dungs- und Betreuungsmaßnahmen der Kommunen und Schulen reicht je nach individuellem Bedarf von einer ambulanten oder stationären Versorgung, über Renten-, Pflege-, bis hin zu Teilhabeleistungen. Förderangebot „Ferienband 2022“ umfassend unfall- versichert Um Kinder und Jugendliche beim Aufholen von coronabe- dingten Lernrückständen zu unterstützen, bietet das Land das „Ferienband 2022“ an. Durch dieses neue Angebot im Rahmen des Programms „Lernen mit Rückenwind“ ist eine zusätzliche Förderung in den Oster-, Pfingst-, Som- mer- und Herbstferien möglich. Schülerinnen und Schü- ler erhalten im Falle eines Unfalls denselben umfangrei- chen Schutz, den sie auch bei einem Unfall während des Schulbesuchs erhalten. Sie sind dabei sowohl während der Teilnahme als auch auf den damit verbundenen, un- mittelbaren Wegen kostenfrei versichert. Eltern brauchen hierfür keine besondere Versicherung abschließen. Andere Zeiten * Neues Konzept * Altbewährtes Team Corona hat uns gelehrt flexibel zu sein und andere Wege zu gehen. Daher verzichten wir dieses Jahr auf den Mä- delsflohmarkt und den Kinderkleiderbasar in der Halle. Stattdessen veranstalten wir in gewohnter Zusammen- arbeit von Förderverein der GMS Waldburg-Vogt und „Repair Café & Mehr“ Waldburg den Andere Zeiten * Neues Konzept * Altbewährtes Team Corona hat uns gelehrt flexibel zu sein und andere Wege zu ge- hen. Daher verzichten wir dieses Jahr auf den Mädelsflohmarkt und den Kinderkleiderbasar in der Halle. Stattdessen veranstal- ten wir in gewohnter Zusammenarbeit von Förderverein der GMS Waldburg-Vogt und „Repair Café & Mehr“ Waldburg den Von A-Z - alles darf verkauft werden! In den letzten zwei Jahren hat sich bestimmt einiges angehäuft, das dringend ein neues Zuhause braucht. Ein Schnäppchen machen ist ja auch nicht verkehrt. Und - endlich mal wieder Leute treffen! Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es gibt Kaffee, Kuchen & mehr! Auch zum Mitnehmen! Die Erlöse kommen den Veranstaltern zugute Der Förderverein unterstützt damit Familien bei der Finanzie- rung von Schulausflügen und Klassenfahrten. Weitere Unterstüt- zung leisten wir z.B. bei der Verschönerung und Ausstattung des Schulhofes, sowie bei der Anschaffung von neuen Spielgeräten für die Pause, … Das Repair Café & Mehr hat bisher z.B. die Nachbarschaftshilfe mit Mehrweggeschirr, die Hospizgruppe und auch die Schule mit einem Blumenbeet unterstützt. Auch dieses Mal wird mit dem Er- lös ein soziales Projekt gefördert. Von A - Z - alles darf verkauft werden! In den letzten zwei Jahren hat sich bestimmt einiges angehäuft, das dringend ein neues Zuhause braucht. Ein Schnäppchen machen ist ja auch nicht verkehrt. Und - endlich mal wieder Leute treffen! Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es gibt Kaffee, Kuchen und mehr! Auch zum Mitnehmen! Die Erlöse kommen den Veranstaltern zugute Der Förderverein unterstützt damit Familien bei der Fi- nanzierung von Schulausflügen und Klassenfahrten. Wei- tere Unterstützung leisten wir z. B. bei der Verschönerung und Ausstattung des Schulhofes, sowie bei der Anschaf- fung von neuen Spielgeräten für die Pause, ... Das Repair Café & Mehr hat bisher z. B. die Nachbar- schaftshilfe mit Mehrweggeschirr, die Hospizgruppe und auch die Schule mit einem Blumenbeet unterstützt. Auch dieses Mal wird mit dem Erlös ein soziales Projekt ge- fördert. Kommen Sie gerne vorbei und informieren Sie sich über unsere Arbeit. Wir sind dankbar für jede helfende Hand, die dieses Engagement dauerhaft unterstützen möchte. Speziell für den Förderverein gilt auch, dass die Kinder der Schule sehr schnell entwachsen und wir daher stets auf „Nachwuchskräfte“ angewiesen sind, damit der För- derverein weiterleben kann. „Auf in Museum!“-Erlebnistag im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg: Werkstoff & Lebensraum Erde Die Reihe „Auf ins Museum!“ startet mit dem Erlebnistag „Werkstoff & Lebensraum Erde“ am Ostermontag, 18. April 2022 im Bauernhaus-Museum in Wolfegg. Ein vielfältiges Programm gibt ungeahnte Einblicke in das Thema Erde. Die Erde als Lebensraum für Tiere und Insekten, die ei- nen zentralen Platz im Ökosystem haben und die Erde als Rohstoff, aus dem Schönes und Nützliches werden kann. Es gibt viel zu entdecken & erfahren über das, was unter unseren Füßen ist. Pressemeldung 5.4.2022 Vom Pflügen bis zur Aussaat, vom Lehm für den Haus- bau bis zum Ton für den Topf, von der Ameise bis zum Maulwurf, vom Keimen bis zum Kompost, überall spielt Erde als Werkstoff und Lebensraum eine wichtige Rolle. In vielen Mitmachaktionen, Führungen und Entdeckersta- tionen kann Erde erlebt und erforscht werden. Ein Highlight ist die Kooperation mit Kremer Pigmente Aichstetten. Seit über 40 Jahren steht Kremer Pigmente weltweit für qualitativ hochwertige Produkte für die Res- taurierung, die Denkmalpflege, die anspruchsvolle Malerei und das Handwerk. Rohstoffe aus aller Welt werden in aufwendiger Handarbeit zu feinen Pigmentpulvern zerrie- ben, gesiebt oder gefiltert. Die Wiederbelebung des alten Handwerks der Pigment- und Farbherstellung aus Erden und anderen natürlichen Stoffen bringen Mitarbeiter/in- nen der Farbmühle den Interessierten näher. Die Erde als Werkstoff bringt die Keramikerin Anja Best den Besucherinnen und Besuchern näher. Sie führt in die Kunst des Freien Modellierens aus Ton ein und leitet die kleinen Museumsentdecker/innen an, selbst mit Lehm zu arbeiten. Die selbstmodellierten Werke dürfen selbstver- ständlich mit nach Hause genommen werden. Im Fach- werkhausmodell können außerdem Gefache ausgefüllt mit Lehm ausgefüllt werden. Dass Erde nicht gleich Erde ist, zeigen die Expert/innen vom Bau- und Umweltamt. Vor Ort entnehmen und un- tersuchen sie an verschiedenen Orten auf dem Gelände Bodenproben. Die Fachleute haben auch Proben von exotischeren Erden dabei, die verglichen und analysiert werden. In bereitgestellten Fühlkästen können Interes- sierte die Unterschiede von Erde zu Erde selbst ertasten. Wer Tipps für den heimischen Garten sucht, dem bieten zahlreiche Experten diesem Tag fachkundigen Rat in Wol- fegg. Der Museumsmauser erklärt um 11 und um 13 Uhr welche Tiere in der Erde leben, wie man sie erkennt und gibt Tipps für die Schädlingsbekämpfung im heimischen Garten. Der Museumslandwirt führt das Torfstechen vor, wie es früher praktiziert wurde und erklärt, wofür der Torf verwendet wurde. Was wäre Ostern ohne Eier? Die Museumspädagogin des Bauernhaus-Museum Wolfegg nimmt interessierte Kinder von 11 bis 15 Uhr mit, um gemeinsam auf dem weitläufigen Gelände Ostereier zu suchen. Die Inkultura Weingarten kocht einen Eintopf im Tontopf auf dem traditionellen Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Holzherd und bietet „Probiererle“ an. Zur Stärkung für die Museumsgäste gibt es Gaisburger Marsch und Nudelsu- ppe, für den kleinen oder den süßen Hunger Grillwurst oder Kaffee und Kuchen. Für das leibliche Wohl ist also auch bestens gesorgt. Informationen Auf ins museum! Wissen und Techniken aus der Zeit, als die Großeltern selbst Kinder waren, lernen kleine und gro- ße Besucher und Besucherinnen an fünf Erlebnistagen im Bauernhaus-Museum in Wolfegg kennen. Die Erleb- nistage drehen sich in dieser Saison um das große The- ma der menschengemachten Kulturlandschaft. Jeweils unter eigenem Motto gibt es Spannendes zu entdecken und auszuprobieren. (Nächste Termine: 6.6. Tiere auf Hof und Flur I 26.6. Heuernte I 14.8. Kräuter, Garten, Religion I 23.10. Holztag) Geöffnet von 10-17 Uhr. Mehr unter www.bauern- haus-museum.de. Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 17. April 2022 Gästeführer: Detlef Stoll Gibt es bei uns Moorleichen? Bei einem Spaziergang im Bereich der Blitzenreuter Seenplatte begeben wir uns auf die Spuren alter Sagen und Mythen rund ums Moor. Sind es wirklich nur Schauermärchen, wenn die Alten hinter vorgehaltener Hand über Wiedergänger oder Aufhocker berichteten? Fast tausend Moorleichen wurden über die Jahrhunderte hinweg in Mitteleuropa gefunden. War es Unfall, Freitod oder gar Mord? Jeder Tote erzählt seine eigene Geschichte, die es zu entschlüsseln gilt. Manchmal gelingt es, die Sprache zu verstehen und so einen Einblick in das Leben der Verstorbenen und ihren Tod zu erhalten. Wissenschaft und Mythen können dabei helfen. Die Wegstrecke beträgt ca. 6 km. Gutes Schuhwerk wird empfohlen. Als gemütlicher Abschluss ist die anschließende Einkehr in eine ortsansässige Gaststätte möglich. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 17. April 2022 Gästeführer: Detlef Stoll Gibt es bei uns Moorleichen? Bei einem Spaziergang im Bereich der Blitzenreuter Seen- platte begeben wir uns auf die Spuren alter Sagen und Mythen rund ums Moor. Sind es wirklich nur Schauer- märchen, wenn die Alten hinter vorgehaltener Hand über Wiedergänger oder Aufhocker berichteten? Fast tausend Moorleichen wurden über die Jahrhunderte hinweg in Mitteleuropa gefunden. War es Unfall, Freitod oder gar Mord? Jeder Tote erzählt seine eigene Geschichte, die es zu entschlüsseln gilt. Manchmal gelingt es, die Sprache zu verstehen und so einen Einblick in das Leben der Ver- storbenen und ihren Tod zu erhalten. Wissenschaft und Mythen können dabei helfen. Die Wegstrecke beträgt ca. 6 km. Gutes Schuhwerk wird empfohlen. Als gemütlicher Abschluss ist die anschlie- ßende Einkehr in eine ortsansässige Gaststätte möglich. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 6/ 17 Schönen Muttertag 700U33U1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 4. 1 2 4 4 4 1 1 1 2 2 22 3 3 3 4 3 1+2 3+4 2+3 1 2 Hat der Hase mehr blaue oder rote Blumen auf das Ei gemalt? Ein Ei fehlt in der Sammlung. Wie müsste es aussehen? Wohin verschickt der Hase das Ei? Löse das Bilderrätsel, und du ndest es heraus. Die Hauptstadt welchen Landes ist diese Stadt? Weißt du’s? Male das Ei mit Buntstiften aus: 1 = rot, 2 = blau, 3 = grün, 4 = gelb © Sasse/DEIKE Lösungen: 1. Er hat elf blaue und zwölf rote Blumen gemalt.; 2. Es müsste ein blaues Ei mit weißem Herz sein. Von jeder Farbe gibt es vier Eier mit vier verschiedenen Mustern.; 3. LONDON (Lokomotive, Mund, Mond), Hauptstadt Englands/Großbritanniens ©Sasse/DEIKE 752R16R1 KAUFGESUCHE Johanniter-FamilyConnect. Zu wissen, dass es Dir gut geht Strom- und Gaskunden vom STADTWERK AM SEE erhalten bis zu 179 Euro Preisvorteil. Als ich klein war, warst Du immer für mich da. Nun möchte ich für Dich da sein. Mehr als Hausnotruf – so sind wir stets in Verbindung. Mehr erfahren unter 0800 019 14 14 (gebührenfrei) www.johanniter.de/familyconnect Eine Kooperation zwischen: Wir suchen zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien • Bauleiter für Aufmaß, Abrechnung und Bauleitung. • Vorarbeiter • Facharbeiter • Baukranführer • Lagerist auf 450-€-Basis Fleischwangen, Tel. 07505/95740, E-Mail: simone@wohlwender.de AUSBILDUNG 2022 – Bewirb Dich jetzt! Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist von Montag, den 25. April bis einschließlich Freitag, 06. Mai 2022 geschlossen. Vertretung übernimmt: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann / Fr. Dr. Kempenich, Baindt, Tel. 4944 bitte jeweils nach tel. Anmeldung *** Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? *** Sie möchten ein Grundstück in Bodensee / Oberschwaben verkaufen oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? Ihnen fehlt nur noch der passende Käufer für Ihr Grund- stück? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir kaufen Grund- stücke im Raum Bodensee / Oberschwaben und bieten Ihnen dabei einen transparenten Ablauf, Sicherheit und eine bequeme Abwicklung des Verkaufsprozesses. 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            Zuletzt geändert: 14.04.2022
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            Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 16. Dezember 2022 Nummer 50 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Aktive Vorsorge gegen Stromausfälle – mit der neuen App StromGedacht! Die Wahrscheinlichkeit eines Blackouts, also eines langanhaltenden und großräumigen Stromaus- falls in Deutschland ist noch immer unverändert niedrig. Ein Brownout, also eine gezielte Lastreduktion im Stromnetz durch Abschaltung von Teilen des Stromnetzes über eine Zeit von 90 Minuten, kann allerdings speziell an besonders kalten Tagen nicht mehr völlig ausgeschlossen werden. Ein Grund zur Beunruhigung besteht deshalb jedoch nicht. Allerdings können wir alle dazu beitragen, dass auch ein Brownout-Szenario noch ein Stück weit unwahr- scheinlicher wird. Neben der Reduzierung der Ener- gieverbräuche, die weiterhin oberste Priorität hat, gibt es nun die Handy-App StromGedacht, als wichtiges Tool, um das Stromnetz dauerhaft stabil zu halten. Die App zeigt an, zu welchen Zeiten eine Reduktion des Stromverbrauchs besonders wichtig ist. Laut Netzbetreiber gibt es einen direkten Zusammen- hang zwischen Außentemperatur und Strombedarf, weshalb die Vorhersage einer Strommangelsituation möglich ist. Die App zeigt in einem Ampelsystem an, ob und wann die Stromversorgung in Baden-Württemberg sicher- gestellt ist. Droht zu einer bestimmten Uhrzeit eine angespannte Situation der Stromversorgung, sollte beispielsweise der Betrieb von Wasch- und Spülma- schinen oder das Aufladen von E-Fahrzeugen zeitlich vorverlegt werden. Dadurch kann eine stabile Strom- versorgung besser gewährleistet werden. Die App StromGedacht von der Transnet BW, dem Betreiber des Strom-Übertragungsnetzes in Ba- den-Württemberg, kann kostenlos im Google Play Store und dem Apple App Store heruntergeladen werden. Weitere Informationen zur App erhalten Sie unter: www.stromgedacht.de. Weitergehende Informationen und nützliche Links zum Thema Blackout erhalten Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter: www.baindt.de/umwelt-verkehr/strom-blackout. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Amtliche Bekanntmachungen Nächtliche Gelage auf dem Schulhof In den letzten Wochen war der Schulhof in Baindt immer wieder Treffpunkt für Zusammenkünfte mit Lagerfeuer, Alkohol und Ruhestörungen. Die Verunreinigungen und Reste der Partys mussten zu Wochenbeginn immer von der Gemeinde aufgeräumt werden. Laut Benutzungs- ordnung des Schulgeländes § 7 Benutzungsregeln sind weder nächtliche Zusammenkünfte, noch Alkohol, Mu- sik, Feuer oder Feuerwerkskörper erlaubt. Deshalb wird die Gemeinde Baindt in den nächsten Wochen vermehrt den Schulhof durch einen Sicherheitsdienst kontrollieren lassen und hat bereits Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei erstattet. Für sachdienliche Hinweise zu den Verursachern ist die Gemeinde Baindt sehr dankbar. Fundinfo Kater zugelaufen Wer vermisst seinen grau-weißen Kater? Für Nähere In- formationen können Sie sich gerne auf dem Fundamt im Rathaus melden. Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Oktober 2022: Softshell-Jacke schwarz Gr. L, Einzel-Autoschlüssel, Ku- scheltier „Vogel“, Damenring silber, Kinder-Fahrradhelm blau/schwarz November 2022: Sporttasche schwarz/grün, Fahrradschloss Dezember 2022: Kinder Wollmütze, Ohrring, goldener Armreif Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Die Gemeinde Baindt sucht für Ihre KITA »Sonne, Mond und Sterne« zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Einrichtungsleitung (m/w/d) in Teilzeit (min. 75 %) oder Vollzeit Wir bieten > eine Vergütung nach TVöD – SuE S 11 bzw. SuE S 13 – je nach Haus > ein attraktives Arbeitsumfeld Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 15.01.2023 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt für KITA-Profis Die Gemeindeverwaltung bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Gemeinsam haben die fünf Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schus- sental festgelegt, aufgrund der ange- spannten Versorgungslage und den hohen Energiepreisen, im Zeitraum zwi- schen Weihnachten und Neujahr, von Dienstag, 27. Dezember 2022 bis ein- schließlich Freitag, 30. Dezember 2022, die Gemeindeverwaltungen zu schließen. Somit bleibt das Baindter Rathaus in dieser Zeit geschlossen. Bitte erledi- gen Sie Ihre Anliegen bis Donnerstag, 22. Dezember 2022. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 17. Dezember und Sonntag, 18. Dezember Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 17. Dezember Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gottlieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Sonntag, 18. Dezember Engel-Apotheke in Ravensburg, Kirchstraße 3, Tel.: (0751) 2 32 92 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Ordnungsamt - Asylbetreuung - Kindergarten Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Winterpause in Baindt Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 52/2022-01/2023 Winterpause. Letzte Veröffentlichung: 23.12.2022 Redaktionsschluss: 20.12.2022, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 13.01.2023 Redaktionsschluss: 10.01.2023, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Abfallwirtschaft Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Der Wertstoffhof ist zum Jahresende an folgenden Ter- minen geöffnet: - Freitag, 23.12.2022 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Freitag, 30.12.2022 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Samstag, 07.01.2023 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Danach gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten des Wertstoffhofs. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Dezember 24.12. Musikverein Vorspielen DP 26.12. Landjugend Weihnachtstanz SKH 31.12. Böller Silvesterschießen WSP Januar 07.01. Maskenbefreien Raspler DP/SKH 19.01. FV Waldorfkindergarten e.V. Infoabend Waldorfkindergarten 21.01. Räuberball der Lumpenkapelle SKH 24.01. Gemeinderatssitzung Rathaus 28.01. Narrenbaumstellen DP 29.01. Narrensprung Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Herzlichen Dank für Ihre Spenden Unter dem Motto„Gemeinsam Gutes tun“ haben wir vor einigen Wochen eine Spen- denaktion für die Tafel Weingarten gestar- Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 tet. Wir sind überwältigt und sehr dankbar über die einge- gangenen Spenden. Neben den Familien und Mitarbeitern des Kindergartens haben auch einige Gemeindemitglie- der ihre Spenden bei uns im Kindergarten abgegeben. Auf diese Art sind verschiedenste Lebensmittel und Hygiene- artikel zusammengekommen, welche wir am 13.12.2022 bei der Tafel abgeben konnten. Wir feuen uns sehr, dass wir bedürftigen Menschen somit ein Lächeln ins Gesicht zaubern und Hoffnung schenken können. Unser Dank geht an alle, die uns bei dieser Aktion tat- kräftig unterstützt haben. Waldorfkindergarten Was wäre die Vorweihnachtszeit ohne ihn? Helle Kinderstimmen singen Weihnachtslie- der, warmer Kerzenschein taucht alle Räu- me in sanftes Licht und leises Wispern lässt freudige Erwartung erahnen. So begann er zunächst, der Morgen des Nikolaustages im Baindter Waldorfkindergarten. Und was wäre die Vorweihnachtszeit auch ohne den Be- such des Heiligen Nikolaus, ohne das Warten und die mit dem Besuch verknüpfte freudig-gespannte Aufregung. Das zu Festtagen ein Festmahl gehört, das versteht sich ja von selbst. Also wurde, nachdem sich Groß & Klein zum traditionellen morgendlichen Singen getroffen hatten, auch erstmal tüchtig gebacken, geschnippelt, geknackt, erwärmt, dekoriert, natürlich auch genascht ... und dabei immer wieder neugierig durchs Fenster geschaut. Als es dann endlich fast schon Frühstückszeit war und vom Himmelsboten noch immer kein Mantelzipfel in Sicht, kam schon die Frage auf, ob er vielleicht schon weiter- gezogen wäre. Schließlich hatte in so manchem Baindter Kinderstiefel des Morgens gar die ein oder andere Über- raschung gesteckt. Doch gerade als die Kinder einander davon berichteten, entdeckte eins von ihnen das erste leuchtende Blau des sagenumwobenen Mantels und kurz darauf, da schaute er tatsächlich schmunzelnd durchs Fenster herien und winkte den Kindern zu. Ein fröhlicher Gesang wurde angestimmt und schon klopf- te es Einlass erbittend vor der Tür. Herein trat Sankt Nikolaus! Schwer bepackt und auf sei- nen Bischofsstab gestützt, grüßte er Groß und Klein, be- vor er sich rastend niederließ und dann von seiner Reise erzählte. Die Kinder lauschten ebenso andächtig wie ziemlich neu- gierig, denn Schauen und Zuhören ist das Eine, aber An- fassen ... das wäre ja schon auch etwas. Nikolaus konnte das gut verstehen und so streichelte er sanft die Hände der Kinder, putzte ihre Herzen mit ei- nem wunderbar weichem Tannenbusch, lauschte ihrem Gesang und erstrahlte vor Liebe und Güte als er selbst mit einer Post beschenkt wurde und jedes Kind ihm alles Gute und viel Kraft für seine Weiterreise wünschte. Den schweren Sack jedoch, den ließ er bei den Kindern. Und die packten ihn schließlich freudig aus, bevor es nach so einem aufregendem Morgen dann endlich ans Festmahl ging. Schulnachrichten SBBZ Sehen Lions Club Weingarten entsendet Nikolaus nach Baindt ins SBBZ Sehen 147 Nikolaus-Säckchen werden an Kinder und Jugend- liche verteilt Glockenläuten hallten am Morgen des 6. Dezember, des Nikolaustages, in den Räumlichkeiten des SBBZ Sehen in Baindt. Mit Freude warteten die Kinder und Jugendliche auf den angekündigten Besuch: der Nikolaus. Stefan Gessler, vom Lions Club Weingarten, übernimmt schon seit fünf Jahren die Rolle des Nikolaus und freut sich jedes Jahr auf den 6. Dezember und den Besuch im SBBZ Sehen in Baindt. Die Ehrenamtlichen des Lions Club Weingarten haben insgesamt 147 Säckchen gepackt, gefüllt mit Nüssen, Mandarinen, Schokolade und einem kleinen Duschgel oder Badezusatz. Jedes Kind oder Ju- gendliche erhält ein Säckchen und persönliche Worte vom Nikolaus. Direktor des SBBZ Sehen in Baindt, Dr. Marcus Adrian, ist über das Engagement des Lions Club Weingarten dank- bar. Der Lions Club Weingarten unterstützt das SBBZ Se- hen in Baindt schon seit über 15 Jahren. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Gemeindebücherei ist in den Weih- nachtsferien vom 21.12.22 bis zum 6.1.2023 geschlossen. Zur Information DRK Blutspenden während der Weihnachtsfeiertage und rund um den Jahreswechsel dringend benötigt. Das DRK bittet dringend vor Weihnachten und zum Jahreswechsel zur Blutspende. Als Dankeschön erhalten Spender:innen eine exklusive DRK-Trinkflasche aus Glas. Blut wird jeden Tag für Unfälle, Operationen und akute Erkrankungen dringend benötigt, auch während Weih- nachten und dem Jahreswechsel. Zur lebensnotwendi- gen Versorgung der Patienten sind allein in Hessen und Baden-Württemberg täglich mehr als 2.700 Blutkonser- ven erforderlich. Das DRK bittet daher dringend um Ihre Blutspende am: Donnerstag, dem 29.12.2022 von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Bitte beachten Sie, die Blutspende ist zu Ihrem Schutz nur mit einer vorherigen Terminreservierung unter www.blutspende.de/termine möglich. Blut spenden, Leben retten und eine DRK-Trinkflasche mit nach Haus nehmen! Als Dankeschön erhält jede/r Blutspender/in im Zeit- raum vom 19.12.2022 bis 07.01.2023 eine exklusive DRK-Trinkflasche aus Glas. Weitere Termine in Ihrer Umgebung, eventuelle Ände- rungen, aktuelle Maßnahmen und Informationen rund um die Blutspende in Zeiten von Corona erhalten Sie telefonisch unter 0811-1194911 oder im Internet unter www.blutspende.de Breite Verbändeallianz hat heute Mus- terklage gegen die Grundsteuer B auf den Weg gebracht. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, die Ver- bände Haus & Grund Württemberg, Haus & Grund Baden und der Verband Wohneigentum Baden- Württemberg fordern die Finanzverwaltung auf, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Musterklage alle Grundsteuerwert- bescheide nur vorläufig zu erlassen. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, die Ver- bände Haus & Grund Württemberg und Baden sowie der Verband Wohneigentum ´Baden-Württemberg werden gemeinsam mit betroffenen Eigentümern mehrere Mus- terklagen gegen die neue Landesgrundsteuer führen. Die erste Klage gegen einen Grundsteuerwertbescheid ist bereits bei Gericht eingereicht. Mit dieser Klage sollen grundsätzliche Fragestellungen zur Verfassungsmäßig- keit des neuen Landesgrundsteuergesetzes geklärt wer- den. Grund für die Musterklagen insgesamt sind gravie- rende verfassungsrechtliche Bedenken der vier Verbände hinsichtlich der Grundsteuer B im neuen Grundsteuerge- setz Baden-Württemberg. Aus Gründen der Rechtssicherheit fordern die vier Ver- bände die Finanzverwaltung dringend auf, umgehend alle Grundsteuerwertbescheide nur noch vorläufig zu erlassen. Auch sollten die Finanzämter Einspruchsverfah- ren gegen neu erlassene Grundsteuerwertbescheide bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Musterklagen ruhen lassen, um eine drohende Klageflut zu vermeiden. Was können Betroffene tun? Solange die Grundsteuerwertbescheide nicht vorläufig oder ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Nachprü- fung ergehen, empfehlen die vier Verbände betroffenen Eigentümern mit Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit Einspruch gegen ihren Grundsteuerwertbescheid ein- zulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Ansprechpartner der Verbände: Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.: Eike Möller, presse@steuerzahler-bw.de, 0711/767740 Haus & Grund Württemberg e.V.: Ottmar H. Wernicke, mail@hugw.de, 0711.237650 Haus & Grund Baden e.V.: Thomas Haller, info@landesverband-baden.de 0721/8312810 Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V.: Andreas Werth baden-wuerttemberg@verband-wohneigentum.de Telefon: 0721 / 98 16 20 Finanzamt Ravensburg Ausbildung/Duales Studium beim Finanzamt der Zu- kunft? - Ihr Finanzamt Ravensburg ist mit dabei! Das Finanzamt Ravensburg ist eines von fünf Ämtern im Land Baden-Württemberg, das am Projekt „Finanzamt der Zukunft“ teilnimmt. Ziel dieses Projekts ist es, digitale Abläufe zwischen den Bürgern und der Finanzverwaltung zu optimieren. Wie sehen Deine Zukunftspläne aus? Wir bieten folgende Ausbildungs-/Studienmöglichkeiten: Zum 01.10. und zum 01.03. für Abiturienten/-innen bzw. Absolventen/-innen mit Fachhochschulreife Duales Studium zum Bachelor of Laws im gehobenen Dienst mit einer monatlichen Vergütung von ca. 1.350,- €. Zum 15.09. für Schüler/-innen mit mittlerer Reife Ausbildung zum Finanzwirt/zur Finanzwirtin im mitt- leren Dienst mit einer monatlichen Vergütung von ca. 1.250,- €. Ein interessanter, krisensicherer Job mit flexiblen Arbeits- zeiten, guten Fortbildungsmöglichkeiten und Aufstiegs- möglichkeiten sind selbstverständlich. Die Eingangsbesol- dung nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums ist im mittleren Dienst A8 und im gehobenen Dienst A10. Interesse geweckt??? Weitere Infos zum Bewerberverfahren gibt es unter „www.steuer-kann-ich-auch.de“ oder von uns direkt per E-Mail unter Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de bzw. über Tel. 0751/403-741 bzw. 403-791. Das Ausbildungsteam des Finanzamts Ravensburg in Weingarten Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Wohl-Fühl-Treff „Wohlfühltreff“ Für Menschen mit demenzieller Er- krankung Immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich Bonhoeffer Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de „Betreuter Mittagstisch“ Für Menschen mit demenzieller Erkrankung Immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 17. Dezember - 26. Dezember 2022 Gedanken zur Woche Immer, wenn du Liebe an andere weitergibst, wirst du den Frieden spüren, der zu dir kommt und zu ihnen. Mutter Teresa Samstag, 17. Dezember 18.30 Uhr Baindt - Bußgottesdienst mit Eucharistiefeier Ministranten: Laura Kurz, Frida Rapp, Niklas Alber, Lena Alber, Mathea Buchter, Benedikt Heilig († Rolf Rosenberg, Luigi Lariola, Eugen Haug, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehöri- gen, Familie Merk, Familie Gisi, Kurt Brugger, Rosa Vogrl, Johanns Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Christina und Wendein Hatzen- büller, Klementine und Eduard Gelzenlichter mit Angehörigen, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Familie Amann mit Ange- hörigen, Familie Gaissmaier mit Angehö- rigen, Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan, Ludmilla und Rochus Illenseer, Johann Germann, Michael Pfefferkorn, Franz und Eugen Schmidt, Familie Hugo Schmidt, Jahrtag: Josef Veeser) Sonntag, 18. Dezember - 4. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (Adveniatsonntag) 11.15 Uhr Baienfurt - Wort-Gottes-Feier für Familien mit Kindern Dienstag, 20. Dezember 09.00 Uhr Baindt -Weihnachtsgottesdienst der Grund- schule in der Kirche Mittwoch, 21. Dezember 19.00 Uhr Baienfurt - Rorategottesdienst Donnerstag, 22. Dezember Baienfurt kein Schülergottesdienst (Ferien) Freitag, 23. Dezember 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 24. Dezember - Heiligabend 16.00 Uhr Baindt - Krippenspiel Ministranten: Lena Himpel, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Alexandra Schnez 16.00 Uhr Baienfurt - Krippenspiel 22.00 Uhr Baindt - Christmette mit dem Kirchenchor Alle Ministranten Adveniat - Kollekte 22.00 Uhr Baienfurt - Christmette mit der JuKa Sonntag, 25. Dezember - Weihnachten 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst (Pfarrer i. R. Heinz Leuze) Alle Ministranten Adveniat-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst Montag, 26. Dezember - 2. Weihnachtstag - Hl. Stephanus 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit Aussendung der Sternsinger, Kindersegnung und Segnung „Johanniswein“ Adveniat - Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit Kinderseg- nung und Segnung „Johanniswein“ Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Vorhinweis: Unser Pfarrbüro bleibt vom 27. Dezem- ber 2022 bis zum 06. Januar 2023 geschlossen. Wir sind wieder ab dem 10. Januar erreichbar Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halb- jahr 2023 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Bitte beachten: Das Pfarrbüro ist vom 27. Dezember - 06. Januar geschlossen. An Heiligabend findet um 16 Uhr in unserer Kirche in Baindt die Krippenfeier statt. Die Kommunionkinder spielen die Weihnachtsgeschichte vor. Dazu dürfen alle anderen Kin- der als Hirten, Engel oder Schaf verkleidet kommen. Wir freuen uns auf euch. Das Krippenspielteam Sternsingeraktion vom 02. - 05.01.2023 in Baindt „Kinder stärken, Kinder schützen - in Indo- nesien und weltweit!“ Unter diesem Motto bringen die Sternsinger vom 02. - 05.01.2023 den Neujahrs-Segen in die Häuser und sammeln Spen- den für Kinder in Not. Im Mittelpunkt der kommenden Sternsingeraktion steht der Kinderschutz. Der Schutz von Kindern und die Wah- rung Ihrer Rechte ist ein wichtiges Thema, das in weiten Teilen der Welt verbesserungswürdig ist. Das Kindermis- sionswerk fördert Projekte, die sich dieser Problematik annehmen und sich für den Schutz von Kindern einsetzen. Beispielsweise werden in Indonesien Projekte unterstützt, die mithilfe von Bildung und Aufklärung Kinder stärken, so dass sie um Ihre Rechte wissen und für sie eintreten können. Die kommende Sternsingeraktion in Baindt Der Wandel der Zeit macht auch vor den Sternsingern nicht halt und die Durchführung der Aktion muss an die aktuel- len Gegebenheiten angepasst werden. Unsere Gemeinde ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen und viele Haushalte sind neu hinzugekommen. Dieser Umstand hat direkte Auswirkungen auf unsere Sternsingeraktion. Die logistische Herausforderung wird immer größer und es ist zwischenzeitlich mit den vorhandenen Ressourcen kaum mehr machbar, alle Haushalte in der Zeit zwischen Neujahr und dem Dreikönigstag zu besuchen. Aus diesem Grund werden persönliche Besuche der Stern- singer nur noch nach vorheriger Anmeldung stattfinden. Wenn Sie einen Besuch der Sternsinger wünschen, werden die Kinder Sie besuchen, Ihre Lieder singen und den Se- gen bringen. Alle anderen Haushalte erhalten wie in den vergangenen zwei Jahren ein Segenspaket. Dieses enthält Informationen über die Aktion, Spenden- möglichkeiten und den aktuellen Segensaufkleber. Wir hoffen durch diese Neuerung den veränderten An- forderungen gerecht werden zu können und freuen uns auf viele Anmeldungen! Auf Wunsch kommen die Sternsinger auch zu Ihnen! Wenn Sie den Besuch der Sternsinger wünschen, können Sie diesen wie folgt anmelden: - Telefonisch im Pfarrbüro unter Tel. 1349 (ab 23.12.2022 erfolgt eine Weiterleitung auf einen Anrufbeantworter) - Per E-Mail an sternsinger-baindt@gmx.de (Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse an). - Mit unten angefügtem Anmeldeformular. Dieses kann - im Pfarrbüro - bei unserem hölzernen Sternsinger in der Kirche - oder persönlich bei den Mitgliedern des Orgateams abgegeben werden. Gerne können Sie Ihren Besuchswunsch auch bereits für die kommenden Jahre festlegen. Die Sternsinger sind wie folgt unterwegs: 02.01.23 Dorfplatz, Marsweiler (Marsweilerstraße, Bronnenstubenweg, Thumbstraße, Blumenstraße, Dahlienstraße, Lilienstraße, Tulpenstra- ße, Krokusweg, Lavendelstraße, Kornblumenstraße, Ro- senstraße, Nelkenstraße, Zeppelinstraße, Fliederstraße, Veilchenstraße, Höfe) 03.01.23 Innere Breite, Grünenberg, Annaberg (Ziegelstraße, Innere Breite, Küferstraße (außerhalb Dorf- platz), Gartenstraße, Sonnenstraße, Annabergstraße, Stor- chenstraße, Lerchenstraße, Ziegelhalde, Im Voken, Sper- lingweg, Grünenbergstraße, Jägerweg, Stöcklisstraße) 04.01.23 Friesenhäusle, Bifang, Geigensack (Friesenhäuslerstraße, Hirschstraße (Baindt), Dachs- straße, Rehstraße, Froschstraße, Fuchsstraße, Igelstra- ße, Boschstraße, Daimlerstraße, Dornierstraße, Röntgen- straße, Benzstraße, Liebigstraße, Siemensstraße) 05.01.23 Sulpach, Schachen, Grenze Baienfurt Hirschstraße (Sulpach), Reishaufen, Merkenmoos, Greut, Riedsenn, Wickenhauserstraße, Thomas-Dachserstraße, Schachener Straße, Am Föhrenried, Am Umspannwerk, Bai- enfurter Straße, Eschenstraße, Eichenstraße, Erlenstraße, Buchenstraße, Birkenstraße, Kiesgrubenstraße, Schönblick Die Besuche werden voraussichtlich zwischen 14:30 und 18:00 Uhr stattfinden. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Sternsingeraktion 2023 und wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit! Das Orga-Team der Sternsingeraktion in Baindt Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta ––––––––––––––––––-–––– ✂ –––––-––––––––––––––––– Anmeldung für den Besuch der Sternsinger vom 02.-05.01.2023. Wir wünschen einen persönlichen Besuch der Sternsinger Name: ................................................................................................................... Adresse: ................................................................................................................... Telefon (optional): ........................................................................................... ❏ Wir möchten auch in den kommenden Jahren von den Sternsingern besucht werden. ––––––––––––––––––-–––– ✂ –––––-––––––––––––––––– Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Rosenkranzgebet für die Seelsorgeeinheit mit anschlie- ßendem musikalischen Abendlob am 22. Dezember 2022 um 17.00 Uhr musikalisch gestaltet von Klaus Reichle Sie sind herzlich eingeladen, mitzubeten, mit zuzuhören oder wenn Sie möchten auch gerne einfach nur zum Zu- hören. Die Vorbeterinnen und Herr Reichle freuen sich über Ihr Kommen. In Guatemala, einem der ärmsten Länder Late inamer ikas , sterben täglich Men- schen an Krankhei- ten, die heilbar wä- ren. Aber die Gesundheitsversor- gung ist schlecht und wer kein Geld hat, kommt nur schwer an eine Behandlung und Medikamente. In lztapa, einem kleinen Küstenort am Pazifik betreiben drei Ordensschwestern eine Gesundheitsstation. Sie behandeln Patienten, impfen. geben Medikamente, kümmern sich um Schwangere, Neugeborene, Kinder und Senioren. Oft geht es nicht nur um die gesundheitliche Versorgung, sondern auch um Seelsorge und die Vermittlung, dass sie alle von Gott geliebt werden. Adveniat fördert die Arbeit in der Gesundheitsstation, sodass die Ordensschwestern, und viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die Menschen in Iztapa weiterhin unterstützen können, ein gesundes und selbstbestimmtes Leben zu führen. Mit Ihrer Hilfe kann diese Arbeit erfolgreich fortgesetzt werden. Spendenkonto Bank im Bistum Essen IBAN: DE03 3606 0295 0000 0173 45 Online-Spenden: www.adveniat.de/spenden Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Freuet euch in dem Herrn allewege, und abermals sage ich: Freuet euch! Der Herr ist nahe! Phil 4,4.5b Sonntag, 18. Dezember 4. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Krippenspiel Montag, 19. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Samstag, 24. Dezember Heiligabend 16.00 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst in der Ev. Kirche 17.00 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Kirchenchor in der Ev. Kirche Sonntag, 25. Dezember Christfest 09.30 Uhr Baindt Festgottesdienst mit Abendmahl im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch Freude kann man nicht be- fehlen - das ist klar. Doch Worte wirken - sind mehr als Schall und Rauch. Der Grund dieser Freude ist nicht weniger als ein Ver- sprechen: Gott ist nah! Dadurch ist diese Freude nicht von zufälligen glücklich Umständen abhängig, son- dern eher ein Gott-Vertrauen, mitten in allen Umständen, die ganz sicher nicht immer erfreulich sind. Diese Freude ist ein großes Trotzdem, die darum weiß, dass mich ein guter Hirte sicher führt, und auch dann begleitet, wenn es durchs finstre Tal geht - denn Gott ist auch dann bei mir. Weil wir in der Verbindung mit dem HERRN in jedem Mo- ment sicher geborgen sind, weil Gott uns nah ist, für uns da ist, hier und jetzt, deshalb kann Freude in mir wachsen. Diese Freude ist nicht immer ein Strahlen übers ganze Gesicht, manchmal eher eine Glut der Zuversicht, tief in mir drin, dass die Hoffnung, das letzte Wort hat, das Le- ben und die Liebe. In diesem Sinne, eine freudenreiche Adventszeit, im Ver- trauen auf Gott, der für uns da ist! Ihr M. Schöberl, Pfarrer Gottesdienst für Zuhause/Rege- lung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kir- che können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Got- tesdienst in Baindt statt. Dieser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evan- gelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. 8. - 15. Januar Allianzgebetswoche 2023 Ravensburg 08.01. - 10:00 Uhr - Dr. Thomas Dauwalter (Lindenwiese) Gemeindehaus Weinbergstr. 12, Ravensburg 10.01. - 19.30 Uhr - Dekan Dr. M. Hauff (Ev. Landeskirche K.Bez. RV) Ev. Kiche Achstraße 2, Baienfurt 11.01. - 19.00 Uhr - Jugendgottesdienst Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 FCG Meersburger Straße 150, Ravensburg 12.01. - 20.00 Uhr - Martin Schöberl (Ev. KGD Baienfurt) Immanuel Schuberstraße 28, Ravensburg 15.01. - 18.00 Uhr - Dr. Siegfried Bergmann (Baptisten) FCG Meersburger Straße 150, Ravensburg Neue Leitung in der Bahnhofsmission ab Januar. Angelika Zanzinger übernimmt ab 01.01.2023 die Leitung der Bahnhofs- mission Friedrichshafen. Am 24. Juni 2022 wurden die Türen an Gleis 1 wieder eröffnet. Mit erfahrenen Eh- renamtlichen konnte die Arbeit rund um den Bahnhof starten: Hilfe beim Umstieg, Begleitung auf Reisen für Se- nioren oder Kinder und eine offene Stube mit einer Tasse Kaffee für Gäste. Den Start hat Gerd Gunßer, Diakon und Fachbereichsleiter Soziale Beratung, als Leitung begleitet. Er hat das Team neu zum Laufen gebracht und mit gu- ter Unterstützung der alten Häsinnen eine warmherzige Atmosphäre geschaffen. Schon drei neue Ehrenamtliche haben den Dienst aufgenommen - und weitere sind gerne gesehen. Eine Schicht umfasst ein paar Stunden. Zum Januar 2023 wird mit Angelika Zan- zinger eine neue Leitung starten. Sie ist ebenfalls Diakonin und hat ein großes Herz für die soziale Arbeit. Gerd Gunßer übernimmt dann wieder vollumfänglich seine Aufgaben bei der Diakonie Ober- schwaben Allgäu Bodensee. Frau Zanzinger freut sich sehr auf die neuen Herausforderungen und Aufgaben in der Bahnhofsmission Friedrichshafen und ein motivier- tes Team. Sie wohnt mit Mann und Kindern in Friedrichs- hafen und ist somit als Häflerin vor Ort vertraut. Nach ihrem Studium in Ludwigsburg und anschließender Anstellung als Ehrenamts-Koordinatorin in der Flüchtlings- arbeit im evangelischen Kirchenbezirk Biberach ist sie vol- ler Tatendrang, sich nun einer neuen Aufgabe zustellen. Die Trägervertreter, der katholische Verband IN VIA Rot- tenburg-Stuttgart und die Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee freuen sich, mit Frau Zanzinger eine Leitung gefunden zuhaben, die soziale Arbeit kennt und gewohnt ist, in Netzwerken zu arbeiten. Beides ist für die Grund- versorgung der Bahnhofsmission wichtig. Im Gottesdienst am 15. Januar 2023 in der Bonhoeffer- kirche in Friedrichshafen wird sich Frau Zanzinger der Öffentlichkeit vorstellen. Mehr Informationen über unsere Homepage: www.diakonie-oab.de und www.invia-drs.de Lesestunde des ev. Kindergarten Arche Noah Auch der ev. Kindergarten war an den Baienfurter Ad- ventsabenden vertreten. Die Erzieher*innen des Spat- zennest und der Eichhörnchengruppe luden an beiden Abenden zur Lesestunde in der Bücherei ein. In gemütlicher Atmosphäre wurden für Groß und Klein Weihnachtsgeschichten vorgelesen und somit besinnliche Stunden verbracht. Nikolausbesuch im ev. Kindergarten Arche Noah Die Kinder der Eichhörnchengruppe freuten sich sehr, als plötzlich am 06.12.22 ganz überraschend der Niko- laus zu ihnen in den Garten des Ev. Kindergarten Arche Noah kam. schnell eilten sie herbei um ihn zu begrüßen. Sie sangen und musizierten für ihn und sagten ihm auch ein Gedicht auf. Im goldenen Buch standen viele lobens- werte Dinge über die Kinder. Zur Belohnung bekamen die Kinder natürlich alle etwas aus dem Sack des Niko- laus. Zuvor gab es schon ein leckeres Nikolausfrühstück mit Zopf, Mandarinen, Nüssen, Punsch und Apfelsaft der Freien Wähler. Vielen herzlichen Dank dem Nikolaus für die Säckchen und den Freien Wählern für den leckeren Apfelsaft! Besuch im Ev. Waldkindergarten Am 06.12.2022 kam der Nikolaus die Kinder des Ev. Wald- kindergartens im Waldfüchse-Bauwagen besuchen. Die Kinder lauschten gespannt einer Erzählung über den Ni- kolaus und freuten sich sehr, als er uns dann besuchen kam. Die Waldfuchs-Gruppenkinder sagten dem Nikolaus noch einen kleinen Spruch auf und bekamen dann vom Nikolaus ihre gefüllten Socken. Im Anschluss daran machten es sich die Kinder des Ev. Waldkindergartens vor dem Bauwagen gemütlich und ließen sich neben Waffeln, einen leckeren Kinderpunsch mit Apfelsaft schmecken. Die Kinder und Erzieher*innen hatten viel Freude. Wir bedanken uns recht herzlich bei den Freien Wählern für den leckeren Apfelsaft. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Ihr wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und freut sich schon darauf Sie im neuen Jahr wieder begrüßen zu dürfen. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Jugendfußball Kids-Cup Baindt - erfolgreiche Erstauflage Wegen der weiteren Aussetzung der WFV Hallenrunde in diesem Jahr, hat sich der SV Baindt vor einigen Wochen kurzerhand entschieden, im Dezember einen Kids-Cup für die Jüngsten FußballerIn- nen (G-, F-, E-Junioren) der Region durchzuführen. Start war am Samstagmorgen mit den Bambinis, mit ins- gesamt 12 Mannschaften der Vereine SV Mochenwangen, SV Bolstern, SV Bergatreute, SG Baienfurt, SV Blitzenreu- te, TSB Ravensburg und des heimischen SV Baindt. Und so traten ca. 60 Kinder in 30 Spielen gegeneinander an. Am Ende gewannen alle und es gab allseits Lob für die Durchführung des Turniers. Am späten Vormittag waren dann die F2-Junioren an der Reihe. Abermals ca. 60 Kinder aus den Vereinen: SV Schmalegg, SV Haisterkirch, SG Baienfurt, SV Weingarten, TSB Ravensburg, SV Bolstern, SV Blitzenreute und dem SV Baindt spielten um die begehrten Medaillen. Zum Ab- schluss des ersten Tages kamen dann die ein Jahr älteren F1 dran mit den Vereinen SV Weingarten, SV Bolstern, FG 2010 WRZ, TSB Ravensburg, SV Schmalegg, SG Baienfurt, SV Blitzenreute und natürlich dem SV Baindt. Auch in den F-Jugend Turnieren gewannen alle und letztlich freuten sich alle Kinder aller drei Turniere über je eine goldenen Medaille. Am Sonntag ging es dann weiter mit den E2-Junioren, wo wir dann wegen zweier krankheitsbedingter Absagen nur sechs Mannschaften begrüßen durften. Doch wir waren flexibel und füllten beide mit jeweils unterschiedlich ge- mischten Teams aus den teilnehmenden Mannschaften auf. Das Experiment klappte hervorragend und auch diese frisch zusammengestellten Teams spielten (außer Wertung) gut zusammen Fußball. Im Finale standen sich dann zwei Berger Mannschaften gegenüber, wo sich der TSV Berg I gegen den TSV Berg II durchsetzte und das Turnier für sich entschied. Auf den weiteren Plätzen folg- te SG Baienfurt, SV Reute, SV Baindt, TSB Ravensburg. Abschließend spielten am Sonntagnachmittag die E1-Ju- nioren und es wurde schon sehr guter Fußball geboten. Im Finale standen sich der SV Baindt und der SV Weingar- ten gegenüber, die beide alle ihre Spiele bislang jeweils überzeugend gewinnen konnten. Baindt ging zunächst in Führung, konnte dann aber zwei Gegentore nicht ver- hindern und musste den Turniersieg dem SV Weingarten überlassen. Auf den weiteren Plätzen folgten SV Reute, SG Baienfurt, SV Baindt II, TSB Ravensburg, SV Amtzell, SGM Mochenwangen-Wolpertswende. Ein tolles Turnierwochenende, was nach der langen Pause den fast 300 FußballerInnen wieder einen Riesenspaß be- reitete. Die Turnierleitung und die Abteilung Jugendfußball des SV Baindt bedanken sich bei allen HelferInnen und KuchenspenderInnen für die zahlreiche Unterstützung. Tim, Erik, Niklas, Pauline, Emil, Julian, Finja, Vincent, Sabri Beim letzten Training kam der Nikolaus zu Besuch und beschenkte die Spieler mit gefüllten und mit SV-Baindt- Logo-bedruckten Turnsäcken. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Weihnachts- spielen an Heiligabend Nach unserem gelungenen Konzert können wir uns dieses Jahr auch wieder zum traditionellen Weihnachtsspielen am 24.12.2022 um 13:15 Uhr auf dem Dorfplatz treffen. Dort spielen alle Musikerinnen und Musiker gemeinsam Weih- nachtslieder. Kommen Sie gerne vorbei und genießen die Einstimmung auf ein wunderschönes Weihnachtsfest. Anschließend werden wieder verschiedene Kleingruppen in Baindt unterwegs sein, um alle Baindter in Weihnachts- stimmung zu bringen. Wir laden Sie ein, mit uns den Heiligabend in vorweih- nachtlicher Atmosphäre zu feiern und bieten Ihnen als Treffpunkt der Begegnung mit Ihren Nachbarn, Freunden und Bekannten folgende Möglichkeiten an. Die angegebenen Uhrzeiten sollen jedoch nur als ein grobes Zeitraster verstanden werden, Abweichungen sind situationsbedingt möglich. Gruppe Gartenstraße/Annaberg 13.45 Uhr Innere Breite Baindt (Platz vor Fa. Kling) 14.10 Uhr Gartenstraße / Küferstraße 14.15 Uhr Sonnenstraße (vor Haus Nr.15) 14.35 Uhr Innere Breite ( Ecke Haus Nr.24) 14.45 Uhr Eschenstraße (vor Haus Nr. 13) 14:50 Uhr Birkenstraße 15:00 Uhr Buchenstraße (Im Hof Haus Nr.16) 15:10 Uhr Erlenstraße 16.10 Uhr Annabergstraße (vor Haus Nr. 27) 17.05 Uhr Amselstraße 17.10 Uhr Ecke Thumbstraße / Storchenstraße 17.25 Uhr auf dem Friedhof (1 Strophe „Stille Nacht“) 17.40 Uhr Jägerweg 17.45 Uhr Grünenbergstraße 51 Gruppe Außenbereich und Teilorte 13.45 Uhr Friesenhäusle (Hof Konzett) 14.05 Uhr Kapelle im Schachen 14.20 Uhr Schachen (vor Baienfurterstr.17) 15.00 Uhr Sandhäusle 15.15 Uhr Wickenhaus (Hof Bohner) 15.30 Uhr Merkenmoos 15.45 Uhr Sulpach (Hof Elbs) 16.30 Uhr Sulpach Stachus 16.50 Uhr Friesenhäusle (Hof Wöhr) 17.10 Uhr Neubaugebiet Voken (Bereich Haus Nr.25) Gruppe Richtung Marsweiler (• teilweise in 2 Gruppen) 13.45 Uhr Gruppe A: Mühleparkplatz Gruppe B: Marsweilerstraße (unten) 14.00 Uhr Gruppe A: Thumbstraße/Kirche Gruppe B: Bischof-Sproll-Saal 14.15 Uhr Gruppe A: Kreuzung Lilien - Dahlienstraße Gruppe B: untere Blumenstraße 14.30 Uhr Blumenstraße Wendeplatte 14.45 Uhr Lilienstraße (oben) Wendeplatte 15.15 Uhr Lavendelstraße 15.45 Uhr Marsweiler 16:45 Uhr Obere Rosenstraße 17.00 Uhr Rosenstraße / Ecke Veilchenstraße 17.15 Uhr Nelkenstraße 17.30 Uhr Kornblumenstraße Gruppe Richtung Bifang 13.45 Uhr Daimlerstraße 14.10 Uhr Dornierstraße (Wendeplatte) 14.35 Uhr Boschstraße (Wendeplatte) 15.10 Uhr Kreuzung Hirschstraße / Benzstraße 15.35 Uhr Siemensstraße (Wendeplatte) 16.10 Uhr Rehstraße 16.40 Uhr Eichhorngasse (Kreuzung) 17.10 Uhr Kreuzung Fuchsstraße / Hirschstraße 17.40 Uhr Froschstraße (Wendeplatte) Wir wünschen allen Baindter Bürgern und Gönnern des Musikvereins schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr. Für jede Art der Unterstützung in unserem Jubilä- umsjahr möchten wir uns nochmals bei allen recht herz- lich bedanken! Ihr Musikverein Baindt e.V. Unser Jubiläumsjahr neigt sich dem Ende zu Mit unserem Konzert am vergangenen Samstag, den 10.12.2022, haben wir das letzte unserer 11 geplanten Events erfolgreich hinter uns gebracht. Unser Jubilä- umsjahr ist somit offiziell abgeschlossen, mit einer klei- nen Ausnahme. Am 25.03.2023 findet unser letztes Event im Rahmen unseres Jubiläumsjahres statt. Dieses muss- ten wir aufgrund von Corona leider verschieben. Hierzu möchten wir Sie schon jetzt herzlich einladen. Beinahe hätten wir unser Konzert dieses Jahr ebenfalls aufgrund einer Krankheit verschieben müssen. Unser Diri- gent Julius Otto konnte krankheitsbedingt leider nicht an unserem Konzert dirigieren. Somit mussten wir in letzter Minute noch einen Plan B aus der Tasche ziehen. Unser Vorstand Ronald Spahlinger hat uns kurzerhand für die letzten beiden Proben sowie das Konzert zwei Aushilfs- dirigenten organisiert und hat keine Kilometer gescheut, um in letzter Minute die Partituren an die Dirigenten zu verteilen. Dank den zwei Aushilfsdirigenten Markus Fran- kenhauser und Thomas Scheiflinger wurde unser Kon- zert ein voller Erfolg. Dafür möchten wir uns noch einmal herzlich bedanken! Das Konzert wurde, wie jedes Jahr, von der Jugendkapel- le unter der Leitung von Michaela Brauchle eröffnet. Die- ses Jahr begannen sie mit dem Stück „Hawkeye Overture“ von Robert Sheldon. Weiter ging es mit „Highlights from Moana“ einem berühmten Disneyfilm, der die Besucher an den Strand von der kleinen Insel Motonui entführte. Im Anschluss spielte die Jugendkapelle „Don´t stop Believin´“ von der bekannten Band Journey. Als Zugabe brachte die Jugendkapelle die Konzertbesucher in Weihnachts- stimmung mit dem Weihnachtsklassiker „All I Want for Christmas ist you“. Nach einer kurzen Umbauphase übernahm die Gesamt- kapelle die Bühne. Wir starteten mit dem Stück „A Day of hope“, dessen Titel nicht passender zu unserer Situation an diesem Abend hätte sein können. Im Anschluss spiel- ten wir das Stück „Legend of Maracaibo“ und entführten die Konzertbesucher auf eine Seeschlacht und die Legen- de über ein untergegangenes Schiff. Nach einer kurzen Pause eröffneten wir den zweiten Teil des Konzerts mit dem Stück „Jubilate“. Passend zum Titel durften wir noch einmal unsere Jubilare auf die Bühne bitten. Dieses Jahr durften wir Matthias Amann, Stefan Amann, Klaus Moos- mann und Thomas Wöhr für 40 Jahre aktive Mitglied- schaft im Musikverein ehren. Für 50 Jahre Mitgliedschaft wurden Adelbert Steinhauser und Helmut Keller geehrt. Und für unglaubliche 60 Jahre wurde Rudi Kränzler aus- gezeichnet. Weiter ging es mit dem sehr ruhigen Stück „Lied ohne Worte“, das für unser verschobenes Event Musik+Chor stehen sollte. Danach kam fast schon wieder Urlaubsfeeling auf mit dem Stück „ A Little Tango Music“. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Um ein wenig in Erinnerungen an die guten alten Zeiten zu schwelgen, folgte das Stück „Miss Marple Themes“. Beendet haben wir unser Konzert mit dem Stück „Selec- tions from Wicked“. Und durften die Konzertbesucher mit Melodien aus dem erfolgreichen Broadway-Musical Wicked verzaubern, in dem es um Freundschaft zweier Hexen, Vorurteile und die undurchsichtigen Grenzen von Gut und Böse geht. Nach langem Beifall brachten auch wir Weihnachtsstimmung in die Schenk-Konrad-Halle mit dem Lied „Macht Hoch die Tür“. Zum krönenden Ab- schluss spielten wir dann noch die allseits beliebte Polka „Wir Musikanten“. Wir möchten uns hiermit bei allen Konzertbesuchern so- wie allen Unterstützern des Musikvereins Baindt bedan- ken. Wir freuen uns schon jetzt auf ein neues erfolgreiches Musikjahr 2023. Ihr Musikverein Baindt e.V. Schützengilde Baindt Als Böllerreferend des Schützenkreises Ravensburg, rufe ich in diesem Jahr alle Vorstände, Mit- glieder, Böllerschützen des Kreises Ravens- burg auf sich in Baindt zum traditionellen Silvesterböllern am 31.12.2021 zu treffen, und in gemütli- cher Runde unter Freunden, Bekannten und krachenden Böllerschüssen den zu Jahresausklang zu feiern. Auch Freunde des Böllern’s, Bürger, Interessenten aus dem Volke von nah und fern laden wir hierzu gerne ein. Wir würden uns freuen euch beim Umtrunk, einem Würst- chen oder angeregten Gesprächen zu sehen. Danach werden wir sie mit einem guten Rutsch und den besten Wünschen auch gerne wieder zum Silvesterabend ihrer Wahl entlassen. Böllergruppe Baindt Einladung zum Silvesterböllern in Baindt Für Freunde des Böllerschießens und Böllerschützen Treffpunkt: Baindt beim Waldspielplatz Wann: An Silvester, 31.12.2022 ab 13.00 Uhr Schießzeiten: Achtung neu Gemeinsames Böllern 14:00 Uhr ca. 10 Schuss. Anschließend „Wer kann der darf“ Bei Interesse freies Böllner 15:00/15:30 Uhr Kontakt: Werner Weissenberg boellerbaindt@web.de Anmeldung vor Ort! Den Weisungen des Schießleiters ist Folge zu leisten. Voraussetzung einen gültigen Böllerschein § 27 und ak- tuell gültigen Beschuss auf den Böllergeräte. Jeder Böl- lerschütze haftet für sein Schießen selbst. Soldatenkameradschaft Weihnachtsfeier 2022 Am Samstag, den 17.12.2022 findet um 19:00 Uhr der vorweihnachtliche Kameradschafts- abend in der Sportgaststätte „La Ola“ in Bergatreute statt. Hierzu sind alle Mitglieder, mit einer Begleitung eingela- den.Um rege Teilnahme wird gebeten. Mitfahrgelegenheit ist gegeben. Anmeldung beim 1. Vorstand Baumeister Hermann, Telf. 2426 oder Schriftführer, Werner Buhl, Telf. 1303 Die Vorstandschaft Volleyball LJ Baindt Ein sportliches Adventsgedicht Am dritten Advent schreib‘ ich euch ganz famos, war in Oberteuringen und Ulm ordentlich was los. Die Zweite bekam vom Gastgeber Oberteuringen eins auf’n Latz (21:25; 21:25), danach fegten die Wilhelmsdorfer sie leider vom Platz (25:27; 10:25). Auch Baindt 1 war nicht viel fitter, die Ulmer gewannen - das war bitter (15:25; 17:25). Im zweiten Spiel gab’s gegen Immenstaad den ersten Satzgewinn (25:21), danach war die Siegeswelle leider schon dahin (18:25; 19:25). Für’s neue Jahr wünschen wir uns sehr: Ein paar Siege - die müssen her! Die Weihnachtsfeier, die wird fein. Bei Breedle, Punsch und Glühwein. Allen Freunden, Fans und Bekannten wünschen wir ein besinnliches Feste, und für das neue Jahr einfach das Beste! Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen einen weiteren „Schutzengel“ der Helfer-vor-Ort Gruppen des DRK Baienfurt-Baindt vorstellen: Name: Tobias Nestle Alter: 39 Beruf: Sozialpädagoge Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Med. Ausbildung: Rettungssanitäter HvO seit: ... der Gründung im Jahr 2011 Mir gefällt im DRK, dass... wir sehr vielseitige Aufgaben ha- ben, die eines gemeinsam haben: miteinander füreinander! Ich engagiere mich ehrenamtlich im DRK weil: ... Betrof- fene in Notsituationen um jede Hilfe dankbar sind und ich selbst ebenfalls froh bin, Hilfe zu bekommen, wenn ich mir selbst nicht (mehr) helfen kann. Mein längster HvO Einsatz: Verkehrsunfall mit Fahrrad- fahrer (3 Stunden) Eindrücklichstes Erlebnis: Jeder Einsatz und jede Be- gegnung mit Menschen beeindruckt auf die eigene Art: fachlich und menschlich. Lieblingsausrüstung: meine beiden Hände :) Kunstkreis Neue Ausstellung Der Kunstkreis hat seine Bilder im Rathaus umgehängt. Passend zum Winteranfang zeigen wir Winterbilder in Aquarell u. Acryl . Ein Besuch zu den Öffnungszeiten lohnt sich, und wir würden uns über Rückmeldungen freuen. Kunstkreis Baindt e.V. Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Endspurt beim Weihnachtsgewinnspiel 2022 Noch bis zum 24. Dezember Sterne sammeln und die Sammelkarte bei den teilnehmenden Unternehmen ab- geben - es warten tolle Preise auf unsere Gewinner. Alle Sammelkarten nehmen an der großen Ziehung im Ja- nuar teil, die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Wir wünschen allen unseren Kunden viel Glück und noch eine schöne Aventszeit! Sterne fangen beim Weihnachtsgewinnspiel Aktionszeitrum vom 26.11. bis 24.12.2022 1. Preis: E-Scooter im Wert von 999,- Euro 2. Preis: Show & Menü für 2 Personen im Hoftheater Baienfurt 3. Preis: WBB-Einkaufsgutschein im Wert von 100,- Euro sowie viele weitere attraktive Preise So gehts: 1. Einkaufen und Stempel in der Sternenkarte sammeln (ab einem Warenwert von 10 Euro) 2. Komplett gestempelte Sternenkarte mit Namen und Adresse ausfüllen 3. bei einem der teilnehmenden Geschäfte abgeben (be- liebig viele Karten) 4. alle Sammelkarten nehmen an der Verlosung teil! Die Gutscheine der einzelnen Firmen können nicht bar ausgezahlt werden. Ziehung: Januar 2023 www.wbb-schussental.de Ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende Liebe Mitglieder, verehrte Bürgerin- nen und Bürger, wie schön, dass nach beinahe zwei Jahren wieder ein einigermaßen „normales“ Vereinsleben möglich war. Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern für das kommende Jahr alles Gute und verblei- ben mit den nachstehenden Worten: „Gott schickt sein helles Licht auf die Erde. In unsere Krisen. In unsere Ängs- te. Das Licht, das einen Namen hat: „Jesus Christus“. Da- rum können wir es einander lächelnd zusagen: „Frohes Christfest“ (Jürgen Werth) Für den Vorstand Brigitta Wölk Vorsitzende www.spd-baienfurt-baindt.de Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zwischen den Jahren - Alpenblick von Wolfegg durchs Katzental Von Wolfegg aus wandern wir in Richtung Süden und ha- ben bei entsprechender Witterung einen schönen Blick auf das Alpenpanorama. Der Rückweg führt uns durchs Katzental. Wir treffen uns am Dienstag 27.12.2022 um 13.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Die Gehzeit beträgt ca. 2 Stun- den, 8 km, 90 Hm. Der Fahrpreis für Mitglieder liegt bei 4,00 Euro. Eine Einkehr ist nach der Wanderung vorge- sehen. Trinken, gutes Schuhwerk, ggf. Stöcke und Wech- selschuhe bitte mitbringen. Anmeldung ab 23.12.22 - T. 0151-12952100 (Anrufbeantworter) oder 0751/46672 Wanderführung Bernd Gmünder, E-Mail: sav-ogwgt@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind immer willkommen! Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Was sonst noch interessiert DLRG-Ortsgruppe Baienfurt Jahresabschlussfeier 2022 Nach drei Jahren Zwangspause feierte die DLRG OG Bai- enfurt endliche wieder im Gasthaus Stern in Reute ihren Jahresabschluss. Der Vorsitzende Rainer Müller begrüßte neben den ca. 130 Gästen den Bürgermeister der Gemein- de Baienfurt, Herrn Günter A. Binder sowie die Vorsitzen- de des DLRG Bezirks Ravensburg, Frau Hannah Brenner. Zahlreiche Kinder, Jugendliche erhielten ihre absolvierten Jugend- und Rettungsschwimmabzeichen. Als Dank für die ehrenamtliche Arbeit aller Vorstandmitglieder, Aus- bilder und Riegenführer der DLRG-Ortsgruppe Baienfurt, insgesamt 40 Personen, erhielten alle eine DLRG-Tas- se. Die DLRG Jugend präsentierte ein kurzweiliges Spiel „DLRG Activity“ und Alexandra Schnez stimmte uns mit der Querflöte auf Weihnachten ein. Herr Bürgermeister Binder bedankte sich in seinem Gruß- wort für die vielseitigen Tätigkeiten der DLRG vor allem in der Jugendarbeit. Dieses Jahr konnten insgesamt 24 Mitglieder für Ihre langjährige Mitgliedschaft geehrt werden, davon 20 Mit- glieder für 10 Jahre. Für 25 Jahre Mitgliedschaft in der DLRG konnten geehrt werden: Sandra Denger, Renate Walter und Dr. Wolfgang Clemens. Für 40 Jahre Mitglied- schaft konnte Markus Nägele das Ehrenzeichen in Silber entgegennehmen. Ehrung langjähriger Mitglieder Für herausragende Leistungen und Verdienste um die Förderung der DLRG und Ihrer Ziele wurde das Verdienst- abzeichen in Bronze verliehen an: Ann-Kathrin Pfau, Kat- rin Holweg und Renate Platz. Das Verdienstabzeichen in Silber wurde an Charlotte Knöpfler und Rainer Müller ver- liehen. Die Bezirksvorsitzende Hannah Brenner würdigte die Verdienste der Geehrten in Ihrer Ansprache. Verdienstabzeichen in Bronze und Silber Dank der zahlreichen Spenden von Geschäftsleuten aus Baienfurt, Baindt und Bad Waldsee konnte auch dieses Jahr wieder eine reichhaltige Tombola geboten werden, deren Erlös unserer Jugendarbeit zu Gute kommt. Ein be- sonderer Dank gilt den Unterstützern der DLRG: Achtal Apotheke Angie´s Hairdesign Aral Tankstelle, Weingarten Bäckerei Sauter, Baienfurt Bäckerei Schmidt, Baindt Bosch Service Lindel+Zeller GmbH Dächer von Braig GmbH Elbs GmbH EUROMASTER GmbH Friker D u. C Grabmale Wachter Hallenbad Baienfurt eG HAMESO Entner GmbH + Co. KG Hoftheater GbR Baienfurt Holz u. Floristik Hengge Kreissparkasse Ravensburg Küchen Teufel GmbH Margaritas im Lindenhof Naturwerk, Inh. Elvira Bucher Metzgerei Brenner, Baienfurt Mönchmühle Schuler August Obstbau Karl Mayer Pizzeria Ristorante Da Nino, Baienfurt POINT of REPAIR Bautz Ristaurante Da Michele, Baindt REWE Hahn Rainer OHG VR Bank Ravensburg-Weingarten eG Weinkauf GmbH Siegerehrung Bei der diesjährigen Siegerehrung der Vereinsmeister- schaften wurden in Baienfurt 51 junge Mitglieder gewer- tet. Allen Teilnehmern einen herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Teilnahme. Name Vorname Jahrgang Platz Kanke Robert 16 1 Keller Paul 15 1 Hummel Annabell 15 1 Rodrigues Debora 15 2 Steinbach Mailin 15 3 Bürner Maximilian 14 1 Märten Nikolas 14 2 Dörrer Timo 14 3 Feiri Raffael 14 4 Tag Moritz 13 1 Müller Max 13 2 Dengler Rafael 13 3 Geis Karl 13 4 Staudacher Jan 13 5 Polka Lio 13 6 Neb Leana 13 1 Halama Sarah 13 2 Nussbaumer Valentina 13 3 Füssinger Lina 13 4 Hummel Leonie 13 5 Gordt Sophia 13 6 Kanke Mathias 12 1 Rohrbeck Mats 12 2 Wörle Mattis 12 3 Steinbach Emily 12 1 Ruf Lorena Kaya 12 2 Rieger Jonathan 11 1 Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Geis Anton 11 2 Müller Anna 11 1 Bentele Lina 11 2 Stör Marlene 11 3 Tag Julian 10 1 Dörrer Leon 10 2 Weimann Robert 09 1 Stör Abiel 09 2 Halama Martin 09 3 Feiri Oliver 09 4 Entner Natalie 09 1 Kempter Phil 08 1 Staab Nico Elias 08 2 Bürner Tomas 07 1 Mehrle Ida 04 1 Staudinger Lea 04 2 Wurm Melissa 04 3 Wurm Lukas 01 1 Leonhard Julia 00 1 Heinzler Jannik 97 1 Rundel Christian 94 1 Keller Manuel 84 1 Müller Agnes 79 1 Hentschel Ina 67 1 Die Ortsmeister(in) 2022 in Baienfurt, sind Agnes Müller und Lukas Wurm. Als jüngste Teilnehmerin konnte Ro- bert Kanke einen Pokal entgegennehmen. Ein beson- derer Dank gilt der Firma HAMESO Entner GmbH & Co. KG aus Baindt, welche die Medaillen und Pokale für die Siegerehrung stiftet. Siegerehrung 2022 Der Nikolaus hat für die Kinder wieder 120 Nikolaussäck- chen bei der DLRG abgegeben, die schnell verteilt waren. Nach der Vergabe der Tombola-Preise ging ein gemütli- cher Nachmittag zu Ende. Wir bedanken uns bei den vielen Eltern, die mit Ku- chenspenden die DLRG-Jugendarbeit unterstützt ha- ben. Der Erlös aus dem Kuchenverkauf während der Feier fließt ebenfalls vollständig in die Jugendkasse. Die DLRG Ortsgruppe Baienfurt wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Familien eine besinnliche Weihnachtszeit und ein glückliches und friedliches Neues Jahr. Ihre DLRG OG Baienfurt Liederkranz Baienfurt Einladung zum Heiligabend-Singen Es ist schon gute Tradition, dass der Männerchor des Lie- derkranzes am Heiligabend Weihnachtslieder auf dem Friedhof in Baienfurt singt. Beginn: 17.30 Uhr Rückblick: Männerchor singt für Kamerun-Projekt in der Ev. Stadtkirche in Weingarten Im Gottesdienst am 4. Dezember sang der Männerchor des Liederkranzes unter Leitung von Irene Streis. Auch beim anschließenden Kirchenkaffeee im Festsaal trug der Chor den Besuchern adventliche Lieder vor. Zwischen Gottesdienst und Mittagessen bekamen die Besucher einen ausführlichen Bericht aus erster Hand von Mari- anne Klett. Seit 1999 besteht bereits eine Partnerschaft zwischen dem evangelischen Kirchenbezirk Ravensburg und der Gemeinde in Kamerun. Man hatte sich die ver- gangenen Jahre gegenseitig besucht. Die Spenden des Tages sind für den Aufbau einer Grundschule in dieser Gemeinde.Kamerun leidet schon seit mehreren Jahren unter einem Bürgerkrieg, die Spenden sind sicher sehr gut angelegt, wie eine kleine Delegation, die im Novem- ber diesen Jahres dort war, feststellen konnten. Besucher und Sänger haben also einen besinnlichen 2. Adventsonn- tag verbracht und mit dem großen Einsatz der Kirchen- gemeindemitglieder aus Weingarten war auch für das leibliche Wohl bestens gesorgt, dafür kann man danken. Rückblick: Baienfurter Adventsabende Auch im diesen Jahr war der Liederkranz bei den Baien- furter Adventsabenden mit einem Stand vertreten. Die Sängerinnen und Sänger beider Chöre (Chorifeen&Fri- ends und Männerchor) sorgten mit Glühwein, Punsch und Leberkäswecken für das leibliche Wohl der Martkbesu- cher. Bei winterlicher Stimmung haben wir die schönen Begegnungen und Gespräche sehr genossen. Vielen herz- lichen Dank für‘s Vorbeischauen und natürlich auch für die tatkräftige Unterstützung. Wir wünschen allen interessierten Zuhörern und deren Familien ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2023. Unseren Gönnern und Freun- den danken wir für die Treue zum Verein. Alte Kirche Mochenwangen Ensemble Vinorosso - Weltmusik-Balkan-Klezmer in der Alten Kirche Mochenwangen am 4. Januar 2023 Mit seinem aktuellen Programm „Schräge Zeiten“ gas- tiert das Ensemble Vinorosso aus Detmold (NRW) in einer Quintett-Formati- on am 04.01.2023 um 19.30Uhr in Mochenwangen. Das „Ensemble Vinorosso“ ist seit seiner Gründung 2004 an der Hochschule für Musik in Detmold als Garant für erstklassige Konzerterlebnisse im In- und Ausland be- kannt. Sein künstlerischer Leiter Florian Stubenvoll lebte einige Jahre in Altshausen und war später Soloklarinettist in namhaften Orchestern. Doch neben der klassischen Musik wollte er mehr: Eigene Kompositionen und ein ei- genes Ensemble, mit dem er ausgetretene Pfade verlas- sen und Weltmusik in exzellenter Qualität auf die Bühne bringen konnte. Mit dem „Ensemble Vinorosso“, dessen internationale Besetzung das Publikum musikalisch vom Mittelmeer über den Balkan bis zur Schwarzmeer-Region führt, ist ihm das mehr als gelungen. Es präsentiert unter dem Titel „Schräge Zeiten“ ein farbiges Programm voller Gegensätze und Überraschungen, das osteuropäische Rhythmen mit Klezmer und Tango verschmelzt: Ein „etwas anderes Neujahrskonzert“, hochvirtuos und unterhaltsam, dargeboten von wahren Meistern ihres Fachs! Insgesamt sechs CDs sind von „Vinorosso“ bisher erschie- nen und dokumentieren die außerordentliche musikali- sche Bandbreite des Ensembles. Florian Stubenvoll - Klarinette Miroslav Grahovac - Bajan Eva Schüttler - Klavier Rayna Valeva - Kontrabass Mike Turnball - Percussion Alte Kirche Mochenwangen | Mittwoch, 4. Januar 2023 | Beginn: 19.30 Uhr | Einlass: 18:30 Uhr Eintrittspreise: Erwachsene VVK: 18 €, AK: 20 € | Schü- ler und Studenten: 11 € Karten im Vorverkauf gibt es im Online-Ticketshop unter www.alte-kirche-mochenwangen.de Weitere Informationen auch unter: www.ensemble-vinorosso.de Wolfegger Weihnachtsmusik am Stefanstag Am Stefanstag, 26.12.2022 erklingt um 18 Uhr in der Pfarrkirche St. Katharina in Wolfegg traditionell die Wolfegger Weihnachtsmusik. Mitwirken wird in diesem Jahr der Männerchor „Liederkranz Alt- tann“, der unter der Leitung von Peter Schad weihnacht- liche Weisen aus aller Welt singt. Es spielt Klaus Merk auf der Posaune, der von Franz Ott auf der historischen Hör-Orgel begleitet wird. Gemeinsam gesungene Weih- nachtslieder und verbindende Texte zur Weihnachtszeit gehören ebenfalls zu dieser besinnlichen Stunde am zwei- ten Weihnachtstag sowie Schorsch Deger, der in seiner gewohnten Weise durch das Programm führt. Der Eintritt ist frei, freiwillige Spenden gehen in diesem Jahr an den Schul- und Kindergartenbau in Burundi in Ostafrika, der von Pfarrer Audace betreut wird. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 MIETGESUCHE WEIHNACHTSBÄUME Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen !!! ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN Mo-Mi ab 14 Uhr, Do-So ganztags!!! Nordmanntannen und Blaufichten aus eigener Kultur - kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur!!! Verkauf oder Reservierung bei Familien Lebherz und Binder in Straß 1, 88276 Berg. Mobil/WhattsApp 0152 03116060, bzw. Tel. 07504 971471 oder 07504 295. Bezirksleiter Daniel Barth Mobil 0151-64685085 daniel.barth@lbs-sw.de Christbaumverkauf In Baindt Große Auswahl bei sehr guter Qualität erwartet Sie bei Familie Klaus Mohring. 88255 Baindt, Stöcklisstr. 57 (Grünenberg) Verkauf ab 05.12.22 täglich auch sonntags 9 – 12 Uhr + 13 – 18 Uhr Tel. 0160 2690875 Richtigstellung In Kalenderwoche 49 haben wir in dieser Ausgabe ein falsches Motiv vom Kunden VR-Bank Ravensburg-Wein- garten veröffentlicht. Wir bitten dies zu entschuldigen. Der Verlag Ich suche dringend eine 2- bis 3-Zimmerwohnung. Ich bin wbl, 58 Jahre alt, alleinstehend mit gesichertem Einkom- men. Tel 0177 6895201. GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Wir haben geschlossen vom 20.12.22 - 07.01.23! Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen angenehme, erhol- same Feiertage sowie ein gutes Neues Jahr. Bleiben Sie gesund! Die NOLD Hydraulik + Pneumatik GmbH ist ein innova tives mittelständisches Unternehmen, das Komplettlösungen in den Bereichen Hydraulik, Pneumatik, Drucklufttechnik und Elektromechanik bietet. NOLD Hydraulik + Pneumatik GmbH z.Hd. Peter Mayr Enzisreuter Esch 11 D-88339 Bad Waldsee + 49 (0) 7524 9720-0 + 49 (0) 7524 9720-70 personal@nold.de www.nold.de Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams in Bad Waldsee: » Servicemonteur Kompressoren (m/w/d) » Installateur Druckluftverteilungssysteme (m/w/d) » Installationshelfer Druckluftverteilungssysteme (m/w/d) » Kaufm. Sachbearbeiter (m/w/d) » Projektleiter / Konstrukteur Hydraulikaggregatebau (m/w/d) » Mechaniker Hydraulikaggregatebau (m/w/d) » CNC-Maschinenbediener (m/w/d) » Mitarbeiter Produktion (m/w/d) » Mitarbeiter Produktion (m/w/d) auf Minijobbasis » Ausfahrer (m/w/d) auf Minijobbasis Nähere Informationen finden Sie unter www.nold.de. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. 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              Jahresabschluss 2019 Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen 1. Gesetzliche Verpflichtung 1 2. Bestandteile des Jahresabschlusses 1 3. Anhang 1 4. Rechenschaftsbericht 2 5. Allgemeines 2 II. Jahresabschluss 2019 1. Feststellungsbeschluss 5 2. Abschlussbeurkundungen 7 3. Gesamtergebnisrechnung 8 4. Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses 16 5. Gesamtfinanzrechnung 17 6. Bilanz (Vermögensrechnung) 28 III. Anhang zum Jahresabschluss 2019 9. Allgemeine Hinweise 34 10. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 34 11. Pensionsrückstellungen 34 12. Übersicht über die in das folgende Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen 35 13. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften zum 31.12.2019 36 14. Übersicht über die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen 36 15. Übersicht über die Verbindlichkeiten 36 16. Angaben zur Haushaltsstruktur 38 17. Sonstige Angaben 39 IV. Rechenschaftsbericht 2019 18. Haushaltsplanung und Entwicklung der Finanzwirtschaft 40 19. Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung 42 20. Erläuterung der Gesamtfinanzrechnung 71 21. Erläuterung der Bilanz 73 22. Finanzlage 94 23. Entwicklung der Verschuldung aus Kreditaufnahmen vom Kreditmarkt 95 24. Analyse der Vermögens-, Schulden-,Ertrags- und Finanzsituation Inkl. Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 96 25. Fazit 100 V. Anlagen zum Anhang 26. Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss 101 27. Vermögensübersicht 102 28. Schuldenübersicht 103 29. Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 104 30. Rückstellungsspiegel 105 31. Anlagenübersicht Aktivvermögen und Passivvermögen 106 32. Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 110 33. Produktplan 143 34. Pensionsrückstellungen – Mitteilung KVBW 146 VI. Wasserversorgung Baindt – Jahresabschluss 2019 1. Feststellungsbeschluss 148 2. Abschlussbeurkundungen 149 3. Jahresabschlussbericht 152 RSW Steuerberatungskanzlei 153 4. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2019 190 4.1 Bilanz 191 4.2 Anlagenübersicht Aktivvermögen 193 4.3 Anlagenübersicht Passivvermögen 194 4.4 Gesamtergebnisrechnung 195 4.5 Gesamtfinanzrechnung 198 4.6 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2019 202 4.7 Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2019 203 4.8 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen von 1979 – 2019 204 4.9 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung von 2009 -2019 205 VII. Abwasserbeseitigung Baindt – Jahresabschluss 2019 1. Feststellungsbeschluss 208 2. Abschlussbeurkundungen 209 3. Lagebericht 210 4. Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2019 213 5. Jahresabschluss 214 5.1 Bilanz zum 31.12.2019 215 5.2 Gesamtergebnisrechnung 220 5.3 Gesamtfinanzrechnung 225 5.4 Anlageübersicht Aktivvermögen 228 5.5 Anlagenübersicht Passivvermögen 229 6. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2019 230 6.1 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung von 2005 – 2019 231 6.2 Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2019 232 I. Vorbemerkungen 1. Gesetzliche Verpflichtung Die Gemeinde Baindt hat nach § 95 Abs. 1 GemO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten und muss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darstellen. Gemäß § 95b GemO ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres festzustellen. Der Beschluss über die Feststellung ist dem Landratsamt Ravensburg unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen. Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Baindt wurde im Mai 2020 aufgestellt und im Juli 2020 festgestellt. Somit konnten die gesetzlichen Vorgaben nicht ganz eingehalten werden. Die Umstellung auf das doppische Rechnungswesen hat die Gemeinden vor erhebliche Herausforderungen gestellt, die überwiegend gemeistert worden sind. Der Umstellungsprozess war mit einem weitaus größeren Arbeitsaufwand verbunden, als dies zunächst angenommen werden konnte. Nicht zuletzt führt dies zu der Tatsache dazu, dass bei einer Vielzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden ein langjähriger Abarbeitungsstau bei der Erstellung der doppischen Jahresabschlüsse entstehen kann. 2. Bestandteile des Jahresabschlusses Nach § 95 Abs. 2 GemO besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz. Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Dem Anhang sind gemäß § 95 Abs. 3 GemO die Vermögensübersicht, die Schuldenübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. 3. Anhang Der Anhang ist nach § 95 Abs. 2 GemO Teil des Jahresabschlusses und dient der Erläuterung der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz. Neben den in Punkt 2 beschriebenen Anlagen sind im Anhang insbesondere die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten, die übertragenen Haushaltsermächtigungen, der Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) gebildeten Pensionsrückstellungen, die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre (Bürgschaften, Gewährleistungen, Verpflichtungsermächtigungen) sowie Angaben über die Bürgermeisterin, die Mitglieder des Gemeinderats und die weiteren Inhalte des § 53 Abs. 2 GemHVO, darzulegen. 1 4. Rechenschaftsbericht siehe auch IV. Nach § 54 Abs. 1 GemHVO sind im Rechenschaftsbericht der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die Lage der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung darzustellen, so dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Dabei sind die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und erhebliche Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsansätzen zu erläutern und eine Bewertung der Abschlussergebnisse vorzunehmen. Der Rechenschaftsbericht soll gemäß § 54 Abs. 2 GemHVO auch darstellen: Ziele und Strategien, Angaben über den Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung, Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, zu erwartende positive Entwicklungen und mögliche Risiken von besonderer Bedeutung sowie die Entwicklung und Deckung der Fehlbeträge. Weiterhin sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und dem damit verbundenen Plan- Ergebnis-Vergleich auch die Notwendigkeiten und Vorgaben des Gemeinderates zu beachten. Nach § 39 Abs. 2 Nr. 14 GemO ist der Erlass der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzungen, die Feststellungen des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses originäres Recht des Gemeinderates (Etatrecht des Gemeinderates). Das Etatrecht des Gemeinderates wird hierbei primär durch die Haushaltsplanung ausgeübt, wobei in §§ 82, 84 GemO festgelegt wird, dass der Gemeinderat auch bei entsprechenden Abweichungen mittels Nachtragshaushaltssatzung oder der Genehmigung von überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bei der Haushaltsausführung von den bewirtschaftenden Stellen eingebunden werden muss. Der Jahresabschluss wiederum beendet das auf ein Haushaltsjahr gesehene Etatrecht des Gemeinderates und versetzt diesen in die Lage, die rechtmäßige und bestimmungsgemäße Haushaltsausführung des von ihm vorgegebenen und beschlossenen Haushaltsplans zu überwachen. 5. Allgemeines 1. Einwohnerzahl Nach der Volkszählung am13.09.1950 1.281 nach der Volkszählung am 06.06.1961 1.503 nach der Volkszählung am 27.05.1970 2.562 nach der Volkszählung am 25.05.1987 4.116 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.1995) 4.552 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2000) 4.616 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2005) 4.624 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2010) 4.838 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2013) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2014) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2015) 5.079 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2016) 5.141 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2017) 5.242 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2019) 5.219 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2019) 5.229 2. Gemeindegebiet Gesamtfläche des Gemeindegebietes 2.306 ha 2 3. Die Gemeinde Baindt ist • Mitglied des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Baienfurt und Berg sowie den Städten Ravensburg und Weingarten. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Ravensburg. • Mitglied des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Berg, Fronreute und Wolpertswende. Der Sitz des Abwasserzweckverbandes ist Berg. • Mitglied des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Der Sitz des Verbandes ist Fronreute. • Mitglied des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Der Sitz des Verbandes ist Baienfurt. • Mitglied bei Pro REGIO Oberschwaben – Gesellschaft für Landesentwicklung mbH mit Sitz in Ravensburg. • Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg e. V. • Mitglied bei der RaWEG – Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mit Sitz in Ravensburg • Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG (5 Anteile) • Mitglied bei der Regionalen Kompensations GmbH – ReKo GmbH 4. Organe der Gemeinde a) Bürgermeisterin Bürgermeisterin der Gemeinde Simone Rürup Stellvertreter der Bürgermeisterin sind: 1. Stellv. Gemeinderat Heiko Bayer (FWV) 2. Stellv. Gemeinderat Dieter Herrmann (CDU) 3. Stellv. Gemeinderat Antje Claßen (Die Grünen) b) Gemeinderat Die Zahl der Gemeinderäte beträgt 14. c) Beschließende Ausschüsse Verwaltungsausschuss, Bauausschuss 5. Sachbuchführung Die Jahresrechnung erstellte der Fachbedienstete für das Finanzwesen Wolfgang Abele (seit 15.09.2005). Das Sachbuch führte unter dessen Verantwortung der Kassenverwalter. 6. Kassenführung Kassenverwalter ist seit dem 01.03.2000 der Verwaltungsfachangestellte Robert Müller. Stellvertreterin des Kassenverwalters ist Florentina Stavarache, Verwaltungsfachangestellte. 3 7. Prüfungen a) Örtliche Prüfung Im Rechnungsjahr 2019 wurde eine unvermutete Kassenprüfung durchgeführt. b) Überörtliche Prüfung Im Jahr 2019 fand keine überörtliche Prüfung der GPA statt. Die überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Baindt für die Jahre 2010-2015 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) erfolgte mit Unterbrechungen vom 19.12.2016 bis 31.01.2017. 8. Organisation a) Der Gemeinderat hat seine Zuständigkeit zur Sachentscheidung in dem aus der Hauptsatzung ersichtlichen Umfang auf die Bürgermeisterin und den Verwaltungsausschuss übertragen. Die Anweisungsbefugnis obliegt der Bürgermeisterin. b) Bankverbindungen Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr bestehen folgende Konten: - Kreissparkasse Baienfurt DE59 6505 0110 0079 4006 00 - Volksbank Weingarten DE36 6509 1600 0065 2590 09 - Volksbank Altshausen DE50 6509 2200 0034 3720 08 - Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren DE45 6006 9350 0017 7720 01 Gläubiger-ID: DE60BDT00000310162 Zeichnungsbefugt sind der Kassenverwalter Herr Müller und seine Stellvertreterin Frau Stavarache. Jeder ist für sich alleine zeichnungsberechtigt. Alle Kassengeschäfte erledigt die Gemeindekasse als Einheitskasse. Zahlstellen und Handvorschüsse wurden eingerichtet, soweit diese notwendig waren. 9. Einsatz von technischen Hilfsmitteln Das Finanzwesen inkl. der Anlagenbuchhaltung der Gemeinde Baindt wird seit dem Jahr 2002 mit eigenständigen Programmen der Firma CIP geführt. Für die Buchhaltung und die Sachkontenführung werden ausschließlich die EDV-Programme der Firma CIP verwendet, die die Zulassung für das öffentliche Finanzwesen in Baden- Württemberg haben. 10. Wirtschaftliche Unternehmen Die Gemeinde Baindt betreibt die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung als Eigenbetriebe. Zudem hat die Gemeinde Baindt einen Betrieb gewerblicher Art, welcher die Betriebszweige Ratschreibergebühren, Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle, Breitbandversorgung, PV-Anlage sowie den Betrieb Nahwärmeversorgung (BHKW mit Nahwärmenetz) umfasst. Die Geschäftsvorgänge werden nach den Grundsätzen des „Neuen Kommunalen Haushaltsrechts“ gebucht. Die Eigenbetriebe werden entsprechend der Betriebssatzungen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben. 4 II. Jahresabschluss 2019 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 07.07.2020 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: Summe der ordentlichen Erträge 12.752.776,04 € Summe der ordentlichen Aufwendungen -10.717.570,98 € Ordentliches Ergebnis 2.035.205,06 € Außerordentliche Erträge 2.882.650,95 € Außerordentliche Aufwendungen -2,00 € Sonderergebnis 2.882.648,95 € Gesamtergebnis 4.917.854,01 € Gesamtfinanzrechnung: Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.292.395,92 € Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -9.578.181,31 € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.714.214,61 € Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 6.552.139,56 € Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -10.017.725,95 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -3.465.586,39 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf -751.371,78 € Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -459.395,29 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -459.395,29 € Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres -1.210.767,07 € Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen 43.682,82 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 8.803.183,04 € Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -1.167.084,25 € Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 7.636.098,79 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2019 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2019 umfasst eine Bilanzsumme von 45.586.914,19 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 29.686,00 € • Sachvermögen 30.696.270,36 € • Finanzvermögen 14.672.850,99 € • Abgrenzungsposten 188.106,84 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 5 Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 31.680.880,99 € • Rücklagen 4.917.854,01 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 7.147.104,35 € • Rückstellungen 125.312,10 € • Verbindlichkeiten 1.211.006,27 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 504.756,47 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 733.789,06 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 4.404.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2019; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2019 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2019 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2019 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2019; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2019; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 13. Juli 2020 bis zum 21. Juli 2020 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 6 2. Abschlussbeurkundungen Sämtliche Bücher und Verzeichnisse für das Haushaltsjahr 2019 wurden abgeschlossen. Der Jahresabschluss 2019 wurde für die Rechtsaufsichtsbehörde und die Gemeindeprüfungsanstalt prüfungsbereit gefertigt. Die Bücher- und Kassenführung wurde überwacht und deren Richtigkeit bestätigt. Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Die Jahresrechnung 2019 wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderates vom 07.07.2020 Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 11 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 07.07.2020 zugestimmt. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 07.07.2020 mitgeteilt und am 10.07.2020 ortsüblich bekannt gegeben. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wurden vom 13.07.2020 bis je 21.07.2020 einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 7 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 1 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 1 S te ue rn u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 6. 04 4. 50 0, 00 7. 41 2. 53 5, 64 1. 36 8. 03 5, 64 0, 00 0, 00 -1 .3 68 .0 35 ,6 4 0, 00 30 11 00 00 G ru nd st eu er A 0, 00 33 .2 00 ,0 0 36 .8 53 ,3 4 3. 65 3, 34 0, 00 0, 00 -3 .6 53 ,3 4 0, 00 30 12 00 00 G ru nd st eu er B 0, 00 48 0. 00 0, 00 48 4. 18 5, 16 4. 18 5, 16 0, 00 0, 00 -4 .1 85 ,1 6 0, 00 30 13 00 00 G ew er be st eu er 0, 00 1. 75 0. 00 0, 00 3. 09 3. 07 3, 56 1. 34 3. 07 3, 56 0, 00 0, 00 -1 .3 43 .0 73 ,5 6 0, 00 30 21 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r E in ko m m en st eu er 0, 00 3. 30 0. 00 0, 00 3. 28 5. 18 5, 20 -1 4. 81 4, 80 0, 00 0, 00 14 .8 14 ,8 0 0, 00 30 22 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r U m sa tz st eu er 0, 00 22 4. 00 0, 00 25 5. 77 3, 71 31 .7 73 ,7 1 0, 00 0, 00 -3 1. 77 3, 71 0, 00 30 32 00 00 H un de st eu er 0, 00 13 .0 00 ,0 0 13 .6 85 ,6 7 68 5, 67 0, 00 0, 00 -6 85 ,6 7 0, 00 30 34 00 00 Z w ei tw oh nu ng ss te ue r 0, 00 1. 50 0, 00 2. 87 8, 00 1. 37 8, 00 0, 00 0, 00 -1 .3 78 ,0 0 0, 00 30 49 00 00 P ac ht J ag dg en os se ns ch af t 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 30 51 00 00 L ei st un ge n na ch d em F am ili en le is tu ng sa us gl ei ch 0, 00 24 2. 00 0, 00 24 0. 90 1, 00 -1 .0 99 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 09 9, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en , U m la ge n 0, 00 + 3. 33 3. 45 0, 00 3. 60 0. 15 4, 91 26 6. 70 4, 91 0, 00 0, 00 -2 66 .7 04 ,9 1 0, 00 31 11 00 00 S ch lü ss el zu w ei su ng en v om L an d 0, 00 2. 02 7. 00 0, 00 2. 09 7. 94 8, 60 70 .9 48 ,6 0 0, 00 0, 00 -7 0. 94 8, 60 0, 00 31 11 10 00 K om m . I nv es tit io ns pa us ch al e § 4 FA G 0, 00 54 0. 00 0, 00 55 1. 93 8, 00 11 .9 38 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 1. 93 8, 00 0, 00 31 41 00 00 Z uw ei su ng en v om L an d 0, 00 74 2. 95 0, 00 92 5. 56 0, 81 18 2. 61 0, 81 0, 00 0, 00 -1 82 .6 10 ,8 1 0, 00 31 41 10 00 Z us ch üs se J ug en df eu er w eh r 0, 00 50 0, 00 1. 32 0, 00 82 0, 00 0, 00 0, 00 -8 20 ,0 0 0, 00 31 41 60 00 Z us ch us s ve rlä ss lic he G ru nd sc hu le 0, 00 22 .9 00 ,0 0 23 .1 37 ,5 0 23 7, 50 0, 00 0, 00 -2 37 ,5 0 0, 00 31 48 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on ü br ig en B er ei ch en 0, 00 10 0, 00 25 0, 00 15 0, 00 0, 00 0, 00 -1 50 ,0 0 0, 00 3 A uf ge lö st e In ve st iti on sz uw en du ng en u nd - be itr äg e 0, 00 + 18 9. 80 0, 00 33 2. 71 8, 92 14 2. 91 8, 92 0, 00 0, 00 -1 42 .9 18 ,9 2 0, 00 31 61 00 00 E rtr äg e au s de r A uf lö su ng v on S on de rp os te n au s Zu w en du ng en 0, 00 18 9. 80 0, 00 33 2. 71 8, 92 14 2. 91 8, 92 0, 00 0, 00 -1 42 .9 18 ,9 2 0, 00 4 S on st ig e T ra ns fe re rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n un d E in ric ht un ge n 0, 00 + 24 5. 15 0, 00 26 2. 54 4, 82 17 .3 94 ,8 2 0, 00 0, 00 -1 7. 39 4, 82 0, 00 33 11 10 00 A llg em ei ne V er w al tu ng sg eb üh re n 0, 00 13 .0 50 ,0 0 16 .3 58 ,8 8 3. 30 8, 88 0, 00 0, 00 -3 .3 08 ,8 8 0, 00 33 11 20 00 A us w ei s- u nd P as sg eb üh re n 0, 00 22 .5 00 ,0 0 32 .0 37 ,6 0 9. 53 7, 60 0, 00 0, 00 -9 .5 37 ,6 0 0, 00 33 21 00 00 B en ut zu ng sg eb üh re n N ik ol au sm ar kt 0, 00 10 0, 00 19 0, 00 90 ,0 0 0, 00 0, 00 -9 0, 00 0, 00 33 21 00 10 K os te ne rs at z Fe ue rw eh r 0, 00 0, 00 18 .3 78 ,5 3 18 .3 78 ,5 3 0, 00 0, 00 -1 8. 37 8, 53 0, 00 33 21 10 00 E lte rn be itr äg e fü r K in de r ü be r 3 J ah re 0, 00 77 .5 00 ,0 0 76 .7 46 ,5 0 -7 53 ,5 0 0, 00 0, 00 75 3, 50 0, 00 33 21 20 00 E lte rn be itr äg e fü r E ss en G an zt ag es be tre uu ng 0, 00 38 .0 00 ,0 0 38 .8 73 ,1 1 87 3, 11 0, 00 0, 00 -8 73 ,1 1 0, 00 3. Gesamtergebnisrechnung 8 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 2 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 33 21 50 00 F rie dh of B en ut zu ng sg eb üh re n 0, 00 48 .0 00 ,0 0 23 .1 70 ,7 0 -2 4. 82 9, 30 0, 00 0, 00 24 .8 29 ,3 0 0, 00 33 21 70 00 S po rth al le B en ut zu ng sg eb üh re n 0, 00 0, 00 85 5, 00 85 5, 00 0, 00 0, 00 -8 55 ,0 0 0, 00 33 21 80 00 K en nt ni sg ab ev er fa hr en G eb üh re n 0, 00 1. 00 0, 00 3. 59 8, 00 2. 59 8, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 98 ,0 0 0, 00 33 22 00 00 E lte rn be itr äg e fü r d ie B et re uu ng v on K in de rn v on 0 b is u nt er 3 J ah re n in K in de rta ge ss tä tte n un d in d er K in de rp fle ge 0, 00 45 .0 00 ,0 0 52 .3 36 ,5 0 7. 33 6, 50 0, 00 0, 00 -7 .3 36 ,5 0 0, 00 6 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 + 63 1. 30 0, 00 69 4. 18 9, 43 62 .8 89 ,4 3 0, 00 0, 00 -6 2. 88 9, 43 0, 00 34 11 00 00 M ie te n un d P ac ht en 0, 00 16 6. 50 0, 00 18 1. 41 1, 27 14 .9 11 ,2 7 0, 00 0, 00 -1 4. 91 1, 27 0, 00 34 11 10 00 M ie te S ch en k- K on ra d- H al le 0, 00 8. 50 0, 00 11 .6 50 ,0 0 3. 15 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .1 50 ,0 0 0, 00 34 11 20 00 P ac ht G as ts tä tte 0, 00 12 .0 00 ,0 0 12 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 34 21 00 00 E rtr äg e au s V er ka uf 0, 00 15 .1 00 ,0 0 15 .1 82 ,8 0 82 ,8 0 0, 00 0, 00 -8 2, 80 0, 00 34 21 10 00 S tro m ei ns pe is un g / S tro m ve rg üt un g 0, 00 58 .5 00 ,0 0 33 .8 27 ,1 0 -2 4. 67 2, 90 0, 00 0, 00 24 .6 72 ,9 0 0, 00 34 21 30 00 K os te ne rs ät ze E ig en st ro m 0, 00 40 .0 00 ,0 0 40 .1 79 ,8 0 17 9, 80 0, 00 0, 00 -1 79 ,8 0 0, 00 34 21 40 00 S te ue re nt la st un g § 53 a E ne rg ie S tG 0, 00 0, 00 7. 95 9, 16 7. 95 9, 16 0, 00 0, 00 -7 .9 59 ,1 6 0, 00 34 61 00 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 83 .0 50 ,0 0 13 9. 14 2, 01 56 .0 92 ,0 1 0, 00 0, 00 -5 6. 09 2, 01 0, 00 34 61 00 10 M ie tn eb en ko st en / B et rie bs ko st en 0, 00 11 9. 90 0, 00 11 7. 24 4, 26 -2 .6 55 ,7 4 0, 00 0, 00 2. 65 5, 74 0, 00 34 61 10 00 F er ie nb et re uu ng 0, 00 1. 50 0, 00 2. 34 1, 00 84 1, 00 0, 00 0, 00 -8 41 ,0 0 0, 00 34 61 20 00 K os te ne rs ät ze S te ig er 0, 00 7. 25 0, 00 11 .6 64 ,3 1 4. 41 4, 31 0, 00 0, 00 -4 .4 14 ,3 1 0, 00 34 61 30 00 B lä se rk la ss e 0, 00 10 .0 00 ,0 0 13 .1 97 ,8 0 3. 19 7, 80 0, 00 0, 00 -3 .1 97 ,8 0 0, 00 34 61 40 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 60 .0 00 ,0 0 53 .0 66 ,8 1 -6 .9 33 ,1 9 0, 00 0, 00 6. 93 3, 19 0, 00 34 61 50 00 K os te ne rs ät ze ö ffe nt lic he H an d - W är m eb ez ug 0, 00 45 .0 00 ,0 0 46 .7 57 ,6 7 1. 75 7, 67 0, 00 0, 00 -1 .7 57 ,6 7 0, 00 34 61 80 00 K os te ne rs ät ze a llg em ei n 0, 00 3. 50 0, 00 4. 23 3, 85 73 3, 85 0, 00 0, 00 -7 33 ,8 5 0, 00 34 61 90 00 K os te ne rs ät ze 0, 00 50 0, 00 4. 33 1, 59 3. 83 1, 59 0, 00 0, 00 -3 .8 31 ,5 9 0, 00 7 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 0, 00 + 23 5. 40 0, 00 24 0. 70 5, 65 5. 30 5, 65 0, 00 0, 00 -5 .3 05 ,6 5 0, 00 34 80 00 00 E rs ta ttu ng en v om B un d 0, 00 1. 00 0, 00 2. 94 2, 44 1. 94 2, 44 0, 00 0, 00 -1 .9 42 ,4 4 0, 00 34 81 00 00 E rs ta ttu ng en v om L an d 0, 00 50 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 50 0, 00 0, 00 34 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en in t. K os te na us gl ei ch K ig a 0, 00 84 .5 00 ,0 0 71 .3 43 ,5 1 -1 3. 15 6, 49 0, 00 0, 00 13 .1 56 ,4 9 0, 00 34 83 00 00 E rs ta ttu ng en v on Z w ec kv er bä nd e un d dg l. 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 9 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 3 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 34 83 10 00 E lte rn be itr äg e fü r B et re uu ng sa ng eb ot u nd G ru nd sc hu le 0, 00 14 .5 00 ,0 0 14 .5 98 ,9 0 98 ,9 0 0, 00 0, 00 -9 8, 90 0, 00 34 85 00 00 E rtr äg e au s K os te ne rs ta ttu ng en , K os te nu m la ge n vo n ve rb un de ne U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en 0, 00 13 4. 00 0, 00 15 1. 82 0, 80 17 .8 20 ,8 0 0, 00 0, 00 -1 7. 