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Amtsblatt_2023_06_23_KW25.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 23. Juni 2023 Nummer 25 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 GOTT IST MIT UNS UNTERWEGS 25. Juni 2023 | 10:00 Uhr Kirche St. Johannes Baptist Baindt 20 JAHRE HerzlicheHerzliche EinladungEinladung zum Familiengottesdienst bei schönem Wetter: auf der Wiese unterhalb der Kirche Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Wir suchen eine Assistenz Bürgermeisterin (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit knapp 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum 01. Oktober 2023 eine Assistenz (m/w/d) für die Bürgermeisterin und Hauptamts- leitung in Vollzeit. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung. Sie unterstützen und organisieren die Arbeit der Bürgermeisterin und Hauptamtsleitung beispielsweise bei der Terminkoordination und -überwachung, Postbearbeitung, Telefon, Bereitstellung von Unterla- gen, Empfang von Gästen und Organisation von Besprechungen. • Dabei verfolgen Sie eigenständig das Ziel, die nötigen Informationen und Unterlagen so aufzube- reiten, dass eine gute Vorbereitung von Terminen sowie eine angemessene Priorisierung der Aufga- ben sichergestellt ist. Hierzu verschaffen Sie sich einen stets aktuellen Überblick über die laufenden Themen, wesentlichen Zusammenhänge und über die beteiligten Personen und Institutionen. • Sie wirken bei der Weiterentwicklung von Prozessen mit dem Ziel einer weiteren Digitalisierung mit, übernehmen Recherchen im Internet und bereiten Daten und Informationen auf. • Für die Kontakte der Bürgermeisterin aus Bürgerschaft, Politik, Wirtschaft, sonstigen Organisationen und der Verwaltung sind Sie Ansprechperson. • Sie führen das Protokoll in Gemeinderatssitzungen. Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Abgeschlossene Berufsausbildung in der öffentlichen Verwaltung oder im kaufmännischen Bereich • Selbstständiges, sorgfältiges und strukturiertes Arbeiten sowie gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit • Integrität, Zuverlässigkeit und Flexibilität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen Berufserfahrung ist erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung. Wir bieten • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • Eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer Vergütung nach Entgeltgruppe 8 TVöD sowie weitere komfortable Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 23.07.2023 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Frau Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0) oder die stellv. Hauptamtsleiterin Frau Maurer (Tel. Nr. 07502 9406-0, E-Mail: f.maurer@baindt.de) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Amtliche Bekanntmachungen Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 ist nichts bekannt zu geben. Neubau Hochwasserschutz „Bach zum Bampfen“ Hirschstraße / Baugebiet Bühl Der Baubeginn der Maßnahme war am 13. Juni 2023. Eine ausführlichere Darstellung ist auf der Homepage unter www.baindt.de -> Umwelt & Verkehr -> Baumaßnahmen -> Hochwasserschutzmaßnahme zu finden. Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 zur Neugestaltung und zum Baubeginn der Ortsmitte so- wie zu den Entwicklungen im Fischerareal Die Veranstaltung war gut besucht, circa 100 Personen nahmen daran teil. Informationen zu den einzelnen Maß- nahmen sowie zu Sperrungen und Umleitungen werden regelmäßig im Amtsblatt und auf der Homepage veröf- fentlicht. Die neu hergestellte Fischerstraße im Fischera- real wird zur Umleitungsstrecke, wenn die Küferstraße im Rahmen der Neugestaltung gesperrt wird. Die Bushalte- stelle in der Ortsmitte wird dann vorübergehend an den zukünftigen Nachbarschaftsplatz im Fischerareal verlegt. Besuch italienische Delegation zur Unterzeichnung ei- ner Freundschaftsurkunde und Suche nach Unterstüt- zung in Baindt Im Mai hatten wir die Ehre, eine Delegation aus Italien zu empfangen, die zur Unterzeichnung einer Freund- schaftsurkunde angereist war. Der Besuch verlief äu- ßerst harmonisch und bot eine wunderbare Gelegenheit für einen kulturellen Austausch. Mit Blick auf die Zukunft suchen wir nun nach der Unterstützung von Bürgerin- nen und Bürgern sowie der örtlichen Vereine in Baindt, um die Beziehungen zu vertiefen und neue Projekte zu verwirklichen. Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vordaches und von Resten des abgebrannten Stallgebäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 2020 fiel der bestehende Stall des landwirtschaftlichen Betriebes auf Flst. 948 einem Feuer zum Opfer. Nun be- antragt der Landwirt den Abbruch der Reste des abge- brannten Stallgebäudes und den Neubau einer Maschi- nenhalle an gleicher Stelle. Ebenfalls soll ein Vordach auf der Nordseite des bestehenden Stall- und Scheuerge- bäudes abgebrochen werden, um eine für den landwirt- schaftlichen Betrieb sinnvoll zu nutzende Überdachung errichten zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird erteilt. Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschi- nen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 Der Bauherr hat 2017 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 244 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs auf Flst. 244 beantragt die Errichtung einer landwirtschaftlichen Bio- gasanlage. Der Landwirtschaftsbetrieb ist ein tierhalten- der Betrieb mit der Produktionsausrichtung Milchvieh mit entsprechender zugehöriger landwirtschaftlicher Nutzflä- che und soll durch eine Hofbiogasanlage nach neuestem Stand der Technik ergänzt werden. Die Betriebsfläche befindet sich im räumlich funktionalen Zusammenhang zur Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebs. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da Stellungnahmen durch die Fachämter im LRA, die der Gemeinderat zur abschließenden Beurteilung benötigt, noch ausstehen, wird das gemeindliche Einver- nehmen vorläufig nicht erteilt. Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheu- nenteils den Einbau von 5 Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, welcher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehal- ten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dachein- schnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zim- mern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirt- schaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung durch den Gemeinderat aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeur- teilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Abwas- serbeseitigung Die Jahresrechnung 2022 ist der vierte doppische Jah- resabschluss seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Ge- Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 meinde Baindt. Der Jahresabschluss muss den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechen und ein umfassendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnis- rechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt Auskunft darüber, wie sich Vermögenswerte, Schulden, Einnahmen und Ausga- ben entwickelt haben. Die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2022 sind: • Ordentliches Ergebnis: Überschuss von +1.440.103,15 € (gegenüber dem geplanten Defizit von -681.600 €) • Sonderergebnis: Überschuss von 137.770,05 € Zum vierten Mal seit der Umstellung auf das NKHR ver- zeichnet die Gemeinde positive Ergebnisse im ordentli- chen und Sonderergebnis. Die Kalkulation für das zweite Jahr des Doppelhaushalts gestaltet sich immer schwie- riger. Die „Ordentlichen Erträge und Aufwendungen“ von 2022 haben maßgeblich zu dem verbesserten Jahreser- gebnis (+1,94 Mio. €) beigetragen. Angesichts möglicher Konfliktsituationen mit geringeren Zuweisungen und po- tenziell höheren Transferaufwendungen in den Jahren 2023 und folgenden ist es wichtig, die Bemühungen zur Kompensation des Ergebnishaushalts fortzuführen. Für die kommenden Jahre, in denen möglicherweise ausge- glichene Ergebnishaushalte nicht möglich sind, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt nicht übermäßig belasten. Zum 31.12.2022 hatte die Gemeinde Baindt keine Kredit- marktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 405.855,00 € ausgewiesen. Das bessere ordentliche Ergebnis im Vergleich zur Pla- nung setzt sich aus folgenden wesentlichen Veränderun- gen im Ergebnishaushalt zusammen: • Entlastungen im Ergebnishaushalt: 617.000 € höhere Schlüsselzuweisungen 302.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 295.000 € geringere Kreisumlage 257.000 € höhere Gewerbesteuer 244.000 € geringere FAG-Umlage 214.000 € höhere privatrechtlichen Entgelte 219.000 € höhere Landeszuweisungen • Belastungen im Ergebnishaushalt: 289.000 € höhere Abschreibungen 79.000 € höhere Unterhaltungskosten 68.000 € höhere Personalaufwendungen 62.000 € höhere Reinigungskosten Im Finanzausgleich sind die Steuereinnahmen des zweit- vorangegangenen Jahres entscheidend. Das bessere Rechnungsergebnis von 2022 wirkt sich auf die Kreisum- lage, Finanzausgleichsumlage und Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Die Eckdaten des Haushalts- jahres 2022 sprechen für sich. Das Ergebnis ist besser als erwartet, und die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaus- halts hat sich im ordentlichen Ergebnis erhöht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sit- zung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemein- deordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrech- nung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festge- stellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendun- gen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-be- darf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -10.077.161,13 € 2.6 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investiti- onstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Finanzie- rungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 2.13 Anfangsbestand an Zahlungs- mitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmit- teln am Ende des Haushalts- jahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktiv- seite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passiv- seite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungsabgren- zungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passiv- seite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtun- gen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Ver- pflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltser- mächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genomme- ne Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesam- tergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jah- resabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungser- gebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Aus- gaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entspre- chend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vor- zulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemein- deprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließ- lich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Wasser- versorgung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigen- betriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbe- trag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabde- ckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemein- de auf die spätere Überschussab- führung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-be- darf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Investitionstätig- keit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 2.4 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Finanzierungstä- tigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmit- telbestands zum Ende des Wirt- schaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirt- schaftsplanunwirksamen Ein- zahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivsei- te unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passiv- seite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungsabgren- zungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passiv- seite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahres- abschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jah- resabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungser- gebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Aus- gaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerbera- tungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vor- zulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemein- deprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwas- serbeseitigung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbe- trag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsab- deckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemein- de auf die spätere 0,00 Überschussabführung 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-be- darf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Investitionstätig- keit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Finanzierungstä- tigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirt- schaftsplanunwirksamen Ein- zahlungen und Auszahlungen 0,00 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 Davon entfallen auf der Aktiv- seite unter Euro 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktiv- seite 5.788.228,56 Davon entfallen auf die Passiv- seite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 3.8 • Rücklagen 123.650,20 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 3.13 • Passive Rechnungsabgren- zungsposten 0,00 3.14 Gesamtbetrag auf der Passiv- seite 5.788.228,56 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Ge- bührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahres- abschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jah- resabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungser- gebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Aus- gaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vor- zulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemein- deprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung er- teilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwas- serbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung kei- nen Gewinn. Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Aus- blick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 Nach der Maisteuerschätzung werden sowohl das Land als auch die Kommunen mit etwas niedrigeren Steuerein- nahmen rechnen müssen, basierend auf den Prognosen für das Jahr 2023. Die Differenz zur vorherigen Steuer- schätzung ergibt sich hauptsächlich aus den Auswirkun- gen von Steuerrechtsänderungen, insbesondere des Infla- tionsausgleichsgesetzes und des Jahressteuergesetzes. Die aktuelle Prognose zeigt leicht höhere Steuereinnah- men aufgrund der erwarteten Entwicklung der gesamt- wirtschaftlichen Eckwerte und Bemessungsgrundlagen. Bei den Steuerarten sind unterschiedliche Anpassungen gegenüber der Oktober-Schätzung zu verzeichnen. Wäh- rend eine Erhöhung bei der Gewerbesteuer erwartet wird, sind bei der Lohnsteuer, Einkommensteuer und der Abge- ltungssteuer Mindereinnahmen im Vergleich zur vorheri- gen Prognose zu erwarten. Im kommunalen Finanzaus- gleich werden die baden- württembergischen Kommunen ebenfalls mit Mindereinnahmen rechnen müssen, da die Grundkopfbeträge geringer ausfallen und die Bedarfs- messzahl B absinkt. Im Jahr 2023 wird ein negatives ordentliches Ergebnis von 341.100 € erwartet, da die ordentlichen Aufwendungen nicht mit den Erträgen ausgeglichen werden konnten. Al- lerdings wird die Gemeinde außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken erzielen und insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen. Im Finanzhaushalt werden Veränderungen aufgrund von Inflation, dem Ukrainekrieg, Lieferengpässen und Inves- titionen im Bereich des Grunderwerbs erwartet. Die ge- nauen Kosten und Veränderungen im Rahmen des Haus- haltscontrollings werden zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert. Es sind verschiedene Projekte geplant oder bereits in Bearbeitung, darunter die Renovierung der Klosterwie- senschule, die Gestaltung des Dorfplatzes, der Bau der Fischerstraße, barrierefreie Bushaltestellen, Hochwasser- schutzmaßnahmen, der Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses, sowie der Ausbau der Breitbandver- sorgung und zahlreiche weitere Projekte. Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. und 5,25 Mio. € wa- ren für die Haushaltsjahre 2023/2024 geplant, jedoch werden aufgrund von Verzögerungen nur 3 Mio. € im Jahr 2023 aufgenommen. Die Liquidität der Gemeinde ist derzeit gesichert, und es wurden 10 Mio. € als Fest- geld angelegt. Die Verwaltung wird die Möglichkeiten neuer Investiti- onsförderungsprogramme verfolgen und dem Gemein- derat gegebenenfalls Investitionsvorschläge unterbrei- ten. Es wird darauf hingewiesen, dass die steigenden Aufwendungen im Sozialbereich die finanzschwächeren Kommunen vor große Probleme stellen können. Die Er- wartungshaltung zur Haushaltssicherung muss von der Finanzverwaltung gebremst werden. Die Gemeinde steht vor der Herausforderung, in den Klimaschutz zu investie- ren und weitere Aufgaben wie Energie- und Mobilitäts- wende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung und Digitalisierung schrittweise umzusetzen. Die wirtschaftli- che Lage in Deutschland bereitet Sorge, da Störfaktoren wie Zinsentwicklung, Inflation, Lieferengpässe und der Ukrainekrieg nicht zu unterschätzen sind. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Son- nenschutz Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird um- fassend saniert und umgebaut, einschließlich einer Auf- stockung. Der Bestandsbau ist bereits entkernt, und die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Derzeit wird die Rampe zur Aula gebaut, um eine barrierefreie Zugäng- lichkeit der Räume im Untergeschoss zu gewährleisten. Aufgrund der hohen Baukosten von ca. 6.000.000 € netto müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Nur Gewerke, die weniger als 20% der Gesamt- bausumme ausmachen, können national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Sonnenschutz, Schlosserarbeiten und Putzarbeiten wurden europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibungen wurden am 13.04.2023 über das Verga- beportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger ver- öffentlicht. Die Angebote wurden am 16.05.2023 eröffnet. 1. Sonnenschutz: Die Unterlagen wurden von 10 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Sub- mission ein. Ein Anbieter hat weniger als 50% der ge- forderten Positionen ausgefüllt und wurde gemäß VOB ausgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Zanker GmbH aus Auenwald mit einer Bruttosumme von 211.622,46 €. Basierend auf der Kosten- berechnung vom 22.06.2021 lag die Vergabesumme bei 124.503,75 € brutto. Die aktualisierte Kostenberechnung beträgt 163.772,23 € brutto, was bedeutet, dass das An- gebot 129,22% der Vergabesumme entspricht. Aufgrund unangemessen hoher Preise im Bereich der Verschat- tungselemente wird kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt. Daher empfehlen die Architekten von mlw, die Ausschrei- bung aufzuheben und neu auszuschreiben. 2. Schlosserarbeiten: Die Unterlagen wurden von 13 Fir- men heruntergeladen und es gingen vier Angebote zur Submission ein. Alle Angebote sind formal korrekt und kön- nen nicht aufgrund von Spekulationspreisen oder erkenn- barer Mischkalkulation ausgeschlossen werden. Das wirt- schaftlichste Angebot stammt von der Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 €. Dies entspricht 116,27% des ursprünglich veranschlagten und 88,39% des aktualisierten Vergabevolumens. Die Ar- chitekten von mlw schlagen vor, die Firma CSSW GmbH gemäß dem Preisspiegel mit der Durchführung der aus- geschriebenen Arbeiten zu beauftragen. 3. Putzarbeiten: Die Unterlagen wurden von 7 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Sub- mission ein. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 €. Die Kostensteigerung von 69.438,88 € brutto (50.888,39 € brutto indexiert) resultiert unter anderem aus überdurchschnittlich gestiegenen Prei- sen für Dämmungen und den erforderlichen Mehrstärken der Dämmung aufgrund der KfW-Förderung. Ein Zu- schussantrag in Höhe von 1,6 Mio. Euro wurde bei der KfW für die Sanierung des Bestandsgebäudes gestellt, und der Zuschuss wurde bereits zugesagt. Die finale KfW-Be- rechnung ergab, dass zusätzliche Dämmstärken sowie Flankendämmungen im Kriechkeller erforderlich sind. Es entstehen auch geringfügige Mehrkosten für zusätzliche Putzflächen in den Treppenhäusern, hauptsächlich auf- grund der Platzierung der elektrotechnischen Installatio- nen in Wandschlitzen aufgrund der Stahlbetonfertigteile. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für den Sonnenschutz wird gemäß VOB/A § 17 aufgehoben und zu einem späteren Zeit- punkt neu ausgeschrieben. 2. Die Schlosserarbeiten werden an die Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 € vergeben. 3. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 € vergeben. Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental; Vorstellung der Entwurfsfassung und Bil- ligung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlich- keitsbeteiligung und Beschlussfassung über die öffent- liche Auslegung des Klimamobilitätsplans Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Ba- den-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. In den einzelnen Kommunen wurde bereits im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstel- lung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2-Reduzierung anzustreben. Die bereits vorgeschla- genen Maßnahmen wurden zu Maßnahmenpaketen/ Clustern zusammengefasst und erläutert, wo möglich konkretisiert und hinsichtlich der Wirkungen bewertet. Der Klimamobilitätsplan basiert auf dem Verkehrsentwick- lungsplan und dem Radverkehrskonzept des Verbands. Die Wirkungen der Maßnahmen wurden mithilfe von Si- mulationen ermittelt und zeigen eine deutliche Verlage- rung weg vom Autoverkehr hin zum Fahrrad, öffentlichen Verkehr und Fußverkehr. Durch die Umsetzung des Plans kann der CO2-Ausstoß um 40,3 Prozent reduziert wer- den. Einige Schlüsselmaßnahmen umfassen den Ausbau von Radwegen, Anpassungen im öffentlichen Verkehr und die Förderung der Elektromobilität. Der Plan wird für vier Wochen öffentlich ausgelegt, um Rückmeldun- gen und Stellungnahmen einzuholen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen kann eine erhöhte Förderquote von 75 Prozent durch den Klimabonus in Anspruch genommen werden. Das weitere Vorgehen beinhaltet die Erstellung einer Umsetzungsplanung und den Abschlussbericht im Oktober 2023. Die Planungskosten werden zu 80 Prozent vom Ministerium für Verkehr gefördert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Entwurf des Klimamobilitätsplans Gemeinde- verband Mittleres Schussentals bestehend aus dem Bericht vom 11.05.2023 sowie der Anlage wird zuge- stimmt. 2. Der Entwurf des Klimamobilitätsplans wird für die Dauer von vier Wochen öffentlich in allen Gemeinden ausgelegt. 3. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Fi- nanzierbarkeit und entsprechender Sachbeschlüsse. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benut- zungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 Die Frühkindliche Bildung in der Gemeinde Baindt steht vor finanziellen Herausforderungen aufgrund steigen- der Kosten, unter anderem durch Tariferhöhungen für pädagogische Fachkräfte. Um ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu gewährleisten und Familien an- gemessen zu entlasten, wird eine höhere Anpassung der Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Elternbeiträge vorgenommen. Der Städte- und Gemein- detag empfiehlt eine Erhöhung um 8,5 Prozent für das Kindergartenjahr 2023/2024, um einen Kostendeckungs- grad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung anzustreben. Für die Betreuung mit Mittagessen (bis 14:00 Uhr) und Ganztagesbetreuung erfolgt zusätzlich eine 5-prozentige Erhöhung, da hier ein erhöhter Personalaufwand entsteht. Es besteht außerdem die Notwendigkeit, die Gebühren und Eingewöhnungsregeln für Kinder in der Krippe und in der Kindertagesstätte anzugleichen, um eine einheit- liche Betreuung sicherzustellen. Um die Eingewöhnung zu optimieren, werden Kinder mit Sharing-Plätzen in der Krippe im ersten Monat täglich anwesend sein, danach wird die Betreuung auf zwei bis drei Tage pro Woche re- duziert. Für diesen Monat wird die Gebühr einer fünf Tage Woche erhoben. Des Weiteren gelten für alle Kinder un- ter vier Jahren einheitliche Regeln für die Eingewöhnung, während keine Reduzierung der Gebühren für Kinder ab vier Jahren vorgenommen wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie der Beitragstabelle zum 01.09.2023 (Anlage 1 und Anlage 2) zu. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, dass Kinder unter drei Jahren vorrangig in den Krippengruppen unter- gebracht werden und nachrangig in den Kindergar- tengruppen. Liebe Bürgerinnen und Bürger, am 07.07.2023 bleibt das Rathaus, die Gemeindebü- cherei und der Bauhof aufgrund einer internen Ver- anstaltung geschlossen. Die Kindertagesstätte Son- ne, Mond und Sterne ist jedoch mit einer Notgruppe geöffnet. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses westlicher Landkreis Ravensburg“ Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 15.06.2023, Aktenzeichen 14-5/2207.3-9 gemäß § 25 Abs. 5 i.V. mit § 28 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) die öffentlich-rechtliche Verein- barung vom 19./24.04. und 02.05.2023 zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses Westlicher Land- kreis Ravensburg“ genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens je- doch am 01.07.2023, rechtswirksam. Die vollständige Bekanntmachung finden Sie unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Die Waldbox zu Besuch in Baindt Die Waldbox des Landkreises Ravensburg war vergan- genen Monat zu Gast in Baindt. Am Programm haben bei schönstem Wetter 15 Kinder in jedem Alter teilge- nommen. Eine Mama hat uns begleitet. Wir haben Tiere raten gespielt als Einstieg und sind dann direkt los und auf den Spuren von Dachs und Fuchs gewandert. Bei der Wanderung durchs Unterholz haben wir dann auch ei- nen riesigen Dachsbau entdeckt, was für die Kinder sehr spannend war. Der Förster und Waldpädagoge Herr Reich hatte in diesem Bereich auch lebensgroße Fuchs- und Dachsfiguren versteckt, welche die Kinder in Rekordzeit gefunden haben. Nach einer kleinen Stärkung, haben wir das Baumtelefon kennengelernt und ein Eichhörnchen- und Marderspiel gespielt, welches den Einsatz der Sinne anregen und schärfen sollte. Blind haben sich die Kinder anschließend an einem Seil entlang eines Baumpfads entlanggetastet. Die Zeit ist ging sehr schnell rum und wir kamen gerade noch pünktlich am Treffpunkt an. Wir bedanken uns herzlich bei Herrn Reich und hoffen, die Waldbox bald wieder in Baindt begrüßen zu dürfen. Sara Marouni mit Unterstützung der Gemeinde Baindt Sichtbehinderung durch Bäume, Hecken und Sträucher Die Vielzahl der Zierbäume, Sträucher und Hecken an den Gärten bereichern das Gemeindebild. Nicht selten aber bilden Hecken und Sträucher auch Gefahrenquellen, vor allem wenn sie in Kurven und Straßenkreuzungen, Stra- ßeneinmündungen und Grundstückausfahrten die Ver- kehrssicherheit beeinträchtigen. Manchmal werden auch amtliche Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen ganz oder teilweise verdeckt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Abfuhr der Rest-, Bio- und Papiertonnen durch hereinragende Äste von Bäumen und Sträuchern die letzten Wochen erschwert wurde. In anderen Fällen wird auch der Fuß- gängerverkehr behindert und beeinträchtigt, weil Hecken oder Zweige von Sträuchern und Bäumen in den Gehweg hineinwachsen und diesen einengen. Um Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • An Radwegen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht hereinragen. • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten wer- den. • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weg Hinterkante zurückzuschneiden, sodass der Geh- weg in einer Breite freigehalten wird, die es zwei Fuß- gängern ermöglicht, problemlos aneinander vorbeizu- gehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so niedrig gehal- ten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahr- genommen werden können. Die Grundstücksbesitzer werden deshalb gebeten, ihre Gartenbepflanzung zu überprüfen und, wenn notwen- dig, Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentü- mer bzw. -besitzer verkehrssicherungs- pflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprü- chen konfrontiert werden können. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 24.06.2023 und Sonntag, 25.06.2023 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24.06.2023 Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstr. 12, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 80 80 Sonntag, 25.06.2023 Zeppelin-Apotheke Ravensburg, Gartenstr. 24, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 2 25 88 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Veranstaltungskalender 24.-26.06. Dorffest Musikverein 27.06. 3. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Juli 01.07. Jahreshauptversammlung VDK Weingarten 04.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.07. Blutspendetermin DRK SKH 07.07. Rathaus geschlossen 07.07. Siegerehrung Ortsmeisterschaft Schützengilde 14.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 14.07. Kameradschaftsabend Musikverein 19.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 28.-30.07. Weinfest Schalmeienkapelle Bücherei Achtung vormerken Die Bücherei ist am Freitag den 7.7.2023 geschlossen. Ab Montag den 10.7.23 gelten die normalen Öffnungszeiten. Zur Information „Schon ein ganz kleines Lied kann viel Dunkel erhellen“ Mit diesem Spruch von Franz von Assisi möch- ten wir Sie einladen zum gemeinsamen Singen! Singen tut Leib und Seele gut, lässt uns Gemeinschaft er- fahren, bringt uns in Schwingung und andere Stimmung, stärkt und belebt. Wir singen einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Termine: Donnerstag, 29.6., 27.7. 2023; 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises Ravensburg: Allgemeinverfügung Kreis Ravensburg - Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Was- serstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, Fi- sche, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine wei- tere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ravensburg nun vorerst bis 16.07.2023 die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen verboten. Schon seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage; in vielen Gewässern hat der Wasserpegel mittlerweile kritische Ausmaße erreicht. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extre- men Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Das Landratsamt Ravensburg beschränkt deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es ab sofort ver- boten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handge- fäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Was- ser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Landratsamt Ravensburg legt Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst für vier Wochen bis zum 16.07.2023. Bleibt es darüber hi- naus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert, so das Landratsamt, das zugleich darauf hinweist, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern bis zu 10.000 € ge- ahndet werden. Zu lesen ist die Allgemeinverfügung unter www.rv.de/bekanntmachungen. Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Erneuerbare Enegien in Bodensee-Oberschwaben: Hybride Informationsveranstaltung des Regionalver- bands Bodensee-Oberschwaben 1. Juni 2023, Region Bodensee-Oberschwaben/Ravens- burg – Die Auswirkungen der Energiewende werden in der Region Bodensee-Oberschwaben sichtbar. Die Landesregierung hat beschlossen, dass zwei Prozent der Regionsfläche für den Ausbau von Windenergie- und Freiflächensolaranlagen bereitgestellt werden müssen. Für die Suche nach geeigneten Flächen ist der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) verantwortlich. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Aus diesem Anlass veranstaltet der RVBO am Dienstag, 11.Juli 2023, von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr, im Haus am Stadtsee in Bad Waldsee (sowie online) einen Informati- onsabend mit dem Titel „Räume suchen - Gebiete finden“ rund um die Themen Windkraft und Solar. Zu Beginn der Veranstaltung erläutert Wolfgang Heine, Direktor des RVBO die Vorgehensweise und erste Ergebnisse bei der Suche nach geeigneten Gebieten und stellt die Auswahl- kriterien vor. Dieser Vortrag kann auch online mitverfolgt werden. Im Anschluss an den Vortrag stehen u. a. die Fachplanerinnen und -planer des RVBO an Informations- ständen für Hintergründe und Fragen zur Verfügung. Der Abend soll dem gemeinsamen Austausch dienen. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bür- gerinnen und Bürger, die sich für die weitere Umsetzung der Energiewende in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen interessieren. Anmeldung und weitere Informationen unter www.rvbo-energie.de. Eine Anmeldung ist jeweils für die Online-Teilnahme sowie auch für die Präsenzveranstaltung erforderlich. Ihr Regionalverband Bodensee-Oberschwaben DRK Blutspendetermin Sommer, Sonne, Urlaubszeit: Blut spenden nicht ver- gessen! Wenn urlaubsbedingt kein Blut fließt wird die Blutver- sorgung zur Herausforderung. Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Blut- spende. Erfahrungsgemäß ist bei zunehmender Sonnenschein- dauer ein Rückgang der Spendeaktivität zu erwarten. Die Auswirkungen sind bereits spürbar: Vereinzelte Liegen bleiben leer, was die Blutvorräte langsam aber sicher ‚schmelzen‘ lässt. Jetzt Blutspendetermin buchen und liegend Leben retten! Nächster Termin: Mittwoch, dem 05.07.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Schenk-Konrad-Halle, Mühlstraße 1 88255 Baindt Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, sei- nes Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Tagesmütter gesucht – Nächster Vorbereitungskurs startet im September in Wangen Kreis Ravensburg – Das Jugendamt Ravensburg und die regionalen Vermittlungsstellen für Kindertagespflege der freien Träger Caritas und Diakonie bieten im September 2023 erneut einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und Tagesväter in Wangen an. Der kostenfreie Kurs fin- det an fünf Freitagnachmittagen und an drei Samstagen im September und Oktober statt. Dabei werden die Teil- nehmenden umfassend auf ihre Tätigkeit als Kinderta- gespflegeperson vorbereitet. Wichtige Voraussetzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, Erziehungserfah- rungen (durch Erziehung eigener Kinder oder im berufli- chen Kontext) und die Bereitschaft, diese durch Qualifi- zierung und Fortbildung weiter zu vertiefen. Den Auftakt macht die Veranstaltung „Einführung in die Kindertagespflege“ am Freitag, den 15.09.2023 von 14 bis 18 Uhr in Wangen. Die Qualifizierung wird kostenfrei an- geboten. Eine Bewerbung und Anmeldung bei den Ver- mittlungsstellen für Kindertagespflege ist erforderlich; Anmeldeschluss ist der 01.09.2023. Am 20.06.2023 findet um 20:00 eine Online - Infoveran- staltung statt. Anmelden können sie sich über h.fey@rv.de oder direkt über folgenden Link oder QR-Code daran teilnehmen: https://eu01web.zoom.us/j/69771541177?pwd= ZHhBdDI4bzYrbUVndVRWam5rT1dtZz09 Zusätzlich stehen Ihnen unsere drei regionale Vermitt- lungsstellen für alle Fragen rund um die Kindertagespfle- ge zur Verfügung: Ansprechpartnerinnen in der Region Allgäu sind Sylvia Müller-Gohdes und Christiane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diako- nie-oab.de. In der Region Schussental beraten Anja Staib und Christina Neubauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de und in der Region Nordwest beraten Christine Leierseder und Dag- mar Soherr, Telefon 07524/40116812, E-Mail ktp-bw@ caritas-bodensee-oberschwaben.de. Information über die Kindertagespflege: Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreuungsangebot, ist gesetzlich der insti- tutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt. Sie kennzeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung. Kindertagespfle- gepersonen können die Kinder im Haushalt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen ge- eigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegeperso- nen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung (300 Unterrichts-einheiten) basiert auf dem kompeten- zorientierten Qualifizierungskonzept Baden-Württem- berg. Im Landkreis Ravensburg wird die Vermittlung, Beratung und Begleitung der Kindertagespflege wird in Koopera- tion vom Landratsamt Ravensburg, der Caritas Boden- see-Oberschwaben und dem Diakonischem Werk Ober- schwaben Allgäu Bodensee angeboten. Freude an Büchern und am Vorlesen?! Die Lesewelten- Vorleseteams freuen sich über Ver- stärkung! Seit über 10 Jahren lesen ehrenamtlich Vorlesende der Kinderstiftung Ra- vensburg Kindern in Kindergärten, Schulen oder Büchereien vor. Mit dem Vorleseangebot „Lesewelten“ soll bei Kindern die Freude an Büchern und Geschichten geweckt und die Lust am Lesen gefördert werden. Die ehrenamtlich Vorlesenden lesen wöchentlich oder 14-tägig in den Einrichtungen vor. Die Kinderstiftung Ravensburg unterstützt die Ehrenamt- lichen mit Grundkursen, Aufbauseminaren, Austauscht- reffen, Vorlesebüchern, Erzähltheatern und Handpuppen zum Ausliehen. Das Angebot findet in verschiedenen Einrichtungen in Baindt statt. Darüber hinaus gibt es die Lesewelten auch in Aulendorf, Baienfurt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Grünkraut, Obereschach, Oberzell, Ravensburg, Schlier, Schmalegg, Vogt, Waldburg, Weingarten und Weissenau. Haben Sie selbst Freude am (Vor)lesen? Möchten Sie bei Kindern die Lust am Lesen fördern? Möchten Sie ge- meinsam mit Kindern in die Welt der Bücher eintauchen? Dann werden Sie Teil des Lesewelten-Teams: Bei einem persönlichen Gespräch können Sie sich über das Angebot informieren. Kontakt: Kinderstiftung Ravensburg, Angeli- ka Eisenbeiß, Tel. 0751-36256-37 oder eisenbeiss@caritas-bodensee-oberschwaben.de www.kinderstiftung-ravensburg.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Agentur für Arbeit am 28. Juni geschlossen Wegen einer internen Veranstaltung bleibt die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg am 28. Juni geschlossen. Dies betrifft die Hauptagentur in Konstanz sowie die Ge- schäftsstellen in Singen, Überlingen, Friedrichshafen, Ra- vensburg und Wangen. Ebenfalls geschlossen bleiben die Berufsinformationszentren (BiZ) in Konstanz und Ravens- burg. Für telefonische Auskünfte ist das Service Center über die zentrale Rufnummer 0800 4 5555 00 durchge- hend von 8 Uhr bis 18 Uhr erreichbar. Die Telefonnummer ist für Anrufe aus allen deutschen Fest- und Handynetzen kostenlos. Arbeitslosmeldungen können ohne rechtliche Nachteile am folgenden Werktag nachgeholt werden. Umfangreiches Online-Angebot Alle Kundinnen und Kunden können zahlreiche Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen. Ausführliche Informationen dazu gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices. Youth in Nature Neue Projektgruppe für naturbegeisterte Jugendliche in Ravensburg Besonderes Programm für Naturforscher*innen von morgen geht erstmals auch in Ravensburg an den Start / Anmeldung bis 10. Juli Gemeinsam die Natur erforschen, mit Fachleuten auf Exkursion gehen, Tiere beobachten und Gleichgesinnte treffen – all das kann eine Gruppe Jugendlicher aus dem Raum Ravensburg im Rahmen des Programms „Youth in Nature“ ab September erleben. Jugendli- che von 12 bis 18 Jahren können sich jetzt für ein oder zwei Jahre anmelden. Möglich macht dieses besonde- re Angebot der Landesnaturschutzverband Baden- Württemberg. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bis Mitte 2025 stehen insgesamt dreizehn Exkursionstage auf dem Plan der Ravensburger Projektgruppe, darunter als einer der Höhepunkte auch eine zweitägige Exkursi- on übers Wochenende. Die übrigen Termine finden als eintägigen Exkursionen statt. Gruppenleiterin Ute auf der Brücken vom BUND Ravensburg-Weingarten hat bereits zahlreiche Themen in Planung und arbeitet derzeit das Programm fertig aus. „Wir werden auf jeden Fall den ‚Dschungel Oberschwa- bens‘ erkunden – unsere Streuobstwiesen. Hier sind über 4.000 Arten zuhause. Für Naturforscher*innen ist das eine echte Goldgrube“, sagt die Biologin, die freiberuflich be- reits in vielen Umweltbildungsprojekten gearbeitet war. Besuchen möchte die Gruppe auch den Altdorfer Wald, um im Bannwald verschiedene Biotope zu erkunden. Da- neben steht auch das Thema Moore auf 2 der Agenda ebenso wie eine ganze Reihe an Tier- und Pflanzengrup- pen – von Libellen, Fledermäusen und Bibern bis zu Wie- senkräutern, Schmetterlingen und Störchen. Einblicke in die Natur und die Arbeitswelt der Arten- kenner*innen Bei allen Exkursionen wird die Biologin von Fachleuten für die jeweilige Artengruppe unterstützt. Sie werden sowohl die beobachteten Tier-, Pflanzen- und Pilzarten vorstellen als auch Einblicke in die Arbeitsmethoden der Profis ge- währen. Bei „Youth in Nature“ sind Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren richtig. Wichtigste Voraussetzung: Ein echtes und tiefgehendes Interesse an der Natur und allem, was darin lebt. Die Teilnahmegebühr beträgt 75 Euro pro Schuljahr. Weitere Projektgruppen sind in den Großräumen Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen geplant. „Youth in Nature“ wird vom Ministerium für Um- welt, Klima und Energiewirtschaft BadenWürttemberg gefördert. Es ist Teil der „Initiative Artenkenntnis“, einem Projekt des Landesnaturschutzverbandes Baden-Würt- temberg. Weitere Informationen und Anmeldung: www.youth-in-nature.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 24. Juni – 02. Juli 2023 Gedanken zur Woche: Wunder des Lebens Das Leben ist ein Wunder. Es kommt über mich, dass ich oftmals die Augen schließen muss. Paula Modersohn-Becker Samstag, 24. Juni – Johannes der Täufer (Geburt) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 25. Juni – 12. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst mit Patrozinium und Feier „20 Jahre Kinderchor“ Bei gutem Wetter findet der Gottesdienst un- ter freiem Himmel neben der Kirche statt. Bitte Picknickdecke mitbringen. (Es gibt auch Bier- bänke) Ministranten: Felix Haller, Pia Kronenberger, Marisa Pfister, Jakob Spähn, Benjamin Stief- vater, Simon Elbs, Rafael Dorn, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Ricco Haller, Lena Himpel, Anton Pink, Max Schützbach, Lenny Sonntag, Marle- ne Stör († Kurt Brugger, Hildegard Michel, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Maria Kaplan, Ma- ria und Donatus Kaplan, Emilie und Oskar Bix, Johann Germann, Adalbert Berger, Eugen und Franz Schmidt) Dienstag, 27. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 28. Juni 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 29. Juni 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 30. Juni 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 01. Juli 10.00 Uhr Köpfingen – Eucharistiefeier zum Kapellen- fest Peter & Paul 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Nino Maximilian 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Benjamin Michelberger, Nele Gründler, Pia Kreutle, Leopold Koch, Alina Michelberger, Noemi Oelhaf, Robin Schnez, Anton Strehle († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Pius und Ida Wolf, Paula und Ruppert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Martina und Hermann Gindele, Leokadia und Josef Malsam, Magdalena und Klemens Braunagel, Elisabeth, Josef und Tho- mas Schmid, Franz und Eugen Schmidt, Jahr- tag: Josef Jerg) Sonntag, 02. Juli – 12. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst mit dem Kindergarten St. Josef und der JuKa 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Thea Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Bis 29. Juli im Urlaub!!!! Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Firmung 2023, Anmeldeschluss: Dienstag 27. Juni Du möchtest gefirmt werden? Dann melde dich im Pfar- ramt. Alle Infos und Anmeldeformulare findest du auch auf unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de und „Seelsorge“. Gelungenes Fronleichnamsfest Typisch das Wetter, typisch Baindt: Einfach super! Voll Freude und Elan packten auch dieses Jahr wieder alle mit an bei der Vorbereitung in der Kirche, vor der Kirche, bei den vier Altären, in und ums Gemeindehaus. Das Frühauf- stehen ist für die Landjugend und die Minis offensichtlich kein Problem. Die Blumenteppiche mit den Themen: „Gu- ter Hirte“ und „unsere Mitte - das große Herz“ waren eine Augenweide. Bereits die frühesten Darstellungen Jesu zeigen ihn als den guten Hirten. Im 19. Jht. hatte man eine Vorliebe für das Herz Jesu als Symbol für seine Liebe. Es freut uns alle, wenn offensichtlich ein Bedürfnis da ist, bildlich zu zeigen, was der Kern des Glaubens ist. Die Mu- sikkapelle überzeugte, wie immer, mit ihrer Spielfreude bei der Prozession und beim ausgedehnten Frühschoppen, bis zum Kaffee. Das Küchenteam und der Service ließen keine Wünsche offen und der Kirchenchor stimmte uns zuerst musikalisch auf das Fest so richtig ein und sorgte wieder für ein traumhaftes Kuchenbuffet. Schön, dass vie- le Familien mit Kindern mitgefeiert haben. Die Angebote im Kindergarten und bei der Villa fanden viel Zuspruch. So wird Fronleichnam zu einem Gemeindefest. Wir dürfen dankbar und zufrieden auf einen rundherum gelungenen Fronleichnamstag zurückblicken. Vergelt’s Gott allen! Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zwei- te Halbjahr 2023 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Donnerstag, 29.6.2023 Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stamm- tisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Mittwoch, 28.6.23 Sternwallfahrt auf den Bussen. 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr in Offingen-Uttenweiler Anmeldungen bitte direkt beim Diözesanverband Rotten- burg Stuttgart, Tel. 0711/9791-4720. Anfahrt mit dem Privat PKW Bundesfest: Mittwoch, 5.7.23 18.30 Uhr, Gottesdienst in der kath. Kirche 19.30 Uhr, Bundesfest im kath. Gemeindehaus St. Anna, BFT. Hautversammlung: Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die Vorsitzenden 2. Rückblick und Tätigkeitsbericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Ehrung langjähriger Mitglieder 5. Fragen der Mitglieder, Verschiedenes Die Vorstandschaft Wallfahrt nach Ottobeuren Am Mittwoch, 14.6.23 fuhren die Frauen des KDFB zusam- men mit Pfr. Marco Rodriguez nach Ottobeuren. Ottobe- uren, direkt vor der Kulisse der Allgäuer Alpen, bekannt durch seine über 1250 Jahre alte Benediktinerabtei mit Klostermuseum, kulturelles Highlight durch die imposante Basilika mit internationalen Konzerten, Heimat von Se- bastian Kneipp usw. Um 10.00 Uhr wurden wir von einem jungen Benediktiner- mönch (Novize) empfangen. In seiner herzerfrischenden Art hat er uns die wunderbare, barocke Basilika erklärt: nach einer langen herausragenden Geschichte seit 764 kamen im Jahre 1682 die ersten Gedanken an einen ba- rocken Neubau der Stiftsanlage. Im Jahre 1702 bis 1709 begann der Neubau der Wallfahrtskirche Eldern neben dem Superiorat. 1710 gelang es Abt Rupert II. Ness vom Hochstift Augsburg die Schutzvogtei zurückzuerwerben, damit ist Ottobeuren wieder ein reichsunmittelbares Stift. 1711 war die Grundsteinlegung zu einem alles umfassen- den Neubau ganz im Sinne des Barock. Das Alte muss restlos weichen. Das Innere der Kirche: Das Kirchenschiff ist 89 m lang. In den Deckenfresken wird klar, Gott setzt voraus, dass der Mensch rein im Herzen sein muss (das Opfer der armen Witwe) und die Umkehr- bereitschaft (Pharisäer und Zöllner). In der Engelskuppel sehen wir Serafine und Kerubine um Gottes Thron. In der Mitte steht der Kreuzaltar. Der Menschensohn nimmt frei- willig Leiden auf sich und opfert aus Liebe sein Leben für uns. Das Gnadenkreuz (romanisch) ist über 700 Jahre alt. Nach einer sehr guten Führung in dieser Kirche durften wir am Marienaltar die hl. Messe feiern zusammen mit Pfr. Marco. Die Texte wurden sehr gut ausgesucht und vorbe- reitet von Beatrix Onischke. Nach der Messe gingen wir zur Mittagspause in ein Lokal direkt unterhalb der Basi- lika. Die Wege waren kurz, so konnten wir uns um 14.00 Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Uhr wieder treffen zu einer Kräuterführung im Kräuter- garten (Frau Friedel Wille). lm Juli 2003 wurde der Kräu- tergarten eingeweiht. Die Ortsgruppe Bund Naturschutz hat den Kräutergarten entwickelt und mit Unterstützung der Pfarrverwaltung St. Alexander und St. Theodor auf diesem Gelände angelegt. Am Projekt beteiligen sich au- ßerdem der Kneipverein, der Frauenbund und engagierte Mitglieder der Pfarrei. Der Garten hat sich inzwischen zu einem beliebten Treffpunkt der Generationen entwickelt. Wir erlebten Momente der Freude, Entspannung. So wird es ermöglicht, dass für die Zukunft der Kinder und Enkel, ein Stück vom Paradies erhalten bleibt. „Die Seele ist wie ein Wind, der über die Kräuter weht und wie ein Tau, der auf die Gräser träufelt und wie Regenluft, die wachsen macht. Genauso ströme der Mensch sein Wohlwollen auf uns alle, die da Sehnsucht tragen. Ein Wind sei er, indem er den Elenden hilft, ein Tau, indem er die Verlassenen tröstet und Regenluft, indem er die Ermatteten aufrichtet.... Die Liebe ist ein solcher Hauch, der alle Lebensgrünkraft nährt!“ (Hildegard von Bingen) „Narren hasten, Kluge warten, weise gehen in den Garten (Rabindranath Tagore) mit diesen Eindrücken verließen wir den Kräutergarten. Dann fuhren wir weiter nach Memmingen, wo jeder noch Zeit fand, für sich was Gutes zu tun (Kaffeetrinken, in den Park sitzen oder einkaufen). Wohlbehalten kehrten wir gegen Abend wieder heim nach Baienfurt. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu machen, was verloren ist. Lk 19,10 Sonntag, 25. Juni 3. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim Baindt Taizéandacht entfällt! Montag, 26. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 28. Juni 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 02. Juli 4. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Pfarrbüro geschlossen Das Pfarrbüro ist vom 26.6. – 29.6.23 geschlossen. Gedanken zum Wochenspruch „Nur noch kurz die Welt retten“ – so heißt es in einem Lied, das mit einem Augenzwinkern aufzeigt, wie uns oft ge- nug schon die Flut an Aufgaben und Informationen im Alltag so sehr be- schäftigt, dass für so große Aufgaben überhaupt keine Kapazitäten mehr bleiben. Gott sei Dank: Bei Jesus ist das anders. Er ist dazu gekommen jeden und jede Einzelne in den Blick zu neh- men, uns nachzugehen und in Beziehung mit unserem Ursprung zu bringen. Die große Aufgabe, die Welt zu ret- ten ist deshalb in Gottes Händen gut aufgehoben – das Entscheidende hat er durch Jesus längst getan. Aber dazu gehört auch, dass er sich in den Kopf gesetzt hat, uns in seine große Mission zu integrieren – es bleibt also span- nend, wenn wir an Gottes Seite mit-suchen und mit-helfen. Gottes Segen dazu! – Euer Pfarrer Martin Schöberl --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Einladung Am Mittwoch, den 05. Juli findet um 19.00 Uhr der Anmeldeabend für Konfi 8 - 2023/2024 in der Ev. Kirche in Bai- enfurt statt. Bitte bringen Sie eine Kopie der Taufurkunde mit. Wenn Ihr Kind nach den Sommerferien in die siebte Klasse kommt und evangelisch ist, haben Sie von uns eine Einladung per Post erhalten. Sie haben keine bekommen und möchten Ihr Kind zur Konfirmation anmelden à ein- fach im Pfarrbüro unter 0751 43656 anrufen oder zu dem Abend kommen. Spieletag auf dem Marktplatz in Baienfurt 24. Juni 14-17 Uhr Mit dem großen „Spielofanten“ des Kreisjugendrings & vielen Möglichkeiten, Spaß und Be- wegung Die Evangelische Kirchengemein- de Baienfurt-Baindt lädt in Kooperation mit dem Kin- der- und Jugendtreff Baienfurt zu diesem Aktionstag für Kinder ein. Frauenkreis im Steinelabyrinth Am 14.6.2023 brach ein fröhli- cher Frauenkreis bei strahlendem Sonnenschein auf nach Molperts- haus, um auf Entdeckungsreise ins Steinelabyrinth zugehen. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Christine Blattner nahm den Kreis in Empfang und führ- te die Damen zum Labyrinth, das in einer früheren Kies- grube von ihr selbst angelegt wurde. Faszinierend war der Blick auf das Labyrinth von oben. Nach dem Abstieg dann erolgte eine intressante Erläuterung und Erklärung durch Christine Blattner. Mit sehr viel Liebe und Geduld wurden die Wege angelegt und Steine aufgetürmt. Das Steinlabyrinth wird als begehbares Symboldes menschli- chen Lebens gese- hen. Nicht verwech- seln darf man ein Labyrinth und einen Irrgarten. Ein klassi- sches Labyrinth hat sieben Windungen bis zur Mitte, die für den 7-Jahres.Rhythmus unseres Lebens ste- hen. Denn ungefähr alle sieben Jahre kommen wir an einen Wendepunkt, der uns innehalten lässt und einen Richtungswechsel weist. Nach den interessanten Erläuterungen durften wir das Labyrinth im eigenen Tempo begehen und einen vorher ausgesuchten Stein in der Mitte ablegen. Im Schatten ei- ner Hütte wurden dann noch Gespräche geführt, bevor der Abschluss mit frischen Quellwasser im Atelier der Künstlerin stattfand. Jede Teilnehmerin hat dann eine Steinbotschaft mit heimgenommen. Ein gelungener wohl- tuender Ausflug zum Kraft tanken. An diesen Ort kehren wir gern wieder zurück. Für den Frauenkreis Petra Neumann-Sprink Der Kreative Montag bietet an Juni: 26.6. O. Kramar: „Arbeiten mit Perlen: Weben von ukrain. Schmuck“ Juli: 03.7. G. Loidol: „3 D Papierkunst“ 10.7. H. Gärtner: „Industrielandschaften“ Aquarell 17.7. Riegel-Härtel: „Pastellmalen“ 24.7. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.7. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende ge- gen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball SV Alberweiler : SGM Baindt-Fronreute 0:1 B1-Juniorinnen vorzeitig Vizemeister in der Verbandsliga Süd Mit dem knappen Sieg beim SVA sicherten sich unsere B1-Juniorinnen bereits am vorletzten Spieltag erstma- lig die Vizemeisterschaft in der Verbandsliga Süd und erreicht damit den größten Erfolg der SGM Fronreu- te-Baindt seit ihrem Zusammenschluss. Von Beginn an war es ein Spiel auf ein Tor, aber während wir in der ersten Halbzeit die zahlreichen Chancen noch großzügig liegen ließen, machte sich in der zweiten Halbzeit dann schon fast Verzweiflung breit, weil unsere Stürmerinnen immer wieder an der gut parierenden gegnerischen Torfrau scheiterte. Auf unser Tor kamen kaum Angriffe durch, denn die wieder einmal bockstarke, zudem recht hoch- stehende Abwehr um Scarlett, Lorena, Julie und Viviane ließ kaum was zu. Immer wieder schalteten sich die beiden Außen, Viviane und Julie, in den Angriff ein und prüften ebenfalls die Torfrau. Zweimal kam der SVA dann doch durch, aber in einem Fall rettete unsere sehr gut reagie- rende Torfrau Tabea, indem sie blitzschnell ins rechte Eck tauchte, im zweiten Fall war es Scarlett, die im Strafraum mit einer Monstergrätsche und vollem Risiko, aber abso- lut fair, ein Gegentor verhinderte. Kurz vor Schluss wurde die stets antreibende Mona im Strafraum von den Beinen Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 geholt und verwandelte den fälligen Strafstoß dann selbst souverän zum verdienten 1:0 Siegtreffer. Einige Minuten später, in denen die Mannschaft durchaus noch hätte erhöhen können, war Schluss und wir realisierten nach einiger Zeit erst, dass wir mit diesem Sieg bereits die Vi- zemeisterschaft errungen hatten. Jetzt gilt es im letzten Spiel kommende Woche auf der Kosterwiese in Baindt die weiße Weste der Rückrunde beizubehalten und da- nach ordentlich zu feiern. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Bürck, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Jana Eiberle, Tabea Schauffler, Sophia Schairer, Stella Schmid, Nora Lüttmann. B2-Juniorinnen SGM Baindt-Fronreute II: TSB Ravensburg 2:0 Zum letzten Heimspiel der Saison trafen unsere B2-Juni- orinnen in Staig auf den TSB Ravensburg. Von Beginn an waren unsere Mädels spielbestimmend und den Gegne- rinnen technisch überlegen und gleich zu Beginn gab es die ersten Torchancen durch Sara und Alina. Die Abwehr um Victoria, Lena und Vivienne demonstrierten zudem mit konsequenter Verteidigung und gutem Spielaufbau von Beginn an, dass sie nicht vorhatten, hinten etwas anbrennen zu lassen - dementsprechend arbeitslos war auch unsere Torfrau Selena. Bis zur Trinkpause nach etwa 20 Minuten schafften es die Gäste, unsere Stürmerin Sa- lome immer wieder ins Abseits zu stellen, danach passte sie aber besser auf und nach genauem Zuspiel der an diesem Nachmittag überragenden Sophie, setzte Salome sich gut durch und versenkte den Ball mit einem stram- men Schuss im Netz. Nur fünf Minuten später presste Sa- lome gut vorne drauf, nutzte eine Unsicherheit der gegne- rischen Torfrau und erzielte den 2:0 Halbzeitstand. Nach dem Seitenwechsel nahm unsere spielerische Überlegen- heit noch zu, doch leider ließen bei immer noch heißem Wetter auch die Kräfte und Konzentration nach und so gelangen uns trotz zahlreicher weiterer Torchancen u.a. durch Alina, Sarah, Sophie und Sara kein Tor mehr. Am Ende ein hochverdienter Sieg, der zeigt, dass die Mann- schaft viel Potenzial hat und der bei konsequenter Chan- cenausnutzung deutlich höher hätte ausfallen können. Es spielten: Selena Schobloch (T), Lena Füssel, Victoria Wertmann, Vivienne Pogrzeba, Sarah Leibfarth, Alina Braun, Sophie Heilmeier, Sara Jukic, Julia Eberlen, Salo- me Lehnert. TC Baindt e.V. In der vergangenen Woche hat für 4 unserer Mannschaften die Verbandsrunde begonnen. KIDs-Cup U12: Bezirksstaffel 1 SPG Blitzenreute/Mochenwangen – TC Baindt 6:0 Am Mittwoch, 14.06.2023 starteten unsere Jüngsten in die neue Tennissaison. Im ersten Saisonspiel (das gleichzeitig für die meisten Kinder überhaupt das erste Verbandsspiel war), traten wir bei der SPG Blitzenreute/Mochenwangen auf der wunderschön gelegenen Anlage in Blitzenreute an. Rafael, Jonathan, Cedric, Josefine und Jakob waren mit vollem Einsatz dabei! Die Gegner aus Blitzenreute hatten unseren Kids jedoch viel Verbandsspielerfahrung voraus, so dass leider kein Sieg möglich war. Der Nachmittag bei hervorragenden Gastgebern fand bei Grillwurst, ge- meinsamem Spielen und dem zuversichtlichen Blick nach vorne auf die nächsten Spiele einen schönen Abschluss. Junioren U15: Kreisstaffel 1 SPG Horgenzell/Schmalegg – TC Baindt 5:1 Die ersten 3 Einzelspiele mussten die Spieler Vinzent Neu- bauer, Marian Dorn und Maurice Zimmermann an die gastgebende Mannschaft abgeben. Im Anschluss spielten die erstplatzierten Spieler*in Julius Brugger von der SPG Horgenzell/Schmalegg und Christiane Haupter vom TC Baindt. Nach einem umkämpften und zeitintensiven Spiel ging leider auch dieses Match an Horgenzell/Schmalegg. Bei den Doppelpaarungen konnten Maurice Zimmer- mann und Marian Dorn das Spiel für Baindt gewinnen. Die Paarung Christiane Haupter/Vinzent Neubauer for- derte wieder die Gegner heraus und musste auch hier leider ihr Spiel abgeben. Nächsten Freitag geht es direkt weiter. Im ersten Heim- spiel ist der SV Aichstetten zu Gast bei uns in Baindt. Damen 60: Staffelliga TC Baindt – TC Bad Saulgau 1:5 Misslungener Start in die neue Verbandsrunde! Wir waren gut, die Gegnerinnen waren besser. Obwohl die Spiele in den Doppeln hart umkämpft waren, mussten wir uns mit dem Ehrenpunkt von Andrea im Einzel zufrieden geben. Im Einsatz waren: Sibylle Boenke, Inge Fink-Spöri, Cor- dula Nehls, Andrea Strehle und Eve Lagrange-Göppert. H70: Doppelrunde TC Baindt – TA TSV Fischbach 3:1 In der ersten Doppelrunde sorgten Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser mit einem klaren 6:0 und 6:1 für die frühe 1:0 Führung. Willy Fischer und Ulli Spille erhöhten durch ein 7:5 und 7:5 den Punktestand nach hartem, über zweistündigem Kampf auf 2:0. In der zweiten Doppel- runde besiegten Karl Heinz Hänssler und Ulli Spille ihre Gegner überlegen mit 6:0 und 6:3 und stellten das Spie- lergebnis auf 3:0. Günter Kessler und Lothar Braun ga- ben sich erst nach langem zähem Kampf mit 4:6 und 4:6 geschlagen. Durch das 3:1 gegen eine starke Mannschaft aus Fischbach ist den Herren 70 des TC Baindt ein guter Start in die Doppelrunde 2023 gelungen. Vorschau: Ab dem kommenden Wochenende sind nun endlich alle Mannschaften am Start. Montag, 26.6.: Doppelrunde H70 – TC Kressbronn 2 SG Baienfurt Tennis – Doppelrunde H65 Mittwoch, 28.6.: TC Nehren – H65 TA SV Eberhardzell – KIDs-Cup U12 Freitag, 30.6.: Junioren U15 – TA SV Oberteuringen Samstag, 1.7.: SPG Bad Wald./Gaisb./Haist. – Junioren U18 H40 – TC Leutkirch TA TSG Söflingen – H50/1 Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 TC Schmalegg – H50/2 D40 – TC Langenau D60 – SPG Berg/Blitzenr./Ösch Sonntag, 2.7.: H – TA TSV Fischbach TC Isny – H30 Die Vorstandschaft Human-Table-Soccer e.V. Einladung zur Jahreshauptver- sammlung 2023 Liebe Mitglieder des HTSV Baindt 2012 e.V.! Ihr seid alle herzlich zur diesjährigen Jahreshauptver- sammlung eingeladen. Termin: Donnerstag, 29.06.2023 Ort: Ristorante Da Michele, Friesenhäuslerstraße 20 (Ten- nishalle) Uhrzeit: 20:00 Uhr Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Berichte - 1. Vorstand - Kassier - Kassenprüfer 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 5. Anträge 6. Verschiedenes Anträge können bis Donnerstag, 22.06.23 beim Vorstand schriftlich oder per Mail eingereicht werden. Ich freue mich auf euer zahlreiches Erscheinen und ver- bleibe mit sportlichen Grüßen, Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Infoabend über die musikalische Ausbildung des Musik- vereins Baindt Hat ihr Kind Lust ein Instrument zu erler- nen? Oder spielt Ihr Kind bereits in einer Bläserklasse? Dann kommen Sie, liebe Eltern, am Dienstag, 04.07.2023 um 18.00 Uhr zum Infoabend ins Probellokal (Alte Schu- le) Klosterhof 5. An diesem Abend werden wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Spielen im Musikverein Baindt infor- mieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse am Musizieren im Musik- verein Baindt haben, können Sie auch gerne unter der Mailadresse: thomas.woehr@mv-baindt.de Kontakt zum Musikverein aufnehmen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 24.-26.06.2023 Wir freuen uns, auch dieses Jahr wieder gemeinsam mit Ihnen unser Dorffest vom 24.- 26.06.2023 feiern zu kön- nen. Nach unserem Jubiläumsjahr, das wir pandemiebe- dingt im Jahr 2022 feierten, veranstalten wir das Dorffest dieses Jahr wieder wie gewohnt im kleinen, traditionellen Ambiente. Aufgrund der Bauarbeiten im oberen Schulhof der Klos- terwiesenschule feiern wir dieses Jahr allerdings im un- teren Schulhof vor der Sporthalle in Baindt. Besuchen Sie uns gerne und genießen Sie das bewährte Dorffest-Flair in neuer Umgebung. Freuen Sie sich auf ein buntes Programm für die ganze Familie! Samstagabend, den 24.06.2023 ab 18:00 Uhr, öff- nen wir unsere Zeltplanen für Sie. Die Band „The Three“ sorgt mit allseits bekannten Rock-Klassikern für gute Laune und einen geselligen Abend. Am Sonntag, den 25.06.2023, beginnen wir ab 10:30 Uhr mit dem Frühschoppen. Der Musikverein Jettenhausen hat ein abwechslungsreiches Programm für Sie zusam- mengestellt und freut sich darauf, Sie zu unterhalten. Genießen Sie bei unserem Mittagstisch den erholsamen Sonntag und freuen Sie sich auf die Auftritte der Schüle- rinnen und Schüler der Klosterwiesenschule an unserem Familientag. Im Anschluss startet der Schwäbische Abend mit schwäbischen Dinneten und weiteren Köstlichkeiten. Am Montag, den 26.06.2023 ab 16:30 Uhr, lassen wir unser Fest dann auch schon wieder mit unserem traditionel- len Feierabendhock ausklingen. Verabreden Sie sich mit Kollegen, Freunden und der Familie zu einem leckeren Wurstsalat und einem kühlen Bier in ihrem wohlverdienten Feierabend. Lassen Sie die Arbeitswoche langsam ange- hen und genießen Sie die Klänge der Blasmusik durch die Jugendkapelle Baindt und den Musikverein Bavendorf. Wir freuen uns auf Ihren Besuch beim Dorffest 2023! Narrenzunft Raspler e.V. Am kommenden Wochenende ver- anstaltet der Musikverein Baindt das Dorffest. Hierzu würden wir uns am Sonntag, 25.06.2023, um 11:00 Uhr zum Frühschoppen treffen. Am Montag, 26.06.2023, folgt dann der traditionelle Feier- abendhock zu dem wir uns ab 16:30 Uhr treffen wollen. Bitte meldet euch bis 18:30 Uhr für die Raspler an - es gibt wieder tolle Preise zu gewinnen. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Am Mittwoch, 28.06.2023 kommt Frau Dr. Rieser von der Altdorf-Apotheke in Weingarten zu uns in den Bischof-Sproll-Saal und referiert zum Thema Aromatherapie. