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Amtsblatt_2025_02_28_KW09.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 28. Februar 2025 Nummer 9 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 BAINDTER FUNKEN SAMSTAG 08.03.2025 18:00 UHR MIT BEWIRTUNG ÜBER DER ALTEN KIESGRUBE AM ANNABERG ZUGANG ÜBER ANNABERGSTRASSE - WIR FREUEN UNS AUF EUCH! HOLEN SIE SICH IHRE FUNKENBREZEL DIREKT AM FUNKEN AB UND UNTERSTÜTZEN SIE UNS ZUM WOHLE DER UMWELT - EIGENEN BECHER MITBRINGEN Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Raspler - ratsch, ratsch Maskenvertreiben Maskenvertreiben mit Narrengericht 2025 Dienstag, 04.03.2025 ab 19:30 Uhr in Baindt anschließend Kehraus in der Schenk-Konrad-Halle Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Fachdialog: Wasserschutz und Windenergie Der Energiedialog Altdorfer Wald lädt ein und diskutiert … … Welche Auswirkungen haben Windräder im Wald auf die Wasser-Ressourcen? Prof. Dr. Nico Goldscheider | Professor der Hydrogeologie am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) … Warum ist der Altdorfer Wald für das Grund- und Trinkwasser wichtig? Dr. Hermann Schad | IMES GmbH, Hydrogeologe und Gutachter des Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt ... Was wird für die Planung und den Grundwasserschutz beim Windpark-Projekt untersucht? Dr. Martin Brodbeck | Geschäftsführender Gesellschafter Smoltczyk & Partner GmbH, Gutachterbüro für Boden- und Wasserschutz des Windpark-Projekts 11. März | 2025 Sirgensteinhalle Vogt | 19 Uhr Die Veranstaltung wird live gestreamt. Die Plätze in der Sirgensteinhalle sind be- grenzt. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg möglich. Zur Anmeldung (für die Teilnahme vor Ort notwendig!) Zum YouTube-Livestream mit Online-Fragen www.youtube.com/@forumenergiedialog4961/streams Fo to : J . M ai Der Energiedialog Altdorfer Wald Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regel- mäßig und wählt unter anderem Themen für öffentliche Veranstaltungen aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Würt- temberg ist ein Angebot des Landes, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Ener- gien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Erste Frühlingsboten auf naturnahen Flächen in Baindt Wilde Frühblüher und frühe Wildbienen läuten den Frühling ein Gelb, lila, violett und blau – nach kargen Winter- tagen freuen sich viele Menschen über die ersten Frühblüher im Garten und auf Grünflächen. Noch wichtiger sind sie aber für geflügelte Frühstarter. Ab Mitte Februar erwachen die ersten Insekten aus ihrem Winterquartier und machen sich auf die Su- che nach Nektar und Pollen. Hummelköniginnen sind echte Frühstarter Bei Temperaturen ab zehn Grad sieht man besonders häufig Hummelköniginnen, die noch träge nach Nahrung suchen. Die Königinnen lassen sich daran erkennen, dass sie größer sind als Hummelarbeiterinnen. Gerade wenn im zeitigen Frühjahr erst wenige Pflanzen blühen, sind Frühblüher ein wichtiger Nahrungsbestandteil für die früh fliegenden Insekten. Wildformen von Tulpe, Krokus und Co. Damit die Frühblüher zum Nahrungsangebot der Insekten beitragen, dürfen sie nicht zu stark züchterisch verändert sein. Denn gefüllte Blüten oder unnatürliche Farbgebungen führen dazu, dass die Blütenbesucher entweder nicht an den begehrten Pollen herankommen oder die Blüte gar nicht erst als potenzielles Futter erkennen. Mit dem NABU-Projekt „Natur nah dran“ hat die Gemeinde Baindt im Jahr 2020 naturnahe Flächen angelegt. Die Flächen in der Marsweilerstraße (Höhe Bäckerei Haußmann), die Wiesenfläche gegenüber Klosterwiesenschule, der Seitenstreifen in der Boschstraße, die Steininsel Bosch-/Zeppelinstraße und der Kreisverkehr am Ortseingang Schachen erwachen nach und nach aus ihrer Winterruhe und beherbergen eine Vielzahl von Wildpflanzen, dar- unter auch die wichtigen Frühblüher. Erfahren Sie hier, welche Arten Sie entdecken können und wenig bekannte Fakten zu den Frühblühern. Diese Frühblüher können Sie auf unseren „Natur nah dran“-Flächen entdecken: Schneeglöckchen (Galanthus nivalis), blühen weiß von Februar bis März. Die meisten kennen die weißen Glöckchen, die aus dem Schnee rausgucken – was aber nur wenige wissen: Zur Fortpflanzung haben sie eine ausgeklügelte Symbiose mit Ameisen entwickelt. Nach der Bestäubung entwickeln sich Samen mit einem fleischigen Anhängsel. Dieses lockt Ameisen an, die den Samen einsammeln und weiterverbreiten. Elfen-Krokus (Crocus tommasinianus) blüht meist violett von Februar bis April. An ihm erfreuen sich nicht nur früh- fliegende Insekten, sondern auch Eichhörnchen, die im Winter wenig Nahrung finden. Sie klauben die nährstoffrei- chen Krokus-Knollen aus dem Boden. Weinberg-Tulpe (Tulipa sylvestris) blüht gelb von April bis Mai. Sie stammt ursprünglich aus Südeuropa beziehungs- weise dem Mittelmeerraum, hat sich aber mittlerweile in ganz Europa, auch in Deutschland, ausgebreitet. Im Ge- gensatz zu vielen Zuchtformen bleibt ihr Blütenkelch nicht geschlossen, sondern öffnet sich weit, sodass sie einem Stern gleicht. So kommen Bestäuber besser an den wertvollen Pollen und Nektar im Inneren: Von ihr profitieren ganze 13 Wildbienen-Arten, darunter auch die gefährdete Schwarze Köhlersandbiene. Dolden-Milchstern (Ornithogalum umbellatum) ist eine weiße, einheimische Art, die von April bis Mai blüht. Er blüht nur kurz und kommt häufig in breiten Polstern vor. Das Besondere an ihm: Alle Teile der Pflanze sind giftig – der herzwirksame Wirkstoff der Blüten wird zur Herstellung von sogenannten „Notfall-Tropfen“ hergestellt. Kleine Traubenhyazinthe (Muscari botryoides) blüht blau von April bis Mai. Die nach unten geöffneten Glöckchen schützen das Innere der Blüten vor Feuchtigkeit. Dank ihrer Blütenform hat die Traubenhyazinthe eine spezielle Ausbreitungsstrategie entwickelt: Fallen Regentropfen auf die Glöckchen oder werden sie vom Wind in Bewegung versetzt, werden die Samen herausgeschleudert und mit dem Wasser weitertransportiert. Gelbes Windröschen (Anemona ranunculoides) blüht gelb von April bis Mai. Man kennt sie vor allem aus Wäldern, wo sie in großen Teppichen auftreten. Deswegen eignen sie sich gut zur Unterpflanzung von Bäumen und Sträu- chern. Es bietet Nahrung für 18 Wildbienenarten, drei Schmetterlingsarten und sechs Schwebfliegenarten und ist damit eine besonders wertvolle Insektenpflanze. Finger-Lerchensporn (Corydalis solida) blüht rosa von März bis Mai. Lerchensporn ist eine wichtige Futterpflanze für den Zitronenfalter, der auch schon ab März unterwegs ist. Der Falter überwintert als einzige mitteleuropäische Schmetterlingsart ohne Schutz. Das heißt, im Winter kann man ihn mit etwas Glück in Starre wie festgefroren an Blütenstängeln beobachten. Winterling (Eranthis hyemalis) blüht gelb von Januar bis März. Die kleinen Blüten, die in kleinen Horsten auftreten, sind mit die ersten, die zu sehen sind. 16 Wildbienenarten sammeln Pollen und Nektar an den kleinen Blüten, dar- unter auch die gut erkennbare Blauschwarze Holzbiene. Hintergrund Die Gemeinde Baindt wurde 2020 im Projekt „Natur nah dran“ gefördert. Die Förderung umfasst neben finanzieller Unterstützung unter anderem die Schulungen für kommunale Angestellte. Das Kooperationsprojekt „Natur nah dran“ von NABU und Land wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Ziel ist es, Städte und Gemeinden mit Rat und Tat dabei zu un- terstützen, Grünflächen im Sinne der Biodiversität umzugestalten. Bis 2027 werden jährlich 15 Städte und Gemein- den gefördert. Seit 2016 wandelten 106 Kommunen bereits über 265.000 Quadratmeter naturnah um. Weitere Informationen zum Projekt: www.Naturnahdran.de Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 11. März 2025 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an info@ baindt.de Neufassung der Satzung über die Ent- schädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental (IGMS)“ Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der konstituierenden Sitzung wurde die Neufassung der Satzung über ehrenamtliche Tätigkeit im Zweck- verband IGMS beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Eingeschränkte Öffnungszeiten vom Rathaus während der Hauptfasnet Während der Fasnetszeit kommt es zu Änderungen der Öffnungszeiten im Rathaus. Traditionell erfolgt am Gumpigen Donnerstag, den 27.02.2025, der Rathaus- sturm und die Schlüsselübergabe durch die Baindter Narrenzunft Raspler. Daher ist das Rathaus am Don- nerstag, den 27.02.2025, ganztägig geschlossen. Am Freitag, den 28.02.2025, erreichen Sie uns zu den ge- wohnten Öffnungszeiten. Das Rathaus ist am Rosen- montag, den 03.03.2025, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag sind wir gerne wieder für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern eine glückselige Fasnet! Ihre Gemeindeverwaltung Wohnsitzanmeldung in Baindt jetzt auch digital möglich Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger in Baindt bequem online anmelden – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Bisher war ein Besuch im Bürgerbüro erforderlich, um die Wohnsitzanmeldung oder -ummel- dung vorzunehmen. Doch das ist nun Vergangenheit: Die Gemeinde Baindt bietet diesen Service jetzt rund um die Uhr digital an. Damit entfällt der Gang ins Rathaus und der gesamte Vorgang kann schnell und unkompliziert online erledigt werden. Die Anmeldung dauert nur etwa 15 Minuten und erfolgt vollständig elektronisch. Nach der Bearbeitung durch das Bürgerbüro muss lediglich die Adressänderung im Personalausweis aktualisiert werden. Für die Nutzung des Online-Dienstes werden die On- line-Ausweisfunktion des Personalausweises und ein Bun- dID-Nutzerkonto benötigt. Am einfachsten gelingt die An- meldung mit einem Smartphone: Nach der Identifikation via AusweisApp können die bestehenden Meldedaten abgerufen, geändert und abgesendet werden. Mieterin- nen und Mieter müssen zusätzlich eine Wohnungsge- berbestätigung hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgerbüro erhalten die Antragstellenden eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download. An- schließend können sie direkt die Adressdaten im Perso- nalausweis-Chip aktualisieren. Die Bundesdruckerei ver- sendet dann automatisch den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis und – falls vorhanden – für den Reisepass. Besonders praktisch: Die Online-Anmeldung kann für die gesamte Familie in einem Vorgang durchgeführt werden, sofern alle Mitglieder bereits im Melderegister erfasst sind. Weitere Informationen: Das Online-Formular zur Wohnsitzanmeldung ist auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rathaus-online zu finden. Dort stehen auch weitere Formulare zur Ver- fügung, die vollständig digital ausgefüllt und eingereicht werden können. Bei Fragen hilft das Bürgerbüro gerne weiter – per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502-9406-12. Ferienbetreuung in den Osterferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass in den Osterferi- en vom 22.04. – 25.04.2025 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Dafür können Sie Ihre Kinder gerne über reservix.de an- melden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreu- ung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baien- furt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 28.02.2025 Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 09 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 01. März 2025 und Sonntag, 02. März 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Fasnetssamstag, 01. März 2025 Central-Apotheke Ravensburg, Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 36 33 60 Fasnetssonntag, 02. März 2025 Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten, Tel: 0751 56 11 10 Rosenmontag, 03. März 2025 Apotheke im Kaufland Ravensburg, Weißenauer Straße 15, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 35 50 824 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Abfallwirtschaft Problemstoffsammlung 2025 in Baindt Am Donnerstag, 13. März 2025 von 11.00 – 13.00 Uhr wird das Schadstoffmobil in Baindt stehen. Sammelstelle: Wertstoffhof/Bauhof, Ziegeleistraße 20 Weitere Orte und Termine entnehmen Sie bitte der Home- page des Landratsamtes unter www.rv.de Die Abgabe ist nicht zwingend auf die Wohngemeinde beschränkt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Sammeltermin und -ort auszuwählen. Was wird angenommen? • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts- und Autobatterien) • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben, Lacke, Laugen, Säuren, Lösungsmittel, Kleb- stoffe • Holzschutz- u. Pflanzenschutzmittel • Putz- und Reinigungsmittel • Spraydosen mit Restinhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de (Rubrik Abfallwirtschaft) abrufbar. Kostenlose Annahme • für Haushalte und Kleingewerbebetriebe in haushalts- üblichen Mengen Kostenpflichtige Annahme • für Apotheken und Gewerbetreibende Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei: Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Wetzel (Telefon 0151-17413155 / Marlene.Wetzel@remondis.de) Formular abrufbar unter www.rv.de Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: • Altmedikamente: Restmüll-Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vor- lage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahmepflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersionsfarbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll-Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne • Waschmittel: Restmüll-Behälter Regelungen für eine sichere Abgabe: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den ge- fährlichen Abfällen um! • Abgabe der Problemstoffe, wenn möglich, in den Ori- ginalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte wei- terzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachper- sonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammel- plätzen kann zu Umweltschäden führen und ist ver- boten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haft- bar. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Frau Ursula Büchele feierte am 22. Februar 2025 ihren 80. Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit für die Zukunft. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen März 02.03. Narrenmesse – Kath. Kirche NZ Raspler Baienfurt 02.03. Schalmeienball – SKH Schalmeienkapelle 03.03. Rosenmontag – Rathaus geschlossen 04.03. Maskenvertreiben – DP + SKH NZ Raspler 05./06.03. Skikurs – Alpinteam 06.03. Blutspendetermin Baienfurt 08.03. Funken – Landjugend Kiesgrube 08./09.03. Sie&Er Hallen-Cup – Sporthalle Sportverein 08./09.03. Skikurs – Alpinteam 15.03. Basar „Rund ums Kind“ SKH 15./16.03. Jugendlager – Alpinteam 16.03. JHV – Musikverein SKH 18.03. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 19.03. Gottesdienst m. BSS Krankensalbung – Seniorentreff Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 21.03. Frauenfrühstück – BSS Impulse 21.03. JHV – Sportverein Vereinsraum 27.03. JHV – Taekwondo BSS 28.03. JHV – Reitergruppe BSS 29.03. Dorfputzete – Schalmeienkapelle 30.03. Wahl Kirchengemeinderat BSS – Kath. Kirchengemeinde 30.03. JHV Förderverein Selige Altenzentrum Irmgard Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Bücherei ist in den Fasnetsferien von Frei- tag den 28.2.25 bis zum Freitag den 7.3.25 geschlossen. Ab Montag den 10.3.25 ist die Bücherei zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Zur Informationi Außensprechstunde der Pflegestütz- punkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der Termin im März entfällt leider! Wir vermissen seit Donnerstag, 20.2.25 unsere Katze Daisy. Sie ist 4 Jahre alt, schwarz- weiß und recht klein. Zu- letzt wurde sie in Marswei- ler gesehen. Wenn Sie Informatio- nen zu ihrem Verbleib ha- ben, rufen Sie uns bitte an unter 07502-6211391. Vie- len Dank! Hoffnung schenken - Leben retten Gemeinsam mit dem DRK Baien- furt-Baindt führt der CDU Gemeindeverband Baienfurt mit einem breiten Bündnis anderer Partner anlässlich der Blutspendeaktion am Donnerstag, 6. März 2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr in der Achtalschule Baienfurt, Ravensburger Straße 18 für die Fraktionskollegin Andrea Arnhold eine weitere Ty- pisierungsaktion durch. Die Blutspende ist ein wichtiger Beitrag für das Leben Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-21 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 vieler Menschen, genauso kann eine Typisierung Leben retten. Daher bitten wir um tatkräftige Unterstützung. Wer gesund und zwischen 17 und 55 Jahren alt ist, kann sich als potenzieller Stammzellspender für Andrea und andere Betroffene registrieren lassen und damit Hoff- nung schenken. Deshalb - Mund auf. Stäbchen rein. Spender sein! Für die Blutspendeaktion von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr in der Achtalschule Baienfurt, Ravensburger Straße 18, können jetzt schon Termine unter www.blutspende.de/termine gebucht werden. www.deutsche-stammzellenspenderdatei.de Zur Typisierung können Sie einfach so vor- beikommen und benötigen ungefähr 15 Mi- nuten Zeit. Wer sich weiter informieren möchte kann dies auf der Homepage der deutschen Stammzellenspenderdatei tun, www.deutsche-stammzellenspenderdatei.de. Wir hoffen, dass wir Sie zahlreich begrüßen dürfen. CDU Gemeindeverband Baienfurt Michael Schrimpf, 1. Vorsitzender Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. März – 09. März 2025 Gedanken zur Woche: Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. Johann Wolfgang von Goethe Samstag, 01. März 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Al- exandra Schnez, Daniela Schnez, Jonas Elbs, Simon Elbs, Laureen Hartmann, Tim Beckert, Hannah Elbs,(† Kurt Brugger, Elsa und Wen- delin Kaplan, Gabi Zink) Sonntag, 02. März – 8. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Fasnetsgottesdienst mit den Nar- renzünften Baienfurt und Baindt Dienstag, 04. März Ferien – kein Schülergottesdienst Mittwoch, 05. März - Aschermittwoch 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Austeilung des AschenkreuzesMinistranten: Emil Schützbach, Max Schützbach, Emilia Stotz, Marie Stotz, Niklas Alber, Pia Kronenberger, Noemi Oel- haf, Marisa Pfister,(† Sieglinde Kössler) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschenkreuzes Donnerstag, 06. März Ferien – kein Schülergottesdienst 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Freitag, 07. März – ökumenischer Weltgebetstag der Frauen Kein Gottesdienst in Baindt 19.00 Uhr Baienfurt – Weltgebetstag der Frauen in der evangelischen Kirche mit anschließendem Treffen im Gemeindehaus Samstag, 08. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit erstem Hir- tenbrief unseres neuen Bischofs Sonntag, 09. März – 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit erstem Hirten- brief unseres neuen BischofsMinistranten: Nele Gründler, Dominik Klein, Anna Renner, Robin Schnez, Loana Sordon, Anton Strehle,(† Anna und Eugen Halder, Maria Ungemach, Emma und Julius Malsam, Klara und Johan- nes Merk, Kurt Elbs, Gabi Zink, Josef Jerg, Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 27. Februar bis zum 07. März 2025 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag, 04. März Geschlossen Donnerstag, 06. März Geschlossen Freitag, 07. März Geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Narrenmesse Stürmisch bunt und au mit Pfiff - Narretei im Kirchaschiff Fasnetssonntag, 2. März, 10 Uhr ♥-liche Einladung Kath. Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Vom Leben begeistert! - Schwester Teresa Zukic kommt nach Reute In den Kirchen liegen wieder die neuen Veranstaltungs- kalender der katholischen Erwachsenenbildung auf. Auf eine Veranstaltung möchte ich heute schon aufmerksam machen (S. 37). Die bekannte Ordensfrau Teresa Zukic kommt am Di 29. April nach Reute. Ihr Thema: Vom Le- ben begeistert – Über das Glück der besten Jahre. In ihren Vorträgen versprüht sie pure Lebensfreude. Es braucht einen gesunden Humor um mit den Einschränkungen des Alters in einer immer komplizierteren Welt klarzukommen. Interesse? – Dann holen Sie sich einfach den Veranstal- tungskalender. Pfr. Staudacher Freitag, 7.3.2025 Einladung zum Weltgebetstag, 19.00 Uhr evang. Kirche in Baienfurt 20.00 Uhr kath. Gemeindehaus St. Anna in Baienfurt Thema: Cookinseln Südseeparadies in Gefahr Weiße Sandstrände, Kokospalmen, türkisfarbenes Meer und tiefgrün bewaldete Berge. Unter dem Motto: Wun- derbar geschaffen haben Christinnen von den Cookins- eln den Gottesdienst für den diesjährigen Weltgebetstag vorbereitet. Die Frauen der Inselkette im Südpazifik haben mit häuslicher Gewalt sowie den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Die Cookinseln werden aber in nächster Zeit nicht nur wegen des Weltgebetstags weltweit im Fokus stehen, sondern auch damit, ob hier für den Tiefseeber- gbau entschieden wird. Das wäre eine verheerende Be- drohung für das Ökosystem Meer und Menschen. Wir laden Sie ganz herzlich ein, mit den Frauen weltweit zu feiern. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zum Weltgebetstag Am Freitag, 07.03.2025 laden wir um 19.00 Uhr in die evangelische Kirche in Baienfurt mit anschließendem Beisammensein im Katholischen Gemeindehaus St. Anna in Baienfurt ein. Thema: Cookinseln - Südseeparadies in Gefahr Unter dem Motto „Wunderbar geschaffen“ haben Chris- tinnen von den Cookinseln den Gottesdienst für den dies- jährigen Weltgebetstag vorbereitet. Die Frauen der Insel- kette im Südpazifik haben mit der Unterdrückung ihrer Maori-Kultur, häuslicher Gewalt sowie den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Und dennoch weisen sie uns darauf hin, wie wunderbar geschaffen die weißen Sand- strände mit Kokospalmen, das türkisfarbene Meer und die tiefgrün bewaldeten Berge sind, wie wunderbar aber auch jede Frau und jeder Mensch erschaffen wurde und geliebt wird. Wir laden herzlich ein, mit den Frauen weltweit zu feiern. Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse EINLADUNG BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Miriam von der Heydt hält einen Vortrag zum Thema DEMENT ODER „NUR“ ALT Wir alle kennen es: Man grüßt freundlich einen Bekannten auf der Straße, aber der Name fällt einem partout nicht ein. Zehn Minuten oder sogar Tage später kommt der Name dann doch wieder. Ist das normal? Oder ein Warn- signal für Demenz?Miriam von der Heydt bringt Licht ins Dunkel: Demenz ist mehr als einfache Vergesslichkeit. Im Gegensatz zum normalen Altern, das von vernünftigen Entscheidungen geprägt ist, bedeutet Demenz den Ver- lust von Verstand und Vernunft durch den fortschreiten- den Abbau von Hirnzellen. In ihrem Vortrag bei unserem Frauenfrühstück beleuchtet sie auch die immense Her- ausforderung, die die Betreuung von Menschen mit De- menz für pflegende Angehörige und Freiwillige darstellt – eine Aufgabe, die sie oft bis an ihre körperlichen und seelischen Grenzen bringt. Am Freitag, 21.03.2025, um 9:00 Uhr undefinedim Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 10 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 17.03.2025 bei Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau H. Schmid 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem, und es wird alles vollendet werden, was geschrieben ist durch die Propheten von dem Menschensohn. Lk 18,31 Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 02. März Estomihi 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, anschl. Kirchenkaffee, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schö- berl) Montag, 03. März Keine Kirchenchorprobe Freitag, 07. März 19.00 Uhr Baienfurt Weltgebetstag Cookinseln, Ev. Kir- che, anschließend Beisammensein im Kath. Gemeindehaus in Baienfurt Sonntag, 09. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant Stratmann) Pfarrbüro geschlossen Am 11.03.2025 ist das Pfarrbüro nachmittags geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Gedanken zum Wochenspruch Ruf in die Nachfolge Wie weit würde meine Freund- schaft gehen? Würde ich zu meinen Freunden stehen, selbst wenn sie ausgelacht oder verachtet, verfolgt oder verdächtigt würden? Würde ich sie begleiten? Die Freundschaft zu Jesus verlangt seinen Jüngern viel ab. Sie werden mit ihm nach Jerusalem ziehen und seinen Tod miterleben. Jesus kün- digt ihnen das an. Am Sonntag Estomihi steht die Nachfol- ge im Vordergrund. Nicht, wer viele große Worte macht, sondern wer sich für Gerechtigkeit einsetzt und beharr- lich liebt, der hat den Ruf in die Nachfolge gehört, dem hat Jesus die Augen geöffnet. Aber zu Jesus zu stehen ist nicht immer leicht. Es bedeutet auch, Nachteile in Kauf zu nehmen, sein Leid zu tragen. Jesu Frage gilt auch uns: „Was hülfe es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewönne und nähme an seiner Seele Schaden?“. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Un- splash / Hugues de Buyer Mimeure) --- Einladung Elternabend Konfi8 Wir laden herzlich zum Elternabend mit dem Thema „Konfirmation“ nach Baindt in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal ein. Wir treffen uns am 13.03.25 und beginnen um 19.00 Uhr. --- Einladung zur Stimmbildung Der evangelische Kirchenchor trifft sich am 10. März 2025 um 19.30 Uhr im ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt zu einer offenen Chorprobe mit Frau Katrin Silbereisen. Sie macht an diesem Abend mit dem Chor Stimmbildungs- und Gesangsübungen. Interessierte, die gerne in unserem Chor mitsingen möch- ten, sind herzlich willkommen. --- Einladung zum Seniorenkreis Am Dienstag, 11. März, findet um 14.30 Uhr unserer Seniorenkreis im Öschweg 30 statt. Pfarrer Schöberl kommt zu uns und wir ma- chen uns gemeinsam Gedanken zum Thema Passion. Ich freue mich auf euer Kommen und grüße recht herz- lich – Sybille Streller Was Paare übers Heiraten wissen wollen – Pfarrer Dan Peter beant- wortet typische Fragen Viele Paare planen bereits ihre Hochzeit im Sommer und die Hoch- zeitsmessen sind im vollen Gange. Eine kirchliche Hochzeit ist für viele Paare ein Highlight. Hier kommen jedoch immer wieder Fragen auf. Kirchlich heiraten, wie geht das? Kann man sich die Pfarrerin oder den Pfarrer aussuchen, und ist das Traugespräch eine Art Prüfung? Diese und weitere Fragen, die sich Brautpaare stellen, hat Pfarrer Dan Peter in unseren FAQ beantwortet. Diese stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In den nächs- ten Wochen veröffentlichen wir immer ein paar Fragen mit den entsprechenden Antworten: Wir leben in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft und wünschen uns eine kirchliche Trauung. Was gibt es dabei zu beachten? Auch diesen Wunsch kann man im örtlichen Pfarramt äußern. Das Paar erhält entweder in dieser Gemeinde oder in einer Gemeinde in der Nähe die kirchliche Feier, bei der beide Partner gesegnet werden. Nicht alle Kirchen- gemeinden führen diese Feiern durch, aber in der Regel gibt es in nächster Nähe Gemeinden, die Menschen in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft segnen. Worin unterscheidet sich eine evangelische von einer katholischen Trauung? Im katholischen Verständnis ist die Trauung eines Paa- res ein Sakrament, das sich die Eheleute selbst vor ei- nem Priester oder Diakon spenden. Im evangelischen Verständnis ist die Trauung kein Sakrament, sie ist „ein weltlich Ding“ (Martin Luther), das aber durchaus nach dem Willen Gottes ist und deshalb auch seinen Segen und Zuspruch erhalten soll. In einigen älteren Kirchen gibt es ein Brautportal, das einen weiteren Punkt zeigt, wie die evangelische Tradi- tion die Trauung versteht: Das Portal zwingt die zu Ver- mählenden, sich kurz loszulassen und getrennt in den Kirchenraum einzutreten. Dadurch soll deutlich werden: Unabhängig voneinander und selbstständig sind wir zum Schluss gekommen, künftig miteinander durchs Leben zu gehen als Paar und unter Gottes Segen, den wir jetzt gemeinsam erhalten. Das Hereinführen und Übergeben der Braut durch den Brautvater, wie man es aus vielen Filmen kennt, entspricht also nicht unserer Tradition. Aber selbstverständlich darf man selbst die Form wählen, die man gerne an diesem Tag hätte. Ich bin evangelisch, aber meine Partnerin bzw. mein Partner nicht. Können wir evangelisch heiraten? Muss zwingend eine der Personen evangelisch sein? Wenn beide Partner mit einer evangelischen Trauung einverstanden sind und auch dem jeweils evangelischen Partner zugestanden wird, seinen Glauben in aller Frei- heit in der Ehe zu leben, steht dem nichts entgegen. Wenn beide Partner nicht evangelisch sind, aber Gottes Segen für ihre Partnerschaft wünschen, kann dieses unter seel- sorgerlichen Erwägungen auch geschehen. --- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Liebe Gemeindeglieder, Sie können mitgestalten. So wie die Gärtnerin, auf deren Initiative jetzt eine Solaranlage auf dem Kirchendach läuft. Oder der Lehrer, der in seiner Gemeinde die Vesperkirche ins Leben gerufen hat. Oder die Bankkauffrau, die im Got- tesdienstteam mitwirkt. Was sie in ihrer Verschiedenheit eint: Sie haben Freude daran, das Leben ihrer Gemeinde mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen. Am 30. November 2025 ist Kirchenwahl in Württemberg: Die Kirchengemeinderäte vor Ort und die Landessynode - das Parlament der Landeskirche - werden von Ihnen, den Gemeindegliedern ab 14 Jahren, neu gewählt. Nutzen Sie diese Chance und gestalten Sie die Zukunft Ihrer eigenen Gemeinde und die der württembergischen Landeskirche aktiv mit! Die rund 7.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte und die Mitglieder der Landessyn- ode in Württemberg üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie werden direkt und persönlich für sechs Jahre gewählt, ebenso die 90 Mitglieder der neuen Landessynode. Vor den Kirchenwahlen suchen die Kirchengemeinden engagierte Menschen ab 18 Jahren, die für diese Ämter kandidieren. Als Mitglied des Kirchengemeinderats tragen Sie zu allen wichtigen Entscheidungen in Ihrer Kirchenge- meinde bei, gestalten aktiv mit und können viele eigene Ideen umsetzen. Sie treffen auch Entscheidungen, die langfristige Auswirkungen haben. Ein Amt mit großer Ver- antwortung, aber auch mit viel Freude am Tun. Bringen Sie Ihre Persönlichkeit, Ihre Wünsche und Ziele in dieses Amt ein - unsere Kirche lebt von der Vielfalt. Gestalten Sie unsere Kirche mit. Kandidieren Sie selbst. Und wählen Sie. Ich freue mich sehr, wenn Sie bereit sind, sich für unsere Kirche und den christlichen Glauben ein- zusetzen! Herzlichen Dank und Gottes Segen! Ihr Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein März: 10.03. Petra Keller: „Ostergeschenke - pfiffig präsentiert”, Papierarbeit April: 14.04. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlinge”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätes- tens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Sportverein Der SV Baindt lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zu seiner Jahreshauptversammlung am 21.03.25 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mit- glieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herz- lich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 21.03.2025 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen a. Turnen b. Fußball c. Alpin-Team d. Orientierungslauf e. Tischtennis 6. Entlastung des Vorstands Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 7. Wahlen a. Vorsitzende/r (1 Jahr) b. Stellv. Vorsitzende/r (2 Jahre) c. Kassier/in (2 Jahre) d. Schriftführer/in (2 Jahre) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E- Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. Verstärkung im Vorstand gesucht! Wir suchen für unser Team im Vorstand Verstärkung. Un- ser Vorstand setzt sich zurzeit aus sehr erfahrenen und jungen engagierten Mitgliedern zusammen. Die Arbeit im Vorstand zeichnet sich durch ein offenes und kollegiales Miteinander aus. Drei ehrenamtliche Positionen sind zur nächsten Mitglie- derversammlung im März neu zu vergeben: 1. Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r 2. Kassier/in 3. Schriftführer/in Melde dich gerne bei uns! Es warten auf dich spannende Projekte auf dich, in die Du Dich mit viel Eigeninitiative einbringen darfst. Kontakt Ralf Mischkowski (Vorsitzender) Vorsitz@svbaindt.de Sven Zeller (Stellv. Vorsitzender) Stellv.vorsitz@svbaindt.de Abteilung Turnen Wir treffen uns am 21.03.2025 um 18:30 Uhr im SVB-Ver- einsraum (Loch) für unsere diesjährige Abteilungsver- sammlung. Zu dieser sind alle Mitglieder und Freunde der Abteilung Turnen recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Abteilungsleitung 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Abteilungsleiters 5. Wahlen a. Abteilungsleiter/in b. Kassier 6. Anträge 7. Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung bei Christian Staud (E-Mail: vorsitz-turnen@svbaindt.de) einzureichen. Einladung zur Jahreshauptversammlung SV Baindt 1959 e.V. – Abteilung Fußball Liebe Mitglieder,liebe Freunde des Fußballs, wir laden euch herzlich zu unserer diesjäh- rigen Jahreshauptversammlung ein! Lasst uns gemeinsam auf ein spannendes Jahr zurückblicken und die Weichen für die Zukunft stellen. Eure Meinung und euer Engagement sind uns wichtig! Wann: 07.03.2025 Uhrzeit: 20:00 Uhr Wo: Vereinsheim Boschstraße 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Abteilungsleitung 3. Berichte aus den verschiedenen Bereichen: • Jugendfußball • Aktive Mannschaft • Frauenfußball • Alte Herren (AH) • Kassenbericht 4. Entlastung der Abteilungsleitung 5. Wahlen: • Abteilungsleiter (2 Jahre) • Stellvertretender Abteilungsleiter (1 Jahr) • Leiter Aktive (1 Jahr) • Leiter AH (2 Jahre) • Leiter Frauenfußball (2 Jahre) • Leiter Jugendfußball (2 Jahre) • Kassier (1 Jahr) • Kassenprüfung (2 Jahre) 6. Verschiedenes Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen und einen re- gen Austausch. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft unserer Abteilung und setzen neue Impulse für den Fuß- ball in Baindt! Mit sportlichen Grüßen, Klaus Zimmermann Abteilungsleiter SV Baindt 1959 e.V. – Abteilung Fußball Einladung zur Jahreshauptversammlung der Abteilung Turnen & Leichtathletik Die Abteilungen Turnen & Leichtathletik des SV Baindt läd alle Abteilungsmitglieder recht herzlich zur Abteilungsversammlung am 21.03.2025 um 18:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Die Versanstaltung findet statt am Freiatg, den 21.03.2025 um 18:30 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstraße 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Abteilungsleitung 3. Bericht der Übungsleiterinnen 4. Wahlen: • Abteilungsleitung • Stellv. Abteilungsleitung • Abteilungskassierer • Beschlussfassung zu Anträgen Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Abteilungsversammlung bei der Abtei- lungsleitung (vorsitz-turnen@svbaindt.de) eingereicht werden Wir freuen uns auf euer zahlreiches Kommen. Christian Staud, (vorl.) Abteilungsleiter Turnen &Leichtath- letik SB Baindt 1959 e.V. TC Baindt Jahreshauptversammlung 2025 Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freun- de zu seiner ordentlichen Jahreshauptver- sammlung am Fr., 14. März 2025 um 18:30 Uhr in’s Vereinsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 4. Wahlen 4.1. Zweite*r Vorsitzende*r 4.2. Schriftführer*in 4.3. Jugendwart*in 4.4. Breitensportwart*in 4.5. Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.6. Technischer Leiter*in 4.7. Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes 5.1. Antrag der Vorstandschaft auf Änderung der Bei- trags- und Gebührenordnung. 5.2. Verabschiedungen 5.3. … Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschlussfas- sung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätes- tens 10. März 2025 bei der ersten Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Auf rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft Taekwondo Baindt e.V. DRK Baienfurt-Baindt bildet sich in Taek- wondo Defense und Selbstverteidigung Am 18. Und 25. Februar 2025 nahm das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Baien- furt-Baindt mit neun engagierten Teilnehmern an einem Selbstverteidigungs- und Taekwondo-Defense-Training beim Taekwondo Baindt e.V. teil. Unter der fachkundigen Anleitung der Trainer Frank Bania und Alfred Manthei. Mit großem Eifer und Begeisterung absolvierten die Teil- nehmer die praktischen Übungen und stellten schnell fest, dass sich einfache Techniken wirkungsvoll einsetzen lassen – sogar mit der Ausrüstung, die sie im Einsatz mit- führen. Die praxisnahe Schulung zeigte eindrucksvoll, wie man sich in Notfallsituationen souverän schützen kann. Das DRK Baienfurt-Baindt bedankt sich herzlich bei den Trainern und dem Taekwondo Baindt e.V. für die lehrrei- chen und spannenden Einheiten. Alfred Manthei Narrenzunft Raspler e.V. Häsvorstellung und Endspurt Fas- net 2025 Vom Maskenbefreien bis zum Mas- kenvergraben sind es dieses Jahr sensationelle 53 Tage mit 7 närrischen Wochenenden und der Hauptfasnet. Aber auch zwischen den Wochenenden sind wir Raspler aktiv und stellen beispielsweise jährlich unsere Baindter Fasnet in den Kindergärten vor. Häsvorstellung in den Kindergärten Auch in diesem Jahr wurden wir Raspler vom Kindergar- ten Sonne, Mond & Sterne und dem Waldorf-Kindergarten eingeladen, um die Raspler-Geschichte sowie die Häser und Masken vorzustellen. Gerne sind wir diesen Einladungen gefolgt und haben am Dienstag, den 18.02.2025 die Kindergartenkinder besucht. Gespannt lauschten die kleinen Narren der Geschichte vom Raspler und seinem Weib, die durch ihr Tun den Baindter Wald aufgeweckt haben und nun bis zum Ende Ihrer Tage Fasnet feiern müssen. Interessiert wurden die Masken begutachtet und viele Fragen gestellt. Aus vollem Halse wurde das Baindter-Narrenlied und im Waldorf-Kindergarten ein eigens gedichtetes Lied über den Oberwaldschrat gesungen, was nach lautem Rufen des Narrenrufes mit dem heiß ersehnten Guetsle-Regen belohnt wurde. Gut vorbereitet starten die Kinder nun in die heiße Phase der Baindter Fasnet. Wir bedanken uns herzlich für die Einladung und freuen uns auf ein Wiedersehen 2026. RESTPROGRAMM HAUPTFASNET 2025 Am Samstag geht es mit den Schalmeien in unsere Nach- bargemeinde Furtlaboi als Startnummer 26. Die Narren- Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 zunft Nibelgau läd am Sonntag mit der Startnummer 22 zum Sprung nach Leutkirch. Abends laden unsere Mus- ketiere in der Schenk-Konrad-Halle zum traditionellen Schalmeienball. Und was wäre ein Rosenmontag ohne Sprung durchs Obertor. Mit der Startnummer 20 und musikalisch durch die Schalmeien begleitet, springen wir durch Ravens- burg, bevor wir zum zweiten Sprung, gemeinsam mit der Lumpenkapelle (Laufnummer 13), in Zußdorf bei hoffentlich sonnigen Fasnetstemperaturen die Baindter Narretei präsentieren. Nach Uttenweiler geht´s dann zum großen Finale am Fasnetsdienstag und abends darf man gespannt sein, wer sich ordentlich in der Fasnet verhalten hat oder wer even- tuell eine „Einladung” zum Baindter Narrengericht erhält. Der Zunftrat wünscht allen Narren weiterhin a glückselige Hauptfasnet und grüßt mit einem kräftigen RASPLER - ratsch ratsch Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zu unserem Vortrag „Halswickel – was Großmutter noch wusste“. Die Referentin, Frau Bänsch wird uns über die traditio- nellen Heilmethoden und Hausmittel informieren, die von Generation zu Generation weitergegeben wurden. Besonders im Fokus stehen die wohltuenden Eigen- schaften von Halswickeln, die nicht nur bei Erkältungen, sondern auch bei anderen Beschwerden Linderung verschaffen können. Der Vortrag bietet die Möglichkeit, mehr über die Anwen- dung, die Vorteile und die verschiedenen Varianten von Halswickeln zu erfahren. Wann: Donnerstag, 13.03.2025, 19.30 Uhr Wo: Bischof-Sproll-Saal in Baindt Alle Interessierten sind herzlich willkommen! Wir freuen uns auf einen informativen Abend und einen regen Aus- tausch über die Kenntnisse unserer Großmütter! Euer Landfrauen-Team Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt Funken 2025 Auch dieses Jahr veranstaltet die Landju- gend Baindt wieder das traditionelle Fun- kenfeuer am Samstag, den 08. März. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) aus nicht ge- werblichen Haushalten. Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (0174 8527937) oder Julian Kurz (0176 53542387) melden. Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz gerne bei Ihnen Zuhause am Freitag den 07. März ab. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf Ihr Kom- men. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Jetzt gilt`s! Bereits seit gestern morgen sind die Mus- ketiere in Baindt und Umgebung unterwegs um Fasnets-Stimmung zu verbreiten. Los ging es ab 8 Uhr mit dem Befreien der Baindter Kindergärten und der Klosterwiesenschule. Die Raspler verteilten kräftig ihre Guatsle und wir unsere Musik. Die Musketiere zogen dann ohne die Raspler weiter um bei Befreundeten Unternehmen ebenfalls etwas Stimmung zu verbreiten. Den Abschluss fanden wir dann auf dem Zunftball der NZ Baienfurt. Heute morgen ging es auch wieder um 8 Uhr weiter für die Musketiere mit dem Anspielen. Um 16 Uhr gibt es dann ein Wiedersehen mit unseren Rasplern auf dem Umzug in Mochenwangen. Nach diesen 2 anstrengenden Tagen dürfen wir am Sams- tag etwas länger ausschlafen. Wir beginnen erst um 10 Uhr mit dem Anspielen bevor es am Mittag nach Baienfurt auf den Umzug geht. Auch dort werden wir das ein oder andere Ständchen geben, bevor wir am Abend noch bei der Fasnetsparty in der Achperle unser Bestes geben. Am Sonntag holen wir uns dann noch den göttlichen Se- gen bei der Narrenmesse in Baienfurt ab. Und schon steht der Schalmeienball an! Nach einer kurzen Nacht geht es dann am Montagmor- gen nach Ravensburg auf den Umzug. Am Dienstagabend begleiten wir noch das Maskenver- treiben der Raspler mit anschließendem Narrengericht. Aber davor haben wir natürlich keine Angst, wir waren immer anständig! Einer für Alle - Alle für Einen! Schalmeienball 2025 - vDie Nacht der Musketiere Seid dabei, wenn wir am 02.03.2025 die Fasnet gebüh- rend feiern! • DJ Marco Mzee sorgt für die besten Beats und ausge- lassene Stimmung. • Freut euch auf spektakuläre Einlagen von: • FZ „Löwen“ Baienfurt • LKBB • FZ Ankenreute Eine Nacht voller Musik, Tanz und Musketier-Magie er- wartet euch! • Markiert euch das Datum, schnappt euch eure Freunde und erlebt die Fasnet, wie ihr sie noch nie gefeiert habt. Vorverkauf bei allen Spielern und beim „Baindter Beck” im CAP-Markt (U18 kein VVK, nur AK bis 21 Uhr) Einlass 19.30 Uhr // VVK 8 € - AK 10 € Einlass unter 18 Jahren nur mit PartyPass (Begrenzte Anzahl Karten U18 - bis 21 Uhr) Basar Baindt Frühjahr-Sommer Basar am 15.3.2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass ohne Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Es sind bereits alle Nummern vergeben! Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt”. Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und mit Kuchenverkauf der Viertklässler der Klosterwiesenschule Baindt. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Neue Engagierte für das DRK Baienfurt-Baindt Ende Januar versammelten sich die Mitglieder der DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt zu einem feierlichen Kameradschaftsabend. Die Veranstaltung diente nicht nur der Kameradschaftspflege, sondern hatte auch ei- nen besonderen Anlass: Mehrere neue Helfer:innen wur- den offiziell in den Dienst für den Katastrophenschutz aufgenommen. Nach einer herzlichen Begrüßung folgte ein Rückblick auf das vergangene Jahr, das von zahlreichen Einsätzen, Arbeitsdiensten und Fortbildungen geprägt war. Auch die beiden Bürgermeister der Gemeinden Baienfurt und Baindt, Herr Günter A. Binder und Frau Simone Rürup, be- tonten in ihren Grußworten die Bedeutung ehrenamtlicher Arbeit und dankten allen Helfer:innen für ihren unermüd- lichen Einsatz. Besonders hoben sie hervor, wie wichtig gut ausgebildete und motivierte Kräfte für die Sicherheit der Bevölkerung sind. Auch der Kreisgeschäftsführer des DRK-Kreisverbands Ravensburg e.V. Gerhard Krayss war zu Gast und würdigte das Engagement der Helfenden. Ein feierlicher Höhepunkt des Abends war die Aufnahme der neuen Helfer:innen. Mit Handschlag und der Über- gabe ihrer Aufnahmeurkunde sind sie nun auch offiziell Mitglied der Bereitschaft. „Es ist schön zu sehen, dass sich so viele Menschen für den Dienst im Katastrophen- schutz und unserer Bereitschaft begeistern lassen“, so die stellvertretende Präsidentin des DRK-Kreisverbands Ravensburg e.V., Janina von Watzdorf. Im Anschluss nutzten die Anwesenden die Gelegenheit, bei gutem Essen und angeregten Gesprächen den Team- geist weiter zu stärken. Der gemeinsame Spaß kam da- bei nicht zu kurz. Mit diesem gelungenen Abend wurde nicht nur die Ge- meinschaft innerhalb der Bereitschaft gefestigt, sondern auch ein starkes Zeichen für den ehrenamtlichen Einsatz in unseren Gemeinden gesetzt. Neu verpflichtet wurden: Simon Greck, Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Daniel Meegier und Katharina Schotte. Leo Lutterbeck, David Klante und Fabian Stach wechsel- ten aus anderen Bereitschaften in unser Team DRK sucht Unterstützer:innen für die Blutspendeaktion Die nächste Blutspende-Aktion steht in der Achtalschule Baienfurt bereits am Donnerstag, 06. März 2025 an. Da- her bitten wir um tatkräftige Unterstützung in Form von Kuchen- und Kartoffelsalat-Spenden. Für die Verpflegung der Blutspender:innen sucht das DRK wieder freiwillige Helferinnen und Helfer, die uns mit schmackhaften Ku- chen-Spenden unterstützen. Traditionell bereiten wir bei unseren Blutspende-Aktionen wieder frischen Wurstsalat für alle Blutspender:innen vor. Als vegetarische Alternative suchen wir ebenfalls Unter- stützung bei der Zubereitung von Kartoffelsalaten. Wer uns in der frisch gestarteten Fastenzeit somit lieber mit einem Kartoffelsalat unterstützt, darf sich ebenfalls je- derzeit gerne bei uns unter „blutspende@drk-baienfurt-baindt.de” oder direkt bei Janina v. Watzdorf unter 0160/96995424 melden. Die Blutspende ist ein wichtiger Beitrag für das Leben vieler Menschen, und das DRK möchte den Spendern für ihre wertvolle Hilfe eine kleine Stärkung bieten. Wer also gerne backt oder einen leckeren Kartoffelsalat zubereitet, ist herzlich eingeladen, sich mit einer Spende zu beteiligen. Die Blutspendeaktion findet am 06. März von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr in der Achtalschule Baienfurt statt. Die Ter- minbuchung für Blutspende-Termine ist unter https://terminreservierung.blutspende.de ebenfalls schon möglich. Wir freuen uns über jede Unterstützung und danken im Voraus allen, die sich bereit erklären, diese wichtige Aktion zu unterstützen - egal ob mit einer kulinarischen Spende oder in Form einer Blutspende! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Deutsches Rotes Kreuz Erst wenn’s fehlt, fällt’s auf: Jetzt Blutspender*in wer- den Blut wird täglich zur Behandlung von Patient*innen in Krankenhäusern benötigt. Der DRK-Blutspendedienst appelliert an alle Unentschlossenen, sich jetzt einen Termin zur Blutspende zu buchen: Es ist nie zu spät für eine gute Tat. Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen etwa 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Al- tersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspen- de ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Das DRK appelliert daher: Es ist nie zu spät für die gute Tat. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Benötigt wird für eine Blutspende lediglich etwa eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knappe 10 Minuten. Abgenommen werden 500 Millili- ter Blut. Den Flüssigkeitsverlust kann ein gesunder Körper ohne Probleme kurzfristig wieder ausgleichen. Wertvolles Plus: Wenige Wochen nach der ersten Blutspende erfah- ren Spender*innen ihre eigene Blutgruppe - eine Informa- tion, die im Notfall lebensrettend sein kann. So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online re- servieren und am Tag der Spende reichlich (alkoholfrei) trinken. Vor Ort unter Vorlage des Personalausweises an- melden und medizinischen Fragebogen ausfüllen. Durch eine kleine Laborkontrolle und ein ärztliches Gespräch wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende und im Anschluss die wohlverdiente Ruhe- pause mit leckeren Snacks. Worauf warten? Jetzt direkt Termin sichern. Eine Blut- spende kann bis zu drei Menschen helfen. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspen- de unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien zwecks Veröffentli- chung stehen unter www.blutspende.de/presse/mediathek zur Verfügung. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 12.03.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Landratsamt Ravensburg Die Waldburg-Zeil Kliniken erhalten den ersten Pfleg- preis des Landkreises Ravensburg Am 17. Februar fand in der Zehntscheuer in Ravensburg die feierliche Verleihung des Pflegepreises statt. Unter der Schirmherrschaft von Landrat Harald Sievers wur- den herausragende Leistungen und innovative Projek- te im Pflegebereich gewürdigt. In seiner Ansprache un- terstrich Landrat Sievers die essentielle Bedeutung der Pflege für die Gesellschaft und würdigte alle Beteiligten für ihr außergewöhnliches Engagement. Der Pflegepreis, dotiert mit einem Preisgeld von 2.500 Euro, wird von der Stiftung Zukunft unter dem Dach der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg gestiftet. Insgesamt hatten sich 13 Projekte um den Pflegepreis beworben: • Alpenland Seniorenzentrum Weststadt: Mitarbeiter- bindung und -gewinnung, • Die Zieglerschen e.V.: Veranstaltungskalender des Seniorenzentrums Aitrach, • Medical Service Ravensburg GmbH: Helfer vor Ort, • Tagespflege Bad Wurzach • Unser Zogenweiler: Neu gegründete Betreuungsgrup- pe • Oberschwabenklinik gGmbH: Clinic Home Interfache - Palliativ Nachtwache, • Oberschwabenklinik gGmbH: Klinische Kriseninter- vention, • Oberschwabenklinik gGmbH: Ravensburger Ernäh- rungstag, • Oberschwabenklinik gGmbH: Interdisziplinäre Akut- geriatrie • St. Elisabeth Stiftung: Wohnpark St. Josef • St. Elisabeth Stiftung: Modellprojekt zur Weiterentwick- lung der Palliativen Kompetenz. • Waldburg-Zeil Kliniken: Implementierung akademi- scher Pflegefachpersonen • Waldburg-Zeil Kliniken: FSJ/BFD27+ Income Projekt Die Jury, bestehend aus Experten aus Wissenschaft, Wohlfahrt und dem Landratsamt, bewertete die einge- reichten Projekte und kürte das FSJ/BFD27 + Income Projekt der Waldburg-Zeil Kliniken zum Sieger. Dieses Projekt zielt darauf ab, Migranten und Migrantinnen in den Pflegebereich zu integrieren. Durch einen kostenlosen Online-Sprachkurs und die Möglichkeit zur B2-Prüfung erhalten die Teilnehmenden eine wertvolle Qualifikation, die sowohl ihre persönlichen Karrierechancen verbessert als auch den Pflegeeinrichtungen bei der Bewältigung des Fachkräftemangels hilft. Das Siegerprojekt zeichnet sich durch mehrere heraus- ragende Merkmale aus: Besonders beeindruckend ist die außergewöhnliche Kooperationsfähigkeit des Projekt- teams, dem es gelang zahlreiche Partner aus verschie- denen Bereichen für das Vorhaben zu gewinnen. Diese effektive Vernetzung ermöglicht eine optimale Ressour- cenbündelung und Nutzung von Synergien. Zudem be- sticht das Konzept durch seine hervorragende Übertrag- barkeit auf andere Träger. Der innovative Ansatz, junge Menschen frühzeitig für den Pflegeberuf zu begeistern und attraktive Perspektiven zu bieten, trägt wesentlich zur künftigen Sicherung der Pflegequalität bei. Die Fachjury sieht in dem Projekt das Potenzial, weitreichende positi- ve Veränderungen in der Pflegelandschaft anzustoßen Neben dem Hauptpreis wurden auch Einzelpersonen für ihr Engagement ausgezeichnet. Aus 30 Vorschlägen wur- den drei Personen für ihren außerordentlichen Einsatz geehrt. In der Kategorie „Pflegende Angehörige“ wurde Jessica Dörfler aus Aulendorf ausgezeichnet. Margot Koch aus Aitrach erhielt die Auszeichnung für ehrenamt- liche Pflege. Der Preis für hauptberuflich Pflegende ging an Jana Weiland vom Alpenland Seniorenzentrum in der Ravensburger Weststadt. Die drei Einzelpreise waren mit jeweils 500 Euro dotiert. Kultur Ravensburg Kulturzeit Ravensburg 24/25 Junges Publikum Kinderkonzert „Zazou, die Zauberuhr“ Das Mitmachkonzert für Kinder von 3 bis 7 Jahren „Za- zou, die Zauber- uhr“ am Sonntag, 9. März um 15 Uhr im Schwörsaal Ravensburg ist eine bewährte Produk- tion von mini.musik e.V. aus München. Erzählerin Uta Sailer und die Musikerinnen und Musiker an Klavier, Violine, Violoncello, Klarinette und Kontrabass erzählen die märchenhafte Geschichte von Zazou, be- bildert mit Illustrationen von Irina Pasdarca und mit von Kindern selbst gemalten Bildern. Nanu? Was tickt denn da mitten im Baumstamm? Es ist Zazou, die Zauberuhr: Immer, wenn es gefährlich wird, schlägt sie lauten Alarm. Ein Glück für den Jungen Fridolin, der am liebsten ganz allein durch den tiefen Wald streunt. Denn im Wald gibt es immer wieder Überraschungen. Das muss auch Zazou selbst erleben, als sie sich an Fridolins Arm hinauswagt. Ein Rabe entführt sie in höchste Him- melhohen, und als sie wieder landet, wird sie schließlich von einem gefräßigen Fuchs verspeist. Oh weh! Da hilft nicht mal der sonst so wirksame Zauberuhr-Alarm. Die Mithilfe der Kinder ist jetzt gefragt! Informationen www.ravensburg.de/kulturzeit Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Kulturzeit Ravensburg 2024/25 Junges Publikum Veranstalter Kulturamt Ravensburg Sonntag, 09.03.2025 | 15 Uhr | Schwörsaal Ravensburg | Alter: 3+ Zazou, die Zauberuhr Märchenhaftes, von Kindern selbst gemacht mini.musik e.V. | Uta Sailer und Anastasia Reiber Kon- zept | Kinder und Irina Pasdarca Illustration | Besetzung Violine, Violoncello, Klarinette, Kont- rabass, Klavier und Moderatorin Dauer 60 Minuten | keine Pause Kind 5 € | Erwachsene 7 € | Familie 19 € (Gruppenermä- ßigung Familie mit 4 Personen sowie mit 5 Personen ist auch online buchbar) Tickets Tourist Information Ravensburg T. 0751 82 2828 online bei Reservix, Direktlink: https://stadt-ravensburg.reservix.de/p/reservix/ event/2280604 Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) Zeichnungsziel von 15 Millionen Euro erreicht TWS-Genussrechte: Kapitalanlage und Unterstützung der Energiewende in einem Im Rahmen der vierten Emission von Genussrechten der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) wurde jetzt das Zeichnungsziel von 15 Millionen Euro er- reicht. Knapp 800 Zeichnerinnen und Zeichner leisten mit ihrer Investition einen Beitrag zur Energiewende und bringen mit ihrem Kapital den Klimaschutz voran. Um der hohen Nachfrage entgegenzukommen, hatte der regio- nale Energiedienstleister das Zeichnungsziel bereits im September 2024 um fünf Millionen Euro erhöht. Zusätz- lich werden weiterhin Genussrechte für Anleger mit einer Mindestanlagesumme von 200.000 Euro angeboten, die bislang rund eine Million Euro erbrachten. „Wir freuen uns über das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger, sich durch ihre finanzielle Beteiligung für die Energiewende stark zu machen“, sagt Dr. Andreas Thiel- Böhm, Geschäftsführer der TWS. Bei dieser vierten Emis- sion an Genussrechten haben die Anlegerinnen und Anle- ger eine attraktive Verzinsung von 4,3 Prozent erhalten, mit einem aktiven Stromvertrag bei der TWS erhöhte sich die Verzinsung auf 4,5 Prozent. Mit den rund 16 Millionen Euro will der regionale Energieversorger unter anderem die Wärmewende und den weiteren konsequenten Aus- bau der eigenen Ökostromerzeugung finanzieren. Über alle vier Emissionen von Genussrechten hinweg hat die TWS seit 2013 Kapital in Höhe von 41 Millionen Euro ein- genommen. DRK Ravensburg Digitale Vorträge zur Wohnberatung beim DRK für mehr Barrierefreiheit im Landkreis Ravensburg Die Wohnberatung für barrierefreies Wohnen ist ein Be- ratungsangebot, das Menschen hilft, ihre Wohnung an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen, um Barrieren im Alltag zu minimieren. Das DRK in Ravensburg bietet dies im Auftrag des Landkreises Ravensburg an. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten, besonders für ältere oder mobilitätseingeschränkte Per- sonen. Die Beratung umfasst Empfehlungen zu baulichen Veränderungen wie breiteren Türen, barrierefreien Bädern oder rampenartigen Eingängen, aber auch den Einsatz von Hilfsmitteln, die den Alltag erleichtern. Im März 2025 startet das Rote Kreuz eine öffentliche, rein digitale Vor- tragsreihe zum Thema Wohnungsanpassung für alle Al- tersgruppen. Dabei wird erläutert, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Barrieren im häuslichen Umfeld abzubauen. Über folgenden Link werden Sie zu den Terminen und Themenschwerpunkte weitergeleitet: https://www.drk-rv.de/fileadmin/user_upload/down- loads/Angebote_und_Kurse/Alltagshilfen_und_Le- bensqualit%C3%A4t/Wohnberatung/Vortr%C3%A- 4ge_M%C3%A4rz_2025.pdf Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Wohnberatung im Landkreis Ravensburg steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung: Theresa Adam, Telefon 0751 56061-55, wohnberatung@rotkreuz-ravensburg.de Internationaler Frauentag 2025 Der Internationale Frauentag am 8. März ist ein bedeu- tendes Symbol für den fortwährenden Kampf um die Rechte von Frauen und ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Er erinnert daran, dass der Weg zur Gleichstellung noch lange nicht abgeschlossen ist und ruft dazu auf, weiterhin für die Rechte von Frauen welt- weit zu kämpfen. Die Anfänge des Internationalen Frauentags liegen im Jahr 1911, jährlich am 8. März würdigen wir den Mut und die Stärke der Frauen, die gesellschaftliche Veränderun- gen vorangetrieben haben, und fordert dazu auf, weiter- hin an der Bekämpfung bestehender Ungleichheiten zu arbeiten. Der Tag erinnert daran, dass Gleichstellung nicht nur eine nationale, sondern eine weltweite Aufgabe ist. Alljährlich finden auch bei uns in der Region viele Veran- staltungen statt. Ravensburg Freitag, 07. März, 17:30 Uhr, Landratsamt Ravensburg, Sauterleutestraße 34, Eintritt frei. Film: „Das Wunder von Taipeh“ Zum Weltfrauentag 2025 und im Vorfeld der diesjährigen Fußballeuropameisterschaft der Frauen zeigt das Kreis- archiv einen Dokumentarfilm über die erste Frauen-Fuß- ballweltmeisterschaft 1981 in Taiwan. Samstag, 8. März, 19:00 Uhr, Zehntscheuer Ravensburg Poetry Slam zum „Internationalen Frauentag“ Das Bündnis Internationaler Frauentag lädt zu einem un- terhaltsamen Abend ein. Tickets sind im Vorverkauf bei der Tourist Info oder online bei Reservix für 14 € ermäßigt 12 € erhältlich. Die Veran- staltung ist nahezu ausverkauft. Wangen im Allgäu Freitag, 7. März, 18:00 Uhr, Hägeschmiede Wangen, Zunfthausgasse 9/1, Eintritt frei. „Rote Zahlen zum Dessert“ - Warum ungleiche Bezah- lung Frauen teuer zu stehen kommt. Das Internationale Frauenbündnis Wangen lädt zu einer Podiumsdiskussion mit Praxistipps ein. Gesprächspartnerinnen sind: Julia Baumann, Bärbel Mauch, Asmaa Scherer, Esther Straub und Elem Tütün- cü. Durch den Abend führt Dorothea Schaeffer. Anmel- dung erbeten unter: int-frauenbuendnis-wg@outlook.de DRK Ravensburg Letzte-Hilfe-Kurs beim Roten Kreuz Neben der Ersten Hilfe, gibt es beim DRK in Ravensburg auch Letzte-Hilfe-Kurse. Sie machen Betroffene, die ei- nen Menschen am Lebensende begleiten handlungsfähig. Letzte-Hilfe-Kurse vermitteln Basiswissen rund um die Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Begleitung am Lebensende, geben Orientierungshilfen und helfen Angehörigen (wieder) handlungsfähig zu wer- den. Die Kursteilnehmer erfahren außerdem leicht zu erlernende Maßnahmen, die das Leid des Betroffenen lindern und neue Lebensqualität schenken. Alles an ei- nem Nachmittag. Der nächste Kurs findet am 12.04.2025 von 11:00-14:15 Uhr im DRK in der Ulmer Str. 97 in Ravensburg statt. Die Teil- nahmegebühr beträgt 30 Euro. Weitere Informationen und den Anmeldelink finden Sie auf der Homepage des DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. unter: https://www.drk-rv.de/angebote-kurse/alltagshilfen-le- bensqualitaet/letzte-hilfe.html Vesperkirche Weingarten geht nach 20 Tagen zu Ende Am Sonntag hat die Vesperkirche Weingarten zum letz- ten Mal ihre Türen geöffnet. Zwanzig Tage gab es täg- lich ein warmes Mittagessen, Kaffee und Nachtisch, viel Kultur, Frisör umsonst und unzählige Begegnungen und Gespräche unter den Gästen. Insgesamt wurden seit der Eröffnung am 4. Februar 9261 Essen ausgegeben. Da- mit kamen wieder mehr Menschen in die Vesperkirche Weingarten als 2023, der damals ersten nach der Coro- na Pandemie. Die ehrenamtlichen Fahrer hatten in den vergangenen Wochen jede Menge zu tun - sei es, um das tägliche Es- sen von der Neuland Küche der Zieglerschen in die Ves- perkirche zu transportieren, die vielen Fahrten zu den Bäckereien im Schussental oder das Abholen der Ge- tränke vom Händler. Ohne sie wäre kaum was gegangen. Meist zu dritt pro Fahrzeug, mussten sie Kisten und Körbe schleppen, in die Fahrzeuge verstauen, sicher und zügig durch den Stadtverkehr befördern, um dann alles wieder in die Kirche zu tragen, wo sich immer schon ab 11 Uhr eine große Schlange von Menschen gebildet hatte und auf den Beginn der Essensausgabe warteten. Viel Arbeit, dennoch bleibt eine große Zufriedenheit: „Nach drei Wo- chen schwinden zwar etwas die Kräfte, aber es war sehr schön“, blickt Bruno Port zurück, der schon seit Jahren in der Organisation und Durchführung des Fahrdienstes für die Vesperkirche mitwirkt. Dass letztendlich beinahe alles reibungslos ablief, lag auch am Einsatz der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die sich dieses Jahr wieder zahlreich zum Einsatz in der Vesperkirche gemeldet hatten. Knapp 400 waren es dieses Jahr. Jeden Vormittag um 10.30 Uhr fand für rund 40 Ehrenamtliche, die an jedem Vesperkir- chen-Tag eingesetzt waren, eine Einführung statt: was gab es Neues, wie läuft’s gerade und weiß auch jeder und jede, wo der eingeteilte Arbeitsplatz in der Kirche ist. Die morgendlichen Zusammenkünfte waren auch wich- tig, um sich für jeden Tag als Team zusammenzufinden. „Das stärkte das Zusammengehörigkeitsgefühl. Das wirk- te sich in der Folge auch positiv auf unsere Gäste aus“, sagte Mitorganisator und Vesperkirchen-Urgestein Gerd Gunßer. Die Ehrenamtlichen haben dafür gesorgt, dass insgesamt 9260 Essen und damit 463 täglich ausgegeben wurden. Das sind insgesamt 1574 Essensportionen mehr wie bei der letzten Weingartener Vesperkirche 2023. Aber auch sonst haben viele Menschen am Erfolg der diesjährigen Vesperkirche mitgewirkt. So auch die Künst- ler, die zu Gunsten der Vesperkirche auf ihre Gage verzich- teten. Zum ersten Mal war die Band Kissn‘ Kills mit dabei und überzeugte mit einem kraftvollen wie lebendigen Auf- tritt in der Stadtkirche. Deren Fazit viel dann auch positiv aus. „Es hat uns sehr gut gefallen und wir wünschen euch weiterhin tolle Vesperkirchen. Ich finde, das ist ein ganz tolles Projekt“, sagte Bandmitglied Ralph Rundel. Schon gefühlt immer dabei war das Oberschwäbische Kamme- rorchester. Dirigent Marcus Hartmann und sein Orchester fühlen sich seit ihrem ersten Auftritt 2014 in Ravensburg der Vesperkirche im Schussental sehr verbunden. „Ich hof- fe, wir konnten ein gutes Ergebnis bescheren. Wir machen das sehr gerne für die Vesperkirche“, sagte Hartmann. In all den Jahren kamen so viele tausend Euro Spenden zusammen, um die Vesperkirche mitzufinanzieren. In ganz besonderer Weise hat sich der diesjährige Schirm- herr der Vesperkirche Weingarten, Ahmet Yardimci, ein- gebracht. Als erster Schirmherr mit Migrationshintergrund und muslimischen Glaubens steht er ganz besonders für das Verbindende in der Vesperkirche. „Wir teilen unsere Zeit und unser Gehör mit Fremden und Freunden“, be- gründete er sein Engagement. Die Vesperkirche schaf- fe Anknüpfungspunkte zwischen Menschen, die sonst schwer zu vermitteln seien. „Mein Ziel war es, alle Men- schen einzuladen, dieser Offenheit beizuwohnen.