82 0, 80 0, 00 34 88 00 00 Z uw ei su ng en v on ü br ig en B er ei ch en 0, 00 10 0, 00 0, 00 -1 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 0, 00 0, 00 8 Z in se n un d äh nl ic he E rt rä ge 0, 00 + 59 .2 00 ,0 0 65 .4 17 ,3 2 6. 21 7, 32 0, 00 0, 00 -6 .2 17 ,3 2 0, 00 36 16 00 00 Z in se rtr äg e vo n öf fe nt lic he n S on de rr ec hn un ge n 0, 00 59 .2 00 ,0 0 64 .2 44 ,5 8 5. 04 4, 58 0, 00 0, 00 -5 .0 44 ,5 8 0, 00 36 17 00 00 Z in se rtr äg e vo n K re di tin st itu te n 0, 00 0, 00 1. 17 2, 74 1. 17 2, 74 0, 00 0, 00 -1 .1 72 ,7 4 0, 00 9 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en u nd B es ta nd sv er än de ru ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 S on st ig e or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 16 1. 20 0, 00 14 4. 50 9, 35 -1 6. 69 0, 65 0, 00 0, 00 16 .6 90 ,6 5 0, 00 35 11 00 00 K on ze ss io ns ab ga be n S tro m /G as 0, 00 11 9. 00 0, 00 13 2. 20 1, 98 13 .2 01 ,9 8 0, 00 0, 00 -1 3. 20 1, 98 0, 00 35 61 00 00 B uß ge ld er 0, 00 1. 10 0, 00 1. 05 4, 99 -4 5, 01 0, 00 0, 00 45 ,0 1 0, 00 35 62 00 00 S äu m ni sz us ch lä ge , Z in se n au f A bg ab en u nd d gl . 0, 00 9. 00 0, 00 11 .2 52 ,3 8 2. 25 2, 38 0, 00 0, 00 -2 .2 52 ,3 8 0, 00 35 71 00 00 E rtr äg e au s de r A uf lö su ng v on s on st ig en S on de rp os te n 0, 00 32 .1 00 ,0 0 0, 00 -3 2. 10 0, 00 0, 00 0, 00 32 .1 00 ,0 0 0, 00 = 11 O rd en tl ic h en E rt rä g e (S u m m e au s N u m m er n 1 b is 1 0) 0, 00 10 .9 00 .0 00 ,0 0 12 .7 52 .7 76 ,0 4 1. 85 2. 77 6, 04 0, 00 0, 00 -1 .8 52 .7 76 ,0 4 0, 00 12 P er so na la uf w en du ng en 0, 00 - -2 .7 50 .8 00 ,0 0 -2 .7 46 .0 85 ,3 8 4. 71 4, 62 0, 00 0, 00 -4 .7 14 ,6 2 0, 00 40 11 00 00 B ea m te D ie ns ta uf w en du ng en 0, 00 -2 93 .1 00 ,0 0 -2 77 .8 33 ,9 2 15 .2 66 ,0 8 0, 00 0, 00 -1 5. 26 6, 08 0, 00 40 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta uf w en du ng en 0, 00 -1 .7 85 .7 50 ,0 0 -1 .7 62 .7 56 ,1 7 22 .9 93 ,8 3 0, 00 0, 00 -2 2. 99 3, 83 0, 00 40 12 30 00 L ei st un gs or ie nt ie rte B ez ah lu ng 0, 00 0, 00 -2 1. 60 7, 75 -2 1. 60 7, 75 0, 00 0, 00 21 .6 07 ,7 5 0, 00 40 21 00 00 B ea m te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en 0, 00 -1 63 .6 50 ,0 0 -1 90 .1 28 ,4 7 -2 6. 47 8, 47 0, 00 0, 00 26 .4 78 ,4 7 0, 00 40 22 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en 0, 00 -1 25 .8 00 ,0 0 -1 30 .1 40 ,8 2 -4 .3 40 ,8 2 0, 00 0, 00 4. 34 0, 82 0, 00 40 32 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z ur g es et zl ic he n S oz ia lv er si ch er un g 0, 00 -3 49 .7 00 ,0 0 -3 34 .4 64 ,3 0 15 .2 35 ,7 0 0, 00 0, 00 -1 5. 23 5, 70 0, 00 40 41 00 00 B ei hi lfe n un d U nt er st üt zu ng sl ei st un ge n fü r B ed ie ns te te 0, 00 -3 2. 80 0, 00 -2 9. 15 3, 95 3. 64 6, 05 0, 00 0, 00 -3 .6 46 ,0 5 0, 00 13 V er so rg un gs au fw en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en 0, 00 - -1 .5 51 .9 50 ,0 0 -1 .5 17 .5 93 ,8 6 34 .3 56 ,1 4 0, 00 0, 00 -3 4. 35 6, 14 0, 00 42 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en 0, 00 -2 80 .8 00 ,0 0 -2 86 .0 71 ,9 3 -5 .2 71 ,9 3 0, 00 0, 00 5. 27 1, 93 0, 00 42 11 10 00 W in te rd ie ns t 0, 00 -2 7. 00 0, 00 -1 4. 83 9, 52 12 .1 60 ,4 8 0, 00 0, 00 -1 2. 16 0, 48 0, 00 42 11 20 00 S tra ße nu nt er ha ltu ng a llg em ei n 0, 00 -1 20 .0 00 ,0 0 -1 05 .5 84 ,8 6 14 .4 15 ,1 4 0, 00 0, 00 -1 4. 41 5, 14 0, 00 10 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 4 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 11 30 00 S tra ße nk eh ru ng 0, 00 -1 5. 00 0, 00 -1 0. 94 3, 09 4. 05 6, 91 0, 00 0, 00 -4 .0 56 ,9 1 0, 00 42 11 60 00 B rü ck en un te rh al tu ng a llg em ei n 0, 00 -3 0. 00 0, 00 -6 65 ,2 1 29 .3 34 ,7 9 0, 00 0, 00 -2 9. 33 4, 79 0, 00 42 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s 0, 00 -5 6. 50 0, 00 -2 1. 49 3, 15 35 .0 06 ,8 5 0, 00 0, 00 -3 5. 00 6, 85 0, 00 42 12 30 00 S tra ss en en tw äs se ru ng sk os te n 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 -1 03 .5 60 ,7 9 -3 .5 60 ,7 9 0, 00 0, 00 3. 56 0, 79 0, 00 42 21 00 00 U nt er ha ltu ng d es b ew eg lic he n V er m ög en s 0, 00 -6 6. 35 0, 00 -4 9. 18 2, 83 17 .1 67 ,1 7 0, 00 0, 00 -1 7. 16 7, 17 0, 00 42 22 00 00 E rw er b vo n ge rin gw er tig en V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 -4 9. 10 0, 00 -4 7. 87 7, 31 1. 22 2, 69 0, 00 0, 00 -1 .2 22 ,6 9 0, 00 42 31 00 00 M ie te n un d P ac ht en 0, 00 -7 9. 90 0, 00 -6 2. 07 0, 90 17 .8 29 ,1 0 0, 00 0, 00 -1 7. 82 9, 10 0, 00 42 41 10 00 F er nw är m e / H ei zu ng 0, 00 -7 4. 50 0, 00 -6 4. 44 6, 49 10 .0 53 ,5 1 0, 00 0, 00 -1 0. 05 3, 51 0, 00 42 41 20 00 G eb äu de re in ig un g A uf w an d 0, 00 -1 02 .9 00 ,0 0 -1 20 .8 65 ,1 6 -1 7. 96 5, 16 0, 00 0, 00 17 .9 65 ,1 6 0, 00 42 41 30 00 S tro m -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d 0, 00 -1 08 .5 00 ,0 0 -1 51 .6 84 ,9 7 -4 3. 18 4, 97 0, 00 0, 00 43 .1 84 ,9 7 0, 00 42 41 40 00 A uf w an d fü r g eb äu de be zo ge ne K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) 0, 00 -7 1. 90 0, 00 -1 03 .8 55 ,3 7 -3 1. 95 5, 37 0, 00 0, 00 31 .9 55 ,3 7 0, 00 42 41 50 00 A uf w an d fü r G as be zu g B H K W 0, 00 -8 0. 00 0, 00 -8 7. 09 8, 78 -7 .0 98 ,7 8 0, 00 0, 00 7. 09 8, 78 0, 00 42 51 00 00 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .4 11 ,1 8 58 8, 82 0, 00 0, 00 -5 88 ,8 2 0, 00 42 51 00 10 R V -J A 4 88 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 03 ,6 0 29 6, 40 0, 00 0, 00 -2 96 ,4 0 0, 00 42 51 00 20 R V -X 3 75 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 95 ,5 3 20 4, 47 0, 00 0, 00 -2 04 ,4 7 0, 00 42 51 00 30 R V -H P 6 39 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 96 ,7 0 20 3, 30 0, 00 0, 00 -2 03 ,3 0 0, 00 42 51 00 40 R V -L K 7 96 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -1 08 ,2 3 39 1, 77 0, 00 0, 00 -3 91 ,7 7 0, 00 42 51 00 50 R V -G B 1 60 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -4 .2 80 ,1 0 -1 .2 80 ,1 0 0, 00 0, 00 1. 28 0, 10 0, 00 42 51 00 60 R V -L X 8 74 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -7 .0 00 ,0 0 -7 .7 08 ,6 8 -7 08 ,6 8 0, 00 0, 00 70 8, 68 0, 00 42 51 00 80 R V -N K 2 3 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -7 45 ,3 7 2. 25 4, 63 0, 00 0, 00 -2 .2 54 ,6 3 0, 00 42 51 00 90 R V -G B 3 8 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 -7 .8 88 ,7 0 -1 .8 88 ,7 0 0, 00 0, 00 1. 88 8, 70 0, 00 42 51 01 00 R V -G B 5 5 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -3 .5 27 ,6 6 -5 27 ,6 6 0, 00 0, 00 52 7, 66 0, 00 42 51 01 10 R V -H U 6 1 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -7 .0 00 ,0 0 -1 1. 27 0, 06 -4 .2 70 ,0 6 0, 00 0, 00 4. 27 0, 06 0, 00 42 51 01 20 R V -J Z 46 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -7 .9 53 ,6 4 -2 .9 53 ,6 4 0, 00 0, 00 2. 95 3, 64 0, 00 42 51 01 30 R V -G B 2 22 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .1 85 ,9 4 81 4, 06 0, 00 0, 00 -8 14 ,0 6 0, 00 42 51 01 40 A m az on e H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .7 45 ,1 5 25 4, 85 0, 00 0, 00 -2 54 ,8 5 0, 00 42 51 01 50 R an so m es H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -3 .0 38 ,2 0 -1 .0 38 ,2 0 0, 00 0, 00 1. 03 8, 20 0, 00 11 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 5 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 51 01 60 K ra m er 1 12 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .0 26 ,7 5 97 3, 25 0, 00 0, 00 -9 73 ,2 5 0, 00 42 51 01 70 R V -G B 4 50 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 -2 .3 37 ,0 7 16 2, 93 0, 00 0, 00 -1 62 ,9 3 0, 00 42 51 01 80 R V -G B 5 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .5 94 ,9 7 40 5, 03 0, 00 0, 00 -4 05 ,0 3 0, 00 42 51 02 10 R V -J N 1 66 L F 16 /1 2 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -8 34 ,2 8 1. 16 5, 72 0, 00 0, 00 -1 .1 65 ,7 2 0, 00 42 51 02 20 R V -M C 4 57 M TW H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -5 33 ,1 3 -3 3, 13 0, 00 0, 00 33 ,1 3 0, 00 42 51 02 30 R V -G B 1 12 L F 10 /1 6 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .8 01 ,1 4 19 8, 86 0, 00 0, 00 -1 98 ,8 6 0, 00 42 51 02 40 R V - B 3 50 A nh än ge r H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -1 59 ,4 8 34 0, 52 0, 00 0, 00 -3 40 ,5 2 0, 00 42 51 50 00 R V -G B 2 01 3 S te ig er m it B ai en fu rt H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -1 4. 50 0, 00 -1 8. 06 5, 05 -3 .5 65 ,0 5 0, 00 0, 00 3. 56 5, 05 0, 00 42 51 80 00 U nt er ha ltu ng S ch ul bu s 0, 00 -5 .5 00 ,0 0 -6 .1 45 ,9 4 -6 45 ,9 4 0, 00 0, 00 64 5, 94 0, 00 42 51 90 00 F ah rz eu g al lg em ei n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -6 1, 69 1. 93 8, 31 0, 00 0, 00 -1 .9 38 ,3 1 0, 00 42 61 00 00 H au pt ko nt o pe rs ön lic he A us rü st un gs ge ge ns tä nd e 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 51 ,0 0 24 9, 00 0, 00 0, 00 -2 49 ,0 0 0, 00 42 61 10 00 A us - u nd W ei te rb ild un g 0, 00 -3 3. 40 0, 00 -1 7. 94 8, 52 15 .4 51 ,4 8 0, 00 0, 00 -1 5. 45 1, 48 0, 00 42 61 20 00 D ie ns t- un d S ch ut zk le id un g 0, 00 -1 9. 30 0, 00 -2 4. 21 0, 50 -4 .9 10 ,5 0 0, 00 0, 00 4. 91 0, 50 0, 00 42 61 30 00 Ä rz tli ch e U nt er su ch un g 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -6 02 ,7 6 39 7, 24 0, 00 0, 00 -3 97 ,2 4 0, 00 42 71 00 00 B es on de re V er w al tu ng s- u nd B et rie bs au fw en du ng en 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 -8 .1 99 ,5 4 -2 .1 99 ,5 4 0, 00 0, 00 2. 19 9, 54 0, 00 42 71 10 00 A uf w an ds en ts ch äd ig un g D R K (E hr en am tl. H ilf so rg an is at io n §3 0 Fw G ) 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -4 32 ,0 0 56 8, 00 0, 00 0, 00 -5 68 ,0 0 0, 00 42 71 50 00 O rts bi ld ve rs ch ön er un g A uf w en du ng en 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -1 2. 09 8, 34 -7 .0 98 ,3 4 0, 00 0, 00 7. 09 8, 34 0, 00 42 72 00 00 A uf w en du ng en fü r E D V 0, 00 -1 4. 00 0, 00 -1 5. 97 9, 84 -1 .9 79 ,8 4 0, 00 0, 00 1. 97 9, 84 0, 00 42 74 00 00 L eh r- u nd U nt er ric ht sm itt el 0, 00 -2 5. 50 0, 00 -2 3. 78 3, 98 1. 71 6, 02 0, 00 0, 00 -1 .7 16 ,0 2 0, 00 42 75 00 00 L er nm itt el 0, 00 -3 00 ,0 0 -2 74 ,8 9 25 ,1 1 0, 00 0, 00 -2 5, 11 0, 00 42 79 10 00 E hr un ge n un d Ju bi la re 0, 00 -8 .6 00 ,0 0 -5 .9 25 ,6 0 2. 67 4, 40 0, 00 0, 00 -2 .6 74 ,4 0 0, 00 42 79 20 00 D an ke sc hö nf es t f ür E hr en am tli ch e, S po rtl er - u nd B lu ts pe nd er eh ru ng 0, 00 -1 0. 00 0, 00 -3 .2 93 ,1 8 6. 70 6, 82 0, 00 0, 00 -6 .7 06 ,8 2 0, 00 42 79 30 00 S itz un ge n, T ag un ge n, D ek or at io n, G em ei nd er at 0, 00 -1 1. 00 0, 00 -1 3. 44 0, 69 -2 .4 40 ,6 9 0, 00 0, 00 2. 44 0, 69 0, 00 42 79 50 00 S ch ül er au sz ei ch nu ng en 0, 00 -1 50 ,0 0 -9 5, 00 55 ,0 0 0, 00 0, 00 -5 5, 00 0, 00 42 79 60 00 Z us ch üs se a n Fö rd er ve re in 0, 00 -2 50 ,0 0 -2 60 ,0 0 -1 0, 00 0, 00 0, 00 10 ,0 0 0, 00 42 79 70 00 K ul tu re lle V er an st al tu ng en u nd A kt iv itä te n 0, 00 -5 .3 00 ,0 0 -2 .6 45 ,2 0 2. 65 4, 80 0, 00 0, 00 -2 .6 54 ,8 0 0, 00 42 79 80 00 N ar re nu m zu g al le 2 J ah re 0, 00 -2 .2 00 ,0 0 -3 .8 87 ,6 7 -1 .6 87 ,6 7 0, 00 0, 00 1. 68 7, 67 0, 00 12 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 6 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 81 10 00 B au m at er ia l, W er ks ta ttb ed ar f 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -1 .7 64 ,6 9 -7 64 ,6 9 0, 00 0, 00 76 4, 69 0, 00 42 81 20 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n 0, 00 -1 .3 00 ,0 0 -6 12 ,0 6 68 7, 94 0, 00 0, 00 -6 87 ,9 4 0, 00 42 91 00 00 S on st ig er s äc hl ic he r Z w ec ka uf w an d 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -1 1. 41 2, 62 -8 .4 12 ,6 2 0, 00 0, 00 8. 41 2, 62 0, 00 42 91 10 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n, K os te n B et re uu ng 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 -2 .5 09 ,6 4 3. 49 0, 36 0, 00 0, 00 -3 .4 90 ,3 6 0, 00 42 91 20 00 K os te n Fe rie nb et re uu ng 0, 00 -2 .7 00 ,0 0 -3 .0 09 ,7 8 -3 09 ,7 8 0, 00 0, 00 30 9, 78 0, 00 42 91 40 00 S ch ul ko st en an te il an G em ei nd en 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 -4 .2 00 ,0 0 -2 00 ,0 0 0, 00 0, 00 20 0, 00 0, 00 42 91 45 00 P ro je kt B lä se rk la ss e 0, 00 -2 2. 50 0, 00 -2 4. 42 0, 37 -1 .9 20 ,3 7 0, 00 0, 00 1. 92 0, 37 0, 00 42 91 70 00 M itb en ut zu ng H al le nb ad B ai en fu rt 0, 00 -1 5. 00 0, 00 -1 4. 39 8, 76 60 1, 24 0, 00 0, 00 -6 01 ,2 4 0, 00 42 91 75 00 K os te n S ch ül er be fö rd er un g H al le nb ad / Ju ge nd ve rk eh rs sc hu le 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 -5 .2 06 ,2 6 79 3, 74 0, 00 0, 00 -7 93 ,7 4 0, 00 42 91 80 00 E rs ta ttu ng Ü be rla nd hi lfe 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -1 .8 47 ,0 0 -3 47 ,0 0 0, 00 0, 00 34 7, 00 0, 00 42 91 90 00 J ug en df eu er w eh r A uf w en du ng en 0, 00 -5 .5 00 ,0 0 -4 25 ,3 7 5. 07 4, 63 0, 00 0, 00 -5 .0 74 ,6 3 0, 00 15 A bs ch re ib un ge n 0, 00 - -8 27 .8 00 ,0 0 -9 59 .5 48 ,3 8 -1 31 .7 48 ,3 8 0, 00 0, 00 13 1. 74 8, 38 0, 00 47 11 00 00 A bs ch re ib un ge n au f A bs ch re ib un ge n au f i m m at er ie lle V er m ög en sg eg en st än de 0, 00 -8 27 .8 00 ,0 0 -9 57 .7 13 ,2 1 -1 29 .9 13 ,2 1 0, 00 0, 00 12 9. 91 3, 21 0, 00 47 22 00 02 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us d er G ru nd st eu er B 0, 00 0, 00 -0 ,0 8 -0 ,0 8 0, 00 0, 00 0, 08 0, 00 47 22 40 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us B en ut zu ng sg eb üh re n un d äh nl ic he E nt ge lte 0, 00 0, 00 -1 41 ,0 0 -1 41 ,0 0 0, 00 0, 00 14 1, 00 0, 00 47 22 80 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us s on st ig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n 0, 00 0, 00 -8 23 ,1 8 -8 23 ,1 8 0, 00 0, 00 82 3, 18 0, 00 47 22 90 01 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us S äu m ni sz us ch lä ge n, Z in se n au f A bg ab en u . d gl . 0, 00 0, 00 -2 51 ,4 1 -2 51 ,4 1 0, 00 0, 00 25 1, 41 0, 00 47 22 90 20 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us S äu m ni sz us ch lä ge n, Z in se n au f A bg ab en u . d gl . 0, 00 0, 00 -1 5, 00 -1 5, 00 0, 00 0, 00 15 ,0 0 0, 00 47 22 92 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en w eg en U ne in br in gl ic hk ei t E in ze lw er tb er ic ht ig un g/ P au sc ha lw er tb er ic ht ig un g 0, 00 0, 00 -6 04 ,5 0 -6 04 ,5 0 0, 00 0, 00 60 4, 50 0, 00 16 Z in se n un d äh nl ic he A uf w en du ng en 0, 00 - -1 .0 00 ,0 0 -1 4. 75 1, 86 -1 3. 75 1, 86 0, 00 0, 00 13 .7 51 ,8 6 0, 00 45 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 45 93 00 00 A uf w an d de s G el dv er ke hr s 0, 00 0, 00 -1 4. 75 1, 86 -1 4. 75 1, 86 0, 00 0, 00 14 .7 51 ,8 6 0, 00 17 T ra ns fe ra uf w en du ng en 0, 00 - -4 .6 56 .8 00 ,0 0 -4 .7 91 .8 36 ,3 6 -1 35 .0 36 ,3 6 0, 00 0, 00 13 5. 03 6, 36 0, 00 43 13 00 00 Z uw ei su ng en a n Zw ec kv er bä nd e un d dg l. 0, 00 -1 05 .0 00 ,0 0 -6 1. 57 6, 03 43 .4 23 ,9 7 0, 00 0, 00 -4 3. 42 3, 97 0, 00 43 18 00 00 Z uw ei su ng en a n üb rig e B er ei ch e 0, 00 -8 62 .7 00 ,0 0 -9 24 .0 69 ,5 2 -6 1. 36 9, 52 0, 00 0, 00 61 .3 69 ,5 2 0, 00 43 18 10 00 T ag es m üt te r Z us ch üs se 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 13 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 7 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 43 18 20 00 In te rk om m un al er K os te na us gl ei ch 0, 00 -3 0. 00 0, 00 -2 1. 92 1, 10 8. 07 8, 90 0, 00 0, 00 -8 .0 78 ,9 0 0, 00 43 18 30 00 D ec ku m la ge A uf te ilu ng 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -1 .0 80 ,0 0 42 0, 00 0, 00 0, 00 -4 20 ,0 0 0, 00 43 41 00 00 G ew er be st eu er um la ge 0, 00 -3 52 .6 00 ,0 0 -5 89 .6 69 ,4 6 -2 37 .0 69 ,4 6 0, 00 0, 00 23 7. 06 9, 46 0, 00 43 71 00 00 A llg . U m la ge a n da s La nd - FA G -U m la ge 0, 00 -1 .4 24 .0 00 ,0 0 -1 .4 05 .2 46 ,8 0 18 .7 53 ,2 0 0, 00 0, 00 -1 8. 75 3, 20 0, 00 43 72 00 00 A llg em ei ne U m la ge n an K re is - K re is um la ge 0, 00 -1 .8 75 .5 00 ,0 0 -1 .7 80 .4 03 ,0 0 95 .0 97 ,0 0 0, 00 0, 00 -9 5. 09 7, 00 0, 00 43 73 00 00 U m la ge a n di e G em ei nd ep rü fu ng sa ns ta lt 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -7 .8 70 ,4 5 -4 .8 70 ,4 5 0, 00 0, 00 4. 87 0, 45 0, 00 18 S on st ig e or de nt lic he A uf w en du ng en 0, 00 - -6 05 .3 00 ,0 0 -6 87 .7 55 ,1 4 -8 2. 45 5, 14 0, 00 0, 00 82 .4 55 ,1 4 0, 00 44 11 00 00 S on st ig e P er so na la uf w en du ng en u . a . S te lle na nz ei ge n et c. 0, 00 -2 1. 00 0, 00 -3 4. 56 8, 27 -1 3. 56 8, 27 0, 00 0, 00 13 .5 68 ,2 7 0, 00 44 21 00 00 A uf w en d. fü r e hr en am tl. T ät ig ke it Ju ge nd be gl ., G R e tc . 0, 00 -3 7. 40 0, 00 -4 2. 83 5, 32 -5 .4 35 ,3 2 0, 00 0, 00 5. 43 5, 32 0, 00 44 22 00 00 V er fü gu ng sm itt el (§ 13 S at z 1 N r. 1 G em H V O ) 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -4 96 ,5 0 1. 00 3, 50 0, 00 0, 00 -1 .0 03 ,5 0 0, 00 44 29 00 00 M itg lie ds be itr äg e an V er bä nd e/ V er ei ne 0, 00 -1 1. 40 0, 00 -1 0. 67 1, 48 72 8, 52 0, 00 0, 00 -7 28 ,5 2 0, 00 44 31 09 90 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 .1 81 ,8 9 -1 .1 81 ,8 9 0, 00 0, 00 1. 18 1, 89 0, 00 44 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 57 .0 50 ,0 0 -1 95 .4 93 ,1 8 -3 8. 44 3, 18 0, 00 0, 00 38 .4 43 ,1 8 0, 00 44 31 20 00 K op ie re r G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 -4 .2 75 ,2 4 -2 75 ,2 4 0, 00 0, 00 27 5, 24 0, 00 44 31 30 00 B üc he r u nd Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 3. 80 0, 00 -1 1. 05 9, 92 2. 74 0, 08 0, 00 0, 00 -2 .7 40 ,0 8 0, 00 44 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 8. 40 0, 00 -1 2. 35 8, 88 6. 04 1, 12 0, 00 0, 00 -6 .0 41 ,1 2 0, 00 44 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -6 .2 00 ,0 0 -1 2. 50 1, 39 -6 .3 01 ,3 9 0, 00 0, 00 6. 30 1, 39 0, 00 44 31 43 00 In te rn et ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -1 .3 21 ,5 7 17 8, 43 0, 00 0, 00 -1 78 ,4 3 0, 00 44 31 50 00 D ie ns tre is en , F ah rtk os te ne rs ät ze G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -2 .6 50 ,0 0 -1 .6 11 ,0 3 1. 03 8, 97 0, 00 0, 00 -1 .0 38 ,9 7 0, 00 44 31 60 00 S ac hv er st än di ge n- , G er ic ht s- u nd ä hn lic he K os te n G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -3 5. 30 0, 00 -1 8. 38 3, 61 16 .9 16 ,3 9 0, 00 0, 00 -1 6. 91 6, 39 0, 00 44 31 70 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en (G eb üh re n et c. ) 0, 00 -9 .8 50 ,0 0 -1 3. 38 7, 20 -3 .5 37 ,2 0 0, 00 0, 00 3. 53 7, 20 0, 00 44 31 80 00 B au le itp la nu ng sk os te n, G ut ac ht er ko st en 0, 00 -1 50 .0 00 ,0 0 -2 56 .2 17 ,1 4 -1 06 .2 17 ,1 4 0, 00 0, 00 10 6. 21 7, 14 0, 00 44 31 81 00 G IS 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -1 0. 28 7, 58 -5 .2 87 ,5 8 0, 00 0, 00 5. 28 7, 58 0, 00 44 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le , S on de ra bg ab en 0, 00 -1 02 .7 50 ,0 0 -5 4. 97 9, 94 47 .7 70 ,0 6 0, 00 0, 00 -4 7. 77 0, 06 0, 00 44 58 00 00 E rs ta ttu ng en a n üb rig e B er ei ch e u. a . L S P 0, 00 0, 00 -6 .1 25 ,0 0 -6 .1 25 ,0 0 0, 00 0, 00 6. 12 5, 00 0, 00 44 82 00 00 E rs ta ttu ng sz in se n G ew er be st eu er 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 44 98 00 00 D ec ku ng sr es er ve 0, 00 -1 7. 50 0, 00 0, 00 17 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 7. 50 0, 00 0, 00 14 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 8 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 = 19 O rd en tl ic h e A u fw en d u n g en ( S u m m e au s N u m m er n 1 2 b is 1 8) 0, 00 -1 0. 39 3. 65 0, 00 -1 0. 71 7. 57 0, 98 -3 23 .9 20 ,9 8 0, 00 0, 00 32 3. 92 0, 98 0, 00 = 20 O rd en tl ic h es E rg eb n is ( S al d o a u s N u m m er n 1 1 u n d 1 9) 0, 00 50 6. 35 0, 00 2. 03 5. 20 5, 06 1. 52 8. 85 5, 06 0, 00 0, 00 -1 .5 28 .8 55 ,0 6 0, 00 21 A uß er or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 2. 88 2. 65 0, 95 2. 88 2. 65 0, 95 0, 00 0, 00 -2 .8 82 .6 50 ,9 5 0, 00 53 12 00 00 E rtr äg e au s de r V er äu ße ru ng v on b ew eg lic he n V er m ög en sg eg en st än de n (s ow ei t s ie n ic ht a ls g er in gw er tig e V er m ög sg eg ns tä nd e un d de re n A ns ch af fu ng a ls A uf w an d be ha nd el t w ur de n) (B uc hu ng n ur ü be r A nB u) 0, 00 0, 00 2. 88 2. 65 0, 95 2. 88 2. 65 0, 95 0, 00 0, 00 -2 .8 82 .6 50 ,9 5 0, 00 22 A uß er or de nt lic he A uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 -2 ,0 0 -2 ,0 0 0, 00 0, 00 2, 00 0, 00 53 22 00 00 A uf w en du ng en a us d er V er äu ße ru ng v on b ew eg lic he n V er m ög en sg eg en st än de n (s ow ei t s ie n ic ht a ls ge rin gw er tig e V er m ög sg eg ns tä nd e un d de re n A ns ch af fu ng a ls A uf w an d be ha nd el t w ur de n) (B uc hu ng n ur ü be r A nB u) 0, 00 0, 00 -2 ,0 0 -2 ,0 0 0, 00 0, 00 2, 00 0, 00 = 23 S o n d er er g eb n is ( S al d o a u s N u m m er n 2 1 u n d 2 2) 0, 00 0, 00 2. 88 2. 64 8, 95 2. 88 2. 64 8, 95 0, 00 0, 00 -2 .8 82 .6 48 ,9 5 0, 00 = 24 G es am te rg eb n is ( S u m m e au s N u m m er n 2 0 u n d 2 3) 0, 00 50 6. 35 0, 00 4. 91 7. 85 4, 01 4. 41 1. 50 4, 01 0, 00 0, 00 -4 .4 11 .5 04 ,0 1 0, 00 ** * E nd e de r L is te "G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it P la nv er gl ei ch " * ** 15 So n d e r- e rg e b n is O rd e n tl ic h e s Er ge b n is V o rj ah r zw e it vo ra n ge - ga n ge n e n J ah r d ri tt vo ra n ge - ga n ge n e n J ah r o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s So n d e r- e rg e b n is se s 1 2 3 4 5 6 7 8 1 Er ge b n is d e s H au sh al ts ja h re s b zw . A n fa n gs b e st än d e 3 ) 2 .8 8 2 .6 4 8 ,9 5 2 .0 3 5 .2 0 5 ,0 6 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 1 .6 8 0 .8 8 0 ,9 9 2 A b d e ck u n g vo rg e tr ag e n e r Fe h lb e tr äg e a u s d e m o rd e n tl ic h e n Er ge b n is 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 Zu fü h ru n g e in e s Ü b e rs ch u ss e s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s zu r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s -2 .0 3 5 .2 0 5 ,0 6 2 .0 3 5 .2 0 5 ,0 6 4 V e rr e ch n u n g e in e s Fe h lb e tr ag sa n te ils d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s au f d as B as is ka p it al n ac h A rt . 1 3 A b s. 6 d e s G e se tz e s zu r R e fo rm d e s G e m e in d e h au sh al ts re ch ts 0 ,0 0 0 ,0 0 5 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 6 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h e in e n Ü b e rs ch u ss d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 7 Zu fü h ru n g e in e s Ü b e rs ch u ss e s d e s So n d e re rg e b n is se s zu r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s -2 .8 8 2 .6 4 8 ,9 5 2 .8 8 2 .6 4 8 ,9 5 8 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s So n d e re rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 9 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 V o rt rä ge n ic h t ge d e ck te r Fe h lb e tr äg e d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s d e s H au sh al ts ja h re s so w ie a u s V o rj ah re n in d as Fo lg e ja h r 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 1 V e rr e ch n u n g e in e s au s d e m d ri tt vo ra n ge ga n ge n e n J ah r vo rg e tr ag e n e n F e h lb e tr ag s m it d e m B as is ka p it al 0 ,0 0 0 ,0 0 1 2 V e rr e ch n u n g e in e s Fe h lb e tr ag s d e s So n d e re rg e b n is se s m it d e m B as is ka p it al 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 vo rl äu fi ge E n d b e st än d e 2 .0 3 5 .2 0 5 ,0 6 2 .8 8 2 .6 4 8 ,9 5 3 1 .6 8 0 .8 8 0 ,9 9 1 4 U m b u ch u n g au s d e n E rg e b n is rü ck la ge n in d as B as is ka p it al n ac h § 2 3 S at z 4 G e m H V O 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 5 N ac h ri ch tl ic h : V e rä n d e ru n g d e s B as is ka p it al s au f G ru n d v o n B e ri ch ti gu n ge n d e r Er ö ff n u n gs b ila n z 1 6 En d b e st än d e d e s B as is ka p it al s, d e r Er ge b n is rü ck la ge n u n d d e s Fe h lb e tr ag sv o rt ra gs 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 .0 3 5 .2 0 5 ,0 6 2 .8 8 2 .6 4 8 ,9 5 3 1 .6 8 0 .8 8 0 ,9 9 F e st st e ll u n g , A u fg li e d e ru n g u n d V e rw e n d u n g d e s Ja h re se rg e b n is se s St u fe n d e r Er ge b n is ve rw e n d u n g u n d d e s H au sh al ts au sg le ic h s1 ) Er ge b n is d e s H au sh al ts ja h re s vo rg e tr ag e n e F e h lb e tr äg e d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s a u s d e m R ü ck la ge n a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s B as is - ka p it al EU R 2 ) 4. Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses 16 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 1 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 S te ue rn , u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 + 6. 04 4. 50 0, 00 7. 36 2. 70 7, 44 1. 31 8. 20 7, 44 0, 00 0, 00 -1 .3 18 .2 07 ,4 4 0, 00 60 11 00 00 G ru nd st eu er A 0, 00 33 .2 00 ,0 0 36 .8 53 ,3 4 3. 65 3, 34 0, 00 0, 00 -3 .6 53 ,3 4 0, 00 60 12 00 00 G ru nd st eu er B 0, 00 48 0. 00 0, 00 48 3. 37 7, 54 3. 37 7, 54 0, 00 0, 00 -3 .3 77 ,5 4 0, 00 60 13 00 00 G ew er be st eu er 0, 00 1. 75 0. 00 0, 00 3. 04 4. 11 6, 98 1. 29 4. 11 6, 98 0, 00 0, 00 -1 .2 94 .1 16 ,9 8 0, 00 60 21 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r E in ko m m en st eu er 0, 00 3. 30 0. 00 0, 00 3. 28 5. 18 5, 20 -1 4. 81 4, 80 0, 00 0, 00 14 .8 14 ,8 0 0, 00 60 22 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r U m sa tz st eu er 0, 00 22 4. 00 0, 00 25 5. 77 3, 71 31 .7 73 ,7 1 0, 00 0, 00 -3 1. 77 3, 71 0, 00 60 32 00 00 H un de st eu er 0, 00 13 .0 00 ,0 0 13 .6 21 ,6 7 62 1, 67 0, 00 0, 00 -6 21 ,6 7 0, 00 60 34 00 00 Z w ei tw oh nu ng ss te ue r 0, 00 1. 50 0, 00 2. 87 8, 00 1. 37 8, 00 0, 00 0, 00 -1 .3 78 ,0 0 0, 00 60 49 00 00 P ac ht J ag dg en os se ns ch af t 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 60 51 00 00 L ei st un ge n na ch d em F am ili en le is tu ng sa us gl ei ch 0, 00 24 2. 00 0, 00 24 0. 90 1, 00 -1 .0 99 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 09 9, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en u nd a llg em ei ne U m la ge n 0, 00 + 3. 33 3. 45 0, 00 3. 57 4. 24 0, 70 24 0. 79 0, 70 0, 00 0, 00 -2 40 .7 90 ,7 0 0, 00 61 11 00 00 S ch lü ss el zu w ei su ng en v om L an d 0, 00 2. 56 7. 00 0, 00 2. 64 9. 88 6, 60 82 .8 86 ,6 0 0, 00 0, 00 -8 2. 88 6, 60 0, 00 61 41 00 00 Z uw ei su ng en v om L an d 0, 00 76 5. 85 0, 00 92 2. 78 4, 10 15 6. 93 4, 10 0, 00 0, 00 -1 56 .9 34 ,1 0 0, 00 61 41 10 00 Z us ch üs se J ug en df eu er w eh r 0, 00 50 0, 00 1. 32 0, 00 82 0, 00 0, 00 0, 00 -8 20 ,0 0 0, 00 61 48 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on ü br ig en B er ei ch en 0, 00 10 0, 00 25 0, 00 15 0, 00 0, 00 0, 00 -1 50 ,0 0 0, 00 3 S on st ig e T ra ns fe re in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n od er E in ric ht un ge n 0, 00 + 24 5. 15 0, 00 31 9. 83 7, 24 74 .6 87 ,2 4 0, 00 0, 00 -7 4. 68 7, 24 0, 00 63 11 10 00 A llg em ei ne V er w al tu ng sg eb üh re n 0, 00 13 .0 50 ,0 0 16 .0 29 ,8 8 2. 97 9, 88 0, 00 0, 00 -2 .9 79 ,8 8 0, 00 63 11 20 00 A us w ei s- u nd P as sg eb üh re n 0, 00 22 .5 00 ,0 0 32 .0 37 ,6 0 9. 53 7, 60 0, 00 0, 00 -9 .5 37 ,6 0 0, 00 63 21 00 00 E in za hl un ge n au s B en ut zu ng sg eb üh re n un d äh nl ic he n E nt ge lte n 0, 00 10 0, 00 19 0, 00 90 ,0 0 0, 00 0, 00 -9 0, 00 0, 00 63 21 00 10 K os te ne rs at z Fe ue rw eh r 0, 00 0, 00 11 .1 22 ,4 6 11 .1 22 ,4 6 0, 00 0, 00 -1 1. 12 2, 46 0, 00 63 21 10 00 E lte rn be itr äg e fü r K in de r ü be r 3 J ah re 0, 00 77 .5 00 ,0 0 76 .5 21 ,5 0 -9 78 ,5 0 0, 00 0, 00 97 8, 50 0, 00 63 21 20 00 E lte rn be itr äg e fü r E ss en G an zt ag es be tre uu ng 0, 00 38 .0 00 ,0 0 45 .8 48 ,7 1 7. 84 8, 71 0, 00 0, 00 -7 .8 48 ,7 1 0, 00 63 21 50 00 F rie dh of B en ut zu ng sg eb üh re n 0, 00 48 .0 00 ,0 0 82 .9 83 ,5 9 34 .9 83 ,5 9 0, 00 0, 00 -3 4. 98 3, 59 0, 00 63 21 80 00 K en nt ni sg ab ev er fa hr en G eb üh re n 0, 00 1. 00 0, 00 3. 46 0, 00 2. 46 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .4 60 ,0 0 0, 00 63 22 00 00 E in za hl un ge n E lte rn be itr äg e fü r d ie B et re uu ng v on K in de rn v on 0 b is u nt er 3 J ah re n in K in de rta ge ss tä tte n un d in d er K in de rta ge sp fle ge 0, 00 45 .0 00 ,0 0 51 .6 43 ,5 0 6. 64 3, 50 0, 00 0, 00 -6 .6 43 ,5 0 0, 00 5. Gesamtfinanzrechnung 17 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 2 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 5 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 + 63 1. 30 0, 00 61 9. 33 7, 00 -1 1. 96 3, 00 0, 00 0, 00 11 .9 63 ,0 0 0, 00 64 11 00 00 E in za hl un ge n au s M ie te n un d P ac ht en 0, 00 16 6. 50 0, 00 17 3. 66 8, 21 7. 16 8, 21 0, 00 0, 00 -7 .1 68 ,2 1 0, 00 64 11 10 00 M ie te S ch en k- K on ra d- H al le 0, 00 8. 50 0, 00 9. 45 0, 00 95 0, 00 0, 00 0, 00 -9 50 ,0 0 0, 00 64 11 20 00 P ac ht G as ts tä tte 0, 00 12 .0 00 ,0 0 12 .3 00 ,0 0 30 0, 00 0, 00 0, 00 -3 00 ,0 0 0, 00 64 21 00 00 E in za hl un ge n au s V er ka uf 0, 00 15 .1 00 ,0 0 15 .1 82 ,8 0 82 ,8 0 0, 00 0, 00 -8 2, 80 0, 00 64 21 10 00 S tro m ei ns pe is un g / S tro m ve rg üt un g 0, 00 58 .5 00 ,0 0 35 .0 97 ,1 5 -2 3. 40 2, 85 0, 00 0, 00 23 .4 02 ,8 5 0, 00 64 21 30 00 K os te ne rs ät ze E ig en st ro m 0, 00 40 .0 00 ,0 0 48 .1 38 ,9 6 8. 13 8, 96 0, 00 0, 00 -8 .1 38 ,9 6 0, 00 64 61 00 00 E in za hl un ge n au s so ns tig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n 0, 00 83 .0 50 ,0 0 91 .7 28 ,7 4 8. 67 8, 74 0, 00 0, 00 -8 .6 78 ,7 4 0, 00 64 61 00 10 M ie tn eb en ko st en / B et rie bs ko st en 0, 00 11 9. 90 0, 00 10 8. 94 1, 85 -1 0. 95 8, 15 0, 00 0, 00 10 .9 58 ,1 5 0, 00 64 61 10 00 F er ie nb et re uu ng 0, 00 1. 50 0, 00 2. 34 1, 00 84 1, 00 0, 00 0, 00 -8 41 ,0 0 0, 00 64 61 20 00 K os te ne rs ät ze S te ig er 0, 00 7. 25 0, 00 10 .3 28 ,4 0 3. 07 8, 40 0, 00 0, 00 -3 .0 78 ,4 0 0, 00 64 61 30 00 B lä se rk la ss e 0, 00 10 .0 00 ,0 0 13 .1 31 ,7 2 3. 13 1, 72 0, 00 0, 00 -3 .1 31 ,7 2 0, 00 64 61 40 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 60 .0 00 ,0 0 47 .8 46 ,2 4 -1 2. 15 3, 76 0, 00 0, 00 12 .1 53 ,7 6 0, 00 64 61 50 00 K os te ne rs ät ze ö ffe nt lic he H an d - W är m eb ez ug 0, 00 45 .0 00 ,0 0 41 .6 92 ,7 2 -3 .3 07 ,2 8 0, 00 0, 00 3. 30 7, 28 0, 00 64 61 80 00 K os te ne rs ät ze a llg em ei n 0, 00 3. 50 0, 00 5. 76 7, 47 2. 26 7, 47 0, 00 0, 00 -2 .2 67 ,4 7 0, 00 64 61 90 00 K os te ne rs ät ze 0, 00 50 0, 00 3. 72 1, 74 3. 22 1, 74 0, 00 0, 00 -3 .2 21 ,7 4 0, 00 6 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 0, 00 + 23 5. 40 0, 00 22 7. 61 0, 01 -7 .7 89 ,9 9 0, 00 0, 00 7. 78 9, 99 0, 00 64 80 00 00 E rs ta ttu ng en v om B un d 0, 00 1. 00 0, 00 2. 94 2, 44 1. 94 2, 44 0, 00 0, 00 -1 .9 42 ,4 4 0, 00 64 81 00 00 E rs ta ttu ng en v om L an d 0, 00 50 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 50 0, 00 0, 00 64 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 0, 00 84 .5 00 ,0 0 74 .0 34 ,1 9 -1 0. 46 5, 81 0, 00 0, 00 10 .4 65 ,8 1 0, 00 64 83 00 00 E rs ta ttu ng en v on Z w ec kv er bä nd e un d dg l. 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 64 83 10 00 E lte rn be itr äg e fü r B et re uu ng sa ng eb ot u nd G ru nd sc hu le 0, 00 14 .5 00 ,0 0 14 .5 53 ,7 0 53 ,7 0 0, 00 0, 00 -5 3, 70 0, 00 64 85 00 00 E rs ta ttu ng en v on v er bu nd en en U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en 0, 00 13 4. 00 0, 00 13 6. 07 9, 68 2. 07 9, 68 0, 00 0, 00 -2 .0 79 ,6 8 0, 00 64 88 00 00 E rs ta ttu ng en v on ü br ig en B er ei ch en 0, 00 10 0, 00 0, 00 -1 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 0, 00 0, 00 7 Z in se n un d äh nl ic he E in za hl un ge n 0, 00 + 59 .2 00 ,0 0 63 .2 77 ,6 4 4. 07 7, 64 0, 00 0, 00 -4 .0 77 ,6 4 0, 00 66 16 00 00 Z in se in za hl un ge n vo n öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 0, 00 59 .2 00 ,0 0 62 .1 04 ,9 0 2. 90 4, 90 0, 00 0, 00 -2 .9 04 ,9 0 0, 00 66 17 00 00 Z in se in za hl un ge n vo n K re di tin st itu te n 0, 00 0, 00 1. 17 2, 74 1. 17 2, 74 0, 00 0, 00 -1 .1 72 ,7 4 0, 00 18 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 3 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 8 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 0, 00 + 12 9. 10 0, 00 12 5. 38 5, 89 -3 .7 14 ,1 1 0, 00 0, 00 3. 71 4, 11 0, 00 65 11 00 00 K on ze ss io ns ab ga be n 0, 00 11 9. 00 0, 00 11 7. 46 6, 26 -1 .5 33 ,7 4 0, 00 0, 00 1. 53 3, 74 0, 00 65 61 00 00 E in za hl un ge n au s B uß ge ld er n 0, 00 1. 10 0, 00 1. 05 4, 99 -4 5, 01 0, 00 0, 00 45 ,0 1 0, 00 65 62 00 00 E in za hl un ge n au s S äu m ni sz us ch lä ge , Z in se n au f A bg ab en u nd d gl . 0, 00 9. 00 0, 00 6. 86 4, 64 -2 .1 35 ,3 6 0, 00 0, 00 2. 13 5, 36 0, 00 = 9 Su m m e de r E in za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 8, o hn e au ße ro rd en tli ch e za hl un gs w irk sa m e Er tr äg e au s Ve rm ög en sv er äu ße ru ng ) 0, 00 10 .6 78 .1 00 ,0 0 12 .2 92 .3 95 ,9 2 1. 61 4. 29 5, 92 0, 00 0, 00 -1 .6 14 .2 95 ,9 2 0, 00 10 P er so na la us za hl un ge n 0, 00 - -2 .7 50 .8 00 ,0 0 -2 .7 69 .7 97 ,2 2 -1 8. 99 7, 22 0, 00 0, 00 18 .9 97 ,2 2 0, 00 70 11 00 00 B ea m te D ie ns ta us za hl un ge n 0, 00 -2 93 .1 00 ,0 0 -3 01 .5 53 ,7 6 -8 .4 53 ,7 6 0, 00 0, 00 8. 45 3, 76 0, 00 70 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta us za hl un ge n 0, 00 -1 .7 85 .7 50 ,0 0 -1 .7 62 .8 36 ,1 7 22 .9 13 ,8 3 0, 00 0, 00 -2 2. 91 3, 83 0, 00 70 12 30 00 L ei st un gs or ie nt ie rte B ez ah lu ng 0, 00 0, 00 -2 1. 60 7, 75 -2 1. 60 7, 75 0, 00 0, 00 21 .6 07 ,7 5 0, 00 70 21 00 00 B ea m te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en 0, 00 -1 63 .6 50 ,0 0 -1 90 .1 28 ,4 7 -2 6. 47 8, 47 0, 00 0, 00 26 .4 78 ,4 7 0, 00 70 22 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en 0, 00 -1 25 .8 00 ,0 0 -1 30 .1 40 ,8 2 -4 .3 40 ,8 2 0, 00 0, 00 4. 34 0, 82 0, 00 70 32 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z ur g es et zl ic he n S oz ia lv er si ch er un g 0, 00 -3 49 .7 00 ,0 0 -3 34 .4 64 ,3 0 15 .2 35 ,7 0 0, 00 0, 00 -1 5. 23 5, 70 0, 00 70 41 00 00 B ei hi lfe n un d U nt er st üt zu ng sl ei st un ge n fü r B ed ie ns te te 0, 00 -3 2. 80 0, 00 -2 9. 06 5, 95 3. 73 4, 05 0, 00 0, 00 -3 .7 34 ,0 5 0, 00 11 V er so rg un gs au sz ah lu ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en 0, 00 - -1 .5 51 .9 50 ,0 0 -1 .4 59 .2 73 ,0 9 92 .6 76 ,9 1 0, 00 0, 00 -9 2. 67 6, 91 0, 00 72 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en 0, 00 -2 80 .8 00 ,0 0 -2 64 .1 70 ,3 9 16 .6 29 ,6 1 0, 00 0, 00 -1 6. 62 9, 61 0, 00 72 11 10 00 W in te rd ie ns t 0, 00 -2 7. 00 0, 00 -1 4. 83 9, 52 12 .1 60 ,4 8 0, 00 0, 00 -1 2. 16 0, 48 0, 00 72 11 20 00 S tra ße nu nt er ha ltu ng a llg em ei n 0, 00 -1 20 .0 00 ,0 0 -9 5. 31 3, 15 24 .6 86 ,8 5 0, 00 0, 00 -2 4. 68 6, 85 0, 00 72 11 30 00 K eh rm as ch in e 0, 00 -1 5. 00 0, 00 -9 .1 93 ,8 6 5. 80 6, 14 0, 00 0, 00 -5 .8 06 ,1 4 0, 00 72 11 60 00 B rü ck en un te rh al tu ng a llg em ei n 0, 00 -3 0. 00 0, 00 -6 65 ,2 1 29 .3 34 ,7 9 0, 00 0, 00 -2 9. 33 4, 79 0, 00 72 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s 0, 00 -5 6. 50 0, 00 -1 6. 80 3, 15 39 .6 96 ,8 5 0, 00 0, 00 -3 9. 69 6, 85 0, 00 72 12 30 00 S tra ss en en tw äs se ru ng sk os te n 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 -1 01 .8 04 ,6 4 -1 .8 04 ,6 4 0, 00 0, 00 1. 80 4, 64 0, 00 72 21 00 00 U nt er ha ltu ng d es b ew eg lic he n V er m ög en s 0, 00 -6 6. 35 0, 00 -4 7. 80 3, 33 18 .5 46 ,6 7 0, 00 0, 00 -1 8. 54 6, 67 0, 00 72 22 00 00 E rw er b vo n ge rin gw er tig en V er m ög en sg eg en st än de n, s of er n ni ch t i n sp ez ie lle re m K on to z u ve rb uc he n 0, 00 -4 9. 10 0, 00 -4 7. 59 7, 52 1. 50 2, 48 0, 00 0, 00 -1 .5 02 ,4 8 0, 00 72 31 00 00 M ie te n in kl . M ie tn eb en ko st en u nd P ac ht en , s ow ei t n ic ht K on to 7 23 3, 7 23 4 od er 7 23 5 0, 00 -7 9. 90 0, 00 -7 0. 47 0, 90 9. 42 9, 10 0, 00 0, 00 -9 .4 29 ,1 0 0, 00 72 41 10 00 F er nw är m e / H ei zu ng 0, 00 -7 4. 50 0, 00 -5 8. 43 7, 25 16 .0 62 ,7 5 0, 00 0, 00 -1 6. 06 2, 75 0, 00 19 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 4 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 41 20 00 G eb äu de re in ig un g A uf w an d 0, 00 -1 02 .9 00 ,0 0 -1 13 .0 99 ,7 0 -1 0. 19 9, 70 0, 00 0, 00 10 .1 99 ,7 0 0, 00 72 41 30 00 S tro m -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d 0, 00 -1 08 .5 00 ,0 0 -1 63 .7 79 ,4 7 -5 5. 27 9, 47 0, 00 0, 00 55 .2 79 ,4 7 0, 00 72 41 40 00 A uf w an d fü r g eb äu de be zo ge ne K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) 0, 00 -7 1. 90 0, 00 -1 07 .3 96 ,2 3 -3 5. 49 6, 23 0, 00 0, 00 35 .4 96 ,2 3 0, 00 72 41 50 00 A uf w an d G as be zu g B H K W 0, 00 -8 0. 00 0, 00 -8 2. 45 3, 22 -2 .4 53 ,2 2 0, 00 0, 00 2. 45 3, 22 0, 00 72 51 00 00 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .4 11 ,1 8 58 8, 82 0, 00 0, 00 -5 88 ,8 2 0, 00 72 51 00 10 R V -J A 4 88 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 03 ,6 0 29 6, 40 0, 00 0, 00 -2 96 ,4 0 0, 00 72 51 00 20 R V -X 3 75 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 95 ,5 3 20 4, 47 0, 00 0, 00 -2 04 ,4 7 0, 00 72 51 00 30 R V -H P 6 39 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 96 ,7 0 20 3, 30 0, 00 0, 00 -2 03 ,3 0 0, 00 72 51 00 40 R V -L K 7 96 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -1 08 ,2 3 39 1, 77 0, 00 0, 00 -3 91 ,7 7 0, 00 72 51 00 50 R V -G B 1 60 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -4 .2 80 ,1 0 -1 .2 80 ,1 0 0, 00 0, 00 1. 28 0, 10 0, 00 72 51 00 60 R V -L X 8 74 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -7 .0 00 ,0 0 -7 .7 08 ,6 8 -7 08 ,6 8 0, 00 0, 00 70 8, 68 0, 00 72 51 00 80 R V -N K 2 3 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -7 31 ,5 2 2. 26 8, 48 0, 00 0, 00 -2 .2 68 ,4 8 0, 00 72 51 00 90 R V -G B 3 8 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 -7 .7 99 ,2 2 -1 .7 99 ,2 2 0, 00 0, 00 1. 79 9, 22 0, 00 72 51 01 00 R V -G B 5 5 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -3 .4 49 ,3 5 -4 49 ,3 5 0, 00 0, 00 44 9, 35 0, 00 72 51 01 10 R V -H U 6 1 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -7 .0 00 ,0 0 -1 1. 09 5, 43 -4 .0 95 ,4 3 0, 00 0, 00 4. 09 5, 43 0, 00 72 51 01 20 R V -J Z 46 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -7 .8 37 ,1 2 -2 .8 37 ,1 2 0, 00 0, 00 2. 83 7, 12 0, 00 72 51 01 30 R V -G B 2 22 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .1 56 ,7 3 84 3, 27 0, 00 0, 00 -8 43 ,2 7 0, 00 72 51 01 40 A m az on e H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .7 45 ,1 5 25 4, 85 0, 00 0, 00 -2 54 ,8 5 0, 00 72 51 01 50 R an so m es H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -3 .0 38 ,2 0 -1 .0 38 ,2 0 0, 00 0, 00 1. 03 8, 20 0, 00 72 51 01 60 K ra m er 1 12 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .0 26 ,7 5 97 3, 25 0, 00 0, 00 -9 73 ,2 5 0, 00 72 51 01 70 R V -G B 4 50 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 -2 .3 37 ,0 7 16 2, 93 0, 00 0, 00 -1 62 ,9 3 0, 00 72 51 01 80 R V -G B 5 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .5 39 ,5 9 46 0, 41 0, 00 0, 00 -4 60 ,4 1 0, 00 72 51 02 10 R V -J N 1 66 L F 16 /1 2 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -7 69 ,1 8 1. 23 0, 82 0, 00 0, 00 -1 .2 30 ,8 2 0, 00 72 51 02 20 R V -M C 4 57 M TW H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -5 33 ,1 3 -3 3, 13 0, 00 0, 00 33 ,1 3 0, 00 72 51 02 30 R V -G B 1 12 L F 10 /1 6 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .7 05 ,3 1 29 4, 69 0, 00 0, 00 -2 94 ,6 9 0, 00 72 51 02 40 R V -B 3 50 A nh än ge r H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -1 59 ,4 8 34 0, 52 0, 00 0, 00 -3 40 ,5 2 0, 00 72 51 50 00 R V -G B 2 01 3 S te ig er m it B ai en fu rt H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -1 4. 50 0, 00 -1 7. 99 2, 22 -3 .4 92 ,2 2 0, 00 0, 00 3. 49 2, 22 0, 00 20 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 5 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 51 80 00 U nt er ha ltu ng S ch ul bu s 0, 00 -5 .5 00 ,0 0 -6 .0 77 ,4 2 -5 77 ,4 2 0, 00 0, 00 57 7, 42 0, 00 72 51 90 00 F ah rz eu g al lg em ei n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -6 1, 69 1. 93 8, 31 0, 00 0, 00 -1 .9 38 ,3 1 0, 00 72 61 00 00 B es on de re z ah lu ng sw irk sa m e A uf w en du ng en fü r B es ch äf tig te 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 51 ,0 0 24 9, 00 0, 00 0, 00 -2 49 ,0 0 0, 00 72 61 10 00 A us - u nd W ei te rb ild un g 0, 00 -3 3. 40 0, 00 -1 6. 64 6, 62 16 .7 53 ,3 8 0, 00 0, 00 -1 6. 75 3, 38 0, 00 72 61 20 00 D ie ns t- un d S ch ut zk le id un g 0, 00 -1 9. 30 0, 00 -1 2. 45 0, 62 6. 84 9, 38 0, 00 0, 00 -6 .8 49 ,3 8 0, 00 72 61 30 00 Ä rz tli ch e U nt er su ch un g 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -6 02 ,7 6 39 7, 24 0, 00 0, 00 -3 97 ,2 4 0, 00 72 71 00 00 B es on de re V er w al tu ng s- u nd B et rie bs au sz ah lu ng en 0, 00 -2 0. 00 0, 00 -1 6. 92 7, 64 3. 07 2, 36 0, 00 0, 00 -3 .0 72 ,3 6 0, 00 72 71 10 00 A uf w an ds en ts ch äd ig un g D R K 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -3 06 ,0 0 69 4, 00 0, 00 0, 00 -6 94 ,0 0 0, 00 72 71 50 00 O rts bi ld ve rs ch ön er un g A uf w en du ng en 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -1 2. 09 8, 34 -7 .0 98 ,3 4 0, 00 0, 00 7. 09 8, 34 0, 00 72 74 00 00 L eh r- u nd U nt er ric ht sm at er ia l 0, 00 -2 5. 50 0, 00 -2 3. 75 8, 40 1. 74 1, 60 0, 00 0, 00 -1 .7 41 ,6 0 0, 00 72 75 00 00 L er nm itt el 0, 00 -3 00 ,0 0 -2 74 ,8 9 25 ,1 1 0, 00 0, 00 -2 5, 11 0, 00 72 81 10 00 B au m at er ia l, W er ks ta ttb ed ar f 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -1 .7 64 ,6 9 -7 64 ,6 9 0, 00 0, 00 76 4, 69 0, 00 72 81 20 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n 0, 00 -1 .3 00 ,0 0 -6 12 ,0 6 68 7, 94 0, 00 0, 00 -6 87 ,9 4 0, 00 72 91 00 00 s on st ig er s äc hl ic he r Z w ec ka uf w an d 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -1 1. 12 9, 23 -8 .1 29 ,2 3 0, 00 0, 00 8. 12 9, 23 0, 00 72 91 10 00 E hr un ge n un d Ju bi la re 0, 00 -8 .6 00 ,0 0 -4 .8 52 ,5 7 3. 74 7, 43 0, 00 0, 00 -3 .7 47 ,4 3 0, 00 72 91 15 00 K ul tu re lle V er an st al tu ng en u nd A kt iv itä te n 0, 00 -5 .3 00 ,0 0 -2 .5 05 ,2 0 2. 79 4, 80 0, 00 0, 00 -2 .7 94 ,8 0 0, 00 72 91 20 00 D an ke sc hö nf es t f ür E hr en am tli ch e, S po rtl er - u nd B lu ts pe nd er eh ru ng 0, 00 -1 0. 00 0, 00 -3 .2 93 ,1 8 6. 70 6, 82 0, 00 0, 00 -6 .7 06 ,8 2 0, 00 72 91 25 00 N ar re nu m zu g 2- jä hr ig 0, 00 -2 .2 00 ,0 0 -3 .8 87 ,6 7 -1 .6 87 ,6 7 0, 00 0, 00 1. 68 7, 67 0, 00 72 91 30 00 S itz un ge n, T ag un ge n, D ek or at io n, G em ei nd er at 0, 00 -1 1. 00 0, 00 -1 3. 32 7, 78 -2 .3 27 ,7 8 0, 00 0, 00 2. 32 7, 78 0, 00 72 91 40 00 S ch ul ko st en an te il an G em ei nd en 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 -4 .2 00 ,0 0 -2 00 ,0 0 0, 00 0, 00 20 0, 00 0, 00 72 91 45 00 P ro je kt B lä se rk la ss e 0, 00 -2 2. 50 0, 00 -2 6. 02 0, 37 -3 .5 20 ,3 7 0, 00 0, 00 3. 52 0, 37 0, 00 72 91 50 00 S ch ül er au sz ei ch nu ng en 0, 00 -1 50 ,0 0 -9 5, 00 55 ,0 0 0, 00 0, 00 -5 5, 00 0, 00 72 91 55 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n, K os te n B et re uu ng 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 -2 .5 09 ,6 4 3. 49 0, 36 0, 00 0, 00 -3 .4 90 ,3 6 0, 00 72 91 60 00 Z us ch üs se a n Fö rd er ve re in 0, 00 -2 50 ,0 0 -2 60 ,0 0 -1 0, 00 0, 00 0, 00 10 ,0 0 0, 00 72 91 65 00 K os te n Fe rie nb et re uu ng 0, 00 -2 .7 00 ,0 0 -3 .0 09 ,7 8 -3 09 ,7 8 0, 00 0, 00 30 9, 78 0, 00 72 91 70 00 M itb en ut zu ng H al le nb ad B ai en fu rt 0, 00 -1 5. 00 0, 00 -1 4. 39 8, 76 60 1, 24 0, 00 0, 00 -6 01 ,2 4 0, 00 72 91 75 00 K os te n S ch ül er be fö rd er un g H al le nb ad / Ju ge nd ve rk eh rs sc hu le 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 -4 .8 33 ,9 0 1. 16 6, 10 0, 00 0, 00 -1 .1 66 ,1 0 0, 00 21 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 6 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 91 80 00 E rs ta ttu ng Ü be rla nd hi lfe 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -1 .6 45 ,5 0 -1 45 ,5 0 0, 00 0, 00 14 5, 50 0, 00 72 91 90 00 J ug en df eu er w eh r A uf w en du ng en 0, 00 -5 .5 00 ,0 0 -4 25 ,3 7 5. 07 4, 63 0, 00 0, 00 -5 .0 74 ,6 3 0, 00 13 Z in se n un d äh ni ch e A us za hl un ge n 0, 00 - -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 75 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 14 T ra ns fe ra us za hl un ge n (o hn e In ve st iti on sz us ch üs se ) 0, 00 - -4 .6 56 .8 00 ,0 0 -4 .6 72 .0 30 ,6 2 -1 5. 23 0, 62 0, 00 0, 00 15 .2 30 ,6 2 0, 00 73 13 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke a n Zw ec kv er bä nd e un d de rg l. 0, 00 -1 05 .0 00 ,0 0 -5 4. 70 7, 43 50 .2 92 ,5 7 0, 00 0, 00 -5 0. 29 2, 57 0, 00 73 18 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke a n üb rig e B er ei ch e 0, 00 -8 62 .7 00 ,0 0 -8 32 .3 35 ,3 8 30 .3 64 ,6 2 0, 00 0, 00 -3 0. 36 4, 62 0, 00 73 18 10 00 T ag es m üt te r Z us ch üs se 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 73 18 20 00 In te rk om m un al er K os te na us gl ei ch 0, 00 -3 0. 00 0, 00 -5 .7 18 ,1 0 24 .2 81 ,9 0 0, 00 0, 00 -2 4. 28 1, 90 0, 00 73 18 30 00 D ec ku m la ge A uf te ilu ng 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -1 .0 80 ,0 0 42 0, 00 0, 00 0, 00 -4 20 ,0 0 0, 00 73 41 00 00 G ew er be st eu er um la ge 0, 00 -3 52 .6 00 ,0 0 -5 89 .6 69 ,4 6 -2 37 .0 69 ,4 6 0, 00 0, 00 23 7. 06 9, 46 0, 00 73 71 00 00 A us za hl un ge n fü r a llg em ei ne U m la ge n an d as L an d 0, 00 -1 .4 24 .0 00 ,0 0 -1 .4 05 .2 46 ,8 0 18 .7 53 ,2 0 0, 00 0, 00 -1 8. 75 3, 20 0, 00 73 72 00 00 A us za hl un ge n fü r a llg em ei ne U m la ge n an G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e 0, 00 -1 .8 75 .5 00 ,0 0 -1 .7 80 .4 03 ,0 0 95 .0 97 ,0 0 0, 00 0, 00 -9 5. 09 7, 00 0, 00 73 73 00 00 U m la ge a n di e G em ei nd ep rü fu ng sa ns ta lt 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -2 .8 70 ,4 5 12 9, 55 0, 00 0, 00 -1 29 ,5 5 0, 00 15 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 0, 00 - -6 05 .3 00 ,0 0 -6 77 .0 80 ,3 8 -7 1. 78 0, 38 0, 00 0, 00 71 .7 80 ,3 8 0, 00 74 11 00 00 S on st ig e P er so na l- un d V er so rg un gs au sz ah lu ng en 0, 00 -2 1. 00 0, 00 -3 1. 71 0, 15 -1 0. 71 0, 15 0, 00 0, 00 10 .7 10 ,1 5 0, 00 74 21 00 00 A us za hl un ge n fü r e hr en am tli ch e un d so ns tig e Tä tig ke it 0, 00 -3 7. 40 0, 00 -4 0. 07 4, 82 -2 .6 74 ,8 2 0, 00 0, 00 2. 67 4, 82 0, 00 74 22 00 00 A us za hl un ge n V er fü gu ng sm itt el (§ 13 S at z 1 N r.1 G em H V O ) 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -4 96 ,5 0 1. 00 3, 50 0, 00 0, 00 -1 .0 03 ,5 0 0, 00 74 29 00 00 M itg lie ds be itr äg e an V er bä nd e/ V er ei ne 0, 00 -1 1. 40 0, 00 -1 0. 67 1, 48 72 8, 52 0, 00 0, 00 -7 28 ,5 2 0, 00 74 31 09 90 A us za hl un ge n fü r S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 .1 81 ,8 9 -1 .1 81 ,8 9 0, 00 0, 00 1. 18 1, 89 0, 00 74 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 57 .0 50 ,0 0 -1 82 .1 88 ,6 2 -2 5. 13 8, 62 0, 00 0, 00 25 .1 38 ,6 2 0, 00 74 31 20 00 K op ie re r G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 -4 .2 75 ,2 4 -2 75 ,2 4 0, 00 0, 00 27 5, 24 0, 00 74 31 30 00 B üc he r u nd Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 3. 80 0, 00 -1 0. 70 9, 31 3. 09 0, 69 0, 00 0, 00 -3 .0 90 ,6 9 0, 00 74 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 8. 40 0, 00 -1 1. 68 4, 30 6. 71 5, 70 0, 00 0, 00 -6 .7 15 ,7 0 0, 00 74 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -6 .2 00 ,0 0 -1 2. 30 2, 96 -6 .1 02 ,9 6 0, 00 0, 00 6. 10 2, 96 0, 00 74 31 43 00 In te rn et ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -1 .2 28 ,7 5 27 1, 25 0, 00 0, 00 -2 71 ,2 5 0, 00 74 31 50 00 D ie ns tre is en , F ah rtk os te ne rs ät ze G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -2 .6 50 ,0 0 -1 .2 85 ,2 8 1. 36 4, 72 0, 00 0, 00 -1 .3 64 ,7 2 0, 00 22 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 7 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 74 31 60 00 S ac hv er st än di ge n- , G er ic ht s- u nd ä hn lic he K os te n G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -3 5. 30 0, 00 -1 7. 68 3, 61 17 .6 16 ,3 9 0, 00 0, 00 -1 7. 61 6, 39 0, 00 74 31 70 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en (G eb üh re n et c. ) 0, 00 -9 .8 50 ,0 0 -1 2. 25 3, 07 -2 .4 03 ,0 7 0, 00 0, 00 2. 40 3, 07 0, 00 74 31 80 00 B au le itp la nu ng sk os te n, G ut ac ht er ko st en 0, 00 -1 50 .0 00 ,0 0 -2 52 .0 70 ,8 7 -1 02 .0 70 ,8 7 0, 00 0, 00 10 2. 07 0, 87 0, 00 74 31 81 00 G IS 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -9 .0 79 ,7 3 -4 .0 79 ,7 3 0, 00 0, 00 4. 07 9, 73 0, 00 74 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le 0, 00 -1 02 .7 50 ,0 0 -5 7. 30 6, 94 45 .4 43 ,0 6 0, 00 0, 00 -4 5. 44 3, 06 0, 00 74 58 00 00 E rs ta ttu ng en a n üb rig e B er ei ch e 0, 00 0, 00 -6 .1 25 ,0 0 -6 .1 25 ,0 0 0, 00 0, 00 6. 12 5, 00 0, 00 74 82 00 00 E rs ta ttu ng sz in se n G ew er be st eu er 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 74 98 00 00 D ec ku ng sr es er ve 0, 00 -1 7. 50 0, 00 0, 00 17 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 7. 50 0, 00 0, 00 75 93 00 00 A us za hl un ge n de s G el dv er ke hr s 0, 00 0, 00 -1 4. 75 1, 86 -1 4. 75 1, 86 0, 00 0, 00 14 .7 51 ,8 6 0, 00 = 16 Su m m e de r A us za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 10 b is 1 5) 0, 00 -9 .5 65 .8 50 ,0 0 -9 .5 78 .1 81 ,3 1 -1 2. 33 1, 31 0, 00 0, 00 12 .3 31 ,3 1 0, 00 = 17 Za hl un gs m itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f d es E rg eb ni sh au sh al te s (S al do a us N um m er n 9 un d 16 ) 0, 00 1. 11 2. 25 0, 00 2. 71 4. 21 4, 61 1. 60 1. 96 4, 61 0, 00 0, 00 -1 .6 01 .9 64 ,6 1 0, 00 18 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 + 47 9. 00 0, 00 49 9. 26 5, 35 20 .2 65 ,3 5 0, 00 0, 00 -2 0. 26 5, 35 20 .0 00 ,0 0 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 47 9. 00 0, 00 49 9. 26 5, 35 20 .2 65 ,3 5 0, 00 0, 00 -2 0. 26 5, 35 20 .0 00 ,0 0 19 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 1. 11 0. 00 0, 00 1. 28 6. 56 9, 84 17 6. 56 9, 84 0, 00 0, 00 -1 76 .5 69 ,8 4 0, 00 68 71 12 42 E in za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0, 00 0, 00 24 9. 25 6, 91 24 9. 25 6, 91 0, 00 0, 00 -2 49 .2 56 ,9 1 0, 00 68 71 23 50 E in za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0, 00 30 0. 00 0, 00 73 8, 18 -2 99 .2 61 ,8 2 0, 00 0, 00 29 9. 26 1, 82 0, 00 68 71 33 70 E in za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0, 00 0, 00 13 .7 17 ,2 0 13 .7 17 ,2 0 0, 00 0, 00 -1 3. 71 7, 20 0, 00 68 71 33 90 E in za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0, 00 0, 00 45 .2 53 ,6 3 45 .2 53 ,6 3 0, 00 0, 00 -4 5. 25 3, 63 0, 00 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 0, 00 81 0. 00 0, 00 97 7. 60 3, 92 16 7. 60 3, 92 0, 00 0, 00 -1 67 .6 03 ,9 2 0, 00 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 + 7. 71 0. 00 0, 00 4. 65 4. 92 9, 37 -3 .0 55 .0 70 ,6 3 0, 00 0, 00 3. 05 5. 07 0, 63 0, 00 68 21 11 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0, 00 0, 00 75 2. 68 3, 39 75 2. 68 3, 39 0, 00 0, 00 -7 52 .6 83 ,3 9 0, 00 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 0, 00 7. 71 0. 00 0, 00 3. 59 7. 94 6, 81 -4 .1 12 .0 53 ,1 9 0, 00 0, 00 4. 11 2. 05 3, 19 0, 00 68 21 31 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0, 00 0, 00 28 9. 35 0, 17 28 9. 35 0, 17 0, 00 0, 00 -2 89 .3 50 ,1 7 0, 00 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 0, 00 14 .9 49 ,0 0 14 .9 49 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 4. 94 9, 00 0, 00 21 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 + 10 7. 00 0, 00 11 1. 37 5, 00 4. 37 5, 00 0, 00 0, 00 -4 .3 75 ,0 0 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 Ja hr ) 0, 00 10 7. 00 0, 00 11 1. 37 5, 00 4. 37 5, 00 0, 00 0, 00 -4 .3 75 ,0 0 0, 00 23 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 8 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 22 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m es a us N um m er n 18 b is 2 2) 0, 00 9. 40 6. 00 0, 00 6. 55 2. 13 9, 56 -2 .8 53 .8 60 ,4 4 0, 00 0, 00 2. 85 3. 86 0, 44 20 .0 00 ,0 0 24 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 - -2 .4 86 .0 00 ,0 0 -1 .3 67 .0 59 ,7 4 1. 11 8. 94 0, 26 0, 00 0, 00 -1 .1 18 .9 40 ,2 6 -3 00 .0 00 ,0 0 78 21 11 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0, 00 0, 00 -1 7. 01 7, 70 -1 7. 01 7, 70 0, 00 0, 00 17 .0 17 ,7 0 0, 00 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke 0, 00 -2 .1 86 .0 00 ,0 0 -1 .3 41 .4 18 ,9 0 84 4. 58 1, 10 0, 00 0, 00 -8 44 .5 81 ,1 0 0, 00 78 21 24 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en m it K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0, 00 -3 00 .0 00 ,0 0 0, 00 30 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -3 00 .0 00 ,0 0 -3 00 .0 00 ,0 0 78 21 31 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0, 00 0, 00 -8 .6 23 ,1 4 -8 .6 23 ,1 4 0, 00 0, 00 8. 62 3, 14 0, 00 25 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 - -9 .4 33 .0 00 ,0 0 -5 .0 52 .9 82 ,5 3 4. 38 0. 01 7, 47 0, 00 0, 00 -4 .3 80 .0 17 ,4 7 -3 .9 94 .0 00 ,0 0 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 -1 .4 08 .8 49 ,7 3 -1 .4 08 .8 49 ,7 3 0, 00 0, 00 1. 40 8. 84 9, 73 0, 00 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 -1 47 .9 38 ,0 0 1. 65 2. 06 2, 00 0, 00 0, 00 -1 .6 52 .0 62 ,0 0 -7 08 .0 00 ,0 0 78 71 23 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S ch ul en 0, 00 -6 00 .0 00 ,0 0 0, 00 60 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -6 00 .0 00 ,0 0 -6 00 .0 00 ,0 0 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0, 00 -5 60 .0 00 ,0 0 -9 22 .1 79 ,5 5 -3 62 .1 79 ,5 5 0, 00 0, 00 36 2. 17 9, 55 -5 0. 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd an de re n B et rie bs ge bä ud en 0, 00 -6 50 .0 00 ,0 0 0, 00 65 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -6 50 .0 00 ,0 0 -4 00 .0 00 ,0 0 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - u nd A bf al le nt so rg un gs an la ge n 0, 00 0, 00 -3 64 .8 63 ,4 0 -3 64 .8 63 ,4 0 0, 00 0, 00 36 4. 86 3, 40 0, 00 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0, 00 -4 .1 55 .0 00 ,0 0 -1 .8 76 .7 24 ,2 4 2. 27 8. 27 5, 76 0, 00 0, 00 -2 .2 78 .2 75 ,7 6 -1 .0 24 .0 00 ,0 0 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0, 00 -7 00 .0 00 ,0 0 -4 7. 15 3, 80 65 2. 84 6, 20 0, 00 0, 00 -6 52 .8 46 ,2 0 -6 50 .0 00 ,0 0 78 73 38 00 A us za hl un ge n fü r F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n 0, 00 -3 38 .0 00 ,0 0 -1 26 .7 80 ,8 2 21 1. 21 9, 18 0, 00 0, 00 -2 11 .2 19 ,1 8 -1 26 .0 00 ,0 0 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0, 00 -6 30 .0 00 ,0 0 -1 58 .4 92 ,9 9 47 1. 50 7, 01 0, 00 0, 00 -4 71 .5 07 ,0 1 -4 36 .0 00 ,0 0 26 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 27 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 - -9 .5 00 ,0 0 -1 .8 14 .2 35 ,0 0 -1 .8 04 .7 35 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 80 4. 73 5, 00 0, 00 78 53 00 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd s on st ig e A nt ei ls re ch te 0, 00 -9 .5 00 ,0 0 -1 4. 23 5, 00 -4 .7 35 ,0 0 0, 00 0, 00 4. 73 5, 00 0, 00 78 60 00 00 A us za hl un gs ko nt o S pa rb rie f 0, 00 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 0, 00 28 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de rm aß na hm en 0, 00 - 0, 00 -1 .4 89 .0 50 ,0 0 -1 .4 89 .0 50 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 48 9. 05 0, 00 0, 00 78 16 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an s on st ig e öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (L au fz ei t üb er 1 J ah r) 0, 00 0, 00 -1 .4 59 .0 50 ,0 0 -1 .4 59 .0 50 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 45 9. 05 0, 00 0, 00 24 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 9 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 29 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 - -4 09 .7 00 ,0 0 -2 94 .3 98 ,6 8 11 5. 30 1, 32 0, 00 0, 00 -1 15 .3 01 ,3 2 -1 10 .0 00 ,0 0 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 0, 00 0, 00 -2 8. 33 5, 33 -2 8. 33 5, 33 0, 00 0, 00 28 .3 35 ,3 3 0, 00 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0, 00 -2 14 .0 00 ,0 0 -1 61 .9 57 ,5 2 52 .0 42 ,4 8 0, 00 0, 00 -5 2. 04 2, 48 -5 0. 00 0, 00 78 31 26 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n M as ch in en 0, 00 0, 00 -6 .2 57 ,9 5 -6 .2 57 ,9 5 0, 00 0, 00 6. 25 7, 95 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0, 00 -1 0. 00 0, 00 -6 0. 94 5, 96 -5 0. 94 5, 96 0, 00 0, 00 50 .9 45 ,9 6 -1 0. 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 -1 85 .7 00 ,0 0 -3 6. 90 1, 92 14 8. 79 8, 08 0, 00 0, 00 -1 48 .7 98 ,0 8 -5 0. 00 0, 00 = 30 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 24 b is 2 9) 0, 00 -1 2. 33 8. 20 0, 00 -1 0. 01 7. 72 5, 95 2. 32 0. 47 4, 05 0, 00 0, 00 -2 .3 20 .4 74 ,0 5 -4 .4 04 .0 00 ,0 0 = 31 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ra f a us In ve st iti on st ät ig ke it (S al do a us N um m er n 23 u nd 3 0) 0, 00 -2 .9 32 .2 00 ,0 0 -3 .4 65 .5 86 ,3 9 -5 33 .3 86 ,3 9 0, 00 0, 00 53 3. 38 6, 39 -4 .3 84 .0 00 ,0 0 = 32 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f ( Sa ld o au s N um m er n 17 u nd 3 1) 0, 00 -1 .8 19 .9 50 ,0 0 -7 51 .3 71 ,7 8 1. 06 8. 57 8, 22 0, 00 0, 00 -1 .0 68 .5 78 ,2 2 -4 .3 84 .0 00 ,0 0 33 E in za hl un ge n au s de r A uf na hm e vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 34 A us za hl un ge n fü r di e T ilg un g vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 - -6 8. 10 0, 00 -4 59 .3 95 ,2 9 -3 91 .2 95 ,2 9 0, 00 0, 00 39 1. 29 5, 29 0, 00 79 20 20 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r I nv es tit io ne n be im B un d (L au fz ei t ü be r 1 J ah r b is e in sc hl . 5 J ah re n) 0, 00 -6 8. 10 0, 00 -4 59 .3 95 ,2 9 -3 91 .2 95 ,2 9 0, 00 0, 00 39 1. 29 5, 29 0, 00 = 35 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f a us F in an zi er un gs tä tig ke it (S al do a us N um m er n 33 u nd 3 4) 0, 00 -6 8. 10 0, 00 -4 59 .3 95 ,2 9 -3 91 .2 95 ,2 9 0, 00 0, 00 39 1. 29 5, 29 0, 00 = 36 Ä nd er un g de s Fi na nz m itt el be st an ds z um E nd e de s H au sh al ts ja hr es (S al do a us N um m er n 32 u nd 3 5) 0, 00 -1 .8 88 .0 50 ,0 0 -1 .2 10 .7 67 ,0 7 67 7. 28 2, 93 0, 00 0, 00 -6 77 .2 82 ,9 3 -4 .3 84 .0 00 ,0 0 37 H au sh al ts un w irk sa m e E in za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 0, 00 + - - - - - 3. 09 8. 40 0, 54 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 70 10 E in za hl un g G eh al ts vo rs ch üs se 0, 00 - - - - - 2. 20 7, 42 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 72 10 E in za hl un g au s W ec hs el ge ld vo rs ch us s G eb üh re nk as se n 0, 00 - - - - - 12 .0 70 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 10 E in za hl un g - I rr tü m lic he E in za hl un ge n /Z uv ie lz ah lu ng en (K os te ne rs ät ze u sw .) 0, 00 - - - - - 50 1. 19 9, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 11 Ü be rw ei su ng M ie te n us w . L R A fü r F ol ge ja hr 0, 00 - - - - - 23 .0 46 ,3 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 20 E in za hl un g - K os te ne rs ta ttu ng F eu er w ac he S K H 0, 00 - - - - - 72 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 30 E in za hl un g - F is ch er ei sc he in A nt ei l G em ei nd ev er ba nd 0, 00 - - - - - 96 8, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 31 E in za hl un g - F üh ru ng sz eu gn is se A nt ei l B un de sk as se 0, 00 - - - - - 2. 22 4, 80 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 32 E in za hl un g - V er ka uf M ül ls äc ke A br ec hn un g m it La nd ra ts am t 0, 00 - - - - - 1. 30 9, 50 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 33 E in za hl un g - A br ec hn un g K ar te nv er ka uf 0, 00 - - - - - 86 6, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 34 E in za hl un g - A br ec hn un g K ur se V H S 0, 00 - - - - - 8. 16 0, 50 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 36 E in za hl un g - W ei te rle itu ng Z us ch us s an H el fe rk re is A sy l 0, 00 - - - - - 1. 90 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 25 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 1 0 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 67 91 80 37 E in za hl un ge n - V er ka uf N ot fa llm ap pe n 0, 00 - - - - - 14 5, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 40 E in za hl un g - K au tio n S ch lie ßa nl ag e un d "Ö ffe nt lic he T oi le tte " 0, 00 - - - - - 40 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 42 E in za hl un g - K os te ne rs ta ttu ng F eu er w ac he S K H 0, 00 - - - - - 16 .1 14 ,4 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 50 E in za hl un g - K au tio n S ch lie ßa nl ag e un d "Ö ffe nt lic he T oi le tte " 0, 00 - - - - - 47 ,5 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 50 E in za hl un g - S ta nd es vo rs or ge 0, 00 - - - - - 13 .7 44 ,9 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 60 E in za hl un g - V er b. g g. B es ch äf tig te 0, 00 - - - - - 13 8. 92 3, 96 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 70 E in za hl un g - L oh n/ G eh al t 0, 00 - - - - - 1. 31 1. 96 0, 96 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 80 E in za hl un g - A bz uf üh re nd e Lo hn -/K irc he ns te ue r 0, 00 - - - - - 31 8. 72 4, 24 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 90 E in za hl un g - V er bi nd lic hk ei te n ge ge üb er S oz ia lv er si ch er un gs trä ge rn 0, 00 - - - - - 64 0. 11 6, 70 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 84 00 E in za hl un g - N ic ht b en öt ig te A bg ab ea rte n 0, 00 - - - - - 65 6, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 00 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 0, 00 - - - - - 24 .2 23 ,6 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 01 90 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er - 19 % 0, 00 - - - - - 25 7, 45 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 80 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er (A br ec hn un g) 0, 00 - - - - - 10 .6 32 ,2 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 98 00 00 E in za hl un ge n au s de r E rs ta ttu ng v on V or st eu er n - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 0, 00 - - - - - 30 .3 23 ,5 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 98 80 00 E in za hl un ge n au s de r E rs ta ttu ng v on V or st eu er n (A br ec hn un g) 0, 00 - - - - - 37 .8 18 ,4 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 38 H au sh al ts un w irk sa m e A us za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 0, 00 - - - - - - -3 .0 54 .7 17 ,7 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 70 10 A us za hl un g G eh al ts vo rs ch üs se 0, 00 - - - - - -2 .2 07 ,4 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 72 10 A us za hl un g au s W ec hs el ge ld vo rs ch us s G eb üh re nk as se n 0, 00 - - - - - -1 2. 07 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 10 A us za hl un g - I rr tü m lic he E in za hl un ge n /Z uv ie lz ah lu ng en (K os te ne rs ät ze u sw .) 0, 00 - - - - - -5 00 .8 86 ,5 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 20 A us za hl un g - K os te ne rs ta ttu ng F eu er w ac he S K H 0, 00 - - - - - -7 92 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 30 A us za hl un g - F is ch er ei sc he in A nt ei l G em ei nd ev er ba nd 0, 00 - - - - - -8 08 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 31 A us za hl un g - F üh ru ng sz eu gn is se A nt ei l B un de sk as se 0, 00 - - - - - -2 .0 84 ,0 8 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 32 A us za hl un g - V er ka uf M ül ls äc ke A br ec hn un g m it La nd ra ts am t 0, 00 - - - - - -1 .1 11 ,5 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 33 A us za hl un g - A br ec hn un g K ar te nv er ka uf 0, 00 - - - - - -8 66 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 34 A us za hl un g - A br ec hn un g K ur se V H S 0, 00 - - - - - -4 .4 55 ,9 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 36 A us za hl un g - W ei te rle itu ng Z us ch us s an H el fe rk re is A sy l 0, 00 - - - - - -1 .9 00 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 26 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 1 1 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 77 91 80 42 A us za hl un g - K os te ne rs ta ttu ng F eu er w ac he S K H 0, 00 - - - - - -1 4. 00 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 50 A us za hl un g - A m ts hi lfe D rit te r 0, 00 - - - - - -4 7, 50 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 50 A us za hl un g - S ta nd es vo rs or ge 0, 00 - - - - - -1 3. 74 4, 90 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 60 A us za hl un g - V er b. g g. B es ch äf tig te 0, 00 - - - - - -1 38 .9 23 ,9 6 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 70 A us za hl un g - L oh n/ G eh al t 0, 00 - - - - - -1 .3 11 .9 60 ,9 6 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 80 A us za hl un g - A bz uf üh re nd e Lo hn -/K irc he ns te ue r 0, 00 - - - - - -3 09 .9 06 ,3 9 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 90 A us za hl un g - V er bi nd lic hk ei te n ge ge üb er S oz ia lv er si ch er un gs trä ge rn 0, 00 - - - - - -6 40 .1 16 ,7 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 84 00 A us za hl un g - N ic ht b en öt ig te A bg ab ea rte n 0, 00 - - - - - -6 56 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 97 00 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 0, 00 - - - - - -4 8. 39 2, 32 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 97 80 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er (A br ec hn un g) 0, 00 - - - - - -2 1. 54 7, 01 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 98 00 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 0, 00 - - - - - -9 .8 23 ,9 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 98 80 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st (A br ec hn un g) 0, 00 - - - - - -1 8. 41 6, 60 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 39 Ü be rs ch us s/ B ed ar f a us h au sh al ts un w irk sa m en E in za hl un ge n un d A us za hl un ge n (S al do a us N um m er n 37 u nd 38 ) 0, 00 - - - - - 43 .6 82 ,8 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 40 A nf an gs be st an d an Z ah lu ng sm itt el 0, 00 = - - - - - 8. 80 3. 18 3, 04 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 01 00 G iro ko nt o - V R B an k R V -W gt 0, 00 - - - - - 45 9. 28 8, 28 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 02 00 G iro ko nt o - K S K R V 0, 00 - - - - - 45 .5 43 ,4 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 03 00 G el dm ar kt ko nt o - V R B an k R V -W gt 0, 00 - - - - - 26 4. 99 9, 56 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 04 00 G el dm ar kt ko nt o - K S K R V 0, 00 - - - - - 8. 03 1. 48 6, 59 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 31 00 00 B ar ka ss e - G em ei nd ek as se 0, 00 - - - - - 1. 86 5, 17 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 41 V er än de ru ng d es B es ta nd s an Z ah lu ng sm itt el ( S um m e au s N um m er n 36 u nd 3 9) 0, 00 = - - - - - -1 .1 67 .0 84 ,2 5 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 42 En db es ta nd a n Za hl un gs m itt el n am E nd e de s H au sh al ts ja hr es ( Sa ld o au s N um m er n 40 u nd 4 1) 0, 00 - - - - - 7. 63 6. 09 8, 79 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - na ch ric ht lic h: ** * E nd e de r L is te "G es am tfi na nz re ch nu ng m it P la nv er gl ei ch " * ** 27 AKTIVSEITE 31.12.2019 31.12.2018 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0020000 - Lizenzen 29.685,00 5.740,00 23.945,00 0025000 - DV-Software 1,00 1,00 0,00 Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 29.686,00 5.741,00 23.945,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0111000 - Grund und Boden bei Grünflächen 2.033.144,76 2.768.810,45 -735.665,69 0131000 - Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,32 3.934,32 0,00 0132000 - Aufwuchs bei Wald und Forsten 11.652,00 11.652,00 0,00 0190000 - Sonstige unbebaute Grundstücke 3.393.746,64 3.275.388,52 118.358,12 Summe 5.442.477,72 6.059.785,29 -617.307,57 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgl. Rechte 0221000 - Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04 494.772,04 0,00 0222000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sozialen Einrichtungen 1.107.996,00 1.010.913,00 97.083,00 0231000 - Grund und Boden mit Schulen 451.872,54 451.872,54 0,00 0232000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 2.258.243,00 2.391.927,00 -133.684,00 0241000 - Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanl. 256.415,25 256.415,25 0,00 0242000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 3.366.540,00 2.395.140,00 971.400,00 0291000 - Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30 232.207,30 0,00 0292000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.654.282,00 1.717.976,00 -63.694,00 Summe 9.822.328,13 8.951.223,13 871.105,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 0310000 - Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.161.631,21 2.156.750,82 4.880,39 0320000 - Brücken, Tunnel und ing. Anlagen 437.108,00 444.435,00 -7.327,00 0341000 - Anlagen zur Abwasserableitung 363.343,00 0,00 363.343,00 0350000 - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 8.096.007,00 6.142.365,00 1.953.642,00 0360000 - Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörigen Anlagen 831.346,00 858.940,00 -27.594,00 0370000 - Wasserbauiche Anlagen 34.051,00 0,00 34.051,00 0380000 - Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 502.335,74 409.446,92 92.888,82 0390000 - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 253.640,00 150.051,00 103.589,00 Summe 12.679.461,95 10.161.988,74 2.517.473,21 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0410000 - Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0510000 - Kunstgegenstände 8.650,52 8.650,52 0,00 0550000 - Baudenkmäler 1,00 1,00 0,00 0560000 - Bodendenkmäler 0,00 0,00 0,00 0590000 - Sonstige Kulturdenkmäler 0,00 0,00 0,00 Summe 8.651,52 8.651,52 0,00 6. Bilanz 28 AKTIVSEITE 31.12.2019 31.12.2018 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 0610000 - Fahrzeuge 439.155,50 344.255,50 94.900,00 0620000 - Maschinen 46.005,50 61.526,50 -15.521,00 0630000 - Technische Anlagen 317.395,00 288.365,00 29.030,00 Summe 802.556,00 694.147,00 108.409,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 0710000 - Betriebsvorrichtungen 9.361,00 10.514,00 -1.153,00 0720000 - Betriebs-/Geschäftsausstattung 146.606,00 143.895,00 2.711,00 Summe 155.967,00 154.409,00 1.558,00 1.2.8 Vorräte 0830001 - Flüssiggas/ Heizöl 0,00 0,00 0,00 0830003 - Streusalz 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0910000 - Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 0,00 0,00 0,00 0960000 - Anlagen im Bau 1.784.828,04 1.215.050,65 569.777,39 Summe 1.784.828,04 1.215.050,65 569.777,39 Summe Sachvermögen 30.696.270,36 27.245.255,33 3.451.015,03 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 1113000 - Grundstücksanteile Grundstücksanteile Interkommunales Gewerbegebiet Baindt, Baienfurt und Berg 156.479,52 156.479,52 0,00 1113000 - Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RV 1.000,00 1.000,00 0,00 1113000 - Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH 27.081,00 12.846,00 14.235,00 1113000 - Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG 500,00 500,00 0,00 1113000 - RaWEG mbH 1.280,00 1.280,00 0,00 Summe 186.340,52 172.105,52 14.235,00 1.3.3 Sondervermögen 1210000 - EB Wasserversorgung Baindt Stammkapital 444.312,64 444.312,64 0,00 1211000 - EB Wasserversorgung Baindt - allg. Rücklagen 171.192,44 171.192,44 0,00 Summe 615.505,08 615.505,08 0,00 1.3.4 Ausleihungen 1315200 - Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 4.138.237,50 2.790.562,50 1.347.675,00 Summe 4.138.237,50 2.790.562,50 1.347.675,00 1.3.5 Wertpapiere 14920000 - Sonst. Geldanlagen Raiffeisenb. Reute Gaisbeuren 1.800.000,00 0,00 1.800.000,00 Summe 1.800.000,00 0,00 1.800.000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen 15113100 - Forderungen aus Verwaltungsgebühren 138,80 30,00 108,80 15113200 - Ford. aus Kiga-Elternbeiträge 301,10 1.435,30 -1.134,20 15113201 - Forderungen aus Feuerwehreinsätzen 606,00 0,00 606,00 15113300 - Forderungen aus Kiga- Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren 209,50 121,00 88,50 29 AKTIVSEITE 31.12.2019 31.12.2018 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 15210120 - Forderungen aus Grundsteuer B 1.620,21 812,67 807,54 15210130 - Forderungen aus Gewerbesteuer 53.334,98 4.378,40 48.956,58 15210320 - Forderungen aus Hundesteuer 186,00 122,00 64,00 1531000- Forderungen aus Transferleistungen 484,20 0,00 484,20 15911310 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 25.414,21 0,00 25.414,21 15911330 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffenticher Einrichtungen 7.854,47 0,00 7.854,47 15911350 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 14.735,72 0,00 14.735,72 15913480 - Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 70,00 34,80 35,20 15913482 - Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden 0,00 72.434,19 -72.434,19 15915200 - Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 4.518,14 396,81 4.121,33 Summe 109.473,33 79.765,17 29.708,16 1.3.8 Privatrechtliche Forderungen 16111190 - Forderungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 0,00 134.199,50 -134.199,50 16116100 - Forderungen aus Mieten und Pachten 2.458,58 1.804,90 653,68 16116200 - Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -6.143,48 -4.198,82 -1.944,66 16800000 - Vorsteuer 17.486,93 0,00 17.486,93 16890010 - Forderungen aus der Vorsteuer 0,00 12.587,76 -12.587,76 16890020 - Forderungen aus der Umsatzsteuer 0,00 2.260,00 -2.260,00 16911340 - Vorjahresabgr. Ford. aus privatrechtichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 150.732,48 0,00 150.732,48 16911360 - Vorjahresabgrenzung Ford. aus Finanzerträgen 2.139,68 0,00 2.139,68 16913460 - Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 5.978,42 20.440,24 -14.461,82 16913461 - Ford. aus Miete und Nebenk. Asyl- und Obdachl. 1.819,31 3.012,05 -1.192,74 16913485 - Ford.aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenuml. von verbundene Unternehmen 12.651,85 1.346,48 11.305,37 16918020 - Forder. aus Kostenerstattung Feuerwache SKH 72,00 0,00 72,00 Summe 187.195,77 171.452,11 15.743,66 1.3.9 Liquide Mittel 17110100 - Girokonto - VR Bank RV-Wgt 1.908.806,04 459.288,28 1.449.517,76 17110200 - Girokonto - KSK RV 1.454.753,65 45.543,44 1.409.210,21 17110300 - Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 2.450.000,00 264.999,56 2.185.000,44 17110400 - Geldmarktkonto - KSK RV 1.000.000,00 8.031.486,59 -7.031.486,59 17110600 - Girokonto Mittagessen 30.626,68 0,00 30.626,68 17110700 - Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 287.829,39 0,00 287.829,39 17110800 - Girokonto – Volksbank Altshausen 1.142.273,42 0,00 1.142.273,42 17110801 - Flexsparkonto Voba Altshausen 49.000,00 0,00 49.000,00 17110802 - Geldmarkkonto – Voba Altshausen 51.000,57 0,00 51.000,57 17119100 - SP Girokonto VR Bank RV-Wgt. -35.478,37 0,00 -35.478,37 17310000 - Barkasse - Gemeindekasse 5.570,04 1.865,17 3.704,87 23975000 - Verrechnungskonto Einheitskasse -708.282,63 0,00 -708.282,63 Summe 7.636.098,79 8.803.183,04 -1.167.084,25 Summe Finanzvermögen 14.672.850,99 12.632.573,42 2.040.277,57 Summe Vermögen 45.398.807,35 39.883.569,75 5.491.292,60 30 AKTIVSEITE 31.12.2019 31.12.2018 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 1801400 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 23.631,84 0,00 23.631,84 Summe 23.631,84 0,00 23.631,84 2.2 SoPo für geleistete Investitionszuschüsse 1803000 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 134.775,00 142.408,00 -7.633,00 1803600 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 29.700,00 0,00 29.700,00 Summe 164.475,00 142.408,00 22.067,00 Summe Abgrenzungsposten 188.106,84 142.408,00 45.698,84 SUMME AKTIVSEITE 45.586.914,19 40.025.977,75 5.560.936,44 PASSIVSEITE 31.12.2019 31.12.2018 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 2000000 - Basiskapital 31.680.880,99 31.680.880,99 0,00 Summe Basiskapital 31.680.880,99 31.680.880,99 0,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentl. Ergebnis 2.035.205,06 0,00 2.035.205,06 1.2.2 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 2.882.648,95 0,00 2.882.648,95 Summe 4.917.854,01 0,00 4.917.854,01 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 2040005 - Ökokonto (investiv) 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Summe Rücklagen 0,00 0,00 0,00 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.3.2 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Summe Fehlbeträge des ord. Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 Summe Eigenkapital 36.598.735,00 31.680.880,99 0,00 2. Sonderposten 2.1 Für Investitionszuweisungen 2110000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 2.294.289,35 1.887.777,00 406.512,35 2112000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 19.091,00 20.260,00 -1.169,00 2117000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 7.413,00 8.663,00 -1.250,00 2.2 Für Investitionsbeiträge 2120000 - Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. 4.825.736,00 4.053.011,00 772.725,00 31 PASSIVSEITE 31.12.2019 31.12.2018 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 2.3 Für Sonstiges 2190000 - Sonstige Sonderposten 575,00 675,00 -100,00 Summe 575,00 675,00 -100,00 Summe Sonderposten 7.147.104,35 5.970.386,00 1.176.718,35 3. Rückstellungen 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften und Gewährleistungen 2870000 - Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO, Familienförderbeiträge Bauplatzverkauf 95.000,00 25.000,00 70.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 2891000 - Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 30.312,10 25.000,00 5.312,10 Summe Rückstellungen 125.312,10 50.000,00 75.312,10 Verbindlichkeiten 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 23102000 - Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahre) 0,00 459.395,29 -459.395,29 23975000 - Verrechnungskonto Einheitskasse 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 459.395,29 -459.395,29 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 24900000 - Verbindlichkeiten aus sonstigen Kreditaufnahmen gleichkommenden Vorgängen 900.000,00 900.000,00 0,00 Summe 900.000,00 900.000,00 0,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25111190 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken 0,00 341.410,00 -341.410,00 25111220 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit sozialen Einrichtungen -528,00 0,00 -528,00 25111240 - Verbindichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 3.358,07 0,00 3.358,07 25111720 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 4.072,94 -4.072,94 25113210 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 9.898,28 1.804,64 8.093,64 25113240 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 23.848,94 67.541,32 -43.692,38 25113270 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 -519,00 519,00 25113430 - Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.341,45 343,00 1.998,45 25113440 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben 0,00 2.327,00 -2.327,00 Summe 38.918,74 416.979,90 -378.061,16 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 26114310 - Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 0,00 15.109,48 -15.109,48 Summe 0,00 15.109,48 -15.593,68 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 27929010 - Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 0,00 3.343,76 -3.343,76 27929020 - Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 9.253,87 1.459,67 7.794,20 27991400 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen -80,00 0,00 -80,00 32 PASSIVSEITE 31.12.2019 31.12.2018 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 27991420 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 103.246,06 0,00 103.246,06 27991430 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 65.399,42 0,00 65.399,42 27991440 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstingen ordentichen Aufwendungen 25.443,07 0,00 25.443,07 27996011 - Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 23.046,31 0,00 23.046,31 27996030 - Fischereischein Anteil Gemeindeverband 160,00 0,00 160,00 27996031 - Führungszeugnisse Antei Bundeskasse 140,72 0,00 140,72 27996037 - Verkauf Notfallmappen 145,00 0,00 145,00 27998010 - Verbindlichkeiten aus Irrtümliche Einzahlungen / Zuvielzahlungen (Kostenersätze usw.) 312,48 0,00 312,48 27998032 - Verbindlichkeiten aus Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 693,00 495,00 198,00 27998034 - Verbindlichkeiten aus Abrechnung Kurse VHS 3.704,58 0,00 3.704,58 27998040 - Verbindlichkeiten aus Kautionen 2.490,00 2.450,00 40,00 27998041 - Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,00 2.000,00 0,00 27998042 - Kaution Miete Schenk-Konrad-Halle 2.114,41 0,00 2.114,41 27998380 - Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn- /Kirchensteuer 34.018,61 25.200,76 8.817,85 Summe 272.087,53 34.949,19 237.138,34 Summe Verbindlichkeiten 1.211.006,27 1.826.433,86 -615.911,79 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 29110000 - Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 24.329,58 44.290,90 -19.961,32 29116000 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 480.426,89 453.986,00 26.440,89 Summe Passive Rechnungsabgrenzungsposten 504.756,47 498.276,90 6.479,57 SUMME PASSIVSEITE 45.586.914,19 40.025.977,75 5.560.936,44 33 III. Anhang zur Jahresrechnung 2019 9. Allgemeine Hinweise Der Jahresabschluss 2019 gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Ver- mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Baindt und informiert über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Weiterhin werden alle erläuterungsbedürftigen Posten der Bilanz und der Ergebnisrechnung entsprechend der vorgegebenen Bilanzgliederung des § 52 Abs. 3 und 4 GemHVO dargestellt. 10. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten fanden die Bewertungsvorgaben der §§ 40 – 46 GemHVO Anwendung. Diese Paragraphen wurden durch die Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt konkretisiert, welche auch für die Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz maßgeblich sind. Für die Bewertung werden auch die Vorgaben des Leitfadens zur Bilanzierung in der jeweils gültigen Auflage angewendet. Im Falle einer Abweichung des Leitfadens zur Bilanzierung zu den Erläuterungen der Eröffnungsbilanz werden die Vorgaben des Leitfadens berücksichtigt. Die Aktivierungspflicht für das bewegliche Vermögen ergibt sich aus § 38 Abs. 4 GemHVO. Die Aktivierungsgrenze wurde in Baindt auf 800 € netto festgelegt. Sofern Rückstellungen gebildet wurden, decken sie alle erkennbaren Verpflichtungen in angemessener oder gesetzlich zulässiger Höhe ab. Weitere Angaben sind den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten und den Positionen der Ergebnisrechnung zu entnehmen. 11. Pensionsrückstellungen Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO muss die Gemeinde den auf sie entfallenden Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) auf Grund von § 27 Abs. 5 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband gebildeten Pensionsrückstellungen im Anhang des Jahresabschlusses ausweisen. Laut Auskunft des KVBW beträgt zum 31.12.2019 der Anteil an den Rückstellungen für die Gemeinde Baindt 4.192.648 EUR (siehe Anlagen zum Anhang, Vorjahr 3.210.915 €). Das Ökokonto ist ein naturschutzrechtliches Instrument. Ein Ökokonto ist grundsätzlich kein Vermögensgegenstand. Dabei handelt es sich um ein „virtuelles Guthabenkonto“, das für den Ausgleich späterer Eingriffe in Natur und Landschaft zur Verfügung steht. Ein Ökokonto stellt grundsätzlich keinen Vermögensgegenstand dar. Der Stand des Ökokontos beträgt zum 31.12.2019 280.002 Ökopunkte (Vorjahr 774.525 Ökopunkte). Für die GE Mehlis 2. Erweiterung mussten 321.389 Ökopunkte aufgewandt werden. Für die Bebauungspläne des Fischerareals mussten 173.134 Ökopunkten aufgewandt werden. Die Gemeinde Baindt hat vor Jahren Ökopunkte für 1,25 € pro Ökopunkt und 1,00 € pro Ökopunkt gesichert. 34 12. Übersicht über die in das folgende Jahr (2020) übertragenen Ermächtigungen (Finanzrechnung) – Gesamtbetrag Einnahmen 20.000 € Ausgaben 4.404.000 € lfd. Nr. Produkt- sachkonto Bezeichnung Gebildete Ermächtigungs- reste (EUR) 1 1110.2111 H Steuerung und Organisation - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 20.000,00 2 1110.0610 S Steuerung und Organisation - Fahrzeuge 40.000,00 3 1120.0720 S Zentrale Dienstleistungen, EDV – Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.000,00 4 1125.0292 S Bauhof, Grünlagen, Werkstätten und Fahrzeuge – Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts-, und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, Q.) 350.000,00 5 1125.0610 S Bauhof, Grünlagen, Werkstätten und Fahrzeuge - Fahrzeuge 10.000,00 6 1260.0292 S Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts-, und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, Q) 50.000,00 7 1260.0350 S Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz – Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 25.000,00 8 1260.0720 S Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz – Betriebs- und Geschäftsausstattung 35.000,00 9 2110.0232 S Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) – Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 600.000,00 10 3650.0222 S Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-jährige – Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 708.000,00 11 5110.0241 S Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Gemeindesanierung – Grund und Boden mit Kultur-, sport- und Gartenanlagen 300.000,00 12 5110.0350 S - 24 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Gemeindesanierung - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen - Fischerareal 300.000,00 13 5310.0630 S Elektrizitätsversorgung – Technische Anlagen – (PV, BHKW, Heizung) 10.000,00 14 5340.0390 S Fernwärmeversorgung – Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, Q) 54.000,00 15 5360.0390 S Breitbandversorgung - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, Q) 144.000,00 16 5410.0350 S - 22 Gemeindestraßen und Brücken - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen – Geigensack Erweiterung 50.000,00 17 5410.0350 S - 21 Gemeindestraßen und Brücken - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen – Marsweiler Ost II 25.000,00 18 5410.0350 S - 23 Gemeindestraßen und Brücken - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen – Grünenberg 2. Erweiterung (Friedhofserweiterung) 124.000,00 19 5410.0350 S - 24 Gemeindestraßen und Brücken - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen - Fischerareal 500.000,00 20 5410.0390 S - 22 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, Q) – Geigensack Erweiterung 10.000,00 21 5410.0390 S - 21 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen..) – Marsweiler Ost II 40.000,00 22 5410.0390 S - 23 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, Q) – Grünenberg 2. Erweiterung (Friedhofserweiterung) 5.000,00 23 5410.0390 S - 25 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, Q) – GE Mehlis 2. Erweiterung 42.000,00 24 5470.0390 S Verkehrsbetriebe / ÖPNV - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, Q) 141.000,00 25 5520.0370 S Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer - Wasserbauliche Anlagen 300.000,00 26 5520.0370 S - 24 Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer - Wasserbauliche Anlagen - Fischerareal 350.000,00 27 5530.0380 S Friedhofs- und Bestattungswesen – Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 126.000,00 28 5730.0242 S Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle – Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 50.000,00 35 13. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften zum 31.12.2019 Schuldner Betrag in EUR Ausfallhaftung der Gemeinde Baindt – Ausfallhaftung nach § 88 GemO und den Wohnraumförderbedingungen des Landes Baden-Württemberg – L- Bank 733.789,06 € Keine aktuellen Bürgschaftsübernahmen bei Vereinen 14. Übersicht über die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen stellen die Ermächtigung dar, zu Lasten eines künftigen Haushaltsjahres im Finanzhaushalt Verpflichtungen einzugehen, die in späteren Haushaltsjahren zu investiven Auszahlungen führen werden. Soweit solche Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2019 daher zum 31.12.2019 bereits in Anspruch genommen waren, stellt dies eine Vorbelastung eines künftigen Haushaltsjahres dar. Sind Verpflichtungen überplanmäßig eingegangen, so ist die Höhe der tatsächlich eingegangenen Verpflichtungen anzugeben. Im Jahr 2019 wurden keine solchen Verpflichtungen eingegangen. Übersicht der VE im Haushaltsjahr 2019 Auftrags- sachkonto Erläuterung / Zweck Ansatz der VE in EUR Inanspruch- nahme der VE in EUR Gesamtbetrag laut Haushaltsplan 2019 8.295.000 0,00 15. Übersicht über die Verbindlichkeiten Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2019 keine Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (Geldschulden) vorzuweisen. Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, resultieren aus der gewährten Zuwendung aus dem Landessanierungsprogramm. In der nachfolgenden Tabelle werden die o. g. Verbindlichkeiten (Schuldenübersicht) dargestellt: Art der Schulden am 01.01.2019 zum 31.12.2019 Mehr (+) weniger (-) EUR 1 2 3 4 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 459.395,29 0,00 -459.395,29 1.2.1 Bund (KfW-Darlehen) Sondertilgung 2019 459.395,29 0,00 -459.395,29 1.3 Kassenkredite - 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften - Landessanierungsprogramm Zuschuss Fischerareal 900.000,00 900.000,00 0,00 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 1.359.395,29 900.000,00 -459.395,29 36 Im Folgenden werden die Verbindlichkeiten der Gemeinde Baindt aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten dargestellt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Betrag in EUR 25111220 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit sozialen Einrichtungen -528,00 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 3.358,07 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 9.898,28 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.341,45 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 23.848,94 Gesamtbetrag 38.918,745 Sonstige Verbindlichkeiten Betrag in EUR 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 5.811,53 27970000 Umsatzsteuer – Zahllastkonto (Abrechnung mit Finanzamt) 9.2853,87 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen -80,00 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 103.246,06 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 65.399,42 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 25.443,07 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 23.046,31 27996030 Fischereischein Anteil Gemeindeverband 160,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 140,72 27996037 Verkauf Notfallmappen 145,00 27998010 Verbindlichkeiten aus Irrtümliche Einzahlungen / Zuvielzahlungen (Kostenersätze usw.) 312,48 27998032 Verbindlichkeiten aus Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 693,00 27998034 Verbindlichkeiten aus Abrechnung Kurse VHS 3.704,58 27998040 Verbindlichkeiten aus Kautionen 2.490,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,00 27998042 Verbindlichkeiten aus Kaution Miete Schenk-Konrad-Halle 2.114,41 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn / Kirchensteuer 34.018,61 Gesamtbetrag 272.087,53 Überzahlungen auf einem Verbindlichkeitskonto stellen Forderungen gegenüber dem Schuldner dar. Als Folge des Saldierungsverbots sind diese Überzahlungen grundsätzlich im Jahresabschluss bilanziell von den Verbindlichkeiten abzusetzen und als Forderungen auszuweisen (umzugliedern). Für Überzahlungen auf einem Forderungskonto gelten diese Grundsätze entsprechend. Diese Form der Darstellung ist derzeit systemtechnisch noch nicht möglich. Deshalb werden weiterhin auf den einzelnen Bilanzkonten negative Werte angezeigt, wenn die Summe dieser Forderungen oder Verbindlichkeiten negativ ist. 37 16. Angaben zur Haushaltsstruktur Gem. § 4 Abs. 1 GemHVO ist der Gesamthaushalt in Teilhaushalte zu gliedern. Dabei können die Teilhaushalte nach den vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisationsstruktur gebildet werden. Bei der Gemeinde Baindt wurde der Gesamthaushalt im Jahr 2019 in 3 Teilhaushalte nach Produkten unterteilt: Der Teilhaushalt 1 "Innere Verwaltung" (Produktbereich 11) bündelt alle internen Produktgruppen/ Produkte, die von einer Verwaltungseinheit für die andere Verwaltungseinheit erbracht werden. Bei diesen Produkten werden keine direkten sondern indirekten Leistungen an den Bürger erbracht. Hierunter fallen Service-und Steuerungsprodukte wie Gemeinderat, Organisation, Personalwesen, Finanzverwaltung, Gebäudemanagement, Grundstücksverwaltung, Bauhof etc. Diese internen Produkte werden größtenteils auf die externen Produkte des Teilhaushalts 2 verrechnet. Der Teilhaushalt 2 "Leistungen für die Bürger" fasst alle externe Produkte (die für die Abnehmer außerhalb der Verwaltung, für die Bürger, erbracht werden) zusammen. Externe Produkte (Produktbereich 12-57). Hierunter fallen alle Produkte, die nicht in den THH1 bzw. THH3 enthalten sind (Standesamt, Klosterwiesenschule, Musikpflege, Kindertagesstätten, Soziale Einrichtungen, Hallen, Räumliche Planung, Bauen und Wohnen etc.). Der Teilhaushalt 3 "Allgemeine Finanzwirtschaft" entspricht dem kameralen Einzelplan 9 und stellt die Finanzierungstätigkeit (Anteil an der Einkommenssteuer, Anteil der Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer und der kommunale Finanzausgleich und die entsprechenden Umlagen) dar. Eine tiefere Gliederung kann, falls es notwendig erscheint, später immer vorgenommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht kein Mehrwert durch die Verwendung einer größeren Anzahl von Teilhaushalten. Jeder Teilhaushalt besteht aus einer Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung. Ist eine Produkt- gruppe nur einem Teilhaushalt zugeordnet, wird nur auf Ebene der Produktgruppe eine Teilergebnis- und eine Teilfinanzrechnung dargestellt. Jede Teilfinanzrechnung ist gem. § 4 Abs. 4 Sätze 1 und 2 GemHVO aufgebaut. Es werden alle Investitionen oberhalb von 800,00 EUR (vgl. Kenntnisnahme GR 04.07.2019) gem. § 4 Abs. 4 Satz 4 GemHVO einzeln in den Teilhaushalten dargestellt. 