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Amtsblatt_2023_08_18_KW33.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 18. August 2023 Nummer 33 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Streuobstförderung: Projekt „1000 – schnittige Bäume“ Streuobstwiesen repräsentieren vielfältige Lebensräume für be- drohte Arten und spielen eine wichtige Rolle in der Vernetzung von Biotopen. Ihr reizvolles Erscheinungsbild prägt zudem die landschaftliche Schönheit unserer Region. Bedauerlicherweise sind die Streuobstbestände in den letzten Jahrzehnten stark zu- rückgegangen. Dieser Rückgang ist auf unterschiedliche Fakto- ren zurückzuführen, darunter der Mangel an Wertschöpfungs- möglichkeiten, hoher Pflegeaufwand, fehlendes Fachwissen und der steigende Siedlungsdruck an den Rändern unserer Ortslagen. Sollten Sie die Umwandlung von Streuobstwiesen in Betracht ziehen – also den Abbau von Streuobstbeständen planen – ist es gemäß § 33a des Naturschutzgesetzes erforderlich, eine Ge- nehmigung einzuholen. Allerdings reicht alleiniges Verbieten nicht aus, um diesen negativen Trend zu stoppen. Im Rahmen der Biodiversitäts-Strategie hat sich der Landkreis Ravensburg das Ziel gesetzt, gemeinsam mit den kreisangehörigen Gemein- den aktiv dazu beizutragen, die Streuobstbestände zu erhalten. Der Landkreis Ravensburg bietet nicht nur regelmäßige, kreis- weite Bestandsaufnahmen der Streuobstbestände an, sondern fördert auch Maßnahmen zur Streuobstpädagogik und unter- stützt Gemeinden bei Pflanzprojekten finanziell. Darüber hinaus kooperiert der Landkreis seit 2018 mit dem Fachwarteverein für Obst und Gartenbau im Rahmen des Projekts „1000 schnittige Obstbäume“. Dieses Projekt bietet eine attraktive Möglichkeit zur Unterstützung bei der Pflege von überalterten und pflegebedürftigen Streuobstbeständen. Die Schnittar- beiten werden von qualifizierten Obstfachwarten durchgeführt, wobei sich die Kosten zwischen Eigentümer bzw. Eigentümerin, Gemeinde und Landkreis aufteilen. Dieses gemeinsame Engagement trägt dazu bei, un- sere Streuobstbestände zu bewahren und somit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt zu leisten. Die Anmeldeunterlagen sind auf dem Rathaus einzureichen. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Unterlagen eine postalische Eingangsbestätigung. Anmeldeschluss ist Ende August jeden Jahres. Die Anmeldeunterlagen zum Projekt finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Ravensburg unter www.rv.de → Ihr Anliegen → Bauen und Umwelt → Naturschutz und Bio- diversität → Streuobstförderung oder über den nebenstehenden QR-Code. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unter- stützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt. Ihre Gemeindeverwaltung Foto: Streuobstbaum stark von Misteln befallen vor den Pflegemaßnahmen Informationsreihe zu Windenergie Thema 1: Teilregionalplan Energie Jetzt im Innenteil lesen. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Warum werden Windenergieanlagen im Altdorfer Wald geplant? Um die Energiewende zu schaffen, soll Windener- gie im ganzen Bundesgebiet ausgebaut werden. Die Bundesregierung hat den Ländern deshalb gesetzli- che Flächenziele vorgegeben. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat ihre Regionalverbände wiederum beauftragt, geeignete Flächen zu reser- vieren. Der Direktor des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben (RVBO) Dr. Wolfgang Heine war am 21. Juni 2023 beim Treffen der Dialoggruppe* zu Gast und erläuterte den Auftrag, den aktuellen Pla- nungsstand und die Bedeutung für die Planungen im Altdorfer Wald. Was ist der Regionalverband und was tut er? Die drei Landkreise Sigmaringen, Ravensburg und der Bo- denseekreis bilden gemeinsam den RVBO. Für dieses Ge- biet wird ein gemeinsamer Regionalplan erstellt. Dieser legt die „anzustrebende räumliche Entwicklung und Ord- nung der Region“ fest, beispielsweise wo der Freiraum zu schützen ist und wo Siedlungs- oder Industriegebiete sein können. Das passiert in Form von Texten und Karten. Die Regionalverbände sollen nun auch wieder die Energie- erzeugung in Baden-Württemberg steuern. Dafür erstellt der RBVO derzeit einen neuen Teilregionalplan Energie, indem große Flächen zur Nutzung von Wind- und Solar- energie (Freifl ächen-Photovoltaik) festgelegt („ausgewie- sen“) werden. Der RVBO hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf welcher der aktueller Stand und Hinweise zu Veranstaltun- gen zu fi nden sind: www.rvbo-energie.de Welche Ziele muss der neue Teilregio- nalplan Energie erfüllen? Baden-Württemberg will 1,8 % seiner Fläche für Windener- gie ausweisen. Für Freifl ächen-Photovoltaik (Solarparks) werden 0,2 % gesucht. Welche Flächen werden ausgewiesen? Derzeit defi niert der RVBO „Suchräume“. Innerhalb dieser Gebiete werden die konkreten Vorranggebiete ausgewie- sen. Auch Teile des Altdorfer Waldes liegen in einem Such- raum. Regionaldirektor Dr. Wolfang Heine erklärt, dass sie bei der Suche nach Vorranggebieten zunächst verschiedene Ausschluss- und sehr erhebliche Konfl iktkriterien über- einander gelegt werden, die dazu führen, dass fast 90 % der Regionsfl äche von vornherein ausscheidet. Insbeson- dere wegen der Windhöffi gkeit, des Siedlungsabstands und des Artenschutzes bleiben in Süddeutschland häufi g Waldgebiete übrig. Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was sind die Kriterien für die Suche nach Vorranggebieten für Windener- gie? Kriterien nach denen der RVBO Gebiete bewertet sind etwa Windhöffi gkeit, Abstände zu geschlossenen Wohn- siedlungen (750 Meter), Denkmalschutz, Naturschutz & Artenschutz, Ziviler Luftverkehr und militärische Belange und Gewässerschutz. Eigentumsverhältnisse an der Flä- che spielen keine Rolle. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 1 | Teilregionalplan Energie “ Auszug aus der Suchraumkarte des RVBO Juli 2013 Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg “ Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Welche Windbedingungen sind nötig? Bei der Abschätzung der Windhöffi gkeit bezieht sich der RVBO auf den Windatlas Baden-Württemberg. Der Wind- atlas zeigt die Eignung eines Standortes an der sogenann- ten Leistungsdichte des Windes auf. Diese wird in Watt pro Quadratmeter angegeben. Der erforderliche Mindestwert beträgt 190 W/m² in 160 m Höhe. Im Altdorfer Wald weist der Windatlas die mittleren Kategorien „> 250 – 310 W/m²“ und „> 190 – 250 W/m²“ aus. Der Windatlas ist online abrufbar unter: www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wuerttemberg Übrigens: Die Berechnungen im Windatlas reichen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Windparks nicht aus. Die planende Firma Windpark Altdorfer Wald GmbH (WAW) führt eigene Windmessungen durch. So können sie sicher entscheiden, ob sich der Windpark betreiben lässt. Wie wird der Grundwasserschutz beachtet? Wasserschutzgebiete werden vom Landratsamt ausge- wiesen. Gebiete der Zone 1 haben die höchste Schutz- klasse und der Bau von Windenergieanlagen ist dort ausgeschlossen. Zone 2 ist ebenso nicht Bestandteil des Suchraums. In Gebieten der Zone 3 ist der Bau hingegen grundsätzlich möglich, erläutert Regionaldirektor Heine auf Rückfrage der Dialoggruppe. Außerdem erklärte er, dass Wasservorrang und Vorbehaltsgebiete im Regional- plan keine Ausschlusswirkung hätten. Hydrogeologische Gutachten für den Standort jeder einzelnen Anlage sollen mögliche Gefährdungen für das Grundwasser im Rahmen des Genehmigungsverfahrens klären. Diese seien von der WAW für den Altdorfer Wald bereits beauftragt. Was ist der Zeitplan der Regionalplanung? Innerhalb dieser Suchräume wird jetzt ein Entwurf für die konkreten Gebiete erarbeitet. Spätestens zum 1. Ja- nuar 2024 werden diese Gebiete veröffentlicht (Offen- lage). In einer zwei- bzw. dreimonatigen Anhörungsfrist können Träger öffentlicher Belange sowie jede Privat- person Stellungnahmen einreichen. Bis spätestens zum 30. September 2025 muss ein Satzungsbeschluss zum Teilregionalplan erfolgen. Dieser ist bis Ende 2025 vom zuständigen Ministerium zu genehmigen und anschlie- ßend rechtskräftig. Und dann? Wenn das 1,8-Prozent-Ziel rechtssicher erreicht ist, werden außerhalb dieser Vorranggebiete für Windenergiegebiete zunächst keine Anlagen gebaut. Kommunen können aber ergänzend über die Bauleitplanung Flächen ausweisen. Was passiert, wenn das Ziel nicht erreicht wird? Dann gibt es keine steuernde Wirkung – Windenergiean- lagen können grundsätzlich überall im Außenbereich ge- baut werden, sofern keine gesetzlichen Konfl ikte vorliegen (Super-Privilegierung). Das Plädoyer des Regionaldirektors Dr. Wolfang Heine beim Treffen der Dialoggruppe lautete daher: Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was heißt das konkret für den geplan- ten Windpark im Altdorfer Wald? Diese Frage war für die Mitglieder der Dialoggruppe von zentraler Bedeutung. Dr. Wolfang Heine betonte mehrfach, dass der RVBO unabhängig von der Projektentwicklung der WAW arbeite. Auch ob die Flächen dem Land (Forst BW), kommunalen oder privaten Eigentümern gehöre, sei irrelevant. Man arbeite nach gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Kriterien. Ab 2025 sei dann der Bau von Wind- energieanlagen nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen möglich. Die Offenlage des RVBO 2024 wird daher rich- tungsweisend für die Windparkplanung sein. D. h. wenn der Regionalverband (nur) eine kleinere Fläche ausweisen sollte als das Projektgebiet, wären auch entsprechend we- niger Windenergieanlagen im Altorfer Wald möglich. *Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg “ Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Stellenausschreibungen sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) für das Bürgeramt Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung in EG 6 TVöD > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 31.08.2023 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Umgestaltung unserer Ortsmitte Die Sanierung der Ortsmitte startet in der kommenden Woche, nachdem vor den Handwerkerferien die Bau- stelle eingerichtet wurde und vorbereitende Maßnahmen erfolgt sind. So wurden die Pflastersteine auf dem Dorf- platz größtenteils bereits entfernt. Dies ist aufgrund der zukünftigen Barrierefreiheit des Platzes notwendig. Die Baufirma übernimmt die Pflastersteine, verrechnet deren Wert und verwendet diese wieder. Baindter Wappen In diesem Zuge wurde auch das Baindter Wappen ent- fernt. Nach unserem Aufruf im Amtsblatt stellten wir fest, dass das Wappen den Baindterinnen und Baindtern sehr am Herzen liegt. Deshalb wird es auch künftig einen öf- fentlich zugänglichen Platz in der neuen Ortsmitte finden. Teilweise Sperrung innerörtlicher Kreisverkehr und Am- pelregelung Als erster Schritt des Sanierungsprozesses wird der Kreis- verkehr teilweise gesperrt, da in den Straßenraum einge- griffen werden muss. Darüber hinaus wird der bisherige Parkplatz komplett zur Baustelle. Das Nahwärmenetz muss umgeschlossen werden und Wasser-, Abwasser und Breitbandleitungen müssen in eine Struktur gebracht werden. Deshalb wird eine temporäre Ampelregelung ein- geführt, um den Verkehrsfluss von der Marsweilerstraße kommend zu gewährleisten. Vom oberen Teil der Mars- weilerstraße wird über die Zeppelin- und Boschstraße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. Die Kreissparkasse, der CAP-Markt, und die innerörtlichen Geschäfte sind wei- terhin über den Parkplatz an der Küferstraße erreichbar. Darüber hinaus kann nach wie vor vor der Kreissparkasse geparkt werden. Auch die Parkplätze entlang des Gebäu- des Dorfplatz 1 sind nutzbar. Die Zufahrt erfolgt über die Garten-/Thumbstraße, die Einbahnstraßenregelung wird für die Zeit der Baumaßnahme aufgehoben. Ersatzbushaltestellen in der Fischerstraße, über Fuß- weg entlang Gebäude Küferstraße 8 zu erreichen. Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziegelei- und Fischerstraße umgeleitet. Die Ersatzbushaltestellen Rathaus befinden sich in der Fischerstraße, Höhe Fene- berg. Hierzu wird ein provisorischer Fußweg vom Fene- berg und über die Küferstraße 8 in die Fischerstraße ein- gerichtet. Während der Baumaßnahme können Fahrzeuge nur auf dem Parkplatz in der Mühlstraße oder am Festplatz bei der Tennishalle abgestellt werden. Die Mühlstraße ist gegebenenfalls auf Höhe der Schenk-Kon- rad-Halle gesperrt. Für Rückfragen steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Aktuelle Informationen finden Sie auch auf unserer Home- page unter www.baindt.de → Gemein- de Baindt → Dorfplatz oder über den nebenstehenden QR-Code. Die bevorstehende Neugestaltung der Ortsmitte von Baindt markiert einen Meilenstein in der Entwicklung der Gemeinde. Beeinträchtigungen durch die Baustelle für unsere Bürgerinnen und Bürger lassen sich jedoch leider nicht vermeiden. Es ist mit Baustellenfahrzeugen, Lärm und unvorhergesehenen Ereignissen zu rechnen. Wir bit- ten Sie an dieser Stelle um Ihr Verständnis, alle an der Baumaßnahme beteiligten Personen geben ihr Bestes, damit wir am Ende des Tages eine schöne Ortsmitte mit viel Aufenthaltsqualität erhalten. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Straßensperrung im Bereich Grünenberg-/ Stöcklisstraße Ab kommender Woche beginnt die Baumaßnahme zur Breitbandversorgung (weiße Flecken) im Bereich Grünen- berg-/ Stöcklisstraße. Aufgrund der Tiefbaumaßnahmen ist eine teilweise Sperrung ab Montag, den 21. August 2023 nötig. Es kommt zu einer Fahrbahneinengung, ei- ner halbseitigen Sperrung des Verkehrs sowie teilweise Sperrung des Gehwegs. Die Gesamtmaßnahme dauert voraussichtlich bis Montag, den 25. September 2023. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt der Gemeinde Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Baindt, Herr Roth (Tel: 07502 94 06-53, E-Mail: bauamt2@ baindt.de) zur Verfügung. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 01.08.2023 wurde die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 01. August 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin Paragraph 13 b BauGB Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschie- den, dass § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht ver- einbar ist. Demnach dürfen Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunig- ten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne vorherige Umweltprüfung überplant werden. Auch Bebauungspläne in Baindt sind von diesem Urteil betroffen. Zum Zeitpunkt der Sitzung lag noch keine ausführliche Urteilsbegrün- dung vor, daher können keine Aussagen über die Aus- wirkungen getroffen werden. Sobald nähere Einzelheiten bekannt sind, wird die Gemeinde alle Bauherren und In- teressenten in den betroffenen Baugebieten informieren. Neugestaltung Dorfplatz Der Baubeginn zur Neugestaltung des Dorfplatzes war am 27.07.2023 (Baustelleneinrichtung, Baufeldfreima- chung Parkplatz, Umleitungsbeschilderung). Ab dem 21.08.2023 wird der Kreisverkehr nur noch einseitig mit Ampelanlage befahrbar, die Küferstraße bis zur Bushal- testelle sowie Mühlstraße voll gesperrt sein. Die Park- plätze vor dem Rathaus und auf dem Dorfplatz stehen nach den Handwerkerferien nicht mehr zur Verfügung. Parkmöglichkeiten stehen am Mühleparkplatz und auf demFestgelände zur Verfügung. Ab dem 22.08.2023 wird mit den Tiefbauarbeiten an Kanal, Nahwärme und Breit- band begonnen. Nähere Informationen gibt es jederzeit auf der Homepage der Gemeinde sowie im Amtsblatt und auf dem Instagram-Account der Gemeinde. Hochwasserschutzmaßnahme Hirsch-, Igel- und Sie- mensstraße Derzeit finden Bauarbeiten am Regenwasserkanal im Bereich Hischstraße statt. Ab Mitte September wird das Einlaufbauwerk in der Sulpacher Straße (Höhe Einfahrt Igelstraße) gebaut. Dazu muss die Sulpacher Staße für circa vier Wochen gesperrt werden. Eine Umleitung wird vor Ort ausgeschildert. Die Fertigstellung inkl. Bepflan- zung ist für Mitte November geplant. Ausbau Breitband weiße Flecken Die Bauarbeiten von Schachen bis zur Reithalle (Bühl) sind fertiggestellt. Derzeit werden Kabelverlegearbeiten in der Marsweilerstraße und entlang der Mochenwange- ner Straße (von ausbauende Radweg Sulpach bis Gemar- kungsende bei Mochenwangen) durchgeführt. Im August beginnen die Kabelverlegearbeiten von der Thumbstraße bis Stöcklis. Sanierung Wasserleitung Grünenberg - Stöcklisstraße Die Sanierung ist abgeschlossen. Die Mängelbehebung findet bis Ende der Woche (KW 31) statt. Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunter- kunft für Asylbewerber auf dem Flst. 953, Friesen- häusler Straße Der Landkreis Ravensburg beantragt die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flur- stück 953, neben der bereits bestehenden Gemeinschafts- unterkunft Richtung Friesenhäusler Straße. Ein Bebau- ungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindli- che Einvernehmen zum Antrag Errichtung einer Gemein- schaftsunterkunft für Asylbewerber wird erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Breite 1. Änderung wegen Neubau von 2 Nebenanlagen (Müllhäuser), Flst. Nr. 204/24, Bu- chenstraße 10+12 Durch die Mehrung der inzwischen erforderlichen Müll- tonnen, die bis jetzt im Keller der Mehrfamilienhäuser untergebracht sind, beantragt die Wohnungseigentümer- gemeinschaft für jedes Wohngebäude ein Müllhaus. Dort sollen alle Mülltonnen geordnet untergebracht werden. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungs- plan „Breite mit 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung vom Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ wird im Rahmen des Bauantrags zur Errichtung von 2 Müllhäusern in der nicht überbau- baren Fläche erteilt. Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Innere Breite 7. Änderung für die Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 206/9, Ziege- leistraße 38 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Die Bauherren haben das Flst. 206/9 gekauft und möch- ten den Garten umgestalten. Ein bestehendes Gartenhaus soll abgebrochen und dafür ein Neues an anderer Stelle gebaut werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Innere Breite 7. Än- derung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 23.10.2015). Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Den Befreiungen vom Bebauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“: • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Errichtung in der nicht überbaubaren Grundstücks- fläche wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Der Überbauung des Schmutzwasserkanals mit dem Gartenhaus wird zugestimmt. Rückbau des roten Platzes auf dem Sport- und Schul- gelände und Planung eines Kunstrasenplatzes Der rote Hartplatz auf der Schul- und Sportanlage der Klosterwiesenschule ist gut 35 Jahre alt und in einem sehr schlechten Zustand. Eine Nutzung für den Schul- und Vereinssport ist aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr möglich. Früher oder später muss der Platz gesperrt werden. Ursprünglich wurde der Platz für den Schulsport der Grund- und Hauptschule genutzt. Darüber hinaus vor allem für Leichtathletik, jedoch auch für Ho- ckey, Handball und Basketball. Im Hinblick auf eine zu- kunftsfähige Weiterentwicklung unseres Schulstandortes hat der Gemeinderat mit der Sanierung der Klosterwie- senschule einen richtungsweisenden Beschluss gefasst. Nun gilt es auch die Sportanlage so auszurüsten, dass für die Kinder und Jugend der Gemeinde der größtmögliche Nutzen entsteht. Hatte die Gemeinde Baindt 2019 gut 150 Schülerinnen und Schüler sind wir jetzt bei über 170 Grundschulkindern. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2026 für Eltern ein Rechtsanspruch auf eine Ganzta- gesbetreuung für Grundschulkinder besteht. Von Montag bis Freitag haben Eltern dann die Sicherheit, dass deren Kinder an jedem Tag acht Stunden in der Schule unter- richtet und betreut werden. Für uns als Kommune be- deutet das unter anderem, dass in Zukunft mehr Kinder den ganzen Tag in der Schule und auf dem Schul- und Sportgelände verbringen werden. Diese Kinder müssen betreut und gefördert werden und brauchen Platz zum Spielen, sowohl in der Halle als auch im Freien. Damit einhergehend ist es nach wie vor ein Anliegen unseres Sportvereins und hier vor allem der Abteilung Fußball, dass eine weitere Trainings- und Spielfläche für Kinder, Jugendliche und auch für die Erwachsenen geschaffen wird. Im September 2014 wurde von Seiten des SV Baindt erstmalig ein Antrag auf den Bau eines Kunstrasenplat- zes an Stelle des roten Hartplatzes und der angrenzen- den Grünfläche gestellt. Dieser wurde zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt. Ein erneuter Vorstoß von Seiten des Vereins erfolgte im Mai 2019. Im Februar 2022 fand ein Austausch zu diesem Thema mit Vertreterinnen und Ver- tretern der Schule, des SV Baindts und der Gemeindever- waltung statt. Bei diesem Termin wurde über verschiede- ne Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Sportanlage diskutiert. Über die Schaffung eines Naturrasenspielfeldes anstelle eines Kunstrasenplatzes genauso wie über den Nutzen einer Freilufthalle. Aus schulischer Sicht wäre ein Kunstrasenplatz oder eine Freilufthalle eine sehr gute Lösung, da zeitnah nach erfolgtem Regen wieder eine Nutzung erfolgen kann. Ein Kunstrasenplatz kann auch von unseren Schulkindern der Klosterwiesenschule sehr gut zum Schulsport und zum freien Spiel innerhalb der Betreuung genutzt werden. Ballspiele, Geschicklichkeits- spiele und Bewegung aller Art sind darauf möglich. In einem ersten Schritt ist eine Bestandsaufnahme durch- zuführen. Da der Unterbau des roten Hartplatzes sowohl im Zustand als auch in der Verwendung der Materialien unklar ist, ist ein Baugrundgutachten zu fertigen. Darü- ber hinaus muss das Gelände vermessen werden. Erst dann kann auch eine Aussage dazu getroffen werden, ob Anpassungsarbeiten notwendig werden. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung der Schulkinder wird im September mit einem weiteren Schulbauförderprogramm gerechnet. Dieses Programm soll zu einer Qualitätsverbesserung der Betreuung und umfänglicheren Förderung beitragen. Wenn hier auch Außenanlagen enthalten sind, was angenommen wird, könnte auch in diesem Programm ein Förderantrag ge- stellt werden. Letztendlich ist eine ordentliche Planung Entscheidungsgrundlage für das Gremium. Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss: 1. Der Gemeinderat befürwortet den Rückbau des roten Hartplatzes, die Verlegung der Weitsprunganlage, die Sanierung der Laufbahn und darüber hinaus den Bau eines Kunstrasenplatzes. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten für den Bau eines Kunstrasenplatzes für den Schul- und Vereinssport zu prüfen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, anstelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden kleinen Rasenflä- che einen Kunstrasenplatz zu planen. 4. Das Gremium nimmt in den nächsten Doppelhaushalt 2025 / 2026, vorbehaltlich der Finanzierbarkeit, Mittel auf, um den roten Hartplatz zurückzubauen, die Weit- sprunggrube zu versetzen und die Laufbahn instand zu setzen. Darüber hinaus werden Mittel für den Bau eines Kunstrasenplatzes eingestellt. Kriterien für Freiflächensolaranlagen in der Gemein- de Baindt Auf dem Gemeindegebiet von Baindt werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien ge- wonnen. Dazu tragen insbesondere Biogasanlagen, Pel- letheizungen, Blockheizkraftwerke, aber auch Solarther- mie- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des Ausstiegs aus der Kernenergie steht Baindt einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen. Dazu könnten auch Solaranlagen auf Freif- lächen einen Beitrag leisten. Gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg sollen Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 0,2 % der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Photovoltaik auf Freiflächen festgelegt werden. Zur Ori- entierung, würden diese 0,2 % auf die Gemarkung der Gemeinde Baindt umgelegt, würde dies bedeuten, dass bei 2.306 Hektar Gemeindefläche mindestens 4,612 Hek- tar für Freiflächen- Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfor- dert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan sowie eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem Gemeinde- rat ein Katalog von Kriterien an die Hand gegeben wer- den - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten –, um zu entscheiden unter welchen Voraussetzungen Freiflä- Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 chen-Photovoltaik über die Bebauungsplanung ermög- licht werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Festlegung der Kriterien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat beschließt, die einzelnen Bestandtei- le des Kriterienkatalogs mit folgenden Änderungen als Entscheidungshilfe für die Beurteilung von Standorten von PV-Freiflächenanlagen hinsichtlich Eignung und Durchführbarkeit zukünftig heranzuziehen: • Flächengröße / Zubaumenge: Der Gemeinderat wird zwei Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkatalo- ges oder wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 10 Hektar erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. (Die Kriterien werden in das Bürgerinformationssystem eingestellt) Zuschussantrag der Reitergruppe Baindt e. V. Die Gemeindeverwaltung hat die baulichen Vorausset- zungen mit Zielabweichungsverfahren und Bebauungs- planverfahren sowie dem Erwerb einer ökologischen Aus- gleichsfläche geschaffen. Der Antrag der Reitergruppe wurde in einem Durchführungsvertrag, welcher öffentlich beschlossen wurde, festgehalten. Aufgrund verspätetem Nachlass und längerem Bebauungsplanverfahren haben sich die Kosten erhöht. Die Inflation schlägt ebenfalls zu Buche. Die Reitergruppe fängt viel in Eigenleistung auf, jedoch erbitten sie weitere finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Baindt. Die Erschließungskosten für die Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung des Objekts mit einer Gesamthöhe von 34.865,66 Euro übersteigen die ursprüngliche Kalkulation des Vereins erheblich. Daher stellt die Reitergruppe Baindt e.V. einen Zuschussantrag in Höhe von 30.000,00 Euro für den Bau der Erschlie- ßungsanlagen (Strom-, Wasser- und Abwasserversor- gung). Da sich die Auszahlung des WLSB-Zuschusses zeitlich verzögert, stellt die Reitergruppe darüber hinaus einen Antrag auf Vorfinanzierung auf die im Förderbe- scheid bestätigte Summe von höchstens 132.000,00 Euro bis zur Auszahlung der Fördermittel bzw. spätestens bis zum 31.12.2026. Die Gemeinde hat bisher gem. Durchfüh- rungsvertrag 85.000 € vorfinanziert. Der Reitverein sagt im Rahmen seiner weiteren Antragstellung ausdrücklich seine Unterstützung bei den Ausgleichsmaßnahmen auf dem Flst. Nr. 376 zu. Auf diesem Flurstück sind Büsche und Sträucher zu Pflanzen und weitere ökologische Maßnah- men vorzunehmen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinde- rat stimmt den im Antrag der Reitergruppe Baindt vom 17.07.2023 beantragten, einmaligen Unterstützungsleis- tungen wie folgt zu: 1. Für den Bau der Erschließungsanlagen (Stromversor- gung, Wasserversorgung – Abwasserentsorgung) wird ein Zuschuss in Höhe von 30.000 € an den Reitverein gewährt. 2. Im Wege der Vorfinanzierung der Fördermittel wird eine höhere Vorfinanzierung in Höhe von 132.000 € bis zur Auszahlung der Fördermittel des WLSB bzw. spä- testens bis zum 31.12.2026 gewährt. Die Reitergruppe Baindt wird aufgefordert den Bewilligungsbescheid vorzulegen. 3. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Aus- gabe zu. Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Gemeinde Baindt dem gesetzlichen Auftrag nach § 3 KiTaG nach. Das Leistungs- angebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pä- dagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 Abs. 3 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachtei- ligungen zu vermeiden oder abzubauen. Die vollständige kommunale Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt ist über das Ratsinformations- system einsehbar. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbe- treuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2023/2024 wird zugestimmt. 2. Maßnahmen zur Optimierung der Betreuungsplätze sollen ausgearbeitet und im Sozialausschuss vorge- stellt werden. Zinsanpassung der Trägerdarlehen / Ausleihungen durch die Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung Die Gemeinde Baienfurt und die Gemeinde Baindt wa- ren aufgrund ihrer Rücklagenstände in der Lage dem Zweckverband für dessen Investitionen Trägerdarlehen zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat Baindt stimmt der Zinsanpassung für die jeweiligen Trä- gerdarlehen an den Zweckverband Wasserversorgung zum 30.12.2023 und 30.12.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. zu. Zinsanpassung der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 262.500 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in Höhe von 630.000 € (Stand 30.09.2024) sind mit der nächs- ten Zinsanpassung ab 30.09.2024 erneut zu verzinsen. Die Trägerdarlehen sollen erst Ende 2024 entschieden werden. Es wurden zur Beschlussfassung die damali- gen Marktkonditionen zu 1,0% festgesetzt. Der Zinssatz ist analog der durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berech- net und werden quartalsweise fällig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 7 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasser- versorgung zum 30.09.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 7 fin- det zum 30.09.2029 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 8 werden erst im Jahr 2024 angepasst. Änderung der Zuständigkeitsordnung - Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall Gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Zuständig- keitsordnung für die Ausschüsse der Gemeinde sind Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 §§ 44 Abs. 2, 53 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt. Aus der Zuständigkeitsordnung ergibt sich die Anzahl der ein- gerichteten Ausschüsse sowie die Größe des jeweiligen Ausschusses und die den einzelnen Ausschüssen zuge- wiesenen Aufgaben. Die entsprechenden Höhen der einzelnen Beträge könn- ten zu einem späteren Zeitpunkt, nach 20 Jahren un- veränderter Grenzen, entsprechend angepasst werden. Dieser Beschluss sieht lediglich die Änderung der Anord- nung von Ausgaben über 5.000 Euro vor. Damit auch bei Abwesenheit der Bürgermeisterin über zwei Wochen das tägliche Geschäft weiterläuft. Mit den laufenden Baumaß- nahmen, sollten die Firmen bei Prüfung der Rechnungen auch bedient werden können. Auch für den Krankheitsfall dient diese Regelung als eine Absicherungsebene. Auf Antrag des Gremiums sollen die Amtsleitungen zukünf- tig die Befugnis erhalten, Zahlungen bis zu 10.000 Euro tätigen zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft. Gleichzeitig tritt die frü- here Zuständigkeitsordnung außer Kraft. Änderung Hauptsatzung - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Derzeit liegt die Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bei Mitarbeitern bis zur Entgeltgrup- pe (EG) 6. Im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit und die Nachbesetzung der Stelle der Assistentin bzw. des Assistenten im Vorzimmer der Bürgermeisterin ergibt sich die Notwendigkeit, die Zuständigkeit zu überdenken. Die Erhöhung der Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bis zur Entgeltgruppe 9 ermöglicht es, schnell auf Bewerbungen zu reagieren und qualifizier- te Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah einzustellen. Dies ist insbesondere in Zeiten von Personalengpässen und während der Sitzungspause in der Urlaubszeit von großer Bedeutung, um den reibungslosen Betrieb der Verwaltung sicherzustellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz: Es wird beantragt, dass mit dem Projekt „Waldspielplatz“ im nächsten Jahr begonnen wird. Betriebsausflug: Es wird angefragt, warum das Gremi- um nicht zum diesjährigen Betriebsausflug der Gemein- deverwaltung eingeladen war. Aufgrund der gestiege- nen Mitarbeiterzahl war ein Bus komplett ausgebucht. In den vergangenen Jahren haben nur wenige Mitglieder des Gremiums teilgenommen. Die logische Konsequenz wäre gewesen, einen zweiten Bus zu mieten, der nahezu leer geblieben wäre. Daher wurde in diesem Jahr darauf verzichtet. Verkehrsspiegel Stöcklisstraße: Auf die Frage, warum auf einem Privatgrundstück ein Stromkasten angebracht werden kann, aber kein Verkehrsspiegel installiert wird, wird erklärt, dass die Anbringung eines Verkehrsspiegels nur mit Einverständnis des Eigentümers möglich ist Die Gefahrensituation wird bei der nächsten Verkehrsschau in Augenschein genommen. Breitbandausbau „graue Flecken“: Der Kämmerer, Herr Abele, erläutert, dass Bundes- und Landeszuschüsse in diesem Zusammenhang verzögert ausgezahlt werden. Die Zuschüsse werden erst nach Abschluss und Über- prüfung der Arbeiten vollständig überwiesen. Daher sind die Kommunen gezwungen, über einen längeren Zeit- raum selbst Vorfinanzierung zu leisten. Für die Gemein- de Baindt bedeutet dies eine Vorfinanzierung von etwa fünf Millionen Euro. Unabhängig davon steht der nächste Schritt in der Planung des Breitbandnetzausbaus in den unterversorgten Gebieten an. Das Gremium erteilt den Auftrag zur Planung. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 19. August und Sonntag, 20. August AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 19. August Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Str. 35, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 5 61 11 10 Sonntag, 20. August Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstr. 19, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 79 10 79 10 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 3. August 2023 feierten die Eheleute Marita und Norbert Zettel das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den wei- teren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender August 20.08. Sommerfest VDK Weingarten 26.-27.08. Reitturnier Reitplatz 31.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 02.09. Herbstausflug VDK 12.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 20.09. Seniorentreff BSS 23.09. HTSV Turnier Villa Kunterbunt 23.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 29.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Frannziskus Sel. Irmgard Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Zeit zum Abschied nehmen ... ... hieß es im Waldorfkindergarten Baindt vor Beginn der Ferienzeit. Den Beginn machten die ältesten Kindergar- tenkinder der Schneeweißchen-Gruppe, die ih- ren märchenhaften Vorschulkinderabschied zelebrierten. Stolz und voller Freude präsentierten die Großen den zahlreich erschienenen Gästen ihr Dornröschen-Spiel Sie erzählten und sangen mit klaren, selbstbewussten Stim- men vom wunderschönen Königskind, den Gaben, die es erhielt, aber auch der unseligen Verwünschung, die es hundert Jahre in tiefen Schlaf versetzte bis es endlich einem mutigem Prinzen gelang, das holde Kind wieder zu erwecken. Die farbenfrohen Kostüme und das eindrucks- volle Spiel begeisterten die Zuschauer und wurden mit schließlich mit eifrigen Applaus belohnt. Begeistert waren auch die anderen Kinder der Gruppe als sie anschließend von den Großen mit vielen, vielen Gläsern köstlicher Erdbeermarmelade beschenkt wurden. Und schließlich lauschten wieder einmal alle gebannt den Anekdoten, die so manches noch einmal lebendig werden ließen, was in den vergangenen Jahren für Erheiterung und Lebendigkeit gesorgt hatte. Mit erhobenen Köpfen, auf denen die Schulkinderkronen thronten, nahmen die Großen letztendlich all ihre Schätze, die sich durch ihr flei- ßiges Tun angesammelt hatten, in Empfang und verließen gemeinsam mit ihren Angehörigen den Gruppenraum durch den Rosenbogen um in einen neuen Lebensab- schnitt einzutreten. Doch zuvor versammelten sich alle noch zur schon eben- so traditionellen „After Show – Gartenparty“, wo es dann am Pädagogischen Team war, die Tränen der Rührung geschickt zu kaschieren, denn Eltern und Kinder präsen- tierten nun ihr Abschiedsgeschenk. Mit allerlei Leckerei- en versorgt und bei entspannten Plaudereien verweilten schließlich Groß & Klein noch lange Zeit im vergnüglichem Beisammensein und ließen den Nachmittag gemeinsam ausklingen. Nur wenige Tage später standen in der Rosenrotgruppe die Zeichen auf Abschied, denn dort war es für die soge- nannten Wechselkinder an der Zeit, sich den Herausfor- derungen des Gruppenwechsels zu stellen. Gemeinsam wetteiferten am Wechselkindernachmittag Eltern und Kinder bei lustigen Spielen um den Sieg ... den ausnahms- los die Kinder einheimsten. Es wurde in fröhlicher Runde gepicknickt, am Feuer köstliches Stockbrot geröstet und während die Kinder es schließlich genossen, den ganzen Garten für sich zu erobern, blieb den Erwachsenen Zeit für entspannte Gespräche. So richtig „ernst“ wurde es für die Großen der Kleinen dann am nächsten Tag, denn da wurde das Abschieds- fest in der Gruppe gefeiert. Ein geschmückter Raum, ein festliches Buffet und ein prall gefüllter Gabentisch mit Erinnerungen an eine wunderbare Zeit des Ankommens, Spielenlernens und Großwerdens bestimmte den Vormit- tag. Und natürlich war neben der Freude auch die Auf- regung im Raum, als sich schließlich die Tür öffnete und die Schneeweißchengruppe ihre neuen Spielgefährten abholte und ihnen beim Umzug mit „Sack & Pack“ zur Hand ging. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Neue Garderobenplätze wurden bestückt, neue Spielbe- reiche im Garten ausprobiert und schließlich hockten alle zusammen zum ersten Mal gemeinsam als neu zusam- mengesetzte Gruppe im Abschlusskreis, lauschten einer Geschichte und hatten beim Abholen ihren Eltern eine Menge von diesem besonderem Tag zu berichten. Zur Information Stiftung St. Franziskus Roland Wiedenmann am Klavier Herr Roland Wiedenmann erfreut un- sere Bewohner*innen seit Februar 2022 monatlich mit sei- nem außerordentlich gekonnten Klavierspiel eingebettet in hochinteressante, spannende und humorvolle Erzäh- lungen. Sein Repertoire umspannt die Klassik über Oper und Operette bis zu Volksliedern, Schlager und Filmmusik. Seine Leidenschaft für die Musik springt über und erfüllt unser Haus mit Freude und Glück. Im Rosenmonat Juni zum Beispiel nahm er uns mit auf eine musikalische Ro- senreise durch die Jahrhunderte. Alle Lieder, Melodien und Texte waren sorgfältig ausge- wählt und sehr ab- wechslungsreich. Dazu war Herr Wiedenmann mit seinem wunderba- ren Klavierspiel und den passen- den Erzählungen von „Sah ein Knab ein Röslein stehn“ bis zu „Weiße Rosen aus Athen“ ein hervorragender „Rei- seleiter“. Unsere Bewohner*innen hörten die ganze Zeit aufmerk- sam zu und waren alle aktiv dabei. Je nach Rhythmus wurde geklatscht, gesungen oder geschunkelt. Eine sonst eher zurückhaltende Bewohnerin dirigierte hellwach und voll sichtbarer Freude im Takt zur Musik. Ein hochbetagter Bewohner wagte sogar ein Tänzchen mit der Betreuerin und schwelgte in Erinnerungen zufrieden im Walzertakt. Wir verbrachten einen sehr kurzweiligen, harmonischen Vormittag mit herrlicher Musik, die uns allen ein se- lig-strahlendes Lächeln ins Gesicht zauberte. Herzlichen Dank! Altenzentrum Selige Irmgard Baindt Sylvia Denelle, Mitarbeiterin der Betreuung Glück im Unglück und wie alles begann... Erst ganz sachte, dann immer sichtbarer, Schimmel ver- einzelt an Wänden eines Ganges des Demenzbereiches. Sensible Nasen hatten schon vorher eine düstere Vorah- nung. Wasser hatte sich angesammelt, die große Frage stand im Raum, woher? Mehrköpfige Expertenrunden an- geführt durch unser internes Gebäudemanagement, or- ganisierten u. a. mehrere Trocknungsanlagen und Luftrei- niger aus unseren anderen Stiftungseinrichtungen und weitere schwerwiegende Entscheidungen folgten. Der gesamte Bereich bis zum gemeinschaftlichen Ess- und Wohnbereich einschließlich unseres Dienstzimmers, Dreh- und Angelpunkt des Pflegepersonals, muss ausgehöhlt und komplett saniert werden. Eine erhebliche Investiti- onssumme, jede(r) Bauherr*in weiß, es wird im Laufe des Umbaus noch der einen oder anderen Nachjustierung bedürfen. Der Schock war groß, das können Sie sich viel- leicht vorstellen, wich aber schnell aktivem Handeln un- serer Leitungsebene. Notfallpläne wurden geschmiedet, viele Gespräche wurden geführt, der Personalraum zum 2-Bett-Bewohnerzimmer umfunktioniert; die betroffenen Bewohner*innen konnten letztlich glücklicherweise Alle intern verlegt werden nach vorheriger Zustimmung der Heimaufsicht. Danke an dieser Stelle an unsere angefragten Bewoh- ner*innen mit Angehörigen, die allesamt bereit waren aus ihren Einzelzimmern Doppelzimmer zu machen. Die neue Situation bringt auf den ersten Blick für Alle er- hebliche Einschränkungen mit sich, aber die Kreativität setzt sich immer wieder deutlich durch. Um dem unum- gänglichen Baulärm etwas Schönes entgegen zu set- zen, wurden kurzerhand mehrere umliegende Ausflüge organisiert. Der erste führte zum Seniorennachmittag Baindt, welcher sehr gerne von unseren Bewohner*innen angenommen wurde. Ein ganz herzliches Vergelts Gott an dieser Stelle dem Organisationsteam für den sehr freund- lichen Empfang „es war ein sehr schöner Nachmittag, so der Tenor der Ausflügler*innen und wir kommen gerne wieder“. Danke auch vorab schon an die nachfolgenden Gastgeber*innen. Nun zurück zu dem Großartigen, worüber ich heute schrei- ben möchte. Stellen Sie sich eine kahle ca. 7,5 lange und ca. 3,5 m hohe Holzbauwand vor, die den besagten Gang vom Wohn- und Aufenthaltsraum trennt, eine eher blan- ke Sache. Unsere ideenreiche Pflegedienstleitung Andrea Schwarz, warf Bestückung/Bemalung in den Raum. Der Funke sprang über, das Büro im Erdgeschoss wurde aktiv. Ein Kooperationspartner, der Kunstkreis Baindt unter der Leitung von Petra Moosmann übernahm das „Feuerle“ sofort und machte es mit Ihrem Team zu einem „hellen Schein“, ein „Farben-Feuerwerk“ entstand. Die blanke Bauwand erwachte sprichwörtlich zum Leben mitgespon- sert vom Förderverein der Seligen Irmgard, welche die Farbkosten übernahmen, merci vielmals. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 1. Nachmittag: Petra Moosmann, gefolgt von Mathilde Bernard ausgestattet mit Farbe und Malerartikel brach- ten, mit Unterstützung unseres jederzeit hilfsbereiten Haustechnikers Arnold Dornhof, die Utensilien auf den 1. Wohnbereich und trugen mit Elan und einem Lächeln auf dem Gesicht die weiße Grundierung auf im Hinter- kopf wohlwissend was noch kommen wird... 2. Schritt: Ani- ta Bayer, Expertin für Hintergründe, malte grüne Wiese und Himmel in einer unglaublichen Geschwindigkeit und mit gekonnter Präzision. Es dauerte nicht lange, da kam der 3 Schritt: das 3er-Kreativ-Dream-Team, Anita Mayer, Petra Moosmann und Walter Feil ergänzten mit leichten Pinselstrichen Margeriten, Mohn- und Strohblumen. Am Diensttagnachmittag, 25. Juli, Punkt 14.30 Uhr strömte eine Schar hoch motivierter Kindergartenkinder vom Kin- dergarten Sonne, Mond & Sterne in unser Haus, um der Bauwand den sozusagen „goldenen Schliff“ zu verleihen. Die Erzieherinnen Petra Moosmann und Sandra Haller tru- gen die mitgebrachten bunten Fingerfarben auf die Finger und Hände der Kinder auf und schwuppdiwupp kreierten sie mit ihren kleinen Finger- und Handabdrücken eine fa- belhafte Tierchen- und Insektenwelt in die Wiese hinein. Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen hatten ebenfalls Spaß beim „Hände-Schmetterling-Druck“. Hervorragend geführt durch die Erzieherinnen wurde das Kunstwerk in einer beeindruckenden Gemeinschaftsaktion von Jung & Alt innerhalb einer Rekordzeit von nur rund 45 Minuten vollendet. Besonders schön war zu erleben, dass die Kin- der unglaublich unvoreingenommen und schnell Kontakt zu unseren dementiell erkrankten Bewohner*innen aufge- nommen haben. Sie stellten sich ganz nebenbei inmitten des Stuhlkreises unserer Bewohner*innen und spielten beim „Ball-Zuwerfen“ mit. Einen ganz besonderen Dank an Euch liebe Kinder! Petra & Kunstkreisteam mit Kindern: Ihr habt heilsame, kreative „Erste Hilfe“ geleistet mit der einzigartigen Blu- men-Tier-Wiesen-Wand und schon viele Herzen dadurch erreicht. Wir sind sicher, sie wird noch mehr Menschen berühren, inspirieren und zusammenführen. Altenzentrum Selige Irmgard Baindt Dagmar Beck, Verwaltung & Sozialdienst Dancefloor Selige Irmgard Am ersten Sommerferientag, Donnerstag 27. Juli 2023, durften die Bewohner der Seligen Irmgard eine hochmo- tivierte Kindertanzgruppe empfangen. Die „DanceKids“ aus Mochenwangen mit ihrer Leiterin Frau Agnes Lux. Die sechs Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren prä- sentierten mehrere fetzige Hip Hop Tänze und es folgten zwei weitere Zugaben . Alle waren begeistert und spen- deten frenetischen Beifall. Als Dankeschön bekam jedes Kind von unserer Heimfürsprecherin Elli Baumeister ein Päckchen „Star“-Gummibärchen. Danach durften sich die Kinder bei Fluffis, Eis und Getränken stärken. Ein ge- lungener Nachmittag der gerne wiederholt werden darf. Ein herzliches Dankeschön den DanceKids und Ihrer Lei- terin Agnes Lux aus Mochenwangen. Altenzentrum Selige Irmgard Baindt Beate Stein, Mitarbeiterin der Betreuung Neue Fortbildungsreiche zum Thema Demenz startet im September Kreis Ravensburg – Eine 5-teilige Fortbildungsreihe für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche zum Thema Demenz wird ab 26. September 2023 in Fronreute und Grünkraut angeboten. Organisatorin im Auftrag des Landkreises Ravensburg ist Miriam von der Heydt, neue Leiterin des Netzwerk Demenz beim ZfP Südwürttemberg. Das Netzwerk Demenz will mit Vorträgen und Veranstaltungen die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz verbessern. Dabei gilt es, Angehörige und Betreuende zu stärken, Ver- trauen aufzubauen und so ein würdevolles Zusammen- leben zu ermöglichen. Die neue Fortbildungsreihe findet sowohl in Blitzenreute als auch in Grünkraut statt. Am 26. September startet die Kursreihe im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute und am 27. September im Haus der Mitte in Grünkraut. Unterschiedliche Referentinnen und Referenten vermit- teln lebensnahes Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit dementiell Erkrankten. Die fünf Modu- le können entweder als Serie oder auch einzeln besucht werden und sind für pflegende Angehörige und Ehren- amtliche kostenlos. Die Reihe umfasst Themen wie das Krankheitsbild De- menz, wertschätzender Umgang und Kommunikation mit demenzkranken Menschen sowie verschiedene Be- wegungs- und Aktivierungsangebote. Außerdem gibt es viele Informationen zu Hilfen und Angeboten im Land- kreis. Das Fortbildungs-Netzwerk Demenz des ZfP Süd- württemberg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Landratsamtes Ravensburg. Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. Das aktuelle Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: www.zfp-web.de/netzwerk-demenz, die Anmeldung er- folgt per E-Mail an miriam.vonderheydt@zfp-zentrum.de Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Verwerten statt entsorgen: Handy-Sammlung im DRK-Kleiderladen in Ravensburg Nach aktuellen Studien liegen derzeit etwa 124 Millio- nen ungenutzte Mobiltelefone in deutschen Haushalten, Tendenz steigend. Jedes dieser Mobiltelefone enthält wertvolle und teils sehr seltene Rohstoffe, die recycelt werden können. Das Recycling ist angesichts des Roh- stoffabbaus, der häufig unter inhumanen Bedingungen stattfindet und mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden ist, eine wichtige Aufgabe. Daher will der DRK-Kleiderladen in Ravensburg mit einer Han- dy-Sammlung mittels Sammelbox unterstützen. Der DRK-Kleiderladen übergibt die gesammelten Han- dys ohne Gegenleistung an den zertifizierten Verwerter interzero in Deutschland. Dort werden wertvolle und teils sehr seltene Rohstoffe, wie Gold, Silber und Kupfer, aus dem Handys wiedergewonnen. Diese Rohstoffe müssen nun nicht mehr umweltschädigend in Bergwerken auf der ganzen Welt abgebaut werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet und der Rohstoff- kreislauf geschlossen. Durch die Weiterverwendung ge- eigneter Geräte können nicht nur wertvolle Ressourcen genutzt werden, sondern auch CO₂ eingespart werden. Laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts UMSICHT be- tragen diese Einsparungen pro Smartphone sogar 14 kg Ressourcen und 58 kg Treibhausgasemissionen. „Wir haben uns für das Recydlingunternehmen interzero entschieden“ so Marita Schmid, ehrenamtliche Leiterin des DRK-Kleiderladens, „da diese für die gespendeten Handys im Gegenzug eine Spende an die Initiative die Roten Nasen Clowns machen, welche Lachen in Kran- kenhäuser und Pflegeeinrichtungen bringen“. Noch ein paar Hinweise vor dem Einwurf in die Han- dy-Sammelbox: • Entfernen Sie die SIM- und Speicherkarten und löschen persönliche Daten • Bitte defekte Geräte (aufgebläht, ausgegast, mecha- nisch deformiert etc.) nicht abgeben, sondern im Wert- stoffhof entsorgen • Bitte keine losen Akkus in die Sammelbox einwerfen, da Brandgefahr. „Die Idee der Sammlung von gebrauchten Handys ent- spricht einem der zentralen Grundsätze des Kreislaufwirt- schaftsgesetzes ´Wiederverwendung vor Verwertung´, so DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss. „Mit unseren DRK-Kleidercontainern und dem DRK-Kleiderladen leis- ten wir seit vielen Jahren einen großartigen Beitrag für die Umwelt und können gleichzeitig soziale Projekte un- terstützen.“ Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2023“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schich- ta 2023 ein. Am 22. und 23. September 2023 wird mit be- kannten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweili- ges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute geboten. Heute stellen wir Ihnen die Kabarettistinnen vom 22. und 23. September 2023 vor: Lisa Fitz „Dauerbrenner – das große Jubiläumsprogramm“ 40 Jahre Lisa Fitz – mindestens! Sie kann auf 4000 Sologastspiele zurückblicken und hat um die 200 Songs ge-schrieben. „Dauerbrenner- das große Jubiläumsprogramm“ ist das 16. Kabarett- programm der Kabarett-Ikone Lisa Fitz – aber ganz sicher ist sie nicht, ob´s nicht doch mehr waren. Mit unerschöpflicher Energie, einer über 40 Jahre wäh- renden Vita des Erfolges mit jährlich 100 Gastspielen in ebenso vielen Städten hat die stets attraktive Lisa Fitz immer noch großen Spaß am Kabarett und an der Musik – wie auch ihre begeisterten Zuschauer in Deutschland, Österreich und in der Schweiz. Die Presse schreibt: „Eine bayrische Urgewalt, deren wuchtiger Präsenz man sich keine Sekunde entziehen kann! Sie liefert ein derart kraftvolles, intelligentes, witziges Programm, dass man als Besucher mit brummenden Schädel und gepusht von aktiv agierenden Glückshormone den Saal verlässt. (Michael Fuchs-Gamböck, 2020) „Lisa Fitz, das rasierklingenscharfe Weib mit dem Macho-Touch: ein Unikat. Ausgezeichnet Lisa Fitz wurde 2019 mit dem Bayrischen Verdienstor- den ausgezeichnet, sowie 2015 mit dem Kabarett-Eh- renpreis des Bayerischen Fernsehens. Sie entstammt der legendären, weitverzweigten Künstlerdynastie Fitz, war Pionierin des Frauenkabaretts, brachte als erste Frau ein Soloprogramm mit eigenen Texten auf die Bühne und schickte die Frauenbewegung mit Witz und Verve auf den Weg. Was erwartet die Zuschauer? Aktuelles zum Zeitgeschehen, intelligentes Kabarett, Best-of-Klassiker, Songs zur Gitarre. „Klassisch in der Form, stark in der Botschaft und im- mer mit eigenem Stil.“ Murzarellas Music-Muppet-Comedy „Bauchgesänge und andere Ungereimtheiten“ Eine Kanalratte, die Heavy Metal röhrt, ein verrückter Kakadu, der herzergreifend Schlager singt und eine kap- riziöse Buchhalterin, die in schönstem Klassiktimbre Oper- narien schmettert: Sabine Murza alias Murzarella lässt ihre Puppen nicht tanzen, sondern: singen! Und das in drei verschiedenen Stimmen und auf exzellentem Niveau. „Wie macht sie das bloß, kommt ihre Stimme wirklich nicht vom Band?“, fragt sich das Publikum. Kanalratte Kalle, gebürtiger Ruhrpottler, weiß als Bühnentechniker natürlich Bescheid: „Neeee, dat kommt aus ́ m Bauch von den Schneckchen, hömma!“ Auch der putzige Kakadu Dudu hat es faustdick in seinen Nackenfedern. Er lässt keine Gelegenheit aus, Murzarella in peinliche Situatio- nen zu bringen und zwitschert von ihren Problemzonen ... während Managerin und Buchhalterin Frau Adelheid schon vor dem Auftritt einen gezwitschert hat und sich beschwipst selbstverliebt in Szene setzt. Endlich mal im Rampenlicht stehen! Die selbstbewussten Puppen genießen ihren Auftritt. Doch auch Murzarellas Welt ist die Bühne und so gibt die unglaublich vielseitige Profisängerin ordentlich Gas als Rockröhre, Popdiva und Chansonette. Ihre Puppen treiben sie zwar an den Rand des Wahnsinns, doch sie lässt sich ihre Show nicht steh- len. Und spätestens, wenn dann alle Stars zusammen ein Lied singen, ob gefiedert, mit Schalke-Schal und ange- knabbertem Ohr oder in Abendrobe – dann haben sich alle wieder lieb. Regie: Erik Rastetter Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschafts- haus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Kartenvorverkauf läuft in der VR Bank Ravensburg Weingarten eG, Kirchstr. 6 in Weingarten, Tel. 0751 5006 0 Volksbank Altshausen eG, Geschäftsstelle Blitzenreute, Tel. 07584 296 115 Achtal Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6 in Baienfurt, Tel.: 0751/506 9440 Hubertus Apotheke, Dorfplatz 1 in Baindt Tel.: 07502 911 035 per E-mail unter ste- fan.gessler@gesslerfunk.de, per Internet unter: www.kuhstallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettisten im Detail beschrieben. Die Eintrittspreise: Eintritt je Abend: € 26,- Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zugute. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 19. August - 27. August 2023 Gedanken zur Woche: Das Innere Höre nur auf dein Inneres, richte die Augen deines Geistes darauf, und du wirst selbst erleben, wie es geht, und dadurch lernen. Bernhard von Clairvaux Samstag, 19. August 15.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung Stefanie Hertkorn und Norbert Müller 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: alle Ministranten die da sind († Ludmilla und Rochus Illenseer, Klementi- ne und Eduard Gelzenlichter, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Josef Jerg Jahrtag: Martin Kränkle, Pfarrer Emil Kunz) Sonntag, 20. August – 20. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Patrozinium Mariä Himmelfahrt 19.00 Uhr Baienfurt – Konzert zum Patrozinium „Trom- posi“ Dienstag, 22. August Kein Gottesdienst - Ferien Mittwoch, 23. August 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 24. August Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 25. August 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 26. August 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 27. August 09.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeiern auf dem Reitplatz (Reittunier) Ministranten: alle Ministranten die da sind († Klementine und Eduard Gelzenlichter, Lu- dmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Thea Kränkle, Familie Feyrer, Pia und Baptist Heilig, Adalbert Berger) Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 31. Juli bis zum 25. August 2023 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 29. August 2023. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott widersteht den Hochmütigen, aber den Demütigen gibt er Gnade. 1. Petr 5,5b Während der Ferien (bis einschließlich 10. September) findet keine Kinderkirche statt. Sonntag, 20. August 11. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim Sonntag, 27. August 12. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Im August findet keine Taizéandacht statt!!! Gedanken zum Wochen- spruch Demut ist eine ganz prak- tische Form von Klugheit. Sie weiß darum, dass wah- re Größe darin besteht, sich im Da-Sein für mein Ge- genüber nicht zu schade zu sein, mir auch mal die Hän- de schmutzig zu machen. Wahre Größe hat es nicht nötig, ständig zu betonen, wie toll ich bin, sondern kann anderen gönnen, was sie erreicht haben. Sie weitet den Blick aufs große Ganze, von dem wir als einzelner Mensch nur ein – wenn auch ein wichtiger Teil – sind. Wenn ich weiß, wie wertvoll ich in Gottes Augen bin, kann ich mit diesem Blick auch andere in ihrer Situation wert- schätzend und anteilnehmend anschauen und werde mutig fürs Dienen, Helfen und Unterstützen. Gottes Segen für dieses Leben aus der Gnade! – Martin Schöberl, Pfarrer --- Gottesdienste für zuhause Leider können wir unsere Gottesdienste aktuell nicht aufzeichnen und ins Internet stellen. Aufgrund einer technischen Störung müssen wir leider pausieren. Sobald diese beseitigt ist, streamen wir wieder. Wenn Sie uns auf You- tube abonnieren, erfahren Sie umgehend wann wir wie- der streamen. Auch im Mitteilungsblatt und auf unserer Homepage werden wir Sie informieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis. --- Sprachcafé in Baienfurt: Mitarbeitende gesucht In Kooperation mit der Diakonie Oberschwaben-Allgäu-Boden- see sowie der Kommune Baien- furt soll ab dem 13. Oktober ein Sprachcafé in den Räumen der X-Zone starten. Das Sprachcafé für Menschen, die ihre Deutschkenntnis- se verbessern wollen, öffnet dann immer freitags von 9 bis 11 Uhr. Wenn Sie sich vorstellen können, daran mitzuarbeiten, dass die Atmosphäre gastfreundlich gestaltet wird, in- dem Kaffee und süße Stückle mit ein paar freundlichen Worten angeboten werden, dann suchen wir genau Sie. Melden Sie sich gerne im Evangelischen Pfarramt, Ösch- weg 32, 0751/43656. --- Verliebt – verlobt – und dem- nächst verheiratet? Dann seid ihr genau richtig bei unserem Ehe-Vorbereitungs- kurs, den wir für März 2024 pla- nen. Er will Paare dabei unter- stützen, im Gespräch zu zweit, tragfähige Grundlagen für eine gemeinsame Zukunft zu entwickeln, effektiv mitein- ander zu kommunizieren, mit unterschiedlichen Bedürfnis- sen umzugehen und sich über gemeinsame Ziele, Werte und Lebensträume auszutauschen. Neben eingespielten Impulsen bleibt viel Zeit für den Aus- tausch zu zweit und sogar für ein kleines, gemeinsames Abendessen. Meldet euch bei Interesse einfach kurz im Ev. Pfarramt: entweder telefonisch unter 0751/43656 oder per Mail un- ter martin.schoeberl@elkw.de Der Kreative Montag bietet an August: 21.8. G. Loidol: „Wandelbare LED-Lampe au Papierstrei- fen“ 28.8. C. Welle-Lebherz: „Redu- ziertes Aquarell - Blumen und Bäume“ September: 4.9. K. Schmitz: „Kreativ im Frei- en“ 11.9. C. Welle-Lebherz: „Stadtan- sichten - kubistisch“ 18.9. P. Götze: „Collagen und abstraktes Aquarellieren“ 25.9. C. Welle-Lebherz: „Leuchtender Herbst“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB erreicht 3. Pokalrunde TSV Riedlingen - SV Baindt 0:1 (0:1) Zum Abschluss der 2.Runde im WFV-Pokal gastierte der SV Baindt beim Landesligisten aus Riedlingen, welcher auch in der kommenden Ligasai- son zweimal ein Kontrahent der Baindter sein wird. Trai- ner Rädel musste für das Pokalspiel passen, Co-Trainer Gauder übernahm für ihn. Die Baindter Mannschaft startete furios in die Partie und hätte bereits nach wenigen Sekunden in Führung gehen, Dischl scheiterte jedoch mit seinem Versuch den Torwart zu umkurven im letzten Moment (1.). Nur wenige Augenbli- cke später war es dann Fink, der den Ball etwas zu über- hastet am Tor vorbeischoss (3.). Schlussendlich belohnte sich der SVB aber für eine starke Anfangsphase: nach einem langen Schlag fiel der Ball Dischl vor die Füße, wel- cher Tempo aufnahm und den Ball aus halblinker Positon von der Strafraumgrenze unter die Latte jagte (17.). Bis zur Pause wurden die Gastgeber etwas stärker, Wetzel war jedoch aufmerksam und rettete zweimal herausragend. Auch die Anfangsphase der zweiten Hälfte dominierte wiederum der SVB, ließ jedoch zahlreiche aussichtsreiche Chancen liegen. So blieb der TSV im Spiel und kam mit zunehmender Dauer stärker auf, wobei das Aluminum den SVB zweimal vor dem Ausgleich bewahrte. In einer spannenden Schlussphase hatte zunächst Dischl das ent- scheidende 2:0 im 1-gegen-1 mit dem Riedlinger Torwart auf dem Fuß, scheiterte aber aus kurzer Distanz (86.). Auf der Gegenseite kombinierte sich der TSV in der Nachspiel- zeit nochmals stark vor das Baindter Gehäuse, Altergott traf zum Glück der Baindter am langen Pfosten jedoch den Ball nicht richtig (90+1.). Damit rettete der SVB den Sieg am Ende über die Zeit, verdiente sich diesen jedoch durch die Leistung in den vo- rigen 90 Minuten, in denen lediglich die Effizienz vor dem Tor zu wünschen übrig ließ. Die 3.Runde findet bereits am kommenden Samstag, den 05.08, um 17:30 Uhr statt - hier ist man zu Gast bei den Sportfreunden aus Schwendi. Es spielten: Luca Wetzel, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel (65. Michael Brugger), Jan Fischer, Mika Dantona, Jonathan Dischl, Philipp Boenke (78. Ylber Xhafa), Tobias Fink (39. Baba Camara) - Trainer: Michael Gauder Schiedsrichter: Özgür Tan (Neu-Ulm) - Zuschauer: 220 Tore: 0:1 Jonathan Dischl (17.) Pokal-Aus in Schwendi SF Schwendi - SV Baindt 3:1 (0:1) Bereits drei Tage nach dem knappen Zweitrundensieg in Riedlingen, gastierte der SVB beim Bezirksligisten aus Schwendi und hatte die Chance erstmals den Einzug ins Achtelfinale klar zu machen. Gegen tiefstehende Gastgeber, die vor allem auf Konter- situationen lauerten, bestimmte der SVB von Beginn an den Ballbesitz, ohne jedoch wirklich gefährlich zu werden. Mit zunehmender Spieldauer fand die Baindter Mann- schaft aber immer wieder offensive Lösungen und bekam nach einem klaren Foulspiel an Thoma die Chance aus 11 Metern in Führung zu gehen; Baindts Kapitän zielte al- lerdings zu genau und traf nur die Latte (30.). Rädels Elf steckte jedoch nicht auf und ging kurz vor die Pause durch eine herausragende Einzelaktion von Fischer doch noch mit einer 0:1-Führung in die Halbzeit (42.). Zu Beginn des zweiten Durchgangs hätte der SVB zwingend das zweite Tor nachlegen müssen - Thoma, Fischer und Marko Szei- bel vergaben aber hochkarätige Chancen. So blieben die Sportfreunde im Spiel, wurden offensiv mutiger und gli- chen nach einem schnörkellosen Angriff durch Ruf zum 1:1 aus (62.). So kippte das Momentum des Spiels zugunsten der SF; während M.Szeibel nur an die Latte köpfte (67.), jagte Kächler den Ball nach einem Baindter Ballverlust im Mittelfeld aus spitzem Winkel sehenswert ins lange Eck (77.). Der SVB drückte nochmal auf den Ausgleich, das entscheidende Tor fiel dagegen, wenn auch aus deutlicher Abseitsposition, auf der Gegenseite (86.). Damit scheidet der SVB etwas unglücklich in der 3.Po- kalrunde aus, wobei sich die Gastgeber in der zweiten Halbzeit deutlich cleverer und effizienter zeigten als der Landesliga-Aufsteiger. Weiter geht es in zwei Wochen mit dem Landesliga-Auftakt beim FC Wangen. Es spielten: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl (84. Manuel Brugger), Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel (84. Lukas Walser), Nico Geggier (63.Johannes Schnez), Jan Fischer, Ylber Xhafa (63. Baba Camara), Jonathan Dischl - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Anes Ramic - Zuschauer: 100 Rückblick Vorbereitung Vorbereitungsspiele SV Bergatreute - SV Baindt 2:5 (0:1) Tore: Dischl (2x), Kneisl, Geggier, Eigentor SV Baindt - SV Kressbronn 1:2 (1:1) Tore: J.Fischer SV Baindt II - SV Michelwinaden 5:1 (3:0) Tore: Kretzer (2x), Schnez (2x), Hecht SV Baindt II - FV Weiler II 3:1 (2:1) SV Baindt II - SV Riedheim 3:2 (2:1) Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Qualifikationsspiel Bezirkspokal SV Baindt II - TSV Berg III 3:1 (0:1) Tore: Schnez (3x) 2. Runde Bezirkspokal SV Baindt II - Sv Oberzell 0:7 (0:3) Vorschau: Samstag, 19.08 17.00 Uhr: FC Wangen - SV Baindt Sonntag, 20.08 12.45 Uhr: SG Argental II - SV Baindt II Tolles Schnuppertraining beim Baindter Fe- rienprogramm Zu Beginn der Sommerferien fanden sich 18 Kinder in der Baindter Sporthalle zu einem Schnuppertraining ein. Nach einem abwechslungsreichen Aufwärmprogramm und ersten Ballgefühlsübungen wurde fleißig an verschie- denen Stationen das Spiel mit dem kleinen Ball trainiert. Besonderes Highlight war das Training mit dem Ballro- boter, der unablässig einen Ball nach dem anderem aus- spuckte. Während einer Trinkpause zeigten die Trainer, wie schnell und vielseitig ein Tischtennismatch sein kann und die Kinder konnten dabei verschiedene Angriffs- und Abwehrtechniken kennenlernen. Zum Abschluss wurde beim 7-Punkte-Ablösespiel motiviert und fair gegenein- ander um Punkte für sein Team gespielt. Ein großer Dank geht an unsere Jugendspieler/innen Pia, Franz, Ricco, Felix und Fabian, die uns Jugendtrai- ner dieses Jahr tatkräftig bei der Durchführung unseres Ferienprogramms unterstützt haben! Es war für alle ein tolles Training und wir freuen uns, wenn wir das ein oder andere Kind ab Montag nach den Fe- rien von 18.30-19.30 Uhr im Kinder- und Jugendtrai- ning wiedersehen werden! :) Alle Kinder, die nicht am Schnuppertraining teilgenommen haben, sind natürlich auch herzlich eingeladen! Reitergruppe Baindt 48. Reitturnier am 26. und 27. August 2023 in Baindt „Das Reitsportevent in der Region!“ In diesem Jahr findet das 48. Reittur- nier vom 26. bis 27. August 2023 in Baindt statt. Dieses Jahr haben wir für unsere Teilnehmer und Zu- schauer ein sportlich anspruchsvolles aber auch unter- haltsames Turnierprogramm zusammengestellt. Neben Dressur- und Springprüfungen bis zur Leistungs- klasse „M“ richten wir wieder mehrere Kinder- und Ju- gendprüfungen zur Förderung unseres Sportes, welche sich dauerhaft großer Popularität erfreuen, aus. Zudem beinhaltet unser Turnierprogramm ein „Hindernis- fahren für Zweispänner“, bei welchem die Gespannfah- rer auf Zeit einen Parcours mit festen und beweglichen Hindernissen bewältigen müssen sowie der Vierkampf in drei Varianten. Der Vierkampf ist eine Kombination aus Reitsport und Leichtathletik. Hierbei stellen die Reiter nicht nur im Springparcours und im Dressurviereck ihr Können unter Beweis, sondern müssen sich auch gleichzeitig beim Schwimmen und Geländelauf beweisen. Am Sonntagmorgen um 9.30 Uhr wird die Reitergruppe Baindt e.V. einen Feldgottesdienst mit Pfarrer Bernhard Staudacher feiern. Hierzu laden wir alle Reiterinnen und Reiter, unsere Gäste und die ganze Gemeinde herzlich ein. Der Reitbetrieb wird in dieser Zeit unterbrochen. Für die kleinen Besucher wird nach dem Gottesdienst wieder ein Kinderprogramm angeboten. Die älteren Gäste dürfen sich über einen reichhaltigen Mittagstisch freuen. Nachmittags findet dieses Jahr erstmals ein „Hobby Hor- se Turnier“ bzw. „Steckenpferdturnier“ auf dem Spring- platz statt. Wer hierbei teilnehmen möchte, darf sich bis zum 20.08.2023 anmelden. Infos zur Anmeldung gibt’s auf unserer Homepage www.reitergruppe-baindt.de. An beiden Tagen können die neuen Modelle der Marke Nissan vom Autohaus Ebner GmbH aus Baienfurt auf unserem Turniergelände besichtigt werden. Ebenso stellen die Firmen Graf & Riss GbR, JF Maschinen und TOMOBIL Maschinen für Bau und Landwirtschaft aus. Die genaue Zeiteinteilung der Prüfungen folgt in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes. Wir freuen uns über viele Turnierbesucher! Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Infos für alle Mitglieder: Nachfolgend die anstehenden Arbeitseinsätze auf unse- rem Reitgelände: Donnerstag, 24.08.2023 um 17.00 Uhr Zeltaufbau Freitag, 25.08.2023 um 13.30 Uhr Aufbau Parcours und Dressurplatz, Absperrung Park- platz usw. Samstag, 26.08. und Sonntag, 27.08.2023 Mitwirkung am Reitturnier gemäß Einteilung !! Bitte Kuchenspenden fürs Reitturnier nicht vergessen!! Montag, 28.08.2023 um 08.30 Uhr Zeltabbau und aufräumen (Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, insbesondere auch der Jugendlichen welche Schulferien haben) Grüße die Vorstandschaft Hobby Horse Turnier Steckenpferdturnier Sonntag, 27. August 2023 Die Schaunummer findet am Sonntag Nachmittag (Uhr- zeit folgt) auf dem Springplatz statt. Anmeldung bis spätestens 20. August (Es gibt eine be- grenzte Teilnehmeranzahl!) Infos zur Anmeldung auf unserer Homepage unter www.reitergruppe-baindt.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 6-9 Jahre ca. 45 cm 10-13 Jahre ca. 60 cm 14-18 Jahre ca. 80 cm Das Hobby Horse muss selbst mitgebracht werden Nennungsgebühr 5 € Nennung per Mail an reitergruppe-baindt@web.de Es wird ein Springparcours auf Fehler und Zeit geritten Zu gewinnen: - Tolle Preise - Sonderpreis für den meistgestarteten Verein Bringt eure Familie, Freunde und Vereinsmitglieder zum Anfeuern mit! Teilnahme auf eigene Verantwortung. Turnierergebnis Unser Vereinsmitglied Alisa Schnez erritt sich am vergan- genen Sonntag auf dem Reitturnier in Eberhardzell in der Dressurprüfung Kl. A* mit ihrem Sokrates den 8. Platz. Herzlichen Glückwunsch! Baindt goes Reithalle Die Arbeiten am Fundament der Reithalle sind beendet! Nach dem Reitturnier soll die Halle aufgerichtet werden. Aber vorab sind noch einige Arbeiten zu erledigen. So wurden in den letzten Wochen Abwasserrohre und Leerrohre für die Dachentwässerung vergraben. Kommt uns am Reitturnierwochenende besuchen! Für Interessierte wird es einen Stand mit weiteren Infos geben. Alpinteam Baindt Alpinteam-Wandern am 27.08. auf dem Damülser Höhenweg Abfahrt ist um 7 Uhr an der Tennishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaf- ten. Start der Wanderung ist dann an der Talstation Ha- senbühl zur Ragazeralpe zum Sünser Joch - Ragazer Blanken - Hochblanken. Wer noch Lust hat, kann sich noch auf der Damülser Mittagsspitze in das Gipfelbuch eintragen. Weiter geht es dann zur Uga-Alpe. Abfahrt dann mit dem Uga-Express oder Abstieg über die be- kannten Skipisten. Aufstieg 750 m, Abstieg 320 m bzw. 750 m. Dauer ca. 5,5 Std. Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte Mail an sommer-alpinteam@svbaindt. de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Auf den Argentrails um Schloss Achberg Auf schönen Wegen und schmalen Wurzelpfaden wan- dern wir zum Argenzusammenfluss. Nach einer Rast gehts weiter entlang der Argen und über Regnitz zurück zum Schloss Achberg. Treffpunkt: Sonntag 27.08.2023 um 9.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr: ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3,5 Stunden, 11 km, 230 hm. Fahrpreis: 15 Euro für Mitglieder (Fahrgemein- schaften) Einkehr: nach der Wanderung im Schlosscafe Achberg. Sonstiges: stellenweise steile Wurzelpfade die Trittsicher- heit voraussetzen. Vesper, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe mitbringen. Wanderführung: Hanifa Selimi, E-Mail: hanifa.selimi@ gmx.de Anmeldung ab 23.08.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151 - 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Gewinner bei der Badewannenregat- ta in Altshausen Anlässlich des diesjährigen Weiherfestes der DLRG Orts- gruppe Altshausen fand am 09. Juli auch die traditionel- le Badewannenregatta statt. Bei der Regatta gilt es, ein schwimmfähiges Gefährt selbst zu bauen und mit ma- ximal 4 Paddeln die vorgegebene Strecke von ca. 150m Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 auf dem Altshauser Weiher zu absolvieren. Dafür haben wir aus Holzpaletten und Kanistern gemeinsam ein Floß gebaut und sind mit zwei Kameraden aus Bodnegg und einem Kameraden aus Altshausen an den Start gegan- gen. Mit viel Muskelkraft und geschicktem Abdrängen konnten wir dabei den Favoriten, die Freiwillige Feuer- wehr Altshausen, abhängen und somit deren langjährige Siegesserie brechen. Nach 2 Minuten und 40 Sekunden haben wir die Ziellinie erreicht und konnten mit dem Er- folg in der Tasche die weiteren Programmpunkte des Jubiläumsfests freudig genießen. Wir hatten sehr viel Spaß sowohl beim Bauen als auch beim Wettrennen und freuen uns, auch bei der nächsten Regatta wieder dabei zu sein. Badewannenregatta 2023. Mixed Gewinnerteam. Tobi Amann (OG Altshausen) Kai Gorny (OG Bodnegg-Obe- reisenbach) Julia Leonhard (OG Baienfurt) Lea Staudin- ger (OG Baienfurt) Marc Locher (OG Bodnegg-Oberei- senbach) Lea Staudinger DLRG Jugend Baienfurt Trainingspause Mit diesem Bericht verabschieden wir uns in die Som- merferien 2023. Unser Training startet wieder am Montag, 11. September 2023. Genießt die Ferien, erholt euch gut und kommt alle ge- sund wieder. Eure DLRG Ortsgruppe Baienfurt Die Gemeinde Vogt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Schulsozialarbeiter/in (m/w/d), (75 %, unbe- fristet). Das abwechslungsreiche Aufgabengebiet umfasst im We- sentlichen die sozialpädagogische Betreuung der Schü- ler/innen an der Grundschule Vogt und an der Gemein- schaftsschule Waldburg-Vogt, Standort Vogt. Nähere Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage: www.gemeinde-vogt.de. Sie haben Interesse? Dann schicken Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 09.09.2023 an die Gemeinde Vogt, Kirchstraße 11, 88267 Vogt. Gerne auch per E-Mail an: dreher@gemeinde-vogt. de. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Dreher, Hauptamt, Tel. 07529/209-31 gerne zur Verfügung. Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. Zum Kirchenkonzert am Sonntag, 20. August 2023, 19.00 Uhr, in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt, Baienfurt, mit dem Posaunenquartett Tromposi und dem Organisten Ludwig Kibler, laden wir herzlich ein. Erhabene Posaunenklänge aus verschiedenen Jahrhun- derten und Orgelmusik präsentiert das Posaunenquartett “Tromposi“ mit dem Organisten Ludwig Kibler. Vier Posaunen von der Orgel begleitet oder im Wechsel- spiel sind eine außergewöhnliche Besetzung. Die freundschaftliche Zusammenarbeit des Posaunen- quartetts mit Ludwig Kibler besteht schon seit einigen Jahren. Zur Aufführung gelangt ein reizvoller Stilmix vom Frühbarock bis in die Moderne. Der Eintritt zum Konzert ist frei, um Spenden wird gebeten. Sommerferienprogramm Bauernhaus-Museum 22. August 11-17 Uhr Sommerferienprogramm: S‘ isch Jahrmarkt! Haarwasser mischen, Bürsten binden, Magenbrot backen, Kegelbahn spielen, Fingerpuppen basteln, Obstkiste bau- en Die Angebote sind zum Teil für Personen mit Geh- oder Sehbehinderung geeignet. 11- 17 Uhr, ohne Voranmeldung, bei jeder Witterung. 24. August 11-17 Uhr Sommerferienprogramm: Sing und tanz mit mir - Musiktag Tee für Schöne Stimme machen, alte Kinderlieder und Singspiele, einfaches Holzinstrument bauen, Stockbrot grillen, 13 Uhr Geschichten erzählen, Schellenbänder bas- teln, Drehorgelspieler Die Angebote sind zum Teil für Per- sonen mit Geh- oder Sehbehinderung geeignet. 11- 17 Uhr, ohne Voranmeldung, bei jeder Witterung. 26. August 10-18 Uhr Familiensamstag: Halber Preis für Familien- und Teil- familientickets! 14.00 Uhr: Projekt „Wildkräuter-Wissen“ kostenloses öf- fentliches Mitmach-Angebot für Familien begrenzte Teil- nehmenden-Anzahl Treffpunkt am Nebeneingang (Fi- schergasse) Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@ bauernhaus-museum.de Öffnungszeiten tägl. 10-18 Uhr Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senior/innen: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Einladung zur „Gläsernen Produktion“: Milchviehbetrieb öffnet seine Stalltüren Kreis Ravensburg – Die Familie Renz, das Landwirtschaft- samt Ravensburg sowie der Bauernverband Allgäu- Oberschwaben e.V. laden alle Interessierten herzlich zur Gläsernen Produktion ein. Der ökologisch geführte Betrieb Renz öffnet am 27.08.2023 ab 10:30 Uhr seine Stalltüren in Bettenweiler 15, 88239 Wangen. Nach der offiziellen Begrüßung um 11:00 Uhr dürfen alle Teilnehmenden hinter die Kulissen eines Milchviehbetriebs schauen. Durch verschiedene Stationen können die Teil- nehmenden umfassende Fachinformationen rund um die Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Haltung und Fütterung von Milchvieh und Kälbern erfah- ren. Damit für die kleinen Besucherinnen und Besucher keine Langeweile aufkommt, lädt neben dem fachlichen Input ein buntes und vielfältiges Programm aus Kinder- schminken, Spielmobil, Haferflocken herstellen, Basteln und noch Vieles mehr zum Verweilen ein. Die Veranstal- tung bietet eine hervorragende Gelegenheit für Groß und Klein, um die moderne Landwirtschaft hautnah zu erleben und kennen zu lernen. Für das leibliche Wohl ist durch leckere Angebote zum Mittagstisch (vegetarisch und mit Fleisch), Vesperange- bote, Kaffee und Kuchen sowie Speiseeis bestens gesorgt. Die Familie Renz und die Mitveranstalter freuen sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher. VLF Ravensburg-Waldsee lädt zu Tagesausflug in den Hochschwarzwald ein Der Verein landwirtschaftliche Fachbildung Ravens- burg-Waldsee e.V. lädt am Mittwoch, den 30.8.23, zu ei- nem Tagesausflug in den Hochschwarzwald ein. Die Ab- fahrt ist um 7 Uhr beim Reisebusunternehmen Ehrmann in Bad Wurzach. Um 7.30 Uhr ist ein Zustieg auf dem Parkplatz der Oberschwabenhalle, gegenüber der Eis- sporthalle. Zunächst wird der Mutterkuhbetrieb Kaiser in Ber- nau-Goldbach angefahren. Der Betriebsleiter Markus Kaiser war Genussbotschafter 2020 und ist Vorsitzender der Erzeugergemeinschaft Schwarzwald Bio-Weiderind mit 140 aktiven Bauernhöfen. Die Familie hält eine große Mutterkuhherde mit Nachzucht auf ca. 250 ha Grünland. Nach dem Mittagessen im Landgasthof Bergblick wird der Bartelshof von Nikolaus König in Breitnau besichtigt. Herr König ist Landwirt, Musiker bei den „Bura zum Al- anga“ und landwirtschaftlicher Fachlehrer. Sein Betrieb ist bekannt durch das Sägewerk in der Fernsehserie „Fal- lers“. Nach einem Kaffee mit Hefezopf auf dem Betrieb wird die Rückreise in den Kreis Ravensburg angetreten. Die Reise endet wieder um ca. 19 Uhr in Bad Wurzach. Als Kosten für Fahrt und Besichtigungen fallen 50 – 55 € pro Person an, je nach Teilnehmerzahl. Anmeldungen richten Sie bitte bis 25.08.2023 an LA@rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010. Mitglieder der VLF im Landkreis, aber auch Gäste, sind herzlich eingeladen. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 20. August 2023 Gästeführer: Gerhard Tempel, Manfred Traub Die Steinzeitkids vom Schreckensee Ein spannender Familiennachmittag in den Ferien! Auf dem Weg vom Häcklerparkplatz um den Buchsee zum Schreckensee begegnen uns die neuen Steinzeit-Ta- feln mit vielen Infos und Tipps für interessante Spiele. Ist der Schreckensee wirklich so unheimlich? Auf jeden Fall geheimnisvoll der Bannwald mit mächtigen Wurzelstö- cken, Giftpflanzen, Zunderschwamm und Biberspuren. Von der Beobachtungshütte haben wir einen tollen Blick auf den See mit der sagenumwobenen Halbinsel. Vor bereits mehr als 5600 Jahren lebten dort Siedler der Jungsteinzeit! Folgen wir ihren Spuren, machen wir wie da- mals Glut mit Feuerstein und Zunder. Fühlen wir Faustkeil, Pfeil- und Speerspitzen, scharfe Messer aus Feuerstein. Und wer gewinnt das Familienduell im Bogenschießen? Das wird sicher lustig und spannend! Zielgruppen: Freunde von Natur und Geschichte, heute ganz besonders Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk und Mückenschutz. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Ende ca. 17:30 Uhr. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwi- schen Blitzenreute und Vorsee. Anschließend ist eine Einkehr in heimischen Gasthäusern möglich. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de L 314, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Bergatreute und Roßberg (Wolfegg) Baubeginn am Mittwoch, 2. August 2023 Das Regierungspräsidium Tübingen erneuert ab Mittwoch, 2. August 2023, die Fahrbahn der L 314 zwischen Bergat- reute und Roßberg (Wolfegg) auf einer Länge von rund 2,76 Kilometern. Die Baumaßnahme beginnt am Orts- ausgang von Bergatreute und endet an der Einmündung der L 316 in Roßberg (Wolfegg). Günstige Witterungsver- hältnisse vorausgesetzt, sind die Sanierungsarbeiten bis Dienstag, 29. August 2023, abgeschlossen. Durch die Belagsarbeiten werden Spurrillen, Rissbildun- gen und weitere Fahrbahnschäden beseitigt. Im Zusammenhang mit der Fahrbahnerneuerung lässt der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg im Bereich von Bergatreute-Furt bis Roßberg (Wolfegg) Leerrohre für den späteren Breitbandausbau mitverlegen. Straßensperrungen und Verkehrsführung Während der Arbeiten ist die L 314 im Baustellenbereich voll gesperrt. Der Verkehr wird weiträumig umgeleitet. Der Verkehr von Bad Wurzach kommend nach Bergat- reute wird in Roßberg (Wolfegg) auf die L 316 bis Ober- urbach (Bad Waldsee) und von dort auf die K 7938 nach Bergatreute geführt. Der Verkehr von Bergatreute kom- mend nach Bad Wurzach wird über die K 7937 und die L 316 nach Roßberg (Wolfegg) umgeleitet. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehr- steilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie die An- liegerinnen und Anlieger um Verständnis für die entste- henden Behinderungen. Hintergrundinformationen: Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Internet unter www.verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 IMMOBILIENMARKT Liebe Patienten! Wir machen Urlaub vom 21. August - 08. September 2023 Ab Montag, den 11. September 2023 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Vertretung: vom 21.08. - 25.08.23: Dr. Apostol Weingarten Tel. 0751 553006 vom 28.08. - 08.09.23: Dr. Keller/ Burger/ Hildebrand Tel. 0751 560380 Ihr Team der Praxis Dr. Hüttich Förster (33J.) mit gut erzogenem Jagdhund sucht Mietwohnung. Ab Sep./Okt.; ab 60m², mind. 2 Zi, bestenfalls mit Gartenzugang. Tel.: 016099517375 E-Mail: Cl.Kroker@t-online.de GESUNDHEIT ÄRZTE Konto DE78 3705 0198 1994 1994 10 Unser Ziel: Kein Kind soll auf der Straße enden! Informationen unter www.strassenkinder.deFo to : M au ric e R es se l GESCHÄFTSANZEIGEN R M M E U U M A A M B R O T S + © Seckinger/DEIKE 753R26R7 Lösung: Alphametik Ersetzen Sie die Buchstaben so durch Zahlen zwischen 0 und 9, dass die Rechnung aufgeht. Gleiche Buchstaben bedeuten gleiche Zahlen. 1 0 4 4 6 8 +9 8 7 3 4 5 7 3 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Viel Spaß in der Schule, Freude am Lernen – und bleib so neugierig wie Du bist! Liebe Alisa, Freude am Lernen – und bleib so neugierig 1 Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, Fragen zu stellen. Nur wer Fragen stellt, sich selbst und anderen, bekommt Antworten. Janne Koch Lieber Ben, Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, 2 Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs. Quelle: Briefeguru Lieber Tom, Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs.3 Zum Schulbeginn sende ich Dir allerherzlichste Glückwünsche - viel Erfolg auf Deinem Weg! Lieber Michael 5 Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Glückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres auf unserer Sonderseite in Ihrem Mitteilungsblatt in KW37/38. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Hiermit buche ich nachstehende Anzeige in der Kalenderwoche 37/2023. online www.duv-wagner.de/privatanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird aus- geschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich wähle die Musteranzeige Nr. Text für meine Glückwunschanzeige: Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige und Ihrem Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. 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    Zuletzt geändert: 17.08.2023
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    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 3. Februar 2023 Nummer 5 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. • • • • • •• • •• • •• • • • • • • • •• • •• • • • • • •• • • • •• • !t• ,. . • • • \ ••• • • • •• • • •• • •• • ••• • • •• Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglieder Baindt, Berg, Fronreute und Wol- pertswende angehören, hält am Mittwoch, 8. Februar 2023 im Verwaltungsgebäude der Kläranlage, Kanzach, seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: Öffentliche Sitzung: 1. Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) • Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe • Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnah- me und Festlegung der Verfahrenart • Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Aus- wahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 - 3 2. Verschiedenes Hierzu ergeht höfliche Einladung. Daniel Steiner – Verbandsvorsitzender Wasser- und Abwassergebühren- bescheide werden zugestellt Liebe Bürgerinnen und Bürger, in den nächsten Tagen werden Ihnen die Gebührenbe- scheide für Wasser und Abwasser für das Jahr 2022 zugestellt. Bitte überprüfen Sie die Bescheide und wenden Sie sich bei Unklarheiten an Frau Stavarache, Telefon 07502/940621. Die gesetzliche Widerspruchfrist beträgt einen Monat nach Zustellung, in dieser Zeit können eventuell notwen- dige Berichtigungen noch vorgenommen werden. Ihre Gemeinde Baindt Gemeinde Baindt fördert energetische Maßnahmen bei Bestandsgebäuden Speziell bei Altbauten, gibt es noch erhebliche Potenziale zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Daher fördert die Gemeinde Baindt als wichtigen Beitrag zum lokalen Klimaschutz nun im Rahmen der neuen „Baindter För- derrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ energetische Maßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Gefördert werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie diverse Maßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohn- gebäuden. Die „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ ist bewusst breit aufgestellt, da es im Bereich der Gebäudesanierung nicht einen einzigen Königsweg, sondern viele Wege gibt, mit denen sich hohe Energieeinsparungen und damit einhergehend auch erhebliche Treibhausgasminderungen verwirklichen lassen. Die einzelnen Maßnahmen stammen unter anderem aus den Bereichen: Wärmedämmung der Gebäudehülle, Zentralheizungen mit Solar, Holz oder Wärmepumpen, Lüftungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zu Erneuerbaren Energien wie beispielsweise Photovoltaikanlagen in Verbindung mit einem Energiespeicher. Daneben sind auch Maßnahmen zur Regenwassernutzung, Gründächer und die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen Bestandteile dieser Förderrichtlinie. Ziel der Bezuschussung von Maßnahmen aus dieser Förderrichtlinie ist eine signifikante Reduzierung des Strom- und Wärmeverbrauchs von Wohn- und Nichtwohngebäuden in der Gemarkung Baindt. Es geht dabei nicht um das Ersetzen von Förderprogrammen des Bundes oder Landes, sondern um eine Art zu- sätzlichen „Klimabonus“ der Gemeinde Baindt, für all diejenigen, die hier mehr tun, als gesetzlich vorgeschrieben ist. In Abhängigkeit der erzielten Gesamtpunktzahl kann bei Erfüllung der Voraussetzungen ein „Klimabonus“ in Höhe von 1.000 bis 3.000 Euro gewährt werden. Die vollständige Förderrichtlinie und die dazugehörigen Antragsformulare können auf der Gemeindehomepage unter: www.baindt.de/umwelt-verkehr/kommunale-foerderprogramme heruntergeladen oder vor Ort im Baindter Rathaus abgeholt werden. Ansprechpartner bei Fragen zur Förderrichtlinie, ist der Klimakoordinator der Gemeinde Baindt, Herr Florian Sascha Roth Telefon: 0157-80661690 E-Mail: klima(@)b-gemeinden.de Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. De- zember 2022 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Flachdacharbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Ge- bäude ist bereits weitgehend entkernt, die Decke über dem oberen Flur wurde entfernt. Im Moment werden die Fenster herausgenommen. Sobald das Gerüst auf- gebaut ist wird die Wärmedämmung von der Fassade abgenommen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 Euro netto, müssen die Bauleistun- gen europaweit ausgeschrieben werden. Das Gewerk Flachdacharbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Ver- gabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 20.10.2022 statt. Die Angebotseröffnung war am 21.11.2022. Es gingen 6 Angebote ein, wobei eines nur in Papierform, das deshalb nicht gewertet werden konnte. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Flachdacharbeiten wird an die Firma Holl Flachdach- bau GmbH aus Ravensburg zum Preis von 224.613,69 Euro brutto vergeben. Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öf- fentlicher Belange bei der frühzeitigen Behördenbe- teiligung zum Bebauungsplan „6. Änderung und Erwei- terung GE Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu und Beschluss zur förmlichen Beteiligung Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewer- begebiet Mehlis. Hierfür wurden die planungsrechtlichen Grundlagen bereits 1996 durch die Aufstellung eines Be- bauungsplanes gelegt, der im Laufe der Jahre mehrfach geändert und erweitert wurde. Im Geltungsbereich der Bebauungspläne wurden neben Gewerbeflächen auch Flächen für ein Umspannwerk und die Regenrückhaltung ausgewiesen. Die an das bestehende Regenrückhalte- becken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbege- biets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Es ist das Bestreben eines Planers und Errichters von Batteriegroßspeichern in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk eine Batte- riespeicheranlage zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes ist die geplante Nutzung nicht möglich. Da für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage eine größere Fläche benötigt wird, sollen mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung und Erweiterung die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Aus der Bevölkerung wurden keine Stellungnahmen ab- gegeben. Die Anregungen und Bedenken aus der früh- zeitigen Anhörung wurden in die Unterlagen eingearbei- tet. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll die förmliche Beteilung durchgeführt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebau- ungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 08.11.2022. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Voken-Er- weiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Voken-Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan „Voken-Er- weiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem bei- liegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Gel- tungsbereiches: Flst.-Nrn. 847, 239 (Teilfläche) Erfordernis und Ziele der Planung: - Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel bis langfristig zu gewährleisten - Orientierung der möglichen Entwicklung an der Be- standsbebauung - Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion - Flexibilität bezüglich weiterer Anbindungen des gesam- ten Gebietes an das örtliche Straßennetz - Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbe- zogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gege- ben, sich gem. § 13b i. V. m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 31.01.2023 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informa- tionen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt wer- den. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnah- men zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fris- ten abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich wird im Rahmen einer Berichtigung im Sinne des § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Marsweiler Ost für den Einbau einer Gaupe, Bau eines Carports und Umnutzung einer Gara- ge zu Wohnraum auf dem Flst, 127, Marsweilerstr. 54/2 Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den erforder- lichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes „Marsweiler Ost“ für die Ausführung des Carports mit begrüntem Flachdach und Leichtbauweise sowie der Überschreitung der Trauflänge der Gaupe wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauvoranfrage zur Abklärung, ob ein geplantes Ge- bäude auf Flst. 573/2 in der Schachener Straße dem Innenbereich zugeordnet werden kann Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindli- che Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage wird erteilt. Steuern, Gebühren, Beiträge 2023 Im Mittelpunkt stehen die Überprüfung der Steuern, Ge- bühren und Beitragssätze. Kommunen sind entsprechend den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung verpflichtet, schwerpunktmäßig Gebühren und Entgelte für kommu- nale Dienstleistungen und Einrichtungen regelmäßig zu überprüfen. Bei folgenden Bereichen werden im kommenden Jahr wieder detaillierte Kostenberechnungen und Überprü- fungen angestellt: - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (gebührenrechtli- ches Ergebnis 2022) - Anpassung Ferienbetreuung sowie evtl. Anpassung der Kosten der Bläserklasse - BHKW inkl. Nahwärmenetz (Abrechnung 2022) - Änderung Kindergartengebühren (2023/2024) - Evtl. Anpassung der Grund- und Gewerbesteuer 2024 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die kommunalen Abgaben in der Gemeinde werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Miete/Grundgebühren für die SKH werden wie folgt zum 01. Januar 2023 angepasst: Miete/ Grundgebühr Baindter Veranstalter Auswärtige Veranstalter Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltungen ohne Tanz– und Fa- schingsveranstaltungen 200,00 € 350,00 € Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltun- gen für Tanz– und Fa- schingsveranstaltungen 200,00 € keine Ver- mietung Miete bei Hochzeiten 200,00 € 800,00 € Miete für Foyer mit Bar 150,00 € 300,00 € Vorberatung Haushaltsplan 2023/2024 - Information Haushaltsansätze, Investitionsprogramm und Kredit- aufnahme Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die aktuelle Bestandsaufnah- me zum Haushalt 2023/2024 zur Kenntnis. 2. Der Haushalt soll Ende Januar / Anfang Februar 2023 wie im Ergebnis- und Finanzplan aufgezeigt beschlos- sen werden. Verlängerung der Übergangsregelung für die Anwen- dung von § 2b Umsatzsteuergesetz Mitte November wurde bestätigt, dass der Bund eine nochmalige Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um zwei weitere Jahre plant. Städte und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts hätten damit die Möglichkeit, den Startzeitpunkt für den § 2b UStG bis zum 1. Januar 2025 zu verschie- ben. Eine Verlängerung der Übergangsregelung des § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG i. V. m. § 27 Abs. 22a UStG um weitere zwei Jahre bedeutet, dass das alte Umsatzsteu- errecht optional noch bis einschließlich des Jahres 2024 angewendet werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung der Über- gangsregelung für die Anwendung von § 2b Umsatz- steuergesetz zu. 2. Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24 € für jedes volle Kalenderjahr. Ziffer 3 der AGBs wird entsprechend geändert. 3. Sollte der Bundestag/Bundesrat der Verlängerung nicht zustimmen wären o.g. Beschlüsse hinfällig. Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Dezember 2022: Kinder Wollmütze, Ohrring, goldener Armreif, Kinderfahrrad blau, Handy NOKIA Januar 2023: Kapuzenpulli grau, verschiedene Schlüssel, Strickhandschuhe beige, Wollstrickmütze grau, Wollmüt- ze schwarz mit Aufnäher „Hexe“, Kinder-Plüsch-Tasche „Schaf“, Lesebrille rot/weiß, Kopfhörer Samsung, Herren- jacke schwarz, Lederarmband braun, Gesundheitskarte, bodo Schülermonatskarte, Mountainbike blau Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 04. Februar und Sonntag, 05. Februar Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 04. Februar Land Apotheke in Horgenzell, Kornstr. 16, Tel.: (07504) 9 13 35 Sonntag, 05. Februar Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 94 06-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt - Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wert- stoffhofs Baindt in der Fasnetswoche Am Freitag, den 17.02.2023 bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoffhof dafür am Fasnetssamstag, den 18.02.2023 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Heike und Christian Baumeister zur Geburt ihrer Tochter Lotta Josefine Baumeister am 19.11.2022 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Februar 03.02. Kinderball Elternbeirat KWS SKH 08.02. Fasnetsball Seniorentreff BSS 11.02. Ball der Vereine Raspler SKH 14.02. Gemeinderatssitzung Rathaus 16.02. Befreien: Schule, Kitas, SBBZ, Sel. Irmgard, Rathaussturm DP 19.02. Schalmeienball SKH 21.02. Maskenvertreiben DP 22.+23.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 25.+26.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.+26.02. Ausstellung Kreativer Montag DBS Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Rasplerbesuch mit Häsvorstellung Am Montag, den 23.01.2023 kamen ein paar Raspler in den Kindergarten um uns ihr Häs bzw. die verschiedenen Figuren (Oberwaldschrat, Wald- schrat, die Alte und der Raspler) vorzustellen. Dabei spiel- ten sie uns auch die Geschichte von den Rasplern vor. Für die Kinder war es total spannend und aufregend die Masken mal von ganz Nahem anzuschauen, anzufassen und sogar anziehen zu dürfen. Nachdem wir gemeinsam das Baindter Narrenlied ge- sungen haben gab es für die Kinder einen mega lecke- ren „Guazlesregen“. Aber nicht nur „Guatzle“ hatten die Raspler im Gepäck, sondern einen kleinen Narrenbaum für den Neubau. Dankeschön dafür! Es war ein sehr schöner Vormittag und ein ganz großes herzliches Dankeschön an Karin Pink, Anita Lutz, Sonja Zanutta, Lucia Kränkle und unsere Kindergartenkinder Emil Pink und Emma Lutz für diesen Besuch! Wir freuen uns schon auf den Gumpiger Donnerstag wenn es wieder lautstark heißt: Raspler – Ratsch, Ratsch!!! Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Waldorfkindergarten Dreikönigsspiel im Baindter Waldorfkinder- garten „Ein Stern so hell und klar ... „ singen helle, feine Kinderstimmchen, während der Sternenengel mit seinen zwei himmlischen Begleitern in flie- ßenden, weißen Gewändern Maria und Joseph mit dem Jesuskind zu ihrer Krippe führen. Begleitet wird die kleine Schar von Öchselein und Eselein. Bereits eine Woche vorher erhielten die Familien der Schneeweißchen-Gruppe bunte, selbstbemalte Einla- dungen zu dem eigens eingeübten Dreikönigsspiel der 3-6jährigen Kinder. Und so schauen die Geschwisterkinder, Eltern und Groß- eltern vergangenen Freitagmittag ganz gebannt zu, wie die Heiligen drei Könige auf ihren Kamelen und mit ihrem Gefolge in die liebevoll gestaltete Bühne im Gruppenraum einreiten. Melchior, der rote König aus dem Morgenland, bemerkt als Erster den großen, leuchtenden Stern am Kindergar- ten-Himmel. Er bittet seinen Pagen, ihm sein goldenes Fernrohr zu reichen, um den Stern näher betrachten zu können. Und wahrhaftig ist es ein ganz besonderer Stern, denn der Sterndeuter aus des König Melchiors Gefolge liest in seinem goldenen Buch, „dass ein Kind geboren, von einer Jungfrau auserkoren“. Der blaue König Baltha- sar mit seinem Gefolge sieht ebenfalls von Fern den gro- ßen, hellleuchtenden Stern am Kindergarten-Firmament durch sein goldenes Fernrohr. Und auch der grüne König Kaspar lässt sich sein güldenes Fernrohr und Buch von seinem fleißigen Pagen und Sterndeuter reichen, denn „ein Stern mit hellem Schein, kündigt an die Geburt eines himmlischen Kindelein.“ So machen sich nun alle drei Gefolge mit kleinen Kinder- füßen und voller Begeisterung auf die weite Reise, um dem Stern zu folgen und dem göttlichen Kindelein ihre Gaben zu überbringen. Plötzlich erklingt die feine Weise „hier steht er still, der leuchtende Stern, sind wir wohl hier an unserem Ziel?“. Da begrüßt sie auch schon Josef und bittet die weit ge- reisten königlichen Gäste näher zu treten. Voller Ehrfurcht überreichen die drei Könige ihre mitgebrachten Gaben, Melchior sein Gold, Balthasar seinen Weihrauch und Kas- par die duftende Myrrhe. Als die Könige schließlich wieder die Heimreise angetreten haben, tritt der Sternenengel hervor und verkündet mit festem Stimmchen „ich will euch behüten vor Ungemach“. Von diesem himmlischen Schutz gut behütet, machen sich Maria und Josef mit ihrem Jesuskindlein gemeinsam und singend auf den Weg ins Ägypterland. Voller Freude lassen schließlich die Kinder noch einmal das Dreikönigslied erklingen: „„Wir kommen kommen da- her aus dem Morgenland, wir kommen geführt von Got- tes Hand. Wir wünschen euch ein fröhliches Jahr, Kaspar, Melchior und Balthasar.“ Als die letzten Töne verklingen, ertönt ein lauter und stolzer Applaus und alle Schneeweißchen-Kinder verbeugen sich mit leuchtenden Augen und freudig glühenden Bäckchen. Und mit der letzten Verbeugung möchten alle kleinen und großen Leute des Baindter Waldorfkindergartens auch allen Leser*innen der Gemeinde Baindt ein fröhliches Neues Jahrvoller Frohsinn, Friede und Einigkeit wünschen. Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Land- kreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Ge- meinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminver- einbarung ist nicht notwendig. Die nächste Sprechstunde findet am 07. Februar statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schussental: Frau Ruth Gätje; Tel. 0751/ 85-3319; E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg PV-Scouts - Lassen Sie sich auf Ihr Dach schauen! PV-Scouts sind von der Energieagentur Ravensburg ge- schulte Privatpersonen, die interessierte Eigenheimbe- sitzerInnen hinsichtlich einer Photovoltaikanlage bera- ten und somit den Weg hin zur Sonnenenergienutzung weisen – ein Angebot von BürgerInnen für Bürger/innen! Gemeinsam mit Ihnen suchen PV-Scouts nach einer zu- kunftsfähigen Lösung für die Deckung Ihres Strombe- darfs. Sie helfen dabei, Ihr Dach zu beurteilen, berichten aus eigenen Erfahrungen, geben Kontakte und Informa- tionen weiter, zum Beispiel zu Förderungen, Eigenstrom- nutzung, Möglichkeiten der Stromspeicherung, der Inte- gration eines Elektrofahrzeugs etc. Kostenfreie Erstberatung Sie wollen aktiv zur Energiewende und zum Klimaschutz beitragen und haben Interesse an einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung zur PV-Stromerzeugung im Landkreis Ravensburg? Dann machen Sie zunächst einen PV-Check und wen- den Sie sich anschließend an das Energiebündnis Bad Wurzach/Bad Waldsee e.V., das Ihnen ein PV-Scout in Ihrer Nähe vermittelt: PV-Check: https://pv-check.eb2bw.de/ Mail: info@eb2bw.de Das Forstrevier Horgenzell informiert Forstpflanzen für Waldbesitzende Das Forstrevier Horgenzell führt auch in diesem Frühjahr eine Sammelbestellung von Forstpflanzen durch. Interes- sierte Waldbesitzende melden sich bitte bis zum 24. Februar beim Forstrevier Horgenzell. Bestel- lungen werden entgegen genommen unter 0751/6528051 persönlich von 6:30 bis 7:30 Uhr oder anschließend durch den Anrufbeantworter. Seit 1.1.2020 muss das Forstamt für diese Dienstleistung Gebühren erheben. Für Waldbesitzende mit Privatwald- vereinbarung PW1 beträgt die vom Land geförderte Ge- bühr 15 € je Bestellung. Bestellende ohne Förderantrag bezahlen ca. 40 €. Der Förderantrag kann unter Angabe einer Mailadresse bei Bedarf vom Forstrevier zugesandt werden. Schwäbischer Heimatbund e.V. Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kultur land schaftspreis 2023 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturge- schichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zei- chen für den bewuss ten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Jeder, der sich um ihren Erhalt sorgt, ist Vorbild und verdient öffent li che Aner ken nung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Ge schäftsführer des Schwäbischen Heimat- bun des, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Ver mark tung der Produkte und zur Öffent lichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streu obstwiesen, Weinberge in Steillagen oder beweidete Wachol der hei den. Der mittlerweile traditionelle Jugend-Kulturland- schaftspreis ist einer der Haupt preise, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Das Preisgeld stellen der Spar- kas sen verband Baden-Württemberg sowie die Spar kas- sen stiftung Umweltschutz zur Verfü gung. Der seit 1991 vergebene Kultur land schafts preis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit min destens drei Jahren engagieren. Be werben können sich Teilnehmer aus dem Vereins gebiet des Schwäbischen Heimat bun des, also den ehemals würt tem ber gi schen oder hohenzollerischen Teilen des Landes. Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein- denk malen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe- bänke, Feld- und Wege kreu ze, Bachbrücken, Trocken- mauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Ge- stalt eines Buches sein. Kontakt: Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Telefon 0711 23942‐0 post@kulturlandschaftspreis.de www.schwaebischer‐heimatbund.de Annahmeschluss für ausschließlichschriftliche Bewer- bungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2023. Kos- tenlose Broschüren mit den Teil nah me bedin gungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwäbischen Heimat bund in Stutt gart sowie bei allen württembergi- schen Spar kas sen erhältlich. Die Ver lei hung findet im Herbst 2023 im Rahmen einer öffentlichen Veranstal- tung statt. Volkshochschule Weingarten Außenstelle Baindt Kurse Baindt Frühjahr/Sommer 2023 ES SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Nr. W3012-04W3 Yoga - Energie tanken und aufatmen Marlies Schmid Ein Kurs zum Entspannen, Energie tanken, bei sich an- kommen. Sanftes Stretching und Atemübungen aus dem Yoga werden ergänzt um einige kräftigende Asanas (Kör- perhaltungen). Jede Übungseinheit beinhaltet eine An- fangs- und eine Schlussentspannung. Yoga wirkt ganz- heitlich, auf Körper, Geist und Seele. Es ist für Menschen unterschiedlichen Alters und Beweglichkeit, auch für An- fänger*innen oder Wiedereinsteiger*innen, gut geeignet. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen (Blöcke, falls vor- handen) sowie bei Bedarf ein Decke und warme Socken. 8 - 10 Personen 5 Abende, 02.03.2023 - 30.03.2023 Donnerstag, 19:00 – 20:15 Uhr Dorfplatz 2/1, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 40,80 € (keine Ermäßigung) Zu allen Veranstaltungen ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs wirksam. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Anmeldungsbestätigung! Notieren Sie sich des- halb bitte Ihre Kurstermine. Sie erhalten nur eine Nach- richt, wenn alle Plätze eines Kurses bereits belegt sind, der Kurs nicht stattfindet oder sich die Kurszeit oder der Veranstaltungsort ändern. Anmeldung: - persönlich während den Öffnungszeiten - schriftlich (Formulare im Programmheft) - online unter www.vhs-weingarten.de - telefonisch, wenn Sie bereits Kund*in sind unter 07502/9406-12 Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Weitere Workshops zum Thema „Mehr Tierkomfort in der Milchviehhaltung“ Kreis Ravensburg – Das Landwirtschaftsamt bietet zwei weitere Workshop zum Thema „Mehr Tierkomfort in der Milchviehhaltung“ an. Die kostenfreien Veranstaltungen finden statt am: • Donnerstag, 09.02.2023 von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr auf dem Betrieb der Familie Madlener in Menniswei- ler, Haidgauer-Straße 21, 88339 Bad Waldsee und • Donnerstag, 02.03.2023 von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr auf dem Betrieb der Familie Baumgärtner in Mailand 68, 88299 Leutkirch. Mit diesen Workshops bieten wir interessierten Landwirten und Landwirtinnen die Möglichkeit an, sich vor Ort über Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls durch ge- schickte An- und Umbaulösungen zu informieren. Wegen begrenzter Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung mit Angabe Ihrer Kontaktdaten für den Workshop bei Familie Madlener bis spätestens 07.02. und für den Workshop bei Familie Baumgärtner bis spätestens 28.02.2023 per Mail an la@rv.de erforderlich. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Fabian Diem. Er ist von Mittwoch bis Freitag unter der Telefonnummer 0751 / 85-6137 für Sie erreichbar. Engelhardt freut sich über Unterstützung des Bundes für Breitensport „Dein Verein: Sport, nur besser“ – unter diesem Slogan ist diese Woche die neue Bewegungskampagne von Bun- desinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) gestartet. Die Kampagne ist Bestandteil des ReStart-Programms zur Unterstützung der Sportvereine nach Corona. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat auf Initiative der Am- pel-Koalition 25 Millionen Euro zur Verfügung stellt. „Durch die Pandemiejahre haben viele Sportvereine gelit- ten und Mitglieder und Ehrenamtliche verloren. Zugleich hat der Bewegungsmangel in Deutschland zugenommen. Diesem Trend wirken wir mit dem ReStart-Programm mit verschiedenen Anreizen entgegen. Ab sofort können Menschen, die neu in einen Verein eintreten wollen, ei- nen Sportvereinscheck online herunterladen. Insgesamt Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 150.000 Sportvereinschecks stehen zur Verfügung. Diese Gutscheine im Wert von 40 Euro können als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft bei den Sportvereinen eingelöst werden“, so Heike Engelhardt. Ab April wird auch die „Bewegungslandkarte“ online ge- hen, die eine bundesweite digitale Sportangebotssuche ermöglicht. Weitere Angebote richten sich an die Kommu- nen und Sportvereine. Bis zum 28. Februar 2023 können sich interessierte Kommunen in Kooperation mit min- destens einem ortsansässigen Sportverein um eine von insgesamt 150 „Sportboxen“ bewerben. Dieser Sportge- räte-Verleih in öffentlichen Räumen mit Trainingsequip- ment ermöglicht Bürger:innen einen einfachen und kos- tenfreien Zugang zu Sportmaterialien im Freien. Anträge können ab sofort über die Antragsplattform des DOSB gestellt werden. „Weiterhin haben 4.000 Sportvereine die Möglichkeit, eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro für Aktionen und Ko- operationen zur Mitgliedergewinnung zu beantragen. Mit dem Start der Bewegungskampagne steht damit ab so- fort ein breites Förderangebot für Vereine, Sportinteres- sierte und Kommunen für einen kraftvollen Neustart im Breitensport zur Verfügung. Diese Kampagne von Bun- desinnenministerin Nancy Faeser und des Deutschem Olympischen Sportbunds kommt auch Vereinen und Men- schen in unserer Region zugute“, hebt die SPD-Bundes- tagsabgeordnete hervor. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 04. Februar – 12. Februar 2023 Gedanken zur Woche Geheimnis Es ist die Aufgabe eines jeden Menschen, zu sich selbst zu kommen, das innerste Wesen seines Ichs zu entdecken. Wie man dorthin gelangen kann, und mit welchen Erfahrungen diese Entdeckung zusammenhängt, ist und bleibt aber ein Geheimnis. Edith Stein Samstag, 04. Februar 09.30 Uhr Briach – Patrozinium St. Blasius mit Kerzen- weihe und Blasiussegen 17.45 Uhr Baindt- Taufe von Kristina 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Mathea Buchter, Benedikt Heilig, Pia Kreutle († Josef Gresser, Eugen Maier, Rosa Vo- gel, Johannes Heik, Ida und Pius Wolf, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Jahrtag: Anni Maier) Sonntag, 05. Februar – 5. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 07. Februar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 08. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 09. Februar 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 10. Februar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baindt – Gottesdienst in der Blindenschule Samstag, 11. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 12. Februar – 6. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Timo Kutter, Jakob Spähn, Benjamin Stiefvater, Nele Gründler, Ricco Haller, Leon Kutter († Ludmilla und Rochus Illenseer, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Will- ma Hoffmann, Jahrtag: Eugen Maier, Boris Schimanowski) Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 16. Februar bis zum 24. Februar 2023 geschlossen. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Ausflug der Erstkommunionkinder ins Klos- ter Reute Am 9. Februar treffen sich die Erstkommu- nionkinder zum gemeinsamen Nachmittag im Kloster Reute. Treffpunkt ist um 14 Uhr am Parkplatz der Klosterwiesenschule. Zunächst werden wir gemeinsam mit den Schwestern des Klosters unsere eigenen Rosenkränze knüpfen und erfahren nach einer gemeinsamen Pause auch noch näheres zur Herstellung von Hostien. Treffen der Gruppenleiter/innen Erstkommunion Die Gruppenleiter/innen treffen sich am Mittwoch 1. Feb- ruar um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal. Bitte mitbrin- gen: Schreibzeug, eine Tasche/Tüte zum Heimnehmen der Materialien (falls sie die Mappe von den anderen Gruppenleiterinnen haben, bringen Sie sie mit!), viel Neu- gier und Freude. Vielen Dank für Ihre Arbeit mit den Kindern auf dem Weg zur Feier der Beichte und Feier der Kommunion. Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Holy Hour – Jugendgottesdienst Am Sonntagabend, den 12. Februar 2022 findet zum zwei- ten Mal, wieder um 18.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Gangolf in Wolpertswende, die „Holy Hour“ statt. Das Experiment im vergangenen November scheint gut angekommen zu sein und deshalb wollen wir es – ge- ringfügt optimiert - wieder anbieten. Es ist ein neues Got- tesdienstformat für Jugendliche (und solche, wie es im Herzen noch sind). Eine Stunde für „Mich und Jesus“, eine Stunde Gottesdienst zum „selbst aussuchen“. An verschiedenen Bild-, Ton- und Text-Stationen kann man wieder auf unterschiedliche Weise Jesus nahekommen. Oder: man hört einfach nur der neuen Musik zu, welche die „Band“ präsentiert; man singt bei den Taizé-Liedern mit oder man betet allein vor der Monstranz. Es gibt so viele Wege zu Gott, wie es suchende Menschen gibt! Kommt, schaut und hört. Wir freuen uns auf Euch! Evi Moosmann, Michael Bächle und Hans Georg Hinder- berger Aschermittwoch _ Auftakt zum Klimafasten „So viel du brauchst“ Am Aschermittwoch, 22. Februar um 18 Uhr in Ravens- burg laden die KAB und die kath. Erwachsenenbildung zur Fastenaktion „Klimafasten“ ein. Eine Teilnahme ist Online oder in Präsenz möglich. An- meldeschluss ist der 20. Februar. Fasten ist traditionell geprägt durch den Verzicht beim Essen. Verzicht – ein Wort das in unserer Zeit mit Mangel verbunden wird. „Mehr“ ist das Grundphänomen unserer modernen Gesellschaft – Wachstum um jeden Preis. Wie hoch der Preis ist, zeigen die Krisen und die Folgen des Klimawandels. Was brauchen Menschen wirklich zum Le- ben? Mehr Genügsamkeit im Konsum und im Verbrauch von Energie, mehr Zufriedenheit im Leben, mehr Gelas- senheit in der Begegnung mit sich selber und mit den an- deren. Das kann in der Fastenzeit eingeübt werden und Früchte für die Zukunft tragen. Am Aschermittwoch, 22.02., werden wir uns um 18 Uhr zu einer Auftaktveranstaltung hybrid (online und in Präsenz in Ravensburg) treffen und gemeinsam festlegen, wie wir die sechs Wochen Online weiter gestalten. Wir werden neues ausprobieren, uns gegenseitig motivieren und ge- meinsam etwas verändern. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite www.keb-rv.de. Anmeldung über die KAB-Diözesanstelle per E-Mail KAB@blh.drs.de. Entscheiden Sie, ob Sie Online oder in Präsenz an diesem ersten Treffen dabei sein wollen. Ge- ben Sie dies zusammen mit Ihrer E-Mail-Adresse an. Mitfeier der Kar- und Ostertage Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn bewusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhal- tet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de Einladung Seniorentreff Fasnet ist heut, das ist für uns eine große Freud! Auf gehts zur Seniorenfasnet am Mittwoch, 08. Februar 2023 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Wir laden Sie zu einem fröhlichen und bunten Nachmittag mit Musik herzlich ein. Nicht verborgen bleiben uns auch die kommunalen Neuigkeiten des vergangenen Jahres, „i sag jo nix, i moin jo blos!“ Unsere „Bampfenkätter“ wird nach zwei Jahren Coron- apause sicher viel Lustiges von unserem Dorf zu berich- ten haben. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und grüßen Sie Ihr Seniorenteam Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Jesus segnet die Kinder Ökumenischer Krabbelgottes- dienst am 5. Februar 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freun- den herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wir liegen vor dir mit unserm Gebet und vertrauen nicht auf unsre Gerechtigkeit, sondern auf dei- ne große Barmherzigkeit. Dan 9,18 Sonntag, 05. Februar Septuagesimä 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Krabbel-Gottesdienst im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Montag, 06. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 08. Februar 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8-Unterricht im Ev. Ge- meindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeinde- haus, Thema: Maria Montessori Sonntag, 12. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche, anschl. Kaffee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus --- Gedanken zur Woche Gute Vorsätze?! Was ist aus Ihren guten Vorsät- zen geworden? - Gemeine Frage – sind doch die meisten Vorsätze schon nach ein paar Tagen im neuen Jahr wieder in Vergessen- heit geraten, wenn wir uns überhaupt noch etwas vorge- nommen haben. Doch auch wenn wir unseren Vorsätzen nicht immer treu geblieben sind, gibt es gute Nachrichten: Gott steht zuverlässig zu seinen Verheißungen. Wer diese Vor-Sätze Gottes in diesem Jahr vor alles Pla- nen, Wollen und Anpacken stellt, der geht immer wieder ein Licht auf, der erlebt Licht-Blicke von Gottes Da-Sein für uns – mitten im Alltag. Ich wünsche allen mit diesen Vor-Sätzen von Gottes Ge- genwart in unserem Alltag viele gute Erfahrungen, denn sie tragen selbst in Rückschlägen. Wenn Gott da ist und ich mich an ihn halte, ist alles, was mir begegnet ein Raum zum Reifen, Weiterentwickeln, Dazulernen und um in Kontakt mit ihm und miteinander zu bleiben – kurz: Raum, um Leben zu lernen aus Gottes Barmherzigkeit. Gottes Segen dazu! - Ihr Pfarrer Martin Schöberl Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evan- gelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Bibeltreff bei Vesperkirche Im Rahmen der Vesperkirche finden an zwei Sonntagen um 13.30 Uhr Offene Bibelt- reffs im Martin-Luther-Ge- meindehaus in Weingarten statt. Unter dem Motto der Vesperkirche spricht am 5. Februar Johannes Ehrismann, Theologischer Referent der Zieglerschen (Wilhelmsdorf) über das Thema „Wenn Liebe die Angst vertreibt“ (1. Jo- hannes 4, 7-21). Die musikalische Umrahmung hat die Veeh-Harfen-Gruppe Wilhelmsdorf unter Leitung von Olga Homann übernommen. Der Bibeltreff am 12. Februar steht unter dem Motto „Trotz allem – leben mit Hoffnung und Zuversicht“ (Psalm 71 i.A.). Neue Beauftragte für die Arbeit mit Geflüchteten Leila Scheck ist neue Ansprechpartnerin für die kirchlich diakonische Flüchtlings- arbeit der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee im Kirchenbezirk Ravensburg. Quelle: Leila Scheck) Seit 2018 hat Thaddiana Stübing die Arbeit mit Geflüchteten für die evangelische Kirche aufge- baut: der Montagstreff in Ra- vensburg, ein interkulturelles Gartenprojekt, Frauenbestär- kung und Männerarbeit und vor allem viel Netzwerkarbeit. Im März 2023 wird Frau Stübing die Diakonie in Richtung (Un-)Ru- hestand verlassen. Dass die wichtige Arbeit nahtlos weiter geht, konnte die Stelle direkt be- setzt werden. Ab 15. Februar startet Leila Scheck und wird sich im Namen der Diakonie für demokratische Werte und eine flüchtlingsbereite Kir- che stark machen. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Nicht zuletzt die große Flüchtlingskrise, welche Europa im Jahr ihres Abiturs überkam, bestärkte Frau Scheck in ihrer Entscheidung, nach einem weltkirchlichen Friedensdienst in Argentinien, eine Karriere anzustreben, bei der sie ge- sellschaftliche Verantwortung übernehmen kann. In den Jahren von 2016 – 2020 studierte sie den Bachelorstudien- gang „Mehrsprachigkeit und interkulturelle Bildung“ und setzte sich mit den Herausforderungen einer multi- bzw. transkulturellen Gesellschaft auseinander. Frau Scheck arbeitete zuletzt im Integrationsdienst der Malteser. „Ich freue mich nun sehr darauf an neuen Ideen und kreativen Lösungen zu arbeiten, um gemeinsam Brücken zu bauen und „dem Fremden“ mit Wärme zu begegnen.“ so Scheck. Die Diakonie freut sich sehr auf die Unterstützung und ge- meinsame Arbeit mit Frau Scheck. Die Netzwerkpartner, Integrationsbeauftragte und Gremien, warten genauso wie die Kirchengemeinden, um Themen weiter anzuge- hen. Aktuell ist es ein Sprachcafé, das in der Stadtbüche- rei Ravensburg angeboten wird. Bewusst niederschwellig können Frauen ihre Sprachkenntnisse in Deutsch ausbau- en. Alle hatten schon einen Integrationskurs, jetzt geht es um die Sprachfähigkeit und sich Ausdrücken als Teil der Integration in Oberschwaben. Dieses Angebot ließe sich an vielen weiteren Orten in den Landkreisen realisieren. Zum ersten Kennenlernen kann der Gottesdienst am Sonntag, dem 26.02. um 09:30 Uhr in der Evang. Stadt- kirche in Weingarten dienen, in dem sich Frau Scheck vorstellt und ins Amt eingeführt wird. „Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewe- sen. Ich bin der Herr, euer Gott.“ LEV.19,34 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Vereinsinternes Duell der Jugendmann- schaften SV Baindt I – SV Baindt II 9:1 Aufgrund der hohen Motivation unserer Ju- gendspieler*innen meldeten wir zum Rückrunde eine zweite Jugendmannschaft, sodass alle Spieler und Spie- lerinnen mehr Einsatzzeit bekommen können. Dies ist möglich, da bei den Jugendlichen getrennt gewertete Vor- und Rückrunden gespielt werden. Am ersten Spieltag der Rückrunde stand gleich ein vereinsinternes Duell un- serer Jugendmannschaften an, die beide in der Kreisliga B an den Start gehen. Dabei setzte sich die erste Mann- schaft mit 9:1 durch. Besonders Benjamin Michelberger spielte stark auf und verlangte Jona bei dessen 5-Satz- Sieg alles ab. In seiner zweite Partie konnte er gegen Fe- lix in vier hart umkämpften Sätzen gewinnen. Franz und Pia gewannen in ihren Spielen jeweils einen Satz für die zweite Mannschaft und Benjamin Speidel, der zum ersten Mal bei einem Punktspiel teilnahm, musste noch etwas Lehrgeld bezahlen. Die erste Mannschaft mit Jona, Felix, Fabian und Ricco holte somit den ersten Saisonsieg und wir hoffen, dass noch weitere folgen werden. Aber auch die zweite Mannschaft mit Benjamin, Valentin, Franz, Pia, Leopold und Benjamin wird im Verlauf der Rückrunde noch Chancen haben, ebenfalls einen Sieg einfahren zu können. Auswärtssieg der Jugendmannschaft in Bodnegg Baindt I – TSV Bodnegg II 10:0 Am Samstag, 28. Januar 2023, hatte die erste Jugend- mannschaft ein Auswärtsspiel in Bodnegg. Da die Geg- ner zu 3. antreten mussten, wurde zu Beginn der Partie nur ein Doppel gespielt. Dieses konnten Felix und Fabian souverän gewinnen. Und auch in den Einzelpartien lief es für die Baindter Jungs wie am Schnürchen: Alle 9 Einzel konnten, zum Teil sehr deutlich, gewonnen werden. Im knappsten Spiel verlor Ricco einen Satz mit 12:10, konnte die drei anderen aber jeweils mit 11:9 gewinnen und so stand am Ende ein ungefährdeter und guttuender 10:0 Sieg fest. Mit zwei Siegen aus zwei Spielen sind wir per- fekt in die Rückrunde gestartet und freuen uns auf die weiteren Spiele. Es spielten: Jona Klein (3:0), Felix Haller (2:0), Fabian Strie- gel (2:0) und Ricco Haller (2:0) Abt. Frauenturnen Leba, lacha, Fasnet macha Unter diesem Motto findet unsere Vereinsfas- net am Montag, 6.2.23, um 18.59 Uhr, im Ju- gendvereinsheim „Loch“ statt. Bitte, etwas fürs kalte Büf- fet mitbringen. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. Musikverein Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung des Musikvereins Baindt e.V. Zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Sonntag, 05.03.2023 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassierers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Ehrungen 9. Wahlen: 1. Vorsitzender, Kassierer, Jugendleiter, 3 Beisitzer, 2 Kassenprüfer 10. Bericht des Dirigenten Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 11. Vorschau 2023 12. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 26.02.2023 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Einladung zur Jahreshauptversammlung des Förder- vereins Musikverein Baindt e.V.: Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 05.03.2023 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: 1. Vorsitzender, Kassenprüfer 7. Vorschau 2023 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 26.02.2023 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Narrenzunft Raspler e.V. Narrenzunft Raspler e.V. Auch an diesem Wochenende sind wir när- risch unterwegs: Samstag, 04.02.2023 in Waldburg, Laufnummer 18, Umzugsbeginn ist um 14:00 Uhr (Busabfahrt: 12:15 & 13:00 Uhr an der Tennishalle) Sonntag, 05.02.2023 springen wir in Neukirch mit der Laufnummer 16. Der Umzug beginnt um 13:30 Uhr (Busabfahrt: 12:15 Uhr an der Tennishalle) Der Zunftrat Narrenzunft Raspler Baindt e.V. Auch in diesem Jahr hat Petrus seinen „guten Draht“ zu uns Rasplern gezeigt und so konnten wir bei gutem Wet- ter am Samstag, 28.01.2023 unter Mithilfe der Zimmerei Konzett unseren Narrenbaum stellen und am Sonntag, 29.01.2023 unseren 15. Narrensprung durchführen. Bereits morgens beim Zunftmeisterempfang war zu spüren, dass sich alle auf den Sprung und den Tag in Baindt freuten. Vor und nach dem Umzug herrschte in der Schenk-Kon- rad-Halle, im Zelt und auf dem Dorfplatz eine tolle und ausgelassene Fasnets-Stimmung. Dabei feierten tau- sende von Narren und Zuschauer gemeinsam und alles lief sehr harmonisch ab. Es war wieder ein rundum ge- lungenes Ereignis und Baindt konnte sich seinen Gästen hervorragend präsentieren. An dieser Stelle wollen wir uns bei allen Zuschauern, insbesondere der Baindter Be- völkerung, recht herzlich für die tolle närrische Unterstüt- zung bedanken. Unser besonderer Dank gilt folgenden Firmen, Institutionen, Personen und Vereinen, die durch ihre tatkräftige Mithilfe zum Gelingen des Umzugs aktiv beigetragen haben: • Bürgermeisterin Frau Simone Rürup und dem Gemeinderat • Gemeindeverwaltung Baindt • Bauhof Baindt • Allen Anwohnern des Dorfplatzes und der Umzugsstrecke • Allen freiwilligen Helfern • Bäckerei Schmidt, Baindt • Bäckerei Hamma, Baindt • Bayer Druck und Verlag, Baindt • Böllergruppe Baindt • Deutsches Rotes Kreuz Baienfurt-Baindt • Egon Eckert • Evangelische Kirchengemeinde Baindt • Feneberg Baindt • Freiwillige Feuerwehr und Jugendfeuerwehr Baindt • Katholische Kirchengemeinde Baindt • Konzett Zimmerei, Baindt • Mack Automation, Baindt • Metzgerei Buchmann, Grünkraut-Gullen • Musikverein Baindt • Landjugend Baindt • Lumpenkapelle Baienfurt-Baindt • Polizei • Reitverein Baindt • Schalmeienkapelle Baindt • Schreinerei Elbs, Baienfurt • Schützbach Bau, Baindt • Technische Werke Schussen Tal • Tomobil Mobile Sanitärsysteme, Baienfurt • Wolfgang Forderer • Wucherer Transporte, Baindt Ebenfalls möchte sich die Narrenzunft Raspler an dieser Stelle bei den Baindter Vereinen (Feuerwehr, Sportverein, Schützengilde, Volleyball), die auf dem Aufstellungsplatz und am Umzugsweg für das leibliche Wohl der Zuschauer gesorgt haben, sowie bei allen anderen Helfern und Be- teiligten mit einem kräftigen „Raspler – Ratsch Ratsch“ bedanken. Nicht zuletzt gilt unser besonderer Dank al- len unseren Mitgliedern, die das ganze Wochenende im Einsatz waren und es teilweise schon seit Monaten vor- bereitet haben. Es war ein wunderschönes Baindter Fasnetswochenende! Der Zunftrat Dorfplatz Zunftmeisterempfang Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Umzug Landjugend Baindt e.V. Reißigsammeln Landjugend Baindt - Fun- ken 2023 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Der Funken wird am Samstag, den 25.02.2023 angezündet. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig usw. Falls Sie uns dies gern als Spende zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich bei Patrick Späth (0174 6240457) oder Simon Lang (0175 7468852) melden. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf ihr Kom- men. Reitergruppe Baindt Einladung zur Ordentlichen Mitgliederver- sammlung 2023 Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 03.03.2023 um 20.00 Uhr in den Räumen von Kirchner-Konstruk- tionen in Weingarten, Heinrich-Hertz-Straße 6 (Hinter- eingang) statt. Hierzu möchten wir Euch gerne einladen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen • 2. Vorsitzende/r für 2 Jahre • Kassierer/in für 2 Jahre • 3 Ausschussmitglieder für 2 Jahre • 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2023 10. Anträge und Verschiedenes • Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 17.02.2023 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs, 1. Vorsitzender Volleyball LJ Baindt PUNKTE – PUNKTE – PUNKTE Die närrisch-freudige Wochenendstimmung übertrug sich am 28.01.23 auch auf die beiden Mannschaften der Volleyball Landjugend Baindt. Das mit- reißende Spiel gegen die TSG Leutkirch blieb zwar für die Tabelle punktelos (20:25; 22:25), brachte aber die richtige Energie in die Halle. Im zweiten Spiel der VLJ 1 gegen den SV Kirchdorf sah es dann etwas anders aus. Die Baindter gewannen vor lautstarkem Publikum mit 25:13 im ersten Satz überragend. Diese Konzentration, souveräne Ab- wehraktionen und geschlossene „Monsterblöcke“ konnte die Mannschaft in den zweiten Satz mitnehmen und ge- wann diesen eindeutig mit 25:18. So nimmt die Aufholjagd mit Beginn der Rückrunde nun Fahrt auf. Am 11.02.2023 stehen erneut der SV Jedesheim und der TV Kressbronn auf dem Programm. Aber auch diese beiden Mannschaf- ten sind nicht unschlagbar. VLJ Baindt 2 nach dem Sieg Ab 13.00 Uhr wurde es dann richtig laut. Alle sechs Mann- schaften der Staffel „Mixed 2/4 B2 Süd“ trafen sich in der Baindter Sporthalle. Zunächst legten die Gastgeber gegen die BSG Immenstaad Dornier-Freizeit-Mixed mit 25:21 ordentlich vor. Leider gingen der zweite und dritte Satz mit 14:25 und 22:25 an die Gäste. Und auch hier diente das erste Spiel noch zum Aufwärmen. Denn gegen den zweiten Gegner des Tages, den TV 02 Langenargen Red Hot Volley Peppers lief es nach einem enttäuschenden Aufwärmsatz (16:25) so richtig rund. Die Baindter drehten das Spiel komplett um und setzten mit 25:15 im zweiten Satz ein deutliches Zeichen. Sie ließen sich den Sieg im letzten entscheidenden Satz nicht mehr nehmen (25:22). Bis zum nächsten Spiel am 12.03.2023 bleibt nun ein wenig Zeit zur Regeneration und weiteres närrisches Treiben. Die VolleyBar beim Narrensprung Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Ein herzliches Dankeschön an alle Auf- und Abbauer, Helfer und Unterstützer, die beim Narrensprung an der Volley-Bar vollen Einsatz gezeigt haben! Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr-Sommer Basar am 11.03.2023 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Nummernvergabe startet am 25.2.2023. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt und die vierten Klassen der Klosterwiesenschule. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Herbstbasar in neuer Form in der Schenk-Konrad-Hal- le war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle die dabei mitgewirkt haben! Dank diesem Erfolg geht die Geschichte der baindter Kinderbasar am 11. März 2023 weiter. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 10.03.2023 15.00 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 11.03.2023 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer (75 Artikel) vorab ohne Bearbei- tungsgebühr - Vorab-Einkauf am Freitagabend Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Alpinteam Baindt Kurssituation des Alpinteam Baindt Liebe Teilnehmer, aufgrund der schwierigen Schneesituation halten wir sie wegen der Durchführbarkeit unserer Ski- und Snowbaordkurse auf der Homepage www.svbaindt.de auf dem Laufenden. Ihr Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen einen weiteren „Schutzengel“ der Helfer-vor-Ort Gruppen des DRK Baienfurt-Baindt vorstellen: Name: Bianka Stross Alter: 33 Beruf: Pflegefachkraft Med. Ausbildung: San-Helfer HvO seit: 2022 Mir gefällt das DRK, weil... ich anderen Menschen hel- fen kann. Ich engagiere mich ehrenamtlich im DRK weil: ... Ich ger- ne für Hilfsbedürftige da bin und diesen helfen möchte. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung im Baumgartner Wald in Baienfurt Wir wandern von der Hochschule Briach in Richtung Köp- fingen, Tafelweiher, Waldbad und über Baienfurt wieder zurück. Treffpunkt: Sonntag 12.02.2023 um 13.00 Uhr auf dem Parkplatz der Hochschule RWU, Doggenriedstr. Wein- garten. Rückkehr: ca. 17.00 Uhr, Gehzeit ca. 3,5 Stunden, 13 km, 230 hm. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Trinken, Vesper, gutes Schuhwerk, ggf. Stöcke und Wech- selschuhe mitbringen. Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Anmeldung ab 08.02.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-online.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info ab 20.00 Uhr am Vortag im Ansagetext T. 0151-12998910. Göste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Kaffeetreff vom VdK Einladung zum 1. VdK – Kaffeetreff vom Ortsverband Weingarten Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingarten ich lade Sie recht herzlich zum Kaffeetreff ein. Termin: Am 08. Februar 2023 Ort: Best Western - Bistro ab 14:30 Uhr Es würde mich freuen, wenn Sie zahlreich kommen, denn wir feiern Fasnet, evtl.ein bisschen kostümiert. Es gibt ein buntes Programm, es wird Ihnen bestimmt gefallen. Wir sehen uns liebe Grüße Karin Maucher Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Februar geboren sind, wünscht die Vorstandschaft des Sozialverbandes VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Was sonst noch interessiert Was geschieht beim Sterben? Einen lieben Menschen im Sterben zu beglei- ten – das wünschen sich viele Angehörige. Dennoch kann die Vorstellung eine große Verunsicherung auslösen, denn wir sind den Umgang mit dem Sterben nicht mehr gewohnt. Der Vortrag gibt einen konkreten Einblick, was beim Ster- ben eines Menschen geschieht – welche körperlichen Ver- änderungen finden statt, welche Symptome können auf- treten? Was können An- und Zugehörige am Lebensende unterstützend tun, was müssen sie wissen, um gut be- gleiten zu können und nicht verunsichert zu sein und wie wichtig ist Flüssigkeit und Nahrung? Referentin: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hospizdienstes Weingarten Termin: Donnerstag, 09.02.2023, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Online-Seminar zum Thema „Gemüse aus dem eigenen Garten“ Am Mittwoch, 8. Februar startet um 18.30 Uhr das 3-teilige Online-Seminar des Ernährungszentrums Bo- densee-Oberschwaben. An drei Abenden erfahren Garteninteressierte von Refe- rentin Annerose Herm wie ein Gemüsegarten auch auf kleiner Fläche angelegt werden kann. Das Seminar ist für Gartenneulinge sowie auch für „alte Gartenhasen“ geeig- net. Die Teilnehmenden lernen beispielsweise den Aufbau eines Hochbeets, das sich besonders für den kleineren Garten eignet. Ebenfalls werden Anbauplanung sowie Pflanzen- und Bodenpflegemaßnahmen im Jahreslauf besprochen. Die Online-Vorträge finden am 8., 15. und 22. Februar satt und dauern ungefähr 2 Stunden. Der Link zum Vortrag wird rechtzeitig an die angemel- deten Personen per Mail versendet. Sollten Sie keinen Link erhalten, melden Sie sich bitte telefonisch unter 07524/9748-6410. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen sind bis 6. Februar unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Weitere Gästeführer/-innen für unser Naherholungsgebiet gesucht! Halten Sie sich gerne in der Natur auf? Haben Sie Freu- de am Umgang mit anderen Menschen? Können Sie sich vorstellen, interessierte Personen durch unser schönes Naherholungsgebiet an der Blitzenreuter Seenplatte zu führen? Haben Sie ca. 1 x im Monat am Samstag oder Sonntag Zeit? Fühlen Sie sich angesprochen? Wir laden Sie ein, mit un- seren Gästeführern/-innen im Gasthaus Hirsch, Vorsee 19, 88284 Wolpertswende, am Donnerstag, 9. Februar um 18 Uhr ganz unverbindlich ins Gespräch zu kommen. Bei Interesse würden Sie selbstverständlich eine gründli- che Einweisung/Schulung durch unsere professionellen Gästeführer/-innen erhalten. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Ihre Ansprechpartnerin bei der Gemeindeverwaltung Fronreute: Frau Sigrid Knecht, Telefon 07502 954-20, E-Mail-Adresse sigrid.knecht@fronreute.de Bitte melden Sie sich bis Donnerstag, 9. Februar 2023, 12 Uhr, im Rathaus Fronreute für das unverbindliche Treffen an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. 