“ Seine täglichen Besuche in der Vesperkirche drückten diese hohe Motivation aus, mit der er - auch durch seine Promi- nenz in der Stadtgesellschaft – wirkte und half. Ahmet Yar- dimci ist weit über das Schussental für seine Käfer-Kunst bekannt und wurde dieses Jahr mit der Bürgermedaille der Stadt Weingarten ausgezeichnet. Was bleibt? Für die drei Organisatoren Harald Dubyk, Gerd Gunßer und Ralf Brennecke ist nach der Vesperkir- che stets auch die Zeit vor der nächsten Vesperkirche, die dann wieder in Ravensburg stattfinden wird. In den kom- menden Wochen reflektieren die drei gemeinsam mit ih- rem Organisationsteam die zurückliegende Vesperkirche, um auch 2026 und in den Jahren darauf wieder eine gut funktionierende und Begegnung stiftende Vesperkirche den Menschen im Schussental anbieten zu können. Und ob das Geld aus Spenden in diesem Jahr gereicht hat, werden die Buchungen von Einnahmen und Ausgaben in den kommenden Wochen zeigen. Die Vesperkirche Weingarten wird seit 2009 als rei- nes Spendenprojekt gemeinsam von Diakonischen Werk Oberschwaben-Allgäu-Bodensee und der Johan- nes-Ziegler-Stiftung aus Wilhelmsdorf organisiert. Wer die Vesperkirche finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www.vesperkirche-weingarten.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.weingarten DKMS - Erfolgreiche Typisierungsaktion in Baienfurt Am Sonntag, 16. Februar 2025 haben wir im Foyer der Gemeindehalle Baienfurt, das wir freundlicherweise un- entgeltlich von Herrn Bürgermeister Binder zur Verfügung gestellt bekommen haben, die Typisierungsaktion durch- geführt, die wir ins Leben gerufen haben, um Andrea Arn- hold eventuell zu einer Stammzellenspende zu verhelfen. Ein Freundes- und Helferkreis hat diese Aktion in Zusam- menarbeit mit der DKMS (Deutsche Knochenmarkspen- derdatei) organisiert. Diese gemeinnützige Organisation registriert Stammzellenspenderinnen und -spender mit dem Ziel, weltweit Blutkrebspatientinnen und -patienten eine Heilung zu ermöglichen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Die Typisierung ist ein einfacher und schmerzfreier Pro- zess, bei dem eine kleine Menge Speichel entnommen wird, um die Gewebemerkmale zu bestimmen. Diese Merkmale sind entscheidend, um passende Spender- innen und Spender für Patientinnen und Patienten mit Blutkrankheiten wie Leukämie zu finden. Wir haben alles gut vorbereitet und im Vorfeld alle uns zur Verfügung stehenden Informationsmöglichkeiten ge- nutzt, um Spenderinnen und Spender zum Kommen zu motivieren. Die Resonanz war so gut, dass von morgens 8 Uhr bis 16 Uhr am Nachmittag 114 Registrierungen vorgenommen werden konnten. Viele Teilnehmer äußerten ihre Motiva- tion zu helfen und einige berichteten von eigenen Erfah- rungen mit Krankheiten in ihrem Umfeld und betonten, wie wichtig es ist, sich solidarisch zu zeigen. Zusätzlich zur Typisierung wurden Geldspenden gesam- melt, um die Kosten für Registrierung und Laborauswer- tung sowie für die Durchführung weiterer Aktionen zu decken. Wir möchten daher nochmals unsere Bitte für eine finanzielle Unterstützung der DKMS betonen. Das Spendenkonto speziell für unsere Aktion lautet: DKMS IBAN DE78 7004 0060 8987 0008 18 Stichwort: MHB 046 Andrea Die Typisierungsaktion war nicht nur ein Schritt in Rich- tung einer möglichen Heilung für Andrea, sondern auch ein Zeichen der Hoffnung und des Zusammenhalts in unserer Gemeinschaft. Wir Organisatoren sind zuver- sichtlich, dass die gesammelten Daten dazu beitragen werden, eine passende Spenderin oder einen Spender zu finden und hoffen, dass die Aktion auch in Zukunft Nachahmer findet. Wir danken allen Spenderinnen und Spendern und allen, die sich beteiligt haben, mit uns die Aktion im Vorfeld zu planen und am Sonntag durchzuführen. Wir ermutigen jeden, sich über die Möglichkeiten der Stammzellenspen- de zu informieren. Jeder von uns kann einen Unterschied machen! Im Namen von Andrea Arnhold und allen Helferinnen, Helfern und Unterstützern grüßen Gertrud und Anna-Theresia Rittler Landratsamt Ravensburg Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im März Hiermit informieren wir über Veranstaltungen zu unter- schiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im März anbietet. Spätzle – mehr als nur eine Beilage: Workshop am 11. März in Leutkirch, 20. März in Bad Waldsee Spätzle sind in der schwäbischen Küche nicht wegzuden- ken: Klassisch als Beilage zu Gulasch oder zu Sauren Lin- sen oder als Hauptgericht in Form von Käsespätzle oder Krautspätzle. Doch Spätzle können vielfältig abgewandelt und eingesetzt werden. Die Teilnehmenden erfahren im Kochkurs am Dienstag, 11. März in Leutkirch, Wangener Straße 70 oder am Donnerstag, 20. März in Bad Wald- see, Schillerstraße 34 durch Referentin Katja Sontheimer einiges zum Grundrezept, zu den Zutaten und über die Möglichkeiten der Zubereitung. Neue Ideen von der Vor- speise bis zum süßen Nachtisch werden vorgestellt und gemeinsam zubereitet. Der Workshop beginnt jeweils um 17.30 Uhr. Weitere Infos und Anmeldung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de. Die Anmeldung ist bis 1 Woche vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Für die Le- bensmittel wird ein Kostenbeitrag von 20 € vor Ort in bar erhoben. Kleiner Gemüsegarten: Lust oder Frust? Online-Vortrag am 17. März Wie geschickte Anlage- und Anbautechniken für eine Pflanzenvielfalt sorgen, erfahren die Teilnehmenden beim Online-Vortrag en mit Referentin Annerose Herm. Am Montag, 17. März um 18.30 Uhr bekommen die Teilneh- menden Infos, wie sie auch im kleinen Gemüsegarten eine reiche, bunte und vitaminreiche Ernte erwarten können. Für den Anbau im kleineren Garten eignen sich beson- ders Hochbeete - sie sorgen für eine bequeme Pflege und durch entsprechendes Innenleben für eine kosten- freie Nährstoff- und Wärmeproduktion. Mit einem durch- dachten Anbauplan wird eine nahtlose Bodenbeschat- tung erzielt, ebenso lassen sich durch entsprechende Bodenpflegemaßnahmen Gieß- und Pflegearbeiten auf ein Minimum begrenzen. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Kursbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Babys erster Brei: Online-Vortrag am Mittwoch, 19. März Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 19. März um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Frühlingsmenü – Kochen für Freunde: Workshop am 25. März in Leutkirch, 10. April in Bad Waldsee Im Workshop in Leutkirch, Wangener Straße 70, um 17.30 Uhr erfahren die Teilnehmenden durch Referentin Manu- ela Schmied, wie sie aus saisonalen und regionalen Zu- taten ein leckeres und ansprechendes mehrgängiges Menü für Ihre Freunde zubereiten können. Das Menü startet mit kalten und war- men Vorspeisen. Zum Hauptgang kommen sowohl vege- tarische Gerichte als auch Gerichte mit Fleisch/Fisch auf den Tisch. Den Abschluss macht ein feines Dessert. In Bad Waldsee findet der Workshop am Donnerstag, 10. April statt. Die Anmeldung ist bis 1 Woche vor der Ver- anstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Für die Le- bensmittel wird ein Kostenbeitrag von 20 € vor Ort in bar erhoben. Bärenstarke Kinderkost: Online-Vortrag am 26. März Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkin- der geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mitt- Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 woch, 26. März um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilneh- menden rechtzeitig per E-Mail. Bio-Forum: Ein Ort für Engagement und kreative Bio-Ideen Mitte Februar trafen sich knapp 30 Akteurinnen und Ak- teure aus der gesamten Bio-Branche des Landkreises Ravensburg und der angrenzenden Bodenseekreisge- meinden in der Bauernschule Bad Waldsee zum sechsten Bio-Forum der Bio-Musterregion Ravensburg. Das Bio-Fo- rum gibt interessierten Engagierten aus der Bio-Branche der Region die Möglichkeit, sich über die neuesten Ent- wicklungen in der Bio-Musterregion zu informieren und über diese zu diskutieren, ihre Ideen und Anregungen einzubringen sowie sich zu vernetzen. „Die Bio-Musterregion lebt von Ihren umsetzbaren Ideen und dem Engagement aus der Region. Ihre Beteiligung ist der Schlüssel zum Erfolg dieses Projektes, das all jenen zugutekommen soll, die den Ökolandbau als bedeutenden Bestandteil in unserer hiesigen Agrarstruktur fördern und mitgestalten möchten.“ Mit diesen Worten eröffnete Tho- mas Lötsch, Dezernent für Kreisentwicklung, Wirtschaft und ländlichen Raum beim Landratsamt Ravensburg das sechste Bio-Forum. Ein Impuls zum Thema „One Health“ von Claudia Siegele von der Bauernschule Bad Waldsee verdeutlichte wie ein intakter, im Kreislauf gedachter Landbau zur Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt beiträgt. Im Anschluss berichtete Katharina Eckel, Regionalma- nagerin der Bio-Musterregion Ravensburg, von den Ak- tionen und Projekten aus dem vergangenen Jahr, so- wie den Plänen für das aktuelle Jahr. Matthias Minister von der Fairfleisch GmbH in Überlingen berichtete von den aktuellen Entwicklungen im „GrasRind vom Boden- see“-Projekt. Neben diesem Projekt zeigte sich, dass sich insbesondere in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Bio in der Außer-Haus-Verpflegung und Netzwerkarbeit eini- ges tut. Besondere Highlights im vergangenen Jahr wa- ren die erfolgreiche Verlängerung der Bio-Musterregion, die Mitmach-Konferenz „Werkstatt: Stadt – Land – Tisch“ Ende April 2024 sowie die Realisierung einer Bio-Markt- halle auf der Oberschwabenschau. An diesen Erfolgen soll auch in diesem Jahr angeknüpft werden. In den Projekten und auch darüber hinaus gibt es diverse Möglichkeiten, sich zu beteiligen, neue Ide- en einzubringen und sich zu vernetzen. Genau dies ge- schah dann auch in vier Workshops zu unterschiedlichen Themen. Diskutiert wurde über neue Formate für die Öffentlichkeitsarbeit, über ein neues Medienformat für den Ökolandbau der Region, über die Ansprache neuer Großküchen und Gastronomiebetriebe für mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung und über das wichtige Thema der Verstetigung der Bio-Musterregion. Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Workshops die- nen nun der Weiterentwicklung der Bio-Musterregion und werden in die künftige Arbeit eingebunden. Weitere Informationen zur Bio-Musterregion sind ver- fügbar unter www.biomusterregionen-bw.de/ravensburg Was sonst noch interessiert AOK Baden-Württemberg Mit AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr im Ge- spräch: „GKV-Ausgaben steigen ungebremst“ Echte Strukturreformen sind entscheidend für die Zukunft des Gesundheitswesens AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr blickt mit Sor- genfalten auf die Zukunft des Gesundheitswesens. Die AOK Baden-Württemberg plant im kommenden Jahr für die Kranken- und Pflegeversicherung mit Ausgaben von insgesamt rund 24,2 Milliarden Euro. „Der Trend der weit überproportional steigenden Leistungsausgaben im Gesundheitswesen setzt sich leider ununterbrochen fort“, stellt Markus Packmohr fest. „Insbesondere bei den Arzneimitteln und in der stationären und ambulanten Versorgung sehen wir einen unkontrollierbaren Kosten- tornado. Beitragszahlende, also Mitglieder und ihre Ar- beitgeber, zahlen immer mehr, ohne dass sich die Qualität der Versorgung verbessert.“ Unter dem Titel „Für mehr gesunde Lebensjahre“ hat die AOK ihre Positionierung zur anstehenden Bundestagswahl veröffentlicht. In drei Kapitel, aufgeteilt in Finanzierung, sektorenunabhängige Versorgung sowie Prävention und Nachhaltigkeit, hebt die Gesundheitskasse die Notwendigkeit nachhaltiger Strukturreformen im Gesundheitswesen hervor. AOK-Ge- schäftsführer Markus Packmohr betont: „Unser Gesund- heits- und Pflegesystem muss leistungsfähiger und bes- ser aufgestellt werden und die Bürgerinnen und Bürger müssen das bei der Inanspruchnahme erleben.“ „Unser Gesundheitssystem gehört zu teuersten der Welt. Gleichzeitig bleiben die Ergebnisse hinter den Erwartun- gen zurück. Bei der Lebenserwartung liegen wir Deut- schen nur im Mittelfeld. Für mehr gesunde Lebensjahre müssen wir dringend nachbessern und dabei die Ausga- ben im Blick behalten“, fordert Markus Packmohr. Gute, koordinierte und effiziente Versorgung findet vor Ort bei den Menschen statt. Daher muss die Politik den Gestal- tungsspielraum der Kranken- und Pflegekassen stär- ken. „Wir gestalten die Versorgung in der Region Boden- see-Oberschwaben für unsere Versicherten aktiv mit. Wir könnten aber noch viel mehr tun, der Gesetzgeber eröffnet uns dafür aber nicht genug Möglichkeiten“, be- tont Markus Packmohr weiter. „Es geht darum, wirksa- me Strukturreformen umzusetzen, um die Ausgaben zu bremsen und die Versorgung vor Ort besser und effizi- enter zu machen.“ Eine aktuelle Civey-Befragung der AOK weist aus: 79,4 Prozent der Befragten aus Bodensee-Oberschwaben sorgen sich um die finanzielle Stabilität der Gesetzli- chen Krankenversicherungen. Markus Packmohr: „Über drei Viertel der Befragten machen sich Sorgen! Das ist erschreckend und zeigt, wie groß die Unsicherheit in der Bevölkerung und wie wichtig transparente Kommunika- tion im Gesundheitsbereich ist.“ Für die finanzielle Situ- ation der Gesetzlichen Krankenversicherung macht der AOK-Geschäftsführer die Bundespolitik verantwortlich: „Es wurde in knapp vier Jahren Ampel-Regierung leider versäumt, die immer stärker steigenden Ausgaben in den Griff zu bekommen. Zahlreiche ausgabenintensive Reformen mehrerer Bundesregierungen vergrößern die Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 wachsende Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben. Wir brauchen dringend eine solide und nachhaltige Finan- zierung der Kranken- und Pflegeversicherung.“ Problematisch sieht Markus Packmohr insbesondere die zunehmende Zweckentfremdung von Beitragsmitteln. „Für den Bundesgesundheitsminister scheint es einfacher zu sein, die Beitragszahlenden für Ausgaben zu belasten, die in der Haushaltsplanung des Bundes keine Berück- sichtigung finden.“ Als Beispiel nennt der AOK-Geschäfts- führer den beschlossenen Krankenhaus-Transforma- tionsfonds, der eigentlich gemeinsam von Bund und Ländern getragen werden müsste. „Statt seiner finanzi- ellen Verpflichtung nachzukommen, verschiebt der Bund seine Verantwortung und belastet die Beitragszahlenden der Gesetzlichen Krankenversicherung über zehn Jahre lang mit jährlich 2,5 Milliarden Euro.“ Eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbandes hat ergeben, dass die Themen Gesundheit und Pflege für die Deutschen das wichtigste politische Handlungsfeld für die kommende Bundesregie- rung darstellen. 48 Prozent der Befragten nannten die- sen Bereich als vorrangig, noch vor der wirtschaftlichen Lage (46 Prozent), innerer Sicherheit und Kriminalitäts- bekämpfung (40 Prozent) sowie Bildung (40 Prozent). Die regionale Civey-Befragung unterstreicht die Ergeb- nisse: Der Zugang zu ärztlicher Versorgung, die Versor- gung mit Medikamenten, bezahlbare Pflegeleistungen und der Zugang zu Krankenhäusern stehen ganz oben auf der Liste der wichtigsten genannten Gesundheitsthe- men. Hindernisse, die die Befragten beim Zugang von Ge- sundheitsleistungen erleben - lange Wartezeiten, Mangel an Ärztinnen und Ärzten, Überlastung des medizinischen Personals und hohe Eigenanteile bei Gesundheitsleistun- gen - unterstreichen die aktuelle Diskussion und Hand- lungsfelder, da sie sowohl die Qualität der Versorgung als auch die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten maßgeblich beeinflussen. Das Gesundheitswesen steht vor großen Herausforde- rungen, betont der Geschäftsführer der AOK Boden- see-Oberschwaben: „Es braucht ein umfassendes Kon- zept für das Gesundheitssystem. Von der Prävention bis zur Pflege müssen wir das System effizienter, patienten- orientierter und qualitativ-hochwertiger aufstellen – oder es müssen uns als Gesundheitskasse vor Ort mehr Hand- lungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Dafür braucht es nicht ständig weiteres Geld, sondern echte Strukturrefor- men, die zur dauerhaften Entlastung führen.“ Die AOK-Positionen und Kernforderungen „für mehr ge- sunde Lebensjahre“ sind im Presse- und Politikportal zu finden: www.aok.de/pp/bw/btw Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Entbürokratisierung im Fokus SVLFG bietet Online-Portal für alle Fragen und Themen In einem kurzen Film stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Vor- teile des Versichertenportals „meine SVLFG“ vor und ver- anschaulicht den Weg zur einmalig erforderlichen Re- gistrierung. Unter „meine SVLFG“ stehen alle Daten, Dokumente und digitalen Services bereit, die Unternehmerinnen und Un- ternehmer zum Austausch mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Pflegekasse und Alterskasse benötigen. Darunter befinden sich die Ren- tenauskunft sowie zahlreiche Online-Anträge, wie auch seit 2025 der Antrag auf eine Förderung von Präventi- onsprodukten. „Schluss mit dem Papierkram“ lautet das Motto. Alle Un- terlagen können schnell und sicher über das elektronische Postfach hochgeladen und mit der SVLFG ausgetauscht werden. Wer interessiert ist an Entbürokratisierung und schnellen Wegen, registriert sich jetzt unter: https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/login Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt der Film „Versi- chertenportal: Registrieren und Vorteile nutzen!“ auf dem YouTube-Kanal der SVLFG: www.youtube.com/@svlfg3082 Mehr Informationen zu den digitalen Services stehen auf: www.svlfg.de/online-auf-einen-klick Bund der Steuerzahler begrüßt Vorstoß der CDU-Fraktion Nachbesserungen beim Landesgrundsteuergesetz sind notwendig Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg begrüßt den Vorstoß des CDU-Fraktionsvorsitzenden Manuel Hagel, Änderungen an der neuen Landesgrundsteuer vornehmen zu wollen. Nach Auffassung des Steuerzah- lerbundes muss der Landesgesetzgeber an mehreren Stellen nachbessern. „Zum einen kann den Kommunen die Möglichkeit eröffnet werden, mit unterschiedlichen Hebesätzen auf die Gegebenheiten vor Ort zu reagieren und so die Belastungswirkungen abzumildern“, sagt der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller. Zudem könnte aus BdSt-Sicht auch gesetzgeberisch dafür gesorgt werden, dass eine Lösung für die sogenannten Mischgrundstücke, sprich die Grundstücke mit unbebaubarem Gartenanteil, gefunden wird. Auch in Sachen Härtefallregelung pflichtet der Bund der Steuerzahler dem CDU-Vorstoß bei und plädiert hier für die Einführung einer praktikablen und fairen Regelung. Denn es zeigt sich in diesen Wochen immer mehr, dass die zum Teil exorbitant angestiegene Grundsteuerlast für manche Eigentümer existenzgefährdet sein kann. „Mit einer Umsetzung der genannten Änderungsvor- schläge könnten die größten Verwerfungen, die der ba- den-württembergische Sonderweg bei der Grundsteuer mit sich bringt, zumindest abgemildert werden“, ist sich Möller sicher. „Die Anpassungen sollten möglichst schnell erfolgen, die Bürger warten darauf. Denn viele sind be- reits mit der ersten Rate einer deutlich erhöhten Grund- steuer konfrontiert und brauchen nun Gewissheit, wie es weitergeht“, so der BdSt-Vorsitzende weiter. Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) Schilddrüse – kleines Organ, große Wirkung Welche Prävention und Therapie gibt es bei Schilddrüse- nerkrankungen? Diese und andere Fragen beantworten Fachärzte beim Arzt-Patienten-Forum. Veranstalter ist die vhs Leutkirch in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Die Schilddrüse liegt vor dem Kehlkopf und hat die Aufgabe, zahlreiche Stoffwechselfunktionen zu steu- ern. Neben Strukturveränderungen wie Vergrößerung oder Knotenbildung gibt es verschiedene Störungen der Schilddrüsenfunktion. Diese äußern sich in einer Schild- drüsenunter- oder -überfunktion. Häufig sind auch Au- toimmunerkrankungen der Schilddrüse. Alle genannten Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Erkrankungen erfordern ärztliche Diagnostik und Be- handlung. Die Diagnostik besteht in Laboruntersuchungen und bildgebenden Verfahren. Die Therapie kann je nach Erkrankung medikamentös, operativ oder auch nuklear- medizinisch erfolgen. Der Referent Herr Dr. Frederik Labouvie ist niedergelasse- ner Facharzt für Radiologie. Er informiert zunächst über die Funktionen der Schilddrüse und wendet sich dann den Möglichkeiten der Diagnostik, Behandlung und Therapie von Erkrankungen des kleinen Organs zu. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, dem Referenten Fragen zu stellen. Termin: Dienstag, 18.03.2025, 19.00 – 20.30 Uhr Veranstaltungsort: Bockgebäude - Bocksaal Gänsbühl 9 88299 Leutkirch Eintritt: frei Es referiert Dr. med. Frederik Labouvie, Facharzt für Ra- diologie, Wangen. Diakonie OAB Gesprächskreis – aus Groß mach Klein Wieviel Wohnraum brauche ich? Und was ist passend für mich? Viele Menschen stehen irgendwann vor der Frage, ob ihre derzeitige Wohnung (oder Haus) noch zu ihrem Lebensstil passt. Besonders wenn die Kinder aus dem Haus sind oder der/die Partner*in nicht mehr da ist. Dieser Schritt ist nicht immer leicht. Oft hängen Erinne- rungen an der bisherigen Wohnung. Oder Erwartungen der Familie. Gleichzeitig kann ein Umzug in eine kleinere Wohnung auch viele Vorteile bieten, nicht nur wirtschaft- licher Natur, z. B. geringere Miete oder Unterhaltungskos- ten. Weniger Aufwand bei der Bewältigung des Alltages. Keine aufwändige Pflege des Gartens mehr. Übersichtli- che Verhältnisse… Die Diakonie OAB startet gemeinsam mit dem Senioren- treff hierfür einen Gesprächskreis, der auf die Überlegun- gen zielt: „Ich will umziehen, nicht ich muss umziehen“. Es wird nicht um Packlisten und Umzugsunternehmen gehen, sondern vielmehr um die Frage, was zum Leben jetzt und in den nächsten Jahren passt. Ein Ansatz dabei könnte sein: wenn meine Kinder ausziehen, ziehe ich mit aus und suche mir was Neues. Es gibt aber noch deutlich mehr Ansätze. Wohnraum ist ein knappes Gut. Hierfür sind wir als Gemeinschaft alle in Verantwortung: Vermie- ter wie Mieter, Hausbesitzer und Wohnungseigentümer, Einlieger und Pflegebedürftige. Wer sich hierfür geistig in Bewegung setzen und ggfs. auch eigene Erfahrungen einbringen möchte, ist genau richtig im Gesprächskreis. Geplant sind 3 Treffen: am 06. März, 20. März und 27. März 2025 jeweils um 14:30 Uhr im Seniorentreff Ravens- burg, Hirschgraben. Die Treffen sind auf 90 Minuten ge- plant. Leitung: Diakon Gerd Gunßer, Diakonie OAB und Wolf- gang Altendorfer-Munzinger, Seniorentreff Ravensburg Mehr Informationen über unsere Homepage www.dia- konie-oab.de Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Am 28.02. findet der Tag der Seltenen Erkrankungen statt. Eine Krankheit gilt als Seltenen, wenn weniger als fünf Menschen von 10.000 betroffen sind. Hierauf möchte die Dystonie-Selbsthilfegruppe hinweisen. Dystonie gehört zu den Seltenen Erkrankungen. Dystonie ist eine Bewegungsstörung. Sie ist gekennzeichnet durch unwillkürliche und länger anhaltende Muskelverkramp- fungen. Diese führen oftmals zu Fehlhaltungen und -be- wegungen die sehr schmerzhaft sein können. Die häufigsten Formen sind der Lidkrampf, der Schiefhals, der Stimmband- und der Schreibkrampf. Wenn Sie mehr über das Krankheitsbild erfahren möch- ten, kommen Sie zum Vortrag der Gruppenleiterin am Freitag, 14. März 2025 um 19.00 Uhr beim Sozialverband Deutschland, Ortsverband Neukirch. Aus organisatorischen Gründen ist eine telefonische Anmeldung am 10.03. oder 11.03.2025, jeweils von 8:00 Uhr - 11:30 Uhr unter 07528 / 91 54 08 erforderlich. Eine Teilnahme ist auch als Nichtmitglied möglich. Kontakt für Informationen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Was bringt gesunde Ernährung? Eine vollwertige und ausgewogene Ernährung ist das Nonplusultra für ein gesundes Leben. Denn wer sich ge- sund ernährt, kann das Risiko für viele Krankheiten deut- lich reduzieren. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert als Landwirt- schaftliche Krankenkasse (LKK) Kursteilnahmen zur Ge- wichtsreduktion und Maßnahmen gegen Mangel- und Fehlernährung. Anlässlich des Tags der gesunden Ernährung am 7. März weist die LKK auf ihr dauerhaftes Ziel hin, präventiv ein- zugreifen, um insbesondere auch Herz-Kreislauf-Erkran- kungen zu vermeiden. Kurse, an deren Kosten sich die LKK mit einem Zuschuss beteiligt, sind im Internet zu finden unter www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Nützliche Informationen zu einer gesunden Ernährung liefert die Deutsche Gesellschaft für Ernährung auf ihrer Internetseite www.dge.de. Eine ausgewogene Ernährung zeichnet sich vor allem durch Lebensmittelvielfalt aus. Die SVLFG gibt folgende Tipps: • Getreideprodukte wie Brot, Nudeln und Reis – am bes- ten aus Vollkorn – sowie Kartoffeln enthalten kaum Fett, dafür aber reichlich Vitamine, Mineralstoffe, Spu- renelemente sowie Ballaststoffe und sekundäre Pflan- zenstoffe. • Überwiegend sollten pflanzliche Produkte wie frische Salate oder Säfte sowie regionales und saisonales Gemüse gewählt werden. Sie liefern reichlich Vitamine sowie Mineral- und Ballaststoffe. • Um eine ausreichende Versorgung mit Nährstoffen zu erleichtern, ist es sinnvoll, die pflanzlichen Lebens- mittel durch tierische zu ergänzen, zum Beispiel mit Milchprodukten, Fisch, Fleisch oder Eiern. • Beim Verzehr von Butter und Öl sollte man etwas vorsichtiger sein. Pflanzliche Fette wie Rapsöl sind dagegen weniger schädlich und liefern gesunde Ome- ga-3-Fettsäuren. Diese sind lebensnotwendig, können jedoch nicht vom menschlichen Organismus selbst hergestellt werden. Sie sind auch in Fischen, beispiels- weise Lachs, Matjes und Sardinen, enthalten. • Zucker und Salz sollten mit Bedacht verwendet wer- den. Speisen lassen sich auch mit Kräutern würzen. • Wenig Zucker freut die Zähne. Hochverarbeitete Nah- rungsmittel enthalten zu viel Zucker und Salz, viele Zusatzstoffe sowie ungesunde Fette und sollten daher möglichst vermieden werden. • Außerdem wird eine schonende Zubereitung der Spei- Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 sen empfohlen: Kurze Garzeiten, wenig Wasser, wenig Fett. So behalten die Lebensmittel nicht nur ihren na- türlichen Geschmack, sondern auch die Nährstoffe. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Auswirkung auf Rentenhöhe Gestiegene Beitragssätze werden ab März 2025 be- rücksichtigt Seit Jahresbeginn haben die meisten Krankenkassen ih- ren Zusatzbeitrag für Versicherte erhöht. Ab März sind davon auch viele Rentnerinnen und Rentner betroffen – die überwiesene Rente fällt dann entsprechend gerin- ger aus. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin. Rentenversicherung übernimmt Hälfte des Zusatz- beitrags Wie beim regulären Krankenkassenbeitrag übernimmt die DRV für Rentnerinnen und Rentner auch hinsichtlich des Zusatzbeitrags die Hälfte der Kosten. Diesen Anteil leitet sie direkt an die jeweilige Krankenkasse weiter. Hat eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag also beispiels- weise um ein Prozent erhöht, erhalten Rentnerinnen und Rentner 0,5 Prozent weniger Rente. Bei einer Bruttoren- te in Höhe von 1.600 Euro ergibt das eine um acht Euro niedrigere Auszahlung. Keine Auswirkungen für Januar und Februar Für die Rentenzahlung im Januar und Februar 2025 wur- den die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge wei- ter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Grund hierfür sind gesetzliche Vorgaben, die bei Rent- nerinnen und Rentnern sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen gelten. Information erfolgt über den Kontoauszug der Bank Über Änderungen der aus der Rente zu zahlenden Kran- kenversicherungsbeiträge werden Betroffene generell über den Kontoauszug ihrer Bank informiert. Nur in Aus- nahmefällen versendet die DRV schriftliche Bescheide zum Beispiel bei Personen mit sogenannten abgetrennten Zahlungen wie Pfändungen. Ebenso in Fällen, in denen Bescheid- und Zahlungsempfänger nicht identisch sind oder wenn die Zahlung der Rente auf das Konto einer anderen Person erfolgt. Rentenbeziehende mit Zuschuss zur freiwilligen Kran- kenversicherung Erhalten Rentenbeziehende einen Zuschuss zu einer frei- willigen Krankenversicherung, führt die Erhöhung des Zu- satzbeitragssatzes der Krankenkasse, ebenfalls um zwei Monate zeitversetzt, zu einer höheren Zuschusszahlung. Über eine Änderung der Zuschusshöhe informiert die DRV BW stets mit einem Bescheid. Mehr Informationen und Beratung Empfehlenswert – Broschüre Rentner und ihre Kranken- versicherung zum Download oder Bestellen unter www. deutsche-rentenversicherung.de Kontakt zur regionalen Beratung der DRV BW – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw. de/kontakt Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schrif- ten). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Aufl ösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafi kprogrammen keine CDR- oder QXD- Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erschei- nungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bank- daten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Sie haben Fragen zum Thema? Wir beraten Sie gerne! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 93,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 134,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 67,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 53,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 107,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 120,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Individuelle Betreuung mit Herz und Verstand. Als qualifizierte Betreuungs- kraft nach § 45 und § 53 SGB XI stehe ich Ihnen mit 12-16 Stunden pro Woche zuverlässig zur Seite. Ob Einkäufe, Arztbesuche oder sinnvolle Beschäfti- gungen - ich begleite Sie mit Geduld, Respekt und einem offenen Ohr für Ihre Bedürfnisse. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen - ich freue mich auf Ihren Anruf Tel.: 0170-5166927 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU seit 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 0/ 11 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: in Pa onville STELLENGESUCHE GESCHÄFTSANZEIGEN © Müller/DEIKE 749R28R3 Magische Figur Bei gleichen Zahlen sind waagrecht wie senkrecht dieselben Wörter zu bilden. 1. Termindruck, 2. gelbe Tropenfrüchte, 3. Zauberspruch: „ ... , öffne dich!“, 4. politisches Gemeinwesen, 5. Logierbetrieb für Autofahrer Lösung: 1. Zeitnot, 2. Bananen, 3. Sesam, 4. Staat, 5. Motel 5 2 2 3 4 4 5 1 1 Sie haben Fragen rund um das Redaktionssystem Cross7? Wir sind gerne für Sie da Rufen Sie uns an unter 07154 8222-60 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an produktion@duv-wagner.de Ihr Team von Druck + Verlag Wagner Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Markisen | Glasdächer | Terrados Sonnensegel | Tuchwechsel u.v.m Haller Raumgestaltung | 88263 Horgenzell-Sattelbach | T 07504 97000 Mo–Fr 10–18 Uhr | Schausonntag 13.30-16.30 Uhr | haller-raumgestaltung.de Vom Keller bis zum Dach - Markisen und Sonnensegel aus Sattelbach. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin oder Vor-Ort-Termin. Markisen zu Winter preisen! Markisen zu Winter-zu Winter-zu Winter preisen! Sonnenschutztage 5-7. März 2025 PLATZWART m/w/d beim Tennisclub Baindt gesucht! - Minijob - - ab der Sommersaison 2025 - von April bis Ende Oktober - ca. 6 Stunden wöchentlich - weitgehend freie Zeiteinteilung - Rasen mähen mit Rasentraktor, Tennisplätze abziehen mit Traktor - sonstige Arbeiten nach Absprache, um unsere Anlage in gepflegtem Zustand zu halten Bei Interesse und Fragen einfach bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Sibylle Boenke, 1. Vorsitzende, Tel.: 07502/1740 Gerhard Reich, Technischer Leiter, Tel.: 07502/1674 WIR Mach was mit Sinn! Eine Sti ftung- Viele Möglichkeit en FSJ I BFD I AUSBILDUNG Deine Ansprechpartnerin: Ursula Frentzel bewerbung@kbzo.de | 0771 4007-144 Unterstütze unsere Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in Ravensburg & Weingarten im Kindergarten, den Schulen & dem Wohnbereich für Erwachsene 10% auf Decken Kissen & Matratzen* Angebot im Outlet: 30% auf Bettwaren* *Angebote gültig im Manufaktur-Laden Waldburg für nicht reduzierte Ware. 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    Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 28. Februar 2025 Nummer 9 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 BAINDTER FUNKEN SAMSTAG 08.03.2025 18:00 UHR MIT BEWIRTUNG ÜBER DER ALTEN KIESGRUBE AM ANNABERG ZUGANG ÜBER ANNABERGSTRASSE - WIR FREUEN UNS AUF EUCH! HOLEN SIE SICH IHRE FUNKENBREZEL DIREKT AM FUNKEN AB UND UNTERSTÜTZEN SIE UNS ZUM WOHLE DER UMWELT - EIGENEN BECHER MITBRINGEN Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Raspler - ratsch, ratsch Maskenvertreiben Maskenvertreiben mit Narrengericht 2025 Dienstag, 04.03.2025 ab 19:30 Uhr in Baindt anschließend Kehraus in der Schenk-Konrad-Halle Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Fachdialog: Wasserschutz und Windenergie Der Energiedialog Altdorfer Wald lädt ein und diskutiert … … Welche Auswirkungen haben Windräder im Wald auf die Wasser-Ressourcen? Prof. Dr. Nico Goldscheider | Professor der Hydrogeologie am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) … Warum ist der Altdorfer Wald für das Grund- und Trinkwasser wichtig? Dr. Hermann Schad | IMES GmbH, Hydrogeologe und Gutachter des Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt ... Was wird für die Planung und den Grundwasserschutz beim Windpark-Projekt untersucht? Dr. Martin Brodbeck | Geschäftsführender Gesellschafter Smoltczyk & Partner GmbH, Gutachterbüro für Boden- und Wasserschutz des Windpark-Projekts 11. März | 2025 Sirgensteinhalle Vogt | 19 Uhr Die Veranstaltung wird live gestreamt. Die Plätze in der Sirgensteinhalle sind be- grenzt. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg möglich. Zur Anmeldung (für die Teilnahme vor Ort notwendig!) Zum YouTube-Livestream mit Online-Fragen www.youtube.com/@forumenergiedialog4961/streams Fo to : J . M ai Der Energiedialog Altdorfer Wald Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regel- mäßig und wählt unter anderem Themen für öffentliche Veranstaltungen aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Würt- temberg ist ein Angebot des Landes, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Ener- gien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Erste Frühlingsboten auf naturnahen Flächen in Baindt Wilde Frühblüher und frühe Wildbienen läuten den Frühling ein Gelb, lila, violett und blau – nach kargen Winter- tagen freuen sich viele Menschen über die ersten Frühblüher im Garten und auf Grünflächen. Noch wichtiger sind sie aber für geflügelte Frühstarter. Ab Mitte Februar erwachen die ersten Insekten aus ihrem Winterquartier und machen sich auf die Su- che nach Nektar und Pollen. Hummelköniginnen sind echte Frühstarter Bei Temperaturen ab zehn Grad sieht man besonders häufig Hummelköniginnen, die noch träge nach Nahrung suchen. Die Königinnen lassen sich daran erkennen, dass sie größer sind als Hummelarbeiterinnen. Gerade wenn im zeitigen Frühjahr erst wenige Pflanzen blühen, sind Frühblüher ein wichtiger Nahrungsbestandteil für die früh fliegenden Insekten. Wildformen von Tulpe, Krokus und Co. Damit die Frühblüher zum Nahrungsangebot der Insekten beitragen, dürfen sie nicht zu stark züchterisch verändert sein. Denn gefüllte Blüten oder unnatürliche Farbgebungen führen dazu, dass die Blütenbesucher entweder nicht an den begehrten Pollen herankommen oder die Blüte gar nicht erst als potenzielles Futter erkennen. Mit dem NABU-Projekt „Natur nah dran“ hat die Gemeinde Baindt im Jahr 2020 naturnahe Flächen angelegt. Die Flächen in der Marsweilerstraße (Höhe Bäckerei Haußmann), die Wiesenfläche gegenüber Klosterwiesenschule, der Seitenstreifen in der Boschstraße, die Steininsel Bosch-/Zeppelinstraße und der Kreisverkehr am Ortseingang Schachen erwachen nach und nach aus ihrer Winterruhe und beherbergen eine Vielzahl von Wildpflanzen, dar- unter auch die wichtigen Frühblüher. Erfahren Sie hier, welche Arten Sie entdecken können und wenig bekannte Fakten zu den Frühblühern. Diese Frühblüher können Sie auf unseren „Natur nah dran“-Flächen entdecken: Schneeglöckchen (Galanthus nivalis), blühen weiß von Februar bis März. Die meisten kennen die weißen Glöckchen, die aus dem Schnee rausgucken – was aber nur wenige wissen: Zur Fortpflanzung haben sie eine ausgeklügelte Symbiose mit Ameisen entwickelt. Nach der Bestäubung entwickeln sich Samen mit einem fleischigen Anhängsel. Dieses lockt Ameisen an, die den Samen einsammeln und weiterverbreiten. Elfen-Krokus (Crocus tommasinianus) blüht meist violett von Februar bis April. An ihm erfreuen sich nicht nur früh- fliegende Insekten, sondern auch Eichhörnchen, die im Winter wenig Nahrung finden. Sie klauben die nährstoffrei- chen Krokus-Knollen aus dem Boden. Weinberg-Tulpe (Tulipa sylvestris) blüht gelb von April bis Mai. Sie stammt ursprünglich aus Südeuropa beziehungs- weise dem Mittelmeerraum, hat sich aber mittlerweile in ganz Europa, auch in Deutschland, ausgebreitet. Im Ge- gensatz zu vielen Zuchtformen bleibt ihr Blütenkelch nicht geschlossen, sondern öffnet sich weit, sodass sie einem Stern gleicht. So kommen Bestäuber besser an den wertvollen Pollen und Nektar im Inneren: Von ihr profitieren ganze 13 Wildbienen-Arten, darunter auch die gefährdete Schwarze Köhlersandbiene. Dolden-Milchstern (Ornithogalum umbellatum) ist eine weiße, einheimische Art, die von April bis Mai blüht. Er blüht nur kurz und kommt häufig in breiten Polstern vor. Das Besondere an ihm: Alle Teile der Pflanze sind giftig – der herzwirksame Wirkstoff der Blüten wird zur Herstellung von sogenannten „Notfall-Tropfen“ hergestellt. Kleine Traubenhyazinthe (Muscari botryoides) blüht blau von April bis Mai. Die nach unten geöffneten Glöckchen schützen das Innere der Blüten vor Feuchtigkeit. Dank ihrer Blütenform hat die Traubenhyazinthe eine spezielle Ausbreitungsstrategie entwickelt: Fallen Regentropfen auf die Glöckchen oder werden sie vom Wind in Bewegung versetzt, werden die Samen herausgeschleudert und mit dem Wasser weitertransportiert. Gelbes Windröschen (Anemona ranunculoides) blüht gelb von April bis Mai. Man kennt sie vor allem aus Wäldern, wo sie in großen Teppichen auftreten. Deswegen eignen sie sich gut zur Unterpflanzung von Bäumen und Sträu- chern. Es bietet Nahrung für 18 Wildbienenarten, drei Schmetterlingsarten und sechs Schwebfliegenarten und ist damit eine besonders wertvolle Insektenpflanze. Finger-Lerchensporn (Corydalis solida) blüht rosa von März bis Mai. Lerchensporn ist eine wichtige Futterpflanze für den Zitronenfalter, der auch schon ab März unterwegs ist. Der Falter überwintert als einzige mitteleuropäische Schmetterlingsart ohne Schutz. Das heißt, im Winter kann man ihn mit etwas Glück in Starre wie festgefroren an Blütenstängeln beobachten. Winterling (Eranthis hyemalis) blüht gelb von Januar bis März. Die kleinen Blüten, die in kleinen Horsten auftreten, sind mit die ersten, die zu sehen sind. 16 Wildbienenarten sammeln Pollen und Nektar an den kleinen Blüten, dar- unter auch die gut erkennbare Blauschwarze Holzbiene. Hintergrund Die Gemeinde Baindt wurde 2020 im Projekt „Natur nah dran“ gefördert. Die Förderung umfasst neben finanzieller Unterstützung unter anderem die Schulungen für kommunale Angestellte. Das Kooperationsprojekt „Natur nah dran“ von NABU und Land wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Ziel ist es, Städte und Gemeinden mit Rat und Tat dabei zu un- terstützen, Grünflächen im Sinne der Biodiversität umzugestalten. Bis 2027 werden jährlich 15 Städte und Gemein- den gefördert. Seit 2016 wandelten 106 Kommunen bereits über 265.000 Quadratmeter naturnah um. Weitere Informationen zum Projekt: www.Naturnahdran.de Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 11. März 2025 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an info@ baindt.de Neufassung der Satzung über die Ent- schädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental (IGMS)“ Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der konstituierenden Sitzung wurde die Neufassung der Satzung über ehrenamtliche Tätigkeit im Zweck- verband IGMS beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Eingeschränkte Öffnungszeiten vom Rathaus während der Hauptfasnet Während der Fasnetszeit kommt es zu Änderungen der Öffnungszeiten im Rathaus. Traditionell erfolgt am Gumpigen Donnerstag, den 27.02.2025, der Rathaus- sturm und die Schlüsselübergabe durch die Baindter Narrenzunft Raspler. Daher ist das Rathaus am Don- nerstag, den 27.02.2025, ganztägig geschlossen. Am Freitag, den 28.02.2025, erreichen Sie uns zu den ge- wohnten Öffnungszeiten. Das Rathaus ist am Rosen- montag, den 03.03.2025, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag sind wir gerne wieder für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern eine glückselige Fasnet! Ihre Gemeindeverwaltung Wohnsitzanmeldung in Baindt jetzt auch digital möglich Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger in Baindt bequem online anmelden – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Bisher war ein Besuch im Bürgerbüro erforderlich, um die Wohnsitzanmeldung oder -ummel- dung vorzunehmen. Doch das ist nun Vergangenheit: Die Gemeinde Baindt bietet diesen Service jetzt rund um die Uhr digital an. Damit entfällt der Gang ins Rathaus und der gesamte Vorgang kann schnell und unkompliziert online erledigt werden. Die Anmeldung dauert nur etwa 15 Minuten und erfolgt vollständig elektronisch. Nach der Bearbeitung durch das Bürgerbüro muss lediglich die Adressänderung im Personalausweis aktualisiert werden. Für die Nutzung des Online-Dienstes werden die On- line-Ausweisfunktion des Personalausweises und ein Bun- dID-Nutzerkonto benötigt. Am einfachsten gelingt die An- meldung mit einem Smartphone: Nach der Identifikation via AusweisApp können die bestehenden Meldedaten abgerufen, geändert und abgesendet werden. Mieterin- nen und Mieter müssen zusätzlich eine Wohnungsge- berbestätigung hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgerbüro erhalten die Antragstellenden eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download. An- schließend können sie direkt die Adressdaten im Perso- nalausweis-Chip aktualisieren. Die Bundesdruckerei ver- sendet dann automatisch den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis und – falls vorhanden – für den Reisepass. Besonders praktisch: Die Online-Anmeldung kann für die gesamte Familie in einem Vorgang durchgeführt werden, sofern alle Mitglieder bereits im Melderegister erfasst sind. Weitere Informationen: Das Online-Formular zur Wohnsitzanmeldung ist auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rathaus-online zu finden. Dort stehen auch weitere Formulare zur Ver- fügung, die vollständig digital ausgefüllt und eingereicht werden können. Bei Fragen hilft das Bürgerbüro gerne weiter – per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502-9406-12. Ferienbetreuung in den Osterferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass in den Osterferi- en vom 22.04. – 25.04.2025 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Dafür können Sie Ihre Kinder gerne über reservix.de an- melden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreu- ung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baien- furt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 28.02.2025 Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 09 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 01. März 2025 und Sonntag, 02. März 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Fasnetssamstag, 01. März 2025 Central-Apotheke Ravensburg, Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 36 33 60 Fasnetssonntag, 02. März 2025 Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten, Tel: 0751 56 11 10 Rosenmontag, 03. März 2025 Apotheke im Kaufland Ravensburg, Weißenauer Straße 15, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 35 50 824 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Abfallwirtschaft Problemstoffsammlung 2025 in Baindt Am Donnerstag, 13. März 2025 von 11.00 – 13.00 Uhr wird das Schadstoffmobil in Baindt stehen. Sammelstelle: Wertstoffhof/Bauhof, Ziegeleistraße 20 Weitere Orte und Termine entnehmen Sie bitte der Home- page des Landratsamtes unter www.rv.de Die Abgabe ist nicht zwingend auf die Wohngemeinde beschränkt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Sammeltermin und -ort auszuwählen. Was wird angenommen? • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts- und Autobatterien) • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben, Lacke, Laugen, Säuren, Lösungsmittel, Kleb- stoffe • Holzschutz- u. Pflanzenschutzmittel • Putz- und Reinigungsmittel • Spraydosen mit Restinhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de (Rubrik Abfallwirtschaft) abrufbar. Kostenlose Annahme • für Haushalte und Kleingewerbebetriebe in haushalts- üblichen Mengen Kostenpflichtige Annahme • für Apotheken und Gewerbetreibende Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei: Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Wetzel (Telefon 0151-17413155 / Marlene.Wetzel@remondis.de) Formular abrufbar unter www.rv.de Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: • Altmedikamente: Restmüll-Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vor- lage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahmepflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersionsfarbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll-Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne • Waschmittel: Restmüll-Behälter Regelungen für eine sichere Abgabe: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den ge- fährlichen Abfällen um! • Abgabe der Problemstoffe, wenn möglich, in den Ori- ginalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte wei- terzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachper- sonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammel- plätzen kann zu Umweltschäden führen und ist ver- boten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haft- bar. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Frau Ursula Büchele feierte am 22. Februar 2025 ihren 80. Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit für die Zukunft. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen März 02.03. Narrenmesse – Kath. Kirche NZ Raspler Baienfurt 02.03. Schalmeienball – SKH Schalmeienkapelle 03.03. Rosenmontag – Rathaus geschlossen 04.03. Maskenvertreiben – DP + SKH NZ Raspler 05./06.03. Skikurs – Alpinteam 06.03. Blutspendetermin Baienfurt 08.03. Funken – Landjugend Kiesgrube 08./09.03. Sie&Er Hallen-Cup – Sporthalle Sportverein 08./09.03. Skikurs – Alpinteam 15.03. Basar „Rund ums Kind“ SKH 15./16.03. Jugendlager – Alpinteam 16.03. JHV – Musikverein SKH 18.03. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 19.03. Gottesdienst m. BSS Krankensalbung – Seniorentreff Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 21.03. Frauenfrühstück – BSS Impulse 21.03. JHV – Sportverein Vereinsraum 27.03. JHV – Taekwondo BSS 28.03. JHV – Reitergruppe BSS 29.03. Dorfputzete – Schalmeienkapelle 30.03. Wahl Kirchengemeinderat BSS – Kath. Kirchengemeinde 30.03. JHV Förderverein Selige Altenzentrum Irmgard Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Bücherei ist in den Fasnetsferien von Frei- tag den 28.2.25 bis zum Freitag den 7.3.25 geschlossen. Ab Montag den 10.3.25 ist die Bücherei zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Zur Informationi Außensprechstunde der Pflegestütz- punkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der Termin im März entfällt leider! Wir vermissen seit Donnerstag, 20.2.25 unsere Katze Daisy. Sie ist 4 Jahre alt, schwarz- weiß und recht klein. Zu- letzt wurde sie in Marswei- ler gesehen. Wenn Sie Informatio- nen zu ihrem Verbleib ha- ben, rufen Sie uns bitte an unter 07502-6211391. Vie- len Dank! Hoffnung schenken - Leben retten Gemeinsam mit dem DRK Baien- furt-Baindt führt der CDU Gemeindeverband Baienfurt mit einem breiten Bündnis anderer Partner anlässlich der Blutspendeaktion am Donnerstag, 6. März 2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr in der Achtalschule Baienfurt, Ravensburger Straße 18 für die Fraktionskollegin Andrea Arnhold eine weitere Ty- pisierungsaktion durch. Die Blutspende ist ein wichtiger Beitrag für das Leben Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-21 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 vieler Menschen, genauso kann eine Typisierung Leben retten. Daher bitten wir um tatkräftige Unterstützung. Wer gesund und zwischen 17 und 55 Jahren alt ist, kann sich als potenzieller Stammzellspender für Andrea und andere Betroffene registrieren lassen und damit Hoff- nung schenken. Deshalb - Mund auf. Stäbchen rein. Spender sein! Für die Blutspendeaktion von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr in der Achtalschule Baienfurt, Ravensburger Straße 18, können jetzt schon Termine unter www.blutspende.de/termine gebucht werden. www.deutsche-stammzellenspenderdatei.de Zur Typisierung können Sie einfach so vor- beikommen und benötigen ungefähr 15 Mi- nuten Zeit. Wer sich weiter informieren möchte kann dies auf der Homepage der deutschen Stammzellenspenderdatei tun, www.deutsche-stammzellenspenderdatei.de. Wir hoffen, dass wir Sie zahlreich begrüßen dürfen. CDU Gemeindeverband Baienfurt Michael Schrimpf, 1. Vorsitzender Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. März – 09. März 2025 Gedanken zur Woche: Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. Johann Wolfgang von Goethe Samstag, 01. März 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Al- exandra Schnez, Daniela Schnez, Jonas Elbs, Simon Elbs, Laureen Hartmann, Tim Beckert, Hannah Elbs,(† Kurt Brugger, Elsa und Wen- delin Kaplan, Gabi Zink) Sonntag, 02. März – 8. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Fasnetsgottesdienst mit den Nar- renzünften Baienfurt und Baindt Dienstag, 04. März Ferien – kein Schülergottesdienst Mittwoch, 05. März - Aschermittwoch 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Austeilung des AschenkreuzesMinistranten: Emil Schützbach, Max Schützbach, Emilia Stotz, Marie Stotz, Niklas Alber, Pia Kronenberger, Noemi Oel- haf, Marisa Pfister,(† Sieglinde Kössler) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschenkreuzes Donnerstag, 06. März Ferien – kein Schülergottesdienst 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Freitag, 07. März – ökumenischer Weltgebetstag der Frauen Kein Gottesdienst in Baindt 19.00 Uhr Baienfurt – Weltgebetstag der Frauen in der evangelischen Kirche mit anschließendem Treffen im Gemeindehaus Samstag, 08. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit erstem Hir- tenbrief unseres neuen Bischofs Sonntag, 09. März – 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit erstem Hirten- brief unseres neuen BischofsMinistranten: Nele Gründler, Dominik Klein, Anna Renner, Robin Schnez, Loana Sordon, Anton Strehle,(† Anna und Eugen Halder, Maria Ungemach, Emma und Julius Malsam, Klara und Johan- nes Merk, Kurt Elbs, Gabi Zink, Josef Jerg, Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 27. Februar bis zum 07. März 2025 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag, 04. März Geschlossen Donnerstag, 06. März Geschlossen Freitag, 07. März Geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Narrenmesse Stürmisch bunt und au mit Pfiff - Narretei im Kirchaschiff Fasnetssonntag, 2. März, 10 Uhr ♥-liche Einladung Kath. Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Vom Leben begeistert! - Schwester Teresa Zukic kommt nach Reute In den Kirchen liegen wieder die neuen Veranstaltungs- kalender der katholischen Erwachsenenbildung auf. Auf eine Veranstaltung möchte ich heute schon aufmerksam machen (S. 37). Die bekannte Ordensfrau Teresa Zukic kommt am Di 29. April nach Reute. Ihr Thema: Vom Le- ben begeistert – Über das Glück der besten Jahre. In ihren Vorträgen versprüht sie pure Lebensfreude. Es braucht einen gesunden Humor um mit den Einschränkungen des Alters in einer immer komplizierteren Welt klarzukommen. Interesse? – Dann holen Sie sich einfach den Veranstal- tungskalender. Pfr. Staudacher Freitag, 7.3.2025 Einladung zum Weltgebetstag, 19.00 Uhr evang. Kirche in Baienfurt 20.00 Uhr kath. Gemeindehaus St. Anna in Baienfurt Thema: Cookinseln Südseeparadies in Gefahr Weiße Sandstrände, Kokospalmen, türkisfarbenes Meer und tiefgrün bewaldete Berge. Unter dem Motto: Wun- derbar geschaffen haben Christinnen von den Cookins- eln den Gottesdienst für den diesjährigen Weltgebetstag vorbereitet. Die Frauen der Inselkette im Südpazifik haben mit häuslicher Gewalt sowie den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Die Cookinseln werden aber in nächster Zeit nicht nur wegen des Weltgebetstags weltweit im Fokus stehen, sondern auch damit, ob hier für den Tiefseeber- gbau entschieden wird. Das wäre eine verheerende Be- drohung für das Ökosystem Meer und Menschen. Wir laden Sie ganz herzlich ein, mit den Frauen weltweit zu feiern. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zum Weltgebetstag Am Freitag, 07.03.2025 laden wir um 19.00 Uhr in die evangelische Kirche in Baienfurt mit anschließendem Beisammensein im Katholischen Gemeindehaus St. Anna in Baienfurt ein. Thema: Cookinseln - Südseeparadies in Gefahr Unter dem Motto „Wunderbar geschaffen“ haben Chris- tinnen von den Cookinseln den Gottesdienst für den dies- jährigen Weltgebetstag vorbereitet. Die Frauen der Insel- kette im Südpazifik haben mit der Unterdrückung ihrer Maori-Kultur, häuslicher Gewalt sowie den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Und dennoch weisen sie uns darauf hin, wie wunderbar geschaffen die weißen Sand- strände mit Kokospalmen, das türkisfarbene Meer und die tiefgrün bewaldeten Berge sind, wie wunderbar aber auch jede Frau und jeder Mensch erschaffen wurde und geliebt wird. Wir laden herzlich ein, mit den Frauen weltweit zu feiern. Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse EINLADUNG BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Miriam von der Heydt hält einen Vortrag zum Thema DEMENT ODER „NUR“ ALT Wir alle kennen es: Man grüßt freundlich einen Bekannten auf der Straße, aber der Name fällt einem partout nicht ein. Zehn Minuten oder sogar Tage später kommt der Name dann doch wieder. Ist das normal? Oder ein Warn- signal für Demenz?Miriam von der Heydt bringt Licht ins Dunkel: Demenz ist mehr als einfache Vergesslichkeit. Im Gegensatz zum normalen Altern, das von vernünftigen Entscheidungen geprägt ist, bedeutet Demenz den Ver- lust von Verstand und Vernunft durch den fortschreiten- den Abbau von Hirnzellen. In ihrem Vortrag bei unserem Frauenfrühstück beleuchtet sie auch die immense Her- ausforderung, die die Betreuung von Menschen mit De- menz für pflegende Angehörige und Freiwillige darstellt – eine Aufgabe, die sie oft bis an ihre körperlichen und seelischen Grenzen bringt. Am Freitag, 21.03.2025, um 9:00 Uhr undefinedim Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 10 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 17.03.2025 bei Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau H. Schmid 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem, und es wird alles vollendet werden, was geschrieben ist durch die Propheten von dem Menschensohn. Lk 18,31 Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 02. März Estomihi 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, anschl. Kirchenkaffee, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schö- berl) Montag, 03. März Keine Kirchenchorprobe Freitag, 07. März 19.00 Uhr Baienfurt Weltgebetstag Cookinseln, Ev. Kir- che, anschließend Beisammensein im Kath. Gemeindehaus in Baienfurt Sonntag, 09. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant Stratmann) Pfarrbüro geschlossen Am 11.03.2025 ist das Pfarrbüro nachmittags geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Gedanken zum Wochenspruch Ruf in die Nachfolge Wie weit würde meine Freund- schaft gehen? Würde ich zu meinen Freunden stehen, selbst wenn sie ausgelacht oder verachtet, verfolgt oder verdächtigt würden? Würde ich sie begleiten? Die Freundschaft zu Jesus verlangt seinen Jüngern viel ab. Sie werden mit ihm nach Jerusalem ziehen und seinen Tod miterleben. Jesus kün- digt ihnen das an. Am Sonntag Estomihi steht die Nachfol- ge im Vordergrund. Nicht, wer viele große Worte macht, sondern wer sich für Gerechtigkeit einsetzt und beharr- lich liebt, der hat den Ruf in die Nachfolge gehört, dem hat Jesus die Augen geöffnet. Aber zu Jesus zu stehen ist nicht immer leicht. Es bedeutet auch, Nachteile in Kauf zu nehmen, sein Leid zu tragen. Jesu Frage gilt auch uns: „Was hülfe es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewönne und nähme an seiner Seele Schaden?“. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Un- splash / Hugues de Buyer Mimeure) --- Einladung Elternabend Konfi8 Wir laden herzlich zum Elternabend mit dem Thema „Konfirmation“ nach Baindt in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal ein. Wir treffen uns am 13.03.25 und beginnen um 19.00 Uhr. --- Einladung zur Stimmbildung Der evangelische Kirchenchor trifft sich am 10. März 2025 um 19.30 Uhr im ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt zu einer offenen Chorprobe mit Frau Katrin Silbereisen. Sie macht an diesem Abend mit dem Chor Stimmbildungs- und Gesangsübungen. Interessierte, die gerne in unserem Chor mitsingen möch- ten, sind herzlich willkommen. --- Einladung zum Seniorenkreis Am Dienstag, 11. März, findet um 14.30 Uhr unserer Seniorenkreis im Öschweg 30 statt. Pfarrer Schöberl kommt zu uns und wir ma- chen uns gemeinsam Gedanken zum Thema Passion. Ich freue mich auf euer Kommen und grüße recht herz- lich – Sybille Streller Was Paare übers Heiraten wissen wollen – Pfarrer Dan Peter beant- wortet typische Fragen Viele Paare planen bereits ihre Hochzeit im Sommer und die Hoch- zeitsmessen sind im vollen Gange. Eine kirchliche Hochzeit ist für viele Paare ein Highlight. Hier kommen jedoch immer wieder Fragen auf. Kirchlich heiraten, wie geht das? Kann man sich die Pfarrerin oder den Pfarrer aussuchen, und ist das Traugespräch eine Art Prüfung? Diese und weitere Fragen, die sich Brautpaare stellen, hat Pfarrer Dan Peter in unseren FAQ beantwortet. Diese stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In den nächs- ten Wochen veröffentlichen wir immer ein paar Fragen mit den entsprechenden Antworten: Wir leben in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft und wünschen uns eine kirchliche Trauung. Was gibt es dabei zu beachten? Auch diesen Wunsch kann man im örtlichen Pfarramt äußern. Das Paar erhält entweder in dieser Gemeinde oder in einer Gemeinde in der Nähe die kirchliche Feier, bei der beide Partner gesegnet werden. Nicht alle Kirchen- gemeinden führen diese Feiern durch, aber in der Regel gibt es in nächster Nähe Gemeinden, die Menschen in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft segnen. Worin unterscheidet sich eine evangelische von einer katholischen Trauung? Im katholischen Verständnis ist die Trauung eines Paa- res ein Sakrament, das sich die Eheleute selbst vor ei- nem Priester oder Diakon spenden. Im evangelischen Verständnis ist die Trauung kein Sakrament, sie ist „ein weltlich Ding“ (Martin Luther), das aber durchaus nach dem Willen Gottes ist und deshalb auch seinen Segen und Zuspruch erhalten soll. In einigen älteren Kirchen gibt es ein Brautportal, das einen weiteren Punkt zeigt, wie die evangelische Tradi- tion die Trauung versteht: Das Portal zwingt die zu Ver- mählenden, sich kurz loszulassen und getrennt in den Kirchenraum einzutreten. Dadurch soll deutlich werden: Unabhängig voneinander und selbstständig sind wir zum Schluss gekommen, künftig miteinander durchs Leben zu gehen als Paar und unter Gottes Segen, den wir jetzt gemeinsam erhalten. Das Hereinführen und Übergeben der Braut durch den Brautvater, wie man es aus vielen Filmen kennt, entspricht also nicht unserer Tradition. Aber selbstverständlich darf man selbst die Form wählen, die man gerne an diesem Tag hätte. Ich bin evangelisch, aber meine Partnerin bzw. mein Partner nicht. Können wir evangelisch heiraten? Muss zwingend eine der Personen evangelisch sein? Wenn beide Partner mit einer evangelischen Trauung einverstanden sind und auch dem jeweils evangelischen Partner zugestanden wird, seinen Glauben in aller Frei- heit in der Ehe zu leben, steht dem nichts entgegen. Wenn beide Partner nicht evangelisch sind, aber Gottes Segen für ihre Partnerschaft wünschen, kann dieses unter seel- sorgerlichen Erwägungen auch geschehen. --- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Liebe Gemeindeglieder, Sie können mitgestalten. So wie die Gärtnerin, auf deren Initiative jetzt eine Solaranlage auf dem Kirchendach läuft. Oder der Lehrer, der in seiner Gemeinde die Vesperkirche ins Leben gerufen hat. Oder die Bankkauffrau, die im Got- tesdienstteam mitwirkt. Was sie in ihrer Verschiedenheit eint: Sie haben Freude daran, das Leben ihrer Gemeinde mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen. Am 30. November 2025 ist Kirchenwahl in Württemberg: Die Kirchengemeinderäte vor Ort und die Landessynode - das Parlament der Landeskirche - werden von Ihnen, den Gemeindegliedern ab 14 Jahren, neu gewählt. Nutzen Sie diese Chance und gestalten Sie die Zukunft Ihrer eigenen Gemeinde und die der württembergischen Landeskirche aktiv mit! Die rund 7.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte und die Mitglieder der Landessyn- ode in Württemberg üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie werden direkt und persönlich für sechs Jahre gewählt, ebenso die 90 Mitglieder der neuen Landessynode. Vor den Kirchenwahlen suchen die Kirchengemeinden engagierte Menschen ab 18 Jahren, die für diese Ämter kandidieren. Als Mitglied des Kirchengemeinderats tragen Sie zu allen wichtigen Entscheidungen in Ihrer Kirchenge- meinde bei, gestalten aktiv mit und können viele eigene Ideen umsetzen. Sie treffen auch Entscheidungen, die langfristige Auswirkungen haben. Ein Amt mit großer Ver- antwortung, aber auch mit viel Freude am Tun. Bringen Sie Ihre Persönlichkeit, Ihre Wünsche und Ziele in dieses Amt ein - unsere Kirche lebt von der Vielfalt. Gestalten Sie unsere Kirche mit. Kandidieren Sie selbst. Und wählen Sie. Ich freue mich sehr, wenn Sie bereit sind, sich für unsere Kirche und den christlichen Glauben ein- zusetzen! Herzlichen Dank und Gottes Segen! Ihr Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein März: 10.03. Petra Keller: „Ostergeschenke - pfiffig präsentiert”, Papierarbeit April: 14.04. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlinge”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätes- tens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Sportverein Der SV Baindt lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zu seiner Jahreshauptversammlung am 21.03.25 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mit- glieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herz- lich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 21.03.2025 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen a. Turnen b. Fußball c. Alpin-Team d. Orientierungslauf e. Tischtennis 6. Entlastung des Vorstands Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 7. Wahlen a. Vorsitzende/r (1 Jahr) b. Stellv. Vorsitzende/r (2 Jahre) c. Kassier/in (2 Jahre) d. Schriftführer/in (2 Jahre) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E- Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. Verstärkung im Vorstand gesucht! Wir suchen für unser Team im Vorstand Verstärkung. Un- ser Vorstand setzt sich zurzeit aus sehr erfahrenen und jungen engagierten Mitgliedern zusammen. Die Arbeit im Vorstand zeichnet sich durch ein offenes und kollegiales Miteinander aus. Drei ehrenamtliche Positionen sind zur nächsten Mitglie- derversammlung im März neu zu vergeben: 1. Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r 2. Kassier/in 3. Schriftführer/in Melde dich gerne bei uns! Es warten auf dich spannende Projekte auf dich, in die Du Dich mit viel Eigeninitiative einbringen darfst. Kontakt Ralf Mischkowski (Vorsitzender) Vorsitz@svbaindt.de Sven Zeller (Stellv. Vorsitzender) Stellv.vorsitz@svbaindt.de Abteilung Turnen Wir treffen uns am 21.03.2025 um 18:30 Uhr im SVB-Ver- einsraum (Loch) für unsere diesjährige Abteilungsver- sammlung. Zu dieser sind alle Mitglieder und Freunde der Abteilung Turnen recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Abteilungsleitung 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Abteilungsleiters 5. Wahlen a. Abteilungsleiter/in b. Kassier 6. Anträge 7. Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung bei Christian Staud (E-Mail: vorsitz-turnen@svbaindt.de) einzureichen. Einladung zur Jahreshauptversammlung SV Baindt 1959 e.V. – Abteilung Fußball Liebe Mitglieder,liebe Freunde des Fußballs, wir laden euch herzlich zu unserer diesjäh- rigen Jahreshauptversammlung ein! Lasst uns gemeinsam auf ein spannendes Jahr zurückblicken und die Weichen für die Zukunft stellen. Eure Meinung und euer Engagement sind uns wichtig! Wann: 07.03.2025 Uhrzeit: 20:00 Uhr Wo: Vereinsheim Boschstraße 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Abteilungsleitung 3. Berichte aus den verschiedenen Bereichen: • Jugendfußball • Aktive Mannschaft • Frauenfußball • Alte Herren (AH) • Kassenbericht 4. Entlastung der Abteilungsleitung 5. Wahlen: • Abteilungsleiter (2 Jahre) • Stellvertretender Abteilungsleiter (1 Jahr) • Leiter Aktive (1 Jahr) • Leiter AH (2 Jahre) • Leiter Frauenfußball (2 Jahre) • Leiter Jugendfußball (2 Jahre) • Kassier (1 Jahr) • Kassenprüfung (2 Jahre) 6. Verschiedenes Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen und einen re- gen Austausch. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft unserer Abteilung und setzen neue Impulse für den Fuß- ball in Baindt! Mit sportlichen Grüßen, Klaus Zimmermann Abteilungsleiter SV Baindt 1959 e.V. – Abteilung Fußball Einladung zur Jahreshauptversammlung der Abteilung Turnen & Leichtathletik Die Abteilungen Turnen & Leichtathletik des SV Baindt läd alle Abteilungsmitglieder recht herzlich zur Abteilungsversammlung am 21.03.2025 um 18:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Die Versanstaltung findet statt am Freiatg, den 21.03.2025 um 18:30 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstraße 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Abteilungsleitung 3. Bericht der Übungsleiterinnen 4. Wahlen: • Abteilungsleitung • Stellv. Abteilungsleitung • Abteilungskassierer • Beschlussfassung zu Anträgen Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Abteilungsversammlung bei der Abtei- lungsleitung (vorsitz-turnen@svbaindt.de) eingereicht werden Wir freuen uns auf euer zahlreiches Kommen. Christian Staud, (vorl.) Abteilungsleiter Turnen &Leichtath- letik SB Baindt 1959 e.V. TC Baindt Jahreshauptversammlung 2025 Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freun- de zu seiner ordentlichen Jahreshauptver- sammlung am Fr., 14. März 2025 um 18:30 Uhr in’s Vereinsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 4. Wahlen 4.1. Zweite*r Vorsitzende*r 4.2. Schriftführer*in 4.3. Jugendwart*in 4.4. Breitensportwart*in 4.5. Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.6. Technischer Leiter*in 4.7. Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes 5.1. Antrag der Vorstandschaft auf Änderung der Bei- trags- und Gebührenordnung. 5.2. Verabschiedungen 5.3. … Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschlussfas- sung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätes- tens 10. März 2025 bei der ersten Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Auf rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft Taekwondo Baindt e.V. DRK Baienfurt-Baindt bildet sich in Taek- wondo Defense und Selbstverteidigung Am 18. Und 25. Februar 2025 nahm das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Baien- furt-Baindt mit neun engagierten Teilnehmern an einem Selbstverteidigungs- und Taekwondo-Defense-Training beim Taekwondo Baindt e.V. teil. Unter der fachkundigen Anleitung der Trainer Frank Bania und Alfred Manthei. Mit großem Eifer und Begeisterung absolvierten die Teil- nehmer die praktischen Übungen und stellten schnell fest, dass sich einfache Techniken wirkungsvoll einsetzen lassen – sogar mit der Ausrüstung, die sie im Einsatz mit- führen. Die praxisnahe Schulung zeigte eindrucksvoll, wie man sich in Notfallsituationen souverän schützen kann. Das DRK Baienfurt-Baindt bedankt sich herzlich bei den Trainern und dem Taekwondo Baindt e.V. für die lehrrei- chen und spannenden Einheiten. Alfred Manthei Narrenzunft Raspler e.V. Häsvorstellung und Endspurt Fas- net 2025 Vom Maskenbefreien bis zum Mas- kenvergraben sind es dieses Jahr sensationelle 53 Tage mit 7 närrischen Wochenenden und der Hauptfasnet. Aber auch zwischen den Wochenenden sind wir Raspler aktiv und stellen beispielsweise jährlich unsere Baindter Fasnet in den Kindergärten vor. Häsvorstellung in den Kindergärten Auch in diesem Jahr wurden wir Raspler vom Kindergar- ten Sonne, Mond & Sterne und dem Waldorf-Kindergarten eingeladen, um die Raspler-Geschichte sowie die Häser und Masken vorzustellen. Gerne sind wir diesen Einladungen gefolgt und haben am Dienstag, den 18.02.2025 die Kindergartenkinder besucht. Gespannt lauschten die kleinen Narren der Geschichte vom Raspler und seinem Weib, die durch ihr Tun den Baindter Wald aufgeweckt haben und nun bis zum Ende Ihrer Tage Fasnet feiern müssen. Interessiert wurden die Masken begutachtet und viele Fragen gestellt. Aus vollem Halse wurde das Baindter-Narrenlied und im Waldorf-Kindergarten ein eigens gedichtetes Lied über den Oberwaldschrat gesungen, was nach lautem Rufen des Narrenrufes mit dem heiß ersehnten Guetsle-Regen belohnt wurde. Gut vorbereitet starten die Kinder nun in die heiße Phase der Baindter Fasnet. Wir bedanken uns herzlich für die Einladung und freuen uns auf ein Wiedersehen 2026. RESTPROGRAMM HAUPTFASNET 2025 Am Samstag geht es mit den Schalmeien in unsere Nach- bargemeinde Furtlaboi als Startnummer 26. Die Narren- Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 zunft Nibelgau läd am Sonntag mit der Startnummer 22 zum Sprung nach Leutkirch. Abends laden unsere Mus- ketiere in der Schenk-Konrad-Halle zum traditionellen Schalmeienball. Und was wäre ein Rosenmontag ohne Sprung durchs Obertor. Mit der Startnummer 20 und musikalisch durch die Schalmeien begleitet, springen wir durch Ravens- burg, bevor wir zum zweiten Sprung, gemeinsam mit der Lumpenkapelle (Laufnummer 13), in Zußdorf bei hoffentlich sonnigen Fasnetstemperaturen die Baindter Narretei präsentieren. Nach Uttenweiler geht´s dann zum großen Finale am Fasnetsdienstag und abends darf man gespannt sein, wer sich ordentlich in der Fasnet verhalten hat oder wer even- tuell eine „Einladung” zum Baindter Narrengericht erhält. Der Zunftrat wünscht allen Narren weiterhin a glückselige Hauptfasnet und grüßt mit einem kräftigen RASPLER - ratsch ratsch Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zu unserem Vortrag „Halswickel – was Großmutter noch wusste“. Die Referentin, Frau Bänsch wird uns über die traditio- nellen Heilmethoden und Hausmittel informieren, die von Generation zu Generation weitergegeben wurden. Besonders im Fokus stehen die wohltuenden Eigen- schaften von Halswickeln, die nicht nur bei Erkältungen, sondern auch bei anderen Beschwerden Linderung verschaffen können. Der Vortrag bietet die Möglichkeit, mehr über die Anwen- dung, die Vorteile und die verschiedenen Varianten von Halswickeln zu erfahren. Wann: Donnerstag, 13.03.2025, 19.30 Uhr Wo: Bischof-Sproll-Saal in Baindt Alle Interessierten sind herzlich willkommen! Wir freuen uns auf einen informativen Abend und einen regen Aus- tausch über die Kenntnisse unserer Großmütter! Euer Landfrauen-Team Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt Funken 2025 Auch dieses Jahr veranstaltet die Landju- gend Baindt wieder das traditionelle Fun- kenfeuer am Samstag, den 08. März. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) aus nicht ge- werblichen Haushalten. Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (0174 8527937) oder Julian Kurz (0176 53542387) melden. Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz gerne bei Ihnen Zuhause am Freitag den 07. März ab. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf Ihr Kom- men. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Jetzt gilt`s! Bereits seit gestern morgen sind die Mus- ketiere in Baindt und Umgebung unterwegs um Fasnets-Stimmung zu verbreiten. Los ging es ab 8 Uhr mit dem Befreien der Baindter Kindergärten und der Klosterwiesenschule. Die Raspler verteilten kräftig ihre Guatsle und wir unsere Musik. Die Musketiere zogen dann ohne die Raspler weiter um bei Befreundeten Unternehmen ebenfalls etwas Stimmung zu verbreiten. Den Abschluss fanden wir dann auf dem Zunftball der NZ Baienfurt. Heute morgen ging es auch wieder um 8 Uhr weiter für die Musketiere mit dem Anspielen. Um 16 Uhr gibt es dann ein Wiedersehen mit unseren Rasplern auf dem Umzug in Mochenwangen. Nach diesen 2 anstrengenden Tagen dürfen wir am Sams- tag etwas länger ausschlafen. Wir beginnen erst um 10 Uhr mit dem Anspielen bevor es am Mittag nach Baienfurt auf den Umzug geht. Auch dort werden wir das ein oder andere Ständchen geben, bevor wir am Abend noch bei der Fasnetsparty in der Achperle unser Bestes geben. Am Sonntag holen wir uns dann noch den göttlichen Se- gen bei der Narrenmesse in Baienfurt ab. Und schon steht der Schalmeienball an! Nach einer kurzen Nacht geht es dann am Montagmor- gen nach Ravensburg auf den Umzug. Am Dienstagabend begleiten wir noch das Maskenver- treiben der Raspler mit anschließendem Narrengericht. Aber davor haben wir natürlich keine Angst, wir waren immer anständig! Einer für Alle - Alle für Einen! Schalmeienball 2025 - vDie Nacht der Musketiere Seid dabei, wenn wir am 02.03.2025 die Fasnet gebüh- rend feiern! • DJ Marco Mzee sorgt für die besten Beats und ausge- lassene Stimmung. • Freut euch auf spektakuläre Einlagen von: • FZ „Löwen“ Baienfurt • LKBB • FZ Ankenreute Eine Nacht voller Musik, Tanz und Musketier-Magie er- wartet euch! • Markiert euch das Datum, schnappt euch eure Freunde und erlebt die Fasnet, wie ihr sie noch nie gefeiert habt. Vorverkauf bei allen Spielern und beim „Baindter Beck” im CAP-Markt (U18 kein VVK, nur AK bis 21 Uhr) Einlass 19.30 Uhr // VVK 8 € - AK 10 € Einlass unter 18 Jahren nur mit PartyPass (Begrenzte Anzahl Karten U18 - bis 21 Uhr) Basar Baindt Frühjahr-Sommer Basar am 15.3.2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass ohne Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Es sind bereits alle Nummern vergeben! Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt”. Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und mit Kuchenverkauf der Viertklässler der Klosterwiesenschule Baindt. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Neue Engagierte für das DRK Baienfurt-Baindt Ende Januar versammelten sich die Mitglieder der DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt zu einem feierlichen Kameradschaftsabend. Die Veranstaltung diente nicht nur der Kameradschaftspflege, sondern hatte auch ei- nen besonderen Anlass: Mehrere neue Helfer:innen wur- den offiziell in den Dienst für den Katastrophenschutz aufgenommen. Nach einer herzlichen Begrüßung folgte ein Rückblick auf das vergangene Jahr, das von zahlreichen Einsätzen, Arbeitsdiensten und Fortbildungen geprägt war. Auch die beiden Bürgermeister der Gemeinden Baienfurt und Baindt, Herr Günter A. Binder und Frau Simone Rürup, be- tonten in ihren Grußworten die Bedeutung ehrenamtlicher Arbeit und dankten allen Helfer:innen für ihren unermüd- lichen Einsatz. Besonders hoben sie hervor, wie wichtig gut ausgebildete und motivierte Kräfte für die Sicherheit der Bevölkerung sind. Auch der Kreisgeschäftsführer des DRK-Kreisverbands Ravensburg e.V. Gerhard Krayss war zu Gast und würdigte das Engagement der Helfenden. Ein feierlicher Höhepunkt des Abends war die Aufnahme der neuen Helfer:innen. Mit Handschlag und der Über- gabe ihrer Aufnahmeurkunde sind sie nun auch offiziell Mitglied der Bereitschaft. „Es ist schön zu sehen, dass sich so viele Menschen für den Dienst im Katastrophen- schutz und unserer Bereitschaft begeistern lassen“, so die stellvertretende Präsidentin des DRK-Kreisverbands Ravensburg e.V., Janina von Watzdorf. Im Anschluss nutzten die Anwesenden die Gelegenheit, bei gutem Essen und angeregten Gesprächen den Team- geist weiter zu stärken. Der gemeinsame Spaß kam da- bei nicht zu kurz. Mit diesem gelungenen Abend wurde nicht nur die Ge- meinschaft innerhalb der Bereitschaft gefestigt, sondern auch ein starkes Zeichen für den ehrenamtlichen Einsatz in unseren Gemeinden gesetzt. Neu verpflichtet wurden: Simon Greck, Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Daniel Meegier und Katharina Schotte. Leo Lutterbeck, David Klante und Fabian Stach wechsel- ten aus anderen Bereitschaften in unser Team DRK sucht Unterstützer:innen für die Blutspendeaktion Die nächste Blutspende-Aktion steht in der Achtalschule Baienfurt bereits am Donnerstag, 06. März 2025 an. Da- her bitten wir um tatkräftige Unterstützung in Form von Kuchen- und Kartoffelsalat-Spenden. Für die Verpflegung der Blutspender:innen sucht das DRK wieder freiwillige Helferinnen und Helfer, die uns mit schmackhaften Ku- chen-Spenden unterstützen. Traditionell bereiten wir bei unseren Blutspende-Aktionen wieder frischen Wurstsalat für alle Blutspender:innen vor. Als vegetarische Alternative suchen wir ebenfalls Unter- stützung bei der Zubereitung von Kartoffelsalaten. Wer uns in der frisch gestarteten Fastenzeit somit lieber mit einem Kartoffelsalat unterstützt, darf sich ebenfalls je- derzeit gerne bei uns unter „blutspende@drk-baienfurt-baindt.de” oder direkt bei Janina v. Watzdorf unter 0160/96995424 melden. Die Blutspende ist ein wichtiger Beitrag für das Leben vieler Menschen, und das DRK möchte den Spendern für ihre wertvolle Hilfe eine kleine Stärkung bieten. Wer also gerne backt oder einen leckeren Kartoffelsalat zubereitet, ist herzlich eingeladen, sich mit einer Spende zu beteiligen. Die Blutspendeaktion findet am 06. März von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr in der Achtalschule Baienfurt statt. Die Ter- minbuchung für Blutspende-Termine ist unter https://terminreservierung.blutspende.de ebenfalls schon möglich. Wir freuen uns über jede Unterstützung und danken im Voraus allen, die sich bereit erklären, diese wichtige Aktion zu unterstützen - egal ob mit einer kulinarischen Spende oder in Form einer Blutspende! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Deutsches Rotes Kreuz Erst wenn’s fehlt, fällt’s auf: Jetzt Blutspender*in wer- den Blut wird täglich zur Behandlung von Patient*innen in Krankenhäusern benötigt. Der DRK-Blutspendedienst appelliert an alle Unentschlossenen, sich jetzt einen Termin zur Blutspende zu buchen: Es ist nie zu spät für eine gute Tat. Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen etwa 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Al- tersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspen- de ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Das DRK appelliert daher: Es ist nie zu spät für die gute Tat. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Benötigt wird für eine Blutspende lediglich etwa eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knappe 10 Minuten. Abgenommen werden 500 Millili- ter Blut. Den Flüssigkeitsverlust kann ein gesunder Körper ohne Probleme kurzfristig wieder ausgleichen. Wertvolles Plus: Wenige Wochen nach der ersten Blutspende erfah- ren Spender*innen ihre eigene Blutgruppe - eine Informa- tion, die im Notfall lebensrettend sein kann. So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online re- servieren und am Tag der Spende reichlich (alkoholfrei) trinken. Vor Ort unter Vorlage des Personalausweises an- melden und medizinischen Fragebogen ausfüllen. Durch eine kleine Laborkontrolle und ein ärztliches Gespräch wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende und im Anschluss die wohlverdiente Ruhe- pause mit leckeren Snacks. Worauf warten? Jetzt direkt Termin sichern. Eine Blut- spende kann bis zu drei Menschen helfen. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspen- de unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien zwecks Veröffentli- chung stehen unter www.blutspende.de/presse/mediathek zur Verfügung. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 12.03.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Landratsamt Ravensburg Die Waldburg-Zeil Kliniken erhalten den ersten Pfleg- preis des Landkreises Ravensburg Am 17. Februar fand in der Zehntscheuer in Ravensburg die feierliche Verleihung des Pflegepreises statt. Unter der Schirmherrschaft von Landrat Harald Sievers wur- den herausragende Leistungen und innovative Projek- te im Pflegebereich gewürdigt. In seiner Ansprache un- terstrich Landrat Sievers die essentielle Bedeutung der Pflege für die Gesellschaft und würdigte alle Beteiligten für ihr außergewöhnliches Engagement. Der Pflegepreis, dotiert mit einem Preisgeld von 2.500 Euro, wird von der Stiftung Zukunft unter dem Dach der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg gestiftet. Insgesamt hatten sich 13 Projekte um den Pflegepreis beworben: • Alpenland Seniorenzentrum Weststadt: Mitarbeiter- bindung und -gewinnung, • Die Zieglerschen e.V.: Veranstaltungskalender des Seniorenzentrums Aitrach, • Medical Service Ravensburg GmbH: Helfer vor Ort, • Tagespflege Bad Wurzach • Unser Zogenweiler: Neu gegründete Betreuungsgrup- pe • Oberschwabenklinik gGmbH: Clinic Home Interfache - Palliativ Nachtwache, • Oberschwabenklinik gGmbH: Klinische Kriseninter- vention, • Oberschwabenklinik gGmbH: Ravensburger Ernäh- rungstag, • Oberschwabenklinik gGmbH: Interdisziplinäre Akut- geriatrie • St. Elisabeth Stiftung: Wohnpark St. Josef • St. Elisabeth Stiftung: Modellprojekt zur Weiterentwick- lung der Palliativen Kompetenz. • Waldburg-Zeil Kliniken: Implementierung akademi- scher Pflegefachpersonen • Waldburg-Zeil Kliniken: FSJ/BFD27+ Income Projekt Die Jury, bestehend aus Experten aus Wissenschaft, Wohlfahrt und dem Landratsamt, bewertete die einge- reichten Projekte und kürte das FSJ/BFD27 + Income Projekt der Waldburg-Zeil Kliniken zum Sieger. Dieses Projekt zielt darauf ab, Migranten und Migrantinnen in den Pflegebereich zu integrieren. Durch einen kostenlosen Online-Sprachkurs und die Möglichkeit zur B2-Prüfung erhalten die Teilnehmenden eine wertvolle Qualifikation, die sowohl ihre persönlichen Karrierechancen verbessert als auch den Pflegeeinrichtungen bei der Bewältigung des Fachkräftemangels hilft. Das Siegerprojekt zeichnet sich durch mehrere heraus- ragende Merkmale aus: Besonders beeindruckend ist die außergewöhnliche Kooperationsfähigkeit des Projekt- teams, dem es gelang zahlreiche Partner aus verschie- denen Bereichen für das Vorhaben zu gewinnen. Diese effektive Vernetzung ermöglicht eine optimale Ressour- cenbündelung und Nutzung von Synergien. Zudem be- sticht das Konzept durch seine hervorragende Übertrag- barkeit auf andere Träger. Der innovative Ansatz, junge Menschen frühzeitig für den Pflegeberuf zu begeistern und attraktive Perspektiven zu bieten, trägt wesentlich zur künftigen Sicherung der Pflegequalität bei. Die Fachjury sieht in dem Projekt das Potenzial, weitreichende positi- ve Veränderungen in der Pflegelandschaft anzustoßen Neben dem Hauptpreis wurden auch Einzelpersonen für ihr Engagement ausgezeichnet. Aus 30 Vorschlägen wur- den drei Personen für ihren außerordentlichen Einsatz geehrt. In der Kategorie „Pflegende Angehörige“ wurde Jessica Dörfler aus Aulendorf ausgezeichnet. Margot Koch aus Aitrach erhielt die Auszeichnung für ehrenamt- liche Pflege. Der Preis für hauptberuflich Pflegende ging an Jana Weiland vom Alpenland Seniorenzentrum in der Ravensburger Weststadt. Die drei Einzelpreise waren mit jeweils 500 Euro dotiert. Kultur Ravensburg Kulturzeit Ravensburg 24/25 Junges Publikum Kinderkonzert „Zazou, die Zauberuhr“ Das Mitmachkonzert für Kinder von 3 bis 7 Jahren „Za- zou, die Zauber- uhr“ am Sonntag, 9. März um 15 Uhr im Schwörsaal Ravensburg ist eine bewährte Produk- tion von mini.musik e.V. aus München. Erzählerin Uta Sailer und die Musikerinnen und Musiker an Klavier, Violine, Violoncello, Klarinette und Kontrabass erzählen die märchenhafte Geschichte von Zazou, be- bildert mit Illustrationen von Irina Pasdarca und mit von Kindern selbst gemalten Bildern. Nanu? Was tickt denn da mitten im Baumstamm? Es ist Zazou, die Zauberuhr: Immer, wenn es gefährlich wird, schlägt sie lauten Alarm. Ein Glück für den Jungen Fridolin, der am liebsten ganz allein durch den tiefen Wald streunt. Denn im Wald gibt es immer wieder Überraschungen. Das muss auch Zazou selbst erleben, als sie sich an Fridolins Arm hinauswagt. Ein Rabe entführt sie in höchste Him- melhohen, und als sie wieder landet, wird sie schließlich von einem gefräßigen Fuchs verspeist. Oh weh! Da hilft nicht mal der sonst so wirksame Zauberuhr-Alarm. Die Mithilfe der Kinder ist jetzt gefragt! Informationen www.ravensburg.de/kulturzeit Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Kulturzeit Ravensburg 2024/25 Junges Publikum Veranstalter Kulturamt Ravensburg Sonntag, 09.03.2025 | 15 Uhr | Schwörsaal Ravensburg | Alter: 3+ Zazou, die Zauberuhr Märchenhaftes, von Kindern selbst gemacht mini.musik e.V. | Uta Sailer und Anastasia Reiber Kon- zept | Kinder und Irina Pasdarca Illustration | Besetzung Violine, Violoncello, Klarinette, Kont- rabass, Klavier und Moderatorin Dauer 60 Minuten | keine Pause Kind 5 € | Erwachsene 7 € | Familie 19 € (Gruppenermä- ßigung Familie mit 4 Personen sowie mit 5 Personen ist auch online buchbar) Tickets Tourist Information Ravensburg T. 0751 82 2828 online bei Reservix, Direktlink: https://stadt-ravensburg.reservix.de/p/reservix/ event/2280604 Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) Zeichnungsziel von 15 Millionen Euro erreicht TWS-Genussrechte: Kapitalanlage und Unterstützung der Energiewende in einem Im Rahmen der vierten Emission von Genussrechten der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) wurde jetzt das Zeichnungsziel von 15 Millionen Euro er- reicht. Knapp 800 Zeichnerinnen und Zeichner leisten mit ihrer Investition einen Beitrag zur Energiewende und bringen mit ihrem Kapital den Klimaschutz voran. Um der hohen Nachfrage entgegenzukommen, hatte der regio- nale Energiedienstleister das Zeichnungsziel bereits im September 2024 um fünf Millionen Euro erhöht. Zusätz- lich werden weiterhin Genussrechte für Anleger mit einer Mindestanlagesumme von 200.000 Euro angeboten, die bislang rund eine Million Euro erbrachten. „Wir freuen uns über das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger, sich durch ihre finanzielle Beteiligung für die Energiewende stark zu machen“, sagt Dr. Andreas Thiel- Böhm, Geschäftsführer der TWS. Bei dieser vierten Emis- sion an Genussrechten haben die Anlegerinnen und Anle- ger eine attraktive Verzinsung von 4,3 Prozent erhalten, mit einem aktiven Stromvertrag bei der TWS erhöhte sich die Verzinsung auf 4,5 Prozent. Mit den rund 16 Millionen Euro will der regionale Energieversorger unter anderem die Wärmewende und den weiteren konsequenten Aus- bau der eigenen Ökostromerzeugung finanzieren. Über alle vier Emissionen von Genussrechten hinweg hat die TWS seit 2013 Kapital in Höhe von 41 Millionen Euro ein- genommen. DRK Ravensburg Digitale Vorträge zur Wohnberatung beim DRK für mehr Barrierefreiheit im Landkreis Ravensburg Die Wohnberatung für barrierefreies Wohnen ist ein Be- ratungsangebot, das Menschen hilft, ihre Wohnung an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen, um Barrieren im Alltag zu minimieren. Das DRK in Ravensburg bietet dies im Auftrag des Landkreises Ravensburg an. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten, besonders für ältere oder mobilitätseingeschränkte Per- sonen. Die Beratung umfasst Empfehlungen zu baulichen Veränderungen wie breiteren Türen, barrierefreien Bädern oder rampenartigen Eingängen, aber auch den Einsatz von Hilfsmitteln, die den Alltag erleichtern. Im März 2025 startet das Rote Kreuz eine öffentliche, rein digitale Vor- tragsreihe zum Thema Wohnungsanpassung für alle Al- tersgruppen. Dabei wird erläutert, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Barrieren im häuslichen Umfeld abzubauen. Über folgenden Link werden Sie zu den Terminen und Themenschwerpunkte weitergeleitet: https://www.drk-rv.de/fileadmin/user_upload/down- loads/Angebote_und_Kurse/Alltagshilfen_und_Le- bensqualit%C3%A4t/Wohnberatung/Vortr%C3%A- 4ge_M%C3%A4rz_2025.pdf Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Wohnberatung im Landkreis Ravensburg steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung: Theresa Adam, Telefon 0751 56061-55, wohnberatung@rotkreuz-ravensburg.de Internationaler Frauentag 2025 Der Internationale Frauentag am 8. März ist ein bedeu- tendes Symbol für den fortwährenden Kampf um die Rechte von Frauen und ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Er erinnert daran, dass der Weg zur Gleichstellung noch lange nicht abgeschlossen ist und ruft dazu auf, weiterhin für die Rechte von Frauen welt- weit zu kämpfen. Die Anfänge des Internationalen Frauentags liegen im Jahr 1911, jährlich am 8. März würdigen wir den Mut und die Stärke der Frauen, die gesellschaftliche Veränderun- gen vorangetrieben haben, und fordert dazu auf, weiter- hin an der Bekämpfung bestehender Ungleichheiten zu arbeiten. Der Tag erinnert daran, dass Gleichstellung nicht nur eine nationale, sondern eine weltweite Aufgabe ist. Alljährlich finden auch bei uns in der Region viele Veran- staltungen statt. Ravensburg Freitag, 07. März, 17:30 Uhr, Landratsamt Ravensburg, Sauterleutestraße 34, Eintritt frei. Film: „Das Wunder von Taipeh“ Zum Weltfrauentag 2025 und im Vorfeld der diesjährigen Fußballeuropameisterschaft der Frauen zeigt das Kreis- archiv einen Dokumentarfilm über die erste Frauen-Fuß- ballweltmeisterschaft 1981 in Taiwan. Samstag, 8. März, 19:00 Uhr, Zehntscheuer Ravensburg Poetry Slam zum „Internationalen Frauentag“ Das Bündnis Internationaler Frauentag lädt zu einem un- terhaltsamen Abend ein. Tickets sind im Vorverkauf bei der Tourist Info oder online bei Reservix für 14 € ermäßigt 12 € erhältlich. Die Veran- staltung ist nahezu ausverkauft. Wangen im Allgäu Freitag, 7. März, 18:00 Uhr, Hägeschmiede Wangen, Zunfthausgasse 9/1, Eintritt frei. „Rote Zahlen zum Dessert“ - Warum ungleiche Bezah- lung Frauen teuer zu stehen kommt. Das Internationale Frauenbündnis Wangen lädt zu einer Podiumsdiskussion mit Praxistipps ein. Gesprächspartnerinnen sind: Julia Baumann, Bärbel Mauch, Asmaa Scherer, Esther Straub und Elem Tütün- cü. Durch den Abend führt Dorothea Schaeffer. Anmel- dung erbeten unter: int-frauenbuendnis-wg@outlook.de DRK Ravensburg Letzte-Hilfe-Kurs beim Roten Kreuz Neben der Ersten Hilfe, gibt es beim DRK in Ravensburg auch Letzte-Hilfe-Kurse. Sie machen Betroffene, die ei- nen Menschen am Lebensende begleiten handlungsfähig. Letzte-Hilfe-Kurse vermitteln Basiswissen rund um die Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Begleitung am Lebensende, geben Orientierungshilfen und helfen Angehörigen (wieder) handlungsfähig zu wer- den. Die Kursteilnehmer erfahren außerdem leicht zu erlernende Maßnahmen, die das Leid des Betroffenen lindern und neue Lebensqualität schenken. Alles an ei- nem Nachmittag. Der nächste Kurs findet am 12.04.2025 von 11:00-14:15 Uhr im DRK in der Ulmer Str. 97 in Ravensburg statt. Die Teil- nahmegebühr beträgt 30 Euro. Weitere Informationen und den Anmeldelink finden Sie auf der Homepage des DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. unter: https://www.drk-rv.de/angebote-kurse/alltagshilfen-le- bensqualitaet/letzte-hilfe.html Vesperkirche Weingarten geht nach 20 Tagen zu Ende Am Sonntag hat die Vesperkirche Weingarten zum letz- ten Mal ihre Türen geöffnet. Zwanzig Tage gab es täg- lich ein warmes Mittagessen, Kaffee und Nachtisch, viel Kultur, Frisör umsonst und unzählige Begegnungen und Gespräche unter den Gästen. Insgesamt wurden seit der Eröffnung am 4. Februar 9261 Essen ausgegeben. Da- mit kamen wieder mehr Menschen in die Vesperkirche Weingarten als 2023, der damals ersten nach der Coro- na Pandemie. Die ehrenamtlichen Fahrer hatten in den vergangenen Wochen jede Menge zu tun - sei es, um das tägliche Es- sen von der Neuland Küche der Zieglerschen in die Ves- perkirche zu transportieren, die vielen Fahrten zu den Bäckereien im Schussental oder das Abholen der Ge- tränke vom Händler. Ohne sie wäre kaum was gegangen. Meist zu dritt pro Fahrzeug, mussten sie Kisten und Körbe schleppen, in die Fahrzeuge verstauen, sicher und zügig durch den Stadtverkehr befördern, um dann alles wieder in die Kirche zu tragen, wo sich immer schon ab 11 Uhr eine große Schlange von Menschen gebildet hatte und auf den Beginn der Essensausgabe warteten. Viel Arbeit, dennoch bleibt eine große Zufriedenheit: „Nach drei Wo- chen schwinden zwar etwas die Kräfte, aber es war sehr schön“, blickt Bruno Port zurück, der schon seit Jahren in der Organisation und Durchführung des Fahrdienstes für die Vesperkirche mitwirkt. Dass letztendlich beinahe alles reibungslos ablief, lag auch am Einsatz der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die sich dieses Jahr wieder zahlreich zum Einsatz in der Vesperkirche gemeldet hatten. Knapp 400 waren es dieses Jahr. Jeden Vormittag um 10.30 Uhr fand für rund 40 Ehrenamtliche, die an jedem Vesperkir- chen-Tag eingesetzt waren, eine Einführung statt: was gab es Neues, wie läuft’s gerade und weiß auch jeder und jede, wo der eingeteilte Arbeitsplatz in der Kirche ist. Die morgendlichen Zusammenkünfte waren auch wich- tig, um sich für jeden Tag als Team zusammenzufinden. „Das stärkte das Zusammengehörigkeitsgefühl. Das wirk- te sich in der Folge auch positiv auf unsere Gäste aus“, sagte Mitorganisator und Vesperkirchen-Urgestein Gerd Gunßer. Die Ehrenamtlichen haben dafür gesorgt, dass insgesamt 9260 Essen und damit 463 täglich ausgegeben wurden. Das sind insgesamt 1574 Essensportionen mehr wie bei der letzten Weingartener Vesperkirche 2023. Aber auch sonst haben viele Menschen am Erfolg der diesjährigen Vesperkirche mitgewirkt. So auch die Künst- ler, die zu Gunsten der Vesperkirche auf ihre Gage verzich- teten. Zum ersten Mal war die Band Kissn‘ Kills mit dabei und überzeugte mit einem kraftvollen wie lebendigen Auf- tritt in der Stadtkirche. Deren Fazit viel dann auch positiv aus. „Es hat uns sehr gut gefallen und wir wünschen euch weiterhin tolle Vesperkirchen. Ich finde, das ist ein ganz tolles Projekt“, sagte Bandmitglied Ralph Rundel. Schon gefühlt immer dabei war das Oberschwäbische Kamme- rorchester. Dirigent Marcus Hartmann und sein Orchester fühlen sich seit ihrem ersten Auftritt 2014 in Ravensburg der Vesperkirche im Schussental sehr verbunden. „Ich hof- fe, wir konnten ein gutes Ergebnis bescheren. Wir machen das sehr gerne für die Vesperkirche“, sagte Hartmann. In all den Jahren kamen so viele tausend Euro Spenden zusammen, um die Vesperkirche mitzufinanzieren. In ganz besonderer Weise hat sich der diesjährige Schirm- herr der Vesperkirche Weingarten, Ahmet Yardimci, ein- gebracht. Als erster Schirmherr mit Migrationshintergrund und muslimischen Glaubens steht er ganz besonders für das Verbindende in der Vesperkirche. „Wir teilen unsere Zeit und unser Gehör mit Fremden und Freunden“, be- gründete er sein Engagement. Die Vesperkirche schaf- fe Anknüpfungspunkte zwischen Menschen, die sonst schwer zu vermitteln seien. „Mein Ziel war es, alle Men- schen einzuladen, dieser Offenheit beizuwohnen.“ Seine täglichen Besuche in der Vesperkirche drückten diese hohe Motivation aus, mit der er - auch durch seine Promi- nenz in der Stadtgesellschaft – wirkte und half. Ahmet Yar- dimci ist weit über das Schussental für seine Käfer-Kunst bekannt und wurde dieses Jahr mit der Bürgermedaille der Stadt Weingarten ausgezeichnet. Was bleibt? Für die drei Organisatoren Harald Dubyk, Gerd Gunßer und Ralf Brennecke ist nach der Vesperkir- che stets auch die Zeit vor der nächsten Vesperkirche, die dann wieder in Ravensburg stattfinden wird. In den kom- menden Wochen reflektieren die drei gemeinsam mit ih- rem Organisationsteam die zurückliegende Vesperkirche, um auch 2026 und in den Jahren darauf wieder eine gut funktionierende und Begegnung stiftende Vesperkirche den Menschen im Schussental anbieten zu können. Und ob das Geld aus Spenden in diesem Jahr gereicht hat, werden die Buchungen von Einnahmen und Ausgaben in den kommenden Wochen zeigen. Die Vesperkirche Weingarten wird seit 2009 als rei- nes Spendenprojekt gemeinsam von Diakonischen Werk Oberschwaben-Allgäu-Bodensee und der Johan- nes-Ziegler-Stiftung aus Wilhelmsdorf organisiert. Wer die Vesperkirche finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www.vesperkirche-weingarten.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.weingarten DKMS - Erfolgreiche Typisierungsaktion in Baienfurt Am Sonntag, 16. Februar 2025 haben wir im Foyer der Gemeindehalle Baienfurt, das wir freundlicherweise un- entgeltlich von Herrn Bürgermeister Binder zur Verfügung gestellt bekommen haben, die Typisierungsaktion durch- geführt, die wir ins Leben gerufen haben, um Andrea Arn- hold eventuell zu einer Stammzellenspende zu verhelfen. Ein Freundes- und Helferkreis hat diese Aktion in Zusam- menarbeit mit der DKMS (Deutsche Knochenmarkspen- derdatei) organisiert. Diese gemeinnützige Organisation registriert Stammzellenspenderinnen und -spender mit dem Ziel, weltweit Blutkrebspatientinnen und -patienten eine Heilung zu ermöglichen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Die Typisierung ist ein einfacher und schmerzfreier Pro- zess, bei dem eine kleine Menge Speichel entnommen wird, um die Gewebemerkmale zu bestimmen. Diese Merkmale sind entscheidend, um passende Spender- innen und Spender für Patientinnen und Patienten mit Blutkrankheiten wie Leukämie zu finden. Wir haben alles gut vorbereitet und im Vorfeld alle uns zur Verfügung stehenden Informationsmöglichkeiten ge- nutzt, um Spenderinnen und Spender zum Kommen zu motivieren. Die Resonanz war so gut, dass von morgens 8 Uhr bis 16 Uhr am Nachmittag 114 Registrierungen vorgenommen werden konnten. Viele Teilnehmer äußerten ihre Motiva- tion zu helfen und einige berichteten von eigenen Erfah- rungen mit Krankheiten in ihrem Umfeld und betonten, wie wichtig es ist, sich solidarisch zu zeigen. Zusätzlich zur Typisierung wurden Geldspenden gesam- melt, um die Kosten für Registrierung und Laborauswer- tung sowie für die Durchführung weiterer Aktionen zu decken. Wir möchten daher nochmals unsere Bitte für eine finanzielle Unterstützung der DKMS betonen. Das Spendenkonto speziell für unsere Aktion lautet: DKMS IBAN DE78 7004 0060 8987 0008 18 Stichwort: MHB 046 Andrea Die Typisierungsaktion war nicht nur ein Schritt in Rich- tung einer möglichen Heilung für Andrea, sondern auch ein Zeichen der Hoffnung und des Zusammenhalts in unserer Gemeinschaft. Wir Organisatoren sind zuver- sichtlich, dass die gesammelten Daten dazu beitragen werden, eine passende Spenderin oder einen Spender zu finden und hoffen, dass die Aktion auch in Zukunft Nachahmer findet. Wir danken allen Spenderinnen und Spendern und allen, die sich beteiligt haben, mit uns die Aktion im Vorfeld zu planen und am Sonntag durchzuführen. Wir ermutigen jeden, sich über die Möglichkeiten der Stammzellenspen- de zu informieren. Jeder von uns kann einen Unterschied machen! Im Namen von Andrea Arnhold und allen Helferinnen, Helfern und Unterstützern grüßen Gertrud und Anna-Theresia Rittler Landratsamt Ravensburg Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im März Hiermit informieren wir über Veranstaltungen zu unter- schiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im März anbietet. Spätzle – mehr als nur eine Beilage: Workshop am 11. März in Leutkirch, 20. März in Bad Waldsee Spätzle sind in der schwäbischen Küche nicht wegzuden- ken: Klassisch als Beilage zu Gulasch oder zu Sauren Lin- sen oder als Hauptgericht in Form von Käsespätzle oder Krautspätzle. Doch Spätzle können vielfältig abgewandelt und eingesetzt werden. Die Teilnehmenden erfahren im Kochkurs am Dienstag, 11. März in Leutkirch, Wangener Straße 70 oder am Donnerstag, 20. März in Bad Wald- see, Schillerstraße 34 durch Referentin Katja Sontheimer einiges zum Grundrezept, zu den Zutaten und über die Möglichkeiten der Zubereitung. Neue Ideen von der Vor- speise bis zum süßen Nachtisch werden vorgestellt und gemeinsam zubereitet. Der Workshop beginnt jeweils um 17.30 Uhr. Weitere Infos und Anmeldung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de. Die Anmeldung ist bis 1 Woche vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Für die Le- bensmittel wird ein Kostenbeitrag von 20 € vor Ort in bar erhoben. Kleiner Gemüsegarten: Lust oder Frust? Online-Vortrag am 17. März Wie geschickte Anlage- und Anbautechniken für eine Pflanzenvielfalt sorgen, erfahren die Teilnehmenden beim Online-Vortrag en mit Referentin Annerose Herm. Am Montag, 17. März um 18.30 Uhr bekommen die Teilneh- menden Infos, wie sie auch im kleinen Gemüsegarten eine reiche, bunte und vitaminreiche Ernte erwarten können. Für den Anbau im kleineren Garten eignen sich beson- ders Hochbeete - sie sorgen für eine bequeme Pflege und durch entsprechendes Innenleben für eine kosten- freie Nährstoff- und Wärmeproduktion. Mit einem durch- dachten Anbauplan wird eine nahtlose Bodenbeschat- tung erzielt, ebenso lassen sich durch entsprechende Bodenpflegemaßnahmen Gieß- und Pflegearbeiten auf ein Minimum begrenzen. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Kursbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Babys erster Brei: Online-Vortrag am Mittwoch, 19. März Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 19. März um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Frühlingsmenü – Kochen für Freunde: Workshop am 25. März in Leutkirch, 10. April in Bad Waldsee Im Workshop in Leutkirch, Wangener Straße 70, um 17.30 Uhr erfahren die Teilnehmenden durch Referentin Manu- ela Schmied, wie sie aus saisonalen und regionalen Zu- taten ein leckeres und ansprechendes mehrgängiges Menü für Ihre Freunde zubereiten können. Das Menü startet mit kalten und war- men Vorspeisen. Zum Hauptgang kommen sowohl vege- tarische Gerichte als auch Gerichte mit Fleisch/Fisch auf den Tisch. Den Abschluss macht ein feines Dessert. In Bad Waldsee findet der Workshop am Donnerstag, 10. April statt. Die Anmeldung ist bis 1 Woche vor der Ver- anstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Für die Le- bensmittel wird ein Kostenbeitrag von 20 € vor Ort in bar erhoben. Bärenstarke Kinderkost: Online-Vortrag am 26. März Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkin- der geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mitt- Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 woch, 26. März um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilneh- menden rechtzeitig per E-Mail. Bio-Forum: Ein Ort für Engagement und kreative Bio-Ideen Mitte Februar trafen sich knapp 30 Akteurinnen und Ak- teure aus der gesamten Bio-Branche des Landkreises Ravensburg und der angrenzenden Bodenseekreisge- meinden in der Bauernschule Bad Waldsee zum sechsten Bio-Forum der Bio-Musterregion Ravensburg. Das Bio-Fo- rum gibt interessierten Engagierten aus der Bio-Branche der Region die Möglichkeit, sich über die neuesten Ent- wicklungen in der Bio-Musterregion zu informieren und über diese zu diskutieren, ihre Ideen und Anregungen einzubringen sowie sich zu vernetzen. „Die Bio-Musterregion lebt von Ihren umsetzbaren Ideen und dem Engagement aus der Region. Ihre Beteiligung ist der Schlüssel zum Erfolg dieses Projektes, das all jenen zugutekommen soll, die den Ökolandbau als bedeutenden Bestandteil in unserer hiesigen Agrarstruktur fördern und mitgestalten möchten.“ Mit diesen Worten eröffnete Tho- mas Lötsch, Dezernent für Kreisentwicklung, Wirtschaft und ländlichen Raum beim Landratsamt Ravensburg das sechste Bio-Forum. Ein Impuls zum Thema „One Health“ von Claudia Siegele von der Bauernschule Bad Waldsee verdeutlichte wie ein intakter, im Kreislauf gedachter Landbau zur Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt beiträgt. Im Anschluss berichtete Katharina Eckel, Regionalma- nagerin der Bio-Musterregion Ravensburg, von den Ak- tionen und Projekten aus dem vergangenen Jahr, so- wie den Plänen für das aktuelle Jahr. Matthias Minister von der Fairfleisch GmbH in Überlingen berichtete von den aktuellen Entwicklungen im „GrasRind vom Boden- see“-Projekt. Neben diesem Projekt zeigte sich, dass sich insbesondere in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Bio in der Außer-Haus-Verpflegung und Netzwerkarbeit eini- ges tut. Besondere Highlights im vergangenen Jahr wa- ren die erfolgreiche Verlängerung der Bio-Musterregion, die Mitmach-Konferenz „Werkstatt: Stadt – Land – Tisch“ Ende April 2024 sowie die Realisierung einer Bio-Markt- halle auf der Oberschwabenschau. An diesen Erfolgen soll auch in diesem Jahr angeknüpft werden. In den Projekten und auch darüber hinaus gibt es diverse Möglichkeiten, sich zu beteiligen, neue Ide- en einzubringen und sich zu vernetzen. Genau dies ge- schah dann auch in vier Workshops zu unterschiedlichen Themen. Diskutiert wurde über neue Formate für die Öffentlichkeitsarbeit, über ein neues Medienformat für den Ökolandbau der Region, über die Ansprache neuer Großküchen und Gastronomiebetriebe für mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung und über das wichtige Thema der Verstetigung der Bio-Musterregion. Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Workshops die- nen nun der Weiterentwicklung der Bio-Musterregion und werden in die künftige Arbeit eingebunden. Weitere Informationen zur Bio-Musterregion sind ver- fügbar unter www.biomusterregionen-bw.de/ravensburg Was sonst noch interessiert AOK Baden-Württemberg Mit AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr im Ge- spräch: „GKV-Ausgaben steigen ungebremst“ Echte Strukturreformen sind entscheidend für die Zukunft des Gesundheitswesens AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr blickt mit Sor- genfalten auf die Zukunft des Gesundheitswesens. Die AOK Baden-Württemberg plant im kommenden Jahr für die Kranken- und Pflegeversicherung mit Ausgaben von insgesamt rund 24,2 Milliarden Euro. „Der Trend der weit überproportional steigenden Leistungsausgaben im Gesundheitswesen setzt sich leider ununterbrochen fort“, stellt Markus Packmohr fest. „Insbesondere bei den Arzneimitteln und in der stationären und ambulanten Versorgung sehen wir einen unkontrollierbaren Kosten- tornado. Beitragszahlende, also Mitglieder und ihre Ar- beitgeber, zahlen immer mehr, ohne dass sich die Qualität der Versorgung verbessert.“ Unter dem Titel „Für mehr gesunde Lebensjahre“ hat die AOK ihre Positionierung zur anstehenden Bundestagswahl veröffentlicht. In drei Kapitel, aufgeteilt in Finanzierung, sektorenunabhängige Versorgung sowie Prävention und Nachhaltigkeit, hebt die Gesundheitskasse die Notwendigkeit nachhaltiger Strukturreformen im Gesundheitswesen hervor. AOK-Ge- schäftsführer Markus Packmohr betont: „Unser Gesund- heits- und Pflegesystem muss leistungsfähiger und bes- ser aufgestellt werden und die Bürgerinnen und Bürger müssen das bei der Inanspruchnahme erleben.“ „Unser Gesundheitssystem gehört zu teuersten der Welt. Gleichzeitig bleiben die Ergebnisse hinter den Erwartun- gen zurück. Bei der Lebenserwartung liegen wir Deut- schen nur im Mittelfeld. Für mehr gesunde Lebensjahre müssen wir dringend nachbessern und dabei die Ausga- ben im Blick behalten“, fordert Markus Packmohr. Gute, koordinierte und effiziente Versorgung findet vor Ort bei den Menschen statt. Daher muss die Politik den Gestal- tungsspielraum der Kranken- und Pflegekassen stär- ken. „Wir gestalten die Versorgung in der Region Boden- see-Oberschwaben für unsere Versicherten aktiv mit. Wir könnten aber noch viel mehr tun, der Gesetzgeber eröffnet uns dafür aber nicht genug Möglichkeiten“, be- tont Markus Packmohr weiter. „Es geht darum, wirksa- me Strukturreformen umzusetzen, um die Ausgaben zu bremsen und die Versorgung vor Ort besser und effizi- enter zu machen.“ Eine aktuelle Civey-Befragung der AOK weist aus: 79,4 Prozent der Befragten aus Bodensee-Oberschwaben sorgen sich um die finanzielle Stabilität der Gesetzli- chen Krankenversicherungen. Markus Packmohr: „Über drei Viertel der Befragten machen sich Sorgen! Das ist erschreckend und zeigt, wie groß die Unsicherheit in der Bevölkerung und wie wichtig transparente Kommunika- tion im Gesundheitsbereich ist.“ Für die finanzielle Situ- ation der Gesetzlichen Krankenversicherung macht der AOK-Geschäftsführer die Bundespolitik verantwortlich: „Es wurde in knapp vier Jahren Ampel-Regierung leider versäumt, die immer stärker steigenden Ausgaben in den Griff zu bekommen. Zahlreiche ausgabenintensive Reformen mehrerer Bundesregierungen vergrößern die Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 wachsende Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben. Wir brauchen dringend eine solide und nachhaltige Finan- zierung der Kranken- und Pflegeversicherung.“ Problematisch sieht Markus Packmohr insbesondere die zunehmende Zweckentfremdung von Beitragsmitteln. „Für den Bundesgesundheitsminister scheint es einfacher zu sein, die Beitragszahlenden für Ausgaben zu belasten, die in der Haushaltsplanung des Bundes keine Berück- sichtigung finden.“ Als Beispiel nennt der AOK-Geschäfts- führer den beschlossenen Krankenhaus-Transforma- tionsfonds, der eigentlich gemeinsam von Bund und Ländern getragen werden müsste. „Statt seiner finanzi- ellen Verpflichtung nachzukommen, verschiebt der Bund seine Verantwortung und belastet die Beitragszahlenden der Gesetzlichen Krankenversicherung über zehn Jahre lang mit jährlich 2,5 Milliarden Euro.“ Eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbandes hat ergeben, dass die Themen Gesundheit und Pflege für die Deutschen das wichtigste politische Handlungsfeld für die kommende Bundesregie- rung darstellen. 48 Prozent der Befragten nannten die- sen Bereich als vorrangig, noch vor der wirtschaftlichen Lage (46 Prozent), innerer Sicherheit und Kriminalitäts- bekämpfung (40 Prozent) sowie Bildung (40 Prozent). Die regionale Civey-Befragung unterstreicht die Ergeb- nisse: Der Zugang zu ärztlicher Versorgung, die Versor- gung mit Medikamenten, bezahlbare Pflegeleistungen und der Zugang zu Krankenhäusern stehen ganz oben auf der Liste der wichtigsten genannten Gesundheitsthe- men. Hindernisse, die die Befragten beim Zugang von Ge- sundheitsleistungen erleben - lange Wartezeiten, Mangel an Ärztinnen und Ärzten, Überlastung des medizinischen Personals und hohe Eigenanteile bei Gesundheitsleistun- gen - unterstreichen die aktuelle Diskussion und Hand- lungsfelder, da sie sowohl die Qualität der Versorgung als auch die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten maßgeblich beeinflussen. Das Gesundheitswesen steht vor großen Herausforde- rungen, betont der Geschäftsführer der AOK Boden- see-Oberschwaben: „Es braucht ein umfassendes Kon- zept für das Gesundheitssystem. Von der Prävention bis zur Pflege müssen wir das System effizienter, patienten- orientierter und qualitativ-hochwertiger aufstellen – oder es müssen uns als Gesundheitskasse vor Ort mehr Hand- lungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Dafür braucht es nicht ständig weiteres Geld, sondern echte Strukturrefor- men, die zur dauerhaften Entlastung führen.“ Die AOK-Positionen und Kernforderungen „für mehr ge- sunde Lebensjahre“ sind im Presse- und Politikportal zu finden: www.aok.de/pp/bw/btw Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Entbürokratisierung im Fokus SVLFG bietet Online-Portal für alle Fragen und Themen In einem kurzen Film stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Vor- teile des Versichertenportals „meine SVLFG“ vor und ver- anschaulicht den Weg zur einmalig erforderlichen Re- gistrierung. Unter „meine SVLFG“ stehen alle Daten, Dokumente und digitalen Services bereit, die Unternehmerinnen und Un- ternehmer zum Austausch mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Pflegekasse und Alterskasse benötigen. Darunter befinden sich die Ren- tenauskunft sowie zahlreiche Online-Anträge, wie auch seit 2025 der Antrag auf eine Förderung von Präventi- onsprodukten. „Schluss mit dem Papierkram“ lautet das Motto. Alle Un- terlagen können schnell und sicher über das elektronische Postfach hochgeladen und mit der SVLFG ausgetauscht werden. Wer interessiert ist an Entbürokratisierung und schnellen Wegen, registriert sich jetzt unter: https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/login Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt der Film „Versi- chertenportal: Registrieren und Vorteile nutzen!“ auf dem YouTube-Kanal der SVLFG: www.youtube.com/@svlfg3082 Mehr Informationen zu den digitalen Services stehen auf: www.svlfg.de/online-auf-einen-klick Bund der Steuerzahler begrüßt Vorstoß der CDU-Fraktion Nachbesserungen beim Landesgrundsteuergesetz sind notwendig Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg begrüßt den Vorstoß des CDU-Fraktionsvorsitzenden Manuel Hagel, Änderungen an der neuen Landesgrundsteuer vornehmen zu wollen. Nach Auffassung des Steuerzah- lerbundes muss der Landesgesetzgeber an mehreren Stellen nachbessern. „Zum einen kann den Kommunen die Möglichkeit eröffnet werden, mit unterschiedlichen Hebesätzen auf die Gegebenheiten vor Ort zu reagieren und so die Belastungswirkungen abzumildern“, sagt der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller. Zudem könnte aus BdSt-Sicht auch gesetzgeberisch dafür gesorgt werden, dass eine Lösung für die sogenannten Mischgrundstücke, sprich die Grundstücke mit unbebaubarem Gartenanteil, gefunden wird. Auch in Sachen Härtefallregelung pflichtet der Bund der Steuerzahler dem CDU-Vorstoß bei und plädiert hier für die Einführung einer praktikablen und fairen Regelung. Denn es zeigt sich in diesen Wochen immer mehr, dass die zum Teil exorbitant angestiegene Grundsteuerlast für manche Eigentümer existenzgefährdet sein kann. „Mit einer Umsetzung der genannten Änderungsvor- schläge könnten die größten Verwerfungen, die der ba- den-württembergische Sonderweg bei der Grundsteuer mit sich bringt, zumindest abgemildert werden“, ist sich Möller sicher. „Die Anpassungen sollten möglichst schnell erfolgen, die Bürger warten darauf. Denn viele sind be- reits mit der ersten Rate einer deutlich erhöhten Grund- steuer konfrontiert und brauchen nun Gewissheit, wie es weitergeht“, so der BdSt-Vorsitzende weiter. Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) Schilddrüse – kleines Organ, große Wirkung Welche Prävention und Therapie gibt es bei Schilddrüse- nerkrankungen? Diese und andere Fragen beantworten Fachärzte beim Arzt-Patienten-Forum. Veranstalter ist die vhs Leutkirch in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Die Schilddrüse liegt vor dem Kehlkopf und hat die Aufgabe, zahlreiche Stoffwechselfunktionen zu steu- ern. Neben Strukturveränderungen wie Vergrößerung oder Knotenbildung gibt es verschiedene Störungen der Schilddrüsenfunktion. Diese äußern sich in einer Schild- drüsenunter- oder -überfunktion. Häufig sind auch Au- toimmunerkrankungen der Schilddrüse. Alle genannten Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Erkrankungen erfordern ärztliche Diagnostik und Be- handlung. Die Diagnostik besteht in Laboruntersuchungen und bildgebenden Verfahren. Die Therapie kann je nach Erkrankung medikamentös, operativ oder auch nuklear- medizinisch erfolgen. Der Referent Herr Dr. Frederik Labouvie ist niedergelasse- ner Facharzt für Radiologie. Er informiert zunächst über die Funktionen der Schilddrüse und wendet sich dann den Möglichkeiten der Diagnostik, Behandlung und Therapie von Erkrankungen des kleinen Organs zu. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, dem Referenten Fragen zu stellen. Termin: Dienstag, 18.03.2025, 19.00 – 20.30 Uhr Veranstaltungsort: Bockgebäude - Bocksaal Gänsbühl 9 88299 Leutkirch Eintritt: frei Es referiert Dr. med. Frederik Labouvie, Facharzt für Ra- diologie, Wangen. Diakonie OAB Gesprächskreis – aus Groß mach Klein Wieviel Wohnraum brauche ich? Und was ist passend für mich? Viele Menschen stehen irgendwann vor der Frage, ob ihre derzeitige Wohnung (oder Haus) noch zu ihrem Lebensstil passt. Besonders wenn die Kinder aus dem Haus sind oder der/die Partner*in nicht mehr da ist. Dieser Schritt ist nicht immer leicht. Oft hängen Erinne- rungen an der bisherigen Wohnung. Oder Erwartungen der Familie. Gleichzeitig kann ein Umzug in eine kleinere Wohnung auch viele Vorteile bieten, nicht nur wirtschaft- licher Natur, z. B. geringere Miete oder Unterhaltungskos- ten. Weniger Aufwand bei der Bewältigung des Alltages. Keine aufwändige Pflege des Gartens mehr. Übersichtli- che Verhältnisse… Die Diakonie OAB startet gemeinsam mit dem Senioren- treff hierfür einen Gesprächskreis, der auf die Überlegun- gen zielt: „Ich will umziehen, nicht ich muss umziehen“. Es wird nicht um Packlisten und Umzugsunternehmen gehen, sondern vielmehr um die Frage, was zum Leben jetzt und in den nächsten Jahren passt. Ein Ansatz dabei könnte sein: wenn meine Kinder ausziehen, ziehe ich mit aus und suche mir was Neues. Es gibt aber noch deutlich mehr Ansätze. Wohnraum ist ein knappes Gut. Hierfür sind wir als Gemeinschaft alle in Verantwortung: Vermie- ter wie Mieter, Hausbesitzer und Wohnungseigentümer, Einlieger und Pflegebedürftige. Wer sich hierfür geistig in Bewegung setzen und ggfs. auch eigene Erfahrungen einbringen möchte, ist genau richtig im Gesprächskreis. Geplant sind 3 Treffen: am 06. März, 20. März und 27. März 2025 jeweils um 14:30 Uhr im Seniorentreff Ravens- burg, Hirschgraben. Die Treffen sind auf 90 Minuten ge- plant. Leitung: Diakon Gerd Gunßer, Diakonie OAB und Wolf- gang Altendorfer-Munzinger, Seniorentreff Ravensburg Mehr Informationen über unsere Homepage www.dia- konie-oab.de Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Am 28.02. findet der Tag der Seltenen Erkrankungen statt. Eine Krankheit gilt als Seltenen, wenn weniger als fünf Menschen von 10.000 betroffen sind. Hierauf möchte die Dystonie-Selbsthilfegruppe hinweisen. Dystonie gehört zu den Seltenen Erkrankungen. Dystonie ist eine Bewegungsstörung. Sie ist gekennzeichnet durch unwillkürliche und länger anhaltende Muskelverkramp- fungen. Diese führen oftmals zu Fehlhaltungen und -be- wegungen die sehr schmerzhaft sein können. Die häufigsten Formen sind der Lidkrampf, der Schiefhals, der Stimmband- und der Schreibkrampf. Wenn Sie mehr über das Krankheitsbild erfahren möch- ten, kommen Sie zum Vortrag der Gruppenleiterin am Freitag, 14. März 2025 um 19.00 Uhr beim Sozialverband Deutschland, Ortsverband Neukirch. Aus organisatorischen Gründen ist eine telefonische Anmeldung am 10.03. oder 11.03.2025, jeweils von 8:00 Uhr - 11:30 Uhr unter 07528 / 91 54 08 erforderlich. Eine Teilnahme ist auch als Nichtmitglied möglich. Kontakt für Informationen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Was bringt gesunde Ernährung? Eine vollwertige und ausgewogene Ernährung ist das Nonplusultra für ein gesundes Leben. Denn wer sich ge- sund ernährt, kann das Risiko für viele Krankheiten deut- lich reduzieren. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert als Landwirt- schaftliche Krankenkasse (LKK) Kursteilnahmen zur Ge- wichtsreduktion und Maßnahmen gegen Mangel- und Fehlernährung. Anlässlich des Tags der gesunden Ernährung am 7. März weist die LKK auf ihr dauerhaftes Ziel hin, präventiv ein- zugreifen, um insbesondere auch Herz-Kreislauf-Erkran- kungen zu vermeiden. Kurse, an deren Kosten sich die LKK mit einem Zuschuss beteiligt, sind im Internet zu finden unter www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Nützliche Informationen zu einer gesunden Ernährung liefert die Deutsche Gesellschaft für Ernährung auf ihrer Internetseite www.dge.de. Eine ausgewogene Ernährung zeichnet sich vor allem durch Lebensmittelvielfalt aus. Die SVLFG gibt folgende Tipps: • Getreideprodukte wie Brot, Nudeln und Reis – am bes- ten aus Vollkorn – sowie Kartoffeln enthalten kaum Fett, dafür aber reichlich Vitamine, Mineralstoffe, Spu- renelemente sowie Ballaststoffe und sekundäre Pflan- zenstoffe. • Überwiegend sollten pflanzliche Produkte wie frische Salate oder Säfte sowie regionales und saisonales Gemüse gewählt werden. Sie liefern reichlich Vitamine sowie Mineral- und Ballaststoffe. • Um eine ausreichende Versorgung mit Nährstoffen zu erleichtern, ist es sinnvoll, die pflanzlichen Lebens- mittel durch tierische zu ergänzen, zum Beispiel mit Milchprodukten, Fisch, Fleisch oder Eiern. • Beim Verzehr von Butter und Öl sollte man etwas vorsichtiger sein. Pflanzliche Fette wie Rapsöl sind dagegen weniger schädlich und liefern gesunde Ome- ga-3-Fettsäuren. Diese sind lebensnotwendig, können jedoch nicht vom menschlichen Organismus selbst hergestellt werden. Sie sind auch in Fischen, beispiels- weise Lachs, Matjes und Sardinen, enthalten. • Zucker und Salz sollten mit Bedacht verwendet wer- den. Speisen lassen sich auch mit Kräutern würzen. • Wenig Zucker freut die Zähne. Hochverarbeitete Nah- rungsmittel enthalten zu viel Zucker und Salz, viele Zusatzstoffe sowie ungesunde Fette und sollten daher möglichst vermieden werden. • Außerdem wird eine schonende Zubereitung der Spei- Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 sen empfohlen: Kurze Garzeiten, wenig Wasser, wenig Fett. So behalten die Lebensmittel nicht nur ihren na- türlichen Geschmack, sondern auch die Nährstoffe. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Auswirkung auf Rentenhöhe Gestiegene Beitragssätze werden ab März 2025 be- rücksichtigt Seit Jahresbeginn haben die meisten Krankenkassen ih- ren Zusatzbeitrag für Versicherte erhöht. Ab März sind davon auch viele Rentnerinnen und Rentner betroffen – die überwiesene Rente fällt dann entsprechend gerin- ger aus. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin. Rentenversicherung übernimmt Hälfte des Zusatz- beitrags Wie beim regulären Krankenkassenbeitrag übernimmt die DRV für Rentnerinnen und Rentner auch hinsichtlich des Zusatzbeitrags die Hälfte der Kosten. Diesen Anteil leitet sie direkt an die jeweilige Krankenkasse weiter. Hat eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag also beispiels- weise um ein Prozent erhöht, erhalten Rentnerinnen und Rentner 0,5 Prozent weniger Rente. Bei einer Bruttoren- te in Höhe von 1.600 Euro ergibt das eine um acht Euro niedrigere Auszahlung. Keine Auswirkungen für Januar und Februar Für die Rentenzahlung im Januar und Februar 2025 wur- den die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge wei- ter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Grund hierfür sind gesetzliche Vorgaben, die bei Rent- nerinnen und Rentnern sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen gelten. Information erfolgt über den Kontoauszug der Bank Über Änderungen der aus der Rente zu zahlenden Kran- kenversicherungsbeiträge werden Betroffene generell über den Kontoauszug ihrer Bank informiert. Nur in Aus- nahmefällen versendet die DRV schriftliche Bescheide zum Beispiel bei Personen mit sogenannten abgetrennten Zahlungen wie Pfändungen. Ebenso in Fällen, in denen Bescheid- und Zahlungsempfänger nicht identisch sind oder wenn die Zahlung der Rente auf das Konto einer anderen Person erfolgt. Rentenbeziehende mit Zuschuss zur freiwilligen Kran- kenversicherung Erhalten Rentenbeziehende einen Zuschuss zu einer frei- willigen Krankenversicherung, führt die Erhöhung des Zu- satzbeitragssatzes der Krankenkasse, ebenfalls um zwei Monate zeitversetzt, zu einer höheren Zuschusszahlung. Über eine Änderung der Zuschusshöhe informiert die DRV BW stets mit einem Bescheid. Mehr Informationen und Beratung Empfehlenswert – Broschüre Rentner und ihre Kranken- versicherung zum Download oder Bestellen unter www. deutsche-rentenversicherung.de Kontakt zur regionalen Beratung der DRV BW – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw. de/kontakt Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schrif- ten). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Aufl ösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafi kprogrammen keine CDR- oder QXD- Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erschei- nungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bank- daten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Sie haben Fragen zum Thema? Wir beraten Sie gerne! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 93,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 134,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 67,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 53,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 107,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 120,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Individuelle Betreuung mit Herz und Verstand. Als qualifizierte Betreuungs- kraft nach § 45 und § 53 SGB XI stehe ich Ihnen mit 12-16 Stunden pro Woche zuverlässig zur Seite. Ob Einkäufe, Arztbesuche oder sinnvolle Beschäfti- gungen - ich begleite Sie mit Geduld, Respekt und einem offenen Ohr für Ihre Bedürfnisse. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen - ich freue mich auf Ihren Anruf Tel.: 0170-5166927 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU seit 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 0/ 11 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: in Pa onville STELLENGESUCHE GESCHÄFTSANZEIGEN © Müller/DEIKE 749R28R3 Magische Figur Bei gleichen Zahlen sind waagrecht wie senkrecht dieselben Wörter zu bilden. 1. Termindruck, 2. gelbe Tropenfrüchte, 3. 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      Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 8. März 2024 Nummer 10 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Der Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard Baindt e. V. stellt sich vor – Gemeinsam für den guten Zweck – Der Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard Baindt e. V. wurde von Bürgerinnen und Bürgern aus Baindt am 03.12.2009 gegründet. Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus aktiven und passiven Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Ange- hörigen und Freunden des Altenzentrums Selige Irmgard. Ziele des Vereins: • Förderung der Integration des Altenzentrums und seiner Bewohnerinnen und Bewohner in das Leben unserer Gemeinde • Pflege und Vermittlung von Kontakten zu den Menschen und Vereinen hier vor Ort, um einer Ausgrenzung älterer Menschen entgegenzuwirken • Erhaltung der Lebensqualität und Gestaltung des Lebensabends mit liebevoller Unterstützung und Gesellschaft • Finanzielle Unterstützung bei Anschaffungen, zum Nutzen und Wohlbefinden der Seniorinnen und Senioren Aktivitäten: Ehrenamtliche Mitglieder gestalten den wöchentlichen Treff bei Kaffee und Kuchen. Sie leisten Unterstützung bei gemeinsamen Ausflügen, Filmvorträgen, Besuchsdiensten, Unterhaltungsprogrammen, gemeinsamen Singen und vielem mehr. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Fördervereins der Seligen Irmgard sind nicht mehr wegzudenken. Sie schenken unserer älteren Generation Zeit, Aufmerksamkeit und Fürsorge. Sie helfen dabei ihren Alltag ab- wechslungsreich zu gestalten und unterstützen dabei auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung. Sind Sie neugierig geworden? Wollen Sie unseren Verein unterstützen? Um diese vielfältigen Ziele zu verwirklichen, hat es sich der Förderverein zur Aufgabe gemacht, bei der Beschaf- fung von Mitteln zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der Lebensqualität zu helfen. Dies möchten wir erreichen durch: - Ihren Mitgliedsbeitrag - Ihre Spenden - Wohltätigkeitsveranstaltungen wie z. Bsp. Frühlings- und Adventskaffee. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1,25- Euro pro Monat = 15 Euro im Jahr, auf eigenen Wunsch auch gerne mehr! Unsere Kontonummer lautet: DE66 6519 1500 0804 4040 03 bei der Volksbank Bodensee-Oberschwaben Als anerkannt gemeinnütziger Verein dürfen wir Spendenbescheinigungen ausstellen. Auskünfte erhalten Sie bei der Vorstandschaft und den Ehrenamtlichen beim wöchentlichen Kaffeetreff. Der Vorstand des Fördervereins setzt sich wie folgt zusammen: Erster Vorsitzender: Volkher Lins stellv. Vorsitzende: Beatrice Auzuret Kassiererin: Kirsten Winkler Schriftführerin: Gisela Mack Vertreter der Heimleitung: Johannes Linse / Dagmar Beck Vertreter der kath. Kirchengemeinde: Bernhard Staudacher/Verity Wingert Vertreter der ev. Kirchengemeinde: Martin Schöberl / Ute Lins Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 DU BIST DABEI? GRÜNDONNERSTAG, 28. MÄRZ 2024 Frida Rapp 0176 64432798 (Baindt) Elena Stärk 0176 15401251 (Baienfurt) Anmeldung bis Palmsonntag, 24. März 2024 FÜR ALLE KINDER AB DER 3. KLASSE WachensDES Nacht HERZLICHE EINLADUNG BY GEMEINSAMES ABENDMAHL FACKEL NACHT- WANDERUNG SPANNENDE GESCHICHTEN TOLLE WORKSHOPS & SPIELE & 20.15 UHR GEMEINDEHAUS BAIENFURTBEGINN ENDE 24 UHR VILLA KUNTERBUNT MARSWEILERSTR. 24, BAINDT AB 12 JAHREN: NACH DEM FILM ~ CA. 1:30 UHR DANN MELDE DICH ÜBER WHATSAPP AN! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Klosterwiesenschule Baindt war Teil des Lichterfests in Ravensburg Die Klosterwiesenschule Baindt nahm am Samstag, den 02. März 2024 am Lichterfest in Ravensburg teil. Ein wunderschönes Fest mit unglaub- lich vielen strahlenden Gesichtern, sowohl bei den Mitwirkenden als auch bei den Zuschauerinnen und Zuschauern. Herrliche, phantasie- volle und beleuchtete Figuren wurden von großen und kleinen Menschen beim Lichterfest vergangene Woche durch die Innenstadt von Ravens- burg getragen. Toll, dass bei dieser besonderen Veranstaltung der Menschen im Schussental auch Schülerinnen, Schüler, Eltern und die Lehrerschaft unserer Klosterwiesenschule mitgewirkt haben. Vielen Dank für das Engagement aller Beteiligten! Ein riesiges Dankeschön an unsere zweiten und vierten Klassen, an die zahlreichen helfenden Eltern und an unsere vier Kolleginnen, die alle- samt zum Gelingen des Lichterfestes 2024 beigetragen haben! Vielen Dank auch an den Förderverein und die Gemeinde, die es ermöglicht haben, daran teilzunehmen. Wir sind stolz, dabei gewesen zu sein! Amelie Heberling, Rektorin Simone Rürup, Bürgermeisterin Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellenausschreibungen sucht Dich Die Gemeinde Baindt sucht ab sofort Unterstützung in der Schulkindbetreuung (m/w/d) Wir bieten > eine befristete Anstellung auf Minijob-Basis > Arbeitszeiten ca. zwischen 11:30 und 15:30 Uhr > abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit Weitere Informationen Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Flintrop (Tel. Nr. 07502 9406-41 oder E-Mail: s.flintrop@baindt.de) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt KITA-Profis Die Gemeinde Baindt sucht für Ihre KITA »Sonne, Mond und Sterne« zum nächstmöglichen Zeitpunkt: • pädagogische Fachkräfte, Teil- & Vollzeit, unbefristet (m/w/d) • Praktikanten im Anerkennungsjahr (m/w/d) • Integrationsbegleitung in Teilzeit, befristet (m/w/d) Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt für Neugestaltung Ortsmitte Vorankündigung Baustellenbesichtigung am 22. März 2024 um 15:00 Uhr Am Freitag, den 22. März 2024 besteht die Möglichkeit, die Baustelle in unserer Ortsmitte zusammen mit dem Planungsbüro 365° freiraum + umwelt zu besichtigen. Treffpunkt wird um 15:00 Uhr vor dem CAP-Markt sein. Nähere Informationen folgen in der kommenden Woche. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Dienstag, 12.03.2024 bis Freitag, 15.03.2024 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Ge- meindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, den angefallenen Wintersplitt von den Gehwegen auf die Straße zu kehren und dafür Sorge zu tragen, dass keine Hindernisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum versperren. Bürgermeisteramt Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 12.03.2024 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2024 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2024 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2024 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2024 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2024 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumnis- zuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Fahrzeugsegnung Am Sonntag, den 17.03.2024 laden wir die ganze Bevöl- kerung recht herzlich zur Fahrzeugsegnung unserer neuen Fahrzeuge MTW und LF20 ein. Wir beginnen mit einem ökumenischen Gottesdienst um 9:30 Uhr mit an- schließender Fahrzeugsegnung. Mit unseren befreunde- ten Feuerwehren aus dem Landkreis, dem Musivkerein Baindt und der Bevölkerung begleiten wir die Fahrzeu- ge dann zur Schenk-Konrad-Halle. Dort erwartet Sie ein reichhaltiger Mittagstisch, Unterhaltung mit dem Musik- verein sowie Kaffee und Kuchen. Für die Kleinen gibt es Rundfahrten mit dem Feuerwehrauto und Sie können sich über die neuen Fahrzeuge Ihrer Feuerwehr in Ruhe informieren. Wir heißen Sie herzlich Willkommen und freuen uns auf einen schönen Festtag mit der ganzen Bevölkerung. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 09. März und Sonntag, 10. März 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 09. März 2024 St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel. 0751 79 12 20 Sonntag, 10. März 2024 Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstraße 12, 88250 Weingarten, Tel. 0751 4 80 80 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 25, 88250 Weingarten, Tel. (0751) 560010, E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 16. März 2024 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Weitere Öffnungstermine im März sind Samstag 23. März und Samstag 30. März 2024 jeweils von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 05. April 2024 geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Siegfried Riesner feierte am 06. März 2024 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhält Herr Riesner ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch Herr Dr. Bernd Kaminski feierte am 07. März 2024 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhält Herr Dr. Kaminski ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender 13.03. Frühlingscafe Sel. Irmgard 14.03. Blutspendetermin DRK SKH 15.03. Jahreshauptversammlung SV Baindt Vereinsraum 16.03. Impulse Osterkerzen verzieren BSS 16.+17.03. Jugendlager Alpinteam 17.03. Fahrzeugweihe Feuerwehr SKH 19.03. Gemeinderatssitzung Rathaus 21.03. Jahreshauptversammlung Taekwondo BSS 22.03. Jahreshauptversammlung TC Baindt Vereinsraum 22.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 23.03. Dorfputzete Feuerwehr- haus 25.-27.03. Osterschießen Schützengilde Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Grüne Zweige zum Palmenbasteln Liebe Gemeindemitglieder, die Eltern unserer Einrichtung basteln wie- der unzählige Palmen, die am Palmsonntag vor dem Gottesdienst verkauft werden. Dafür suchen sie dringend eine große Menge an grünen Zweigen zum Kranzen. Wer von Ihnen kann uns mit einer Spende aus seinem Garten weiterhelfen? Möglich sind: Thuja, Buchs und Lorbeer. Wir sind über jede Kleinigkeit dankbar. Das Grünzeug kann am Montag, den 18. März und Diens- tag, den 19. März bei uns im Kindergarten (Lilienstr. 2) abgegeben werden. Sie dürfen gerne bei uns klingeln. Wir bedanken uns jetzt schon für Ihre Hilfe! Herzlichen Dank an das Basar-Team! Liebes Basarteam, wir bedanken uns herzlich für Ihre Spende. Viele Puzzle, Bücher und Spiele sowie die Wechselkleidung in verschie- denen Größen konnten wir dafür aussuchen. Im Namen unserer Kindergarten- und Krippenkinder sagen wir ein herzliches Dankeschön! Zur Information TrauerSprechZeit Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 14.03., 18.04., 16.05.2024, jeweils 14 - 17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Er- krankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Herzliche Einladung zum Frühlingskaffee am Mittwoch, den 13.03.2024 von 14:00 - 17:00 Uhr in der Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard. Unsere ehrenamtlichen Damen verwöhnen Sie mit le- ckeren selbstgebackenen Kuchen und Kaffee. Für einen kleinen Frühlingsmarkt haben wir wieder gebacken und gebastelt. Wir wollen den Frühling begrüßen und freuen uns auf Ihren Besuch und schöne Gespräche. Der Erlös des Nachmittags kommt den Bewohnerprojekten zugute. Landratsamt Ravensburg Landratsamt Ravensburg warnt vor Betrugsseiten für Online-Kfz-Zulassung Seit 01.10.2023 können Bürgerinnen und Bürger ihr neues Fahrzeug im Landkreis Ravensburg online an- und abmel- den oder ihre Halterdaten ändern. Inzwischen häufen sich die Fälle, in denen Kunden/-innen für diesen Service auf Betrugsseiten im Internet zugreifen, indem sie beispiels- weise „Auto abmelden“ in die Suchmaschine ihres Brow- sers eingeben. Nach Abschluss des Vorgangs erhalten die Benutzer/-innen oft keine Bestätigung darüber. Das überwiesene Geld geht verloren, während die Pflichten des Fahrzeughaltenden wie z. B. die Kfz-Abmeldung wei- terhin bestehen bleiben. Betrugsseiten sind u.a. an deutlich höheren Gebühren für die Dienstleistungen erkennbar. Das Landratsamt Ravensburg empfiehlt daher, den On- line-Service „i-Kfz“ ausschließlich über die Website www. rv.de aufzurufen. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 09. März - 17. März 2024 Gedanken zur Woche: Freude Der beste Weg, sich selbst eine Freude zu machen, ist: zu versuchen, einem anderen eine Freude zu bereiten. Mark Twain Samstag, 09. März 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Bußfeier Ministranten: Marisa Pfister, Jakob Spähn, Ric- co Haller, Emil Schützbach, Max Schützbach († Marta und Heinrich Adler, Josef Jerg, Kurt Elbs, Agathe und Adam Zimmerman, Brunhil- de Dreher, Anna und Erwin Dreher, Rosa Vo- gel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Ange- hörigen, Ida und Pius Wolf, Werner Sebastian Schnell, Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Sonntag, 10. März - 4. Fastensonntag - Laetare 10.00 Uhr Baindt - Familienwortgottesfeier mit dem Kin- dergarten St. Martin 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst - 50 Jahre Ju- gendkantorei Dienstag, 12. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 13. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († alle verstorbenen Mitglieder und Wohltäter der Kapellengemeinschaft, Hans Späth) Im Anschluss findet die Hauptversammlung der Kapellengemeinschaft statt Donnerstag, 14. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 15. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baindt - Gruppenstunde der Erstkommunion- kinder im Bischof-Sproll-Saal 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Sonntag, 17. März - 5. Fastensonntag 09.30 Uhr Baindt - ök. Gottesdienst mit der Feuerwehr und Fahrzeugweihe Ministranten: Frida Rapp, Niklas Alber, Fran- ziska Joachim, Pia Kreutle, Anton Pink, Sophia Rößner, Anton Strehle Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 († Marta und Heinrich Adler, Lucia, Paula und Max Fischer, Gerta und August Thurn, Josefine Heine, Brunhilde Dreher, Rosa Vogel, Johan- nes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit der Gruppe MEILE - MISEREOR - Kollekte Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 15.00 - 18.00 Uhr Freitag, 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sakrament der Versöhnung auf Ostern Baindt: Sa 9. März, 18.30 Uhr Bußfeier für die Seelsorge- einheit. Beichtgelegenheit: nach Absprache. Pfr. Staudacher Tel. Nr.: 07502-912623 Ich sage Danke - für Worte der Anteilnahme und des Trostes, - manchen warmen Blick und Händedruck, - herzliche Umarmungen, - viele Kerzle, die für uns gebrannt haben, - Gebete und gute Gedanken, - dafür, dass meine Augen glasig werden durften, - Energie und Kraft, die in Gedanken gesendet wurden, - dass Sekretärinnen und viele andere Menschen Raum und Zeit geschaffen haben - für manches „Da musst Du nicht dabei sein“, - für „Das schaffen wir allein“, - für manche Geldgabe, - für alles, was geschenkt wurde, - für alles, was im Stillen getan wurde. Ich bin dadurch reich beschenkt worden mit Schätzen, die nicht mit Geld zu haben sind. Silvia Lehmann Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Nacht des Wachens Auf den Spuren der Ostergeschichte ... Am Gründonnerstag, 28. März findet wieder die Nacht des Wachens für alle Kinder ab der 3. Klasse statt. Los geht’s nach dem Gottesdienst um 20.15 Uhr im Gemeindehaus Baienfurt. Bei einem gemeinsamen Essen, Workshops erleben wir die Ostergeschichte auf eine ganz besonde- re Art. Weiter geht es mit einer Fackelnachtwanderung nach Baindt zur Villa Kunterbunt (Marsweilerstr. 24). Dort können die Kinder um 24 Uhr abgeholt werden. Alle über 12 Jahre dürfen die Nacht mit einem Film ausklingen las- sen. Danach wird ein Heimfahrservice angeboten. Bist du dabei? - Dann melde dich mit einer kurzen Whats- App-Nachricht an. Frida Rapp (0176 644 327 89). Bericht aus der letzten Kirchengemeinderatsitzung: Der KGR beauftragt einen Betriebsarzt in Friedrichshafen für die betriebsspezifische arbeitsmedizinische Vorsorge unserer Mitarbeiter. Pfarrer Staudacher informiert darüber, dass alle Sturm- und Schneebruchschäden und die vom TÜV angemahn- ten Mängel auf dem Spielplatz des Kindergartens be- hoben wurden. Alle Bäume und Sträucher und Hecken wurden vor dem 1. März (!) geschnitten. Weiter informiert er darüber, dass als nächstes 2 Holzpferde als weitere Spielgeräte auf dem Spielplatz des Kindergartens ins- talliert werden. Auf Antrag des Kirchenchors gibt es zum Heilig-Lei- ber-Fest wieder eine Orchestermesse. Der KGR bewilligt die dafür notwendigen Gelder. März 2025 ist wieder KGR Wahl. Der KGR sucht dafür ei- nen Wahlvorstand. Die ersten Schulungen für die Wahl beginnen noch vor den Sommerferien. Die ganze Gemeinde ist zum 50-jährigen Jubiläum der Jugendkantorei Baienfurt eingeladen. Nachdem der bisherige Getränkelieferant für den BSS seinen Dienst eingestellt hat, wurde ein Liefervertrag mit Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 der Firma Leibinger abgeschlossen. Die erste Lieferung ist bereits eingetroffen. Der Seniorennachmittag kann kommen. Frauenbund Baienfurt Einladung Mittwoch, 13.3.2024 14.00 Uhr im „Neunerbeck“, Weingarter Str. 2, Baienfurt. Herr Artur Kopka wird uns im Kardel- und Zunftmuseum eine Führung geben. Anschließend bewirten wir Sie mit Kaffee und Kuchen. Wir freuen uns auf Ihr Interesse an der Baienfurter Orts- geschichte. Männer und Frauen sind herzlich eingeladen. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wie jedes Jahr laden wir Erwachsene und Kinder herzlich dazu ein, unter An- leitung selbst eine Osterkerze zu gestal- ten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund da- für. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selber zu verzieren. Bitte Messer und Brettchen mitbringen. Kerzen und De- korationsmaterial stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 16.03.2024, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 4,00 Euro Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 17. März 2024 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Unerwartete Hilfe Wir laden hiermit alle kleinen und großen Kinder mit Ihren Eltern, Geschwistern, Groß- eltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Freitag, 08. März 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 10. März Lätare 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Diakonie- pfarrer R. Brennecke) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 11. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 12. März 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis im Ev. Gemeindehaus mit Pfr. Schöberl Mittwoch, 13. März 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 14. März 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemeinde- haus Sonntag, 17. März 09.30 Uhr Baindt Ökumenischer Gottesdienst zur Fahrzeugweihe der Baindter Feu- erwehr, Kath. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch „Nur wer loslässt, wird gehalten.“ - So brachte diese geistliche Wahr- heit, von der unser Wochenspruch erzählt, Hans-Peter Royer einmal auf den Punkt. - Es ist offensichtlich menschlich, sich an das zu klammern, was wir haben und uns mit Leibeskräften gegen Zumutungen zu sträuben, die uns verunsichern. - Jesus ist diesen Weg im Vertrauen auf seinen Vater gegangen, weil er wusste, dass Gottes schöpferischer Wille für uns nicht mit dem - menschlich betrachtet - „Unmöglichen“ endet. - Loslassen kann heil- sam sein, wenn ich meine Hände dann frei habe, für das, was bleibenden Wert hat. Gottes Segen bei dieser geistlichen Übung im Alltag! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Jetzt kommt die Abschluss-Staffel zum Johannesevan- gelium. Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meine Situation hineinspricht. Mit anderen gemeinsam Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewe- gen. Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin - Zusammen über das Johannesevangelium ins Ge- spräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evan- geliums entdecken. Auch für die letzten Termine in dieser Reihe laden wir wieder alle herzlich ein, zum gemeinsamen Lesen, Diskutieren und Entdecken. Kommen Sie gerne donnerstags- abends um 19.00 Uhr ins Ev. Gemein- dehaus in Baienfurt am 14. + 21. März 2024. Die Abende können auch einzeln ge- winnbringend besucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in dieser Runde! M. Schöberl, Pfarrer Seniorenkreis Am Dienstag, 12. März 2024 treffen wir uns im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Herr Pfarrer Schöberl wird mit uns über „Messianische Juden und orthodoxe Christen - Begegnung mit Minderhei- ten im Heiligen Land“ sprechen. Wir laden alle Interes- sierten herzlich ein. „Der ländliche Raum ist entscheidend in dieser Ausei- nandersetzung mit den Rechtsradikalen“ Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl würdigt bei Verleihung des Amos-Preises mutiges Engagement für Toleranz, Viel- falt und Demokratie c_Gottfried_Stoppel 1 Stuttgart. „Im ländlichen Raum Gesicht zu zeigen, erfordert großen Mut. Sie stehen mit ihrem Namen und ihrer Anschrift gegen Hass und Rechtsextremis- mus ein - ohne Personen- schutz. Und der ländliche Raum ist entscheidend in dieser Auseinandersetzung mit den Rechtsradikalen. Das hat die Eskalation um den Aschermittwoch der Grü- nen in Biberach gezeigt.“ Das sagte Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl am 25. Februar bei der Preisverlei- hung des Amos-Preises des synodalen Gesprächskreises Offene Kirche an die Evangelische Kirchengemeinde Spremberg im brandenburgischen Landkreis Spree-Nei- ße. Gohl bekräftigte, Rechtsextremismus widerspreche „dem christlichen Glauben diametral. Deshalb sage ich auch an diese Stelle: Die AfD ist nicht mehr rechtspopulistisch, sondern rechtsextrem. Deshalb ist sie für Christinnen und Christen nicht wählbar!“ Zugleich betonte Gohl mit Blick auf den alttestamentlichen Unheilspropheten Amos, nach dem der Preis benannt ist: „Glaube muss glaubwürdig sein. Darum geht es Amos mit seiner Kritik. Wer sollte dem widersprechen? Das ändert sich aber, sobald es konkret wird - und ganz besonders, wenn es politisch wird. Dann wird der Chor der Unterstützer schnell kleiner.“ An die Kirchengemeinde Spremberg gewandt sagte Gohl, viele Menschen gerade in den ostdeutschen Landeskirchen nähmen „Wut und Angriffe gegen sich und ihre Gemein- den in Kauf, indem Sie öffentlich Position beziehen oder wie im Fall der Kirchengemeinde Spremberg, eine Re- genbogenfahne sichtbar am Kirchturm anbringen. Wie Amos sagen und zeigen sie, was mit dem Glauben an Gott nicht vereinbar ist.“ Der Amos-Preis sei wichtig für die ganze württember- gische Landeskirche. Er ehre „Menschen und Einrich- tungen, die in der Tradition des alttestamentlichen Pro- pheten Amos stehen.“ Mit dem Amos-Preis würdigt der Gesprächskreis Offene Kirche das Engagement der Kir- chengemeinde Spremberg, auf deren Kirche 2023 ein Brandanschlag verübt wurde, nachdem die Gemeinde im Kontext einer Gemeindeveranstaltung eine Regenbo- genfahne am Kirchturm angebracht hatte. Dan Peter Sprecher der Landeskirche Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein März 11.03. Birgit Schwartz- Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell April 08.04. Annemarie Weber: „Blumen erblühen am Spiegel“ Tiffany Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Frauenvertreter/in • Jugendvertreter/in • Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Informationen zum Rückrundenstart Personelle Veränderungen Im Laufe der Vorbereitung auf die Rückrun- de der Saison 2023/2024 gab Trainer Jens Rädel frühzeitig bekannt, den Verein am Ende der Sai- son aufgrund beruflicher Gründe zu verlassen. Co-Trai- ner Michael Gauder sucht dagegen eine neue sportliche Herausforderung und wird in der kommenden Spielzeit Cheftrainer beim derzeitigen Kreisligisten SV Wolfegg. Trotz der Trennung im Sommer ist das Trainerteam über- zeugt davon, in der Rückrunde das bestmögliche aus der Mannschaft herauszuholen, um für einen versöhnlichen Abschluss der Landesliga-Saison zu sorgen. Auf Spielerseite konnte der SVB mit Student Henry Hos- se (TuSpo Mengeringhausen) eine weitere Verstärkung für die Zukunft gewinnen. Hosse wird wie Brunner jedoch erst ab April spielberechtigt sein. Außerdem kehrt Mika Dantona nach seiner Europareise aller Voraussicht nach wieder zurück ins Schussental und wird in den kommen- den Wochen wieder Teil des Kaders sein. Ergebnisse Vorbereitung FC Lindenberg - SV Baindt 3:3 (3:1) Tore: 3x Fink SV Ankenrreute - SV Baindt 1:4 (1:2) Tore: Fink, Kern, Dischl, M.Szeibel SV Weingarten - SV Baindt 2:2 (0:1) Tore: Fink, Boenke SV Kressbronn II - SV Baindt II 2:1 (2:1) Tore: Schnez SV Baindt II - SV Immenried 3:0 (0:0) Tore: Kretzer, Heisele, Gresser Vorschau: Samstag, 09.03 15.00 Uhr: VfB Friedrichshafen - SV Baindt Sonntag, 10.03 15.30 Uhr: Kleinhaslacher SC I - SV Baindt II (letztes Vorbereitungsspiel) Juniorinnenfußball C-Juniorinnen sind Landesvizemeisterinnen! Unsere C-Juniorinnen der SGM Baindt/Blitzenreute/Fron- hofen starteten ihren beeindruckenden Lauf der diesjäh- rigen Hallensaison mit dem Titel des Bezirksmeisters bei den Bezirksmeisterschaften in Leutkirch. Dieser Erfolg sicherte ihnen die Qualifikation für die Verbandsrunde des WFV. In diesem Folgeturnier in Wurmlingen erspielten sie sich erneut souverän den Turniersieg. Den Abschluss dieser Turnierserie des WFV bildete das Finalturnier in Villingen. Im sogenannten Landesfinale messen sich die besten acht Mannschaften des WFV. Hierbei zeigten un- sere Mädels, dass sie sich diesen Status zurecht verdient haben. Sie marschierten weiterhin ohne eine einzige Nie- derlage, und dass in allen drei Turnieren, bis ins Finale. In diesem trafen sie auf die SGM Albeck. In der vierten Minute führte ein Ballverlust in der Mitte zu einem Konter und einem schön herausgespielten Gegentreffer. Unse- re Mädels spielten von da dauerhaft in Ballbesitz auf ein Tor, mit tollem Passspiel und wunderbar herausgespiel- ten Torchancen. Doch es wollte gegen die tief stehenden Albeckerinnen auf die kleinen Handball Tore kein Treffer im Netz der Gegnerinnen landen. Alles Aufbäumen half nichts und so rann ihnen die Zeit davon. Dennoch stellt dieser Erfolg ein bis dato nie erreichtes Abschneiden unserer SGM dar. Ein großes Kompliment an die Mädels zu diesem sensa- tionellen Erfolg! Es spielten: Sara Jukic, Lena Füssel, Victoria Wertmann, Vivienne Pogrzeba, Hedda Said, Jana Eiberle, Lena Alber Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Bericht Trainingslager B/C-Juniorinnen 2024 Auch in diesem Jahr begaben sich kurz vor Beginn der Rückrunde der Verbandsliga wieder etwa 20 B/C-Juni- orinnen der SGM Baindt-Fronreute auf ein Trainingsla- ger, diesmal in Sonnenbühl-Erpfingen. Bereits am Frei- tagnachmittag starteten wir mit einer Trainingseinheit in Baienfurt, bevor wir mit drei Bussen - wovon einer freund- licherweise von der Firma Franz Lohr GmbH zur Verfü- gung gestellt wurde - aufbrachen nach Erpfingen in die JuHe zum Abendessen und anschließendem Spieleabend. Am Samstagmorgen ging es nach dem Frühstück um 9:00 Uhr auf den Kunstrasen, wo wir bis 12:30 Uhr in mehreren Intervallen trainierten. Nach dem Mittagessen begaben wir uns nach Gomaringen, wo wir am Nachmittag ein Vor- bereitungsspiel gegen den letztjährigen Verbandsligisten TSV Gomaringen bestritten. Trotz einiger Anlaufschwie- rigkeiten konnten wir durch Tore von Stella (2), Nora und Marie mit 4:0 gewinnen. Anschließend belohnten wir uns mit einem gemeinsamen Bowlingabend. Am nächsten Morgen verabschiedeten wir sechs C-Spie- lerinnen, die an der Endrunde des Verbandspokals in Vil- lingen teilnahmen. Die restlichen Spielerinnen absolvier- ten von 8:30 bis 10:30 Uhr ein Abschlusstraining auf dem leider schneebedeckten Kunstrasen. Ein weiteres Testspiel gegen den FC Welzheim war für den Nachmittag geplant, musste aber leider abgesagt wer- den, da einige Spielerinnen krankheitsbedingt ausfielen und wir keine vollständige Mannschaft stellen konnten. Trotzdem war es ein gelungenes Trainingslager, bei dem neben den sportlichen Aspekten auch der Teamgeist gefördert wurde. An dieser Stelle möchten wir uns ganz besonders bei der Firma Franz Lohr GmbH bedanken, die als Sponsor unser Trainingslager in diesem Jahr un- terstützt hat. TSV Stetten - SGM Baindt-Fronreute 2:1 Nach einer überragenden Hallenrunde und einer kurzen, aber intensiven Vorbereitung am vergangenen Wochen- ende im Trainingslager, fuhren wir mit hohen Ambitionen nach Stetten. Doch die Bedingungen auf dem arg mitge- nommenen Rasen vor Ort kamen unseren Spielerinnen nicht gerade entgegen. Trotzdem setzten wir uns von Beginn an in der gegnerischen Hälfte fest und erspiel- ten in den ersten 20 Minuten viele gute Tormöglichkei- ten, darunter einige Großchancen, dass wir längst hätten deutlich führen müssen. Doch wenn man seine Tore nicht macht, macht der Gegner sie! Nach einem der wenigen Angriffe mit anschließender Ecke, nutze Stetten eine Un- übersichtlichkeit im Strafraum und brachte den Ball über unsere Torlinie. Wir griffen weiter an, erarbeiteten weitere Chancen, ein Tor wollte aber partout nicht fallen. Nach einem Missverständnis im Spielaufbau, schoss die Gegen- spielerin den Ball in hohem Bogen über unsere Torfrau zum 0:2 ins Tor. In der zweiten Halbzeit erhöhten wir dann den Druck, so dass die Gegnerinnen nun gar nicht mehr in unsere Hälfte kamen, doch der letzte Pass, die letzte Entscheidung vor dem Tor war nie zwingend genug, um zum Tor zu gelangen. Die Gegnerinnen standen extrem kompakt und konzentrierten sich ausschließlich aufs Ab- wehren, so dass uns lediglich noch ein Eigentor vergönnt war. Eine extrem bittere Niederlage, des spielerisch über- legenen gegen das effizientere Team. Es spielten: Katharina Zarbock, Sara Jukic, Scarlett Po- grzeba, Viviane Wertmann, Lorena Bürck, Lena Füssel, Vivienne Pogrzeba, Nora Mohr, Sarah Schmid, Hedda Said, Jana Eiberle, Tabea Schauffler, Laura Schaz, Julia Eberlen, Victoria Wertmann, Stella Schmid Trainer gesucht im Jugendfußball Auch für die kommende Saison suchen wir wieder enga- gierte Übungsleiter Jugendtrainer gesucht! für die Saison 2024/25 Jahrgänge 2012/13 Egal ob Neueinsteiger oder „Alter HAse“ mit Erfahrung Wir wollen DICH kennenlernen! Das bieten wir dir: - motivierte Kinder- und Jugendmannschaften - Aufwandsentschädigung - Trainingsmaterial - Kostenfreie Lehrgänge und Weiterbildungen Deine Aufgaben: • wöchentliches Training • Betreuung des Spiels am Wochenende • mit Leidenschaft die Kinder vom Fußballsport begeis- tern & weiterentwickeln Melde dich bei uns: Tel. 0157 51557260 E-Mail: ewo.oehler@gmx.de Überzeugende Mannschaftsleistung TTF Liebherr Ochsenhausen II - SV Baindt 2:9 Beim Auswärtsspiel gegen die 2. Mannschaft des Bundesligisten Ochsenhausen mussten wir eine Reak- tion auf die deutliche Niederlage der vergangenen Woche zeigen. Dies gelang uns mit einem 9:2 Erfolg eindrucksvoll. Die neu formierten Doppel funktionieren weiterhin her- vorragend: Marcel und Philipp hatten bei ihrem 3:0 Sieg keine Probleme und auch Tobi und Nico gewannen gegen das Einserdoppel der Heimmannschaft mit 3:1. Thomas und Frank hatten ebenfalls Siegchancen, konnten aber in den entscheidenden Momenten nicht punkten und ver- loren knapp mit 1:3. Die Einzel begannen mit einem echten Krimi, den Philipp nach 2 abgewehrten Matchbällen mit 15:13 im Entschei- dungssatz für sich entscheiden konnte. Marcel hatte in der Zwischenzeit am Nebentisch mit 3:1 gewonnen. Für Nico läuft es derzeit nicht rund, es fehlt das Selbstbe- wusstsein und die Sicherheit im Spiel - er verlor mit 0:3. Tobi hingegen spielte beinahe fehlerlos, ließ seinen Geg- ner nie ins Spiel kommen und gewann hochverdient mit 3:0. Eine sehr gute Leistung zeigte auch Frank, der seinen Noppenbelag geduldig und clever gegen seinen unsicher agierenden jungen Gegner einsetzte und so ebenfalls mit 3:0 gewinnen konnte. Thomas konnte bei seinem 3:1 Erfolg mit einer Energieleistung zum Ende des 4. Satzes einen Entscheidungssatz verhindern und war froh den Sack zu gemacht zu haben. Marcel und Philipp beendeten die Partie dann mit jeweils guten 3:1 Siegen zum 9:2 Endstand. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Am Samstagnachmittag geht es zum Duell um den 4. Ta- bellenplatz nach Leutkirch, beide Mannschaften stehen aktuell mit 15:11 Punkten im vorderen Mittelfeld der Tabelle. Es spielten: Marcel Brückner (2:0), Philipp Schwarz (2:0), Tobias Nowak (1:0), Nico Scheffold (0:1), Thomas Nowak (1:0) und Frank Markwart (1:0) TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 22. März 2024 um 19:00 Uhr ins Vereinsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1. Erste*r Vorsitzende*r 4.2. Kassier*in 4.3. Sportwart*in 4.4. Technische*r Leiter*in 4.5. Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.6. Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschlussfas- sung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätes- tens 18. März 2024 bei der ersten Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Die Vorstandschaft Ankündigung: Plätze richten am Fr., 22.03 ab 14 Uhr und Sa., 23.03. ab 09:30 Uhr Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Herzliche Einladung zum Fachvor- trag am Dienstag, 12.03.2024, Beginn 19.30 Uhr, Bi- schof-Sproll-Saal Baindt. Frau Monika Wessle referiert zum Thema: Clever waschen - nachhaltige Wäschepflege. Das Modehaus Mayer-Rosa veranstaltet am Dienstag, 19.03.2024 eine Modenschau mit und für die Baindter Landfrauen. Hierzu laden wir alle Interessierten recht herzlich ins Modehaus in Weingarten ein. Beginn der Modenschau 19.00 Uhr, anschließend schauen, anpro- bieren und sich vielleicht über ein neues Frühjahrsoutfit erfreuen .... Voranzeige April: Dienstag, 16. April 2024, 18:00 Uhr, Bischof-Sproll-Saal, Baindt. Workshop „Sicher unterwegs“. Zur Verhinderung von sexueller Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum“ für Frauen und Mädchen ab 16 Jahren. Der Workshop besteht aus einem Vortrag zu den Fra- gestellungen: Wie kann ich als Frau oder Mädchen im öffentlichen Raum sicher unterwegs sein? Wie vermeide ich, dass ich schutzlos Gewalt ausgesetzt bin? Kriminalhauptkommissarin Evelyn Lang berichtet zu die- sem Thema umfassend und klärt auch über Verhaltens- weisen im Fall eines tatsächlichen Angriffs auf. Der zweite Teil des Workshops wird durch Polizeiober- kommissarin Melike Gündemir, die Polizei-Weltmeiste- rin im Boxen ist, vermittelt und besteht aus praktischen Selbstbehauptungstechniken, die einfach erlernbar sind.“ Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Bevölkerung herzlichst ein. Reitergruppe Baindt Nachbericht der Ordentlichen Mitglie- derversammlung Am Freitag, 23.02.2024 fand die Ordent- liche Mitgliederversammlung der Reiter- gruppe Baindt e.V. im Bischof-Sproll-Saal statt. Mit etwas Verzug begann die Versammlung. Der erste Vorsitzende Markus Elbs begrüßte die Mitglieder, beson- ders die Ehrenmitglieder und Frau Rürup als Vertreterin der Gemeinde. Er stellte die ordnungsgemäß erfolgte Einladung der Versammlung fest und präsentierte die Tagesordnungspunkte. Vor dem Bericht des Vorsitzen- den wurde an die im vergangenen Jahr verstorbenen Mitglieder erinnert. Markus Elbs berichtete dann ausführlich anhand einer Bildergalerie von den bisherigen Bauphasen der Reithalle und die durchgeführten Arbeiten. Er dankte allen Helfern und hob hervor, dass man sehr stolz auf die bisherigen in Eigenleistung durchgeführten Arbeiten sein könne. Weiter stellte er die Mitgliederentwicklung im Verein dar. Im anschließenden Jahresbericht der Schriftführerin wur- den die Aktivitäten und Ereignisse des vergangenen Ver- einsjahres aufgeführt. So traf man sich außerhalb der Arbeitseinsätze auf dem Reitgelände zum gemeinsamen Ausritt, zur Maiwanderung oder zur Kutschausfahrt. Neu- erungen gab es am Reitturnier und erstmals konnte in der neu erbauten Reithalle ein Vereinsfest abgehalten werden. Eva Hehl stellte außerdem die vielen Turnierer- gebnisse der Reiter vor und verkündete zum Abschluss ihres Berichtes, das Amt niederlegen zu wollen. Sie dankte dem gesamten Ausschuss für die gute Zusammenarbeit und allen für das entgegengebrachte Vertrauen. Von verschiedenen Jugendturnieren und tollen Aktivitä- ten um und mit dem Pferd berichtete Übungsleiterin Birgit Heilig. Highlight war sicherlich das mittlerweile 9. Zeltlager welches ohne die zahlreichen Helfer nicht möglich wäre. Der Vereinsvorsitzende dankte den Übungsleitern für ihr Engagement im Bereich der Jugendarbeit. Das Jugendteam konnte über die vergangenen Jugend- stammtische, die Beteiligung an sämtlichen Arbeitsein- sätzen und den Stand am Nikolausmarkt informieren. Markus Elbs sprach dem Jugendteam und den Jugend- lichen seinen Dank für das tolle Einbringen und der guten Zusammenarbeit im Verein aus. Weiter folgte der Bericht der Kassiererin Nicola Spahlin- ger. Sie stellte ihren ersten Kassenbericht vor. Sie berichte- te vom erfolgreichen Crowd-Funding-Projekt, sowie dem Reitturnier und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Reithallenbau. Der Vorsitzende bedankte sich bei Nicola Spahlinger und ließ ebenso einen Dank an Ronny Spah- linger ausrichten, welcher sie unterstütze. Im Anschluss berichtete Kassenprüfer Wolfgang Kränkle von einer prima geführten Kasse. Die Finanzen des Reit- vereins seien bei Nicola Spahlinger in guten Händen. Er zollte ihr seine Achtung, da ihr mit dem Reithallenneubau einiges abverlangt werde. Frau Rürup nahm dann die Entlastung der Vorstand- schaft vor. Sie begrüßte die anwesenden Mitglieder und beglückwünschte den Verein für die geleistete Arbeit. Die Entlastung wurde einstimmig beschlossen. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Frau Rürup wertschätzte die tolle Arbeit in den vielen Arbeitseinsätzen und bemerkte, dass der Verein bislang alle Vereinbarungen eingehalten habe und sich der bis- herige Einsatz gelohnt habe. Sie freute sich für den Verein und auch für die Gemeinde, dass nun die Reithalle steht. Nach einer Pause standen die Wahlen an. Alle zur Wahl stehenden Ausschussmitglieder wurden von den anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern einstimmig gewählt. So wurde Markus Elbs in seinem Amt als erster Vorsitzen- der bestätigt. Eva Hehl stellte sich nicht mehr zur Wahl. Alisa Schnez, bisher für Social Media zuständig – erklärte sich bereit den Posten zu übernehmen. Christine Heilig, Ausschussmitglied, wurde auf weitere zwei Jahre gewählt. Andreas Bendel ließ sich als Beisitzer nicht mehr aufstel- len. Martina Esenwein wurde neu gewählt. Die Kassenprüfer Bernd Sixl und Wolfgang Kränkle wur- den auf ein weiteres Jahr wiedergewählt. Der erste Vorsitzende richtete seinen Dank an Frau Rürup für die Durchführung der Wahlleitung. Er begrüßte die neuen Ausschussmitglieder. Er dankte Schriftführerin Eva Hehl für ihre 14-jährige Tätigkeit in der Vorstandschaft und Andreas Bendel für sein Einbringen in den vergan- genen 4 Jahren. Als Übungsleiter bleibt Andreas Bendel dem Verein glücklicherweise erhalten. Markus Elbs stellte die anstehenden Termine vor. Außer- dem erläuterte er die anstehenden Arbeiten im Zuge des Reithallenneubaus und der Turniervorbereitung. Zum Abschluss sprach er einen großen Dank der Ge- meinde, sowie dem Gemeinderat und dem Bauhof für die Unterstützung aus. Außerdem dankte er den Mitgliedern, dem Ausschuss, den Übungsleitern und Birgit Heilig für die Grabpflege unseres verstorbenen Mitgliedes Erika Burgkart. Er hob abermals die Wichtigkeit der Jugendar- beit des Jugendteams hervor und erwähnte den Einsatz von Walter Tagmann auf der Reitanlage und Uwe Linck bei allen technischen Fragen. Nicht zu vergessen die Bo- denpflege, welche von Martin und Lukas Rude weiterhin übernommen wird. Markus Elbs dankte letztlich allen Mitgliedern für ihr kom- men und wünschte noch ein schönes Beisammensein und einen guten nach Hause weg. Schützengilde Baindt An alle Mitbürger, Vereine, Stammtische und Gruppierungen Die Schützengilde Baindt ladet die Bevölke- rung und Vereine zum alljährlichen Oster- schießen in unser Schützenhaus nach Baindt ein. Geschossen wird in den Disziplinen LG Einzel und LG Mannschaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allgemeine Schützen getrennt. Auch ein Start mit der Luftpistole ist möglich, hier wird das Ergebnis (der Teiler) durch dreigeteilt (1/3). Wir bieten auch eine Mannschaftswertung für beide Klas- sen an. Eine Mannschaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mannschaftsmitglieds. Wir bieten folgende Trainingszeiten an, wo erfahrene Sportschützen mit Tipps und Tricks euch unterstützen. Mittwoch, 13.03.2024 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 20.03.2024 von 19:00 - 21:00 Uhr Gesonderte Trainingszeiten nach Rücksprache möglich. Schießzeiten für das Osterschießen: Dienstag, 26.03. von 18:00 - 22:00 Uhr Mittwoch, 27.03. von 18:00 - 22:00 Uhr Donnerstag, 28.03. von 18:00 - 22:00 Uhr Siegerehrung: Ostermontag, den 01.04.2024 ab 10:00 beginnt der Früh- schoppen. Die Siegerehrung beginnt um 10:30 Uhr. Mit freundlichem Schützengruß Stefan Schnez Sportleiter SGi Baindt Einladung zum Osterschießen 2024 Die Schützengilde Baindt ladet die Bevölkerung und Ver- eine zum alljährlichen Osterschießen in unser Schützen- haus nach Baindt ein. Geschossen wird in Disziplinen LG Einzel und LG Mann- schaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allge- meine Schützen getrennt. Auch ein Start mit der Luftpis- tole ist möglich, hier wird das Ergebnis (der Teiler) durch dreigeteilt (1/3). Wir bieten auch eine Mannschaftswer- tung für beide Klassen an. Eine Mannschaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mannschaftsmitglieds. Teilnahmebedingungen: Teilnehmen kann jeder ab 12 Jahren. Geschossen wird mit Luftgewehr oder mit Luftpistole Schießzeiten: Dienstag, 26.03. von 18:00 - 22:00 Uhr Mittwoch, 27.03. von 18:00 - 22:00 Uhr Donnerstag, 28.03. von 18:00 - 22:00 Uhr Kosten: Mannschaft (4 Schützen á 5 Schuss) 10,00 € Einzelstart (1 Streifen á 5 Schuss) 2,50 € Unbeschränkter Nachkauf möglich. Siegerehrung: Am Ostermontag, 01.04.2024, laden wir Sie zum Früh- schoppen in das Schützenhaus nach Baindt ein. Der Früh- schoppen beginnt um 10.00 Uhr und gegen 10:30 Uhr werden wir mit der Siegerehrung starten. Es erhalten jeweils die ersten fünf Plätze der Einzelwer- tung einen Preis. Der erste Platz darf sich über einen 2,5 kg schweren und leckeren Schokoladenhase freuen. Bei der Mannschaftswertung erhalten die ersten drei Plätze jeder Klasse eine Auszeichnung. Auch dieses Jahr war der Osterhase wieder großzügig und hat für jeden Schützen ein kleines Ostergeschenk dabei. Diese Preise werden ab dem 4. Platz abwärts nur noch an die anwesenden Schützen ausgegeben. Sollte dieser nicht anwesend sein, geht der Preis somit an nächs- ten anwesenden Platz weiter. Somit hat jeder anwesende Schütze die Möglichkeit mit etwas Glück mehrere Preise zu ergattern. Insgesamt werden fast 20 kg feinste Schokolade als Preise verteilt! Eine Abmeldung aus wichtigem Grund muss persönlich beim Sportleiter erfolgen. Es können sich nur die Plätze 1, 2 und 3 abmelden. Einsprüche: Einsprüche sind bis zur Siegerehrung des Schießens bei der Schießleitung und beim Sportleiter unter Ausschluss des Rechtsweges anzumelden. Allen teilnehmenden Schützen „Gut Schuss“ Mit freundlichem Schützengruß Stefan Schnez Sportleiter SGi Baindt Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Schalmeienkapelle Baindt e.V. Rückblick auf eine erfolgreiche Fas- net der Baindter Musketiere Lang genug ist die Fasnet 2024 bereits her, um erholt einen Rückblick darauf zuwerfen. Mit einem erfolgreichen Vorgeschmack am 11.11. im Grü- nen, haben wir uns perfekt eingestimmt. Durchstarten konnten wir dann am 5.1. mit dem Hausball im Grünen. Seitdem ging es jedes Wochenende wo anders hin, von Waldburg, über Alttann bis Langenargen waren wir auf etlichen Umzügen unterwegs. Höhepunkt war die Frei- nacht mit großem Narrensprung in Weingarten. Doch was wäre das alles ohne die Hauptfasnet. Hierzu fiel der Startschuss am Gumpigen um 7:30 mit der Befreiung der Baindter Kindergärten und Schulen. Danach geht es für uns immer zu etlichen Firmen in Baindt, Baienfurt und Weingarten. So geht es am Freitag dann gleich weiter, genauso am Samstagvormittag bis zum Baienfurter Um- zug. Der Fasnetssonntag startete dieses Jahr für uns mit dem Gottesdienst und endete spät in der Nacht mit dem Schalmeienball. Traditionell waren wir am Rosenmontag in Ravensburg und am Dienstagabend zum Maskenver- graben auf dem Mühleplatz in Baindt. Selbstverständlich gehört zu einem Rückblick auch im- mer ein großes Dankeschön an unsere Familien, die doch öfters auf uns verzichten mussten. Ein großes Dankeschön geht auch an: Waldorf Kindergarten, Kindergarten St. Martin, Kinder- garten Sonne Mond und Sterne, Klosterwiesenschule, Engel Verbindungselemente, TOX Pressotechnik Weingar- ten, Grieshaber Logistik Weingarten, Spedition Dachser, SBBZ Sehen Baindt, Waitkus Engineering, Autovermie- tung Tränkle, Juwelier Jerg, Schreinerei Elbs, ToMobil, CAP Markt Baindt, Bäckerei Hamma, Hubertus- Apotheke, Kreissparkasse Baienfurt, Altenzentrum selige Irmgard, Bayer Druck & Verlag, Natursteine Foret, ICS for Auto- motive, WBB Angelika Söndgen, KFZ Konzett, Fahrrad Schützbach, Friseursalon Geng Euch allen ein großes Dankeschön für Spenden, Speis und Trank. Wir versuchen allen Anspieladressen gerecht zu werden, auch wenn wir gerne länger geblieben wären, mussten wir oft wieder zeitig los. Trotz der kurzen Fasnet war es einfach nur ´SCHEE´ und wir freuen uns schon auf die nächste Fasnet und auf euch alle. Wer gerne bei uns dabei sein möchte, darf ab dem 09.04.2024 zu unseren Proben in die SKH kommen. Volleyball LJ Baindt Heimspieltage Nachdem die Volleyball Landjugend 1 in Ulm einen weiteren Punkt mitnehmen konnte, nähert sich die Saison bald schon dem Ende. Zunächst findet am Sonntag, 10.03.2024 der letzte Spiel- tag der Saison für die zweite Mannschaft statt. Gegen den aktuellen Tabellenersten, den TV 02 Langenargen Red Hot Volley Peppers, und den Tabellenletzten, die TSG Wil- helmsdorf Löwenzahn, stehen auf jeden Fall spannende Spiele auf dem Programm. Los geht’s in der heimischen Sporthalle der Klosterwiesenschule um 14.00 Uhr. Die SpielerInnen freuen sich über zahlreiche Besucher und lautstarke Unterstützung. Für Verpflegung ist gesorgt! Die Woche darauf kämpft auch die erste Mannschaft zum letzten Mal in dieser Saison um wertvolle Punkte. Am Samstag, 16.03.2024 heißen die Gegner SSV Ulm und BSG Immenstaad Dornier-Reha. Für die Baindter Damen steht ein Volleyballintensives Wochenende bevor. Am Sonntag, 17.03.2024 treten sie zum zweiten Mal beim Damenturnier in Vogt an. Dieses Mal bleiben hoffentlich alle Ladies verletzungsfrei - dann spielen sie in diesem Jahr vielleicht ganz vorne mit! Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Unsere jährliche ordentliche Mitglieder- versammlung findet statt am Mittwoch den 13. März 2024 um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Bereits um 19:00 Uhr ist Hl. Messe in der Kapelle in Schachen. Zur Versammlung sind alle Mitglieder und Freunde herz- lich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht der Kassiererin 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahl der Vorstandschaft für die Dauer von 2 Jahren: - 1. Vorsitzender - 2. Vorsitzender - Kassierer - Schriftführer 8. Wahl weiterer Vorstandsmitglieder - Kassenprüfer - Festausschuss 9. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Hans Peter Späth, 1. Vorsitzender Freie Wähler Ankündigung Am kommenden Montag, den 11.03.2024 findet im Sit- zungssaal des Feuerwehrhauses die Kandidatenaufstel- lung der Freien Wähler Vereinigung Baindt für die Gemein- deratswahl 2024 statt. Alle Mitglieder sowie interessierte Bürger sind recht herzlich eingeladen und können dieser Sitzung gerne beiwohnen. Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten für den Kreistag im Wahlkreis III, Baienfurt, Baindt, Berg, Fronreute, Wolpertswende Die Ortsvereinsvorsitzende Brigitta Wölk begrüßt herzlich die Kandidatinnen und Kandidaten und die wahlberech- tigten Mitglieder aus dem eigenen Ortsverein, als auch aus den Ortsvereinen zum Wahlkreis III. Sie bedauert, dass es nicht möglich war, Kandidatinnen und Kandida- ten in Baindt zu gewinnen, die sich für das Ehrenamt als Gemeinderat auf eine Liste für Baindt hätten aufstellen lassen. Sie hätte gerne eine Nominierungsversammlung auch in Baindt durchgeführt. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Jedoch ist es gelungen für den Wahlkreis III Kreistags- kandidaten aus dem gesamten Wahlkreis zu gewinnen. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich der Ver- sammlung kurz vor. Maximilian Kremer, Pressereferent im Kreisvorstand Ravensburg, erläutert die Regularien zur Wahl. Einstimmig werden alle Kandidaten gewählt. Diese sind: Artur Pfau,Dipl.-Ing. FH, Baienfurt, Evelin Här- tel, Facharzthelferin, Baienfurt, Norbert Egger, Kaufmann (Rentner), Baindt, Brigitta Wölk, Stenokontoristin (Rent- nerin), Baienfurt, Fabian Rieder, Physiotherapeut, Bai- enfurt, Albrecht Zuber, Arbeitserzieher (Rentner), Berg, Daniel Häckel, Fernsehredakteur, Wolpertswende, Fikret Özdedeoglu, selbst. Kaufmann, Weingarten, Ralf Härtel, selbst. Kaufmann, Baienfurt. Herzlichen Dank an alle Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Bereitschaft sich öffentlich als Kandidaten für den Kreistag zur Verfügung zu stellen. Ein Mandat von den Bürgerinnen und Bürgern zu erhalten ist ein hoher Ver- trauensbeweis. Unsere Kandidaten sind bereit mit Ihrer Stimme Verantwortung zu übernehmen. Im Namen des Vorstandes Brigitta Wölk, Vorsitzende Zukunft des ÖPNV im Schussen- tal neu gestalten Busfahren mit einer besser ver- zahnten, kurzen Taktung, weite- ren angeschlossenen Ortsgebieten und der Erprobung von Bedarfs- verkehren (nach Bestellung) - so sehen einige Ziele eines neu zu gestalteten, gemeinwirtschaftlichen öffentlichen Nahverkehrs im Schussental der Zukunft aus. Bisher wur- de der Nahverkehr vom Landkreis getragen. Erläutert wurden die geplanten Veränderungen im Kul- tur- und Kongresszentrum Weingarten auf Einladung des Ortsverbands Bündnis 90/ Die Grünen Weingarten, Bai- enfurt, Baindt. Die Kommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt und Baindt stehen veränderten Rahmenbe- dingungen und Herausforderungen im Verkehrsverbund gegenüber. Die Mobilitätwende unter dem Zeichen des Klimaschutzes erfordert dessen Neugestaltung. Der Um- stieg vom Auto auf Bus und Bahn soll weiter erleichtert werden und die Umstellung der Fahrzeuge auf Klima- neutralität erfolgen. Wir haben bereits in vielen Teilen des mittleren Schussen- tals einen guten ÖPNV. Nun soll der Buslinienverkehr vom bisher eigenwirtschaftlichen zu einem gemeinwirtschaft- lichen Konzept umgestellt werden. Es soll ein bedarfsge- rechter Stadtbusverkehr werden. Die Kommunen wollen eine gemeinsame Struktur erstellen, die ein lernendes System sein soll. Kann man neue Strecken und Haltstellen erproben? Wie können z. B. Hochschule, Gewerbegebiete, Köpfingen und Hählehofstrasse angebunden werden? Kann man weitere Busspuren ausbauen? Viele Modelle und Pläne wurden besprochen.. Mit dieser Umstruktu- rierung können die Gemeinden den ÖPNV nach ihren Vorstellungen verbessern. Baindt hätte dann ein direktes Interesse an einer Erhöhung des Fahrgastaufkommens, da eine stärkere Nutzung die Kosten für die Kommune direkt verringert. Es gibt eine Förderung vom Landkreis für das Konzept. Die weiteren Kosten verteilen sich nach einem Schlüssel, entsprechend ihrer Größe, auf die vier Kommunen. In den nächsten Wochen werden die einzelnen Gemeinde- räte sich mit den Plänen befassen. Eine Umsetzung ist für 2027 geplant. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch die Schmalegger Tobel Von Schmalegg wandern wir durch den Glastobel und den Feuerbach Tobel zum Schmalegger Wasserfall. Über die Buttenmühle geht es zurück nach Schmalegg. Treffpunkt: Dienstag 19.03.2024 um 9.45 Uhr Bushalte- stelle Charlottenplatz Weingarten oder RV Linie 1, Abfahrt 10.17 Uhr. Rückkehr ca. 16.00 Uhr. Gehzeit 10 km, 200 hm. Fahrpreis 5,00 Euro für Mitglieder. Einkehr nach der Wan- derung vorgesehen Mitbringen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk und ggf. Stöcke. Anmeldung ab 15.03.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat und wo man zusteigt. Wanderführung: Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@ gmail.com. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Trainerteam bekommt Verstärkung durch zwei junge Nachwuchstrainer Mit Annika Entner und Phil Kempter hat die DLRG Ortsgruppe Baienfurt sein aktives Trainer- team weiter ausgebaut. Annika und Phil, seit ihrer Kind- heit selbst begeisterte Schwimmer in unserer Ortsgruppe, haben nach mehreren Monaten Hospitation in unseren Anfängerschwimmkursen erfolgreich an DLRG-Ausbil- dungs-Lehrgängen teilgenommen und die Prüfungen zum Ausbildungsassistent Schwimmen bestanden. Mit dieser Ausbildung ist der Grundstein für weitere Trai- nerlizenzen im Bereich Schwimmen gelegt. Beide werden Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 das Team im Anfängerschwimmen weiter unterstützen und sind befähigt nun am Ende des Kurses das Seepfer- chen-Abzeichen zu prüfen. Wir gratulieren den beiden herzlich zu den bestandenen Prüfungen und freuen uns, dass sie in ihrer Freizeit unser Trainerteam unterstützen und mit ihrem Wissen und Kön- nen den Kleinsten das Schwimmen beibringen. Für die DLRG Ortsgruppe Baienfurt Agnes Müller Leitung Ausbildung Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Der Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. lädt alle Mitglieder zur ordentliche Mitgliederversammlung ein am Montag, 15 April 2024, 20.00 Uhr Ort: Vereinsheim, Ravensburger Str. 19, 88255 Baienfurt Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Eröffnung, Begrüßung, Totengedenken 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Chorleiter 4. Kassen- und Kassenprüfberichte für die Jahre 2022 und 2023 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Ausblick auf das Jahr 2024 7. Anträge, Wünsche, Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können schriftlich bis 07. Ap- ril 2024 gestellt werden an: Kathrin Schütz, Lerchenweg 1, 88214 Ravensburg. Wir freuen uns auf ihr Kommen. Die Vorstandschaft Kleiderbörse Vogt Frühjahrbörse am Samstag 16.03.2024 von 11:00 -13:00 Uhr in der Sirgensteinhalle Vogt Angeboten wird alles was Babys, Kinder, Teenager, Da- men und Herren gebrauchen können. Baby- und Kin- derkleidung (Gr. 50 - 176), Schuhe (Gr. 19 - 41/42), Kinder- wagen, Autositze, Babyausstattung, Fahrzeuge, Bücher, Spielzeug, Damen- und Herrenbekleidung, gebrauchte Tupperware und vieles mehr! Während der Börse findet ein Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckerem Kuchen (auch zum Mitnehmen) statt. Die Warenannahme für angemeldete Verkäufer und Hel- fer findet am Freitag, 15.03.24 von 17:00 - 18:30 Uhr statt. Die Warenrückgabe und Auszahlung für angemeldete Verkäufer und Helfer findet am Samstag, 16.03.24 von 16:30 - 17:00 Uhr statt. Bestehen noch Fragen, kontaktiert uns gerne per E-Mail: kleiderboerse-vogt@gmx.de Wir freuen uns auf die Frühjahrsbörse und hoffen unseren Vogter Einrichtungen wieder eine tolle Summe spenden zu können! Euer Kleiderbörse-Team Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Infoveranstaltung MRVV Notfallplanung Gemeinsam mit der MRVV organisieren wir eine Info- veranstaltung zum Thema „Wie geht’s weiter, wenn der Betriebsleiter ausfällt?“ Im Vortrag werden die pragmatische Umsetzung von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sowie die Unternehmervollmacht. Dabei werden sowohl die rechtlichen als auch die finanziellen Lösungsmöglich- keiten aufgezeigt. Dozent: Jörg Triebke, Geschäftsführer der MRVV Deutsch- land, geprüfter Nachlassberater, Testamentsvollstrecker und Fachberater für Notfallplanung von Unternehmen Wann: Montag, 11. März 2024 um 19:30 Uhr Ort: Landgasthof Hirsch, Saulgauerstraße 16, 88374 Hüt- tenreute Landratsamt Ravensburg Wie will ich im Alter leben? Die Katholische Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e.V. veranstaltet in Kooperation mit der Kommunalen Pflegekonferenz des Landkreises Ravensburg und der Stadtbücherei Ravensburg am Mittwoch, 13. März um 18.30 Uhr, im Kornhaussaal in Ravensburg einen Vortrag- sabend zum Thema „Wie will ich im Alter leben?“ Die Referenten Andreas Knitz, Andreas Fox und Christa Gnann nehmen sich im Vortrag und dem anschließen- den Austauschgespräch der Frage „Wohnen und Leben im eigenen Haus - und das so lange wie möglich!?“ an. Wohnen ist nicht statisch, Bedürfnisse verändern sich laufend. Hat man vor nicht allzu langer Zeit für die grö- ßer werdende Familie gebaut und dabei viel investiert, ist nun eventuell das Haus und auch der Garten nicht nur zu groß, sondern macht auch Arbeit, die kaum mehr be- wältigt werden kann. Ein möglicher Ansatz, der an diesem Abend vorgestellt werden soll lautet: vorausschauend wohnen - zeitnah handeln, nicht erst, wenn es zu spät ist. Die drei Referentinnen aus den Bereichen Architektur, Finanzierung und Gemeinwesenarbeit stellen verschie- dene Modelle vor und berichten von ihren Erfahrungen. Weitere Informationen, auch zur Anmeldung unter Tel. 0751 36161 30 oder auf der Webseite unter www.keb-rv.de Katamaran-Reederei Bodensee Frühlingsstart beim Katamaran Die Katamaran-Reederei Bodensee startet am 1. März in den Frühling. Die stündliche Verbindung zwischen Kon- stanz und Friedrichshafen bietet seinen Fahrgästen im März und April einen attraktiven Frühlingstarif. Das Früh- lingsticket kommt mit rund 35 Prozent Rabatt für Erwach- sene daher. Damit zahlen Erwachsene nur 15,70 Euro für die Hin- und Rückfahrt am selben Tag. Kinder zahlen für das günstige Frühlingsticket 8,30 Euro und Familien - zwei Erwachsene und bis zu drei Kinder - zahlen für die Hin- und Rückfahrt 39,80 Euro. Das Angebot gilt bis zum 30. April. Frühlingsrabatte gibt es auch bei Kombi-Tickets Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 für Messen oder Freizeiteinrichtungen, wie das am 23. März öffnende Ravensburger Spieleland, das Sea Life Konstanz und die Luftfahrtmuseen in Friedrichshafen. Wer den Katamaran nutzt, macht damit die Anreise schon zum Erlebnis und umgeht Staus und Streiks. Wichtig: bis Ende März gilt noch der Winterfahrplan. Die- ser bietet montags bis samstags eine stündliche Verbin- dung, an Sonn- und Feiertagen verkehrt der Katamaran jedoch im 2-Stunden-Takt. Ab Ostersonntag wechselt der Katamaran in den Sommerfahrplan und fährt an allen Tagen wieder im Stundentakt. Vom 1.3. bis 30.4.2024 gibt es die vergünstigen Früh- lingstickets online auf der-katamaran.de, an den Fahr- karten-Automaten und in den Katamaran-Geschäftsstel- len. Die Kombitarife sind ausschließlich an den Automaten und in den Geschäftsstellen erhältlich. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau LKK fördert gesunde Ernährung Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert als Landwirtschaftliche Kran- kenkasse (LKK) Kursteilnahmen zur vollwertigen und aus- gewogenen Ernährung, zur Gewichtsreduktion, zu mehr Bewegung sowie zur Vorbeugung und Reduzierung von Gesundheitsrisiken. Darauf weist sie anlässlich des Tags der gesunden Ernährung am 7. März hin. Die LKK möchte damit vorbeugend eingreifen, um ins- besondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu vermeiden. Kurse, die von der LKK bezuschusst werden, stehen auf der Internetseite www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Eine für den Körper wichtige ausgewogene Ernährung zeichnet sich vor allem durch Lebensmittelvielfalt aus. Getreideprodukte wie Brot, Nudeln und Reis, am bes- ten aus Vollkorn, sowie Kartoffeln enthalten kaum Fett, dafür aber reichlich Vitamine, Mineralstoffe, Spurenele- mente sowie Ballaststoffe und sekundäre Pflanzenstoffe. Wichtig sind vor allem pflanzliche Produkte wie frisches regionales und saisonales Gemüse. Sie liefern reichlich Vitamine, sowie Mineral- und Ballaststoffe. Um die aus- reichende Versorgung mit Nährstoffen zu erleichtern, ist es sinnvoll die pflanzlichen Lebensmittel durch tierische Lebensmittel, wie Milchprodukte, Fisch, Fleisch und Eier zu ergänzen. Naturbelassene pflanzliche Fette wie Rapsöl oder Leinöl liefern gesunde Omega-3-Fettsäuren. Diese sind lebensnotwendig, können jedoch nicht vom mensch- lichen Organismus selbst hergestellt werden. Sie sind auch in Fischen, beispielsweise Matjes oder Lachs, enthalten. Zucker und Salz sollte mit Bedacht verwendet werden. Speisen lassen sich auch hervorragend mit Kräutern wür- zen. Bei der Essenszubereitung sollte gelten: Kurze Gar- zeiten, wenig Wasser, wenig Fett. So behalten Lebens- mittel nicht nur ihren natürlichen Geschmack, sondern auch die Nährstoffe. Ebenso wichtig ist regelmäßiges Trinken, um für die aus- reichende Flüssigkeitsversorgung des Körpers zu sorgen. Weitere Tipps zur gesunden Ernährung gibt die Deut- sche Gesellschaft für Ernährung auf ihrer Internetseite www.dge.de. Am Tag der gesunden Ernährung informieren diverse Or- ganisationen darüber, wie wichtig es ist, Risiken für viele Krankheiten zu reduzieren. Verbunden mit Bewegung und Sport trägt alles zusammen zu einem gesteigerten Wohlbefinden und zu mehr Lebensqualität bei. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Noch keine Frühjahrsbelebung in Sicht - Fachkräfte und Auszubildende gesucht Im Februar ist die Zahl der Arbeitslosen im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg leicht angestie- gen. Es waren 16.715 Frauen und Männer ohne Beschäfti- gung gemeldet. Das sind 1,3 Prozent mehr als im Januar. Die Arbeitslosenquote lag mit 3,7 Prozent 0,1 Punkte über der des Vormonats. „Die aktuellen Herausforderungen am Arbeitsmarkt haben die Arbeitslosigkeit leicht ansteigen lassen - eine Frühjahrsbelebung ist noch nicht in Sicht“, erklärt Katja Thönig, operative Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. „Immer deut- licher zeigt sich: vor allem für Menschen ohne eine abge- schlossene Berufsausbildung wird es zunehmend schwe- rer eine Beschäftigung aufzunehmen oder dauerhaft zu behalten“, so Katja Thönig weiter. Es gilt daher weiterhin in Aus- und Weiterbildung zu investieren sowie auch Be- werberinnen und Bewerbern eine Chance zu geben, die noch nicht alle Voraussetzungen erfüllen. Arbeitsagentur und Jobcenter bieten dabei vielfältige Fördermöglichkei- ten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber an. „Es ist gerade jetzt besonders wichtig, junge Menschen bei der Ausbil- dungs- und Berufswahl zu unterstützen“, betont Katja Thönig. Vom 11. bis 17. März findet unter dem #Ausbil- dungKlarmachen die Woche der Ausbildung statt. Dabei können interaktiv im Netz oder bei Veranstaltungen vor Ort die beruflichen Möglichkeiten entdeckt werden. Mehr Informationen unter https://www.arbeitsagentur.de/k/ ausbildungklarmachen. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im Feb- ruar 16.715 Menschen ohne Arbeit, 7.724 Frauen und 8.991 Männer. Zum Vormonat stieg die Zahl um 220 Personen bzw. 1,3 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 2.032 Per- sonen bzw. 13,8 Prozent angestiegen; darin spiegeln sich die Registrierung ukrainischer Geflüchteter in den Job- centern, aber auch die schwierigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wider. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 7.990 Menschen zum Rechtskreis SGB III (Arbeitslosenversicherung). Das waren 108 oder 1,4 Prozent mehr als vor einem Monat und 885 oder 12,5 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 8.725 Menschen arbeitslos gemeldet. Dies ist eine Zunahme um 112 oder 1,3 Prozent zum Vormonat und eine Zunahme um 1.147 oder 15,1 Prozent zum Februar des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren 2.018 Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit arbeitslos gemeldet. Im Vorjahresmonat waren es 1.589. Ausbildungsmarkt Vom 11. bis 17. März 2024 findet wieder die Woche der Aus- bildung statt. Unter dem #AusbildungKlarmachen gibt es interaktive Online-Angebote sowie Veranstaltungen vor Ort. Im Berufsinformationszentrum (BIZ) in Ravensburg wird am 14. März ab 13:00 Uhr der „XL-Bewerbungstag“ mit professionellem Bewerbungscheck und zwei Vorträgen angeboten. Im BIZ in Konstanz finden zwei Informations- veranstaltungen statt: am 11. März geht es um das Thema „Berufe in Uniform“ und am 14. März um Berufsausbildung als alternative Möglichkeit zum Studium. Ausbildungsin- teressierte können sich darüber hinaus auf einer der Bil- dungsmessen rund um das Thema Ausbildungs- und Be- rufswahl informieren. So z. B. auf der „Bildung und Karriere Bodensee“ am 08. und 09. März 2024 in Friedrichshafen Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 oder auf den „JobDAYS“ am 11. und 12. April 2024 in Singen. Mehr zu den Veranstaltungen im Bezirk unter https://www. arbeitsagentur.de/vor-ort/konstanz-ravensburg. Arbeitskräftenachfrage Unternehmen und Verwaltungen informierten im Feb- ruar über 1.708 neue, offene Stellen, das sind 277 mehr als im Vormonat. Im Februar des Vorjahres waren es 2.009 Neumeldungen. Im gesamten Agenturbereich wa- ren 6.613 offene Stellen gemeldet. Dies waren 267 mehr als im Januar jedoch 642 oder 8,8 Prozent weniger als im Februar 2023. Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis stieg die Arbeitslosenquote um 0,1 Punkte auf 3,8 Prozent. Vor einem Jahr lag die Quote bei 3,4 Prozent. Mit 4.754 Frauen und Männern waren 150 oder 3,3 Prozent mehr Menschen arbeitslos als vor vier Wochen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bodensee- kreis 2.387 Menschen (plus 35), das Jobcenter betreute 2.367 Frauen und Männer (plus 115). Im Landkreis Konstanz waren 6.899 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (3.136) oder das Jobcen- ter (3.763) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstel- le. Das sind 15 Menschen oder 0,2 Prozent weniger als im Januar. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 4,2 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 3,7 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 5.062 Menschen über die Arbeitsagentur (2.467) und das Jobcenter (2.595) arbeitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 85 Personen oder um 1,7 Prozent zu. Die Arbeitslosen- quote blieb unverändert bei 3,0 Prozent und liegt damit 0,3 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termine: 13. März 2024 Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr Thema: Künstliche Intelligenz (KI) - Fluch oder doch ein Segen für sehbehinderte und blinde Menschen“ aktuelle Entwicklungen - Nutzen und Chancen der KI; aber auch Risiken. Was sollte im Umgang und der Nutzung der KI beach- tet werden. Referent: Herr Arne Jöns Bitte notieren Sie sich bereits heute den nächsten Termin unserer Vortragsreihe am 10. April 2024 Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2024 Beitreten Zoom Meeting https ://us06web.zoom.us/j/85858293801?pw- d=EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6x7PFS.1 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,,85858293801# Deutschland +496950502596,,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Meeting-ID: 858 5829 3801 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ „Alles was rollt...