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Vorschau: Mittwoch, 12.07.2023, 19.30 Uhr Hauptversammlung im Bi- schof-Sproll-Saal in Baindt, anschließend Eisverkostung von La Dolce Vita, Baienfurt. Dienstag, 12.09.2023, 18.30 Uhr, Bischof-Sproll-Saal, Herbstdekorationen mit Rosi Fugunt. Terminkorrektur: Montag, 18.09.2023, Halbtagesbusfahrt ab 13.00 Uhr. Be- sichtigung Fa. Sonett, Führung im Hopfengut in TT m. kl. Verkostung, Abschluß im Bräuhaus in Rossberg. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Reitergruppe Baindt Baindt goes Reithalle Es geht voran! In der vergangenen Woche wurden die Fundamente frostsicher gegründet und die ersten Fundamentestreifen gegossen. In den kommenden Tagen werden die Fundamente ar- miert und betoniert. Stadtradeln mit der Reitergruppe Baindt Das Stadtradeln in Baindt steht wieder vor der Tür. Alle, die in der Gemeinde Baindt leben, arbeiten oder ei- nem Verein angehören sind hierfür herzlich eingeladen bei der Aktion mitzumachen und möglichst viele Radki- lometer zu sammeln. Wann? 24.06. bis 14.07.2023 Anmeldungen sind möglich unter www.stadtradeln.de/ baindt. Teilnehmende können sich dort registrieren und dem Team „Reitergruppe Baindt“ beitreten. Ab den 24. Juni fleißig in die Pedale treten und erreichte Kilometerzahl online ins km-Buch eintragen oder direkt mit der STADTRADELN-App tracken. Wir würden uns freuen wenn viele in unser Team der Rei- tergruppe kommen. Arbeitseinsatz Liebe Mitglieder, am Montag, 3. Juli findet um 18.30 Uhr unser nächster Arbeitseinsatz auf dem Reitgelände statt. Das Gras um unsere Reitplätze sollte wieder gemäht und der Sandplatz hergerichtet werden. Also kommt mit Euren Motorsensen, Rechen und Ga- beln vorbei um unsere Anlage wieder auf Vordermann zu bringen. Und wie immer heißt es: Viele Hände - schnelles Ende! Turnierergebnis Theresa Henzler hat am vergangenen Wochenende auf dem Reitturnier in Schomburg-Amtzell abgesahnt! Den Dressurreiterwettbewerb Kl. E konnte sie mit ihrer Stute Bonne Diamond gewinnen. Im Dressurwettbewerb Kl. E erreichte Theresa einen her- vorragenden 5. Platz. Herzlichen Glückwunsch an Theresa. Vorankündigung außerordentliche Mitgliederver- sammlung Am Mittwoch, 26.07.2023 findet unsere außerordentliche Mitgliederversammlung anlässlich des Reitturniers statt. Bitte merkt Euch den Termin bereits vor. Nähere Infos folgen. Blutreitergruppe Dienstag, 27.06.2023: Versammlung zur Vorbereitung des Heiligblutfestes in Bad Wurzach Am Dienstag, 27.06.2023 um 20Uhr sind alle Mitglieder herzlich eingeladen in den Bischof-Sproll-Saal zur Vorbereitung des Heiligblutfestes in Bad Wurzach am 14. Juli 2023. Wegen den Informatio- nen und den Anmeldungen zum Blutritt, ist die Anwesen- heit der aktiven Blutreiterinnen und Blutreiter sehr wichtig. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Alpinteam Baindt Alpinteam-Wandern auf den Hochger- ach am 25.06. Am 25.06. wandert das Alpinteam Baindt auf den Hochgerach. Mit der Schnifis-Ber- gbahn fahren wir hoch zum Henslerhaus. Von dort starten wir eine Rundtour zum Gipfel. Die Dauer wird ca. 4 Stunden sein. Eine Tour zum Einwandern. Ab- fahrt ist an der Tennishalle in Baindt um 7.00 Uhr. Gefah- ren wird in Fahrgemeinschaften. Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte Mail an sommer-alpinteam@svbaindt. de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Bündnis 90/Die Grünen Themenabend: „Neue Ideen für Wohnen im Bestandsbau“ Nach seiner Gründung lädt der Ortsverband B`90/Die Grünen Weingarten-Baien- furt-Baindt zur Veranstaltung „Neue Ideen im Be- standsbau“ in den Neunerbeck nach Baienfurt ein. Wir Grünen der Gemeinden Weingarten, Baienfurt und Baindt haben gemeinsam einen Ortverband gegründet. Die Gründung kam sehr schnell zustande - als hätten alle auf diesen Impuls gewartet. Im paritätisch besetzten Vorstand des Ortsverbands Weingarten-Baienfurt-Baindt sind Antje Claßen aus Baindt, Hermine Städele und Simon Windisch aus Weingarten und Cornelius Lehmann aus Baienfurt gewählt. In allen drei Kommunen gibt es zahlreiche Themen, die nicht an den Ortsgrenzen enden.Hier wollen wir gut ver- netzt zusammenarbeiten. Wir werden den politischen Austausch auch durch öffentliche Veranstaltungen zu Sachthemen fördern. Die stehen allen interessierten Bür- gerinnen und Bürgern offen. Wir starten mit einer Veranstaltung zum wichtigen The- ma „Wohnraum“. Wie kann man auch im Bestand mehr Wohnraum schaffen? Der Ortsverband lädt herzlich dazu ein am 13 Juli um 20 Uhr in den Neunerbeck in Baienfurt. „Neue Ideen im Be- standsbau“ - es wird Christa Gnann aus Bodnegg das Pro- jekt „Aus alt mach 2“ vorstellen und der Architekt Andreas Knitz aus Berg wird über seine Ansätze zum barrierefreien Umbau und dem Schaffen von zusätzlichem Wohnraum berichten. Neue soziale und bauliche Maßnahmen kön- nen Räume schaffen. Veranstaltungen zu weiteren Themen werden folgen. In- formationen veröffentlichen wir auch auf unserer Home- page unter www.gruene-wgt.de Wir freuen uns auf Ihr Interesse! Ihr OV Bündnis`90/Die Grünen Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von Kreuzlingen zum Schloss Arenenberg Wir fahren mit dem Bus nach Konstanz und von dort wandern wir auf dem aussichts- reichen Höhenweg über Kreuzlingen zum Schloss. Die Rückfahrt von Mannenbach geht mit dem Schiff zur In- sel Reichenau und mit Zug und Bus über Konstanz nach Ravensburg. Wer will kann auch mit dem Schiff von Man- nenbach bis Konstanz fahren. Kostet dann zusätzlich ca. 10 Euro. Wann: Dienstag 27.06.2023 um 9.30 Uhr Busbahnhof Ra- vensburg, Rückkehr ca. 20.30 Uhr. Gehzeit/ km/ hm: ca. 3 1/2 Stunden, 14 km, 150 hm. Fahrpreis: 17 Euro für Bus, Zug und Schiff Mannenbach - Reichenau. Einkehr: Auf der Insel Reichenau möglich. Sonstiges: Bitte gleich bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat. Rucksackvesper , Trinken, gutes Schuhwerk, evtl. Stöcke und Wechselschuhe mitnehmen. Anmeldung : ab 23.06.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung: Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmaier@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen. Rundwanderung Neutrauchburg - Jägerhof - und zurück Vom Parkplatz der Klinik Neutrauchburg wandern wir durch Wiesen und Wald zum Jägerhof. Dort kehren wir ein und anschließend geht es zurück zum Parkplatz. Treffpunkt: Sonntag 02.07.2023 um 13 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 18 Uhr. Gehzeit ca. 2,5 - 3 Stunden/ 8 km/ 80 hm. Fahrpreis 12 Euro für Mitglieder. Trinken, gutes Schuhwerk evtl. Stöcke und Wechselschu- he mitnehmen. Anmeldung ab 29.06.2023 unter T. 07529 1419 oder 0751 560 220. Wanderführung Frowin Riedmayer Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zur Jahreshauptversamm- lung mit Wahlen Ort: Best Western Parkhotel, Alamanensaal Weingarten, Abt-Hyller-Str. 37-39 Am Samstag, den 01. Juli 2023, 14:30 Uhr/ Einlass: 14:00 Uhr Sehr geehrtes Mitglied, zu unserer Mitgliederversammlung 2023 laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns über zahlreiches Er- scheinen unserer Mitglieder – es gibt wieder Kaffee und Zopfbrot und Getränke nach Wahl. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Geschäftsbericht/Kassenbericht/Revisonsbericht 4. Beschlussfassung über die Berichte und Entlastung 5. Neuwahlen des gesamten Vorstandes und der Revi- soren 6. Ehrungen der VdK Jubilare 7. Termine/Mitteilungen – Vorschau 2023/24 8. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Ihre Karin Maucher und der gesamte Vorstand Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Was sonst noch interessiert Förderprogramm Baden-Württemberg Geförderte Projektplätze in Baden-Württemberg ver- fügbar – Azubis erstellen kostenfrei Webseiten Eine eigene Webseite, Barrierefreiheit und Datenschutz stellen viele Kommunen, Einrichtungen und Vereine finan- ziell aber auch hinsichtlich des technischen Know-Hows häufig vor eine große Herausforderung. Der Förderverein für regionale Entwicklung e. V. bietet mit seinen Websei- tenförderprogrammen Unterstützung und sucht aktuell im Rahmen des Förderprogramms „Baden-Württemberg vernetzt“ neue Projektpartner für die kostenfreie Web- seitenerstellung. Die Erstellung der Webseiten wird im Rahmen der Azu- bi-Projekte umgesetzt. Durch diese Initiative des Förder- vereins für regionale Entwicklung e. V. werden Auszubil- dende und Studierende praxisnah dabei unterstützt, ihr in der Berufsschule erlangtes Wissen praktisch anzuwenden und Verantwortung für eigene Projekte zu übernehmen - denn das kommt in der Berufsausbildung häufig zu kurz. Im Zuge dessen können u.a. Kommunen, soziale und öf- fentliche Einrichtungen, Vereine und kleinere Unterneh- men, sich eine individuelle Webseite erstellen lassen. Die gesamte Erstellung des Internetauftritts ist dabei für die Projektpartner kostenfrei und lediglich die Kosten für die Webadresse und den Speicherplatz sind selbst zu tragen. „Das Projekt wurde vom Team „Azubi-Projekte“ ab der ersten Kontaktaufnahme bis zum online-stellen der Web- seite und dem Projektabschluss professionell durchge- führt. [...] Ich kann die Azubi-Projekte und den Förder- verein uneingeschränkt sowie aus voller Überzeugung weiterempfehlen.“, berichtet Norbert Raatz von Consul- ting und Dienstleistungen im Bereich Abfallwirtschaft & Umwelt. Bei der Erstellung der Webseite werden selbstverständlich sowohl die geltenden Datenschutzrichtlinien berücksich- tigt und umgesetzt als auch die Voraussetzungen für die Barrierefreiheit der Webseite erfüllt. Die Barrierefreiheit der von uns erstellten Webseiten stellt seit Jahren einen wichtigen Aspekt des Förderprogramms dar. Bereits bei der Erstellung der Webseite werden Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechend berücksichtigt, um die Webseite möglichst für jeden Menschen zugänglich zu machen. Nach Projektabschluss ist die Pflege der Webseite eigen- ständig mittels eines bedienerfreundlichen, deutschspra- chigen Redaktionssystems möglich – Programmierer- kenntnisse sind dafür nicht erforderlich. Sollte es dennoch Fragen geben, können sich die Projektpartner auch nach Projektabschluss noch bis mindestens 2030 an den kos- tenfreien telefonischen Webseiten-Support der Azubi-Pro- jekte wenden. Projektpartner des Fördervereins für regionale Entwick- lung haben auch die Möglichkeit, neben den geförderten Webseitenprojekten an weiteren interessanten Förder- programmen teilzunehmen, die bei der Digitalisierung unterstützen, wie beispielsweise die Mitarbeiter-App „momikom“ (zur mobilen Mitarbeiterkommunikation), das Terminbuchungstool (eine Anwendung zur Online-Termin- vergabe) oder die digitale Zeiterfassung (Anwendung zur Dokumentation von Arbeitszeiten). Bei Fragen oder Interesse am Förderprogramm, können Sie sich gerne telefonisch unter 0331 55047471 oder per E-Mail an info@azubi-projekte.de an den Förderverein für regionale Entwicklung wenden. Einige bereits abge- schlossene Webseitenprojekte aus Baden-Württemberg finden Sie unter www.azubi-projekte.de/bw. Weitere Informationen zu den Azubi-Projekten finden Sie unter www.azubi-projekte.de. Jugendarbeit im Dekanat Allgäu-Oberschwaben Propellerfestival Ehrenamt – Gute Laune – Dankeschön ... ... nach den tollen Erfahrungen aus dem letzten Jahr geht das Propellerfestival bei Wangen in eine neue Runde. Dabei wird ein Thema in den Fokus gestellt: Ehrenamt! Jedes Jahr engagieren sich viele Jugendliche und jun- ge Erwachsene ehrenamtlich in der Jugendarbeit der unterschiedlichsten Verbände, Vereine und andere Ju- gendorganisationen und setzten sich in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl ein. Die Katholischen Jugendreferate Friedrichshafen, All- gäu-Oberschwaben und der Kreisjugendring Ravensburg begleiten, fördern und unterstützen Jugendliche, junge Erwachsene und Verbände in ihrer ehrenamtlichen Arbeit. Der Ort dafür – das Propellerfestival! Am Wochenende vom 01. - 02. Juli 2023 wird das Propel- lerfestival zu einem Ort, an dem junge Erwachsene und Jugendliche in ihrem Ehrenamt bestärkt werden, indem sie Gleichgesinnte treffen können, sich austauschen und über die Grenzen der eigenen Gruppe hinaus vernetzen können. So stärkt das Festival das „wir“-Gefühl der Eh- renamtlichen und dient gleichermaßen auch als Motiva- tionsschub und Dankeschön für ihr Engagement. Tagsüber gibt es unterschiedliche Spiel-und Spaßan- gebote, am Abend wird gemeinsam bei den Konzerten der verschiedenen Bands und DJs gefeiert. Und ganz nebenbei erwartet alle das einmalige Zeltlagergefühl für eine Nacht, denn natürlich wird auf dem Festival im selbst mitgebrachten Zelt übernachtet. Nach dem gro- ßen gemeinsamen Abschlussgottesdienst geht es dann mit vielen neuen Eindrücken und einem großen Motivati- onsschub wieder zurück nach Hause und in den Heimat- verein/-verband. Eingeladen sind alle jungen Erwachsenen und Jugendli- chen ab 16 Jahren, die ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv sind! Weitere Informationen gibt es auf www.propel- lerfestival.de sowie laufend auf Instagram @Propellerfes- tival. Auf Spotify können in der Playlist „Propellerfestival 2023“ viele Lieder der Bands schon mal angehört werden. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 25. Juni 2023 Gästeführer: Torsten Alt Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Mit dem Rad – Kapellenweg Ost „Oben“ Kapellen, Bildstöcke und Feldkreuze setzen hier in Ober- schwaben die religiösen Zeichen der persönlichen und vertrauten Stille. Stätten der Andacht, wohltuend fürs Auge wie fürs Gemüt. Diese Orte sind bei uns zuvorderst die zahlreichen Kapellen. Wir begegnen diesen „Seelen- stübchen“ in unserem hügeligen Voralpenland überall. Ihr Formenreichtum ist unerschöpflich, von der einfachen Holzkapelle bis zum kunsthistorischen Kleinod. Torsten Alt will Sie in einen kleinen Ausschnitt zu den Zeugnissen des Volksglaubens bringen. Die Führung versteht sich keines- wegs als Kunstführung, vielmehr soll es zur Beschäftigung mit den vielen Kapellen und Kirchen motivieren. Abseits der Hauptstraßen führt die Fahrradroute Ost „Oben“ über Vorsee, Wolpertswende, weiter auf der Höhe des Schus- sentales nach Unterspringen, Blitzenreute wieder zurück zum Häcklerweiher. Für die 12 km kurze Stecke werden 2 bis 2,5 Stunden eingeplant. Eine Einkehr im ortsansässigen Gasthaus ist vorgesehen. Die Tour ist sowohl für E-Bikes als auch für Fahrräder ohne Antrieb geeignet. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten hochin- teressanten Radtour begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 24. Juni 2023 wird eine öffentliche Füh- rung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute an- geboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten (Telefon: 07505 1252, H. Ehmann). Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Samstag, 24. Juni 10-18 Uhr Familiensamstag im Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben in Wolfegg Halber Preis für Familien- und Teilfamilientickets! Um 14.00 Uhr: Auf Spurensuche in der Landschaft (mit Aktiv- teil) kostenloses öffentliches Mitmach-Angebot für Fami- lien. Was sind Heuwiesen? Warum sehen manche Bäume so komisch aus? Und wieso sind Kuhfladen so wichtig? Entlang des Entdeckerpfades können wir gemeinsam Spuren der historischen Kulturlandschaft Oberschwabens erkunden. Dabei lernen wir, wie stark wir Menschen da- mals und auch heute noch unsere Umwelt nutzen und ver- ändern. Im Anschluss kann eine Insekten-Nisthilfe gebaut werden. Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de geöffnet tägl. 10-18 Uhr 1. Wie hieß der Elefant des Zirkus Althoff, der im Juli 1950 in die Wupper stürzte? A Balto B Bruno C Knut D Tuffi 2. Wobei handelt es sich um ein Artistengerät? A Russische Schaukel B Italienische Wippe C Holländische Rutsche D Spanischer Kreisel 3. Was ist ein Chapiteau? A Jonglagenummer B Zirkuszelt C Trapezakt D Tierschau 4. Wer verbirgt sich hinter dem Begriff Kontorsionist? A Handstandakrobat B Pantomimekünstler C Raubtierbändiger D Schlangenmensch Lösungen: 1D, 2A, 3B, 4D @ Heidi Stulle-Gold/DEIKE 747R70R1 Gesellschaft Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 79,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 114,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 57,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 45,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 91,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 102,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Jürgen Kolb Garten-Landschaftspflege Heckenschnitt, komplette Grünpflege. Wir geben Ihrem Garten den richtigen Schliff. Ein schöner Garten ist das Auge Ihres Hauses. Hdy. 01715216207 Wir suchen Dich: Auszubildende Garten- und Landschaftsbau (m/w/d) DU HAST SPASS AN DER ARBEIT IM FREIEN UND LIEBST DIE NATUR? Gut versorgt mit Wohlfühlfaktor: Ausbildung auf der Baustelle und in unserer Baumschule für vielseitige Fähigkeiten im Garten- und Landschaftsbau Individuelle Entfaltung und Mitgestaltung von Projekten Persönliche Betreuung und fachliche Unter- stützung durch erfahrene Ausbilder Familiäres Umfeld & kollegiales Miteinander Attraktive Karrierechancen und Weiterbildung nach der Ausbildung Zukunftssicherer Arbeitsplatz Teamevents Bezahlung Anhängerführerschein Gütesiegel Top Ausbildungsbetrieb Apple iPad zum Start (*nach der Probezeit) www.garten-mueller.de/jobs stefan.mueller@garten-mueller.de + Apple iPad zum Start* www.drs.de Für das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben in Trägerschaft der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit Sitz in Kißlegg suchen wir zur Verstärkung unseres Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Sachbearbeiter:in (m/w/d) im Sachgebiet Bauen und Liegenschaften (Beschäftigungsumfang 50 %, Entgeltgruppe EG 9a, Kennziffer 23/28/1096) Den vollständigen Ausschreibungstext und Einzelheiten zum Bewerbungsver- fahren finden Sie unter der jeweiligen Kennziffer in der Stellenbörse der Diözese Rottenburg-Suttgart (www.jobs.drs.de). www.jobs.drs.de Reinigungskraft auf 520-€-Basis Wir suchen eine zuverlässige Reinigungskraft für ca. 4-5 Std./Woche auf 520-€-Basis zur Reinigung unserer Verkaufs- und Geschäftsräume in Baindt/Schachen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Alexander Bentele per Mail info@bentele-shop.de. STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN AUS DER LANDWIRTSCHAFT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Omnibus Grabherr ∙ 07529 97158-0 omnibus-grabherr.de Fahrer für Kleinbusse gesucht (w/m/d ∙ Führerscheinklasse B) Sie befördern Kinder mit Einschränkungen – holen sie von Zuhause ab, bringen sie sicher ans Ziel und wieder zurück. Sie arbeiten in Teilzeit und starten mit unserem Fahrzeug direkt von Ihrem Wohnort. Für unsere Klienten flitzt du von A nach B. Du bist nicht der Postbote. Und lieferst trotzdem das, was sich viele Menschen wünschen: Ein selbstbestimmtes Alter in den eigenen vier Wänden. Werde Teil unseres Teams! 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    Zuletzt geändert: 22.06.2023
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    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 ist nichts bekannt zu geben. Neubau Hochwasserschutz „Bach zum Bampfen“ Hirschstraße / Baugebiet Bühl Der Baubeginn der Maßnahme war am 13. Juni 2023. Eine ausführlichere Darstellung ist auf der Homepage unter www.baindt.de -> Umwelt & Verkehr -> Baumaßnahmen -> Hochwasserschutzmaßnahme zu finden. Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 zur Neugestaltung und zum Baubeginn der Ortsmitte sowie zu den Entwicklungen im Fischerareal Die Veranstaltung war gut besucht, circa 100 Personen nahmen daran teil. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen sowie zu Sperrungen und Umleitungen werden regelmäßig im Amtsblatt und auf der Homepage veröffentlicht. Die neu hergestellte Fischerstraße im Fischerareal wird zur Umleitungsstrecke, wenn die Küferstraße im Rahmen der Neugestaltung gesperrt wird. Die Bushaltestelle in der Ortsmitte wird dann vorübergehend an den zukünftigen Nachbarschaftsplatz im Fischerareal verlegt. Besuch italienische Delegation zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde und Suche nach Unterstützung in Baindt Im Mai hatten wir die Ehre, eine Delegation aus Italien zu empfangen, die zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde angereist war. Der Besuch verlief äußerst harmonisch und bot eine wunderbare Gelegenheit für einen kulturellen Austausch. Mit Blick auf die Zukunft suchen wir nun nach der Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der örtlichen Vereine in Baindt, um die Beziehungen zu vertiefen und neue Projekte zu verwirklichen. Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vordaches und von Resten des abgebrannten Stallgebäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 2020 fiel der bestehende Stall des landwirtschaftlichen Betriebes auf Flst. 948 einem Feuer zum Opfer. Nun beantragt der Landwirt den Abbruch der Reste des abgebrannten Stallgebäudes und den Neubau einer Maschinenhalle an gleicher Stelle. Ebenfalls soll ein Vordach auf der Nordseite des bestehenden Stall- und Scheuergebäudes abgebrochen werden, um eine für den landwirtschaftlichen Betrieb sinnvoll zu nutzende Überdachung errichten zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschinen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 Der Bauherr hat 2017 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 244 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs auf Flst. 244 beantragt die Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage. Der Landwirtschaftsbetrieb ist ein tierhaltender Betrieb mit der Produktionsausrichtung Milchvieh mit entsprechender zugehöriger landwirtschaftlicher Nutzfläche und soll durch eine Hofbiogasanlage nach neuestem Stand der Technik ergänzt werden. Die Betriebsfläche befindet sich im räumlich funktionalen Zusammenhang zur Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebs. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da Stellungnahmen durch die Fachämter im LRA, die der Gemeinderat zur abschließenden Beurteilung benötigt, noch ausstehen, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheunenteils den Einbau von 5 Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, welcher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zimmern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung durch den Gemeinderat aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Die Jahresrechnung 2022 ist der vierte doppische Jahresabschluss seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Gemeinde Baindt. Der Jahresabschluss muss den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und ein umfassendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt Auskunft darüber, wie sich Vermögenswerte, Schulden, Einnahmen und Ausgaben entwickelt haben. Die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2022 sind: • Ordentliches Ergebnis: Überschuss von +1.440.103,15 € (gegenüber dem geplanten Defizit von -681.600 €) • Sonderergebnis: Überschuss von 137.770,05 € Zum vierten Mal seit der Umstellung auf das NKHR verzeichnet die Gemeinde positive Ergebnisse im ordentlichen und Sonderergebnis. Die Kalkulation für das zweite Jahr des Doppelhaushalts gestaltet sich immer schwieriger. Die "Ordentlichen Erträge und Aufwendungen" von 2022 haben maßgeblich zu dem verbesserten Jahresergebnis (+1,94 Mio. €) beigetragen. Angesichts möglicher Konfliktsituationen mit geringeren Zuweisungen und potenziell höheren Transferaufwendungen in den Jahren 2023 und folgenden ist es wichtig, die Bemühungen zur Kompensation des Ergebnishaushalts fortzuführen. Für die kommenden Jahre, in denen möglicherweise ausgeglichene Ergebnishaushalte nicht möglich sind, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt nicht übermäßig belasten. Zum 31.12.2022 hatte die Gemeinde Baindt keine Kreditmarktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 405.855,00 € ausgewiesen. Das bessere ordentliche Ergebnis im Vergleich zur Planung setzt sich aus folgenden wesentlichen Veränderungen im Ergebnishaushalt zusammen: • Entlastungen im Ergebnishaushalt: 617.000 € höhere Schlüsselzuweisungen 302.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 295.000 € geringere Kreisumlage 257.000 € höhere Gewerbesteuer 244.000 € geringere FAG-Umlage 214.000 € höhere privatrechtlichen Entgelte 219.000 € höhere Landeszuweisungen • Belastungen im Ergebnishaushalt: 289.000 € höhere Abschreibungen 79.000 € höhere Unterhaltungskosten 68.000 € höhere Personalaufwendungen 62.000 € höhere Reinigungskosten Im Finanzausgleich sind die Steuereinnahmen des zweitvorangegangenen Jahres entscheidend. Das bessere Rechnungsergebnis von 2022 wirkt sich auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Die Eckdaten des Haushaltsjahres 2022 sprechen für sich. Das Ergebnis ist besser als erwartet, und die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaushalts hat sich im ordentlichen Ergebnis erhöht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 12.983.976,95 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Wasserversorgung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwasserbeseitigung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere 0,00 Überschussabführung 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Davon entfallen auf der Aktivseite unter Euro 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.788.228,56 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 3.8 • Rücklagen 123.650,20 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.788.228,56 Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 Nach der Maisteuerschätzung werden sowohl das Land als auch die Kommunen mit etwas niedrigeren Steuereinnahmen rechnen müssen, basierend auf den Prognosen für das Jahr 2023. Die Differenz zur vorherigen Steuerschätzung ergibt sich hauptsächlich aus den Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen, insbesondere des Inflationsausgleichsgesetzes und des Jahressteuergesetzes. Die aktuelle Prognose zeigt leicht höhere Steuereinnahmen aufgrund der erwarteten Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Eckwerte und Bemessungsgrundlagen. Bei den Steuerarten sind unterschiedliche Anpassungen gegenüber der Oktober-Schätzung zu verzeichnen. Während eine Erhöhung bei der Gewerbesteuer erwartet wird, sind bei der Lohnsteuer, Einkommensteuer und der Abgeltungssteuer Mindereinnahmen im Vergleich zur vorherigen Prognose zu erwarten. Im kommunalen Finanzausgleich werden die baden- württembergischen Kommunen ebenfalls mit Mindereinnahmen rechnen müssen, da die Grundkopfbeträge geringer ausfallen und die Bedarfsmesszahl B absinkt. Im Jahr 2023 wird ein negatives ordentliches Ergebnis von 341.100 € erwartet, da die ordentlichen Aufwendungen nicht mit den Erträgen ausgeglichen werden konnten. Allerdings wird die Gemeinde außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken erzielen und insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen. Im Finanzhaushalt werden Veränderungen aufgrund von Inflation, dem Ukrainekrieg, Lieferengpässen und Investitionen im Bereich des Grunderwerbs erwartet. Die genauen Kosten und Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings werden zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert. Es sind verschiedene Projekte geplant oder bereits in Bearbeitung, darunter die Renovierung der Klosterwiesenschule, die Gestaltung des Dorfplatzes, der Bau der Fischerstraße, barrierefreie Bushaltestellen, Hochwasserschutzmaßnahmen, der Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses, sowie der Ausbau der Breitbandversorgung und zahlreiche weitere Projekte. Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. und 5,25 Mio. € waren für die Haushaltsjahre 2023/2024 geplant, jedoch werden aufgrund von Verzögerungen nur 3 Mio. € im Jahr 2023 aufgenommen. Die Liquidität der Gemeinde ist derzeit gesichert, und es wurden 10 Mio. € als Festgeld angelegt. Die Verwaltung wird die Möglichkeiten neuer Investitionsförderungsprogramme verfolgen und dem Gemeinderat gegebenenfalls Investitionsvorschläge unterbreiten. Es wird darauf hingewiesen, dass die steigenden Aufwendungen im Sozialbereich die finanzschwächeren Kommunen vor große Probleme stellen können. Die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung muss von der Finanzverwaltung gebremst werden. Die Gemeinde steht vor der Herausforderung, in den Klimaschutz zu investieren und weitere Aufgaben wie Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung und Digitalisierung schrittweise umzusetzen. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bereitet Sorge, da Störfaktoren wie Zinsentwicklung, Inflation, Lieferengpässe und der Ukrainekrieg nicht zu unterschätzen sind. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Sonnenschutz Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird umfassend saniert und umgebaut, einschließlich einer Aufstockung. Der Bestandsbau ist bereits entkernt, und die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Derzeit wird die Rampe zur Aula gebaut, um eine barrierefreie Zugänglichkeit der Räume im Untergeschoss zu gewährleisten. Aufgrund der hohen Baukosten von ca. 6.000.000 € netto müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Nur Gewerke, die weniger als 20% der Gesamtbausumme ausmachen, können national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Sonnenschutz, Schlosserarbeiten und Putzarbeiten wurden europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibungen wurden am 13.04.2023 über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Angebote wurden am 16.05.2023 eröffnet. 1. Sonnenschutz: Die Unterlagen wurden von 10 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Ein Anbieter hat weniger als 50% der geforderten Positionen ausgefüllt und wurde gemäß VOB ausgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Zanker GmbH aus Auenwald mit einer Bruttosumme von 211.622,46 €. Basierend auf der Kostenberechnung vom 22.06.2021 lag die Vergabesumme bei 124.503,75 € brutto. Die aktualisierte Kostenberechnung beträgt 163.772,23 € brutto, was bedeutet, dass das Angebot 129,22% der Vergabesumme entspricht. Aufgrund unangemessen hoher Preise im Bereich der Verschattungselemente wird kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt. Daher empfehlen die Architekten von mlw, die Ausschreibung aufzuheben und neu auszuschreiben. 2. Schlosserarbeiten: Die Unterlagen wurden von 13 Firmen heruntergeladen und es gingen vier Angebote zur Submission ein. Alle Angebote sind formal korrekt und können nicht aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation ausgeschlossen werden. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 €. Dies entspricht 116,27% des ursprünglich veranschlagten und 88,39% des aktualisierten Vergabevolumens. Die Architekten von mlw schlagen vor, die Firma CSSW GmbH gemäß dem Preisspiegel mit der Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten zu beauftragen. 3. Putzarbeiten: Die Unterlagen wurden von 7 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 €. Die Kostensteigerung von 69.438,88 € brutto (50.888,39 € brutto indexiert) resultiert unter anderem aus überdurchschnittlich gestiegenen Preisen für Dämmungen und den erforderlichen Mehrstärken der Dämmung aufgrund der KfW-Förderung. Ein Zuschussantrag in Höhe von 1,6 Mio. Euro wurde bei der KfW für die Sanierung des Bestandsgebäudes gestellt, und der Zuschuss wurde bereits zugesagt. Die finale KfW-Berechnung ergab, dass zusätzliche Dämmstärken sowie Flankendämmungen im Kriechkeller erforderlich sind. Es entstehen auch geringfügige Mehrkosten für zusätzliche Putzflächen in den Treppenhäusern, hauptsächlich aufgrund der Platzierung der elektrotechnischen Installationen in Wandschlitzen aufgrund der Stahlbetonfertigteile. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für den Sonnenschutz wird gemäß VOB/A § 17 aufgehoben und zu einem späteren Zeitpunkt neu ausgeschrieben. 2. Die Schlosserarbeiten werden an die Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 € vergeben. 3. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 € vergeben. Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental; Vorstellung der Entwurfsfassung und Billigung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Klimamobilitätsplans Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. In den einzelnen Kommunen wurde bereits im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2-Reduzierung anzustreben. Die bereits vorgeschlagenen Maßnahmen wurden zu Maßnahmenpaketen/Clustern zusammengefasst und erläutert, wo möglich konkretisiert und hinsichtlich der Wirkungen bewertet. Der Klimamobilitätsplan basiert auf dem Verkehrsentwicklungsplan und dem Radverkehrskonzept des Verbands. Die Wirkungen der Maßnahmen wurden mithilfe von Simulationen ermittelt und zeigen eine deutliche Verlagerung weg vom Autoverkehr hin zum Fahrrad, öffentlichen Verkehr und Fußverkehr. Durch die Umsetzung des Plans kann der CO2-Ausstoß um 40,3 Prozent reduziert werden. Einige Schlüsselmaßnahmen umfassen den Ausbau von Radwegen, Anpassungen im öffentlichen Verkehr und die Förderung der Elektromobilität. Der Plan wird für vier Wochen öffentlich ausgelegt, um Rückmeldungen und Stellungnahmen einzuholen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen kann eine erhöhte Förderquote von 75 Prozent durch den Klimabonus in Anspruch genommen werden. Das weitere Vorgehen beinhaltet die Erstellung einer Umsetzungsplanung und den Abschlussbericht im Oktober 2023. Die Planungskosten werden zu 80 Prozent vom Ministerium für Verkehr gefördert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Entwurf des Klimamobilitätsplans Gemeindeverband Mittleres Schussentals bestehend aus dem Bericht vom 11.05.2023 sowie der Anlage wird zugestimmt. 2. Der Entwurf des Klimamobilitätsplans wird für die Dauer von vier Wochen öffentlich in allen Gemeinden ausgelegt. 3. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und entsprechender Sachbeschlüsse. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 Die Frühkindliche Bildung in der Gemeinde Baindt steht vor finanziellen Herausforderungen aufgrund steigender Kosten, unter anderem durch Tariferhöhungen für pädagogische Fachkräfte. Um ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu gewährleisten und Familien angemessen zu entlasten, wird eine höhere Anpassung der Elternbeiträge vorgenommen. Der Städte- und Gemeindetag empfiehlt eine Erhöhung um 8,5 Prozent für das Kindergartenjahr 2023/2024, um einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung anzustreben. Für die Betreuung mit Mittagessen (bis 14:00 Uhr) und Ganztagesbetreuung erfolgt zusätzlich eine 5-prozentige Erhöhung, da hier ein erhöhter Personalaufwand entsteht. Es besteht außerdem die Notwendigkeit, die Gebühren und Eingewöhnungsregeln für Kinder in der Krippe und in der Kindertagesstätte anzugleichen, um eine einheitliche Betreuung sicherzustellen. Um die Eingewöhnung zu optimieren, werden Kinder mit Sharing-Plätzen in der Krippe im ersten Monat täglich anwesend sein, danach wird die Betreuung auf zwei bis drei Tage pro Woche reduziert. Für diesen Monat wird die Gebühr einer fünf Tage Woche erhoben. Des Weiteren gelten für alle Kinder unter vier Jahren einheitliche Regeln für die Eingewöhnung, während keine Reduzierung der Gebühren für Kinder ab vier Jahren vorgenommen wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie der Beitragstabelle zum 01.09.2023 (Anlage 1 und Anlage 2) zu. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, dass Kinder unter drei Jahren vorrangig in den Krippengruppen untergebracht werden und nachrangig in den Kindergartengruppen.[mehr]

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      2023-06-16_Vereinbarung_Gutachterausschuss_westlicher_Landkreis_Ravensburg.pdf

      Öffentliche Bekanntmachung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen "Gutachterausschusses westlicher Landkreis Ravensburg" Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 15.06.2023, Aktenzeichen 14- 5/2207.3-9 gemäß § 25 Abs. 5 i.V. mit § 28 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale Zu- sammenarbeit (GKZ) die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19./24.04. und 02.05.2023 zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses Westlicher Landkreis Ravensburg“ genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntma- chung, frühestens jedoch am 01.07.2023, rechtswirksam. Diese hat folgenden Inhalt: Präambel Mit dem Ziel, in Anbetracht gestiegener Anforderungen die Aufgaben des Gutachteraus- schusswesens im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit fachlich qualifiziert und rechtssicher sowie bürgerfreundlich zu erfüllen bilden die Städte und Gemeinden Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach- Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Kö- nigseggwald, Riedhausen, Unterwaldhausen, Weingarten, Wilhelmsdorf und Wolpertswende sowie die Stadt Ravensburg den gemeinsamen Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" und regeln die Zuständigkeiten im Bereich des Gutachterausschusswesens durch die Über- tragung der Aufgaben nach §§§ 192 ff. Baugesetzbuch (BauGB) auf die Große Kreisstadt Ravensburg, die mit der Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung einen gemeinsamen Gut- achterausschuss einrichtet. Die Übertragung der in § 1 bezeichneten Aufgaben erfolgt auf der Grundlage des § 1 Absatz 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – GuAVO) vom 11. Dezember 1989, letzte Änderung vom 21. Dezember 2021 sowie auf der Grundlage des § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974, letzte Änderung vom 17. Juni 2020. § 1 Gegenstand der Vereinbarung (1) Die abgebenden Gemeinden übertragen mit Wirksamkeit dieser Vereinbarung die ihnen nach Bundes- und Landesrecht, insbesondere jedoch der Gutachterausschussverord- nung (GuAVO) zugewiesenen Aufgaben des Gutachterausschusses nach §§ 192 – 197 Baugesetzbuch (BauGB) in vollem Umfang auf die Stadt Ravensburg (übernehmende Ge- meinde). (2) Die Stadt Ravensburg als übernehmende Gemeinde erfüllt anstelle der abgebenden Ge- meinden die übertragenen Aufgaben des Gutachterausschusses nach §§ 192 bis 197 BauGB als zuständige Stelle (§ 1 GuAVO) bzw. als übernehmende Körperschaft im Sinne von § 25 Abs. 1 GKZ. Die abgebenden Gemeinden sind beteiligte Körperschaft im Sinne von § 25 Abs. 1 GKZ. (3) Die Stadt Ravensburg übernimmt die Aufgaben uneingeschränkt und in eigener Verant- wortung. Sämtliche mit den übertragenen Aufgaben verbundenen Rechte und Pflichten gehen mit Wirksamwerden der Vereinbarung auf die Stadt Ravensburg über. (4) Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der Stadt Ravensburg ein gemeinsamer Gutachteraus- schuss gebildet. Der gemeinsame Gutachterausschuss trägt den Namen "Gemeinsamer Gutachterausschuss westlicher Landkreis Ravensburg" (Kurzform: "Gutachteraus- schuss westlicher Landkreis Ravensburg", im Folgenden "Gemeinsamer Gutachteraus- schuss" genannt). (5) Die Stadt Ravensburg kann im Gebiet der Mitgliedsgemeinden alle zur Erfüllung der über- tragenen Aufgaben erforderlichen Maßnahmen treffen (§ 26 Abs. 2 GKZ). (6) Die Stadt Ravensburg und die abgebenden Gemeinden vereinbaren die in dieser Verein- barung genannten Mitwirkungsrechte und –pflichten bei der Erfüllung der Aufgaben (§ 25 Abs. 3 GKZ). (7) Die Mitgliedsgemeinden sind sich darüber einig, dass diese Form der Zusammenarbeit um andere Gemeinden erweitert werden kann, soweit die Gemeinden im selben Landkreis liegen und zu einer der unterzeichnenden Gemeinden benachbart sind (§ 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO). Ein Beitritt weiterer Gemeinden bedarf der Zustimmung der Stadt Ravensburg sowie aller abgebenden Gemeinden. § 2 Zusammensetzung des gemeinsamen Gutachterausschusses und Bestellung der Gutachter (1) Der bei der Stadt Ravensburg zur Erfüllung der Aufgabe einzurichtende Gemeinsame Gutachterausschuss soll aus maximal 40 ehrenamtlichen Gutachter*innen zuzüglich der ehrenamtlichen Gutachter*innen der zuständigen Finanzbehörden und deren Stellvertre- tern bestehen. (2) Für das Vorschlagsrecht der ehrenamtlichen Gutachter werden 3 Bezirke im westlichen Landkreis Ravensburg gebildet: Bezirk 1: Stadt Ravensburg, Stadt Weingarten, Gemeinde Baienfurt, Gemeinde Baindt und Ge- meinde Berg Bezirk 2: Stadt Aulendorf, Stadt Bad Waldsee, Gemeinde Bergatreute und Gemeinde Ebersbach- Musbach Bezirk 3: Gemeinde Altshausen, Gemeinde Boms, Gemeinde Ebenweiler, Gemeinde Eichstegen, Gemeinde Fleischwangen, Gemeinde Fronreute, Gemeinde Guggenhausen, Gemeinde Horgenzell, Gemeinde Hoßkirch, Gemeinde Königseggwald, Gemeinde Riedhausen, Gemeinde Unterwaldhausen, Gemeinde Wilhelmsdorf und Ge- meinde Wolpertswende. (3) Jeder dieser drei Bezirke kann in Absprache mit den Mitgliedsgemeinden der jeweiligen Bezirke Mitglieder für den Gemeinsamen Gutachterausschuss vorschlagen. Den drei Be- zirken steht dabei ein Vorschlagsrecht für maximal 37 ehrenamtliche Gutachter*innen zur Verfügung. Die Anzahl der Gutachter*innen, die vom jeweiligen Bezirk vorgeschlagen werden können, richtet sich nach der Einwohnerzahl der einzelnen Bezirke im Verhältnis zur gesamten Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden des Gemeinsamen Gutachteraus- schusses. Maßgeblich sind die Einwohnerzahlen zum 30.06. des der Bestellung voraus- gegangenen Jahres im Sinne von § 143 Gemeindeordnung (GemO). Zur erstmaligen Bestellung zum Stichtag 01.07.2023 stehen den drei Bezirken folgende Vorschlagsrechte zu: Bezirk 1: 22 Gutachter*innen Bezirk 2: 8 Gutachter*innen Bezirk 3: 7 Gutachter*innen Änderungen der Einwohnerzahlen während der regulären Amtsperiode des Gutachter- ausschusses werden nicht berücksichtigt. Zusätzlich werden von der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses 3 Gutachter*innen für die Bewertung von Spezialimmobilien (Land- und Forstwirtschaft, Ge- werbe, etc.) vorgeschlagen. (4) Die zuständigen Finanzbehörden schlagen zudem jeweils eine/n Bedienstete/n sowie eine/n Stellvertreter/in als ehrenamtliche Gutachter*innen vor. (5) Der Gemeinsame Gutachterausschuss besteht aus einem/einer Vorsitzenden, drei stell- vertretenden Vorsitzenden und den weiteren ehrenamtlichen Gutachter*innen. Das Vor- schlagsrecht für den/die Vorsitzende steht der Stadt Ravensburg als übernehmender Ge- meinde zu. Jedem Bezirk steht das Vorschlagsrecht eines/einer stellvertretenden Vorsit- zenden zu. (6) Der/die Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden sowie die weiteren Gutachter*in- nen sollen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstige Wertermittlungen sach- kundig und erfahren sein. Sie dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstü- cke der Gebietskörperschaften, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein (§ 192 Abs. 3 BauGB). Als Gutachter*in darf nicht bestellt werden, wer nach § 21 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom Amt des ehrenamtlichen Richters aus- geschlossen ist. Die Bestellungsvoraussetzungen werden durch die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses in enger Abstimmung mit den Mitgliedsgemeinden im Vorfeld der Bestellung geprüft. (7) Liegen die Bestellungsvoraussetzungen vor, schlägt die Geschäftsstelle den/die Vorsit- zende, die stellvertretenden Vorsitzenden sowie die ehrenamtlichen Gutachter*innen dem Gemeinderat der Stadt Ravensburg zur Bestellung vor. Der/die Vorsitzende, die stellver- tretenden Vorsitzenden sowie die weiteren ehrenamtlichen Gutachter*innen werden vom Gemeinderat der Stadt Ravensburg für die gesetzlich vorgeschriebene Amtsperiode nach § 2 GuAVO bestellt. (8) Die Sitzungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses werden durch die Geschäfts- stelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses organisiert. Sollte es erforderlich bzw. sinnvoll sein, einzelne Sitzungen in den Mitgliedsgemeinden durchzuführen, so ist von den Mitgliedsgemeinden vor Ort ein geeigneter Raum kostenfrei zur Verfügung zu stellen. (9) Da die Gemeinden mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB auf die Stadt Ravensburg übertragen, entfällt die Notwendigkeit eines ei- genen Gutachterausschusses. Die Gemeinden (bzw. die Gemeindeverwaltungsverbände etc.) verpflichten sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter*innen mit Wirkung zum 30.06.2023 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). § 3 Geschäftsstelle und Ausstattung (1) Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses wird bei der Stadt Ravens- burg (übernehmende Gemeinde) eingerichtet (§ 8 Abs. 1 GuAVO). Die erforderlichen Räumlichkeiten werden von der Stadt Ravensburg zur Verfügung gestellt. (2) Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung des/der Vorsitzenden des Gemeinsamen Gut- achterausschusses die Erledigung der laufenden Verwaltungsaufgaben. (3) Die zur sachgerechten Aufgabenerfüllung erforderliche Ausstattung der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses mit Personal, Räumlichkeiten, Sachmitteln und technischer Ausstattung obliegt der Stadt Ravensburg. Die Stadt Ravensburg besetzt die Geschäftsstelle mit eigenem Personal und ist für die Personalentscheidungen zustän- dig. (4) Die Personalausstattung wird jährlich überprüft. Die Ergebnisse der Überprüfung werden den Mitgliedsgemeinden mit dem jährlichen Geschäftsbericht vorgelegt. Entsteht durch die Änderung der Aufgaben oder aufgrund des Arbeitsaufwands ein Mehr- oder Minder- bedarf, so ist die Personalausstattung entsprechend anzupassen. (5) Die Stadt Ravensburg verpflichtet sich, eine regelmäßige fachliche Fortbildung der Mitar- beiter der Geschäftsstelle und der Gutachter sicherzustellen. § 4 Gebührenerhebung, Gebührensatzung und Ausdehnung des Satzungsrechts (1) Die Stadt Ravensburg als übernehmende Gemeinde erhebt für Amtshandlungen im Rah- men der ihr übertragenen Aufgabengebiete Gebühren und Auslagenersatz in eigener Zu- ständigkeit. (2) Die Stadt Ravensburg kann im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben Satzungen erlas- sen, die für das gesamte Gebiet der Stadt Ravensburg und der abgebenden Gemeinden gelten (§ 26 Abs. 1 GKZ). Es handelt sich dabei um die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gut- achterausschussgebührensatzung). (3) Die Stadt Ravensburg kann im Geltungsbereich der Satzung alle zur Durchführung erfor- derlichen Maßnahmen wie im eigenen Gebiet treffen (§ 26 Abs. 2 GKZ). (4) Die abgebenden Gemeinden verpflichten sich ihre Gutachterausschussgebührensatzun- gen sowie die den Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle betreffenden Gebüh- rentatbestände ihrer jeweiligen Gebührenverzeichnisse der Verwaltungsgebührensatzun- gen jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 30.06.2023 aufzuheben. Sollten die Mitgliedsge- meinden das Gutachterausschusswesen auf einen Gemeindeverwaltungsverband bzw. eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen haben, gilt dies entsprechend für die Satzun- gen und Gebührentatbestände der Verbände/Verwaltungsgemeinschaften. § 5 Kosten und Kostenerstattung (1) Sämtliche bei der Stadt Ravensburg als übernehmende Gemeinde anfallenden Kosten, die mit der Erfüllung der Aufgabe verbunden sind werden mit den erhobenen Gebühren und sonstigen Einnahmen verrechnet. Der verbleibende Restbetrag (Abmangel) wird von allen am gemeinsamen Gutachterausschuss beteiligten Städten und Gemeinden gemäß dem in Absatz 2 festgelegten Kostenverteilungsschlüssel getragen. (2) Der Gesamtbetrag des zu verteilenden Abmangels wird in zwei Teile aufgeteilt: Teil 1 – Verteilung über die Einwohnerzahl Ein Teilbetrag von 80% wird auf die Beteiligten über das Verhältnis der Einwohnerzahl aufgeteilt. Eine Aktualisierung der zu Grunde zu legenden Einwohnerzahl erfolgt in einem 4-jährigen Turnus gemäß der nach § 143 Gemeindeordnung (GemO) ermittelten Zahlen zum Stichtag 30.06. des vorausgegangenen Jahres. Teil 2 – Verteilung über die Gemarkungsfläche Ein Teilbetrag von 20% wird auf die Beteiligten über das Verhältnis der Gemarkungsflä- chen aufgeteilt. Eine Aktualisierung der zu Grunde zu legenden Gemarkungsflächen er- folgt in einem 4-jährigen Turnus. Maßgeblich sind die vom Statistischen Landesamt ver- öffentlichten Zahlen zum 30.06. des vorausgegangenen Jahres. (3) Grundlage für die Ermittlung der Kostenbeteiligung nach Absatz 1 bilden dabei insbeson- dere: die Personal- und Sachkosten; diese werden mit Pauschalwerten angesetzt, die ge- mäß der Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums über die Be- rücksichtigung der Verwaltungskosten insbesondere bei der Festsetzung von Gebüh- ren und sonstigen Entgelten für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung (VwV- Kostenfestlegung) in der jeweils gültigen Fassung ermittelt wurden, die zu zahlenden Entschädigungen für die ehrenamtlichen Gutachter*innen gemäß § 14 GuAVO, die Kosten für die dienstlich notwendigen Fortbildungen, die notwendigen Lizenzgebühren für spezielle EDV-Programme im Gutachteraus- schuss (Kaufpreissammlung, Wertermittlungsprogramm, digitale Veröffentlichung der Bodenrichtwertkarten, GIS-Arbeitsplatz), Kosten für öffentliche Bekanntmachungen (z.B. Bodenrichtwerte) und sonstige Öf- fentlichkeitsarbeit. (4) Die Abrechnungen werden jährlich von der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachter- ausschusses zusammen mit dem Geschäftsbericht erstellt und den Mitgliedsgemeinden bis spätestens zum 31.05. des Folgejahres übersandt. Die zu erstattenden Kosten werden den Mitgliedsgemeinden in Rechnung gestellt und einen Monat nach Anforderung fällig. (5) Die Stadt Ravensburg ist berechtigt, unterjährig zum 31.05. sowie zum 30.11. eine ange- messene Vorauszahlung auf den Kostenersatz zu erheben. Die Vorauszahlungsbeträge sind zeitgleich mit der nach Absatz 4 vorzulegenden Abrechnung festzusetzen. Eine Auf- rechnung ist möglich. (6) Zur Einarbeitung und Vorbereitung der Arbeitsaufnahme der Geschäftsstelle des Gemein- samen Gutachterausschusses ist die Tätigkeitsaufnahme einzelner Mitarbeiter*innen be- reits vor Wirksamkeit dieser Vereinbarung erforderlich. Die hierdurch entstehenden Kos- ten werden gemäß dem Kostenverteilungsschlüssel nach Absatz 2 entsprechend auf die Mitgliedsgemeinden verteilt. (7) Es ist davon auszugehen, dass die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder dieses Rechtsgeschäft der Umsatzsteuer unterwerfen (betrifft insbesondere § 2 b UStG). Die vorgenannten Kostenersatzbeträge verstehen sich deshalb als Nettobeträge und die Zahlungspflicht erhöht sich gegebenenfalls um die jeweils gültige gesetzliche Umsatz- steuer. (8) Im Falle von Zahlungsrückständen sind rückständige Beträge nach den für Gebühren gel- tenden kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften zu verzinsen bzw. Säumniszuschläge zu entrichten. §6 Mitwirkungspflichten der Mitgliedsgemeinden (1) Den Mitgliedsgemeinden obliegt die Verpflichtung zur gegenseitigen Information und sonstigen vertragsdienlichen Unterstützung. Von wesentlichen Ereignissen haben sich die Mitgliedsgemeinden jeweils unverzüglich und unaufgefordert zu unterrichten. Zu diesem Zweck senden die Mitgliedsgemeinden der Geschäftsstelle regelmäßig nach Erscheinen das Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen. Sollte ein solches nicht vor- handen sein, informieren die Gemeinden die Geschäftsstelle in geeigneter Form über öf- fentlichen Bekanntmachungen aller für den Gutachterausschuss relevanten Vorgänge (insbesondere Bauleitplanverfahren). (2) Die Mitgliedsgemeinden verpflichten sich, diese Vereinbarung mit Wohlwollen auszustat- ten und nach den Regeln von Treu und Glauben zu erfüllen. (3) Die Mitgliedsgemeinden werden, soweit rechtlich zulässig, alle notwendigen Entscheidun- gen treffen, Beschlüsse herbeiführen und sonstige Amtshandlungen vornehmen, die zur Durchführung der übertragenen Aufgaben erforderlich oder sachdienlich sind. (4) Die Mitgliedsgemeinden stellen die für die Durchführung dieser Vereinbarung und der da- mit zusammenhängenden Aufgaben erforderlichen (analogen und digitalen) Informatio- nen, Daten und Unterlagen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. §7 Pflichten der abgebenden Gemeinden (1) Der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses werden durch die abge- benden Gemeinden alle für das Führen der Kaufpreissammlung und für die Erstellung von Wertgutachten erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen kostenfrei überlassen. Dies umfasst auch die Unterlagen und Daten der bisher bei den Geschäftsstellen geführ- ten Kaufpreissammlungen und Gutachten. (2) Die abgebenden Gemeinden stellen der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachter- ausschusses ihren digitalen Geodatenbestand zur Erfüllung der Aufgabe zur Verfügung. Hierzu gehören unter anderem: Daten des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) in Form von original NAS-Daten mit Eigentümerangaben vom Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung, Bodenrichtwertkarten (aktuell und soweit vorhanden historisch), Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Baulinienpläne und sonstige baurechtliche Satzungen einschließ- lich vorhandener digitaler Fachdaten (z.B. Bebauungsplan als pdf-Datei, Textliche Festsetzungen, etc.), Altlasten und Altlastenverdachtsflächen, Sanierungsgebiete, Daten zu Ver- und Entsorgungsleitungen (wie Wasser, Abwasser, Gas etc.), Höhenlinien, Luftbilder, Schutzgebiete, Daten zum Denkmalschutz, Hochwassergefahrenkarten. Sobald die digitalen Geodatenbestände bei den Gemeinden aktualisiert werden überge- ben die abgebenden Gemeinden das entsprechende Update/den aktualisierten Datenbe- stand spätestens zwei Wochen nach dem Update an die Geschäftsstelle des Gemeinsa- men Gutachterausschusses. (3) Die abgebenden Gemeinden übergeben der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gut- achterausschusses den amtlichen Straßenschlüssel der Gemeinden in Papierform und als elektronische Datei (Excel-Format). Ergänzungen des amtlichen Straßenschlüssels werden von den abgebenden Gemeinden unaufgefordert an die Geschäftsstelle des Ge- meinsamen Gutachterausschusses übermittelt. (4) Die abgebenden Gemeinden übergeben der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gut- achterausschusses die bisherigen analogen und digitalen Akten der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der jeweiligen Gemeinde bzw. beim jeweiligen Zusammen- schluss. Die Übergabe erfolgt auf Anforderung durch die Geschäftsstelle des Gemeinsa- men Gutachterausschusses. (5) Sofern ein Zugriff nicht bereits durch die Überlassung des digitalen Geodatenbestandes der abgebenden Gemeinden möglich ist, ermöglichen die abgebenden Gemeinden den Mitarbeitern der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachtausschusses den kosten- freien Zugriff auf alle bei ihnen vorhandenen und zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen oder sachdienlichen Daten. Hierzu gehören unter anderem: Bauakten, Baulasten, Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Baulinienpläne, Sanierungssatzungen, Daten über den Erschließungszustand von Straßen sowie über den abgabenrechtli- chen Zustand einzelner Grundstücke, Daten zum Denkmalschutz, Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Bodenordnungsmaßnahmen, Um- legungen, Grenzregelungen, Flurbereinigungen), Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren, Einwohnermeldedaten (Adress- und personenbezogene Daten) auf Anforderung, Mietspiegel … (6) Die abgebenden Gemeinden benennen der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachter- ausschusses einen ständigen Ansprechpartner und dessen Vertreter, der die Unterlagen bei der jeweiligen Gemeinde erhebt und der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gut- achterausschusses innerhalb von maximal zwei Wochen nach Anforderung übersendet. Analoge Unterlagen werden nach Gebrauch von der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses an die jeweilige Gemeinde zurückgegeben, soweit es sich um Ori- ginale handelt. (7) Die abgebenden Gemeinden ermächtigen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Ge- meinsamen Gutachterausschusses auf das elektronische Grundbuch und die Grundakten für die Grundstücke im Gebiet der jeweiligen Gemeinde zuzugreifen, soweit dies zur Er- füllung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich ist. (8) Die abgebenden Gemeinden ermächtigen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Ge- meinsamen Gutachterausschusses Daten bei Dritten zu erheben, soweit dies zur Erfül- lung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich ist. § 8 Pflichten der übernehmenden Gemeinde (1) Die Stadt Ravensburg gewährleistet mit dem Tag der Aufgabenübertragung die Erfüllung der Aufgaben der Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen im Sinne von § 192 ff. Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. der Gut- achterausschussverordnung (GuAVO). (2) Die Stadt Ravensburg erfüllt die Aufgabe in ihren Amtsräumen (Ausnahme siehe § 2 Ab- satz 8 dieser Vereinbarung). (3) Die Aufgabenerfüllung ist durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten, beispielsweise durch Informationen für die Bürger, Notare oder Sachverständigen. Die Festlegung von Art und Umfang der Öffentlichkeitsarbeit obliegt der Stadt Ravensburg. Sie wird für das Gebiet der abgebenden Gemeinde jeweils mit dieser abgestimmt. (4) Die Stadt Ravensburg gewährleistet einen ausreichenden Versicherungsschutz für die/den Vorsitzende/n des Gemeinsamen Gutachterausschusses, die drei stellvertreten- den Vorsitzenden, die weiteren ehrenamtlichen Gutachter*innen sowie die Mitarbeiter*in- nen der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit deren Tätigkeiten und Handlungen zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben. (5) Die Stadt Ravensburg ist verpflichtet, den abgebenden Gemeinden (soweit rechtlich zu- lässig) jederzeit Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben stehen. Die in dieser Vereinbarung niedergelegten Bestimmungen zum Datenschutz gelten für die abgebenden Gemeinden entsprechend. (6) Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses stellt den abgebenden Ge- meinden kostenfrei eine Zusammenstellung der Bodenrichtwerte zur öffentlichen Be- kanntgabe in elektronischer Form zur Verfügung. Jede Gemeinde erhält kostenfrei die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen und die Bodenrichtwerte in elektronischer Form zur Übernahme in ihr Geoinformationssystem. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gut- achterausschusses übermittelt die entsprechenden Daten an das landesweite Bodenricht- wertinformationssystem (BORIS-BW). Nach Veröffentlichung des Grundstücksmarktbe- richts erhalten die abgebenden Gemeinden diesen kostenlos für eigene interne Zwecke in elektronischer Form übermittelt. Eine Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung auf der gemeindeeigenen Homepage ist nicht erlaubt. (7) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur nach den Maßgaben des § 13 GuAVO abgegeben. Mit dem Grundstücksverkehr betraute Mitarbeiter der abgebenden Gemein- den erhalten diese Auskünfte kostenfrei. (8) Dem Gemeinsamen Gutachterausschuss sowie seiner Geschäftsstelle obliegt es, die Er- ledigung der Aufgaben nach den Grundsätzen einer geordneten und rechtmäßigen Ver- waltung eigenverantwortlich zu koordinieren und zu strukturieren. Wünsche und Anregun- gen der abgebenden Gemeinden werden nach Möglichkeiten berücksichtigt; Anspruch auf Umsetzung dieser Wünsche und Anregungen besteht nicht. (9) Bei verwaltungsinternen Wertermittlungen für die Mitgliedsgemeinden beschränkt sich der Umfang der Auftragserfüllung durch die übernehmende Gemeinde auf ein im Querver- gleich angemessenes Maß. § 8 Absatz 8 dieser Vereinbarung gilt entsprechend. (10) Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses übermittelt die erhobenen Daten regelmäßig an datenerhebende Stellen des Landes, des Bundes und der Europäi- schen Union. (11) Die Stadt Ravensburg bzw. die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschus- ses benennt den abgebenden Gemeinden einen ständigen Ansprechpartner für die Erfül- lung der Aufgabe. §9 Vertraulichkeit der Daten/Datenschutz (1) Der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist es untersagt, perso- nenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Zwecken zu erheben, zu verarbeiten, Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu ma- chen. (2) Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses behandelt die ihr im Rah- men der Aufgabenerfüllung bekanntwerdenden Informationen und Daten vertraulich. Ver- trauliche Informationen und Daten im Sinne dieser Erklärung sind solche, die der Ge- schäftsstelle übermittelt werden und sich aus Unterlagen (Kaufverträge, Grundbuchakten etc.) ergeben. (3) Bedient sich die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses dritter Perso- nen als Erfüllungshilfen, werden diese von der Geschäftsstelle schriftlich auf das Daten- geheimnis und zur Vertraulichkeit verpflichtet. (4) Die bei den abgebenden Gemeinden nach dem 30.06.2023 eingehenden Urkunden, die für den Gemeinsamen Gutachterausschuss bestimmt sind (notarielle Kaufverträge) sowie die in § 7 Absatz 5 dieser Vereinbarung genannten Unterlagen werden von der abgeben- den Gemeinde unter Wahrung der Belange des Datenschutzes innerhalb von zwei Wo- chen kostenfrei an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses über- sandt. (5) Die Stadt Ravensburg stellt durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen si- cher, dass die Belange des Datenschutzes berücksichtigt werden. Hierzu gehören unter anderem (vgl. 26. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Ba- den-Württemberg, Landtagsdrucksache 13/4910 S. 59 ff) dass erkennbar an den Gutachterausschuss gerichtete Schreiben von der zentralen Poststelle der Stadt Ravensburg der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachter- ausschusses ungeöffnet vorgelegt werden, dass die Gutachter*innen darauf hingewiesen werden, dass sie die personenbezoge- nen Daten, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit erlangt haben, auch nach dem Ende ihrer Tätigkeit geheim zu halten haben, dass Gutachten nicht vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden oder anderen Perso- nen zu Hause gefertigt werden, ohne dass geeignete Maßnahmen getroffen wurden, die eine Kenntnisnahme und Nutzung der Daten durch Mitbewohner oder Besucher ausschließt, dass beim Transport personenbezogener Unterlagen zwischen Behörde und häusli- chem Arbeitsplatz oder zwischen Behörden untereinander verschlossene Behältnisse zur Aufbewahrung verwendet werden, dass die in der Registratur der Stadt Ravensburg aufbewahrten Gutachten (Bürofer- tigungen), Urkunden und Akten nur dem Gemeinsamen Gutachterausschuss und den Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses zu- gänglich sind, dass Abschriften von Gutachten nicht bei den Gutachter*innen aufbewahrt werden, dass Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nicht telefonisch erteilt werden und dass Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nur in anonymisierter Form erteilt wer- den. §10 Übergangsbestimmungen und Haftung (1) Die bei den Gutachterausschüssen der Mitgliedsgemeinden bzw. den bisherigen Verwal- tungsgemeinschaften bis zum 30.04.2023 beantragten Verkehrswertgutachten werden von den jeweiligen Gutachterausschüssen abschließend bis spätestens zum 30.06.2023 bearbeitet und fertiggestellt. (2) Verkehrswertgutachten, die ab dem 01.05.2023 bei den Gutachterausschüssen der Mit- gliedsgemeinden bzw. den bisherigen Verwaltungsgemeinschaften beantragt werden, werden nach Möglichkeit von den jeweiligen Gutachterausschüssen abschließend bis zum 30.06.2023 bearbeitet. Nicht bearbeitete oder abgeschlossene Anträge gehen zum 01.07.2023 auf den gemeinsamen Gutachterausschuss über. Die Mitgliedsgemeinden ha- ben hierzu alle erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gut- achterausschusses einzureichen. Die Gebühren stehen in diesem Fall der Stadt Ravens- burg zu und werden nach deren Gutachterausschussgebührensatzung abgerechnet. Die Antragsteller sind von den Mitgliedsgemeinden ab dem 01.05.2023 in geeigneter Form auf diese Regelung hinzuweisen. (3) Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 werden spätestens zum 30.06.2023 von den bisherigen Gutachterausschüssen ermittelt und veröffentlicht. Eingehende Kaufver- träge, geschlossen ab dem 01.01.2023, fallen in die Zuständigkeit und den Aufgabenbe- reich des gemeinsamen Gutachterausschusses. Die abgebenden Gemeinden verpflich- ten sich, für eingehende Kaufverträge in der Übergangsphase zwischen dem 01.01.2023 und 30.06.2023 Fragebögen zum Ausstattungsstandard an die jeweiligen Käufer und Ver- käufer zu versenden. (4) Die Mitgliedsgemeinden führen den Abschluss ihrer Kaufpreissammlungen am Tag vor der Aufgabenübertragung aus. Die Mitgliedsgemeinden sichern zu und tragen dafür Sorge, dass zum Zeitpunkt des Aufgabenübergangs die Kaufpreissammlungen den aktu- ellen Stand aufweisen und Arbeitsrückstände nicht vorhanden sind. (5) Die bisherigen Gutachterausschüsse und deren Geschäftsstellen werden zum 30.06.2023 aufgelöst. Die Dienststempel sind zu diesem Zeitpunkt zu entwerten. (6) Die Stadt Ravensburg verpflichtet sich, die ihr zur Erfüllung übertragenen Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt und Genauigkeit durchzuführen. Sie haftet für die von ihr einge- setzten Erfüllungsgehilfen und Beauftragten nach den gesetzlichen Bestimmungen. (7) Sofern und soweit sich Schadensersatzansprüche ergeben, die auf schuldhaft fachlich nicht korrekt ermittelte Daten der bisherigen Gutachterausschüsse zurückzuführen sind, stellen die Mitgliedsgemeinden die Stadt Ravensburg im Innenverhältnis von Schadens- ersatzansprüchen frei und übernehmen im Innenverhältnis die Haftung für diese Ansprü- che. § 11 Laufzeit und Kündigung (1) Die vorliegende Vereinbarung beginnt am 01.07.2023 und hat eine Mindestlaufzeit bis zum 30.06.2031. Danach verlängert sich diese Vereinbarung fortwährend um jeweils wei- tere 4 Jahre, sofern sie nicht innerhalb der in Absatz 3 genannten Kündigungsfrist von einer der beteiligten Kommunen gekündigt wird. (2) Wird diese Vereinbarung von einer der abgebenden Gemeinden gekündigt, so wird die Vereinbarung mit den übrigen Vertragspartnern fortgesetzt. Sollten durch die Kündigung der abgebenden Gemeinde Änderungen an dieser Vereinbarung erforderlich sein, ver- pflichten sich die übrigen Mitgliedsgemeinden, diese Änderungen herbeizuführen. Wird diese Vereinbarung von der Stadt Ravensburg gekündigt, so tritt die Vereinbarung zum Laufzeitende mit Wirkung für alle Vertragsparteien außer Kraft. (3) Jeder Vertragspartner hat das Recht, diese Vereinbarung schriftlich ordentlich zum Lauf- zeitende zu kündigen. Als Kündigungsfrist werden 12 Monate zum jeweiligen Laufzeitende vereinbart (§ 25 Absatz 4 GKZ). Die Kündigung erfolgt durch eingeschriebenen Brief. Maßgebend für das Einhalten der Kündigungsfrist ist der Eingang des Kündigungsschrei- bens bei der Stadt Ravensburg. In dem Kündigungsschreiben sollen die Gründe der Kün- digung angegeben werden. (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, etwa bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen bleibt unberührt. Ebenso bleibt § 60 Absatz 1 Landesver- waltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) unberührt. (5) Im Falle der ordentlichen Kündigung der Vereinbarung nach Absatz 3 hat die Stadt Ravensburg Anspruch auf Kostenbeteiligung für die bis zum Ende der Laufzeit der Ver- einbarung erbrachten Leistungen. § 12 Sonstige Bestimmungen (1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Sie sind von allen Beteiligten zu unterzeichnen und bei Erfordernis von der Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen. (2) Die Rechte und Pflichten der Beteiligten sind ausschließlich in dieser Vereinbarung fest- gelegt. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien bestehen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung nicht. (3) Erfüllungsort ist Ravensburg; Gerichtsstand ist das zuständige Verwaltungsgericht. § 13 Wirksamkeit, Inkrafttreten (1) Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Absatz 5 GKZ der Genehmigung der Rechtsauf- sichtsbehörde. (2) Die Vereinbarung ist gemeinsam mit der rechtsaufsichtsbehördlichen Genehmigung von sämtlichen Mitgliedsgemeinden nach den für ihre Satzungen geltenden Vorschriften öf- fentlich bekannt zu machen. Eine Änderung oder Aufhebung der Vereinbarung ist mit der Genehmigung, sofern eine erforderlich ist, von den Beteiligten öffentlich bekanntzuma- chen. Die öffentliche Bekanntmachung ist der Stadt Ravensburg unverzüglich nachzuwei- sen. Die Kosten für die Bekanntmachung behalten die Mitgliedsgemeinden auf sich. (3) Die Vereinbarung wird gemäß § 25 Absatz 6 Satz 2 GKZ am Tag nach der letzten öffent- lichen Bekanntmachung der Vereinbarung mit der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe- hörde rechtswirksam, frühestens jedoch am 01.07.2023. (4) Die Stadt Ravensburg teilt der Zentralen Geschäftsstelle beim Landesamt für Geoinfor- mation und Landentwicklung Baden-Württemberg die Bildung des gemeinsamen Gut- achterausschusses nach § 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO mit den Angaben nach § 15 Absatz 3 GuAVO unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung mit. § 14 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung nicht berührt. Die Mitgliedsgemeinden ver- pflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch rechtlich zulässige Bestimmungen zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in Interessenlage und Zweck am Nächsten kom- men. Dasselbe gilt, wenn sich während der Laufzeit der Vereinbarung ergibt, dass die Verein- barung durch weitere Bestimmungen ergänzt werden muss. § 15 Ausfertigungen Von dieser Vereinbarung werden folgende Ausfertigungen erstellt: eine für die Stadt Ravensburg jeweils eine für jede abgebende Gemeinde eine für die Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Tübingen) Ravensburg, 24.04.2023 gez. Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp für die Stadt Ravensburg gez. Bürgermeister Patrick Bauser für die Gemeinde Altshausen gez. Bürgermeister Matthias Burth für die Stadt Aulendorf gez. Oberbürgermeister Matthias Henne für die Stadt Bad Waldsee gez. Bürgermeister Günter A. Binder für die Gemeinde Baienfurt gez. Bürgermeisterin Simone Rürup für die Gemeinde Baindt gez. Bürgermeisterin Manuela Hugger für die Gemeinde Berg gez. Bürgermeister Helmfried Schäfer für die Gemeinde Bergatreute gez. Bürgermeister Peter Wetzel für die Gemeinde Boms gez. Bürgermeister Roland Haug für die Gemeinde Ebersbach-Musbach gez. Bürgermeister Oliver Spieß für die Gemeinde Fronreute gez. Bürgermeister Jochen Currle für die Gemeinde Guggenhausen gez. Bürgermeister Volker Restle für die Gemeinde Horgenzell gez. Bürgermeister Roland Haug für die Gemeinde Hoßkirch gez. Bürgermeister Roland Fuchs für die Gemeinde Königseggwald gez. Bürgermeister Jochen Currle für die Gemeinde Unterwaldhausen gez. Oberbürgermeister Clemens Moll für die Stadt Weingarten gez. Bürgermeister Daniel Steiner für die Gemeinde Wolpertswende Ebenweiler, 02.05.2023 gez. Bürgermeister Tobias Brändle für die Gemeinde Ebenweiler gez. Bürgermeisterin Yvonne Heine für die Gemeinde Riedhausen gez. Bürgermeisterin Sandra Flucht für die Gemeinde Wilhelmsdorf Altshausen, 19.04.2023 gez. Bürgermeister Artur Rauch für die Gemeinde Eichstegen gez. Bürgermeister Timo Egger für die Gemeinde Fleischwangen[mehr]

