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Amtsblatt_2023_12_15_KW50.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 15. Dezember 2023 Nummer 50 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Klärwerk in Kanzach leistet bedeutsamen Beitrag zum Klimaschutz Zur Verringerung des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Effizienz der Anlage, hat die Ver- bandskläranlage im Berger Ortsteil Kanzach zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. So konnte der Stromverbrauch infolge der verwirklichten Maßnahmen bereits deutlich gesenkt werden, was ein wichtiger Beitrag zum kommunalen Klimaschutz ist. Ein Großteil dieses Stroms wird dabei vor Ort aus Klärgas erzeugt und verwendet. Die Kläranlage in Berg wird vom Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS), einem Zweckverband der Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswen- de betrieben und ist seit dem Jahr 1975 im Betrieb. In den letzten Jahren wurden im Klärwerk viele alte, ineffiziente Pumpen durch neue deutlich leis- tungsfähigere und effizientere Pumpen ersetzt, wodurch viel Energie eingespart werden kann. So haben diese neuen Pumpen teils eine bis zu vierfach so hohe Leistung, gegenüber den alten Pumpen, die zum Teil bereits deutlich über 30 Jahre alt sind. Gleichzeitig ist der Stromverbrauch der neuen Pumpen durch die Effizienzsteigerungen der Anlagentechnik nur halb so hoch. Durch die deutlich höhere Leistung der neuen Pumpen werden auch insgesamt weniger Pumpen benötigt, was für zusätzliche Stromeinsparungen sorgt und den Wartungsaufwand verringert. Als weitere wichtige Maßnahme zudem eine deutlich effizientere Belüftung verbaut, die bei identischer Leistung zur alten Anlage lediglich circa ein Drittel an Strom benötigt. Maßnahmen zur Verringerung der Betriebszeiten von Pumpen sparen zusätzliche Energie ein. Überall dort wo die Beleuchtung häufiger in Betrieb ist, wurde diese mittlerweile auf LED umgerüstet. Weitere Effizienzsteigerungen werden durch fortlau- fende Überprüfung und Optimierung bestehender Betriebsstrukturen erreicht. Mit dem anfallenden Abfallprodukt der Abwasserreinigung, dem Klärschlamm, lässt sich „grüne“ Energie erzeugen. Um diesen Klärschlamm noch besser zur Energieerzeugung nutzen zu können, wurden im Vorklärbecken in Kanzach neue leistungsfähigere Pumpen eingebaut. Damit kann der Klärschlamm nun schneller aus dem Vorklärbecken in die beiden Faultürme transportiert werden. In Folge des verringerten Energiegehaltverlusts vom Klärschlamm, ist in den Faultürmen insgesamt mehr Klärgasproduktion möglich. Das Klärgas wird anschließend in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) zur Stromerzeugung verwendet. Dieser Strom wird größtenteils selbst für den Betrieb der Kläranlage verwendet. Der überschüssige Strom wird zum Spotmarktpreis ins Stromnetz eingespeist. In den kommenden Jahren werden noch weitere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Anlagen- technik und damit einhergehend zur Verringerung des Stromverbrauchs vom Klärwerk des Abwas- serzweckverbands Mittleres Schussental umgesetzt. Ihre Gemeindeverwaltung Foto: Alexander Paschke (AMS) Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Wunschsterne Aktion mit der Kinderstiftung Ravensburg Auch in diesem Jahr veranstaltete die Kinderstiftung Ravensburg wieder ihre Wunschsterne Aktion auf dem Münster- platz in Weingarten. Die Kinder durften ihre immateriellen Weihnachtswünsche auf Sternen gestalten. Diese Wunsch- sterne dekorieren den großen Weih- nachtsbaum in Weingarten auf dem Münsterplatz. Gemeinsam mit den Religionslehrerin- nen Frau Schreiber, Frau Pechar und Frau Lehmann konnte die Schulsozi- alarbeit dieses Projekt umsetzten. Im Religionsunterricht wurde das Thema „Frieden“ und die Verbindung zu Weih- nachten hergestellt. Alle SchülerInnen bekamen einen Holzstern, den sie frei gestalten konnten. So entstanden kleine Kunstwerke mit Friedens- und Weihnachtsbotschaften. Am 05.12.2023 fuhren die Kinder mit dem Bus nach Weingarten. Alle Sterne sollten an den Weihnachtsbaum gehängt werden und unsere SchülerInnen durften dies sogar mit einer Hebebühne erledigen. Gut gesichert – mit einem Klettergurt – ging es dafür hoch hinaus. Zum Abschluss spendierte die Kinderstiftung für alle heißen Punsch und Hefenikoläuse. Vielen Dank! Gerne laden wir Sie ein unsere Wunschsterne zu bestaunen. Schauen Sie doch einfach in Weingarten auf dem Münsterplatz vorbei! Eine schöne Adventszeit wünscht Ihnen Stefanie Nandi, Schulsozialarbeit Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Neugestaltung Ortsmitte Asphaltarbeiten in der Küferstraße verzögern sich möglicherweise witterungsbedingt Es ist aktuell geplant, die Küferstraße sowie den dortigen Gehweg am Freitag, den 15. Dezember 2023 zu asphal- tieren. Die Realisierung ist allerdings maßgeblich von den Witterungsbedingungen abhängig. Falls die Wetterlage die Vorbereitungsarbeiten sowie die Asphaltierung am geplanten Tag nicht zulässt, müssen diese Arbeiten auf das Frühjahr 2024 verschoben werden. Diese Entschei- dung wird im Interesse der Qualität und Sicherheit der Baumaßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die Asphaltierung unter optimalen Bedingungen erfolgen kann. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses kann noch keine definitive Entscheidung getroffen werden, ob der Einbau des Asphalts möglich sein wird oder nicht. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Aktuelle In- formationen finden Sie auch auf unserer Homepage un- ter www.baindt.de → Gemeinde Baindt → Dorfplatz oder über den nebenstehenden QR-Code. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während der Baumaßnahme. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Rathaus zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Das Rathaus ist von Mittwoch, den 27. Dezember bis ein- schließlich Freitag, den 29. Dezember 2023 geschlossen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, dies zu berück- sichtigen und ihre Anliegen im Rathaus bis Freitag, den 22. Dezember 2023 zu erledigen. Das Standesamt hat für Sterbefälle einen Notdienst ein- gerichtet. Am 27. Dezember 2023 und 29. Dezember 2023 können Sie Herrn Bautz von jeweils 11:00 bis 13:00 Uhr per E-Mail unter standesamt@baindt.de oder telefonisch un- ter der 07502 94 06-14 erreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Ehrung langjähriger Mitarbeitender der Gemeinde Baindt Bei der diesjährigen Weihnachtsfeier am 07. Dezember 2023 wurden folgende Mitarbeitende für ihre langjähri- ge Tätigkeit und Engagement bei der Gemeinde Baindt geehrt: 5 Jahre: - Rosa Scheffold - Sabrina Bächtle - Sieglinde Horn - Yvonne Lupoli 10 Jahre: - Veronika Seibel - Julia Giray 15 Jahre: - Celia Mischkowski - Wolfgang Forderer - Uwe Altenhof 20 Jahre: - Martina Brei 30 Jahre: - Jakob Gerhardt Bürgermeisterin Simone Rürup bedankte sich bei den Geehrten für ihr Tun und übergab ihnen ein Präsent im Namen der Gemeinde Baindt. Herzlichen Dank für Ihre großartige Arbeit in unserer Gemeinde! Ihre Gemeindeverwaltung. Anmeldung für eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Baindt Liebe Sorgeberechtigte, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Anmeldefrist für einen Betreuungsplatz für das Kindergartenjahr September 2024 bis Juli 2025 in einer Kindertages- einrichtung unserer Gemeinde am 31.01.2024 endet. Im Februar 2024 werden die möglichen Aufnahmen ge- meinsam mit den Kindergartenleitungen für das Kinder- gartenjahr 2024/2025 geplant. Im März versenden wir die ersten Reservierungsbestäti- gungen für die Aufnahmen vom 01.09. bis 31.12.2024. Die Reservierungsbestätigungen für die Aufnahmen vom 01.01. bis 31.03.2025 erfolgen im Juni 24, und jene für die Aufnahmen vom 01.04. bis 01.06.25 im November 2024. Die Vormerkung für einen Betreuungsplatz können Sie bequem über die Homepage der Gemeinde Baindt unter www.baindt. de → Leben & Wohnen → Kindertagesein- richtungen → Vormerkung und Vergabe- kriterien Kindergartenplätze oder über den nebenstehenden QR-Code tätigen. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Bitte beachten Sie folgende Hinweise: - Eine Vormerkung für die Folgejahre ist bereits möglich. - Falls Ihr Kind derzeit eine Betreuung in der Krippe er- hält, ist es erforderlich, eine neue Vormerkung für die Zeit nach dem 3. Geburtstag zu erstellen. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Interesse an unseren Kindertageseinrichtungen und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Sandra Flintrop Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frostgefahr bei Wasserleitungen Der Winter hält auch bei uns Einzug. Der erste Schnee ist gefallen und die Temperaturen fallen immer öfter unter null Grad. Besonders Wasserrohre und die dazugehö- renden Wasseruhren sind dabei gefährdet einzufrieren und können Schaden nehmen. Diese Schäden können oft teuer Ausfallen und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Um solchen Schäden vorzubeugen, sind unter anderem folgende Aspekte zu beachten: Standort innerhalb des Hauses: - Befindet sich Rohre an einem Standort, der ungeschützt ist und Gefahr läuft, einzufrieren? - Wenn ja, ist das Rohr ausreichend isoliert? - Ist die Räumlichkeit ausreichend abgedichtet? Häufiges Eindringen von Kälte erfolgt bei nicht richtig geschlossenen Fenstern und Türen. Standort im Außenbereich: - Sind alle Außenleitungen und Wasserhähne abgestellt? - Sind diese auch entleert? - Gibt es Bauwasseranschlüsse? Wenn ja, sind diese ord- nungsgemäß gesichert? Ihre Gemeindeverwaltung Winterpause in Baindt Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 52/2023 und 01/2024 Winterpause. Letzte Veröffentlichung: 22.12.2023 Redaktionsschluss: 19.12.2023, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 12.01.2024 Redaktionsschluss: 09.01.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 16. Dezember und Sonntag, 17. Dezember AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. Dezember Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstr. 13, 88250 Weingar- ten, Tel.: 0751 - 56 02 60 Sonntag, 17. Dezember Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6, 88255 Baienfurt, Tel.: 0751 - 5 06 94 40 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Veranstaltungskalender Dezember 16.12. Festkonzert Musikverein SKH 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde WSP + Böllergruppe Baindt Januar 04.01. Blutspendetermin DRK Baienfurt 12.01. Räuberball der Lumpenkapelle SKH 13.01. Maskenbefreien Raspler 13. + 14.01. Skikurs Alpinteam 20.01. Narrenbaumstellen 20. + 21.01. Skikurs Alpinteam 23.01. Gemeinderatssitzung Rathaus 27.01. Ball der Vereine Raspler SKH 27. + 28.01. Skikurs Alpinteam (Ersatztermin) 31.01. Fasnetsball Seniorentreff BSS Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Schutzengel aus Holz Am Montag, den 11. Dezember bekamen die Kinder aus der Seesterngruppe einen Besuch vom Herrn Gessler. Er wohnt in un- serer Gemeinde. Herr Gessler hat erfahren, dass die Kinder und Erzie- herinnen sich seit einiger Zeit mit dem Thema „die En- Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 gel-himmlische Beschützer und Begleiter“ befassen. Die Kinder wollten wissen, wer die Engel eigentlich sind. Kann man sie sehen? Was tun sie genau? Wie sehen sie aus? Ein ganz besonderer Engel für die Kinder ist der Schutz- engel. Jedes Kind konnte von Zuhause einen Engel als eine Kuschelpuppe, eine Engel-Statue oder einen Engel als Halskette-/Schlüsselanhänger zum Zeigen mitbrin- gen. Auch Herr Gessler glaubt an die Schutzengel. Da er sehr gerne schnitzt, hat er für jedes Kind einen kleinen geschnitzten Holz-Schutzengel mitgebracht. In unserem adventlichen Morgenkreis erzählte Herr Gessler, was er über die Schutzengel denkt und aus welchem Holz er die Engel geschnitzt hat. Danach überreichte er jedem Kind persönlich den kleinen Engel. Als Dankeschön sangen wir für Herrn Gessler ein Weih- nachtslied und ein Vorschulkind schenkte ihm ein ge- maltes Bild. Wir bedanken uns sehr beim Herrn Gessler für diese schöne Überraschung und wünschen ihm und auch Ih- nen, liebe Gemeindemitglieder, besinnliche Adventszeit und schöne Weihnachten! Kinder und Erzieherinnen der Seesterngruppe vom Kin- dergarten St. Martin. Waldorfkindergarten Wenn es Weihnacht wird auf Erden Kerzenlicht am Morgen, fleißige Bastelhände, freudiger Gesang und ein Wispern und Plap- pern, was nun alles geschehen wird, lassen im Waldorfkindergarten Baindt das Nahen der Weihnachtszeit erspüren. Als nun am Himmel über dem Jahreszei- tentisch der erste goldglitzernde Stern erwachte und auf dem Tisch eine frische Mooslandschaft Maria und Josef einlud, sich fortan wieder Tag für Tag ein Stück in Richtung Krippe zu bewegen, da war es an der Zeit den Advent zu begrüßen. Und so machten sich Kinder und Eltern auch in diesem Jahr wieder auf den Weg zum Kindergarten, um dort das Fest des Adventsgärtleins zu feiern. Ein dunkler Raum mit einer prächtig geschmückten Spi- rale aus Tannengrün und Moos, in dessen Innerem nur eine einzelne Kerze von roten Rosen umrahmt ihr golde- nes Licht verbreitete, erwartete Groß und Klein. In andächtiger Atmosphäre, begleitet von Harfenklängen und gemeinsamem Gesang, machte sich ein jedes Kind mit einem Apfellicht in den Händen auf den Weg durchs Dunkel, um sein Licht im Inneren der Spirale zu entzün- den, dieses dann in die Gemeinschaft zu tragen und so Apfellicht für Apfellicht die Spirale in ein warmes Licht zu tauchen. Immer heller und wärmer wurde es im Raum und es gab wohl keinen Erwachsenen, der an diesem Tag, bei diesem besonderen Fest nicht tief berührt war. Die Kinder aber, noch voller Stolz über ihr Apfellicht, das sie mit nach Hause nehmen durften, hatten am nächsten Tag viel zu bereden. Am Adventskranz brannte die ers- te Kerze und immer wieder blitzte das ein oder andere glitzernd goldene Körnchen irgendwo auf. Nahte etwa schon der Nikolaus mit seinen himmlischen Helfern, den Engeln? Und wenn ja, würde er Zeit finden uns wirklich zu besuchen? Er fand die Zeit! Und als er tatsächlich tief gebückt durch die für ihn viel zu kleine Tür trat, sich aufrichtete, um den Kindern seinen Gruß entgegenzubringen, da ging ein ebenso freudiges wie staunend-andächtiges Raunen durch den Raum. So unfassbar groß und schön kann nur der wahre Nikolaus sein. Gütig sprach er mit den Kindern, streichelte ihre fleißigen Hände und putzte mit einem weichen Tannenbusch die strahlenden, liebevollen Kinderherzen. Den Wunsch nach einem weih- nachtlichen Lied erfüllten ihm die Kinder natürlich gern be- vor sie ihm noch alles Gute für seine weitere Reise übers Er- denrund wünschten. Und während Sankt Nikolaus nun seine Reise fortsetzte, erfreuten sich die Kinder an den Geschenken, die er ihnen dagelassen hatte, bevor sie sich schließlich an den fest- lich gedeckten Frühstücks- tisch setzten und behaglich miteinander schmausten und plauderten. Tja, so wird es nun wohl nach und nach Weihnacht werden auf Erden und jeder Tag bis dahin hält weitere Geheimnisse und Überraschungen für die Kinder des Baindter Waldorfkindergartens bereit. Engelspost und goldene Sternenschatzkiste künden vom Wirken himmlischer Helfer, Plätzchenduft kündet vom fleißigen Backen und beim gemeinsamen Krippenspiel am Morgen darf jeder mal alle Rollen ausprobieren. Am Freitag vor Heiligabend werden wir uns dann voneinander verabschieden, um Weihnachten mit und in unseren Fami- lien zu feiern ... beim Verabschieden aber, da dürfen Eltern und Geschwister noch einmal mit dabei sein und werden wohl wieder gerührt staunen über schwimmende Wal- nusslichter und Kinder, die so wunderbar die Geschichte von Weihnachten spielen, erzählen und singen können. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Linus Kaplan, Tel.: 94 35 84 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Abiel Stör, Tel.: 94 21 99 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Heine/Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Heine/Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Zur Information Stiftung St. Franziskus Geburtstagskaffee der etwas an- deren Art Nachdem der Wasserschaden im ersten Obergeschoss behoben war, konnten die Bewoh- ner wie gewohnt den Geburtstagskaffee im Foyer feiern. Doch an diesem Donnerstag, den 30. November 2023 war etwas anders als sonst. Bei den letzten Feierlichkeiten war immer ein Musikant anwesend. Aber es war weit und breit keiner zu sehen. Was war geschehen? Plötzlich tauchten zwei lustig gekleidete Damen mit roten Nasen und Gitarre auf. Ute Dreher alias Lilly Lavendel und Alexandra Tauch alias Fanni von den Klinikclowns aus Ravensburg. Die speziell für Kliniken und Altenheime aus- gebildeten Clowns versüßten den Bewohnern den Nach- mittag auf lustige Weise. Sie sangen gemeinsam mit den Bewohnern Lieder und machten sich so manchen Spaß. Auch die Bewohner, die ihr Zimmer nicht verlassen konn- ten, erhielten einen Clown-Besuch. Es waren im ganzen Haus strahlende Gesichter zu sehen und viel zu schnell ging der Nachmittag vorbei. Möglich gemacht wurde dieser Besuch vom Förderverein der Seligen Irmgard, da der Verein der Klinikclowns ausschließlich mit Spenden finanziert wird. Geplant sind weitere Besuche im Neuen Jahr. Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten. Altenzentrum Selige Irmgard Beate Stein, Mitarbeiterin der Betreuung Deutsches Rotes Kreuz Blutspende zwischen den Jahren ist unverzichtbar Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blut- spenden benötigt. Der DRK-Blutspendedienst bittet alle, die trotz der andau- ernden Erkältungswelle fit und gesund sind, sich zwischen den Jahren einen Termin zur Blutspende zu reservieren. Blut spenden ist unverzichtbar und die einfachste Art Leben zu retten. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Jeder Typ ist gefragt! Nächster Termin: Freitag, dem 29.12.2023 von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Versorgung über den Jahreswechsel sicherstellen. Blut wird kontinuierlich jeden Tag zur Versorgung von Pati- entinnen und Patienten benötigt: Zum Beispiel zur Be- handlung von Krebserkrankungen, bei Operationen oder Unfallverletzungen. „Damit es zwischen den Jahren nicht eng wird, bitten wir diejenigen, die den Herbst-Schnupfen schon hinter sich haben, oder gänzlich davon verschont geblieben sind: Bitte reservieren Sie sich einen Termin zu Blutspende. Blutspenden sind für die Versorgung der Patient*innen un- verzichtbar“, betont Eberhard Weck, Pressesprecher des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg-Hessen. Als Dankeschön für die gute Tat erhalten Blutspen- der*innen im Zeitraum vom 18.12.2023 bis 05.01.2024 eine exklusive Emaille-Tasse im DRK-Design. Blut spenden? So einfach läuft‘s: Termin reservieren und mit einer Blutspende in weniger als einer Stunde Zeit bis zu drei Menschen helfen! Die reine Blutentnahme dauert dabei ca. 10 Minuten. Die restliche Zeit wird für die Anmel- dung, das Ausfüllen des Spenderfragebogens, das ver- trauliche Arztgespräch und die Ruhepause im Anschluss an die Blutspende benötigt. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Energiesparen über Weihnachten Schließtage vom 22.12.2023 bis 29.12.2023 Energiesparen über Weihnachten Schließtage vom 22.12.2023 bis 29.12.2023 Ab 2024 keine Sprechtage mehr in Friedrichshafen. Von Freitag, 22.12.2023, bis einschließlich Freitag, 29.12.2023, bleiben die Dienststellen der Deutschen Ren- tenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW), inklusive Regionalzentren und Außenstellen, geschlossen. Über das Servicetelefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800 kön- nen sich Kundinnen und Kunden zu Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin an allen Werk- tagen von 7:30 Uhr bis 19.30 Uhr (freitags bis 15:30 Uhr) informieren. Videoberatungen finden in dieser Zeit nicht statt. Bereits im letzten Jahr konnte die DRV BW dadurch be- trächtliche Energieeinsparungen verzeichnen. Diesen Bei- trag zum Energiesparen möchte sie 2023 mit den Schließ- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 tagen zwischen Weihnachten und Neujahr wiederholen. Ab Dienstag, 2. Januar 2024, stehen alle Dienststellen und Beratungsleistungen der DRV BW wieder zu den bekann- ten Öffnungszeiten zur Verfügung. Klimaspartipp des Monats Dezember Energie sparen wie bei den Wikingern Die Weihnachtszeit ist eine Zeit der Geschichten. Eine han- delt von einem berühmten Wikinger aus dem 10. Jahr- hundert namens Harald Gormsson. Um das Jahr 1200 wurde dieser dann in einer Chronik erstmals als „Harald Blauzahn“ bezeichnet. Der Wikingerherrscher führte Dä- nemark mit seiner geschickten Reichs- und Kirchenpo- litik im 10. Jahrhundert an die Spitze Skandinaviens und machte es so zu einem nordischen Großreich. Über 1.000 Jahre später wird der Dänenkönig zum Na- mensgeber einer drahtlosen Kommunikationstechnolo- gie, nämlich von „Bluetooth“. Entwickelt wurde die Technik von skandinavischen Informatikern in den 1990er-Jahren und bei der Suche nach einem passenden Namen für die neue Technologie, stießen die Entwickler auf die Geschich- te von Harald Blauzahn. Und wenn Sie nicht gestorben sind, dann leben Sie noch heute. Bei Harald Blauzahn stimmt dieses Grimm`sche Märchenzitat auf jeden Fall, denn sein Name lebt bis in die heutige Zeit fort. Doch nun zum Tipp: Bei Smartphones ist es so, dass eingeschaltetes Bluetooth und WLAN wahre Stromfres- ser sind, also sehr viel Energie benötigen. Daher gilt bei Smartphones: Gehst du aus dem Internet raus, schalte stets das WLAN aus. Und das Bluetooth noch dazu, dann hat man vor den Daten ruh und spart viel Strom auch noch dazu. Das heißt im Klartext, dass wenn beim Smartphone das WLAN und Bluetooth nicht mehr benötigt werden, diese einfach auszuschalten sind. Damit wird der Energiever- brauch des Smartphones deutlich reduziert, weshalb das Smartphone dann auch seltener geladen werden muss. Zum Abschluss nun, für dieses Jahr, wünsch allen ich, ein gut´s Neujahr‘, sowie ein schönes Weihnachtsfeste, und möglichst nette Feiergäste. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 16. Dezember - 26. Dezember 2023 Gedanken zur Woche: Unsere Freiheit kommt aus der Liebe Gottes und wächst in der Nächstenliebe. Papst Franziskus Samstag, 16. Dezember 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Bußfeier Ministranten: Jakob Spähn, Benjamin Zentner, Lena Himpel, Alina Michelberger, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Emil Schützbach, Max Schützbach († Josefine Heine, Maria und Donatus Kaplan, Maria Ka- plan, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Margarete Veeser, Kurt Brugger, Ludmilla und Rochus Illenseer, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Klementine und Eduard Gelzenlichter, Martin Kränkle, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Agathe und Adam Zimmermann, Familie Amann, Familie Gaismaier, Eugen Haug, Luigi Lauriola, Jahrtag: Elisabeth Schimanowski, Rolf Rosenberger, Josef Veeser) Sonntag, 17. Dezember - 3. Adventssonntag (Gaudete) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zu ADVENIAT mit der Gruppe Meile 11.15 Uhr Baienfurt - Adventsfamiliengottesdienst für und mit Kindern 16.00 Uhr Baindt - Adventsfenster mit Kirche für Kinder Dienstag, 19. Dezember 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 20. Dezember 19.00 Uhr Baienfurt - Rorate Donnerstag, 21. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 22. Dezember 08.30 Uhr Baindt - ökum. Schulschlussgottesdienst 16.00 Uhr Baindt - Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 23. Dezember 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zum 4. Advent († Christina und Wendelin Fetsch mit Angehöri- gen, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Michael Pfefferkorn, Brunhilde Dreher, Julius Malsam mit Angehörigen, Else und Johann Neth, Ida Ehof) Sonntag, 24. Dezember - Heiligabend 16.00 Uhr Baindt - Krippenspiel 16.00 Uhr Baienfurt - Krippenspiel 18.00 Uhr Baindt - Christmette mit Pfarrer i. R. Leuze mit dem Kirchenchor Adveniat - Kollekte Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 22.00 Uhr Baienfurt - Christmette mit der Jugendkan- torei Adveniat - Kollekte Montag, 25. Dezember - Weihnachten 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst Adveniat - Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst Adveniat - Kollekte Dienstag, 26. Dezember - 2. Weihnachtstag - Hl. Stephanus 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit Pfarrer i. R. Leu- ze, Kindersegnung und Segnung „Johannis- wein“ Adveniat - Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit Kinderseg- nung und Aufnahme der neuen Ministranten Adveniat Kollekte Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Vorabinfo: Das Pfarramt bleibt vom 27. Dezember bis einschließlich 05. Januar 2024 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Es klopft bei Wanja in der Nacht Herzliche Einladung zur adventlichen Einstimmung auf Weihnachten Sonntag, 17.12.2023, 16.00 Uhr Kirche St. Johannes Baptist Baindt Krippenspiel Am Heiligabend findet um 16.00 Uhr in unserer Kirche in Baindt die Krippenfeier statt. Die Kommunionkin- der spielen die Weih- nachtsgeschichte vor. Wir freuen uns auf euch! Das Krippenspielteam Letzter Adventsfamiliengottesdienste für und mit Kin- dern in Baienfurt, Sonntag 11.15 Uhr Dieses Jahr sind wir gemeinsam mit dem kleinen Mäd- chen Katja auf den Weg, die von einem neugeborenen König hört. Bußgottesdienst in der Adventszeit in Baindt Samstag, 16. Dezember, um 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucha- ristiefeier Wir laden Sie herzlich dazu ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Bereitet dem HERRN den Weg; denn siehe, der HERR kommt gewaltig. Jes 40,3.10 Freitag, 15. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche Sonntag, 17. Dezember 3. Advent 10.30 Uhr Baienfurt G ottesdienst mit Krippenspiel in der Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) anschließend Kirchenkaffee Montag, 18. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 20. Dezember 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeinde- haus Sonntag, 24. Dezember 4. Advent Heiligabend 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Prädikant J. Stratmann) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 16.00 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst in der Ev. Kir- che (Pfr. M. Schöberl) 17.00 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Kirchenchor in der Ev. K irche (Pfr. M. Schöberl) ---------- Gedanken zum Wochenspruch Hoffnung - wo schon längst nichts mehr zu hoffen war. Leben - wo man vergeblich da- nach gesucht hat. Ein Weg durch die Wüste - be- grünt, lebendig. So kündigt Gott seine eingrei- fende Zuwendung an. Doch nicht einseitig, sondern uns hineinnehmend in seine guten Pläne für die Welt. In Jesus begegnet er uns - ganz persönlich - machen wir uns bereit! Advent heißt „Ankunft“ - und dieser Gast verändert un- seren Alltag! Gottes Segen für diese Begegnungen, schon hier und jetzt! - Ihr M. Schöberl, Pfr. ---------- Kirchensteuer wirkt - „Danke!“ Liebe Leserin, lieber Leser, es liegt mir am Herzen, für die Kir- chensteuer zu danken. Denn sie ermöglicht so Vieles. Tag für Tag können wir Menschen in unter- schiedlichsten Lebenslagen beglei- ten und unterstützen. Wir kümmern uns um Kranke und Bedürftige, Ratsuchende und An- gehörige. Wir vermitteln in Kinder- tagesstätten und im Religionsunter- richt Glaube und Werte, die durch das Leben tragen. Wir richten uns an Menschen, welche die Freude an Gott und dem Evangelium teilen: in Gottesdiensten und Gruppen, bei Taufen und Hochzeiten, in Bildungswerken und in der Kirchenmusik. Das alles ist möglich durch den persönlichen Einsatz zehn- tausender Haupt- und Ehrenamtlicher in Kirchengemein- den und kirchlichen Einrichtungen - sowie dank einer ver- lässlichen Finanzierung: der Kirchensteuer. Für beides bin ich von Herzen dankbar. Ernst-Wilhelm Gohl, Landesbischof Mehr dazu auch auf unserer Homepage und unter www. kirchensteuer-wirkt.de. • Lebensbegleitung vor Ort und Gottesdienste Gemeindepfarrdienst, Gottesdienste, laufen, Trauun- gen, Beerdigungen, Konfirmationen und Seelsorge • Kinder, Jugend und Familie Kindertageseinrichtungen, Jungscharen, Jugendkrei- se, Waldheime, Freizeiten, Familienangebote • Diakonie und gesellschaftlicher Zusammenhalt Hilfe für Menschen in Not durch Beratung in Lebenskri- sen, Diakoniestationen, Sozialkaufhäuser, Vesperkir- chen, Flüchtlingsarbeit und Dialog mit Arbeitswelt; Umweltschutz, Erwachsenen-, Frauen-, Männer- und Öffentlichkeitsarbeit, Evangelischer Kirchentag. Die Kirchensteuer ist oft die Basisfinanzierung, ohne die es keine Zusatzfinanzierung gäbe. • Kirche in Deutschland und weltweites Engagement Unterstützung finanzschwächerer evangelischer Kirchen und der EKD, Zusammenarbeit mit anderen christlichen Kir- chen weltweit und vor Ort, Entwicklungshilfe, Missi- onswerke • Lebensbegleitung für besondere Situationen und Berufe Krankenhaus-, Polizei-, Notfall-, Gefängnis-, Alten- und Pflegeheim-, Telefon- und Flughafenseelsorge ---------- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ „Adventsabende“ Kirchenkino 15. Dezember 2023, 20.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Bai- enfurt Alle 25 Jahre wiederholt sich in Gladbury ein Wunder: Weihnachten erscheint ein Engel im Haus des Kerzenmachers und berührt eine Kerze. Bis der Pfarrer Rich- mond einzieht - und mit ihm die Ausein- andersetzung zwischen Tradition und Moderne, zwischen Glaube und Zweifel. Doch am Ende steht ein außergewöhn- liches Weihnachtsfest ... Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt - mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss - EINTRITT FREI ---------- Adventlicher Bibeltreff Am Sonntag, 17. Dezember findet um 14:30 Uhr ein adventlicher Bibel- treff im Martin-Luther-Gemeinde- haus in Weingarten statt. Unter dem Motto „Aber - der Widerspruch des Glaubenden und das Bekenntnis der Zuversicht“, gibt Pfarrer i. R. Ernst Eyrich Impulse aus dem Buch des Propheten Micha, Kapitel 7. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis. ---------- Einladung zum Gottesdienst mit Krippenspiel am Sonntag, 17. Dezember, 10.30 Uhr Evangelische Kirche in Baienfurt ---------- Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Der Kreative Montag bietet an Dezember 18.12. ADVENTSFEIER Ganz herzlich laden wir alle Kreativen zu unserer Adventsfeier im Dietrich-Bonhoeffer-Saal am Montag, den 18.12.2023 um 9:00 Uhr zu Zopfbrot und Kaffee ein. Wir wollen im adventlichen Rahmen das Jahr gemeinsam beschließen und uns weihnachtlich einstim- men. Über einen Beitrag, sei es in Form eines Gedichts, ei- ner Geschichte oder musikalischer Art freuen wir uns sehr. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel.: 07502-4103 Tel.: 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Ihr wünscht KREATIVER MONTAG Ihnen ein frohes Weih- nachtsfest und freut sich schon darauf, Sie im neuen Jahr wieder begrüßen zu dürfen. ---------- Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Kreismeisterschaften in Baindt Am 03.12.2023 hat die Abteilung Tischtennis nach über 10 Jahren wieder ein großes Ju- gendturnier ausgetragen. 102 Kinder und Ju- gendliche fanden sich am Sonntag in unserer Halle ein, um an 14 Tischen die Besten Tischtennisspieler*innen des Kreises Bodensee in den jeweiligen Altersklassen zu er- mitteln. Für unsere sieben Starter*innen war es das erste größere Turnier und alle machten beim Betreten der Halle große Augen, wie viel kurz nach Hallenöffnung schon los war. Spielerisch lieferten unsere Schützlinge gute Leis- tungen ab. Alle hatten mindestens 3 Einzel und ein Dop- pel und gaben bei jedem Spiel ihr bestes. Auch wenn es noch nicht bei allen zu einem Sieg gereicht hat, wichtige Erfahrungen konnte dennoch jede und jeder sammeln. Besonders erfolgreich waren: Valentin Koch konnte in seiner Altersklasse Jungen 15 einen sehr guten 3. Platz erreichen. Ricco Haller und Fabian Striegel wurden im Doppel 15 ebenfalls starke Dritte. Pia Kreutle war einzige Starterin bei den Mädchen 11 und wurde somit Kreismeisterin. Sie durfte bei den 12-jähri- gen Mädchen mitspielen und gewann auch hier in der Gruppenphase 2 Spiele. Jona Klein startete bei den Jungen 12 und konnte alle seine 6 Spiele in beeindruckender Art und Weise gewin- nen. Damit wurde auch Jona Kreismeister in seiner Al- tersklasse. Herzlichen Glückwunsch allen Siegern und Platzierten zu diesen wirklich tollen Leistungen! Aber auch unsere Abteilung hat ganze Arbeit geleistet und war beim Auf- und Abbau der Halle, bei den Vorbe- reitungen und dem Verkauf von Speisen und Getränken, bei der Mithilfe der Turnierleitung und beim Betreuen unserer Spieler*innen den ganzen Tag über gefordert. Durch Teamwork und den Einsatz vieler Helfer konnten wir diese Herausforderung bestens meistern und beka- men ausschließlich positive Rückmeldungen. Vielen Dank allen Mithelfenden und Kuchenspendern, ohne euch wäre so eine Veranstaltung nicht durchführbar! Einladung zum 1. Baindter Hobbyturnier Die Tischtennisabteilung startet das neue Jahr mit dem 1. Baindter Tischtennis Hobbyturnier für alle die Lust ha- ben mal den Schläger zu schwingen und sich mit anderen Hobbytischtennisspielern zu duellieren! Wann: 06.01.2024 Uhrzeit: 13 Uhr Ort: Baindter Sporthalle Anmeldungen bis 01.01.24 an tischtennis@svbaindt.de Wir freuen uns auf Euch und Eure Teilnahme. Musikverein Baindt Herzliche Einladung zu unserem Konzert am 16. Dezember 2023 Endlich ist es soweit, nach langer Proben- arbeit dürfen wir Sie am Samstag, den 16. Dezember 2023, um 20 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 begrüßen. Wir freuen uns darauf, Sie mit Musik aus dem Kultfilm „Zurück in die Zukunft“ oder dem Stück „80er Kult(tour) 2“, aber auch Musik aus dem weltbekannten Musical „Phantom der Oper“ und vielem mehr auf eine Reise durch die Musik der 80er Jahre zu nehmen. Aufgrund der Bauarbeiten auf dem Dorfplatz können steht Ihnen der Fenebergparkplatz als Parkmöglichkeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf einen unvergesslichen Konzertabend mit Ihnen. Reitergruppe Baindt Stephansritt Am 26.12.23 findet der traditionelle Stephansritt statt. Dazu hat uns Werner Elbs eingeladen. Start ist deshalb bei Werner Elbs um 11.30 Uhr. Von dort aus reiten wir eine schöne Strecke ins Ried und zur Firma Jöchle. Anschließend reiten wir wei- ter in unsere Reithalle, wo es zum Abschluss eine warme Mahlzeit gibt. Damit wir besser planen können, bitten wir die Reiter um Rückmeldung bis zum 17.12.2023 bei Dennis Haug (0176 34479658). Volleyball LJ Baindt Doppelsieg der VLJ 1 zum Abschluss der Hinrunde Am vergangenen Sonntag konnte die Volley- ball Landjugend Baindt 1 grandiose sechs Punkte verbuchen. Jawollo! Gegen die BSG Immenstad Dornier-Reha siegten die Baindter souverän im ersten Satz (25:21). Im zweiten Satz lagen sie von Anfang an unglücklich im Rückstand (12:16) und konnten diesen lange nicht aufholen. Beim Stand von 22:24 legten die Baindter noch eine (Schnee-)Schippe drauf, entschieden das Spiel letztendlich mit 26:24 für sich und bewiesen wieder einmal starke Nerven. Das zweite Spiel bestritten die Baindter gegen den SSV Ulm. Während der erste Satz hier noch hart umkämpft war (25:23), konnte im zweiten Satz ein souveräner Vor- sprung nach Hause gebracht werden (25:16). Somit über- wintert die VLJ 1 zum Ende der Hinrunde auf einem soli- den 5. Platz in der Tabelle. Mit diesem Hochgefühl lassen wir das Jahr 2023 beim gemütlichen Kabinenhock und der Jahresabschlussfeier gebührend ausklingen. Die nächsten Spieltage im neuen Jahr sind für die VLJ Baindt 1 am 13.01.2024 (Heimspiel- tag!) und die VLJ Baindt 2 am 21.01.2024 (Oberteuringen). Wir wünschen allen Spielern, ihren Familien und all un- seren Unterstützern gesegnete Feiertage und freuen uns auf sportliche Herausforderungen im neuen Jahr! Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Endspurt beim Weihnachtsge- winnspiel 2023 Noch bis zum 23. Dezember haben Sie die Chance, beim Weihnachtsgewinnspiel einen der tollen Preise abzuräu- men, mit etwas Glück sogar den Hauptgewinn. Wir drücken die Daumen und freuen uns auf Ihren Be- such bei unseren teilnehmenden Mitgliedsunternehmen. Weihnachtsgewinnspiel 1. PREIS Gasgrill, Angler Markt Baienfurt im Wert von 1.199 € 2. PREIS Ein Wochenende mit dem neuen KIA Sorento, Autohaus Ebner 3.-5. PREIS WBB-Einkaufsgutschein 3. Preis: WBB-Einkaufsgutschein im Wert von 200€ 4. Preis: WBB-Einkaufsgutschein im Wert von 150€ 5. Preis: WBB-Einkaufsgutschein im Wert von 100€ Aktionszeitraum: 01.12.-23.12.23 Ziehung Januar 2024 Gewinn-Nummern werden nach der Verlosung in den Gemeindeblättern von Baienfurt und Baindt, sowie unter www.wbb-schussental.de veröffentlicht. wbb-schussental.de Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Vorankündigung Männerchor Heilignacht-Singen am Sonntag, 24. Dezember 2023, 17:30 Uhr auf dem Baienfurter Friedhof. Es ist schon gute Tradition, dass der Liederkranz Baien- furt am Heiligabend Weihnachtslieder auf dem Friedhof in Baienfurt singt. Herzliche Einladung! Liederkranz Baienfurt Musikalischer Beginn der Adventszeit Auf großes Interesse ist das Konzert des Liederkranzes Baienfurt am ersten Adventssontag in der Evangelischen Stadtkirche in Weingarten gestoßen. Der gemischte Chor „Chorifeen & Friends“ sowie der Männerchor des Lieder- kranzes Baienfurt stimmten die Zuhörerinnen und Zuhö- rer mit einem abwechslungsreichen Programm auf die anstehende Adventszeit ein. Zu hören waren neben tra- ditionellen adventlichen Liedern auch eigens arrangierte Balladen sowie moderne Pop-Kompositionen. Von „Ad- vent ist ein Leuchten“ über „Wir sind alle Engel“ bis hin zu „Ebony and Ivory “ und „Viva la Vida“ – so vielseitig wie die Stimmung und Hoffnung in der Adventszeit präsentierte sich an diesem Abend auch das musikalische Programm. Umrahmt wurde das Konzert von Pfarrer Stephan Günz- ler mit besinnlichen Worten zum Advent sowie das Orgel- spiel von Andreas Praefcke. Das durchweg begeisterte Publikum spendete an diesem Abend großzügig zuguns- ten der Renovierung der Evangelischen Stadtkirche in Weingarten. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Ein großer Dank gilt den Chorleitungen Peter Fuchs (Chorifeen & Friends) sowie Irene Streis (Männerchor) für die umfangreichen Vorbereitungen, die engagierte Probenarbeit und die spürbare Freude an der Musik. Große DLRG Jahresabschlussfeier Am 2. Dezember feierte die DLRG Baienfurt im Gast- haus Stern in Reute ihre große Jahresabschlussfeier. Der Vorsitzende Rainer Müller begrüßte neben den ca. 180 Gästen den stv. Bürgermeister der Gemeinde Baienfurt, Richard Birnbaum, sowie die Vorsitzende des DLRG Be- zirks Ravensburg, Hannah Brenner. Zahlreiche Kinder und Jugendliche erhielten anschließend ihre bestande- nen Schwimmabzeichen. Die DLRG Jugend präsentierte ein kurzweiliges Spiel „Rent a Trainer“ und Lea Staudin- ger präsentierte einen Foto-Rückblick für das Jahr 2023. Dieses Jahr konnten insgesamt 14 Mitglieder für Ihre lang- jährige Mitgliedschaft geehrt werden, davon 10 Mitglie- der für 10 Jahre. Für 25 Jahre Mitgliedschaft in der DLRG konnten geehrt werden: Manuela Thiede-Dornfeld, Robert Rothmund und Carina Haber. Für 40 Jahre Mitgliedschaft konnte Martha Pfau das Ehrenzeichen in Silber entge- gennehmen. Als Dank für die ehrenamtliche Arbeit aller Vorstandmitglieder, Ausbilder und Riegenführer der DL- RG-Ortsgruppe Baienfurt, insgesamt 42 Personen, erhiel- ten alle eine DLRG-Kuscheldecke. Herr Richard Birnbaum bedankte sich in seinem Grußwort für die vielseitigen und zuverlässige Arbeit der DLRG vor allem in der Jugendar- beitDank der zahlreichen Spenden von Geschäftsleuten aus Baienfurt, Baindt und Bad Waldsee konnte auch die- ses Jahr wieder eine reichhaltige Tombola geboten wer- den, deren Erlös unserer Jugendarbeit zu Gute kommt. Ein besonderer Dank gilt den Unterstützern der DLRG: Achtal Apotheke, Achtal Sport und Physio, Angie´s Hair- design, Bäckerei Sauter, Bäckerei Schmidt, Blumenhaus Bucher, Bosch Service Lindel+Zeller GmbH, Da Michele Baindt, Dächer von Braig GmbH, Eiscafe „La Dolce Vita“, Elbs GmbH, EUROMASTER GmbH, Friker D u. C, Gast- stätte „M3“, Grabmale Wachter, Hallenbad Baienfurt eG, HAMESO Entner GmbH + Co. KG, Hoftheater GbR Baienfurt, Holz u. Floristik Hengge, Küchen Teufel GmbH, Margaritas Lindenhof, Metzgerei Brenner, Obstbau Karl Mayer, Pizzeria Ristorante Da Nino, POINT of REPAIR Bautz, Ravensburger AG, REWE Hahn Rainer OHG, VR Bank Bodensee-Oberschwaben eG, Weinkauf GmbH Bei der diesjährigen Siegerehrung der Vereinsmeister- schaften wurden in Baienfurt 64 junge und junggebliebe- ne Schwimmer gewertet. Allen Teilnehmern einen herzli- chen Glückwunsch zur erfolgreichen Teilnahme. Name Vorname Jhg. Platz Hummel Mia 16 1 Kanke Robert 16 1 Schneider Maximilian 15 1 Keller Paul 15 2 Hoferer Laurin 15 3 Heine Finn 15 4 Urban Jakob 15 5 Riedl Lisa 15 1 Schupp Hannah 15 2 Seyfried Ida 15 3 Steinbach Mailin 15 4 Hummel Annabell 15 5 Rodrigues Beatriz 15 6 Schmid Lenya 15 7 Bürner Maximilian 14 1 Märten Nikolas 14 2 Jost Bennet 14 3 Feieri Raffael 14 4 Dörrer Timo 14 5 Galloway Lukas 14 6 Müller Max 13 1 Mahle Lukas 13 2 Seyfried Mattis 13 3 Kortik Lia 13 1 Nussbaumer Valentina 13 2 Riedl Julia 13 3 Ries Xenia 13 4 Halama Sarah 13 5 Ikic Isabela 13 6 Gordt Sophia 13 7 Hummel Leonie 13 8 Kanke Mathias 12 1 Urban Nicolas 12 2 Wöhrle Mattis 12 3 Schmid Luca 12 4 Steinbach Emily 12 1 Geray Belinda 12 2 Ruf Lorena Kaya 12 3 Hoferer Silja 12 4 Rieger Jonathan 11 1 Unglert Niklas 11 2 Delolme Quesnel Solène 11 1 Bentele Lina 11 2 Balogn Noémi 10 1 Weimann Robert 09 1 Halama Martin 09 2 Geray Benjamin 09 3 Feieri Oliver 09 4 Kempter Phil 08 1 Entner Annika 07 1 Bürner Tomas 07 1 Staudinger Lea 04 1 Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Speck Claudio 02 1 Wurm Lukas 01 1 Wagner Katja 01 1 Rundel Christian 94 1 Hartmann Annika 93 1 Hartmann Maike 92 1 Brenner Hannah 92 2 Erli Günther 89 1 Hummel Patrick 88 1 Keller Manuel 84 1 Heine Christian 80 1 Müller Agnes 79 1 Die Ortsmeister(in) 2023 in Baienfurt, sind Maike Hart- mann und Lukas Wurm. Als jüngste Teilnehmerin konnte Robert Kanke einen Pokal entgegennehmen. Ein beson- derer Dank gilt der Firma HAMESO Entner GmbH & Co. KG aus Baindt, welche die Medaillen und Pokale für die Siegerehrung stiftete. Der Nikolaus hat für die Kinder wieder 130 Nikolaussäck- chen bei der DLRG abgegeben, die schnell verteilt waren. Nach der Vergabe der Tombola-Preise ging ein gemütli- cher Nachmittag zu Ende. Wir bedanken uns bei den vielen Eltern, die mit Ku- chenspenden die DLRG-Jugendarbeit unterstützt ha- ben. Der Erlös aus dem Kuchenverkauf während der Feier fließt ebenfalls vollständig in die Jugendkasse. Die DLRG Ortsgruppe Baienfurt wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Familien eine besinnliche Weihnachtszeit und ein glückliches und friedliches Neues Jahr. Ihre DLRG Baienfurt Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Ein frohes Weihnachtsfest ein paar Tage Ruhe, Zeit spazieren zu gehen und die Gedanke schweifen zu lassen, Zeit für sich, für die Familie, für Freunde. Zeit um Kraft zu sammeln für das neue Jahr. Ein Jahr ohne Angst und große Sorgen, mit so viel Erfolg, wie man braucht, um zufrieden zu sein, und nur so viel Stress, wie man verträgt, um gesund zu bleiben, mit so wenig Ärger wie nötig und so viel Freude wie möglich, um 365 Tage lang glücklich zu sein. Wir werden auch im kommenden Jahr unser Bestes ge- ben und interessante Veranstaltungen anbieten. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen und Wünsche auf. Daher gleich ein Hinweis auf unsere erste Veranstaltung im Ja- nuar: Wir treffen uns am Samstag, 20. Januar 2024 um 14.00 Uhr im Obstgarten der Familie Holzer/Sorg in der Schacherstraße 6 in Baienfurt. Unter fachkundiger Anlei- tung lernen wir dann, wie ein richtiger Obstbaumschnitt gemacht werden soll. Bitte melden Sie sich hier bei Ionela Atanasof, gartenfreunde.baienfurt@web.de oder telefo- nisch unter 0751/44875 an. Nun wünschen wir Ihnen von Herzen friedvolle und har- monische Feiertage, bleiben Sie alle gesund und unserem Verein gewogen. Weihnachtliche Grüße senden die Garten- und Blumen- freunde Baienfurt e.V. Gertrud Rittler, Pressewartin Stiftung der Kreissparkasse Ravensburg Wir verdoppeln eure Spende! Am 19. Dezember 2023 ab 9.00 Uhr startet die Verdoppe- lungsaktion auf unserer Online-Spendenplattform WIR- WUNDER. Seit März 2023 heißt die Online-Spendenplattform der Stiftung der Kreissparkasse Ravensburg WIRWUNDER (früher HERZENSIDEEN). Auf www.wirwunder.de/ravensburg können nach wie vor alle gemeinnützigen Vereine und Institutionen aus der Region ein Projekt einstellen und kräftig Spenden sammeln. Ihr habt ein tolles Vorhaben und euch fehlen die finanziellen Mittel? Dann schnell auf WIRWUNDER kostenlos registrieren! Wir bewerben nicht nur WIRWUN- DER über unsere Kommunikationskanäle, wir stellen auch regelmäßig zusätzliche Spendentöpfe zur Verfü- gung. Am 19. Dezember 2023 ist’s wieder so weit: ab 9.00 Uhr wird jede Spende von der Stiftung der Kreissparkasse Ravensburg verdoppelt. Bis zu dem Betrag von 50 Euro. Ab 51 Euro kommt der Maximalbetrag von 50 Euro dazu. Insgesamt stehen bei dieser Aktion allen gemeinnützigen Vereinen und Institu- tionen in unserem Landkreis 10.000 Euro zur Verfügung. Einfach auf www.wirwunder.de/ravensburg als Verein registrieren, Projekt einstellen, kräftig Werbung im Ver- ein, bei Freunden und Familie machen und von unse- rer Spendenaktion profitieren. Wir freuen uns, wenn so viele Vereine wie möglich bei unserer Weihnachtsaktion mitmachen und von vielen Spendern kräftig unterstützt werden. Seit über 200 Jahren ist die Kreissparkasse Ra- vensburg nah bei den Menschen und tief in der regiona- len Gemeinschaft verwurzelt. Zusätzlich zu unserer On- line-Spendenplattform ist die Förderung der Region aus erwirtschafteten Gewinnen seit unserer Gründung 1822 unser Auftrag. Jährlich fördern wir mit mehr als 2,5 Millio- nen Euro die Bereiche Sport, Bildung, Kultur, Umwelt und Gesundheit in unserer Region und sind so Möglichmacher für viele tolle Projekte. Unsere alte Spendenplattform „HERZENSIDEEN“ heißt seit März 2023 „WIRWUNDER“. Vereine, die bereits registriert waren und noch nicht den Wechsel auf WIRWUNDER vollzogen haben, können auf www.wirwunder.de/ravensburg mit einem Klick wechseln. Landratsamt Ravensburg Vereine landwirtschaftlicher Fachbildung veranstalten Comedy-Abend mit Wolfgang Heyer und Barny Bitter- wolf am 24. Januar 2024 in Ziegelbach Die gemeinsame Unterhaltungsveranstaltung der VLF Ravensburg-Waldsee und Leutkirch-Wangen findet am Mittwoch, 24. Januar 2024 um 20 Uhr im Dorfstadel in Ziegelbach statt. In dem urigen Rahmen des Dorfstadels werden das Duo Wolfgang Heyer und Barny Bitterwolf ihr Programm „Let‘s schwätz schwäbisch – Schwabenpower im Doppelpack“ zum Besten geben. Dabei greifen die bei- den Künstler tief in die Kiste ihres sprachlichen und musi- kalischen Repertoires. Karten für die Veranstaltung gibt es bei den Niederlassungen der BAG in Gossetsweiler, Bad Waldsee und Bad Wurzach im Vorverkauf für 12 Euro. An der Abendkasse kosten die Karten 14 Euro. Alle Freunde der Schwäbischen Kleinkunst sind herzlich eingeladen. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Tierheim Berg Zum Jahresende ein großes Dankeschön! Für das Tierheim Berg geht ein ereignisreiches Jahr zu Ende. Im Januar erhielt das Tierheim-Team eine dringend not- wendige personelle Verstärkung, im April wurde Mathias Jung zum neuen ersten Vorsitzenden des Tierschutzver- eins Ravensburg-Weingarten u. Umgebung gewählt und im Mai konnte an zwei Tagen der offenen Tür wieder ein erfolgreiches Frühlingsfest mit vielen Gästen gefeiert wer- den. Die Jugendgruppe traf sich regelmäßig und verwöhnte bei einem ihrer Treffen die Tierheimhunde sogar mit selbst gemachtem Eis. Und in den Ferienprogrammen der Städte Ravensburg und Weingarten sowie der Gemeinde Berg war das Tierheim wieder ein beliebter Programmpunkt. Doch auch ansonsten war viel geboten: Katzen, Hunde, Kaninchen, Vögel, Schildkröten, Igel und andere Tiere wurden ins Tierheim gebracht und mussten versorgt wer- den. Als gelungene Überraschung brachten zwei Katzen- mamas ausgerechnet am Weltkatzentag im August acht Katzenbabys im Tierheim zur Welt. Das Team hatte über Wochen hinweg eine Katzenschwemme zu bewältigen wie selten zuvor. Zeitweise waren alle Katzenplätze belegt und immer noch kamen neue Fellnasen dazu. Auch 2024 steht das Tierheim vor großen Herausfor- derungen. Im Frühjahr soll es mit der geplanten Tier- heim-Erweiterung losgehen. Diese beinhaltet eine moder- ne Quarantäne-Station, die Intensivstation, Isolierstation und zugleich ein Ort für Neuankömmlinge sein wird. Hier gelten die höchsten Hygiene- und Sicherheitsstandards. Die Räume bieten Platz für neun geräumige Quarantäne- käfige mit jeweils zwei Etagen (Stückpreis 2.500 bis 3.000 Euro, je nach Ausstattung). Für die Käfige sucht das Tier- heim noch Paten, die sich finanziell an deren Anschaffung beteiligen möchten. Tierheim und Tierschutzverein bedanken sich für die gro- ße Unterstützung durch so viele Menschen das ganze Jahr über. Ohne Spenden und ohne die zahlreichen eh- renamtlichen Helfer, die sich an den Tagen der offenen Tür, für die Jugendgruppe, als Gassi-Geher, im Verein und in vielen anderen Bereichen engagieren, wäre vieles nicht machbar. Sie alle tragen dazu bei, dass das Tierheim sei- nen Anforderungen und Pflichten gerecht werden kann. Ein großes Dankeschön geht auch an die Gemeinden – für die immer zuverlässige Unterstützung und gute Zu- sammenarbeit. Noch eine Bitte zur Weihnachtszeit: Die Anschaffung eines Haustieres sollte zu jeder Zeit – auch mit Blick auf den Zeitaufwand und die Kosten – gut über- legt werden. Tiere sind kein Weihnachtsgeschenk, das bei Bedarf umgetauscht oder je nach Laune einfach wieder zurückgegeben werden kann. Mit einem Haustier über- nehmen die Menschen auch eine große und langfristige Verantwortung. Das Tierheim-Team und die Vorstandschaft des Tier- schutzvereins wünschen allen ein besinnliches Weihnachtsfest, schöne Feiertage und einen gesunden Start in ein hoffentlich glückliches und gutes neues Jahr 2024. Kontakt: Tierheim Berg, Telefon 0751 41778, info@tierheim- berg.de, www.tierheim-berg.de Spendenkonto: Tierschutzverein RV-Wgt., Kreissparkas- se Ravensburg, IBAN: DE95 6505 0110 0048 0108 49, BIC: SOLADES1RVB Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebun- denen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Auflösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Da- teien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD-Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erschei- nungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 79,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 114,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 57,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 45,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 91,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 102,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Ob in der Weihnachtsgeschichte, in Buchklassikern oder Liedern – kennen Sie die Personen rund um Heiligabend? Testen Sie Ihr Wissen mit unserer bunten Fragemi- schung! Personen rund um Weihnachten Lösungen 1A – Laut Lukasevangelium ver- kündete ein Engel den Hirten: „Und das soll euch als Zeichen dienen: Ihr werdet ein Kind finden, das, in Windeln gewickelt, in einer Krippe liegt.“ 2B – Durch sein 1957 erschienenes Kinderbuch „Wie der Grinch Weih- nachten gestohlen hat“ übte der US-amerikanische Kinderbuchau- tor Dr. Seuss mit der grünen Kreatur Kritik an der Kommerzialisierung des Weihnachtsfests. 3D – Der deutsche Schriftsteller Theodor Storm schrieb das Ge- dicht „Knecht Ruprecht“, in dem es heißt: „‘Knecht Ruprecht‘, rief es, ‚alter Gesell, hebe die Beine und spute dich schnell!‘“ 4C – Das Kirchenjahr kennt einige sogenannte Marienfeste, darunter das Hochfest der Gottesmutter am 1. Januar, Mariä Himmelfahrt am 15. August und Mariä Empfängnis am 8. Dezember. 5C – Heute sind sie bekannt als die Heiligen Drei Könige oder die Wei- sen aus dem Morgenland – Mat- thäus berichtete von „Sterndeutern aus dem Osten“. 6B – „Eine Weihnachtsgeschichte“ erzählt von dem geizigen Geldver- leiher Ebenezer Scrooge, der durch den Besuch von Geistern zu einem besseren Menschen wird. 7C – Der US-amerikanische Coun- trysänger und Schauspieler Gene Autry feierte 1949 mit dem Lied über Rudolf, das Rentier mit der roten Nase einen weltweiten Erfolg. 8A – Der Heilige Nikolaus von Myra wurde im 3. Jahrhundert geboren. Der Bischof lebte in Lykien, einer Region Kleinasiens, die heute zur Türkei gehört. 9A – Das Markusevangelium 1,9 berichtet: „Und es geschah in je- nen Tagen, da kam Jesus aus Na- zaret in Galiläa und ließ sich von Johannes im Jordan taufen.“ 10A – Josef von Nazaret wird meist mit einem Wanderstab als Attribut abgebildet. Weitere Symbole sind Werkzeuge wie ein Winkelmaß oder eine weiße Lilie. 11A – Der römische Kaiser Gaius Octavius wurde im Jahr 44 vor Christus von seinem Ziehvater Gaius Iulius Caesar adoptiert. 27 vor Christus bekam er den Ehren- namen Augustus („der Erhabene“) verliehen. 12B – Laut Matthäusevangelium soll der judäische König Herodes der Große die Tötung aller männ- lichen Kinder befohlen haben. 13D – Zwar war der Weihnachts- mann schon vor dem 20. Jahrhun- dert bekannt, die heute übliche Darstellung mit langem weißen Bart und rotem Mantel geht aller- dings auf eine Werbekampagne in den 1930er-Jahren zurück. 14B – Erzengel Gabriel ist nicht nur Schutzpatron der Postboten, sondern auch der Müllmänner, Di- plomaten und Radiosprecher. Sein Gedenktag ist am 29. September. 15D – Bis zum 16. Jahrhundert er- hielten die Kinder ihre Geschenke oft am Nikolaustag . Da Martin Luther diese Heiligenverehrung ab- lehnte, soll er den Nikolaus durch das Christkind ersetzt haben. 1 Was soll den Hirten u.a. als Zeichen dienen, den Messias zu erkennen? A Windeln B Gold C Heiligenschein D Schafsherde 2 Welche Farbe hat der weihnachtshassende Grinch? A Orange B Grün C Blau D Rot 3 Von wem handelt das Gedicht, das mit den Worten „Von drauß‘, vom Walde komm ich her …“ beginnt? A Christkind B Weihnachtsmann C Nikolaus D Knecht Ruprecht 4 An welchem Tag feiert das Kirchenjahr kein Marienfest? A 1. Januar B 15. August C 18. November D 8. Dezember 5 Als was werden die Heiligen Drei Könige im Matthäusevangelium bezeichnet? A Priester B Handelsreisende C Sterndeuter D Wunderheiler 6 Von welchem Geizkragen handelt „Eine Weih- nachtsgeschichte“ von Charles Dickens? A Tiny Tim B Ebenezer Scrooge C Bob Cratchit D Jacob Marley 7 Wer feierte 1949 mit der Single „Rudolph, the Red-Nosed Reindeer“ einen Erfolg? A Johnny Cash B Jimmie Rodgers C Gene Autry D George Strait 8 Woher stammte der Heilige Nikolaus von Myra? A Kleinasien B Bretagne C Mauretanien D Andalusien 9 An welchem Fluss soll Jesus getauft worden sein? A Jordan B Tigris C Litani D Euphrat 10 Mit welchem Attribut wird Josef von Nazaret oft dargestellt? A Wanderstab B Muschel C Blumenkorb D Leiter 11 Wessen Adoptivsohn war der römische Kaiser Augustus? A Caesar B Nero C Caligula D Titus 12 Welchen Beinamen hatte Herodes, König von Judäa? A der Weise B der Große C der Gütige D der Grausame 13 Durch was wurde die Darstellung des Weih- nachtsmanns mit rotem Mantel und weißem Bart populär? A Malbuch B Zeitungsillustration C Parteiplakat D Werbekampagne 14 Als Schutzpatron welcher Berufsgruppe gilt Erzengel Gabriel? A Richter B Postboten C Imker D Blumenhändler 15 Auf welchen Reformator soll die Figur des Christkinds zurückgehen? A Philipp Melanchthon B Johannes Calvin C Jan Hus D Martin Luther © Begsteiger/imagebroker/Bahnmüller/DEIKE 751R18R1 STELLENANGEBOTE Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen! ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFFUNGSZEITEN!!! Mo – Mi ab 14 Uhr, Do – So ganztags!!! Nordmanntannen und Blaufichten aus eigener Kultur - kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur!!! Überdachter Verkauf oder Reservierung bei Familien Lebherz und Binder in Straß 1, 88276 Berg. Mobil/WhatsApp 0152 03116060 bzw. Tel. 07504 971471 oder 07504 295 Christbaumverkauf In Baindt Große Auswahl bei sehr guter Qualität erwartet Sie bei Familie Klaus Mohring. 88255 Baindt, Stöcklisstr. 57 (Grünenberg) Verkauf ab 06.12.23 täglich auch sonntags 9 – 12 Uhr + 13 – 18 Uhr Tel. 0160 2690875 Wir freuen uns auf Sie. 0751-2955-1666 info@merkuria.de www.merkuria.de Wir suchen Zusteller (m/w/d) QR Code scannen und bewerben Teilzeit / Vollzeit auch als Minijob / Ferienjob Sie arbeiten von Mo – Sa Sie sind mindestens 18 Jahre alt Baienfurt Christbäume aus eigener Kultur. Verkauf täglich. Fam. Amann, Berg, Bergstr. 4 bei der Schule/Kirche, Tel.: 0751 5575157 Sie übernehmen die Kursbetreuung und -leitung von Fachseminaren Zimmermeister als Ausbilder (m/w/d) Wir suchen Sie! Markus Weitzmann, Gesamtleitung m.weitzmann@zimmererzentrum.de www.zimmererzentrum.de Werden Sie Teil unseres Teams #bildung! Zukunftsorientierte Ausbildung des 2.+ 3. 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Wir sind zudem eine offene Ganztagsschule mit einem hohen Maß an Flexibilität: Sie entscheiden gemeinsam mit Ihrem Kind, welche Ganztagsangebote Sie benötigen und nutzen möchten. Was? Info- und Aktionsabend für das Schuljahr 2024/2025 Wann? Donnerstag, 18.01.2024 um 18.00 Uhr Wo? gemeinsamer Start in der Mensa der EBS Wer? Sie und Ihr Kind Anmeldeformular direkt und einfach über den QR-Code downloaden! Eugen-Bolz-Schule Staatlich anerkannte Freie Katholische Grund-, Real- und Werkrealschule Steinacher Straße 39 | 88339 Bad Waldsee | T 07524/978830 | info@eugen-bolz-schule.de Auf geht's in Klasse 5! Einladung zum Info- u. Aktionsabend für Eltern und Kinder VERANSTALTUNGEN KFZ-MARKT[mehr]

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    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 31. Mai 2024 Nummer 22 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Vom 08. Juni bis zum 28. Juni 2024 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahr- rad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und damit auch noch etwas Gutes für das Klima zu tun. Mitmachen können alle Personen, die in der Gemeinde Baindt wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die zurückgelegten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den On- line-Kalender oder in die kostenfreie STADTRADELN-App eingetragen werden. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich Teilnehmende auch zu gemeinsamen Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern. In diesem Jahr bietet der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilometer gesammelt werden können: Freitag, 14. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60 - 70 km) Samstag, 22. Juni 2024: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 28. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60 - 70 km) Nach den jeweiligen Touren kann in den Baindter Gastronomien eingekehrt werden. Dazu gibt es folgendes Angebot: Die Gaststätte zur Mühle bietet an den drei oben genannten Terminen ein Radler-Vesper für alle Teilnehmenden der Radtouren sowie alle anderen Gäste an. Dabei gibt es Wurstsalat, Schweizer Wurstsalat oder Saurer Käse sowie ein Getränk nach Wahl und zum Schluss eine Kugel Vanilleeis zum Preis von 13 Euro pro Person. Das genaue Angebot finden Sie unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Stadtradeln sowie über den nebenstehenden QR-Code. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme an den Touren und wünschen viel Spaß und eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen Am Montag, den 10.06.2024 findet im Rathaus kein regulärer Dienstbetrieb statt. An diesem Tag wird die öffentliche Auszählung der Kommunalwahlen fortge- setzt. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Sommerfe- rien (erste, zweite, fünfte und sechste Woche) für alle Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für die „gro- ßen“ Kindergartenkinder, die im September eingeschult werden eine Ferienbetreuung angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 13.06.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde für Wahlthemen Für Fragen rund um das Thema Wahl, Wahlrecht, Stimmzettel und Wahlablauf steht Ihnen Frau Heilig - Büro 5.3 - gerne am Montag, 27.05.2024 sowie Mon- tag, 03.06.2024 zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt zur Verfügung. Eine telefonische Anmeldung vorab ist nicht notwendig. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Vereinszuschüsse 2025 und 2026 In der Gemeinde Baindt spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Zahlrei- che Bürgerinnen und Bürger engagieren sich frei- willig in Vereinen und anderen Organisationen, wo- durch sie ein vielfältiges Angebot zum Wohl der Gemeinschaft schaffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeichnete Jugendarbeit einiger Vereine, die neben den Eltern und Familien einen wesentli- chen Beitrag zur sozialen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Die Gemeinde setzt sich daher aktiv für die Förderung des Ehrenamts und die Unterstützung der Vereine ein, mit besonderem Fokus auf die Jugendarbeit in gemeinnützigen Or- ganisationen. Die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Vereinen allein genügt jedoch nicht. Die Unterstützung der Gemeinde er- fordert auch, dass die Vereine Eigeninitiative zeigen, wirtschaftlich arbeiten und sich den aktuellen gesell- schaftlichen Herausforderungen stellen. Durch ihre Arbeit tragen die Vereine maßgeblich zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Lebens und des sozialen Zusammenhalts bei. Diese Zielsetzung bedingt ein vielfältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, wo- bei der Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Die Förderung der Vereine stellt eine Freiwilligkeits- leistung der Kommune dar und wird im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Vereinszuschüsse für die Jahre 2025 und 2026 sind bis spätestens 21. Juli 2024 per E-Mail an ver- eine@baindt.de einzureichen. Anträge für Regel- zuschüsse und Investitionszuschüsse (max. 20 % der Investitionen) sind mit Begründung inklusive Mitgliederzahlen (aktiv und passiv) ebenfalls per E-Mail einzureichen. Die Vereine, die bisher schon eine Regelbezuschus- sung erhalten, werden gebeten, zu Beginn jedes Jahres unaufgefordert die entsprechenden Kas- senberichte/Rechenschaftsberichte vorzulegen. Dies gilt, wie in der letzten Vereinsbesprechung er- wähnt, auch für die Vereine, die einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr schicken sollen. Bitte senden Sie diese ebenfalls an die allgemeine Ver- eins-E-Mail-Adresse vereine@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Neue E-Mail-Adresse für Pressetexte Wir haben eine neue E-Mail-Adresse für Pressetex- te erstellt. Sollten Sie Texte für unser Amtsblatt ha- ben, nutzen Sie bitte zukünftig die E-Mail-Adresse presse@baindt.de Senden Sie uns bitte Texte in Form von PDF-Dateien und hängen Sie Bilder extra an. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 01. Juni und Sonntag, 02. Juni 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 01. Juni 2024 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstraße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Sonntag, 02. Juni 2024 Hochberg-Apotheke, Hochbergstraße 6, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 68 66 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Gnadenhochzeit Am 01. Mai 2024 feierten die Eheleute Anna und Georg Schoppel das Fest der Gnadenhochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt und persönlich gra- tulierte die Bürgermeisterin Simone Rürup dem Ju- belpaar sehr herzlich und überbrachte darüber einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Herzlichen Glückwunsch zur Diamantenen Hochzeit Am 05. Mai 2024 feierten die Eheleute Eva und Walther Teutsch das Fest der Diamanten Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt und persönlich gra- tulierte die Bürgermeisterin Simone Rürup dem Ju- belpaar sehr herzlich und überbrachte darüber einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Veranstaltungskalender Juni 01. - Landesturnfest 02.06. 09.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl 15.06. Fest der Begegnung Stiftung Sel. St. Franziskus Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff BSS 22. - Dorffest Musikverein 24.06. 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung BSS Blutreitergruppe Juli 03.07. Blutspendetermin DRK SKH 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Pfingsten, ein Fest der Sinne und der Sinnlichkeit Auch in diesem Jahr wieder haben Kin- der und Erzieher,am Freitag vor dem Pfingstwochenende, einen wunderschö- nen Festtag gemeinsam verbringen dür- fen. Pfingsten ist bei uns ein wahres Fest der Sinne. Wie zu jedem feierlichen Anlass in unse- rem Haus, kamen die Kinder auch an diesem Tag wie- der in ihren schönsten Kleidern und in freudiger Erwar- tung. Viele schöne Aufgaben erwarteten sie bereits in ihren Gruppenräumen. So stand ein Blütenmeer bereit, das von ihnen gezupft werden wollte, um daraus einen Blütenteppich für die Frühstückstafel streuen zu können. Die schönen Blüten waren ein Fest für Augen, Hände und Nasen der Kinder. Wie verzaubert zupften sie zärtlich die Blüten, bis nur noch ihr Herz mit seinen Samen-hütchen und Stempeln übrig blieb. Ist ihnen schon mal aufgefallen wie schön eigentlich das Herz einer Blume ist? Einen Tisch weiter konnten die Kinder sich anschließend kleine Tüten gestalten, in welchen sie am Ende des Ta- ges, jeder eine Hand voll Blüten mit nach Hause nehmen konnte, um auch dort ihren kleinen Pfingsttisch zu gestal- ten. Und auch für das festliche Frühstück wurde fleißig geschafft. Neben dem Schneiden von Obst und Gemüse, wurde in der Küche das Pfingstrosenrot gebacken und erfüllte mit seinem Duft den Raum. Viele kleine Röschen aus Teig und Apfel, mit rosa Zuckerguss verziert, standen schon bald bereit. Dann wurde gemeinsam die wunderschöne Pfingst-Fest- Tafel gedeckt und geschmückt. Wie sehr die Kinder die- ses Frühstück genießen konnten, war an der andächtigen Stimmung, die den Raum erfüllte, nur unschwer zu erken- nen. Über den Tischen schwebten die Pfingstvögelchen, die die Kinder in der vorangegangenen Woche gebastelt hatten und auf den Tischen leuchteten Blütenblätter und Pfingstkerzen um die Wette. Nach einer schönen Verdauungszeit im Garten, trafen sich alle zum gemeinsamen Abschluss. Nach dem die großen Schneeweißchen-Kinder noch ein letztes Mal die Geschichte zu Pfingsten von der Rose ohne Dornen ge- hört hatten, bekam jedes Kind feierlich, an einem grünen Zweig, sein Pfingstvögelchen überreicht, dazu eine eigene Pfingstkerze und das Tütchen, welches es am Morgen ge- bastelt hatte, gefüllt mit herrlich duftenden Blütenblättern. Mit diesen Schätzen in der Hand und strahlenden Augen, ging es für die Kinder an diesem Tag nach Hause. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zur Information Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 04.06.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. Juni - 09. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Die Wahrheit sagt man sich nicht selbst, sie wird einem gesagt. Antoine de Saint-Exupéry Samstag, 01. Juni 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Elin Matilda 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Frida Rapp, Benjamin Zentner, Niklas Alber, Benedikt Hei- lig, Franziska Joachim († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Adelinde und Hubert Schnetz, Karl Bohner, Jahrtag: Martina Gindele) Sonntag, 02. Juni - 9. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Mellissa Dienstag, 04. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 05. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 06. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 07. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 08. Juni 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 09. Juni - 10. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Linus Kaplan, Marisa Pfister, Si- mon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Silias Ka- plan, Pia Kreutle, Louisa Möhrle, Sophia Röß- ner, Mona Stiefvater, Anton Strehle († Mathilda und Hans Elbs, Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Elias Rosenkranzgebet im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Unser Pfarrbüro bleibt vom 21. Mai bis einschließlich 04. Juni 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 06. Juni 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr. Öffnungszeiten Dienstag, 04. Juni geschlossen Donnerstag, 06. Juni 15.00 - 18.00 Uhr Freitag, 07. Juni 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Spenden des Missionsfadens für Projekte in Mexiko und Bolivien Die Gruppe um den Missionsfaden Baindt hat im ver- gangenen Jahr wieder fleißig gestrickt und u.a. auf dem Baindter Nikolausmarkt 23 wieder mit selbst gestrickten Socken Geld eingenommen. Dieses Geld i.H.v. insgesamt 4000€ wurde gespendet an zwei Projekte in Mexiko und Bolivien, die jeweils 2000 € erhalten haben. An dieser Stel- le an alle Strickerinnen und etwaige Unterstützer/innen ein herzliches Dankeschön und ganz besonders an Frau Gärtner und Herrn Jaudas, die sich hier immer noch be- sonders einsetzen, dass die Spenden eingesammelt, die Socken verkauft und die Gelder an die richtigen Projekte geleitet werden. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Aus Mexiko kam ein ausführlicher Dankesbrief von Car- men Hernandez Velasquez mit folgendem Inhalt (über- setzt): Seit Jahren gehen wir einen gemeinsamen Weg, ihr auf Baindter Wegen und wir auf den Wegen der Huasteca von Hidalgo, Mexiko. Unsere Wege sind steinig, es ist sehr heiß und es herrscht große Armut. Wir möchten die Wege (das Leben) der Menschen hier mit kleinen Projekten menschlicher gestalten: hauptsächlich Gemüse für den Eigenverbrauch herzustellen. Dieses Projekt gestalten wir mit alleinstehenden Frauen, Kranken und Armen, die mit großen Mühen Tomaten, Zwiebeln und Chili anzubauen. In der Osterwoche haben wir uns mit einer Methode, die auch in der tibetanischen Wüste angewandt wird, auf die Suche nach Wasser begeben. Der felsige Boden macht es sehr schwierig, aber die Männer haben geholfen, eine Wasserquelle zu finden.Wir danken Ihnen für die groß- artige Hilfe und wir werden Sie weiter über unsere Arbeit informieren. Wir möchten unsere Zuneigung und Bewun- derung für Sie zum Ausdruck bringen.Wir beten für Sie , Ihre Familien und die Helfer der Gemeinde Baindt. Möge Jesus weiterhin in Ihren Herzen triumphieren. Herzliche Umarmung von Ihren mexikanischen Freunden. Saludos - Carmen Hernandez Velazquez In Bolivien gab es gar die Möglichkeit das Geld von Re- bekka Lins im Rahmen einer feierlichen Messe persönlich übergeben zu können. Auch hier kam im Anschluss noch ein Dankesbrief von der Gemeinde Renuevo, Santa Cruz de la Sierra, Bolivien hier nach Baindt (übersetzt). Herzliche Grüße von der Glaubensgemeinschaft Renuevo in Bolivien. Wir danken der Kirche in Ravensburg [Baindt] in Deutschland, dass ihr uns in eure Aktivitäten mit einbe- ziehen konntet und uns mit euren Spenden an ihnen teil- nehmen lassen habt. Dank der Vermittlung von Volkher Lins haben wir 2.000 Euro [vom Missionsfaden] erhalten und konnten damit Verbesserungen in der Kindertages- stätte erreichen sowie unser neues Projekt vorantreiben, das der Baindter Gemeinde letztes Jahr [beim Besuch im Mai] vorgestellt wurde: die Errichtung einer Ausbildungs- stätte für Jugendliche. Ihr seid eine wichtige Hilfe und ermutigt uns, uns für Kin- der und Jugendliche einzusetzen, die keine Möglichkeit zum Studium [oder für eine Ausbildung] haben. Es war eine Freude, Rebekka Lins mit der Botschaft eurer Ge- meinde zu empfangen, die der Gemeinde hier im letzten Gottesdienst überbracht wurde. Es erfüllt uns mit Freude zu wissen, dass wir euch haben, wir mögen euch sehr und danken euch für eure Unterstützung. Gott ist gut! In allem werdet ihr reich genug sein zu jeder selbstlosen Güte; sie wird durch uns Dank an Gott hervorrufen. (Ein- heitsübersetzung) Liebe Grüße an alle Erika und Charly Olivares Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Lk 10,16a Sonntag, 02. Juni 1. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) Montag, 03. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeinde- haus Donnerstag, 06. Juni 20.00 Uhr- Baienfurt Ur-Geschichte(n), Ev. Gemeinde- 21.00 Uhr haus (Pfr. Schöberl) Sonntag, 09. Juni 2. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst beim Ev. Gemeinde- haus (Pfr. Schöberl), Auftakt zum Gemeindefest 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant Herr Gross) Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkir- che statt. Wir treffen uns wieder am 09. Juni beim Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemein- dehaus mit anschließendem Gemeindefest. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Gedanken zum Wochenspruch Was tun Menschen nicht al- les, um gesehen zu werden?! - Andere hätten es am liebsten, wenn sie gar nicht auffallen würden. Jesus lässt uns ausbrechen aus dem Wettbewerb der Wichtig- tuer, aber auch aus falsch ver- standener Demut: ER sieht uns - schaut auf uns - übersieht uns nicht. Er identifiziert sich mit den Menschen, die ihm vertrauen, lässt durch ihre Wort, durch ihr Leben andere etwas da- von erleben, wie Gott sich das Leben gedacht hat. Was für ein Privileg, dass Gott uns so wertschätzt und auch durch uns seine geliebte Welt zum Guten verän- dern will! Gottes Segen dazu! - Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Ur-Geschichte(n) - 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Kaum ein Teil der Bibel hat unsere Vorstellung von der Welt so sehr geprägt wie die ersten elf Kapitel der Bibel: Adam & Eva im Paradies, die Schlange & die verbotene Frucht, der Brudermord, Ar- che & Flut oder der Turmbau zu Babel. - Weniger bekannt ist, wie in- haltstief diese scheinbar ein- fachen Geschichten sind - und wie topaktuell. Sie wider- sprechen den naturwissenschaftlichen Theorien über die Entstehung unserer Welt nicht, doch ergänzen sie entscheidend. - Wie passt das zusammen? Die Bibelwochen wollen die Entstehung der Urgeschichte beleuchten und dadurch menschliche Ur-Erfahrungen mit Gott und der Welt besser sichtbar machen. Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu kratzen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schil- lernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfra- gen in diesen Texten wiederfinde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Unser Begleitheft liefert uns nicht nur den jeweiligen Text- abschnitt, sondern auch Bildinspirationen, Verständnis- hilfen, Denkanregungen, Hinweise & Raum für eigene Notizen. Wir treffen uns ab dem 6. Juni donnerstags, 20 - 21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. - Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Termine: 6. (Genesis 1-2,4a: Zeit und Raum) & 13. (Genesis 2-3: Gut und Böse) & 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz); 27. (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) & 4.7. (Gene- sis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! Martin Schöberl, Pfarrer Gemeindefest 09. Juni 2024 Am 09.06.24 feiert die evan- gelische Kirchengemeinde um 10.30 Uhr einen Familiengottesdienst im Grü- nen beim Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. An- schließend findet unser Gemeindefest statt. Hierfür bitten wir um Salat- und Kuchenspenden. Da die Kühlmöglich- keiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können Sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Got- tesdienst eintragen. Ein herzliches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden Gemeindefest Sonntag, 9. Juni 2024, um 10.30 Uhr rund ums Gemeindehaus Öschweg 30, Baienfurt Unser Gemeindefest steht in diesem Jahr kreativ und abwechslungsreich unter dem Thema der Jahreslosung: „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe.“ Sind Sie dabei? Wir freuen uns auf euch! Aktiv-Zeit Stationen zum Bewegen, Kreativsein, Entdecken. Feier-Zeit Staunen, Musik, Geschichten, Überraschendes und Ge- danken zu Gott und der Welt. Essens-Zeit sehr lecker, fröhlich und mit viel Zeit für Gespräche uns Austausch Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Öschweg 32, 88255 Baienfurt Kontakt: Pfarrer Martin Schöberl Telefon 0751/43656 www.evangelisch-baienfurt-baindt.de 500 Jahre Evangelisches Gesangbuch Veranstaltungsreihe in Ravensburg Vorträge Donnerstag, 13. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Ein Gang durch die Gesangbuch- und Liedergeschichte mit Natur- und Schöpfungsliedern Vortrag und Liedersingen mit KMD Michael Bender Donnerstag, 20. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Das Ravensburger Gesangbuch von 1771. Mit einer kleinen Einführung in die Reformationsgeschichte von Ravens- burg und einem Kurzabriss zu Evang. Gesangbüchern im Laufe der Jahrhunderte. Referent: Pfarrer Martin Henzler-Hermann Donnerstag, 27. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche „Verstehst du auch, was Du da singst? Wie man mit Lie- dern aus fünf Jahrhunderten umgeht“, und wie sich im Laufe der Zeit der Gebrauch geistlicher Lieder entwickelt und verändert hat. Wie geht man um mit Liedern, deren Text schwer oder gar nicht verständlich ist? Welche Kraft kann ein Lied entwickeln, das fremd ist? Referent: Prof. Bernhard Leube, ehemaliger Pfarrer im Amt für Kirchenmusik der evang. Landeskirche und Do- zent für Liturgik, Hymnologie und Theologische Grundla- gen an der Hochschule für Kirchenmusik Tübingen Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.08. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Gouache oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch So rosig kann die Zukunft aussehen Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Knappe Niederlage im letzten Heimspiel SV Baindt - SV Mietingen 1:3 (0:0) Nachdem der Abstieg des SV Baindt am ver- gangenen Wochenende endgültig besiegelt wurde, stand am Sonntagnachmittag gegen den SV Mietigen die letzte Heimpartie auf dem Plan. Der Mitaufstieger rangierte vor der Partie auf dem vierten Tabellenplatz und hatte sogar noch eine kleine Chance auf die Aufstiegsreleagtion, während es für den SV Baindt darum ging, sich erhobenen Hauptes aus der Liga zu verabschieden. Die erneut durch einige Urlauber und Verletzte stark de- zimierte Baindter Mannschaft fand jedoch von Beginn an ordentlich ins Spiel und verteidigte gegen zweitbesten Angriff der Liga sehr konzentriert. Auch wenn der SVM den Ballbesitz dominierte, waren Halbchancen durch Egle und Glaser die einzig nennenswerten Highlights vor Wal- sers Gehäuse. Auf der Gegenseite meldete sich der SVB gegen Ende der ersten Halbzeit an, wobei ein Abschluss von L.Walser aus spitzem Winkel knapp über das Gehäuse rauschte und Fischer und Boenke wenig später etwas die Präzision in ihren Abschlussaktionen abging. So ging es mit einem torlosen Remis in die Pause, aus welcher der SVB deutlich zielstrebiger zurückkam. Tho- ma verlagerte das Spiel mit einem feinen Chipball auf die linke Seite zu Fischer, welcher die Kugel wiederum scharf in den Strafraum brachte. Dort lauerte bereits Routinier Boenke, der den Angriff souverän abschloss und auf 1:0 stellte (49.). Beflügelt vom Führungstreffer befreite sich Rädels Mannschaft immer wieder ansehnlich aus dem hohen Mietinger Pressing und hatte nur wenige Minuten später die dicke Chance aufs 2:0. Kronenberger schick- te Fischer auf die Reise, der mit einem schnellen Haken Schick abschüttelte und anschließend erneut Boenke in Szene setzte. Mit einem Verteidiger im Rücken und des- halb etwas aus der Balance gebracht, setzte Baindts Nummer 7 die Kugel leider hauchzart am langen Pfos- ten vorbei. Damit blieb der SVM in der Partie, in welcher der SVB zunehmend den mangelnden Alternativen auf der Bank und dem heißen Wetter Tribut zollen musste. Nachdem Badstuber und Meneghini zunächst noch am aufmerksamen Walser scheiterten, war es wenig später Hagel, welcher per Abstauber auf 1:1 stellte (65.). In einer wieder ausgeglicheren Schlussphase setzte der SVM am Ende den entscheidenden Punch, als Rodloff nach präzi- ser Rechtsflanke einnickte (79.). Der Baindter Widerstand war nun gebrochen und Rodloff sorgte mit einem Traum- tor von der Mittellinie über den hochstehenden Walser für den 1:3-Schlusspunkt (89.). Wie in den Auswärtspartien gegen Laupheim und Hei- menkirch zeigte der SVB erneut eine ansprechende Leis- tung, schaffte es jedoch nicht, wie so häufig in dieser Sai- son, diese in Punkte umzumünzen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Walser (87. Jannik Küchler), Marc Bolgert, Philipp Tho- ma, Jan Fischer, Mika Dantona, Daniel Kronenberger, Henry Hosse (60. Marlon Brunner), Philipp Boenke, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Pirmin Fronmüller (Gerstetten) - Zu- schauer: 200 Tore: 1:0 Philipp Boenke (49.), 1:1 Timo Hagel (65.), 1:2 Ben Rodloff (79.), 1:3 Ben Rodloff (89.) SG Baienfurt II - SV Baindt II 1:0 (1:0) Im Derby gegen die SGB II geriet Geggiers Mannschaft durch einen frühen Treffer des ehemaligen Baindter Ju- gendspielers Bertsch früh ins Hintertreffen (13.) und die SGB II verteidigte diese Führung im Nachgang mit viel Leidenschaft und Kampfgeist. Der SVB II fand dagegen kaum spielerische Mittel und scheiterte zu allem Überfluss in Person von Brugger auch noch aus 11 Metern (35.). Da die „Zwoite“ auch in Durchgang zwei die nötigen Grund- tugenden und offensiven Ideen vermissen ließ, blieb es am Ende bei einer bitteren 1:0-Pleite gegen den unge- liebten Nachbarn. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (85. Mari- us Hahn), Patrick Späth, Kai Kaspar (71. Robin Blattner), Niklas Hugger (85. Lukas Grabhherr), Moritz Gresser, Mar- kus Wöhr (65. Jannik Küchler), Manuel Brugger, Kons- tantin Knisel (85. Luca Lauriola), Johannes Schnez, Max Kretzer - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Elias Bertsch (13.) Besondere Vorkommnisse: Manuel Brugger (SV Baindt II) scheitert mit Foulelfmeter an Torwart Kevin Rheindt (35.). SV Baindt II - SV Weingarten II 4:1 (2:0) Wie die erste Mannschaft, hatte auch die zweite Baind- ter Mannschaft am Wochenende einige Ausfälle zu ver- kraften und zeigte sich gegen den Tabellennachbarn aus Weingarten dementsprechend zunächst vermehrt in der Defensive. Nachdem Küchler, der nach seinem Aus- landsaufenthalt in Kanada wieder den Fußball gegen die Slalomstangen getauscht hatte, einen schnellen Gegen- angriff zum 1:0 abschloss (22.), fand der SVB besser in die Partie und erhöhte noch vor der Pause durch Schnez auf 2:0 (34.). Bemerkenswert: es war der bereits 30.Sai- sontreffer des Baindter Eigengewächses. Grabherr (74.) und Hahn (82.) erhöhten im Laufe der zweiten Halbzeit auf 4:0, wobei der gut aufgelegte Mohring nach einem direkten Freistoßtreffer von Binder am Ende doch noch hinter sich greifen musste (86.). Mit diesem Sieg hat die „Zwoite“ am letzten Spieltag ein Endspiel um Platz 4 beim SV Vogt II vor der Brust, welcher derzeit punktgleich aber mit 13 Toren weniger auf dem fünften Tabellenplatz rangiert. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger (80. Robin Blattner), Robin Blattner (68. Kai Kostka), Jannik Küchler (80. Marius Hahn), Luca Lau- riola, Dennis Hecht, Marius Hahn (68. Lukas Grabhherr), Johannes Schnez, Max Kretzer (63. Sebastian Brenner) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Jannik Küchler (22.), 2:0 Johannes Schnez (34.), 3:0 Lukas Grabhherr (74.), 4:0 Marius Hahn (82.), 4:1 Ju- lian Binder (86.) Vorschau: Samstag, 01.06. 14.45 Uhr SV Vogt II - SV Baindt II 15.30 Uhr TSV Riedlingen - SV Baindt Musikverein Baindt Kuchenspenden für das Dorffest gesucht Sie backen leidenschaftlich gerne Ku- chen und wissen meistens gar nicht wohin mit ihren süßen Kreationen? Dann freuen wir uns, wenn Sie uns am 23.06.2024 mit einer Kuchenspende unterstützen. Vom 22. - 24.06.2024 findet im unteren Schulhof das Dorffest des Musikvereins Baindt statt. Am Sonntag möchten wir natürlich auch wieder Kuchen verkaufen. Hierfür sind wir auf Ihre Kuchenspende angewiesen. Wir freuen uns, wenn Sie Freude am Backen haben und uns mit einem Kuchen unterstützen möchten. Bitte schreiben Sie dazu bis spätestens 10.06.2024 eine E-Mail an schriftfuehrerin@ mv-baindt.de, um ihre Kuchenspende anzumelden oder geben Sie einfach einem aktiven Musikanten oder einer aktiven Musikantin der Musikkapelle Baindt Bescheid. Den Kuchen geben Sie dann bitte am 23.06.2024 vor 11:00 Uhr an der Kuchentheke im unteren Schulhof ab. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ihr Musikverein Baindt e.V. Landjugend Baindt e.V. Bilder - Aufruf an ehemalige Landju- gend Mitglieder Dieses Jahr findet das 75-jährige Jubi- läum der Landjugend Baindt statt. Für die Festschrift usw. sammeln wir Bilder von den vergangenen Jahren. Falls Sie zuhause noch alte Bilder haben melden Sie sich bitte bei uns unter folgender E-Mail-Adresse: landjugend.bil- der.2024@gmail.com Sie können die Bilder per E-Mail schicken, oder uns eine Nachricht schreiben, dann holen wir Ihre Fotoalben ab, kopieren diese und bringen sie wieder zurück. Wir freuen uns über jedes einzelene Bild :) Alpinteam Baindt Unser Alpinteam-Radtreff startet am 06.06. Es kann aber jederzeit dazu gestossen werden. Generell findet er immer don- nerstags um 17 Uhr statt, wobei sich die Gruppe natürlich abstimmen kann. Je- der, der gerne radelt ist herzlich willkommen. Bei unter- schiedlicher Leistungsstärke wird Rücksicht genommen oder auf Wunsch die Gruppe geteilt. Treffpunkt ist in der Maybachstr. 14 in Baindt. Nach dem Radeln wird gerne noch eingekehrt. Entweder einfach dazu kommen oder bei Rückfragen unter info-alpinteam@svbaindt.de melden bzw. sich hier über die Homepage informieren. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. Freie Wähler Einladung zum Bürgerdialog Liebe Baindterinnen und Baindter, nach der Kandidatenvorstellung in der SKH möchten wir mit Ihnen vor der Wahl noch gerne ins persönliche Ge- spräch kommen. Wir stehen für eine nachhaltige und moderate Gemein- deentwicklung in Baindt. Unsere Gemeinde soll sich vor Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 allem zum Wohle aller Baindter Bürgerinnen und Bürger weiterentwickeln. Unter anderem sind die Herausforde- rungen des Wohnungsmarktes, die Gewerbeflächenent- wicklung in Baindt sowie die verlässliche Förderung der ortsansässigen Vereine Themen, die unser Arbeiten in der näheren Zukunft bestimmen werden. Kommen Sie gerne mit uns ins Gespräch oder stellen Sie ihre Fragen! Die Möglichkeit hierzu haben Sie entweder am Freitag, den 07.06. um 14.45 Uhr bei der Grünmül- lannahme Friesenhäusle oder am Samstag, den 08.06. um 10 Uhr am CAP-Markt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Hitzeaktionstag am 05.06.2024 Hitzegefahren ernstnehmen - Hitzeschutz konsequent umsetzen Hitze ist das größte durch den Klimawandel bedingte Gesundheitsrisiko in Deutschland. Hitze kann für jeden gefährlich werden und das Risiko wird in den kommen- den Jahren voraussichtlich weiter zunehmen. Doch das Bewusstsein für die Gefahren von Hitze und die Maßnah- men zum Schutz, insbesondere für gefährdete Personen, sind in der Bevölkerung noch unzureichend vorhanden. Daher findet am 5. Juni 2024 der bundesweite Hitzeak- tionstag statt. Wer ist durch Hitze besonders gefährdet? Nicht jeder Mensch reagiert gleich auf Hitze. Die individu- elle Anpassungsfähigkeit des Körpers sowie die Fähigkei- ten und Möglichkeiten des Einzelnen, sich während einer Hitzewelle aktiv vor Hitzebelastungen zu schützen, spielen hier eine Rolle. Grundsätzlich gelten folgende Personen als besonders gefährdet und sollten in besonderem Maße auf sich Acht geben und vor Hitze geschützt werden: • Menschen ab 65 Jahren, • ältere alleinlebende Menschen, die Probleme mit ihrer Mobilität haben, • pflegebedürftige Menschen, • Säuglinge und Kleinkinder, • Menschen mit Vorerkrankungen, • Menschen mit akuten Erkrankungen, • Menschen, die im Freien arbeiten und die körperlich schwer arbeiten, • Menschen in besonderen Lebenslagen (z. B. Obdachlo- se, Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen) Die Folgen von Hitze für den Körper Hitze wirkt sich in vielfältiger Weise auf den Körper aus. Überhitzung, Wasser- und Elektrolytverlust belasten vor allem das Gehirn, den Kreislauf und die Nieren. Bestehen- de Erkrankungen von Herz, Lunge und Nieren können sich verschlimmern und auch Frühgeburtsraten erhöhen sich bei Hitzewellen. Letztlich kann Hitze auch zum Tod füh- ren, besonders in sehr heißen Sommerjahren wird eine deutlich höhere Sterblichkeit beobachtet. Auch Faktoren wie erhöhtes bodennahes Ozon, Pollenflug, Luftverschmutzung und intensive UV-Strahlung können die Gesundheit während heißer Perioden beeinträchtigen. Ozon reizt die Augen und die Atemwege und kann zu Kopfschmerzen führen. UV-Strahlung schädigt Zellen in den Augen und der Haut und kann zu Augenentzündun- gen, Linsentrübung, Sonnenallergie und Krebserkrankun- gen führen. Ebenfalls sind das Wohlbefinden und die Leis- tungsfähigkeit bei hohen Temperaturen eingeschränkt. Was tun bei Hitze? - Wichtige Tipps auf einen Blick • Halten Sie sich während der Mittagshitze möglichst in Innenräumen oder im Schatten auf und versuchen Sie, körperliche Anstrengungen zu vermeiden. Tätigkei- ten im Freien sollten Sie auf die kühleren Morgen- und Abendstunden beschränken. • Nehmen Sie genügend Flüssigkeit zu sich! Geeignet sind Wasser, Saftschorlen, Suppen oder auch wasserreiche Früchte. Vermeiden Sie Alkohol und Koffein. Nehmen Sie mehrere kleine, leichte Mahlzeiten zu sich. • Nutzen Sie die Abkühlung der Nacht und der frühen Morgenstunden, um Räume zu lüften. Dunkeln Sie Räu- me tagsüber ab und nutzen Sie dafür möglichst Außen- jalousien oder Rollläden. • Tragen Sie leichte, nicht einengende Baumwollkleidung in hellen Farben. Bei Sonneneinstrahlung helfen auch eine Kopfbedeckung und Sonnenschutz. • Achten Sie auf Mitmenschen, welche diese Empfehlun- gen nicht selbstständig umsetzen können. • Informieren Sie sich über klimatisierte Räume, die in Ihrer Umgebung für die Öffentlichkeit zugänglich sind, wie beispielsweise Bibliotheken. • Wenn Sie Arzneimittel einnehmen, konsultieren Sie vor einer Hitzewelle Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, um diese auf Hitzeverträglichkeit prüfen zu lassen. Beachten Sie insbesondere bei Hitze die Aufbewahrungshinweise in der Packungsbeilage von Arzneimitteln Hitzewarnungen Der Deutsche Wetterdienst gibt Hitzewarnungen heraus, welche in der DWD Gesundheitswetter-App, der DWD WarnWetter-App oder unter www.dwd.de verfügbar sind. Unter www.dwd.de/newsletter können die Hitzewarnun- gen auch als Newsletter per E-Mail beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.rv. de/klima-gesundheit Kulturzeit Ravensburg 2024- 2 5 Konzerte und Theater Präsentation am Dienstag, 4. Juni 2024, 19 Uhr, Kon- zerthaus Ravensburg Das historische Konzerthaus Ravensburg mit seiner ein- zigartigen Atmosphäre wird in der kommenden Spielzeit 2024 - 25 erneut mit sehenswerten Konzert- und Thea- terveranstaltungen der Ravensburger Kulturzeit bespielt. Die Kulturzeit Ravensburg ist das gemeinsame Kultur- programm der Veranstalter Kulturamt Ravensburg und Theater Ravensburg. Kulturinteressierte sind eingeladen, am Dienstag, 4. Juni, um 19 Uhr im Konzerthaus Ravensburg, die öffentliche Präsentation der Kulturzeit 2024 - 25 zu besuchen und einen Blick von der Bühne aus in den prachtvollen Saal zu werfen. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Zu erleben sind in der neuen Saison das Münchener Kam- merorchester mit den herausragenden Cellisten Maxi- milian Hornung und Nicolas Altstaedt, die Blockflötistin Dorothee Oberlinger und die Geigerin Franziska Hölscher mit barockem Vivaldi-Programm, die Artists in Residence des Bodenseefestivals 2025 Jazzpianist Michael Wollny und Akkordeonistin Ksenija Sidorova, sagas Ensemble mit der gefeierten Produktion „Chocolat“ mit Ann-Kathrin Kramer und Harald Krassnitzer oder die klassische Band SPARK mit der irischen Singer-Songwriterin Wallis Bird. Musikalisch wird es auch auf der Theaterbühne: mit dem Songdrama „Ewig Jung“ und der legendären Inszenie- rung des Wiener Volkstheaters von „Meisterklasse“ über die berühmteste Sopranistin aller Zeiten, Maria Callas. Die 7 Women Company aus Berlin bezaubert mit dem zeitgenössischen Zirkus „Nora“. Die Bühne Cipolla bringt mit dem Klassiker „Michael Kohlhaas“ außergewöhnliches Figurenspiel mit Live-Musik ins Konzerthaus. Und die genannten Veranstaltungen sind nur eine Aus- wahl aus über 40 Veranstaltungen der kommenden Sai- son. Im Wahl-Abonnement mit mindestens vier Konzerten und/oder Theatervorstellungen und 25 Prozent Preisvor- teil können die Veranstaltungen ab Donnerstag, 13. Juni 2024 in der Tourist Information Ravensburg ohne vorhe- rige Terminreservierung gebucht werden: Zum Start des Abo-Verkaufs am 11. Juni und am 12. Juni ist eine vorhe- rige Terminreservierung notwendig. Der Vorverkauf von Einzeltickets startet am 8. Juli 2024. Weitere Informationen zum Programm www.ravensburg.de/kulturzeit Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Warum und wie werden Feuchtwiesen gepflegt - Aus- flug in die Welt der Streuwiesenpflege mit Vesper und Bier Passend zum Tag der Artenvielfalt am 15.06.2024 lädt der Landschaftserhaltungsverband LK Ravensburg um 19 Uhr zu einer kostenlosen Führung zu einem der artenreichs- ten Biotope in unserem schönen Allgäu ein. Gemeinsam wollen wir die Artenvielfalt auf extensiv bewirtschafteten Wiesen entdecken. Solche bunten und kräuterreichen Wiesen sind nicht nur schön anzusehen, sondern beher- bergen auch eine Vielzahl von Heupferden, Schmetter- lingen, Zikaden und weiteren faszinierenden Lebewesen, die wir gemeinsam erkunden wollen. Bringt also gerne eure Lupen und Bechergläser mit, um der Vielfalt auf der Wiese besser auf die Spur zu gehen. Da eine solche Ar- tenvielfalt nur durch eine kontinuierliche Pflege erhalten werden kann, wollen wir im Rahmen unserer Veranstal- tung auch den Landwirt zu Wort kommen lassen. Er wird uns erklären, warum er seine Arbeit verfolgt und uns sei- ne Maschinen präsentieren, mit denen er die Flächen so artenreich erhält, wie wir sie gerade vorfinden. Zum Abschluss des Tages laden wir euch ein, bei Vesper, Bier und spannenden Gesprächen den Tag ausklingen zu lassen. Anmeldungen zur Führung sind online unter https://naturvielfalt-rv.de/veranstaltungen/ möglich. Der genaue Treffpunkt sowie weitere Informationen werden Ihnen daraufhin bekannt gegeben. Die Exkursion ist kos- tenlos. Gerne dürfen Sie uns jedoch mit einer Spende unterstützen. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansäs- sig. Die Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg unterstützt dieses Projekt im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravens- burg. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Juni Events In diesem Monat bieten wir all unseren Mitgliedern zwei besondere Angebote: Stadtradeln: legt so viele km wie möglich mit dem Rad zurück und tut damit euch und der Umwelt etwas Gutes, auch abseits vom Hallenbadpool! Angebot richtet sich an alle aktiven und passiven Mitglieder sowie Freunde der DLRG. Schwimmabzeichentag am Montag, 10.06.: Abnahme der Deutschen Schwim- mabzeichen von 20:00 - 20:45 Uhr im Hal- lenbad in Baienfurt. Angebot richtet sich an alle Mitglieder ab 18 Jahren, vorzugs- weise diejenigen mit Familienmitglied- schaften, die sonst nur ihre Kinder ins Training bringen und selbst keine Schwimm-Gelegenheit haben. Anmeldung entweder über unsere Homepage baienfurt. dlrg.de oder via QR-Code! Wir freuen uns auf eure Teilnahme! Hannah Brenner - Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit - Katholische Jugendreferate Allgäu- Oberschwaben und Friedrichshafen Danken auch Sie jungen engagierten Menschen! Die katholischen Jugendreferate in Allgäu-Oberschwaben und Friedrichshafen werden am 15./16. Juni 2024 zum dritten Mal in Folge das sogenannte Propellerfestival auf die Beine stellen. Es handelt sich hierbei um ein Festival auf dem Hofgut Durrenberg in Deuchelried/Wangen für Jugendliche und junge Erwachsene, die sich ehrenamtlich in der Kinder-und Jugendarbeit engagieren. Ehrenamtliches Engagement hat eine große Bedeutung für den Zusammenhalt in Kirche und Gesellschaft, eben- so wie für die Stärkung demokratischer Werte und Hal- tungen. Das Propellerfestival ist ein Ort, an dem junge Erwachsene und Jugendliche in ihrem Ehrenamt bestärkt werden, indem sie Gleichgesinnte treffen können, sich austauschen und über die Grenzen der eigenen Grup- pe hinaus vernetzen können. So stärkt das Festival das „wir“-Gefühl der Ehrenamtlichen und dient gleicherma- ßen auch als Motivationsschub und Dankeschön für ihr Engagement. Jedes Jahr engagieren sich auch an Ihrem Ort viele Ju- gendliche und junge Erwachsene ehrenamtlich in der Ju- gendarbeit der unterschiedlichsten Gruppierungen, Ver- bände, Vereine und Jugendorganisationen und setzten sich in ihrer Freizeit innerhalb und außerhalb von Kirche für das Gemeinwohl ein. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Danken und unterstützen auch Sie den Einsatz der jun- gen Ehrenamtlichen mit Ihrem Beitrag und fördern Sie das Propellerfestival über www.betterplace.org/p129236. Weitere Informationen und Rückblicke der vergangenen Jahre finden sie auf unsere Homepage: www.propeller- festival.de Wir freuen uns jetzt schon auf ein geniales Festival und bedanken uns für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüße das Propeller-Team SV Mochenwangen Fußballcamp für Kinder von 6 bis 12 Jahren Die Schanzer aus Ingolstadt zu Gast in Mochenwangen In Zusammenarbeit mit dem bayerischen Drittligisten FC Ingolstadt 04 richtet die Jugendabteilung der Sportverei- ne Mochenwangen und Wolpertswende am Wochenen- de vom 05.07. - 07.07.2024 ihr alljährliches Fußballcamp aus. Das Angebot richtet sich an alle Kinder von 6 bis 12 Jahren. An 3 Tagen wird auf dem Sportgelände in Mochenwangen mit einem professionellen Trainerteam der größten Vereinsfußballschule Deutschlands trainiert, gespielt, gesungen und getanzt. Auch die aktuelle Trai- nerin der FCI-Profis, Sabrina Wittmann hatte ihre ersten Camp-Einsätze in Mochenwangen. „Wir haben für Euch wieder so einige Überraschungen im Gepäck“, verspricht Dirk Behnke, Leiter der Fußballschule. Das Camp wird am Freitag von 16:30 bis 19:00 Uhr sowie am Samstag und Sonntag, jeweils von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr stattfinden. Die Kinder erhalten eine Trainingsausrüstung (Stutzen, Hose, Trikot mit eigenem Namen), ein tägliches Mittag- essen, Getränke in einer eigenen Trinkflasche sowie ein kreatives Programm mit Spiel, Spaß und Überraschungen. Weitere Infos mit einem Link zur Anmeldung erhält man unter https://sv-mochenwangen.de. Anmeldeschluss ist der 28. Juni 2024. Die Plätze sind begrenzt! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Organspende bleibt wichtig Rund 8.700 Menschen warten in Deutschland noch auf ein Spenderorgan. Daher ist eine Entscheidung zur Or- ganspende so wichtig und hilft Leben zu retten. Anlässlich des Tags der Organspende am 1. Juni weist auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf die Bedeutung des Themas hin. Ziel ist es, möglichst viele Menschen zu bewegen, ihre freie Entscheidung nach eigener Abwägung auf einem Organspendeausweis festzuhalten. Darauf kann - einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zu- gestimmt werden, - einer Spende von bestimmten Organen und Geweben zugestimmt werden, - eine Organ- und Gewebespende abgelehnt werden, - eine Person benannt werden, die über eine Organ- und Gewebespende entscheiden soll. Für die auf ein Spenderorgan Wartenden ist es überle- benswichtig, dass sich Menschen, die sich für eine Organ- spende entscheiden, dies auch im Organspendeausweis dokumentieren. Eine selbstbestimmte Entscheidung - egal wie diese ausfällt - entlastet auch die Angehörigen, die ansonsten nach dem mutmaßlichen Willen des Verstor- benen befragt werden. Organspende-Register kommt schrittweise Seit März gibt es ein Online-Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende unter www.organspen- de-register.de. Damit besteht in Deutschland erstmals die Möglichkeit, Online-Erklärungen zur Organ- und Gewe- bespendenbereitschaft zu dokumentieren. Das erleichtert es Medizinern, die Spendenbereitschaft eines potenziellen Organspenders schnell und verlässlich zu klären. Es ent- lastet auch Angehörige von einer schweren Entscheidung. Der Eintrag ist freiwillig und kostenfrei. Außerdem kann der Eintrag jederzeit geändert oder widerrufen werden. Weitere Infos gibt es unter www.svlfg.de/organspende und www.organspende-info.de. Bauernhaus-Museum Wolfegg Lange Kultur- und Museumsnacht am 15. Juni 2024 in Wolfegg Getreu dem Motto „Kultur hat viele Facetten“ gibt es im gesamten Ortskern von Wolfegg sowie in den beiden örtlichen Museen, dem Bauernhaus-Museum und dem Automuseum, von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr Vieles zu erle- ben. Mit rund 38 Einzelveranstaltungen von Musik über Gesang, Literatur, Tanz und Erlebnis-Führungen verspricht der Abend ein vielfältiges Programm an verschiedenen Schauplätzen. Eröffnet wird die Veranstaltung um 18.00 Uhr auf dem Rathausvorplatz. Dort sowie im Bauern- haus-Museum können den ganzen Abend über verschie- dene Köstlichkeiten genossen werden. Erleben Sie Kir- chenführungen in der barocken Pfarrkirche Wolfeggs und Themen-Führungen im Bauernhaus-Museum, lau- schen Sie der Barockmusik mit Orgel und Flöte und den Taizé-Gesängen, genießen Sie Sommernachts-Lesungen, staunen Sie beim abendlichen Oldtimer-Treffen, lassen Sie sich faszinieren von Tanzvorführungen und seien Sie ge- spannt auf ein feuerverzaubertes Schmankerl am späten Abend. Dies und vieles mehr erwartet Sie bei der „Langen Kultur- und Museumsnacht“ in Wolfegg. Die Veranstal- tung findet bei jeder Witterung statt. Weitere Informatio- nen sowie alle Einzelveranstaltungen des Abends finden Sie unter www.wolfegg.de. Der Eintritt zur Veranstaltung beträgt 8,00 € im Vor- verkauf und 10,00 € an der Abendkasse. Einlassbänder erhalten Sie bei der: Wolfegg Information Am Hofgar- ten 1 88364 Wolfegg Tel.: 07527 9601-51 wolfegg.info@ wolfegg.de Regierungspräsidium Tübingen L 326, Fahrbahnerneuerung zwischen Bodnegg-Kofeld und Waldburg - Baubeginn am Montag, 3. Juni 2024 Das Regierungspräsidium Tübingen erneuert ab Montag, 3. Juni 2024, auf einer Länge von rund 1,5 Kilometern die Fahrbahn der L 326 zwischen Bodnegg-Kofeld und Wald- burg. Der Baubereich beginnt von der B 32 kommend nördlich von Bodnegg-Kofeld im Einmündungsbereich der L 324 und endet am Kreisverkehr Brachäcker südlich von Waldburg. Der bituminöse Fahrbahnaufbau stammt größtenteils aus dem Jahr 1979, er weist starke Risse auf und muss deshalb komplett erneuert werden. Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, werden die Arbeiten bis Freitag, 21. Juni 2024, abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Fahrbahnerneuerung wer- den zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Schutzplanken ergänzt und Beschilderungen erneuert. Straßensperrungen und Verkehrsführung Während den Arbeiten ist die L 326 im Arbeitsstellenbe- reich voll gesperrt. Für den Landesstraßenverkehr wird in beiden Richtungen eine Umleitung ab Kofeld über die L 324 nach Hannober und weiter über die K 7989 nach Waldburg eingerichtet. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehr- steilnehmerinnenden sowie die Anliegerinnen und Anlie- ger um Verständnis für die entstehenden Behinderungen. Kosten: Die Baukosten betragen rund 430.000 Euro und werden vom Land getragen. Hintergrundinformationen: Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Internet unter www.verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute Samstag, 1. Juni 2024 Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: Parkplatz Katholische Kirche Mochenwangen Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2,5 Stunden Wegstrecke: ca. 13 km Die Geschichte der Tallandschaft Schussentobel zwischen Durlesbach und Mochenwangen verlief äußerst turbulent. Es ist die Geschichte von Gletschern, die aus den Alpen ins Oberland vorgestoßen und wieder abgeschmolzen sind, von Seen, Bächen und Flüssen die eine hügelige Umge- bung rasch bis in den Untergrund modelliert haben. Es ist auch die Geschichte von Menschen, die durch ihre Eingrif- fe in die Naturlandschaft das ursprüngliche Landschafts- bild nachhaltig verändert haben. Der Bau der Eisenbahn und der ehemaligen Papierfabrik Mochenwangen spielten dabei eine ganz wichtige Rolle. Torsten Alt lotst uns mit dem Fahrrad auf eine 13 km fla- che, kurze, geschichtsträchtige, abwechslungsreiche und hochinteressante Rundstecke zum Thema: Schussentobel: Was geschah z. B. nach dem Jahr 1850? Die 2,5-stündige Radtour bringt uns in die evangelischen Kirche; zum Rolandseck. Dort werden wir von einem lang- jährigen Mitarbeiter der ehemaligen Papierfabrik kurz durch das Gelände geführt, über die Geschichte der Fa- brik informiert und besichtigen die ehemalige Fabrikan- ten-Villa. Das Gelände der ehemaligen Papierfabrik soll von einer Gewerbebranche zu einem attraktiven Standort für Wohnen, Gewerbe, Gemeinbedarfs- und Dienstleis- tungseinrichtungen entwickelt werden. Unsere Tour geht weiter an den zwei Fabrikvillen vor- bei, zum Felsenbädle, zur Holzschleife, über den Kanal nach Durlesbach. Eine Pause am Bahnhof Durlesbach ist vorgesehen. Das Cafe ist geschlossen, deshalb kann der eigene Schoppen getrunken und das mitgebrach- te Vesper verzehrt werden. Natürlich darf das Absin- gen der „Schwäb’schen Eisebahne“ nicht fehlen. Weiter fahren wir zum ehemaligen Freisitz „Storchenhaus“ der „Schwarz Veri“, an der Holz-Versteigerungsstrecke ent- lang, zurück nach Mochenwangen zum Ausgangspunkt. Einkehrschwung ist vorgesehen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten Rad-Wan- derung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 2. Juni 2024 Faszinierende Wasserwelten: Tauchen Sie ein in die Welt der Moore Gästeführer: Jürgen Menna Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2,5 Stunden Entstehung und Geologie der oberschwäbischen Land- schaft. Ein- und Ausblicke in die Entstehungsgeschichte, die Landschaft, das Moor und die frühe Torfbewirtschaf- tung. Bitte an Sonnen- und Zeckenschutz denken. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Vorsorgeuntersuchungen retten Leben - Die Landwirt- schaftliche Krankenkasse (LKK) rät dazu, die kosten- losen Vorsorgeangebote zu nutzen. Neu ist, dass das Mammographie-Screening zur Früher- kennung von Brustkrebs ab Juli 2024 ausgeweitet wird. Bisher können Frauen zwischen 50 und 69 alle zwei Jah- re am Mammographie-Screening teilnehmen. Nun wird diese Vorsorgeuntersuchung auch für Frauen von 70 bis 75 alle zwei Jahre möglich. Voraussetzung: Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss mindestens 22 Monate zurückliegen. Die neu anspruchsberechtigten Frauen erhalten vorerst noch keine persönliche Einladung, können aber voraussichtlich ab dem 1. Juli selber einen Termin vereinbaren. Infos dazu gibt es unter https://mammo-programm.de/ de/termin. Mehr zu diesem ausgeweiteten Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen gibt es unter www.g-ba.de/ mammographie-screening-70plus. Was allgemein gilt Schwere Krankheiten, zum Beispiel Darm-, Brust- oder Hautkrebs, lassen sich leichter heilen, wenn sie früh er- kannt werden. Vorsorgeuntersuchungen helfen dabei. Die LKK rät ihren Versicherten: „Tun Sie sich und Ihrer Familie einen Gefallen und machen Sie Ihre Gesundheit zu Ihrem Projekt. Nehmen Sie an den kostenlosen Vor- sorgeuntersuchungen teil - auch wenn Sie keine akuten Beschwerden haben.“ Eine Übersicht aller Vorsorgeangebote für Erwachsene und Kinder gibt es online unter www.svlfg.de/vorsorge. DRK-Kreisverband Ravensburg Für Notfälle in der Arztpraxis gewappnet Medizinische Notfälle sind immer individueller Art und richten sich auch nicht nach dem Fachgebiet einer Praxis. Mit dem Notfalltraining für Arztpraxen bietet ihnen der Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 DRK-Kreisverband Ravensburg theoretische und prakti- sche Inhalte. Passgenau werden sie auf die Wünsche und Anforderungen der entsprechenden Praxis zugeschnitten, wie Alfred Bosch vom DRK-Kreisverband schildert. Gerüstet durch Notfalltraining Wer sich im Rettungsdienst engagiert, weiß dass medizi- nische Notfälle nie Pause machen. Auch im eigenen Fach- gebiet hochkompetente Arztpraxen sind nicht davor ge- feit. Das Training vom DRK hilft medizinischem Personal, sich dafür zu wappnen. „Es geht darum, einfache Notfälle zu erkennen und zu behandeln,“ sagt Alfred Bosch vom DRK-Kreisverband Ravensburg, der solche Notfalltrai- nings durchführt. Seit mehr als 35 Jahren im Rettungs- dienst engagiert und beim DRK-Kreisverband zuständig für Bevölkerungsschutz, kennt er aus Hunderten von Ein- sätzen alle erdenklichen Notfälle. Bei den Kursen arbeitet er teilweise zusammen mit ebenfalls langjährigen und erfahrenen Kollegen. Passgenauer Zuschnitt Ein solches vier- bis fünfstündiges Training bereitet er immer in Absprache mit der jeweiligen Praxis vor. Dabei spielt die örtliche Lage wegen der Erreichbarkeit und ihre Ausstattung ebenso eine Rolle wie die Erfahrung mit be- reits vorgefallenen Notfällen. Angesprochen werden un- ter anderem Hilfsmittel, die für die sofortige Versorgung praktisch sind. Auf dem Plan stehen in Theorie und Pra- xis Krankheitsbilder wie Bluthochdruck und Herzinfarkt, aber auch Wiederbelebung oder Beatmung. Vor Ort kann unter anderem gemeinsam geschaut werden, wo in den Praxisräumen ein Notfallpatient fernab von anderen Pati- enten und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Ruhe finden kann. Konkrete Notfälle Alfred Bosch nennt ein paar konkrete Notfälle. Bei Dia- betikern, die im Unterzucker sind, verabreicht man eine weniger hochdosierte Glukoselösung, dafür in größerer Menge. Bei einer heftigen allergischen Reaktion sei Ad- renalin das Mittel der Wahl. In einem Epi-Pen, den die Praxis im Kühlschrank bereit stellen könnte, lässt es sich bei Bedarf vom Praxispersonal unmittelbar intramusku- lär verabreichen. Auch epileptische Anfälle können sich jederzeit ereignen. „Es ist schwierig mit anzusehen,“ er- läutert er. Aber auch in diesem Notfall hilft die Leitstelle und gibt telefonisch Anweisungen zur Erstversorgung. Wichtig sei vor allem, einen Patienten aus einem Gefah- renbereich wegzuziehen. Im öffentlichen Raum gilt das vor allem für Straßen oder Bahngleise. Fachspezifische Vorträge für Organisationen oder Ver- eine Neben Arztpraxen können auch Betriebe und öffentli- che Einrichtungen solche passgenauen Trainings beim DRK-Kreisverband anfragen. Bosch bereitet sie für Not- fälle im Gebirge ebenso vor wie für Glas verarbeitende Firmen, wo tiefe Schnitte eine Gefahr im Arbeitsalltag darstellen können. Der Bodensee als Tauchparadies birgt Notfälle wie Ertrinken oder zu schnelles Aufsteigen nach dem Tauchgang. Aber auch Ertrinkungsnotfälle im Salzwasser sind in entsprechenden Bädern mit Salzwas- serbecken nicht auszuschließen. Apropos Salzwasser: Für besonders außergewöhnlich könnte man Trainings für Hochseesegler ansehen, die wochenlang auf dem Meer sind. Um unter diesen Bedingungen und in der Abgeschie- denheit für mögliche Verletzungen gerüstet zu sein, hat Alfred Bosch ebenfalls fachliche Tipps: etwa wie man das Entzünden einer Wunde verhindert oder gar, wie man eine Wunde selbst näht. Sein Wissen und seine Erfahrung schöpft er aus seiner Profession und aus seinen vielen Einsätzen. Er steht in en- gem Kontakt und Austausch mit Notfallmedizinern und studiert laufend einschlägige Fachliteratur. Denn: „Not- fallmedizin entwickelt sich ständig weiter“, so Bosch. Ein Glücksfall für alle Beteiligten. MITMACHEN beim TRIKOTTAG BW am 11. JUNI! Handball, Turnen, Tennis, Fußball, Leichtathletik oder Judo ... Sport im Verein ist bunt und vielfältig. Aber die Sport- vereine sind auch eine starke gesellschaftliche Kraft, die die Gemeinschaft und den Zusammenhalt zwischen den Menschen bestärken. Deshalb rufen der Landessportverband Baden-Württem- berg und die drei Sportbünde Württembergischer Lan- dessportbund, Badischer Sportbund Freiburg und Badi- scher Sportbund Nord alle Mitglieder, Fans und Freunde der Sportvereine auf, am 11. JUNI beim TRIKOTTAG der SPORTVEREINE BW mitzumachen. Warum gibt es den Trikotag BW am 11. Juni? Der Trikotag BW am 11. Juni ist Teil des deutschlandweiten Trikotags der Sportvereine, der vom Deutschen Olympi- schen Sportbund ausgeht. Mit der Aktion sollen Mitglieder, Fans und Förderer ihre Verbundenheit zum Sportverein zeigen - und zwar dort, wo Trikot, Shirt oder Trainingsjacke normalerweise nicht zu sehen sind. In Baden-Württem- berg ist etwa jeder Dritte Mitglied im Sport- verein. Beim Trikotag soll diese „Größe“ öffentlich sichtbar werden. Wie kann man mitmachen? Das Mitmachen ist ganz einfach. Am 11. Juni in Trikot, Shirt oder Trainingsjacke eines örtlichen Sportvereins ins Büro, zur Arbeit, zum Einkaufen etc. und die Verbundenheit zum Sportverein zeigen. Das ist schon alles. Gerade in den Verwaltungen und Kommunalbetrieben entsteht so garantiert ein „buntes“ Bild, weil dort sicherlich Menschen aus den unterschiedlichsten Vereinen zusammenarbeiten. Gibt es auch etwas zu gewinnen? Natürlich gibt es auch etwas zu gewinnen. Zur Motivation werden bei der Foto-Aktion zum Trikotag BW Preise im Gesamtwert von über 20.000 Euro vergeben - und zwar für die Vereine. So kann jeder, der bei der Foto-Aktion mitmacht, seinem Verein im Gewinnfall etwas Gutes tun. Wo gibt es weitere Informationen? Entweder auf der Trikotag-Webseite www.trikotag-bw. de oder beim Trikotag-Team, c/o Württembergischer Landessportbund e.V., Tel.: 0711/28077-186, sportinbw@ wlsb.de Der Landessportverband Baden-Württemberg und die drei Sportbünde im Land hoffen auf rege Beteiligung - und sagen schon jetzt herzlichen Dank für die Unterstüt- zung des organisierten Sports. Und natürlich freuen wir uns auf viele „bunte“ Trikotag-Bil- der aus den Kommunen in Baden-Württemberg! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Trend hält an: Weniger Unfälle in der Grünen Branche Zum zweiten Mal ist 2023 die Zahl der meldepflichtigen Unfälle* in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gar- tenbau unter 60.000 geblieben und sogar weiter gesun- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 ken. Das geht aus der Statistik der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hervor. Insgesamt ereigneten sich im Berichtsjahr 57.608 melde- pflichtige Unfälle* (2022: 59.024). 32.217 davon ereigne- ten sich in der Landwirtschaft, 17.911 im Gartenbau (inkl. Garten- und Landschaftsbau) sowie 5.351 in der Forst- wirtschaft und Jagd. Unfallschwerpunkt bleibt die Nutz- tierhaltung mit 13.017 Unfällen. Diese hohe Zahl macht deutlich, dass hier weitere Präventionsmaßnahmen und die strikte Umsetzung der geänderten Vorgaben der Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Nutztierhaltung unerlässlich sind. Mehr tödlich verlaufende Unfälle Im Jahr 2023 verloren 125 Personen bei Arbeiten, die in den Zuständigkeitsbereich der SVLFG fallen, ihr Leben (2022: 117). 73 davon verstarben bei Unfällen in der Land- wirtschaft, 19 dieser Unfälle ereigneten sich bei Feld- und Kulturarbeiten (einschließlich der Arbeiten im Garten, im Weinberg oder in Sonderkulturen) sowie zwölf in der Nutztierhaltung. In der Forstwirtschaft verunglückten 36 Personen tödlich, im Gartenbau elf und bei der Jagd drei. Ältere Menschen haben ein erhöhtes Risiko, bei Arbeiten tödlich zu verunglücken. 45 der betroffenen Personen waren 66 Jahre oder älter. Lösung: A und G, B und F, C und E, D und H © BoA/DEIKE 750R31R3 Paare finden Welche Abildungen von A bis H sind identisch und bilden ein Paar? Die Hintergrundfarbe spielt keine Rolle. Füllrätsel Die vorgegebenen Buchstaben helfen Ihnen, die Begriffe zu er- raten und in die waagrechten Reihen einzutragen. 1. Gestrüpp, 2. Epigone, 3. parieren, 4. Gemüsesorte, 5. das Überirdische betreffend, 6. Respekt, 7. beschimpfen, 8. simulieren, kopieren, 9. fertil Lösung: 1. Buschwerk, 2. Nachahmer, 3. gehorchen, 4. Chinakohl, 5. himmlisch, 6. Ehrfurcht, 7. schmaehen, 8. nachahmen, 9. fruchtbar© Müller/DEIKE 750R28R8 Für Kinder in der Ukraine. renovabis.de/kinder Solidarisch mit Menschen im Osten Europas Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Welcher Zeit - schriftenbegriff verbirgt sich hinter diesem Bilderrätsel? REBUSREBUS RÄTSELSPASS FÜR G S Y H M A E D C H E N O Z S D I K G T T H N Q W H O O I Q D L W B U Y V K I I Z F O G A M X R T E E N S M A G X T Q E T T M O U I F T S X H A C R X R S E J R E Y Z R N X N N A R H S A L F R A T S E J Y U P L A N I T G C Y K C O R P O P M O V O U L H R R N K T O O U H R M D A Q I U V I N N I M F T W X G A V G H G A D S M L N R E M W E Z M A Y R K B C I W L H B G W I C Y P S L L I F E L G V R K S F E N G M M O P X R E F F F V G Y G T G W E W Z V K P T U M Y F O A N L F J K S Z E K P M M D G P N S A O H X O P O P C O R N N U E I H C L T S K I Q E T T E F A T S L I I H C O X C Q O I W X N S B J O O H J Q F P K W U E Q S U G A R E N C F X U A S I L G N U O Y C O G C DEIKE JUG-0407 R E W O P A G N A K E M I In diesem Rätsel sind die nachfolgenden Jugend zeitschriften versteckt. Ihr findet sie, indem Ihr die Buchstaben von links oder von rechts, von oben, von unten oder auch diagonal durchsucht. Bravo – CHiCA – Dran – ElleGirl – Fantastic – Geolino – GOGirl – IN Fashion – Intro – jetzt – Kids Zone – Mädchen – Manga Power – Mega Star – Minnie – Popcorn – Pop Rocky – Spick – Spot on – Stafette – Starflash – Sugar – Teensmag – Tiere – Treff – Wendy – W.i. t.c.h. – X-Mag – Yam! – Young Lisa – Young Miss ZEITSCHRIFTEN- FANSZEITSCHRIFTEN- FANS G S Y H M A E D C H E N O Z S D I K G T T H N Q W H O O I Q D L W B U Y V K I I Z F O G A M X R T E E N S M A G X T Q E T T M O U I F T S X H A C R X R S E J R E Y Z R N X N N A R H S A L F R A T S E J Y U P L A N I T G C Y K C O R P O P M O V O U L H R R N K T O W O U H R M D A Q I U V E I N N I M F T W X G A W V G H G A D S M L N R Z E M W E Z M A Y R K B V C I W L H B G W I C Y K P S L L F E L G V R P K S F E G M M O P X T R E F F V G Y G T G U M Y F O N L F J K S Z E K P M M D G P N A O H X O P O P C O R N N U E I C L T S K I Q E T T E F A T S L I H C O X C Q O I W X N S B J O H J Q F P K W U E Q S U G A R E C F X U A S I L G N U O Y C O G INFASHIONC REWOPAGNA Lösung Rebus: Fanposter 696R103R1 STELLENANGEBOTE Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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Wir laden Sie daher zu einer Exkursion in den Windpark Ebnat-Ochsenberg ein, um sich einen Eindruck davon zu verschaffen, wie Windkraftanlagen in einem Forstgebiet wirken, wie viel Platz sie dauerhaft in Anspruch nehmen und welche Auswirkungen auf die Natur erkennbar sind. Wann: 21. Juni 2024 von 13 bis ca. 20 Uhr Wo: Bustransfer ab Baindt zum Windpark und zurück Was: Fahrt durch den Wald mit verschiedenen Aus- stiegspunkten gemeinsam mit dem Forstbetriebs- leiter sowie Austausch mit den Projektplanern bei einem Imbiss Wie: kostenfrei mit verbindl. Anmeldung (max. 2 Personen pro Anmeldung); Anzahl der Plätze ist beschränkt und wird ggf. verlost Bei Interesse melden Sie sich bitte per E-Mail bis zum 7. Juni 2024 an info@windpark-altdorferwald.de an. Windpark Altdorfer Wald GmbH www.windpark-altdorferwald.de info@windpark-altdorferwald.de Exkursion zum Windpark Ebnat-Ochsenberg – einen Windpark im Wald hautnah erleben Neu in Waldburg: Gläserne Manufaktur jetzt -15% Rabatt auf alle Bettwaren und Matratzen! Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Naturmatratzen, Bettwaren und alles rund um den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! 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      ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g u n d E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "N a ch tw e id e n I I" Fassung vom 17.09.2018 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 3 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) 4 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 11 5 Satzung 17 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 19 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 26 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 33 9 Begründung – Sonstiges 34 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 37 11 Begründung – Bilddokumentation 38 12 Verfahrensvermerke 39 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 4 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzun- gen (PF) Flächen für den Gemeinbedarf; hier sozialen Zwecken die- nende Gebäude, hier: Kindergarten (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, Nr. 4.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind mit Einschränkung baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als öf- fentliche Parkplatzfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Materialien zur Ablei- tung des Niederschlags- wassers innerhalb des Baugebietes Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 7,00 P Einschränkung baulicher Anlagen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Na- tur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Bodenbeläge in dem Baugebiet Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu beschränken (§ 1a BauGB). Daher sind in dem Baugebiet für − Stellplätze und − Zufahrten auf privaten und öffentlichen sowie andere untergeord- nete Wege nur in einer Ausführung mit ausschließlich wasserdurchlässigen Be- lägen (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugen- pflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig, so- fern andere Belange nicht entgegenstehen. Durch planerische Maß- nahmen (z.B. Höhenlage Straße, Gebäude) sollte der Bodenaushub reduziert werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung LS mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Büro- räume, Schlafzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fas- saden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 dB(A) bis 70 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume ein erforderliches Gesamtschalldämmmaß R'W,res von mindestens 40 dB(A). LS Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 6 − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Büroräumen) und Ruheräumen (z.B. Schlafzimmer) benötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der Kreis-Straße K 7951 abgewandten Gebäudeseiten (nach Nordwesten, Nordosten, Südosten) zu ori- entieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, verbindlicher Standort der innerhalb des Baugebietes als Straßen-Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine ent- sprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, verbindlicher Standort der innerhalb des Baugebietes als Straßen- Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließ- lich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 7 zu verwenden. Abgehende Gehölze sind durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Edelkastanie Castanea sativa Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Walnussbaum Juglans regia Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 8 Sträucher Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des einfachen Be- bauungsplanes 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla- nes "Nachtweiden II" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des einfachen Bebauungsplanes "Nachtweiden II" (Fas- sung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbindlich seit 24.01.85) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 9 Bereich der Änderung des Bebauungsplanes Die Inhalte des einfachen Bebauungsplanes "Nachtweiden n II" (Fassung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbindlich seit 24.01.2018) vor dieser Ände- rung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 10 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung Überflutungsfläche für HQExtrem des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Überflutungsfläche für HQ100 des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 11 4 Hinweise und Zeichenerklärung Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden, teilgeänderten einfachen Bebauungsplanes "Nacht- weiden II" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vö- geln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Bäume mit in- stallierten Nistkästen und damit auch Quartiere für höhlenbrütende Vögel. Um zu gewährleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, sind folgende artenschutzrechtliche Er- satzmaßnahmen umzusetzen: Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 12 − Die beiden vorhandenen Meisen-Nistkästen sind vor der geplan- ten Gehölzrodung, außerhalb der Brutzeit von Vögeln (zwischen dem 01.10. und dem 28.02.) abzunehmen, zu reinigen und an Gehölzen im Umfeld des Plangebietes wieder zu montieren. − Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich der Neststand- ort des Grauschnäppers an einem der Gehölze innerhalb des Plangebietes befindet, sind insgesamt zwei Halbhöhlennistkäs- ten in räumlicher Nähe zum Ein-griffsbereich an Bäumen anzu- bringen (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Es ist auf einen fachgerechten Standort (Höhe, Exposition und Wetterschutz) zu achten. Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht vom 06.07.2018. Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) Vorhandene Gehölze Vorhandene Gehölze sollten wenn möglich erhalten werden (Erhal- tung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaß- nahme); Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnah- men zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 13 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnah- men" durchgeführt werden. Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutz- rechts; hier gem. dem europäischen Schutzgebiets-Netzwerk "Na- tura200", der Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussen- becken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), au- ßerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung); Hochwasser Der Geltungsbereich liegt lt. aktueller Hochwassergefahrenkarte (HWGK) teilweise im geschützten Gebiet für HQextrem und im nördli- chen Bereich minimal auch in HQ100. Gemäß den hydrologischen Be- rechnungen der Überflutungsflächen vom Sulzmoosbach auf Basis aktualisierter KOSTRA DWD 2010R Regenreihen des Ing. Büros Fass- nacht (Stand 28.06.2018) befindet sich das Plangebiet "Nachtwei- den II" bei HQ 100 entgegen den bisherigen Erkenntnissen aus der Berechnung Feinjustierung vom 28.03.2013 nicht im Überschwem- mungsgebiet (§ 65 WG). Da das Risiko einer Überflutung für Teilbe- reiche nicht ausgeschlossen werden kann, sollten im Rahmen einer Neubebauung von Grundstücken mögliche Hochwasserschutzmaß- nahmen berücksichtigt bzw. eine hochwassersichere Bebauung vor- genommen werden. Um entstehenden Schäden bei Hochwasser vorzubeugen, sind hoch- wasserangepasste Maßnahmen zum Objektschutz der Bebauung er- forderlich. Für eine hochwasserangepasste Bauweise wird auf die Ar- beitshilfe "Hochwasserschutzfibel", herausgegeben vom Bundesmi- nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, verwiesen. Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranla- gen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungs- gebieten verboten. Bodenschutz Auf dem Flurstück-Nr. 175/0 liegen Tonböden vor, auf Flst.-Nr. 186 Auengleye. Diese Böden sind besonders verdichtungsempfindlich. Entstandene Verdichtungen sind nur sehr schwer, wenn überhaupt Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 14 wieder zu beheben. Entsprechend sorgsam sollte mit noch vorhan- denem kulturfähigem Boden bei den Bodenarbeiten umgegangen werden. Insbesondere auf trockene Witterung und gut abgetrock- nete Böden ist bei den Bodenarbeiten zu achten. Es wird empfohlen, zur Bauausführung ein Bodenmanagementkon- zept zu erstellen und bodenkundlich begleiten zu lassen um auf ei- nen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu be- achten. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte um- fassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhe- benden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C- Horizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bo- dens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebie- tes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Aus- weisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Infor- mationen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält die Bro- schüre "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist (http://www.landkreis- ravensburg.de/site/LRA-RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz- beim-Bauen.pdf). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Künf- tige Grün- und Retentionsflächen sollten während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen geschützt werden. Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 15 Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbar- keit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, beste- hen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Ret- tungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 16 fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Beseitigung von Nieder- schlagswasser Das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser wird ungefiltert und ohne Drosselung in den bestehenden gemeind- lichen Mischwasserkanal eingeleitet. Durch eine Dachbegrünung mit einer Auftragsschicht von 10 bis 30 cm (eingearbeitetes Gefälle zur besseren Ableitung des Niederschlagswassers) kann das Nieder- schlagswasser teilweise vor Ort zurückgehalten werden. Auf Grund der schwach wasserdurchlässigen Böden (Tone und Auengleye) kann das Niederschlagswasser jedoch nicht vor Ort versickert wer- den. Eine Einleitung von ungefiltertem Niederschlagswasser in den Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit To- belwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) ist somit nicht ge- geben. Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 17 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Lan- desbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" in öffentlicher Sitzung am 09.10.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 17.09.2018. yyq § 2 Zulässigkeit von Vorhaben Bei der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" handelt es sich um einen Be- bauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB (so genannter "einfacher Bebauungsplan"). Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches richtet sich nach den im Bebauungsplan getroffe- nen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, im Übrigen nach § 34 oder § 35 BauGB. § 3 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 17.09.2018. Der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird die Begründung vom 17.09.2018. beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. yyq Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbind- lich seit 24.01.2085) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. yyq Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 18 § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" der Gemeinde Baindt tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Die Gemeinde Baindt plant den Neubau eines Kindergartens. Auf Grund des gestiegenen Bedarfs an Kinderbetreuung wird die Erweiterung des bereits vor Ort bestehenden Kindergartens als erfor- derlich angesehen. Das Plangebiet ist innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde Baindt ge- legen und eignet sich auf Grund der Vorprägung (Schul- und Sportgelände sowie örtlicher Kinder- garten) für die geplante Erweiterung. Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Kindergartens geschaffen. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB. Es liegen bisher lediglich erste Entwürfe für den Neubau des Kindergartes vor und gerade keine konkreten Planungen. Um zukünftige Entwicklungen zu ermöglichen, hat man es als nicht erforderlich angesehen, Regelungen zur überbaubaren Grundstücksfläche oder Höhenent- wicklung zu treffen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungs- und Erweiterungsbereiches Der zu überplanende Bereich befindet sich im westlich an das Ortszentum angrenzende Schul- und Sportgelände und soll diesen nach Süden erweitern. Im Norden grenzt der Geltungsbereich in großen Teilen an das Grundstück des örtlichen Kindergar- tens und des Sportgeländes der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule". Im Osten grenzt die "Boschstraße" mit Bestandsbebauung. Im zentralen Bereich des Plangebiets liegt eine Zufahrts- straße (Wirtschaftsweg) sowie Parkflächen, die die im Nordwesten sowie im Osten befindlichen Sportanlagen (Sporthalle-/platz, Tennisplatz) teilweise erschließt. Im Süden wird das Gebiet von einer Grünfläche begrenzt, welche wiederum in einen Gehölzstreifen übergeht, der eine Barriere zur Kreisstraße K 7951 bildet. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 20 Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 55/3 (Teil- fläche), 175 (Teilfläche) und 186 (Teilfläche). Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt vom Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im zentralen Be- reich ist Baumbestand vorhanden und im südlichen Anschluss verläuft ein Kiesweg. Darüber hinaus sind keine heraus ragenden naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Norden sind unproblematisch. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Planung dient der Erweiterung des bestehenden, gemeindeeigenen Kindergartens "Sonne- Mond-Sterne". Bei dem genannten bestehenden Kindergarten handelt es sich um einen fünf-grup- pigen Kindergarten. Der geplante Kindergarten-Neubau soll den Bedarf der Gemeinde an Betreu- ungsangeboten vor allem für Unter-Dreijährige decken. Hierzu ist eine Aufstockung um eine Re- gelgruppe sowie zwei Krippengruppen im neuen Gebäude geplant. Zur Umsetzung des Bauvorhabens wird es als erforderlich angesehen, planerisch die Nutzung fest- zuschreiben. Die geplante Nutzung "Kindergarten" ist auf Grund der Umgebungsbebauung als zu- lässig anzusehen. Der Bereich ist derzeit teilweise mit einem Bebauungsplan überplant und wird in diesem Bereich nach § 30 Abs. 3 BauGB beurteilt, der restliche Bereich ist als unbeplanter Innenbereich einzustufen, dessen bauliche Entwicklung nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. In die- sem Zusammenhang ist im Rahmen einer Einzelfallprüfung die Zulässigkeit konkreter Vorhaben zu beurteilen. Auf Grundlage der gemeindlichen Planungshoheit kann die Gemeinde dieser Einzelfall- entwicklung jedoch das steuernde Element der verbindlichen Bauleitplanung entgegenstellen. Hier ist es der Gemeinde unbenommen, Entwicklungen zu prüfen und zu ermöglichen, selbst falls diese nicht den aktuell zulässigen Entwicklungsmöglichkeiten nach § 34 BauGB entsprechen. Dies ent- spricht der Planungshoheit sowie dem Abwägungsprozess bzw. der Abwägungsentscheidung durch den Gemeinderat, sofern alle Belange in diesen Prozess ordnungsgemäß eingestellt wurden. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage nach Betreuungsangeboten gerecht zu werden. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 21 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungs-ach- sen" Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4.2 Im ländlichen Raum sollen zur Förderung des Leistungsaustauschs zwischen den höheren zentralen Orten und ihrer Stärkung als Versorgungs- und Arbeits- platzzentren die Verkehrs- und Infrastrukturen in den Entwicklungsachsen an- gemessen weiterentwickelt werden. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − Karte zu 2.1.1 "Raum-katego- rien" Darstellung als ländlicher Raum im engeren Sinne. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 22 Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flächen werden hierin als Gemeinbedarfsflächen für Schule und Sporthalle sowie Grünfläche dar- gestellt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist gegenüber der vorliegenden Planung nicht parzellenscharf. Im Zusammenhang mit der geringfügigen Lage innerhalb der Grünfläche (G) kann diese Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplan befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Auf Grund der Vorprägung der angrenzenden Flächen wurden keine weiteren Standorte in der Ge- meinde Baindt geprüft. Der jetzige Standort ist bereits im Flächennutzungsplan teilweise als Fläche für den Gemeinbedarf für Schule und Sporthalle vorgesehen. Durch die räumliche Zusammenfassung der Gemeinbedarfs- einrichtungen Kindergarten, Schule und Sporthalle hierzu an einem Standort sollen die sich aus dem Betrieb der Nutzungen ergebenden, erheblichen Synergieeffekte genutzt und gefördert wer- den. Der Standort ist gut erreichbar. Er eignet sich somit in besonderer Weise für die vorgesehenen Nutzungen. Bei der Entscheidung, einen so genannten "einfachen Bebauungsplan" aufzustellen, steht u.a. die Überlegung im Mittelpunkt, die Festsetzungsdichte auf die jeweiligen Erfordernisse hin anzupas- sen. Auf die verschiedenen Anforderungen soll flexibel reagiert werden können. Die Aufstellung des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung − die zulässige Grundfläche unter 20.000 m² Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 23 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "sozialen Zwecken dienende Gebäude, Kindergarten" festgesetzt. Für die Gemeinbedarfsfläche wird auf Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung verzichtet. Die Einschränkung baulicher Anlagen erfolgt im südlichen Bereich erfolgt aufgrund der Nähe zu Straße. Die Festsetzung der Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als öffentliche Parkplatz- fläche dient der Stillung des Bedarfs an Stellplätzen. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7951 ein. Die Berech- nungen der Verkehrslärm-Immissionen zeigen, dass der Orientierungswert der DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) für ein Mischgebiet von tagsüber 60 dB(A) unter Berücksichtigung einer freien Schallausbreitung um bis zu 5 dB(A) überschritten wird. Im überbaubaren Bereich be- tragen die Überschreitungen bis zu 3 dB(A). Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrs- lärmschutzverordnung) werden im überbaubaren Bereich sowie im Bereich der geplanten Außen- wohnbereiche eingehalten. Nördlich der Kreis-Straße K 7951 befindet sich bereits ein Wall. Aufgrund dessen schallabschir- mender Wirkung sowie aufgrund der geringen Höhe der Überschreitungen wird eine aktive Lärm- schutz-Maßnahme im vorliegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre zudem in Bezug auf das Orts- und Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Der Konflikt soll daher mit passiven Lärmschutz-Maßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderli- chen Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen, Festsetzung des Schalldämmmaßes der Außenbauteile, Lüftungsanlagen) gelöst werden. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden die allgemeinen Maßnahmen an gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 24 6.2.6 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Boschstraße" ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Über diese besteht eine Anbindung an das gesamte Straßennetz der Gemeinde Baindt sowie an die Kreisstraße K 7951. Durch begleitende Maßnahmen außerhalb der Regelungsmöglichkeit des Bebauungsplanes werden durch die Gemeinde Baindt Vorkehrungen getroffen, durch die die Nutzung der Verkehrsflächen eingeschränkt wird (beispielsweise durch eine entsprechende Beschilderung mit Zufahrtsbeschrän- kung) Grundsätzlich besteht über das örtliche Straßennetz ausreichend Anschluss an die überregionalen Verbindungen. 6.2.7 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.8 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt in diesem Bereich über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser wird ungefiltert und ohne Dros- selung in den bestehenden gemeindlichen Mischwasserkanal eingeleitet. Durch eine Dachbegrü- nung mit einer Auftragsschicht von 10 bis 30 cm (eingearbeitetes Gefälle zur besseren Ableitung des Niederschlagswassers) kann das Niederschlagswasser teilweise vor Ort zurückgehalten werden. Auf Grund der schwach wasserdurchlässigen Böden (Tone und Auengleye) kann das Niederschlags- wasser jedoch nicht vor Ort versickert werden. Eine Einleitung von ungefiltertem Niederschlagswas- ser in den Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) ist somit nicht gegeben. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 25 Exakte Aufschlüsse zum Grundwasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erfor- derlich und liegen nicht vor. 6.2.9 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 26 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) er- folgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entschei- dung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Orts-Zentrums von Baindt. Es liegt im südlichen Randbereich der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule". Im Süden grenzt das Gebiet an eine Grünfläche an, welche wiederum in einen Gehölzstreifen übergeht, der eine Barriere zur Kreisstraße K 7951 bildet. Im zentralen Bereich des Plangebiets liegt eine Zufahrtsstraße (Wirtschaftsweg) sowie ein Parkplatz. Im Norden und Nordwesten sowie im Osten befinden sich Sportanlagen (Sport- halle-/platz, Tennisplatz), weiter im Osten befindet sich bestehende Wohnbebauung. Weiter süd- westlich, über die Kreisstraße hinweg, schließt die freie Landschaft an. Diese Flächen werden land- wirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine größtenteils inner- halb der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule" liegende, teilweise vorgeprägte Fläche. Der Bereich ist als Grünfläche mit Gehölz- und altersbeständige Baumbeständen zu beschreiben. Ar- tenschutzrechtlich relevante Arten sind im Plangebiet nicht nachgewiesen und auch nicht zu erwar- ten, da die Grünfläche allseitig von Bebauung bzw. bestehenden Straßen umgeben und nutzungs- bedingt in Bezug auf die Flora eher artenarm ist. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 27 Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet am 02.07.2018 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbe- richt des Büros Sieber vom 06.07.2018). Dabei konnten folgende Vogelarten kartiert werden: Am- sel, Kohlmeise, Grauschnäpper, Haussperling, Buchfink, Mönchsgrasmücke und Star. Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) liegt mit dem Sulzmoosbach als Teilfläche davon in einem Abstand von etwa 40 m südlich des Plangebietes. In diesem Fließgewässer-Teilbereich (LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vor- kommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch Strömer genannt. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope bzw. Teilflächen davon liegen in etwa 600 m südlicher ("Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1812-3436-0452), bzw. 600 m östlicher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1812-4436-7124) zum Plangebiet. In ebenfalls südlicher Richtung befindet sich das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets- Nr. 4.199) mit einer Entfernung von etwa 700 m. Des Weiteren befinden sich in einem Abstand von etwa 600 m Kernflächen des landesweiten Bio- topverbundes mittlerer Standorte. Angrenzend darin mit östlichem Verlauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. In südlicher Richtung, an das Dorfgebiet von Baindt angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen da- her würmzeitliche Schotter- und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschie- bemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Gemäß Reichsbodenschätzung sind für das südliche Flurstück (Fl.-Nr. 186) des Plangebietes keine Daten vorhanden. Die Böden des nördlichen Flurstücks (Fl.-Nr. 175) sind mit hoher Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe eingestuft (Bewertungsklasse 3). Die Bedeutung als Ausgleichs- körper im Wasserkreislauf ist dagegen mit gering bewertet (Bewertungsklasse 1). Die Bodenfunk- tion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" ist wiederum mittelwertig (Bewertungsklasse 2) eingestuft. Nach Aussage des Fachbereichs Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg können die betroffe- nen Teil-Flächen auf den Flurstücken 175/0 (Tonböden) und 186 (Auengleye-Böden) aufgrund des Rückbaus von ehemaligen Wegen und dem Bau der Umgehungsstraße bereits teilweise beein- trächtigt sein. Dennoch sind diese Böden als besonders verdichtungsempfindlich einzuordnen. Ent- standene Verdichtungen sind nur sehr schwer, wenn überhaupt wieder zu beheben. Entsprechend sorgsam sollte mit noch vorhandenem kulturfähigem Boden bei den Bodenarbeiten umgegangen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 28 werden. Insbesondere auf trockene Witterung und gut abgetrocknete Böden ist bei den Bodenar- beiten zu achten. Im südlichen Bereich der durch das Plangebiet verlaufenden Zufahrtsstraße (Wirtschaftsweg) bzw. des Parkplatzes sind die Böden unversiegelt, jedoch gekiest und befestigt. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits teilversiegelt. Davon abgesehen sind die vorkommenden Böden vollständig unversiegelt und mit semi-natürlicher Vegetation bewachsen. Sie können daher ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Lediglich in einem Abstand von etwa 40 m südlicher Richtung verläuft der Sulzmoosbach als offenens Fließgewässer. Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen durch Hang- wasser zu rechnen. Allerdings befindet sich das Plangebiet nach bisherigen Hochwassergefahren- karten (HWGK) teilweise im Überschwemmungsbereich HQExtrem und geringfügig im HQ100 des ge- nannten Sulzmoosbaches. Gemäß den hydrologischen Berechnungen der Überflutungsflächen vom Sulzmoosbach auf Basis aktualisierter KOSTRA DWD 2010R Regenreihen des Ing. Büros Fassnacht (Stand 28.06.2018) befindet sich das Plangebiet "Nachtweiden II" bei HQ100 entgegen den bis- herigen Erkenntnissen aus der Berechnung Feinjustierung vom 28.03.2013 nicht im Überschwem- mungsgebiet (§ 65 WG). Im Bereich der entsprechenden Flächen befinden sich im Süden Verkehrs- flächen und Bereiche ohne bauliche Anlagen. Im Norden ist aufgrund der notwendigen Abstände zur Baugrenze und zur Bestandsbebauung nicht mit einer Bebauung zu rechnen. Das in geringem Abstand, südlich zum Plangebiet liegende Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436- 031; Schutzgebietszone III und III A) wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Die Trinkwasser- entnahmestelle liegt in südwestlicher Richtung mit etwa 350 m Entfernung. Abwässer fallen im Plangebiet bis jetzt keine an. Das Niederschlagswasser versickert, sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt, breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird der gemeindli- chen Kanalisation im Mischsystem zugeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine an Bestandsbebauung angrenzende Freifläche, auf der sich sehr kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Die im Plange- biet vorhandenen Gehölze, z.T. altersbeständige Bäume, tragen zur Frischluftbildung bei. Da die umliegende Bebauung eher aus größeren Gebäuden/Gebäudekomplexen besteht (Schulgebäude, Sporthalle), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Durch die südlich gelegene Kreisstraße K 7951 kann mit Schadstoffanreicherung in der Luft gerech- net werden. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 29 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in nordwestlicher Ortsrandlage des Haupt-Ortes Baindt. Das Gebiet ist als ebene Fläche mit gut ausgeprägten Gehölz- und Baumstrukturen zu beschreiben und aus der südwestlich gelegenen, freien Landschaft schwer einsehbar. Wanderwege führen am Gebiet nicht direkt vorbei, sodass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Süden schließt der überplante Bereich an eine Freifläche (Grünland) an. In nördlicher Richtung liegt die Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule" mit Schulgebäude und Sportanlagen/-gebäu- den. Dem Plangebiet kann zusammenfassend auf Grund der Ortsrandlage, der Gehölz- und Baum- bestände sowie der geringen Einsehbarkeit dem Orts- bzw. Landschaftsbild eine gewisse Bedeu- tung zugeschrieben werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper sowie durch die Erschließungsflächen (Ver- kehrsflächen) und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Die vorhandenen Gehölze und Bäume wer- den möglicherweise gefällt. Dadurch kann es zum Verlust von Nistmöglichkeiten für ubiquitären Zweigbrütern kommen. Im geeignet strukturierten Umfeld finden sich zahlreiche Gehölze, die als Brutstätte für ubiquitäre Zweigbrüter dienen können. Daher kann davon ausgegangen werden, dass der Verlust an Brutplätzen von durch das Umfeld ausgeglichen werden kann. Eine erhebliche Ver- schlechterung der lokalen Populationen der betreffenden Arten ist somit nicht zu erwarten (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber vom 06.07.2018). Da das Plangebiet am Orts- rand liegt, ist zudem nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche mit deut- lichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung zu den in unmittelbarer Nähe gelegenen Bebauungsplänen "Mischgebiet Fischerareal" und "Woh- nen Fischerareal" sowie der Änderung des Bebauungsplans "Innere Breite" wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) durchgeführt. Die aufgrund der hier vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes möglichen Beeinträchtigungen des Sulz- moosbaches als Teil des FFH-Gebietes, wurden im Rahmen der Vorprüfung ebenfalls mit abgear- beitet. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (in- sektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbewirt- schaftung nach dem Stand der Technik, d.h. keine Einleitung in den Sulzmoosbach) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 30 (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 13.07.2018). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Biotope bzw. der Biotopverbund mittlerer Standorte sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Bebauung (Nachverdichtung) und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die ver- siegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nie- derschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirtschaftliche Er- tragsflächen sind nicht betroffen. Die Größe der voraussichtlich zusätzlich versiegelten Flächen ist insgesamt jedoch noch als gering zu bewerten. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Auf den befestigten Flächen anfallendes Niederschlagswasser wird mit dem anfallenden Schmutz- wasser gesammelt und über das bestehende gemeindliche Schmutzwasserkanalnetz (Mischwas- serkanal) abgeführt. Eine Versickerung über die belebte Bodenzone ist auf Grund der schwach durchlässigen Böden (Tone und Auengleye) nicht möglich. Beeinträchtigungen des naheliegenden Wasserschutzgebietes "Brühl" können aufgrund der Entfer- nung zur Wasserentnahmestelle ausgeschlossen werden. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der im Plangebiet bestehenden Gehölze entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kalt- luftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Bebauung findet in einem relativ schwer einsehbaren Bereich statt, liegt zwischen bestehender Bebauung und verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Da die Kreisstraße K 7951 als bis- herige Grenze des westlichen Ortsrands zwar auch bei Umsetzung der Planung eingehalten wird, allerdings neben der Errichtung der geplanten Baukörper Bäume gerodet werden, wird das Land- schaftsbild sowie die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes geringfügig beeinträchtigt. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 31 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im Baugebiet wird eine Mindestzahl von zu pflanzenden Bäumen festgesetzt. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Zudem verbessert sich hier- durch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Für Pflanzungen wird ein Mindeststammumfang von 20-25 cm festgesetzt, um bereits bei Anpflanzung eine bestimmte Mindesthöhe von Bäumen zu erreichen. Die Fläche ist mit überwiegend älteren, hohen Bäumen bewachsen. Es handelt sich dabei um einen z.T. naturschutzfachlich hochwertigen Gehölzbestand. Um diesen in seinem Bestand zu sichern, werden die bestehenden Bäume in diesem Bereich hinweislich in der Planzeichnung dargestellt und darauf hingewiesen, dass diese in Abhängigkeit des Bauvorhabens erhalten werden sollen. Damit Grünflächen möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalterischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 32 Um einen sorgsamen Umgang mit den vorkommenden Böden (Ton- und Auengleye-Böden) zu gewährleisten, wird hinweislich auf diese besonders verdichtungsempfindlichen Böden verwiesen und ein Bodenmanagementkonzept empfohlen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 33 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die Aufnahme von örtlichen Bauvorschriften wird als nicht erforderlich angesehen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 34 9 Begründung – Sonstiges Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der konkreten Zweckbestimmung sowie der Umgebungsbebauung angemessenen Größenordnung nicht erkenn- bar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,50 ha yyq Flächenanteile: yyq Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Gemeinbedarfsflächen 0,36 72,0 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,13 26,0 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen (Parkplatz) 0,01 2,0 % 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Misch-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Wasserversorgung durch Anschluss an gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 35 Stromversorgung durch Anschluss an Netz der EnBW Regional AG, Biberach Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg Durch die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" sind keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 17.09.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 09.10.2018 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 17.09.2018) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.10.2018 enthalten): − Redaktionelle Änderung der planungsrechtlichen Festsetzung "Flächen für den Gemeinbedarf" − Ergänzung der planungsrechtlichen Festsetzung "Bodenbeläge in dem Baugebiet" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Überflutungsflächen HQextrem" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Überflutungsflächen HQ100" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Hochwasser" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Bodenschutz" und zum Thema "Beseitigung von Nieder- schlagswasser" − Ergänzung der Begründung – Städtebaulicher Teil zum Thema "Erfordernis der Planung" − Änderung der Begründung zum Flächennutzungsplan − Anpassung der Begründung zum Immissionsschutz − Ergänzung der Begründung – Städtebaulicher Teil zum Thema "Mindestdicke der Auftrags- schicht der Dachbegrünung" − Ergänzung der Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange zum Thema verdichtungsemp- findliche Böden, Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft – Hochwasser sowie zum Stammumfang von Pflanzungen im Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 36 − Anpassung der Lärmschutz-Festsetzung (Streichung des Begriffs "Kinderzimmer") − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 37 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich (Sied- lungsschwerpunkt) Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung teilweise als Gemeinbe- darfsfläche, teilweise als Grünfläche Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 38 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von der Einmün- dung in die "Boschstraße" Blick von Süden Blick auf den Einmün- dungsbereich zur "Bosch- straße" Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 39 12 Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2018. Der Beschluss wurde am 18.05.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 28.05.2018 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 18.05.2018). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 13.08.2018 bis 14.09.2018 (Billigungsbeschluss vom 25.07.2018; Entwurfsfassung vom 12.07.2018; Bekanntmachung am 03.08.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 31.07.2018 (Entwurfsfassung vom 12.07.2018; Billigungsbeschluss vom 25.07.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 09.10.2018 über die Entwurfs- fassung vom 17.09.2018 Baindt , den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 40 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" in der Fassung vom 17.09.2018 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 09.10.2018 zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ist damit in Kraft getreten. Sie wird mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt , den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Plan aufgestellt am: 12.07.2018 Plan geändert am: 17.09.2018 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl.-Ing. (FH) J. Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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        Der Doppelhaushalt 2021/2022 der Gemeinde Baindt Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen Der Gemeinderat wird am 12.01.2021 voraussichtlich die Haushaltssatzung beschließen. Der Haushalt soll die notwendigen Informationen für die Steuerung der Verwaltung liefern und die finanzielle Grundlage von Baindt darstellen. Die strategischen Überlegungen und Ziele finden sich hier wieder. Der Haushalt wurde bereits 2019 von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellung (vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept) umgestellt. Die Kommunale Doppik (NKHR) soll dazu beitragen, für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Generationen zu sorgen. Der Ressourcenverbrauch einer Generation soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Steuerzahler. Der Haushaltsplan basiert auf einem in sich geschlossenen Drei‐ Komponenten‐Rechnungsmodell. Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wertzuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Es wird der Ressourcenverbrauch dargestellt. Der Ergebnishaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, wie z.B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten von Schule, Kindergärten, Straßen und Brücken, Spielplätzen und Sportstätten. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszahlungen geplant, die in der Finanzrechnung dokumentiert werden. Es wird der Geldverbrauch dargestellt. Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Verbindlichkeiten der Gemeinde zum Stichtag am 01.01. eines Jahres erfolgt in der kommunalen Bilanz. Ziel ist die Darstellung sämtlichen Vermögens und aller Verbindlichkeiten. Der Haushaltsausgleich erfolgt im Gesamtergebnishaushalt. Die Ausgleichspflicht bezieht sich auf die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus der die Gemeinde in Jahren, in denen die Aufwendungen die Erträge übersteigen, wieder Teilbeträge entnehmen kann. Für den Ergebnishaushalt sind 2021 Erträge in Höhe von 10.282.950 € und Aufwendungen in Höhe von 12.119.850 €. 2022 sind Erträge in Höhe von 11.103.700 € und Aufwendungen in Höhe von 11.791.800 € veranschlagt. Die ordentlichen Ergebnisse betragen -1.836.900 € bzw. -688.100 €. Eine bisherige Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts war die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch im Finanzhaushalt der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf in Höhe von -1.011.600,00 € bzw. 92.050,00 €. Nur wenn die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Gesamtfinanzhaushalt höher als die entsprechenden Auszahlungen sind, ist die Gemeinde über das Haushaltsjahr gesehen in der Lage ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Investitionen werden im NKHR nur im Finanzhaushalt abgebildet. Der Ressourcenverzehr findet durch die Abnutzung erst in den Folgejahren statt und wird dann in Form von Abschreibungen im Ergebnishaushalt aufwandswirksam. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2021 und 2022 Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 6,91 Mio. € bzw. 14,68 Mio. € vor. Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten (Grundstückserlöse, Zuschüssen, Beiträgen) stehen im Haushaltsplan 2021 und 2022 in Höhe von 3,35 Mio. € bzw. 9,64 Mio. € den Ausgaben gegenüber. Die wichtigsten Projekte im Hochbau: • Sanierung der Klosterwiesenschule 2021: 2 Mio. €, 2022: 4 Mio. €, 2023: 1 Mio. €, 2024 1 Mio. €, 2025 1 Mio. €. Die Kostenschätzung mit 12,2 Mio. € wurde noch nicht komplett im Haushaltsplan 2021/2022 abgebildet. • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus 270.000 € (2021 Planungsrate 20.000 €, 2022 Ausführung 250.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten: 2021 Planungskosten 40.000 €, 2022 Planungskosten 40.000 €, 2023 evtl. Zuschuss der Gemeinde 500.000 €. Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: • Sanierung Dorfplatz: 2021: 100.000 €, 2022: 500.000 €, 2023: 1.400.000 € • Entwicklung Fischerareal: Erschließung Fischerstraße Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Sanierungsgebiet Ortskern II: 2021 100.000 €, 2022: 230.000 € • Erweiterung Nahwärmenetz Fischerstraße – 2021: 100.000 €, 2022: 150.000 € • Erweiterung 3. BHKW – 2022: 150.000 € • Breitbandversorgung - Umsetzung Bundesförderprogramm Glasfaseranschlüsse für nicht versorgte Bereiche - 2021: 500.000 €, 2022: 3.000.000 €, 2023: 3.500.000 € • Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen BA III, Ansatz 2021: 500.000 €, 2022: 600.000 € • Sanierung Nelkenstraße - Fahrbahnsanierung mit Aufbau - : 275.000 € • Investitionszuschuss Schenkenwaldbrücke: 40.000 € (2021) und 40.000 € (2022) • Feinbeläge – Restarbeiten BG Geigensack, Marsweiler Ost II, GE Mehlis 1. Erw.: 2021: jeweils 20.000 €, 2022: Feinbelag GE Mehlis 2. Erw. 20.000 € • Erschließung Baugebiet Lilienstraße: 2021: 45.000 €, 2022: 330.000 € • Bushaltestelle Gartenstraße Barrierefrei: 2022: 130.000 €, 2023: 20.000 € • Bushaltestelle Küferstraße Barrierefrei im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 150.000 € • Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen: • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoosbach: 2021: 250.000 €, • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz: 2022: 430.000 € • Gestaltung Friedhof: 2022: 100.000 € (Abrechnung und Planungsrate), 2023: 300.000 € Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Bauhof Kauf Radladler 95.000 € - 2021 • Feuerwehr – Ersatzbeschaffung LF 20 – 2022 – 500.000 € • Neuanlage Waldspielplatz 2021 und 2022 jeweils 25.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € Die Liquidität verringert sich laut der Planung 2021 und 2022 um 3,57 Mio. € bzw. 1,05 Mio. €. Der Kernhaushalt sieht hier noch Kreditaufnahmen in Höhe von 1,0 Mio. € bzw. 4,0 Mio. € vor. Die Haushaltsplanung sieht bei Umsetzung der Investitionen für Ende 2022 einen Liquiditätsstand von 0,92 Mio. € vor. Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkommen von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebenen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen. Die wichtigste Einnahmequelle für den Ergebnishaushalt der Gemeinde Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von Bund und Land. Dazu gehören der Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und Gemeinden eine gewisse Grundfinanzausstattung sichern und einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum Teil zweckgebundene, Zuweisungen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steuereinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund abführen. Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Mitreden-Mitgestalten-Mitmachen Wir möchten Sie einladen, Ihre Ideen und Meinungen in den Baindter Haushalt 2021 und 2022 einzubringen. Der komplette Haushaltsplan inkl. eines umfangreichen Vorberichtes ist für Sie im Internet unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Kämmerer Herr Abele nimmt Ihre Anregungen jederzeit gerne entgegen. Tel. 07502-9406-20; Email: wolfgang.abele@baindt.de Bürgerhaushalt Baindt für eine zukunftsfähige Gemeinde: Der Gemeindehaushalt hat Einfluss auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Baindt. Gemeinderat und Verwaltung engagieren sich bei der Vorberatung und Verabschiedung des Haushaltes jedes Jahr, um die richtigen Entscheidungen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde zu treffen. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger insbesondere im Jahr der Kommunalwahlen noch stärker in das Beratungsverfahren mit einbeziehen, um künftig die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch treffsicherer einsetzen zu können. Es ist daher umso wichtiger, dass wir das Geld unserer Bürgerinnen und Bürger möglichst effizient einsetzen und nicht mehr ausgeben als wir einnehmen. Wenn unsere Generation mehr ausgibt als sie einnimmt, belastet sie damit künftige Generationen. Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2021: Hebesatz Grundsteuer A 350 v. H. Hebesatz Grundsteuer B 400 v. H. Hebesatz Gewerbesteuer 350 v. H. Wassergebühren: 1,45 € netto pro m³ Abwassergebühren: Schmutzwassergebühr 2,17 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,50 €/m² Hundesteuer: Ersthund 96 € pro Jahr Zweithund 192 € pro Jahr Zwinger 192 € pro Jahr Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanzhaushalt 2021und 2022 graphisch dargestellt. Ordentlichen Erträge Plan 2021 % Plan 2022 % Steuern und ähnliche Abgaben 5.984.200 € 58,20% 6.459.500 € 58,17% Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 2.611.400 € 25,40% 2.933.400 € 26,42% Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 366.700 € 3,57% 366.850 € 3,30% Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 253.950 € 2,47% 255.950 € 2,31% Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 613.250 € 5,96% 642.250 € 5,78% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 250.200 € 2,43% 245.200 € 2,21% Zinsen und ähnliche Erträge 73.150 € 0,71% 70.450 € 0,63% Sonstige ordentliche Erträge 130.100 € 1,27% 130.100 € 1,17% Ordentlichen Erträge (Summe) 10.282.950 € 100,00% 11.103.700 € 100,00% Ordentliche Aufwendungen Plan 2021 % Plan 2022 % Personalaufwendungen 3.172.600 € 26,18% 3.234.750 € 27,43% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.708.400 € 14,10% 1.550.000 € 13,14% Abschreibungen 1.192.000 € 9,84% 1.147.000 € 9,73% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11.000 € 0,09% 7.000 € 0,06% Transferaufwendungen 5.241.700 € 43,25% 5.202.200 € 44,12% Sonstige ordentliche Aufwendungen 794.150 € 6,55% 650.850 € 5,52% Ordentliche Aufwendungen (Summe) 12.119.850 € 100,00% 11.791.800 € 100,00% Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -1.836.900 € -688.100 € Ressourcenbedarf u. a. im Bereich Betrag (in Tsd. Euro) 2021 2022 Kinder, Jugend und Familie 1.471,90 € 1.487,90 € Schulen 737,80 € 738,75 € Räumliche Planung, Bauen 809,70 € 644,20 € Verkehr 773,60 € 760,25 € Sicherheit und Ordnung 547,05 € 555,45 € Grünflächen, Friedhöfe, Umwelt 424,90 € 407,05 € Sport 401,55 € 292,75 € Kulturelle Einrichtungen 222,25 € 225,15 € Wirtschaftsförderung, Tourismus 196,80 € 180,15 € Soziale Hilfen 137,30 € 135,15 € Innere Verwaltung 110,40 € 106,40 € Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 16,05 € 16,25 € Gesundheitsdienste 4,20 € 4,20 € Ver- und Entsorgung 21,80 € 16,25 € Allgemeine Finanzwirtschaft - 4.038,40 € - 4.881,80 €[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 11. November 2022 Nummer 45 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Volkstrauertag am 13. November 2022 Am Volkstrauertag denken wir an all die Opfer von Gewalt und Krieg, an die Kinder, Frauen und Männer unterschiedlichster Nationalitäten. In Baindt findet am Sonntag, den 13. November um 10:00 Uhr ein Gottesdienst mit Dekan a.D. Heinz Leuze statt. Anschließend gedenken wir gemeinsam um ca. 11:00 Uhr am Kriegerdenkmal im Klosterhof der Opfer von Gewalt und Krieg. Die Fahnenabordnung wird von den Baindter Vereinen und der Freiwilli- gen Feuerwehr Baindt übernommen. Diese treffen sich schon um 9:45 Uhr zum gemeinsamen Kirchgang. Für die musikalische Umrahmung sorgt der Musikverein Baindt. Zum gemeinsamen Gedenken an die unzähligen Opfer von Krieg und Gewalt, lade ich unsere Bürgerinnen und Bürger herzlich ein. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Einladung zum Martinsumzug am Freitag, 11. November 2022 Die Kindergärten St. Martin und Sonne, Mond und Sterne laden alle Kinder mit ihren Familien zum diesjährigen Sankt Martinsumzug ein. Der Laternenmarsch startet am Kindergarten Sonne, Mond und Sterne um 17.30 Uhr und am Kindergarten St. Martin um 17.40 Uhr. Auf dem Mühleparkplatz erwarten wir gemeinsam den Heiligen Sankt Martin auf seinem Pferd, der die Szene der Mantelteilung aufführen wird. Wir wollen aufeinander Rücksicht nehmen, des- halb dürfen kleine Kinder ganz vorne stehen, damit sie alles gut sehen können. Bitte bleiben Sie hinter der Absperrung und halten Sie unbedingt den Fluchtweg für das Pferd in Richtung Klosterhof frei. Im Anschluss verköstigen die Schalmeien auf dem Dorfplatz mit Leberkäse, Glühwein und Punsch. Alle Kinder bekommen einen Martinswecken. Bitte bringen Sie der Umwelt zuliebe Ihre eigene Tasse mit. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern. Bei sehr starkem Dauerregen fällt das Martinsfest ersatzlos aus. Wir hoffen auf eine gute Witterung und freuen uns auf einen schönen Martinsumzug mit vielen leuchtenden La- ternen und Kinderaugen. Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Kindergarten St. Martin Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Banidt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Installateur / Rohrleitungsbauer oder Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d) Neben den verbandseigenen Anlagen werdem vom Zweckverband auch die beiden Wasserversorgungen der Ge- meinden Baienfurt und Baindt betrieben. Im Jahr werden rund 550.000 m³ Wasser an die Haushalte und Betriebe in den beiden Gemeinden mit zusammen rund 12.000 Einwohnern geliefert. Das Aufgabengebiet umfasst alle zum Betrieb und zum Erhalt der Wasserversorgung anfallenden Arbeiten. Ein Wassermeister ist der zu besetzenden Stelle vorgesetzt. Wir erwarten von den Bewerbern/innen - eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Wasserversorger, Wasser- installateur, Rohrleitungsbauer oder in einem artverwandten Handwerksberuf mit der Bereitschaft zur Qualifi- zierung als Versorger, - den Besitz des Führerscheins der Klasse B/BE (früher Klasse 3), - die Fähigkeit, selbstständig zu arbeiten sowie - die Bereitschaft zum Arbeitseinsatz auch außerhalb der regulären Arbeitszeit zur Sicherstellung der Wasserver- sorgung in Notfällen. Wir bieten Ihnen eine interessante, verantwortungsvolle und unbefristete Vollzeit-Tätigkeit in Baienfurt und Baindt im kleinen, schlafgertigen Team sowie eine angemessene Entlohnung im Rahmen des TVöD. Wenn Sie an dieser Stelle interessiert sind, senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 13.11.2022 an den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt, Marktplatz 1, 88255 Baienfurt. Für Rückfragen stehen Ihnen der Verbandsvorsitzende Herr Bürgermeister Günter A. Binder (0751 4000-14), die stellvertretende Verbandsvorsitzende Frau Simone Rürup (07502 9406-10) oder der technische Verwalter Herr Franz-Josef Schiedel (0751 4000-40) zur Verfügung. Stellenausschreibungen Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Vorankündigung Nikolausmarkt Am Samstag, den 26. November 2022, findet von 11 Uhr bis 18 Uhr der diesjährige Nikolausmarkt auf dem Dorf- platz statt. Folgende Gruppen und Vereine sind mit Ständen ver- treten: • Musikverein Baindt • SV Baindt – Skiabteilung • SV Baindt – Jugendfußball • Reitergruppe – Jugendabteilung • Jugendfeuerwehr • Jugendrotkreuz • Elternbeirat des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne • Elternbeirat Waldorfkindergarten • Elternbeirat der Klosterwiesenschule • Kath. Kirchengemeinde • private Stände • Drehorgelspielerin Um 14 Uhr, 15 Uhr und 16 Uhr finden Zauberveranstaltun- gen im Foyer der Schenk-Konrad-Halle statt. Der Musikverein wird den Nikolausmarkt um ca. 13 Uhr und 17 Uhr musikalisch umrahmen. Auch die Landjugend wird von 15 Uhr bis 16 Uhr mit ihrem Nikolaus wieder ver- treten sein. Lassen Sie sich überraschen – ein Besuch lohnt sich. Einladung zur Ver- bandsversammlung Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hält am Mittwoch, 16.11.2022 im Sitzungssaal des Rathau- ses in Baindt seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG 1. Antrag auf Förderung eines Strukturgutachtens nach den FrWw - Strukturgutachten zur Sicherung der zukünftigen Wasserversorgung des Zweckverbandes Wasser- versorgung Baienfurt und Baindt - Erhöhung der zukünftigen Versorgungssicherheit in Bezug auf Quellableitung und Notverbünde 2. Informationen und Vorgehen im Zusammenhang mit den Quellen in Weißenbronnen: 1. Fortschreibung Regionalplan Bodensee-Ober- schwaben 2. Ausweisung des Wasserschutzgebietes Weißen- bronnen 3. Weitere Informationen und Planungen (z.B. Rad- schnellweg nach Bergatreute) 3. Allgemeine Finanzprüfung durch die Gemeindeprü- fungsanstalt im Prüfungszeitraum 2015 bis 2020 - Be- kanntgabe der wesentlichen Prüfungsfeststellungen 4. Änderung der Satzung der ehrenamtlichen Entschä- digung ab 2023 5. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 6. Wirtschaftsplan 2023 – Beschluss der Haushaltssat- zung 7. Anfragen und Anregungen der Zweckverbandsmit- glieder 8. Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Günter A. Binder, Verbandsvorsitzender Gelungene Hauptprobe 2022 Nach zwei Jahren Pause konnten auch wir endlich mal wieder eine Jahreshauptprobe durchführen, und so manch kleiner Feuerwehrmann verfolgte die Übung mit leuchtenden Augen. Überhaupt war der Zuschauerzu- spruch wieder sehr groß, und das trotz des etwas wid- rigen Wetters. Sowohl uns von der Feuerwehr als auch den Helfern vor Ort hat das sehr gefreut! Bei der Zimmerei Konzett brannte unter dem Vordach eine Palette mit Dämmmaterial. Kurze Zeit nach der Alarmierung trafen die Helfer vor Ort des DRK sowie der MTW mit den Führungskräften der Feuerwehr sowie der Drohnengruppe am Einsatzobjekt ein. Baindt entwickelt sich Wir suchen für die Aula (Klosterwiesenschule) und Schenk-Konrad-Halle zum nächstmöglichen Zeitpunkt jeweils eine zuverlässige Reinigungskraft (m/w/d) Wir suchen eine engagierte Person, die selbstständig, sorgfältig und flexibel arbeitet. Es handelt sich um ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis. Die Bezahlung erfolgt nach Stunden- nachweis. Für Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (Tel. Nr. 07502 9406-40; E-Mail: f.maurer@baindt.) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 27.11.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Der Einsatzleiter erkundete die vorherrschende Situa- tion und holte sich Informationen beim Firmeninhaber ein. Währenddessen wurde auch der Einsatz der Drohne vorbereitet, so dass hier über Luftaufnahmen weitere Er- kenntnisse gewonnen werden konnten. Das erste Lösch- fahrzeug LF 16 kümmerte sich um die Brandbekämpfung sowie die Wasserversorgung über das Hydrantennetz der Friesenhäuslerstraße. Die Besatzung des inzwischen eingetroffenen Löschfahr- zeugs LF 10 übernahm den Innenangriff und kontrollierte dort, inwieweit das Feuer sich eventuell schon ausgebrei- tet hat. Dabei wurden zwei Jugendliche aufgefunden, die sich im Werkstattbereich versteckt hielten. Max und Moritz, diese beiden... könnten vielleicht was damit zu tun gehabt haben. Die Helfer vor Ort kümmerten sich um- gehend um deren, zum Glück, nur leichte Verletzungen und beruhigten den aufgeregten Inhaber der Zimmerei. Nach einer halben Stunde konnte die Übung erfolgreich abgeschlossen werden. Neben Kaffee und Kuchen gab es nun auch Feuerwehr und Rotes Kreuz zum Anfassen. Die Besichtigung der Gerätschaft oder ein Erinnerungsfoto im Fahrzeug zauberte noch das ein oder andere Kinder- lächeln ins Gesicht. In der anschließenden Manöverkritik lobte Kommandant Roland Bucher den guten Verlauf der Übung. Für einen erfolgreichen Einsatz sei das Zusammenspiel der ein- zelnen Feuerwehrangehörigen unerlässlich, ebenso eine gute und professionelle Zusammenarbeit mit den ande- ren Hilfsorganisationen wie dem DRK und den Helfern vor Ort. Die aktuelle Situation zeige aber auch, dass die Herausforderungen vielfältiger werden. Corona, Krieg, Klimawandel usw. stellen auch uns vor neue Aufgaben. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Menschen bereit sind, sich füreinander zu engagieren und zu helfen, wo Not am Mann ist. Ein Dank gilt abschließend auch der Zimmerei Konzett für die Bereitstellung des Übungsobjektes sowie für Was- ser und Strom. Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle anderen Fundsachen werden nach vorheriger amtli- cher Bekanntmachung durch Aushang und örtliche Medi- en vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: August 2022: Schlüsselbund mit Schlüssel für Wohnmobil/Wohnwa- gen „Knaus“, Einzelschlüssel, T-Shirt blau, Stockschirm grau, Fahrradschloss, Damenrad silber, Kinder-Schirm- mütze rosa September 2022: Einzelschlüssel, Kosmetiktasche beige, Stockschirm oran- ge, Sweatshirt beige Gr. 134/140, Leggings grau Gr. 122/128 Oktober 2022: Softshell-Jacke schwarz Gr. L, Einzel-Autoschlüssel, Ku- scheltier „Vogel“, Damenring silber, Kinder-Fahrradhelm blau/schwarz Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406- 12. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wonach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis einigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt werden kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 12. November und Sonntag, 13. November Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 12. November Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hochbergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 Sonntag, 13. November Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Unsere Jubilare Zum 90. Geburtstag am 1. November 2022 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Frau Lydia Wucherer herzlichst. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsch und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Katharina und Dominik Köppl zur Geburt ihrer Tochter Leni Sophia Köppl am 23.09.2022 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. November 26.11. Nikolausmarkt Dorfplatz Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Besuch von Ehemaligen Am Dienstag, den 25.Oktober war bei uns im Haus die Freude groß. Die ehemaligen Kinder und Erzieher aus dem vorigen Kin- dergartenjahr besuchten uns. Die Erst- klässler kamen mit ihren Schulranzen, um ihre Schulhefte und Bücher zu zeigen. Manche Kinder haben uns daraus vorgelesen, was sie in der Schule schon gelernt haben. Es gab viel zum Erzählen und Zeigen. Auch die Lieblingsfä- cher wurden uns verraten. „Aber die Pause ist doch am schönsten, weil ich mit meinen Freunden spielen kann“, war die Aussage einiger Kinder. Gespielt wurde natürlich auch an diesem Nachmittag. Jeder konnte seiner Lieblingsbeschäftigung aus der Kin- dergartenzeit nachgehen. Später im Stuhlkreis gab es einen Fantakuchen, den die Kindergartenkinder am Vormittag gebacken haben. Ge- meinsam ließen wir uns ihn schmecken. Mit dem Lied „Heut ist ein Tag, an dem ich froh sein kann“ verabschiedeten wir uns von unseren Besuchern und wünschten ihnen weiterhin viel Spaß und Erfolg in der Schule! Zur Information Haushalte für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 gesucht Teilnehmende erhalten Geldprämie als Dankeschön Wofür geben die Menschen in Baden-Württemberg wie- viel Geld aus? Wie hoch sind die Ausgaben für Lebens- mittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Unter dem Motto »Wo bleibt mein Geld?« führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächs- te Einkommens- und Verbrauchsstichprobe durch. Dafür werden für Baden-Württemberg rund 10 000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen. Als Dankeschön erhal- ten sie eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. App erleichtert Teilnahme von unterwegs Ganz bequem können die Einnahmen und Ausgaben in einer App – auch von unterwegs – dokumentiert werden. Die App funktioniert auch offline und kann sowohl auf dem Smartphone als auch am Computer genutzt wer- den. Die »klassische« Teilnahme über Papierfragebogen ist ebenfalls möglich. Jeder Haushalt dokumentiert drei Monate lang seine Ausgaben zum Beispiel für Lebensmit- tel, Bekleidung und Freizeit. Darüber hinaus werden u. a. Fragen zum Haushalt, der Wohnsituation, der Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, der Vermögenssitu- ation sowie den Haushalts- und Personeneinkommen gestellt. Jeder fünfte Haushalt dokumentiert zusätzlich zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauf- Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 ten Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabak- waren. Dies ist wichtig, um den Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel an den gesamten Lebensmittelausgaben bestimmen zu können. Bis zu 175 Euro als Dankeschön erhalten Den Teilnehmenden bietet die Einkommens- und Ver- brauchsstichprobe die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen und einmal ganz genau festzuhalten: »Wo bleibt mein Geld?« Zudem gibt es als Dankeschön eine Geldprämie von 100 Euro je Haushalt. Haushalte mit minderjährigen Kin- dern erhalten zusätzlich 50 Euro. Haushalte, die nach ei- nem mathematischen Zufallsverfahren für die zweiwö- chige detaillierte Dokumentation von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren ausgewählt werden, erhal- ten dafür nochmals 25 Euro. Somit ist es möglich, bis zu 175 Euro für die Teilnahme an der Einkommens- und Ver- brauchsstichprobe 2023 zu erhalten. Anmeldungen für die Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 sind ab sofort online mög- lich. Aus allen angemeldeten Haushalten wird für jedes Quartal nach einem Quotenplan eine Stichprobe gezogen. Dies dient dazu, die Bevölkerung realistisch abzubilden. Wichtige Datengrundlage für das neue Bürgergeld und die Inflationsrate Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe liefert wich- tige Fakten darüber, wofür die Menschen in Deutschland wieviel Geld ausgeben. Die Daten bilden die Grundlage für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleis- tungen für Kinder und Erwachsene. Bislang wurden ba- sierend auf den Einkommens- und Verbrauchsstichpro- be -Ergebnissen beispielsweise die Regelbedarfe für das Arbeitslosengeld II (»Hartz IV«) ermittelt. Zukünftig bilden sie die Datengrundlage für das Bürgergeld. Die Einkom- mens- und Verbrauchsstichprobe-Daten fließen zudem in die Berechnung der Inflationsrate ein. Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewähr- leistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Forstamt Ravensburg Das Forstamt informiert Das Forstamt Ravensburg lädt Privatwaldbesitzende zu Holzssortierschulungen im Wald ein: Holzvermessung und Gütesortierung von Fichte/Tanne Stammholz • 25.11.2022 Waldburg / Hannober; 14:00 bis 16:00 Uhr • 02.12.2022 Eglofs / Osterwald; 14:00 bis 16:00 Uhr (Karten siehe unter www.rv.de/waldbesitzerinfo) Lieblingsjob?! Kinder betreuen-neugierig geworden? In der Kindertagespflege betreuen Sie mit Vergütung Kin- der bis zu 14 Jahren bei Ihnen zu Hause, im Haushalt des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen. Wenn Ihnen der Umgang mit Kindern Freude bereitet, machen Sie die Tagespflege zu Ihrem Beruf. Neuer Kurs ab März 2023 in Weingarten Wir helfen Ihnen: Vermittlungsstelle für Kindertagespflege Schussental Caritas Bodensee-Oberschwaben Telefon: 0751-36256-36/-18, tagesmuettervermittlung-rv@ caritas-bodensee-oberschwaben.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 für Eltern künftiger Erstklässler Dienstag 15. November 2022 19.00 Uhr Saal der Grund- und Werkrealschule für künftige Erstklässler 22./23./29./30. Nov. und 06./07./13./14. Dez. jeweils von 14.30 -16.00 Uhr Neugierig geworden? Informationen rund um unser Bildungszentrum und die Schulanmeldung erhalten Sie unter www.bz-st-konrad.de INFORMATIONSABEND SCHNUPPERNACHMITTAGE telefonische Anmeldung unter 0751. 888 31 00 Der Landkreis Ravensburg sucht Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Dabei handelt es sich um Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung eines Elternteils oder eines für sie ver- antwortlichen Erwachsenen in einen Mitgliedstaat der EU einreisen oder dort ohne Begleitung zurückgelas- sen werden. Zumeist kommen im Landkreis Ravensburg männliche Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jah- ren, vorwiegend aus Syrien, den afrikanischen Ländern und Afghanistan an. Kinder und Jugendliche ohne elterliche Unterstützung sind einem erhöhten Risiko von Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung ausgesetzt. Sie brauchen Begleitung, Schutz und Fürsorge. Wenn Sie Platz, Zeit, ein stabiles Umfeld, Offenheit und Sensibilität für andere Kulturen haben, würden wir uns freuen, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Selbstver- ständlich stehen wir Ihnen für weitere Fragen und Infor- mationen zur Verfügung. Kontaktperson ist für Sie Fr. Höning- Steinmann, erreichbar unter 07522/9963725, c.hoening-steinmann@rv.de . Als Gastfamilie wird eine Pflegefamilie bezeichnet, die Hilfe zur Erziehung für eine/n unbegleitete/n Minderjähri- ge/n leistet. Gastfamilien stellen für einen vorübergehen- den Zeitraum ihre Familie als Lebensort zur Verfügung. Als Gasteltern sind nicht nur Familien oder Ehepaare ge- sucht, sondern auch Singles, Paare mit oder ohne Kind, gleichgeschlechtliche Paare oder Bürger und Bürgerinnen mit Migrationshintergrund. Katastrophen, Notlagen, Konflikte und Kriege weltweit haben in den letzten Jahren zu einem erheblichen An- stieg der Anzahl von Geflüchteten geführt. Unter ihnen befinden sich zahlreiche Kinder und Jugendliche, die be- sonders schutzbedürftig sind. Für den Schutz der Grup- pe der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ist in Deutschland die Kinder- und Jugendhilfe zuständig. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Endlich rauchfrei! „Endlich rauchfrei“ – ein Ziel vieler langjähriger Rau- cherinnen und Raucher. Doch alleine ist der Ausstieg oft schwer. Kostenlose Unterstützung bietet die Internet- seite zur Rauchstopp-Kampagne www.nutzedeinechan- ce.de des Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt diese Kampagne. Darauf weist sie anlässlich der Rauchstopp-Aktionswoche des Bundesdrogenbeauftragten vom 11. bis 16. Novem- ber hin. Um langjährigen Raucherinnen und Rauchern den Ausstieg aus der Abhängigkeit zu erleichtern, bezu- schusst die SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkas- se (LKK) ihren Versicherten außerdem die Teilnahme an Präventionskursen zur Raucherentwöhnung, die nach § 20 SGB V von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sind. Kursdatenbank hilft bei der Auswahl Programme, die wirklich helfen, von der Sucht loszukom- men, finden Betroffene unter www.svlfg.de/gesundheits- kurse-finden. Die von der ZPP zertifizierten Kurse und Programme erfüllen strenge Qualitätskriterien. Falls kein Angebot in der Nähe zu finden ist oder Betroffene keine Zeit für regelmäßige Treffen haben, können Online-Ange- bote helfen. Auch dafür bezahlt die LKK einen Zuschuss, sofern diese ZPP-zertifiziert sind. Zuschussfähige On- line-Angebote zur Rauchentwöhnung finden Interessierte unter https://portal.zentrale-pruefstelle-praevention.de/ portfolio/svlfg/suche. Über „Weitere Suchkriterien“ kann der Themenbereich (Umgang mit Suchtmitteln) festgelegt und die Auswahl auf Onlinekurse eingegrenzt werden. Deshalb lohnt sich der Schritt aus der Sucht Aus gutem Grund suchen viele Raucherinnen und Raucher nach Wegen aus der Sucht. Nicht erst seitdem abschre- ckende Bilder auf Tabakprodukte gedruckt werden, weiß jeder, dass Rauchen der Gesundheit schadet. Rauchen verursacht Lungenkrebs und begünstigt viele weitere Krebsarten, zum Beispiel in der Mundhöhle, Speiseröhre, Bauchspeicheldrüse, Nieren, Harnblase, Gebärmutter, Brust sowie des Knochenmarks und Dickdarms. Im Ver- gleich zu Nichtrauchern haben Raucher ein mehr als dop- pelt so hohes Risiko für eine Herz-Kreislauferkrankung und ein doppelt so hohes Risiko für Schlaganfälle, so die Deutsche Krebsgesellschaft. Bis zum Jahr 2040 sollen 95 Prozent aller Europäerinnen und Europäer Nichtraucher sein, so lautet das im Krebsplan festgeschriebene Ziel der Europäischen Union. Unter www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/ basis-informationen-krebs/bewusst-leben/rauchen-und- krebs.html gibt es weiterführende Informationen. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Tel. 07585/9307-0, info@mr-ao.de Berufskraftfahrerweiterbildung Wir bieten in Zusammenarbeit mit der MR Fahrschule Biberach alle 5 Module für die Berufskraftfahrerweiter- Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 bildung nach §5 BKrFQG für alle Kraftfahrer an. Die Teil- nahme wird über die Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen. Die Termine sind wie folgt: Freitag, 11.11.2022 nachmittags Freitag, 18.11.2022 nachmittags Samstag, 19.11.2022 vormittags Freitag, 25.11.2022 nachmittags Bei Anmeldung, Interesse und Fragen wenden Sie sich gerne an Ulrike Reiter, Tel. 07585/9307-11 oder u.reiter@ mr-ao.