38 17. Sonstige Angaben, Aufstellungsbeschluss Bürgermeister, Fachbediensteter für das Finanzwesen, Gemeinderäte Aufstellungsbeschluss sowie sonstigen Angaben Name, Vorname Aufstellungsbeschluss Die Gemeinde Baindt stellt hiermit den Jahresabschluss zum 31.12.2019 gem. § 95 b Abs. 1 GemO auf. Baindt, den _____________ _______________________ Simone Rürup Bürgermeisterin Sonstige Angaben Bürgermeisterin Simone Rürup Amtsperioden: 20.02.2019 bis 19.02.2027 Fachbediensteter für das Finanzwesen: Wolfgang Abele Seit 15.09.2005 Gemeinderäte: (Letzte Wahl am 26. Mai 2019) Bayer, Heiko FWV Claßen, Antje Die Grünen Gauder, Simon FWV Herrmann, Dieter CDU Herz, Norbert Die Grünen Jaudas, Yvonne FWV Konzett, Stefan FWV Kränkle, Florian FWV Kreutle, Johannes CDU Lins, Volkher CDU Müller, Stefan CDU Schad, Jürgen FWV Spiegel, Michael Die Grünen Svoboda, Alexander FWV 39 IV. Rechenschaftsbericht 18. Haushaltsplanung und Entwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2019 Der Gemeinderat hat am 15.01.2019 den Doppelhaushalt 2019/2020 verabschiedet. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 26. Februar 2019 (AZ 06-902.41-st) die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile im Kernhaushalt. Es wurden zwar Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt jedoch keine Inanspruchnahme von Krediten festgesetzt. Auch der Kassenkredit in Höhe von 1,5 Mio. EUR war nach § 89 Abs. 3 GemO nicht genehmigungsbedürftig, da er ein Fünftel der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht überstieg. Die Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2019/2020 wurde am 08.03.2019 ortsüblich bekannt gegeben. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019/2020 wurde im Zeitraum vom 11. bis 19. März 2019 während der üblichen Dienststunden im Rathaus bei der Gemeindekämmerei zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Als Gesamtergebnis des Haushaltsjahres 2019 ergibt sich ein Überschuss i. H. v. 4.917.854,01 €. Das Jahr 2019 ist somit insgesamt gesehen überaus sehr positiv verlaufen und dieses Ergebnis werden wir aufgrund Corona die nächsten Jahre voraussichtlich nicht mehr erzielen. Insbesondere durch die noch einmal positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer konnte gegenüber dem im Haushaltsplan erwarteten Ergebnis mit +1.368.035,64 € ein deutlich positiveres Ergebnis erzielt werden. Insgesamt konnten rund 1,8 Mio. € an höheren Erträgen realisiert werden, wofür im Wesentlichen die Steuererträge maßgebend sind, aber auch die öffentlich-rechtlichen Entgelte. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 2.035.205,06 € wird der Rücklage aus Über-schüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss des Sonderergebnisses i. H. v. 2.882.648,95 € wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt. Die Ertragslage kann aus der Ergebnisrechnung abgelesen werden, in der Aufwendungen und Erträge gegenüber gestellt werden. Die Ergebnisrechnung gleicht damit von der Bedeutung her einer kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Allerdings hat der Gesetzgeber sich gezielt gegen die Begriffe „Gewinn“ und „Verlust“ entschieden, da sie den Zielsetzungen der öffentlichen Hand nicht gerecht werden. Im Vordergrund steht die kommunale Aufgabenerfüllung. Erträge und Aufwendungen verändern das Basiskapital der Gemeinde. Sie zeigen dabei im Haushaltsausgleich auf, ob es gelungen ist, den Ressourcenverzehr eines Haushaltsjahres durch Ressourcenzuwächse im gleichen Haushaltsjahr auszugleichen. Im Haushaltsjahr 2019 überstiegen die Erträge die Aufwendungen deutlich und es ergibt sich somit ein Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 2.035.205,06 €. Das Sonderergebnis beläuft sich auf 2.882.648,95 €. Zusammen führt dies zu einem Gesamtergebnis von 4.917.854,01 €. Die Überschüsse werden nach den rechtlichen Vorgaben den entsprechenden bilanziellen Rücklagen zugeführt. Bei den ordentlichen Erträgen lag der Ansatz für die Gewerbesteuer mit einer Höhe von 3,09 Mio. EUR wieder auf einem stattlichen Niveau. Hinzu kommen gestiegene Erträgen aus Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft aus dem kommunalen Finanzausgleich (+70.948 EUR gegenüber Ansatz) und Erhöhungen aus Zuweisungen vom Land (+182.611 € gegenüber Ansatz). 40 Gegenüber der ursprünglichen Planung, in der von einem ordentlichen Ergebnis i. H. v. +506.350 € ausgegangen wurde, hat sich damit ein um + 1.528.855,06 € besseres positives Ergebnis beim ordentlichen Ergebnis ergeben. Zu den wesentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt gehörten die Personalkosten in Höhe von 2,75 Mio. €. Die Personalaufwendungen machten 25,62 % an den ordentlichen Gesamtaufwendungen des Haushalts aus. Während die Unterhaltungsaufwendungen aufgrund von Verschiebungen eher geringer ausfielen sind die Bewirtschaftungskosten Strom, Reinigung und gebäudebezogene Kosten (Wasser, Abwasser, Versicherung) angestiegen. Der Aufwand für Sach-und Dienstleistungen lag bei 1,52 Mio. EUR und entsprach damit einem Anteil von 14,1 % der Aufwendungen im Ergebnishaushalt. Die planmäßige Abschreibung betrugen 0,96 Mio. € (8,9%). Den größten Aufwandsposten stellten die Transferaufwendungen dar, die mit 4,79 Mio. EUR einem Anteil von 44,7 % entsprachen. Hierzu gehörten u.a. die Kreisumlage, die Finanzausgleichsumlage, die Gewerbesteuerumlage, die Zuschüsse an Vereine sowie den nichtkommunalen Kindergärten. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (6,4%) wurden insbesondere wegen den Bauleitplanungskosten und den allgemeinen Geschäftsaufwendungen insgesamt um 82.500 € überzogen. Das ordentliche Ergebnis belief sich daher auf einen Überschuss von 2,0 Mio., welches sich gegenüber dem ursprünglichen ordentlichen Ergebnis um +1,5 Mio. EUR verbessert. Auch das Sonderergebnis verbesserte sich aufgrund von Verkäufen durch außerordentliche Erträge: Bauhof: außerordentlicher Ertrag: 5.949 € Grundstücksmanagement: außerordentlicher Ertrag: 2.582.096,53 € Feuerwehr: 8.997 € Grundstücksmanagement außerordentlicher Ertrag aus Platz Straßenbegleitfläche: 285.608,42 € Dadurch kam es im Haushalt zu einem positiven Gesamtergebnis in Höhe von 4,9 Mio. €. Der Finanzhaushalt sah neben dem Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit i. H. v. +2,7 Mio. EUR, Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 6,5 Mio. EUR und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 10,0 Mio. EUR (Saldo aus Investitionstätigkeit -3,47 Mio. EUR) vor. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf belief sich somit auf 0,75 Mio. EUR. Die Auszahlungen für Investitionen konnten im Vergleich zum Planansatz aufgrund Investitionsverschiebungen im Ergebnis mit 10,0 Mio. EUR abgeschlossen werden. Zu den größten Investitionen zählten die Fertigstellung der Grundsanierung der Sporthalle Zugang 677.000 € (Gesamtkosten 1.124.395,59 €, Planansatz 1,0 Mio. €), Hochwasserschutz Fischerareal Retention 365.000 € (Schlusszahlung steht aus), Straßenbaumaßnahmen mit Fertigstellung Erlenstraße (Übernahme aus Anlage im Bau 139.058,02 €), Fertigstellung Igelstraße (403.192,56 €), Lavendelstraße (414.019,99 €), GE Mehlis 2. Erweiterung (347.058,79 €) und Kreisverkehr (941.170,37 € Schlussrechnung und Abrechnung mit Landkreis steht noch aus), Friedhofssanierung (Stand Anlage im Bau 131.971,25 €), Fahrzeuge Bauhof und Feuerwehr (161.957,52 €), Neubau Kindergarten Stand 31.12.2019 (Stand Anlage im Bau 1.465.769,87 € Plan 2,8 Mio. €, Erg. ca. 3,3 Mio. inkl. Außenanlage) und Ausstattung. Lagerhalle Bauhof (Stand Anlage im Bau 249.256,91 €) und viele kleinere Maßnahmen. 41 Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf von 1,8 Mio. EUR stellt den gesamten Bedarf dar, der bis zum Ende des Jahres 2019 aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden sollte. Da die Gemeinde zum Beginn des Haushaltsjahres 2019 noch über genügend liquide Mittel in Höhe von 8,8 Mio. EUR (lt. Planung) verfügte und eine Rückzahlung von gewährten Krediten in Höhe von 460.000 € getätigt wurde, war keine Aufnahme von Krediten geplant. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit verbesserte sich hierbei leicht um 1,6 Mio. EUR auf 2,7 Mio. EUR. Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wurden 2,8 Mio. weniger als geplant eingenommen, die sich aus geringeren Grundstückserlösen ergaben. Die Auszahlungen für Investitionen wurde mit 10,0 Mio. 2,3 Mio. weniger als geplant verfügt. Mit der Schulsanierung sowie dem Dorfplatz wurde noch nicht begonnen, jedoch weitere Infrastrukturprojekte (Kreisverkehr, Erlenstraße, Gewerbegebiet, Baugebiet Marsweiler Ost II etc.) fertig gestellt. Somit hat sich der Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit um 0,5 Mio. EUR verschlechtert und blieb aber mit -3,4 Mio. EUR im deutlichen negativen Bereich. Insgesamt ergab sich durch die Änderungen neuer veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf von -1,21 Mio. EUR und somit eine Verbesserung 0,68 Mio. EUR gegenüber der ursprünglichen Gesamtfinanzrechnung. 19. Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung Ordentliche Erträge Das Ergebnis bei den Steuern und ähnliche Abgaben ist im Vergleich zum Planansatz mit einer Steigerung um 1.368.035,64 EUR deutlich besser ausgefallen als veranschlagt. Ausschlaggebend waren die Erträge aus der Gewerbesteuer, die um 1,34 Mio. EUR über dem Planansatz lagen und im Vergleich zu den Vorjahren auch wieder deutlich höher ausfielen. Insgesamt beliefen sich die Gewerbesteuererträge auf 3,3 Mio. EUR. Vergleicht man diesen Ertrag mit dem Schnitt der Gewerbesteuererträge der Jahre 2003 bis 2018, so liegen die Gewerbesteuererträge in 2019 deutlich über dem Schnitt. Lediglich bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer kam es zu leichten, negativen Planabweichungen. Insgesamt lagen diese Erträge um 15 Tsd. EUR unter dem Planansatz. An Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen wurden 266 Tsd. EUR mehr vereinnahmt als erwartet. Insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen vom Land sowie den Zuweisungen- und Zuwendungen für laufende Zwecke vom Land sind Mehrerträge eingegangen. Bei den Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft/Schlüsselzuweisungen (+71 Tsd. EUR) und der Investitionspauschale (+12 Tsd. EUR) wurde bei den Berechnungen der Schlüsselzahl und der Investitionspauschale für den Planansatz eine niedrigere Einwohnerzahl und eine etwas niedrigere Kopfpauschale zugrunde gelegt. Daneben wurden Zuweisungen- und Zuwendungen für laufende Zwecke (Kindergarten/ Integrationsmanagement) vom Land aufgrund der Abgrenzung Kameralistik zur Doppik 2019 in Höhe 182.610,81 € eingenommen. Bei den Erträgen aus Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen, Beiträge und Auflösung Grabnutzungsgebühren konnte 143 Tsd. Mehrerträge erzielt werden. Auch bei den öffentlich rechtlichen Entgelten wurde mehr eingenommen als erwartet. Hierbei lagen die öffentlich rechtlichen Entgelte um 17 Tsd. EUR über dem Ansatz. Ursächlich hierfür waren insbesondere höhere Erträge gegenüber dem Planansatz bei der Feuerwehr sowie bei den Elternbeiträgen unter 3 Jahre. Jedoch lagen die Gebühren für den Friedhof mit 25 Tsd. Euro unter dem Planansatz. 42 Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten konnten die Erträge um ca. 63 Tsd. EUR gegenüber dem Planansatz gesteigert werden. Hier lagen die Miet- und Pachterträgen um 15 Tsd. EUR und die sonstigen privatrechtlichen Leistungen um 56 Tsd. EUR über den jeweiligen Planansätzen. Insbesondere die Abrechnung der RaWEG sowie die Erhöhung der Miete und Nebenkosten im Bereich Asyl- und Obdachlosigkeit waren der Grund für die Erhöhung. Die Kostenerstattungen und Umlagen lagen mit +5 Tsd. EUR leicht über und die Zinsen und ähnlichen Erträge mit 6 Tsd. EUR leicht über dem jeweiligen Planansatz. Bei den Kostenerstattungen und Umlagen waren insbesondere die Erträge für die Erstattungen von auswärtigen Kindern an Baindter Kindergärten mit 13 Tsd. EUR geringer. Jedoch waren die Erstattung von den Eigenbetrieben um 18 Tsd. EUR höher. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wurden 16 Tsd. EUR weniger erzielt als veranschlagt. Während jedoch bei fast allen sonstigen ordentlichen Erträgen Mehrerträge erzielt werden konnten (z. B. Konzessionsabgaben), wurde die Auflösung der Grabnutzungsgebühren auf Kontengruppe 3161 absummiert. Die Gesamtsumme der ordentlichen Erträge fiel im Vergleich mit dem Planansatz durch diese Veränderungen um 1,8 Mio. EUR wesentlich höher aus als erwartet. Ordentliche Aufwendungen Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 4011-4041) sind im Haushaltsplan gegenseitig deckungsfähig, weshalb auf die einzelnen Abweichungen zwischen Rechnungsergebnis und Haushaltsplan nicht eingegangen wird. Im Haushaltsplan 2019 wurden die Personalaufwendungen mit insgesamt 2.750.800 € veranschlagt. Tatsächlich angefallen sind 2.746.085,38 €. Der Haushaltsansatz wurde aufgrund späterer Belegung der Kindergrippen eingehalten. Es wurde jedoch bei den sonstigen Personalausgaben in Höhe von 34.568,27 € (Stellenanzeigen, Personalnebenausgaben Konto 4441) +13.568,27 € mehr als geplant verfügt. Laut Personalamt müssen keine Rückstellungen im Bereich der Personalaufwendungen vorgenommen werden. Es bestehen zum 01.01.2020 weiterhin keine Altersteilzeitrückstellungen. 43 Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurde mit 1,52 Mio. EUR insgesamt 34 Tsd. EUR weniger ausgegeben werden als veranschlagt. Ausschlaggebend sind hier insbesondere die positiven Planabweichungen beim Winterdienst (-12.160,48 €) und Straßenunterhaltung (-14.415,14 €), Brückenunterhaltung (-29.334,79 €) und Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens (-35.006,85 €). Bei den Bewirtschaftungskosten Fernwärme, Reinigung, Strom und sonstige gebäudebezogene Kosten (Wasser, Abfall, Versicherung) ergaben sich 2019 Mehrkosten in Höhe von 83.051,99 € (RE 440.851,99 €) (Erläuterung siehe unten). Bei der Haltung von Fahrzeugen (Bauhof, Feuerwehr, Bürgerbus) ergaben sich insgesamt Mehrkosten von 8.656,55 € (RE 84.156,55 €). Bei den planmäßigen Abschreibungen wurden im Jahr 2019 mit 960 Tsd. EUR 132 Tsd. Mehraufwendungen verzeichnet. Jedoch konnte auch bei den Erträgen nach Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen mit 333 Tsd. 143 Tsd. Mehrerträge erzielt werden. Die angefallen Zinsen und ähnliche Aufwendungen liegen bei fast 15 Tsd. EUR. Es handelt sich um Verwahrentgelte welche an die örtlichen Banken bezahlt werden müssen. Bei den Transferaufwendungen wurden im Jahr 2019 Mehraufwendungen gegenüber dem Planansatz von 135 Tsd. EUR verzeichnet. Die höhere Gewerbesteuerumlage sowie höhere Zuschüsse an nichtkommunale Kindergärten waren die Ursache. Daneben führten die Kreisumlagesenkung 2019 sowie niedrigere Abschlagszahlungen an Zweckverbände für Einsparungen. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurden 82 Tsd. EUR mehr ausgegeben, als im Haushaltsplan angesetzt waren. Sonstige Personalaufwendungen (Stellenanzeigen etc. +13.568,27) und Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+38.443,18 €) sowie Bauleitplanungskosten (+106.217,14) waren ursächlich. Einsparungen ergaben sich bei Versicherungen, Erstattungszinsen Gewerbesteuer sowie bei der Deckungsreserve. Die Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen fiel im Vergleich mit dem Planansatz durch diese Veränderungen um 324 Tsd. EUR höher aus als erwartet. Ordentliche Erträge Ergebnis 12.752.776,04 € - Planansatz 10.900.000,00 € Differenz 1.852.776,04 € Ordentliche Aufwendungen Ergebnis 10.717.570,98 € - Planansatz 10.393.650,00 € Differenz 323.920,98 € Ordentliches Ergebnis Ordentliche Erträge 12.752.776,04 € Ordentliche Aufwendungen 10.717.570,98 € Ordentl. Erg. laut Haushaltsrechn. 2.035.205,06 € Das ordentliche Ergebnis ist die wichtigste Kennzahl des Ergebnishaushalts und zeigt an, ob der Haushaltsausgleich und damit der Ausgleich von Ressourcenverzehr und Ressourcenaufkommen erreicht werden kann. 44 Der Gemeinde Baindt ist es 2019 gleich seit der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht gelungen, den Ressourcenverbrauch aus dem ordentlichen Ergebnis und darüber hinaus einen Überschuss zu erwirtschaften. Demnach weist das ordentliche Ergebnis einen Überschuss von rund 2,0 Mio. EUR aus, was zudem eine Verbesserung zum Planansatz von 1,50 Mio. EUR bedeutet. Sonderergebnis Die Differenz zwischen außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen wird im außerordentlichen Ergebnis, auch Sonderergebnis genannt, dargestellt. Außerordentliche Erträge konnten insbesondere aus der Abschöpfung von Wertzuwächsen bei Grundstücksverkäufen und sonstigen außerordentlichen Erträgen in Höhe von 2.882.650,95 EUR erzielt werden. Bei den Grundstücksverkäufen trugen insbesondere der Verkauf von Grundstücken im Baugebiet Geigensack sowie einem öffentlichen Grundstück zu dem positiven Ergebnis bei. Der Verkauf des Grundstücks im Fischerareal erfolgte im Sanierungsgebiet zu dem Wertansatz ohne Ausweisung von außerordentlichen Erträgen. Den außerordentlichen Erträgen stehen außerordentliche Aufwendungen von 2,00 EUR gegenüber. Hierunter fällt insbesondere der Abgang von Anlagevermögen. Bei den außerordentlichen Abschreibungen in Höhe von 2,00 EUR handelt es sich um Vermögensgegenstände, die im Laufe des Jahres abgegangen sind und noch nicht vollständig abgeschrieben waren. Das positive Sonderergebnis wird der Rücklage aus Sonderergebnissen zugeführt. Diese beträgt somit zum 31.12.2019 2.882.648,95 €. Saldiert schließt das Sonderergebnis positiv mit 2.882.648,95 € ab. Gesamtergebnis Ordentliches Ergebnis lt. Haushaltsrechnung 2.035.205,06 € Sonderergebnis lt. Haushaltsrechnung 2.882.648,95 € Gesamtergebnis lt. Haushaltsrechnung 4.917.854,01 € Ergebnisverwendung Das diesjährige positive Gesamtergebnis in Höhe von 4.917.854,01 EUR wird gem. § 25 Abs. 3 GemHVO wird in die Rücklage aus Überschüssen zugeführt. 45 Erläuterungen erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen Die einzelnen Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen sind aus der Haushaltsrechnung ersichtlich. Die Abweichungen mit Beträgen über 3.000 € werden nachfolgend erläutert. Sofern es sich um über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bis zu 3.000 € im Einzelfall handelt, ist gemäß § 11 der gemeindlichen Hauptsatzung der Bürgermeister zu deren Zustimmung zuständig. Darüber hinausgehende überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bedürfen der Zustimmung durch den Gemeinderat. Ergebnishaushalt Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 4211 Die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wurden im Haushaltsplan ebenfalls für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Insgesamt waren 280.800 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben wurden dagegen -286.071,93 (Vj. 202.978,09 €). Der Planansatz wurde somit um 5.271,93 € überzogen. Diese Überschreitung beruht im Wesentlichen auf folgenden Veränderungen: Minderaufwendungen bei der Unterhaltung des Rathauses (-17.698,45 € Verschiebung Sanierung), beim Feuerwehrhaus (-22.907,09 €, Verschiebung Sanierung), Mehraufwand Klosterwiesenschule (+57.278,72 €, RE : 102.278,72, aufgrund Sanierung Sportvereinsraum) sowie weitere Mehr- und Minderaufwendungen im Kindergarten, Asylunterbringung, Minderaufwendungen bei der Sportplatzunterhaltung), beim Bauhof, beim Nahwärmenetz und bei den Grundstücken und baulichen Anlagen. Bewirtschaftungskosten 4241 Die Bewirtschaftungskosten waren im Haushaltsplan mit 367.600 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben wurden 440.851,99 €. Die Abrechnung 2018 wurde mit Ausnahme der steuerrechtlichen Betriebe, aufgrund der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht (kommunale Doppik) im Haushalt 2019 verbucht. Bei den Heizungskosten (Kontierung 4241.1000) waren 74.500 € Planansatz vorgesehen. Es wurde 64.466 € (Vj. 68.287,57 €) verfügt. Die geringeren Aufwendungen gegenüber dem Planansatz betrugen somit 10.053,51 €. 46 An Stromkosten für Gemeindegebäude (Kontierung 4241.3000) waren 108.500 € eingeplant. Die Gemeinde Baindt bezieht seit dem 01.01.2013 zu 100 % Ökostrom für Ihre Liegenschaften. Im Ergebnis hat man aufgrund hohen Stromkosten im Bereich Asyl mit 151.684 € (Vj. 106.237,03 €) 43.184,97 € Mehraufwendungen aufgrund erhöhtem Verbrauch und etwas höheren Stromkosten. Die Steigerung der kommunalen Stromkosten ist unter anderem dem Asyl- und Obdachlosenbereich geschuldet sowie der Abrechnung 2018 geschuldet, welche 2019 verbucht wurde. Bei den Reinigungskosten (Kontierung 4241.2000) waren 102.900 € veranschlagt. Das Ergebnis schloss nur aufgrund höheren Aufwendungen sowie der Verbuchung der Abrechnungen Dezember im Jahr 2019 mit 120.865,16 € (Vj. 90.206,08 €) 17.965,16 € höher. 47 Die Nebenkosten (Versicherung, Wasser-/Abwasser sowie Abfall, 4241.4000) lagen u. a. wegen der Asyl- und Obdachlosenunterbringung mit 103.855,37 € (Vj. 66.959,00 €) über dem Ansatz von 71.900 €. Geschäftsaufwendungen .Konten 44311: Bei den Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Post- und Fernmeldegebühren, Amtsblatt, EDV-Aufwand, Dienstreisen und Sachverständigen- und Gerichtskosten) wurde der Planansatz von 157.050 € mit 195.493,18 € (Vj. 150.737,22 €) um 38.443,18 € überschritten. Insbesondere bei der Dienstleistung Personalwesen vom Rechenzentrum, dvv Meldeportal sowie bei den Wahlen ergaben sich Mehrausgaben. Interne Leistungsverrechnungen .3811 / 4811 Nach § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung ist als Grundlage für die Verwaltungs- steuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Die interne Leistungsverrechnung dient dazu, den Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Teilhaushalten abzubilden. Aufwendungen oder Erträge, die in einem Teilhaushalt 1 im Zusammenhang mit der Erstellung einer Leistung, die als Vorleistung für den Teilhaushalt 2 erbracht wird, anfallen, sind auf Grundlage von Verrechnungspreisen in Höhe der Selbstkosten weiterzugeben und führen so zu nicht zahlungswirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen. Dadurch wird die Verantwortung für die Vorleistungen hinsichtlich Budgetierung und Kontrolle vom Teilhaushalt der Erstellung auf den Teilhaushalt der Verwendung übertragen. Die Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung sind für jeden Teilhaushalt getrennt anzugeben. Für die Buchung werden die Kontenarten 3811 und 4811 vorgesehen. 48 Die internen Leistungsverrechnungen waren im Ansatz im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.734.100 € vorgesehen. Es wurden insgesamt 1.612.020,31 € verrechnet. Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Aufwendung vom Produktbereich 11 mit Ausnahme des Produkts 1133 auf die einzelnen auf die Produkte des Teilhaushaltes 2 des Gemeindehaushaltes. Im Haushaltsplan wurden die Gesamtkosten des Bauhofes bei Produkt 1125. veranschlagt und entsprechend den zeitmäßigen Anteilen auf die einzelnen Abschnitte verrechnet. Der Verrechnungsstundensatz des Bauhofs beträgt 2019 66,77 € (Vj. 58,76 €) (48,61 € Personalkostenanteil (Vj. 44,65 €), 18,69 € (Maschinenkostenanteil Vj. 14,11 €). Beim Rechnungsabschluss wurden dann die tatsächlich angefallenen höheren Kosten des Bauhofes entsprechend den Stundennachweisen aus dem Bauhofprogramm auf die einzelnen Produkte aufgeteilt. Des Weiteren werden zukünftig die Leistungen der Querschnittsämter auch auf die entsprechenden Kostenstellen verteilt. Verwaltungskostenbeiträge Konto 3485 Geplant waren Verwaltungskostenbeiträge bzw. Erstattungen von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, BHKW inkl. Nahwärmenetz für Verwaltungsleistungen, Bauhof, Asyl) in Höhe von 134.000 €. Abgerechnet wurden 151.820,80 €. Erläuterungen erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen. Die jeweiligen bewirtschaftenden Stellen sind für die Überziehungen verantwortlich. Teilhaushalt 1: 1110.42792 Verabschiedung und Amtseinsetzung BM (-) 6.706,82 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.293,18 €. Im Haushaltsplan waren 10.000 € vorgesehen. Der Aufwand bezifferte sich jedoch nur auf 3.293,18 €. 1114.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 8.571,02 € Amtsblatt und Bürobedarf Ansatz: 21.500,00 €; tatsächlich verfügt: 30.071,02 €. 1120.42220 EDV Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (-) 3.932,04 € (PC, Drucker, Zubehör) Ansatz: 4.000,00 €; tatsächlich verfügt: 67,96 €. 1121.31410 Personalkostenerstattung Zuweisungen vom Land (+) 6.052,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 6.052,00 €. 1121.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 9.291,91 € Kosten dvv Lohn-Programm Ansatz: 22.000,00 €; tatsächlich verfügt: 31.291,91 €. Der Personalservice beim Rechenzentrum war um 9.300 € teurer, als noch in der GR-Sitzung am 11.09.2018 prognostiziert. 1121.44410 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (+) 25.079,69 € Unfallkasse Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 40.079,69 €. 49 1124.44410 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (-) 41.464,46 € Versicherungen der Gemeinde bei der WGV sowie Umlage an die Unfallkasse 2019 Ansatz: 44.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.535,54 €. 1122.42611 Aus- und Weiterbildung (-) 9.648,70 € Fortbildung Kämmerei – Neues kommunales Haushaltsrechts, Eröffnungsbilanz, § 2 b UStG, Grundsteuerreform Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 5.351,30 €. 1122.43730 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt (+) 4.870,45 € Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: 7.870,45 €. Es wurde eine freiwillige Rückstellung in Höhe von 5.000 € für die Prüfung des Rechnungsabschlusses vorgenommen. 1122.44316 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten (-) 12.392,75 € Auslagen Gerichtsvollzieher, Ausgaben hinsichtlich Einführung der kommunalen Doppik Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 107,25 €. Es wurde auf externe Kosten im Bereich der Doppik verzichtet. 1122.44820 Erstattungszinsen Gewerbesteuer (-) 10.000 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 1125 – Kostenrechnende Einrichtung Bauhof Im Produkt 1125 war ein Kostendeckungsgrad von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung und Eigenbetrieb Abwasser) von 34.000 € (4,8 %) geplant. Der Kostendeckungsgrad betrug aufgrund von Zeitaufschrieben 46.651,85 € (6,69%). Wesentlicher Faktor bei den internen Leistungsverrechnungen ist die Umlegung der Aufwendungen des Bauhofes anhand von Zeitaufschrieben auf die einzelnen Produkte des Gemeindehaushaltes. Die internen Leistungsverrechnungen Bauhofes sind mit dem Bauhofprogramm nach Kostenstellen genau darstellbar. Ziel des Bauhofprogramms ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand mit der Dokumentation und Erfassung sollte sich dennoch weiter in Grenzen halten. Die wesentlichen Abweichungen im Produkt Bauhof erläutern sich wie folgt: 1125.34612 Allgemeine Kostenersätze (+) 4.414,31 € Kostenersätze Steiger Ansatz: 7.250,00 €; tatsächlich verfügt: 11.664,31 €. Mehrerträge resultierten aus Mehrkosten durch den Austausch der Hydraulikschläuche. 1125.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 17.698,45 € Sanierung / Umrüstung bestehendes Gebäude inkl. Heizung und Staubabsaugung Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 7.301,55 €. Die Sanierung des bestehenden Gebäudes hat sich größtenteils verschoben bzw. wird in Eigenleistung vorgenommen. 50 Veränderungen im Produkt 1133 Grundstücksmanagement: 1133.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 5.508,00 € Aufwendung an Vermietungsobjekten Dorfplatz 1 Einheit 1, 12 und 18 sowie Zahlungen an die Hausverwaltungskosten Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 9.492,00 €. 1133.42414 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 6.708,28 € Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Ansatz: 2.000,00 €; tatsächlich verfügt: 8.648,48 €. 1133.43180 Zuweisungen an übrige Bereiche (-) 500,00 € Familienförderprogramm der Gemeinde Baindt. Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 15.500,00 €. Es wurde für das Familienförderprogramm Geigensack und Marsweiler Ost II eine Rückstellung in Höhe von 25.000 € vorgenommen. Teilhaushalt 2: 1210.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 5.096,27 € Kommunal- und Europawahlen Ansatz: 7.800,00 €; tatsächlich verfügt: 12.896,27 €. Die Kosten für die Kommunal- und Europawahlen bezifferten sich aufgrund doppelter Stimmzettel und weiteren Verfahrenskosten auf 5.096,27 €. 1222.33112 Ausweis- und Passgebühren (+) 9.537,60 € Ansatz: 22.500,00 €; tatsächlich verfügt: 32.037,60 €. 1222.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 8.509,65 € Kosten Programm Einwohnerwesen Meso, dvv Meldeportal und Bundesdruckerei Ansatz: 26.500,00 €; tatsächlich verfügt: 35.009,65 €. 1223.33111 Allgemeine Verwaltungsgebühren (+) 4.325,25 € Personenstandswesen, Standesamt Ansatz: 500,00 €; tatsächlich verfügt: 4.825,25 €. Feuerwehr – Produkt 1260 Im Produkt Feuerwehr war ein Zuschussbedarf von 178.650,00 € eingeplant. Das Rechnungsergebnis geht aufgrund von höheren Erträgen und geringeren internen Leistungsverrechnungen von einem Zuschussbedarf in Höhe von 130.319,27 € aus. Dies entspricht einem geringeren Zuschussbedarf in Höhe von 48.330,73 €. 1260.3321001 Kostenersatz Feuerwehr (+) 18.378,53 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 18.378,53 €. Die Kostenersätze aus der Abrechnung von öffentlichen kostenersatzpflichtigen Einsätzen (technische Hilfeleistungen, Verkehrsunfälle etc.) waren etwas höher als geplant. 1260.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (-) 5.323,46 € Ansatz: 7.500,00 €; tatsächlich verfügt: 2.176,54 €. Die Kostenersätze aus der Abrechnung von privaten kostenersatzpflichtigen Einsätzen waren etwas geringer als geplant. 1260.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 22.907,09 € Sanierung Feuerwehrhaus / Bauhofgebäude Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.092,91 €. Die Sanierung des Feuerwehrhauses hat sich verschoben. 51 1260.42210 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (+) 5.040,09 € Geräte und Ausstattungsgegenstände Feuerwehr Ansatz: 11.500,00 €; tatsächlich verfügt: 16.540,09 €. 1260.42612 Dienst- und Schutzkleidung Feuerwehr (+) 4.682,30 € Ansatz: 11.800,00 €; tatsächlich verfügt: 16.482,30 €. 1260.42919 Jugendfeuerwehr Aufwendungen (-) 5.074,63 € Ansatz: 5.500,00 €; tatsächlich verfügt: 425,37 €. Teilhaushalt 2: Produkt 211001: Klosternwiesenschule, Grundschule Baindt: Die Produkte der Schule wurden wie bereits in den Vorjahren in mehrere Kernbereiche geteilt. Zum einen der Schulbereich Klosterwiesenschule (Produkt 211001), Projekt Schulreifes Kind (Produkt 211002), Schulsozialarbeit (Produkt 215004) und zusätzlich in einen Betreuungsbereich mit verlässlicher Grundschule und Ganztagesbetreuung (Produkt 215003). Der Zuschussbedarf lag aufgrund höheren internen Leistungsverrechnung im Schulbereich bei -685.221,21 € (Plan -606.950,00 €, beim Betreuungsangebot inkl. interne Leistungsverrechnungen (215003) bei 108.888,51 € (Planansatz 107.000 €). 211001.31410 Zuweisungen vom Land (-) 4.100,13 € Schulbegleitung flexible Nachmittagsbetreuung Ansatz: 16.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.899,87 €. 211001.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 57.278,72 € Allgemeine Unterhaltungsausgaben Klosterwiesenschule Ansatz: 45.000,00 €; tatsächlich verfügt: 102.278,72 €. 211001.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (+) 6.862,13 € 8 Trocknungswagen Kunst, 8 KeyboardsQ Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.862,13 €. 211001.42414 Aufwand für Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer (+) 5.736,03 € Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 18.236,03 €. 211001.443141 Post- und Fernmeldegebühren (-) 4.206,65 € Ansatz: 4.500,00 €; tatsächlich verfügt: 293,35 €. 211001.44317 Sonstige Geschäftsaufwendungen (+) 3.840,37 € Ausgaben für KISS, Weihnachtsfeier Lehrer und Betreuungspersonal Ansatz: 2.200,00 €; tatsächlich verfügt: 6.040,37 €. 211001.4441 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (-) 28.977,33 € Umlage Unfallkasse und WGV Versicherung Ansatz: 32.300,00 €; tatsächlich verfügt: 3.322,67 €. Projekt Schulreifes Kind Produkt 211002 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (-) 149,77 € Ansatz: 3.000 €; tatsächliche Erträge: 2.850,23 € Lehr- und Unterrichtsmittel (-) 149,77 € Ansatz: 3.000 €, tatsächliche Aufwendungen: 2.850,23 € Die Aufwendungen aus dem Projekt Schulreifes Kind werden zu 100% über Zuschüsse abgedeckt. 52 Schulsozialarbeit (Produkt 215004) Bei der Schulsozialarbeit war ein Zuschussbedarf in Höhe von 20.500,00 € eingeplant. Tatsächlich betrug der Zuschuss 23.039,89 €. Schülerbeförderung/ Bürgerbus (Produkt 214001) Bei der Schülerbeförderung/Bürgerbus war ein Zuschussbedarf von 31.600,00 € eingeplant. Tatsächlich betrug der Zuschussbedarf aufgrund geringeren internen Leistungs- verrechnungen 22.149,59 €. Das ordentliche Ergebnis bezifferte sich auf 11.414,73 €. Betreuungsangebot – Ganztagesbetreuung – Kernzeitbetreuung Produkt 215003 Die Betreuungsangebote an der Klosterwiesenschule werden sehr gut angenommen. Der Zuschussbedarf inkl. interner Leistungsverrechnungen liegt auf dem Niveau wie geplant (RE 108.888,51 €, Plan 107.000,00 €). Die Nebenkosten (Heizung, Strom, Versicherung) bei der Ganztagesbetreuung befinden sich aufgrund schwieriger Trennung weiterhin beim Schulbereich. 215003.31410 Zuschuss verlässliche Grundschule (+) 7.606,37 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 19.606,37 €. 215003.33212 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung (+) 7.620,91 € Ansatz: 38.000,00 €; tatsächlich verfügt: 45.620,91 €. 215003.44210 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit (+) 4.652,50 € teilweise Kostenersatz über Jugendstiftung Ansatz: 14.500,00 €; tatsächlich verfügt: 19.152,50 €. 215003.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 4.203,53 € Ausgaben Essen Ganztagsbetreuung Ansatz: 38.500,00 €; tatsächlich verfügt: 42.703,53 €. Produkt 2810 Sonstige Kulturpflege: 2810.43180 Zuschüsse an Vereine (-) 3.930,00 € Ansatz: 4.400,00 €; tatsächlich verfügt: 470,00 €. Produktbereich Asyl- und Obdachlosenbetreuung inkl. interne Leistungsverrechnungen: Unterprodukt Bezeichnung Plan 2019 Ist 2019 Boschstraße 1/5, Obdachlosenunterkunft -44.650,00 -8.573,39 Boschstraße 1/7, Anschlussunterbringung -12.250,00 17.818,78 Friesenhäuslerstr. 12, Anschlussunterbringung -37.950,00 -32.283,68 Klosterhof 4, Anschlussunterbringung -5.550,00 4.092,47 Küferstraße 8, Anschlussunterbringung -13.300,00 -846,72 Rosenstraße 8, Anschlussunterbringung 1.300,00 13.784,04 Buchenstraße 12, Anschlussunterbringung -1.900,00 4.050,85 Asylbewerberhelferkreis 0,00 0,00 Summe: -114.300,00 -1.957,65 53 Der Produktbereich Anschlussunterbringung von Asylbewerbern schließt 2019 mit inkl. der Integrationspauschale und internen Leistungsverrechnungen, Erhöhungen der Miet- und Nebenkosten und nach Abzug von Abschreibung und Verzinsung der Objekten mit einem Defizit von -1.957,65 € leicht negativ ab. Betrachtet man die Produkte 3140051-3140076 Asyl- und Flüchtlings- sowie Obdachlosenunterbringung ohne interne Leistungs- verrechnungen und weisen sie einen Überschuss aus. Abschreibungen und Verzinsung der Objekte in der Küferstraße, Boschstraße und Klosterhof wurden durchgebucht. Für alle Anschlussuntergebrachten gab es letztmalig mit Stichtag 15.09. eine Integrationspauschale in Höhe von +77.256,66 €. Ohne diese wären der Produktbereich und die Unterbringungskosten stärker negativ. Die kalkulierten Sätze der Satzung für Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte wurden aufgrund der hohen Nebenkosten angehoben. Die Belegung der Unterkünfte obliegt dem Hauptamt. Die Friesenhäusler Str. 12 und der Klosterhof sind derzeit unterbelegt. Die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Sinne des §10 Gemeindeordnung, die Entgeltregelung richtet sich somit ausschließlich nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Gebühren müssen vom Hauptamt auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation festgesetzt werden. Das Äquivalenzprinzip erfordert in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Nutzung bemessen wird, so dass bei in etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa entsprechende Gebühren erhoben werden. Das Äquivalenzprinzip gebietet daher, dass die Abgabe in ihrer Höhe in einem bestimmten Verhältnis zur Leistung des Einrichtungsträgers stehen muss. Bei der Berechnung der Benutzungsgebühr ist aber die Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete notwendig. Bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren sind vom Hauptamt folgende Kosten bei einer Belegung von 100 % zu berücksichtigen - Kosten der Gebäudeunterhaltung - Grundsteuer - Versicherungen (Gebäudebrand) - Unterkunftsbezogene Verwaltungskosten - Kalkulatorische Kosten für Abschreibung und Verzinsung - Auflösung von Ertragszuschüssen analog der Abschreibungen - Personalkosten inkl. Gemeinkosten U.a. ergab es sich im Bereich Asyl- und Obdachlosenunterkunft folgende Abweichungen: 3140051.34110 Mieten und Pachten (+) 3.549,07 € Ansatz: 14.350,00 €; tatsächlich verfügt: 17.899,07 €. 3140072.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 6.458,13 € Friesenhäusler Straße 12, Ansatz: 8.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.541,87 €. 54 3140072.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (+)12.180,30 € Friesenhäusler Straße 12 Ansatz: 2.000,00 €; tatsächlich verfügt: 14.180,30 €. 3140073.3461001Mietnebenkosten / Betriebskosten (-) 5.186,22 € Betriebskostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen und Asylbewerberunterkünfte Ansatz: 23.750,00 €; tatsächlich verfügt: 18.563,78 €. 3140076.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 4.549,64 € Buchenstraße 12 Ansatz: 4.800,00 €; tatsächlich verfügt: 250,36 €. 3180.31410 Zuweisungen vom Land (+) 8.502,84 € Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 8.502,84 €. 31801.31410 Zuweisungen vom Land (+) 81.524,75 € Ansatz: 74.650,00 €; tatsächlich verfügt: 156.174,75 €. Im Integrationsmananagement gingen noch Restzahlungen (Zuschüsse aus Vorjahren sowie Zahlungen aus dem Integrationspakt) außerplanmäßig ein. Produktbereich 36 Kindergärten: Der Zuschussbedarf im Produktbereich 36 „Kommunale und Nichtkommunale Kindergärten“ ist gegenüber Vorjahren weiterhin auf hohem Niveau In der Planung war ein Nettoressourcenbedarf in Höhe von -1.226.150,00 € Euro angesetzt. Das Ergebnis beziffert sich aufgrund minimal geringeren internen Leistungsverrechnungen und höheren Zuschüssen auf -1.113.297,47 €. Unterprodukt Bezeichnung Plan 2019 Erg. 2019 Nettoressourcen- bedarf Tageseinr. f. Kinder, Kiga Sonne, Mond und Sterne -619.900,00 -500.056,93 Tageseinr. f. Kinder, Kiga Regenbogen -139.850,00 -146.678,90 Tageseinr. f. Kinder, Kiga St. Martin -304.950,00 -317.065,77 Tageseinr. f. Kinder, Waldorfkindergarten -128.950,00 -127.574,77 Tageseinr. f. Kinder, Tagesmütter / interkommunaler Kostenausgleich -32.500,00 -21.921,10 Summe: -1.226.150,00 -1.113.297,47 Produkte 3650010110 und 3650010120 Kommunale Kindergärten Haushaltstechnisch sind die beiden Kindergärten 2019 und 2020 noch zu trennen. Im Bereich der Kindergarten ist weiterhin nicht zu verkennen dass der frühkindliche Bildungsbereich in den letzten Jahren im Abmangel sehr stark angestiegen ist. Produkt 3650010110 – Kommunaler Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Beim kommunalen Kindergarten Sonne, Mond und Sterne war im Produkt mit der Endung 10 war ein Zuschussbedarf (inkl. interne Leistungsverrechnungen) in Höhe von 619.900 € geplant. Aufgrund der etwas höheren Erträgen und geringeren internen Leistungsverrechnungen betrug der Zuschussbedarf 2019 500.056,93 €. Der Kostendeckungsgrad des Kindergarten Sonne, Mond und Sterne betrug ohne interne Leistungsverrechnungen (Verwaltungsaufwand, Kalk. Zins) 51,99 % (Vj. 51,49%). Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge beträgt 13,79 % (Vj. 13,15%). 55 365001011.31410 Zuweisungen vom Land (+) 36.536,42 € Kindergartenförderung, Kleinkindförderung und Sprachförderung Ansatz: 275.000,00 €; tatsächlich verfügt: 311.536,42 €. 365001011.33211 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern über 3 Jahre (+) 1.457,50 € Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Ansatz: 62.000,00 €; tatsächlich verfügt: 60.542,50 €. 365001011.33220 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahre (+) 6.732,00 € Schulbegleitung flexible Nachmittagsbetreuung Ansatz: 45.000,00 €; tatsächlich verfügt: 51.732,00 €. 365001011.34820 Erstattungen von Gemeinden und Landkreisen (-) 9.249,50 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 750,50 €. Geplant waren 10.000 € interkommunaler Kostenausgleich. Eingenommen wurden 750,50 €. Es war nur 1 auswärtiges Kind im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne. 365001011.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 7.991,30 € Sanierungsarbeiten Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 42.008,70 €. 365001011.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (-) 6.061,42 € Ersatzbeschaffung geringwertiges Vermögen, Ausstattung Kiga Ü3 Ansatz: 11.500,00 €; tatsächlich verfügt: 5.438,58 €. 365001011.44110 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen (+) 8.694,64 € Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.694,64 €. Produkt 3650001012 – Kommunaler Kindergarten Regenbogen Beim kommunalen Kindergarten Regenbogen war im Produkt 3650001012 ein Zuschussbedarf (inkl. internen Leistungsverrechnungen) in Höhe von 139.850 € geplant. Aufgrund höheren Personalaufwendungen betrug der Zuschussbedarf 2019 146.678,90 € (Vj. 107.823,21 €). Der Kostendeckungsgrad des Kindergarten Regenbogen betrug ohne interne Leistungsverrechnung 27,59 % (Vj. 36,09 %). Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge beträgt 9,87 % (Vj. 14,04 %). 365001012.31410 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 5.358,96 € Landeszuweisung Kindergartenförderung Ansatz: 23.500,00 €; tatsächlich verfügt: 28.858,96 €. 365001012 Personalaufwendungen (+) 18.345,49 € Plan 146.400 €, Erg. -144.745,49 € 365001012.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (-) 5.589,64 € Kindergarten Regenbogen Ansatz: 8.500,00 €; tatsächlich verfügt: 2.910,36 €. Produkt 3650010130 / 3650010140– Nicht-Kommunale Kindergärten Die Planansätze wurden nach Angaben des Kindergartenbeauftragten in den Haushalt 2019 eingestellt. Es ergaben sich folgende Abweichungen: 56 Produkt 365001013 Kindergarten St. Martin: Kostendeckungsgrad Kindergarten St. Martin 2019 ohne interne Leistungsverrechnungen gesamt: 44,67 % (Vj. 39,91 %) Erstattung interk. Kostenausgleich: 0,00 € (falsche Verbuchung im Ergebnishaushalt – Ergebnis betrifft Waldorfkindergarten) Zuweisungen und Zuschüsse: 254.622,74 € Aufwendungen St. Martin: 569.981,42 €. Ordentliches Ergebnis ohne interne Leistungsverrechnung: -315.358,68 € (Vj. 324.173,20 €) 365001013.31410 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (+) 30.622,74 € Nichtkommunale Kindergärten – Kindergarten St. Martin Ansatz: 224.000,00 €; tatsächlich verfügt: 254.622,74 €. 365001013.34820 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (-) 2.500,00 € Ansatz: 2.500,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 365001013.43180 Zuschüsse an nichtkommunale Kindergärten (+) 42.634,18 € Kindergarten St. Martin Ansatz: 520.000,00 €; tatsächlich verfügt: 562.634,18 €. Produkt 365001014 Waldorfkindergarten: Kostendeckungsgrad Waldorfkindergarten 2019 ohne interne Leistungsverrechnungen gesamt: 53,14% (Vj. 61,59 %) Erstattung interk. Kostenausgleich: 68.993,01 €. Zuweisungen und Zuschüsse: 75.395,55 € Aufwendungen Waldorf: 271.696,24 €. Ordentliches Ergebnis ohne interne Leistungsverrechnungen.: 127.307,68 € (Vj. 101.597,77 €) 365001014.31410 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (+) 10.395,55 € Nichtkommunale Kindergärten – Kindergarten Waldorf Ansatz: 65.000,00 €; tatsächlich verfügt: 75.395,55 €. 365001014.34820 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (+) 1.493,01 € Interkommunalen Kostenausgleich – auswärtige Kinder, Kindergarten Waldorf Ansatz: 67.500,00 €; tatsächlich verfügt: 68.993,01 €. 365001014.43180 Zuschüsse an nichtkommunale Kindergärten (+) 18.237,00 € Waldorfkindergarten Ansatz: 250.000,00 €; tatsächlich verfügt: 268.237,00 Die Gemeinde trägt einen Abmangel an den nichtkommunalen Kindergärten St. Martin, Waldorfkindergarten sowie im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs. Nach der Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird die Förderung von Einrichtungen freier Träger neu geregelt. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsaufwendungen. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Darüber hinaus erhält die Gemeinde für die auswärtigen Kinder auch Leistungen nach dem kommunalen Finanzausgleich. 365001015.43182 Interkommunaler Kostenausgleich (-) 18.078,90 € Tagesmütter / auswärtige Kindergärten Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.921,10 €. 57 Kindergartenbeiträge Mit der Festsetzung der Kindergartenbeiträge 2019/2020 ff wurde vom Gemeinderat eine weitere schrittweise Anpassung an die umliegenden Gemeinden vorgenommen. Steigende Kosten hatten auch ansteigende Kindergartengebühren zur Folge. Die Gemeinde hat hierbei die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Berechnung der Beitragssätze für Kinderkrippen wurden 2020/2021 mit den empfohlenen Beiträgen vorgenommen. Bei der erstmaligen Aufnahme des Kindes nach dem 15. des laufenden Monats wird der Beitrag zur Hälfte erhoben. Weitere Abweichungen im Teilhaushalt 2: 424101.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 10.840,40 € Sportstätten / Sporthalle - Sanierungsarbeiten Ansatz: 4.500,00 €; tatsächlich verfügt: 15.340,40 €. 424101.42414 Aufwand für Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer (+) 4.066,73 € Ansatz: 5.200,00 €; tatsächlich verfügt: 8.476,11 €. 424102.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 7.001,74 € Sportplatz Tiefenlockerung / Unterhaltung / Düngung Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.998,26 €. 58 5110.42210 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (-) 17.480,05 € Geräte und Ausstattungsgegenstände Ansatz: 17.500,00 €; tatsächlich verfügt: 19,95 €. 5110.42715 Aufwendungen Ortsbildverschönerung (+) 7.098,34 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 12.098,34 €. 5110.43130 Zuweisungen an Zweckverbände (-) 19.501,67 € Umlage an Gemeindeverband Mittleren Schussental, Anteil an Verkehrsentwicklungsplan Erhöhung Gutachterausschussstelle, Klimaschutzbeauftragte Ansatz: 70.000,00 €; tatsächlich verfügt: 50.498,33 €. 5110.44318 - 11 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (-) 5.354,26 € Sonstige Planungskosten Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.645,74 €. 5110.44318 - 13 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (-) 5.000,00 € Kosten im Rahmen der Regionalplanänderung Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.44318 - 15 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (-) 5.000,00 € Ökologischer Ausgleich – Fortschreibung Ökopunkte und Führung Ökopunktekonto Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.44318 - 21 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (+) 65.096,04 € Marsweiler Ost II - Schlussrechnung Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 70.096,04 €. 5110.44318 - 24 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (+) 120.981,28 € Fischerareal Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 120.981,28 €. 5110.44318 - 25 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (-) 5.321,27 € GE Mehlis II. Erweiterung Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 19.678,73 €. 5110.44318 - 26 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (-) 3.802,42 € Bühl – Bifang III. Erweiterung Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.197,58 €. 5110.44318 - 27 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (-) 10.000,00 € Voken Erweiterung Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.44318 - 28 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (-) 47.055,46 € Sulpach Bplan Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.944,54 €. 5110.44580 Zuschüsse an Private im Landessanierungsprogramm LSP (+) 6.125,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 6.125,00 €. Es wurde die Restzahlung für eine private Maßnahme geleistet. 5320.35110 Konzessionsabgaben Strom/Gas (+) 11.236,07 € Ansatz: 9.000,00 €; tatsächlich verfügt: 20.236,07 €. Es wurde 2019 auch die Abrechnung 2018 vergütet. 59 Produkt 5340 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Nutzung der vorhandenen Gaskessel zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen. Technische Daten: Technische Daten BHKW Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Der Versorgungsbetrieb ist gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz ein Betrieb gewerblicher Art. Die Vorsteuerabzugsberechtigung wird in der Umsatzsteuererklärung gem. BMF-Schreiben vom 02.01.2012 nur anteilig gem. privater Quote gewährt. Bei der Wahl der Rechtsform wurde beim BHKW mit Nahwärmenetz ein Regiebetrieb im Gemeindehaushalt gewählt. Im Produktbereich 5340 – Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW war 2019 ein Verlust in Höhe von -9.500 € eingeplant. Der Betrieb schließt mit einem Verlust n. Steuern in Höhe von – 1.679,03 € ab (Siehe Anlage GuV und Bilanz 2019). Vergleich Vorjahre 2014 (RE - 4.989,04 €), 2015 (RE -5.954,98 €) und 2016 (+3.128,64 €) 2017 (RE +14.092,27 €) und 2018 (+15.701,45 €). Das abgelaufene Kalenderjahr 2019 ist aus Sicht der Gemeinde Baindt als Betreiber nach Anlaufschwierigkeiten gut verlaufen. Das Jahr 2019 lief nicht wie die Vorjahre reibungslos. Im Februar hatte der zuständige Ortsbaumeister und die Fa. Kirchner mit Wasserverlusten im Betrieb Fernwärmeversorgung zu kämpfen. Nach ausgiebiger Suche (Druckprüfung) konnte festgestellt werden, dass das BHKW I einen defekten Abgaswärmetauscher hatte. Der Abgastauscher wurde am BHKW I erneuert. 5340.34211 Stromeinspeisung / Stromvergütung (-) 23.095,29 € Fernwärmeversorgung Ansatz: 55.000,00 €; tatsächlich verfügt: 31.904,71 €. 5340.34214 Steuerentlastung § 53 a EnergieStG (+) 7.959,16 € Fernwärmeversorgung Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 7.959,16 €. 5340.34614 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (-) 6.933,19 € Kostenersätze privat Ansatz: 60.000,00 €; tatsächlich verfügt: 53.066,81 €. 5340.42110 Unterhaltung der Grundstücken und baulichen Anlagen (+) 7.099,22 € Wartung / Bereitschaft BHKW Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 27.099,22 €. 5340.42120 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (-) 32.439,94 € Umbau der großen Heizungspumpe sowie Anteil Schulkomplex Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 7.560,06 €. 60 Gewinn u. Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Fernwärmeversorgung Zeitraum 01.2019-12.2019 1. Umsatzerlöse 179.868,15 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.34211 Stromvergütung, Stromeinspeisung 31.904,71 40.804,31 5340.34614 Kostenersätze privat 53.066,81 50.107,58 5340.34214 Steuerentlastung § 53a EnergieSt. G 7.959,16 0,00 5340.34615 Kostenersätze öffentliche Hand 46.757,67 42.688,72 5340.34213 Kostenersätze Eigenstrom 40.179,80 36.402,45 Summe 179.868,15 170.003,06 5. Materialaufwand a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 87.098,78 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.42415 Gasbezugskosten 87.098,78 69.438,92 5340.42413 Stromkosten 0,00 0,00 Summe 87.098,78 69.438,92 7. Abschreibungen - auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, sowie auf aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes 33.217,00 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.47110 AfA Sachanlagen 33.217,00 33.217,00 Summe 33.217,00 33.217,00 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 56.742,97 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.44311 Geschäftsaufwand 772,74 811,40 5340.48110 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde (Verrechnung Bauhof und Verwaltungskostenanteil) 21.310,95 33.657,37 5340.42110 Unterhaltung der baulichen Anlagen 27.099,22 8.824,26 5340.42120 Unerh. des sonst. unbewegl. Verm. 7.560,06 0,00 5340.42414 Sonst. Bewirtschaftungsk. Schornst. 0,00 115,06 5340.42611 Aus- und Weiterbildung 0,00 0,00 5340.44410 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 0,00 404,76 Summe 56.742,97 43.812,85 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.733,04 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.48120 Zinsen für Fremdkredite 0,00 0,00 5340.48120 Zinsen für Kredite von der Gemeinde 4.733,04 4.504,35 5340.48120 Zinsen für Kassenkredite 0,00 0,00 Summe 4.733,04 4.504,35 ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT -1.923,64 JAHRESGEWINN v. STEUERN -1.923,64 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2019 -244,61 15. ERGEBNIS n. STEUERN -1.679,03 61 Weitere Abweichungen im Teilhaushalt 2: 5360.43130 Zuweisungen an Zweckverbände (-) 23.922,30 € Umlage an den Zweckverband Breitbandversorgung inkl. FTTB-Planung Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.077,70 €. 5370.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 46.326,31 € Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 96.326,31 €. 5370.44317 Sonstige Geschäftsaufwendungen (+) 4.568,78 € Entsorgungskosten Ansatz: 750,00 €; tatsächlich verfügt: 5.318,78 €. 541002.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 5.243,40 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.243,40 €. 541001.42111 Winterdienst (-) 12.160,48 € Der Winterdienst war darunter mit 27.000 € veranschlagt. Der milde Winter im November und Dezember schlug sich im Rechnungsergebnis mit 14.839,52 € nieder und weist Minderaufwendungen in Höhe von 12.160,48 € aus. 541001.42112 Straßenunterhaltung allgemein (-) 14.415,14 € Die Straßenunterhaltung wurde mit 105.000 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2019 zeigt Minderaufwendungen in Höhe von 59.338,64 €. Die Schlussrechnung verursacht evtl. überplanmäßige Aufwendungen 2019. 541001.42113 Straßenkehrung (-) 4.056,91 € Bei den Straßenkehrungen waren 15.000 € eingeplant. Das Rechnungsergebnis beziffert 10.943,09 €, wegen Kosten der Straßenkehrung und deren Entsorgungskosten ergaben sich Minderaufwendungen Planung in Höhe von 4.056,91 €. 541001.42116 Brückenunterhaltung allgemein (-) 29.334,79 € Sanierung von Brücken - Kleinarbeiten Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 665,21 €. 541001.4212 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (-) 5.231,34 € Ausbau Verbesserung Verkehrszeichen Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 768,66 €. 5470.43180 Zuweisungen an übrige Bereiche (+) 3.773,29 € Zuschüsse an öff. wirtschaftliche Unternehmen, Beteiligung an ÖPNV Ansatz: 500,00 €; tatsächlich verfügt: 4.273,29 €. 5510.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 4.911,90 € Öffentliches Grün, Landschaftsbau, Spielplätze Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 4.911,90 €. 5510.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 14.007,74 € Inklusiv TÜV-Gebühr Spielplätze Ansatz: 1.500,00 €; tatsächlich verfügt: 15.507,74 €. 62 Produkt 5530 – Kostenrechnende Einrichtung Friedhof- und Bestattungswesen Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof wurde im November 2016 mit einer Kalkulation auf einen Kostendeckungsgrad von 60% festgesetzt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt inkl. interner Leistungsverrechnung im Rechnungsjahr 2019 bei 43,11%. Ergebnis 2002: Defizit in Höhe von 85.802,58 €, Kostendeckungsgrad 19,7% Ergebnis 2003: Defizit in Höhe von 62.840,57 €, Kostendeckungsgrad 43,8% Ergebnis 2004: Defizit in Höhe von 62.435,60 €, Kostendeckungsgrad 37,1% Ergebnis 2005: Defizit in Höhe von 63.005,56 €, Kostendeckungsgrad 28,1% Ergebnis 2006: Defizit in Höhe von 44.272,39 €, Kostendeckungsgrad 56,1% Ergebnis 2007: Defizit in Höhe von 53.333,72 €, Kostendeckungsgrad 45,8% Ergebnis 2008: Defizit in Höhe von 43.443,14 €, Kostendeckungsgrad 60,4% Ergebnis 2009: Defizit in Höhe von 43.560,84 €, Kostendeckungsgrad 61,9% Ergebnis 2010: Defizit in Höhe von 66.927,68 €, Kostendeckungsgrad 36,6% Ergebnis 2011: Defizit in Höhe von 59.868,79 €, Kostendeckungsgrad 46,4% Ergebnis 2012: Defizit in Höhe von 31.839,60 €, Kostendeckungsgrad 71,3% Ergebnis 2013: Defizit in Höhe von 38.763,92 €, Kostendeckungsgrad 63,1% Ergebnis 2014: Defizit in Höhe von 65.772,50 €, Kostendeckungsgrad 38,1% Ergebnis 2015: Defizit in Höhe von 22.771,51 €, Kostendeckungsgrad 76,5% Ergebnis 2016: Defizit in Höhe von 35.702,15 €, Kostendeckungsgrad 67,7% Ergebnis 2017: Überschuss in Höhe von 2.061,80 €, Kostendeckungsgrad 101,9% Ergebnis 2018: Defizit in Höhe von 89.836,12 €, Kostendeckungsgrad 43,83% Ergebnis 2019: Defizit in Höhe von -129.288,28; Kostendeckungsgrad 43,11% 5530.33215 Friedhof Benutzungsgebühren (-) 24.829,30 € An Gebührenerträgen waren 48.000 € vorgesehen. Es konnten 23.170,70 € eingenommen werden. Es stehen deshalb geringer Erträge in Höhe von 24.829,30 € zu Buche. Dies resultiert u. a. aufgrund der Auflösung der Bestattungsgebühren nach Laufzeit der Grabnutzung. 5530.35710 Erträge aus der Auflösung Sonderposten (-) 32.100,00 € Grabnutzungsgebühren 5530.3161 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (+) 32.569,00 € 5530.4291 Sonstige sächliche Zweckaufgaben (+) 7.802,75 € Graböffnung / Grabschließung Ansatz: 200,00 €; tatsächlich verfügt: 8.002,75 €. 5530.44317 Sonstige Geschäftsaufwendungen (-) 4.000,00 € Ansatz: 4.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Bestattungen. Die Anzahl der Urnenbestattungen (Urnenwand, Urnengräber) nimmt weiterhin zu. Nach derzeitigen Hochrechnungen besteht eine Planungssicherheit durch Optimierung des bestehenden Friedhofs für die nächsten Jahrzehnte. 2020 wurde der erste Bauabschnitt der Friedhofsanierung fertiggestellt. Produkt 5310 – Kostenrechnende Einrichtung PV-Anlage Rathaus Die Gemeinde Baindt ist in Sachen Klimaschutz aktiv und hat hierzu die gemeinsame Erklärung zum CO²-freien Schussental unterzeichnet und nimmt erfolgreich am european energy award teil. Ein weiterer logischer, wirtschaftlich und ökologisch sinnvoller Baustein in den Bemühungen um eine Reduzierung des CO²-Ausstoßes war die lokale Erzeugung und direkte Nutzung von Strom mittels einer Photovoltaikanlage, welche zum September 2013 in Betrieb ging. Die PV-Anlage mit Anschaffungskosten in Höhe von 40.257,40 € wird auf 20 Jahre abgeschrieben und mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 1,9% verzinst. Ohne Abrechnung der Eigenstromnutzung ergibt sich im Zeitraum von Januar bis Dezember ein Verlust von -43,61 €. 63 Produkt 5730 – Kostenrechnende Einrichtung Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Im Produkt 5730 Schenk-Konrad-Halle war ein Defizit von 168.850 € geplant. Das Rechnungsergebnis schließt inkl. interner Leistungsverrechnungen mit einem Defizit in Höhe von -134.850,32€ (Vj. 107.820,64 €) ab. Auf der Erträge- und Aufwandsseite gab es vor allem folgende Änderungen: 5730.34111 Miete Schenk-Konrad-Halle (+) 3.800,00 € Nichtkommunale Kindergärten – Kindergarten Waldorf Ansatz: 8.500,00 €; tatsächlich verfügt: 12.300 €. 5730.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 10.762,43 € Kostenersätze Schenk-Konrad-Halle Ansatz: 14.700,00 €; tatsächlich verfügt: 25.462,43 €. 5730.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen SKH (-) 6.321,63 € Verdunklungsrollos, Sanierung Küchenschubladen und –schränke, Erneuerung Kühlaggregate, Raucherkäfig am Halleneingang Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 8.678,37 €. 5730.42414 Aufwand für Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer (+) 11.798,78 € Ansatz: 4.000,00 €; tatsächlich verfügt: 15.447,82 €. Auf den Teilhaushalt 3 – allgemeine Finanzwirtschaft - ist im Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug in der Gemeinderatssitzung vom eingegangen worden. Der Rechnungsabschluss spiegelt auch im Großen 02.07.2019 und Ganzen die in dieser Sitzung dargestellten Änderungen im Vergleich zum Haushaltsplanansatz wieder. Steuern stellen die wichtigste Ertragsart einer Gemeinde dar. Hierbei stehen die Gewerbesteuer und der kommunale Anteil an der Einkommensteuer im Vordergrund. 6110.3011 Grundsteuer A (+) 3.653,34 € Die Grundsteuer A wurde mit 33.200 € veranschlagt. Das Ergebnis lag mit 36.853,34 € etwas höher. Der Vorauszahlungsbetrag für 2019 liegt bei 36.853,34 € etwas höher gegenüber einem Haushaltsansatz von 33.200 €. 6110.3012 Grundsteuer B (+) 4.185,04 € Die Grundsteuer B war um 4.185,04 € höher als veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2019 lag bei 484.185,04 €. Der Planansatz 2019 war mit 480.000 € veranschlagt. Aktuelle Vorauszahlungen liegen jedoch bei 486.200 €. Der Planansatz 2020 liegt deshalb bei 484.185,04 €. 6110.3013 Gewerbesteuer (+)1.343.073,56 € Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens verläuft seit jeher regional, örtlich und branchenbezogen sehr unterschiedlich. Steuermehr- und Steuermindererträgen treffen Gewerbesteuergemeinden unterschiedlich. Gewerbesteuernachzahlungen aus Vorjahren und angepasste Vorauszahlungen waren unter anderem für das sehr positive Ergebnis ausschlaggebend. Die tatsächlichen Gewerbesteuererträgen in Höhe von 3.093.073,56 € (Ansatz 1.750.000 €) setzen sich wie folgt zusammen: Vorauszahlungen 1.900.317 €, Abrechnungen/ Veranlagungen aus Vorjahren 1.192.756,56 €. Aufgrund der Wirtschaftslage bzw. Nachzahlungen aus Vorjahren hoffen wir, dass wir trotz der Corona der Haushaltsansatz 2020 in Höhe von 1.800.000 € erreicht werden kann. 64 6110.3021 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (-) 14.814,80 € Die Gemeinden bekommen einen Anteil von 15% der Lohn- und Einkommensteuer. Im Haushaltserlass bzw. auch in der Haushaltsplanung wurde noch mit einem Gemeindeanteil in Höhe von 7 Mrd. € gerechnet. Tatsächlich wurden 6,808 Mrd. € auf die Gemeinden 2019 kassenmäßig verteilt (Schlüsselzahl 2019 0,0004758, Rechnungsergebnis 3.285.185,20 €, Ansatz 3.300.000 €). Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist neben der Gewerbesteuer die ergiebigste und wichtigste Ertragsquelle der Gemeinde Baindt. 6110.3022 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+) 31.773,71 € Die Gemeinden bekommen 2,2% an der Umsatzsteuer. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer war um 31.773,71 € höher. Das Jahresergebnis beziffert sich auf 255.773,71 €. Gerechnet wurde laut Haushaltserlass noch mit 224.000 €. 65 6110.31110 Schlüsselzuweisungen des Landes (+) 70.948,60 € Planmäßig waren hier 2.027.000 € veranschlagt, tatsächlich eingegangen sind 2.097.948,60 €. Die Haushaltsansätze wurden gem. Haushaltserlass (Stand 2019) aufgestellt. Bei den Schlüsselzuweisungen ging man von einem Kopfbetrag von 1.440 € und einer Ausschüttungsquote von 70 % aus. Der Kopfbetrag lag bei 1.445,60 € pro Einwohner mit Hauptwohnsitz und einer Ausschüttungsquote von 70,00 %. Die Gemeinde konnte aufgrund höherem Kopfbetrag und Einwohnerzahl bei den Schlüsselzuweisungen 2.097.948,60 € (Plan 2.027.000 €) einnehmen. 6110.31111 Kommunale Investitionspauschale (+) 11.938,00 € Bei der kommunalen Investitionspauschalen konnte man aufgrund einer Nachzahlung für 2019 sowie etwas höherer Einwohnerzahl (Plan 91,00 €/EW, Erg. 90,30 €/EW) 551.938 € (Plan 540.000 €) einnehmen. 6110.3051 Zuweisung aus dem Familienlastenausgleich (-) 1.099,00 € Der Familienlastenausgleich lag mit 240.901,00 € fast exakt so wie im Haushaltserlass 2019 prognostiziert. 6110.4341 Gewerbesteuerumlage (+) 237.069,46 € Auf Grund der verbesserten Gewerbesteuererträgen im Vergleich zum Haushaltsplanansatz bei der Gewerbesteuer, muss auch eine entsprechend höhere Gewerbesteuerumlage bezahlt werden. Die tatsächliche Gewerbesteuerumlage beträgt 589.669,46 €. 6110.4371 Finanzausgleichsumlage (-) 18.753,20 € Bei der Finanzausgleichumlage musste die Gemeinde 22,10 % der Steuerkraftsumme bezahlen. Die Gemeinde hat 1.405.246,80 € gegenüber 1.424.000 € geplanten Aufwendungen im Finanzausgleich abgeführt. 6110.4372 Kreisumlage (-) 95.097,00 € Bei der Kreisumlage musste die Gemeinde 1.780.403 € abführen. Der Hebesatz betrug nach der Senkung auf 28 % der Steuerkraftsumme. Geplant waren 1.875.500 € (geplanter Hebesatz 29,5%). 66 6120.3616 Zinserträgen von öffentlichen Sonderrechnungen (+) 5.044,58 € Hier sind die Zinsen der Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie die Zinsen der Kassenkredite an die Eigenbetriebe eingestellt. Im Rahmen der Einheitskasse ist das den Eigenbetrieben zur Verfügung gestellte Geld zu verzinsen. Auf Grund der Gewährung von weiteren Trägerdarlehen und Zinsanpassung wurde mit 64.244,58 € geringfügig mehr gegenüber dem Planansatz von 59.200 € eingenommen. 6120.3617 Zinseinnahmen aus Festgeldern (+) 1.172,74 € Die Gemeindekasse war auch 2019 ausreichend liquide und konnte noch minimal Zinsen aus einer Festgeldanlage in Höhe von 1.172,74 € erzielen. Geplant waren Zinserträgen von 0 €. Das Zinsniveau ist 2019 weiterhin gefallen. 6120.4498 Deckungsreserve (-) 17.500,00 € Eine Deckungsreserve für unvorhergesehene Aufwendungen war im Haushaltplan 2019 in Höhe von 17.500 € vorgesehen. 6120.4510 Zinsen für Kassenkredite (-) 1.000,00 € Die Gemeindekasse war ausreichend liquide und das Konto war keinen Tag überzogen. Die Gemeinde hatte bei den Kassenkreditzinsen geringere Aufwendungen in Höhe 1.000 €. 6120.4593 Aufwand des Geldverkehrs – Verwahrentgelte (+) 14.751,56 € Die Gemeinde Baindt musste 2019 Verwahrentgelte in Höhe von -0,4%/-0,5% für die Einlage über der Einlagensumme begleichen. 67 Wesentliche Abweichungen der Investitionen im Finanzhaushalt: Die Abweichungen der Investitionen sind aus den Veränderungen der Bilanz sowie in der nachfolgenden Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen erkennbar. Der Bereich Grundstücksmanagement Produkt 1133 schließt mit -341.413,40 € geringer als geplant ab. Es wurden 4.350.506,80 € (Planabweichung -2.549.493,20 €) Grundstückserlöse erzielt, aber es waren auch 6.900.000,00 € in der Planung (Geigensack und Marsweiler Ost II) vorgesehen. Der Erwerb von Grundstücken war mit 1,7 Mio. € eingeplant. Tatsächlich verfügt wurden 1.358.586,60 € (Planabweichung - -341.413,40 €). Der Saldo aus der Investitionstätigkeit beträgt im Grundstückswesen: -2.208.079,80 €. Im Produkt 127001 wurde für das DRK das Objekt in der Baindter Straße 48/1 gemeinsam mit der Gemeinde Baienfurt erworben. Es wurde außerplanmäßig 101.000 € verfügt. Im Produkt 2910 wurde für die Kirchengemeinde die Orgel mit 30.000 € außerplanmäßig bezuschusst. Im Produkt 31400720 wurde 2019 außerplanmäßig das Objekt in der Friesenhäusler Str. 12 für 46.410 € erworben. Im Produkt 365001 wurde beim Neubau Kindergarten Zugänge von 1.094.877,92 € verbucht. Der Endstand als Anlage im Bau beträgt 1.465.769,87 €. Die Baumaßnahme ist im Gemeindehaushalt mit 2,8 Mio. € im Doppelhaushalt 2019/2020 inkl. Ausstattung und Außenanlage verankert. Das Ergebnis beziffert sich voraussichtlich auf 3,3 Mio. €. Im Produkt 424101 Sporthalle wurde der Haushaltsansatz 2019 um 161.913,78 € überschritten. Die Grundsanierung Sporthalle wurde mit 1.124.666,85 € fertiggestellt. Der Gesamtrahmen lag bei 1,0 Mio. €. Das Produkt 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung wurde im Bereich der Städtebauförderung (Dorfplatz, Fischerstraße, Grunderwerb Ziegeleistraße) investiv noch nicht angegangen. Es wurden im Jahresabschluss Ermächtigungen in Höhe von 600.000 € gebildet. Projekt Sanierungsgebiet Ortskern II (2014-2022) 2014 ist dies mit der Aufnahme in die Städtebauförderung/ Landessanierungsprogramm gelungen. Die Sanierung verfolgt u. a. folgende Ziele: • Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Bereich • Des Untersuchungsgebiets (Fischerareal) – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde. • Städtebaulich angepasste Nachverdichtung • Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Friesenhäusler- / Marsweilerstraße. • Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Aufwertung der • Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde. • Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung. • Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude. • Weitere Gestaltung der Trasse der ehemaligen B 30, Schaffung eines Grün- und Aufenthaltsbereichs in zentraler, innerörtlicher Lage • Weiteres Vorgehen (Sanierung, Abbruch) Objekt Klosterhof 4 Ein wesentlicher Punkt bei der Sanierungsdurchführung wird die Neuordnung des „Fischerareals“ sein. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2019/2020 werden die Erträgen gegengerechnet. 68 Produkt 5340 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Die Bilanz des Betriebes Nahwärmeversorgung würde sich fiktiv wie folgt darstellen: Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Nahwärmeversorgung A K T I V A 01.2019-12.2019 Betrag EUR Gesamtbetrag EUR A. A N L A G E V E R M Ö G E N II. SACHANLAGEN 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließl.der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr Grundstücke ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 3. andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung (abzüglich Zuschüsse) 353.854,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.0630 BHKW -AnlagenNr. 215 23.842,00 0,00 4.207,00 19.635,00 5340.0630 BHKW II -AnlagenNr. 217 58.324,00 0,00 7.776,00 50.548,00 5340.0630 Abgasanlage inkl. Kamin -Anlagen Nr. 218 4.353,00 0,00 278,00 4.075,00 5340.0630 bauliche Anpassung Heizzentrale -Anl. Nr.219 6.893,00 0,00 333,00 6.560,00 5340.0630 interne Verrohrung Heizhaus- Anl. Nr.220 13.128,00 0,00 635,00 12.493,00 5340.0630 technis. Ausrüstung Heizhaus Anl. Nr.221 24.877,00 0,00 1.588,00 23.289,00 5340.0630 Umwälzpumpen Fernwärmenetz Anl. Nr.222 4.320,00 0,00 762,00 3.558,00 5340.0630 Pufferspeicher Anl. Nr. 223 10.502,00 0,00 508,00 9.994,00 5340.0630 Elektrotechnik, Anlagensteuerung- Anl.Nr. 224 24.877,00 0,00 1.588,00 23.289,00 5340.0360 Fernwärme. ohne private HA -Anl.Nr. 225 99.774,00 0,00 4.827,00 94.947,00 5340.0360 Erd- und Asphaltierungsarbeiten für Wärmel.Anl.Nr. 226 64.608,00 0,00 3.126,00 61.482,00 5340.0390 Einbindung Spitzenlastkessel Schule Anl.Nr. 227 5.251,00 0,00 254,00 4.997,00 5340.0390 Planung - Anl.Nr. 228 39.761,00 0,00 7.017,00 32.744,00 5340.0630 Nebenkosten (Vermessung etc.) -Anl. Nr. 229 6.561,00 0,00 318,00 6.243,00 Summe 387.071,00 0,00 33.217,00 353.854,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.0960 Anlagen im Bau - Anl.Nr. 1848 0,00 45.253,63 0,00 45.253,63 Summe 0,00 45.253,63 0,00 45.253,63 Summe SACHANLAGEN 399.107,63 Gesamt ANLAGEVERMÖGEN 399.107,63 399.107,63 B. U M L A U F V E R M Ö G E N II. FORDERUNGEN / SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen 36.639,44 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.1711 Kassenmehreinn. 28.086,12 0,00 28.086,12 0,00 5340.1611 ff Privatrechtliche Forderungen 12.629,62 36.334,44 12.629,62 36.334,44 Summe 40.715,74 36.334,44 40.715,74 36.334,44 5340.1521 Sonstige Vermögensgegenstände KSt/Soli Ford. 0,00 305,00 0,00 305,00 69 Summe FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 36.639,44 Gesamt UMLAUFVERMÖGEN 36.639,44 36.639,44 GESAMT A K T I V A 435.747,07 P A S S I V A 01.2019-12.2019 Betrag EUR Gesamtbetrag EUR A. E I G E N K A P I T A L A. E I G E N K A P I T A L 150.000,00 0,00 0,00 150.000,00 IV: GEWINN / VERLUSTVORTRAG 20.299,31 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.2001997 Jahresverlust 2019 0,00 -1.679,03 0,00 -1.679,03 5340.2001997 Bilanzgewinn a. Vj. 21.978,34 0,00 0,00 21.978,34 Summe 21.978,34 -1.679,03 0,00 20.299,31 Bilanzgewinn a. Vj. 20.299,31 Gesamt EIGENKAPITAL 170.299,31 170.299,31 C. R Ü C K S T E L L U N G E N 3. Sonstige Rückstellungen 312,10 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.2891 Rückstellung für Leistungen des VJ 0,00 312,10 0,00 312,10 5340.2891 and. Rückstellungen, Wirtschaftsprüfer/Steuern 2.670,00 0,00 2.670,00 0,00 Summe 16.641,00 312,10 2.670,00 312,10 Gesamt RÜCKSTELLUNGEN 312,10 312,10 D. V E R B I N D L I C H K E I T E N 7. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 265.135,66 5340. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 237.071,00 0,00 33.217,00 203.854,00 5340.23123 Verbindlichk. aus LL 16.067,40 30.229,53 16.067,40 30.229,53 5340.2792 Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 5.328,82 0,00 5.328,82 5340.2793 Kassenmehrausgaben 0,00 25.723,31 0,00 25.723,31 Summe 253.138,40 61.281,66 49.284,40 265.135,66 Gesamt VERBINDLICHKEITEN 265.135,66 265.135,66 Gesamt P A S S I V A 435.747,07 Im Produkt 5330 Wasserversorgung und 5380 Abwasserbeseitigung wurden außerplanmäßige Trägerdarlehen gewährt: EB Wasserversorgung – Gewährung Trägerdarlehen: 300.000,00 € Zweckverband Wasserversorgung: Gewährung Darlehen: 460.000,00 € EB Abwasserbeseitigung – Gewährung Trägerdarlehen: 700.000,00 € 70 Das Produkt Gemeindestraßen (inkl. Plätze) schließt mit einem Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von -859.863,88 € ab. Insgesamt wurden 2.217.492,12 € Euro investiert, aber auch Beiträge und Veräußerung von Grunderwerb in Höhe von 1.357.628,24 € eingenommen. Eingeplante Maßnahmen, wie z. B. der Dorfplatz wurden zurückgestellt und zahlreiche Projekte sind noch nicht schlussgerechnet. 5530.03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen (-) 85.219,18 € Ansatz: 338.000 €, Verfügt: 126.780,82 €, Ermächtigung auf 2020: 126.000 € 6120.23102 Tilgung Kredite KFW-Darlehen (+) 391.295,29 € Ansatz: 68.100,00 €; tatsächlich getilgt: 459.395,29,00 € Das zinslose Kfw-Darlehen wurde 2019 mit 459.395,29 € sondergetilgt. Der Schuldenstand des KfW-Darlehen zum 31.12.2019 beträgt 0,00 €. 20. Erläuterung der Gesamtfinanzrechnung Die Gesamtfinanzrechnung beinhaltet die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes (Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Tätigkeit) sowie die Ein - und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten. Im Rechnungsergebnis ergab sich saldiert ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Tätigkeit von rd. +2,7 Mio. EUR. Im investiven Bereich konnten bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2,8 Mio. EUR weniger als geplant erwirtschaftet werden. Bei den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen wurden 20 Tsd. EUR mehr eingenommen als veranschlagt. Insgesamt wurden 7,7 Mio. EUR als Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachvermögen eingeplant. Aus den Verkaufserlösen ergaben sich jedoch Einzahlungen von 4,65 Mio. EUR und somit 3,05 Mio. EUR weniger als geplant. Die Einzahlungen resultierten vor allem aus dem Verkauf von Grundstücken und Fahrzeugen. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit reduzierten sich im Vergleich zum Ansatz um 2,32 Mio. EUR. Ursächlich hierfür waren die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden von 1,1 Mio. € sowie für Baumaßnahmen, die 4,3 Mio. EUR unter dem veranschlagten Wert lagen. Für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen wurde insgesamt 115 Tsd. EUR weniger ausgezahlt, als veranschlagt wurde. Zudem wurden aus dem Jahr 2019 Ermächtigungsreste in Höhe von 110 Tsd. EUR übertragen. Die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen fielen um 1,8 Mio. EUR höher aus als im Haushaltsplan veranschlagt. Es handelt sich dabei um die Geldanlage bei einer örtlichen Bank. Die Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen lagen bei 1.49 Mio. EUR und somit 1,49 Mio. EUR über den Planansatz. Aufgrund der Gewährung von Trägerdarlehen und Zuschüsse an Kirche war die Position um den Betrag überzogen. Der Saldo aus Investitionstätigkeit betrug letztendlich -3.5 Mio. EUR und fiel mit einer Abweichung zum Planansatz von -0,53 Mio. EUR etwas geringer aus. Hieraus ergab sich schließlich ein Finanzierungsmittelbedarf von -0,75 Mio. EUR. Dieser fiel mit einer Abweichung von 1,07 Mio. EUR besser als geplant aus. 71 Aufnahme/Tilgung von Krediten Es wurde 2019, wie im Haushaltsplan veranschlagt, keine Darlehen aufgenommen. Die Gemeinde Baindt hat 2019 das Darlehen der KfW mit Sondertilgung abgegolten. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2019 insgesamt keine Verbindlichkeiten aus Krediten vorzuweisen, so dass keinerlei weitere Tilgungszahlungen anfallen. Alle dargestellten Veränderungen führten zu einer Veränderung des Finanzierungsmittelbestandes von -1.2 Mio. EUR. Im Haushaltsplan waren hier -1.88 Mio. EUR veranschlagt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass hiervon 4,4 Mio. EUR als Ermächtigungsreste in das Folgejahr übertragen wurden. Unter Berücksichtigung der haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen sowie des Kassenanfangsbestandes von 8.803.183,04 EUR saldierte sich der Endbestand an Zahlungsmitteln im Kernhaushalt am Ende des Haushaltsjahres auf 7.636.098,79 EUR. Die Gemeinde unterhält mit den Eigenbetrieben eine sogenannte Einheitskasse. Dies bedeutet, dass der Zahlungsverkehr der Eigenbetriebe ebenfalls über die Girokonten der Gemeinde abgewickelt wird. Der Gesamtbestand an Liquiden Mitteln auf der Aktivseite wurde um die Liquiden Mittel, die wirtschaftlich den Eigenbetrieben zuzurechnen sind, reduziert. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Wasserversorgung betragen zum 31.12.2019: 259.662,91 €. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung betragen zum 31.12.2019: 448.619,72 €. 72 21. Erläuterung der Bilanz Die Vermögensrechnung (Bilanz) ist nach den gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen in Kontoform aufzustellen und hat sämtliche immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachvermögen und das Finanzvermögen sowie die Kapitalpositionen, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten vollständig auszuweisen. Sie ist als Gegenüberstellung von gemeindlichem Vermögen (Aktivseite) und den Finanzierungsmitteln (Passivseite) eine auf den jährlichen Abschlussstichtag bezogene Zeitpunktrechnung. Die Gliederung der Vermögensrechnung erfolgte sowohl auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite nach Fristigkeiten. Außerdem wurden dabei die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen (§ 77 Abs. 3 GemO) beachtet. Allgemeines zur Bilanz Die Gemeinde Baindt hat nach § 95 der Gemeindeordnung (GemO) zum Schluss eines Haushaltsjahres eine Bilanz aufzustellen, die Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Die Bilanz hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist und muss klar und übersichtlich sein. Sie hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Die Bilanz ist um einen Anhang zu erweitern. Außerdem sind ihr als Anlagen eine Vermögensüber-sicht, eine Schuldenübersicht sowie eine Übersicht über die in das folgende Haushaltsjahr zu über-tragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. Der Gemeinderat hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 am 03.03.2020 festgestellt. Die Eröffnungsbilanz wurde der Rechtaussichtsbehörde und Gemeindeprüfungsanstalt zur Prüfung am 09.03.2020 angezeigt. Als Basis für die Aufstellung der Bilanz dienen die Regelungen der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), der Verwaltungsvorschrift Produktrahmen/Kontenplan sowie die darauf aufbauenden Bilanzierungs- und Bewertungsempfehlungen des Leitfadens der landesweiten Arbeitsgruppe Bilanzierung in der Fassung vom Juni 2019. Ausübung von Bilanzierungswahlrechten und Bilanzierungsvereinfachungen Die Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Gemäß § 40 Abs. 4 Satz 2 GemHVO werden empfangene Investitionszuweisungen als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer aufgelöst (Bruttomethode). Freiwillige Rückstellungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO werden gebildet, soweit dies für die sachgerechte und periodengerechte Abbildung der Geschäftsvorfälle dienlich ist. Auf die detaillierten Ausführungen wird auf den Rückstellungsspiegel verwiesen. 73 Für die Bilanz wurde auf den 31.12.2019 eine Inventur nach Maßgabe der Inventurrichtlinie für Baindt vom 02.03.2020 durchgeführt. Soweit diese Inventurrichtlinie eine körperliche Inventur vor-sieht, wurde eine entsprechende körperliche Inventur durch den jeweiligen Inventurbeauftragten durchgeführt. Im Übrigen erfolgte eine Buchinventur. Im Rahmen der Inventurrichtlinie wurde von Bürgermeisterin Frau Rürup eine Befreiung nach § 38 Absatz 4 GemHVO ausgesprochen. Hiernach sind bewegliche Vermögensgegenstände des Sachvermögens bis zu einem Wert von 800 Euro ohne Umsatzsteuer nicht in einem Inventar zu verzeichnen. Allgemeine Bewertungsregelungen Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 53 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 GemHVO) Auf die oben getroffenen Ausführungen wird verwiesen. Die Vermögensgegenstände, Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden zum Abschlussstichtag einzeln und wirklichkeitsgetreu bewertet. Die Vermögensrechnung gibt damit im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde wieder. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Grundsatz der Wesentlichkeit wurden beachtet. Die Immateriellen Vermögensgegenstände, sowie die Gegenstände des Sachvermögens wurden gemäß § 91 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 44 Abs. 1 und 2 GemHVO mit den Anschaffungs-oder Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen nach § 46 GemHVO angesetzt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und das Sondervermögen werden in Höhe des Nennwertes des anteiligen Eigenkapitals angesetzt. Die Ausleihungen, Wertpapiere, Forderungen und die Liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden grundsätzlich nach Maßgabe des § 40 Abs. 4 GemHVO und des § 48 GemHVO gebildet. Das Basiskapital und die Rücklagen werden nominal fortgeschrieben. Veränderungen des Basiskapitals ergeben sich ausschließlich aufgrund von zulässigen bzw. notwendigen Änderungen der Eröffnungsbilanzierung. Auf die Ausführungen bei der Bilanzposition „Basiskapital“ wird verwiesen. Sonderposten für Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden gemäß § 40 Abs. 4 GemHVO brutto auf der Passivseite der Bilanz angesetzt. Neben den Sonderposten für Investitionszuweisungen wer-den auch Sonderposten für erhaltene Beiträge und Sonstige Sonderposten für unentgeltlichen Erwerb gebildet. Rückstellungen wurden in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist (§ 91 Abs. 4 GemO). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Transferverbindlichkeiten sowie die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen und die Sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen (Nennbeträgen) angesetzt (§ 91 Abs. 4 GemO). Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden nach Maßgabe des § 48 GemHVO gebildet. 74 Die Angaben unterhalb der Bilanz (Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre) erfolgen gemäß § 42 GemHVO. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Abschreibungsmethode (§ 46 Abs. 1 GemHVO). Folgende typische Abschreibungsdauern kommen zur Anwendung: Ingenieurbauwerke (je nach Bautyp) Aufwuchs von Grünanlagen und Spielplätzen Grabfelder Friedhöfe Geleistete Investitionszuschüsse (je nach bezuschusstem Gut) Gebäude (je nach Baustandard) Straßen und Feldwege (je nach Ausbaustandard) Betriebsvorrichtungen (je nach Typ) Straßenbeleuchtung Sportanlagen Außenanlagen und Einfriedungen Verkehrslenkungsanlagen Fahrzeuge Spielgeräte, Möbel, Instrumente, sonstige Ausstattung Software, Hardware Nachrichtl. Abschreibungen bei den Eigenbetrieben EB Wasserversorgung Leitungsnetz EB Abwasserbeseitigung Kanäle Abschreibung beim Betrieb Nahwärme Leistungsnetz BHKW 50-80 Jahre 50 Jahre 30-50 Jahre 10-50 Jahre 20-50 Jahre 20-40 Jahre 5-50 Jahre 20 Jahre 20-25 Jahre 15-25 Jahre 15 Jahre 5-15 Jahre 5-15 Jahre 3-8 Jahre 40 Jahre 50 Jahre 40 Jahre 10 Jahre Bei Grund und Boden, Aufwuchs des Waldes, Kunstgegenständen und Bodendenkmälern erfolgt keine Abschreibung. Die Beteiligungen an Zweckverbänden werden anteilig entsprechend den Auflösungen in den Haushalten der Zweckverbände abgeschrieben. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 52 Absatz 3 und 4 GemHVO. Die einzelnen Bilanzpositionen werden im Detail näher erläutert. Das Sachvermögen Das Sachvermögen hat 2019 von rund 27,2 Mio. € auf 30,7 Mio. € zugenommen. Die größten Zugänge an Vermögen liegen im Bereich des Infrastrukturvermögens und des Grundvermögens, was schwerpunktmäßig mit dem Ankauf von Flächen für künftige Gewerbegebiete zusammenhängt und mit der Übernahme des Infrastrukturvermögens (Straßen) aus der Abrechnung von Baugebiete in Gemeindevermögen. Das Finanzvermögen Das Finanzvermögen hat von rund 12,6 Mio. € im Jahr 2018 auf rund 14,7 € im Jahr 2019 zugenommen. Die Abgrenzungsposten Die Bilanzposition umfasst die aktiven Abgrenzungsposten und die Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. 75 B I L A N Z zum Stichtag 31.12.2019 A. AKTIVSEITE 46.238.735,55 € 1. Vermögen 46.050.628,71 € 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Konto 00 29.686,00 € Unter den immateriellen Vermögensgegenständen sind die bei der Gemeinde im Einsatz befindlichen Softwareprodukte bilanziert, sowie in untergeordneter Größenordnung Lizenzen. • Lizenzen 020 29.685,00 € • DV-Software 025 1,00 € Bei dem zum Jahresende ausgewiesenen Wert handelt es sich um Lizenzen für Software sowie ähnliche Rechte, über welche die Gemeindeverwaltung verfügt. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 5.741,00 € 28.335,33 € 0,00 € 4.390,33 € 29.686,00 € Zugänge 2019 bei Homepage Gemeinde Baindt 9.982,70 € Gemeinde App und RSP 14.616,03 € Logoentwicklung Gemeinde 2.320,50 € Sophos Firewall Rathaus 3 Jahre 1.416,10 € 1.2 Sachvermögen 30.696.270,36 € 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Konto 01 5.442.477,72 € Unbebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden wie Grünflächen einschließlich des Aufwuchses, Ackerland, Waldflächen mit deren Aufwuchs, aber auch Bauplätze für Wohnen und Gewerbe. • Grünflächen 011 2.033.144,76 € • Ackerland 013 0,00 € • Grund und Boden bei Wald, Forsten 0131 3.934,32 € • Aufwuchs bei Wald und Forsten 0132 11.652,00 € • Sonstige unbebaute Grundstücke 019 3.393.746,64 € (Baugrundstücke und nicht landwirtschaftlich genutztes Brachland) Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 6.059.785,29 € 996.945,50 € 1.614.253,07 € 0,00 € 5.442.477,72 € Die Zugänge 2019 waren im gewerblichen Bereich und Abgänge waren durch Verkäufen von Bauplätzen im Bereich vom Baugebiet Geigensack Erweiterung sowie im Fischerareal zu verzeichnen. 76 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Konto 02 9.822.328,13 € Bebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Die Bilanzierung erfolgt getrennt für den Grund und Boden einerseits und für die Gebäude, Betriebsvorrichtungen und Außenanlagen andererseits. Der bilanzielle Wertansatz entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten (berücksichtigt Zu- und Abgänge wie Ankauf, wertsteigernde Investitionen). Endstände 31.12.2019: • Soziale Einrichtungen – Grund und Boden 0221 494.772,04 € • Soziale Einrichtungen – Gebäude usw. 0222 1.107.996,00 € • Schulen – Grund und Boden 0231 451.872,54 € • Schulen – Gebäude usw. 0232 2.257.243,00 € • Kultur, Sport, Garten – Grund und Boden 0241 256.415,25 € • Kultur, Sport, Garten – Gebäude usw. 0242 3.364.540,00 € • Sonstige Gebäude – Grund und Boden 0291 232.207,30 € • Sonstige Gebäude – Gebäude usw. 0292 1.654.282,00 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 8.951.223,13 € 1.273.085,71 € 271,26 € 401.709,45 € 9.822.328,13 € Zugänge 2019 bei Kauf Asyl-/ Obdachlosenwohncontainer 46.410,00 € DRK-Heim Vereinsheim Containeranlage Baindter Str. 48/1 101.000,00 € Spielplatz Rehstraße 1.008,86 € Grundsanierung Sporthalle 1.124.666,85 € 1.2.3 Infrastrukturvermögen Konto 03 12.679.461,95 € Das Infrastrukturvermögen umfasst sämtliche Verkehrs-, Ver- und Entsorgungseinrichtungen. Neben dem Grund und Boden sind insbesondere Brücken und Tunnel, das Straßennetz mit Wegen und Plätzen, die Verkehrslenkungsanlagen sowie Stützbauwerke wertmäßig ausgewiesen. • Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 031 2.161.631,21 € • Brücken, Tunnel und ing. Anlagen 032 437.108,00 € • Anlagen zur Abwasserableitung 0341 363.343,00 € • Straßen, Wege, Plätze, Verkehr 035 8.096.007,00 € • Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 036 831.346,00 € • Wasserbauliche Anlagen 037 34.051,00 € • Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 038 502.335,74 € • Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 039 253.640,00 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 10.161.988,74 € 2.962.235,29 € 50.931,79 € 391.661,02 € 12.679.461,95 € 77 Zugänge 2019 bei: Geigensack Flst. 142 Weg 1.323,40 € Marsweiler Ost II Flst. 115/1 9.940,00 € Kaufvertrag Grünenbergstraße 7.840,00 € Grundstückskauf Teilf. Flst. 358, Geh- und Radweg 509,74 € Hochwasser Ingenieurbauwerke 364.863,40 € Vollsanierung Erlenstraße 139.058,02 € Bau Kreisverkehr Thomas-Dachser-Str. 941.170,37 € Straßenbau Baugebiet Geigensack Igelstraße 403.192,56 € Straßenbau Marsweiler Ost, Baugebiet Lavendelstr. 414.019,99 € Straße GE Mehlis 2. Erweiterung 347.058,79 € Straßenbeleuchtung GE Mehlis 2. Erweiterung 12.687,67 € Geh- und Radverkehrsanlagen Süd im Wege Kreisverkehr 9.900,00 € Radverkehrsanlage Nord im Wege Kreisverkehr 9.000,00 € Straßenbeleuchtung Kabelbau 1. Abschlagszahlung 25.000,00 € Hangsicherung Wolfegger Ach – Gewässer 2. Ordnung 34.481,90 € Zugang Anlage im Bau, Planung Friedhofserweiterung 128.950,09 € Tiefbau Straßenbau Breitband GE Mehlis 2. Erweiterung 65.574,16 € Leitplanke neu Hirschstraße Schadensregulierung 4.943,12 € Straßenbeleuchtung Igelstr. BG Geigensack Erweiterung 38.305,08 € Straßenbeleuchtung Lavendelstr. BG Marsweiler Ost II 2.312,57 € Straßenbeleuchtung GE Mehlis 2. Erweiterung Am Umspannwerk 2.104,43 € Schlussrechnungen fehlen zum Teil noch. Nachaktivierung im Rechnungsjahr 2020. 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken Konto 0,00 € 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Konto 05 8.651,52 € Unter den Kunstgegenständen werden Gemälde und Grafiken sowie Sammlungsstücke des Städtischen Museums geführt. • Kunstgegenstände 051 8.650,52 € • Bau- und Bodendenkmäler 055 1,00 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 8.651,52 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8.651,52 € 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Konto 06 802.556,00 € Der Bilanzansatz entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten, insbesondere bei der Produktgruppe Feuerwehr und im Bereich des Bauhofs. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 694.147,00 € 229.161,43 € 69.582,48 € 120.749,43 € 802.556,00 € 78 Zugänge 2019 bei Anschaffung Kramer Schaufellader 36.390,20 € Nissan e-NV 200 Elektrofahrzeug für Bauhof 37.630,00 € Feldmeier Pedalic für das Rathaus 2.108,94 € MTW Feuerwehr Mannschaftstransportwagen 85.828,38 € Druckwasserbehälter TACTICUT 1.302,50 € Irus Front-Heumaschine 140 cm 3.700,00 € Grünlandegge (Striegel/Schleppnetz) 1.255,45 € Sanierung Wärmeverteilung Heizungssteuerung 59.924,95 € Heizungsregelung Schulsanierung Geschirrspüler Kindergarten inkl. Montage 1.021,01 € Fahrzeuge besitzt die Gemeinde Baindt schwerpunktmäßig im Bereich des Bauhofs und bei der Feuerwehr. Daneben gibt es ein Dienstfahrzeug für das Rathaus. Unter den Technischen Anlagen werden insbesondere zentrale Steuerungsanlagen ausgewiesen, die nicht zur standardmäßigen Ausstattung gehören. 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Konto 07 155.967,00 € Hierunter sind alle Vermögensgegenstände wie die Büroeinrichtung von Verwaltung, Schulen und Kindertageseinrichtungen, die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände von Schulklassen und die Sonderausstattungen in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände und Gerätschaften in den übrigen Bereichen ausgewiesen. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 154.409,00 € 32.828,98 € 1.301,68 € 31.269,98 € 155.967,00 € Zugänge 2019 bei: Bosch Handkreissäge GKT 55 453,65 € Presszangen / Radialpresse 1.027,42 € Erstausstattung Möbel Arbeitsraum 17.121,16 € 1. OG Klosterwiesenschule DSGVO Konforme Firewall 2.551,06 € Schneidemaschine 1.105,61 € WLAN SKH 2.344,18 € Turtle Kinderbusse für 6 und 4 Kinder 3.158,00 € Miele Spülmaschine Austausch wegen Defekt 2.599,00 € HPE Aruba 2540 48G + 4 SFP + Switsch 1.785,00 € Feuerwehr Notfalltasche 683,90 € Unter den Betriebsvorrichtungen werden Bauwerke bilanziert, die nicht unter den bilanzrechtlichen Begriff des Gebäudes fallen. Betriebsvorrichtungen, die bilanzrechtlich zum Gebäude zählen, weil sie baulich fest mit dem Gebäude verbunden sind, werden unter den Bebauten Grundstücken ausgewiesen. Unter die hier dargestellte Bilanzposition fallen somit vor allem Gartengerätehäuser in Kindertagesstätten, Lagerflächen, Aufbauten im Zusammenhang mit Sportanlagen und Spielgeräte im Außenbereich von Kindertagesstätten. 