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        Zuletzt geändert: 20.06.2023
        2021_01_12_Bericht.pdf

        Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.01.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Dezember 2020 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Vorausschau auf das Jahr 2021 Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Nachträglich ein paar interessante Zahlen zum Jahr 2020: • Einwohner mit Hauptwohnsitz Aktuellste Zahlen des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2020 5324 Nebenwohnsitze Stand 31.12.2020 73 • Geburten im Jahr 2020 36 • Sterbefälle im Jahr 2020 37 • Eheschließungen im Jahr 2020 13 Seite 2 von 26 • Baugesuche: 22 / Kenntnisgabeverfahren: 9 / Befreiungen: 1 / Bauvoranfragen: 3 Neben den laufenden Arbeiten werden im Jahr 2021 - aus heutiger Sicht - im Wesentlichen die folgenden Themen/Projekte von Bedeutung sein (mit Beiträgen von Frau Jeske, Herrn Plangg, Herr Abele und Herrn Roth): Kinder, Jugend und Familie – Allgemeine Verwaltung • Kindergartenwesen In der Gemeinde Baindt gibt es ein breitgefächertes Betreuungsangebot in den verschiedenen Kindergärten. Neben dem Kindergarten unter kommunaler Trägerschaft (Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“) gibt es auch noch einen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft (Kindergarten „St. Martin“) sowie den Waldorfkindergarten unter freier Trägerschaft. Es sind alle Betreuungsplätze im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 belegt. Die Anmeldebögen für einen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2021/2022 wurden zwischenzeitlich verschickt. Rückgabetermin war der 18.12.2020. Aufgrund der dann eingegangenen Anmeldungen, die noch auszuwerten sind, wird man sehen, ob die jetzigen Betreuungsplätze ausreichen oder ob man auf die noch freie Gruppe im neugebauten Kindergarten zurückgreifen muss. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Planungen für einen Neubau des Waldorfkindergartens verzögert. Spätestens bis zum Sommer 2021 wird der Vorstand des Waldorfkindergartens seine Planungen und Vorstellungen im Gremium präsentieren. Die Gemeinde wächst und es werden in den nächsten Jahren weitere Betreuungsplätze benötigt. Im Herbst letzten Jahres haben zwei pädagogische Fachkräfte bei der Verwaltung nachgefragt, ob sich die Gemeinde einen Naturkindergarten vorstellen kann. Hierbei handelt es sich um ein interessantes und kostengünstiges Projekt. Erste Gespräche - auch in Bezug auf die Trägerschaft - wurden bereits geführt. Eine verbindliche Zusage an die Interessierten für das Jahr 2022 erscheint der Verwaltung jedoch verfrüht. Bedarfe, Örtlichkeit und Trägerschaft sind näher zu erörtern und dem Gremium zu gegebener Zeit vorzustellen. • Klosterwiesenschule – Grundschule als offene Ganztagesschule Die Klosterwiesenschule konzentriert sich auf ein hervorragendes Grundschulangebot. Aktuell besuchen 154 Kinder die Grundschule Baindt. Derzeit gibt es 2 Grundschul-Kooperationsklassen der Schule für Blinde und Sehbehinderte. Die Kinder nehmen an einzelnen Unterrichtsstunden Seite 3 von 26 verschiedener Grundschulklassen teil. Der Leiter des sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Herr Dr. Adrian, Bürgermeisterin Frau Rürup und die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling betonen das gute Miteinander zwischen dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum und der Klosterwiesenschule. Beide Seiten profitieren von dieser Kooperation. Darüber hinaus zeichnet sich unsere Klosterwiesenschule durch ein überdurchschnittliches Betreuungsangebot aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch beschlossen, eine hauptberufliche Betreuungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% einzustellen. Die Besetzung dieser Stelle gestaltet sich jedoch als äußerst schwierig. Die Stelle wurde zum 01.09.2020 mit einem Beschäftigungsumfang von 40% besetzt. • Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Bereits im Sommer 2018 fand eine Begehung des Feuerwehrhauses statt. Es wurden bestehende Mängel aufgezeigt und eine Erweiterung der Räumlichkeiten besprochen, die die Abläufe sowohl bei Übungen als auch im Ernstfall erleichtern könnten. Diese Planung soll im Jahr 2021 in Angriff genommen werden. Die meisten Mängel, wie zum Beispiel die fehlende Außenbeleuchtung und die fehlenden Bewegungsmelder wurden vom Gemeindeelektriker bereits erledigt und auch die neue Absauganlage konnte 2020 installiert werden. • Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Die Gemeinde Baindt sollte den Austausch des bestehenden LF 16/12 (Baujahr 1992) im Jahr 2022 vornehmen. Wir haben deshalb bereits 2021 den Zuwendungsantrag nach Z-Feu Festbetragsfinanzierung gestellt. Im Zeitplan würde die Gemeinde Baindt im Sommer mit der Ausschreibung beginnen. Die Vergabe der Ausschreibung wäre im 2. Halbjahr und die Auslieferung und Einweihung des LF 20 wäre für 2022 vorgesehen. • Außenanlage Bereitschaftsheim des DRK Baienfurt-Baindt Durch den gemeinschaftlichen Erwerb der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in der Baindter Straße, haben die Gemeinden Baienfurt und Baindt einen idealen Standort für das DRK gefunden. Die Anlage wurde vom Landkreis für die Unterbringung von geflüchteten Menschen gebaut, so dass einige Umbaumaßnahmen und Anpassungen notwendig waren. Die Räume für die DRK- Bereitschaft Baienfurt-Baindt sind zwischenzeitlich nahezu fertig und leuchten innen so hell wie außen. Während die Räume kurz vor ihrer Fertigstellung stehen und Mitte des Jahres eingeweiht werden können, werden im Außenbereich dieses Jahr noch Parkplätze und Garagen gebaut. • Digitalisierung Seite 4 von 26 Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Digitalisierung. Bürgerrinnen und Bürger, die heute online rund um die Uhr alles bestellen können und am nächsten Tag die Bestellung geliefert bekommen, erwarten diesen Service auch von einer modernen Verwaltung. Es gilt der Digitalisierung vor Ort weiteren Anschub zu verleihen und gleichzeitig die Menschen mitzunehmen. Bereits 2019 hat die Gemeindeverwaltung das Rathausserviceportal sowie eine App der Gemeinde Baindt installiert, darüber hinaus wurde ein kostenloses WLAN im Rathaus und in der Schenk-Konrad-Halle eingerichtet. Im Frühjahr 2020 gingen neue Homepages für die Gemeinde, Klosterwiesenschule und den kommunalen Kindergarten in Betrieb. Im Herbst 2020 wurde ein Rats- und Bürgerinformationssystem eingerichtet. 2021 soll Rathaus intern ein digitaler Rechnungsworkflow installiert werden. • Betreuung, Unterstützung und Integration von Geflüchteten In der Gemeinde sind derzeit 100 geflüchtete Menschen (Ist-Quote) untergebracht. Das Aufnahmesoll beträgt 82 Personen. Der Quotenerfüllungsstand liegt bei 122 %. Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement des Paktes zur Integration zwischen dem Land Baden- Württemberg und den Kommunen umgesetzt. Es wird dadurch eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde beschlossen, die Johanniter Unfallhilfe mit der Ausführung des Integrationsmanagements für die in der Anschlussunterbringung untergebrachten Geflüchteten in der Gemeinde Baindt für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Diese Förderung wurde zwischenzeitlich um 2 weitere Jahre verlängert. (Förderzeitraum bis zum 14.01.2023) Im Herbst 2020 wurde die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und den Johannitern bis zum 14.01.2023 verlängert. Die Stelle der Integrationsbeauftragten (Beschäftigungsumfang von 50%) wurde nicht mehr verlängert und ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Da die Stelle der Integrationsbeauftragten seit dem 01.01.2021 wegfällt, wurde in einer Besprechung mit der Verwaltung, ehrenamtlich Tätigen des Arbeitskreises „Asyl“ und den Johannitern die zukünftige Aufgabenverteilung festgelegt. Hierbei kommen zusätzliche Aufgaben auf die Verwaltung und den Bauhof bzw. Hausmeister der Klosterwiesenschule zu. Unser ganz besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, im Helferkreise für die geflüchteten Menschen mitzuwirken. In erster Linie ist es Aufgabe der Gemeinde, diese Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Doch ohne das ehrenamtliche Engagement unseres zwar kleinen aber sehr feinen Helferkreises wäre dies weit schwieriger oder fast unmöglich. Unsere Ehrenamtlichen helfen bei der Jobsuche, beim Umziehen, bei der Erledigung von Hausaufgaben und bei der Suche nach Ärzten und begleiten auch zu diesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Menschen in unserer Gemeinde ganz niederschwellig Interesse hätten, sich ebenfalls einzubringen. Seite 5 von 26 • Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewerbern Die Unterbringung der geflüchteten Menschen stellt für jede Kommune eine große Herausforderung dar. Neben der Containeranlage in der Friesenhäusler Straße 12 hat die Gemeinde Baindt auch Wohnungen angemietet. Aufgrund der Wohnungsknappheit im Schussental wird die Gemeinde mittelfristig über Standorte und die zukünftige Ausrichtung diskutieren, denn neben der Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Gemeinde Baindt auch bei der Unterbringung von Obdachlosen gefordert. Derzeit sind vier Einzelpersonen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in den Wohncontainern in der Boschstraße 1/5 bzw. in der Friesenhäusler Straße 12 (!) untergebracht. Falls eine Familie mit Kindern obdachlos wird, kann diese derzeit noch in die Dachgeschosswohnung im Klosterhof 4 eingewiesen werden. Bauwesen, Infrastruktur • Sanierung Klosterwiesenschule und Planung Digitalpakt Die Klosterwiesenschule wurde als Grund- und Hauptschule gebaut, ist nun aber seit 2014/2015 eine genehmigte Ganztagesschule in Wahlform mit Betreuungs- und Bildungsangeboten. Die vielfältigen Angebote wie Mittagessen und Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten erfordern eine andere Aufteilung der Klassenräume, darüber hinaus stammen die Schulgebäude aus den 70er Jahren. 2019 wurde das Architekturbüro mlw aus Ravensburg mit der Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Der Start für die Planungen erfolgte Anfang 2020. Es wurde die Bausubstanz aller Gebäude der Schule untersucht. Im Dezember 2020 wurde die Sanierung der Toilettenanlage im grünen Gebäude der Schule vom Gemeinderat beschlossen. In den kommenden Sommerferien soll diese Baumaßnahme durchgeführt werden. Anfang 2021 muss vom Gemeinderat entschieden werden, wie die Sanierung und Modernisierung der Klosterwiesenschule weiter erfolgen soll, da im Frühjahr dann weitere Förderanträge gestellt werden müssen, damit Anfang 2022 der angedachte erste große Schritt mit der Vollsanierung des blauen Gebäudes erfolgen kann. Insgesamt erhält die Gemeinde zum jetzigen Stand eine Förderung von 574.000 €. Im Gemeinderat war man sich einig, dass eine grundlegende Sanierung erfolgen soll, um die Klosterwiesenschule für die Zukunft gut und nachhaltig zu rüsten. Dadurch haben sich die geschätzten Kosten auf ca. 12 Millionen erhöht, weshalb zusätzliche Fördermittel beantragt werden. • Dorfplatz Zwar steht die Entwicklung des Fischerareals vorrangig auf der Agenda, doch hängen Dorfplatz und Fischerareal in Sachen Wegebeziehungen, Entwicklung der Seite 6 von 26 Randbereiche und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam gedacht werden. Der Dorfplatz in Baindt ist bisher nicht als Ortsmitte erlebbar. Er wird stark von den angrenzenden Parkplätzen dominiert und hat nach Westen keine Einfassung, das macht ihn nicht sehr heimelig. In der Planung wird der bestehende Dorfplatz um ein neues Gebäude ergänzt. Das Gebäude bildet eine Raumkante Richtung Westen und gibt dem neuen Dorfplatz einen Rahmen. Eine höhere Aufenthaltsqualität wird darüber hinaus geschaffen, da der Platz vom Verkehr abgeschirmt wird. • Sanierungsgebiet „Ortskern II“, insbesondere Fischerareal Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ sowie des Ortseingangsbereiches. Das „Fischerareal“ und der Ortseingangsbereich bilden gemeinsam eine ca. 1,7 ha große, innerörtliche zusammenhängende Fläche, die bisher nur wenig genutzt wird. Seit 2019 ist der Kreisverkehr am Ortseingang in Betrieb. Er trägt zu deutlich mehr Verkehrssicherheit bei und wertet den Ortseingangsbereich in die Gemeinde auf. 2020 wurden die Bauhofhalle fertiggestellt und die ehemalige Hofstelle auf dem Fischerareal abgebrochen. Die Gemeinde schlägt mit einer offenen Konzeptvergabe einen anderen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Bereits in der Gemeinderatssitzung im Februar berät das Gremium über die Kriterien der Veräußerung, die der Gemeinde am Herzen liegen. Im Frühjahr 2021 werden öffentliche Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger und potentielle Bauträger stattfinden, in denen zum Städtebau, zum Verfahren sowie zum angedachten Terminplan informiert wird. Durch die intensive Planungsphase wird eine Vergabe der Bauplätze erst 2022 und der Baubeginn der einzelnen Gebäude erst 2023 erfolgen. Der Lebensmittelmarkt am Ortseingang der Gemeinde ist fertig gestellt, so dass nun bis zur geplanten Eröffnung im Juni 2021 der Innenausbau durch die Firma Feneberg selbst vorgenommen werden kann. Um die Gestaltung der Grünfläche entlang des Gebäudes wertig und nachhaltig zu gestalten, wird in Zusammenarbeit mit der Bodenseestiftung, der Firma Gaschler, der Firma Feneberg und der Gemeinde im Frühjahr eine Pflanzaktion mit Bäumen und Büschen durchgeführt Seite 7 von 26 • Radweg Sulpach - Mochenwangen 3. Bauabschnitt Mit dem Bau des Radweges sollte der Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen werden. Es wird nach eingehenden Verhandlungen mit dem Zuschussgeber sowie der Verkehrsbehörde ein Geh- und Radweg vom Abschnitt Hasenweg bis zur Hirschstraße und anschließend lediglich ein Gehweg mit evtl. Radfahrer frei bis zur Ausleitung nach der Hofstelle gefördert. Es würde eine wichtige Rad- und Gehwegeverbindung für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt werden. Die Gesamtkosten beziffern sich auf 1,1 Mio. €. • Bebauung „Marsweiler Ost II“ Die Kaufverträge für die 13 Bauplätze im sogenannten Einheimischenmodell wurden 2020 alle abgeschlossen. Einige Bauanträge sind bereits eingereicht, so dass in diesem Jahr sicher die meisten Gebäude gebaut und bezogen werden. Die Kaufverträge für die Bauplätze im Bieterverfahren werden Anfang des Jahres abgeschlossen, so dass auch hier einem Baubeginn nichts mehr im Wege steht. • Bebauung Stöcklis- / Grünenbergstraße Der Bebauungsplan wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt im November 2018 rechtskräftig. Im Frühjahr 2020 erfolgte die Erschließung des Baugebiets. Die Vergabe der Bauplätze ist auf Ende 2021 geplant. • 2. Erweiterung des Gewerbegebietes Mehlis Mit der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis sind 8 Bauplätze entstanden, von denen bereits 5 Grundstücke an Gewerbetreibende verkauft wurden. Die verbleibenden 3 Bauplätze könnten in diesem Jahr vergeben werden. • Mögliche weitere Wohngebiete – Bühl, Lilienstraße, Voken Erweiterung Der Gemeinderat hat 2019 für 3 Baugebiete Aufstellungsbeschlüsse im beschleunigten Verfahren gefasst. Im Jahr 2020 wurde der Bebauungsplan Lilienstraße vorangetrieben, so dass in der Januarsitzung 2021 der Entwurf im Gemeinderat vorgestellt werden kann. Die Gemeinde ist somit auf einem guten Weg, den Bebauungsplan im Jahr 2021 rechtkräftig aufzustellen. Ebenfalls muss der Bebauungsplan Bühl im Laufe des Jahres entwickelt und abgeschlossen werden. • Nahwärmeversorgung Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekonzept entwickelt mit der Zielvorgabe eine Seite 8 von 26 umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erdgasbetriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rahmen des Nahwärmenetzes versorgt. 2020 wurden beide Gasbrenner in der Heizzentrale im Schulareal durch neue klimaschonendere und effizientere Geräte ersetzt. Somit kann bereits jetzt die Versorgung des Lebensmittelmarktes mit Wärme gesichert werden. Geplant ist, dass sämtliche Gebäude im Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen. Hierfür ist es nötig, die Wärmeerzeuger auszubauen. Es wird angestrebt in regenative Energien zu investieren, eine Entscheidung des Gremiums diesbezüglich steht an. • Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Im Ergebnishaushalt 2021 sind 150.000 Euro für die Sanierung von Gemeinde- straßen vorgesehen. Nach dem Winter werden die erforderlichen Schäden festgestellt und behoben. Darüber hinaus steht im Jahr 2021 die umfangreiche Sanierung der Nelkenstraße an. Die bestehende Wasserleitung ist eine der ältesten Leitungen in Baindt. Aufgrund der Häufung von Wasserrohrbrüchen wurde die Nelkenstraße priorisiert. Im Zuge der Sanierung wird eine Leerrohrstruktur für Breitband aufgebaut und die Straßenbeleuchtung erneuert. • Ausbau der Breitbandversorgung Die Digitalisierung schreitet rasant voran und eröffnet uns neue Möglichkeiten und Perspektiven. Doch alles steht und fällt natürlich mit der Infrastruktur. Nur Glasfaserkabel bieten heute noch zukunftsfähige Übertragungsraten an. Bis Ende 2024 soll in Baindt ein Vollausbau in den unterversorgten Bereichen realisiert werden. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren faktisch gewährleistet ist, jedoch aufgrund der besonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für diese Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. • Bushaltestellen – Aufwertung / barrierefreier Zugang Die Bushaltestellen an der Marsweilerstraße/Blindenschule und beim Hochbehälter wurden 2020 barrierefrei umgebaut und mit neuen Buswartehäusern versehen. 2021 sollen die Baumaßnahmen für die Bushaltestellen in der Gartenstraße ausgeschrieben und umgesetzt werden. Entsprechende Förderanträge wurden bereits gestellt. • Bau einer Reithalle Seite 9 von 26 Die Reitergruppe Baindt e.V. beabsichtigt mit Unterstützung der Gemeinde Baindt beim Reitgelände eine Reithalle zu bauen. Der geplante Standort für die Reithalle der Reitergruppe Baindt e.V. befindet sich im Regionalen Grünzug. Die Gemeinde Baindt hat einen Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens beim Regierungspräsidium in Tübingen gestellt, der im Dezember 2020 positiv beschieden wurde. 2021 muss nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, so dass die Reithalle möglichst rasch gebaut werden kann. • Wasserversorgung – Querverbindung Zur weiteren Sicherung der Wasserversorgung wurde der Bau einer Querverbindungsleitung von der Hauptleitung Weißenbronnen / Baienfurt nach Baindt umgesetzt. Die Fertigstellung der Rohrleitungen ist bereits 2019 erfolgt. Nach Fertigstellung der Verbindungsleitung musste 2020 zunächst der Druckminderschacht erstellt werden, um eine Notversorgung der Hochzone in Baindt zu gewährleisten. Der Umbau der Hydraulik und Elektro- und Verfahrenstechnik im Hochbehälter Marsweiler verzögerte sich etwas. Es sollen diese Leistungen bis frühestens Ende März 2021 umgesetzt und abgerechnet werden. • Neuanlage Waldspielplatz Im Haushaltsplan 2021 und 2022 sind jeweils 25.000 € eingeplant, um gegenüber des jetzigen Waldspielplatzes, der sich im Eigentum des Forstes befindet, evtl. einen ergänzenden Waldspielplatz anzulegen. Da wir derzeit in unserer Gemeinde jedoch viele Jugendliche Biker- und Scooterfahrer haben, ist im Gremium darüber zu diskutieren, ob in einem ersten Schritt evtl. bei der Aufwertung bzw. in die Anlage von entsprechenden befahrbaren Flächen investiert wird. Klima- und Artenschutz • Antrag Klimopass Das ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg mit drei Förderschwerpunkten und zwar der Nachhaltigkeit, der Biodiversität und des Klimaschutzes. Es soll Kommunen durch Beratung und Informationsveranstaltungen ein strukturierter Einstieg in das Thema ermöglicht werden. Inhalte sind u.a. Praxisbeispiele anderer Kommunen, Vorschläge aus der erarbeiteten Klimastrategie aus den Workshops und Vor-Ort-Besichtigungen mit Anleitung zur Unterstützung der Biodiversität. 2020 standen vom Land keine Mittel zur Verfügung. Der Antrag der Gemeinde wurde in das Jahr 2021 übertragen. Des Weiteren soll das Thema Anpassung an den Klimawandel in die kommunalen Planungen integriert werden. Dazu werden Klimaanalysen, aber auch die Erarbeitung von Planungsinstrumenten gefördert. Ebenso die Umsetzung erster Anpassungsmaßnahmen wie die Begrünung kommunaler Schulen und Seite 10 von 26 Kindergärten oder die Überprüfung kommunaler Nichtwohngebäude auf Eignung zur Dachbegrünung und Photovoltaiknutzung. Die Biodiversität und Klimafaktoren bei der Bauleitplanung spielen eine große Rolle und die Biodiversität bei vorhandenen Gemeindeflächen. • Projekt Klimaschutz Plus Mit dem Projekt wurde 2020 begonnen. Inhalt ist die Einführung und Begleitung des Betriebs eines kommunalen Energiemanagements nach Programmpunkt für die ca. 18 kommunalen Gebäude der Gemeinde Baindt mit u. a. - Unterstützung bei der Einführung eines kommunalen Energiemanagements - Einbau von Messtechnik - Energiemanagement-Software. Die Zählerstandserfassung ist derzeit am Laufen, damit daraus bspw. eine Bewertung in Richtung Energieverbräuche erstellt werden kann. • Insektenfreundliche Blumenwiesen – im Rahmen von „Natur nah dran“ Ziel ist es unter anderem zu prüfen, an welchen Stellen wir im nächsten Jahr weitere Blühwiesen anlegen können und welche Flächen sich hierfür eignen. Seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die Artenvielfalt auch in geeigneten Kleinflächen ohne intensive Pflege zu erhöhen. So wurden 2020 bereits ein Streifen entlang der Marsweilerstraße, die Wiesenfläche gegenüber der Schule, ein Seitenstreifen und eine Seiteninsel in der Boschstraße sowie der Kreisverkehr Mehlis umgestaltet. Darüber hinaus betreut der Bauhof jährlich weitere 10-12 Blumenwiesen in der Gemeinde. In diesem Zusammenhang muss das Ziel der Gemeinde sein auch unserer Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot zu nehmen. Eine Entwicklung in die richtige Richtung schaffen wir nur gemeinsam! • Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern Bereits 2011 hat die Gemeinde im Rahmen des Projektes „Renaturierung von Fließgewässern“ am Sulzmoosbach Störelemente eingebaut, mit deren Hilfe die Eigendynamik des Baches angeregt wurde. Auf einer Strecke von etwa 700 m wurden 17 Buhnen (vom Ufer zur Flussmitte hin errichteter Damm) und zahlreiche Störsteine eingebaut sowie 210 Bäume und Sträucher gepflanzt. Betrachtet man heute den Bachlauf, sieht man deutlich, wo eine Aufwertung erfolgt ist. Darüber hinaus, ist festzustellen, dass Boden und Land durch die Veränderung im Bachlauf nicht nennenswert abgetragen wurden. Da weiterer Grunderwerb schwierig ist, wurde vereinbart die Grundstücksgrenzen aufzunehmen und eine Bepflanzung im weiteren Verlauf des Sulzmoosbaches vorzunehmen, so dass mögliche Ausspülungen auf der östlichen Seite zum Tragen kommen. Auf dieser Seite ist die Gemeinde bereits im Besitz eines Gewässerrandstreifen. So könnte der Bach deutlich aufgewertet und widerstandsfähiger gemacht werden. Da die Schussen im vergangenen Sommer Seite 11 von 26 zum Teil um die 22° hatte, ist es elementar wichtig, dass die Zuflüsse nicht bereits zu warmes Wasser führen und deren Resilienz gesteigert wird. • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoosbach Die Gemeinde Baindt hat für die Hochwasserschutzmaßnahme im Ortskern Zuschüsse bekommen. Die Herstellung eines Bypasses und der Bau des Retentionsbeckens am neuen Kreisverkehr sind bereits erfolgt. Nun schließt sich die Gewässeroffenlegung und der Ausbau des Sulzmoosbaches in Kombination mit einer Hochwasserschutzmaßnahme an. Zum einen wird der Sulzmoosbach aufgewertet und die Durchgängigkeit und Gewässerstruktur werden verbessert und zum anderen wird das Bachbett aufgeweitet. • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz Die Problembereiche in der Hirsch-, Siemens- und Benzstraße sowie in der Ortsmitte werden aufgearbeitet und sollen mit der Errichtung und Ableitung in Form eines weiteren Gewässers 2. Ordnung gelöst werden. Hierzu muss ein Wasserrechtsverfahren durchgeführt werden. Anschließend kann die Gemeinde einen Zuwendungsantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirtschaft stellen. Im Haushaltsplan 2022 sind 430.000 € vorgesehen. • European Energy Award (eea), Klimaschutzkonzept, Photovoltaikanlagen, E-Mobilität Im Jahr 2017 wurde die Gemeinde mit einem Ergebnis von 62 Prozent rezertifiziert und hat sich zum Ziel gesetzt, den begonnenen eea-Weg konsequent weiter zu gehen. Im November 2020 hätte eine weitere Rezertifizierung stattfinden sollen. Diese wurde Corona bedingt abgesagt und auf Frühjahr 2021 verschoben. Für das Zertifizierungsverfahren müssen im Vorfeld vom eea-Team (bestehend aus Verwaltung, Firma Kirchner und der Energieagentur Ravensburg) sämtliche Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und überprüft werden. Dabei sind die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt: • Entwicklungsplanung und Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Es wird geprüft, ob auf öffentlichen Gebäuden PV-Anlagen wirtschaftlich sinnvoll wären. Dadurch könnte der Eigenstrom genutzt werden und E-Fahrzeuge direkt vor Ort mit erneuerbarem Strom betankt werden. Seite 12 von 26 Ein Förderantrag für 2 E-Fahrzeuge wurde mit Zuschüssen von bis zu 50 % bewilligt. Im Bauhof und im Rathaus wurden in Folge zwei Fahrzeuge durch E- Fahrzeuge ersetzt. Finanzen • Haushaltsplanung Doppelhaushalt 2021/2022 Der Haushalt der Gemeinde Baindt ist auch geprägt von der Coronakrise. Sorgen bereiten Einbußen bei den Erträgen und gleichzeitig steigende Aufwendungen. Die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer mussten 2021 minimal angehoben werden. In Zeiten ausreichender Liquidität und unter Berücksichtigung von Verwahrentgelten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Die Gemeinde steht wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur unsere finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stichtag 01.01.2019 wurde im Frühjahr 2020 beschlossen und die Rechnungsjahre 2016-2019 bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. • Abfallbeseitigung/Quo Vadis Wertstoffhof Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Seit 01.01.2020 laufen Änderungen sowie Neuanmeldungen nur noch über das Landratsamt Ravensburg. An den örtlichen Einrichtungen, Grüngutannahmestelle in der Friesenhäusler Straße sowie bei der Kompostieranlage am Annaberg, wird festgehalten. Solange ein Bringsystem im Landkreis Ravensburg besteht, wird an dem derzeitigen Standort des Wertstoffhofes festgehalten. • Gebührenkalkulation Wasser- und Abwassergebühren Die gebührenrechtlichen Ergebnisse bei den kostenrechnenden Einrichtungen Wasser- und Abwasser werden laufend ermittelt und einer Gebührenkalkulation unterzogen. • Geldvermögen Über die Anlage kurzfristiger Geldanlagen aus liquiden Mitteln und aus Kontobeständen entscheidet der Kämmerer. Über die Verwendung von Rücklagen für vermögenswirksame Anlagen entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde parkt ihr Geld mit Verwahrentgelt in Höhe von -0,5% belastet. Aufgrund von Inflation reduziert sich das Vermögen auf Raten. Seite 13 von 26 • Stand Ökopunktekonto Für die 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis und für das Mischgebiet Fischerareal wurden 2019 Ökopunkte verbraucht, so dass die Gemeinde nach Ökokontoverordnung weiterhin ein Guthaben in Höhe von derzeit 173.134 Ökopunkten hat. • § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird mit Wirkung ab dem 01.01. 2023 völlig neu geregelt. Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungsprivilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden sollen. Jede Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage soll nunmehr als unternehmerisch eingestuft werden. Die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sollten ebenfalls überprüft werden. Die Finanzverwaltung wird auch 2021 hier entsprechende Vorarbeiten vornehmen. • Grundsteuerreform 2025 Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung getroffen. Mit der Neuregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin die bisherigen Grundsteuermessbeträge angewandt werden. Der neue Hauptveranlagungszeitpunkt für die neue Grundsteuer ist der 01.01.2025. Hierzu werden die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse zum 01.01.2022 von der Gutachterausschussstelle ermittelt. TOP 04 Gebäude angrenzend an den Dorfplatz - Nutzung des Gebäudes - Eigentumsverhältnisse - weiteres Vorgehen Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Dorfplatz in Baindt ist bisher kein besonders heimeliger Ort mit Aufenthaltsqualität. Angrenzend an den Dorfplatz befindet sich ein großer Parkplatz. Ursprünglich war angedacht, auf diesem Parkplatz ein Rathaus zu errichten. Nachdem für die Unterbringung der Verwaltung in den 80er Jahren im jetzigen Rathaus eine andere Lösung gefunden wurde, blieb diese große Parkfläche in der bisherigen Form erhalten. Die Fläche ist schwer fassbar. In Richtung Westen fehlt ein Gebäude, dies würde dem Platz mitten im Ort einen Rahmen geben, den Dorfplatz ergänzen und eine wirkliche Ortsmitte entstehen lassen. Da der Platz dann auch besser vom Verkehr abgeschirmt wird, entstünde ein Ort mit deutlich mehr Aufenthaltsqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger. Seite 14 von 26 Örtlichkeiten mit unterschiedlichen, sich ergänzenden Angeboten, sind ein wichtiger Beitrag für eine zukunftsfähige Gestaltung von Gemeinden. Eine Nutzungsmischung, kurze Wege und Aufenthaltsqualität sind Garanten für lebendige Plätze, die von den Menschen angenommen werden. Hier begegnet man sich, tauscht sich aus und fühlt sich daheim. Gleichzeitig sind diese Räume unerlässlich, wenn es um die Gestaltung eines altersgerechten Lebensumfeldes geht. Denn räumlich konzentrierte Einrichtungen, eine zentrale Lage und gute Erreichbarkeit sind gerade für ältere Menschen von großer Bedeutung. So können die vorhandenen Angebote, wie zum Beispiel Ärzte, Apotheke und die weitere örtliche Infrastruktur gut genutzt werden. Nutzungen im Gesundheitsbereich könnten in dem neuen Gebäude unter einem Dach vereint und darüber hinaus Parkplätze in einer Tiefgarage unter dem Gebäude geschaffen werden. Gesundheitszentrum Baindt Ein solches Zentrum sichert die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baindt nachhaltig. Der Neubau der Praxen und Räumlichkeiten für ergänzende medizinische Leistungen sowie die Zentralisierung in einem Gesundheitszentrum in der Ortsmitte bietet unserer Bevölkerung eine hervorragende zukunftsfähige Versorgung und Ärzten einen modernen und ansprechenden Wirkungskreis. Verschiedene Fachärzte unter einem Dach bzw. in örtlicher Nähe sind für Patienten wie für Mediziner attraktiv. Ärzte haben an Einzelpraxen immer weniger Interesse. Darüber hinaus liegen alle wichtigen Einrichtungen in der Gemeinde in unmittelbarer Umgebung und sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Arztbesuch und Einkauf lassen sich problemlos verbinden. Die Ortsmitte erfährt eine deutliche Aufwertung. Der Standort angrenzend an den Dorfplatz bietet ausreichend Fläche für die Errichtung des Gebäudes einschließlich der notwendigen Stellplätze für die Patientinnen und Patienten und auch für die Besucherinnen und Besucher. Eine Tiefgaragenzufahrt könnte vom Parkplatz aus erfolgen. Gemäß dem vorliegenden Entwurf ist es möglich, bis zu 10 private Tiefgaragenstellplätze zu schaffen. Das Erdgeschoss bietet 175 m² Verkaufs- und Nebenflächen und auf weiteren 2,75 Geschossen werden 480 m² Praxis- und Wohnfläche angeboten. Eine Kommune hat wenig direkte Einflussmöglichkeiten auf die Niederlassung eines Arztes in der Gemeinde. Es ist zum einen die Entscheidung des Arztes, die sicherlich auch von der Prognose abhängig ist, ob sich eine Praxis trägt und wie attraktiv die Lage der Praxis ist und zum anderen ist es die Entscheidung der kassenärztlichen Vereinigung. Diese macht klare Vorgaben, ob sich ein Arzt in einer Gemeinde ansiedeln und welche Fachrichtung dieser haben darf. Fahrten in Nachbarkommunen gelten als zumutbar. Im Krankheitsfall brauchen unsere Bürgerinnen und Bürger jedoch die Gewissheit, dass sie dort, wo sie wohnen auch gut versorgt sind. Viele ländliche Kommunen haben ernsthafte Probleme, Ärzte zu gewinnen. Deshalb müssen wir Anreize schaffen. Baurecht: Seite 15 von 26 Der genannte Bereich liegt im Innenbereich. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. § 34 BauGB legt fest, dass ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich dann zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Nach Auskunft des Bauamtes ist kein Bebauungsplan erforderlich. Von den ausgeübten Nutzungen innerhalb des Gebäudes sind keine Geräuschemissionen zu erwarten, die mit der im Umfeld vorhandenen Wohnnutzung unvereinbar sind. Wesentliche Geräuschquelle für die Schallemissionen des Ärztehauses ist der Verkehr durch die Patientinnen und Patienten sowie die Besucherinnen und Besucher. Die Gestaltung des Gebäudes wird sich an der Umgebungsbebauung (Satteldach) orientieren. Eine verbindliche Auskunft wird von der unteren Baurechtsbehörde eingeholt. Des Weiteren werden die Leitungsverläufe auf dem Dorfplatz (Nahwärme, Breitband…) überprüft. Zweckbindungen im Grundstücksverkehr a) Die Gemeinde ist Bauherrin. Da es der Gemeinde im Falle einer Veräußerung des Baugrundes, der im Sanierungsgebiet liegt, definitiv nicht und die Gewinnerzielung geht und die Fläche in der Ortsmitte von großer öffentlicher Bedeutung ist, könnte die Gemeinde als Bauherrin auftreten. Bei der Vermietung hätte die Gemeinde langfristig alle Fäden in der Hand. Als Vermieterin der Räumlichkeiten würde sie eine schwarze Null anstreben. Allerdings muss sich die Gemeinde beim Bau an das Vergaberecht halten. Öffentliche Gelder, also Steuermittel, zur Sicherung der ärztlichen Versorgung sollten nicht für den laufenden Unterhalt eingesetzt werden müssen, darüber hinaus sollte sich die Investition amortisieren. Es ist von ca. 3,0 Mio. Investitionskosten auszugehen, welche bisher nicht in der Haushaltsplanung 2021/2022 verankert sind und über einen Nachtragshaushalt dargestellt werden müssten. b) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor. Bei einem regulären Verkauf ist eine minimale Steuerung der Nutzungsmöglichkeiten über einen Bebauungsplan möglich. Ein Verkauf mit Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen wäre ebenfalls denkbar: Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag • Angemessene Vertragsgestaltung; • Gebunden an Subventionen; • Notwendigkeit und Angemessenheit von Bindungen; • Bei verbilligtem Verkauf zwingend Nutzungs- und Verfügungs- beschränkungen; • Verkauf unter Wert nur bei zweckentsprechender Mittelverwendung zulässig; • Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag; Mögliche Vertragsklauseln: Kaufpreisnachzahlungsklausel, Wertabschöpfungs- klausel, Wiederkaufsrechte bei zweckwidriger Verwendung; Seite 16 von 26 Bindungsdauer: Jede Subvention gilt früher oder später als aufgebraucht • Bis zu 15 Jahre unbedenklich; • Bis zu 20 Jahre mit einer Kaufpreisverbilligung von ca. 20 %; • Bis zu 30 Jahre nur bei hohem Preisnachlass durchsetzbar; c) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor im Erbbaurecht. • Zweckbindung für Nutzung bei Ausgabe des Grundstücks; • Dauerhafte Zweckbindung (auch an Rechtsnachfolger); • Umfasst die gesamte Laufzeit; d) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit Wiederkaufsrecht. • Bedarf einer angemessenen Begründung • 30 Jahre Höchstgrenze bei Rechtsausübung bezüglich Nutzungsbindung. Länger Fristen gelten als unangemessen und sind in keiner Form zulässig • Darf generell nicht gegen die „guten Sitten“ verstoßen e) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit einem erbbaurechtsähnlichen Wiederkaufsrecht. • Erstmaliges Rückkaufrecht nach 90 bzw. 99 Jahren unabhängig vom Verhalten des Käufers mit begrenztem Zeitfenster; • Späterer Wiederkaufswert muss angeglichen werden und die darauf errichteten Gebäude für mindestens zwei Drittel des Verkehrswertes erworben werden; • Kein Sanktionscharakter; Der Gemeinderat sollte der Verwaltung in der Januarsitzung eine Tendenz mit auf den Weg geben. Sofern die Gemeinde nicht selbst Bauherrin sein soll, könnte das Rechtsanwaltsbüro W2K in der Februarsitzung ausführlicher über mögliche Veräußerungsoptionen informieren. Nicht zu handeln könnte mittel- bis langfristig eine ärztliche Unterversorgung für die Bevölkerung bedeuten. Wir wollen die medizinische Versorgung in der Gemeinde jedoch dauerhaft sicherstellen. Die Sicherung einer wohnortnahen, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung ist für die Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Wohlfühlfaktor und ein zentraler Beitrag für die Attraktivität von Baindt. Wir sehen uns an dieser Stelle in der Pflicht, diese Prozesse zu begleiten und voranzutreiben und darüber hinaus aktive Daseinsvorsorge zu leisten. Das Ärztehaus ist ein erster Schritt in eine qualitätvolle Entwicklung der Ortsmitte. Es ist als Beitrag zu sehen, die im Quartier bestehenden Angebote zu stärken und zu sichern. Beschluss: Seite 17 von 26 a) Der Gemeinderat stimmt dem Bau eines Gebäudes angrenzend an den Dorfplatz zu. b) Es soll ein Gesundheitszentrum angrenzend an den Dorfplatz errichtet werden. c) Die Gemeinde tritt selbst als Bauherrin auf. TOP 05 Vergabe der ausgeschriebenen Bauarbeiten für die Bachoffenlegung Sulzmoosbach entlang der Marsweilerstraße Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 07. Juli 2020 wurde das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach beauftragt, die Arbeiten öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde am 30. Oktober 2020 im Staatsanzeiger sowie auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 28 Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 24. November 2020. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Bauarbeiten: - Rückbau der bestehenden Betonverdolung - Erdbau, Gewässerausbau - Landschaftsbauarbeiten Zur Submission gingen 13 Angebote ein. Drei Angebote mussten ausgeschlossen werden, da es Zweifel an der Eignung gab und Unterlagen fehlten. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 151.825,42 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 250.200,00 Euro brutto (=164,8%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 Euro brutto abgeben. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Seite 18 von 26 Der Zuschlag für die Arbeiten für die Bachoffenlegung des Sulzmoosbaches entlang der Marsweilerstraße wird an die Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 € brutto erteilt. TOP 06 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Lilienstraße und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: Für die Gemeinde bestand die Möglichkeit im Bereich südlich der Lilienstraße Grundstücke zu kaufen, um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB für ein allge- meines Wohngebiet zu entwickeln. In der Sitzung vom 17. September 2019 wurde dem Gemeinderat der städtebauliche Vorentwurf des Bebauungsplanes "Lilienstraße" von Herrn Sieber vom Büro für Stadtplanung aus Lindau vorgestellt. Das Büro Sieber wurde daraufhin mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschloss in der Sitzung vom 03. Dezember 2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu. Zwischenzeitlich fand eine frühzeitige Behördenunterrichtung statt, in der die Eckpunkte und die erforderlichen Untersuchungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes benannt wurden. Durch die geplante Bebauung wird in den Streuobstbestand und die als Biotop kartierte Hecke an der südlichen Grenze des Baugebiets eingegriffen. Der Eingriff musste berücksichtigt und fachlich bewertet werden. Zur Abschätzung der Erheblichkeit der Auswirkungen durch die Planung auf die Fauna, wurde ein artenschutzrechtliches Fachgutachten beauftragt und vom Büro Sieber, Lindau im Jahr 2020 durchgeführt. Ebenfalls wurde eine detaillierte Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung sowie eine Ergänzung zur FFH-Vorprüfung der Änderung des Bebauungsplanes Marsweiler Ost erstellt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06. Dezember 2019 bis 20. Dezember 2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung zu informieren. Das Büro Sieber wurde beauftragt, den Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auszuarbeiten. Es wurden 2 Varianten mit unterschiedlich großen Grundstücken erstellt. Mit dem vom Gemeinderat favorisierten Entwurf soll die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf Alternative 2 zum Bebauungsplan "Lilienstraße" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 01. Dezember 2020 mit folgenden Änderungen: Seite 19 von 26 • Die Höhe von Stützmauern ist auf max. 0,5 m zu begrenzen. • Pro Grundstück sind 2 Wohnungen möglich. • Bei 4.12 ist das Wort „Windenergie“ zu streichen. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 12. Januar 2021. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleitering Frau Jeske infomiert das Gremium über folgenden Sachverhalt. Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräftig. Somit wurde die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Gemeinderates statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne erforderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: − Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen; Seite 20 von 26 − Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; − Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 08 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet: Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräftig. Somit hat man die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Gemeinderats statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des Seite 21 von 26 vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne erforderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilfläche), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: − Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen; − Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; − Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Mon-tag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung Seite 22 von 26 innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 09 Doppelhaushalt 2021 und 2022 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 und 2022 Kämmerer Abele teilt mit: Dem Gemeinderat wird als einer der ersten Kommunen im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2021/2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbeschaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebesätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund geringerer Erträge, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurde für die Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investitionsprogramm 2021/ 2022 inkl. der Finanzplanungsansätze am 03.11.2020 ein Orientierungsbeschluss gefasst. Die dargestellten Investitionen wurden bis auf minimale Änderungen in den Finanzhaushalt sowie in den Finanzplan übernommen. Alle Aufwendungen und Erträge werden im Ergebnishaushalt geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Hier erfolgt somit die Darstellung des kompletten Ressourcenverbrauchs der Gemeinde. Für die einzelnen Teilhaushalte sind jeweils Teilergebnispläne zu erstellen. Der Gesamtergebnishaushalt (als Summierung der Teilhaushalte) und die Gesamtergebnisrechnung sind vergleichbar mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2021 -1.836.900 € bzw. 2022 -688.100 € Es gelingt in der Planung 2021 und 2022 aufgrund der Coronapandemie nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Ertragsseite: - Wir haben Mindererträge im Vergleich zu 2020 von 231.200 €. Im Finanzplanungszeitraum rechnen wir mit einer Erholung auf der Ertragsseite. - Es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Gewerbesteuer moderate Anpassungen der Hebesätze beschlossen. - Weitere Gebührenanpassungen sind geplant. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Aufwandsseite: Seite 23 von 26 - Die Gesamt-Aufwendungen steigen um 915.000 €. - Die Personalaufwendungen steigen um 341.100 € aufgrund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen. - Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 249.400 €. - Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bauleitplanungskosten) steigen um 224.200 €. Im Finanzhaushalt und der Finanzrechnung werden die geplanten bzw. die tatsächlich anfallenden Ein- und Auszahlungen festgehalten. Vergleichbar mit einer Kapitalflussrechnung wird hier die Liquiditätsplanung bzw. Liquiditätsentwicklung sichtbar. Der Finanzhaushalt zeigt zuerst die Ein- und Auszahlungen aus dem Ergebnishaushalt als sog. Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit auf. In einem zweiten Block folgt sodann die Investitionstätigkeit. In einem dritten Block die Finanzierungstätigkeit, also die Kredittilgung sowie evtl. Kreditaufnahmen. Im ersten Abschnitt werden die zahlungswirksamen Vorgänge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. – bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungsmittel dar. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von -1.011.600 € bzw. +92.050 €. Der zweite Abschnitt zeigt die Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit, also das Investitionsvolumen. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird somit der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2021 bei -6.910.000 € bzw. 2022 bei -14.680.600 €. Der dritte Abschnitt zeigt die Finanzierungstätigkeit (Kredite) ob und wie die Gemeinde ihre Investitionen zusätzlich über Kredite finanzieren muss. Die letzte Zahl des Finanzhaushalts beantwortet somit die Frage, ob die Gemeinde genügend Liquidität ausweisen kann. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 1 Mio. € und 4 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden ab 2022 jährlich in Höhe von 100.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Finanzierungstätigkeit beträgt jeweils 1 Mio. bzw. 3,9 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestandes beträgt 2021 -3.570.200 € bzw. 2022 -1.047.150 €, die aus den vorhandenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2021 und 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Wesentliche Änderungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite gegenüber dem Vorjahr sind im Vorbericht detailliert erläutert. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Haushaltssatzung 2021/2022 zu beschließen. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Vergleichsweise günstige Steuer- und Gebührensätze und geringe externe Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Mit dazu beigetragen haben gute Beratungen, Entscheidungen und Beschlüsse. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Seite 24 von 26 Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. Im Ergebnishaushalt 2021 und 2022 steht ein deutliches Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investitionen realisieren, dies wird uns in 2021, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern und das muss uns gelingen. Trotzdem legen wir Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2025 vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Wir möchten mit der mittelfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen stellen die wesentliche Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestaltungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind mit Kreditaufnahmen verbunden. In den Jahren 2021 und 2022 sollen zahlreiche Investitionsmaßnahmen angepackt werden. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und eines niedrigen Zinsniveaus, können die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Spannend ist immer die Frage, wofür das zusätzlich vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort. „Nur gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirtschaftlichen Erfolg der Zukunft“. 2021 und 2022 gilt es die entsprechenden Grundstückserlöse zu erzielen. Im Gemeindehaushalt sind 2,0 bzw. 4,0 Mio.€ durch die Veräußerung von Grundstücken vorgesehen. Beschluss: 1.) Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 gem. § 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2021 und 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zu. 2.) Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2020 – 2025 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden- Württemberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3.) Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthaltenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zur Kenntnis. 4.) Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungsfähigkeit zu. TOP 10 Annahme von Spenden durch die Gemeinde Kämmerer Abele teilt mit: Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu Seite 25 von 26 entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2020 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Die Gemeinde ist an die rechtlichen Regelungen des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung gebunden. Einen möglichen Vorwurf der Vorteilsnahme gilt es zu entkräften bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Es wurden nur Spenden der Gemeindekonten aufgeführt. Spenden an Privatkonten (Förderverein Klosterwiesenschule, Elternbeirat etc.) sind hierbei nicht erfasst. Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Spenden wird erteilt. TOP 11 Anfragen und Verschiedenes a) Baumfällaktion Die Vorsitzende teilt mit, dass entlang des Badweges 50 bis 60 Eschen gefällt werden müssen. b) Anlieferung von Wertstoffen Am Freitag den 8. Januar 2021 herrschten teilweise chaotische Zustände bei der Abgabe von Wertstoffen im Wertstoffhof. Neben relativ langen Wartezeiten parkten die Anlieferer auch außerhalb der markierten Parkflächen – auch direkt vor dem Feuerwehrgerätehaus, wo ein absolutes Parkverbot gilt. Grundsätzlich, so Bürgermeisterin Rürup, kann man seine Wertstoffe in allen Wertstoffannahmestellen des Landkreises abgeben – allerdings in haushaltsüblichen Mengen. Es ist grundsätzlich zu überlegen, dass zukünftig Gewerbetreibende ihre Wertstoffe und Kartonagen auf dem Wertstoffhof nicht mehr abgeben dürfen. Problematisch an diesem Nachmittag war, dass die Feuerwehr Baindt einen Einsatz hatte. Innerhalb kürzester Zeit kommen dann mindestens 20 Feuerwehrkameraden mit ihren PKWs zum Feuerwehrhaus – zusätzlich zu den vielen Anlieferern von Wertstoffen. Entsprechende Aufrufe im Amtsblatt sind zwar löblich, bringen aber nicht viel. Der Standort des Wertstoffhofs in der Ziegeleistraße ist zu hinterfragen. Seite 26 von 26 c) Neubau Geh- und Radweg Sulpach Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 1,1 Mio. Euro, wobei ca. 250.000 € an Fördermitteln zufließen.[mehr]

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          1._Nachtragshaushaltssatzung_mit_Nachtragshaushaltsplan.pdf