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 12. November – 20. November 2022 Gedanken zur Woche Die heilsamste Stärkung auf dem Spaziergang Des Lebens ist es, von Zeit zu Zeit Bei sich selber einzukehren. Peter Sirius Samstag, 12. November 16.00 Uhr Baindt – Totengedenkfeier im Pflegeheim Selige Irmgard (intern) 18.30 Uhr Baindt – Hubertusmesse mit musikalischer Begleitung durch die Jagdhornbläsern aus Fronhofen Ministranten: Max Schützbach, Lenny Sonn- tag, Alexandra Schnez, Leana Neb († alle verstorbenen Landfrauen, Josef Kieb- ler) 18.30 Uhr Baienfurt – Gedenkgottesdienst der Blutreiter Baienfurt Sonntag, 13. November – 33. Sonntag im Jahrkreis - Volkstrauertag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Anschließend Totenehrung zum Volkstrauer- tag mit Kranzniederlegung beim Denkmal Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Nele Gründler, Pia Kreutle, Jakob Späth († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Ludmilla und Rochus Illenseer, Agathe und Adam Zimmermann, Julius Malsam, Apolo- nia und Ignaz Malsam, Magdalena und Jo- hannes Merk, Josef Jerg, Jahrtag: Katharina Schimanowski, Brunhilde Dreher, Hermann Gindele) 09.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 10.45 Uhr Baienfurt - Gedenkfeier zum Volkstrauertag auf dem Friedhof Dienstag, 15. November 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 16. November 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung 19.30 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier in der Kapelle († Totengedächtnis für die verstorbenen Mit- glieder der Kapellengemeinschaft Sulpach) 20.00 Uhr Sulpach – Jahresrechnung bei Familie Schnez Donnerstag, 17. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 18. November 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 19. November 18.30 Uhr Baienfurt – Jugendgottesdienst mit den Mi- nistranten Anschließend Adventsbasar der Ministranten auf dem Kirchplatz Sonntag, 20. November – Christikönigssonntag - Dias- porasonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Benjamin Michelberger, Simon Elbs, Rafael Dorn, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Lena Himpel, Alina Michelberger, Mona Stief- vater, Simon Stiefvater († Rolf Rosneberger, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Irmgard Kammerlander, Jahr- tag: Luigi Lauriola) 11.30 Uhr Schachen – Taufe von Helena Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung fest mit der Bitte die markierten Plätzen zu benutzen und eine Maske zu tragen. Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 15.11. Geschlossen Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633, Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Christbäume für die Kirche gesucht Für den Kirchenschmuck an Weihnachten suchen wir zwei Christbäume (Fichte/Tanne) mindestens 6 Meter hoch. Falls sie in ihrem Garten einen solchen Baum haben, der ihnen zu groß wird und der in unsere Kirche passt, holen wir ihn gerne bei ihnen ab. Bitte melden sie sich einfach dazu im Pfarrbüro Baindt, Tel. 07502-1349. Für den Fall, dass sie zum Anrufbeantworter gelangen, bitte kurz be- sprechen, wir rufen sie zurück. Sulpach: Kapellenpflegeverein – Jahresrechnung Am Mittwoch, 16. Nov. um 20.00 Uhr findet die „Jahres- rechnung“ des Kapellenpflegevereins bei Familie Schnez statt. Herzliche Einladung! Zuvor, um 19.30 Uhr ist Monatsgottesdienst (Eucharistie- feier) in der Kapelle. Bitte die besondere Gottesdienstzeit beachten. Sockenverkauf von handgestrickten Socken in allen Grö- ßen u. in verschiedenen Farben. Der Verkauf findet am Freitag 18.11.22 von 15.00 - 18.00 Uhr im Bischoff Sproll Saal Gemeindehaus St. Martin Marsweilerstrasse 30 und am 26.11.2022 und auf dem Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz statt. Der Erlös kommt dem Missionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. Unser Kinderchor auf Tour Der Kinderchor machte im Oktober einen Ausflug. Dieser führte nach Ulm, wo wir das dortige Museum „Brot und Kunst“ besuchten. Die frühere Ernte mit Dreschflegel und die Herstellung von Mehl mit Mahlstein wurden von der Museumsführerin anschaulich erklärt und wir durften so- gar selbst Hand anlegen. Neben den vielen Erntegeräten und Bildern, verfügt das Museum auch über viele Kunst- werke und moderne Ausstellungsstücke. So staunten wir, wie unterschiedlich der gedeckte Tisch einer Woche in den Familien in verschiedenen Ländern aussieht. Da wur- de deutlich, wie üppig unsere Tische doch gedeckt sind. Später stärkten wir uns beim gemeinsamen Mittages- sen, um anschließend den Turm des Ulmer Münsters zu besteigen. 70 m Höhe sind wir in die Höhe gestiegen und konnten die schöne Stadt Ulm von oben bestaunen. Auch den Glockenschlag konnten wir hören, fühlen und sehen. Zum Abschluss haben wir den Kinderspielplatz in der Nähe noch unsicher gemacht und bei einem Eis den tollen Tag ausklingen lassen. Ein großes Dankeschön an die Organisation von Nadine Klotzer und natürlich an die Kinder, die mit Freude und Begeisterung dabei waren. Foto Ulm Foto Senioren Hallo, ciao, ciao, guten Tag, moin, moin! Servus! Grüß dich! Hi! Fetzig begrüßten die Kinderchor-Kinder die Besucher des Seniorennachmittages im Bischof-Sproll-Saal am letzten Mittwoch im Oktober. Die Kinder wurden eingeladen um den Herbst und das Erntedankfest musikalisch zu um- rahmen. So sangen sie mit viel Herz „Schau dir mal die Früchte an, sie alle sind verschieden. Sie alle sind seit An- beginn in Gottes Hand geschrieben. Das macht die Welt so wunderbar.“ Dabei brachten die Kinder die jeweiligen Erntegaben nach vorne und im Nu formte sich ein schöner Erntedanktep- pich. Danke für den schönen Mittag und den tollen Ap- plaus und natürlich für die Süßibox. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Bild mit neuen Westen (Kinderchor) Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 27.10.2022 Der Kirchengemeinderat traf sich zur Besichtigung in der Villa Kunterbunt. Die Instandsetzung des Holzbodens im mittleren Raum ist abgeschlossen. Der Boden im großen Gruppenraum wird ebenfalls saniert. Des Weiteren muss ein Wasserrohrbruch behoben werden und eine Repa- ratur der Dachrinnen erfolgen. Zur Aufbewahrung von Materialien fehlen den Ministranten noch Schränke und Regale. Spenden werden gerne angenommen. Die jährlichen Zuschüsse an kirchliche Gruppierungen für 2022/2023 wurden genehmigt. Diese werden wie bisher im Haushaltsplan auf der jeweiligen Kostenstelle bereit- gestellt. Im Kindergarten St. Martin erfolgt eine Ersatzbeschaffung für die defekte Spülmaschine. Für die Anschaffung von neuen Ministrantenpullis wurde ein Zuschuss genehmigt. Des Weiteren wurde über mögliche Anschaffungen für den Investitionsplan 2023 beraten. Aufgrund der derzeitigen Coronalage wird der Ordner- dienst während den Gottesdiensten bis auf weiteres aus- gesetzt. Ein großer Dank geht an die Ordner für ihre aus- dauernde Bereitschaft. N ach langer Zeit konnte die „Kirche für Kinder“ wieder stattfinden. Das Angebot wurde gut angenommen. Auch ein „Krabbelgottesdienst“ hat stattgefunden. Das Team würde ich sich auf weitere kleine und große Besucher freuen. Pfarrer Staudacher berichtet, dass dieses Jahr sehr viele Taufen stattfinden. Das Angebot der Einzeltaufe kommt bei den Familien sehr gut an. ------- Konzert Mariä Himmelfahrt Baienfurt 1. Adventssonntag 27. November 2022, 17 Uhr Adventskonzert Antonio Vivaldi (1678-1741) „Magniflcat“ Klaus Heizmann (*1944) „Lichter der H.offnung“ Adventskantate Teil 1 (1995) Kirchenchor und Jugendkantorei Mariä Himmelfahrt Baienfurt Leila Trenkmann, Sopran Lothar Riehmann, Tenor Marco Vassalli, Bass Kirchenorchester Baienfurt Wolfgang Baur, Orgel Leitung: Maria Hummel Kartenvorverkauf: 10.- € (Kinder bis 12 Jahre frei) Sonntag, 13.11.2022, 10.30 Uhr nach dem Gottesdienst Samstag, 19.11. 2022 und Samstag, 26.11. 2022 18.00 Uhr vor dem Gottesdienst jeweils am Kirchenportal Brillen Jerg, Baienfurt ab Samstag,12.11. 2022 und an der Abendkasse --------------- Sonntag, 13.11.22. Volkstrauertag Mittagstisch für Alle. Ab 10.30 Uhr ladet die kath. Kirchengemeinde Baienfurt ein zum Mittagstisch ins kath. Gemeindehaus „St. Anna“ ein. Der Frauenbund kocht für Sie. Für Kinder gibt es Spätzle mit Soße. Wir freuen uns auf Ihr Kommen mit der ganzen Familie. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 27. November 2022 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Denn wir müssen alle offenbar werden vor dem Richterstuhl Christi. 2. Kor 5,10a Sonntag, 13. November - Volkstrauertag, Vorletzter Sonntag i. Kirchenjahr 09.30 !!! Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kammermusik 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemein- dehaus 10.45 Uhr Baienfurt Ökum. Festakt auf dem Friedhof Mittwoch, 16. November 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Sonntag, 20. November Ewigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemein- dehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Chor Gedanken zum Wochenspruch Wir müssen alle offenbar werden vor dem Richterstuhl Christi. Gott sei Dank: Nicht die Diktatoren unserer Tage haben das letzte Wort, nicht diejenigen, die sich nur selbst die Nächsten sind und auch nicht diejenigen, die drohen und einschüchtern. Der menschenfreundliche, mensch-gewordene Gott steht selbst dafür ein, dass seine Welt nicht vor die Hunde geht, dass menschliche Würde gottgegeben und unverlierbar ist und bleibt und dass Gerechtigkeit und Frieden nicht nur fromme Floskeln sind. Und wir tun gut daran, Teil dieser Dynamik zu sein, die Leben und Welt verändert, Transparenz und Wahrheit schafft, das Recht aufrichtet, Liebe mehr sein lässt als ein Wort. Mit seinem Namen steht ER dafür ein. ------ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert wer- den. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stun- den über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ------ Digitale Schatzsuche durch Baienfurt zur diesjährigen Friedensdekade mit der Smartphone-App „Actionbound“ Anlässlich der diesjährigen Friedensdekade laden wir ganz herzlich zu einer digitalen Tour durch Baienfurt auf den Spuren der Friedenstaube ein. Das Schöne daran: Jede und jeder kann diese Entdeckungsreise beginnen, wann es ihm oder ihr am geschicktesten ist. Dazu sollte vorab zu Hause die App „Acti- onbound“ heruntergeladen und untenste- hender QR-Code eingescannt werden und schon kann es los gehen. Start dieser Entdeckungs- und Besinnungstour ist vor der Ev. Kirche in Baienfurt, Achstraße 2. Wer unterwegs keinen Internetzugang hat, kann das Kar- tenmaterial in Ruhe vorab zu Hause herunterladen. Die weitere Navigation übernimmt das Smartphone. Viel Freude mit diesem Actionbound und ein herzliches Dankeschön an Prof. Jörg Stratmann und seine Stu- dierenden von der PH-Weingarten, denen wir diesen Actionbound verdanken! Ihr Pfr. Martin Schöberl ------ Einladung zum Krippenspiel Hallo, es ist wieder soweit. Die Kinderkir- che startet mit den Proben zum diesjährigen Krippenspiel. Wer von euch also Lust und Zeit hat, bei unserem Krip- penspiel mitzumachen, kommt am Sonntag, den 13.11.2022 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr in das Ev. Gemeindehaus Baienfurt, Öschweg 32. Wir freuen uns über euer Kommen. Euer Kinderkirchteam ------ Willkommen in der 42. Ökumenischen FriedensDekade! Die FriedensDekade tritt für gesellschaftlichen Zusam- menhalt und internationale Kooperationen ein. Bittgottesdienst für den Frieden am 13. November um 9.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt (mit Kammermusik) Gottesdienst zum Buß- und Bettag, 16. November um 19 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt ------ Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 14.11. R. Volz: Sterne aus Papier – Schmuck für die Advents- und Weihnachtszeit 21.11. S. Tratzyk: „Futterglocke für hungrige Vögel“ 28.11. L. Gerster: „Bald nun ist Weihnachten“ –Vorfreu- de, Erlebnisse, Geschichten... Erinnerungen werden zu Papier ge- bracht... 05.12. H. Gärtner: „Engel zum Naschen“ 12.12. Adventsfeier im DBS Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Adventsmarkt 19.11.22 16:00 - 21:00 Uhr 20.11.22 14:00 - 19:00 Uhr Weihnachtliche Dekorationen Handarbeiten & Karten Weihnachtsgebäck & Delikatessen und vieles mehr Gelände der CBG Baienfurt Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SV Unterjesingen : SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) 2:1 Zu einem wahren Spitzenspiel der Verbands- liga Nord fuhren unsere derzeit drittplatzierten B-Juniorin- nen zum Tabellenführer nach Unterjesingen, der bis dato schon 37 Tore auf dem Konto hatte. Beide Mannschaften spielten auf Augenhöhe mit leichten Vorteilen auf unserer Seite und insbesondere unsere Defensive plus kompak- tem Mittelfeld ließen die Gegnerinnen kaum vor unser Tor kommen. So ging es mit einem 0:0 in die Pause aus der wir dann etwas besser kamen. In der 47. Minute gingen wir dann durch Stella, die den Ball von der Strafraumgrenze herrlich in den Winkel schlenzte, in Führung. Von nun an schaltete Unterjesingen allerdings auf totalen Angriff und wir ließen uns zu stark hinten hineindrängen und so kam es, dass wir uns durch zwei Fehler, darunter ein Eigentor kurz vor Schluss, selbst schlugen und den möglichen Sieg nicht über die Zeit bringen konnten. Die Enttäuschung war natürlich riesengroß, aber die Leistung, die wir über weite Strecken auf den Platz brachten, war extrem stark und verdient trotz Niederlage alle Anerkennung. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Po- grzeba, Lorena Buerck, Julie Acker, Laura Schaz, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Nora Lüttmann, Jana Eiberle, Marie Armenat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Dorina Boser C-Juniorinnen SGM Oberzell/Schmalegg - SGM Fronreute/Baindt 1:2 Einen positiven Abschluss der Vorrunde bei den D-Jungs erlebten unsere C-Mädels. Bei beinahe sommerlichen Temperaturen ging es nach Oberzell. Auf ungewohn- tem Kunstrasen war den Spielerinnen zu Beginn noch die Unsicherheit der letzten Woche anzumerken. Nach 15 Minuten ohne wirkliche Torchance auf beiden Seiten, schenkten wir durch einen verunglückten Querpass im eigenen Sechzehner den Gegnern das 1:0. Ein gefühlter Weckruf für unsere Mädels, die daraufhin die Jungs bis zur Halbzeit in ihre Hälfte drückten. Mehr als verdient er- zielte Tabea das 1:1. In Halbzeit Zwei mussten beide Teams langsam dem ungewöhnlich heißen Wetter Tribut zollen und viele Fehler luden beide Mannschaften zu Chancen ein. Oberzell/Schmalegg setzte dabei auf Weitschüsse, die Torspielerin Sara alle mühelos entschärfte. Auf der andren Seite scheiterten Sarah und Sophie, jeweils nach tollem Zuspiel von Hedda, alleinstehend vor dem Tor. Mit einem emotional aufgeladenen Solo erzielte unsere Spielmacherin dann selbst den Siegtreffer. Der Sieg wurde dann noch mit Pizza am Sportheim gebührend gefeiert. Die abschließenden Worte möchte ich an dieser Stelle an die Eltern richten. Einen riesigen Dank für eure Unterstüt- zung für die Mädels und uns Trainer. Die Zuverlässigkeit und tolle Einstellung eurer Töchter ist vorbildlich und so machen solche „Projekte“ und Spielrunden (trotz Höhen und Tiefen ;) ) richtig Spaß. Es Spielten: Sara, Malena, Vivi, Lena F., Amelie, Sarah, Hedda, Tabea, Sophie, Vici D-Juniorinnen SGM Fronreute/Baindt - SV Deuchelried 2:5 Trotz der ergebnistechnisch klaren Niederlage, war es ein gutes Spiel unserer SG. Halbzeit 1 ging dabei klar an die Deuchelrieder Mädels. In Halbzeit 2 waren allerdings unsere Mädels klar spielbestimmend und erspielten sich Chance auf Chance. Ein 5 : 5 lag durchaus im Bereich des Machbaren. Top-Torjagerin Lena Pfleghaar erzielte bei- de Treffer für ihr Team, scheiterte allerdings auch gleich 3 Mal freistehend vor der starken Torspielerin des SV D. Das Ziel mit unseren D-Mädels ein neues Team zu for- men war die Hauptaufgabe des Trainerteams in dieser Qualirunde. Viele neue Spielerinnen, darunter auch Anfän- gerinnen wurden ins Team aufgenommen und integriert. Dieses erste Ziel wurde vom Trainerteam Sorg/Rimmele/ Brinz erreicht. Nun gilt es das Team fußballerisch weiter zu bringen, um in der Rückrunde näher an die starken Teams heranzurücken. Die 2. Halbzeit an diesem schönen Samstagnachmittag war bereits der Anfang. Es spielten Carla Seitner, Greta Heilmeier, Amelie Metzler, Pauline Preis, Franziska Brugger, Jana Rimmele, Kamar Bakaya, Mia Wengert und Lena Pfleghaar. E-Juniorinnen PSG Friedrichshafen - SGM Fronreute/Baindt 1:4 Diesmal starteten wir mit unserer neuen Torspielerin Amy, die ihr erstes Spiel souverän gemeistert hat. Unsere bishe- Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 rige Torhüterin Leonie glänzte dagegen als Sturmspitze. Sie wurde mehrfach gut aus dem Mittelfeld durch Lena und Lea R. bedient und nutzte die Vorlagen schon in der ersten Halbzeit indem sie diese gleich zweimal ins Tor einschob. Unsere starke Mittelfeldspielerin Lena legte mit dem dritten Tor nach und das letzte Tor für die SGM erzielte unsere Jokerin Isabella. Der viel umjubelte Sieg konnte allerdings nur durch die überragende Abwehrleis- tung um unsere Abwehrchefin Lea B. erreicht werden, die unterstützt wurde durch Melina, Aurelia und Mia. In der zweiten Halbzeit sorgten im Sturm dann unsere beiden jüngsten, Hanna B. und Margo, für Unruhe vor dem geg- nerischen Tor. So gehen wir mit einem positiven Ergebnis und zahlreichen Erfahrungen in die Winterpause. Es spielten: Amy Wachter, Leonie Ziegler, Lea Busam, Lea Rimmele, Lena Alber, Mia Malsam, Isabella Lang, Aure- lia Elsäßer, Melina Feitenheimer, Hanna Busam, Margo Hodek Boenke köpft SVB zum Heimsieg SV Baindt - TSV Tettnang 1:0 (0:0) Nachdem der SV Baindt am vergangenen Wochenende spielfrei aussetzen durfte, stand am 15.Spieltag ein echtes Topspiel auf der Baindter Klosterwiese an. Zu Gast war der Mitaufsteiger aus Tettnang, der vor der Partie mit vier Punkten aber auch einem Spiel weniger auf Tabellenplatz vier rangierte. Nach einem starken Saisonstart schwä- chelte der TSV, unter anderem durch Verletzungspech, in den letzten Wochen aber etwas und konnte aus den vergangenen fünf Spielen nur vier Punkte holen. Baindt Trainer Rädel veränderte seine somit etwas formstärkere Mannschaft im Vergleich zum umkämpften Auswärtssieg in Mochenwangen auf drei Positionen, wobei vor allem der studiumsbedingte Verzicht auf Toptorjäger Dischl etwas schmerzte. Dennoch startete der SVB engagiert in die Partie, wäh- rend sich die Gäste mit einer Fünferkette ab der ersten Mi- nute tief in die eigene Hälfte fallen ließen und auf schnelle Umschaltsituationen lauerten. Trotz der defensiven Aus- richtung der Tettnanger, hatte der SVB bereits nach drei Minuten die erste Chance in Führung zu gehen. Nach einer Linksflanke von Fischer konnte ein Tettnanger Verteidiger den Ball jedoch im letzten Moment noch zur Ecke klären - Boenke wäre ansonsten wohl per Kopf zur Stelle gewe- sen. Nur fünf Minuten später zeigte sich der SVB dann er- neut gefährlich im Tettnanger Strafraum, wobei diesmal Geibel den TSV erneut vor dem Rückstand bewahrte. Im Anschluss an die starke Anfangsphase fand die Baindter Mannschaft offensiv allerdings kaum noch Lösungen, um die Tettnanger Defensive wirklich in Bedrängnis zu brin- gen. So kam mit fortschreitender Spieldauer auch der TSV besser in die Partie, wobei der SVB jedoch bei der von ruhenden Bällen ausgehenden Gefahr der Tettnanger aufmerksam blieb und bis auf einen Kopfball von D‘Ercole, der allerdings deutlich über das Tor strich (45+1.), kaum Torchancen zuließ. Somit blieb es nach 45 Minuten beim torlosen Remis. Mit einigen kleineren Umstellungen und einem Wechsel, Walser für Knisel, kam der SVB aber mit viel Energie aus der Halbzeitpause und schnürte den TSV zunehmend in der eigenen Hälfte ein. Vor allem über die rechte An- griffsseite brachen Thoma, Walser und Fischer immer wieder gefährlich durch, wobei der Führungstreffer der Baindter in der Luft lag. Allerdings konnte ein Flachschuss von Kapitän Thoma zunächst noch geblockt werden (55.) und wenig später scheiterte Fischer mit einem sehens- werten Schlenzer an Geibel (58.). Zwei Minuten später belohnte sich der SVB dann aber über für diese 15 Minu- ten „Powerplay“ - erneut wurde Fischer auf der rechten Seite clever freigespielt, welcher die Kugel perfekt auf Boenke am zweiten Pfosten servierte. An dessen wuchti- gen Kopfball bekam Geibel zwar noch die Fingerspitzen, konnte schlussendlich jedoch nicht mehr den Einschlag verhindern. Nachdem die Gäste den ersten Schock des Gegentreffers verdaut hatten und im Anschluss deut- lich offensiver agieren mussten, entwickelte sich in der Schlussphase eine ausgeglichene und spannende Partie auf der Klosterwiese. Während der SVB das Augenmerk nun verstärkt auf die Defensive und Kontersituationen legte, meldete sich der TSV nach einem Standard in der zweiten Hälfte erstmals gefährlich vor Wetzel an (71.). Wirklich große Chancen blieben auf Tettnanger Seite im Nachgang jedoch aus, zu abgeklärt präsentierte sich am Ende die starke Defensive der Baindter Mannschaft. Auch wenn Walser mit einer Unkonzentriertheit die Baind- ter Zuschauer in der Nachspielzeit nochmals zittern ließ, blieb es schlussendlich beim verdienten 1:0-Heimsieg für Rädels Mannschaft. Mit einer insgesamt soliden Abwehrleistung gegen eine ersatzgeschwächte TSV-Offensive und einer offensiven Druckphase zu Beginn des zweiten Durchgangs, fährt der SVB einen wichtigen Sieg gegen einen direkten Tabellen- nachbarn ein. Damit setzt sich die Baindter Mannschaft auf Tabellenplatz zwei erstmals etwas von der Konkur- renz ab und hat noch mit fünf ausstehenden Partien vor der Winterpause gute Chancen auch dort zu überwintern. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl (80.Ylber Xhafa), Marc Bolgert, Michael Brugger, Tobias Szeibel - Marko Szeibel, Phillip Thoma, Mika Dantona - Jan Fischer, Phi- lipp Boenke (90.Max Schmidt), Konstantin Knisel (46.Lu- kas Walser) SV Baindt II - TSV Tettnang II 3:3 (2:1) Auch der SVB II hatte nach dem spielfreien Wochenende ein Topspiel vor der Brust - mit dem TSV Tettnang II be- grüßte man den Tabellenführer der Kreisliga B1 auf der Klosterwiese, wobei man selbst vor der Partie auf Platz drei rangierte. In einer von Beginn an attraktiven Partie, erwischte der SVB II den besseren Start, ließ jedoch in der Anfangspha- se die letzte Zielstrebigkeit in seinen Angriffen vermissen. Auf der Gegenseite konnte sich Mohring gegen die zweit- beste Offensive der Liga zunächst noch mit einer tollen Grätsche beim Herauslaufen auszeichnen, war wenig später beim Abschluss von Stohr dann aber machtlos (25.). Geggiers Mannschaft zeigte sich allerdings nur kurz geschockt. Nach einer eigentlich ungefährlichen Herein- gabe von Trautwein, konnte Veliu im TSV-Tor den Ball nicht ganz sichern, wobei der eingelaufene Schnez rich- tig spekuliert hatte und die Kugel zum verdienten 1:1 über die Linie drückte (30.). Angetrieben vom Ausgleichstreffer dominierte der SVB II die verbleibenden 15 Minuten bis zur Halbzeitpause und ging in der 40.Minute durch Gessler folgerichtig erstmals in Führung. Auch in der zweiten Halbzeit konnten beide Teams ihre Offensivqualitäten unter Beweis stellen, wobei der TSV II kurz nach Wiederanpfiff wieder zum 2:2 ausgleichen konnte (50.). Der SVB II blieb jedoch weiterhin aktiv und so war es in der 62.Minute erneut Schnez, der im Strafraum nicht abschaltete und mit viel Energie einen nicht ausrei- chend geklärten Ball der Tettnanger über die Linie köpfte. In der Schlussviertelstunde fanden die Gäste allerdings nochmals eine Antwort auf die Baindter Führung (78.), Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 wobei es schlussendlich bei einem torreichen Remis blieb. Mit diesem knappen Unentschieden gegen den Tabellen- führer unterstreicht der SVB II seine Ambitionen in dieser Saison um die Meisterschaft mitspielen zu können, wo- bei mit etwas mehr Spielglück sogar ein Sieg möglich gewesen wäre. Es spielten: Jan Mohring - Dennis Hecht, Thorsten Renz, Patrick Späth, Tobias Trautwein - Sam Robinson, Niklas Späth, Fabian Gessler, Nico Geggier, Marco Reinhardt - Johannes Schnez - Bank: Lukas Grabherr, Niklas Hugger, Moritz Gresser, Julian Keppeler, Max Kretzer Vorschau: Sonntag, 13.11.2022 12.15 Uhr: SV Baindt II - TSV Ratzenried II 14.30 Uhr: SV Baindt - TSV Ratzenried Ergebnisse Jugendfußball + Vorschau D2 Junioren SGM Baindt/Baienfurt II – FV Bad Waldsee I 0:3 Am Samstag erwarteten wir zu unserem letzten Vorrun- denspiel auf dem Kunstrasenplatz in Baienfurt den FV Bad Waldsee. In einer guten 1. Halbzeit, in der man eige- ne gute Chancen leider nicht nutzen konnte, wurde man durch den Gegner eiskalt bestraft und musste leider drei unglückliche Gegentore hinnehmen und so stand es zur Halbzeit 0:3. Die Mannschaft wollte jedoch nicht aufge- geben und versuchte in der 2. Halbzeit alles um noch zu- mindest einen Punkt zu retten. So verlief die 2. Halbzeit die meiste Zeit in der Hälfte der Gäste, aber auch nach besten Chancen von Yigit oder Flo wollte kein Tor mehr gelingen. Somit blieb es bei einem Endstand von 0:3 Trotz der enttäuschenden Ergebnisse der Vorrunde, ha- ben die Jungs niemals aufgegeben und so wollen wir weiter trainieren und streben in der Rückrunde Siege an. Es spielten: Luis Vujica, Jonas Plaus, Yigit Duman, Jannik Krestel, Florian Merk, Nevio Silaghi, Michele Di Maggio, Josia Markwart, Dominik Walth, Ali Shahror A-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt – FC Isny 2:1 U19 der SGM gewinnt völlig verdient gegen den bishe- rigen, ungeschlagenen Tabellenführer aus dem Allgäu! Eine sehr starke Mannschaftsleistung in der ersten Spiel- hälfte mit dem Führungstreffer durch Leon Geng und eine großartige Energieleistung in Halbzeit 2 waren ausschlag- gebend dafür, dass die U19 der SGM nach 90 Minuten als verdienter Sieger unter großem Jubel der zahlreichen Fans den Platz verließ. Man merkte den Jungs von der ersten Minute an, dass sie dem Liga -Primus, der immerhin nach 5 Spielen einen Torschnitt von 5 Treffern pro Spiel aufweisen konnte, an diesem Tag ein Bein stellen wollten. Jeder einzelne stell- te sich in den Dienst der Mannschaft und gab alles für sein Team. Ein großes Lob auch an die 4 Jungs aus der B - Jugend die ihre 1-3 Jahre älteren Kameraden aus der A - Jugend mit tollem Einsatz un- terstützten. Bezeichnend für diesen gelungenen Nachmittag war das Siegtor durch den U17 Spieler Laurin Wösle, der wenige Minuten nach seiner Einwechslung nach genialer Vor- bereitung von Bledon Beluli den Gästetorwart gekonnt überwand. Kurz zuvor hatte Isny durch einen unhaltba- ren Weitschuß zum zwischenzeitlichen 1:1 ausgeglichen. Das Trainerteam um Edin Vardic und Rüdi Haber holten somit aus den letzten drei Spielen 7 Punkte. Es spielten: Benjamin Walser, Sven Merz, Markus Wöhr, Salvatore Di Maggio, Kevin Fischer, Nico Spörkel, Wasem Mahjoub, Daniel Kronenberger, Adnan Kale, Bledon Beluli, Leon Geng, Raphael Kaiser, Laurin Wösle C2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II – SG Kisslegg II 0:1 D1-Junioren: SV Horgenzell - SGM Baindt/Baienfurt I 2:4 Vorschau Jugendfußball Samstag, 12.11 12:45 Uhr – D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt I – TSG Ailingen I (Spielort: Baienfurt) 15:00 Uhr – A-Junioren: SGM Aulendorf/Blönried/Ebersbach - SGM Baindt/Baienfurt 16:00 Uhr – B-Juniorinnen: SV Baindt – SV Alberweiler II SVB nach starker erster Hälfte im Achtelfinale SG SV Fronhofen/Fleischwangen - SV Baindt 2:3 (0:2) Nur zwei Tage nach dem Heimsieg gegen den TSV Tett- nang, war der SVB in der 3.Runde des Bezirkspokals zu Gast bei der neuen Spielgemeinschaft aus Fronhofen und Fleischwangen, die in der Kreisliga A1 derzeit auf dem soliden 3.Platz rangiert. Mit drei „Neuen“ kam der SVB bei perfekten Platzverhältnissen schnell in die Partie und ging verdientermaßen in der 8.Minute in Führung. Knisel eroberte die Kugel vor dem Fronhofener Strafraum, Tho- ma brachte den Ball mit einer flachen Hereingabe auf den zweiten Pfosten und Schmidt schob unbedrängt zum 0:1 ein. Nur wenige Minuten später kombinierte sich der SVB über die linke Seite stark nach vorne, wobei Tobias Szeibel und Geggier im entscheidenden Moment Knisel in Szene setzen, welcher vor dem Tor die Ruhe behielt und das 0:2 markierte (13.). In der Folge hätte die Baindter Mannschaft sogar noch mit einer höheren Führung in die Pause gehen können, es blieb jedoch beim komfortablen 2-Tore-Vorsprung. Aus der Halbzeitpause kam der SVB allerdings etwas ver- schlafen zurück und brachte sich im Aufbauspiel immer wieder durch eigene Fehler in Bedrängnis, Wetzel und der Pfosten verhinderten dabei den Anschlusstreffer. Dem SVB reichte in der 2.Hälfte hingegen der erste gelungene Angriff für den nächsten Treffer - nach einem Steckpass von Knisel, lupfte Schmidt die Kugel sehenswert zum 0:3 über den her- auseilenden Keeper (57.). Die in der zweiten Halbzeit deut- lich verbesserten Gastgeber steckten trotz des dritten Ge- gentreffers aber nicht auf und kamen wenig später durch einen Fehler im Baindter Aufbauspiel zum 3:1-Anschlusstref- fer (63.). In der Schlussphase konnte Wetzel erst noch einen weiteren Gegentreffer verhindern, in der Nachspielzeit war er gegen Heinz dann allerdings machtlos (90+2.). Da der Schiedsrichter wenige Sekunden später allerdings abpfiff, zieht der SVB verdient ins Achtelfinale des Be- zirkspokals ein - auch wenn man mit dem Auftritt in der zweiten Halbzeit nicht ganz zufrieden sein konnte. Ach- telfinalgegner wird die SG Aulendorf sein, die Partie findet aber erst im April des kommenden Jahres statt. Es spielten: Luca Wetzel - Tobias Szeibel, Michael Brug- ger, Marc Bolgert, Lukas Walser (75.Philipp Kneisl) - Marko Szeibel (65.Jonathan Dischl), Nico Geggier, Mika Dantona - Phillip Thoma (65.Jan Fischer), Max Schmidt (87.Michael Gauder), Konstantin Knisel Frauenfußball FC Scheidegg : SV Baindt 3:1 Zum Auswärtsspiel nach Scheidegg mussten wir leider auf einige Stammkräfte verzichten, trotzdem waren wir Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 zuversichtlich mindestens einen Punkt entführen zu kön- nen. Anfänglich hielten wir gut mit und kamen auch ein paar Mal gut vors gegnerische Tor. Die beste Chance hatte Lisa, die nach einer Hereingabe von Laura den Ball direkt abnahm, diesen aber über das Tor setzte. Doch mit zuneh- mender Spieldauer wurden die Gegnerinnen passsicherer und mit einer guten Passstafette über vier Stationen, die kaum zu verteidigen war, erzielten sie das 1:0 mit dem es in die Pause ging. Nach der Pause wollten wir das Spiel drehen und nach einem Foul an Lisa an der Strafraum- grenze, die sich von der Mittellinie aus durchgesetzt hat- te, verwandelte Ramona den fälligen Freistoß, der noch abgefälscht wurde, zum 1:1 Ausgleich. Leider kamen die Scheideggerinnen dann wieder stärker auf und erzielten 10 Minuten später bereits die erneute Führung. Wir set- zen nun alles auf Angriff und hatten noch zwei sehr gute Chancen auf den Ausgleich. Zuerst ließ Mariella mit einer Körpertäuschung ihre Gegenspielerin stehen, platzierte den Ball zwar genau ins lange Eck, aber irgendwie lenkte die Torfrau den Ball mit der Fußspitze noch um den Pfos- ten. Danach setzte sich Mariella nochmal über links gut durch, brachte den Ball scharf vors Tor, aber gleich zwei unserer Spielerinnen verpassten den Ball freistehend vor dem leeren Tor. Bei einem Konter kurz vor Schluss muss- ten wir dann leider das entscheidende 3:1 hinnehmen. Alles in allem ein Spiel, dass bei besserer Chancenverwertung durchaus auch hätte anders ausgehen können. Es spielten: Mandy Hennig (T), Tasja Kränkle, Annika Bu- salt, Angelina Bühler, Selinay Tasyürek, Selin Pfefferle, Ramona Schnell, Laura Maucher, Lisa Meschenmoser, Rebecca Butsch, Mariella Pedrazzoli, Selin Sultan, Mona Eiberle, Lorena Buerck, Steffi Hämmerle SV Baindt : SV Kressbronn 2:1 Gegen den in der Tabelle hinter uns rangierenden SV Kressbronn sollte unbedingt wieder ein Dreier her und so spielten wir von Beginn an konzentriert über die Au- ßen nach vorne und durch gute Pässe auf Mariella und Viola kamen wir immer wieder gefährlich vors Tor. So war es auch Viola, die nach tollem Pass von Mona sich über rechts zum wiederholten Mal durchsetzte und von der Grundlinie den Ball auf Laura spielte, die aus kurzer Distanz einnetzte. Leider mussten wir wenig später, nach einem platzierten Freistoß kurz vor dem eigenen Straf- raum, den Ausgleich hinnehmen, doch wir ließen uns nicht beirren und nach schönem Zuspiel von Angelina auf die abermals durchstartende Viola, legte diese auf Lisa, die den Ball herrlich im gegnerischen Torwinkel versenkte. Die zweite Halbzeit war dann leider weniger strukturiert, aber durch unbedingten Siegeswillen aller und eine überragen- de Abwehrchefin Tasja, hielten wir das 2:1 und konnten somit die drei Zähler behalten. Es spielten: Mandy Hennig, Tasja Kränkle, Angelina Büh- ler, Annika Busalt, Lena Schäfer, Ramona Schnell, Mona Eiberle, Lisa Meschenmoser, Mariella Pedrazzoli, Laura Maucher, Selin Pfefferle, Viola Zanutta, Selin Turan, Seli- nay Tasyürek, Lorena Bürck, Steffi Hämmerle Am Sonntag 13.11.22 (10:30 Uhr) fahren wir zum SV Ach- berg zu unserem letzten Hinrundenspiel Wetzel rettet SVB spät drei Punkte SV Weingarten - SV Baindt 2:3 (1:3) Nach den Siegen gegen den TSV Tettnang und die SG Fronhofen/Fleischwangen, wartete auf die Baindter Mannschaft als Abschluss der englischen Woche die Par- tie gegen den Landesliga-Absteiger aus Weingarten. Die Gastgeber erlebten einen verkorksten Saisonstart, konn- ten sich in den vergangenen Wochen allerdings stabilisie- ren und besonders in Heimspielen wichtige Punkte einfah- ren - der SVB war also gewarnt den Tabellendreizehnten nicht zu unterschätzen. Denn so war es auch der SVW, der auf dem Kunstrasen- platz den besseren Start in die Partie erwischte und die Gäste von Beginn an mit einer energischen Zweikampf- führung und viel Laufbereitschaft unter Druck setzte; das Resultat waren zwei erste Chancen nach Standards. Nach einer Viertelstunde Anlaufzeit fand der SVB aber besser ins Spiel und war im Stile einer Topmannschaft direkt mit dem ersten Angriff erfolgreich. Marko Szeibel chippte den Ball aus dem Halbfeld perfekt in den Lauf von Kapitän Thoma, welcher aus dem Mittelfeld in die Tiefe gestar- tet war. Da SVW-Keeper Segbers etwas aus seinem Tor gekommen war, um den Winkel zu verkürzen, entschied sich Thoma für den Lupfer und markierte damit das 0:1 (19.). Wohl noch etwas beeindruckt vom Gegentreffer, verlor der SVW nach dem Anspiel sofort wieder den Ball, wodurch Linksaußen Fischer zeigen konnte, was er jahre- lang auf dem Baindter Kleinspielfeld trainiert hatte. Gut 25 Meter vor dem Tor startete die Baindter Nummer 13 einen Sololauf, ließ drei SVW-Verteidiger mit mehreren Köpertäuschungen stehen und schob die Kugel dann aus spitzem Winkel zum 0:2 ein - Traumtor! (20.). In der Folge dieses Doppelschlags ruhte sich der SVB aber zu sehr auf dem Vorsprung aus und wurde zudem auf der linken Ab- wehrseite immer wieder vom agilen Weingartner Baum- hof in Bedrängnis gebracht. Kurz vor der Pause brach dieser erneut über rechts durch, wobei Innenverteidiger Brugger ihn im Strafraum zu Fall brachte. Kny verwan- delte den fälligen Strafstoß ohne Probleme unten rechts (42.). Doch der SVB sollte vor der Pause nochmal eine Antwort parat haben - eine Halbfeldflanke von Linksver- teidiger Kneisl segelte durch den kompletten Sechzehner des SVW, wobei an dessen Ende Schmidt den Ball per Bogenlampe ins Tor köpfte (45+1.). Dennoch herrschte nach dem Treffer Unsicherheit auf dem Weingartner Sportplatz, da Schmidt aus abseitsverdächtiger Position gestartet war und der Schiedsrichter nicht unmittelbar auf Tor entschied. Schlussendlich hatte das 1:3 aber Bestand, ein Video-Check mit dem „Kölner Keller“ wäre hier wohl von Vorteil gewesen. Mit dem erneuten 2-Tore-Vorsprung kam der SVB stär- ker aus der Kabine und konnte vor allem durch Fischer auf der linken Seite immer wieder Nadelstiche setzen. Segbers verhinderte dabei sowohl gegen Thoma (57.) als auch Marko Szeibel (58.) innerhalb weniger Sekun- den die wohl endgültige Entscheidung in dieser Partie. Und so schöpfte der SVW nur drei Minuten später wie- der neue Hoffnung - der eingewechselte Riel konnte sich über die rechte Seite durchsetzen und aus kurzer Distanz zum 2:3-Anschlusstreffer einschieben. In der Folge ent- wickelte sich eine zunehmend hitziger werdende Partie mit am Ende insgesamt 12 gelben Karten. Der SVB ließ sich eventuell auch dadurch aus dem Spiel bringen und es gelangen kaum noch gelungene Kombinationen über mehr als fünf Stationen. Großchancen waren bis hinein in die Schlussphase auf beiden Seiten eher Mangelware. Dort jagte zunächst Dantona einen Freistoß aus aus- sichtsreicher Position über das Tor (76.) und wenig später scheiterte Dischl am gut aufgelegten Segbers (85.). Und so kam es, dass der SVW in der Nachspielzeit nochmals die Chance zum Ausgleich auf dem Fuß hatte. Nach einer Flanke von der linken Seite kratzte Wetzel den wuchtigen Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Abschluss von Bachhofer aus kürzester Distanz noch aus dem Eck und hielt damit die drei wichtigen Punkte für den SVB fest (90+1.). Damit verteidigt der SVB weiterhin den starken zweiten Tabellenplatz, jedoch zeigte man in Weingarten eine der schwächeren Saisonleistungen und hätte sich nicht über den späten Ausgleich in der Nachspielzeit beschweren dürfen. Derzeit scheint aber das Spielglück auf Baindter Seite zu sein, wodurch man auch die knappen Spiele für sich entscheiden kann. Im regulär letzten Spiel der Hinrun- de gegen den TSV Ratzenried wird man allerdings gewillt sein, spielerisch wieder verbessert aufzutreten. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl, Michael Brug- ger, Marc Bolgert, Tobias Szeibel - Marko Szeibel, Mika Dantona, Phillip Thoma (59.Nico Geggier) - Jan Fischer, Jonathan Dischl (90+3.Lukas Walser), Max Schmidt (67. Philipp Boenke) SV Oberzell II - SV Baindt II 2:4 (1:3) Bereits am Freitagabend war die „Zwoite“ bei der Reser- vemannschaft des SV Oberzells zu Gast, wobei die Partie ebenfalls auf dem Kunstrasen stattfand. Sowohl mit dem ungewohnten Untergrund als auch dem hohen Anlaufen der Gastgeber hatte die Mannschaft von Timo Geggier in den Anfangsminuten durchaus Probleme, konnte aber dennoch in der 8.Minute durch einen direkten Freistoß- treffer von Renz in Führung gehen. Im Anschluss fand der SVB II besser in die Partie und erhöhte innerhalb von vier Minuten auf 0:3. Jeweils nach einem Eckball trafen Hecht (19.) sowie Gessler (23.) und unterstrichen damit die Standardstärke der Baindter Mannschaft. Die Gast- geber steckten allerdings nicht auf, wodurch der SVB II noch vor der Pause den 1:3-Anschlusstreffer hinnehmen musste (33.). Nach dem Spiel meinte Trainer Geggier, dass das Spiel in dieser Phase „auf Messers Schneide“ stand und ein weiterer Treffer des SVO II seine Elf nochmals in Bredouille hätte bringen können. Nach gut einer Stunde stellte der SVB II aber den alten 3-Tore-Vorsprung wie- der her - diesmal war es Kretzer, der erneut nach einem Eckball zur Stelle war (62.). Das 2:4 in den Schlussminuten blieb somit nur noch Ergebniskosmetik (87.). Somit feiert der SVB II am Ende durch insgesamt vier (!) Standardtore einen verdienten Auswärtssieg in Oberzell und behauptet so seine gute Position im Dreikampf um die Spitze in der Kreisliga B1. Es spielten: Jan Mohring - Lukas Grabherr (46.Kai Kas- par), Tobias Trautwein (66.Marcel Maucher), Thorsten Renz, Niklas Hugger - Marco Reinhardt, Fabian Gessler, Julian Keppeler, Dennis Hecht (60.Moritz Gresser) - Max Kretzer (75.Beyhan Altun), Johannes Schnez Vorschau: Sonntag, 13.11.2022 12.15 Uhr: SV Baindt II - TSV Ratzenried II 14.30 Uhr: SV Baindt - TSV Ratzenried Jugendmannschaft verliert gegen Tabellenführer SV Baindt – SG Aulendorf II 0:10 Gegen die bislang ungeschlagene zweite Mannschaft der SG Aulendorf konnte unsere Jugendmannschaft leider kein Spiel gewinnen. Zum ersten Mal mit von der Partie war Jannes Neubrand, der zusammen mit Benjamin Michelberger im Doppel 1 einen Satz gewinnen konnte. Das zweite Doppel mit Franz und Pia Kreutle verlor 0:3, wobei auch hier Chancen auf einen Satzgewinn vorhanden waren. Im vorderen Paarkreuz konnten Benjamin und Franz sehr gut mithalten, gewannen immer einen Satz und verloren einige weitere knapp mit 9:11 oder 12:14. Besonders das zweite Spiel von Benjamin stand bis zum Ende auf des Messers Schneide, leider verlor er 3 Sätze knapp. Letzt- endlich gingen alle Spiele im vorderen Paarkreuz mit 1:3 verloren. Im hinteren Paarkreuz spielte Jannes bei seinem ersten Punktspiel sehr ordentlich, hier und da schlichen sich aber noch zu viele Fehler ein, sodass er noch keinen Satz gewinnen konnte. Pia zeigte nach einer deutlichen Niederlage im ersten Spiel, was in ihr steckt und gewann die ersten beiden Sätze ihres zweiten Spiels. Dann aber ging ihr die Puste aus und sie konnte leider keinen Satz mehr gewinnen, sodass die 0:10 Niederlage besiegelt war. Nun haben wir 2 Wochen Spielpause, bevor am 19.11. das nächste Auswärtsspiel in Blitzenreute ansteht und wir eine neue Chance bekommen, einige Sätze und Spiele zu gewinnen. Es spielten: Benjamin Michelberger (0:2), Franz Kreutle (0:2), Jannes Neubrand (0:2) und Pia Kreutle (0:2) Taekwondo Baindt e.V. Am 22.10.2022 fanden die Baden-Würt- tembergischen Poomsae Meisterschaf- ten in Waiblingen statt. Zu Beginn wurden die 160 Sportlerinnen und Sportler bei der Baden-Württember- gischen Poomsae Meisterschaft wurden vom Präsidenten der TUBW Herrn Wolfgang Brückel begrüßt. Am Vormittag sind die Kinder und Jugendlichen angetre- ten, unter anderem war hier auch der amtierenden Euro- pameister, in Begleitung des SWR, mit vertreten. Nachmittags ging für den Taekwondo Baindt Verena an den Start und konnte sich gegen hochkarätige Konkurrenz erfolgreich den 1. Platz und damit den Titel Baden-Würt- tembergische Landesmeisterin Poomsae sichern. Mit diesem großartigen Erfolg möchten wir uns auch bei unseren Sponsoren bedanken. Alfred Manthei Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Lachen, leben - LandFrau eben Ihr Frauen auf dem Lande, interessiert ihr euch für die Landfrauen? Ihr sucht; interessante Vorträge, eine nette Gemeinschaft, unterhaltsame Veranstaltungen, attraktive Ausflüge, anregenden Gedankenaustausch? Dann seid ihr bei uns genau richtig. Wir LandFrauen von Baindt treffen Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 uns regelmäßig zu verschiedenen Veranstaltungen. Wir sind vielseitig interessiert, weltoffen, modern, aber auch traditionsbewußt, aktiv, kreativ und gesellig. Ist euer Interesse geweckt? Dann schnuppert doch in eine unserer nächsten Veranstaltungen hinein. Zum Beispiel bei der nächsten Veranstaltung... Am Dienstag, 15.11.2022 laden wir alle Interessierten recht herzlich in den Bischof-Sproll-Saal ein. Beginn 19.30 Uhr. Landwirtschaftsmeister Joachim Kapler, vom Kartoffel- hof Kapler in Köpfingen wird uns allerlei Wissenswertes über den Anbau bis zur Ernte der tollen Knolle erzählen. Mit einer anschließenden Verkostung verschiedener Sor- ten kann jeder selbst seine Lieblingskartoffel finden. LandFrau kann jede werde, also kommt einfach vorbei! Wir freuen uns auf euer Kommen Die Vorstandschaft Voranzeige: Samstag, 12.11.2022 Hubertusmesse in der Pfarrkirche Baindt m. Jagdhornbläser aus Fronhofen Reitergruppe Baindt Nikolausmarkt am 26. November Die Jugend der Reitergruppe Baindt ver- kauft am diesjährigen Nikolausmarkt in Baindt am 26.11. wieder Adventskränze. Gerne können Adventskränze bis 16.11.2022 unter 0173 3551183 oder jugendteam@reitergruppe-baindt. de vorbestellt werden. Die Reiterjugend freut sich über zahleiche Bestellungen. Vorankündigung Weihnachtsfeier und Jahresab- schlussfahrt Ruck zuck schreitet die Zeit voran... Bitte merkt Euch den Freitag, 02.12.2022 als Termin für unsere Weihnachtsfeier vor. Einen Tag später, am Samstag, 03.12.2022 findet die Kut- schenabschlussfahrt statt. Turnierergebnisse Reitertag in Ailingen Dressurwettbewerb Kl.E 13. Platz Alisa Schnez mit Sokrates Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 1. Platz Theresa Henzler mit Delia 2. Platz Noemi Oelhaf mit Delia Theresa mit Delia Noemi mit Delia Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer vor Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen unseren Ansprechpartner der HvO Baindt in einem kurzen Steckbrief vorstellen: Name: Sven Stiefvater Familienstand: Verheiratet, drei Kinder Beruf: Dipl. Betriebswirt (BA) medizinische Ausbildung: Sanitätshelfer In der HvO tätig seit: 2016 (Mitglied der HvO Baienfurt und Baindt) „Mir gefällt im DRK dass ich mich mit den Grundsätzen: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängig- keit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität identifizieren kann und dabei mit gleichgesinnten Kamerad:Innen ein tolles Ehrenamt begleiten darf.“ „Ich engagiere mich ehrenamtlich in der HvO Gruppe, weil ich nicht nur darüber sprechen möchte, dass jeder (s)einen Beitrag für die Gesellschaft leisten kann. Anderen zu helfen ist nicht nur ein gutes Gefühl, sondern für mich eine oder gar die Basis des Zusammenlebens.“ Mein längster HvO Einsatz: ist immer dann, wenn ich mein Fahrzeug so parke, dass mich der Regelrettungs- dienst einparkt und ich nicht mehr vom Fleck komme. Das eindrücklichste Erlebnis: jeder Einsatz hinterlässt seine Eindrücke, aber die Dankbarkeit der Patienten und deren Angehörigen beeindruckt schon ungemein und bestärkt mich in dieser Aufgabe. Es fühlt sich immer wieder richtig an! Mein Lieblingsausrüstungsgegenstand: ist die Rundum- leuchte und mein Türkeil, damit die nach mir eintreffen- den Rettungskräfte auch schnellstmöglich unterstützen können. Sollten Sie Fragen zum Helfer-vor-Ort System haben, oder an einer Mitarbeit interessiert sein, dürfen Sie sich gerne unter hvo.drk-baienfurt-baindt.de informieren, oder Sven unter hvo-baindt@drk-baienfurt-baindt.de kontaktieren. Ich bin ein #Schutzengel www.drk-rv.de Foto machen, auf sozialen Medien teilen, Schutzengel sein. drk_kv_ravensburg drk_kv_ravensburg Platz für Hier ist Dich! Ich bin #Schutzeng www.drk-r Foto machen, auf sozialen Medien teilen, Schutzengel sein. drk_kv_ravensburg drk_kv_ravensburg Platz für Hier ist Dich! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Wanderung von Waldburg nach Weingarten Wir fahren mit dem Bus nach Waldburg und wandern über Unterankenreute, Rösslerhof zurück nach Wein- garten, wo wir falls gewünscht noch einkehren werden, Treffpunkt Sonntag 13.11.2022, 10.10 Uhr Bushaltestelle Charlottenplatz in Weingarten oder 10.40 Uhr Bushaltestelle Liebfrauenkirche in Ra- vensburg. Gehzeit 3,5 bis 4 Stunden, 12 km, 400 hm abwärts. Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk und evtl. Stöcke wer- den empfohlen. Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Anmeldung bei WF M. Selimi, Tel. 0751/21981 Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Kaffeetreff Kaffeetreff am 16.11.2022 um 14:30 Uhr für die Mitglieder vom VdK OV Weingarten im Bistro Best Western, Weingarten Karin Maucher hat die Rechtsanwältin Frau Christine Wieland, Springer Wieland & Partner mbB, von der Kanz- lei Springer Wieland & Partner,St.-Konrad-Str. 51 in 88250 Weingarten eingeladen. Sie wird über Erbrecht, Patien- tenverfügung und Vorsorgevollmacht ein Referat halten und Ihre Fragen gerne bantworten.Es ist ein interessantes Thema und ich hoffe, dass viele Mitglieder dieser Einla- dung folgen. Liebe Grüße Karin Maucher Was sonst noch interessiert Sockenverkauf von handgestrickten Socken in allen Größen u. in ver- schiedenen Farben. Der Verkauf findet am Freitag, 18.11.22 von 15.00 – 18.00 Uhr im Bischoff-Sproll- Saal Gemeindehaus St. Martin Marsweilerstrasse 30, 88255 Baindt und am 26.11.22 auf dem Baindter Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz statt. Der Erlös kommt dem Missionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. Katholische Kirchengemeinde Baindt Liebe Rentner/innen, Pensionäre/innen und ehemalige Kollegen/innen der Papier- fabrik Baienfurt und des Kraftwerkes! Nach zwei Jahren „Coranapause“ möchte ich Euch dieses Jahr wieder herzlich zu einem Rentnertreff einladen. Dieses Jahr am Freitag, 18. November 2022 um 15:00 Uhr Wieder im Bräuhäusle, Baienfurt, Weingartner Straße (beim Neunerbeck ums Eck) Nachdem die größten Volksfeste gefeiert werden können, meine ich, können wir uns auch wieder treffen. Ich würde mich freuen, wenn ich wieder viele frühere Kolleginnen und Kollegen begrüßen könnte. Das - Bräuhäusleteam - macht extra für uns schon um 15:00 Uhr auf und wird uns sicher wieder gut bewirten. Diese Einladung erscheint wieder in den Gemeindezei- tungen von Baienfurt und Baindt. Bitte informiert auch Eure bekannte Kolleginnnen und Kollegen von auswärts. Sepp Wieland, Unterschwarzach Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Der Liederkranz Baienfurt lädt alle Mitglieder zur Mitglie- derversammlung am Montag, 21. Nov. 2022, 20.00 Uhr, Achtalschule Bai- enfurt, Ravensburgerstr. 18, Eingang Friedhofstr., ein. Tagesordnung: (Änderungen vorbehalten) • Eröffnung, Begrüßung, Totengedenken • Bericht des 1. Vorsitzenden • Berichte der Chorleiter • Kassen- und Kassenprüfbericht • Entlastung der Vorstandschaft • Wahl des Vorstandes /erweiterten Vorstandes • Wahl der Kassenprüfer • Ausblick ins Jahr 2022 • Anträge, Wünsche, Verschiedenes Einwände und Anträge zur Mitgliederversammlung bitte schriftlich bis 18. Nov. 2022 an: Werner Muscheid, St. Kon- rad Str. 2, 88250 Weingarten. Wir freuen uns auf ihr Kommen. Die Vorstandschaft Chorproben: CHORifeen and Friends Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, Achtalschule Baienfurt, Eingang Friedhofstr. Chorleitung Peter Fuchs Weitere Sänger(innen), sind zum Mitsingen eingeladen. Notenkenntnisse sind erwünscht! Infos: 07502- 91 27 12 Männerchor Dienstag, 18.00 Uhr, wöchentlich, Vereinsheim Chorleitung Irene Streis Weitere Sänger willkommen. Notenkenntnisse sind nicht erforderlich! Infos: 0751-25 914 Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Kräuter-Aktion In Zusammenarbeit mit der Gemeinde Baienfurt haben wir für Samstag, 12. November von 14.00 - 16.00 Uhr im Gelände des Bauhofs Baienfurt eine Aktion organisiert. Die Gärtner der Gemeinde Baienfurt wollen allen Kräu- tern, die ja alle mehrjährig sind, aus den Sommerbee- ten eine zweite Chance geben. Es gibt Salbei, Rosmarin, Pfefferminze, Thymian und Currykraut. Bitte bringen Sie hierfür geeignete Gefäße mit. Wir möchten Ihnen diese Aktion anbieten, weil es einfach keinen Sinn macht, diese Pflanzen bereits nach einem Jahr wegzuwerfen. Sie bringen doch alle viele Jahre einen guten Ertrag. Auch das zählt zu nachhaltigem Umgang mit unserer Umwelt. Wir freuen uns auf Ihren regen Besuch und grüßen bis dahin Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2022“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schichta 2022 ein. Am 18. und 19. November 2022 wird mit bekann- ten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweiliges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute ge- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 boten. Heute stellen wir Ihnen die Kabarettistinnen vom 18. und 19. November 2022 vor: Christine Eixenberger „Einbildungsfreiheit“ Christine Eixenberger ist eine Vollblut-Entertainerin, die ihre pädagogische Vergangenheit nicht verleugnen kann. Sie trägt das Herz auf der Zunge, den Rotstift in der Hand und den Pausengong im Ohr. Besser als ein Tinnitus ist Letzterer allemal. Von der Pädagogin zur Kabarettistin und Schauspielerin - viel hat sich nicht verändert, sagt Christine Eixenberger: „Mei, man muss halt den Vormittag rumbringen.“ Alles beginnt mit einem biblischen Wasserschaden: Von sagenumwobenen Pilzkolonien und nicht ganz so flot- ten Handwerksburschen aus den eigenen vier Wänden vertrieben, bricht Christine Eixenberger in eine Odyssee durch den Groß- und Kleinstadtdschungel auf. In ihrem neuen Programm breitet die Kabarettistin ein Panopti- kum aus, wie es romantischer nicht sein könnte: Bei ihrer unfreiwilligen Wohnungssuche umgarnt sie Immobilien- makler und Hausbesitzer, die sich allesamt gebärden wie Lehnsherrn einer längst vergangenen Epoche. „Ich bin dann mal so frei...!“ denkt sich Christine Eixenberger und begegnet den Möchtegern-Monarchen der Neuzeit ge- wohnt furchtlos, stimm- und wortgewaltig, gestählt durch unzählige Bastelstunden und Grundschulklassenfahrten. „Einbildungsfreiheit“ erzählt pointenreich von Bürgern und Burgfräulein, von der Macht der Märkte und der Suche nach diesem einen, mystischen, bayerischsten aller Orte: Dem ominösen „Dahoam“. Martin Schmitt „Bässdoff“ Aus seinen erfolgreichen Programmen „Schmitt“, „Auf- bassn!“ und „Von Kopf bis Blues“ präsentiert Martin Sch- mitt das Beste in Form einer perfekten Melange aus ei- genen bayrischen Songs und Gedichten, Blues, Boogie Woogie und Harlem Stride Piano. Nach 32 Jahren auf der Bühne, 12 CD-, 3 DVD-, zahlreichen TVProduktionen und dem aktuellen Erscheinen seines ersten Buches mit einer Auswahl seiner beliebtesten Texte, ist es Zeit, die letzten Jahre Revue passieren zu lassen und die Highlights dar- aus zu präsentieren. Sein pianistisches, sängerisches und kabarettistisches Potential verschmilzt wie immer zu einer Show mit einzigartigem Entertainmentfaktor. Das hat „Die Welt“ schon längst erkannt, als sie schrieb: „Improvisati- onsgenie spielt mit Tasten wie mit Worten.“ Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Kartenvorverkauf läuft in der VR Bank Ravensburg Weingarten eG, Kirchstr. 6 in Weingarten, Tel. 0751 5006 0 Volksbank Altshausen eG, Geschäftsstelle Blitzenreute, Tel. 07584 296 115 Achtal Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6 in Bai- enfurt Tel.: 0751/506 9440 Hubertus Apotheke, Dorfplatz 1 in Baindt Tel.: 07502 911 035 per Internet unter: www.kuhstallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettisten im De- tail beschrieben. Die Eintrittspreise: Eintritt je Abend: € 24,- Sie sparen beim DUO-Ticket (2 Abende für € 46,-) Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zu Gute. DJO-Deutsche Jugend in Europa e. V. Gastschüler aus Brasilien suchen nette Gastfamilien Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Colegio Suiço Brasileiro Sao Paulo (Schweizerschule Sao Paulo) sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfa- milien für den Zeitraum 14.01. – 02.03.23. Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. ForstBW: Naturschutzgebiet Schenken- wald durch Sturm schwer getroffen Derzeit lagern große Mengen Sturmholz an den Waldwe- gen im Schenkenwald zwischen Baindt und Mochenwan- gen und vermutlich sind die Waldbesucher betroffen von dem Bild, das sich ihnen dort bietet. Der Gewittersturm vom 5. August 2022 traf den Schenkenwald mit voller Wucht. Zunächst war das Schadensausmaß nicht richtig erkennbar, doch dieses wird jetzt nach Aufarbeitung und Rückung der Sturmhölzer an die Waldwege überdeutlich. Der Forstbezirk Altdorfer Wald / ForstBW geht von über 1000 Fm Sturmholz aus. Darunter sind leider auch viele wertvolle alte Eichen. Laubholz ist normalerweise in der Starkwindsaison im Herbst und Winter stabiler als Nadel- holz, umso heftiger können sich aber Gewitterstürme im Sommer auswirken. Zu dieser Zeit stehen die Laubhölzer voll im Laub und deren Baumkronen bilden große Segel, in die der Sturm „hineinfahren“ kann. So kam es, dass durch den Gewittersturm sehr viele der besonders alten und hohen Eichen, die über das Kronendach des Schen- kenwaldes hinausragten, geworfen wurden. Tröstlich dabei ist, dass aus den starken Eichen sicherlich sehr hochwertige und langlebige Holzprodukte gefer- Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Nachruf Wir trauern um unseren Musikkameraden Karl Bohner der am 19.10.2022 im Alter von 87 Jahren verstorben ist. 68 Jahre hat er dem Verein die Treue gehalten, 50 Jahre davon als aktiver Musiker. Als Musiker und Freund genoss er ein hohes Maß an Ansehen, auch über die Grenzen von Baindt hinaus. Für seine 6-jährige Tätigkeit als Vorstand und sein großartiges Engagement für den Verein sind wir ihm sehr dankbar. Wir nehmen Abschied von einem wert- vollen Menschen, den wir dankbar in Erinnerung behalten werden. Musikverein Baindt e.V. GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIEN ANKAUF NACHRUFE tigt werden. Das Eichenholz ist hoch geschätzt für seine vielseitige Verwendung, wie z.B. bei der Herstellung von Möbeln, Fenstern, Treppen, Türen, Parkettböden, Wand- belägen oder auch Weinfässern. Bergatreuter Nikolausmarkt am Samstag, 03. Dezember 2022 von 16.00-22.00 Uhr im Schulhof der Gemeinschaftsschule Bergatreute Der traditionelle Nikolausmarkt öffnet seine Pforten in diesem Jahr im Schulhof der Gemeinschaftsschule Ber- gatreute. Der beliebte Treff bietet für ein paar Stunden die Gele- genheit schon jetzt das eine oder andere Weihnachts- geschenk zu kaufen. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt: viele Gruppen laden mit weihnachtlichen Ange- boten und kulinarischen Schmankerln Jung und Alt dazu ein, den besinnlichen Zauber der Vorweihnachtszeit zu erleben. Landkreis Ravensburg Online-Vortrag am 16. November: Nachhaltige Ernährung Die Ernährung und der Umgang mit Lebensmittel haben einen großen Einfluss auf die Umwelt. Immer häufiger wird von einer nachhaltigen Ernährung gesprochen. Doch was bedeutet nachhaltige Ernährung? Wie sieht diese ganz konkret aus? Und wie kann eine nachhaltige Ernährung umgesetzt werden? Im Online-Vortrag werden Aspekte einer nachhaltigen Ernährung aufgezeigt und viele An- satzpunkte für eine einfache Umsetzung von Referentin Bettina Schmidt vorgestellt. Der kostenlose Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 16. November um 18.30 Uhr statt. Die Anmeldung ist bis 14. November unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Haben Sie Ihre Haben Sie Ihre Weihnachtsanzeige Weihnachtsanzeige schon gebucht?schon gebucht? Lassen Sie sich inspirieren:Lassen Sie sich inspirieren: www.duv-wagner.de/ www.duv-wagner.de/ weihnachtskatalogweihnachtskatalog Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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            ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t B e b a u u n g sp la n " M is ch g e b ie t F is ch e ra re a l" s o w ie 1 0 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "I n n e re B re it e " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 16.03.2020 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 19 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 21 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 26 6 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 27 7 Hinweise und Zeichenerklärung 28 8 Satzung 38 9 Begründung – Städtebaulicher Teil 40 10 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 55 11 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 87 12 Begründung – Sonstiges 89 13 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 93 14 Begründung – Bilddokumentation 94 15 Verfahrensvermerke 95 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706) 1.7 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissionsschutz- gesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.2019 (BGBl. I S. 432) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Mischgebiet Betriebe des Beherbergungsgewerbes gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO und Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke gem. § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO (Gartenbaube- triebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch ge- werbliche Nutzungen geprägt sind) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäu- len im Sinne von Tankstellen oder sonstigen Gewerbebetrieben zu- gelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO sowie Haupt- oder Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmel- detechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzung nach § 6 Abs. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO außerhalb der in Abs. 2 Nr. 8 BauNVO bezeichneten Teile des Gebiets) wird nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO) Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Abweichend hiervon ist eine Sammelwerbeanlage innerhalb des Mischgebietes zulässig. Diese Sammelwerbeanlage darf auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 6 BauNVO; Nr. 1.2.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) MI Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 5 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 GFZ ..... Geschoßflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 2 u. § 20 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.4 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf zusätzlich neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versie- gelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen − durch geringfügig aus dem Gelände herausragende Aufbauten von Tiefgaragen um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.5 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Ober- kante der Attika des zweithöchsten Geschoßes; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 6 schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt ) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) − bei Hauptgebäuden mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Seite der Dachtraufe (niedrigere Seite der beiden horizontal verlaufenden Dachabschluss-Seiten) am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen); Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen paral- lel sind. − bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Oberkante der höchsten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassen- brüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige, untergeordnete Widerkehre oder Zwerchgiebel im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Dies gilt nicht für zulässige, jedoch nicht mehr als untergeord- net einzustufende Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten, die im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen. Hier ist die Wandhöhe am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen) des Widerkehres, Zwerchgiebels o- der Dachaufbaus zu messen. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen je- weils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Haus- wände, einnehmen. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 7 2.7 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Haupt- gebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der höchs- ten Stelle des Gebäudes mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 0,75 m unterschritten werden; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Ter- rassengeschoß handelt) am höchsten Punkt des Firstes − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion (ein- schließlich Dachüberstand) mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 1,00 m unterschritten werden; Hauptge- bäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe begrenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen der Firste, die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 8 2.8 H .... m ü. NN Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN als Höchst- maß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bau- teilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten, etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.9 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von freistehenden Werbeanlagen innerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche darf die dort festgesetzte maximale trauf- seitige Wandhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die maximale traufseitige Wandhöhe um max. 1,00 m über- schreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 8,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.10 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 55,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.12 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Baulinie (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 2 BauNVO; Nr. 3.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 9 2.14 Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptge- bäuden Hauptgebäude mit Pultdach sind so zu errichten, dass die Senk- rechte auf die Firstseite (d.h. die höhere der waagerechten Dach- kanten) um mindestens 70° von der Nordrichtung abweicht (vgl. hierzu auch Skizze in der Begründung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) 2.15 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen au- ßerhalb der überbauba- ren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, nicht überdachte Stellplätze, Garagen und/oder Tiefgara- gen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.16 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhal- ten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zu- lässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als Un- terhaltungs- und Fußweg (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) keine baulichen Anlagen 70 3 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 10 2.20 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.21 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.25 Behandlung von Nieder- schlagswasser innerhalb des Baugebietes In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, im Trennsystem abzuleiten. Das Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öf- fentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Gel- tungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu fil- tern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzulei- ten. Auch beim Einbau einer Zisterne ist der Überlauf an das öffent- liche Regenwasser-Kanalnetz zu gewährleisten. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswas- ser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 11 2.26 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone des "Sulz- moosbaches"; ohne bauliche Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitun- gen sind zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung ohne bauliche Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitungen sind zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.28 Wasserfläche des "Sulzmoosbaches" (nach geplanter Bachöffnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 a BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Flächen für Hochwasserschutzanlagen; entlang des gekenn- zeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. in der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutzwand, Aufschüttung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 b BauGB; siehe Planzeichnung) 2.30 Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße; zwi- schen dem jeweils festgesetzten Höhen ist die festgesetzte Ober- kante des geplanten Geländes einzuhalten. Die Werte der Ober- kante dürfen nicht unterschritten werden. Die Bereiche zwischen den festgesetzten Höhenpunkten müssen eine Höhe zwischen den angrenzenden Werten aufweisen. (§ 9 Abs. 9 Nr. 16 c BauGB i.V.m. § 9 Abs. 3 BauGB; siehe Plan- zeichnung) 2.31 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m bei Wohngebäuden und 6,00 m bei Gewerbegebäuden über der Ge- ländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbeanlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benut- Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 12 zung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige Anzeigen so- wie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden während der Nacht- stunden (22-6 Uhr) sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.32 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen oder − regelmäßigen Befahren als Zufahrten zu Tiefgaragen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.33 Dachbegrünung Die Flachdächer (Dachneigung 0-3°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 75 % pro Dachfläche mit einer exten- siven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dach- fenster zur Belichtung. Die Dachflächen sind mit einer standortge- rechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit standortge- rechten Stauden und Sedumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtig- keit der Substratschicht beträgt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 13 2.34 Leitungsrecht für Regenwasserkanal zum Retentionsfilterbecken zu Gunsten der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 1 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäu- den sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schall- schutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt ma- ximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 dB(A) bis 70 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der für die Außenbauteile der Auf- enthalts- und Ruheräume von Wohngebäuden ein erforderli- ches Gesamtschalldämmmaß R'W,res von mindestens 40 dB(A). − Die zur Lüftung von Aufenthalts- und Ruheräumen (z.B. Wohn- zimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden be- nötigten Fensteröffnungen sowie Außenwohnbereiche sind voll- ständig auf die der Kreis-Straße K 7951 rückwärtigen Gebäu- deseite (Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.36 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 2 mit folgendem Inhalt: LR LS 1 LS 2 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 14 − Alle Fenster von schutzbedürftigen Räumen (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden sind mit Festverglasung auszustatten. − Schutzbedürftige Räume, die ausschließlich über festverglaste Fenster verfügen, sind mit aktiven lüftungstechnischen Anlagen auszustatten, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Behei- zung erforderlichen Mindestluftwechsel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.37 Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort, der innerhalb der Verkehrsfläche als Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Ab- gang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.38 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.40 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflan- zungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 15 2.41 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung ist durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. − Die öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ist mit Ge- hölzen zu bepflanzen und durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Pflanzliste 1 (Straßenraum und Ortsrandeingrünung) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Walnussbaum Juglans regia Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 16 Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Berberitze Berberis vulgaris Pflanzliste 2 (bachbegleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Trauben-Kirsche Prunus padus Bruch-Weide Salix fragilis Korb-Weide Salix viminalis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Silber-Kriech-Weide Salix repens argentea Mandel-Weide Salix triandra Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 17 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.42 Pflanzungen in dem Bau- gebiet (private Grundstü- cke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 500 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum sowie 3 Solitärsträucher aus der o.g. Pflanzliste 1 zu pflanzen. Abgehende Bäume und Sträucher sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Bereits vorhandene Bäume und Sträucher können auf das Pflanzgebot angerechnet werden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.43 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von lockeren Strauch-Gruppen als lückiger Ufergehölz- Randstreifen. In den Randbereichen sind feuchte bis frische Kraut- säume zu entwickeln. Es sind Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Grünflächen" – Pflanzliste 2 (bachbe- gleitende Grünfläche) zu pflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.44 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungspla- nes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 18 2.45 Bereich der 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite"; die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diesen Bebauungsplan ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 19 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichsflä- che/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Aus- gleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt 173.134. Der Ausgleichsbedarf wird somit vollständig gedeckt. Die zugeordneten Ökokontoflächen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt), 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) sowie auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Och- senhausen). Folgende Maßnahmen wurden auf den einzelnen Flächen durchge- führt: Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt): − Ersatz für die ehemalige Ausgleichsfläche BPL "Dachser" − 25.633 Ökopunkte Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg): − Entwicklung einer Nasswiese − 1.930 Ökopunkte Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt): − Herstellung der Durchgängigkeit am Sulzmoosbach − 62.444 Ökopunkte Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt): − Rekultivierung nach B 30 OU Ravensburg - Pflanzung Streuobst und Einzelgehölze − 9.518 Ökopunkte Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhau- sen): − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichten, sowie Pflanzungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 20 − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichte, sowie gruppenweise Initialpflanzung standortge- rechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jung- wuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewäs- serverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, so- wie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber − Von den genannten Maßnahmen auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3, Gemarkung Ochsenhausen stehen der Ge- meinde noch 103.611 Ökopunkte zur Verfügung. Dem Vorha- ben werden davon 73.609 Punkte, d.h. ein Anteil von 71 % zugewiesen. Der verbleibende Überschuss von 30.002 Öko- punkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Verfügung. (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 21 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Ände- rungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Be- bauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Be- reich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zum Bebau- ungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Hauptgebäuden. Für untergeordnete Bauteile (z.B. Zwerchgiebel, Eingangsüberdachungen) sind andere Dachformen zulässig. Unter- geordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich ge- genüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.3 SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: − Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) sind zulässig; sie werden auf max. 1,75 m (senkrecht gemessen von Oberkante Teil-First zu Oberkante Teil-First) beschränkt. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.4 WD Dachform Walmdach (auch als Zeltdach oder so genanntes Krüp- pelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 22 4.5 PD Dachform Pultdach mit folgender Definition: Mindestens 75 % al- ler Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.6 FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.7 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes sowie für Terrassengeschoße und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand). Auf- grund der für die entsprechenden Dachformen unterschiedlich fest- gesetzten Dachneigungen gilt folgende Unterscheidung: − Hauptgebäude mit einem Terrassengeschoß sind solche, bei de- nen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. − Hauptgebäude mit Pultdach sind solche bei denen mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − Hauptgebäude mit Flachdach weisen eine maximale Dachnei- gung von 3° auf. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.8 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flachdächer. Die Auf- ständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auf Flach- dächern ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut be- trägt 1,00 m (Aufständerung) und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 23 − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (Hinweis: Bei der Errichtung von PV-Anlagen ist die Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Na- tur und Landschaft" zu beachten) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.9 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.10 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) und Dacheinschnitte ohne eine voll- ständige Überdachung (so genannte Negativgaupen) sind nicht zu- lässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.11 Materialien Als Dachdeckung für Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 24 sind alle Materialien mit Ausnahme von blanken Metall-Oberflä- chen (Blechdächer ohne Beschichtung) bzw. von glänzenden bzw. spiegelnden Oberflächen (z.B. engobierte Dachpfannen) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.12 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.13 Werbeanlagen in dem Baugebiet (beispielhaft aus der Plan- zeichnung) Zone 1: Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 18 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die Traufe um max. 1 m überragen und in keiner Ansicht (senk- rechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen (freistehend und an Gebäuden) darf 60 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Zone 2: Freistehende Werbeanlagen in den Baugebieten dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 5,00 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe angebracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche über- schreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen (freistehend und an Gebäuden) darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Zone 1 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 25 Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) 4.14 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt: Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 45 m2 1,0 ab 45 m2 2,0 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 26 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zei- chenerklärung 5.1 Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind; Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück 55 der im Boden- schutz- und Altlastenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Flächennummer 1346). Die Fläche wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort er- fasst und im Bodenschutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingrif- fen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und boden- schutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfas- sungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. Zukünftige Tiefbauarbeiten sind unter Aufsicht eines Fachbauleiters Altlasten durchzuführen. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; §§ 4, 9, 10 BBodSchG; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 27 6 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetz- lichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 6.1 Überschwemmungsbereich eines HQExtrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 28 7 Hinweise und Zeichenerklärung 7.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des Be- bauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (siehe Plan- zeichnung); 7.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 7.3 geplantes Gebäude (Lagerhalle Bauhof) zur Zeit der Planaufstel- lung (siehe Planzeichnung) 7.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 7.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 7.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 7.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 7.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 466,50 466,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 29 7.9 Flächen für Hochwasserschutzanlagen außerhalb des Geltungs- bereiches; entlang des gekennzeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. in der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutz- wand, Aufschüttung) (siehe Planzeichnung) 7.10 Begrenzungslinie für weiterführende Straße außerhalb des Gel- tungsbereiches; weiterführende Straße im Bebauungsplan "Fischer- areal Mischgebiet" (siehe Planzeichnung) 7.11 Geplante Böschung bei Öffnung des "Sulzmoosbaches" (siehe Planzeichnung) 7.12 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden – soweit aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich – abgeschal- tet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird für die Wohngebäude empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grünflä- chen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 30 7.13 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vö- geln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Höhlenbäume und Gebäude und damit auch (potenzielle) Quartiere für höhlenbrü- tende Vögel und Fledermäuse. Um zu gewährleisten, dass die Le- bensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, sind fol- gende artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen umzusetzen: − Für den Hausrotschwanz sind drei Halbhöhlennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Für den Haussperling sind zwei Sperlingskoloniehäuser (z.B. Schwegler 1SP) an Gebäuden in räumlicher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blaumeise sind drei Meisennistkästen im räumli- chen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler Nist- höhle 1B, zwei Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, ein Kasten mit 32 mm Lochdurchmesser). − Für den Star sind sechs Starenkobel im räumlichen Zusammen- hang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). − Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlenbäume, bzw. mit dem Abriss der Ge- bäude spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkäs- ten der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzuhängen, Ausnahme Haussperling). − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind drei Ersatzquartiere im räumlichen Zusammenhang aufzuhängen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaushöhle 2FN). − Die Aufhängung der Nisthilfen hat möglichst in zeitlichem Zu- sammenhang mit der Fällung der Bäume und dem Gebäudeab- riss. − Die Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/Dezember) fachgerecht gereinigt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 31 − Wespen-/Hornissennester sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entfernen. Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlen- bäume, spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fachgut- achten vom 10.02.2016. 7.14 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 7.15 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 7.16 Vorhandene Gehölze Vorhandene Gehölze sollten - wenn möglich - erhalten werden (Er- haltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Bau- maßnahme); Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schüt- zen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Land- schaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetations- flächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die An- lage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 32 7.17 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes "Natura2000"; hier Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311), außerhalb des Geltungsberei- ches (§ 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 13.3. PlanZV; siehe Planzeichnung). 7.18 "Sulzmoosbach" (ungefährer Verlauf, siehe Planzeichnung); ver- dolte Abschnitte sind mit einer gestrichelten, offene mit einer durch- gezogenen Linie dargestellt. 7.19 Gewässerrandstreifen Seit Inkrafttreten des Wassergesetzes am 01.01.2014 gelten nach § 29 Wassergesetz (WG) auch für den Innenbereich Gewässerrand- streifen in einer Breite von 5 m. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante, ansonsten bei fehlender Gewässerböschungs- oberkante ab der Linie des Mittelwasserstandes. Die Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen. Folgendes ist im Bereich des Gewässerrandstreifens verboten (gem. § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden- Württemberg): − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern 7.20 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 33 Kanal zum Retentionsfilter- becken 7.21 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Kanal zum Retenti- onsfilterbecken (siehe Planzeichnung) 7.22 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Mischwasserkanal (siehe Planzeichnung) 7.23 Retentionsfilterbecken außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) Es ist geplant in dem Retentionsfilterbecken Niederschlagswasser von öffentlichen Verkehrsflächen und von privaten Grundstücken zu- rückzuhalten und über die belebte Bodenzone zu behandeln. Der Bereich soll als naturnahes Retentionsbecken mit natürlichen Bö- schungswinkeln angelegt werden. 7.24 Grundwasserdichte Unter- geschoße Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 7.25 Hochwasser Das Plangebiet liegt laut bisherigen Hochwasserkarte (HWGK) im Überschwemmungsbereich eines HQ100- sowie eines HQExtrem -Ereig- nisses. Diese sind aber nicht aktuell. Im Bereich des Plangebietes selbst ist der "Sulzmoosbach" aktuell noch verdolt. In einem parallelen Verfahren beabsichtigt die Gemeinde Baindt Hochwasserschutzmaßnahmen am "Sulzmoosbach" durchzuführen. Der nördlich verlaufende, verdolte Abschnitt des "Sulzmoosbaches" soll im Rahmen der Bauausführung aufgedeckt werden, um die Überschwemmungsfläche HQ100 und HQExtrem mittels Bereitstellung von Retentionsfläche zu reduzieren bzw. zurück zu nehmen. Bei ei- ner positiven wasserrechtlichen Genehmigung und Umsetzung die- ser Maßnahmen entfallen die vorgenannten Ausgleichsmaßnah- men und Einschränkungen zur baulichen Nutzung, da in diesem Fall das Plangebiet dieses Bebauungsplanes keine Überschwem- mungsflächen nach § 76 WHG mehr in Anspruch nimmt. Mischwasserkanal (Bestand) R 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 34 Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheran- lagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwem- mungsgebieten verboten. 7.26 Bodenschutz Bei den Böden handelt es sich um hochwertige, verdichtungsemp- findliche Böden. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzun- gen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, eine Baugrunduntersuchung gem. DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durchzuführen, ein Bodenmanage- mentkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich be- gleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A- , B-, C-Horizont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Bauge- bietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Aus- weisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Es wird empfohlen im Bereich der Abgrabung und späteren Böschungsbe- reich des zu öffnenden "Sulzmoosbaches" eine mind. 20 cm mäch- tige Bodenschicht aus kulturfähigem Unterboden und Oberboden herzustellen. Der Bereich der verbleibenden Grünfläche als bachbe- gleitende Zone sollte mit einer mind. 50 cm mächtigen Bodenschicht ausgeführt werden. Informationen zum Bodenschutz bei Baumaß- nahmen enthält der Flyer "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 7.27 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Wohnun- gen in den Erdgeschoßen der geplanten Gebäude geprüft und in Be- tracht gezogen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 35 7.28 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständigen Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 7.29 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 36 mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverän- dert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Do- kumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz versehen. Im Sinne einer schadstoffarmen Energie-Erzeugung sollte von diesem Anschluss Gebrauch gemacht werden. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasser- dichte und auftriebssichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Pa- tentamt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweiler Straße 4, eingesehen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 37 7.30 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 7.31 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 38 8 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie "10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 17.09.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 16.03.2020. § 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Ausgleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt 173.134. Der Ausgleichs- bedarf wird somit vollständig gedeckt. Die zugeordnete Ökokontoflächen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen), Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt), 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt). §3 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 16.03.2020. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 16.03.2020 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.2018) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte voll- ständig ersetzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 39 § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachformen − Dachneigung − Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − Widerkehre und Zwerchgiebel − Dachaufbauten − Materialien − Farben − Werbeanlagen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze dem Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 5 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbe- schlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 40 9 Begründung – Städtebaulicher Teil 9.1 Allgemeine Angaben 9.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". Das Plangebiet befindet westlichen anschließend an das Gemeindezentrum und wird im Osten durch den Bereich des ebenfalls im Bauleitverfahren befindlichen Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" und 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" sowie den örtlichen Bauvorschriften hierzu und weiter im Süden vom Gelände des Bauhofes und der Feuerwehr an der "Ziegeleistraße" begrenzt, im Westen verläuft die Kreisstraße K 7951, im Norden angrenzend die "Marsweiler Straße". Auf der Fläche des Plangebietes sind hauptsächlich Grünflachen, Gebäude, die durch die Gemeinde genutzt werden, sowie Park- und Verkehrsflächen vorzufinden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Mischgebietsflächen, um die Reali- sierung von Wohnbebauung und Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zu ermöglichen. Dies dient der Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Wanderungsgewinnen vorhanden ist und der verbrauchernahen Versorgung mit Lebensmitteln. Die Fläche befindet sich innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Orts- kern II". Deshalb wird mit dieser Planung der städtebaulichen Neuordnung des Gemeindezentrums Rechnung getragen. Die überplanten Flächen werden im rechtgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungs- verbandes Mittleres Schussental größtenteils als "Grünflächen" und "Mischbauflächen" (M) darge- stellt. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). 9.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich westlich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt und wird im Osten durch den Bereich des ebenfalls im Bauleitverfahren befindlichen Bebauungsplan "Woh- nen Fischerareal" und 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" sowie die örtlichen Bau- vorschriften hierzu begrenzt. Im Norden verläuft die "Marsweiler Straße", im Westen bildet die Kreisstraße (K 7951) den Rand des Geltungsbereiches. Im Süden grenzt der Geltungsbereich an das Gelände des Bauhofes und der Feuerwehr an. Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 41 Im südlichen Bereich der Planung grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbe- reich des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Innere Breite" und überlagert diesen teil- weise. Darüber hinaus sind für die Bereiche der Einmündung in die "Marsweiler Straße" die erforderlichen Sichtflächen und die für die Bereiche der wasserwirtschaftlichen und landschaftsplanerischen Maß- nahmen die erforderlichen Flächen (Öffnung des "Sulzmoosbaches") in den Geltungsbereich auf- genommen. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 19 (Teilflä- che), 52, 53 (Teilfläche), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/1, 55/2, 55/7, 56/3, 56/4 (Teil- fläche), 87 (Teilfläche), 575/1 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). 9.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 9.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich bestehende Gebäude, die momentan durch die Ge- meinde genutzt werden, im Zuge der Neuordnung aber abgerissen werden sollen. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 9.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Überlegungen des städtebaulichen Wettbewerbes zur städtebaulichen Neuordnung des Gemeindezentrums aus dem Jahr 2014/15 konkretisieren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Bereits damals wurde die Ansiedlung eines Le- bensmittelmarktes sowie die Realisierung von Wohnbebauung in einem Mischgebiet angedacht. Dieser Bebauungsplan dient der Ausweisung von Mischgebietsflächen mit oben beschriebenen ge- planten Nutzungen, um die verbrauchernahe Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des tägli- chen Bedarfs sicherzustellen und den Wohnraumbedarf der ortsansässigen Bevölkerung sowie den Wohnraumbedarf, der auf Grund von Wanderungsgewinnen vorhanden ist, zu decken. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrund- stücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 42 Der Bebauungsplan "Innere Breite" kann in seiner verkleinerten Fassung weiter bestehen. Vor- liegend setzt der Bebauungsplan "Innere Breite" Flächen für den Gemeinbedarf fest. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Feuerwehr und Bauhof der Gemeinde Baindt. Durch die 9. Ände- rung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden die planungsrechtlichen Möglichkeiten für die Herstellung einer Lagerhalle für den Bauhof sowie die Realisierung einer Feuerwehrzufahrt auf die Kreisstraße (K 7951) geschaffen. Das Erfordernis des Bebauungsplanes "Innere Breite" besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gemeinbedarfsflächen der Feuer- wehr und des Bauhofs der Gemeinde Baindt. Dem trägt der Bebauungsplan "Innere Breite" Rech- nung. Dies wird auch nicht durch die Verkleinerung des Geltungsbereiches tangiert. Die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie des Bauhofes werden auch ausreichend in dem verkleinerten Geltungsbereich berücksichtigt. 9.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 43 Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 44 Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. Darstellung der Gemeinde Baindt als Teil des Verdichtungsbereiches innerhalb der Region. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Das Planungsgebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch- Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Linden- berg) des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwerpunkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regi- onalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Woh- nungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Bodensee Oberschwaben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich noch nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als Grünfläche und geringfügig als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungs- planes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Als Mischbaufläche erscheint der überplante Bereich geeignet, da er eine starke Anbindung an die vorhandene Siedlungs-Struktur sowie vorhandene Erschließungsvorgaben aufweist. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 45 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 9.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet Ortskern II. In den Jahren 2014/15 wurde hierzu ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Über- legungen dieses Wettbewerbes konkretisieren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaf- fen. Deshalb wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren auf die Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung und einer FFH- Vorprüfung sowie auf die Gültigkeit des artenschutzrechtlichen Fachgutachtens hingewiesen. Des Weiteren wurde der Umgang mit den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten HQ100 sowie HQExtrem und die ge- plante Bachöffnung angesprochen. Dieses Thema wurde zusätzlich in einem Termin im Landrats- amt mit der Gemeinde und dem Erschließungsplaner ausführlich behandelt. Ziel der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, die ortsnahe Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Für das geplante Mischgebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei mög- lichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölke- rung und die Voraussetzung für moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaf- fen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-In- strument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 46 Der geänderte Teilbereich basiert auf dem Festsetzungskonzept des ursprünglichen Planes und wird in bestimmten Teilbereichen verändert und/oder ergänzt. Die Systematik des geänderten Teilbe- reiches entspricht weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). 9.2.5 Städtebauliche Entwurfs-Alternativen Im Rahmen der Entwurfs-Planung gab es intensive Beratungen zur Anpassung der im Wettbewerb gezeigten Planungen als Grundlage zu diesem Bebauungsplan. Final wurden 3 unterschiedliche Alternativen erarbeitet. Hierbei wurden die Plangebiete der beiden Bebauungspläne "Mischgebiet Fischerareal" und "Wohnen Fischerareal", welches sich ebenfalls in Aufstellung befindet, gemein- sam entwickelt, da sie in engen räumlich und zeitlichen Zusammenhang stehen. Das Konzept der städtebaulichen Entwürfe teilt das Gebiet in vier Bereiche. Ganz im Westen ist die Ansiedlung des gewerblichen Anteils im Mischgebiet geplant. Östlich anschließend sollen die Wohnnutzungen des Mischgebietes und durch die Erschließungsstraße getrennt die neue Wohnbebauung des Wohnge- bietes realisiert werden. Ganz im Osten (im Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal") wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen, die in den städtebaulichen Entwürfen aber nicht gesondert dargestellt wurde. Die Alternative 1 ordnet den Lebensmittelmarkt (und damit die gewerbliche Nutzung) im Westen des Plangebietes an, um eine lärmabschirmende Wirkung zur Kreisstraße K 7951 gegenüber der Wohnbebauung im Mischgebiet zu haben und gleichzeitig mit der südlich anschließenden geplan- ten Lagerhalle des Bauhofs den Rand des Gemeindegebietes zur offenen Landschaft zu bilden. Entlang der Kreisstraße ist eine Ortsrandeingrünung vorgesehen. Im östlichen Bereich reihen sich 5 Mehrfamilienhäuser entlang einer imaginären Nord-Süd-Achse im Plangebiet des Mischgebietes und 5 Stadtvillen im Plangebiet des Wohngebietes. Ganz im Osten (im Bereich des Bebauungspla- nes "Wohnen Fischerareal" wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen. Die Erschließung erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt für Lebensmittelmarkt und Wohnnutzung von der "Marsweiler Straße" aus. Die Straße verläuft entlang der geplanten bachbegleitenden Grün- fläche, die durch die Öffnung der Verdolung des Sulzmoosbaches entstehen soll, gen Osten um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne im Sü- den in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Die Alternative 2 zeigt eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Hierbei gehen beiden Erschließungsstraßen von der "Marsweiler Straße" ab, wo- bei die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen den "Sulzmoosbach" über ein Brückenbauwerk quert. Sie verläuft dann nach Süden und mündet in die "Ziegeleistraße". Im mittleren Bereich dieser Erschließungsstraße sind Verkröpfungen dargestellt, die eine Art Quartiersplatz bilden. Zur Verkehrsberuhigung soll mittig eine Insel mit einer Bepflanzung entstehen, die damit die Fahrspu- ren verengt. Die Bebauung der Wohnnutzung unterscheidet sich in der Art, Anzahl und Anordnung der Gebäude. Westlich der Erschließungsstraße sind vier Stadtvillen locker verteilt im nördlichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 47 Bereich gefolgt von drei Mehrfamilienhäusern im Süden dargestellt. Östlich sind drei Stadtvillen im Norden sowie drei Mehrfamilienhäusern im Süden in Reihe angeordnet. Auch in Alternative 3 gibt es eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen führt hier aber von der östlich gelegenen "Küferstraße" in das Wohngebiet, verläuft dann entlang der geplanten bachbegleiten- den Grünfläche gen Westen, um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne im Süden in die "Ziegeleistraße" zu münden. Beidseitig der Erschließungs- straße sind Stadtvillen locker angeordnet. Nur im Nordosten sind zwei Mehrfamilienhäuser geplant. Im weiteren Verlauf der Planungen hat die Gemeinde noch die Realisierung eines Demenzzentrums angeregt. Dieses könnte im südlichen Bereich des Mischgebietes vorgesehen werden. Hierfür hat man in Alternative 1 die 3 südlichen Mehrfamilienhäuser durch die Planungen zum Demenzzent- rum ersetzt. 9.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung des Ortskerns nach Westen zu ergänzen und damit die Gemeindegrenze abzurunden. Der Bereich schließt im Westen und Süden an die bestehende Bebauung an. Die geplante Bebauung orientiert sich an deren Aus- richtung. Das geplante Mischgebiet wird durch eine Sammelstraße erschlossen, die im Norden in die "Mars- weiler Straße" und im Süden in die "Ziegeleistraße" einmündet. Zur Erläuterung des räumlich-strukturellen Konzeptes wurde eine 3D-Visualisierung erarbeitet. Die- ses diente als Anschauungs-Hilfe im Rahmen der Beratungen des Gemeinderates zu dem Festset- zungskonzeptes und kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung wird ein besonderer Stel- lenwert gelegt. Speziell im Bereich der kompakteren Bauformen (Geschoßwohnungsbau, Reihen- oder Kettenhäuser) ist eine Ausrichtung der Gebäude in Ost-West-Richtung bei der überwiegenden Zahl der Grundstücke möglich. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost- West-Richtung ist jedoch aus städtebaulichen Gründen nicht sinnvoll. Des Weiteren ist ein Anschluss aller Gebäude an die gemeindliche Fernwärmeversorgung geplant. 9.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes sowie der beiden Baufenster Veränderungen wie folgt vorgenommen: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 48 − Im Mischgebiet ist eine Reduzierung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO sowie Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke gem. § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit vorgesehen. Die genannten Nutzungen sind an anderen Stellen im Gemeindegebiet Baindts bereits vorhanden bzw. bedürfen einer genauen Prüfung, um für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke unlösbare Konfliktpotenziale auszu- schließen. − Im Mischgebiet ist ein Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungs-Stät- ten gem. § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO vorgesehen. Die genannten Nutzungen würden für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke zu einem unlösbaren Konfliktpotenzial führen. Es lassen keine Gebäude erwarten, die die immissionsschutztechnischen Anforderungen erfül- len. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder sonstigen Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ausgehenden Störung ist nicht auszugehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektro-Fahr- zeugs. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden im Mischgebiet fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeit- punkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Gebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Be- einträchtigung gegeben wäre. Es soll auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass durch die gegenständliche Aufstellung des Bebauungsplanes möglichst wenige Änderungen an dem Status quo erfolgen sollen. Bisher sind keine Mobilfunkanlagen im Plangebiet vorhanden ohne, dass es zu Versorgungsengpässen gekommen wäre. Daraus lässt sich ableiten, dass die flächendeckende Versorgung des Gemeindegebietes nicht gefährdet und ein Standort im Gel- tungsbereich dieses Bebauungsplanes erforderlich wäre. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Be- einträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Der generelle Ausschluss von Vergnügungsstätten ist durch deren störenden Charakter auf das gesamte Umfeld begründet. Der Ort Baindt befindet sich im ländlichen Raum, fernab einer geeigneten Anbindung an geeignete und vorhandene Strukturen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 49 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1 und 2 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,60 bzw. 0,40 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Mischgebiete gebiete. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorlie- genden geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weitergehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung einer Geschoßflächenzahl von 1,00 befindet sich im Rahmen der durch § 17 Abs. 1 BauNVO vorgegebenen Obergrenzen. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbei- teten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Die festgesetzten First- und Wandhöhen orientieren sich an der Höhe der Erschließungsstraße. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 50 − Bei den festgesetzten Wand- und Firsthöhen wird unterschieden zwischen Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walmdach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schemata dargestellt. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN schafft einen verbind- lichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kon- trollierbar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfor- dernissen der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt. Werbeanlagen werden in ihrer Höhe auf ein für diesen Bereich verträgliches Maß beschränkt. Dies geschieht, um Beeinträchtigungen des Ortsbildes zu vermeiden. Die festgesetzte offene Bauweise wird nicht weiter differenziert. Die Festsetzung einer offenen Bau- weise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 55 m. Im Bereich des Mischge- bietes (MI) stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche) hin- ausgehen. Nur die Festsetzungen auf dem Grundstück 1 des geplanten Lebensmittelmarktes wei- chen hiervon ab, da in diesem Fall die Form und Lage des bestehenden Baukörpers andere Vorga- ben erfordert. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Ge- bäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben beding- ten Grundstücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 51 Die höhere der waagerechten Dachkanten (Firstseite) von Pultdach-Hauptgebäuden darf nicht nach Norden gerichtet sein, um das nördlich anschließende Grundstück, vor allem in den Winter-Mona- ten, möglichst wenig ungünstig zu verschatten. Außerdem ist der Wärme- und Lichtgewinn für Pultdach-Gebäude umso höher, wenn die höhere der traufseitigen Wände in die südliche Richtung ausgerichtet ist, da dadurch eine größere Fläche bestrahlt wird. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von nicht störenden Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklar- heiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht in jedem Fall erforderlich, da Garagen ebenso innerhalb und außerhalb der Baugrenzen er- richtet werden können. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das all- gemeine Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechni- sche Beeinträchtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Der Bereich ohne bauliche Anlagen dient der Wahrung des notwendigen Abstandes zur Kreis- straße 7951. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 52 für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7951 sowie der "Mars- weilerstraße" ein. Zudem wirken auf das Plangebiet die Gewerbelärm-Immissionen des südlich befindlichen Bauhofes bzw. Wertstoffhofes ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurde ein Lärmschutz-Konzept erarbeitet, welches sicherstellt, das mit keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm aufgrund der Lärm-Immissionen des Bauhofes/Wertstoffho- fes im östlichen Bereich der Plangebietes (Bereich mit geplanter Wohnbebauung) zu rechnen ist (Gutachten Büro Sieber vom 28.11.2018). In diesem Bereich sind daher keine Lärmschutz-Maß- nahmen aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes erforderlich. Im westlichen Bereich des Plangebietes ist nach dem derzeitigen Planungsstand die Umsetzung eines Verbrauchermarktes vorgesehen, was sich auch im Festsetzungskonzept widerspiegelt (ein- geschossige Bauweise festgesetzt). Da jedoch auch im westlichen Bereich des Plangebietes theo- retisch schützenswerte Nutzungen entstehen könnten, wurden für diesen Bereich Lärmschutz-Fest- setzungen in Bezug auf die Verkehrs- bzw. Gewerbelärm-Immissionen (LS 1 und LS 2) getroffen. Durch diese Maßgaben können gesunde Wohnverhältnisse in diesem Bereich sichergestellt werden. Auf eine detaillierte schalltechnische Begutachtung wurde aufgrund der vorgesehenen Nutzungen verzichtet. Im östlichen Bereich des Plangebietes ist aufgrund des Abstandes zur Kreis-Straße K 7951 sowie zur "Marsweiler Straße" mit keinen Konflikten aufgrund von Verkehrslärm-Immissionen zu rechnen. Da im westlichen Bereich aufgrund des Festsetzungskonzeptes ein Verbrauchermarkt bauplanungs- rechtlich umsetzbar und nach dem derzeitigen Sachstand auch vorgesehen ist, wurde bereits im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geprüft, ob ausgehend von einem solchen Markt mit Konflikten aufgrund von Gewerbelärm-Immissionen im Plangebiet zu rechnen ist. Daher wurde eine schall- technische Untersuchung gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) durch das Büro Sieber (Gutachten vom 20.09.2018) vorgenommen. Die Berechnungen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) tagsüber bzw. 45 dB(A) nachts im östlichen Bereich des Plan- gebietes eingehalten werden. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird tagsüber und nachts ein- gehalten. Ein Verbrauchermarkt führt nach dem derzeitigen Planungsstand nicht zu Überschreitun- gen der Immissionsrichtwerte im östlichen Bereich des Plangebietes. Daher sind diesbezüglich keine Lärmschutz-Maßnahmen auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Je nach kon- kreter Ausführung eines Marktes sind möglicherweise auf Ebene des Baugenehmigungsverfahrens Lärmschutz-Bestimmungen festzulegen. 9.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 53 Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Direkt südlich an- schließend, auf dem Gelände des Bauhofes ist bereits eine Wertstoff-Insel vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rathaus). Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 9.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweiler Straße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle am Dorfplatz/ "Küferstraße" durch die Linien des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes gege- ben. Die nächstgelegenen Bahnhöfe liegen in Ravensburg und Weingarten. Durch den Fußweg entlang des geöffneten "Sulzmoosbaches" wird eine Verbindung zum Gemein- dezentrum geschaffen Im Einmündungsbereich in die "Marsweiler Straße" ist die Verkehrs-Sicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. Außerdem sind geringfügige Erweiterungen in Form von maßvollen Ausrundungen vorgesehen. Diese Maßnahmen dienen der besseren Befahrbarkeit mit größeren Fahrzeugen. Für das Befahren mit Einsatzfahrzeugen (z.B. dreiachsige Feuerwehrfahrzeuge) stellen sie eine deutliche Verbesserung dar. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt für den vorgesehe- nen Lebensmittelmarkt und Wohnnutzung von der "Marsweiler Straße" aus. Die Erschließungs- straße verläuft entlang der geplanten Grünfläche gen Osten um dann entlang der östlichen Grenze des Geltungsbereiches im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Es sind gestalterische Maß- nahmen zur Verkehrsberuhigung Verkehrs-Verlangsamung vorgesehen (siehe Planskizze unten). Für die Verkehrsfläche wird auf die Einzeichnung von konkreten Flächen für Begleitgrün zur Ver- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 54 kehrsberuhigung in die Planzeichnung verzichtet. Diese können entweder im Rahmen der Erschlie- ßungs-Planung vorgesehen werden oder zu einem späteren Zeitpunkt in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern festgelegt werden. Abbildung 1: Planskizze Begleitgrün zur Verkehrsberuhigung Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie der Ausrundungen im Bereich der Einmün- dungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Der an den maßgeblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begeg- nungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Geschwindigkeit ausgelegt. 9.2.10 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist im westlichen Bereich vorgesehen. Er stellt die für den hauptsächlich gewerblich ge- nutzten Teil des Mischgebietes erforderliche Umsetzbarkeit von kompakter und flächensparen- der Bauweise sicher. Auf Grund seiner Gesamthöhe können hier Hallen umgesetzt werden. − Typ 2 ist im östlichen Teil der Planung vorgesehen. Er ist für den Geschoßwohnungsbau oder den Typ der so genannten "Stadtvilla" zugeschnitten. Der Begriff "Stadtvilla" steht hierbei je- doch nicht in primär für eine eventuelle Exklusivität der Bauform, sondern hat sich für Grund- risslösungen eingebürgert, die auf ein nahezu quadratisches Format beruhen. Für die Gebäude dieses Typs ist eine gemeinsame Tiefgarage sinnvoll. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 55 10 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 10.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 10.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch den Bebauungsplan wird ein Mischgebiet westlich des Ortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich um eine ehemalige Hofstelle (Teilbereich) sowie Grünland mit (Obst-) Baumbeständen und einen Teilbereich der nördlich gelegenen "Marsweiler Straße" am westlichen Siedlungsrand des Haupt-Ortes Baindt. Es schließt im Süden und Osten sowie im Nord- osten an bestehende Bebauung an. Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental im östlichen Bereich als Mischbaufläche (Bestand und Planung) sowie im zentralen und westlichen Bereich als Grünfläche dargestellt. Der in den Flächennutzungsplan inte- grierte Landschaftsplan stellt für den Bereich keine weiteren Maßnahmen oder Flächen dar. Der Flächennutzungsplan wird durch den Gemeindeverband Mittleres Schussental geändert. Im Regio- nalplan Bodensee-Oberschwaben (Raumnutzungskarte) sind für die überplanten Flächen keine verbindlichen Ausweisungen getroffen. Der gewählte Standort ist auf Grund des südlich angrenzen- den Mischgebietes und der hervorragenden Verkehrsanbindung sowie wegen der ebenen Lage für ein Mischgebiet in hinreichendem Maß geeignet. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs auf Grund von Wanderungsgewinnen. Zudem soll im westlichen Bereich die Möglichkeit für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes ermöglicht werden. Der nördlich verlaufende, verdolte Abschnitt des "Sulzmoosbaches" soll im Rahmen der Bauaus- führung aufgedeckt werden, um das Überschwemmungsrisiko für HQ100-und HQExtrem-Ereignisse mittels Bereitstellung von Retentionsfläche auszuräumen. Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines Mischgebietes mit ei- ner Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 im Westen bzw. 0,4 im Osten, maximalen Gebäudehöhen von etwa 9 m bzw. 13 m, Pflanzgeboten für die privaten Baugrundstücke sowie mit öffentlichen Grün- flächen zur Ortsrandeingrünung und als bachbegleitende Zone. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften werden als Dachformen das Flach-, das Sattel-, das Pult- und das Walmdach für den östlichen Bereich, sowie ausschließlich das Flachdach für den westlichen Bereich vorgegeben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 56 Für Dacheindeckungen sind ausschließlich rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, sowie Dachbegrünungen zulässig. Die Dachbegrünung dient dazu, die Flachdächer insbesondere im westlichen, am Ortsrand liegenden Bereich landschaftsverträglicher zu gestalten. Sie stellt keinen Grundzug der Planung dar. Für den Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichtes geht zur Betrachtung der Auswirkungen auf die Bereiche Schutzgebiete und Biotope sowie Schutzgut Wasser über das Plangebiet hinaus. Für die restlichen Bereiche ist das Plangebiet als Untersuchungsraum ausrei- chend. Der jeweilige Wirkungsraum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wir- kungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung sowie der dar- aus resultierenden Trennwirkung. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 1,58 ha, davon sind 1,07 ha Mischgebiet, 0,31 ha Verkehrsflächen und 0,20 ha Grünflächen. Der Flächenbedarf im Bereich der Änderung muss unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, dass der Bereich bereits in Teilbereichen bebaut ist. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 173.134 Ökopunkten erfolgt vollständig durch das baurechtliche Ökokonto der Gemeinde Baindt. 10.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Nach der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben sind verbindliche Aus- sagen und Ziele zur regionalen Freiraumstruktur (z.B. regionale Grünzüge, schutzbedürftige Berei- che für Naturschutz, Land-, Forst- oder Wasserwirtschaft) nicht direkt berührt. Lediglich in westli- cher Richtung, an das Dorfgebiet von Baindt angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Eine Beeinträchtigung des Regionalen Grünzuges durch die Planung kann ausgeschlossen werden. Die Planung steht auch in keinem Widerspruch zu sonstigen für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes (siehe Kapitel 7.2.3. "Übergeordnete Planungen" in der städtebaulichen Be- gründung). Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Fassung vom 08.04.2006): Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental bereits im östlichen Teilbereich als Mischbaufläche (Bestand und Planung) dargestellt. Der westliche und weitaus größere Teil des Plangebietes ist allerdings als Grünfläche dargestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 57 den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nur teilweise übereinstimmen, ist eine Än- derung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 20 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Hierbei handelt es sich um das Fließgewässer "Sulzmoosbach". In diesem Teilbereich (Fließgewäs- ser LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vorkommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch der Strömer genannt. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzge- biet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Be- bauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Beseitigung des Niederschlagswassers nach dem Stand der Technik) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Ge- bietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht er- forderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Südosten befindet sich das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets-Nr. 4.199) mit einem Abstand von etwa 380 m. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope liegen in einem Abstand von etwa 310 bis 470 m in östlicher, südlicher und südwestlicher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1-8124-436-7124; "Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1-8123-436-0452; "Straßenhecke Baindt", Nr. 1-8123-436-0449). Landschaftsschutzgebiete liegen nicht im räumlichen Zusammenhang zum Plangebiet. − Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sind erhebliche Beeinträchtigungen der o.g. Schutzgebiete/Biotope nicht zu er- warten (siehe auch "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt" in den Kapiteln "Bestandsaufnahme […]" und "Prognose […] bei Durchführung der Planung"). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 58 Biotopverbund: − In einem Abstand von etwa 300 bzw. 390 m zum Plangebiet befinden sich in südöstlicher und östlicher Richtung Kernflächen (Streuobstwiesen, Grünland mit Feldhecken oder sonstigen Ge- hölzen) des landesweiten Biotopverbunds mittlerer Standorte. Angrenzend daran mit östlichem Verlauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. − Die Flächen des Biotopverbundes mittlerer Standorte wird von der Planung nicht beeinträchtigt. Die Funktion der Flächen bleibt auch bei der Ausführung des Vorhabens bestehen. Kurzzeitige Beeinträchtigungen störungsempfindlicher Arten während der Bauzeit kann auf Grund der grö- ßeren Entfernung ausgeschlossen werden. − Auswirkungen auf die Verbundfunktion des Plangebietes sind im Allgemeinen nicht erkennbar, da das Plangebiet auf Grund der derzeitigen Nutzung und der angrenzenden Bebauung sowie der Verkehrsflächen keinen großen Lebensraumwert hat und daher bereits jetzt keinen optima- len Wanderkorridor darstellt. 10.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 10.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernet- zungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. − Beim größten Teil des Plangebietes handelt es sich um Grünland. Dieses setzt sich aus einer Teilfläche intensiv genutzten Grünlandes mit geringer Artenvielfalt (Fettwiese) sowie aus einer weiteren Teilfläche eher extensiv genutzten Grünlandes (Magerrasen) mit einer höheren Arten- ausstattung zusammen. Im östlichen Teilbereich des Geltungsbereiches befindet sich eine ehe- malige Hofstelle, welche sich aus verschiedenen Gebäudeteilen zusammensetzt. − Im zentralen Bereich und an der südlichen Grenze des Plangebietes befinden sich mehrere Obst- bäume verschiedener Altersstruktur; teilweise als hochwertiger Streuobstbestand einzuordnen. Es ist davon auszugehen, dass vor allem im Bereich der älteren Bäume zahlreiche Vogelarten vorkommen (z.B. Amsel, Rotkehlchen, Mönchsgrasmücke, Buchfink). Diese Gehölze können von Greifvögeln als Ansitzwarte genutzt werden und bieten vielen Insekten einen Lebensraum, die wiederum für Vögel eine wichtige Nahrungsquelle darstellen. Eine hohe faunistische Diversität ist hier zu erwarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 59 − Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Fettwiese (häufiges Befahren, häufige Mahd, ggf. Ausbringung von Mineraldünger und Einsaat von Arten des Dauergrünlands) und des damit einhergehenden Stickstoff-Eintrags ist die Artenvielfalt der Fläche begrenzt. Lediglich die alten Obstbäume bieten Kleinlebewesen einen vielfältigeren Lebensraum. − Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes befindet sich eine heckenartige Gehölzstruktur, welche nur wenige Jahre alt ist. Zudem befinden sich an der "Marsweiler Straße" sowie der Kreisstraße K 7951 Bestandsbäume mittleren Alters. Im Bereich der heckenartigen Gehölzstruk- tur kann von einer etwas höheren Artenvielfalt ausgegangen werden. In dem verwilderten Gar- ten an der östlichen Grenze des Plangebietes könnten siedlungstypische (störungstolerante) Kleinlebewesen (Insekten, Kleinsäuger) und Vögel zu erwarten sein. Auf Grund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind allgemein im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten. − Das überplante Gebiet ist im Hinblick auf die Durchgängigkeit für Tiere wegen der zahlreichen benachbarten Verkehrswege und Bebauung stark vorbelastet (Kreisstraße im Osten, Radweg im Norden). Der Lärm und die Störungen durch den Verkehr und die Einrichtungen in der beste- henden, ehemaligen Hofstelle sowie der isolierten Lage lassen die Flächen v. a. für störungs- empfindliche Tiere als sehr ungeeignet erscheinen. Auf das Plangebiet wirken Vorbelastungen auf Grund von Lärm und optischen Störungen/Irritationen durch die umliegenden Verkehrsflä- chen ("Marsweiler Straße" nördlich und Kreisstraße K 7951 westlich) sowie dem Bauhof und der Feuerwehr im südlich angrenzenden Bereich − Eine detaillierte, botanische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hin- weise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) gibt und diese auf Grund der größtenteils intensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastungen sowie mangels gliedernder naturnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. − Eine faunistische Bestandsaufnahme wurde zur Abschätzung der Erheblichkeit der Auswirkun- gen durch die Planung durchgeführt (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten; vgl. Artenschutzrechtliches Fachgutachten, Büro Siebert, Fas- sung vom 10.02.2016). Im Rahmen der Kartierungen konnten fünf Fledermaus- und 19 Vo- gelarten festgestellt werden. Das Plangebiet dient Einzeltieren der Zwergfledermaus gelegent- lich als Jagdgebiet. Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus überfliegen das Gelände. Wochenstubenquartier konnten nicht festgestellt werden und sind auf Grund der geringen Nach- weisdichte auch nicht zu erwarten. Bei den Vogelarten konnten neun wertgebende Arten nach- gewiesen werden (bspw. Feldsperling, Girlitz, Goldammer, Weidenmeise). − Dem Plangebiet kommt auf Grund der nachgewiesenen Arten, den vorhandenen Gehölzstruktu- ren sowie im geringen Umfang des Grünlandes und den Bestandsgebäuden als mögliche/r Le- bensraum bzw. Brutstätte zusammenfassend eine mittlere bis hohe Bedeutung für das Schutz- gut zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 60 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. − Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes, genauer im Verbreitungsbereich von Hasenweiler-Schottern und Auenlehm unbekannter Mäch- tigkeit. Im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Es haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nut- zungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grund- wasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. − Im Bereich der bebauten Grundstücke im nordöstlichen Plangebiet ist der Boden bereits nahezu vollständig teil-/versiegelt, ausgenommen deren Privatgärten. Im Bereich des Grünlandes sind die Böden vollständig unversiegelt, aber anthropogen geprägt (in geringem Umfang Verdich- tung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Auf Grund der derzei- tigen Wiesennutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informationen vor. − Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (M 1: 50.000), handelt es sich um Braunen Auenboden-Auengley (Vega-Gley) oder Auengley guter Zustandsstufe. Die Böden im Plangebiet weisen eine hohe Bedeutung als Filter und Puffer für Schadstoffe sowie als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (Wasserhaushalt, Grundwasser- neubildungsrate) auf. Zudem wird die Ertragsfähigkeit (Bodenfunktion "Natürliche Boden- fruchtbarkeit") als hoch eingestuft, womit die Böden eine große Bedeutung für die Landwirt- schaft besitzen. Alle Bodenfunktionen sind in Bewertungsklasse 3 eingestuft. Laut Aussage beim Behördenunterrichtungs-Termin gemäß § 4 Abs. 1 BauGB handelt es sich bei den Böden um verdichtungsempfindliche Böden. In den bereits vollversiegelten Bereichen der "Marsweiler Straße" und der Hofzufahrt kann der vorliegende Boden keine dieser Funktionen mehr erfüllen. In den offenen Flächen (Grünland, Hausgärten) können die Funktionen dagegen noch vollum- fänglich erfüllt werden. Gemäß ALB (Automatisiertes Liegenschaftsbuch) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg liegt die Boden- oder Grünlandgrundzahl bei 60- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 61 74, die Acker- oder Grünlandzahl bei 41-60 und deuten damit auf eine Ertragsfähigkeit im mittleren bis hohen Bereich hin. − Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück 55 der im Altlastenkataster erfasste Altstand- ort "Marsweiler Straße 2" (Flächennummer 1346). Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsor- gungsrelevanz. D.h. der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Hand- lungsbedarf. Auf Grund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. − Nordwestlich und östlich des Plangebietes verläuft der Sulzmoosbach, der auch Teil des FFH- Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223- 311) ist. Im Bereich des Plangebietes selbst ist der Sulzmoosbach verdolt. Das Plangebiet liegt teils im Überschwemmungsbereich eines HQExtrem-Ereignisses (s. Planzeichnung). − Über den Wasserhaushalt und die Grundwasserverhältnisse liegen keine Informationen vor. Auf Grund von benachbarten Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit ist jedoch davon auszugehen, dass nicht mit oberflächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen ist. Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. Momentan fallen im Gebiet nur im Bereich der bestehenden Gebäude Abwässer an. Die Gemeinde verfügt in diesem Bereich über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer sowie eine Anbin- dung zur Trinkwasserversorgung. Das Abwasser wird über die bestehenden Kanäle der gemeindli- chen Kläranlage zugeführt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 62 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluft- entstehungsgebieten und Frischluftschneisen. − Großklimatisch gesehen liegt das Plangebiet im südwestdeutschen Klimabezirk Rhein-Boden- see-Hügelland. Das Bodenseebecken ist dabei durch ein für die Höhenlage eher mildes Klima gekennzeichnet. Die durchschnittlichen Jahrestemperaturen liegen bei etwa 8°C, die durch- schnittliche jährliche Niederschlagsmenge etwa bei 980 mm. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion, während die we- nigen hauptsächlich im Nordosten und Osten stehenden Gehölze sowie die entlang der Kreis- straße K 7951 Frischluft produzieren. Da der Wind in den hiesigen Breiten hauptsächlich aus Westen kommt, versorgt die offene Fläche des Plangebietes die angrenzende Wohnbebauung sowie das Zentrum von Baindt an manchen Tagen vermutlich mit Frischluft. − Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege reichern sich Schadstoffe in der Luft an, weshalb die Luftqualität des Plangebietes vorbelastet ist. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Boden- seebecken). Beim Plangebiet selbst handelt es sich um einen weitgehend ebenen Bereich in westlicher Ortsrandlage des Hauptortes Baindt. Im Norden schließt, der überplante Bereich an Bebauung (Einzelhandel, Wohnen) an, im Westen an die Kreisstraße K 7951 sowie an jenseits dieser liegenden offenen Landschaft (Acker). Im Süden liegen die Feuerwehr und der Bauhof der Gemeinde Baindt. Im Osten ist im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu Wohnbebauung geplant, woran östlich das Gemeindezentrum anschließt. Das Gebiet ist aus der westlich gelegenen, freien Landschaft sehr gut einsehbar. Im nördlichen sowie westlichen Bereich führt ein Rad-/Wanderweg am Gebiet vorbei, sodass der Fläche eine gewisse Bedeutung für die Erholung zukommt. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 63 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. − Das Plangebiet wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Auf das Plangebiet wirken die Lärm-Immissionen der Kreisstraße K 7951 sowie der "Marsweiler Straße". Zudem wirken die Lärm-Immissionen des südlich befindlichen Bauhofs auf das Plangebiet ein. Nutzungskonflikte liegen bisher nicht vor (s. auch Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 20.09.2018). − Durch den im Norden sowie Westen verlaufenden ein Rad-/Wanderweg besitzt die Fläche ge- ringfügige Naherholungs-Funktion. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Es befinden sich keine Kulturgüter im überplanten Bereich. Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirk- bereich der Planung. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. − Gemäß dem Umwelt-Daten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonneneinstrah- lung 1.153 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist, sind die Voraussetzungen für die Gewinnung von Solarenergie gegeben. − Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden-Würt- temberg" ist der Untergrund der im Plangebiet liegenden Flächen aus hydrogeologischer Sicht für den Bau und den Betrieb von Erdwärmesonden als eingeschränkt günstig zu bewerten (Ka- tegorie 4) und die Anlage von Erdwärmesonden im Einzelfall zu prüfen. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 64 10.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durch- führung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nicht-Durchführung der Planung bleibt das Grünland als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts auf Grund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vor- kommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grund- wasserneubildung zu erwarten. Der Großteil des Gebietes wird nicht an die Ver- und Entsorgungs- leitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleibt auch die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erho- lungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiter- hin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete (FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet) sowie die Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht-Durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energie- quellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z.B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 10.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Der Lebensraum, der im Bereich des Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen geht durch die Bebauung sowie die für den Lebensmittelmarkt geplanten Parkplätze und die damit ein- hergehende Versiegelung verloren. Auf Grund der Baumaßnahmen kann voraussichtlich kein Gehölz erhalten werden. Bei denen im Zuge der Planung entfallenden Bäumen handelt es sich teilweise um Höhlenbäume, die laut artenschutzrechtlichem Fachgutachten im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung "Fischerareal" des Büro Sieber vom 10.02.2016 ebenso wie die abzureißenden Gebäude (potenzielle) Quartiere für höhlenbrütende Vögel und Fledermäuse darstellen. Um zu gewährleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, wird als artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahme das Aufhängen mehrerer Nistkästen für Vögel und Fledermäuse vollzogen (s. auch Hinweise zum Artenschutz). Im Bereich der ge- planten Bachöffnung samt Gewässerrandstreifen ist dagegen eine Ansiedlung von Arten der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 65 Feuchtstandorte zu erwarten. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und zu den Biotopen einen Mindestabstand von 300 m hat, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Der Biotopverbund ist nicht betroffen. − Biologische Vielfalt: Das Gebiet kann in Zukunft eine höhere Artenvielfalt aufweisen. Ein Teil der Pflanzenarten wird jedoch höchstwahrscheinlich nicht heimisch und/oder standortgerecht sein. Auch bei den Tieren werden vor allem Kulturfolger und Ubiquisten von den Änderungen profitieren. Die Vielfalt der Lebensräume wird sich eventuell erhöhen (Gärten, Straßenbegleit- grün, teilversiegelte Bereiche usw.). Die Mehrzahl der neu entstehenden Lebensräume wird je- doch stark anthropogen beeinflusst und aller Wahrscheinlichkeit nach durch hohe Nährstoff- Konzentrationen geprägt sein. Für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Arten bieten die neuen Lebensräume keinen Raum. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Durchgrünung der Bebauung, Pflanzungen in dem Baugebiet) kann das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes reduziert werden. Im Straßenraum der "Marsweiler Straße" ist die Pflanzung von lockeren Strauch-Gruppen vor- gesehen. Auf der öffentlichen Grünfläche, in deren Bereich der Bach offengelegt wird, ist ein Gewässerrandstreifen samt Baum- und Strauchpflanzungen zu entwickeln. Für diesen Bereich sind Pflanzenarten aus einer separaten Pflanzliste (feuchte Arten) zu verwenden, um eine an den feuchten Standort angepasste Pflanzenwahl zu erzielen. Auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Bäumen und Solitärsträuchern zu pflanzen, um die Durchgrünung und damit auch den Lebensraumwert des Baugebietes zu verbessern. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bil- den die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. − Zum Schutz nachtaktiver Insekten besonders des nahegelegenen FFH-Gebietes "Schussenbe- cken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolet- tem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m bei Wohngebäuden und 6,00 m bei Gewerbegebäuden verwendet werden dürfen. Zu- dem gelten Einschränkungen für die Beleuchtung von Werbeanlagen. Um fehlgeleitete Eiabla- gen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photovoltaik-Module zu- lässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Ele- mente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Um Beeinträchti- gung des FFH-Gebietes auszuschließen, wird die Niederschlagsentwässerung nach dem Stand der Technik vollzogen (s. auch FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig. Au- ßerdem sind schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswassers oder eine Vermischung mit Schmutzwasser unzulässig Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 66 − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen, Verlust von Gehölzen – – Anlage von Grünflächen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Gewerbeausübung, Lieferverkehr u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photovol- taikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Was- serhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Bei einer festgesetzten GRZ von 0,4 bzw. 0,6 kön- nen insgesamt bis zu etwa 0,9 ha des Plangebietes neu versiegelt werden. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefähig- keit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen wer- den Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. Zusätzlich wird empfohlen, ein Baugrundgutachten und ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen sowie die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Ein Bodenmanagementkonzept macht ei- nen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden möglich. Hierbei sind insbe- sondere die Hochwertigkeit sowie Verdichtungsempfindlichkeit der Böden zu berücksichtigen. Außerdem ist mit kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Er- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 67 schwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Mit lokalen Auf- füllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Der Altstandort ("Marsweiler Straße 2", s. Planzeichnung") auf Flurstück 55 ist einge- stuft in B-Entsorgungsrelevanz. D.h. der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Auf Grund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Unter- grund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechende den abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfassungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Boden- Funktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Eintrag von Schadstoffen – Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die geplante Bebauung hat zwar eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge; diese wird jedoch auf Grund des geplanten Entwässerungskonzeptes nicht erheblich sein, da das Regen- wasser dem außerhalb des Geltungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zugeführt, ge- filtert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Dadurch nimmt zwar die Versicke- rungsleistung der Gesamtfläche ab, das Niederschlagswasser wird jedoch in das Oberflächen- gewässer "Sulzmoosbach" geleitet und bleibt so dem natürlichen Wasserkreislauf weitgehend erhalten. In Verbindung mit weiteren Minimierungsmaßnahmen ergeben sich daher keine er- heblichen Beeinträchtigungen. − Zusätzlich zur Anlage des Retentionsbeckens zur schadlosen Einleitung von Niederschlagswasser in den "Sulzmoosbach", wird der "Sulzmoosbach im nordöstlichen Plangebiet offengelegt. Hier- bei soll ein weiteres Teilstück des besagten Sulzmoosbaches, östlich des hier aufzudeckenden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 68 Abschnittes (im Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal") geöffnet werden, um Retentionsflächen für Starkregenereignisse zur Verfügung zu stellen. Bei Umsetzung dieser Maßnahme sowie der Installation einer Hochwasserschutzanlage entfallen die vorgenannten Auflagen und Einschränkungen zum Hochwasserschutz, da dadurch das Überschwemmungsri- siko für HQ100-Ereignisse sowie HQExtrem-Ereignisse in den Baugebieten ausgeräumt wird. Die Bachöffnung ist Bestandteil der dem Bebauungsplan beigelegten FFH-Vorprüfung des Büro Sieber (vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019) und deren Genehmigung wird parallel zur Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplanes beim Landratsamt beantragt. − Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzie- ren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen, um das Grund- wasser vor Verunreinigungen zu schützen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser, dadurch bei vegetationsfreiem Boden – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – Teilöffnung des "Sulzmoosbaches" Beseitigung/Minimierung von Hochwasserrisiko durch geschaffenes Retentionsvolumen ++ betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die neu entstehende Bebauung erhöht sich die anfallende Abwassermenge. Das Schmutz- wasser wird getrennt vom Niederschlagswasser gesammelt. Das gesammelte Niederschlags- wasser wird über den Kanal zum Retentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Hochwasserspitzen des offen gelegten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 69 Sulzmoosbaches werden zunächst auf der bachbegleitenden Grünfläche abgepuffert und werden gegebenenfalls dem Kanal zum Retentionsfilterbecken zugeführt. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasser- bzw. Schmutzwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Sickerschächte sind unzu- lässig. − Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die gemeindlichen Leitun- gen. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund der noch eher geringen Anzahl an Baukörpern, der umgebenden Bebau- ung (außer nach Westen hin) und der Ausbildung von mehreren Grünflächen mit Bäumen und Sträuchern entsteht für das Schutzgut Klima/Luft keine wesentliche Beeinträchtigung. Bei Ein- haltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erhebli- chen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Die Zufahrt zum Plange- biet erfolgt von der bestehenden "Marsweiler Straße"; eine neue Erschließungsstraße nach Sü- den ist geplant, welche an die geplante Straße des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" anschließt. Diese Straße ist zwar nicht als Durchgangsstraße zur südlich gelegenen "Ziegeleist- raße" geplant, wird jedoch durch zusätzlich aufkommenden Verkehr voraussichtlich zu einer geringfügigen Erhöhung von Schadstoff-Emissionen durch Abgase führen. − Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht er- kennbar. Extrema in Bezug auf Niederschlagsereignisse (z.B. langandauernder Starkregen, ur- bane Sturzfluten) wurden im Rahmen der Entwässerungsplanung berücksichtigt (Teilöffnung des "Sulzmoosbaches" und somit ausreichendes Rückhaltevolumen). Extrema in Bezug auf die Lufttemperatur bzw. Sonneneinstrahlung werden durch die Umsetzung der Festsetzungen zu Pflanzungen (insbesondere Baumpflanzungen im Straßenraum und auf den privaten Bau- grundstücken) sowie zu Bodenbelägen (teilversiegelte Beläge zur Verminderung der Wärmeab- strahlung) abgemildert. Weitere Schutzmaßnahmen (z.B. Sonnenschutz/Kühlung an den Ge- bäuden; Vermeidung dunkler/stark abstrahlender Bodenbeläge) sind von den privaten Bauher- ren vorzusehen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 70 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust der Gehölze und des Intensivgrün- lands weniger Frischluftproduktion/Luftfilterung (Ge- hölze), weniger Kaltluft (Grünland) – Anlage von Grünflächen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Erhöhtes Verkehrsaufkommen, Gewerbenut- zung Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissio- nen aus Gewerbebetrieben – Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine geringfügige Beeinträch- tigung, da die Blickbeziehungen in Richtung Osten in die offene Landschaft durch die geplante Bebauung zwar eingeschränkt werden. Die Vorprägung durch die umliegende Bebauung mini- miert diese Folgen jedoch stark. − Durch die getroffenen Festsetzungen wird sichergestellt, dass sich die Bebauung in die umge- bende Bebauung einfügt (niedrige GRZ, an die umliegende Bebauung angepasste Höhen) und eine ausreichende Durchgrünung hergestellt wird (Pflanzgebote). Trotz Ortsrandlage stellt das Plangebiet eher eine Lücke in der Bebauung dar und der Ortsrand verlagert sich nicht in die freie Landschaft. Diese Lücke kann nach Durchführung der Planung als geschlossen angesehen werden. Des Weiteren handelt es sich um keine exponierte und nur von Westen her gut einseh- bare Lage. Die nach Westen bestehende Eingrünung ist von der Planung nicht berührt, da sie außerhalb des Plangebietes liegt. Wenn diese noch jungen Bäume entlang der Kreisstraße eine gewisse Höhe erreicht haben werden, ist das Plangebiet von Westen her kaum mehr einsehbar. Die festgesetzten Pflanzlisten tragen dazu bei, die Eigenart des Landschaftsbildes zu schützen und mit Hilfe landschaftstypischer Gehölz-Arten eine Anbindung des Baugebietes an die Land- schaft zu erreichen. Zu diesem Zweck werden zusätzlich im Übergangsbereich zur freien Land- schaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, Hecken aus Nadelgehölzen aus- geschlossen. Die Pflanzung von nicht in der Pflanzliste festgesetzten Sträuchern wird nur auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen, um die Grünflächen möglichst naturnah zu gestal- ten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie auf Grund der Vor- belastung durch umliegende Bebauung sowie Verkehrswege verbleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 71 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Lücke in der Bebauung wird geschlossen 0 Verlust von Grünfläche und Gehölzen geringere Attraktivität für Naturerlebnis – Durchgrünung des Plangebietes, Ortsrand- eingrünung Annäherung an ein eher grünes Siedlungsbild + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Planung die Ansiedelung eines Lebensmittelmarktes ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/o- der neu geschaffen werden können. Zusätzlich wird im Osten Wohnraum geschaffen, das den Wohnraumbedarf deckt. Die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes erfährt durch die ge- planten Baukörper eine geringfügige Beeinträchtigung, da die Bedeutung des Gebietes für die Naherholung bereits vor der Planung auf Grund der landwirtschaftlichen Nutzung sowie der umliegenden Bebauung und Verkehrswege eingeschränkt ist. Insbesondere durch die Schaffung der Grünfläche als Bach begleitende Zone mit Baum- und Strauchpflanzungen sowie einen vorgesehenen Fuß- und Radweg in diesem Bereich (s. Plan) wird die Attraktivität der Grünfläche erhöht. − Vom geplanten Verbrauchermarkt wirken Lärm-Immissionen auf die geplante Wohnbebauung ein. Nach dem derzeitigen Planungsstand kann eine Einhaltung der zulässigen Immissions- richtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) gewährleistet werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung auf den Menschen kann daher ausgeschlossen werden (s. auch Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 20.09.2018). − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 72 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u.U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ansiedelung von Gewerbebetrieben, Angebot neuer Arbeitsplätze ++ Anlage von bachbegleitender Grünfläche Schaffung neuer Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebs- lärm, Verkehrsabgase – Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart unverzüglich zu benach- richtigen. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z.B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Erheb- liche Beeinträchtigungen sind jedoch auf Grund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d.h. außerhalb des besonders empfindli- chen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz- Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. In allen Fällen zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen po- tenziell umweltschädigenden Abgas-Bestandteilen; je nach Verbrennungsanlage können auch Schwefeloxide sowie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flächenneuversiegelung wird zu- dem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Luft- temperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 73 − Zu den Lärmemissionen aus dem Bereich des geplanten Gewerbegebietes: siehe die Ausführun- gen unter dem Punkt "Schutzgut Mensch". − Durch die nächtliche Beleuchtung des Mischgebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in um- liegende Wohngebiete und die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Radius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z.B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leuchtkörper). Zudem gelten Einschränkungen für die Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen, welche verhindern, dass es zu einer Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner, der landschaftsästhetischen Situa- tion oder lichtempfindlicher Tierarten kommt. − Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind auf Grund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belastungen durch die o.g. Wirkfaktoren auf an- grenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Abfälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht möglich ist, sind sie ordnungs- gemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravensburg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Kompostes empfohlen. − Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der der- zeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße Lagerung gewässerge- fährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft wer- den. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Nach derzeitigem Kenntnisstand sind bei der Umsetzung der Planung keine erhöhten Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt zu vermuten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 74 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener- gien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bau- weise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur optimalen Errichtung von Sonnen-Kollektoren in Ost-West-Ausrichtung ist voraussichtlich möglich. − Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft werden. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzei- tigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): − Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. − Die Veränderung der kleinklimatischen Verhältnisse durch die Bebauung des Grünlandes (Schutzgut Klima/Luft) wirkt auf die Anwohner des Gebiets (Schutzgut Mensch) zurück, weil dadurch die Kaltluftzufuhr in die Siedlung eingeschränkt wird. − Wenn im Zuge der Baumaßnahmen Bodenbereiche verdichtet werden, auf denen später Grün- flächen angelegt werden, kann es zu einer Beeinträchtigung der später dort wachsenden Pflan- zen kommen, da durch die Bodenverdichtung die Durchwurzelung des Bodens erschwert und die Zufuhr von Wasser und Nährstoffen unter Umständen reduziert wird. Auch für Bodenbewoh- nende Tiere können durch die Verdichtung Lebensräume verloren gehen (Wechselwirkung Bo- den-Arten). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 75 10.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Eingrünung des Gebietes durch Grünfläche im Norden mit Gehölz-Pflanzungen (planungsrecht- liche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild) − Durchgrünung des Gebietes durch Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Ge- hölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Schutz nachtaktiver Insekten durch Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Le- bensräume) − Reduktion negativer Auswirkungen auf Wasserinsekten durch Verwendung von Photovoltaik- Modulen, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (3 % je Solarglasseite) (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Landschaftsbild) − Einschränkungen zu Werbeanlagen im Hinblick auf deren Größe und Gestaltung (bauordnungs- rechtliche Vorschriften, Schutzgut Landschaftsbild) − Begrenzung der Gebäudehöhen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) − Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 76 − Durchlässigkeit der Siedlungsränder zur freien Landschaft zur Förderung von Wechselbeziehun- gen (Hinweise, Schutzgut Arten und Lebensräume) Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung Schutzgut Arten und Lebensräume: Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand (inkl. planungs- rechtlicher Zulässigkeiten) der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartie- rung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o.g. Bewertungsmodell ver- ankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungskonzeptes (z.B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10 von Bauwerken bestandene Fläche 733 1 733 60.20, 60.21 Straßenfläche Bestand; Weg oder Platz (vollversiegelt) 2.809 1 2.809 60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 1.120 3 3.360 60.50 Kleine Grünfläche (Straßenbegleitgrün) 969 4 3.876 60.60 Garten 194 6 1.164 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (Wirtschaftswiese, arten- arm) 5.797 8 46.376 33.43 Magerwiese mittlerer Standorte (ehemalige B30- Trasse, artenreicher; Abwertung, da ehemals Gemüse- anbau) 3.890 14 54.460 44.21 Hecke mit naturraum- oder standortuntypischer Arten- zusammensetzung 314 10 3.140 45.30a Einzelbaum Bestand auf 60.50: 6 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 40 cm 240 8 1.920 45.30a Obst-Einzelbaum Bestand auf 60.60, 2 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 40 cm 80 8 640 45.30a Obst-Einzelbaum Bestand auf 60.60, 1 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 70 cm 70 8 560 45.30b Obst-Einzelbaum Bestand auf 33.41, 5 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 40 cm 200 6 1.200 45.30b Obst-Einzelbaum Bestand auf 33.41, 2 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 70 cm 140 6 840 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 77 42.20 "Einzelsträucher" als Gebüsch mittlerer Standorte, 3 St., etwa 7 qm jeweils 21 16 336 Summe Bestand 15.826 121.414 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Flächen im Mischgebiet (GRZ plus gesetz- lich zulässige Überschreitung) 7.437 1 7.437 60.22, 60.23 mit teilversiegelten Belägen zusätzliche überbaubare Flächen im Mischgebiet 1.179 2 2.358 60.50 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflä- chen, Privatgärten bzw. unversiegelte Außenanlagen) 2.313 4 9.252 60.21 Straßen- und Gehwegflächen neu 3.337 1 3.337 42.20 Gebüsch mittlerer Standorte (Grünflächen; Abzug da entlang Straße) 976 10 9.760 12.10 Mäßig ausgebauter Bachabschnitt 586 8 4.688 45.30a Einzelbäume auf den privaten Baugrundstücken, Neupflanzung, 21 St., progn. Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm (Baum pro angefangene 500 qm Grundstücksfläche) 1.050 8 8.400 45.30b Einzelbaum Neupflanzung in Gebüsch, 5 St., prognosti- zierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 350 6 2.100 45.30b Einzelbaum Neupflanzung im Straßenraum, 7 St., prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 490 8 3.920 Summe Planung 15.828 51.252 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 51.252 Summe Bestand 121.415 Differenz Bestand/Planung (=Ausgleichsbedarf) -70.162 Es verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 70.162 Ökopunkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neu- versiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 78 − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Boden- funktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei 3,0, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie voll- versiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. Im Bestand versiegelte Flä- chen, die im Zuge der Planung zu Grünflächen werden, erhalten vor dem Eingriff die Wertstufe 0, nach dem Eingriff die Wertstufe 2, da sie auch als Grünfläche nicht ihren ursprünglichen Zustand erreichen können. Vor dem Eingriff versiegelte Flächen, in deren Bereich der verdolte Bach freige- legt wird, können die Bodenfunktionen weiterhin nicht erfüllen und erhalten nach der Planung die Wertstufe 0. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − in dem Mischgebiet Typ 1 vollständig versiegelbare Fläche (GRZ plus gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung um die Hälfte): 4.202 m² − in dem Mischgebiet Typ 2 vollständig versiegelbare Fläche (GRZ plus gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung um die Hälfte): 3.235 m² − Typ 2: gemäß Festsetzung 2.3 zusätzlich zulässige Überschreitung der festgesetzten Grundflä- che mit teilversiegelten Belägen um weitere 50 %: 1.078 m² − festgesetzte Verkehrsflächen: 3.337 m², davon neuversiegelt/in bislang unversiegeltem Bereich 528 m² Von der Gesamtfläche von 15.828 m² werden folglich 9.043 m² neu versiegelt. Die verbleibenden 6.785 m² setzten sich aus den nicht überbauten Flächen (Privatgärten bzw. unversiegelte Außen- anlagen), der bestehenden Verkehrsflächen sowie den öffentlichen Grünflächen, insbesondere im Bereich der geplanten Entsiegelungsfläche des "Sulzmoosbach" zusammen. Der Ausgleichsbedarf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 79 für die neu versiegelten Bereiche sowie die Aufwertungen der Entsiegelung werden wie folgt be- rechnet: Teilfläche Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Wertstufen nach dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte be- zogen auf die Fläche versiegelbare Flächen (Ver- kehrsflächen neu) 528 3-3-3 (3) 0-0-0 (0) 12 6.336 Verkehrsfläche Bestand 2.809 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 neu versiegelbare Flächen (Mischgebiet) 8.515 3-3-3 (3) 0-0-0 (0) 12 102.180 Nicht versiegelbare Flächen (Gärten, Außenanlagen) 2.313 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 Entsiegelung (Grünfläche als bachbegleitende Zone) -400 0-0-0 (0) 2-2-2 (2) 8 -3.200 Entsiegelung (Abgrabungs- fläche Böschung) -586 0-0-0 (0) 1-1-1 (1) 4 -2.344 Entsiegelung Bach 150 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 Grünflächen Bestand 527 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 Summe 15.828 102.972 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 102.972 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Der Ausgleich für das Schutzgut Landschaftsbild erfolgt nach Abstim- mung mit dem Landratsamt im Rahmen des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 25.05.2018 auf Grund der Vorprägung/Vorbelastung des Plangebietes ver- bal-argumentativ. Das Baugebiet grenzt in nordöstlicher und südlicher Richtung an bestehende Bebauung an. Hierbei handelt es sich um Einzelhandelsbetriebe und Wohnbebauung (Nordosten) sowie die Feuerwehr und den Bauhof der Gemeinde Baindt (Süden). Im Osten ist im Rahmen der Aufstellung des Be- bauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Wohnbebauung geplant. Im Norden wird das Plangebiet von der "Marsweiler Straße" begrenzt, woran nördlich eine Schule, ein Hotel, Sportanlagen sowie Wohnbebauung anknüpfen. Im Westen verläuft die Kreisstraße K 7951, entlang diese mehrere Bäume stehen, die der Ortsrandeingrünung dienen. Jenseits der Kreisstraße K 7951 schließt offene Landschaft mit vereinzelten Gehöften an. Die geplanten Gebäude im Mischgebiet dürfen, gemessen an der Höhe ü. NN etwa dieselbe Höhe wie die geplante Wohnbebauung östlich des Plangebietes besitzen, wodurch einer allzu massiven Bauweise entgegengewirkt wird. Durch die (teilweise) Neu- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 80 versiegelung bislang nahezu unbeeinträchtigter, deutlich von umliegender, angrenzender Bebau- ung vorgeprägter Flächen im Plangebiet, können erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Trotz Ortsrandlage stellt das Plangebiet eher eine Lücke in der Bebauung dar und der Ortsrand verlagert sich nicht in die freie Landschaft, sondern kann nach Durchführung der Planung als geschlossen angesehen werden. Des Weiteren handelt es sich um keine exponierte und momentan nur von Westen her gut einsehbare Lage. Wenn die Bäume entlang der Kreisstraße K 7951 eine gewisse Höhe erreicht haben werden, kann das Plangebiet als von Westen her ausrei- chend eingegrünt und kaum mehr einsehbar bezeichnet werden. Die bisher hauptsächlich als Grün- land genutzte Fläche mit bestehenden Eingrünungs-Strukturen geht aufgrund der möglichen Be- bauung zwar prinzipiell verloren, der Eingriff wird aber durch die Festsetzung, dass pro 500 m2 angefangener Grundstücksfläche ein 1 Laubbaum sowie 3 Solitärsträucher zu pflanzen sind, deut- lich minimiert. Die im Bereich der Bachöffnung geplante Grünfläche samt bepflanztem Gewässer- randstreifen (der auch im aufzustellenden Bebauungsplan östlich davon fortgeführt wird), führt zu einer landschaftsästhetischen Aufwertung des Plangebietes bzw. Minimierung des Eingriffes in das Landschaftsbild. Zusammenfassend ist unter dem Gesichtspunkt der genannten Minimierungsmaßnahmen und der bereits vorhandenen Vorprägung bzw. der vorhandenen und geplanten Grün- und Baumstrukturen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches nicht mit weiteren, erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu rechnen. Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Der nach Vermeidung und Minimierung verbleibende Ausgleichsbedarf für das geplante Vorhaben wird durch die Zuordnung von Maßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto abgedeckt. Insge- samt sind auf den Flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsen- hausen), Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemar- kung Baindt) sowie 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) Maßnahmen mit einer gesamten Öko- punktezahl von 203.136 Ökopunkten von verschiedenen Bauvorhaben verblieben. Von den insge- samt 203.136 verfügbaren Ökopunkten werden für die vorliegende Planung 173.134 Ökopunkte zugeordnet, um den Ausgleichsbedarf somit vollständig abdecken zu können. Auf den Ausgleichs- flächen wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt): − Ersatz für die ehemalige Ausgleichsfläche BPL "Dachser" − 25.633 Ökopunkte Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg): − Entwicklung einer Nasswiese − 1.930 Ökopunkte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 81 Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt): − Herstellung der Durchgängigkeit am Sulzmoosbach − 62.444 Ökopunkte Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt): − Rekultivierung nach B30 OU Ravensburg - Pflanzung Streuobst und Einzelgehölze − 9.518 Ökopunkte Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen): − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichten, sowie Pflan- zungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichte, sowie gruppen- weise Initialpflanzung standortgerechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewässerverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermei- dung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber − Aus der Maßnahme stehen der Gemeinde noch 103.611 Ökopunkte zur Verfügung, dem Vor- haben werden davon 73.609 Punkte zugewiesen, es verbleiben 30.002 Punkte Tabelle zu den Ausgleichsflächen Ausgleichsflächen Lage Anzahl Ökopunkte Anteil der dem Bauvorhaben zugeordneten Ökopunkte Anzahl der dem Bauvorhaben zugeordneten Ökopunkte Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt) 25.633 100 % 25.633 Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg) 1.930 100 % 1.930 Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt) 62.444 100 % 62.444 Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) 9.518 100 % 9.518 Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) 103.611 71% 73.609 Summe 173.134 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 82 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume und Boden sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichs- bedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 70.162 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 102.972 Ausgleichsbedarf gesamt 173.134 Abbuchung der Ökopunkte aus dem gemeindlichen, baurechtlichen Ökokonto -173.134 Differenz Ausgleichsbedarf/erzielte Aufwertung 0 Ergebnis: Der Ausgleichsbedarf wird damit vollständig abgedeckt. Bei einer der zugeordneten Aus- gleichsmaßnahmen verbleibt ein Überschuss von 30.002 Ökopunkten, der der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Verfügung steht. Zur Sicherung der o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nutzungen sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen, deren Einhaltung und Umsetzung zwingend sind. 10.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Standortalternativen: Die Aufstellung des Bebauungsplanes findet im Zuge der Ortskernsanierung der Gemeinde Baindt statt. Bereits bei einem hierfür veranstalteten Wettbewerb stand die Ansied- lung eines Lebensmittelmarktes sowie von Wohnbebauung fest, um den Wohnraumbedarf der Ge- meinde sowie die verbrauchernahe Versorgung mit Lebensmitteln zu realisieren. Ein Vorteil des gewählten Standortes sind zudem die bereits vorhandenen Verkehrswege "Marsweiler Straße" so- wie die Kreisstraße K 7951, weshalb nur wenige Erschließungs-Maßnahmen notwendig sind. Planungsalternativen: Im Rahmen der Entwurfs-Planung gab es intensive Beratungen zur Anpas- sung der im oben angesprochenen Wettbewerb gezeigten Planungen als Grundlage zu diesem Be- bauungsplan. Final wurden 3 unterschiedliche Alternativen erarbeitet. Hierbei wurden die Plange- biete der beiden Bebauungspläne "Mischgebiet Fischerareal" und "Wohnen Fischerareal", welches sich östlich und ebenfalls in Aufstellung befindet, gemeinsam entwickelt, da sie in engen räumlich und zeitlichen Zusammenhang stehen. Die jeweiligen Konzepte sowie die Entscheidung für eines von diesen ist ausführlich im Kapitel "Städtebauliche Entwurfs-Alternativen" erläutert. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 83 10.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 10.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 10.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand Dezember 2009, 4. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand Dezember 1995) Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse): Es liegen keine genauen Informationen zur Beschaffenheit des Baugrunds vor. 10.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplanes unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht die Gemeinde Baindt als Überwachungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Die Entwicklung der neu angelegten, bachbegleitenden Flächen soll hierbei durch einen Pflanzensoziologen bzw. durch einen Botaniker mit entsprechenden Fachkenntnissen erfol- gen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen. Bei den Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich um Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto. Da Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 84 die entsprechenden Maßnahmen am 10.09.2015 vom Landratsamt Biberach genehmigt und seit dem 23.11.2015 umgesetzt werden, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen bereits ord- nungsgemäß hergestellt wurden. 10.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch den Bebauungsplan wird ein Mischgebiet westlich des Ortes Baindt ausgewiesen. Der über- plante Bereich umfasst 1,66 ha. Beim Plangebiet handelt es sich um eine ehemalige Hofstelle (Teilbereich) sowie Grünland mit (Obst-) Baumbeständen und einen Teilbereich der nördlich gelegenen "Marsweiler Straße" am westlichen Siedlungsrand des Haupt-Ortes Baindt. Es schließt im Süden und Osten sowie im Nord- osten an bestehende Bebauung an. Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Be- deutung für den Naturhaushalt sowie die Schutzgüter Wasser und Boden zu (artenschutzrechtlich relevante Arten, Überschwemmungsgebiet, landwirtschaftlich gut nutzbare Böden). Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 20 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Hierbei handelt es sich um das Fließgewässer "Sulzmoosbach". Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbe- leuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Beseitigung des Niederschlagswassers nach dem Stand der Technik) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genann- ten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, über- arbeitet am 13.02.2019). In einem Abstand von etwa 310 bis 470 m zum Plangebiet liegen mehrere gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotope. Die weiteren Schutzgebiete und Biotope im räumlichen Umfeld erfahren auf Grund ihrer Entfernung zum Plangebiet und auf Grund fehlender funktionaler Zusammenhänge keine Beeinträchtigung. Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Boden durch die Versiegelung hochwertiger Böden sowie beim Schutzgut Arten/Lebensräume durch die Beseitigung von Gehölzen und Gebäuden, wel- che (potenzielle) Quartiere für Fledermäuse und Vogelarten darstellen. Die Eingriffe werden jedoch durch die Anlage von mehreren öffentlichen Grünflächen minimiert (weniger Versiegelung, Schaf- fung neuen Lebensraumes, Eingrünung), die gleichzeitig eine Aufwertung des Landschaftsbildes bewirken. Zusätzlich wird durch Pflanzgebote auf privaten Grundstücken eine Durchgrünung ge- währleistet. Bei Nicht-Durchführung der Planung wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin landwirt- schaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in ähnli- chem Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 85 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für den Umweltbericht lagen insofern vor, dass es keine detaillierten Informationen/Datengrundlagen zur Beschaffenheit des Baugrunds gibt. 10.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umwelt-Daten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Um- welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamts für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hydrogeo- logie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landes- amts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation − Luftbilder (Google, Gemeinde…) − Flächennutzungsplan und Landschaftsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental 08.04.2006 − Bodenschätzungsdaten auf Basis des ALK (Reichsbodenschätzung) − Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 23.05.2018 im Landratsamt Ravensburg (Vermerk vom 25.05.2018) mit umweltbezoge- nen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (Geologie, Rohstoffe und Bergbau), des Regierungspräsidiums Tübingen (Raumordnung, Gewässer, Naturschutz) des Regionalver- bandes Bodensee-Oberschwaben sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Straßenbau, Verkehr, Immissionsschutz, Gewässer, Brandschutz, Natur- und Artenschutz, Bo- denschutz, Forst, Abwasser und Grundwasser. − Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 20.09.2018 (zu den Gewerbelärm-Im- missionen des geplanten Verbrauchermarktes im Plangebiet) − Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 28.11.2018 (zu den Gewerbelärm-Im- missionen der Nutzungen im Bereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite") Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 86 − FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019 (zu den Aus- wirkungen der geplanten Bebauung auf das nordwestlich liegende FFH-Gebiet "Schussenbe- cken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute, insbesondere unter Berücksichtigung der Wirkfak- toren Licht und andere optische Emissionen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Was- sereinleitungen) − Artenschutzrechtliches Fachgutachten im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung "Fischerareal" des Büro Sieber vom 10.02.2016 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plan- gebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 87 11 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 11.1 Örtliche Bauvorschriften 11.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Walmda- ches, Pultdaches oder Flachdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Die Dachformen für den Hauptbaukörper des Typs 1 beschränken sich abweichend hiervon auf das Flachdach. Diese Dachform entspricht der geplanten gewerblichen Nutzung dieses Bereiches. Regelungen für grund- stücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher Firstrichtung (z.B. Doppel-, oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines profilgleichen Anbaus wer- den nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Ver- fahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hierfür ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungs- verfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dach- neigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jewei- ligen Hauptgebäudes zueinander parallel sind. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrech- ten Projektion auf die Fläche gemessen. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pultdach haben kön- nen. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flach- und Pultdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden wer- den. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufstände- rungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Pult- und Flachdächern. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 88 Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestal- tungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beein- trächtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien und Farben lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materi- alien auszuschließen. Sie orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum zur Verwirklichung von gewerblichen Bauformen. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 11.2 Sonstige Regelungen 11.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. 11.2.2 Werbeanlagen Durch die Beschränkung der Größe und der Art der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Be- einträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation entsteht. Die Werbeanlagen sollten in dem landschaftlich hochsensiblen Bereich zurückhaltend gestaltet werden. Ein Bezug zur Größe der gewerblichen Anlagen sollte gewahrt bleiben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 89 12 Begründung – Sonstiges 12.1.1 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Die infra- strukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). 12.2 Erschließungsrelevante Daten 12.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 1,58 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Baufläche als MI 1,08 67,9 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,34 21,4 % Öffentliche Grünflächen 0,17 10,7 % 12.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 90 Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 12.3 Zusätzliche Informationen 12.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 28.11.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 27.11.2018 wie folgt Berücksichtigung. − Änderung der Festsetzung "Mischgebiet" - zulässigen Nutzung (Beherbergungsbetriebe und An- lagen für kirchliche und sportliche Zwecke ausnahmsweise zulässig), Zulässigkeit Sammelwer- beanlagen − Textliche Ergänzung der Festsetzung "Überschreitung der Grundfläche bei Typ 2" zur Klarstel- lung − Textliche Änderung der Festsetzung "Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptgebäuden" − Änderung der örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 12.07.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.07.2019 enthalten): − Anpassung des Geltungsbereiches − Anpassung der Verkehrsfläche − Anpassung der Baugrenzen − Aufnahme der Festsetzung "Abweichende Bauweise" − Aufnahme der Festsetzung "Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung" − Aufnahme der Festsetzung "Verkehrsflächen als Begleitfläche" − Herausnahme der "Grünfläche als Ortsrandeingrünung" im Nordwesten des Plangebietes − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "bachbegleitende Grünfläche" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Wasserfläche" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung zum Altstandort Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 91 − Aufnahme der Festsetzung "Flächen für Hochwasserschutzanlagen" − Aufnahme der Festsetzung "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" − Aufnahme der Festsetzung "Dachbegrünung" − Aufnahme der Festsetzung "Leitungsrecht" − Aufnahme der Festsetzung "Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Pflanzungen in dem Baugebiet" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Änderungsgeltungsbereich" − Redaktionelle Berichtigung des erforderlichen Ausgleichs für das Schutzgut "Boden" und "Arten und Lebensräume" sowie Anpassung der insgesamt nötigen Ökopunktzahl − Redaktionelle Ergänzung der Gemeinden mit Ausgleichsflächen − Redaktionelle Ergänzung der Örtlichen Bauvorschrift "Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dä- chern" − Änderung der Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet − Aufnahme des Kapitels "Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung" − Berichtigung der Schutzzonenbezeichnung des nahegelegenen Wasserschutzgebietes im Text- und Planteil − Streichung des Überschwemmungsbereiches HQ100 − Änderung "Rad- und Fußweg" in "Unterhaltungs- und Fußweg" im Text und Planteil − Aufnahme des Hinweises "Flächen für Hochwasserschutzanlage" − Aufnahme des Hinweises "Begrenzungslinie für weiterführende Straße" − Aufnahme des Hinweises "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" − Ergänzung des Hinweises "Gewässerrandstreifen" − Ergänzung des Hinweises zum "Bodenschutz" − Ergänzung der Begründung beim Erfordernis der Planung − Streichung der Begründung zu Versickerungsanlagen − Ergänzung der Begründung beim Schutzgut "Boden, Geologie und Fläche" − Klarstellende Ergänzungen und Berichtigungen in der Begründung − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 92 Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2019 enthalten): − Aufnahme der Lärmschutz-Festsetzung LS 1 und LS 2 − Anpassung der Kennzeichnung "Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind" − Streichung des Wasserschutzgebietes "Brühl" in Planzeichnung und Textteil − Ergänzungen des Hinweises zum Bodenschutz − Anpassung der Begründung zum Immissionsschutz − Klarstellende Ergänzungen und Berichtigungen in der Begründung − Änderungen der Bilanzierung zum Schutzgut Boden Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung, unter Beibehaltung des Fassungs-Datums, eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinde- ratssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: − Anpassung der Ökopunkte − Anpassung der Örtlichen Bauvorschrift "Werbeanlagen in dem Baugebiet" − Anpassung der Örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderung der Wand- und Firsthöhe für das Grundstück Nr. 3 − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 16.03.2020) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 31.03.2020 enthalten): − Anpassung der dem Bebauungsplan zugeordneten Ökopunkte von den Maßnahmen auf der Gemarkung Ochsenhausen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 93 13 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als Grünfläche und als ge- mischte Baufläche (M) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 94 14 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordwesten auf das Plangebiet, im Hin- tergrund Gebäude des Bauhofes Blick auf den Einmün- dungsbereich in die "Marsweiler Straße" Blick von Westen auf Be- standsgebäude (die Ab- gerissen werden sollen) im nördlichen Teil des Plangebietes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 95 15 Verfahrensvermerke 15.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018. Der Beschluss wurde am 13.04.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom 23.04.2018 bis 07.05.2018 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 17.12.2018 bis 18.01.2019 (Billigungsbeschluss vom 27.11.2018; Entwurfsfassung vom 28.11.2018; Bekanntmachung am 07.12.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Ferner wurde zu der Entwurfsfassung vom 01.08.2019 (Billigungsbe- schluss vom 24.07.2019; Bekanntmachung am 09.08.2019) der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB). Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 23.05.2018 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 10.12.2018 (Entwurfsfassung vom 28.11.2018; Billigungsbeschluss vom 27.11.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Ferner wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Ent- wurfsfassung vom 01.08.2019 (Billigungsbeschluss vom 24.07.2019; Anschreiben vom 13.08.2019) Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB). Eine weitere Gelegenheit zur Stellungnahme wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Entwurfsfassung vom 05.09.2019 gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 96 15.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2019 über die Entwurfs- fassung vom 05.09.2019. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 05.09.2019 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 17.09.2019 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 27.09.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.7 Zusammenfassende Erklärung (gem. § 10 Abs. 4 BauGB) Dem Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde eine zusammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Be- hördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 97 15.8 Ergänzendes Verfahren (gem. § 214 Abs. 4 BauGB) Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 03.12.2019 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung beschlossen. Die öffentliche Auslegung im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Ent- wurfsfassung vom 05.09.2019; Bekanntmachung am 10.01.2020) statt. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen eingeholt. Sie wurden mit Schreiben vom 07.01.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Entwurfsfassung vom 05.09.2019) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 16.03.2020 wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 21.04.2020 gefasst (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Satzungsbeschluss wurde am 24.04.2020 ortsüblich bekannt gemacht (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Bebauungsplan " Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungspla- nes "Innere Breite " und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie wer- den mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlan- gen Auskunft gegeben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 98 Plan aufgestellt am: 25.10.2018 Plan geändert am: 28.11.2018 Plan geändert am: 12.07.2019 Plan geändert am: 01.08.2019 Plan geändert am: 05.09.2019 Plan geändert am: 16.03.2020 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M. Sc. M. Wachten) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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              Klimawandel als Herausforderung L Risiken verringern, Chancen nutzen, handeln Beiträge aus dem Programm KLIMOPASS Ulm Stuttgart Karlsruhe Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Reutlingen Aalen Ravensburg 1900 1950 2000 2050 VORWORT Die Folgen des globalen Klimawandels sind auch in Baden-Württemberg spürbar. So ist die Durchschnittstemperatur zwischen 1881 und 2015 um 1,3° C gestiegen. Der Klimawandel bringt viele Herausforderungen mit sich. Des- halb ist engagierter Klimaschutz so wichtig, um die Treibhausgase zu begrenzen. Gleichzeitig müssen wir uns auch an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels anpassen. Das Klimaschutzgesetz von 2013 hat die beiden Säulen der Klimapolitik im Land verankert. Das Gesetz schreibt verbindliche Klimaschutzziele fest. Gegenüber dem Jahr 1990 sollen die Treib- hausgasemissionen bis 2020 um 25 % und bis 2050 um 90 % reduziert werden. Das Integrierte Energie und Klimaschutzkonzept (IEKK) zeigt dabei den Weg auf, wie die ehrgeizigen Ziele erreicht werden können. Gleichzeitig wurde die Entwicklung einer Strategie zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels im Klimaschutzgesetz verankert. Die Auswirkungen des Klimawandels werden in Baden-Württemberg bereits seit den 1990er Jahren im Rahmen verschiedener Forschungs- vorhaben beobachtet. Im Jahr 2011 wurde schließlich das Programm „Klimawandel und modellhafte Anpassung in Baden-Württemberg“ (KLIMOPASS) ins Leben gerufen. Aufgrund des großen Themenspektrums der Klimaanpassung wurde KLIMOPASS als ressortübergreifendes Programm angelegt. Neben praxisnaher For- schung zu den Auswirkungen des Klimawandels auf das Land war die Erprobung erster Anpas- sungsmaßnahmen ein weiterer Schwerpunkt des Programms. Im Jahr 2016 wurde KLIMOPASS einer Evalu- ierung unterzogen, die die Grundlage für die Weiterentwicklung zu einem Förderprogramm bildete, das sich seitdem verstärkt mit der Um- setzung von Anpassungsmaßnahmen befasst. Insgesamt wurden im Zeitraum von 2011 bis 2016 über 80 Projekte mit etwa 7,5 Millionen Euro unterstützt. Alle Projekte wurden von einem ressortübergreifenden Projektrat sowie externen Expertinnen und Experten bewertet und ausgewählt und von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg LUBW fachlich betreut und begleitet. In dieser Broschüre werden die Ergebnisse ausgewählter Projekte dargestellt. Franz Untersteller MdL Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg VORWORT Die LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden- Württemberg) unterstützt seit mehr als acht Jah- ren die über 80 Projekte im Programm KLIMO- PASS bei dessen Konzeption, Organisation und Koordination. In KLIMOPASS wird der Klimawandel mit seinen Folgen untersucht. Darüber hinaus werden aber auch Möglichkeiten zur Anpassung in den Handlungsfeldern der Anpassungsstrate- gie des Landes erarbeitet. Mit den Projekten sollen anwendungsorientierte Fragestellungen bearbeitet werden, so dass die Ergebnisse helfen können, Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln und auch umzusetzen. Beispielweise werden Fragen zur zukünftigen klimawandelgerechten Stadtplanung, zur Tierhaltung in der Landwirt- schaft oder zur Vulnerabilität der Wirtschaft des Landes bearbeitet. Bisher haben sich zahlreiche Partner aus Wissenschaft und Forschung beteiligt. Da sich der Klimawandel insbesondere auch auf der regionalen und lokalen Skala auswirkt und hier Anpassungsmaßnahmen direkt greifen können, spricht KLIMOPASS auch zunehmend die Ak- teurinnen und Akteure vor Ort an, insbesondere Kommunen. Für jedes Förderjahr erstellte die LUBW thematische Ausschreibungen, in deren Rahmen Projektanträge gestellt werden konnten. Hierfür wurde der aktuelle Forschungsstand und For- schungsbedarf von ihr ausgewertet. Zu den förderfähigen Themenfeldern zählten alle neun Handlungsfelder der Anpassungs- strategie. KLIMOPASS war somit sehr breit aufgestellt. Bei Bedarf wurden in Workshops mit Expertinnen und Experten aus Wissen- schaft und Praxis spezielle Schwerpunktthemen benannt. Der KLIMOPASS-Projektrat nahm die Aufgabe wahr, aus den vielen und fachlich teilweise sehr unterschiedlich gelagerten Projektanträgen geeignete KLIMOPASS-Projekte auszuwählen. Die LUBW organisierte das Verfahren zur Qualitätskontrolle dieser Anträge. Hierfür leitete sie ein Bewertungsverfahren mit externen Gutachterinnen und Gutachtern aus Praxis, Wissenschaft und Verwaltung und legte dem Projektrat die Ergebnisse vor. Die Entscheidung des Projektrats setzte die LUBW verwaltungs- technisch um und begleitete die laufenden Projekte fachlich, z. B. durch die Bereitstellung von Daten oder Unterstützung bei Projekt- veranstaltungen. Die Abschlussberichte der einzelnen Projekte wurden von ihr veröffentlicht und stehen im Publikationsdienst der LUBW zur Verfügung. Nach über acht Jahren KLIMOPASS sollen die Projekte mit dieser Broschüre einem breiteren Publikum kurz und verständlich präsentiert werden. Aus der großen Bandbreite und Vielzahl der Themen haben wir einige Projekte ausge- wählt und stellen Ihnen an dieser Stelle deren Ergebnisse in 24 Beiträgen vor. Für weitergehen- de Informationen möchte ich auf das Interne- tangebot der LUBW verweisen. Dort stehen die Berichte aller abgeschlossenen Projekte zur Verfügung. Eva Bell Präsidentin der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg 4 EINFÜHRUNG Klimafolgenforschung in Baden-Württemberg 6 Leitplanken der zukünftigen Klimaänderungen 8 Anpassungsstrategie 10 KLIMAFOLGEN / MONITORING Ein Klimamonitoring für die Modellregion Freiburg 12 Regionale Klimaänderungen und ihre Folgen 14 Klimaanpassung im Naturpark 16 GESUNDHEIT Wie warnt man am besten vor großer Hitze? 