79 Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst vor allem Möbel (in Büros, Schulen, Kindertagesstätten etc.), EDV-Anlagen (Beamer, Notebooks, PCs), Kopierer, Sportgeräte der Sporthallen, Musikinstrumente, Ausstattungsgegenstände der Feuerwehr, Medienausstattung der Schulen, Reinigungsgeräte, Werkzeuge des Bauhofs und vieles mehr. Nach den Regelungen der § 38 Abs. 4 GemHVO in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 GemHVO wurden bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung Vermögensgegenstände im Jahr 2019 nur aufgenommen, wenn sie im Einzelfall Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über 800 Euro netto aufweisen. Vermögensgegenstände, die einen geringeren Anschaffungswert aufweisen, werden nicht in die Vermögensrechnung aufgenommen, sondern direkt im Ergebnishaushalt beschafft, was eine immense Verwaltungsverein- fachung darstellt, aber die Aussagekraft der Vermögensrechnung nur in geringem Umfang verringert. Gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 können ab 2016 im Rahmen der Erstausstattung bei Baumaßnahmen auch geringwertige Vermögensgegenstände bis 800 € netto aktiviert werden. Dabei werden gleichartige Vermögensgegenstände zu einem Sammelposten zusammengefasst (z.B. „Mobiliar“, „EDV Ausstattung“) und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. 1.2.8 Vorräte 0,00 € Vorräte sind Sachvermögensgegenstände, die nicht dauerhaft (nicht länger als ein Jahr) dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen. Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit werden bei der Gemeinde Baindt die Wesentlichkeitsgrenze für die Abgrenzung als Vorräte im Rahmen der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse auf 10.000,00 EUR je Lager beziffert. Heizöl wird nur in einer Obdachloseneinrichtung vorgehalten. Der Streusalzbestand und minimale Betriebsstoffe sind nur in geringer Größenordnung vorhanden. 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Konto 09 1.784.828,04 € Unter den Anlagen im Bau werden Vermögensgegenstände ausgewiesen, die sich zum Bilanzstichtag in der Herstellung befinden. Die für diese Vermögensgegenstände bis zum Bilanzstichtag angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten werden unter diesem Bilanzkonto dargestellt. Die Kosten werden aber noch nicht abgeschrieben. Folgende Restwerte sind zum 31.12.2019 vorhanden: Anlagen Nr. 1811 Neubau Kindergarten 1.465.769,87 € Anlagen Nr. 1847 Lagerhalle Bauhof – Neubau Bauhofhalle 249.256,91 € Anlagen Nr. 1848 1. Abschlag Nahwärme Fischerareal 45.253,63 € Anlagen Nr. 1890 Sanierung Egelsee Gewässersanierung 13.717,20 € Anlagen Nr. 1891 Umbau Barrierefreier Bushaltestellen Marsweilerstraße 825,68 € Anlagen Nr. 1920 Straßenbau Erschließung Baugeb. Stöcklisstraße/Grünenberg 550,75 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 1.215.050,65 € 1.412.482,09 € 844.163,19 € 0,00 € 1.784.828,04 € Zugänge 2019 bei Neubau Kindergarten 1.094.877,92 € Lagerhalle Bauhof – Neubau Bauhofhalle 249.256,91 € 1. Abschlag Nahwärme Fischerareal 45.253,63 € Sanierung Egelsee, Gewässersanierung 13.717,20 € Umbau Barrierefreier Bushaltestellen Marsweilerstr. 8.825,68 € Straßenbau Erschließung Baugebiet 550,75 € Stöcklisstraße Grünenberg 80 1.3 Finanzvermögen 15.324.672,35 € Unter Finanzanlagen sind insbesondere solche Geld- und Kapitalanlagen ausgewiesen, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken oder Unternehmensverbindungen dienen. Dazu gehören in erster Linie Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und die Sondervermögen und hier insbesondere die organisatorisch verselbständigten Einrichtungen. 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 € Verbundene Unternehmen sind solche, an denen die Kommune mit mehr als 50% am Stamm-kapital des Unternehmens beteiligt ist. Der Wert der Anteile beinhaltet das gezeichnete Kapital und - soweit vorhanden - die Kapitalrücklagen: Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.3.2 Beteiligungen – Konto 11 186.340,52 € Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauerhafte Verbindung zu diesem Unternehmen herzustellen. Als Beteiligung gilt im Zweifel ein Anteil am Nennkapital von mehr als 20%. Übrige Beteiligungen an Unternehmen/Einrichtungen, an denen die Gemeinde nur eine Beteiligung von nicht mehr als 20% hält, werden hier ebenfalls erfasst. Interkommunales Gewerbegebiet Baindt, Baienfurt und Berg 156.479,52 € Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg 1.000,00 € Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH 27.081,00 € Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG 500,00 € RaWEG mbH 1.280,00 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 172.105,52 € 18.976,00 € 4.741,00 € 0,00 € 186.340,52 € Zugang 2019 bei Regionale Kompensationsflächen GmbH 4.235,00 € 1.3.3. Sondervermögen Konto 12 615.505,08 € Unter das Sondervermögen fällt gemäß § 96 GemO unter anderem das Vermögen der städtischen Eigenbetriebe. • Eigenbetrieb Wasserversorgung Stammkapital 444.312,64 € • Eigenbetrieb Wasserversorgung Rücklage 171.192,44 € • Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 0,00 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 615.505,08 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 615.505,08 € 81 1.3.4 Ausleihungen Konto 13 4.138.237,50 € Bei den Ausleihungen handelt sich um verschiedene Darlehen an die Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen der Gemeinde Baindt. • Darlehen Eigenbetrieb Wasserversorgung 925.987,50 € • Darlehen Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 1.935.750,00 € • Darlehen Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt 480.000,00 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Tilgungen 2019 Restbuchwert 2019 2.790.562,50 € 1.460.000,00 € 0,00 € 112.325,00 € 4.138.237,50 € Zugänge 2019: EB Wasserversorgung – Gewährung Trägerdarlehen: 300.000,00 € Zugänge 2019: EB Abwasserbeseitigung – Gewährung Trägerdarlehen: 700.000,00 € Zugänge 2019: Zweckverband Wasserversorgung: Gewährung Darlehen: 460.000,00 € 1.3.5 Wertpapiere Konto 14 1.800.000,00 € Unter den Wertpapieren werden auch Sichteinlagen bei Kreditinstituten ausgewiesen, die nicht jederzeit als Zahlungsmittel genutzt werden können. Hierzu gehören auch Termineinlagen bzw. Fest-gelder und Kündigungsgelder. Risiken aus derivativen Finanzinstrumenten bestehen bei der Gemeinde Baindt nicht, da diese risikobehafteten Möglichkeiten keine Anwendung finden. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 0,00 € 1.800.000,00 € 0,00 € 0,00 € 1.800.000,00 € Zugänge 2019 bei Sparbrief bei einer örtlichen Genossenschaftsbank: Sparbrief Fällig 29.05.2022 Zinssatz 0,15% 500.000,00 € Sparbrief Fällig 29.05.2024 Zinssatz 0,30% 500.000,00 € Sparbrief Fällig 27.08.2023 Zinsatz 0,00% 500.000,00 € Sparbrief Fällig 27.08.2024 Zinssatz 0,00% 300.000,00 € 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen Konto 15 108.989,13 € Öffentlich-rechtliche Forderungen stellen Ansprüche der Gemeinde aufgrund von Bescheiden (Verwaltungsakt) dar. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich insbesondere aus Steuer-, Gebühren- und Beitragsforderungen zusammen. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 79.765,17 € 17.326,74 € 0,00 € 0,00 € 97.091,91 € 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 186.591,78 € Privatrechtliche Forderungen basieren auf einem privatrechtlichen Schuldverhältnis und sind insbesondere Grundstücksverkäufe, Mieten, Pachten sowie Forderungen aus Schadensfällen oder verschiedenen Dienstleistungen. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 171.452,11 € 0,00 € 28.336,19 € 0,00 € 143.115,92 € 82 1.3.8 Liquide Mittel 171 7.636.098,79 € Die Liquiden Mittel umfassen kurzfristig verfügbare Zahlungsmittel, also Guthaben auf Girokonten und Tagegeldkonten bei Kreditinstituten, sowie Bargeld der Gemeindekasse. Handvorschüsse und Zahlstellen werden immer zum 31.12. abgerechnet. Die verfügbaren liquiden Mittel zum 31.12. eines Jahres stellen dabei in erster Linie Kassenmittel dar, um die Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde zu erfüllen. Sie dürfen nicht mit frei verfügbaren Finanzierungsmitteln im Sinne der Haushalts- und Finanzplanung verwechselt werden. Die Höhe der frei verfügbaren Finanzmittel für spätere Jahre richtet sich insbesondere danach, welche übertragenen Haushaltsermächtigungen gebildet wurden und welche Veränderungen die Haushalts- und Finanzplanung noch vorsieht. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 8.803.183,04 € 0,00 € 1.167.084,25 € 0,00 € 7.636.098,79 € 2. Abgrenzungsposten 188.106,84 € Nach § 48 Abs. 1 GemHVO sind auf der Aktivseite vor dem Abschlussstichtag geleistete Aus-zahlungen als Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzung Konto 180 23.631,84 € Gemäß § 48 GemHVO sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Aktivseite der Bilanz als Rechnungsabgrenzungsposten darzustellen. Hierunter fallen Auszahlungen, die bereits im abzuschließenden Geschäftsjahr bezahlt und gebucht wurden, aber entweder nur zum Teil oder ganz dem neuen Geschäftsjahr wirtschaftlich als Aufwand zuzurechnen sind. Die Beamtenbesoldungsanteile des Januars werden bereits im Dezember gebucht und sind somit aktiv abzugrenzen. Hinzukommen weitere in 2019 geleisteten Zahlungen die wirtschaftlich dem Jahr 2019 zuzuordnen sind. 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse Konto 1803 164.475,00 € Nach § 40 Abs. 4 GemHVO sollen von der Gemeinde geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen werden und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Investition aufgelöst werden. Bezuschusst werden von der Gemeinde unter anderem Investitionen von Kindergärten, Vereine und weiteren sozialen Einrichtungen. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 142.408,00 € 30.000 € 0,00 7.933,00 164.475,00 Hier handelt es sich bei den Zugängen um den Zuschuss für die Orgel der Kirchengemeinde St. Johannes Baptist in Baindt. 83 B. PASSIVSEITE 46.238.735,55 € 1. Eigenkapital 36.522.139,61 € 1.1 Basiskapital 31.680.880,99 € Unter dem Basiskapital wird das Eigenkapital der Kommune abgebildet. Das Basiskapital wird als Differenz aus Vermögen und Schulden ermittelt. Wird Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen, ist ein Überschuss des Vermögens gegenüber den Schulden gegeben. Das Basiskapital stellt die Differenz zwischen dem Vermögen der Gemeinde Baindt auf der Aktivseite der Bilanz und den sonstigen Positionen auf der Passivseite dar. Das Basiskapital wurde im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz durch entsprechende Saldierung der übrigen Bilanzpositionen rechnerisch ermittelt. Es können sich im Nachgang der Prüfung der Eröffnungsbilanz noch Änderungen ergeben. Das Basiskapital bringt zum Ausdruck, inwiefern das Vermögen der Gemeinde durch Eigenmittel finanziert wurde. Das Basiskapital darf nicht negativ sein. 1.2 Rücklagen 0,00 € Rücklagen sind im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Teile des Eigenkapitals auf der Passivseite der Bilanz. Rücklagen werden im Zuge des Haushaltsausgleichs aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses oder aus Überschüssen des Sonderergebnisses gebildet. Die Rücklagen stellen dabei insbesondere keine liquiden Mittel dar. Vielmehr handelt es sich um rechnerische Ressourcenüberschüsse, die sich auch aus Geschäftsvorfällen ergeben können, die nicht im selben Jahr zahlungswirksam waren (z.B. Auflösung von Rückstellungen oder Sonderposten, Abschreibungen etc.). Rückschlüsse auf die liquiden Mittel lässt diese Position nicht zu. Ein solcher Rückschluss ist ausschließlich über die Bilanzposition „Liquide Mittel“ möglich. Auf die ausführlichen Erläuterungen dort wird an dieser Stelle verwiesen. Das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushalts stellt im Haushaltsjahr 2019 einen Überschuss in Höhe von 2.035.205,06 Euro (2018: 0,00 Euro) dar, der in die entsprechende Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt wurde. Die Gesamthöhe der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beträgt damit 2.035.205,06 Euro. Das Sonderergebnis des Ergebnishaushalts stellt im Haushaltsjahr 2019 einen Überschuss in Höhe von 2.882.648,95 Euro (2018: 0,00 Euro) dar, der in die entsprechende Rücklage aus Sonder-ergebnissen eingestellt wurde. Die Gesamthöhe der Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses beträgt damit 2.882.648,95 Euro. Gemäß § 2 GemHVO sind unter dem Sonderergebnis außergewöhnliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit anfallen, insbesondere Gewinne und Verluste aus Vermögensveräußerungen. Nach § 23 GemHVO sind für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses und Überschüsse des Sonderergebnisses gesonderte Rücklagen zu führen. Im Jahr 2019 wurde erstmals bei beiden Rückenlagen ein Überschuss zugeführt. 84 1.2.1 Rücklagen Überschuss ordentl. Ergebnis 2.035.205,06 € 1.2.2 Rücklagen Überschuss Sonderergebnis 2.882.648,95 € 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,00 € 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 € 1.3.2 Jahresfehlbetrag 0,00 € Beide Rücklagenarten stehen in späteren Jahren zur Verfügung, um den Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt herzustellen. Zweckgebundene Rücklagen werden keine gebildet. Die Bildung von zweckgebundenen Rücklagen hätte lediglich den Effekt, auf der Passivseite der Bilanz das Basiskapital zu verringern. Liquiditätseffekte sind damit - anders als beispielsweise bei der früheren Allgemeinen Rücklage der kameralen Rechnungslegung – nicht verbunden. 2. Sonderposten Konto 21 7.147.104,35 € Erhaltene Zuweisungen und Beiträge für Investitionen (z.B. Landeszuwendungen, Erschlie- ßungsbeiträge) werden bei Anwendung der Bruttomethode als Sonderposten ausgewiesen. Sie werden entsprechend der Nutzungsdauer der damit finanzierten Vermögensgegenstände ergebniswirksam aufgelöst (§ 40 Abs. 4 GemHVO). 2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen Konto 211 2.320.793,35 € Als Sonderposten für Investitionszuweisungen werden gemäß § 40 Abs. 4 GemHVO Mittel passiviert, die die Gemeinde Baindt zur Finanzierung von Investitionen der Aktivseite der Vermögensrechnung von Dritten erhalten hat. Hierzu zählen insbesondere Investitionszuweisungen und – zuschüsse des Landes. Die von Bund und Land erhaltenen Zuweisungen werden über die Nutzungsdauer parallel zu den Abschreibungen ertragswirksam aufgelöst. Da die Zuweisungen aber nicht immer im selben Jahr wie die Aktivierung der Investitionsmaßnahmen der Gemeinde zufließen, können Abweichungen zur Darstellung auf der Aktivseite auftreten. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 1.916.700,00 € 499.265,35 € 0,00 € 95.172,00 € 2.320.793,35 € Zugänge 2019 bei Zuschuss E-Fahrzeug Bauhof 20.000,00 € Zuschuss Sanierung Sporthalle Grundsanierung 281.000,00 € Digitalpakt Klosterwiesenschule Finanzausgleich 2019 18.261,35 € Zuschuss Rathaus App + Rathaus Service Portal 7.140,00 € Zuschuss Breitband FTTC Ausbau 69.864,00 € Kostenanteil Radweg Nord und Süd im Wege Kreisverkehr 90.000,00 € Zuwendung Förderung Feuerwehr Mannschaftstransportwagen 13.000,00 € 85 2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge Konto 212 4.825.736,00 € Als Investitionsbeiträge gelten die Erschließungsbeiträge, die nach dem Kommunal- abgabengesetz erhoben werden. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 4.053.011,00 € 977.603,92 € 1,00 € 204.877.,92 € 4.825.736,00 € Zugänge 2019 bei: Erschließungsbeiträge aus Bauplatzverkäufen im Baugebiet Geigensack 832.380,72 Erschließungsbeiträge aus Ablösevereinbarung im BG Marsweiler Ost II 145.223,20 2.3 Sonderposten für Sonstiges Konto 219 575,00 € Hierzu gehören sämtliche Sonderposten im Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb ein- schließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 675,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 575,00 € 3. Rückstellungen 125.312,10 € Rückstellungen sind Verpflichtungen, die bezüglich ihrer Höhe, ihres zeitlichen Eintretens und / oder ihres Bestandes ungewiss sind, aber hinreichend sicher erwartet werden können. Hierzu muss ein Geschäftsvorfall im betreffenden Haushaltsjahr wirtschaftlich verursacht sein. Ungewiss ist aber, wann und in welcher Höhe mit Zahlungen auf Grund dieses Geschäftsvorfalls zu rechnen ist. Die Bildung von Rückstellungen dient damit der periodengerechten Ergebnisermittlung und der vollständigen Darstellung der Schulden der Gemeinde. Rückstellungen sind in der Höhe anzusetzen, die nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist. Sie dienen dazu, durch zukünftige Handlungen bedingte Wertminderungen der Rechnungsperiode als Aufwand zuzurechnen. 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 € Diese Position beinhaltet Rückstellungen für Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Altersteilzeit. Rückstellungen werden gebildet für Beschäftigungsverhältnisse im sog. Blockmodell. Dabei erfolgt die Aufteilung in eine Beschäftigungs- und Freizeitphase. Mit Beginn der Beschäftigungsphase werden der Rückstellung zeitanteilig gleiche Raten bis zum Beginn der Freizeitphase zugeführt. 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften und Gewährleistungen 95.000,00 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 25.000,00 € 5.500,00 € 15.500,00 € 0,00 € 95.000,00 € 86 Weitere Rückstellungen 2019 bei Rückstellung Familienförderprogramm Geigensack 25.000,00 € Rückstellung Abrechnung Kiga St.-Martin 20.000,00 € Rückstellung Abrechnung ZV Breitband 10.000,00 € Rückstellung interkommunaler Kostenausgleich Kiga 10.000,00 € Rückstellung unterlassene EDV-Aufwand 5.000,00 € 3.7 Sonstige Rückstellungen GPA /Steuerrückstellungen Betrieb gewerbl. Art 30.312,10 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 25.000,00 € 5.312,10 € 0,00 € 0,00 € 30.312,10 € Rückstellung 2019 bei Rückstellung GPA – Prüfung 2019 5.000,00 € Rückstellung Jahresabschluss BGA Nahwärme 312,10 € 4. Verbindlichkeiten 1.207.242,33 € Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Verpflichtungen. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten zu passivieren, um dem Grundsatz der Vollständigkeit gerecht zu werden. Die Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. 4.1 Anleihen 0,00 € 4.2 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 € Die Gemeinde Baindt hat eine Einheitskasse. Bei der Liquidität/Liquide Mittel auf der Aktivseite sind neben dem Kernhaushalt die Liquiditätsstände der Eigenbetriebe enthalten. Sie werden auf der Aktivseite als negative Liquidität ausgewiesen. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Wasserversorgung betragen zum 31.12.2019: 259.662,91 €. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung betragen zum 31.12.2019: 448.619,72 €. 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 900.000,00 € Zum Jahresende 2019 lagen weiterhin Verbindlichkeiten vor, die Krediten wirtschaftlich gleich kommen (Zuschuss Grunderwerb Sanierungsgebiet LSP Ortskern II - Fischerareal). 87 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 38.918,74 € Hierzu zählen Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, die von der Gegenseite erfüllt sind, aber von der Gemeinde noch nicht. 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen -484,20 € 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 268.807,79 € Die Position bildet einen Sammel- und Auffangposten und beinhaltet u. a. Umsatzsteuerkonten, Bankrückrufe und sonstige Abrechnungen. Im NKHR erfolgt eine periodengenaue Abgrenzung, so dass gemäß dem Vorsichtsprinzip die ungeklärten Zahlungseingänge als Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. 5. Passive Rechnungsabgrenzung 504.756,47 € Hierunter fallen Einzahlungen, die bereits im abzuschließenden Geschäftsjahr oder in früheren Jahren gebucht wurden, aber nur zum Teil dem neuen Geschäftsjahr wirtschaftlich zuzurechnen sind. Die passive Rechnungsabgrenzung stellt eine Leistungsverbindlichkeit dar. Den größten Betrag bilden die Grabnutzungsgebühren für die Gräber auf den Friedhöfen, deren Nutzungsrechte noch nicht abgelaufen sind. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird in Höhe der auf die Restnutzungsdauer dieser Gräber entfallenen Gebührenanteile ausgewiesen. 29116 PRAP aus Grabnutzungsgebühren: Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 453.986,00 € 59.009,89 € 0,00 € 32.569,00 € 480.426,89 € 2911 PRAP - Sonstige Vorauszahlungen auf laufende Erträge (Miet- und Nutzungsentschädigungen Landratsamt, Pachtvorauszahlung) Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 26.709,12 € 6.747,80 € 8.400,00 € 0,00 € 24.329,58 € Der Pächter der Gaststätte hat der Gemeinde ein unverzinsliches Darlehen gewährt, welches als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wird. Der tatsächlich investierte Betrag wird gemäß Pachtvertrag der Verpächterin vom Pächter als unverzinsliches Darlehen für die Dauer des Pachtverhältnisses gewährt. Der Betrag betrug zum 31.12.2019: 17.581,78 €. Zusätzlich wurde der Kontostand des Mensamax-Kontos in Höhe von 6.747,80 € als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten gekennzeichnet. 88 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 20.05.2020Datum: 14:05:50Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 29.686,005.741,00 00200000 Lizenzen 29.685,005.740,00 00250000 DV-Software 1,001,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 5.442.477,726.059.785,29 01110000 Grund und Boden bei Grünflächen 2.033.144,762.768.810,45 01310000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,323.934,32 01320000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,0011.652,00 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 3.393.746,643.275.388,52 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.822.328,138.951.223,13 02210000 Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04494.772,04 02220000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 1.107.996,001.010.913,00 02310000 Grund und Boden mit Schulen 451.872,54451.872,54 02320000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 2.258.243,002.391.927,00 02410000 Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,25256.415,25 02420000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 3.366.540,002.395.140,00 02910000 Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30232.207,30 02920000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.654.282,001.717.976,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 12.679.461,9510.161.988,74 03100000 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.161.631,212.156.750,82 03200000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 437.108,00444.435,00 03410000 Anlagen zur Abwasserableitung 363.343,000,00 03500000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 8.096.007,006.142.365,00 03600000 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 831.346,00858.940,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 34.051,000,00 03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 502.335,74409.446,92 03900000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 253.640,00150.051,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,528.651,52 05100000 Kunstgegenstände 8.650,528.650,52 05500000 Baudenkmäler 1,001,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 802.556,00694.147,00 06100000 Fahrzeuge 439.155,50344.255,50 06200000 Maschinen 46.005,5061.526,50 06300000 Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 317.395,00288.365,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 155.967,00154.409,00 07100000 Betriebsvorrichtungen 9.361,0010.514,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 146.606,00143.895,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.784.828,041.215.050,65 09600000 Anlagen im Bau 1.784.828,041.215.050,65 Summe: Sachanlagen 30.696.270,3627.245.255,33 89 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 20.05.2020Datum: 14:05:50Uhrzeit: 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 186.340,52172.105,52 11130000 Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstige Anteilsrechte 186.340,52172.105,52 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08615.505,08 12100000 Sondervermögen Stammkapital 444.312,64444.312,64 12110000 Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,44171.192,44 1.3.4 Ausleihungen 4.138.237,502.790.562,50 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 4.138.237,502.790.562,50 1.3.5 Wertpapiere 1.800.000,000,00 14920000 Sonstige Einlagen 1.800.000,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 109.473,3379.765,17 15113100 Forderungen aus Verwaltungsgebühren 138,8030,00 15113200 Ford. aus Kiga-Elternbeiträge 301,101.435,30 15113201 Forderungen aus Feuerwehreinsätzen 606,000,00 15113300 Forderungen Kiga-Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren 209,50121,00 15210120 Forderungen aus Grundsteuer B 1.620,21812,67 15210130 Forderungen aus Gewerbesteuer 53.334,984.378,40 15210320 Forderungen aus Hundesteuer 186,00122,00 15310000 Forderungen aus Transferleistungen 484,200,00 15911310 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 25.414,210,00 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 7.854,470,00 15911350 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 14.735,720,00 15913480 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 70,0034,80 15913482 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,0072.434,19 15915200 Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 4.518,14396,81 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 187.195,77171.452,11 16111190 Forderungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 0,00134.199,50 16116100 Forderungen aus Mieten und Pachten 2.458,581.804,90 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -6.143,48-4.198,82 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 17.486,9312.587,76 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 0,002.260,00 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 150.732,480,00 16911360 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Finanzerträgen 2.139,680,00 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 5.978,4220.440,24 16913461 Forderungen aus Miete und Nebenkosten Asyl- und Obdachlosigkeit 1.819,313.012,05 16913485 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 12.651,851.346,48 16918020 Forderungen aus Kostenerstattung Feuerwache SKH 72,000,00 1.3.8 Liquide Mittel 7.636.098,798.803.183,04 17110100 Girokonto - VR Bank RV-Wgt 1.908.806,04459.288,28 17110200 Girokonto - KSK RV 1.454.753,6545.543,44 90 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 3Seite : 20.05.2020Datum: 14:05:50Uhrzeit: 17110300 Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 2.450.000,00264.999,56 17110400 Geldmarktkonto - KSK RV 1.000.000,008.031.486,59 17110600 Girokonto Mittagessen 30.626,680,00 17110700 Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 287.829,390,00 17110800 Girokonto - Volksbank Altshausen 1.142.273,420,00 17110801 Flexsparkonto Voba Altshausen 49.000,000,00 17110802 Geldmarkkonto - Voba Altshausen 51.000,570,00 17119100 SP - Girokonto VR Bank RV-Wgt -35.478,370,00 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 5.570,041.865,17 23975000 Verrechnungskonto Einheitskasse -708.282,630,00 Summe: Finanzvermögen 14.672.850,9912.632.573,42 Summe: Vermögen 45.398.807,3539.883.569,75 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 23.631,840,00 18014000 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 23.631,840,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 164.475,00142.408,00 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 134.775,00142.408,00 18036000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 29.700,000,00 Summe: Abgrenzungsposten 188.106,84142.408,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Bilanzsumme Aktiva 45.586.914,1940.025.977,75 91 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 20.05.2020Datum: 14:05:50Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 31.680.880,9931.680.880,99 20000000 Basiskapital 31.680.880,9931.680.880,99 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 2.035.205,060,00 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 2.035.205,060,00 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 2.882.648,950,00 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 2.882.648,950,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 4.917.854,010,00 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 2.320.793,351.916.700,00 21110000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 2.294.289,351.887.777,00 21120000 Sonderposten aus Zuwendungen Gemeindeverband/Versicherung 19.091,0020.260,00 21170000 Sonderposten aus Zuwendungen Private Unternehmen 7.413,008.663,00 2.2 für Investitionsbeiträge 4.825.736,004.053.011,00 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 4.825.736,004.053.011,00 2.3 für Sonstige 575,00675,00 21900000 Sonderposten - Spenden Privatpersonen 575,00675,00 Summe: Sonderposten 7.147.104,355.970.386,00 Summe: Kapitalposition 43.745.839,3537.651.266,99 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 95.000,0025.000,00 28700000 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO, Familienförderbeiträge Bauplatzverkauf 95.000,0025.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 30.312,1025.000,00 28910000 Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 30.312,1025.000,00 Summe: Rückstellungen 125.312,1050.000,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 0,00459.395,29 23102000 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahre) 0,00459.395,29 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 900.000,00900.000,00 24900000 Verbindlichkeiten aus sonstigen Kreditaufnahmen gleichkommenden Vorgängen 900.000,00900.000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 38.918,74416.979,90 92 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 5Seite : 20.05.2020Datum: 14:05:50Uhrzeit: 25111190 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken 0,00341.410,00 25111220 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit sozialen Einrichtungen -528,000,00 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 3.358,070,00 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,004.072,94 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 9.898,281.804,64 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 23.848,9467.541,32 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00-519,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.341,45343,00 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben 0,002.327,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,0015.109,48 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 0,0015.109,48 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 272.087,5334.949,19 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 0,003.343,76 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 9.253,871.459,67 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen -80,000,00 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 103.246,060,00 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 65.399,420,00 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 25.443,070,00 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 23.046,310,00 27996030 Fischereischein Anteil Gemeindeverband 160,000,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 140,720,00 27998000 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 145,000,00 27998010 Verbindlichkeiten aus Irrtümliche Einzahlungen / Zuvielzahlungen (Kostenersätze usw.) 312,480,00 27998032 Verbindlichkeiten aus Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 693,00495,00 27998034 Verbindlichkeiten aus Abrechnung Kurse VHS 3.704,580,00 27998040 Verbindlichkeiten aus Kautionen Schließanlage 2.490,002.450,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,002.000,00 27998042 Verbindlichkeiten aus Kaution Miete Schenk-Konrad-Halle 2.114,410,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn-/Kirchensteuer 34.018,6125.200,76 Summe: Verbindlichkeiten 1.211.006,271.826.433,86 5. Passive Rechnungsabgrenzung 504.756,47498.276,90 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 24.329,5844.290,90 29116000 Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 480.426,89453.986,00 Bilanzsumme Passiva 45.586.914,1940.025.977,75 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 93 22. Finanzlage Nach Abschluss des Jahres 2019 stellt sich die Finanzlage gegenüber den vom Gemeinderat beschlossenen Ansätzen wie folgt dar: Konsumtiver Teil Planansatz 2019 Ergebnis 2019 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 10.678.100,00 12.292.395,92 1.614.295,92 abzüglich Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -9.565.850,00 -9.578.181,31 -12.331,31 Saldo = Zahlungsmittelüber- 1.112.250,00 2.714.214,61 1.601.964,61 schuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit Investitionen Planansatz 2019 Ergebnis 2019 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9.406.000,00 6.552.139,56 -2.853.860,44 -Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -12.338.200,00 -10.017.725,95 2.320.474,05 Saldo aus Investitionstätigkeit -2.932.200,00 -3.465.586,39 -533.386,39 Finanzierungen Planansatz 2019 Ergebnis 2019 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten 0,00 0,00 0,00 Auszahlung für die Tilgung von Krediten -68.100,00 -459.395,29 -391.295,29 Saldo aus Finanzierungstätigkeit -68.100,00 -459.395,29 -391.295,29 Zusammenstellung Planansatz 2019 Ergebnis 2019 Vergleich Euro Euro Saldo konsumtiver Teil 1.112.250,00 2.714.214,61 1.601.964,61 Saldo Investitionen -2.932.200,00 -3.465.586,39 -533.386,39 Saldo Finanzierungstätigkeit -68.100,00 -459.395,29 -391.295,29 Finanzierungsmittelbestand -1.888.050,00 -1.210.767,07 677.282,93 Saldo haushaltsunwirks. Vorgänge 0,00 43.682,82 43.682,82 Anfangsbestand Zahlungsmittel 8.803.183,04 8.803.183,04 Endbestand Zahlungsmittel 6.915.133,04 7.636.098,79 677.282,93 94 Die Gesamtfinanzrechnung beinhaltet die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes, die Ein- und Auszahlungen der Investitions- und Finanzierungstätigkeiten sowie die haushaltsunwirksamen Zahlungen. Die Finanzrechnung hat die Aufgabe, die tatsächliche Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit: Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit stellt eine wichtige Kennzahl dar. Sie ermöglicht eine Beurteilung, inwiefern die Investitionen und die Kredittilgung aus laufenden Überschüssen selbst erwirtschaftet werden können. Investive Ein- und Auszahlungen: Investitionen sind bei der Gemeinde Baindt von zentraler Bedeutung. Die Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit weist ein Ergebnis i.H.v. 6.552.139,56 € aus. Dem stehen Auszahlungen i.H.v. 10.017.725,95 € gegenüber. Der negative Saldo i. H. v. -3.465.586,39 € kann rechnerisch vollständig aus dem laufenden Zahlungsmittelüberschuss abgedeckt werden. 23. Entwicklung der Verschuldung aus Krediten vom Kreditmarkt Zum 31.12.2019 hatte die Gemeinde Baindt im Kernhaushalt keine Verbindlichkeiten aus Krediten mehr vorzuweisen. Die Gemeinde war zu diesem Zeitpunkt somit nicht verschuldet und hatte keine Tilgungszahlungen zu tätigen. 95 24. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzsituation Die Untersuchung der wirtschaftlichen Situation der Gemeinde erfolgt auf der Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung mittels Bilanzanalyse sowie Analyse der Ertrags- und der Finanzlage unter Aufbereitung des Datenmaterials. 1. Vermögenskennzahlen Infrastrukturquote 31.12.2018 31.12.2019 Kommunen verfügen im Bereich der Daseinsfürsorge über ein umfangreiches Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote verdeutlicht in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der Infrastruktur gebunden ist. Da das Infrastrukturvermögen in der Regel nicht veräußerbar ist, kann die Quote nur langfristig beeinflusst werden. Infrastrukturvermögen x 100 Bilanzsumme 25,39% 27,81% Infrastrukturvemögen: 10.161.988,74 12.679.461,95 Bilanzsumme: 40.025.977,75 45.586.914,19 2. Finanzkennzahlen Eigenkapitalquote I 31.12.2018 31.12.2019 Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommunen durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist die Kommune von externen Kapitalgebern. Eigenkapital x 100 Bilanzsumme 79,15% 80,28% Eigenkapital: 31.680.880,99 36.598.735,00 Bilanzsumme: 40.025.977,75 45.586.914,19 Eigenkapitalquote II 31.12.2018 31.12.2019 Bei der Eigenkapitalquote II werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen dem „wirtschaftlichen Eigenkapital“ zugeordnet, da es sich hierbei um Beiträge handelt, die i.d.R. nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind. (Eigenkapital + Sonderposten für Zuw. und Beiträge) x 100 Bilanzsumme 94,07% 95,96% Eigenkapital: 31.680.880,99 36.598.735,00 Sonderposten für Zuw. und Beiträge: 5.970.386,00 7.147.104,35 Bilanzsumme: 40.025.977,75 45.586.914,19 96 3. Ertragskennzahlen Steuerquote 31.12.2019 Die Steuerquote gibt an, wie hoch der Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen ist. Eine hohe Steuerquote deutet i.d.R. auf eine hohe Finanzkraft der Kommune hin. Steuererträge x 100 ordentliche Erträge 58,12% Steuererträge: 7.412.535,64 ordentliche Erträge: 12.752.776,04 Zuwendungsquote 31.12.2019 Die Zuwendungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der Erträge aus Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen ist. Eine hohe Zuwendungsquote kann auf eine geringe Finanzkraft der Kommune hindeuten. Erträge aus Zuwendungen x 100 ordentliche Erträge 28,23% Erträge aus Zuwendungen: 3.600.154,91 ordentliche Erträge: 12.752.776,04 Personalaufwandsquote 31.12.2019 Die Personalintensität I gibt den Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Bei der Interpretation der Kennzahl ist der Grad der Ausgliederung in der Kommune zu beachten. Personalaufwendungen x 100 ordentliche Aufwendungen 25,62% Personalaufwendungen: 2.746.085,38 ordentliche Aufwendungen: 10.717.570,98 97 Anlage 28 (zu § 6 Satz 3 Nr. 2 GemHVO) Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 1 2 3 4 5 6 7 8 9 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € k. A. k. A. 2.035.205 -690.700 174.900 261.300 500.300 €/EW k. A. k. A. 389,21 -130,32 33,00 48,84 92,65 % k. A. k. A. 118,99% 93,84% 101,60% 102,42% 104,60% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € k. A. k. A. 6.279.233 3.925.100 4.922.500 4.923.000 5.229.000 Betrag je Einwohner €/EW k. A. k. A. 1.200,85 740,58 928,77 920,19 968,33 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % k. A. k. A. 69,16% 56,51% 59,29% 60,73% 61,31% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € k. A. k. A. 4.485.907 4.847.200 4.940.000 4.893.100 4.960.100 Betrag je Einwohner €/EW k. A. k. A. 857,89 914,57 932,08 914,60 918,54 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % k. A. k. A. 41,86% 43,26% 45,27% 45,23% 45,59% 2. Sonderergebnis € k. A. k. A. 0 0 0 0 0 3. Gesamtergebnis (2020 ff. aufgrund Doppelhaushalt und Rezession/Corona um ca. 1 Mio. € schlechter) € k. A. k. A. 2.035.205 -690.700 174.900 261.300 500.300 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 1.312.658 127.300 2.714.215 48.800 928.200 1.034.000 1.272.800 €/EW 252,43 24,48 519,07 9,21 175,13 193,27 235,70 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 1.227.613 57.300 2.254.820 -19.300 860.100 965.900 1.204.700 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € k. A. k. A. 2.254.820 12.700 892.100 997.900 1.236.700 €/EW k. A. k. A. 431,21 2,40 168,32 186,52 229,02 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 198.288 188.231 214.351 224.097 218.258 216.374 217.606 8. voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 8.190.310 8.803.183 7.636.099 3.152.850 2.594.650 3.573.550 4.849.250 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % 11. Verschuldung € 1.427.455 1.359.395 900.000 €/EW 274 260 172 11.1 Nettoneuverschuldung absoluter Betrag € 0 0 0 0 0 0 0 absoluter Betrag Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. 98 Anlage 28 (zu § 6 Satz 3 Nr. 2 GemHVO) Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 1 2 3 4 5 6 7 8 9 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % k. A. k. A. 118,99% 93,84% 101,60% 102,42% 104,60% % k. A. k. A. 58,12% 60,23% 58,36% 59,29% 58,61% % k. A. k. A. 1.418 1.195 1.221 1.228 1.235 € k. A. k. A. 592 340 340 336 333 % k. A. k. A. 44,71% 48,06% 45,21% 45,82% 45,51% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % k. A. k. A. 25,62% 25,27% 26,56% 27,51% 27,94% % k. A. k. A. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 € k. A. k. A. 2,82 0,19 0,19 0,19 0,19 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % k. A. k. A. 0 0 0 0 0 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € k. A. 265 172 170 170 168 0 Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk.% 1.312.658 127.300 2.714.215 48.800 928.200 1.034.000 1.272.800 Mindestzahlungsmittelüberschuss % 1.227.613 57.300 2.254.820 -19.300 860.100 965.900 1.204.700 Kennzahlen zur Vermögenslage % k. A. k. A. 1001% 833% 285% 171% 29% % k. A. k. A. 27% 1% 33% 47% 415% % k. A. k. A. 49,03% 38,19% 20,13% 13,39% 2,54%Investitionsquote (Steuererträge/ordentliche Erträge) 3 Gesamtsteuererträge pro Einwohner 4 Gewerbesteuer brutto pro Einwohner 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Reinvestitionsquote Anteil der Investitionen an Gesamtausz. 2020 ff verlaufen aufgrund der Rezession (Corona) ca. 1-1,5 Mio. € schlechter als geplant (Investitionen/Abschreibungen) Selbstfinanzierungsgrad (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlageinvest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./Gesamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (sollte ab 2020 über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote 99 25. Fazit Im Jahr 2019 – das erste Haushaltsjahr unter Anwendung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) schloss die Gemeinde Baindt mit einem sehr positiven ordentlichen Ergebnis ab. Im Haushaltsjahr 2019 schließt das ordentliche Ergebnis mit einem Überschuss von 2,03 Mio. € ab. Im Sonderergebnis kann ebenfalls ein Überschuss in Höhe von 2,88 Mio. € verzeichnet werden. Daraus ergibt sich ein Überschuss des Gesamtergebnisses in Höhe von 4,92 Mio. €. Im ersten Jahr seit der Umstellung auf das NKHR verlaufen das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis und somit auch das Gesamtergebnis sehr positiv. Maßgeblich für das gute ordentliche Ergebnis im Jahr 2019 sind auf der Ertragsseite insbesondere die gestiegenen Gewerbesteuererträge sowie die gestiegenen Zuweisungen. Wie aus den „Ordentlichen Erträge und ordentliche Aufwendungen von 2019“ ersichtlich werden, konnten 2019 aufgrund guter Steuereinnahmen mehr Erträge als Aufwendungen erwirtschaftet werden. Neben den gestiegenen Erträgen sind aber auch die Aufwendungen in Höhe von über 300 Tsd. € angestiegen. Gerade im Ausblick auf die Jahre 2020, 2021 ff, in denen mit deutlich geringeren Zuweisungen und höheren Transferaufwendungen aufgrund Corona zu rechnen ist, ist es notwendig die Bemühungen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts weiterhin aufrecht zu erhalten. In der Rezession 2020 ff, in der unter Umständen ein oder mehrere ausgeglichene Ergebnishaushalte nicht möglich sein werden, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Das Ergebnis 2019 zeigt ein sehr positives Jahresergebnis. Gleichwohl wird im Produkt Kindergarten aufgrund ständig steigender Aufgaben und weiteren gesetzlichen Aufgaben und Verpflichtungen im Bereich der Kinderbetreuung ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen werden. Im Finanzhaushalt kann der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquiden Mittel) weiter gut gehalten werden und beträgt zum Jahresende 2019 insgesamt 7,6 Mio. €. Es ist für künftige, notwendige Investitionen ein kleines Finanzpolster vorhanden. Jedoch sollte bei den zahlreichen Investitionen darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt zusätzlich nicht übermäßig belasten, z. B. in dem durch die Investitionen der Unterhaltungsaufwand und/oder die Bewirtschaftungskosten reduziert und somit die zusätzlich entstehenden Abschreibungen ausgeglichen werden können. Auch in 2020 ff will die Gemeinde Baindt ein qualitativ hochwertiges Spektrum ihrer Dienstleistungen in allen Bereichen zu möglichst bezahlbaren Preisen aufrechterhalten. Deshalb unterliegen alle Aufwendungen einer permanenten Überprüfung auf mögliche Einsparpotenziale. Eine Verbesserung der Gesamtsituation 2020 ff (ordentliches Ergebnis vermutlich im Jahr 2020 -1,6 Mio. €) kann sich nicht nur auf die Stabilisierung der Ertragsseite beschränken, sie muss auch die Herausforderung der dynamisch wachsenden Aufwendungen angehen. Das System der Kommunalfinanzierung wird nach Corona betrachtet werden müssen. Kommunen brauchen einen größeren Gestaltungsspielraum um ihre Selbstverwaltung zu erhalten. Das Risiko für die Gemeinde Baindt besteht insbesondere darin, dass diese beiden Steuern stark von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und dem Konjunkturverlauf bestimmt werden. Die Abhängigkeit von nur zwei großen Ertragsquellen (Einkommensteuer/ Gewerbesteuer) und die Ungewissheit über deren Entwicklung nach Corona bilden ein gewisses unkalkulierbares Risiko. 100 V. Anlagen zum Anhang 26. Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss Die Rücklagen nach § 23 GemHVO sind anhand der Anlage 27 der VwV Produkt- und Kontenrahmen zu erläutern. Dabei bietet es sich an, die Davon-Positionen nach § 23 Satz 2 GemHVO hier ebenfalls zu berücksichtigen und darzustellen. Art voraussichtlicher Stand zum 01.01.2019 voraussichtlicher Stand zum Ende 31.12.2019 TEUR 1. Ergebnisrücklagen 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1) 0 2.035.205,06 € 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 1) 0 2.882.648,95 € 2. Zweckgebundene Rücklagen 0 0 Rücklagen gesamt 0 101 Anlage 26 (zu § 55 Abs. 1 GemHVO) 2 3 4 5 4) 6 7 8 1. 5.741,00 28.335,00 0,00 0,00 0,00 4.390,33 29.686,00 2. 27.245.255,33 6.906.739,00 2.577.744,30 0,00 0,00 945.389,45 30.698.439,17 2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,29 996.945,50 1.614.253,07 0,00 0,00 0,00 5.442.477,00 2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,13 1.273.085,71 271,26 0,00 0,00 401.709,45 9.822.328,13 2.3. Infrastrukturvermögen 10.161.988,74 2.962.235,29 50.931,79 0,00 0,00 391.661,02 12.681.631,00 2.4. Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.652,00 2.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,00 229.161,43 69.582,48 0,00 0,00 120.749,00 802.556,00 2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,00 32.828,98 1,00 0,00 0,00 31.269,98 155.967,00 2.8. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.050,65 1.412.482,09 842.704,70 0,00 0,00 0,00 1.784.828,04 3. 3.578.173,10 3.278.976,00 117.066,00 0,00 0,00 0,00 6.740.083,10 3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2. Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 172.105,52 18.976,00 4.741,00 0,00 0,00 0,00 186.340,52 3.3. Sondervermögen 615.505,08 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 615.505,08 3.4. Ausleihungen 2.790.562,50 1.460.000,00 112.325,00 0,00 0,00 0,00 4.138.237,50 3.5. Wertpapiere 0,00 1.800.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.800.000,00 30.829.169,43 10.214.050,00 2.694.810,30 0,00 0,00 949.779,78 37.468.208,27 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) 3) 4) beinhaltet die Abhänge von Restbuchwerten aufgrund von Veräußerungen, Schenkungen, Umstufungen/Umwidmungen von Straßen, Sacheinlagen in Beteiligungen usw. einschl. außerordentliche Abschreibungen In dieser Spalte werden Umgliederungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände auf andere Positionen der Übersicht abgebildet (z. B. von Nr. 2.8 nach Fertigstellung nach Nr. 2.3) EUR 1 Immaterielle Vermögensgegenstände Sachvermögen (ohne Vorräte) Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel) insgesamt Vermögensübersicht Vermögen Stand zum 01.01.2019 Vermögensveränderungen im Haushaltsjahr Stand am 31.12.2019 (∑ Sp. 2 bis 7) Vermögens- zugänge Vermögens- abgänge 2) Umbu- chun- gen Zu- schrei- bungen Abschrei- bungen 3) 102 Müller Schreibmaschine 27 Anlage 27 (zu § 55 Abs. 2, § 61 Nr. 38 GemHVO) bis zu 1 Jahr 2) über 1 bis 5 Jahre 3) mehr als 5 Jahre 4) 1 2 3 4 5 6 7 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 459.395,29 0,00 0,00 0,00 0,00 -459.395,29 1.2.1 Bund (KfW-Darlehen) Sondertilgung 2019 459.395,29 0,00 0,00 0,00 0,00 -459.395,29 1.2.2 Land 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 1.2.5 Kreditinstitute 1.2.6 sonstige Bereiche 6) 1.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften - Landessanierungsprogramm Zuschuss Fischerareal 900.000,00 900.000,00 0,00 900.000,00 0,00 0,00 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 1.359.395,29 900.000,00 0,00 900.000,00 0,00 -459.395,29 nachrichtlich: 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 675.812,50 925.987,50 49.825,00 199.300,00 676.862,50 250.175,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Gesamtschulden des Sondervermögens mit Sonderrechnung 675.812,50 925.987,50 49.825,00 199.300,00 676.862,50 250.175,00 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.994.750,00 2.632.250,00 62.500,00 250.000,00 2.319.750,00 637.500,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 2. Gesamtschulden des Sondervermögens mit Sonderrechnung 1.994.750,00 2.632.250,00 62.500,00 250.000,00 2.319.750,00 637.500,00 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3.129.957,79 3.558.237,50 112.325,00 449.300,00 2.996.612,50 428.279,71 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften - Trägerdarlehen 900.000,00 900.000,00 0,00 900.000,00 0,00 0,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 4.029.957,79 4.458.237,50 112.325,00 1.349.300,00 2.996.612,50 428.279,71 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 2.670.562,50 3.558.237,50 112.325,00 449.300,00 2.996.612,50 887.675,00 3. Konsolidierte Gesamtschulden 1.359.395,29 900.000,00 0,00 900.000,00 0,00 -459.395,29 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) Tilgungsraten im 1. Folgejahr 3) Tilgungsraten im 2. bis 5. Folgejahr 4) Tilgungsraten ab dem 6. Folgejahr 5) Spalte 3 minus Spalte 2 Anmerkung: Die Übersicht kann durch Einbezug weiterer Verbindlichkeiten ausgebaut werden. Schuldenübersicht Art der Schulden am 01.01.2019 zum 31.12.2019 davon Tilgungszahlungen mit einem Zahlungsziel Mehr (+) weniger(-) 5) EUR Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung Eigenbetrieb Waserversorgung Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) 8) 6) entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und "Sonstiger ausländischer Bereich" nach der Bereichsabgrenzung B 7) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 8) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 103 Müller Schreibmaschine 28 Anlage 22 (zu § 53 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO) Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2019 EUR EUR 2018 2019 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 2) 8.190.310,09 8.803.183,04 € 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 17 GemHVO) 3) NN 2.688.037,01 € 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 31 GemHVO) 3) NN 3.465.586,39 €- 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 35 GemHVO) 3) NN 459.395,29 €- 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (§ 50 Nr. 39 GemHVO) NN 69.860,42 € 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende (§ 50 Nr. 42 GemHVO) NN 7.636.098,79 € 7 + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende 4) -gebunden bis spätestens 27.08.2024 - Einlagen bei örtlichen Banken NN 1.800.000,00 € 8 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende 5) NN - € 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 8.803.183,04 9.436.098,79 € 10 - übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen (§ 21 GemHVO) 4.404.000,00 €- 11 + nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 6) 12 + übertragene Ermächtigungen für Investitionszuwendungen, Investitionsbeiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) 20.000,00 € 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 5.052.098,79 € 14 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden - € 15 - für sonstige bestimmte Zwecke gebunden - € 16 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 5.052.098,79 € 17 nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 214.900,00 € 1) Zeilen unterhalb Zeile 14 können bedarfsgerecht angepasst werden 2) 3) 4) 5) 6) Nr. Finanzrechnung Vorjahr Rechnungs- jahr Einzahlungs- und Auszahlungsarten 1) aus der Finanzrechnung (§ 50 Nr. 42 GemHVO); entspricht den liquiden Mitteln der Kontenarten 171 und 173 Für die Spalten Finanzhaushalt und Finanzplanung sind die Werte der letzten Finanzplanung zu verwenden. entspricht dem Konto 1492 - Sonstige Einlagen - Die Aufnahme von Kassenkrediten führt zu einer Veränderung des Zahlungsmittelbestands. Kassenkredite sind nur zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung erlaubt und müssen zeitnah zurückbezahlt werden, daher soll der Wert an Kassenkrediten (Kontenart 239) hier berücksichtigt werden. Die Kreditermächtigung gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist (vgl. § 87 Abs. 3 GemO). 104 Müller Schreibmaschine 29 Z u fü h ru n g e n A u fl ö s u n g (G ru n d e n tf a ll e n ) b is z u 1 J a h r 1 b is 5 J a h re m e h r a ls 5 J a h re 3 1 .1 2 .2 0 1 8 3 1 .1 2 .2 0 1 9 E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R - 1 0 P e n si o n sv e rp fli ch tu n g e n -A kt iv e - 1 0 P e n si o n sv e rp fli ch tu n g e n - V e rs o rg u n g se m p fä n g e r- 1 0 B e ih ilf e ve rp fli ch tu n g e n -A kt iv e - 1 0 B e ih ilf e ve rp fli ch tu n g e n - V e rs o rg u n g se m p fä n g e r- 1 0 R ü ck st e llu n g e n f ü r A lte rs te ilz e ita rb e it 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 U rl a u b sr ü ck st e llu n g e n - B e a m te - 1 0 U rl a u b sr ü ck st e llu n g e n - T a ri fb e sc h ä ft ig te - 1 0 Ü b e rs tu n d e n rü ck st e llu n g e n - B e a m te - 1 0 Ü b e rs tu n d e n rü ck st . -T a ri fb e sc h ä ft ig te - 1 0 R ü c k s te ll u n g f ü r G P A P rü fu n g 2 0 1 6 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 R ü c k s te ll u n g f ü r G P A P rü fu n g 2 0 1 7 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 R ü c k s te ll u n g f ü r G P A P rü fu n g 2 0 1 8 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 R ü c k s te ll u n g G P A E rö ff n u n g s b il a n z 1 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 R ü c k s te ll u n g e n f ü r G P A P rü fu n g 2 0 1 9 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 R ü c k s te ll u n g f ü r N a h w ä rm e a b s c h l. 0 ,0 0 0 ,0 0 3 1 2 ,1 0 0 ,0 0 3 1 2 ,1 0 3 1 2 ,1 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll . K in d e rg a rt e n 0 ,0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g f ü r F a m il ie n fö rd e rb e it rä g e 2 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 0 .5 0 0 ,0 0 1 5 .5 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 2 5 .0 0 0 ,0 0 2 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll . Z V B re it b a n d v e rs . u n d E D V 0 ,0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 9 0 .8 1 2 ,1 0 1 5 .5 0 0 ,0 0 1 2 5 .3 1 2 ,1 0 6 0 .3 1 2 ,1 0 5 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s H a u s h a lt s - ja h re s d a v o n m it e in e r R e s tl a u fz e it v o n U m b u c h u n g e n E U R In a n s p ru c h - n a h m e E U R 0 ,0 0 Z u m S tic h ta g 3 1 .1 2 .2 0 1 9 b e tr ä g t d e r A n te il a n d e r R ü ck st e llu n g b e im K V B W 4 .1 5 1 .2 8 1 E U R ( V j. 3 .2 1 0 .9 1 5 E U R ) 0 ,0 0 0 ,0 0 2 . R ü c k s te ll u n g e n f ü r D e p o n ie n u n d A lt la s te n 0 ,0 0 3 . I n s ta n d h a lt u n g s rü c k s te ll u n g e n - 1 . P e n s io n s rü c k s te ll u n g e n /A lt e rs te il z e it A rt d e r R ü c k s te ll u n g e n - B il a n z k o n te n 2 8 7 0 u n d 2 8 9 1 G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s V o rj a h re s V e rä n d e ru n g e n i m H a u s h a lt s ja h r 5 . S o n s t. R ü c k s te ll . n a c h § 4 1 G e m H V O 4 . R ü c k s te ll u n g e n f ü r d ro h e n d e V e rp fl ic h tu n g e n a u s B ü rg s c h a ft e n o d e r S c h a d e n s fä ll e n 5 . S u m m e a ll e r R ü c k s te ll u n g e n V e rb o t d e r B ild u n g vo n P e n si o n sr ü ck st e llu n g e n (e in sc h l. B e ih ilf e rü ck st e llu n g e n ) in d e r B ila n z d e r K o m m u n e : P e n si o n sr ü ck st e llu n g e n w e rd e n z e n tr a l b e im K o m m u n a le n V e rs o rg u n g sv e rb a n d B a d e n -W ü rt te m b e rg g e b ild e t ( § 2 7 A b s. 5 G K V ); e in e zu sä tz lic h e B ild u n g vo n P e n si o n sr ü ck st e llu n g e n in d e r B ila n z d e r K o m m u n e is t d a h e r n ic h t zu lä ss ig ( § 4 1 A b s. 2 S a tz 2 G e m H V O ). R ic h tli n ie n ü b e r d ie f le xi b le A rb e its ze it fü r d ie B e d ie n st e te n - D a s Z e itk o n to w ir d jä h rl ic h z u m 0 1 .1 0 . a b g e re ch n e t. Z u d ie se m Z e itp u n kt w e rd e n Z e itg u th a b e n ü b e r 4 0 S tu n d e n g e st ri ch e n . E in e w e ite re Ü b e rt ra g u n g v o n U rl a u b u n d Z e itg u ts ch ri ft is t n ic h t m ö g lic h . 0 ,0 0 0 ,0 0 3 . R ü c k s te ll u n g e n f ü r a u s g le ic h s p fl ic h ti g e G e b ü h re n - s ie h e E B A b w a s s e r 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 30. Rückstellungsspiegel 105 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 19 er st el lt vo n: 13 .0 5. 20 20 / 13 :2 8: 19 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e A n la g e n ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 01 G em ei n d e B ai n d t 00 20 00 00 - L iz en ze n 22 .7 32 ,3 6 28 .3 35 ,3 3 0 ,0 0 51 .0 67 ,6 9 0 ,0 0 16 .9 92 ,3 6 0 ,0 0 21 .3 82 ,6 9 29 .6 85 ,0 0 4 .3 90 ,3 3 00 25 00 00 - D V -S of tw ar e 4 .0 46 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 .0 46 ,0 0 0 ,0 0 4 .0 45 ,0 0 0 ,0 0 4 .0 45 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 01 11 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 2. 76 8. 81 0, 45 8 .5 08 ,8 5 7 44 .1 74 ,5 4 2. 03 3. 14 4, 76 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 03 3. 14 4, 76 0 ,0 0 01 31 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei W al d, F or st en 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 01 32 00 00 - A uf w uc hs b ei W al d, F or st en 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 3. 27 5. 38 8, 52 9 88 .4 36 ,6 5 8 70 .0 78 ,5 3 3. 39 3. 74 6, 64 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3. 39 3. 74 6, 64 0 ,0 0 02 21 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei s oz ia le n E in ric ht un ge n 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 0 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 02 22 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 1. 86 6. 65 7, 44 1 47 .4 10 ,0 0 0 ,0 0 2. 01 4. 06 7, 44 0 ,0 0 8 55 .7 44 ,4 4 0 ,0 0 9 06 .0 71 ,4 4 1. 10 7. 99 6, 00 50 .3 27 ,0 0 02 31 00 00 - G ru nd u nd B od en m it S ch ul en 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 0 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 02 32 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S ch ul en 6. 69 8. 46 0, 66 0 ,0 0 0 ,0 0 6. 69 8. 46 0, 66 0 ,0 0 4. 30 6. 53 3, 66 0 ,0 0 4. 44 0. 21 7, 66 2. 25 8. 24 3, 00 1 33 .6 84 ,0 0 02 41 00 00 - G ru nd u nd B od en m it K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 0 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 02 42 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 5. 41 6. 70 4, 13 1. 12 5. 67 5, 71 27 1, 26 6. 54 2. 10 8, 58 0 ,0 0 3. 02 1. 56 4, 13 0 ,0 0 3. 17 5. 56 8, 58 3. 36 6. 54 0, 00 1 54 .0 04 ,4 5 02 91 00 00 - G ru nd u nd B od en m it so ns tig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 31. Anlagenübersicht Aktiv- und Passivvermögen 106 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 19 er st el lt vo n: 13 .0 5. 20 20 / 13 :2 8: 20 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 H er rn W o lf g an g A b el e A n la g e n ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 01 G em ei n d e B ai n d t B et rie bs ge bä ud en 02 92 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en (R at ha us , B au ho f, F eu er w eh r, u .ä .) 3. 10 7. 11 3, 74 0 ,0 0 0 ,0 0 3. 10 7. 11 3, 74 0 ,0 0 1. 38 9. 13 7, 74 0 ,0 0 1. 45 2. 83 1, 74 1. 65 4. 28 2, 00 63 .6 94 ,0 0 03 10 00 00 - G ru nd u nd B od en d es In fr as tr uk tu rv er m ög en s 2. 15 6. 75 0, 82 19 .6 13 ,1 4 14 .7 32 ,7 5 2. 16 1. 63 1, 21 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 16 1. 63 1, 21 0 ,0 0 03 20 00 00 - B rü ck en , T un ne l u nd in ge ni eu rb au lic he A nl ag en 5 51 .0 30 ,7 9 0 ,0 0 0 ,0 0 5 51 .0 30 ,7 9 0 ,0 0 1 06 .5 95 ,7 9 0 ,0 0 1 13 .9 22 ,7 9 4 37 .1 08 ,0 0 7 .3 27 ,0 0 03 41 00 00 - A nl ag en z ur A bw as se ra bl ei tu ng 0 ,0 0 3 64 .8 63 ,4 0 0 ,0 0 3 64 .8 63 ,4 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .5 20 ,4 0 3 63 .3 43 ,0 0 1 .5 20 ,4 0 03 50 00 00 - S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 1 4. 51 1. 97 3, 11 2. 30 1. 08 7, 40 36 .1 99 ,0 4 1 6. 77 6. 86 1, 47 0 ,0 0 8. 36 9. 60 8, 11 0 ,0 0 8. 68 0. 85 4, 47 8. 09 6. 00 7, 00 3 11 .2 46 ,3 6 03 60 00 00 - N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 9 69 .1 96 ,6 0 0 ,0 0 0 ,0 0 9 69 .1 96 ,6 0 0 ,0 0 1 10 .2 56 ,6 0 0 ,0 0 1 37 .8 50 ,6 0 8 31 .3 46 ,0 0 27 .5 94 ,0 0 03 70 00 00 - W as se rb au lic he A nl ag en 0 ,0 0 34 .4 81 ,9 0 0 ,0 0 34 .4 81 ,9 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 43 0, 90 34 .0 51 ,0 0 43 0, 90 03 80 00 00 - F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n 9 17 .0 35 ,8 6 1 26 .7 80 ,8 2 0 ,0 0 1. 04 3. 81 6, 68 0 ,0 0 5 07 .5 88 ,9 4 0 ,0 0 5 41 .4 80 ,9 4 5 02 .3 35 ,7 4 33 .8 92 ,0 0 03 90 00 00 - S on st ig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s (S tü tz m au er n, T re pp en , u .a .) 4 20 .4 52 ,4 4 1 13 .2 39 ,3 6 0 ,0 0 5 33 .6 91 ,8 0 0 ,0 0 2 70 .4 01 ,4 4 0 ,0 0 2 80 .0 51 ,8 0 2 53 .6 40 ,0 0 9 .6 50 ,3 6 05 10 00 00 - K un st ge ge ns tä nd e 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 0 ,0 0 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 05 50 00 00 - B au de nk m äl er 1 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 06 10 00 00 - F ah rz eu ge 1. 15 6. 96 4, 94 1 61 .9 57 ,5 2 69 .5 82 ,4 8 1. 24 9. 33 9, 98 0 ,0 0 8 12 .7 09 ,4 4 69 .5 79 ,4 8 8 10 .1 84 ,4 8 4 39 .1 55 ,5 0 67 .0 54 ,5 2 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 107 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 19 er st el lt vo n: 13 .0 5. 20 20 / 13 :2 8: 21 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 3 H er rn W o lf g an g A b el e A n la g e n ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 01 G em ei n d e B ai n d t 06 20 00 00 - M as ch in en 2 74 .1 69 ,5 3 6 .2 57 ,9 5 0 ,0 0 2 80 .4 27 ,4 8 0 ,0 0 2 12 .6 43 ,0 3 0 ,0 0 2 34 .4 21 ,9 8 46 .0 05 ,5 0 21 .7 78 ,9 5 06 30 00 00 - T ec hn is ch e A nl ag en - ( P V , B H K W , H ei zu ng u .ä .) 4 00 .4 10 ,7 3 60 .9 45 ,9 6 0 ,0 0 4 61 .3 56 ,6 9 0 ,0 0 1 12 .0 45 ,7 3 0 ,0 0 1 43 .9 61 ,6 9 3 17 .3 95 ,0 0 31 .9 15 ,9 6 07 10 00 00 - B et rie bs vo rr ic ht un ge n 12 .4 25 ,7 4 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .4 25 ,7 4 0 ,0 0 1 .9 11 ,7 4 0 ,0 0 3 .0 64 ,7 4 9 .3 61 ,0 0 1 .1 53 ,0 0 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 3 14 .2 12 ,1 1 32 .8 28 ,9 8 1 .3 01 ,6 8 3 45 .7 39 ,4 1 0 ,0 0 1 70 .3 17 ,1 1 1 .3 00 ,6 8 1 99 .1 33 ,4 1 1 46 .6 06 ,0 0 30 .1 16 ,9 8 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 1. 21 6. 50 9, 14 1. 41 2. 48 2, 09 8 44 .1 63 ,1 9 1. 78 4. 82 8, 04 0 ,0 0 4 ,4 9 4 ,4 9 0 ,0 0 1. 78 4. 82 8, 04 0 ,0 0 11 13 00 00 - B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd s on st ig e A nt ei ls re ch te 1 72 .1 05 ,5 2 18 .9 76 ,0 0 4 .7 41 ,0 0 1 86 .3 40 ,5 2 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 86 .3 40 ,5 2 0 ,0 0 14 92 00 00 - S on st ig e E in la ge n 0 ,0 0 1. 80 0. 00 0, 00 0 ,0 0 1. 80 0. 00 0, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1. 80 0. 00 0, 00 0 ,0 0 18 03 00 00 - S on de rp os te n fü r ge le is te te Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r ln ve st iti on en 1 55 .9 64 ,7 4 0 ,0 0 0 ,0 0 1 55 .9 64 ,7 4 0 ,0 0 13 .5 56 ,7 4 0 ,0 0 21 .1 89 ,7 4 1 34 .7 75 ,0 0 7 .6 33 ,0 0 18 03 60 00 - S on de rp os te n fü r ge le is te te Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r ln ve st iti on en a n so ns tig e öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 0 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 30 0, 00 29 .7 00 ,0 0 30 0, 00 G es am t 4 7. 84 8. 62 0, 34 8. 78 1. 88 1, 06 2. 58 5. 24 4, 47 5 4. 04 5. 25 6, 93 0 ,0 0 2 0. 28 1. 65 6, 49 9 57 .7 13 ,2 1 70 .8 84 ,6 5 2 1. 16 8. 48 5, 05 3 2. 87 6. 77 1, 88 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 108 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 19 er st el lt vo n: 13 .0 5. 20 20 / 13 :2 8: 56 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e A n la g e n ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 01 G em ei n d e B ai n d t 21 11 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en u nd U m la ge n fü r V er m ög en sg eg en st än de , L an d 3. 84 3. 15 7, 46 4 99 .2 65 ,3 5 0 ,0 0 4. 34 2. 42 2, 81 0 ,0 0 1. 95 5. 38 0, 46 0 ,0 0 2. 04 8. 13 3, 46 2. 29 4. 28 9, 35 92 .7 53 ,0 0 21 12 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en G em ei nd ev er ba nd /V er si ch er un g 23 .3 76 ,7 6 0 ,0 0 0 ,0 0 23 .3 76 ,7 6 0 ,0 0 3 .1 16 ,7 6 0 ,0 0 4 .2 85 ,7 6 19 .0 91 ,0 0 1 .1 69 ,0 0 21 17 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en P riv at e U nt er ne hm en 9 .3 27 ,9 0 0 ,0 0 0 ,0 0 9 .3 27 ,9 0 0 ,0 0 66 4, 90 0 ,0 0 1 .9 14 ,9 0 7 .4 13 ,0 0 1 .2 50 ,0 0 21 20 00 00 - S on de rp os te n au s B ei tr äg en un d äh nl . E nt ge lte n 1 0. 57 8. 51 0, 90 9 77 .6 03 ,9 2 1 ,0 0 1 1. 55 6. 11 3, 82 0 ,0 0 6. 52 5. 49 9, 90 0 ,0 0 6. 73 0. 37 7, 82 4. 82 5. 73 6, 00 2 04 .8 77 ,9 2 21 90 00 00 - S on de rp os te n - S pe nd en P riv at pe rs on en 1 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 32 5, 00 0 ,0 0 42 5, 00 57 5, 00 10 0, 00 29 11 60 00 - P as si ve R ec hn un gs ab gr en zu ng au s G ra bn ut zu ng sg eb üh re n 7 96 .3 58 ,8 6 0 ,0 0 0 ,0 0 7 96 .3 58 ,8 6 0 ,0 0 3 42 .3 72 ,8 6 0 ,0 0 3 74 .9 41 ,8 6 4 21 .4 17 ,0 0 32 .5 69 ,0 0 G es am t 1 5. 25 1. 73 1, 88 1. 47 6. 86 9, 27 1 ,0 0 1 6. 72 8. 60 0, 15 0 ,0 0 8. 82 7. 35 9, 88 3 32 .7 18 ,9 2 0 ,0 0 9. 16 0. 07 8, 80 7. 56 8. 52 1, 35 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 109 St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) 11 10 00 00 11 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng St eu er un g St eu er un g un d O rg an is at io n 11 10 11 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 20 .0 00 ,0 0 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 20 .0 00 ,0 0 20 .0 00 ,0 0 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 20 .0 00 ,0 0 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 20 .0 00 ,0 0 20 .0 00 ,0 0 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 20 .0 00 ,0 0 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 20 .0 00 ,0 0 20 .0 00 ,0 0 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 42 .5 00 ,0 0 2. 10 8, 94 -4 0. 39 1, 06 0, 00 0, 00 40 .3 91 ,0 6 40 .0 00 ,0 0 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F ah rz eu ge n 0, 00 42 .5 00 ,0 0 2. 10 8, 94 -4 0. 39 1, 06 0, 00 0, 00 40 .3 91 ,0 6 40 .0 00 ,0 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 42 .5 00 ,0 0 2. 10 8, 94 -4 0. 39 1, 06 0, 00 0, 00 40 .3 91 ,0 6 40 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -2 2. 50 0, 00 -2 .1 08 ,9 4 20 .3 91 ,0 6 0, 00 0, 00 -2 0. 39 1, 06 -2 0. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 42 .5 00 ,0 0 2. 10 8, 94 -4 0. 39 1, 06 0, 00 0, 00 40 .3 91 ,0 6 40 .0 00 ,0 0 32. Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 110 Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n 11 20 00 00 11 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n O rg an is at io n un d ED V 11 20 11 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 7. 14 0, 00 7. 14 0, 00 0, 00 0, 00 -7 .1 40 ,0 0 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 0, 00 7. 14 0, 00 7. 14 0, 00 0, 00 0, 00 -7 .1 40 ,0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 7. 14 0, 00 7. 14 0, 00 0, 00 0, 00 -7 .1 40 ,0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 40 .0 00 ,0 0 30 .1 20 ,3 3 -9 .8 79 ,6 7 0, 00 0, 00 9. 87 9, 67 15 .0 00 ,0 0 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n Li ze nz en 0, 00 0, 00 28 .3 35 ,3 3 28 .3 35 ,3 3 0, 00 0, 00 -2 8. 33 5, 33 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 40 .0 00 ,0 0 1. 78 5, 00 -3 8. 21 5, 00 0, 00 0, 00 38 .2 15 ,0 0 15 .0 00 ,0 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 40 .0 00 ,0 0 30 .1 20 ,3 3 -9 .8 79 ,6 7 0, 00 0, 00 9. 87 9, 67 15 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -4 0. 00 0, 00 -2 2. 98 0, 33 17 .0 19 ,6 7 0, 00 0, 00 -1 7. 01 9, 67 -1 5. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 40 .0 00 ,0 0 30 .1 20 ,3 3 -9 .8 79 ,6 7 0, 00 0, 00 9. 87 9, 67 15 .0 00 ,0 0 111 B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge G rü na nl ag en , W er ks tä tte n un d Fa hr ze ug e 11 25 11 25 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 3 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 20 .0 00 ,0 0 20 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 20 .0 00 ,0 0 20 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 24 9. 25 6, 91 24 9. 25 6, 91 0, 00 0, 00 -2 49 .2 56 ,9 1 0, 00 68 71 12 42 E in za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 0, 00 0, 00 24 9. 25 6, 91 24 9. 25 6, 91 0, 00 0, 00 -2 49 .2 56 ,9 1 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 5. 95 0, 00 5. 95 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .9 50 ,0 0 0, 00 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F ah rz eu ge n 0, 00 0, 00 5. 95 0, 00 5. 95 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .9 50 ,0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 20 .0 00 ,0 0 27 5. 20 6, 91 25 5. 20 6, 91 0, 00 0, 00 -2 55 .2 06 ,9 1 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 60 0. 00 0, 00 49 8. 51 3, 82 -1 01 .4 86 ,1 8 0, 00 0, 00 10 1. 48 6, 18 35 0. 00 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 24 9. 25 6, 91 24 9. 25 6, 91 0, 00 0, 00 -2 49 .2 56 ,9 1 0, 00 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 0, 00 0, 00 24 9. 25 6, 91 24 9. 25 6, 91 0, 00 0, 00 -2 49 .2 56 ,9 1 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en 0, 00 60 0. 00 0, 00 0, 00 -6 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 60 0. 00 0, 00 35 0. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 91 .4 00 ,0 0 81 .7 59 ,2 2 -9 .6 40 ,7 8 0, 00 0, 00 9. 64 0, 78 10 .0 00 ,0 0 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F ah rz eu ge n 0, 00 85 .0 00 ,0 0 74 .0 20 ,2 0 -1 0. 97 9, 80 0, 00 0, 00 10 .9 79 ,8 0 10 .0 00 ,0 0 78 31 26 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n M as ch in en 0, 00 0, 00 6. 25 7, 95 6. 25 7, 95 0, 00 0, 00 -6 .2 57 ,9 5 0, 00 112 B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge G rü na nl ag en , W er ks tä tte n un d Fa hr ze ug e 11 25 11 25 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 4 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 6. 40 0, 00 1. 48 1, 07 -4 .9 18 ,9 3 0, 00 0, 00 4. 91 8, 93 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 69 1. 40 0, 00 58 0. 27 3, 04 -1 11 .1 26 ,9 6 0, 00 0, 00 11 1. 12 6, 96 36 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -6 71 .4 00 ,0 0 -3 05 .0 66 ,1 3 36 6. 33 3, 87 0, 00 0, 00 -3 66 .3 33 ,8 7 -3 60 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 69 1. 40 0, 00 58 0. 27 3, 04 -1 11 .1 26 ,9 6 0, 00 0, 00 11 1. 12 6, 96 36 0. 00 0, 00 113 G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 11 33 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 5 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 6. 90 0. 00 0, 00 4. 35 0. 50 6, 80 -2 .5 49 .4 93 ,2 0 0, 00 0, 00 2. 54 9. 49 3, 20 0, 00 68 21 11 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0, 00 0, 00 75 2. 68 3, 39 75 2. 68 3, 39 0, 00 0, 00 -7 52 .6 83 ,3 9 0, 00 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 0, 00 6. 90 0. 00 0, 00 3. 59 7. 82 3, 41 -3 .3 02 .1 76 ,5 9 0, 00 0, 00 3. 30 2. 17 6, 59 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 6. 90 0. 00 0, 00 4. 35 0. 50 6, 80 -2 .5 49 .4 93 ,2 0 0, 00 0, 00 2. 54 9. 49 3, 20 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 1. 70 0. 00 0, 00 1. 35 8. 58 6, 60 -3 41 .4 13 ,4 0 0, 00 0, 00 34 1. 41 3, 40 0, 00 78 21 11 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0, 00 0, 00 17 .0 17 ,7 0 17 .0 17 ,7 0 0, 00 0, 00 -1 7. 01 7, 70 0, 00 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke 0, 00 1. 70 0. 00 0, 00 1. 34 1. 41 8, 90 -3 58 .5 81 ,1 0 0, 00 0, 00 35 8. 58 1, 10 0, 00 78 21 31 00 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd u nd B od en d es In fr as tr uk tu rv er m ög en s 0, 00 0, 00 15 0, 00 15 0, 00 0, 00 0, 00 -1 50 ,0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 1. 70 0. 00 0, 00 1. 35 8. 58 6, 60 -3 41 .4 13 ,4 0 0, 00 0, 00 34 1. 41 3, 40 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 5. 20 0. 00 0, 00 2. 99 1. 92 0, 20 -2 .2 08 .0 79 ,8 0 0, 00 0, 00 2. 20 8. 07 9, 80 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 1. 70 0. 00 0, 00 1. 35 8. 58 6, 60 -3 41 .4 13 ,4 0 0, 00 0, 00 34 1. 41 3, 40 0, 00 114 G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 11 33 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 6 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 115 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 7 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 13 .0 00 ,0 0 13 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 3. 00 0, 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 0, 00 13 .0 00 ,0 0 13 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 3. 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 8. 99 9, 00 8. 99 9, 00 0, 00 0, 00 -8 .9 99 ,0 0 0, 00 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F ah rz eu ge n 0, 00 0, 00 8. 99 9, 00 8. 99 9, 00 0, 00 0, 00 -8 .9 99 ,0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 21 .9 99 ,0 0 21 .9 99 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 1. 99 9, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 75 .0 00 ,0 0 0, 00 -7 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 75 .0 00 ,0 0 75 .0 00 ,0 0 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en 0, 00 50 .0 00 ,0 0 0, 00 -5 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 ,0 0 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0, 00 25 .0 00 ,0 0 0, 00 -2 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 25 .0 00 ,0 0 25 .0 00 ,0 0 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 12 2. 50 0, 00 86 .5 12 ,2 8 -3 5. 98 7, 72 0, 00 0, 00 35 .9 87 ,7 2 35 .0 00 ,0 0 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F ah rz eu ge n 0, 00 86 .5 00 ,0 0 85 .8 28 ,3 8 -6 71 ,6 2 0, 00 0, 00 67 1, 62 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 36 .0 00 ,0 0 68 3, 90 -3 5. 31 6, 10 0, 00 0, 00 35 .3 16 ,1 0 35 .0 00 ,0 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 19 7. 50 0, 00 86 .5 12 ,2 8 -1 10 .9 87 ,7 2 0, 00 0, 00 11 0. 98 7, 72 11 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 97 .5 00 ,0 0 -6 4. 51 3, 28 13 2. 98 6, 72 0, 00 0, 00 -1 32 .9 86 ,7 2 -1 10 .0 00 ,0 0 116 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 8 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 19 7. 50 0, 00 86 .5 12 ,2 8 -1 10 .9 87 ,7 2 0, 00 0, 00 11 0. 98 7, 72 11 0. 00 0, 00 117 D R K -H ei m / V er ei ne , B ai nd te r S tr aß e 48 /1 R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 01 00 12 70 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 12 70 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 9 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 10 1. 00 0, 00 10 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 01 .0 00 ,0 0 0, 00 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0, 00 0, 00 10 1. 00 0, 00 10 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 01 .0 00 ,0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 10 1. 00 0, 00 10 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 01 .0 00 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 0, 00 -1 01 .0 00 ,0 0 -1 01 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 1. 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 10 1. 00 0, 00 10 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 01 .0 00 ,0 0 0, 00 118 K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 0 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 18 .2 61 ,3 5 18 .2 61 ,3 5 0, 00 0, 00 -1 8. 26 1, 35 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 0, 00 18 .2 61 ,3 5 18 .2 61 ,3 5 0, 00 0, 00 -1 8. 26 1, 35 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 18 .2 61 ,3 5 18 .2 61 ,3 5 0, 00 0, 00 -1 8. 26 1, 35 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 60 0. 00 0, 00 0, 00 -6 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 60 0. 00 0, 00 60 0. 00 0, 00 78 71 23 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S ch ul en 0, 00 60 0. 00 0, 00 0, 00 -6 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 60 0. 00 0, 00 60 0. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 66 .1 00 ,0 0 80 .7 02 ,7 8 14 .6 02 ,7 8 0, 00 0, 00 -1 4. 60 2, 78 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0, 00 0, 00 59 .9 24 ,9 5 59 .9 24 ,9 5 0, 00 0, 00 -5 9. 92 4, 95 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 66 .1 00 ,0 0 20 .7 77 ,8 3 -4 5. 32 2, 17 0, 00 0, 00 45 .3 22 ,1 7 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 66 6. 10 0, 00 80 .7 02 ,7 8 -5 85 .3 97 ,2 2 0, 00 0, 00 58 5. 39 7, 22 60 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -6 66 .1 00 ,0 0 -6 2. 44 1, 43 60 3. 65 8, 57 0, 00 0, 00 -6 03 .6 58 ,5 7 -6 00 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 66 6. 10 0, 00 80 .7 02 ,7 8 -5 85 .3 97 ,2 2 0, 00 0, 00 58 5. 39 7, 22 60 0. 00 0, 00 119 B üc he re i/ B ib lio th ek B üc he re i/ B ib lio th ek 27 20 00 00 27 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B üc he re i/ B ib lio th ek B ib lio th ek en 27 20 27 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 1 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 120 Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 10 00 00 29 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 10 29 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 2 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 78 16 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r ln ve st iti on en a n so ns tig e öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 121 Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng 31 40 07 20 31 40 07 20 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r F lü ch tli ng e un d A sy lb ew er be r/- in ne n u. A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng d ur ch S tä dt e un d G em ei nd en ) So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 07 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 3 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 46 .4 10 ,0 0 46 .4 10 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 6. 41 0, 00 0, 00 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0, 00 0, 00 46 .4 10 ,0 0 46 .4 10 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 6. 41 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 46 .4 10 ,0 0 46 .4 10 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 6. 41 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 0, 00 -4 6. 41 0, 00 -4 6. 41 0, 00 0, 00 0, 00 46 .4 10 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 46 .4 10 ,0 0 46 .4 10 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 6. 41 0, 00 0, 00 122 A sy lb ew er be rh el fe rk re is : B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es er A uf ga be n A sy lb ew er be rh el fe rk re is :B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in n A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es r A uf ga be n 31 80 10 00 31 80 10 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in ne n un d A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es er A uf ga be n So ns tig e so zi al e H ilf en u nd L ei st un ge n 31 80 31 80 10 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 4 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 123 So nn e, M on d un d St er ne K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 10 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 5 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 1. 09 1. 77 3, 56 -7 08 .2 26 ,4 4 0, 00 0, 00 70 8. 22 6, 44 70 8. 00 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 1. 09 1. 24 5, 56 1. 09 1. 24 5, 56 0, 00 0, 00 -1 .0 91 .2 45 ,5 6 0, 00 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 52 8, 00 -1 .7 99 .4 72 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 79 9. 47 2, 00 70 8. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 6. 40 0, 00 10 .8 50 ,9 5 4. 45 0, 95 0, 00 0, 00 -4 .4 50 ,9 5 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0, 00 0, 00 1. 02 1, 01 1. 02 1, 01 0, 00 0, 00 -1 .0 21 ,0 1 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 6. 40 0, 00 9. 82 9, 94 3. 42 9, 94 0, 00 0, 00 -3 .4 29 ,9 4 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 1. 80 6. 40 0, 00 1. 10 2. 62 4, 51 -7 03 .7 75 ,4 9 0, 00 0, 00 70 3. 77 5, 49 70 8. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 .8 06 .4 00 ,0 0 -1 .1 02 .6 24 ,5 1 70 3. 77 5, 49 0, 00 0, 00 -7 03 .7 75 ,4 9 -7 08 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 1. 80 6. 40 0, 00 1. 10 2. 62 4, 51 -7 03 .7 75 ,4 9 0, 00 0, 00 70 3. 77 5, 49 70 8. 00 0, 00 124 R eg en bo ge n K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 20 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 6 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 2. 80 0, 00 0, 00 -2 .8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 80 0, 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 2. 80 0, 00 0, 00 -2 .8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 80 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 2. 80 0, 00 0, 00 -2 .8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 80 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -2 .8 00 ,0 0 0, 00 2. 80 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .8 00 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 2. 80 0, 00 0, 00 -2 .8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 80 0, 00 0, 00 125 Sp or ts tä tte n, S po rt ha lle Sp or ts tä tte n / S po rt ha lle B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m 42 41 01 00 42 41 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Sp or ts tä tte n / S po rt ha lle B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 7 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 28 1. 00 0, 00 28 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 28 1. 00 0, 00 28 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 28 1. 00 0, 00 28 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 51 0. 00 0, 00 67 1. 91 3, 78 16 1. 91 3, 78 0, 00 0, 00 -1 61 .9 13 ,7 8 0, 00 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 0, 00 51 0. 00 0, 00 67 1. 91 3, 78 16 1. 91 3, 78 0, 00 0, 00 -1 61 .9 13 ,7 8 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 51 0. 00 0, 00 67 1. 91 3, 78 16 1. 91 3, 78 0, 00 0, 00 -1 61 .9 13 ,7 8 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -2 29 .0 00 ,0 0 -3 90 .9 13 ,7 8 -1 61 .9 13 ,7 8 0, 00 0, 00 16 1. 91 3, 78 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 51 0. 00 0, 00 67 1. 91 3, 78 16 1. 91 3, 78 0, 00 0, 00 -1 61 .9 13 ,7 8 0, 00 126 B au or dn un g, G em ei nd ee nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng , S ta dt sa ni er un g R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g 51 10 00 00 51 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g St ad te nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng u nd S ta dt er ne ue ru ng 51 10 51 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 8 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 30 0. 00 0, 00 0, 00 -3 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 0, 00 68 71 23 50 E in za hl un ge n fü r S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0, 00 30 0. 00 0, 00 0, 00 -3 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 81 0. 00 0, 00 0, 00 -8 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 81 0. 00 0, 00 0, 00 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 0, 00 81 0. 00 0, 00 0, 00 -8 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 81 0. 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 1. 11 0. 00 0, 00 0, 00 -1 .1 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 11 0. 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 78 6. 00 0, 00 0, 00 -7 86 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 78 6. 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke 0, 00 48 6. 00 0, 00 0, 00 -4 86 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 48 6. 00 0, 00 0, 00 78 21 24 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd u nd B od en m it K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 0, 00 30 0. 00 0, 00 0, 00 -3 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 30 0. 00 0, 00 0, 00 -3 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0, 00 30 0. 00 0, 00 0, 00 -3 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 9. 50 0, 00 14 .2 35 ,0 0 4. 73 5, 00 0, 00 0, 00 -4 .7 35 ,0 0 0, 00 78 53 00 00 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd s on st ig e A nt ei ls re ch te 0, 00 9. 50 0, 00 14 .2 35 ,0 0 4. 73 5, 00 0, 00 0, 00 -4 .7 35 ,0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 1. 09 7. 50 0, 00 14 .2 35 ,0 0 -1 .0 83 .2 65 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 08 3. 26 5, 00 60 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 12 .5 00 ,0 0 -1 4. 23 5, 00 -2 6. 73 5, 00 0, 00 0, 00 26 .7 35 ,0 0 -6 00 .0 00 ,0 0 127 B au or dn un g, G em ei nd ee nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng , S ta dt sa ni er un g R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g 51 10 00 00 51 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g St ad te nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng u nd S ta dt er ne ue ru ng 51 10 51 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 9 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 1. 09 7. 50 0, 00 14 .2 35 ,0 0 -1 .0 83 .2 65 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 08 3. 26 5, 00 60 0. 00 0, 00 128 El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 00 00 53 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 53 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 0 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 10 .0 00 ,0 0 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 10 .0 00 ,0 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 10 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 10 .0 00 ,0 0 129 W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 00 00 53 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 53 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 1 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 48 .0 00 ,0 0 48 .8 75 ,0 0 87 5, 00 0, 00 0, 00 -8 75 ,0 0 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( m eh r al s 1 Ja hr ) 0, 00 48 .0 00 ,0 0 48 .8 75 ,0 0 87 5, 00 0, 00 0, 00 -8 75 ,0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 48 .0 00 ,0 0 48 .8 75 ,0 0 87 5, 00 0, 00 0, 00 -8 75 ,0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 75 9. 05 0, 00 75 9. 05 0, 00 0, 00 0, 00 -7 59 .0 50 ,0 0 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( La uf ze it üb er 1 J ah r) 0, 00 0, 00 75 9. 05 0, 00 75 9. 05 0, 00 0, 00 0, 00 -7 59 .0 50 ,0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 75 9. 05 0, 00 75 9. 05 0, 00 0, 00 0, 00 -7 59 .0 50 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 48 .0 00 ,0 0 -7 10 .1 75 ,0 0 -7 58 .1 75 ,0 0 0, 00 0, 00 75 8. 17 5, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 75 9. 05 0, 00 75 9. 05 0, 00 0, 00 0, 00 -7 59 .0 50 ,0 0 0, 00 130 Fe rn w är m ev er so rg un g Fe rn w är m ev er so rg un g 53 40 00 00 53 40 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe rn w är m ev er so rg un g Fe rn w är m ev er so rg un g 53 40 53 40 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 2 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 45 .2 53 ,6 3 45 .2 53 ,6 3 0, 00 0, 00 -4 5. 25 3, 63 0, 00 68 71 33 90 E in za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 0, 00 0, 00 45 .2 53 ,6 3 45 .2 53 ,6 3 0, 00 0, 00 -4 5. 25 3, 63 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 45 .2 53 ,6 3 45 .2 53 ,6 3 0, 00 0, 00 -4 5. 25 3, 63 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 10 0. 00 0, 00 90 .5 07 ,2 6 -9 .4 92 ,7 4 0, 00 0, 00 9. 49 2, 74 54 .0 00 ,0 0 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 45 .2 53 ,6 3 45 .2 53 ,6 3 0, 00 0, 00 -4 5. 25 3, 63 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 0, 00 10 0. 00 0, 00 45 .2 53 ,6 3 -5 4. 74 6, 37 0, 00 0, 00 54 .7 46 ,3 7 54 .0 00 ,0 0 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 10 0. 00 0, 00 90 .5 07 ,2 6 -9 .4 92 ,7 4 0, 00 0, 00 9. 49 2, 74 54 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 -4 5. 25 3, 63 54 .7 46 ,3 7 0, 00 0, 00 -5 4. 74 6, 37 -5 4. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 10 0. 00 0, 00 90 .5 07 ,2 6 -9 .4 92 ,7 4 0, 00 0, 00 9. 49 2, 74 54 .0 00 ,0 0 131 B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 3 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 69 .8 64 ,0 0 69 .8 64 ,0 0 0, 00 0, 00 -6 9. 86 4, 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 0, 00 69 .8 64 ,0 0 69 .8 64 ,0 0 0, 00 0, 00 -6 9. 86 4, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 69 .8 64 ,0 0 69 .8 64 ,0 0 0, 00 0, 00 -6 9. 86 4, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 21 0. 00 0, 00 65 .5 74 ,1 6 -1 44 .4 25 ,8 4 0, 00 0, 00 14 4. 42 5, 84 14 4. 00 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 0, 00 21 0. 00 0, 00 65 .5 74 ,1 6 -1 44 .4 25 ,8 4 0, 00 0, 00 14 4. 42 5, 84 14 4. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 21 0. 00 0, 00 65 .5 74 ,1 6 -1 44 .4 25 ,8 4 0, 00 0, 00 14 4. 42 5, 84 14 4. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -2 10 .0 00 ,0 0 4. 28 9, 84 21 4. 28 9, 84 0, 00 0, 00 -2 14 .2 89 ,8 4 -1 44 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 21 0. 00 0, 00 65 .5 74 ,1 6 -1 44 .4 25 ,8 4 0, 00 0, 00 14 4. 42 5, 84 14 4. 00 0, 00 132 A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 00 00 53 80 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 53 80 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 4 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 59 .0 00 ,0 0 62 .5 00 ,0 0 3. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .5 00 ,0 0 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( m eh r al s 1 Ja hr ) 0, 00 59 .0 00 ,0 0 62 .5 00 ,0 0 3. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .5 00 ,0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 59 .0 00 ,0 0 62 .5 00 ,0 0 3. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .5 00 ,0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -7 00 .0 00 ,0 0 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( La uf ze it üb er 1 J ah r) 0, 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -7 00 .0 00 ,0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -7 00 .0 00 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 59 .0 00 ,0 0 -6 37 .5 00 ,0 0 -6 96 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 69 6. 50 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -7 00 .0 00 ,0 0 0, 00 133 G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 5 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 90 .0 00 ,0 0 90 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -9 0. 00 0, 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 0, 00 90 .0 00 ,0 0 90 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -9 0. 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 81 0. 00 0, 00 97 8. 15 4, 67 16 8. 15 4, 67 0, 00 0, 00 -1 68 .1 54 ,6 7 0, 00 68 71 23 50 E in za hl un ge n fü r S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0, 00 0, 00 55 0, 75 55 0, 75 0, 00 0, 00 -5 50 ,7 5 0, 00 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 0, 00 81 0. 00 0, 00 97 7. 60 3, 92 16 7. 60 3, 92 0, 00 0, 00 -1 67 .6 03 ,9 2 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 28 9. 47 3, 57 28 9. 47 3, 57 0, 00 0, 00 -2 89 .4 73 ,5 7 0, 00 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 0, 00 0, 00 12 3, 40 12 3, 40 0, 00 0, 00 -1 23 ,4 0 0, 00 68 21 31 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n G ru nd u nd B od en d es In fr as tr uk tu rv er m ög en s 0, 00 0, 00 28 9. 35 0, 17 28 9. 35 0, 17 0, 00 0, 00 -2 89 .3 50 ,1 7 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 81 0. 00 0, 00 1. 35 7. 62 8, 24 54 7. 62 8, 24 0, 00 0, 00 -5 47 .6 28 ,2 4 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 8. 