          1. Nachtragshaushalt 2024 Gemeindehaushalt Inhaltsverzeichnis I. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 1 II. Eckdaten der Gemeinde Baindt 4 III. Vorbericht 1. Wesentliche Änderungen des Nachtragshaushalts 6 2. Änderungen der Investitionsübersicht 8 3. Änderung der Ergebnisübersicht 9 IV. Haushalts- und Finanzplan mit wesentlichen Änderungen 1. Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 10 2. Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 11 3. Investitionsübersicht 13 4. Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 19 5. Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 23 V. Finanzausgleich und Umlagen – aktuelle Situation 2024 1. Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 33 2. Steuerkraft der Gemeinde Baindt 36 VI. Kennzahlenübersicht zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 37 I. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2023 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt: Bisher fest- gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Änderung um (+/-) EUR Neue festge- setzte (Gesamt-) Beträge EUR 1. Ergebnishaushalt 1.1 Ordentliche Erträge 13.475.400 555.000 14.030.400 1.2 Ordentliche Aufwendungen 14.299.250 287.500 14.586.750 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -823.850 267.500 -556.350 1.4 Außerordentliche Erträge 250.000 -100.000 150.000 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 250.000 -100.000 150.000 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -573.850 167.500 -406.350 1 Bisher fest- gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Änderung um (+/-) EUR Neue festge- setzte (Gesamt-) Beträge EUR 2. Finanzhaushalt 2.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 13.100.400 555.000 13.655.400 2.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 12.915.050 287.500 13.202.550 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) 185.350 267.500 452.850 2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9.349.350 120.000 9.469.350 2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 12.733.400 120.000 12.853.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -3.384.050 0 -3.384.050 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -3.198.700 267.500 -2.931.200 2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.250.000 0 5.250.000 2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 300.000 0 300.000 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 4.950.000 0 4.950.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) 1.751.300 267.500 2.018.800 2 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert. § 4 Kassenkredite Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. § 5 Steuersätze Die Gemeindesteuern werden nicht geändert. Baindt, den 13.12.2023 _____________________ Ort, Datum Simone Rürup, Bürgermeisterin 3 Bereich Ergebnis 2022 Plan 2023 Plan 2024 Nachtrag 2024 Einwohnerstand 30.06.des Vorjahres - vorbehaltl. Zensus 5.381 5.370 5.390 5403 Ergebnishaushalt Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 -341.100 -824.850 -556.350 davon Erträge 13.046.986,43 13.131.400 13.475.400 14.030.400 davon Aufwendungen -11.606.883,28 13.472.500 14.300.250 -14.586.750 Finanzhaushalt Einzahlung aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 12.259.350 9.349.350 9.469.350 Auszahlung aus Investitionstätigkeit -12.983.976,95 19.145.550 12.733.400 -12.853.400 Finanzierungsbedarf aus Investitionst. -10.003.496,00 -6.886.200 -3.384.050 -3.384.050 Steuern Grundsteuer A 40.112,52 41.000 42.000 42.000 Hebesatz Grundsteuer A 350 370 370 370 Grundsteuer B 614.193,90 680.000 700.000 700.000 Hebesatz Grundsteuer B 400 450 450 450 Gewerbesteuer Soll Einnahmen 2.257.160,97 2.300.000 2.500.000 2.500.000 Hebesatz Gewerbesteuer 350 370 370 370 Gewerbesteuerumlage 264.007,58 220.000 260.000 260.000 Gewerbesteuerumlagesatz 35,00% 35,00% 35,00% 35,00% Hundessteuer 20.384,00 20.000 20.000 15.000 Gemeindeanteil an der EKSt 3.305.157,07 3.600.000 3.800.000 3.635.000 Gemeindeanteil an der USt 276.959,76 255.000 260.000 285.000 Schlüsselzuweisungen des Landes 2.237.606,30 2.300.000 2.198.000 3.490.000 Einn. aus komm. Investitionspauschale 747.718,90 590.000 606.000 745.000 Familienlastenausgleich 280.524,00 280.000 290.000 299.000 Einnahmen aus Konzessionsabgaben 126.938,17 119.800 119.800 119.800 Einnahmen Veräußerung Grundstücke/AV (Konto 0190 Haben) 330.055,06 3.956.000 3.510.000 3.510.000 Veranschlagtes Ordentl. Ergebnis 1.440.103,15 -341.100 -823.850 -556.350 Abschreibungen (netto abzügl. Aufl. Sonderposten) 1.026.508,12 933.200 1.009.200 1.009.200,00 Zahlungsmittelübersch. aus lfd. Verw.tätigkeit 2.661.017,59 592.100 185.350 452.850 Änderung Finanzierungsmittelbestand aus Investitionstätigkeit ohne Kredit -7.342.478,41 -6.886.200 -3.384.050 -3.384.050 Veränderung liquide Mittel -7.290.078,64 -6.294.100 -2.931.200 -2.931.200 Liquide Kassenmittel zum 01.01. 335.120,55 3.000.000 1.555.900 500.000 externer Schuldenstand Gemeinde ohne Eigenbetriebe ohne Verbindlichkeiten - Stand zum 31.12. des Jahres 0,00 4.850.000 9.800.000 9.800.000 - Pro Kopf Verschuldung zum 31.12. 0,00 903,17 1.818,18 1.813,81 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2023 und 2024 4 Robert Müller Schreibmaschine II. Eckdaten der Gemeinde Baindt Schuldendienst Gemeinde ohne Eigenbetriebe Kreditneuaufnahme 0,00 5.000.000 5.250.000 5.250.000 - Zinsen 0,00 107.000 312.000 312.000 - Tilgungen 0,00 150.000 300.000 300.000 Kreisumlage - Steuerkrafts.des 2. vorangegangenen Jahr 7.016.145 7.201.651 7.913.846 8.087.817 - Hebesatz - 25,00% 25,50% 28,00% 28,60% - Aufkommen 1.754.036 1.837.000 2.216.000 2.313.500 Personalausgaben 3.315.449,11 3.895.150 4.063.850 4.063.850 Deckungsreserve aufgrund TV-L 0,00 10.000 10.000 160.000 Finanzausgleichsumlage an das Land 1.567.406,70 1.600.500 1.825.000 1.790.000 Investitionsausgaben - Grunderwerb 1.691.313,88 3.408.000 2.908.000 2.908.000 - Baumaßnahmen 1.998.384,81 13.345.000 8.217.000 8.467.000 - Finanzvermögen 9.000.000 0 0 0 - Investitionsförderungsmaßn. 44.650,00 85.500 40.000 40.000 - bewegl. Sachvermögen + immat. Verm. 249.628,26 2.307.050 1.568.400 1.438.400 5 III. Vorbericht 1. Wesentliche Änderungen des Nachtragshaushalts Der Haushaltsplan 2023/2024 ist zwar für die Haushaltsführung verbindlich - gleichwohl kann es erforderlich werden, Veränderungen im Verlauf des Haushaltsjahres vorzunehmen, um unerwarteten Mehrbelastungen oder neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen zu können. Noch immer befinden sich die Kommunen in einem Dauerkrisenmodus. Reduzierte Steuerschätzungen einerseits und enorme Mehraufwendungen andererseits, stellen die Kommunen vor immense Herausforderungen. Dazu kommen die stetig steigenden Anforderungen in den verschiedensten Bereichen, beispielsweise im Bereich Bildung und Betreuung, der gemeindeeigenen Infrastruktur, der Ausgaben bezüglich Klimawandel oder auch beim Thema Digitalisierung. Die öffentlichen Haushalte stehen noch immer zwischen akuter Krisenbewältigung und langfristiger Sicherung tragfähiger Finanzen. Im Ergebnishaushalt 2023 und 2024 stand bereits ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige lang geplante Investitionen zu realisieren, dies wird uns im Planungszeitraum, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern. Es ist nicht unser Anspruch, defizitäre Haushaltsergebnisse zu planen und einzubringen. Nur über außerordentliche Erträge kann es etwas abgemildert werden. Trotzdem legten wir im Doppelhaushalt 2023/2024 umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm vor. Es darf nicht nachgelassen werden, die Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur weiter auszubauen. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen (u. a. Sanierung der Klosterwiesenschule, Umgestaltung der neuen Ortsmitte, Gestaltung des Fischerareals, Sanierung des Feuerwehrhauses) stellen die wesentliche Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Aufgrund globaler Unruhen sowie Krisen und den daraus resultierenden Unsicherheiten in vielen Branchen, sind auch bei Baumaßnahmen enorme Kostensteigerungen zu verzeichnen. Doch nicht nur die steigenden Baukosten, sondern auch Materialengpässe und Lohnkostensteigerungen machen die Planungen und Kosten nur schwer kalkulierbar, sodass die ursprünglichen Gesamtkosten nicht mehr stimmen. Gemäß § 82 Absatz 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn 1. sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt beim ordentlichen Ergebnis oder beim Sonderergebnis ein erheblicher Fehlbetrag entsteht oder ein veranschlagter Fehlbetrag sich erheblich vergrößert und dies sich nicht durch andere Maßnahmen vermeiden lässt, 2. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen oder Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen 6 oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen, 3. Auszahlungen des Finanzhaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Bei uns trifft Punkt 2 zu. Die Kosten des Feuerwehrhauses haben sich von einer Kostenschätzung in Höhe von 356.000 Euro vom 03.05.2022 (Planansatz Haushalt 2023/2024 insgesamt 400.000 Euro (250.000 Euro/150.000 Euro)) aufgrund verschiedener Ergebnisse und Zusatzleistungen auf 1,5 Mio. Euro erhöht. Die Gemeinde beantragt den Ausgleichsstockantrag mit Gesamtkosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro. 2024 werden folgende Projekte in der Planung abgeschlossen bzw. bereits teilweise begonnen: • Sanierung der Klosterwiesenschule (blaues Gebäude) • Gestaltung des Dorfplatzes inkl. Randlagen • Bau der Fischerstraße • Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen in der Ortsmitte • Errichtung eines Gewässers 2. Ordnung – Hochwasserschutzmaßnahme • Umbau- und Erweiterung des Feuerwehrhauses • Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs LF 20 • Breitbandausbau weißer Flecken, offener Grunderwerb, Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und Ausbau der Heizzentrale auf regenerative Wärmeerzeugung sowie zahlreiche weitere untergeordnete Projekte Die Haushaltsjahre 2023/2024 sahen Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. Euro und 5,25 Mio. Euro vor. Da sich Maßnahmen verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und es wurden 2023 bisher nur Kreditaufnahmen in Höhe von 3,0 Mio. Euro aufgenommen. Die restliche Kreditermächtigung aus 2023 wird auf das Jahr 2024 übertragen. Es wird sich zeigen, wie die großen Projekte bewältigt werden können. Folgende angedachten Posten sind nicht im Nachtragsplan 2024 verankert bzw. finanziert: • Investitionsvorhaben Kunstrasenplatz (lediglich eine Planungsrate) • Gestaltung Schulhof und deren Außenanlagen Die strikte Einhaltung der Haushaltsansätze wird uns weiterhin begleiten. Baindt investiert sehr viel auf einmal. Es gilt weiterhin die Grundstückserlöse im Fischerareal und aus dem Baugebiet Lilienstraße zu erzielen, um die Deckung zu gewährleisten. 7 2. Änderungen der Investitionsübersicht Um die Kreditermächtigungen nicht zu stark anwachsen zu lassen, haben wir folgende Einsparungen umgesetzt: Produkt/Konto Bezeichnung Ansatz bisher Ansatz Nach- trag Differenz 5410 Verzicht Erschließungs- kosten Bühl 2023 541001.035 Herstellung Straße 500.000 € 0 € + 500.000 € 541002.039 Herstellkosten Straßenbeleuchtung 50.000 € 0 € + 50.000 € 5360.039 Herstellkosten Breitbandversorgung 50.000 € 0 € + 50.000 € 3144.051.096 3140 Soziale Hilfen, Asyl- und Obdachlosen- unterbringung 3140.05100.096 Verzicht auf Sozialbau 500.000 € 0 € + 500.000 € 5530 Friedhofs- und Bestattungswesen 5530.0710 Verzicht auf eine neue Urnenwand 130.000 € 0 € + 130.000 € SUMME +1.230.000 € Alle nicht ausgeschöpften Investitionen aus dem Jahr 2023 werden im Finanzhaushalt mit Ermächtigungsresten im Doppelhaushalt vorgetragen. Im Ergebnishaushalt wurde der Produktbereich 6110 mit Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen auf Grundlage der Oktobersteuerschätzung und den aktuellen Schlüsselzahlen angepasst sowie für den Bereich der Personalausgaben die Deckungsreserve aufgebessert. 8 3. Änderung der Ergebnisübersicht Oktobersteuerschätzung – 1. Nachtragshaushalt 2024 Plan 2024 Nachtrag 2024 +/- Einnahmen Gewerbesteuer 2.500.000 2.500.000 0 Gewerbesteuerumlagesatz 260.000 260.000 0 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (Aufkommen niedriger gegenüber Vorjahresprognose und Schlüsselzahl geringer) 3.800.000 3.635.000 -165.000 Schlüsselzuweisungen (Steuerkraftmesszahl, mehr Einwohner und höherer Kopfbetrag nach HH-Erlass) 2.198.000 2.745.000 547.000 Kommunale Investitionspauschale (erhöhter Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass) 606.000 745.000 139.000 Familienlastenausgleich 290.000 299.000 9.000 Gemeindeanteil an der USt. 260.000 285.000 25.000 Ausgaben Finanzausgleichsumlage (höhere Steuerkraftsumme 2. vorangeg. Jahr) 1.825.000 1.790.000 35.000 Kreisumlage (28,6 %) 2.216.000 2.313.500 -97.500 492.500 ordentliches Ergebnis Haushaltsplanung -823.850 Zusätzlich weitere Veränderungen im Ergebnishaushalt: Erhöhung Deckungsreserve ungewisse Ausgaben Tarifvertragserhöhung 10.000 160.000 -150.000 Bebauungsplan Bühl - Untersuchungen, Aufwendungen 0 50.000 -50.000 Konzept Schachener Straße / Baienfurter Straße 0 25.000 -25.000 ordentliches Ergebnis Nachtragshaushalt -556.350 9 Robert Müller Schreibmaschine 1. Nachtragshaushalt Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 17.11.2023Datum: 10:31:43Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben -165.00034.000 7.459.0007.615.300 8.416.500 8.522.5007.484.300 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 300.000 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 0686.000+ 3.302.4003.911.750 4.257.750 4.282.7504.597.750 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 2.745.000547.000 1.900.0002.198.000 2.500.000 2.500.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 0 745.000139.000 525.000606.000 650.000 675.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 351.500375.000 372.000 361.000375.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 00+ 255.950296.250 308.250 308.250296.250 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 681.250840.700 846.700 846.700840.700 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 247.700242.200 269.400 261.400242.200 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 68.00065.600 62.400 60.40065.600 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 130.100128.600 129.600 129.600128.600 13.475.400=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) -165.000720.000 12.495.900 14.662.600 14.772.60014.030.400 12 Personalaufwendungen 00- -3.300.660-4.063.850 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- -1.533.200-2.240.300 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 15 Abschreibungen 00- -1.031.500-1.384.200 -1.471.200 -1.436.228-1.384.200 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- -4.000-312.000 -312.000 -312.000-312.000 17 Transferaufwendungen 35.000-97.500- -5.541.100-5.621.800 -6.289.300 -6.389.300-5.684.300 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 -2.200.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 -2.300.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-225.000- -534.850-677.100 -673.100 -657.600-902.100 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 -130.000 44980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 -10.000 -14.299.250=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 35.000-322.500 -11.945.310 -14.967.750 -15.022.378-14.586.750 -823.850=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -130.000397.500 550.590 -305.150 -249.778-556.350 21 Außerordentliche Erträge -100.0000+ 250.000250.000 250.000 250.000150.000 53110000 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (Buchung nur über AnBu) -100.000 150.0000 250.000250.000 250.000 250.000 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00 0 00 250.000=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) -100.0000 250.000 250.000 250.000150.000 -573.850=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -230.000397.500 800.590 -55.150 222-406.350 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 10 Robert Müller Schreibmaschine IV. Haushalts- und Finanzplan mit wesentlichen Änderungen 1. Nachtragshaushalt Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 23.11.2023Datum: 08:20:43Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Steuern, und ähnliche Abgaben -165.00034.000+ 7.459.0007.615.300 8.416.500 8.522.5007.484.300 60210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 4.100.000 60220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 300.000 60510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0686.000+ 3.302.4003.911.750 4.257.750 4.282.7504.597.750 61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 3.490.000686.000 2.425.0002.804.000 3.150.000 3.175.000 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 255.950296.250 308.250 308.250296.250 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 681.250840.700 846.700 846.700840.700 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 247.700242.200 269.400 261.400242.200 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 00+ 68.00065.600 62.400 60.40065.600 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 00+ 130.100128.600 129.600 129.600128.600 13.100.400=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) -165.000720.000 12.144.400 14.290.600 14.411.60013.655.400 10 Personalauszahlungen 00- -3.300.660-4.063.850 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 00- -1.533.200-2.240.300 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen 00- -2.000-310.000 -310.000 -310.000-310.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) 35.000-97.500- -5.541.100-5.621.800 -6.289.300 -6.389.300-5.684.300 73710000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an das Land 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 -2.200.000 73720000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 -2.300.000 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen 0-225.000- -536.850-679.100 -675.100 -659.600-904.100 74318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 -130.000 74980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 -10.000 -12.915.050=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 35.000-322.500 -10.913.810 -13.496.550 -13.586.150-13.202.550 185.350=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) -130.000397.500 1.230.590 794.050 825.450452.850 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0120.000+ 03.780.000 3.600.000 03.900.000 68110000 Investitionszuwendungen vom Land 0 3.900.000120.000 03.780.000 3.600.000 0 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 01.130.000 0 01.130.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 2.500.0003.510.000 1.000.000 1.000.0003.510.000 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 114.400929.350 129.350 129.350929.350 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00 0 00 9.349.350=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 0120.000 2.614.400 4.729.350 1.129.3509.469.350 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 00- -1.000.000-2.908.000 -1.500.000 -1.500.000-2.908.000 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen 1.100.000-1.350.000- -1.875.000-8.217.000 -5.585.000 -475.000-8.467.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.000 -20.0000 0-520.000 0 0 78712920 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 0 -1.500.000-1.350.000 0-150.000 -100.000 0 11 1. Nachtragshaushalt Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 23.11.2023Datum: 08:20:43Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 78723500 Auszahlungen für Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 500.000 -350.0000 -675.000-850.000 -865.000 -355.000 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 100.000 -427.0000 -80.000-527.000 -75.000 -25.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 130.0000- -34.000-1.566.400 -38.500 -34.500-1.436.400 78312710 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebsvorrichtungen 130.000 -2.5000 0-132.500 0 0 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 0-40.000 0 0-40.000 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 0-2.000 -2.000 -2.000-2.000 -12.733.400=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) 1.230.000-1.350.000 -2.909.000 -7.125.500 -2.011.500-12.853.400 -3.384.050=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) 1.230.000-1.230.000 -294.600 -2.396.150 -882.150-3.384.050 -3.198.700=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) 1.100.000-832.500 935.990 -1.602.100 -56.700-2.931.200 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 00+ 05.250.000 800.000 2.200.0005.250.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 00- -150.000-300.000 -500.000 -500.000-300.000 4.950.000=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 00 -150.000 300.000 1.700.0004.950.000 1.751.300=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) 1.100.000-832.500 785.990 -1.302.100 1.643.3002.018.800 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn -1.055.9000 2.518.8001.555.900 3.304.790 1.661.490500.000 17899999 Planwert liquide Mittel -1.055.900 500.0000 2.518.8001.555.900 3.304.790 1.661.490 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 12 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 15 .0 00 ,0 0 15 .0 00 24 2. 00 0 0 0 0 0 25 7. 00 0, 00 0 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 15 .0 00 ,0 0 15 .0 00 24 2. 00 0 0 0 0 0 25 7. 00 0, 00 0 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 15 .0 00 ,0 0 15 .0 00 25 2. 00 0 0 0 0 0 26 7. 00 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 25 0. 00 0, 00 25 0. 00 0 1. 50 0. 00 0 0 0 0 0 1. 75 0. 00 0, 00 0 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en 0 25 0. 00 0, 00 25 0. 00 0 1. 50 0. 00 0 0 0 0 0 1. 75 0. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 69 0. 00 0, 00 69 0. 00 0 1. 52 5. 00 0 0 0 0 0 2. 21 5. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 -6 75 .0 00 ,0 0 -6 75 .0 00 -1 .2 73 .0 00 0 0 0 0 -1 .9 48 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 69 0. 00 0, 00 69 0. 00 0 1. 52 5. 00 0 0 0 0 0 2. 21 5. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 13 B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e 31 40 05 10 31 40 05 10 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 05 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 20 0. 00 0, 00 0 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 20 0. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 -1 00 .0 00 ,0 0 -1 00 .0 00 0 0 0 -1 00 .0 00 0 -2 00 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 20 0. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 14 B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 1. 71 0. 00 0 0 0 3. 60 0. 00 0 0 5. 31 0. 00 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 13 0. 00 0 1. 94 0. 00 0, 00 1. 94 0. 00 0 15 0. 00 0 0 13 0. 00 0 4. 56 0. 00 0 85 .0 00 6. 99 5. 00 0, 00 0 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 40 .0 00 40 .0 00 ,0 0 40 .0 00 0 0 40 .0 00 25 .0 00 0 14 5. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 13 0. 00 0 2. 04 0. 00 0, 00 2. 04 0. 00 0 15 0. 00 0 0 13 0. 00 0 4. 56 0. 00 0 85 .0 00 7. 09 5. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 30 .0 00 -2 .0 40 .0 00 ,0 0 -2 .0 40 .0 00 1. 56 0. 00 0 0 -1 30 .0 00 -9 60 .0 00 -8 5. 00 0 -1 .7 85 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 13 0. 00 0 2. 04 0. 00 0, 00 2. 04 0. 00 0 15 0. 00 0 0 13 0. 00 0 4. 56 0. 00 0 85 .0 00 7. 09 5. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 15 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 51 5. 00 0, 00 51 5. 00 0 1. 13 0. 00 0 0 0 0 0 1. 64 5. 00 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 66 5. 00 0 3. 79 0. 00 0, 00 3. 79 0. 00 0 1. 19 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 7. 51 0. 00 0, 00 0 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 66 5. 00 0 1. 29 0. 00 0, 00 1. 29 0. 00 0 34 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 4. 16 0. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 66 5. 00 0 3. 79 0. 00 0, 00 3. 79 0. 00 0 1. 19 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 7. 51 0. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -6 65 .0 00 -3 .2 75 .0 00 ,0 0 -3 .2 75 .0 00 -6 0. 00 0 0 -6 65 .0 00 -8 55 .0 00 -3 45 .0 00 -5 .8 65 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 66 5. 00 0 3. 79 0. 00 0, 00 3. 79 0. 00 0 1. 19 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 7. 51 0. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 16 St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs au ss ta ttu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 50 .0 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 10 .0 00 0 50 .0 00 60 .0 00 35 .0 00 25 5. 00 0, 00 0 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 40 .0 00 40 .0 00 ,0 0 40 .0 00 0 0 40 .0 00 50 .0 00 25 .0 00 19 5. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 50 .0 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 10 .0 00 0 50 .0 00 60 .0 00 35 .0 00 25 5. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 0. 00 0 -5 0. 00 0, 00 -5 0. 00 0 -1 0. 00 0 0 -5 0. 00 0 -6 0. 00 0 -3 5. 00 0 -2 55 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 50 .0 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 10 .0 00 0 50 .0 00 60 .0 00 35 .0 00 25 5. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 17 Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 6 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 5. 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 78 31 27 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs vo rr ic ht un ge n 0 2. 50 0, 00 2. 50 0 2. 50 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 5. 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 -5 .0 00 ,0 0 -5 .0 00 -5 .0 00 0 0 0 0 -1 0. 00 0, 00 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 5. 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 ** * E nd e de r Li st e "I nv es tit io ns üb er si ch t" * ** 18 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 4.800=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 27.500 25.500 25.5004.800 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-75.000- -101.300-201.300 -196.300 -196.300-276.300 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 Sächliche Aufwendungen: Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Konzeptvergabeverfahren, allg. Bauleitplanungskosten -130.000 -701.700=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-75.000 -438.310 -663.000 -663.000-776.700 -696.900=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-75.000 -410.810 -637.500 -637.500-771.900 -185.300=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 -148.000 -176.100 -174.900-185.300 -882.200=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-75.000 -558.810 -813.600 -812.400-957.200 19 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben -165.00034.000 7.459.0007.615.300 8.416.500 8.522.5007.484.300 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2023: 7,64 Mrd. € x 0,0004713 lt. Orientierungsdaten 2024: 8,1 Mrd. € x neue Schlüsselzahl resultierend aus Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2023 (Jahre 2021-2023 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2016/Jahre 2024-2026 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2019) 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 1,15 Mrd bzw. 1,173 Mrd. x Schlüsselzahl 0,0002223 300.000 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 Ausgleichsleistungen, Familienlastenausgleich 2023 und 2024: 611 Mio.€/627 Mio.€ x 0,0004713 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 0686.000+ 2.425.0002.804.000 3.150.000 3.175.0003.490.000 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 2.745.000547.000 1.900.0002.198.000 2.500.000 Schlüsselzuweisungen vom Land und kommunale Investitionspauschale 2023/2024: Schlüsselzuweisungen: 2.300.000 € (Basis Differenz Bedarsmesszahl zur Steuerkraftmesszahl), Grundkopfbetrag Baindt 1.585 €/1.626 € Investitionspauschale: 590.000 € 105/107 € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2024: Schlüsselzuweisung 2.198.000 €, Grundkopfbetrag Baindt: 1.626 € Kommunale Investitionspauschale 606.000 € (hohe Steuerkraftmesszahl 2016) 2.500.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 0 745.000139.000 525.000606.000 650.000 675.000 10.419.300=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) -165.000720.000 9.884.000 11.566.500 11.697.50010.974.300 17 Transferaufwendungen 35.000-97.500- -4.400.000-4.301.000 -4.750.000 -4.800.000-4.363.500 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 Finanzausgleichsumlage an das Land Hebesatz: 22,22 v.H. (2023), Steuerkraftsumme: 2023: 7.201.000, 2024: Steuerkraftsumme voraussichtl. 7,914 Mio. € -2.200.000 20 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 Kreisumlage 2023: Hebesatz: 25,5 v.H.: 1.837.000 €, Steuerkraftsumme: 7.201.651 €, höherer Kreisumlagehebesatz (28%), 2024 höhrere Steuerkraftsumme: 7.913.846 € -2.300.000 -4.301.000=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 35.000-97.500 -4.400.000 -4.750.000 -4.800.000-4.363.500 6.118.300=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 0=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 6.118.300=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 21 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 79.600=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 68.000 76.400 74.40079.600 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-150.000- -10.000-10.000 -10.000 -10.000-160.000 44980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 Deckungsreserve Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben -10.000 -322.000=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-150.000 -14.000 -322.000 -322.000-472.000 -242.400=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-150.000 54.000 -245.600 -247.600-392.400 560.200=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 370.450 560.200 560.200560.200 317.800=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-150.000 424.450 314.600 312.600167.800 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 22 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -196.700=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -136.650 -164.850 -164.400-196.700 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 0120.000+ 0122.000 0 0242.000 68110000 Investitionszuwendungen vom Land 0 242.000120.000 0122.000 0 0 132.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 0120.000 0 0 0252.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0-1.350.000- 0-150.000 0 0-1.500.000 78712920 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 0 -1.500.000-1.350.000 0-150.000 0 0 -175.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 0-1.350.000 0 0 0-1.525.000 -43.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 0-1.230.000 0 0 0-1.273.000 -239.700=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 0-1.230.000 -136.650 -164.850 -164.400-1.469.700 23 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -65.900=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -35.250 -64.350 -64.250-65.900 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.0000- 0-500.000 -100.000 00 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.000 00 0-500.000 0 0 -500.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 500.0000 0 -100.000 00 -500.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 500.0000 0 -100.000 00 -565.900=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 500.0000 -35.250 -164.350 -64.250-65.900 24 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0-75.000- -586.310-887.000 -839.100 -837.900-962.000 74318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 Sächliche Aufwendungen: Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Konzeptvergabeverfahren, allg. Bauleitplanungskosten -130.000 -882.200=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 0-75.000 -558.810 -813.600 -812.400-957.200 2.230.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 02.230.000 -1.193.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 -1.000 0 0-1.193.000 1.037.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 -1.000 0 01.037.000 154.800=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 0-75.000 -559.810 -813.600 -812.40079.800 25 Breitbandversorgung Breitbandversorgung53600000 5360000000 Unterprodukt Leistung Breitbandversorgung Breitbandversorgung5360 536000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -60.650=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -64.700 -54.450 -54.300-60.650 1.710.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 3.600.000 01.710.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 50.0000- -130.000-200.000 -4.560.000 -85.000-150.000 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 50.000 00 -40.000-50.000 -25.000 0 -200.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 50.0000 -130.000 -4.560.000 -85.000-150.000 1.510.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 50.0000 -130.000 -960.000 -85.0001.560.000 1.449.350=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 50.0000 -194.700 -1.014.450 -139.3001.499.350 26 Gemeindestraßen Bereitstellung und Betrieb von Straßen, Wege, Plätzen54100100 5410010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen5410 541001 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -665.700=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -504.050 -654.000 -653.550-665.700 1.130.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 01.130.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.0000- -665.000-1.690.000 -855.000 -345.000-1.190.000 78723500 Auszahlungen für Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 500.000 -340.0000 -665.000-840.000 -855.000 Erschließung Reitplatz (2023 - 10.000 €, 2024 - 10.000 €) Investitionszuschuss Radweg Bft-Bergatreute (2023 - 5.000 €, 2024 - 5.000 €) Investitionszuschuss Schenkenwaldbrücke verschoben auf 2025 (2025 - 80.000 €) Baumaßnahmen Nacherschließung B30 Randbebauung (2024 - 50.000 €, 2025 - 50.000 €) Verkehrsberuhigungsmaßnahmen u. a. pro Jahr 5.000 € -345.000 -1.690.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 500.0000 -665.000 -855.000 -345.000-1.190.000 -560.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 500.0000 -665.000 -855.000 -345.000-60.000 -1.225.700=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 500.0000 -1.169.050 -1.509.000 -998.550-725.700 27 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung54100200 5410020000 Unterprodukt Leistung Verkehrsausstattung Gemeindestraßen Gemeindestraßen5410 541002 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -73.450=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -54.500 -71.750 -71.750-73.450 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 50.0000- -50.000-60.000 -60.000 -35.000-10.000 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 50.000 00 -40.000-50.000 -50.000 -25.000 -60.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 50.0000 -50.000 -60.000 -35.000-10.000 -60.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 50.0000 -50.000 -60.000 -35.000-10.000 -133.450=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 50.0000 -104.500 -131.750 -106.750-83.450 28 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -170.950=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -131.400 -166.400 -166.200-170.950 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 130.0000- 0-135.000 0 0-5.000 78312710 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebsvorrichtungen 130.000 -2.5000 0-132.500 0 0 -135.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 130.0000 0 0 0-5.000 -135.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 130.0000 0 0 0-5.000 -305.950=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 130.0000 -131.400 -166.400 -166.200-175.950 29 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) -165.000720.000+ 9.884.00010.419.300 11.566.500 11.697.50010.974.300 60210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2023: 7,64 Mrd. € x 0,0004713 lt. Orientierungsdaten 2024: 8,1 Mrd. € x neue Schlüsselzahl resultierend aus Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2023 (Jahre 2021-2023 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2016/Jahre 2024-2026 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2019) 4.100.000 60220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 1,15 Mrd bzw. 1,173 Mrd. x Schlüsselzahl 0,0002223 300.000 60510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 Ausgleichsleistungen, Familienlastenausgleich 2023 und 2024: 611 Mio.€/627 Mio.€ x 0,0004713 305.000 61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 3.490.000686.000 2.425.0002.804.000 3.150.000 Schlüsselzuweisungen vom Land und kommunale Investitionspauschale 2023/2024: Schlüsselzuweisungen: 2.300.000 € (Basis Differenz Bedarsmesszahl zur Steuerkraftmesszahl), Grundkopfbetrag Baindt 1.585 €/1.626 € Investitionspauschale: 590.000 € 105/107 € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2024: Schlüsselzuweisung 2.198.000 €, Grundkopfbetrag Baindt: 1.626 € Kommunale Investitionspauschale 606.000 € (hohe Steuerkraftmesszahl 2016) Kommunale Investitionspauschale § 4 FAG ___ € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2019: Komm. Invest.pausch.: __________ € 2020: Komm. Invest.pausch.: __________ € Grundkopfbetrag Baindt: ____€ (hohe Steuerkraftmesszahl 2018) 3.175.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 35.000-97.500- -4.400.000-4.301.000 -4.750.000 -4.800.000-4.363.500 30 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 73710000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an das Land 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 Finanzausgleichsumlage an das Land Hebesatz: 22,22 v.H. (2023), Steuerkraftsumme: 2023: 7.201.000, 2024: Steuerkraftsumme voraussichtl. 7,914 Mio. € -2.200.000 73720000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 Kreisumlage 2023: Hebesatz: 25,5 v.H.: 1.837.000 €, Steuerkraftsumme: 7.201.651 €, höherer Kreisumlagehebesatz (28%), 2024 höhrere Steuerkraftsumme: 7.913.846 € -2.300.000 6.118.300=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 0=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 6.118.300=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 31 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0-150.000- -14.000-322.000 -322.000 -322.000-472.000 74980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 Deckungsreserve Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben -10.000 317.800=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 0-150.000 424.450 314.600 312.600167.800 800.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 0800.000 0=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 800.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 0800.000 1.117.800=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 0-150.000 424.450 314.600 312.600967.800 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 32 1.1 Fortgeschriebene Wohnbevölkerung des Vorjahres (Stala 30.06.23) 5.403 Einw. Einwohnermeldeamt - vorbehaltlich Zensus (FAG §30 i.V.m. §143 GemO) 1.2 Zahl der anrechenbaren .23 Internatsschüler 16 .24 Summe .21 bis .23 .25. Hiervon 75. V. H. 12 Einw. 1.3 Summe 1.1 + 1.25 = E r g ä n z t e E i n w o h n e r z a h l 5.415 Einw. 1.4 Zuschlag nach § 34 a FAG *) - Einw. 1.5 Summe 1.3 + 1.4 = E r h ö h t e E i n w o h n e r z a h l 5.415 Einw. 1.6 Sondersatz für .61 stationierte Wehrpflichtige der Bundeswehr und kasernierte Soldaten der Stationierungsstreitkräfte - .62 Polizeibeamte in Gemeinschaftsunterkünften - .63 Studenten an einer Hochschule (Haupthörer) und Studierende an einer Berufsakademie - = - II. Steuerkraftmesszahl Grundsteuer A 2.1 I s t - A u f k o m m e n im 40.099 zweitvorangegangen Jahr 2022 .11 Hebesätze (2022) 350 .12 Grundbeträge (2022) 11.457 .13 Anrechnungssätze §6 I FAG 195 v. H. .14 A n r e c h n u n g s b e t r ä g e 4) 22.341 2.2 Summe Anrechnungsbeträge Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer 2.175.517 € 2.3 G e w e r b e s t e u e r - U m l a g e für 2022 (-rot) 225.436 € ((2.254.363) x 35,0 : 340) 2.4 Schlüsselzahl 0,0004664 Gemeindeanteil Ust x 80 % 275.035 € Familienlastenausgleich x 0,0004664 218.878 € Gemeindeanteil ESt. x 0,0004664 3.381.424,00 € € 2.5 Steuerkraftmesszahl (2.2 - 2.3) + 2.4 5.825.418 € - Steuerkraftmesszahl je Einwohner 1.075,79 3.1 Einwohnerzahl 5.415x 1720 € = 9.313.800 € 3.2 Z u s c h l a g f ü r S o l d a t e n usw. nach 1.6 = - € 7.250.050.922,98 € III. Bedarfsmesszahl und Sockelgarantie _______ x ________ € 185 v. H. 290 v. H. 285.276 1.867.901 347.405,00 € 464.413.324,85 € Ertrag und Kapital 616.812 2.254.363 400 v. H. 350 v. H. 154.203 644.104 Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 I. Einwohnerzahl Grundsteuer B Gewerbesteuer nach 33 Robert Müller Schreibmaschine V. Finanzausgleich und Umlagen – aktuelle Situation 2024 Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 3.3 Summe der Bedarfsmesszahl A 9.313.800 € 3. 4 Bedarfsmesszahl B (§ 7 Abs. 4 FAG) Flächenfaktor Fläche (in qm) 23.055.005,00 Erhöhte Einwohnerzahl 5.415,00 Flächenfaktor 4.257,62 Kopfbetrag B 83,1 Summe Bedarfsmesszahl B 83,1 x 5.420 450.402,00 Bedarfsmesszahl gesamt 9.764.202 3.5 S o c k e l: 60 v. H. von 3.3 = 5.858.521 € .42 Steuerkraftmesszahl (2.5) = 5.825.418 € 59,66% .43 U n t e r s c h i e d s b e t r a g (.41 - .42) = 33.103 € 4.1 Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v. H. der Schlüsselzahl (3.3 - 2.5) 3.938.784 = 2.745.332 € 4.2 M e h r z u w e i s u n g (Sockelgarantie) v. H. des Unterscheidsbetrages (3.43) = - € 4.3 Summe der Schlüsselzuweisungen §5 FAG 2.745.332 € 5. unter 75 x 125 v. H. = 75 bis 85 x 115 v. H. = 85 bis 95 x 105 v. H. = 95 bis 105 x 100 v. H. = 105 bis 115 x 95 v: H. = 115 bis 125 x 85 v. H. = 125 und mehr x 75 v. H. = x 120,00 € = 747.270,00 € 7.1 Steuerkraftmesszahl nach 2.5 € 7.2 Schlüsselzuweisung nach der mangelnden € Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) 7.3 Steuerkraftsumme 8.087.817 € 7.4 Je Einwohner in € 1.496,91 € Landesdurchschnitt 1.967 € 2.262.399 VII. Berechnung von Umlagen und Zuweisungen 6.227,25 VI. Steuerkraftsumme Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage und für die Finanzausgleichsumlage 5.825.418 5.415 6.227,25 IV. a Höhe der Schlüsselzuweisungen (§ 7 Abs. 3 FAG) V. Investitionspauschale § 4 FAG Einwohnerzahl (1.5) 34 Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 8.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Anteil der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg gem. Novemsteuerschätzung 7,795 Mrd. € Schlüsselzahl der Gemeinde 0,0004664 € ergibt Gemeindeanteil 3.635.588 € 8.2 Gewerbesteuerumlage 370 v. H. Gewerbesteuer-Istaufkommen im Haushaltsjahr 2.500.000 € : 370 (Hebesatz) 675.676 € 35 v. H. 236.486 € 8.3 Kreisumlage Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr 8.087.817 € x 28,6 v. H. Hebesatz Kreisumlage 2.313.116 € 8.4 Finanzausgleichsumlage Bemessungsgrundlage (7.3) = 8.087.817 € Grundbetrag 22,10% Steigerungssatz _ 60 % - 60 % = _ 0,00 % x 0,06 = 0,00% FAG-Umlagesatz 22,10% 1.787.407,59 € 8.5 Zuweisungen nach §11 FAG für Große Kreisstädte als Ausgleich für die Wahrnehmung der Aufgabe einer unteren Verwaltungsbehörde ____________ Einwohner x = - € zuzügl. Einnahmen aus Familienlastenausgleich (hier: Ausgleich für Minereinnahmen durch die Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes bei der Lohn- und Einkommensteuer). x = 299.196 € zuzügl. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer). x = 289.223 € Erläuterungen 1 ) Vorjahr 2023 2 ) Zweitvorangegangenes Jahr. 2022 6 ) Haushaltsjahr. 2024 7 ) Der Prozentsatz für die Mehrzuweisung beträgt 100 minus Ausschüttungsquote nach 4.1. 8 ) 9 ) jedoch auf 22,10% 10 ) Prozentsatz dem jeweiligen Haushaltserlass entnehmen. 2024 = 35 v. H. Die Einwohnerzahlen (1.5) werden bei Gemeinden mit einer Steuerkraftsumme je Einwohner in vom Hundert des Landesdurchschnitts von bis unter 75 v. H. mit 125 v. H., von 75 v. H. bis unter 85 v. H. mit 115 v. H., von 85 v. H. bis unter 95 v. H. mit 105 v. H., von 95 v. H. bis unter 105 v. H. mit 100 v H., von 105 v. H. bis unter 115 v. H. mit 95 v. H., von 115 v. H. bis unter 125 v. H. mit 85 v. H., von 125 v. H. und mehr mit 75 v. H. angesetzt. Vgl. § 1 a Abs. 2 FAG. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 vom Hundert, um das die Steuerkraftmesszahl (§ 6 FAG) 60 v. H. der Bedarfsmesszahl (§ 7 FAG) übersteigt, um 0,045 v. H., höchstens 4 ) Nach der Formel: Grundbetrag x Anrechnungssatz 100 5 ) Nach der Formel: Gewerbesteuer-Ist x 10 ) Hebesatz 1.185.000.000 0,00024407 3 ) Nach der Formel: Ist-Aufkommen x 100 Hebesatz davon v. H. ergibt eine Gewerbesteuerumlage 641.500.000 0,0004664 35 S te u e rk ra ft m e ss za h l G ru n d - st e u e r A (2 0 2 2 ) G ru n d - st e u e r B (2 0 2 2 ) G e w e rb e - st e u e r (2 0 2 2 ) G e w e rb e - st e u e r- u m la g e (3 5 v . H .) (2 0 2 2 ) G e m e in d e - a n te il E st (2 0 2 2 ) Z u w e is u n - g e n n a ch § 2 9 a F A G (2 0 2 2 ) G e m e in d e - a n te il U st (2 0 2 2 ) S ch lü ss e lz u - w e is u n g e n n a ch § 5 F A G (F A G 2 0 2 2 ) S te u e rk ra ft s u m m e * ) E in w o h n e r- za h l 3 0 .0 6 .2 0 2 3 v o rb e h a lt - li ch Z e n su s S te u e rk ra ft s u m m e p ro K o p f 2 0 2 4 E U R 1 4 3 6 0 0 1 A ch b e rg 3 .3 7 8 .7 0 5 1 4 .5 0 5 9 9 .8 9 6 2 .1 9 0 .0 5 4 -2 6 4 .3 1 6 1 .1 6 2 .1 8 3 9 4 .5 2 8 8 1 .8 5 5 5 8 3 .1 4 6 3 .9 6 1 .8 5 1 1 .7 6 3 2 .2 4 7 ,2 2 2 4 3 6 0 6 4 R a v e n sb u rg , S ta d t9 2 .3 5 8 .8 7 8 1 0 4 .0 0 8 4 .1 1 6 .8 7 3 5 0 .3 2 3 .3 6 4 -6 .0 7 3 .5 0 9 3 4 .8 8 4 .3 5 4 2 .8 3 7 .3 9 0 6 .1 6 6 .3 9 8 1 1 .4 5 7 .2 6 0 1 0 3 .8 5 0 .3 2 8 5 1 .4 1 2 2 .0 1 9 ,9 6 3 4 3 6 0 8 2 W e in g a rt e n , S ta d t3 3 .4 4 5 .1 2 4 6 .5 8 2 1 .7 2 2 .9 0 9 1 6 .2 2 5 .6 2 8 -1 .9 5 8 .2 6 5 1 4 .1 8 7 .6 2 8 1 .1 5 3 .9 7 9 2 .1 0 6 .6 6 3 1 7 .3 7 8 .0 8 1 5 0 .8 2 3 .2 0 5 2 5 .2 8 8 2 .0 0 9 ,7 8 4 4 3 6 0 8 5 W o lf e g g 5 .7 8 0 .4 1 8 3 1 .5 4 3 2 2 5 .4 3 7 3 .2 1 2 .7 0 7 -3 8 7 .7 4 0 2 .3 7 0 .7 6 7 1 9 2 .8 3 1 1 3 4 .8 7 3 1 .7 5 3 .1 6 2 7 .5 3 3 .5 8 0 3 .9 4 6 1 .9 0 9 ,1 7 5 4 3 6 0 5 5 Le u tk ir ch i m A ll g ä u , S ta d t 3 4 .1 9 3 .5 6 0 1 5 9 .8 9 8 1 .5 0 1 .3 2 7 1 8 .5 3 1 .5 4 8 -2 .2 3 6 .5 6 6 1 3 .6 5 1 .8 4 9 1 .1 1 0 .4 0 1 1 .4 7 5 .1 0 3 9 .7 0 0 .4 2 5 4 3 .8 9 3 .9 8 5 2 3 .4 0 6 1 .8 7 5 ,3 3 6 4 3 6 0 1 0 B a d W u rz a ch , S ta d t 2 0 .1 7 3 .1 4 0 1 6 4 .3 2 5 9 2 4 .2 5 1 1 0 .5 6 2 .6 6 5 -1 .2 7 4 .8 0 4 8 .4 3 9 .0 6 1 6 8 6 .4 0 8 6 7 1 .2 3 4 6 .9 0 9 .4 1 4 2 7 .0 8 2 .5 5 4 1 5 .0 8 5 1 .7 9 5 ,3 3 7 4 3 6 0 0 9 B a d W a ld se e , S ta d t 2 6 .3 5 4 .1 6 4 1 0 7 .3 5 1 1 .4 3 9 .9 3 8 1 1 .2 2 9 .3 3 6 -1 .3 5 5 .2 6 4 1 2 .4 6 0 .6 6 6 1 .0 1 3 .5 1 3 1 .4 5 8 .6 2 4 1 0 .0 0 8 .8 4 0 3 6 .3 6 3 .0 0 4 2 0 .7 3 6 1 .7 5 3 ,6 2 8 4 3 6 0 5 2 K iß le g g 1 1 .7 9 9 .9 6 0 1 0 1 .2 6 8 6 1 5 .2 2 1 5 .3 9 0 .7 2 3 -6 5 0 .6 0 4 5 .4 6 4 .3 6 4 4 4 4 .4 5 5 4 3 4 .5 3 3 4 .5 2 1 .4 8 5 1 6 .3 2 1 .4 4 5 9 .3 5 5 1 .7 4 4 ,6 8 9 4 3 6 0 8 1 W a n g e n i m A ll g ä u , S ta d t 3 5 .6 7 2 .0 2 5 1 1 2 .7 6 3 1 .9 9 4 .2 0 9 1 4 .4 9 4 .9 9 9 -1 .7 4 9 .3 9 6 1 7 .4 4 0 .7 2 7 1 .4 1 8 .5 7 7 1 .9 6 0 .1 4 6 1 1 .5 7 4 .2 4 4 4 7 .2 4 6 .2 6 9 2 7 .4 1 8 1 .7 2 3 ,1 8 1 0 4 3 6 0 0 6 A m tz e ll 6 .9 1 9 .5 5 6 3 3 .6 4 4 2 5 4 .9 5 3 3 .5 6 2 .6 9 0 -4 2 9 .9 7 9 3 .0 3 8 .4 9 7 2 4 7 .1 4 2 2 1 2 .6 0 9 4 9 6 .5 2 1 7 .4 1 6 .0 7 7 4 .3 2 9 1 .7 1 3 ,1 2 1 1 4 3 6 0 1 1 B a ie n fu rt 9 .3 8 4 .8 9 0 1 2 .9 2 9 4 8 7 .1 4 8 4 .4 2 7 .5 5 6 -5 3 4 .3 6 0 4 .2 4 9 .2 5 6 3 4 5 .6 2 1 3 9 6 .7 4 0 3 .2 1 5 .5 1 0 1 2 .6 0 0 .4 0 0 7 .4 0 6 1 .7 0 1 ,3 8 1 2 4 3 6 0 0 3 A ic h st e tt e n 3 .7 7 0 .4 1 2 2 6 .3 7 0 1 9 1 .6 5 1 1 .8 1 1 .7 4 1 -2 1 8 .6 5 8 1 .6 6 8 .2 3 7 1 3 5 .6 8 9 1 5 5 .3 8 2 1 .0 8 5 .6 9 9 4 .8 5 6 .1 1 1 2 .8 8 4 1 .6 8 3 ,8 1 1 3 4 3 6 0 0 8 A u le n d o rf , S ta d t 1 2 .6 8 4 .3 5 8 4 4 .1 4 5 6 5 9 .9 2 3 5 .6 4 9 .3 7 1 -6 8 1 .8 2 0 6 .0 0 5 .2 1 8 4 8 8 .4 4 6 5 1 9 .0 7 5 4 .7 0 9 .4 6 0 1 7 .3 9 3 .8 1 8 1 0 .3 6 9 1 .6 7 7 ,4 8 1 4 4 3 6 0 4 0 G u g g e n h a u se n 1 6 1 .5 7 5 6 .5 8 8 7 .4 9 2 1 8 .9 2 5 -2 .2 8 4 1 2 0 .3 5 0 9 .7 8 8 7 1 6 1 5 6 .5 6 6 3 1 8 .1 4 1 1 9 2 1 .6 5 6 ,9 8 1 5 4 3 6 0 9 4 A rg e n b ü h l 7 .6 7 4 .7 0 9 8 7 .5 0 6 3 4 1 .7 9 5 3 .0 6 6 .5 1 3 -3 7 0 .0 9 6 4 .0 4 1 .1 7 9 3 2 8 .6 9 7 1 7 9 .1 1 5 3 .3 8 8 .4 1 3 1 1 .0 6 3 .1 2 2 6 .7 4 6 1 .6 3 9 ,9 5 1 6 4 3 6 0 9 6 F ro n re u te 5 .3 0 1 .2 0 9 4 1 .9 7 1 2 4 7 .5 5 5 1 .2 9 0 .2 7 3 -1 5 5 .7 2 2 3 .4 8 4 .3 7 5 2 8 3 .4 0 8 1 0 9 .3 4 9 2 .7 2 9 .5 8 6 8 .0 3 0 .7 9 5 5 .0 2 5 1 .5 9 8 ,1 7 1 7 4 3 6 0 3 2 F le is ch w a n g e n 6 8 3 .4 4 6 6 .0 1 3 2 8 .8 4 2 1 6 9 .2 5 1 -2 0 .4 2 6 4 4 9 .5 0 3 3 6 .5 6 1 1 3 .7 0 2 3 8 7 .8 5 0 1 .0 7 1 .2 9 6 6 7 1 1 .5 9 6 ,5 7 1 8 4 3 6 0 0 4 A it ra ch 3 .9 6 8 .8 9 1 1 9 .1 6 4 1 9 2 .7 0 3 2 .0 4 5 .3 1 1 -2 4 6 .8 4 7 1 .6 4 8 .6 6 2 1 3 4 .0 9 7 1 7 5 .8 0 1 7 6 1 .8 0 7 4 .7 3 0 .6 9 8 2 .9 6 4 1 .5 9 6 ,0 5 1 9 4 3 6 0 7 8 V o g t 5 .2 7 3 .7 4 7 1 9 .5 1 3 2 8 0 .3 5 6 1 .7 6 9 .3 4 4 -2 1 3 .5 4 1 3 .0 0 0 .7 9 6 2 4 4 .0 7 5 1 7 3 .2 0 4 2 .1 9 9 .1 0 5 7 .4 7 2 .8 5 2 4 .7 0 5 1 .5 8 8 ,2 8 2 0 4 3 6 0 0 5 A lt sh a u se n 6 .5 2 6 .1 0 4 1 1 .7 2 9 2 8 5 .6 5 5 3 .7 7 2 .8 2 9 -4 5 5 .3 4 1 2 .3 5 9 .8 9 2 1 9 1 .9 4 6 3 5 9 .3 9 4 – 6 .5 2 6 .1 0 4 4 .1 1 5 1 .5 8 5 ,9 3 2 1 4 3 6 0 3 9 G rü n k ra u t 4 .6 3 3 .1 8 4 1 9 .8 6 3 2 1 7 .7 1 0 1 .9 8 7 .5 6 4 -2 3 9 .8 7 8 2 .2 0 1 .1 1 6 1 7 9 .0 3 2 2 6 7 .7 7 7 4 6 1 .9 2 6 5 .0 9 5 .1 1 0 3 .2 1 7 1 .5 8 3 ,8 1 2 2 4 3 6 0 9 5 H o rg e n ze ll 6 .2 4 7 .8 5 2 6 6 .8 7 7 2 3 8 .4 0 2 1 .9 0 1 .2 6 3 -2 2 9 .4 6 2 3 .7 8 9 .6 0 2 3 0 8 .2 3 5 1 7 2 .9 3 5 3 .5 8 6 .1 7 1 9 .8 3 4 .0 2 3 6 .2 2 0 1 .5 8 1 ,0 3 2 3 4 3 6 0 8 3 W il h e lm sd o rf 4 .3 1 5 .2 8 7 2 6 .7 6 4 2 1 5 .3 7 5 1 .1 6 0 .1 6 6 -1 4 0 .0 2 0 2 .5 4 8 .3 9 3 2 0 7 .2 7 8 2 9 7 .3 3 1 3 .4 8 6 .5 1 9 7 .8 0 1 .8 0 6 5 .0 6 0 1 .5 4 1 ,8 6 2 4 4 3 6 0 7 9 W a ld b u rg 3 .9 4 0 .9 4 0 2 1 .8 8 3 1 8 7 .4 4 3 1 .2 8 9 .7 7 7 -1 5 5 .6 6 2 2 .2 8 6 .6 6 6 1 8 5 .9 9 0 1 2 4 .8 4 3 1 .1 2 1 .2 8 8 5 .0 6 2 .2 2 8 3 .3 1 8 1 .5 2 5 ,6 9 2 5 4 3 6 0 2 7 E ic h st e g e n 5 3 6 .4 9 1 1 1 .3 8 7 2 0 .6 9 3 1 2 1 .6 7 0 -1 4 .6 8 4 3 5 7 .4 2 7 2 9 .0 7 2 1 0 .9 2 6 2 9 5 .5 4 4 8 3 2 .0 3 5 5 4 6 1 .5 2 3 ,8 7 2 6 4 3 6 0 9 3 E b e rs b a ch -M u sb a ch1 .5 8 6 .9 4 5 2 7 .3 7 8 8 8 .1 1 1 3 2 6 .3 8 5 -3 9 .3 9 1 1 .0 7 3 .0 0 7 8 7 .2 7 5 2 4 .1 8 0 1 .0 1 6 .5 7 6 2 .6 0 3 .5 2 1 1 .7 2 7 1 .5 0 7 ,5 4 2 7 4 3 6 0 1 4 B e rg a tr e u te 3 .0 9 6 .9 1 2 2 5 .0 2 7 1 5 6 .9 5 4 6 3 4 .7 0 2 -7 6 .6 0 2 2 .1 3 7 .3 1 5 1 7 3 .8 4 2 4 5 .6 7 4 1 .8 2 7 .2 7 9 4 .9 2 4 .1 9 1 3 .2 7 0 1 .5 0 5 ,8 7 2 8 4 3 6 0 8 7 W o lp e rt sw e n d e 4 .2 6 7 .2 1 0 2 2 .7 7 1 2 3 1 .1 7 8 1 .0 9 8 .4 5 1 -1 3 2 .5 7 1 2 .7 3 3 .2 6 9 2 2 2 .3 1 6 9 1 .7 9 6 2 .0 2 2 .0 3 4 6 .2 8 9 .2 4 4 4 .1 7 9 1 .5 0 4 ,9 6 2 9 4 3 6 0 6 7 R ie d h a u se n 6 2 6 .8 3 1 8 .9 8 0 3 4 .3 6 2 9 2 .9 2 1 -1 1 .2 1 4 4 5 0 .9 5 3 3 6 .6 7 9 1 4 .1 5 0 5 3 4 .7 8 0 1 .1 6 1 .6 1 1 7 7 6 1 .4 9 6 ,9 2 3 0 4 3 6 0 1 2 B a in d t 5 .8 2 5 .4 1 7 2 2 .3 4 1 2 8 5 .2 7 5 1 .8 6 7 .9 0 0 -2 2 5 .4 3 6 3 .3 8 1 .4 2 4 2 7 5 .0 3 5 2 1 8 .8 7 8 2 .2 6 2 .3 9 9 8 .0 8 7 .8 1 6 5 .4 0 3 1 .4 9 6 ,9 1 3 1 4 3 6 0 4 7 H o ß k ir ch 7 6 6 .4 3 5 1 4 .1 6 1 3 9 .1 4 5 1 7 9 .4 9 9 -2 1 .6 6 3 4 9 9 .5 2 8 4 0 .6 3 0 1 5 .1 3 5 3 3 1 .6 8 2 1 .0 9 8 .1 1 7 7 3 6 1 .4 9 2 ,0 1 3 2 4 3 6 0 5 3 K ö n ig se g g w a ld 6 8 7 .8 2 1 7 .1 8 2 3 7 .2 8 6 1 5 2 .3 4 2 -1 8 .3 8 6 4 5 9 .6 5 3 3 7 .3 8 6 1 2 .3 5 8 3 6 6 .1 6 2 1 .0 5 3 .9 8 3 7 0 9 1 .4 8 6 ,5 8 3 3 4 3 6 0 7 7 U n te rw a ld h a u se n 2 3 9 .2 7 8 3 .9 2 0 1 0 .0 0 2 2 0 .9 6 2 -2 .5 2 9 1 8 9 .9 5 1 1 5 .4 5 0 1 .5 2 2 1 9 2 .3 5 6 4 3 1 .6 3 4 2 9 1 1 .4 8 3 ,2 8 3 4 4 3 6 0 1 9 B o m s 6 0 2 .0 8 0 8 .3 9 0 3 0 .4 6 1 1 0 5 .6 9 5 -1 2 .7 5 6 4 2 6 .3 0 3 3 4 .6 7 4 9 .3 1 3 5 1 8 .1 6 0 1 .1 2 0 .2 4 0 7 5 6 1 .4 8 1 ,8 0 3 5 4 3 6 0 1 8 B o d n e g g 3 .7 9 9 .6 5 5 3 2 .2 7 1 1 7 8 .1 1 5 1 .3 7 4 .1 9 9 -1 6 5 .8 5 1 2 .0 4 3 .0 6 4 1 6 6 .1 7 6 1 7 1 .6 8 1 1 .0 5 9 .6 8 3 4 .8 5 9 .3 3 8 3 .2 8 0 1 .4 8 1 ,5 1 3 6 4 3 6 0 1 3 B e rg 5 .4 1 6 .3 8 6 3 7 .2 7 3 2 6 9 .4 1 8 1 .2 6 6 .0 6 6 -1 5 2 .8 0 1 3 .4 0 4 .6 2 4 2 7 6 .9 2 2 3 1 4 .8 8 4 1 .4 0 2 .5 0 7 6 .8 1 8 .8 9 3 4 .6 0 6 1 .4 8 0 ,4 4 3 7 4 3 6 0 2 4 E b e n w e il e r 1 .2 5 1 .8 9 4 7 .7 6 3 6 2 .9 8 5 3 8 8 .8 0 2 -4 6 .9 2 4 7 5 6 .1 8 0 6 1 .5 0 5 2 1 .5 8 3 7 1 2 .5 4 2 1 .9 6 4 .4 3 6 1 .3 7 1 1 .4 3 2 ,8 5 3 8 4 3 6 0 4 9 Is n y i m A ll g ä u , S ta d t 1 8 .3 8 7 .3 7 3 6 1 .6 7 8 1 .0 1 1 .5 0 6 8 .6 4 1 .7 7 1 -1 .0 4 2 .9 7 2 7 .8 8 8 .0 5 7 6 4 1 .5 9 1 1 .1 8 5 .7 4 2 2 .9 0 8 .5 9 3 2 1 .2 9 5 .9 6 6 1 5 .1 2 1 1 .4 0 8 ,3 7 3 9 4 3 6 0 6 9 S ch li e r 4 .1 6 1 .7 3 6 2 9 .9 1 8 1 9 3 .6 7 9 1 .0 5 6 .2 4 9 -1 2 7 .4 7 8 2 .6 9 6 .2 9 4 2 1 9 .3 0 8 9 3 .7 6 6 1 .4 8 0 .0 2 6 5 .6 4 1 .7 6 2 4 .0 4 5 1 .3 9 4 ,7 5 S te u e rk ra ft d e r G e m e in d e n i m L a n d k re is R a v e n sb u rg 2 0 2 4 ( v o rl ä u fi g ) D a te n st a n d : 0 6 .1 1 .2 0 2 3 36 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Nachtrag Planung Kennzahl 1) Einheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2024 2025 1 2 3 4 5 6 7 8 8 / 1 9 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € 2.035.205 208.155 -395.215 1.440.103 -341.100 -824.850 -556.350 -558.500 €/EW 388,32 39,33 -74,51 267,63 -63,17 -151,35 -102,74 -101,55 % 118,99% 101,82% 96,73% 112,41% 97,47% 94,23% 96,19% 96,27% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € 6.279.233 4.533.695 4.397.249 6.196.549 6.401.000 6.108.300 6.600.800 6.587.500 Betrag je Einwohner €/EW 1.198,10 856,55 829,04 1.151,56 1.185,37 1.120,79 1.218,98 1.197,73 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 69,16% 59,80% 52,26% 58,59% 53,28% 53,25% 51,31% 55,36% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € 4.244.027 4.422.483 4.797.590 5.158.530 6.738.100 6.929.150 7.154.150 7.132.000 Betrag je Einwohner €/EW 809,77 835,53 904,52 958,66 1.247,80 1.271,40 1.321,17 1.296,73 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 39,60% 38,59% 39,66% 44,44% 50,01% 48,45% 49,05% 47,67% 2. Sonderergebnis € 2.882.651 1.913.610 2.335.701 137.788 250.000 250.000 150.000 250.000 3. Gesamtergebnis € 4.917.856 2.121.765 1.940.486 1.577.891 -91.100 -574.850 -406.350 -308.500 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 2.714.215 1.101.738 735.867 2.661.018 592.100 185.350 452.850 542.700 €/EW 521,96 211,87 138,74 494,52 109,65 34,01 83,63 98,67 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 0 0 0 0 300.000 300.000 300.000 500.000 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € 2.254.769 569.208 551.950 1.951.185 -325.700 -33.950 152.850 517.400 €/EW 430,22 107,54 104,06 362,61 -60,31 -6,23 28,23 94,07 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 214.351 229.181 241.916 232.138 269.450 286.005 291.735 299.222 8. voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 0 0 0 0 0 0 0 0 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € 36.598.735 40.707.490 42.466.697 44.044.588 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € 36.598.735 40.707.490 42.466.697 44.044.588 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 80,28% 64,83% 82,10% 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 11,12% 16,34% 17,90% 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % 11. Verschuldung € 0 0 0 0 4.900.000 7.980.000 7.980.000 €/EW 11.1 Nettoneuverschuldung absoluter Betrag € 0 0 0 5.000.000 5.250.000 5.250.000 800.000 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. absoluter Betrag Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner 37 Robert Müller Schreibmaschine VI. Kennzahlenübersicht zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Nachtrag Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2024 2025 2026 1 2 3 4 5 6 7 8 8/1 9 10 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % 118,99% 101,82% 96,73% 112,41% 97,47% 94,23% 96,19% 96,27% 98,12% % 58,12% 58,74% 54,02% 52,12% 54,67% 56,51% 53,34% 57,51% 57,40% % 1.414 1.295 1.192 1.264 1.329 1.397 1.382 1.506 1.530 € 590 398 355 419 426 459 462 545 545 % 44,71% 44,13% 42,32% 40,04% 36,54% 39,31% 38,97% 40,14% 42,09% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % 25,62% 25,00% 25,23% 28,47% 28,91% 28,42% 27,86% 27,30% 27,33% % 0,00 0,09 0,23 0,18 0,79 2,18 2,14 2,02 1,95 € 2,81 1,97 5,20 3,84 19,81 57,25 57,62 54,91 53,09 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % 0 0 0 0 926 963 970 0 145 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € 0 0 0 0 898 1.826 1.837 1.782 1.900 Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk. % 2.714.215 1.101.738 735.867 2.661.018 592.100 185.350 452.850 542.700 0 Mindestzahlungsmittelüberschuss % 0 0 0 0 300.000 300.000 300.000 500.000 500.000 Kennzahlen zur Vermögenslage % 554% 244% 96% 170% 1182% 706% 715% 520% 382% % 49% 27% 51% 107% 3% 2% 4% 7% 0% % 26,52% 19,35% 9,14% 9,74% 49,74% 37,70% 37,58% 33,03% 26,66% (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (sollte ab 2020 über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote (Investitionen/Abschreibungen) Selbstfinanzierungsgrad (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlageinvest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./Gesamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) Investitionsquote (Steuererträge/ordentliche Erträge) 3 Gesamtsteuererträge pro Einwohner 4 Gewerbesteuer brutto pro Einwohner 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Kassenkredite) Reinvestitionsquote Anteil der Investitionen an Gesamtausz. 38[mehr]

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            Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zurhörerinnen und Zuhörer wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden Bürgermeisterin Rürup teilt mit In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht. (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung) Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Februar 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Corana-Pandemie Seite 2 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Aktuelle Coronafälle in der Gemeinde Baindt vom Stand 08.02.2021 - Anzahl 16 Die Inzidenz im Landkreis liegt bei 49,8 Ab dem 29.03.2021 gibt es auch Impftage in der Gemeinde Baindt für Bürgerinnen und Bürger, die älter sind als 85 Jahre und körperlich nicht mehr in der Verfassung sind, nach Ravensburg zum Impfzentrum zu kommen. b) Online-Bürgerinfo am 04.03.2021 zu den Entwicklungen im Fischerareal und auf dem Dorfplatz. Diese Infoveranstaltung war ein voller Erfolg. Über Youtube hatte man über 100 Teilnehmer*Innen, per Webex ca. 70. Zwischenzeitlich haben sich ca. 600 weitere Personen die Aufzeichnung angeschaut. Diese Aufzeichnung steht dauerhaft zur Verfügung und kann über einen Link auf der Homepage der Gemeinde Baindt abgerufen werden. c) Umfrage Parken auf dem Dorfplatz Ab der nächsten Woche findet eine Umfrage zum Parken auf dem Parkplatz in der Ortsmitte statt- d) GMS-Sitzung Die GMS-Sitzung vom 11.03.2021 wird auf den 25.03.2021 verschoben. Die Stellungnahme des GMS zur Fortschreibung des Regionalplanes auf TO (schließt sich der Stellungnahme des Zweckverbandes und der Gemeinden zum Kiesabbau und Grundwasserschutz an) und Änderung Flächennutzungsplan im Gebiet Reitanlage Oberer Brühl. Änderungs- und Aufstellungsbeschluss (steht im Zusammenhang mit dem Bau der Reithalle). TOP 04 Fischerareal- Festlegung der Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren Bürgermeisterin Rürup berichtet Das „Fischerareal“ ist als ein qualitätvolles, lebendiges Wohngebiet in Baindt unmittelbar in der Ortsmitte konzipiert: Es sollen verschiedenste Wohnangebote für unterschiedliche Menschen entstehen. Die Grundstücke werden zum Festpreis nach Bebauungs- und Nutzungskonzept vergeben. Die Grundstücksgrößen richten sich nach dem Bedarf der einzelnen Projekte. Die Auswahl erfolgt nach den übergeordneten Kriterien „Welchen Nutzen hat das Projekt für das Fischerareal?“ und „Welchen Nutzen hat das Projekt für die Gemeinde Baindt?“ Seite 3 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den aufgezeigten Entwicklungszielen für das Fischerareal, sowie den Kriterien für die Vergabe des Ankerprojektes und der Anliegerprojekte zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Gesamtunterlagen (Exposé) zu erstellen. Bei den Zielen der Entwicklung ist der Punkt „klimaneutrales Wohnen“ mit aufzunehmen. 3. Der Bewertungsausschuss setzt sich aus dem Gesamtgemeinderat zusammen. TOP 05 Haus am Dorfplatz – Durchführung einer Markterkundung Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Angrenzend an den Dorfplatz soll ein Gebäude mit einer Nutzung als Gesundheitszentrum realisiert werden. Es gibt konkrete Mietinteressenten für eine Apotheke im Erdgeschoss und zwei Arztpraxen in den Obergeschossen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde, die Bebauung kann nach dem § 34 BauGB erfolgen. Mit der Markterkundung wird ein prinzipielles Interesse von potentiellen Bauunternehmen und Investoren an zwei möglichen Umsetzungsvarianten abgefragt: Umsetzungsvariante 1: Bau des Gebäudes durch die Gemeinde im Rahmen einer Totalunternehmervergabe. Umsetzungsvariante 2: Bau des Gebäudes durch einen Investor nach Einräumung eines Erbbaurechtes am Grundstück. Die Durchführung der Markterkundung soll im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden. Parallel können in Frage kommende Firmen auch direkt angeschrieben und zur Teilnahme aufgefordert werden. Die Teilnahme ist freiwillig und unverbindlich. Die Informationen, die im Rahmen der Markterkundung eingehen, dienen der Verfahrensvorbereitung. Die Ergebnisse können zur Gemeinderatssitzung am 20.04.2021 vorliegen. Beschluss: Die Markterkundung wird in der vorgeschlagenen Form durchgeführt. Seite 4 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 TOP 06 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: 2017 kam die Reitergruppe Baindt e.V. auf die Gemeinde zu mit der Bitte, den Verein beim Bau einer Reithalle auf dem Reitgelände zu unterstützen. Die Verwaltung hat daraufhin die baurechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Reithalle im Regionalen Grünzug geprüft. Nur mit einem positiv beschiedenen Zielabweichungsverfahren ist es möglich, vor Inkrafttreten des geänderten Regionalplanes ein Bauleitplanverfahren in die Wege zu leiten. In der Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2017 wurde grundsätzlich dem Bau einer Reithalle auf dem Gelände der bisherigen Reitanlage beim Pumpwerk Brühl zugestimmt. Ebenfalls wurde die Übernahme der Planungs- und Verwaltungskosten zur Baufreimachung des Bauplatzes beschlossen. In der Sitzung vom 10.10.2017 wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, mit Hilfe des Büros Sieber das Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen zum Bau der Reithalle zu beantragen. Zahlreiche Besprechungen und zähe Verhandlungen, sowie hartnäckiges Nachhaken waren erforderlich, um dann am 03.12.2020 den Bescheid zu bekommen, dass das Regierungspräsidium Tübingen eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung für die Bauleitplanung der Reithalle zugelassen hat. Um die Reithalle bauen zu können, muss nun ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich geändert werden. Im Entwurf des Durchführungsvertrages wurden die Beschlüsse vom 26.07.2017 eingearbeitet. Er muss aber noch durch verschiedene Ergänzungen, die sich erst im Zuge des Bauleitverfahrens ergeben, vor Satzungsbeschluss final abgeändert werden. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Reitverein" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Das Plangebiet befindet sich ca. 300 m westlich des Ortskernes der Gemeinde Baindt sowie der Kreisstraße K 7951. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: Ausweisung eines Sondergebietes zur Realisierung einer Reithalle mit benötigten Nebenanlagen des ortsansässigen Reitvereines (Reitergruppe Baindt e.V.) Seite 5 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Stärkung des Standortes durch die Erweiterungen des Angebotes für diesen Freizeitsport Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betroffenen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).“ TOP 07 Bauantrag auf Wohnraumerweiterung und Anbau eines Balkons und Beantragung der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Boschstraße" für die Überschreitung der Grundflächenzahl auf Flst. 49/3, Boschstr. 12/3 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 49/3 Boschstraße 12/3 soll ein bestehendes Wohngebäude erweitert werden. Die Terrasse im Erdgeschoss, die sich in einer Nische auf dem vorhandenen Untergeschoss befindet, soll zum Wohnraum umgebaut werden. Ebenfalls ist im Obergeschoss eine Wohnraumerweiterung vorgesehen. Der im OG geplante Balkon soll mit der Hauskante abschließen und ragt somit 81,5 cm über den bestehenden Keller hinaus. Dies ergibt eine neu überbaute Fläche von 3 m². Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der überbaubaren Fläche. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Boschstraße“ und der geplante Anbau ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Als die Häuserzeile, zu der auch das Gebäude Boschstr. 12/3 gehört, 2004 genehmigt wurde, wurden die Bauvorhaben nach dem damals gültigen Bebauungsplan „Bifang I Erweiterung“ beurteilt. Im Bereich des jetzigen Baugrundstücks war ein Mischgebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt. Die Fläche der ganzen Häuserzeile wurde zur Berechnung der überbauten Fläche herangezogen. Durch die Vermessung und Aufteilung in einzelne Flurstücke und die abgetrennte Zufahrt im Norden der Gebäude haben sich sehr kleine Grundstücksflächen ergeben. Seite 6 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Da im Bereich des Mischgebiets immer mehr Wohnhäuser entstanden sind, wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan geändert wird. 2005 wurde dann der heute gültige Bebauungsplan „Boschstraße“ rechtskräftig. Hier wurde die GRZ mit 0,3 festgesetzt. Bereits bei der Aufstellung des neuen Bebauungsplanes lag die GRZ bei der Häuserzeile Boschstraße 12 über der neuen Festsetzung. Mit dem Balkonanbau im OG werden nun weitere 3 m² Fläche überbaut, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Boschstraße“ erforderlich ist, um das Vorhaben realisieren zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Überschreitung der GRZ bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes erheblich überschritten war und die jetzt beantragt zusätzliche Überschreitung von 3m² minimal ist. Mit der beantragten Überschreitung der GRZ sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und die Durchführung des Bebauungsplanes führt zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt, der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt. TOP 08 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe und zur Erweiterung des Balkons im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf Flst. 129/6, Kornblumenstr. 3/1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Bauherrin beantragt den Einbau einer Gaupe sowie den Anbau eines Balkons in das Dachgeschoss des bestehenden 1 Familien-Wohnhauses. Für eine bessere Ausnutzung der Fläche und Belichtung ist eine zusätzliche Gaupe, im gleichen Stil wie Seite 7 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 die 1995 errichtete Gaupe geplant. Die zusätzliche Gaupe auf der Südseite soll 2,50m breit werden und ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30° haben. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplans „Marsweiler Spielmann I“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Laut Bebauungsplan sind Dachaufbauten nicht zulässig, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, um das Bauvorhaben verwirklichen zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Für die Bestandgaupe wurde bereits 1995 eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Nach Ansicht der Gemeinde sind die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung zum Bauantrag wird erteilt. TOP 09 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 34/3 und 34/8, Marsweiler Str. 17 Bauamtsleiterin Jeske informiert das Gremium über folgenden Sachverhalt: Auf dem Flst. 34/3 und auf Teilen von 34/8 in der Marsweiler Straße ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und 1 Stellplatz geplant. Die bestehenden Grenzen sollen aufgehoben und neu vermessen werden. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Seite 8 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt und die Erschließung ist durch die Übernahme einer Baulast für ein Geh- und Fahrrecht gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohn- hauses auf dem Flst. 225/1 wird erteilt. TOP 10 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 7 Garagenstellplätzen und 9 offenen PKW Stellplätzen auf dem Flst. 209/3, Annabergstr. 28 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abgebrochen. Dies war ein verfahrensfreies Vorhaben, für das keine Genehmigung beantragt werden musste. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 5 Garagenstellplätzen und 9 Stellplätzen im Freien beantragt. Die Garagen und Stellplätze werden von der Ziegelhalde aus angefahren. Hierfür wird es notwendig sein, eine Straßenleuchte und eventuell einen Hydranten umzusetzen. Vor Erteilung der Baugenehmigung muss die Übernahme der Kosten durch den Bauherrn in einer Vereinbarung gesichert sein. Eine schriftliche Zusage liegt bereits vor. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Rechtsprechungen stellen fest, dass bei der Betrachtung der Eigenart der Umgebung nicht nur die direkte Nachbargebäude einbezogen werden dürfen. In der direkten Seite 9 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Nachbarschaft sind die Gebäude aus den Jahren 1967-1968 zwar klein und teils niedrig gebaut, allerdings gibt es auch in der Umgebung größere Bauten. Fraktionsübergreifend wurde der massive Baukörper bemängelt, der sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen wird nicht erteilt. TOP 11 Vertagt: Sanierung Klosterwiesenschule - Beauftragung von Fachplanern Beschluss Aufgrund der noch unklaren Rechtslage bezüglich europaweiter Ausschreibung wird der TOP abgesetzt und auf eine der nächsten Gemeinderatssitzungen vertagt. TOP 12 Bekanntgabe der Prüfungsfeststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt im Prüfungszeitraum 2016-2019 - Stellungnahme der Finanzverwaltung zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg über die Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2016-2019 sowie der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Eigenbetriebe Kämmer Abele berichtet: Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Baindt sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäß § 114 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) von 2016-2019 geprüft. Neben den Abschlüssen der Kameralistik (2016-2018) wurde die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 und der erste doppische Jahresabschluss 2019 geprüft. Der komplette Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage übermittelt. Über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts ist der Gemeinderat zu unterrichten (§ 43 Abs. 5). Seite 10 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Die Gemeinde hat nach § 114 Abs. 5 GemO zu den Feststellungen des Prüfungsberichtes gegenüber dem Landratsamt und gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen. Im Bericht sind die Ziffern der wesentlichen Anstände, zu denen eine Stellungnahme erforderlich ist, mit einem „A“ gekennzeichnet. Diese Prüfungsbemerkungen sind in der Anlage mit den dazugehörenden Stellungnahmen zusammengefasst. Die weiteren Bemerkungen sind Anregungen an die Verwaltung, um Verwaltungsvorgänge noch rechtsicherer abzuwickeln. Die Verwaltung muss innerhalb von 6 Monaten schriftlich gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Ravensburg Stellung nehmen und die Beanstandungen ausräumen. Auszug aus 2.2 Wesentliche Feststellungen der Prüfung. Die auf einzelne ausgewählte Schwerpunkte (insbesondere Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss 2019, Kassen- und Rechnungsführung, Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen, Grundstücksverkehr und die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung) und im Übrigen auf Stichproben beschränkte überörtliche Prüfung (§ 15 GemPrO) hat gezeigt, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen ordnungsgemäß und sachgerecht gearbeitet hat. Die Einzelfeststellungen und Hinweise im Prüfungsbericht schmälern den wiederholt guten Gesamteindruck nicht. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg (GPA) vom 29.01.2021 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zum Bericht gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichtsbehörde Stellung zu nehmen. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten Antrag der katholischen Kirchenpflege und des Waldorfkindergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ-Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kindergartenjahr 2021/2022 Hauptamtsleiter Plangg trägt folgenden Sachverhalt vor: Aufgrund der positiven Erfahrungen, die der Kindergarten „St. Martin“ sowie der Waldorfkindergarten mit FSJ-Kräften gemacht hat, wurden Anträge auf Genehmigung einer FSJ-Stelle für das kommende Kindergartenjahr eingereicht. Mangels Bewerber konnten diese Stellen im Kindergartenjahr 2020/2021 in beiden Einrichtungen jedoch nicht besetzt werden. Zur Vorgeschichte: Seite 11 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 GR-Sitzung am 05.06.2018 Beschluss: a.) Die katholische Kirchengemeinde Baindt kann im Kindergarten „St. Martin“ auch im kommenden Kindergartenjahr 2018/2019 eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem bestehenden Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2019/2020 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. d.) Für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie für den Waldorfkindergarten wird ebenfalls eine je eine FSJ-Stelle geschaffen. GR-Sitzung am 06.11.2018 Beschluss: a.) Es bleibt beim Beschluss vom 05.06.2018 b.) Anträge auf Übernahme der Kosten für FSJ-Stellen sind jährlich zu stellen. GR-Sitzung am 05.02.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt (Kindergarten St. Martin), der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2019/2020 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2020/2021 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. GR-Sitzung am 02.04.2019 Beschluss: Da ein Beschäftigungsverhältnis auf 450 € Basis im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang von 30% umgewandelt wurde wird die bereits genehmigte FSJ-Stelle im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ nicht besetzt. GR-Sitzung am 05.11.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können im kommenden Kindergartenjahr 2020/2021 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2021/2022 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. Seite 12 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 FSJ-Kräfte werden zur Unterstützung der Fachkräfte, hauptsächlich auch zur Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen sowie bei der Umsetzung von individuellen Fördermaßnahmen eingesetzt. Auch zur Krankheitsvertretung bzw. bei block – und tageweiser Abwesenheit bei Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen der Fachkräfte sind FSJ-Kräfte eine große Hilfe. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei diesen FSJ-Stellen um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Auch aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat im Jahr 2018 dafür ausgesprochen, dass diese FSJ-Stellen jedes Jahr neu zu beantragen sind. Die Kosten für eine FSJ-Stelle belaufen sich auf ca. 8.500 € jährlich. Da die bewilligten Stellen für dieses Kindergartenjahr nicht besetzt werden konnten, würden es die verschiedenen Träger begrüßen, wenn der Gemeinderat für das Besetzen dieser FSJ-Stellen trotz der angespannten Haushaltslage „Grünes Licht“ geben würden. Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Neue Kollegin im Rathaus Bürgermeisterin Rürup stellt dem Gremium die neue Kollegin Frau Franka Maurer vor, die seit dem 1. März 2021 als Beamtin des gehobenen Dienstes im Rathaus tätig ist. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte ist die Sachbearbeitung im Standesamt sowie Planung und Steuerung von kommunalen Projekten. b) Beleuchtung Sportplatz Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass beim beanstandeten Flutlichtmasten der Beleuchtungskopf abmontiert wurde. Von den ursprünglichen 6 Masten werden 2 Masten abmontiert. Die Sanierung der Beleuchtungskörper ist in Planung. Seite 13 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 c) Schotterweg Igelstraße/Rehstraße Es wurde angefragt, ob der Weg von der Igelstraße in Richtung Rehstraße nicht durchgängig als Schotterweg ausgeführt werden kann.Bürgermeisterin Rürup wird sich dies vor Ort mit Ortsbaumeister Roth anschauen. d) Straßensanierungsmaßnahmen Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass Straßensanierungsmaßnahmen die ursprünglich im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten in den April 2021 verschoben wurden. In diesem Zusammenhang könnten weitere Sanierungsmaßnahmen (Kleinbaustellen) in der Bosch- und Benzstraße durchgeführt werden. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf max. 20.000 €. Da es sich dabei um einen kleineren Betrag handelt, macht eine Ausschreibung dieser zusätzlichen Arbeiten wenig Sinn. Das Gremium stimmte einstimmig diesen zusätzlichen Straßensanierungs- maßnahmen zu. e) Zirkus Sperlich Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der Zirkus keine Standgebühr bezahlen muss. Sonstige Kosten (Wasser, Abwasser, Strom) werden jedoch abgerechnet. f) Insektenhotel Das Insektenhotel auf der Fläche der B 30 alt ist zwischenzeitlich fertiggestellt. Eine entsprechende Beschilderung wird noch vorgenommen.[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 26. Mai 2023 Nummer 21 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. SV Baindt (Fußball) kann Geschichte schreiben – Wir brauchen Unterstützung! 1998 vollbrachte der 1.FC Kaiserslautern als erste und einzige Mannschaft das Kunststück, als Aufsteiger die Meisterschaft in der 1.Bundesliga zu erringen. Sieben Ligen tiefer hat der SVB 2023 nun die einma- lige Chance Ähnliches zu vollbringen – nach dem Aufstieg in die Bezirksliga im letzten Jahr steht das Team von Trainer Jens Rädel drei Spieltage vor Schluss mit sieben Punkten Vorsprung auf dem ersten Tabellenplatz. Nach einem durchwachsenen Start in die Saison, arbeitete sich die Mannschaft im Laufe der Saison kontinuierlich nach oben und übernahm Ende März erstmals die Tabellenführung. Durch eine zwischenzeitliche Siegesserie von acht Spielen konnte der Vorsprung gegenüber den Konkurrenten aus Ailingen, Leutkirch und Mochenwangen ausgebaut werden, wodurch der SVB durch den Punktgewinn am vergangenen Sonntag gegen den TSV Tettnang nun am kommenden Pfingstmontag die Sensation perfekt machen kann. Um den Aufstieg in die zweithöchste Spielklasse (!) des Württembergischen Fußballverbands klarzumachen, bedarf es eines Sieges gegen den SV Weingarten. Spielbeginn ist um 15:00 Uhr. Hierfür würde sich der SVB über die größtmögliche Unterstützung aller Baindterinnen und Baindter freuen, um das Team 90 Minuten zu unterstützen und über die „Ziellinie“ zu tragen! Für die Chance den wohl größten Erfolg in der 64-jährigen Geschichte seit Bestehen des Sportvereins zu vollenden, könnte mit Ihrem Kommen zugleich auch ein neuer Zuschauerrekord auf der Klosterwiese aufgestellt werden! Ihr SV Baindt - Abteilung Fußball Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Den Tischtennis-Herren gelingt ein historischer Aufstieg In der langen Geschichte der Abteilung Tischtennis des SV Baindt gab es bislang nur die Spielzeit 1994/1995, in der die erste Herrenmannschaft höher als in der Bezirksliga spielte. Über die Relegation erspielte sich die Mannschaft beinahe 30 Jahre später wieder den Aufstieg über die Bezirksgrenze hinaus und darf in der kommenden Saison in der Landesklasse antreten. Nach einer tollen Saison mit vielen dominanten und eindrucksvollen Siegen kam es am letzten Spieltag zum Meisterschaftsduell mit der SG Aulendorf II, das leider vor mehr als 50 Zuschauern relativ deut- lich mit 4:9 verloren wurde. Als Zweiter der Tabelle qualifizierte sich das Team für die Relegation, die am 06.05.2023 in Beimerstetten bei Ulm ausgetragen wurde. Mit der Unterstützung einiger Fans konnten an einem langen Tischtennistag beide Entscheidungsspiele gegen Warthausen (9:5) und Bad Saulgau (9:0) gewonnen werden. Lässt man die annullierte Corona-Saison 2020/21 außen vor, schaffte die erste Her- renmannschaft damit den 3. Aufstieg in Folge! In der nächsten Saison geht es aber erst einmal darum, sich in der neuen Liga gut zu etablieren und einen gesicherten Mittelfeldplatz zu erreichen. Wer selbst einmal Lust hat zum Schläger zu greifen ist montags und donnerstags ab 19:30 Uhr herzlich eingeladen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man ein erfahrener Recke oder blutiger Anfänger ist. Bei uns sind alle Spieler und Spielerinnen herzlich willkommen! Die Freude nach dem entscheidenden Spiel um den Aufstieg ist den Tischtennisspielern des SV Baindt deutlich anzusehen. Von links nach rechts: Nico Scheffold, Marcel Brückner, Thomas Nowak, Philipp Schwarz, Tobias Nowak und Frank Markwart. Während der Saison kamen noch Thomas Rauch, Holger Baumhauer, Tobias Sonntag, Robert Nowak und Immanuel Ruschke zum Einsatz. Ihr SV Baindt - Abteilung Tischtennis Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 09.06.2023 Redaktionsschluss: 05.06.2023, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Ferienprogramm 2023 Es ist wieder soweit. Es wird wärmer, wir kommen den Sommerferien in kleinen Schritten näher und somit auch dem diesjährigen Ferienprogramm. Auch in diesem Som- mer möchten wir den Kindern aus Baindt ein paar schöne Wochen ermöglichen. Wir bitten daher wieder um kreative Ideen und tatkräfti- gen Einsatz von Vereinen, Kirchen, Betrieben, sonstigen Institutionen aber auch Privatpersonen. Die Angebote können während der gesamten Ferienzeit vom 27. Juli bis zum 09. September liegen. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung bis zum 12. Juni unter der Telefonnummer 07502 9406-12, per Mail unter info@baindt.de oder postalisch. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 ist nichts bekannt zu geben. Breitbandausbau Baubeginn des Breitbandausbaus im Rahmen des För- derprogramms „weiße Flecken“ in Schachen zur Reitan- lage ab dem 15.05.2023. Erschließung Fischerstraße Der Straßenbelag ist eingebracht und die Abnahme der Maßnahme erfolgt Ende Mai. Nach der Verkehrsschau kann die Straße frei gegeben werden. Bauantrag zum Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Flst. 442/1, Marsweilerstr. 88 Der Bauherr hat 2009 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 442/1 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Die Nutzung der alten Halle bleibt bestehen. Der geplante Anbau soll als Getrei- de-, Heu-, Stroh- und Maschinenlager dienen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird erteilt Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Unterge- schoss eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses und Abgrabung für einen Lichthof an der Südseite des Wohngebäudes auf Flst. 205/8, Eschenstr. 16 2005 wurde auf dem Grundstück Eschenstraße 16 ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage und Stellplätzen genehmigt. Einer Befreiung wurde damals bereits für die Überschreitung der Baugrenze in Richtung Süden und der Überschreitung der Grundflächenzahl zugestimmt. Der Bauherr möchte nun im Untergeschoss des Gebäudes eine dritte Wohnung einbauen. Um die Räume besser belichten zu können, soll auf der Südseite ein Lichthof entstehen. Das Bauvorhaben wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt, da es im rechtsgültigen Bebauungsplan „Mittle- re Breite, Erweiterung, 1.Änderung“ liegt. Da das geplante Bauvorhaben in einigen Punkten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, sind folgende Befreiun- gen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird nicht erteilt, da durch die geplanten Baumaßnahmen die GRZ in einem Maße überschritten wird, die die Grundzüge der Planung berühren, so dass die Abweichung städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen nicht vereinbar ist. Gleiches gilt für den Einbau der dritten Wohnung. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Klempnerarbeiten, Fenster und Sicherheitstechnik Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Be- standsgebäude ist bereits entkernt. Im kompletten Ge- bäude wurden die neuen Mauerwerkswände erstellt und die Tragkonstruktion der Decken verstärkt. Die beiden Treppenhäuser sind weitgehendst fertig gestellt. Die Ram- pe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, wird im Moment gebaut. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen eu- ropaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen na- tional ausgeschrieben werden. Die Gewerke Klempnerar- beiten, Fenster und Sicherheitstechnik wurden europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibun- gen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 12.03.2023 statt. Die Angebots- eröffnung war am 17.04.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für die Klempnerarbeiten wird ge- mäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufgehoben und es wird ein Verhandlungsverfahren eingeleitet. Parallel wird geprüft, ob ein nationales Verfahren eingeleitet und beschränkt ausgeschrieben werden kann. 2. Der Auftrag für das Gewerk Holz-Aluminium-Fenster wird an die Firma Fenstertechnik Weinfurtner GmbH aus Rieden zum Auftragswert von 421.960,91 Euro brutto vergeben. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 3. Der Auftrag für die Sicherheitstechnik wird an die Fir- ma Sepp Schlegel Sicherheitstechnik aus Ravensburg zum Auftragswert von 145.994,21 Euro brutto verge- ben. Einführung der digitalen Vormerkung für die Betreu- ung eines Kindes in einer Kindertagesstätte über das Modul des Programmes KiTa-Data-Webhouse (KDW) Bisher gab es kein Programm für eine digitale Vormer- kung. Es wurden händisch von jedem Träger Tabellen erstellt. Die Anmeldungen erfolgten bei zwei Trägern über die Gemeinde Baindt. Die Anmeldungen beim Waldorf-Kindergarten erfolgten über die Leitung. Eine Anmeldung war generell für ein Kindergartenjahr mög- lich. Eine digitale Vormerkung über das Programm Ki- Ta-Data-Webhouse ist für die Bedarfsplanung aller Kin- dergartenplätze hilfreich. Durch das Programm bekommt die Gemeinde in der Funktion als Gewähreisterin einen Überblick über die Vormerkungen der Kinder für eine Be- treuungsplatz in allen fünf Kindertagesstätten innerhalb der Gemeinde. Da hier auch Vormerkungen ab Geburt vorgenommen werden können, ist diese Bedarfsplanung auch eine vorausschauende Planung für die Folgejahre. Die Vormerkungen werden zentral verwaltet. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Einführung der digitalen Vormerkung über das Modul des Programmes KiTa-Data-Webhouse (KDW) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt zu. Vergabekriterien, Umbuchungskriterien und Verga- bekriterien für Ganztagesplätze in den örtlichen Kin- dertagesstätten Die bisherigen Vergabekriterien aus dem Jahr 2016 er- füllen nicht mehr die gesetzlichen Vorgaben des Kreisju- gendamtes. Im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne und im Kindergarten St. Martin konnten die Eltern viermal im Jahr die Betreuungsmodule wechseln. Im Kindergarten Waldorf monatlich. Für die Vergabe von Ganztagesplät- zen gab es bisher keine Kriterien. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Vergabe- kriterien für einen Betreuungsplatz in einer Kinderta- gesstätte in Baindt zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Einführung von Umbu- chungsterminen für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Baindt zu. 3. Der Gemeinderat stimmt zu, die Vergabekriterien ei- nes Betreuungsplatzes auch bei der Vergabe von Ganztagesplätzen in einer Kindertagesstätte anzu- wenden. Module für die Betreuung eines Kindes in einer Kinder- tagesstätte der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt wird durch das Jugendamt Ra- vensburg, als örtlicher Jugendhilfeträger, in die Pflicht genommen, Rechtsansprüche für Betreuungsplätze für Kinder der Gemeinde Baindt zu sichern, Nachfrage und Angebot aufeinander abzustimmen und darüber hinaus eine transparente und nachvollziehbare Kindergarten- bedarfsplanung zu erstellen. Die aktuelle gesamtgesell- schaftliche Lage stellt den frühkindlichen Bereich vor große Veränderungen und Herausforderungen. Durch die herkömmliche Fluktuation der Fachkräfte, einen höheren Personalbedarf bedingt durch den Ausbau von Kapa- zitäten und stärkeren Jahrgängen, herrscht ein großer Fachkräftemangel. Auch in Baindt ist die Fachkräftekrise längst angekommen. Daraus resultierten Reduzierungen der Öffnungszeiten in vier von fünf Kindertagesstätten. Dies stellte wiederum die Sorgeberechtigten vor Heraus- forderungen. In Baindt war die Modullandschaft bislang geprägt durch eine große Vielfalt unterschiedlicher Modu- le. Die 94 unterschiedlichen Modulvarianten führten dazu, dass sich wenig nachgefragte Randzeiten mit gleichzeitig hoher Personalvorhaltung ergaben. Weiterhin ist durch die Vielzahl der unterschiedlichen Module für die Sorge- berechtigten keine Vergleichbarkeit oder Transparenz der Module bei den unter-schiedlichen Trägern vorhanden. In der Regel konnten die Erziehungsberechtigten nur mit Unterstützung der Erzieherinnen ein für die Familie ge- eignetes Modul heraus filtern. Mit einer Moduloptimierung soll eine Optimierung der Gesamtöffnungszeiten in den einzelnen Häusern, eine Reduzierung der Module, eine Vergleichbarkeit der Modu- le der unterschiedlichen Träger, eine vereinfachte Über- sicht der Möglichkeiten der Betreuung eines Kindes, ein verbesserter Personaleinsatz durch zeitlich kalkulierbare Module und deren Auslastung, bedarfsgerechte Betreu- ungszeiten mit dem zur Verfügung stehendenden päd- agogischen Personal und eine effiziente Dienstplange- staltung des pädagogischen Personals erreicht werden. Aufgrund der veränderten Module ist eine Gebührenan- passung notwendig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Modulvorschlägen ab dem 01.09.2023 zu. Der Gemeinderat nimmt die Gebührenhöhe für die Mo- dule ab 01.09.2023 nach jetziger Grundlage zur Kennt- nis. Die turnusgemäß anstehende Gebührenfestsetzung wird in der Gemeinderatssitzung am 04. Juli 2023 ge- mäß der Empfehlung des Städte- und Gemeindestages beschlossen. Wahl der Jugendschöffen und Schöffen für die Ge- schäftsjahre 2024 – 2028 - Aufstellung der Vorschlags- listen durch die Gemeinden Mit Schreiben vom 07. März bzw. 20. März 2023 hat das Landgericht Ravensburg der Gemeinde Baindt mitgeteilt, dass fünf Schöffen in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. Bis spätestens zum 23. Juni 2023 hat die Gemeinde die Vorschlagsliste aufzustellen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichti- gen. Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagslisten bei den Gemeinden ist der Gemeinderat. Die Details hier- zu sind in der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift über die Verbreitung und Die Durchführung der Wahl geregelt (VwV Schöffen). Die vom Gemeinderat beschlossene Vor- schlagsliste ist eine Woche für alle zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung ist bis spätestens 14. Juli 2024 abzuschlie- ßen. Gegen die Vorschlagsliste kann Einspruch erhoben werden, mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften. Im Gegensatz zu der Vor- schlagsliste für die Schöffen, muss die Vorschlagsliste für Jugendschöffen von der Gemeinde bis zum 15. Mai 2023 aufgestellt werden. Ebenso besteht keine Pflicht die Vorschlagsliste vom Gemeinderat beschließen zu lassen. Dennoch weist das Landratsamt Ravensburg darauf hin, dass ihnen der Leumund in der Gemeinde wichtig ist und daher sich der Gemeinderat mit den vorgeschlagenen Personen befassen sollte. Eine Vorauswahl ist wiederum Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 nicht notwendig. In die Vorschlagsliste der Jugendschöf- fen sollten zwei weibliche und zwei männliche Personen aufgenommen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Einer Abstimmung über die Vorschlagsliste als Ganzes wird zugestimmt. 2. Der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Baindt für die Wahl der Schöffen wird zugestimmt. 3. Der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Baindt für die Wahl der Jugendschöffen wird zugestimmt. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 27. Mai und Sonntag, 28. Mai AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 Montag, 29. Mai Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 27. Mai Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Sonntag, 28. Mai St. Gallus-Apotheke (Grünkraut), Bodnegger Straße 4, Tel.: (0751) 79 12 20 Montag, 29. Mai Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Juni 08.06. Gemeindefest Kath. Kirche und BSS 13.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde 21.06. Seniorentreff BSS 24. - 26.06. Dorffest Musikverein 27.06. 3. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin „Heute ist mein Papa im Kindergarten“ Am Abend vor Christi Himmelfahrt war im Garten unseres Kindergartens richtig was los! Viele Väter waren an diesem Tag mit ihren Kindern zum Papafest eingeladen. Zur Begrüßung sangen die Kinder „Heute ist mein Papa im Kindergarten...“ Im Anschluss waren die Väter eingela- den mit ihren Kindern im Garten aktiv zu werden. Ausge- rüstet mit einer Laufkarte waren verschiedene Aufgaben zu erfüllen. Es gab vier Stationen im Garten: das Schub- karren-Rennen, die Goldsuche, den Geschicklichkeitspar- cours und das Wett-Hammern. Hat man die Aufgabe er- füllt, bekam das Kind einen Stempel auf seiner Laufkarte. Über die ganze Zeit wurde viel gelacht und alle hatten sichtlich Spaß dabei. Zwischen den einzelnen Stationen konnten sich Groß und Klein mit Leberkäsewecken oder Käsewecken und ver- schiedenen Getränken stärken. Später gab es für jedes Kind Zeit auch noch mit anderen Kindern zu spielen und die Väter genossen das Zusam- mensein untereinander. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Frau Rosmarie Rauber feierte am 19.05.2023 ihren 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt sie ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Zur Information Einladung zum Stammtisch Zum wöchentlichen Stammtisch – jeden Freitag von 18 bis 20 Uhr in der „Mühle“ - ist jedermann/frau herzlich eingeladen. Ohne Anmeldung – einfach dazukommen. Energiewende Vogt e.V. Einladung Sehr geehrte Vertreter*innen aus der Wirtschaft, Unter- nehmer*innen, Gemeinderäte und Gemeinderätinnen, Bürgermeister*innen und alle Interessierten, heute lade ich Sie herzlich ein zu unserer Veranstaltung: Wirtschaft – Windkraft – Zukunft: Wohlstand der Region sichern Zu diesem Thema spricht: Frau Dr. Franziska Brantner, Parlamentarische Staatsse- kretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klima- schutz (BMWK), Mitglied des Bundestages am Mittwoch, 31.05.2023 um 19:30 Uhr im Gasthof Adler, Ravensburger Str. 2, 88267 Vogt Nach der Rede von Frau Dr. Brantner wollen wir mit Ih- nen in den Austausch kommen. Bringen Sie Ihre Fragen und Ideen mit. Dr. Franziska Brantner befasst sich im BMWK u.a. mit dem Thema Energie- und Wärmewende. Wir freuen uns sehr, dass es uns gelungen ist, eine Vertre- terin der Bundesregierung zu uns nach Vogt zu holen und uns allen so die Gelegenheit zu geben, in einen direkten Austausch zu gehen. Es wird sicher ein informativer und spannender Abend. Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen. Gerne können Sie die Einladung auch weiterleiten. Herz- liche Grüße Carmen Kremer Vorsitzende, Energiewende Vogt e.V. www.Energiewende-Vogt.de Naturschutzgebiet Annaberg Am Freitag, 02. Juni bietet Naturschutzwart Walter Hohn- heiser eine Führung durchs Schutzgebiet an. Treffpunkt um 17:00 Uhr am Tor in der Kiesgrubenstrasse. Dauer ca. 2 Stunden, bitte denken Sie an gutes Schuhwerk und lange Beinkleidung wegen Zeckenschutz. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen beschränkt. Bei großer Nachfrage wird es einen weiteren Termin geben. Bitte melden Sie sich unter helfen@baindt.de oder tele- fonisch unter 07502/9406-59 an. Stiftung St. Franziskus Ein toller Abend, mit Würdigung der Mitarbeiter des Altenzentrum Selige Irmgard Nach all den Jahren mal wieder gemein- sam ausgelassen feiern. Einfach essen, trinken, quatschen und endlich mal wieder alle zusammen Spaß haben. Eine willkommene Abwechslung, nach all den Jahren der Pan- demie. Das große, vielfällige Buffet im Asi- enplast, mit seinen warmen und kal- ten Speisen ließ keine Wünsche of- fen. Spaßfaktor des Abends, ein Foto- spiel mit Fotoaufgabenstellungen, sorgte für eine ausgelassene Stim- mung und einen lustigen, abwechs- lungsreichen Abend, mit vielen aus- gefallenen Fotos. Als dank der Wertschätzung gab es für jeden Mitarbeiter eine Rose und ein besonderes Präsent, die Gedenkmünze „Pflege 2022 -zu Ehren der Pflegeberufe und ihrer Be- schäftigten. Die Münze stellt die Berufsgruppe Pflege in den Fokus, die für das Funktionieren unserer Gesellschaft unverzichtbar ist. Sie ist Ausdruck des Respekts und der Wertschätzung der Bundesregierung. Es war ein schöner Abend, ein großartiges Beisammen- sein, ein fantastischer Gaumenschmaus. Und hoffentlich dauert es nicht allzu lange, bis die nächste gemeinsame Feier steigt. Weil wir es uns Wert sind. (Finanziert wurde dieser schöne Abend und das Präsent, durch all die großzügigen Spenden von unseren Bewoh- nern und Angehörigen). Wenn sie Interesse haben, ein Teil unseres Teams zu wer- den, kommen sie gerne auf uns zu. Andrea Schwarz Das Team der Seligen Irmgard Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 27. Mai - 04. Juni 2023 Gedanken zur Woche: Öffne dein Herz weit, um zu empfangen, was Gott gibt! Charles de Foucauld Samstag, 27. Mai 18.30 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche Sonntag, 28. Mai – Pfinsten 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Taufe von Leni mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefva- ter, Benjamin Zentner, Nilas Alber, Lena Alber, Rafael Dorn, Ricco Haller, Lena Himpel, Lea- na Neb, Anton Pink, Max Schützbach, Marlene Stör, Johanna Zentner († Hubert Fuchs, Jahrtag: Pfarrer Josef Schus- ter, Maria Kohler) Renovabis-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Renovabis-Kollekte 18.00 Uhr Baindt – feierliche Maiandacht 19.00 Uhr Baienfurt – feierliche Maiandacht Montag, 29. Mai - Pfingstmontag Kein Gottesdienst Dienstag, 30. Mai Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 31. Mai 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 01. Juni Kein Schülergottesdienst - Ferien 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Freitag, 02. Juni 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Hans Stephan mit Eltern und verstorbenen Geschwistern) Samstag, 03. Juni 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Lisa Schad, Mathea Buchter, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Leopold Koch, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Hilda und Fritz Blank, Michael Pfefferkorn, Jahrtag: Her- mann Schilling) Sonntag, 04. Juni – Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 30. Mai bis zum 13. Juni 2023 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Firmung 2023 für Baienfurt und Baindt Neuer Firmtermin: Samstag, 18. Nov. 10.00 Uhr in Baindt Wegen der Englandreise einer Schule wurde der Firm- termin auf Samstag, 18. Nov. um 10 Uhr verlegt. Als Firm- spender kommt zu uns Prälat Brock. Die Einladungen zur Firmvorbereitung und Firmung sind versandt. Bitte den geänderten Firmtermin einplanen. Du bist in der 8. Klasse und hast keine persönlich Einladung erhalten? – Du möchtest gefirmt werden? Dann melde dich einfach im Pfarramt. Alle Infos und Anmeldeformu- lare findest du auch auf unserer Homepage: www.katho- lisch-baienfurt-baindt.de und „Seelsorge“. Wir freuen uns auf dich. Dein Firmteam GEMMEEIINNDE FFEESSTT beim Gemeindehaus B ischof-Sproll-Saalbeim Gemeindehaus B ischof-Sproll-Saal 20232023 JuniJuni 0808FronleichnamFronleichnam direkt nach der Prozessiondirekt nach der Prozession 8.30 Uhr Amt in der Kirche anschließend Prozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären 8.30 Uhr Amt in der Kirche anschließend Prozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären Katholische Kirchengemeinde St.Johannes Baptist Baindt Katholische Kirchengemeinde St.Johannes Baptist Baindt Frühschoppen mit musikalischer Unterhaltung durch die Musikkapelle Baindt Mittagessen Kaffee und Kuchen Frühschoppen Mittagessen Kaffee und Kuchen mit musikalischer Unterhaltung durch die Musikkapelle Baindt Extra-Programm für KinderExtra-Programm für Kinder Fronleichnam – Gottesdienst, Prozession und Gemeindefest am 08. Juni Unser „Fronleichnamsfest“ feiern wir wieder mit Festgot- tesdienst, Prozession und Gemeindefest am Donnerstag, 08. Juni. Bei gutem Wetter ist nach dem Festgottesdienst, welcher um 8.30 Uhr beginnt, in alter Tradition die Fron- leichnamsprozession durch die Gemeinde zu den 4 Al- tären, bei der uns die Musikkapelle begleitet und einen festlichen Rahmen gibt. Nach der Prozession findet das große Gemeindefest beim Gemeindehaus/Bischof-Spro- ll-Saal statt mit Frühschoppen, Mittagessen, Kaffee und Kuchen sowie Extra-Programm für Kinder. Ganz herzlich laden wir Sie ein. Besuch aus Bolivien Ganz besondere Gäste konnten wir am letzten Sonntag in unserer Kirche während der Heiligen Messe begrüßen. Die Pastoren Charly und Erika aus der Iglesia RENUEVO in Santa Cruz (Bolivien) waren zu Besuch und stellten durch Rebekka Lins (die als Freiwillige vor fünf Jahren dort war) vor, welche Projekte sie in den letzten Jahren ins Leben gerufen haben und was sie mit den Spenden aus Baindt erreichen konnten. Mittlerweile liegt der Fo- kus nicht mehr nur auf der Kita, sondern die Kirche hat zusätzlich wichtige Projekte in einem Waisenhaus und in der Kinderonkologie ins Leben gerufen. Mit den Spen- den durch die Arbeit des Missionsfadens und die Aktion Hoffnung, von der wir auch dieses Jahr wieder 2250 Euro bekommen haben, können diese Projekte ermöglicht und ausgebaut werden, um möglichst vielen Kindern und Jugendlichen in Santa Cruz zu helfen. Die Spenden sind dabei essenziell: von der Entstehung und Renovierung der Kita, über den Aufbau eines neuen Klettergerüsts für die Kinder und Geburtstagen in der Kinderonkolo- gie sowie im Waisenhaus, bis hin zum neuesten Projekt, das die Begleitung von Jugendlichen des Waisenhauses und deren Vorbereitung auf die Zukunft nach der Ent- lassung aus dem Waisenhaus mit 18 Jahren umfasst. Sie bekommen eine kleine Ausbildung, Deutschunterricht und haben teilweise die Möglichkeit, als Freiwillige nach Deutschland zu gehen, was für sie eine vorher unvorstell- bare Erfahrung ist. So können Kindern und Jugendlichen, die am Rande der Gesellschaft stehen, Hoffnung, Glaube und Zukunftsperspektiven gegeben werden. All diese Projekte sind und waren nur möglich mit Spen- den aus Baindt - ein großes Danke im Namen von Charly und Erika an alle Spender für die Hilfe und dafür, dass sie hier die Möglichkeit hatten persönlich zu zeigen, was mit den Geldern alles erreicht wurde. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth. Sach 4,6b Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 28. Mai Pfingstsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsfest-Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 29. Mai Pfingstmontag 09.30 Uhr Baindt Pfingstlieder-Gottesdienst Sonntag, 04. Juni Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Gedanken zum Wochenspruch Jahrtausende alte Propheten- worte können gefährlich werden, wenn sie auf Menschen treffen, die etwas von Gott erwarten. Gefährlich sind sie für Despoten, die auf Macht, Waffen und Ge- walt setzen. Die Plakette an der ehemaligen Dienststelle der Stasi in Eisenach gefällt mir, weil sie zeigt, dass die Tage totalitärer Regime gezählt sind und zur Veränderung manchmal nicht mehr nötig ist als eine beherzte Bürgeraktion. Gott selbst stellt sich an die Seite derer, die für Gerechtig- keit, Frieden und Freiheit eintreten – er bewegt sie durch seinen Geist und schafft Veränderung, die nicht bloß er- zwungen, sondern nachhaltig ist. In diesem Sinne: „Komm, du Geist der Wahrheit und keh- re bei uns ein!“ Ein frohes Pfingstfest allen! – Martin Schöberl, Pfarrer ------ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonn- tag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jewei- ligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www. evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ------ Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Am 18. Juni treffen wir uns um 10.30 Uhr zum Familiengottesdienst am Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt wieder. Anschließend feiern wir zusammen beim Gemeindefest. ------ Taizéandacht Diesen Monat findet keine Taizéandacht statt. Der nächste Termin ist am 25. Juni 2023 in Baindt um 19.00 Uhr im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal. ------ Gemeindefest 18. Juni 2023 Am 18.06.23 feiert die evangelische Kirchengemeinde um 10.30 Uhr einen Familiengottesdienst im Grünen beim Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Anschließend findet unser Gemeindefest statt. Hier- für bitten wir um Salat- und Kuchenspenden. Da die Kühlmöglichkeiten einge- schränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können Sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Gottesdienst eintragen. Ein herzli- ches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden. ----- Pfingsten - Himmelfahrt Pfarrer Dan Peter beantwortet typische Fragen Warum heißt Pfingsten „Pfingsten“? Wie gehören Pfingsten und Himmelfahrt zusammen? Was hat es mit den Flammen auf den Köpfen der Apostel auf sich? Und was bedeutet die Sache mit den vielen Sprachen? Pfingsten gehört zu den erklärungsbedürftigeren kirch- lichen Festen: Pfarrer Dan Peter, Sprecher der Evange- lischen Landeskirche in Württemberg, gibt Antworten. Woher kommt der Name Pfingsten? Der Name Pfingsten kommt von dem griechischen Wort pentekosté, der fünfzigste, hier: 50 Tage nach Ostern. Im Englischen hört man das noch ganz stark, da heißt Pfingsten Pentecost. Was bedeuten die Flammen auf den Köpfen der Apo- stel, von denen die Bibel erzählt? Schon im Alten Testament wird Gottes Erscheinen mit be- stimmten Zeichen angekündigt, Sturm, Nebel oder eben auch Feuer. In der Pfingstgeschichte heißt es im Neuen Testament, dass in dem Raum, in dem sich die Apostel versteckt und zurückgezogen hatten, zuerst ein lautes Brausen zu hören war und dann Flämmchen über ihren Köpfen tanzten, also dass Gott direkt mit ihnen Kontakt aufnimmt und sie auf die Straße treibt. Wie muss man sich das vorstellen: Konnten die Apostel wirklich plötzlich in Sprachen sprechen, die sie vorher nicht kannten? Ja, das Pfingstwunder war ein Sprachenwunder. Die Apo- stel konnten die Menschen, die sich in Jerusalem zum Fest eingefunden hatten, in ihren jeweiligen Mutterspra- chen anreden. Es war eine Umkehrung der babylonischen Sprachverwirrung. Mit dem Bau eines gigantischen Turms in Babylon wollten Menschen den Himmel erreichen und sich weltweit einen Namen machen. Doch plötzlich ver- standen sie sich nicht mehr und der Turmbau kam zum Erliegen. An Pfingsten schenkte Gott den Aposteln die Fä- higkeit, Menschen anzusprechen, egal woher sie stamm- ten. Alle sollen den Himmel erreichen können. In der Bibel ist in der Apostelgeschichte vom Pfingsttag die Rede – aber damals gab es Pfingsten doch noch gar nicht – was ist also damit gemeint? Damals wurde in Jerusalem gerade das Laubhüttenfest „Schawuot“ gefeiert. Das war das erste Erntedankfest im Jahreslauf des Volkes Israel. In Israel gab es mehrere Ernten im Jahr, aber die erste Ernte im Frühjahr war die wichtigste. Deshalb hat man in diesem Fest die Erinne- rung an die Wüstenwanderung des Volkes verbunden mit dem Dank für die Ernte, also dafür, dass Gott etwas fürs Leben geschenkt hat. Welche Auswirkung hatte das Pfingst-Erlebnis auf die junge christliche Gemeinde? Ob das die Gründung der Gemeinde war, darüber wird in der Theologie diskutiert, aber im Grunde war das der Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Startschuss. Neben den Jüngern und den engsten Ver- trauten Jesu fühlten sich jetzt plötzlich tausende Men- schen von Gott angesprochen. Sie verstanden, um was es ging, als Jesus gekreuzigt wurde und auferstanden ist. Petrus, der sich vorher versteckt hatte, war jetzt plötzlich in der Lage, zu den Menschen zu sprechen und ihnen zu erklären, was es mit Jesus auf sich hatte. Was bedeutet Pfingsten heute für die Kirche? Zunächst mal die Erinnerung an den Startschuss. Aber es soll die Menschen auch darauf hinweisen, dass ihnen heute die gleiche Kraft und Nähe Gottes zur Verfügung steht. Und ein weiterer Aspekt: Die Apostel wussten nicht, ob die Menschen die christliche Botschaft positiv oder negativ aufnehmen würden. Sie mussten sich regelrecht überwinden, rauszugehen und die Men- schen mit der Botschaft von Jesus vertraut zu machen. Das Pfingstfest soll die Christen auch heute ermutigen, nicht nur unter sich zu bleiben sondern das Evangelium zu verbreiten. Auf welche Aspekte des Glaubens heute weist Pfings- ten hin? Bei uns ist manchmal eine Sache unterbelichtet: Wir den- ken immer an das kleine Baby Jesus zurück, das feiern fast alle an Weihnachten mit der Familie in einem großen Fest. Aber wir vergessen oft, dass es in der Heilsgeschich- te Gottes mit der Menschheit um mehr geht als um den Anfang und die Geburt Jesu, sondern dass es ums Leben und Sterben geht und auch darum, dass wir uns mitten im Leben auf die Kraft Gottes besinnen können und die auch in Anspruch nehmen dürfen. Was hat es mit den Zeitintervallen bei Pfingsten und Himmelfahrt auf sich? Der Abstand von Ostern zu Himmelfahrt sind 40 Tage. Zwischen Ostern und Pfingsten liegen 50 Tage. Also sind es zehn Tage zwischen Himmelfahrt und Pfingsten. Für die Jünger Jesu war diese Zeit, wie die Bibel sie erzählt, wie eine Achterbahnfahrt: Am Karfreitag ist Jesus zum großen Leid der Jünger gestorben, dann ist er auferstan- den und ihnen begegnet. Bei dem Erlebnis, an das das Himmelfahrtsfest erinnert, mussten sie ihn wieder loslas- sen. Und zehn Tage später erleben sie dann, dass Jesus in ganz neuer Weise präsent ist und mit ihnen durchs Le- ben geht. Christen sind durch Christus mit dem Himmel verbunden und durch die Ausgießung seines Geistes hat sich Gott mit den Menschen verbunden. Was feiern die Christen eigentlich an Christi Himmel- fahrt? An Christi Himmelfahrt feiern Christen, dass Jesus den Himmel für die Menschen geöffnet hat. An einer Stelle des Neuen Testaments sagt Jesus: „Ich gehe Euch vor- aus“. Christen glauben daran, dass Jesus in sich Mensch und Gott ganz und gar verbindet. Indem Gott Jesus zu sich nimmt, nimmt er also zugleich die Menschheit neu an. Daraus, dass Jesus vorausgegangen ist, schöpfen Christen die Hoffnung, auch in den Himmel aufgenom- men zu werden. Gibt es einen inhaltlichen Bezug zwischen Himmelfahrt und Pfingsten? Die Jünger haben nach Himmelfahrt zunächst mal ge- dacht: Jetzt sind wir verlassen. Laut der biblischen Pfingst- geschichte erlebten sie dann: Nein, wir sind nicht verlas- sen, der Himmel bricht in unsere Welt ein. Und wir können Christus zur Welt, zu den Menschen bringen. ------ Christustag in Ravensburg Wir weisen hin auf den „Chris- tustag“, der in der Johanneskir- che in Ravensburg an Fronleich- nam (8. Juni 2023) von 10-13 Uhr stattfindet. Der Tag steht unter dem Thema: „KÖNIG JESUS“. Re- ferenten sind Heidi Josua vom Evangelischen Salam Center in Stuttgart sowie Tobias Köhler von Coworkers. Gäste: Delega- tion aus Kamerun und Codekan Reimar Krauß. Bläser und Blä- serinnen und eine Band wirken musikalisch mit. ------ Der Kreative Montag bietet an Juni: 5.6. E. Duelli: „Stillleben in Acryl“ 12.6. K. Drescher: „Bildgestaltung beim Fotografieren“ 19.6. R. Wirsing: „Blattschalen“-Keramik 26.6. O. Kramar: „Arebeiten mit Perlen: Weben von ukrain. Schmuck“ Juli: 3.7. G. Loidol: „3 D Papaierkunst“ 10.7. H. Gärtner: „Industrielandschaften“ Aquarell 17.7. Riegel-Härtel: „Pastellmalen“ 24.7. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.7. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Leistungsgerechtes Remis in Tettnang TSV Tettnang - SV Baindt 2:2 (1:1) Nach einem erholsamen Wochenende ohne Partie am Sonntag, durfte der SVB am 31.Spieltag gegen den Tabellenfünften aus Tettnang wieder ins Spielgeschehen eingreifen. Durch vie- le Verletzungen konnten die Gastgeber in der Rückrude die starke Form der Hinrunde nicht ganz aufrecht erhal- ten, aufgrund der knappen Partien im letzten Kalender- jahr, ein 1:1 im Pokal (Sieg für den TSV im Elferschießen) und ein 1:0 für den SVB im Hinspiel, konnte sich Rädels Elf aber dennoch auf ein intensives Match einstellen. Die Ausfälle der Szeibel-Zwillinge (Urlaub) und die Ver- spätung von Dantona (Stau bei der Anreise) führten zwar zu einigen Veränderungen in der Baindter Startelf, den- noch startete der SVB überzeugend in die Partie und versuchte in der Anfangsphase immer wieder Boenke in vorderster Front in Szene zu setzen. Dieser Plan sollte in der 18.Minute bereits das erste mal aufgehen: einen dia- gonalen Ball von Geggier nahm der Bezirksliga-Toptor- jäger an der rechten Strafraumkante stark mit der Brust an und schloss anschließend sehenswert im kurzen Eck zum 0:1 ab. Trotz der frühen Baindter Frühung entwickel- te sich in der Folge ein ausgeglichenes Spiel, wobei der TSV vor allem über lange Bälle und Standardsituationen gefährlich wurde. So etwa auch nach einem Freistoß in der 28.Minute als Wetzel bei einem Kopfball von Huchler stark übergriff und die Kugel noch über die Latte lenk- te. Auf der Gegenseite verpasste Boenke wiederum nur zwei Minuten später per Kopf den Doppelpack, voraus- gegangen war eine feine Außenristflanke von Linksau- ßen Fischer. Schlussendlich belohnten sich die Gastgeber wenig später dann aber doch für eine starke Vorstellung im ersten Durchgang. Nachdem die Baindter Defensive einen Tettnanger Angriff mehrmals nicht entscheiden klären konnte, fiel der Ball Huchler vor die Füße, welcher den verdienten 1:1-Ausgleich markierte (36.). Fünf Minuten später hätten die Zuschauer im Riedstadion dann fast ein Bewerbungsvideos für das „Tor des Monats“ zu sehen bekommen, wobei Geßler mit einem traumhaften Schuss von der Mittelline über Wetzel hinweg allerdings nur den Pfosten traf. Mit etwas Glück ging es für den SVB daher mit einem Remis in die Halbzeit, aus welcher sich beide Teams erneut mit ausgeglichenen Spielverhältnisse zu- rückmeldeten. Während Wetzel in der 59.Minute die erste gute Tettnanger Chance im zweiten Durchgang gegen Delimar aus kurzer Distanz stark parierte, zeigte sich der SVB fast im Gegenzug dann eiskalt vor dem Tor. Der kurz zuvor eingewechselte Xhafa wurde auf der linken Seite in die Tiefe geschickt und schloss wuchtig auf das lange Eck ab. Geibel konnte den Schuss nur noch nach vorne abprallen lassen, wodurch Boenke zum zweiten Mal an diesem Tag zur Führung einschob (61.). Angetrieben vom 1:2 übernahm der SVB nun wieder mehr die Spielkontrolle und hatte in der Folge Chancen diese noch auszubauen: Xhafa legte eine Lupfer neben den Pfosten (70.), Boen- kes Abstauber rutschte im Gegensatz zum 1:2 nicht über die Linie (80.) und Dischls Linksschuss ging knapp am Tor vorbei (83.). So verlor der TSV nie die Hoffnung auf den Ausgleich und schlug eine Minute vor Spielende dann doch zu: nach einem Foul etwa 25 Meter vor dem Tor, zeigte Geßler nochmals seine starke Schusstechnik und zirkelte den fälligen Freistoß zum 2:2 über die Mauer in den Winkel (89.). In einer Nachspielzeit mit offenem Visier schien der Siegtreffer auf beiden Seiten möglich. Thomas Weitschuss an den Pfosten (90+3.) blieb am Ende jedoch die letzte Chance in einem unterhaltsamen Spiel zweier spielstarker Teams, die sich nach Abpfiff beide mit dem leistungsgerechten 2:2 anfreunden konnten. Durch den Baindter Punktgewinn in Tettnang und die zwei Ausrutscher der TSG Ailingen in den letzten beiden Wo- chen kann der SVB in der kommenden Woche nun mit einem Sieg die Meisterschaft klarmachen und erstmals in der Vereinsgeschichte in die Landesliga aufsteigen. Gegner wird am Pfingstmontag der noch um den Klas- senerhalt kämpfende SV Weingarten sein. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl, Michael Brug- ger, Marc Bolgert (86.Denis Schimanowski), Florian Voll- mer (55.Ylber Xhafa) - Philipp Thoma, Nico Geggier (76. Johannes Kern), Jonathan Dischl - Tobias Fink (46.Mika Dantona), Philipp Boenke, Jan Fischer TSV Tettnang II - SV Baindt II 5:2 (3:1) Eine Woche nach dem Sieg im Nachholspiel gegen den SV Achberg II war der SV Baindt II als Tabellendritter zu Gast beim TSV Tettnang II, dem Tabellenzweiten. In ei- nem von Anfang an attraktiven Topspiel ging der TSV II mit der ersten gute Chance bereits nach neun Minuten in Führung, Geggiers Mannschaft blieb jedoch in der Folge aktiv und verdiente sich weniger später den Ausgleich- streffer durch einen wuchtigen Abschluss von Keppeler (22.). Dadurch kam der SVB II nochmals stärker auf und hätte durch einen möglichen Elfmeter und einige Halb- chancen sogar in Führung gehen können. Die beste Of- fensive der Liga zeigte auf der Gegenseite jedoch dann seine ganze Qualität und erhöhte innerhalb von zwei Mi- nuten auf 3:1, wobei vor allem der starke Keller mit Tor und Vorlage glänzte. Trotz dieses Rückschlags spielte der SVB II auch nach der Pause weiterhin gut mit, ließ jedoch in mehreren Szenen die nötige Cleverness vermissen. So auch in der 59.Minute, in welcher sich der eingewechselte Hugger zu einer Tätlichkeit hinreißen ließ und sein Team damit in Unterzahl brachte. Die Gastgeber spielten diesen Vorteil in der Folge gut aus und erhöhten bis Minute 77 Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 auf 5:1; Kretzers Anschlusstreffer zum 5:2 (86.) blieb am Ende Ergebniskosmetik. Damit verliert der SVB II im Topspiel etwas zu deutlich und verpasst den Sieg, mit welchem man den TSV II in der Ta- belle überholen hätte können. Mit etwas mehr Spielglück und einem besseren Zweikampfverhalten in entscheiden- den Spielsituationen wäre gegen einen starken Gegner aber mehr möglich gewesen. So wird man die Saison nun voraussichtlich auf einem dennoch beachtlichen dritten Platz abschließen. Es spielten: Jan Mohring - Manuel Brugger, Patrick Späth, Dennis Hecht, Jannik Küchler - Albert Fischer, Julian Kep- pler, Niklas Späth - Samuel Robinson, Johannes Schnez, Rabie Akaiber Von der Bank: Niklas Hugger, Lukas Grabherr, Max Kret- zer, Luca Lauriola Vorschau: Montag, 29.05 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Oberzell II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Weingarten Juniorinnen B-Juniorinnen I SV Baindt (SGM Baindt/Fronreute) - SV Unterjesingen 2:2 Vor der Pfingstferienpause kam es zum Topspiel der Ver- bandsliga Süd, wir empfingen als Zweitplatzierte den Ta- bellenführer aus Unterjesingen. Unterjesingen war denn auch der erwartet schwere Gegner, der im Mittelfeld recht wenig zuließ und uns nicht wirklich unser Spiel aufziehen ließ. Aber auch wir hielten dagegen, machten das Spiel kompakt und störten schon bei des Gegners Ballannah- me, dass auch die nicht ins Spiel kamen. So gab es zu- nächst wenige Torszenen, denn auch beide Abwehrreihen standen hoch und fingen fast jeden Angriff ab. Zweimal wurde es zwar gefährlich, aber Tabea im Tor reagierte jeweils hervorragend. In der 27. Minute kamen die Geg- nerinnen dann jedoch zu einem Sonntagsschuss, der sich wie eine Bogenlampe hinter unsere sich vergeblich springende Torfrau senkte. In der Pause machten wir uns jedoch Mut und kurz nach Wiederanpfiff spielte Sophia einem tollen Pass auf Stella, diese umkurvte die heraus- türmende Torfrau und versenkte den Ball zum viel um- jubelten Ausgleich im Netz. Das Spiel war nun offener und beide Seiten erspielten sich die ein oder andere Tor- gelegenheit, doch es dauerte bis zur 70. Minute ehe die Gegnerinnen eine Unachtsamkeit nutzten und abermals in Führung gingen. Doch wir steckten nicht auf, warfen alles nach vorne und Stella gelang es zwei Minuten vor Schluss eine Ecke direkt zum Tor des Tages ins lange Eck zu verwandeln. Phantastische Leistung und super Menta- lität gegen den unangefochtenen Tabellenführer zweimal so zurückzukommen! Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Bürck, Julie Acker, Lena Füssel, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Jana Eiberle, Tabea Schauffler, Marie Armenat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Nora Lüttmann D-Juniorinnen TSV Tettnang - SGM Baindt/Fronreute 7:1 Die Vorgabe des Trainerduos David Brinz / Katrin Sorg verpassten unsere Mädels knapp. Mit maximal 5 Toren Unterschied sollte die Niederlage gegen den verlustpunktfreien Tabellenführer in Grenzen gehalten werden. Dass dies nicht ganz gelang, lag vor allem an der ersten Halbzeit, in der unsere Mädels mit zu viel Respekt vor dem Gegner auftraten. Alle Spielerinnen blieben unter ihren Möglichkeiten und folglich lag man zum Seitenwechsel bereits mit 0 : 4 zurück. Nach der Halbzeit kam allerdings ein anderes Team aufs Feld zurück. Die Halbzeitansprache zeigte Wirkung und endlich nahmen unsere Mädels auch am Spiel teil. Sie erspielten sich ebenfalls mehrere gute Torchancen, doch leider nutzte nur Lena P. eine der sich bietenden Gelegen- heiten und traf zum zwischenzeitlichen 1 : 4. Auch Torspie- lerin Carla steigerte sich und zeigt einige sehr gute Para- den, musste aber zum Ende der Begegnung nochmal 3 Gegentreffer hinnehmen. Letztlich war es ein verdienter Sieg des starken Heimteams, in der unsere Mädels eine sehr ansprechende 2. Halbzeit spielten. Alle unsere Mädels aus dem aktuellen D-Kader waren in Tettnang dabei: Carla, Greta, Pauline, Mia, Jana, Lena P., Haifaa, Amelie, Franziska, Fiona und Lena W. – Zudem waren sehr viele Eltern, Großeltern, Verwandte und Ge- schwister unserer Spielerinnen an diesem sonnigen Nach- mittag auf Sportgelände im Ried als Zuschauer vor Ort – Tolle Sache, super Unterstützung, weiter so. E-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SC Blönried 2:1 Am Freitagabend trafen zwei technisch sehr gute E-Juni- orinnenmannschaften aufeinander, die sich bis zur letzten Minute nichts schenkten. Bei den Gegnerinnen fiel vor al- lem deren 9er Jule auf, die das Spiel maßgeblich prägte, doch unsere Hannaa A. machte ein überragendes Spiel und nahm sie quasi aus dem Spiel – und wenn sie mal durchkam, waren unsere Verteidigerinnen Taneesha, Ron- ja oder Mia da und klauten ihr den Ball. Trotzdem konnte Blönried nach 10 Minuten einen Treffer erzielen, der jedoch wegen eines unmittelbar vorhergehenden Handspiels aberkannt wurde. Nach vorne wurden wir immer wieder angetrieben von unserer Kapitänin Lea B. und erarbei- teten uns viele Möglichkeiten durch Lena-Marie und Lea R., doch erst ein strammer Schuss von Lena-Marie direkt vor der Halbzeitpause, brachte uns in Führung. Nach dem Seitenwechsel stand nach einer Flanke von außen die frisch eingewechselte Margo goldrichtig und traf zur beruhigenden 2:0 Führung. Blönried warf nun alles nach vorne, aber unser Spiel war geprägt von tollem Zusam- menspiel nach vorne und kompakter Abwehrleistung nach hinten, so dass wir immer wieder gefährlich vor dem gegnerischen Tor auftauchten. Trotzdem gelang es Blönried noch den Anschlusstreffer zu erzielen, doch zu mehr sollte es nicht mehr kommen und so gingen unse- Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 re Mädels nach einem hervorragenden, mannschaftlich geschlossenen Spiel als Siegerinnen vom Platz. Glückwunsch zum Sieg an Leonie Ziegler, Hanaa Alosh, Mia Malsam, Lea Rimmele, Ronja Mayer, Lea Busam, Le- na-Marie Alber, Aurelia Elsäßer, Taneesha Mahler, Margo Hodek, Joana Sordon, Melina Feitenheimer, Hanna Busam Junioren D2-Junioren: SV Reute II - SGM SV Baindt/Baienfurt II 1:6 Am Samstag fuhr unsere D II zum Auswärtsspiel zum Tabellenzweiten nach Reute. Man merkte den Tabellen- unterschied deutlich, denn die Jungs aus Reute hatten bereits von Beginn an einige Chancen, scheiterten zu- nächst aber an der bis dahin guten Abwehr. Doch mit zunehmender Spieldauer gerieten unsere Jungs immer mehr unter Druck und so fiel in der 25. Minute durch ei- nen Freistoß das 0:1. Die Gastgeber aus Reute stürmten weiter mutig nach vorne und hielten die Baindter Abwehr unter Dauerbeschuss. So kam es schon eine Minute nach dem Tor zu einem weiteren Gegentreffer und man ging mit einem 0:2 Rückstand in die Pause. Auch nach der Halbzeitpause hatten unsere Jungs viel zu verteidigen, doch die Reuter Spieler scheiterten oft an unserem guten Torwart Luis, bis in der 45. Minute das vorentscheidende 0:3 fiel. Danach gab es auch einige schöne Spielzüge unserer Jungs, trotzdem fiel in der 49. Minute das 0:4. Die Baindt/Bainfurter Jungs stellten die Gastgeber nun ab und an auch unter Druck und so kam es nach einem Rückpass des Reuter Abwehrspielers zu einem Eigentor und somit zum 1:4 Anschlusstreffer. Leider konnte unsere D II aus diesem Anschlusstreffer keinen neuen Schwung gewinnen und so gelang den Gastgebern in der Schlussphase noch zwei Treffer zum 1:6 Endstand. Nun ist erst einmal Pause und nach den Pfingstferien müssen die Jungs weiter an sich glauben. Es spielten: Luis V., Taha D., Yigit D., Jannik K., Florian M., Rafael D., Jonas E., Theo G, Jonathan R., Janos P., Mo- hamad B., Anas H. Reitergruppe Baindt Baindt goes Reithalle In den vergangenen Wochen wurde schon fleißig am Reitgelände geschafft. Die Geländeoberfläche wurde mittels Laser auf Höhe gemessen und der Hu- mus eingeebnet. Außerdem wurde mit mehreren Fuhren Kies der Vorplatz der Reithallenfläche aufgefüllt, um sauber arbeiten zu können. In den nächsten Tagen wird der Bauausschuss des Reit- vereins nochmals zusammenkommen, um die Infrastruk- tur, welche im Boden verlegt werden muss, aufzuzeichnen. Turnierergebnisse Auf dem Reitertag in Waldburg war unsere Reiterjugend erfolgreich vertreten: Dressurreiterwettbewerb Kl. E 3. Platz Theresa Henzler mit Bonne Diamond Stilspringwettbewerb Kl. E 6. Platz Leni Rapp mit Caprice Reiterwettbewerb 1. Platz Theresa Henzler mit Bonne Diamond 2, Platz Alica Koscher mit Delia Wir gratulieren zu diesen tollen Ergebnissen! Alica mit Delia Leni mit Caprice Theresa mit Bonne Diamond Schützengilde Baindt Training für die Ortsmeisterschaft Ab sofort kann jeden Mittwoch von 19-22 Uhr für die Ortsmeisterschaft im Schützenhaus trainiert werden. Weitere Informationen zur Ortsmeisterschaft folgen in kürze. Wir freuen uns auf euch. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Wir freuen uns über Ihre Unterstützung! Wir, die freiwilligen Helfer:innen sind für Sie da, hier vor Ort, rund um die Uhr - 365 Tage im Jahr! Das DRK ist Ihr verlässlicher Partner im Notfall, oder auch bei der sani- tätsdienstlichen Absicherung Ihrer Veranstaltung. Helfen Sie uns mit Ihrer finanziellen Unterstützung Menschen zu helfen! Ebenso freuen wir uns jederzeit über tatkräftige Unter- stützung. Um selbst ein SCHUTZENGEL zu werden, muss man kein Blut sehen können - wir haben viele Einsatzge- biete auch außerhalb des Einsatzdienstes. Sei es als Ni- kolaus, durch eine Muffinspende für unsere Blutspende, oder in der Jugendarbeit: die Möglichkeiten sind je nach persönlichem Interesse vielfältig. Unsere Helfer:innen ent- scheiden selbst, wie viel Zeit sie bereit sind einzubringen: mehrere Stunden pro Woche oder nur einen Tag im Jahr. Werden auch Sie ein Teil von uns: egal ob als Mitglied, freie:r Helfer:in oder durch eine Spende. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung! Sollten Sie Fragen zu uns oder unserer Arbeit haben, sind wir jederzeit für Sie erreichbar. Um auf unsere Arbeit aufmerksam zu machen, sind unse- re Helfer:innen im Gebiet Baindt und Baienfurt unterwegs und verteilen Wurfsendungen. Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Ukraine-Hilfe des WBB Bereits vor einigen Wochen lief ein weiteres großes Ge- meinschaftsprojekt des WBB für die Ukraine an: Ein ge- brauchter VW-Bus für den Transport von Verletzten ins nächste Krankenhaus wurde dringend benötigt, Olena Garashchenko ist damit auch schon wieder zurück in der Ukraine und hilft vor Ort. Finanziert wurde diese Aktion durch Spendengelder sowie einem Zuschuß in Höhe von 2.000 € durch die VR-Bank Ravensburg-Weingarten. Das Fahrzeug wurde uns von Christoph Hecht vom Autohaus KHS vergünstigt zur Ver- fügung gestellt und von unserem Mitgliedsunternehmen Lindl & Zeller nochmal auf Herz und Nieren überprüft. Mit dieser Aktion haben wir wieder einmal den tollen Zu- sammenhalt innerhalb des WBB gezeigt und konnten ein wichtiges Projekt unterstützen. Gleichzeitig schließen wir nun das Spendenkonto erst einmal und bedanken uns ganz herzlich bei allen Spenderinnen und Spendern – ihre Hilfe ist angekommen. Auf dem Bild (von links): Christoph Hecht (KHS Autoteile), Kurosch Sattar (1.Vorsitzender), Valentyna Kovalenko (UA Hub), Holger Genshow (Bosch Service - Lindel & Zeller), Olena Garashchenko (UA Hub), Arnold Miller (Vorstand VR-Bank Ravensburg-Weingarten), Günter A. Binder (Bür- germeister Gemeinde Baienfurt) Nachruf Traurig müssen wir Abschied nehmen von Hans Späth der am 14. Mai 2023 im Alter von 88 Jahren verstorben ist. Er gehörte fast 60 Jahre dem Ortsverband der CDU an. 2006 wurden ihm von unserem damaligen Bundestag- sabgeordneten Andreas Schockenhoff Ehrennadel und Ehrenurkunde für 40-jährige Mitgliedschaft überreicht. Mehr als 30 Jahre engagierte sich Hans Späth aktiv im Vorstand, erst als 2. Vorsitzender, dann als Schatzmeister. Wir verlieren in ihm einen treuen Unterstützer und Multi- plikator unserer politischen Überzeugungen und unserer politischen Arbeit vor Ort. Für seinen Einstz sind wir dankbar und behalten ihn als liebenswerten Menschen in Erinnerung. Seiner Familie gilt unser Mitgefühl. Für den CDU-Ortsverband Dr. Anton Eberle Regionale Jugendkonferenz: Richtige Politik kann nicht ohne junge Menschen gemacht werden! Über diese Veranstaltung berichtet nachstehend unsere Bundestagsabgeordnete Heike Engelhardt. Rund 30 Jugendliche aus der Region haben sich auf der regionalen Jugendkonferenz der SPD-Bundestagsabge- ordneten Heike Engelhardt am 5. Mai 2023 in Ravensburg getroffen. Sie diskutierten unter anderem über politische Bildung, Selbstbestimmung und Chancengleichheit, Kli- mawandel, Demokratie und Menschenrechte. Ziel der eintägigen Konferenz war es, jungen Menschen Impulse und eine Plattform zum Austausch über Politik zu bieten, um so ihr Interesse zu stärken. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Bei der Veranstaltung im Kornhaussaal in Ravensburg standen die Ideen und die gemeinsamen Diskussionen unter den Jugendlichen im Mittelpunkt. So wurde die Kon- ferenz von den Teilnehmer:innen thematisch selbst gestal- tet. Dadurch entstanden interessante Debatten, die allen Beteiligten die Einsicht in neue Perspektiven ermöglichten. „Es war sehr schön, mit anderen Jugendlichen über Poli- tik zu diskutieren, obwohl ich ganz schön aufgeregt war“, bewertet Adis aus Leutkirch die Veranstaltung. „Die Konferenz war für mich die perfekte Möglichkeit, mich mit anderen Jugendlichen auszutauschen. Zusätzlich war es mal echt cool, auf andere zu treffen, die sich so für Po- litik interessieren wie ich“, meint Hannes aus Bergatreute. Ähnlich äußerte sich auch Lena über die Diskussion „der wichtigen Themen“. Eliza pflichtet ihr bei: „Andere enga- gierte Jugendliche zu treffen, war eine wertvolle Erfah- rung in meinem Leben.“ Maximilian aus Ravensburg bezeichnet die Veranstaltung der Bundestagsabgeordneten als: „ein beeindrucken des Zeichen für den Wert politischer Jugendbeteiligung, da viele Aspekte, die für unsere Generation von zentraler Bedeutung sind, häufig in den Hintergrund geraten.“ „Jede Meinung wurde gehört und auf jede Meinung wurde eingegangen“, freut sich Nora aus Tettnang abschließend. „Es ist sehr schön zu sehen, wie so viele unterschiedli- che junge Menschen auf eine so respektvolle Art und Weise über verschiedene politische Themen diskutieren. Dass Menschen wie sie die Zukunft unserer Gesellschaft gestalten, stimmt mich sehr optimistisch und glücklich“, beschreibt Anouk aus Weingarten ihre Erfahrung bei der Konferenz. „Durch die vielen wertvollen Beiträge der Teilnehmer:in- nen, war die regionale Jugendkonferenz ein echter Er- folg. Richtige Politik kann nicht ohne den Beitrag junger Menschen gemacht werden“, sagt Heike Engelhardt. „Mit Blick auf die großen Herausforderungen unserer Zeit wie Politikverdrossenheit, Klimawandel und gesellschaftlichen Zusammenhalt ist das politische Engagement von jun- gen Menschen ein wesentlicher Teil der Lösung“, fasst die SPD-Bundestagsabgeordnete zusammen. Bericht Wahlkreisbüro Heike Engelhardt Im Namen des Vorstandes gez. Brigitta Wölk Landesgartenschau Balingen Es finden Kulturtage des Schwäbischen Albverein auf dem Gartenschau-Gelände statt. Treffpunkt: Sonntag, 11.06.2023 um 8.00 Uhr Bushaltestelle Charlottenplatz Weingarten oder 8.15 Uhr Bahnhof Ra- vensburg. Rückkehr ca. 19.30 Uhr. Fahrpreis 12 Euro für Mitglieder plus 12 Euro Eintritt (ab 12 Teilnehmern) Einkehr etc. kann jeder selbstständig gestalten. Trinken/ Vesper nach Bedarf. Anmeldung ab 07.06.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-online.de Wir fahren mit Bus und Bahn, deshalb bitte gleich bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 8.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung auf das Zafernhorn Auf teilweise ruppigen Pfaden geht es vom Parkplatz am Faschinajoch durch blütenreiche Matten auf den Gipfel. Treffpunkt Dienstag 13.06.2023 um 7.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 20 Uhr. Gehzeit 10 km, 900 hm (teilweise sehr steil bergauf) Fahrpreis 30 Euro für Mitglieder. Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk, Wechselkleidung? Anmeldung ab 09.06.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! 2-tägige Wandertour über die Nagelfluhkette Wir steigen vom Parkplatz Hochgratbahn über die Falken- hütte zum Staufner Haus auf und übernachten dort. Am nächsten Morgen gehts über den Hochgrat zum Rindalpho- rn und auf dem Panoramweg zurück zum Staufner Haus. Der Abstieg erfolgt über die Seele-Alpe zum Parkplatz. Wann: Mitwoch 14.06. bis Donnerstag 15.06.2023 Treffpunkt Mittwoch 14.06.2023 um 10.30 auf dem Park- platz Hochgratbahn. Gehzeit jeweils bis 1000 hm. Fahrkosten und Parkgeb. werden umgelegt. Übernachtung/Einkehr im Staufner Haus und weitere Berghütten Sonstiges: Übernachtung im Lager, DAV Mitglied 15 Euro. Nichtmitglieder 27 Euro, Halbpension 31 Euro. Geeignete Ausrüstung für Bergwanderungen ist Vorraussetzung.Die Wanderung findet nur bei stabiler Wetterlage und Be- gehbarkeit der Wege statt. Bei kurzfristiger persönlicher Absage beträgt die Stornogebühr 15 Euro. Anmeldung ab sofort, da Teilnehmerzahl begrenzt. T. 0151- 12952100 (Anrufbeantworter) Wanderführung Irene Klingler, E-Mail: klinglerirene@gmail.com Bei schlechtem Wetter Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind willkommen! Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Rauchfrei leben – deine Chance Es ist nie zu spät, mit dem Rauchen aufzuhören. Denn unabhängig vom Alter verbessert sich die Lungenfunk- tion und stabilisiert sich der Kreislauf erwiesenerma- ßen bereits kurzfristig nach einem Rauchstopp. Auch die Landwirtschaftliche Krankenkasse hilft ihren Versicherten, die mit dem Rauchen aufhören wollen. Sie fördert Nichtraucherkurse, um den Eintritt vieler Krankhei- ten zu verhindern – ein wichtiges Handlungsfeld der Kran- kenkassen in der Primärprävention. Kurse finden sich auf der Internetseite www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auch auf die Bundesinitiative „Rauch- frei leben – deine Chance“ hin. Auf der Internetseite www.nutzedeinechance.de finden sich weitere Unterstüt- zungsangebote. Am Weltnichtrauchertag sollen vor allem Kinder und Ju- gendliche auf die Gefahren des Tabakkonsums hingewie- sen werden, damit diese erst gar nicht mit dem Rauchen beginnen. Das Risiko, an Krebs, Diabetes und Bluthoch- druck zu erkranken, erhöhte Cholesterinwerte sowie chro- nische Atemwegserkrankungen zu erleiden und sich einer erhöhten Gefahr eines Herzinfarktes auszusetzen, soll an diesem Tag aber auch über alle Generationen hinweg wieder ins Bewusstsein gerückt werden. Weststadt-Flohmarkt am Samstag, den 15. Juli 10.00 – 16.00 Uhr Anmeldungen für Verkäufer ab sofort unter 0751/79 06 28 oder komm.pr.weststadt@betreuung-und-pflege.de Keller und Bühne vollgestellt? Sie wisen nicht wohin mit Ihren alten „Schätzen“ die Sie nicht mehr benötigen? Verkaufen Sie auf dem Weststadt-Flohmarkt, der am Samstag, den 15. Juli 2023 von 10.00 – 16.00 Uhr in der Außenanlage des Seniorenzentrum Weststadt stattfindet. Fürs leibliche Wohl wird mit Herzhaftem vom Grill, hausge- machten Kuchen und frisch gebackenen Waffeln gesorgt. Sichern Sie sich jetzt Ihren Verkaufsstand. Es wird keine Standgebühr erhoben. Hallenbad Baienfurt Hallenbad Baienfurt eG - Einladung zur Generalversammlung 2023 Die Hallenbad Baienfurt eG lädt alle Genossenschaftsmit- glieder zur diesjährigen Generalversammlung am Freitag, 16. Juni 2023 ab 19:00 Uhr ins evangelische Gemeindehaus im Öschweg 32, 88255 Baienfurt ein. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden über das Geschäftsjahr 2022. Vorlage des Jahresabschlusses und Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses bzw. Entnahme aus den Rücklagen. 3. Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Be- schlussfassung über die Verwendung des Jahres- überschusses bzw. Entnahme aus den Rücklagen 5. Beschlussfassung über die Entlastung 1. Der Mitglieder des Vorstandes 2. Der Mitglieder des Aufsichtsrates 6. Verschiedenes. Rainer Müller Vorsitzender des Aufsichtsrates Geborg- tes Folg- samkeit Klang Bezah- lung Staat im Orient Schmerz- laut Dienst- schwur Hebri- den- insel Vorfahr franzö- sische Zustim- mung arge Lage Regal für Musik- geräte Teil des Hindu- kuschs engl.: uns franz. Männer- name Zier- pflanze Bahama- Insel Ziffern- kennung (engl.) erfor- schen DEIKE 0323-A6-2 LTIAU GEHORSAM IONAM AHNNOT GORUS ARALIE ABACOID ERKUNDEN Foto: © wd/DEIKE 760R74K2 © droigks/DEIKE 760U41W6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Serviceeinsätze, Werkstattauslastung, Terminvereinbarungen ? Arbeitsvorbereiter*in Serviceplanung (m/w/d) Sie organisieren gerne... Unbefristeter Arbeitsvertrag - bei uns kommen Sie an. Teamgeist - nicht nur ein Wort - wir leben ihn täglich. Hohe Sozialleistungen - Ihre Zukun ist uns wich g. Changemanagement - jede Meinung zählt. Modernes Management mit Visionen - wir sind für die Zukun gerüstet. Unsere Unternehmensphilosophie ist unsere gemeinsame Zukunft. 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E und Mail werden mit Bindestrich verbunden, da Einzelbuchstaben generell mit Bindestrich „angekoppelt“ werden: T-Shirt, U-Bahnwww.tierheime-helfen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Der Kaff eeklatsch mit Ihrem Lieblingsmenschen ist sonn-und feiertags ab 13 Uhr besonders günstig. Zu jedem Heißgetränk + 1 Stück Kuchen gibt`s 1 Heißgetränk + 1 Stück Kuchen g ü l t i g v o n 1 4 . 5 . b i s 2 5 . 6 . 2 3 gratis!gratis!** Der zweite Gast geht aufs Haus! Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 07:00 - 19:00 Uhr Samstag 07:00 - 14:00 Uhr Sonn- und Feiertag 08:00 - 16:00 Uhr * Dieses Angebot ist nur im genannten Aktionszeitraum „gültig von.. bis..“ und nur sonn- und feiertags ab 13 Uhr gültig in diesen Filialen: Brunnenplatz 13, 88276 Berg und Dorfplatz 1, 88255 Baindt. Das jeweils günstigere Produkt (Heißgetränk und Kuchen) ist gratis. Nur solange der Vorrat reicht. Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen. 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                Zuletzt geändert: 26.05.2023