13 Welcher Roman von Juli Zeh befasst sich mit dem Thema Windkraft? A „Corpus Delicti“ B „Nullzeit“ C „Über Menschen“ D „Unterleuten“ 5 Der sogenannte Erdüberlastungstag, an dem die Nachfrage nach Rohsto en eines Jahres die Ressourcen der Erde übersteigt, war 2021 am … A … 19. September. B … 8. August. C … 29. Juli. D … 12. Juni. 15 Wer beschrieb 1824 erstmals den Treibhause ekt? A Pierre-Simon Laplace B Leonhard Euler C Carl Friedrich Gauß D Joseph Fourier 4 Welches dieser Lebensmittel hat die schlechteste CO2-Bilanz pro Kilogramm? A Schokolade B Butter C tiefgekühlte Pommes frites D Ge ügel 9 Welches Land verursacht seit Jahrzehn- ten die höchsten CO2-Emissionen? A China B USA C Deutschland D Russland 1 Was wird wegen des großen ökologi- schen Fußabdrucks kritisch gesehen? A Wandergemüse B Flugobst C Radlermilch D Kriechkakao 11 Für welchen CO2-Ausstoß ist ein Economy-Passagier auf einer Strecke von Düsseldorf nach Mallorca und zurück ver- antwortlich? A 0,75 Tonnen B 0,3 Tonnen C 1,5 Tonnen D 3,5 Tonnen 10 Wie wird die benötigte Energie für Herstellung, Transport, Lagerung, Entsorgung etc. eines Produktes bezeichnet? A tote Energie B graue Energie C blinde Energie D schwarze Energie 3 Mit welchem Konzept will die EU bis 2050 klimaneutral werden? A Grüner Deal B Grüner Beschluss C Grünes Abkommen D Grüne Vereinbarung 7 Was war der Auslöser für Greta Thun- bergs Aktivismus für das Klima? A Dürre- und Hitzewelle in Europa B Reaktorunglück in Fukushima C Tsunami in Grönland D Orkantief Sabine in Europa 14 Wo be ndet sich das über 25 Quadrat- kilometer große Solarkraftwerk Topaz? A Kalifornien B Patagonien C Wüste Gobi D Neuseeland 8 Was gehört nicht zu den Zielen der Be- wegung Fridays for Future? A Energiewende B Verkehrswende C Wahlrecht ab 16 D Enteignung von Wohnraum 2 Woraus wird bei der Geothermie Energie gewonnen? A Wasser B Biomasse C Erdwärme D Wind 6 Welches ist neben CO2 ein für das Klima besonders schädliches Gas? A Helium B Ammoniak C Methan D Propan 12 Um wie viele Zentimeter ist der Meeresspiegel im vergangenen Jahrhundert durchschnittlich gestiegen? Schätzen Sie! A 2 Zentimeter B 11 Zentimeter C 18 Zentimeter D 26 Zentimeter Klima & KlimawandelKlimawandel Der Klimawandel ist das zentrale Thema Der Klimawandel ist das zentrale Thema unserer Zeit. Seine Bekämpfung stellt die unserer Zeit. Seine Bekämpfung stellt die größte Herausforderung dieses Jahrhunderts an größte Herausforderung dieses Jahrhunderts an Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dar. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dar. Wie gut kennen Sie sich aus? Wie gut kennen Sie sich aus? Lösungen „Klima & Klimawandel“: 1 B – Als Flugobst werden Früchte wie Litschis, Ananas oder Bananen be- zeichnet, die im Anbaugebiet reif ge- erntet werden und per Flugzeug zum Verbraucher gelangen. 2 C – Bei der Geothermie wird mithilfe von Erdwärme Energie gewonnen. Ein Vorteil der Methode ist, dass sie unab- hängig von Faktoren wie der Tages- oder Jahreszeit zur Verfügung steht. 3 A – Der Europäische Grüne Deal hat unter anderem das Ziel, bis zum Jahr 2050 den Ausstoß von Netto-Treib- hausgasen des Kontinents auf null zu reduzieren. 4 B – Für die Herstellung von Butter wird viel Milch von vielen Kühen be- nötigt. Für die Produktion von einem Kilogramm Butter entstehen etwa 24 Kilogramm klimaschädlicher Gase. 5 C – Von der Organisation Global Footprint Network ins Leben gerufen, markiert das Datum den Tag, an dem die menschliche Nachfrage nach Roh- sto en das Angebot des Planeten erstmals im Jahr übersteigt. 6 C – Das geruch- und farblose Me- than zählt zu den sogenannten Treib- hausgasen. Es entsteht vor allem in der Landwirtschaft und beispielswei- se in Klärwerken. 7 A – 2018 erfasste eine Hitzewelle weite Teile Europas. Nach den Som- merferien stellte sich Greta Thunberg mit einem „Schulstreik für das Klima“- Plakat vor den schwedischen Reichs- tag. 8 D – Ziel der Klimajugend ist es, auf Missstände aufmerksam zu machen und auf Maßnahmen für mehr Klima- schutz zu drängen. Das Wohnraum- problem gehört nicht dazu. 9 A – Absolut gesehen hat China den größten Anteil an Treibhaus-Emissio- nen zu verantworten. Es folgen die USA, Indien und Russland. 10 B – Da der gesamte Herstellungs- prozess bei den meisten Produkten sehr komplex ist, wird bei der Berech- nung oft auf vereinfachte Annahmen zurückgegri en. 11 A – Diese Bilanz lässt sich im Inter- net für jede Strecke ausrechnen. Da- bei werden die Emissionen mit dem sogenannten Radiative Forcing Index, dem erhöhten Treibhause ekt beim Fliegen, errechnet. 12 C – Der von Menschen verursachte Klimawandel hat unter anderem den Anstieg des Meeresspiegels zur Folge. Im letzten Jahrhundert waren es 18, im letzten Jahrzehnt sogar 3,2 Zenti- meter. 13 D – In dem Roman „Unterleuten“ der deutschen Schriftstellerin Juli Zeh geht es um ein kleines Dorf in Bran- denburg, in dessen Nähe Windkraft- anlagen errichtet werden sollen. 14 A – Das Solarkraftwerk Topaz steht im US-amerikanischen Bundesstaat Kalifornien. Es erstreckt sich über eine Fläche von rund 25 Quadratkilometer. 15 D – Der französische Mathematiker und Physiker Joseph Fourier entdeck- te im Jahr 1824 die Auswirkungen von Treibhausgasen auf die Temperatur der Erdober äche. Foto: © Clipdealer/DEIKE Text: ab/DEIKE 756R50R1 Kompetenz in Ihrer Nähe! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 79,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 114,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 57,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 45,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 91,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 102,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Ab jetzt Beilagenwerbung auch in Weingarten möglich bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaften PLUS 50 % Ersparnis bis Februar. • Auflage 12.000 Exemplare • Ab 70 € je Tsd. 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      G em ei n d e B a in d t V o rh a b en b ez o g en er B e b a u u n g sp la n " R ei th a lle " u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 26.10.2022 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zulässigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 10 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 15 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 16 6 Hinweise und Zeichenerklärung 17 7 Satzung 25 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 27 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 35 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 66 11 Begründung – Sonstiges 67 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 70 13 Begründung – Bilddokumentation 71 14 Verfahrensvermerke 72 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBI. I S. 674) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2021 (GBl. S. 2022 S.1, 4) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 18.08.2021 (BGBl. I S. 3908) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GBI. S. 1233, 1250) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 4 Reithalle 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zu- lässigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 2.1 "Für die Bebauung vorgesehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung ("Reithalle")"; der gekennzeichnete Bereich dient grund- sätzlich der Unterbringung von Gebäuden und Anlagen der "Reit- halle". Zulässig sind: − eine Reithalle für Reitstunden, Training, Lehrgänge, Turnierver- anstaltungen, Pferdeschauen − ein Sozialtrakt mit Schulungs- sowie Aufenthaltsraum für Theo- rieunterricht, Ausschusssitzungen, Jahreshauptversammlung, sonstige Vereinsveranstaltungen, WC, Umkleide, Lager- und Technikraum für den Betrieb der Reithalle − ein Vereinsheim "Reiterstüble" mit kleiner Küchenzeile, integriert in den Aufenthaltsraum zur ausschließlichen Nutzung durch den Verein (eine öffentliche, gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig) − Pferdevorbereitungs- und Lagerflächen − Parkplatz- und Zufahrtsflächen (siehe Planzeichnung) 2.2 GR .... m² Maximal zulässige Grundfläche bezogen auf die überbaubare Grundstücksfläche. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.3 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) bis zu einer Grundflächenzahl von 0,90, überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt genannten Überschreitung ausschließlich um Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 5 nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versie- gelte Zufahrten handelt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN; die Höhe sämtlicher Bauteile von Gebäuden (mit Ausnahme von untergeord- neten Bauteilen, wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Lüftungsanla- gen etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe siehe Planzeichnung) 2.5 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 Bauliche Anlagen außer- halb der überbaubaren Grundstücksfläche Im Geltungsbereich sind außer den unter "Für die Bebauung vorge- sehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung ("Reithalle")" genannten Nutzungen auch untergeordnete Nebenanlagen und Ein- richtungen, die dem Nutzungszweck des Vorhabens dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen, zulässig (z.B. Terrassen, Stell- plätze, Zufahrten, Wege). Diese Anlagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.7 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den pri- vaten Grundstücken, Ma- terialbeschaffenheit ge- genüber Niederschlags- wasser Auf der für die Bebauung vorgesehenen Fläche ist Niederschlags- wasser, das über die Dach- und Hofflächen anfällt, soweit dies auf Grund der Bodenbeschaffenheit möglich ist, auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone (z.B. Muldenversickerung, Flächen- versickerung) in den Untergrund zu versickern. Die Versickerung von Niederschlagswasser über Sickerschächte ist nicht zulässig. Die Ab- leitung in das Kanalnetz ist auf das unumgängliche Maß zu be- schränken. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 6 Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoffbeschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.8 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 6,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es ist eine Beleuchtungsstärke von max. 10 Lux (Beleuchtungsstärke von Parkplätzen) und eine Farbtemperatur von max. 3000 Kelvin zu- lässig. Flutlichtanlagen sind unzulässig. Es sind nur Photovoltaikmodule zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.9 Bodenbeläge auf den für die Bebauung vorgese- henen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.10 Zu pflanzender Baum, variabler Standort innerhalb des Geltungs- bereiches; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 7 "Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes zur Förderung der Biodiversität" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu er- setzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb des Gel- tungsbereiches; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes zur Förderung der Biodiversität" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Pflanzungen im Gel- tungsbereich des vorha- benbezogenen Bebau- ungsplanes zur Förde- rung der Biodiversität Pflanzungen: − Für die Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosenzüchtungen). − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubge- hölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 8 Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 9 2.13 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Vorhaben- und Er- schließungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Reithalle" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 10 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichsmaßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ausgleichsflächen/-maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsflächen/-maßnahmen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 175/8, 188 (Teilflächen) und 376 der Gemarkung Baindt. Der Planung werden von den Maßnahmen 64.684 Ökopunkte zugeordnet (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Gesamtkonzept handelt, das im Rahmen der Planung erarbeitet wurde. Die genaue Anzahl der zuzuordnenden Ökopunkte kann sich im Laufe des wei- teren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungsbeschluss fest- gesetzt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 11 Planskizze Fl.-Nrn. 185/8 und 188 (Teilflächen) Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes Lage der Ausgleichsflächen/-maßnahmen Ausganszustand: – Grünland, Rasenreitplatz Maßnahmen: – Pflanzung von Einzelbäumen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 12 – Extensivierung des Grünlandes zur Entwicklung einer artenreichen Fettwiese auf Fl.-Nr. 185/8 Herstellung: Gehölzpflanzungen – Ausschließliche Verwendung von Arten der Pflanzliste unter Ziffer 2.12 – Zur Erhöhung der Artenvielfalt sind mindestens drei verschiedene Baumar- ten zu pflanzen Grünlandextensivierung – Das Grünland ist in den ersten 5 Jahren durch 3 bis 4-schürige Mahd aus- zuhagern. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzen- schutzmittel ist zu verzichten. Entwicklung/Pflege: Gehölzpflanzungen – Abgehende Gehölze sind durch eine Neupflanzung zu ersetzen Grünlandextensivierung – Nach Ablauf der ersten 5 Jahre ist das Grünland durch zweimalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt kann witterungsbedingt variieren, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni durchzuführen ist. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzich- ten. Mögliche Anpassungen: – Änderungen und Anpassungen der Entwicklung/Pflege sind ausschließlich nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg möglich. Planskizze Fl.-Nr. 376 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 13 Ausganszustand: – Acker Maßnahmen: – Umwandlung von Acker in artenreiches Intensivgrünland – Entwicklung einer Hochstaudenflur – Pflanzung einer naturnahen Feldhecke Herstellung: Umwandlung Acker in Grünland – Zur Etablierung von Grünland ist bevorzugt die Methode der Mahdgutüber- tragung von lokalen Spenderflächen anzuwenden. Hierbei ist eine der bei- den nachfolgenden Varianten anzuwenden: – 1. Sofern im gleichen Naturraum der Ausgleichsflächen geeignete Spenderflächen vorhanden sind, kann eine Mahdgutübertra- gung durchgeführt werden. Die Abstimmung geeigneter Spen- derflächen ist mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landrats- amt Ravensburg durchzuführen. Sofern geeignete Spenderflä- chen kleiner als die Ausgleichsflächen ausfallen, ist die Mahd- gutübertragung so oft durchzuführen, bis die gesamten Aus- gleichsflächen mit dem zu übertragenden Mahdgut abgedeckt wurden. 2. Sollte keine Mahdgutübertragung möglich sein, ist in begründe- ten Fällen das Verwenden von autochthonen Saatgutmischungen mit mindestens 20 verschiedenen krautigen Pflanzenarten (Ein- jährige, Zweijährige, Gräser) zulässig. Voraussetzung für die Ver- wendung von autochthonem Saatgut ist der Abgleich mit der Po- sitivliste für das Ursprungsgebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwingend mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Entwicklung Hochstaudenflur – Einsaat von autochthonen Saatgutmischungen mit mindestens 15 verschie- denen krautigen Pflanzenarten. Voraussetzung für die Verwendung von au- tochthonem Saatgut ist der Abgleich mit der Positivliste für das Ursprungs- gebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwingend mit der Unteren Natur- schutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Pflanzung Feldhecke – Pflanzung standortheimischer Sträucher (dreireihig) in einer angemessenen Durchmischung. – Zwischen den Reihen und den zu pflanzenden Sträuchern innerhalb einer Reihe ist ein Pflanzabstand von 1 m einzuhalten. Die Anordnung der zu pflanzenden Sträucher kann dabei zur Erreichung eines naturnahen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 14 Erscheinungsbildes von einer strikt linearen Struktur abweichen. Aus Grün- den der Artenvielfalt sind mindestens acht verschiedene Straucharten in ei- nem angemessenen Mischungsverhältnis zu verwenden. Die Gehölze müs- sen gemäß Herkunftsnachweis gebietsheimisch sein. Entwicklung/Pflege: Umwandlung Acker in Grünland – Das Grünland ist durch zweimalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd- Zeitpunkt kann witterungsbedingt variieren, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni durchzuführen ist. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Entwicklung Hochstaudenflur – Die Hochstaudenflur ist durch einmalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt ist im Herbst durchzuführen (frühestens Mitte Oktober). Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Pflanzung Feldhecke – Die zu bepflanzende Fläche der Feldhecke ist in fünf etwa gleichgroße Ab- schnitte einzuteilen. Erstmalig nach 10 Jahren sind diese Abschnitte jähr- lich abwechselnd durch Auf-den-Stock-setzen zu pflegen. – Einzelne Gehölze können als Überhälter von der Pflege ausgenommen wer- den. – Totholz ist wo immer möglich in der Fläche zu belassen. Mögliche Anpassungen: – Änderungen und Anpassungen der Entwicklung/Pflege sind ausschließlich nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg möglich. – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 15 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Materialien für die Dachdeckung Als Dachdeckung für das Dach des Hauptgebäudes sind alle Materi- alien mit Ausnahme von blanken Metalloberflächen (Blechdächer ohne Beschichtung) bzw. von glänzenden bzw. spiegelnden Oberflä- chen (z.B. engobierte Dachpfannen) zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.3 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 16 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Überschwemmungsbereich eines HQextrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches"; die Beschriftung in der Planzeichnung liegt außer- halb der Risikoflächen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 17 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Neben- gebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.3 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeterhö- henschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 6.5 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. 6.6 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Photovoltaik, Windenergie und Geothermie wer- den empfohlen. Gärtenflächen sollten möglichst durchgängig mit heimischen und standortgerechten Pflanzen begrünt sein. Eine Dachbegrünung bei Dächern mit einer Dachneigung bis 15 ° und/oder eine Fassaden- begrünung wird empfohlen. 6.7 Nachhaltige Ressourcennutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Gartenflächen 459.000 459.500 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 18 Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auffang- becken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser ge- füllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung so- wie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.8 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Flä- che entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzen- schutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 6.9 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vögeln erfolgen (siehe auch Punkt "Vorhandene Gehölze" unten). − Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fach- gutachten vom 17.06.2021. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 19 6.10 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft; Aus- gleichsfläche/Ausgleichsmaßnahme; außerhalb des Geltungsbe- reiches, Beschreibung der Maßnahme siehe Kapitel 3 "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen)" (siehe Plan- zeichnung) 6.11 Empfehlenswerte Obstbaumsorten Bei der Pflanzung von Obstbäumen sollten Hochstämme in regio- naltypischen Sorten gepflanzt werden. Folgende Sorten sind beson- ders zu empfehlen (Sorten, die laut Angaben der Landesanstalt für Pflanzenschutz gegen Feuerbrand als gering anfällig bzw. relativ widerstandsfähig gelten, sind mit einem Stern markiert): Äpfel: Brettacher, Bittenfelder, Bohnapfel*, Gewürzluiken, Glocken- apfel, Josef Musch, Maunzenapfel, Ontario*, Salemer Klosterapfel, Schussentäler, Schwäbischer Rosenapfel, Schweizer Orangen*, Teuringer Rambour, Welschisner. Birnen: Bayerische Weinbirne*, Kirchensaller Mostbirne*, Metzer Bratbirne, Palmischbirne*, Schweizer Wasserbirne*. − Zwetschgen: Bühler Zwetschge, Hauszwetschge, Lukas Früh- zwetschge, Schöne aus Löwen, Wangenheims Frühzwetschge, Wagenstedter Schnapspflaume. 6.12 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 20 Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen". http://www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA- RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz-beim-Bauen.pdf Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Bo- denhorizonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Unter- grundmaterial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinan- der zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwurzelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wiederverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden mög- lichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wie- derherstellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Pla- nung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 21 Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Erstein- saat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 6.13 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Un- ternehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 6.14 Grundwasser und Drainagen Grundwasser darf nicht abgeleitet werden. Drainagenwässer dürfen nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. 6.15 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.16 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 22 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverord- nung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit zu Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, beste- hen grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen ist ein zwei- ter baulicher Rettungsweg herzustellen, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 6.17 Überflutungsschutz Unter anderem bei Starkregen kann es aus verschiedenen Gründen (Kanalüberlastung, Oberflächenabflüsse an Hanglagen, etc.) zu wild abfließenden Oberflächenabflüssen kommen. Um Überflutun- gen von Gebäuden zu vermeiden bzw. das Überflutungsrisiko zu re- duzieren sind entsprechende (Schutz-)Vorkehrungen zu treffen. Ins- besondere ist auf die Höhenlage der Lichtschächte, Lichthöfe und des Einstiegs der Kellertreppen o. Ä. zu achten. Sie sollten so hoch liegen, dass kein Wasser zufließen kann. Maßnahmen zur Verbes- serung des Überflutungsschutzes sind auch in die Gartengestaltung integrierbar. Bei der Gartenanlage ist darauf zu achten, dass das Wasser weg von kritischen (Gebäude-)Stellen fließt. Obige Anre- gungen gelten insbesondere für Tiefgaragenzufahrten und für Grundstücke in oder unterhalb von Hanglagen oder in Senken. Lichthöfe unterhalb von Dachrinnen sind potenzielle Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 23 Überflutungsrisiken – Dachrinnen können überlaufen. Es wird auf die Vorgaben des § 78b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verwiesen. 6.18 Denkmalschutz Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologi- sche Funde (bspw. Steinwerkzeuge, Keramikreste, Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (bspw. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen) entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 Denkmalschutzgesetzes (DSchG) umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) oder der Gemeinde anzuzeigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverändert im Boden zu belassen, so- fern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumenta- tion und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des DSchG). Werden bei Aushubarbeiten Verunreinigungen des Bodens festge- stellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu be- nachrichtigen. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. 6.19 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Lan- desamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Würt- temberg, Stand: Juni 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich Hasenweiler-Schotter unbe- kannter Mächtigkeit. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 24 Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planun- gen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshori- zonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objekt- bezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasser- dichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkeller- ten Gebäuden angelegt werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 25 7 Satzung Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBI. I S. 674), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098), § 74 der Landesbauord- nung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 21.12.2021 (GBl. S. 2022 S.1, 4), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 08.11.2022 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Reithalle" und der örtlichen Bau- vorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischen Teil vom 26.10.2022. § 2 Bestandteile der Satzung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 26.10.2022 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom April 2022. Zum Vorhaben- und Erschließungsplan gehören die Pläne Nr. 1 (Reithalle Baindt Stand 2022-04), Nr. 2 (Reithalle_2022-04 Gastro), Nr. 3 (Ansicht: Reithalle_2022-04 Ost-West) sowie Nr. 4 (An- sicht: Reithalle_2022-04 Sued-Nord). Außerdem werden jene Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes in der Fassung vom April 2022. Be- standteil der Satzung, die die Grundzüge, das heißt die Grund- und Umrisse, die Dachform (einschließlich Dachneigung), die Gebäudehöhen des Vorhabens, die Fassadengestaltung und -gliederung in den wesentli- chen Zügen abbilden. Die bestehende Differenz zwischen der im Bebauungsplan festgesetzten Höhen und der Höhen aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan dient als Puffer für etwaige Messungenauigkeiten bzw. nicht zu vermeidende Abweichungen im Rahmen der Bauausführung. Die bestehende Differenz zwischen der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze und der Situierung der Gebäude im Vorhaben- und Erschließungs- plan dient als Puffer für spätere Anpassungen der Gebäudesituierung im Rahmen der Bauausführung. Inhalte, die Details u.a. der inneren Raumaufteilung und der Gliederung der Fassade betreffen, werden nicht zum Bestandteil der Satzung. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Be- gründung vom 26.10.2022 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 26 § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000 ,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vor- schriften − zu Materialien für die Dachdeckung − zu Farben nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Reithalle" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 27 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1.1 Allgemeine Angaben 8.1.2 Zusammenfassung 8.1.2.1 Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 8.1.3 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes 8.1.3.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich etwa 500 m westlich der Gemeinde Baindt auf freier, landwirtschaftlich geprägter Fläche. Südlich sowie östlich des Plangebiets befinden sich ein Sand- bzw. Rasenplatz, die ebenfalls zum Reitverein gehören. Nördlich der geplanten Reithalle befindet sich in etwa 300 m Entfernung der Sulzmoosbach. 8.1.3.2 Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 185/8 (Teilfläche). 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie 8.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezü- ge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. 8.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine herausragenden naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. 8.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist keine Steigung auf. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. 8.2.2 Erfordernis der Planung 8.2.2.1 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dient der Schaffung der Voraussetzung zur Errichtung einer Reithalle. Auf der dafür vorgesehenen Fläche soll die planungsrechtliche Art der Nutzung "Reithalle" zulässig sein. Auf dem Gelände des Reitvereins Baindt existieren bereits ein Sand- und ein Rasenplatz. Durch die geplante Reithalle soll ein witterungsunabhängiger Trai- ningsplatz geschaffen werden. Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Vorha- bens herzustellen, ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Planungen des beauftragten Planers sind soweit fortgeschritten, dass ein Vorhaben- und Erschließungsplan vorhanden ist. Dieser dient als Grundlage für den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungs- plan. Es wird bewusst ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, um Baurecht nur für den Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 28 Vorhabenträger und nur für dieses konkrete Vorhaben entstehen zu lassen. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 8.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben 8.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 29 dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − 5.1.3 Zum Schutz von Naturgütern, naturbezogenen Nutzungen und ökologischen Funktionen vor anderen Nutzungsarten oder Flächeninanspruchnahmen wer- den in den Regionalplänen Regionale Grünzüge, Grünzäsuren und Schutzbe- dürftige Bereiche ausgewiesen. Sie konkretisieren und ergänzen die überregi- onal bedeutsamen naturnahen Landschaftsräume im Freiraumverbund. − Regionale Grünzüge sind größere zusammenhängende Freiräume für unter- schiedliche ökologische Funktionen, für naturschonende, nachhaltige Nutzun- gen oder für die Erholung; sie sollen von Besiedlung und anderen funktions- widrigen Nutzungen freigehalten werden. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. 8.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 30 Entwicklungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu konzentrieren. − − 2.2.3 /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.- (Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meß- kirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Weingarten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. − 3.2.2/Raumnut- zungskarte Regionaler Grünzug. Regionale Grünzüge (regionale Freihalteflächen) sind von Bebauung freizuhalten. […] 8.2.3.3 Die Planung steht in teilweisem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Das geplante Vorhaben liegt gemäß des rechtsverbindlichen Regionalplanes Bodensee-Oberschwa- ben 1996 innerhalb eines regionalen Grünzuges (Plansatz 3.2.2 Regionalplan Bodensee-Ober- schwaben) außerdem ist das "Anbindegebot" (Plansatz 3.1.9 LEP 2002) nicht gegeben. Somit stehen der Planung derzeit Ziele der Raumordnung entgegen. 8.2.3.4 Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist gemäß § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Von einem solchen Ziel kann nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 LplG auf Antrag abge- wichen werden. Am 15.11.2017 wurde ein Antrag auf Zielabweichung mit den Planunterlagen beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Die Erforderlichkeit der Zielabweichnung begrün- det sich im öffentlichen Interesse am Bau der Reithalle sowie der Realisierbarkeit am geplanten Standort unter raumordnerischen Aspekten. Der Gemeinderat beschloss am 06.02.2018 das Ziel- abweichungsverfahren ruhen zu lassen, um die Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Ober- schwaben abzuwarten. Am 07.05.2019 nahm der Gemeinderat nach einer Besprechung der Ver- waltung im Regierungspräsidium Tübingen das Zielabweichungsverfahren wieder auf. Ein Abwar- ten auf die Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben kam für die Gemeinde nicht mehr in Betracht, da auf Grund von zahlreichen Konfliktlagen nicht absehbar war, wann der Regionalplan im Zuge der Fortschreibung geändert wird. Infolge des Zielabweichungsverfahrens nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 LplG mit Anträgen vom 15.11.2017, 15.02.2018 und 18.12.2019 und dem Entscheid des Regierungsrpräsidiums Tübingen vom 03.12.2020 ist eine Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 31 Abweichung von dem Ziel des regionalen Grünzuges sowie des Anbindegebots, unter Berücksichti- gung der im Entscheid dargestellen Maßgaben, zulässig. 8.2.3.5 Andere Vorbehalts- oder Schutzgebiete sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. 8.2.3.6 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtswirksam seit 01.04.1995). Die überplante Fläche wird hierin als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Ände- rung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB) und wird durch den Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Schussental durchgeführt. 8.2.3.7 Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich kei- ne konkreten Aussagen. 8.2.3.8 Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. 8.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 8.2.4.1 Im Zuge des Zielabweichungsverfahrens wurden alternative Standorte geprüft. Die Prüfung ergab, dass sich andere Standorte nicht für die Umsetzung der Reithalle eignen. Die geplante Reithalle ist nur in direkter Angrenzung an den bestehenden Sand- und Rasenplatz des Reitvereins sinnvoll. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, einen witterungsunabhängigen Trainingsplatz zu schaf- fen sowie einen Aufenthaltsraum mit Küche und Lagerflächen in direkter Umgebung der Anlagen des Reitvereins zu errichten. 8.2.4.2 Im Rahmen eines Behördenunterrichtungstermines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die Nähe zum FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" sowie auf die allgemeinen planungsrechtlichen Belange im Bebauungsplanverfahren sowie im Parallelver- fahren der Flächennutzungsplanänderung hingewiesen. 8.2.4.3 Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Sinne des § 1a Abs. 2 BauGB wurde von der Verwaltung geprüft. Da die Nähe der geplanten Reithalle zu den übrigen Plätzen und Einrichtungen des Reitvereins essenziell ist, stellen andere Standorte keine Alternative zur Planung dar. 8.2.4.4 Die Systematik des vorhabenbezogenen Bebauungsplans entspricht in Verbindung mit dem Vorha- ben- und Erschließungsplan den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Be- reich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 32 geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). 8.2.4.5 Der redaktionelle Aufbau des vorhabenbezogenen Bebauungsplans leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 8.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 8.2.5.1 Die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung stellt einen zentralen Punkt des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes dar. Die Bestimmung erfolgt nicht auf der Grundlage der Vorschriften des § 9 BauGB. Sie ist jedoch stark an die Systematik und Terminologie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) angelehnt. Durch die Festsetzung des Nutzungszweckes "Reithalle" soll eine dem Allge- meinverständnis zugängliche Zielrichtung vorgegeben werden. Die Definition der Art der Nutzung erfolgt nicht auf der Grundlage des § 9 BauGB in Verbindung mit den Vorschriften der Baunut- zungsverordnung (BauNVO), sondern als andere Bestimmung zur Zulässigkeit des Vorhabens (§ 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Diese Vorgehensweise macht es möglich, dass die Festsetzungen sehr stark auf das konkrete Vorhaben zugeschnitten werden. Hierdurch wird auch der erforderliche fachliche Prüfungs- und Abstimmungsaufwand erheblich reduziert. Die Festsetzung der Zulässigkeiten orien- tiert sich an der Systematik der Zulässigkeiten entsprechend der §§ 2-9 BauNVO. Wie in der BauNVO werden die Zulässigkeiten anhand einer Positivliste definiert. Diese Liste regelt die Zuläs- sigkeiten innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abschlie- ßend. Alle anderen Nutzungen sind im Umkehrschluss nicht zulässig. Die Reithalle soll als Raum für Reit- und Trainingsstunden, Lehrgänge, Turnierveranstaltungen so- wie Pferdeschauen dienen. Der "Sozialbereich" wird in Schulungsraum, Aufenthaltsraum, Lager- und Technikraum, WC sowie Flur unterteilt. Im Aufenthaltsraum werden das Vereinsheim mit klei- ner Küchenzeile untergebracht, das ausschließlich zur Nutzung durch den Verein zulässig ist. Eine gewerbliche Nutzung des Vereinsheims ist nicht zulässig. Der Schulungs- sowie Aufenthaltsraum wird für Theorieunterricht, Ausschusssitzungen, Jahreshauptversammlungen und weitere Vereins- veranstaltungen wie Weihnachts- oder Jubiläumsfeiern genutzt werden. Außerhalb der Reithalle sollen Pferdevorbereitungs- und Lagerflächen zulässig sein. Des Weiteren sind Parkplatz- und Zu- fahrtsflächen zulässig, die für den Betrieb der Reithalle sowie Veranstaltungen notwendig sind. 8.2.5.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Durch die Festsetzung einer maximal zulässigen Grundfläche bezogenen auf die überbaubare Grundstücksfläche sowie den Gesamtbaukörper (Hauptgebäude) wird eine von der Grundstücks- größe unabhängige Zielvorgabe getroffen und die mögliche Versiegelung auf das im Vorhaben- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 33 und Erschließungsplan dargestellte Maß beschränkt. Das Vorhandensein eines konkreten Bau- vorhabens lässt diese eindeutige Regelung zu. Durch die Festsetzung der maximal zulässigen Grundfläche kann die mögliche Versiegelung am exaktesten beschrieben werden. Der angege- bene Wert von 1.800 m² ist notwendig damit für den geplanten Hauptbaukörper ausreichend Raum geschaffen werden kann. Die theoretisch mögliche Festsetzung einer Grundflächenzahl würde dem bereits vorhandenen Detailierungsgrad des Vorhaben- und Erschließungsplanes nicht gerecht werden. − Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für den begrenzten Bereich der Planung nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Ter- rassen, etc.). Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Park- plätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu opti- mieren. Die Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche bis 0,90 ist verträglich, da der überplante Bereich lediglich einen Teil des Gesamtgebietes des Reitvereins Baindt darstellt. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NHN schafft einen verbind- lichen Rahmen zur Umsetzung des geplanten Vorhabens. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Der erzielbare Rauminhalt des Gebäudes wird auf ein konkretes und den Erfordernissen der Nutzung als Reithalle entsprechen- des Maß festgesetzt. 8.2.5.3 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der zulässigen Grundfläche geringfügig hinausgehen, sich aber eng am Vorhaben- und Erschließungsplan orientieren. Eine über die im Vorhaben- und Erschließungs- plan dargestellte hinausgehende Bebauung des Plangebietes mit Hauptgebäuden ist durch die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen nicht möglich. 8.2.5.4 Für den überplanten Bereich wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche verbindlich geregelt. Außerhalb des Geltungsbereiches sind lediglich Nut- zungen, die dem Nutzungszweck des Vorhabens dienen und die seiner Eigenart nicht widerspre- chen, zulässig. 8.2.6 Infrastruktur 8.2.6.1 Eine Trafostation ist nicht erforderlich. 8.2.6.2 Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 34 8.2.7 Verkehrsanbindung 8.2.7.1 Das auszuweisende Baugebiet ist ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Über den südlich verlaufenden Feldweg besteht eine Anbindung an die Kreisstraße K 7951. Der Feldweg, der das Plangebiet an die K 7951 anbindet, hat eine Breite von ca. 3 m und ist bis zur benachbarten land- wirtschaftlichen Hofstelle asphaltiert. Es handelt sich um einen öffentlichen Weg, der so ausgebaut ist, dass auch schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge darauf fahren können. Die Gemeinde Baindt ist Eigentümerin des Weges und auch für die Räumpflicht zuständig. Abwasser und Wasser liegen auf dem Flst. 188, an das auch die Landwirtschaft anschließt. 8.2.7.2 Die innere Erschließung des überplanten Bereiches erfolgt über eine bestehende Zufahrt zum süd- lich verlaufenden Feldweg. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 35 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 9.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes "Reithalle" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1.1 Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Sondergebiet "Reithalle" südwestlich der Gemeinde Baindt ausgewiesen. 9.1.1.2 Beim Plangebiet handelt es sich um Grünland südwestlich der Gemeinde Baindt. Das überplante Gebiet befindet sich angegliedert an die bestehenden Reitplätze des Reitvereins, westlich der Kreis- straße K 7951, südlich des Sulzmoosbaches sowie nördlich der Schachener Straße. 9.1.1.3 Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt als Flä- chen für die Landwirtschaft dargestellt. Der in den Flächennutzungsplan integrierte und in Überar- beitung befindliche Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Gemäß des rechtsverbindlichen Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben 1996 liegt das Vorhaben innerhalb eines regionalen Grünzuges (Z); ein Zielabweichungsverfahren wurde jedoch genehmigt (siehe auch 8.1.2.1). Der gewählte Standort ist aufgrund der angrenzenden Nutzung durch den Reitverein, sowie wegen der ebenen Lage und der Entfernung zu schützenswerter (Wohn-)Bebau- ung für ein Sondergebiet "Reithalle" in hinreichendem Maß geeignet. 9.1.1.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung und zum Betrieb einer Reithalle. 9.1.1.5 Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzungen des Sondergebietes "Reit- halle" mit einer maximal zulässigen Grundfläche (GR) von 1.800 m², einer maximalen Gebäude- höhe von etwa 8,8 m und Pflanzgeboten. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften wer- den die Materialen für die Dachedeckung sowie die Farben geregelt. Als Dachform wird das Sattel- dach mit einer Dachneigung von 15 ° vorgegeben. 9.1.1.6 Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichts geht zur Betrach- tung der Auswirkungen auf die Bereiche Schutzgebiete, Landschaftsbild und Mensch über das Plan- gebiet hinaus. Für die Bereiche Arten/Lebensräume, Boden/Geologie, Wasser und Wasserwirt- schaft, Klima, Kulturgüter und Erneubare Energienist das Plangebiet als Untersuchungsraum Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 36 ausreichend. Der jeweilige Wirkungsraum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wirkungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung sowie der daraus resultierenden Trennwirkung. 9.1.1.7 Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 0,34 ha, welche vollständig als Sondergebiet "Reithalle" ausgewiesen werden. 9.1.1.8 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 64.684 Ökopunkten erfolgt über den Erwerb von Ökopunkten. 9.1.1.9 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 64.684 Ökopunkten erfolgt vollständig auf externen Flächen der Gemarkung Baindt (Fl.-Nrn. 175/8, 188 (Teilflächen) und 376). 9.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.2.1 Regionalplan: Nach dem Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben 1996 liegt das Plangebiet innerhalb eines regionalen Grünzuges (Z). Dieser Bereich ist gemäß Plansatz 3.2.2 von Bebauung freizuhal- ten. Damit steht dem Bau der Reithalle ein Ziel der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB entge- gen. Von einem Ziel der Raumordnung kann im Einzelfall nach § 24 Satz 1 LplG abgewichen wer- den, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grund- züge der Planung nicht berührt werden. Infolge des Zielabweichungsverfahrens nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 LplG mit Anträgen vom 15.11.2017, 15.02.2018 und 18.12.2019 und dem Entscheid des Regierungsrpräsidiums Tübin- gen vom 03.12.2020 ist eine Abweichung von dem Ziel des regionalen Grünzuges, unter Berück- sichtigung der im Entscheid dargestellen Maßgaben, zulässig. Im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans ist vorgesehen, den Regionalen Grünzug für den besagten Bereich etwas zurückzunehmen, sodass keine in Aufstellung befindlichen Ziele der Raum- ordnung betroffen sind. 9.1.2.2 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Fassung vom 11.12.2004, in Teilen ergänzte Fassung vom 01.12.2012): Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverband Mitt- leres Schussental als "Flächen für die Landwirtschaft" dargestellt. Da die im Bebauungsplan ge- troffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennut- zungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 37 Der in den Flächennutzungsplan integrierte und in Überarbeitung befindliche Landschaftsplan (Fas- sung von 1991) trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. 