“ - 16. Radbörse der Schalmeien Vogt e.V. Am Samstag, den 09.03.2024 findet wieder die Radbörse in der Sirgensteinhalle in Vogt statt. Kaufen und verkaufen von Fahrrädern aller Art, Anhän- ger, Kettcars, Laufräder, etc.! E-Bikes ausschließlich Selbstverkauf mit Standgebühr von 30,- EUR. Annahme ist von 10:00 bis 12:45 Uhr, Annahmegebühr: 1,- EUR pro Teil. Verkauf: 13:00 bis 14:30 Uhr. Abholung des Verkaufserlös oder nicht verkaufter Artikel von 15:00 bis 16:00 Uhr. Bei Verkauf werden 15% Provision (max. 30,- EUR) vom Verkaufspreis einbehalten. Kaffee und Kuchen, auch zum mitnehmen. Weitere Infos unter Whatsapp 0176 54149516 oder 1.vor- stand@schalmeien-vogt.de Über eine kurze Rückmeldung würde sich Herr Hartmann sehr freuen. Rückfragen gerne per E-Mail schriftfuehrer@ schalmeien-vogt.de oder über 0151 14791037. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Kompass für einen gesunden Rücken Anlässlich des Tags der Rückengesundheit am 15. März weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf ihre Veranstaltungen und Kurse sowie Vorträge zum Thema Rückengesundheit hin. Mehr Informationen dazu unter: www.svlfg.de/ge- sunder-ruecken-im-betrieb Auch die zehn einfach umzusetzenden Tipps der Ak- tion Gesunder Rücken e.V. empfiehlt die SVLFG. Wie diese wissenschaftlich untermauerten Übungen prak- tisch umgesetzt werden, findet sich auf der Internetseite www.agr-ev.de/de/tag-der-rueckengesundheit. Unter dem Motto „Dein Kompass zur Rückengesundheit“ wer- den Interessierte dabei unterstützt, den eigenen Weg zur Rückengesundheit zu finden, also selbständig Rücken- schmerzen zu verhindern oder zu lindern - individuell auf sie abgestimmt. Ziel des Tags der Rückengesundheit ist es, das Bewusst- sein dafür zu schärfen, wie wichtig ein gesunder Rücken im Leben ist. Er soll dazu zu ermutigen, eigenständig vor- beugende Maßnahmen gegen Rückenproblemen anzu- gehen. Denn Rückenschmerzen sind ein weit verbreitetes Problem, das Menschen jeden Alters betrifft. Durch eine Kombination aus Bewegungsmangel, falscher Körper- haltung, Übergewicht und andere Faktoren können Rü- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 ckenprobleme entstehen, welche die Lebensqualität oft erheblich beeinträchtigen. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind aufgerufen, ihre Beschäftigten für das Thema zu sensibilisieren und ergonomische Arbeitsplätze bereitzustellen. Denn ge- rade im beruflichen Umfeld verbringen viele Menschen einen Großteil ihres Tages im Sitzen oder in einer einseiti- gen Körperhaltung, was langfristig zu Rückenproblemen führen kann. Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Herzliche Einladung zum Rosenschnittkurs Liebe Gartenfreundinnen- und freunde, unsere nächste Veranstaltung wird unser Rosenschnitt- kurs sein. Erfreulicherweise dürfen wir diesen im Garten der Familie Schmitt in Baienfurt in der Friedhofstraße 10 durchführen. Wir treffen uns dazu am 9. März 2024 um 14.00 Uhr. Wir meinen, dass die Vegetation bis dahin so weit fortge- schritten ist und dies der richtige Zeitpunkt zum Schnitt ist. Sollte das Wetter so gar nicht mitspielen, verschieben wir auf Samstag, den 16. März. Bitte melden Sie sich per E-Mail: gartenfreunde.baienfurt@web.de oder telefonisch unter 0751/44875 an. Freundliche Grüße Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG fördert Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzpro- dukten Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert seit dem 1. März den Neukauf ausgewählter Produkte, die bei der Arbeit gegen Sonne und Hitze schützen. Einen Antrag können alle Unternehmen stellen, die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind. Die Zuschüsse werden in der Reihenfolge der An- tragseingänge vergeben. Die Förderung beträgt höchs- tens 50 Prozent des Anschaffungspreises, maximal 400 Euro. Darüber hinaus ist sie auf höchstens 50 Prozent des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrages begrenzt. Gefördert wird die Anschaffung von: - Kühlkleidung (Westen, Kopfbedeckungen mit Nacken- schutz, Shirts) - Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz - UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe) Die SVLFG weist darauf hin, dass der Kauf erst erfol- gen kann, wenn sie die Förderzusage gegeben hat. Antragsformulare stehen unter www.svlfg.de/arbeits- sicherheit-verbessern zum Download bereit sowie im Versichertenportal der SVLFG. Sie können per E-Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 geschickt werden. Finanzamt Ravensburg Schnuppertag Interesse an einer fundierten Ausbildung oder einem du- alem Studium in der Finanzverwaltung, aber Sie wissen nicht ob dies der richtige Beruf für Sie ist? Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schüler und Schülerinnen am 20.03.2024 von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr ei- nen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplät- ze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Würt- temberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. Anmel- dungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Anmeldungen bitte bis zum 18.03.2024. Wir freuen uns auf Euch! Das Ausbildungsteam des Finanzamts Ravensburg in Weingarten Landratsamt Ravensburg Benjamin Lapp ist neuer Förster im Forstrevier Isny Herr Benjamin Lapp wird zum 1. April der neue Förster im Forstrevier Isny. Herr Lapp ist zuständig für die Stadt Isny, mit Ausnahme der Gemarkung Beuren und für die Gemarkung Friesenhofen der Stadt Leutkirch. Er betreut ca. 840 ha Kleinprivatwald und 710 ha Körperschafts- wald. Er steht in allen Fragen den Wald betreffend den privaten Waldbesitzern mit Beratung und Betreuung zur Seite. Der bisherige Förster Herr Merta geht zum 31. März in den wohlverdienten Ruhestand. Herr Lapp ist 39 Jahre alt und hat Forstwirtschaft in Freising studiert. Er ist kein Unbekannter im Landkreis Ravensburg. Von 2011 bis 2017 nahm im Landkreis Ra- vensburg unterschiedliche Funktionen war, zuletzt als Leiter der Holzverkaufsstelle. Von 2017 bis 2020 arbeitete er als Förster im Schwarzwald-Baarkreis. Von 2020 bis Ende Januar 2024 war er im Holzverkauf bei ForstBW im Schwarzwald und im Altdorfer Wald tätig. Seine Frei- zeit verbringt Herr Lapp gerne mit seiner Familie in den Bergen, im Garten oder mit seiner steierischen Bracke Mattis auf der Jagd. Herr Lapp ist erreichbar unter 0175- 1809380, m.lapp@rv.de Fürsorge-Talente für kranke Kinder gesucht „Da –sein für Kinder“ in Ravensburg und Leutkirch Für das neue Projekt „Da-Sein für Kinder“ sucht die St. Elisabeth-Stiftung Fürsorge-Talente, die kranke Kinder zuhause betreuen, während Eltern weiter zur Arbeit ge- hen können. Das vom Landkreis Ravensburg und der Friedrich-Schiedel-Stiftung geförderte Projekt startet in Leutkirch und Ravensburg. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt für viele El- tern bereits eine große Herausforderung dar. Wenn dann ein Kind plötzlich erkrankt, gerät der sorgfältig geplante Alltag völlig aus dem Gleichgewicht. Gerade Alleinerzie- hende ohne familiäres Netzwerk kommen in dieser Situa- tion schnell an ihre Grenzen. Hier setzt „Da-Sein für Kinder“ an. Das Projekt stellt ein kurzfristiges und zeitlich flexibles Betreuungsangebot für Familien bereit. Das Ziel: Wenn ein oder mehrere Kinder plötzlich erkranken, können Eltern weiter zur Arbeit gehen und sich darauf verlassen, dass Tochter und Sohn daheim in guten Händen sind. Für „Da- Sein für Kinder“ sucht die St. Elisabeth-Stiftung Frauen, die kranken Kindern Zeit und Aufmerksamkeit widmen möchten. Die Betreuung erfolgt daheim bei den Kindern, die Zeitspanne reicht von mindestens drei bis maximal Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 acht Stunden pro Einsatztag. Das Engagement ist flexi- bel, jede Helferin kann ihre Verfügbarkeit individuell steu- ern. Die Helferinnen erhalten ein steuerfreies Entgelt und eine Fahrtkostenerstattung. Die Qualität der Betreuung wird durch kontinuierliche Fortund Weiterbildungen so- wie enge Begleitung der Betreuungsperson sichergestellt. Das Projekt startet in Leutkirch und Ravensburg – mit ei- nem Einzugsgebiet von jeweils zehn Kilometern Umkreis um die beiden Städte: Im Ravensburger Stadtgebiet mit Teilorten plus Weingarten, Grünkraut, Bodnegg, Schlier, Waldburg, Baindt, Baienfurt, Berg und Horgenzell so- wie im Leutkircher Stadtgebiet mit Teilorten plus Aitrach, Aichstetten und Kißlegg. Kontakt und weitere Informationen „Fürsorge-Talente“ können sich bei der Koordination und Projektleitung der St. Elisabeth-Stiftung melden: Johan- na Menz und Ann-Kathrin Nimz Nikolausstraße 10, 88212 Ravensburg Telefon: 0751 977 1238 313 E-Mail: da-sein@ st-elisabeth-stiftung.de Web: www.stelisabeth-stiftung.de Landratsamt Ravensburg Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im März Zum Frühlingsbeginn bietet unser Ernährungszentrum wieder verschiedene Veranstaltungen an. Hiermit infor- mieren wir über alle aktuell geplanten Veranstaltungen im März. Babys erster Brei: Online-Vortrag am 20. März Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nahrung gelingt, vermittelt Andrea Geissler im Online-Vortrag „Ba- bys erster Brei“. Die Teilnehmenden erhalten praktische Tipps und Fragen rund um die Nahrungsumstellung, un- ter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost, werden beantwortet. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 20. März um 18.30 Uhr statt. Die Teil- nahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrungoberschwa- ben.de möglich. Es sind nur noch wenige Plätze frei. Den Teilnahmelink für die OnlineVeranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Kleiner Gemüsegarten – Lust oder Frust!?: Online-Vor- trag am 20. März Im Vortrag werden von Referentin Annerose Herm ver- schiedene Anlagemöglichkeiten angesprochen, die auch auf kleiner Fläche eine entsprechende Ernte erwarten las- sen. Eine Möglichkeit stellt das Hochbeet mit seinen viel- fältigen Gestaltungsmöglichkeiten dar. Mit entsprechen- der Sortenwahl und Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg an die Redaktionen von Presse, Rundfunk und Fernsehen Stabsstelle des Landrats An- sprechpartner/in: Susanne Birk Tel: 0751/85-9250 Fax: 0751/8577 9250 Mail: s.birk@rv.de Kreishaus I, Gebäude A, Friedenstr. 6 88212 Ravensburg Datum: 05.03.2024 Sei- te 2 fachgerechten Pflegearbeiten kommt auch der klei- ne Gemüsegarten ganz groß raus. Dieser Vortrag ist für „alte Hasen“ sowie Gartenneulinge interessant. Der On- line-Vortrag findet am Mittwoch, den 20. März um 18.00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.er- naehrungoberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Osterbrunch: Workshops für Kinder ab 8 Jahren am 26. und 27. März Im Kochworkshop „Osterbrunch“ für Kinder stellen die beiden Referentinnen Tanja Müller und Andrea Geißler zusammen mit den teilnehmenden Kindern herzhafte und süße Gerichte für den Osterbrunch her. Auch eine herzhafte Osterbrezel und ein süßer Hase im Glas wer- den hergestellt. Die Kurse finden jeweils von 14.00 bis 16.30 Uhr statt: • Dienstag, 26. März im Ernährungszentrum Boden- see-Oberschwaben, Außenstelle Leutkirch, Wangener Straße 70 oder • Mittwoch, 27. März im Ernährungszentrum Boden- see-Oberschwaben, Schillerstraße 34 in Bad Waldsee. In Bad Waldsee sind nur noch wenige Plätze frei. Für die eingesetzten Lebensmittel wird ein Kostenbeitrag von sechs Euro erhoben. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-ober- schwaben.de möglich. Falls nötig erhalten Sie weitere Informationen unter Tel. 07561/9820-6642. Mitzubringen sind: Schürze, Spüllappen, Geschirrtuch, kleines Handtuch, Vorratsbehälter und Kostenbeitrag passend in bar. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Osterfeiertage wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 28.03.2024 Redaktionsschluss: 25.03.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 86,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 124,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 62,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 49,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 99,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 111,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Bad Waldsee Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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HSM Hohenloher Spezial-Maschinenbau GmbH Grimmenstein 7 88364 Wolfegg www.hsm-forest.com Ihr Ansprechpartner: Herr Andreas Adler andreas.adler@hsm-forest.com Tel. +49 (0)7527 9608-131 HSM ist der führende deutsche Hersteller von Forstspezialmaschinen. Wir produ- zieren hochqualitative, technisch anspruchsvolle Forst spezial maschinen für den deutschen und internationalen Markt. 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        Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 3. Mai 2024 Nummer 18 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. 72h Aktion 2024 – NATUR VERBINDET Am vergangenen Wochenende ging es rund bei den Ministranten aus Baindt und Baienfurt. 72 Stunden – also drei Tage lang voller Sägen, Hämmern, Schrauben, Schleifen und ganz viel Gemeinschaft. Wir 30 Jugendliche zwischen 13 und 20 Jahren haben in diesen drei Tagen unser Projekt „Natur verbindet“ im Rahmen der 72h Aktion des BDKJs umgesetzt. Dabei war unser Ziel, ein Bewusstsein für die Natur zu kreieren und gleichzei- tig die Menschen mit der Natur zu verbinden. Hierzu haben wir Lebensräume für Insekten und Vögel geschaffen, indem wir Vogelnistkästen und Insektenhotels bauten. Um auch die Bevölkerung zu sensibilisieren, wollten wir auch Orte der Begegnung in und mit der Natur erschaffen. Hierfür haben wir für jede Gemeinde eine rückenergonomi- sche Holzliege gebaut. Darüber hinaus haben wir Bienenwachstücher selbst hergestellt und anschließend verkauft. Die Auftaktveranstaltung am Donnerstagnachmittag in der Kirche St. Jodok in Ravensburg war der Startschuss für unsere Aktion: 3…2…1… und die 72 Stunden begannen genau um 17.07 Uhr! Nach letzten Vorbereitungen am Don- nerstagabend, trafen wir uns am Freitagmorgen an der Villa Kunterbunt in Baindt und starteten mit einem „An- schuggerle“ in unser Projekt. Bevor wir uns in den Arbeitsgruppen zusammenfanden, stärkten wir uns erst einmal mit einem leckeren Frühstück, welches wir vom Baindter Beck gespendet bekommen hatten. Darauf folgte eine kurze Sicherheitsunterweisung und schon lief unsere Tischkreissäge ununterbrochen, um das gespendete Holz vom Bauunternehmen Schützbach, Alexander Svoboda, dem Sägewerk Köberle, dem Bauhof und Pfarrer Staudacher auf die passenden Maße zu sägen. Die „Bank-Gruppe“, die für den Bau der Holz- liege zuständig war, hat das Holz anschlie- ßend geschliffen, die Kanten abgerundet und lasiert. Auch die Gruppen der Insektenhotels und Nistkästen begannen nach und nach das Holz zu schleifen und mit Leinöl zu versiegeln. Außerdem wurden für die Insektenhotels durchgehend Bambusröhren geschliffen und Rundhölzer gebohrt, um eine Einnistungs- möglichkeit für die Insekten zu schaffen. So haben wir uns um die Mittagszeit alle hungrig auf die Spaghetti Bolognese gefreut. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Die Motivation unserer fleißigen Minis war jedoch so groß, dass niemand an eine ausgiebige Mittagspause dachte, sondern alle direkt wieder an die Arbeit gingen. In unserer regulären Ministunde hatten die kleineren Minis die Mög- lichkeit, auch bei unserem Projekt mitzuwirken und selbst Hand anzulegen. Es wurde eifrig geschmirgelt und auch die gespendeten Stoffe für die späteren Bienenwachstücher wurden zugeschnitten. Zwischendurch bekamen wir immer wieder Besuch von Interessierten, den Veranstaltern der Aktion und unserem Pfarrer Staudacher. Schließlich ließen wir den ersten Abend gemütlich mit leckerer Pizza ausklingen und fielen alle müde in unsere Betten. Am nächsten Morgen trafen wir uns alle wieder motiviert an der Villa. Noch 38 Stunden! Das über Nacht getrocknete Holz wur- de verarbeitet und die Projekte nahmen langsam Gestalt an. Die Holzliegen wurden morgens fertiggebaut und die erste Liege konnte mittags bereits an der Zeppelinstraße aufgestellt werden. Währenddessen wurden in der Küche der Villa Kunterbunt fleißig Bienenwachstüchern hergestellt. Wie am Fließband wurde eins nach dem anderen mit Bienenwachs bestrichen, im Ofen erwärmt und schön verpackt. Mit ganz viel Mühe und Teamwork konnten auch gegen Abend die geplanten 30 Nistkästen, 16 Insektenhotels fertiggestellt werden. Daraufhin besuchten alle Minis am Abend die Vorabendmesse in Baindt und sogar Pfarrer Staudacher erklärte bewundernd, dass wir Minis in den Arbeitsklamotten in den laufenden 72 Stunden Zeit für den Gottesdienst fanden. So viele Engelbert-Strauß-Hosen hat die Kirche noch nie zu Gesicht bekommen! Nach dem Gottesdienst nutzten wir die Möglichkeit und verkauften unsere zahlreichen selbst hergestellten Bienenwachstücher. Den gesamten Erlös spendeten wir an den BUND, um unserem Motto „Natur verbindet“ noch mehr gerecht zu werden. Gut verpflegt wurden wir auch wieder an diesem Tag: Zum Mittagessen bekamen wir köstlichen Kartoffelsalat von Kaplers Kartoffeln und Leberkäs, welchen wir von der Metzgerei Brenner gespendet bekamen. Abends gab es leckere überbackene Seelen gespendet von der Bäckerei Sauter. Am Lagerfeuer ließen wir den Abend noch entspannt ausklingen. Den letzten Tag starteten wir mit einem Frühstück von der Bäckerei Mayer in Baienfurt. Nachdem wir alle den Gottesdienst besucht hatten, konnten wir auch hier unsere Bienenwachstücher verkaufen. Das Wetter war – anders als unsere Stimmung während dem Wochenende – leider nicht immer so toll. Um das Aprilwetter noch auf die Spitze zu treiben, hat es am Sonntag sogar noch geschneit. Etwas durchgefroren an der Villa angekommen, ließen wir uns unsere Laune nicht verderben und wärmten uns noch schnell auf, bevor sich ein paar von uns zum Aufhängen der Nistkästen und Insektenhotels auf den Weg machten. Dazu bekamen wir Hilfe des Naturschutzwarts Walter Hohnheiser. Und schon stand das Ende der 72 Stunden Aktion bevor. Als gemeinsamen Abschluss öffneten wir unsere Überraschungsbox vom BDKJ und haben noch eine letzte Foto-Challenge bewältigt. Danach ließen wir uns noch Schnitzel mit Pommes von der Gast- stätte „Zur Mühle“ schmecken und traten alle ausgepowert und etwas müde – aber glücklich und stolz, das Projekt gemeistert zu haben – den Heimweg an. Wir wollen uns nun nochmals beim gesamten Team bedanken. Ohne die tatkräftige und ausdauernde Arbeit von jedem Einzelnen hätten wir das Projekt nicht so umsetzen können. Egal ob Bauleiter, Social-Media-Beauftragte, Küchenteam, Taxi oder Gruppenleitung – jeder hatte eine enorm wichtige Aufgabe und mit den individuellen Stärken jedes Einzelnen haben wir ein super Team ergeben. Außerdem wollen wir an dieser Stelle unseren zahlreichen Spendern danken, ohne die unser Projekt nicht möglich gewesen wäre. DANKE… … der Bürgerstiftung Ravensburg für die großzügige Spende, mit der wir ein Großteil unserer Materialkosten de- cken konnten! … dem Sägewerk Köberle, Alexander Svoboda und Pfarrer Staudacher für die Holzspenden! … dem Bauunternehmen Schützbach für das gespendete Holz und den Trockenbeton! … der Firma IntraTec für die Spende der Metallunterkonstruktion unserer Holzliegen! … dem Biohof Forderer für die Spende, mit der wir eine Mahlzeit finanzieren konnten! … den Privatpersonen, welche uns mit Geld und Sachspenden unterstützt haben! … für die Baumwollstoffe, die wir gespendet bekamen! … dem Baindter Beck sowie der Bäckerei Mayer aus Baienfurt für das leckere Frühstück und der Bäckerei Sauter für die gespendeten Seelen! … der Metzgerei Brenner für den Leberkäs! … an alle Eltern unserer Teamer für die Snacks und das Fingerfood, die den kleinen Hunger zwischendurch gestillt haben! … den Pizzerien Romano und Da Michele sowie den Gasthof zur „Mühle“ für die Vergünstigung des Essens! Das Ministrantenteam Baienfurt/Baindt Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ein Insektenareal entsteht Auf der Wiese südlich der Klosterwiesenschule, neben dem Kindergarten, entsteht ge- rade ein neuer Lebensraum für viele kleine Tiere. Die AG „Insektenoase“ der Kloster- wiesenschule, die Naturfreunde Baindt und der Bauhof der Gemeinde arbeiten dafür zusammen, unterstützt auch vom Naturschutzwart der Gemeinde Walter Hohnheiser. So konnte bereits gemeinsam ein Totholzhaufen (der mal vor Leben nur so wimmeln soll) und ein Sandarium, d.h. eine Sandfläche, nicht nur für bodenbrütende Wildbienen und andere Insekten, sondern mit etwas Glück auch für Eidechsen, errichtet werden. Daneben ist aus dem Aushub ein Blumenbeet als Nahrungsquelle für Wildbienen und Co. entstanden. Nun folgt noch ein Insektenhotel für Hohlraumbrüter. Verwendet wird dabei fast ausschließlich Material aus der Gemeinde, wie Sand, Steine und Holzschnitt, welches zum Teil bei Pflegemaßnahmen anfällt und vom Bauhof beschafft und ausgebracht wird. Vielen Dank an dieser Stelle an die großzügige Unterstützung durch die Gemeinde. Im Insektenhotel, welches die Naturfreunde vorbereitet haben, sind auch Materialien vom Abriss des Fischerareals wieder verwertet worden. Die Schüler und Schülerinnen der von der Klosterwiesenschule betreuten AG haben bereits Futterpflanzen für die Insekten gepflanzt, Sand mit Tonmehl für die Steilwände im Sandarium und das kleine Balkonsandarium ange- mischt und viele Niströhren für das Insektenhotel vorbereitet. Außerdem lernen sie u. a. viel Theorie zum Thema. Die Naturfreunde Baindt organisieren und koordinieren die Aktion, bauen natürlich fleißig mit und unterstützen mit weiterem Material und Pflanzenablegern. Die ersten Teile können gerne bereits vor Ort besichtigt werden. Bitte dabei aber das Sandarium und den Totholzhaufen nicht betreten oder darauf klettern. Für die Naturfreunde Monika Hermann-Spiegel Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Herzliche Einladung zum Blutritt am Freitag, den 10. Mai 2024 Der Blutfreitag findet in jedem Jahr am Freitag nach Christi Himmelfahrt statt, in diesem Jahr am 10. Mai 2024. Seit über 900 Jahren gehört die Verehrung der Heilig-Blut-Reliquie zur festen Tradition in Oberschwaben. Der Blutfrei- tag gilt als größte Reiterprozession Europas. Für die Feierlichkeiten ist folgender Zeitplan vorgesehen: Christi Himmelfahrt (09. Mai 2024) 19:15 Uhr Abendmesse in der Basilika 20:30 Uhr Festpredigt anschließend Lichterprozession zum Kreuzberg Blutfreitag (10. Mai 2024) 23:15 bis 01:00 Uhr Betstunden in der Basilika 04:00 Uhr Reitermesse 05:00 Uhr Eucharistiefeier mit dem Heilig-Blut-Reiter 07:00 Uhr Beginn des Blutritts mit Übergabe der Heilig-Blut-Reliquie an den Blutreiter 09:00 Uhr Pilgeramt 11:15 Uhr Rückkehr des Heilig-Blut-Reiters in den Klosterhof, Schlusssegen und Übergabe der Reliquie 11:30 Uhr Pontifikalamt 15:00 Uhr Kreuzwegandacht 15:30 Uhr Einzelsegen mit der Heilig-Blut-Reliquie Die Blutreitergruppe und der Musikverein der Gemeinde Baindt haben in der Zugordnung 2024 die Nummer 73. Nähere Informationen rund um den Blutritt finden Sie auf der Homepage der Stadt Weingarten unter www.stadt-wein- garten.de --> Kultur, Tourismus & Stadtmarketing --> Tourismus --> Barock, Basilika & Blutfreitag --> Blutfreitag oder über den nebenstehenden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung Fotos von Felix Kästle meet & see 5. Mai 2024 | ab 10 Uhr Das Fest im Klosterhof Baindt am SBBZ Sehen 10 - 11.30 Uhr: Gottesdienst mit Einweihung des Sinnesgartens 11.30 - 16 Uhr: • Ausstellung: Mit anderen Augen sehen • Indoorspielplatz und Kinderschminken • Tierpädagogisches Angebot • Rallye mit Gewinnspiel • Dunkelgang • Foodtrucks, Kaffee und Kuchen • Führungen uvm. Ort: Klosterhof 1 | 88255 Baindt Wir freuen uns auf Euch! Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Baindt, 02.05.2024 Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen am 10.05.2024 Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, 10. Mai 2024 (Brückentag nach Christi Himmelfahrt) bleiben das Rathaus und die Gemein- debücherei geschlossen. Am Montag, 13. Mai 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Am Dienstag, 07. Mai 2024 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr lädt Bürgermeisterin Simone Rürup zur nächsten Sprechstunde ein. Sollten Sie ein besonderes Anliegen oder Fragen haben, kommen Sie sehr gerne vorbei! Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenom- men unter Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail info@baindt.de. Wechsel der Amtsblattaustragenden in den Bezirken 2 und 5 Unsere Austräger Felix Haller und Markus Wöhr haben Ende April letztmalig das Baindter Amtsblatt ausge- tragen. Wir möchten uns bei ihnen, auch im Namen unserer Abonnentinnen und Abonnenten, herzlich für ihre zuverlässige Arbeit bedanken. Ab dem 3. Mai 2024 übernimmt Ricco Haller den Be- zirk 2 und Laura Koglin den Bezirk 5. Wir wünschen den beiden viel Freude bei ihrer neuen Aufgabe und sind zuversichtlich, dass sie diese ebenso zuverlässig erfüllen werden. Ihre Gemeindeverwaltung Asiatische Hornisse breitet sich aus - bitte Sichtungen melden! Die Asiatische Hornisse, eine invasive gebietsfremde Art, hat sich im Jahr 2023 massiv in Baden-Württemberg ausgebreitet. Sie kann insbesondere Schäden an Honig- bienenvölkern, aber auch im Obst- und Weinbau verur- sachen. Im Frühjahr baut die Asiatische Hornisse kleine Primärnester an geschützten Stellen (z. B. an Decken von Garagen und Gartenhäuschen). Im Lauf des Som- mers werden bis zu einem Meter große Sekundärnester im Freien, häufig hoch oben in Baumkronen, gebaut. Die Art verhält sich grundsätzlich wenig aggressiv und Stiche sind vergleichbar mit denen der heimischen Europäischen Hornisse oder Wespen, dennoch kann es in Einzelfällen zu allergischen Reaktionen kommen. Von Nestern sollte Abstand gehalten und diese nur von Personen mit Fach- kenntnis und Schutzausrüstung entfernt werden, um At- tacken und Stiche zu vermeiden. Vergleich der Asiatischen Hornisse (links) mit der heimi- schen und geschützten Europäischen Hornisse (rechts); Quelle: Reiner Jahn Um möglichst rasch Maßnahmen zum Fang der Kö- niginnen und Beseitigung der Nester der Asiatischen Hornisse zu veranlassen, bittet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft um Meldung von Sichtungen in Baden-Württemberg. Dies ist über die Meldeplattform auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt (LUBW), aber auch über die kostenlose „Meine Umwelt-App“ möglich: QR-Code Meldeplattform Asiatische Hornisse QR-Code Meine Umwelt-App Weitere Informationen zur Asiatischen Hornisse und wie sich die Art von heimischen Insekten unterscheiden lässt finden sich auf der Homepage der LUBW https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur- und-landschaft/asiatische-hornisse sowie auf der Homepage der Landesanstalt für Bienenkunde der Uni- versität Hohenheim unter https://bienenkunde. uni- hohenheim.de/vespavelutina. Dort finden sich auch wei- tere Informationen, wie Bürgerinnen und Bürger aktiv bei der Suche nach Tieren und Nestern mitwirken können. Seit April 2024 koordiniert die Landesanstalt für Bienenkunde in Stuttgart-Hohenheim im Auftrag der Naturschutzver- waltung das landesweite Management der Asiatischen Hornisse (Kontakt siehe Homepage). Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.05.2024 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2024 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2024 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2024 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 04. Mai und Sonntag, 05. Mai 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Donnerstag, 09. Mai 2024 (Christi Himmelfahrt) Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 04. Mai 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Sonntag, 05. Mai 2024 Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten, Tel: 0751 5 61 11 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Veranstaltungskalender Mai 05.05. Landesgartenschau Wangen Wangen 05.05. SBBZ Sehen Einrichtungsfest 09.05. Christi Himmelfahrt Öschprozession 10.05. Blutritt Blutreitergruppe Weingarten 14.05. Gemeinderatssitzung Rathaus 15.05. Ausflug mit Maiandacht Seniorentreff 17.05. Kandidatenvorstellung Kommunalwahl SKH 26.05. Patrozinium Schachen + Dorffest Kapellengemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30. - 31.05. Landesturnfest Juni 01. - 02.06. Landesturnfest 08.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl Zur Information Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten As- sistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de PENDLA-Wettbewerb gestartet Seit dem 1. Mai läuft der PENDLA-Wettbewerb, initiiert vom Gemeindeverband Mittleres Schussental und vom Gemeindeverwaltungsverband Gullen. In diesem Wettbewerb werden bis 31. Oktober Fahrge- meinschaften gesucht, die sich über die Mitfahrplattform PENDLA gefunden haben. Um am Wettbewerb teilzuneh- men, sollen diese nach erfolgter Anmeldung kreative und humorvolle Bild- oder Videobeiträge einreichen. Die mitmachenden Gemeinden, darunter auch die Ge- meinde Baindt, prämieren jeweils die drei kreativsten Einreichungen. Als Preise zu gewinnen gibt es dabei Frei- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 karten und Gutscheine für Einrichtungen in der Region. Das Anmeldeformular und nähere Informationen zu den Bedingungen sind zu finden unter www.baindt.de/umwelt-verkehr/mitfahrplattform Mit dem Wettbewerb möchte der Gemeindeverband Schussental die Mitfahrplattform PENDLA bewerben. Denn täglich pendeln ca. 35.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allein in den Kreis Ravensburg. Die Heraus- forderung: Viele davon sind mit dem Auto und oft alleine unterwegs. Insbesondere Fahrten zur und von der Arbeit stellen regelmäßig wiederkehrende Fahrten da. Hier kommt die PENDLA-Plattform ins Spiel: pendelnde Bürgerinnen und Bürger können sich kostenlos unter www.baindt.pendla.com/de registrieren und mit anderen Nutzern eine Fahrgemeinschaft bilden. Dazu teilt man nach erfolgter Registrierung den Wohn- ort, den Arbeitsort bzw. das Fahrtziel und Informationen wie Arbeitstage oder Fahrzeiten. Die Nutzer der digita- len Plattform können dann ihre Fahrtroute mit der von anderen registrierten Nutzern vergleichen und bei Über- einstimmungen Kontakt aufnehmen. Dies kann auch für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Die Aufteilung der Fahrtkosten wird zwischen dem Fahrenden und den Mit- fahrenden außerhalb der Plattform vereinbart. Die Mit- fahrplattform ist sowohl für Smartphones und Tablets als auch für den Computer zuhause geeignet. Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Außensprechstunde Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 07.05.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Chr. Himmelfahrt) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 10.05.2024 Redaktionsschluss: 06.05.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 04. Mai - 12. Mai 2024 Gedanken zur Woche: Der Weg der Liebe Ist der Weg zu Gott. Mutter Teresa Samstag, 04. Mai Kein Gottesdienst Sonntag, 05. Mai - 6. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit der „Blinden- schule“ (SBBZ - Sehen), anschließend Ein- weihung des neugestalteten „Sinnesgarten“. Anschließend Fest auf dem Gelände der Blin- denschule. Die ganze Gemeinde ist herzlich eingeladen. († Familie Merk, Anton Gisi, Rosa und Anton Nachbauer, Pia und Alfons Häfele, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Ida und Pius Wolf, Ludmilla und Rochus Illenseer, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag Leo Schimanowski, Adalbert Berger) 10.00 Uhr Baienfurt - ökum. Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei schlechtem Wetter in der Ge- meindehalle Baienfurt 18.30 Uhr Binningen - Maiandacht Montag, 06. Mai 18.30 Uhr Baindt - Bittprozession nach Schachen, bei Regen ist um 19.00 Uhr Gottesdienst in der Kapelle in Schachen Ministranten: Linus Kaplan, Silias Kaplan, Le- opold Koch, Leana Neb, Anton Pink, Anton Strehle 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († Martin Kränkle) Dienstag, 07. Mai 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baindt - Bittprozession nach Sulpach, bei Re- gen ist um 19.00 Uhr der Gottesdienst in der Kapelle in Sulpach Ministranten: Pia Kronenberger, Lisa Schad, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Alina Michelberger, Alexandra Schnez 19.00 Uhr Sulpach - Eucharistiefeier († Jahrtag: Johann Germann) 18.15 Uhr Baienfurt - Bittprozession nach Briach 19.00 Uhr Briach - Eucharistiefeier Mittwoch, 08. Mai Kein Gottesdienst Donnerstag, 09. Mai - Christi Himmelfahrt 08.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier, anschließend Ösch- prozession zu den 4 Feldkreuzen mit dem Kir- chenchor und dem Musikverein Baindt Ministranten: Marisa Pfister, Lisa Schad, Jakob Spähn, Benjamin Zentner, Jakob Kreutle, Alina Michelberger, Emil Schützbach, Max Schütz- bach 08.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit anschließen- der Öschprozession mit der Jugendkantorei Freitag, 10. Mai - Blutfreitag Unsere Blutreitergruppe nimmt als 73. Gruppe am Blutritt teil. Abritt in Baindt mit dem Musik- verein um 5.30 Uhr beim Mühleparkplatz 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene Samstag, 11. Mai 17.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene 18.30 Uhr Baienfurt - Dankgottesdienst der Blutreiter Sonntag, 12. Mai - 7. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Frida Rapp, Simon Elbs, Rafa- el Dorn, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Franziska Joachim, Leopold Koch, Alexandra Schnez, Daniela Schnez († Brunhilde Dreher, Agathe und Adam Zim- mermann, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Pia und Alfons Häfele, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Hans Späth, Bischof Dr. Georg Moser) 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder (nach dem feier- lichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Leni 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene 19.00 Uhr Köpfingen - Maiandacht Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 09. Mai geschlossen Freitag, 10. Mai geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Maiandacht bei der Kapelle Binningen 5. Mai, 18.30 Uhr Die Kirchengemeinden von Baienfurt und Weingarten la- den zum Auftakt der Bittwoche wieder ganz herzlich ein zur Maiandacht bei der Kapelle in Binningen. Die Maian- dacht wird mitgestaltet von einer Bläsergruppe des Mu- sikvereins Baienfurt. Bitte bringen Sie Ihr Gotteslob mit. Muttertag, 12.05.2024, 10:00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt In einemHerzen Platzfinden Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen mit uns spielend Gottesdienst zu er- leben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne begleiten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen wäh- rend dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blin- denschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Einladung zur Firmung 2024 Du gehörst zum Schuljahrgang 2009/10? (8. Klasse) Dann laden wir Dich ein zur Firmung dieses Jahr in Bai- enfurt. Die Firmung findet am 9. oder 16. November statt. (Der genaue Termin steht noch nicht fest wegen den ver- schiedenen Klassenfahrten im kommenden Schuljahr). Deine persönliche Einladungen wurde per Post versandt. Du hast keine Post bekommen? - dann melde dich bitte beim Pfarramt. Nobody is perfect. Alle Infos und Formu- lare (Einladung, Anmeldung und Einverständniserklä- rung der Eltern findest du auch auf unsere Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de Eine erste Info vorab. Zur Firmung gehört auch eine gute Vorbereitung. Freue dich auf gemeinsame Erlebnisse mit einem jungen und dynamischen Firmteam und Jugend- lichen aus deinem Jahrgang beim: - Firmauftakt in Baienfurt am Samstag 14. Sep. um 18.00 Uhr - Firmwochenende im Jugendhaus Rot an der Rot, Frei- tag, 27. Sep. bis Sonntag 29.9. - Bei Night & Pray in Baindt am Sonntag 20. Okt um 19.00 Uhr - und einer Probe für den Gottesdienst am Freitag vor der Firmung in Baienfurt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Vorausset- zung für die Teilnahme an der Firmung. Dein Unkosten- beitrag für alles: 50 Euro. Ganz wichtig: Anmeldeschluss zur Firmung 2024 ist der 17. Mai.2024 Bernhard Staudacher Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, - die sich bereithalten wie eine offene Schale, - die fragen, Herr, was soll ich tun, - die mutig etwas wagen, - die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag 5. Mai 18.00 Uhr Maiandacht in Binningen an der Kapelle Sonntag 12. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Köpfinger Kapelle Dienstag 14. Mai 17.00 Uhr Maiandacht des Frauenbundes in der Kirche Baienfurt Mittwoch 15. Mai Baindt: Seniorenausflug mit Maiandacht in der Kloster- kirche Birnau 16.00 Uhr Maiandacht der Senioren in der Kirche Baien- furt 17.00 Uhr Kindermaiandacht Kirche Baindt, mitgestaltet vom Kinderchor (eventuelle Änderung: bitte Mitteilungsblatt beachten!) Sonntag 19.5. (Pfingsten) 18.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baindt 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt Sonntag 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Pfingstnovene Das diesjährige Thema lautet: Komm herab, o Lebens- kraft Dieses Jahr orientieren sich die täglichen Gebetsimpulse an der einer modernen Fassung der Pfingstsequenz von Annette Jantzen. In den Texten werden wir eingeladen, unseren Alltag und manche Lebensbezüge zu überdenken und auch dort das Wirken von Gottes Lebenskraft zu entdecken und neu zu erbitten. Beginn der Pfingstnovene ist am Blutfreitag, 10. Mai 2024 um 18.30 Uhr in unserer Kirche Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Samstag, 11. Mai um 17.30 Uhr Sonntag, 12. Mai um 18.30 Uhr bis Samstag, 18. Mai um 18.30 Uhr. Herzlich Einladung zur Pfingstnovene 2024 daheim oder in Gemeinschaft in der Kirche. Am Schriftenstand liegen auch Flyer zur Pfingstnovene zum Beten für daheim aus! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft, noch seine Güte von mir wendet. Ps 66,20 Sonntag, 05. Mai Rogate 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst mit Taufe, Die- trich-Bonhoeffer-Saal, (Pfr. Schöberl) anschl. Kirchenkaffee 10.00 Uhr Baienfurt Ökum. Familiengottesdienst auf dem Marktplatz (bei schlechtem Wetter in der Gemeindehalle (Pfr. Knor, Pfr. Marco, Prädikant Dr. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 06. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 08. Mai 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 09. Mai 10.00 - 16.00 Uhr Dobelmühle Freitag, 10. Mai 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 12. Mai 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikan- tin Frau Stiehler) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch „Not lehrt beten.“ - So sagt ein Sprichwort. - Und tat- sächlich ist für viele Men- schen das Gebet etwas, das ihren Alltag erst dann betrifft, wenn sie an ihre Grenzen kommen. Eine viel umfassendere Rolle spielt das Beten als „Atmen“ des Glaubens für uns Chris- tinnen und Christen: „Das Gebet ist ein Reden des Her- zens mit Gott in Bitte und Fürbitte, Dank und Anbetung.“ (Katechismus nach Luther/Brenz) Es ist so gut, zu wissen, dass kein Reden des Herzens mit Gott unerhört bleibt; dass der Weg zu Gottes Herzen uns durch Jesus jederzeit offensteht und dass sein Heiliger Geist uns auch dann Worte leiht; wenn wir gar nicht wis- sen, was wir noch sagen sollen. Gottes Segen beim Einüben des Herzens-Gebets als Lebens-Haltung! - Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Bibel im Gespräch - Spezial: Was ich schon immer mal wissen wollte ... - Fragen zur Bibel Sie haben Fragen zur Bibel? Hier ist Raum und Zeit sie zu stellen. Wenn Sie ein Wunschthema haben, mel- den Sie sich bitte bis 13. Mai im Pfarrbüro - telefonisch, per Mail oder persönlich. Wir notieren Ihre Wünsche und am 16. Mai um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus versuchen wir wieder gemeinsam Antworten zu finden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche an diesem Abend! M. Schöberl, Pfarrer Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 09. Mai eine Mitfahrgelegenheit benötigt, um zum Oberschwabentag in die Dobelmühle zu kommen, kann sich bis spätestens 07. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. Programm 2024 10:00 Uhr Festgottesdienst Predigt: Rundfunkpfarrerin Lucie Panzer Liturgie: Pfarrerin Silke Kuczera und Team Musik: Bläser und Bläserinnen der Posaunenchöre aus den Bezirken Biberach und Ravensburg Ort: Zirkuszelt (1) Parallel: Kindergottesdienst Leitung: Pfarrerin Ulrike Boss und Vorsitzende des Ju- gendwerks RV Betty Weise Ort: Gemeinsamer Beginn im Zirkuszelt, (1) dann im Gro- ßen Saal (8) Parallel: Jugendgottesdienst Leitung: Jugendreferent Erik Sand und Jugendpfarrerin Katharina Klein-Leis Ort: Gemeinsamer Beginn im Zirkuszelt, (1) dann im Him- melsblick (12) ab 11:30 Uhr: Mittagessen in der Tenne (3); Kaffee und Kuchen am Bistro (4); Dinnete-Stand gegenüber vom Bistro (4) 11:30 bis 15:30 Uhr Infostände Familien- und Kreativprogramm: 12:15 - 15:45 Uhr - Kinderprogramm mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden vom ejw Bezirk Biberach. Unter anderem mit einer Kinderhüpfburg und einer interaktiven Erlebnis- und Spielstraße für 3- bis 12-Jährige. Zeltinsel (5) - Kletterwand der Dobelmühle - auf der Zeltinsel (5) - Kreativworkshop „Liebe ist nicht nur ein Wort“. Zum Thema der Jahreslosung können Mädchen UND Jungs kreativ werden! Für Kinder von 6 bis 12 Jahren mit Eva Schwenkel und Corinna Walker-Schaub. Zel- tinsel (5) - Ab 14:30 Uhr: Kreativworkshop „Buchstabieren mit den Händen“ auf Stofftaschen und Blättern mit Da- niela Milz-Ramming und Jörg Boss. Zeltinsel. - Hochseilgarten, oberhalb Zeltinsel. Kostenbeitrag! Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Frauenkreis am MITTWOCH, den 8. Mai 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Petra Sprink wird uns über „Rebel Minds“ berichten. Doch muss man wirklich eine Rebellin sein, um den Paketfallschirm, die Wegwerfwindel, das Frequenzsprungverfahren oder auch nur die Currywurst zu erfinden? Ein sicher interes- santer Abend über eine kleine Auswahl an Erfinderinnen, die unsere Welt verändert haben. Euer Frauenkreisteam Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Es blüht und grünt gar überall Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Abteilung Sportverein Helferaufruf für das Landesturnfest Vom 30. Mai bis 2. Juni findet in Ravensburg und den umliegenden Gemeinden das Landesturnfest statt, die größte Wettkampf- und Breitensportveranstaltung in Baden-Württemberg. Mit den Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen hat Baindt eines der sportlichen Highlights dieser Veranstaltung bekommen. Zusammen mit der Gemeinde Baindt und anderen Baind- ter Vereinen (Reitergruppe, Landfrauen, Kirchenchor) ist es unsere Aufgabe, für die Betreuung und Versorgung der Sportlerinnen und Sportler sowie der Zuschauer während dieser Veranstaltung zu sorgen. Hierzu möchten wir euch herzlich dazu aufrufen, uns bei der Organisation und Durchführung der Essens- und Getränkeausgabe beim kommenden Landesturn- fest vom 30. Mai bis 2. Juni zu unterstützen. Wir als Sportverein haben die Aufgabe die Verpflegung der Zuschauer während der Wettkämpfe zu überneh- men. Hierzu zählen der Essens- und Getränkeverkauf von Donnerstag bis Samstag und der Kuchenverkauf am Samstag. Wir haben in der Vergangenheit bereits viel Unterstüt- zung von der Gemeinde erhalten und möchten nun die Gelegenheit nutzen, etwas zurückzugeben. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir helfen und un- seren Teil dazu beitragen, dass das Landesturnfest ein voller Erfolg wird. Alle Helfer erhalten selbstverständlich einen Verzehrgutschein sowie ein Helfer-T-Shirt. Meldet euch bitte bei Sven Zeller (zeller.sven@gmx.de) oder Klaus Zimmermann (zimmerkl@gmx.de), wenn ihr eine Schicht übernehmen könnt. Eine aktuelle Übersicht über alle noch freien Schichten könnt ihr zudem über die Homepage des SV Baindt (www.svbaindt.de) aufrufen. Wir zählen auf eure tatkräftige Unterstützung und freuen uns darauf, gemeinsam mit euch ein tolles Wochenende zu gestalten. Bereits jetzt möchten wir uns schon für eure Unterstüt- zung bedanken! Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Jugendfußball Zweiter Spieltag für die F-Junioren des SV Baindt Die F-Junioren des SV Baindt waren am vergangenen Samstag um 9:30 Uhr beim SV Schmalegg zu Gast. Die Partie bildet für die Baindter Fußballer*innen die Halb- zeit zu insgesamt vier Spieltagen. Bei lang ersehntem bestem Frühlingswetter gings für fünf Vereine, den SV Schmalegg, den SV Horgenzell, den SV Wolpertswende, den FG 2010 Wilhelmsdorf/Ried/Zuss und den SV Baindt an den Start. Auf dem Spielfeld mit Panoramablick fanden insgesamt 15 Spiele à 8 Minuten statt. Die musikalische Begleitung spornte die Spieler*innen in der jeweiligen letzten Minute nochmals an. Die F-Junioren beendeten die Spiele mit einem gewonnen und vier unentschieden Spielen. Nach vielen spannenden Spielen und sichtlicher großer Freude am Kicken war gg. 12:00 Uhr das Spielende. Wir freuen uns auf den nächsten Spieltag in Blitzenreute. Es spielten: Erik, Finja, Pauline, Max, Vincent, Emil, Benja- min, Theo und Tim D-Junioren SV Baindt - FV Bad Waldsee 7:2 (Bericht vom 20.4.) Nach einer guten Vorbereitung mit einem schönen Trai- ningstag erwartete unsere D-Jugend am Samstag den 20.04. den FV- Bad Waldsee zum ersten Heimspiel der Rückrunde. Zu Beginn entwickelte sich ein spannendes, ausgeglichenes Spiel, dennoch stürmten die Jungs der D-Jugend nur auf das gegnerische Tor. So erzielte Mo- hamad B. nach einem tollen Spielzug in der 11. Minute das 1:0. Die Jungs spielten weiter wie am Schnürchen und so gelang es in der 16.Minute Lucca B. das 2:0 zu erzielen, und kurz darauf in der 22. Minute erhöhte Anton P. auf 3:0. Doch nun kamen auch unsere Gegner aus Waldsee in der 26. Minute vors Tor und erzielten den Anschlusstreffer zum 3:1. Doch die Heimmannschaft spielte weiter und er- zielte so durch Lucca B. in der 27. Minute das 4:1. Mit dem Stand von 4:1 ging es in die Pause. Beide Mannschaften kamen gut aus der Halbzeitpau- se und so konnte Anton P. in der 37. Minute nach einem großartigen Solo das zwischenzeitliche 5:1 erzielen. Trotz des Rückstands kam die Gastmannschaft aus Waldsee in der 38. Minute zum Treffer zum 5:2. Davon ließ sich unsere D-Jugend nicht unterkriegen und traf in der 43. Minute durch Leon K. zum 6:2. Die Baindter spielten weiter mutig nach vorne und so gelang Moha- mad B. in der 50. Minute durch einen satten Schuss in den Winkel das 7:2 Endergebnis. So holten die Jungs der D-Ju- gend verdient ihren ersten Sieg im 1. Spiel der Rückrunde. Es spielten: Michael N., Anton S., Max Sch., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Leon K., Giulio A., Luis H., Felix Sch. FG2010 Wilhelmsdorf/Riedhausen/Zußdorf I - SV Baindt 3:1 Am Samstag, den 27.04. musste die Mannschaft der D-Ju- gend zum Auswärtsspiel nach Wilhelmsdorf. Aufgrund vieler verletzter und erkranker Spieler mussten sogar noch 2 E-Jugend Spieler aktiviert werden um zumindest einen Ersatzspieler zu haben. Daher musste auch die Auf- stellung kräftig umgekrempelt werden und einige Spieler auf neuen Positionen spielen. Dennoch war man positiv und ehrgeizig gestimmt in Wilhelmsdorf etwas zu holen. So begann das Spiel auch mit Chancen auf beiden Seiten und nach einem schönen langen Flugball von Anton P. auf Lucca konnte der sich in der gegnerischen Hälfte durch- setzen und mit einem schönen Schuss aus dem Lauf zum 0:1 in der 9. Minute abschließen. Leider musste man bereits in der 12. Minute nach einem harmlosen Ball, der auf dem holprigen Rasen unglücklich aufsetzte, das 1:1 hinnehmen. Jetzt war leider der Spielfluss und das bekannte gute Passspiel der Jungs aus der D- Jugend vorbei und man merkte die zahlreichen Ausfälle. Es entwickelte sich ein fahriges Spiel mit vielen Fehlpässen und langen Bällen auf beiden Seiten. und so konnten bis zur Halbzeit keine eigenen guten Chancen mehr erspielt werden und man hatte bei einigen Chancen der Heimmannschaft Glück. So ging es mit 1:1 in der Halbzeit. Leider konnte man sich auch nach der Pause nicht ver- bessern und so lief das Spiel dahin. Ab der 50. Minute ergaben sich nochmals gute Chance auf beiden Seiten jedoch konnte keine der Mannschaften diese nutzen. Bei den heißen Temperaturen agierten die Gegner jetzt auch nur noch mit langen Abschlägen und einer dieser kam in der 58. Minute durch und führte zum 2:1. In den letzten Mi- nuten versuchte man noch mit allen Mitteln den Ausgleich zu erzielen, musste aber dadurch die Abwehr öffnen und bekam so in der 59. Minute noch den Gegentreffer zum 3:1 Endstand. Leider konnte man nichts zählbares mit nach Hause nehmen und muss hoffen, dass bis zum nächsten Spiel wieder alle Jungs an Bord sind. Es spielten: Michael N., Luis H., Max Sch., Emil Sch., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Leon. K., Felix Sch. B-Juniorinnen SV Eutingen II - SV Baindt-Fronreute 0:2 Gegen den SV Eutingen gingen wir stark ersatzge- schwächt und vor allem noch mit einigen angeschla- genen Spielerinnen in die Partie. Wir konnten uns in der ersten Halbzeit ganz gut behaupten und bestimmten das Spiel, doch nur selten kamen wir entscheidend vors Tor. Einmal setzte sich Jana nach Zusammenspiel mit Tabea rechts gut durch, doch sie traf nur das Außennetz. Die hochkarätigste Chance hatte Amelie nach einer Direk- tabnahme nach mustergültiger Flanke von Jana, doch die Torfrau reagierte überragend, so dass wir torlos in die Pause gingen. In der zweiten Halbzeit wurde das Spiel unsererseits et- was zerfahren und klare Torchancen waren Mangelware. 5 Minuten vor Schluss wurde Marie kurz vor dem Straf- raum gefault, Stella legte sich den Ball zurecht und ver- senkte ihn mit einem fulminanten Schuss zur Führung ins Netz. Eutingen öffnete nun die Abwehr und wir ka- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 men mit einem Konter abermals vors Tor, wo Stella aus spitzem Winkel von rechts den Ball in den Winkel drosch. Ein wichtiger 2:0 Sieg, den wir beim nächsten Heimspiel wiederholen wollen. Es Spielten: Katharina Zarbock, Viviane Wertmann, Scar- lett Pogrzeba, Vivienne Pogrzeba, Carla Schmidt, Sarah Schmid, Tabea Schauffler, Jana Eiberle, Marie Armenat, Nora Lüttmann, Stella Schmid, Sarah Leibfarth, Julia Eber- len, Amelie Geßler, Malena Kaletta. D-Juniorinnen SV Horgenzell - SGM Fronreute/Baindt 2:6 E-Juniorinnen SGM Aitrach/Aichstetten/Tannheim I - SGM Fronreute/Baindt I 5:4 SGM Aitrach/Aichstetten/Tannheim II - SGM Fronreute/Baindt II 6:3 Kneisls Doppelpack bringt SVB auf die Siegerstraße SV Baindt - FC Mengen 4:3 (2:2) Am Sonntagnachmittag durfte der SV Baindt den FC Mengen auf der Klosterwiese begrüßen. Die Gäste spiel- ten eine starke Hinrunde, besiegten den SVB dort mit 2:1, konnten diese Form in der Rückrunde jedoch nicht auf- rechterhalten und rangierten vor der Partie mit 34 Punk- ten auf Tabellenplatz acht. Während es für den FCM also darum ging den Negati- vlauf (vier Niederlagen in Folge) zu stoppen, musste der SVB im Abstiegskampf fast dreifach punkten, um mit der Konkurrenz Schritt zu halten. Und die offensive Ausrich- tung der Gastgeber hätte nach wenigen Augenblicken fast Früchte getragen, Thoma scheiterte jedoch an Eisele (2.). FCM-Angreifer Bachhofer zeigte sich nur wenige Se- kunden später etwas abgezockter vor dem Tor und voll- endete eiskalt rechts unten zum 0:1 (3.). Der SVB war in der Folge bemüht, hatte jedoch immer wieder Probleme mit den schnellen Gegenstößen des FCM über Nörz und Bachhofer. Letzterer hätte dabei nach 23 Minuten auf 2:0 stellen können, scheiterte jedoch an Walser. Aus dieser Parade entwickelte sich wiederum der Baindter Gegenan- griff, wobei Marko Szeibel den Ball in die Tiefe zu Fischer durchsteckte. Dieser ließ zwei FCM-Verteidiger mit einer schnellen Bewegung hinter sich und schob überlegt zum 1:1 ein (24.). Der Baindter Ausgleich sollte allerdings nicht lange Bestand haben, da der FCM, erneut nach tollem Steckpass zwischen zwei Baindter Verteidiger, frei vor Walser auftauchte und in Person von Nörz das 1:2 mar- kierte (32.). Der Aufsteiger steckte aber zu keiner Zeit auf und egalisierte den Rückstand kurz vor der Pause erneut. Nachdem Dischl und Kelmendi den Ball im Sechzehner verpassten, landete die Kugel bei Kneisl halbrechts im Rückraum, welcher den Ball aus 20 Metern überlegt ins lange Eck legte (45.). Beflügelt vom zweimaligen Ausgleich, startete der SVB furios in den zweiten Durchgang: Fischer bediente den eingelaufenen Dischl, welcher das Spielgerät butterweich auf den zweiten Pfosten servierte. Dort lauerte Kneisl, welcher zum 3:2 einschob (48.). Auch im weiteren Verlauf dominierte der SVB nun die Partie, wobei etwa Kneisl nach einem kurz ausgeführten Freistoß seinen dritten Tagestreffer und das 4:2 verpasste. Dieses sollte jedoch nur wenige Minuten später folgen, als Thoma den einge- wechselten Boenke auf die Reise schickte. Baindts Num- mer sieben nahm Tempo auf, umkurvte Eisele und schob ins leere Tor ein (70.). Einige Zeigerumdrehungen später stürmte Boeneke erneut alleine aufs Mengener Tor zu und wurde kurz vor dem Torabschluss klar gefoult, ein Pfiff des Unparteiischen blieb allerdings aus. So machte es der FCM im Gegenzug nochmals spannend: Nach einer Ecke schlief die Baindter Hintermannschaft, wodurch Klotz im „Fünfer“ erst frei zum Kopfball ansetzen und den Nach- schuss schlussendlich über die Linie drücken konnte (73.). Rädels Mannschaft sorgte in der Schlussphase allerdings immer wieder für Entlastung und verteidigte im Verbund das eigene Tor, wodurch es am Ende beim knappen aber verdienten 4:3 blieb. Vor den beiden anstehenden „englischen“ Wochen fährt der SVB somit einen wichtigen „Dreier“ ein und konnte erstmals in dieser Saison einen Rückstand zu einem Sieg drehen. Dies sollte Auftrieb für die kommenden Partien geben. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl (88. Baba Camara), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer (67. Philipp Boenke), Mika Dan- tona (76. Nico Geggier), Daniel Kronenberger, Jonathan Dischl, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Tobias Keck (Lehr) - Zuschauer: 120 Tore: 0:1 David Bachhofer (3.), 1:1 Jan Fischer (24.), 1:2 To- bias Nörz (32.), 2:2 Philipp Kneisl (45.), 3:2 Philipp Kneisl (48.), 4:2 Philipp Boenke (70.), 4:3 Patrick Klotz (73.) SV Mochenwangen II - SV Baindt II 2:7 (0:3) Nach zwei Niederlagen in Folge wollte der SVB II im Der- by gegen den FC Mochenwangen II den Bock umstoßen, wobei Schnez die Gäste mit einem Doppelschlag auch früh mit 2:0 in Front bringen konnte (13.) (15.). In der Fol- ge erspielte sich die „Zwoite“ weitere gute Möglichkeiten und stellte vor der Pause durch Kretzer die Weichen auf Auswärtssieg (35.). Den zwischenzeitlichen Mochenwan- gener Anschlusstreffer per Elfmeter (53.) konterte Schnez mit seinen Saisontoren 23, 24 und 25 (55.)(59.)(61.) und entschied die Partie so fast im Alleingang. Das Schlus- sergebnis brachten die Treffer von Kaplan zum 2:6 (85.) und Wöhr zum 2:7 (86.). Mit diesem Auswärtssieg beendet der SVB II den kleinen Negativlauf und zeigt sich gerüstet für das Topspiel am Mittwoch gegen den Tabellenführer aus Wangen. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth (68.Lukas Grab- herr), Niklas Späth, Niklas Hugger (68.Dennis Hecht), Ro- bin Blattner (68.Marius Hahn), Konstantin Knisel, Moritz Gresser, Markus Wöhr, Kai Kaspar, Johannes Schnez, Max Kretzer Tore: 0:1 Johannes Schnez (13.), 0:2 Johannes Schnez (15.), 0:3 Max Kretzer (35.), 1:3 Markus Holzwarth (53. Foulelf- meter), 1:4 Johannes Schnez (55.), 1:5 Johannes Schnez (59.), 1:6 Johannes Schnez (61.), 2:6 Nicolas Kaplan (85.), 2:7 Markus Wöhr (86.) Besondere Vorkommnisse: Johannes Schnez (SV Baindt II) scheitert mit Foulelfmeter an Torwart Sebastian Schwab (61.). Vorschau: Samstag, 04.05 16.00 Uhr: SV Hohentengen - SV Baindt Dienstag, 07.05 18.30 Uhr: SV Kehlen II - SV Baindt II Donnerstag, 09.05 15.30 Uhr: SV Baindt - TSG Balingen II Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 TC Baindt e.V. Saison-Eröffnungs-Bändelesturnier 2024 Es geht wieder los - wir wollen in die Ten- nissaison 2024 starten!! Kommenden Sonntag, den 5. Mai um 13:00 Uhr, findet unser beliebtes Bändelesturnier statt. Hierzu möchten wir ALLE Spieler*innen (von Schnupper- mitglied bis Profi, von Jugend bis Senior*in) recht herzlich einladen, einen sportlichen Nachmittag mit Spiel, Spaß und geselligen Zusammensein auf unserer Anlage zu erleben. Anmeldeschluss: 4. Mai um 16 Uhr, Liste hängt am Ver- einsheim aus. Näheres auch über unsere Homepage - www.tc-baindt.de Musikverein Baindt Im Mai ist beim Musikverein Baindt Einiges los Besuchen Sie uns am 5. Mai 2024 in Wan- gen auf der Landesgartenschau. Wir spie- len ab 11:00 Uhr den Frühschoppen beim Landkreispavillon. Am 9. Mai 2024 neh- men wir, wie jedes Jahr, wieder bei der Christi-Himmel- fahrtsprozession durch Baindt teil und am Tag darauf begleiten wir die Blutreiter früh morgens um 05:30 Uhr nach Weingarten zur Blutreiterprozession. Am 26. Mai 2024 sind wir beim Musikfest Münchenreute zu Gast. Der Musikverein Blönried-Zollenreute feiert sein 100-jähriges Bestehen mit einem Festumzug. Wir freuen uns über Zuhörerinnen und Zuhörer aus ganz Baindt bei unseren Auftritten im Mai. Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung 2024 Am vergangenen Freitag, 26.04.2024, fand unsere Jahreshauptversammlung im Bischof-Sproll-Saal statt. Zunächst begrüßte unser Zunftmeister Roland Oelhaf die Anwe- senden, darunter unsere Bürgermeisterin Simone Rürup, Werner Weissenberg als Wahlleiter, unseren Ehrenzunft- meister Rainer Beer und unsere Ehrenzunftmeisterin Anja Eckert. Zu Beginn wurde eine Totenehrung gehalten um unse- ren verstorbenen Mitgliedern zu gedenken. Anschließend hielt Roland Oelhaf einen Rückblick von der letztjährigen Jahreshauptversammlung bis April 2024. Im Speziellen ging er auf die Tätigkeiten des Zunftrats, die chronolo- gischen Aktivitäten der Narrenzunft und separat auf die Fasnet 2024 ein. Von den zurzeit insgesamt 397 Mitglie- dern (159 aktive und 238 passive) waren 59 stimmbe- rechtigte Mitglieder erschienen. Der Kassenbericht von Ann-Kathrin Haug zur finanziellen Lage der Zunft wurde von den Kassenprüferinnen Martina Brei und Ilona Wöhr als richtig befunden und sie bestätigten eine einwandfreie Kassenführung. Nach der Entlastung der bisherigen Vorstandschaft wur- de in diesem Jahr für eine Änderung der Finanz- und Beitragsordnung abgestimmt. Anschließend wurde unter der fachkundigen Leitung von Werner Weissenberg die Hälfte des Zunftrates neu gewählt. Das Wahlergebnis stellt sich wie folgt dar: - Vize-Zunftmeisterin: Martina Joachim - Schriftführer: Sven Stiefvater - Häs- und Maskenwartin: Karin Pink - Zeugwart: Fabian Ritter - 2 Zunfträte für Veranstaltungen: Anna Spähn + Tobias Kränkle - Beisitzer Veranstaltungen: Christian Haug - 1 Kassenprüferin: Ilona Wöhr In ihren Ämtern bestätigt wurden Karin Pink und Fabi- an Ritter. Martina Joachim wurde von der Beisitzerin für Veranstaltungen zur Vize-Zunftmeisterin gewählt, Sven Stiefvater wurde vom Zunftrat für Veranstaltungen zum Schriftführer gewählt und Anna Spähn wurde von der Jugendvertreterin zur Zunfträtin für Veranstaltungen ge- wählt und somit wie Tobias Kränkle und Christian Haug erstmals in den Zunftrat gewählt. Ilona Wöhr konnte für 2 Jahre als Kassenprüferin gewonnen werden. Bei den ausgeschiedenen Zunfträten Norbert Kurz, Ulri- ke Wöhr und Sophia Hecht möchte sich die Narrenzunft Raspler für deren Einsatz und tatkräftiges Engagement über die Jahre nochmals recht herzlich bedanken. Den neuen Zunfträten Anna Spähn, Tobias Kränkle und Chris- tian Haug gratulieren wir zu ihrem neuen Amt. Unser Zunftmeister Roland Oelhaf ehrte anschließend un- sere langjährigen aktiven Mitglieder Andreas Bosch und Patrick Faiß für 22 aktive Jahre und überreichte Ihnen ein kleines Präsent in Form eines Halstuches. Dem entschul- digten Mitglied Michael Schmidt wird Roland Oelhaf das Präsent nachreichen. Ebenfalls überreichte Roland Oelhaf mit einigen persön- lichen Worten Geschenke an Norbert Kurz (8 Jahre), Ul- rike Wöhr (4 Jahre) und Sophia Hecht (2 Jahre) für ihre Tätigkeit im Zunftrat. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Zum Schluss bedankte sich Roland Oelhaf bei allen an- wesenden Mitgliedern und bei Werner Weissenberg für die souveräne Leitung der Wahlen. Bürgermeisterin Simone Rürup sprach an die Mitglieder- versammlung ein paar Worte und bedankte sich für das Engagement der Narrenzunft zur Pflege der Tradition und zum Erhalt der Baindter Dorffasnet. Roland Oel- haf bedankte sich im Namen der Narrenzunft bei Frau Rürup für die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde im letzten Jahr. Danach ging es zum gemütlichen Teil, wo unser Brauch- tumer Werner Späth eine kleine Diashow vom vergange- nen Jahr bis zur diesjährigen Dorfputzete vorgeführt hat. An unserer Jugendversammlung, die ebenfalls am 26.04.2024 stattfand, wurde Benjamin Stiefvater zu un- serem neuen Jugendvertreter gewählt. Wir wünschen ihm viel Spaß und Freude in seinem neuen Amt. Euer Zunftrat Reitergruppe Baindt Beim Dressurfestival in Pfullendorf konn- ten Luisa Walser und Alisa Schnez folgen- de Platzierungen mit nach Hause nehmen: Dressurreiterprüfung Klasse L* Luisa Walser mit First Dinamica, Platz 4 Alisa Schnez mit Sokrates, Platz 6 Dressurprüfung Klasse A** Alisa Schnez mit Sokrates, Platz 6 Dressurprüfung Klasse L* Luisa Walser mit First Dinamica, Platz 4 Herzlichen Glückwunsch zu den tollen Erfolgen! Alisa mit Sokrates und Luisa mit First Dinamica Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am Samstag den 04.05.2024 um 17:00 Uhr im Schützen- haus in Baindt laden wir alle Mitglieder herz- lich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung und Neuwahl des Vorstands 5. Bestimmung der Kassenprüfer 6. Vorläufige Planung von Veranstaltungen 7. Ehrungen 8. Anträge 9. Schlussworte Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Blutreitergruppe Wie gewohnt findet an Christi Himmelfahrt, 09.05.2024 um 13:45 Uhr der Proberitt in Sulpach statt. Blutfreitag in Weingarten am 10. Mai 2024: Abritt pünktlich um 5:30 Uhr vom Mühleparkplatz in Baindt. Die Musikkapelle wird uns traditionell (zum 111. Mal) nach Weingarten begleiten. Dafür schon ein herzli- ches Dankeschön allen Musikerinnen und Musiker sowie der Fahnenabordnung. Als Gruppe 73 in der Zugordnung nehmen wir dieses Jahr zum 116. Mal bei der Prozession zu Ehren Jesu Christi teil. Mit dabei sein werden wieder der ehemalige Baindter Pfarrer, Herr Dekan a.D. Heinz Leuze sowie eine stattliche Anzahl Jugendlicher und Ministranten zu Pferde. Unser Aufstellungsplatz ist im Wirtschaftshof hinter den Gemäuern der Basilika und des Akademiegebäudes. Als Festgast darf Weingarten dieses Jahr aus Südtirol den Bischof von Bozen-Brixen, Ivo Muser begrüßen. Am Abend des Blutfreitags treffen wir uns zur Abschluss- besprechung um 20:00 Uhr im Gasthaus „Grüner Berg“. Bericht von der Jahreshauptversammlung: Zur ersten Jahreshauptversammlung der Blutreitergrup- pe Baindt 1906.e.V. konnte der Vorsitzende Werner Elbs 35 Anwesende begrüßen. Er dankte für die rege und dis- ziplinierte Beteiligung an den Prozessionsritten und ins- besondere für das Engagement im Jahr 2023 bei der Bildung unseres nun eingetragenen und gemeinnützigen Vereines. Nach einem würdevollen Gedenken an unsere Verstorbenen folgten die Berichte des Vorsitzenden, des Schriftführers Adelbert Steinhauser und des Kassiers Al- exander Henzler. Kassenprüfer Walter Tagmann bat die Anwesenden danach um Entlastung der Vorstandschaft aufgrund der einwandfreien Geschäfts- und Kassenfüh- rung. Die Abstimmung zur Entlastung wurde von Herrn Dekan a.D. Heinz Leuze geleitet und von den Anwesenden einstimmig erteilt. Gruppenführer Berthold Steinhauser berichtete von der Versammlung der Gruppenführer am Ostermontag und gab einige Hinweise zur Sicherheit von Pferd und Reiter sowie zum Thema Versicherung beim Blutritt in Weingarten. Zahlreiche Reiterinnen und Reiter meldeten sich zum Blutritt in Weingarten, viele auch zum Sankt-Georgs-Ritt in Bergatreute-Gwigg an. Der Höhepunkt der Versammlung war dann aber die Ehrung von zwei verdienten Blutreitern. Die Brüder Markus und Simon Schwarz nehmen in die- sem Jahr zum 25. Mal am Blutritt in Weingarten teil. Herr Dekan a.D. Leuze überreichte die Ehrenurkunden und würdigte das Engagement der beiden für den christ- lichen Glauben sowie für die Baindter Blutreitergruppe. Dies in besonderem Maße, da sie aus Mengen stammen Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 und jedes Jahr zu den Prozessionsritten nach Baindt in die Heimat ihrer Mutter kommen. Die Unterstützung von Vater und Mutter sowie von der Familie Konzett ermöglichte dies von Anfang an. Dafür ein großes Vergelts Gott!! „Christus der Erlöser, stärke ihren Glauben und schenke ihnen Anteil an der Auferstehung“ v.l.n.r. Vorstand Werner Elbs, Dekan a.D. Heinz Leuze, Markus Schwarz, Simon Schwarz, Gruppenführer Ber- thold Steinhauser GrünTour durch unsere Gemeinde Baindt Für Groß und Kleiner - Für Jung und Älter - Für Altein- gesessene und Neuzugezogene Die Mitglieder der ‘Grünen Liste Baindt‘, laden herzlich ein zu einer Erkundungstour mit dem Fahrrad durch unser Gemeindegebiet. Die Route beginnt in der Ortsmitte und führt uns über das Baindter Bädle und die Klosteranlage nach Sulpach und Schachen bis ins Naturschutzgebiet am Annaberg. Dabei sind zweimal kurze Steigungen zu bewältigen. An der Haltepunkten gibt es kurzweilige Erklärungen zu gemeindepolitisch interessanten Orten und wir zeigen Ihnen wertvolle grüne Oasen. Wann: Sonntag, den 5.5.2024 um 10.30 Uhr Treffpunkt: Parkplatz vor dem Feneberg Dauer: etwa 2 Stunden Wir freuen uns auf Ihre/Eure Teilnahme. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Ludwigshafen über den Haldenhof nach Sipplingen Wir fahren mit der Bahn nach Ludwigshafen und wan- dern auf schmalen Waldwegen zum Haldenhof. Dort ma- chen wir unsere 1. Rast und genießen die tolle Aussicht. Auf verschlungenen Wegen geht es nach Sipplingen zu unserer Rückfahrt. Treffpunkt: Sonntag, 05.05.2024 um 9.00 Uhr am Bahn- hof Ravensburg. Rückkehr: ca. 19 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 11 km, 350 hm, moderate Steigung. Fahrpreis: 5 Euro für Mitglieder. Einkehr am Haldenhof vorgesehen. Anmeldung ab 26.04.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@gmx.de Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, bei Bedarf Stöcke und Wechselschuhe. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info ab 20 Uhr am Vortag im Ansagetext T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis 8. OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg von Mai bis Juli Landrat Harald Sievers hat am 23. April den 8. OEW-Kul- tursommer im Rahmen einer Pressekonferenz eröffnet: „Ich freue mich, dass wir auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit haben, durch die Unterstützung der OEW in unserem Landkreis sowohl etablierte Events als auch neue Beiträge zu fördern und damit zur kulturellen Pro- filierung unserer Region beizutragen!“ Ziel des von Land- rat Harald Sievers ins Leben gerufenen Veranstaltung ist es, markante kulturelle Lichtblicke in unserer Region zu stärken. Die fünf sommerlichen Kulturhighlights des OEW-Kultursommers reichen dabei vom sinfonischen Konzert im atemberaubenden Ambiente einer barocken Kirche über eine Opernaufführung vor historischer Alt- stadtkulisse bis hin zum Musik- und Kabarettfestival unter freiem Himmel und bieten somit ein breites Spektrum an unterschiedlichen musi- kalischen Stilrichtungen und eindrucksvollen Spielorten. Die Projektpartner erhalten vom Landkreis Ravensburg einen finanziellen Zuschuss aus den Kunst- und Kulturför- dermitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW), gespeist aus den Erträgen ihrer Tochter EnBW AG. Neben vier etablierten Kulturhighlights, wird das fünf- te Highlight jedes Jahr in einem Wettbewerb ermittelt. Der Gewinner des Wettbewerbs: Oratorienchor Wangen Der Wettbewerb wurde im Februar ausgeschrieben. Ge- sucht wurde ein Kulturprojekt, das vom unermüdlichen Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen lebt. Unter den kreativen Bewerbungen, die beim Land- kreis Ravensburg eingingen, konnte sich der Oratori- enchor Wangen e.V. mit dem Projekt „Tanz mit Haydn - Die Schöpfung“ durchsetzen. Die Jury war von der gro- ßen Strahlkraft der Veranstaltung, die am 12. Mai in der Waldorfschule Wangen stattfinden wird, überzeugt. Bei diesem innovativen grenzüberschreitenden Kulturpro- jekt kommen Musiker/innen und Solist/innen aus der Region Allgäu-Oberschwaben und Vorarlberg zusam- men, um das Werk „Die Schöpfung“ von Joseph Haydn gemeinsam mit dem Ensemble Tanzhaus Hohenems in Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Kooperation mit der Dance Art Company Dornbirn neu zu interpretieren. Das Gemeinschaftsprojekt schafft Be- wegungsmöglichkeiten für Menschen mit und ohne Un- terstützungsbedarf und trägt Kultur inklusiv in die Welt. Brass im Gras In diesem Jahr dürfen sich Blasmusikfans wieder auf Brass im Gras freuen (9. Mai): Brass im Gras feiert die Blasmusik und unterstützt gemeinsam mit dem Blasmu- sikkreisverband Ravensburg e.V. die zahlreichen Musikka- pellen im Landkreis Ravensburg. Brass im Gras versam- melt die Hochkaräter der fetzigen Blas- und Brassmusik an unterschiedlichen Spielorten im Landkreis. Das Be- sondere dabei: Jedes Jahr lädt eine andere Musikkapelle Blasmusikfans ein, das Tanzbein zu schwingen. Im Jahr 2024 richtet der Musikverein Waltershofen e.V. das be- liebte Format aus: Unter dem Motto „KMF meets Brass im Gras“ findet es am 9. Mai im Rahmen des Kreisver- bandsmusikfestes in Waltershofen statt. Ein großzügiger finanzieller Zuschuss aus den Kunst- und Kulturförder- mitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke ermög- licht es dem Musikverein, die drei hochklassigen Bands „Erwin und Edwin“, „Druckluft“ und „Die Brasserie“ für ihr großes Fest zu gewinnen. Das Line-Up verspricht einen stimmungsvollen Abend mit erstklassiger Musik. Isny Opernfestival Das Isny Opernfestival (16. bis 23. Juni) inszeniert und dirigiert der künstlerische Leiter Hans-Christian Hauser in diesem Jahr die märchenhafte Oper „Die Mainacht“ von Nikolai Rimski-Korsakow. Damit bleibt es in seiner Tradition der slawische und jüdischer Komponist/innen. Am 20. und 22. Juni finden die etwas mehr als einstün- digen Freilichtaufführungen in der außergewöhnlichen Atmosphäre des Schlossinnenhofes in Isny statt. Am 21. Juni gibt es unter dem Motto „Die Mainacht für Kinder“ eine spezielle Inszenierung für Familien. Weiter auf dem Programm steht ein Festivalkonzert am 16. Juni in der Nikolaikirche Isny mit Beethovens 5. Sinfonie, dem 1. Satz aus dem Oratorium „Der Heilige Johannes von Damas- kus“ von Sergei Tanejew, dem jüdischen Jerusalem-Lied „Yerushalayim“, sowie Passagen aus Richard Wagners „Tannhäuser“. Es gibt zusätzlich zu den regulären Karten die sogenannten „Herzenskarten“ für 5 €. Internationale Wolfegger Konzerte In der stimmungsvollen Konzertreihe der renommierten Internationalen Wolfegger Konzerte (28. bis 30. Juni) bietet das Blechbläserensemble Bright Brass auf dem Preisträgerkonzert am 28. Juni in der Alten Pfarr in Wol- fegg Werke von Malcolm Arnold, Enrique Crespo, Kerry Turner, Astor Piazzolla (arr. Steven Verhaert), George Gershwin und Irving Berlin dar. Am Tag darauf, so die neue Geschäftsführerin des Freundeskreis Susanne Hölzer, präsentiert der künstlerische Leiter der Konzerte, Man- fred Honeck, beim Orchesterkonzert im eindrucksvollen Rittersaal des Schlosses Wolfegg mit dem Tenor Simeon Esper und der Deutschen Radio Philharmonie Werke von Florian Frannek und Ludwig van Beethoven (29. Juni). Ein Kirchenkonzert mit Magdalena Lucjan (Sopran), Sus- an Zarrabi (Mezzosopran), Martin Mitterrutzner (Tenor), Lukas Siebert (Tenor), Krešimir Stražanac (Bassbariton) und der Deutschen Radio Philharmonie rundet das dies- jährige Konzertprogramm in Wolfegg ab (30. Juni). Zu den Proben werden vorab Schüler/innen aus Wolfegg und Umgebung eingeladen, um einen barrierearmen Zugang zu klassischer Musik zu bekommen. Einhaldenfestival Das Einhaldenfestival (25. bis 28. Juli) ist ein familiäres Kulturprojekt, tief verwurzelt in der Region Oberschwa- ben. Nach der erfolgreichen Premiere am neuen Standort im Jahr 2017 werden die vielen ehrenamtlichen Helfer/in- nen die Festivalbühne heuer wieder auf dem Kaseshof in Geratsreute bei Fronhofen aufschlagen. Zum Line-Up des 21. Einhaldenfestivals zählen, laut Veit Hübner, Berta Ep- ple feat. Marga Mitchell + Leandro Ragusa, Django Asül, Samuel Heinrich, Foaie Verde, Quadro Nuevo, Entropic Minds, Veits Jazz-Labor feat. Joo Kraus + Fola Dada, Lars Reichow und Peterston & Co. Am Samstagnachmittag finden wieder Veranstaltungen mit und für Kinder statt, darunter das Kinder-Chorkonzert „SingBach“ unter der Leitung von Friedhilde Trüün und das Liedertheater zum Mitmachen mit Christof und Vladislava Altmann. Aktuelle Hinweise und Informationen zum Vorverkauf sind zu finden auf https://kultursommer.rv.de und über die dort vorgenommenen Verlinkungen auf die projektei- genen Kanäle der Kooperationspartner/-innen. Weitere Informationen zum 8. OEW-Kultursommer sind bei den Kulturhäusern des Landkreises Ravensburg un- ter Tel. 0751 8595-23 oder E-Mail: info@kultursommer-rv. de erhältlich. Was sonst noch interessiert DRK-Kreisverband Ravensburg Zu Hause und unterwegs sicher mit dem DRK-Haus- notruf Selbstständigkeit und Unabhängigkeit sind für die meis- ten Menschen bis ins hohe Alter ein wertvolles Gut. Sicher- heit für mögliche Notfälle bietet ihnen dann der Hausnot- ruf, ganz besonders wenn Menschen vorerkrankt sind oder allein leben. Beim DRK-Kreisverband Ravensburg kommt seit kurzem eine neue Generation der Hausnot- ruftechnik „Home & Go“ zum Einsatz: Er funktioniert nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch unterwegs in Deutschland, Österreich und der Schweiz und ist ein- fach in der Anwendung. Mobil und sicher Der Notruf „Home & Go“ verbindet den klassischen Not- ruf mit einem mobilen System und bietet daher zusätzlich Sicherheit auch außerhalb der eigenen Wohnung. „Die Kunden müssen sich nicht mehr zwischen einem System für die Wohnung und einem für unterwegs entscheiden“, erklärt Robert Schön, der Abteilungsleiter Soziale Dienste beim DRK-Kreisverband Ravensburg. Das Gerät besteht aus einem festen Basisteil und einem Mobilteil, das beim Verlassen der Wohnung eingesteckt wird. Befindet sich die Person im Freien, wählt sich das Gerät bei einem ab- gesetzten Notruf in das nächstgelegene Mobilfunknetz ein. Die laufende Ortung mithilfe von Satelliten oder WiFi liefert den genauen Standort der hilfebedürftigen Person an die Notrufzentrale oder die App. Die Erreichbarkeit ist mit der Technik sowohl in Deutschland als auch in Öster- reich und der Schweiz vollständig abgedeckt. Selbstgewählte Daten sicher hinterlegt Die Möglichkeiten des „Home & Go“-Systems sind vielfäl- tig. Mit den Kunden kann genau definiert werden, wer im Fall einer Notsituation neben der Notfallzentrale benach- Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 richtigt werden soll: Familienangehörige, Nachbarn oder der Hausarzt etwa. Zuvor müssen - wie bei jedem System und immer in Absprache mit dem Kunden - Daten zu ent- sprechenden Kontakten, aber auch zu gesundheitlichen Problemen hinterlegt werden. Die Daten liegen verschlüs- selt in der „easierLife“-Cloud auf deutschen Servern. Über diese Cloud wird auch die Programmierung des Geräts vorgenommen und die Fernwartung getätigt. Interessant ist auch der „virtuelle Zaun“, der bei diesem System ein- gerichtet werden kann. Damit können sich zum Beispiel Menschen mit beginnender Demenz, deren Orientierung schon eingeschränkt ist, weiterhin in einem ausgewählten Bereich wie dem eigenen Garten unabhängig bewegen. Wird der definierte Bereich verlassen, erfolgt bei dem sogenannten Geofencing eine Benachrichtigung an den zuvor für diesen Zweck hinterlegten Kontakt. Mit den Angehörigen verbunden Interessant für Angehörige, findet Robert Schön, dass sie über eine kostenlose Smartphone-App die Aktivitäten der Mutter oder des Vaters einsehen können. So erfahren die Angehörigen in Echtzeit, ob das Gerät online ist, ob der Kunde gerade zu Hause oder unterwegs ist oder ein Not- ruf abgesetzt wurde. Dies soll weniger der Überwachung, als vielmehr der Sicherheit der Beteiligten dienen. Außer- dem können sie mit dem Gerät mit dem Senior oder der Seniorin - ähnlich wie mit dem Handy - kommunizieren. Neugierde ist groß Senioren in einer Wohnanlage haben zusammen mit den DRK-Verantwortlichen den Umgang mit dem Hausnotruf in der Praxis getestet und für gut befunden. Die Personen im Alter von 70 plus, die mitmachten, waren von Anfang an sehr interessiert. „Die Neugierde war sehr, sehr groß,“ schildert Robert Schön. „Mittlerweile haben wir bereits über 30 Geräte im Einsatz. Die Resonanz ist durchweg positiv.“ Er erläutert, dass bei einem Pflegegrad die Pfle- gekasse einen Teil der monatlichen Kosten übernimmt. Wichtig ist ihm auch zu betonen, dass Menschen sich günstigerweise früh mit der Technik auseinandersetzen, damit sie eine Routine dafür entwickeln. Wer sich für den Hausnotruf interessiert, bekommt im Vorfeld immer eine ausführliche persönliche Beratung vom DRK. Sonderaktion Im Aktionszeitraum von Mai-Juli 2024 schenkt das DRK die Anschlussgebühr und die erste Monatsgebühr. Sie sparen so bis zu 105 € und können den Hausnotruf des DRK in Ruhe kennenlernen. Egal für welches DRK-Haus- notrufgerät man sich entscheidet. Kontakt beim DRK-Kreisverband Ravensburg: DRK-Hausnotruf Tel.: 0751 56061-63; E-Mail: hausnotruf@rotkreuz-ravensburg.de Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 08. Mai 2024 um 19.00 Uhr Thema: Eine Sehbehinderung oder Erblindung kann ei- nen massiven Einschnitt für den Betroffenen und seine Angehörigen bedeuten. Das Leben teilt sich in davor und danach. Wie werden solche Ereignisse psychisch verar- beitet? Im Vortrag wird ein Behinderungsverarbeitungs- modell vorgestellt und wie man dies für sich nutzen kann. Katharina Weidenbach, Diplom-Heilpädagogin und sys- temische Familientherapeutin, arbeitet seit 28 Jahren im Sehbehinderten- und Blindenwesen. Neben ihrer Stelle im psychologischen Dienst des Berufsförderungswerks Würzburg ist sie seit vielen Jahren für verschiedene Blin- den- und Sehbehindertenvereine als Referentin und im Bereich der Blickpunkt-Auge-Ausbildung tätig. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. Innovationspreis Landkreis Ravensburg 10.000 Euro für die besten Innovationen aus dem Land- kreis Bereits zum 12. Mal wird der im zweijährigen Turnus aus- geschriebene „Innovationspreis Landkreis Ravensburg durch die Kreissparkasse Ravensburg gemeinsam mit der WiR - Wirtschafts- und Innovationsförderungsge- sellschaft Landkreis Ravensburg vergeben. Bewerben können sich Unternehmen mit Sitz im Kreis Ravensburg und maximal 1000 Mitarbeitern. Innovationskraft ist die Schlüsselkompetenz für wirt- schaftlichen Erfolg. Sie sichert Arbeitsplätze und damit unseren Wohlstand - auch im Landkreis Ravensburg. Es braucht somit Unternehmen, die sich mit ihren Produk- ten, Verfahren oder Dienstleistungen von der Konkurrenz abgrenzen. Unternehmen, die zukunftsweisende Techno- logien eingeführt haben oder deren Arbeit in Forschung und Entwicklung wegweisend ist. Vor diesem Hintergrund vergibt die Wirtschafts- und Innovationsförderungsge- sellschaft Landkreis Ravensburg mbH (WiR GmbH) ge- meinsam mit der Kreissparkasse Ravensburg seit 2001 im zweijährigen Turnus und damit bereits zum 12. Mal den Innovationspreis Landkreis Ravensburg. „Die Unternehmen im Landkreis sind die Antriebskraft hin- ter unserem Wohlstand und unserer Zukunftssicherheit. Gemeinsam können wir die Herausforderungen meis- tern und den Weg in eine erfolgreiche Zukunft ebnen.“ so der Aufsichtsratsvorsitzende der WiR GmbH Landrat Harald Sievers. Bewerben können sich alle Unternehmen und Institutio- nen mit Sitz im Landkreis Ravensburg und mit maximal 1.000 Beschäftigten. Die eingereichten innovativen Pro- dukte, Verfahren oder Dienstleistungen müssen in der Praxis marktfähig sein, wobei eine Innovation dann als marktfähig gilt, wenn sie bereits erfolgreich am Markt umgesetzt ist oder eine Markteinführung unmittelbar bevorsteht. Die Bewerbung ist online über die Webseite der WiR GmbH unter www.wir-rv.de bis zum 31.05.2024 möglich. Neutrale und unabhängige Jury-Mitglieder aus Hand- werk, Wirtschaft und Wissenschaft sichten und bewerten alle eingereichten Innovationen. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Die wichtigsten Informationen zum Innovationspreis 2024/2025 • Innovationen aus dem Landkreis Ravensburg • Preisgelder im Gesamtwert von 10.000 € • Schriftliche Dokumentation/Publikation • Offizielle Preisverleihung im Frühjahr 2025 • Bewerbungsschluss: 31.05.2024 • Online-Bewerbung über die Webseite der WiR GmbH unter www.wir-rv.de • 12. Innovationspreis Ministerpräsident Winfried Kretschmann begrüßt Botschafter für das Louis Braille Festival 2024 Ministerpräsident Winfried Kretschmann bedankt sich bei einem fleißigen Botschafter für Stuttgart. Der Blinden- führhund Harry hat zusammen mit seiner Halterin Lisa Mümmler unter dem Hashtag #FestivalFührhundHarry für das Louis Braille Festival geworben, das vom 3. bis zum 5. Mai in der Landeshauptstadt stattfinden wird. Nun werden bereits 3.000 blinde, sehbehinderte und sehende Gäste erwartet. (Infos und kostenlose Anmeldung: www. dbsv-festival.de) Dazu Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Ich freue mich sehr, dass Baden-Württemberg in diesem Jahr Gastgeberland für das Louis Braille Festival ist, dem europaweit größten Treffen blinder, sehbehinderter und sehender Menschen. Sie alle kommen nach Stuttgart, um an den vielen Veranstaltungen teilzunehmen, an den Konzerten, Workshops und dem Gottesdienst. Gleichzeitig werben Sie auf diesem Weg aber auch für eine inklusive Gesellschaft, in der Teilhabe in allen Lebensbereichen eine Selbstverständlichkeit ist. Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, den gesellschaftlichen Zusammen- halt und die kulturelle Vielfalt zu stärken. Das Louis Braille Festival leistet in diesem Sinne einen wertvollen Beitrag. Deshalb habe ich auch sehr gerne die Schirmherrschaft für dieses wunderbar vielfältige Festival übernommen. Ich danke den Veranstaltern für ihr großes Engagement bei der Vorbereitung und wünsche, dass es zu möglichst vielen Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung kommt.“ Menschen mit und ohne Sehbeeinträchtigung gestalten zusammen mit Stuttgarter Institutionen ein Programm mit Musik und Literatur, mit Film, Comedy und Sport so- wie mit zahlreichen Workshops und Gelegenheiten zum Mitmachen und Ausprobieren. Das Louis Braille Festival wird vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenver- band (DBSV) zum fünften Mal initiiert und gemeinsam mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg (BSVW) und der Nikolauspflege - Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen in Stuttgart durchgeführt. Der Eintritt zum Louis Braille Festival ist frei, eine Anmeldung aber erwünscht. Alle Infos unter www.dbsv-festival.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württem- berg gibt Tipps Was haben Kindererziehungszeiten mit der Rente zu tun? Eltern begegnen in vielen Bereichen - ob privat, beruflich oder auf Social Media - zahlreichen Informationen, dass Kinder eine direkte Auswirkung auf die Höhe ihrer Ren- te haben. Aber wie sieht es tatsächlich aus und was ist dabei zu beachten? Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg beantwortet die wichtigsten Fra- gen zum Thema. Was haben Kindererziehungszeiten mit der Rente zu tun? Für die Erziehung ihrer Kinder stecken viele Eltern beruf- lich zurück, arbeiten in Teilzeit oder gar nicht mehr. Um möglicherweise hieraus resultierende Nachteile für die spätere Rente auszugleichen, können Kindererziehungs- zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutge- schrieben werden: Für Geburten vor 1992 bis zu 30 Mona- te, für Geburten ab 1992 bis zu 36 Monate. Die Zahlung von Pflichtbeiträgen an die Rentenkasse übernimmt der Bund für diese Monate. Die Höhe entspricht den Beiträgen ei- nes Versicherten mit einem Bruttogehalt von derzeit rund 3.600 Euro im Monat. Die Erziehung eines Kindes erhöht die Rente aktuell damit ungefähr um 110 Euro pro Monat. Hinzu kommen für jedes Kind zehn Jahre Berücksichti- gungszeiten wegen Kindererziehung. Eltern können da- mit Lücken in der Versicherungsbiografie schließen, die dadurch zu einer besseren Bewertung anderer Zeiten führen. Zudem sind diese wertvoll für die Mindestversi- cherungszeiten für eine vorgezogene Altersrente. Wer bekommt diese gutgeschrieben? Die Kindererziehungszeit sowie die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung wird nur einem Elternteil zuge- ordnet - demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Sie als Mutter und Vater Ihr Kind gemein- sam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Zeiten. Soll der Vater die Kindererziehungszeit und die Berück- sichtigungszeit wegen Kindererziehung erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklä- rung abgeben. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden. Erscheinen diese automatisch in meinem Versiche- rungskonto? Sowohl Kindererziehungs- als auch Berücksichtigungs- zeiten werden im Versicherungskonto nur auf Antrag gespeichert. Wann und wie soll ich die Kindererziehungszeiten mel- den? Es reicht aus, den Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung zu stellen, wenn Ihr Kind das zehnte Le- bensjahr vollendet hat. Nur wenn Sie einen Riestervertrag besparen, empfiehlt sich die Antragstellung bereits am Tag nach der Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes. Sollen die Zeiten dem Vater zugeordnet werden, muss eine sogenannte gemeinsame Erklärung sofort ab- gegeben werden, da diese nur für die Zukunft und zwei Kalendermonate rückwirkend gilt. Wo kann ich die Kindererziehungszeiten melden? Der Antrag - bekannt auch als Formular V0800 - kann bequem mit den Online-Diensten der DRV BW gestellt werden. Hier können Sie auch eine gemeinsame Erklä- rung abgeben (V0820). Details auf unserer Themenseite www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen Wichtig: Sind diese Zeiten einmal im Versicherungskonto erfasst, werden sie automatisch bei der Rentenberech- nung berücksichtigt. Daher ist ein erneuter Antrag von Rentnerinnen und Rentnern nicht notwendig und muss deshalb abgelehnt werden. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Woher weiß ich, ob ich die Kindererziehungszeiten bei der DRV BW schon gemeldet habe? Wer Kinder hat, sollte im Versicherungsverlauf vor allem den Passus „Kindererziehungszeit“ im Blick haben. Unter https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ kön- nen Elternteile ihren Versicherungsverlauf sowie weitere Unterlagen, beispielsweise die Renteninformation oder eine Lückenauskunft, unkompliziert auf digitalem Weg anfordern. Weitere Fragen? An wen kann ich mich wenden? Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen Servicete- lefon. Sie erreichen uns unter 0800 1000 4800. Ansprech- partnerinnen und -partner zur regionalen Beratung - on- line, telefonisch, per Video oder vor Ort finden Sie unter www.drv-bw.de/kontakt Weitere Infos bietet das kostenfreie Faltblatt „Kinderer- ziehung: Ihr Plus für die Rente“. Zu finden mit allen wich- tigen Antragsformulare auf der Themenseite unter www. drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen Bund der Steuerzahler Der Bund der Steuerzahler bietet einen brandneuen und kostenlosen Ratgeber an „Meine erste Steuererklärung“ Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine Steuererklärung ab- geben müssen? Sie haben keine Ahnung, ob sich diese Mühe bei Ihnen überhaupt lohnen würde und auch keine Idee, welche Fristen dabei eingehalten werden müssten? Sie haben frisch geheiratet, Kurzarbeiter- oder Elterngeld bezogen oder eine zusätzliche Einnahmequelle gehabt? Bei all diesen Fragen hilft Ihnen unser neuer Ratgeber „Meine erste Steuererklärung“ ganz sicher weiter. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen außerdem, wo es die notwendigen Formulare gibt, welche Unterlagen Sie benötigen oder auch wie man sich beim Online-Finanz- amt ELSTER anmeldet. Wie und womit Sie Steuern sparen können, lesen Sie darüber hinaus kompakt und auf den Punkt gebracht in unserem Ausgaben-ABC. Die Broschü- re listet zudem zahlreiche Checklisten auf und hilft Ihnen somit dabei, hier keine Angaben zu vergessen. Und falls das Finanzamt das Beantragte nicht akzeptieren will, zei- gen wir mit einem Mustereinspruch auch gleich, wie man sich gegen den Steuerbescheid zur Wehr setzen kann. Anfordern können Sie den kostenlosen Ratgeber „Mei- ne erste Steuererklärung - Für das Steuerjahr 2023“ sowohl als PDF-Datei als auch in gedruckter Form beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 oder mit einer E-Mail an bestellungen@steuerzahler-bw.de. Sollten Sie den Ratgeber in gedruckter Form wünschen, bitten wir Sie, die Postadresse zu hinterlassen. Autofreies Lauratal Sonntag, 5. Mai 2024, 8 - 20 Uhr Mit einem vielfältigen Programm startet die Initiative au- tofreies Lauratal ins Frühjahr. Mit ihrer Forderung nach mehr Sicherheit und Platz für Fußgänger und Radfahrer möchte die Imitative für bessere Infrastruktur für Fußgän- ger und Radfahrer eintreten. Das autofreie Lauratal ist an diesem Sonntag zusätzlich Partner der Inklusionstage des Landkreis Ravensburg htp://www.rv.de/inklusionstage Neben einem Infostand zu allen Fragen rund um ÖPNV, Radinfrastruktur und Verkehrsplanung im Schussental liegt dieses Mal ein besonderer Schwerpunkt auf inklu- siver Mobilität. Fahrradkultur ist ein Teil der Alltagskultur und Mobilitätskultur. Zahlreiche Imitativen und Vereine beteiligen sich mit tollen Angeboten am autofreien Lau- ratal, kommen und genießen sie das Naherholungsgebiet zwischen Weingarten und Schlier, das an diesem Sonntag den Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung steht: ab 11 Uhr Bund Probefahrten mit dem Lastenrad sowie Infos zum Leihsystem, Infos zum Streuobst- Apfelsaft- projekt, zusätzlich können unter Anleitung Vogelhäuser gebaut werden. Yardimici Kunstwerke: der überregional bekannte Künstler stellt einige seiner beliebten Kunstwerke im Lauratal aus Critcal Mass: am 5.5.24 findet wieder die Kidical Mass statt. Für kinder- und fahrradfreundliche Orte - Straßen sind für alle da! Die Demo startet um 14 Uhr am Marienplatz RV, 14.30 Uhr Parkplatz Gewerbeschule und endet um 15 Uhr mit einem Fahrradfest und Picknick im Lauratal. 11 - 17 Uhr Spielmobil im Lauratal 10 - 12 Uhr „Ornithologische Müllsammlung“ Spaziergang durch den Wald, wir lauschen den Vögeln und versuchen herauszufinden, welche wir hören. Infos über Lebensweise, Fütterung etc. von Vögeln. Wenn wir am Wegesrand Müll finden, sammeln wir diesen auf. Dazu nehmen wir Mülltüten, Handschuhe und Greifzangen mit, diese werden gestellt. 10 - 17 Uhr Infostand Parkplatz Karl-Olga-Eiche Infor- mationen über den Klimamobilitätsplan des Gemeinde- verbands Mittleres Schussental - unser Ticket Richtung Zukunft im Mittleren Schussental - Radschnellweg - Umsetzung des Radverkehrskonzeptes GMS - Umsetzung des ÖPNV Konzeptes - Neue Aufteilung des Verkehrsraums - Förderung der Elektromobilität - Mulitmodalität und Intermodalität 11.30 Uhr Radtour zur Baumbesetzung im Altdorfer Wald geführte Radtour: Start um 11.30 Uhr am Infostand Lau- ratal, 12 Uhr Dorfplatz Schlier und 12.30 Uhr Grüner Baum Oberankenreute. Ab 11 Uhr Rikscha Projekt: Mobilität und Erlebnis für alle. Die Rikaschas erfreuen sich großer Beliebtheit, Ehrenamt- liche fahren Bewohner aus Seniorenheimen und schenken so ein großes Stück Lebensfreude und Lebensqualität. Infos zum Projekt und Ehrenamt, Rikscha kann vor Ort besichtigt werden. Inklusionstage: das autofreie Lauratal ist Kooperationspartner und bietet einen Überblick über inklusive Fortbewegungsmittel. Mehr Platz und Sicherheit für Fußgänger, Menschen mit Gehilfen und Radfahrern, Mobilität für alle, denn: Radfahren ist Kultur: Fahrrad-Kul- tur ist ein Teil der Alltags-Kultur und der Mobilitäts- Kultur. htps://www.rv.de/inklusionstage 15.30 Uhr Live - Musik unter freiem Himmel mit Franziska Gross, Sängnerin der Band Zimt&Zorn: Mit Gitarre und toller Stimme bringt Franzi das Lauratal zum Klingen. Natur und Kultur am Infostand. 10 - 17 Uhr Infostand Parkplatz Karl-Olga-Eiche am Ein- gang zum Lauratal von Weingarten kommend. Aktionsbündnis autofreies Lauratal Die Blitzenreuter Seenplatte - Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Samstag, 4. Mai 2024 Mit dem Fahrrad: Vier aufgelassene Weiher und ein Bade- und Fischweiher und deren Geschichte Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Wegstrecke: ca. 8 km Dauer: 2,5 Stunden Wer kennt sie noch, die alten Weiher und Seen in Ober- schwaben, die im Mittelalter nicht nur den Mönchen und den „Herren“ genüssliche Fastenspeisen in Form von Krebsen, Karpfen und Hechten lieferten? Über 2.300 Seen und Weiher im Kreis Ravensburg sind es damals gewesen. Heute sind nur noch wenige Gewässer übriggeblieben. Die meisten wurden trockengelegt, sind heute Felder, Wiesen oder Wälder. Andere wurden verfüllt oder es stehen Häu- ser darauf. Wer aufmerksam durch unsere Landschaft geht, kann dort viele sogenannte „aufgelassene“ Weiher erahnen. Unsere diesjährige Radtour führt vom Häckler- weiher zu trockengelegten Weihern, wie der Färberweiher, der Einödweiher, der Hofstetter-Weiher und der Neuwei- her. Anschließend geht es wieder zurück zum wasserge- füllten Bade- und Fischweiher, dem Häcklerweiher. Sie erfahren einiges über die Entstehung, die Geschichte und die Nutzung der Seen und Weiher in Oberschwaben und besonders von der Blitzenreuter Seenplatte. Der Bedeu- tungswandel und der Stellenwert der Seen und Weiher in der Gesellschaft von Gestern und Heute werden Ihnen auf diesem ca. 8 km langen Rad-Wanderweg erläutert. Die Radtour dauert gemütliche 2,5 Stunden. Der Einkehr- schwung im ortsansässigen Gasthaus rundet schließlich das Erleben der Seen- und Weiherlandschaft ab. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten Rad-Wan- derung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 5. Mai 2024 Urwald der Zukunft - Der Bannwald. Reise in eine Welt unbekannter Tiere und Pilze. Gästeführer: André Kappler Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2,5 Stunden Wegstrecke: 6 km Der Bannwald - wild und ungezähmt. Wo früher Kaiser und Könige zur Jagd gingen und den ganzen Wald für sich reserviert hatten, gehen wir auf Spu- rensuche nach den Besonderheiten eines wilden Waldes. Liegende und stehende, abgestorbene Baumriesen säu- men unseren Weg. Was machen die vielen Pilze dort am Wegesrand? Wo kommen die vielen Käfer und Ameisen her? Kommen Sie mit und lassen Sie sich in eine wilde und un- gezähmte Welt entführen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. AOK Bodensee-Oberschwaben „Mit dem Rad zur Arbeit“ startet - Mitmachaktion der AOK: Für die Umwelt und die eigene Gesundheit! Insgesamt 656 Teilnehmer haben sich in der Region Bo- densee-Oberschwaben im vergangenen Jahr an der AOK-Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ beteiligt. Vom 1. Mai bis 31. August 2023 zählte jeder geradelte Kilometer - und auch in diesem Jahr findet die Aktion wieder statt! Mit dem Rad zur Arbeit, anstatt ins Auto zu steigen: Eine nachhaltige Lebensweise hat in den vergangenen Jahren sehr an Bedeutung gewonnen. Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, trägt nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern beugt gleichzeitig Bewegungsmangel vor. Bei einer täg- lich zurückgelegten Strecke von 12 Kilometern Radfahren wird pro Person etwa ein Kilogramm weniger CO2 pro- duziert. „2023 wurden in der Region insgesamt 272.423 Kilometer zurückgelegt“, betont AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr und berichtet stolz: „Dadurch wurden rund 53.613 Kilogramm CO2 eingespart.“ Erstmals startete die Aktion bundesweit im Jahr 2004 - vor 20 Jahren. Seitdem haben knapp zwei Millionen Radfahrer mitgemacht. Die Hauptziele der Aktion waren und sind noch immer: die Gesundheit zu fördern, Sprit und Abgase zu sparen und damit die Umwelt zu schonen. Die AOK als Gesundheitskasse beobachtet den Klima- wandel und die starke Umweltverschmutzung mit Sorge und setzt sich deshalb in der Gesundheitsversorgung für mehr nachhaltiges Handeln ein. „Die Mitmachaktion der AOK findet von 1. Mai bis 31. Au- gust 2024 statt“, teilt Alexander Gohm, Koordinator Prä- vention bei der AOK Bodensee-Oberschwaben, mit. Un- ter allen Teilnehmenden, die das Ziel von 20 Tagen im Aktionszeitraum erreichen und in den Aktionskalender eintragen, werden attraktive Sachpreise verlost. Mitma- chen lohnt sich! Informationen und Anmeldung online unter www.mit- dem-rad-zur-arbeit.de. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Alexan- der Gohm, Koordinator Prävention bei der AOK Boden- see-Oberschwaben: Telefon 0711 6525-14613, alexander. gohm@bw.aok.de. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Ü45-Onlinecheck: Wie gesund und fit bin ich? Online testen und direkt durchstarten Mit zunehmendem Alter häufen sich die körperlichen Zip- perlein. Stress und hohe Arbeitsbelastung können Men- schen zusätzlich erschöpfen. Wer erste Warnzeichen ig- noriert, riskiert auch seine Arbeitskraft. Damit Menschen sich mit dem Thema möglichst früh auseinandersetzen und aktiv werden, braucht es oft einen kleinen Impuls. Mit dem Ü45-Onlinecheck bietet die Deutsche Rentenversi- cherung anhand sieben einfacher Fragen an über 45-jäh- rigen die Chance, unkompliziert eine erste Einschätzung zur eigenen Gesundheit und Fitness zu bekommen: www. drv-bw.de/ueber45-onlinecheck Der Ü45-Onlinecheck soll erste Risikofaktoren aufspüren und mit gezielten Angeboten die Gesundheit fördern und somit die Erwerbsfähigkeit positiv unterstützen. Nach dem Ausfüllen des Onlinechecks erhalten die Teilnehmenden sofort eine Einschätzung und Empfehlung. Regt der Test einen möglichen Bedarf an Rehabilitations- oder Präven- tionsleistung an, können die Betroffenen am Ende sofort einen Antrag stellen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Fragen zum Ü45-Onlinecheck oder zum Testergebnis? Dann kontaktieren Sie unser sozialmedizinisches Kom- petenzteam: E-Mail ue45-onlinecheck@drv-bw.de Telefon 0711 848-18087 Ü45-Onlinecheck und weitere Informationen zu den Prä- ventionsangeboten finden Sie unter www.drv-bw.de/ue- ber45-onlinecheck DLRG Ortsgruppe Baienfurt Schwimmabzeichentage 2024 - Abnahme von Schwim- mabzeichen für Mitglieder am 10.06.2024 Vom 9. bis zum 16. Juni 2024 finden die bundeswei- tenSchwimmabzeichentage statt. Ziel dieser Aktionstage ist es, dass möglichst viele Menschen ein Schwimmabzei- chen machen. Die Schwimmabzeichentage veranstaltet die DLRG gemeinsam mit dem Deutschen Schwimm-Ver- band e.V. (DSV) und weiteren Organisationen und Ver- bänden. In diesem Rahmen bietet die Ortsgruppe Baienfurt für ihre Mitglieder ab 18 Jahren, insbesondere für die Eltern mit Familienmitgliedschaft, die Abnahme der Deutschen Schwimmabzeichen am Montag, 10.06.2024, von 20:00 - 20:45 Uhr (3. Schicht) an. Die Kosten für die Ausstellung der Abzeichen übernimmt die Ortsgruppe für ihre Mitglieder. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme derer, die sonst so nicht die Gelegenheit haben zu schwimmen und hof- fen, dass einige Schwimmabzeichen ausgestellt werden können! Anmeldung und weitere Infos unter www.baienfurt.dlrg.de/mitmachen/ schwimmabzeichentage-2024/ Hannah Brenner - Leiterin der Öffentlich- keitsarbeit - SMJ Oberland 2024 Zeltlager Die Jahresplanung des Urlaubs schon voll im Gange? Vergessen Sie nicht das Zeltlager 2024 der SMJ Ober- land! Dieses Jahr vom 04. bis 11. August wie immer in Engenreute. Alle Jungs im Alter von 9 bis 15 Jahre sind herzlich eingeladen. Eine Woche voller Abenteuer, Action, Gemeinschaft mit Freunden, Glaube und einer einzigar- tigen Geschichte. Anmeldung und Informationen unter www.smjoberland.de Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung - Dystonie Die Dystonie-Selbsthilfegruppe trifft sich alle zwei Monate in Meckenbeuren. Blinzeln Sie häufig oder fallen Ihre Augen zu ohne dass Sie sie wieder öffnen können? Kippt und verdreht sich Ihr Hals? Verkrampfen sich Ihre Finger beim Schreiben? Dann könnten Sie an Dystonie erkrankt sein. In der Selbsthilfegruppe können Sie Informationen zu den unterschiedlichen Formen, deren Behandlung und Tipps zur Selbsthilfe austauschen. Kommen Sie zum nächsten Treffen, informieren und en- gagieren sich und geben somit den Dystoniekranken eine Stimme. Kontakt für Informationen:Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de GESCHÄFTSANZEIGEN Schlangenwort Die Buchstaben des Rätselgitters ergeben einen Busch mit samtigen Blüten. Sie sind schlangenförmig zu lesen, das heißt, der nächste Buchstabe kann waagrecht, aber auch senkrecht folgen. Den Anfang müssen Sie selbst finden. © DEIKE PRESS 752R26R6 Lösung: Weidenkaetzchen Kleiner Tipp von uns für Sie Schuss, der Substantiv, maskulin BEISPIELE: - ein gezielter Schuss - ein Schuss auf eine Scheibe - es fielen zwei Schüsse (es wurde zweimal geschossen) Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Anrede Vorname Name Straße, Nr. PLZ, Ort Jetzt einlösen und bestellen Telefon: 0228 97563-991 Fax: 0228 97563-51 E-Mail: pflieger@care.de Post: CARE Deutschland e.V. · Lea Pflieger Siemensstr. 17 · 53121 Bonn Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter: care.de/Datenschutz Mein CARE-Paket für die Zukunft Wie Ihr Testament Gutes tut. Bestellen Sie jetzt Ihren kostenfreien Ratgeber: Lea Pflieger, 0228 97563-991, pflieger@care.de www.care.de/vererben Ihr Gutschein für den CARE-Testament-Ratgeber Schaubilder, Beispiele, ein Muster- Testament und Checklisten helfen Ihnen dabei, Ihren Nachlass so zu gestalten, wie Sie es sich wünschen. A1600 Wir brauchen Euch! jetzt-katzen-helfen.de Millionen deutsche Straßenkatzen müssen jeden Tag um ihr Überleben kämpfen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Wirtschaftsprüfer · Steuerberater www.wkh-rv.de Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir: _ Finanzbuchhalter (m/w/d) _Steuerfachangestellte (m/w/d) _Lohnbuchhalter (m/w/d) Wenn es Sie reizt, eigenverantwortlich und selbstständig unsere Teams qualifiziert und engagiert zu verstärken und Sie über einschlägige DATEV-Kenntnisse verfügen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige schriftliche oder elektronische Bewerbung. Walser_Kübel_Haußmann GbR Marc Walser, Goetheplatz 7, 88214 Ravensburg marc.walser@wkh-rv.de, www.wkh-rv.de Für unser Architekturbüro in Ravensburg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Büroassistent / kfm. Mitarbeiter (m/w/d) vormittags zur Unterstützung unseres Teams bei Sekretariats- tätigkeiten I Büromanagement I Öffentlichkeitsarbeit in einem spannenden Arbeitsumfeld mit interessanten Projekten. 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          Bifang_5Änd.pdf

          ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 5 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "B if a n g " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 18.02.2016 Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 11 4 Hinweise und Zeichenerklärung 14 5 Satzung 17 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 19 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 31 9 Begründung – Sonstiges 33 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 35 11 Begründung – Bilddokumentation 36 12 Verfahrensvermerke 38 Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2015 (GBl. 2016 S. 1) 1.6 Bundesnaturschutzge- setz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speiesewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe) können nur ausnahms- weise zugelassen werden. Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil der 5. Änderung des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) WA Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 5 2.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen). Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt ge- messen: am höchsten Punkt des Firstes. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen der Firste, die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.8 Nur Einzelhäuser zulässig E Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 6 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen; Garagen sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In den Baugebieten sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Ne- benanlagen, Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Garagen zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto-Rauminhalt (außen), max. 16,00 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamt- höhe (höchste Stelle gegenüber dem natürlichen Gelände) ; die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grund- stück darf 75 m3 pro Grundstück nicht überschreiten; nicht überdachte Wasserbecken: max. 100 m3 Beckeninhalt; max. Größe 5 % der Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; freistehende thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 9 m2 pro Grundstück; zulässig nur in ei- nem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücks- grenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Neben- gebäude zulässig; (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) GA Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 7 2.12 E... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohngebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 2.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.15 Versickerung von Nie- derschlagswasser inner- halb des Baugebietes Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser, das über die Dach-, Hof-, und Wegeflächen anfällt, über Rückhaltezisternen zu drosseln und dann dem Regenwasserkanal zuzuführen. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.16 Bodenbeläge in den Baugebieten In den Baugebieten (private Grundstücke) sind für Stellplätze und Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 8 2.17 Leitungsrecht zu Gunsten der Gemeinde Baindt in Form von unter- irdischen Infrastrukturleitungen (Schmutzwasserkanal). Die Infrastrukturleitungen sind mit Stellplätzen, Carports und bau- lichen Nebenanlagen überbaubar. Eine Überbauung mit Hauptge- bäuden oder Garagen ist nicht zulässig. Die Pflanzung von tiefwurzelnden Bäumen und Sträuchern (sog. "Tiefwurzler") ist innerhalb des Leitungsrechtes unzulässig. Hinweis: eine Zugänglichkeit bei bspw. Schäden an der Leitung sollte jederzeit und ohne viel Aufwand möglich sein. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Gehölze aus der unten genannten Pflanzliste zu ver- wenden. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Pro Grundstück ist mindestens 1 Laubbaum aus der u.g. Pflanz- liste zu pflanzen. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Sand-Birke Betula pendula Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Zitter-Pappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata LR Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 9 Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Hunds-Rose Rosa canina Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.19 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt Die Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Ge- meinde Baindt (Fassung vom 06.11.1973, rechtsverbindlich seit 19.07.1974) werden für diesen Bereich vollständig durch diese Än- derung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 10 2.21 Grenze des Erweiterungsbereiches zur 5. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang"; (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 11 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Ge- meinde Baindt Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften der 1. Änderung des Be- bauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 06.11.1973, rechtsverbindlich seit 19.07.1974) werden für diesen Bereich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften dieser Ände- rung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für deutlich untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen) sind andere Dachformen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD Dachform alternativ Satteldach, Walmdach (auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand). Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dach- fläche, auf der sie befestigt werden, auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (Bau- teile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 12 Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zuläs- sig: max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 26° max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dachüber- stand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der je- weiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unbe- rücksichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von Hauptgebäuden Garagen sowie ab einer Dachneigung von 20° sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Bei Dächern mit einer Dachneigung Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 13 unter 20° sind sowohl Dachplatten als auch eine vollständige Be- grünung zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Anzahl der Stellplätze in den Baugebieten Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in den Baugebieten beträgt zwei. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) 3.10 Einfriedungen und Stützkonstruktionen in den Baugebieten Als Einfriedungen sind ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht, Drahtgitter oder aus Holz-Latten (auf der jeweils erforderlichen Un- terkonstruktion) bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem end- gültigen Gelände sowie Hecken zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,50 m über dem endgültigen Gelände als Einfriedungen sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 14 Schmutzwasserkanal 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 ...m2 Voraussichtliche Größe der Grundstücke (siehe Planzeichnung) 4.4 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.5 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Schmutzwasserkanal (siehe Planzeichnung) 4.6 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt (rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntmachung vom 19.07.1974) (siehe Planzeichnung); 4.7 Grundwasserdichte Un- tergeschoße Innerhalb des Baugebietes ist mit einem Vernässen des Arbeitsrau- mes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwas- serdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 4.8 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. 130/3 Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 15 Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Bei Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe über 8,00 m aufwei- sen, muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) ent- spricht. 4.9 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 16 Auf Flächen deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. Aufgrund der starken Hangneigung wird den Grundstückseigentü- mer empfohlen unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben entspre- chende Maßnahmen gegen anfallendes Hangwasser zu treffen. 4.10 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.11 Lesbarkeit der Plan- zeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorgeschla- gene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 17 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 17.12.2015 (GBl. 2016 S. 1), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 01.03.2016 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 18.02.2016. § 2 Bestandteile der Satzung Die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 18.02.2016. Der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 18.02.2016 beigefügt, ohne deren Be- standteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschrif- ten zur Dachform zur Dachneigung zu Widerkehre und Zwerchgiebel zu Dachaufbauten zu Materialien zu Farben Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 18 und zur Anzahl der Stellplätze auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 5. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (Elmar Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt wird im Bereich nörd- lich der "Zeppelinstraße" ein allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Der Planbereich umschließt die bestehende "Zeppelinstraße" westlich der alten Trasse der B 30. Die 5. Änderung dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der orts- ansässigen Bevölkerung. Durch die Anbindung an die bereits bestehende "Zeppelinstraße" können die Erschließungskosten gering gehalten werden. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die 5. Änderung des bebauungsplanes "Bifang" im beschleunigten Verfahren (Bebau- ungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 5. Änderung des bebauungsplanes "Bifang"zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Bereich der Gemeinde Baindt, westlich der alten Trasse der B 30. Im Norden grenzt der Planbereich an landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden und Westen befindet sich die bestehende Wohnbebauung an der "Zeppelinstraße" sowie der "Boschstraße". Im Osten befindet sich die rekultivierte Trasse der B 30, die nun als Naherho- lungsgebiet dient. Der Geltungsbereich verläuft im Westen und Süden entlang der bestehenden Bebauung in der "Boschstraße" und der "Zeppelinstraße". Im Norden, Westen und Osten wurde die Grenze an den Flurstücksgrenzen der Fl.-Nrn. 130/3, 130/4, 131/22 gezogen und im Westen entlang der Fl.- Nr. 130. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke: 130 (Teilfläche), 130/3, 130/4, 131/22 und 132/1 (Teilfläche). Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 20 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom "Östlichen Bodenseebecken" geprägt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Westen hin fallend. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 12 %. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Westen und Süden sind unproblematisch. Gegenüber den bebauten Grundstücken entlang der "Bosch- straße" im Westen ist ein Höhenversatz von ca. 2,00 m festzustellen. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die 5. Änderung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Durch die Realisierung der Umgehung der B 30 und der Rekultivierung der alten Trasse der B 30 ergibt sich eine städtebaulich neue Situation in diesem Bereich. Dennoch ist sichergestellt, dass keine Flächen überplant werden, die dem Planfeststel- lungsbeschluss zur B 30 vom 20.01.1997 unterliegen. Durch die beidseitige Bebauung der "Zep- pelinstraße" können vorhandene Erschließungsvorleistungen genutzt und der Flächenverbrauch möglichst gering gehalten werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindever- waltung zahlreiche konkrete Anfragen zu Wohnbaugrundstücken registriert. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbe- reichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überörtliche Straßennetz konzentriert werden (2.3.1.1). Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flächen- und energie- sparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und wohnortnahe Zuordnung von Versorgungs- einrichtungen, Wohnbau- und Gewerbeflächen hinzuwirken (2.3.1.2). Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-BadWaldsee (-Biberach a. d. Riß) (2.6.2/Anhang "Landesentwicklungsachsen"). Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 21 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungs- entwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfra- strukturen und wohnortnahen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlun- gen und Freiräumen vermieden werden (2.6.4.1). Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlastenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruch- nahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken (3.1.9). Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum (Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"). Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwicklungsachsen und der regional be- deutsamen Verkehrsverbindungen zu konzentrieren (2.2.1). Regionale Entwicklungsachse Saulgau - Aulendorf - Bad Waldsee - Bad Wurzach - Leutkirch i.A. - Isny i.A. mit den Siedlungsbereichen Saulgau, Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Leutkirch i.A., Isny i.A. im Zuge der L 285, L 316, L 314, B 465 und L 318 sowie der Bahnli- nien 766/753 (2.2.3 (1)/2.2.3 (2)/Strukturkarte). Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifi- zierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben (2.3.2/Karte "Sied- lung") Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Da die in der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstel- lungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 22 Innerhalb des Geltungsbereiches der. 5. Änderung des Bebauungsplanes befinden sich keine Denk- mäler im Sinne Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Der Standort empfiehlt sich auf Grund des Anschlusses an die westlich und südlich bereits beste- hende Wohnbebauung sowie der Erschließung durch die bereits bestehende "Zeppelinstraße". Des Weiteren sind die Flächen für die Ausweisung des Wohngebietes verfügbar. Die eingeplante Straße in Richtung Norden dient der Sicherung einer möglichen Erweiterung des Plangebietes in Richtung Norden. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-In- strument geschaffen werden. Die Systematik der 5. Änderung des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfah- rens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" erfolgt im so genannten beschleu- nigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. die zulässige Grundfläche liegt bei 3.178 m² und folglich unter 20.000 m². es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 23 Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" leitet sich aus der Syste- matik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt auf eine sinnvolle Ergänzung und Abrundung der bestehe- neden Bebauung ab. Dadurch werden die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen besser ausge- nutzt und die Erschließungsaufwendungen verringert. 6.2.6 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 6.2.7 Stand vor der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" Die rechtsverbindliche 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" sieht im überplanten Bereich eine Verkehrsfläche vor. 6.2.8 Inhalt der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang": Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich nördlich der "Zeppelinstraße" ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Durch die Realisierung der Umgehung der B 30 und der breits erfolgten Rekultivierung der alten Trasse im Osten des Plangebietes ergibt sich eine städtebaulich neue Gesamtsituation im Planungs- bereich. Eine wesentliche Änderung ist die Vernetzung des innerörtlichen Straßenverkehrs durch eine Ost-West-Verbindung von der "Boschstraße" über die "Zeppelinstraße" zur "Marsweilerstraße". Durch eine beidseitige Bebauung der "Zeppelinstraße" können bereits vorhandene Erschließungs- anlagen genutzt und damit sowohl die Kosten, als auch der Flächenverbrauch gering gehalten werden. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im allgemeinen Wohngebiet soll die Reduzierung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht stören- den Handwerksbetriebe) auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 24 Bereich ist auf Grund der Grundstücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Betriebe aufzuneh- men. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestandteil der 5. Änderung des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen auf- genommen zu werden. Unlösbare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. Die Festsetzung der Grundflächenzahl im Plangebiet ergibt einen großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. - anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,30 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Wohngebiete und stellt eine für die ländliche Umgebung angepasste Festsetzung dar. Er orientiert sich insbesondere an der im Westen und Süden angrenzenden bestehenden Bebauung. Eine weitere Verdichtung in dieser Lage und an diesem Standort ist städtebaulich nicht angepasst. Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dach- neigung werden durch die festgesetzte Firsthöhe in ihrer Gesamthöhe fixiert. Schmale Gebäude mit relativ flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungsbild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städte- baulich vertretbares Maß beschränkt. Die festgesetzte, aber nicht weiter differenzierte, offene Bauweise, kann nur als Einzelhaus umge- setzt werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 25 Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Garagen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der je- weiligen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen, sowie des dörflichen Charakters des Orts-Teils wäre bei einer zu star- ken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungs-Situation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zu- fahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von über- wiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthöhen bleiben Fehlent- wicklungen ausgeschlossen. 6.2.9 Infrastruktur Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen der Gemeinde zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergar- ten, Rathaus). Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 26 6.2.10 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Boschstraße" und deren Einmündung in die K 7951 hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Über die K 7951 besteht eine Anbindung an die B 30. Dadurch sind weitere Anbindungen gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle im östlichen Bereich der "Zeppelinstraße"gegeben. Die Planung berücksichtigt die vorhandenen Fußwegebeziehungen und bindet diese in das Ge- samtkonzept ein. 6.2.11 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm bzw. anderen Immissionen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.12 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Auf Grund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des auf den privaten Grundstücken anfal- lenden Niederschlagswassers direkt vor Ort nicht möglich (siehe Geotechnisches Gutachten der Bau- Grund Süd vom 13.02.2012). Für die Grundstücke ist die Errichtung von Rückhaltezisternen vor- gesehen, die eine gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in den Regenwasserkanal er- möglichen. Die Versiegelung der Freiflächen wird durch eine entsprechende Festsetzung über die Oberflächen-Beschaffenheit minimiert. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. 6.2.13 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 27 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt im nördlichen Siedlungsgebiet von Baindt am Rande einer in die Ortschaft hineinragenden westexponierten Offenlandschneise. Im Süden verläuft die "Zeppelinstraße". West- lich, südlich der "Zeppelinstraße" und weiter östlich grenzt Wohnbebauung an. Das verbleibende Plangebiet wird ebenso wie die nördlich angrenzenden Freiflächen als Grünland genutzt. Im Osten befindet sich die rekultivierte Trasse der ehemaligen B 30, die nun als das Ortsgebiet querender Grüngürtel der Naherholung dient. Für das Plangebiet besteht bereits überwiegend Planungsrecht durch die in diesem Bereich geltende 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang". Diese sieht im überplanten Bereich eine Verkehrsfläche vor. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Beim Plangebiet handelt es sich um eine intensiv genutzte Mähwiese mit gerin- ger floristischer Artenvielfalt. Im Süden liegt ein Abschnitt der asphaltierten "Zeppelinstraße" mit randlichem Schotterstreifen im überplanten Bereich. Durch die Kulissenwirkungen der sich im Wes- ten und Osten erstreckenden Bebauung bieten das Plangebiet sowie die nahe daran anschließende Offenlandschneise keine Habitatpotentiale für Offenlandbrüter. Auch gehölzbewohnende Arten (Vögel, Fledermäuse, Kleinsäuger) finden innerhalb des Plangebietes keinen Lebensraum. Nach- weise über besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 28 oder regional bedeutsame Arten) gibt es nicht. Auf Grund der intensiven Nutzung sowie der Vorbe- lastungen durch die umliegende Bebauung sind diese auch nicht zu erwarten. Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächstgelegene Natura 2000-Ge- biet liegt ca. 600 m südwestlich des Plangebietes (der "Sulzmoosbach" als Teilfläche des FFH- Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel", Nr. 8323341). Gesetzlich geschützte Biotope befinden sich knapp 700 m nördlich und knapp 600 m südöstlich. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Plangebiet befindet sich aus geologischer Sich in der weiträumigen Moränenlandschaft des Alpenvorlandes. Gemäß dem geotechnischen Gutachten der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 13.02.2012 stehen im Plangebiet Glazialböden aus Grundmoräne und untergeordnet Moränen- kiesen an. Nach dem endgültigen Eisrückzug waren die Glazialböden einer intensiven Verwitterung ausgesetzt und es bildete sich eine Verwitterungsdecke aus. Eine Mutterbodenschicht schließt die natürliche Schichtenfolge ab. Die Böden des Plangebietes sind weitgehend unversiegelt und werden landwirtschaftlich genutzt. Sie können daher ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Einzig im Bereich der "Zeppelinstraße" wurden die natürlicherweise anstehenden Böden versiegelt, wodurch die natürlichen Bodenfunktionen bereits verloren gingen. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer kommen im Plangebiet und dessen räumlichen Umfeld nicht vor. Gemäß dem o.g. geotechnischen Gutachten wurde in einer Bohrung im östlichen Plangebiet Schichtwasser angetroffen (2,8 m unter Gelände). Die über- wiegend vorkommende Grundmoräne stellt einen Grundwassergering- bzw. -nichtleiter dar. Auf Grund dieser geringen Versickerungsfähigkeit und des Gefälles Richtung Westen ist bei stärkeren Niederschlagsereignissen mit oberflächig abfließendem Hangwasser zu rechnen. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Die westexponierte, in die Ortschaft Baindt hineinragende Offenlandschneise begünstigt die Entstehung und den Abfluss von Kaltluft in Richtung der Bebauung. Das Plangebiet am südli- chen Rand dieser Schneise trägt einen geringfügigen Teil hierzu bei, ist für das Siedlungsklima jedoch nicht relevant. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Plangebiet liegt im nördlichen Siedlungsgebiet von Baindt am Rande einer in die Ortschaft hineinragenden westexpo- nierten und grünlandgeprägten Offenlandschneise. Das Gebiet kann als Teil einer großen Grün- landfläche ohne landschaftliche Einzelelemente als strukturarm eingestuft werden. Einsehbar ist der Bereich von der "Zeppelinstraße", der umliegenden Bebauung sowie von Norden aus der freien Landschaft. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 29 7.2.2 Auswirkungen der Planung Ziel der Planung ist die Ausweisung von drei Wohngrundstücken. Gegenüber dem rechtsverbindli- chen Bebauungsplan, der für einen Großteil des Plangebietes Verkehrsflächen festsetzt, ist mit kei- nen verstärkten Auswirkungen durch die Planung auf die jeweiligen Schutzgüter zu rechnen. Im nachfolgenden werden die Auswirkungen auf den faktischen Bestand dargestellt. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper gehen das intensiv genutzte Grünland mit der daran anschließenden straßenbegleitenden Schotterfläche auf kleiner Fläche als Lebensräume verloren. Das hierdurch bedingte naturschutzfachliche Konfliktpotential ist gering. Artenschutzrecht- liche Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG sind nicht zu erwarten. Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Schutzgebiete jeglicher Art sowie Bio- tope sind von der Planung nicht berührt. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Mit der Planung geht innerhalb des Plangebiets ein Verlust einer kleinen landwirtschaftlichen Nutzfläche einher. Auf Grund der Hanglage kommt es zudem zu Bodenabtragungen und -aufschüttungen, was eine Veränderung des ursprünglichen Bodenprofils und -reliefs zur Folge hat und stellenweise zu Bodenverdichtungen führt. Die durch die geplanten Baukörper, Außenanlagen und Verkehrsflächen entstehende Versie- gelung führt zu einer Beeinträchtigung der vorkommenden Böden. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Da es sich lediglich um drei Wohnbaugrund- stücke handelt (GRZ von 0,3), ist der Eingriff in das Schutzgut gering. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die geplante Wohnbebauung hat eine ge- ringfügige Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. Da die anstehenden offenen Böden jedoch als gering versickerungsfähig gelten und Flächen nur in geringem Umfang versiegelt werden, sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Bau- und anlagenbedingte Eingriffe in wasserführende Schichten können nicht gänzlich ausgeschlossen wer- den. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Die Planung führt zu keinen relevanten nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut. Siedlungsrelevante Kaltluft-Abflussbahnen werden nicht beeinträchtigt. Nachteilige Umweltauswir- kungen durch Schadstoff-Emissionen können bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen vermieden werden. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Planung führt auf Grund ihrer Lage und geringen Größe zu keinen nachteiligen Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erleb- Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 30 barkeit des landschaftlichen Umfeldes zu rechnen. Die getroffenen Festsetzungen und bauord- nungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anwohner begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struktur einfügt. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Auf jedem privaten Baugrundstück ist zur Durchgrünung der Bebauung ein Laubbaum zu pflanzen. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Arten für das zuvor genannte Pflanzgebot als auch für den überwiegenden Teil der zu pflanzenden Sträu- cher gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 31 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Stand vor der Änderung Die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" wird über Bauvorschriften zur Dachform, zur Dachneigung sowie zu Dachaufbauten ge- regelt. Als Dachdeckungsmaterial stehen rote oder rotbraune Betonpfannen zur Auswahl. Zudem bestehen Regelungen bezüglich Antennen. Zur Gestaltung der unbebauten Grundstücksflächen bestehen Anforderungen zu Stützmauern und Einfriedungen, Abgrabungen und Aufschüttungen sowie zur Höhenentwicklung. Der von der 5. Änderung betroffene Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" sieht jedoch ausschließlich Verkehrsflächen vor. 8.2 Inhalt der Änderung 8.2.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Satteldach und das Walmdach. Diese Dachformen entsprechen den landschaftlichen und örtlichen Vorgaben. Die bestehenden Ge- bäude im überplanten Bereich weisen ebenfalls Satteldächer und Walmdächer auf. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermögli- chen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Ne- bengebäude. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bau- ordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vor- schriften zum Brandschutz. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestal- tungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beein- trächtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Firsthöhe ausreichend. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 32 Die Vorschriften über Materialien und Farben lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 8.2.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennen- den Elementen erforderlich. Einfriedungen sind deshalb in einer möglichst durchlässigen Bauweise auszuführen. Gleiches gilt auch für Stützmauern. 8.3 Sonstige Regelungen 8.3.1 Stellplätze und Garagen Auf Grund der Lage des Gebietes im ländlichen Raum ist erfahrungsgemäß mit einer hohen Mobi- lität der zu erwartenden jungen Familien zu rechnen. In der heutigen Zeit sind Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet, um die für die tägliche Lebensführung not- wendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Es wurde hohen Wert auf eine wirtschaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Verkehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Durch diese kann weitgehend sicherge- stellt werden, dass weder die einzelnen Grundstücke, noch die angrenzenden Verkehrsflächen zweckentfremdet werden. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 33 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswir- kungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,32 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,20 62,5 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,12 37,5 % Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 16,66% Voraussichtliche Mindest-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 3 Voraussichtliche Maximal-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 9 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 0,03 Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 34 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (Haushaltsziffer 2,5): 7,5 – 22,5 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der Netze BW GmbH, Biberach Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg Müllentsorgung durch die gemeindliche Müllabfuhr 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 18.02.2016) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 01.03.2016 enthalten): Anpassung der Wand- und Firsthöhen auf Flst.-Nr. 131/22 in der Planzeichnung Klarstellende Überarbeitung des Hinweises zu den grundwasserdichten Untergeschoßen Überarbeitung des Hinweises zum Brandschutz Einarbeitung eines Hinweises bezüglich der Verunreinigung von Niederschlagswasser Ergänzung der Begründung um den Planfeststellungsbeschluss zur B 30 Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 35 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung als Flächen für die Land- wirtschaft, Mischbauflä- chen (M) und Ortsrand- eingrünung Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 36 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von der "Zeppelin- straße" in Richtung Nord- westen auf das Plange- biet sowie die bestehende Bebauung in der "Bosch- straße" Blick von der überplanten Fläche nach Süden auf die Bestandsbebauung in der "Zeppelinstraße" Blick nach Osten entlang der "Zeppelinstraße"; links das Plangebiet, im Hintergrund die alte Trasse der B 30 sowie die bestehende Bebauung in der "Kornblumenstraße" Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 37 Blick von der "Zeppelin- straße" in Richtung Nor- den, im Vordergrund das Plangebiet, im Hinter- grund die angrenzenden landwirtschaftlich genutz- ten Flächen, links die be- stehende Bebauung in der "Boschstraße" Blick von der überplanten Fläche in Richtung Nor- den, im Vordergrund ist ein Höhenversatz inner- halb des Plangebietes zu erkennen Blick vom Plangebiet in Richtung Osten, im Hin- tergrund die Bebauung in der "Kornblumenstraße" sowie der "Marsweiler- straße" Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 38 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2012. Der Beschluss wurde am 10.08.2012 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. ………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Unter- richtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 14.12.2015 bis 15.01.2016 (Billigungs- beschluss vom 10.11.2015; Entwurfsfassung vom 10.11.2015; Bekanntmachung am 04.12.2015) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den …………. ……………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 10.12.2015 (Entwurfsfassung vom 10.11.2015; Billigungsbeschluss vom 10.11.2015) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Baindt, den …………. …………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 39 12.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 01.03.2016 über die Entwurfs- fassung vom 18.02.2016. Baindt, den …………. …………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) 12.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen bau- vorschriften hierzu in der Fassung vom 18.02.2016 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 01.03.2016 zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Baindt, den …………. …………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) 12.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) 12.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde am ………….ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 40 Plan aufgestellt am: 10.11.2015 Plan geändert am: 18.02.2016 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. N. Riel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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            ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t V o rh a b e n b e z o g e n e r B e b a u u n g sp la n " W o h n e n M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 21.02.2019 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 12 5 Satzung 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 21 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 28 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 34 9 Begründung – Sonstiges 35 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 37 11 Begründung – Bilddokumentation 38 12 Verfahrensvermerke 39 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Wohnen Für die Bebauung vorgesehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung" (siehe Planzeichnung); der gekennzeichnete Bereich dient grundsätzlich dem Wohnen. Zulässig sind Wohngebäude und die hierfür erforderlichen Nebenanlagen wie Garagen, Stellplätze und Zufahrten sowie gegebenenfalls Verbindungsbauten. Dem Vorhaben wird der Schutzstatus eines Mischgebietes (MI) zu- geordnet. 2.2 GR .... m2 Zulässige Grundfläche als Höchstmaß bezogen auf die jeweilige überbaubare Grundstücksfläche sowie den jeweiligen Gesamtbau- körper (Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 155 m² überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 H .... m ü. NN Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN als Höchst- maß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes (mit Aus- nahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schorn- steinen, Aufzugsaufbauten, etc.) darf an keiner Stelle den festge- setzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Wohnen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 5 2.5 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 Umgrenzung von Flächen für Garagen, sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zu- lässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen au- ßerhalb der überbauba- ren Grundstücksfläche Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Nebenanlagen auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Gara- gen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.9 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.10 Versickerung von Nieder- schlagswasser auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist Niederschlags- wasser, das über die Dach- und Hofflächen anfällt, soweit dies auf Grund der Bodenbeschaffenheit möglich ist, auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone (z.B. Muldenversickerung, Flächen- versickerung) in den Untergrund zu versickern. Die Ableitung in das Kanalnetz ist auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) GA Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 6 2.11 Private Grünfläche als Eingrünung und Pufferstreifen zur Kreis- straße K 7946, ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.13 Bodenbeläge auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Zu pflanzender Obstbaum, verbindlicher Standort, der innerhalb der privaten Grünfläche um bis zu 2,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Obstsorten aus der Sortenliste zu "Empfehlenswerte Obstbaumsorten" in den Hinweisen zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Zu erhaltender Obstbaum; ist bei Abgang durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. Private Grünfläche Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 7 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Pflanzungen im Gel- tungsbereich des vorha- benbezogenen Bebau- ungsplanes Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die private Grünfläche als Eingrünung bzw. Pufferstreifen ist ge- mäß der Planzeichnung mit zwei Obstbäumen zu bepflanzen und durch zweischürige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor Mitte Juni; 2. Mahd Ende September) zu pflegen. Das Mähgut ist von der Fläche zu entfernen. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln ist zu vermeiden. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind zudem mindestens zwei weitere Laubbäume und drei Soli- tärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Mindestens ein Laubbaum ist als Baum 1. Wuchsklasse zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu erset- zen. − Die Pflanzungen sind bestmöglich in Richtung der freien Land- schaft zu pflanzen (nordöstliche Richtung); ein Mindestmaß an Ortsrandeingrünung sowie ein naturnaher Übergang in die freie Landschaft kann somit erreicht werden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja) unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Als hochanfällige Wirtspflanzen erwiesen sich Birne, Quitte und Zierquitte, Weiß- und Rotdorn sowie ei- nige Sorten und Hybriden der großblättrigen Zwergmispel Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 8 (Cotoneaster). Auch die Arten der Gattung Sorbus (Vogelbeere, Mehlbeere, Elsbeere und Speierling) können vom Feuerbrander- reger befallen werden. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 9 Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezog- nen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 10 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Raum- inhalt ab einer Dachneigung von 1° sind alle Materialien mit Ausnahme von blanken Metall-Oberflächen (Blechdächer ohne Beschichtung) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdich- tungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zuläs- sig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig. Für Dachflächen, die der Gewin- nung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbin- dungs-Teile, Abdichtungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus an- dere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) An Außenwänden sind schwarze und dunkelbraune sowie grelle und leuchtende Farben (wie z.B. die RAL-Farben RAL 1026, 2005, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 11 2007, 3024 und 3026) nicht zulässig. Auch dauerhaft reflektie- rende Materialien sowie Blockbohlen- und Klinkerfassaden sind nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.4 Einfriedungen auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Als Einfriedungen sind ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht oder Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Unterkonstruktion) bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem endgültigen Gelände sowie Hecken zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,40 m über dem end- gültigen Gelände als Einfriedungen sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 12 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche der an- grenzenden 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.4 Bestehender Weg zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeich- nung) 4.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 4.7 Wasserfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.8 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. 6 0 7 435, 50 435, 00 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 13 Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 4.9 Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeit erheblich zu stören. Um das Eintreten eines Verbots-Tat- bestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, ist daher vor der Rodung alter Bäume zu prüfen, ob diese von besonders ge- schützten Tieren bewohnt werden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden Bäume ohne vo- rausgehende artenschutzrechtliche Untersuchung gerodet. Es muss somit im Rahmen eines Worst-Case-Szenarios davon ausgegangen werden, dass Höhlenbäume und damit auch (potenzielle) Quartiere für Fledermäuse und höhlenbrütende Vögel entfallen sind. Um zu gewährleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten er- halten bleiben, sind folgende artenschutzrechtliche Ersatzmaßnah- men umzusetzen: − Als Ersatz für den Wegfall von Quartiermöglichkeiten für Fleder- mäuse sind auf der Ost-, Süd- oder Westseite des Neubaus min- destens fünf Fledermauskästen (Fassadenflachkasten z.B. Stro- bel, Fledermausflachstein, Nr. 123) an oder in der Fassade zu integrieren. − Zudem sind im räumlichen Umfeld mindestens 15 Fledermaus- kästen anzubringen (z.B. Fa. Schwegler 5x Flachkasten 1FF, 10x Fledermaushöhle 2F). − Für den Wegfall möglicher Niststätten von Blaumeise und Kohl- meise sind 12 Meisennistkästen an Altbäumen bzw. an Gebäu- den in räumlicher Nähe zum Eingriffsbereich zu installieren (z.B. Fa. Schwegler: sechs Nistkästen des Typs 2M/FG mit 26 mm Lochdurchmesser sowie sechs Nistkästen des Typs 2M/FG mit 32 mm Lochdurchmesser). − Als Ersatz für den Wegfall möglicher Niststätten des Grauschnäp- pers sind zusätzlich mindestens drei Halbhöhlennistkästen in der näheren Umgebung zu installieren. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 14 − Zudem sind mindestens zehn Starenkästen (z.B. Fa. Schwegler Starenhöhle 3S) anzubringen. − Es ist auf einen fachgerechten Standort (Höhe, Exposition und Wetterschutz) zu achten. − Die Nisthilfen müssen jährlich im Herbst fachgerecht gereinigt werden und ggf. ersetzt werden. − Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden ist im Falle weiterer Rodungen im Vorfeld zu prüfen, ob die Bäume von besonders geschützten Tieren bewohnt wer- den und die Rodung ist außerhalb der Brutzeit von Vögeln im Zeitraum zwischen 01.10. und 28.02. durchzuführen (siehe auch Punkt "Vorhandene Gehölze" unten). 4.10 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 4.11 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) 4.12 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnah- men zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnah- men" durchgeführt werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 15 4.13 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.14 Gem. § 33 NatSchG BW kartiertes Biotop "Eschengehölz west- lich Schachen", Nr. 1812-3436-7020; Lage außerhalb des Gel- tungsbereiches (siehe Planzeichnung) 4.15 Empfehlenswerte Obstbaumsorten Bei der Pflanzung von Obstbäumen sollten Hochstämme in regio- naltypischen Sorten gepflanzt werden. Folgende Sorten sind beson- ders zu empfehlen (Sorten, die laut Angaben der Landesanstalt für Pflanzenschutz gegen Feuerbrand als gering anfällig bzw. relativ widerstandsfähig gelten, sind mit einem Stern markiert): Äpfel: Brettacher, Bittenfelder, Bohnapfel*, Gewürzluiken, Glocken- apfel, Josef Musch, Maunzenapfel, Ontario*, Salemer Klosterapfel, Schussentäler, Schwäbischer Rosenapfel, Schweizer Orangen*, Teuringer Rambour, Welschisner. Birnen: Bayerische Weinbirne*, Kirchensaller Mostbirne*, Metzer Bratbirne, Palmischbirne*, Schweizer Wasserbirne*. Zwetschgen: Bühler Zwetschge, Hauszwetschge, Lukas Früh- zwetschge, Schöne aus Löwen, Wangenheims Frühzwetschge, Wa- genstedter Schnapspflaume. 4.16 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Aus- bau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 16 Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Land- ratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.17 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungs- weg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 17 sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.18 Ergänzende Hinweise Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserka- nalisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunrei- nigtem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowä- sche, Reinigungsarbeiten, sind gem. § 55 (1) WHG nicht zulässig. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. 4.19 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 18 4.20 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 19 5 Satzung Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenver- ordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 02.04.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergeben sich aus deren zeichnerischem Teil vom 21.02.2019. § 2 Bestandteile der Satzung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 21.02.2019 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 23.08.2018. Außerdem werden jene Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Lageplan, Erdgeschoss, Dachgeschoss, Untergeschoss, Schnitt A-A, Ansicht Nord, Ansicht Ost, Ansicht Süd, Ansicht West) in der Fassung vom 23.08.2018 Bestandteil der Satzung, die die Grundzüge, das heißt die Grund- und Umrisse, die Dachform (einschließlich Dachneigung), die Gebäudehöhen des Vorhabens, die Fassadengestaltung- und -gliederung in den wesentlichen Zügen abbilden. Die bestehende Differenz der im Bebauungsplan festgesetzten Höhen und der Höhen aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan dient als Puffer für etwaige Messungenauigkeiten bzw. nicht zu vermeidende Abweichungen im Rahmen der Bauausführung. Inhalte, die Details u.a. der inneren Raumaufteilung und der Gliederung der Fassade betreffen, werden nicht zum Bestandteil der Satzung. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 21.02.2019 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 21 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung 6.1.1.1 Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu befindet sich im Südwesten des Gemeindegebietes von Baindt im Ortsteil Schachen. 6.1.1.2 Der unmittelbare Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist die Absicht, an dieser Stelle ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage zu errichten. 6.1.1.3 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 6.1.1.4 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes 6.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils Schachen. Von Süden und Westen grenzt bestehende Wohnbebauung an das Plangebiet an. Nach Norden und Osten geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Hinter der östlich liegenden Streuobstwiese verläuft die "Wickenhauser Straße". 6.1.2.2 Südlich stößt der Geltungsbereich der Planung an den Geltungsbereich der bereits rechtsverbindli- chen 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis", und zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. Nordwestlich schließt der Geltungsbereich auf Höhe der Nachbarbebauung ab. 6.1.2.3 Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Fl.-Nrn. 1014 (Teilfläche). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 22 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 6.2.1.1 Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. 6.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Naturräumliche Einzelelemente sind ebenfalls nicht vorhanden. 6.2.1.3 Die überwiegenden Teile des Geländes des überplanten Bereiches sind nahezu eben. 6.2.2 Erfordernis der Planung 6.2.2.1 Der unmittelbare Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist die Absicht der Grundstückseigentümerin, an dieser Stelle ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage für ihre Tochter zu er- richten. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs ihrer Tochter mit deren Familie. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben, Standort-Wahl 6.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − 2.2.3.1 Die Inanspruchnahme von Freiräumen für Siedlungszwecke ist auf das unbe- dingt notwendige Maß zu beschränken. Bei der Siedlungsentwicklung sind vorrangig die im Siedlungsbestand vorhandenen Potenziale an Brach- und Konversionsflächen, Baulücken und Baulandreserven zu nutzen. − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungsach- sen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 23 − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum 6.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. 6.2.3.3 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) und den für diesen Bereich relevanten Zielen des Re- gionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 6.2.3.4 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden hierin als Grünfläche mit besonderer Zweckbestimmung als Ortsrandeingrünung dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufun- gen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan wird die überplanten Flächen zukünftig als Wohnbaufläche darstellen. 6.2.3.5 Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.3.6 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 6.2.4.1 Allgemeine Zielsetzung der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines Wohngebäudes, um den Erwerb von potenzieller gewerblicher Baufläche durch die Gemeinde Baindt und somit lokalen Unternehmen die Möglichkeit des Verbleibs am Standort Baindt zu ermöglichen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 24 6.2.4.2 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt, weil sich das Vorhaben im Au- ßenbereich befindet, nicht gem. § 35 BauGB zulässig wäre und es zeitlich mit dem Bebauungsplan Gewerbegebiet "Mehlis – Erweiterung" zusammenhängt. 6.2.4.3 Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren darauf hingewiesen, dass das geplante Wohnhaus möglichst nah an der bestehenden Bebau- ung im Westen zu errichten ist, damit keine Baulücke entsteht und das Fällen weiterer Obstbäume verhindert wird. Um den Streuobstbestand zu sichern, wird eine vertragliche Sicherung der Bäume zwischen der Grundstücksbesitzerin und der Gemeinde Baindt geschlossen werden. Außerdem wurde auf Belange des Immissionsschutzes hingewiesen und angeregt, den Schutzanspruch eines Mischgebietes (MI) festzusetzen. 6.2.4.4 Für die geplante Wohnbebauung soll erreicht werden, dass sie zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. 6.2.4.5 Durch die Wahl des Planungs-Instrumentes "vorhabenbezogener Bebauungsplan" soll sicherge- stellt werden, dass die Schaffung von zusätzlichem Baurecht zweckgebunden auf die o.g. Erforder- nisse hin erfolgt. Eine Umnutzung der Gebäude und Wohn-Einheiten ist damit ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden entsprechende Detailinhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes Be- standteil der Satzung. 6.2.4.6 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" erfolgt im so genann- ten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 220 m² überbaubarer Grundfläche und folglich unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt es sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohnnutzung. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. 6.2.4.7 Der redaktionelle Aufbau des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 25 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 6.2.5.1 Die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung stellt einen zentralen Punkt des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes dar. Die Bestimmung erfolgt nicht auf der Grundlage der Vorschriften des § 9 BauGB. Sie ist jedoch stark an die Systematik und Terminologie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) angelehnt. Die Festsetzung der Zulässigkeiten orientiert sich an der Systematik der Zu- lässigkeiten entsprechend der §§ 2-9 BauNVO. Wie in der BauNVO werden die Zulässigkeiten an- hand einer Positiv-Liste definiert. Diese Liste regelt die Zulässigkeiten innerhalb des Geltungsbe- reiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abschließend. Alle anderen Nutzungen sind im Umkehrschluss nicht zulässig. Durch die Festsetzung des Nutzungs-Zweckes "Wohnen" soll eine dem Allgemeinverständnis zugängliche Zielrichtung vorgegeben werden. 6.2.5.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur abschließenden Beurtei- lung des Vorhabens. Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Durch die Festsetzung einer zulässigen Grundfläche wird eine von der Grundstücksgröße unab- hängige Zielvorgabe getroffen. Die zulässige Grundfläche orientiert sich am Ausmaß des ge- planten Hauptgebäudes unter Berücksichtigung von angemessenen Erweiterungsmöglichkei- ten für Zufahrten und Wege. Somit kann das Bauvorhaben ermöglicht werden, ohne dass es aufgrund einer beliebigen Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit unter Umständen zu Fehlentwicklungen kommt. − Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vorgabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da die Gebäude mit teilweise belichtbaren Untergeschoßen und ausbaubaren Dachgeschoßen errichtet werden können. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN schafft einen verbind- lichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kon- trollierbar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfor- dernissen des Vorhaben- und Erschließungsplanes abgestimmtes Maß mit einem Puffer von 30 cm festgesetzt. 6.2.5.3 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die Größe der Gebäude gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan nur minimal hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft im Bauvollzug einerseits ein geringer Umsetzungsspielraum und gleichzeitig wird das räumlich-strukturelle Konzept verbindlich umgesetzt. 6.2.5.4 Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 26 für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. 6.2.5.5 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf die Gesamthöhe des Hauptgebäudes wird eine Fehlentwicklung ausgeschlossen. 6.2.6 Infrastruktur 6.2.6.1 Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) bzw. der Flächen für Garagen und/oder Carports vor- sorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. 6.2.6.2 Eine Trafostation ist nicht erforderlich. 6.2.6.3 Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. 6.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen 6.2.7.1 Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Wickenhauser Straße" (K 7946) hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber hinaus besteht eine Anbindung an die Bundesstraße B 30. Über die "Althausener Straße" (L 314) und die "Schussentalstraße" (L 317) besteht Anschluss an die Bundesstraße B 32. Über die Bundesstraßen sind jeweils weitere Anbin- dungen gegeben. 6.2.7.2 Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Schachen" an der "Wickenhausener Straße" mit der Linie 20 nach Wolpertswende und Ravensburg gegeben. 6.2.8 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz 6.2.8.1 Auf das Vorhaben wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7946 ("Wickenhauser Straße") sowie die Gewerbelärm-Immissionen der östlich gelegenen Gewerbebetriebe ein. Auf- grund der umgebenden Bebauung, welche durch eine Mischung von Gewerbe und Wohnen geprägt Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 27 ist, wird dem Vorhaben der Schutzanspruch eines Mischgebietes zugeordnet. Dies ist möglich da das Vorhaben zwar einer Wohnnutzung entspricht, im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes aber keine Bindung an die Gebietstypen der BauNVO und der daraus resultierenden Schutzansprüche besteht. Deshalb kann dem Vorhaben der Schutzanspruch eines Mischgebietes zugrunde gelegt werden. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Verkehrslärm-Immissionen als auch der Gewerbelärm-Immissionen. Die Kreis-Straße K 7946 weist im betreffenden Abschnitt gemäß der Straßenverkehrszählung 2015 eine Verkehrsstärke von 174 Kfz/h im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und 18 Kfz/h im Nacht- zeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) auf. Der Anteil der Schwerlastverkehrs beträgt tagsüber 2,9 % und nachts 0,0 %. Eine Prognose für das Jahr 2030 unter Berücksichtigung einer jährlichen Verkehrs- zunahme von 1 % ergibt eine Verkehrsstärke von 202 Kfz/h tagsüber und 21 Kfz/h nachts. Eine Grobabschätzung gemäß RLS-90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen) ergibt, dass die Ori- entierungswerte der DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) für ein Mischgebiet von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts ab einem Abstand zur Straßenmitte der Kreis-Straße K 7946 von ca. 15 m tags bzw. ca. 10 m nachts eingehalten werden . Da sich die Grenze der überbaubaren Grund- stücksfläche in einem Abstand von ca. 60 m zur Straßenmitte der Kreis-Straße K 7946 befindet, werden die Orientierungswerte dort deutlich unterschritten. Demnach ist mit keinen Konflikten auf- grund der Straßenverkehrslärm-Immissionen zu rechnen. Lärmschutz-Maßnahmen sind daher nicht erforderlich. Bezüglich der Gewerbelärm-Immissionen der östlich befindlichen Betriebe ist festzustellen, dass bereits bestehende Einwirkorte näher an den Gewerbeflächen gelegen sind als die durch das Vor- haben entstehenden Einwirkorte. Die gewerbliche Nutzung ist daher bereits durch die bestehen- den Einwirkorte limitiert, näher an die gewerbliche Nutzung heranrückende Einwirkorte entstehen nicht. Daher ist mit keinen Konflikten aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen zu rechnen. Lärm- schutz-Maßnahmen sind demzufolge nicht erforderlich. 6.2.8.2 Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. 6.2.8.3 Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.9 Wasserwirtschaft 6.2.9.1 Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. 6.2.9.2 Das anfallende Niederschlagswasser wird direkt auf den privaten Grundstücken versickert werden. 6.2.9.3 Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 28 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13b BauGB 7.1.1 Umweltprüfung 7.1.1.1 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung 7.1.2.1 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme 7.2.1.1 Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand des Orts-Teiles Schachen. Es grenzt im Wes- ten und Südwesten an bestehende Wohn- und Gewerbebebauung an. Im Osten wird das Gebiet durch eine Streuobstwiese begrenzt. In nördlicher Richtung befinden sich z.T. weitere vereinzelte Obstbäume sowie in nordwestlicher Richtung ein Weiher mit verschiedenen Gehölzen. In nördli- cher/nordwestlicher Richtung dazu schließt die freie Landschaft an. Mit einem Abstand von etwa 50 m in südöstlicher Richtung verläuft die Straße "Wickenhauser Str." (Kreisstraße K 7946). Jen- seits der genannten Straße sowie weiter südwestlich zum Plangebiet befindet sich gewerbliche Bebauung. Das Plangebiet selbst wurde bis zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes als Streuobstwiese genutzt. 7.2.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelte es sich um einen Teil einer ausgeprägten Streuobstwiese. Die arten- und naturschutzfachliche Einschätzung der Obstbäume konnte aufgrund der Rodung der meisten Bäume der Planung vorab nicht durchgeführt werden. Fünf Obstbäume bestehen noch im Plangebiet. Artenschutzrechtlich relevante Arten konnten auf- grund der Rodung nicht nachgewiesen werden. Da das Plangebiet in nördlicher Richtung an die Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 29 freie Landschaft anschließt, könnte allerdings mit einer eher artenreicheren Fauna gerechnet wer- den. Der Unterbewuchs (Wiese) ist nutzungsbedingt in Bezug auf die Flora als eher artenarm ein- zuschätzen (schnittverträgliche Arten des Wirtschaftsgrünlands). Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet im Mai 2018 durch eine Biologin begangen. Artenschutzrelevante Arten konnten dabei nicht nachgewiesen werden, da die Streuobstbäume, wie bereits erwähnt, im Vorfeld gerodet wur- den. Ein artenschutzrechtlicher Kurzbericht wurde nicht erstellt. 7.2.1.3 Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): In etwa 550 m nordwestlicher Richtung befindet sich eine Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8324-343). Das nächste gem. § 33 NatSchG BW kartierte Biotop liegt etwa 100 m nordwestlich des Plangebietes ("Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 81234367020). Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. 7.2.1.4 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen da- her würmeiszeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Ge- schiebemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Die Böden sind vollständig unversiegelt, aber anthropogen überprägt (in geringem Um- fang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Auf Grund der derzeitigen Wiesennutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informationen vor. Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet mit geringerer Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe sowie Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eingestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Na- türliche Bodenfruchtbarkeit" als gering eingestuft; alle Bodenfunktionen sind mit Bewertungs- klasse 2 eingestuft. Da die Flächen im Plangebiet (Grünland) vollständig unversiegelt sind, können die Funktionen noch vollumfänglich erfüllt werden. 7.2.1.5 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet. In nordwestlicher Richtung mit einem Abstand von etwa 10 m befindet sich ein Stillgewässer (Weiher). Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen z.B. durch wild abfließendes Wasser zu rechnen. Abwässer fallen der- zeit im Plangebiet nicht an. Das Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bo- denzone. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. 7.2.1.6 Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine Freifläche außerhalb des bebauten Bereiches von Schachen, auf der sich kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Ge- hölze kommen auf der Fläche im östlichen Teilbereich in Form von fünf Obstbäumen vor. Diese Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 30 Bäume sowie die weiteren, zuvor vorhandenen Obstbäume trugen zur Frischluftbildung bei. Da die umliegende Bebauung sehr unterschiedlich ausgeprägt ist (teilweise kleinteilig aus Ein- und Zwei- familienwohnhäuser mit Gärten, größere Gewerbebauten), kommt der Fläche in geringen Umfang eine kleinklimatische Bedeutung zu. Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege, die zu einer re- levanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen in südwestlicher und östlicher Richtung zum Plangebiet. Insgesamt ist wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur gering vorbelasteten Luftqualität auszugehen. 7.2.1.7 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in nordwestlicher Ortsrandlage des Teil-Ortes Schachen. Im Norden bzw. Nordwesten schließt der überplante Bereich an die freie Landschaft an (Weiher mit Gehölzen, Streuobstwiesen, Grünland und Ackerflächen). Westlich und weiter östlich befindet sich bestehende Mischbebauung sowie die Kreisstraße K 7946 ("Wickenhauser Str."). Das Gebiet ist als ebene Fläche zu beschreiben und aus der freien Landschaft teilweise gut einsehbar. Das Gebiet wurde bis zum Zeitpunkt der Planung als Streuobstwiese genutzt. Die bereits älteren Obstbäume hätten als bedeutendes Element für das Landschaftsbild beschrieben werden können. Dessen Erlebbarkeit bzw. Bedeutung wurde durch die Rodung vermindert. Der Fläche kommt im derzeitigen Zustand nur noch eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild sowie der Erholungs- eignung (keine vorbeiführenden Wander- oder Radwege) zu. Das Plangebiet ist von der angren- zenden Kreisstraße sowie von der freien Landschaft im Norden her relativ gut einsehbar und auf Grund der Ortsrandlage für das Ortsbild somit von gewisser Bedeutung. 7.2.2 Auswirkungen der Planung 7.2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung des Baukörpers und der damit einhergehenden Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands vorkommenden Tiere und Pflan- zen verloren. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräu- men zu rechnen. Durch die Errichtung des geplanten Baukörpers wurden die meisten Obstbäume, welche sich innerhalb des Plangebietes befanden, gefällt. Die fünf verbliebenen Bäume im östli- chen Bereich wurden als zu erhalten festgesetzt und können weiterhin als Lebensraum bestehen. 7.2.2.2 Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Auf eine Vorprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet "Schussenbecken mit To- belwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8324-343)" konnte verzichtet werden. Aufgrund der Entfer- nung sowie bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbe- wirtschaftung nach dem Stand der Technik) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten. Auf Grund der Entfernung, die zu dem o.g. Biotop besteht, ist dieses von der Planung nicht betroffen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 31 7.2.2.3 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Pla- nung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit Gelände-Aufschüttungen zu rechnen (siehe Vorha- ben- und Erschließungsplan). Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutz- pflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen ist insgesamt noch gering, da es sich lediglich um ein Baugrundstück (insgesamt etwa 450 m2 Neuversiegelung durch Wohnbebau- ung und Garage) handelt. 7.2.2.4 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Auf den befestigten Flächen anfallendes Niederschlagswasser soll soweit es die Bodenbe- schaffenheit zulässt unmittelbar auf dem Grundstück versickert werden. Das anfallende Schmutz- wasser wird getrennt gesammelt und über das bestehende gemeindliche Schmutzwasserkanalnetz (Mischwasserkanal) der Sammelkläranlage zugeführt. 7.2.2.5 Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die bereits durchgeführte Rodung der im Plangebiet bestehenden Obstbäume ent- fällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Of- fenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. In geringem Umfang kann es zu einer Beeinträchtigung der Kalt- und Frischluftschneise aus der nördlichen, freien Landschaft in den bebauten Bereich von Schachen kommen. 7.2.2.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch den in Ortsrand- lage geplanten Baukörper und der dadurch einhergegangenen Rodung der Obstbäume, erfährt die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes eine geringfügige Beeinträchtigung. Der bestehende Ortsrand verlagert sich weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebau- ten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Streuobstwiese). Die getroffenen, grünordnerischen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benach- barten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewach- sene Struktur einfügt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 32 7.2.3 Konzept zur Grünordnung 7.2.3.1 Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: 7.2.3.2 Im östlichen Plangebiet wird eine private Grünfläche festgesetzt, die der Eingrünung und Pufferung zur Kreisstraße K 7946 ("Wickenhauser Str.") dient. Zudem greift die Grünfläche die noch vorhan- denen Obstbäume auf und schafft Platz für weitere Pflanzungen. 7.2.3.3 Im Plangebiet ist eine Mindestzahl von Gehölzen (zwei Bäume, drei Solitärsträucher) zu pflanzen. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Zudem ver- bessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. 7.2.3.4 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. 7.2.3.5 Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. 7.2.3.6 Um den (wertvollen) Rest-Bestand der Streuobstwiese zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, werden die Gehölze als zu erhaltende Bäume festgesetzt. 7.2.3.7 Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen, werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. 7.2.3.8 Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. 7.2.3.9 Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. 7.2.3.10 Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 33 7.2.3.11 Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. 7.2.3.12 Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. 7.2.3.13 Um die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen zu erhalten, sind als Einfriedungen ledig- lich Zäune aus Drahtgeflecht, Drahtgitter bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem endgültigen Gelände sowie Hecken. Unzulässig sind Mauern über eine Höhe von 0,40 m über dem endgültigen Gelände. 7.2.3.14 Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. 7.2.3.15 Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die noch be- stehenden Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 34 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude 8.1.1.1 Hinsichtlich der Gestaltung des Gebäudes ist insbesondere der Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes maßgeblich. So sind die dargestellten Dachformen im Vorhaben- und Erschließungsplan (Satteldach einschließlich Dachneigung und Dachaufbauten) verbindlich. Diese Dachform entspricht den landschaftlichen und örtlichen Vorga- ben und ist bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. 8.1.1.2 Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen und lassen andererseits den Bauherren ausreichend gestalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben rot bis rotbraun sowie betongrau bis anthrazit- grau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfah- rungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 35 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 9.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 9.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen 9.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu versorgen. 9.1.2.2 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschrän- kungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.1.3 Durchführungsvertrag 9.1.3.1 Im Durchführungsvertrag werden u.a. Regelungen zu den Durchführungsfristen sowie zur Kosten- übernahme getroffen. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte 9.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 0,18 ha 9.2.2 Erschließung 9.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 9.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung 9.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 36 9.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW 9.2.2.5 Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 9.2.2.6 Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen 9.3.1.1 Bei der Planänderung vom 21.02.2019 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 12.03.2019 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.02.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 12.03.2019 enthalten): − redaktionelle Ergänzung der Hinweise zum Brandschutz − Klarstellende Berichtigung der Satzung − Erweiterung der "ergänzenden Hinweise" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 37 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "Grünfläche mit be- sonderer Zweckbestim- mung als Ortsrandeingrü- nung" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 38 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süd-Ost Blick von Westen Blick von Nord-Ost Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 41 Plan aufgestellt am: 09.10.2018 Plan geändert am: 21.02.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 23. August 2024 Nummer 34 49. Reitturnier in Baindt Zur 49. Pferdeleistungsschau in Baindt haben haben wir an die 550 Nennungen in 24 Prüfungen erhalten. Die Zeiteinteilung für unser Turnierwochenende sieht wie folgt aus: Samstag, 24 . August 2024 8.00 Uhr Dressurwettbewerb* 10:30 Uhr Standard-Spring-Wettbewerb 80 cm 11:00 Uhr Reiterwettbewerb Schritt-Trab 11:30 Uhr Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 12:00 Uhr Stilspring-Wettbewerb 70 cm 12:30 Uhr Dressurreiterprüfung Kl. A 13:00 Uhr Springreiter-Wettbewerb 60 cm 13:30 Uhr Stilspringprüfung Kl. A* mit Standardanforderungen 90 cm 14:30 Uhr Springprüfung Kl. A* 90 cm 14:45 Uhr Dressurpferdeprüfung Kl. A 16:00 Uhr Dressurprüfung Kl. L – Trense 16:00 Uhr Springprüfung Kl. A* mit Stechen 95 cm Sonntag, 25 . August 2024 9.30 Uhr Feldgottesdienst 11:00 Uhr Springprüfung mit steigenden Anforderungen Kl. A** 100 cm 11:00 Uhr Dressurprüfung Kl. A** 12:00 Uhr Springprüfung Kl. A** 100 cm 13:00 Uhr Führzügelwettbewerb 13:45 Uhr Dressurpferdeprüfung Kl. L 14:00 Uhr Punktespringprüfung Kl. L mit Joker 110 cm im Anschluss: Siegerehrung PSK-Meisterschaft und Vierkampf 15:00 Uhr Springprüfung Kl. L mit Siegerrunde 115 cm 15:00 Uhr Dressurprüfung Kl. M* - Trense 15.45 Uhr Hobby-Horse-Zeitspring-Wettbewerb 16:30 Uhr Hindernis-Fahr-Wettbewerb für Einspänner 17:15 Uhr Hindernis-Fahr-Wettbewerb für Zweispänner Anschließend geselliger Ausklang mit der Partyband d’Quirlige 5 Wir freuen uns über Ihren Besuch! Mittagstisch & Kinderprogramm Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 24. August und Sonntag, 25. August 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24. August 2024 Müller’s Apotheke Weingarten, Karlstraße 21, 88250 Weingarten, Tel: 0751 76 46 36 41 Sonntag, 25. August 2024 Apotheke in Oberzell, Josef-Strobel-Straße 13, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 6 78 96 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Veranstaltungen August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 10.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 13.09. Ortsspaziergang bei Wasser naturnahe Blühflächen hüterinnen (Ecke Mars- weilerstr./ Boschstr.) 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH Zur Informationi Der Schnecke Feind ist des Gärtners Freund Foto: Sara Marouni Wer in Gärtnerkreisen un- terwegs ist, der kommt die- ses Jahr um ein Thema nicht herum, Schnecken. Wurden diese in den letz- ten Jahren noch mehr oder weniger geduldet, gestaltet sich das in diesem feuchten Jahr äußerst schwierig. Der Invasion Herr zu werden, ist schier nicht mehr möglich und selbst einige Biogärt- ner lassen sich aktuell dazu hinreißen, doch noch Schneckenkorn auszubringen. Leider ist das aber keine nachhaltige Lösung gegen die Schnecken im Garten. Unsere Ökosysteme sind nämlich etwas anders gestrickt, denn exponentielles Wachstum gibt es in diesen nicht. Wo Überpopulation herrscht, re- gelt die Natur das Ungleichgewicht durch entsprechen- de Gegenspieler. Wer also einen artenreichen, insekten- freundlichen Garten pflegt, lockt kleine Helferlein gegen die Schneckenplage an. Einer dieser Helfer ist der Liebling vieler Kinder, das Glühwürmchen. Genauer, die Larven der Glühwürmchen. Diese ernähren sich hauptsächlich von Schnecken und zwar ganze drei Jahre lang, bevor sie sich dann verpuppen. Dabei gibt es nur leider ein Pro- blem. Denn Lichtverschmutzung führt zu einem starken Rückgang dieser Insekten, da Glühwürmchen bei der Partnersuche auf Dunkelheit angewiesen sind. Im Gar- ten sollte deshalb auf künstliches Licht in der Nacht ver- zichtet werden. Außerdem helfen weitere Tiere wie Kröten, Tigerschnegel und Laufkäfer dabei, den Garten von übermäßig vielen Schnecken zu befreien. Entgegen der gängigen Meinung fressen Igel allerdings keine Nacktschnecken. Nur im Notfall wird die ein oder andere Nacktschnecke verspeist, was allerdings zu Bauchschmerzen bei den kleinen stacheligen Säugetie- ren führt. Am besten werden im eigenen Garten natürli- che Lebensräume für allerlei Insekten angelegt, wie zum Beispiel in Form einer Totholzhecke, eines Käferkellers oder einer Wildbienennisthilfe. Viel Freude in Ihrem eige- nen Stück Natur. Sara Marouni Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 24. August – 01. September 2024 Gedanken zur Woche: Lerne vergessen, was nutzlos ist, und erinnere dich mit Liebe an alles Schöne. Francesco Petrarca Samstag, 24. August 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Yanik Klaus 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 25. August – 21. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier auf dem Reitplatz (Reitturnier) Ministranten: alle die da sind (†Christina und Wendelin Hatzenbüller, Lud- milla, Alexander und Nikolaus Linkov, Pia und Baptist Heilig, Thea und Josef Kränkle, Familie Feyrer, Rosemarie Sterk, Helene und Adelbert Steinhauser) Dienstag, 27. August Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 28. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 29. August Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 30. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 31. August 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Lias 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: alle die da sind († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ida und Pius Wolf, Ignaz Mal- sam mit Angehörigen, Christina und Wendelin Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Fetsch mit Angehörigen, Ludmilla und Rochus Illenseer, Jahrtag: Kurt Brugger, Klementine Gelzenlichter) Sonntag, 01. September – 22. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Lina-Sophie Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 08.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. (Bit- te die aktuellen Öffnungszeiten beachten) Frauenbund Baienfurt Dienstag, 3.9.2024: „Iss mit“ Mittagessen im Gemeindehaus Baienfurt. Eine neue Möglichkeit zur Be- gegnung und zum Mittagessen. Gegen frei- willige Spenden. Zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr. Jeden Freitag, Yoga im ev. Ge- meindehaus Bft. Öschweg. (Beginn 6.9.2024), ab 09.30 Uhr. Bei Interesse bitte anmelden (E. Muschel) Oberschwäbischer Pilgerweg, Samstag, 28. Sept. 2024: In Gemeinschaft mit gleichge- sinnten Frauen raus aus dem Alltag, hinein in die Natur. Wir laden Sie herzlich ein, lassen Sie sich darauf ein. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns pilgern, meditieren und die Landschaft genießen. Mit unserer stellvertr. Diözesan- vorsitzenden Gaby Ilg, die auch geistl. Beirätin des KDFB ist, (sie kommt aus Meckenbeuren) pilgern wir. Der Weg führt uns von Bad Schussenried über die Hohkreuzkapelle nach Aulendorf. Jede sorgt selbst für ihr Rucksackvesper. Bitte auch an Insektenabwehr denken!!! Sitzunterlagen sind sinnvoll. Ausreichend Getränke ein- packen. Samstag, 28. Sept. 2024 Start 10.00 Uhr in Bad Schussenried, Parkplatz: Stadt- halle, Schulstraße 22/ Ecke Friedrich Jahnstraße Ziel: Aulendorf Strecke: ca. 9 km Gehzeit etwa 3 Stunden Zum Abschluss gemütliche Einkehr im Jägerhäusle, Ebisweiler Der Rückweg muss organisiert werden, deswegen bitte rechtzeitig anmelden. Anmeldeschluss: Samstag, 21.9.2024, Anmeldungen bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 24.09.2024, Wallfahrt Maria Steinbach und Bad Grö- nenbach Wir fahren mit dem Bus nach Maria Steinbach Start am Feuerwehrhaus (auf der Seite rechts, Bushal- testelle) Abfahrt: 07.45 Uhr Nach der Ankunft ist in Maria Steinbach eine Kirchen- führung und eine hl. Messe zusammen mit Pater Hubert Veser, Maria Steinbach Anschließend Mittagspause in Bad Grönenbach 14.00 Uhr Dorfführung in Bad Grönenbach mit Schloss und Kurpark, danach Zeit zur freien Verfügung, Kaffeepause in Bad Grönenbach Rückkehr nach Baienfurt ca. 18.00 Uhr. Wir bitten Sie um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 bis zum 22.9.2024. Kosten der Fahrt: 30,00 Euro, (Bus und Führung) Die Vorstandschaft Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Taizéandacht Im August findet keine Taizéandacht statt. Wir laden Sie bereits heute zum nächsten Termin am 22. September um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Was ihr getan habt ei- nem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan. Mt 25,40b Sonntag, 25. August 13. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim (Prädi- kant W. Gross) Keine Taizéandacht im August! Sonntag, 01. September 14. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, anschl. Kirchenkaf- fee (Pfr. Schöberl) Dienstag, 03. September 10.00 – 15.00 Baienfurt Uhr Kinderbibeltag, Ev. Gemein- dehaus Ab 09.09. wieder Kirchenchor - ab 15.09. wieder Kinderkirche Gedanken zum Wochenspruch: Nächstenliebe konkret - Wem bin ich der Nächste? Meinem Partner oder der Nachbarin, dem Men- schen auf der Straße oder den Kin- dern in Jemen? Das ist gar nicht so leicht zu beant- worten. Vielleicht am ehesten, wenn ich mit dieser Fra- ge durch meinen Tag gehe: „Mal sehen, wem ich heute zum Nächsten werde.“ Und dann lasse ich mich von mir selbst und meinem Herzen überraschen: Vielleicht spen- de ich der Diakonie Katastrophenhilfe oder Brot für die Welt, weil mich die Situation der Menschen in einem Land bewegt, vielleicht nehme ich mir Zeit für eine Freundin, vielleicht helfe ich jemandem, der mich gerade braucht. Viel kann geschehen, wenn ich die Augen öffne und mein Herz weit mache. Text von „Kirchenjahr evangelisch“, Bild: www.clipdealer.de Frauenkreis am MITTWOCH, den 11. September 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Es musste ein Ter- mintausch stattfinden. Wir werden nun mit Steinen kleine perönliche Aufmerksamkeiten mit Bibelsprüchen gestal- ten. Vielleicht sammelt ihr schon ganz flache Steine und bringt sie am Abend mit. Wir freuen uns schon auf euch. Das Frauenkreisteam Gottes liebevolle Zusage: Ich sende einen Engel vor dir her, der dich behüte auf all deinen Wegen. Exodus 23,20 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause wei- terverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Aufmerksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Die ist die erste Möglichkeit einer Geschenkverpackung Oktober: ACHTUNG! Die ursprüngliche Planung musste geän- dert werden: jetzt NEU: 7.10. Irmgard Schwarzat: „Ich gestalte meinen Schmuck selbst“ Neue Ketten oder Armbänder oder Ohrringe selbst gestalten Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Receycling alter T-Shirts- Häkeln mit T-Shirt-Garn Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Bitteres Ausscheiden in Runde 2 FV Molpertshaus - SV Baindt 2:1 (0:1) Vier Tage vor dem Start in die neue Bezirksliga-Sai- son, gastierte der SVB am Mittwochabend beim Kreisli- ga-A-Absteiger aus Molpertshaus, um den Einzug in die 3.Runde Bezirkspokalrunde auszuspielen. Im Gegensatz zum Pokalspiel in Bodnegg erwischte der SVB gegen den FVM einen deutlich besseren Start und hätte nach drei Minuten bereits 2:0 führen müssen. Auch in der Folge kombinierte sich Weilands Team immer wie- der gefällig vors Tor, vergab jedoch weiterhin mehrere hundertprozentige Chancen. Nach einer halben Stunde belohnte sich die Baindter Mannschaft dann aber für ihre offensiven Bemühungen: Camara setzte sich über links durch und bediente Fink in der Mitte, welcher zum verdienten 0:1 (31.) einschob. Auch zu Beginn der zweiten Halbzeit bestimmte der SVB klar die Partei, wobei die Latte die Vorentscheidung durch Fischer verhinderte (48.). So kam der FVM durch einen streitwürdigen Elfmeterpfiff aus dem Nichts plötzlich wie- der in die Partie, wobei Weiler auf 1:1 stellte (54.). Was folg- te war ein kompletter Bruch im Baindter Spiel: die Defen- sive zeigte sich hektisch, Zweikämpfe und wichtige Bälle gingen wiederholt im Mittelfeldzentrum verloren und die Offensive konnte kaum noch in gefährliche Räume vor- dringen. Ein weiterer zweifelhafter Elfmeter zehn Minuten vor Schluss ebnete schlussendlich den Molpertshauser Weg zur Pokalüberraschung. Walser konnte diesmal zwar gegen Weiler parieren, dieser verwandelte den Nach- schuss allerdings ohne Probleme zum 2:1-Siegtreffer (81.). Damit scheidet der SVB bereits in der 2.Runde des Be- zirkspokals aus, da die mangelhafte Chancenverwertung in der ersten Halbzeit und die nachlässige Defensviarbeit in der zweiten Halbzeit eiskalt bestraft wurden. SV Baindt: Benjamin Walser, Tobias Szeibel, Lukas Wal- ser, Marc Bolgert, Marlon Brunner (62. Jannik Küchler), Nico Geggier (56. Sandro Caltabiano), Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang, Tobias Fink, Baba Camara (46. Da- vid Krauter) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Uwe Leuter - Zuschauer: 75 Tore: 0:1 Tobias Fink (31.), 1:1 Florian Weiler (54. Foulelf- meter), 2:1 Florian Weiler (81.) Besondere Vorkommnisse: Florian Weiler (FV Molperts- haus) scheitert mit Foulelfmeter an Torwart Benjamin Walser (81.). Leistungsgerechtes Remis zum Auftakt FC Leutkirch - SV Baindt 1:1 (1:1) Noch mit der enttäuschenden Pokalpleite gegen den FV Molpertshaus im Hinterkopf, machte sich der SVB am Sonntagmittag auf in Richtung Allgäu zum Saisonauftakt gegen den FC Leutkirch. Im Duell gegen den Bezirksli- ga-Vizemeister der vergangenen Saison war im Voraus kein klarer Favorit auszumachen, wodurch sich die knapp 200 Fans bei regnerischem Wetter auf eine spannende Partie freuen durften. Für den SVB standen dabei die Neu- zugänge Caltabiano und Lang erstmals in der Bezirksliga in der Startelf; zudem half der zurückgetretene Torjäger Boenke aus, da die Angreifer Dischl und Kretzer nicht zur Verfügung standen. Wie erhofft nahm die Begegnung im Neuen Stadion be- reits früh Fahrt auf, wobei Fischer nach zwei Minuten über links durchbrechen konnte, seine Flanke jedoch keinen Abnehmer in der Mitte fand. Nur zwei Zeigerumdrehun- gen später fehlte auf der Gegenseite zwischen Brugger und L.Walser die nötige Abstimmung in der Sicherung eines Leutkircher Fehlpasses, wovon Schneider profi- tierte und mit der Kugel in Richtung Baindter Strafraum stürmte. Torwart B.Walser konnte seinen „Lookalike“ zwar noch am Torabschluss hindern, war beim Nachschuss von Ringer ins leere Tor dann aber machtlos (4.). Dieser frühe Rückstand brachte Weilands Mannschaft zunächst etwas aus dem Konzept, welche im Spielaufbau immer wieder die falschen Entscheidungen traf, während der FCL die entscheidenden Duelle im Mittelfeldzentrum für sich entscheiden konnte. So musste B.Walser wenig spä- ter erneut gegen Schneider retten (24.) und sah gefähr- liche Abschlüsse von Dambel (30.) (37.) knapp am Tor vorbeirauschen. Der Landesliga-Absteiger stabilisierte sich dann jedoch mit zunehmender Spieldauer und hat- te kurz vor der Pause das Spielglück auf seiner Seite. Ein stark getretener Halbfeldfreistoß von Datona rutschte zu Fischer durch, welcher zu Aushilfskapitän Brugger in der Mitte querlegte. Dieser bewies, dass auch eine mögliche Karriere als Mittelstürmer nicht ganz erfolglos verlaufen wäre und schob zum 1:1 ein (44.). Mit dem Ausgleich zu einem psychologisch wichtigen Zeitpunkt, agierte der SVB mit Beginn des zweiten Durch- gangs deutlich aktiver und setzte die Leutkircher Hinter- mannschaft zunehmend unter Druck. Nach einem langen Ball luchste Boenke Kapitän Rasch den Ball clever auf der Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 rechten Außenbahn ab und drang bis zur Grundlinie vor. Sein anschließender Pass auf den Elfmeterpunkt, schob Fischer allerdings am langen Pfosten vorbei (56.). Und nur zwei Minuten später spielte Weilands Team diesmal Fink rechts im Strafraum frei, welcher aus spitzem Winkel et- was verzog (58.). In der Folge wurde die Partie zunehmend hitziger und beide Mannschaften kämpften am Rande des Erlaubten um den entscheiden Vorteil im Spiel um die ersten drei Punkte. Während der FCL vor allem über die weiten Einwürfe von Mittelfeldmann Nadig gefährlich blieb, hatte der SVB in der 78.Minute die nächste dicke Möglichkeit auf das 1:2. Caltabianos etwas auf Verdacht gespielter, langer Ball überraschte die Leutkircher Hin- termannschaft, wodurch der eben erst eingewechselte Camara alleine auf Torhüter Notz zulaufen konnte. Kurz vor dem Tor verhinderte jedoch ein technischer Fehler des Guineers den Abschluss und damit auch einen möglichen Siegtreffer. In einer spannenden Schlussphase fuhren beide Teams nochmals gefährliche Konter, wobei unter anderem Fischer knapp verzog (82.) und auf der Gegen- seite Szeibel und Bolgert für den bereits geschlagenen B.Walser retten mussten. Am Ende blieb es jedoch beim Remis, welches aufgrund der stärkeren Leistung des FCL in Durchgang eins und dem verbesserten Baindter Auftritt in Hälfte zwei leis- tungsgerecht war. Weiter geht es am kommenden Sonn- tag mit dem Duell gegen die TSG Ailingen, gegen die man sich im Aufstiegsjahr ein spannendes Duell um die Meis- terschaft geliefert hatte. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Lukas Walser, Marc Bolgert, Jan Fischer, Mika Dantona (81. Nico Geggier), Kevin Lang (61. Philipp Tho- ma), Sandro Caltabiano, Tobias Fink, Philipp Boenke (78. Baba Camara) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Florian Guth - Zuschauer: 200 Tore: 1:0 Marvin Ringer (4.), 1:1 Michael Brugger (44.) FC Leutkirch II - SV Baindt II 1:1 (1:1) Im Duell Platz 3, FC Leutkirch II, gegen Platz 4, SV Baindt II, der letztjährigen Kreisliga-Saison, erwischte die „Zwoi- te“ ebenfalls einen unglücklichen Start. Telgmann brachte die Gastgeber mit einem direkten Freistoßtreffer bereits früh in Führung (3.), jedoch konnte dieser umgehend von Geggiers Team gekontert werden. Auf Vorarbeit von Mit- telfeldmotor Wetzel erzielte Keppeler nur drei Minuten später den Ausgleich (6.). In der Folge entwickelte sich eine umkämpfte Partie mit Chancen auf beiden Seiten, wobei der FCL II in der 21.Minute Glück hatte. Nach ei- nem Steckpass auf Schnez, lief dieser allein auf das Tor der Gastgeber zu und wurde außerhalb des Sechzehners von Torwart Sonntag zu Fall gebracht. Der Schiedsrichter bestrafte dieses misslungene Tackling allerdings nur mit einer gelben Karte, wodurch die Gastgeber mit elf Mann weiterspielen durften. Auch im zweiten Durchgang egalisierten sich beide Teams weitestgehend, wodurch es am Ende beim Remis blieb. Der SVB II pausiert nun kommendes Wochenende und greift am 01.09 gegen den VfL Brochenzell wieder ins Geschehen ein. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (73. Lukas Grabhherr), Niklas Hugger, Niklas Späth, Moritz Gresser, Julian Keppeler (84. Johannes Heisele), Manuel Brugger (81. Moritz Lang), Luca Wetzel, Johannes Schnez, Jannik Küchler - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Henrik Telgmann (3.), 1:1 Julian Keppeler (6.) Vorschau: Sonntag, 25.08 15.00 Uhr: SV Baindt - TSG Ailingen Jugendfußball Fußballferienprogramm – eineinhalb Tage voller Spaß In diesem Jahr bot die Abteilung Jugendfußball des SV Baindt endlich wieder ein mehrtägiges Fußballcamp im Rahmen des Ferienprogramms an. Angemeldet hatten sich 45 Mädchen und Jungen und ab 8:45 Uhr morgens, trafen die ersten auch pünktlich auf der Klosterwiese ein. Gleich nach der Registrierung gingen die ersten in kleinen Gruppen mit dem Ball auf den Platz. Nach der Begrüßung und einigen gemeinsamen Aufwärmspielen ging es dann in altersgerechte Gruppen und dort bekamen auch alle gleich ein Fußballcamp Trikot. An vielen verschiedenen Stationen hatten die Trainer vor- her schon einiges aufgebaut, so dass es dann auch los- gehen konnte. Es begann mit Aufwärmübungen und um Geschicklichkeit am Ball, teils auch mit kleinen Handicaps wie Augenklappen und speziellen Brillen, Zielschießen und Schüsse aufs Tor, Fußballtennis und natürlich ganz viel um kleine und größere Fußballspiele. Zum Mittag gab es dann für alle, frisch durch das Kü- chenteam zubereitet, Pom- mes rot/weiß und wer woll- te auch eine Rote dazu und später am Nachmittag dann noch ein Eis für alle. Da die Sonne insbesonde- re am Samstag recht stark schien, hatten wir für Zwi- schendurch zudem Hitzeal- ternativen parat. Denn es gab abseits vom Rasen an beiden Tagen Zeit zum Spielen und Malen im Schatten, eine große Wasserrutsche zur Abkühlung, was bei der Hitze der Tage von Kindern aller Altersgruppen genutzt wurde und als es den Jüngsten Bambinis irgendwann zu viel wurde, kümmerte sich Michael mit speziellen Kin- der(fußball)spielen ganz gesondert um sie und sie waren wieder überglücklich. Am Ende waren es für alle, Kinder wie Betreuer, zwei wun- derschöne Tage und die Kids gingen überglücklich und teils ziemlich platt, nach Hause. Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Narrenzunft Raspler e.V. Reitturnier Baindt 2024 Anlässlich der 49. Pferdeleistungsschau treffen wir uns zum traditionellen Raspler-Frühschoppen, bei unseren Freunden der Reitergruppe Baindt. Zwar nicht hoch zu Ross, aber ganz vorn dabei, werden wir sicherlich tolle Stunden bei sommerlichen Temperaturen erleben dürfen. Der Frühschoppen startet im Anschluss an den Gottes- dienst, am Sonntag, den 25.August 2024 gegen 10:30 Uhr. Gerne im Raspler-Shirt! Mit einem kräftigen „Raspler – ratsch ratsch“ wünschen wir der Reitergruppe Baindt ein erfolgreiches und unfall- freies Turnier! Der Zunftrat Landjugend Baindt e.V. 75 Jahre Landjugend Baindt – Jubilä- umsabend Liebe ehemalige Landjugendmitglieder, unser Jubiläum rückt immer näher. Der Ju- biläumsabend findet am Freitag, den 04.10.2024 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Hierbei bietet sich die Gelegenheit in alten Erinnerungen zu schwelgen und euch gemeinsam über die tollen Zeiten in der Landjugend auszutauschen. Da wir nicht alle Adressen vorheriger Mitglieder heraus- finden konnten, sind natürlich auch alle Ehemaligen ein- geladen, die keine Einladung erhalten haben. Wir freuen uns über weitere Anmeldungen bis spätestens Samstag, den 31.08.2024. Diese können entweder per Mail an LandjugendBaindt-Anmeldung@gmx.de oder per Post an Nadine Haug, Hirschstr. 164, 88255 Baindt, geschickt werden. Die Landjugend Baindt freut sich auf einen tollen Abend mit euch! Reitergruppe Baindt Turnierergebnis Daniela Schlegel konnte mit ihrem Pferd Breakdance beim Reitturnier in Bad Wurzach die Dressurprüfung Klasse L** auf Kandare für sich entscheiden. Herzlichen Glückwunsch! Breakdance mit der goldenen Schleife: Sieg in der Dressurprüfung Klasse L** auf Kandare mit Daniela Schlegel Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2024 - schön wars! Baustellenbedingt fand das Weinfest in diesem Jahr wieder auf dem unteren Schulhof der Klos- terwiesenschule statt, was der Stimmung aber keinesfalls geschadet hat. Los ging es bei sommerlichen Temperaturen am Samstag Abend mit der neuen Band „Cross Beats“, welche unsere Gäste mit bestem Sound aus Pop-/Rock-Classics, Ohr- würmern aus den Charts sowie Rock ‚n‘ Roll beste Un- terhaltung bot. Dieses Jahr war nicht nur der legendärer Schalmeienbecher (mit Opas hausgemachtem Zaziki) sehr gefragt, auch unsere Weinprobe ToGo erfreute sich großer Beliebtheit und trotz eines kleinen Regenschauers wurde bis in die Nacht bei herrlichen Außentemperaturen und kühlen Getränken gefeiert. Am Sonntagmorgen zeigten sich die Oldtimerfahrer, trotz unsicherer Wetterprognose, wieder sehr engagiert und waren bereits vor Festbeginn anwesend. Pünktlich mit den Schüssen der Böllergruppe Baindt startete das Weinfest mit dem Frühshoppen und wurde in diesem Jahr mu- sikalisch vom Musikverein Blitzenreute umrahmt. Vom Frühschoppen ging es nahtlos zum reichhaltigen Mittags- tisch über und so bildete sich rasch eine Schlange an der Ausgabe. Als süße Krönung gab es im Anschluss Kaffee und ein gutes Stück Kuchen. Ein herzlicher Dank geht an unsere zahlreichen Kuchenspenden! Die Tombola, war auch dieses Jahr wieder sehr beliebt und so standen auch recht schnell die Hauptpreisgewin- ner fest. Mittlerweile war auch der Oldtimerparkplatz komplett mit Chrom und schönem historischen Blech ge- füllt. Im Schatten der Bäume sorgten die Oldtimerfreunde für eine tolle Show mit alten Sägen, Holzspaltern und vielen mehr, was bei den Zuschauern begeistert aufgenommen wurde. Zum späteren Mittag starteten dann die Oldtimer in einer sagenhaften Kolonne vom Festgelände in Rich- tung Umland. Den Startschuss hierfür gab wieder einmal, schon traditionell die Böllergruppe Baindt. Auf der Bühne sorgten die zwei Jungs von „Sambucca unplugged“ mit handgemachter Musik (ohne Stecker) und teilweise ausgefallenen Texten für beste Stimmung. Abseits des Schulhofes wurde für die kleinen Weinfest Besucher mit Hüpfburg, Bastelspaß, Kinderschminken und Ponyreiten einiges geboten. Geboten wurde auf der Bühne zwischen- zeitlich eine Aufführung, wie Getreide in früheren Zeiten mühsam von Hand gedroschen wurde. Bevor dann das Abendprogramm mit „Allgäu Sound“ startete, wurden die Hauptpreise für die Tombolagewinner gezogen. Der Sonn- tagabend wurde dann mit schönem Oberkrainer Sound und fetzigem Schlager und Rock noch sehr lange gefei- ert und so fand das Weinfest 2024 einen tollen Ausklang. Ein tolles Fest lässt sich aber nur mit tollen Gästen feiern, daher ein großer Dank an alle Festgäste! Die Baindter Schalmeien bedanken sich bei allen die zum Gelingen des Weinfestes 2024 beigetragen haben. Speziell bedanken möchten wir uns bei: • Allen freiwilligen Helfern, ohne die so ein Fest nicht machbar wäre • Unseren Partnern, für die Hilfe und das Verständnis • Allen Kuchenspendern • Bauhof Baindt • Böllergruppe Baindt • Gemeindeverwaltung Baindt Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 • Hans-Peter Späth für die Elektobetreuung • Alexander Henzler für die Wasserversorgung • Familie Markus Elbs und Familie Alexander Henzler fürs Ponyreiten • Jonny Elbs für die Gabelstapler • Matthias Schützbach für die Bereitstellung der Trans- porter • Der Klosterwiesenschule für die Nutzung von Schulhof und Aula • Sportverein Baindt, Abteilung Fußball • Tomobil für die Baugitter und Toilettenwagen • Harry Buchter - Zeltverleih Des Weiteren danken wir unseren Sponsoren und Gön- nern die uns bei der Tombola und unserem Werbeheft unterstützten: • Achtal Apotheke • Achtal Sport& physio • Ackermann Spülmaschinen GmbH • Allfinanz Büro Moritz Lang, Bad Waldsee • Anglermarkt, Baienfurt • Autohaus Ebner, Baienfurt • Autohaus Firley, Aulendorf • Baindter Beck • Bausch Schrott-Metalle, Ravensburg • Bayer Medien, Weingarten • Bentetle Forst und Gartentechnik, Baindt • b-it Barg IT-Service, Baienfurt • Brauerei Leibinger, Ravensburg • Bohmeier Bodenbeläge, Weingarten • CAP-Markt, Baindt • Christines Haarideen, Weingarten • Da Michele, Baindt • Dorn Arbeitssicherheit • Engel Verbindungselemente, Weingarten • Fahrschule Conny Haslinger, Baienfurt • Feneberg, Baindt • Finkbeiner Getränke, Weingarten • Foret Marmor und Granit, Baienfurt • Frisör Geng, Baienfurt • Gaststätte Grüner Berg, Baindt • Gemeinde Baindt, Baindt • Graf und Riss Baumaschinen, Baienfurt • Grieshaber Logistik, Weingarten • Haarschneiderei, Baindt • Heider Paletten-Recycling, Unterankenreute • Hoppe Heizung, Baindt • ics Personalservice, Baindt • JF Baumaschinen, Baindt • Jöchle Elektrotechnik, Baindt • Juwelier Jerg, Baienfurt • Kappler, Umwelt-Service GmbH, Baindt • Kirchner Energie, Weingarten • Kling Automaten, Baindt • Kramer Tee & Gewürze, Weingarten • Kreissparkasse Ravensburg • Kuhn-Stoff GmbH, Weingarten • Mayer Baustoffe, Weingarten • Metzgerei Brenner, Baienfurt • PhysioOne Philipp Boenke, Baindt • RavensBuch, Ravensburg • Reddy Küchen, Weingarten • REWE Rainer Hahn, Baienfurt • Romano Pizza-Bistro-Cafe, Baindt • RS Farbroller, Baienfurt • s`Hoflädele, Wickenhaus • Salon Schreiber by Björn, Ravensburg • Schreinerei Elbs, Baienfurt • Schützbach Bau, Baindt • Spahlinger Steuerberatung, Baindt • Spedition Dachser, Baindt • Stadtbuchhandlung, Weingarten • Stefan Konzett KFZ, Baindt • Steinhauser Sanitär Heizung, Baindt • Subway, Weingarten • TK Folien, Baindt • Tomobil, Baienfurt • Tox Pressotechnik, Weingarten • TZ Anhängervermietung, Baindt • Volksbank Bodensee-Oberschwaben • Waitkus Engineering, Weingarten • Waldseer Weinmarkt Klingele, Bad Waldsee • WBB, Baienfurt-Baindt • Weba Fahnen, Baienfurt • Weber Versicherungs- & Finanzmakler, Ravensburg • Weinkauf, Baienfurt • Wellness and Move, Baindt • Württembergische Generalagentur Zentner, Mochen- wangen • Zweiradhaus Schützbach, Baindt Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Kuchenverkauf der Klasse 3b der Klosterwiesenschule. Alpinteam Baindt Alpinteam - Wanderung auf dem Damülser Höhenweg vom 18.08. findet am 25.08. statt Die für den 18.08. geplante Wanderung auf dem Damülser Höhenweg wurde wetterbedingt auf den 25.08. verschoben. Wir freuen uns über alle Teilnehmer, die Spaß am Wandern haben, unabhängig davon, ob jemand Mitglied im Alpinteam ist oder nicht. Treffpunkt ist um 06.45 Uhr an der Tennishalle Baindt. Weitere Infos zur Wanderung finden Sie unter https://www.svbaindt. de/index.php/alpinteam/sommerprogramm .Eventuelle Änderungen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Ihr Alpinteam Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Gauwanderung Pfullendorf Tour 1 Große Pfullendorf Runde 12,5 km, ca. 4 Stunden. Tour 2 Pfullendorf - Altholderberg - Pfullendorf 6,5 km, ca. 2 Stunden. Treffpunkt: Sonntag 01.09.2024 um 8.00 Uhr Festplatz Weingarten. Fahrpreis: 10 Euro für Mitglieder. Einkehr: vorgesehen nach der Wanderung im Seepark. Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, Wechsel- schuhe, Stöcke. Anmeldung ab 28.08.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte angeben, welche Tour gemacht werden möchte, wegen der Bildung von Fahrgemeinschaften. Wanderführung: Wally Knoll, email: walburga.knoll@t-on- line.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Sonntag, 11. August 2024 Die Steinzeitkids vom Schreckensee Gästeführer: Gerhard Tempel, Manfred Traub und Christoph Kammerer Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:30 Uhr Zielgruppen: Freunde von Natur und Geschichte, ganz besonders Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Ferienprogramm-ein spannender Familiennachmittag! Die Halbinsel im Schreckensee ist Welterbestätte und kaum jemand kennt sie. Das wollen wir ändern! Kommt mit auf den Pfad in die Jungsteinzeit! Vier ver- schiedene Siedlungsschichten schlummern verborgen im Moorboden der Halbinsel im „unheimlichen“ Schre- ckensee. Wie haben die Frauen, Männer, Kinder vor fast 6.000 Jahren gelebt, gejagt und gespielt? Wir streifen durch geheimnisvollen Bannwald mit mächtigen Wurzelstöcken, Giftpflanzen, Zunderschwamm und Biberspuren. Wer entdeckt auf der Beobachtungshütte Fische und Vögel? Glut und Feuer wurde mit Feuerstein und Zunder ge- macht. Ihr könnt Faustkeil, Pfeil- und Speerspitzen und scharfe Messer aus Feuerstein fühlen. Und wer gewinnt das Familienduell im Bogenschießen? Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk und Mückenschutz. Anschließend ist eine Einkehr in heimischen Gasthäusern möglich. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästefüh- rung begrüßen zu dürfen. Bild: Gerhard Tempel, Quelle: Stadtarchiv Ravensburg Wer regelmäßig Blut spendet, behält die eigene Gesundheit im Blick Wer Blut spendet, rettet Leben – das steht fest. Was nur Wenige wissen: Wer regelmäßig Blut spendet, profitiert auch selbst von einer regelmäßigen Gesundheitskontrolle. Blutspenden werden jeden Tag zur Versorgung von Pa- tientinnen und Patienten benötigt. Worauf warten? Das DRK bietet zahlreiche Blutspendetermine in der Region an. Nächster Termin: Mittwoch, dem 11.09.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Viele Patientinnen und Patienten sind zum Beispiel beim Kampf gegen eine Krebserkrankung dringend auf über- lebenswichtige Blutspenden angewiesen. Bedingt durch die geringe Haltbarkeit von nur wenigen Tagen, können leere Liegen bei der Blutspende schnell zu einem Problem werden! Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutschland täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt, um das Gesundheitssystem mit unverzichtbaren Blutpräpa- raten sicher versorgen zu können. Jede Blutspende zählt! Die Blutspende als regelmäßige Gesundheitskontrolle für Spenderinnen und Spender Vor jeder Blutspende werden der Blutdruck, die Körper- temperatur sowie der Hämoglobinwert überprüft. Wer Blut spendet, hat seine eigene Gesundheit gut im Blick: Sollten die Messungen außerhalb des Normbereichs lie- gen, erfährt man es beim Blutspendetermin und kann der Ursache mit dem Hausarzt nachgehen. Möglichen Erkrankungen kann so frühzeitig vorgebeugt werden. Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit um Leben zu retten. Benötigt wird für eine Blutspende lediglich etwa eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme bloß knappe 10 Minuten. Abgenommen werden 500 Milliliter Blut. Den Flüssigkeitsverlust kann ein gesunder Körper ohne Probleme kurzfristig wieder ausgleichen. Das DRK appelliert an alle Unentschlossenen: Hätte, könnte, sollte – jetzt Blut spenden! So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spende reichlich (alkoholfrei) trinken. Vor Ort unter Vorlage des Personalausweises anmelden. Medizinischen Fragebogen ausfüllen. Durch eine kleine Laborkontrolle und ein ärzt- liches Gespräch wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende und im Anschluss die wohl- verdiente Ruhepause mit leckeren Snacks. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Pressekontakt DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen ge- meinnützige GmbH E-Mail: presse@blutspende.de Die größte Spielemeile Oberschwabens: „Ravensburg spielt“ am 7. und 8. September 2024 Ravensburg macht seinem Image als Stadt der Spiele alle Ehre: Bei der Veranstaltung wird im wahrsten Sinne des Wortes die gesamte Innenstadt bespielt: Besucher dürfen sich auf vier Aktionsbereiche zum Mitmachen, drei Bühnen mit einem tollen Showprogramm, über 20 neue Aussteller so-wie viele weitere Highlights in der ganzen Altstadt freuen. Veranstalter ist die Stadt und das Wirt- schaftsforum Pro Ravensburg. Spiele-Zone, Digital-Zone, Kreativ-Zone und Sport-Zone Auf dem Marienplatz finden sich in der Spiele-Zone alle Stände rund um das Thema „klassisches Spielen“. Besu- cher können Neuheiten von be-kannten Spieleverlagen und Spielwarenherstellern testen oder Spiele-Klassiker wie Memory und Jenga im XXL-Format spielen. In diesem Jahr konnten über 20 neue Spieleverlage als Aussteller für den Bereich gewon-nen werden. Auf dem nördlichen Marienplatz kann man in die digitale Spielewelt eintauchen. Es stehen Stationen bereit, an de- nen man einzeln oder in Teams Konsolen-Spiele zocken oder per App einen Kriminalfall lösen kann. Wer sich für die Technik dahinter interessiert, kann selbst mit Mikrobit basteln und bauen. Die Kreativ-Zone in der Kirchstraße und auf dem süd- lichen Marienplatz steht unter dem Motto „Basteln, ge- stalten und entdecken“. Hier präsentie-ren sich Spiel- warenhersteller, Vereine, kirchliche Einrichtungen sowie Ret-tungsdienste und Polizei mit interaktiven und kreati- ven Angeboten zu den Themen Gesundheit, Umwelt und Verkehr. Neu in der Kreativ-Zone ist in diesem Jahr der Bereich Modellbau, der von den Firmen Faller, NOCH und Herpa gemeinsam mit den Eisenbahnfreunden Ravens- burg-Weingarten e. V. präsentiert wird. Auf dem südlichen Marienplatz wird die Sport-Zone von den Ravensburger Sportvereinen zum Thema „Spiel und Sport“ mit tollen Darbietungen und Mitmachangeboten für Jung und Alt bespielt. Der Hirschgraben steht in diesem Jahr unter dem Motto Fußball: Neben den Aktionen des VfB Stutt-gart kann man Human Table Soccer und Tipp Kick ausprobieren. Bühnenprogramm und weitere Highlights Neben dem umfassenden Programm in den Spielezonen gibt es drei Büh-nen: Auf dem Marienplatz sorgt Ravensbur- ger für Spiel und Spaß, im Hirschgraben präsentieren sich Ravensburger Tanzschulen mit kreativen Choreografien und auf der Bühne vor dem Kino „Die Burg“ sind Vorführun-gen der Kunstradfahrer und Tanzshoweinlagen zu sehen. Zahlreiche weitere Highlights runden das Rahmenpro- gramm in der Stadt am Spiele-Wochenende ab: Im Mu- seumsviertel gibt es eine spannende Rallye für Kinder, im Schwörsaal wird ganztägig ein 18.000-Teile-Puzzle zusam- mengesetzt und im Kornhaussaal findet von Samstag auf Sonntag die lange Spielenacht bis 2 Uhr statt. Programm ab jetzt online Das Programm mit allen Informationen rund um das Spie- le-Wochenende ist ab sofort online unter www.ravensburg. de/rvspielt abrufbar. An den Ver-anstaltungstagen ist das Programmheft vor Ort an der Info-Hütte vor dem Rathaus erhältlich. Für die Anreise zur Veranstaltung kann man sich im Vorfeld über Angebote des Stadtbusses und der Parkhäuser unter www.ravensburg.de/parken informieren. Um die Wartezeit bis zum Veranstaltungswochenende zu verkürzen, kann man einen spielerischen Rundgang in der Stadt mit der App „Ravensburg GO“ unternehmen. Nach dem Motto „spielen, punkten, einlösen“ können wieder viele Punkte ergattert und bei den Gutscheinpartnern eingelöst werden. Was sonst noch interessiert Caritas: Vortragsreihe Herbst 2024 in Bad Saulgau zu den Themen Sterben/Trauer/ Hospiz/Vollmacht/Patientenverfügung/ Demenz 14. Okt. (Mo), 19 Uhr: „Humor angesichts von Sterben und Trauer“ Der Vortrag möchte die Bedeutung von guten Bildern, von Humor, Hoffnungszeichen, Spiritualität und Glaube bei Sterben und Trauer aufzeigen. Dabei spielen die Vor- gänge in unserem Gehirn und die Spiegelneuronen eine wichtige Rolle. Was brauchen Sterbende und Trauernde? Kann ich mit Sterbenden noch lachen und Freude erleben? Diese Fra- gen werden in vielen erlebten Geschichten und Beispielen aus dem Klinikclown-Alltag und der praktischen Seelsor- ge angesprochen und reflektiert. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Versöhntsein mit sich und den anderen. Referent: Ludger Hoffkamp, Klinik-Clown und Zauberer, Ludwigsburg Ort: Evang. Gemeindehaus, Gutenbergstraße 49, Bad Saulgau 07. Nov. (Do), 19 Uhr: „Begleitung am Lebensende“ Am Ende des Lebens einsam und verlassen zu sein, ist eine große Angst von Menschen. Genau an diesem Punkt setzen Hospizdienste an und bieten Menschen in der letz- ten Lebensphase (neue, heilsame) Begegnungen. Im Vor- trag geht es um folgende Fragen: Was kann eine Hospiz- gruppe leisten? Wie kann sie zu einer würdevollen letzten Lebensphase beitragen? Wie können Angehörige entlas- tet werden? Wie können schwerkranke oder sterbende Menschen Teil einer solidarischen Gemeinde bleiben? Referentinnen: Bettina Oswald (Caritas) und Angelika Linder (ambulante Hospizgruppe Bad Saulgau) Ort: kath. Gemeindehaus, Schulstraße 16, Bad Saulgau 14. Nov. (Do), 19 Uhr: „Vollmacht und (christl.) Patientenverfügung“ Jeder Erwachsene sollte eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht haben – ganz egal in welchem Alter. Denn ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden jederzeit treffen. Doch welche geeigneten Vordrucke gibt es? Wie kann mit besonderen Familienkonstellationen umgegangen werden? Wie findet sich meine ganz per- sönliche Wertevorstellungen wieder? Was ist eine Ge- setzlichen Betreuung und wie kann ich meinen digitalen Nachlass regeln? Referentin: Sonja Hummel (Caritas) Ort: kath. Gemeindehaus, Schulstraße 16, Bad Saulgau Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 20. Nov. (Mi), 18 Uhr: „DEMENZ - Wissen, Verstehen, Umgehen“ Menschen mit Demenz begegnet man nicht nur in der Familie, sondern vielfach im Alltag, in der Nachbarschaft und auch am Arbeitsplatz. Im Vortrag gibt es Tipps und Hinweise zum Umgang und zur Kommunikation mit an Demenz erkrankten Menschen und wie ein Leben mög- lichst lange im eigenen Zuhause ermöglicht werden kann. Referentin: Daniela Wiedemann (Caritas) Ort: online, Anmeldung unter: wiedemann.d@caritas-biberach-saulgau.de Alle Vorträge sind kostenfrei, um eine Spende wird gebeten Kinderkleiderbörse -Herbst- am 19.10.2024 von 11-13 Uhr in der Sirgensteinhalle Vogt – Einlass für Schwangere ab 10:30 Uhr Angeboten wird alles was Babys, Kinder, Teenager, Damen und Herren gebrauchen können. Baby- und Kinderkleidung (Gr. 50-176), Schuhe (Gr. 19-41/42), Kinderwagen, Autositze, Babyausstattung, Fahrzeuge, Bücher, Spielzeug, Damen- und Herrenbekleidung, gebrauchte Tupperware und vieles mehr! Während der Börse findet ein Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckerem Kuchen (auch zum Mit- nehmen) statt. Dieses Mal werden wir allen Schwangeren gegen Vorlage des Mutterpasses bereits um 10:30 Uhr die Türen öffnen. Gerne könnt ihr auch eine Begleitperson mit- bringen, die euch beim Tragen hilft. Die Nummernverga- be und die Eintragung in die Helferlisten werden ab dem 08.09.24 auf Basarlino freigeschaltet, nutzt einfach diesen Link: https://basarlino.de/5696. Da der Erlös der einbehaltenen Provisionen den Vogter Kindergärten und der Kernzeitbetreuung zu Gute kommt, möchten wir die Kleiderbörse so erfolgreich wie möglich gestalten, daher sind wir auf Eure Unterstützung als Hel- fer angewiesen. Als Helfer leistet ihr nicht nur einen wich- tigen Beitrag zur Börse, sondern profitiert auch von tollen Vorteilen: die Teilnahme am exklusiven Helfer-Vorverkauf, vergünstigte Provisionsbedingungen, Nummerngarantie. Die Warenannahme für angemeldete Verkäufer und Hel- fer findet am Freitag, 18.10.24 von 17:00 - 18:30 Uhr statt. Die Warenrückgabe und Auszahlung für angemelde- te Verkäufer und Helfer findet am Samstag, 19.10.24 von 16:30 - 17:00 Uhr statt. Bestehen noch Fragen, kontaktiert uns gerne per E-Mail: kleiderboerse-vogt@gmx.de Wir freuen uns auf die Herbstbörse und hoffen unseren Vogter Einrichtungen wieder eine tolle Summe spenden zu können! Euer Kleiderbörse-Team Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Le- ben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Perso- nenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Termine: 11. September 2024 um 19.00 Uhr Thema: Richtige Beleuch- tung Hauptsache hell? Licht und Beleuchtung – aber rich- tig Erfahren Sie, wie richtiges Licht das Sehen beeinflusst Referentin: Kirsten Hueser-Nuss Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehin- derung“ 2024 Beitreten Zoom Meeting https://us06web.zoom.us/ j/85858293801?pwd=EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6 x7PFS.1 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,,85858293801# Deutschland +496950502596,,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Glückwunschanzeigen Schulanfang Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs. Quelle: Briefeguru Lieber Tom, Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs.3 Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres in Ihrem Mitteilungsblatt. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, Fragen zu stellen. Nur wer Fragen stellt, sich selbst und anderen, bekommt Antworten. Janne Koch Lieber Ben, Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 86,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 124,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 62,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 49,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 99,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 111,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de Sensationelle Preise und Sonderangebote bei unserem Musterküchenabverkauf. WIR MACHEN PLATZ FÜR NEUE KÜCHEN! www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. 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                1 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite'" Sieber Consult GmbH, Lindau (B) Datum: 19.07.2021 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht 1. Allgemeines 1.1 Die Gemeinde Baindt beabsichtigt für den Bereich "Fischerareal" im Westen von Baindt das Konzept der städte- baulichen Entwürfe des Architekturbüros Gauggel, Tübingen zu realisieren. Dies ist mit den jetzigen Festsetzun- gen der beiden Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal" nicht vollständig mög- lich, da hierzu eine Änderung der Erschließung sowie ein engeres Festsetzungskonzept erforderlich ist. Aus die- sem Grund sollen die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften dementsprechend überarbeitet werden. Da es sich bei den städtebaulichen Entwürfen um ein Gesamtkonzept handelt, soll hierzu der Bebauungsplan "Fischerareal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu als Gesamtplan aufgestellt und dabei die notwendigen Änderungen der Bebauungspläne "Wohnen Fi- scherareal" und "Mischgebiet Fischerareal" in einem Planwerk zusammengefasst werden. 1.2 Im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung am 13.04.2021 wurde von der Unteren Naturschutzbe- hörde, Landratsamt Ravensburg angeregt, im Rahmen einer Relevanzbegehung derzeit bestehende aktuelle Konfliktthemen aktualisierend zu bewerten. Grundlage hierzu sind artenschutzrechtliche Untersuchungen zu den Bebauungsplänen "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal", welche im Jahr 2015 mit Kartierun- gen zu Vögeln, Fledermäusen, Reptilien etc. durchgeführt wurden. 1.3 Für die aktualisierende Relevanzbegehung wurde die Sieber Consult GmbH, Lindau (B) beauftragt. 2. Vorhabensgebiet, örtliche Gegebenheiten 2.1 Das Plangebiet befindet sich im Westen der Gemeinde Baindt. Unmittelbar westlich angrenzend verläuft die Kreisstraße 7951, nördlich die Marsweiler Straße, östlich die Küferstraße und südöstlich die Ziegeleistraße. Das Gebiet war einst durch Bestandsbebauung geprägt. Die alten Gebäude sind bereits abgerissen und es befindet sich in der nördlichen Hälfte großflächig Baustellenbetrieb. Im Nordwesten wurde unlängst ein Feneberg-Markt eröffnet. 2.2 Der Nordteil ist aus ökologischer Sicht durch den Baustellenbetrieb im Nordosten und die Bebauung im Nord- westen und Westen, für welche zum Zeitpunkt der Untersuchung noch Fertigstellungsarbeiten auch an den Au- ßenanlagen erfolgten, stark vorbelastet. 2 2.3 Der Südteil des Plangebietes weist, wie bereits im Jahr 2015 Wirtschaftsgrünland auf. Durchsetzt ist dieses durch einzelne Obstbäume und weitere Gehölze. Einige Gehölze sind in die o.g. Bauarbeiten einbezogen und im Stammbereich teilweise mit Erdaushub angedeckt. 3. Bestandsinformationen 3.1 Die Untersuchungen im Jahr 2015 (Artenschutzrechtliches Gutachten, Büro Sieber, Fassung vom 10.02.2016) erbrachte ein spärliches Arteninventar: So wurde die Betroffenheit von einzelnen Gebäude- und Höhlenbrütern (z.B. Star, Haussperling) sowie ein Verlust nicht-essenzieller Nahrungshabitate weiterer, angrenzend vorkom- mender ubiquitärer Arten gefunden. Hinsichtlich der Artengruppe Fledermäuse wurde nur ein geringes Arten- spektrum nachgewiesen. Einzeltiere der Zwergfledermaus nutzten das Areal als Nahrungslebensraum, Großer Abendsegler und Breitflügelmaus überflogen das Gebiet. Wochenstubenquartiere konnten im Gebiet ausge- schlossen werden. Reptilienkartierungen erbrachten keine Nachweise artenschutzrechtlich relevanter Arten. 3.2 Im Jahr 2019 erfolgten im Zuge von Erschließungsarbeiten (Bau des Kreisverkehrs westlich des Plangebietes) Bestandserfassungen zu Reptilien und Gehölzbrütern. Die Randbereiche des Plangebietes wurden dabei ebenfalls begangen. Mit Ausnahme einer Amsel (Gelege westlich außerhalb) gelangen keine Nachweise geschützter Arten, auch keiner Reptilienarten. 3.3 Eine Abfrage der online-Datenbank ornitho.de (19.07.2021, Baindt-West [8123_4_40n]) ergab Nachweise von 15 Vogelarten aus dem weiteren Umfeld, ohne besondere Bedeutung für das Vorhaben. Weitere Bestandsin- formationen lagen nicht vor. 4. Untersuchungsumfang Am 21.06.2021 wurde das Plangebiet im Rahmen der aktualisierenden Relevanzbegehung begangen, alle Bäume wurden auf Höhlen, Stammrisse und Ausfaulungen geprüft. Soweit vorhanden wurde die Tiefe der Höh- lungen untersucht. Das gesamte Areal, v.a. im Nordteil und an den Randstrukturen wurde nach Reptilienvor- kommen abgesucht. Hierfür wurden die geeigneten Bereiche langsam zu Fuß begangen. Die Witterungsbedin- gungen waren an diesem Tag als ideal anzusehen. 5. Ergebnisse der Untersuchung 5.1 Die derzeit bestehenden Gehölze weisen einige Höhlungen in Form von Astausbrüchen, Fäulnishöhlen sowie Stammrisse auf. Nachweise geschützter Arten bzw. Hinweise auf Bruten von Vögeln oder Quartiere von Fledermäusen gelangen im Rahmen der Untersuchung nicht. In erster Linie ist dies auf den unmittelbar angrenzenden bzw. die Bäume umgebenden Baustellenbetrieb zurückzuführen. Hinweise, wie z.B. Kot- spuren, welche auf xylobionte Käfer deuten würden, wurden ebenfalls nicht gefunden. Aufgrund der Untersuchungen im Jahr 2015, welche Brutvorkommen von Höhlenbrütern und Quartier- potenzial für Fledermäuse erbrachten, sind – auch wenn im Jahr 2021 kein Nachweis gelang – ent- sprechende Kompensationsmaßnahmen umzusetzen (vgl. auch Stellungnahme des Landratsamtes Ravensburg vom 13.04.2021). 3 5.2 Während der Begehung hielt sich temporär ein Buntspecht als Nahrungsgast in einem Obstbaum auf. Hinweise auf ein Brutvorkommen wurden nicht festgestellt. 5.3 Der Nordteil des Plangebietes weist prinzipiell im momentanen Zustand Habitateignung für Reptilien auf. Trotz intensiver Suche bei optimalen Witterungsbedingungen gelang kein Nachweis. Bereits im Jahr 2015 wurden bei einer viermaligen Erfassung keine Zauneidechsen, trotz prinzipieller Habitateignung nachgewiesen. Auch bei den Kartierungsarbeiten im Jahr 2019 wurden keine Reptilien festgestellt. Zusammengefasst lässt sich schluss- folgern, dass das Areal zwar im momentanen Zustand eine Eignung für Reptilien (v.a. Zauneidechse) aufweist, aufgrund der Untersuchungen in mehreren Jahren und fehlendem Nachweis jedoch davon auszugehen ist, dass wohl nutzungs- bzw. baustellenbedingt das Gebiet nicht besiedelt ist. Das im Nordteil gelagerte Aushubmaterial ist beispielsweise recht verdichtet. Zudem fehlt es an einer günstigen Habitatanbindung, so dass eine Zuwande- rung unwahrscheinlich erscheint. 5.4 Hinweise auf das Vorkommen weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten wurden nicht festgestellt. 6. Maßnahmen 6.1 Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkom- mende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen sowie die Baufeld- räumung müssen daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. 6.2 Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmög- lich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Bau- maßnahmen" durchgeführt werden. 7. Artenschutzfachliche Maßnahmen (keine CEF-Maßnahmen) Auf Grund des Wegfalls von Gebäuden und Gehölzen und damit von Brutstätten von Vögeln sowie von potenzi- ellen Quartieren für Fledermäuse, sind Ersatzmaßnahmen umzusetzen, um den Erhalt der Lebensraumbedin- gungen für diese Arten weiterhin zu gewährleisten. − Für den Hausrotschwanz sind drei Halbhöhlennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installie- ren (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Für den Haussperling sind drei Sperlingskoloniehäuser (z.B. Schwegler 1SP) an Gebäuden in räum- licher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blau- und Weidenmeise sind neun Meisennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler Nisthöhle 1B, sechs Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, drei Kästen mit 32 mm Lochdurchmesser). − Für den Star sind sechs Starenkobel im räumlichen Zusammenhang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). 4 − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind sechs Ersatzquartiere im räumlichen Zu- sammenhang aufzuhängen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaushöhle 2FN). − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkästen der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzu- hängen, Ausnahme Haussperling). − Die Vogel-Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/Dezember) fachgerecht gereinigt werden. − Wespen-/Hornissennester sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entferne − Die Aufhängung der Nisthilfen hat möglichst in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Bäume und dem Gebäudeabriss. 8. Fazit 8.1 Auf Grund der vorstehenden Ausführungen wird eine fachliche Einschätzung des Eintritts von Verbotstatbeständen und ggf. der vorliegenden Rahmenbedingungen für eine Ausnahme abgegeben. Die abschließende Beurteilung ist der zuständigen Behörde (Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg) vorbehalten. 8.2 Um adäquaten Ersatz für verlorengehende Bruthöhlen von Höhlenbrütern bzw. Quartierpotenzial von Fleder- mäusen zu schaffen, sind entsprechend Maßnahmen umzusetzen. 8.3 Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ist auszuschließen. i.A. Stefan Böhm (Diplom-Biologe) 5 Luftbild Übersichtsluftbild des Geltungsbereiches (gelb), maßstabslos, Quelle Luftbild: LUBW Abgerissener Gebäudebestand Kreisverkehr Feneberg-Neubau N 6 Bilddokumentation Blick von Süden in Richtung Norden. Links im Bild ist der Feneberg-Markt, zentral im Hintergrund Aushubmate- rial zu sehen. Mit Erdaushub angedeckte Stämme bislang erhaltener Gehölze. Baustelle im Norden des Plangebietes. 7 Blick von Süden in Richtung Nordosten auf die einzelnen Gehölze im Plangebiet. Der Erdaushub eignet sich prinzipiell als Reptilienle- bensraum. Nachweise ge- langen jedoch nicht. Blick von Südwesten in Richtung Osten auf die Ge- hölzreihe entlang der Ziege- leistraße.[mehr]

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                  Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01. August 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin Paragraph 13 b BauGB Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Demnach dürfen Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne vorherige Umweltprüfung überplant werden. Auch Bebauungspläne in Baindt sind von diesem Urteil betroffen. Zum Zeitpunkt der Sitzung lag noch keine ausführliche Urteilsbegründung vor, daher können keine Aussagen über die Auswirkungen getroffen werden. Sobald nähere Einzelheiten bekannt sind, wird die Gemeinde alle Bauherren und Interessenten in den betroffenen Baugebieten informieren. Neugestaltung Dorfplatz Der Baubeginn zur Neugestaltung des Dorfplatzes war am 27.07.2023 (Baustelleneinrichtung, Baufeldfreimachung Parkplatz, Umleitungsbeschilderung). Ab dem 21.08.2023 wird der Kreisverkehr nur noch einseitig mit Ampelanlage befahrbar, die Küferstraße bis zur Bushaltestelle sowie Mühlstraße voll gesperrt sein. Die Parkplätze vor dem Rathaus und auf dem Dorfplatz stehen nach den Handwerkerferien nicht mehr zur Verfügung. Parkmöglichkeiten stehen am Mühleparkplatz und auf demFestgelände zur Verfügung. Ab dem 22.08.2023 wird mit den Tiefbauarbeiten an Kanal, Nahwärme und Breitband begonnen. Nähere Informationen gibt es jederzeit auf der Homepage der Gemeinde sowie im Amtsblatt und auf dem Instagram-Account der Gemeinde. Hochwasserschutzmaßnahme Hirsch-, Igel- und Siemensstraße Derzeit finden Bauarbeiten am Regenwasserkanal im Bereich Hischstraße statt. Ab Mitte September wird das Einlaufbauwerk in der Sulpacher Straße (Höhe Einfahrt Igelstraße) gebaut. Dazu muss die Sulpacher Staße für circa vier Wochen gesperrt werden. Eine Umleitung wird vor Ort ausgeschildert. Die Fertigstellung inkl. Bepflanzung ist für Mitte November geplant. Ausbau Breitband weiße Flecken Die Bauarbeiten von Schachen bis zur Reithalle (Bühl) sind fertiggestellt. Derzeit werden Kabelverlegearbeiten in der Marsweilerstraße und entlang der Mochenwangener Straße (von ausbauende Radweg Sulpach bis Gemarkungsende bei Mochenwangen) durchgeführt. Im August beginnen die Kabelverlegearbeiten von der Thumbstraße bis Stöcklis. Sanierung Wasserleitung Grünenberg - Stöcklisstraße Die Sanierung ist abgeschlossen. Die Mängelbehebung findet bis Ende der Woche (KW 31) statt. Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flst. 953, Friesenhäusler Straße Der Landkreis Ravensburg beantragt die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flurstück 953, neben der bereits bestehenden Gemeinschaftsunterkunft Richtung Friesenhäusler Straße. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber wird erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Breite 1. Änderung wegen Neubau von 2 Nebenanlagen (Müllhäuser), Flst. Nr. 204/24, Buchenstraße 10+12 Durch die Mehrung der inzwischen erforderlichen Mülltonnen, die bis jetzt im Keller der Mehrfamilienhäuser untergebracht sind, beantragt die Wohnungseigentümergemeinschaft für jedes Wohngebäude ein Müllhaus. Dort sollen alle Mülltonnen geordnet untergebracht werden. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung vom Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ wird im Rahmen des Bauantrags zur Errichtung von 2 Müllhäusern in der nicht überbaubaren Fläche erteilt. Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Innere Breite 7. Änderung für die Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 206/9, Ziegeleistrasse 38 Die Bauherren haben das Flst. 206/9 gekauft und möchten den Garten umgestalten. Ein bestehendes Gartenhaus soll abgebrochen und dafür ein Neues an anderer Stelle gebaut werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Innere Breite 7. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 23.10.2015). Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Den Befreiungen vom Bebauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“: • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Errichtung in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Der Überbauung des Schmutzwasserkanals mit dem Gartenhaus wird zugestimmt. Rückbau des roten Platzes auf dem Sport- und Schulgelände und Planung eines Kunstrasenplatzes Der rote Hartplatz auf der Schul- und Sportanlage der Klosterwiesenschule ist gut 35 Jahre alt und in einem sehr schlechten Zustand. Eine Nutzung für den Schul- und Vereinssport ist aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr möglich. Früher oder später muss der Platz gesperrt werden. Ursprünglich wurde der Platz für den Schulsport der Grund- und Hauptschule genutzt. Darüber hinaus vor allem für Leichtathletik, jedoch auch für Hockey, Handball und Basketball. Im Hinblick auf eine zukunftsfähige Weiterentwicklung unseres Schulstandortes hat der Gemeinderat mit der Sanierung der Klosterwiesenschule einen richtungsweisenden Beschluss gefasst. Nun gilt es auch die Sportanlage so auszurüsten, dass für die Kinder und Jugend der Gemeinde der größtmögliche Nutzen entsteht. Hatte die Gemeinde Baindt 2019 gut 150 Schülerinnen und Schüler sind wir jetzt bei über 170 Grundschulkindern. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2026 für Eltern ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder besteht. Von Montag bis Freitag haben Eltern dann die Sicherheit, dass deren Kinder an jedem Tag acht Stunden in der Schule unterrichtet und betreut werden. Für uns als Kommune bedeutet das unter anderem, dass in Zukunft mehr Kinder den ganzen Tag in der Schule und auf dem Schul- und Sportgelände verbringen werden. Diese Kinder müssen betreut und gefördert werden und brauchen Platz zum Spielen, sowohl in der Halle als auch im Freien. Damit einhergehend ist es nach wie vor ein Anliegen unseres Sportvereins und hier vor allem der Abteilung Fußball, dass eine weitere Trainings- und Spielfläche für Kinder, Jugendliche und auch für die Erwachsenen geschaffen wird. Im September 2014 wurde von Seiten des SV Baindt erstmalig ein Antrag auf den Bau eines Kunstrasenplatzes an Stelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden Grünfläche gestellt. Dieser wurde zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt. Ein erneuter Vorstoß von Seiten des Vereins erfolgte im Mai 2019. Im Februar 2022 fand ein Austausch zu diesem Thema mit Vertreterinnen und Vertretern der Schule, des SV Baindts und der Gemeindeverwaltung statt. Bei diesem Termin wurde über verschiedene Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Sportanlage diskutiert. Über die Schaffung eines Naturrasenspielfeldes anstelle eines Kunstrasenplatzes genauso wie über den Nutzen einer Freilufthalle. Aus schulischer Sicht wäre ein Kunstrasenplatz oder eine Freilufthalle eine sehr gute Lösung, da zeitnah nach erfolgtem Regen wieder eine Nutzung erfolgen kann. Ein Kunstrasenplatz kann auch von unseren Schulkindern der Klosterwiesenschule sehr gut zum Schulsport und zum freien Spiel innerhalb der Betreuung genutzt werden. Ballspiele, Geschicklichkeitsspiele und Bewegung aller Art sind darauf möglich. In einem ersten Schritt ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Da der Unterbau des roten Hartplatzes sowohl im Zustand als auch in der Verwendung der Materialien unklar ist, ist ein Baugrundgutachten zu fertigen. Darüber hinaus muss das Gelände vermessen werden. Erst dann kann auch eine Aussage dazu getroffen werden, ob Anpassungsarbeiten notwendig werden. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung der Schulkinder wird im September mit einem weiteren Schulbauförderprogramm gerechnet. Dieses Programm soll zu einer Qualitätsverbesserung der Betreuung und umfänglicheren Förderung beitragen. Wenn hier auch Außenanlagen enthalten sind, was angenommen wird, könnte auch in diesem Programm ein Förderantrag gestellt werden. Letztendlich ist eine ordentliche Planung Entscheidungsgrundlage für das Gremium. Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss: 1. Der Gemeinderat befürwortet den Rückbau des roten Hartplatzes, die Verlegung der Weitsprunganlage, die Sanierung der Laufbahn und darüber hinaus den Bau eines Kunstrasenplatzes. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten für den Bau eines Kunstrasenplatzes für den Schul- und Vereinssport zu prüfen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, anstelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden kleinen Rasenfläche einen Kunstrasenplatz zu planen. 4. Das Gremium nimmt in den nächsten Doppelhaushalt 2025 / 2026, vorbehaltlich der Finanzierbarkeit, Mittel auf, um den roten Hartplatz zurückzubauen, die Weitsprunggrube zu versetzen und die Laufbahn instand zu setzen. Darüber hinaus werden Mittel für den Bau eines Kunstrasenplatzes eingestellt. Kriterien für Freiflächensolaranlagen in der Gemeinde Baindt Auf dem Gemeindegebiet von Baindt werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere Biogasanlagen, Pelletheizungen, Blockheizkraftwerke, aber auch Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des Ausstiegs aus der Kernenergie steht Baindt einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen. Dazu könnten auch Solaranlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten. Gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg sollen Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 0,2 % der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Photovoltaik auf Freiflächen festgelegt werden. Zur Orientierung, würden diese 0,2 % auf die Gemarkung der Gemeinde Baindt umgelegt, würde dies bedeuten, dass bei 2.306 Hektar Gemeindefläche mindestens 4,612 Hektar für Freiflächen- Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan sowie eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem Gemeinderat ein Katalog von Kriterien an die Hand gegeben werden - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten –, um zu entscheiden unter welchen Voraussetzungen Freiflächen-Photovoltaik über die Bebauungsplanung ermöglicht werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Festlegung der Kriterien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat beschließt, die einzelnen Bestandteile des Kriterienkatalogs mit folgenden Änderungen als Entscheidungshilfe für die Beurteilung von Standorten von PV-Freiflächenanlagen hinsichtlich Eignung und Durchführbarkeit zukünftig heranzuziehen: • Flächengröße / Zubaumenge: Der Gemeinderat wird zwei Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkataloges oder wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 10 Hektar erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. (Die Kriterien werden in das Bürgerinformationssystem eingestellt) Zuschussantrag der Reitergruppe Baindt e. V. Die Gemeindeverwaltung hat die baulichen Voraussetzungen mit Zielabweichungsverfahren und Bebauungsplanverfahren sowie dem Erwerb einer ökologischen Ausgleichsfläche geschaffen. Der Antrag der Reitergruppe wurde in einem Durchführungsvertrag, welcher öffentlich beschlossen wurde, festgehalten. Aufgrund verspätetem Nachlass und längerem Bebauungsplanverfahren haben sich die Kosten erhöht. Die Inflation schlägt ebenfalls zu Buche. Die Reitergruppe fängt viel in Eigenleistung auf, jedoch erbitten sie weitere finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Baindt. Die Erschließungskosten für die Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung des Objekts mit einer Gesamthöhe von 34.865,66 Euro übersteigen die ursprüngliche Kalkulation des Vereins erheblich. Daher stellt die Reitergruppe Baindt e.V. einen Zuschussantrag in Höhe von 30.000,00 Euro für den Bau der Erschließungsanlagen (Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung). Da sich die Auszahlung des WLSB-Zuschusses zeitlich verzögert, stellt die Reitergruppe darüber hinaus einen Antrag auf Vorfinanzierung auf die im Förderbescheid bestätigte Summe von höchstens 132.000,00 Euro bis zur Auszahlung der Fördermittel bzw. spätestens bis zum 31.12.2026. Die Gemeinde hat bisher gem. Durchführungsvertrag 85.000 € vorfinanziert. Der Reitverein sagt im Rahmen seiner weiteren Antragstellung ausdrücklich seine Unterstützung bei den Ausgleichsmaßnahmen auf dem Flst. Nr. 376 zu. Auf diesem Flurstück sind Büsche und Sträucher zu Pflanzen und weitere ökologische Maßnahmen vorzunehmen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den im Antrag der Reitergruppe Baindt vom 17.07.2023 beantragten, einmaligen Unterstützungsleistungen wie folgt zu: 1. Für den Bau der Erschließungsanlagen (Stromversorgung, Wasserversorgung – Abwasserentsorgung) wird ein Zuschuss in Höhe von 30.000 € an den Reitverein gewährt. 2. Im Wege der Vorfinanzierung der Fördermittel wird eine höhere Vorfinanzierung in Höhe von 132.000 € bis zur Auszahlung der Fördermittel des WLSB bzw. spätestens bis zum 31.12.2026 gewährt. Die Reitergruppe Baindt wird aufgefordert den Bewilligungsbescheid vorzulegen. 3. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe zu. Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Gemeinde Baindt dem gesetzlichen Auftrag nach § 3 KiTaG nach. Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 Abs. 3 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Die vollständige kommunale Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt ist über das Ratsinformationssystem einsehbar. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2023/2024 wird zugestimmt. 2. Maßnahmen zur Optimierung der Betreuungsplätze sollen ausgearbeitet und im Sozialausschuss vorgestellt werden. Zinsanpassung der Trägerdarlehen / Ausleihungen durch die Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung Die Gemeinde Baienfurt und die Gemeinde Baindt waren aufgrund ihrer Rücklagenstände in der Lage dem Zweckverband für dessen Investitionen Trägerdarlehen zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat Baindt stimmt der Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen an den Zweckverband Wasserversorgung zum 30.12.2023 und 30.12.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. zu. Zinsanpassung der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 262.500 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in Höhe von 630.000 € (Stand 30.09.2024) sind mit der nächsten Zinsanpassung ab 30.09.2024 erneut zu verzinsen. Die Trägerdarlehen sollen erst Ende 2024 entschieden werden. Es wurden zur Beschlussfassung die damaligen Marktkonditionen zu 1,0% festgesetzt. Der Zinssatz ist analog der durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berechnet und werden quartalsweise fällig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 7 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 30.09.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 7 findet zum 30.09.2029 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 8 werden erst im Jahr 2024 angepasst. Änderung der Zuständigkeitsordnung - Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall Gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Gemeinde sind §§ 44 Abs. 2, 53 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt. Aus der Zuständigkeitsordnung ergibt sich die Anzahl der eingerichteten Ausschüsse sowie die Größe des jeweiligen Ausschusses und die den einzelnen Ausschüssen zugewiesenen Aufgaben. Die entsprechenden Höhen der einzelnen Beträge könnten zu einem späteren Zeitpunkt, nach 20 Jahren unveränderter Grenzen, entsprechend angepasst werden. Dieser Beschluss sieht lediglich die Änderung der Anordnung von Ausgaben über 5.000 Euro vor. Damit auch bei Abwesenheit der Bürgermeisterin über zwei Wochen das tägliche Geschäft weiterläuft. Mit den laufenden Baumaßnahmen, sollten die Firmen bei Prüfung der Rechnungen auch bedient werden können. Auch für den Krankheitsfall dient diese Regelung als eine Absicherungsebene. Auf Antrag des Gremiums sollen die Amtsleitungen zukünftig die Befugnis erhalten, Zahlungen bis zu 10.000 Euro tätigen zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft. Gleichzeitig tritt die frühere Zuständigkeitsordnung außer Kraft. Änderung Hauptsatzung - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Derzeit liegt die Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bei Mitarbeitern bis zur Entgeltgruppe (EG) 6. Im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit und die Nachbesetzung der Stelle der Assistentin bzw. des Assistenten im Vorzimmer der Bürgermeisterin ergibt sich die Notwendigkeit, die Zuständigkeit zu überdenken. Die Erhöhung der Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bis zur Entgeltgruppe 9 ermöglicht es, schnell auf Bewerbungen zu reagieren und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah einzustellen. Dies ist insbesondere in Zeiten von Personalengpässen und während der Sitzungspause in der Urlaubszeit von großer Bedeutung, um den reibungslosen Betrieb der Verwaltung sicherzustellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz: Es wird beantragt, dass mit dem Projekt "Waldspielplatz" im nächsten Jahr begonnen wird. Betriebsausflug: Es wird angefragt, warum das Gremium nicht zum diesjährigen Betriebsausflug der Gemeindeverwaltung eingeladen war. Aufgrund der gestiegenen Mitarbeiterzahl war ein Bus komplett ausgebucht. In den vergangenen Jahren haben nur wenige Mitglieder des Gremiums teilgenommen. Die logische Konsequenz wäre gewesen, einen zweiten Bus zu mieten, der nahezu leer geblieben wäre. Daher wurde in diesem Jahr darauf verzichtet. Verkehrsspiegel Stöcklisstraße: Auf die Frage, warum auf einem Privatgrundstück ein Stromkasten angebracht werden kann, aber kein Verkehrsspiegel installiert wird, wird erklärt, dass die Anbringung eines Verkehrsspiegels nur mit Einverständnis des Eigentümers möglich ist Die Gefahrensituation wird bei der nächsten Verkehrsschau in Augenschein genommen. Breitbandausbau "graue Flecken": Der Kämmerer, Herr Abele, erläutert, dass Bundes- und Landeszuschüsse in diesem Zusammenhang verzögert ausgezahlt werden. Die Zuschüsse werden erst nach Abschluss und Überprüfung der Arbeiten vollständig überwiesen. Daher sind die Kommunen gezwungen, über einen längeren Zeitraum selbst Vorfinanzierung zu leisten. Für die Gemeinde Baindt bedeutet dies eine Vorfinanzierung von etwa fünf Millionen Euro. Unabhängig davon steht der nächste Schritt in der Planung des Breitbandnetzausbaus in den unterversorgten Gebieten an. Das Gremium erteilt den Auftrag zur Planung.[mehr]

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                    Seite 1 von 4 Zweitwohnungssteuersatzung Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg S A T Z U N G über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat auf Grund von § 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg sowie §§ 2, 8 und 9 Absatz 4 des Kommunalabgabengesetz Baden- Württemberg am 31.07.2012 folgende Satzung beschlossen: § 1 Steuererhebung Die Gemeinde Baindt erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet. § 2 Steuergegenstand (1) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. (2) Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die jemand als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes innehat. § 3 Steuerbefreiungen Von den in § 2 Abs. 2 genannten Zweitwohnungen sind steuerfrei 1. Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden; 2. Wohnungen, in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Einrichtungen zur vorübergehende Aufnahme pflegebedürftiger Personen und ähnliche Einrichtungen; 3. Wohnungen, die von einem nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten aus beruflichen Gründen gehalten werden, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet und der der Arbeit nicht vom Familienwohnsitz aus nachgehen kann; 4. Wohnungen, die Minderjährige oder noch in Ausbildung oder Studium befindliche Personen bei den Eltern oder bei einem der beiden Elternteile inne haben, soweit sich die Hauptwohnung am Studien- oder Ausbildungsort befindet. § 4 Steuerschuldner (1) Steuerpflichtig ist jede natürliche Person, welche im Gemeindegebiet für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum eine Zweitwohnung im Sinne des § 2 innehat (Inhaber einer Zweitwohnung). (2) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung, so sind sie Gesamtschuldner. Seite 2 von 4 Zweitwohnungssteuersatzung § 5 Entstehung und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Steuerpflicht für den Besteuerungszeitraum entsteht jeweils am 01. Januar. Tritt die Zweitwohnungseigenschaft erst nach dem 01. Januar ein, so entsteht die Steuerpflicht mit dem ersten Tag des auf diesen Zeitpunkt folgenden Kalendermonats. (3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, mit dem die Zweitwohnungseigenschaft im Sinne des § 2 entfällt oder ein Befreiungstatbestand nach § 3 eintritt. § 6 Bemessungsgrundlage (1) Bemessungsgrundlage der Steuer ist der jährliche Mietaufwand (Absatz 2 bis 5). (2) Der jährliche Mietaufwand ist die Netto-Kaltmiete, die der Inhaber der Zweitwohnung nach seinem Mietvertrag nach dem Stand im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den Besteuerungszeitraum zu zahlen hat. Hierbei ist die monatliche Netto-Kaltmiete des ersten Monats ab Entstehung der Steuerpflicht anzusetzen, multipliziert mit der Anzahl der Monate, für welche die Steuerpflicht im Besteuerungszeitraum besteht. Die monatliche Netto-Kaltmiete wird dabei auf volle Euro abgerundet. (3) Wenn nur eine Brutto-Kaltmiete (Miete einschließlich Nebenkosten, aber ohne Heizkosten) vereinbart wurde, gilt als Netto-Kaltmiete die um einen Abzug von 10 % verminderte Brutto-Kaltmiete. Wenn nur eine Brutto-Warmmiete (Miete einschließlich Nebenkosten und Heizkosten) vereinbart wurde, gilt als Netto-Kaltmiete die um einen Abzug von 20 % verminderte Brutto-Warmmiete. (4) Als Mietaufwand gelten auch alle anderen Formen eines vertraglich vereinbarten Überlassungsentgelts, beispielsweise Pacht, Nutzungsentgelt, Erbbauzins, Leibrente. (5) Statt des Betrages nach Abs. 2 und 3 gilt als jährlicher Mietaufwand die übliche Miete für solche Wohnungen, die eigengenutzt, zu vorübergehendem Gebrauch oder unentgeltlich überlassen sind. Die übliche Miete wird in Anlehnung an die Jahresnettokaltmiete geschätzt, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird. § 7 Steuersatz Die Steuer beträgt jährlich 10 von Hundert der Bemessungsgrundlage (§ 6). § 8 Festsetzung und Fälligkeit, Rundung (1) Die Gemeinde Baindt setzt die Steuer für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres entsteht – für den Rest des Kalenderjahres durch Bescheid fest. In dem Bescheid kann bestimmt werden, dass die Steuerfestsetzung auch für künftige Zeitabschnitte gilt, solange sich die Bemessungsgrundlagen und der Steuerbetrag nicht ändern. (2) Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres fällig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten. (3) Die Steuer ist auf volle Euro abzurunden. (4) Endet die Steuerpflicht, so wird die zu viel gezahlte Steuer auf Antrag erstattet. Seite 3 von 4 Zweitwohnungssteuersatzung § 9 Kleinbetragsregelung Eine Festsetzung oder Änderung der Steuer unterbleibt, wenn diese einen Betrag von 30,00 Euro nicht überschreitet. § 10 Anzeigepflicht (1) Wer Inhaber einer Zweitwohnung ist bzw. wird oder eine Zweitwohnung aufgibt, hat dies der Gemeinde Baindt, innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Die Anmeldung oder Abmeldung von Personen nach dem Meldegesetz gilt als Anzeige im Sinne dieser Vorschrift. (2) Die Inhaber einer Zweitwohnung sind verpflichtet, der Gemeinde Baindt, die für die Höhe der Steuer maßgeblichen Veränderungen unverzüglich schriftlich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen – auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen – Auskunft zu erteilen. § 11 Steuererklärung (1) Der Inhaber einer Zweitwohnung ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Gemeinde Baindt aufgefordert wird. (2) Der Steuerpflichtige hat innerhalb eines Monats nach Aufforderung oder bei Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 6 eine Steuererklärung abzugeben. (3) Die von dem Steuerpflichtigen abzugebende Steuererklärung muss insbesondere folgende Angaben enthalten: 1. zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) 2. allgemeine Angaben zur Zweitwohnung (Anschrift, Stockwerk, Wohnungsnummer, Tag des Einzuges, Wohnfläche), 3. zur Anzahl der Personen in der Zweitwohnung, inkl. zum Bestehen einer Wohngemeinschaft oder Familien-/Lebensgemeinschaft und zur persönlich bzw. gemeinschaftlich genutzten Wohnfläche. 4. zur Miete, Pacht, Entgelt, etc. für die Zweitwohnung, oder zur Eigentümereigenschaft, unentgeltlichen bzw. verbilligten Überlassung, Ausstattung der Wohnung (einfach, mittel oder gehoben), 5. zur Hauptwohnung (bei den Eltern, Untermietverhältnis), 6. die nach dem Formblatt der Gemeinde Baindt zu erstellende Steuererklärung ist eigenhändig zu unterschreiben. (4) Die Gemeinde Baindt kann zum Nachweis der Angaben geeignete Unterlagen, insbesondere Mietverträge, Mietänderungsverträge und Vergleichsmieten anfordern. § 12 Mitwirkungspflichten Die Mitwirkungspflichten Dritter, insbesondere derjenigen, die dem Steuerpflichtigen die Wohnung überlassen oder ihm die Mitbenutzung gestatten – z. B. Vermieter, Grundstücks- oder Wohnungseigentümer oder Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der jeweils geltenden Fassung – ergeben sich aus § 93 AO in der bei Beschlussfassung über die Einführung dieser Satzung geltenden Fassung. Seite 4 von 4 Zweitwohnungssteuersatzung § 13 Datenübermittlung von der Meldebehörde Der Steuerbehörde dürfen von der Meldebehörde für den Vollzug der Zweitwohnungssteuer die nachstehenden Daten derjenigen Bewohner, die in der Gemeinde Baindt mit Nebenwohnung gemeldet sind, weitergegeben oder zur Einsicht bereitgehalten werden: 1. Familienname 2. Vorname 3. Doktorgrad 4. Anschriften 5. Tag des Ein- und Auszuges 6. Sterbetag § 14 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig i. S. von § 8 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeige- und Mitwirkungspflichten nach § 10-12 dieser Satzung nicht nachkommt. § 15 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 12.03.2019 Rürup, Bürgermeisterin Beschlussdatum Ausfertigungsdatum Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten Satzung 31.07.2012 10.08.2012 01.01.2013 Änderung 12.03.2019 15.03.2019 15.03.2019[mehr]

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