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                Fassung vom 15.04.2011 ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 4 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "B if a n g " u n d 3 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u n u g sp la n e s "B if a n g E rw e it e ru n g " so w ie d ie ö rt li ch e n B a u vo rs ch ri ft e n h ie rz u Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 17 5 Satzung 23 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 35 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 40 9 Begründung – Sonstiges 42 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 45 11 Begründung – Bilddokumentation 46 12 Verfahrensvermerke 48 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanzV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, ber. 416) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.2010 (GBl. BW S. 793) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) in der Fassung vom 13.12.2005 (GBl. BW S. 745), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GBl. BW S. 809) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO sind ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3-5 BauNVO werden nicht Be- standteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauN- VO; Nr. 2.5. PlanzV; siehe Typenschablone) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.5 WH .... m Mittlere traufseitige Wandhöhe als Höchstmaß Bestimmung der WH: Mittelwert (arithmetischer) aus bergseiti- gem und talseitigem Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und WA Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 5 − Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (au- ßen) des Hauptgebäudes. Die Werte für den bergseitigen und talseitigen Abstand sind je- weils in der Mitte (zwischen den Giebelseiten) von sich gegenüber liegenden Traufseiten des Hauptgebäudes zu messen. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maß- geblich. Bei Pultdach-Gebäuden wird die WH nur auf der Seite der Traufe gemessen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Typenschablonen) , 2.6 FH .... m Firsthöhe als Höchstwert Bestimmung der FH: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Dachfirstes in der Mitte des höchsten Firstes des Hauptgebäudes senkrecht nach unten gemessen. Bei Pultdächern wird der First an der höchsten Stelle der Dach- konstruktion gemessen (einschließlich Dachüberstand). Bei Pultdächern ist die Firsthöhe wie folgt zu bestimmen: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Dachfirstes in der Mitte des höchsten Firstes des Hauptgebäudes senkrecht nach unten gemessen. Bei Pultdächern muss die Firsthöhe des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert um 1,50 m unterschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 6 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.8 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen; Garagen sind nur inner- halb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanzV 90; siehe Planzeichnung) 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Ne- benanlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen bzw. außerhalb der Flächen für Garagen zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto- Rauminhalt (außen), max. 16,00 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürli- chen Gelände); die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grundstück darf 75 m3 pro Grundstück nicht überschreiten; − nicht überdachte Wasserbecken: max. Größe 5 % der Grund- stücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grund- E GA Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 7 stücksgrenze; (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.12 E... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt bestimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 2.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.14 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stellplätze, Randflächen (z.B. Schotter-Rasen, Rasenpflaster etc.); (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äußere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispiel- haft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.16 Leitungsrecht (LR) zu Gunsten der Grundstückseigentümer zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.17 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 5,00 m LR Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 8 2.18 Öffentliche Grünfläche als Eingrünung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.19 Wasserfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB; Nr. 10.1. PlanzV 90; siehe Planzeich- nung) 2.20 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Zum Schutz nachtaktiver Insekten und zum Schutz des FFH- Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" sind für die Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete in- sektenfreundliche Natriumdampf-Lampen oder LED-Lampen zu- lässig. Die Lampen sind vollständig insektendicht einzukoffern und nachts so weit als aus Gründen der Verkehrssicherheit mög- lich abzuschalten. Die Lichtmasten dürfen eine Höhe von maximal 6,00 m nicht überschreiten. Die insektenfreundliche Beleuchtung ist im gesamten Geltungsbereich zu verwenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.21 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet sind für − Stellplätze − Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zuläs- sig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.22 Unterirdische Lagerbe- hälter von Wasser ge- fährdenden Stoffen Unterirdische Lagerbehälter von Wasser gefährdenden Stoffen sind gegen Auftrieb zu sichern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 2.23 Zu erhaltender Baum (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanzV 90; siehe Planzeich- Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 9 nung) 2.24 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu ver- wenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 2.25 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Hö- he, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu ver- wenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 2.26 Pflanzungen in den öf- fentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentlichen Verkehrsflächen als Begleitflächen (Straßen- begleitgrün) sind als Mager- und/oder Trockenstandorte aus- zubilden (z.B. Schotter, Sukzessionsflächen, o.ä.). − Die öffentlichen Grünflächen als Eingrünung sind entspre- chend der Planzeichnung mit Gehölzen zu bepflanzen und als Extensivwiesen zu entwickeln. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 10 Bäume 1. Wuchsklasse Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Moor-Birke Betula pubescens Esche Fraxinus excelsior Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Bruch-Weide Salix fragilis Winter-Linde Tilia cordata Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Sal-Weide Salix caprea Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Lavendel-Weide Salix eleagnos Purpur-Weide Salix purpurea Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.27 Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 11 Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Ziersträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 600 m2 (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der u. g. Pflanzliste zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Na- delgehölzen unzulässig. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Sand-Birke Betula pendula Moor-Birke Betula pubescens Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Trauben-Eiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Kornelkirsche Cornus mas Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 12 Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Kriech-Rose Rosa arvensis Hunds-Rose Rosa canina Hecht-Rose Rosa glauca Zimt-Rose Rosa majalis Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia Wein-Rose Rosa rubiginosa Apfel-Rose Rosa villosa Purpur-Weide Salix purpurea Roter Holunder Sambucus racemosa Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung; Pflanzung von heckenartigen Strauch-Gruppen als Ortsrandein- grünung auf 60 % der Fläche; es sind ausschließlich Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu ver- wenden. Bäume sind im Bereich der Pflanzung nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.29 Abgrenzung ("Nutzungskordel") (§ 9 Abs. 1 BauGB;siehe Planzeichnung) 2.30 Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang"; die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausgekoppelten Plan- zeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkarte). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang" (Fassung vom 12.08.2005, rechts- verbindlich seit 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für die- sen Bereich vollständig durch diese 4. Änderung ersetzt. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 13 (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.31 Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erwei- terung"; die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausge- koppelten Planzeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkar- te). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" (Fas- sung vom 26.05.1987, rechtsverbindlich seit 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 3. Änderung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.32 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungs- planes "Bifang Erweiterung" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" (Fas- sung vom 12.08.2005, rechtsverbindlich seit 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die- se 4. Änderung ersetzt. Die Inhalte der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erwei- terung" (Fassung vom 26.05.1987, rechtsverbindlich seit 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich voll- ständig durch diese 3. Änderung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bau- vorschriften zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang" (rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntmachung vom 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich voll- ständig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ersetzt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang Erweiterung" (rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten für Dächer von Haupt- gebäuden. Neben den jeweils vorgeschriebenen Dachformen sind für deutlich untergeordnete Bauteile (z.B. Gaupen, Eingangsüber- dachungen etc.) sowie für Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen etc.) und Garagen wie auch überdachte Stellplätze andere Dach- formen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/PD/WD Dachform alternativ Satteldach oder Pultdach oder Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig); Für die Dachform Pultdach gilt folgende Definition: Mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion gemessen; (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 15 3.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dach- fläche, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flachdächer. Bei zulässigerweise errichtbaren Flachdächern gilt eine Dachnei- gung von 0 - 5°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) sind unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 24° − max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m − Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dach- überstand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m − Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände blei- ben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 16 Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs- Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dä- cher. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdich- tungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Materialien und Farben für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie Unabhängig von den o.g. Vorschriften zu den Materialien und Farben sind auf der gesamten Dachfläche des jeweiligen Gebäu- des Materialien und Farben zulässig, die für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik- Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt (bei der Berechnung ist aufzurunden): Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 30 m2 1,0 30 m2 bis (kleiner) 50 m2 1,5 ab 50 m2 2,0 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 17 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung); 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung); 4.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Gren- zen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung); 4.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (siehe Planzeichnung, Nummerierung von Nordwest nach Südost); 4.5 Bestehende Flurnummer (beispielhaft aus der Planzeichnung); 4.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung); 4.7 Vorhandene Böschung (siehe Planzeichnung); 4.8 Arten- und Biotopschutz Gemäß § 44 des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders ge- schützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und eu- ropäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stö- ren. Um das Eintreten eines Verbots-Tatbestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, ist daher vor der Rodung alter Bäu- me zu prüfen, ob diese von besonders geschützten Tieren bewohnt werden. Die Rodung sollte im Falle eines Nachweises im Winter- 462.00 463.00 462.50 461.50 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 18 Halbjahr erfolgen und mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg abgestimmt werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 4.9 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG bzw. § 43 Abs. 2 NatSchG Baden- Württemberg ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder ande- re Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen sowie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar erfolgen. Es wird empfohlen, vorhandene Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaß- nahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baum- schutzmaßnahmen zu sichern. 4.10 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Abwasser-Leitung des Abwasserzweckverbandes, Berg (siehe Planzeichnung); 4.11 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt (in der 3. Änderung rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntmachung vom 12.08.2005) (siehe Planzeichnung); 4.12 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Erweiterung Bifang" der Gemeinde Baindt (in der 2. Änderung rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 25.11.1988) (siehe Planzeichnung); 4.13 Voraussichtliche Lage des Retentionsbereiches (außerhalb des Planungsbereiches) Das Retentionsbecken muss mindestens ein Volumen von 3 m³ pro R 71 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 19 100 m² befestigter Fläche aufweisen (siehe Planzeichnung); 4.14 Lage des bisher verdolten Bachlaufes (siehe Planzeichnung); 4.15 Grundwasserdichte Un- tergeschoße Auf Grund der Bodenbeschaffenheit ist in bestimmten Teilbereichen innerhalb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasser- dichten Untergeschoß ausgeführt werden. Werden zur abwasser- technischen Erschließung des Gebietes öffentliche Anlagen erfor- derlich, müssen diese im Benehmen mit der Wasserbehörde herge- stellt werden. Die notwendigen Planunterlagen sind ggf. rechtzeitig vorzulegen. 4.16 Beseitigung des Nieder- schlagswassers Die Versickerung des Niederschlagswassers ist auf Grund der Bo- denverhältnisse nicht möglich. Das Niederschlagswasser von den Grundstücken und öffentlichen Flächen wird über eine Rohrleitung zu einem Retentionsbecken geleitet, dort gespeichert, gereinigt durch Versickerung über eine Sandschicht und anschließend ge- drosselt in den Sulzmoosbach eingeleitet. Der letzte Teil der Zulei- tung zum Retentionsbecken außerhalb der Bebauung kann als of- fener Graben ausgeführt werden. Bei Freilegung des verdolten Ba- ches kann der vorhandene Bachlauf als Zuleitung benutzt werden. 4.17 Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser und Bodenschutz Zur Vermeidung einer Verunreinigung des Niederschlagswassers, das über die Regenwasserkanalisation geleitet wird, ist aus rechtli- chen Gründen, die außerhalb dieser Planung liegen, auf entspre- chende Tätigkeiten (z.B. Autowäsche, andere Reinigungsarbeiten, Be- und Entladungsarbeiten gefährlicher Stoffe etc.) vollständig zu verzichten. Drainagen sind nur zulässig, wenn kein Grundwasser abgesenkt wird und der Ablauf der Drainage in ein oberirdisches Gewässer einleitet. Andere Drainagen sind nicht zulässig. Sickerschächte sind unzulässig. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Elemente sollte Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 20 auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fall- rohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfügung. 4.18 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.19 Bodenschutz Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Ver- nichtung oder Vergeudung zu schützen. Für die folgende Bauaus- führung, insbesondere auch für die Erschließungsarbeiten heißt das: − Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden − Fachgerechte Lagerung in Mieten − Weitere Verwendung des Ober- und Unterbodens – Erstellung eines Bodenverwertungskonzeptes − Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenver- dichtungen im Zuge der Erschließungsarbeiten: a) keine flächenhafte Befahrung des Baugebietes mit Radfahr- zeugen (z.B. Lkw) b) keine Befahrung bei Nässe c) Kennzeichnen und Eingrenzen des Arbeitsbereiches − Information des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Bo- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 21 denschutz, über den Beginns der Erschließungsarbeiten 4.20 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzu- führen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Das Versickern von Niederschlagswasser stellt eine Gewässernut- zung dar, die grundsätzlich einer rechtlichen Erlaubnis durch das zuständige Landratsamt bedarf. Inwiefern im Einzelfall eine er- laubnisfreie Versickerung durchgeführt werden kann (Nieder- schlagswasserfreistellungsverordnung) sollte von der Bauherrschaft bei dem zuständigen Landratsamt in Erfahrung gebracht werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als was- serdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versi- ckerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkel- lerten Gebäuden angelegt werden. 4.21 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 22 Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.22 Urheberrecht Inhalt und redaktioneller Aufbau dieser Planung unterliegen den urheberrechtlichen Bestimmungen. Zuwiderhandeln wird privat- rechtlich/standesrechtlich verfolgt. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 23 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), § 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. BW S. 185), § 74 der Landesbauordnung für Baden Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. , S. 358, ber. 416) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Be- bauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeich- nerischem Teil vom 15.04.2011. § 2 Bestandteile der Satzung Die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textli- chem Teil vom 15.04.2011. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang" (in der 3. Änderung rechtsverbindlich seit 12.08.2005) und des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" (in der 2. Änderung rechtsverbindlich seit 25.11.1988) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,-€ (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu den Dachformen − zur Dachneigung − zu den Dachaufbauten Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 25 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung 6.1.1.1 Durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Orts-Teil "Friesenhäusle" in der Gemeinde Baindt ausgewiesen. 6.1.1.2 Der Planbereich befindet sich entlang der "Hirschstraße" zwischen "Boschstraße" und "Daimler- straße". 6.1.1.3 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfes der vorwiegend ortsansässigen Bevölkerung. Des Weiteren kann hiermit eine Baulücke geschlossen werden. 6.1.1.4 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" im beschleunigten Verfahren (Bebau- ungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 6.1.1.5 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Planungsbereiches 6.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich in der Gemeinde Baindt im Orts-Teil "Friesenhäusle". Im Norden grenzt der Planbereich an die bestehende Bebauung an der der "Froschstraße" sowie an die "Boschstraße", im Osten und Süden an die bestehende Bebauung an der "Boschstraße" bzw. "Daimlerstraße". Westlich des Planungsbereiches befindet sich eine Sportanlage. 6.1.2.2 Der Geltungsbereich verläuft im Norden entlang der "Boschstraße", im Osten und Süden schließt er an der bestehenden Bebauung ab. Im Westen wurde die Grenze innerhalb des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 169/2 gezogen. Es befinden sich folgende Grundstücke innerhalb des Geltungsbe- reiches: 42 (Teilfläche), 137/6, 137/10, 137/35, 169/2 (Teilfläche), 175 (Teilfläche). Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 26 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 6.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezü- ge werden vom Bodenseebecken geprägt. 6.2.1.2 Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich keine bestehenden Gebäude. Auch sind keine na- turräumlichen Einzelelemente vorhanden. 6.2.1.3 Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Westen hin fallend. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 2%. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Westen und Osten sind unproblematisch. Zur "Hirschstraße" hin besteht eine markante Böschung mit ei- nem Höhenversatz von ca. 1,00 m. 6.2.2 Erfordernis der Planung 6.2.2.1 Die Änderung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der vorwiegend ortsansässigen Bevölkerung. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu Wohnbaugrundstücken registriert. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen 6.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − 5.3.2 Die für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung gut geeigneten Böden und Standorte, die eine ökonomisch und ökologisch effiziente Produktion ermöglichen, sollen als zentrale Produktionsgrundlage geschont werden; sie dürfen nur in unabweisbar notwendigem Umfang für andere Nutzungen vor- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 27 gesehen werden. Die Bodengüte ist dauerhaft zu bewahren. − Karte zu 2.1.1 "Raum- kategorien" Darstellung als ländlicher Raum im engeren Sinne. 6.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bo- densee-Oberschwaben maßgeblich: − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsent- wicklung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölke- rung im Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. 6.2.3.3 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 6.2.3.4 Regionale Grünzüge, schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, Landwirt- schaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft sowie Vorbehaltsgebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. 6.2.3.5 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin als Wohnbauflächen (W) und als Grünflä- chen dargestellt. Da die in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Anpas- sung des Flächennutzungsplanes an die vorgesehene Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) notwendig. Diese Anpassung erfolgt im Wege der Berichtigung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB. 6.2.3.6 Die Vorgaben des Landschaftsplanes werden durch den Bebauungsplan in vollem Umfang umge- setzt. 6.2.3.7 Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) Denkmalschutzgesetzes Baden- Württemberg (DSchG). 6.2.3.8 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 28 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 6.2.4.1 Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. 6.2.4.2 Der Standort empfiehlt sich auf Grund des Anschlusses an die nördlich, östlich und südlich bereits bestehende Wohnbebauung sowie der Flächen-Verfügbarkeit für die Ausweisung eines Wohnge- bietes. 6.2.4.3 Im Rahmen einer frühzeitigen Behördenunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Beson- deren auf Entwässerungsanforderungen hingewiesen. 6.2.4.4 Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Es besteht der Anspruch, insbesondere die Höhenentwicklung der Gebäude sinnvoll zu regeln und einen Kompromiss zu finden zwischen einerseits der niedrigen Nachbarbebauung an der "Boschstraße" und an der "Daimlerstraße" und andererseits den Ansprüchen an zeitgemäße Bauformen und Gebäudehöhen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die vorwiegend ortsansässige Bevölkerung zu schaffen ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. 6.2.4.5 Bei der Berücksichtigung der unterschiedlichen Belange wird auf einen abwägungsfehlerfreien In- teressens-Ausgleich geachtet. Die Planung basiert daher auf dem Gedanken, die Verwertbarkeit der einzelnen Grundstücke nach Möglichkeit ausgewogen zu gestalten. 6.2.4.6 Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Baufor- men verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Pla- nungs-Instrument geschaffen werden. 6.2.4.7 Die Systematik der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifi- zierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechen- den Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entspre- chend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnis- gabeverfahren gem. § 51 LBO). 6.2.4.8 Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: Bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die zulässi- ge Grundfläche liegt bei ca. 10.250 m² und folglich unter 20.000 m². Es bestehen keine Anhalts- punkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgü- ter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches be- finden. Somit sind die Vorraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 29 Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. 6.2.4.9 Der redaktionelle Aufbau der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 6.2.4.10 Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geän- derte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Vorentwurfs-Alternativen 6.2.5.1 Im Rahmen der Vorentwurfs-Planung wurden fünf unterschiedliche Vorentwurfs-Alternativen er- arbeitet. In allen fünf Alternativen wird das Plangebiet von einer Erschließungs-Straße im An- schluss an die "Hirschstraße" erschlossen, die durch ihre jeweilige Führung eine optimale Er- schließbarkeit der Grundstücke ermöglicht. In allen drei Fällen wurde auf eine Bebaubarkeit mit Einzelhäusern sowie auf eine qualifizierte Ordnung der östlichen Grünflächen geachtet. Die Alter- nativen unterscheiden sich durch die Gestaltung der Wendemöglichkeit, der Planung eines Fuß- weges sowie die Aufteilung und Anzahl der Grundstücke im Bereich östlich der "Hirschstraße". 6.2.5.2 In Alternative 1 wird das Gebiet über eine Stich-Straße erschlossen. An den Wendehammer schließt eine Grünfläche an, die die Verbindung zur östlich vorhandenen Grünfläche bildet. Ein Fußweg, der die Grünflächen quert und an das bestehende Fußwegenetz anknüpft, verbindet das Plangebiet mit der im Osten angrenzenden Bebauung. Im Plangebiet sind zehn Grundstücke ge- plant. 6.2.5.3 Bei Alternative 2 wurde am Ende der Stich-Straße ein Wendekreis angelegt. Auch hier schließt ei- ne Grünfläche an die Wendemöglichkeit an und stellt die Verbindung zur östlich gelegenen Grün- fläche und zum Fußwegenetz her. Es sind ebenfalls zehn Grundstücke im Plangebiet vorgesehen. 6.2.5.4 In der vom Gemeinderat ausgewählten Alternative 3 wurde die Wendemöglichkeit in Form eines Wendekreises am Ende der Stich-Straße angelegt. Bis auf das Grundstück mit der Fl.-Nr. 137/35 werden alle Grundstücke über diese Erschließung erschlossen. Die Zufahrt zum gerade erwähnten Grundstück erfolgt über die "Daimlerstraße". Zusätzlich zur vorhandenen Grünfläche ist keine wei- tere vorgesehen. Im Plangebiet sind zwölf Baugrundstücke geplant. 6.2.5.5 In Alternative 4 wird das Plangebiet von einer Ringstraße erschlossen, an die alle Grundstücke angeschlossen sind. Im Plangebiet befinden insgesamt elf Grundstücke. Eine zusätzliche Grünflä- che ist nicht vorgesehen. 6.2.5.6 Bei Alternative 5 ist die Erschließung in Form einer Durchgangs-Straße, die eine Verbindung von "Hirschstraße" und "Daimlerstraße" schafft, vorgesehen. Insgesamt befinden sich elf Grundstücke Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 30 innerhalb des Planbereiches. Eine weitere Gründfläche ist nicht vorgesehen. 6.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept 6.2.6.1 Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, eine städtebauliche Einheit zu schaffen. Trotz- dem soll die geplante Bebauung die bestehende Bebauung ergänzen und sich in diese einfügen. Somit werden die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen besser ausgenutzt und die Erschlie- ßungsaufwendungen verringert. 6.3 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 6.3.1 Stand vor der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" 6.3.1.1 Die ursprünglichen Festsetzungen zur Art der Nutzung sehen für den größten Teil des Planberei- ches die Festsetzung eines "Allgemeinen Wohngebietes" (WA) und für eine kleinere Teilfläche im Osten die Festsetzung als "Öffentliche Grünfläche" vor. Unzulässig im Plangebiet sind Gartenbau- betriebe, Tankstellen sowie Ställe für Kleintierhaltung als Zubehör zu Kleinsiedlungen und land- wirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. 6.3.1.2 Das Maß der baulichen Nutzung ist festgesetzt über die überbaubare Fläche (ÜFL), die Zahl der Vollgeschoße (I + DG; I) und die Gebäudehöhen. Letztere ergeben sich wiederum aus der Zahl der Vollgeschoße sowie der festgesetzten Normalgeschoßhöhe von 2,75. Zusätzlich sind die Erd- geschoß-Fußbodenhöhe über Normal-Null (NN) sowie der Kniestock (0,85 m zwingend für ge- kennzeichnete Grundstücke) festgesetzt. 6.3.1.3 Die Bauweise ist als offene Bauweise festgesetzt, es sind nur Einzelhäuser sind zulässig. Die ma- ximale zulässige Zahl der Wohnungen pro Gebäude ist auf zwei Wohnungen begrenzt. 6.3.1.4 Die Stellung der Gebäude sowie deren Firstrichtung sind im Plan festgesetzt. 6.3.1.5 Die überbaubare Grundstücksflächen sind mittels Baulinien sowie der überbaubaren Fläche (ÜFL) festgesetzt. 6.3.1.6 Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen mit Ausnahme von notwen- digen Stützmauern nicht zulässig. 6.3.1.7 Die Regelung zur Anzahl der Stellplätze und Garagen sieht vor, eine Garage sowie einen Stell- platz pro Grundstück in einem Abstand von 5,00 m zur Gehwegsgrenze zu errichten. 6.3.2 Inhalt der Änderung 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung": Pla- nungsrechtliche Vorschriften 6.3.2.1 Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 31 wie folgt vorgenommen: Für den Bereich des allgemeinen Wohngebietes (WA) wird die Art der Nutzung gegenüber der ursprünglichen Definition des allgemeinen Wohngebietes (WA) etwas modifiziert. Die in § 4 Abs. 3 Nrn. 4 und 5 BauNVO angeführten Nutzungen (Gartenbaubetriebe und Tankstellen) sowie zusätzlich die Nutzung nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO erfahren einen grundsätzlichen Ausschluss. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der über- planten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. 6.3.2.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Bau- nutzungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissver- ständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-3 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. –anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 (Typ 1), 0,32 (Typ 2) sowie 0,35 (Typ 3) befinden sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für allgemeine Wohngebiete (WA). Der im gesamten Plangebiet zulässige Höchstwert von 0,35 stellt eine für die ländliche Umgebung angepasste Festsetzung dar. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der angrenzenden bestehenden Bebauung. Eine weitere Verdichtung in dieser Lage und an diesem Standort ist städtebaulich nicht angepasst. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinn- voll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt, indem sie sich an der Nachbarbebauung als auch an den Anforderungen zeitgemä- ßer Bauformen orientiert, Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestal- tung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Firsthöhe in ihrer Ge- samthöhe fixiert. Schmale Gebäude mit relativ flacher Dachneigung werden durch die festge- setzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungsbild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertretbares Maß beschränkt. − Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhen- lage des Erdgeschoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthö- hen bleiben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. − Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 32 aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes sowie des Cha- rakters des Orts-Teiles wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgese- hen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungs-Situation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Im Planbe- reich westlich der "Hirschstraße" sind drei Wohnungen pro Einzelhaus zulässig. Im Bereich östlich der "Hirschstraße" sind auf Grund des geplanten harmonischen Überganges der neu geplanten Gebäude hin zum Bestand kleinere Gebäudeformen mit zwei Wohnungen pro Ein- zelhaus zulässig. Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß un- terschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen ent- stehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. − Die festgesetzte, aber nicht weiter differenzierte, offene Bauweise, die ausschließlich als Ein- zelhaus umgesetzt werden kann, wird aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan über- nommen. − Zur Regelung der überbaubaren Grundstücksflächen wurde auf Baugrenzen zurückgegriffen. Die Baugrenzen ersetzen die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzten Baulinien, werden gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan etwas erweitert und sind so fest- gesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) bzw. der schon bestehenden Gebäude hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grund- stück bzw. für bauliche Erweiterungen innerhalb des Bestandes. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grundstücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen (Baugrenzen) zulässig, um die Flexibilität zur Ausnutzung des Grundstückes zu erhöhen. Durch die überbaubaren Grundstücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifi- zierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale ausgeschlossen bleiben. − Auf das System zur Stellung der Gebäude und die Firstrichtungen wurde verzichtet, um den Bauherren ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit zu gewähren. Durch die Festsetzungen zu Wand- und Firsthöhen sowie der Zahl der Vollgeschoße ist eine städtebauliche Fehlentwick- lung ausgeschlossen. − Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu er- richtenden) Anlagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 33 wird. 6.3.2.3 Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über die "Hirsch-Straße" sowie über eine Stich- Straße auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 137/10 (Teilfläche), die die geplante Wohnumfeld- qualität unterstützt. Die Regelquerschnitte der Wege sowie die Bemessung der Wendemöglichkeit und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richt- linien entworfen. Dadurch ist die problemlose Nutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. 6.3.3 Stand vor der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" 6.3.3.1 Der Bebauungsplan "Bifang" setzt den von der Änderung betroffenen Bereich als öffentliche Grünfläche dar, die in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung von Fußwegen durchzogen wird. 6.3.4 Inhalt der Änderung 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" 6.3.4.1 Im Zuge der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" wird die Festsetzung als öffentliche Grünfläche (Zweckbestimmung: Eingrünung) beibehalten. Jedoch wird kein Gehweg in Ost-West- Richtung festgesetzt. Stattdessen werden zwei Wasserläufe festgesetzt, von denen einer den Re- tentionsbereich südwestlich des Plangebiets bedient. 6.3.5 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz 6.3.5.1 Durch das angrenzende Schul- und Sportgelände treten im Planungsgebiet Sport-Lärmimmis- sionen auf, die zu Nutzungskonflikten führen können. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung (Fassung vom 12.03.2008) der zu erwartenden Sport- Lärmimmissionen im Planungsgebiet vom Büro Sieber durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass die Immissions-Richtwerte der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutz-Verordnung) für ein allge- meines Wohngebiet (WA) an der geplanten Wohnbebauung eingehalten werden. Nutzungs- Konflikte auf Grund von Sport-Lärmimmissionen der Schul- und Sportanlage sind durch diese ab- gerückte Bebauung nicht gegeben. 6.3.6 Wasserwirtschaft 6.3.6.1 Die Gemeinde verfügt über ein Mischwasser-System zur Entsorgung der Abwässer. 6.3.6.2 Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen ange- schlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 34 6.3.6.3 Auf Grund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des auf den privaten Grundstücken anfal- lenden Niederschlagswassers direkt vor Ort nicht möglich (siehe Geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd vom 18.01.2008). Das Niederschlagswasser wird über eine Rohrleitung in ein außerhalb des Plangebietes situiertes Retentionsbecken geleitet. Das Retentionsbecken muss mindestens ein Volumen von 3 m³ pro 100 m² aufweisen. Von dort wird es dosiert und vorgerei- nigt dem Sulzmoosbach zugeleitet. Im Bereich des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 137/35 sowie dem südwestlich daran angrenzenden Teilgrundstück der Fl.-Nr. 137/10 ist die Errichtung von Rückhaltezisternen vorgesehen, die eine gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in den Regenwasserkanal ermöglichen. Die Versiegelung der Freiflächen wird durch eine entsprechende Festsetzung über die Oberflächen-Beschaffenheit minimiert. 6.3.6.4 Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grund- wasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. 6.3.7 Geologie 6.3.7.1 Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet werden. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 35 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung 7.1.1.1 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung) erfolgen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung 7.1.2.1 Eingriffe, die auf Grund der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs- Regelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme 7.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im Nordwesten der Gemeinde Baindt. Im Norden grenzt das Plangebiet an die bestehende Bebauung an der "Froschstraße" sowie an die "Bosch- straße", im Osten und Süden an die bestehende Bebauung an der "Boschstraße" bzw. "Daimler- straße". Westlich des Planungsbereiches befinden sich eine Wiesenfläche – sowie noch weiter westlich – eine Sportanlage. Im Bereich der angrenzenden Wiese verläuft ein von einer Mäde- süß-Flur gesäumter Graben. 7.2.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Planungsgebiet besitzt eine Größe von etwa 1,02 ha, wobei der überwie- gende Flächenanteil als Intensivgrünland ausgebildet ist. Von Norden nach Süden sowie im süd- lichen Plangebiet verläuft jeweils ein asphaltierter Fußweg. Entlang des südlichen Fußweges ste- hen einige Bäume (Birken). Im nordwestlichen Bereich befindet sich eine Gehölzgruppe aus jün- geren Linden. Besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) sind nicht bekannt und auf Grund der vorhandenen Nut- zungen und Strukturen nicht zu erwarten. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 36 7.2.1.3 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Der Planungsbereich ist stan- dortkundlich dem "Bodenseebecken" zuzuordnen. Das geologische Ausgangsmaterial wird von Grundmoränensedimenten gebildet, über denen holozäne Abschwemmmassen lagern. Als Boden- typ ist Gley und Kolluvium-Gley ausgebildet. Bodenart ist schluffiger über tonigem Lehm. Die Ver- sickerungsfähigkeit der anstehenden Böden ist daher sehr gering. Mit Ausnahme der beiden durch das Gebiet laufenden Fußwege handelt es sich um keine versiegelten oder befestigten Flä- chen. Auf Grund der intensiven Grünlandnutzung kann jedoch mit oberflächennahen Bodenver- dichtungen gerechnet werden. 7.2.1.4 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im überplanten Bereich. Im südlichen Plangebiet verläuft jedoch ein verdoltes Gewässer II. Ordnung. Das Grundwasser steht vermutlich geländenah an, der genaue Grundwas- serstand ist jedoch nicht bekannt. Die vom Land Baden-Württemberg erstellten vorläufigen Ar- beitskarten zur Hochwassergefahr zeigen westlich des Plangebietes Ausuferungen eines Zuflusses zum "Sulzmoosbach" beim Bemessungshochwasser HQ100. Für das Plangebiet selbst besteht kei- ne Hochwassergefahr. 7.2.1.5 Schutzgut Klima/Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Die wenigen vorhandenen Gehölze tragen zur Frischluftbil- dung bei. Dem Gebiet kommt auf Grund der von drei Seiten angrenzenden Bebauung keine be- sondere Bedeutung für das Schutzgut zu. 7.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Fläche ist Teil eines strukturarmen Wiesenkomplexes, der im nordwestlichen Bereich der Ortschaft Baindt liegt und allseitig von Bebauung umgeben ist (im Westen Sportanlagen, sonst vorwiegend Wohnbebau- ung). Das Plangebiet kann wegen der umliegenden vorhandenen Bebauung als Baulücke in Orts- randlage betrachtet werden. Es ist vorwiegend durch die leicht nach Südwesten abfallende Wie- senfläche geprägt. Einsehbar ist der Bereich vorwiegend von den Fußwegen im Westen und Sü- den. Der Fläche kommt auf Grund ihrer Nähe zu größeren Wohngebieten und wegen der vorhan- denen Fußwege eine gewisse Bedeutung für die Naherholung zu. 7.2.1.7 Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Amtlich kartierte Biotope oder andere Schutzgebiete für Natur und Landschaft befinden sich nicht im Plangebiet oder dessen unmittel- barer Umgebung. In etwa 400 m Entfernung im Süden sowie in 1,40 km Entfernung im Westen befindet sich das FFH-Gebiet "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323-341). 7.2.2 Auswirkungen der Planung 7.2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Bereich der geplanten Baukörper und Verkehrsflächen erfolgt ein Verlust des naturschutzfachlich geringwertigen Lebensraums "Intensivgrünland" durch Versiegelung. Die Lindengruppe im Bereich des Grundstücks Nr. 1 wird voraussichtlich gerodet. Da es sich noch um Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 37 vergleichsweise junge Bäume ohne erkennbare Höhlen handelt und die übrigen Flächen intensiv genutzt werden, sind artenschutzrechtliche Belange nicht betroffen. 7.2.2.2 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die landwirtschaftliche Er- tragsfläche geht verloren. Bei festgesetzten Grundflächenzahlen zwischen 0,30 und 0,35 in Ver- bindung mit einer möglichen Überschreitung der Grundfläche können bis zu 3.353 m² der Wohn- bauflächen voll- und etwa 1.118 m² teilversiegelt werden. Im Bereich der neuen Straßen wird nur wenig offener Boden neu versiegelt, da die Straßen größtenteils durch Verbreiterung der vor- handenen Fußwege entstehen. Durch die mit der Bebauung verbundene Versiegelung gehen we- sentliche Bodenfunktionen verloren. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebens- raum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser nicht mehr gefiltert und gepuffert. 7.2.2.3 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Versiegelung wird auch die Versickerungsleistung der betroffenen Flächen eingeschränkt. Spürbare Auswirkun- gen auf die Grundwasserneubildungsrate bzw. den lokalen Wasserhaushalt sind dadurch jedoch nicht zu erwarten. 7.2.2.4 Schutzgut Klima/Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): In Folge der Rodung einer kleinen Ge- hölzgruppe entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Gehölze. Durch die Überbauung der Wiesenfläche verringert sich die Kaltluftproduktion im betroffenen Siedlungs- teil. Wegen des eingeschränkten Umfangs der zu bebauuenden Fläche sind jedoch keine erhebli- chen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. 7.2.2.5 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die geplante Be- bauung in Ortsrandlage erfährt das Landschaftsbild nur eine mäßige Beeinträchtigung, da die geplanten Baukörper sich organisch in die vorhandene Siedlungsstruktur integrieren. Die Blickbe- züge für die nördlich, östlich und südlich angrenzenden Anwohner auf die Wiesenflächen werden durch die geplanten Baukörper beeinträchtigt, wodurch mit einer geringen Einbuße an der Erleb- barkeit des bisher gut eingegrünten Wohnumfeldes zu rechnen ist. Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die be- nachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die ge- wachsene Sieldungsstruktur einfügt. 7.2.2.6 Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Biotope oder andere Schutzgebiete für Natur und Landschaft sind von der Planung nicht betroffen. Negative Auswirkungen der geplan- ten Bebauung auf das FFH-Gebiet "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" wären nur durch Wassereinleitungen in den etwa 400 m südlich liegenden "Sulzmoosbach" denkbar, der bereits Teil des FFH-Gebietes ist. Durch das geplante Entwässerungskonzept können jedoch Beeinträchti- gungen des FFH-Gewässers ausgeschlossen werden, da das im Plangebiet anfallende Nieder- schlagswasser zunächst in das südwestlich vom Plangebiet vorgesehene Retentionsbecken gelei- tet wird. Dort erfolgt bereits eine Vorreinigung. Anschließend wird das Wasser stark gedrosselt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 38 dem "Sulzmoosbach" zugeleitet. Über den Drosselabfluss des geplanten Retentionsbeckens wird nicht mehr Niederschlagswasser an das Gewässer abgegeben als im unbebauten (aktuellen) Zu- stand. Die Einleitungsmenge in den "Sulzmoosbach" ändert sich folglich nicht, so dass es nicht zu hydraulischem Stress für das Gewässer kommt. Durch die Vorreinigung im Retentionsbecken kön- nen auch Verschmutzungen des Gewässers ausgeschlossen werden. In dem parallel zum Bebau- ungsplan-Verfahren durchgeführten wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren werden die ent- sprechenden rechnerischen Nachweise für die Verträglichkeit der Einleitung erbracht. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung 7.2.3.1 Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: 7.2.3.2 Im südlichen Plangebiet werden zwei öffentliche Grünflächen festgesetzt, die der Eingrünung so- wie der Sicherung und Aufwertung des Bachlaufes dienen. Der momentan noch verrohrte Bach sowie ein Regenwasserkanal, der in diesem Bereich verläuft, werden geöffnet, wodurch sich der ökologische Zustand des Gewässers verbessert. Der nach § 68b Abs. 6 Wassergesetz vorgesehene Gewässerrandstreifen von 5 m im Innenbereich wird im Bereich der südwestlichen Grünfläche ein- gehalten. Im Bereich der nordöstlichen Grünfläche besteht bereits ein Fußweg, der näher als 5 m am Gewässer liegt. Auf Grund dieser vorhandenen Bebauung wird kein Gewässerrandstreifen festgesetzt. Die Grünflächen sichern jedoch den bestehenden Freiraum für eine naturnahe Gewäs- serentwicklung. Entlang des Gewässers werden Baumpflanzungen festgesetzt, welche den Bereich zusätzlich ökologisch aufwerten. 7.2.3.3 Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und eine weitere Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, werden die im Bereich der nord- östlichen Grünfläche vorhandenen Bäume als zu erhaltend festgesetzt. 7.2.3.4 Die vorgesehenen Straßenbegleitgrünflächen sind als Mager- bzw. Trockenstandorte auszubilden. Hierdurch sollen der Versiegelungsgrad verringert und die Flächen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen gesichert werden. 7.2.3.5 Durch die Festsetzung, dass pro 600 m² mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen ist, wird eine Durchgrünung des Baugebietes gewährleistet. 7.2.3.6 Die Festsetzung eines Pflanzgebotes für die drei westlichen Grundstücke sichert die Entwicklung einer angemessenen Gebiets-Eingrünung durch Strauchpflanzungen an der westlichen, zu einer großen Wiesenfläche überleitenden Grundstücksgrenze. 7.2.3.7 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehöl- ze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage aller Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 39 phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. 7.2.3.8 Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z.B. Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehl- entwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwar- ten sind. 7.2.3.9 Um eine naturnahe Gestaltung privater Grünflächen zu erhalten, werden Hecken aus Nadelgehöl- zen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen an- grenzen, ausgeschlossen. 7.2.3.10 Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis eventuell bestehenden sowie der zu pflanzenden Gehölze vermieden werden. 7.2.3.11 Die Höhen der Gebäude werden so festgesetzt, dass die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes minimiert werden können. 7.2.3.12 Um die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren, wird die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge in den privaten Grundstücksflächen festgesetzt. 7.2.3.13 Durch die Festsetzung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf-Niederdruck- und Natriumdampf-Hochdruck- oder LED-lampen) werden Be- einträchtigungen nachtaktiver Insekten vermindert. 7.2.3.14 Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Mindestabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 40 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Stand vor der Änderung 8.1.1.1 Die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen im Bereich des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" wird über Bauvorschriften zur Dachform der Hauptgebäude (Sattel- und Walmdach) und Dachneigung (18° und 30° im rechtsverbindlichen Bebauungsplan; 18° im Bereich des Plange- bietes) sowie zu Dachaufbauten und Dacheindeckung der Hauptgebäude und zum Kniestock ge- regelt. Die Gestaltung der Fassaden ist in gedeckten Farben auszuführen. Zur Gestaltung der un- bebauten Grundstücksflächen bestehen Anforderungen zu Einfriedungen, Sichtschutzvorkehrun- gen sowie Abgrabungen und Aufschüttungen. 8.1.1.2 Der von der Änderung betroffene Bereich des Bebauungsplanes "Bifang" ist als öffentliche Grün- fläche festgesetzt. Eine Abarbeitung der örtliche Bauvorschriften für diesem Bereich ist deswegen nicht erdforderlich. 8.2 Inhalt der Änderung 8.2.1 Umfang der getroffenen Vorschriften 8.2.1.1 Die örtlichen Bauvorschriften wurden auf Aktualität geprüft und insbesondere hinsichtlich der Gestaltung der Gebäude angepasst. Durch die folgenden Änderungen bei den örtlichen Bauvor- schriften wird für die Bauherrschaft mehr Gestaltungsfreiheit gewährt. Die Gestaltung der Gebäu- de entspricht dennoch den ortsüblichen landschaftstypischen Vorgaben. 8.2.2 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude 8.2.2.1 Als Dachform für den Hauptbaukörper wird für das Plangebiet neben den ursprünglichen Vorga- ben zu den Dachformen Sattel- und Walmdach zusätzlich das Pultdach mit aufgenommen. Diese Dachform entspricht den Vorstellungen moderner Baukörper. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Die Re- gelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brand- schutz. 8.2.2.2 Das Spektrum für Dachneigungen orientiert sich an den minimal und maximal vorgesehenen Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Allerdings werden diese zu einem Spektrum von 18° bis 30° zusammengefasst und im Sinne der Bauherrschaft breiter gefasst. Darüber hin- aus entspricht es den ortsüblichen landschaftstypischen Vorgaben. Durch die Festsetzung von Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 41 Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. 8.2.2.3 Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbau- ten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen dieser Bauteile in Verbindung mit der Ge- bäudelänge. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfreiheit und Planungs- Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. 8.2.2.4 Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorga- ben zur Wand- und Firsthöhe ausreichend. 8.2.2.5 Die Vorschriften über Materialien und Farben werden gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebau- ungsplan gelockert. Sie lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materialien auszuschlie- ßen bzw. dessen Verwendung vorzuschreiben. Die ursprüngliche Vorschrift zur Fassadengestal- tung entfällt daher. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun wird um die Dachfar- ben Betongrau bis Anthrazitgrau erweitert und führt so dennoch zu einem homogenen und ruhi- gen Gesamtbild des Ortes. Diese Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die land- schaftliche Situation ein. Darüber hinaus sind Farben und Materialien zur Errichtung von Solar- kollektoren zulässig, um hinsichtlich zeitgemäßer Bauformen die Nutzung erneuerbarer Energien zu ermöglichen. 8.2.3 Stellplätze und Garagen 8.2.3.1 Die Vorschriften zur Anzahl der Stellplätze sind als Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften und als eine auf die individuelle Bedarfs-Situation zugeschnittene Regelung erforderlich, denn es ist davon auszugehen, dass auf Grund der allgemein gestiegenen Motorisierung und der zu erwar- tenden Bevölkerungs-Struktur ein erhöhter Stellplatzbedarf vorliegen wird. 8.2.3.2 Auf Grund der Lage des Gebietes im ländlichen Raum ist erfahrungsgemäß mit einer hohen Mobi- lität der zu erwartenden jungen Familien zu rechnen. Um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen hat sich die hier angewandte Regelung be- währt, da sie bereits bei sehr kleinen Wohnungsgrößen die Schwelle zum Nachweis von mehr als einem Stellplatz sieht. 8.2.3.3 Innerhalb der geplanten Erschließungsanlage kann der erwartete Stellplatzbedarf nicht gedeckt werden, da die Ausformung der Straßen und Wege nur beschränkte Regelquerschnitte zulässt und somit keine zusätzlichen Parkmöglichkeiten bereithält. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 42 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 9.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 9.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.1.3 Der Flächenerwerb für die Gemeinde beschränkt sich auf die festgesetzten Verkehrsflächen (Ver- breiterung und Ausrundungen). 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen 9.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind ge- eignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu versorgen. 9.1.2.2 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der frei- en Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte 9.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 1,02 ha 9.2.1.2 Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,70 68 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,15 15 % Öffentliche Grünflächen 0,16 16 % Sonstige Flächen (Wasserfläche) 0,01 1 % Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 43 9.2.1.3 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche: 21,23 % 9.2.1.4 Voraussichtliche Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 12 9.2.1.5 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 17 9.2.1.6 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (Haushaltsziffer 2,5): 30 9.2.2 Erschließung 9.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 9.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung 9.2.2.3 Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 9.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW 9.2.2.5 Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 9.2.2.6 Müllentsorgung durch die gemeindliche Müllabfuhr 9.2.2.7 Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer): Straßenbau € 80.000,- Regenwasserkanal € 45.000,- Graben und Retentionsbecken € 22.000,- Zisternen mit Rückhaltung und Speicher € 14.000,- Schmutzwasserkanal € 15.000,- Hausanschlüsse Kanal mit Schacht € 36.000,- Wasserleitung mit Hausanschlüssen € 20.000,- Bestehende Verdolung öffnen € 10.000,- Bepflanzung € 3.000,- Gesamt € 245.000,- 9.2.2.8 Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksver- äußerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 44 9.2.3 Planänderungen 9.2.3.1 Bei der Planänderung vom 09.02.2011 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 08.02.2011 wie folgt Berücksichtigung. − Klarstellung der Festsetzung zu den Firsthöhen (FH) 9.2.3.2 Bei der Planänderung vom 15.04.2011 wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingearbeitet. Die Änderungen umfas- sen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinderatsprotokoll bzw. der Sit- zungsvorlage der öffentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 03.02.2011 enthalten): − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen (z.B. Richtigstellung der Festsetzung zu den Ne- benanlagen und sonstigen baulichen Anlagen, Aufnahme der Änderungsgeltungsbereiche in die planungsrechtlichen Festsetzungen, Änderung des Bebauungsplantitels, Klarstellung der örtlichen Bauvorschrift zu den Dachformen, Richtigstellung der Festsetzung zur Versickerung und Aufnahme des Sachverhaltes unter den Hinweisen, Überarbeitung des Hinweises zu den grundwasserdichten Untergeschoßen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 45 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Pla- nungen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte "Raumkategorien"; Darstellung als "Allge- meiner ländlicher Raum" Ausschnitt aus dem Bo- densee-Oberschwaben, Siedlungskarte, Darstel- lung als Siedlungsbereich Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan; Darstellung der Flächen als Wohnbauflächen (W) und als Grünfläche Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 46 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordosten ent- lang des Fußweges; rechts das Plangebiet, im Hin- tergrund die angrenzende Bebauung der "Frosch- straße" Blick von Südosten ent- lang des Fußweges nach Norden auf das Plange- biet; im Hintergrund die Wohnbebauung an der "Boschstraße" Blick von der "Boschstra- ße" nach Südosten auf das Plangebiet; im Hin- tergrund die Wohnbebau- ung an der "Daimlerstra- ße" Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 47 Blick von der "Hirschstra- ße" nach Nordosten ent- lang des bestehenden Fußweges; rechts im Bild die öffentliche Grünfläche, auf der der bisher verdolte Bach geöffnet werden soll. Blick von der "Hirschstra- ße" nach Südwesten auf das Plangebiet; in der Mitte der geöffnete Bach- verlauf Blick von Süden entlang der "Hirschstraße" Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 48 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister) 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Un- terrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ……….). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister) 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) sowie mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……..) zur Abgabe einer Stel- lungnahme aufgefordert. Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister)[mehr]