9.1.2.3 Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nördlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 165 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Bei dem FFH- Gebiet handelt es sich um ein Mosaik aus einem zusammenhängenden Fließgewässersystem mit naturnahen und ausgebauten Bach- und Flußabschnitten, Waldmeister-Buchenwald, naturnahem Schlucht- und Hangmischwald, unterschiedl. Grünlandgesellschaften, Stillgewässern und Nieder- moorkomplexen. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprü- fung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimie- rungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaikanlagen) sind erhebli- che Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021). Eine weitere Ver- träglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. 9.1.2.4 Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Südosten befindet sich das gem. § 33 NatSchG kartierte Biotop "Straßenhecke Baindt". − Weitere Schutzgebiete und Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 9.1.2.5 Biotopverbund: − Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Biotopverbundes. Etwa 190 m südwestlich befindet sich eine Kernfläche des Biotopverbundes mittlerer Standorte. Hierbei handelt es sich um einen Streuobstbestand. 9.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.1.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungs- grad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 38 − Beim Plangebiet handelt es sich um intensiv genutztes Grünland. Im Süden grenzt ein einge- grünter Sandreitplatz an. Richtung Norden, Nordosten und Westen grenzt Grünland an. Im Os- ten befindet sich ein weiterer Dressurplatz. − Gehölze kommen auf der Planfläche selbst nicht vor. Entlang des vorhandenen, östlich angren- zenden Weges und des südlich angrenzenden Dressurplatzes sind Gehölze vorhanden, welche von der Plannung nicht beeinflusst werden. Es gelangen durch die avifaunistischen Kartierungen jedoch keine Nachweise der Feldlerche. Im Bereich des 165 m nördlich liegenden Sulzmoosba- ches ist mit einem erhöhten Vorkommen nachtaktiver Insekten zu rechnen. − Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und des damit einhergehenden Stickstoff- eintrags ist die Artenvielfalt der Fläche begrenzt. − Aufgrund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten − Geringe Vorbelastung aufgrund von Lärm und optischen Störungen/Irritationen durch den Ver- kehr (u.a. Kreisstraße im Osten). Der Lärm und die Störungen durch den Verkehr und die östlich der Kreisstraße bestehende Bebauung lassen die Flächen v. a. für störungsempfindliche Tiere als eher ungeeignet erscheinen. − Eine botanische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf be- sondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regi- onal bedeutsame Arten) gibt und diese aufgrund der intensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastun- gen sowie mangels gliedernder naturnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. − Eine faunistische Bestandsaufnahme durch die Sieber Consult GmbH erfolgte an fünf Terminen (16.04., 03.05., 19.05., 01.06. und 17.06.2021. Innerhalb des Plangebietes sowie dessen Umfeld (innerhalb der Effektdistanz der Feldlerche) gelangen keine Nachweise der Art. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. − Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (M 1: 50.000) sind im Untergrund Sedimente der Hasenweiler-Formation aus dem Vorstoß des Rheingletschers zur Inneren Jungendmoräne und dem späteren Eiszerfall zu erwarten (Dia- mikte, Schotter, Sande und Feinsedimente). Aus den würmzeitlichen, schluffig-lehmigen Be- ckensedimenten, oberflächennah verbreitet mit spätglazialer Einmischung von Lösslehmen, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 39 haben sich laut Bodenkarte (M 1: 50.000) als vorherrschender Bodentyp Gleye aus schluffig- lehmigen Beckensedimenten entwickelt. − Gemäß der Bodenkarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (M 1: 50.000) zeigt der Standort eine hohe Bewertung als Standort für naturnahe Vegetation. − Gemäß ALKIS Daten hat der vorherrschende Boden eine mittlere ("Stufe 2") Bewertung seiner natürlichen Bodenfruchtbarkeit und eine hohe ("Stufe 3") Bewertung in seiner Funktion als Ausgleichskörper om Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe. − Hinweise auf Altlasten gibt es nicht. − Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerech- net werden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. − Oberflächengewässer kommen im Plangebiet nicht vor. − Über den Wasserhaushalt und die Grundwasserverhältnisse liegen keine Informationen vor. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.4 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. − Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. Die Gemeinde verfügt über ein Trennsystem zur Entsorgung der Abwässer sowie eine Anbindung zur Trinkwasserversorgung. − Das überplante Gebiet liegt teilweise innerhalb von Hochwassergefahrenflächen für extreme Hochwasserereignisse (HQextrem). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 40 9.2.1.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. − Die durchschnittliche Jahrestemperatur liegt in der Gemeinde Baindt bei etwa 14°C. Die durch- schnittliche jährliche Niederschlagsmenge liegt bei etwa 1.381 mm. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Lokale Luftströ- mungen und Windsysteme können sich aufgrund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Daher besteht nur eine geringe Empfindlichkeit gegenüber kleinklimati- schen Veränderungen (z. B. Aufstauen von Kaltluft). Gehölze, welche zur Frischluftproduktion beitragen, befinden sich nicht innerhalb der Planfläche. − Messdaten zur Luftqualität liegen nicht vor. Die Luftqualität wird von den Geruchs-Emissionen, die von der landwirtschaftlichen Hofstelle im Westen ausgehen, beeinträchtigt − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Baindt liegt innerhalb des Naturraums "Bodenseebecken". Beim Plangebiet selbst handelt es sich um eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche im Westen der Gemeinde Baindt. Sie wird geprägt durch die Nutzung der angrenzenden Flächen des Reitvereines und der in der Umgebung vorhanden landwirtschaftlich genutzten Flächen. − Südlich der Planfläche besteht durch die Gehölze entlang des Dressurplatzes auch eine Eingrü- nung der Planfläche. Zudem wird durch die im Südosten angrenzende Gehölzgruppe eine ein- grünende Wirkung erzielt. − Das Plangebiet ist von Norden, Osten und Westen her gut einsehbar, jedoch nicht exponiert. Der Bereich besitzt eine durchschnittliche Erholungseignung. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. − Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Es besitzt geringfügige Naherholungsfunktion. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 41 − Westlich des überplanten Bereiches befindet sich eine landwirtschaftliche Hofstelle. Von dieser gehen Lärm- und Geruchsemissionen aus. − Vor allem der Reitverein selbst besitzt in dem Bereich eine hervorzuhebende Bedeutung für Sport und Naherholung. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend, ausgenommen dem Reitsport, eine geringe Bedeu- tung für das Schutzgut zu. 9.2.1.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): − Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. − Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Mes- sungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonneneinstrahlung 1.153 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist, sind die Voraussetzungen für die Ge- winnung von Solarenergie gut. − Gemäß Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) liegt der Bereich innerhalb des nach den Wasserschutzgebietskarten der Umweltverwaltung (Stand Juni 2015, ergänzt um die vom RPF/LGRB hydrogeologisch abgegrenzten Wasser- und Heil- quellenschutzgebiete) innerhalb eines rechtskräftigen oder geplanten Wasserschutzgebietes oder Schutzgebietes für eine staatlich anerkannte Heilquellen. Nach den Ausführungen im "Leit- faden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden" des Umweltministeriums Baden-Würt- temberg ist der Bau einer Erdwärmesonde an diesemStandort aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erlaubt. Gemäß LUBW liegt das Plangebiet jedoch nicht innerhalb, aus wasserschutzrecht- licher Sicht, schutzbedürftiger Bereiche. 9.2.1.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. Die vielfältigen Einwirkungen des Menschen auf die anderen Schutzgüter wurden bereits im Rah- men der Ermittlung von Vorbelastungen beschrieben (z. B. Eintrag von Pflanzenschutzmitteln aus Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 42 dem Obstbau, Lärmbelastungen durch den Durchgangsverkehr, Geruchsbelastungen durch die Klär- anlage usw.). 9.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchfüh- rung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.2.1 Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das intensiv genutzte Grünland als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luft- qualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unver- ändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Das Natura 2000-Gebiet ("Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute"), sowie die Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben un- verändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht- durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wech- selwirkungen erfahren keine Veränderung. 9.2.2.2 Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z.B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 9.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.3.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Der Lebensraum der im Bereich des Intensivgrünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen geht durch die Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung verloren. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Pflanzungen in dem Sonder- gebiet) kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Auf dem Baugrundstück dienen Gehölzpflanzungen der Eingrünung und damit auch der Verbesserung des Lebensraum- wertes des Baugebietes. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 43 heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraumangebot vor allem für Klein- lebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtenty- pen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED- Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 6,00 m verwendet werden dürfen. Zudem gelten Einschränkungen für die Beleuchtung von Werbeanlagen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photovoltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. − Dem geplanten Nutzungskonzept zufolge handelt es sich bei der Hallenbelegung im Normal- betrieb weitesgehend um Kleingruppen. Zudem sind drei Versammlungen, beschränkt auf Ver- einsmitgleider sowie ein Reittunier mit bis zu etwa 800 Startern geplant. Durch die vorhande- nen Parkplätze sowie die im Rahmen der Planung zu realisierenden Parkplätzen ist ein Auswei- chen auf angrenzendes Grünland, als Parkplatz und Abreitplatz während des Turniers, maximal einmalig im Jahr anzunehmen. − Durch die Nutzung der Halle im Innenbereich bis maximal 22 Uhr ist die Entwicklung von Lärm- und Lichtemmissionen und der Einfluss auf in der Hinsicht empfindliche Tierarten beschränkt. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer bis mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Intensivgrünland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – Gehölzpflanzungen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Ausübung des Reitsports u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photovol- taikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 44 9.2.3.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Die durch die geplanten Baukörper und Verkehrsflächen entstehende Versiegelung führt zu einer Beeinträchtigung der vorkommenden Böden. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kultur- pflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen wer- den. Bei einer festgesetzten GR von 1.800 m2 und den zulässigen Überschreitungen können bis zu etwa 3.083 m2 des Plangebietes neu versiegelt werden. Da es sich um die Errichtung eines Einzelgebäudes handelt, ist der Versiegelungsgrad und damit auch die Eingriffsstärke eher ge- ring. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefähig- keit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen wer- den Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW- /AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu entsorgen. Dabei ist eine wei- testgehende Verwertung anzustreben. − Trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beeinträch- tigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke als hoch zu bewerten. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunk- tionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 45 betriebsbedingt Verkehr, Ausübung des Reitsports Eintrag von Schadstoffen – 9.2.3.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die geplante Reithalle hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versicke- rungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen in geringem Umfang ab, da Flächen versiegelt werden. Die Versiegelung wird insgesamt nicht mehr als etwa 0,31 ha offenen Boden betreffen, so dass der Wasserhaushalt und die Grundwasserneubildung nicht in erheblichem Maße verändert werden. − Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen, um das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser, dadurch bei vegetationsfreiem Boden u.U. Verschmutzung von benachbarten Gewäs- sern – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Nutzung durch Reitverein Schadstoffeinträge – 9.2.3.4 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Das Entwässerungskonzept sieht vor, das auf den Dach- und Hof- flächen anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone vor Ort versickert werden soll. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 46 − Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die gemeindlichen Leitun- gen. − Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb von Hochwassergefahrenflächen für extreme Hochwas- serereignisse (HQextrem). Zur Vermeidung und Verminderung von Hochwasserschäden sind die Vorgaben des § 78b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für "Risikogebiete außerhalb von Über- schwemmungsgebieten" einzuhalten. 9.2.3.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Aufgrund der geringen Anzahl an Baukörpern und der Gehölzpflanzungen entsteht für das Schutzgut Klima/Luft keine wesentliche Beeinträchtigung. Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erheblichen Umweltauswirkun- gen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Eine geringfügige Erhöhung der Vorbelastung umliegender Gebiete durch Abgase des Anliegerverkehrs ist nicht zu erwarten, da angrenzende Dressurplätze bereits durch den Reitverein genutzt werden. − Aufgrund der Kleinräumigkeit des Plangebietes entsteht für das Schutzgut Klima/Luft keine Be- einträchtigung. − Auswirkungen der Planung auf das Klima (z.B. Art und Ausmaß der Emission von Treibhausga- sen, das sind Wasserdampf, Kohlendioxid, Ozon, Methan, Distickstoffoxid, Fluorchlorkohlen- wasserstoffe): Eine Verschlechterung der Luftqualität ist aufgrund der begrenzten Größe des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. − Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu erwarten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu re- duzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Energien und Elektromobile zurückgegriffen werden. − Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht er- kennbar. Extrema in Bezug auf die Lufttemperatur bzw. Sonneneinstrahlung werden durch die Umsetzung der Festsetzungen zu Pflanzungen sowie zu Bodenbelägen (teilversiegelte Beläge zur Verminderung der Wärmeabstrahlung) abgemildert. − Auch im neuen Baugebiet kann die weiterhin angrenzende landwirtschaftliche Nutzung zeit- weise zu Geruchsbelastungen oder zu Staubeinträgen führen. Die vom landwirtschaftlichen Be- trieb ausgehenden Geruchsbelastungen bleiben unverändert. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 47 − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Intensivgrünlands weniger Kaltluft – Gehölzpflanzungen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Nutzung durch den Reit- verein Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissio- nen – 9.2.3.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, weil die weithin einsehbare, das Landschaftsbild prägende Grünlandfläche verloren geht. − Die Pflanzbeschränkung von Hecken auf Laubgehölze im Übergangsbereich zur freien Land- schaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen dient gestalterischen/land- schaftsästhetischen Gründen, um mit Hilfe standortgerechter und heimischer Pflanzenarten eine Anbindung an die Landschaft zu erreichen. Pflanzungen von nicht in der Pflanzliste festgesetz- ten Sträuchern sind auf max. 5 % der Grundstücksfläche beschränkt, um Fehlentwicklungen hinsichtlich landschaftsästhetischer Belange zu verhindern und um die privaten Freiflächen möglichst naturnah zu gestalten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer bis mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Zusätzlicher Baukörper im Bereich der freien Landschaft, Blickbeziehungen jedoch durch öst- lich angrenzende Gehölzgruppe und westlich 0 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 48 angrenzende landwirtschaftliche Hofstelle nicht wesentlich beeinträchtigt betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – 9.2.3.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Planung eine Reithalle ermöglicht, welche den Reitsport fördert und eine Ausübung in den Wintermona- ten ermöglicht. Die Fußwegeverbindung in die freie Landschaft bleibt dadurch erhalten. Die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes erfährt durch die geplanten Baukörper eine gering- fügige Beeinträchtigung. Durch die Kleinräumigkeit des überplanten Bereiches wird die Naher- holungsfunktion nur geringfügig beeinträchtigt. Die Naherholungsfunktion wird durch die För- derung des Sportbetriebes gestärkt. Dies wirkt sich positiv auf die wirtschaftliche und touristi- sche Situation der Gemeinde aus. − Aufgrund der Lage abseits von Wohnbebauung und der Förderung des Reitsports verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u.U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Förderung des Reitsports ++ betriebsbedingt Verkehr, Ausübung des Reitsports Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebs- lärm, Verkehrsabgase – 9.2.3.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich und in der Umgebung nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbeson- dere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Gründung und Fundamenten Funde (beispiels- weise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart bzw. die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Ravensburg unverzüglich zu be- nachrichtigen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 49 9.2.3.9 Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z.B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Erheb- liche Beeinträchtigungen sind jedoch auf Grund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d.h. außerhalb des besonders empfindli- chen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des Verkehrsaufkommens (Kfz-Abgase) sowie durch die Heizanlage im Bereich des Sozialtraktes möglich. Da in dem Vorhabengebiet der Reitsport bereits ausgeübt wird, ist vor allem in den Sommermonaten kein zusätzliches Ver- kehrsaufkommen zu erwarten. Durch die Ermöglichung der Nutzung des Gebietes in den Win- termonaten, kann es hier zu einem veränderten Verkehrsaufkommen kommen. Die Reithalle selbst wird nicht beheizt, sodass nur eine Heizanlage für die kleinflächige Beiheizung der Sozi- alräume notwendig wird. Durch die Flächenneuversiegelung wird zudem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". − Eine nächtliche Außenbeleuchtung der Reithalle ist nicht geplant. Um trotzdem mögliche Lich- tabstrahlungen in die freie Landschaft zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z.B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leuchtkör- per). Zudem gelten Einschränkungen für die Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen, welche verhindern, dass es zu einer Beeinträchtigung der landschaftsästhetischen Situation oder licht- empfindlicher Tierarten kommt. − Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind aufgrund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o.g. Wirkfaktoren auf an- grenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. 9.2.3.10 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch- stabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Abfälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht möglich ist, sind sie Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 50 ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravens- burg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Komposts empfohlen. − Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". 9.2.3.11 Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße Lagerung ge- wässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich ein- gestuft werden. − Für die Anlage der Gebäude und Außenanlagen (Zufahrten, Stellplätze usw.) werden voraus- sichtlich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe, die den aktuellen einschlägi- gen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen, angewandt bzw. eingesetzt, so dass keine erheblichen Auswirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter zu erwarten sind. 9.2.3.12 Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Gesundheit, das kultu- relle Erbe oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen abzusehen. 9.2.3.13 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener- gien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bau- weise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost- West-Ausrichtung ist aufgrund des voraussichtlichen Grundstückszuschnittes nicht möglich. − Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft werden. 9.2.3.14 Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichti- gung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 51 spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach der- zeitigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkun- gen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. 9.2.3.15 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. − Die Wechselwirkungen zwischen Mensch und Landschaft erfahren eine Veränderung von der touristischen Nutzung des Landschaftsbildes hin zu einer touristischen Nutzung als Reithalle. − Wenn im Zuge der Baumaßnahmen Bodenbereiche verdichtet werden, auf denen später Grün- flächen angelegt werden, kann es zu einer Beeinträchtigung der später dort wachsenden Pflan- zen kommen, da durch die Bodenverdichtung die Durchwurzelung des Bodens erschwert und die Zufuhr von Wasser und Nährstoffen unter Umständen reduziert wird. Auch für Bodenbewoh- nende Tiere können durch die Verdichtung Lebensräume verloren gehen (Wechselwirkung Bo- den-Arten). − Die Beseitigung der Vegetation im Zuge des Gebäude- und Straßenbaus stellt nicht nur einen Verlust für die Artenvielfalt dar, sondern reduziert auch die Fähigkeit der betroffenen Böden, Wasser zu speichern und zu filtern. − Der veränderte Bodenwasserhaushalt beeinflusst auch die zukünftig noch im Plangebiet vor- kommenden Pflanzen. 9.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): 9.2.4.1 Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeitsschritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. 9.2.4.2 Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 52 minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Eingrünung des Gebietes mit Gehölzpflanzungen innerhalb und außerhalb des Geltungsberei- ches (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Land- schaftsbild) − Naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Ge- hölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Schutz nachtaktiver Insekten durch Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Le- bensräume) − Reduktion negativer Auswirkungen auf Wasserinsekten durch Verwendung von Photovoltaik- modulen, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (3 % je Solarglasseite) (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Beschränkung auf Hecken aus Laubgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutz- gut Landschaftsbild) − Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) − Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Durchlässigkeit der Siedlungsränder zur freien Landschaft zur Förderung von Wechselbeziehun- gen (Hinweise, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Für weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zum Schutzgut Boden siehe Hinweis zum "Bodenschutz" unter Ziffer 6.12. 9.2.4.3 Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume: Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung ge- genübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o.g. Bewertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungskonzeptes (z.B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 53 Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, son- dern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese 2.911 10 29.110 60.24 Unbefestigter Weg 515 3 1.545 Summe Bestand 3.426 30.655 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Flächen in dem Sondergebiet (GR plus ge- setzlich zulässige Überschreitung) 1.800 1 1.840 60.22, 60.23 mit teilversiegelten Belägen zusätzliche überbaubare Flächen 1.283 2 2.567 60.60 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflä- chen, Privatgärten bzw. unversiegelte Außenanlagen) 343 6 2.056 45.30b Bäume auf privaten Baugrundstücken (mittlerer Bio- toptyp), Neupflanzung, 3 St., prognostizierter Stamm- umfang nach 25 Jahren 70 cm 6 1.260 Summe Planung 3.426 7.682 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 7.682 Summe Bestand 30.655 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 22.973 9.2.4.4 Es verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 22.973 Ökopunkten. 9.2.4.5 Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neu- versiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 54 Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Lan- desamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). 9.2.4.6 Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwertstufen (Gesamtbewer- tung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den ande- ren Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffe- nen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei 2,166, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. 9.2.4.7 Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − in der Baufläche "Reithalle" vollständig versiegelbare Fläche (GR plus gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung um die Hälfte): 1.800 m² − gemäß Festsetzung 2.3 zusätzlich zulässige Überschreitung der festgesetzten Grundfläche mit teilversiegelten Belägen um weitere 50 %: 1.283m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 3.083 m². Fläche (Bestand) Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Unversiegelte Fläche 2.911 3-3-2 (2,666) 10,66 31.031 Teilversiegelte Fläche (Un- befestigter Weg) 515 0-1-0 (0,333) 1,33 685 Summe 3.426 31.716 Fläche (Planung) Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Vollversiegelte Flächen 1.800 0-0-0 (0) 0 0 Teilversiegelte Fläche 1.283 0-1-0 (0,333) 1,33 1.707 Unversiegelte Fläche 343 3-3-2 (2,666) 10,66 3.652 Summe 3.426 5.359 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 55 Summe Planung 5.359 Summe Bestand 31.716 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 26.357 9.2.4.8 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 26.357 Ökopunkten. 9.2.4.9 Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den fol- genden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): − Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffstyp 3 (Sondergebiet) − Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffstyp sind die Wirkzo- nen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500- 2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist: Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 56 − Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzonen sind drei ver- schiedene Raumeinheiten zu betrachten. Die erste der beiden Raumeinheiten umfasst die im Wirkraum vorhanden Schutzgebiete (siehe u. a. Karte). Hierbei handelt es sich v.a. um die Be- reiche des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute ", gem. § 30 BNatSchG bzw § 33 NatSchG und dem Naturschutzgebiet "Annaberg". Die landschaftsästheti- sche Bedeutung dieses Bereichs wird mit "4" eingestuft. Die besiedelten Flächen werden mit der Raumeinheit "2" dargestellt. Der verbleibende Teil der Wirkzonen wird in Bezug auf seine Bedeutung für das Landschaftsbild mit "3" bewertet, da es sich um nur spärlich besiedelte, von landwirtschaftlicher Nutzung, einzelnen Hofstellen sowie Gehölzgruppen und Waldbeständen geprägte Flächen handelt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 57 − Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Da lediglich ein neues Gebäude angrenzend an eine land- wirtschaftliche Hofstelle errichtet und zur Einbindung in das Landschaftsbild außerhalb des Gel- tungsbereiches Einzelbäume gepflanzt werden und bereits eine Eingrünung durch vorhandene Bäume besteht, wird von einem Eingriff geringer Wirkintensität ausgegangen, der Erheblich- keitsfaktor liegt damit bei 0,3. − Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Eingriffsobjekten bis 50 m Höhe liegt der Koeffizient für die Wirkzone I prinzipiell bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. Da aufgrund der vorhandenen Bäume und den zusätzlichen Baumpflanzungen außerhalb des Gel- tungsbereiches die Fernwirkung stark reduziert wird und der Bereich bereits durch den Reitsport und die angrenzende Hofstelle vorbelastet ist, wird hier ein Koeffizient von 0,1 für Wirkzone I und 0,05 für Wirkzone II angenommen. − Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 angesetzt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 58 − Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirkzone ist im Folgen- den abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensations- flächenfaktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung 681.823 3 23.077 4 0,3 0,1 0,1 6.413 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensations- flächenfaktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung 1.922.564 3 48.209 4 0,3 0,05 0,1 8.941 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 15.354 Ausgleichsbedarf Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 22.973 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 26.357 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 15.354 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung – 64.684 9.2.4.10 Es entsteht ein Ausgleichsbedarf von insgesamt 64.684 Ökopunkten. 9.2.4.11 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Die nach Vermeidung und Minimierung verbleibenden Auswirkungen des geplanten Vorhabens werden auf nördlich bzw. nordöstlich des Geltungsbereiches liegenden Ausgleichsflächen (Teilflä- chen der Fl.-Nrn. 185/8 und 188, Gemarkung Baindt) sowie auf einer Ausgleichsfläche nordwest- lich von Baindt (Fl.-Nr. 376, Gemarkung Baindt) ausgeglichen. Die Fläche der Fl.-Nr. 185/8 wird zurzeit als Grünland, die Fl.-Nr. 188 als Rasenreitplatz und die Fl.-Nr. 376 wird momentan als Acker genutzt. Die vorgesehenen Maßnahmen sind unter Ziffer 3 "Zuordnung von Flächen und/oder beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungsko- effizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + x Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 59 Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen)" beschrieben. 9.2.4.12 Die o. g. Ausgleichsflächen, die dem vorliegenden Bebauungsplan zugeordnet werden, sind im Be- stand sowie in der Planung wie folgt zu bewerten: Nr. Bestands-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert Ausgleichsfläche 1 (Fl.-Nr. 185/8) 33.41 Fettwiese (Beeinträchtigung durch Düngung und häufigen Schnitt) 1.313 10 13.313 Ausgleichsfläche 2 (Fl.-Nr. 188) 60.23 Platz mit wassergebundener Decke (Rasenreitplatz) 348 2 696 Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) 37.11 Acker mit frag. Unkrautvegetation 20.451 4 81.804 Summe Bestand 22.112 95.813 Bestand - Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 60 Nr. Planung-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert Ausgleichsfläche 1 (Fl.-Nr. 185/8) 33.41 Extensivgrünland (Fettwiese mittlerer Standorte) 1.313 13 17.303 45.30b 13 Einzelbäume auf mittelwertigem Biotoptyp, prognosti- zierter Stammumfang in 25 Jahren 77 cm 6 5.460 Ausgleichsfläche 2 (Fl.-Nr. 188) 60.23 Platz mit wassergebundener Decke (Rasenreitplatz) 348 2 696 45.30b 3 Einzelbäume auf geringwertigem Biotoptyp, prognosti- zierter Stammumfang in 25 Jahren 77 cm 8 1.680 Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 18.206 13 236.678 35.42 Hochstaudenflur 734 19 13.946 41.20 Feldhecke mittlerer Standorte 1.511 14 21.154 Summe Planung 22.112 296.917 Planung - Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 61 Summe Planung 296.917 Summe Bestand 95.813 Differenz Bestand / Planung (= erzielte Aufwertung) +201.104 9.2.4.13 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 22.973 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 26.357 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 15.354 Aufwertung durch die externen Ausgleichsmaßnahmen auf der zugeordneten Teilfläche der Fl.-Nrn. 185/8, 188 und 376 +201.104 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung +136.420 9.2.4.14 Ergebnis: Die Maßnahme ergibt einen Überschuss von 136.420 Ökopunkten. Der angegebene Überschuss steht der Gemeinde Baindt für weitere Maßnahmen zur Verfügung. Zur Sicherung der Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 62 o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nutzungen sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungs- plan getroffen, deren Einhaltung und Umsetzung zwingend sind. Zusätzlich sind vertragliche Vereinbarungen auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 BauGB (Durchfüh- rungsvertrag) zu treffen. 9.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.5.1 Für den überplanten Bereich bestanden von Seiten der Grundstückseigentümer konkrete Anfragen. Um die Verwirklichung dieser Bauvoranfragen zu ermöglichen, kommt daher kein anderer Standort in Betracht. Vorteile des gewählten Standortes sind zudem die bereits vorhandene Nutzung der angrenzenden Flächen durch den Reitverein sowie der vorhandene Weg, weshalb keine weiteren aufwändigen Erschließungsmaßnahmen notwendig sind. 9.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.6.1 Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 9.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 9.3.1.1 Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand Dezember 2009, 4. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand Dezember 1995) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 63 9.3.1.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse): Es liegen keine genauen Informationen zu den geologischen und hydrologischen Ge- gebenheiten sowie zur Beschaffenheit des Baugrunds vor. 9.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): 9.3.2.1 Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Vorhabenträger als Über- wachungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen. 9.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 9.3.3.1 Durch den Bebauungsplan wird ein Sondergebiet "Reithalle" westlich der Gemeinde Baindt ausge- wiesen. Der überplante Bereich umfasst 0,34 ha. 9.3.3.2 Das Plangebiet grenzt im Westen an eine landwirtschaftliche Hofstelle. Im Osten und Süden grenzt das Vorhabengebiet an Gehölzgruppen und durch den Reitverein genutzte Flächen, sowie darüber hinaus an die freie Landschaft an. Diese Flächen sind vor allem landwirtschaftlich genutzt. Weiter nördlich befindet sich der Sulzmoosbach. Innerhalb des Plangebietes handelt es sich überwiegend um landwirtschaftlich genutzte Flächen. Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe bis mittlere Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu. 9.3.3.3 Innerhalb sowie im räumlich-funktionalen Umfeld des Plangebietes befinden sich keine Schutzge- biete oder Biotope, die durch die Planung beeinträchtigt werden. Etwa 165 m nördlich des Plangebietes beginnt das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 822-3311). Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Außenbeleuchtung und Photovoltaikanlagen führt die Planung zu keinen erhebli- chen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes. 9.3.3.4 Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Boden durch die großflächige Versiegelung und beim Schutzgut Landschaftsbild durch die Bebauung in der freien Landschaft, welche jedoch Richtung Osten und Westen nur bedingt einsehbar ist. Zur Eingriffsminimierung in das Schutzgut Boden werden die Versiegelungen auf das nötigste Maß beschränkt und soweit möglich auf wasserdurch- lässige Belege beschränkt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 64 9.3.3.5 Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungs- modell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Der nach Berücksichtigung der planinternen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verblei- bende Ausgleichsbedarf von 64.684 Ökopunkten wird auf externen Ausgleichsflächen auf den Fl.- Nr. 185/8, 188 und 376 der Gemarkung Baindt kompensiert. Folgende Ausgleichsmaßnahmen sind auf den Flächen vorgesehen: Aufwertung der Flächen für den Naturhaushalt durch Extensivie- rung des vorhandenen Intensivgrünlandes (auf Fl.-Nr. 185/8); Einzelbaumpflanzungen (auf Fl.- Nrn. 185/8 und 188); Entwicklung einer Hochstaudenvegetation, Umwandlung des Ackers in Fett- wiesen und Pflanzung einer Feldhecke (auf Fl.-Nr. 376). Die Maßnahmen ergeben einen Ökopunkteüberschuss von 136.420 Ökopunkten, welche der Ge- meinde Baindt zur weiteren Nutzung zur Verfügung stehen. 9.3.3.6 Bei Nichtdurchführung der Planung, wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin landwirt- schaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in ähnli- chem Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. 9.3.3.7 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für den Umweltbericht lagen insofern vor, dass es keine detaillierten Informationen/Datengrundlagen zu den geologischen und hydrologi- schen Verhältnissen sowie zur Beschaffenheit des Baugrunds gibt. 9.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 9.3.4.1 Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Um- welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamts für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hydroge- ologie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landes- amts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg 9.3.4.2 Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 65 − Luftbilder (Google, Gemeinde Baindt) − Flächennutzungsplan und Landschaftsplan des Gemeindeverband Mittleres Schussental − Bodenschätzungsdaten des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau (Stand 2021) − Ergebnisvermerk des virtuellen Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 14.04.2021 (ergänzter Vermerk vom 07.06.2021) mit umweltbezogenen Stellung- nahmen des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern, Natur- und Artenschutz, Ge- wässer, Abwasser und Grundwasser − Schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (Ge- otechnik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zu Landwirtschaft, Hochwasserschutz und Na- turschutz) des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Regionalen Grünzug), des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Naturschutz, Artenschutz, Oberflächengewäs- ser, Bodenschutz, Abwasser, Grundwasser, Gewerbeabwasser Landwirtschaft, des Landesnatur- schutzverbandes BW, des NABU − Umweltbezogene Informationen aus der förmlichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit der Entwurfsfassung vom 06.07.2021 mit Stellungnahmen des Regierungspräsidi- ums Tübingen (zum Zielabweichungsverfahren), des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geo- technik), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Regionalen Grünzug und Ziel- abweichungsverfahren), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zum Über- schwemmungsgebiet HQ100 und HQextrem, zur Ausgleichsmaßnahme südlich von Sulpach), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zur Beurteilung der Eingriffsstärke, zu Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zur Ausgleichsmaßnahme südlich von Sulpach und deren Bilanzierung) und des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz (zum Artenschutz, zur FFH-Vor- prüfung, zum Umweltbericht und der abweichenden Darstellung im Flächennutzungsplan, zur Ausgleichsmaßnahme südlich von Sulpach und deren Bilanzierung, zum Minimierungsgebot, zur Sicherung der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen und zu allgemeinen Artenschutzmaß- nahmen) − FFH-Vorprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021 − Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 17.06.2021 (zu dem Anlass und der Aufgabenstellung, den rechtlichen Voraussetzungen, der Methodik und dem Untersuchungsumfang, den örtlichen Gegebenheiten, Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 66 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungskonzept und Umfang der getroffenen Vorschriften 10.1.1.1 Die örtlichen Bauvorschriften beschränken sich auf die Vorschrift zu Materialien für die Dachde- ckung und Farben. Die zulässige Dachform und -neigung richtet sich entsprechend nach dem Vor- haben- und Erschließungsplan. Als Materialien für die Dachdeckung sind alle Materialien, außer blanker Metalloberflächen sowie glänzender bzw. spiegelnder Oberflächen zulässig. Es wurde be- wusst von einer ausschließlichen Zulässigkeit kleinteiliger Dachplatten abgesehen, da diese Dach- deckung für eine derartige Halle nicht sinnvoll erscheint. Als Farben sind für die geplante Reithalle rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, so dass sich die Reithalle in die Umgebung einfügt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 67 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 11.1.1.1 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen 11.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Fläche nicht erkennbar. 11.1.3 Durchführungsvertrag 11.1.3.1 Im Durchführungsvertrag werden u.a. Regelungen zu den Durchführungsfristen sowie zur Kosten- übernahme getroffen. Die Durchführungsfrist beträgt 2 Jahre ab Bekanntmachung des Satzungs- beschlusses. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte 11.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 0,34 ha 11.2.2 Erschließung 11.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an den gemeindlichen Mischwasserkanal. 11.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an gemeindliche Wasserversorgung. 11.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 11.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. 11.2.2.5 Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. 11.2.2.6 Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" sind keine weiteren Erschließungsmaß- nahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitun- gen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 68 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen 11.3.1.1 Bei der Planänderung vom 21.06.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.07.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.06.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 05.07.2022 enthalten): − Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Reduzierung auf die geplante Reithalle sowie detaillierte Darstellung des Sozialtrakts) − Reduzierung der Größe der geplanten Reithalle im Vorhaben- und Erschließungsplan − Anpassung der Baugrenze auf das aktualisierte Vorhaben − Ergänzung der zulässigen Nutzungen Schulungsraum sowie Lager- und Technikraum im Bereich des Sozialtrakts − Ergänzung des "Reitersübles" mit kleiner Küchenzeile als zulässige Nutzung der "Reithalle" un- ter Ziffer 2.1 sowie klarstellender Ausschluss der gewerblichen Nutzung − Ergänzung zur Beleuchtung bei der Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" unter Ziffer 2.8 − Anpassung der externen Ausgleichsflächen/-maßnahmen − Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungsbereiches eines HQextrem in Plan- und Textteil − Ergänzungen bei den Hinweisen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − Aktualisierung der Rechtsgrundlagen 11.3.1.2 Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.10.