18 Besonders gefährlich: Das Hitzerisiko bei älteren Menschen 20 Wärmeres Klima – unerwünschte Stech mücken 22 STADT- / REGIONALPLANUNG Mit Mathematik zu einer nachhaltigen Stadt 24 Unsere Städte werden immer heißer – was tun? 26 Siedlungsverdichtung und Bauen im Zeichen der Klimaerwärmung 28 Abhilfe für Karlsruher Hitze-Hot-Spots 30 Wie anpassungsfähig ist eine Stadt? 32 Mit Grün gegen den Klimawandel 34 Begrünte Dächer – besseres Klima 36 Klimagerechte Landschaftsplanung: Das Beispiel Unteres Remstal 38 INHALT INHALT 5 NATURSCHUTZ / BIODIVERSITÄT Wie Flora und Fauna auf den Klimawandel reagieren 40 WASSERHAUSHALT Gibt es künftig noch genug Trinkwasser? 42 Wie verwaltet man den Wassermangel? 44 WIRTSCHAFT Wie verwundbar ist die Wirtschaft im Land? 46 LANDWIRTSCHAFT Werden wir künftig mehr ernten? 48 Bodenwasser: Mal zu wenig, mal zu viel Von Kirschen und Schweinen 50 52 FORSTWIRTSCHAFT Wald und Klima: Ohne Bewusstseinswandel geht es nicht 54 Wie klimagestresste Wälder besser wachsen 56 Wald im Wandel 58 RESÜMEE UND WEITERENTWICKLUNG 60 PROJEKTÜBERSICHT 62 IMPRESSUM & BILDNACHWEIS 71 INHALT 6 EINFÜHRUNG Klimafolgenforschung in Baden-Württemberg L Der Klimawandel bedeutet nicht nur neue Gefahren. Für einige Bereiche können sich auch Chancen ergeben. Doch welche Entwicklungen sind wahrscheinlich? Mögliche Antworten kann die Klimafolgen forschung geben. Baden-Württemberg hat früh begonnen, die Folgen des Klimawandels zu erforschen. Das bislang letzte Glied in der Kette der program- matischen Klimafolgenforschung ist das Programm KLIMOPASS. Es steht für „Klima- wandel und modellhafte Anpassung in Baden-Württemberg“. Am Beginn der Kette steht das Programm KLIWA „Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft“. In KLIWA wird seit 1999 in Kooperation mit den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz sowie dem deutschen Wetterdienst gezielt der Wassersektor untersucht. Mit den folgenden Programmen KLARA (Klimawandel – Auswirkungen, Risiken, Anpassung) und „Herausforderung Klimawandel in Baden-Württemberg“ wurde der Blickwinkel auf weitere Handlungsfelder vergrößert. Hierzu zählen u. a. die menschliche Gesundheit, der Tourismus, die Land- und die Forstwirtschaft. Es wurde untersucht, welche klimatischen Ände- rungen zu erwarten sind und welche Verwund- barkeiten je Handlungsfeld eintreten können, beispielsweise die Zunahme an Hitzeereignissen. Für die menschliche Gesundheit bedeutet das die Verschärfung der thermischen Belastung. Eine besonders verletzliche Bevölkerungsgruppe sind die älteren Menschen, bei denen das Risiko hitzebedingter Todesfälle ansteigt. WISSENSLÜCKEN SCHLIESSEN Die Folgen des Klimawandels sind mittlerweile vielfach gut einschätzbar. Umso stärker rücken EINFÜHRUNG 7 Fragen nach geeigneten Anpassungsmaßnah- men und ihrer Umsetzung in den Vordergrund. KLIMOPASS wurde ins Leben gerufen, um genau an dieser Stelle anzusetzen. Es sollen anwendungsorientierte Fragestellungen bearbei- tet werden, die helfen, gezielt Anpassungsmaß- nahmen zu entwickeln und pilothaft umzuset- zen. Dementsprechend beschäftigen sich die Projekte beispielsweise damit, wie und wo sich unsere Städte aufheizen und was dagegen getan werden kann. Aber auch wie effektiv vor Hitze gewarnt werden kann, ist ein Thema. Möglich ist auch die Analyse positiver Effekte, zum Beispiel auf den landwirtschaftlichen Ertrag. Auch bei der Entwicklung und pilothaften Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen können Akteurinnen und Akteure unterstützt werden. 81 PROJEKTE VON 2011 - 2016 Zwischen 2011 und 2016 wurden 81 Projekte bewilligt, die sich zehn Handlungsfeldern zu- ordnen lassen. Häufig weisen KLIMOPASS- Projekte Querbezüge auf und können deshalb mehreren Handlungsfeldern zugeordnet werden. Im Auftrag des Umweltministeriums organisiert und koordiniert die LUBW das Programm und begleitet die einzelnen Projekte fachlich. Die Förderentscheidung trifft ein interministerieller Projektrat. Vorangestellt ist ein Bewertungsver- fahren, das die Qualität der Projektanträge prüft. Das Ministerium stellt jährlich ein Förderbudget von rund einer Million Euro zur Verfügung. Im Durchschnitt konnte damit bisher fast die Hälfte der beantragten Projekte gefördert werden. EINMALIGES FÖRDERKONZEPT UND POSITIVER AUSBLICK Die thematische Vielfalt und kontinuierliche Fördermöglichkeit lassen KLIMOPASS auf Län- derebene als bislang einmalig erscheinen. Die hohe Zahl von insgesamt 174 Anträgen unter- streicht sowohl den bestehenden Forschungs- bedarf als auch die Bedeutung des Themas Klimaanpassung im Land. Das Ministerium hat daher beschlossen, KLIMOPASS ab dem Jahr 2018 eine Förderrichtlinie zu geben. Mit der Richtlinie wird das Programm verfestigt und stärker auf die Umsetzung von Anpassungsmaß- nahmen ausgerichtet. Weiterhin soll aber auch bedarfsorientiert eine Begleitforschung erfolgen. EINFÜHRUNG 8 EINFÜHRUNG Leitplanken der zukünftigen Klimaänderungen L Klimaforscherinnen und -forscher nutzen viele unterschiedliche Klima modelle, um das Klima der Zukunft zu berechnen. Jedes Modell besitzt Stärken und Schwächen bei der Simulation des komplexen Klimasystems. Deswegen werden in der Klimaforschung mittlerweile mehrere Modelle in einem „Ensemble“ eingesetzt, um möglichst solide Informationen über das Klima der Zukunft zu erhalten. PROJEKT Zukünftige Klimaentwicklung in Baden-Württemberg LUBW Berichts-ID 201308021 In einem Forschungsprojekt hat die LUBW 29 Simulationen regionaler Klimamodelle für einen nahen Zukunftszeitraum bis 2050 und für einen fernen Zukunftszeitraum bis 2100 ausge wertet. Für insgesamt 28 Klimakennzahlen, wie die Jahresmitteltemperatur, die Anzahl der Frosttage, die Anzahl der Sommertage, die Jah- resniederschlagssumme und die Anzahl der Tage mit Starkniederschlag, wurde die Entwicklung für die Zukunft untersucht. Durch den Einsatz vieler Modelle wird die Bandbreite aufgezeigt, innerhalb der die klimatische Entwicklung wahrscheinlich verlaufen wird. Diese Bandbreite stellt die Leitplanken der zukünftigen Klimaver- änderungen in Baden-Württemberg dar. IN JEDEM FALL Je nach untersuchtem Klimaelement variieren die Ergebnisse unterschiedlich stark, aber mit großer Sicherheit zeigen alle Modelle eine deutliche Wärmezunahme für die Zukunft. Die Jahresmitteltemperatur in Baden-Württemberg könnte demnach von heute 8,4 °C in der nahen Zukunft (2021 – 2050) um 0,8 °C bis 1,7 °C und EINFÜHRUNG 9 6 7 8 9 10 11 12 Te m pe ra tu r [° C ] Gemessene Werte; 30-jähriger gleitender Mittelwert, nach Daten des DWD berechnet Bandbreite des 30-jährigen Mittelwertes Untere Bandbreite Median Obere Bandbreite 19 00 19 05 19 10 19 15 19 20 19 25 19 30 19 35 19 40 19 45 19 50 19 55 19 60 19 65 19 70 19 75 19 80 19 85 19 90 19 95 20 00 20 05 20 10 20 15 20 20 20 25 20 30 20 35 20 40 20 45 20 50 20 55 20 60 20 65 20 70 20 75 20 80 20 85 20 90 20 95 21 00 Beobachtete Temperaturentwicklung Zukunftsszenario 2021 – 2050 1901 – 2015 2071 – 2100 AUF DEN PUNKT • Für solide Informationen werden mehrere Klimamodelle in „Ensembles“ eingesetzt. • Die Auswertung eines Ensembles mit 29 Simulationen bestätigt die weitere Erwärmung in Baden- Württemberg. • Bis Ende des Jahrhunderts ist im Landesschnitt ein Anstieg der Durchschnittstemperatur um 3,6°C auf 12°C möglich. • Die Anzahl der Sommertage wird deutlich ansteigen und kann sich bis zum Ende des Jahrhunderts verdoppeln. in der fernen Zukunft (2071 – 2100) um 2,5 °C bis 3,6 °C ansteigen. Anschaulicher wird es, wenn die Zunahme der Sommertage mit mindestens 25 °C betrachtet wird. Heute werden landesweit durchschnittlich 30 Tage gezählt. Für die nahe Zukunft muss im Landesschnitt mit zusätzlichen 4 bis 18 Tagen und in der fernen Zukunft mit 20 bis 44 Tagen gerechnet werden. Belastender für Mensch und Natur könnte die Entwicklung der Heißen Tage mit mindestens 30 °C sein. Diese steigen möglicherweise von heute landesweit durchschnittlich vier Tagen in der nahen Zukunft um einen bis neun Tage an. Bis 2100 wird von einem Anstieg zwischen fünf bis 28 zusätzlichen Tagen ausgegangen. Die Änderungen werden in den einzelnen Landes- regionen jedoch unterschiedlich stark ausfallen. Der Oberrheingraben und der Rhein-Neckar- Raum werden wohl auch weiterhin die wärmsten Regionen des Landes bleiben. Entwicklung der Durchschnittstemperatur in Baden-Württemberg bis 2015 und Bandbreite der möglichen zukünftigen Entwicklung bis 2100 (Quelle LUBW) EINFÜHRUNG 10 EINFÜHRUNG Anpassungsstrategie L Mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg hat der Landes gesetzgeber auch der Anpassung an den Klimawandel einen gesetzlichen Rahmen gegeben. Die unvermeidbaren Auswirkungen sollen im Rahmen einer landesweiten Strategie durch vorsorgende Anpassungsmaßnahmen begrenzt werden. DER WEG ZUR ANPASSUNGS- STRATEGIE Im Juli 2015 hat die Landesregierung eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg verabschiedet, die sich mit den neun Handlungsfeldern Wald und Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Boden, Natur- schutz, Wasserhaushalt, Tourismus, Gesundheit, Stadt- und Raumplanung sowie Wirtschaft und Energiewirtschaft befasst. Damit werden zahlreiche Bereiche des menschlichen Handelns und unserer Umwelt angesprochen, die durch den Klimawandel beeinflusst werden. Aufgrund dieser breiten Betroffenheit soll mit der Strategie ein gesamtgesellschaftlicher Anpassungsprozess angestoßen werden. Überflutete Straße mit Warnschild EINFÜHRUNG 11 Von Beginn an wurden Betroffene aus den ver schiedenen Handlungsbereichen in die Erstel lung der Strategie eingebunden. In einem ersten Schritt wurde gemeinsam mit den zu- ständigen Ressorts sowie Fachgutachterinnen und -gutachtern die klimainduzierte Verwund- barkeit (Vulnerabilität) der Handlungsbereiche aufge zeigt. Dabei standen Fragen im Mittelpunkt wie: Welche Auswirkungen hat Hitze auf ältere Menschen? Wie müssen die Städte der Zukunft aussehen? Welche Bäume müssen heute ge- pflanzt werden, die auch noch in 100 Jahren wachsen können? Wie werden sich Extremwet- terereignisse entwickeln und welche Vorkehrun- gen könnten getroffen werden? Weiter wurden Anpassungsziele erarbeitet und Maßnahmenvor- schläge auf einem Kongress diskutiert. Die wichtigsten Ergebnisse dieses Prozesses sind in der „Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg“ zusam- mengefasst. Für jedes Handlungsfeld werden die Auswirkungen des Klimawandels dargestellt und bis zu zehn Maßnahmenempfehlungen gegeben. UMSETZUNG In den kommenden Jahren gilt es nun, die Anpassungsstrategie mit Leben zu füllen. Die Umsetzung liegt dabei häufig nicht nur im direkten Handlungsbereich des Landes, sondern auch auf kommunaler und regionaler Ebene. Daneben gibt es Anpassungsmaßnahmen, die von privaten Akteurinnen und Akteuren um- gesetzt werden müssen, die aber vielfach durch staatliche Maßnahmen begleitet und unterstützt werden können. Das Land möchte durch Aus- weisung verschiedener Handlungsschwerpunkte die verschiedenen Akteurinnen und Akteure zur Anpassung zusammenbringen. Dazu zählen die Bewusstseinsbildung und die Sensibilisierung von Betroffenen. KLIMOPASS konnte dank des anwendungsbetonten Charakters des Programms eine wichtige Brücke von der Wissenschaft zur Praxis schlagen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Monitoring zur Anpassungsstrategie, das mit einem ersten Bericht im Jahr 2017 und danach alle drei Jahre erfolgt. Es soll helfen, die Klimafolgen auf das Land darzustellen und möglichst zeitnah erfolgreiche und weniger erfolgreiche Ansätze in der modellhaften An- passung an den Klimawandel zu identifizieren. Nicht zuletzt wird auch weiterhin ein Schwer- punkt sein, die jeweiligen Akteurinnen und Akteure durch die Bereitstellung von Informatio- nen oder Fortbildungen zu sensibilisieren. EINFÜHRUNG 12 Ein Klimamonitoring für die Modellregion Freiburg L Ohne Anpassungsmaßnahmen wird der Klimawandel nicht zu bewältigen sein. Um aber den Erfolg solcher Maßnahmen beurteilen und gegebenenfalls nachjustieren zu können, bedarf es eines gezielten Monitorings. Wie das aussehen kann, zeigt ein Projekt am Beispiel der Modellregion Freiburg. WARUM REGIONALE ANPASSUNGS- STRATEGIEN? Der Klimawandel betrifft die verschiedenen Regionen Deutschlands in unterschiedlichem Maße. Entsprechend müssen Anpassungsmaß- nahmen an die veränderten klimatischen Bedin- gungen auf regionale Erfordernisse zugeschnitten werden. Baden-Württemberg stellt einen sehr vielfältigen Lebensraum dar. Daher ist eine an die jeweilige Region angepasste Strategie er- forderlich, die aus Bausteinen mit Maßnahmen unterschiedlicher Priorität besteht. Diese flexible Strategie muss zudem nachjustiert, also an künftige ökologische, ökonomische und soziale Entwicklungen angepasst werden können, die im Zuge des sich dynamisch ent- wickelnden Klimawandels zu erwarten sind. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist die kontinu- ierliche Erfassung klimarelevanter Indikatoren sowie ein Prüf- und Kontrollsystem für die vorgenommenen Anpassungsmaßnahmen. KLIMAFOLGEN/ MONITORING PROJEKT 1 Entwicklung eines Konzepts zum Monitoring von Klimafolgen und An- passungsmaßnahmen anhand eines Modellraums in Baden-Württemberg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Professur für Landespflege LUBW Berichts-ID U13-W03-N12 PROJEKT 2 Etablierung eines regionalspezifi- schen Monitorings von Klimafolgen und Anpassungsmaßnahmen im Modellraum Freiburg / Dreisamtal Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Professur für Landespflege LUBW Berichts-ID U13-W03-N13 KLIMAFOLGEN/MONITORING 13 EIN VIELFÄLTIGER MODELLRAUM Wie ein solches Monitoring aussehen könnte, hat eine Arbeitsgruppe der Universität Freiburg untersucht: „Entwicklung eines Konzepts zum Monitoring von Klimafolgen und Anpassungs- maßnahmen anhand eines Modellraums in Baden-Württemberg“ hieß das Initialprojekt, dem sich ein Folgeprojekt zur Etablierung dieses regionalspezifischen Monitorings im Modell- raum Freiburg / Dreisamtal anschloss. Die ausge- wählte Region reicht vom Gipfel des Feldbergs entlang des Flusses Dreisam bis zur Rheinaue und repräsentiert eine Vielzahl landschaftlich und klimatisch unterschiedlicher Lebensräume. Diese sind einerseits aus Sicht des Naturschutzes und des Tourismus wertvoll, andererseits werden sie wirtschaftlich in vielfältiger Weise genutzt. Die wichtigste Basis für die Entwicklung des Monitoringsystems waren Experteninterviews vor allem mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Fachbehörden im Regierungs- präsidium Freiburg, in der Stadt Freiburg sowie in den Landratsämtern der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen. Darüber hinaus gab es Gespräche mit dem Staatlichen Weinbauinstitut, der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt sowie der Schutzgemeinschaft Libellen. GUTES INDIKATORSYSTEM Neun Handlungsfelder haben die Autorinnen und Autoren der Studie bearbeitet, wozu Was- serhaushalt, Land- und Forstwirtschaft ebenso zählen wie Naturschutz und Biodiversität, aber auch innerstädtische Grünflächen, Gesundheit, Bevölkerung und Arbeitsschutz sowie der Tou- rismus. Von einer Vielzahl möglicher Indikatoren wurden bereits 72 in das regionalbezogene Monitoringsystem integriert. 36 Indikatoren wurden bisher verworfen, 184 werden noch geprüft. Dabei gibt es sowohl Einflussindikato- ren, die klimawandelbedingte Veränderungen aufzeigen, als auch Anpassungsindikatoren, mit denen sich die Wirkungen von Anpassungs- maßnahmen des jeweiligen Sektors beschreiben lassen. Im Gesundheitssektor gelten beispielsweise die Anzahl der Heißen Tage, der Tropennächte sowie der Tage mit schwüler Hitze als Ein- flussfaktoren. Auch Fallzahlen hitzeinduzierter Erkrankungen oder gar Todesfälle gehören dazu. Anpassungsindikatoren sind in diesem Sektor etwa das Funktionieren von Hitze-Frühwarn- systemen oder von baulichen Maßnahmen zur Hitzeminderung in öffentlichen Gebäuden. Teilweise bestanden im Untersuchungsgebiet bereits solche Systeme. So gibt es beispielsweise in der Forstwirtschaft ein institutionalisiertes, intensives Monitoring, zu dem auch die Waldzu- standsberichte gehören. Im Gesundheitswesen werden dagegen viele Daten erhoben, diese sind allerdings noch nicht in wünschenswerter Weise räumlich miteinander verknüpft. Im Bereich Wasserhaushalt gilt die Errichtung von Hochwas- serschutzmaßnahmen als Pflicht der Kommune. Als Anpassungsindikator im Rahmen eines Monitorings werden solche Maßnahmen häufig nicht erfasst. Das in Freiburg erarbeitete Monitoringsystem dürfte sich im Hinblick auf das methodische Vorgehen mit entsprechenden Anpassungen und gegebenenfalls weiteren Indikatoren gut auf andere Kommunen übertragen lassen. Die Erfahrungen und Ergebnisse aus der Erar- beitung dieses Projekts flossen in den ersten Monitoringbericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg Teil 1 „Klimafolgen und Anpassung“ 2017 ein. Anpassungsindikator Wasserhaushalt: Stand Ausbau des technischen Hochwasserschutzes AUF DEN PUNKT • Das Fortschreiten des Klimawan- dels sowie der Erfolg von Klima- anpassungsmaßnahmen sollten im Zuge eines regionalen Monitoring- systems überwacht werden. • Ein solches System ist auch erfor- derlich, um gegebenenfalls bei den Maßnahmen nachjustieren zu können. • Das in der Modellregion Freiburg erarbeitete Indikatorsystem mit Einfluss- und Anpassungsindika- toren stellt eine gute Basis für das Monitoring dar. • Die Erkenntnisse lassen sich mit Anpassungen auch auf andere Regionen übertragen. KLIMAFOLGEN/MONITORING 14 ENSEMBLES BRINGEN EINE HÖHERE SICHERHEIT Die Entwicklung des Klimas hängt von vielen Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehören in jüngster Zeit vor allem die von den Menschen verursachten Treibhausgas-Emissionen. Deren Entwicklung wiederum hängt von der demo- graphischen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklung ab, welche nur innerhalb gewisser plausibler Grenzen und auf dem derzeitigen Wissensstand abschätzbar ist und als Ergebnis sogenannte Klimaszenarien liefert. Daneben gibt es noch weitere, durch den Charakter des Klima- systems bedingte zufällige Faktoren, welche die Entwicklung des Klimas beeinflussen. Um diese Bandbreite möglicher Klimaentwicklungen zu erfassen, reicht eine Simulation nicht aus, viel- mehr muss eine ganze Reihe von Simulationen durchgeführt werden (ein sogenanntes Ensemble von Simulationen, siehe Beitrag „Leitplanken der zukünftigen Klimaänderungen“). Damit werden Aussagen über die Wahrscheinlichkeit einer vorausgesagten Klimaänderung möglich: Je größer die Ensemblekonsistenz, also die Über- einstimmung der einzelnen Ensemblemitglieder ist, desto sicherer ist die Aussage. Als Faustregel gilt, dass man bei einer Ensemblekonsistenz von über 50 Prozent von einer „wahrscheinlichen Änderung“ sprechen kann. PROJEKT Ensembles hoch aufgelöster regio- naler Klimasimulationen zur Analyse regionaler Klimaänderungen in Baden-Württemberg und ihre Aus- wirkungen Karlsruher Institut für Technolo- gie, Institut für Meteorologie und Klimaforschung LUBW Berichts-ID U41-W03-N13 Regionale Klimaände- rungen und ihre Folgen L Wenn man Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel planen und durchführen will, muss man wissen, welches Klima künftig auf die betreffende Region und ihre Bewohnerinnen und Bewohner zukommt. Einen solchen Blick in die Zukunft ermöglichen Simulationen mit numerischen Klimamodellen. KLIMAFOLGEN/ MONITORING KLIMAFOLGEN/MONITORING 15 KLIMASIMULATIONEN FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG Für das Projekt „Ensembles hoch aufgelöster regionaler Klimasimulationen zur Analyse regio- naler Klimaänderungen in Baden-Württemberg und ihre Auswirkungen“ hat das Institut für Meteorologie und Klimaforschung (IMK-TRO) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ein Ensemble von zwölf Simulationen mit der sehr hohen räumlichen Auflösung von 7 km, zugeschnitten auf unsere Region, berechnet. Verwendet wurde das regionale Klimamodell COSMO-CLM, das ein Modell für die Atmo- sphäre mit einem Boden-Vegetationsmodell kombiniert. Simuliert wurde die nahe Zukunft, also die Zeit zwischen 2021 und 2050. Um die Qualität der Simulationen einschätzen zu können, und um einen Vergleich für künftige Klimaentwicklung zu haben, wurde zusätzlich die jüngere Vergangenheit, d. h. der Zeitraum von 1971 bis 2000 gerechnet. WÄRMER UND MEHR STARKREGEN Die regional differenzierten Simulationen zeigen, dass im Land in naher Zukunft sowohl die mittleren Jahrestemperaturen als auch die minimalen und maximalen Tagestemperaturen steigen werden. Für das gesamte Bundesland kann es, jahreszeitlich variierend, zwischen etwa 0,5 und 1,5 °C wärmer werden – wobei die stärkste Zunahme im Spätsommer, Herbst und Winter stattfindet. Dazu passend zeigen die Szenarien mehr heiße und weniger kalte Extreme. Im Sommer und im Frühherbst wird den Berechnungen zufolge die solare Einstrah- lung – eine Kombination aus diffuser und direkter Strahlung – zunehmen und in der Zeit von Dezember bis Mai abnehmen. Die Nieder- schläge werden im Sommer leicht abnehmen, im Winter aber stärker zunehmen, so dass über das ganze Jahr gesehen eine leichte Zunahme zu erwarten ist. Ähnliches gilt auch für die klimati- sche Wasserbilanz. Insgesamt zeichnen sich aber bei Mittelwerten von Parametern wie Nieder- schlag, Bodenfeuchte und Windgeschwindigkeit keine großen Änderungen ab. Änderungen fin- den sich dagegen bei extremen Niederschlägen, die in naher Zukunft deutlich häufiger werden können, und auch die Kombination aus heißen und trockenen Extremwetterperioden wird den Menschen verstärkt zu schaffen machen. AUF DEN PUNKT • In Klimaszenarien werden auf Grundlage von Annahmen zur künftigen Entwicklung der Treib- hausgaskonzentration mögliche klimatische Zustände für die Zukunft mit Klimamodellen be rechnet. Bei Ensemble-Berech - nungen wird eine Reihe von Simulationen durchgeführt, um die Bandbreite der möglichen Klimaän- derungen zu erfassen. • Die Qualität der Simulationen wird durch den Vergleich mit den Klimabeobachtungen der jüngeren Vergangenheit (1971 – 2000) überprüft. • Für Baden-Württemberg steht nun ein Ensemble von Klimasimu- lationen mit einer räumlichen Auflösung von 7 Kilometern für die beiden Zeiträume 1971 – 2000 und 2021 – 2050 zur Verfügung. • Die Simulationen zeigen für die nahe Zukunft (2021 – 2050) Zunah- men der Jahresmitteltemperaturen sowie der Tagesmaxima und -minima der Temperatur. • Deutlich häufiger werden extreme Niederschläge sowie, vor allem in tieferen Lagen, die Kombination aus heißen und trockenen Extrem- wetterperioden auftreten. Änderung der mittleren Anzahl von Heißen Tagen pro Jahr (Tagesmaximaltemperatur > = 30°C) zwischen 1971 - 2000 und 2021 - 2050 (Quelle: Karlsruher Institut für Technologie) Anzahl Tage 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 KLIMAFOLGEN/MONITORING 16 Klimaanpassung im Naturpark L Ein Naturpark lebt vom Miteinander von Natur und wirtschaftendem Mensch, der diese Landschaft geprägt hat. Sollen solche Regionen auch in Zeiten des Klimawandels erhalten werden und touristisch attraktiv bleiben, sind Anpassungs- maßnahmen an die sich ändernden Lebensbedingungen unerlässlich. REIZVOLLE LANDSCHAFT Rund 400 000 Hektar Fläche umfasst der Na- turpark Südschwarzwald und ist damit einer der größten Schutzflächen dieser Art in Deutsch- land. Sicher ist, dass sich durch den Klimawan- del auch in dieser Region die Bedingungen für Land- und Forstwirtschaft sowie Naturschutz und Tourismus ändern werden. Was aber kann man tun, um trotz der sich bereits abzeich- nenden Veränderungen diese strukturreiche Landschaft mit Wald, extensiv genutzten Weide- flächen und Mähwiesen zu erhalten? Darüber hat sich ein Team aus Forscherinnen und Forschern in enger Zusammenarbeit mit dem Naturpark Südschwarzwald und sechs land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Gedanken gemacht. Erklärtes Ziel war, „Erkenntnisse aus den Handlungsfeldern Boden, Naturschutz, Wald, Landwirtschaft auf den Naturraum und die dortigen land- und forstwirtschaftlichen Be- triebe zu übertragen“ (Projektbericht, S. 2) – und darauf aufbauend, eine integrierte Klimaanpas- sungsstrategie für den Naturpark zu entwickeln. PROJEKT Landschaft im Klimawandel – Anpassungsstrategie für den Naturpark Südschwarzwald Naturpark Südschwarzwald e.V. LUBW Berichts-ID U83-W03-N24 KLIMAFOLGEN/ MONITORING KLIMAFOLGEN/MONITORING 17 DAS GEFÄHRDUNGSPOTENZIAL BEWERTEN Um die Folgen des Klimawandels bewerten zu können, muss man eine ganze Reihe von Fakto- ren heranziehen. Dazu zählen typische klima- tische Parameter wie Durchschnittstemperatur, Spät- und Frühfrostgefahr, Heiße Tage, Stark- regen und Dürreperioden. Aber auch Faktoren wie Bewirtschaftungsweise, Ertrag, Produkt- qualität und die Risiken durch Schädlinge wie Pilze, Insekten und andere Schaderreger, sind zu berücksichtigen. Hinzu kommen der Stand- ort – Höhe, Hangneigung, Beschaffenheit und Speicherfähigkeit der Böden – sowie die mit der Lage verbundenen klimatischen Grundbedin- gungen. Damit ergeben sich für die einzelnen Betriebe ganz individuelle Bewertungen. So sind zum Beispiel im Zuge des Klimawandels bei einem Waldgebiet ein zunehmender Hitze- und Trockenstress für Fichtenbestände im Hoch- sommer und ein damit verbundener erhöhter Befallsdruck, durch Schadinsekten zu erwarten. Bei Grünlandflächen zeichnen sich dagegen neben negativen Folgen auch durchaus posi- tive Effekte ab: So wird die Produktivität durch höhere Temperaturen und eine längere Vege- tationszeit zunehmen. Andererseits wird der Befallsdruck durch Mäuse und Pilze, z. B. Schneeschimmel wachsen, was sich negativ auf Ertrag und Qualität auswirken wird, genauso wie Trockenheit im Sommer und mehr Nässe im Winter. WIE BEDROHT SIND DIE BETRIEBE? Der außergewöhnlich trockene Sommer im Untersuchungszeitraum 2015 hat auch die land- und forstwirtschaftlichen Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter für die Folgen des Klima- wandels sensibilisiert. Und das nicht ganz zu unrecht: Über alle Betriebe und Nutzungsarten hinweg zeigt sich für vier von sechs Betrieben eine stärkere Gefährdungstendenz. Die größ- ten Gefahren durch Hitzestress, Sonnenbrand, erhöhtem Schädlingsdruck und anderen Folgen der Klimaerwärmung ergaben sich dabei für den Beeren- und Obstbau. Auch beim Getreidean- bau – außer beim Dinkel – sowie beim Waldbau – Risikofaktor Fichte – wurden Gefährdungs- potenziale festgestellt. Demgegenüber könnten Ackerflächen und Wiesen von verlängerten Vegetationsperioden und höheren Temperaturen profitieren. Auch wenn zu bedenken ist, dass die Studie nur 431 Hektar (0,1 Prozent) der Naturparkfläche ab- deckt, so dürfte sie doch Signalwirkung für den gesamten Naturpark Südschwarzwald haben. Da die Land- und Forstwirtschaft in dieser Kultur- und Naturregion eine prägende Wirkung hat, ist es wichtig, sie zu erhalten – und damit auch die Ertragskraft der Betriebe. Daher geben die Autorinnen und Autoren der Studie zu beden- ken, dass auch in einem Naturpark ertrags- steigernde Bewirtschaftungsformen wichtig werden können. Dazu zählen das Experimen- tieren mit neuen Arten und Sorten, wie mit dem Rhabarberanbau beispielhaft demonstriert werden konnte. Auch die Bewässerung von Wiesen sowie eine partielle Umnutzung von Flächen können eine wichtige Rolle in der Zukunft spielen. Ihre Schlussfolgerung: „In dem Bestreben, die Betriebe vor dem Hintergrund des Klimawandels zu stärken, sollte eine wichtige Komponente der Anpassungsstrategie des Naturparks Südschwarzwald an den Klima- wandel liegen“ (Projektbericht, S. 80). Teil der Untersuchung: Höfe mit Mutterkuhhaltung auf 1.000 m Meereshöhe AUF DEN PUNKT • Der Klimawandel wird auch für den Naturpark Südschwarzwald deutliche Folgen haben. • Für die land- und forstwirtschaft- lichen Betriebe ist zumeist eine moderate, in Einzelfällen stärkere Gefährdung zu erkennen. Teilweise gibt es auch Verbesserungen. • Eine gute Ertragskraft der Betriebe ist eine wesentliche Vorausset- zung, um die typische Naturland- schaft Südschwarzwald zu erhalten. • Mögliche ertragssteigernde (Klima- anpassungs-)Maßnahmen sind der Anbau neuer Sorten und Arten und die Bewässerung. KLIMAFOLGEN/MONITORING 18 Hitzefl yer Stuttgart mit Gesundheitstipps und Verhaltenshinweisen bei Hitze (Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart) Wie warnt man am besten vor großer Hitze? L Durch die Kessellage ist Stuttgart sehr windarm. Zusammen mit der dichten Bebauung führt dies im Sommer häufi g zu großer Hitze belastung. Die Landes- hauptstadt machte sich deshalb schon früh Gedanken, wie man die Bevölkerung am besten vor einer drohenden Hitzewelle warnen kann. Doch dazu muss man die Menschen auch auf den richtigen Wegen erreichen. DER HITZESOMMER 2003 UND DIE FOLGEN Die große Hitzewelle im Jahr 2003 hat auch in Stuttgart zu einem Umdenken geführt: Bei rechtzeitiger Warnung und geeigneten Gegen- maßnahmen hätte es damals vermutlich weniger Hitzetote gegeben. In der Folge entwickelte die Landeshauptstadt als eine der ersten Städte ein Klimawandel-Anpassungskonzept. Besonders wichtig dabei: die Bevölkerung rechtzeitig zu warnen, wenn extrem heiße Tage drohen. Mit dem Projekt „Optimierung der Hitzewarnung in Stuttgart (HITWIS)“ hat die Abteilung Stadtklimatologie des städtischen Umweltamtes GESUNDHEIT PROJEKT Optimierung der Hitzewarnung in Stuttgart (HITWIS) Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abteilung Stadtklimatologie LUBW Berichts-ID U50-W03-N11 GESUNDHEIT 19 das bereits bestehende Konzept überprüft und Verbesserungen angeregt. WIE ERREICHT MAN DIE MENSCHEN? Eine Umfrage der Stadtklimatologinnen und -klimatologen ergab, dass Krankenhäuser und Seniorenheime auf Hitzewellen inzwischen recht gut vorbereitet sind. Hingegen gibt es im Schul- bereich keine allgemeinen Richtlinien. Beson- ders problematisch ist dies für ältere allein- stehende Menschen: Sie sind nur schwer zu erreichen, stellen aber eine besondere Risi ko- gruppe dar, die zudem wegen der demographi- schen Entwicklung noch größer werden wird. Auf diesem Gebiet, so ergab das Projekt, sollte in Zukunft mehr getan werden, etwa ein Hitze- telefon für alleinstehende Seniorinnen und Seni- oren organisieren und betreuen. Zudem sind gut bestehende Wärmesysteme wie das Hitze- warnsystem des Deutschen Wetterdienstes in der Bevölkerung noch nicht genügend bekannt. INFORMATION AUF ALLEN KANÄLEN Gedruckte Flyer und Infobroschüren sind ein bewährtes Mittel, Menschen auf Gefahren und Zusammenhänge aufmerksam zu machen. Vor allem im Hinblick auf die Risikogruppe der – größtenteils nicht internetaffi nen – Älteren wird dieses Kommunikationsmittel auch in Zukunft unerlässlich sein. Andere Bevölkerungsgruppen lassen sich mit CityCards erreichen, die kurze Hitze-Informationen liefern und beispielsweise in Restaurants und Bars ausliegen. Auf elek- tronischem Wege liefert die Hitze-Homepage AUF DEN PUNKT • Zielgruppenspezifi sche Hitze- warnungen auf unterschiedlichen Medienkanälen erreichen viele Menschen. • Schwierig erreichbar sind ins- besondere ältere alleinstehende Menschen. • Ein kommunales Kompetenzteam sowie ein Netzwerk „Hitze“ sind wichtige Voraussetzungen für im Internet (www.stuttgart.de/hitze) aktuelle Informationen. Social Media wie Facebook, Instagram und Twitter wie auch lokal angepasste Hitze-Apps für Smartphones erreichen immer mehr Menschen. Wichtig ist auch das große Display am Pragsattel, einer der am stärksten befahrenen Kreuzungen in Stuttgart, das alle Autofahrerinnen und Autofahrer auf gefährliche Hitzetemperaturen aufmerksam macht. OHNE KOMPETENZ-NETZWERK GEHT ES NICHT Eine wichtige Voraussetzung, dass dies alles auch umgesetzt wird und Hitzewarnungen recht zeitig an die Bevölkerung ergehen, ist der Aufbau ei- nes zunächst kommunalen Kompetenzteams und dann eines Netzwerkes „Hitze“. Dazu gehören kommunale und externe Institu tionen, wie etwa der Deutsche Wetterdienst, aber auch Pfl ege- dienste und Stadtteilorganisationen. Allerdings ergab die Untersuchung, dass die Umsetzung manch einer wünschenswerten, aber komplexen Maßnahme, gar nicht so einfach ist, weil sich die Zusammenarbeit verschiedener Institutionen schwierig gestaltet. Gleichwohl lohnt sich der Aufwand: Schließlich geht es um Menschen- leben. Stuttgart jedenfalls ist gewillt, dies zu tun – und hat aus den bisher gewonnenen Erkenntnissen eine Liste mit Empfehlungen für andere Städte zusammengestellt. Beson- ders wichtig dabei sei, so die Autorinnen und Autoren der Studie, „Hitzeinformationen und Hitzewarnungen zielgruppenspezifi sch weiterzu- geben“ (Projektbericht, S. 6). Smartphone-App zur Hitzewarnung in Stuttgart (Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart) GESUNDHEIT 20 Besonders gefährlich: Das Hitzerisiko bei älteren Menschen L Die Menschen werden immer älter, mögliche Hitzeperioden wegen der Klimaerwärmung häufiger. Umso wichtiger wird es, dass ältere Menschen zum Beispiel auch in Einrichtungen des Betreuten Wohnens bei Hitze optimal versorgt werden. Aber wie lässt sich das erreichen? VIER TEILPROJEKTE Klar, bei heißem Wetter zieht man sich luftig an. Und man trinkt viel. Aber machen das ältere Menschen auch tatsächlich? Dieser Frage ging eine Arbeitsgruppe der Robert-Bosch-Gesell- schaft für medizinische Forschung, die am Stutt- garter Robert-Bosch-Krankenhaus tätig ist, nach. Um die individuellen Risikofaktoren bei Hitze herauszufinden, konnten im Sommer 2015 rund 80 Menschen mit einem Durchschnittsalter von 81 Jahren, die in insgesamt zehn Einrichtungen des Betreuten Wohnens leben, für das Projekt gewonnen werden. Sie wurden nach ihrem Verhalten bei Hitze befragt und in ein medizini- sches Untersuchungsprogramm aufgenommen. Darüber hinaus sollte das Projekt „Risiken von Raumtemperatur bei Hitze für ältere Menschen in Stuttgart“ weitere Erkenntnisse liefern: Wie kann man Seniorenheime klimatisch besser bauen und ausrüsten? Was können die Einrich- tungen bei Hitze tun? Und wie hilfreich sind Kühlwesten? BELASTENDE HITZE Das Fazit der Studie ist eindeutig: „Insgesamt ist festzustellen, dass die zwei Hitzewellen im Juli PROJEKT Risiken von Raumtemperatur bei Hitze für ältere Menschen in Stuttgart Robert-Bosch-Gesellschaft für medizinische Forschung mbH LUBW Berichts-ID U50-W03-N13 GESUNDHEIT GESUNDHEIT 21 und August 2015 die befragten Bewohner des Betreuten Wohnens in Stuttgart sehr belastet haben“ (Projektbericht, S. 41). Offenkundig ist, dass neben direkten gesundheitlichen Beschwerden die älteren Menschen körperlich weniger aktiv sind und die „soziale Teilhabe“ deutlich abnimmt. Schwächere Personen, die durch eine geringere Gehge schwindigkeit iden- tifiziert werden können, sind hier besonders be- troffen (siehe Grafik). Abgeschlagenheit und An- triebslosigkeit – das waren häufige Beschwerden. Trotz der Hitze empfand nicht einmal die Hälfte der Befragten mehr Durst. Und nur etwa ein Drittel nannte vermehrtes Trinken als Maß- nahme gegen Hitze. Umso wichtiger ist es, dass Angehörige und Betreuungspersonal immer wieder darauf hinweisen, doch bei Hitze mehr zu trinken. Dabei können Trinkprotokolle hilf- reich sein, um die tatsächlich getrunkene Flüssig- keitsmenge zu dokumentieren. Weiterhin hat die Studie ergeben, dass schwä- chere Personen bei Hitze schwerer von einem Stuhl aufstehen können und mehr Mühe haben, das Gleichgewicht zu halten – womit gerade auch bei Hitze die Sturzgefahr wächst. Interes- sant ist, dass der Blutdruck mit zunehmenden Temperaturen sinkt. Dies stellt aber in vielen Fällen keine Belastung dar. Dabei hat die Studie gezeigt, dass Blutdruck regulierende Medika- mente generell zur Stabilisierung des Blutdrucks auch bei Hitze beitragen. Eine Anpassung der Medikation bei Hitze wird nach Möglichkeit empfohlen. WAS DIE SENIORENHEIME TUN KÖNNEN Inzwischen dürften die meisten Einrichtungen dank der Warnungen des Deutschen Wetter- dienstes sowie kommunaler Institutionen wissen, wenn eine Hitzewelle im Anmarsch ist. Doch die Konsequenzen lassen offenbar noch oft zu wünschen übrig: „Zusammenfassend ist zu vermuten, dass im Betreuten Wohnen kaum strukturierte Handlungspläne für den Umgang mit einer Hitzewelle existieren“, heißt es in der Studie. Damit aber besteht ein „erhebliches Potenzial zur Optimierung“ (Projektbericht, S. 52). Wichtig wäre zum Beispiel, einen Verant- wortlichen zu benennen, der bei einer Warn- meldung einen Aktionsplan in Gang setzt. Dieser sollte auch sicherstellen, dass jede Bewohnerin und jeder Bewohner erreicht wird, beispielsweise über Hauspost. Weiteres Potenzial zur Optimierung der Situation älterer Menschen im Betreuten Wohnen sind bauliche Maß- nahmen. Dazu zählen klimatisierte Räume zur Hitzeentlastung, die von jeder Bewohnerin und jedem Bewohner genutzt werden können – die aber nach den vorliegenden Erkenntnissen noch weitgehend fehlen. Hilfreich sind auch Vorrich- tungen, mit denen sich die Wohnräume bei Hitze automatisch beschatten und lüften lassen. HELFEN KÜHLWESTEN? Im Rahmen der Studie wurden versuchsweise 20 Kühlwesten ausgewählten Einrichtungen als Akutmaßnahme zur Verfügung gestellt. Fazit: Die Westen senken die Köpertemperatur um durchschnittlich 0,2 °C, sind also wirksam. Auch die Westenträgerinnen und -träger waren in den meisten Fällen zufrieden, bemängelten allerdings teilweise, dass die Westen zu schwer seien und nicht lange genug kühlen würden. Für viele hitzegeplagte Seniorinnen und Senioren sind die Westen somit bei entsprechender Einweisung eine Möglichkeit, akute Beschwerden zu lindern. Allerdings wirkt diese Maßnahme nur kurzfris- tig und kann im Zweifelsfall eine zusätzliche ärztliche Betreuung nicht ersetzen. AUF DEN PUNKT • Hitze belastet ältere Menschen in vielfältiger Weise. • Oft trinken ältere Menschen nicht genug – auch weil trotz Hitze das Durstgefühl fehlt. • Einrichtungen für Betreutes Wohnen sollten strukturierte Hand - lungspläne bei Hitze entwickeln und umsetzen. • Kühlwesten können bei Hitze in akuten Fällen helfen. 12 14 16 18 S oz ia le T ei lh ab e (W H O -S co re ) alle höhere Geschwindigkeit niedrigere Geschwindigkeit Temperaturbereich (°C) Soziale Teilhabe älterer Menschen und Beziehung zu Gehgeschwindigkeit und Temperatur (Quelle: Robert-Bosch-Gesellschaft für medizinische Forschung mbH) 27 GESUNDHEIT 22 Wärmeres Klima – unerwünschte Stech- mücken L Milde Winter und warme Sommer: So liebt es die Asiatische Tigermücke. Trockene Sommer gefallen der Japanischen Buschmücke sehr. Im Zuge der Klimaerwärmung haben sich beide bereits bei uns eingenistet. Damit aber wächst die Gefahr, dass sie neue Krankheiten übertragen. EXOTISCHE KRANKHEITSÜBERTRÄGER Im Jahr 2000 ist die Japanische Buschmücke (Ochlerotatus japonicus) in Europa angekom- men, höchstwahrscheinlich mit Zierpflanzen oder Blumenvasen aus China. Seither hat sie sich auch in Baden-Württemberg ausgebreitet. Ebenfalls auf dem Vormarsch ist die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus), die sich inzwi- schen im Land fortgepflanzt und damit etabliert hat. Jedenfalls wurden im Frühjahr 2016 in Freiburg als auch in Heidelberg erstmals Eier gefunden, aus denen Larven geschlüpft sind. Nun sind Stechmücken allein schon wegen der unangenehmen Stiche eine Plage. Bei diesen beiden Moskitoarten aber kommt ein weit größeres Problem hinzu: Sie können gefähr- liche Krankheiten übertragen. So überträgt die Tigermücke Viren, die für Dengue- sowie Chikungunya-Fieber-Ausbrüche auch in Europa verantwortlich gemacht werden – Krankheiten, gegen die es keine Medikamente gibt. Die Buschmücke wiederum kann unter anderem das West-Nil-Virus und verschiedene Erreger von Gehirnentzündungen übertragen. PROJEKT 1 Untersuchung der Einschleppung, Ausbreitung und Bekämpfung des Japanischen Buschmoskitos Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. - GFS LUBW Berichts-ID U51-W03-N12 PROJEKT 2 Klimatische und infrastrukturelle Risikoanalyse für kommunale Maßnahmen in Bezug auf die Etablierung von Aedes albopictus in Baden-Württemberg Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. - GFS LUBW Berichts-ID U50-W03-N15 GESUNDHEIT GESUNDHEIT 23 DEN STECHMÜCKEN AUF DER SPUR Beide Moskitoarten stellen somit eine bedeu- tende Gefahr für die Gesundheit der Menschen dar. Grund genug, sich mit ihnen intensiv zu beschäftigen, wie das die Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. (GFS) tut. „Untersuchung der Einschleppung, Ausbreitung und Bekämpfung des Japanischen Buschmoskitos“, heißt das Projekt, dem sich die Studie „Klimatische und infrastrukturelle Risikoanalyse für kommunale Maßnahmen in Bezug auf die Etablierung von Aedes albopictus in Baden-Württemberg“ anschloss. Dabei werden nicht nur die Fundorte der exotischen Mücken kartiert, sondern es wurde auch nach Möglich- keiten gesucht, diese lästigen und potenziell gefährlichen Insekten erfolgreich zu bekämpfen und sie so gut wie möglich in Schach zu halten. FRIEDHÖFE BELIEBT Nachdem früher nur zwei getrennte Populatio- nen des Buschmoskitos in Baden-Württemberg bekannt waren, wurde nun im Rahmen des Projekts eine mittlerweile großflächige Verbreitung im Land nachgewiesen. So ist nun der gesamte Schwarzwald betroffen. Die enorme Verbreitungsgeschwindigkeit des Moskitos ent- spricht der Geschwindigkeit der Verbreitung in den USA. Allerdings braucht der Buschmoskito nicht unbedingt Wärme. Wichtiger sind offen- bar Veränderungen beim Niederschlag, wobei insbesondere trockene Sommer vorteilhaft für die Buschmücken sind. Zudem gehören ganz offensichtlich Friedhöfe zu den attraktivsten Lebensräumen für diese Mücken – genauer die Wasserbecken sowie die Grabvasen, in die sie bevorzugt ihre Eier ablegen. Im direkten Siedlungsbereichen scheint sich die Mücke aller- dings nicht wohl zu fühlen, stark bebuschte und bewaldete Gebiete sind ihr lieber. Ferner sind auch Regentonnen beliebt, um dort Eier abzule- gen. Sicher ist, dass die Buschmücke inzwischen weite Teile Baden-Württembergs erobert hat – was für die Tigermücke (noch) nicht gilt: Sie ist nämlich, anders als die Buschmücke, auf das milde Klima des Oberrheingrabens angewiesen. DER KAMPF GEGEN DIE MÜCKEN Um den traditionellen Moskitoplagen Herr zu werden, haben die Biologinnen und Biologen in den vergangenen Jahren eine Reihe von Bekämpfungsmaßnahmen entwickelt. Die Japa- nische Buschmücke lässt sich momentan wohl am besten mit Bti-Tabletten, einem bewährten biologischen Abwehrpräparat, in Schach halten, das auf der für Mückenlarven tödlichen Wirkung des Bacillus thuringiensis israelensis beruht. Im Rahmen des Projekts wurde aber noch eine andere interessante Methode erfolgreich getestet: Wenn man Friedhofsvasen mit Kupferspray einsprüht oder einfach Kupfermünzen in die Vase gibt, beispielsweise eine fünf Cent-Münze, haben die dort lebenden Mückenlarven kaum eine Überlebenschance. Und die im Spätsom- mer in Wasserbecken abgelegten Eier lassen sich durch gründliche Reinigung der Behälter vernichten. Teure Aktionen mit organisierten Bekämpfungsteams halten die Expertinnen und Experten derzeit aufgrund der nur geringen Populationsdichten der Buschmücken innerhalb der Siedlungsbereiche nicht für erforderlich. AUF DEN PUNKT • Milde Winter und warme Sommer begünstigen die Ausbreitung exotischer Stechmücken in Baden-Württemberg. • Die Japanische Buschmücke und die Asiatische Tigermücke können gefährliche Krankheiten übertragen und sollten daher frühzeitig be- kämpft werden. • Japanische Buschmücken pflanzen sich vor allem in kleinen Wasser - behältern auf Friedhöfen fort. • Gegen die Buschmücken helfen Bti-Präparate sowie das Besprühen von Grabvasen mit Kupferspray; Wasserbecken sollten im Winter gereinigt und Regenfässer dicht abgedeckt werden. Kupfer in Blumenvasen oder Regentonnen zerstört effektiv die Mückeneier GESUNDHEIT 24 Mit Mathematik zu einer nachhaltigen Stadt L Immer mehr Menschen leben in Städten. Umso wichtiger ist es, diese dicht besiedelten Gebiete an den Klimawandel anzupassen – und zudem den Energie- bedarf der Gebäude für das Heizen und Kühlen zu senken. Dazu müssen aber zunächst die bestehenden Stadtstrukturen möglichst detailgenau erfasst werden. BELIEBTE STÄDTE Der Trend zur Stadt wird ungebrochen bleiben: Laut Weltklimarat IPCC werden im Jahr 2030 mehr als die Hälfte der Menschen in Städten wohnen. Sie werden für 75 Prozent des Ener- gieverbrauchs und für 80 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich sein. Ein erheblicher Teil dieser Energie wird für das Heizen und Kühlen von Gebäuden benötigt. Andererseits beeinflussen die Gebäudestruk- turen ganz wesentlich das Stadtklima, für das beispielsweise Wärmeinseln typisch sind. NEUE METHODISCHE ANSÄTZE Umso wichtiger ist es, diese dicht besiedelten Gebiete an den Klimawandel anzupassen – und zudem den Energiebedarf der Gebäude für das Heizen und Kühlen zu senken. Dazu müssen aber zunächst einmal die Zusammenhänge zwischen dem Außen- und Innenraumklima detailgenau erfasst werden. Für die Stadtplanung ist es wichtig, eine Vorstellung zu bekommen, welche Wechselwirkungen zwischen dem künf- tigen Energiebedarf von Gebäuden und dem umgebenden Stadtklima im Wandel verantwort- lich sind und wie diese durch planungsrelevante Entscheidungen beeinflusst werden. Dies ist das übergreifende Ziel des Projekts „Klimawandel, STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Klimawandel, Stadtklima und Gebäudeenergieeffizienz: Wechsel- wirkungen und Handlungskonzepte für eine nachhaltige Stadt – KLISGEE TU Dortmund, Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen LUBW Berichts-ID U83-W03-N27 STADT-/REGIONALPLANUNG 25 Stadtklima und Gebäudeenergieeffizienz: Wech- selwirkungen und Handlungskonzepte für eine nachhaltige Stadt – KLISGEE“. Für die ganzheitliche Betrachtung haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Technischen Universität Dortmund eine neue Methode verwendet, die zwei physikalisch basierte Rechenmodelle zusammen mit sta- tistischen Verfahren und räumlich gestützten Techniken kombiniert: Mit dem Stadt-Ener- gie-Balance-Modell TEB lassen sich Änderungen des städtischen Mikroklimas ermitteln und mit dem Gebäude- und Anlagen-Simulations- programm TRNSYS der Energiebedarf von Gebäuden errechnen und damit Aussagen über das Innenraumklima machen. Ferner wurde bei der Verarbeitung der Daten die statistische Versuchsplanung DOE für die Optimierung der untersuchten Stadtstrukturen und Gebäude angewandt. Auch geografische Informationssys- teme kamen, insbesondere bei der planerischen Darstellung der Ergebnisse, zum Einsatz. Am Beispiel der Stadt Stuttgart wurden zunächst die thermischen Veränderungen für das gesamte Stadtgebiet berechnet, die sich durch die städtebauliche Struktur und den Klimawandel ergeben. Dann wurden die Energiekennwerte der einzelnen Gebäude sowie von ganzen Gebäudeblöcken für das Heizen und Kühlen ermittelt. Die Rechnungen wurden sowohl für die klimatischen Randbedingungen von 1991 bis 2000 als auch für die projizierten klimatischen Randbedingungen für den Zeitraum 2041 bis 2050 durchgeführt. STRASSENSCHLUCHTEN HEIZEN SICH AUF Die Mikroklimasimulationen mit TEB zeigen, dass sich die Straßenschluchten im Zeitraum bis 2050 um bis zu 2 °C aufheizen können, wobei der Durchschnitt bei 0,87 °C liegt. Interessant ist, dass die Erwärmung vor allem in den Nacht- stunden spürbar wird, was auf Wärmeinseln hin- weist. Im Gegensatz dazu sind die Stadtcanyons in den Mittagsstunden kühler als die Umgebung, weil die Gebäude Schatten werfen. Bei lockerer und mittlerer Bebauung sind diese Hitze- und Kühleffekte weniger deutlich ausgeprägt. Somit zeigt sich, dass die städtebauliche Dichte das Mikroklima stark beeinflusst – was vor allem in der Stadtplanung zu berücksichtigen ist. Ferner spielt die Abwärme aus dem Verkehr eine wesentliche Rolle bei der Entstehung wärmerer Mikroklimazonen. BESONDERS WICHTIG – DIE QUALITÄT DER WÄRMEDÄMMUNG Die vorliegenden TRNSYS-Berechnungen machen es möglich, den Energiebedarf eines jeden einzelnen Gebäudes für Heizung und Kühlung zu ermitteln. Allerdings wurden die Ergebnisse aus Datenschutzgründen nur auf der Ebene von Baublöcken dargestellt. Aufgrund der Klimaerwärmung wird generell und insbesondere in den dicht bebauten Innen- städten künftig weniger Energie zum Heizen, dafür aber mehr zum Kühlen erforderlich sein. Die Ausprägung ist in den Teilgebieten unter- schiedlich stark. So wird in Stadtrandgebieten der Bedarf für die Heizenergie eher sinken als in innerstädtischen Gebieten, wo ohnehin nicht so viel geheizt werden muss. Bei der Kühlung ist es dagegen umgekehrt. Insgesamt ist für die klimatische Lage von Stuttgart die Qualität der Wärmedämmung am wichtigsten. Dies bedeutet, dass sich bei schlechter Dämmung der Fassade die Tempe- raturschwankungen außerhalb des Gebäudes stärker in den Innenraum fortsetzen und damit der Bedarf an Heiz- und Kühlenergie wächst. Dabei ist eine gute Dämmung im Hinblick auf eine energiesparende Kühlung noch viel wichtiger als beim Heizen – wobei anzumerken ist, dass der Kühlbedarf als absoluter Wert bisher noch deutlich geringer ist. Für den Bedarf an Heizenergie ist zudem das Gebäudevolumen wichtig. Weitere Faktoren spielen dagegen sowohl beim Heizen als auch beim Kühlen eine eher untergeordnete Rolle. AUF DEN PUNKT • Die städtebauliche Dichte und die Abwärme aus dem Verkehr spielt eine wichtige Rolle bei der Ent- stehung von warmen Mikroklima- zonen in der Stadt. • In Verbindung mit dem Klimawan- del führt dies zu einem höheren Energiebedarf zum Kühlen. Der Bedarf zum Heizen wird geringer. • Die Wärmedämmung und das Gebäudevolumen sind für den Energiebedarf für Heizen und Kühlen entscheidend. • Um den Klimawandel zu bremsen, muss der Energieverbrauch der Gebäude gesenkt werden. STADT-/REGIONALPLANUNG 26 Unsere Städte werden immer heißer – was tun? L In Zukunft werden die Menschen vor allem in den Städten immer stärker unter der sommerlichen Hitze leiden. Wie stark, das haben Meteorologinnen und Meteorologen in Freiburg für fünf baden-württembergische Städte berechnet. Zudem haben sie mit Hilfe von Modellen Vorschläge ausgearbeitet, mit denen sich die Hitzebelastung verringern lässt. EIGENES STADTKLIMA Auf dem Land wirken Wälder im Sommer kühlend, in der Stadt dagegen sorgen Straßen und Gebäude für einen zusätzlichen Hitzeschub. Im Zuge der Klimaerwärmung gewinnt diese alt- bekannte Tatsache für die Stadtbewohnerinnen und -bewohner allerdings an Brisanz: Die Zahl der Heißen Tage sowie der Tage mit Tempera- turen jenseits der 35 oder gar 40 °C wird ebenso zunehmen wie die sogenannten Tropennächte, in denen es auch nachts nicht mehr unter 20 °C abkühlt. Für das Wohlbefinden sind aber nicht nur die Lufttemperaturen entscheidend, sondern auch Luftfeuchtigkeit, Windgeschwindigkeit und vor allem die Strahlungstemperatur – also die Wärme, die direkt von der Sonne und von den Gebäuden ausgeht. All diese Faktoren haben für das Temperaturempfinden des Menschen Bedeutung und können Hitzestress erzeugen. Messen lässt sich dies mit soge- nannten thermischen Indizes, wobei hier die Physiologisch-Äquivalente Temperatur (PET) für die Biometeorologie besonders aussagekräftig ist. KLIMAANALYSE FÜR FÜNF STÄDTE Um abschätzen zu können, wie sich in Ba- den-Württemberg das Stadtklima entwickeln wird, hat die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg fünf Städte im Land näher untersucht: Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Ulm und Konstanz. STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Quantitative Bestimmung des Adap- tions- und Mitigationspotenzials von urbanen Grünflächen und Räumen auf das thermische Bioklima im 21. Jahrhundert Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Professur für Meteorologie und Klimatologie LUBW Berichts-ID U41-W03-N12 STADT-/REGIONALPLANUNG 27 AUF DEN PUNKT • In den Städten in Baden-Würt- temberg wird es bis 2035 deutlich wärmer. • Teilweise mehren sich die Stunden mit extremer Hitze über 41 °C erheblich. • Bäume an Straßen und Fassaden- begrünung senken die Tempera - turen. In dem Projekt „Quantitative Bestimmung des Adaptions- und Mitigationspotenzials von urba- nen Grünflächen und Räumen auf das thermi- sche Bioklima im 21. Jahrhundert“ haben die Klimatologinnen und Klimatologen zunächst die Messdaten des Zeitraums 1970 – 2000 ausgewer- tet und diesen Istzustand dem Testreferenzjahr 2035 gegenübergestellt. Außerdem wurden in diesen Städten mit teilweise selbst entwickelten Computermodellen die lokalen PET und mikro- klimatischen Verhältnisse simuliert, die im Zuge der Erwärmung zu erwarten sind. KARLSRUHE – EIN BESONDERS HEISSES PFLASTER Das Ergebnis der Klimaanalysen ist eindeutig: Zwar werden sich die Städte in Abhängigkeit von der Region klimatisch unterschiedlich entwickeln, überall offenkundig ist aber die Zu- nahme an Stunden mit Hitzestress. Zudem wer- den auch die Zeiten mit unangenehm heißen Nachtstunden zunehmen. Besonders deutlich wird dies in einem heißen Sommer in Karlsruhe zu spüren sein. Dort steigt dann tagsüber im Zeitraum Juni bis August der Anteil der Tage mit Hitzestress – also mit Physiologisch-Äquiva- lenter Temperatur ab 35 °C – vom Testreferenz- jahr 2010 bis zum Jahr 2035 auf fast 20 Prozent (s. Grafik). Besonders Besorgnis erregend ist die Tatsache, dass Karlsruhe bereits in etwa 20 Jah- ren in einem heißen Sommer weitaus stärker als heute unter extremem Hitzestress leiden wird: In der PET-Klasse über 41 °C steigt der Anteil der Hitzestunden am Tag von derzeit 1,8 auf 15,8 Prozent. Und auch in der Nacht häufen sich die Stunden, in denen es über 23 °C warm ist. Dabei kann die Wärme lokal besonders dann als sehr belastend empfunden werden, wenn es windstill ist und die Gebäude die Tageshitze bis tief in die Nacht hinein speichern. SCHATTEN UND PFLANZEN HELFEN Welche Lehren sollten nun Stadtplanung und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer aus diesen Erkenntnissen ziehen? Die Simulationen der Freiburger Klimaforschung zeigen, dass vor allem Schatten spendende Bäume entlang der Straßen die gefühlt hohen Temperaturen in den Städten spürbar senken können – in den Modellrechnungen um 3,8 °C im Mittel. Nicht ganz so stark hilft die Begrünung von Fassaden, hier sind es nur 1,4 °C weniger. Vergleichsweise angenehm ist es bei Hitze auch in einer Grün- anlage, vor allem wenn dort Bäume stehen. Das Fazit der Freiburger Meteorologinnen und Meteorologen: „Eine weitreichende Verbesse- rung für größere Bereiche kann somit nur durch den flächendeckenden Einsatz von städtischem Grün erreicht werden“ (Projektbericht, S. 7). Entwicklung der Häufigkeit von heißen Sommern in Karlsruhe (Quelle: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) 0 20 40 60 80 100 H äu fig ke it (% ) PET (°C) > 41 41 - 35 35 - 29 29 - 23 23 - 18 18 - 13 13 - 8 8 - 4 < 4 HEISSER SOMMER (JUNI – AUGUST) Ø Tag Nacht 2035IST Ø Tag Nacht STADT-/REGIONALPLANUNG 28 Siedlungsverdichtung und Bauen im Zeichen der Klimaerwärmung L In Großstädten wie Stuttgart wird die Anpassung an den Klimawandel immer wichtiger – insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Siedlungsflächen nachverdichtet werden sollen. Wie aber lassen sich die Anforderungen für die Anpassung, z. B. Kaltluftschneisen, Grün flächen und gebäudefreie Außenbereiche zu erhalten, möglichst frühzeitig in die Stadtplanung integrieren? KLIMAOPTIMIERTE VERDICHTUNG Eine Hitzewelle wie im Sommer 2003 könnte ab Mitte des Jahrhunderts zum sommerlichen Alltag werden – mit allen gravierenden Nachteilen für das Wohlbefinden der Menschen. Es wird also noch heißer in den Innenstädten. Darauf muss sich die Stadtplanung als weitere Anforderung einstellen – zusätzlich zu der Aufgabe, Frei- flächen im Außenbereich zu erhalten und dafür nicht optimal genutzte Bauflächen im städtischen Innenbereich adäquat zu bebauen. Um all dies zu erreichen, soll zum Beispiel in Stuttgart die bestehende Informationsplattform Nachhaltiges Bauflächenmanagement Stuttgart (NBS) – damit werden seit 2001 kontinuierlich sämtliche größeren Bauflächenpotenziale erfasst – um einen sogenannten Klimaplanungspass erweitert werden. Hiermit wird dem Klima- belang als ein Kriterium für die Bewertung innerstädtischer Bauflächenpotenziale sowie für stadtplanerische Entscheidungen mehr Gewicht beigemessen. So wie es seit 2011 im STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT KlippS – Klimaplanungspass Stuttgart Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung LUBW Berichts-ID U83-W03-N17 STADT-/REGIONALPLANUNG 29 Baugesetzbuch hinsichtlich Klimaschutz und Klimaanpassung im Rahmen der Bauleitplanung gefordert wird. Gerade in den dicht bebauten Innenstädten sind die klimatischen Folgen einer baulichen Nutzung besonders hoch. So stellt sich die Frage, wie man an solchen klimasensib- len Stellen bauen kann. Hier sollen die Untersuchungsergebnisse des Projektes „KlippS – Klimaplanungspass Stuttgart“ weiterhelfen. Es wurde gemeinsam von einem Expertenteam des Stuttgarter Amtes für Stadt- planung und Stadterneuerung, des Stuttgarter Amtes für Umweltschutz und der Albert-Lud- wigs-Universität Freiburg durchgeführt. Die Aufgabe, innerstädtische Bauflächenpotenziale klimaoptimiert zu nutzen, ist allerdings nur schwer zu lösen – schließlich bringt die damit verbundene Flächenversiegelung zumeist deutli- che stadtklimatologische Nachteile mit sich. URBANE HUMAN-BIOMETEOROLOGIE Lufttemperatur, Strahlungswärme aus der Umgebung, Windgeschwindigkeit, Luftfeuchte: All diese meteorologischen Parameter spielen eine Rolle, wenn es um das Wohlbefinden des Menschen geht. Human-biometeorologische Bewertungsverfahren, die auf der Energiebilanz des Menschen basieren, machen es möglich, das thermische Wohlbefinden wie auch eine Hitzebelastung zu beurteilen. Dabei stellt am Tage die vom Menschen absorbierte Strahlungs- wärme den wichtigsten „Wohlfühlfaktor“ dar, noch weit vor der Lufttemperatur. Dann lindert vor allem Beschattung den Hitzestress. In der Nacht dagegen hat eine ausreichende Belüftung durch kühlende bodennahe Windsysteme eine entscheidende Bedeutung. GRÜN MINDERT DIE HITZE DEUTLICH Die human-biometeorologische Bewertung spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die kli- maverträgliche Planung von Bauvorhaben geht. Genau dies will das Projekt KlippS leisten, wo- bei für diese Bewertung von den zum Projekt- zeitpunkt ausgewiesenen 360 NBS-Flächen 59 repräsentative Flächen exemplarisch ausgewählt wurden. Davon wurden sieben Flächen inten- siver bearbeitet, indem die Folgen einer unter- schiedlichen Bebauung – derzeitiger Zustand, Asphalt, Grün, Planung mit Grün und Planung ohne Grün – auf den thermischen Komfort für Menschen simuliert wurden. Zwei Szenarien wurden dabei berücksichtigt: ein normaler Som- mertag (23. Juni 2011) sowie ein Hitzewellentag (4. August 2003). Auch wenn die Klimaan- passung nur ein Abwägungsbelang im Baupla- nungsrecht ist, so zeigt diese Untersuchung doch, wie wichtig er ist – und bis zu welchem Ausmaß sich durch Bäume und Grünflächen der zu erwartende verstärkte Hitzestress reduzieren lässt. Ein klarer Hinweis darauf, wie problema- tisch die Nachverdichtung vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung in der Innenstadt werden kann, findet sich auch in der Studie: Demnach besteht schon heute für die NBS-Flächen in Kessellage ein „relativ hoher human-biometeo- rologischer Handlungsbedarf “ (Projektbericht, S. 39). Ausschnitt eines Klimaplanungspasses der NBS-Fläche 818 in Stuttgart (Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart) AUF DEN PUNKT • Maßnahmen zur Klimaanpassung in Städten werden immer wichti- ger, weil Hitzewellen wie 2003 ab Mitte des Jahrhunderts zum Nor- malfall werden könnten. • Bei der Nachverdichtung städti- scher Flächen muss daher die Klimaanpassung ausreichend be rücksichtigt werden – der Klima- planungspass Stuttgart bietet eine Möglichkeit dazu. • Mit Modellrechnungen lassen sich die auf den Menschen bezogenen thermischen Folgen unterschied- licher Planungsvarianten auf diesen Flächen simulieren – und damit die Wirkung von Klima- schutzmaßnahmen aufzeigen. • Modellrechnungen zeigen quantitativ die Wirkungen von Bäumen und Grünflächen auf, die lokalen Auswirkungen von regio nal vorgegebener Hitze auf Menschen abzumildern. STADT-/REGIONALPLANUNG 30 Abhilfe für Karlsruher Hitze-Hot-Spots L Karlsruhe gilt wegen seiner exponierten Lage im Oberrheingraben als ein Wärmepol Deutschlands. Hinzu kommt der städtische Hitzeinsel-Effekt – die deutlich stärkere Aufheizung von Städten im Vergleich zum Umland. Umso wichtiger ist es für die Stadt, sich proaktiv den Folgen des Klimawandels zu stellen. Der städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung ist dabei ein wichtiger Baustein der Karlsruher Anpassungsstrategie auf Ebene der Stadtplanung. UMFANGREICHER ANSATZ Regelmäßig erreichen bei Hitzewellen die Temperaturen in Karlsruhe bundesweit Spit- zenwerte. So ist es nur konsequent, dass in der badischen Metropole die proaktive Anpassung an die Folgen des Klimawandels auf dem besten Wege ist, ein elementarer Bestandteil der Stadtentwicklung zu werden. Wesentlicher Teil dieser Strategie, mit der insbesondere der für die Gesundheit schädliche Hitzestress gemildert werden soll, war das Doppelprojekt „Städtebau- licher Rahmenplan Klimaanpassung für die Stadt Karlsruhe“. Der erste Teil beschäftigte sich dabei mit einer fundierten Analyse der Siedlungs- struktur, woraus die Ableitung eines Struktur- typenkatalogs sowie die Identifizierung soge- nannter „Hot-Spots“ in Bezug auf Hitzestress erfolgte. Teil zwei hatte experimentelle Testent- würfe zum Thema, entwickelte konkrete Einzel- maßnahmen sowie Maßnahmenpakete für die von Hitzewellen besonders betroffenen Stadt- gebiete und entwarf eine Strategie zur konkreten Umsetzung des Rahmenplans. STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKTE Städtebaulicher Rahmenplan Klima- anpassung für die Stadt Karlsruhe und Anpassung der Siedlungsstruk- tur im Verdichtungsraum Karlsruhe an den Klimawandel. Fortsetzung des Projektes „Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung“ Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt LUBW Berichts-ID U83-W03-N11 LUBW Berichts-ID U83-W03-N12 STADT-/REGIONALPLANUNG 31 Erklärtes Ziel war, den – wie es in der Studie heißt – „Akteuren aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft“, einen auf Karlsruhe abgestimm- ten Werkzeugkasten bereitzustellen, der eine „klimawandelgerechte Stadtentwicklung und -sanierung“ ermöglicht (Projektbericht, S. 6). Die Erkenntnisse des Rahmenplanes sollen zum einen in Karlsruhe zu strategischen, wie auch konkreten Planungsentscheidungen etwa auf der Ebene der Bauleitplanung führen. Zum ande- ren können die dabei entwickelten Bausteine für eine nachhaltige Stadtentwicklung auch auf andere Städte übertragen werden, wobei natür- lich lokalspezifische Anpassungen und Ergän- zungen vorgenommen werden müssen. STADTSTRUKTURTYPEN UND HOT-SPOTS Im ersten Teil des Projekts galt es zunächst, Stadtquartiere mit ähnlichen Funktionsweisen aus der Siedlungsstruktur herauszufiltern, etwa im Hinblick auf Bebauungstypologie – beispiels- weise Blockrand, Zeilenbauten oder Hochhäuser – oder Nutzungscharakteristik, wie etwa Orts- kerne oder Gewerbegebiete. Insgesamt wurden 556 Quartiere untersucht und zwölf Stadtstruk- turtypen zugeordnet. Diese bildeten die Basis für den nächsten Schritt: Die Ermittlung von stadtstrukturtypenspezifischen Hot-Spots, also je Stadtstrukturtyp diejenigen Quartiere herauszu- finden, die vom städtischen „Wärmeinsel-Effekt“ bei Hitzewellen besonders betroffen sind. Dabei wurden nicht nur klimatische Basisdaten berücksichtigt, sondern auch Faktoren wie Sied- lungsstruktur, energetischer Gebäudezustand, Gebäudenutzung, Bevölkerungsdichte, Alters- struktur sowie die Erreichbarkeit, Kapazität und Aufenthaltsqualität der lokalen Grünflächen. Ein gutes Beispiel ist der Strukturtyp „geschlos- sener Blockrand“, der einen hohen Versie- gelungsgrad und oftmals Gewerbebauten im Innenhof aufweist. Hiervon gibt es in Karlsruhe 47 Quartiere. Für diese besteht ein erheblicher Handlungsbedarf: Die Zahl der potenziellen Hot-Spots wird hier von heute 32 auf 45 im Jahr 2050 steigen. Generell sind diese Gebiete bereits heute von einer hohen bioklimatischen Belastung bei Tag und Nacht gekennzeichnet, zudem sind geeignete Grünflächen zur Entlas- tung kaum erreichbar. RAHMENPLAN FÜR DIE KLIMA WANDELANGEPASSTE STADTENTWICKLUNG Im zweiten Teil des Projekts wurden dann für jeweils drei Ebenen – Gesamtstadt, Quartier, Gebäude – insgesamt 19 verschiedene, den Hit- zestress reduzierende und sonstige Anpassungs- maßnahmen genauer betrachtet. Dazu zählen etwa Entsiegelung, grüne Gleistrassen oder Fas- sadenbegrünung, aber auch die Vernetzung von Freiräumen oder erlebbares Wasser im öffent- lichen Raum zur Verdunstungskühlung. Dabei wurde deutlich, dass sich mit dem angewandten „Werkzeugkasten“ die Potenziale für solche Maßnahmen in den einzelnen Quartieren punkt- genau aufzeigen lassen. Hinzu kommt, dass der Gesamtplan sehr konkrete Hinweise zu diesen Potenzialen gibt. Er zeigt, wie und wo sich Quartiere klimagerecht nachverdichten lassen und welche Gebiete zur Ausweisung von kli- maökologischen Sanierung bzw. welche Gebiete für eine klimaökologische Baubeschränkung in Frage kommen. Der Karlsruher Gemein de rat hat am 24. März 2015 den Rahmenplan als „ sons tige städte bau li che Planung“ nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB be schlos sen. Er ist damit künftig bei der Abwägung im Rahmen der Bau leit pla nung zu berück sich ti gen. AUF DEN PUNKT • Karlsruhe ist als ein Wärmepol Deutschlands auf eine klimawan- delangepasste Stadtentwicklung besonders angewiesen. • Im Rahmen des Projekts wurden stadtstrukturtypenspezifische Hot-Spots ermittelt, die vom städtischen „Wärmeinsel-Effekt“ bei Hitzewellen besonders betrof- fen sind. • Der Rahmenplan macht konkrete Vorschläge für Anpassungsmaß- nahmen, zeigt aber auch Potenziale zur klimagerechten Nachverdich- tung. • Empfehlungen gibt es auch für Gebiete, für die sich aus klimaöko- logischer Sicht Beschränkungen beim Bauen oder die Notwendig- keit zur städtebaulichen Sanierung ergeben. Erlebbares Wasser am Wasserspielplatz STADT-/REGIONALPLANUNG 32 Wie anpassungsfähig ist eine Stadt? L Der Klimawandel wird das Leben auch in mittelgroßen Städten verändern. Wenn Stadtplanerinnen und -planer die Auswirkungen begrenzen wollen, müssen sie zunächst ermitteln, wie anpassungs fähig eine Stadt ist, sprich: Welche Möglich- keiten es zur Linderung der Klimafolgen gibt. Am Modellfall Ludwigsburg wurde dies durchgespielt. VULNERABILITÄT UND ANPASSUNGS- KAPAZITÄT Die Idee ist gut: Die Folgen des Klimawandels lassen sich durch Anpassungsmaßnahmen mildern – etwa wenn mehr Grünflächen in einer Stadt eingerichtet werden. In der Praxis ist das allerdings meist alles andere als einfach. Zunächst ist es wichtig, die tatsächliche Betrof- fenheit oder „Verletzlichkeit“ einer Stadt – die Vulnerabilität – zu bestimmen und dabei die mögliche Anpassungsfähigkeit einzubeziehen. Darauf aufbauend können dann geeignete stadtplanerische Maßnahmen einen Teil dazu beitragen Gefahren zu mildern, z. B. gesundheit- liche Gefahren durch Hitzewellen. Der Frage, wie sich diese Aufgabe bewerkstel- ligen lässt, wurde im Projekt „Das Konzept der Anpassungskapazität als Teil der Vulnerabilitäts- bestimmung in der Stadt- und Raumplanung – Evaluation und Weiterentwicklung in der Praxis“ bearbeitet. Befasst hat sich das Projekt, wie es in der Studie heißt, „mit der konzeptio- nellen Erweiterung respektive Präzisierung des Konzepts der Anpassungskapazität und dessen praktischer Anwendung auf kommunaler Ebene“ (Projektbericht, S. 8). Die Übertragung dieses Konzepts in die Praxis erfolgte für die „Mittel- stadt“ Ludwigsburg. Diese etwa 89 000 Einwoh- STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Das Konzept der Anpassungska- pazität als Teil der Vulnerabilitäts- bestimmung in der Stadt- und Raumplanung – Evaluation und Weiterentwicklung in der Praxis Hemberger und Utz UG LUBW Berichts-ID U83-W03-N16 STADT-/REGIONALPLANUNG 33 ner zählende Stadt steht dabei stellvertretend für die 87 baden-württembergischen Mittelstädte, in denen etwa 30 Prozent der Bevölkerung des Landes leben. KET – EIN WERKZEUG ZUR KAPAZITÄTENERMITTLUNG Wenn Stadtplanerinnen und -planer wissen möchten, wo und in welchem Umfang auf dem Gemeindegebiet welche Anpassungskapazitä ten vorliegen, dann können sie künftig das so- genannte Kapazitätenermittlungstool (KET) nutzen, das im Rahmen dieses Projekts „von Grund auf neu“ (Projektbericht, S. 45) erarbeitet wurde. Der Ansatz: Flurstücksflächen, Straßenab- schnitte und bauliche Anlagen, die sich beson- ders für mögliche Anpassungen zur Reduzierung thermischer Lasten eignen und damit Anpas- sungskapazitäten aufweisen, werden mittels Daten aus dem kommunalen Geoinformations- system (GIS) ermittelt und in ihrer Relevanz be- wertet. Objekte ohne solche Kapazitäten werden dagegen als nicht geeignet ausselektiert. Mit diesem, so die Entwicklerinnen und Entwickler, „standardisierten und vergleichsweise schnell durchführbaren Verfahren“ (Projektbericht, S. 47) lassen sich für das gesamte Stadtgebiet diejenigen Objekte identifizieren, bei denen sich Anpassungsmaßnahmen sinnvoll verwirklichen lassen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse kann die anschließende Einzelfallprüfung vor Ort zielgerichtet und effizient durchgeführt werden. Dabei kommt es ganz besonders darauf an, AUF DEN PUNKT • Um Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel vorzunehmen, muss zunächst die Anpassungs- fähigkeit einer Stadt bestimmt werden. • Als neues Werkzeug zur Ermittlung der Anpassungskapazität kann das Darstellungs- und Simulationspro- gramm KET genutzt werden. • Für Ludwigsburg ergab die Anwen- dung von KET eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Mittelstadt besser für den Klimawandel zu rüsten. Flächen zu entsiegeln und stattdessen zu begrü- nen, Bäume zu pflanzen sowie Wasserflächen anzulegen. LUDWIGSBURG ALS MODELLSTADT Als praktische Anwendung dieses Handwerk- zeugs wurden die Anpassungskapazitäten für Ludwigsburg ermittelt und in Form von Karten dargestellt. Angezeigt werden zum Beispiel Flächen und Gebäude mit Potenzial für eine Begrünung – je nach Eignung farblich abgestuft. Dabei spielt unter anderem auch die Mindest- größe einer Fläche eine Rolle, um beispielsweise bei einer Begrünung einen nennenswerten lokalen Klimaeffekt mit vertretbarem Aufwand zu erreichen. Je nach betrachteter Anpassungs- option kommen noch weitere mögliche Ein- schränkungen in Betracht, bei der Dachbe- grünung beispielsweise eine zu steile Dach- neigung. Insgesamt zeigen die Karten, dass in Ludwigsburg eine ganze Reihe von Möglich- keiten bestehen, die Stadt besser für die abseh- baren Folgen des Klimawandels zu rüsten. Bildausschnitt aus dem Kapazitätenermittlungstool (Quelle: Stadt Ludwigsburg) STADT-/REGIONALPLANUNG 34 Mit Grün gegen den Klimawandel L Unter den steigenden Temperaturen, die mit dem Klimawandel verbunden sind, haben Städte besonders zu leiden. Pflanzen können den Hitzestress dort mindern. Die Baubotanik will mit neuen Wegen mehr Grün in die Städte bringen und dabei auch ästhetische Akzente setzen. PFLANZLICHE FACHWERKSTRUKTUR Bäume sind schön anzusehen, leben lange und haben eine positive Wirkung auf das Stadtklima. Aber Bäume wachsen nun einmal ziemlich lang- sam. Diesen Nachteil will die Baubotanik aus- gleichen: Hier bietet die sogenannte Pflanzen- addition die Möglichkeit, schnell Gebäude zu begrünen – und zwar so, dass der Bewuchs ebenso dauerhaft und ökologisch wie ein Baum ist. Bei dieser Technik werden junge Pflanzen, die in eigenen Behältern wurzeln, mit Hilfe eines Gerüstes so angeordnet und verbunden, dass sie miteinander verwachsen und dabei eine pflanzliche Fachwerkstruktur bilden. Mit der Zeit wurzelt dieses Pflanzenkonglomerat im Boden. Schließlich ist das Wurzelwerk dort so leistungs- fähig, dass die an verschiedenen Stellen des Gerüsts angebrachten Pflanzbehälter entfernt werden können – und damit auch die Bewässe- rungs- und Düngevorrichtungen entfallen. Dann ist diese Bauwerksbegrünung so robust wie natürlich gewachsene Bäume. „Bauwerke und Bäume fusionieren zu einer vegetationstechnischen und gestalterischen Ein- heit“ (Projektbericht, S. 15), heißt es dazu in der Studie „Klimaaktive baubotanische Siedlungs- strukturen, Bau typologien und Infrastrukturen: Modellprojekte und Planungswerkzeuge“. Darin beschreibt das Projektteam die Möglichkeiten, mit denen die Baubotanikerinnen und -botani- ker nicht nur einzelne Gebäude, sondern auch STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Klimaaktive baubotanische Sied- lungsstrukturen, Bautypologien und Infrastrukturen: Modellprojekte und Planungswerkzeuge Universität Stuttgart, Institut Grundlagen Moderner Architektur und Entwerfen (IGMA) LUBW Berichts-ID U83-W03-N15 STADT-/REGIONALPLANUNG 35 AUF DEN PUNKT • Mit baubotanischen Methoden werden dauerhafte Vegetations- strukturen geschaffen, die ähnlich robust und ökologisch wertvoll wie Bäume sind, aber schneller wachsen. • So können einzelne Gebäude- fassaden begrünt und ganze Stadt- quartiere aufgewertet werden. • Fünf Modellprojekte aus Stuttgart zeigen, wie sich die Möglichkeiten der Baubotanik praktisch umsetzen lassen. ganze Stadtviertel mit solchen vegetations- technischen Maßnahmen klimatologisch und ästhetisch aufwerten wollen. Und sie geben konkrete Planungshinweise, wie sich eine solche Stadtbegrünung in die Praxis umsetzen lässt. ANSCHAULICHE MODELLPROJEKTE Mit insgesamt fünf Modellprojekten aus Stuttgart will die Studie das große städtebauliche wie auch ökologische Potenzial aufzeigen, das in der Baubiologie steckt. Wie sich eine umfassende Quartiersanierung umsetzen lässt, wurde am Beispiel des „Baubotanischen Straßentypus Nordbahnhofareal“ gezeigt. Mit ihren Planungen haben die Baubotanikerinnen und -botaniker dort „ein sehr großes Grünvolumen geschaffen, durch das die Gebäude verschattet werden und lokal ein Kühlungseffekt eintritt, während gleich- zeitig durch die lineare Anordnung der Baum- kronen eine gute Durchlüftung des Straßenrau- mes gewährleistet ist“ (Projektbericht, S. 8). Ein weiteres Beispiel sind die „Wohnbäume Hop- penlau“ nordwestlich des Hoppenlaufriedhofs in Stuttgart. Im Zuge der beabsichtigten Nach- verdichtung werden dort Bäume verloren gehen – was sich durch baubotanische Strukturen zu einem gewissen Grad kompensieren ließe. So könnte man zum Beispiel Stege begrünen, die zu den Gebäuden führen. Noch weiter ausgereizt werden die pflanzentech- nischen Möglichkeiten beim Projekt „Baubota- nische Parkbausteine“. Dort geht es darum, neu Baubotanische „Baumwand“ als Lärmschutzwand und Baubotanisches Konzept einer Baumfassade mit Wassermanagementsystem (Quelle: Universität Stuttgart) Baubotanischer Platanenkubus Nagold geschaffene oder durch Baumaßnahmen zerstörte Parkflächen mit einer neuen ökologischen und „sinnlichen“ Qualität zu versehen. Dazu werden beispielsweise Astverzweigungen gezielt so angelegt, dass die Bäume Spielelemente wie etwa Baumhäuser tragen können. Weiterhin will das Modellprojekt „Transformation Gewerbegebiet Birkenkopf“ aufzeigen, dass sich mit Hilfe der Baubotanik stadtnahe Gewerbegebiete so um- wandeln lassen, dass der Transport von Frischluft in die Stadt möglichst wenig behindert wird. ERGRÜNTES PARKHAUS Ein Planungsbeispiel, das sich leicht auf andere Städte übertragen lässt, ist die Projektidee „Park- Haus Züblin“. In diesem Planspiel wurde mit baubotanischen Methoden die unanschauliche Fassade eines älteren Gebäudes aufgewertet. Im Falle einer Umsetzung könnte diese Maßnahme dort positiv auf den aktuellen Hitzeinseleffekt wirken. STADT-/REGIONALPLANUNG 36 Begrünte Dächer – besseres Klima L Pflanzen auf den Dächern wirken ausgleichend: Bei Hitze kühlen sie und im Winter dämmt die Vegetationsschicht gegen Kälte. Zudem wird Niederschlags- wasser gespeichert. Aber nicht alle Pflanzen sind gleich gut für das harte Leben auf einem Dach geeignet. NÜTZLICHES BIOTOP Deutschland dürfte Weltmeister in der Begrü- nung von Dächern sein: Schätzungen gehen da- von aus, dass bereits 15 Prozent aller Flachdächer eine Vegetationsdecke tragen. Allein in Stuttgart gab es laut einer 2012 veröffentlichten Studie mehr als zwei Millionen Quadratmeter begrünte Dächer und Tiefgaragen. Verwunderlich ist das nicht, schließlich werden Begrünungsmaßnah- men von vielen Kommunen finanziell unter- stützt, weil sie viele Vorteile haben. So wirken sie ausgleichend auf das lokale Mikroklima der Umgebung wie auch auf das Gebäudeklima. Dabei verringern grüne Dächer eine Aufheizung im Sommer allerdings effektiver als Wärmever- luste im Winter. Hinzu kommt, dass bewachsene Dächer Niederschlagswasser speichern, was die Abwassergebühren senkt und bei starkem Regen den Abfluss in die Kanalisation zumindest anfänglich bremst. Und nicht zuletzt stellt ein Biotop auf dem Dach auch einen Lebensraum für Insekten und andere Tiere dar. SYSTEMATISCHE UNTERSUCHUNG Inzwischen gibt es zwar viele Erfahrungen mit der Bepflanzung von Dächern, systematische Untersuchungen, welche Pflanzen sich alleine oder in gemischter Artenzusammensetzung besonders gut für das raue Leben auf dem Dach eignen, sind noch selten. Im Rahmen des Projekts „Untersuchungen zur Kühlwirkung und Niederschlagsretention der extensiven Dachbe- STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Untersuchungen zur Kühlwirkung und der Niederschlagsretention der extensiven Dachbegrünungs- vegetation Universität Hohenheim, Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie LUBW Berichts-ID U83-W03-N13 STADT-/REGIONALPLANUNG 37 grünungsvegetation“ hat deshalb ein Forscher- team der Universität Hohenheim in Kooperation mit dem Deutschen Dachgärtnerverband (DDV) über ein Jahr hinweg kontinuierlich Messungen an verschiedenen Bepflanzungsvarianten durch- geführt. Bei der praxisnahen Studie ging es um das artspezifische Wasserrückhaltevermögen, die Transpiration sowie die Boden- und Ober- flächentemperaturen der unterschiedlichen Dachbegrünungen. Diese setzten sich aus fünf häufig verwendeten Pflanzenarten zusammen, die zudem unterschiedliche Funktionen erfüllen: Blaues Sandschillergras (Koeleria glauca), die Leguminose Hornklee (Lotus corniculatus), Kartäusernelke (Dianthus carthusianorum), der Zwergstrauch Sandthymian (Thymus serpyllum) sowie die sukkulente Goldfetthenne (Phedimus floriferus). Die Pflanzen wurden in Reinkultur oder in unterschiedlichen Mischungen in die Versuchsschalen gesetzt. DIE MISCHUNG MACHT’S Die Messungen zur Wasserretention bestätigten die bisherigen Erfahrungen: Unabhängig von der Artenzusammensetzung hielt die exten- sive Dachbegrünung im Jahresdurchschnitt 30 Prozent des Niederschlagswassers zurück – im Sommerhalbjahr waren es sogar 39 Prozent. Besonders effektiv war die Mischung aus Gras und Leguminose. Wegen ihrer Möglichkeit, Stickstoff aus der Luft zu binden, wirkte die Leguminose zudem wachstumsfördernd, etwa in einer Mischung mit der Fetthenne. Besonders robust war die Mischung aus Gras und Fetthen- ne, während im Sommer beim Thymian und nicht ganz so stark beim Hornklee ein Absterben zu verzeichnen war. Bestätigt wurden auch die bekannten Kühleffekte: Im Mittel waren die bepflanzten Schalen um etwa fünf °C kühler als die unbepflanzten Kontrollbehälter – wobei es nur geringe Unterschiede zwischen den Pflanz- varianten gab. Und schließlich bestätigte sich, dass aus mehreren Arten aufgebaute Systeme bessere Ergebnisse zu Niederschlagsretention und Kühlleistung als einfach aufgebaute Bestän- de ermöglichen. PFLEGE ZAHLT SICH AUS Gutes Wasserrückhaltevermögen, ordentliche Kühlung, attraktives Erscheinungsbild, Lang lebigkeit und eine reichhaltige Biodiversität: All das soll eine gute Dachbegrünung leisten. Das geht aber auf Dauer nur, wenn sie regelmäßig gepflegt wird. Ansonsten kann die Vegetations- schicht verfilzen und der Bestand verarmen. Das aber ist nicht gut, denn die Untersuchung bestätigte, „dass Systeme mit einer höheren pflanzlichen Biodiversität und Ressourcennut- zung bessere und länger andauernde ökologi- sche Dienstleistungen als einfach aufgebaute Bestände ermöglichen“ (Projektbericht, S. 70). AUF DEN PUNKT • Begrünte Dächer kühlen im Som- mer und isolieren das Gebäude im Winter. • Die Vegetation auf dem Dach hält Niederschlagswasser zurück, wobei eine Mischung aus Gras und Leguminose besonders effektiv ist. • Pflege erhält die Pflanzenvielfalt, und diese ermöglicht eine bessere ökologische Dienstleistung der Dachbegrünung. Durchmischte Dachbegrünung STADT-/REGIONALPLANUNG 38 Klimagerechte Land- schaftsplanung: Das Beispiel Unteres Remstal L Hochwasser, Sturzfluten, Hitzebelastung, Trockenheit – die Folgen der Klimaerwärmung sind vielfältig und für Menschen, Tiere und Pflanzen sehr belastend. Daher ist es wichtig, sich mit möglichen Auswirkungen des Klima- wandels zu befassen und Maßnahmen zur Minderung nachteiliger Entwicklungen in die Landschaftsplanung zu integrieren. KLIMAANPASSUNG AUF KOMMUNALER EBENE Landschaftsplanung, so steht es im Bundesnatur- schutzgesetz, muss unter anderem zur dauerhaf- ten Sicherung der „Leistungs- und Funktions- fähigkeit des Naturhaushaltes“ (Projektbericht, S. 15 aus BNatSchG §1 Abs. 1 Nr. 2) als Grundlage des Lebens und der Gesundheit des Menschen beitragen. Dazu muss sie unter anderem Ziele und Maßnahmen „zum Schutz, zur Qualitäts- verbesserung und zur Regeneration“ (Projekt- bericht, S. 15 aus BNatSchG §9 Abs. 3 Nr. 4 e) auch von Luft und Klima vorschlagen. Zudem wirken sich Klimaänderungen auch auf die biologische Vielfalt sowie das Landschaftsbild und die Erholungseignung der Landschaft aus. Die Anpassung an den Klimawandel ist mithin eine Aufgabe der Landschaftsplanung, die immer wichtiger wird, wie die Zunahme an extremen Wetterereignissen zeigt. Ein Beispiel, wie dies erfolgen kann, zeigt das Projekt „Kommunale Klimaanpassung durch Landschaftsplanung: Das Untere Remstal als STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Kommunale Klimaanpassung durch Landschaftsplanung: Das Untere Remstal als Modell für Baden-Würt- temberg Technische Universität Berlin, Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung LUBW Berichts-ID U83-W03-N21 STADT-/REGIONALPLANUNG 39 Modell für Baden-Württemberg“. An der Studie beteiligt waren die Technische Universität Berlin, der Planungsverband Unteres Remstal mit den Kommunen Fellbach, Kernen, Korb, Waiblingen und Weinstadt sowie die Planungsgruppe Land- schaftsarchitektur und Ökologie. Erarbeitet wur- de ein ausführlicher Leitfaden, der basierend auf dem Beispiel Unteres Remstal allen Kommunen Baden-Württembergs sowie deren Planungsbü- ros wichtige Hinweise zur Integration des Klima- wandels in die Landschaftsplanung geben kann. VERWUNDBARE SCHUTZGÜTER Basierend auf einer ersten Grobeinschätzung zeigte sich, dass sich der Klimawandel im Un- teren Remstal vor allem auf folgende Schutz- güter auswirken wird: Boden (Erosion), Wasser (Hoch- und Niedrigwasser, Sturzfluten) und menschliche Gesundheit (Hitzebelastung im Siedlungsbereich). Zu diesen Schutzgütern wurden vertiefende Betroffenheitsanalysen durchgeführt. Darüber hinaus wurden aufgrund ihrer hohen Bedeutung für die Landschaftspla- nung auch die biologische Vielfalt sowie das Landschaftsbild und die Erholungseignung der Landschaft betrachtet und im Leitfaden thema- tisiert. Basierend auf Datenerhebungen und der genannten Betroffenheitsanalyse wurden konkre- te Ziele und Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung für das Untere Remstal ent- wickelt. Die Ergebnisse sind in übersichtlichen Tabellen und anschaulichen Karten dargestellt, damit die Übertragung auf andere Kommunen und Räume erleichtert wird. GEFÄHRLICHE STURZFLUTEN Ganz erheblich vom Klimawandel betroffen ist das Schutzgut Wasser: Hochwasserereignisse, Niedrigwasserperioden und urplötzliche Sturz- fluten, wie etwa im Mai 2016 in Braunsbach im Landkreis Schwäbisch Hall, müssen in der Land- schaftsplanung berücksichtigt werden. Insbeson- dere Starkregen ist ein Problem – solche Ereig- nisse sind für etwa die Hälfte aller Überflutungs- schäden in Baden-Württemberg verantwortlich. Um die Gefährdung durch Sturzfluten zu bestimmen, müssen vor allem die Hangneigung sowie die Rauheit der Landnutzung – versiegelte Flächen leiten das Wasser schneller ab – ermit- telt werden. Dieser bisher wenig berücksichtigte Aspekt wurde im Projekt aufgegriffen. So konnte eine erste Einschätzung des Gefahrenpotenzials gegeben werden. Das Fazit des beteiligten Landschaftsplanungs- büros: „Flächennutzungen mit hohen Oberflä- chenabflüssen bedürfen in Zukunft einer be- sonderen Aufmerksamkeit, insbesondere wenn Bodentypen mit hoher Erosionsgefährdung, etwa Lössböden, vorherrschen. Angaben zur Erosionsgefährdung gepaart mit der aktuellen Landnutzung sind in diesem Zusammenhang elementare Informationsgrundlagen“ (Projektbe- richt, S. 88). Diese müssten von den Kommunen und Planungsbüros allerdings häufig gesondert erhoben werden. AUF DEN PUNKT • Landschaftsplanung muss die Folgen des Klimawandels berück- sichtigen. • Besonders betroffen sind die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Boden, Wasser und biologische Vielfalt. • Beim Schutzgut Wasser muss die Landschaftsplanung künftig stärker die Gefährdung durch Sturzfluten berücksichtigen. Beispiel für die Integration von Maßnahmen des Klimaanpassungskonzepts in einen Landschaftsplan (Kartenausschnitt) (Quelle: Technische Universität Berlin) STADT-/REGIONALPLANUNG 40 Wie Flora und Fauna auf den Klimawandel reagieren L Die Pflanzen- wie auch die Tierwelt haben sich in den vergangenen Jahr- zehnten deutlich verändert. Das hat eine ganze Reihe von Ursachen, aber klar ist, dass dem Klimawandel eine wachsende Bedeutung zukommt. ZWEI STUDIEN ZUR STADTFLORA UND ZU INSEKTEN In den letzten drei Jahrzehnten sind verstärkt wärmeliebende Pflanzen- und Tierarten nach Deutschland eingewandert. Die Zunahme von Insekten aus südlichen Gefilden ist ungebrochen und viele thermophile Pflanzenarten breiten sich weiter aus. Doch wenn man genau wissen will, welche Arten zunehmen, dann müssen in regelmäßigen Abständen reproduzierbare Kartierungen und Erhebungen durchgeführt werden. Dazu wurden stellvertretend für das umfassende Themenfeld „Flora und Fauna“ zwei Untersuchungen durchgeführt: das Karls- ruher Institut für Botanik und Landeskunde hat das Projekt „Auswirkungen des Klimawandels auf die Pflanzenwelt Baden-Württembergs am Beispiel der Stadtflora“ bearbeitet und das Büro Schanowski die „Auswirkungen des Klimawan- dels auf die Insektenfauna (ausgewählte Arten- gruppen)“ untersucht. Bei Ihren Kartierungen in den fünf Städten Aa- len, Karlsruhe, Konstanz, Stuttgart und Ulm wur- den zum einen eine spezielle hierfür entwickelte Transektmethode, zum anderen ergänzend ganze NATURSCHUTZ/ BIODIVERSITÄT PROJEKT 1 Auswirkungen des Klimawandels auf die Pflanzenwelt Baden-Württem- bergs am Beispiel der Stadtflora Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde LUBW Berichts-ID U51-W03-N10 PROJEKT 2 Auswirkungen des Klimawandels auf die Insektenfauna (ausgewählte Artengruppen) Büro Schanowski LUBW Berichts-ID U51-W03-N11 NATURSCHUTZ/BIODIVERSITÄT 41 Stadtquartiere kartiert. Die Ergebnisse wurden mit einer vergleichbaren Untersuchung aus dem Jahre 2006 sowie mit historischen Daten verglichen. Die Insektenstudie umfasste eine Daten- und Literaturstudie zu jenen Gruppen, die bereits 2005 auf ihre Eignung als Indikatoren für den Klimawandel untersucht worden waren: Schmetterlinge, Käfer, Stechimmen und Libellen. Auch hier dienten historische Daten als weitere Vergleichsgrundlage. WÄRME LIEBENDE PFLANZEN AUF DEM VORMARSCH Bei der Stadtflora ergaben sich zwischen 2006 und 2011 insgesamt keine allzu großen Arten- veränderungen. Allerdings nahm die Häufigkeit insbesondere bei Wärme liebenden Arten wie dem Sommerflieder, dem Kahlen Bruchkraut und dem Florentiner Habichtskraut zu. Erstmals trat das Japanische Liebesgras auch außerhalb der wärmebegünstigten Ober rheinebene auf. Im historischen Vergleich fällt seit etwa 1980 die verstärkte Einwanderung Wärme liebender Arten auf, die ursprünglich nur im Mittelmeer- raum und anderen wärmeren Klimagebieten beheimatet waren. Bemerkenswert ist auch, dass viele Zierpflanzen wie der aus China stammende Sommerflieder zunehmend verwildern. Diese für Schmetterlinge sehr attraktive Pionierpflanze breitet sich vor allem in warmen und „winter- milden“ Regionen aus, wozu etwa das Ober- rheingebiet oder das Bodenseebecken zählen. Und der früher seltene Portulak ist in den Städten des Oberrheingebietes inzwischen eine der häufigsten Pflanzen. „Bei weiterer Klimaer- wärmung ist davon auszugehen, dass es vielen bisher nur angepflanzt in Städten vorkommen- den Baum- und Strauch arten gelingen wird, zu verwildern und Bestandteil der spontanen Wildflora zu werden“ (Projektbericht 1, S. 38), heißt es in der Studie zur Stadtflora. VIELEN INSEKTEN BEKOMMT DER KLIMAWANDEL Auch bei den Tieren bestätigt sich der beobach- tete Trend: Arten, die Wärme lieben, nehmen zu und weiten ihre Besiedelungsgebiete aus, wie etwa die Gelbbindige Furchenbiene oder die Feuerlibelle. Andere wie der Laufkäfer Westlicher Bartläufer sind erst in den letzten Jahren eingewandert. All diesen Arten, die eine Ausdehnung ihres Verbreitungsgebietes zeigen, ist gemeinsam, „dass sie zwar als Wär- me liebend gelten, aber ansonsten keine allzu speziellen Habitatansprüche stellen“ (Projekt- bericht 2, S. 79), wie der Studienautor anmerkt. Sie können schnell ihren Besiedelungsraum ausdehnen, wenn sich die klimatischen Bedin- gungen ändern. Dies gilt allerdings auch für Schädlinge wie den Eichen-Prozessionsspinner und für Krankheiten übertragende Insekten wie die Tigermücke. Allerdings können auch Wärme liebende Schmetterlings- und Wildbienenarten unter dem Klimawandel leiden, etwa unter ausgeprägten Trockenphasen. Und manche Insekten wie der Große Eisvogel zählen zu den Verlierern, da sie kühlere Lebensräume bevor- zugen. AUF DEN PUNKT • Pflanzen- und Tierarten, die Wärme lieben, werden durch den Klimawandel begünstigt. • Es ist eine verstärkte Einwan- derung Wärme liebender Arten zu beobachten. • Es gibt auch Arten, die unter dem Klimawandel leiden. • Der Klimawandel begünstigt die Ausbreitung mancher Schädlings- arten sowie die Neueinwande- rung von Insekten, die Krankheiten übertragen. Ausbreitung der Gelbbindigen Furchenbiene (Quelle: LUBW) NATURSCHUTZ/BIODIVERSITÄT 42 Gibt es künftig noch genug Trinkwasser? L Der Klimawandel bringt verstärkt Dürreperioden und Hitzewellen mit sich – und das immer häufiger gleichzeitig. Dies macht der Trinkwasserversorgung zu schaffen, weil Quellen versiegen und gleichzeitig der Wasserbedarf steigt. Im Süd- schwarzwald wurde untersucht, wie Trinkwasserversorger auf diese Herausforderung reagieren können. KOMPLEXE WASSERVERSORGUNG Der Südschwarzwald ist eine wunderbar ab- wechslungsreiche Landschaft: stark zergliedertes Gelände, große Höhenunterschiede, dünne Besiedelung. Was gut ist für den Tourismus, macht die Trinkwasserversorgung kompliziert. Sie ist gekennzeichnet von zahlreichen Quellen und kleinen Anlagen zur Aufbereitung und Speicherung des Wassers sowie von langen Transportleitungen. Hinzu kommt eine weitere Herausforderung für die Wasserversorger: Wenn es länger nicht regnet, können viele Quellen versiegen. Das war bereits in der Vergangenheit der Fall – und das Problem dürfte im Zuge der Klimaerwärmung mit den zu erwartenden häufigeren Dürreperioden noch zunehmen. Hier setzt das Projekt „Vulnerabilitätsanalyse von Wasserversorgungsunternehmen im südlichen Schwarzwald hinsichtlich des Klimawandels“ an. Die Erkenntnisse, die das Team vom Karlsruher Technologiezentrum Wasser (TZW) dabei ge- sammelt hat, sind allerdings nicht auf den Süd- schwarzwald begrenzt. Vor allem die im Rahmen des Projekts erarbeitete Methodik lässt sich auch auf andere Regionen übertragen, wobei dann unterschiedliche Voraussetzungen, insbeson- dere hinsichtlich Niederschlagshäufigkeit und Geologie, zu berücksichtigen sind. PROJEKT Vulnerabilitätsanalyse von Was- serversorgungsunternehmen im südlichen Schwarzwald hinsichtlich des Klimawandels DVGW - Technologiezentrum Wasser LUBW Berichts-ID U83-W03-N14 WASSERHAUSHALT WASSERHAUSHALT 43 MINIMALE RESTSCHÜTTUNG 4240 Quadratkilometer groß ist das Einzugsge- biet, aus dem die 21 untersuchten Gemeinden ihr Trinkwasser beziehen, deren Gemeindefläche sich auf 832 Quadratkilometer summiert. Bei ihren Analysen unterschieden die Wissenschaft- lerinnen und Wissenschaftler hinsichtlich der genutzten Quellen drei Typen, deren Schüttung, das ist die Wassermenge, die eine Quelle je Zeiteinheit spendet, in Trockenzeiten bereits in der Vergangenheit unterschiedlich stark zurück- ging. Zu erwarten ist, dass sich dieser Trend im Zuge der Klimaerwärmung verstärken wird. Besonders problematisch sind dabei diejenigen Quellen, die heute bei Niedrigwasser weniger als 12,5 Prozent der mittleren Schüttung liefern. Bei einem stark ausgeprägten Klimawandel – einem Worst-Case-Szenario – schrumpft die Wassermenge dann um bis zu 45 Prozent auf eine minimale Restschüttung. Das generelle Hauptproblem bei den Quellen im Südschwarzwald ist, dass die Grundwasser- leiter meist nur eine geringe Speicherkapazität haben. Damit die Quellen schütten, müssen sie also mit Sickerwasser von oben versorgt werden – was schon früher oft ein großes Problem war. Bei einem starken Klimawandel wird die Sickerwasserbildung bis zur Mitte des Sommer- halbjahrs für den Zeitraum 2021 bis 2050 um 35 Prozent und bis Ende des Jahrhunderts um 60 Prozent abnehmen. Größere Niederschlags- mengen im Winterhalbjahr können diesen Effekt wegen der geringen Speicherkapazität des Bodens nicht abmildern. GENAUE ANALYSE ERFORDERLICH Weil es immer wieder Probleme in Trocken- zeiten gab, sind die Wasserversorger im Süd- schwarzwald auf die Folgen des Klimawandels bereits recht gut vorbereitet. So wurden in den Talauen Brunnen gebohrt und das Leitungsnetz in weiten Bereichen zu Verbünden zusammen- geschlossen. Achtsam müssen aber diejenigen Versorger sein, die nach wie vor überwiegend „niedrigwasserproblematische“ Quellen nutzen. Hier sind Messungen der Schüttungsmengen angezeigt – und eventuell die Schaffung eines zweiten Standbeins durch Verbund mit einem Nachbarversorger oder Brunnenbau. Und noch einen wichtigen Hinweis ergab die Studie: Weil im Untersuchungsgebiet überwiegend Quell- wasser genutzt wird, das sich aus oberflächenna- hem Abfluss speist, können Starkregenfälle zu Schwierigkeiten führen. Dies verstärkt das Aus- treten von trübem und mikrobiologisch belaste- tem Quellwasser. Mit diesem Problem werden die Wasserversorger im Zuge des Klimawandels immer häufiger zu kämpfen haben. AUF DEN PUNKT • Im Zuge des Klimawandels wird es häufiger Trockenperioden, Hitzewel len und Starkregenfälle geben, die höhere Ansprüche an die Wasserversorgung stellen. • Besonders problematisch sind Versorgungsgebiete, die aus- schließlich Rohwasser aus flach- gründigen Quellen nutzen. • Aufgrund von früheren Wasser- mangelsituationen sind die Wasserversorger im Südschwarz- wald bereits gut für die kommen- den Herausforderungen gerüstet. • Die im Rahmen des Projekts erarbeitete Methodik sowie die im Untersuchungsgebiet von einigen Versorgern erfolgreich umgesetz- ten Maßnahmen lassen sich auf andere Regionen übertragen. 