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                  Fassung vom 15.04.2011 ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 4 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "B if a n g " u n d 3 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u n u g sp la n e s "B if a n g E rw e it e ru n g " so w ie d ie ö rt li ch e n B a u vo rs ch ri ft e n h ie rz u Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 17 5 Satzung 23 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 35 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 40 9 Begründung – Sonstiges 42 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 45 11 Begründung – Bilddokumentation 46 12 Verfahrensvermerke 48 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanzV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, ber. 416) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.2010 (GBl. BW S. 793) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) in der Fassung vom 13.12.2005 (GBl. BW S. 745), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GBl. BW S. 809) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO sind ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3-5 BauNVO werden nicht Be- standteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauN- VO; Nr. 2.5. PlanzV; siehe Typenschablone) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.5 WH .... m Mittlere traufseitige Wandhöhe als Höchstmaß Bestimmung der WH: Mittelwert (arithmetischer) aus bergseiti- gem und talseitigem Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und WA Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 5 − Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (au- ßen) des Hauptgebäudes. Die Werte für den bergseitigen und talseitigen Abstand sind je- weils in der Mitte (zwischen den Giebelseiten) von sich gegenüber liegenden Traufseiten des Hauptgebäudes zu messen. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maß- geblich. Bei Pultdach-Gebäuden wird die WH nur auf der Seite der Traufe gemessen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Typenschablonen) , 2.6 FH .... m Firsthöhe als Höchstwert Bestimmung der FH: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Dachfirstes in der Mitte des höchsten Firstes des Hauptgebäudes senkrecht nach unten gemessen. Bei Pultdächern wird der First an der höchsten Stelle der Dach- konstruktion gemessen (einschließlich Dachüberstand). Bei Pultdächern ist die Firsthöhe wie folgt zu bestimmen: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Dachfirstes in der Mitte des höchsten Firstes des Hauptgebäudes senkrecht nach unten gemessen. Bei Pultdächern muss die Firsthöhe des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert um 1,50 m unterschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 6 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.8 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen; Garagen sind nur inner- halb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanzV 90; siehe Planzeichnung) 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Ne- benanlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen bzw. außerhalb der Flächen für Garagen zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto- Rauminhalt (außen), max. 16,00 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürli- chen Gelände); die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grundstück darf 75 m3 pro Grundstück nicht überschreiten; − nicht überdachte Wasserbecken: max. Größe 5 % der Grund- stücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grund- E GA Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 7 stücksgrenze; (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.12 E... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt bestimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 2.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.14 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stellplätze, Randflächen (z.B. Schotter-Rasen, Rasenpflaster etc.); (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äußere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispiel- haft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.16 Leitungsrecht (LR) zu Gunsten der Grundstückseigentümer zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.17 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 5,00 m LR Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 8 2.18 Öffentliche Grünfläche als Eingrünung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.19 Wasserfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB; Nr. 10.1. PlanzV 90; siehe Planzeich- nung) 2.20 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Zum Schutz nachtaktiver Insekten und zum Schutz des FFH- Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" sind für die Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete in- sektenfreundliche Natriumdampf-Lampen oder LED-Lampen zu- lässig. Die Lampen sind vollständig insektendicht einzukoffern und nachts so weit als aus Gründen der Verkehrssicherheit mög- lich abzuschalten. Die Lichtmasten dürfen eine Höhe von maximal 6,00 m nicht überschreiten. Die insektenfreundliche Beleuchtung ist im gesamten Geltungsbereich zu verwenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.21 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet sind für − Stellplätze − Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zuläs- sig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.22 Unterirdische Lagerbe- hälter von Wasser ge- fährdenden Stoffen Unterirdische Lagerbehälter von Wasser gefährdenden Stoffen sind gegen Auftrieb zu sichern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 2.23 Zu erhaltender Baum (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanzV 90; siehe Planzeich- Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 9 nung) 2.24 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu ver- wenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 2.25 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Hö- he, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu ver- wenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 2.26 Pflanzungen in den öf- fentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentlichen Verkehrsflächen als Begleitflächen (Straßen- begleitgrün) sind als Mager- und/oder Trockenstandorte aus- zubilden (z.B. Schotter, Sukzessionsflächen, o.ä.). − Die öffentlichen Grünflächen als Eingrünung sind entspre- chend der Planzeichnung mit Gehölzen zu bepflanzen und als Extensivwiesen zu entwickeln. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 10 Bäume 1. Wuchsklasse Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Moor-Birke Betula pubescens Esche Fraxinus excelsior Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Bruch-Weide Salix fragilis Winter-Linde Tilia cordata Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Sal-Weide Salix caprea Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Lavendel-Weide Salix eleagnos Purpur-Weide Salix purpurea Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.27 Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 11 Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Ziersträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 600 m2 (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der u. g. Pflanzliste zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Na- delgehölzen unzulässig. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Sand-Birke Betula pendula Moor-Birke Betula pubescens Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Trauben-Eiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Kornelkirsche Cornus mas Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 12 Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Kriech-Rose Rosa arvensis Hunds-Rose Rosa canina Hecht-Rose Rosa glauca Zimt-Rose Rosa majalis Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia Wein-Rose Rosa rubiginosa Apfel-Rose Rosa villosa Purpur-Weide Salix purpurea Roter Holunder Sambucus racemosa Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung; Pflanzung von heckenartigen Strauch-Gruppen als Ortsrandein- grünung auf 60 % der Fläche; es sind ausschließlich Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu ver- wenden. Bäume sind im Bereich der Pflanzung nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.29 Abgrenzung ("Nutzungskordel") (§ 9 Abs. 1 BauGB;siehe Planzeichnung) 2.30 Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang"; die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausgekoppelten Plan- zeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkarte). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang" (Fassung vom 12.08.2005, rechts- verbindlich seit 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für die- sen Bereich vollständig durch diese 4. Änderung ersetzt. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 13 (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.31 Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erwei- terung"; die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausge- koppelten Planzeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkar- te). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" (Fas- sung vom 26.05.1987, rechtsverbindlich seit 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 3. Änderung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.32 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungs- planes "Bifang Erweiterung" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" (Fas- sung vom 12.08.2005, rechtsverbindlich seit 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die- se 4. Änderung ersetzt. Die Inhalte der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erwei- terung" (Fassung vom 26.05.1987, rechtsverbindlich seit 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich voll- ständig durch diese 3. Änderung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bau- vorschriften zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang" (rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntmachung vom 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich voll- ständig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ersetzt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang Erweiterung" (rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten für Dächer von Haupt- gebäuden. Neben den jeweils vorgeschriebenen Dachformen sind für deutlich untergeordnete Bauteile (z.B. Gaupen, Eingangsüber- dachungen etc.) sowie für Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen etc.) und Garagen wie auch überdachte Stellplätze andere Dach- formen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/PD/WD Dachform alternativ Satteldach oder Pultdach oder Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig); Für die Dachform Pultdach gilt folgende Definition: Mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion gemessen; (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 15 3.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dach- fläche, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flachdächer. Bei zulässigerweise errichtbaren Flachdächern gilt eine Dachnei- gung von 0 - 5°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) sind unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 24° − max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m − Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dach- überstand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m − Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände blei- ben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 16 Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs- Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dä- cher. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdich- tungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Materialien und Farben für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie Unabhängig von den o.g. Vorschriften zu den Materialien und Farben sind auf der gesamten Dachfläche des jeweiligen Gebäu- des Materialien und Farben zulässig, die für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik- Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt (bei der Berechnung ist aufzurunden): Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 30 m2 1,0 30 m2 bis (kleiner) 50 m2 1,5 ab 50 m2 2,0 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 17 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung); 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung); 4.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Gren- zen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung); 4.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (siehe Planzeichnung, Nummerierung von Nordwest nach Südost); 4.5 Bestehende Flurnummer (beispielhaft aus der Planzeichnung); 4.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung); 4.7 Vorhandene Böschung (siehe Planzeichnung); 4.8 Arten- und Biotopschutz Gemäß § 44 des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders ge- schützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und eu- ropäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stö- ren. Um das Eintreten eines Verbots-Tatbestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, ist daher vor der Rodung alter Bäu- me zu prüfen, ob diese von besonders geschützten Tieren bewohnt werden. Die Rodung sollte im Falle eines Nachweises im Winter- 462.00 463.00 462.50 461.50 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 18 Halbjahr erfolgen und mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg abgestimmt werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 4.9 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG bzw. § 43 Abs. 2 NatSchG Baden- Württemberg ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder ande- re Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen sowie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar erfolgen. Es wird empfohlen, vorhandene Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaß- nahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baum- schutzmaßnahmen zu sichern. 4.10 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Abwasser-Leitung des Abwasserzweckverbandes, Berg (siehe Planzeichnung); 4.11 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt (in der 3. Änderung rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntmachung vom 12.08.2005) (siehe Planzeichnung); 4.12 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Erweiterung Bifang" der Gemeinde Baindt (in der 2. Änderung rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 25.11.1988) (siehe Planzeichnung); 4.13 Voraussichtliche Lage des Retentionsbereiches (außerhalb des Planungsbereiches) Das Retentionsbecken muss mindestens ein Volumen von 3 m³ pro R 71 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 19 100 m² befestigter Fläche aufweisen (siehe Planzeichnung); 4.14 Lage des bisher verdolten Bachlaufes (siehe Planzeichnung); 4.15 Grundwasserdichte Un- tergeschoße Auf Grund der Bodenbeschaffenheit ist in bestimmten Teilbereichen innerhalb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasser- dichten Untergeschoß ausgeführt werden. Werden zur abwasser- technischen Erschließung des Gebietes öffentliche Anlagen erfor- derlich, müssen diese im Benehmen mit der Wasserbehörde herge- stellt werden. Die notwendigen Planunterlagen sind ggf. rechtzeitig vorzulegen. 4.16 Beseitigung des Nieder- schlagswassers Die Versickerung des Niederschlagswassers ist auf Grund der Bo- denverhältnisse nicht möglich. Das Niederschlagswasser von den Grundstücken und öffentlichen Flächen wird über eine Rohrleitung zu einem Retentionsbecken geleitet, dort gespeichert, gereinigt durch Versickerung über eine Sandschicht und anschließend ge- drosselt in den Sulzmoosbach eingeleitet. Der letzte Teil der Zulei- tung zum Retentionsbecken außerhalb der Bebauung kann als of- fener Graben ausgeführt werden. Bei Freilegung des verdolten Ba- ches kann der vorhandene Bachlauf als Zuleitung benutzt werden. 4.17 Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser und Bodenschutz Zur Vermeidung einer Verunreinigung des Niederschlagswassers, das über die Regenwasserkanalisation geleitet wird, ist aus rechtli- chen Gründen, die außerhalb dieser Planung liegen, auf entspre- chende Tätigkeiten (z.B. Autowäsche, andere Reinigungsarbeiten, Be- und Entladungsarbeiten gefährlicher Stoffe etc.) vollständig zu verzichten. Drainagen sind nur zulässig, wenn kein Grundwasser abgesenkt wird und der Ablauf der Drainage in ein oberirdisches Gewässer einleitet. Andere Drainagen sind nicht zulässig. Sickerschächte sind unzulässig. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Elemente sollte Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 20 auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fall- rohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfügung. 4.18 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.19 Bodenschutz Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Ver- nichtung oder Vergeudung zu schützen. Für die folgende Bauaus- führung, insbesondere auch für die Erschließungsarbeiten heißt das: − Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden − Fachgerechte Lagerung in Mieten − Weitere Verwendung des Ober- und Unterbodens – Erstellung eines Bodenverwertungskonzeptes − Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenver- dichtungen im Zuge der Erschließungsarbeiten: a) keine flächenhafte Befahrung des Baugebietes mit Radfahr- zeugen (z.B. Lkw) b) keine Befahrung bei Nässe c) Kennzeichnen und Eingrenzen des Arbeitsbereiches − Information des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Bo- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 21 denschutz, über den Beginns der Erschließungsarbeiten 4.20 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzu- führen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Das Versickern von Niederschlagswasser stellt eine Gewässernut- zung dar, die grundsätzlich einer rechtlichen Erlaubnis durch das zuständige Landratsamt bedarf. Inwiefern im Einzelfall eine er- laubnisfreie Versickerung durchgeführt werden kann (Nieder- schlagswasserfreistellungsverordnung) sollte von der Bauherrschaft bei dem zuständigen Landratsamt in Erfahrung gebracht werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als was- serdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versi- ckerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkel- lerten Gebäuden angelegt werden. 4.21 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 22 Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.22 Urheberrecht Inhalt und redaktioneller Aufbau dieser Planung unterliegen den urheberrechtlichen Bestimmungen. Zuwiderhandeln wird privat- rechtlich/standesrechtlich verfolgt. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 23 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), § 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. BW S. 185), § 74 der Landesbauordnung für Baden Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. , S. 358, ber. 416) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Be- bauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeich- nerischem Teil vom 15.04.2011. § 2 Bestandteile der Satzung Die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textli- chem Teil vom 15.04.2011. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang" (in der 3. Änderung rechtsverbindlich seit 12.08.2005) und des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" (in der 2. Änderung rechtsverbindlich seit 25.11.1988) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,-€ (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu den Dachformen − zur Dachneigung − zu den Dachaufbauten Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 25 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung 6.1.1.1 Durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Orts-Teil "Friesenhäusle" in der Gemeinde Baindt ausgewiesen. 6.1.1.2 Der Planbereich befindet sich entlang der "Hirschstraße" zwischen "Boschstraße" und "Daimler- straße". 6.1.1.3 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfes der vorwiegend ortsansässigen Bevölkerung. Des Weiteren kann hiermit eine Baulücke geschlossen werden. 6.1.1.4 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" im beschleunigten Verfahren (Bebau- ungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 6.1.1.5 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Planungsbereiches 6.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich in der Gemeinde Baindt im Orts-Teil "Friesenhäusle". Im Norden grenzt der Planbereich an die bestehende Bebauung an der der "Froschstraße" sowie an die "Boschstraße", im Osten und Süden an die bestehende Bebauung an der "Boschstraße" bzw. "Daimlerstraße". Westlich des Planungsbereiches befindet sich eine Sportanlage. 6.1.2.2 Der Geltungsbereich verläuft im Norden entlang der "Boschstraße", im Osten und Süden schließt er an der bestehenden Bebauung ab. Im Westen wurde die Grenze innerhalb des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 169/2 gezogen. Es befinden sich folgende Grundstücke innerhalb des Geltungsbe- reiches: 42 (Teilfläche), 137/6, 137/10, 137/35, 169/2 (Teilfläche), 175 (Teilfläche). Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 26 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 6.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezü- ge werden vom Bodenseebecken geprägt. 6.2.1.2 Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich keine bestehenden Gebäude. Auch sind keine na- turräumlichen Einzelelemente vorhanden. 6.2.1.3 Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Westen hin fallend. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 2%. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Westen und Osten sind unproblematisch. Zur "Hirschstraße" hin besteht eine markante Böschung mit ei- nem Höhenversatz von ca. 1,00 m. 6.2.2 Erfordernis der Planung 6.2.2.1 Die Änderung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der vorwiegend ortsansässigen Bevölkerung. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu Wohnbaugrundstücken registriert. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen 6.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − 5.3.2 Die für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung gut geeigneten Böden und Standorte, die eine ökonomisch und ökologisch effiziente Produktion ermöglichen, sollen als zentrale Produktionsgrundlage geschont werden; sie dürfen nur in unabweisbar notwendigem Umfang für andere Nutzungen vor- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 27 gesehen werden. Die Bodengüte ist dauerhaft zu bewahren. − Karte zu 2.1.1 "Raum- kategorien" Darstellung als ländlicher Raum im engeren Sinne. 6.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bo- densee-Oberschwaben maßgeblich: − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsent- wicklung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölke- rung im Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. 6.2.3.3 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 6.2.3.4 Regionale Grünzüge, schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, Landwirt- schaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft sowie Vorbehaltsgebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. 6.2.3.5 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin als Wohnbauflächen (W) und als Grünflä- chen dargestellt. Da die in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Anpas- sung des Flächennutzungsplanes an die vorgesehene Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) notwendig. Diese Anpassung erfolgt im Wege der Berichtigung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB. 6.2.3.6 Die Vorgaben des Landschaftsplanes werden durch den Bebauungsplan in vollem Umfang umge- setzt. 6.2.3.7 Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) Denkmalschutzgesetzes Baden- Württemberg (DSchG). 6.2.3.8 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 28 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 6.2.4.1 Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. 6.2.4.2 Der Standort empfiehlt sich auf Grund des Anschlusses an die nördlich, östlich und südlich bereits bestehende Wohnbebauung sowie der Flächen-Verfügbarkeit für die Ausweisung eines Wohnge- bietes. 6.2.4.3 Im Rahmen einer frühzeitigen Behördenunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Beson- deren auf Entwässerungsanforderungen hingewiesen. 6.2.4.4 Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Es besteht der Anspruch, insbesondere die Höhenentwicklung der Gebäude sinnvoll zu regeln und einen Kompromiss zu finden zwischen einerseits der niedrigen Nachbarbebauung an der "Boschstraße" und an der "Daimlerstraße" und andererseits den Ansprüchen an zeitgemäße Bauformen und Gebäudehöhen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die vorwiegend ortsansässige Bevölkerung zu schaffen ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. 6.2.4.5 Bei der Berücksichtigung der unterschiedlichen Belange wird auf einen abwägungsfehlerfreien In- teressens-Ausgleich geachtet. Die Planung basiert daher auf dem Gedanken, die Verwertbarkeit der einzelnen Grundstücke nach Möglichkeit ausgewogen zu gestalten. 6.2.4.6 Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Baufor- men verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Pla- nungs-Instrument geschaffen werden. 6.2.4.7 Die Systematik der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifi- zierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechen- den Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entspre- chend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnis- gabeverfahren gem. § 51 LBO). 6.2.4.8 Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: Bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die zulässi- ge Grundfläche liegt bei ca. 10.250 m² und folglich unter 20.000 m². Es bestehen keine Anhalts- punkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgü- ter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches be- finden. Somit sind die Vorraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 29 Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. 6.2.4.9 Der redaktionelle Aufbau der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 6.2.4.10 Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geän- derte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Vorentwurfs-Alternativen 6.2.5.1 Im Rahmen der Vorentwurfs-Planung wurden fünf unterschiedliche Vorentwurfs-Alternativen er- arbeitet. In allen fünf Alternativen wird das Plangebiet von einer Erschließungs-Straße im An- schluss an die "Hirschstraße" erschlossen, die durch ihre jeweilige Führung eine optimale Er- schließbarkeit der Grundstücke ermöglicht. In allen drei Fällen wurde auf eine Bebaubarkeit mit Einzelhäusern sowie auf eine qualifizierte Ordnung der östlichen Grünflächen geachtet. Die Alter- nativen unterscheiden sich durch die Gestaltung der Wendemöglichkeit, der Planung eines Fuß- weges sowie die Aufteilung und Anzahl der Grundstücke im Bereich östlich der "Hirschstraße". 6.2.5.2 In Alternative 1 wird das Gebiet über eine Stich-Straße erschlossen. An den Wendehammer schließt eine Grünfläche an, die die Verbindung zur östlich vorhandenen Grünfläche bildet. Ein Fußweg, der die Grünflächen quert und an das bestehende Fußwegenetz anknüpft, verbindet das Plangebiet mit der im Osten angrenzenden Bebauung. Im Plangebiet sind zehn Grundstücke ge- plant. 6.2.5.3 Bei Alternative 2 wurde am Ende der Stich-Straße ein Wendekreis angelegt. Auch hier schließt ei- ne Grünfläche an die Wendemöglichkeit an und stellt die Verbindung zur östlich gelegenen Grün- fläche und zum Fußwegenetz her. Es sind ebenfalls zehn Grundstücke im Plangebiet vorgesehen. 6.2.5.4 In der vom Gemeinderat ausgewählten Alternative 3 wurde die Wendemöglichkeit in Form eines Wendekreises am Ende der Stich-Straße angelegt. Bis auf das Grundstück mit der Fl.-Nr. 137/35 werden alle Grundstücke über diese Erschließung erschlossen. Die Zufahrt zum gerade erwähnten Grundstück erfolgt über die "Daimlerstraße". Zusätzlich zur vorhandenen Grünfläche ist keine wei- tere vorgesehen. Im Plangebiet sind zwölf Baugrundstücke geplant. 6.2.5.5 In Alternative 4 wird das Plangebiet von einer Ringstraße erschlossen, an die alle Grundstücke angeschlossen sind. Im Plangebiet befinden insgesamt elf Grundstücke. Eine zusätzliche Grünflä- che ist nicht vorgesehen. 6.2.5.6 Bei Alternative 5 ist die Erschließung in Form einer Durchgangs-Straße, die eine Verbindung von "Hirschstraße" und "Daimlerstraße" schafft, vorgesehen. Insgesamt befinden sich elf Grundstücke Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 30 innerhalb des Planbereiches. Eine weitere Gründfläche ist nicht vorgesehen. 6.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept 6.2.6.1 Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, eine städtebauliche Einheit zu schaffen. Trotz- dem soll die geplante Bebauung die bestehende Bebauung ergänzen und sich in diese einfügen. Somit werden die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen besser ausgenutzt und die Erschlie- ßungsaufwendungen verringert. 6.3 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 6.3.1 Stand vor der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" 6.3.1.1 Die ursprünglichen Festsetzungen zur Art der Nutzung sehen für den größten Teil des Planberei- ches die Festsetzung eines "Allgemeinen Wohngebietes" (WA) und für eine kleinere Teilfläche im Osten die Festsetzung als "Öffentliche Grünfläche" vor. Unzulässig im Plangebiet sind Gartenbau- betriebe, Tankstellen sowie Ställe für Kleintierhaltung als Zubehör zu Kleinsiedlungen und land- wirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. 6.3.1.2 Das Maß der baulichen Nutzung ist festgesetzt über die überbaubare Fläche (ÜFL), die Zahl der Vollgeschoße (I + DG; I) und die Gebäudehöhen. Letztere ergeben sich wiederum aus der Zahl der Vollgeschoße sowie der festgesetzten Normalgeschoßhöhe von 2,75. Zusätzlich sind die Erd- geschoß-Fußbodenhöhe über Normal-Null (NN) sowie der Kniestock (0,85 m zwingend für ge- kennzeichnete Grundstücke) festgesetzt. 6.3.1.3 Die Bauweise ist als offene Bauweise festgesetzt, es sind nur Einzelhäuser sind zulässig. Die ma- ximale zulässige Zahl der Wohnungen pro Gebäude ist auf zwei Wohnungen begrenzt. 6.3.1.4 Die Stellung der Gebäude sowie deren Firstrichtung sind im Plan festgesetzt. 6.3.1.5 Die überbaubare Grundstücksflächen sind mittels Baulinien sowie der überbaubaren Fläche (ÜFL) festgesetzt. 6.3.1.6 Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen mit Ausnahme von notwen- digen Stützmauern nicht zulässig. 6.3.1.7 Die Regelung zur Anzahl der Stellplätze und Garagen sieht vor, eine Garage sowie einen Stell- platz pro Grundstück in einem Abstand von 5,00 m zur Gehwegsgrenze zu errichten. 6.3.2 Inhalt der Änderung 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung": Pla- nungsrechtliche Vorschriften 6.3.2.1 Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 31 wie folgt vorgenommen: Für den Bereich des allgemeinen Wohngebietes (WA) wird die Art der Nutzung gegenüber der ursprünglichen Definition des allgemeinen Wohngebietes (WA) etwas modifiziert. Die in § 4 Abs. 3 Nrn. 4 und 5 BauNVO angeführten Nutzungen (Gartenbaubetriebe und Tankstellen) sowie zusätzlich die Nutzung nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO erfahren einen grundsätzlichen Ausschluss. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der über- planten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. 6.3.2.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Bau- nutzungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissver- ständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-3 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. –anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 (Typ 1), 0,32 (Typ 2) sowie 0,35 (Typ 3) befinden sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für allgemeine Wohngebiete (WA). Der im gesamten Plangebiet zulässige Höchstwert von 0,35 stellt eine für die ländliche Umgebung angepasste Festsetzung dar. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der angrenzenden bestehenden Bebauung. Eine weitere Verdichtung in dieser Lage und an diesem Standort ist städtebaulich nicht angepasst. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinn- voll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt, indem sie sich an der Nachbarbebauung als auch an den Anforderungen zeitgemä- ßer Bauformen orientiert, Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestal- tung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Firsthöhe in ihrer Ge- samthöhe fixiert. Schmale Gebäude mit relativ flacher Dachneigung werden durch die festge- setzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungsbild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertretbares Maß beschränkt. − Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhen- lage des Erdgeschoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthö- hen bleiben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. − Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 32 aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes sowie des Cha- rakters des Orts-Teiles wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgese- hen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungs-Situation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Im Planbe- reich westlich der "Hirschstraße" sind drei Wohnungen pro Einzelhaus zulässig. Im Bereich östlich der "Hirschstraße" sind auf Grund des geplanten harmonischen Überganges der neu geplanten Gebäude hin zum Bestand kleinere Gebäudeformen mit zwei Wohnungen pro Ein- zelhaus zulässig. Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß un- terschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen ent- stehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. − Die festgesetzte, aber nicht weiter differenzierte, offene Bauweise, die ausschließlich als Ein- zelhaus umgesetzt werden kann, wird aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan über- nommen. − Zur Regelung der überbaubaren Grundstücksflächen wurde auf Baugrenzen zurückgegriffen. Die Baugrenzen ersetzen die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzten Baulinien, werden gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan etwas erweitert und sind so fest- gesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) bzw. der schon bestehenden Gebäude hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grund- stück bzw. für bauliche Erweiterungen innerhalb des Bestandes. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grundstücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen (Baugrenzen) zulässig, um die Flexibilität zur Ausnutzung des Grundstückes zu erhöhen. Durch die überbaubaren Grundstücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifi- zierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale ausgeschlossen bleiben. − Auf das System zur Stellung der Gebäude und die Firstrichtungen wurde verzichtet, um den Bauherren ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit zu gewähren. Durch die Festsetzungen zu Wand- und Firsthöhen sowie der Zahl der Vollgeschoße ist eine städtebauliche Fehlentwick- lung ausgeschlossen. − Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu er- richtenden) Anlagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 33 wird. 6.3.2.3 Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über die "Hirsch-Straße" sowie über eine Stich- Straße auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 137/10 (Teilfläche), die die geplante Wohnumfeld- qualität unterstützt. Die Regelquerschnitte der Wege sowie die Bemessung der Wendemöglichkeit und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richt- linien entworfen. Dadurch ist die problemlose Nutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. 6.3.3 Stand vor der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" 6.3.3.1 Der Bebauungsplan "Bifang" setzt den von der Änderung betroffenen Bereich als öffentliche Grünfläche dar, die in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung von Fußwegen durchzogen wird. 6.3.4 Inhalt der Änderung 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" 6.3.4.1 Im Zuge der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" wird die Festsetzung als öffentliche Grünfläche (Zweckbestimmung: Eingrünung) beibehalten. Jedoch wird kein Gehweg in Ost-West- Richtung festgesetzt. Stattdessen werden zwei Wasserläufe festgesetzt, von denen einer den Re- tentionsbereich südwestlich des Plangebiets bedient. 6.3.5 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz 6.3.5.1 Durch das angrenzende Schul- und Sportgelände treten im Planungsgebiet Sport-Lärmimmis- sionen auf, die zu Nutzungskonflikten führen können. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung (Fassung vom 12.03.2008) der zu erwartenden Sport- Lärmimmissionen im Planungsgebiet vom Büro Sieber durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass die Immissions-Richtwerte der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutz-Verordnung) für ein allge- meines Wohngebiet (WA) an der geplanten Wohnbebauung eingehalten werden. Nutzungs- Konflikte auf Grund von Sport-Lärmimmissionen der Schul- und Sportanlage sind durch diese ab- gerückte Bebauung nicht gegeben. 6.3.6 Wasserwirtschaft 6.3.6.1 Die Gemeinde verfügt über ein Mischwasser-System zur Entsorgung der Abwässer. 6.3.6.2 Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen ange- schlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 34 6.3.6.3 Auf Grund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des auf den privaten Grundstücken anfal- lenden Niederschlagswassers direkt vor Ort nicht möglich (siehe Geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd vom 18.01.2008). Das Niederschlagswasser wird über eine Rohrleitung in ein außerhalb des Plangebietes situiertes Retentionsbecken geleitet. Das Retentionsbecken muss mindestens ein Volumen von 3 m³ pro 100 m² aufweisen. Von dort wird es dosiert und vorgerei- nigt dem Sulzmoosbach zugeleitet. Im Bereich des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 137/35 sowie dem südwestlich daran angrenzenden Teilgrundstück der Fl.-Nr. 137/10 ist die Errichtung von Rückhaltezisternen vorgesehen, die eine gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in den Regenwasserkanal ermöglichen. Die Versiegelung der Freiflächen wird durch eine entsprechende Festsetzung über die Oberflächen-Beschaffenheit minimiert. 6.3.6.4 Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grund- wasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. 6.3.7 Geologie 6.3.7.1 Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet werden. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 35 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung 7.1.1.1 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung) erfolgen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung 7.1.2.1 Eingriffe, die auf Grund der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs- Regelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme 7.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im Nordwesten der Gemeinde Baindt. Im Norden grenzt das Plangebiet an die bestehende Bebauung an der "Froschstraße" sowie an die "Bosch- straße", im Osten und Süden an die bestehende Bebauung an der "Boschstraße" bzw. "Daimler- straße". Westlich des Planungsbereiches befinden sich eine Wiesenfläche – sowie noch weiter westlich – eine Sportanlage. Im Bereich der angrenzenden Wiese verläuft ein von einer Mäde- süß-Flur gesäumter Graben. 7.2.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Planungsgebiet besitzt eine Größe von etwa 1,02 ha, wobei der überwie- gende Flächenanteil als Intensivgrünland ausgebildet ist. Von Norden nach Süden sowie im süd- lichen Plangebiet verläuft jeweils ein asphaltierter Fußweg. Entlang des südlichen Fußweges ste- hen einige Bäume (Birken). Im nordwestlichen Bereich befindet sich eine Gehölzgruppe aus jün- geren Linden. Besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) sind nicht bekannt und auf Grund der vorhandenen Nut- zungen und Strukturen nicht zu erwarten. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 36 7.2.1.3 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Der Planungsbereich ist stan- dortkundlich dem "Bodenseebecken" zuzuordnen. Das geologische Ausgangsmaterial wird von Grundmoränensedimenten gebildet, über denen holozäne Abschwemmmassen lagern. Als Boden- typ ist Gley und Kolluvium-Gley ausgebildet. Bodenart ist schluffiger über tonigem Lehm. Die Ver- sickerungsfähigkeit der anstehenden Böden ist daher sehr gering. Mit Ausnahme der beiden durch das Gebiet laufenden Fußwege handelt es sich um keine versiegelten oder befestigten Flä- chen. Auf Grund der intensiven Grünlandnutzung kann jedoch mit oberflächennahen Bodenver- dichtungen gerechnet werden. 7.2.1.4 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im überplanten Bereich. Im südlichen Plangebiet verläuft jedoch ein verdoltes Gewässer II. Ordnung. Das Grundwasser steht vermutlich geländenah an, der genaue Grundwas- serstand ist jedoch nicht bekannt. Die vom Land Baden-Württemberg erstellten vorläufigen Ar- beitskarten zur Hochwassergefahr zeigen westlich des Plangebietes Ausuferungen eines Zuflusses zum "Sulzmoosbach" beim Bemessungshochwasser HQ100. Für das Plangebiet selbst besteht kei- ne Hochwassergefahr. 7.2.1.5 Schutzgut Klima/Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Die wenigen vorhandenen Gehölze tragen zur Frischluftbil- dung bei. Dem Gebiet kommt auf Grund der von drei Seiten angrenzenden Bebauung keine be- sondere Bedeutung für das Schutzgut zu. 7.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Fläche ist Teil eines strukturarmen Wiesenkomplexes, der im nordwestlichen Bereich der Ortschaft Baindt liegt und allseitig von Bebauung umgeben ist (im Westen Sportanlagen, sonst vorwiegend Wohnbebau- ung). Das Plangebiet kann wegen der umliegenden vorhandenen Bebauung als Baulücke in Orts- randlage betrachtet werden. Es ist vorwiegend durch die leicht nach Südwesten abfallende Wie- senfläche geprägt. Einsehbar ist der Bereich vorwiegend von den Fußwegen im Westen und Sü- den. Der Fläche kommt auf Grund ihrer Nähe zu größeren Wohngebieten und wegen der vorhan- denen Fußwege eine gewisse Bedeutung für die Naherholung zu. 7.2.1.7 Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Amtlich kartierte Biotope oder andere Schutzgebiete für Natur und Landschaft befinden sich nicht im Plangebiet oder dessen unmittel- barer Umgebung. In etwa 400 m Entfernung im Süden sowie in 1,40 km Entfernung im Westen befindet sich das FFH-Gebiet "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323-341). 7.2.2 Auswirkungen der Planung 7.2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Bereich der geplanten Baukörper und Verkehrsflächen erfolgt ein Verlust des naturschutzfachlich geringwertigen Lebensraums "Intensivgrünland" durch Versiegelung. Die Lindengruppe im Bereich des Grundstücks Nr. 1 wird voraussichtlich gerodet. Da es sich noch um Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 37 vergleichsweise junge Bäume ohne erkennbare Höhlen handelt und die übrigen Flächen intensiv genutzt werden, sind artenschutzrechtliche Belange nicht betroffen. 7.2.2.2 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die landwirtschaftliche Er- tragsfläche geht verloren. Bei festgesetzten Grundflächenzahlen zwischen 0,30 und 0,35 in Ver- bindung mit einer möglichen Überschreitung der Grundfläche können bis zu 3.353 m² der Wohn- bauflächen voll- und etwa 1.118 m² teilversiegelt werden. Im Bereich der neuen Straßen wird nur wenig offener Boden neu versiegelt, da die Straßen größtenteils durch Verbreiterung der vor- handenen Fußwege entstehen. Durch die mit der Bebauung verbundene Versiegelung gehen we- sentliche Bodenfunktionen verloren. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebens- raum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser nicht mehr gefiltert und gepuffert. 7.2.2.3 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Versiegelung wird auch die Versickerungsleistung der betroffenen Flächen eingeschränkt. Spürbare Auswirkun- gen auf die Grundwasserneubildungsrate bzw. den lokalen Wasserhaushalt sind dadurch jedoch nicht zu erwarten. 7.2.2.4 Schutzgut Klima/Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): In Folge der Rodung einer kleinen Ge- hölzgruppe entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Gehölze. Durch die Überbauung der Wiesenfläche verringert sich die Kaltluftproduktion im betroffenen Siedlungs- teil. Wegen des eingeschränkten Umfangs der zu bebauuenden Fläche sind jedoch keine erhebli- chen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. 7.2.2.5 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die geplante Be- bauung in Ortsrandlage erfährt das Landschaftsbild nur eine mäßige Beeinträchtigung, da die geplanten Baukörper sich organisch in die vorhandene Siedlungsstruktur integrieren. Die Blickbe- züge für die nördlich, östlich und südlich angrenzenden Anwohner auf die Wiesenflächen werden durch die geplanten Baukörper beeinträchtigt, wodurch mit einer geringen Einbuße an der Erleb- barkeit des bisher gut eingegrünten Wohnumfeldes zu rechnen ist. Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die be- nachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die ge- wachsene Sieldungsstruktur einfügt. 7.2.2.6 Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Biotope oder andere Schutzgebiete für Natur und Landschaft sind von der Planung nicht betroffen. Negative Auswirkungen der geplan- ten Bebauung auf das FFH-Gebiet "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" wären nur durch Wassereinleitungen in den etwa 400 m südlich liegenden "Sulzmoosbach" denkbar, der bereits Teil des FFH-Gebietes ist. Durch das geplante Entwässerungskonzept können jedoch Beeinträchti- gungen des FFH-Gewässers ausgeschlossen werden, da das im Plangebiet anfallende Nieder- schlagswasser zunächst in das südwestlich vom Plangebiet vorgesehene Retentionsbecken gelei- tet wird. Dort erfolgt bereits eine Vorreinigung. Anschließend wird das Wasser stark gedrosselt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 38 dem "Sulzmoosbach" zugeleitet. Über den Drosselabfluss des geplanten Retentionsbeckens wird nicht mehr Niederschlagswasser an das Gewässer abgegeben als im unbebauten (aktuellen) Zu- stand. Die Einleitungsmenge in den "Sulzmoosbach" ändert sich folglich nicht, so dass es nicht zu hydraulischem Stress für das Gewässer kommt. Durch die Vorreinigung im Retentionsbecken kön- nen auch Verschmutzungen des Gewässers ausgeschlossen werden. In dem parallel zum Bebau- ungsplan-Verfahren durchgeführten wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren werden die ent- sprechenden rechnerischen Nachweise für die Verträglichkeit der Einleitung erbracht. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung 7.2.3.1 Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: 7.2.3.2 Im südlichen Plangebiet werden zwei öffentliche Grünflächen festgesetzt, die der Eingrünung so- wie der Sicherung und Aufwertung des Bachlaufes dienen. Der momentan noch verrohrte Bach sowie ein Regenwasserkanal, der in diesem Bereich verläuft, werden geöffnet, wodurch sich der ökologische Zustand des Gewässers verbessert. Der nach § 68b Abs. 6 Wassergesetz vorgesehene Gewässerrandstreifen von 5 m im Innenbereich wird im Bereich der südwestlichen Grünfläche ein- gehalten. Im Bereich der nordöstlichen Grünfläche besteht bereits ein Fußweg, der näher als 5 m am Gewässer liegt. Auf Grund dieser vorhandenen Bebauung wird kein Gewässerrandstreifen festgesetzt. Die Grünflächen sichern jedoch den bestehenden Freiraum für eine naturnahe Gewäs- serentwicklung. Entlang des Gewässers werden Baumpflanzungen festgesetzt, welche den Bereich zusätzlich ökologisch aufwerten. 7.2.3.3 Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und eine weitere Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, werden die im Bereich der nord- östlichen Grünfläche vorhandenen Bäume als zu erhaltend festgesetzt. 7.2.3.4 Die vorgesehenen Straßenbegleitgrünflächen sind als Mager- bzw. Trockenstandorte auszubilden. Hierdurch sollen der Versiegelungsgrad verringert und die Flächen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen gesichert werden. 7.2.3.5 Durch die Festsetzung, dass pro 600 m² mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen ist, wird eine Durchgrünung des Baugebietes gewährleistet. 7.2.3.6 Die Festsetzung eines Pflanzgebotes für die drei westlichen Grundstücke sichert die Entwicklung einer angemessenen Gebiets-Eingrünung durch Strauchpflanzungen an der westlichen, zu einer großen Wiesenfläche überleitenden Grundstücksgrenze. 7.2.3.7 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehöl- ze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage aller Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 39 phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. 7.2.3.8 Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z.B. Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehl- entwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwar- ten sind. 7.2.3.9 Um eine naturnahe Gestaltung privater Grünflächen zu erhalten, werden Hecken aus Nadelgehöl- zen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen an- grenzen, ausgeschlossen. 7.2.3.10 Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis eventuell bestehenden sowie der zu pflanzenden Gehölze vermieden werden. 7.2.3.11 Die Höhen der Gebäude werden so festgesetzt, dass die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes minimiert werden können. 7.2.3.12 Um die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren, wird die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge in den privaten Grundstücksflächen festgesetzt. 7.2.3.13 Durch die Festsetzung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf-Niederdruck- und Natriumdampf-Hochdruck- oder LED-lampen) werden Be- einträchtigungen nachtaktiver Insekten vermindert. 7.2.3.14 Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Mindestabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 40 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Stand vor der Änderung 8.1.1.1 Die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen im Bereich des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" wird über Bauvorschriften zur Dachform der Hauptgebäude (Sattel- und Walmdach) und Dachneigung (18° und 30° im rechtsverbindlichen Bebauungsplan; 18° im Bereich des Plange- bietes) sowie zu Dachaufbauten und Dacheindeckung der Hauptgebäude und zum Kniestock ge- regelt. Die Gestaltung der Fassaden ist in gedeckten Farben auszuführen. Zur Gestaltung der un- bebauten Grundstücksflächen bestehen Anforderungen zu Einfriedungen, Sichtschutzvorkehrun- gen sowie Abgrabungen und Aufschüttungen. 8.1.1.2 Der von der Änderung betroffene Bereich des Bebauungsplanes "Bifang" ist als öffentliche Grün- fläche festgesetzt. Eine Abarbeitung der örtliche Bauvorschriften für diesem Bereich ist deswegen nicht erdforderlich. 8.2 Inhalt der Änderung 8.2.1 Umfang der getroffenen Vorschriften 8.2.1.1 Die örtlichen Bauvorschriften wurden auf Aktualität geprüft und insbesondere hinsichtlich der Gestaltung der Gebäude angepasst. Durch die folgenden Änderungen bei den örtlichen Bauvor- schriften wird für die Bauherrschaft mehr Gestaltungsfreiheit gewährt. Die Gestaltung der Gebäu- de entspricht dennoch den ortsüblichen landschaftstypischen Vorgaben. 8.2.2 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude 8.2.2.1 Als Dachform für den Hauptbaukörper wird für das Plangebiet neben den ursprünglichen Vorga- ben zu den Dachformen Sattel- und Walmdach zusätzlich das Pultdach mit aufgenommen. Diese Dachform entspricht den Vorstellungen moderner Baukörper. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Die Re- gelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brand- schutz. 8.2.2.2 Das Spektrum für Dachneigungen orientiert sich an den minimal und maximal vorgesehenen Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Allerdings werden diese zu einem Spektrum von 18° bis 30° zusammengefasst und im Sinne der Bauherrschaft breiter gefasst. Darüber hin- aus entspricht es den ortsüblichen landschaftstypischen Vorgaben. Durch die Festsetzung von Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 41 Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. 8.2.2.3 Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbau- ten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen dieser Bauteile in Verbindung mit der Ge- bäudelänge. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfreiheit und Planungs- Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. 8.2.2.4 Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorga- ben zur Wand- und Firsthöhe ausreichend. 8.2.2.5 Die Vorschriften über Materialien und Farben werden gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebau- ungsplan gelockert. Sie lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materialien auszuschlie- ßen bzw. dessen Verwendung vorzuschreiben. Die ursprüngliche Vorschrift zur Fassadengestal- tung entfällt daher. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun wird um die Dachfar- ben Betongrau bis Anthrazitgrau erweitert und führt so dennoch zu einem homogenen und ruhi- gen Gesamtbild des Ortes. Diese Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die land- schaftliche Situation ein. Darüber hinaus sind Farben und Materialien zur Errichtung von Solar- kollektoren zulässig, um hinsichtlich zeitgemäßer Bauformen die Nutzung erneuerbarer Energien zu ermöglichen. 8.2.3 Stellplätze und Garagen 8.2.3.1 Die Vorschriften zur Anzahl der Stellplätze sind als Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften und als eine auf die individuelle Bedarfs-Situation zugeschnittene Regelung erforderlich, denn es ist davon auszugehen, dass auf Grund der allgemein gestiegenen Motorisierung und der zu erwar- tenden Bevölkerungs-Struktur ein erhöhter Stellplatzbedarf vorliegen wird. 8.2.3.2 Auf Grund der Lage des Gebietes im ländlichen Raum ist erfahrungsgemäß mit einer hohen Mobi- lität der zu erwartenden jungen Familien zu rechnen. Um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen hat sich die hier angewandte Regelung be- währt, da sie bereits bei sehr kleinen Wohnungsgrößen die Schwelle zum Nachweis von mehr als einem Stellplatz sieht. 8.2.3.3 Innerhalb der geplanten Erschließungsanlage kann der erwartete Stellplatzbedarf nicht gedeckt werden, da die Ausformung der Straßen und Wege nur beschränkte Regelquerschnitte zulässt und somit keine zusätzlichen Parkmöglichkeiten bereithält. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 42 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 9.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 9.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.1.3 Der Flächenerwerb für die Gemeinde beschränkt sich auf die festgesetzten Verkehrsflächen (Ver- breiterung und Ausrundungen). 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen 9.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind ge- eignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu versorgen. 9.1.2.2 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der frei- en Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte 9.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 1,02 ha 9.2.1.2 Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,70 68 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,15 15 % Öffentliche Grünflächen 0,16 16 % Sonstige Flächen (Wasserfläche) 0,01 1 % Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 43 9.2.1.3 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche: 21,23 % 9.2.1.4 Voraussichtliche Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 12 9.2.1.5 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 17 9.2.1.6 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (Haushaltsziffer 2,5): 30 9.2.2 Erschließung 9.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 9.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung 9.2.2.3 Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 9.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW 9.2.2.5 Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 9.2.2.6 Müllentsorgung durch die gemeindliche Müllabfuhr 9.2.2.7 Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer): Straßenbau € 80.000,- Regenwasserkanal € 45.000,- Graben und Retentionsbecken € 22.000,- Zisternen mit Rückhaltung und Speicher € 14.000,- Schmutzwasserkanal € 15.000,- Hausanschlüsse Kanal mit Schacht € 36.000,- Wasserleitung mit Hausanschlüssen € 20.000,- Bestehende Verdolung öffnen € 10.000,- Bepflanzung € 3.000,- Gesamt € 245.000,- 9.2.2.8 Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksver- äußerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 44 9.2.3 Planänderungen 9.2.3.1 Bei der Planänderung vom 09.02.2011 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 08.02.2011 wie folgt Berücksichtigung. − Klarstellung der Festsetzung zu den Firsthöhen (FH) 9.2.3.2 Bei der Planänderung vom 15.04.2011 wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingearbeitet. Die Änderungen umfas- sen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinderatsprotokoll bzw. der Sit- zungsvorlage der öffentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 03.02.2011 enthalten): − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen (z.B. Richtigstellung der Festsetzung zu den Ne- benanlagen und sonstigen baulichen Anlagen, Aufnahme der Änderungsgeltungsbereiche in die planungsrechtlichen Festsetzungen, Änderung des Bebauungsplantitels, Klarstellung der örtlichen Bauvorschrift zu den Dachformen, Richtigstellung der Festsetzung zur Versickerung und Aufnahme des Sachverhaltes unter den Hinweisen, Überarbeitung des Hinweises zu den grundwasserdichten Untergeschoßen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 45 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Pla- nungen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte "Raumkategorien"; Darstellung als "Allge- meiner ländlicher Raum" Ausschnitt aus dem Bo- densee-Oberschwaben, Siedlungskarte, Darstel- lung als Siedlungsbereich Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan; Darstellung der Flächen als Wohnbauflächen (W) und als Grünfläche Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 46 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordosten ent- lang des Fußweges; rechts das Plangebiet, im Hin- tergrund die angrenzende Bebauung der "Frosch- straße" Blick von Südosten ent- lang des Fußweges nach Norden auf das Plange- biet; im Hintergrund die Wohnbebauung an der "Boschstraße" Blick von der "Boschstra- ße" nach Südosten auf das Plangebiet; im Hin- tergrund die Wohnbebau- ung an der "Daimlerstra- ße" Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 47 Blick von der "Hirschstra- ße" nach Nordosten ent- lang des bestehenden Fußweges; rechts im Bild die öffentliche Grünfläche, auf der der bisher verdolte Bach geöffnet werden soll. Blick von der "Hirschstra- ße" nach Südwesten auf das Plangebiet; in der Mitte der geöffnete Bach- verlauf Blick von Süden entlang der "Hirschstraße" Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 48 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister) 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Un- terrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ……….). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister) 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) sowie mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……..) zur Abgabe einer Stel- lungnahme aufgefordert. Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister)[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 27. Mai 2022 Nummer 21 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Tag der offenen Tür von DRK, DLRG und Kunstkreis ein voller Erfolg Vertreterinnen und Vertreter des DRK Baienfurt-Baindt, DLRG Baienfurt- Baindt und des Kunstkreises Baindt Was mit den ersten Ideen Ende 2018 be- gann, fand letztes Wochenende seinen vorläufigen Höhepunkt: über 300 Gäste durften die DRK-Bereitschaft Baien- furt-Baindt, die DLRG Baienfurt und der Kunstkreis Baindt am Sonntag beim Tag der offenen Tür begrüßen. Bei schönem Wetter konnten die Besucherinnen und Be- sucher die umgebauten Räume der ehe- maligen Flüchtlingsunterkunft in der Baind- ter Straße sowie die neuen Garagen für die Einsatzfahrzeuge besichtigen und mit den Ehrenamtlichen ins Gespräch kommen. Beim offiziellen Festakt am Vormittag sprachen die Bürgermeister beider Ge- meinden, Simone Rürup und Günter A. Bin- der, allen drei Vereinen ihren Dank aus. Ein Rückblick über die Umbauzeit bis heute zeigte einmal mehr, wie viel Eigenarbeit die Vereine in dieses Projekt gesteckt ha- ben. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Allein das DRK verbaute über 1,3 Kilometer Kabel, verarbeitete 240 Liter Wandfarbe und steckte knapp 4.500 ehrenamtliche Stunden in den Umbau. Es wurde ein gemütliches und funktionales neues Zuhause. Auch der Bau der Garagen konnte in den letzten Wochen größtenteils abgeschlossen werden. Alle drei Vereine fühlen sich im neuen Vereinsheim wohl. Nachmittags hatten dann alle Interessierten die Möglichkeit, dieses neue Zuhause zu be- sichtigen. Auch für die Kinder war etwas geboten: Zucker- watte, Kinderschminken oder eine Rollen-Rutschbahn. Bei Kaffee und Kuchen konnten die Familien den Nachmittag ausklingen lassen. Wir wünschen unseren Ver- einen alles Gute in der neuen Bleibe! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Amtliche Bekanntmachungen Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Gebiet Bühl/Geigensack in Baindt, die Herstellung eines neuen Bachverlaufes mit der Anbindung an den „Oberen Bampfen“ sowie die Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes. Antragstellerin: Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt beantragt die Planfeststellung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Gebiet Bühl/Geigensack in Baindt mit • einem neuen, offenen Bachverlauf mit Anbindung an den „Oberen Bampfen“ auf Flst. Nr. 142, 389, 389/1 Gemarkung Baindt • Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes auf Flst. 455/9, 131/1, 137/1 und 453 Gemarkung Baindt • Querungen für die Sulpacher Straße, Hirschstraße, Zeppelinstraße Für das Vorhaben ist ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 67, 68, 70 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. §§ 72 ff Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) erforderlich. Der Antrag wird hiermit bekannt gemacht. Die Antragsunterlagen liegen vom 30.05.2022 bis 30.06.2022., im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstr. 4, Zi. Nr. 4.1 jeweils während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Es besteht während der Auslegungsfrist auch die Möglichkeit, die vorgenannten Unterlagen im Internet unter: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/planfeststellungsverfahren einzusehen (§§ 2, 3 Plansicherstel- lungsgesetz, 27a Verwaltungsverfahrensgesetz). Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis spätestens 2 Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist beim Land- ratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 107, Zi. Nr. E 315, oder im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstr. 4, Zi. Nr. 4.1 schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einer mündlichen Verhandlung erörtert. Einladung zur Informationsveranstaltung „Bauen und Wohnen im Fischerareal“ Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung lade ich Sie herzlich zur Informationsveranstaltung am Montag, 30. Mai 2022 um 19.00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Das Konzeptvergabeverfahren für das Fischerareal geht in die nächste Phase. Der Gemeinderat hat im Februar 2022 die beiden Ankerprojekte für die Baufelder eins und zwei vergeben. Diese übernehmen wesentliche Aufgaben bei der weiteren Entwicklung des Quartiers. Sie konzipieren bzw. realisieren neben dem eigenen Hochbauprojekt auch die gemeinsame Parkierung und steuern die Schnittstellen der verschiedenen Projekte. Gesucht werden nun Anliegerprojekte mit eigenen Konzepten, die sich an eines der beiden Ankerprojekte anschlie- ßen und zusammen das jeweilige Baufeld entwickeln. Die Bewerbungsphase für die Anliegerprojekte läuft bereits und endet am 19. September 2022. Eine finale Entscheidung über die ausgewählten Bewerbungen durch den Ge- meinderat erfolgt Anfang November 2022. Bei der Infoveranstaltung stellen sich die beiden Ankerprojektträger vor. Darüber hinaus wird das Anliegerverfah- ren von den erfahrenen Architekten Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen, die das gesamte Pro- jekt in der Gemeinde begleiten, den Bürgerinnen und Bürgern und dem interessierten Personenkreis ausführlich dargestellt. Auch soll die Veranstaltung den Kontakt und die Vernetzung zwischen den Interessenten ermöglichen. Weitere Informationen zum Konzeptvergabeverfahren finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.baindt.de/Fischerareal. Ich freue mich über Ihre rege Teilnahme und auf gute Gespräche und Begegnungen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Es wird darauf hingewiesen, 1. dass mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privat- rechtlichen Titeln beruhen; 2. dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann; 3. dass, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntma- chung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. Baindt, den 27.05.2022 Gemeinde Baindt Simone Rürup, Bürgermeisterin Einladung zur Gemeinderatssitzung am 31. Mai 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 31. Mai 2022 um 18:00 Uhr im Sitzungs- saal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesen- schule: Vorstellung des Materialkonzeptes Elektro 05 Digitalpakt - Vorstellung Medienkonzept an der Klos- terwiesenschule - Beschaffung einer Mediengrund- ausstattung für die Klassen 06 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesen- schule: Vergabe der Arbeiten- Gerüstbau, Abbruch, Aufzugsanlage 07 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Bedarfspla- nung nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - 08 Sanierung Wasserleitung in der Grünenberg-Stöcklistraße und Jägerweg Beauftragung des Ingenieurbüros zur Planung und Ausschreibung 09 Informationen zur Grundsteuerreform 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 28. Mai und Sonntag, 29. Mai Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 28. Mai Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Sonntag, 29. Mai Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Mai 26.05. Blutreiter Proberitt in Weingarten 27.05. Blutreiter Blutritt in Weingarten 31.05. Gemeinderatssitzung Rathaus Juni 12.06. Patrozinium Schachen mit Dorffest 16.06. Fronleichnamsprozession Gemeindefest 22.06. Seniorentreff BSS 24.06. Blutreiter BSS Mitgliederversammlung 24.