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 69 sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.10.2022 enthalten): − Herausnahme der Hinweise zum Denkmalschutz aus den ergänzenden Hinweisen in einen se- paraten Hinweis zum Denkmalschutz und Ergänzung dieses Hinweises − Aufnahme eines Hinweises zum Überflutungsschutz − Ergänzung der nachrichtlichen Übernahme zum Überschwemmungsbereich eines HQextrem- Ereignisses − Anpassung der externen Ausgleichsflächen/-maßnahmen und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzie- rung − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 70 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als "Fläche für die Landwirt- schaft" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 71 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Norden auf den beste- henden Rasenplatz (östlich) und die Fläche der geplanten Reit- halle (westlich) Blick von Süden auf den beste- henden Sandplatz und dahinter- liegend die Fläche der geplanten Reithalle Blick von Nordwesten auf das Plangebiet, den Sand- und Ra- senplatz sowie die bestehende Wohnbebauung im Hintergrund Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 72 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021. Der Beschluss wurde am 19.03.2021 ortsüblich bekannt gemacht. 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 02.08.2021 bis 03.09.2021 (Billigungsbeschluss vom 06.07.2021; Entwurfsfassung vom 06.07.2021; Bekanntmachung am 23.07.2021) sowie in der Zeit vom 29.08.2022 bis 12.09.2022 (Billigungsbeschluss vom 21.06.2022; Entwurfsfas- sung vom 21.06.2022; Bekanntmachung am 19.08.2022) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung- nahmen wurden ausgelegt. 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 14.04.2021 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 28.07.2021 (Entwurfsfassung vom 06.07.2021; Billigungsbeschluss vom 06.07.2021) sowie mit Schreiben vom 19.07.2022 (Ent- wurfsfassung vom 21.06.2022; Billigungsbeschluss vom 05.07.2022) zur Abgabe einer Stellung- nahme aufgefordert. 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 über die Entwurfs- fassung vom 26.10.2022. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 73 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.10.2022 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 08.11.2022 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der vorhabenbezo- gene Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft ge- treten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 74 Plan aufgestellt am: 06.07.2021 Plan geändert am: 21.06.2022 Plan geändert am 26.10.2022 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Roman Adler Landschaftsplanung Martin Werner Artenschutz Stefan Böhm Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Roman Adler) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 25. November 2022 Nummer 47 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Neuer Pächter der „Gaststätte zur Mühle“ voraussichtlich ab Februar 2023 Auf Ende August diesen Jahres haben die langjährigen Pächter der „Gaststätte zur Mühle“ Helga und Maximili- an Maucher ihr Pachtverhältnis gekündigt und ihren Gastronomiebetrieb nach 10 Jahren aufgegeben. In diesen Zeiten einen guten Koch oder eine gute Köchin mit Interesse an einer eigenen Gaststätte zu finden ist kein leich- tes Unterfangen. Vom Fachkräftemangel, über die spürbare Inflation bis hin zu den steigenden Energiekosten ist einiges zu meistern und da sprechen wir noch nicht von den Kernaufgaben für einen guten Gastronom oder eine Gastronomin. Die Qualität der Gerichte, das Speisenangebot, die Öffnungszeiten, der Kontakt zu Vereinen und der Bevölkerung sollten ebenfalls passen und darüber hinaus, ist das bestehende Angebot an Gastrono- miebetrieben, wenn möglich, zu ergänzen. Da darf es schon als Glücksgriff für die Gemeinde bezeichnet werden, dass Robin Kaiser, mit Familie wohnhaft in Baindt, sein Interesse bekundet und zwischenzeitlich auch den Pachtvertrag für die „Gaststätte zur Mühle“ unterzeichnet hat. Herr Kaiser hat seine Lehre zum Koch im „Grünen Baum“ in Bad Waldsee absolviert und war dann zwei Jahre im Waldhorn in Ravensburg bei Albert Bouley tätig. Die letzten zehn Jahre war Herr Kaiser Chefkoch im Restaurant des Hoftheaters in Baienfurt. Bei der Unterzeichnung des Pachtvertrages (siehe Foto) hat Herr Kaiser bereits angekündigt, dass es ihm am Herzen liegt seinen Gästen qualitätvolle schwäbische und bürgerliche Küche anzubieten. Da sowohl in der Kü- che als auch im Gastraum noch die eine oder andere Veränderung vorgenommen werden muss, bei der auch die aktuell schwierige Situation der Lieferketten erkennbar wird, startet Herr Kaiser in der „Gaststätte zur Mühle“ voraussichtlich ab Februar 2023. Wir wünschen Herrn Kaiser alles Gute und freuen uns über die Weiterentwicklung des örtlichen Gastronomie- angebots! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Einladung zum Nikolausmarkt Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Samstag, den 26. November 2022, findet von 11 Uhr bis 18 Uhr der diesjährige Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz statt. Hierzu lade ich Sie herzlich ein. Die nachgenannten Gruppen und Vereine freuen sich darauf Ihnen eine breite Auswahl an weihnachtlichen Geschenk- und Dekoideen sowie feine Köstlichkeiten anzubieten. • Musikverein Baindt • SV Baindt – Skiabteilung • SV Baindt – Jugendfußball • Reitergruppe – Jugendabteilung • Jugendfeuerwehr • Jugendrotkreuz • Elternbeirat des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne • Elternbeirat Waldorfkindergarten • Elternbeirat der Klosterwiesenschule • Kath. Kirchengemeinde • private Stände • Drehorgelspielerin Für die Kleinsten finden um 14 Uhr, 15 Uhr und 16 Uhr Zauberveranstaltungen im Eingangs- bereich der Schenk-Konrad-Halle statt. Auch der Nikolaus der Landjugend wird von 15 Uhr bis 16 Uhr vorbeischauen. Festliche Stimmung verbreitet der Musikverein mit seinem Auftritt um ca. 13 Uhr. Lassen Sie sich überraschen – ein Besuch lohnt sich. Ihre Gemeindeverwaltung Nikolausbesuche am 05.12.2022 Von drauß‘ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder besuchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 03.12.22 bei Nadine Haug unter nadihaug@gmx.de. Spätere Anfragen können nicht be- rücksichtigt werden. Bitte auch vorab den gewünschten Text mitschicken. Ihre Landjugend Baindt Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglieder Baindt, Berg, Fronreute und Wol- pertswende angehören, hält am Dienstag, 29.11.2022 im Verwaltungsgebäude der Kläranlage, Kanzach, seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: öffentliche Sitzung: 1. Bericht des Verbandsvorsitzenden 2. Bericht der technischen Verwaltung 3. Feststellung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 mit den jeweiligen Anhängen und Rechenschaftsberichten 4. Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie - wei- tere Vorgehensweise 5. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haus- haltsplans 2023 - Ergebnishaushalt, - Finanzhaushalt, - Stellenplan 6. Verschiedenes Hierzu ergeht höfliche Einladung. Daniel Steiner – Verbandsvorsitzender Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände aus- schließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Zweckverbandsitzung am 16.11.2022 wurde eine Änderung der Satzung über die Entschädigung für eh- renamtliche Tätigkeit des Zweckverbandes Wasserver- sorgung Baienfurt-Baindt vom 08.01.2007 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Sitzungsbericht aus der öffentlichen Ge- meinderatssitzung vom 11. Oktober 2022 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. September 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: Besetzung der neugeschaffenen Stelle „Fachbereichs- leitung für den Bereich Bildung und Betreuung“. Frau Sandra Flintrop wird als neue Fachbereichsleiterin „Bildung und Betreuung“ zum 01. November 2022 ein- gestellt. TOP 05 Neustrukturierung der Gutachterausschüsse im Landkreis Ravensburg - Vorbereitung der Kooperation im westlichen Landkreis Ravensburg Baumamtsleiterin Jeske berichtet: 1. Vorgang Im Oktober 2017 ist die novellierte Gutachterausschuss- verordnung Baden-Württemberg in Kraft getreten. Dabei wurde die Zuständigkeit für das Gutachterausschusswe- sen weiterhin bei den Gemeinden belassen. Seit der Erb- schaftssteuerreform 2008 wurden die Anforderungen an die Wertermittlung der Gutachterausschüsse und hier insbesondere an die Ermittlung der wertrelevanten Da- ten deutlich erhöht. Bedingt durch die kleingliedrige Or- ganisation konnten gerade in Baden-Württemberg viele Gutachterausschüsse diese Anforderungen häufig nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Die Gutachterausschussverordnung hat deshalb die Vo- raussetzungen für die Bildung gemeinsamer Gutachter- ausschüsse innerhalb eines Landkreises geschaffen, um eine qualitative Verbesserung des Gutachterausschuss- wesens zu ermöglichen. Es wurde u.a. ein zusätzlicher Absatz in die Verordnung aufgenommen, wonach eine sachgerechte Aufgabenerfüllung eine geeignete Perso- nal- und Sachausstattung sowie eine ausreichende An- zahl von auswertbaren Kauffällen voraussetzt. Laut Ein- zelbegründung kann davon ausgegangen werden, dass Kauf am Ort - fahr nicht fort! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 zumindest bei einer Richtgröße von 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr für die wichtigsten Fallgestaltungen genügend Vergleichswerte für eine gesicherte Herleitung der Wertermittlungsdaten vorliegen. Vor diesem Hintergrund haben die Gemeinden des Ge- meindeverbands Mittleres Schussental zum 01.07.2019 einen gemeinsamen Gutachterausschuss gebildet. Im östlichen Landkreis wurde ein Gutachterausschuss west- liches Allgäu gebildet. Städte und Gemeinden, die bislang keiner dieser beiden Kooperationen angehörten, mussten feststellen, dass sie (auch trotz bereits teilweise bestehender Kooperationen) den Anforderungen der Gutachterausschussverordnung an eine sachgerechte Aufgabenerledigung nicht gerecht werden können. Deshalb wurden bereits 2020 auf Bürgermeisterebene Gespräche geführt und die Konzentration des Gutach- terausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet. Die Stadt Ravensburg hat sich grundsätzlich bereit erklärt, das Gutachteraus- schusswesen für die Gemeinden im westlichen Landkreis zu übernehmen. Am 31.03.2022 hat darüber hinaus die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Auf- gabe des Gutachterausschusswesens auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden zurück zu delegieren. 2. Vor- und Nachteile einer Kooperation Die Vorteile einer Kooperation im Gutachterausschusswe- sen überwiegen die Nachteile einer Kooperation deutlich. Der Tatsache, dass eine Gemeinde ihre originäre Zustän- digkeit im Bereich des Gutachterausschusses abgeben muss, stehen insbesondere folgende Vorteile gegenüber: • größere Datenmenge für gemeinsame Grundstücks- märkte zur Ableitung wertrelevanter Daten • weniger Haftungsfragen bei zunehmender Spezialisie- rung und Fachkenntnis (siehe auch Grundsteuerreform) • Vorteile bei der Personalakquise und Sachmittelaus- stattung • Verteilung der Kosten auf mehrere Gemeinden • Nutzung bereits vorhandener Strukturen bei der Ge- schäftsstelle der Stadt Ravensburg bzw. des Gemein- deverbands Mittleres Schussental 3. Eckpunkte einer zukünftigen Kooperation Um sowohl für den östlichen als auch den westlichen Landkreis eine weitestgehend einheitliche Lösung zu fin- den, wurden in mehreren Terminen auf Arbeitsebene Eck- punkte erarbeitet, wie die künftigen Kooperationen ge- staltet werden können. Ziel ist es, die Zusammenschlüsse mittels einer für beide Landkreisteile weitgehend gleich- lautenden öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu bilden. Dort, wo dies strukturbedingt nicht möglich ist, sollen Abweichungen möglich sein. Im westlichen Landkreis erklärt sich die Stadt Ravens- burg bereit, die Aufgabe des Gutachterausschusswesens zur Erfüllung zu übernehmen. Durch die vorgenommene Abgrenzung auf Arbeitsebene sollen dem Gutachteraus- schuss im westlichen Landkreis künftig 23 Gemeinden angehören. Dabei handelt es sich um die Städte Ravens- burg, Weingarten, Bad Waldsee und Aulendorf sowie die Gemeinden Altshausen, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergat- reute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Königseggwald, Riedhausen, Unterwaldhausen, Wilhelmsdorf und Wolpertswende. Der Aufgabenübergang soll zum 01.07.2023 erfolgen, so dass die bisherigen Gutachterausschüsse ihre regulären Bodenrichtwerte für die Periode 2021/2022 bis spätes- tens 30.06.2023 noch selber ermitteln und veröffentlichen können. Ab 01.07.2023 übernimmt dann der Gutachter- ausschuss der Stadt Ravensburg sämtliche Aufgaben, vor allem die Führung der Kaufpreissammlung ab der Bodenrichtwertperiode 2023/2024. Um ein arbeitsfähiges Gremium zu gewährleisten, soll der künftige Gutachterausschuss neben den Gutachtern der Finanzverwaltung nicht mehr als 40 Mitglieder umfassen. Den teilnehmenden Kommunen soll ein Vorschlagsrecht zur Gutachterbestellung eingeräumt werden. Aufgrund der teilweise kleingliedrigen Gemeindestruktur im westli- chen Landkreis wird vorgeschlagen, den Zuständigkeits- bereich in 3 Bezirke aufzuteilen, wobei jeder Bezirk ent- sprechend seiner Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl an Gutachtern bestellen kann. So kann gewährleistet werden, dass auch sehr kleine Gemeinden, die für sich alleine genommen aufgrund der Einwohnerzahl keine Gutachter vorschlagen könnten, zumindest ein Mitspra- cherecht haben. Insgesamt sollen 37 Gutachter durch die Mitgliedsgemeinden vorgeschlagen werden können. 3 weitere Gutachter sind für Spezialimmobilien (z.B. Forst- wirtschaft, Landwirtschaft, Gewerbe) vorgesehen. 4. Absichtserklärungen der teilnehmenden Kommunen Die unter Ziffer 3 aufgeführten Eckpunkte werden nun in einem weiteren Schritt durch die Stadt Ravensburg konkretisiert mit dem Ziel, eine öffentlich-rechtliche Ver- einbarung zu entwickeln, die anschließend vom Regie- rungspräsidium genehmigt werden muss. Neben der Formulierung der öffentlich-rechtlichen Ver- einbarung sind durch die Stadt Ravensburg im Vorfeld der künftigen Kooperation u.a. folgende Aufgaben zu erledigen: • Entwicklung einer Geschäftsordnung des künftigen Gut- achterausschusses • Kalkulation und Beschluss einer Gutachterausschuss- gebührensatzung • Entwicklung Kostentragungsregelung • Vorbereitung der Gutachterbestellung • Personalakquise und Sachmittelausstattung der künf- tigen Geschäftsstelle • Einholen der erforderlichen Genehmigungen Durch diese Aufgaben wird bei der Stadt Ravensburg Per- sonal gebunden, welches zusätzlich zum laufenden Ge- schäft des Gutachterausschusses im Gemeindeverband Mittleres Schussental bereitgestellt wird. Zur Bearbeitung der Aufgaben sind insbesondere in den Gemeinden au- ßerhalb des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Bestandserhebungen erforderlich. Um diese weiteren Schritte einleiten zu können, ist deshalb eine unverbindliche Absichtserklärung der Gemeinde zur Teilnahme an der zukünftigen Kooperation erforderlich. Im Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde des- halb bereits ein Grundsatzbeschluss zur Rückübertra- gung des Gutachterausschusswesens auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden mit dem Ziel, einem gemeinsamen Gutachterausschuss im westlichen Landkreis beizutre- ten, gefasst. 5. Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Ra- vensburg Die unter Ziffer 4 dargestellte Absichtserklärung soll im Rahmen einer Vereinbarung der jeweils teilnehmenden Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stadt/Gemeinde mit der Stadt Ravensburg einen recht- lichen Rahmen erhalten. Neben der Absichtserklärung der teilnehmenden Gemein- de und der Verpflichtung der Stadt Ravensburg zur Über- nahme der Aufgaben des Gutachterausschusses sowie der Durchführung sämtlicher erforderlicher Arbeiten im Vorfeld der Kooperation regelt die Vereinbarung u.a. auch die Kostenübernahme im Zuge der Vorbereitung des Zu- sammenschlusses (siehe § 3 der Vereinbarung) sowie die Pflichten der teilnehmenden Gemeinden gegenüber der Stadt Ravensburg (siehe § 4 der Vereinbarung). Da die Stadt Ravensburg für die Vorbereitung insbe- sondere personell in Vorleistung geht, sind die dadurch anfallenden Kosten durch die künftig teilnehmenden Ge- meinden zu tragen. Es ist ausdrücklich zu betonen, dass die endgültige Kostentragungsregelung für die künftige Kooperation erst im Zuge der weiteren Vorbereitungen entwickelt wird. Die Kosten für die Vorbereitung werden gemäß der aktuellen VwV-Kostenfestlegung zu 60% für die allgemeinen administrativen Tätigkeiten im Vorfeld der Kooperation (Entwurf der öffentlich-rechtlichen Ver- einbarung, Gebührensatzung etc.) gleichmäßig auf alle zukünftig teilnehmenden Kommunen verteilt. 40% der Kosten werden für die erforderlichen Bestandserhebun- gen erhoben (anteilig 50% nach Einwohnerzahl und 50% nach Gemarkungsfläche). Da für die Gemeinden des Ge- meindeverbands Mittleres Schussental die Bestandserhe- bungen im Zuge der bestehenden Kooperation bereits erfolgt sind, werden diese Kosten auf die neu hinzukom- menden Kommunen verteilt. Durch die Vorgabe der Pflichten der teilnehmenden Ge- meinden soll eine effektive reibungslose Vorbereitung der künftigen Kooperation gewährleistet werden. Dabei handelt es sich um Mindestanforderungen, die sich aus den Erfahrungen der bereits bestehenden Kooperation im Gemeindeverband Mittleres Schussental herauskris- tallisiert haben. 6. Weitere erforderliche Schritte Da die künftige Kooperation über eine öffentlich-rechtli- che Vereinbarung ermöglicht werden soll, ist es erforder- lich, dass Gemeinden, die das Gutachterausschusswesen bislang bereits auf eine Verwaltungsgemeinschaft oder einen Zweckverband übertragen haben, die Rücküber- tragung der Aufgabe auf die Einzelgemeinde im Zuge der Satzungsänderung veranlassen, da die öffentlich-rechtli- che Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg jeweils nur durch die Einzelkommune abgeschlossen werden kann. Die Rückübertragung hat zum Ablauf des 30.06.2023 zu erfolgen. Die erforderlichen Schritte (z.B. Satzungsände- rungen inkl. der erforderliche Genehmigungen) sind pa- rallel zu den vorbereitenden Tätigkeiten für die künftige Kooperation durchzuführen. Sollten die Aufgaben des Gutachterausschusswesens durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf eine andere Gemeinde übertragen worden sein, so ist diese öffent- lich-rechtliche Vereinbarung ebenfalls zum Ablauf des 30.06.2023 zu kündigen. Sind Teile der Aufgaben (insbesondere das Führen der Kaufpreissammlung) bislang an Drittfirmen vergeben, so hat die jeweilige Gemeinde in eigener Zuständigkeit die Kündigung der entsprechenden Verträge (im Falle der Kaufpreissammlung zum 31.12.2022) in die Wege zu leiten. 7. Weiteres Vorgehen Die Absichtserklärungen sollen im 3. Quartal 2023 durch die jeweiligen Gemeinden abgegeben und die entspre- chende Vereinbarung (Anlage 1) mit der Stadt Ravens- burg unterzeichnet werden. Parallel wird die Ausarbeitung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sowie die Vorbe- reitung aller erforderlichen Maßnahmen für den Zusam- menschluss auf Arbeitsebene vorangetrieben. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt erklärt sich grundsätzlich bereit, die Aufgabe des Gutachterausschusswesens nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg zur Erfüllung zum 007.2023 an die Stadt Ravensburg zu übertragen. 2. Zur Vorbereitung der Kooperation wird mit der Stadt Ravensburg die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung getroffen. TOP 06 Vorstellung Kanalnetzberechnung Gemeinde Baindt durch das Ingenieurbüro Fassnacht Ortsbaumeister Roth teilt mit: In der Sitzung vom 11. Mai 2021 wurde das Ingenieurbüro Fassnacht beauftragt die Dimension von Kanälen bzw. Hydraulik des Kanalnetzes in der Gemeinde Baindt zu berechnen, bevor weitere Inlinersanierungen beauftragt werden. Die Kanalisation wurde begutachtet und die hy- draulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssysteme wurde überprüft. Folgende Arbeiten wurden betrachtet: • Ermittlung der Einzugsgebiete, -inkl. Neubaugebiete von denen das Schmutzwasser in den Mischkanal fließt. • Ermittlung der befestigten Flächen anhand Auswertung der gesplitteten Abwassergebühr oder/und Auswertung von Luftbildern oder/und Begehung. • Berücksichtigung der Sonderbauwerke • Erstellung eines digitalen Rechenmodelles • Hydrodynamische Kanalnetzberechnung • Langzeitsimulation • Berichte, Pläne, Präsentation Die Ergebnisse der Untersuchungen haben gezeigt, dass das Kanalnetz ausreichend dimensioniert ist und sich in einem guten Zustand befindet. Für weitere Bebauungen im Gemeindegebiet sind wir bezüglich des Kanalnetzes gut aufgestellt. Folgende Projekte sollten weiterverfolgt werden: • weitere Inlinersanierungen, resultierend aus der Eigen- kontrollverordnung und der hydraulischen Berechnung • Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband • Investitionen im Rahmen der Baugebiets und Gewerbe- gebietsentwicklung Es erging folgender Beschluss: Die Präsentation wird zur Kenntnis genommen. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Fischerareal bei der Er- richtung einer E-Ladesäule auf dem Flst. 55/8, Fischerstraße 2 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr möchte auf dem Parkplatz des Lebensmittel- marktes in der Fischerstraße eine E-Ladesäule errichten. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Fischerareal“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. E-Ladesäulen können nach der Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) verfahrensfrei errichtet wer- den. Allerdings soll der Standort außerhalb der überbau- baren Fläche und der Fläche für Stellplätze sein, weshalb hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Im Bebauungsplan sind Tankstellen ausgeschlossen, je- doch können ausnahmsweise Elektrotankstellen als ein- zelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Hierfür muss eine Ausnah- me erteilt werden. An den Seitenflächen der E-Ladesäule soll Werbung an- gebracht werden. Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenstän- dige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO (sonstige Gewerbebetriebe) darstellen, sind nicht zulässig. Auch für diese angedachte Werbung ist eine Befreiung erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung er- fordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offen- bar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Pla- nung mit der E-Ladesäule nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Es erging folgender Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen bei der Errichtung einer E-Ladesäule wird erteilt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Bauherren einen geeigneteren Platz, in größerer Entfernung zum Kreisverkehr, für die Errichtung der E-Ladesäule zu vereinbaren. TOP 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 2. Erweiterung Gewerbe- gebiet Mehlis wegen Überschreitung der Bau- grenze bei der Erstellung von Garagen auf dem Flst. 1014/8, Am Umspannwerk 19 Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt im Gewerbegebiet Mehlis den Neubau von 3 Fertiggaragen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbe- gebiet Mehlis“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Die Garagen sollen im Bereich der bestehenden Park- plätze auf der südlichen Grundstücksgrenze aufgestellt werden. Sie halten die Maße für grenzprivilegierte Bau- ten ein, liegen aber teilweise außerhalb der überbauba- ren Fläche (4,00 m x 8,97 m). Hierfür wird eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt. Die neu überbaute Fläche wurde bereits bei der Berech- nung der Grundflächenzahl beim Bauantrag für das Be- triebsgebäude berücksichtigt. Die GRZ von 0,8 wird ein- gehalten. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung er- fordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offen- bar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der Baugrenze nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen Überschreitung der Baugrenze wird im Rahmen des Bauantrags zur Errichtung von 3 Garagen erteilt. TOP 09 Bauvoranfrage zur Errichtung einer Werk- und Lagerhalle mit der zu klärenden Fragestellung: Ist eine Überschreitung der festgesetzten GRZ von 0,4 um 20% mit der geplanten Neube- bauung für den Gewerbebetrieb auf den Flst, 210/28, 210/35 und 211/5, Kiesgrubenstraße 18, zulässig. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr möchte mit der vorliegenden Bauvoranfra- ge abklären, ob eine Erweiterung seines Betriebes am vorhandenen Standort möglich ist. Geplant ist im Misch- gebiet Kiesgrubenstraße der Neubau einer Werk- und Lagerhalle. Die Grundflächenzahl ist im Bebauungsplan mit Rechtskraft vom 05.03.1996 auf 0,4 festgelegt. Mit den vorhandenen und geplanten Gebäuden kann die GRZ ein- gehalten werden. Nur mit den erforderlichen Stellplätzen und Zufahrten liegt eine Überschreitung von 20% vor, wo- für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Die Baunutzungsverordnung sieht für Mischgebiete eine GRZ von 0,6 vor. Würde man diese Zahl beim Bauvorha- ben zugrunde legen, wäre keine Befreiung erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung er- fordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offen- bar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der Baugrenze nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Bau- voranfrage wird erteilt. TOP 10 Vergabe Rohrleitungsbau Wasser für das Bau- gebiet Fischerstraße Ortsbaumeister Roth teilt mit: Die beschränkte Ausschreibung Rohrleitungsbau Wasser wurde an fünf Firmen versandt. Zur Submission am 21. September 2022 gingen vier Angebote ein. Das Submis- sionsergebnis sowie der Vergabevorschlag sind in Anla- ge 1 aufgeführt. Der günstigste Bieter ist die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einem Angebotspreis von 30.213,96 € brutto. Das be- preiste Leistungsverzeichnis lag ca. 13,6% höher (34.068,20 €) als die Angebotssumme der Firma Lohr. Nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 soll der Zuschlag für das An- gebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung al- ler Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirt- schaftlichste erscheint. Es wird empfohlen, die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einer Brutto-Angebotssumme von 30.213,96 € zu beauf- tragen. Es erging folgender Beschluss: Die Arbeiten für den Rohrleitungsbau Wasser – Bauab- schnitt 2 im Bereich Fischerstraße werden an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 30.213,96 € brutto vergeben. TOP 12 Maßnahme der Gemeinde Baindt zur Reduzie- rung der Energieverbräuche der kommunalen Infrastruktur (Straßenbeleuchtung) Ortsbaumeister Roth teilt mit: Ein Großteil der Straßenbeleuchtung in Baindt, nämlich circa 93 Prozent, sind bereits auf LED-Technik umgerüstet. Lediglich die Beleuchtung rund um den Dorfplatz und die Tennishalle ist derzeit noch nicht umgerüstet. Im Rahmen der Dorfplatzsanierung 2023 wird auch die Beleuchtung rund um den Dorfplatz auf LEDs umgestellt. Allerdings gibt es über eine Reduzierung der Leuchtzei- ten noch Potenzial, um erhebliche Energieeinsparungen erzielen zu können. Bisher ist es so, dass im Baindter Ortskern die Beleuch- tung bei Dunkelheit um 1:00 Uhr nachts ausgeschaltet wird und dann um 4:00 Uhr morgens wieder angeschaltet wird. Circa zwei Drittel der Lichtpunkte in Baindt befinden sich im Ortskern. Knapp ein Drittel der Beleuchtungspunkte ist in den Orts- teilen Schachen und Sulpach. Dort ist die Beleuchtung bereits jetzt kürzer an, nämlich bis 0:30 Uhr nachts und morgens dann wieder ab 5:00 Uhr. Von Seiten des Gemeinderates wurde in der Sitzung am 02.07.2013 angeregt, die Beleuchtungszeiten an den Bus- fahrzeiten zu orientieren mit jeweils 30 Minuten Vor- bzw. Nachlaufzeit zum ersten bzw. letzten Bus. Da die Buslinie 1 des Stadtbuses speziell im Baindter Orts- zentrum mittlerweile an beinahe allen Tagen (außer Sonn- tagnacht) fast durchgehend fährt, der letzte Bus fährt nämlich um kurz vor 3:00 Uhr, der erste Bus morgens be- reits wieder um kurz vor 5:00 Uhr, müsste die Beleuchtung eigentlich fast die ganze Nacht durchbrennen. Der Gesamtstromverbrauch der Baindter Straßenbe- leuchtung lag im Jahr 2021 bei annähernd 49.000 kWh. Es sind insgesamt 738 Beleuchtungspunkte im Gemein- degebiet vorhanden. Die durchschnittliche Wattstärke der einzelnen Lichtpunkte beträgt schätzungsweise 20 Watt. Um weitere Energieeinsparungen erzielen zu können, ist die Reduzierung der Leuchtdauer der Straßenbeleuch- tung eine schnell umzusetzende Maßnahme mit erheb- lichem Energieeinsparpotenzial. Auch wenn in der Ver- gangenheit bereits ein Großteil der Beleuchtung auf LED umgerüstet wurde, lässt sich hiermit noch eine erheb- liche Reduzierung des kommunalen Stromverbrauchs erzielen. Hierzu im Folgenden zwei Szenarien möglicher Einsparungen. Szenario 1: Mittels einer moderaten Reduzierung der Beleuchtungs- zeiten auf einheitlich 0:30 Uhr Abschaltung abends (cir- ca zwei Drittel der Beleuchtung 30 Minuten früher aus) und einheitlich 5:00 Uhr Anschaltzeit morgens (circa zwei Drittel der Beleuchtung 60 Minuten später an), las- sen sich jährlich circa 5.400 Kilowattstunden Strom einsparen. Bei Annahme der derzeitigen Strompreise von durch- schnittlich 40 Cent pro kWh, Tendenz weiter ansteigend, lassen sich somit Kosten in Höhe von circa 2.100 Euro im Jahr einsparen. Abends: einheitlich 0:30 Uhr Beleuchtung ausschalten (bis- her Ortskern: 1:00 Uhr, Sulpach und Schachen 0:30 Uhr) Morgens: einheitlich 5:00 Uhr Beleuchtung wieder an- schalten (bisher Ortskern: 4:00 Uhr, Sulpach und Scha- chen 5:00 Uhr) Szenario 2: Mittels Umsetzung der Leuchtzeiten einer deutlicheren Reduzierung der Beleuchtungszeiten auf einheitlich 24:00 Uhr Abschaltung abends (circa zwei Drittel der Beleuchtung 60 Minuten früher aus, ein Drittel 30 Minuten) und einheitlich 5:30 Uhr Anschaltzeitmorgens (circa zwei Drittel der Beleuchtung 90 Minuten später an, ein Drittel 30 min), lassen sich jährlich circa 10.800 Kilowattstun- den Strom einsparen. Bei Annahme der derzeitigen Strompreise lassen sich somit Kosten in Höhe von circa 4.200 Euro im Jahr einsparen. Abends: einheitlich 24:00 Uhr Beleuchtung ausschalten (bisher Ortskern: 1:00 Uhr, Sulpach und Schachen 0:30 Uhr) Morgens: einheitlich 5:30 Uhr Beleuchtung wieder an- schalten (bisher Ortskern: 4:00 Uhr, Sulpach und Scha- chen 5:00 Uhr) Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Verkürzung der Leuchtzei- ten der Straßenbeleuchtung in Baindt zum 01. November 2022 wie in Szenario 2 dargestellt, zu. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 TOP 13 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2023 und 2024 - Wasserverbrauchsgebühren 2023 und 2024 - Änderung der Wasserversorgungssatzung Kämmerer Abele teilt mit: Die Wassergebühren sollten einer regelmäßigen Kalku- lation unterzogen werden. Bei der Wasserversorgung wurde mit Jahresabschluss 2021 ein Verlust in Höhe von 71.933 € ausgewiesen. Der Verlustvortrag beziffert sich zum 31.12.2021 auf -16.025,03 €. In der Anlage 1 ist die Kalkulation für die Wassergebühren 2023 und 2024 dargestellt. Außerdem ist in Anlage 3 eine Tabelle der Gesamtkosten für Wasser in Abhängigkeit des Verbrauchs und der Grundgebühr beim Wasser beigefügt. Die Gemeinde Baindt gibt auch bei der Wasserversor- gung Kostenüberdeckungen gegenüber den Gebühren- zahlern weiter. Für die Wasserversorgung gilt die Pflicht zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 KAG) nicht, da Versorgungseinrichtungen und wirt- schaftliche Unternehmen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 KAG ei- nen angemessenen Ertrag für den Haushalt abwerfen können. Dies gilt auch, wenn aus steuerlichen Gründen die Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen wurde (s. Nr. 1 der GPA-Mitt. 18/2001, Az. 969.40). Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Ver- lustrechnungen ab 2006 mit den jeweiligen Gebüh- rensätzen: Jahr Ergebnis Stand Gebührensatz Gewinn/ Bilanzverlust/ Verlust -gewinn 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.099 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 + 1.663 € + 463 € 1,29 €/m³ 2015 + 1.553 € + 1.995 € 1,29 €/m³ 2016 + 36.836 € + 38.831 € 1,29 €/m³ 2017 -8.049 € + 30.782 € 1,29 €/m³ 2018 + 3.705 € + 34.487 € 1,35 €/m³ 2019 +2.749 € 37.236 € 1,35 €/m³ 2020 +18.672 € 55.908 € 1,45 €/m³ 2021 -71.933 € -16.025 € 1,47 €/m³ 2022 1,53 €/m³ 2023 1,70 €/m³ 2024 1,80 €/m³ 2023 ergibt sich aufgrund der Gebührenkalkulation bei einer Erhöhung von 17 Cent von 1,53 €/m³ auf 1,70 €/m³ einen Verlust in Höhe von 9.100 €. Mit der von der Verwaltung 2024 vorgeschlagenen Erhö- hung der Gebühr auf 1,80 €/m³ könnte beim Abschluss 2021 ein Verlust in Höhe von 16.100 € eintreten. Anpassung der Frischwassergebühren 2023 auf 1,70 €/m³. Durch notwendige Gutachten, Rechtsberatungsleistun- gen, Personal und Investitionsmaßnahmen beim Zweck- verband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wird 2023 und 2024 die Betriebskostenumlage auf dem Niveau verbleiben. Es wird sich zeigen, wie hoch die Betriebskos- tenumlage 2022 sein wird. Bei der Berechnung der Abschreibungen sind die im Ver- mögensplan dargestellten Investitionen im Ortsnetz im Jahr 2023 und 2024 berücksichtigt. Ebenso sind die aus diesen Investitionen folgenden Wasserversorgungsbeiträ- ge bei den Einnahmen im Finanzhaushalt berücksichtigt. Grundgebühren/Zählergebühren: Die Gemeinde Baindt hat alle Wasserzähler auf Patro- nenzähler umgestellt. Dies hat den Vorteil, dass in sechs Jahren lediglich noch der Einsatz (Patrone) ausgewech- selt werden muss, was vor allem vom Zeitaufwand güns- tiger ist. Die Grundgebühren wurden mit Anschaffungs-/ Austausch-/ und Verwaltungskosten neu kalkuliert. Für den Privathaushalt bleibt ein minimaler Anstieg um 0,50 € pro Monat aufgrund Kostensteigerungen nicht aus. In der Anlage 3 ist die Erhöhung der Wassergebühren von 2023 gegenüber 2022 exemplarisch dargestellt. Bei einem Verbrauch von 100 m³ entspricht dies einer um- gerechneten monatlichen Erhöhung von 2,05 € brutto. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Was- serqualität und die Versorgungssicherheit immer an ers- ter Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Im Zweckverband stehen neben der Erneuerung der Quellleitung (Planung Bauabschnitt 2 und 3) die Sicherung der Notverbünde sowie die rechtlichen Rahmenbedin- gungen um die Sicherung des Wasserschutzgebiets Wei- ßenbronnen an. Seit 2017 ist auch die technische Bereit- schaft über die TWS geregelt. Das Trinkwasser hat ohne Einschränkung höchste Priorität und es wird alles getan, um dieses elementare Gut vor Eingriffen zu schützen. Es wurde in der Kalkulation ein ansteigender Wasserver- brauch angenommen. Bei den Wassergebühren werden starke Gebührenschwankungen vermieden. Dem Ver- braucher werden zeitnah Kostenüber- bzw. -unterde- ckungen weitergegeben. Es wird im Gegensatz zu umliegenden Kommunen wei- terhin von der Aufhebung des Verzichts auf Gewinnerzie- lung sowie der Einführung der Konzessionsabgabe in der Trinkwasserversorgung Abstand genommen. Es erging folgender Beschluss 1. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. 2. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Der Eigen- betrieb Wasserversorgung erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Es wird als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiter- hin der Frischwassermaßstab und die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. 3. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Ge- bührenkalkulation von 01.01.2023 bis 31.12.2024 wird zugestimmt. 4. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Be- reich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasser- Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 versorgung ist der Eigenbetrieb Wasserversor- gung Baindt nicht an die Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) gebunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran er- folgen. 5. Die bisher nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckungen in Höhe von 55.908,13 € werden mit dem Verlust 2021 in Höhe von -71.933,16 € verrechnet. 6. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalku- lation werden die Wasserverbrauchs- und Wasser- grundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2024 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2023 1,70 € Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkula- tion werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrund- gebühren für den Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2024 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2024 1,80 € Die Grundgebühren werden 2023 wie folgt angepasst: Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/Q3= 4 5,00 NG 7-10 m³/h QN 6/Q3=10 5,20 NG 20 m³/h QN 10/Q3=16 10,00 NG 30 m³/h QN 15/Q3=25 14,50 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/Q3=25 24,50 DN 80 QN 40/Q3=63 25,50 DN 100 QN 40/Q3=63 32,50 Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. 7. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den An- schluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Was- serversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt gem. Anlage 2 wird zugestimmt. TOP 14 Sanierungsgebiet „Ortskern II“ Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 2. Änderung der Sanierungssatzung (Ge- bietsveränderung 2022) Kämmerer Abele teilt mit: Die städtebauliche Neuordnung des Gebietes „Ortskern II“ wird im Rahmen eines förmlichen Sanierungsverfahrens durchgeführt. Die förmliche Festlegung des Sanierungs- gebietes erfolgte durch Beschluss des Gemeinderates vom 13.01.2015. Gegenstand des jetzigen Verfahrensschrittes ist es, dass bisher förmlich festgelegte Sanierungsgebiet um Teilbe- reiche in den Randgebieten einerseits zu erweitern und andererseits zu verkleinern. Veränderung Sanierungsgebiet Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ wur- de im Rahmen der seinerzeitigen förmlichen Festlegung auf der Grundlage der damaligen Sanierungsplanung vorgenommen. Im Zuge der Fortschreibung der Sanierungsplanung sollen weitere Abschnitte (Dorfplatz bis Abzweigung Thumbstra- ße – Veränderung Parkierung) zur Verbesserung durch- geführt werden und andere Maßnahmen (Klosterhof 4 und ehemalige alte B30), da hier keine Veränderungen anstehen, rausgenommen werden. Bei den durch die Satzungsänderung in das förmliche Sanierungsgebiet einbezogenen Flächen handelt es sich um Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Baindt. In- teressen privater Sanierungsbeteiligter und öffentlicher Aufgabenträger werden nicht berührt. Bedenken und Äußerungen gegen die Erweiterung des Sanierungsge- bietes liegen nicht vor. In Absprache mit dem Sanierungsbetreuer der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH und dem Regierungsprä- sidium Tübingen kann das Sanierungsgebiet optimiert und angeglichen werden. Die Gemeinde könnte somit die optimale Förderung aus dem Landessanierungspro- gramm erzielen. Wir haben den Aufstockungsantrag für das Jahr 2023 beim Regierungspräsidium eingereicht. Hierbei wurden die erzielbaren Erlöse und entstehenden Kosten sowie die geplanten Vorhaben genauer definiert. Das Sanie- rungsgebiet endet zum 30.04.2025. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Satzung der Gemeinde Baindt über die förmliche Festlegung der 2. Erweiterung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ zu. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes 1. Mietvertrag SBBZ und Konzeptvergabeverfahren Fischerareal Bürgermeisterin Rürup berichtet, dass derzeit der Miet- vertrag für die zwei Schulkassen des SBBZ im ehema- ligen Kindergarten „Regenbogen“ aktualisiert wird. Des Weiteren findet am 29. Oktober die nicht-öffentliche Jurysitzung zu den Bewerbungen für die Anliegerpro- jekte im Konzeptvergabeverfahren Fischerareal statt. 2. BBQ-Grill Ein Gremiumsmitglied berichtet, dass BürgerInnen Pro- bleme mit der App beim BBQ-Butler im Baindter Bäd- le hatten. Bürgermeisterin Rürup erklärt, dass die App noch ein Prototyp ist und noch nicht für Baindt konfi- guriert ist. Die Nutzung des BBQ-Butlers erfolgt dieses Jahr mit den Chip-Karten, die kostenlos im Rathaus abgeholt werden können. 3. Parkplatz vor dem Kindergarten Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass die Parkplätze vor dem Kindergarten in naher Zukunft ausgebessert werden müssten. 4. Notunterkunft Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, wie lan- ge die Notunterkunft in der Sporthalle eingerichtet wird und wie der Bodenschutz erfolgt. Bürgermeiste- rin Rürup erklärt, dass die Halle für 4 Wochen bis zum Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 28. November genutzt wird und vor der Belegung eine Begehung mit Übergabe erfolgt. 5. Carsharing Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, ob im Schussental bzw. in Baindt ein Projekt zum Carsharing angedacht ist. Bürgermeisterin Rürup weist daraufhin, dass die Idee im Fischerareal durch einen Ankerpro- jektträger aufgenommen wird. Ende der öffentlichen Sitzung: Für die Richtigkeit: Simone Rürup Franka Maurer Bürgermeisterin Schriftführung Stefan Konzett Gemeinderatsmitglied Johannes Kreutle Gemeinderatsmitglied Urkundspersonen Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 26. November und Sonntag, 27. November AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 26. November Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Sonntag, 27. November Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.12.2022 Vom 01.12.2022 – 31.03.2023 ist die Annahmestelle nur noch freitags von 15:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Die Annahmetage Montag und Mittwoch entfallen. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. November 26.11. Nikolausmarkt Dorfplatz Dezember 05.12. Landjugend Nikolausbesuche 05.+06.12. DRK Nikolausbesuche 06.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 07.12. Seniorentreff Adventsfeier BSS 10.12. Musikverein Jubiläums-Festkonzert SKH 24.12. Musikverein Vorspielen DP 26.12. Landjugend Weihnachtstanz SKH 31.12. Böller Silvesterschießen WSP Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Gemeinsam Gutes tun - Ihre Spende hilft Liebe Gemeindemitglieder, wir organisieren in unserem Kindergar- ten eine Sammelaktion mit Lebensmit- teln und Hygieneartikeln für Menschen, die gerade nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Die Tafel versorgt dreimal pro Woche viele Familien und Einzelpersonen, die auf diese Hilfe angewiesen sind. Vielleicht haben auch Sie etwas in Ihrem Vorratsschrank, was Sie spenden können. Sie dürfen Ihre Spenden gerne bei uns vorbeibringen. Die gemeinsam gesammelten Spenden werden an die Tafel Weingarten/CariSATT weitergeleitet und kommen zu 100% dort an, wo sie dringend benötigt werden. Am 12.12.2022 endet unsere Aktion und die Spenden wer- den von der Tafel Weingarten bei uns abgeholt. Gemeinsam können wir nachhaltig Gutes tun! Benötigt wird vor allem (bitte noch länger haltbar und nicht angebrochen): • Nudeln, Reis • Essig, Öl • Kaffee, Kakao, Kaba, Tee • Marmelade, Honig, Brotaufstriche • H-Milch, Zucker • Backzutaten aller Art z.B. Mehl, Backpulver, Nüsse... • Cornflakes, Müsli, Haferflocken... • Konserven aller Art: z.B. Wurst, Fisch, Fleisch, Fertigge- richte, Gemüse... • Drogerieartikel: Zahnbürsten, Zahnpasta, Deo, Sham- poo, Duschbad, Seife, Toilettenpapier... Bitte bringen Sie keine Kühl- und Tiefkühlprodukte mit. Wir bedanken uns bereits jetzt recht herzlich bei Ihnen, Ihr Team vom Kindergarten St. Martin Einladung zum Familiengottesdienst Liebe Gemeindemitglieder, am Sonntag, den 27.November um 10:00 Uhr gestaltet unser Kindergarten einen Familiengottesdienst unter dem Thema „Licht kann man verschenken“. Dazu sind Sie herz- lich eingeladen. Mit adventlichen Liedern und Geschichte wollen wir gemeinsam in die Adventszeit starten. Die Kinder und Erzieher/innen freuen sich auf Ihr Kommen! Waldorfkindergarten Leise rieselt der Schnee – Nikolausmarkt Baindt Schneeflöckchen, Weißröckchen, bald ist es soweit. Auch dieses Jahr hat sich der Waldorf- kindergarten in Baindt etwas ganz Besonderes für die Adventszeit überlegt. Nach dem Mot- to „Leise rieselt der Schnee“ finden die Besu- cherInnen am Stand des Waldorfkindergartens auf dem Nikolausmarkt jede Menge Selbstgebasteltes rund um zauberhaftes Schneegestöber und Winterspaß im Schnee. Pfiffige SchlittenfahrerInnen, flotte SkifahrerInnen und himmlische Schneeengelchen eröffnen hier die Winter- saison. Ob als Geschenkidee oder als Deko fürs eigene Heim. Da bekommt man gleich Lust selbst den Schlit- ten auszupacken, loszurodeln und den ersten Schnee zu begrüßen. Was im Winterwunderland natürlich nicht Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 fehlen darf: Warme Waffeln und dampfender Punsch für die großen und kleinen Marktgäste. Also kommt alle vorbei am 26. November zwischen 11 und 18 Uhr auf dem Baindter Dorfplatz. Die Eltern des Waldorfkinder- gartens freuen sich sehr auf zahlreiche BesucherInnen! Schulnachrichten SBBZ Sehen Brettspiele für Menschen mit Sehbehinderung Wolfgang Schuhmacher stellt seine Erfindungen dem SBBZ Sehen in Baindt vor Es ist begeistertes Lachen in der Cafeteria im SBBZ Sehen in Baindt zu hören. Einige Schüler sitzen vor den Brettspie- len aus Holz und beginnen direkt, die Spiele auszuprobie- ren, darunter Sudoku, Memory oder ein Labyrinth-Spiel. Die Spiele wurden von Wolfgang Schuhmacher nach eigener Idee entwickelt und hergestellt. Der 51-Jährige besucht regelmäßig Einrichtungen für Menschen mit Seh- behinderungen, um seine Spiele vorzustellen. So auch am Donnerstag, den 17. November, im SBBZ Sehen in Baindt. Vor knapp eineinhalb Jahren sei er auf einem Spiele- abend des VdK Sozialverbandes gewesen. „An diesem Abend kam die Frage in mir auf, wie es Menschen mit ei- ner Sehbehinderung eigentlich möglich ist, Brettspiele zu spielen. Dieser Gedanke ließ mich nicht mehr los“, erzählt Wolfgang Schuhmacher. Dies sei der Startschuss für die Entwicklung seiner Brettspiele gewesen. In der Werkstatt in seinem Keller stellt er die Brettspiele her. Es sei für ihn eine absolute Herzensangelegenheit. Handwerkliches Geschick sei gefragt. Er sei zudem auch gerne kreativ. Die Spiele sind haptisch ansprechend und leicht zu verstehen. Sie seien daher zum einen für Men- schen mit einer Sehbehinderung entwickelt, aber auch für ältere Menschen sehr gut geeignet. Mittlerweile hat Wolf- gang Schuhmacher circa zehn unterschiedliche Spiele angefertigt, manche davon in mehrfacher Ausfertigung. Er habe sich bei der Entwicklung der Idee und auch bei deren Umsetzung stets auf den Tastsinn konzentriert. Dem 10-jährigen Tim gefällt der Spielenachmittag. „Es ist super!