0 20 40 60 80 100 120 A bfl us sb ild un g (m m ) Projektgebiet landesweit Jan Feb Mär Apr Mai DezJun Jul Aug Sep Okt Nov Jahresgang der Sickerwasserbildung (Quelle: DVGW - Technologiezentrum Wasser) WASSERHAUSHALT 44 Wie verwaltet man den Wassermangel? L Ein wasserarmes Land ist Baden-Württemberg bestimmt nicht. Aber im Zuge des Klimawandels wird es mehr Trockenperioden geben – und dann weniger Wasser in den Flüssen fließen. Mithin ist es erfor derlich, sich rechtzeitig mit den Folgen niedriger Wasserstände zu befassen und Anpassungsstrategien zu entwickeln. WIE SICH VERÄNDERUNGEN MESSEN LASSEN Wärmekraftwerke mit Kühlwasserbedarf, Lauf- wasserkraftwerke, eine intensive Landwirtschaft, die ihre Kulturen bewässern will, zudem Fracht- schiffe, die auf genügend Wasser unter dem Kiel angewiesen sind: Die Fließgewässer im Land werden vielfach genutzt, und wenn sie zu wenig Wasser führen, hat dies schnell wirtschaftliche Einbußen zur Folge. Niedrigwasserperioden in Folge andauernder Trockenheit stellen eine Belastung des Ökosystems dar und führen zu einer Verminderung der Grundwasserreserven. Kleinere Gewässer drohen ohne regulierende Maßnahmen teilweise ganz auszutrocknen. Die Risiken und drohenden Konflikte werden sich verschärfen, wenn bei längeren Trockenzeiten mehr Energie und Bewässerungswasser benötigt wird, in dieser Zeit aber immer weniger Wasser zur Verfügung steht. Mit dieser Thematik haben sich zwei unter- schiedliche Projekte beschäftigt. „Operationelle Niedrigwasserklassifizierung für baden-württem- bergische Gewässer als Entscheidungsgrundlage zur Anpassung des Niedrigwassermanagements an Klimawandel und Landnutzungsänderungen (NieKlass BW)“ heißt die Studie, die von der Karlsruher Ingenieurgesellschaft HYDRON bearbeitet wurde. Und ein Team der Hochschule PROJEKT 1 Operationelle Niedrigwasserklassifi- zierung für baden-württembergische Gewässer als Entscheidungsgrund- lage zur Anpassung des Niedrigwas- sermanagements an Klimawandel und Landnutzungsänderungen (NieKlass BW) HYDRON GmbH LUBW Berichts-ID U61-W03-N11 PROJEKT 2 Regionale Klimafolgen für die Ener- giewirtschaft in Baden-Württemberg – Eine modellgestützte Analyse von konkurrierenden Wassernutzungen Hochschule Konstanz, Technik, Wirtschaft und Gestaltung LUBW Berichts-ID U60-W03-N10 WASSERHAUSHALT WASSERHAUSHALT 45 AUF DEN PUNKT • Thermische Kraftwerke sind durch ihre Kühlwassernutzung und die Landwirtschaft durch ihren Bewäs- serungsbedarf vom Niedrigwasser besonders betroffen. • Am Neckar können die relativ knappen Wasserreserven mitunter ein Risiko darstellen. • Ein Frühwarnsystem für Niedrig- wasser wurde in den Modellre- gionen Bodensee und Rems-Murr erfolgreich erprobt. • Der Kühlbedarf thermischer Kraft- werke wird sich durch den Ausbau der regenerativen Energiequellen verringern. Konstanz hat sich in Zusammenarbeit mit dem Neustädter Unternehmen UDATA mit den „Re- gionalen Klimafolgen für die Energiewirtschaft in Baden-Württemberg – eine modellgestützte Analyse von konkurrierenden Wassernutzungen“ befasst. EIN FRÜHWARNSYSTEM FÜR NIEDRIGWASSER Hochwasser lässt sich in Baden-Württemberg heute recht gut vorhersagen – dank der bei der LUBW in Karlsruhe ansässigen Hochwasservor- hersagezentrale und dem Wasserhaushaltsmodell LARSIM (Large Area Runoff Simulation Model). Analog zur regionalen Hochwasserfrühwarnung, welche schon mehrere Jahre im Betrieb ist, soll nun ein System aufgebaut werden, mit dem frühzeitig vor Niedrigwasserständen im Land gewarnt werden kann. Dazu wurde LARSIM weiterentwickelt und in zwei Modellregionen getestet: Am Bodensee und im Gebiet der Flüsse Rems und Murr. Ziel ist, eine Karte zu erzeugen, auf der ganze Landkreise der Niedrig- wassersituation entsprechend eingefärbt werden können und so Bereiche deutlich werden, denen man besondere Aufmerksamkeit widmen sollte. Insgesamt ergab die Studie, dass ein solches landesweites Modell möglich ist. Die Arbeit in den beiden Projektgebieten zeigte aber, dass bei der Weiterentwicklung einige Besonderheiten berücksichtigt werden müssen. Maßgeblich sind dabei vor allem punktförmige Quellen wie Karstquellen oder die Abflüsse von Klärwerken, von denen es im Land etwa eintausend gibt. Wie die Erfahrungen im Rems-Murr-Gebiet zeigen, können die Kläranlagen-Abflüsse bei trockenem Wetter mit ausreichender Genauig keit in die landesweite Regionalisierung der Niedrigwas- ser-Kennwerte und die LARSIM-Modelle mit einbezogen werden – wodurch die Niedrigwas- ser-Frühwarnung deutlich besser wird. Ähnliches gilt für bedeutende Karstquellen wie die Radolf- zeller Aach. Nach Ansicht der Autorinnen und Autoren sind nun die technischen Voraus- setzungen für ein landesweites Niedrigwas- ser-Frühwarnsystem geschaffen. KONKURRIERENDE WASSER- NUTZUNGEN Am Beispiel des Neckars wurden mit Hilfe von Fragebögen der aktuelle und künftige Wasserbe- darf von Landwirtschaft und Kraftwerken erfasst sowie die Kläranlagenbetreiber zu den Auswir- kungen von Trockenzeiten befragt. „Die Ergeb- nisse zeigen, dass die relativ knappen Wasser- reserven im Neckargebiet ein Risiko darstellen“ (Projektbericht 2, S. 5), heißt es dazu im Projekt- bericht. Die durchgeführten Betrachtungen bis zum Jahr 2030 lassen erkennen, dass sich das Risiko in der Landwirtschaft wegen des wach- senden Ausbaus der Bewässerung erhöhen wird. Zu den möglichen Gegenmaßnahmen zählen eine wassersparende Bewässerungstechnik und trockenresistentere Sorten, ferner eine boden- schonende Bearbeitung sowie die Speicherung von Wasser im regenreichen Frühjahr. Bei den thermischen Kraftwerken ist bis 2030 wegen des Ausbaus der erneuerbaren Energien damit zu rechnen, dass sich der Kühlwasserbedarf halbiert. Andererseits wird die Menge des Abwassers abnehmen, das in den Neckar eingeleitet wird. Dazu merkt die Studie an: „Hier könnten eine Veränderung des Abwassersystems und eine Überleitung und Speicherung von Wässern aus dem Bodensee zusätzliche Wassermengen bei extremen Niedrigwassersituationen bereitstellen“ (Projektbericht 2, S. 5). Einflussfaktoren auf den Niedrigwasserstand am Neckar und Ansprüche an den Fluss; Schwarze Pfeile: Ab- / Zunahme von Wassermengen Graue Pfeile: Mengenverlagerung (Quelle: Hochschule Konstanz) WASSERHAUSHALT 46 Wie verwundbar ist die Wirtschaft im Land? L Keine Frage, der Klimawandel trifft auch die heimische Wirtschaft. Die Frage ist nur, wie verletzlich die unterschiedlichen Branchen, vor allem für extreme Wetterereignisse, sind. Und wie sie sich am besten an die Veränderungen anpassen bzw. vor Schäden schützen. DIE ACHILLESFERSEN DER INDUSTRIE Hagelstürme zerstören Anlagen und Produkte, Überschwemmungen setzen Industriebetriebe unter Wasser, Hitze belastet Mitarbeitende und Produktionsanlagen. Diese lokalen Auswirkun- gen auf die Wirtschaft sind schon heute spürbare Folgen des Klimawandels. Hinzu kommen die vielfältigen wirtschaftlichen Verflechtungen, nicht zuletzt mit Zulieferern. Daher haben auch hiesige Betriebe zu leiden, wenn es in anderen Teilen Deutschlands oder gar der Welt zu wetter- oder klimabedingten negativen Auswir- kungen oder Ausfällen kommt. Im Folgenden soll anhand von drei Projekten gezeigt werden, wie und wo die heimische Industrie klimabedingt besonders verwundbar ist – und wie man das ermitteln kann. VULNERABILITÄTSANALYSE „Analyse der industriellen Vulnerabilität gegen über klimawandelinduzierten Risiken in Ballungsräumen in Baden-Württemberg“ heißt das Projekt, mit dem sich ein Team vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) befasst hat. Dabei wurde ein indikatorbasierter Ansatz gewählt und auf die Modellregion Stuttgart über- tragen. Allgemeine Indikatoren waren Fläche, Ein woh ner zahl und Industriegebäude der 480 unter suchten Kommunen, ferner Klimafaktoren wie die Zahl der Hitzetage. Zudem wurden struk tur spezifische Daten erfasst, etwa Energie- PROJEKT 1 Analyse der industriellen Vulner- abilität gegenüber klimawandel- induzierten Risiken in Ballungsräu- men in Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie LUBW Berichts-ID U83-W03-N18 PROJEKT 2 Sensititvitätsbereiche von bran- chenspezifischen Klimakenngrößen in Baden-Württemberg – die „Sensitivitätsampel“ Karlsruher Institut für Technologie LUBW Berichts-ID U83-W03-N22 PROJEKT 3 Folgen des Klimawandels auf massengutaffine Unternehmen in Baden-Württemberg – Verwundbarkeiten und modellhafte Anpassungsmaßnahmen Hochschule Konstanz Technik, Wirtschaft und Gestaltung LUBW Berichts-ID U83-W03-N25 WIRTSCHAFT WIRTSCHAFT 47 verbrauch oder Verflechtungsgrad. Die Analysen ergaben prozentuale Veränderun- gen und damit „Hot-Spots“ der industriellen Vulnerabilität in den einzelnen Kommunen wie auch in der Region. So lässt sich beispielsweise aufzeigen, dass die Wirtschaft rund um Stuttgart besonders unter Hitzetagen zu leiden hat, die auf der Schwäbischen Alb weniger. Insgesamt ergab sich eine vergleichsweise hohe Fragilität der chemischen Industrie, der Wasser- und Ener- gieversorgung sowie spezieller metallverarbei- tenden Industriezweige. Gerade diese aber sind – wie die Automobil- oder die Elektroindustrie – in der Region Stuttgart von besonderer Bedeu- tung. Bemerkenswert ist zudem eine Erfahrung, die sich aus den Experteninterviews ergeben hat: Demnach sagen Risiko- und Logistikmanagerin- nen und -manager, dass für das aktive Manage- ment langfristiger und abstrakter Risiken – wie dem Klimawandel – neben dem operativen Tagesgeschäft keine Zeit bleibe. EINE SENSITIVITÄTSAMPEL Branchenspezifische Klimakenngrößen zu er- mitteln, mit denen sich deren Empfindlichkeit gegenüber dem Klimawandel in naher und fer- ner Zukunft ermitteln lässt, das war das Ziel des Projekts „Sensititvitätsbereiche von branchen- spezifischen Klimakenngrößen in Baden-Würt- temberg – die Sensitivitätsampel“. Die Studie, die vom Süddeutschen Klimabüro am KIT durchgeführt wurde, basiert auf der standardi- sierten Befragung von 23 baden-württembergi- schen Kommunen und vertiefenden Gesprächen mit 32 Expertinnen und Experten von Fach- institutionen, Unternehmen und Städten. Das Ergebnis ist für eine Vielzahl von sogenannten Klimakenngrößen – etwa von Frost tagen im Jahr mit günstigen Wetterbedingungen für Eiswein über Hitze- und Trocken perioden bis zum Spazierwetter – in landesweiten Karten darge- stellt. Interessant ist, dass die Sensitivität der Kommunen gegenüber dem Klimawandel erst dann erkannt wird, wenn ein extremes Wetter- ereignis dazu zwingt. Dies zeigt sehr anschaulich die Aussage eines befragten Experten: „Entweder AUF DEN PUNKT • Die Vulnerabilitätsanalyse in der Modellregion Stuttgart ergab eine vergleichsweise hohe Anfällig- keit der chemischen Industrie, der Wasser- und Energieversor- gung sowie mancher metallverar- beitenden Industriezweige. • In Baden-Württemberg wurde die Empfindlichkeit gegenüber klimarelevanten Indikatoren in Karten dargestellt. Die Klimasen- sitivität wird aber oft erst erkannt, wenn ein Extremwetterereignis eingetreten ist. • Die Klimaabhängigkeit von Unter- nehmen, die mit Massengütern umgehen, ist vor allem beim Schiffstransport gegeben. Kleinere Schiffe und größere Lagerkapazi- täten sind effektive Anpassungs- maßnahmen. es ist Not da oder eine Finanzierung, damit in einem Bereich etwas getan wird.“ MASSENTRANSPORT UND KLIMA- WANDEL Besonders vom Klimawandel betroffen sind Unternehmen, die von Massenguttransporten auf Binnenwasserstraßen und in eingeschränk- tem Maße auf der Schiene abhängen. Wie sich hier der Klimawandel auswirkt, zeigt das Projekt „Folgen des Klimawandels auf massengutaffine Unternehmen in Baden-Württemberg – Ver- wundbarkeiten und modellhafte Anpassungs- maßnahmen“ auf, das von der Hochschule Konstanz bearbeitet wurde. Basis war eine Befragung von 400 Unternehmen, an der vor allem Firmen aus der Chemie- und Montan- industrie sowie Transporteure von Steinen und Erden teilgenommen haben. Dabei sind sich die Unternehmen zum großen Teil bewusst, dass sie dem Klimawandel gegenüber vulnerabel sind, was insbesondere für Schifftransporte bei Niedrigwasser in den Herbstmonaten September und Oktober gilt sowie in geringerem Maße bei Hochwasser. Allerdings hat erst eine Minderheit bereits Anpassungsmaßnahmen vorgenommen. Das im Zuge des Klimawandels drohende Hauptproblem: Zu große Schiffe mit entspre- chendem Tiefgang und zu geringe Lagerkapa- zitäten. Dies ließe sich vor allem mit kleineren Schiffen und in zweiter Linie mit größeren Lagerkapazitäten lösen – wobei in Zeiten mit guten Fahrrinnentiefen die Schiffe zusätzliche Ladung transportieren könnten, um die Lager wieder aufzufüllen. Mit beiden Anpassungsmaß- nahmen lässt sich die Vulnerabitlität deutlich senken, sie sind allerdings mit höheren Kosten verbunden: Kleinere Schiffe benötigen mehr Personal, größere Lager mehr Platz. Welche Maßnahmenkombination am effektivsten ist und wie sie sich individuell vor Ort umsetzen lässt, muss allerdings im konkreten Einzelfall geprüft und berechnet werden. WIRTSCHAFT 48 Werden wir künftig mehr ernten? L Die Temperaturen steigen, die Vegetationsperiode wird länger. Die Pflanzen könnten mithin im Zuge des Klimawandels länger wachsen und mehr Ertrag liefern. Doch die Zusammenhänge sind komplexer. PHÄNOLOGIE UND ERTRAG Phänologie ist die Lehre von den Erschei- nungen. Auf die Landwirtschaft übertragen bedeutet dies die verschiedenen Lebensphasen von Kulturpflanzen, wie etwa der Beginn der Feldbestellung, der Beginn der Gelbreife, also der Verfärbung der Ähren von grün und zu gelb, oder der Erntebeginn. Wie sich dieses Erschei- nungsbild im Rahmen des Klimawandels ändert, hat das Projekt „Lokale, regionale und landes- weite Auswirkungen des Klimawandels auf die Phänologie von Feldfrüchten in Baden-Württem- berg“ untersucht. Grundlage war der Vergleich von exakt 2.090.894 phänologischen Einzelbeob- achtungen in der Zeit zwischen 1951 und 2011 aus den Bereichen Wildpflanzen, landwirtschaft- liche Kulturen, Obstgehölze und Wein. Um den Einfluss klimatischer Änderungen zu quanti- fizieren, müssen möglichst lange Zeiträume untersucht und miteinander verglichen werden. Differenziert wurde deshalb nach den beiden Zeiträumen 1961 bis 1990 und 1991 bis 2011. In dem Folgeprojekt „Die Ertragsdaten der Feldfrüchte in Baden-Württemberg und ihre Beziehung zu Klima und Boden“ wurden die Ertragsentwicklungen von vier Getreidearten sowie von Silo- und Körnermais, Zuckerrüben, Kartoffeln und Winterraps untersucht. Auch hier wurden die Daten, die seit 1953 erhoben werden, mit Klimadaten in Beziehung gesetzt. Bearbeitet wurden beide Projekte vom Landwirt- schaftlichen Technologiezentrum Augustenberg in Kooperation mit der Uni Hohenheim. PROJEKT 1 Lokale, regionale und landesweite Auswirkungen des Klimawandels auf die Phänologie von Feldfrüchten in Baden-Württemberg LUBW Berichts-ID U81-W03-N13 PROJEKT 2 Die Ertragsdaten der Feldfrüchte in Baden-Württemberg und ihre Beziehung zu Klima und Boden Landwirtschaftliches Technologie- zentrum Augustenberg – LTZ LUBW Berichts-ID U81-W03-N15 LANDWIRTSCHAFT LANDWIRTSCHAFT 49 LÄNGERE VEGETATIONSPERIODE Die höheren Lufttemperaturen spielen die Schlüsselrolle beim früheren Einsetzen vieler phänologischer Phasen. Eine wichtige, soge - nannte echte phänologische Phase, ist die Gelb- reife der Feldfrüchte, weil sie nur von Witterung und Klima beeinflusst ist. Im Gegensatz dazu hängt etwa der Beginn von Feldbestellung und Ernte auch von den Managemententschei dungen ab, wes halb man hier von unechten phänolo- gischen Phasen spricht. Bei der Gelbreife zeigt sich der Klimwandel besonders deutlich: Sie tritt bei Winterweizen, -roggen, -gerste und Hafer seit 1991 etwa zwei Wochen früher als im Zeit- raum 1960 bis 1991 ein. Allerdings werden diese Feldfrüchte nur wenige Tage früher geerntet, so dass die Vegetationszeit vom Erscheinen der ers- ten Blättchen, dem sogenannten Auflaufen, bis zur Ernte insgesamt nur um zwei Tage verkürzt ist. Aufgrund der angewandten Agrarmethoden, ebenso wie aufgrund der angebauten Sorten, wird bei diesen Getreidearten der Vorteil einer potenziell längeren Vegetationszeit bisher kaum genutzt. Hier könnten neue Sorten und Bewirt- schaftungsmethoden Verbesserungen bringen. Winterraps und Zuckerrüben stehen sogar rund eine Woche länger auf dem Feld. Dies dürfte vor allem auf die Einführung neuer Sorten zurück- zuführen sein – was zeigt, dass bei der Phäno- AUF DEN PUNKT • Bei vielen Kulturpflanzen verkürzt sich die Zeit bis zur Reife. • Die Ernte erfolgt insbesondere bei Getreidearten aber meist nur wenige Tage früher, was vor allem auf die agrartechnische Bewirt- schaftung sowie auf die Sorten- wahl zurückzuführen sein dürfte. • Die Vorteile einer längeren Vegeta- tionsperiode werden noch nicht voll ausgeschöpft. • Die höheren Temperaturen haben sich seit 1991 ertragssteigernd ausgewirkt. • Einzelne Hitzetage wirken sich kaum auf den Ertrag aus; erhebliche Einbußen gab es aber durch die starke Hitzewelle im Sommer 2003. logie neben dem Klimawandel auch andere Faktoren in der Landwirtschaft eine wichtige Rolle spielen. Dies wird auch im Vergleich mit Wildpflanzen deutlich, bei denen die phänolo- gischen Veränderungen durch den Klimawandel viel ausgeprägter sind als bei Kulturpflanzen. DIFFERENZIERTE ERTRÄGE Das wichtigste Ergebnis der Ertragsstudie ist, dass sich die höheren Temperaturen offenbar positiv auf die Erträge auswirken. In den meisten Landkreisen waren warme Jahre jedenfalls ertrag- reicher als weniger warme – eine Beobachtung, die vor allem auf die ursprünglich kälteren Land- kreise zutrifft. Dies führt die Autorinnen und Autoren der Studie zu der Annahme, „dass in den kälteren Landkreisen Erträge noch durch Temperatur limitiert werden, höhere Durch- schnittstemperaturen also noch ertragssteigernd wirken“ (Projektbericht 2, S. 116). Die Wasser- versorgung wiederum hat den Ertrag zumindest bisher noch nicht begrenzt. Bei Hitzeperioden tolerieren die Pflanzen offenbar einzelne Tage mit Extremwerten recht gut. Andererseits brachte der Hitzesommer 2003 deutliche Ertragsein- bußen. „Auch wenn derzeit solche Episoden rar sind – die Landwirtschaft tut gut daran, sich über Anpassungsmaßnahmen rechtzeitig auf solche Extremwetterlagen vorzubereiten“ (Projekt- bericht 2, S. 117), rät die Studie. Veränderung des Hektarertrags bei Zunahme der Durchschnittstemperatur (Quelle: Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg) 20 30 40 50 60 70 80 E rt ra g W in te rw ei ze n (d t/ ha ) Jahresmittel Lufttemperatur Baden-Württemberg (°C) 6 7 8 9 10 11 LANDWIRTSCHAFT 50 Bodenwasser: Mal zu wenig, mal zu viel L Bei Dürre verliert der Boden Wasser, was den Kulturpflanzen nicht gut bekommt. Und bei Starkregen muss der Boden plötzlich viel zu viel Wasser aufnehmen. Zwei Projekte haben untersucht, wie Anpassung daran funktionieren kann. KLIMAWANDEL ÄNDERT BODEN- WASSERGEHALT Im Zuge des Klimawandels werden die Nieder- schläge in der Vegetationsperiode wohl zurück- gehen. Und die höheren Temperaturen sorgen in dieser Zeit dafür, dass mehr Wasser ver- dunstet. Damit aber dürften Trockenperioden zunehmen – verbunden mit der Gefahr von Ertragseinbußen. Dem könnte eine „konservie- rende“ Bodenbearbeitung, bei der mehr Wasser im Boden zurückgehalten wird, entgegenwirken. Andererseits sind bei Starkregenereignissen Maßnahmen gefragt, mit deren Hilfe der Boden mehr Niederschlagswasser aufnehmen kann – und die zudem dazu beitragen, dass weniger Boden erodiert und weggeschwemmt wird. WIE ACKERBODEN WASSER ZURÜCKHÄLT Pflug, Mulchsaat, Direktsaat: Am Landwirt- schaftlichen Technologiezentrum Augustenberg in Karlsruhe wurde mit drei unterschiedlichen Messsondentypen die Bodenfeuchte in Ver- suchsfeldern gemessen: „Bodenwasserhaushalt und konservierende Bodenbearbeitung“ hieß das Projekt, das im Zuge von zwei Kampagnen 2011 und 2014 Daten lieferte. Eingebettet waren die Messungen in langjährige Versuche, die unter anderem an Äckern bei Dossenheim und Biberach durchgeführt werden. Mit dem Pflug wird der Boden meist 20 bis 30 Zentimeter tief bearbeitet und dabei gewendet. PROJEKT 1 Bodenwasserhaushalt und konser- vierende Bodenbearbeitung (2 Teile) Landwirtschaftliches Technologie- zentrum Augustenberg - LTZ LUBW Berichts-ID U61-W03-N10 (Teil 1) LUBW Berichts-ID U61-W03-N12 (Teil 2) PROJEKT 2 Klimaanpassung durch Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts in Außenbereichen (KliStaR) Geomer GmbH / Büro bodengut LUBW Berichts-ID U83-W03-N26 LANDWIRTSCHAFT LANDWIRTSCHAFT 51 Bei der Mulchsaat werden nur die oberen 10 bis 15 Zentimeter durchmischt, der Boden aber nicht gewendet. Und bei der Direktsaat erfolgt praktisch gar keine Bodenbearbeitung mehr, die Saat wird nur in einen Schlitz im Boden eingebracht. Mit den beiden letztgenannten Methoden soll das Erosionsrisiko verringert und die Bodenfeuchte erhöht werden – beides mögliche Anpassungsmaßnahmen an den Klima- wandel. Der Einfluss der Bodenbearbeitung zeigte sich 2014 so: Bei der Pflugvariante war der Boden in den oberen 20 Zentimetern trockener als bei Mulch- und Direktsaat. Ab 40 Zentimeter war der Boden dann bei allen drei Saatvarianten gleich feucht. Die bodenphysikalischen Unter- suchungen ergaben, dass unter Pflug die Grob- und Mittelporen weniger Wasser führten als die Varianten mit konservierender Bodenbearbei- tung, so dass die potenziell höhere Speicher- kapazität für pflanzennutzbares Wasser im Ober- boden nicht ausgenutzt werden konnte. Ent- scheidend für die Unterschiede war vermutlich die Mulchdecke aus abgestorbenen Pflanzen- resten, die bei Mulch- und vor allem Direktsaat vorhanden war. Sie konnte dort die Evaporation von Wasser aus den oberen Bodenschichten teilweise verhindern, auf der gepflügten Fläche fehlte jedoch diese „Evaporationsbremse“. Diese Unterschiede können in trockenen Jahren rele- vant werden, liegen doch dann die Erträge der Direktsaat häufig über den anderen Parzellen in AUF DEN PUNKT • Eine geänderte Bodenbearbeitung könnte in Trockenzeiten die Erträge erhöhen. • Wenn der Boden umgepflügt wird, enthält er in der Vegetationspe- riode weniger Bodenfeuchte als bei Mulchsaat sowie vor allem im Vergleich zu Direktsaat. • Die Erosion von Böden bei Starkregenereignissen kann durch eine Reihe von Maßnahmen – etwa durch Ackerrandstreifen – gebremst werden. • Kosten-Nutzen-Rechnungen zeigen, ob sich dies im Einzelfall auch wirtschaftlich lohnt. Dossenheim, während in niederschlagsreicheren Normaljahren die Pflugvarianten die besten Erträge aufweisen. WIE LÄSST SICH EROSION VERHINDERN? Im Einzugsgebiet der Glems, einem Flüsschen westlich von Stuttgart, kam es 2009 und 2010 zu extremen Starkregenereignissen. Probleme bei extremen Niederschlägen sind unter anderem die Erosion und die Abschwämmung von Böden. „Ziel von Anpassungsmaßnahmen sollte es insofern sein, das Wasser möglichst direkt in die Böden der Landschaft infiltrieren zu lassen“ (Projektbericht 2, S. 7), schreibt dazu das Auto- renteam vom Stuttgarter Büro für nachhaltige Bodennutzung, der geomer GmbH in Heidel- berg und der Forstwirtschaftlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in Freiburg in der Studie „Klimaanpassung durch Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts in Außenbereichen (KliStaR)“. Dazu wurden in der Studie Informationen wie etwa Karten zum Oberflächenabfluss und zur Bodenerosion jetzt und in der Zukunft erstellt. Konkret wurden bei Planungsrunden, Feldbe- gehungen und Informationsveranstaltungen mögliche Maßnahmen in Land- und Forst- wirtschaft erörtert sowie ausgewählte Maß- nahmen gemeinsam mit den zuständigen Akteuren umgesetzt. Zu den 22 vorgestellten Verbesserungsmöglich keiten zählten Acker- randstreifen, Einsaat auf gemulchtem Boden, Zwischenfrüchte, der Rück bau von Wegen oder die Aufforstung von Feldgehölzen. Den Kosten für solche Maßnahmen stehen mögliche Schäden bei Starkregenereignissen gegenüber, wobei ein vollgelaufener Keller beispielswei- se mit bis zu 10.000 Euro zu Buche schlägt. Die Kosten-Nutzen-Rechnung für einen 50-Jahres-Zeitraum zeigt dann, ob sich eine Maßnahme in einem umgrenzten Gebiet lohnt. Neben konkreten Verbesserungsvorschlägen für ausgewählte Gemeinden wurde ein Maßnah- menkatalog erstellt, der auch für andere Kom- munen im Land als Ratgeber dienen kann. Trockenrisse im Ackerboden LANDWIRTSCHAFT 52 Von Kirschen und Schweinen L Die Ernte von pflanzlichen Produkten sowie die Zucht von Tieren sind die Ertragssäulen der Landwirtschaft. Zwei Projekte zeigen auf, wie sich diese Basis im Zuge des Klimawandels ändern wird – und was die Landwirtschaft dagegen tun kann. FOLIEN SCHÜTZEN SÜSSKIRSCHEN Obstkulturen sind durch extreme Nieder- schläge und hier vor allem durch Hagel stark gefährdet. Beide Ereignisse dürften im Zuge des Klimawandels häufiger werden. Um einem Totalausfall oder erheblichen Ernteeinbußen vorzubeugen, werden zunehmend Hagelnetze und Folien über die Baumkulturen errichtet. Diese Schutzmaßnahmen können aber auch nachteilig sein, etwa weil durch die Beschattung die Reifung der Früchte beeinträchtigt wird. In einem Modellprojekt untersuchte das Ravens- burger Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee, wie „Geschützte Produktion und nachhaltiger Süßkirschenanbau im Kontext von Klimaver- änderungen“ künftig aussehen können. Hierzu wurden drei Süßkirschpflanzungen mit zwei un- terschiedlichen Schutzfoliensystemen abgedeckt und eine teilautomatisierte Bewässerung einge- baut. Sensoren sollten die mikroklimatischen Verhältnisse in den Parzellen erfassen. Dabei ergab sich, dass die Temperaturunterschie- de geringer ausfallen als erwartet. Die doppella- gige Folie reduzierte außerdem das Strahlungs- angebot um etwa ein Drittel – „ein nicht uner- heblicher Anteil“ (Projektbericht 1, S. 27), wie der Projektleiter urteilt. Dies komme einem stets bedeckten Himmel gleich. Auch Hagelnetze verringern die Strahlung um 15 Prozent bei weißen und 25 Prozent bei schwarzen Netzen. Insgesamt wurde die verfügbare Strahlung unter PROJEKT 1 Geschützte Produktion und nachhal- tiger Süßkirschenanbau im Kontext von Klimaveränderungen Kompetenzzentrum Obstbau- Bodensee LUBW Berichts-ID U81-W03-N14 PROJEKT 2 Teil 1: Entwicklung und Optimie- rung sensorgestützter komplexer Regelstrategien für die optimale Stallklimatisierung in frei belüfteten Offenfrontställen für Schweine Teil 2: Automatisierte Zuluftsteue- rung für zwangsbelüftete Schweine- ställe mit Unterflurzuluft zur Reduk- tion von Hitzestress an heißen Tagen und geringer Krankheitsprävalenz im Jahresverlauf Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg LUBW Berichts-ID U81-W03-N12 (Teil 1) LUBW Berichts-ID U81-W03-N16 (Teil 2) LANDWIRTSCHAFT LANDWIRTSCHAFT 53 den Schutzfolien aber noch stärker durch die Art des Baumschnitts – mehr oder weniger lichter Aufbau der Krone – bestimmt. Teilweise war nur noch 16 Prozent der Strahlung verfügbar. Und noch eine wichtige Erkenntnis lieferte die Studie: Einbußen bei der Qualität der Früchte ließen sich in den geschützten Parzellen nicht feststellen. Im Gegenteil verhindern die Folien bei Regen „umfassend“, dass die Früchte aufplat- zen. So bleiben sie länger am Baum und reifen besser. Das führt in Verbindung mit der Tröpf- chenbewässerung zudem zu größeren Kirschen. SCHWEINE KÖNNEN NICHT SCHWITZEN Heiße Sommer bedeuten für Schweine Stress, denn sie können nicht schwitzen bzw. haben keine Schweißdrüsen. Im konventionellen Stall wird es für die Tiere daher an heißen Tagen oft sehr ungemütlich – und im Zuge der Klimaän- derung wird dies immer häufiger der Fall sein. Das aber ist weder im Sinne des Tierwohls noch im wirtschaftlichen Interesse der Züchterin oder des Züchters. Deshalb wurden am Bildungs- und Wissenszent- rum Boxberg als Anpassung an den Klima wan del zwei neue Stallbelüftungs-Strategien ent wickelt und erprobt. Zum einen sogenannte Offen front - ställe, die sich frei durch die Öffnung der Fronten und fakultativ der Rückseiten be lüf ten lassen, was insbesondere an heißen Tagen gut für die Tiere ist. Darüber hinaus spart diese Stallform auch Energie und führt zu geringeren CO2-Emissionen. Zum anderen wurden geschlossene wärmegedämmte Ställe mit dem System „Unterflurzuluft“ belüftet, bei dem der Betonunterbau des Gebäudes als kostengünstige Tauscherfläche eingesetzt wird und zudem als Pufferspeicher wirkt. Damit wird der Tierbereich im Sommer um bis zu 6 °C im Vergleich zur Außentemperatur gekühlt. Inzwischen haben mehrere Zucht- und Mastbetriebe dieses Lüf- tungskonzept übernommen. Um beide Strategien weiter zu optimieren, wurden in Boxberg bzw. auf einem Praxisbetrieb zwei weitere Entwicklungsprojekte durchgeführt. Während im ersten Projekt Regelstrategien und Öffnungstechniken für einen besseren Betrieb der Offenfrontställe entwickelt wurden, diente das zweite Projekt „Automatisierte Zuluftsteue- rung für zwangsbelüftete Schweineställe mit Un- terflurzuluft“ zur Reduktion von Hitzestress an heißen Tagen und geringer Krankheitsprävalenz im Jahresverlauf dazu, das System mit Hilfe von unterschiedlichen Belüftungen und Regelungen effizienter und funktionssicherer zu machen. Inzwischen arbeiten beide Systeme so sicher, dass es auch im Winter zu keinen kalten Zug luft- erscheinungen und Kälteeinbrüchen im Tierbe- reich kommen kann – womit die Vorteile der Systeme für die Sommerkühlung nicht konter- kariert werden. „Die Regel- und Steuerungs- strategien sind etabliert bzw. standardisiert und können von weiteren Betrieben übernommen werden“ (Projektbericht 2, Teil 1, S. 36), heißt es abschließend in der Studie. Hagelschutznetze im Kirschenanbau AUF DEN PUNKT • Trotz ihrer schattierenden Wirkung und der damit verbundenen Redu- zierung der Strahlung führen Schutzfolien im Anbau von Süßkir- schen nicht zu einer verminderten Qualität der Früchte. • Im Gegenteil schützen die Folien davor, dass die Früchte bei Regen aufplatzen. So reifen sie besser und werden größer. • Eine innovative Luftzufuhr in Schweineställen – Offenfrontställe oder Unterflurzuluft – vermindert im Sommer den Hitzestress der Tiere. • Eine angepasste Regel- und Steue - rungstechnik sorgt dafür, dass es bei dieser Art der Belüftung auch im Winterhalbjahr zu keinen Temperatureinbrüchen kommt, die das Wohl der Tiere gefährden könnten. LANDWIRTSCHAFT 54 Wald und Klima: Ohne Bewusstseinswandel geht es nicht L Der Klimawandel bringt viele Veränderungen für die Forstwirtschaft. Spezielle Veranstaltungen sollen dabei helfen, das Bewusstsein in den zuständigen Fach- kreisen zu schärfen. Darüber hinaus sollen Analysen zur Verletzlichkeit des Waldes besonders kritische Flächen aufzeigen. KATASTROPHEN UND KALAMITÄTEN Die Forstwirtschaft ist seit Jahrhunderten an forstliche Katastrophen und Kalamitäten ge- wöhnt und kann im Schadensfall ganz gut damit umgehen. Klimatisch gesehen gab es in den ver- gangenen 300 Jahren aber kaum Veränderungen. Doch nun kommen neue Herausforderungen auf die Forstwirtschaft zu: Stürme, Trockenstress und die Anfälligkeit gegenüber Krankheiten und Schädlingsbefall werden im Zuge des Klimawan- dels zunehmen, zudem werden sich die Stand- ortbedingungen für viele Baumarten verändern. PROJEKT 1 Klimawandel – Bewusstseinswandel: Proaktiver Aufbau eines Risiko- und Krisenmanagements Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U10-W03-N10 PROJEKT 2 Entscheidungshilfe Wald und Klima – Modellprojekt: Vulnerabilitätsanalyse auf Waldbestandsebene Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N10 FORSTWIRTSCHAFT Mit dem Klimawandel sind Veränderungen für den Wald wie auch für die Forstwirtschaft verbunden. KLIMAWANDEL WALD WALD- BESITZER FORSTWIRTSCHAFT 55 DEN BLICK FÜR KLIMARISIKEN SCHÄRFEN Daher ist es unerlässlich, darüber nachzudenken, wie mit dem Faktor Risiko „proaktiv“ umzuge- hen ist. Dies aber erfordert nichts weniger als einen Bewusstseinswandel. Davon jedenfalls ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg überzeugt und hat deshalb das Projekt „Klimawandel – Bewusstseinswandel: Proaktiver Aufbau eines Risiko- und Krisenma- nagements“ ins Leben gerufen. Ziel war, ein Konzept für ein Seminar mit dem Titel „Klima- folgen und Risikomanagement“ zu entwickeln, das sich an Privatwaldbesitzerinnen und -besitzer, an Land- und Forstwirtschaftsämter sowie an Umwelt- und Naturschutzbehörden richtet. Danach wurden die entsprechenden Ver- anstaltungen durchgeführt, um so das Risikobe- wusstsein der Fachleute zu schärfen und sie für die Folgen des Klimawandels zu sensibilisieren. „Was meinen Sie, übertreiben Wissenschaftler, Politik und Medien die negativen Folgen des Klimawandels?“ So lautete die Eingangsfrage zu Beginn jeder Veranstaltung. Ja, nein, das kann noch niemand sagen – die Antworten, angezeigt in Form farbiger Karten, waren schnell ausge- zählt. Dann folgte der Vortrag, bei dem es um Klimawandel und Risikomanagement ging, aber auch um psychologisches Einfühlungsvermögen: Schließlich ist das Übersehen von Risiken ein sehr verständliches Verhalten, das zu den psychologischen Grundmustern des Menschen gehört. Wenn man dies als Zuhörerin oder Zu- hörer verinnerlicht hat, ist man auch aufgeschlos- sener für mögliche Anpassungsmaßnahmen, zumal wenn sie als sogenannte No-Regret-Maß- nahmen für den Wald ohnehin sinnvoll sind. Offenbar verfehlten die Vorträge ihre beabsich- tigte Wirkung nicht. Wenn am Schluss der Ver- anstaltung die Eingangsfrage nach den negativen Folgen des Klimawandels wiederholt wurde, war fast immer ein „Umdenken“ der Teilnehmerin- nen und Teilnehmer hin zu „die Darstellungen sind realistisch“ (Projektbericht 1, S. 14) sichtbar, wie es in der Studie heißt. Auch die stets durch- AUF DEN PUNKT • Um die Folgen des Klimawandels und die damit verbundenen Risi - ken für die Forstwirtschaft richtig einschätzen zu können, ist ein Bewusstseinswandel erforderlich. • Seminare und Veranstaltungen, die den Klimawandel und das Risikomanagement zum Thema haben, können diesen Bewusst- seinswandel fördern. • Die Verletzlichkeit von Waldbestän- den lässt sich mit einem modell- haften System erfassen, das eine Wahrscheinlichkeitsverteilung in vier Vulnerabilitätsklassen liefert, die in Karten dargestellt werden kann. geführten Evaluationen der Veranstaltungen waren im Regelfall sehr gut bis hervorragend. WIE VERLETZLICH IST DER WALD? Wenn sich Waldbesitzerinnen und -besitzer und Forstexpertinnen und -experten mit den zu erwartenden forstlichen Auswirkungen und Risi- ken des Klimawandels befassen wollen, müssen sie wissen, wie es um „ihren“ Wald bestellt ist. Dies aber erfordert eine detaillierte Analyse der Vulnerabilität, der Verletzlichkeit, und zwar baumartspezifisch und räumlich hoch aufgelöst. Ein Werkzeug zur Lösung dieser Aufgabe hat ein anderes Team der FVA entwickelt. „Entschei- dungshilfe Wald und Klima – Modellprojekt: Vulnerabilitätsanalyse auf Waldbestandsebene“ heißt das Projekt, bei dem mathematische Berechnungen im Vordergrund stehen: Bayesian Belief Networks (BBN) heißt das Modell, das die Basis für das von den Autoren entwickelte „Entscheidungsunterstützungssystem“ bildet. Das „graphische statistische Modell“ wird beispielsweise in der medizinischen Dia gnostik genutzt, um Zusammenhänge zwischen Sym- ptomen und Krankheiten zu beschreiben und damit die Wahrscheinlichkeit verschiedener Krankheitsursachen abzuschätzen. Auf den Forst bezogen liefert BBN eine Wahrscheinlichkeits- verteilung von vier Vulnerabilitätsklassen. Somit lassen sich mit diesem Modell prinzipiell kriti- sche Areale identifizieren, wie das im Rahmen des Projekts durchgerechnete Beispiel für die Fichte im Raum Rastatt / Baden-Baden zeigt. Interessant ist, dass von den knapp 60 Prozent der Flächen, die derzeit die Vulnerabilitätsklasse „gering“ aufweisen, bei Berücksichtigung des mittleren A2-Klimaszenarios knapp 85 Prozent diesen Status bis zum Jahr 2020 behalten. Bei den restlichen gut 15 Prozent ist künftig von einer „hohen“ Vulnerabilität auszugehen. FORSTWIRTSCHAFT 56 Wie klimagestresste Wälder besser wachsen L Es ist statistisches Wissen gefragt, wenn man mit Modellen die Folgen des Klimawandels auf die Leistungsfähigkeit von Wäldern prog nos tizieren will – und diese dann verbessern möchte. Zwei Projekte der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) haben sich dieser Herausforderung gestellt. DIE WÄLDER VERÄNDERN SICH Die Auswirkungen des Klimawandels werden schneller voranschreiten als die Wälder mit ihrem natürlichen Anpassungspotenzial darauf reagieren können. Das zumindest ist die derzei- tige Ansicht der Forstexpertinnen und -experten. Aus diesem Grund halten sie auch menschliche Eingriffe für erforderlich, um die Klima-Anpas- sungsfähigkeit der Wälder zu erhöhen – und damit auch deren künftige Produktivität zu erhalten. Ein guter Indikator für die Leistungsfä- higkeit eines Standorts hinsichtlich des Wachs- tums einer bestimmten Baumart – die Bonität – ist die mittlere Höhe der dortigen Bäume bei einem bestimmten Alter. Erfahrungsgemäß ist die Baumhöhe im Gegensatz zum Durchmesser kaum von Durchforstungsmaßnahmen abhängig. Erwartet wird zudem, dass sich die Leistungs- fähigkeit der Wälder in den unterschiedlichen Regionen des Landes im Zuge des Klimawandels auch in verschiedene Richtungen entwickeln könnte. In heute schon warmen und trockenen Waldstandorten könnte sich die Produktivität verringern, wogegen feuchtere und kühlere Mittelgebirgslagen vom Klimawandel profitieren dürften. Zudem könnten sich unterschiedliche Auswirkungen auf die einzelnen Baumarten ergeben. PROJEKT 1 Prognose der Leistungsfähigkeit der Wälder Baden-Württembergs im Klimawandel Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N14 PROJEKT 2 Erhöhung struktureller Diversität als mögliches Instrument zur Klimaan- passung: Einfluss auf das Zuwachs- verhalten in Bergmischwäldern Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg - FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N16 FORSTWIRTSCHAFT FORSTWIRTSCHAFT 57 AUF DEN PUNKT • Die Leistungsfähigkeit eines Waldstandorts – die Bonität – lässt sich mit statistischen Modellen beschreiben. • Tendenziell dürfte die Bonität der Waldstandorte künftig in den niedrigeren Höhenlagen eher absinken und in den höheren Lagen der Mittelgebirge ansteigen. • Die Mischung von Bäumen vielfäl- tiger Dimensionen auf kleiner Fläche erhöht die Wuchskraft von Bäumen und Waldbeständen und fördert damit die Anpassungsfähig- keit von Bergmischwäldern an den Klimawandel. • Diese Strukturvielfalt lässt sich mit waldbaulichen Maßnahmen fördern. PROGNOSE FÜR DIE LEISTUNGS- FÄHIGKEIT Aber lassen sich diese Annahmen auch mit Hilfe statistischer Modelle bestätigen? Mit dieser Frage beschäftigte sich die FVA im Rahmen des Projekts „Prognose der Leistungsfähigkeit der Wälder Baden-Württembergs im Klimawandel“. Von besonderem Interesse war dabei die Länge der Vegetationszeit, weil diese das Baumwachs- tum maßgeblich beeinflusst – und weil sie sich durch die höheren Temperaturen verlängern wird. Wichtig ist zudem die Summe der Nieder- schläge innerhalb der Vegetationsperiode. Die Datenbasis für die untersuchten sechs Baumar- ten – Fichte, Tanne, Douglasie, Kiefer, Eiche und Buche – lieferten die seit Mitte der 1980er Jahre durchgeführten Waldinventuren. Das Ergebnis der Modellierungen ist in farbigen Karten mit den zu erwartenden Veränderungen dargestellt. Dabei wurden die Bonitäten für un- terschiedliche Klimaszenarien erstellt. Insgesamt könnten bei zwei Szenarien die Bonitäten aller sechs Baumarten in den niedrigeren Höhenlagen absinken und in den höheren Lagen der Mittel- gebirge ansteigen. Tannen- und Eichenbestände könnten künftig auch auf größeren Flächen in niedrigeren Mittelgebirgslagen leistungsfähiger werden. Und im Alpenvorland dürften auch künftig hoch produktive Bedingungen für das Fichtenwachstum vorhanden sein. Die Kiefer wiederum könnte vergleichsweise wenig vom Klimawandel betroffen sein. GUT GERÜSTET: STRUKTURREICHE MISCHWÄLDER Monotone Fichtenkulturen, die per Kahlschlag geerntet werden, sind hierzulande nicht das Ziel der Forstwirtschaft, sondern struktur- und artenreiche Wälder. Ob diese auch gegen den Klimawandel besser gerüstet sind, das hat die FVA im Projekt „Erhöhung struktureller Diver- sität als mögliches Instrument zur Klimaanpas- sung: Einfluss auf das Zuwachsverhalten in Berg- mischwäldern“ untersucht. Das Projekt befasste sich speziell mit den Bereichen Biodiversität, Re- silienz – also Selbstheilungskraft – sowie Wachs- tumseffizienz an 16 Versuchsorten mit Fichte, Tanne und Buche. Drei waldbauliche Formen wurden untersucht: Plenterwald, also ein sich stetig verjüngernder Hochwald mit kleinen und großen Bäumen in direkter Nachbarschaft, die Überführung zum Plenterwald sowie der Femel- schlag, bei dem der Wald ungleichmäßig ausge- lichtet wird und Bäume gruppen- und horst- weise gefällt werden. Das Ergebnis der Studie für die heimischen nadelholzdominierten Bergmischwälder lässt sich so zusammenfassen: „Auch unter steigenden Temperaturen lässt sich durch eine Erhöhung der Strukturdiversität (Vielfalt der Baumdimen- sionen) das Wachstum von Bäumen und Wald- beständen fördern. Damit können mit waldbauli- chen Maßnahmen die anzunehmenden negati- ven Auswirkungen des Klimawandels teilweise kompensiert werden“ (Projektbericht 2, S. 26). % +15 +5 +2 -2 -5 -15 -25 % +15 +5 +2 -2 -5 -15 -25 Veränderung der Leistungsfähigkeit der Fichte bis 2040 und bis 2070 (Quelle: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg) FORSTWIRTSCHAFT 58 Wald im Wandel L Forstexpertinnen und -experten erwarten, dass es der Fichte in Baden-Württemberg an manchen Standorten im Zuge des Klimawandels schlechter gehen könnte. Andererseits wird der Douglasie eine hohe Toleranz gegenüber Trockenheit zugesprochen – was künftig ein Vorteil sein dürfte. Aber ist das wirklich so? WIE MAN VERÄNDERUNGEN MISST Eigentlich ist der Zusammenhang trivial: Um- weltveränderungen führen zu einem veränder- ten Wachstum von Bäumen und Wäldern. Selbstverständlich ist auch, dass eine Baumart in erster Linie robust gegenüber Schadorganis- men sein muss, um als zukunftsfähig zu gelten. Was sich aber in der Theorie einfach anhört, ist in der Praxis nicht so leicht in Wirkung und Ausmaß zu erfassen. Dieser Aufgabe haben sich zwei Projekte gewidmet, die an der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg durchgeführt wurden. Untersucht wurden die „Langfristige Veränderungen der Bonität von Fichten-Waldstandorten in Baden-Württemberg“ sowie die „Prüfung der Zukunftsfähigkeit der Douglasie aus waldhygienischer Sicht“. Dabei ging es darum, geeignete Methoden für die Bear- beitung der jeweiligen Fragestellung zu finden. Ferner sollten Aussagen über die Entwicklung der beiden Baumarten gemacht werden. WAS WIRD AUS DER FICHTE? Die Bonität eines Standorts beschreibt als Leistungskennwert die integrative Wirkung der für den Zuwachs relevanten Umweltfaktoren, die das Wachstum des dortigen Waldes oder einer dort wachsenden Baumart bestimmen – und damit auch die Produktivität, wobei der Holz- zuwachs wirtschaftlich am wichtigsten ist. Ein wichtiger Indikator ist das Höhenwachstum der Bäume, das weitgehend unabhängig von forstli- chen Maßnahmen ist. Allerdings gibt es Hinwei- se, dass sich das Höhenwachstum an Standorten derselben Bonität in klimatisch unterschiedli- chen Regionen unterscheidet. Um dies zu be- FORSTWIRTSCHAFT PROJEKT 1 Langfristige Veränderungen der Bonität von Fichten-Waldstandorten in Baden-Württemberg Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N13 PROJEKT 2 Prüfung der Zukunftsfähigkeit der Douglasie aus waldhygienischer Sicht Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N15 FORSTWIRTSCHAFT 59 AUF DEN PUNKT • Die Bonität eines Standorts ist nicht konstant, sondern kann sich im Laufe der Zeit verändern. Dies lässt sich am besten anhand der mittleren jährlichen Raten der Bonitätsveränderungen beurteilen. • Die Bonitäten der Fichte stiegen seit Mitte der 1950er Jahre bis in die 1990er Jahre deutlich an. Seither scheinen sie wieder leicht abzunehmen. • Stellenweise werden Douglasien durch Schadorganismen in Kombi- nation mit anderen Umweltfak- toren deutlich in ihrer Vitalität beeinträchtigt. Momentan kommt die Douglasie damit aber besser zurecht als andere Baumarten. • Wie sich dies im Zuge des Klima- wandels ändern könnte, ist derzeit noch ungewiss. rücksichtigen, wurden verschiedene Höhenmo- delle entwickelt. Problematisch ist aber, dass bei diesen Modellen die Bonität über die betrachte- ten Zeiträume hinweg als konstant angenommen wird. Genau dies aber könnte sich derzeit unter dem Einfluss des Klimawandels ändern – und sollte deshalb im Zuge des Projekts berücksich- tigt werden. Dabei wurden „die mittleren jährli- chen Raten der Bonitätsveränderungen als Basis für die Identifizierung möglicher Veränderungen der Produktivität eines Standorts herangezogen“, beschreibt die Studie das methodisch neue Vor- gehen. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Bonitäten der Fichte in Südwestdeutschland haben sich in der Vergangenheit erheblich verändert. Waren sie bis Mitte der 1950er Jahr noch relativ stabil, stiegen sie bis in die 1990er Jahre deutlich an. Seit etwa der Jahrtausendwende scheinen sie aber wieder leicht abzunehmen – wobei noch nicht klar ist, ob dieser Trend längerfristig ist oder nur eine kurz- bis mittelfristige Schwankung darstellt. Deutlich wird auch, das Standorte mit geringerer Ausgangsbonität bei der Produktivität stärker zugelegt haben als bereits gute Standorte. KRÄNKELT DIE DOUGLASIE? Seit die Douglasie in der ersten Hälfte des ver- gangen Jahrhunderts verstärkt angepflanzt wird, gibt es Anzeichen für Verluste ihrer Vitalität. Diese wurden in den vergangenen Jahren an manchen Standorten immer auffälliger und führten teilweise zum Absterben von Bäumen. Als Ursache für die offensichtlichen Nadel- verluste wird derzeit vor allem der Befall mit Schadorganismen vermutet, wobei insbesondere der Schüttepilz Phaeocryptopus gaeumannii in Betracht kommt. Demgegenüber hat die vorliegende Studie nun aufgezeigt, dass in der Regel mehrere unter- schiedliche Faktoren die Douglasien schwächen können. Dabei ist auch der Standort von Bedeu- tung: So scheinen sandige Böden in der Rhein- ebene bei Trockenheit für zusätzlichen Stress zu sorgen, der Bäume für Schadorganismen anfäl- liger macht. Zudem vermuten die Autorinnen und Autoren aufgrund verschiedener Hinweise, „dass zumindest ein Teil der eintretenden Nadelverluste auch der Douglasienwolllaus zuzurechnen sind, die im Zuge verschiedener Formularänderungen im Waldschutzmelde- wesen nicht mehr erfasst wurde“ (Projektbericht 2, S. 67), wie es in der Studie heißt. Welche Aus- wirkungen die aktuell bedeutsamen Schädlinge im Zuge des Klimawandels auf die Douglasien haben könnten, lässt sich derzeit noch nicht aus- reichend abschätzen. „Momentan scheinen diese aber noch deutlich geringer zu sein als im Ver- gleich mit anderen Baumarten“ (Projektbericht, S. 68), schreiben die Autorinnen und Autoren. -0,2 -2 -0,1 0 0 2 0,1 4 0,2 6 0,3 8 ∆ H B on (m ) ku m ul ie rt e A bw ei ch un ge n (m ) 1920 19701930 19801950 20001940 19901960 Jährliche Abweichungen Kumulierte AbweichungenVeränderung der Oberhöhenbonität der Fichte (Quelle Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg) FORSTWIRTSCHAFT 60 RESÜMEE UND WEI- TERENTWICKLUNG Resümee und Weiter- entwicklung L KLIMOPASS hat sich seit 2011 zu einem wichtigen Instrument für die Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg entwickelt. Aufbauend auf den Erfahrungen der vergangenen KLIMOPASS- Kampagnen wurde das Programm weiterentwickelt und unterstützt nun stärker die Umsetzung der Anpas- sungsstrategie, die seit 2015 einen landesweiten Handlungsrahmen zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels aufzeigt. EVALUATION Im Rahmen der Evaluation wurden die KLIMO PASS-Kampagnen der Jahre 2011 bis 2015 genauer betrachtet. In diesem Zeitraum wurden 66 Projekte mit einem Volumen von 6,4 Millionen Euro durchgeführt. Die Projekte erstreckten sich über die Handlungsfelder der Anpassungsstrategie. Die Projekte konzentrierten sich stark auf die Großstädte und Ballungsräume Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Heidelberg. Aber auch in ländlichen Räumen konnten wichtige Erkenntnisse über den Umgang mit den Folgen des Klimawandels gewonnen werden. Von den angesprochenen Zielgruppen waren die Forschungseinrichtungen mit 65 Prozent am stärksten vertreten. Der Schwerpunkt lag damit auf der Erarbeitung von Wissensgrundlagen. Die Aktualität und der Anwendungscharakter der Themen zeigen sich insbesondere darin, dass 61 Prozent der Ergebnisse bereits während und unmittelbar nach Projektende Anwendung gefunden haben. Die Kommunen zeigten sich dabei als zentrale Akteure der konkreten Umset- zung von Anpassungsmaßnahmen. Ein starkes Zeichen für den bisherigen Erfolg ist die Zufrie- denheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer – 93 Prozent würden wieder einen Projektantrag stellen. RESÜMEE UND WEITERENTWICKLUNG 61 In zwei Expertenworkshops konnten Anreg un- gen für die Weiterentwicklung von KLIMOPASS gewonnen werden. Vertreterinnen und Ver- treter der beteiligten Ministerien, ehemalige Projektnehmerinnen und Projektteilnehmer, Vertreterinnen und Vertreter aus Fach- und Branchenverbänden, der Wissenschaft sowie Regionalverbänden und Kommunen brachten dabei ihre Erfahrungen und Ideen ein. WEITERENTWICKLUNG Die Ergebnisse der Evaluation und die Diskus- sionen in den Workshops dienten als wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung von KLIMOPASS. In den vergangenen Jahren konnten bisher durch die zahlreichen Forschungsprojekte eine wertvolle Wissensbasis aufgebaut und wichtige Erfahrungen für die praktische Umsetzung in der Klima- anpassung gewonnen werden. Seit Frühjahr 2018 werden diese Erkenntnisse als Impulsgeber für die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen genutzt und das Thema Anpassung an die Folgen des Kli- mawandels in Baden-Württemberg verstärkt in die Breite getragen. Im Rahmen der neuen KLIMO- PASS Förderrichtlinie werden nun insbesondere kommunale Anpassungsvorhaben vom Einstieg bis zur Umsetzung unterstützt. RESÜMEE UND WEITERENTWICKLUNG 62 Projektübersicht BEVÖLKERUNGSSCHUTZ Ein Entscheidungsunterstützungssystem basierend auf nutzergenerierten Geodaten zur Unterstützung der Alarm- und Einsatzplanung im Hochwassermanagement Universität Heidelberg | Prof. Dr. Alexander Zipf | Berichts-ID U10-W03-N11 | 2019 BIODIVERSITÄT Invasive Arten als Fischnahrung im Bodensee Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württemberg | Dr. Roland Rösch | U81-W03-N11 | 2012 Auswirkungen des Klimawandels auf die Pflanzenwelt Baden-Württembergs am Beispiel der Stadtflora Institut für Botanik und Landschaftskunde | Thomas Breuning | U51-W03-N10 | 2012 Auswirkungen des Klimawandels auf die Insektenfauna (ausgewählte Artengruppen) Büro Schanowski | Arno Schanowski | U51-W03-N11 | 2013 Exotische Gehölze und Diversität der Ektomykorrhiza- Pilze im urbanen Grünflächenbereich Staatliches Museum für Naturkunde Karlsruhe | Dr. Markus Scholler | U83-W03-N30 | 2017 BODEN Organische Kohlenstoffvorräte der Böden Baden-Württembergs in Abhängigkeit von Bodentyp, Bodenart, Klima und Landnutzung Regierungspräsidium Freiburg | Dr. Frank Waldmann | U72-W03-N11 | 2014 Einfluss des Klimawandels auf die ökologischen Funktionen des Bodens durch Humusabbau – Entwick- lung eines Instruments zur Früherkennung von Humusveränderungen in typischen Böden Baden-Würt- tembergs Universität Hannover | Prof. Dr. Georg Guggenberger | U72-W03-N10 | 2012 Die KLIMOPASS-Projektberichte werden auf der Internetseite der LUBW im Bereich "Publikationen" veröffentlicht. Dort sind die Berichte unter der Berichts-ID zu finden. Die Berichts-ID kann auch für Suchmaschinen im Internet genutzt werden. PROJEKTÜBERSICHT 63 GESUNDHEIT Untersuchungen zum Vorkommen der viszeralen Leishmaniose in Baden-Württemberg Universität Hohenheim, Institut für Zoologie | Prof. Dr. Ute Mackenstedt | U50-W03-N10 | 2012 Raumklima und Befindlichkeit / Wohnzufriedenheit der Bewohner in energetisch teilsanierten Wohnungen Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg | Dr. Guido Fischer | U50-W03-N12 | 2013 Optimierung der Hitzewarnung in Stuttgart (HITWIS) Landeshauptstadt Stuttgart | Dr. Ulrich Reuter | U50-W03-N11 | 2013 Untersuchung der Einschleppung, Ausbreitung und Bekämpfung des Japanischen Buschmoskitos Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e. V. (GFS) | Dr. Norbert Becker | U51-W03-N12 | 2014 Risiken von Raumtemperatur bei Hitze für ältere Menschen in Stuttgart Robert Bosch Gesellschaft für medizinische Forschung mbH | Dr. Ulrich Lindemann | U50-W03-N13 | 2018 Bekämpfung der Hohen und der Stauden-Ambrosie mittels unterschiedlicher Methoden sowie Durchführung örtlich orientierter Öffentlichkeitsarbeit Stadt Karlsruhe | Ursula Roth | U50-W03-N14 | 2018 Untersuchungen zur Effektivität von Monitoring- und Bekämpfungsmaßnahmen für die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zur integrierten Bekämpfung der Asiatischen Tigermücke in Baden- Württemberg Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. (GFS) | Dr. Norbert Becker | U50-W03-N17 | 2018 Klimatische und infrastrukturelle Risikoanalyse für kommunale Maßnahmen in Bezug auf die Etablierung von Aedes albopictus in Baden-Württemberg Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e. V. (GFS) | Dr. Norbert Becker | U50-W03-N15 | 2019 KLIMAFOLGEN/MONITORING Klimawandel und Luftqualität (KLIMO-LUFT) – Eine Vorstudie für Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Bernhard Vogel | U43-W03-N10 | 2012 PROJEKTÜBERSICHT 64 Entwicklung eines Konzepts zum Monitoring von Klimafolgen und Anpassungs- maßnahmen anhand eines Modellraums in Baden-Württemberg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Werner Konold | U13-W03-N12 | 2012 Bestandsaufnahme von klimatologischen Messdaten Baden-Württembergs und Erstellung einer Metadatenbank Karlsruher Institut für Technologie | Prof. Dr. Christoph Kottmeier | U41-W03-N10 | 2013 Perspektiven der Luftqualität durch zukünftige anthropogene Emissionen und durch ein sich änderndes Klima in Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Bernhard Vogel | U43-W03-N11 | 2013 Analyse und statistische Bewertung eines zeitlich und räumlich hochaufgelösten Ensembles regionaler Klimaprojektionen für Baden-Württemberg HYDRON GmbH | Dr. Kai Gerlinger | U41-W03-N11 | 2013 Ensembles hoch aufgelöster regionaler Klimasimulationen zur Analyse regionaler Klima änderungen in Baden-Württemberg und ihre Auswirkungen Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Gerd Schädler | U41-W03-N13 | 2015 Etablierung eines regionalspezifischen Monitoring von Klimafolgen und Anpassungs maß nahmen im Modellraum Freiburg / Dreisamtal Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Werner Konold | U13-W03-N13 | 2015 Landschaft im Klimawandel - Anpassungsstrategie für den Naturpark Südschwarzwald Naturpark Südschwarzwald e.V. | Roland Schöttle | U83-W03-N24 | 2016 Landschaft im Klimawandel – Neue Schutz- und Nutzkonzepte für den Naturpark Südschwarzwald Naturpark Südschwarzwald e.V. | Roland Schöttle | U83-W03-N37 | 2019 Studie zur konsequenteren Umsetzung von kommunalen Anpassungsmaßnahmen Landeshauptstadt Stuttgart | Dr. Ulrich Reuter | U82-W03-N21 | 2019 LANDWIRTSCHAFT Entwicklung und Optimierung sensorgestützter komplexer Regelstrategien für die optimale Stallklimatisierung in frei belüfteten Offenfrontställen für Schweine Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg | Dr. Wilhelm Pflanz | U81-W03-N12 | 2012 Bodenwasserhaushalt bei konservierender Bodenbearbeitung Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg | Dr. Holger Flaig | U61-W03-N10 | 2012 PROJEKTÜBERSICHT 65 Regulierung von Schildläusen im Apfelanbau mit Nützlingen Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee | Dr. Christian Scheer | U81-W03-N10 | 2012 Lokale, regionale und landesweite Auswirkungen des Klimawandels auf die Phänologie und den Ertrag von Feldfrüchten in Baden-Württemberg Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg | Dr. Holger Flaig | U81-W03-N13 | 2013 Geschützte Produktion und nachhaltiger Süßkirschenanbau im Kontext von Klimaveränderungen Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee | Michael Zoth | U81-W03-N14 | 2014 Bodenwasserhaushalt und Konservierende Bodenbearbeitung Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg | Dr. Holger Flaig | U61-W03-N12 | 2014 Die Ertragsdaten der Feldfrüchte in Baden-Württemberg und ihre Beziehung zu Klima und Boden Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg | Dr. Holger Flaig | U81-W03-N15 | 2014 Automatisierte Zuluftsteuerung für zwangsbelüftete Schweineställe mit Unterflurzuluft zur Reduktion von Hitzestress an heißen Tagen und geringer Krankheitsprävalenz im Jahresverlauf Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg | Dr. Wilhelm Pflanz | U81-W03-N16 | 2015 Einsatz von Plasma zur Dekontamination von Agrarprodukten nach der Ernte Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee | Dr. Manfred Büchele | U81-W03-N17 | 2016 Klimaanpassung durch Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts in Außenbereichen (KliStaR) Geomer GmbH / bodengut | Dr. Norbert Billen | U83-W03-N26 | 2017 Bewässerungs-Prognose Baden-Württemberg (BeProBW) – Ein interaktives Beratungs- und Planungswerkzeug zur Visualisierung und Bilanzierung des landwirtschaftlichen Bewässerungsbedarfs im Klimawandel Geomer GmbH | Dr. André Assmann | U83-W03-N35 | 2018 STADT-/REGIONALPLANUNG Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung für die Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe | Martin Kratz | U83-W03-N11 | 2013 Das Konzept der Anpassungskapazität als Teil der Vulnerabilitätsbestimmung in der Stadt- und Raumplanung - Evaluation und Weiterentwicklung in der Praxis Hemberger & Utz UG | Dr. Christoph Hemberger, Jürgen Utz | U83-W03-N16 | 2014 PROJEKTÜBERSICHT 66 Quantitative Bestimmung des Adaptions- und Mitigationspotenzials von urbanen Grünflächen und Räumen auf das thermische Bioklima im 21. Jahrhundert Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Andreas Matzarakis | U41-W03-N12 | 2014 Anpassung der Siedlungsstruktur im Verdichtungsraum Karlsruhe an den Klimawandel. Fortsetzung des Projektes „Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung“ Stadt Karlsruhe | Martin Kratz | U83-W03-N12 | 2014 Kühlwirkung der extensiven Dachbegrünungsvegetation – Langzeitmessungen an in Baden-Württem- berg etablierten Gründächern und Experimente mit einzelnen Pflanzenarten und Pflanzenmischungen Universität Hohenheim | Dr. Jürgen Franzaring | U83-W03-N13 | 2015 KlippS – Klimaplanungspass Stuttgart Landeshauptstadt Stuttgart | Robert Schulze Dieckhoff | U83-W03-N17 | 2015 Klimaaktive baubotanische Siedlungsstrukturen, Bautypologien und städtische und Planungswerkzeuge Infrastrukturen: Modellprojekte Universität Stuttgart | Dr. Ferdinand Ludwig | U83-W03-N15 | 2015 Klimawandel, Stadtklima und Gebäudeenergieeffizienz: Wechselwirkungen und Handlungskonzepte für eine nachhaltige Stadt Technische Universität Dortmund | Prof. Dr. Fazia Ali-Toudert | U83-W03-N27 | 2016 Entwicklung modellhafter Anpassungsstrategien der Regionalen Energie- und Verkehrs infrastruktur in der Region Stuttgart an den Klimawandel Karlsruher Institut für Technologie | Prof. Dr. Joachim Vogt | U83-W03-N28 | 2016 Kommunale Klimaanpassung durch Landschaftsplanung: Das Untere Remstal als Modell für Baden-Württemberg Technische Universität Berlin | Prof. Dr. Stefan Heiland | U83-W03-N21 | 2016 KLIBIKOM - Klimaanpassung in der Biodiversitätsstrategie einer Kommune, am Beispiel der Stadt Radolfszell am Bodensee Deutsche Umwelthilfe e. V. | Robert Spreter | U83-W03-N23 | 2016 Planungsempfehlung für eine klimawandelgerechte Entwicklung von Konversionsflächen – Modellvorhaben Heidelberg-Südstadt Stadt Heidelberg | Dr. Raino Winkler | U83-W03-N29 | 2017 Abschätzung der Wirkung von Anpassungs- und Minderungsmaßnahmen in Ballungsraum gebieten Baden-Württembergs Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Gerd Schädler | U83-W03-N32 | 2017 PROJEKTÜBERSICHT 67 Zielkonflikt Klimakomfort – Nachverdichtung: Entwicklung von Lösungsstrategien zur klima- wandelangepassten Siedlungsentwicklung der Stadt Singen Stadt Singen | Markus Zipf | U83-W03-N39 | 2018 Umsetzung der kommunalen Klimaanpassung in die Bauleitplanung im Pilotprojekt der Entwick- lung des Geländes der Spinelli Barracks / Grünzug Nordost in Mannheim – KomKlim – Karlsruher Institut für Technologie, Institut für Regionalwissenschaft | Prof. Dr. Joachim Vogt | U83-W03-N38 | 2018 Klimawandel und Klimaanpassung: Zukunftsfähige Gesundheits-, Lebensumfeld- und Erholungs- vorsorge in der VVG Bühl-Ottersweier Stadt Bühl | Barbara Thévenot | U83-W03-N33 | 2018 Modellprojekt Quartier- und objektbezogene Verwundbarkeitsanalyse bezüglich Schutzgut mensch- liche Gesundheit am Beispiel der Stadt Reutlingen Stadt Reutlingen | Reinhard Braxmeier | U83-W03-N40 | 2019 TOURISMUS Zukunftmobilität in der Ferienregion Schwarzwald Steinbeis Beratungszentrum Trossingen | Christian Klaiber | U82-W03-N15 | 2012 Touristischer Handlungsleitfaden Klimawandel ift GmbH | Jan Kobernuss | U83-W03-N31 | 2015 Strategien zum Klimawandel – Risiken in Chancen wandeln: nachhaltige Geschäftsfelder im Schwarzwaldtourismus Hochschule Konstanz – Technik, Wirtschaft und Gestaltung | Prof. Dr. Tatjana Thimm | U83-W03-N36 | 2019 WALD- UND FORSTWIRTSCHAFT Entscheidungshilfe Wald und Klima – Modellprojekt: Vulnerabilitätsanalyse auf Wald-Bestandesebene Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Gerald Kändler | U82-W03-N10 | 2012 Umweltveränderungen im Spiegel des Wachstums baden-württembergischer Hauptbaumarten: Extraktion und Analyse des umweltbedingten Wachstumssignals aus langfristigen Messzeitreihen Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Ulrich Kohnle | U82-W03-N12 | 2012 PROJEKTÜBERSICHT 68 Beitrag der Waldbewirtschaftung zur Abmilderung des Klimawandels – Auswirkungen von Waldbehandlungsstrategien auf die Kohlenstoffspeicherung in Baden-Württemberg Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Gerald Kändler | U82-W03-N11 | 2012 Klimawandel – Bewusstseinswandel: Proaktiver Aufbau eines Risiko- und Krisenmanagements Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) Dr. Christoph Hartebrodt | U10-W03-N10 | 2013 Langfristige Veränderungen der Bonität von Fichten-Waldstandorten in Baden-Württemberg Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Ulrich Kohnle | U82-W03-N13 | 2013 Prognose der Leistungsfähigkeit der Wälder Baden-Württembergs im Klimawandel Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Arne Nothdurft | U82-W03-N14 | 2014 Prüfung der Zukunftsfähigkeit der Douglasie aus waldhygienischer Sicht Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Jörg Schumacher | U82-W03-N15 | 2015 Erhöhung struktureller Diversität als mögliches Instrument zur Klimaanpassung: Einfluss auf das Zuwachsverhalten in Bergmischwäldern Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Axel Albrecht | U82-W03-N16 | 2015 Kann Trockenstresstoleranz von Buchen über Durchforstungseingriffe erhöht werden? Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Jürgen Bauhus | U82-W03-N17 | 2016 Weißtanne und Douglasie als Ersatzbaumarten für Fichte: Vergleichende Untersuchungen zur Resilienz entlang eines Höhentransekts vom Rheintal bis in die montanen Lagen des Schwarzwaldes Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Jürgen Bauhus | U82-W03-N18 | 2016 Modellierung der klimatischen Standorteignung der forstlich relevanten Baumarten Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Klara Dolos | U82-W03-N19 | 2016 Ökologische und waldbauliche Anpassungsstrategien an den Klimawandel zur langfristigen Sicherung der Auwaldökosysteme im NSG Rastatter Rheinaue Karlsruher Institut für Technologie | Prof. Dr. Gregory Egger | U82-W03-N20 | 2018 PROJEKTÜBERSICHT 69 Der Pinienprozessionsspinner in Südwestdeutschland - eine szenarische Risikoanalyse für einen potentiell invasiven Schmetterling, der gleichermaßen die Gesundheit von Baum und Mensch bedroht Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Jörg Schumacher | U50-W03-N16 | 2018 Sturmgefährdungskarten für Baden-Württembergs Wälder als Grundlage für mittel- und langfristige Planungen Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Axel Albrecht | U82-W03-N21 | 2018 Kann über Bodenschutzkalkungen die Trockenheitstoleranz von Fichte und Buche verbessert werden? Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Jürgen Bauhus | U82-W03-N22 | 2019 WASSERHAUSHALT Auswirkung des Klimawandels auf die Entwicklung der Nitratbelastung im Grundwasser am Beispiel des Gesamteinzugsgebiets des Langenauer Donaurieds Ingenieurgesellschaft Prof. Kobus und Partner GmbH | Dr. Ing. Ulrich Lang | U62-W03-N10 | 2012 Operationelle Niedrigwasserklassifizierung für baden-württembergische Gewässer als Entscheidungs- grundlage zur Anpassung des Niedrigwassermanagements an Klimawandel und Landnutzungs- änderungen (NieKlass BW) HYDRON GmbH | Dr. Ingo Haag-Wanka | U61-W03-N11 | 2013 Vulnerabilitätsanalyse von Wasserversorgungsunternehmen im südlichen Schwarzwald hinsichtlich des Klimawandels DVGW – Technologiezentrum Wasser | Dr. Stefan Stauder | U83-W03-N14 | 2015 Entwicklung eines modellhaften Strukturkonzeptes zur Anpassung der Wasserversorgung an den Klimawandel und dessen Umsetzung in den Landkreisen Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen DVGW – Technologiezentrum Wasser | Dr. Stefan Stauder | U83-W03-N34 | 2018 Nutzungskonflikte bei zukünftigen Niedrigwasserzuständen – Analyse und Ableitung von Handlungsempfehlungen an den Beispielen Murg und Jagst Hochschule Konstanz – Technik, Wirtschaft und Gestaltung | Prof. Dr. Benno Rothstein | U60-W03-N11 | 2019 PROJEKTÜBERSICHT 70 WIRTSCHAFT Analyse der industriellen Vulnerabilität gegenüber klimawandelinduzierten Risiken in Ballungsräumen in Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie | Prof. Dr. Frank Schultmann | U83-W03-N18 | 2014 Energie- und gesamtwirtschaftliche Effekte des Klimawandels in Baden-Württemberg – Auswirkungen auf Energienachfrage und -angebot und die Ökonomie Universität Stuttgart | Dr. Ulrich Fahl | Bericht Ökonomie: U83-W03-N19; Bericht Verkehr: U83-W03-N20 | 2015 Regionale Klimafolgen für die Energiewirtschaft in Baden-Württemberg – Eine modellgestützte Analyse von konkurrierenden Wassernutzungen Hochschule Konstanz - Technik, Wirtschaft und Gestaltung | Prof. Dr. Benno Rothstein | U60-W03-N10 | 2015 Folgen des Klimawandels auf massengutaffine Unternehmen in Baden-Württemberg – Verwundbarkeiten und modellhafte Anpassungsmaßnahmen Hochschule Konstanz - Technik, Wirtschaft und Gestaltung | Prof. Dr. Benno Rothstein | U83-W03-N25 | 2016 Sensititvitätsbereiche von branchenspezifischen Klimakenngrößen in Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Hans Schipper | U83-W03-N22 | 2016 PROJEKTÜBERSICHT 71 IMPRESSUM HERAUSGEBER Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Kernerplatz 9 | 70182 Stuttgart | Telefon 0711-126-0 | www.um.baden-wuerttemberg.de LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 | 76185 Karlsruhe | Telefon 0721-5600-0 | www.lubw.baden-wuerttemberg.de TEXT, GESTALTUNG LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus Dr. Klaus Zintz Aichele & Jackmuth, Büro für Gestaltung REDAKTION Dr. Kai Höpker, Daniel Schulz-Engler, Dr. Harald Gebhardt LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Die Broschüre ist klimaneutral auf Recycling papier gedruckt BILDNACHWEIS Titelbild © Aichele & Jackmuth | S. 2 © UM | S. 3 © LUBW | S. 4 und S. 5 © leolintang/shutter- stock.com | S. 6 und S. 7 © NASA images/shutterstock.com | S. 8 und S. 9 © BrunoRosa / shutter- stock.com | S. 10 © Alena Stalmashonak/shutterstock.com | S. 10 © Ueberflutete_Strasse_mit_Warn- schild_Klimawandel_animaflora-Fotolia_97468535_X | S. 11 © Rawpixel.com/shutterstock.com | S. 12 © Simon Dux/shutterstock.com | S. 13 © IBS GmbH, Lersch | S. 14 © Shcherbinator / shutter- stock.com | S. 16 Funny © Solution Studio / shutterstock.com | S. 17 © Naturpark Südschwarzwald | S. 18 2x, S. 19 © Landeshauptstadt Stuttgart und LUBW | S. 20 © Lisa F. Young / shutterstock.com | S. 22 © Wikipedia frei verfügbar | S. 23 © beboy / shutterstock.com | S. 24 © Claudio Divizia / shut- terstock.com | S. 26 © Stadt Karlsruhe, LUBW | S. 28 © Olga Kashubin/shutterstock.com| S. 29 © Landeshauptstadt Stuttgart, LUBW | S. 30 © LUBW | S. 31 © Stadt Karlsruhe | S. 32 © Architec- teur / shutterstock.com | S. 33 © Stadt Ludwigsburg, LUBW | S. 34 und S. 35 2x © LUBW | S. 35 © LUBW | S. 36 © shutternelke / shuttertock.com | S. 37 © Universität Hohenheim | S. 38 Landesme- dienzentrum LMZ451320 | S. 39 © LUBW | S. 40 © Megan Maree owdle / shutterstock.com | S. 42 © Yuri Samsonov / shutterstock.com | S. 44 Umgehungsgewässer als Lebensraum beim Kraftwerk Alb- bruck-Dogern © UM | S. 46 © Worldpics / shutterstock.com | S. 48 © Gunnar Pippel / shutterstock. com | S. 50 © Etablierter Grünstreifen am Unterhang zum Schutz vor Erosion und Abfluss, LUBW | S. 51 © LTZ Augustenberg | S. 52 © LSZ Boxberg, LUBW | S. 53 © Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee | S. 54 © FVA Baden-Württemberg | S. 54 © Aichele & Jackmuth | S. 56 © dugdax / shut- terstock.com | S. 58 © Marcus Miranda / shutterstock.com | S. 60 und 61 © DLR Stand: Februar 2019 IMPRESSUM / BILDNACHWEIS[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 9. Juni 2023 Nummer 23 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einladung zur Meisterfeier der Abteilungen Fußball und Tischtennis Nach einer intensiven Saison sicherte sich das Team von Trainer Jens Rädel am vergangenen Sonntag mit einem 2:0-Sieg gegen den TSV Ratzenried die Meisterschaft in der Bezirksliga Bodensee und da- mit den erstmaligen Aufstieg in die Landesliga. Auch die erste Herrenmannschaft der Tischtennisabteilung konnte durch eine starke Saison mit zwei Siegen in der Aufstiegsrelegation den Aufstieg in die Landesklasse perfekt machen. Um diese herausragenden sportlichen Leistungen zu feiern, veranstaltet der SV Baindt am kommenden Samstag, den 10. Juni 2023 eine Feier im Festzelt auf der Klosterwiese. Dabei stehen folgende Pro- grammpunkte auf dem Plan: 17:00-18:45 Uhr: letztes Saisonspiel 1.Mannschaft gegen den FC Leutkirch ab 19:00 Uhr: Eröffnung des Festes im Festzelt mit der Musikkapelle Baindt 20:00 Uhr: Begrüßung durch Bürgermeisterin Simone Rürup 22:00 Uhr: Party mit DJ Daniel – Tanzschule Geiger 24:00 Uhr: Ende der Veranstaltung Der SV Baindt würde sich über ein zahlreiches Erscheinen vieler Baindterinnen und Baindter freuen! Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Ihr SV Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13. Juni 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 13. Juni 2023 um 18:00 Uhr im Sit- zungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vor- daches und von Resten des abgebrannten Stallge- bäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 05 Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschi- nen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 06 Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 07 Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 08 Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dachein- schnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 09 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigen- betriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigen- betriebes Abwasserbeseitigung 10 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Aus- blick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 11 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Son- nenschutz 12 Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittle- res Schussental - Vorstellung der Entwurfsfassung und Billigung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlichkeitsbetei- ligung - Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Klimamobilitätsplans 13 Änderung der Satzung über die Erhebung von Be- nutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrich- tungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Pressemitteilung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben Erneuerbare Energien in Bodensee-Oberschwaben: Hybride Informationsveranstaltung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben 1. Juni 2023, Region Bodensee-Oberschwaben/Ravensburg – Die Auswirkungen der Energiewende werden in der Region Bodensee-Oberschwaben sichtbar. Die Landesregierung hat beschlossen, dass zwei Prozent der Re- gionsfläche für den Ausbau von Windenergie- und Freiflächensolaranlagen bereitgestellt werden müssen. Für die Suche nach geeigneten Flächen ist der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) verantwortlich. Aus diesem Anlass veranstaltet der RVBO am Dienstag, 11.Juli 2023, von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr, im Haus am Stadt- see in Bad Waldsee (sowie online) einen Informationsabend mit dem Titel „Räume suchen - Gebiete finden“ rund um die Themen Windkraft und Solar. Zu Beginn der Veranstaltung erläutert Wolfgang Heine, Direktor des RVBO die Vorgehensweise und erste Ergebnisse bei der Suche nach geeigneten Gebieten und stellt die Auswahlkriterien vor. Dieser Vortrag kann auch online mitverfolgt werden. Im Anschluss an den Vortrag stehen u. a. die Fachplane- rinnen und -planer des RVBO an Informationsständen für Hintergründe und Fragen zur Verfügung. Der Abend soll dem gemeinsamen Austausch dienen. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die sich für die weitere Umsetzung der Energiewende in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen interessieren. Anmeldung und weitere Informationen unter www.rvbo-energie.de. Eine Anmeldung ist jeweils für die Online-Teilnahme sowie auch für die Präsenzveranstaltung erforderlich. Pressekontakt: Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Hirschgraben 2, 88214 Ravensburg Tel.: 0751/36354-0, Fax: 0751/36354-54 info@rvbo.de, www.rvbo.de Ihr Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: April 2023: Schlüsselbund mit Anhänger lila Mai 2023: Damenrad silber, Herrenring silber, Kin- der-Smartwatch, Kinderregenjacke blau, Kinder-Spuck- tuch blau/weiß, Sonnenbrille, Fahrradschloss weiß Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Ferienprogramm Ferienprogramm 2023 Es ist wieder soweit. Es wird wärmer, wir kommen den Sommerferien in kleinen Schritten näher und somit auch dem diesjährigen Ferienprogramm. Auch in diesem Som- mer möchten wir den Kindern aus Baindt ein paar schöne Wochen ermöglichen. Wir bitten daher wieder um kreative Ideen und tatkräfti- gen Einsatz von Vereinen, Kirchen, Betrieben, sonstigen Institutionen aber auch Privatpersonen. Die Angebote können während der gesamten Ferienzeit vom 27. Juli bis zum 09. September liegen. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung bis zum 12. Juni unter der Telefonnummer 07502 9406-12, per Mail unter info@baindt.de oder postalisch. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 10. Juni und Sonntag, 11. Juni Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 10. Juni Apotheke in Oberzell, Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Sonntag, 11. Juni Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 30. Mai 2023 feierten die Eheleute Gertrud und Karl Stephan das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstal- tungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vorschriften ab. Juni 13.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde 21.06. Seniorentreff BSS 24. - 26.06. Dorffest Musikverein 27.06. 3. Mitgliederversammlung BSS Blutreitergruppe Zur Information Landkreis Ravensburg Jahresintensivkurs Deutsch online für Auszubildende, Schüler und Schülerinnen eines vollzeitschulischen be- ruflichen Bildungsgangs Das Amt für Migration und Integration bietet in Koope- ration mit dem CJD Ravensburg ab dem 17. Juli einen Jahresintensivkurs Deutsch online an. Dieser Kurs ist ein Sprachlernangebot für Jugendliche und Erwachsene, die eine Ausbildung oder vollzeitschulischen beruflichen Bil- dungsgang beginnen. Ziel ist das Sprachniveau B1. Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen die Teilnehmenden über Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 einen erweiterten Wortschatz und erhalten nach erfolg- reicher Sprachprüfung ein Zertifikat. Der Kurs ist kostenlos. Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie unter: www.rv.de/sprachkurse Der Kurs wird gefördert durch den Landkreis Ravensburg und das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integ- ration Baden-Württemberg. CO2-Handabdruck - Wenn der Fuß zur Hand wird Die Kommunikation über die Klimakrise setzt stark auf CO₂-Tonnagen, Tempe- raturvoraussagen und Worst-case-Szenarien. Doch die warnende Unheilrede über zunehmende Katast- rophen lähmt eher, macht passiv, wenn nicht sogar depressiv. Dagegen empfehlen Umweltpädagogen den „CO₂-Handabdruck“. Damit wird vermittelt, dass man dennoch viel gegen den Klimawandel tun kann oder bereits getan hat. Anders als der CO₂-Handabdruck ist der CO₂-Fußabdruck sicherlich vielen bekannt. Genau genommen berechnet er entstehende CO₂-Emissionen in Hektar Waldfläche, die zusätzlich notwendig wäre, um den CO₂-Konzentra- tionsanstieg in der Atmosphäre aufzufangen. Eigentlich wird er aber meistens als CO₂-Bilanz in Tonnen angege- ben, die wir direkt und indirekt durch unsere Lebensweise bzw. Aktivität pro Jahr verursachen. Und dieserBlick auf den eigenen CO₂-Fußabdruck kann schnell frustrieren: 2018 versuchten mehr als 100 Berliner Haushalte ein Jahr lang, so gut es ging, ihren persönlichen CO₂-Fußabdruck zu reduzieren. Doch selbst mit bestem Willen und am- bitioniertem Konsumverzicht kam man vom deutschen Durchschnitt, der bei 11,6 t CO₂ pro Kopf und Jahr liegt, nur auf 7 t runter. Der Grund: In unserer hochindustrialisierten und immer noch von fossilen Brennstoffen abhängigen Gesellschaft haben wir auf viele Emissionen keinen Einfluss. Allein durch die Inf- rastruktur – Straßen, Schulen, Verwaltung – entfallen zum Beispiel aufjeden Menschen rund eine Tonne CO₂ im Jahr. Um dieser Hilflosigkeit entgegenzuwirken, haben Wis- senschaftlerInnen eine Alternative zum CO₂-Fußabdruck entwickelt: den ökologischen Handabdruck. Handabdruck. „Der Handabdruck zeigt uns, worauf wir bereits stolz sein können“, erläutert Klimaktiv. Die Tübin- ger Initiative entwickelt für Unternehmen und Privatper- sonen Klimaschutzstrategien. Zum Beispiel in puncti Kon- sum und Finanzen: „Wenn ich bedacht entscheide, kann ich mit dem, was ich aus meiner Hand gebe (Ausgaben und Aufgaben) meinen Handabdruck langfristig wach- sen lassen“, heißt es bei Klimaktiv. Indem man sein Geld beispielsweise in ökologisch nachhaltige Fonds investiert. Etwas gar nicht erst zu kaufen, sei ebenfalls eine Hand- abdruck-Entscheidung. Durch grundsätzliche Umstellungen könne der CO₂-Hand- abdruck jedes Einzelnen automatisch wachsen, ohne dass man jedes Mal abwägen muss – etwa wenn man von nun an immer mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zur Arbeit fährt. Und wenn der Weg zu weit oder der Bus zu selten kommt, kann man sich mit anderen absprechen, um Fahrten zu teilen. „So gibt es mehr Ruhe und Platz auf den Straßen, das Klima profitiert und die Fahrt wird für alle Beteiligten günstiger“, formuliert die Handprint-Initi- ative positiv. Dasfunktioniert auch in unseren vierWänden. Dort treffen wir Tag für Tag unzählige kleine und große Entscheidun- gen. Für jedes Elektrogerät z.B. werden viele Ressourcen benötigt. „Achten wir auf Qualität und pflegen die Technik, haben wir länger etwas davon und vergrößern unseren Handabdruck quasi von der Couch aus“, so das Argument von Klimaktiv. Der Handabdruck ist also sozusagen der positive Gegenentwurf zum ungleich bekannteren Fuß- abdruck. (tb) • Die Initiative von „klimAktiv“ unter https://www.climate-handprint.de/ • Mit einem Test von Brot für die Welt und Germanwatch lässt sich herausfinden, welche Veränderungen man am ehesten in seiner Umgebung bewirken kann: https://www.handabdruck.eu/ Beispiele für den ökologischen Handabdruck: 1. TueGutes, indem Du drüber sprichst. Aber reden Sie mit anderen lieber über den Nutzen, den Klimaschutz für den Menschen hat – statt mit „Zahlen- geballer“ zu warnen, wie hoch die Temperaturen und der Meeresspiegelsteigen werden, wie knapp das CO₂-Budget und die Zeit zur Umkehr noch sind uswusf; essollte auch weniger damit geworben werden, wie viele Tonnen CO₂ ein Umstieg aufs Elektroauto „einspart“ (eher: vermei- det),sondern damit, dass z.B. eine autofreie Stadt auch gut für die Menschen ist, wenn es keinen Klimawandel gäbe: bessere Luft, weniger Lärm, mehr Platz und Ent- schleunigung für Zufußgehende. 2. Privates Verhalten. Gründen Sie eine Tauschbörse (z.B. für Babykleidung); organisieren Sie eine Biotonne für die Hausgemeinschaft; schrauben Sie aufs eigene Dach eine Solaranlage, die Strom ins öffentliche Netz einspeist; kümmern Sie sich um die Sanierung Ihres Gebäudes oder beraten Sie darüber Nachbarn und Freunde; beraten Sie mit ihnen, wie man gemeinsam die fossile Gasheizung austauschen könnte – vielleicht indem man die Verwal- tung fragt, ob Ökofernwärme eine Option wäre; vielleicht indem man von politischen Parteien einfordert, Klima- schutz ernst zu nehmen. 3. Politisches Engagement. Das kann bedeuten, sich beim Oberbürgermeister oder der Bürgermeisterin für mehr Baumpflanzungen einzusetzen, ein Volksbegehren zu unterschreiben für Tempo 120 auf der Autobahn und Tempo 30 in der Stadt; oder auf Klimademonstrationen zu gehen; setzen Sie sich in einer politischen Organisation oder Partei für mehr Klimaschutz ein. 4. Berufliches Handeln. Setzen Sie sich „auf Arbeit“ für umweltverträgliche Mobilität Ihrer Kolleginnen und Kolle- gen ein. Zeigen Sie, wie man es klimaschonender macht, als allein mit dem Auto anzureisen. Bilden Sie Fahrgemein- schaften; wer zu Fuß, mit dem Fahrrad, den Öffis oder mit einer Fahrgemeinschaft in die Firma kommt und auf diese Weise keinen Parkplatz braucht, sammelt Punkte; setzen Sie sich in der Firmenkantine für mehr saisonale Gerichte ein oder für mehr vegane oder vegetarische. • Weitere Tipps und Ratschläge zum Klimaschutz mit Handprint gibt die Initiative „klimAktiv“ unter: https://www.climate-handprint.de/ • Materialien für Lehrkräfte: https://www.multivision.info/ onlineseminare/plattform-footprint/ • Mit Big Points den Fußabdruck halbieren: https://nachhaltigerkonsum.info/service/bigpoints Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Das Landwirtschaftsamt informiert Felderbegehung in Mennisweiler als Pflanzen- schutz-Sachkunde Fortbildung Kreis Ravensburg – Das Landwirtschaftsamt Ravens- burg bietet auf dem Betrieb Koch in Bad Waldsee-Men- nisweiler eine 2-stündige Präsenzveranstaltung in Form eines Feldabends an. Die Veranstaltung findet am Mon- tag, 19.06.2023 von 19:30 bis 21:30 Uhr auf dem Betrieb der Familie Koch statt (Hofstelle Bürgerstraße 20, 88339 Bad Waldsee). Treffpunkt und Parken ist an der Hofstelle, die Felder lie- gen in fußläufiger Entfernung am Ortsrand. In den Kul- turen Winterraps, Wintergerste, Winterweizen und Mais werden aktuelle Themen zum Pflanzenschutz besprochen. Außerdem wird mordernste, abdriftarme Pflanzenschutz- technik gezeigt. Am Ende des Feldabends werden die Teilnahmebescheinigungen für 2 Stunden Pflanzenschutz Sachkunde ausgeteilt. Eine Anmeldung unter Angabe von Name, Adres- se und Geburtsdatum ist aus organisatorischen Grün- den erforderlich und wird bis spätestens 16.06.2023 an la@rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010 erbeten. Landratsamt Der Landkreis Ravensburg sucht Verstärkung für seine ehrenamtlichen Fachberater/innen für Hornissen- und Wespenfragen Kreis Ravensburg – Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung ist der zentrale Ansatz für den Schutz von Wespen und Hornissen, da viele Menschen die Lebensweise dieser Insekten gar nicht kennen. Mit über 320 ehrenamtlichen Hornissen- und Wespen-Fachberater/innen verfügt Ba- den-Württemberg über ein einmaliges Netzwerk, das mit Vorurteilen gegen diese Tiere aufräumt und Ratsuchen- den fachlich versiert zur Seite steht. Werden auch Sie Teil dieses Netzwerks! Das erwartet Sie: • Durchführung von Beratungsgesprächen bei Fragen zum Thema Hornissen und Wespen in Gemeinden Ihrer Wahl im Landkreis Ravensburg • Durchführung von Umsiedlungen bei vorhandener Fachkenntnis • Voraussetzung für die Tätigkeit ist die Teilnahme an ei- ner zweitägigen Fortbildung zum Hornissen- und We- spenschutz im Ehrenamt • Kosten für Fortbildung, Schutzkleidung, Ausrüstung etc. trägt der Landkreis • Aufwandsentschädigung nach Stunden sowie eine Ki- lometerpauschale Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Meldung! Auskunft und Hilfestellung zu Wespen- und Hornissen- fragen: Bau- und Umweltamt Landkreis Ravensburg Kontakt: BU@rv.de; Telefon: 0751 85 -4212 / -4210 Landratsamt Wespen und Hornissen auf Nestplatzsuche Kreis Ravensburg – Im Frühjahr erwacht die Natur wieder zum Leben, darunter auch Wespen- und Hornissenköni- ginnen, die nun einen geeigneten Nestplatz suchen, um ihr eigenes Volk zu gründen. Gerade, wenn es um We- spen und Hornissen geht, reagieren manche Menschen hektisch oder sogar panisch. Dabei werden Hornissen und Wespen unberechtigterweise pauschal als gefähr- lich und schädlich angesehen. Es handelt sich bei den ungeliebten Tieren um Nützlinge: Die erwachsenen Tiere ernähren sich von Nektar und tragen so zur Bestäubung bei, während die Larven mit frisch gefangenen Insekten Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 gefüttert werden und unzählige Stechmücken, Fliegen, Bremsen, Läuse und Spinnentiere vertilgen. Nur zwei die- ser Arten, die Deutsche und die Gemeine Wespe, beläs- tigen uns manchmal am Kaffeetisch, denn es sind die einzigen Wespenarten, die magisch durch unser Essen angezogen werden. Viele Ängste den Tieren gegenüber sind unbegründet: Unsere Insekten sind von Natur aus nicht aggressiv oder gar stechwütig. Sie stechen nur, wenn sie bedrängt wer- den. Zudem ist der Stich einer Hornisse nicht gefährlicher als der einer Wespe. Lediglich bei starken Allergien auf das Gift von Wespen oder Hornissen kann genauso wie bei Bienen schon ein einziger Stich lebensgefährlich sein. Auch bei Stichen in den Hals, wenn z.B. eine Wespe beim Trinken verschluckt wird, ist sofortige ärztliche Hilfe nö- tig. Ansonsten genügt es, die Tiere mit Respekt und Vor- sicht zu behandeln, sie nicht zu ärgern, anzupusten oder nach ihnen zu schlagen, denn sie verteidigen natürlich sich und ihr Nest. Das Frühjahr ist der beste Zeitpunkt, um problematische Stellen wie Rollladenkästen oder Zwischendecken am Haus abzudichten. Wenn die Völker im Sommer ihre vol- le Größe erreicht haben, ist es zu spät für vorbeugende Maßnahmen. Manchmal ist der Nestplatz von Wespen und Hornissen völlig unproblematisch und es lässt sich in Frieden mit ihnen zusammenleben, zumal die Völker beim ersten Herbstfrost eingehen. Sollten sich bei Ihnen Wespen oder Hornissen eingenistet haben, bleiben sie bitte ruhig. Alle Wespen unterliegen dem allgemeinen Artenschutz, daher ist es verboten ohne vernünftigen Grund Wespen zu töten oder ihre Nester zu zerstören, bzw. zu entfernen. Hornissen und einige be- stimmte Wespenarten sind nach dem Naturschutzgesetz darüber hinaus sogar besonders geschützt. In Notfällen werden bei diesen Arten auch Umsiedlungen vorgenom- men. Eine Umsiedlung oder Abtötung eines solchen Nests ist ausschließlich mit Ausnahmegenehmigung des Bau- und Umweltamtes in seiner Funktion als Untere Natur- schutzbehörde möglich. Hier im Landkreis helfen Ihnen auch ehrenamtliche Be- rater und Beraterinnen, die in persönlichen Gesprächen über die Tiere informieren und versuchen, für die jewei- lige Situation vor Ort die beste Lösung für alle zu finden. Projekt ich! Wege zum Berufsabschluss im Erwachsenenalter Vortrag am Montag, 12. Juni 2023 von 9:00 bis 11:00 Uhr im Berufsinformationszentrum Ravensburg, Schüt- zenstr. 69 Der Vortrag der Berufsberatung im Erwerbsleben rich- tet sich an alle, die im Erwachsenenalter einen Berufs- abschluss nachholen oder sich beruflich neu orientieren wollen, z.B. nach Familien- oder Pflegezeit. Gesellschaftliche Entwicklungen wie etwa Digitalisierung und Dekarbonisierung sowie der große Fachkräftebedarf machen einen soliden Berufsabschluss wichtiger denn je. Viele Personen im Erwachsenenalter verfügen jedoch über keine abgeschlossene Ausbildung oder möchten sich aufgrund veränderter persönlicher Wünsche und Rahmenbedingungen beruflich neu orientieren. Michael Schlipf von der Berufsberatung im Erwerbsleben der Agentur für Arbeit gibt in seinem Vortrag Antworten auf Fragen zum Thema Ausbildung, Umschulung, Ex- ternenprüfung und Teilqualifizierung. Dabei geht es um die verschiedenen Wege zum Berufsabschluss und wel- che Beratungs- und Unterstützungsangebote dabei in Anspruch genommen werden können. Ebenso wird das Thema der Finanzierung und Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit beleuchtet. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldung bei Katharina Franken, Beauftragte für Chan- cengleichheit am Arbeitsmarkt, Tel. 07541 / 309-43 oder per E-Mail: Konstanz-Ravensburg.BCA@arbeitsagentur.de Demenzfreiheit 2023 – Ein Urlaub der besonderen Art Kreis Ravensburg – Zum 17. Mal können Menschen mit Demenz aus dem Landkreis Ravensburg gemeinsam mit ihren pflegenden Angehörigen eine Auszeit nehmen. Die Landvolkshochschule Wernau-Leutkirch lädt Men- schen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen vom 16. Oktober bis 25. Oktober zur Freizeit in das Tagungs- haus Regina Pacis nach Leutkirch ein. Ein vielfältiges Pro- gramm erwartet die Teilnehmenden, welches ganz auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Sie können sich bis zum 18. August 2023 anmelden. Diakonie, Landkreis, Fach- und Pflegekräfte, soziale Diens- te und Ehrenamtliche sowie Pflegeschüler/innen sorgen für eine optimale Betreuung und Pflege der erkrankten Menschen. Gleichzeitig können sich pflegende Angehörige erholen und austauschen. Sie können je nach Wunsch an einem abwechslungsreichen Freizeitprogramm teilneh- men und so neue Kraft für ihren belastenden Pflegealltag schöpfen. Um die Demenzfreizeit zu bezahlen, können Leistungen der Pflegeversicherung eingesetzt werden. Informationen und die Anmeldeunterlagen erhalten Inte- ressierte bei der Landvolkshochschule Wernau-Leutkirch, Herr Armin Pogadl, Antoniusstraße 11, 73249 Wernau/ Neckar; info@lvhs-wernau-leutkirch.de, Telefon: 07153- 9239-130, Fax: 07153-9239-13. „Und ich sag´ kein Sterbens- wörtchen!“ – oder: Wenn demenz- kranke Menschen sterben Alle Menschen sterben irgendwann – auch demenzkran- ke Menschen. Sie sterben entweder an Komplikationen der Demenz, an anderen Krankheiten oder einfach aus Altersgründen. Die Krankheit Demenz stellt uns vor besondere Herausfor- derungen, wie begleite ich also demenzkranke Menschen würdevoll bis zum Schluss? An diesem Abend gehen wir dieser Frage nach und erhalten wertvolle Einblicke und Hinweise für diese außergewöhnliche Situation. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 15.06.2023, 19 Uhr Referentin: Marion Müller, Mitarbeiterin des ambulanten Hospizdienstes Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Land- kreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Ge- meinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminver- einbarung ist nicht notwendig. Die nächste Sprechstunde findet am 13. Juni statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Wie herrlich ist es, dass niemand eine Minute zu warten braucht, um damit zu beginnen, die Welt langsam zu verändern. Anne Frank Samstag, 10. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 11. Juni – 10. Sonntag im jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Benjamin Michelberger, Benja- min Zentner, Niklas Alber Lena Alber, Benedikt Heilig, Alina Michelberger, Marian Schäfer, Al- exandra Schnez († Pia und Baptist Heilig) 10.00 Uhr Baindt – Kirche für Kinder in der Kapelle der Blindenschule 11.30 Uhr Schachen – Taufe von Pia Dienstag, 13. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 14. Juni 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Johann Germann) Donnerstag, 15. Juni 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 16. Juni 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Rolf Dorn, Helga Mattenschlager) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Samstag, 17. Juni 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Lisa Schad, Mathea Buchter, Ricco Haller, The- resa Henzler, Thomas Henzler, Leana Neb, Mateo Oelhaf († Josef Gresser, Anni und Eugen Maier, Kle- mentine und Eduard Gelzenlichter, Ida Selens- ky mit Angehörigen, Eugen Halder, Paula und Max Fischer, Jahrtag: Anna Halder, Lucia Fi- scher) Sonntag, 18. Juni – 11. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 13. Juni geschlossen Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de 10. Juni – 18. Juni 2023 Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Firmung 2023 für Baienfurt und Baindt Neuer Firmtermin: Samstag, 18. Nov. 10.00 Uhr in Baindt Wegen der Englandreise einer Schule wurde der Firm- termin auf Samstag, 18. Nov. um 10 Uhr verlegt. Als Firm- spender kommt zu uns Prälat Brock. Die Einladungen zur Firmvorbereitung und Firmung sind versandt. Bitte den geänderten Firmtermin einplanen. Du bist in der 8. Klasse und hast keine persönlich Einladung erhalten? – Du möchtest gefirmt werden? Dann melde dich einfach im Pfarramt. Alle Infos und Anmeldeformu- lare findest du auch auf unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de und „Seelsorge“. Wir freuen uns auf dich. Dein Firmteam Es war einmal – Kreatives Schreiben und die Kraft der Märchen Die Kinderbuchautorin Antje Tresp-Welte bietet im Rah- men des Programms der Katholischen Erwachsenenbil- dung Kreis Ravensburg am 16. Juni von 14 bis 17 Uhr den Workshop „Es war einmal – Kreatives Schreiben und die Kraft der Märchen“ an. Die Veranstaltung findet in den Räumen in der Allmandstraße 10 in Ravensburg statt. Die Kursgebühr beträgt 20 €. Eine Anmeldung ist unter www.keb-rv.de erforderlich. Märchen behandeln Themen wie den Kampf zwischen Gut und Böse. Fantastische Figuren wie Hexen, Elfen und Zauberer sind der Stoff, aus dem gute Geschichten sind. In diesem Workshop wird diese märchenhafte Welt näher betrachtet. Anhand verschiedener Methoden des krea- tiven Schreibens entdecken die Teilnehmenden ihre eig- ne Fantasie, probieren Zugänge wie das Interview einer Märchenfigur aus und schreiben schließlich ihr eigenes Märchen. Richtig oder falsch gibt es dabei nicht – allein die eigene Intuition bildet den Maßstab für das persönli- che Schreiben. Als Leiterin für kreatives und therapeuti- sches Schreiben vermittelt die Referentin ihr Wissen mit viel Sachverstand. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Mehr- generationenhaus Weinbergstraße / Rahlentreff statt. Vater-Kind-Abenteuer – Pilgerwanderung mit Übernachtung unterm Sternenzelt Martin Schupp und Dr. Michael Schindler wandern mit Vätern und Kinder am Samstag, 17. Juni im Rahmen ei- ner Veranstaltung der Katholischen Erwachsenenbildung in die Nacht hinein. Nach einer Übernachtung unterm Sternenzelt kehrt die Gruppe am Sonntag, 18.Juni wie- der zurück. Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Kosten betragen 15 € pro Person. Gemeinsam wandern die Teilnehmenden in den Abend und erleben den Sonnenuntergang. Anschließend sam- meln sich alle um ein Feuer, spielen, singen und reden. Übernachtet wird im Freien. Deshalb findet die Wande- rung nur bei trockenem Wetter statt. Teilnehmen können Väter mit Kindern oder Großväter mit Enkeln ab acht Jahren. Die Tour wird mit öffentlichen Verkehrsmitteln geplant. Der Treffpunkt in der Region Bodensee-Ober- schwabe, die Strecke und die genaue Abfahrtszeit wer- den noch mitgeteilt. Bitte beachten: Jeder, der den Weg mitgeht, muss einzeln angemeldet werden. Der Kurspreis versteht sich pro teilnehmende Person. Kooperationspart- ner dieser Veranstaltung ist die Seelsorgeeinheit Ravens- burg Mitte. Die Veranstaltung wird bezuschusst durch das Programm STÄRKE +. Anmeldungen werden auf www. keb-rv.de entgegengenommen. Eine Reise durch vier Sternennächte im Buch Genesis Barbara Janz-Spaeth, Referentin für Bibelpastoral bei der Diözese Rottenburg-Stuttgart, nimmt Teilnehmende am 20.Juni um 19 Uhr in ihrem Online-Kurs mit Texten auf eine Reise durch die biblischen Sternennächte. Grundlage sind die Texte aus dem Buch Genesis. Was bringen die Himmelslichter auf unseren Wegen zum Leuchten? Worauf weisen sie uns hin? Die Referentin betrachtet gemeinsam mit den Teilneh- menden Texte, die in der Nacht den Weg weisen oder ganz neue Horizonte eröffnen. Es sind ein Mikrofon oder eine Videokamera erforderlich. Kurz vor der Veranstal- tung erhalten angemeldete Teilnehmende einen Link zu Einwahl und eine Anleitung für das Videokonferenztool ZOOM. Bitte bei der Anmeldung E-Mail Adresse mit an- geben. Der Kurs ist grundsätzlich kostenfrei. Die Veranstalter freuen sich über die Überweisung eines freiwilligen Teil- nahmebeitrags. Anmeldungen werden auf www.keb-rv.de entgegenge- nommen. Katholische Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e. V. Allmandstraße 10 88212 Ravensburg Telefon 0751 3616130 Fax 0751 3616150 E-Mail: info@keb-rv.de Voranzeige Seniorentreff Am Mittwoch, 21. Juni 2023 um 14.00 Uhr laden wir Sie herzlich ein in den Bi- schof-Sproll-Saal zu einem Vortrag des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Ra- vensburg, mit dem Thema „Zecken - die unterschätzte Gefahr“! Zecken übertragen Krankheitserreger und sind nahezu ganzjährig aktiv. Egal ob beim Spaziergang in der küh- leren Jahreszeit, im Frühling und Sommer bei der Gar- tenarbeit, überall lauert die Gefahr, mit einer infizierten Zecke in Berührung zu kommen. Es kann zu schweren Krankheitsverläufen mit Haut- und Gelenkbeschwerden sowie neurologischen Veränderun- gen kommen. Nehmen Sie sich Zeit für dieses wichtige und aktuelle Thema. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam. 14.6.2023, Wallfahrt nach Ottobeuren Wir fahren mit dem Bus nach Ottobeuren. Start am Feuerwehrhaus, 8.00 Uhr Nach der Ankunft ist in der Basilika Ottobeuren eine Kirchenführung und eine hl. Messe zusam- men mit Pfr. Marco. Anschließend Mittagspause 14.00 Uhr Kräuterführung im Kräutergarten Ottobeuren 15.30 Uhr Abfahrt nach Memmingen, Zeit zur freien Verfügung. Rückkehr nach Baienfurt ca. 19.00 Uhr. Wir bitten Sie um Anmeldung bis 10.6.23 bei Elisabeth Muschel Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Tel. 0751/52720 oder E-Mail: wmuschel@t-online.de. Kosten der Fahrt incl. Führung: Mitglieder: 35,00 Euro Nichtmitglieder 38,00 Euro Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Im Schaukasten an der Kirche sind Bilder von der Rom- reise. Die Vorstandschaft ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 18. Juni 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Gott schuf mich wunderbar - mit allen meinen Sinnen Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. (Lukas 10,16a) Sonntag, 11. Juni 1. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 12. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 14. Juni 14.30 Uhr Baienfurt Ausflug Frauenkreis Freitag, 16. Juni 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim Sonntag, 18. Juni 2. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Gottesdienst mit Kin- derkirche im Grünen beim Ev. Ge- meindehaus, anschließend Ge- meindefest 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch In einer Zeit der Reizüberflutung ist gar nicht immer so einfach, richtig hinzuhören. Dabei ist aufmerksames Zuhö- ren und interessiertes Antworten ein eindeutiger Ausdruck der gegenseitigen Wertschät- zung. Unser Wochenspruch lädt uns ein, einander in der Er- wartung zuzuhören, dass Gott uns auch durch andere Menschen begegnen will. Sie einfach zu ignorieren wäre deshalb sehr kurzsichtig. Dietrich Bonhoeffer hat es einmal ganz gut auf den Punkt gebracht: „Der Christus im Bruder ist stärker als der Christus im ei- genen Herzen.“ In diesem Sinne, viele gelingende Gespräche die beiden Seiten zum Segen werden! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kir- che können in Echtzeit von zu Hau- se aus mitgefeiert werden. Am ers- ten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag on- line gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottes- dienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Am 18. Juni treffen wir uns um 10.30 Uhr zum Familiengottesdienst am Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt wieder. Anschließend feiern wir zusammen beim Gemeindefest. --- Einladung zum Gemeindefest Herzliche Einladung zum Gemeindefest für alle Generationen am 18. Juni rund ums Ev. Gemeindehaus! Es beginnt um 10.30 Uhr mit einem Famili- engottesdienst im Grünen (Wiese bei Ev. Gemeindehaus, Baienfurt). Anschließend gibt es ab 12.00 Uhr Mittages- sen und anschließend noch Kaffee und Kuchen. Es gibt zahlreiche Angebote für die ganze Familie. Lassen Sie sich überraschen. Kommen Sie vorbei und feiern Sie mit. Gemeindefest 18. Juni 2023 Am 18.06.23 feiert die evan- gelische Kirchengemeinde um 10.30 Uhr einen Famili- engottesdienst im Grünen beim Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Anschließend fin- det unser Gemeindefest statt. Hierfür bitten wir um Salat- und Kuchenspenden. Da die Kühlmöglichkeiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können Sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Gottesdienst eintragen. Ein herzliches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden. Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Frauenkreis macht seinen AUSFLUG am MITTWOCH, den 14.6.2023 um 14:30 Uhr Ganz herzlich laden wir zu unserem Ausflug zum „Steine- labyrinth“ in Molpertshaus ein. Christine Blattner wird uns durchs Labyrinth führen und uns mit ihren Erläute- rungen informieren. Bei schlechtem Wetter können wir in ihrem Atelier über ihre Arbeit berichtet bekommen. Anschließend wollen wir in Baienfurt in der Eisdiele ein- kehren und über unsere Eindrücke miteinander ins Ge- spräch kommen. Ich freue mich schon auf diesen sicher ganz informativen Ausflug und hoffe auf gutes Wetter. Eure Petra Der Kreative Montag bietet an Juni: 12.6. K. Drescher: „Bildgestaltung beim Fotografieren“ 19.6. R. Wirsing: „Blattschalen“-Keramik 26.6. O. Kramar: „Arebeiten mit Perlen: Weben von uk- rain. Schmuck“ Juli: 3.7. G. Loidol: „3 D Papaierkunst“ 10.7. H. Gärtner: „Industrielandschaften“ Aquarell 17.7. Riegel-Härtel: „Pastellmalen“ 24.7. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.7. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Meister! TSV Ratzenried - SV Baindt 0:2 (0:1) Sechs Tage nach der enttäuschenden Heim- niederlage gegen den SV Weingarten, be- kam der SVB beim Auswärtsspiel in Ratzen- ried die Chance, den zweiten „Matchball“ zur Meisterschaft zu verwandeln. Dass dies jedoch kein Spaziergang wer- den sollte, zeigte ein Blick auf das Resultat in der Hinrun- de, 3:5 für den TSV, und die Ratzenrieder Ergebnisse in den letzten Wochen, wobei das Team von Trainer Riechel zehn Punkte in den letzten vier Spielen einfahren konnte. Dennoch erwischte die Baindter Mannschaft gegen den Tabellenachten einen guten Start in die Partie und ließ die Kugel in den Anfangsminuten sicher in den eigenen Rei- hen kreisen. Deutlich geduldiger als noch in der Vorwoche erarbeitete sich der SVB so immer wieder Vorstöße in das letzte Drittel und wurde in der 14.Minute schlussendlich auch für eine dominante Anfangsphase belohnt. Nach einem Angriff über die rechte Seite landete der Ball im Rückraum bei Außenverteidiger Tobias Szeibel, welcher das Spielgerät mit viel Zug in den Strafraum flankte. Dort lauerte einmal mehr Stürmer Boenke und schob zum 0:1 ein. Angetrieben vom schnellen Führungstreffer drück- te der SVB in der Folge auf den zweiten Treffer; Thoma scheiterte aber aus kurzer Distanz an Kronforth (19.) und Boenke setzte eine feine Kopfballvorlage von Fink knapp am langen Pfosten vorbei (24.). Nach dieser zwischenzeit- lichen Baindter Druckphase flachte die Partie etwas ab und es ging ohne größere Highlights mit dem knappen 0:1 in die Pause. Auch zu Beginn des zweiten Durchgangs fehlte dem Baindter Spiel zunächst etwas die Spannung, wodurch Karg aus gut 16 Metern das 1:1 auf dem Fuß hatte, Wet- zel parierte aber stark (50.). Die Baindter Mannschaft investierte im Anschluss aber wieder mehr und hätte in der 56.Minute auf 0:2 stellen können, Boenke scheiterte aber an der starken Fußabwehr von Kronforth. Doch das ersehnte zweite Baindter Tor sollte wenig später dann doch fallen: ein eigentlich schon geblockter Angriff über die linke Seite, landete beim nachgerückten Kapitän Tho- ma, welcher mit viel Wille in den Strafraum zog und Ball von der Grundlinie querlegte. Am langen Pfosten stand Boenke erneut goldrichtig und schob zum umjubelten 0:2 ein (64.). Die allerletzten Zweifel hätte Fischer knap- pe zehn Minuten später endgültig beseitigen können, nach genialer Ballannahme und Vorarbeit von Boenke, schlenzte der Baindter Linksaußen die Kugel allerdings am langen Pfosten vorbei. Und auch in den Schlussmin- unten war der SVB dem dritten Treffer näher als der TSV dem Anschlusstreffer: Xhafas artistischer Hackentrick rutschte nicht über die Linie (83.), Thomas Distanzschuss klatschte nur an die Latte und Dischl scheiterte nochmals am starken Kronforth (85.). Trotz dieser ausgelassenen Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Chancen brachte die Baindter Mannschaft den Sieg am Ende souverän über die Zeit und krönte sich so am vor- letzten Spieltag zum Meister in der Bezirksliga Bodensee. In einer ausgeglichenen Liga zeigte der SVB über die gesamte Saison die größte Konstanz, konnte sich in ent- scheidenden Momenten auf seine beiden Torjäger (Boen- ke 29 Treffer, Dischl 23) verlassen, stand in der Defensive bis auf einzelne Phasen sehr stabil (drittbeste Abwehr) und steigt damit am Ende verdient erstmals in die Lan- desliga auf. Nach den spontanen Feierlichkeiten in Baindt und in Ratzenried, vielen Dank an dieser Stelle nochmals für die Gastfreundschaft, soll der Titel nach dem letzten Heimspiel gegen den FC Leutkirch in einem kleinen Fest- zelt neben dem Sportplatz nochmals gefeiert werden. Alle Fans des SVB sind hierzu recht herzlich eingeladen. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl, Michael Brug- ger, Marko Szeibel, Tobias Szeibel - Philipp Thoma, Mika Dantona, Jonathan Dischl - Jan Fischer (74.Konstantin Knisel), Philipp Boenke (81.Ylber Xhafa), Tobias Fink (68. Nico Geggier) TSV Ratzenried II - SV Baindt II 1:1 (0:0) Auch der SVB II ging am Sonntagmittag gegen den TSV Ratzenried II als Favorit in die Partie, wobei der Tabel- lendritte auf den Tabellenelften traf. Nach anfänglichen Schwierigkeiten wurde Geggiers Mannschaft dieser Fa- voritenrolle gerecht und kombinierte sich wiederholt ge- fährlich in den Ratzenrieder Sechzehner. Einziges Manko an diesem Sonntag: die Chancenverwertung. Grabherr scheiterte am Torwart, Schnez köpfte zweimal knapp am Gehäuse vorbei und auch Hecht brachte den Ball nach ei- nem Standard nicht über die Linie. Ähnliches Bild auch im zweiten Durchgang, wobei der TSV II den Spielstand nach 68 Minuten auf den Kopf stellte und nach einem Standard mit 1:0 in Führung ging. In der Folge entwickelte sich ein Powerplay auf das Ratzenrieder Tor, doch die Kugel woll- te nicht über die Linie gehen. So scheiterte etwa Schnez nach Traumpass von Keppeler am Keeper und köpfte wenig später nur an den Pfosten. In der vierminütigen Nachspielzeit belohnte sich der SVB II dann aber doch noch für seine Bemühungen: nach einem langen Ball von Blattner, rutschte die Kugel zu Hecht durch, wobei dieser aufgrund eines Stellungsfehler des Ratzenrieder-Torwarts zum hochverdienten 1:1 einschieben konnte (90+4.). Damit schließt die „Zwoite“ die Saison auf einem guten dritten Platz ab und wird nächste Saison wieder neu an- greifen. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kostka (52.Robin Blatt- ner), Dennis Hecht, Patrick Späth, Niklas Späth (46.Tobias Trautwein), Lukas Grabherr - Jannik Küchler (63.Julian Keppeler), Manuel Brugger, Sam Robinson - Max Kretzer (63.Rabie Akaiber), Johannes Schnez Vorschau: Samstag, 10.06 Die Partie SV Baindt II - FC Leutkirch II entfällt aufgrund von Spielermangel der Gastmannschaft. 17.00 Uhr: SV Baindt - FC Leutkirch Frauen erkämpfen Unentschieden gegen Tabellen- führer SV Baindt – FC Scheidegg 2:2 Vergangenen Sonntag spielten die Damen des SV Baindt gegen den Tabellenführer FC Scheidegg. Trotz großem Respekt vor den Gegnern ließen die Baindterinnen sich keine Nervosität anmerken. Sie erspielten sich viele gute Chancen, wodurch das Spiel zu einem Großteil auf der gegnerischen Hälfte stattfand. Doch trotz Feldüberle- genheit trafen zunächst die Gegnerinnen schon in der 17. Minute bei der ersten Chance das Tor, nachdem sich eine Spielerin über links außen durchsetzte und in kurze Eck einschob. Doch auch nach dem unglücklichen Treffer ließen sich die Damen des SV Baindt nicht entmutigen, kämpften weiter und in der 70. Minute konnten sie sich dann belohnen. Durch einen geschickten Pass von Laura zu Mariella konnte diese den Ball mitnehmen und direkt vors Tor flanken, wo die gut mitlaufende Rebekka nur noch ihren Fuß hinhalten und ins Tor einschieben muss- te – Ausgleich. Mit neu gewonnener Motivation erspielten sich die Baindter Damen dann weitere Chancen und so konnte Viola schon acht Minuten später erneut den Ball zum nicht unverdienten Führungstreffer im Tor versen- ken. Da es beim FC Scheidegg um die Meisterschaft ging, legten sie nochmal einen Gang zu und so konnten sie in der 83. Minute wieder ausgleichen. Somit gingen beide Mannschaften mit jeweils einem Punkt vom Platz. Es spielten: Stephanie Hämmerle (T), Angelina Bühler, Emma Schaumann, Tasja Kränkle (C), Julia Klein, Mona Eiberle, Nicole Schmid, Laura Maucher, Rebecca Butsch, Rebekka Lins, Viola Zanutta, Elena Ilka, Mariella Pedraz- zoli, Selin Pfefferle, Lara Herde. Das nächste und letzte Meisterschaftsspiel der Saison gegen den SV Kressbronn findet am Samstag, den 10.06. um 12.15 auf dem Hauptplatz des SV Kressbronn statt. Abt. Frauenturnen Änderung der Sportstunde Ab kommenden Montag, 12.6.23, bis zu den Sommerferien beginnt die Sportstunde bereits um 18.15 Uhr. Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 24.-26.06.2023 Wir freuen uns, auch dieses Jahr wieder gemeinsam mit Ihnen unser Dorffest vom 24.- 26.06.2023 feiern zu können. Nach un- serem Jubiläumsjahr, das wir pandemiebedingt im Jahr 2022 feierten, veranstalten wir das Dorffest dieses Jahr wieder wie gewohnt im kleinen, traditionellen Ambiente. Aufgrund der Bauarbeiten im oberen Schulhof der Klos- terwiesenschule feiern wir dieses Jahr allerdings im un- teren Schulhof vor der Sporthalle in Baindt. Besuchen Sie uns gerne und genießen Sie das bewährte Dorffest-Flair in neuer Umgebung. Freuen Sie sich auf ein buntes Programm für die ganze Familie! Samstagabend, den 24.06.2023 ab 18:00 Uhr, öffnen wir unsere Zeltplanen für Sie. Die Band „The Three“ sorgt mit allseits bekannten Rock-Klassikern für gute Laune und einen geselligen Abend. Am Sonntag, den 25.06.2023, beginnen wir ab 10:30 Uhr mit dem Frühschoppen. Der Musikverein Jettenhausen hat ein abwechslungsreiches Programm für Sie zusam- mengestellt und freut sich darauf, Sie zu unterhalten. Genießen Sie bei unserem Mittagstisch den erholsamen Sonntag und freuen Sie sich auf die Auftritte der Schüle- rinnen und Schüler der Klosterwiesenschule an unserem Familientag. Im Anschluss startet der Schwäbische Abend mit schwäbischen Dinneten und weiteren Köstlichkeiten. Am Montag, den 26.06.2023 ab 16:30 Uhr, lassen wir unser Fest dann auch schon wieder mit unserem traditionel- Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 len Feierabendhock ausklingen. Verabreden Sie sich mit Kollegen, Freunden und der Familie zu einem leckeren Wurstsalat und einem kühlen Bier in ihrem wohlverdienten Feierabend. Lassen Sie die Arbeitswoche langsam ange- hen und genießen Sie die Klänge der Blasmusik durch die Jugendkapelle Baindt und den Musikverein Bavendorf. Wir freuen uns auf Ihren Besuch beim Dorffest 2023! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Juni geboren sind, wünscht die Vorstandschaft des Sozialverbandes VdK Ortsver- band Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Was sonst noch interessiert Alte Kirche Mochenwangen Once upon a time Highlights aus Oper, Operette und Filmmusik Sonntag, 18. Juni 2023, 19.00 Uhr Leila Trenkmann, Sopran Claudia Schwarze-Nolte, Violoncello Hans Georg Hinderberger, Klavier Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Wir sind da! Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail info@duv-wagner.de Schon seit über 60 Jahren auch in Krisenzeiten ihr kompetenter Partner für’s Mitteilungsblatt www.tierheime-helfen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Ortsnachricht en Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gilt nur für gewerbliche Anzeigen! 3x inserieren und nur 2x bezahlen! Unser Einsteiger-Angebot für Sie! Buchung & Infos Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de Web www.duv-wagner.de Jetzt kommen Sie zum Zug! Für Sie als Neukunde gibt es jetzt den EINSTEIGERTARIF 3 für 2* in Ihrem Mitteilungsblatt. So präsentieren Sie Ihre Angebote optimal und nachhaltig und gewinnen viele neue Kunden. Sie buchen einfach 3 Anzeigen zum Preis von 2. Und für weitere Anzeigen gibt es ebenfalls günstige Preise in Einzelgemeinden und für Anzeigenkombinationen. Machen Sie den Test! Gerne stimmen wir alle Einzelheiten auf Ihren individuellen Bedarf ab. 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Der Artikel das kann durch dieses oder jenes ersetzt werden. Beispiel: Das Geld reicht nie bis Monatsende. Dass verwenden wir nur, wenn wir einen Nebensatz einleiten wollen. Der Nebensatz bezieht sich dabei häufig auf Verben des Hauptsatzes wie sagen, wissen, sehen, fühlen, … Beispiel: Peter sieht, dass die Geldbörse fast leer ist. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 … mit dem eigenen Geld Chillen ist cooler … © L IG H TF IE LD S TU D IO S – st oc k. ad ob e. co m in Baindt, Schachen, Baienfurt, Niederbiegen Du bist mindestens 13 Jahre alt Du hast mittwochs Zeit Dann bist du bei uns als Südfinder Zusteller (m/w/d) genau richtig. Wir freuen uns auf dich. 0751-2955-1666 info@merkuria.de www.merkuria.de QR Code scannen und bewerben mit Vorgruppe 17.06.2023 B R A U E R E I G E L Ä N D E R A V E N S B U R G Mehr Infos auf www.leibinger.de 11-22 UHR BEWIRB DICH JETZT Jobberlogistik@vaude.com, Kontakt: Sabine Bukenberger Mehr Infos: vaude.com/karriere VAUDE Sport GmbH & Co. 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                  Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 14. Juni 2024 Nummer 24 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Wählerinnen und Wählern für ihre engagierte Teilnah- me an den Kommunal- und Europawahlen am vergangenen Sonntag. Im Namen der Gemeinde Baindt und auch persönlich danke ich allen Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Bereitschaft, sich zur Wahl zu stellen und ihre Zeit für das Gemeinwohl zu investieren. Den gewählten Vertre- terinnen und Vertretern gratuliere ich herzlich und wünsche ihnen viel Erfolg und Freude bei der Ausübung ihres Ehrenamtes. Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit! Ein besonderer Dank gilt unseren Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die am Wahltag und auch am folgenden Montag mit großem Einsatz gearbeitet haben, sowie unserem Wahlteam im Rathaus. Dank der hervorragenden Arbeit von unter anderem Frau Heilig, Frau Brei, Herrn Bautz und Herrn Müller unter der Leitung von Frau Stocker verliefen die Wahlen reibungslos. Die detaillierten Wahlergebnisse unserer Gemeinde können Sie auf unserer Website unter www.baindt.de sowie bei den amtlichen Nachrichten (im Innenteil) einsehen. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Rückblick Landesturnfest und Fronleichnam 2024 Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Die Ergebnisse der Kommunal- und Europawahl in der Gemeinde Baindt sind nun (vorläufig) bekannt. Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen. Weitere Details und eine vollständige Aufschlüsselung der Wahlergebnisse finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de. Wahlbeteiligung Europawahl Kreistagswahl Gemeinderatswahl Wahlberechtigte 3.925 4.177 4.151 Wähler/-innen 2.581 2.580 2.574 ungültige Stimmzettel 33 75 80 gültige Stimmzettel 2.505 2.494 gültige Stimmen 2.548 14.459 31.644 Wahlbeteiligung 65,76% 61,77% 62,01% gewählte Bewerber/innen Kreistag Wahlbezirk III Wahlvorschlag Name Stimmen CDU Günter A. Binder 6621 CDU Daniel Steiner 3229 FREIE WÄHLER Oliver Spieß 6468 FREIE WÄHLER Simone Rürup 4706 GRÜNE Andreas Hund 1797 AfD Isolde Lutz 2774 Wie bereits im letzten Amtsblatt berichtet, fand das Landesturnfest in den Städten und Gemeinden Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Berg und Baindt statt. Neben den Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen der Männer in unserer Schulsporthalle übernachteten auch über 150 Sportlerinnen und Sportler in der Klosterwiesen- schule. Die Organisation und Umsetzung übernahmen vier Baindter Vereine. Eine der größten Herausforderungen war es, den Arbeitsplan trotz Pfingstferien und verlängertem Wochenende zu füllen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Mitwirkenden, die dieses sportliche Highlight in Baindt möglich gemacht haben. Vor allem bei unseren Vertreterinnen und Vertretern der Baindter Vereine, die federführend an der Organisa- tion beteiligt waren: - Jimmy Zimmermann für den Sportverein Baindt - Nadine Klotzer für den Kirchenchor Baindt - Lena Steinhauser für die Reitergruppe Baindt - Bärbel Schad und Christine Spähn für die Landfrauen Baindt - Elke Hirschmann und Celia Mischkowski für die Aula unserer Schule Ebenso bedanken wir uns bei den Lehrerinnen unserer Klosterwiesenschule und der Rektorin Amelie Heberling für die Kooperation. Der Freiwilligen Feuerwehr Baindt und dem DRK Baienfurt-Baindt danken wir für die Nachtwache im Schulareal. Außerdem bedanken wir uns bei dem Schwäbischen Turnerbund sowie den Organisatoren der Stadt Ravensburg für die gute Vorbereitung und Umsetzung. Gerne hätten wir vier Tage voller Sport, Spaß und Freude er- lebt. Das nächste Landesturnfest findet übrigens vom 13. bis 17. Mai 2026 in Konstanz statt. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. gewählte Bewerber/innen Gemeinderat Baindt Wahlvorschlag Name Stimmen Prozent FREIE WÄHLER Stefan Konzett 2.752 16,73% FREIE WÄHLER Florian Kränkle 2.470 15,01% FREIE WÄHLER Yvonne Jaudas 1.811 11,01% FREIE WÄHLER Jürgen Schad 1.782 10,83% FREIE WÄHLER Mladen Petar Renic 1.607 9,77% FREIE WÄHLER Marius Maucher 1.567 9,52% FREIE WÄHLER Bernhard Berle 1.383 8,41% FREIE WÄHLER Michael Alber 1.188 7,22% CDU Johannes Kreutle 1.914 19,41% CDU Volkher Lins 1.567 15,89% CDU Dieter Herrmann 1.419 14,39% CDU Stefan Müller 1.274 12,92% GRÜNE Doris Graf 738 13,85% GRÜNE Michael Spiegel 661 12,41% Ersatzkandidaten Gemeinderat Baindt Wahlvorschlag Name Stimmen Prozent FREIE WÄHLER Renate Stratmann 952 5,79% FREIE WÄHLER Thorsten Lott 941 5,72% CDU Miriam von der Heydt 1.247 12,64% CDU Stephan Winkler 1.112 11,27% CDU Axel Strehle 886 8,98% CDU Harald Hummler 444 4,50% GRÜNE Anna-Sophie Gutzeit 631 11,84% GRÜNE Dirk Gutzeit 478 8,97% GRÜNE Antje Claßen 443 0,0831 GRÜNE Daniela Böhner 426 8,00% GRÜNE Barbara Maria Lyszus 419 7,86% GRÜNE Bernhard Widmann 417 0,0783 GRÜNE Dr. Joachim Kunstmann 341 6,40% GRÜNE Angelika Federau 290 5,44% GRÜNE Rebekka Auer-Gutzeit 278 0,0522 GRÜNE Julia Kommerell 206 3,87% Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feiertagen wird das Dienstgebäude der Gemein- de Baindt beflaggt. Montag, 17. Juni 2024 Jahrestag des Volksauf- stands in der ehemaligen DDR Donnerstag, 20. Juni 2024 Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung Gemeindeverwaltung Baindt Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 18. Juni 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung der Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der WC-Trennwände, Schreinerarbeiten und Türen, sowie der Medientechnik 05 Antrag auf Abweichung bzgl. Stellplätzen Baindter Hof 06 Bauantrag zum Neubau einer Schleppgaupe am be- stehenden Einfamilienwohnhaus auf Flst. 246/1, Ann- abergstr. 3 07 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Malerarbeiten und der Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe 08 Vergabe Ausschreibung Reinigungsleistungen Schul-, Kindergartengebäude inklusive Sporthalle ab 2025 09 Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2023 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigen- betriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigen- betriebes Abwasserbeseitigung 11 Haushaltscontrolling des Nachtragshaushaltsplanes 2024 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung 12 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantra- gung) 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 15. Juni und Sonntag, 16. Juni 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 15. Juni 2024 Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstraße 13, 88250 Weingarten, Tel: 0751 56 02 60 Sonntag, 16. Juni 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen Juni 15.06. Fest der Begegnung Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff BSS 22.-24.06. Dorffest Musikverein 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Juli 03.07. Blutspendetermin DRK SKH 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz 12.07. Kameradschaftsabend Musikverein 12.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 16.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Viel Spaß bei der Familienolympiade im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Das Team vom Neubau des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne hatte am vergangenen Freitag alle Kinder und deren Eltern zur Familienolympiade ein- geladen. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Das Team des Neubaus hatte zur Olympiade eingeladen Zahlreich wurde die Einladung angenommen und so er- schienen viele Familien mit freudiger Erwartung und guter Laune zur Olympiade. Der Wettergott hat mitgespielt, bei Sonnenschein und warmen Temperaturen traten die Familien gegeneinan- der an. Bei der Olympiade war jede Familie ein Gewin- ner und wurde nach der Überreichung der Urkunde zum Fotoshooting eingeladen. Zur Stärkung organisierte der Elternbeirat Würstchen und zur Erfrischung wurden Ge- tränke angeboten. Nach einem erfolgreichen, sportlichen Nachmittag, konnten alle Familien ausgepowert und zu- frieden ins Wochenende starten. Der Einsatz wurde mit einer Urkunde belohnt Kindergarten St. Martin Besuch von den Mitarbeitern des For- stamtes Jedes Jahr ist unser Kindergarten jeweils im Frühjahr und im Herbst eine Woche im Wald. Dieses Jahr musste die Waldwoche im April ab- gesagt werden. Grund dafür war schlechtes Wetter mit Minusgraden und Regen. Aus den Waldtagen wurden kur- zerhand Naturtage gemacht. Jeden Tag machten sich die Kindergartengruppen, mit Regenkleidung und Gummis- tiefeln gerüstet auf den Weg durch unser schönes Baindt. Im Mai gab es aber von den Mitarbeitern des Forstamtes eine große Überraschung. Viele kleine und große gesägte Baumstämme brachten sie mit in den Kindergarten. Da- raus entstanden kleine Sitzmöglichkeiten, ein Brettspiel, Balancierstämme und vieles mehr. Alle Kinder bedanken sich sehr bei den Mitarbeitern des Forstamtes für die neuen Spielmöglichkeiten in unserem großen Garten, das Kindergartenteam überreichte als Dank eine kleine Vesperkiste. Besuch in der Bücherei Baindt Die Vorschüler unseres Kindergartens besuchten am 14. Mai die Bücherei in Baindt. Frau Lins zeigte uns ihren Schreibtisch im Eingangsbe- reich, an dem man mit einem Büchereiausweis Bücher uvm. ausleihen kann. Sie zeigte uns, was die verschiedenfarbigen Punkte an den Buchrücken für Bedeutungen haben, z.B.: Bücher mit einem grünen Punkt sind die Sachbücher. Bilderbücher erkennt man an ihrem roten Punkt. Anschließend wurde das Buch „Hex mir Farben kleine Hexe“ vorgelesen. Die Kinder konnten das Buch anhand der Symbole mitlesen. Alle Kinder konnten Frau Lins viele Fragen stellen, wie z.B.: „Warum gibt es in einer Bücherei CDs?“ oder „Wie ist es in der Bücherei zu arbeiten?“ Danach hatten die Kinder die Möglichkeit, selbst die Bü- cher anzuschauen. Manche Kinder haben mit ihrem Büchereiausweis Bücher/ CDs für zu Hause ausgeliehen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Alle Vorschüler bedanken sich herzlich bei Frau Lins und freuen sich schon auf neue interessante Bücher, die sie mit ihren Eltern beim nächsten Büchereibesuch entde- cken können. Zur Informationi Ja zur Unordnung, nein zu Plastik Jeder von uns kennt diese Situation. Wir sind mitten bei der Gartenarbeit und es kommt ein Anruf. Oder wir haben es eilig, weil die Pflänzchen noch schnell in die Erde müs- sen. Das Aufräumen nach der Arbeit, kann so manchmal zu kurz kommen. Dabei bleiben dann auch mal Pflanz- schalen oder Plastiktüten liegen. Unordnung im Garten ist eigentlich eine gute Sache. Die verschiedenen Strukturen kommen unseren heimischen Arten zugute. So schaffen unsere liegengebliebenen Hau- fen aus Stein, Sand, Laub oder Holz dringend gebrauch- ten Lebensraum. Plastik hat hier allerdings nichts zu su- chen. Durch Verwitterung aufgrund Temperatur, Sonne, Wind und Wasser, wird das Material brüchig und bleibt als Mikroplastik viele Jahre in unserem Boden. Die Erde später von den Plastikteilchen zu befreien, ist praktisch nicht möglich. Was das für das Bodenleben bedeutet, ist noch nicht abschließend geklärt. Das eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen besteht ist aber sehr wahrscheinlich. Plastikschnüre und sonstiger Müll, wird auch immer öfter zum Nestbau von Vögeln genutzt. Diese werden zu einer direkten Gefahr für Küken im Nest durch strangulieren. Auch Schläuche zur Tröpfchenbewässerung sind unge- eignet. In der prallen Sonne können sich Weichmacher lösen und gelangen in das Gießwasser. Die Schläuche selbst halten meistens nur etwa zwei Jahre und werden recht schnell porös. Wenn sie Erde, Pflanzschalen und sonstiges Material aus Plastik kaufen müssen, sollte eine umweltgerechte Entsorgung stattfinden. Falls sie gänzlich auf Plastik im Garten verzichten möch- ten, eignet sich das ansetzen von Kompost um die vor- handene Erde wieder zu aktivieren. Außerdem sind Ak- tivkohle und eine Gründüngung zu empfehlen. Anstatt Pflanzenklips aus Plastik, kann eine Juteschnur für die verschiedensten Arbeiten genutzt werden. Eine tolle Gelegenheit um Pflanzen ohne Plastiktöpfchen zu bekommen sind Tauschbörsen, bei denen auch ein Eimer oder sonstige Behälter für den Transport genutzt werden können. Vielleicht haben sie auch Lust, eine solche Tauschbörse mit ein paar weiteren Pflanzenliebhabern in ihrer Gemeinde zu organisieren? Plastikfrei gärtnert es sich dann auch schon viel schöner. Wir können so getrost mitten bei der Arbeit innehalten, ein Päuschen einlegen und dem Gezwitscher der Jungvögel zuhören, ohne hin- terher aufräumen zu müssen. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude in Ihrem Stück Natur. Sara Marouni Eine Rankhilfe aus Holz und Juteschnur ist schnell aufge- baut. Ganz ohne Plastik. Foto: Sara Marouni Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Wohl-Fühl-Treff 20-jähriges Jubiläum der Betreuungs- gruppe „Wohl-Fühl-Treff“ – ein Grund zu feiern! Am 25ten April feierten die Mitarbeiter*innen der Betreu- ungsgruppe „Wohl-Fühl-Treff“ Baienfurt/Baindt im festli- chen Rahmen ihr 20-jähriges Jubiläum. Mit dabei war der Leiter der Kirchlichen Sozialstation Schussental, Herr Stuhl- müller und die Koordinatorin der Betreuungsgruppen,Frau Munding. Frau Munding ehrte unsere Mitarbeiter*innen für ihre langjährige Zugehörigkeit. Zum Nachmittagskaffee im erweiterten Kreis mit reichhaltigem Kuchenbuffet und Live-Musik waren auch die ehemaligen Mitarbeiter*innen eingeladen. Herr Stuhlmüller betonte in seiner Rede die Wichtigkeit der ehrenamtlichen Betreuung, auch als Ent- lastung für die pflegenden Angehörigen. Für unsere der- zeitigen Gäste fand in der Folgewoche eine kleine Feier mit gutem Essen und einer musikalischen Darbietung statt. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 15. Juni - 23. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Lebenskunst Von allen Besitztümern auf Erden ist das Wertvollste die Lebenskunst. Denn alles andere können Kriege Und Schicksalsschläge rauben, die Lebenskunst aber bleibt uns bewahrt. Hipparchos Samstag, 15. Juni 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Theresa Henzler, Thomas Henz- ler, Lena Himpel, Leopold Koch, Lenny Sonntag († Hilda und Fritz Blank, Ida und Georg Selensky, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Eugen Hal- der, Jahrtag: Anna Halder, Hermann Schilling) Sonntag, 16. Juni – 11. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst mit dem Kin- dergarten St. Josef, 4. Todestag von Pfarrer Erwin Lang 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Nora Alina Dienstag, 18. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 19. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 14.00 Uhr Baindt - Seniorentreffen – Vortrag im Bischof Sproll Saal Donnerstag, 20. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Freitag, 21. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Elisabeth Kaplan) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 22. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 23. Juni – 12. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst Ministranten: Lisa Schad, Rafael Dorn, Nele Gründler, Pia Kreutle, Marian Schäfer, Mona Stiefvater († Johann Germann, Adalbert Berger, Jutta und Hugo Futterer, Silvia Snoek, Maria Kaplan, Maria und Donatus Kaplan, Josef Jerg, Franz und Eugen Schmidt, Kurt Städele, Jahrtag: Lu- cia Fischer, Eduard Gelzenlichter) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Timo Rosenkranzgebet im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 08.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 20. Juni geschlossen Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfr. Staudacher Von Dienstag, 2. Juli bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werk- tagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdiens- te statt. Beerdigungsdienst hat Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Einladung Seniorentreff Wir laden Sie ein zu unserem nächsten Seniorentreff am Mittwoch, 19. Juni 2024 um 14.00 Uhr in den Bi- schof-Sproll-Saal. Einen herzlichen Willkommensgruß an unsere Bürger- meisterin, Frau Simone Rürup. Sie berichtet über Aktuel- les aus unserer Gemeinde. Nehmen Sie sich Zeit für diesen sicher interessanten und informativen Nachmittag. Wir freuen uns auf Sie. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 16.Juni 2024 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Du bist mein Fels Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 23. Juni 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusam- men die Andacht feiern. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu machen, was verloren ist. Lk 19,10 Sonntag, 16. Juni - 3. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, mit dem Liederkranz Baienfurt, Ev. Kirche (Prädikant J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst, Dietrich-B onhoeffer-Saal (Schöberl) Montag, 17. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 19. Juni 14.30 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ausflug, Abfahrt am Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 20. Juni 20.00 Uhr– Baienfurt Ur-Geschichte, Ev. Gemeindehaus 21.00 Uhr (Schöberl) Freitag, 21. Juni 14.30 Uhr Baindt Kino „ Das fliegende Klassenzimmer, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 16.15 Uhr Baindt Kino Zoomania“, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Sonntag, 23. Juni - 4. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Tau- fe, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant W. Gross) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Gedanken zum Wochenspruch Dass wir in un- seren Krisen immer wieder so agieren, als wären wir Götter und nicht Men- schen, zeigt sich auch dann, wenn davon die Rede ist, dass wir die Welt vor der Klima-Katastrophe retten müssten. Es ist tatsächlich richtig, dass wir als Christen allen Kli- mabewegungen voran so zu leben haben, dass wir dem Auftrag zur Bewahrung der Schöpfung befolgen. Aber weil wir Menschen sind und nicht Götter, scheitern wir, auf uns allein gestellt, an diesem großen Auftrag im- mer wieder. Doch Gott sei Dank, wir sind nicht allein in die Welt gestellt. Gottes Schöpfergeist ist noch immer am Wirken und was bei Menschen unmöglich ist, ist bei Gott möglich. Nicht nur mit Blick auf unser Klima, sondern auch im Kli- ma des Miteinanders, sind dringend echte Umkehr und eine Neuausrichtung auf die gute Ordnungen angesagt, die uns von Gott mitgegeben sind. Und Gott sei Dank: Das Entscheidende hat er durch Jesus schon geschafft: Versöhnung über alle Grenzen hinweg im Geist seiner Liebe. Das ist die Triebkraft, auch für den Umgang mit aktuellen Krisen und Lebensfragen, die uns umtreiben. Gottes Segen! – Ihr Martin Schöberl Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu krat- zen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen un- ter der dunklen Oberfläche der Krisen die schillernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfra- gen in diesen Texten wiederfin- de; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Wir treffen uns donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemein- dehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Nächste Termine: 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz); 27. Juni (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) & 4. Juli (Genesis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Herzliche Einladung zum Kino-Nachmittag Am: 21.6.24 Um: 14.30 Uhr Das fliegende Klassenzimmer Um: 16.15 Uhr Zoomania Wo: Dietrich-Bonhoeffer Saal Baindt 1.Treffpunkt: 14.15 Uhr 2. Treffpunkt: 16.00 Uhr vor dem Rathaus am Dorfplatz Eintritt frei Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. April 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauenkreis- termin am 19.6.24 ein. Unser diesjähriger Ausflug soll uns nach Vogt zu Anamia führen. Wir treffen uns um 14:30 Uhr am Gemeindehaus im Öschweg und fahren pünktlich von dort in Fahrgemeinschaft. Im Anamia gibt es Gele- genheit zu stöbern. Anschließend wolllen wir gemeinsam Kaffeetrinken auf der Terrasse des Hauses und von dort den schönen Garten genießen. Euer Team Frauenkreis am MITTWOCH, den 19. Juni 2024 um 14:30 Uhr AUSFLUG Abfahrt am Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin am 19.06.24 ein. Unser diesjähriger Ausflug soll uns nach Vogt zu Anamia führen. Wir treffen uns um 14:30 Uhr am Gemeindehaus im Öschweg und fah- ren pünktlich von dort in Fahrgemeinschaft. Im Anamia gibt es Gelegenheit zu stöbern. Anschließend wolllen wir gemeinsam Kaffeetrinken auf der Terrasse des Hauses und von dort den schönen Garten genießen. Euer Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Tage der Guten Nachricht vom 20. - 23. Juni Was ist die Hauptsache des Lebens? Wozu leben wir auf dieser Welt? Geht es um Gesundheit? Um Reich- tum? Um Anerkennung? Um Freude? Um Sicherheit? Das sind Fragen, die sich viele Menschen stellen. Doch wo finden wir Antworten darauf? Wo erfahren wir, wo- rum es wirklich geht? Mit folgender Themenreihe behandeln wir Lebensfra- gen, die Sie sich vielleicht auch schon gestellt haben. Hiermit laden wir Sie herzlich zu den Vorträgen ein! Donnerstag, 20.06.2024: Hauptsache gesund?! Freitag, 21.06.2024: Hauptsache sicher?! Samstag, 22.06.2024: Hauptsache tolerant?! Sonntag, 23.06.2024: Hauptsache religiös?! Vereinsnachrichten Jugendfußball C-Juniorinnen Spitzenspiel endet mit Remis TSV Tettnang – SV Baindt/Blitzenreute/ Fronhofen 1:1 Das vorentscheidende Spiel um die Meisterschaft der Verbandsrunde hielt, was man sich davon erwartete. Von Beginn an bis zur letzten Minute der Nachspielzeit bot sich den Zuschauern Spannung live. Bei besten Be- dingungen spielten unsere Mädels ihr dominantes Ball- besitz- und Passspiel. Die Gastgeberinnen aus Tettnang setzten Verteidigung und bei Ballgewinn auf schnelle Konter. In der 11 Minute führte ein solcher zur 1:0 Führung gegen uns. Unsere U15 Juniorinnen spielten unbeein- druckt ihren Kombinationsfußball weiter und erarbeite- ten sich durch wunderbare Tiefenpässe im letzten Drittel eine Großchance nach der anderen. Ein Torabschluss von Vivienne Pogrzeba ging gar an die Unterkante der Latte und landete hinter der Torlinie, doch leider erkannte, der in dieser Situation weit entfernt stehende Schiedsrichter das Tor nicht an. Die Angriffswellen unserer Spielerinnen gingen weiter, ermöglicht durch unser stark besetztes Mit- telfeld um Sophie, Sarah und Hedda, die immer wieder die Stürmerinnen herrlich in Szene setzten. Auf der anderen Seite kam es durch unsere perfekt geordnete Abwehr um Victoria, Lena und Jana sowie die sehr gut mitspielende Torspielerin Sara zu keiner einzigen Torchance seitens der Tettnangerinnen mehr. In der zweiten Halbzeit erhöhten unsere Mädels den Druck, das Mittelfeld wurde zusätzlich durch Haifaa ver- stärkt, die viele Bälle eroberte und im Sturm kam Maylin hinzu, die sich mehrfach durchsetzte. Tettnang dagegen verlegte sich gänzlich auf das Verteidigen, doch trotz weiterer unzähliger Torchancen wollte der Ausgleich nicht fallen. Dann lief bereits die zweite Minute der Nachspielzeit. Jana wurde tief in das rechte Halbfeld geschickt, setzte sich gegen ihre Verteidigerin durch und legte den Ball auf die in den Strafraum nachrückende Hedda zurück. Abschluss – Tor! Der hochverdiente Ausgleich mündete in einen emotiona- len Torjubel. Auf der anderen Seite brachen die Tettnan- gerinnen bei dem Sekunden später ertönenden Abpfiff, erschöpft von ihrer aufopfernden Abwehrleistung, am Boden zusammen. Die Brisanz des Ergebnisses: Sollten beide Teams in den verbleibenden Punktspielen erfolgreich sein, kommt es zum Entscheidungsspiel um die Meisterschaft. Es spielten: Sara Jucic, Victoria Wertmann, Lena Füssel, Jana Eiberle, Sopie Heilmeier, Sarah Leibfahrt, Hadda Said, Haifaa Alosh, Maylin Kretzer, Vivienne Pogrzeba Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 D-Junioren SV Baindt- SGM SG Aulendorf/Blönr/Ebersb I 4:0 Nach der Pause durch die Pfingstferien erwartete unsere D-Jugend am Samstag den 08.06 die SGM Aulendorf/ Blönr/Ebersb zum nächsten Heimspiel.Die Mannschaft wollte an die erfolgreiche Partie vor den Ferien anschlie- ßen und begann das Spiel mit viel Tempo und Druck. Aus der sicheren Abwehr heraus wurden die Spielzüge einge- leitet und die ersten Spielzüge waren durch Abseitsstel- lungen leider nicht erfolgreich. In der 14. Minute waren die Jungs dann erfolgreich und so konnte Lucca nach einem schönen Spielzug das verdiente 1:0 erzielen. Die Mann- schaft hatte den Gegner gut im Griff, konnte die meisten Angriffe wegverteidigen und wenn Abschlüsse auf das Tor kamen, wurden diese durch unseren Torwart Max ent- schärft. Leider wurden einige Momente im Pressing nicht sauber ausgeführt, um den Gegner mehr unter Druck zu setzen. So machte Anton P. in der 21. Minute alles richtig, und konnte beim Pressing den Ball erobern und mit Wil- len durch die Abwehr kämpfen und das 2:0 erzielen. Mit diesem Ergebnis ging es auch in die Halbzeit. Nach der Halbzeit wurden einige Umstellungen gemacht und der Beginn war daher sehr zerfahren und wenig Spielfluss vorhanden. So kam es etwas überraschend, dass nach einem langen Ball von Giulio auf Lucca sich dieser bis auf die Grundlinie durchsetzte und mustergültig auf Luis auflegte der in der 33. Minute das 3:0 erzielen konnte. Ein sehr schön heraus gespielter Treffer über 3 Stationen. Jetzt wurde das Tempo etwas herausgenommen und die Zweikämpfe teilweise nicht mehr so konsequent geführt. Dies führte zu einigen Chancen durch die Gegner, welche einmal durch die Latte und den Pfosten entschärft wur- den. Die weiteren Chancen der Gegner konnten durch Max mit hervorragenden Aktionen pariert werden. In der 48. Minute hatten auch wir Alu-Pech und ein schöner Freistoß von Leon landete leider nur am Pfosten. Aber Leon hatte bereits in der 52. Minute die nächste Chance das Tor zu erzielen und lies dem Torwart nach einem schönen Zu- spiel keine Chance und schob den Ball zum 4:0 Endstand in die Maschen. Die restlichen Minuten passierte nichts mehr und so ge- wann man die Partie verdient mit 4:0 und durch die so- lide Abwehrleistung das 2. Spiel in Folge ohne Gegentor. Mit dieser Einstellung ist man für das Derby am nächs- ten Samstag gegen den Tabellenführer aus Baienfurt gewappnet Glückwunsch und weiter so! Es spielten: Max Sch., Rafael D., Theo G., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Leon K., Giulio A., Luis H., Anton St. C-Junioren SGM Baindt/Baienfurt I – SV Reute I 0:1 Der Wettergott meinte es an diesem Samstagnachmit- tag nicht sonderlich gut mit uns. Pünktlich zum Spielbe- ginn begann es zu regnen. Dies brachte allerdings we- der unsere Gegner noch uns von unserem Spielplan ab. Beide Mannschaften spielten eine solide erste Halbzeit mit Chancen auf beiden Seiten. Um jeden Ball wurde gefightet. Der SV Reute kam etwas besser in die Partie. Nach etwas mehr als zehn Minuten schafften unsere Geg- ner aus einem Ballverlust im Mittelfeld einen schnellen Tempogegenstoß. Der Abschluss landete schließlich am Außenpfosten. Um so länger die erste Halbzeit dauerte desto besser kamen wir ins Spiel und schafften zwei, drei vielversprechende Torabschlüsse, allen voran in der 20. Spielminute ein Weitschuss von Luis aus etwa 25 Metern Torentfernung, der sich brandgefährlich dreht und senkte und aus dem Innenpfosten des linken Torwinkels wieder zurück ins Spielfeld prallte. Kurz vor der Halbzeit belagerten wir das Tor unseres Gegners. Zunächst ein Lattenschuss und im Anschluss eine Glanztat des gegnerischen Torhüters, der den Ball noch von der Linie kratzen konnte, verhinderten unsere Führung noch vor der Pause. Nach der Halbzeit kamen wir mit Schwung und einem tollen Teamgeist ins Spiel, und konnten dem Tabellen- führer aus Reute nicht nur Paroli bieten, sondern waren auch die bessere Mannschaft. Jeder kämpfte für sei- nen Mannschaftskameraden. Kein Ball wurde aufgege- ben. Während Reute in der zweiten Halbzeit lediglich zu Halbchancen und einem gefährlichen Weitschuss kam, konnten wir ein ums andere Mal unsere Spielfreude und unseren Kampfgeist in teilweise stark heraus gespielte Torabschlüsse ummünzen. So war unser Führungstreffer in der 43. Minute die logische Konsequenz. Ein toller, hoher Diagonalball aus der Viererkette von Ja- kob, wurde mustergültig von Linus direkt mit nur einem Kontakt in die Schnittstelle weitergeleitet. Der zum rich- tigen Zeitpunkt im Vollsprint gestartete Timo erreichte den Ball vor dem gegnerischen Torwart und schob aus etwa 11 Metern halblinker Position ins lange Eck ein. Ein traumhafter Spielzug wie aus dem Lehrbuch! Nach weiteren guten Torgelegenheiten unsererseits war es wiederum Timo dem der Ball an der Strafraumkante etwas glücklich vor die Füße fiel. Diese Gelegenheit ließ er sich nicht entgehen und vollendete clever zum 2:0 in der 56.Minute. Unser Gegner versuchte zwar nochmal alles, war jedoch mehr und mehr frustriert, da wir an diesem Tag einfach nicht zu bezwingen waren. Ein verdienter Sieg nach einer tollen Mannschaftsleistung!!! Tore: 1:0 Timo Kutter (43.); 2:0 Timo Kutter (56.) TC Baindt e.V. Am vergangenen Wochenende starteten bereits einige unserer Mannschaften in die diesjährige Verbandsrunde. KIDS-Cup U12 Bezirksstaffel 1: TC Baindt – SPG Bad Waldsee/Gaisbeuren/Haisterkirch 1:5 Voller Energie und Vorfreude auf das erste Spiel traten unsere Kids am Mittwoch, den 5.6. zum Heimspiel auf den Tennisplatz. Auch die Junioren der Spielgemeinschaft wa- ren top motiviert. So kam es zu den ersten Begegnungen im Einzel. Die Gäste konnten hier durch Erfahrung und Spielstärke glänzen. Allein Felix behauptete sich souverän gegen seinen Gegner und gewann beide Sätze deutlich. Auch im Doppel war die SPG überlegen und entschied je- den Satz für sich. Jedoch freuten sich die Baindter über jeden errungenen Punkt und ließen sich die Freude am Spiel nicht nehmen. So ist die Motivation für die kommen- den Spiele hoch und der Siegeswille ist geweckt. Für Baindt spielten Cedric, Lenny, Elias, Felix, Jakob und Josefine Junioren U15 Kreisstaffel 1: SG Baienfurt Tennis 1976 – TC Baindt 6:0 An diesem Freitag hatte unsere U15 Mannschaft ihr ers- tes Verbandsspiel der Saison 2024. Es ging gleich zum Lokalderby nach Baienfurt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Ohne die etatmäßige Nummer 1 gingen unsere U15 etwas ersatzgeschwächt in das Match. Schon schnell war klar, dass die Baienfurter ihrer Favoritenrolle gerecht werden würden. An Position 1 spielend, hatte Vinzent Neubauer eine starke Gegnerin, die mit sehr guten Grundschlägen das Spiel dominierte. Vinzent versucht dagegen zu hal- ten, war aber am Ende der Ballwechsel immer etwas zu ungeduldig und unterlag recht deutlich. Maurice Zimmer- mann an Position 2 erging es ähnlich. Er verlor sein Einzel mit 6:1 6:1. Rafael Dorn war hingegen gut in sein Match gestartet. Nachdem er den ersten Satz gewinnen konnte, kam sein Gegner besser ins Spiel. Am Ende musste sich Rafael leider im Matchtiebreak doch geschlagen geben. Jonathan Boenke startete auch gut in sein Einzel, unterlag am Ende aber in 2 Sätzen. Damit war die Entscheidung leider schon gefallen, die Baienfurter lagen uneinholbar mit 4:0 nach den Einzeln in Führung. Nach kurzer Pause ging es in die Doppel. Auch hier sah das Bild ähnlich aus, beide Doppel wurden deutlich ver- loren. Vinzent und Maurice spielten im ersten Doppel und unterlagen mit 6:2 6:0. Rafael und Jonathan verloren ih- res mit 6:2 6:1. Damit stand der 6:0 Sieg der Baienfurter fest. Die Spieler hatte trotzdem alle ihren Spass. In geselliger Runde wurde dann noch zum Abschluss gemeinsam Pizza gegessen. Junioren U18 Bezirksstaffel 2 TC Baindt – TC Friedrichshafen 6:0 Zu ihrem ersten Verbandsspiel in diesem Jahr traf unsere U18 am Samstag zu Hause auf die 3. Mannschaft des TC Friedrichshafen. Bei schönem Wetter ging es am Morgen um 9 Uhr auf unserer Anlage in Baindt los. Nachdem die U18 letztes Jahr aufgestiegen war, musste in der höheren Bezirksstaffel mit stärkeren Gegnern gerechnet werden. An Position 1 spielte der Vereinsrückkehrer Laurin Wösle. Nach etwas Startschwierigkeiten mit Satzverlust im ers- ten Satz, konnte er das Match noch drehen und gewann im Matchtiebreak. Tim Pantoffelmann und Lukas Zö- schinger kamen sehr stark aus der Winterpause. Beide zeigten, warum sie letztes Jahr als Stützen der U18 den Aufstieg klar gemacht hatten. Beide gewannen ihre Spie- le sehr deutlich. Lediglich Johannes Neubauer hatte mit der höheren Spielklasse noch etwas Startschwierigkeiten. Er musste sich an Position 4 seinem Gegner geschlagen geben. Somit stand es nach den Einzeln 3:1 für Baindt. Im ersten Doppel spielten Laurin und Lukas starkes Ten- nis und gewannen deutlich mit 6:4 6:2. Tim und Johan- nes machten es spannender. Den ersten Satz gewannen sie. Im zweiten Satz hatten sie beim Stand von 5:3 schon einige Matchbälle. Die nächsten Matchbälle folgten im Tiebreak des 2. Satzes. Der 2. Satz ging sogar verloren. Im Matchtiebreak ging es dann weiter knapp her, Tim und Johannes mussten jetzt selbst Matchbälle abwehren. Am Ende konnten sie aber doch noch den Matchtiebraek mit 13:11 gewinnen. Damit war das Endergebnis 5:1 für die Baindter U18. Ein spitze Sieg in der höheren Bezirksstaffel. Herren 30: Bezirksliga: TC Warthausen – TC Baindt 8:1 Bei regnerischem Wetter spielte die Herren 30 - Mann- schaft des TC Baindt nach intensiver Vorbereitung ihr erstes Saisonspiel in Warthausen. Im Endergebnis hatten wir gegen TC Warthausen trotz guter Leistungen keine Möglichkeit, das Spiel zu gewinnen. Dennoch gab es ei- nem sportlichen Leckerbissen in Form unserer Nummer 1. Stefan Boenke gewann sein Einzel in einem dreistün- digen epischen Match. Einen herzlichen Dank gilt auch unserem Ersatzspieler Michael Trotzki. In zwei Wochen findet das erste Heimspiel in Baindt gegen TC Sonder- buch statt. Nach weiterem Training und guter Vorberei- tung auf dem Dorffest sollte einem besseren Ergebnis nichts im Weg stehen. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Baindt - TA SV Haisterkirch 3:6 Erstes Gruppenspiel in 2024. Bei wechselhaften, jedoch (noch) gutem Tenniswetter begannen wir unsere Einzel. Stefan sicherte uns souverän den ersten Punkt. Gerhard, nach Match-Tie-Break den Zweiten. Leider war´s das dann auch schon. Nach den Einzel stand es 2:4. Nach er- giebigen Regengüssen ging es dann in die DoppeI, die dann auch in ergiebigem Regen endeten. Gerhard und Peter konnten uns noch einen Punkt sichern. Mehr war an diesem Tag, sportlich gesehen, leider nicht drin. Mit unseren Gästen hatten wir dann noch einen kamerad- schaftlichen Ausklang. Herzlichen Dank an die Personen, die uns in der Bewir- tung kurzfristig so tatkräftig unterstützt hatten. Den Besu- cheransturm hätten wir alleine nicht bewältigen können. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Wolfi von Bank, 4. Gerhard Reich, 5. Josef Spöri, 6. Ha- rald Steinmeier. Doppel: 1. Peter/Gerhard, 2. Stefan/Josef, 3. Wolfi/Harald. Herren 65: Doppelrunde SPG Hettingen-Inneringen – TC Baindt 0:4 Die Baindter konnten ihre Siegesserie gegen die Spielge- meinschaft von der Schwäbischen Alb fortsetzen. Somit bleibt man seit Einführung der Doppelrunde in der Saison 2022 weiterhin ungeschlagen. Die Doppel E.Feurle/W.Graf , R.Puk/W.Graf und E.Feur- le/M.Reich gewannen klar. Das 4.Doppel mit R.Puk/M. Reich wurde im Match-Tiebreak gewonnen. Es waren im Einsatz: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich. Herren 70: Doppelrunde TC Baindt – TC Biberach 3 : 1 Mit Baindt und Biberach trafen zwei Mannschaften aus unterschiedlichen Gruppen der Doppelrunde aufeinan- der, die bisher keine Matches verloren hatten. Karl Heinz Hänssler und Klaus Klumpp erzielten mit einem klaren 6:3 und 6:1 Sieg die 1:0 Führung. Willy Fischer und Ulli Spille erhöhten nach über 2 Stunden attraktivem Tennis mit 7:5 und 6:4 auf 2:0. In der zweiten Doppelrunde mussten sich Ulli Spille und Klaus Klumpp dem überlegenen Spitzend- oppel aus Biberach mit 1:6 und 1:6 geschlagen geben. Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser ließen nichts anbren- nen, besiegten ihre Gegner mit 6:2 und 6:2 und erhöhten das Spielergebnis auf 3:1. Vielen Dank an alle Spieler und Mannschaftsmitglieder, die zu diesem guten Start in die Doppelrunde beigetragen haben. Vorschau: Samstag, 15.6.: TC Weingarten 2 – Junioren U18 Herren 40 – TC Meckenbeuren-Kehlen 2 TC Schmalegg – Herren 50/2 TA TV Dettingen/Iller – Damen 40 Damen 60 – SPG Berg/Blitzenr./Ösch-Weing. TC Isny – Herren 50/1 Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Montag, 17.6.: Herren 65 – TC Bad Saulgau (Doppelrunde) TC Weingarten – Herren 70 (Doppelrunde) Mittwoch, 19.6.: TC Onstmettingen – Herren 65 Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 22.-24. Juni 2024 Wie sie bestimmt schon mitbekommen haben, findet vom 22. – 24. Juni 2024 dieses Jahr wieder das allseits beliebte Dorffest auf dem unteren Schulhof in Baindt statt. Wir haben wieder ein ganz besonderes Programm für Blas- musik- aber auch Rockfans zusammengestellt. Am Sams- tag beginnen wir ab 18:30 Uhr mit unserem Rock-Abend. Dieses Jahr spielt für sie die Band „Four Beats Faster“. Am Sonntag starten wir dann mit einem zünftigen Früh- schoppen in den Tag. Hierbei unterhält sie der Musikverein Alttann mit feinster Blasmusik. Ab 14:30 Uhr zeigen dann die kleinen Musikantinnen und Musikanten, was sie ge- lernt haben. Hier können sie gespannt dem Vororchester und der Bläserklasse lauschen. Danach übernimmt eine kleine Abordnung des Musikvereins Baindt und bringt sie schon einmal in Jubelstimmung für das im Anschluss beginnende EM-Spiel. Abschließen möchten wir unser Festwochenende wieder mit dem Feierabendhock am Montag, den 24.06.2024 ab 16:30 Uhr. Auch am Montag sind sie musikalisch bestens versorgt mit unserer Pro- jekt-Jugendkapelle sowie dem Musikverein Baienfurt. Auch kulinarisch haben wir Einiges zu bieten. Genießen sie über das ganze Festwochenende ein frisch gezapftes Bier sowie am Sonntag unseren reichhaltigen Mittagstisch mitsamt Kaffee und Kuchen am Nachmittag. Und wie wäre es mit einem leckeren Wurstsalat in ihrem wohlver- dienten Feierabend am Montag? Wie Sie sehen, ist hier wirklich für jeden etwas dabei. Wir freuen uns auf Sie! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Kreisverband Ravensburg Am Montag, 01.07.2024 findet um 18.30 Uhr im Dorfge- meinschaftshaus in Boms eine Hygienewiederbelehrung statt. Teilnahme für alle Landfrauen und gerne auch Mit- glieder von anderen Vereinen. Teilnahmegebühr Land- frauen 5,00 €, Nichtmitglieder 10,00 €. Bitte das oran- ge oder gelbe Nachweisheft mitbringen. Anmeldung bis 27.06.24 unter landfrauen-ravensburg@gmx.de. Kreislandfrauen Ravensburg, Gisela Eisele. Samstag, 29.06.24, Bewirtung mit Kaffee & Kuchen durch die Landfrauen Baindt bei der Firma Mack in Baindt zu ihrem 50. Firmenjubiläum. Am Mittwoch, 10.07.24 findet unsere jährliche Mitglie- derversammlung um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Hierzu laden wir herzlich ein. Im Anschluß Eisverkostung der Eisdiele LaDolce aus Baienfurt. Die Vorstandschaft. Reitergruppe Baindt DANKE – Helfer Landesturnfest Leider musste das Landesturnfest wel- ches vom 30. Mai bis 2. Juni im Gemein- deverband Mittleren Schussental ausge- richtet wurde aufgrund des Unwetters frühzeitig beendet werden. Die Reitergruppe war für die Einlasskontrollen an den Schulgebäuden sowie für den Snackverkauf verantwortlich. Wir stolz darauf, dass sich insgesamt ca. 40 Mitglieder bereit erklärt haben beim Landesturnfest zu unterstützen auch wenn nicht jeder zum Einsatz kam. An alle Helfer: Herzlichen Dank für euren Einsatz! Vereinsausflug Wir möchten euch an den Anmeldeschluss (1. Juli) für unseren Vereinsausflug zu den CHI Donaueschingen er- innern. WIr freuen uns, wenn ihr dabei seid! CHI Donaueschingen Am Samstag, 14. September Abfahrt mit dem Bus an der Tennishalle: zwischen 7 und 07:30 Uhr Ankunft in Baindt: zwischen 18 und 19 Uhr Genauer Zeitplan zum Tagesablauf folgt Eigenanteil: Jugendliche ab 16 Jahren + Erwachsene 30 € pro Person Kinder bis 15 Jahre 15 € pro Kind beinhaltet Busfahrt, Eintrittskarte sowie ein Vesper + Ge- tränke während der Busfahrt Anmeldung bis zum 1. Juli bei Alisa Schnez schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de oder unter 0173 3551183 Die Anmeldung ist verbindlich. Die Plätze sind begrenzt! Nachruf Wir nehmen Abschied von Hans Bauer, der am 30.5.2024 im Alter von 82 Jahren verstorben ist. Herr Bauer trat 1982 in die CDU ein und war uns 42 Jahre lang treu verbunden. Von 2006 bis 2018 engagierte er sich als Kassenprüfer unseres Ortsverbands. Wir verlieren in ihm einen Unterstützer und Multiplikator unserer politi- schen Überzeugungen und unserer politischen Arbeit vor Ort. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen. CDU-Ortsverband Baindt Wir sagen DANKE! Liebe Wählerinnen und Wähler aus Baindt, ganz herzlich bedanken wir uns bei Ihnen. Sie haben uns Ihre Stimmen gegeben und Ihr Vertrauen ausgesprochen. Wir werden mit unserer Energie Ihre Anliegen im Gemeinderat ver- treten. Bitte sprechen Sie uns auch immer wieder an in den nächsten fünf Jahren! Ihre GRÜNEN Gemeinderäte Doris Graf und Michael Spiegel Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Zarte Gewächse im Annaberg Ist dies hier ein Insekt? Oder eine kleine singende Person? Nein, es ist die Vergrößerung einer klei- nen, feinen Orchidee, dem Bie- nenragwurz, der im Annaberg blüht. Der Naturwart Walter Hohnheiser führte am Sonntag durch das Baindter Naturschutz- gebiet und machte aufmerksam auf zarte Blüten: „Waldvögelein“ und „Pyramidenorchidee-Hundwurz“. Mit der Zeit lernen alle das aufmerksame Schauen und beugen sich immer wieder am Rande der Wege über bekannte und selte- ne Blüten. Die Prägung der Landschaft an der Schus- sen durch die letzte Eiszeit war genauso Thema wie die negativen und positiven Folgen des Kiesabbaus. Erklärt wurde auch, warum es immer wieder nötig ist, dass die Gemeinde zum Teil mit schwerem Gerät die wichtigen Ma- gerwiesen und Sandhänge freihält: „Sonst wäre hier ganz schnell überall Wald und die wichtigen unterschiedlichen Flächen verschwinden. Nur so ist die Vielfalt zu erhalten.“. Bündnis 90/ DIE GRÜNEN wird auch im Spätsommer zu einem Spaziergang durch den Annaberg einladen. Es wer- den dann andere Blüher und Insekten zu entdecken sein. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Schulungen für mehr Sicherheit in Bars, Kneipen und bei Festen – Fortsetzung der Kampagne „nachtsam“ Für mehr Sicherheit im Nachtleben steht die vom ba- den-württembergischen Sozialministerium geförderte Kampagne „nachtsam“. Sie richtet sich an Betreiber von Clubs, Bars, Tanzschulen und an Veranstalter von Festen mit dem Ziel, die Beschäftigten für die Wahrnehmung von Bedrohungen, sexuellen Belästigungen und Übergriffen zu sensibilisieren, Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Hilfsangebote bekannt zu machen. Neu ist in diesem Jahr das Angebot für Veranstalter von Festen, wie Hei- mat- und Musikfeste oder Festivals. Für Bars, Clubs und Kneipen werden verschiedene Schu- lungsmodule angeboten, die u.a. über den Umgang mit K.O.-Tropfen, Bedrohungen und Übergriffen informieren. Die Schulungen mit einer Dauer von 30 oder 70 Minuten kann sich jede und jeder Mitarbeitende online anschauen. Auf Wunsch wird auch eine persönliche Schulung ange- boten, welche 90 Minuten umfasst. Für Feste und Festivals bietet nachtsam eine 90-minüti- ge Schulung im gleichen Rahmen wie für Bars und Clubs an, darüber hinaus wird die Struktur und die Kommuni- kation der Veranstaltung in den Blick genommen. Helfe- rinnen und Helfer vor Ort können auch danach bzw. zum Start der Veranstaltung in einem kurzen Video informiert und sensibilisiert werden. Die Teilnahme an allen Schu- lungen ist kostenfrei. Über die Webseite www.nachtsam. info/registrieren/ können sich Interessierte anmelden und die gewünschte Schulungsform auswählen. Alle Infos zur Kampagne sind unter www.nachtsam.info zusammen- gestellt. Weitere Informationen bieten auch die Mitar- beiterinnen von Frauen und Kinder in Not e.V. (kontakt@ frauen- beratung-ravensburg.de), Telefon 0751/23323. Die Kampagne wird unterstützt von den Gleichstellungs- beauftragten der Stadt und vom Landkreis Ravensburg. Das Ziel: Beim Feiern sollten sich alle sicher und wohl fühlen. Feiern soll Spaß machen, entspannt, frei und wild möglich sein. Davon profitieren auch die Clubs, denn „Ob ein Team eine „nachtsame“ Haltung vertritt, spricht sich herum und wer mit gutem Gefühl feiern kann, kommt gerne wieder!“ Demenzfreizeit 2024 - Ein Urlaub der besonderen Art Zum 18. Mal können Menschen mit Demenz aus dem Landkreis Ravensburg gemeinsam mit ihren pflegenden Angehörigen eine Auszeit nehmen. Die Landvolkshoch- schule Wernau-Leutkirch lädt Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen vom 21. Oktober bis 30. Oktober zur Freizeit in das Tagungshaus Regina Pacis nach Leutkirch ein. Die Teilnehmenden erwartet ein viel- fältiges, auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Programm. Anmeldungen sind bis zum 28. Juni möglich. Die Land- kreisverwaltung, Fach- und Pflegekräfte, soziale Dienste und Ehrenamtliche sowie Pflegeschüler/-innen sorgen für eine optimale Betreuung und Pflege der erkrankten Menschen. Gleichzeitig können sich pflegende Angehö- rige erholen und austauschen. Sie können an einem ab- wechslungsreichen Freizeitprogramm teilnehmen und so neue Kraft für ihren belastenden Pflegealltag schöpfen. Um die Demenzfreizeit zu bezahlen, können Leistungen der Pflegeversicherung eingesetzt werden. Weitere In- formationen und die Anmeldeunterlagen erhalten Inter- essierte bei der Landvolkshochschule Wernau-Leutkirch, Herr Armin Pogadl; info@lvhs-wernau-leutkirch.de, Tel: 07153-9239-130. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im Juli Hiermit informieren wir über eine Vielzahl an Veran- staltungen zu unterschiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im Juli anbietet. “Omas Küche”: Workshop am 2. Juli Die Referentinnen Bianca Ettensperger, Laura Krezdorn und Christina Rief entführen die Teilnehmenden am Diens- tag, 2. Juli um 12.45 Uhr am Ernährungszentrum Boden- see-Oberschwaben, Schillerstraße 34 in Bad Waldsee in die kulinarische Welt vergangener Zeiten und die traditi- onelle Kochkunst der Großmütter. Dabei lernen die Teil- nehmenden Geheimnisse überlieferter Rezepte von herz- haften Eintöpfen bis hin zu süßen Leckereien kennen und entdecken Kräuter und Genüsse von damals. Es wird eine Zeitreise durch Geschmack und Tradition, bei der trotz- dem die Einfachheit der Rezepte überraschen werden. Die Kosten für den Workshop betragen 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Babys erster Brei: Online-Vortrag am 3. Juli Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 3. Juli um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Meal-Prep – ohne Stress durch den Tag: Workshop am 9. Juli Meal-Prep-Gerichte sind einfache und schnelle Gerich- te, die am Abend vorher zubereitet werden, um sie am nächsten Tag zu genießen. Unter der Anleitung von den Studierenden der Fachschule für Hauswirtschaft Lena Köpf, Birgit Kraft und Hannah Reich werden einfache und schnelle Meal-Prep-Gerichte zubereitet. Der Workshop richtet sich an motivierte, berufstätige Erwachsene, die schnell und ausgewogen durch den Tag kommen wollen. Der Workshop findet am Dienstag, 9. Juli um 12.45 Uhr im Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben, Schiller- straße 34, Bad Waldsee statt. Die Kosten für den Koch- workshop betragen 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.er- naehrung-oberschwaben.de möglich. Essbarer Garten – Gemüsegarten, Anbau und Boden- pflege: Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben auf der Landesgartenschau am 11. Juli Ein bewusster Umgang mit unserem Grund und Boden ist wichtig für Natur, Mensch und Tier. Schon bei der Pla- nung eines Gemüsegartens ist zu beachten, wie sich der Lebensraum für Mensch und Tier dadurch verändert. Eine bewusste Boden- und Pflanzenpflege, geschickte Anbau- planung, die Kombination verschiedener Gemüsearten mit Kräutern oder Blumen sowie die standortgerechte Auswahl sorgen für ein optimales Wachstum der Pflanzen. Am Donnerstag, 11. Juli informiert Referentin Annerose Herm über den Gemüsegarten. Grillen neu gedacht – Beilagen mal anders: Workshop am 16. Juli in Bad Waldsee Gemeinsam werden vielfältige Grillbeilagen neu entdeckt, die schnell und mit wenig Aufwand zubereitet sind. Die nächste Grillparty wird so zum Beilagen-Hit! Der Workshop findet am Dienstag, 16. Juli um 12.45 Uhr im Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben, Schil- lerstraße 34, Bad Waldsee statt. Die Referentinnen Birgit Heilig, Daniela Heiß, Franziska Rummel und Hellen Zit- terell sind Studierende der Fachschule Landwirtschaft - Fachrichtung Hauswirtschaft. Die Kosten für den Kochworkshop betragen 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstal- tungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Darm gut – alles gut. Darmgesunde Ernährung: Online-Vortrag am 17. Juli Wir wissen immer mehr über die Bedeutung unseres Darms für die Gesundheit, den Stoffwechsel und die Le- bensqualität. Die Ernährung hat einen bedeutenden Ein- fluss auf unseren Darm und unsere „Darmbewohner“. Welche Lebensmittel tun unserem Darm gut und sind besonders wichtig? Anregungen und Tipps hierzu gibt Referentin Bettina Schmidt am Mittwoch, 17. Juli um 18.30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-ober- schwaben.de möglich. Nach erfolgter Anmeldung erhal- ten die Teilnehmenden den Link zum Vortrag vorab per Mail. Pasta & Pesto: Workshop am 26. Juli für junge Erwachsene ab 17 Jahren Pesto ist der Klassiker unter den Würzsaucen. Pesto ist lecker, es lässt sich sehr schnell herstellen und ist vielseitig. Es schmeckt nicht nur in Verbindung mit Pasta, sondern auch als Brotaufstrich, Dip oder als Pestosalat. Wenn das Pesto frisch zubereitet wird, entfaltet es seine ganze Köst- lichkeit. In Verbindung mit der richtigen Nudelsorte ist es ein unschlagbarer Genuss für den Sommer! In dem Workshop am Freitag, 26. Juli um 17.00 Uhr in der Schillerstraße 34 in Bad Waldsee wird unter Anleitung der Referentinnen Tanja Müller und Manuela Schmied nicht nur das klassische Pesto Genovese mit Basilikum zubereitet, sondern es werden verschiedene Gerichte und Variationen von Pasta und Pesto zubereitet. Pesto kann z.B. auch süß zubereitet werden und dient dann als Sauce zum Dessert. Der Kostenbeitrag liegt bei 6 €. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Verleihung Förderpreis Duale Ausbildung 2024 für den Landkreis Ravensburg Am vergangenen Donnerstag hat Landrat Harald Sievers zum vierten Mal den „Förderpreis Duale Ausbildung“ für herausragende Leistungen von Auszubildenden und Aus- bildungsbetrieben im Landkreis Ravensburg verliehen. Im Rittersaal von Schloss Achberg wurden sechs Auszu- bildende und ein Ausbildungsbetrieb ausgezeichnet und mit einer Prämie für ihre Leistungen belohnt. Die Preisträgerinnen und Preisträger in der Kategorie „Auszubildende“ erhielten jeweils eine Urkunde, eine Zu- wendung in Höhe von 300 Euro sowie ein kleines Prä- sent. Von den Laudatoren – Martin Bloching, stellv. Kreis- handwerksmeister, Markus Brunnbauer, Bereichsleiter Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Ausbildung der Industrie- und Handelskammer Boden- see-Oberschwaben, Dr. Jochen Eble, Vertreter der Be- zirkszahnärztekammer Tübingen und Dorothee Maurer, Schulleiterin der Pflegeschule Wangen – erfuhren die zahlreichen Gäste, welche besonderen Leistungen von den Auszubildenden jeweils erbracht wurden und welche Beweggründe zur Berufswahl geführt haben. Die Auswahl-Jury setzte sich aus Vertretern der Indust- rie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben, der Handwerkskammer Ulm, der Kreishandwerkerschaft Ravensburg, des Landratsamtes Ravensburg, dem ge- schäftsführenden Schulleiter für die Beruflichen Schu- len im Landkreis sowie dem Landratsamt Ravensburg zusammen. Bei der Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger legten die Jurymitglieder ihr Augenmerk auf unterschiedliche Kriterien: So spielen etwa Persönlichkeit, individuelle Leistungsvoraussetzungen oder Engagement während der Ausbildung eine große Rolle. Weitere Ge- sichtspunkte können die Bereitschaft als „Ausbildungs- botschafter/in“ die Attraktivität des Handwerks zu be- werben, eine vorbildliche Integration unter erschwerten Bedingungen oder ein herausragendes Engagement mit hoher Sozialkompetenz in Mangelberufen sein. Die Jury hat mit Ihrer Auswahl sechs junge Menschen ge- ehrt, die mit Bravour eine Duale Ausbildung abgeschlos- sen haben, und die damit alle Voraussetzungen für einen erfolgreichen Weg und eine gesicherte Zukunft haben. Insbesondere, so betonte Landrat Sievers in seiner Be- grüßungsrede, solle mit dieser Preisverleihung auch noch- mals verdeutlicht werden, wie wichtig das Konzept der Dualen Ausbildung für den Landkreis, seine Unternehmen und Betriebe ist – besonders um dem Fachkräftemangel langfristig erfolgreich begegnen zu können. In der zweiten Kategorie wurde der Frisörsalon Haare Herrmann aus Ravensburg, vertreten durch das Ehe- paar Simone und Markus Herrmann für sein besonderes Engagement als Ausbildungsbetrieb mit einer Urkunde ausgezeichnet. Das Unternehmen bildet seit 1995 aus. Die meisten Beschäftigten sind eigens ausgebildete Fachkräf- te. Vor 3 Jahren hat der Betrieb eine eigene Haarwerk- statt (Azubiwerkstatt) eingerichtet, in der die Auszubilden- den zusammen mit einem Ausbilder an Modellen üben können und nicht nur an Frisierköpfen. Diese Übungen finden während der Arbeitszeit statt und nicht wie üblich an Modellabenden nach der Arbeitszeit. Der Betrieb zahlt übertariflich und gibt mehr Urlaub. Herr Herrmann hat zusammen mit anderen Ausbildern das „intercoiffure Ausbildungs-Upgrade“ ins Leben geru- fen. Das Upgrade besteht aus mehreren Modulen, die die Azubis im ersten Lehrjahr lernen. Durch die Lerneinheiten können die Azubis viel schneller effektiver im Salon mitar- beiten. Die Kosten in Höhe von 2.000,00 € übernimmt der Betrieb. Haare Herrmann erhielt das Top-Ausbilder-Siegel der Handwerkskammer Ulm von 2024 – 2026. Übersicht der Preisträger/innen des Förderpreises Duale Ausbildung 2024 für den Landkreis Ravensburg: Kategorie „Auszubildende“ in den Bereichen... 1. „Gewerbe & Handwerk“: Endraß, Amelie – Bäckerin Bäckerei Vogel GmbH & Co. KG, Wangen Gewerbliche Schule Ravensburg Kübler, Viktoria – Schreinerin Schreinerei Werner Mendel, Ravensburg Gewerbliche Schule Ravensburg 2. „Industrie & Handel“: Kiesel, Manuel – Mechatroniker Grunwald GmbH Wangen Gewerbliche Schule Ravensburg Fürst, Julia – Mediengestalterin (Print und Druck) Inallermunde GmbH, Leutkirch Gewerbliche Schule Ravensburg 3. „Gesundheit, Soziales und Pflege“: Marandi, Batoul – Zahnmedizinische Fachangestellte Zahnarztpraxis Dr. Nicole Lehmann, Meersburg Edith-Stein-Schule Aulendorf Henkel, Elias – Pflegefachmann Westallgäuklinikum der Oberschwabenklinik, Wangen Pflegeschule Wangen Kategorie „Ausbildungsbetrieb“ Haare Herrmann Markus und Simone Herrmann Gartenstraße 7 Ravensburg „Landtechnik, wie zu Großvaters Zeiten“ - Oldtimer-Traktortreffen im Bauern- haus-Museum in Wolfegg am Sonntag 23.06.2024 Etwa 300 alte Traktoren und Landmaschinen sind am 23. Juni von 10 bis 17 Uhr im Bauernhaus-Museum All- gäu-Oberschwaben in Wolfegg zu bestaunen. Die Schlep- per werden während einer moderierten Präsentation ausführlich vorgestellt. Außerdem ist in der einmaligen Atmosphäre des Museums alte Landtechnik in Betrieb. Ein musikalisches Rahmenprogramm, Bewirtung mit schwä- bischen Spezialitäten und Mitmachangebote für Familien runden diesen Tag ab. Felicitas Wehnert erzählt über die Kulturgeschichte alter regionaler Gemüsesorten mit ei- nem Exkurs zur „Restlesküche“. Technische Schätze präsentieren sich! Oldtimer-Begeisterte bekommen am 23. Juni im Bau- ernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg zahlreiche Oldtimer-Traktoren zu sehen: Die „Vorallgäu- er Oldtimer Veteranen Wolfegg e.V.“ laden zum Oldti- mer-Traktorteffen ein. Einblicke in die Geschichte der Schlepper erhalten Besucher während der moderier- ten Präsentationen mit Christian Schupp. Wußten Sie zum Beispiel, dass es allein in Deutschland weit über 100 Traktormarken gab, einige davon auch aus der Region Allgäu-Oberschwaben? Die bis zu 90 Jahre alten Tech- nik-Veteranen sind bei zahlreichen Vorführungen auch im Einsatz auf den Museumswiesen zu erleben. Manche sind komplett restauriert - teilweise schöner als neu, an- dere zeigen, dass sie Jahrzehnte harter Arbeit auf dem Buckel haben. In der Zehntscheuer Gessenried zeigt Heiko Jeuter, ein passionierter Modellbauer, einen kleinen Teil seiner Sammlung historischer Traktoren- und Landma- schinenmodelle, die meisten davon im Maßstab in 1:87, die in vielen Stunden Bastelarbeit entstanden. Tipp: Wer mit seinem eigenen Oldtimer-Schlepper (min- destens Baujahr 1968 oder älter) bis 12 Uhr in das Mu- seum kommt und diesen dort ausstellt, erhält samt Beifahrer freien Eintritt. Spezialprogramm um alte Obst- und Gemüsesorten Wer sich neben ausgefeilter Technik auch für die Pflan- zenschätze in den Museumsgärten (und in den Gärten Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 zu Hause) interessiert, sollte sich das Spezialangebot mit Buchautorin Felicitas Wehnert nicht entgehen lassen: Jeweils um 11.30 Uhr und um 14 Uhr lädt sie zum spannend bebilderten Vortrag über die Kulturgeschichte von alten Obst- und Gemüsesorten ein, etwa die des „Guten Hein- richs“ oder die attraktiv gesprenkelte Langenauer Stan- genbohne, die von den Donauschwaben mit ins Banat genommen und dort überlebte. Der Besuch des Vortrags ist im Eintrittspreis des Museums enthalten. Familienprogramm und Bewirtung Auch für junge Besuchende und Familien gibt es wie im- mer ein Mitmach-Programm: Passend zum Thema dürfen die Kinder Traktoren in der Holzwerkstatt bauen, Schlüs- selanhänger aus Leder und eine Politur herstellen. Um 11:30 und 13 Uhr erfahren Groß und Klein bei der Füh- rung „Ohne Handy, Tablet und co.“, wie die Technik den Alltag und die Landwirtschaft über die letzten 100 Jah- re verändert hat. Um 11 und 14 Uhr spielt außerdem das Puppentheater „Toldrian“. Wie immer gibt es neben haus- gemachten Kuchen und Kaffee auch deftige Bewirtung mit Grillwurst, Steaks, und Bratkartoffeln.“ Weitere Informationen gibt es unter Tel. 07527/95500 oder auf der Internetseite des Museums unter www.bau- ernhaus-museum.de Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e. V. Männerchor singt in der Ev. Kirche Baienfurt Am Sonntag, 16. Juni 2024 singt der Männerchor des Lie- derkranzes im Gottesdienst unter Leitung von Irene Streis. Beginn 10:30 Uhr. Chorproben CHORifeen and friends Die Chorifeen and friends sind ein gemischter Chor un- ter der Leitung von Peter Fuchs. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Repertoire, viel Freude am Singen und am geselligen Beisammensein. Über neue Sängerinnen und Sänger mit Notenkenntnissen freuen wir uns sehr. Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ravensburger Str. 9 Chorleitung Peter Fuchs Kontakt: Telefon: 0751-1807226 E-Mail: liederkranzvorstand@gmail.com Männerchor Dienstag, 18.30 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ravensburger Str.9 Chorleitung Irene Streis Über eine weitere Unterstützung würden wir uns freuen. Telefon: 0751-25 914 Jetzt Blut spenden und gemeinsam die Versorgung im Sommer sichern Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt, um das Gesundheitssystem mit unverzichtbaren Blutpräparaten sicher versorgen zu können. Leere Liegen bei der Blut- spende können zu einem Problem werden! Aktuell zählt jede Blutspende! Das DRK ruft zur Blutspende in den kommenden Tagen auf. Nächster Termin: Mittwoch, dem 03.07.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Schenk-Konrad-Halle, Mühlstraße 1 88255 Baindt Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Bedingt durch das zunehmend sommerliche Wetter und die Feiertags- und Brückentagslage ist in den vergange- nen Wochen die Bereitschaft zur Blutspende in Deutsch- land bereits spürbar zurückgegangen. Zu erwarten ist, dass durch die Großsportereignisse im Juni und Juli sowie die anstehenden Sommerferien die Spendenbereitschaft weiter sinkt. Um auf diese enorme Herausforderung aufmerksam zu machen und neue Spenderinnen und Spender zu gewin- nen, rufen die DRK-Blutspendedienste im Rahmen ihrer bundesweiten Kampagne #missingtype - erst wenn’s fehlt, fällt‘s auf auch mit prominenter Unterstützung, u.a. mit Fußballnationalspieler Toni Kroos zur Blutspende auf. Besonders jetzt und in den nächsten Wochen zählt jede Blutspende, um einen Engpass in der Versorgung mit den teilweise nur wenige Tage haltbaren Blutpräparaten zu vermeiden. Auch und besonders für Menschen, die erstmals eine Blutspende leisten möchten, sind die kom- menden Wochen eine gute Gelegenheit, sich solidarisch zu engagieren und eine Karriere als Lebensretter zu starten. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und kleine Laborkontrolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut, dauert nur 5 bis 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien zur Kampagne stehen unter www.missingtype.de/partner zur Verfügung Regionale Veranstaltungsreihe „Durch- blick behalten im Alltag“ in der Region Ulm Das Thema Sehverlust kann jeden treffen. Das frühzeitige Erkennen von Augenerkrankungen ist essenziell und kann häufig helfen, das Sehvermögen zu bewahren. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. greift das Thema in Zusammenarbeit mit den Be- auftragten für die Belange von Menschen mit Behinde- rung in der Region Ulm erneut auf. In Ulm, Biberach und Langenau werden in der Veranstaltungsreihe „Durchblick behalten im Alltag“ Maßnahmen zum Erhalt der Selbst- ständigkeit mit Sehbeeinträchtigung beleuchtet. Es gibt einen Einblick in die Auswirkungen von Augenkrankheiten und einen Überblick über Hilfsmittel, sowie die Möglich- keiten der Selbsterfahrung. Die Veranstaltungen richten sich an Betroffene, pflegen- de Angehörige, ehrenamtlich Engagierte und Beratungs- dienste. Alle Interessierten sind willkommen. Mi, 19. Juni 2024 in Ulm: Bürgerzentrum Eselsberg, Virchowstr. 4, 89075 Ulm; Zeit: 14.00-16.30 Do, 11. Juli 2024 in Biberach: Landratsamt Biberach, großer Sitzungssaal, Rollinstr. 9, Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 88400 Biberach; Zeit: 14.00-16.30 Mi, 17. Juli 2024 in Langenau: Rathaus Langenau, Sitzungssaal 2.Stock, Marktplatz 1, 89129 Langenau; Zeit: 14.00-16.30 Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl wird um Anmeldung gebeten. Anmeldung: BSV Württemberg e.V. Tel: 0711 -210 60 – 0 E-Mail: vgs@bsv-wuerttemberg.de Info-Veranstaltung bei Kolping - Wie gelangen Erwachsene zu einem höheren Schulabschluss? Menschen, die berufstätig sind oder waren oder die ei- nen Familienhaushalt führen, können durch das Nach- holen eines höheren Schulabschlusses ihre beruflichen Chancen erhöhen oder die Zugangsberechtigung zu Hochschulen erlangen. Beim Besuch einer der Schulen des zweiten Bildungswegs – zum Beispiel Abendgym- nasium oder Kolping-Kolleg – nimmt man an den übli- chen staatlichen Prüfungen teil und kann das Abitur, die Fachhochschulreife oder den Realschulabschluss erwer- ben. Der erwachsenengerechte Unterricht findet bei den Zielen Abitur und Fachhochschulreife wahlweise abends oder tagsüber statt. Am Donnerstag, 20. Juni, findet um 19:00 Uhr im Kolping-Bildungszentrum Ravensburg eine Informationsveranstaltung über die Schulen des ersten und zweiten Bildungswegs statt. Bei dieser Veranstaltung erfährt man mehr über die Aufnahmebedingungen und die weiteren Regelungen; außerdem können die Unter- richtsräume besichtigt werden. Nähere Informationen auch über 0751-560159-10. Zusätzliche Steigerung bei bestimmten LAK-Renten Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten stei- gen zusätzlich zur normalen Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 unter bestimmten Voraussetzungen. Nach dem neuen Erwerbsminderungsrenten-Bestands- verbesserungsgesetz können sich Erwerbsminderungs- renten, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen haben, neben der normalen Rentensteigerung von 4,57 Prozent um einen Zuschlag erhöhen. Auch alle Renten, die auf die oben genannten Renten direkt folgen, zum Beispiel Altersrenten und Wit- wenrenten, werden entsprechend erhöht. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, bei denen kein vorheriger Rentenbe- zug des bzw. der Verstorbenen vorlag und die in diesem Zeitraum begonnen haben. Diese zusätzliche Steigerung beträgt für die genannten Renten, die bis zum 30. Juni 2014 begonnen haben, bis zu 7,5 Prozent und für die danach beginnenden bis zu 4,5 Prozent. Die Rentenerhöhung erfolgt automatisch ab Juli 2024. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Die entspre- chenden Mitteilungen verschickt die SVLFG Mitte Juni. UEFA EURO 2024 – DRK aus ganz Oberschwaben im Einsatz Das Deutsche Rote Kreuz Ravensburg e.V. hat mit der Fußball-EM große Einsätze vor sich. Vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 wird Deutschland Gastgeber der UEFA EURO 2024 sein. In dieser Zeit finden 51 Spiele an zehn ver- schiedenen Orten statt, bei denen Fans und Athleten aus ganz Europa zusammenkommen. Auch viele Freiwillige im DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. übernehmen eine entscheidende Rolle bei Veranstaltungen in der Region, indem wir für die notfallmäßige medizinische Versorgung und Betreuung verantwortlich sind, egal ob am Spielrand oder bei Public Viewing Veranstaltungen. Die Beteiligung des DRK Ravensburg e.V. unterstreicht die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements und die Kompetenz in der Notfallversorgung, die wir in die Gemeinschaft einbringen. Unsere engagierten Freiwilligen sind mit ihrem Fachwissen und ihrer Leidenschaft jeder- zeit bereit, für einen sicheren und reibungslosen Ablauf des internationalen Sportereignisses zu sorgen. Die Sanitätsdienstmitglieder des Deutschen Roten Kreu- zes Ravensburg e.V. sind für jede Situation, einschließlich Großschadensereignissen und Katastrophen, wie Terro- ranschläge, hervorragend vorbereitet. Ihre Ausbildung umfasst spezielle Schulungen zu diesen Szenarien. Für die UEFA EURO 2024 setzen wir Einsatzkräfte ein, die eine breite Erfahrung aus vergleichbaren Großevents, wie Bundesliga- und Länderspielen oder dem Rutenfest, mitbringen. Besonders wichtig ist uns die Erfahrung der Führungskräfte, der Notärzte und des rettungsdienst- lichen Fachpersonals. Einsatzkräfte, die zusätzlich aus weiteren DRK-Gliederungen oder anderen Hilfsorgani- sationen angefordert werden, bereiten wir intensiv auf den Einsatz vor. Dazu gehört eine genaue Einweisung, die Einsatztaktik sowie das Training zu Sicherheitsrisiken und Rettungswegen, um eine schnelle und sichere Reaktion im Ernstfall zu gewährleisten. Welche Aufgaben erfüllen die Einsatzkräfte des DRK Ravensburg e.V.? Das DRK ist Leistungserbringer im Rettungsdienst und im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz und hat sich zur Mitwirkung im Zivilschutz und im Katastrophenschutz (zusammenfassend „Bevölkerungsschutz“ genannt) be- reiterklärt. Die Einsatzkräfte sind für die Gesundheit aller Beteiligten verantwortlich und leisten im Rahmen des Sa- nitätsdienstes medizinische Versorgung und Betreuung von Erster Hilfe bis hin zur notfallmedizinischen Versor- gung. Allgemein gilt, dass Veranstalter, Polizei, Feuerwehr, Sicherheitskräfte, Sanitäts-, Rettungs- und Betreuungs- dienste, öffentliche Gesundheitsversorgung u.v.a. eng zusammenarbeiten müssen, um den Risiken, die aus der Veranstaltung entstehen, effektiv begegnen zu können. Mit wie vielen Einsatzkräften ist das DRK aus dem Schussental im Einsatz? Insgesamt werden sich ca. 75 Einsatzkräfte des DRK Kreisverbandes Ravensburg e.V. direkt an den Spielor- ten der EM 2024 engagieren. Die Ehrenamtlichen werden als Einsatzeinheit, als Spezialkomponenten der Gefahren- abwehr im Bereich von besonderen Lagen, aber auch in vielen Public Viewings in Stuttgart und in Oberschwaben aktiv sein. Unsere Einsatzkräfte sind erfahren und ein- satzerprobt. Sie sorgen auf vielen kleineren und großen Veranstaltungen dafür, dass alles rund läuft. Und das schon seit vielen Jahren. Naherholung zwischen Schussen und Seen Buntes Programm anlässlich des Tages der Artenviel- falt am 15. und 16. Juni 2024 Mit dem landesweiten Aktionstag möchte der Landes- naturschutzverband Baden-Württemberg für heimische Naturschätze sensibilisieren und die Themen Artenvielfalt und Artenkenntnis in den öffentlichen Fokus rücken. Da Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 darf auch ein buntes Aktionsprogramm an der Blitzen- reuter Seenplatte nicht fehlen! Mit ihrer abwechslungsrei- chen Landschaft, geprägt von Seen, Weihern und Moo- ren, ist sie nicht nur ein geschätztes Naherholungsgebiet in Oberschwaben, sie bietet wertvollen Lebensraum für die heimische Tier- und Pflanzenwelt. Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Zeitraum: 13:00 bis 17:00 Uhr Am Samstag, 15. Juni und Sonntag, 16. Juni können sich Naturbegeisterte, Wanderer und Familien auf Entde- ckungsreise der Blitzenreuter Seenplatte begeben. Unsere Gästeführerinnen und Gästeführer bieten ansprechende Info-Stationen entlang des Wanderweges um Vorsee und Häcklerweiher. Für Groß und Klein ist hier einiges gebo- ten: Von Wanderempfehlungen über Wissenswertes zur heimischen Tierund Pflanzenwelt, bis hin zu komplexeren Themen wie etwa die Messung der Zeit mit Hilfe einer Sonnenuhr – keine Frage bleibt offen. Wir würden uns freuen, Sie an diesem Wochenende an unserer Info-Station am Eingang zum Häcklerweiher be- grüßen zu dürfen. Infos zu unseren Gästeführungen und zur Blitzenreuter Seenplatte: www.zwischenschussenundsee.de Katholische Arbeitnehmer-Bewegung „Gesunde Erde – Gesunder Mensch“ Dies ist das Thema der 58. Internationalen Bodenseeta- gung am Samstag, 29. Juni, die dieses Jahr in Ravensburg im Haus der katholischen Kirche, Wilhelmstr. 2, stattfindet. In der Einführung wird Dr. Anja Hirscher, Nachhaltigkeits- expertin bei der KAB, auf christliche Werte der Genügsam- keit mit Ausschnitten aus Laudato Si und Lautdae Deum eingehen und diese in den Kontext der sozial-ökologi- schen Nachhaltigkeitsdebatte stellen. Anschließend gibt Simon Neitzel, vom Netzwerk „wirund- jetzt“, spannende Einblicke in das Thema Boden und Hu- musaufbau und beleuchtet den Zusammenhang mit un- serer Gesellschaft. Erstellt innovative und Mut machende Projekte rund um den Bodensee vor, wie den Paradies- garten, die Regionalwert AG und das Regenerate Forum. Seit vielen Jahren sammelt er als Visionär, Netzwerker und Gärtner spannende Erfahrungen und initiier zahlrei- che Projekte für eine gerechtere, solidarischere und faire Welt. Im Anschluss ist ein Dialog und Austausch geplant. Weiter Informationen und Anmeldung über https:// www.kab-drs.de/angebote/programm-2024/internatio- nale-bodenseetagung oder telefonisch unter 0751 21040 GESCHÄFTSANZEIGEN UNTERRICHT Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass noch gültig??? DAUMEN DRÜCKEN und Prämie kassieren. Entscheide dich jetzt für twsÖkostrom und/oder twsÖkogas. Profitiere von 100 € Neukundenbonus pro Vertrag und einer EM-Prämie zusätzlich. Denn je weiter die deutsche Nationalmann- schaft kommt, desto höher steigt deine Prämie. Für dich. 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Eine fachärztliche Qualifikation in den Bereichen Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Psychiatrie und Psychotherapie ist vorteilhaft und wünschenswert, jedoch nicht Voraussetzung. Die Justizvollzugsanstalt Ravensburg ist u. a. für den Freiheits- entzug an männlichen Strafgefangenen im offenen und geschlossenen Vollzug zuständig. Nähere Informationen finden Sie auch unter www.jva-ravensburg.de. Als Anstaltsärztin bzw. Anstaltsarzt nehmen Sie mit einem Team aus Pflegekräften interessante und vielfältige Aufgaben in der medizinischen Versorgung der Gefangenen wahr. Ein Interesse an den Aufgabenstellungen des Justizvollzugs, selbstständiges Arbeiten, Entschlusskraft, Belastbarkeit und Teamfähigkeit setzen wir voraus. Der Arbeitsplatz bietet ein hohes Maß an ärztlicher Unabhängigkeit und Selbstständigkeit außerhalb klassischer gesundheitspolitischer Zwänge. Das Ableisten von Nacht- und Wochenenddiensten ist nicht gegeben. Die weiterhin gebotenen regelmäßigen Arbeits- zeiten ermöglichen eine gute Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Ebenso ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich. Der Arbeitsplatz eignet sich daher auch für den Wiedereinstieg nach einer Familienpause. Zusätzlich können Sie neben dieser Tätigkeit auch gewünschte Nebentätigkeiten (z. B. gutachterliche Aufgaben etc.) durchführen. Gerne können Sie zur Vorbereitung Ihrer Entscheidung bei uns hospitieren. Bei Einstellung im Tarifverhältnis findet der TV-Ärzte Anwen- dung. Ergänzend bieten wir Ihnen, je nach Einzelfall, bei der Einstellung im Rahmen der Stufenvorweggewährung eine befris- tete Zulage von durchschnittlich 500,00 Euro im Monat an. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der lauf- bahnrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen möglich. Die Stelle bietet die Möglichkeit der Beförderung nach Besoldungs- gruppe A 15 LBesGBW. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, steht Ihnen für weitere Informationen gerne die Verwaltungsleiterin Frau Fugel, Telefon: 0751/373-245, zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen können Sie sich auch an Frau Medizinalreferentin Dr. Andrea Schmieder, Telefon: 0711/279-2337, beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg wenden. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30.06.2024 an die Justizvollzugsanstalt Ravensburg, Hinzistobel 34, 88212 Ravensburg oder per E-Mail an poststelle@jvaravensburg.justiz.bwl.de. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: www.jva-ravensburg.de / Service JUSTIZVOLLZUGSANSTALT RAVENSBURG Christian R. & Jacob T. Freiwilligendienstleistende Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Oberschwaben/Bodensee Pfannenstiel 31 88214 Ravensburg bewerbung.osb@johanniter.de Telefon: 0751 36149-0 Na klar, freiwilliges Engagement lohnt sich. Mit einem Freiwilligendienst bei den Johannitern engagierst du dich für andere Menschen und lernst gleichzeitig dich selbst noch einmal von einer ganz neuen Seite kennen. Zum 1. September 2024 bieten wir Plätze für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in Ravensburg. Werde Teil unseres Teams und gestalte eine lebenswerte Gesellschaft aktiv mit. Nimm dein Glück in die Hand und bewirb dich jetzt! Infos und Bewerbung: www.johanniter.de/fsj-bw oder www.johanniter.de/jobs-oberschwaben LEBENSHUNGER Arbeiten mit WISSENSDURST DAMIT DIE LIEFERKETTE FUNKTIONIERT Berufe: Fachkräfte für Lagerlogistik haben in Firmen eine bedeutsa- me Funktion (djd). Nur mit einer ausgetüftelten Lagerlogistik können Firmen ihre Pro- dukte ef zient und pünktlich an die Kunden bringen. Für diese verantwor- tungsvolle Aufgabe gibt es einen Ausbildungsberuf, die Fachkraft für La- gerlogistik. Bei der Brauerei C. & A. Veltins etwa nden Auszubildende eine vollautomatische Fördertechnik vor, die bedient, gesteuert und überwacht werden muss. „Unsere Hochregallager haben eine Höhe von bis zu 35 Me- tern und umfassen 41.000 Palettenstellplätze“, erklärt Peter Peschmann, technischer Geschäftsführer der Brauerei. Die Ausbildung dauert drei Jahre, Infos: www.veltins.de/brauerei/karriere. Bewerberinnen und Bewerber soll- ten über räumliches Vorstellungsvermögen verfügen, organisatorisches und praktisches Geschick besitzen und Interesse und Spaß an Technik haben. &AUSBILDUNG BERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur KFZ-MARKTAUS DER LANDWIRTSCHAFT IMMOBILIEN VERKAUF GESUNDHEIT[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 15. Juli 2022 Nummer 28 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Verkaufen Sie lokale und regionale (Lebensmittel-)Produkte in Baindt? Regionale Landwirtschaftsbetriebe und Unternehmen leisten einen sehr wichtigen Beitrag, um die Versorgung vor Ort aufrecht zu halten. Auch im Hinblick auf den Schutz der Umwelt ist der Konsum von regionalen Produkten gut und sinnvoll. Daher bekommen in der Gesellschaft das Kaufen und Verkaufen von regionalen sowie lokalen Produkten (glücklicherweise) wieder mehr Aufmerksamkeit. Auch Baindter Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit vor Ort hofeigene Produkte direkt vom Landwirt, ohne Zwischenstation, zu beziehen. Weitere regionale Produkte unterschiedlichster Art er- gänzen das Angebot und sorgen für ein vielseitiges Sortiment. Die Gemeinde Baindt möchte den Ver- kaufsstellen mit Hilfe einer Artikelserie im Amtsblatt eine Plattform bieten und darauf aufmerksam machen. In dieser Serie sollen die Hofläden und Verkaufsstellen in Baindt, welche sowohl lokale als auch regionale Lebensmittel- und Getränkeerzeugnisse verkaufen, porträtiert und vorgestellt werden. Sie verkaufen lokale oder regionale Lebensmittel bei sich am Haus oder Hof und haben Interesse an einer Veröffentlichung? Untenstehend finden Sie einen Entwurf, wie Ihre Selbstvorstellung ausse- hen könnte. Die mit Stern (*) markierten Passagen sind fixierte Felder, welche nicht geändert werden können. Die Fragen dienen lediglich der Orientierung und können - müssen aber nicht - beantwortet werden. Alle Angaben sind selbstverständlich freiwillig. Bitte senden Sie Ihre Vorstellung (Beantwortung der Fragen) an Frau Maurer f.maurer@baindt.de. Die Fotos senden Sie bitte extra als E-Mail-Anhang. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne auch an Frau Maurer (07502 9406-40 oder an die oben genannte E-Mailadresse) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen! Ihre Gemeindeverwaltung So könnte Ihre Vorstellung aussehen (Bitte maximal eine halbe Seite): * In dieser Artikelserie werden alle Hofläden in Baindt vorgestellt, welche sich auf die Annonce der Gemeinde Baindt gemeldet haben.* „Name Ihres Hofladens“ Wer sind Sie? Wo genau verkaufen Sie? Was wird verkauft und woher kommen die Produkte? Wie lange gibt es den Verkauf schon? Wie kamen Sie auf die Idee einen solchen Verkauf anzubieten? Warum finden Sie es wichtig regional/lokal zu kaufen und zu verkaufen? Wollen Sie den Bürgern sonst noch etwas zu Ihrem Hofladen mitteilen? Ein bis zwei Bilder Ihres Hofladens Beispielfoto Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 - Abholung der bestellten Sandsäcke - am Donnerstag, den 21. Juli 2022 vor dem Feuerwehrhaus in Baindt In einer gemeinsamen Aktion mit den Feuerwehren Baienfurt und Wolpertswende befüllte die Freiwillige Feuerwehr Baindt am Donnerstag, den 07.07.2022 insgesamt eintausend Sandsäcke. Circa 13 Tonnen Sand wurden dabei innerhalb einer Stunde abgefüllt. Für den Ernstfall wird ein Teil der Säcke im Bauhof eingelagert. Um künftig noch besser vor Starkregen gerüstet zu sein, bestellten Baindter Bürge- rinnen und Bürger zum Schutz der eigenen Häuser und Grundstücke einen Großteil der produzierten Säcke. Die bestellten Sandsäcke können am Donnerstag, den 21.07.2022 von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr vor dem Feuerwehrhaus in Baindt (Ziegeleistraße 20, 88255 Baindt) ab- geholt werden. Die Jugendfeuerwehr Baindt wird die Säcke entsprechend den Bestel- lungen ausgeben. Vielen Dank an dieser Stelle der Freiwilligen Feuerwehr für diese tolle Aktion! Ihre Gemeindeverwaltung NEU - NEU - NEU Das Baindter Ferienprogramm geht ONLINE!!! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, das Schuljahr geht zu Ende und Ihr freut Euch sicher sehr auf die Sommerferien! Auch wer einen großen Teil der Ferien zu Hause verbringt, darf sich dank des Engagements vieler Ehrenamtlicher auf eine abwechslungsreiche Zeit freuen. Schaut Euch die Angebote an, es ist sicher etwas dabei, dass Ihr schön, spannend, lustig oder cool finden werdet. Probiert`s einfach aus! NEU - NEU - NEU: Für das Ferienprogramm wird es auch dieses Jahr keine gedruckte Broschüre geben! Wir nut- zen seit letztem Jahr die Plattform "nupian", mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks ONLINE erfolgen kann. Eine Vorschau der diesjährigen Veranstaltungen findet Ihr im Innenteil dieses Amtsblattes. Ab Dienstag, 19. Juli 2022 wird das Programm freigeschaltet und Eure Eltern können Euch anmelden. Mit diesem QR-Code geht´s zur Online-Anmeldung des Baindter Ferienprogrammes! Schöne Ferien, sonnige und sommerlich warme Wochen und ganz viel Spaß an allen Tagen wünscht Euch Eure Gemeindeverwaltung Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Ein- wohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Struktu- ren andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter - und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Unser Angebot an Kindertagesbetreuung wird derzeit durch 3 Träger mit zusammen 5 Kindertageseinrichtun- gen und die Schulkindbetreuung gestaltet. Wir suchen ab sofort eine Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung (m/w/d) zur Neuordnung/zum Aufbau dieses Aufgabenbereichs mit der Gewährleistungsver- antwortung für die Gemeinde und die Trägerverantwor- tung für die drei kommunalen KiTas und die Schulkind- betreuung. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit vielen Gestaltungs- möglichkeiten in einer dienstleistungsorientierten Ver- waltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören insbesondere • den rechtssicheren Betrieb unserer drei Kindertages- einrichtungen und der Schulkindbetreuung in Koope- ration mit den Hausleitungen vor Ort zu verantworten • die Weiterentwicklung vergleichbarer pädagogischer und betrieblicher Qualitätsstandards auf unserem Kin- der-Bildungs-Campus in Kooperation mit den päd. Fachkräften unter Beachtung der Umsetzung des Ori- entierungsplans und aller gesetzlicher Vorgaben • Fortschreibung der Rahmenkonzeption, Pflege des Qualitätsmanagements und die Gestaltung von Fach- tagen, Inhouse-Fortbildungen und anderen geeigneten Formaten • Dienst- und Fachaufsicht über die leitenden Mitarbei- tenden im Bereich Bildung und Betreuung und die Ge- samtverantwortung über die Mitarbeitenden in diesem Fachbereich • Verantwortung der Personalgewinnung und Personal- entwicklung • Kooperation mit allen angrenzenden Sachgebieten der Gemeinde Baindt, die in den Betrieb der Kinder- tagesbetreuung involviert sind • Rechtssichere Ausführung aller Aufgaben in der Ge- währleisterrolle der Gemeinde Baindt • Erstellung der jährlichen örtlichen Bedarfsplanung mit Einbezug verschiedener Erhebungsinstrumente u. a. einer onlinebasierten Anmeldeplattform • Einführung dieser Anmeldeplattform • Kooperation mit den freien Trägern; Pflege der Be- triebskostenvereinbarung • Sie beraten die Gemeinde Baindt und ihre Gremien in rechtlichen, konzeptionellen und betrieblichen Aspek- ten und führen die Geschäfte des Kinderausschusses; Sie vertreten den Träger in einschlägigen Fachgremien auf Landkreisebene und bei Kooperationspartnern wie Fachschulen, Frühförderung u. Ä. • Sie sind zentraler Ansprechpartner für die Eltern und verantworten das Qualitätsmanagement • Sie verantworten gemeinsam mit der Bürgermeisterin die Öffentlichkeitsarbeit des Fachbereichs • Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Schulkindbetreuungsplatz erweitern Sie in naher Zu- kunft Ihren Verantwortungsbereich um die Schulkind- betreuung (mit einer Erweiterung Ihres Tätigkeitsum- fangs) Ihr Profil - Abschluss als Bachelor of Arts - Frühkindliche Bildung oder Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs oder Erzieher*in mit Zusatzqualifikation Fachwirtin Or- ganisation u. Führung bzw. vergleichbare Qualifikation - Führungserfahrung im Feld Kindertagesbetreuung, idealerweise mit dezentralen Einheiten Umfassende fachliche Kenntnisse für den rechtlichen und konzeptionellen Betrieb von Kindertageseinrich- tungen - Erfahrung in Konzeptentwicklung und Drittmittelak- quise - Verwaltungserfahrung mit sicherer Anwendung der gängigen Programme - Kommunikationsfähigkeit, sicheres Auftreten aber auch das entsprechende Einfühlungsvermögen im Umgang mit den päd. Teams und Leitungen der Ge- meinde Baindt sowie den verwaltungsinternen und externen Kooperationspartner*innen - Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben eine rasche Auffas- sungsgabe sowie Spaß daran, sich für die Zukunft der Jüngsten und der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen - Eine unbefristete Teilzeitstelle in EG 11 TVöD vorab mit 65 % Beschäftigungsumfang (Aufstockung mit Umset- zung Rechtsanspruch Schulkindbetreuung möglich) - Einen interessanten und verantwortungsvollen Aufga- benbereich mit gesellschaftlicher Relevanz - Flexible Arbeitszeitmodelle und die individuelle Balance von Beruf und Privatleben - Eine zukunftsorientierte Personalentwicklung - Ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement - Kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeits- klima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre aussa- gekräftige, schriftliche Bewerbung bis spätestens Sams- tag, den 30.07.2022 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 19. Juli 2022 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Si- mone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 21.06.2022 den Entwurf zum vor- habenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 07.10.2021 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fas- sungsdatum vom 21.06.2022 und wurde für die öffent- liche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt westlich der Gemeinde Baindt und um- fasst das Grundstück mit der Flst.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Im Geltungsbereich soll eine Reithalle sowie eine Terras- se und Lagerflächen umgesetzt werden. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. 185/7 188 185/2 185/8 2 1 Baindter Brühl 191/2188/1 196/1 196/2 195 187 Geltungsbereich N maßstabslos Die externen Ausgleichsmaßnahmen finden im Umfeld der geplanten Halle sowie nordwestlich der Gemeinde Baindt statt. Die erste Maßnahme erfolgt nördlich der Reithalle auf der Fl.-Nr. 185/8 der Gemarkung Baindt an der Grenze zur Fl.-Nr. 185/2. Die zweite Maßnahme erfolgt ebenfalls auf der Fl.-Nr. 185/8, nordöstlich der geplanten Reithalle entlang des Fußweges. Die dritte Maßnahme erfolgt auf der Fl.-Nr. 188 im Norden der Pferdekoppel. Eine weitere Ausgleichsfläche liegt auf der Fl.-Nr. 376 nordwestlich der Gemeinde Baindt, südlich des Ortsteils Sulpach. Die Fläche liegt südlich der landwirtschaftlichen Gebäude zwischen der „Sulpacher Straße“ und dem Obe- ren Bampfen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Flächen im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 25.07.2022 bis 08.08.2022 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt) Zimmer 4.2 während der allge- meinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: • Umweltbericht in der Fassung vom 21.06.2022 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennut- zungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebie- te/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewer- tung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wech- selwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutz- gütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Ein- griffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungs- möglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswir- kungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Un- fälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der er- heblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchfüh- rung der Planung. • Ergebnisvermerk vom 26.04.2021, ergänzt am 07.06.2021, des Behördenunterrichtungs-Termines vom 14.04.2021 Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stel- lungnahmen des Landratsamtes Ravensburg, Natur und Artenschutz (zur weiterhin vorhandenen Gültig- keit der Stellungnahme zum Zielabweichungsverfah- ren aus dem Jahr 2020, zur FFH-Vorprüfung und der Abhandlung der Beleuchtungsauswirkung und der Auf- stellung eines Nutzungskonzeptes, zu den Belangen des Artenschutzes), des Landratsamtes Ravensburg, Wasserrecht (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsgebieten), des Landratsamtes Ra- vensburg, Gewerbeabwasser (zur Abwasserbehand- lung, Aussagen über den Untergrund und zum Entwäs- serungskonzept) und des Landratsamtes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreislaufwirtschafts- gesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmas- senausgleich) sowie zum Thema Dachbegrünung der Reithalle • Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zum Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) und dem zugehörigen Zielabweichungsverfahren von 2020, zur Unbedenklich- keit in Bezug auf landwirtschaftliche Belange, zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsge- bieten, zur FFH-Vorprüfung), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielabweichungsver- fahren von 2020 und Zurücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschreibungsentwurf), des Landrat- samtes Ravensburg, Gewerbeabwasser (zur Erschlie- ßung, Versickerung, Einleitung in einen Vorfluter und zum Entwässerungskonzept, zur Aufstellung eines Nut- zungskonzeptes des „Reiterstübles“ und Reduzierung des Metallgehalts im Regenwasser), des Landratsam- tes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreis- laufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmassenausgleich), des Landratsamtes Ravens- burg, Naturschutz (zum Zielabweichungsverfahren von 2020 und den naturschutzfachlichen Belangen hierzu, zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes, zur Abarbei- tung artenschutzrechtlicher Belange, zum flächenscho- nenden und naturverträglichen Betrieb der Reithalle und des „Reiterstübles“, zu Natura 2000-Gebieten und Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens (FFH-Vor- prüfung) sowie zu Photovoltaikanlagen und Beleuch- tung, zur Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vor- habens außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQExtrem), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zu Belangen des Umweltschutzes und dem sparsamen Umgang mit Boden), Landratsamt Ravensburg, Grundwasser (zur Berücksichtigung der Belange der Wasserversorgung und zum Grundwasser), des Landesnaturschutzverban- des Baden-Württemberg e.V. (zum Zielabweichungs- verfahren von 2020, Abarbeitung der FFH-Belange, des Artenschutzes und der Eingriffs-Ausgleichsrege- lung), des NABU Weingarten e.V. (zur avifaunistischen Begutachtung, zum FFH-Gebiet, zu Empfehlungen zur Installation von Nisthilfen) • Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Re- gierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik), des Re- gierungspräsidiums Tübingen (zum Regionalplan Bo- densee-Oberschwaben (1996) und dem zugehörigen Zielabweichungsverfahren von 2020), des Regional- verbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielabwei- chungsverfahren von 2020 und zur Zurücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschreibungsentwurf), des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz (zum arten- schutzrechtlichen Fachgutachten, zu Ergänzungen der Festsetzungen zur Beleuchtung, zur unterzeichneten FFH-Vorprüfung, zur im Rahmen der Änderung des Flä- chennutzungsplanes wesentlich größeren Einbeziehung von Flächen und der ggf. erforderlichen Bilanzierung dieser, zur erforderlichen Beschreibung der externen Kompensationsmaßnahmen, zu möglichen baubeding- ten erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes, zur Beantragung einer Ökokontomaßnahme für Teile der geplanten Ausgleichsmaßnahmen, zur nicht mög- lichen Anerkennung der Pufferfläche entlang des Ge- wässers, zur Eingrünung mit Baumpflanzungen nach Westen, zur Gewährleistung der Umsetzung der vorge- sehenen Ausgleichsmaßnahmen durch die Gemeinde Baindt, zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen im Durchführungsvertrag mit grundbuchrechtlicher Siche- rung und zu allgemeinen Artenschutzmaßnahmen für gebäudebewohnende Arten (Vögel und Fledermäuse), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwem- mungsgebieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQextrem, zur erforderlichen näheren Beschreibung der geplanten gewässerökologischen Aufwertung als Kompensationsmaßnahme auf der Fl.-Nr. 376 und zur Abstimmung mit dem Sachgebiet Oberflächengewäs- ser zur Beurteilung eines ggf. erforderlichen Wasser- rechtsverfahrens), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zur Bewertung der Eingriffsstärke in das Schutzgut Boden aufgrund des dauerhaften Verlustes der Bodenfunktionen, zu konkreten Bodenschutzmaß- nahmen bei den Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zu Eingriffen in das Schutzgut Boden im Rahmen der geplanten Kompensationsmaßnahme am Oberen Bampfen und fehlenden Unterlagen (Bilanzie- rung, Pläne, Schnitte, Flächenangaben) hierzu, zu den temporären Eingriffen im Zuge der Herstellung der Kompensationsmaßnahme am Oberen Bampfen, zur Ergänzung fehlender Begründungen für die Auf- bzw. Abwertung von Flächen mit Ökopunkten und zur nicht möglichen doppelten Verwendung einzelner Flächen im Rahmen der Bilanzierung) • FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021 (zu den Themengebieten: Feststellung der Verfahrenszuständigkeit, Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebens- räume von Arten, Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen (anlagenbedingt, be- triebsbedingt, baubedingt) durch das Vorhaben an- hand vorhandener Unterlagen, Summationswirkung und Anmerkungen) • Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH vom 17.06.2021 (zu den Themenge- bieten: Anlass und Aufgabenstellung, Rechtliche Vor- aussetzungen, Methodik und Untersuchungsumfang, Ergebnisse der Brutvogelkartierung, Vermeidungs- maßnahmen und Fazit) Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänder- ten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen: • Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Ergänzung des Geltungsbereiches des vBP „Reithal- le“, detaillierte Darstellung des Sozialtrakts, Numme- rierung der Pläne) • Ergänzung der zulässigen Nutzungen Schulungsraum sowie Lager- und Technikraum im Bereich des Sozial- trakts, Ergänzung des „Reiterstübles“ mit kleiner Kü- chenzeile als zulässige Nutzung der „Reithalle“ unter Ziffer 2.1 • Ergänzung zur Beleuchtung bei der Festsetzung „Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ unter Ziffer 2.8 • Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungsbe- reiches eines HQextrem in Plan- und Textteil • Ergänzungen bei den Hinweisen • Änderungen bei der Begründung • redaktionelle Änderungen und Ergänzungen • Ergänzung der umweltbezogenen Informationen Baindt, den 15.07.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis auf Anleitungen bezüglich der Grundsteuerreform Auf Grund der neuen rechtlichen Grundlage wurden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher in diesem Jahr erstmals vom Finanzamt dazu aufgefordert, eine soge- nannte „Feststellungserklärung“ an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben. Um Ihnen diesen Vorgang zu erleichtern, bietet die Ge- meinde Baindt hierfür Anleitungen und weitere Informa- tionen. Diese finden Sie auf der Homepage unter dem Reiter „Rathaus & Bürgerservice“ > „Reform der Grund- steuer“, oder über den folgenden Link https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/reform-der-grundsteuer. Da derzeit oftmals Fragen zur Erklärungsabgabe über das ELSTER-Portal kommen, möchten wir auch an die- ser Stelle auf die Elster-Anleitung verweisen, welche auf der Homepage hinterlegt ist. Sie finden diese auch unter dem folgenden Link: https://www.baindt.de/fileadmin/Dateien/Website/ Dateien/Rathaus-Service/Reform_der_Grundsteu- er/Anleitung_zur_Erkl%C3%A4rungsabgabe_der_ Grundsteuererkl%C3%A4rung.pdf Ihr Steueramt Kontrollieren Sie Ihren Wasserzähler Die ermittelte Verbrauchsmenge über den geeichten Hauptwasserzähler ist die Grundlage für den Wasser- und Abwassergebührenbescheid. Deshalb ist es notwendig, von Zeit zu Zeit eine Wasserverbrauchskontrolle durch- zuführen. Wasserverluste im Leitungsnetz hinter dem Wasserzähler sind grundsätzlich vom Eigentümer zu be- zahlen und sollten deshalb schnellstmöglichst wie folgt festgestellt werden: 1. Schließen Sie alle Auslaufventile, die zu Ihrer Ver- brauchsanlage gehören. 2. Bei geöffneter Abdeckung des Wasserzählers ist in der Mitte ein kleines Kontrollrad sichtbar, das sich bei ge- schlossenen Auslaufventilen nicht mehr drehen darf. 3. Sollte dies dennoch der Fall sein, ist eine Undichtheit anzunehmen. Mögliche Schwachstellen sind: - Dichtringe im WC-Spülkasten - Überdruckventile an Warmwasseranlagen - Gartenleitungen Gegebenenfalls ist ein Fachmann bzw. eine Sanitärfirma zur Überprüfung der Anlage zu beauftragen. Sollte der Zählerstand trotz Wasserentnahme unverän- dert bleiben, so ist die Wasseruhr defekt. Melden Sie dies bitte bei der Gemeindeverwaltung. Landkreis Ravensburg Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises Ravensburg Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Ge- wässerökologie beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ra- vensburg nun vorerst bis 8. August die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen verboten. Schon seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage. In vielen Gewässern hat der Wasserpegel mittlerweile kritische Ausmaße erreicht. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extre- men Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Das Landratsamt Ravensburg beschränkt deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es ab sofort ver- boten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen sind lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handge- fäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Was- ser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern. Wichtig ist, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgel- dern bis zu 10.000 € geahndet. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst für zwei Wochen bis zum 08.08.2022. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlän- gert. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter amtliche Bekanntmachungen des Bau- und Umweltamtes veröffentlicht. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm geht online! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, bald ist es soweit und die Sommerferien stehen vor der Tür. Als Gemeinde liegt es uns sehr am Herzen, Euch mit dem Baindter Ferienprogramm ein paar schöne und un- beschwerte Stunden zu ermöglichen. Von der Kanutour über einen Raubzug durch Baindt bis zu zahlreichen sport- lichen Aktivitäten wartet ein buntes Angebot auf Euch! Auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre ge- ben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Dies vereinfacht nicht nur die Arbeit in der Verwaltung, sondern bietet auch Euren Eltern große Vor- teile und es gibt keine langen Warteschlangen mehr am Anmeldetag. Eine ausgedruckte Vorschau vom diesjähri- gen Programm wurde bereits in der Klosterwiesenschule und in den Kindergärten an alle Kinder ab 5 Jahren verteilt. Ab Dienstag, 19. Juli 2022 wird das Programm freige- schaltet und Eure Eltern können Euch anmelden! Zur nu- pian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuigkeiten“ oder mit diesem QR-Code: Es ist ganz einfach: Eure Eltern registrieren sich und mel- den Euch für die gewünschten Programmpunkte an (Hin- weis an die Eltern: die Zugänge vom Vorjahr wurden ge- löscht, bitte legen Sie einen neuen Benutzer an). Zunächst können nur in Baindt wohnhafte Kinder und Jugendliche angemeldet werden. Sollten mehr Kinder / Jugendliche für eine Veranstaltung angemeldet sein, als es Plätze gibt, findet am 26. Juli eine automatische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht fest vergeben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch gemeinsam an der Verlosung teilnehmen! Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kin- der, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Alle anderen Kinder bleiben auf der Warteliste und werden kontaktiert, wenn ein Platz frei wird. Bei mehreren Teil- nehmern auf der Warteliste wird unter diesen wieder verlost. Ab dem 27. Juli werden dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungsbedin- gungen, Corona-Hygienemaßnahmen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Nr Name Ort Datum Alter 1 Tischtennis - „Schnuppertraining“ Baindt - Sporthalle 29.07.2022 14:00 6-16 2 „Abenteuer auf dem Bauernhof“ Baindt - Konzett Bauernhof 30.07.2022 10:00 5-12 3 Kinderbibeltag - „Wunderbar! Lachen und feiern erlaubt!“ Baienfurt - Evangelisches Gemeindehaus 01.08.2022 10:00 6-10 4 Einführung in den Tennissport Baindt - Tennisanlage 03.08.2022 09:00 ab 6 5 Abenteuertour (Kanutour) auf der Schussen Oberzell - Treffpunkt Baindt 04.08.2022 12:15 ab 11 6 Mit allen Sinnen den Wald wahrnehmen Baindt - Waldspielplatz 04.08.2022 14:30 5-8 7 Schnitzeljagd Baindt - Reitgelände 06.08.2022 14:00 ab 6 8 Taekwondo „Schnuppertraining“ Baindt - Rote Halle 10.08.2022 17:00 7-16 9 Jugendfußball - „Das Runde muss ins Eckige“ Baindt - Sportplatz bei der Tennishalle 18.08.2022 09:00 5-12 10 Human-Table-Soc- cer spielen wie die Großen Baindt - Villa Kunterbunt 18.08.2022 16:00 6-16 11 Raubzug durch Baindt Baindt - Alte Schu- le, Klosterhof 19.08.2022 15:00 9-13 12 Spiel und Spaß bei der Feuerwehr Baindt - Feuerwehrhaus 20.08.2022 14:00 ab 9 13 Wir bauen ein Hotel für Bienen und Insekten Baindt - Schütz- bach GmbH Bau- unternehmung 26.08.2022 14:30 6-10 14 Bei uns im Jugend- rotkreuz Baienfurt - Bereitschaftsheim 03.09.2022 10:00 6-12 15 Zirkus Baindt - Schützenhaus 03.09.2022 10:00 6-10 16 Bei uns im Jugend- rotkreuz Baienfurt - Bereitschaftsheim 03.09.2022 14:00 6-12 17 Wir verschönern eine Bushaltestelle Baindt-Baienfurt - Bushaltestelle 05.09.2022 14:30 6-12 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 16. Juli und Sonntag, 17. Juli Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. Juli Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Sonntag, 17. Juli Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Mehmet Akgün feierte am 01.07.2022 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine geseg- nete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Juli 17.07. Vernissage Kunstkreis Rathaus 20.07. Seniorentreff Sommerfest BSS 29. - 31.07. Schalmeienkapelle Weinfest August 02.08. Gemeinderatssitzung Rathaus Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Indoor-Sommerfest „Unser Kindi feiert heute, kleine und auch große Leute sind gekommen, um zu lachen, einen schönen Tag zu machen.“ (von Reinhard Horn) Riesige Freude und viele glückliche Gesichter wurden am 1.Juli bei den Kindern, Eltern und Erzieher/innen unseres Kindergartens gesehen, denn es durfte nach zwei Pandemiejahren endlich wieder gefei- ert werden. Auch die schlechte Wetterprognose für diesen Tag war kein Hindernis für unser Sommerfest. Aus dem anfänglich geplanten Fest im Garten führten wir als Alternative ein Indoor-Sommerfest durch. In jedem Raum gab es für je- des Kind (allein oder mit seinen Eltern) etwas zu erleben: ein Mandala- und Basteltisch, ein „Tempo, kleine Schne- cke!“-Spiel, bei dem die Spieler selbst die Schnecken sein durften, um ans Ziel zu kommen. Zu den festgelegten Zeiten wurden drei verschiedene Geschichten vorgelesen. Im unteren Bereich des Kindergartens luden die bunten Discokugel-Lichter und die flotte Musik zum Tanzen ein. Auch die Bobby-Cars standen nicht still. Es wurde ein Par- cours im Nebenraum aufgebaut, wo jeder einen „echten“ Bobby-Car-Führerschein absolvieren konnte. Um diesen Nachmittag noch mehr zu versüßen, gab es für Groß und Klein etwas zum Schlecken. Unser Eltern- beirat bot einen Eisverkauf an. Vielen lieben Dank dafür! Auch den anderen Eltern sagen wir herzlich Dankeschön, die uns mit ihren Biertischgarnituren für das gemütliche Beisammensitzen versorgt haben. Es war sehr schön mit Euch Allen!!! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Zur Information Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Höherer Freibetrag für Witwen und Witwer Zum 1. Juli 2022 haben sich die Freibetragsgrenzen bei Hinterbliebenenrenten geändert. Neben ihrer Hinterblie- benenrente können Witwen und Witwer sowie Bezieher von Erziehungsrenten nun mehr Einkommen erzielen. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württem- berg jetzt mit. Für die alten Bundesländer beträgt der Freibetrag für Einkünfte für Witwen und Witwer 950,93 Euro. Pro wai- senrentenberechtigtem Kind erhöht er sich zusätzlich um 201,71 Euro. Anzurechnen sind beispielsweise Arbeitsent- gelt, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, die eigene Rente und weitere Sozialleistungen. Vom Brutto- einkommen werden gesetzlich festgelegte Pauschalbe- träge abgezogen. Daraus ergibt sich ein fiktiver Nettobe- trag. Ist dieser höher als der Freibetrag, wird die Differenz zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg weist darauf hin, dass jede Beschäftigungsaufnahme oder Änderung in den Einkünften umgehend mitgeteilt werden muss. Mehr Informationen zu dem Thema enthält auch die kos- tenlose Broschüre »Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen«. Im Internet unter www.deutsche-ren- tenversicherung-bw.de steht sie als PDF-Download zur Verfügung oder kann unter der Telefonnummer 0721 825-23888 beziehungsweise per E-Mail an presse@drv- bw.de bestellt werden. Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - ein- fach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Ab- ständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologi- sche Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschen- buch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ra- vensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Aus- gabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 35: Politisch für mehr Klimaschutz enga- gieren Trotz des Bewusstseins für die Dringlichkeit ak- tueller Fragen des Klimaschutzes scheint sich nur ein kleiner Teil der Bevölkerung tatsächlich für den Klimaschutz einzusetzen. Viele Formen des Engagements erfordern dabei weder großen Zeitaufwand noch um- fangreiche politische Vorkenntnisse. Auch im Alltag gibt es die Chance, sich politisch einzubringen. Hierfür stehen verschiedene Möglichkeiten offen: • bei politischen Veranstaltungen, an Wahlkampfstän- den oder per Brief oder E-Mail den PolitikerInnen Ihre Forderung für mehr Klimaschutz mitteilen • die Teilnahme an Demonstrationen und Streiks ist eine weitere Möglichkeit, sich politisch stark zu machen • Ehrenamtliche Mitarbeit in Initiativen, Lobbyverbänden, Verbände, Umweltorganisationen. Beispiele für poli- tisch aktive Organisationen wären Germanwatch, Food- watch, BUND, NABU oder die Deutsche Umwelthilfe (Klima-) Spartipp des Monats Juli: Jedes Grad (weniger) zählt Sie wundern sich sicher, weshalb mitten im Hochsommer Tipps zum Heizen im Herbst und Winter erscheinen. Dies ist allerdings der momentanen Situation auf dem Energie- markt mit der Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas geschuldet. Vor allem im Hinblick darauf, dass etwa die Hälfte aller Privathaushalte in Deutschland mit Erdgas heizt, sind Energiesparmaßnahmen im Heizungsbereich nochmals wichtiger, als sie dies in der Vergangenheit so- wieso schon waren. Neben der Sicherstellung der Wärmeversorgung im kom- menden Winter, ist Energie sparen auch bezüglich der alles andere als rosigen Aussichten zu erwartender wei- terer extremer Preissteigerungen für Erdgas, das Gebot der Stunde. Vermutlich werden auch Heizöl und selbst Erneuerbare Energieträger wie Holzpellets in absehba- rer Zeit preislich weiter ansteigen und sind dies in den vergangenen Monaten und Jahren ja auch schon in er- heblichem Maße. Es gibt allerdings einige Möglichkeiten ganz unabhängig vom verwendeten Energieträger, die Preissteigerung der Heizkosten zumindest etwas abzumildern. Ganz neben- bei kann so auch Energie eingespart werden, was nicht unerheblich im Klimaschutz ist. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Die richtige Einstellung der Heizung sollte bereits in ab- sehbarer Zeit erfolgen und nicht erst dann, wenn sich das Außenthermometer bereits der Nullgradgrenze annähert. Denn allein über die richtige Einstellung der Heizung lassen sich bis zu 15 Prozent Heizkosten sparen. Deshalb ist es wichtig, dass Hausbesitzer und Vermie- ter bereits vor dem Beginn der kommenden Heizperio- de ihre Heizung richtig einstellen lassen. Schon einfache Maßnahmen können die Heizkosten spürbar senken. Ne- ben dem regelmäßigen Entlüften der Heizkörper, lohnt sich dabei vor allem ein hydraulischer Abgleich sowie die Optimierung der Heizkennlinie. Besonders einfach funktioniert dies zum Beispiel im Rahmen der jährlichen Heizungswartung. Befindet sich Luft in den Heizflächen, kann das Heizungs- wasser nicht mehr richtig zirkulieren und die Wärme des Kessels kommt nicht im Raum an, weshalb der Energie- verbrauch hier unnötig hoch ist. Eine regelmäßige Ent- lüftung der Heizkörper verhindert dies und kann mit geringem Aufwand selbst durchgeführt werden. Dazu stellen Sie die Heizungspumpe ab und drehen die Thermostate aller Heizkörper voll auf. Anschließend öff- nen Sie die Entlüftungsventile so lange, bis keine Luft mehr austritt. Ein Eimer oder eine Schüssel verhindert dabei, dass austretendes Wasser auf den Boden tropft. Sind die Arbeiten abgeschlossen, können Sie die Pumpe wieder starten und alle Thermostate auf den passenden Wert einstellen. Im Herbst und Winter gibt es zudem zahlreiche weitere Optionen, mit denen sich mit verhältnismäßig geringem Aufwand Heizenergie und damit Heizkosten einsparen lassen. Denn weniger Heizen schont den Geldbeutel und ist gut für das Klima! Die optimale Raumtemperatur im Wohn- und Arbeits- bereich liegt laut Umweltbundesamt bei nicht mehr als 20 Grad Celsius. Für Räume wie Küchen (18 °C) und Schlafzimmer (17 °C) sind die empfohlenen Temperatu- ren nochmals etwas niedriger. Entscheidend ist aber die individuelle Behaglichkeitstemperatur, welche hauptsäch- lich von der raumseitigen Oberflächentemperatur der Wände und Fenster abhängig ist. Wenn Sie nachts oder tagsüber einige Stunden lang nicht da sind, kann die Raumtemperatur im Wohnbereich von 20 Grad Celsius auf etwa 18 Grad Celsius abgesenkt wer- den. Bei einer Abwesenheit von mehreren Tagen, kann die Temperatur sogar nochmals niedriger eingestellt werden. Außerdem ist während der Nachtstunden eine Absenkung der Raumtemperatur in Wohn- und Arbeitsräumen um fünf Grad Celsius möglich. Bei modernen Heizungsanla- gen lässt sich eine solche Absenkung der Raumtempe- ratur zentral steuern. Mittels eines Thermometers in den einzelnen Räumen ist es zudem ganz einfach zu überprü- fen, ob die realen Temperaturen auch den gewünschten Raumtemperaturen entsprechen. Bereits mit einer Absenkung der Raumtemperatur von nur einem Grad Celsius, lassen sich um die 6 Prozent an Energie einsparen. Je mehr die Zimmertemperatur ab- gesenkt wird, umso mehr Energie kann eingespart wer- den. So sind immense Energieeinsparungen erzielbar und speziell bei fossilen Energieträgern wie Heizöl und Erdgas, auch Treibhausgaseinsparungen enormen Ausmaßes. Es gilt hier also das Motto: Jedes Grad (weniger) zählt! Im Herbst und Winter die Heizung zu radikal herunter- zufahren (Raumtemperaturen von unter 15 Grad Celsi- us) oder sogar ganz auf das Heizen zu verzichten, ist allerdings auch keine empfehlenswerte Option, da sonst die Gefahr von Schimmelbildung in erheblichem Maße ansteigt. Neben der Regulierung der Temperatur helfen weitere Maßnahmen den Verbrauch an Heizungsenergie zu ver- ringern. So gilt es beim Lüften, stets nur kurz Stoßlüf- ten (fünf bis maximal zehn Minuten) und für diese Zeit den Heizregler auf Aus zu stellen, da sonst die Wärme im wahrsten Sinne des Wortes zum Fenster hinausge- blasen wird. Wenn das Fenster nur gekippt wird, gilt Selbiges, da sonst nur unnötig Wärme verbraucht wird, ohne dass der Raum dadurch spürbar wärmer wird. Während der Heizperiode ist allerdings generell zu empfehlen, nur kurz Stoßzulüften, statt das Fenster für längere Zeit zu kippen. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Telefon: 0157-80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Stiftung Liebenau Familienzuwachs gewünscht? Suchen Sie eine neue sinnstiftende Aufgabe und wün- schen Sie sich Familienzuwachs? Dann könnte Ihnen die dauerhafte oder zeitlich begrenzte Aufnahme eines Pfle- gekindes mit Beeinträchtigung Freude machen. Wir suchen engagierte Familien, Lebensgemeinschaf- ten oder Einzelpersonen, die Kindern oder Jugendlichen ein neues Zuhause schenken. Sie erhalten fortwährende professionelle und individuelle Begleitung und Unterstüt- zung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Nähere Informationen: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 977123- 0, E-Mail: bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www. stiftung-liebenau.de/gastfamilie Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Ferienjobs richtig gemacht! So sparen Schüler und Arbeitgeber Steuern Ende Juli beginnen in Baden-Württemberg die Sommer- ferien. Neben Erholung und Urlaub verdienen sich viele Schüler in diesen Wochen etwas dazu. Wichtig dabei ist, dass sich Arbeitgeber und Ferienjobber vor Antritt des Fe- rienjobs überlegen, wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet werden soll. Denn auch bei Schülern gilt: Der Arbeitslohn ist steuerpflichtig. Ob und wieviel Steuern fällig werden, hängt allerdings davon ab, um was für ein Arbeitsver- hältnis es sich handelt, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Schüler und Arbeitgeber sollten die Varianten vorher durchrechnen. Am einfachsten ist es, wenn der Ferienjobber dem Ar- beitgeber seine Steueridentifikationsnummer und sein Geburtsdatum mitteilt. In diesem Fall können die soge- nannten ELStAM-Daten des Schülers abgerufen und der Lohnsteuerabzug wie bei einem normalen Arbeitnehmer vorgenommen werden. Bis zu einem monatlichen Brutto- lohn von rund 1.100 Euro wirken entsprechende Freibeträ- ge, so dass keine Steuer anfällt. Für Schüler, die nur in den Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Sommerferien arbeiten, müssen zudem keine Beiträge in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversiche- rung gezahlt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tätigkeit maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage um- fasst. Aber aufgepasst: Hat der Schüler im gleichen Jahr bereits zuvor gejobbt, so wird diese Beschäftigungsdauer berücksichtigt. Werden dabei die 70 Tage bzw. drei Mona- te überschritten, so gilt keine Versicherungsfreiheit mehr. Auch Ferienjobs, die zwischen Beendigung der Schule und einer Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst aus- geübt werden, sind versicherungspflichtig. Alternativ kann ein sogenanntes Minijob-Arbeitsverhält- nis abgeschlossen werden, erklärt der Steuerzahlerbund Baden-Württemberg. Hier darf der Schüler maximal 450 Euro im Monat verdienen. Bei dieser Variante zahlt der Arbeitgeber allerdings Pauschalabgaben von rund 30 Prozent. Ein kostenloser Steuertipp zum Thema Ferienjob kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 angefordert werden. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 16. Juli - 24. Juli 2022 Gedanken zur Woche Für die Freude Der Mensch Ist für die Freude geschaffen, und die Freude ist für den Menschen. Franz von Sales Samstag, 16. Juli 18.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung († Familie Amann mit Angehörigen, Familie Gaissmaier mit Angehörigen, Johann Germann, Brunhilde Dreher, Angela und Hy- gienius Thomalla, Theresia und Alois Brei mit Angehörigen, Else und Johann Neth, Jahrtag: Josefine Heine) Sonntag, 17. Juli - 16. Sonntag im Jahreskreis 9.30 Uhr Baienfurt - Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei schlechtem Wetter in der katholischen Kirche Baienfurt Dienstag, 19. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 20. Juli 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 21. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 22. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz Samstag, 23. Juli 18.30 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Sonntag, 24. Juli - 17. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer Leuze († Kurt Brugger, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Josef Jerg, Jahrtag: Maria Bentele geb. Hartmann) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Lea 19.00 Uhr Baienfurt - Friedensgebet auf dem Marktplatz Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr. Der Gottesdienst anschließend entfällt im Monat Juli wegen Urlaub von Pfarrer Staudacher. Keine Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher im Juli (Urlaub) Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de BITTE BEACHTEN! Das Pfarrbüro ist in der Woche vom 18. Juli bis zum 22. Juli 2022 wegen Renovierungsarbeiten nur tele- fonisch erreichbar. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Pfarrer Staudacher im Urlaub! Von Samstag, 9. Juli bis Freitag, 29. Juli ist Pfarrer Stau- dacher im Urlaub. Die Werktaggottesdienste am Mitt- woch in Baienfurt und am Freitag in Baindt entfallen. Den Beerdigungsdienst übernimmt Gemeindereferentin Silvia Lehmann. In dringenden Seelsorgefällen helfen die Pfarrbüros weiter. Bitte beachten: Wegen Renovierungs- arbeiten ist das Pfarrbüro in Baindt in der Woche Mo 18. bis Fr 22. Juli nur telefonisch zu erreichen. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zweite Halbjahr 2022 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten ab- geholt werden. Kirchenchor macht Ausflug nach Kempten Da die letzten beide Jahre kein Ausflug stattfinden konnte, freuten sich viele Kir- chenchorsänger mit Partnern sehr, dass sie am Samstag, 09.07.2022, um 7:30 Uhr bei herrlichem Wetter in den Bus Richtung Kempten einsteigen konnten. Auf dem Weg gab es einen Zwischenstopp in Schmidsfelden. Dort wurde an der fri- schen Luft ein leckeres Frühstück eingenommen, für das der Vorstand des Kirchenchors gesorgt hatte. In Kempten teilten sich die 35 Ausflügler in zwei Gruppen, um jeweils an einer interessanten Stadtführung durch Kempten teilzunehmen. Nach gut zwei Stunden freuten sich alle über das Mittagessen im Biergarten der Gast- stätte Zum Stift. Nach dieser Pause nahm die Hälfte der Gruppe an einer kurzweiligen Führung im Archäologi- schen Park Cambodunum teil, während die zweite Hälfte Kempten auf eigene Faust erkundete. Kurz nach 19 Uhr kamen die Ausflügler - vom wunder- schönen Tag erfüllt - wieder gut in Baindt an. Einladung Seniorentreff Sommerfest am Mittwoch, 20. Juli 2022 um 14.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal Herzliche Einladung zu einem musikalischen Nachmittag. Begrüßen Sie mit uns eine kleine Abordnung von unserer Musikkapelle Baindt. Wir freuen uns sehr über Ihr Kommen und den Besuch unserer Baindter Musiker. Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glauben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es. Eph 2,8 Sonntag, 17. Juli 5. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz Es findet in Baienfurt keine Kinderkirche statt. Montag, 18. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 21. Juli 19.30 Uhr Baienfurt Konfi-3-Anmeldeabend in der Ev. Kirche Sonntag, 24. Juli 6. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 19.00 Uhr Baienfurt Ökumenisches Friedensgebet auf dem Marktplatz ---------- Gedanken zum Wochenspruch Was nix kostet, ist auch nix wert. Wie sich dieses Sprichwort bewahr- heitet, können wir beobachten, wenn Menschen achtlos mit vermeintlich kostenlo- sen Gütern umgehen. Es ist deshalb wichtig, dass wir uns immer wieder dran erinnern lassen, wie kostbar die Grundvoraussetzungen sind, von denen wir als Menschen leben: Wasser, saube- re Luft, die Früchte des Erdbodens, um nur mal ein paar davon zu nennen. Auch die Gnade, Gottes Liebe zu uns ohne Vorbedingung, ist kostbar. Sie ist teuer erkauft und dabei hat Gott nichts zurückbehalten, als es darum ging, uns durch Jesus ein neues Leben in einem geheiltem Miteinander zu schenken. Was für ein Grund, dankbar zu leben und selbst großzü- gig zu geben. Gottes Segen dazu! - Ihr Pfr. Martin Schöberl ---------- Jubiläen sind Gratulationstermine Zu Jubiläen gratuliert unser Pfarrer gerne persönlich. Hierzu wollen wir den Besuch bei Ihnen gerne anmel- den. Leider fehlt uns oft der Telefoneintrag. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Deshalb haben wir folgende Bitte: Wenn Sie keinen Telefoneintrag haben und einen Besuch des Pfarrers wünschen, melden Sie sich gerne bei folgen- den Anlässen: Geburtstage: 80., 90., 95., 100 ff. Ehejubiläum: Goldene, Diamantene, Eiserne sowie Gna- denhochzeit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0751 4 36 56 oder per E-Mail unter pfarramt.baienfurt@elkw.de Der Besuchsdienst kommt gerne bei folgenden Anlässen persönlich vorbei: 70., 75., 85., 91. - 94., 96. - 99. Geburtstag Sie erreichen den Besuchsdienst unter der Telefon- nummer 0751 5 25 01 oder per E-Mail unter p.neumann. sprink@gmx.de ---------- SAMSTAG, 16. Juli von 9:00-12:00 Uhr - Seminar „Kopf oder Bauch?“ Von der Kunst schwierige Entscheidungen zu treffen Entscheidungen zu treffen, bedeutet ein klares „Ja“ oder „Nein“ im Leben. Es bedeutet Position zu beziehen und damit sichtbar zu werden für andereMenschen. Immer mehr Menschen tun sich aber genau damit schwer. Was denken andere über mich, wenn ich mich so entscheide? Was, wenn die Entscheidung fälsch ist und ich ein Leben lang darunter leide? Entscheidungen zu treffen und darin auch dazu zu stehen, braucht Mut. Einen Zettel vom Himmel bekomme ich dabei nicht im- mer. Aber Entscheidungen zu treffen mit Gottes Hilfe kann ich lernen. Veranstaltungsort: Zeppetinstr: 9, 88212 Ravensburg Ansprechpartner: Dirk Arolld, 0751-24004, dirk.arold@Ikg-rv. de SAMSTAG, 16. Juli um 19:30 Uhr Frauenabend-Gottesdienst „Du solIst frei sein“ Ist Christsein kompliziert oder langweilig oder beides? Glaube der Denken und Handeln verändert. Aus Leis- tungsdenken wird stille Gelassenheit, aus Angst und Sorgen wird Ruhe und Frieden. Und warum gerade Kri- senzeiten oft der beste Moment sind, Vertrauen in einen Gott zu trainieren, der bereits für ALLES vorgesorgt hat. Bei gutem Wetter auf dem Meisterhof in Weingar- ten, Meisterhofstraße 2. Auf der Homepage wird der Veranstaltungsort bei schlechtem Wetter aktualisiert. Ansprechpartner: Tami Stall 0751-552000 Karin Arold 0751-3526891 Frauenabende@lkg-rv.de ---------- Ökumenisches Friedensgebet Sonntag, 24. Juli, 19 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt ---------- Der Kreative Montag startet wieder durch Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Ter- min Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 18.07. Annemarie Weber: „Alte Jeans verwandeln wir in neue Taschen!“ 25.07. Renate Volz: „Meditatives Zeichnen- Zentangle“ 01.08. Christa Welle-Lebherz: „Sonnenblumen“ - Aqua- rell 08.08. Birgit Schwartz-Glonegger: „Stehende Gewässer, fließendes Wasser, Schilf, Boote und Spiegelun- gen“ -Aquarell 15.08. Annemarie Weber: „Blumenampel“ - Macramee So könnten die neuen Jeans-Taschen aussehen. Da geht ordentlich was rein. Super Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Souveräner Sieg unserer D-Juniorinnen beim Dachser-Cup Am vergangenen Wochenende traten unsere D-Juniorinnen mit zwei Mannschaften beim legendären Dachser-Cup in Baindt an. Im Bewusstsein einer souverän gespielten Meisterschafts- runde mit der knapp verpassten Meisterschaft, traten die D1 entsprechend selbstbewusst auf. Im Eröffnungsspiel ging es dann zunächst gegen den für uns unbekannten SV Jungingen. Doch nach einigen vergebenen Chancen in den ersten Minuten, trafen die Gegnerinnen nach ei- ner Unkonzentriertheit gleich mit dem ersten Gegenan- griff. Von nun an waren alle hellwach und unsere Mädels drehten in den verbleibenden sieben Minuten das Spiel zum 3:1. Danach folgten in der Gruppenphase noch Siege gegen die SGM Aichstetten/Aitrach/Unterzeil/Tannheim mit 1:0, Friedrichshafen 1:0 und den FV Bad Waldsee mit 3:0 sowie im Halbfinale gegen den TSB Ravensburg, den man mit 2:0 besiegte. Im Finale gegen RW Salem boten die Mädels nochmals alles auf und holten souverän mit 4:0 den Dachser-Cup 22 der D-Juniorinnen. Es spielten: Sara Jukic (T), Hedda Said, Vivienne Pogrzeba, Jana Eiberle, Lena Füssel, Sophie Heilmeier, Sarah Leib- farth, Malena Kaletta, Victoria Wertmann, Emma Reissner. Unsere Jüngeren D-Spielerinnen (teilw. noch E) traten parallel in Gruppe 2 an. Sie spielten sehr clever, hatten gegen die älteren und größeren Gegnerinnen jedoch noch körperliche Nachteile, so dass sie am Ende leider meist knapp Unterlagen. Insbesondere das Spiel gegen TSV Tettnang, wo sie nach hartem Kampf erst in der vorletzten Minute das 0:1 hinnehmen mussten, zeigte das Potenzial dieser jungen Mannschaft. Letztlich kämpften drei Mannschaften nochmals um die Plätze 7 - 9, wo sich unsere D 2 dann auch gegen den FV Bad Waldsee ihren ersten Punkt ergatterte, was in der Endabrechnung aber nicht mehr reichte, weiter nach vorne zu kommen. Es spielten: Carla Seitner (T), Franziska Bayer, Franziska Brugger, Lena Pfleghar, Greta Heilmeier, Hannaa Alosh, Lea Busam, Lena-Marie Alber, Fiona Maier. Bambinis beim Dachser Cup Ausgestattet wie die Profis - mit den neuen Trikots gingen unsere Bambinies am vergangenen Sonntag zum Dach- ser-Cup an den Start. Rund 80 Nachwuchskicker tummelten bei schönstem Wetter auf dem Fußballplatz. Der Einladung des SV Baindt waren 16 Teams gefolgt: SG Baienfurt, SV Haisterkirch, SV Weingarten TSV Eschach, SV Schmalegg und TSB Ravensburg. Der SV Baindt als Gastgeber trat mit drei Teams an. Mit vollem Einsatz, viel Spaß und natürlich auch vielen Toren waren die 45 Spiele a 9 Minuten versehen. Es ist immer wieder erstaunlich zu erleben, wie die jungen Spieler*innen solche Turniermomente erleben, über sich hinaus- und als Mannschaft zusammenwachsen. Die jungen Kicker im Altern von vier bis sieben Jahren spielten auf drei Kleinfeldern: Drei gegen Drei - diese Spielform dient zur Förderung der Wahrnehmung und Kreativität, aber vor allem sorgt sie dafür, dass die Tore wie am Fließband fallen. Ein erlebnisreicher Spieltag endete für jeden mit einer Medaille sowie einen Dachser-LKW gefüllt mit Gummi- bärchen und Luftballons. Die fleißigen Eltern versorgten alle mit Kuchen und die Kinder wurden zu Burger/Pommes vom SV Baindt ein- geladen. Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden und Helfern. Es spielten für den SV Baindt: Pauline, Erik, Tim, Emil, Finja, Elias, Khan, Noah, Paul, Leon, Enrico, Kaan, Julian, Theo, Matteo, Andrea Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 11. Dachser-Cup - nach zwei Jahren Pause ein großes Fußballfest Nach zweijähriger Pause fand am vergangenen Wochen- ende, 09. und 10. Juli 22, der inzwischen 11. Dachser-Cup der Jugendfußballabteilung des SV Baindt auf dem Sport- gelände „Klosterwiese“ statt. Bei idealem Fußballwetter fanden sich ca. 60 Mannschaften der Altersstufen D-Ju- niorinnen, Bambinis sowie der F1-, F2-, E1- und E2-Junio- ren ein und spielten um die begehrten Siegerpokale. Den Zuschauern wurden interessante und spannende Spiele geboten, die in den Platzierungsspielen teilweise erst im 9m-Schießen entschieden wurden. Den Beginn am Samstag machten die D-Juniorinnen mit 9 Mannschaften. Nach spannenden Vorrundenspielen er- reichten das Halbfinale neben unserer SGM Baindt-Fron- reute der TSB Ravensburg, PSG Friedrichshafen und RW Salem. Nach einem durchweg souveränen Auftritt und einem Finalsieg von 4:0 gegen RW Salem sicherte sich die heimischen SGM Baindt-Fronreute gleich den Pokal. Platzierung D-Juniorinnen 1. SGM Baindt-Fronreute I 2. RW Salem 3. TSB Ravensburg 4. PSG Friedrichshafen 5. SV Jungingen 6. TSV Tettnang 7. SGM Aichstetten-Aitrach-Tannheim-Unterzeil 8. FV Bad Waldsee 9. SGM Baindt-Fronreute II Mittags starteten dann die 12x E1- und 9x E2-Junioren ihr Turnier. Nach der Vorrunde hatten sich in der E1 der FC Wangen, TSV Berg, SV Vogt und TSB Ravensburg ins Halbfinale gekämpft, bei den E2 die SG Baienfurt I, FC Wangen, TSV Berg, SV Haisterkirch. Im Finale setzten sich bei der E2 die SG Baienfurt und bei der E1 der TSV Berg durch und holten sich den Pokal. Platzierung E1-Junioren Platzierung E2-Junioren 1. TSV Berg 1. SG Baienfurt II 2. TSB Ravensburg 2. TSV Berg 3. FC Wangen 3. FC Wangen 4. SV Vogt 4. SV Haisterkirch 5. SV Weingarten I 5. SV Baindt 6. SG Baienfurt 6. SV Weingarten 7. SGM Gebratshofen 7. SGM Gebratshofen 8.SV Weingarten II 8. SV Vogt 9. SG Haisterkirch-Molpertshaus 9. SG Baienfurt I 10. SV Reute 11. SV Arnach 12. SV Baindt Am Sonntag traten dann je 14x F1-+F2 Junioren Mann- schaften gegeneinander an. Ins Halbfinale schafften es bei der F2 die SG Baienfurt, SGM Fischbach-Schnetzenhau- sen, TSB Ravensburg I+II und in der F1 der TSV Tettnang, SV Weingarten, SV Bergatreute und TSV Grünkraut. Im Fi- nale der F2 setzten sich dann die SGM Fischbach-Schnet- zenhausen gegen TSB Ravensburg II mit 3:2 sowie der TSV Tettnang gegen den SV Weingarten mit 2:0 durch. Platzierung F1-Junioren Platzierung F2-Junioren 1. TSV Tettnang 1. SGM Fischbach-Schnet- zenhausen 2. SV Weingarten 2. TSB Ravensburg II 3. SV Bergatreute 3. TSB Ravensburg I 4. TSV Grünkraut 4. SG Baienfurt 5. SV Haisterkirch 5. SG Aulendorf 6. TSV Berg 6. TSV Tettnang 7. SV Schmalegg 7. TSV Grünkraut 8. SG Aulendorf 8. SV Baindt 9. TSB Ravensburg 9. SV Vogt 10. SV Baindt 10. SV Schmalegg 11. SV Arnach 11. SV Blitzenreute 12. SG Baienfurt 12. SV Haisterkirch 13. TSG Bad Wurzach 13. SV Bergatreute 14. SGM Aufheim-Holzschwang* 14. SGM Aufheim Holz- schwang* *nicht angetreten Das Abschlussturnier bildeten dann die Bambinis, die in 16 Teams aus 7 Vereinen jeweils im 3:3 antraten und da- bei einen Riesenspaß hatten und letztlich alle als Sieger vom Platz gingen. Es spielten mit: SV Baindt, SG Baienfurt, SV Haister- kirch, SV Weingarten, TSV Eschach, TSB Ravensburg, SV Schmalegg Am Ende eines jeden Turniers gab es Medaillen für jedes Kind und für die drei Erstplatzierten gab es jeweils Sie- gerpokale. Ferner gab es für alle Kinder (und teilweise Geschwister) einen kleinen Dachser Laster mit Gummi- bärchen und Luftballons. Alle Preise wurden wieder ge- sponsort von unserem langjährigen und treuen Partner, der Firma Dachser SE. An dieser Stelle herzlichen Dank unserem Hauptsponsor, Fa. Dachser SE, ohne den ein solches Event nicht mög- lich wäre und der dieses Turnier seit 11 Jahren großzügig unterstützt. Frau Harting von der Firma Dachser, die das Turnier an beiden Tagen besuchte und auch tatkräftig mithalf, konnte sich von der guten Organisation und der Freude der Kinder überzeugen. Die Jugendfußballabteilung bedankt sich ferner für die Unterstützung zu diesem Turnier bei weiteren Unterstüt- zern, der Gaststätte Grüner Berg, bei Helmut Boenke und der Gemeinde Baindt. Dank auch an die Schiedsrichter, die am ersten Spieltag bei den D-Juniorinnen und in den Spielen der E1 + E2 über 70 Spiele geleitet haben. Nach diesem Turnier gilt der besondere Dank des Or- ganisationsteams und von Jugendleiter Reinhold Mau- cher allen Helferinnen und Helfern für das vielfältige Engagement (Organisation, Aufbau, Abbau, Reinigung, Regiewagen, Kuchenspenden, Verkauf, Grillen, usw.). Ins- besondere auch die Unterstützung aus allen Teilen des Vereins, Jugend, AH, Frauen, Aktive, Ehrenamtliche. Sie alle haben mitgeholfen das Turnier erfolgreich zu gestal- ten und waren an beiden Tagen und teilweise auch schon in den Tagen zuvor und danach im Einsatz. Wir freuen uns schon auf das nächste Turnier im kom- menden Jahr. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Medaillen Dachser Regiewagen TC Baindt e.V. Auch am vergangenen Wochenende wa- ren alle unsere Mannschaften wieder am Start: Junioren U15: Bezirksstaffel 2 TC Baindt - TC Ochsenhausen 0:6 Bei bestem Tenniswetter konnten wir unsere Gegner vom TC Ochsenhausen in Empfang nehmen. Große Spannung und Vorfreude lag in der Luft - hatten doch gleich drei unserer Spieler heute ihr allererstes Verbandsspiel. Einer der Newcomer war Jonathan Boenke, der sogar in beiden Sätzen ein Spiel für sich verbuchen konnte. Er hat prima ins Spiel gefunden und Spaß gehabt, auch wenn er seinem Gegner schlussendlich zum Sieg gratulieren musste (1:6/1:6). Auch Rafael Dorn zeigte hohe Laufbe- reitschaft sowie schöne und teils lange Ballwechsel gegen seine spielstarke aber faire ochsenhausener Gegnerin (0:6/0:6). Ebenso selbstbewusst spielte Carla Seitner ihr erstes Verbandsspiel. In einem insgesamt kräftezehren- den Spiel lag sie im zweiten Satz kurzzeitig sogar in Füh- rung (0:6/3:6). Marian Dorn kam nach seinem Sieg letzte Woche nur schwer ins Spiel. Lieferte sich aber erneut hart umkämpfte Ballwechsel, doch gingen seine Bälle leider öfter ins Aus als beim Gegner (1:6/0:6). In den Doppelspielen kam es bei Marian und Jonathan (3:6/2:6) sowie bei Carla und Rafael (1:6/1:6) zu spannen- den Spielen. Sie haben es den Ochsenhausenern keines- falls leicht gemacht, kamen immer besser ins Spiel und konnten jeweils in beiden Sätzen den Gegnern Punkte abgewinnen - was auch freudig umjubelt wurde! Junioren U18: Bezirksstaffel 2 TC Baindt - TC Berg 6:0 Am vergangenen Samstag empfing unsere U18-Mann- schaft in Top-Aufstellung den TC Berg zum letzten Sai- sonspiel. Besonders schnell verliefen die Matches von Tim Pantoffelmann und Tim Raubald, die beide deutlich in zwei Sätzen gewinnen konnten. Auch Lukas Zöschin- ger kam gut ins Spiel und holte den dritten Punkt für Baindt. Bei Enrico Lang, der nach erfolgreichem ersten Satz Schwierigkeiten im zweiten Satz hatte, ging es ins Match-Tie-Break, welches er dann aber souverän ge- winnen konnte. Richtig spannend wurde es dann in den Doppelspielen - die Gegner gaben nochmal alles. Tim R. und Enrico gelang es aber, in zwei starken Sätzen zu ge- winnen. Die Startschwierigkeiten vom Doppel Tim P.und Lukas dauerten etwas länger an, sodass der erste Satz an die Gegner ging. Schließlich konnten die beiden den zweiten Satz schnell gewinnen und machten mit einem sehr deutlichen Match-Tie-Break den Sieg perfekt. Ein gelungener Saisonabschluss! Herren: Kreisstaffel 2 TC Baindt - TC Bingen 5:1 Am Sonntag konnten wir endlich unsere ersten Gäste in dieser Saison empfangen. Pünktlich um 9.00 starteten wir mit den Einzeln, nachdem wir endlich ausgemacht hatten, welche spielbegeisterten Jungs an den Start ge- hen durften! Moritz Lang an 1 fühlte sich auf dem Center Court nicht allzu wohl und musste erst einmal ankommen. Dennoch konnte er sein Einzel für sich entscheiden. David Schäfer auf Platz 2 brachte sein Spiel sehr gekonnt ins Ziel. Auf Platz 3 brachte Tim Raubald nach einem klaren ersten Satz auch sein Einzel nach hart umkämpften 2. Satz zum Sieg. Auf Platz 4 brachte Daniel Gertler auch sein nächstes Spiel gut über die Bühne und fuhr den 4. Sieg in den Einzeln ein. Vor den Doppeln wurde gewech- selt, Schäfer für Schäfer. Max übernahm den Platz seines Cousins David an der Seite von Moritz im Doppel Nummer 1. Routiniert wurde dieses gewonnen und man konnte sich dem Krimi im Doppel Nummer 2 widmen. Hier verloren Daniel und Tim leider den ersten Satz, konnten sich aber in Satz 2 wieder herankämpfen und somit in den MTB gehen, in dem sie sich leider der Erfahrung der Gegner geschlagen geben. Somit verloren wir am Sonntag lei- der unser erstes Match, konnten aber dennoch unseren ersten Heimsieg einfahren und altbekannte Speisen im Anschluss vernaschen. Herren 30: Bezirksliga TC Langenargen - TC Baindt 1:8 Am Sonntag waren die Herren 30 zu ihrer Begegnung beim TC Langenargen zu Gast. Stefan Boenke auf Posi- tion 2, Ralf Raubald auf Position 4 und unser Ersatzmann Josef Spöri von den Herren 65 auf Position 6 starteten mit ihren Begegnungen. Alle drei gewannen ihre Einzel souverän in zwei Sätzen. Stefan siegte 6:4 6:2, Ralf 7:5 6:1 und Josef 6:2 6:0. Es folgte die zweite Spielrunde mit Philipp Boenke an Position 1; Philipp Neubauer an Posi- tion 3 und Marcel Singler an Position 5. Philipp B. lieferte sich ein äußerst attraktives Spiel und sicherte sich den Sieg mit 6:2 6:2. Auch Philipp N. ließ seinem Gegenüber nur wenig Chancen und setzte sich mit 6:3 6:4 durch. Ein- zig Marcel musste über 3 Sätze gehen, machte dann den Sieg aber auch im Match-Tie-Break perfekt; 6:4 0:6 10:7. Der Gesamtsieg war unserer Mannschaft damit bereits nach den Einzeln nicht mehr zu nehmen. Die Doppel stellten wir klug auf, wodurch das Ergebnis noch weiter nach oben geschraubt wurde. Stefan/Phil- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 ipp N. gewannen das Einser-Doppel 6:3 6:3 und Philipp B. siegte mit Josef im zweiten Doppel 6:2 6:4. Einzig Ralf/ Marcel mussten sich im Doppel 3 ihren Gegnern in drei Sätzen geschlagen geben; 6:4 3:6 7:10. Damit sind wir weiter im Titelrennen mit dabei. Nächste Woche geht es zum Spitzenspiel gegen das punktgleiche Team vom TC Kressbronn. Mit einem Sieg können wir ei- nen großen Schritt in Richtung Meisterschaft machen. Es bleibt spannend in dieser Saison! Ein großer Dank geht an Josef Spöri, der als Ersatzmann eingesprungen ist. Es hat uns (und auch ihn) riesig gefreut, dass er im Einzel und Doppel siegreich war! Herren 40: Bezirksstaffel 1 TC Baindt - TA SV Blitzenreute 2:4 An diesem Spieltag kam es zum Lokalderby gegen Blit- zenreute. Nach solidem Sieg von Karlheinz Blank 6:3 u. 6:3 und einem überragenden 6:0 und 6:0 von Sascha Wösle, stand es nach den Einzeln noch erwartungsgemäß 2:2. Dass wir aber letztendlich beide Doppel Blank/Grabherr mit 6:7 und 3:6 als auch Lang/Wösle knapp mit 4:6 und 4:6 an unsere Gäste abgeben mussten, war nicht im Plan. Somit stand eine bittere 2:4 Heimniederlage gegen einen Gegner fest, bei dem wir uns doch deutlich mehr ausge- rechnet hatten. Jetzt müssen wir dringend schauen im nächsten Lokalderby in Baienfurt endlich zu punkten. Bei unseren Gästen möchten wir uns trotzdem für einen fairen und kameradschaftlichen Tennisnachmittag bedanken, den wir gemeinsam bei gutem Essen und Ramazzotti ausklingen ließen. Es spielten: Rafael Grabherr, Andreas Lang, Sascha Wösle und Karlheinz Blank. Herren 50/1: Verbandsliga TC Baindt - TC Bad Saulgau 3:6 Gegen die Gäste aus Bad Saulgau erhofften wir uns eine kleine Chance. Letztendlich konnten wir diese leider nicht nutzen. Nach den Einzel stand es schon 1:5. Unglücklich, denn unsere Einzel fünf und sechs hatten jeweils den ers- ten Satz für sich entschieden, den Zweiten leider abgege- ben und den anschließenden Match-Tie-Break verloren. Nur Stefan konnte sein Einzel für sich klar entscheiden. Nachdem es nach den Einzeln schon klar war, dass wir diese Begegnung verloren geben mussten, hatten wir trotzdem noch den Anspruch, wenigstens die Doppel für uns zu entscheiden. Hätten wir fast geschafft! Doppel 2 und 3 ging jeweils in zwei Sätzen an uns. Doppel 1 kämpfte hart, musste dies aber in zwei Sätzen knapp mit 4:6 und 6:7 den Gegnern überlassen. Wieder mussten wir feststellen, wie wichtig ein Match-Tie-Break sein kann. Einzelaufstellung: Peter Schmitt, Stefan Schäfer, Wolf- gang von Bank, Gerhard Reich, Sigi Hirmke, Roman Schmucker Doppelaufstellung: Schmitt P./von Bank W., Schäfer S./ Reich G. und Hirmke S./Schmucker R. Herren 50/2: Bezirksklasse 2 SC Tennis Friedrichshafen - TC Baindt 3:6 Am Samstag traten wir beim SC Friedrichshafen an. Wir konnten gleich auf allen 5 Plätzen starten. Thomas Schä- fer, Klaus Göppert, Frank Preussner und Richard Schäfer konnten Ihre Einzel alle souverän gewinnen. Matze Klim- mer und Roland Maier mussten Ihre Einzel dem Gegner überlassen. Somit führten wir 4:2. Also mussten wir noch ein Doppel gewinnen. Doppel 1 mit Richard und Thomas gewann nach hartem Kampf im Match-Tie-Break. Doppel 2 mit Roland und Matze gewann ebenfalls in 2 Sätzen. Klaus und Frank verloren in 2 Sätzen. Somit konnten wir unse- ren 2. Sieg einfahren. Das war eine geschlossene Mann- schaftsleistung. Herren 65: Verbandsstaffel TC Mochenwangen - TC Baindt 1:5 In ihrem letzten Verbandsspiel 2022 waren die Herren 65 beim Nachbarn aus Mochenwangen zu Gast. Nach 3:1 in den Einzeln war bereits eine Vorentscheidung zu unse- ren Gunsten gefallen. In den Doppeln kamen zwei weitere Punkte zum Endstand hinzu. Allerdings konnte nur noch das Doppel 1 gespielt werden (Sieg für L.Reich/E.Feurle) ,da der Gegner verletzungsbedingt zum Doppel 2 nicht mehr antrat. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf. Damen 40: Staffelliga TA TV Dettingen/Iller - TC Baindt 3:3 Ein spannender Spieltag bei netten Gegnern! Wir waren zu Gast in Dettingen und starteten gut gelaunt in den 3. Spieltag. Die Einzel erwiesen sich dann aber als eher knifflig. Doch mit viel Geduld schafften wir es mit drei gewonnenen Match-Tie-Breaks zum 3:1. Leider mussten wir danach beide Doppel klar abgeben. So verloren wir mit 3:3 und 6:8 Sätzen. Doch nach einem guten Essen in geselliger Runde fuhren wir trotzdem zufrieden wieder nach Baindt zurück. Es spielten Barbara, Marion, Evelyn, Silvia Damen 50: Bezirksoberliga SPG TA SSV Ulm 1846/TK Ulm - TC Baindt 8:1 The same procedure as last week! Leider mussten wir mit dem gleichen Ergebnis die Heimreise antreten wie ver- gangene Woche in Ehingen. Nachdem uns allerdings be- reits im Hinspiel kein Sieg gegen die starken Ulmerinnen gelungen war, kam diese Niederlage nicht überraschend. Der einzige Lichtblick an diesem Samstag war unsere Co mit einem hart erkämpften Sieg im Match-Tie-Break. Im Einsatz waren: Sibylle, Inge, Co, Conny, Eve und Chris- tine. Herren 70: Doppelrunde TC Baindt - TC Berg 4:0 Im Doppel 1 sorgten Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zin- ser mit einem klaren 6:2 und 6:2 für die 1:0 Führung. Ulli Spille und Günter Kessler dominierten gegen ihre Gegner mit 6:0 und 6:1 und erhöhten den Punktestand auf 2:0. Im Doppel 4 zeigten Ulli Spille und Lothar Braun durch ein 6:4 und 6:2 ihre überlegene Spielweise und erhöh- ten das Ergebnis auf 3:0. Nach einem umkämpften 6:4 und 5:7 holten Karl Heinz Hänssler und Helmut Maier im Match-Tie-Break mit 10:3 einen weiteren Punkt zum 4:0 Gesamtsieg. Damit haben die Herren 70 des TC Baindt in der Doppelrunde ihre Tabellenführung klar behauptet. Herren 65: Doppelrunde TC Bad Buchau - TC Baindt 0:4 5 Spiele , 5 Siege, so lautet die aktuelle Bilanz der Baindter Herren in der aktuellen Doppelrunde H65. Die Ergebnisse: Runde 1: R.Puk/E.Feurle 2:0 Sätze und W.Graf/J.Spöri 2:0 Sätze Runde 2: E.Feurle/W.Graf 2:0 Sätze und R.Puk/J.Spöri 2:0 Sätze Mit dabei waren: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Josef Spöri Vorschau: Samstag, 16.7.: TC Tettnang - Damen 50 SG Baienfurt Tennis - Herren 40 Damen 40 - TA TV Merklingen Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Herren 50/2 - TC Kluftern Sonntag, 17.7.: Herren - TC Ostrach TC Kressbronn - Herren 30 Montag, 18.7.: TC Meckenbeuren-Kehlen - Herren 70 (Doppelrunde) Herren 65 - SG Aulendorf Tennis (Doppelrunde) Musikverein Baindt Infoabend über die musikalische Ausbil- dung und das Musizieren beim Musik- verein Baindt Hat Ihr Kind Lust ein Instrument zu erler- nen? Oder spielt Ihr Kind bereits in einer Bläserklasse? Dann laden wir Sie, liebe Eltern, am Dienstag, 19.07.2022 um 18.00 Uhr herzlichst zum Infoabend in unser Probe- lokal (Alte Schule), Klosterhof 5 ein. An diesem Abend möchten wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt informieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse am Musizieren im Musik- verein Baindt haben, können Sie auch gerne unter der Mailadresse: jugendleiter@mv-baindt.de Kontakt zu uns aufnehmen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Narrenzunft Raspler e.V. Rasplerausflug 2022 Am Samstag, den 02.07.2022 fuhr ein ganzer Bus voller Raspler bei schönstem Wetter und bester Stim- mung um 7:00 Uhr Richtung Frei- burg los. Unser erster Halt war beim Narrenmuseum Narrenschopf in Bad Dürrheim. Vor der närrischen Füh- rung stärkten wir uns erst mal mit einem schwäbischen Vesper. Im Museum erfuhren wir historische Hintergründe und Zusammenhänge von unserer Fasnet. Voller Vorfreu- de ging die Fahrt weiter nach Freiburg. Dort angekom- men und nach einer kurzen Pause bei hochsommerlichen Temperaturen sammelten wir uns zur Stadtführung. Uns wurde Geschichtliches und Wissenswertes über Freiburg und insbesondere über das Münster erzählt. Danach be- zogen wir unsere Zimmer im Hotel, dass sich direkt im Zentrum befand. Der Abend wurde mit einem gemeinsa- men Abendessen um 19:00 Uhr in einer Gaststätte etwas außerhalb vom Zentrum begonnen. Auf dem Rückmarsch ins Zentrum sahen wir neidisch einige Menschen die sich in der „Dreisam“ erfrischten. Auf dem Münsterplatz an- gekommen, verteilten wir uns auf dem Weinfest an den einzelnen Ständen um das Münster herum. Später fanden unsere jungen Erwachsenen in Freiburg auch noch eine Alternative zum Weinfest. Auf dem Weg zum Hotelzim- mer wurde von vielen an der Hotelbar noch ein kleiner Zwischenstopp eingelegt. Bei strahlendem Sonnenschein konnte das Frühstück frühmorgens mit Blick auf das städtische Treiben im Frei- en vor dem Hotel eingenommen werden. Pünktlich um 10:00 Uhr fuhren wir weiter zur Winzergenossenschaft Ihringen am Kaiserstuhl. In einem der größten Holzfass- keller Deutschlands kühlten wir uns von den hohen Tem- peraturen ab, während wir an einer besonderen Führung mit Weinprobe teil nahmen. Gestärkt durch ein italieni- sches Buffet traten wir danach die Heimreise an. Der Abschluss unseres Ausflugs fand bei einem Abendessen in der Wilhelmshöhe statt. Schee wars! Gesellig und ka- meradschaftlich, einfach klasse. Euer Zunftrat Reitergruppe Baindt Außerordentliche Mitgliederversamm- lung anlässlich des 47. Reitturniers Liebe Mitglieder, anlässlich unseres Reitturnieres am 27.- 28.08.2022 veranstalten wir am Mitt- woch, 27.07.2022 ab 20 Uhr eine Mitgliederversamm- lung im Kirchenchorraum in Baindt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen aller Mitglieder. Die Vorstandschaft Kinder- und Jugendzeltlager Von Donnerstag, den 28. Juli bis Samstag, den 30. Juli 2022 veranstaltet die Reitergruppe Baindt wieder ein Zelt- lager für Kinder und Jugendliche des Vereins. Unser Motto lautet: „Länder, Menschen, Abenteuer“ Spannende Wettkämpfe und knifflige Aufgaben sind ga- rantiert. Auch werden wir wieder unser Wissen im Gespannfahren erweitern und Übungen im Voltigieren machen. Veranstaltungsort: Sterkshof, Sterkhof 2, in Baienfurt Wer mitmachen möchte bitte bis Samstag, 23. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 anmelden. Turnierergebnis Wir dürfen Luisa Wal- ser zu ihrem ersten Sieg mit First Dinamica in der Dressurprüfung Kl. A** be- glückwünschen. Luisa und First Dinamica sind erst seit kurzem zu- sammen auf Turnieren unterwegs und konnten bereits tolle Erfolge feiern. Herzlichen Glückwunsch! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Alpinteam Baindt Wanderung des Alpinteams am 17.07. auf den Golmer Höhenweg Für unsere Wanderung am 17.07.2022 ist der „Golmer Höhenweg“ geplant. Eine wunderschöne Wanderung mit atemberaubenden Panorama Gehzeit: ca. 5 - 5,5 Std. Aufstieg: 560 Meter Abstieg: 1.450 Meter Höchster Punkt: 2334 Meter Von Latschau (Stausee) geht es mit der Bahn zum Ber- ghof. Von dort startet die Tour über des Golmerjoch auf die Geißspitze. Nach dem Abstieg gelangen wir zur Lin- dauer Hütte die zu einer kleinen Einkehr einlädt. Von der Lindauer Hütte geht es dann zurück nach Latschau zum Ausgangspunkt. Wenn es zeitlich reicht, können die mutigen von uns noch mit dem „Alpin-Coaster“ nach Vandans runter fahren. Die Tour kann nur bei gutem Wetter gemacht werden ! Treffpunkt ist um 7 Uhr an der Teniishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte E-Mail an wanderwart@alpinteam- baindt.de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2022 - das Warten hat ein Ende Nach zwei Jahren Corona-Pause sind wir endlich wieder in vollem Umfang da. Drei Tage Weinfest auf dem Dorfplatz, drei Tage Party und drei Tage beste Unterhaltung. Am Freitag den29. Juli 2022 sorgt ab 19:00 Uhr Marco Mzee für gute Stimmung auf dem Dorfplatz. Der österreichische DJ und Entertainer tritt seit mittlerwei- le über 20 Jahren erfolgreich in Discotheken, bei Zelt- und Oktoberfesten sowie auf zahlreichen Open Air Bühnen in ganz Europa auf. Er begeistert dabei das Publikum mit Topmusik aus unterschiedlichsten Genres, beeindruckt mit Live-Gesangseinlagen und sorgt für die perfekte Par- tystimmung. Einlass ist um 18:30 Uhr und der Eintritt be- trägt 5 €. Am Samstag den30. Juli 2022 sorgen ab 19 Uhr Green River für beste Unterhaltung auf dem Baindter Dorfplatz. „Green River“, eine Coverband aus dem Herzen Süd- deutschlands, spielen Rock, Oldies, Blues, Country und Unterhaltungsmusik. Handgemacht, ehrlich und ohne Playback. Einlass ist bereits um 18:30 Uhr und der Ein- tritt ist frei. Der Sonntag31. Juli 2022 beginnt um 9.30 Uhr mit einem Festgottesdienst auf dem Dorfplatz. Im Anschluss wird ab 10.30 Uhr mit der Böllergruppe Baindt der Frühschoppen mit dem Musikverein Gög- gingen eingeleitet. Ab 11.00 Uhr Beginn des Kinderprogramms mit basteln und schminken, sowie weiteren Attraktionen. Für die Kleinsten ist bestens gesorgt. Um 11.30 Uhr beginnt die Große Oldtimershow mit zahl- reichen Autos, Motorrädern und Traktoren. Nach dem Mittag startet der imposante Fahrzeugkorso mit anschlie- ßender Ausfahrt durchs Ländle. Fürs leibliche Wohl bieten die Schalmeien Baindt wieder einen reichhaltigen Mittagstisch sowie Kaffee und Ku- chen an. Gegen 15.45 Uhr findet das letzte Highlight mit der Haupt- preisverlosung der Tombola statt. Festende ist auf 17:00 Uhr angesetzt. Für das leibliche Wohl ist stets ausreichend gesorgt. Bei schlechtem Wetter finden die Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle statt. Auf Ihr Kommen freut sich die Schalmeienkapelle Baindt. Weinfest 2022 - Eine Weinreise um die Welt Liebe Freunde des guten Geschmacks! Endlich ist es wieder soweit, unser geliebtes Weinfest kann wieder im vollen Umfang stattfinden. Damit verbunden ist natürlich auch unsere traditionelle Weinprobe. Dieses Jahr findet die Weinprobe unter dem Motto „Eine Wein- reise um die Welt“ statt. Dort werden die verschiedens- ten Weine aus dem Inland und von vielen verschiedenen Ländern aus der ganzen Welt verkostet, dazu reichen wir einen reichhaltigen Vesperteller. Beginn ist wie im- mer am Weinfest-Samstag, den 30.07.2022 um 18 Uhr, in gemütlichem Ambiente beim Fischer Max im Stadel. Anmeldungen sind ab sofort unter Weinprobe@schal- meien-baindt.de möglich. Der Preis für die Weinprobe mit Vesperteller beträgt 38 € und die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Die Schalmeienkapelle freut sich auf Sie. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung Rund um den Steegersee Wir wandern vom Naturbadesee Stee- gersee in großem Bogen in Richting Tann- hausen und über den Booser Hof zurück zum Ausgangspunkt. Wann: Dienstag 19.07.2022 um 13.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit ca. 3 Stunden, 12 km, Fahr- preis 6,50 € für Mitglieder. Einkehr ist vorgesehen. Feste Schuhe erforderlich, Trinken, ggf. kleines Vesper, Stöcke und Wechselschuhe mitneh- men, Wir gehen viel auf Wiesenwegen und empfehlen wegen der Stechmücken etc. eine lange Hose. Anmeldung ab 15.07.2022 bei WF Jürgen Frank, Tel. 0751/43287 Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung zu den fünf Weihern im Altdorfer Wald Vom Parkplatz Bolanden wandern wir an der Wolfegger Ach zum Hagenbachweiher, weiter durch den Wald an den anderen Weihern vorbei, und zurück zum Parkplatz. Wann: Sonntag 24.07.2022 um 13.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit ca. 2,5 Stunden, 10 - 12 km, 70 hm, Fahrpreis 3,00 € für Mitglieder., Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Kleines Vesper, Trinken, Stöcke gutes Schuhwerk und Wechselschuhe werden empfohlen, Anmeldung ab 21.07.2022 bei WF Frowin Riedmayer, Tel. 0751/560 220 oder 07529/1419 Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg 3. Kaffeetreff Liebe Mitglieder vom VdK OV Wein- garten, der 3. Kaffeetreff findet am 20.07.2022 um 14:30 Uhr wie gewohnt im Best Western Parkhotel - Bistro, Abt-Hyller- Str. 37 - 39 in Weingarten statt. Referentin: Kriminalhauptkommissarin Evelyn Lang vom Polizeipräsidium Ravenburg Thema: Seniorenspezifische Kriminalprävention Durchschaut - Vorsicht Abzoche - an der Haustür - am Telefon - im Internet - am Bankau- tomat - unterwegs - sowie Informationen zum Einbruchsschutz und Opfer- schutz Es ist ein interessantes Thema, das uns alle angeht und ich hoffe auf viele Mitglieder. Es grüßt Euch Ihre Karin Maucher und die ganze Vorstandsschaft. Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt Besuch des Partnerschaftchores aus Pirna und Graupa Aus Anlass des 30-jährigen Partnerschaftsjubiläums Pirna / Graupa und Baienfurt kommt der Richard-Wagner Chor. Das Programm sieht folgende Begegnungen vor: Freitag, 15.Juli 2022, 19.00 Uhr Bei der öffentlichen Ehrung verdienter Sportler und Blut- spender treten der Chor aus Pirna, die Chorifeen mit einer Tanzgruppe des Turnvereins auf. Samstag, 16. Juli 2022 17.00 Uhr Bei der offiziellen Begrüßung der Gäste aus den Partner- schaftsstädten singen ebenfalls die Chöre aus Graupa und die Chorifeen. Im Anschluss singt der Männerchor des Liederkranzes vor dem Rathaus, wenn alle Chöre sich zum gemütlichen Beisammensein treffen. Sonntag, 17. Juli 2022 10.45 Uhr Der Festakt zum 30-jährigen Jubiläum der Partnerschaft wird von Richard-Wagner-Chor und der Bläsergruppe des Musikvereins Baienfurt umrahmt. Sommerfest der Chöre des Liederkranzes Montag, 18. Juli 2022, 19.30 Uhr Die Chormitglieder und ihre Partner treffen sich zum Ab- schlusshock um 19.30 Uhr im Vereinsheim. Für das leibli- che Wohl ist gesorgt. Hospizdienst „Schon ein ganz kleines Lied kann viel Dun- kel erhellen“ Mit diesem Spruch von Franz von Assisi möch- ten wir Sie einladen zum gemeinsamen Singen! Singen tut Leib und Seele gut, lässt uns Gemeinschaft er- fahren, bringt uns in Schwingung und andere Stimmung, stärkt und belebt. Wir singen einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Termin: Dienstag, 26.07.22 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Bitte melden Sie sich telefonisch an. „Und ich sag´ kein Sterbenswörtchen!“ - oder: Wenn Demenzkranke sterben Alle Menschen sterben irgendwann - auch Demenzkranke. Sie sterben entweder an Komplikationen der Demenz, an anderen Krankheiten oder einfach aus Altersgründen. Die Krankheit Demenz stellt uns vor besondere Heraus- forderungen, wie begleite ich also Demenzkranke wür- devoll bis zum Schluss? An diesem Abend gehen wir dieser Frage nach und er- halten wertvolle Einblicke und Hinweise für diese außer- gewöhnliche Situation. Referentin: Marion Müller, Leitung Netzwerk Demenz Landkreis RV am zfp-Südwürttemberg, Weissenau Ort: Hofsaal des evangelischen Gemeindehau- ses, Abt-Hyllerstraße 17 Weingarten Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Termin: Donnerstag, 21.07.2022, 19 Uhr Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Hospizarbeit und Humor - passt das zusammen? Dass diese auf den ersten Blick unvereinbaren Gegen- sätze durchaus in Verbindung gebracht werden können, das wurde bei der Jubiläumsfeier der ambulanten Hos- pizbewegung Weingarten - Baienfurt - Baindt - Berg e.V. deutlich. Beim Eintreffen erwartete die ca. 100 Gäste, darunter Mitarbeitende aus Pflegeheimen und Pflegediensten, be- freundete Hospizgruppen, Mitglieder und Vertreter aus Kirchengemeinden und den Kommunen in der Baienfur- ter Gemeindehalle beschwingte Musik der Bläsergruppe des MV Baienfurt. Auch der Besuch der Ravensburger Clowns machte deutlich, dass der Verein mit der Feier seines inzwischen 21-jährigen Bestehens leichte Töne anklingen ließ. „Heute ist ein Tag zum Feiern“ begann der 1.Vorsitzende, Kurt Brust, seine Begrüßungsansprache und betonte die Bedeutung des Abschiednehmens für die, die weiterleben mit einem Zitat von C. Saunders, der Initiatorin der Hospiz- bewegung: Was immer in den letzten Stunden geschieht, kann viele Wunden heilen, aber auch in unerträglicher Erinnerung verbleiben. Dank und Anerkennung brachten die Grußworte von Hr. Birnbaum als Gastgeber und Vertreter des Bürgermeis- ters, Sozialdezernent des Landkreises Hr. Friedel und das von D. Baur verlesene Grußwort der Beisitzerin des ba- den-württembergischen Hospiz- und Palliativverbands, Fr. Häfele, zum Ausdruck. Humor in Krisen, Leid und Trauer, so hatte Fr. Martina Kern vom Zentrum für Palliativmedizin am Helios Klini- kum Bonn/Rhein-Sieg ihren Festvortrag betitelt. Ihren kurzweiligen, aber durchaus tiefgründigen Vortrag hat sie mit allerlei Cartoons und Geschichten angereichert, die sie fast alle von Patienten erhalten hatte. Sie wurde nicht müde zu betonen, wie wichtig Humor auch und gerade für Menschen sein kann, die Abschied nehmen müssen, wenn Humor bereits in ihrem Leben eine wichtige Kraftquelle für sie gewesen war. „Die Menschen wünschen sich Le- bendiges und Normales im Umgang, keine salbungsvollen Worte und verschreckte Gesichter.“ Doch ebenso mahnte sie, dass ein Scherz auch zynisch und verletzend wirken kann, wenn nicht dasselbe Humorverständnis vorhanden ist. Dies vorsichtig auszuloten sei immer auch ein Risiko, und erfordere Mut, wenn es jedoch gelingt, „trägt Humor die Seele über Abgründe hinweg.“ Manchmal gebe es auch in der Umgebung Unverständnis, wenn in der hos- pizlichen Begleitung gelacht wird, jedoch zeigte Fr. Kern authentisch und wissenschaftlich unterlegt die wichtigen kommunikativen und psychologischen Funktionen von Humor auf. Humor als „Trotzmacht des Geistes“ und als wichtiges Reaktionsmuster in der Krise, als „lachendes Dennoch“ in einer Grenzsituation, die auch zum Weinen zwingen könnte. Gemeinschaft und Verbindung könne Humor schaffen und Sprachlosigkeit durchbrechen, ent- krampfen und „Kurzferien vom sich Betreffen lassen“ ermöglichen. Diese gesunde Psychohygiene benötigen die Ehrenamtli- chen und Hauptamtlichen, die im Verlauf des Abends mit einem blühenden bunten Kräutertopf vom Vorstand ge- ehrt wurden. Kurt Brust bezeichnete sie als „den warmen Kern des Vereins“, weil sie es sind, die sich immer wieder neu auf die unterschiedlichsten Menschen und unbekann- te Situationen einlassen und ihre Zeit, ein selten geworde- nes Gut in einer sich beschleunigenden Zeit, mitbringen. Ein leichter, ein humorvoller Sommerabend klang mit an- geregten Gesprächen aus, doch sicherlich haben manche Patientenzitate wie „Lieber totlachen als sterben“ noch länger nachgewirkt. Vorstand und Festgäste von links: R. Birnbaum, H. Renz, R. Friedel, D. Baur, M. Kern, K. Brust, S. Götz, C. Reiter, C. Zweifel. Vorne kniend: RV Clowns. Auf dem Bild fehlt: B. Kleinböck Herzliche Einladungzum OPENAIR-KINO in Baienfurt Freitag, 29. Juli 2022 um 21.00 Uhr (Filmstart ca. 21.30 Uhr) Marktplatz Baienfurt (bei schlechter Witterung in der Gemeindehalle Bai- enfurt) mit der deutschen Komödie von Marcus Rosenmüller „BECKENRAND SHERIFF“ Filmbeschreibung: Zu alt, zu teuer und nicht mehr tragbar! Das Freibad in Grubberg muss geschlossen werden, findet die Bürger- meisterin. Die Chance für Bauherr Albert Dengler: Die freie Fläche bietet jede Menge Platz für neue Wohnungen. Da- für würde er das alte Bad kostenlos abreißen. Doch die beiden haben die Rechnung ohne Karl gemacht. Denn er ist hier nicht nur der Bademeister, er ist der Schwimm- meister, der Beckenrandsheriff! Um das Freibad zu ret- ten, müsste ein Bürgerbegehren her. Doch woher soll Karl die benötigten 600 Unterschriften kriegen? Nicht mal die wenigen verbliebenen Badegäste sind gut auf ihn zu sprechen. Der nigerianische Bademeister-Azubi Sali muss entscheiden, ob er Karl helfen soll. Zu diesem Filmerlebnis sind alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Baienfurt und Umgebung ganz herzlich eingeladen!!! Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 BUND Ravensburg-Weingarten ++ Weihergeschichten im Altdorfer Wald ++ 25 Weiher existieren heute noch im Altdorfer Wald - über 80 gab es hier im Laufe der Jahrhunderte. Wasserkraft, Fischerei, Bewässerung, Flachsrösten - die Weiher wurden aus unterschiedlichen wirtschaftlichen Überlegungen he- raus angelegt. Heute erfreuen wir uns an ihrem Anblick, ihrer Artenvielfalt und Bedeutung als Rückhaltebecken. Der Schanzwiesweiher und Bunkhofer Weiher sind be- deutende Schutzgebiete und bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum. Einen Einblick in die Geschich- ten, die diese Weiher zu erzählen haben und ihre heutige Nutzun , geben der Diplom- Agrarbiologe und BUND-Ge- schäftsführer Ulfried Miller und der Fischwirt Anton Jung am Sonntag, den 17. Juli 2022. Die zweieinhalbstündige Erkundung startet um 14:00 Uhr am Parkplatz westlich vom BaindterEgelsee. Der Treff- punkt ist auch bestens mit dem Fahrrad erreichbar - dank des guten Radwegenetzes im Altdorfer Wald. Bitte an feste Schuhe, lange Hosen und Zeckenschutz denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Mehr Informationen Informationen zum Exkursionsprogramm finden Sie im Terminkalender des BUND unter www.bund-ravensburg.de Botanische Exkursion im Wald bei Grund BUND Ravensburg-Weingarten veranstaltet in Koope- ration mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald Am Sonntag, den 24.07.2022 veranstaltet der BUND Ra- vensburg-Weingarten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald eine botanische Exkursion im Wald bei Grund. Unter der Leitung von Diplom-Biologin Ulrike Plewa gilt es dieses ökologisch besonders wertvolle Gebiet entlang von Wei- hern und Riedwiesen zu erkunden. Die Wanderung dauert ca. 2 - 3 Stunden, Start ist um 14:00 Uhr an der Einmün- dung zum Klimacamp (L317, Abzweigung L 323 Richtung Grund). Bitte an Wanderschuhe, lange Hosen und Zecken- schutz denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Frei- tagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Der Altdorfer Wald - ein besonderer Ort direkt vor unserer Haustüre - geheimnisvoll und faszinierend. Er ist das größ- te zusammenhängende Waldgebiet Oberschwabens, ein paradiesisches Naturidyll. Kiesabbau, Torfabbau, Wasser und Holznutzung und nun auch Windkraft - es ist reichlich, was der Altdorfer Wald so alles verkraften muss. Über- fordern wird diese Perle in der oberschwäbischen Mitte? Auch in diesem Jahr bietet der BUND Ravensburg-Wein- garten ein abwechslungsreiches Exkursionsprogramm in den Altdorfer Wald an. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von siebzehn sonntäglichen Exkursionen, die bis Anfang Oktober statt- finden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, historische Bege- benheiten, Folgen des Klimawandels in der Region. Auch für Familien und Kinder gibt es ein Mitmachprogramm des Waldpädagogik-Teams von ForstBW. Für jedes The- ma konnte der BUND Experten und Expertinnen gewin- nen. Spannende und informative Führungen sind garan- tiert. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravens- burg.de Regierungspräsidium Tübingen „Wer liest, gewinnt.“ - Sommer-Lese-Aktion HEISS AUF LESEN© startet am 11. Juli 2022 Ab Montag, 11. Juli bis einschließlich Samstag, 24. Septem- ber 2022 wird die erfolgreiche Leseclubaktion HEISS AUF LESEN© bereits zum achten Mal im Regierungsbezirk Tü- bingen angeboten. Kinder und Jugendliche können sich in ihrer Bibliothek aus zahlreichen Büchern spannende, lustige, gruselige, romantische oder auch abenteuerliche Geschichten ausleihen. Besonders beliebt sind auch die Leseclub-Treffen in den Bibliotheken für den Austausch über das Gelesene oder einfach zum Abhängen beim ge- meinsamen „Lese-Chillen“. Zum Abschluss der Leseclu- baktion haben alle Kinder und Jugendliche die Chance, tolle Preise zu gewinnen. „Ziel der Aktion in den Sommerferien ist, dass Kinder und Jugendliche mit Freude lesen und darüber erzählen und dass so ihre Lese- und Sprachfähigkeit spielerisch gefördert wird,“ so Regierungspräsident und Schirmherr von HEISS AUF LESEN© im Regierungsbezirk Tübingen Klaus Tappeser. Kinder und Jugendliche können sich kostenlos in teilneh- menden Bibliotheken als Clubmitglieder anmelden. Die Anmeldekarten für HEISS AUF LESEN© gibt es vor den Sommerferien in Schulen und in den Bibliotheken. Nach der Anmeldung bekommen jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ein Logbuch. Dieses begleitet die Kinder und Jugendlichen durch die Aktion. 37 Stadt- und Gemeindebibliotheken beteiligen sich in diesem Sommer im Regierungsbezirk Tübingen an HEISS AUF LESEN©. Die Leseaktion wird von der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen beim Regierungsprä- sidium Tübingen koordiniert. Die Bilanz im vergangenen Jahr steigerte sich trotz Corona auf über 2.700 begeis- terte junge Leserinnen und Leser, mit über 17.000 gele- senen und bewerteten Büchern. Dazu konnten fast 2.000 Urkunden an die lesebegeisterten Kinder und Jugendli- chen verliehen werden. HEISS AUF LESEN© 2022 findet in den Stadt- und Gemein- debibliotheken der folgenden Kommunen statt: Albstadt, Bad Waldsee, Balingen, Berghülen, Biberach, Blaustein, Bodelshausen, Bodnegg, Dettingen a. d. Erms, Dußlingen, Eningen/Achalm, Friedrichshafen, Gomarin- gen, Hechingen, Kirchentellinsfurt, Langenau, Laupheim, Lichtenstein, Mössingen, Pfullendorf, Pfullingen, Ravens- burg, Reutlingen, Riederich, Rottenburg, Salem, Schel- klingen, Tettnang, Trochtelfingen, Tübingen, Überlingen, Uhldingen-Mühlhofen, Ulm, Uttenweiler, Wangen, Wann- weil, Westerheim. Weitere Informationen gibt es auf der Seite https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt2/Ref23/ Bibliothek/Literatur/Seiten/HAL.aspx. Lassen Sie Ihre Haus- tiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Welche Eisspezialität verbirgt sich hinter diesem Bilderrätsel? REBUSREBUS RÄTSELSPASS FÜR Wann wurde das „Eis am Stiel“ zum Patent angemeldet? A. 1867 B. 1905 C. 1932 D. 1947 Die Felder 1 bis 8 nennen eine Eisspezialität. EIS-FANSEIS-FANS QUIZQUIZ Lösung Quiz: B. 1905 Lösung Rebus: Amarenabecher 697R102R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Nachruf In stiller Trauer und liebevoller Erinnerung haben wir in Dankbarkeit Abschied genommen von meinem Mann, Vater und Opa. Franz Kurbatfinski * 03.10.1927 † 25.06.2022 Die Beisetzung fand am 07.07.2022 im engsten Familienkreis in Hamburg statt. NACHRUFE © Poblotzki/DEIKE 709R23R1 Schlangenwort Die Buchstaben des Rätselgitters ergeben eine natürliche Licht- quelle. Sie sind schlangenförmig zu lesen, das heißt, der nächste Buchstabe kann waagrecht, aber auch senkrecht folgen. Den Anfang müssen Sie selbst finden. © DEIKE PRESS 744R33R3 Lösung: Fruehlingssonne R Ä T S E L K R I M I Tückisches Verwirrspiel Kommissarin Liz Blum rennt mit Polizeireporter Luca Voß durch den strömenden Regen zum Haus, aus dem der Notruf gekom- men war. Ein Mann mit einem Feuermal auf der Schläfe ö net die Tür. Traurig meint er: „Es ist diesen Sommer so kalt und nass. Das gruselige Wetter war Gift für meinen Bruder. Er ist dadurch noch depressiver geworden.“ Er seufzt und geht voran ins Esszimmer. Blum und Voß stutzen, als sie erkennen, dass das Ebenbild des Mannes, der sie gerade ins Zimmer geführt hat, er- schossen am gedeckten Tisch sitzt. „Ich habe für meinen Zwil- lingsbruder gekocht. Plötzlich habe ich den Schuss gehört“, er- klärt er den beiden. Die Brüder gleichen sich wie ein Ei dem anderen, bis auf das Feuermal. Die Wa e baumelt in der rechten Hand des Toten. Liz Blum schaut auf das Tischgedeck. Gabel rechts, Messer links. „Da deckt wohl jemand nicht so oft“, denkt sie und fragt: „Ihr Bruder war also depressiv und hat sich umge- bracht. Woher hatte er die Wa e?“ Der Bruder schaut verwirrt. „Er ist … äh, war Großwildjäger. Ich war ja schon immer gegen Wa en.“ In diesem Moment zieht Voß sie zu einer Wand, an der mehrere gerahm- te Fotos hängen. Auf einem steht ein Mann mit einem Gewehr neben einem getöteten Hirsch. „Oh“, meint Blum, als sie das Feuermal im Gesicht des Jägers sieht. „Ich habe auch etwas entdeckt!“ Sie zeigt auf das Besteck des Opfers. Die Kommissarin dreht sich zum Zwillingsbru- der um. „Sie haben zwei Fehler gemacht, als Sie Ihren Bruder umgebracht haben!“ Was hat ihn verraten? Wagemann/DEIKE Lösung: Die Lage des Bestecks zeigt, dass das Opfer Linkshänder war. Doch der Täter hat seinem toten Bruder die Wa e in die rechte Hand gelegt. Außerdem behauptet er, dass er Wa en hasst. Aber das Foto zeigt ihn als Großwildjäger auf dem Foto, nicht den erschossenen Bruder. Das Feuermal verrät ihn. Illustration © Hermenau/DEIKE 757R58R2 Informationen aus erster Hand Ihr Mitteilungsblatt Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! 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