-27.06. Musikverein Dorfmusikfest 29.06. - 02.07. Ortsmeisterschaft Schützengilde Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Lust auf ein FSJ? Dann bewirb dich jetzt! Sie möchten sich im Bereich der Kinder- betreuung einbringen und Ihre Persön- lichkeit weiterentwickeln? Dann sind Sie genau der/die Richtige für uns. Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bap- tist Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab 01.09.2022 ein/e • FSJ-Kraft vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 Der Kindergarten St. Martin ist eine 4-gruppige Einrich- tung mit einer Krippengruppe und einem vielfältigen Be- treuungsangebot. Folgende Voraussetzungen sollten Sie für das Freiwil- lige Soziale Jahr mitbringen: • Alter: zwischen 18 und 26 Jahren • Interesse an den Tätigkeitsbereichen des Kindergartens • Teamfähigkeit Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Freude und Spaß an der Arbeit mit Kindern • hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschät- zung im Umgang mit Kindern • Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung Zu den Aufgabenschwerpunkten der Stelle gehören insbesondere • Tätigkeiten im pädagogischen und hauswirtschaftli- chen Bereich • Mithilfe im Freispiel und bei der Durchführung von Pro- jekten und Aktivitäten Bei Interesse bewerben Sie sich bitte: Kindergarten St. Martin, Lilienstraße 2, 88255 Baindt, z.Hd. Ronja Egenter oder stmartin.baindt@kiga.drs.de Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Kinder- gartenleiterin, Frau Egenter, Tel. 07502-2678. Die Waldwoche im Kindergarten St. Martin In der Woche vom 09.05.-13.05.22 verbrachten die Kinder und Erzieherinnen vom Kindergarten St.Martin eine wun- derschöne und sonnige Frühlingswoche im Wald. Täglich um Punkt 8:00 Uhr wanderten einige Kinder mit Erziehe- rinnen zum Waldspielplatz, wo die restlichen Kinder da- zustießen. Von dort aus ging es gemeinsam zu unserem festen Waldplatz (man erkennt ihn an vielen Bänken, die im Kreis stehen). Nach der Begrüßungsrunde mit einem Lied wurde es zuerst gefrühstückt, um dann gestärkt den Wald erkunden zu können. Es wurden viele Weinberg- und Nacktschnecken gefunden und Vogelgezwitscher gehört. Einige Kinder bauten an dem Zelt vom letzten Jahr wei- ter, die anderen sammelten die Stöcke und Tannenzapfen für ihr Lagerfeuer. Es wurde aus Blättern, Moos und Gras ein Unterschlupf für die Maus gebaut und die Erde für die Ameisen übereinander gehäuft. An einer matschigen Stelle legten die Kinder viele kleine Äste, die als Brücke gedient haben. Am Mittwoch bekamen wir Besuch von den Forstwirten, die uns gezeigt haben, wie man einen Baum fällt und was man alles dazu braucht. Es wurden zwei Bäume gefällt, aus denen die neuen Bänke für unseren Sitzkreis gefertigt wurden. Auch unsere Kinder halfen fleißig beim Hämmern mit! Für diese Aktion sagen wir ein Herzliches Dankeschön an die Forstwirte! Trotz dem heißen Wetter beim Zurücklaufen in den Kin- dergarten und der Müdigkeit nach vielem Spielen war die Waldwoche ein tolles Erlebnis für Groß und Klein! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Erster Kindergipfel in Baindt Am 18.05.2022 fand in der Turnhalle der Klosterwiesenschule in Baindt der erste Kindergipfel statt. Ganz unter dem Motto „Wir bestimmen mit“ nahmen 43 Kinder aus den 4. Klas- sen der Klosterwiesenschule teil. In Kooperation mit dem Kreisjugendring, Herrn Netti und Frau Wagner, der Kinderstiftung Ravensburg, Frau Kloidt und Frau Eisenbeiß und der Schulsozialarbeiterin, Frau Nan- di wurde das Kinderbeteiligungsprojekt vorbereitet, durch- geführt und präsentiert. Der Kindergipfel wurde über den Jugendfond („Demokratie leben“) finanziell unterstützt. Los ging es nach der Begrüßung durch die Rektorin Frau Heberling mit einem Warm-up, dem Vier-Ecken-Spiel. Die Kinder sollten sich zuordnen, wie sie ihre Gemeinde (Vereine, Aktivitäten, Angebote, usw.) finden und Stellung dazu nehmen. Danach ging es an die Stationen. Die erste Station war die Dorfkarte von Baindt. Ganz unter dem Motto „Gemeinde- detektive unterwegs“ sollten die Kinder ihre Lieblingsorte, Orte, an denen sie sich nicht so gerne aufhalten, und Orte, wo dringend etwas repariert werden sollte, mit Smileys und Pins markieren. Hier konnte man genau sehen, dass die Kinder mit offenen Augen durch Baindt gehen. Bei der zweiten Station „Your Voice für Baindt“ durften die Kinder kreativ werden. Es wurden Videoclips erstellt und auch die Theaterpädagogik kam nicht zu kurz. In einer letzten Sta- tion durften die Kinder künstlerisch aktiv sein und Wimpel gestalten sowie Fragen überlegen, die sie später ihrer Bür- germeisterin Frau Rürup stellen durften. Die Malaktion war dafür gedacht, dass die Kinder ihre Wünschen und ihre Sor- gen auf Papier bringen. Hier entstanden ein paar richtig tol- le Kunstwerke! Diese Kunstwerke sind an der Fensterwand am gelben Gebäude der Klosterwiesenschule zu sehen. Zum Schluss der Veranstaltung kam Frau Bürgermeiste- rin Rürup, Herr Plangg (Hauptamtsleiter), ein paar Ge- meinderätinnen und die Kooperationspartnerinnen der Kinderstiftung dazu. Die Kinder stellten ihre Stationen vor, die sie am Vormittag durchlaufen hatten. Ein gro- ßes Thema an diesem Vormittag waren die Spielplätze und die fehlenden Spielgeräte für ältere Kinder. Danach meisterte Frau Rürup die Fragerunde der Kinder brillant. Fragen wie „ Wie sind Sie auf die auf die Idee gekommen Bürgermeisterin zu werden und was machen Sie den gan- zen Tag in ihrem Büro?“ brachten die Bürgermeisterin zum Schmunzeln. Aber auch „politischen“ Fragestellungen wie „Warum gibt es keinen Gehweg in Schachen? Warum fehlt die Straßenbeleuchtung in der Wiggenhauserstra- ße? Warum ist ein Sprungturm am „Banidter Bädle“ nicht möglich?“ wich sie nicht aus, sondern beantwortete diese ausführlich und nachvollziehbar für die Kinder. Frau Nandi gab zum Ende des Vormittags für die Schüle- rInnen einen Ausblick, wie es nun nach dem Kindergipfel weiter geht. Im Vorfeld fanden eine Aktion zum Thema „Kinderrechte“ und ein Beteiligungsworkshop statt. In der nächsten Woche wird es in einer Woche ein „Meet and Greet“ mit offener Fragestunde mit Herrn Strasser (FDP) und Frau Brugger (Bündnis ´90 die Grünen) geben. Auch eine Fahrt zum Kindergipfel im Landtag in Stuttgart am 2. Juli wird stattfinden. Ebenso werden alle Ergebnisse des 1. Kindergipfels an die Verwaltung und den Gemeinderat weitergegeben, so dass nichts verloren geht. Insgesamt war der 1. Kindergipfel eine sehr gelungene Veranstaltung, die verdeutlicht, wie wichtig es ist, auch Kinder in der Kommune zu Wort kommen zu lassen. Eben- so konnte man sehen, was Kinder auch schon in ihrem „zarten Alter“ für realistische Vorstellung von ihrer Ge- meinde haben. Stefanie Nandi, Schulsozialarbeit Bücherei GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN Am Blutfreitag den 27.5.2022 ist die Bü- cherei geschlossen. In der Zeit vom 6.6.2022 bis 17.6.2022 sind Pfingstferien. Die Bücherei ist wäh- rend diese Zeit geschlossen. Zur Information Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebens- weise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e.V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittle- ren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 27: Fördermittel für Klimaschutz und Geldbeutel Von der neuen Heizanlage im Keller bis zur Dämmung am Dach: Es gibt viele Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, die meist in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten gefördert werden. Besonders gute Orientierung im Fördermitteldschungel bietet die kostenlose und interaktive Fördermittel- Beratung FördermittelCheck. Auf der Fördermittel-Seite der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft finden Sie viele wertvolle Informationen sowie die Kontaktdaten, die Sie für die Fördermittelbeantragung gebrauchen können. Die Ausgabestellen sowie das Klima- sparbuch als kostenloses e-book fin- den Sie hier: h t t p s : // g m s c h u s s e n t a l . d e / klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch di- rekt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@ gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 28: Duschen mit der Sonne Im Haushalt schluckt die Warmwassererzeu- gung nach dem Heizen die meiste Energie. Entscheidend ist, wie das Wasser erhitzt und wie ökonomisch es genutzt wird. Nutzen Sie die Gratis-Dienste der Sonne! Installieren Sie Solarkollek- toren! In gemäßigten Breiten reichen 1,5 bis 2 Quadrat- meter Fläche pro Person, um übers Jahr 60 Prozent des Dusch- und Waschwassers zu erhitzen. Sonnenkollekto- ren können nicht nur das Brauchwasser erwärmen. In gut gedämmten Häusern versorgen Solarthermie-An- lagen im Frühjahr und Herbst das Haus mit Wärme und unterstützen auch im Winter den Heizkessel. Die einfache Technik ist millionenfach bewährt – erkundigen Sie sich beim Heizungsfachmann. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Jahreshauptversammlung am 15. Mai 2022 Da der 1. Vorsitzende, Herr Franz Karg, verhindert war übernahm der 2. Vorsitzende, Herr Volkher Lins den Vorsitz, eröffnete die Versammlung und begrüß- te die anwesenden Mitglieder. Der Verein hat derzeit 41 Mitglieder. Nach dem Totengedenken gab Herr Lins einen kurzen Rückblick auf die Aktivitäten der Jahre 2019, 2020 und 2021 bekannt. Im Jahr 2019 wurden die ehrenamtlichen Damen der Ca- feteria wieder als Dank für ihr Engagement in der Cafe- teria, zu einem Vesper eingeladen. Im Oktober hat das Altenzentrum zu einem Ausflug nach Bad-Wildbad eingeladen. Auch fand wieder ein Adventskaffee in der Cafeteria statt, der wieder ein voller Erfolg war. Auch konnte mit Hilfe des Fördervereins ein Gehtrainer für die Bewohner des Altenzentrums angeschafft werden. Und dann kam Corona. Unter strenger Einhaltung der Coronaregeln fanden 2020 und 2021 noch ein paar Veranstaltungen statt. Die Heimleiterin, Frau Bacher, wurde in den Ruhestand verabschiedet. In einer kleinen Feierstunde wurden auch Schwester Caro- la und Schwester Johanella verabschiedet, die ins Kloster nach Heiligenbronn übersiedelten. Im Anschluss gab die Kassiererin, Frau Wittber, einen Einblick in die Finanzen und die Kassenprüfer bestätig- ten eine korrekte Kassenführung. Die Kassenprüfer Herr Schmid und Frau Schorrer wurden wieder einstimmig zu Kassenprüfern gewählt. Anschließend wurde durch Herrn Johannes Kreutle in Vertretung der Bürgermeisterin, Frau Rürup, die Entlas- tung der Vorstandschaft beantragt und diese erfolgte einstimmig. Zum Schluss machte noch Herr Lins folgende Mitteilung in eigener Sache: Im nächsten Jahr (2023) stehen wieder Wahlen der Vor- standschaft an. Die Vorstandschaft möchte nicht mehr zur Wahl antreten und gab dies bereits jetzt bekannt, damit sich die Mitglieder über Neuwahlen Gedanken ma- chen können. Zum Schluss bedankte sich Herr Lins bei den anwesen- den Mitgliedern für Ihr Kommen. Schriftführerin: Waltraud Weidisch Finanzamt Ravensburg Schnuppertag beim Finanzamt Ravensburg Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2023 ihre Mittlere Reife, die Fach- hochschulreife bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufsausbildung oder mit einem Dualen Studium beginnen wollen, am 02.06.2022 von 14:00 – 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplät- ze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. Anmel- dungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Übrigens: Ihr findet uns auch auf der Bildungsmesse in der Oberschwabenhalle in Ravensburg am 24. und 25.05.22 Ihr Finanzamt Ravensburg in Weingarten Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Machen Sie Ihr Dach zum Kraftwerk: Eigenen Strom für ein Drittel. Wer- den Sie unabhängiger, betreiben Sie eigenen Klimaschutz, ernten Sie günstige Energie. Um abschätzen zu können, wieviel wertvolle Sonnenenergie vom eigenen Dach geerntet werden könnte, fehlt es meist an einigen Informationen von Solarerfahrenen. Ist mein Dach geeignet? Wieviel könnte ich ernten? Was kostet mich das und was habe ich davon? Die PV-Scouts des Energiebündnis eb2bw sind ehren- amtlich tätige Privatpersonen. Sie wurden von der Ener- gieagentur geschult und können ihnen bei diesen Fragen weiterhelfen. PV-Scouts haben eigene Erfahrungen mit der PV-Technik, sie beurteilen die Eignung ihres Daches und können ihnen vielseitige Möglichkeiten aufzeigen, wie sie ihren selbst erzeugten Strom nutzen können. Das Projekt wird vom Landratsamt gefördert und ist für Sie kostenlos. Strom verwenden für ein Drittel, E-Auto fahren für 1,50/100 km. Das ist möglich in der sonnenreichsten Region Deutschlands. Haben Sie Interesse an einer kostenlosen, unverbindlichen PV-Beratung, dann melden Sie sich unter info@eb2bw.de oder machen den PV-Check unter https://pv-check.eb2bw.de/ Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 28. Mai - 06. Juni 2022 Gedanken zur Woche Drei Pfade hat der Mensch in sich, in denen sich sein Leben tätigt: die Seele, den Leib und die Sinne. Hildegard von Bingen Samstag, 28. Mai 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche 18.30 Uhr Baienfurt – Dankgottesdienst der Blutreiter Sonntag, 29. Mai – 7. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit der Kirche für Kinder († Hubert Fuchs, Franz Schützbach, Jahrtag: Elisabeth und Engelbert Schützbach) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Amalia und Leo 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche 19.00 Uhr Baienfurt – feierliche Maiandacht Montag, 30. Mai 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche Dienstag, 31. Mai 7.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche Mittwoch, 01. Juni 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 02. Juni 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche Freitag, 03. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser) 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche Samstag, 04. Juni 15.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung Tanja Keller und Markus Pahlke 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Franz und Eugen Schmidt, Kurt Brugger, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Hilda und Fritz Blank, Anni Maier) Sonntag, 05. Juni – Pfingsten 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Taufe von Henri Kollekte Renovabis Montag, 06. Juni - Pfingstmontag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs) Kollekte Renovabis Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Das Pfarrbüro ist in den Pfingstferien vom 07. Juni bis zum 17. Juni 2022 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Pfingstnovene in Baienfurt Pfingstnovene ist das tägliche Gebet zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten. Ihr Ursprung liegt im 9-tägi- gen Gebet um den Heiligen Geist, wie es die Apostel und die Jünger mit Maria nach der Himmelfahrt praktizierten. Liebe Gemeinde, unter dem Leitgedanke aus der Apostelgeschichte „Wir können unmöglich schweigen über das, was wir gese- hen und gehört haben“ (Apg 4,20) werden wir uns auch dieses Jahr zu der 9-tägigen Novene in unserer Kirche treffen. Eingeladen sind alle, die mit uns gemeinsam um eine Neuausgießung des Heiligen Geistes beten wollen. Folgende Gebetsanliegen sind uns wichtig: • für den Frieden, besonders in der Ukraine und allen Krisengebieten der Welt, • für Papst Franziskus, unsere Bischöfe, Priester, Dia- kone und kirchliche Berufe, • für unsere Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt, • für die Gemeindeerneuerung in unserem Land, • für alle Kranken und persönliche Anliegen. • für die Corona-Pandemie Beginn der Novene ist Christi Himmelfahrt täglich von 18.00 Uhr – 18.30 Uhr bis Freitag vor Pfingsten. Auf Ihr Kommen freuen sich das Pfingstnovenenteam Gottesdienste in der Kapelle in Sulpach Ab sofort finden wieder regelmäßig unsere Gottesdienste in der Kapelle in Sulapch statt Wir laden ganz Herzlich ein, jeden Sonntagabend zur Andacht. Die Eucharistiefeiern halten wir wieder einmal im Monat jeweils um 19.00 Uhr am Mittwoch 15. Juni, 03. August und 07. September 2022 Am 22. Oktober ist Sulpacher Kirbe. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen. Johannes 12,32 Sonntag, 29. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Gottesdienst mit Taufen in der Ev. Kirche Sonntag, 05. Juni Pfingstsonntag 09.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst im Rah- men der „Bonhoeffer-Ausstellung“ im Dietrich-Bonhoeffer-Saal 11.30 Uhr Baienfurt Tauf-Gottesdienst in der Ev. Kirche Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen. Johannes 12,32 Sonntag, 29. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Gottesdienst mit Taufen in der Ev. Kirche Sonntag, 05. Juni Pfingstsonntag 9.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst im Rahmen der „Bonhoeffer-Ausstellung“ im Dietrich-Bonhoeffer-Saal 11.30 Uhr Baienfurt Tauf-Gottesdienst in der Ev. Kirche Gottesdienst im Rahmen der Bonhoeffer- Ausstellung im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt Am Pfingstsonntag, 05. Juni 2022 findet um 9.30 Uhr ein besonderer Abendmahls-Gottesdienst im Rahmen einer Ausstellung von Bonhoeffer- Porträts lokaler Künstlerinnen und Künstler statt, die bereits am 9. April 2020 gezeigt werden sollten. Nach der langen Pandemie-Pause können die Bilder dieses großen Theologen und lutherischen Widerstandskämpfers gegen das Nazi-Regime nun endlich im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und gewürdigt werden. Ich freue mich schon sehr auf die Begegnungen und Impulse aus Kunst und Theologie und bedanke mich beim Kreativen Montag, sowie bei allen beteiligten Kunstschaffenden für Ihre Beiträge! Herzliche Einladung zu diesem Gottesdienst! – Ihr Pfr. Martin Schöberl Gottesdienst im Rahmen der Bon- hoeffer-Ausstellung im Dietrich- Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt Am Pfingstsonntag, 05. Juni 2022 findet um 9.30 Uhr ein besonderer Abendmahls-Gottesdienst im Rahmen einer Ausstellung von Bonhoeffer-Porträts lokaler Künstlerinnen und Künstler statt, die bereits am 9. April 2020 gezeigt werden sollten. Nach der langen Pandemie-Pause können die Bilder dieses gro- ßen Theologen und lutherischen Widerstandskämpfers gegen das Nazi-Regime nun endlich im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und gewürdigt werden. Ich freue mich schon sehr auf die Begegnungen und Impulse aus Kunst und Theologie und bedanke mich beim Kreativen Montag, sowie bei allen beteiligten Kunstschaffenden für Ihre Beiträge! Herzliche Einladung zu diesem Gottesdienst! - Ihr Pfr. Martin Schöberl Gedanken zum Wochenspruch Eine echte Chance für Jesus, über den eigenen Wirkungskreis hinaus bekannt zu wer- den: Einer seiner Jünger hat den Kontakt vermittelt, doch an- statt die Gelegenheit beim Schopf zu ergreifen, spricht Jesus davon, welchen Weg er davor zu gehen hat. Gedanken zum Wochenspruch Eine echte Chance für Jesus, über den eigenen Wirkungskreis hinaus bekannt zu werden: Jünger hat den Kontakt vermittelt, doch anstatt die Gelegenheit beim Schopf zu ergreifen, spricht Jesus davon, welchen Weg er davor zu gehen hat. er tiefer, durchs Kreuz hindurch: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu rätselhafte Ankündigung hat damals so richtig geblickt. nach Begreifen Zwischenraum er Sonntag zwischen dem Hören , dass Jesus schon jetzt an Gottes Seite regiert und dem Pfingstfest, an Menschen tatsächlich blicken können, dass Gottes Geist das Leben verändert. Exaudi ist eine Einladung, verheißungsvolle Worte zu bewahren, weil Gott uns, zu blicken lässt, was er uns durch Jesus versprochen hat. rst auf den zweiten Blick, von Ostern her, geht Menschen ein Licht auf, dass es mehr gibt als das, was wir jetzt gerade erleben, mit seinen Möglichkeiten auch dann für uns da ist, wenn wir ihn gerade Dabei blickt er tiefer, durchs Kreuz hindurch: „Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen.“ Diese rätselhafte Ankündigung hat damals keiner so rich- tig geblickt. In so einem nach Begreifen suchendem Zwischenraum steht auch der Sonntag Exaudi, zwischen dem Hören der Worte, dass Jesus schon jetzt an Gottes Seite regiert und dem Pfingstfest, an dem Menschen tatsächlich blicken können, dass Gottes Geist das Leben verändert. Exaudi ist eine Einladung, verheißungsvolle Worte zu be- wahren, weil Gott uns, zu seiner Zeit blicken lässt, was er uns durch Jesus versprochen hat. Wie so oft, erst auf den zweiten Blick, von Ostern her, geht Menschen ein Licht auf, dass es mehr gibt als das, was wir jetzt gerade erleben, dass Jesus mit seinen Möglichkeiten auch dann für uns da ist, wenn wir ihn gerade nicht er-blicken können und dass Gottes pfingstlicher Lebensatem uns auch heute Worte der Verständigung gibt, über Sprach- und Denk- barrieren hinweg. In diesem Sinne eine verheißungsvolle Zeit pfingstlicher Erwartung! - Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch- baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Familiengottesdienst am 29. Mai um 10.30 Uhr Herzliche Einladung an alle Familien, zusammen mit den Kindern und Mitarbeiterinnen der Kinderkirche in der Ev. Kirche in Baienfurt einen verheißungsvollen Gottesdienst für die ganze Familie zu erleben. Wir erinnern uns, was Gott uns in der Taufe versprochen hat und feiern auf Pfingsten zu, denn Gottes Lebens-Atem will die Welt verändern. Wir freuen uns auf euch! – Euer Kinderkirch-Team Unsere Konfirmationen 2022 vom 15. und 22. Mai Familiengottesdienst am 29. Mai um 10.30 Uhr Herzliche Einladung an alle Familien, zusam- men mit den Kindern und Mitarbeiterinnen der Kinderkirche in der Ev. Kirche in Baienfurt einen verheißungsvollen Gottesdienst für die ganze Familie zu erleben. Wir erinnern uns, was Gott uns in der Taufe versprochen hat und feiern auf Pfingsten zu, denn Gottes Lebens-Atem will die Welt verändern. Wir freuen uns auf euch! - Euer Kinderkirch-Team Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Familiengottesdienst am 29. Mai um 10.30 Uhr Herzliche Einladung an alle Familien, zusammen mit den Kindern und Mitarbeiterinnen der Kinderkirche in der Ev. Kirche in Baienfurt einen verheißungsvollen Gottesdienst für die ganze Familie zu erleben. Wir erinnern uns, was Gott uns in der Taufe versprochen hat und feiern auf Pfingsten zu, denn Gottes Lebens-Atem will die Welt verändern. Wir freuen uns auf euch! – Euer Kinderkirch-Team Unsere Konfirmationen 2022 vom 15. und 22. Mai Unsere Konfirmationen 2022 vom 15. und 22. Mai In drei Gottesdiensten rund ums Singen und Beten konn- ten die Konfirmandinnen und Konfirmanden in diesem Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Jahr in drei Gruppen in Baienfurt und Baindt ihre Kon- firmation feiern. Ein herzliches Dankeschön den Sänge- rinnen und Sängern unseres Kirchenchors unter der Lei- tung von Olga Tissen für die wunderschöne musikalische Gestaltung! In drei Gottesdiensten rund ums Singen und Beten konnten die Konfirmandinnen und Konfirmanden in diesem Jahr in drei Gruppen in Baienfurt und Baindt ihre Konfirmation feiern. Ein herzliches Dankeschön den Sängerinnen und Sängern unseres Kirchenchors unter der Leitung von Olga Tissen für die wunderschöne musikalische Gestaltung! Den frisch Konfirmierten eine herzliche Einladung, sich in ihrer Kirchengemeinde als mündige Christinnen und Christen auch weiterhin mit ihren Ideen und Talenten einzubringen und uns damit als Kirche voranzubringen – zu den Menschen, für die wir ja da sind. Gottes Segen euch! – Martin Schöberl, Pfarrer Den frisch Konfirmierten eine herzliche Einladung, sich in ihrer Kirchengemeinde als mündige Christinnen und Christen auch weiterhin mit ihren Ideen und Talenten ein- zubringen und uns damit als Kirche voranzubringen – zu den Menschen, für die wir ja da sind. Gottes Segen euch! – Martin Schöberl, Pfarrer In drei Gottesdiensten rund ums Singen und Beten konnten die Konfirmandinnen und Konfirmanden in diesem Jahr in drei Gruppen in Baienfurt und Baindt ihre Konfirmation feiern. Ein herzliches Dankeschön den Sängerinnen und Sängern unseres Kirchenchors unter der Leitung von Olga Tissen für die wunderschöne musikalische Gestaltung! Den frisch Konfirmierten eine herzliche Einladung, sich in ihrer Kirchengemeinde als mündige Christinnen und Christen auch weiterhin mit ihren Ideen und Talenten einzubringen und uns damit als Kirche voranzubringen – zu den Menschen, für die wir ja da sind. Gottes Segen euch! – Martin Schöberl, Pfarrer 15-jähriges Dienstjubiläum von Monika Hellmann Am 15. Mai 2007 hat Monika Hellmann Ihren Dienst als Reinigungskraft in unserem Ev. Kindergarten Arche Noah begonnen. Über diese lange Zeit hinweg sorgte sie Tag für Tag dafür, dass unsere Kindergartenkinder in einer hygienischen Umgebung spielen und lernen konnten. Ihre stets freundliche, aufmerksame und gewissenhafte Art wurde allseits geschätzt. Schon Ende Juni müssen wir Frau Hellmann leider in ihren wohl verdienten Ruhestand verabschieden. Im Namen der Ev. Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt wünsche ich Ihnen, liebe Frau Hellmann, einen gesegneten Ruhestand, weiterhin beglückende Begegnungen und zahlreiche Momente, die das Leben lebenswert machen. Und Danke nochmals für Ihren treuen und engagierten Dienst für unsere Kindergartenkinder! Martin Schöberl, Pfarrer 15-jähriges Dienstjubiläum von Monika Hellmann Am 15. Mai 2007 hat Moni- ka Hellmann Ihren Dienst als Reinigungskraft in un- serem Ev. Kindergarten Ar- che Noah begonnen. Über diese lange Zeit hin- weg sorgte sie Tag für Tag dafür, dass unsere Kinder- gartenkinder in einer hygi- enischen Umgebung spie- len und lernen konnten. Ihre stets freundliche, aufmerksame und gewissenhafte Art wurde allseits geschätzt. Schon Ende Juni müssen wir Frau Hellmann leider in ihren wohl verdienten Ruhestand verabschieden. Im Namen der Ev. Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt wünsche ich Ihnen, liebe Frau Hellmann, einen gesegne- ten Ruhestand, weiterhin beglückende Begegnungen und zahlreiche Momente, die das Leben lebenswert machen. Und Danke nochmals für Ihren treuen und engagierten Dienst für unsere Kindergartenkinder! Martin Schöberl, Pfarrer Außergewöhnliche Bibel gesucht! Die Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. ist im Rahmen eines Wettbewerbs zur Qumran- und Bibelausstellung (14.05.2022 – 05.06.2022) auf der Suche nach außergewöhnlichen Bibeln. Diese können sehr alt, groß oder klein, von schönem Aussehen sein, eine beson- dere Geschichte haben, oder sonst irgendwie hervorste- chen. Ganz egal, was Ihre Bibel besonders macht: Bringen Sie sie zur Ausstellung in der CBG Baienfurt (Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt) mit! Die drei außergewöhnlichsten Bi- beln werden am Sonntag, den 05.06. prämiert. Die Teilnehmer haben die Chance, einen Tankgutschein und einen Buchpreis zu gewinnen. Gerne können Sie Ihre Bibel auch ausstellen lassen, um sie den Besuchern der Ausstellung zu präsentieren. Für eine sachgemäße Verwahrung wird gesorgt. Man kann schon sehr gespannt sein, welche Schätze da- bei hervorkommen werden. Machen Sie sich auf die Suche nach außergewöhnlichen Bibeln, die nur darauf warten, der Welt gezeigt zu werden! Bei Interesse/Fragen bitte bei Dietrich Weber melden (Mail: dietrich.weber@baptisten-baienfurt.de, Telefon 0174-3871330).. _________________________ Pfingsten kein Kreativer Montag Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns montags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer- Saal in Baindt zu treffen... Unsere nächsten Termine KM-Programm: 30.05. - U. Plonka: Ganz besondere Glückwunschkarten für viele Gelegenheiten 06.06. - Kein KM (Pfingstmontag) Wir wünschen allen Kreativen einb frohes Pfingstfest 13.06. - K. Drescher: „Wir fotografieren digital“ - Farbig oder schwarz-weiß? 26.06. - H. Gärtner: „Menschen in der Stadt“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SV Unterjesingen - SV Baindt (SGM Baindt/Fronreute/Bergatreute) 14:0 Unsere verletzungs- und krankheitsbe- dingt stark dezimierte Mannschaft hatte leider zu keiner Zeit den technisch ver- sierten und körperlich robusten Tabellenführern etwas entgegenzusetzen und musste sich daher am Ende un- gewöhnlich deutlich geschlagen geben. D-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - TSB Ravensburg 4:1 Gegen die technisch starken, aber körperlich klar unterle- genen Mädels vom TSB hatte unser Team anfangs mehr Probleme als erwartet. Selbst nach dem Führungstreffer von Vivienne kamen unsere Mädels nicht besser ins Spiel. Der TSB kam zu mehreren guten Abschlüssen. Zum Glück war Torspielerin Sara gut drauf und hielt was zu halten war, beim Ausgleich war sie allerdings chancenlos. Ein abgefälschter Schuss von Trainertochter Nele, senkte sich hinter ihr ins Tor zum 1:1-Halbzeitstand. Die Halbzeitansprache von SGM - Trainer David war nach dem Wechsel zu spüren. Sein Team trat selbstbewusster auf und Jana traf prompt nach einer einstudierten Eck- ballvariante mit Sophie zum erneuten Führungstreffer. Nach einem Ballgewinn im Strafraum erhöhte Hedda auf 3:1. Der Trainer des TSB sah hier ein Foulspiel, das er auch sehr vehement beim Schiedsrichter einforderte, was letztlich aber nur eine rote Karte und somit einen Platzverweis für ihn nach sich zog. Sein Team war da- nach total verunsichert. Sophie nutzte mit einem weiteren Ballgewinn im TSB - Strafraum die Verunsicherung und traf zum 4:1 Endstand. Glückwunsch auch an unsere D-Mädels zum Sieg gegen ein, vor allem in der 1. Halbzeit, starkes Team aus Ra- vensburg. E-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - PSG Friedrichshafen 2:1 Im Spitzenspiel der zwei, bisher ungeschlagenen Teams, hatten am Ende unsere Mädels knapp die Nase vorn. Mit einer etwas ungewöhnlich Taktik wollte die Trainerin der PSG unsere starken Offensivspielerinnen den Wind aus den Segeln nehmen. Sie ließ gleich drei Spielerinnen kom- plett hinten. Alle drei gingen nicht über die Mittellinie. Drei Spielerinnen spielten vorne, ein Mittelfeld gab es nicht. Ihre Taktik ging auf. Unsere Spielerinnen kamen überhaupt nicht klar und unsere Trainer wussten anfangs nicht, wie sie auf diesen Matchplan reagieren sollten. Als dann aber Hanaa mit einem Schuss aus der zweiten Reihe Erfolg hatte, schienen unsere Mädels eine Mittel gefunden zu haben, die Defensive der FN – Mädels zu knacken. Leider wurde in der Folgezeit von unseren Mittelfeldspielerinnen die Defensivarbeit vernachlässigt. Lena und Haifaa muss- ten sich ständig gegen drei PSG – Stürmerinnen wehren. So fiel schließlich auch der überfällige Ausgleichstreffer. Gleich zu Beginn v. Halbzeit 2 spielte Fiona unsere Torjä- gerin Lena-Marie frei, die cool zum erneuten Führungs- treffer traf. Jetzt musste die PSG etwas tun und mehr riskieren. Wir nahmen die starke Lea Busam ins Mittelfeld und spielten nun mit 4 Spielerinnen in der Defensive. Lea, Lena, Haifaa, Taneesha sowie unsere Torspielerin Carla waren nun hellwach und ließen in der Folgezeit nichts mehr anbrennen. Glückwunsch an unsere E-Mädels zum Sieg gegen ein starkes Team vom Bodensee. SVB knackt 100-Tore-Marke SV Wolpertswende - SV Baindt 0:5 (0:3) Am Mittwochabend stand für den SV Baindt das nächs- te wichtige Spiel in Wolpertswende an. Der Sportverein Wolpertswende, der eine starke Rückrunde spielt, wollte dem SVB auf dem Weg zur Meisterschaft ein Bein stellen. Doch der SV Baindt reiste mit breiter Brust und bisher 99 geschossenen Saisontoren an -eine unglaubliche Anzahl! In den ersten Minuten sahen die Zuschauer ein zerfahre- nes Spiel, in dem der Favorit aus Baindt bemüht war, sein Kurzpassspiel aufzuziehen. Wolpertswende attackierte früh, störte beim Spielaufbau und machte die Räume eng. Ab und zu versuchte der Gastgeber mit langen Bällen zu agieren, doch die eingespielte Innenverteidigung um Brugger und Szeibel verteidigte aufmerksam. Nach die- ser unruhigen Phase wurden die Baindter immer stärker und offensiv gefährlicher. Fischers Tor wurde aufgrund von einer Abseitsposition aberkannt. Daraufhin zischte Spohns Freistoß nur knapp am Lattenkreuz vorbei. In der 18.Minute war es dann soweit! Der SV Baindt erzielte sein 100. Saisontor: Spohn spielte einen genialen Pass zu Di- schl, der vor dem herauseilenden Torwart eiskalt blieb und das 1:0 erzielte. Nun folgten Chancen im Minutentakt, die Offensivabteilung des Tabellenführers zeigte der Abwehr von Wolpertswende die Grenzen auf. Folge dessen war ein Foulelfmeter nach rund einer halben Stunde Spielzeit - wie schon am letzten Spieltag holte Xhafa diesen raus - und wie so oft in dieser Saison verwandelte Dischl den Elfmeter sicher. Wolpertswende kämpfte, konnte aber im Hinblick auf die enorme Qualität der Baindter Mannschaft einfach nicht mithalten. Zudem mussten die Gastgeber verletzungsbedingt schon früh wechseln. Gute Besserung an dieser Stelle! In der 38. Minute schnürte Dischl, mit sei- nem 33.Saisontor, den Dreierpack. Der schnelle Angreifer wurde auf die Reise geschickt und versenkte die Kirsche im linken Eck. Die torhungrigen Baindter erspielten sich in dieser Phase eine Chance nach der anderen. Vor der Pau- se musste eigentlich noch das 4:0 fallen: Fischer rannte seinem Gegenspieler davon und passte in den Rückraum, doch Spohn vergab die Großchance. In der Nachspielzeit gab es den ersten Abschluss auf den Baindter Kasten, doch Wetzel entschärfte den Ball zur Ecke. Es ging mit einem soliden 3:0 Zwischenstand in die Pause. Nach der Pause wollte der SV Baindt die Führung aus- bauen und den Sack zu machen. Dies gelang den Jungs von der Klosterwiese in der 58. Minute. Nach einem Ball- verlust von Wolpertswende konterten die Baindter eiskalt und über Saile landete der Ball beim starken Xhafa, der trocken ins kurze Eck abschloss - 4:0. Nach einer Abla- ge von Knisel hatte Geggier das 5:0 auf dem Fuß, doch ein Verteidiger warf sich im letzten Moment noch in den Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Schuss. Baindt spielte weiter starken Offensivfussball mit schönen Spielzügen. Die Gastgeber hatten sich mit Er- gebnis abgefunden und versuchten weitere Gegentore zu verhindern. Nicht immer mit fairen Mittel, denn in der 86.Minute wurde Gabriel Fürst nach einem wüsten Foul mit Gelb-Rot vom souveränen Schiedsrichter vom Platz verabschiedet. Ein letztes Highlight hatte das Spiel in der 88.Minute zu bieten: Nach einem langen Ball von Torhü- ter Wetzel verschätze sich der gegnerische Keeper und wehrte den Ball nach außen ab. Der laufstarke Kapitän „Gummi“ schnappte sich das Leder und schlenzte den Ball aus rund 40 Meter über den zurückeilenden Torhüter ins Netz - 5:0! Baindt hat sich somit auch gegen den Nach- barn aus Wolpertswende deutlich durchgesetzt und ist nur noch einen kleinen Schritt davon entfernt, dass von der Mannschaft ausgerufene Ziel – der Meisterschaft – zu erreichen. Am kommenden Sonntag könnte der SV Baindt die wahn- sinnig starke Saison mit nun über geschossenen 100 Toren und keiner Niederlage mit der vorzeitigen Meisterschaft krönen. Es geht gegen die zweite Mannschaft des TSV Berg, im Hinspiel stand ein umkämpftes 1:1 zu Buche. Das Team von Michael Gauder wird alles dafür geben schon drei Spieltage vor Ende der Saison als Meister der Kreis- liga A festzustehen. Die Mannschaft freut sich auf ein Fußballfest und hofft auf zahlreiche Zuschauer zuhause an der Klosterwiese. Es spielten: Luca Wetzel - Sebastian Saile, Marko Szeibel, Michael Brugger, Tobias Szeibel (73.Florian Vollmer) - Jan Fischer (57.Konstantin Knisel), Phillip Thoma, Nico Geg- gier, Ylber Xhafa (62.Philipp Kneisl) - Jonathan Dischl (73. Dennis Hecht), Yannick Spohn (Autor: Konstantin Knisel) SV Wolpertswende II – SV Baindt II 2:6 (1:1) Nach zuletzt sieben Siegen in Serie, gastierte der SVB II am Sonntag als klarer Favorit in Wolpertswende. Mit dem Selbstvertrauen der letzten Wochen, startete die schlag- kräftige Mannschaft von Trainer Timo Geggier in die Partie. In der Anfangsviertelstunde kam der SVB II gut ins Spiel und kombinierte die ersten sehenswerten Tormöglich- keiten heraus. In der 14. Spielminute fiel das zu diesem Zeitpunkt verdiente1:0 für die Baindter Mannschaft. Nach einem Foul an Kai Kaspar, verwandelte Ylber Xhafa den fälligen Freistoß aus ca. 20 Metern gekonnt im linken Toreck. Im Anschluss flachte das Spiel etwas ab und die Baindter Hintermannschaft war damit beschäftigt die seltenen, aber gefährlichen Angriffe des Gegners zu ver- teidigen. Nicht ganz unverdient erzielte der SV Wolperts- wende II in dieser Phase den Treffer zum 1:1. Mit diesem Spielstand ging es auch in die Pause. Nach einer deutlichen Halbzeitansprache war die „Zwoi- te“ versucht, wieder neuen Schwung aufzunehmen, was sehenswert durch ein direktes Freistoßtor von Marco Reinhardt zum 2:1 und dem schön kombinierten 3:1 durch Pascal Reich gelang. Durch den zwischenzeitlichen An- schlusstreffer ließ sich die Mannschaft von Timo Geg- gier nicht verunsichern und so waren es Reinhardt mit seinem 2. Treffer (64. Minute) und Akaiber (70. Minute) die zum deutlichen 5:2 erhöhten. Den Schlusspunkt zum 6:2, setzte Tobias Trautwein mit einer Bogenlampe von der Seitenlinie aus. Ob dies als Flanke oder als gezielter Torabschluss gedacht war, da war der sich Torschütze selbst nicht ganz sicher. Mit dem 6:2 Sieg beim SV Wolpertswende II erfüllt der SVB II seine Pflichtaufgabe mehr oder weniger souverän und knüpft an die Erfolge der letzten Wochen an. Am kom- menden Sonntag steht das Heimspiel gegen den Tabel- lennachbarn TSV Berg III an, welcher durch einen Sieg überholt werden könnte. Dieses Ziel wird die Mannschaft von Timo Geggier fest im Blick haben und sich intensiv darauf vorbereiten. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kaspar, Denis Schimanows- ki, Patrick Späth, Niklas Späth (64.Tobias Trautwein) - Mar- co Reinhardt, Julian Keppeler (55.Luca Lauriola), Manuel Brugger, Dennis Hecht (70.Marius Hahn) - Pascal Reich (67. Rabie Akaiber), Ylber Xhafa (Autoren: Jonathan Dischl und Patrick Späth) Vorschau: 12.45 Uhr: SV Baindt II - TSV Berg III 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Berg II Frauenfußball SGM Eschach/Brochenzell – SV Baindt Frauen 0:0 Vergangenen Sonntag liefen die Baindter Frauen in Bro- chenzell auf – natürlich mit dem Ziel, am Ende des Spiels 3 Punkte zu holen. Beide Mannschaften spielten von An- fang an sehr ausgeglichen und ließen sich gegenseitig nur schwer vors gegnerische Tor kommen. Die Torchancen waren auf beiden Seiten recht ausgeglichen, jedoch nicht eindeutig genug, um verwandelt zu werden. Das lag nicht zuletzt an der souverän spielenden Baindter Abwehr, die solide alle gegnerischen Angriffe klärte. Aber auch an einem gut spielenden Angriff, dessen Ak- tionen letztlich jedoch nicht zwingend genug für ein Tor waren. Die Baindter Frauen konnten durch kampfstarke Motivation, klare Pässe und ein schönes Zusammen- spiel überzeugen, es fehlten nur leider die Abschlüsse. Ihr Übriges taten einige zweifelhafte Entscheidungen des Schiedsrichters, die u.a. einen nicht für uns gegebenen Elfmeter sowie eine nicht gegebene rote Karte für die Notbremse an der allein auf das Tor zulaufende Lena Nä- gele beinhalteten. Obgleich der SV Baindt bis zur letzten Minute alles gab, blieb das Spiel letztendlich torlos und beide Mannschaften gingen mit einem Remis vom Platz. Es spielten: Marlene Schäfer (T), Lena Nägele, Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Lisa Meschenmoser, Mariella Pedrazzoli, Annika Busalt, Tamara Sperle (T), Rebecca Butsch, Nina Schäfer, Lara Herde, Rebekka Lins, Ramona Schnell Vorschau: Kommenden Sonntag spielen die Frauen in Baindt gegen die SGM Bad Waldsee/Reute Jugendfußball Ergebnisse Jugendfußball A-Junioren SGM Baindt/Baienfurt – TSG Ailingen 0:0 Im Heimspiel am Mittwochabend, 18. Mai empfingen un- sere A-Junioren bei bestem Wetter die TSG Ailingen, wel- che als Tabellendritter durchaus als Favorit anreisten. In einem über weiten Strecken ausgeglichen Spiel konnte die U19 spielerisch überzeugen, Ailingen nur wenige Chan- cen bieten und selbst immer wieder gefährlich vor dem gegnerischen Tor in Erscheinung treten. Am Ende sollten auf beiden Seiten keine Tore fallen und beide Mannschaf- ten trennten sich leistungsgerecht mit einem 0:0-Unent- schieden. Es spielten: Jonathan Ströble, Sven Merz, Ahmad Al Mo- hamed, Kevin Fischer, Leon Geng, Leon Elsas, Daniel Kro- nenberger, Mohamed Raygal, Adnan Kale, Bledon Beluli, Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Lorat Shala, Jonas Pfister, Tim Scheffler, Wasem Mah- joub, Darko Matajic A-Junioren SGM Schalchter/Hergen/Oberr. - SGM Baindt/Baienfurt 4 :0 (2:0) B-Junioren SV Horgenzell - SGM Baindt/Baienfurt 2:1 (1:1) Beim Auswärtsspiel in Horgenzell mussten unsere B-Ju- nioren am Ende eine knappe Niederlage hinnehmen und konnten sich für die deutliche Pokalniederlage aus dem Herbst nicht revanchieren. In einem spannenden Spiel gin- gen die Gastgeber aus Horgenzell nach zwölf Minuten in Führung, ehe Wasem Mahjoub nach einer halben Stunde zum 1:1 Ausgleich traf. Im Durchgang zwei versuchten bei- de Mannschaften das Spiel für sich zu entscheiden, den entscheidenden Treffer erzielten am Ende die Hausherren acht Minuten vor Schluss. Auf das 2:1 fand die Mannschaft von Danijel Kaplan keine Antwort mehr und musste sich am Ende knapp geschlagen geben. Es spielten: Tim Schellhorn, Nico Spörkle, Oskar Büchel- maier, Zuhdija Silic, Fayaz Sadat, Timo Gruber, Fabiano Kehm, Markus Wöhr, Wasem Mahjoub, Mohamed Raygal, Patrik Meszaros, Hussein Achour, Silas Petschulat, Enrico Laratta, Enes Demiryürek C-Junioren SV Reute - SGM Baindt/Baienfurt 7:0 (3:0) C2-Junioren SGM Bergatreute/Wolfegg - SGM Baindt/Baienfurt II 11:0 (5:0) D-Junioren SGM Baindt/Baienfurt – FV Ravensburg II 0:4 (0:2) Gegen den klaren Favoriten aus Ravensburg konnten unsere D-Junioren zwar lange mithalten, mussten sich am Ende aber deutlich mit 0:4 geschlagen geben. Die spielerisch klar besseren Gäste zeigten ein ums andere Mal, warum sie Tabellenführer in der Liga sind und ka- men immer wieder gefährlich vor das Tor von Ersatz- keeper Linus Kaplan, aber auch unsere U13 versteckte sich nicht, verteidigte gegen immer wieder anrennen- de Gäste tapfer und versuchte selbst sich spielerische Chancen zu erarbeiten. Nachdem es mit einem 0:2 in die Halbzeit ging und der FV nach dem Seitenwechsel auf 0:3 erhöhte, hatten unsere D- Junioren die besten Chancen, vergaben aber zwei Mal knapp das 1:3. Am Ende wurde es dann doch noch deutlich, nachdem Ravensburg auch noch das 0:4 erzielte. Es spielten: Linus Kaplan, Benjamin Zentner, Simon Stief- vater, Jakob Spähn, Luis Arnold, Niklas Alber, Matthias Waßmer, Timo Kutter, Ole Buchmüller, Aulon Maloku, Enrico Lupoli, Julian Kutter, Dennis Dill D2-Junioren FG 2010 Wilhelmsdorf - SGM Baindt/Baienfurt II 0:11 (0:3) Ein Schützenfest feierte unsere D2 beim Auswärtserfolg in Wilhelmsdorf, bei welchem Paul Locher mit einem Dop- pelpack und Luka Novakovic das Spiel vor der Pause schon in Richtung Sieg lenkten. Nach dem Seitenwechsel kannten unsere D2-Junioren dann keine Gnade mit dem Gegner und durften am Ende einen auch in der Höhe ver- dienten Sieg bejubeln. Torschützen in der zweiten Halb- zweit waren Dominik Babic (2), Emran Sadat (2), Redon Shala, Anes Ajdarpasic und Rafael Kaplan (2). Es spielten: Ruwen Hund, Rafael Kaplan, Raphael Poneß, Emran Sadat, Abel Lechli, Lukas Urbanczyk, Anes Ajdar- pasic, Paul Locher, Luka Novakovic, Redon Beluli, Dominik Babic, Redon Shala D3-Junioren spielfrei E-Jugend spielfrei Vorschau Jugendfußball Wie immer freuen sich alle Kinder und Jugendliche über zahlreiche Zuschauer bei ihren Spielen. Freitag, 27.05 17:00 Uhr - E-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitz. – SV Deuchelried II (Spielort Blitzenreute/Staig) Samstag, 28.05 11:00 Uhr - E-Jugend: SV Weingarten III – SV Baindt 12:15 Uhr - D1-Junioren: VfB Friedrichshafen II - SGM Baindt/ Baienfurt 12:15 Uhr - D2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II – SGM Mochenwan- gen (Spielort Baienfurt) 12:15 Uhr - D3-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt III – SHM Seibranz/ Dietmanns (Spielort Baindt) 14:30 Uhr - C1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - SV Oberzell (Spielort Baienfurt) 14:30 Uhr -C2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II – SG Aulendorf (Spielort Baindt) 14:45 Uhr - D-Juniorinnen: TSV Tettnang - SGM Baindt/Blitzenreute 16:00 Uhr - B-Juniorinnen: TSV Sondelfingen - SV Baindt 17:00 Uhr - A-Junioren: SGM Fronhofen/Horgenzell - SGM Baindt/Baienfurt Sonntag, 29.05 11:00 Uhr - B-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - SGM Eschach/ Weissenau (Spielort Baienfurt) Donnerstag, 02.06 18:00 Uhr - D2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - SGM Mochenwangen (Spielort Baienfurt) TC Baindt e.V. Auch am vergangenen Wochenende kämpften einige unserer Mannschaften um Spiel, Satz und Sieg. Junioren U15: Bezirksstaffel 2 TC Berkheim - TC Baindt 4:2 Nach einer freundlichen Begrüßung ging es mit den Ein- zeln, auf 4 Plätzen, direkt los. Die beiden ersten Einzel waren eine recht klare Sache, beide gingen schnell an den TC Berkheim. Die Einzel drei und vier waren aber umkämpfter. Das dritte Einzel war am ausgeglichensten. Nachdem Vinzent Neubauer den ersten Satz gewinnen konnte, steigerte sich sein Gegner und gewann den zwei- ten Satz. Im entscheidenden Match-Tie-Break, hatte Vin- zent aber wieder die Nase vorne und gewann damit sein Match. Im vierten Einzel kam es zu einem reinen Juniorin- Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 nenduell. Das aber leider auch an den TC Berkheim ging. Damit war die Entscheidung schon fast gefallen, lediglich 2 klare Siege in den Doppeln würden einen Sieg des TC Baindt noch möglich machen. Schon schnell war aber klar, dass das erste Doppel dies nicht schaffen kann, zu groß war der Leistungsunterschied. Das erste Doppel wurde leider verloren. Das zweite Doppel, mit Christiane Haupter und Vinzent Neubauer, war erneut ein sehr enges Spiel. Leider musste die Spielerin von Berkheim, im ersten Satz beim Stand von 5:4 für den TC Baindt, mit gesundheitli- chen Problemen aufgeben, so dass das Doppel für den TC Baindt als gewonnen gewertet wurde. Am Ende stand damit eine 2:4 Niederlage auf dem Papier. Damit geht es jetzt in die Pfingst-Pause; das nächste Spiel ist erst wieder am 24. Juni, ein Heimspiel gegen den TC Feuerstein-Hürbel. Junioren U18: Bezirksstaffel 2 SG Baienfurtrt Tennis - TC Baindt 5:1 Am vergangenen Samstag wurde unsere geschwächte U18-Mannschaft zum Lokalderby in Baienfurt empfan- gen. Für die Baienfurter war es das erste Saisonspiel. Bei den Einzelspielen von Enrico Lang und Tim Raubald mussten wir jeweils nach zwei umkämpften Sätzen leider den Gegnern gratulieren. Im sehr ausgeglichenen Spiel von Lukas Zöschinger ging es nach knapp zwei Stunden ins Match-Tie-Break, welches er leider nicht für sich ent- scheiden konnte. So gewann lediglich Tim Pantoffelmann sein Match in zwei deutlichen Sätzen. Das Doppel von Tim Pantoffelmann und Tim Raubald verlief sehr spannend, doch auch hier konnten die Baienfurter das Match nach zwei ausgeglichenen Sätzen im Match-Tie Break für sich entscheiden. Nach 4 Wochen Pause geht es als Nächs- tes gegen die bisher ungeschlagene SPG Bad Waldsee/ Gaisbeuren/Haisterkirch. Damen 50: Bezirksoberliga TC Baindt - SPG SSV Ulm 1846/TK Ulm 3:6 Bei hochsommerlichen Temperaturen erwarteten wir zu unserem ersten Spiel die Damen 50 aus Ulm. Wenn man sich unseren Spielbericht anschaut, entdeckt man 3 Match-Tie-Breaks, 2 Tie-Breaks und viele knappe Sat- zergebnisse. Leicht machten wir es unseren Gästen also nicht! Trotzdem stand es nach den Einzeln durch Siege von Andrea und Sibylle 2:4 für die Ulmerinnen. In den Doppeln gaben wir dann nochmal alles. Auf allen 3 Plät- zen ging es heiß her. Schließlich erkämpften Inge Fu und Andrea dann noch einen Punkt zum Endergebnis von 3:6. Herren 50/2: Bezirksklasse 2 TC Baindt - TC Schmalegg 3:6 Am Samstag hatten wir unser erstes Heimspiel gegen den TC Schmaleg. Thomas Schäfer und Harry Wetzel konn- ten Ihre Einzel nach hartem Kampf für sich entscheiden. Andi Münst, Sepp Spöri, Harald Steinmeier und Roland Futterer mussten Ihre Einzel abgeben. Am Ende konnten wir noch 2 Doppel gewinnen mit Tho- mas Schäfer / Christof Lang , Harry Wetzel / Sepp Spöri. Jürgen Auer / Roland Futterer mussten die Punkte dem Gegner überlassen. Somit war die 3:6-Niederlage besiegelt. Danke noch an Andi Münst für das hervorragende Grillen und die gute Bewirtung. Liebe Mitglieder mit Partner*in und Kind*er, nun ist es bald soweit! Am Sa., 18. Juni 2022 feiern wir 40 Jahre TC Baindt und dies UMSONST & DRAUßEN bei uns auf der Anlage. Weitere Infos siehe Plakat unten, in der E-Mail-Info und auf der Vereins-Webseite. Anmeldung: - bis So., 5. Juni 2022 - per Mail an 1.vorsitzende@tc-baindt.de oder schriftfuehrerin@tc-baindt.de und auf der Homepage - bitte angeben: Personenzahl, davon ggf. Kinder (bis 9 Jahre) Wir freuen uns, dieses Jubiläum mit euch feiern zu können. Die Vorstandschaft Narrenzunft Raspler e.V. Rasplerhütte 2022 Nach drei Jahren Pause war es am 6. Mai 2022 endlich wieder soweit; 40 Raspler machten sich auf den Weg ins schöne Hittisau zum Ferienhaus Rainerau. Nachdem alle nach und nach eingetroffen waren; drei unerschrockene Raspler waren sogar mit dem Fahrrad (teils mit und teils ohne elektrische Unterstützung) angereist, gab es traditi- onell Wurstsalat, sauren Käs und Pellkartoffeln zum Ves- per. Bei gemütlichem Zusammensein mit Spielen, Spaß, Gesang und Tanz fast bis zum Morgengrauen kam jeder auf seine Kosten. Nach einem ausgiebigen Frühstück wur- de überlegt, wann und wie lange die Wanderung gemacht werden sollte. Das Wetter zeigte sich nämlich leider nicht von der besten Seite. Schlussendlich machten wir uns doch auf den Weg an der Bolgenach entlang und kamen nach gut zwei Stunden hungrig zurück auf die Hütte, wo es Vesper und Kuchen gab. Ein Teil machte sich noch ein zweites Mal auf und wanderte in den Ort, um leckeren Käse zu kaufen. Der Rest vertrieb sich mit Spielen, Musik hören oder einem Nickerchen die Zeit. Am Abend gab es leckeres Brutzelfleisch, Fleischkäse und Salate und Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 danach war bestimmt keiner mehr hungrig. Auch der zweite Abend wurde mit allerlei Spielen, Tischtennis und unterhaltsamen Gesprächen verbracht. Natürlich bade- ten am Samstag und am Sonntag ein paar wagemutige Raspler im eiskalten Wasser und erfrischten sich. Nach dem gemeinsamen Aufräumen und einer kleinen Wande- rung fuhren wir nach einem schönen Hüttenwochenende wieder zurück nach Baindt. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zu unserer Eröffnung der Grillsaison am Mittwoch, 01.06.2022, 19.00 Uhr Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Vielseitige Grillideen. Hierzu bitten wir um kurze Anmeldung bis 30.05.2022 bei Doris Sonntag, Tel. 07502/1035, Lucia Kränkle, Tel. 07502/7953 oder Bärbel Schad, Tel. 07502/911783. Liebe LandFrauen, unser Landesverband feiert am 25. Juni 2022 in Sig- maringen den Verbandstag mit Jubiläum „40 + 1“ Jahre LandFrauenverband Württemberg-Hohenzollern - und wir feiern mit! Wir laden Sie ganz herzlich ein, mit dabei zu sein und einen tollen Tag in Gemeinschaft der Land- Frauen zu verbringen! Mit dabei sind Europa-Abgeordnete und LandFrau Mar- lene Mortler MdEP, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL, Präsiden- tin des Deutschen LandFrauenverbandes Petra Bentkäm- per, Stefanie Bürkle (Landrätin des Landkreises Sigma- ringen) sowie Keynote-Speakerin Denise Maurer. Neben einer spannenden Talk-Runde zum Thema „40 Jahre LandFrauen Württemberg-Hohenzollern - 40 Jahre In- teressenvertretung der Frauen im Ländlichen Raum“ er- wartet Sie zum Abschluss des Tages ein unterhaltsames Kabarett mit Marlies Blume. Und natürlich gibt es genug Zeit, sich mit anderen LandFrauen auszutauschen und einfach eine gute Zeit miteinander zu haben! Infos zur Veranstaltung Titel: Verbandstag mit Jubiläum „40 + 1“ Jahre LandFrau- enverband Württemberg-Hohenzollern Ort: Stadthalle Sigmaringen Termin: Samstag, 25. Juni 2022 Uhrzeit: 9:00 Uhr bis ca. 17:30 Uhr Kosten inkl. Verpflegung: 35 € Anmeldeschluss: 8. Juni 2022 WICHTIG: Die Anmeldung erfolgt direkt über unseren Kreisverband, bitte melden Sie sich unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und E-Mail-Adresse bei Anita Bayer unter Tel.: 0173/7099556 oder per E-Mail an: landfrauen-ra- vensburg@gmx.de an, sowie Überweisung der 35€ bei Anmeldung auf folgendes Konto: IBAN DE51 6505 0110 0101 0883 92. Verwendungszweck: Verbandstag Sigma- ringen + Name. Detaillierte Infos zum Verbandstag gibt es unter: https:// www.landfrauenverband-wh.de/verbandstag-2022 / Wir freuen uns, wenn Sie mit dabei sind! Herzliche Grüße Ihr Kreisverband Kapellengemeinschaft Schachen e.V. 200 Jahre Dreifaltigkeits-Kapelle Schachen und 20. Schachener Dorffest am Sonntag, 12. Juni 2022 Um 10.00 Uhr Pontifikalamt bei der Kapelle in Schachen mit Herrn Weihbischof Dr. Johannes Kreidler, Herrn De- kan a.D. Heinz Leuze und Herrn Pfarrer Bernhard Staudacher (bei Regen im Schachener Festraum). Anschließend Frühschoppen und Mittagstisch, Kaffee und Kuchen. Für Unterhaltung sorgt der Musikverein Baindt. Die Kapellengemeinschaft Schachen e.V. freut sich auf Ihren Besuch. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Vom Parkplatz der Klinik Neutrauchburg wandern wir durch Wiesen und Wald am Jägerhof vorbei und wieder zurück zum Parkplatz Rundwanderung Trauchburg - Jägerhof - und zurück Vom Parkplatz der Klinik Neutrauchburg wandern wir durch Wiesen und Wald am Jägerhof vorbei und wieder zurück zum Parkplatz. Treffpunkt Dienstag 07.06.2022 um 13.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit ca. 2 - 3 Stunden, 8 km, 80 Hm, Fahrpreis 12,00 € für Mit- glieder. Einkehr ist vorgesehen nach der Wanderung. Kleines Ves- perr, Trinken, gutes Schuhwerk, Wechselschuhe und ggf. Stöcke bitte mitnehmen. Anmeldung ab 02.06.2022 unter T. 0751/560220 oder 07529/1419 Wanderführung Frowin Riedmayer Gäste sind willkommen! Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg 2. Kaffeetreff Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingarten, der 2. Kaffeetreff findet am 08. Juni 2022 um 14:30 Uhr wie gewohnt im Best Western Parkhotel - Bistro, Abt-Hyller-Str. 37-39 in Weingarten Referent: Herr Thomas Schröbler,Vorstand Dipl.Betriebs- wirt (FH) GVV Gemeinnütziger Verein für Verbraucher- beratung und Verbraucherschutz e.V. Thema: Informationsveranstaltung Es würde mich freuen, wenn wieder viele Mitglieder kom- men und direkte Anfragen an Herrn Schröbler stellen wür- den, die er selbstverständlich beantworten kann. Es grüßt Euch Ihre Karin Maucher und die ganze Vor- standsschaft. Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Organspendeausweis entlastet auch Angehörige Will ich Organe nach meinem Tod spenden oder nicht? Ein Organspendeausweis gibt darüber eindeutige Aus- kunft. Dies hilft auch Angehörigen, den Willen des Ver- storbenen hierüber zu erfahren. Wie die Entscheidung letztendlich ausfällt, bleibt jedem selbst überlassen. Wichtig ist vor allem, dass man sich zu Lebzeiten für oder gegen eine Organentnahme nach dem Tod entscheidet und dies im Organspendeausweis dokumentiert. Eine selbstbestimmte Entscheidung entlas- tet auch Angehörige, die ansonsten im Ernstfall nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt werden. Und für die vielen Menschen, die auf eine Organspende warten, ist die Entscheidung ihrer Mitmenschen sogar überlebenswichtig. Immer mehr Menschen setzen sich mit der Frage ausein- ander, ob sie ihre Organe nach dem Tod spenden möch- ten und haben sich bereits entschieden. Dazu braucht es Aufklärung und ausreichend Informationen. Auf dem Or- ganspendeausweis kann angegeben werden, ob • einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zugstimmt wird, • eine Organ- und Gewebespende abgelehnt wird, • nur bestimmte Organe und Gewebe zur Spende frei- geben werden oder • eine Person benannt wird, die im Todesfall über eine Organ- und Gewebespende entscheiden soll. Der Organspendeausweis wird nirgends registriert. Die Entscheidung kann jederzeit mit einem neuen Ausweis geändert werden. Am 5. Juni ist der Tag der Organspende. Er soll vor allem Vorur teile bei den Menschen zum Thema Organ- spende abbauen und sie motivieren, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden und dies auf einem Organspendeausweis festzuhalten. Weitere Informationen zur Organspende sind im Internet unter www.svlfg.de/organspende und www.bzga.de sowie www.organspende-info.de zu finden. Landkreis Ravensburg Das preisgekörnte ATOS Trio in Schloss Achberg! Die Konzerte im Bodenseefestival Das Achberger Kon- zertprogramm im Bo- denseefestival 2022 unter dem Motto „Na- tur“ ist gestartet. Nach Bird’s Paradise des Ensembles Spark und Oh wie schön ist deine Welt der Gesangs- klasse des Vorarlber- ger Landeskonserva- toriums wird ein besonderes Highlight das ATOS Trio aus Berlin sein, das mit einem Erwachse- nen- und einem Kinderkonzert im Schloss am 28. und 29. Mai 2022 zu Gast ist. Die Schlosskonzerte sind ein besonderes Erlebnis. Der Rittersaal mit seiner prächtigen, 30 Tonnen schweren Stuckdecke wird in den Ecken von vier Schützen geziert, die auf einen gemeinsamen Punkt in der Mitte des Rau- mes zielen. Die Schützen – darunter ein Janitschar – ver- weisen auf die Siege des Deutschen Ordens gegen das Osmanenreich am Ende des 17. Jahrhunderts und lassen beim einen oder anderen in der Raummitte sitzenden Konzertbesucher noch heute ein leicht mulmiges Gefühl aufkommen. Für die Konzerte sind derzeit über die Website www.schloss-achberg.de noch Karten erhältlich. Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 28. Mai 2022 wird eine öffentliche Führung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute ange- boten. Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 28. Mai 2022 wird eine öffentliche Führung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinbarung auch Sonderführungen angeboten (Telefon: 07505 1252, H. Ehmann). Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten (Tel. 07505 1252, H. Ehmann). Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 28. Mai 2022 Gästeführer: Kurt Drescher Der Sonnenweg - Ausblicke in die wunderbare Land- schaft und Einblicke in die moderne Astronomie Gästeführer Kurt Drescher leitet am Samstag, 28. Mai 2022 eine Wanderung auf dem Sonnenweg. Bei klarer Sicht genießen wir den Blick über das Schussental auf die Alpen. Auf jeden Fall erfahren Sie viel über die Sonne und unser naturwissenschaftlich geprägtes Weltbild. Die- se Führung ist für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende Beginn: 14:30 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 29. Mai 2022 Gästeführer: Kurt Drescher Von der Sonnenuhr zum GPS – Auf einer erlebnisreichen Wanderung sprechen wir über die Zeit in Wissenschaft und Technik Auf einem gemütlichen 3,5 km langen Spaziergang be- leuchten wir viele Aspekte zum Thema Zeit. Was ist Zeit überhaupt? Welche Rolle spielt sie in unserem Alltag? Wie misst man die Zeit? Woher weiß man, wie alt man- che Fundstücke aus unseren Mooren sind? Was hat die Zeit mit dem GPS auf meinem Handy zu tun? Diese und weitere Fragestellungen werden anschaulich und allge- meinverständlich besprochen. Da es im Wesentlichen um naturwissenschaftliche und philosophische Themen geht, ist diese Führung für Men- schen ab ca. 16 Jahren geeignet. Mückenschutz ist von Vorteil. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 STELLENANGEBOTE Raum Weingarten: Wir suchen • unser Kunde (Geschäftsinhaber) sucht ein gepflegtes Haus mit 2-3 Wohnungen für seine Mitarbeiter • Einfamilienhaus, gerne mit ELW & großer Garage oder Carport (2 Autos + Fahrräder) für Akademiker mit Familie Rufen Sie an, wir freuen uns auf Sie -> Tel. 07376 960-0 IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Info@biv.de In nur 7 Tagen Theorieausbildung: In den Pfingstferien vom 07.06. – 14.06.2022 Fahrschule Joshua & Micha Haslinger 88284 Mochenwangen, Kirchstr. 12 Fon: 0170 4421212 Anmeldung jederzeit möglich. Beginn am 07.06. um 10:00 Uhr Führerschein! Führerschein! Witwer sucht Putzfee, gerne etwas älter, für zwei Stunden/Woche nach Baienfurt. Fest: 0751 958 600 47 Mobil: 01743328293 IMMOBILIEN ANKAUF GESCHÄFTSANZEIGEN An unsrem Standort in Weingarten bilden wir deshalb wie folgt aus: Auszubildende(n) zum/zur Steuerfachangestellte(n) ab 01.09.2019 Studierenden m/w für ein Duales Studium Steuern und Prüfungswesen Bachelor of Arts ab 01.10.2019 Ihre Bewerbung Sie haben Interesse an einer Ausbildung oder an einem Studium? Dann lernen wir Sie gerne kennen! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Tel.: + 49 (0) 751 / 56 80 – 0, E-Mail: juergen.weber@spkgruppe.de | www.spk-gruppe.de Als Zusammenschluss der beiden renommierten Kanzleien SPK Storz & Kollegen in Weingarten und SPK Zoll + Kollegen in Friedrichshafen sind wir als Unternehmens- gruppe auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsbera- tung und der Unternehmensberatung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von ca. 100 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 18 Berufsträger mit der mehrfachen Qualikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Wer hoch hinaus möchte, braucht eine gute Grundlage. Für einen erfolgreichen Start in das Berufsleben ist eine fundierte und professionelle Ausbildung eine wichtige Voraussetzung.• Lohnbuchhalter (m/w/d) • Lohnbuchhalter für Quereinsteiger (m/w/d) • Steuerfachangestellte/Steuerfachwirt (m/w/d) • Bilanzbuchhalter/Buchhalter (m/w/d) Die SPK-Unternehmensgruppe ist auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung und der Unternehmens- beratung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von über 40 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 11 Berufsträger mit der mehr- fachen Qualifikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie auf unserer Website unter: www.spk-gruppe.de/arbeiten-bei-spk/ Unser Angebot: · ein attraktives Vergütungspaket mit verschiedensten freiwilligen Zusatzleistungen, z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld · eine zukunftssichere Tätigkeit mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag · eine Vertretungsregelung im Urlaubs- und Krankheitsfall · regelmäßige Feedbackgespräche · individuelle und stetige Karriereförderung · flexible Arbeitszeiten · ein familiäres und zugleich professionelles Betriebsklima in einem dynamischen Team · moderner Arbeitsplatz Die Attraktivität der Mitarbeit liegt in dem vielseitigen, herausfordernden Aufgabengebiet in unserem modernen Unternehmen. Ihre Bewerbung Sie haben Interesse? Dann lernen wir Sie gerne kennen! Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Angaben zu Ihrem möglichen Eintrittstermin und Ihrer Gehaltsvorstellung. SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Telefon +49 (0) 751 / 5680-0 | E-Mail: bewerbungen@spkgruppe.de STELLENANGEBOTE Bitte beachten Sie!!Bitte beachten Sie!! An alle Vereine und Institutionen! Kostenlos: redaktionelle Textbeiträge; diese müssen jedoch bei der jeweiligen Gemeinde aufgegeben werden. Kostenpflichtig: alle als Anzeigenauftrag bezeichneten Eingänge werden als kostenpflichtig angesehen und berechnet. Der Verlag IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Foto: Klaiber Beratungstermin sichern unter: 07504 9700-0 „Kein Mensch ist wie der andere.“ ... wir beraten Sie gerne zu Ihrem individuellen, optimalen Schlafsystem. Montag-Freitag: 10-18 Uhr | Schausonntag: 13.30-16.30 Uhr Sattelbach 9 - Horgenzell | www.haller-raumgestaltung.de STIHL AKKUGERÄTE IN GEISELHARZ GEISELHARZ 21 | 88276 AMTZELL MIT LIVE-SCHNITZEN FREITAG 3. 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