47 3, 14 8. 47 3, 14 0, 00 0, 00 -8 .4 73 ,1 4 0, 00 78 21 31 00 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd u nd B od en d es In fr as tr uk tu rv er m ög en s 0, 00 0, 00 8. 47 3, 14 8. 47 3, 14 0, 00 0, 00 -8 .4 73 ,1 4 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 3. 82 0. 00 0, 00 2. 20 9. 01 8, 98 -1 .6 10 .9 81 ,0 2 0, 00 0, 00 1. 61 0. 98 1, 02 69 9. 00 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 55 0, 75 55 0, 75 0, 00 0, 00 -5 50 ,7 5 0, 00 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - un d A bf al le nt so rg un gs an la ge n 0, 00 0, 00 36 4. 67 5, 97 36 4. 67 5, 97 0, 00 0, 00 -3 64 .6 75 ,9 7 0, 00 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0, 00 3. 82 0. 00 0, 00 1. 83 8. 84 9, 14 -1 .9 81 .1 50 ,8 6 0, 00 0, 00 1. 98 1. 15 0, 86 69 9. 00 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 0, 00 0, 00 4. 94 3, 12 4. 94 3, 12 0, 00 0, 00 -4 .9 43 ,1 2 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 134 G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 6 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 3. 82 0. 00 0, 00 2. 21 7. 49 2, 12 -1 .6 02 .5 07 ,8 8 0, 00 0, 00 1. 60 2. 50 7, 88 69 9. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -3 .0 10 .0 00 ,0 0 -8 59 .8 63 ,8 8 2. 15 0. 13 6, 12 0, 00 0, 00 -2 .1 50 .1 36 ,1 2 -6 99 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 3. 82 0. 00 0, 00 2. 21 7. 49 2, 12 -1 .6 02 .5 07 ,8 8 0, 00 0, 00 1. 60 2. 50 7, 88 69 9. 00 0, 00 135 St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 7 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 18 7, 43 18 7, 43 0, 00 0, 00 -1 87 ,4 3 0, 00 68 71 23 50 E in za hl un ge n fü r S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0, 00 0, 00 18 7, 43 18 7, 43 0, 00 0, 00 -1 87 ,4 3 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 18 7, 43 18 7, 43 0, 00 0, 00 -1 87 ,4 3 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 18 0. 00 0, 00 80 .7 84 ,6 1 -9 9. 21 5, 39 0, 00 0, 00 99 .2 15 ,3 9 97 .0 00 ,0 0 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - un d A bf al le nt so rg un gs an la ge n 0, 00 0, 00 18 7, 43 18 7, 43 0, 00 0, 00 -1 87 ,4 3 0, 00 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0, 00 10 .0 00 ,0 0 37 .8 75 ,1 0 27 .8 75 ,1 0 0, 00 0, 00 -2 7. 87 5, 10 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 0, 00 17 0. 00 0, 00 42 .7 22 ,0 8 -1 27 .2 77 ,9 2 0, 00 0, 00 12 7. 27 7, 92 97 .0 00 ,0 0 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 18 0. 00 0, 00 80 .7 84 ,6 1 -9 9. 21 5, 39 0, 00 0, 00 99 .2 15 ,3 9 97 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 80 .0 00 ,0 0 -8 0. 59 7, 18 99 .4 02 ,8 2 0, 00 0, 00 -9 9. 40 2, 82 -9 7. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 18 0. 00 0, 00 80 .7 84 ,6 1 -9 9. 21 5, 39 0, 00 0, 00 99 .2 15 ,3 9 97 .0 00 ,0 0 136 Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V 54 70 00 00 54 70 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V Ve rk eh rs be tr ie be /Ö PN V 54 70 54 70 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 8 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 8. 00 0, 00 0, 00 -8 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 8. 00 0, 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 8. 00 0, 00 0, 00 -8 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 8. 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 8. 00 0, 00 0, 00 -8 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 8. 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 15 0. 00 0, 00 8. 82 5, 68 -1 41 .1 74 ,3 2 0, 00 0, 00 14 1. 17 4, 32 14 1. 00 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 8. 82 5, 68 8. 82 5, 68 0, 00 0, 00 -8 .8 25 ,6 8 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 0, 00 15 0. 00 0, 00 0, 00 -1 50 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 15 0. 00 0, 00 14 1. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 15 0. 00 0, 00 8. 82 5, 68 -1 41 .1 74 ,3 2 0, 00 0, 00 14 1. 17 4, 32 14 1. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 42 .0 00 ,0 0 -8 .8 25 ,6 8 13 3. 17 4, 32 0, 00 0, 00 -1 33 .1 74 ,3 2 -1 41 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 15 0. 00 0, 00 8. 82 5, 68 -1 41 .1 74 ,3 2 0, 00 0, 00 14 1. 17 4, 32 14 1. 00 0, 00 137 Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u, S pi el pl ät ze Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u 55 10 00 00 55 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ö ffe nt lic he s G rü n/ L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n/ La nd sc ha fts ba u 55 10 55 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 9 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 1. 00 8, 86 1. 00 8, 86 0, 00 0, 00 -1 .0 08 ,8 6 0, 00 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 0, 00 0, 00 1. 00 8, 86 1. 00 8, 86 0, 00 0, 00 -1 .0 08 ,8 6 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 15 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 .0 00 ,0 0 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 15 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 .0 00 ,0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 15 .0 00 ,0 0 1. 00 8, 86 -1 3. 99 1, 14 0, 00 0, 00 13 .9 91 ,1 4 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 5. 00 0, 00 -1 .0 08 ,8 6 13 .9 91 ,1 4 0, 00 0, 00 -1 3. 99 1, 14 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 15 .0 00 ,0 0 1. 00 8, 86 -1 3. 99 1, 14 0, 00 0, 00 13 .9 91 ,1 4 0, 00 138 G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 00 00 55 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 55 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 3 0 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 15 0. 00 0, 00 0, 00 -1 50 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 15 0. 00 0, 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 15 0. 00 0, 00 0, 00 -1 50 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 15 0. 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 13 .7 17 ,2 0 13 .7 17 ,2 0 0, 00 0, 00 -1 3. 71 7, 20 0, 00 68 71 33 70 E in za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0, 00 0, 00 13 .7 17 ,2 0 13 .7 17 ,2 0 0, 00 0, 00 -1 3. 71 7, 20 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 15 0. 00 0, 00 13 .7 17 ,2 0 -1 36 .2 82 ,8 0 0, 00 0, 00 13 6. 28 2, 80 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 70 0. 00 0, 00 60 .8 71 ,0 0 -6 39 .1 29 ,0 0 0, 00 0, 00 63 9. 12 9, 00 65 0. 00 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 13 .7 17 ,2 0 13 .7 17 ,2 0 0, 00 0, 00 -1 3. 71 7, 20 0, 00 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0, 00 70 0. 00 0, 00 47 .1 53 ,8 0 -6 52 .8 46 ,2 0 0, 00 0, 00 65 2. 84 6, 20 65 0. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 70 0. 00 0, 00 60 .8 71 ,0 0 -6 39 .1 29 ,0 0 0, 00 0, 00 63 9. 12 9, 00 65 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -5 50 .0 00 ,0 0 -4 7. 15 3, 80 50 2. 84 6, 20 0, 00 0, 00 -5 02 .8 46 ,2 0 -6 50 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 70 0. 00 0, 00 60 .8 71 ,0 0 -6 39 .1 29 ,0 0 0, 00 0, 00 63 9. 12 9, 00 65 0. 00 0, 00 139 Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 3 1 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 33 8. 00 0, 00 12 6. 78 0, 82 -2 11 .2 19 ,1 8 0, 00 0, 00 21 1. 21 9, 18 12 6. 00 0, 00 78 73 38 00 A us za hl un ge n fü r F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n 0, 00 33 8. 00 0, 00 12 6. 78 0, 82 -2 11 .2 19 ,1 8 0, 00 0, 00 21 1. 21 9, 18 12 6. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 33 8. 00 0, 00 12 6. 78 0, 82 -2 11 .2 19 ,1 8 0, 00 0, 00 21 1. 21 9, 18 12 6. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -3 38 .0 00 ,0 0 -1 26 .7 80 ,8 2 21 1. 21 9, 18 0, 00 0, 00 -2 11 .2 19 ,1 8 -1 26 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 33 8. 00 0, 00 12 6. 78 0, 82 -2 11 .2 19 ,1 8 0, 00 0, 00 21 1. 21 9, 18 12 6. 00 0, 00 140 Sc he nk -K on ra d- H al le , G as ts tä tte z ur M üh le A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 00 00 57 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 57 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 3 2 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 50 .0 00 ,0 0 0, 00 -5 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 ,0 0 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 0, 00 50 .0 00 ,0 0 0, 00 -5 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 ,0 0 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 5. 00 0, 00 2. 34 4, 18 -2 .6 55 ,8 2 0, 00 0, 00 2. 65 5, 82 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 5. 00 0, 00 2. 34 4, 18 -2 .6 55 ,8 2 0, 00 0, 00 2. 65 5, 82 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 55 .0 00 ,0 0 2. 34 4, 18 -5 2. 65 5, 82 0, 00 0, 00 52 .6 55 ,8 2 50 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -5 5. 00 0, 00 -2 .3 44 ,1 8 52 .6 55 ,8 2 0, 00 0, 00 -5 2. 65 5, 82 -5 0. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 55 .0 00 ,0 0 2. 34 4, 18 -5 2. 65 5, 82 0, 00 0, 00 52 .6 55 ,8 2 50 .0 00 ,0 0 141 So ns tig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft So ns tig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 00 00 61 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So ns tig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft So ns tig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 61 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t A llg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 3 3 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 0, 00 78 60 00 00 A us za hl un gs ko nt o S pa rb rie f 0, 00 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 0, 00 ** * E nd e de r Li st e "F in an zr ec hn un g de r In ve st iti on sm aß na hm en " ** * 142 Produktplan Baindt Druckdatum: 25.05.2020 Seite: 1/3 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung Teilhaushalt Produktbereich 11 Innere Verwaltung (THH 1) 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 1 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 1 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 1 1 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1 11.25 11.25.00.0000 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge 1 11.33 11.33.00.0000 Grundstücksmanagement Wohnungen Dorfplatz 1 1 Produktbereich 12 Sicherheits und Ordnung (THH 2) 12.10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 2 12.20 12.20.00.0000 Ordnungswesen 2 12.22 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 2 12.23 12.23.00.0000 Personenstandswesen, Standesamt 2 12.60 12.60.00.0000 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 2 12.70 12.70.01.0000 Rettungsdienst DRK-Heim 2 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben (THH 2) 21.10 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Boschstraße 1 (Wohnung Schule) 2 21.10 21.10.02.0000 Klosterwiesenschule (Projekt Schulreifes Kind) 2 21.40 21.40.01.0000 Schülerbeförderung/Bürgerbus 2 21.50 21.50.03.0000 Aula- und Betreung Ganztagesgrundsch. 2 21.50 21.50.04.0000 Schulsozialarbeit 2 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen (THH 2) 26.20 26.20.00.0000 Musikpflege 2 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken (THH 2) 27.20 27.20.00.0000 Bücherei/Bibliothek 2 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege (THH 2) 28.10 28.10.00.0000 Sonstige Kulturpflege 2 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden (THH 2) 29.10 29.10.00.0000 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 2 Produktbereich 31 Soziale Hilfen (THH 2) 31.40 31.40.02.0000 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 2 31.40 31.40.05.1000 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose 2 31.40 31.40.07.1000 Boschstraße 1/7, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 Anlage 10 gem. § 4 Abs. 5 GemHVO Produktbereich Produkt 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 143 Produktplan Baindt Druckdatum: 25.05.2020 Seite: 2/3 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung Teilhaushalt Produktbereich Produkt 31.40 31.40.07.2000 Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.3000 Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.4000 Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.5000 Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.6000 Buchenstraße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.80 31.80.00.0000 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 2 31.80 31.80.10.0000 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl Koordination dieser Aufgaben 2 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (THH 2) 2 36.50 36.50.01.0120 Kindergarten Regenbogen, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0130 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50. 36.50.01.0140 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0150 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten 2 Produktbereich 42 Sport und Bäder (THH 2) 42.10 42.10.00.0000 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) 2 42.41 42.41.01.0000 Sportstätten, Sporthalle 2 42.41 42.41.02.0000 Freisportanlagen 2 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung (THH 2) 51.10 51.10.00.0000 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung 2 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung (THH 2) 53.10 53.10.00.0000 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 53.20.00.0000 Gasversorgung 2 53.30 53.30.00.0000 Wasserversorgung 2 53.40 53.40.00.0000 Fernwärmeversorgung 2 53.60 53.60.00.0000 Breitbandversorgung 2 53.70 53.70.00.0000 Abfallwirtschaft 2 36.50 36.50.01.0110 Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 144 Produktplan Baindt Druckdatum: 25.05.2020 Seite: 3/3 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung Teilhaushalt Produktbereich Produkt 53.80 53.80.00.0000 Abwasserbeseitigung 2 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (THH 2) 2 2 54.10 54.10.02.0000 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 2 54.50 54.50.00.0000 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 54.70.00.0000 Verkehrsbetriebe / ÖPNV 2 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen (THH 2) 55.10 55.10.00.0000 Öffentliches Grün / Spielplätze 2 55.20 55.20.00.0000 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 2 55.30 55.30.00.0000 Friedhofs- und Bestattungswesen 2 55.51 55.51.00.0000 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus (THH 2) 57.10 57.10.00.0000 Wirtschaftsförderung 2 57.30 57.30.00.0000 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle 2 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft (THH 3) 61.10 61.10.00.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 3 61.20 61.20.00.0000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 61.30.00.0000 Jahresabschlussbuchungen, Abwicklungen Vorjahre 3 Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft 54.10 54.10.01.0000 Gemeindestraßen und Brücken 145 146 Müller Schreibmaschine 34. Pensionsrückstellungen Jahresabschluss 2019 EB Wasserversorgung 147 VI. Wasserversorgung - Jahresabschluss 2019 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2019 der Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 07.07.2020 gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme 1.686.538,08 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 1.088.509,93 € - das Umlaufvermögen 598.028,15 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital (Gewinnvortrag 37.236,12 €) 652.741,20 € - den Sonderposten 52.870,68 € - die Rückstellungen 11.000,00 € - die Verbindlichkeiten 952.484,20 € - den passiven Abgrenzungsposten 17.442,00 € 1.2 Jahresgewinn 2.749,13 € 1.2.1 Summe der Erträge 386.023,31 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 383.274,18 € 2. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 2.479,13 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gewinnvortrag 37.236,12 €). 3. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt 2019 wird zugestimmt. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 soll der Rechtsauf- sichtsbehörde mitgeteilt und ortsüblich bekannt gegeben werden. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen. 5. Vom Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2019 nimmt der Gemeinderat Kenntnis. 6. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 7. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Baindt, den Baindt, den ..................................... ...................................... Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 148 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2019 der Wasserversorgung Baindt beurkundet Baindt, den .............................. Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Der Jahresabschluss 2019 der Wasserversorgung Baindt, wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderats vom 07.07.2020. Baindt, den ............................. Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 07.07.2020 zugestimmt. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 07.07.2020 mitgeteilt und am 10.07.2020 ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss 2019 und der Lagebericht der Wasserversorgung Baindt wurden vom 13.07.2020 bis 21.07.2020 je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den .................................. .................................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 149 3. Jahresabschluss zum 31.12.2019 RSW Steuerberaterkanzlei Jahresabschlussbericht EB Wasserversorgung Baindt 150 Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt RSW STEUERBERATER Hack, Dr. Gawatz, Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • in fo@rsw-stb.de 151 mailto:fo@rsw-stb.de Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Auftragsannahme 2 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 2 1.2 Auftragsdurchführung 3 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 4 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 4 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses 4 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 5 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung 11 5. Bescheinigung 25 A N L A G E N V E R Z E I C H N I S Handelsbilanz zum 31. Dezember 2019 I Gewinn- und Verlustrechnung nach Handelsrecht vom 01.01. bis 31.12.2019 II Anhang III Anlagenspiegel nach Eigenbetriebsverordnung IV Lagebericht V Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2019 VI 152 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1. Auftragsannahme 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung Die Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt - Frau Simone Rürup - beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 des Eigenbetriebs Wasserver sor- gung aus den uns vor gelegten Be le gen, Bü chern und Be standsnachweisen, die wir auftrags ge mäß nicht geprüft ha ben, un ter Be rück sichti gung der er teil ten Aus künfte nach gesetzlichen Vor ga ben und nach den in ner halb die ses Rah mens lie gen den An wei sungen des Auftraggebers zur Aus übung be stehen der Wahl rechte zu entwi ckeln. Diesen Auftrag zur Er stel lung ohne Beurteilun gen ha ben wir im April 2020 in un se ren Ge schäftsräumen durch geführt. Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlus ses umfasste keine über die Auf trags art hin aus ge- hen den Tätig kei ten und damit auch keine erweiterten Verantwortlichkeiten als Steuerbera tungs ge- sell schaft. Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt der uns mit dessen Erstellung be auf tra- gen den ge setz li chen Ver tre tung des Eigenbetriebs, die über die Aus übung aller mit der Aufstel lung ver bun dener Ges tal tungs möglichkei ten und Rechtsakte zu ent schei den hat. Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachver halte, die zu Wahl rechten führten, in Kennt nis ge setzt und von ihm Ent scheidungsvorgaben zur Ausübung von materiellen und formel len Ges tal- tungsmög lich kei ten (Ansatz-, Be wertungs- und Ausweiswahlrechten) so wie Er mes sensent scheidun- gen ein ge holt. Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die er for- derlich wa ren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Aus- künfte zu An satz-, Aus weis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bi- lanzierungs- und Be wer tungs me thoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den handels- rechtlich vorgeschriebenen Jahres ab schluss, be stehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang, zu erstellen. Der ebenfalls beigefügte La ge be richt wur de vom Käm me rer der Gemeinde Baindt erstellt. Da die Anfertigung eines Erstellungsberichts vereinbart, jedoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen nicht ausdrücklich ge troffen wur- den, be richten wir in be rufs üb li cher Form im Sinne der Verlautbarung der Bundes steuer be rater kam- mer zu den Grundsätzen für die Er stel lung von Jahresabschlüssen vom 12./13. April 2010 über Um- fang und Er geb nis unserer Tä tig keit. Bei der Auftragsannahme haben wir mit unserem Auftraggeber vereinbart, dass uns die für die Auf- trags durch füh rung be nö tig ten Un ter la gen und Auf klärun gen voll stän dig ge geben wer den. 153 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1.2 Auftragsdurchführung Bei der Erstellung des Jahresabschlusses und unserer Berichterstattung haben wir die ein schlä gi- gen Nor men unserer Berufsordnung und unsere Be rufs pflich ten be ach tet, dar unter die Grund sät ze der Un abhängigkeit, Gewissenhaftig keit, Ver schwiegen heit und Ei gen ver antwort lich keit (§ 57 StBerG). In unserer Kanzlei ist sichergestellt, dass bei der Auf trags ab wick lung zur Erstellung eines Jah res ab- schlusses einschließ lich der Be richt ers tattung die ge setzli chen Vor schriften und fachlichen Re geln beachtet werden. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlich keit und We- sentlich keit beach tet. Zur Durchführung des Auftrags haben wir uns die erforderlichen Kenntnisse über die Bran che, den Rechts rah men und die Geschäftstätigkeit unseres Auf trag ge bers ange eignet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Bestimmun- gen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung. Die Beachtung anderer gesetzli cher Vor schriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straf ta- ten und außer halb der Rech nungs legung be gan gener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegen- stand unseres Auftrags. Art, Umfang und Ergebnis der während unserer Auftragsdurchführung im Einzelnen vorge nom me- nen Er stellungs handlungen haben wir, soweit sie nicht in diesem Bericht doku men tiert sind, in un- seren Ar beitspa pieren festgehalten. Gegenstand der Erstellung ohne Beurteilungen ist die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust rechnung sowie die Erstellung des Anhangs und weiterer Abschlussbestandteile auf Grund- lage der Buchfüh rung und des In ven tars sowie der Vor gaben zu den anzuwendenden Bi lanzie- rungs- und Bewer tungs metho den. Unser Auftrag zur normentsprechenden Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorge leg ten Un terla gen un ter Berücksichti gung der erhaltenen Informationen und der vorgenommenen Ab- schlussbuch ungen er streckte sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion in ter- ner Kon trol len sowie der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege, Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, weisen wir unseren Auf traggeber auf of- fensichtliche Unrich tig kei ten in den vor ge leg ten Unterlagen hin, die uns als Sachverständige bei der Durch führung des Auf trags un mit tel bar auffal len, unterbreiten Vorschläge zur Kor rektur und ach ten auf die ent spre chende Um set zung im Jah res ab schluss. 154 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 4 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte Für den Eigenbetrieb besteht nach § 6 EigBVO in Verbindung mit § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Buchführung wurde auf den EDV-Systemen der Gemeinde erstellt. Die Anlagenbuchführung wurde auf den EDV-Systemen der Gemeinde erstellt. Die Daten wur den in den An la gen spie gel übernom men. Auskünfte erteilte der Kämmerer Herr Abele. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden bereitwillig erbracht. 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanz lei-Rechnungswesen der DATEV eG in Nürn berg erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 13.03.2019 die Vor aus set zungen für eine ord nungsmäßige Fi nanz buch füh rung und Ent wick lung des Jah res abschlusses. Die Abschlussbuchungen haben wir mit der Ge schäfts führung unseres Auftrag gebers ab ge stimmt. Die Ab schluss buchungen wur den bis zum Ab schluss unserer Tätigkeit vorge nom men. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Be- achtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ord- nungsgemäß entwi ckelt. Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Die auf den vor her ge hen den Jah res ab schluss ange wandten Be- wer tungs me tho den wur den bei be halten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlus- ses er kennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Ver lust rechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtanga ben richtig und vollständig wieder. Die einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil aus führlich dar ge stellt. Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen. 155 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 5 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 3.1 Rechtliche Verhältnisse Firma: Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Rechtsform: Eigenbetrieb Gründung am: 01.01.1992 Sitz: Baindt Anschrift: Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Satzung: Betriebssatzung vom 10.11.1992 sowie die Wasserversorgungs- satzung vom 01.02.2007 mit Änderungen bis zum 10.09.2019. Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember Gegenstand des Unternehmens: Der Eigenbetrieb versorgt das Gemeindegebiet mit Wasser. Zweckverband: Die Gemeinderäte der Kommunen Baienfurt und Baindt haben am 15.11.2006 beschlossen, den Zweckverband Wasserversorgung „Baienfurt-Baindt“ auf den 01.01.2007 zu gründen. Der Zweckver- band hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt trinkba- res Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Der Zweckverband übernimmt auch die technische Betreu ung der Orts- netze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze befinden sich weiterhin im Eigentum der beiden Eigenbetriebe Wasserversor gung Baienfurt bzw. Baindt. Gezeichnetes Kapital: 444.312,64 EUR Betriebsleitung: Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Innenverwaltung einge- bunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigen- betriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmer- eiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterle- digt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbe- diensteten für das Finanzwesen erstellt. 156 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 6 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Prüfungen: Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens er- folgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeinde prü- fungsanstalt Baden-Württemberg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2010 bis 2015 statt. Wesentliche Änderungen der rechtlichen Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag: keine 157 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 7 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2 Steuerliche Verhältnisse Zuständiges Finanzamt: Ravensburg Steuernummer: 77086/00125 Organschaftsverhältnisse: Umsatzsteuerliche Organschaft mit den BgAs der Gemeinde Der Eigenbetrieb unterliegt der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer. Gewerbesteuerpflicht be- steht wegen der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht nicht. Mangels abweichender Wertansätze entspricht die Handelsbilanz der Steuerbilanz. Die Jahresabschlüsse sind bis zum Jahr 2018 beim Finanzamt eingereicht und veranlagt. Die Ver- an la gun gen ste hen nicht un ter dem Vor be halt der Nachprüfung. Zinsaufwendungen für innere Darlehen sind steuerrechtlich nur anzuerkennen, soweit der BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet ist (R 8.2 KStR). Grundsätzlich ist ein BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet, wenn dieses minde- stens 30 % des Aktivvermögens beträgt. Die Berechnung erfolgt nach R 8.2 Abs. 2 Satz 5-7 KStR. Aktivvermögen am Anfang des WJ EUR 1.365.231,55 ./. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen am Anfang des WJ EUR 3.745,00 Bereinigtes Aktivvermögen EUR 1.361.486,55 Untergrenze für angemessenes Eigenkapital 30,0% EUR 408.445,97 Eigenkapital am Anfang des WJ EUR 649.992,07 + Unverzinsliche innere Darlehen am Anfang des WJ EUR 0,00 Tatsächliches Eigenkapital 47,7% EUR 649.992,07 158 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 8 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.1 Vermögenslage Die Vermögenslage hat sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt entwickelt: Bilanz zum Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017 TEUR % TEUR % TEUR % Sachanlagen 1.088,5 64,5 925,1 67,8 984,5 75,7 Finanzanlagen 275,2 16,3 285,7 20,9 296,3 22,8 Anlagevermögen 1.363,7 80,9 1.210,8 88,7 1.280,8 98,4 Kundenforderungen 45,0 2,7 45,2 3,3 12,5 1,0 Ford. gg. Gesell./verb. UN 259,7 15,4 86,5 6,3 0,0 0,0 sonstige Forderungen 18,1 1,1 22,7 1,7 7,8 0,6 Umlaufvermögen 322,8 19,1 154,4 11,3 20,2 1,6 Aktiva 1.686,5 100,0 1.365,2 100,0 1.301,1 100,0 Bilanz zum Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017 TEUR % TEUR % TEUR % Eigenkapital 652,7 38,7 650,0 47,6 646,3 49,7 SoPo mit Rücklageanteil 52,9 3,1 3,7 0,3 7,2 0,6 UN mit Bet.verh. (> 1J.) Verb. gg. Gesell./verb. UN/ 926,0 54,9 675,8 49,5 599,8 46,1 langfr. Fremdkapital 926,0 54,9 675,8 49,5 599,8 46,1 sonstige Rückstellungen 11,0 0,7 9,5 0,7 9,5 0,7 Lieferantenverbindlichkeiten 8,8 0,5 7,2 0,5 17,6 1,4 sonstige Verbindlichkeiten 17,7 1,0 0,0 0,0 0,0 0,0 kurzfr. Fremdkapital 37,5 2,2 16,7 1,2 27,1 2,1 Rechnungsabgrenzungsposten 17,4 1,0 19,0 1,4 20,7 1,6 Passiva 1.686,5 100,0 1.365,2 100,0 1.301,1 100,0 159 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 9 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.2 Bewegungsbilanz Die Bewegungsbilanz weist für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 die folgende Mittel herkunft und -verwendung aus. Mittelherkunft TEUR TEUR Jahresüberschuss 2,7 0,7% Abschreibungen 49,8 12,0% Buchwertabgänge 40,7 9,8% Abnahme Forderungen aus LuL 0,2 0,0% Sonstige Vermögensgegenstände 0,0 0,0% 0,2 0,0% Zunahme Gewinnrücklagen 0,0 0,0% SoPo mit Rücklageanteil 49,1 11,9% Sonstige Rückstellungen 1,5 0,4% Verbindlichkeiten aus LuL 1,6 0,4% Sonstige Verbindlichkeiten 267,9 64,8% Rechnungsabgrenzungen 0,0 0,0% 320,1 77,4% 413,5 100,0% Mittelverwendung TEUR TEUR Investitionen Anlagevermögen 243,3 58,8% Zunahme Forderungen aus LuL 0,0 0,0% Sonstige Vermögensgegenstände 168,6 40,8% 168,6 40,8% Abnahme Gewinnrücklagen 0,0 0,0% SoPo mit Rücklageanteil 0,0 0,0% Sonstige Rückstellungen 0,0 0,0% Verbindlichkeiten aus LuL 0,0 0,0% Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 0,0% Rechnungsabgrenzungen 1,6 0,4% 1,6 0,4% 413,5 100,0% 160 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 10 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.3 Ertragslage Die Ertragslage hat sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt entwickelt: 01.01.2019 bis 01.01.2018 bis 01.01.2017 bis 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017 TEUR % TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 378,8 100,0 378,4 100,0 343,7 100,0 Gesamtleistung 378,8 100,0 378,4 100,0 343,7 100,0 Wareneinsatz 156,4 41,3 160,0 42,3 119,2 34,7 Rohertrag 222,4 58,7 218,4 57,7 224,6 65,3 sonstige betriebliche Erträge 1,6 0,4 24,8 6,5 1,7 0,5 Rohergebnis 224,0 59,1 243,2 64,3 226,2 65,8 Abschreibung 49,8 13,1 58,5 15,5 59,0 17,2 Versicherungen, Beiträge und Abgaben 1,5 0,4 1,4 0,4 1,4 0,4 Reparaturen und Instandhaltungen 70,8 18,7 71,8 19,0 108,5 31,6 Verwaltungsaufwand 62,3 16,5 46,3 12,2 49,6 14,4 verschiedene betriebliche Kosten 15,2 4,0 45,2 11,9 0,0 0,0 Betriebskosten 199,6 52,7 223,3 59,0 218,5 63,6 Betriebsergebnis 24,4 6,4 20,0 5,3 7,7 2,3 Zinsen und ähnliche Erträge 5,7 1,5 6,8 1,8 6,6 1,9 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 27,3 7,2 23,1 6,1 23,9 7,0 Finanzergebnis -21,6 -5,7 -16,2 -4,3 -17,3 -5,0 Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 sonstige Steuern 0,0 0,0 0,0 0,0 -1,5 -0,4 Jahresergebnis 2,7 0,7 3,7 1,0 -8,0 -2,3 161 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 11 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücks- gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken EUR 23.152,53 Vorjahr: EUR 23.152,53 Grundstückswert bebauter Grundstücke Bilanzansatz zum 01.01.2019 EUR 23.152,53 Bilanzansatz zum 31.12.2019 EUR 23.152,53 EUR 23.152,53 2. Technische Anlagen und Maschinen EUR 1.058.916,00 Vorjahr: EUR 889.252,00 Leitungsnetz inkl. Hausanschlussleitung Bilanzansatz zum 01.01.2019 EUR 880.763,00 + Zugänge EUR 258.948,98 - Abgänge EUR 40.632,08 - Abschreibungen EUR 40.645,90 Bilanzansatz zum 31.12.2019 EUR 1.058.434,00 EUR 1.058.434,00 Speicheranlagen Hochbehälter Bilanzansatz zum 01.01.2019 EUR 7.966,00 - Abschreibungen EUR 7.643,00 Bilanzansatz zum 31.12.2019 EUR 323,00 EUR 323,00 Gewinnungsanlagen Bilanzansatz zum 01.01.2019 EUR 6,00 Bilanzansatz zum 31.12.2019 EUR 6,00 EUR 6,00 162 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 12 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Messeinrichtungen Bilanzansatz zum 01.01.2019 EUR 517,00 - Abschreibungen EUR 364,00 Bilanzansatz zum 31.12.2019 EUR 153,00 EUR 153,00 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung EUR 6.210,00 Vorjahr: EUR 667,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Bilanzansatz zum 01.01.2019 EUR 667,00 + Zugänge EUR 6.656,16 - Abschreibungen EUR 1.113,16 Bilanzansatz zum 31.12.2019 EUR 6.210,00 EUR 6.210,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau EUR 231,40 Vorjahr: EUR 12.003,31 Technische Anlagen und Maschinen im Bau Bilanzansatz zum 01.01.2019 EUR 12.003,31 + Zugänge EUR 172.470,21 - Abgänge EUR 184.242,12 Bilanzansatz zum 31.12.2019 EUR 231,40 EUR 231,40 Summe Sachanlagen EUR 1.088.509,93 Vorjahr: EUR 925.074,84 163 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 13 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach II. Finanzanlagen 1. Beteiligungen EUR 156.000,00 Vorjahr: EUR 156.000,00 Beteiligungen Zweckverband Bilanzansatz zum 01.01.2019 EUR 156.000,00 Bilanzansatz zum 31.12.2019 EUR 156.000,00 EUR 156.000,00 2. Sonstige Ausleihungen EUR 119.166,50 Vorjahr: EUR 129.737,74 Darlehen an Zweckverband Bilanzansatz zum 01.01.2019 EUR 129.737,74 - Tilgung EUR 10.571,24 Bilanzansatz zum 31.12.2019 EUR 119.166,50 EUR 119.166,50 Summe Finanzanlagen EUR 275.166,50 Vorjahr: EUR 285.737,74 Summe Anlagevermögen EUR 1.363.676,43 Vorjahr: EUR 1.210.812,58 164 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 14 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR 45.043,33 Vorjahr: EUR 45.226,68 EUR Vorjahr EUR Einzelwertberichtigung Forderung(b.1J) -15.221,61 0,00 Forderungen aus Lieferungen u.Leistung 60.264,94 45.226,68 45.043,33 45.226,68 Der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Gemeinde mit geteilt. 2. Sonstige Vermögensgegenstände EUR 277.778,32 Vorjahr: EUR 109.192,29 Der Bestand an sonstigen Vermögensgegenständen gliedert sich wie folgt: sonstige Forderungen EUR 1.968,49 Kassenstand 31.12. Liquidität EUR 259.662,91 Forderungen Zweckverband und Gemeinde EUR 16.146,92 EUR 277.778,32 EUR 277.778,32 165 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 15 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 Jahr größer 1 Jahr Art der Forderung TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 45,0 45,0 0,0 Sonstige Vermögensgegenstände 277,8 277,8 0,0 322,8 322,8 0,0 Summe Aktiva EUR 1.686.498,08 Vorjahr: EUR 1.365.231,55 166 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 16 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital EUR 444.312,64 Vorjahr: EUR 444.312,64 II. Gewinnrücklagen 1. Andere Gewinnrücklagen EUR 171.192,44 Vorjahr: EUR 171.192,44 III. Gewinnvortrag EUR 34.486,99 Vorjahr: EUR 30.782,43 IV. Jahresüberschuss EUR 2.749,13 Vorjahr: EUR 3.704,56 Summe Eigenkapital EUR 652.741,20 Vorjahr: EUR 649.992,07 167 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 17 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach B. Sonderposten mit Rücklageanteil EUR 52.870,68 Vorjahr: EUR 3.745,00 EUR Vorjahr EUR Empfangene Ertragszuschüsse 2.132,00 3.745,00 landwirtschaftliche Anschlussbeiträge 50.738,68 0,00 52.870,68 3.745,00 Bis 2002 wurden die empfangenen Ertragszuschüsse in einen Sonderposten eingestellt und mit 5% pro Jahr aufgelöst. Ab 2003 wurden die Zuschüsse gemäß R 34 Abs. 2 EStR von den An- schaf fungs- oder Herstellungskosten für den Versorgungsanschluss abgesetzt (entsprechend den Ausfüh rungen des BMF-Schreibens vom 27.05.2003, BStBl. 2003 l S. 361). 2019 wurden die gestundeten landwirtschaftlichen Anschlussbeiträge aufgrund der Umstel lung auf Doppik erst malig erfasst. Eine Auflösung findet noch nicht statt. C. Rückstellungen EUR 11.000,00 Vorjahr: EUR 9.500,00 Stand am Auflösung/ Stand am 01.01.2019 Zuführung Verbrauch 31.12.2019 EUR EUR EUR EUR Sonstige Rückstellungen - für Abschluss und Prüfung 9.500,00 1.500,00 0,00 11.000,00 9.500,00 1.500,00 0,00 11.000,00 168 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 18 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 8.776,77 Vorjahr: EUR 7.153,98 EUR Vorjahr EUR Verbindl. aus Lieferungen u. Leistungen 8.776,77 7.153,98 Der Bestand der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Ge- meinde mitgeteilt. 2. Sonstige Verbindlichkeiten EUR 943.667,43 Vorjahr: EUR 675.812,50 Der Bestand an sonstigen Verbindlichkeiten gliedert sich wie folgt: Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 105.000,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 11.800,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 56.950,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 11.09.2012 2,20% EUR 130.050,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 01.07.2014 1,50% EUR 178.750,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 11.09.2018 1,50% EUR 145.312,50 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 10.09.2019 1,00% EUR 298.125,00 925.987,50 sonstige Verbindlichkeiten EUR 5.335,15 Umsatzsteuervoranmeldung IV/2019 EUR 12.344,78 EUR 943.667,43 Die Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 J. größer 1 J. Art der Verbindlichkeit TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 8,8 8,8 0,0 Sonstige Verbindlichkeiten 943,7 49,7 893,9 952,5 58,5 893,9 169 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 19 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach E. Rechnungsabgrenzungsposten EUR 17.442,00 Vorjahr: EUR 19.028,00 Stand am Stand am 01.01.2019 Zuführung Auflösung 31.12.2019 EUR EUR EUR EUR Rechnungsabgrenzung ZV Baienfurt-Baindt Verteilungsanlagen 19.028,00 0,00 1.586,00 17.442,00 Summe 19.028,00 0,00 1.586,00 17.442,00 Summe Passiva EUR 1.686.498,08 Vorjahr: EUR 1.365.231,55 170 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 20 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse EUR 378.750,50 Vorjahr: EUR 378.399,50 EUR Vorjahr EUR Auflösung empfangener Ertragszuschüsse 1.586,00 3.440,00 Erlöse aus Trinkwasserabgabe 315.861,67 325.828,08 Grundgebühren 49.125,50 48.520,00 Bauwasserzins 1.391,66 611,42 Ersätze 10.785,67 0,00 378.750,50 378.399,50 2. Gesamtleistung EUR 378.750,50 Vorjahr: EUR 378.399,50 3. Sonstige betriebliche Erträge EUR 1.613,00 Vorjahr: EUR 24.764,00 EUR Vorjahr EUR Entnahmewert Teilbereich Fl.St. 188 0,00 23.110,00 Auflösung RAP 1.613,00 1.654,00 1.613,00 24.764,00 171 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 21 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren EUR 135.557,65 Vorjahr: EUR 148.644,96 EUR Vorjahr EUR Betriebskostenumlage an ZV 107.887,67 120.833,49 Betriebskostenumlage AfA an ZV 27.669,98 27.811,47 135.557,65 148.644,96 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen EUR 20.820,73 Vorjahr: EUR 11.309,69 EUR Vorjahr EUR Strombezug 9.099,87 4.339,49 gesplittete Abwassergebühren 0,00 34,44 Beschäftigungsentgelt verr. Bauhof 11.720,86 6.935,76 20.820,73 11.309,69 Nachrichtlich: Rohertrag EUR 222.372,12 Vorjahr: EUR 218.444,85 172 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 22 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Abschreibungen a) Auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlage- vermögens und Sachanlagen EUR 49.766,06 Vorjahr: EUR 58.538,74 EUR Vorjahr EUR Abschreibungen auf Sachanlagen 49.766,06 58.538,74 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR 149.852,44 Vorjahr: EUR 164.717,70 a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben EUR 1.514,60 Vorjahr: EUR 1.374,61 EUR Vorjahr EUR Versicherungen 1.514,60 1.374,61 b) Reparaturen und Instandhaltungen EUR 70.807,60 Vorjahr: EUR 71.847,98 EUR Vorjahr EUR Unterhaltung baulicher Anlagen 3.023,91 905,48 Unterhaltung Leitungsnetz/Verteilung 10.510,99 38.471,94 Unterhaltung der Messeinrichtungen 16.501,22 4.900,43 Personalleihe Wassermeister von ZV 40.494,50 26.829,13 Werkzeuge und Kleingeräte 178,98 550,00 Wasseranalysen 98,00 191,00 70.807,60 71.847,98 173 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 23 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach c) Verschiedene betriebliche Kosten EUR 62.308,63 Vorjahr: EUR 46.298,14 EUR Vorjahr EUR Sonstige Geschäftsausgaben 19.652,17 4.633,68 Verwaltungskostenbeitrag 41.374,30 39.324,82 Technische Betreuung Ortsnetz 0,00 1.885,11 Post und Fernmeldegebühren 1.007,16 314,53 Fortbildungskosten 275,00 140,00 62.308,63 46.298,14 d) Sonstige Kosten EUR 15.221,61 Vorjahr: EUR 45.196,97 EUR Vorjahr EUR Abgänge Sachanlagen Restbuchwert bei BV 0,00 45.196,97 Einstellung in die EWB auf Forderungen 15.221,61 0,00 15.221,61 45.196,97 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge EUR 5.659,81 Vorjahr: EUR 6.811,16 EUR Vorjahr EUR Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.659,81 6.760,51 Zinserträge Kassenkredit 0,00 50,65 5.659,81 6.811,16 174 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 24 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR 27.277,30 Vorjahr: EUR 23.059,01 EUR Vorjahr EUR Zinsen f. Kassenkredite 941,07 283,47 Zinsumlage an ZV 11.751,77 10.631,07 Zinsen f. Kredite Gemeinde 14.584,46 12.144,47 27.277,30 23.059,01 9. Ergebnis nach Steuern EUR 2.749,13 Vorjahr: EUR 3.704,56 10.Jahresüberschuss EUR 2.749,13 Vorjahr: EUR 3.704,56 175 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 25 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Bescheinigung Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Baindt für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachwei se, die wir auf tragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Aus künfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deut- schen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteu erberater kam mer zu den Grundsät zen für die Er stel lung von Jah resabschlüssen durch geführt. Die ser umfasst die Ent wicklung der Bi lanz und der Ge winn- und Ver lust rechnung sowie des Anhangs auf Grund la ge der Buchfüh rung und des In ventars so wie der Vor ga ben zu den an zu wen denden Bilan zie rungs- und Bewertungs metho den. Die Erstellung des von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten und dem nachstehenden Jahres- abschluss beigefügten Lageberichts und dessen Beurteilung waren nicht Gegenstand unseres Er- stellungs auftrags. Biberach, den 30.04.2020 Dr. Reinhard Gawatz Steuerberater 176 Anlagen RSW STEUERBERATER Hack, Dr. Gawatz, Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • in fo@rsw-stb.de 177 mailto:fo@rsw-stb.de A n la g e I G e m e in d e B a in d t E ig e n b e tr ie b W a s s e rv e rs o rg u n g M a rs w e il e rs tr a ß e 4 8 8 2 5 5 B a in d t H A N D E L S B IL A N Z z u m 3 1 . D e z e m b e r 2 0 1 9 A K T IV A P A S S IV A G e s c h ä ft s ja h r V o rj a h r E U R E U R E U R G e s c h ä ft s ja h r V o rj a h r E U R E U R E U R A . A n la g e v e rm ö g e n I. S a c h a n la g e n 1 . G ru n d s tü c k e , g ru n d s tü c k s g le ic h e R e c h te u n d B a u te n e in s c h li e ß li c h d e r B a u te n a u f fr e m d e n G ru n d s tü c k e n 2 3 .1 5 2 ,5 3 2 3 .1 5 2 ,5 3 2 . T e c h n is c h e A n la g e n u n d M a s c h in e n 1 .0 5 8 .9 1 6 ,0 0 8 8 9 .2 5 2 ,0 0 3 . A n d e re A n la g e n , B e tr ie b s - u n d G e s c h ä ft s a u s s ta tt u n g 6 .2 1 0 ,0 0 6 6 7 ,0 0 4 . G e le is te te A n za h lu n g e n u n d A n la g e n i m B a u 2 3 1 ,4 0 1 2 .0 0 3 ,3 1 1 .0 8 8 .5 0 9 ,9 3 9 2 5 .0 7 4 ,8 4 II . F in a n za n la g e n 1 . B e te ili g u n g e n 1 5 6 .0 0 0 ,0 0 1 5 6 .0 0 0 ,0 0 2 . S o n s ti g e A u s le ih u n g e n 1 1 9 .1 6 6 ,5 0 1 2 9 .7 3 7 ,7 4 2 7 5 .1 6 6 ,5 0 2 8 5 .7 3 7 ,7 4 B . U m la u fv e rm ö g e n I. F o rd e ru n g e n u n d s o n s ti g e V e rm ö g e n s g e g e n s tä n d e 1 . F o rd e ru n g e n a u s L ie fe ru n g e n u n d L e is tu n g e n 4 5 .0 4 3 ,3 3 4 5 .2 2 6 ,6 8 2 . S o n s ti g e V e rm ö g e n s g e g e n s tä n d e 2 7 7 .7 7 8 ,3 2 1 0 9 .1 9 2 ,2 9 3 2 2 .8 2 1 ,6 5 1 5 4 .4 1 8 ,9 7 A . E ig e n k a p it a l I. G e z e ic h n e te s K a p it a l 4 4 4 .3 1 2 ,6 4 4 4 4 .3 1 2 ,6 4 II . G e w in n rü c k la g e n 1 . A n d e re G e w in n rü c k la g e n 1 7 1 .1 9 2 ,4 4 1 7 1 .1 9 2 ,4 4 II I. G e w in n v o rt ra g 3 4 .4 8 6 ,9 9 3 0 .7 8 2 ,4 3 IV . J a h re s ü b e rs c h u s s 2 .7 4 9 ,1 3 3 .7 0 4 ,5 6 B . S o n d e rp o s te n m it R ü c k la g e a n te il 5 2 .8 7 0 ,6 8 3 .7 4 5 ,0 0 C . R ü c k s te ll u n g e n 1 . S o n s ti g e R ü c k s te ll u n g e n 1 1 .0 0 0 ,0 0 9 .5 0 0 ,0 0 D . V e rb in d li c h k e it e n 1 . V e rb in d li c h k e it e n a u s L ie fe ru n g e n u n d L e is tu n g e n 8 .7 7 6 ,7 7 7 .1 5 3 ,9 8 2 . S o n s ti g e V e rb in d lic h k e it e n 9 4 3 .6 6 7 ,4 3 6 7 5 .8 1 2 ,5 0 9 5 2 .4 4 4 ,2 0 6 8 2 .9 6 6 ,4 8 E . R e c h n u n g s a b g re n zu n g s p o s te n 1 7 .4 4 2 ,0 0 1 9 .0 2 8 ,0 0 1 .6 8 6 .4 9 8 ,0 8 1 .3 6 5 .2 3 1 ,5 5 1 .6 8 6 .4 9 8 ,0 8 1 .3 6 5 .2 3 1 ,5 5 178 Anlage II Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG nach Handelsrecht vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 Geschäftsjahr Vorjahr EUR % EUR 1. Umsatzerlöse 378.750,50 100,0 378.399,50 2. Gesamtleistung 378.750,50 100,0 378.399,50 3. Sonstige betriebliche Erträge 1.613,00 0,4 24.764,00 4. Materialaufwand 156.378,38 41,3 159.954,65 5. Abschreibungen 49.766,06 13,1 58.538,74 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 149.852,44 39,6 164.717,70 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.659,81 1,5 6.811,16 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 27.277,30 7,2 23.059,01 9. Ergebnis nach Steuern 2.749,13 0,7 3.704,56 10. Jahresüberschuss 2.749,13 0,7 3.704,56 179 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2019 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der er gänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Außerdem wurden die Regelungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebsverordnung beachtet. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutz bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens ge gen- stände linear und degressiv vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im We- sentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 180 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2019 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Angaben zur Bilanz Die Geschäftsjahresabschreibung sowie die kumulierte Abschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem An la- gen spie gel zu ent neh men. Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Angaben zu Forderungen gegenüber der Gemeinde Der Wert der Forderungen gegenüber der Gemeinde beläuft sich auf EUR 259.662,91 (Vorjahr: EUR 86.541,19). Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren be trägt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 76.281,70 (Vorjahr: EUR 55.103,98). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 876.162,50 (Vorjahr: EUR 627.862,50). Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde beläuft sich auf EUR 925.987,50 (Vorjahr: EUR 675.812,50). Die empfangenen Ertragszuschüsse bis 2002 sind auf der Passivseite ausgewiesen und werden mit 5 % der Ur sprungsbeträge aufgelöst (§ 8 EigBVO). 181 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2019 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert: Tätigkeitsbereich Umsatz EUR Erlöse aus Wasserabgabe 366.378,83 Auflösung empfangener Ertragszuschüsse 1.586,00 Ersätze 10.785,67 Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten die Erträge aus der Auflösung von Rechnungs abgrenzungspo- sten in Höhe von EUR 1.654,00. Sonstige Angaben Für die Wartung der Gewinnungs-, Speicher- und Verteilungsanlagen werden technische Mitar bei ter des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gegen Entgelt eingesetzt. Arbeiten für die Wasserver- sorgung erledigen auch Mitarbeiter des Bauhofs. Der entsprechende Aufwand wird nach der Inanspruchnah me anteilig dem Betrieb belastet. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fach bediens teten für das Finanzwesen miterledigt. Ein Betriebsausschuss wurde nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet ne ben den ihm durch die Gemein deordnung und das Eigenbetriebsgesetz zu gewiesenen Aufgaben auch über die An- gele genheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Be triebsausschuss obliegen. Unterschrift der Geschäftsführung Baindt, den 06.05.2020 Bürgermeisterin Simone Rürup 182 A n la g e I V A n la g e n s p ie g e l n a c h E ig e n b e tr ie b s v e ro rd n u n g f ü r d a s G e s c h ä ft s ja h r 2 0 1 9 S e it e 1 R S W R e c h t | S te u e rn | W ir ts c h a ft 8 8 4 0 0 B ib e ra c h P o s te n d e s A n la g e v e rm ö g e n s A n s c h a ff u n g s - u n d H e rs te ll u n g s k o s te n A b s c h re ib u n g e n K e n n z a h le n B il a n z p o s te n E U R A n fa n g s b e s ta n d E U R Z u g a n g A b g a n g E U R U m b u c h u n g e n E U R E n d s ta n d E U R A n fa n g s b e s ta n d E U R W ir ts c h a ft s ja h r A b s c h re ib u n g e n i m A b g ä n g e E U R 4 a u s g e w ie s e n e n a u f d ie i n S p a lt e A b s c h re ib u n g e n A n g e s a m m e lt e E U R E n d s ta n d E U R ja h re s W ir ts c h a ft s - d e s a m E n d e R e s tw e rt e ja h re s E U R W ir ts c h a ft s v o ra n g e g . d e s a m E n d e R e s tw e rt e v . H . b u n g s s a tz A b s c h re i- li c h e r s c h n it t- D u rc h - v . H . w e rt b u c h - R e s t- li c h e r s c h n it t- D u rc h - 1 2 3 , 4 5 6 7 8 9 1 0 1 1 1 2 1 3 1 4 I. S a c h a n la g e n 1 , d e r B a u te n a u f fr e m d e n R e c h te u n d B a u te n e in s c h li e ß li c h G ru n d s tü c k e , g ru n d s tü c k s - g le ic h e 2 3 .1 5 2 ,5 3 2 3 .1 5 2 ,5 3 2 3 .1 5 2 ,5 3 2 3 .1 5 2 ,5 3 1 0 0 ,0 0 2 , te c h n is c h e A n la g e n u n d M a s c h in e n 3 .1 2 7 .6 0 3 ,3 5 2 5 8 .9 4 8 ,9 8 3 .3 4 5 .8 3 5 ,1 9 2 .2 3 8 .3 5 1 ,3 5 4 8 .6 5 2 ,9 0 8 5 ,0 6 2 .2 8 6 .9 1 9 ,1 9 1 .0 5 8 .9 1 6 ,0 0 8 8 9 .2 5 2 ,0 0 1 ,4 5 3 1 ,6 5 4 0 .7 1 7 ,1 4 - 3 , G e s c h ä ft s a u s s ta tt u n g a n d e re A n la g e n , B e tr ie b s - u n d 2 2 .0 0 1 ,6 1 6 .6 5 6 ,1 6 2 8 .6 5 7 ,7 7 2 1 .3 3 4 ,6 1 1 .1 1 3 ,1 6 2 2 .4 4 7 ,7 7 6 .2 1 0 ,0 0 6 6 7 ,0 0 3 ,8 8 2 1 ,6 7 4 , im B a u g e le is te te A n z a h lu n g e n u n d A n la g e n 1 2 .0 0 3 ,3 1 1 7 2 .4 7 0 ,2 1 1 8 4 .2 4 2 ,1 2 - 2 3 1 ,4 0 2 3 1 ,4 0 1 2 .0 0 3 ,3 1 1 0 0 ,0 0 S u m m e S a c h a n la g e n 3 .1 8 4 .7 6 0 ,8 0 4 3 8 .0 7 5 ,3 5 3 .3 9 7 .8 7 6 ,8 9 2 .2 5 9 .6 8 5 ,9 6 4 9 .7 6 6 ,0 6 8 5 ,0 6 2 .3 0 9 .3 6 6 ,9 6 1 .0 8 8 .5 0 9 ,9 3 9 2 5 .0 7 4 ,8 4 1 ,4 6 3 2 ,0 4 4 0 .7 1 7 ,1 4 - In s g e s a m t 3 .1 8 4 .7 6 0 ,8 0 4 0 .7 1 7 ,1 4 - 4 3 8 .0 7 5 ,3 5 1 8 4 .2 4 2 ,1 2 - 3 .3 9 7 .8 7 6 ,8 9 2 .2 5 9 .6 8 5 ,9 6 4 9 .7 6 6 ,0 6 8 5 ,0 6 2 .3 0 9 .3 6 6 ,9 6 1 .0 8 8 .5 0 9 ,9 3 9 2 5 .0 7 4 ,8 4 1 ,4 6 3 2 ,0 4 183 Anlage V Seite 1 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 Lagebericht Entwicklung der Trinkwasserabgabe und Wassererlöse (* ohne Bauwasserzinsen) Wasserverbrauch cbm cbm +/- € Anteil % Erlöse € +/- € Anteil % Grundgebühren € +/- € 2019 2018 2019 2018 2019 2018 Anteil % 233.971 241.120 -7.148 -3,0 315.861 325.828 -9.966 -3 49.125,50 48.520,00 +605 +1,2% Wasserbereitstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt und der Gemeinde Baindt haben am 15.11.2006 be- schlossen, den Zweckverband Wasserversorgung "Baienfurt-Baindt" zu gründen. Die Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands zusammen mit der Gemeinde Baienfurt war ei- ne zukunftsträchtige Lösung, ohne dass die Gemeinde Baindt die Kontrolle und Verantwor tung so- wie die zukünftige Preisgestaltung aus den Händen geben musste. Durch die Gründung eines ge- meinsamen Zweckverbands wurden für beide Gemeinden Betriebs- und Investitionsko sten redu ziert und dabei die Versorgungssicherheit erhöht. Die Betreuung wird durch fachkun diges und aus rei- chend geschultes Personal gewährleistet. Der Zweckverband hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Der Zweckverband übernimmt auch die technische Be- treuung der Ortsnetze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze befinden sich weiterhin im Eigen tum der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung Baienfurt bzw. Baindt. Die Eigenbetriebe haben Umlagen (Betriebskostenumlage, Abschreibungsumlage und eine Zins- umlage) an den Zweckverband Wasserversorgung zu leisten. Maßstab für die Umlagen ist die ver- kaufte Wassermenge des laufenden Geschäftsjahres. Die Gemeinde Baindt trägt der zeit 41,54 % (Vj. 41,47 %) der Umlagen. Durch die Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt im Jahr 2007 die nen die bisherigen Quellen weder der öffentlichen Wasserversorgung noch der Notwasser ver sor gung, da das Wasser seit diesem Zeitpunkt aus Baienfurt, beziehungsweise aus der Weißen bron- nen-Quelle in Wolfegg, bezogen wird. Die Aufhebung der Wasserschutzgebiete der ehemali gen Wasser schutzgebiete Brühl und Schanzweiher wurde vollzogen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hoch wertigem Trinkwasser. Aufgrund der ausgiebigen Schüttung besteht nach Bau der Querverbin dung keine Sorge der Wasserknappheit. Steuerlich unterliegt der Eigenbetrieb Wasserversorgung als sog. „Betrieb gewerblicher Art ei ner ju- ristischen Person des öffentlichen Rechts” nach den Vorschriften des Körperschaftsteuerrechts der Körperschaftsteuer. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser wird entsprechend der Sat zung ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben; deshalb wird auch keine Eigenkapitalver zinsung vor ge- nommen. Die ehemaligen Gewinnungsanlagen im Ortsnetz Baindt sind bis auf minimale Restbuchwerte und den Grundstückswerten vollkommen abgeschrieben. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist zum 31.12.2019 weiter frei von externen Darlehen. Im Fi- 184 Anlage V Seite 2 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 nanzhaushalt wurde aufgrund der Aufnahme eines weiteren Trägerdarlehens ein Finanzie rungs- überschuss ausgewiesen. Der Stand der gewährten Trägerdarlehen von der Gemeinde Baindt be- ziffert auf 925.987,50 €. Der Liquiditätsbestand beziffert sich auf 259.662,91 €. 2015 wurde vom Land das Wasserentnahmeentgelt („Wasserpfennig“) im Bereich der öffentli chen Wasserversorgung von bisher 5,1 Cent auf 8,1 Cent pro Kubikmeter angehoben. In ei nem zweiten Schritt wurde das Wasserentnahmeentgelt ab dem 01.01.2019 im Bereich der öf fentlichen Wasser- versorgung auf 10 Cent pro Kubikmeter erhöht. Seit 2018 betrug der Was serpreis 1,35 €/m³. Auf- grund der Investitionen im Zweckverband Wasserversorgung (Querverbindung) wurde in der Ge- meinderatssitzung vom 16.09.2019 eine Erhöhung des Kubikmeterpreises auf 1,45 € beginnend zum 01.01.2020 beschlossen. Baindt, den 06.05.2020 Wolfgang Abele Kämmerer 185 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2019 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2019 1. Körperschaftsteuer Jahresergebnis lt. Handelsbilanz/Steuerbilanz EUR 2.749,13 + Körperschaftsteuer EUR 0,00 + Solidaritätszuschlag EUR 0,00 Summe der Einkünfte EUR 2.749,13 - Abzugsfähige Spenden EUR 0,00 Gesamtbetrag der Einkünfte EUR 2.749,13 - Freibetrag nach § 24 KStG EUR 2.749,13 Zu versteuerndes Einkommen EUR 0,00 2. Gewerbesteuer Der Eigenbetrieb ist nicht gewerbesteuerpflichtig, da keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. 186 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2019 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Umsatzsteuer Sollumsatz nach dem UStG Umsatz USt/VorSt Steuerpflichtige Umsätze 7% Lieferungen und sonstige Leistungen EUR 380.147,16 EUR 26.610,30 Wasserversorgungsbeiträge/Hausanschlüsse EUR 77.402,55 EUR 5.418,18 EUR 32.028,48 Abziehbare Vorsteuerbeträge anderen Unternehmern Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von EUR 71.653,54 EUR 71.653,54 Verbleibende Umsatzsteuer EUR -39.625,06 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen EUR -38.612,96 Umsatzsteuer-Erstattung(-) EUR -1.012,10 187 4. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2019 188 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 18.05.2020Datum: 20:12:54Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 23.152,5323.152,53 01900000 Grundstücke 23.152,5323.152,53 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.058.434,00880.763,00 03700000 Leitungsnetz inkl. Hausanschlussleitung 1.058.434,00880.763,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 482,008.489,00 06310000 Gewinnungsanlagen 6,006,00 06320000 Speicheranlagen 323,007.966,00 06330000 Messeinrichtungen 153,00517,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.210,00667,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.210,00667,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 231,4012.003,31 09600000 Anlagen im Bau 231,4012.003,31 Summe: Sachanlagen 1.088.509,93925.074,84 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 156.000,00156.000,00 11130000 Beteiligungen Zweckverband 156.000,00156.000,00 1.3.3 Sondervermögen 0,000,00 1.3.4 Ausleihungen 119.166,50129.737,74 13152000 Ausleihungen an Zweckverband - Rückzahlung Trägerdarlehen 119.166,50129.737,74 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 61.190,2545.226,68 15111000 Abrechnung Wasser -1,1545.007,99 15112000 Abschlag Wasser 10.339,43218,69 15112120 Forderungen aus Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 50.738,680,00 15190000 Wertberichtigung öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen -15.221,610,00 15310000 Forderungen aus Transferleistungen 16.146,920,00 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen -812,020,00 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 2.008,4945.761,10 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf 0,0033.271,70 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 40,0012.489,40 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 1.968,490,00 1.3.8 Liquide Mittel 259.662,9163.431,19 17110100 Girokonto VR-Bank RV-Wgt 0,0063.431,19 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 259.662,910,00 Summe: Finanzvermögen 598.028,15440.156,71 189 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 18.05.2020Datum: 20:12:54Uhrzeit: Summe: Vermögen 1.686.538,081.365.231,55 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 0,000,00 Summe: Abgrenzungsposten 0,000,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Bilanzsumme Aktiva 1.686.538,081.365.231,55 190 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 18.05.2020Datum: 20:12:54Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 444.312,64444.312,64 20000000 Stammkapital 444.312,64444.312,64 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 37.236,1234.486,99 20100000 Jahresgewinn 2.749,130,00 20110000 Bilanzgewinn der Vorjahre 34.486,9934.486,99 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 171.192,44171.192,44 20412000 Allgemeine Rücklagen 171.192,44171.192,44 Summe: Rücklagen 208.428,56205.679,43 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 0,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 52.870,683.745,00 21200000 Sonderposten Anschlussbeiträge (empfangene Ertragszuschüsse) 52.870,683.745,00 2.3 für Sonstige 0,000,00 Summe: Sonderposten 52.870,683.745,00 Summe: Kapitalposition 705.611,88653.737,07 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 11.000,009.500,00 28920000 andere Rückstellungen (Wirtschaftsprüfer, GPA) 11.000,009.500,00 Summe: Rückstellungen 11.000,009.500,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 925.987,50675.812,50 23123100 Trägerdarlehen 1 105.000,00129.000,00 23123200 Trägerdarlehen 2 11.800,0021.400,00 23123300 Trägerdarlehen 3 56.950,0058.750,00 23123400 Trägerdarlehen 4 130.050,00133.850,00 23123500 Trägerdarlehen 5 178.750,00183.750,00 23123600 Trägerdarlehen 6 145.312,50149.062,50 23123700 Trägerdarlehen 7 298.125,000,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 191 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 18.05.2020Datum: 20:12:54Uhrzeit: 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.776,773.994,02 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 5.445,302.102,46 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 4.669,240,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 1.374,41218,07 25113450 Verbindlichkeiten aus Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit -2.712,181.673,49 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,000,00 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 17.719,933.159,96 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 1.082,320,00 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 11.050,390,00 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen -125,700,00 27991450 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen 941,070,00 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen 4.771,853.159,96 Summe: Verbindlichkeiten 952.484,20682.966,48 5. Passive Rechnungsabgrenzung 17.442,0019.028,00 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 17.442,0019.028,00 Bilanzsumme Passiva 1.686.538,081.365.231,55 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 192 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 19 er st el lt vo n: 13 .0 5. 20 20 / 13 :2 7: 05 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e A n la g e n ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g 01 90 00 00 - G ru nd st üc ke 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 0 ,0 0 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 03 70 00 00 - L ei tu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lu ss le itu ng 2. 20 7. 26 0, 66 2 58 .9 48 ,9 8 40 .6 32 ,0 8 2. 42 5. 57 7, 56 0 ,0 0 1. 32 6. 49 7, 66 0 ,0 0 1. 36 7. 14 3, 56 1. 05 8. 43 4, 00 40 .6 45 ,9 0 06 31 00 00 - G ew in nu ng sa nl ag en 5 20 .1 57 ,6 1 0 ,0 0 0 ,0 0 5 20 .1 57 ,6 1 0 ,0 0 5 20 .1 51 ,6 1 0 ,0 0 5 20 .1 51 ,6 1 6 ,0 0 0 ,0 0 06 32 00 00 - S pe ic he ra nl ag en 3 97 .1 10 ,8 6 0 ,0 0 0 ,0 0 3 97 .1 10 ,8 6 0 ,0 0 3 89 .1 44 ,8 6 0 ,0 0 3 96 .7 87 ,8 6 32 3, 00 7 .6 43 ,0 0 06 33 00 00 - M es se in ric ht un ge n 3 .0 74 ,2 2 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .0 74 ,2 2 0 ,0 0 2 .5 57 ,2 2 0 ,0 0 2 .9 21 ,2 2 15 3, 00 36 4, 00 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 22 .0 01 ,6 1 6 .6 56 ,1 6 0 ,0 0 28 .6 57 ,7 7 0 ,0 0 21 .3 34 ,6 1 0 ,0 0 22 .4 47 ,7 7 6 .2 10 ,0 0 1 .1 13 ,1 6 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 12 .0 03 ,3 1 1 72 .4 70 ,2 1 1 84 .2 42 ,1 2 23 1, 40 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 23 1, 40 0 ,0 0 11 13 00 00 - B et ei lig un ge n Z w ec kv er ba nd 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 G es am t 3. 34 0. 76 0, 80 4 38 .0 75 ,3 5 2 24 .8 74 ,2 0 3. 55 3. 96 1, 95 0 ,0 0 2. 25 9. 68 5, 96 49 .7 66 ,0 6 0 ,0 0 2. 30 9. 45 2, 02 1. 24 4. 50 9, 93 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 193 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 19 er st el lt vo n: 13 .0 5. 20 20 / 13 :2 7: 43 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e A n la g e n ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g 21 20 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (e m pf an ge ne E rt ra gs zu sc hü ss e) 69 .0 99 ,0 0 50 .7 38 ,6 8 0 ,0 0 1 19 .8 37 ,6 8 0 ,0 0 65 .3 54 ,0 0 0 ,0 0 66 .9 67 ,0 0 52 .8 70 ,6 8 1 .6 13 ,0 0 29 11 00 00 - P as si ve R ec hn un gs ab gr en zu ng (R A P ) 38 .8 76 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 38 .8 76 ,0 0 0 ,0 0 19 .8 48 ,0 0 0 ,0 0 21 .4 34 ,0 0 17 .4 42 ,0 0 1 .5 86 ,0 0 G es am t 1 07 .9 75 ,0 0 50 .7 38 ,6 8 0 ,0 0 1 58 .7 13 ,6 8 0 ,0 0 85 .2 02 ,0 0 3 .1 99 ,0 0 0 ,0 0 88 .4 01 ,0 0 70 .3 12 ,6 8 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 194 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 1 S ei te : 07 .0 5. 20 20 D at um : 09 :0 8: 19 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 1 S te ue rn u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en , U m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 A uf ge lö st e In ve st iti on sz uw en du ng en u nd - be itr äg e 0, 00 + 4. 10 0, 00 3. 19 9, 00 -9 01 ,0 0 0, 00 0, 00 90 1, 00 0, 00 31 61 00 00 A uf lö su ng S on de rp os te n (e m pf an ge ne r E rt ra gs zu sc hü ss e) 0, 00 2. 50 0, 00 1. 61 3, 00 -8 87 ,0 0 0, 00 0, 00 88 7, 00 0, 00 31 62 00 00 A uf lö su ng R A P 0, 00 1. 60 0, 00 1. 58 6, 00 -1 4, 00 0, 00 0, 00 14 ,0 0 0, 00 4 S on st ig e T ra ns fe re rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n un d E in ric ht un ge n 0, 00 + 35 7. 80 0, 00 36 6. 37 8, 83 8. 57 8, 83 0, 00 0, 00 -8 .5 78 ,8 3 0, 00 33 21 31 00 A bs ch la g E rlö se a us T rin kw as se ra bg ab e 0, 00 30 7. 80 0, 00 31 5. 77 8, 82 7. 97 8, 82 0, 00 0, 00 -7 .9 78 ,8 2 0, 00 33 21 31 50 A br ec hn un g E rlö se a us T rin kw as se ra bg ab e 0, 00 0, 00 82 ,8 5 82 ,8 5 0, 00 0, 00 -8 2, 85 0, 00 33 21 32 00 G ru nd ge bü hr en 0, 00 49 .0 00 ,0 0 49 .1 25 ,5 0 12 5, 50 0, 00 0, 00 -1 25 ,5 0 0, 00 33 21 33 00 B au w as se rz in se n 0, 00 1. 00 0, 00 1. 39 1, 66 39 1, 66 0, 00 0, 00 -3 91 ,6 6 0, 00 6 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 + 0, 00 10 .7 85 ,6 7 10 .7 85 ,6 7 0, 00 0, 00 -1 0. 78 5, 67 0, 00 34 61 00 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte H au sa ns ch lü ss e 0, 00 0, 00 10 .7 85 ,6 7 10 .7 85 ,6 7 0, 00 0, 00 -1 0. 78 5, 67 0, 00 7 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 Z in se n un d äh nl ic he E rt rä ge 0, 00 + 5. 60 0, 00 5. 65 9, 81 59 ,8 1 0, 00 0, 00 -5 9, 81 0, 00 36 10 10 00 Z in se in na hm en D ar le he n an Z w ec kv er ba nd W V 0, 00 5. 60 0, 00 5. 65 9, 81 59 ,8 1 0, 00 0, 00 -5 9, 81 0, 00 9 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en u nd B es ta nd sv er än de ru ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 S on st ig e or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 11 O rd en tl ic h en E rt rä g e (S u m m e au s N u m m er n 1 b is 1 0) 0, 00 36 7. 50 0, 00 38 6. 02 3, 31 18 .5 23 ,3 1 0, 00 0, 00 -1 8. 52 3, 31 0, 00 12 P er so na la uf w en du ng en 0, 00 - -4 0. 00 0, 00 -4 0. 49 4, 50 -4 94 ,5 0 0, 00 0, 00 49 4, 50 0, 00 40 12 00 00 E rs ta ttu ng P er so na lle ih e W as se rm ei st er a n Z V W V 0, 00 -4 0. 00 0, 00 -4 0. 49 4, 50 -4 94 ,5 0 0, 00 0, 00 49 4, 50 0, 00 13 V er so rg un gs au fw en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en 0, 00 - -5 8. 90 0, 00 -4 0. 50 3, 60 18 .3 96 ,4 0 0, 00 0, 00 -1 8. 39 6, 40 0, 00 42 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 -3 .0 23 ,9 1 97 6, 09 0, 00 0, 00 -9 76 ,0 9 0, 00 42 12 00 00 U nt er ha ltu ng L ei tu ng sn et z 0, 00 -2 5. 00 0, 00 -1 0. 51 0, 99 14 .4 89 ,0 1 0, 00 0, 00 -1 4. 48 9, 01 0, 00 42 21 00 00 U nt er ha ltu ng d er M es se in ric ht un ge n 0, 00 -2 4. 00 0, 00 -1 6. 50 1, 22 7. 49 8, 78 0, 00 0, 00 -7 .4 98 ,7 8 0, 00 195 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 2 S ei te : 07 .0 5. 20 20 D at um : 09 :0 8: 19 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 21 10 00 S on st ig e A uf w en du ng en fü r G er ät e un d W er kz eu ge 0, 00 0, 00 -1 78 ,9 8 -1 78 ,9 8 0, 00 0, 00 17 8, 98 0, 00 42 41 30 00 S tr om -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -9 .0 99 ,8 7 -4 .0 99 ,8 7 0, 00 0, 00 4. 09 9, 87 0, 00 42 41 40 00 A uf w an d fü r ge bä ud eb ez og en e K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) 0, 00 -1 00 ,0 0 -8 15 ,6 3 -7 15 ,6 3 0, 00 0, 00 71 5, 63 0, 00 42 61 10 00 A us - un d W ei te rb ild un g 0, 00 0, 00 -2 75 ,0 0 -2 75 ,0 0 0, 00 0, 00 27 5, 00 0, 00 42 91 00 00 W as se ra na ly se n 0, 00 -8 00 ,0 0 -9 8, 00 70 2, 00 0, 00 0, 00 -7 02 ,0 0 0, 00 15 A bs ch re ib un ge n 0, 00 - -5 4. 50 0, 00 -6 4. 98 7, 67 -1 0. 48 7, 67 0, 00 0, 00 10 .4 87 ,6 7 0, 00 47 11 00 00 A bs ch re ib un ge n au f A bs ch re ib un ge n au f i m m at er ie lle V er m ög en sg eg en st än de 0, 00 -5 4. 50 0, 00 -4 9. 76 6, 06 4. 73 3, 94 0, 00 0, 00 -4 .7 33 ,9 4 0, 00 47 22 92 20 P au sc ha lw er tb er ic ht ig un g 0, 00 0, 00 -1 5. 22 1, 61 -1 5. 22 1, 61 0, 00 0, 00 15 .2 21 ,6 1 0, 00 16 Z in se n un d äh nl ic he A uf w en du ng en 0, 00 - -1 8. 20 0, 00 -1 5. 52 5, 53 2. 67 4, 47 0, 00 0, 00 -2 .6 74 ,4 7 0, 00 45 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -9 41 ,0 7 58 ,9 3 0, 00 0, 00 -5 8, 93 0, 00 45 12 00 00 Z in se n fü r K re di te v on d er G em ei nd e 0, 00 -1 2. 70 0, 00 -1 4. 58 4, 46 -1 .8 84 ,4 6 0, 00 0, 00 1. 88 4, 46 0, 00 45 17 00 00 Z in se n fü r F re m dk re di te 0, 00 -4 .5 00 ,0 0 0, 00 4. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -4 .5 00 ,0 0 0, 00 17 T ra ns fe ra uf w en du ng en 0, 00 - -1 67 .4 00 ,0 0 -1 47 .3 09 ,4 2 20 .0 90 ,5 8 0, 00 0, 00 -2 0. 09 0, 58 0, 00 43 13 10 00 B et rie bs ko st en um la ge Z w ec kv er ba nd 0, 00 -1 20 .6 00 ,0 0 -1 07 .8 87 ,6 7 12 .7 12 ,3 3 0, 00 0, 00 -1 2. 71 2, 33 0, 00 43 13 20 00 A bs ch re ib un gs um la ge Z w ec kv er ba nd 0, 00 -2 8. 00 0, 00 -2 7. 66 9, 98 33 0, 02 0, 00 0, 00 -3 30 ,0 2 0, 00 43 13 30 00 Z in su m la ge Z w ec kv er ba nd 0, 00 -1 3. 80 0, 00 -1 1. 75 1, 77 2. 04 8, 23 0, 00 0, 00 -2 .0 48 ,2 3 0, 00 43 13 40 00 T ec hn is ch e B et re uu ng O rt sn et z 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 18 S on st ig e or de nt lic he A uf w en du ng en 0, 00 - -6 9. 50 0, 00 -7 4. 45 3, 46 -4 .9 53 ,4 6 0, 00 0, 00 4. 95 3, 46 0, 00 44 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -2 .1 95 ,5 0 -2 .1 95 ,5 0 0, 00 0, 00 2. 19 5, 50 0, 00 44 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 2. 50 0, 00 -1 7. 45 6, 67 -4 .9 56 ,6 7 0, 00 0, 00 4. 95 6, 67 0, 00 44 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 .0 07 ,1 6 -1 .0 07 ,1 6 0, 00 0, 00 1. 00 7, 16 0, 00 44 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le , S on de ra bg ab en 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -6 98 ,9 7 80 1, 03 0, 00 0, 00 -8 01 ,0 3 0, 00 44 52 00 00 V er w al tu ng sk os te nb ei tr ag a n G em ei nd e 0, 00 -4 1. 50 0, 00 -4 1. 37 4, 30 12 5, 70 0, 00 0, 00 -1 25 ,7 0 0, 00 44 52 10 00 B es ch äf tig un gs en tg el t V er re ch nu ng B au ho f 0, 00 -1 4. 00 0, 00 -1 1. 72 0, 86 2. 27 9, 14 0, 00 0, 00 -2 .2 79 ,1 4 0, 00 = 19 O rd en tl ic h e A u fw en d u n g en ( S u m m e au s N u m m er n 1 2 b is 1 8) 0, 00 -4 08 .5 00 ,0 0 -3 83 .2 74 ,1 8 25 .2 25 ,8 2 0, 00 0, 00 -2 5. 22 5, 82 0, 00 = 20 O rd en tl ic h es E rg eb n is ( S al d o a u s N u m m er n 1 1 u n d 1 9) 0, 00 -4 1. 00 0, 00 2. 74 9, 13 43 .7 49 ,1 3 0, 00 0, 00 -4 3. 74 9, 13 0, 00 21 A uß er or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 196 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 3 S ei te : 07 .0 5. 20 20 D at um : 09 :0 8: 19 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 22 A uß er or de nt lic he A uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 S o n d er er g eb n is ( S al d o a u s N u m m er n 2 1 u n d 2 2) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 24 G es am te rg eb n is ( S u m m e au s N u m m er n 2 0 u n d 2 3) 0, 00 -4 1. 00 0, 00 2. 74 9, 13 43 .7 49 ,1 3 0, 00 0, 00 -4 3. 74 9, 13 0, 00 ** * E nd e de r Li st e "G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it P la nv er gl ei ch " ** * 197 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 1 S ei te : 07 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 1: 40 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 S te ue rn , u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en u nd a llg em ei ne U m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 S on st ig e T ra ns fe re in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n od er E in ric ht un ge n 0, 00 + 35 7. 80 0, 00 41 2. 16 2, 64 54 .3 62 ,6 4 0, 00 0, 00 -5 4. 36 2, 64 0, 00 63 21 31 00 A bs ch la g E rlö se a us T rin kw as se ra bg ab e 0, 00 30 7. 80 0, 00 31 5. 79 5, 64 7. 99 5, 64 0, 00 0, 00 -7 .9 95 ,6 4 0, 00 63 21 31 50 A br ec hu ng E rlö se a us T rin kw as se ra bg ab e 0, 00 0, 00 45 .8 49 ,8 4 45 .8 49 ,8 4 0, 00 0, 00 -4 5. 84 9, 84 0, 00 63 21 32 00 G ru nd ge bü hr en 0, 00 49 .0 00 ,0 0 49 .1 25 ,5 0 12 5, 50 0, 00 0, 00 -1 25 ,5 0 0, 00 63 21 33 00 B au w as se rz in se n 0, 00 1. 00 0, 00 1. 39 1, 66 39 1, 66 0, 00 0, 00 -3 91 ,6 6 0, 00 5 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 + 0, 00 32 .0 55 ,9 6 32 .0 55 ,9 6 0, 00 0, 00 -3 2. 05 5, 96 0, 00 64 21 00 00 E in za hl un ge n au s V er ka uf 0, 00 0, 00 23 .1 10 ,0 0 23 .1 10 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 3. 11 0, 00 0, 00 64 61 00 00 E in za hl un ge n au s so ns tig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n 0, 00 0, 00 8. 94 5, 96 8. 94 5, 96 0, 00 0, 00 -8 .9 45 ,9 6 0, 00 6 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 Z in se n un d äh nl ic he E in za hl un ge n 0, 00 + 5. 60 0, 00 5. 65 9, 81 59 ,8 1 0, 00 0, 00 -5 9, 81 0, 00 66 10 10 00 Z in se in na hm en a us T rä ge rd ar le he n vo n ve rb un de ne n U nt er ne hm en 0, 00 5. 60 0, 00 5. 65 9, 81 59 ,8 1 0, 00 0, 00 -5 9, 81 0, 00 8 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 9 Su m m e de r E in za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 8, o hn e au ße ro rd en tli ch e za hl un gs w irk sa m e Er tr äg e au s Ve rm ög en sv er äu ße ru ng ) 0, 00 36 3. 40 0, 00 44 9. 87 8, 41 86 .4 78 ,4 1 0, 00 0, 00 -8 6. 47 8, 41 0, 00 10 P er so na la us za hl un ge n 0, 00 - -4 0. 00 0, 00 -3 9. 64 4, 50 35 5, 50 0, 00 0, 00 -3 55 ,5 0 0, 00 70 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta us za hl un ge n 0, 00 -4 0. 00 0, 00 -3 9. 64 4, 50 35 5, 50 0, 00 0, 00 -3 55 ,5 0 0, 00 11 V er so rg un gs au sz ah lu ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en 0, 00 - -5 8. 90 0, 00 -3 4. 10 6, 46 24 .7 93 ,5 4 0, 00 0, 00 -2 4. 79 3, 54 0, 00 72 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 -1 .5 94 ,1 7 2. 40 5, 83 0, 00 0, 00 -2 .4 05 ,8 3 0, 00 72 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s 0, 00 -2 5. 00 0, 00 -9 .4 67 ,3 1 15 .5 32 ,6 9 0, 00 0, 00 -1 5. 53 2, 69 0, 00 72 21 00 00 U nt er ha ltu ng d er M es se in ric ht un ge n 0, 00 -2 4. 00 0, 00 -1 6. 50 1, 22 7. 49 8, 78 0, 00 0, 00 -7 .4 98 ,7 8 0, 00 72 21 10 00 S on st ig e A uf w en du ng en fü r G er ät e un d W er kz eu ge 0, 00 0, 00 -1 78 ,9 8 -1 78 ,9 8 0, 00 0, 00 17 8, 98 0, 00 72 41 30 00 S tr om -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -5 .1 76 ,1 5 -1 76 ,1 5 0, 00 0, 00 17 6, 15 0, 00 72 41 40 00 A uf w an d fü r ge bä ud eb ez og en e K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) 0, 00 -1 00 ,0 0 -8 15 ,6 3 -7 15 ,6 3 0, 00 0, 00 71 5, 63 0, 00 198 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 2 S ei te : 07 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 1: 40 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 61 10 00 A us - un d W ei te rb ild un g 0, 00 0, 00 -2 75 ,0 0 -2 75 ,0 0 0, 00 0, 00 27 5, 00 0, 00 72 91 00 00 s on st ig er s äc hl ic he r Z w ec ka uf w an d 0, 00 -8 00 ,0 0 -9 8, 00 70 2, 00 0, 00 0, 00 -7 02 ,0 0 0, 00 13 Z in se n un d äh ni ch e A us za hl un ge n 0, 00 - -1 8. 20 0, 00 -1 4. 58 4, 46 3. 61 5, 54 0, 00 0, 00 -3 .6 15 ,5 4 0, 00 75 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 75 12 00 00 Z in sa us za hl un ge n an G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e 0, 00 -1 2. 70 0, 00 -1 4. 58 4, 46 -1 .8 84 ,4 6 0, 00 0, 00 1. 88 4, 46 0, 00 75 17 00 00 Z in sa us za hl un ge n an K re di tin st itu te 0, 00 -4 .5 00 ,0 0 0, 00 4. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -4 .5 00 ,0 0 0, 00 14 T ra ns fe ra us za hl un ge n (o hn e In ve st iti on sz us ch üs se ) 0, 00 - -1 67 .4 00 ,0 0 -1 59 .4 76 ,0 3 7. 92 3, 97 0, 00 0, 00 -7 .9 23 ,9 7 0, 00 73 13 10 00 B et rie bs ko st en um la ge Z w ec kv er ba nd 0, 00 -1 20 .6 00 ,0 0 -1 22 .2 33 ,4 9 -1 .6 33 ,4 9 0, 00 0, 00 1. 63 3, 49 0, 00 73 13 20 00 A bs ch re ib un gs um la ge Z w ec kv er ba nd 0, 00 -2 8. 00 0, 00 -2 7. 81 1, 47 18 8, 53 0, 00 0, 00 -1 88 ,5 3 0, 00 73 13 30 00 Z in su m la ge Z w ec kv er ba nd 0, 00 -1 3. 80 0, 00 -9 .4 31 ,0 7 4. 36 8, 93 0, 00 0, 00 -4 .3 68 ,9 3 0, 00 73 13 40 00 T ec hn is ch e B et re uu ng O rt sn et z 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 15 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 0, 00 - -6 9. 50 0, 00 -5 9. 00 3, 34 10 .4 96 ,6 6 0, 00 0, 00 -1 0. 49 6, 66 0, 00 74 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 .6 88 ,0 0 -1 .6 88 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 68 8, 00 0, 00 74 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 2. 50 0, 00 -6 .3 20 ,9 1 6. 17 9, 09 0, 00 0, 00 -6 .1 79 ,0 9 0, 00 74 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -3 59 ,7 0 -3 59 ,7 0 0, 00 0, 00 35 9, 70 0, 00 74 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -6 98 ,9 7 80 1, 03 0, 00 0, 00 -8 01 ,0 3 0, 00 74 52 00 00 E rs ta ttu ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e 0, 00 -5 5. 50 0, 00 -4 9. 93 5, 76 5. 56 4, 24 0, 00 0, 00 -5 .5 64 ,2 4 0, 00 = 16 Su m m e de r A us za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 10 b is 1 5) 0, 00 -3 54 .0 00 ,0 0 -3 06 .8 14 ,7 9 47 .1 85 ,2 1 0, 00 0, 00 -4 7. 18 5, 21 0, 00 = 17 Za hl un gs m itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f d es E rg eb ni sh au sh al te s (S al do a us N um m er n 9 un d 16 ) 0, 00 9. 40 0, 00 14 3. 06 3, 62 13 3. 66 3, 62 0, 00 0, 00 -1 33 .6 63 ,6 2 0, 00 18 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 19 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 80 .0 00 ,0 0 0, 00 -8 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 80 .0 00 ,0 0 0, 00 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 0, 00 80 .0 00 ,0 0 0, 00 -8 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 80 .0 00 ,0 0 0, 00 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 21 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 + 0, 00 10 .5 71 ,2 4 10 .5 71 ,2 4 0, 00 0, 00 -1 0. 57 1, 24 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( m eh r al s 1 Ja hr ) 0, 00 0, 00 10 .5 71 ,2 4 10 .5 71 ,2 4 0, 00 0, 00 -1 0. 57 1, 24 0, 00 22 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 199 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 3 S ei te : 07 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 1: 40 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 = 23 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m es a us N um m er n 18 b is 2 2) 0, 00 80 .0 00 ,0 0 10 .5 71 ,2 4 -6 9. 42 8, 76 0, 00 0, 00 69 .4 28 ,7 6 0, 00 24 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 25 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 - -6 10 .0 00 ,0 0 -2 06 .5 44 ,9 9 40 3. 45 5, 01 0, 00 0, 00 -4 03 .4 55 ,0 1 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 11 .7 71 ,9 1 11 .7 71 ,9 1 0, 00 0, 00 -1 1. 77 1, 91 0, 00 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0, 00 -6 10 .0 00 ,0 0 -2 18 .3 16 ,9 0 39 1. 68 3, 10 0, 00 0, 00 -3 91 .6 83 ,1 0 0, 00 26 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 27 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 28 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de rm aß na hm en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 29 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 - -2 .0 00 ,0 0 -6 .6 56 ,1 6 -4 .6 56 ,1 6 0, 00 0, 00 4. 65 6, 16 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 0, 00 -6 .6 56 ,1 6 -6 .6 56 ,1 6 0, 00 0, 00 6. 65 6, 16 0, 00 = 30 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 24 b is 2 9) 0, 00 -6 12 .0 00 ,0 0 -2 13 .2 01 ,1 5 39 8. 79 8, 85 0, 00 0, 00 -3 98 .7 98 ,8 5 0, 00 = 31 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ra f a us In ve st iti on st ät ig ke it (S al do a us N um m er n 23 u nd 3 0) 0, 00 -5 32 .0 00 ,0 0 -2 02 .6 29 ,9 1 32 9. 37 0, 09 0, 00 0, 00 -3 29 .3 70 ,0 9 0, 00 = 32 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f ( Sa ld o au s N um m er n 17 u nd 3 1) 0, 00 -5 22 .6 00 ,0 0 -5 9. 56 6, 29 46 3. 03 3, 71 0, 00 0, 00 -4 63 .0 33 ,7 1 0, 00 33 E in za hl un ge n au s de r A uf na hm e vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 + 58 0. 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 -2 80 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 28 0. 00 0, 00 0, 00 69 22 30 00 K re di ta uf na hm en fü r In ve st iti on en b ei G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) 0, 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -3 00 .0 00 ,0 0 0, 00 69 27 30 00 K re di ta uf na hm en fü r In ve st iti on en b ei K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) E ur ow äh ru ng 0, 00 58 0. 00 0, 00 0, 00 -5 80 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 58 0. 00 0, 00 0, 00 34 A us za hl un ge n fü r di e T ilg un g vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 - -5 7. 95 0, 00 -4 9. 82 5, 00 8. 12 5, 00 0, 00 0, 00 -8 .1 25 ,0 0 0, 00 79 22 30 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r In ve st iti on en b ei G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) 0, 00 -4 7. 95 0, 00 -4 9. 82 5, 00 -1 .8 75 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 87 5, 00 0, 00 79 27 30 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r In ve st iti on en b ei K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) E ur ow äh ru ng 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 = 35 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f a us F in an zi er un gs tä tig ke it (S al do a us N um m er n 33 u nd 3 4) 0, 00 52 2. 05 0, 00 25 0. 17 5, 00 -2 71 .8 75 ,0 0 0, 00 0, 00 27 1. 87 5, 00 0, 00 = 36 Ä nd er un g de s Fi na nz m itt el be st an ds z um E nd e de s H au sh al ts ja hr es (S al do a us N um m er n 32 u nd 3 5) 0, 00 -5 50 ,0 0 19 0. 60 8, 71 19 1. 15 8, 71 0, 00 0, 00 -1 91 .1 58 ,7 1 0, 00 37 H au sh al ts un w irk sa m e E in za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 0, 00 + - - - - - 10 8. 45 0, 20 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 00 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 0, 00 - - - - - 35 .1 04 ,5 8 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 98 80 00 E in za hl un ge n au s de r E rs ta ttu ng v on V or st eu er n (A br ec hn un g) 0, 00 - - - - - 73 .3 45 ,6 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 200 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 4 S ei te : 07 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 1: 40 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 38 H au sh al ts un w irk sa m e A us za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 0, 00 - - - - - - -1 02 .8 27 ,1 9 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 97 00 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 0, 00 - - - - - -7 1. 15 6, 40 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 98 80 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st ( A br ec hn un g) 0, 00 - - - - - -3 1. 67 0, 79 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 39 Ü be rs ch us s/ B ed ar f a us h au sh al ts un w irk sa m en E in za hl un ge n un d A us za hl un ge n (S al do a us N um m er n 37 u nd 38 ) 0, 00 - - - - - 5. 62 3, 01 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 40 A nf an gs be st an d an Z ah lu ng sm itt el 0, 00 = - - - - - 63 .4 31 ,1 9 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 01 00 G iro ko nt o V R -B an k R V -W gt 0, 00 - - - - - 63 .4 31 ,1 9 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 41 V er än de ru ng d es B es ta nd s an Z ah lu ng sm itt el ( S um m e au s N um m er n 36 u nd 3 9) 0, 00 = - - - - - 19 6. 23 1, 72 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 42 En db es ta nd a n Za hl un gs m itt el n am E nd e de s H au sh al ts ja hr es ( Sa ld o au s N um m er n 40 u nd 4 1) 0, 00 - - - - - 25 9. 66 2, 91 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - na ch ric ht lic h: ** * E nd e de r Li st e "G es am tfi na nz re ch nu ng m it P la nv er gl ei ch " ** * 201 Anlage 22 (zu § 53 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO) Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2019 - EB Wasserversorgung EUR EUR 2018 2019 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 2) -28.886,29 € 63.431,19 € 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 17 GemHVO) 3) NN 143.063,62 € 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 31 GemHVO) 3) NN 202.629,91 €- 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 35 GemHVO) 3) NN 250.175,00 € 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (§ 50 Nr. 39 GemHVO) NN 5.623,01 € 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende (§ 50 Nr. 42 GemHVO) NN 259.662,91 € 7 + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende 4) NN - € 8 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende 5) NN - € 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 63.431,19 € 259.662,91 € 10 - übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen (§ 21 GemHVO) - € 11 + nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 6) - € 12 + übertragene Ermächtigungen für Investitionszuwendungen, Investitionsbeiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) - € 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 259.662,91 € 14 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden - € 15 - für sonstige bestimmte Zwecke - Gebührenausgleichsrückstellung - keine Gewinnerzielungsabsicht 37.236,12 € 16 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 222.426,79 € 17 nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) - € 1) Zeilen unterhalb Zeile 14 können bedarfsgerecht angepasst werden 2) 3) 4) 5) 6) Nr. Finanzrechnung Vorjahr Rechnungs- jahr Einzahlungs- und Auszahlungsarten 1) aus der Finanzrechnung (§ 50 Nr. 42 GemHVO); entspricht den liquiden Mitteln der Kontenarten 171 und 173 Für die Spalten Finanzhaushalt und Finanzplanung sind die Werte der letzten Finanzplanung zu verwenden. entspricht dem Konto 1492 - Sonstige Einlagen - Die Aufnahme von Kassenkrediten führt zu einer Veränderung des Zahlungsmittelbestands. Kassenkredite sind nur zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung erlaubt und müssen zeitnah zurückbezahlt werden, daher soll der Wert an Kassenkrediten (Kontenart 239) hier berücksichtigt werden. Die Kreditermächtigung gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist (vgl. § 87 Abs. 3 GemO). 202 D a rl e h e n s g e b e r D a rl e h e n s n u m m e r U rs p ru n g s b e tr a g S ta n d Z u g a n g T ilg u n g S ta n d Z in s e n 2 0 1 9 Z in s s a tz B e m e rk u n g e n 0 1 .0 1 .2 0 1 9 3 1 .1 2 .2 0 1 9 ** € € € € € € % X X X 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 X X X 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 ** D e r E ig e n b e tr ie b W a s s e rv e rs o rg u n g v e rf ü g t d e rz e it ü b e r k e in e e x te rn e D a rl e h e n . D a rl e h e n s g e b e r S ta n d Z u g a n g T ilg u n g S ta n d Z in s e n 2 0 1 9 Z in s s a tz B e m e rk u n g e n 0 1 .0 1 .2 0 1 9 3 1 .1 2 .2 0 1 9 P a s s iv k o n to G K Z 2 Z in s a n p a s s u n g € € € € € % G e m e in d e (0 1 .0 1 .2 0 0 7 ) 1 2 9 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 4 .0 0 0 ,0 0 1 0 5 .0 0 0 ,0 0 3 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 1 ) 3 0 .0 6 .2 0 2 1 G e m e in d e (0 1 .1 1 .2 0 0 6 ) 2 1 .4 0 0 ,0 0 0 ,0 0 9 .6 0 0 ,0 0 1 1 .8 0 0 ,0 0 4 4 5 ,0 0 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 2 ) 3 0 .0 6 .2 0 2 1 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 2 ) 5 8 .7 5 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .8 0 0 ,0 0 5 6 .9 5 0 ,0 0 1 .4 5 1 ,8 8 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 3 ) 3 0 .0 6 .2 0 2 1 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 4 ) 1 3 3 .8 5 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .8 0 0 ,0 0 1 3 0 .0 5 0 ,0 0 2 .9 1 3 ,3 6 2 ,2 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 4 ) 3 0 .0 6 .2 0 2 1 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 5 ) 1 8 3 .7 5 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 1 7 8 .7 5 0 ,0 0 2 .7 2 8 ,1 3 1 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 5 ) 3 0 .0 6 .2 0 2 1 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 8 ) 1 4 9 .0 6 2 ,5 0 0 ,0 0 3 .7 5 0 ,0 0 1 4 5 .3 1 2 ,5 0 2 .2 1 4 ,8 4 1 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 6 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 9 ) 0 ,0 0 3 0 0 .0 0 0 ,0 0 1 .8 7 5 ,0 0 2 9 8 .1 2 5 ,0 0 7 5 0 ,0 0 1 ,0 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 7 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 4 6 7 5 .8 1 2 ,5 0 0 ,0 0 4 9 .8 2 5 ,0 0 9 2 5 .9 8 7 ,5 0 1 3 .5 0 3 ,2 1 Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E n tw ic k lu n g d e r F re m d d a rl e h e n i m W ir ts c h a ft s ja h r 2 0 1 9 ( 0 1 .0 1 .- 3 1 .1 2 .) i m E B W a s s e rv e rs o rg u n g Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E n tw ic k lu n g d e r T rä g e rd a rl e h e n v o n d e r G e m e in d e B a in d t im W ir ts c h a ft s ja h r 2 0 1 9 ( 0 1 .0 1 .- 3 1 .1 2 .) i m E B W a s s e rv e rs o rg u n g € U rs p ru n g s b e tr a g S o n d e rt ilg u n g 2 0 1 0 3 0 0 .0 0 0 ,0 0 1 5 0 .0 0 0 ,0 0 2 0 0 .0 0 0 ,0 0 1 5 0 .0 0 0 ,0 0 7 0 .0 0 0 ,0 0 4 1 6 .7 5 0 ,0 0 1 3 7 .8 9 5 ,4 9 203 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 1979 - 2019 Fortschreibung der Ergebnisse Jahr Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn 1979 + 6.419 DM - 9.378 DM 1980 + 16.116 DM + 6.738 DM 1981 - 2.192 DM - 4.546 DM 1982 - 33.370 DM - 28.824 DM 1983 - 5.495 DM - 34.319 DM 1984 + 27.605 DM - 6.714 DM 1985 - 19.740 DM - 26.454 DM 1986 + 12.515 DM - 13.939 DM 1987 + 30.761 DM + 16.823 DM 1988 - 46.954 DM - 30.131 DM 1989 - 50.066 DM - 80.197 DM 1990 - 125.663 DM - 205.860 DM 1991 - 167.372 DM - 373.232 DM 1992 + 42.428 DM - 330.804 DM 1993 + 56.311 DM - 274.493 DM 1994 + 159.432 DM - 115.061 DM 1995 + 152.348 DM + 37.286 DM 1996 - 45.710 DM - 8.424 DM 1997 + 36.889 DM + 28.465 DM 1998 + 37.959 DM + 66.424 DM 1999 - 147.256 DM - 80.832 DM 2000 + 56.371 DM - 24.461 DM 2001 + 29.388 DM + 4.927 DM 2002 - 60.546 € - 58.027 € 2003 - 95.420 € - 153.447 € 2004 - 45.987 € - 199.434 € 2005 + 20.450 € - 178.986 € 2006 + 48.331 € - 130.653 € 2007 + 83.105 € - 47.548 € 2008 + 65.236 € + 17.688 € 2009 - 9.756 € + 7.932 € 2010 - 10.473 € - 2.541 € 2011 + 7.798 € + 5.257 € 2012 + 49.641 € + 54.899 € 2013 - 56.099 € - 1.201 € 2014 + 1.663 € + 463 € 2015 + 1.533 € + 1.995 € 2016 + 36.836 € + 38.831 € 2017 - 8.049 € + 30.782 € 2018 + 3.705 € + 34.487 € 2019 + 2.749 € + 37.236 € 204 2 0 0 9 b is 2 0 1 9 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 2 0 1 6 2 0 1 7 2 0 1 8 2 0 1 9 € € € € € € € € € € € 3 2 4 .8 0 1 3 1 5 .6 5 5 3 0 0 .6 5 4 2 6 7 .1 8 4 3 5 8 .3 5 8 3 2 6 .7 4 7 3 4 5 .3 4 7 3 0 7 .4 8 5 3 6 3 .0 7 5 4 0 6 .2 7 0 3 8 3 .2 7 4 + 0 0 0 5 .8 8 2 -5 .8 8 2 0 0 2 .0 3 4 -1 .5 1 4 0 0 3 2 4 .8 0 1 3 1 5 .6 5 5 3 0 0 .6 5 4 2 7 3 .0 6 6 3 5 2 .4 7 6 3 2 6 .7 4 7 3 4 5 .3 4 7 3 0 9 .5 1 9 3 6 1 .5 6 1 4 0 6 .2 7 0 3 8 3 .2 7 4 ./ . 6 1 .0 4 8 5 5 .2 1 0 5 4 .9 9 2 6 3 .2 9 2 6 3 .7 9 5 6 1 .7 6 1 6 0 .4 6 8 5 7 .2 8 6 5 8 .0 4 0 8 4 .1 4 7 7 0 .1 6 2 2 6 3 .7 5 3 2 6 0 .4 4 4 2 4 5 .6 6 2 2 0 9 .7 7 3 2 8 8 .6 8 1 2 6 4 .9 8 5 2 8 4 .8 7 9 2 5 2 .2 3 4 3 0 3 .5 2 1 3 2 2 .1 2 4 3 1 3 .1 1 3 2 5 3 .9 9 7 2 4 9 .9 7 1 2 5 3 .4 6 1 2 5 9 .4 1 5 2 3 2 .5 8 1 2 6 6 .6 4 8 2 8 6 .4 1 2 2 8 9 .0 7 0 2 9 5 .4 7 2 3 2 5 .8 2 8 3 1 5 .8 6 2 -9 .7 5 6 -1 0 .4 7 3 7 .7 9 8 4 9 .6 4 2 -5 6 .1 0 0 1 .6 6 3 1 .5 3 3 3 6 .8 3 6 -8 .0 4 9 3 .7 0 5 2 .7 4 9 1 9 6 .8 9 7 m ³ 1 9 3 .7 7 6 m ³ 1 9 6 .4 8 1 m ³ 2 0 1 .0 9 7 m ³ 2 0 5 .8 2 4 m ³ 2 0 6 .7 0 4 m ³ 2 2 2 .0 2 5 m ³ 2 2 4 .0 8 5 m ³ 2 2 9 .0 4 8 m ³ 2 4 1 .3 5 4 m ³ 2 3 3 .9 7 2 m ³ 1 ,3 3 9 5 € /m ³ 1 ,3 4 4 0 € /m ³ 1 ,2 5 0 3 € /m ³ 1 ,0 4 3 1 € /m ³ 1 ,4 0 2 5 € /m ³ 1 ,2 8 2 0 € /m ³ 1 ,2 8 3 0 € /m ³ 1 ,1 2 5 6 € /m ³ 1 ,3 2 2 5 € /m ³ 1 ,3 3 3 4 7 € /m ³ 1 ,3 3 8 2 5 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,1 3 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,3 5 € /m ³ 1 ,3 5 € /m ³ Z w is ch e n su m m e A u fw a n d K ö rp e rs ch a ft ss te u e r W a ss e rz in s b e re ch n e t Ü b e r W a ss e rp re is z u d e ck e n d e r A u fw a n d W a ss e rv e rk a u f lt V e ra n la g u n g G e w in n /V e r lu s t Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E rg e b n is se d e r G e w in n - u n d V e rl u st re ch n u n g W a ss e rz in s ko st e n d e ck e n d /m ³ Z e itr a u m V e rk a u fs m e n g e n S u m m e A u fw a n d S u m m e E rt rä g e E rt ra g s- u n d A u fw a n d sa rt e n 205 206 Jahresabschluss 2019 EB Abwasserbeseitigung 207 VII. Abwasserbeseitigung - Jahresabschluss 2019 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2019 der Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 07.07.2020 gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme 5.769.205,55 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 4.976.305,37 € - das Umlaufvermögen 638.728,76 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 0,00 € - die empfangenen Ertragszuschüsse 2.649.739,33 € - die Sonstigen Rückstellungen 8.000,00 € - die Rückstellungen für Gebührenausgleich 463.629,39 € - die Verbindlichkeiten 2.648.136,83 € 1.2 Jahresverlust 25.506,14 € 1.2.1 Summe der Erträge 893.204,70 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 918.710,84 € 2. Verwendung des Jahresverlust Der ausgewiesene Jahresverlust 2019 in Höhe von 25.506,14 € wird in die Rückstellung für Gebührenüberschüsse eingestellt. 3. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben im Erfolgsplan und Vermögensplan 2019 wird zugestimmt. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 soll der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt und ortsüblich bekannt gegeben werden. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen. 5. Der Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. 6. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 7. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Baindt, den Baindt, den ................................. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 208 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2019 der Abwasserbeseitigung Baindt beurkundet Baindt, den ................................................ Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Der Jahresabschluss 2019 der Abwasserbeseitigung Baindt, wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderats vom 07.07.2020. Baindt, den ................................. Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 07.07.2020 zugestimmt. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 07.07.2020 mitgeteilt und am 10.07.2020 ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss 2019 und der Lagebericht der Abwasserbeseitigung Baindt wurden vom 13.07.2020 bis 21.07.2020 je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den .................................. .................................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 209 3. Lagebericht Die Abwasserbeseitigung Baindt wird als Eigenbetrieb geführt. Nach der Betriebssatzung vom 10.01.1996 und der Abwasserbeseitigungssatzung erstrebt der Betrieb keinen Gewinn. Der Abschluss der Abwasserbeseitigung wurde aus dem in Sonderrechnung geführten Sachbuch erstellt, das nach den Grundsätzen der Betriebskameralistik ausgerichtet ist. Das Wirtschaftsjahr 2019 schließt mit einem Verlust in Höhe von 25.506,14 € ab. Den Erträgen von 893.204,70 € stehen Aufwendungen in Höhe von 918.710,84 € gegenüber. Leider hat der Abwasserzweckverband nicht die Betriebskostenumlage 2019 und die Erstattung der Abwasserabgabe bis zum 31.12.2019 realisiert. Das gebührenrechtliche Ergebnis ist deshalb nur vorläufig und wird erst mit den endgültigen Zahlen fertiggestellt. Es ist in der Satzung geregelt, dass die Kostenverteilung zwischen den Verbandsgemeinden auf Basis der gemessenen Abwassermengen erfolgen soll. Solange noch keine effektiven Abwassermengenmessungen vorliegen, wird der Jahresfrischwasserverbrauch jeder einzelnen Gemeinde des laufenden Kalenderjahres der an das Klärwerk angeschlossenen Grundstücke abzüglich des nachweisbaren nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleiteten Abwassers als Grundlage angesetzt. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war in der Planung ein Verlust von 31.800 € geplant. Die gegenüber dem Planansatz minimalen Verbesserungen resultieren aus der noch vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweckverbandes. Mit der Änderung der Verbandssatzung sollten die Investitionskosten verursachergerecht nach dem Durchschnitt der Betriebskostenumlage der letzten 9 Jahre auf die Gemeinden verteilt werden. Dadurch sollte gewährleistet werden, dass zukünftiges unterschiedliches Wachstum der Gemeinden und damit höheres oder niedrigeres Frischwasseraufkommen durch die vorgeschlagene Überprüfung alle 5 Jahre berücksichtigt wird. Für die Gemeinde Baindt bedeutete dies, dass die Investitionskostenumlage von ursprünglich 16 % bzw. 32 % auf 37,8 % nach der geplanten Satzungsänderung angestiegen ist. Der Schmutzwasserpreis betrug nach der Gebührenkallation 2019-2021 zum 01.01.2019 2,17 €/cbm und deckte im Rechnungsjahr 2019 alle Aufwendungen. Die Niederschlagswassergebühr betrug 0,50 €/m². Die Schmutzwassermenge betrug im Wirtschaftsjahr 2019 207.648 cbm. Erträge wurden in Höhe von 450.596,90 € erzielt. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte bereits zum 01.01.2010 die gesplittete Abwassergebühr aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim eingeführt. An Erträgen aus dem Straßenentwässerungskostenanteil konnten vorläufig laut der Berechnung der Allevo Kommunalberatung insgesamt 103.560,79 € (2018 101.804,64 €) erzielt werden. Die unten aufgeführte Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteils ist so von der Rechtsprechung akzeptiert und die Gemeindeprüfungsanstalt hat hierzu auch in ihrem Geschäftsbericht 2005 hingewiesen. Der Straßenentwässerungsanteil wurde, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt: Aus den Betriebskosten: Mischwasserkanalisation, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 13,5 % Regenwasserkanäle 27,0 % Kläranlagen 1,2 % Aus den kalkulatorischen Kosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 26,0 % Regenwasserkanäle 50,0 % Kläranlagen 5,0 % 210 Wirtschaftliche Verhältnisse im Berichtsjahr a) Bilanzaufbau 31.12.2019 Anlagevermögen 4.976.305,37 160% ./. empf. Ertragszuschüsse 2.649.739,33 85% 2.326.566,04 75% + Vorräte 0,00 0 + Finanzvermögen 638.728,76 20% + Akt. Rechnungsabgr.posten 154.171,42 5% 3.119.466,22 100 Eigenkapital 0,00 0 + langfristige Schulden 2.632.250,00 84% 2.632.250,00 84% + kurzfristige Schulden 15.886,83 1% + Rückstellungen 471.329,39 15% 3.119.466,22 100 An fertigen Anlagen kamen hinzu Anschaffungs- und Herstellungskosten € Regenklärbecken 0,00 Verteilungsanlagen Entwässerungsleitung für Mischwasser 0,00 Entwässerungsleitung für Schmutzwasser 359.099,58 Entwässerungsleitung für Regenwasser 508.655,49 Betriebsausstattung 0,00 Beteiligungen, Sonderposten AMS 106.251,46 Als Anlagen im Bau kamen hinzu: 275,37 Das Stammkapital für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung beträgt nach wie vor 0,00 €. Rückstellungen für Abschlussarbeiten (GPA, Allevo etc.) wurden 2019 in Höhe von 8.000 € gebildet. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zum 31.12.2019 betragen 0 €. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 190.109,94 € und beruhen zum einen aus Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung und zum anderen aus Forderungen aus Beiträgen und ähnl. Entgelten (landwirtschaftliche Stundungen). Die Liquidität beträgt zum 31.12.2019 448.619,72 €. Es ist analog auf der Passivseite eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 463.329,39 € vorhanden. Der Jahresverlust in Höhe von 25.506,14 € ist auf die Rechnung 2019 vorzutragen Die Rückstellungen für den Gebührenausgleich betragen nach Verrechnung des Jahresverlusts 2019 in Höhe von 25.506,14 € zum 31.12.2019 463.629,39 €. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde bestehen in Höhe von 2.632.250,00 €. Diese setzen sich aus Trägerdarlehen in Höhe von 2.632.250,00 € und 0 € Kassenkrediten aus Investitionen zusammen. Die Trägerdarlehen werden gem. Gemeinderatsbeschlüssen vom mit 2,5/2,2%/1,5%/1,0% verzinst. 2019 wurde am 10.09.2019 ein Darlehen in Höhe von 700.000 € zu 1,0% aufgenommen. 2020 sollte der Eigenbetrieb für die bereits getätigten und neuen Investitionen ein Trägerdarlehen bei der Gemeinde oder ein externes Darlehen in entsprechender Höhe aufnehmen. 211 Vorausschau auf die künftigen Jahre Der Gemeinderat hat in der Gemeinderatsitzung am 10.09.2019 die Abwassergebühren rückwirkend zum 1. Januar 2019 bei den Schmutzwassergebühren gesenkt. Die Gebührensenkung wurde aufgrund von Gewinnvorträgen aus Vorjahren vorgenommen. Jedoch fiel im Abwasserzweckband mit Schließung mit der Papierfabrik Mochenwangen einer der Hauptzahler des Abwasserzweckverbandes aus. Auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation ergaben sich für die Jahre 2019 und 2021 folgende Abwassergebühren: 1. Schmutzwassergebühr: 2,17 €/m³ 2. Niederschlagswassergebühr: 0,50 €/m² Der Schmutzwasserpreis war 2019 mit 2,17 €/m³ nicht ganz als kostendeckend. Wie aus dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis ersichtlich ist, wurden die Aufwendungen und Erträge exakt zugeordnet. Deshalb weichen gebührenrechtliche Ergebnisse und Ergebnisse nach dem Eigenbetriebsrecht/Handelsrecht minimal ab. Die Niederschlagswassergebühr war mit 0,50 € pro m² nicht kostendeckend. Es wurde 2019 eine versiegelte Fläche mit 306.755 m² (Vj. 307.181 m²) veranlagt. Gem. dem Urteil des VGH Mannheim dürfen Gemeinden bei der Berechnung der Abwassergebühren sowohl für die Ableitung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser nicht mehr den sogenannten (einheitlichen) Frischwassermaßstab zugrunde legen. Vielmehr müssen die Abwassergebühren in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr gesplittet und jeweils einem unterschiedlichen Gebührenmaßstab zugrunde gelegt werden. Die Kosten der Abwasserbeseitigung wurden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlags- wasserbeseitigung (NW) aufgeteilt: Aufteilung der Betriebskosten: SW NW Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 50,0 % 50,0 % Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW Mischwasserkanäle 60,0 % 40,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 60,0 % 40,0 % Regenüberlaufbecken 60,0 % 40,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, abzüglich planmäßiger Abschreibungen nach der linearen Methode bewertet. Die Abschreibungen basieren auf den üblichen vorgegebenen Nutzungsdauern. Die Zugänge werden zeitanteilig abgeschrieben. Der Abschreibungssatz beträgt derzeit 2 %. Dies entspricht einer Nutzungsdauer von 50 Jahren. Die Ertragszuschüsse werden gleichmäßig über die Nutzungsdauer der Kanäle verteilt und vermindern somit die jährliche Gebührenbelastung. 212 D a rl e h e n s g e b e r D a rl e h e n s n u m m e r U rs p ru n g s b e tr a g S ta n d Z u g a n g T ilg u n g S ta n d Z in s e n 2 0 1 9 Z in s s a tz B e m e rk u n g e n 0 1 .0 1 .2 0 1 9 3 1 .1 2 .2 0 1 9 ** € € € € € € % X X X X X X X X 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 ** D e r E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g v e rf ü g t d e rz e it ü b e r k e in e e x te rn e D a rl e h e n . S ta n d Z u g a n g T ilg u n g S ta n d Z in s e n 2 0 1 9 Z in s s a tz Z in s a n p a s s u n g 0 1 .0 1 .2 0 1 9 3 1 .1 2 .2 0 1 9 G K Z 3 P a s s iv k . € € € € € % 4 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 3 8 5 .0 0 0 ,0 0 9 .9 3 7 ,5 0 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 1 ) 3 0 .0 6 .2 0 2 1 3 9 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 3 8 0 .0 0 0 ,0 0 9 .6 5 6 ,2 6 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 2 ) 3 0 .0 6 .2 0 2 1 3 9 8 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 2 .0 0 0 ,0 0 3 8 6 .0 0 0 ,0 0 9 .8 3 7 ,5 0 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 3 ) 3 0 .0 6 .2 0 2 1 1 7 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 .0 0 0 ,0 0 1 7 1 .0 0 0 ,0 0 4 .3 3 7 ,5 0 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 4 ) 3 0 .0 6 .2 0 2 1 2 2 8 .7 5 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 2 2 3 .7 5 0 ,0 0 4 .9 9 1 ,2 6 2 ,2 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 5 ) 3 0 .0 6 .2 0 2 1 3 9 8 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 8 .0 0 0 ,0 0 3 9 0 .0 0 0 ,0 0 5 .9 2 5 ,0 0 1 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 6 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 0 ,0 0 7 0 0 .0 0 0 ,0 0 3 .5 0 0 ,0 0 6 9 6 .5 0 0 ,0 0 1 .7 5 0 ,0 0 1 ,0 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 7 ) 0 1 .1 0 .2 0 2 4 1 .9 9 4 .7 5 0 ,0 0 7 0 0 .0 0 0 ,0 0 6 2 .5 0 0 ,0 0 2 .6 3 2 .2 5 0 ,0 0 4 6 .4 3 5 ,0 2 Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E n tw ic k lu n g d e r F re m d d a rl e h e n i m W ir ts c h a ft s ja h r 2 0 1 9 ( 0 1 .0 1 . - 3 1 .1 2 .) i m E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 1 2 ) G e m e in d e B a in d t ( 3 0 .0 6 .2 0 1 0 ) Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E n tw ic k lu n g d e r In n e re n D a rl e h e n v o n d e r G e m e in d e B a in d t im W ir ts c h a ft s ja h r 2 0 1 9 ( 0 1 .0 1 . - 3 1 .1 2 .) i m E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g D a rl e h e n s g e b e r G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 2 0 ) G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 1 9 ) G e m e in d e B a in d t (0 1 .0 1 .2 0 0 6 ) G e m e in d e B a in d t (3 0 .0 3 .2 0 0 8 ) G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 1 4 ) 213 5. Jahresabschluss zum 31.12.2019 Abwasserbeseitigung Baindt 214 B I L A N Z Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2019 – 12.2019 erstellt am : 13.05.2020 in Währung : EUR 215 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 18.05.2020Datum: 20:14:19Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12.813,4912.813,49 01900000 Grundstücke 12.813,4912.813,49 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 4.963.216,514.392.505,51 03411100 Mischwasser inkl. Hausanschlüsse (Abwassermischkanal) 1.103.645,001.248.102,00 03411200 Schmutzwasser Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse ohne MW 1.309.016,00981.204,00 03412000 Regenwasser Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse 1.545.601,001.068.352,00 03701000 Regenklärbecken und Pumpe 344.221,51362.220,51 03702000 Kläranlage - Zuleitungssammler 642.383,00707.739,00 03703000 Entwässerung - Hauptsammlerleitung 18.350,0024.888,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 0,000,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,000,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 275,370,00 09600000 Anlagen im Bau 275,370,00 Summe: Sachanlagen 4.976.305,374.405.319,00 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 0,000,00 1.3.3 Sondervermögen 0,000,00 1.3.4 Ausleihungen 0,000,00 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 186.548,25371.173,64 15112000 Abschlag Schmutzwasser -21,0017.606,29 15112120 Forderungen aus Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 207.483,330,00 15114000 Abrechnung Niederschlagswassergebühr 20,067.636,36 15115000 Abschlag Niederschlagswassergebühr -126,340,00 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen -20.807,800,00 15913482 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00345.930,99 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 3.560,790,00 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.560,790,00 1.3.8 Liquide Mittel 448.619,7278.375,34 17110100 Girokonto VR-Bank 0,0078.375,34 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 448.619,720,00 Summe: Finanzvermögen 638.728,76449.548,98 Summe: Vermögen 5.615.034,134.854.867,98 2. Abgrenzungsposten 216 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 18.05.2020Datum: 20:14:19Uhrzeit: 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 154.171,4291.788,69 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse an Abwasserzweckverband 154.171,4291.788,69 Summe: Abgrenzungsposten 154.171,4291.788,69 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Bilanzsumme Aktiva 5.769.205,554.946.656,67 217 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 18.05.2020Datum: 20:14:19Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 0,000,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,000,00 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 0,000,00 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 0,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 2.649.739,332.454.176,00 21200000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Empf. Ertragszuschüsse) 632.023,00718.681,00 21210000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Kanalbeiträge) 1.322.031,821.110.547,00 21220000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Klärbeiträge) 695.684,51624.948,00 2.3 für Sonstige 0,000,00 Summe: Sonderposten 2.649.739,332.454.176,00 Summe: Kapitalposition 2.649.739,332.454.176,00 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 463.329,39488.835,53 28500000 Rückstellungen für den Ausgleich von ausgleichspflichtigen Gebührenüberschüssen 463.329,39488.835,53 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 8.000,004.000,00 28910000 Rückstellungen, gebührenrechtl. Ergebnis, Allevo, GPA 8.000,004.000,00 Summe: Rückstellungen 471.329,39492.835,53 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 2.632.250,001.994.750,00 23123100 Trägerdarlehen 1 385.000,00405.000,00 23123200 Trägerdarlehen 2 380.000,00390.000,00 23123300 Trägerdarlehen 3 386.000,00398.000,00 23123400 Trägerdarlehen 4 171.000,00175.000,00 23123500 Trägerdarlehen 5 223.750,00228.750,00 23123600 Trägerdarlehen 6 390.000,00398.000,00 23123700 Trägerdarlehen 7 696.500,000,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.553,824.895,14 218 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 18.05.2020Datum: 20:14:19Uhrzeit: 25111340 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Abwasserbeseitigungs- und Abfallentsorgungsanlagen 275,370,00 25111960 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau -275,370,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 126,96259,50 25113450 Verbindlichkeiten aus Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.426,864.635,64 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,000,00 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 8.333,010,00 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.802,470,00 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 5.331,930,00 27991450 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen 1.198,610,00 Summe: Verbindlichkeiten 2.648.136,831.999.645,14 5. Passive Rechnungsabgrenzung 0,000,00 Bilanzsumme Passiva 5.769.205,554.946.656,67 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 219 G E S A M T E R G E B N I S R E C H N U N G (G E W I N N - / V E R L U S T R E C H N U N G) Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2019 – 12.2019 erstellt am : 13.05.2020 in Währung : EUR 220 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 1 S ei te : 13 .0 5. 20 20 D at um : 08 :3 1: 31 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 1 S te ue rn u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en , U m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 A uf ge lö st e In ve st iti on sz uw en du ng en u nd - be itr äg e 0, 00 + 12 1. 00 0, 00 18 3. 63 1, 57 62 .6 31 ,5 7 0, 00 0, 00 -6 2. 63 1, 57 0, 00 31 61 00 00 E rt rä ge a us d er A uf lö su ng v on S on de rp os te n au s Z uw en du ng en 0, 00 0, 00 86 .6 58 ,0 0 86 .6 58 ,0 0 0, 00 0, 00 -8 6. 65 8, 00 0, 00 31 61 10 00 A uf lö su ng S on de rp os te n (e m pf an ge ne r E rt ra gs zu sc hü ss e La nd ) 0, 00 12 1. 00 0, 00 0, 00 -1 21 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 12 1. 00 0, 00 0, 00 31 62 00 00 E rt rä ge a us d er A uf lö su ng v on S on de rp os te n (K an al - un d K lä rb ei tr ag , H au sa ns ch lü ss e) 0, 00 0, 00 96 .9 73 ,5 7 96 .9 73 ,5 7 0, 00 0, 00 -9 6. 97 3, 57 0, 00 4 S on st ig e T ra ns fe re rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n un d E in ric ht un ge n 0, 00 + 61 9. 20 0, 00 60 5. 60 6, 48 -1 3. 59 3, 52 0, 00 0, 00 13 .5 93 ,5 2 0, 00 33 21 41 00 S ch m ut zw as se rg eb üh re n 0, 00 49 5. 00 0, 00 0, 00 -4 95 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 49 5. 00 0, 00 0, 00 33 21 41 10 A bs ch la g S ch m ut zw as se rg eb üh re n 0, 00 0, 00 50 8. 89 6, 00 50 8. 89 6, 00 0, 00 0, 00 -5 08 .8 96 ,0 0 0, 00 33 21 41 20 A br ec hn un g S ch m ut zw as se rg eb üh re n 0, 00 0, 00 -5 8. 29 9, 10 -5 8. 29 9, 10 0, 00 0, 00 58 .2 99 ,1 0 0, 00 33 21 43 00 N ie de rs ch la gs w as se rg eb üh r 0, 00 12 4. 00 0, 00 0, 00 -1 24 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 12 4. 00 0, 00 0, 00 33 21 43 10 A bs ch la g N ie de rs ch la gs w as se rg eb üh re n 0, 00 0, 00 11 7. 23 4, 00 11 7. 23 4, 00 0, 00 0, 00 -1 17 .2 34 ,0 0 0, 00 33 21 43 20 A br ec hn un g N ie de rs ch la gs w as se rg eb üh re n 0, 00 0, 00 36 .1 43 ,5 8 36 .1 43 ,5 8 0, 00 0, 00 -3 6. 14 3, 58 0, 00 33 21 46 00 A bw as se r G ru nd ge bü hr 0, 00 20 0, 00 1. 63 2, 00 1. 43 2, 00 0, 00 0, 00 -1 .4 32 ,0 0 0, 00 6 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 + 0, 00 40 5, 86 40 5, 86 0, 00 0, 00 -4 05 ,8 6 0, 00 34 61 00 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 0, 00 40 5, 86 40 5, 86 0, 00 0, 00 -4 05 ,8 6 0, 00 7 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 0, 00 + 10 0. 00 0, 00 10 3. 56 0, 79 3. 56 0, 79 0, 00 0, 00 -3 .5 60 ,7 9 0, 00 34 82 00 00 S tr aß en en tw äs se ru ng sa nt ei l 0, 00 10 0. 00 0, 00 10 3. 56 0, 79 3. 56 0, 79 0, 00 0, 00 -3 .5 60 ,7 9 0, 00 8 Z in se n un d äh nl ic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en u nd B es ta nd sv er än de ru ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 S on st ig e or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 11 O rd en tl ic h en E rt rä g e (S u m m e au s N u m m er n 1 b is 1 0) 0, 00 84 0. 20 0, 00 89 3. 20 4, 70 53 .0 04 ,7 0 0, 00 0, 00 -5 3. 00 4, 70 0, 00 12 P er so na la uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 V er so rg un gs au fw en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en 0, 00 - -1 23 .5 00 ,0 0 -1 08 .0 40 ,3 1 15 .4 59 ,6 9 0, 00 0, 00 -1 5. 45 9, 69 0, 00 221 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 2 S ei te : 13 .0 5. 20 20 D at um : 08 :3 1: 31 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 42 12 00 00 U nt er ha ltu ng d er K an äl e 0, 00 -1 20 .0 00 ,0 0 -1 04 .6 93 ,9 1 15 .3 06 ,0 9 0, 00 0, 00 -1 5. 30 6, 09 0, 00 42 21 10 00 U nt er ha ltu ng d er M es se in ric ht un ge n 0, 00 0, 00 -6 58 ,9 6 -6 58 ,9 6 0, 00 0, 00 65 8, 96 0, 00 42 21 20 00 S on st ig e A uf w en du ng en , G er ät e, W er kz eu ge 0, 00 0, 00 -2 12 ,9 7 -2 12 ,9 7 0, 00 0, 00 21 2, 97 0, 00 42 41 30 00 S tr om -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -2 .4 74 ,4 7 -9 74 ,4 7 0, 00 0, 00 97 4, 47 0, 00 15 A bs ch re ib un ge n 0, 00 - -2 75 .0 00 ,0 0 -3 40 .9 12 ,9 3 -6 5. 91 2, 93 0, 00 0, 00 65 .9 12 ,9 3 0, 00 47 11 00 00 A bs ch re ib un ge n au f S ac hv er m ög en 0, 00 -2 35 .0 00 ,0 0 -2 97 .0 44 ,1 7 -6 2. 04 4, 17 0, 00 0, 00 62 .0 44 ,1 7 0, 00 47 11 10 00 A bs ch re ib un g S ac ha nl ag en A Z V a bz üg lic h A uf lö su ng E rt ra gs zu sc hu ss 0, 00 -4 0. 00 0, 00 -4 3. 86 8, 73 -3 .8 68 ,7 3 0, 00 0, 00 3. 86 8, 73 0, 00 47 22 92 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en w eg en U ne in br in gl ic hk ei t E in ze lw er tb er ic ht ig un g/ P au sc ha lw er tb er ic ht ig un g 0, 00 0, 00 -0 ,0 3 -0 ,0 3 0, 00 0, 00 0, 03 0, 00 16 Z in se n un d äh nl ic he A uf w en du ng en 0, 00 - -5 3. 50 0, 00 -4 6. 55 2, 38 6. 94 7, 62 0, 00 0, 00 -6 .9 47 ,6 2 0, 00 45 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -1 .1 98 ,6 1 -1 98 ,6 1 0, 00 0, 00 19 8, 61 0, 00 45 12 00 00 Z in se n fü r K re di te v on d er G em ei nd e 0, 00 -4 5. 00 0, 00 -4 5. 35 3, 77 -3 53 ,7 7 0, 00 0, 00 35 3, 77 0, 00 45 17 00 00 Z in se n fü r F re m dk re di te 0, 00 -7 .5 00 ,0 0 0, 00 7. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -7 .5 00 ,0 0 0, 00 17 T ra ns fe ra uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 18 S on st ig e or de nt lic he A uf w en du ng en 0, 00 - -4 20 .0 00 ,0 0 -4 23 .2 05 ,2 2 -3 .2 05 ,2 2 0, 00 0, 00 3. 20 5, 22 0, 00 44 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -2 .3 35 ,9 7 -2 .3 35 ,9 7 0, 00 0, 00 2. 33 5, 97 0, 00 44 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 2. 50 0, 00 -1 1. 87 6, 04 62 3, 96 0, 00 0, 00 -6 23 ,9 6 0, 00 44 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -7 92 ,9 8 -7 92 ,9 8 0, 00 0, 00 79 2, 98 0, 00 44 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -6 25 ,9 2 -6 25 ,9 2 0, 00 0, 00 62 5, 92 0, 00 44 52 00 00 V er w al tu ng sk os te nb ei tr ag a n di e G em ei nd e 0, 00 -5 7. 50 0, 00 -6 2. 06 1, 45 -4 .5 61 ,4 5 0, 00 0, 00 4. 56 1, 45 0, 00 44 52 10 00 B es ch äf tig un gs en tg el t V er re ch nu ng B au ho f 0, 00 -2 0. 00 0, 00 -2 7. 42 6, 86 -7 .4 26 ,8 6 0, 00 0, 00 7. 42 6, 86 0, 00 44 53 00 00 B et rie bs ko st en um la ge A Z V 0, 00 -3 30 .0 00 ,0 0 -3 18 .0 86 ,0 0 11 .9 14 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 1. 91 4, 00 0, 00 = 19 O rd en tl ic h e A u fw en d u n g en ( S u m m e au s N u m m er n 1 2 b is 1 8) 0, 00 -8 72 .0 00 ,0 0 -9 18 .7 10 ,8 4 -4 6. 71 0, 84 0, 00 0, 00 46 .7 10 ,8 4 0, 00 = 20 O rd en tl ic h es E rg eb n is ( S al d o a u s N u m m er n 1 1 u n d 1 9) 0, 00 -3 1. 80 0, 00 -2 5. 50 6, 14 6. 29 3, 86 0, 00 0, 00 -6 .2 93 ,8 6 0, 00 21 A uß er or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 22 A uß er or de nt lic he A uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 222 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 3 S ei te : 13 .0 5. 20 20 D at um : 08 :3 1: 31 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 = 23 S o n d er er g eb n is ( S al d o a u s N u m m er n 2 1 u n d 2 2) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 24 G es am te rg eb n is ( S u m m e au s N u m m er n 2 0 u n d 2 3) 0, 00 -3 1. 80 0, 00 -2 5. 50 6, 14 6. 29 3, 86 0, 00 0, 00 -6 .2 93 ,8 6 0, 00 ** * E nd e de r Li st e "G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it P la nv er gl ei ch " ** * 223 G E S A M T F I N A N Z R E C H N U N G Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2019 – 12.2019 erstellt am : 13.05.2020 in Währung : EUR 224 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 1 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 12 :0 9: 12 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 S te ue rn , u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en u nd a llg em ei ne U m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 S on st ig e T ra ns fe re in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n od er E in ric ht un ge n 0, 00 + 61 9. 20 0, 00 65 1. 78 4, 18 32 .5 84 ,1 8 0, 00 0, 00 -3 2. 58 4, 18 0, 00 63 21 41 00 S ch m ut zw as se rg eb üh re n 0, 00 49 5. 00 0, 00 52 5. 06 9, 67 30 .0 69 ,6 7 0, 00 0, 00 -3 0. 06 9, 67 0, 00 63 21 43 00 N ie de rs ch la gs w as se rg eb üh r 0, 00 12 4. 00 0, 00 12 5. 08 2, 51 1. 08 2, 51 0, 00 0, 00 -1 .0 82 ,5 1 0, 00 63 21 46 00 A bw as se r G ru nd ge bü hr 0, 00 20 0, 00 1. 63 2, 00 1. 43 2, 00 0, 00 0, 00 -1 .4 32 ,0 0 0, 00 5 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 + 0, 00 40 5, 86 40 5, 86 0, 00 0, 00 -4 05 ,8 6 0, 00 64 61 00 00 E in za hl un ge n au s so ns tig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n 0, 00 0, 00 40 5, 86 40 5, 86 0, 00 0, 00 -4 05 ,8 6 0, 00 6 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 0, 00 + 10 0. 00 0, 00 10 1. 80 4, 64 1. 80 4, 64 0, 00 0, 00 -1 .8 04 ,6 4 0, 00 64 82 00 00 S tr aß en en tw äs se ru ng sa nt ei l 0, 00 10 0. 00 0, 00 10 1. 80 4, 64 1. 80 4, 64 0, 00 0, 00 -1 .8 04 ,6 4 0, 00 7 Z in se n un d äh nl ic he E in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 9 Su m m e de r E in za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 8, o hn e au ße ro rd en tli ch e za hl un gs w irk sa m e Er tr äg e au s Ve rm ög en sv er äu ße ru ng ) 0, 00 71 9. 20 0, 00 75 3. 99 4, 68 34 .7 94 ,6 8 0, 00 0, 00 -3 4. 79 4, 68 0, 00 10 P er so na la us za hl un ge n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 V er so rg un gs au sz ah lu ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en 0, 00 - -1 23 .5 00 ,0 0 -1 06 .2 37 ,8 4 17 .2 62 ,1 6 0, 00 0, 00 -1 7. 26 2, 16 0, 00 72 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 72 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s 0, 00 -1 20 .0 00 ,0 0 -1 04 .6 93 ,9 1 15 .3 06 ,0 9 0, 00 0, 00 -1 5. 30 6, 09 0, 00 72 21 10 00 U nt er ha ltu ng d er M es se in ric ht un ge n 0, 00 0, 00 -6 58 ,9 6 -6 58 ,9 6 0, 00 0, 00 65 8, 96 0, 00 72 21 20 00 S on st ig e A uf w en du ng en , G er ät e, W er kz eu ge 0, 00 0, 00 -2 12 ,9 7 -2 12 ,9 7 0, 00 0, 00 21 2, 97 0, 00 72 41 30 00 S tr om -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -6 72 ,0 0 82 8, 00 0, 00 0, 00 -8 28 ,0 0 0, 00 13 Z in se n un d äh ni ch e A us za hl un ge n 0, 00 - -5 3. 50 0, 00 -4 5. 35 3, 77 8. 14 6, 23 0, 00 0, 00 -8 .1 46 ,2 3 0, 00 75 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 75 12 00 00 Z in sa us za hl un ge n an G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e 0, 00 -4 5. 00 0, 00 -4 5. 35 3, 77 -3 53 ,7 7 0, 00 0, 00 35 3, 77 0, 00 75 17 00 00 Z in sa us za hl un ge n an K re di tin st itu te 0, 00 -7 .5 00 ,0 0 0, 00 7. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -7 .5 00 ,0 0 0, 00 225 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 2 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 12 :0 9: 12 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 14 T ra ns fe ra us za hl un ge n (o hn e In ve st iti on sz us ch üs se ) 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 0, 00 - -4 20 .0 00 ,0 0 -6 7. 08 8, 26 35 2. 91 1, 74 0, 00 0, 00 -3 52 .9 11 ,7 4 0, 00 74 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -2 .3 35 ,9 7 -2 .3 35 ,9 7 0, 00 0, 00 2. 33 5, 97 0, 00 74 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 2. 50 0, 00 -8 .1 35 ,5 4 4. 36 4, 46 0, 00 0, 00 -4 .3 64 ,4 6 0, 00 74 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -2 2, 50 -2 2, 50 0, 00 0, 00 22 ,5 0 0, 00 74 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -4 98 ,9 6 -4 98 ,9 6 0, 00 0, 00 49 8, 96 0, 00 74 52 00 00 E rs ta ttu ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e 0, 00 -7 7. 50 0, 00 -8 2. 13 5, 64 -4 .6 35 ,6 4 0, 00 0, 00 4. 63 5, 64 0, 00 74 53 00 00 B et rie bs ko st en um la ge A Z V 0, 00 -3 30 .0 00 ,0 0 26 .0 40 ,3 5 35 6. 04 0, 35 0, 00 0, 00 -3 56 .0 40 ,3 5 0, 00 = 16 Su m m e de r A us za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 10 b is 1 5) 0, 00 -5 97 .0 00 ,0 0 -2 18 .6 79 ,8 7 37 8. 32 0, 13 0, 00 0, 00 -3 78 .3 20 ,1 3 0, 00 = 17 Za hl un gs m itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f d es E rg eb ni sh au sh al te s (S al do a us N um m er n 9 un d 16 ) 0, 00 12 2. 20 0, 00 53 5. 31 4, 81 41 3. 11 4, 81 0, 00 0, 00 -4 13 .1 14 ,8 1 0, 00 18 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 19 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 19 5. 00 0, 00 51 7. 23 0, 06 32 2. 23 0, 06 0, 00 0, 00 -3 22 .2 30 ,0 6 0, 00 68 71 33 70 E in za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0, 00 0, 00 34 5. 51 8, 49 34 5. 51 8, 49 0, 00 0, 00 -3 45 .5 18 ,4 9 0, 00 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 0, 00 19 5. 00 0, 00 17 1. 71 1, 57 -2 3. 28 8, 43 0, 00 0, 00 23 .2 88 ,4 3 0, 00 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 21 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 22 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m es a us N um m er n 18 b is 2 2) 0, 00 19 5. 00 0, 00 51 7. 23 0, 06 32 2. 23 0, 06 0, 00 0, 00 -3 22 .2 30 ,0 6 0, 00 24 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 25 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 - -1 .4 01 .0 00 ,0 0 -1 .2 13 .5 49 ,0 3 18 7. 45 0, 97 0, 00 0, 00 -1 87 .4 50 ,9 7 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 -2 75 ,3 7 -2 75 ,3 7 0, 00 0, 00 27 5, 37 0, 00 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - un d A bf al le nt so rg un gs an la ge n 0, 00 -1 .4 01 .0 00 ,0 0 -8 67 .7 55 ,1 7 53 3. 24 4, 83 0, 00 0, 00 -5 33 .2 44 ,8 3 0, 00 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0, 00 0, 00 -3 45 .5 18 ,4 9 -3 45 .5 18 ,4 9 0, 00 0, 00 34 5. 51 8, 49 0, 00 26 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 27 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 - -8 0. 00 0, 00 0, 00 80 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -8 0. 00 0, 00 0, 00 78 53 00 00 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd s on st ig en A nt ei ls re ch te n 0, 00 -8 0. 00 0, 00 0, 00 80 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -8 0. 00 0, 00 0, 00 226 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 3 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 12 :0 9: 12 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 28 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de rm aß na hm en 0, 00 - 0, 00 -1 06 .2 51 ,4 6 -1 06 .2 51 ,4 6 0, 00 0, 00 10 6. 25 1, 46 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se a n A bw as se rz w ec kv er ba nd 0, 00 0, 00 -1 06 .2 51 ,4 6 -1 06 .2 51 ,4 6 0, 00 0, 00 10 6. 25 1, 46 0, 00 29 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 30 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 24 b is 2 9) 0, 00 -1 .4 81 .0 00 ,0 0 -1 .3 19 .8 00 ,4 9 16 1. 19 9, 51 0, 00 0, 00 -1 61 .1 99 ,5 1 0, 00 = 31 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ra f a us In ve st iti on st ät ig ke it (S al do a us N um m er n 23 u nd 3 0) 0, 00 -1 .2 86 .0 00 ,0 0 -8 02 .5 70 ,4 3 48 3. 42 9, 57 0, 00 0, 00 -4 83 .4 29 ,5 7 0, 00 = 32 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f ( Sa ld o au s N um m er n 17 u nd 3 1) 0, 00 -1 .1 63 .8 00 ,0 0 -2 67 .2 55 ,6 2 89 6. 54 4, 38 0, 00 0, 00 -8 96 .5 44 ,3 8 0, 00 33 E in za hl un ge n au s de r A uf na hm e vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 + 1. 40 0. 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 -7 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 0, 00 69 22 30 00 K re di ta uf na hm en fü r In ve st iti on en b ei G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) 0, 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -7 00 .0 00 ,0 0 0, 00 69 27 30 00 K re di ta uf na hm en fü r In ve st iti on en b ei K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) E ur ow äh ru ng 0, 00 1. 40 0. 00 0, 00 0, 00 -1 .4 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 40 0. 00 0, 00 0, 00 34 A us za hl un ge n fü r di e T ilg un g vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 - -7 9. 00 0, 00 -6 2. 50 0, 00 16 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 6. 50 0, 00 0, 00 79 22 30 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r In ve st iti on en b ei G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) 0, 00 -5 9. 00 0, 00 -6 2. 50 0, 00 -3 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 3. 50 0, 00 0, 00 79 27 30 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r In ve st iti on en b ei K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) E ur ow äh ru ng 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 20 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 = 35 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f a us F in an zi er un gs tä tig ke it (S al do a us N um m er n 33 u nd 3 4) 0, 00 1. 32 1. 00 0, 00 63 7. 50 0, 00 -6 83 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 68 3. 50 0, 00 0, 00 = 36 Ä nd er un g de s Fi na nz m itt el be st an ds z um E nd e de s H au sh al ts ja hr es (S al do a us N um m er n 32 u nd 3 5) 0, 00 15 7. 20 0, 00 37 0. 24 4, 38 21 3. 04 4, 38 0, 00 0, 00 -2 13 .0 44 ,3 8 0, 00 37 H au sh al ts un w irk sa m e E in za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 0, 00 + - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 38 H au sh al ts un w irk sa m e A us za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 0, 00 - - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 39 Ü be rs ch us s/ B ed ar f a us h au sh al ts un w irk sa m en E in za hl un ge n un d A us za hl un ge n (S al do a us N um m er n 37 u nd 38 ) 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 40 A nf an gs be st an d an Z ah lu ng sm itt el 0, 00 = - - - - - 78 .3 75 ,3 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 01 00 G iro ko nt o V R -B an k 0, 00 - - - - - 78 .3 75 ,3 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 41 V er än de ru ng d es B es ta nd s an Z ah lu ng sm itt el ( S um m e au s N um m er n 36 u nd 3 9) 0, 00 = - - - - - 37 0. 24 4, 38 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 42 En db es ta nd a n Za hl un gs m itt el n am E nd e de s H au sh al ts ja hr es ( Sa ld o au s N um m er n 40 u nd 4 1) 0, 00 - - - - - 44 8. 61 9, 72 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - na ch ric ht lic h: ** * E nd e de r Li st e "G es am tfi na nz re ch nu ng m it P la nv er gl ei ch " ** * 227 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 19 er st el lt vo n: 13 .0 5. 20 20 / 13 :1 4: 47 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e A n la g e n ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g 01 90 00 00 - G ru nd st üc ke 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 03 41 11 00 - M is ch w as se r in kl . H au sa ns ch lü ss e (A bw as se rm is ch ka na l) 4. 02 5. 50 5, 77 0 ,0 0 0 ,0 0 4. 02 5. 50 5, 77 0 ,0 0 2. 77 7. 40 3, 77 0 ,0 0 2. 92 1. 86 0, 77 1. 10 3. 64 5, 00 1 44 .4 57 ,0 0 03 41 12 00 - S ch m ut zw as se r Le itu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e oh ne M W 1. 29 3. 09 0, 15 3 59 .0 99 ,5 8 0 ,0 0 1. 65 2. 18 9, 73 0 ,0 0 3 11 .8 86 ,1 5 0 ,0 0 3 43 .1 73 ,7 3 1. 30 9. 01 6, 00 31 .2 87 ,5 8 03 41 20 00 - R eg en w as se r Le itu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e 1. 30 7. 68 8, 92 5 08 .6 55 ,5 9 0 ,0 0 1. 81 6. 34 4, 51 0 ,0 0 2 39 .3 36 ,9 2 0 ,0 0 2 70 .7 43 ,5 1 1. 54 5. 60 1, 00 31 .4 06 ,5 9 03 70 10 00 - R eg en kl är be ck en u nd P um pe 8 26 .7 06 ,6 5 0 ,0 0 0 ,0 0 8 26 .7 06 ,6 5 0 ,0 0 4 64 .4 86 ,1 4 0 ,0 0 4 82 .4 85 ,1 4 3 44 .2 21 ,5 1 17 .9 99 ,0 0 03 70 20 00 - K lä ra nl ag e - Z ul ei tu ng ss am m le r 2. 69 1. 91 1, 80 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 69 1. 91 1, 80 0 ,0 0 1. 98 4. 17 2, 80 0 ,0 0 2. 04 9. 52 8, 80 6 42 .3 83 ,0 0 65 .3 56 ,0 0 03 70 30 00 - E nt w äs se ru ng - H au pt sa m m le rle itu ng 2 39 .9 88 ,1 4 0 ,0 0 0 ,0 0 2 39 .9 88 ,1 4 0 ,0 0 2 15 .1 00 ,1 4 0 ,0 0 2 21 .6 38 ,1 4 18 .3 50 ,0 0 6 .5 38 ,0 0 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 0 ,0 0 27 5, 37 0 ,0 0 27 5, 37 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 27 5, 37 0 ,0 0 G es am t 1 0. 39 7. 70 4, 92 8 68 .0 30 ,5 4 0 ,0 0 1 1. 26 5. 73 5, 46 0 ,0 0 5. 99 2. 38 5, 92 2 97 .0 44 ,1 7 0 ,0 0 6. 28 9. 43 0, 09 4. 97 6. 30 5, 37 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 228 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 19 er st el lt vo n: 13 .0 5. 20 20 / 13 :1 6: 00 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e A n la g e n ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g 21 20 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (E m pf . E rt ra gs zu sc hü ss e) 2. 27 6. 85 9, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 27 6. 85 9, 00 0 ,0 0 1. 55 8. 17 8, 00 0 ,0 0 1. 64 4. 83 6, 00 6 32 .0 23 ,0 0 86 .6 58 ,0 0 21 21 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (K an al be itr äg e) 2. 31 2. 99 7, 09 2 72 .6 75 ,7 2 0 ,0 0 2. 58 5. 67 2, 81 0 ,0 0 1. 20 2. 45 0, 09 0 ,0 0 1. 26 3. 64 0, 99 1. 32 2. 03 1, 82 61 .1 90 ,9 0 21 22 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (K lä rb ei tr äg e) 1. 45 2. 02 6, 72 1 06 .5 19 ,1 8 0 ,0 0 1. 55 8. 54 5, 90 0 ,0 0 8 27 .0 78 ,7 2 0 ,0 0 8 62 .8 61 ,3 9 6 95 .6 84 ,5 1 35 .7 82 ,6 7 G es am t 6. 04 1. 88 2, 81 3 79 .1 94 ,9 0 0 ,0 0 6. 42 1. 07 7, 71 0 ,0 0 3. 58 7. 70 6, 81 1 83 .6 31 ,5 7 0 ,0 0 3. 77 1. 33 8, 38 2. 64 9. 73 9, 33 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 229 6. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2019 230 Jahr 2005 + 169.647 € + 588.293 € 2006 - 111.364 € + 476.929 € 2007 - 150.005 € + 326.924 € 2008 - 79.731 € + 247.193 € 2009 - 110.440 € + 136.753 € 2010 - 60.755 € + 75.998 € 2011 + 53.700 € + 129.698 € 2012 + 27.170 € + 156.869 € 2013 + 53.909 € + 210.778 € 2014 + 18.167 € + 228.945 € 2015 - 63.587 € + 165.358 € 2016 + 53.877 € + 219.235 € 2017 + 168.596 € + 387.831 € 2018 + 101.004 € + 488.835 € 2019 - -25.506 € + 463.329 € Einnahme- und Ausgabearten 2017 2018 2019 € € € 416.915 € 425.375 € 577.798 € 249.482 € 338.161 € 340.913 € 119.033 € 120.245 € 183.632 € 90.380 € 101.805 € 103.561 € 456.984 € 541.485 € 631.518 € 625.581 € 642.490 € 606.012 € 168.596 € 101.004 € -25.506 € 123.994 € 88.627 € -13.928 € 203.805 m³ 209.724 m³ 207.648 m³ 302.975 m² 307.181 306.755 Abwassergebühr: 2,46 €/m³ 2,46 €/m³ 2,17 €/m³ Niederschlagswassergebühr: 0,41 €/m³ 0,41 €/m³ 0,50 €/m³ Verkaufsmengen Versiegelte Fläche ./. Straßenentwässerungskostenanteil über SW/NW zu deckender Aufwand Gewinn-/Verlust Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2005 - 2019 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2017 - 2019Zeitraum 2017 - 2019 unter Berücksichtigung der Kosten des AZV Fortschreibung der Ergebnisse (Keine gebührenrechtl. Ergebnisse) Gebühren lt. Gebührenkalkulation Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn Summe Gesamtaufwand Abwasserbeseitigung lt Veranlagung (Benutzungsgebühren SW/NW) ./. Summe Aufl. Sonderposten + Abschreibungen Eigenbetrieb u. Anteil AZV gebührenrechtl. Ergebnisermittlung Alevo Kommunalberatung 231 rd. € rd. € rd. € Personalaufwand (Anteil Bauhof) 27.426,86 Betriebsaufwand - sächlich - - Eigenkontrollverordnung 0,00 - Umlage AZV 318.086,00 Unterhaltung der Anlagen - bauliche Anlagen/Geräte 0,00 - der Kanäle 104.693,91 - Stromkosten 2.474,47 - sonstige außerordentl. Aufwendungen 212,97 - der Messeinrichtungen 658,96 426.126,31 sonstiger Geschäftsaufwand 15.630,91 469.184,08 Abschreibungen - Gemeinde 297.044,20 - AZV 43.868,73 340.912,93 abzgl. Anteilige Bauzuschüsse - Gemeinde -183.631,57 - AZV (Nettomethode von AfA bereits abgez.) 0,00 -183.631,57 157.281,36 Schuldzinsen - für Darlehen 45.353,77 - für Kassenkredite für Investitionen 1.198,61 46.552,38 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde 62.061,45 Abwasserabgabe 0,00 735.079,27 davon ab Erträge aus - Straßenentwässerungskostenanteil 2019 -103.560,79 - andere betriebl. Erträge/Zinserträge -405,86 - Grundgebühren -1.632,00 -105.598,65 Aufwanddeckender Abwasserpreis - ohne Gewinnzuschlag 629.480,62 88.626,86 105.321,06 16.694,20 55.768,99 22.064,41 33.704,58 -13.927,84 254,55 -14.182,39 123.993,95 138.348,52 14.354,57 Gebührenerg. Schmutzw. Niederschlagsw. Gebührenerg. 18 Schmutzw. Niederschlagsw. Gebührenerg. 16 Schmutzw. Niederschlagsw. 2019 wurde ein Jahresverlust in Höhe von 25.506,14 € erzielt. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2019 über eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe 463.329,39 €, welcher sich positiv auf die steigende Abwasserzweckverbandsumlage auswirkt. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist nach der GPA stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach KAG heranzuziehen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2019 (vorläufig, da Abrechnung vom AMS fehlt) sowie für 2018, 2017 und 2016 wurden wie folgt festgestellt: Für die Investitionen bei den Sachanlagen in Höhe von 868.030,54 € standen nicht ausreichend Mittel aus Abschreibungen abzüglich Tilgung und Ertragszuschüsse zur Verfügung. Es wurde 2019 ein Trägerdarlehen in Höhe von 700.000 € aufgenommen. Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2019 Bei einer berechneten Abwassermenge von 207.648 cbm stellte sich der aufwanddeckende Abwasserpreis wie folgt dar: Ausreichend waren die Abschreibungen nach Aufrechnung mit den anteiligen Baukostenzuschüssen von 157.281,36 €, um die Darlehenstilgungen von derzeit 62.500,00 € zu finanzieren. Gebührenerg. Schmutzw. Niederschlagsw. 232 Hauptbericht Auftrag 1. Auftragsannahme 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 1.2 Auftragsdurchführung Grundlagen des Jahresabschlusses 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses Rechtliche Verhältnisse 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen Erläuterungsbericht 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Bescheinigung/Vermerk 5. Bescheinigung Anlagen[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 3. Februar 2023 Nummer 5 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. • • • • • •• • •• • •• • • • • • • • •• • •• • • • • • •• • • • •• • !t• ,. . • • • \ ••• • • • •• • • •• • •• • ••• • • •• Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglieder Baindt, Berg, Fronreute und Wol- pertswende angehören, hält am Mittwoch, 8. Februar 2023 im Verwaltungsgebäude der Kläranlage, Kanzach, seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: Öffentliche Sitzung: 1. Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) • Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe • Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnah- me und Festlegung der Verfahrenart • Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Aus- wahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 - 3 2. Verschiedenes Hierzu ergeht höfliche Einladung. Daniel Steiner – Verbandsvorsitzender Wasser- und Abwassergebühren- bescheide werden zugestellt Liebe Bürgerinnen und Bürger, in den nächsten Tagen werden Ihnen die Gebührenbe- scheide für Wasser und Abwasser für das Jahr 2022 zugestellt. Bitte überprüfen Sie die Bescheide und wenden Sie sich bei Unklarheiten an Frau Stavarache, Telefon 07502/940621. Die gesetzliche Widerspruchfrist beträgt einen Monat nach Zustellung, in dieser Zeit können eventuell notwen- dige Berichtigungen noch vorgenommen werden. Ihre Gemeinde Baindt Gemeinde Baindt fördert energetische Maßnahmen bei Bestandsgebäuden Speziell bei Altbauten, gibt es noch erhebliche Potenziale zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Daher fördert die Gemeinde Baindt als wichtigen Beitrag zum lokalen Klimaschutz nun im Rahmen der neuen „Baindter För- derrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ energetische Maßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Gefördert werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie diverse Maßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohn- gebäuden. Die „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ ist bewusst breit aufgestellt, da es im Bereich der Gebäudesanierung nicht einen einzigen Königsweg, sondern viele Wege gibt, mit denen sich hohe Energieeinsparungen und damit einhergehend auch erhebliche Treibhausgasminderungen verwirklichen lassen. Die einzelnen Maßnahmen stammen unter anderem aus den Bereichen: Wärmedämmung der Gebäudehülle, Zentralheizungen mit Solar, Holz oder Wärmepumpen, Lüftungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zu Erneuerbaren Energien wie beispielsweise Photovoltaikanlagen in Verbindung mit einem Energiespeicher. Daneben sind auch Maßnahmen zur Regenwassernutzung, Gründächer und die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen Bestandteile dieser Förderrichtlinie. Ziel der Bezuschussung von Maßnahmen aus dieser Förderrichtlinie ist eine signifikante Reduzierung des Strom- und Wärmeverbrauchs von Wohn- und Nichtwohngebäuden in der Gemarkung Baindt. Es geht dabei nicht um das Ersetzen von Förderprogrammen des Bundes oder Landes, sondern um eine Art zu- sätzlichen „Klimabonus“ der Gemeinde Baindt, für all diejenigen, die hier mehr tun, als gesetzlich vorgeschrieben ist. In Abhängigkeit der erzielten Gesamtpunktzahl kann bei Erfüllung der Voraussetzungen ein „Klimabonus“ in Höhe von 1.000 bis 3.000 Euro gewährt werden. Die vollständige Förderrichtlinie und die dazugehörigen Antragsformulare können auf der Gemeindehomepage unter: www.baindt.de/umwelt-verkehr/kommunale-foerderprogramme heruntergeladen oder vor Ort im Baindter Rathaus abgeholt werden. Ansprechpartner bei Fragen zur Förderrichtlinie, ist der Klimakoordinator der Gemeinde Baindt, Herr Florian Sascha Roth Telefon: 0157-80661690 E-Mail: klima(@)b-gemeinden.de Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. De- zember 2022 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Flachdacharbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Ge- bäude ist bereits weitgehend entkernt, die Decke über dem oberen Flur wurde entfernt. Im Moment werden die Fenster herausgenommen. Sobald das Gerüst auf- gebaut ist wird die Wärmedämmung von der Fassade abgenommen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 Euro netto, müssen die Bauleistun- gen europaweit ausgeschrieben werden. Das Gewerk Flachdacharbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Ver- gabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 20.10.2022 statt. Die Angebotseröffnung war am 21.11.2022. Es gingen 6 Angebote ein, wobei eines nur in Papierform, das deshalb nicht gewertet werden konnte. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Flachdacharbeiten wird an die Firma Holl Flachdach- bau GmbH aus Ravensburg zum Preis von 224.613,69 Euro brutto vergeben. Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öf- fentlicher Belange bei der frühzeitigen Behördenbe- teiligung zum Bebauungsplan „6. Änderung und Erwei- terung GE Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu und Beschluss zur förmlichen Beteiligung Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewer- begebiet Mehlis. Hierfür wurden die planungsrechtlichen Grundlagen bereits 1996 durch die Aufstellung eines Be- bauungsplanes gelegt, der im Laufe der Jahre mehrfach geändert und erweitert wurde. Im Geltungsbereich der Bebauungspläne wurden neben Gewerbeflächen auch Flächen für ein Umspannwerk und die Regenrückhaltung ausgewiesen. Die an das bestehende Regenrückhalte- becken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbege- biets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Es ist das Bestreben eines Planers und Errichters von Batteriegroßspeichern in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk eine Batte- riespeicheranlage zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes ist die geplante Nutzung nicht möglich. Da für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage eine größere Fläche benötigt wird, sollen mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung und Erweiterung die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Aus der Bevölkerung wurden keine Stellungnahmen ab- gegeben. Die Anregungen und Bedenken aus der früh- zeitigen Anhörung wurden in die Unterlagen eingearbei- tet. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll die förmliche Beteilung durchgeführt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebau- ungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 08.11.2022. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Voken-Er- weiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Voken-Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan „Voken-Er- weiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem bei- liegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Gel- tungsbereiches: Flst.-Nrn. 847, 239 (Teilfläche) Erfordernis und Ziele der Planung: - Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel bis langfristig zu gewährleisten - Orientierung der möglichen Entwicklung an der Be- standsbebauung - Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion - Flexibilität bezüglich weiterer Anbindungen des gesam- ten Gebietes an das örtliche Straßennetz - Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbe- zogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gege- ben, sich gem. § 13b i. V. m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 31.01.2023 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informa- tionen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt wer- den. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnah- men zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fris- ten abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich wird im Rahmen einer Berichtigung im Sinne des § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Marsweiler Ost für den Einbau einer Gaupe, Bau eines Carports und Umnutzung einer Gara- ge zu Wohnraum auf dem Flst, 127, Marsweilerstr. 54/2 Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den erforder- lichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes „Marsweiler Ost“ für die Ausführung des Carports mit begrüntem Flachdach und Leichtbauweise sowie der Überschreitung der Trauflänge der Gaupe wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauvoranfrage zur Abklärung, ob ein geplantes Ge- bäude auf Flst. 573/2 in der Schachener Straße dem Innenbereich zugeordnet werden kann Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindli- che Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage wird erteilt. Steuern, Gebühren, Beiträge 2023 Im Mittelpunkt stehen die Überprüfung der Steuern, Ge- bühren und Beitragssätze. Kommunen sind entsprechend den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung verpflichtet, schwerpunktmäßig Gebühren und Entgelte für kommu- nale Dienstleistungen und Einrichtungen regelmäßig zu überprüfen. Bei folgenden Bereichen werden im kommenden Jahr wieder detaillierte Kostenberechnungen und Überprü- fungen angestellt: - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (gebührenrechtli- ches Ergebnis 2022) - Anpassung Ferienbetreuung sowie evtl. Anpassung der Kosten der Bläserklasse - BHKW inkl. Nahwärmenetz (Abrechnung 2022) - Änderung Kindergartengebühren (2023/2024) - Evtl. Anpassung der Grund- und Gewerbesteuer 2024 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die kommunalen Abgaben in der Gemeinde werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Miete/Grundgebühren für die SKH werden wie folgt zum 01. Januar 2023 angepasst: Miete/ Grundgebühr Baindter Veranstalter Auswärtige Veranstalter Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltungen ohne Tanz– und Fa- schingsveranstaltungen 200,00 € 350,00 € Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltun- gen für Tanz– und Fa- schingsveranstaltungen 200,00 € keine Ver- mietung Miete bei Hochzeiten 200,00 € 800,00 € Miete für Foyer mit Bar 150,00 € 300,00 € Vorberatung Haushaltsplan 2023/2024 - Information Haushaltsansätze, Investitionsprogramm und Kredit- aufnahme Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die aktuelle Bestandsaufnah- me zum Haushalt 2023/2024 zur Kenntnis. 2. Der Haushalt soll Ende Januar / Anfang Februar 2023 wie im Ergebnis- und Finanzplan aufgezeigt beschlos- sen werden. Verlängerung der Übergangsregelung für die Anwen- dung von § 2b Umsatzsteuergesetz Mitte November wurde bestätigt, dass der Bund eine nochmalige Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um zwei weitere Jahre plant. Städte und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts hätten damit die Möglichkeit, den Startzeitpunkt für den § 2b UStG bis zum 1. Januar 2025 zu verschie- ben. Eine Verlängerung der Übergangsregelung des § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG i. V. m. § 27 Abs. 22a UStG um weitere zwei Jahre bedeutet, dass das alte Umsatzsteu- errecht optional noch bis einschließlich des Jahres 2024 angewendet werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung der Über- gangsregelung für die Anwendung von § 2b Umsatz- steuergesetz zu. 2. Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24 € für jedes volle Kalenderjahr. Ziffer 3 der AGBs wird entsprechend geändert. 3. Sollte der Bundestag/Bundesrat der Verlängerung nicht zustimmen wären o.g. Beschlüsse hinfällig. Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Dezember 2022: Kinder Wollmütze, Ohrring, goldener Armreif, Kinderfahrrad blau, Handy NOKIA Januar 2023: Kapuzenpulli grau, verschiedene Schlüssel, Strickhandschuhe beige, Wollstrickmütze grau, Wollmüt- ze schwarz mit Aufnäher „Hexe“, Kinder-Plüsch-Tasche „Schaf“, Lesebrille rot/weiß, Kopfhörer Samsung, Herren- jacke schwarz, Lederarmband braun, Gesundheitskarte, bodo Schülermonatskarte, Mountainbike blau Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 04. Februar und Sonntag, 05. Februar Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 04. Februar Land Apotheke in Horgenzell, Kornstr. 16, Tel.: (07504) 9 13 35 Sonntag, 05. Februar Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 94 06-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt - Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wert- stoffhofs Baindt in der Fasnetswoche Am Freitag, den 17.02.2023 bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoffhof dafür am Fasnetssamstag, den 18.02.2023 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Heike und Christian Baumeister zur Geburt ihrer Tochter Lotta Josefine Baumeister am 19.11.2022 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Februar 03.02. Kinderball Elternbeirat KWS SKH 08.02. Fasnetsball Seniorentreff BSS 11.02. Ball der Vereine Raspler SKH 14.02. Gemeinderatssitzung Rathaus 16.02. Befreien: Schule, Kitas, SBBZ, Sel. Irmgard, Rathaussturm DP 19.02. Schalmeienball SKH 21.02. Maskenvertreiben DP 22.+23.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 25.+26.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.+26.02. Ausstellung Kreativer Montag DBS Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Rasplerbesuch mit Häsvorstellung Am Montag, den 23.01.2023 kamen ein paar Raspler in den Kindergarten um uns ihr Häs bzw. die verschiedenen Figuren (Oberwaldschrat, Wald- schrat, die Alte und der Raspler) vorzustellen. Dabei spiel- ten sie uns auch die Geschichte von den Rasplern vor. Für die Kinder war es total spannend und aufregend die Masken mal von ganz Nahem anzuschauen, anzufassen und sogar anziehen zu dürfen. Nachdem wir gemeinsam das Baindter Narrenlied ge- sungen haben gab es für die Kinder einen mega lecke- ren „Guazlesregen“. Aber nicht nur „Guatzle“ hatten die Raspler im Gepäck, sondern einen kleinen Narrenbaum für den Neubau. Dankeschön dafür! Es war ein sehr schöner Vormittag und ein ganz großes herzliches Dankeschön an Karin Pink, Anita Lutz, Sonja Zanutta, Lucia Kränkle und unsere Kindergartenkinder Emil Pink und Emma Lutz für diesen Besuch! Wir freuen uns schon auf den Gumpiger Donnerstag wenn es wieder lautstark heißt: Raspler – Ratsch, Ratsch!!! Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Waldorfkindergarten Dreikönigsspiel im Baindter Waldorfkinder- garten „Ein Stern so hell und klar ... „ singen helle, feine Kinderstimmchen, während der Sternenengel mit seinen zwei himmlischen Begleitern in flie- ßenden, weißen Gewändern Maria und Joseph mit dem Jesuskind zu ihrer Krippe führen. Begleitet wird die kleine Schar von Öchselein und Eselein. Bereits eine Woche vorher erhielten die Familien der Schneeweißchen-Gruppe bunte, selbstbemalte Einla- dungen zu dem eigens eingeübten Dreikönigsspiel der 3-6jährigen Kinder. Und so schauen die Geschwisterkinder, Eltern und Groß- eltern vergangenen Freitagmittag ganz gebannt zu, wie die Heiligen drei Könige auf ihren Kamelen und mit ihrem Gefolge in die liebevoll gestaltete Bühne im Gruppenraum einreiten. Melchior, der rote König aus dem Morgenland, bemerkt als Erster den großen, leuchtenden Stern am Kindergar- ten-Himmel. Er bittet seinen Pagen, ihm sein goldenes Fernrohr zu reichen, um den Stern näher betrachten zu können. Und wahrhaftig ist es ein ganz besonderer Stern, denn der Sterndeuter aus des König Melchiors Gefolge liest in seinem goldenen Buch, „dass ein Kind geboren, von einer Jungfrau auserkoren“. Der blaue König Baltha- sar mit seinem Gefolge sieht ebenfalls von Fern den gro- ßen, hellleuchtenden Stern am Kindergarten-Firmament durch sein goldenes Fernrohr. Und auch der grüne König Kaspar lässt sich sein güldenes Fernrohr und Buch von seinem fleißigen Pagen und Sterndeuter reichen, denn „ein Stern mit hellem Schein, kündigt an die Geburt eines himmlischen Kindelein.“ So machen sich nun alle drei Gefolge mit kleinen Kinder- füßen und voller Begeisterung auf die weite Reise, um dem Stern zu folgen und dem göttlichen Kindelein ihre Gaben zu überbringen. Plötzlich erklingt die feine Weise „hier steht er still, der leuchtende Stern, sind wir wohl hier an unserem Ziel?“. Da begrüßt sie auch schon Josef und bittet die weit ge- reisten königlichen Gäste näher zu treten. Voller Ehrfurcht überreichen die drei Könige ihre mitgebrachten Gaben, Melchior sein Gold, Balthasar seinen Weihrauch und Kas- par die duftende Myrrhe. Als die Könige schließlich wieder die Heimreise angetreten haben, tritt der Sternenengel hervor und verkündet mit festem Stimmchen „ich will euch behüten vor Ungemach“. Von diesem himmlischen Schutz gut behütet, machen sich Maria und Josef mit ihrem Jesuskindlein gemeinsam und singend auf den Weg ins Ägypterland. Voller Freude lassen schließlich die Kinder noch einmal das Dreikönigslied erklingen: „„Wir kommen kommen da- her aus dem Morgenland, wir kommen geführt von Got- tes Hand. Wir wünschen euch ein fröhliches Jahr, Kaspar, Melchior und Balthasar.“ Als die letzten Töne verklingen, ertönt ein lauter und stolzer Applaus und alle Schneeweißchen-Kinder verbeugen sich mit leuchtenden Augen und freudig glühenden Bäckchen. Und mit der letzten Verbeugung möchten alle kleinen und großen Leute des Baindter Waldorfkindergartens auch allen Leser*innen der Gemeinde Baindt ein fröhliches Neues Jahrvoller Frohsinn, Friede und Einigkeit wünschen. Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Land- kreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Ge- meinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminver- einbarung ist nicht notwendig. Die nächste Sprechstunde findet am 07. Februar statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schussental: Frau Ruth Gätje; Tel. 0751/ 85-3319; E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg PV-Scouts - Lassen Sie sich auf Ihr Dach schauen! PV-Scouts sind von der Energieagentur Ravensburg ge- schulte Privatpersonen, die interessierte Eigenheimbe- sitzerInnen hinsichtlich einer Photovoltaikanlage bera- ten und somit den Weg hin zur Sonnenenergienutzung weisen – ein Angebot von BürgerInnen für Bürger/innen! Gemeinsam mit Ihnen suchen PV-Scouts nach einer zu- kunftsfähigen Lösung für die Deckung Ihres Strombe- darfs. Sie helfen dabei, Ihr Dach zu beurteilen, berichten aus eigenen Erfahrungen, geben Kontakte und Informa- tionen weiter, zum Beispiel zu Förderungen, Eigenstrom- nutzung, Möglichkeiten der Stromspeicherung, der Inte- gration eines Elektrofahrzeugs etc. Kostenfreie Erstberatung Sie wollen aktiv zur Energiewende und zum Klimaschutz beitragen und haben Interesse an einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung zur PV-Stromerzeugung im Landkreis Ravensburg? Dann machen Sie zunächst einen PV-Check und wen- den Sie sich anschließend an das Energiebündnis Bad Wurzach/Bad Waldsee e.V., das Ihnen ein PV-Scout in Ihrer Nähe vermittelt: PV-Check: https://pv-check.eb2bw.de/ Mail: info@eb2bw.de Das Forstrevier Horgenzell informiert Forstpflanzen für Waldbesitzende Das Forstrevier Horgenzell führt auch in diesem Frühjahr eine Sammelbestellung von Forstpflanzen durch. Interes- sierte Waldbesitzende melden sich bitte bis zum 24. Februar beim Forstrevier Horgenzell. Bestel- lungen werden entgegen genommen unter 0751/6528051 persönlich von 6:30 bis 7:30 Uhr oder anschließend durch den Anrufbeantworter. Seit 1.1.2020 muss das Forstamt für diese Dienstleistung Gebühren erheben. Für Waldbesitzende mit Privatwald- vereinbarung PW1 beträgt die vom Land geförderte Ge- bühr 15 € je Bestellung. Bestellende ohne Förderantrag bezahlen ca. 40 €. Der Förderantrag kann unter Angabe einer Mailadresse bei Bedarf vom Forstrevier zugesandt werden. Schwäbischer Heimatbund e.V. Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kultur land schaftspreis 2023 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturge- schichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zei- chen für den bewuss ten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Jeder, der sich um ihren Erhalt sorgt, ist Vorbild und verdient öffent li che Aner ken nung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Ge schäftsführer des Schwäbischen Heimat- bun des, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Ver mark tung der Produkte und zur Öffent lichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streu obstwiesen, Weinberge in Steillagen oder beweidete Wachol der hei den. Der mittlerweile traditionelle Jugend-Kulturland- schaftspreis ist einer der Haupt preise, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Das Preisgeld stellen der Spar- kas sen verband Baden-Württemberg sowie die Spar kas- sen stiftung Umweltschutz zur Verfü gung. Der seit 1991 vergebene Kultur land schafts preis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit min destens drei Jahren engagieren. Be werben können sich Teilnehmer aus dem Vereins gebiet des Schwäbischen Heimat bun des, also den ehemals würt tem ber gi schen oder hohenzollerischen Teilen des Landes. Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein- denk malen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe- bänke, Feld- und Wege kreu ze, Bachbrücken, Trocken- mauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Ge- stalt eines Buches sein. Kontakt: Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Telefon 0711 23942‐0 post@kulturlandschaftspreis.de www.schwaebischer‐heimatbund.de Annahmeschluss für ausschließlichschriftliche Bewer- bungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2023. Kos- tenlose Broschüren mit den Teil nah me bedin gungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwäbischen Heimat bund in Stutt gart sowie bei allen württembergi- schen Spar kas sen erhältlich. Die Ver lei hung findet im Herbst 2023 im Rahmen einer öffentlichen Veranstal- tung statt. Volkshochschule Weingarten Außenstelle Baindt Kurse Baindt Frühjahr/Sommer 2023 ES SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Nr. W3012-04W3 Yoga - Energie tanken und aufatmen Marlies Schmid Ein Kurs zum Entspannen, Energie tanken, bei sich an- kommen. Sanftes Stretching und Atemübungen aus dem Yoga werden ergänzt um einige kräftigende Asanas (Kör- perhaltungen). Jede Übungseinheit beinhaltet eine An- fangs- und eine Schlussentspannung. Yoga wirkt ganz- heitlich, auf Körper, Geist und Seele. Es ist für Menschen unterschiedlichen Alters und Beweglichkeit, auch für An- fänger*innen oder Wiedereinsteiger*innen, gut geeignet. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen (Blöcke, falls vor- handen) sowie bei Bedarf ein Decke und warme Socken. 8 - 10 Personen 5 Abende, 02.03.2023 - 30.03.2023 Donnerstag, 19:00 – 20:15 Uhr Dorfplatz 2/1, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 40,80 € (keine Ermäßigung) Zu allen Veranstaltungen ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs wirksam. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Anmeldungsbestätigung! Notieren Sie sich des- halb bitte Ihre Kurstermine. Sie erhalten nur eine Nach- richt, wenn alle Plätze eines Kurses bereits belegt sind, der Kurs nicht stattfindet oder sich die Kurszeit oder der Veranstaltungsort ändern. Anmeldung: - persönlich während den Öffnungszeiten - schriftlich (Formulare im Programmheft) - online unter www.vhs-weingarten.de - telefonisch, wenn Sie bereits Kund*in sind unter 07502/9406-12 Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Weitere Workshops zum Thema „Mehr Tierkomfort in der Milchviehhaltung“ Kreis Ravensburg – Das Landwirtschaftsamt bietet zwei weitere Workshop zum Thema „Mehr Tierkomfort in der Milchviehhaltung“ an. Die kostenfreien Veranstaltungen finden statt am: • Donnerstag, 09.02.2023 von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr auf dem Betrieb der Familie Madlener in Menniswei- ler, Haidgauer-Straße 21, 88339 Bad Waldsee und • Donnerstag, 02.03.2023 von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr auf dem Betrieb der Familie Baumgärtner in Mailand 68, 88299 Leutkirch. Mit diesen Workshops bieten wir interessierten Landwirten und Landwirtinnen die Möglichkeit an, sich vor Ort über Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls durch ge- schickte An- und Umbaulösungen zu informieren. Wegen begrenzter Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung mit Angabe Ihrer Kontaktdaten für den Workshop bei Familie Madlener bis spätestens 07.02. und für den Workshop bei Familie Baumgärtner bis spätestens 28.02.2023 per Mail an la@rv.de erforderlich. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Fabian Diem. Er ist von Mittwoch bis Freitag unter der Telefonnummer 0751 / 85-6137 für Sie erreichbar. Engelhardt freut sich über Unterstützung des Bundes für Breitensport „Dein Verein: Sport, nur besser“ – unter diesem Slogan ist diese Woche die neue Bewegungskampagne von Bun- desinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) gestartet. Die Kampagne ist Bestandteil des ReStart-Programms zur Unterstützung der Sportvereine nach Corona. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat auf Initiative der Am- pel-Koalition 25 Millionen Euro zur Verfügung stellt. „Durch die Pandemiejahre haben viele Sportvereine gelit- ten und Mitglieder und Ehrenamtliche verloren. Zugleich hat der Bewegungsmangel in Deutschland zugenommen. Diesem Trend wirken wir mit dem ReStart-Programm mit verschiedenen Anreizen entgegen. Ab sofort können Menschen, die neu in einen Verein eintreten wollen, ei- nen Sportvereinscheck online herunterladen. Insgesamt Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 150.000 Sportvereinschecks stehen zur Verfügung. Diese Gutscheine im Wert von 40 Euro können als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft bei den Sportvereinen eingelöst werden“, so Heike Engelhardt. Ab April wird auch die „Bewegungslandkarte“ online ge- hen, die eine bundesweite digitale Sportangebotssuche ermöglicht. Weitere Angebote richten sich an die Kommu- nen und Sportvereine. Bis zum 28. Februar 2023 können sich interessierte Kommunen in Kooperation mit min- destens einem ortsansässigen Sportverein um eine von insgesamt 150 „Sportboxen“ bewerben. Dieser Sportge- räte-Verleih in öffentlichen Räumen mit Trainingsequip- ment ermöglicht Bürger:innen einen einfachen und kos- tenfreien Zugang zu Sportmaterialien im Freien. Anträge können ab sofort über die Antragsplattform des DOSB gestellt werden. „Weiterhin haben 4.000 Sportvereine die Möglichkeit, eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro für Aktionen und Ko- operationen zur Mitgliedergewinnung zu beantragen. Mit dem Start der Bewegungskampagne steht damit ab so- fort ein breites Förderangebot für Vereine, Sportinteres- sierte und Kommunen für einen kraftvollen Neustart im Breitensport zur Verfügung. Diese Kampagne von Bun- desinnenministerin Nancy Faeser und des Deutschem Olympischen Sportbunds kommt auch Vereinen und Men- schen in unserer Region zugute“, hebt die SPD-Bundes- tagsabgeordnete hervor. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 04. Februar – 12. Februar 2023 Gedanken zur Woche Geheimnis Es ist die Aufgabe eines jeden Menschen, zu sich selbst zu kommen, das innerste Wesen seines Ichs zu entdecken. Wie man dorthin gelangen kann, und mit welchen Erfahrungen diese Entdeckung zusammenhängt, ist und bleibt aber ein Geheimnis. Edith Stein Samstag, 04. Februar 09.30 Uhr Briach – Patrozinium St. Blasius mit Kerzen- weihe und Blasiussegen 17.45 Uhr Baindt- Taufe von Kristina 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Mathea Buchter, Benedikt Heilig, Pia Kreutle († Josef Gresser, Eugen Maier, Rosa Vo- gel, Johannes Heik, Ida und Pius Wolf, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Jahrtag: Anni Maier) Sonntag, 05. Februar – 5. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 07. Februar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 08. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 09. Februar 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 10. Februar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baindt – Gottesdienst in der Blindenschule Samstag, 11. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 12. Februar – 6. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Timo Kutter, Jakob Spähn, Benjamin Stiefvater, Nele Gründler, Ricco Haller, Leon Kutter († Ludmilla und Rochus Illenseer, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Will- ma Hoffmann, Jahrtag: Eugen Maier, Boris Schimanowski) Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 16. Februar bis zum 24. Februar 2023 geschlossen. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Ausflug der Erstkommunionkinder ins Klos- ter Reute Am 9. Februar treffen sich die Erstkommu- nionkinder zum gemeinsamen Nachmittag im Kloster Reute. Treffpunkt ist um 14 Uhr am Parkplatz der Klosterwiesenschule. Zunächst werden wir gemeinsam mit den Schwestern des Klosters unsere eigenen Rosenkränze knüpfen und erfahren nach einer gemeinsamen Pause auch noch näheres zur Herstellung von Hostien. Treffen der Gruppenleiter/innen Erstkommunion Die Gruppenleiter/innen treffen sich am Mittwoch 1. Feb- ruar um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal. Bitte mitbrin- gen: Schreibzeug, eine Tasche/Tüte zum Heimnehmen der Materialien (falls sie die Mappe von den anderen Gruppenleiterinnen haben, bringen Sie sie mit!), viel Neu- gier und Freude. Vielen Dank für Ihre Arbeit mit den Kindern auf dem Weg zur Feier der Beichte und Feier der Kommunion. Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Holy Hour – Jugendgottesdienst Am Sonntagabend, den 12. Februar 2022 findet zum zwei- ten Mal, wieder um 18.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Gangolf in Wolpertswende, die „Holy Hour“ statt. Das Experiment im vergangenen November scheint gut angekommen zu sein und deshalb wollen wir es – ge- ringfügt optimiert - wieder anbieten. Es ist ein neues Got- tesdienstformat für Jugendliche (und solche, wie es im Herzen noch sind). Eine Stunde für „Mich und Jesus“, eine Stunde Gottesdienst zum „selbst aussuchen“. An verschiedenen Bild-, Ton- und Text-Stationen kann man wieder auf unterschiedliche Weise Jesus nahekommen. Oder: man hört einfach nur der neuen Musik zu, welche die „Band“ präsentiert; man singt bei den Taizé-Liedern mit oder man betet allein vor der Monstranz. Es gibt so viele Wege zu Gott, wie es suchende Menschen gibt! Kommt, schaut und hört. Wir freuen uns auf Euch! Evi Moosmann, Michael Bächle und Hans Georg Hinder- berger Aschermittwoch _ Auftakt zum Klimafasten „So viel du brauchst“ Am Aschermittwoch, 22. Februar um 18 Uhr in Ravens- burg laden die KAB und die kath. Erwachsenenbildung zur Fastenaktion „Klimafasten“ ein. Eine Teilnahme ist Online oder in Präsenz möglich. An- meldeschluss ist der 20. Februar. Fasten ist traditionell geprägt durch den Verzicht beim Essen. Verzicht – ein Wort das in unserer Zeit mit Mangel verbunden wird. „Mehr“ ist das Grundphänomen unserer modernen Gesellschaft – Wachstum um jeden Preis. Wie hoch der Preis ist, zeigen die Krisen und die Folgen des Klimawandels. Was brauchen Menschen wirklich zum Le- ben? Mehr Genügsamkeit im Konsum und im Verbrauch von Energie, mehr Zufriedenheit im Leben, mehr Gelas- senheit in der Begegnung mit sich selber und mit den an- deren. Das kann in der Fastenzeit eingeübt werden und Früchte für die Zukunft tragen. Am Aschermittwoch, 22.02., werden wir uns um 18 Uhr zu einer Auftaktveranstaltung hybrid (online und in Präsenz in Ravensburg) treffen und gemeinsam festlegen, wie wir die sechs Wochen Online weiter gestalten. Wir werden neues ausprobieren, uns gegenseitig motivieren und ge- meinsam etwas verändern. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite www.keb-rv.de. Anmeldung über die KAB-Diözesanstelle per E-Mail KAB@blh.drs.de. Entscheiden Sie, ob Sie Online oder in Präsenz an diesem ersten Treffen dabei sein wollen. Ge- ben Sie dies zusammen mit Ihrer E-Mail-Adresse an. Mitfeier der Kar- und Ostertage Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn bewusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhal- tet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de Einladung Seniorentreff Fasnet ist heut, das ist für uns eine große Freud! Auf gehts zur Seniorenfasnet am Mittwoch, 08. Februar 2023 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Wir laden Sie zu einem fröhlichen und bunten Nachmittag mit Musik herzlich ein. Nicht verborgen bleiben uns auch die kommunalen Neuigkeiten des vergangenen Jahres, „i sag jo nix, i moin jo blos!“ Unsere „Bampfenkätter“ wird nach zwei Jahren Coron- apause sicher viel Lustiges von unserem Dorf zu berich- ten haben. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und grüßen Sie Ihr Seniorenteam Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Jesus segnet die Kinder Ökumenischer Krabbelgottes- dienst am 5. Februar 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freun- den herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wir liegen vor dir mit unserm Gebet und vertrauen nicht auf unsre Gerechtigkeit, sondern auf dei- ne große Barmherzigkeit. Dan 9,18 Sonntag, 05. Februar Septuagesimä 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Krabbel-Gottesdienst im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Montag, 06. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 08. Februar 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8-Unterricht im Ev. Ge- meindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeinde- haus, Thema: Maria Montessori Sonntag, 12. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche, anschl. Kaffee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus --- Gedanken zur Woche Gute Vorsätze?! Was ist aus Ihren guten Vorsät- zen geworden? - Gemeine Frage – sind doch die meisten Vorsätze schon nach ein paar Tagen im neuen Jahr wieder in Vergessen- heit geraten, wenn wir uns überhaupt noch etwas vorge- nommen haben. Doch auch wenn wir unseren Vorsätzen nicht immer treu geblieben sind, gibt es gute Nachrichten: Gott steht zuverlässig zu seinen Verheißungen. Wer diese Vor-Sätze Gottes in diesem Jahr vor alles Pla- nen, Wollen und Anpacken stellt, der geht immer wieder ein Licht auf, der erlebt Licht-Blicke von Gottes Da-Sein für uns – mitten im Alltag. Ich wünsche allen mit diesen Vor-Sätzen von Gottes Ge- genwart in unserem Alltag viele gute Erfahrungen, denn sie tragen selbst in Rückschlägen. Wenn Gott da ist und ich mich an ihn halte, ist alles, was mir begegnet ein Raum zum Reifen, Weiterentwickeln, Dazulernen und um in Kontakt mit ihm und miteinander zu bleiben – kurz: Raum, um Leben zu lernen aus Gottes Barmherzigkeit. Gottes Segen dazu! - Ihr Pfarrer Martin Schöberl Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evan- gelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Bibeltreff bei Vesperkirche Im Rahmen der Vesperkirche finden an zwei Sonntagen um 13.30 Uhr Offene Bibelt- reffs im Martin-Luther-Ge- meindehaus in Weingarten statt. Unter dem Motto der Vesperkirche spricht am 5. Februar Johannes Ehrismann, Theologischer Referent der Zieglerschen (Wilhelmsdorf) über das Thema „Wenn Liebe die Angst vertreibt“ (1. Jo- hannes 4, 7-21). Die musikalische Umrahmung hat die Veeh-Harfen-Gruppe Wilhelmsdorf unter Leitung von Olga Homann übernommen. Der Bibeltreff am 12. Februar steht unter dem Motto „Trotz allem – leben mit Hoffnung und Zuversicht“ (Psalm 71 i.A.). Neue Beauftragte für die Arbeit mit Geflüchteten Leila Scheck ist neue Ansprechpartnerin für die kirchlich diakonische Flüchtlings- arbeit der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee im Kirchenbezirk Ravensburg. Quelle: Leila Scheck) Seit 2018 hat Thaddiana Stübing die Arbeit mit Geflüchteten für die evangelische Kirche aufge- baut: der Montagstreff in Ra- vensburg, ein interkulturelles Gartenprojekt, Frauenbestär- kung und Männerarbeit und vor allem viel Netzwerkarbeit. Im März 2023 wird Frau Stübing die Diakonie in Richtung (Un-)Ru- hestand verlassen. Dass die wichtige Arbeit nahtlos weiter geht, konnte die Stelle direkt be- setzt werden. Ab 15. Februar startet Leila Scheck und wird sich im Namen der Diakonie für demokratische Werte und eine flüchtlingsbereite Kir- che stark machen. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Nicht zuletzt die große Flüchtlingskrise, welche Europa im Jahr ihres Abiturs überkam, bestärkte Frau Scheck in ihrer Entscheidung, nach einem weltkirchlichen Friedensdienst in Argentinien, eine Karriere anzustreben, bei der sie ge- sellschaftliche Verantwortung übernehmen kann. In den Jahren von 2016 – 2020 studierte sie den Bachelorstudien- gang „Mehrsprachigkeit und interkulturelle Bildung“ und setzte sich mit den Herausforderungen einer multi- bzw. transkulturellen Gesellschaft auseinander. Frau Scheck arbeitete zuletzt im Integrationsdienst der Malteser. „Ich freue mich nun sehr darauf an neuen Ideen und kreativen Lösungen zu arbeiten, um gemeinsam Brücken zu bauen und „dem Fremden“ mit Wärme zu begegnen.“ so Scheck. Die Diakonie freut sich sehr auf die Unterstützung und ge- meinsame Arbeit mit Frau Scheck. Die Netzwerkpartner, Integrationsbeauftragte und Gremien, warten genauso wie die Kirchengemeinden, um Themen weiter anzuge- hen. Aktuell ist es ein Sprachcafé, das in der Stadtbüche- rei Ravensburg angeboten wird. Bewusst niederschwellig können Frauen ihre Sprachkenntnisse in Deutsch ausbau- en. Alle hatten schon einen Integrationskurs, jetzt geht es um die Sprachfähigkeit und sich Ausdrücken als Teil der Integration in Oberschwaben. Dieses Angebot ließe sich an vielen weiteren Orten in den Landkreisen realisieren. Zum ersten Kennenlernen kann der Gottesdienst am Sonntag, dem 26.02. um 09:30 Uhr in der Evang. Stadt- kirche in Weingarten dienen, in dem sich Frau Scheck vorstellt und ins Amt eingeführt wird. „Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewe- sen. Ich bin der Herr, euer Gott.“ LEV.19,34 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Vereinsinternes Duell der Jugendmann- schaften SV Baindt I – SV Baindt II 9:1 Aufgrund der hohen Motivation unserer Ju- gendspieler*innen meldeten wir zum Rückrunde eine zweite Jugendmannschaft, sodass alle Spieler und Spie- lerinnen mehr Einsatzzeit bekommen können. Dies ist möglich, da bei den Jugendlichen getrennt gewertete Vor- und Rückrunden gespielt werden. Am ersten Spieltag der Rückrunde stand gleich ein vereinsinternes Duell un- serer Jugendmannschaften an, die beide in der Kreisliga B an den Start gehen. Dabei setzte sich die erste Mann- schaft mit 9:1 durch. Besonders Benjamin Michelberger spielte stark auf und verlangte Jona bei dessen 5-Satz- Sieg alles ab. In seiner zweite Partie konnte er gegen Fe- lix in vier hart umkämpften Sätzen gewinnen. Franz und Pia gewannen in ihren Spielen jeweils einen Satz für die zweite Mannschaft und Benjamin Speidel, der zum ersten Mal bei einem Punktspiel teilnahm, musste noch etwas Lehrgeld bezahlen. Die erste Mannschaft mit Jona, Felix, Fabian und Ricco holte somit den ersten Saisonsieg und wir hoffen, dass noch weitere folgen werden. Aber auch die zweite Mannschaft mit Benjamin, Valentin, Franz, Pia, Leopold und Benjamin wird im Verlauf der Rückrunde noch Chancen haben, ebenfalls einen Sieg einfahren zu können. Auswärtssieg der Jugendmannschaft in Bodnegg Baindt I – TSV Bodnegg II 10:0 Am Samstag, 28. Januar 2023, hatte die erste Jugend- mannschaft ein Auswärtsspiel in Bodnegg. Da die Geg- ner zu 3. antreten mussten, wurde zu Beginn der Partie nur ein Doppel gespielt. Dieses konnten Felix und Fabian souverän gewinnen. Und auch in den Einzelpartien lief es für die Baindter Jungs wie am Schnürchen: Alle 9 Einzel konnten, zum Teil sehr deutlich, gewonnen werden. Im knappsten Spiel verlor Ricco einen Satz mit 12:10, konnte die drei anderen aber jeweils mit 11:9 gewinnen und so stand am Ende ein ungefährdeter und guttuender 10:0 Sieg fest. Mit zwei Siegen aus zwei Spielen sind wir per- fekt in die Rückrunde gestartet und freuen uns auf die weiteren Spiele. Es spielten: Jona Klein (3:0), Felix Haller (2:0), Fabian Strie- gel (2:0) und Ricco Haller (2:0) Abt. Frauenturnen Leba, lacha, Fasnet macha Unter diesem Motto findet unsere Vereinsfas- net am Montag, 6.2.23, um 18.59 Uhr, im Ju- gendvereinsheim „Loch“ statt. Bitte, etwas fürs kalte Büf- fet mitbringen. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. Musikverein Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung des Musikvereins Baindt e.V. Zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Sonntag, 05.03.2023 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassierers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Ehrungen 9. Wahlen: 1. Vorsitzender, Kassierer, Jugendleiter, 3 Beisitzer, 2 Kassenprüfer 10. Bericht des Dirigenten Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 11. Vorschau 2023 12. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 26.02.2023 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Einladung zur Jahreshauptversammlung des Förder- vereins Musikverein Baindt e.V.: Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 05.03.2023 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: 1. Vorsitzender, Kassenprüfer 7. Vorschau 2023 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 26.02.2023 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Narrenzunft Raspler e.V. Narrenzunft Raspler e.V. Auch an diesem Wochenende sind wir när- risch unterwegs: Samstag, 04.02.2023 in Waldburg, Laufnummer 18, Umzugsbeginn ist um 14:00 Uhr (Busabfahrt: 12:15 & 13:00 Uhr an der Tennishalle) Sonntag, 05.02.2023 springen wir in Neukirch mit der Laufnummer 16. Der Umzug beginnt um 13:30 Uhr (Busabfahrt: 12:15 Uhr an der Tennishalle) Der Zunftrat Narrenzunft Raspler Baindt e.V. Auch in diesem Jahr hat Petrus seinen „guten Draht“ zu uns Rasplern gezeigt und so konnten wir bei gutem Wet- ter am Samstag, 28.01.2023 unter Mithilfe der Zimmerei Konzett unseren Narrenbaum stellen und am Sonntag, 29.01.2023 unseren 15. Narrensprung durchführen. Bereits morgens beim Zunftmeisterempfang war zu spüren, dass sich alle auf den Sprung und den Tag in Baindt freuten. Vor und nach dem Umzug herrschte in der Schenk-Kon- rad-Halle, im Zelt und auf dem Dorfplatz eine tolle und ausgelassene Fasnets-Stimmung. Dabei feierten tau- sende von Narren und Zuschauer gemeinsam und alles lief sehr harmonisch ab. Es war wieder ein rundum ge- lungenes Ereignis und Baindt konnte sich seinen Gästen hervorragend präsentieren. An dieser Stelle wollen wir uns bei allen Zuschauern, insbesondere der Baindter Be- völkerung, recht herzlich für die tolle närrische Unterstüt- zung bedanken. Unser besonderer Dank gilt folgenden Firmen, Institutionen, Personen und Vereinen, die durch ihre tatkräftige Mithilfe zum Gelingen des Umzugs aktiv beigetragen haben: • Bürgermeisterin Frau Simone Rürup und dem Gemeinderat • Gemeindeverwaltung Baindt • Bauhof Baindt • Allen Anwohnern des Dorfplatzes und der Umzugsstrecke • Allen freiwilligen Helfern • Bäckerei Schmidt, Baindt • Bäckerei Hamma, Baindt • Bayer Druck und Verlag, Baindt • Böllergruppe Baindt • Deutsches Rotes Kreuz Baienfurt-Baindt • Egon Eckert • Evangelische Kirchengemeinde Baindt • Feneberg Baindt • Freiwillige Feuerwehr und Jugendfeuerwehr Baindt • Katholische Kirchengemeinde Baindt • Konzett Zimmerei, Baindt • Mack Automation, Baindt • Metzgerei Buchmann, Grünkraut-Gullen • Musikverein Baindt • Landjugend Baindt • Lumpenkapelle Baienfurt-Baindt • Polizei • Reitverein Baindt • Schalmeienkapelle Baindt • Schreinerei Elbs, Baienfurt • Schützbach Bau, Baindt • Technische Werke Schussen Tal • Tomobil Mobile Sanitärsysteme, Baienfurt • Wolfgang Forderer • Wucherer Transporte, Baindt Ebenfalls möchte sich die Narrenzunft Raspler an dieser Stelle bei den Baindter Vereinen (Feuerwehr, Sportverein, Schützengilde, Volleyball), die auf dem Aufstellungsplatz und am Umzugsweg für das leibliche Wohl der Zuschauer gesorgt haben, sowie bei allen anderen Helfern und Be- teiligten mit einem kräftigen „Raspler – Ratsch Ratsch“ bedanken. Nicht zuletzt gilt unser besonderer Dank al- len unseren Mitgliedern, die das ganze Wochenende im Einsatz waren und es teilweise schon seit Monaten vor- bereitet haben. Es war ein wunderschönes Baindter Fasnetswochenende! Der Zunftrat Dorfplatz Zunftmeisterempfang Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Umzug Landjugend Baindt e.V. Reißigsammeln Landjugend Baindt - Fun- ken 2023 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Der Funken wird am Samstag, den 25.02.2023 angezündet. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig usw. Falls Sie uns dies gern als Spende zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich bei Patrick Späth (0174 6240457) oder Simon Lang (0175 7468852) melden. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf ihr Kom- men. Reitergruppe Baindt Einladung zur Ordentlichen Mitgliederver- sammlung 2023 Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 03.03.2023 um 20.00 Uhr in den Räumen von Kirchner-Konstruk- tionen in Weingarten, Heinrich-Hertz-Straße 6 (Hinter- eingang) statt. Hierzu möchten wir Euch gerne einladen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen • 2. Vorsitzende/r für 2 Jahre • Kassierer/in für 2 Jahre • 3 Ausschussmitglieder für 2 Jahre • 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2023 10. Anträge und Verschiedenes • Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 17.02.2023 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs, 1. Vorsitzender Volleyball LJ Baindt PUNKTE – PUNKTE – PUNKTE Die närrisch-freudige Wochenendstimmung übertrug sich am 28.01.23 auch auf die beiden Mannschaften der Volleyball Landjugend Baindt. Das mit- reißende Spiel gegen die TSG Leutkirch blieb zwar für die Tabelle punktelos (20:25; 22:25), brachte aber die richtige Energie in die Halle. Im zweiten Spiel der VLJ 1 gegen den SV Kirchdorf sah es dann etwas anders aus. Die Baindter gewannen vor lautstarkem Publikum mit 25:13 im ersten Satz überragend. Diese Konzentration, souveräne Ab- wehraktionen und geschlossene „Monsterblöcke“ konnte die Mannschaft in den zweiten Satz mitnehmen und ge- wann diesen eindeutig mit 25:18. So nimmt die Aufholjagd mit Beginn der Rückrunde nun Fahrt auf. Am 11.02.2023 stehen erneut der SV Jedesheim und der TV Kressbronn auf dem Programm. Aber auch diese beiden Mannschaf- ten sind nicht unschlagbar. VLJ Baindt 2 nach dem Sieg Ab 13.00 Uhr wurde es dann richtig laut. Alle sechs Mann- schaften der Staffel „Mixed 2/4 B2 Süd“ trafen sich in der Baindter Sporthalle. Zunächst legten die Gastgeber gegen die BSG Immenstaad Dornier-Freizeit-Mixed mit 25:21 ordentlich vor. Leider gingen der zweite und dritte Satz mit 14:25 und 22:25 an die Gäste. Und auch hier diente das erste Spiel noch zum Aufwärmen. Denn gegen den zweiten Gegner des Tages, den TV 02 Langenargen Red Hot Volley Peppers lief es nach einem enttäuschenden Aufwärmsatz (16:25) so richtig rund. Die Baindter drehten das Spiel komplett um und setzten mit 25:15 im zweiten Satz ein deutliches Zeichen. Sie ließen sich den Sieg im letzten entscheidenden Satz nicht mehr nehmen (25:22). Bis zum nächsten Spiel am 12.03.2023 bleibt nun ein wenig Zeit zur Regeneration und weiteres närrisches Treiben. Die VolleyBar beim Narrensprung Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Ein herzliches Dankeschön an alle Auf- und Abbauer, Helfer und Unterstützer, die beim Narrensprung an der Volley-Bar vollen Einsatz gezeigt haben! Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr-Sommer Basar am 11.03.2023 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Nummernvergabe startet am 25.2.2023. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt und die vierten Klassen der Klosterwiesenschule. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Herbstbasar in neuer Form in der Schenk-Konrad-Hal- le war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle die dabei mitgewirkt haben! Dank diesem Erfolg geht die Geschichte der baindter Kinderbasar am 11. März 2023 weiter. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 10.03.2023 15.00 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 11.03.2023 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer (75 Artikel) vorab ohne Bearbei- tungsgebühr - Vorab-Einkauf am Freitagabend Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Alpinteam Baindt Kurssituation des Alpinteam Baindt Liebe Teilnehmer, aufgrund der schwierigen Schneesituation halten wir sie wegen der Durchführbarkeit unserer Ski- und Snowbaordkurse auf der Homepage www.svbaindt.de auf dem Laufenden. Ihr Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen einen weiteren „Schutzengel“ der Helfer-vor-Ort Gruppen des DRK Baienfurt-Baindt vorstellen: Name: Bianka Stross Alter: 33 Beruf: Pflegefachkraft Med. Ausbildung: San-Helfer HvO seit: 2022 Mir gefällt das DRK, weil... ich anderen Menschen hel- fen kann. Ich engagiere mich ehrenamtlich im DRK weil: ... Ich ger- ne für Hilfsbedürftige da bin und diesen helfen möchte. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung im Baumgartner Wald in Baienfurt Wir wandern von der Hochschule Briach in Richtung Köp- fingen, Tafelweiher, Waldbad und über Baienfurt wieder zurück. Treffpunkt: Sonntag 12.02.2023 um 13.00 Uhr auf dem Parkplatz der Hochschule RWU, Doggenriedstr. Wein- garten. Rückkehr: ca. 17.00 Uhr, Gehzeit ca. 3,5 Stunden, 13 km, 230 hm. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Trinken, Vesper, gutes Schuhwerk, ggf. Stöcke und Wech- selschuhe mitbringen. Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Anmeldung ab 08.02.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-online.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info ab 20.00 Uhr am Vortag im Ansagetext T. 0151-12998910. Göste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Kaffeetreff vom VdK Einladung zum 1. VdK – Kaffeetreff vom Ortsverband Weingarten Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingarten ich lade Sie recht herzlich zum Kaffeetreff ein. Termin: Am 08. Februar 2023 Ort: Best Western - Bistro ab 14:30 Uhr Es würde mich freuen, wenn Sie zahlreich kommen, denn wir feiern Fasnet, evtl.ein bisschen kostümiert. Es gibt ein buntes Programm, es wird Ihnen bestimmt gefallen. Wir sehen uns liebe Grüße Karin Maucher Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Februar geboren sind, wünscht die Vorstandschaft des Sozialverbandes VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Was sonst noch interessiert Was geschieht beim Sterben? Einen lieben Menschen im Sterben zu beglei- ten – das wünschen sich viele Angehörige. Dennoch kann die Vorstellung eine große Verunsicherung auslösen, denn wir sind den Umgang mit dem Sterben nicht mehr gewohnt. Der Vortrag gibt einen konkreten Einblick, was beim Ster- ben eines Menschen geschieht – welche körperlichen Ver- änderungen finden statt, welche Symptome können auf- treten? Was können An- und Zugehörige am Lebensende unterstützend tun, was müssen sie wissen, um gut be- gleiten zu können und nicht verunsichert zu sein und wie wichtig ist Flüssigkeit und Nahrung? Referentin: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hospizdienstes Weingarten Termin: Donnerstag, 09.02.2023, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Online-Seminar zum Thema „Gemüse aus dem eigenen Garten“ Am Mittwoch, 8. Februar startet um 18.30 Uhr das 3-teilige Online-Seminar des Ernährungszentrums Bo- densee-Oberschwaben. An drei Abenden erfahren Garteninteressierte von Refe- rentin Annerose Herm wie ein Gemüsegarten auch auf kleiner Fläche angelegt werden kann. Das Seminar ist für Gartenneulinge sowie auch für „alte Gartenhasen“ geeig- net. Die Teilnehmenden lernen beispielsweise den Aufbau eines Hochbeets, das sich besonders für den kleineren Garten eignet. Ebenfalls werden Anbauplanung sowie Pflanzen- und Bodenpflegemaßnahmen im Jahreslauf besprochen. Die Online-Vorträge finden am 8., 15. und 22. Februar satt und dauern ungefähr 2 Stunden. Der Link zum Vortrag wird rechtzeitig an die angemel- deten Personen per Mail versendet. Sollten Sie keinen Link erhalten, melden Sie sich bitte telefonisch unter 07524/9748-6410. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen sind bis 6. Februar unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Weitere Gästeführer/-innen für unser Naherholungsgebiet gesucht! Halten Sie sich gerne in der Natur auf? Haben Sie Freu- de am Umgang mit anderen Menschen? Können Sie sich vorstellen, interessierte Personen durch unser schönes Naherholungsgebiet an der Blitzenreuter Seenplatte zu führen? Haben Sie ca. 1 x im Monat am Samstag oder Sonntag Zeit? Fühlen Sie sich angesprochen? Wir laden Sie ein, mit un- seren Gästeführern/-innen im Gasthaus Hirsch, Vorsee 19, 88284 Wolpertswende, am Donnerstag, 9. Februar um 18 Uhr ganz unverbindlich ins Gespräch zu kommen. Bei Interesse würden Sie selbstverständlich eine gründli- che Einweisung/Schulung durch unsere professionellen Gästeführer/-innen erhalten. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Ihre Ansprechpartnerin bei der Gemeindeverwaltung Fronreute: Frau Sigrid Knecht, Telefon 07502 954-20, E-Mail-Adresse sigrid.knecht@fronreute.de Bitte melden Sie sich bis Donnerstag, 9. Februar 2023, 12 Uhr, im Rathaus Fronreute für das unverbindliche Treffen an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. 13 Welcher Roman von Juli Zeh befasst sich mit dem Thema Windkraft? A „Corpus Delicti“ B „Nullzeit“ C „Über Menschen“ D „Unterleuten“ 5 Der sogenannte Erdüberlastungstag, an dem die Nachfrage nach Rohsto en eines Jahres die Ressourcen der Erde übersteigt, war 2021 am … A … 19. September. B … 8. August. C … 29. Juli. D … 12. Juni. 15 Wer beschrieb 1824 erstmals den Treibhause ekt? A Pierre-Simon Laplace B Leonhard Euler C Carl Friedrich Gauß D Joseph Fourier 4 Welches dieser Lebensmittel hat die schlechteste CO2-Bilanz pro Kilogramm? A Schokolade B Butter C tiefgekühlte Pommes frites D Ge ügel 9 Welches Land verursacht seit Jahrzehn- ten die höchsten CO2-Emissionen? A China B USA C Deutschland D Russland 1 Was wird wegen des großen ökologi- schen Fußabdrucks kritisch gesehen? A Wandergemüse B Flugobst C Radlermilch D Kriechkakao 11 Für welchen CO2-Ausstoß ist ein Economy-Passagier auf einer Strecke von Düsseldorf nach Mallorca und zurück ver- antwortlich? A 0,75 Tonnen B 0,3 Tonnen C 1,5 Tonnen D 3,5 Tonnen 10 Wie wird die benötigte Energie für Herstellung, Transport, Lagerung, Entsorgung etc. eines Produktes bezeichnet? A tote Energie B graue Energie C blinde Energie D schwarze Energie 3 Mit welchem Konzept will die EU bis 2050 klimaneutral werden? A Grüner Deal B Grüner Beschluss C Grünes Abkommen D Grüne Vereinbarung 7 Was war der Auslöser für Greta Thun- bergs Aktivismus für das Klima? A Dürre- und Hitzewelle in Europa B Reaktorunglück in Fukushima C Tsunami in Grönland D Orkantief Sabine in Europa 14 Wo be ndet sich das über 25 Quadrat- kilometer große Solarkraftwerk Topaz? A Kalifornien B Patagonien C Wüste Gobi D Neuseeland 8 Was gehört nicht zu den Zielen der Be- wegung Fridays for Future? A Energiewende B Verkehrswende C Wahlrecht ab 16 D Enteignung von Wohnraum 2 Woraus wird bei der Geothermie Energie gewonnen? A Wasser B Biomasse C Erdwärme D Wind 6 Welches ist neben CO2 ein für das Klima besonders schädliches Gas? A Helium B Ammoniak C Methan D Propan 12 Um wie viele Zentimeter ist der Meeresspiegel im vergangenen Jahrhundert durchschnittlich gestiegen? Schätzen Sie! A 2 Zentimeter B 11 Zentimeter C 18 Zentimeter D 26 Zentimeter Klima & KlimawandelKlimawandel Der Klimawandel ist das zentrale Thema Der Klimawandel ist das zentrale Thema unserer Zeit. Seine Bekämpfung stellt die unserer Zeit. Seine Bekämpfung stellt die größte Herausforderung dieses Jahrhunderts an größte Herausforderung dieses Jahrhunderts an Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dar. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dar. Wie gut kennen Sie sich aus? Wie gut kennen Sie sich aus? Lösungen „Klima & Klimawandel“: 1 B – Als Flugobst werden Früchte wie Litschis, Ananas oder Bananen be- zeichnet, die im Anbaugebiet reif ge- erntet werden und per Flugzeug zum Verbraucher gelangen. 2 C – Bei der Geothermie wird mithilfe von Erdwärme Energie gewonnen. Ein Vorteil der Methode ist, dass sie unab- hängig von Faktoren wie der Tages- oder Jahreszeit zur Verfügung steht. 3 A – Der Europäische Grüne Deal hat unter anderem das Ziel, bis zum Jahr 2050 den Ausstoß von Netto-Treib- hausgasen des Kontinents auf null zu reduzieren. 4 B – Für die Herstellung von Butter wird viel Milch von vielen Kühen be- nötigt. Für die Produktion von einem Kilogramm Butter entstehen etwa 24 Kilogramm klimaschädlicher Gase. 5 C – Von der Organisation Global Footprint Network ins Leben gerufen, markiert das Datum den Tag, an dem die menschliche Nachfrage nach Roh- sto en das Angebot des Planeten erstmals im Jahr übersteigt. 6 C – Das geruch- und farblose Me- than zählt zu den sogenannten Treib- hausgasen. Es entsteht vor allem in der Landwirtschaft und beispielswei- se in Klärwerken. 7 A – 2018 erfasste eine Hitzewelle weite Teile Europas. Nach den Som- merferien stellte sich Greta Thunberg mit einem „Schulstreik für das Klima“- Plakat vor den schwedischen Reichs- tag. 8 D – Ziel der Klimajugend ist es, auf Missstände aufmerksam zu machen und auf Maßnahmen für mehr Klima- schutz zu drängen. Das Wohnraum- problem gehört nicht dazu. 9 A – Absolut gesehen hat China den größten Anteil an Treibhaus-Emissio- nen zu verantworten. Es folgen die USA, Indien und Russland. 10 B – Da der gesamte Herstellungs- prozess bei den meisten Produkten sehr komplex ist, wird bei der Berech- nung oft auf vereinfachte Annahmen zurückgegri en. 11 A – Diese Bilanz lässt sich im Inter- net für jede Strecke ausrechnen. Da- bei werden die Emissionen mit dem sogenannten Radiative Forcing Index, dem erhöhten Treibhause ekt beim Fliegen, errechnet. 12 C – Der von Menschen verursachte Klimawandel hat unter anderem den Anstieg des Meeresspiegels zur Folge. Im letzten Jahrhundert waren es 18, im letzten Jahrzehnt sogar 3,2 Zenti- meter. 13 D – In dem Roman „Unterleuten“ der deutschen Schriftstellerin Juli Zeh geht es um ein kleines Dorf in Bran- denburg, in dessen Nähe Windkraft- anlagen errichtet werden sollen. 14 A – Das Solarkraftwerk Topaz steht im US-amerikanischen Bundesstaat Kalifornien. Es erstreckt sich über eine Fläche von rund 25 Quadratkilometer. 15 D – Der französische Mathematiker und Physiker Joseph Fourier entdeck- te im Jahr 1824 die Auswirkungen von Treibhausgasen auf die Temperatur der Erdober äche. Foto: © Clipdealer/DEIKE Text: ab/DEIKE 756R50R1 Kompetenz in Ihrer Nähe! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 79,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 114,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 57,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 45,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 91,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 102,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Ab jetzt Beilagenwerbung auch in Weingarten möglich bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaften PLUS 50 % Ersparnis bis Februar. • Auflage 12.000 Exemplare • Ab 70 € je Tsd. 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                  Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 10. Dezember 2021 Nummer 49 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Wunderschöner Weihnachtsbaum in der Ortsmitte! Vielen Dank an alle Spenderinnen und Spender. Die kurzen Tage und die langen Nächte um die Advents- und Weihnachtszeit sind etwas ganz Besonderes. Die glanzvollen Lichter der Weihnachtsbäume sind hier ein kleiner Ersatz für das knappe Licht. Sie verzau- bern uns jedes Jahr auf´s Neue und stimmen uns wieder auf die besinnliche Zeit ein. Vielen Dank an die Spenderinnen und Spender für den wunderschönen Weihnachtsbaum am Dorfplatz, am Kriegerdenkmal und an der Kirche sowie für das Reisig für die Dekorationen im Kindergarten und Rat- haus. Auch unserem Bauhofteam mit Peter Mohring-Landsberger vielen Dank für die Organisation der Weihnachtsbäume sowie das Fällen und Aufstellen der Bäume. Unserem Baum am Dorfplatz ist auch das stimmungsvolle Gedicht des Spenders gewidmet. Wir wünschen Ihnen trotz der turbulenten Zeit einen besinnlichen 3. Advent. Ihre Gemeindeverwaltung Abschied von unsrer Nordmanntanne! Die Nordmanntann vor unserm Haus, so schee se au isch, jetzt muss se raus. Ihre Zweig, scho gar it klei, hanget all meh‘ verbote über Dorfstroß nei. Doch hält sich der Abschiedsschmerz in Grenze, als „Weihnachtsbaum der G’moind“ darf sie no glänze. Mit großem Sachverstand und Argusauge, leitet dr Kapo die Aktion und ma kas kaum glaube, in kurzer Zeit, ohne Krach und Schade, wird die Tann scho behutsam aufglade. Festgemacht zur Abschiedsfahrt vo Sulpach bis ge Baindt, und wie se so doliegt, moint ma fast, sie weint. Kurz noch vor dem Hause stehend, durch alle Nadeln bebend, raunt sie: „Ade ihr meine Lieben, ich wär ja so gern bei euch geblieben.“ Aber der Wagen, der rollt. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt - Einladung zur Online-Informationsveranstaltung am 15. Dezember 2021 um 19:00 Uhr - Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Bürgerwerkstatt im Juli 2021 hatte das Ziel, Ideen für die Gestaltung und Nutzung des Dorf- platzes zu sammeln. In einem kreativen Prozess konnten Sie sich einbringen und aktiv mitdisku- tieren. Sie erhielten die Möglichkeit Ihre Anregungen in die Planung für den Dorfplatz einfließen zu lassen. Bei der Umgestaltung geht es um die Steigerung der Aufenthaltsqualität unseres Dorfplatzes und der Ortsmitte, so dass Gemeindeleben und Feste gut stattfinden können. Ein „Ort für alle“ soll entstehen. Fotos aus der Bürgerwerkstatt im Juli 2021 Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anregungen und Hinweise wurde im Gemeinde- rat berichtet und diskutiert. Am 15. Dezember 2021 wird nun das Büro 365° freiraum+umwelt die Ergebnisse reflektieren und der Öffentlichkeit vorstellen. Im Anschluss daran, wird der Ent- wurf in die finale Ausarbeitung gehen. Die aktuelle Situation erlaubt es uns leider nicht, Ihnen die Ergebnisse in einer Präsenzveranstaltung zu präsentieren. Deshalb laden wir Sie herzlich zu einer Online-Veranstaltung ein. Die Veranstaltung wird als Webex-Meeting stattfinden. Sie haben über Webex auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Aufgrund der technischen Gegebenheit bitten wir Sie, sich bis zum 13. Dezember 2021 anzumelden. Zur Anmeldung senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihren persönlichen Angaben wie Wohnadresse, Telefonnummer und E-Mailadresse an v.koopers@baindt.de (Tel.: 07502 9406 - 15). Auch Kurzentschlossene haben auf diesem Weg die Möglichkeit zur Teilnahme. Am 14. Dezember bieten wir von 20:00 Uhr bis 20:30 Uhr einen technischen Probelauf an. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, ob Sie am Probelauf mitmachen möchten. Per E-Mail erhal- ten Sie vorab eine Kurzanleitung zu Webex sowie die notwendigen Zugangsdaten. Wir freuen uns auf einen informativen Abend mit Ihnen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Corona – News Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus Das Land Baden-Württemberg nimmt Klarstellung in Begründung zur Corona-Verordnung auf. Seit dem Wochenende 04./05.12.2021 gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test - sogenannte 2G-Plus-Regel. Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landes- regierung am Sonntag, den 5. Dezember die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf fol- gende Punkte verständigt: • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt: • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimp- fung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind, • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen). Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwi- schen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Ein- richtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen. Den vollständigen Überblick über die Corona-Regeln ab 04.12.2021 können Sie über diesen QR-Code abrufen. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Amtliche Bekanntmachungen Teststation in Baindt ist von Montag bis Sonntag geöffnet In Kooperation mit „Gemeinsam neue Wege“ (GnW) hat in Baindt seit Montag, den 06. Dezember 2021, erneut eine Corona – Teststation er- öffnet. Mit dieser werden an sieben Tagen in der Wo- che Antigen-Schnelltests im Foyer der Schenk-Kon- rad-Halle angeboten. Alle Bürgerinnen und Bürgern haben die Möglichkeit einmal die Woche kostenlos ei- nen Corona-Schnelltest durchzuführen - unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Die Öffnungszeiten sind bis auf weiteres: Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 20.00Uhr. Zudem am Samstag und Sonntag von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Sie können sich ohne Termin zu den Öffnungszeiten testen lassen. Lediglich eine einmalige Online-An- meldung unter www.coronatest-rv.de mit Buchungs- code wird davor benötigt. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und Buchungscode zum Test mit. Ihre Gemeindeverwaltung Booster-Stationen des Landkreises in Wangen und Weingarten gehen schon in dieser Woche in den Vollschichtbetrieb Die Booster-Stationen des Landkreises in Wangen und Weingarten gehen in den Vollschichtbetrieb. Konkret be- deutet dies, dass in der Argonnenhalle in Weingarten bereits seit Mittwoch, den 08.12.2021 von 06:30 Uhr bis 22 Uhr Auffrischungsimpfungen stattfinden. Der Voll- schichtbetrieb der Booster-Station des Landkreises in der Stadthalle in Wangen startet am Freitag mit denselben Öffnungszeiten. Termine für beide Standorte können unter www.rv.de/impfen gebucht werden. Der Landkreis hat in der Stadthalle in Wangen im Allgäu und in der Argonnenhalle in Weingarten kurzfristig sogenannte Booster-Stationen eingerichtet. Dort können Personen ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung erhalten, wenn der Ab- stand zur letzten Impfung der Grundimmunisierung mindes- tens sechs Monate beträgt. Geimpft wird an sieben Tagen pro Woche im Vollschichtbetrieb künftig von 06:30 Uhr bis 22 Uhr. Dann können an beiden Standorten zusammen 1370 Auffrischungsimpfungen durchgeführt werden. Die Impfungen finden mit Termin statt. So sollen Wartezeiten, insbesondere für ältere Menschen, vermieden werden. Zur Verfügung stehen die Impfstoffe von BionTech für Personen unter 30 Jahre und Moderna für Personen über 30 Jahre. Mitzubringen sind Impfpass und Krankenversiche- rungskarte. Rathaus zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Das Rathaus ist vom 27. Dezember bis einschließlich 30. Dezember 2021 geschlossen. Es findet in dieser Zeit keine Terminvergabe statt und die Ämter sind telefo- nisch nicht erreichbar. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich auf diese Regelung einzustellen und ihre Anliegen im Rathaus bis Mittwoch, 23. De- zember 2021 zu erledigen. Bitte an vorherige Termin- vereinbarung denken! Für dringende, unaufschiebbare Fälle erreichen Sie an den Schließtagen (27.12. – 30.12.21) von 10:00 bis 12:00 Uhr über folgende Nummern die Rufbereitschaft für: • Corona – Angelegenheit: 07502 9406 - 14 • Friedhof / Sterbefälle: 0160 5386706 • Sterbefälle (Standesamt): 07502 9406 - 40 Ihre Gemeindeverwaltung Die Mobilen Impfteams des Landkreises sind wie folgt unterwegs: Freitag 10.12.2021 Bad Waldsee Stadthalle, Steinachstr. 7, 09.00 - 15.00 Uhr Freitag 10.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57 15.00 - 21.00 Uhr Samstag 11.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57, 09.00 - 14.00 Uhr Samstag 11.12.2021 Bad Waldsee Stadthalle, Steinachstr. 7, 12.00 - 18.00 Uhr Montag 13.12.2021 Wangen Stadtbücherei, Kornhaus, Postplatz 1, 09.00 - 15.00 Uhr Dienstag 14.12.2021 Bad Waldsee Stadthalle, Steinachstr. 7, 09.00 - 14.00 Uhr Mittwoch 15.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57, 09.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 16.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57, 12.00 - 18.00 Uhr Freitag 17.12.2021 Bad Waldsee Stadthalle, Steinachstr. 7, 09.00 - 15.00 Uhr Freitag 17.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57, 15.00 - 21.00 Uhr Kostenloses Impfangebot der Oberschwabenklinik gegen Covid-19 mRNA-Impfstoffe BioNTech / Moderna, Vek- tor-Impfstoff Johnson & Johnson. Bewohner des Kreises Ravensburg werden gebeten, zu ihrer 3. Impfung das Booster-Angebot des Landkreises von Montag bis Sonntag in der Stadthalle Wangen und in der Stadthalle Weingarten wahrzunehmen. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Baumfällung im Zuge des Geh- und Radwegebaus Sulpach Im Februar 2022 beginnen die Bauarbeiten für den dritten Bauabschnitt Geh- und Radweg Sulpach. Als Vorarbeit müssen die Bäume und Sträucher im unmittelbaren Be- reich des Radwegeneubaus gefällt werden. Diese Baum- fällarbeiten werden in den nächsten Tagen durch Mitar- beiter des Bauhofs durchgeführt. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten wird die Böschung zwischen Kümmeratzho- ferweg und Mochenwangenerstraße durch neue Bäume und Sträucher wieder eingegrünt. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt H. Roth, 075029406-53, f.roth@baindt.de, gerne zur Verfügung. Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 07.12.2021 wurde eine Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostener- satzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen Ablesung der Wasseruhren Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2021 be- nötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Was- seruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2021. Die Ablesekarten werden den Hauseigentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: • Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. • Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Be- deutung. • Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. • Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2022 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Ver- brauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neu- en Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mit- geteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://serviceportal.komuna.net/wzko/client/ service/323830/baindt.do oder in der Gemeinde Baindt App finden Sie die Wasserzählerkarte online, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2022 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 06.12.2021 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrech- nungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download“ eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden“ gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.11.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. November 2021 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: TOP Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Spielmann, Flieder-, Kornblumenstraße“ Beschluss: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Spielmann, Flieder-, Kornblumenstraße wird um die vorgeschlage- nen Flächen des Bebauungsplanes “Im Spielmann“ und dem Innenbereich zwischen der Marsweilerstraße und der Flieder – Veilchenstraße nicht erweitert. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestell- ten vier Baufenster bleiben erhalten. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Corona-Infizierte In der Gemeinde Baindt haben sich derzeit (Stand 29.11.2021) 103 Personen mit dem Coronavirus infi- ziert. Am 16.11.2021 waren es noch 73 Personen, am 23.11.2021 bereits 90 Personen. Dieser rasante Anstieg ist besorgniserregend. Ab Montag den 06.12.2021 wird in der Schenk-Kon- rad-Halle wieder eine Teststation von GnW betrie- ben und zwar in der Zeit von Montag bis Freitag von 7:00 bis 10:00 Uhr und von 16:00 bis 20:00 Uhr sowie am Samstag und Sonntag jeweils von 10:00 bis 20:00 Uhr. Voraussichtlich bis Ende März 2022 wird diese Teststation betrieben. An den nächsten 3 Samstagen 04.12., 11.12. und 18.12.2021 werden Impfungen in der Schenk-Konrad-Halle in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr durchgeführt. Am 1. Impftermin stehen ca. 150 Impfdosen von Moderna zur Verfügung. Dieses Impfangebot ist daher nur für Personen über 30 Jahre geeignet. Anmeldungen sind über die Homepage der Gemeinde möglich. b) Öffnung Rathaus Aufgrund der steigenden Fallzahlen kann das Rathaus mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Weitere Infos hierzu sind ab sofort auf der Homepage der Gemeinde Baindt zu finden. c) Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 30, Höhe Ausfahrt Baindt In dieser Angelegenheit ist ausführlich in der Pres- se und im Regio-TV berichtet worden. Im Laufe der nächsten Woche wird die Vorsitzende mit dem ersten Landesbeamten darüber ein Gespräch führen. TOP 04 Friedhof - Materialauswahl für die Grasurnen- gräber und die Stelen bei halbanonymen Be- stattungsformen Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Bereits 2014 hat die Gemeinde das Büro Rau Landschafts- architekten mit der Erarbeitung eines Zukunftskonzepts für den Friedhof Baindt beauftragt. In einer öffentlichen Sondersitzung im Jahr 2015 wurden Varianten vorge- stellt. In der Märzsitzung 2017 lag dem Gemeinderat ein überarbeiteter Entwurf vor, auf dessen Grundlage das Büro Rau beauftragt wurde die Ausführungsplanung zur Realisierung des ersten Bauabschnittes zu erstellen und die Maßnahme im Namen der Gemeinde auszuschreiben. In der Sitzung des Gemeinderats im Mai 2019 wurden die Baumaßnahmen für die Sanierung des 1. Bauabschnittes vergeben. Die vorgesehenen Arbeiten waren mit dem Einbau der gebundenen Deckschicht der Wege im alten Friedhofsteil im Juni 2020 weitgehend abgeschlossen. Im Verlauf der Maßnahme wurden mit den Baubeteiligten Möglichkeiten zu sinnvollen wie auch dringenden ergän- zenden Maßnahmen erörtert. Der Verzicht auf eine zuvor angestrebte Friedhofserwei- terung im Jahr 2005 aufgrund der Belegungsanalyse des Büro Rau hat einerseits dazu geführt, dass die da- für vorgesehenen Flächen im Südosten der derzeitigen Friedhofsanlage für Wohnbebauungsmöglichkeiten frei geworden sind. Andererseits bedingt diese Beschrän- kung auf den Friedhofsbestand auch eine fortlaufende Prüfung der Belegung und gegebenenfalls kurzfristige Änderungen im Bestand auf der Grundlage des beste- henden Friedhofskonzeptes. Im ergänzenden Bauabschnitt wurde eine Fläche, die Urnenschmuckgräber und Urnenrasengräber vorsieht, ertüchtigt. Ebenfalls wurde die stark in die Jahre gekom- mene und sehr pflegeintensive Bepflanzung entlang des Hauptweges im neuen Friedhofsteil gegen eine dauerhaf- te Staudenbegrünung ausgetauscht. Diese Flächen sollen für das neue Angebot an anonymen und halbanonymen Urnenbestattungen in Anspruch genommen werden und das Angebot an Bestattungsformen in der Gemeinde ergänzen. Die Verwaltung hat eine Vorauswahl an Steinplatten für die Grasurnengräber und eine Farbauswahl der Glasstelen für die Staudenfläche mit halbanonymen Gräbern getrof- fen, die vom Büro Rau vorgestellt werden. Beschluss: a.) Für die Bodenplatten der Grasurnengräber (Maße 40 cm x 50 cm x 6 cm), allseits gesägt mit sandge- strahlten Oberflächen, Kanten gefasst, kommen die Platten Salda Negro (Farbe gräulich) zur Ausführung. b.) Die Glasstelen (sowohl für die 1,80 m hohe Namens- als auch die 1,10 m hohe Info-Stele) kommen in einem lichten Blau (Musterplatte TL B4) zur Ausführung. TOP 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bifang Erweiterung“ für die Errichtung eines Carports in der nicht überbau- baren Fläche auf dem Flst 455/4, Hirschstr. 32 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 455/4, auf den beste- henden Stellplatz in Richtung Flurstück 455/5 einen Car- port mit einer Länge von 6,00 m, einer Breite von 4,00 m und einer Höhe von 3,00 m bauen. Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3,0 m und einer Grundfläche bis zu 30,00 m² sind nach § 50 Abs. 1 der Landesbauord- nung von Baden- Württemberg (LBO) verfahrensfrei. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Bifang Erweiterung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt (B-Plan rechtskräftig 18.09.1975). Nach den Fest- setzungen des Bebauungsplanes sind Garagen, wenn sie nicht gesondert im Bebauungsplan ausgewiesen sind, im Hauptbaukörper unter zu bringen. Der Carport ist nach der LBO von BW zwar verfahrensfrei, entspricht aber nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, wes- halb eine Befreiung von den planungsrechtlichen Fest- setzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Nach Ansicht der Gemeinde kann der Befreiung zuge- stimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht be- rührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden bereits mehrere Befreiungen im Geltungs- bereich des Bebauungsplanes für Carports erteilt. Es ergeht bei einer Enthaltung folgender Beschluss: a) Dem erforderlichen Befreiungsantrag von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes „Bifang Erweiterung“ bei der Errichtung eines Carports in der nicht überbau- baren Fläche wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. b) Es ist ein Mindestabstand von 2 – 2,50 m zur Grund- stücksgrenze einzuhalten. TOP 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mehlisstraße“ beim Neu- bau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnein- heiten, 6 Garagen und 3 offenen KFZ-Stellplät- zen auf dem Flst. 597/1, Schachener Str. 106 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Im Ortsteil Schachen wurde in diesem Jahr auf dem Grundstück Schachener Str. 106 ein größeres landwirt- schaftliches Gebäude abgerissen, um einem Neubau Platz zu machen. Die Bauherrschaft beantragt nun den Neubau eines Mehr- familienhauses mit 6 Wohneinheiten, 6 Garagenplätzen und 3 nicht überdachten Stellplätzen. Das geplante Bau- vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Mehlisstraße“ und dort im Bereich des allgemeinen Wohngebiets. Vorschriften für die Anzahl der Stellplätze pro Wohnung gibt es auf dem Baugrundstück nicht, so dass die Landesbauordnung von Baden-Würt- temberg (LBO) gilt, die einen Stellplatz pro Wohnung vorschreibt. Da der Bauherrschaft bewusst ist, dass dies im ländlichen Raum nicht ausreichend ist, wurden 3 zu- sätzliche Stellplätze auf dem Grundstück geplant. Dies führt dazu, dass die Grundfläche (GRZ) um 27,4 m² mit den mitzurechnenden Anlagen überschritten wird, wofür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs- planes erforderlich ist. Ebenfalls wird die Geschossfläche minimal um 4,8 m² überschritten. Das Gebäude wurde so auf dem Grundstück platziert, dass es mit der Süd - We- stecke leicht das Baufeld überschreitet. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Gemeinde kann der Befreiung zuge- stimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht be- rührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen - Überschreitung der GRZ und der GFZ sowie des Baufeldes - wird erteilt. TOP 07 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Pool auf dem Flst. 257/4, Hirschstr. 201/1 Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass ein Antrag der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen vorliegt diesen Tagesord- nungspunkt zu vertagen. Übergreifend waren sich die Fraktionen einig, diesen TOP zu vertagen und zunächst in anschließender nicht öffent- licher Gemeinderatssitzung vorzuberaten. TOP 08 Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilien- hauses mit Garage auf Flst. 589/5, Schachener Str. 94 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf Flst. 589/5 in der Schachener Straße 94 im Teilort Schachen ist die Errichtung eines Zweifamilienwohnhau- ses mit Doppelgarage und 2 Stellplätzen geplant. Das Ge- bäude soll 2 Vollgeschosse und ein Walmdach erhalten. Die Garage soll mit Flachdach versehen werden. Ein Bebauungsplan liegt in diesem Bereich von Scha- chen nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Er- schließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, da sich in unmittelbarer Nähe zum Baugrundstück neben 1-2 Familienhäusern auch sehr hohe und große Gebäude befinden. Die Anfor- derungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt, wenn das gesunde „Wohnen“ (gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse) sichergestellt ist. TOP 09 Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf Flst, 836, Hirschstr. 193 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 836 in der Hirschstraße 193 soll ein Car- port an das bestehende Wohnhaus angebaut werden. Die bauliche Anlage soll bis zur Nachbargrenze reichen, mit einer Breite von 7,85 m bzw. 7,40 m und einer Tiefe von 7,70 m. Der geplante Carport soll ein Pultdach mit ca. 5% Dachneigung bekommen und 3,21 m bzw. 2,53 m hoch sein. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorha- ben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 nisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt, die Erschlie- ßung ist gesichert. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. 2. Die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse müs- sen gewahrt sein. TOP 10 Vergabe der Ingenieurleistungen für Tragwerks- planung, Elektrotechnik und Heizung - Lüftung - Sanitär bei der Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Über die Sanierung von Haus Grün soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,7 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich über- schreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages musste die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) europaweit ausgeschrie- ben werden. Bereits in der Sitzung am 09.11.2021 wurden die Architek- tenleistungen an das Architekturbüro mlw aus Ravens- burg vergeben. In einem 2. Schritt wurden die Unterlagen für die Inge- nieurleistungen Tragwerksplanung (TW), Elektrotechnik (ELT) und Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS) am 06.10.2021 auf die Vergabeplattform gestellt und die Vergabever- fahren nach der VgV eingeleitet. Im Leistungsbild wurde eine stufenweise Beauftragung der Ingenieurleistungen festgelegt. Voraussichtlich Leis- tungsphase LPH 4 + 5 (Genehmigungsplanung + Aus- führungsplanung), LPH 6 - 8 (Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung und Do- kumentation) und LPH 9 (Objektbetreuung). Letzter Einreichungstermin war der 05.11.2021 um 12.00 Uhr. Zum Ende der Frist haben im Fachbereich TW 2 Bü- ros ein Angebot abgegeben, im Fachbereich HLS ging ein Angebot ein und im Fachbereich ELT waren es 2 An- gebote. Die eingereichten Unterlagen wurden mit Un- terstützung der Rechtsanwaltskanzlei w2k aus Freiburg gesichtet und gewertet. Elektrotechnik (ELT) im Einzelnen: Am 11.10.2021 wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union die Bekanntmachung veröffentlicht, dass die Gemeinde Baindt beabsichtigt, die oben genann- ten Planungsleistungen zu vergeben. Bis zum 05.11.2021 gingen fristgerecht 2 vollständige An- gebote ein. Die Angebote wurden nach den folgenden Kriterien be- wertet: 1.1 Projektleitung max. 5 Punkte 1.2 Team und Kommunikation max. 5 Punkte 2.1 Prozesse und Unterlagen max. 5 Punkte 2.2 Methoden zur Kostenverfolgung und Kostenkontrolle max. 5 Punkte 2.3 Methoden zur Terminverfolgung und Kontrolle Max. 5 Punkte 3. Örtliche Bauüberwachung max. 5 Punkte 4. Bewertung des Preises max. 30 Punkte erreichbare Gesamtpunktzahl: max. 60 Punkte Die Wertung ergab folgendes Ergebnis: Rang Bieter erreichte Punktzahl 1 E-Planwerk GmbH, Hindenburgstr. 14 88361 Altshausen 50,15 Punkte 2 anonym 49,0 Punkte Das Unternehmen E-Planwerk GmbH hat das wirtschaft- lichste Angebot abgegeben. Tragwerksplanung (TW) im Einzelnen: Am 11.10.2021 wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union die Bekanntmachung veröffentlicht, dass die Gemeinde Baindt beabsichtigt, die oben genann- ten Planungsleistungen zu vergeben. Bis zum 05.11.2021 gingen fristgerecht 2 vollständige An- gebote ein. Ein Angebot war zwingend auszuschließen, weil die Mindestanforderung bzgl. des Umsatzes nicht erfüllt wurde. Eine Nachforderung/Nachbesserung des Angebotes ist diesbezüglich unzulässig. Das verbleibende Angebot wurde nach den folgenden Kriterien bewertet (reduzierte Prüfung): 1.1 Projektleitung max. 5 Punkte 1.2 Team und Kommunikation max. 5 Punkte 2. Projektdurchführung und Qualitätssicherung max. 5 Punkte 3. Arbeitsweise und Leistungsumfang max. 5 Punkte 4. Bewertung des Preises max. 20 Punkte erreichbare Gesamtpunktzahl: max. 40 Punkte Die Wertung ergab folgendes Ergebnis: Rang Bieter erreichte Punktzahl 1 KUTTRUFF Ingenieure, Gartenstraße 10, 88212 Ravensburg 36 Punkte Das Unternehmen KUTTRUFF Ingenieure hat das wirt- schaftlichste Angebot abgegeben. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS) im Einzelnen: Am 11.10.2021 wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union die Bekanntmachung veröffentlicht, dass die Gemeinde Baindt beabsichtigt, die oben genann- ten Planungsleistungen zu vergeben. Bis zum 05.11.2021 ging fristgerecht 1 vollständiges An- gebot ein. Das Angebot wurden nach den folgenden Kriterien be- wertet (reduzierte Prüfung): 1.1 Projektleitung max. 5 Punkte 1.2 Team und Kommunikation max. 5 Punkte 2.1 Prozesse und Unterlagen max. 5 Punkte 2.2 Methoden zur Kostenverfolgung und Kostenkontrolle max. 5 Punkte 2.3 Methoden zur Terminverfolgung und Kontrolle Max. 5 Punkte 3. Örtliche Bauüberwachung max. 5 Punkte 4. Bewertung des Preises max. 30 Punkte erreichbare Gesamtpunktzahl: max. 60 Punkte Die Wertung ergab folgendes Ergebnis: Rang Bieter erreichte Punktzahl 1 Kirchner Energie GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 6, 88250 Weingarten 60 Punkte Das Unternehmen Kirchner Energie GmbH hat das wirt- schaftlichste Angebot abgegeben. Beschluss: 1. Die Ingenieurleistungen Elektrotechnik (ELT) für die Sanierung der Klosterwiesenschule der LPH 5 werden an das Ingenieurbüro E-Planwerk GmbH aus Altshau- sen vergeben. 2. Die Ingenieurleistungen Tragwerksplanung (TW) für die Sanierung der Klosterwiesenschule der LPH 4-5 werden nach Eingang der nachgeforderten Unterla- gen an das Ingenieurbüro Kuttruff aus Ravensburg vergeben. 3. Die Ingenieurleistungen Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS) für die Sanierung der Klosterwiesenschule der LPH 4-5 werden an das Ingenieurbüro Kirchner Ener- gie GmbH aus Weingarten vergeben. TOP 11 Vorstellung der Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung - Baindt 4.0 Digitalisierungsstrategie der Gemeinde Baindt im Zeitraum 2022 - 2025 Kämmerer Abele berichtet: Digitalisierung ist ein Querschnittsthema, welches sich nicht nur auf nahezu sämtliche Lebensbereiche auswirkt, sondern auch ein Umdenken in den Verwaltungen, der In- dustrie, der Wirtschaft und auch im privaten Lebensalltag fordert. Die Auswirkungen, die die fortschreitende Digita- lisierung mit sich bringt, sind schon längst spürbar, und doch stehen wir mit den heutigen Entwicklungen noch am Anfang. Diese Chancen und gleichzeitig auch zahlreichen Herausforderungen hat die Gemeinde Baindt erkannt und befasst sich seit Jahren intensiv mit den verschiedenen Facetten der Digitalisierung. Die Ansprüche an die Verwaltung befinden sich im Wan- del. Die Bürger sind keine Bittsteller, sondern dienstleis- tungsorientierter Kunden, die vom Onlineshopping intui- tive, medienbruchfreie und schnelle Wege gewohnt sind und dies zunehmend auch bei Verwaltungsleistungen einfordern werden. Die Digitalisierung wird für die Gemeinde Baindt zu ei- nem wichtigen Gestaltungselement. Die Finanzverwaltung hat sich erneut mit den Anforderungen an eine moderne Verwaltung auseinandergesetzt, um unter dem Projekt „Baindt 4.0“ die neuen Voraussetzungen hierzu zu schaf- fen. Zuletzt waren wir im Januar 2018 in der Gemein- deratssitzung. Folgende Digitalisierungsschritte wurden eingeleitet: Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Gremienarbeit: • Neue Barrierefreie Homepage der Gemeinde mit Service Portalen • Rathaus APP verbunden mit einem Rathaus Ser- vice Portal • Einfacher Mängelcheck auf der App • Rathaus Service Portal (Briefwahl online bean- tragen, Pass/Personalausweis Verarbeitungssta- tus, Online Wasserzählerstand ablesen (mit QR- Code)) • Rats- und Bürgerinformationssystem – Gemein- derat ist papierlos • Sitzungsdienst Gemeinderat online • beBPo = das besondere elektronische Behörden- postfach • 2 online Bürgerdialoge in Baindt (online am 04.11.20 und 07.07.21) – Forschungsprojekts „Digitaldia- log21“ • Elektronische Onlinebekanntmachung – zusätzli- cher Hinweis im Amtsblatt • Elektronisches Bezahlsystem • Richtlinie Mobiles Arbeiten – Bachelorarbeit „Die Corona-Krise als treibende Kraft für das Home-Of- fice - Eine Ist-Analyse in der Gemeinde Baindt mit daraus resultierender Handlungsempfehlung“ Kindergarten/ Klosterwiesenschule: • Neue Barrierefreie Homepage der Klosterwiesen- schule • Neue Barrierefreie Homepage des Kindergartens • Kita Info App • Mittagessen Klosterwiesenschule via MensaMax – Programm mit Onlinebezahlsystem und Online- bestellung der Eltern • Digitales Ferienprogramm Nupian • Klosterwiesenschule Sdui App • Online Ausleihe Bücherei BVS Professional • Ferienbetreuung über Reservix WLAN: • Wlan im Rathaus und in der Schenk-Konrad-Halle • Wlan auf dem Dorfplatz –Erweiterung Rathaus GastWlan mit Neugestaltung Auf dem Weg zu einer modernen, digitalen Ausrichtung der Verwaltung sollte die Gemeinde Baindt weitere Maß- nahmen umsetzen. Unter dem Stichwort „Baindt 4.0“ wer- den derzeit Initiativen gebündelt, die sich mit der Digita- lisierung befassen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Folgende Schritte könnten oder müssen in den Jahren 2022-2025 ff im Rahmen von Baindt 4.0 in Angriff ge- nommen werden: • Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) Verpflichtung sämtliche Leistungen der Verwal- tung bis zum Ende des Jahres 2022 vollständig digital anzubieten • Gewerbesoftware ohne Medienbrüche – Vois GESO – Umsetzung 2022 • Digitalisierung – Rechnungslauf – Ziel bis Ende 2022/ 2023 • Medienoffensive in der Klosterwiesenschule – Um- setzung Digitalpakt 2023 • Cloud – Umsetzung 2022 • Evtl. GIS-Bürgerportal Karten und amtliche Tabel- len der Bodenrichtwerte • Längerfristiges Ziel: Digitaler Versand der Beschei- de – rechtlich derzeit nicht möglich - Überlegung: gesamte Post über E-Post zu ver- schicken - Post frankiert und versendet Briefe • Digitalisierung innerhalb der Verwaltung E - Akte bis 2024 • Verbesserung der Breitbandversorgung – Glasfa- seranschlüsse der weißen Flecken 2023 • Antrag graue Fleckenförderung 2024 Die Priorisierung in Baindt erfolgt weiterhin anhand fol- gender Kriterien: • Nutzen • Machbarkeit und Finanzierung • Dringlichkeit Die Digitalstrategie Baindt 4.0 ist mittel- und langfristig angelegt. Der Kosten und Nutzenfaktor sollte ausgegli- chen sein. Zu Beginn kann es sein, dass die Kosten im Vergleich zum Nutzen wesentlich höher sind. Nicht zuletzt Corona hat im Frühjahr 2020 für einen kräfti- gen Anschub gesorgt. Mit der Digitalisierung von Prozessen sind die Kommunen vor Ort besonders gefragt. Neben der Betreuung des Admincenters auf service - bw im Rahmen des OZG müssen die Prozesse aktiviert sowie an beste- hende Fachverfahren im Haus angebunden werden, und alles zusammen muss sinnhaft in bestehende Strukturen integriert werden. Es bedarf fachlicher Kompetenz sowie finanzieller und personeller Ressourcen. Der Gemeindetag Baden-Württemberg platziert diese Bedarfe immer wieder in den entsprechenden Runden mit dem Land, um die Mehr- belastung der Kommunen so gering wie möglich zu halten. Aktuell ist die Gemeinde Baindt im Bereich der Digita- lisierung im Vergleich zu den Nachbargemeinden gut aufgestellt. Die Verwaltung möchte bürgernah, engagiert und innovativ ein umfassendes, digitales Dienstleistungs- angebot zur Verfügung zu stellen. Es gilt jedoch immer neue Wege zu bestreiten. Um diese Maßnahmen zu for- cieren sind neben Haushaltsmittel auch Personalkapa- zitäten notwendig. Die Finanzverwaltung hat originäre Hauptamtsthemen aufgegriffen. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Digitalisierungsstra- tegie mit dem grundsätzlichen Ziel einer weitgehen- den Realisierung der technischen und konzeptionel- len Grundlagen sowie einer möglichst vollständigen Umsetzung bis zum Jahr 2025. 2. Die Verwaltung wird beauftragt für die entsprechen- den Teilprojekte Angebote einzuholen. Die Mittelbe- reitstellung soll im Lichte der Haushaltslage in den kommenden Haushalten abgebildet werden und steht unter dem Vorbehalt aber in hoher Priorität bei der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2023/2024. TOP 12 Übersicht über die kommunalen Abgaben in der Gemeinde Baindt Steuern, Gebühren, Beiträge 2022 Kämmerer Abele teilt mit: Im Mittelpunkt stehen die Überprüfung der Steuern, Ge- bühren und Beitragssätze. Kommunen sind entsprechend den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung verpflichtet, schwerpunktmäßig Gebühren und Entgelte für kommu- nale Dienstleistungen und Einrichtungen regelmäßig zu überprüfen. Realsteuern Die Hebesätze betragen im Doppelhaushalt 2021und 2022 für die Grundsteuer A 350 v. H. (Vgl. mögl. Planansatz 2022: Baienfurt ca. 380-400 v. H., Wolpertswende ca. 370 v. H., Fronreute ca. 360 v. H.) Vogt (400 v. H.). Der durchschnittliche Hebesatz der kreisan- gehörigen Gemeinden im Landkreis Ravensburg betrug 2021 374 v.H. (landesweiter Durchschnittssatz: 363 v. H.) Grundsteuer B 400 v. H. (Vgl. mögl. Planansatz 2022 Baienfurt: 380-400 v. H., Wol- pertswende ca. 410 v. H., Fronreute ca. 410 v. H., Vogt 400 v. H.)). Zahlreiche Kommunen werden 2022 die Grund- steuer B erhöhen. 2021 beträgt die Grundsteuer B in Ra- vensburg und Weingarten 500 v. H. Der durchschnittliche Hebesatz der kreisangehörigen Ge- meinden im Landkreis Ravensburg betrug 2021: 398 v.H. (landesweiter Durchschnittssatz: 400 v. H.) Gewerbesteuer 350v. H (Vgl. mögl. Planansatz 2022 Baienfurt: 380-400 v. H., Wol- pertswende ca 370 v. H., Fronreute ca. 370 v. H., Vogt 355 v. H., Ravensburg 390 v. H., Weingarten 390.v.H.) Der durchschnittliche Hebesatz der kreisangehörigen Ge- meinden im Landkreis Ravensburg betrug 2021 352 v.H. (landesweiter Durchschnittssatz: 368 v. H.) Im Vergleich zu den umliegenden Städten und Gemein- den ist festzustellen, dass die Gemeinde Baindt mit ihren Hebesätzen im Landkreisdurchschnitt liegt. Die Gemein- de versucht über außerordentliche Erträge den Haushalt 2022 im Ergebnishaushalt auszugleichen. Exkurs Grundsteuer: Mit Zustimmung des Bundesrats wurde der Weg für die reformierte Grundsteuer ab dem Jahr 2025 frei. Der 01.01.2022 ist der Stichtag für die neue Hauptfeststellung. Bis spätestens 30.06.2022 werden die Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2022 ermittelt und veröffentlicht. Das Fi- nanzamt wird anschließend eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Grundsteuerwerterklärungen erlassen. Hundesteuer: Die Hundesteuern betragen seit 2021 für den 1. Hund 96 Euro, für den 2. Hund 192 Euro, für Zwinger 192 Euro (bis max. 5 Hunde), für den 1. Kampfhund 600 Euro und für jeden weiteren Kampfhund 900 Euro. Es sind derzeit 226 Hunde (212 Ersthunde, 11 Zweithunde, 1 Dritthund und 1 Zwinger) in Baindt registriert. Ist ein Hund Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 nicht registriert, hat dies eine hohe Ordnungswidrigkeit zur Folge. Hinweise aus der Bevölkerung auf evtl. nicht registrierte Hunde werden jederzeit entgegengenommen. Vergleiche: (Baienfurt 1. Hund 84 Euro, 2. Hund 168 Euro, Fronreute 1. Hund 80 Euro, 2. Hund 160 Euro, Ravensburg 1. Hund 108 Euro, 2. Hund 216 Euro, Weingarten 1. Hund 120 Euro, 2. Hund 240 Euro). Bezugsgeld Mitteilungsblatt Für den Bezug des Amtsblattes werden 24,00 € jährlich in Rechnung gestellt. Die Einnahmen für das laufende und fol- gende Haushaltsjahr betragen ca. 24.600 €, die Ausgaben 32.800 € (Druckkosten 22.800 €, Lohn Austräger 10.000 €). Die Druckkosten des Amtsblattes erhöhen sich in regel- mäßigen Abständen. Die eingenommenen Gebühren de- cken derzeit nur die Kosten des Druckes, nicht aber die Kosten der Zustellung. Unberücksichtigt sind zudem die Personal- und Sachkosten im Rathaus. Die Herausgabe der Baindter Mitteilungen ist jedoch ein sehr guter Bürger- service. Öffentliche Bekanntmachungen können bereits, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen beste- hen, durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage bekanntgemacht werden. Eine graphische Verbesserung des Amtsblattes (farbige Bilder, besseres Papier) würde einen höheren Abmangel nach sich ziehen. Das Amtsblatt wird auf die Homepage gestellt und ist auch über die GemeindeApp abrufbar. Gebühren für die Benutzung der Schenk-Konrad-Halle Baindter Veranstalter Auswärtige Veranstalter Miete/Grundgebühr für ganze Halle Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltungen ohne Tanz – und Faschingsveranstaltungen 200,00 € 350,00 € Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltungen für Tanz – und Faschingsveranstaltungen 200,00 € keine Vermietung Miete bei Hochzeiten 150,00 € 750,00 € Miete für Foyer mit Bar 100,00 € 250,00 € Die Festhalle wird steuerrechtlich als Betrieb gewerb- licher Art geführt. Um die Vorsteuerbeträge bei der Schenk-Konrad-Halle geltend machen zu können, müs- sen steuerpflichtige Ausgangsumsätze im Sinne des Um- satzsteuergesetzes erbracht werden. Sofern die Überlas- sung der Halle bei Vereinsveranstaltungen unentgeltlich erfolgt, bestünde für diesen Bereich rechnerisch auch kein Vorsteuervorteil. Der Gemeinderat hat am 05.07.2011 be- schlossen die festgesetzte Grundgebühr/Miete im Rah- men der Vereinsförderung wieder gutzuschreiben. Neben den jeweiligen pauschalen Fixkosten werden die Kosten der Reinigung, des Hausmeisters, sowie der Stromver- brauch spitz abgerechnet. Während der Heizperiode wird pro Veranstaltung eine Heizkostenpauschale in Höhe von 100,00 € für die Halle sowie 50,00 € für das Foyer berechnet. Für die Benutzung der Küche werden 50 €, der Leinwand werden 20,00 € und für die Benutzung der Musikanlage 30,00 € jeweils zuzüglich Steuern berechnet. Der Kostendeckungsgrad der Schenk-Konrad Halle lag 2021 u. a. coranbedingt ge- gen null (davor bei ca. 18%). Vor allem auswärtige Veranstalter tragen zu dem beste- henden Kostendeckungsgrad bei. Bei den auswärtigen Veranstaltern könnte eine Preisanpassung für Vereine/ Organisationen vorgenommen werden. Kostenersatz für die Einsätze der Feuerwehr Die Arbeitsleistungen der Feuerwehr bewegen sich seit Jahren in denselben Bereichen. Neben kleineren Brand- einsätzen überwiegen die technischen Hilfeleistungen. Die Einsätze werden entsprechend den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes in Rechnung gestellt. Der Feuerwehrkostenersatz wurden zuletzt am 13.04.2021 angepasst. Die Feuerwehrentschädigungssatzung wurde zuletzt am 13.04.2021 angepasst. Gebühren für die Benutzung der Sporthalle für Ver- anstaltungen Für eine Veranstaltung werden zukünftig von externen Nutzern 350 € (ab 2023 voraussichtlich zuzüglich Mehr- wertsteuer) verlangt. Baindter Vereine können die Sport- halle kostenlos benutzen. Wasserversorgungsgebühren In der Gebührenkalkulation vom 14.09.2021 ergaben sich für das Jahr 2022 folgende Wasserverbrauchsgebühren: Die Verbrauchsgebühr beträgt 2022 pro Kubikmeter: 1,53 €/m³. Die Wassermengen sind mit 250.000 m³ prognostiziert. Abwassergebühren In der Gebührenkalkulation vom 30.11.2021 ergaben sich für das Jahr 2022-2023 folgende Abwassergebühren: - Schmutzwassergebühr: 1,98 €/m³ - Niederschlagswassergebühr: 0,61 €/m² Die Schmutzwassermengen sind mit 215.000 m³ über dem Mittelwert der letzten vier Jahre von 210.235 m³ prognostiziert. Beiträge (Wasser/Abwasser) Im Rahmen der Überarbeitung der Globalberechnungen werden neue Beträge für den Anschluss zur öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ermittelt. Wasserversorgung 2,38 €/m² Nutzungsfläche Abwasserbeseitigung (Grundstücken, denen die Möglich- keit eines Vollanschlusses (Schmutz- und Niederschlags- wasser) an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird) Kanalbeitrag 4,28 €/m² Nutzungsfläche Klärbeitrag 1,30 €/m² Nutzungsfläche Bestattungsgebühren: Die Bestattungsgebühren sind im Jahr 2016 von der Fir- ma Allevo Kommunalberatung GmbH berechnet worden. Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen alle Benut- zungsgebühren auf höchstens 60% der Kosten im Fried- hofswesen anzusetzen. Die Gebührenkalkulation wurde mit unten aufgeführten Sätzen am 29.11.2016 vom Ge- meinderat beschlossen: Überlassung eines Reihengrabes für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 2.870,-- für Personen unter 10 Jahren 1.440,-- Überlassung einer Urnenkammer (Urnenwand) 1.380,-- Wahlgrab, doppelbreit, einfachtief: 4.500,-- Wahlgrab,doppelbreit,doppeltief: 5.650,-- Urnenschmuckgrab 1.825,-- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Beerdigungen. Die Sa- nierung des Friedhofes Bauabschnitt 1a kostete 463.672,13 €. In der Zukunft stehen als weitere Maßnah- men Schritt für Schritt Veränderungen im Bereich des Parkplatzes, evtl. weitere Urnenwand und Veränderungen der Aussegnungshalle an. Müllgebühren (ab 01.01.2016 Landkreis Ravensburg zu- ständig) Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfall- wirtschaft und die Wertstofferfassung inkl. Auslieferung der gelben Tonne zuständig. Die Gemeinde ist ab 2019 lediglich für die Abwicklung des Wertstoffhofes, die Be- seitigung und ordnungswidrige Verfolgung wilder Mülla- blagerungen sowie für die Biotonnenbefreiung zuständig. Allgemeine Verwaltungsgebühren: Die Verwaltungsgebührensatzung wurde in der Gemein- deratssitzung am 10.09.2019 in einzelnen Punkten ange- passt und wird im Zuge des § 2 b UstG erneut einer Prü- fung unterzogen. Kindergartenbeiträge: Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 wurden nach Modulen am 06.07.2021 beschlossen. Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4 € pro Tag fällig (mit einer Obergrenze von 50 € monatlich). Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengrup- pen wird für den ersten Monat nur der hälftige entspre- chende Beitragssatz in Rechnung gestellt. Die Gemeinde Baindt zeichnet sich als familienfreundliche Gemeinde aus. Der Verzicht auf eine zusätzliche Entgelt- finanzierung kann als familienfreundliches Leitbild gese- hen werden. Andererseits erhöht sich der Abmangel im Bereich des Kindergartens wesentlich. Ganztagsbetreuung im Kindergarten: Die Kosten für die zusätzliche Betreuung bei Teilnahme am Mittagessen betragen für 1 Kind 4,-- €/Tag maximale Kosten pro Kind und Monat 50,-- € Kernzeitbetreuung „Verlässliche Grundschule“: Die Kosten für die Betreuung betragen pro Kind ab 01.01.2022 15,-- €/Monat Mittagessen in Ganztagesbetreuungseinrichtung: Kosten pro Mittagessen derzeit: - für Kindergartenkinder 3,80 € - für Schüler 3,80 € Das Liebenauer Berufsbildungswerk (Adolf Aich) liefert das sehr gute Mittagessen in der Ganztagesbetreuungs- einrichtung bei der Klosterwiesenschule. Bei einer Erhö- hung des Einkaufspreises wird dieser eins zu eins wei- tergegeben. Ferienbetreuung 2022: Die Gemeinden Baindt und Baienfurt bieten in den Ferien teilweise eine Betreuung für die Grundschüler an. In dem von der Gemeinde Baindt definierten Zeitrahmen findet die Betreuung in Baindt oder Baienfurt statt. Die Kosten hierfür betragen derzeit 60,-- € pro Kind und Woche. Die Gebühren werden über ein Onlineportal Re- servix abgewickelt. Die Anmeldung ist verbindlich. Es fin- det keine Rückerstattung bei Krankheit bzw. sonstiger Abwesenheit statt. Asyl- und Obdachlosensatzung Da diese Gebührensätze nicht auskömmlich waren, hat das Hauptamt eine neue Kalkulation durchgeführt und neue Gebührensätze fest- gesetzt. Die Erhöhung bei den Nebenkosten beruhte über- wiegend auf höheren Stromkosten und Energiekosten sowie im Bereich der Miete auf Grund höheren laufenden Aufwendungen. Der Energieaufwand für die Objekte ist nach wie vor hoch. In folgenden Bereichen werden im kommenden Jahr wieder detaillierte Kostenberechnungen und Überprü- fungen angestellt: - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (gebühren- rechtliches Ergebnis 2021) - Globalberechnung Beitragssätze - BHKW inkl. Nahwärmenetz (Abrechnung 2021) - Änderung Kindergartengebühren (2022/2023) - Anpassung der SchenkKonrad-Hallengebühr - Anpassung der Grund und Gewerbesteuer 2023 Das ordentliche Ergebnis im Gemeindehaushalt gestal- tet sich 2022 ff derzeit negativ. Über außerordentliche Erträge kann dies evtl. positiv gestaltet werden. Die Ge- meinde wird 2023 aufgrund der Generationengerech- tigkeit für die Folgejahre angehalten sein, die Abgaben Steuern, Gebühren, Beiträge für das Folgejahr moderat anzupassen. Beschluss: 1. Die Informationen zu den kommunalen Abgaben in der Gemeinde werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ganz- tagesgrundschule in offener Form der Klosterwiesen- schule Baindt wird zugestimmt. TOP 13 Gebührenkalkulation Abwasser a) Gebührenkalkulation Kalkulationszeitraum 01.01.2022-31.12.2024 b) Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) Kämmerer Abele teilt mit: Wie bereits bei der Feststellung der gebührenrechtli- chen Ergebnisse sowie bei der Jahresrechnung 2020 angesprochen, sollten die Abwassergebühren zum 01.01.2022 einer erneuten Gebührenkalkulation unter- zogen werden. Die rechtssichere Kalkulation der Gebührensätze stellt eine komplexe Aufgabe dar. Um die Rechtssicherheit der Abwassergebühren in der Gemeinde Baindt weiterhin zu gewährleisten wurde die Allevo Kommunalberatung mit der Gebührenkalkulation 2022-2024 beauftragt. Gebührenkalkulation Kalkulationsraum 2022-2024 Im Kalkulationszeitraum werden umfangreiche Investiti- onen im Abwasserbereich sowohl in der Bauleitplanung, Hydraulische Messungen als auch im Bereich des Abwas- serzweckverbandes getätigt, deren Folgekosten ebenfalls Auswirkungen auf das Ergebnis der Kalkulation haben. Innerhalb der Gebührenkalkulation gibt es 3 wesentliche Bereiche, die insgesamt zum kalkulierten Ergebnis führen: • Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse mit Ausgleich der Kostenüber- und Unterdeckungen • Die Ermittlung des Straßenentwässerungsanteils • die Plandaten des Kalkulationszeitraums Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnung. Die Ge- bührenkalkulation wurde in zwei Gebührenkalkulati- onszeiträume unterteilt: Bemessungszeitraum: 01.01.2022 bis 31.12.2023 Unter Berücksichtigung aller in der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Daten ergibt sich eine Gebührenober- grenze im Kalkulationszeitraum 01.01.2022-31.12.2023 in Höhe von 2,32 € je m³ Schmutzwasser ohne Berücksich- tigung der Vorjahresergebnisse. Mit Ausgleich der Vorjahre ergibt sich im Kalkulations- zeitraum 01.01.2022-31.12.2023 ein Gebührensatz in Höhe von 1,98 € je m³ Schmutzwasser. Für das Niederschlagswasser sind im Kalkulationszeit- raum 01.01.2022-31.12.2023 0,56 € je m² versiegelter Fläche ohne Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse ermittelt worden. Mit Ausgleich der Vorjahre ergibt sich im Kalkulations- zeitraum 01.01.2022-31.12.2023 ein Gebührensatz in Höhe von 0,61 € je m² versiegelter Fläche. Bemessungszeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2024 Unter Berücksichtigung aller in der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Daten ergibt sich eine Gebührenober- grenze im Kalkulationszeitraum 01.01.2024-31.12.2024 in Höhe von 2,54 € je m³ Schmutzwasser ohne Berücksich- tigung der Vorjahresergebnisse. Mit Ausgleich der Vorjahre ergibt sich im Kalkulations- zeitraum 01.01.2024-31.12.2024 ein Gebührensatz in Höhe von 2,09 € je m³ Schmutzwasser. Für das Niederschlagswasser sind im Kalkulationszeit- raum 01.01.2024-31.12.2024 0,69 € je m² versiegelter Fläche. Da kein Ausgleich der Vorjahre stattfindet ergibt sich im Kalkulationszeitraum 01.01.2024-31.12.2024 ein Gebühren- satz in Höhe von 0,69 € je m² versiegelter Fläche. Auf der Grundlage der in Anlage 1 beigefügten Gebüh- renkalkulation ergeben sich für die Jahre 2022 – 2023 und im Jahr 2024 folgende Abwassergebühren: Ab 01.01.2022 1. Schmutzwassergebühr: 1,98 €/m³ (bisher 2,17 €/m³) 2. Niederschlagswassergebühr: 0,61 €/m² (bisher 0,50 €/m²) Ab 01.01.2024 1. Schmutzwassergebühr: 2,09 €/m³ 2. Niederschlagswassergebühr: 0,69 €/m² Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungs- prinzip, das heißt, dass maximal eine Kostendeckung von 100% anzustreben ist. Ergeben sich am Ende eines Be- messungszeitraumes Kostenüberdeckungen, so müssen diese innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitrau- mes jedoch Kostenunterdeckungen, so hat die Gemeinde die Möglichkeit, diese innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, hierzu ist sie aber nicht verpflichtet. Wer- den Kostenunterdeckungen nicht ausgeglichen, sind sie durch allgemeine Haushaltsmittel zu finanzieren. Änderung der Abwassersatzung Eine Änderung der Satzung wird erforderlich wegen der Neukalkulation der Schmutz- und Niederschlagsgebühren sowie der Kalkulation der Zählergebühren Zählergebühr für Zweitzähler (Zisterne, Stall, Garten etc.) Die Einbau- und Unterhaltungskosten (Zweit- bzw. Zwi- schenzähler für Zisterne, Stall, Garten) werden durch eine Zählergebühr finanziert. Alternativ kann bei aufwändigen Sonderzählern auch weiterhin der Einbau von privaten Zwischenzählern, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen und von den Wassermeistern plombiert wor- den sind, in Betracht gezogen werden. Mit dem Austausch des Wasserzählers wird bei Vorhan- densein eines Zwischenzählers dieser ausgetauscht und die Eichfrist vereint. Die in der Gebührenkalkulation vor- geschlagene Zählergebühr beträgt 2022 ab Einbau durch die Gemeinde 2,20 €/ Monat. Die Gemeinde Baindt hat sich für die Gebührenkalku- lation externer Hilfestellung (Allevo Kommunalbera- tung) bedient. Der Abwasserzweckverband hat weiter- hin die Schließung der Papierfabrik Mochenwangen zu verkraften. In der Kalkulation 2022 bis 2024 sind der Baindter Anteil an der Betriebskostenumlage mit 38% Betriebskostenumlage gem. Haushalts- und Finanzpla- nung im Abwasserzweckverband vorgesehen. Der Ab- wasserzweckverband geht von Betriebskosten nach der Haushaltsplanung in Höhe von 350.998 € im Jahr 2022, 357.078 € im Jahr 2023 und 361.904 € im Jahr 2024 aus. Investitionen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung, Kostensteigerungen des Abwasserzweckverbandes und Investitionen im Rahmen der örtlichen Bebauungspla- nung sind aufgrund des Anteils der Abschreibungen auf 50 Jahre eher nachrangig. Die ausgleichpflichtige Kostenüberdeckung im Schmutzwasserbereich in Höhe von +243.670 € sowie die Kostenunterdeckung im Niederschlagswasserbereich in Höhe von -31.049 € wurden eingestellt. Beschluss: 1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalbe- ratung vom 12.12021 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebühren sätze vorgele gen. Die Gemeinde erhebt Ge- bühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbesei- tigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitte- ten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwas- sermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseran- teil wird nach den angeschlossenen bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt. 2. Den vorgeschlagenen Kalkulationszeiträumen der Gebührenkalkulation vom 01.01.2022 bis 31.12023 und 01.01.2024-31.12.2024 wird zugestimmt. 3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Ab- schreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermes- sensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 14) wird ausdrücklich zugestimmt. 4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Ge- bührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Pro- zentsätzen angesetzt: Aus den Betriebskosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 13,5 % Regenwasserkanäle 27,0 % Kläranlagen 1,2 % Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Aus den kalkulatorischen Kosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 26,0 % Regenwasserkanäle 50,0 % Kläranlagen 5,0 % 5. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt: Aufteilung der Betriebskosten: SW NW Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 50,0 % 50,0 % Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW Mischwasserkanäle 60,0 % 40,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 60,0 % 40,0 % Regenüberlaufbecken 60,0 % 40,0 % Kläranlage 90,0 % 10,0 % 6. Im Schmutzwasserbereich ergab sich im Bemes- sungszeitraum 2017 bis 2018 eine ausgleichspflichti- ge Kostenüberdeckung in Höhe von 243.670 €. Diese Überdeckung soll in die vorliegende Kalkulation der Schmutzwassergebühr für den Bemessungszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 in Höhe von 14202 € und in die vorliegende Kalkulation der Schmutzwassergebühr für das Jahr 2024 in Höhe von 97.468 € eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. Zudem besteht im Niederschlagswasserbereich aus dem Bemessungszeitraum 2017 bis 2018 eine ausgleichsfähige Kostenunterdeckung in Höhe von -31.049 €. Diese Unterdeckung soll in die vorliegende Kalkulation der Niederschlagswassergebühr für den Bemessungszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 einge- stellt und dadurch vollständig ausgeglichen werden. 7. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkula- tion werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 wie folgt festgesetzt: Schmutzwassergebühr 1,98 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,61 €/m² 8. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkula- tion werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 wie folgt festgesetzt: Schmutzwassergebühr 2,09 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,69 €/m² 9. Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Änderung der Abwassersatzung entsprechend Anlage 2. TOP 14 Verabschiedung von Herrn Gemeinderat Simon Gauder Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Herr Gemeinderat Simon Gauder ist seit dem 22.07.2014 Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Baindt. Zum 01.12.2021 zieht Herr Gauder aus der Gemeinde Baindt weg. Aus diesem Grund hat er sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt. In der Gemeinderatsitzung am 09.11.2021 wurde daher folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt stellt fest, dass Herr Gemeinderat Simon Gauder zum 01.12.2021 aus dem Gremium ausscheidet, da die Wählbarkeit gem. § 31 Abs. 1 GemO in Verbindung mit § 28 abs. 1 GemO durch den Wegzug aus der Gemeinde Baindt nicht mehr gegeben ist. Daten: - 22.07.2014 – 30.11.2021 Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Baindt - 22.07.2014 – 30.11.2021 Mitglied des Kindergartenaus- schusses - 22.07.2014 – 23.07.2019 Stellvertreter im Zweckver- band Wasserversorgung Baienfurt / Baindt - 24.07.2019 – 30.11.2021 Stellvertreter im Bauausschuss Bürgermeisterin Rürup bedankt sich bei Gemeinderat Gauder recht herzlich für die engagierten Jahre die er im Gremium verbracht hat und überreicht ihm ein Geschenk der Gemeinde verbunden mit den besten Wünschen für die Zukunft. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Absage Nikolausmarkt Auf eine entsprechende Frage von teilt Bürgermeis- terin Rürup mit, dass auf Grund der steigenden In- fektionszahlen die Absage des Nikolausmarktes ein absolut notwendiger Schritt war. b) Räum- und Streupflicht Auf eine entsprechende Frage teilt Ortsbaumeister Roth mit, dass es sich bei dem Verbindungsweg von der Marsweilerstraße hoch zur Thumbstraße um ei- nen öffentlichen Weg handelt, der von der Gemeinde geräumt wird. c) Bauvorhaben Baindter Hof Es wurde angefragt, ob das Bauvorhaben inzwischen abgeschlossen ist. Nach wie vor werden die geforder- ten Doppelparker vermisst. Bauamtsleiterin Jeske erwidert, dass die Umbauarbeiten noch nicht abge- schlossen sind. d) Ausschreibung Radweg Sulpach Es wurde die Frage gestellt, ob der Förderbescheid zwischenzeitlich vorliegt. Für diesen 3. Bauabschnitt, so Bürgermeisterin Rürup, ist man zunächst von Kos- ten i. H. v. 930.000 € ausgegangen. Letztendlich be- laufen sich die Kosten jedoch auf 1,5 bis 1,6 Mio. Euro. Laut Bescheid erhält die Gemeinde erfreulicherweise einen Zuschuss i. H. v. 973.000 €. Dieser könnte evtl. noch auf 1,1 Mio. Euro aufgestockt werden. e) Rahmenterminkalender 2022 Es wurde nachgefragt, wann der Rahmenterminkalen- der erscheint. Dieser liegt, so Bürgermeisterin Rürup, bis Ende des Jahres vor. f) Flutlichtanlage Sportplatz Auf eine entsprechende Frage teilt Ortsbaumeister Roth mit, dass die Förderbescheide beim SV Baindt eingegangen sind. In der Sitzung am 11.01.2022 sollen die Arbeiten vergeben werden. g) Klimakoordinator Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob die ge- meinsame Stelle der Gemeinden Baienfurt, Baindt Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 und Berg schon besetzt ist. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass der Klimakoordinator bereits seit dem 02.11.2021 tätig ist. Es wurde angeregt, im nächsten Jahr eine Exkursion nach Wildpoldsried zu machen und dort die Windkraftanlagen anzuschauen. Sehr geehrte Autoren, in den Kalenderwochen 52/2021 und 01/2022 wird kein Mitteilungsblatt erscheinen. Letzte Veröffentlichung: 23.12.2021 Redaktionsschluss: 20.12.2021, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 14.01.2022 Redaktionsschluss: 11.01.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Winterpause Winterpause in Baindtin Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 11. Dezember und Sonntag, 12. Dezember AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. Dezember Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Sonntag, 12. Dezember Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Öffnungszeiten des Wertstoffhofs über die Feiertage Der Wertstoffhof ist über die Feiertage an folgenden Terminen geöffnet: - Freitag, 17.12.2021 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Samstag, 18.12.2021 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Donnerstag, 23.12.2021 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr In der letzten Dezemberwoche ist der Wertstoffhof ge- schlossen. Bitte beachten Sie: Ab Januar 2022 können im Wertstoff- hof keine RaWeg-Säcke mehr abgegeben werden. Bitte nutzen Sie zur Entsorgung die gelbe Tonne. Die Abhol- termine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender 2022. Alle anderen Wertstoffe können ab Januar 2022 wieder zu den üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Abfallkalender 2022 Für das Jahr 2022 stellt das Landratsamt den Abfallka- lender ab Mitte Dezember digital über die Abfall App RV zur Verfügung. Das bedeutet, dass es keinen Versand per Post mehr geben wird. Die App steht Ihnen in den gängi- gen Appstores kostenlos zur Verfügung. Alle Informatio- nen dazu gibt es unter www.rv.de/abfallapprv. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papierform haben möchte, hat verschiedene Möglichkeiten: • Persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/abfallkalender erstellen lassen und selbst ausdrucken. • Oder den Abfallkalender im Bürgerbüro des Landrat- samtes in Ravensburg ausdrucken lassen. • Falls Sie keinerlei Möglichkeit zum Drucken haben, können Sie Ihren Abfallkalender im Rathaus anfordern (Tel. 9406-25 oder per Mail an a.lehmann@baindt.de) Entsorgungszentren Ravensburg-Gutenfurt und Wangen-Obermooweiler an Heiligabend und Silvester geschlossen Am Freitag, den 24. Dezember und am Freitag, den 31. De- zember bleiben die Entsorgungszentren Ravensburg-Gu- tenfurt und Wangen-Obermooweiler geschlossen. An den darauffolgenden Werktagen gelten die üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr sowie samstags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Veranstaltungskalender Dezember 15.12. Infoveranstaltung: Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt online 19.12. DRK Baienfurt/Baindt Erste-Hilfe-Kurs Januar 05.01. Blutspendetermin DRK SKH 11.01. Gemeinderatssitzung SKH Zur Information „Natur nah dran“-Flächen in Baindt sind Kinder- stuben für Wildbienen und Schmetterlinge Wildstaudenbeete im Herbst und Winter bieten Tieren Nahrung, Quartier und Nistplätze Auch wenn sie im Herbst und Winter etwas wilder oder karg aussehen: Die mit „Natur nah dran“ in der Gemein- de Baindt angelegten Wildstaudenflächen und Wildblu- menwiesen leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und gegen das Insektensterben. Die trockenen und braunen Pflanzen auf den Staudenflä- chen erinnern in ihrer besonderen Ästhetik mitunter an einen Trockenstrauß. Doch die über den Winter stehen gelassenen Halme, Stängel und Samenstände haben eine wichtige Aufgabe,“ erklärt Martin Klatt, „Natur nah dran“- Projektleiter beim NABU Baden-Württemberg. „Vögel wie Distelfinken sind in der kalten Jahreszeit auf die Samen von Flockenblumen, Disteln oder Karden an- gewiesen. Und in den verholzenden Stängeln von Pflan- zen wie Königskerzen haben beispielsweise Mauerbienen oder Blattschneiderbienen ihre Kindestuben angelegt. Die müssen natürlich stehen bleiben, damit im Frühjahr eine neue Generation Wildbienen schlüpfen kann.“ Im Laufe der nächsten Vegetationsperiode werden die Staudenflächen dann wieder gemäht. Im Gegensatz zu den Wildblumenwiesen, die schon im Herbst kurz gescho- ren werden. Die hier wachsenden Wiesenpflanzengemein- schaften sind auf den in der Regel zweimal jährlichen Schnitt angewiesen. Denn am Boden warten schon die kleinen Blattrosetten der Jungpflanzen darauf, im Früh- jahr wachsen zu können. Und dazu brauchen sie Platz und Licht. Das Abräumen des Schnittgutes sorgt dafür, dass keine welke Blattmasse die zarten Jungpflanzen niederdrückt und vermeidet die unerwünschte Anreiche- rung mit Nährstoffen. Tiere wie Grabwespen oder man- che Schmetterlingsarten überwintern im Wiesenboden. Um Passantinnen und Passanten darüber zu informie- ren, dass die naturnah angelegten Flächen keineswegs ungepflegt, sondern ein wichtiger Beitrag gegen das In- sektensterben sind, hat die Gemeinde Baindt vorüber- gehend Schilder mit kurzen Informationstexten an den Flächen angebracht. Baindt hat im Jahr 2020 im Rahmen des Kooperations- projekts „Natur nah dran“ des NABU und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Würt- temberg (UM) 5 Grünflächen in wertvolle Biotope mit Wildpflanzen umgewandelt. Bild 1 und 2: Mit vorläufigen Schildern werden Passantin- nen und Passanten über den wichtigen Beitrag der Pro- jektfläche zum Erhalt der Artenvielfalt informiert. Copy- right: NABU BadenWürttemberg Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Le- bensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 8: Goodbye Stand-by Wenn es dämmert, treten sie in Erscheinung: rote und grüne Leuchtdioden. Geräte ver- brauchen im Stand-by-Modus viel Strom und kosten so auch viel Geld. Übliche Kan- didaten sind Deckenfluter, Fernseher, Sat-Receiver, Musi- kanlagen, Drucker, Router, aber auch Kaffeemaschinen. Dagegen helfen Steckdosenleisten mit Schalter – oder Sie ziehen den Stecker. Mit einem Strommessgerät aus dem Baumarkt kommen Sie den Stromfressern auf die Spur. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 . Elektroaltgeräte Wohin mit dem Schrott? Tipps für Verbraucher: Achten Sie auf das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf Rä- dern. Beim Kauf eines E-Gerätes können Sie ein vergleichbares Altgerät ko- stenlos abgeben. Im Fall eines Online-Händlers sollten Sie sich über die von ihm ge- schaffenen Rückgabemöglichkeiten infor- mieren. https://www.handysfuerdieumwelt.de/ Tim Bartels (Umweltbriefe) https://www.umweltbundesamt.de/themen/ wohin-dem-elektroschrott- https://www.ear-system.de zurücknehmen. Abgabe möglichst nicht. Wertstoffrecycling: Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts - Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkas- senbeitrag 2022 ist der 01.01.2022. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2021 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2022 keinen Meldebogen erhal- ten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitrags- satzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenos- senschaften) sind zum 1. Februar 2022 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehver- wertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2022 einen Meldebogen. Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner/Puten Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet) Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a. Gefangengehaltene Wild- tiere (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten Werden bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobby- haltung. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchen- kasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2022 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die Voraussetzungen und nähere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt welches mit dem Melde- bogen verschickt wird. Das Informationsblatt finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hin- gewiesen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren ört- lichen Imkerverein werden von diesem an einen der bei- den Landesverbände weiter gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Verein, der keinem der beiden Landesverbände angeschlossen ist, müssen die Völker bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Ab sofort sind Stichtagmeldungen per Fax nicht mehr möglich. Bitte melden Sie online, oder über den auf dem Meldebogen aufgedruckten QR-Code oder per Post. Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informatio- nen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tier- seuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheits- dienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen. Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de Fahrplan- und Zeitenwechsel bei der BOB Neue Triebwagen und Fahrzeiten bringen einige Än- derungen Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn ist ab dem Fahr- planwechsel am 12. Dezember mit E-Triebwagen un- terwegs. Die bieten deutlich mehr Platz für Fahrgäste, Fahrräder und Gepäck. Auch Fahrplanzeiten ändern sich zum Teil deutlich. Zeitenwende auf der Südbahn zwischen Ulm und Fried- richshafen: Nach abgeschlossener Elektrifizierung sind die Züge hier künftig elektrisch unterwegs. Auch die „Geiß- bockbahn“ stellt ihren Betrieb auf Strom um – und ist künftig mit bis zu acht Doppelzügen der Reihe ET 426 un- terwegs. Die gebrauchten Triebwagen bieten jeweils 100 Sitzplätze – und damit rund 40 Prozent mehr als die bis- herigen Diesel-Triebwagen. Für mobilitätseingeschränkte Reisende ist der Zugang zu den Fahrzeugen auch weiter- hin gewährleistet. Neu sind einige Plätze in der 1. Klasse für Kunden mit bodo Premium-Abo oder 1. Klasse-Fahr- schein. Vorläufig verzichten müssen die Fahrgäste auf das gewohnte BOB-Blau. Aufgrund von Engpässen in den Werkstätten sind die meisten „Geißbockbahn“-Züge noch im DB-Rot der ehemaligen Besitzer unterwegs. Die Anzahl der täglichen Verbindungen ändert sich kaum. Bei den Fahrplanzeiten gibt es allerdings einige gravie- rende Änderungen. - So fahren die durchgehenden Züge von Friedrichsha- fen über Ravensburg nach Aulendorf künftig teilweise bis zu zehn Minuten später ab. Dadurch sind die An- schlüsse in Aulendorf schlanker, was die Fahrzeit für Anschlussverbindungen verkürzt. - Ab Aulendorf sind die Züge teilweise etwas früher un- terwegs. - Teilweise um 30 bis 40 Minuten versetzt sind die Ab- fahrtszeiten der „Kurzfahrten“ zwischen Ravensburg und Friedrichshafen. Dies ermöglicht eine deutlich bessere Taktung der Zugfahrten und damit ein bes- seres Angebot für die Fahrgäste. - Zwischen Friedrichshafen Stadt und Friedrichshafen Hafen entfallen früh einige Zugverbindungen, tags- über sind dafür auf dieser kurzen Strecke mehr Züge unterwegs. - Neu sind kurze Anschlüsse von den BOB-Zügen zu den IRE-Verbindungen Richtung Singen und Basel. Zu den anderen Verbindungen Richtung Markdorf und Lindau gibt es ebenfalls Verbesserungen bei den Anschlüssen. Die aktuellen Fahrpläne sind online auf bob-fn.de und bahn.de, im DB Navigator sowie als Flyer in den Mobi- litätszentralen erhältlich. Energieagentur-Ravensburg In Baden-Württemberg kommt ab 2022 die Photovol- taik-Pflicht Photovoltaikanlagen liefern klimafreundlichen und güns- tigen Solarstrom und sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende. Deshalb werden sie bei Neubauten, neuen Parkplätzen und Dachsanierungen im Südwesten bald Pflicht sein. Mit der eigenen Photovoltaikanlage auf dem Dach wird man unabhängiger vom öffentlichen Strom- versorger und leistet einen lukrativen Beitrag zur Ener- giewende. Der Strom wird vor Ort erzeugt und teilweise selbst verbraucht, das entlastet die Stromnetze. Den an- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 deren Teil des Stroms können die Anlageneigentümer gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz einspeisen. Wer künftig einen Bauantrag für ein neues Büro-, Verwal- tungs- oder Wohngebäude einreicht, muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegen. Das gilt auch für Dächer von neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Parkplätzen und ab Januar 2023 für grundlegende Dachsanierungen. Auf einen Blick Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg - Ab 1. Januar 2022: - Neubau von Nichtwohngebäuden (Auslöser ist Ein- reichung Bauantrag) - Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen - Ab 1. Mai 2022: Neubau von Wohngebäuden - Ab 1. Januar 2023: bei grundlegender Dachsanierung Genauere Informationen, auch zu Fördermitteln, gibt es hier: Photovoltaik-Netzwerk Bodensee-Oberschwaben c/o Energieagentur Ravensburg gGmbH, 0751 – 764 70 70 oder info@energieagentur-ravensburg. de und unter www.photovoltaik-bw.de/pv-netzwerk/ pv-themen/pv-pflicht-im-klimaschutzgesetz-bw Eine ausführliche Pressmitteilung zum Thema finden Sie unter www.energieagentur-ravensburg.de/aktuelles BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 – Einstel- lung der Neubauförderung für das Effizienzhaus/-ge- bäude 55 Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, ändert die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Ge- bäude (BEG): Fördermittel sollen zukünftig gezielt dort eingesetzt werden, wo das CO 2 -Einsparungspotenzial am höchsten ist. Damit wird weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie z. B. ganzheit- liche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestands- gebäuden im Fokus stehen. Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55. Das bedeutet konkret: - Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließ- lich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltig- keits-Klasse) bei Neubauten können noch bis 31.01.2022 beantragt werden. Sie entfällt zum 01.02.2022. Wichtig: der Förderantrag muss bis zur Frist 31.01.2022 bean- tragt werden, auch wenn der Baubeginn erst später ist. - Erforderlich sind die GEG-Berechnung und Einreichung des Antrages gemeinsam mit einem Energie-Effizi- enz-Experten (Energieberater). Einen Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie z. B. auf der Internetplattform www.energie-effizienz-experten.de - Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierun- gen werden unverändert gefördert Bei Fragen steht Ihnen die Energieagentur Ravensburg unter info@energieagentur-ravensburg.de oder 0751 – 764 707 0 gerne zur Verfügung. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Vorzeitige Altersrenten Anrechnung des Hinzuverdienstes bleibt weiterhin aus- gesetzt Für Bezieher von vorzeitigen Altersrenten aus der Al- terssicherung der Landwirte (AdL) bleiben auch im Jahr 2022 die Hinzuverdienstregelungen ausgesetzt. Bei etwa 4.000 von insgesamt 115.000 Rentenbeziehern müsste die Landwirtschaftliche Alterskasse ohne die Aus- setzung der Regelungen das Einkommen bei deren vor- zeitigen Altersrenten berücksichtigen. Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird in der AdL weiterhin bis Ende des Jahres 2022 bei vor- zeitigen Altersrenten Hinzuverdienst nicht angerechnet. Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben die angehobenen Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten bis Ende des Jahres 2022 bestehen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 11. Dezember – 19. Dezember 2021 Gedanken zur Woche Neues entdecken Das Leben ist wundervoll. Es gibt Augenblicke, da möchte man sterben. Aber dann geschieht etwas Neues, und man glaubt, man sei im Himmel. Edith Piaf Samstag, 11. Dezember Kein Gottesdienst Sonntag, 12. Dezember – 3. Adventssonntag - Gaudete 10.00 Uhr Baindt - Familiengottesdienst (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Georg Konzett, Irmgard, Hermann und Eu- gen Stephan, Evi Gütler, Maria Stephan, Apol- lonia, Ignatz und Julius Malsam, Magdalena und Johannes Merk, Johann Germann, Mi- chael Pfefferkorn, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Hugo Futterer, Silvia Snoek, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Agathe und Adam Zimmermann, Thea Kränkle, Lud- milla und Rochus Illenseer, Franz und Eugen Schmidt, Jahrtag: Jutta Futterer) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Aaron 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent mit dem Familiengottesdienstteam (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Dienstag, 14. Dezember 07.50 Uhr Baindt – Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 15. Dezember 19.00 Uhr Baienfurt – Rorategottesdienst (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 16. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Freitag, 17. Dezember 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Adalbert Berger) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier in Pflegeheim Selige Irmgard (nicht öffentlich) Samstag, 18. Dezember 17.30 Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier (öf- fentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 19. Dezember – 4. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffent- lich, mit Platzreservierungskarten) († Albert Konzett, Else und Johann Neth, Eugen Haug, Maria und Donatus Kaplan, Maria Ka- plan, Christina und Wendelin Hatzenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Klementine und Eduard Gelzenlichter mit Angehörigen, Kurt Brugger, Klara und Johannes Merk, Jahrtag: Josef Veeser mit Familie) 16.00 Uhr Baindt – Kirche für Kinder (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent mit dem Kindergarten St. Josef (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Noch dürfen wir mit Maske singen. Bitte bringen Sie des- halb Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 14. Dezember Geschlossen Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Platzkarten für die Gottesdienste an Weihnachten in Baindt Die Platzkarten für das Krippenspiel (16.00 Uhr), den Got- tesdienst an Heilig Abend (18.00 Uhr) und die Gottesdiens- te Weihnachten (10.00 Uhr) und zweiter Weihnachtsfei- ertag (10.00 Uhr) liegen ab Samstag, 4. Advent (18. Dez.) am Schriftenstand auf. Damit wollen wir möglichst Vielen die Möglichkeit geben, an einem Weihnachtsgottesdienst teilzunehmen. Livestream – Weihnachtsgottesdienste mit Pfr. Stau- dacher - Baienfurt: Christmette (Hl. Abend) 22:00 Uhr - Baienfurt: Festgottesdienst am 2. Weihnachtsfeiertag 10:00 Uhr Die Livestreams sind über unsere Homepage - http:// www.katholisch-baienfurt-baindt.de – auf der Startsei- te unter „Youtube Videos“ oder direkt über den YouTube Kanal der Seelsorgeeinheit abrufbar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter Seelsor- geeinheit Baienfurt-Baindt oder durch Einscannen des unten gezeigten QR Codes). Hausgebet für die Gestaltung einer Feier zu Hause an Heilig Abend oder Weihnachten Vielleicht können oder wollen Sie nicht an allen Gemein- degottesdiensten zu Weihnachten teilnehmen. Es gibt jedoch die Möglichkeit zuhause ein Hausgebet zu ge- stalten. Auf unserer Homepage gibt es diese Hausge- bete zum Herunterladen unter der Rubrik „Aktuelles“ in beiden Gemeinden. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Falls Sie selber keinen Zugang haben, dürfen Sie gerne jemanden bitten diese Hausgebete für Sie auszudrucken. Wir wünschen Ihnen auch für Zuhause den Segen des göttlichen Kindes. Hausgebet für die Gestaltung einer Feier zu Hause an Heilig Abend oder Weihnachten Vielleicht können oder wollen Sie nicht an allen Gemein- degottesdiensten zu Weihnachten teilnehmen. Es gibt jedoch die Möglichkeit zuhause ein Hausgebet zu ge- stalten. Auf unserer Homepage gibt es diese Hausge- bete zum Herunterladen unter der Rubrik „Aktuelles“ in beiden Gemeinden. Falls Sie selber keinen Zugang haben, dürfen Sie gerne jemanden bitten diese Hausgebete für Sie auszudrucken. Wir wünschen Ihnen auch für Zuhause den Segen des göttlichen Kindes. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das ers- te Halbjahr 2022 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. MMiitt eeiinneemm KKiirrsscchhzzwweeiigg,, hhaasstt DDuu’’ss ggeesseehhnn?? KKaannnn ttiieeff iimm WWiinntteerr eeiinn WWuunnddeerr ggeesscchheehhnn!! WWiirr ffeeiieerrnn aamm uunndd ffrreeuueenn uunnss sseehhrr aauuff EEuueerr KKoommmmeenn!! DDeerr GGootttteessddiieennsstt ffiinnddeett nnaacchh ddeenn ggeelltteennddeenn CCoorroonnaa--RReeggeellnn iinn ddeerr kkaatthhoolliisscchheenn KKiirrcchhee ssttaatttt.. PPllaattzzkkaarrtteenn ssiinndd iimm VVoorraauuss aamm SScchhrriifftteennssttaanndd eerrhhäällttlliicchh.. DDaass FFaammiilliieennggootttteessddiieennsstt--TTeeaamm MMiitt eeiinneemm KKiirrsscchhzzwweeiigg,, hhaasstt DDuu’’ss ggeesseehhnn?? KKaannnn ttiieeff iimm WWiinntteerr eeiinn WWuunnddeerr ggeesscchheehhnn!! WWiirr ffeeiieerrnn aamm uunndd ffrreeuueenn uunnss sseehhrr aauuff EEuueerr KKoommmmeenn!! DDeerr GGootttteessddiieennsstt ffiinnddeett nnaacchh ddeenn ggeelltteennddeenn CCoorroonnaa--RReeggeellnn iinn ddeerr kkaatthhoolliisscchheenn KKiirrcchhee ssttaatttt.. PPllaattzzkkaarrtteenn ssiinndd iimm VVoorraauuss aamm SScchhrriifftteennssttaanndd eerrhhäällttlliicchh.. DDaass FFaammiilliieennggootttteessddiieennsstt--TTeeaamm MMiitt eeiinneemm KKiirrsscchhzzwweeiigg,, hhaasstt DDuu’’ss ggeesseehhnn?? 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PPllaattzzkkaarrtteenn ssiinndd iimm VVoorraauuss aamm SScchhrriifftteennssttaanndd eerrhhäällttlliicchh.. DDaass FFaammiilliieennggootttteessddiieennsstt--TTeeaamm Einladung zu den Familien- Wortgottesdiensten im Advent „Das Eselchen und der kleine Engel“ Einladung zu den Familien- Wortgottesdiensten im Advent „Das Eselchen und der kleine Engel“ Seid dabei wenn das kleine Eselchen und der kleine Engel sich auf den Weg nach Betlehem machen. Jeden Sonntag wollen wir gemeinsam um 11.15 Uhr in der Kirche Mariä Himmelfahrt einen kleinen Wortgottes- dienst miteinander feiern und sehen, was die beiden auf dem Weg bis Weihnachten alles erleben und wen Sie dabei alles treffen: am 28.11.2021 Kleine Kirche am 05.12.2021 St. Ulrich am 12.12.2021 Familiengottesdienstteam am 19.12.2021 St. Josef Bitte rechtzeitig da sein (es werden keine Platzkarten benötigt), aber bringt eure Kontaktdaten schon schriftlich mit, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Wir freuen uns mit euch auf eine schöne Adventszeit! & Familiengottesdienstteam Seid dabei wenn das kleine Eselchen und der kleine Engel sich auf den Weg nach Betlehem machen. Jeden Sonntag wollen wir gemeinsam um 11.15 Uhr in der Kirche Mariä Himmelfahrt einen kleinen Wortgottesdienst miteinander feiern und sehen, was die beiden auf dem Weg bis Weihnachten alles erleben und wen Sie dabei alles treffen: am 12.12.2021 Familiengottesdienstteam am 19.12.2021 St. Josef Bitte rechtzeitig da sein (es werden keine Platzkarten be- nötigt), aber bringt eure Kontaktdaten schon schriftlich mit, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Wir freuen uns mit euch auf eine schöne Adventszeit! Einladung zu den Familien- Wortgottesdiensten im Advent „Das Eselchen und der kleine Engel“ Seid dabei wenn das kleine Eselchen und der kleine Engel sich auf den Weg nach Betlehem machen. Jeden Sonntag wollen wir gemeinsam um 11.15 Uhr in der Kirche Mariä Himmelfahrt einen kleinen Wortgottes- dienst miteinander feiern und sehen, was die beiden auf dem Weg bis Weihnachten alles erleben und wen Sie dabei alles treffen: am 28.11.2021 Kleine Kirche am 05.12.2021 St. Ulrich am 12.12.2021 Familiengottesdienstteam am 19.12.2021 St. Josef Bitte rechtzeitig da sein (es werden keine Platzkarten benötigt), aber bringt eure Kontaktdaten schon schriftlich mit, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Wir freuen uns mit euch auf eine schöne Adventszeit! & Familiengottesdienstteam & Familiengottesdienstteam Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Bereitet dem HERRN den Weg; denn siehe, der HERR kommt gewaltig. Jes 40,3.10 Sonntag,12. Dezember 3. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemein- dehaus, Öschweg 30 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 15. Dezember 15.00 uhr – 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 19. Dezember 4. Advent 10.00 !!! Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Krippenspiel in der kath. Kirche !!! Voranmeldung ist notwendig! Bitte im Pfarramt anmelden Weihnachtsgottesdienste Bitte melden Sie sich für die Weihnachtsgottesdienste im Pfarrbüro an unter Tel.: 0751 43656 oder per Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de. Eine Anmeldung ist unbedingt notwendig!!! Freitag, 24. Dezember Heilig Abend 16.00 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst im Freien beim Ev. Gemeindehaus 17.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche (wird live gestreamt und ist über unse- re Homepage abrufbar à www. evangelisch-baienfurt-baindt.de) 17.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Samstag, 25. Dezember 1. Weihnachtsfeiertag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Sonntag, 26. Dezember 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Gedanken zum Wochenspruch Advent ist doch eine Zeit der Erwartung und Vorbereitung. Was aber, wenn dieses Jahr wieder alles anders ist – lieb Gewordenes nicht stattfinden kann – Gemeinschaft und Geselligkeit fehlen? Was sollen wir denn jetzt erwarten – was vorbereiten? Unser Wochenspruch weckt die Sehnsucht, dass trotz Krise etwas Gutes zu erwarten ist. Die verunsicherten Israeliten in der Fremde steckten im Tief – was hatten sie noch zu erwarten? Ihre Wünsche und Vorstellungen waren nur noch ein Trümmerhaufen. In der Gedankenschleife an Dinge, die nicht mehr mög- lich sind, hören Menschen einen Ruf, der sie aus ihren Gedanken reißt: „Bereitet dem HERRN den Weg; denn siehe, der HERR kommt gewaltig.“ (Jesaja 40,3.10) Gott selbst kommt zu uns. – Das ist die krisenfeste Erwar- tung im Advent – mit oder ohne Pandemie. Bereite dein Herz, dein Leben, dein Miteinander auf diese Begegnung vor – denn darauf kommt’s an. Sei einer der Boten, die auf Gottes Kommen hinweisen, hinarbeiten, hinleben! Durch diese Vorbereitung können wir sogar der zweiten gro- ßen Pandemie unserer Tage begegnen: Dem chronischen Misstrauen gegenüber den Motiven meines Gegenübers. Gott kommt – nicht unscheinbar, sondern so, dass alle es merken, dass Frieden und Gerechtigkeit überall anbre- chen. Das ist die Erwartung, aus der wir schon jetzt anders leben können – vorbereitet, ausgerichtet und orientiert. Gottes Segen für Ihre Vorbereitungen! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Ps 98,1 Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die jeder schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürsorge) etwas grundlegend anderes ist als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. – All Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Bildquelle: Ev. Medienhaus GmbH Homepage Ab 01.12.2021 ha- ben Sie die Mög- lichkeit über un- sere Homepage www.evangelisch- baienfurt-baindt.de auf einen Famili- enadventskalen- der zuzugreifen. Sie werden auf die Seite weitergeleitet. Es handelt sich dabei um ein exter- nes Angebot. Bildquelle: Ev. Medienhaus GmbH _________________________ ACHTUNG - KEIN KREATIVER MON- TAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unse- rem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pausieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestal- ten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epidemiologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Ihr wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und freut sich schon darauf Sie im neuen Jahr wieder begrüßen zu dürfen. Ihr Kreatives-Montags-Team _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr und um 15 Uhr statt. Die regelmä- ßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Spielverschiebung und Winterpause Die für Samstag angesetzten Partien SV Baindt II - SV Wolpertswende II und SV Baindt - SV Wolpertswende wurden am Freitagabend, aufgrund der neuen Coro- na-Regelungen in Baden-Württemberg, kurzfristig vom WFV abgesagt. Der SVB überwintert dadurch mit 35 Punkten und einem Torverhältnis von 45:9 auf dem 2.Tabellenplatz der Kreis- liga A1. Aufgrund der abgesagten Partie am Wochenende hat man aber weiterhin ein Spiel in der Hinterhand, um den Tabellenersten aus Vogt zu überholen. Der SVB II verabschiedet sich mit 19 Punkten und einem Torverhältnis von 33:20 in die Winterpause. Die „Zweite“ rangiert auf dem 7.Tabellenplatz, hat aber mit 2 noch ausstehenden Nachholspielen die Möglichkeit bis auf Platz 5 zu klettern. Der SV Baindt bedankt sich für die tolle Unterstützung in den letzten Wochen und Monaten, sowohl bei Heim- als auch bei Auswärtsspielen. Am 06.03 stehen die ersten Rückrundenpartien für die Baindter an - dann hoffentlich wieder unter „entspannteren Bedingungen.“ Taekwondo Baindt e.V. Taekwondo Baindt e.V. wählt seinen Vorstand gewählt am 08.11.2021 - 1. Vorsitzender: Alfred Manthei - 2. Vorsitzende: Ingrid Wackler - Kassiererin: Andrea Bania - Schriftführerin: Susanne Hohl - Beisitzer: Armin Stieler v.l.n.r Andrea Bania- Susanne Hohl - Alfred Manthei - In- grid Wackler - Armin Stieler Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Reitergruppe Baindt Erfolgreiche Prüfungen zum Pferde- führerschein Wenn Reitschüler Respekt verdienen, dann sind es die aus der Reitergrup- pe Baindt bzw. vom Reiterhof Heilig in Baindt. 16 Reiterfreunde haben sich auf die Pferdeführerscheine Umgang und Reiten vorbereitet auf eine Art und Weise, die so sicher einmalig ist. Obwohl die jungen Pferdefreun- de fast ausschließlich im Ganztagesschulbetrieb stecken, haben sie sich von Mitte September bis 23. Oktober 2021 vierzehnmal in Baindt-Sulpach zum theoretischen Unter- richt eingefunden – immer ab 17 Uhr. In der umgebau- ten Scheune von Vereinsvorstand Markus Elbs erfolgte die „Druckbetankung Theorie“ durch Martin Stellberger, Weingarten. Dazu kamen an fünf Wochenenden prakti- sche Schulung in der Bodenarbeit und im Reiten. Für die Prüfung war ein Gruppenritt gefordert, der nicht nur als Reiten in Feld- und Wald gedacht ist. Vielmehr wurde auch das Verhalten zu Pferd im Straßenverkehr erfolgreich geübt. Die reiterliche Grundausbildung wur- de von Birgit Heilig schon im Laufe des Jahres geleistet. Sie hatte ihre Reitschüler zu den beiden Prüfungen schon während der offiziellen Reitstunden sehr gut vorberei- tet. Das Ergebnis der großen Anstrengung war: Alle ha- ben beide Prüfungen bestanden und bekamen von den FN-Prüfern Gabriele Walter aus Mehrstetten und Philipp Gessler aus Ailingen nach einem langen Prüfungstag die Urkunden überreicht. Ein besonderes Lob erfuhren die Reiterfreunde durch Martin Stellberger, der ihnen ausdrücklich dafür dankte, dass sie sich insbesondere bei den Terminen sehr diszip- liniert beteiligten trotz ihrer hohen schulischen Belastung. Außerdem waren sie sehr kameradschaftlich gegenüber einer blinden Teilnehmerin, die sie aufmerksam und ein- fühlsam unterstützten, wo dies nötig war, ohne deren Selbständigkeit zu beschränken. Dies zeigte sich nicht nur bei den Übungen zur Bodenarbeit mit Pferden son- dern auch bei den Übungsritten und beim Prüfungsritt, den Gabriele Walter zu Pferd begleitete. Zum Abschluss dankte Alexander Henzler von der RG Baindt auch im Namen der Eltern für die geleistete Arbeit der Ausbil- der und beglückwünschte die Reitschüler zu ihren guten Ergebnissen. Als besonderes Dankeschön für die guten Leistungen überreichte Martin Stellberger den Prüflingen ein Buch aus dem FN-Verlag mit dem Titel: Erlebniswelt Wanderreiten. Zum gemütlichen Ausklang hatten zahlrei- che Eltern Leckerbissen für ein kleines Buffet mitgebracht. Text und Foto: Martin Stellberger Alpinteam Baindt Das Alpinteam befindet sich in abwar- tender Haltung Liebe Kursinteressenten, wir vom Alpinteam befinden uns mo- mentan in abwartender Haltung, ob un- sere Kurse im Januar statfinden können. Voraussichtlich treffen wir die Entscheidung am 28.12. Aktuelle informa- tionen finden sie immer unter https://www.svbaindt.de/ index.php/alpinteam. Unsere Skiausfahrt am 28.12. mussten wir bereits jetzt wegen völliger Planungsunsicherheit absagen. Das Alpinteam wünscht ihnen eine schöne Adventszeit und fröhliche Weihnachten Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Unsere jährliche ordentliche Mitglie- derversammlung findet statt am Mittwoch den 12. Januar 2022 um 19:30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Zur Versammlung sind alle Mitglieder und Freunde herz- lich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Berichte 2021/2022 des Schriftführers 4. Berichte 2021/2022 der Kassiererin 5. Berichte 2021/2022 der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahl der Vorstandschaft für die Dauer von 2 Jahren: 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Kassierer Schriftführer 8. Wahl weiterer Vorstandsmitglieder Kassenprüfer Festausschuss 9. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Leider kann aufgrund der Corona-Regeln vor der Ver- sammlung keine Hl. Messe in der Kapelle stattfinden. Hans Peter Späth 1. Vorsitzender Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt WBB Weihnachtsgewinnspiel 2021 Das Warten hat ein Ende, seit Freitag 26. November 2021 ist es wieder so weit:Ab sofort können Sie bis zum 24. Dezember 2021 die beliebten Sterne bei den WBB-Mit- glieds-Firmen in Baienfurt und Baindt, für das Weih- nachtsgewinnspiel sammeln. Die Ziehung findet am 14. Januar 2022 statt. Die Gewinner werden telefonisch be- nachrichtigt und in den Mitteilungsblättern der Ausgabe 2022 bekannt gegeben. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Sammeln und viel Glück bei der Ziehung! Und so machen Sie mit: in allen am Weihnachtsgewinn- spiel 2021 beteiligten Geschäften erhalten Sie Teilnahme- Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 karten und Gewinnstempelpunkte. Wenn Sie Ihre Karte mit 3 abgestempelten Stern-Feldern und Ihrer Adresse versehen haben, können Sie diese zur Verlosung bei allen teilnehmenden Geschäften abgeben. Nach der Ziehung werden alle Gewinner von uns benachrichtigt. Im Namen aller Einzelhändler und Gastronomen, möch- ten wir uns für Ihre Unterstützung recht herzlich bedan- ken! Sammeln Sie fleißig Sterne und unterstützen damit unsere Region, denn: Ohne Dich, kein Wir! Was sonst noch interessiert Deutsches Rotes Kreuz Jede Blutspende zählt! Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Blutspen- de und bedankt sich mit einer exklusiven DRK-Mütze. Täglich werden Blutspenden für die Heilung und Lebens- rettung von Patienten dringend benötigt. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit von Blut können keine Reserven aufgebaut werden. Daher bittet das DRK besonders zur Weihnachtszeit alle Gesunden zur Blutspende am: Montag, dem 27.12.2021 oder Dienstag, dem 28.12.2021 jeweils von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Zur Sicherheit der Spender muss im Vorfeld ein Termin reserviert werden. Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Als Dankeschön erhält jede/r Blutspender/in im Zeit- raum vom 20.12.2021 bis 07.01.2022 eine Mütze im ex- klusiven DRK-Design. Auf allen DRK-Blutspendeterminen gilt die 3G-Regel! Aufgrund der bundesweit stark angestiegenen Coro- na-Neuinfektionen erhalten ausschließlich Menschen Zu- tritt zum Blutspendelokal, die den Status geimpft, genesen oder getestet erfüllen. Bitte entsprechende Nachweise mitbringen (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Um Wartezeiten und größere Menschenansammlungen vor Ort zu vermeiden, können keine Tests beim Blutspendetermin vor Ort an- geboten werden. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen können Sie, vorausgesetzt Sie fühlen sich wohl, am Folgetag der Impfung Blut spenden. Wer Blut spendet, sollte gesund sein und sich fit fühlen. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/ corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 - 11 949 11. Bundesagentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wurde ver- längert Bundestag und Bundesrat haben den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31. März 2022 verlängert und am 23.11.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden von den Jobcentern weiterhin die tatsächlichen Kosten für Un- terkunft und Heizung übernommen und die Vermögen- sprüfung nur eingeschränkt durchgeführt. Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grund- sicherung ist Teil des „Gesetzes zur Änderung des Infek- tionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Auch nach dem 31. Dezember 2021 findet nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächli- cher Höhe anerkannt. Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020 und geben Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt. Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsiche- rung finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/ Landratsamt Ravensburg Online-Vortrag am 13. Dezember: „Wie kommen Kinder auf den Geschmack?“ Früh übt sich, wer ein Feinschmecker sein will. Denn schon im Mutterleib entwickelt sich der Geschmackssinn der Kin- der. Mit ihrem Vortrag „Wie kommen Kinder auf den Ge- schmack?“ möchte Andrea Knörle-Schiegg, einen Einblick in die Geschmacksentwicklung unserer Kinder geben. Der Vortrag findet am Montag, 13. Dezember um 18:00 Uhr online statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Der Link für die Veranstaltung wird rechtzeitig an die Teil- nehmenden versandt. Anmeldung und weitere Informationen unter www.ernaehrung-oberschwaben.de. Der Sozialatlas – neue digitale Übersicht sozialer Dienst- leistungen in der Region Bayerischer Bodensee-Ober- schwaben-Allgäu Der Sozialatlas für die Region Bodensee-Oberschwa- ben-Allgäu ist ein neues, intuitiv nutzbares digitales Ange- bot, das eine Übersicht über bestehende soziale Hilfe- und Beratungsangebote in den Landkreisen Ravensburg und Lindau (Bodensee) bietet. Entstanden ist der Sozialatlas, der auch von Anbietern auf der eigenen Webseite einge- bunden werden kann, aus einem grenzüberschreitenden Förderprojekt. Sowohl Fach- als auch Privatpersonen können mit dem neuen Sozialatlas online schnell und einfach über ver- schiedene Suchfunktionen nach passenden Angeboten suchen – zum Beispiel Angebote der Jugendhilfe, Be- ratungsangebote für Familien oder Alltagshilfen. Eine Vielzahl von Suchbegriffen, die über die verschiedenen Filter ausgewählt werden können, erleichtert das Auffin- den der geeigneten Leistung. Zudem ist erstmals auch die Angebotssuche gezielt nach dem eigenen Wohnort möglich. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Ergebnisse nicht nur wohnortnah in einer Liste aufgeführt, sondern auch in einer Karte dargestellt werden können. Möglich ist es außerdem, die Suchergebnisse zu drucken, mit anderen Personen zu teilen oder für einen späteren Zeitpunkt zu speichern. Der Sozialatlas entstand im Rahmen des Interreg V-Pro- jektes „Kinder im seelischen Gleichgewicht“. Projektbeteiligte waren die Landkreise Ravensburg, Lindau (Bodensee) und der Bodenseekreis gemeinsam mit dem Kanton Thurgau und dem Ostschweizer Forum für Psychische Gesundheit. Ein wesentliches Ziel des In- terreg V-Projekts war es, psychischen Erkrankungen bei Kindern vorzubeugen beziehungsweise diese zu reduzie- ren und hierfür nachhaltige Bedingungen für ein seelisch gesundes Aufwachsen von Kindern zu schaffen. Zukünftig soll der Sozialatlas über die bereits eingepfleg- ten Angebote in den Bereichen Familie und der Kinder- und Jugendhilfe hinaus erweitert werden. Ziel ist es, dass auch in weiteren Lebenslagen wohnortnahe Angebote leicht über die Datenbank gefunden werden können. Für die Anbieter/innen von sozialen Dienstleistungen ist der Eintrag im Sozialatlas kostenfrei. Da es sich nicht um eine eigenständige Webseite handelt, kann die Suchfunktion auch in bestehende Onlineauftritte von Trägern/Träge- rinnen integriert werden. Interessierte Anbieter/innen können über sozialatlas@rv.de Kontakt aufnehmen. Gut zu wissen Der Sozialatlas bietet eine Übersicht über die sozialen Hilfe- und Beratungsangebote in der Region. Zu finden ist er unter: https://www.rv.de/sozialatlas E-Autos zuhause laden - Tipps zur heimischen Ladestation Immer mehr Menschen in Baden-Württemberg planen, ein Elektroauto zu kaufen. Dabei wirft vor allem das La- den zuhause viele Fragen auf. Das betrifft sowohl das Anmelden als auch das Installieren der Ladestation. Hier- zu hat die Netze BW GmbH nützliche Informationen zu- sammengestellt: Auf der sicheren Seite: Beim Einbau auf Profis setzen Bürgerinnen und Bürger, die eine Wallbox bei sich instal- lieren wollen, sollten sich als erstes an einen Elektroins- tallateur ihrer Wahl wenden, da nur dieser die Elektroins- tallation des Gebäudes kennt bzw. einschätzen kann. Er berät auch, welche Ladeinfrastruktur für die individuel- len Anforderungen passend wäre. Zusätzlich kümmert er sich um die Schnittstelle zum örtlichen Netzbetreiber bzw. Energieversorger. Wallbox: Mehr Sicherheit, weniger Ladeverluste In aller Regel sind weder die gängigen Haushalts- oder Schuko-Steckdosen (230 V) noch die Elektroinstallation dahinter darauf ausgelegt, über mehrere Stunden so viel Leistung abgeben zu müssen, wie für das Laden des Elektroautos benötigt wird. Hier bieten Wallboxen mehr Sicherheit, sind sparsamer und ermöglichen – bei opti- onaler Installation eines separaten Stromzählers - die individuelle Auswahl eines Stromanbieters. Zudem ist mit Wallboxen ein Lademanagement möglich, das den bestehenden Netzanschluss durch eine intelligente Steu- erung optimal ausnutzt. Ladestation anmelden Für die Netzbetreiber ist es wichtig zu wissen, wie sich die Anforderungen ans Stromnetz durch das vermehrte La- den von E-Fahrzeugen entwickeln. Wenn die Ladestation eingebaut wird, muss sie daher beim zuständigen Netz- betreiber gemeldet werden. Für viele Kommunen in Ba- den-Württemberg ist das die Netze BW. Sie prüft vorab, ob der Netzanschluss entsprechend der höheren Leis- tungsanforderung ertüchtigt werden muss. In manchen Fällen ist darüber hinaus eine Verstärkung des Strom- netzes notwendig. Übrigens: Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kW sind melde- pflichtig, bei Ladeeinrichtung mit einer Leistung von mehr als 12 kW gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Weitere Informationen und Hinweise sind auch auf der Homepage der Netze BW zu finden. Dort kann man zu- dem die Wallbox fürs E-Auto online anmelden als auch mit Hilfe einer Onlinesuche einen geeigneten Elektroins- tallateur aus der Region finden. www.netze-bw.de/netzanschluss/elektromobilitaet-zuhause Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Anzeigen entsprechen nicht der tatsächlichen Größe | Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage: www.duv-wagner.de 67,00 € Größe: 90 x 60 mm 12 67,00 € Größe: 90 x 60 mm 13 139,00 € Größe: 90 x 125 mm 14 67,00 € Größe: 90 x 60 mm 15 62,00 € Größe: 90 x 55 mm 16 133,00 € Größe: 187 x 60 mm 17 10% Rabatt auf Farbanzeigen15% Rabatt auf schwarz- weiß-Anzeigen Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Hiermit buche ich nachstehende Anzeige in der Sonderveröffentlichung «Weihnachtsgrüße & Neujahrswünsche» in der Kalenderwoche 51/2021. online www.duv-wagner.de/weihnachtsanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird aus- geschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Anzeigenschluss: Freitag, 3. Dezember 2021 Später eingereichte Aufträge erscheinen im allgemeinen Anzeigenteil. Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich spare 15% durch Buchung der Region: Ich wähle die Musteranzeige Nr. Meine Anzeige erscheint in Farbe und ich profitiere von 10% Farb-Rabatt Meine Anzeige soll in s/w erscheinen Text für meine Glückwunschanzeige: (Firmenanschrift + wenn gewünscht zusätzlicher Text wie z.B. Öffnungszeiten, Betriebsferien, ...) Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Ihr Logo Senden Sie uns Ihr Logo an anzeigen@duv-wagner.de Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige, aus Ihren Firmendaten und dem (optionalen) zusätzlichen Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 IMMOBILIENMARKT Bezirksleiter Daniel Barth Mobil 0151-64685085 daniel.barth@lbs-sw.de Familie sucht EFH zum Kauf in RV und Umgebung.Angebote und Hinweise freuen uns. 017624359544 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 IMMOBILIENMARKT Bezirksleiter Daniel Barth Mobil 0151-64685085 daniel.barth@lbs-sw.de Familie sucht EFH zum Kauf in RV und Umgebung.Angebote und Hinweise freuen uns. 017624359544 7 6 1 2 3 4 5 8 9 T T TT TT T TT T T T T T T T © Müller/DEIKE © Müller/DEIKE 753R29R7 Füllrätsel Die vorgegebenen Buchstaben helfen Ihnen, die Begriffe zu erraten und in die waagrech- ten Reihen einzutragen. 1. Edelstein, 2. zurückgeben, 3. der zwei- te Sonntag im Mai, 4. Plattfisch, 5. Fernge- spräch, Anruf, 6. Bild aus einem Film, 7. Sach- verständiger, 8. Raum im Wirtshaus, 9. Mitgift Lösung: 1. 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Gesundheitsübung 3. alter römischer Grenzwall 4. ausgestanzte Vorlage 5. Orientierungshilfe 6. spanischer National- held † 7. nahe Angehörige 8. Himalaja-Bewohner 9. Nachfolger von Moses 10. Aspirant „Alle Jahre wieder“ – 1. Adressat, 2. Tai-Chi, 3. Limes, 4. Schablone, 5. Landkarte, 6. El Cid, 7. Eltern, 8. Nepalese, 9. Josua, 10. Anwaerter Helfen Sie jetzt Familien mit unheilbar kranken Kindern! Erfahren Sie mehr unter: www.bjoern-schulz-stiftung.de Haben Sie Ihre Haben Sie Ihre Weihnachtsanzeige Weihnachtsanzeige schon gebucht?schon gebucht? Lassen Sie sich inspirieren:Lassen Sie sich inspirieren: www.duv-wagner.dewww.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 WEIHNACHTSBÄUME zu verkaufen! Schöne Nordmanntannen aus eigener Kultur, kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur! Verkauf täglich, auch sonntags, bei Familien Lebherz und Binder, Straß 1 in 88276 Berg, Tel. 0 75 04 9714 71 oder 075 04 2 95 Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen !!! 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                    ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "G e w e rb e - g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 21.02.2019 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 15 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 17 5 Hinweise und Zeichenerklärung 18 6 Satzung 24 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 26 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 34 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 65 10 Begründung – Sonstiges 66 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 68 12 Begründung – Bilddokumentation 69 13 Verfahrensvermerke 70 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, bar. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, Berg. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 5 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 6 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 7 2.8 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.9 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.10 Öffentliche Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers und mit entsprechendem Schutzabstand. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 u. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.14 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- 6,00 1, 50 1, 50 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 8 führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.15 Retentionsbereich In dem Bereich ist Regenwasser zurückzuhalten und über die belebte Bodenzone (30 cm) zu filtern. Der Bereich ist als naturnaher Retenti- onsteich mit natürlichen Böschungswinkeln anzulegen. Ein Dauer- stau ist nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB; Nr. 10.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung und zur Besei- tigung des Niederschlagswassers (Retentionsbereich) (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche R 71 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 9 2.17 Private Grünfläche als Pufferzone zur östlich gelegenen Bebau- ung, ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.19 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen Private Grünfläche Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 10 einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.20 Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers und mit entspre- chendem Schutzstreifen; innerhalb des Schutzstreifens sind unzuläs- sig: − bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) − über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten − Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern − Lagerung schwer transportabler Materialien − sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können − Anpflanzen von Gehölzen über 5,00 m Höhe (max. natürliche Wuchshöhe 5,00 m) (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, verbindlicher Standort, der innerhalb der privaten Grünfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflan- zung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) LR Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 11 2.23 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der öffent- lichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 12 Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.26 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 13 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.27 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von standortgerechten Feldgehölzen/-hecken mit unre- gelmäßig buchtigen Außenrändern sowie entsprechend der Plan- zeichnung eingestreuten Bäumen. Es sind ausschließlich Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen" zu verwenden. In den Randbereichen sind naturnahe Hecken- säume zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art der Nut- zung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 14 (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 15 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichsflä- che/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Aus- gleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt vo- raussichtlich 321.389, der verbleibende Überschuss von 103.611 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bau- vorhaben zur Verfügung. Die zugeordnete Ökokontofläche befindet sich auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemar- kung Ochsenhausen); folgende Maßnahmen wurden und werden noch durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichten, sowie Pflanzungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichte, sowie gruppenweise Initialpflanzung standortge- rechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benö- tigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Si- cherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewäs- serverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, so- wie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). Hinweis: Die genaue Anzahl der zuzuordnenden Ökopunkte kann sich im Laufe des Weiteren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungs- beschluss festgesetzt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 16 Planskizze Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 17 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.3 Werbeanlagen in dem Bau- gebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 18 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 5.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 5.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 5.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 5.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 5.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 5.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 5.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 19 5.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 5.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 5.11 Gem. § 33 NatSchG BW kartiertes Biotop "Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 1812-3436-7020; Lage außerhalb des Geltungsbe- reiches (siehe Planzeichnung) 5.12 Gem. § 32 NatSchG BW kartiertes Biotop "Hecken bei Umspann- werk westlich Schachen", Nr. 1812-3436-0447; Lage außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 20 Vor Beginn der Bauarbeiten im Plangebiet ist das Biotop gemäß DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegeta- tionsflächen bei Baumaßnahmen) auszuzäunen. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Biotops führen können, sind verboten. Das heißt auf den öffentlichen sowie privaten Grünflächen sind beispielsweise Ablagerungen von Gartenabfällen, Kompost oder Holz sowie eine gärtnerische Nutzung der Fläche ebenso wie eine nicht fachgerechte Pflege der Hecke (zum Beispiel durch die Um- wandlung in eine Schnitthecke) unzulässig. 5.13 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW, innerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeich- nung). In der Umgebung der Haupt-Versorgungsleitung ist ein Schutzab- stand (= Abstand in der Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen) nach DIN VDE 0105-100 von 3 m einzuhalten. Dieser Schutzabstand darf mit Körperteilen, Arbeitsmitteln oder von Bepflanzung nicht unterschritten werden und ist zur sicheren Ge- währleistung der Stromversorgung unter allen Umständen einzuhal- ten; hierbei ist außerdem das zu erwartende Wachstum der Vegeta- tion zu beachten. Auch durch umfallende oder schwankende Bäume (bspw. durch Fällungsarbeiten oder Unwetter) darf der Schutzab- stand nicht gefährdet sein. 5.14 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- 20-kV-Freileitung der Netze BW Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 21 sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 5.15 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 22 Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 5.16 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 23 5.17 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 24 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 12.03.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtli- chen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 21.02.2019. § 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle Der Planung werden von der Maßnahme 321.389 Ökopunkte zugeordnet, der verbleibende Überschuss von 103.611 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Verfügung. § 3 Bestandteile der Satzung Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu be- stehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 21.02.2019. Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 21.02.2019 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 26 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1014 (Teilfläche). 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im westlichen Bereich des Plangebietes wird ein Retentionsbecken geplant. Das Retentionsbecken wird als natur- naher Retentionsteich mit natürlichem Böschungswinkel angelegt. Es wird eine nahezu vollständige Ortsrandeingrünung durchgeführt. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 7.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur De- ckung des Bedarfs der ortsansässigen Unternehmen. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 27 keine freien gewerblichen Bauplätze. Mit der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher zeitnah gezielte gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehmlich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken registriert. Ohne die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nach- frage gerecht zu werden. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammen- setzung der Bevölkerung zu erhalten. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in unter- schiedlichen Branchen stellt hierfür eine Voraussetzung dar. Der Gemeinde erwächst daher ein Er- fordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 7.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungsach- sen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" ist verkehrsgünstig gelegen und die Bebauung wird Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 28 möglichst flächensparend und mit einem Retentionsbecken sowie einer Ortsrandeingrünung auch umweltschonend durchgeführt. Außerdem erfolgt der Ausbau der Infrastruktur und die mit der Er- weiterung des Gewerbegebietes einhergehenden neu geschaffenen Arbeitsplätzen nahe des Sied- lungsbereiches der Gemeinde Baindt. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden hierin großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Da der Bebauungsplan diese Vorgaben durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) konkretisiert und die nicht dargestellten Bereiche unter die sogenannte Parzellenunschärfe fallen, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist erfüllt und der Flächennutzungsplan muss nicht geändert werden. Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. 7.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um die Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Erweiterungsbereich ist bisher nicht überplant. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde von der Un- teren Naturschutzbehörde im Besonderen auf die Belange des Naturschutzes hingewiesen. So darf in keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) mit Schadstoffen belastetes Wasser in den Bach, der in den "Bampfen" mündet, gelangen. Außerdem soll eine insektenfreundliche Beleuchtung sowie eine Ortsrandeingrünung festgesetzt werden. Von Seiten des Immissionsschutzes wurde angemerkt, dass vom Plangebiet wirkende Gewerbelärm-Immissionen auf schützenswerte Nutzungen in der Umgebung einwirken. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplan eine ein- deutige und verbindliche Regelung zur Entwässerungssystematik aufgenommen werden muss und eventuell die Schaffung einer Retentionsfläche notwendig ist, um vorrübergehend Regenwasser zu speichern und Abflussspitzen zu verringern. Für die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraussetzung für eine mo- derne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaft- lich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 29 Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde Baindt ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entspre- chender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche, zeitgemäße Bauformen, die für die jeweiligen Gewerbebetriebe erforderlich sind, verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Der Bereich der Erweiterung des Gewerbegebietes wurde in zwei Zonen eingeteilt, um auf die Be- dürfnisse von einzelnen Teilbereichen Rücksicht zu nehmen. Zum einen wurde im größten Teil des Plangebietes ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt und zum anderen nahe der bestehenden Wohn- bebauung im Osten ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) festgesetzt. Dieses GEe ist aus lärm- schutztechnischen Gründen ausgewiesen, um die angrenzende Wohnbebauung möglichst ruhig zu gestalten, hier wurden mehr Festsetzungen getroffen als im GE. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Öffentliche Tankstellen erfahren einen generellen Ausschluss. Auf Grund der räumlichen Lage im Gebiet und der zu erwartenden hohen Frequentierung der Tankstelle, könnte es auf der Er- schließungsstraße zu Verkehrsproblemen kommen, welche auch negativen Einfluss auf den laufenden Gewerbebetrieb nehmen könnten. Unbenommen hiervon bleibt die Errichtung von Betriebs-Tankstellen. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder Gewerbebetrieben aller Art ausnahmsweise zulässig. Von einer von den ein- zelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszugehen. Die Lade- säulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektro-Fahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von einem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 30 − Weiterhin werden in beiden Gebietstypen (GE und GEe) Werbeanlagen ausgeschlossen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden (sogenannte "Fremdwerbungen"). Hierunter fallen Werbeanlagen, die eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen. Solche Anlagen der Fremdwerbung können als selbständige bzw. eigenständige Hauptnutzung ausgeschlossen werden (VGH Mannheim, Urteil vom 16.04.2008, AZ: 3 S 3005/06). Anlagen der Fremdwerbung zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass sie in einer besonders auffälligen, sich von ihrer Umgebung hervorheben- den Art und Weise gestaltet sind, um besondere Aufmerksamkeit zu erreichen. Durch die Zu- lassung von Anlagen der Fremdwerbung würde eine nachteilige Auswirkung auf das Land- schafts- und Ortsbild erwartet. Zudem sollen die Flächen des Gewerbegebietes der Ansiedlung von Unternehmen dienen, die Arbeitsplätze in der Region schaffen. Selbständige Werbeanla- gen widersprechen diesem planerischen Ziel und werden deshalb als Nutzung gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO im Gewerbegebiet ausgeschlossen. − In beiden Gebietstypen werden außerdem Einzelhandelsbetrieben im Sinne des 8 Abs. 2 Nr. 1 ausgeschlossen. Die hierfür erforderlichen besonderen städtebaulichen Gründe im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO leiten sich aus der Notwendigkeit für die innerstädtischen Bereiche den Fortbestand als Versorgungszentrum sicher zu stellen ab. Ein weiteres Abwandern der Kauf- kraft aus diesen Bereichen würde deren Funktion in Frage stellen und zu einer erheblichen städtebaulichen Fehlentwicklung führen. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb der beiden Zonen Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im Gewerbegebiet GE erfahren die in § 8 Abs. 3 Nrn. 3 BauNVO angeführten Nutzungen (Ver- gnügungsstätten) einen Ausschluss, da diese extrem störenden Charakter auf das vollständig ländlich geprägte Umfeld hätten. − Im Gewerbegebiet GEe erfahren die in § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO angeführten Nutzungen: Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstät- ten generellen Ausschluss. Für den zuerst genannten Anlagentyp muss geltend gemacht wer- den, dass eine sinnvolle Anbindung der Nutzungen an die gesamtgemeindliche Struktur in keinem Falle gegeben wäre. Ziel der gemeindlichen Planung ist es, Anlagen dieser Art auf den Hauptort der Gemeinde Baindt zu konzentrieren, um dort eine Ergänzungs- und Bünde- lungswirkung mit anderen Nutzungen zu erreichen. Für die zuletzt genannte Nutzung (Ver- gnügungsstätten) wird der generelle Ausschluss mit deren extrem störendem Charakter auf das ländlich geprägte Umfeld begründet. Für den Bereich wird ein eingeschränktes Gewerbe- gebiet festgesetzt. Prinzipiell wird dadurch der Katalog an Nutzungen eines Gewerbegebietes im Sinne des § 8 BauNVO zu Grunde gelegt. Lediglich die Art der Betriebe wird bezüglich ihrer Zweckbestimmung eingeschränkt. Zulässig sind, bezogen auf deren Emissionsverhalten, dem- nach lediglich "Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören". Die Wohnnutzung im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 ("Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 31 Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind und ihm gegen- über in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind") ist in diesem Bereich ausnahmsweise zulässig. Grundsätzlich ausgeschlossen werden fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Gebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefin- den beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung der Grundflächenzahl im Plangebiet ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudety- pen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,80 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Gewerbegebiete. Der Wert ermöglicht durch den geringen Flächenverbrauch die Errichtung eines effizienten Gewerbebe- triebes. − Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vor- gabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da in der Planung Gebäude mit gewerblicher Nutzung und den damit verbundenen Raumhöhen (Hallen, Verkaufsräume) errichtet werden können. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Au- ßenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollier- bar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfordernis- sen der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt. − Die Höhe von Werbeanlagen ist beschränkt, um das Orts- und Landschaftsbild nicht unange- messen zu beeinträchtigen. Innerhalb der überbaubaren Grundstpcksflächen dürfen Werbean- lagen die zulässige Gesamthöhe der Hauptgebäude nicht überschreiten. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 32 Die festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Zulässige Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) zulässig. Nicht überdachte Stellplätze sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Von den geplanten Gewerbegebietsflächen wirken Gewerbelärm-Immissionen auf angrenzende, schützenswerte Nutzungen ein. Um Nutzungskonflikte im Bezug auf die östlich befindlichen Ein- wirkorte auszuschließen, wird im östlichen Bereich des Plangebietes ein eingeschränktes Gewerbe- gebiet mit Emissionskontingenten von 60 dB(A) im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und 45 dB(A) im Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) festgesetzt. Die Einhaltung der Emissionskontingente wird im Einzelfall im Rahmen des bau- bzw. immissions- schutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw. bei der Planung eines Vorhabens, das vom Ge- nehmigungsverfahren freigestellt ist, durch Vorlage einer schalltechnischen Untersuchung durch ein entsprechend qualifiziertes Büro (z.B. Mess-Stelle nach § 29b BImSchG) nachzuweisen sein. Durch die Festsetzung der Emissionskontingente im eingeschränkten Gewerbegebiet wird eine Ein- haltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) an den nächstgelegenen, schützenswerten Einwirkorten gewährleistet. 7.2.6 Infrastruktur Im Plangebiet verläuft eine oberirdische 20 kV- Leitung der Netze BW sowie ein Regenwasserkanal, der zum Retentionsbecken führt. Die Leitung und der Kanal im Bereich des Gewerbegebietes sind mit einem Leitungsrecht sowie einem Schutzstreifen versehen. Sollten die Leitung bzw. der Kanal beseitigt werden und die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gemäß der erweiterten Bau- grenze vergrößert werden, entfallen die Leitungsrechte. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 33 erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. 7.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Wickenhauser Straße" (K 7946) hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber hinaus besteht eine Anbindung an die Bundesstraße B 30. Über die "Althausener Straße" (L 314) und die "Schussentalstraße" (L 317) besteht Anschluss an die Bundesstraße B 32. Über die Bundesstraßen sind jeweils weitere Anbin- dungen gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Schachen" an der "Wickenhausener Straße" mit der Linie 20 nach Wolpertswende und Ravensburg gegeben. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine Weiterführung der Straße "Am Föhren- ried". Die Regelquerschnitte der Wege und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Im Bereich der Stichstraße im Norden ist durch einmaliges Zurückstoßen ein Wendevorgang eines dreiachsigen Lkw gefahrlos möglich. Im Bereich der neu geplanten Erschließungsstraße ist ein Fußweg vorgesehen. Im Bereich der nörd- lichen Stichstraße müssen die Fußgänger einmal die Straßenseite wechseln. Die geplante Straße in Richtung des Retentionsbereiches, für eine eventuelle Erweiterung des Ge- werbegebietes, wird als gewerbliche Baufläche festgesetzt und die Baugrenze im Bereich der ge- planten Straße wid entsprechend ausgespart. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungs-Straßen ist nicht er- forderlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungs-Anlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 34 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 8.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele der 2. Erweiterung des Bebauungs- planes "Gewerbegebiet Mehlis" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wird ein Gewerbegebiet südwestlich des Hauptortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um ackerbaulich und als Grünland genutzte Fläche am nordwestlichen Rand des Teilortes Schachen. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewer- begebiet an. Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Zu einem kleinen Teil werden die überplanten Flächen als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt. Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (Raumnutzungskarte) sind für die überplanten Flächen keine verbindlichen Ausweisungen getrof- fen. Der gewählte Standort ist auf Grund der südlich und östlich (jenseits der "Wickenhauser Straße") gelegenen Gewerbe- bzw. Mischgebiete und der hervorragenden Verkehrsanbindung so- wie wegen der ebenen Lage für ein Gewerbegebiet in hinreichendem Maß geeignet. Die Erweiterung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung eines Gewerbegebietes zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unternehmen. Mit der Erweiterung des bestehenden Gewerbege- bietes "Mehlis" sollen zeitnah gezielte gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehm- lich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung la- gen in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken vor. Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines Gewerbegebietes mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, maximalen Gebäudehöhen von etwa 10 m, Pflanzungen innerhalb der Baugebiete sowie die Fesetzung privater und öffentlicher Grünflächen zur Ortsrand- eingrünung bzw. zur Rückhaltung von Niederschlagswasser. Stellplätze, Zufahrten und andere un- tergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Für die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichts Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 35 geht zur Betrachtung der Auswirkungen auf die Bereiche Schutzgebiete und Biotope sowie Schutz- gut Wasser über das Plangebiet hinaus. Für die restlichen Schutzgüter ist das Plangebiet als Un- tersuchungsraum ausreichend. Der jeweilige Wirkungsraum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wirkungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung sowie der daraus resultierenden Trennwirkung. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 2,06 ha, davon sind 1,60 ha Gewerbegebiet, 0,24 ha Verkehrsflächen, 0,20 ha öffentliche und 0,02 ha private Grünflächen. Der Flächenbedarf im Bereich der Änderung muss unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, dass der Bereich bereits in Teilbereichen bebaut ist. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 321.389 Ökopunkten erfolgt vollständig durch das baurechtliche Ökokonto der Gemeinde Baindt. 8.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Nach der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben sind verbindliche Aus- sagen und Ziele zur regionalen Freiraumstruktur (z.B. regionale Grünzüge, schutzbedürftige Berei- che für Naturschutz, Land-, Forst- oder Wasserwirtschaft) nicht direkt berührt. Lediglich in nord- westlicher Richtung des Plangebietes, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Eine Beeinträchtigung des Regionalen Grünzuges durch die Planung kann ausgeschlossen werden. Die Planung steht auch in keinem Widerspruch zu sonstigen für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes (siehe Kapitel 7.2.3. "Übergeordnete Planungen" in der städtebaulichen Begründung). Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Fassung vom 08.04.2006): Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Im integrierten Landschaftsplan werden die überplan- ten Flächen zu einem kleinen Teil als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt. Da der Be- bauungsplan die Vorgaben durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) konkretisiert und die als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellten Bereiche lediglich geringfügig nach Norden und Osten verschoben werden, kann der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan herge- leitet angesehen werden. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 36 Hierbei handelt es sich um das Fließgewässer "Bampfen". In diesem Teilbereich (LRT 91E0*) wer- den die Erhaltung der Vorkommen von Groppe, Strömer und Kleiner Bachmuschel angestrebt. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insekten- schonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie begrenzte Abflussmenge von gerei- nigtem Niederschlagswasser) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Südwesten des Plangebietes befindet sich in einem Abstand von 4 m bzw. 12 m das gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Hecken bei Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 1812- 3436-0447). Etwa 90 m nordöstlich liegt das kartierte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (Nr. 81234367020) sowie weitere im Umfeld. In einem Abstand von etwa 1,1 km liegt nordöstlich des Plangebietes das Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436031). − Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sind erhebliche Beeinträchtigungen der o.g. Biotope und Schutzgebiete nicht zu erwarten (siehe auch "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt" in den Kapiteln "Bestandsaufnahme [8.2.1]" und "Prognose [8.2.2] bei Durchführung der Planung"). Biotopverbund: − In einem Abstand von etwa 300 m zum Plangebiet befinden sich in westlicher Richtung Kern- flächen des landesweiten Biotopverbunds feuchter Standorte. Der 1000 m- Suchraum dieser Kernflächen liegt zwar nur etwa 80 m nordwestlich vom Plangebiet. Auswirkungen auf die Verbundfunktion des Plangebietes sind im Allgemeinen nicht erkennbar, da das Plangebiet auf Grund der derzeitigen Nutzung und der angrenzenden Bebauung sowie der Verkehrflächen keinen großen Lebensraumwert hat und daher bereits jetzt keinen optimalen Wanderkorridor darstellt. Da die Kernflächen inbesondere durch die Bundesstraße vom Plangebiet abgeschnit- ten sind, wird die Funktion der Flächen von der Planung nicht beeinträchtigt. − Westlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 660 m befinden sich entlang der Bahnlinie Kernflächen des landesweiten Biotopverbunds trockener Standorte. Da hier jedoch kein Suchraum besteht und somit ein Biotopverbund zum Plangebiet unwahrscheinlich ist, kann eine Beeinträchtigung durch das geplante Vorhaben ausgeschlossen werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 37 8.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungs- grad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. − Beim größten Teil des Plangebietes handelt es sich um Ackerland, durch das ein landwirt- schaftlicher Weg führt. Lediglich der Bereich ganz im Westen, in dem die Grünfläche als Re- tentionsbecken geplant ist, wird momentan als Grünland genutzt. Infolge der intensiven land- wirtschaftlichen Nutzung und des damit einhergehenden Stickstoff-Eintrags ist die Artenviel- falt der Fläche begrenzt. − Das oben genannte südwestlich des Plangebietes liegende Biotop "Hecken bei Umspannwerk westlich Schachen" besteht aus zwei überwiegend dichten Hecken, welche ein Umspannwerk östlich und nördlich eingrenzen. Die Hecken werden von Hasel, Hainbuche, Weißdorn u.a. aufgebaut. Am Südrand der nördlichen Hecke Liguster, sonst vereinzelt Holunder und Pfaffen- hütchen beigemischt. Die Krautschicht besteht aus nitrophytischer Vegetation. Am Westrand der östlichen Hecke ist ein Grassaum ausgebildet, sonst sind keine Säume vorhanden. Im Be- reich dieser Hecken sowie in dem südöstlich davon liegenden Heckensaum, der an das Plan- gebiet angrenzt, ist auf Grund der vielfältigen Lebensraumstrukturen mit einem erhöhten Vor- kommen von Vögeln, Insekten, Reptilien und Säugetieren zu rechnen. − Östlich des Plangebietes im Bereich der Wohnhaus-Gärten sind siedlungstypische (störungsto- lerante) Kleinlebewesen (Insekten, Kleinsäuger) und Vögel zu erwarten. − Das überplante Gebiet ist im Hinblick auf die Durchgängigkeit für Tiere wegen der zahlreichen benachbarten Verkehrswege und Bebauung stark vorbelastet (Kreisstraße im Osten, Bundes- straße im Westen, Straße im Süden). Der Lärm und die Störungen durch den Verkehr und das südlich des Plangebietes liegende Gewerbe lässt die Flächen v. a. für störungsempfindliche Tiere als sehr ungeeignet erscheinen. − Eine botanische und/oder faunistische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich ge- schützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) gibt und diese auf Grund der intensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastungen sowie mangels gliedernder naturnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. Die Bedeutung der Flächen für das Schutzgut ist insgesamt gering. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 38 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. − Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gela- gerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Die Böden sind vollständig unversiegelt, aber anthropogen überprägt (Verdichtung durch Befahrung mit Fahrzeugen; Eintrag von Dünger). − Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet mit mittlerer Funktion als Fil- ter und Puffer für Schadstoffe sowie Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf ein- gestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" als mittel eingestuft; alle Bodenfunktionen sind mit Bewertungsklasse 2 eingestuft. Da die Flächen im Plangebiet (Acker) vollständig unversiegelt sind, können die Funktionen noch vollumfänglich erfüllt wer- den. Gemäß Reichsbodenschätzung liegt die Boden- oder Grünlandgrundzahl bei 35-59, die Ackerzahl bei 41-60 und deuten damit auf eine Ertragsfähigkeit im mittleren Bereich hin. − Laut Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 ist der Boden im Plangebiet je nach Bohrloch als durchlässig bis schwach durchlässig zu beschreiben. Hin- weise auf Bodenverunreinigungen und Altlasten gibt es nicht. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächenge- wässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grundwas- ser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grund- wasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. − Im Plangebiet selbst kommen keine Oberflächengewässer vor. Nordwestlich, in einem Ab- stand von etwa 110 m verläuft ein Bach, der in den "Bampfen" mündet. Ein Abschnitt des "Bampfens" verläuft sowohl im Norden (Entfernung ca. 430 m), als auch im Nordwesten (Ent- fernung ca. 550 m), der in diesem Bereich Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobel- wäldern südlich Blitzenreute" ist. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 39 − Laut Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 wurde bei der Untersuchung zweier Bohrlöcher bei etwa 3,40 m bzw. 4,30 unter GOK auf Grundwasser ge- stoßen. Bei zwei weiteren Bohrlöchern wurden bei ca. 3,80 m nasse Schmelzwassersande an- getroffen, was auf Schicht- und Grundwasser hindeutet. Nach starken Niederschlägen und nach der Schneeschmelze können höhere Grund- bzw. Schichtwasserstände auftreten. Versi- ckerungsversuche deuten je nach Bohrloch auf einen durchlässigen bis schwach durchlässigen Boden hin. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. − Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. − Die Gemeinde verfügt über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer sowie eine Anbin- dung zur Trinkwasserversorgung. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluft- entstehungsgebieten und Frischluftschneisen. − Großklimatisch gesehen liegt das Plangebiet im südwestdeutschen Klimabezirk Rhein-Boden- see-Hügelland. Das Bodenseebecken ist dabei durch ein für die Höhenlage eher mildes Klima gekennzeichnet. Die durchschnittlichen Jahrestemperaturen liegen bei etwa 8°C, die durch- schnittliche jährliche Niederschlagsmenge etwa bei 980 mm. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Lokale Luftströ- mungen und Windsysteme können sich auf Grund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Durch das fehlen von Bäumen kann es im Plangebiet zu keiner Frischluft- produktion kommen. − Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege und Gewerbeflächen reichern sich Schadstoffe in der Luft an. Auch durch die an das Plangebiet angrenzende landwirtschaftliche Nutzung (z.B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln) ist die Luftqualität be- reits geringfügig vorbelastet. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 40 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzguts sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Boden- seebecken). Beim Plangebiet selbst handelt es sich um einen ackerbaulich genutzten Bereich in nordwestlicher Randlage des Ortsteiles "Schachen". − Der Bereich ist von Norden vom angrenzenden Acker sowie von den östlich des Plangebietes liegenden Wohnhäusern her einsehbar, stellt auf Grund der Nutzung jedoch keinen land- schaftsästethischen Augenfang dar. Der Bereich besitzt auch keine besondere Erholungseig- nung, da er von Süden mit Gewerbebebauung und von Westen von einem Umspannwerk um- schlossen ist. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. − Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt, sodass sowohl vom Plangebiet selbst, als auchvon der angrenzenden ackerbaulich genutzten Fläche wahrscheinlich Geruchs-Emissionen ausgehen. Die Fläche besitzt keinerlei Naherholungs-Funktion, da auch keine Rad- oder Fuß- wege am Plangebiet vorbeiführen. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): − Es befinden sich keine Kulturgüter im überplanten Bereich. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Gemäß dem Umwelt-Daten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonnenein- strahlung rund 1.150-1.151 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist, sind die Vo- raussetzungen für die Gewinnung von Solarenergie mittelmäßig. − Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden-Würt- temberg" ist die Anlage von Erdwärmesonden im Einzelfall zu prüfen. Grund hierfür ist der einzuhaltende Vorsorgeabstand zum relativ kleinen Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436031). Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 41 Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 8.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durch- führung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nicht-Durchführung der Planung bleiben die ackerbaulichen sowie als Grünland genutzten Flä- chen als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts auf Grund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleibt auch die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unver- ändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete (FFH-Gebiet, Wasser- schutzgebiet), Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht-Durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Verände- rung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z.B. Intensivierung oder Extensivierung der Acker- sowie Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Kli- mawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) ergeben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognostizierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmit- telbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 8.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Der Lebensraum der im Bereich des Ackers vorkommenden Tiere und Pflanzen geht durch die Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung verloren. Da das Plangebiet am Orts- rand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. In Folge der heran- rückenden Bebauung werden die angrenzenden Biotope in gewissem Umfang beeinträchtigt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 42 Die Arten der beiden Hecken könnten durch Baumaßnahmen und den anschließenden Gewer- bebetrieb leicht gestört werden. Im Bereich des geplanten Retentionsbeckens mit Bepflanzung ist dagegen eine Ansiedlung von Arten der Feuchtstandorte zu erwarten. Zusätzlich schottet die Bepflanzung die Hecken zumindest in gewissem Umfang vom Gewerbebetrieb ab. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Durchgrünung der Bebau- ung, Pflanzungen in dem Baugebiet) kann das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes reduziert werden. Auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Bäumen (mit der Emp- fehlung sie nach Norden) zu pflanzen, um die Durchgrünung und damit auch den Lebens- raumwert des Baugebietes zu verbessern. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten, insbesondere jene die im nahegelegenen FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" vorkommen, wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 8,00 m verwendet werden dürfen. Zudem gelten Einschrän- kungen für die Beleuchtung von Werbeanlagen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wasserge- bundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photovoltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspie- gelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Struktur- glas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Wassergebundene Insekten können vor allem im Gewässer "Bampfen" und seinen Seitenarmen vorkommen, wovon ein Gewässer- abschnitt auch im FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" liegt. Mauern mit einer Höhe von mehr als 0,25 m sind unzulässig, um die Durchlässigkeit des Ge- bietes für Kleinlebewesen zu erhalten und Zerschneidungseffekte zu verhindern. − Um zumindest eine Pufferung zur östlich gelegenen Wohnbebauung und etwas Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen, wurde zu dieser hin eine private Grünfläche festgesetzt. Diese ist mit Bäumen der 2 Wuchklasse sowie mit Sträuchern zu bepflanzen und extensiv zu pflegen. Eine Ortsrandeingrünung nach Norden hin wird auf Grund der geplanten Gewerbeer- weiterung nicht als erforderlich gesehen. Zur Aufwertung des Retentionsbereiches, ist dieser sowohl mit Bäumen, als auch Sträuchern zu bepflanzen und ebenso wie die private Grünflä- che extensiv zu pflegen. Auch wird so vermieden, dass die Gewerbebauung direkt bis an die Biotope heranreicht. Für sämtliche Baumpflanzungen, d.h. sowohl auf öffentlichen, als auch privaten Grünflächen sowie auf den privaten Baugrundstücken ist ein Mindeststammumfang von 20-25 cm, festgesetzt, um bereits zum Zeitpunkt Pflanzung eine gewisse Ein- und Durch- grünung des Baugebietes und Puffer zur landwirtschaftlichen Fläche bzw. zur Wohnbebuau- ung zu schaffen. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kann der Eingriff in das Schutzgut Arten und Lebensräume insgesamt als gering bewertet werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 43 − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung der Flora (v.a. in den angrenzenden Biotopen) durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Ackerland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – – Anlage von Grünflächen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Gewerbeausübung u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photovol- taikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Die durch die geplanten Baukörper und Verkehrsflächen entstehende Versiegelung führt zu einem kompletten Verlust der natürlichen Bodenfuktionen. Im Bereich der Retentionsfläche werden die Bodenfunktionen auf Grund von Abgrabungen erheblich beeinträchtigt und gehen fast vollständig verloren. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Bei einer festgesetzten GRZ von 0,8 können bis zu etwa 1,52 ha des Plangebietes neu versiegelt werden. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefä- higkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 44 werden Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. − Trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beein- trächtigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke auf Grund der relativ großflächigen Versiegelung als hoch zu bewerten. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Boden- Funktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung, (Autowäsche, evtl. Gärtnern) Eintrag von Schadstoffen – Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die geplante gewerbliche Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. Auf Grund des hohen Versiegelungsgrades durch eine GRZ von 0,8 sind die Beeinträchtigungen als erheblich einzustufen. − Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzie- ren. Da der Boden im Bereich der Retention gem. Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 kaum wasserdurchlässig ist, kann das Niederschlagswasser nicht versickert werden (Umgang mit Niederschlagswasser s.u.: "Wasserwirtschaft"). − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 45 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die zusätzliche Bebauung erhöht sich die anfallende Abwassermenge. Das Abwasser wird dem Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt zuge- leitet. Das über den Regenwasserkanal in den Retentionsbereich eingeleitete Niederschlags- wasser wird durch die belebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung) und anschließend über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Re- genwasserkanal des bestehenden Gewerbegebietes geleitet, was letztendlich in den Seitenarm des "Bampfens" abgeleitet wird. Die theoretisch berechnete Versickerungsmenge und somit Ableitung beträgt 5,7 l/s, erlaubt sind bis max 14 l/s. Die maximale Abflussmenge des beste- henden Gewerbegebietes (Mehlis) beträgt 24 l/s, womit die Gesamtabflussmenge (bestehen- des und geplantes Gewerbegebiet) etwa 30-38 l/s beträgt. Diese Abflussmenge entspricht in etwa dem natürlichen Abfluss aus dem unbebauten Gebiet. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen und verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regenwasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden, um das Grund- wasser vor Verunreinigungen zu schützen. In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seitenarm des "Bampfens" möglich, der dann in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schussen- becken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) mündet. Durch diese Feset- zung sowie die geringe Abflussmenge in den Seitenarm des "Bampfens" ist auch eine Beein- trächtigung des FFH-Gebietes durch das vorgesehene Entwässerungskonzept ausgeschlossen. − Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die gemeindliche Wasser- versorgung. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 46 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflä- chen beschränkt. Durch die Gehölzpflanzungen im Bereich der Grünflächen wird jedoch Frisch- luft produziert. Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanla- gen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Eine geringfügige Erhöhung der Schadstoff-Vorbelastung durch Abgase des erhöhten Ver- kehrsaufkommens ist jedoch zu erwarten. − Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu erwarten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu re- duzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Ener- gien und Elektromobile zurückgegriffen werden. − Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht er- kennbar. Extrema in Bezug auf Niederschlagsereignisse (z.B. langandauernder Starkregen, urbane Sturzfluten) wurden im Rahmen der Entwässerungsplanung berücksichtigt (z.B. An- laage einer Abflussmulde für von Norden zufließendes Hangwasser; ausreichende Dimensio- nierung der Rückhalteeinrichtungen). Extrema in Bezug auf die Lufttemperatur bzw. Sonnen- einstrahlung werden durch die Umsetzung der Festsetzungen zu Pflanzungen (insbesondere Baumpflanzungen im Straßenraum und auf den privaten Baugrundstücken) sowie zu Boden- belägen (teilversiegelte Beläge zur Verminderung der Wärmeabstrahlung) abgemildert. − Auch im neuen Baugebiet kann die weiterhin angrenzende landwirtschaftliche Nutzung zeit- weise zu Geruchs-Belastungen oder zu Staubeinträgen führen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 47 Verlust der Ackerfläche weniger Kaltluft (Grünland) – Anlage von Grünflächen Verbesserung des Kleinklimas, Frischluftproduk- tion + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissio- nen aus Gewerbebetrieben – Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, da der Ortsrand weiter nach Norden verschoben wird. Zwar ist der dörfliche Charakter des Ortstei- les Schachen bereits auf Grund des angrenzenden Gewerbegebietes "Mehlis" beeinträchtigt; trotzdem führt das Hinzukommen weiterer gewerblich genutzter Gebäude zu einer weiteren Einschränkung der Ortsbild-Erlebbarkeit - insbesondere für die Bewohner der östlich angren- zenden Wohnhäuser, welche Blickbeziehungen zur Fläche besitzen. − Durch die getroffenen Festsetzungen wird sichergestellt, dass eine ausreichende Durchgrünung hergestellt wird (Pflanzgebote) und diese möglichst nach Norden hin zur offenen Landschaft umgesetzt wird. Um den störenden Einfluss der zukünftigen Baukörper auf das Landschafts- bild möglichst gering zu halten, wird zumindest nach Osten zur Wohnbebauung hin eine pri- vate Grünfläche samt Bepflanzung festgesetzt. Auch im Westen wurde im Retentionsbereich eine Grünfläche (öffentlich) festgesetzt, um das Retentionsbecken auch optisch aufzuwerten. Die festgesetzten Pflanzlisten tragen dazu bei, die Eigenart des Landschaftsbildes zu schützen und mit Hilfe landschaftstypischer Gehölz-Arten eine Anbindung des Baugebietes an die Landschaft zu erreichen. Zu diesem Zweck werden zusätzlich im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, Hecken aus Nadelgehöl- zen ausgeschlossen. Die Pflanzung von nicht in der Pflanzliste festgesetzten Sträuchern wird nur auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen, um die Grünflächen und Außenanlagen möglichst naturnah zu gestalten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 48 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ortsrand-Vorverlagerung – Durchgrünung des Plangebietes, Ortsrand- eingrünung Geringfügige Wiederherstellung des dörflichen Siedlungsbildes + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Pla- nung die Ansiedelung von Gewerbebetrieben ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/oder neu geschaffen werden können. Die bereits vor der Planung eingeschränkte Erleb- barkeit des landschaftlichen Umfeldes erfährt durch die geplanten Baukörper eine geringfü- gige Beeinträchtigung. − Durch das Heranrücken der Bebauung an die östliche gelegene Wohnbebauung können für die Bewohner zeitweilig Lärm-Beeinträchtigungen entstehen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u.U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ansiedelung von Gewerbebetrieben, Angebot neuer Arbeitsplätze ++ Anlage von Grünflächen Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebs- lärm, Verkehrsabgase – Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 49 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart unverzüglich zu benach- richtigen. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z.B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Er- hebliche Beeinträchtigungen sind jedoch auf Grund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauar- beiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d.h. außerhalb des besonders empfindlichen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz- Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. Zudem können Heiz- oder Produktionsanlagen von Gewerbebetrieben (z.B. großes Blockheizkraftwerk; Brennöfen) zu einem erhöhten Schadstoffausstoß beitragen. In allen Fällen zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen potenziell umweltschä- digenden Abgas-Bestandteilen; je nach Verbrennungsanlage können auch Schwefeloxide so- wie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flächenneuversiegelung wird zudem die Wärme- abstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". − Zu den Lärmemissionen aus dem Bereich des geplanten Gewerbegebietes: siehe die Ausfüh- rungen unter dem Punkt "Schutzgut Mensch" − Durch die nächtliche Beleuchtung des Gewerbegebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in umliegende Wohngebiete sowie in die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Ra- dius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z.B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leuchtkörper). Zudem gelten Einschränkungen für die Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen, welche verhindern, dass es zu einer Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner, der land- schaftsästhetischen Situation oder lichtempfindlicher Tierarten (insbesondere des nahegelege- nen FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" und das Gewäs- ser "Bampfen") kommt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 50 − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o.g. Wirkfaktoren auf an- grenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Abfälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht möglich ist, sind sie ord- nungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravens- burg. − Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsor- gung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umge- gangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße Lage- rung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als uner- heblich eingestuft werden. − Für die Anlage der Gebäude und Außenanlagen (Zufahrten, Stellplätze usw.) werden voraus- sichltich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe, die den aktuellen einschlägi- gen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen, angewandt bzw. eingesetzt, so dass keine erheblichen Auswirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter zu erwarten sind. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Gesundheit, das kultu- relle Erbe oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen abzusehen. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener- gien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 51 und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bau- weise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Auf Grund der Topografie ist eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur nahezu optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost-West-Ausrichtung möglich. − Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft werden. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourchen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Mögliche kumulierende Auswirkungen auf die Lebensraumtypen und Arten im nahegelegenen FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäl- dern südlich Blitzenreute" wurden in der dem Bebauungplan beigelegten FFH-Vorprüfung, insbesondere unter dem Punkt "Summation" abgehandelt und als nicht gegeben erachtet. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 8.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 52 minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Pufferung zur östlich gelegenen Bebauung durch private Grünfläche mit Gehölz-Pflanzungen (Bäume 2. Wuchsklasse und Mindeststammumfang von 20-25 cm, um von Anafang an eine gewisse Abschirmung zu generieren, sowie Feldgehölz/-hecke (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild)) − Extensive Pflege sowie Bepflanzung des westlich im Plangebiet gelegenen Retentionsbeckens als Pufferung zur freien Landschaft sowie zu den angrenzenden Biotopen mit Bäumen mit Mindeststammumfang von 20-25 cm, um bereits bei der Pflanzung eine gewisse Eingrünung des Baugebietes und Puffer zur landwirtschaftlichen Fläche zu schaffen − Durchgrünung des Gebietes durch Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Gehölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Schutz nachtaktiver Insekten durch Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultravioletten Licht (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Le- bensräume) − Reduktion negativer Auswirkungen auf Wasserinsekten durch Verwendung von Photovoltaik- Modulen, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (3 % je Solarglasseite) (pla- nungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Landschaftsbild) − Einschränkungen zu Werbeanlagen im Hinblick auf deren Größe und Gestaltung (bauord- nungsrechtliche Vorschriften, Schutzgut Landschaftsbild) − Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) − Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume: Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die Schutzgutespezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 53 gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o.g. Bewertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungskonzeptes (z.B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 37.11 Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation 18.364 6 110.183 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 1.148 10 11.478 60.24 Unbefestigter Weg 1.089 5 5.443 Summe Bestand 20.600 127.104 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Flächen in dem Gewerbegebiet (*GRZ 0,8) 12.776 1 12.776 60.50 Kleine Grünfläche (restlicher Anteil der Bauflächen, un- versiegelte Außenanlagen) 3.194 4 12.776 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (Retentionsbecken, exten- siv gepflegt) 2.031 13 26.402 45.30 3 Bäume (1. Wuchsklasse, StU mind. 100 cm) 300 4 1.200 45.30 11 Bäume (2. Wuchsklasse, StU mind. 60 cm) 660 4 2.640 60.21 Völlig versiegelte Straße 2.435 1 2.435 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (private Grünfläche, exten- siv gepflegt) 164 13 2.136 Summe Planung 20.600 60.364 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 60.364 Summe Bestand 127.104 Differenz Bestand/Planung (=Ausgleichsbedarf) -66.740 Es verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 66.740 Ökopunkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neu- versiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 54 natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Boden- funktionen dar. Im vorliegenden Fall wird unterschieden zwischen dem ackerbaulich genutzten Bereich sowie dem unbefestigten, aber befahrenen Weg, bei dem von einem verdichteten Boden ausgegangen werden kann. Für den Ackerbereich liegt die Wertstufe vor dem Eingriff bei 2, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteinge- schlossen. Für den Bereich des unbefestigten Weges wird vor dem Eingriff die Wertstufe 0,66, nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen 0 angenommen. Für den Bereich des geplanten Retentions- beckens wird nach dem Eingriff von der Wertstufe 0,66 ausgegangen. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − Im Gewerbegebiet vollständig versiegelbare Fläche (GRZ von 0,8): 12.776 m² − festgesetzte Verkehrsflächen: 2.435 m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 15.210 m². Zusätzlich zu den neu versiegelbaren Flächen findet auch im Bereich der geplanten Retentionsflä- che ein Eingriff in den Boden statt. Die hier notwendigen Abgrabungen und die dadurch verursach- ten Beeinträchtigungen führen jedoch nicht zu einem vollständigen Funktionsverlust. In Abstim- mung mit dem Sachbereich Bodenschutz, Landratsamt Ravensburg, kann bei Retentionsbecken, Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 55 bei denen noch eine Restversickerung stattfindet, was vorliegend der Fall ist (siehe hierzu "Was- serwirtschaft" unter Punkt 8.2.2.4 sowie Baugrundgutachten), eine Bewertung von 0-1-1 nach dem Eingriff angesetzt werden. Teilfläche Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Wertstufen nach dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte be- zogen auf die Fläche Neu versiegelbare Flächen (Gewerbegebiet, vorher of- fener Boden) 12.436 2-2-2 (2,666) 0-0-0 (0) 8 99.485 Neu versiegelbare Flächen (Verkehrsfläche, vorher of- fener Boden) 2.004 2-2-2 (2,666) 0-0-0 (0) 8 16.035 Neu versiegelbare Flächen (Gewerbegebiet, vorher un- befestigter Weg) 340 0-1-1 (0,666) 0-0-0 (0) 2,66 906 Neu versiegelbare Flächen (Verkehrsfläche, vorher un- befestigter Weg) 431 0-1-1 (0,666) 0-0-0 (0) 2,66 1.148 Abgrabungen (Retentions- becken, vorher offener Bo- den) 877 2-2-2 (2,666) 0-1-1 (0,666) 5,33 4.680 Abgrabungen (Retentions- becken, vorher unbefestig- ter Weg) 151 0-1-1 (0,666) 0-1-1 (0,666) 0 0 Summe 16.239 122.254 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 122.254 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den fol- genden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): − Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffs- typ 3 (Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil-)versiegelten Fläche von 1.000 m²) − Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffstyp sind die Wirkzo- nen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500- 2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist: Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 56 − Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzonen sind drei ver- schiedene Raumeinheiten zu betrachten. Die erste und größte der Raumeinheiten umfasst das Plangebiet samt nordöstlich und südwestlicher ländlich-dörflich geprägter Umgebung (siehe o. a. Karte). Die landschaftsästhetische Bedeutung dieses Bereichs wird mit "3" eingestuft, da die wenige vorhandene Bebauung hauptsächlich Gehöfte und kleine Siedlungen wie den Orts- teil "Schachen" umfasst, die nicht im Gegensatz zu den die Jungmoränenlandschaft des Vor- alpenlandes prägenden Landschaftsformen (in diesem Bereich eher eben) stehen. Die vorhan- dene Nutzung fügt sich mit ihrer kleinteiligen Landwirtschaft teilweise ins Landschaftsibld ein und schafft landschaftsästhetische Strukturen; einzelne Betriebe beeinträchtigen die Erlebbar- keit des Landschaftsbildes geringfügig. Der verbleibende Teil der Wirkzonen wird in den im FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" gelegenen Bereich und den eher siedlungsgeprägten Bereich mit dem Ort "Baindt" unterteilt. Der im FFH-Gebiet ge- legene Teil wird mit "4" bewertet, da es sich einerseits um prägende Landschaftselemente wie den auch als FFH-Lebensraum kartierten "Bampfen" mit erlebbarer Stille und ohne künstliche Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 57 Lichtquellen handelt. Zudem enthält dieser Bereich Waldstrukturen, die eine optische Gleide- rung schaffen und nicht durch Bebauung verdeckt sind. Andererseits besteht auch hier klein- teilige Landwirtschaft und eine von spärlicher Bebauung und Schrebergärten gesäumte Bahn- linie führt durch das Gebiet. Der dritte Teil innerhalb der beiden Wirkzonen wird mit der Raumeinheit "1" bewertet, da dieser im Vergleich zum ersten Bereich hauptsächlich aus Sied- lungen der Gemeinde Baindt, Baienfurt sowie Niederbiegen bestehen und somit kaum mehr etwas von den natürlichen Landschaftsformen erkennen lassen. Die Landschaft ist sowohl op- tisch als auch akustisch praktisch nicht mehr als Naturbestand wahrnehmbar. − Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Das Vorhaben führt zwar zu einer Erweiterung eines be- reits bestehenden Gewerbegebietes und die Höhen der Gebäude werden beschränkt; trotzdem verstärkt sie (auch durch die Summation) die Überprägung der natürlichen Landschaft am Rand des Ortsteils Schachen. Auch wegen einer fehlenden Eingrünung wird von einem Eingriff mittlerer Wirkintensität ausgegangen, der Erheblichkeitsfaktor liegt damit bei 0,6. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 58 − Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Eingriffsobjekten bis 50 m Höhe liegt dieser Koeffizient für die Wirkzone I bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. − Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 angesetzt. − Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirkzone ist im Folgen- den abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensations- flächenfaktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeutung 814.436 3 0,6 0,2 0,1 29.320 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Raumeinheit 3 Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung 111.455 1 2.947.398 3 2.056.374 4 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensationsflä- chenfaktor Komp.-umfang 0,6 0,1 0,1 103.075 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 132.395 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Der nach Vermeidung und Minimierung verbleibende Ausgleichsbedarf für das geplante Vorhaben wird durch die Zuordnung von Maßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto abgedeckt, welche die Gemeinde Baindt im Jahre 2017 über den Regionalen Kompensationspool Bodensee-Ober- schwaben GmbH erwerben konnte. Die Maßnahmen wurden am 09.06.2016 vom Landratsamt beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungs-ko- effizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + x Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 59 Biberach genehmigt und befinden sich seit dem 01.08.2016 in der Umsetzung. Insgesamt konnten auf den Flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) Maßnahmen mit einer gesamten Ökopunktezahl von 2.339.323 (inkl. Zinsertrag: 2.356.868) ge- neriert werden. Von der Gemeinde Baindt wurden von dieser Gesamtsumme 425.000 Ökopunkte käuflich erworben. Von diesem Guthaben werden für die vorliegende Planung 321.389 Ökopunkte zugeordnet, um den Ausgleichsbedarf somit vollständig abdecken zu können. Auf den Ausgleichs- flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Auf den Flächen soll sukzessiv eine Entfernung der nicht standortgerechten Fichten stattfinden. Zudem ist eine Pflanzung von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle vorgesehen. − Bannwaldflächen: Auf den Flächen soll sukzessiv eine Entfernung der nicht standortgerechten Fichte stattfinden. Zudem ist eine gruppenweise Initialpflanzung standortgerechter Weichhöl- zer wie Erle und Weide geplant, welche anfänglich vor Biberfraß geschützt werden soll. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Es wird aufkommender standortfremder Jungwuchs aus der Fläche entfernt. Ansonsten soll das Areal vollständig aus der Nutzung genommen werden. − Naturnaher Bachabschnitt: Es soll ein natürlicher Gewässerverlauf sowie die Aktivität des Bi- bers zugelassen werden. − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch kommt es zu einer Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und dem Biber. Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 66.740 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 122.254 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 132.395 Abbuchung der Ökopunkte aus dem gemeindlichen, baurechtlichen Ökokonto +425.000 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung (=Ausgleichsüberschuss) +103.611 Ergebnis: Die Maßnahme ergibt einen Überschuss von 103.611 Ökopunkten an Ausgleichsfläche. 8.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 60 Standortalternativen: Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen in der Gemeindeverwaltung kon- krete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken vor. Die Ausweisung von gewerblichen Bauflä- chen dient der Deckung des Bedarfs von ortsansässigen Unternehmen, da im gesamten Gemein- degebiet derzeit keine freien gewerblichen Bauplätze zur Verfügung stehen. Ein Vorteil ist außer- dem das bereits bestehende angrenzende Gewerbegebiet "Mehlis". Um die Verwirklichung dieser Bauvoranfragen zu ermöglichen, kommt daher kein anderer Standort in Betracht. Planungsalternativen: Es wurden zwei verschiedene Entwurfs-Alternativen erarbeitet. In der ersten Entwurfs-Alternative war nach Norden hin eine umfangreiche Ortsrandeingrünung auf einer Grün- fläche geplant. Da die Gemeinde jedoch eine weitere Gewerbeerweiterung nach Norden plant, wurde diese Grünfläche der Planung größtenteils entnommen. Lediglich die private Grünfläche als Pufferung zur östlich gelegenen Wohnbebauung sowie die Begrünung des Retentionsbeckens ver- blieben. 8.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 8.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesan- stalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand Dezember 2009, 4. Auflage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand Dezember 1995) oder Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 61 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse): Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 8.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht die Gemeinde Baindt als Überwachungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewie- sen. Bei den Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich um über den Regionalen Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH erworbene Ökopunkte. Da die entsprechenden Maßnahmen am 09.06.2016 vom Landratsamt Biberach genehmigt und seit dem 01.08.2016 umgesetzt werden, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen bereits ordnungsgemäß hergestellt wurden. 8.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes wird ein Gewerbegebiet südwestlich des Hauptortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um ackerbaulich und als Grünland genutzte Fläche am nordwestlichen Rand des Teilortes Schachen. Es schließt im Süden an das bestehende Gewer- begebiet "Mehlis" an. Im Norden grenzt weitere Ackerfläche an. Dem Plangebiet kommt zusam- menfassend eine geringe Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu (landwirt- schaftliche Nutzung, wenig einsehbar, keine Erholungsnutzung). Innerhalb sowie im räumlich-funktionalen Umfeld des Plangebietes befinden sich keine Schutzge- biete oder Biotope, die durch die Planung beeinträchtigt werden. Die Schutzgebiete und Biotope im räumlichen Umfeld erfahren auf Grund ihrer Entfernung zum Plangebiet und auf Grund fehlender funktionaler Zusammenhänge keine Beeinträchtigung. Nördlich und nordwestlich mit einem Mindestabstand von etwa 420 m zum Plangebiet beginnt das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Bei Berück- sichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Außenbeleuchtung und Entwäs- Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 62 serung führt die Planung zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des FFH-Gebietes Dies wurde in der dem Bebauungsplan beiliegenden FFH-Vorprüfung un- tersucht. Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Boden durch die großflächige Versiegelung sowie beim Schutzgut Landschaftsbild durch die Ortsrandvorverlagerung und größtenteils fehlende Ein- grünung des aus der freien Landschaft und von der angrenzenden Wohnbebauung einsehbaren Plangebietes. Zur Eingriffsminderung wurden zwei Grünflächen festgesetzt. Die öffentliche Grünflä- che im Osten soll als Minimalortsrandeingrünung dienen sowie die Funktion des Bodens als Aus- gleich im Wasserkreislauf weitestgehend aufrechterhalten, indem das abgeleitete Niederschlags- wasser je nach Bodenverhältnissen über die belebte Bodenzone versickert. Die private Grünfläche im Osten des Plangebietes bezweckt eine Pufferung und geringfügige Abschirmung zur Wohnbe- bauung hin. Die Festsetzung zu wasserdurchlässigen Böden vermindert die Versiegelung der Frei- flächen, womit die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens in diesen Bereichen weitestgehend auf- rechterhalten wird Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungs- modell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Der nach Berücksichtigung der planinternen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verblei- bende Ausgleichsbedarf von 321.389 Ökopunkten wird aus dem gemeindlichen Ökokonto abge- bucht. Folgende Maßnahmen wurden auf der Ökokontofläche (Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 so- wie 544/3, Gemarkung Ochsenhausen) durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichten, sowie Pflan- zungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichte, sowie gruppen- weise Initialpflanzung standortgerechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewässerverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermei- dung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber Bei Nicht-Durchführung der Planung, wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin land- wirtschaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in ähn- lichem Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 63 Für die Zusammenstellung der Angaben lagen keine besonderen Schwierigkeiten vor. 8.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umwelt-Daten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Um- welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hyd- rogeo-logie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Lan- desamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation − Luftbilder (Google, Gemeinde…) − Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) − Bodenschätzungsdaten auf Basis des ALK (Reichsbodenschätzung) − Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 01.03.2018 im Landratsamt Ravensburg mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Re- gierungspräsidiums Tübingen (Raumordnung, Straßenwesen, FFH-Vorprüfung), des Regional- verbandes Bodensee-Oberschwaben (Ziele der Raumordnung) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Immissionsschutz, Naturschutz (insbesondere FFH-Gebiet), Bodenschutz, Altlasten, Oberflächengewässer, Abwasser und Grundwasser, Forst − Geotechnischer Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 (zu den Themen geo- morphologische/hydrogeologische Situation/Baugrundschichtung, Grundwasserverhältnisse, Durchlässigkeit der anstehenden Böden und Versickerungsmöglichkeiten, geothermische Beur- teilung, Gründung der Bebauung und baubegleitende Maßnahmen, Erschließung) − FFH-Vorprüfung des Büros Sieber in der Fassung vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019 (zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das nordwestlich liegende Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 64 FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute", insbesondere unter Be- rücksichtigung der Wirkfaktoren Licht und andere optische Emissionen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Wassereinleitungen) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 65 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften beinhalten Vorschriften zur Anbringung von Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern, zu Farben und Materialien und zur Höhe und Beleuchtung von Werbeanla- gen. Blinkende Werbeanlagen werden ausgeschlossen, um eine Beeinträchtigung des Umfeldes zu vermeiden. 9.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flach- und Pultdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden wer- den. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufstände- rungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Pult- und Flachdächern. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich an den umliegenden, landschaftsge- bundenen Bauformen. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 9.2 Sonstige Regelungen 9.2.1 Werbeanlagen Durch die Beschränkung der Größe und der Beleuchtung der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation ent- steht. Die Werbeanlagen sollen daher zurückhaltend gestaltet und ein Bezug zur Größe der ge- werblichen Anlage wahren. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 66 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 2,06 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als GE 1,39 67,5 % Bauflächen als GEe 0,21 10,2 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,24 11,7 % Öffentliche Grünflächen 0,20 9,7 % Private Grünflächen 0,02 0,9 % Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 67 10.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 21.02.2019 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 12.03.2019 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.02.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 12.03.2019 enthalten): − Klarstellende Berichtigung der Planungsrechtlichen Festsetzungen − Redaktionelle Berichtigung der Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft" sowie "Pflanzungen in den öffentlichen / privaten Flä- chen" − Ergänzung des Hinweises "Bodenschutz" − redaktionelle Ergänzung des Brandschutz-Hinweises − Erweiterung der "ergänzenden Hinweise" − Redaktionelle Berichtigung der Bodenbewertung in Bestand und Planung in der Begründung − Redaktionelle Ergänzung der Begründung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 68 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 69 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Westen auf das Plangebiet Blick von Osten auf das Plangebiet Blick von Osten, mit an- grenzendem bestehendem Gewerbegebiet Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 72 Plan aufgestellt am: 24.09.2018 Plan geändert am: 09.10.2018 Plan geändert am: 21.02.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 16.03.2020

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