“, strahlt er. Auch David hat Spaß. „Das hat Herr Schuhmacher toll gemacht“, lobt der 10-jährige Schü- ler anerkennend. Vielleicht, so sagt Wolfgang Schuhmacher, werde ja ein Spielehersteller auf seine Idee aufmerksam. „Es wäre doch schön, älteren Menschen und Menschen mit Sehbehinde- rung eine Vielfalt an unterschiedlichsten Spiele-Möglich- keiten anbieten zu können.“ Wolfgang Schuhmacher war mit seinen selbst entwickel- ten Brettspielen für Menschen mit Sehbehinderung zu Gast beim SBBZ Sehen in Baindt_credit: Stefanie Keppeler Klosterwiesenschule Baindt Orange the World – nein zu Gewalt an Frauen Orange The World ist eine Aktion im Land- kreis Ravensburg. Es ist eine Initiative verein- ter Kräfte gegen Gewalt an Frauen. Die Kampagne färbt vom 25.11. bis 10.12. durch Plakate, Fahnen, Veranstaltun- gen und Aktionen den Landkreis Ravensburg orange und setzt ein Zeichen gegen Gewalt. Gewalt an Frauen beenden. Sensibilisieren. Helfen. Mehr Infos zu der Kampagne, Beratungsstellen, Aktionen und Veranstaltungen finden sie unter: https://www.orangedays-lkrv.de/ Auch die Klosterwiesenschule beteiligt sich mit einem klei- nen aber feinen Beitrag und auch wir werden Plakate an der Schule in diesem Zeitraum aufhängen. Stefanie Nandi (Schulsozialarbeit) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmit- tag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Termin- vereinbarung ist nicht notwendig. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Landratsamt Ravensburg Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildungsver- anstaltungen zur Pflanzenschutz-Sachkunde Für sogenannte Altsachkundige im Pflanzenschutz hat dieses Jahr der neue dreijährige Zeitraum (01.01.2022 – 31.12.2024) begonnen, in dem verpflichtend vier Stun- den Fortbildung besucht werden müssen. Das Land- wirtschaftsamt bietet hierzu zwei online Veranstaltungen mit Mitarbeitenden des Landwirtschaftsamtes als Refe- rierende an. Neue Herausforderungen des Pflanzenschutzes im Ackerbau Themen sind die neuen erweiterten Vorgaben zum Inte- grierten Pflanzenschutz in Schutzgebieten (IPSplus), die aktuelle Zulassungssituation, Maßnahmen zur Reduzie- rung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und zur Förde- rung der Biodiversität sowie die aktuellen Entwicklungen beim Anwenderschutz. Termin: Montag, 05.12.2022 von 19:30 bis 21:30 Uhr Erfolgreiche Grünlandbewirtschaftung für gesundes Futter In dieser Veranstaltung werden die neuen rechtlichen Vorgaben zum Pflanzenschutzmitteleinsatz, neue Ansät- ze in der Ampferbekämpfung sowie die Problematik von Giftpflanzen auf Wiesen und Weiden vorgestellt. Termin: Dienstag, 13.12.2022 von 13:30 bis 15:30 Uhr Für den Erhalt der 2-stündigen Teilnahmebescheinigung wird die Anwesenheit während kurzer Pausen durch Um- fragen überprüft. Eine Anmeldung unter Angabe der Veranstaltung, Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum ist zwingend erforderlich bis spätestens 03. bzw. 12.12.2022 per E-Mail an la@rv.de. Der Zugangs- link zu den Videokonferenzen wird zeitnah vor der Veran- staltung an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württemberg (LAZBW) 60. Aulendorfer Wintertagung am 02.12.2022 (Präsenz-Veranstaltung) „Rinderhaltung – Wege aus der globalen Abhängigkeit“ Die Landwirtschaft ist schon lange kein Bereich mehr, der sich von globalen Zusammenhängen und Handelsbezie- hungen freisprechen kann. Globalität birgt viele Chancen und Potentiale, aber auch Gefahren in Verbindung mit Abhängigkeiten. Die Coronapandemie führte in vielen Be- reichen zu unterbrochenen Lieferketten, die Energiekrise führt zu steigenden Zukaufkosten oder gar zu Liefereng- pässen. Damit wird uns allen sehr deutlich vor Augen ge- führt, wo die Risiken einer zunehmenden Globalisierung liegen. Die diesjährige Aulendorfer Wintertagung greift die Thematik auf und möchte exemplarisch für den Bereich der Rinderhaltung aufzeigen, welche einzelbetrieblichen Möglichkeiten u.U. bestehen um globale Abhängigkeiten und damit verbundene Risiken zu minimieren. Dr. Thomas Guggenberger von der Höheren Bundes- lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raum- berg-Gumpenstein (HBLFA) aus Österreich wird darstel- len, was unter einer standortgerechten Landwirtschaft zu verstehen ist und welche Potentiale er für Einzelbetriebe darin sieht. Wie landwirtschaftliche Milchviehbetriebe konkret mit der Herausforderung Globalisierung umgehen zeigen zwei Berichte von Praktikern. Jonas Klein vom Hornste- inhof in Deggenhausertal betreibt mit seiner Familie einen ökologisch wirtschaftenden Milchviehbetrieb, der selbsterzeugte Energie innerbetrieblich nutzt und auf ge- schlossene Energiekreisläufe setzt. Markus Traber aus Mühlingen betreibt mit seiner Familie ebenfalls einen ökologisch wirtschaftenden Milchviehbetrieb Betrieb mit Biogas und Direktvermarktung und legt einen großen Wert auf Autarkie im Betrieb. Beide Betriebsleiter werden darstellen wie sie ihre Betrie- be aufgestellt haben und wie sie damit auch ein Stück weit das Risiko von globalen Abhängigkeiten in ihren Betrie- ben reduziert haben. Der Bereich der Futtermittelzukäufe und da speziell die Eiweiß- und Kraftfuttermittel, bilden einzelbetrieblich in Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 vielen Betrieben einen sehr großen Kostenblock. Welche Potentiale das Grundfutter tatsächlich bietet und welche Effizienz der Kraftfuttereinsatz in diesem Zusammenhang bietet, darüber referiert Frau Dr. Elisabeth Gerster vom LAZBW. Die betriebseigene Erzeugung heimischer Eiweißfuttermit- tel ist bei vielen Betrieben v.a. durch die hohen Zukauf- kosten wieder in den Fokus gerutscht. Dr. Karin Wegg- ler und Wilhelm Wurth, beide vom LAZBW, werden die Potentiale heimischen Eiweißes im Ackerfutterbau und Grünland darlegen. Die Nutzung der Weide als eine betriebliche Option bie- tet viele Potentiale, verlangt aber auch ein individuelles Management im Gesamtbetrieb. Dr. Jonas Weber vom LAZBW zeigt in seinen Ausführungen auf, wie sich die Weide erfolgreich führen lässt. Uwe Eilers, ebenfalls vom LAZBW, greift in seinen Betrachtungen die Bedeutung der Weide vor dem Hintergrund der EU-Öko-Verordnung auf. In diesem Zusammenhang werden auch die Heraus- forderungen und Lösungsansätze des Weidebetriebs in Kombination mit einem automatischen Melksystem auf- geführt. Zu dieser Veranstaltung ergeht eine herzliche Einladung. Anmeldungen sind bis zum 28.11.2022 über die Home- page des LAZBW unter www.lazbw.de in der Rubrik „Bildung“ und „aktueller Kurse“ möglich. Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org SchülerInnen der Achtalschule setzen sich fürs Klima ein Am Samstag, den 19. November.2022 waren die Kinder der Klima AG der Achtalschule Baienfurt wieder beim CAP- Markt in Baindt aktiv. 14 Kinder und Jugendliche packten über 70 Schokoladen - Baumpakete für Kunden, die zum Einkaufen kamen. In jedem Baumpaket sind 5 Ta- feln gute Schokolade und zusätzlich wird für jedes Paket ein neuer Baum gepflanzt. Dazu gab es eine Urkunde und Informationen über die wichtige Bedeutung von Bäumen im Kampf gegen den Klimawandel. In vielen Gesprächen erklärten die Kinder das Projekt, bisherige Aktionen und Erfolge und informierten über bisher gewonnene Wett- bewerbe und unsere Pflanzaktion von Apfelbäumen mit der Gemeinde Baienfurt. Das Interesse der Besucher war groß. Manche kamen nochmals zurück, nachdem sie Geld geholt hatten, um noch mehr Baumpakete einzukaufen. Um 12.30 Uhr waren wir bereits ausverkauft. Einige Kun- den haben auch eine Spende gegeben, für die wir weitere Bäume pflanzen. Insgesamt können durch die Aktion 136 neue Bäume gepflanzt werden. Auch Sie können uns unterstützen: Geben Sie der Achtal- schule ihre Stimme beim aktuellen SpardaImpuls - Wettbewerb: https://www.spardaimpuls.de/projekte/ 634ea12955507e0e0bc34621 Jeder, der ein Handy hat, kann mit abstimmen und da- durch mit uns Bäume pflanzen. Für das Preisgeld pflanzen wir Bäume in Baienfurt und Umgebung. Die Klima AG der Achtalschule, B. Huber-Ohl Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 26. November – 05. Dezember 2022 Gedanken zur Woche Advent feiern heißt warten können; Warten ist eine Kunst, die unsere ungeduldige Zeit vergessen hat. Dietrich Bonhoeffer Samstag, 26. November 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 27. November – 1. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst mit dem Kin- dergarten St. Martin Ministranten: Laura Kurz, Lisa Schad, Mathea Buchter, Laureen Hartmann, Leon Kutter, Timo Kutter, Leopold Koch, Emilia Stotz, Anton Strehle († Pia und Baptist Heilig, Johann Germann, Adalbert Berger, Jakob Kerner, Julia Locher, Georg Locher, Josefine und Eugen Knoll, Karl Schnell Jahrtag: Hedwig Schützbach) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Malou Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 11.15 Uhr Baienfurt – Wort-Gottesfeier für Familien mit dem Kindergarten St. Ulrich 17.00 Uhr Baienfurt – Adventskonzert mit dem Kin- derchor und der Jugendkantorei „Lichter der Hoffnung“ Dienstag, 29. November 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 30. November 19.00 Uhr Baienfurt – Rorategottesdienst mit dem Musik- verein, bitte bringen sie eine Kerze und Unter- setzer mit. Anschließend Einladung zu Glühwein und Punsch, bitte Tasse mitbringen. Donnerstag, 01. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 02. Dezember 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Monika Kronen- berger, Jahrtag: Karl Kuch) 11.15 Uhr Baindt – Wortgottesfeier in der Blindenschule Samstag, 03. Dezember 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Anna und Johann Bergen, Jahrtag: Klara Mayer) Sonntag, 04. Dezember – 2. Adventssonntag – Hl-Barbara 10.00 Uhr Baienfurt – Gedenkgottesdienst der verstor- benen Mitglieder der KAB 11.15 Uhr Baienfurt – Wort-Gottes- Feier für Familien mit Kindern 16.00 Uhr Baindt – adventliche Stunde für Familien mit Kindern Alle Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung fest mit der Bitte, die markierten Plätzen zu benutzen und eine Maske zu tragen als besonders geschützten Bereich. Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag, 01. Dezember geschlossen Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sockenverkauf von handgestrickten Socken in allen Größen u. in ver- schiedenen Farben. Der Verkauf findet am 26. 11.22 auf dem Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz statt. Der Erlös kommt dem Missionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 3 € im Pfarrbüro zu den Öffnungs- zeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 3 Euro bitte beim Hl. Antonius in den Op- ferstock geben). Ökumenisches Hausgebet im Advent am Montag, 05. Dezember 2022 Um 19.30 Uhr laden die Glocken der christlichen Kirchen in Baden-Württemberg zum ökumenischen Hausgebet ein. Die Flyer liegen am Schriftenstand aus. Bußfeier in Baindt Samstag, 17.Dezember 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharis- tiefeier Beichtgelegenheit in Baienfurt Samstag, 10. Dezember 17.30 Uhr Beichtgelegenheit in der Kirche Samstag, 10. Dezember 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharis- tiesfeier Gesucht 1-2 Zimmer Wohnung gesucht für einen Referendar kath. Theologie am Gymnasium Weingarten. Wenn Sie etwas wissen dann melden Sie sich bitte im Kath. Pfarrbüro in Rottweil unter 0741-21833. Pfarrer Staudacher Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Einladung zu den Adventsgottesdiensten Die vier Lichter des Hirten Simon Gemeinsam werden wir in der Adventszeit die Geschichte des kleinen Hirtenjungen Simon hören und sehen, der auf der Suche nach seinem weißen Lamm so allerhand erlebt. Es lädt dazu ein an den 4 Adventssonntagen: 27.11.2022 Kindergarten St. Ulrich 04.12.2022 Familiengottesdienstteam 11.12.2022 Kindergarten St. Josef 18.12.2022 Kleine Kirche Jeweils um 11.15 Uhr in der Kirche Mariä Himmelfahrt in Baienfurt Wir freuen uns auf eine schöne gemeinsme Adventszeit! Konzert Mariä Himmelfahrt Baienfurt 1. Adventssonntag 27. November 2022, 17 Uhr Adventskonzert Antonio Vivaldi (1678-1741) „Magniflcat“ Klaus Heizmann (*1944) „Lichter der H.offnung“ Adventskantate Teil 1 (1995) Kirchenchor und Jugendkantorei Mariä Himmelfahrt Baienfurt Leila Trenkmann, Sopran Lothar Riehmann, Tenor Marco Vassalli, Bass Kirchenorchester Baienfurt Wolfgang Baur, Orgel Leitung: Maria Hummel Kartenvorverkauf: 10,- € (Kinder bis 12 Jahre frei) Sonntag, 13.11.2022, 10.30 Uhr nach dem Gottesdienst Samstag, 19.11.2022 und Samstag, 26.11.2022 18.00 Uhr vor dem Gottesdienst jeweils am Kirchenportal Brillen Jerg, Baienfurt ab Samstag, 12.11.2022 und an der Abendkasse Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu unse- rem adventlichen Seniorentreff am Mittwoch, 7. Dezember 2022 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Mit einem Lich- terfest feiern wir die Heilige Luzia und stimmen Sie mit adventlicher Musik auf die nahen Weihnachtstage ein. Wir freuen uns auf Sie. Mit lieben Grüßen Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 27. November 2022 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Siehe, dein König kommt zu dir, ein Ge- rechter und ein Helfer. Sach 9,9a Sonntag, 27. November 1. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemein- dehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Amts- einsetzung des neuen Kirchenge- meinderatsmitgliedes Karl-Heinz Täsch mit Posaunenchor anschließend Kaffee mit Zopfbrot 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 28. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 30. November 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeinde- haus Sonntag, 04. Dezember 2. Advent 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 15.00 Uhr Baienfurt Adventsnachmittag im Ev. Gemein- dehaus 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemein- dehaus Siehe, dein König kommt zu dir Gedanken zum Wochenspruch Siehe, dein König kommt zu dir „Die da oben“ – eine Formulierung, die man zur Zeit immer wieder hören kann. Wenn jemand drüber klagt, dass die All- tagsnot der „kleinen Leute“ der Politik of- fenbar fremd ist – zumindest sehen sich viele in den getroffenen Entscheidungen nicht repräsentiert. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Während wir heute in einer Demokratie auf unsere Re- gierung Einfluss nehmen können und sollen und wir das Glück haben, Regierungen nach bestem Wissen und Ge- wissen zu haben, blieb den Menschen zur Zeit Jesu nicht viel mehr als der Blick auf Gottes Verheißungen, dass er einen gerechten König schicken wird, der sich endlich der Not seines Volkes annimmt, anstatt nur in seine eigenen Taschen zu wirtschaften. – „Siehe!“ – Das heißt „Achtung, jetzt wird’s wichtig!“ – So beginnt unser Wochenspruch zum 1. Advent und weckt damit Erwartungen – macht Hoffnung. Wie viele haben damals auf eine „starke Hand“ gewartet, die Römer aus dem Land jagt und Recht und Gerechtig- keit aufrichtet; und waren dann darüber enttäuscht, dass nicht das Paradies auf Erden angebrochen ist, weil Je- sus offensichtlich einen höheren und gleichzeitig tieferen Auftrag verfolgt hat: Er ist König der Herzen – Bürger des Himmels – mit beiden Füßen auf dem Boden – sein Blick und seine Hände den Menschen zugewandt, wirkt langfristig und nachhaltig. Er hat nicht von heut auf morgen alles umgestellt, und doch hat sich das Leben der Menschen, die sich auf ihn eingelassen haben von Grund auf verändert – bis heute. Vielleicht kann ja diese beginnende Adventszeit zu einem Blickwechsel einladen, darauf, wie anders Jesus ist und wie gerade dieses Anders-Sein unseren Blick für Gerech- tigkeit und Hilfsbereitschaft schärft. Gottes Segen dazu! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer ------ Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ------ Pfarrbüro geschlossen Am 29.11.2022 ist das Pfarrbüro ganztägig wegen Fortbil- dung geschlossen. Wir bitten um Beachtung. ------ Adventsnachmittag am 4. Dezember 15-17 Uhr Herzliche Einladung zu einem ge- mütlichen Adventsnachmittag am 2. Adventssonntag im Ev. Gemein- dehaus, bei Adventsliedern, Plätz- chen und Kaffee. Wir freuen uns auf Sie! ------ ADVENTSOPFER 2022 FÜR DAS Gustav-Adolf-Werk Am 1. Advent 2022 wird in den Gottesdiensten in Würt- temberg für das Gustav-Adolf-Werk (GAW) gesammelt. Das GAW ist ein Spendenwerk unserer Landeskirche, das evangelische Gemeinden weltweit in ihren Aufgaben und Herausforderungen unterstützt. In diesem Jahr sind zwei Projekte im Fokus der Samm- lung. Das Diakonissen-Mutterhaus in Sao Leopoldo (Bra- silien), in dem heute noch einige Schwestern im aktiven Dienst leben und ein Pflegeheim und ein Gästehaus be- treiben, ist renovierungsbedürftig. Die Dachkonstruktion ist von einem Holzwurm befallen und muss ausgetauscht werden. Das zweite Projekt aus Rumänien ist ein diakonisches Projekt der Christlichen Stiftung Diakonia. Sie engagiert sich seit über 20 Jahren bei der Intergration und Bildung von Kindern aus sozialschwachem Umfeld und von Ro- mafamilien. Neben einer warmen Mahlzeit für etwa 54 Kinder aus 24 Ortschaften gibt es Hausaufgabenhilfe, Freizeitgestaltung, Aufklärung und Prävention. Landesbischof Gohl schreibt: „Der Blick über Württemberg hinaus zeigt uns, dass - anders als bei uns - in anderen Teilen der Welt der christliche Glaube oft nur mit erhebli- chen Einschränkungen gelebt werden kann. Unsere Part- nerkirchen sind zahlenmäßig meist klein. Dennoch wirken sie mit ideenreichen Projekten heilsam in die Gesellschaft hinein und zeigen, wie Kirche in Wort und Tat die frohe Botschaft bezeugt. Ich bitte Sie, das Gustav Adolf Werk großzügig zu bedenken.“ Neben der Kollekte am 1. Advent können Spenden auch direkt auf das Konto des GAW überiesen werden. Evangelische Bank eG, IBAN: DE92 5206 0410 0003 6944 37 Weitere Informationen unter www.gaw-wue.de und in den Sozialen Medien unter @gaw_vernetzt. Offener Bibeltreff Am ersten Adventssonn- tag, den 27. November, um 14.30 Uhr findet ein Offener Bibeltreff im Martin-Luther-Gemeindehaus Weingarten statt. Unter dem Motto „Draußen vor der Türe“ legen Matthias Geiser, Hauskreisleiter und Matthias Pfizenmaier, Prädikant das Sendschreiben aus Offenbarung 4,14-22 aus. Veranstalter ist die evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft „Die Apis“. Interessierte Gäste sind herzlich willkommen. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Gartenaktion im Ev. Kindergarten Arche Noah Am Freitag, 18.11.22 war es wieder soweit! Viele tatkräftige Eltern und Kinder kamen nachmittags zur Gartenaktion, um unseren Garten winterfest zu machen. Bei strömen- dem Regen wurde Laub gerecht, der Zaun am Höhlen- dach repariert, Büsche gepflanzt, Efeu zurückgeschnitten und der Fallschutzkies von Unkraut befreit. Trotzdem kamen alle zügig voran und waren in kurzer Zeit fertig. Eltern, die nicht mithelfen konnten, versorgten die Arbeitenden mit Leckereien zur Stärkung. Vielen Dank an die vielen fleißigen Helfer und der Gemeinde Baienfurt, die uns einen Hänger zur Verfügung stellten. Erneuerungsarbeiten, Fasnetskostüme und Martins- fest – Aktivitäten im evangelischen Waldkindergarten Baienfurt Nachdem der Elternbeirat lange Zeit vollauf damit be- schäftigt war, den aufgrund von Personalmangel be- dingten Betreuungsnotstand zu begleiten, konnten in den letzten Wochen nun wieder einige erfreuliche Dinge in die Hand genommen werden: So trafen sich am Freitag, den 11.11.2022, Väter und Erzie- her der Waldgruppe Waldfüchse, um länger aufgescho- bene Reparatur- und Erneuerungsarbeiten im Wald durchzuführen. Unter anderem wurde das Waldsofa er- neuert und es entstand eine neue überdachte Garderobe am Bringplatz. Am Samstag, den 12.11.2022, fand das erste Näh- und Zu- schneidetreffen für unsere Fasnetskostüme statt. Hierzu hatte Elternbeirätin Jeanette Seufer dankenswerterweise schon Prototypen angefertigt, von denen ausgehend die Häser für Kinder und Erwachsene genäht werden können. Während für die Kinder der Waldfuchsgruppe passen- derweise Fuchskostüme gestaltet werden, sind für Eltern und ErzieherInnen Baumkostüme geplant. Um die rund fünfzig Verkleidungen für den Baienfurter Fasnetszug herzustellen, werden noch mehrere Termine notwendig sein. Dies ist allerdings auch ein schöner Anlass, sich in geselliger Runde – vorwiegend bestehend aus Müttern und älteren Geschwisterkindern – bei Kaffee und Kuchen im evangelischen Gemeindehaus zum Schneiden, Stecken und Nähen zu treffen. Eine erfreuliche Zusammenkunft war in diesem Jahr auch das Martinsfest, das die Waldkindergartenfamilien am Montag, den 14.11.2022, gemeinsam feierten. Nachdem in den letzten Jahren coronabedingt nur die Kinder und ErzieherInnen mit ihren schönen Holzlaternen gelaufen waren, freuten sich alle schon auf das Fest. Umso länger waren die Gesichter der Kinder, als der Umzug zunächst wegen der schlechten Wetterprognose abgesagt wurde. Auf Elterninitiative hin wurde für den Abend dann aber doch noch ein Treffen verabredet und erfreulicherweise spielte auch das Wetter mit. Bei klarem Sternenhimmel liefen die Familien durch den Wald, sangen Martins- und Laternenlieder und teilten – angeregt durch das Vorbild des heiligen Martin – das mitgebrachte Essen und Punsch. Besonders schön war, dass auch die ErzieherInnen der Einladung der Eltern gefolgt waren und am Laternenspa- ziergang vom Bringplatz zum Amphibienbad teilnahmen. Die eigentlich für den Abend eingeplanten Martinsbrezeln durften die Kinder dann am Folgetag im Kindergarten miteinander teilen. Auch wenn im Waldkindergarten weiterhin die Leitungs- stelle unbesetzt ist und Personal fehlt – worauf bedauer- licherweise mit einer Gruppenschließung reagiert werden musste -, können für die verbliebenen Kinder und Fami- lien schöne Aktivitäten organisiert werden. Wir danken an dieser Stelle den Erzieherinnen und Erziehern herzlich für ihren großen Einsatz, der den Kindern ein weitgehend ungetrübtes Kindergartenerleben ermöglicht, und freuen uns jetzt schon auf die gemeinsame Adventszeit. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 28.11. L. Gerster: „Bald nun ist Weihnachten“ –Vor- freude, Erlebnisse, Geschichten... Erinnerungen werden zu Papier gebracht... 5.12. H. Gärtner: „Engel zum Naschen“ 12.12. Adventsfeier im DBS Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Spielabsage Die für Samstag angesetzte Partie SV Kress- bron - SV Baindt musste aufgrund schlech- ter Platzverhältnisse abgesagt werden. Vorschau: Sonntag, 27.11.2022 14.30 Uhr: SV Baindt - VfL Brochenzell B-Juniorinnen SV Deuchelried : SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute) 2:5 Unser letztes Meisterschaftsspiel der Hinrunde gegen den SV Deuchelried hatten wir auf dem Kunstrasenplatz in Wangen. Die ersten Minuten machte Deuchelried gleich viel Druck und Tabea im Tor musste gleich zweimal in höchster Not einen frühen Rückstand verhindern. Doch dann fingen wir uns und nach einer schönen Flanke von Marie auf Sophia, wurde diese im Strafraum gefoult, den fälligen Strafstoß verwandelte Mona in der 10. Minute souverän zum 1:0. Im weiteren Verlauf standen wir recht hoch, was uns vor des Gegners Tor gute Möglichkeiten bescherte, andererseits bei Tempogegenstößen den Geg- nerinnen zu viel Raum überließ, so dass unsere Abwehr um Lorena, Scarlett, Viviane und Julie immer wieder ex- trem gefordert war. Trotzdem war es dann Martha, die sich nach einer halben Stunde zum wiederholten Mal durchsetzte, die Verwirrung in der Deuchelrieder Hinter- mannschaft ausnutzte und auf 2:0 erhöhte. Leider kam dann in der 37. Minute aber auch ein schneller Konter der Gegnerinnen durch, die damit auf 1:2 verkürzen konnten. Nach der Pause standen wir im Mittelfeld zwar kompak- ter, doch Deuchelried drängte stark auf den Ausgleich, so dass ein klarer Spielaufbau zunächst nicht stattfand und auch Tabea mehrfach eingreifen musste. Doch mitten in die gegnerische Drangperiode hinein, gelang Sophia ein schneller Vorstoß aufs Tor, der zwar zunächst abgewehrt werden konnte, doch Stella setzte nach und erhöhte auf 1:3. Jedoch nur wenige Minuten später mussten wir nach einem Handelfmeter den Anschlusstreffer hinnehmen. Deuchelried wollte nun den Ausgleich und setzte nun voll auf Angriff, was uns Kontermöglichkeiten ermöglichte und so schickten Jana und später auch Hedda Stella gleich zweimal auf Reisen, die dann kurz vor Schluss mit ihren Toren zwei und drei alles klar machte. In der letzten Mi- nute hatte Tabea S. noch die Möglichkeit eins draufzule- gen, aber sie verfehlte den Ball vor dem Tor ganz knapp. Zum Abschluss einer guten Hinrunde nochmal ein tolles Spiel unserer Verbandsligamannschaft mit effizienter Ausnutzung der Torchancen. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Buerck, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Hedda Said, Jana Eiberle, Marie Armenat, Sophia Schairer, Amelie Gessler, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Tabea Schauffler. Herren 1 gewinnen mit 9:2 in Wangen 1. TTC Wangen II – SV Baindt 2:9 Weiterhin präsentiert sich die erste Mann- schaft des SV Baindt in dieser Saison bä- renstark. Gegen den Tabellenvierten stand nach 2,5h und einer super Teamleistung ein deutlicher 9:2 Sieg fest. In den Eingangsdoppeln starteten wir wie in den letzten Spielen mit 2 Siegen von Marcel Brückner/Tobias Nowak und Philipp Schwarz/Thomas Nowak, wobei Philipp und Thomas 5 Sätze und 5 Matchbälle brauchten um den Sieg perfekt zu machen. Unser Doppel 3 mit Frank Markwart und Thomas Rauch spielte dieses Mal deutlich besser und gewannen den ersten Satz, aber die Gegner Gelle/ Frantz hielten stark dagegen und konnten letztendlich 3:1 gewinnen. In den Einzelpartien gewann Marcel deutlich mit 3:0, le- diglich der zweite Satz war mit 14:12 umkämpft. Am Ne- bentisch musste Philipp über die volle Distanz gehen um am Ende mit 3:2 gewinnen zu können. Thomas N. kämpfte sich nach 0:2 Satzrückstand in den 5. Satz, in dem er sich leider hauchdünn mit 11:13 geschlagen geben musste. To- bias spielte, wie in den letzten Wochen, sehr gutes Tisch- tennis und konnte sein Spiel in vier umkämpften Sätzen gewinnen. Genauso formstark zeigte sich Thomas R., der seinen 70 Punkte besser eingestuften Gegner nach tollem Spiel 3:2 besiegen konnte. Frank erwischte nicht seinen besten Tag, biss sich aber durch und konnte so Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 seinen Gegner ebenfalls mit 3:2 besiegen. Im Duell der Spitzenspieler wurde Philipp nach verlorenem ersten Satz aktiver und behielt mit 3:1 die Oberhand. Marcel spielte danach frei auf und dominierte seinen Gegner beina- he nach Belieben. Durch seinen 3:0 Erfolg war auch der Mannschaftskampf mit einem deutlichen 9:2 beendet. Vor allem mental scheinen wir derzeit einiges richtig zu machen, vier der fünf 5-Satz-Partien konnten wir für uns entscheiden. Am kommenden Samstag spielen wir in Isny unser vor- letztes Spiel der Vorrunde und hoffen auch hier 2 Punkte mitnehmen zu können. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (2:0), Tobias Nowak (1:0), Thomas Nowak (0:1), Frank Markwart (1:0) und Thomas Rauch (1:0) Jugendmannschaft wartet weiter auf den ersten Sieg SV Blitzenreute – SV Baindt 10:0 Anhand der bisherigen Ergebnisse war klar, dass das Spiel gegen den Tabellenzweiten für uns eine große Aufgabe bedeutete. Zum ersten Mal bei einem Punktspiel waren dieses Mal Jona und Valentin für uns mit dabei. Da Blitzenreute nur mit drei Spielern antrat, gab es zu Beginn auch nur ein Doppel, welches mit 3:0 an die Gast- geber ging. In den Einzeln kämpften unsere Spieler Jona, Fabian, Valentin und Franz wacker, für einen Sieg hat es aber leider nicht gereicht. Fabian konnte in seiner ers- ten Begegnung 2 Sätze gewinnen, musste sich am Ende aber dennoch mit 2:3 geschlagen geben. Jona konnte in seinem ersten Mannschaftswettkampf überhaupt auch gleich einen Satz gewinnen, alle anderen Spiele gingen leider mit 0:3 verloren. Das ist aber gar nicht schlimm, schließlich spielen die Jungs aus Blitzenreute schon 3 – 4 Jahre lang Wettkampftischtennis und wir haben dieses Jahr damit begonnen. Unser letztes Spiel der Vorrunde findet am Samstag, 03.12. beim Tabellennachbarn Ravensburg statt. Vielleicht kön- nen wir ja hier mit dem ersten Sieg überraschen. Es spielten: Jona Klein (0:3), Fabian Striegel (0:2), Valentin Koch (0:2) und Franz Kreutle (0:2) Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Festkonzert Am Samstag, den 10. Dezember 2022 fin- det endlich wieder traditionell unser Fest- konzert um 20 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle statt. Die Eröffnung unseres Festkonzerts übernimmt die Jugendkapelle unter der Leitung von Michaela Brauchle. Danach folgt die Gesamt- kapelle unter der musikalischen Leitung von Julius Otto. Die aktiven Musiker der Jugend- und Gesamtkapelle be- reiten sich schon in intensiver Probenarbeit auf den musi- kalischen Höhepunkt unseres Jubiläumsjahres vor. Wir freuen uns, wenn Sie unserer Einladung folgen und sich von der Probenarbeit der Musikerinnen und Musiker selbst überzeugen würden. Sie dürfen sich, wie in den vergangenen Jahren, auf ein abwechslungsreiches Pro- gramm freuen. Der Vorverkauf der Karten für das Stuhlkonzert beginnt bereits am Samstag, den 26.11.2022 auf dem Baindter Ni- kolausmarkt. Kommen Sie uns dazu einfach an unserem Stand auf dem Dorfplatz besuchen. Des Weiteren können Sie an der Bürgertheke des Baindter Rathauses Karten erwerben. Eine Abendkasse wird ebenfalls eingerichtet. Ihr Musikverein Baindt e.V. Reitergruppe Baindt „Besuch des Bauerntheaters in Zie- gelbach, Dorfstadel, am Freitag, den 06.01.2023“ Die Blutreitergruppe und die Reitergruppe besuchen am Freitag, den 06.01.2023 um 20.00 Uhr, das Bauerntheater in Ziegelbach. Gespielt wird ein Lustspiel in drei Akten „Wia wird des no enda?“ von Xaver Wölfle, Regie: Charly Glaser. Verbindliche Kartenbestellung sind bei Werner Elbs, Tel. 07502-911515 oder E-Mail: werner.elbs@hotmail.de bis zum 25.12.2022 möglich. Schützengilde Baindt Beim letzten Rundenwettkampf erzielten unsere Luftgewehr Schützen mit 1377: 1309 Ringen einen hervorragenden Sieg gegen die Mannschaft aus Wolpertswende. Arthur Pfau: 287 Ringe Patrick Pfau: 375 Ringe Stefan Schnez: 326 Ringe Stefan Mohring Landsberger: 345 Ringe Jakob Mohring Landsberger: 331 Ringe Herzlichen Glückwunsch Liebe Mitglieder, es geht dem Ende des Jahres zu, da darf das Königs- schiessen nicht fehlen. Schiesszeit: Freitag 02.12. von 17 bis 20 Uhr. Es erwarten euch die klassischen Disziplinen und zusätz- lich Unterhebel-Gaudischiessen auf die Fallscheiben. Die Siegerehrung inkl. Vesper ist im Anschluss ab 20:30. Bitte gebt bis zum 30. kurz unter der Nummer 015150490259 Bescheid ob ihr kommt, dann können wir besser für das Vesper planen wir freuen uns auf euch! Eure Vorstandschaft Blutreitergruppe Gottesdienst für verstorbene Blutreiter auf dem Gottesberg in Bad Wurzach Pater Konrad Werder SDS, Superior des Salvatorianerklosters vom Gottesberg in Bad Wurzach, ladet die Blutreiterinnen und Blutreiter zum Gedenkgottesdienst für die verstorbenen Blutreiterinnen und Blutreiter ein. Die Messfeier findet am 1. Advents­ sonntag, den 27. November 2022, um 10.00 Uhr auf dem Gottesberg statt. Es ergeht herzliche Einladung. Volleyball LJ Baindt Zweiter Spieltag für die zweite Mann- schaft Im ersten Tagesspiel gegen den Tabel- len-Ersten TV 02 Langenargen Red Hot Volley Peppers war Baindt 2 noch etwas unkoordiniert und noch nicht eingespielt (11:25; 12:25). Gegen den zweiten Gegner an diesem Tag, den SV Wol- pertswende – Hot Shots, lagen die Baindter wieder mit 18:24 hinten. Dann wechselte Lukas Hirschmann an den Aufschlag und brachte „die Zweite“ wieder zurück ins Spiel. Durch eine starke Aufschlagserie fuhren die Baind- ter mit 27:25 ihren ersten Sieg der Saison ein. Mit diesem Hochgefühl startete die Mannschaft hochmotiviert in ei- nen stimmungsvollen zweiten Satz, den sie haushoch mit 25:15 gewannen. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Wir hoffen sehr, dass dieses Hochgefühl bis zum nächs- ten Spieltag am 11.12.2022 anhält und auch dann wieder einige Punkte für die VLJ anfallen. VLJ Baindt 1 hat am 26.11.2022 ihren nächsten Spieltag in Langenargen. Gespielt wird gegen den TV 02 Langen- argen Psychos und die SF Illerrieden. VLJ Baindt 2 nach dem ersten Sieg der Saison Alpinteam Baindt Anmeldung zu den Veranstaltungen des Alpinteams SV Baindt auf dem Nikolaus- markt am 26.11. Das Alpinteam Baindt steckt wieder voll in der Saisonvorbereitung, damit unsere Kurse und alle anderen Veranstaltungen wieder gelingen! Zunächst findet am 26. November der Baindter Nikolaus- markt statt. Wie die vorherigen Jahre nehmen wir hier Anmeldungen für unsere Ski- und Snowboardkurse entge- gen. Diese sind für 14./15.01. und den 21./22.01. am Schet- teregg geplant. Ersatzwochenende wäre der 28./29.01. Dieses Jahr werden wir keine Reisebusse anbieten, d.h. eine eigene Anreise ist zu organisieren. Die Anmeldung beginnt um 11 Uhr. Hierzu bitte für jeden Teilnehmer ein An- meldeformular von unserer Homepage ( www.svbaindt. de) runterladen und vorausgefüllt mitbringen. Ausserdem können Sie sich am Nikolausmarkt für unsere Ausfahrt am 28.12. an den Sonnenkopf, für die Ferienkurse in der letzten Februarwoche und für unser Jugendlager am 18./19.03. anmelden. Unsere für den 3.12. geplante Waldweihnacht müssen wir leider absagen. Alle Informationen sind auch immer unter www.svbaindt.de zu finden. Wir bedanken uns bereits im Voraus für ihr Vertrauen und freuen uns auf eine schöne Saison! Ihr Alpinteam Baindt Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Die Helfer-vor-Ort Gruppe (HvO) des DRK Baien- furt-Baindt Einen ersten Überblick über die Helfer-vor-Ort Gruppe (HvO) Baienfurt und ihre Helfer-vor-Ort durften wir Ih- nen hier im Gemeindeblatt und auf unserer Homepage (www.drk-baienfurt-baindt.de) bereits geben. Wie das System von der Alarmierung bis zum Eintreffen bei den Notfallpatienten abläuft, stellen wir Ihnen heute vor. Die Helfer-vor-Ort werden bei Eingang eines Notrufes in der Rettungsleitstelle automatisch parallel mit dem Ret- tungsdienst alarmiert, sofern es aus einsatztaktischen Gründen sinnvoll ist. Das ist immer dann der Fall, wenn die Helfer-vor-Ort durch ihre räumliche Nähe zum Ein- satzort vor dem Rettungsdienst beim Patienten eintreffen können, oder es mehrere Patienten (beispielsweise bei Verkehrsunfällen) gibt. Die Alarmierung erfolgt generell 24h am Tag und 365 Tage im Jahr. Über ihren Funkmeldeempfänger erfahren die Helfer:innen den Einsatzort sowie die Art des Notfalls. Anschließend fahren die Helfer:innen mit ihren privaten PKWs zur Einsatzstelle und übernehmen dort die not- fallmedizinische Erstversorgung der Patienten:innen und die Einweisung des Rettungsdienstes. Da die Helfer:innen selbst in den entsprechenden Ortschaften wohnen, sind sie sehr schnell an der Einsatzstelle und können durch ihre Ortskenntnis den Rettungsdienst zügig an die Notfallstel- le leiten. Abhängig vom Einsatzbild übernehmen die Hel- fer:innen noch weitere Arbeiten bei der Versorgung des Notfallpatienten, stehen aber auch als Ansprechpartner:in für Angehörige und Betroffene nach dem Einsatz noch zur Verfügung. Da in solchen Momenten wenige Minuten einen entscheidenden Unterschied machen können, sind unsere Helfer:innen wie ein Schutzengel schnell vor Ort. !!! Bitte melden Sie einen medizinischen Notfall immer über die Notrufnummer 112 !!! Sollten Sie Fragen rund um die Helfer vor Ort haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht. Weitere Informatio- nen, wie Kontaktdaten, finden Sie unter: hvo.drk-baien- furt-baindt.de Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Adventswanderung Bei trockenen Wetter wandern wir zum Barbarossastein mit steilen, kurzen An- und Abstiegen. Falls die Wege zu schlecht sind wird es eine Alternative ohne nennenswerte Höhenmeter geben. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Treffpunkt Dienstag 06.12.2022 um 14.00 Uhr beim Frei- bad in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit 2,5 Stunden, ca. 8 km, ca. 200 hm. Einkehr am Grillplatz Nessenreben mit Glühwein. Bitte eine Tasse mit Henkel mitbringen. Über mitgebrachte Gebäckspenden würden wir uns sehr freuen. Gutes Schuhwerk, Trinken, Stöcke und ggf. Wechselschu- he erforderlich. Anmeldung ab 02.12.2022 - T. 0151-12952100. (Anrufbeantworter) Wanderführung Wally Knoll, E-Mail walburga.knoll@t-online.de Gäste sind herzlich willkommen! Bei sehr schlechtem Wetter wird die Wanderung abge- sagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Adventsfeier am 11.12.2022 Wir laden herzlich vor allem auch unsere älteren Mitglie- der zu einem geselligen Treffen, gemeinsamen Essen und Infos für das Neue Wanderjahr ein. Nach einer kurzen Feierstunde und einem Rückblick stel- len Bernd Gmünder und Rainer Eul ihre Mehrtageswan- derungen für 2023 vor. Danach gibt es Essen vom Büffet für 19,00 Euro / pro Person. Treffpunkt: Sonntag 11.12.2022 um 16.30 Uhr in der Pizzeria Aroma, Abt-Hyller-Str. 22 in Weingarten Wir bitten um Anmeldung bis spätestens Montag, 05.12.2022 unter T. 0751/ 41945. Wer vegetarisches Es- sen möchte, bitte bei der Anmeldung angeben. Organisation Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-online.de SOZ I A L VERBAND Weihnachtsfeier vom VdK Liebe Mitglieder vom VdK Ortsver- band Weingarten, unsere Weih- nachtsfeier findet am Samstag, 10.Dezember 2022 um 14.00 Uhr statt. Ort: Kultur- und Kongresszentrum in Weingarten, Abt-Hyl- ler-Str. 37-39. Bitte bringen Sie Ihren Mitgliederausweis und das Schlüsselbändchen mit. Es gibt wieder einen Verzehr- bon. Bitte beachten Sie, dass keine gesonderte Einladung mehr erfolgt. Bleiben Sie bis dahin bitte gesund und ich freue mit auf Sie - Ihre Karin Maucher. Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Einladung zur Jahresabschlussfeier Am Samstag, 03.12.2022 sind alle Mitglieder, Schwimm- schüler und Gäste zur Jahresabschlussfeier der DLRG Ortsgruppe Baienfurt mit Stützpunkt Bad Waldsee einge- laden. Um 14:00 Uhr beginnt im Gasthaus Stern in Reu- te die Feier. Programmpunkte sind die Ehrung langjähri- ger Mitglieder und Helfer, die Ausgabe von absolvierten Schwimmabzeichen, die Siegerehrung der Vereinsmeis- terschaften und eine große Tombola, die durch Sachspen- den von Firmen aus Baindt, Baienfurt, Bad Waldsee und Umgebung ermöglicht wird. Anmeldeformulare liegen im Training aus. Anmeldeschluss ist im Training in Baienfurt, am Montag, 28.11 und in Bad Waldsee am Mittwoch, 30.11.. Wir freuen uns mit vielen Mitgliedern und ihren Familien wieder einen schönen großen Jahresabschluss zu feiern. Eure DLRG OG Baienfurt mit Bad Waldsee Liederkranz Baienfurt Adventssingen im Gustav-Werner-Stift in Weingarten Zu Beginn der Adventszeit singt der Männerchor des Liederkranzes Baienfurt mit den Senioren(innen) Lieder, die zum Teil in der Schule gelernt und gesungen wurden. Hierbei gehören zum Programm, Adventslieder wie „Wir sagen Euch an den lieben Advent“ aber auch weltliche Lieder, wie „Kein schöner Land in dieser Zeit“. Der mu- sikalische Nachmittag wird für die Besucher sicherlich kurzweilig und unterhaltsam. Beginn: 16 Uhr. Chorproben CHORifeen and Friends Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, Achtalschule Baienfurt, Eingang Friedhofstr. Chorleitung Peter Fuchs Weitere Sänger(innen), sind zum Mitsingen eingeladen. Notenkenntnisse sind erwünscht! Infos: 07502- 91 27 12 Männerchor Dienstag, 18.00 Uhr, wöchentlich, Vereinsheim Chorleitung Irene Streis Weitere Sänger willkommen. Notenkenntnisse sind nicht erforderlich! Infos: 0751-25 914 KAB Bezirk Bodensee Kirche im Kerzenschein Eine adventliche Stunde der ganz besondern Art findet am Dienstag, den 29. November in Blitzenreute statt. In die mit Hunderten von Kerzen beleuchteten Kirche St. Laurentius werden Musik, Stille, meditative Texte und Ge- danken als Impuls zum Nachdenken und Innehalten im Advent angeboten. Die musikalische Umrahmung über- nimmt ein ukrainischer Chor und die FAGO-Band aus Blit- zenreute. Beginn ist um 19.00 Uhr. Im Anschluss findet ein gemütliches Beisammensein im Dorfgemeinschafts- haus statt. Die Katholische Arbeitnehmerbewegung KAB Blitzenreute lädt zusammen mit dem deutsch polnischen Partnerschaftsverein sowie dem Familienkreis alle Inter- essierten sehr herzlich ein. Der Eintritt ist frei. © droigks/DEIKE 753U46W5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Welches Spiel verbirgt sich hinter dem Bilderrätsel? REBUSREBUS RÄTSELSPASS FÜR In diesem Rätsel sind die nachfolgenden Computer- und Gesellschaftsspiele versteckt. Ihr findet sie, indem Ihr die Buchstaben von links oder von rechts, von oben, von unten oder auch diagonal durchsucht. AQUA BUBBLE – AQUAEDUKT – AVALON – BALLANCE – BINGO – BREAK – CLANS – CLICK CLACK XL – CLUEDO – CRANIUM – DIABOLO – DOMINO – EVERQUEST – FABLE – GOOKA – HALMA – JUICED – LA CITTÀ – L.A. RUSH – LIGRETTO – MANILA – METRO – MIDNIGHT CLUB – MIKADO – MUEHLE – PACMAN – RAZZIA – REVOLT – RISIKO – ROMMÉ – RUMMY – SACRED – SCHACH – SKIPBO – STRATEGO – TANGRAM – THERAPY – TIKAL – UBONGO SPIELE-FAN SSPIELE-FAN S Lösung Rebus: Mensch ärgere dich nicht. 695R75R Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Buchen Sie jetzt Ihre Anzeige für Weihnachten! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Bezirksleiter Daniel Barth Mobil 0151-64685085 daniel.barth@lbs-sw.de IMMOBILIENMARKT www.tierheime-helfen.de TIERSCHUTZBUND E.V. DEUTSCHER Schnelle Spende, schnelle Hilfe: www.caritas-spende.de Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. IBAN: DE63 6012 0500 0001 7088 01 . BIC: BFSWDE33STG Stichwort: Flüchtlinge Niemand flieht ohne Not. Helfen Sie Flüchtlingen! Kippenstummel gehören nicht auf die Straße, sondern in den Aschenbecher! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 4,5 Zimmer Wohnung im STADTTOR ca. 112 m2 Wfl., 2 Bäder, Vorratsraum, Balkon, Aufzug, TG auf Wunsch, Rohbau erstellt, Energieausweis in Erstellung KP€ 599.000,- lnfo vor Ort: Sonntag 15 - 16 Uhr, Wangener Straße 138, Ravensburg Betz und Weber BauPartner Tel.: 0751 /996 990 99, betz-baupartner.de 4,5 Zimmer Penthouse-Wohnung im STADTTOR ca. 137 m² Wfl., 2 TL-Bäder, gr. 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          Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 27. Januar 2023 Nummer 4 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Samstag, 28.01.2023 um 14:30 Uhr am am um UhrSonntag, 29.01.2023 13:30 Wir laden die recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V., Baindt ganze Bevölkerung Aufstellungsplatz: Boschstraße Thumbstraße Umzugsweg: Umzugsende: Marsweilerstraße- Küferstraße - Ziegeleistraße - Innere Breite - Gartenstraße mit über 300 0 M aske nträ gern ! Narrenbaumstellen auf dem Dorfplatz Narrensprung in Baindt Raspler - ratsch, ratsch Mit Eröffnung durch die Böllergruppe Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Wir suchen für unser Bauamt eine stellvertretende Leitung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Woh- nen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeinde- verwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Leitung für das Bauamt (m/w/d). In den nächsten Jahren stehen mehrere große Hochbauprojekte in der Gemeinde an. Es erwartet Sie ein äußerst inte- ressantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit Gestaltungsmöglichkeiten in einer dienstleistungsorientier- ten Verwaltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören • Bearbeitung von Bauanträgen und Bauanzeigen • Koordinierung und Betreuung der Bauleitplanung • Überwachung der Bewerberlisten für Bau – und Gewerbegrundstücke • Stellungnahme der Gemeinde zu überregionalen Planungen • Bauberatung für Bauherren bzw. Erteilung von Auskünften zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen • Kauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken • Koordinierung und Betreuung kommunaler Bauprojekte bei Neu-/Erweiterungs-/Sanierungs- und Umbau- maßnahmen öffentlicher Gebäude • Projektentwicklung, Projektsteuerung und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion sowie die Betreuung von ex- ternen Planungsbüros Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Architektur, Stadtplanung bzw. Bauingenieurwissenschaft oder über einen Abschluss als Diplom-VerwaltungswirtIn bzw. Bachelor of Arts – Public Management oder eine vergleichbare Qualifikation. • Erfahrungen im Projektmanagement, im Bereich Stadtplanung bzw. Bauordnung, Erfahrung in der Führung von MitarbeiterInnen und Berufserfahrung und Fach– und Rechtskenntnisse in den Leistungsphasen nach HOAI, dem öffentlichen Bauplanungs– und Umweltrecht und im Vergaberecht (BauGB/LBO BW, VOB, HOAI) sind wünschenswert jedoch nicht Grundvoraussetzung. • eigenverantwortliche, strukturierte und wirtschaftliche Arbeitsweise • Durchsetzungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Belastbarkeit • Fähigkeit zur Steuerung und Koordinierung komplexer Planungen sowie zu strategischem Denken • flexible Aufgabenwahrnehmung, insbesondere für Gremiumssitzungen in den Abendstunden Wir bieten • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem spannenden Aufgabengebiet sowie Gestaltungsmöglichkeiten • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit • vorbehaltlich der persönlichen bzw. laufbahnrechtlichen Voraussetzungen sind Aufstiegsmöglichkeiten und Perspektiven bis Besoldungsgruppe A 13 oder entsprechende EG 12 TVöD möglich. • breit gefächerte und aufgabenspezifische Fortbildungen • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes Da die Bauamtsleiterin Ende 2026 in den Ruhestand geht, wird bei Bewährung die Bauamtsleiterstelle in Aus- sicht gestellt. Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 31.01.2023 unter bewerbung@ baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere Bauamtsleiterin Petra Jeske (Tel. Nr. 07502 9406-51) oder Bürger- meisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Amtliche Bekanntmachungen Narrensprung Baindt Wie jedes Mal bewirten wir wieder beim Baindter Narren- sprung - und danach. Im Feu- erwehrhaus in der Ziegeleist- raße gibt es Festes und Flüssiges, Warmes und Kaltes. In der Fahrzeughalle feiern wir bei Partymusik in unserer Blaulichtbar. Im Obergeschoss lädt unser Fasnetscafe zum gemütlichen Verweilen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihre Feuerwehr Fundinfo Fundsachen - Lumpenkapellenball Beim Lumpenkapellenball am vergangenen Wochenen- de sind eine schwarze Herrenjacke, ein Schlüsselbund, eine Gesundheitskarte sowie ein ledernes Armband lie- gengeblieben. Die Gegenstände wurden im Rathaus abgegeben und können beim Fundamt, Zimmer 0.2 abgeholt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 07502/9406-12 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochen- enden und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St-Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 28. Januar und Sonntag, 29. Januar Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 94 06-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt - Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 28. Januar Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mittelöschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Sonntag, 29. Januar Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Januar 28.+29.01. Skikurs Alpinteam - Ersatztermin 28.01. Narrenbaumstellen DP 29.01. Narrensprung Februar 03.02. Kinderball Elternbeirat KWS SKH 08.02. Fasnetsball Seniorentreff BSS 11.02. Ball der Vereine Raspler SKH 14.02. Gemeinderatssitzung Rathaus 16.02. Befreien: Schule, Kitas, SBBZ, Sel. Irmgard, Rathaussturm DP 19.02. Schalmeienball SKH 21.02. Maskenvertreiben DP 22.+23.02. Skikurs Alpinteam 25.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 25.+26.02. Skikurs Alpinteam 25.+26.02. Ausstellung Kreativer Montag DBS Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Waldschrathäs der Raspler wird vorgestellt Jedes Jahr am Gumpigen Donners- tag wird unser Kindergarten durch viele große und kleine Waldschrats befreit. Es ist immer ein ganz beson- derer Tag für alle. Trotz der Freude und Spaß bei einigen, gab es auch Kinder, die Angst vor Maskenträgern hatten. Um diese Angst abbauen zu können, stellte uns Frau Lang ihr Waldschratshäs vor. Auch in diesem Jahr wurde uns von Frau Lang das Waldsch- rathäs der Raspler vor- gestellt, nämlich am 18.Januar . Und sie war nicht allein! Ein Kinder- gartenkind brachte an diesem Morgen sein Waldschrathäs mit und zeigte stolz, welche Utensilien für einen Umzug gebraucht wer- den. Ganz gespannt lausch- ten die Kinder der „Ras- plergeschichte“ und ge- meinsam wurde das Baindter-Narrenlied gesungen. Am Schluss bekam jedes Kind vom großen und kleinen Wald- schrat „ein Guetsle“ und die Kinder bedankten sich mit einem kräftigen Raspler-Ratsch-Ratsch! Zur Information Energieeinsparmaßnahmen im Baindter Rathaus wirken! Im Baindter Rathaus wurden in den vergangenen Mo- naten zahlreiche Maßnahmen zum Energie sparen um- gesetzt. Wie sich nun immer mehr herauskristallisiert, führen diese zu einer deutlichen Verringerung der Ener- gieverbräuche. So ist der Erdgasverbrauch von September bis Dezember 2022 witterungsbereinigt um über 50 Prozent gerin- ger, als noch im Jahr 2021. Allein in diesen vier Monaten konnte das Rathaus witterungsbereinigt mit Daten des Deutschen Wetterdienstes umgerechnet knapp 13.500 kWh Erdgas einsparen. Unbereinigt liegt die Einsparung aufgrund des bisher recht milden Winters, nochmals um einiges höher. Das Baindter Rathaus trägt so mit dazu bei, dass eine Gasmangellage in Deutschland auch im kom- menden Winter ein Stück weit unwahrscheinlicher wird. Außerdem war der Stromverbrauch von August bis De- zember 2022 durch die Umsetzung der Maßnahmen, um fast 20 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahrs verringert. In den Monaten November und Dezember wurde ein erfolgreiches Pilotprojekt mit Freitag als Homeoffice- tag für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus durchgeführt. Neben einer merklichen Verringerung der Energieverbräuche des Rathausgebäudes, konnte ne- benbei über die Verringerung des Pendlerverkehrs ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich geleistet werden. Eine Fortsetzung dieser Maßnahme ist derzeit allerdings nicht geplant. Ebenfalls als wirksame Energieeinsparmaßnahmen er- wiesen sich die Schießung des Rathauses in der Zeit zwi- schen Weihnachten und Neujahr sowie die Verlegung der Bürgertheke in die Büroräume im Untergeschoss. Zudem trägt auch die Umsetzung der Maßnahmen aus der Ener- gieeinsparverordnung des Bundes maßgeblich mit zur erzielten Verbrauchsreduzierung bei. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Wohl-Fühl-Treff „Betreuter Mittagstisch“ Für Menschen mit demenzieller Er- krankung Immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Informationsabende der Wirtschaftsschule, des Berufskollegs und des Wirtschaftsgymnasiums der Humpis-Schule Ravensburg Die kaufmännischen Vollzeitschulen der Humpis-Schule Ravensburg, St.-Martinus-Str. 77, laden zu den folgenden Informationsabenden ein: • Wirtschaftsschule / zweijährige Berufsfachschule: Dienstag, 7. Februar 2023, um 18:00 Uhr informiert die zweijährige kaufmännische Berufsfachschule (Wirt- schaftsschule) im Hörsaal 012 über ihr kaufmännisches Profil, ihre verschiedenen Wahlfächer und die sonstigen Aktivitäten über den regulären Unterricht hinaus. • Berufskolleg: Mittwoch, 8. Februar2023, um 18:00 Uhr stellen sich die Schularten des kaufmännischen Berufs- kollegs (Berufskolleg I/II, Berufskolleg Fremdsprachen, BKFH) im Hörsaal 012 vor. • Wirtschaftsgymnasium: Donnerstag, 9. Februar2023, um 18:00 Uhr findet im Hörsaal 012 ein allgemeiner In- formationsvortrag zum Bewerbungsverfahren und zu den Aufnahmebedingungen des Wirtschaftsgymnasi- ums statt. Im Anschluss werden die verschiedenen wirt- schaftlichen Profile sowie alle sonstigen Unterrichtsfä- cher in den Klassenzimmern anschaulich vorgestellt. Zugangsvoraussetzungen: In die Wirtschaftsschule können Hauptschüler, Werkre- alschüler, Gemeinschaftsschüler, Realschüler oder Gym- Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 1. 2. 3. 4. 5. 6. Tim Bartels (Umweltbriefe) Klima-Werbung Alles Lüge Viele Verbraucherinnen und Verbrau- cher wollen im Supermarkt auf Umwelt- und Klimaschutz achten. Das hat die Le- bensmittelindustrie erkannt und ver- marktet ihre Produkte mit Labels wie „klimaneutral“ oder „kli- mapositiv“. Doch hinter diesen Werbeverspre- chen steckt oft kein echter Klimaschutz – sondern reine Ge- schäftemacherei, bei der Siegelanbieter ab- kassieren und Herstel- ler ihre Ware schön- rechnen. Das zeigt ein Foodwatch-Report. „100% CO2-neutral hergestellt“, „klimaneutrales Produkt“ oder einfach „klimaneutral“: Im Handel gibt es immer mehr Produkte, die mit Aussagen zur Kli- maneutralität werben. Gesetzlich geschützt sind diese Angaben nicht. In der gängigen Verwendung versprechen sie lediglich, dass fürs jeweilige Produkt der CO2-Ausstoß über den Lebenszyklus berechnet und zum Aus- gleich Minderungszertifikate aus weltwei- ten Klimaschutzprojekten gekauft werden, die sogenannte Kompensation. Das ist dem Großteil der Verbraucher nicht bekannt. Sie erwarten, dass derart beworbene Produkte weniger klimaschädlich hergestellt sind. Dies ergab eine Umfrage des Sinus-Instituts im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW. Foodwatch hält auch die meisten Kompen- sationsgeschäfte in ihrer Wirkung für frag- würdig, wenn sie nicht „zusätzlich“ sind. Die Verbraucherorganisation nennt Nega- tivbeispiele: Volvic-Mineralwasser, auf dessen Flaschen das Label „Klimaneutral zertifiziert“ steht, ist da leicht zu durch- schauen, ohne dass man überhaupt das Kompen- sationsprojekt kennt. Einweg-Plastikflaschen sind nun mal schlechter für Umwelt und Klima als Mehrweg. „Und statt aus der Region wird das Volvic- Wasser größtenteils mit dem LKW über weite Distanzen aus Frankreich nach Deutschland gekarrt“, hat Foodwatch recherchiert. Auch Discounter Aldi verkauft Milch als „klimaneutral“ und kompensiert seinen verursachten CO2-Ausstoß in einem Auf- forstungsprojekt in Uruguay, wo Monokul- turen aus Eukalyptus angelegt werden. Nicht nur findet es Foodwatch hier zweifelhaft, ob in diesem Projekt tatsächlich „zusätzliches CO2 gebunden wird“. Auch wüssten „we- der Aldi noch die produzierende Molkerei, wie viele Emissionen bei ihrer Produktion genau ausgestoßen werden“. Ohne diese Da- ten ließen sich ja gar keine wirksamen CO2- Reduktionsmaßnahmen planen. Wie einfach es als Unternehmen ist, seine Produkte als „klimaneutral“ labeln zu lassen, zeigte eine Recherche des Wochenblatts Die Zeit. Deren Reporterinnen bekamen für ihre fiktive, also gar nicht existierende Firma mit bloßen Behauptungen drei Klimaneutral- Siegel, ohne dafür Belege für den CO2-Fuß- abdruck vorzulegen oder dafür, wie man sei- ne Emissionen zu senken gedenkt. Auch das Bundesumwelt- und Verbrau- cherschutzministerium kritisiert, dass die Klima-Werbung „häufig eine Täuschung der VerbraucherInnen“ sei. Bisher gebe es keine verbindlichen Regeln, wann eine Firma sich oder ihre Produkte so kennzeichnen dürfe. Foodwatch fordert, dass Aussagen wie „kli- maneutral“ verboten werden. Anforderungen an Klima-Werbung müsse man gesetzlich re- geln. „Wir brauchen verlässliche Kennzeich- nungen, die die Erwartungen der Menschen erfüllen“, sagt auch Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW. (tb) https://www.foodwatch.org/de/pressemittei- lungen/2022/nach-foodwatch-kritik-rewe-stoppt- umstrittene-klimawerbung/ Vorsicht, bloße Behauptung! Klimasackgasse. Anhand des Be- griffs „klimaneutral“ ist für Verbrau- cherinnen und Verbraucher nicht ersichtlich, wie ernst es ein Unternehmen tatsächlich mit dem Klimaschutz meint. Kompensation. Dieser Terminus be- deutet „Ausgleich“. Mit dem Kauf von CO2-Gutschriften will man die beim Unter- nehmen entstehenden Treibhausgase aus- gleichen. Emissionen in die Atmosphäre hierzulande sollen also durch Klimaschutz- projekte an anderer Stelle wieder „gebun- den“ werden. Das Problem: Diese Kompen- sationsprojekte anderenorts machen die bei der Produktion entstandenen Emissionen hierzulande eben nicht mehr rückgängig. Klimaschutz zusätzlich. Echte Kom- pensation basiert darauf, dass ein Pro- jekt ohne Verkauf von CO2-Gutschriften gar nicht zustande käme. Nur dann sei die CO2-Einsparung zusätzlich und dürfe als Gutschrift angeboten werden, findet Food- watch. Der Projektbetreiber müsse also dar- legen, dass das Kompensationsprojekt ohne die (zusätzliche) Finanzierung durch CO2- Gutschriften nicht realisiert worden wäre. Kohlenstoffbindung. Wälder sind Klimaschützer, weil sie große Mengen CO2 speichern können. Projekte, die Wäl- der schützen oder Flächen renaturieren, sind daher zu begrüßen. Zur CO2-Kompensation seien sie aber ungeeignet, meint Foodwatch. Denn der Baum, der zur Kompensation Kohlenstoff binden und wachsen soll, kann jederzeit gespeicherten Kohlenstoff wieder freisetzen, etwa bei einem Waldbrand. Kein Betreiber eines Waldprojekts kann garantie- ren, dass der Baum in 30, 50 oder 100 Jahren noch steht und Kohlenstoff binden wird. Klimawirkung. Klimaschutzprojekte können positive Auswirkungen ha- ben. Doch für einen planbaren, dauerhaften CO2-Ausgleich eignen sie sich nicht, urtei- len die Verbraucherschützer: „Keinesfalls sollte man der Illusion unterliegen, mit Pro- jekten im Globalen Süden ließe sich billig kompensieren, was hierzulande falsch läuft.“ Klimaschutzambitionen. Schaffen Unternehmen es, ihre Emissionen deutlich zu reduzieren, spricht nichts dage- gen, damit zu werben. Sie sollten dabei ihre Fortschritte ehrlich, umfassend und ohne Übertreibungen kommunizieren. Der Foodwatch-Report als PDF (68 S.): https://www.foodwatch.org/fileadmin/- DE/Themen/Klimaluegen/ Report_Klima_Claims/Klima_Report_2022.pdf Fo to : F oo dw at ch Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 nasiasten nach der 8. oder 9. Klasse sowie Schüler nach Abschluss des VAB aufgenommen werden. Die Schüler erwerben an der Wirtschaftsschule nach zwei Jahren die Mittlere Reife verbunden mit einer beruflichen Grundbil- dung. Diese Schulart bietet eine gute Basis für kaufmän- nische Berufe aber auch für weiterführende, berufliche Schulen. Dass die Wirtschaft diese Art der besonderen Mittleren Reife schätzt, zeigt die große Übernahme der Absolventen in anspruchsvolle Ausbildungsberufe. Voraussetzung für die Aufnahme in das kaufmännische Berufskolleg ist grundsätzlich ein mittlerer Bildungs- abschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss, Verset- zungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 ei- nes Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule, Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges, gleichwertiger Bildungsstand). Bei einzelnen BKs gelten noch Zusatzbestimmungen. In das Wirtschaftsgymnasium können Bewerber aus allgemeinbildenden Gymnasien mit einem Versetzungs- zeugnis nach Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11, Be- werber aus Gemeinschaftsschulen (E-Niveau) mit einem Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe sowie Bewerber mit Mittlerer Reife aus Real-, Werkreal-, Be- rufsfach- oder Gemeinschaftsschulen mit einem Noten- durchschnitt von 3,0 in Deutsch, Englisch und Mathematik und mindestens der Note „ausreichend“ in jedem dieser drei Fächer aufgenommen werden. Das Wirtschaftsgym- nasium vermittelt in drei Jahren die allgemeine Hoch- schulreife. Anmeldeschluss für alle Schularten ist der 1. März 2023. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für das Wirt- schaftsgymnasium und die Berufskollegs (außer BKFH) über das zentrale Online-Bewerberverfahren unter www.schule-in-bw.de/bewo erfolgt. Die Anmeldung für die Wirtschaftsschule läuft direkt über die Schule. Weitere Informationen zu den einzelnen Schularten er- halten Sie auch im Internet unter www.humpis-schule.de Schülerabend der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg 2023 Die Studierenden der Fachschule für Landwirtschaft Ra- vensburg mit den Fachrichtungen Landbau und Haus- wirtschaft laden alle ehemaligen Schülerinnen und Schü- ler, Freunde der Fachschule, als auch Interessierte recht herzlich zum traditionellen Schülerabend ein. Der Schülerabend 2023 findet am Freitag, den 03. Fe- bruar 2023 ab 20:00 Uhr in der Turn- und Festhalle in 88239 Leupolz, Oberweilerstraße 20 statt, Einlass ist ab 19:30 Uhr. Durch interessante Fachvorträge geben die Studieren- den einen Einblick in das Bildungsangebot der Fach- schule, unterhaltsame Sketche lockern das Programm auf. Musikalisch wird der Abend von der Bauernkapelle Oberschwaben umrahmt. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Die Studierenden und Lehrer der Fachschule Ravensburg freuen sich auf Ihr Kommen! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Steuerfreiheit kleiner Photovoltaikanlagen Wer bisher Beiträge zur Kranken- und Pflegeversiche- rung aus dem Betrieb einer kleinen Photovoltaikanla- ge gezahlt hat, kann sich freuen. Durch eine Regelung im Jahressteuergesetz 2022 entfällt rückwirkend ab 1. Januar 2022 die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Krankenkassen erstatten zu viel gezahlte Beiträge. Profitieren können alle Betreiber einer PV-Anlage mit ei- ner installierten Gesamtbruttoleistung laut Marktstamm- datenregister von bis zu 30 kW (peak). Beim Betrieb meh- rerer Anlagen steigt die Maximalgrenze unter bestimmten Voraussetzungen sogar auf 100 kW (peak). Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, dass die Kranken- kassen nicht automatisch tätig werden können, da ih- nen insbesondere die Leistung der jeweiligen PV-Anlage nicht bekannt ist. Betroffene sollten sich daher zwecks Überprüfung der Beitragsbemessung und unter Beifü- gung eines Nachweises der installierten Bruttoleistung der PV-Anlage (z. B. Auszug Marktstammdatenregister) mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Die Krankenkassen werden im Regelfall die Beitragsbe- messung korrigieren und überzahlte Beiträge erstatten – allerdings immer unter dem Vorbehalt, dass der Ein- kommensteuerbescheid des Jahres 2022 den Wegfall der bisher steuerpflichtigen Einkünfte bestätigt. Beitragsnachforderungen vermeiden Insbesondere Betreiber mehrerer PV-Anlagen, deren Ge- samtbruttoleistung die Grenze von 30 kW (peak) über- steigt, sollten die Steuerfreiheit zunächst durch ihren Steu- erberater oder das Finanzamt prüfen lassen. Ansonsten kann es zu Beitragsnachforderungen einschließlich Rück- zahlung zunächst erstatteter Beiträge kommen. Wo kann sich die Neuregelung noch auswirken? Einnahmen aus PV-Anlagen werden auch in anderen Sozialversicherungsbereichen berücksichtigt (z. B. Bei- tragsbemessung für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, Berücksichtigung bei der Famili- enversicherung, Einkommensanrechnung bei Erwerbs- und Hinterbliebenenrenten). Auch in diesen Fällen sollte Kontakt zum Sozialversicherungsträger aufgenommen werden, wenn die PV-Anlage ab 2022 steuerfrei ist. Zum Hintergrund Der durch den Betrieb einer PV-Anlage entstehende Ge- winn oder Verlust zählt steuerlich zu den Einkünften aus einem Gewerbebetrieb. Sozialversicherungsrechtlich han- delt es sich damit um Arbeitseinkommen, das bei freiwilli- gen Mitgliedern generell und bei Pflichtmitgliedern, wenn sie daneben noch eine Rente oder einen Versorgungs- bezug beziehen, der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegt. Landratsamt Ravensburg Am 01. März 2023 ist es soweit ... Das JugendticketBW startet! Junge Leute können damit, für 365 Euro im Jahr, im ganzen Land Baden-Württemberg mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln fahren. Die Vorbereitungen zum Jugendticket BW sowie die Pro- duktwechsel durch die Kunden im bodo-Abocenter laufen auf Hochtouren. Leider kommt es immer wieder zu Fehlern bei der Umstel- lung bzw. Bestellung. Deshalb hat uns die Geschäftsstelle von bodo gebeten, folgende sehr wichtige Information an Sie weiterzugeben: Wichtiger Hinweis für Wechsler: Wer bisher eine eCard Schule hat und zum JugendticketBW wechseln möchte, muss unbedingt auf abo.bodo.de den Produktwechsel vornehmen. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Das Jugendticket darf in diesen Fällen nicht als neues Abo beantragt werden! Wer nicht den Produktwechsel vollzieht, sondern das Jugendticket neu beantragt, muss gegebenenfalls mit doppelten Abbuchungen vom Bankkonto rechnen, weil durch einen Neuantrag zwei ei- genständige Verträge angelegt werden. Ein weiterer wichtiger Hinweis: Sofern Schülerinnen und Schüler mit öffentlichen Ver- kehrsmitteln (nicht im freigestellten Schülerverkehr!) zur Schule fahren und nicht ins Landesweite Jugendticket wechseln sondern nur für einzelne Monate eine Schüler- monatskarte beziehen wollen ist zu beachten, dass pro Schuljahr maximal die Kosten des Landesweiten Jugend- ticket von zurzeit 365,00 Euro in der Kostenerstattung anrechenbar sind. Übersteigen im Schuljahr die Kosten der bestellten Schülermonatskarten diesen Betrag, ist der übersteigende Betrag nicht erstattungsfähig, da „nicht notwendig“ im Sinne der Kostenerstattungssatzung. Es empfiehlt sich daher dringend, sofern ein „Nicht-Wechsel“ ins Landesweite Jugendticket erwogen wird, dies bei der Wahl der Fahrscheinart nochmals genau zu überdenken. In der Regel dürfte der Wechsel ins Landesweite Jugend- ticket wohl die günstigere Variante sein. Auch bei Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 - 4 und der SBBZ, die das ganze Schuljahr mit öffentlichen Ver- kehrsmitteln zur Schule fahren, gilt die Kappungsgren- ze, wenn Schülermonatskarten bezogen werden sollten. Schon für den Bezug von Schülermonatskarten ab 1 bo- do-Zone könnte bei dieser Schülergruppe die Kostenbe- lastung über den Eigenanteilen für ein Schuljahr liegen. Ein Wechsel ins Landesweite Jugendticket wäre daher auch in diesen Fällen aus Kostengründen dringend an- geraten. Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne Ihre Schülerlis- tenverfahren-Stellen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 28. Januar – 05. Februar 2023 Gedanken zur Woche Trost und Ruhe Nur in der Tiefe der Seele, mit Hilfe jener Kraft, die stärker ist als alle Vernünftigkeit, kann Trost und Ruhe gefunden werden. Wilhelm Busch Samstag, 28. Januar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 29. Januar – 4 Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Benjamin Michel- berger, Benjamin Zentner, Ricco Haller, Alina Michelberger, Max Schützbach, Marlene Stör, Johanna Zentner († Familie Merk, Familie Gisi, Maria Ungemach, Franz und Eugen Schmidt, Christina Fetsch, Peter Fetsch, Nikolaus Wagner, Annamaria Wagner, Eugenia Wagner, Otto Wagner, Eugenia Wagner, Rosa Wagner) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Paul Dienstag, 31. Januar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst mit Blasiussegen Mittwoch, 01. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier († Bentele Maria geb. Hartmann) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 02.Februar – Darstellung des Herrn (Lichtmess) 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Blasiussegen und Kerzenweihe Ministranten: Laureen Hartmann, Pia Kronen- berger, Laura Kurz, Marisa Pfisterart († Magdalena und Klemens Braunagel) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Blasiussegen und Kerzenweihe Freitag, 03. Februar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 04. Februar 09.30 Uhr Briach – Patroziniumsgottesdienst mit Ker- zenweihe und Blasiussegen 17.45 Uhr Baindt – Taufe von Kristina 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Mathea Buchter, Benedikt Heilig, Pia Kreutle († Josef Gresser, Eugen Maier, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ida und Pius Wolf, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Jahrtag: Anni Maier) Sonntag, 05. Februar – 5. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt, Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr, Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Treffen der Gruppenleiter/innen Erstkommunion Die Gruppenleiter/innen treffen sich am Mittwoch 1. Feb- ruar um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal. Bitte mitbrin- gen: Schreibzeug, eine Tasche/Tüte zum Heimnehmen der Materialien (falls sie die Mappe von den anderen Gruppenleiterinnen haben, bringen Sie sie mit!), viel Neu- gier und Freude. Vielen Dank für Ihre Arbeit mit den Kindern auf dem Weg zur Feier der Beichte und Feier der Kommunion. Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Mitfeier der Kar- und Ostertage Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zenrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn be- wusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhaltet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.lieb- frauenhoehe.de Mitgliederversammlung des Katholischen Kirchenchors Baindt Am 13.01.2022 fand die ordentliche Mitglieder- versammlung des Kirchenchores für das Jahr 2022 statt. Sie begann mit einem Gottesdienst in unserer Pfarrkirche. Herr Pfarrer Staudacher richtete ein Grußwort an die Sänger und Sängerinnen und äußerte seine Freude darüber, dass endlich einmal die vorderen Bankreihen gut besetzt waren. Nach dem Gottesdienst ging es in den Bischof-Spro- ll-Saal im Gemeindehaus, wo nach einer Stärkung Herr Pfarrer Staudacher und die 1. Vorsitzende Nadine Klotzer die Sitzung eröffneten. Nach einer Gedenkminute für die verstorbenen Albert Vollmer und Anna Schmitz, die im Kirchenchor gesungen hatten, berichteten die Chorleiter Rainer Strobel und Doris Kapler, sowie Schriftführerin, Kassenwart und das Kassenprüfer-Team zu ihren jewei- ligen Zuständigkeiten. Anschließend wurde der Antrag zur Entlastung der Vorstandschaft gestellt, dem die Mit- glieder stattgaben. Ein außerordentlicher Tagesordnungspunkt beschäftigte sich mit einer Neuordnung der Vorstandschaft, die den Mitgliedern vorgestellt und der dann einstimmig zuge- stimmt wurde. Dank der Bereitschaft von den Mitgliedern der Vorstand- schaft, deren Amtsperiode zu Ende gegangen war, sich erneut aufstellen zu lassen, konnten bei den anschließen- den Wahlen alle Posten unverändert besetzt werden. Eine Ausnahme stellte dabei das Amt der 2. Vorsitzenden dar, das aufgrund der Neuordnung entfällt. Zu guter Letzt konnten auch wieder einige Mitglieder mit einer Urkunde des Cäcilienverbands und einem kleinen Geschenk für langjähriges Singen geehrt werden. Chor- leiter Rainer Strobel und Frau Inge Kreutle wurden für 15 Jahre, Herr Lambert Allkemper für 20 und Frau Gaby Herrmann für 30 Jahre geehrt. Voranzeige Seniorentreff Fasnet ist heut, das ist für uns eine große Freud! Auf gehts zur Seniorenfasnet am Mittwoch, 08. Februar 2023 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Wir laden Sie zu einem fröhlichen und bunten Nachmit- tag mit Musik herzlich ein. Nicht verborgen bleiben uns auch die kommunalen Neuigkeiten des vergangenen Jahres, „i sag jo nix, i moin jo blos!“ Unsere „Bampfenkätter“ wird nach zwei Jahren Coron- apause sicher viel Lustiges von unserem Dorf zu berich- ten haben. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und grüßen Sie Ihr Seniorenteam Begegnungstag am 3.2.23 9.00 Uhr Kirche Dreifaltigkeit in Ravens- burg Für alle Frauen aller Altersgruppen und aller Konfessionen Ab 10.00 Uhr im Gemeindehaus „Dreifal- tigkeit RV-Weststadt“ Vortrag zum Thema „Zukunft“? Hoffnung! Referent Herr Ansgar Krimmer Dekanatsreferent aus Weingarten. Nach der Mittagspause (Jeder kann diese selbst gestal- ten) kommt Herr Dr. Jürgen Wagner, Weingarten, als Re- ferent zum Thema: „Tauchen Sie ein in die verborgene, geheimnisvolle Welt der Seele“. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Jede Teilnehmerin kann ganztags oder nur vormittags bzw. nachmittags dabei sein. Ende gegen 16.00 Uhr. Ver- anstalter: Landfrauenvereinigung des kath. Frauenbundes Christina Längle und Marlies Rothenhäusler. Kosten 5,00 Euro Alle Frauen sind herzlich willkommen. Jahresbeitrag: Anfang Februar werden wir die Mitgliedsbeiträge des Frauenbundes wieder per Lastschrift einziehen. Bit- te alle Barzahler, den Betrag von 30,00 Euro bei Rita Grubert abzugeben. Vielen Dank Fraue Fasnet am 15.2.23 Um 14.00 Uhr Im kath. Gemeindehaus Baienfurt Wir freuen uns auf Eure Teilnahme. Wer hat Zeit, für die Fasnet einen Kuchen zu backen? Bitte um Anmeldung bei Elisabeth Muschel, Tel. 52720 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Jesus segnet die Kinder Ökumenischer Krabbelgottes- dienst am 5. Februar 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. Jes 60,2 Sonntag, 29. Januar letzter Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 30. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 01. Februar 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8-Unterricht im Ev. Ge- meindehaus Sonntag, 05. Februar 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Krabbel-Gottesdienst im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal --- Gedanken zum Wochenspruch Über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. (Jes 60,2) Es gibt Momente im Leben, in de- nen sich der Himmel öffnet und ich sehe, wie’s weitergeht. Solche Momente tun so gut, dass wir sie am liebsten festhalten würden: Augenblick verweile, du bist so schön! Aber das geht nicht. Das haben schon die Begleiter gemerkt, die mit Jesus damals auf dem Berg waren, auf dem sie ganz klar ge- sehen haben, dass Jesus wirklich der ist, der Himmel und Erde verbin- det, Gemeinschaft stiftet und Licht ins Dunkle bringt. Sie mussten lernen, dass Leben kein Festhalten von Si- cherheiten ist, sondern Unterwegssein im Vertrauen auf Gottes Zusagen. Wir werden auch in anderen Lebenslagen wieder merken, wie Gott für uns da ist, wie er uns begleitet und durchs Leben führt. Einfach herrlich! – So dürfen wir dann wie die Jünger ru- fen, Gott danken, uns an seiner Gegenwart freuen und mit viel Gottvertrauen in die Zukunft gehen. Weil mir von Gott her schon auch morgen wieder ein Licht aufgehen wird, wenn ich es am meisten brauche. Gottes Segen und herrliche Lichtblicke in der neuen Wo- che! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert wer- den. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Kinderkirche Hallo Kinder, wir treffen uns jeden Sonntag von 10.30 – 11.30 Uhr zur Kinderkirche im Gemeindehaus Baienfurt (Öschweg 30). Wir freuen uns auf euch! Kommt einfach vorbei!! Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Abt. Frauenturnen Leba, lacha, Fasnet macha Unter diesem Motto findet unsere Ver- einsfasnet am Montag, 6.2.23, um 18.59 Uhr, im Jugendvereinsheim „Loch“ statt. Bitte, etwas fürs kalte Büffet mitbringen. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. Reitergruppe Baindt Einladung zur Ordentlichen Mitgliederver- sammlung 2023 Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitglieder- versammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 03.03.2023 um 20.00 Uhr in den Räumen von Kirchner-Konstruktionen in Weingarten, Hein- rich-Hertz-Straße 6 (Hintereingang) statt. Hierzu möch- ten wir Euch gerne einladen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen • 2. Vorsitzende/r für 2 Jahre • Kassierer/in für 2 Jahre • 3 Ausschussmitglieder für 2 Jahre • 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2023 10. Anträge und Verschiedenes • Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 17.02.2023 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs 1. Vorsitzender Blutreitergruppe Erfolgreiche Gründungsversammlung der „Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V.“ Im Jahr 1906 beteiligte sich die Pfarrei Baindt zum ersten Mal geschlossen am Blutritt in Weingarten mit über 50 Reitern, der Ortspfarrer Rudolf Oswald (Pfarrer in Baindt von 1902 bis 1922) an der Spitze. Hierzu wurden eigens 5 Standarten gestiftet. Seit ihrer Gründung hat die Blutreitergruppe Baindt alljährlich, als eigenständige kirch- liche Gruppe, am Blutritt in Weingarten teilgenommen. Durch die Umstrukturierung des Kassenwesens bei den Kirchenpflegen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart und die damit verbundene Übergabe der Kassen an das kath. Verwaltungszentrum in Kisslegg, hat sich die Blutreiter- gruppe in der Pfarrei Baindt mit der Gründung eines ge- meinnützigen Vereins beschäftigt. Die Blutreiterversamm- lungen vom 22. Juni 2022 und 13. Juli 2022 bei denen die Vereinsgründung, der Satzungsentwurf sowie die Beset- zung der Vorstandsämter besprochen wurde, waren die Voraussetzungen hierzu. Bei der am 17. Januar 2023 stattgefundenen Gründungs- versammlung im Bischof-Sproll-Saal wurde folgende Vor- standschaft gewählt: Vorsitzender: Werner Elbs, Stell- vertretender Vorsitzender und Gruppenführer: Berthold Steinhauser, Kassierer: Alexander Henzler und Schriftfüh- rer: Adelbert Steinhauser. Von l. n. r.: Adelbert Steinhauser, Berthold Steinhauser, Werner Elbs, Alexander Henzler Schalmeienkapelle Baindt e.V. 4. Fasnetswochenende Dieses Wochenende wird es mal so richtig Ernst für die Musketiere aus Baindt. Am Freitagabend dürfen wir uns noch entspannen und schon einmal unsere ganzen Kräfte bündeln, denn am Samstagmittag geht es auf dem Dorfplatz in Baindt beim Narrenbaumstellen los. Abends geben wir noch einmal Vollgas in Wetzisreute beim Geröllheimerball. Am Sonntag gilt es dann. Morgens präsentieren wir uns noch beim Zunftmeisterempfang und direkt im Anschluss geht es in voller Truppenstärke auf die Baindter Straßen, um beim Narrensprung unser Dorf gegen annähernde feindliche Truppen zu beschützen. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Volleyball LJ Baindt Start der Rückrunde für VLJ 1 und VLJ 2 Am vergangenen Samstag, 21.01.2023 fand das Nachholspiel gegen den SV Jedesheim und den TV Kressbronn statt. Die erste Mannschaft der Volleyball Landjugend Baindt machte es mal wieder spannend bis zum Schluss. Es schien fast, als hätten die Baindter Angst, ihr Spiel durchzuziehen und gegen den Tabellenersten zu siegen. So ging der erste Satz knapp nach Jedesheim (25:27), die sich im zweiten Satz dann die Butter nicht mehr vom Brot nehmen lie- ßen (18:25). Gegen den letztjährigen A-Klassen-Sieger Kressbronn tra- ten die Baindter so souverän auf, dass sie sich direkt den ersten Satz holten (27:25). Leider konnten trotz engagier- tem Spiel und vollem Körpereinsatz keine weiteren Punkte mit nach Hause gebracht werden (21:25 und 23:25). Der Rückrundenstart am 28.01.2023 in der heimischen Baindter Halle lässt neu hoffen! Nicht nur die erste Mann- schaft hat an diesem Samstag ihren Spieltag, sondern auch VLJ Baindt 2. Insgesamt werden an diesem Tag neun Mannschaften die Sporthalle der Klosterwiesen- schule mit erstklassigem Volleyball füllen. Ab 11 Uhr spie- len VLJ Baindt 1 gegen TSG Leutkirch und SV Kirchdorf. Ab 13 Uhr spielen VLJ Baindt 2 gegen BSG Immenstaad Dornier-Freizeit-Mixed und TV 02 Langenargen Red Hot Volley Peppers. Wir freuen uns auf einen närrischen Heim- spieltag mit Fans, Freunden und Bekannten und auf laut- starke Unterstützung! Herzliche Einladung! Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr-Sommer Basar am 11.03.2023 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Nummernvergabe startet am 25.2.2023. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. !!!Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Herbstbasar in neuer Form in der Schenk-Konrad-Hal- le war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle die dabei mitgewirkt haben! Dank diesem Erfolg geht die Geschichte der baindter Kinderbasar am 11. März 2023 weiter. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 10.03.2023 15.00 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 11.03.2023 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer (75 Artikel) vorab ohne Bearbei- tungsgebühr - Vorab- Einkauf am Freitagabend Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar-Team Baindt Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt und die vierten Klassen der Klosterwiesenschule. Alpinteam Baindt Kurssituation des Alpinteam Baindt Liebe Teilnehmer, aufgrund der schwierigen Schneesituation halten wir sie wegen der Durchführbarkeit unserer Ski- und Snowbaordkurse auf der Homepage www.svbaindt.de auf dem Laufenden. Ihr Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen einen weiteren „Schutzengel“ der Helfer-vor-Ort Gruppen des DRK Baienfurt-Baindt vorstellen: Name: Janina v.Watzdorf Alter: 35 Beruf: Chemikerin Med. Ausbildung: Rettungsanitäter HvO seit: 2017 (im DRK seit 1997) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Mir gefällt im DRK: die unglaubliche Vielfalt, die die ver- schiedenen Aufgaben und Einsätze mit sich bringen. Ich engagiere mich ehrenamtlich im DRK weil: ich mehr- fach erlebt habe, wie sehr wir Menschen dadurch unter- stützen können, ihnen in schwierigen Situationen inner- halb weniger Minuten zur Seite stehen zu können - nicht nur medizinisch, sondern auch durch Betreuung und menschliche Zuwendung. Mein längster HvO Einsatz: ca. 3 Stunden Eindrücklichstes Erlebnis: Ich habe in meiner Zeit im DRK viele Situationen erlebt, die mich auf sehr verschiedene Weisen geprägt haben und mir immer wieder neue Mo- tivation geben, diese Arbeit mit noch mehr Engagement weiterführen zu wollen. Lieblingsausrüstung: Tape :) Kunstkreis Einladung zur Jahreshauptversammlung vom Kunstkreis Baindt e.V. Die diesjährige Jahreshauptversamm- lung findet am Montag, den 06. Februar 2023 in der Pizzeria De Michele, Tennishalle Baindt um 19.00 Uhr statt. Tagesordnungspunkte: - Begrüßung durch die Vorsitzende, Feststellung der ord- nungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit - Bericht des Vorstandes und der Schriftführerin - Bericht der Kassiererin - Bericht der Kassenprüfung - Wahl des Wahlleiters - Entlastung der Vorstandschaft - Entlastung des Kassierers - Entlastung der Kassenprüfung - Satzungsänderung: Es wird beantragt, dass die Einla- dung zur Jahreshauptversammlung neben der Schrift- form auch per Mail erfolgen kann. - Ausblick und Aktivitäten für 2023 - Anträge und Ergänzungen. Anträge können bis zum 03.Februar 2023 schriftlich bei Vorstand eingereicht werden. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stun- den. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Einladung zur Jahreshauptversammlung 2023 Unsere Jahreshauptversammlung findet am Freitag, den 03.03.2023 ab 19:00 Uhr im DLRG-Heim in der Baindter Straße 48/1 in Baindt statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Jahresbericht Leitung Ausbildung 3. Jahresbericht Leitung Wasserrettung 4. Vorstellung und Beschluss des Haushaltsplanes 2023 5. Kassenbericht 5.1 Vorstellung des Jahresabschlusses 2022 5.2 Bericht der Kassenprüfer 5.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Jahresbericht Jugendleitung 8. Anträge 9. Verschiedenes 10. Schlusswort Anträge müssen bis Freitag, den 24.02.2023 schriftlich oder per E-Mail eingegangen sein. Kontaktadressen im Internet unter Baienfurt.DLRG.de DLRG Ortsgruppe Baienfurt Rainer Müller Vorsitzender Hospizbewegung Weingarten „Schon ein ganz kleine s Lied kann viel Dunkel erhellen“ Mit diesem Spruch von Franz von Assisi möchten wir Sie einladen zum gemeinsa- men Singen! Singen tut Leib und Seele gut, lässt uns Ge- meinschaft erfahren, bringt uns in Schwingung und an- dere Stimmung, stärkt und belebt. Wir singen einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Termine: Donnerstag, 2.2., 9.3., 6.4., 4.5., 29.6., 27.7.2023 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Forstamt Ravensburg Das Forstamt informiert Holzmarkt Die Sägewerke aus der Region sind auf der Suche nach Fichten-Frischholz. Für das Leitsortiment Fichte 2b+, Güte B werden beim Langholz Preise über 100 €/Fm bezahlt. Für das Kurz- holz liegen die Preise für Fichte 2b+, Güte B/C zwischen 98 und 100 €/Fm. Aktuelle Selbstwerbungsangebote im Kurzholz, hierbei sind die Holzerntekosten bereits abge- zogen und werden vom Sägewerk getragen, liegen bei mindestens 85 €/ Fm für Fichte 2b+, B/C. Die Preise für Fichten-Frischholz bewegen sich tendenziell nach oben. Auch 2023 ist bei entsprechend trocken-warmer Witte- rung mit deutlichen Borkenkäferschäden zu rechnen. Die Klimaprogosen deuten auf vermehrt trocken-warme Sommer, das Risiko von Borkenkäferbefall oder Dürre- schäden steigt nach Prognosen der Forstlichen Ver- suchsanstalt deutlich an. In den letzten 20 Jahren wurde im Privatwald des Landkreises Ravensburg jeder zwei- te Festmeter eingeschlagenes Holz durch Borkenkäfer, Sturm oder Schneebruch verursacht. Dem Waldbesitz kann empfohlen werden Frischholz ein- zuschlagen. Dies betrifft Fichtenbestände aller Alters- stufen. Nutzen Sie Ihre Fichtenaltholzbestände und bau- en diese in Mischbestände um. Pflegen Sie Ihre jungen Fichtenbestände mittels Durchforstungen. Sie reduzieren hierdurch das Risiko von Schneebruch und Sturmwurf. Bitte wenden Sie sich was den Holzeinschlag anbetrifft an Ihren zuständigen Förster. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Für die Vermarktung des Holzes steht die Holzverwer- tungsgenossenschaft Oberschwaben (www.genoholz.de) bereit. Fortbildung Das Forstamt Ravensburg lädt Privatwaldbesitzende zu zwei Fortbildungen im Wald ein: Vollerntereinsatz im Kleinprivatwald • 10.02.2023 Horgenzell / Zogenweiler; 14:00 bis 16:30 Uhr Baumartenwahl - Pflanzung – Wildschutz • 10.03.2023 Bad Wurzach / Haidgau; 14:00 bis 16:30 Uhr (Karten siehe unter www.rv.de/waldbesitzerinfo) STADTWERK AM SEE Deutschlandticket-App bietet schnellsten Weg zum 49-Euro-Ticket Der Nachfolger des beliebten 9-Euro-Tickets kann ab sofort mit der neuen Deutschlandticket-App vorre- serviert werden. Zum Verkaufsstart haben die Nutzer es dann automatisch immer auf ihrem Handy dabei. Bald ist es soweit: Das Deutschlandticket kommt. Und auch wenn der genaue Termin noch nicht genau fest- steht, kann das begehrte Ticket bereits jetzt beim Stadt- werk am See vorreserviert werden. Möglich macht das die neue Deutschlandticket-App, die das Stadtwerk mit seinem Technologiepartner HanseCom aus Hamburg an- bietet. Über die App (www.deutschlandticket.store) kön- nen Nutzer das Deutschlandticket einfach vorbestellen und sich künftig als Handyticket ausgeben lassen. Ihr Abo und ihre persönlichen Daten können sie darüber ebenso bequem verwalten. Die Deutschlandticket-App von ist ab sofort in den Stores von Apple und Google verfügbar. Nach dem Download müssen sich Nutzer in der App nur einmalig mit ihren per- sönlichen sowie ihren Bezahldaten registrieren. Sind sie bereits User der App HandyTicket Deutschland, haben sie es noch bequemer. Dann melden sie sich einfach über ihren bestehenden Login in der Deutschlandticket-App an und ihre Daten werden automatisch übernommen. In der Deutschlandticket-App einfach „Bodensee – Stadt- werk am See“ als Vertragspartner für das Deutschland- ticket auswählen und dieses anschließend vorbestellen. Sobald der offizielle Verkauf beginnt, bekommen die Nut- zer das Ticket automatisch jeden Monat auf ihr Handy ge- schickt. Das Abo können die Nutzer einfach und bequem jederzeit direkt in der App bearbeiten oder kündigen. „Mit einem einzigen kostengünstigen Ticket überall fahren – einfacher geht’s wirklich nicht“, erklärt Horst Schauerte, Bereichsleiter Mobilität beim Stadtwerk am See. „Und mit der Deutschlandticket App gestalten wir den Zugang zu diesem attraktiven Angebot für unsere Kunden so schnell und unkompliziert wie möglich. Zudem planen wir die App in Zukunft mit noch weiteren praktischen Mobilitätslö- sungen zu erweitern. Wer bei uns das Ticket erwirbt, der kann auch noch von weiteren Vorteilen profitieren wie beispielsweise einem vergünstigten Katamaran-Abo.“ Das Deutschlandticket ist der Nachfolger des beliebten 9-Euro-Tickets. Es wird 49 Euro kosten und im Nah- und Regionalverkehr in der 2. Klasse für ganz Deutschland gelten. Es wird als Abo erhältlich und monatlich kündbar sein. Als Startzeitpunkt visieren Politik und Verkehrsun- ternehmen aktuell den 1. April oder den 1. Mai 2023 an. Die Deutschlandticket App steht für Android im Goog- le Playstore und für iOS im Apple App Store zum kos- tenfreien Download bereit. Weitere Informationen unter www.deutschlandticket.store Erste-Hilfe-Kurs Wir bieten in Zusammenarbeit mit dem DRK Sigmaringen einen Erste-Hilfe-Kurs an. Der Erste-Hilfe-Kurs ist ein Auffrischungs- und Vertie- fungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbil- dung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Der Kurs richtet sich sowohl an Betriebshelfer als auch an alle generell an Erste Hilfe Interessierten. Er erfüllt die Anforderungen der Berufsgenossenschaften (DGUV 304-001). Daher übernimmt die zuständige Berufs- genossenschaft zumeist die Lehrgangskosten. Wann: 24. Februar 2023 Wo: Volksbank Ostrach Lehrgangsdauer: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Kosten: 60 Euro oder Abrechnung über Ihre Berufsgenossenschaft Es besteht auch für Nichtmitglieder des Maschinenringes die Möglichkeit, an diesem Lehrgang teilzunehmen. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns an, da die Plätze auf 20 Teilnehmer beschränkt ist. Anmeldungen nimmt Frau Ulrike Reiter gerne entgegen, entweder telefonisch unter 07585/9307-11 oder per E-Mail u.reiter@mr-ao.de Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Neues DRK-Seminar: Gut vorbereitet für den Notfall Stromausfall, Überschwemmung, Brand im Nachbarhaus, Pandemie: kleinere und größere Katastrophen oder Not- situationen machen einem immer wieder bewusst, wie wichtig es ist sich in Notsituationen selbst helfen zu kön- nen und vor allem Ruhe zu bewahren. Der neue, kosten- lose DRK-Kurs „Notvorsorge & Selbsthilfe“ bereitet Sie auf Notsituationen vor und gibt Ihnen für alle Eventualitäten das Notwendigste an die Hand. Das 90minütige, Präsenz-Seminar für den Bevölkerungs- schutz bietet der DRK Kreisverband Ravensburg e.V. ab sofort flächendeckend im Altkreis Ravensburg an, so- wohl zentral in der DRK-Geschäftsstelle in Ravensburg wie auch in allen DRK-Ortsverbänden. Alle Seminare sind buchbar unter www.drk-rv.de/blackout • Habe ich Notfallgepäck zuhause? Und was gehört da überhaupt rein? • Bin ich für einen Stromausfall gerüstet? • Wie kommuniziere ich, wenn kein Telefon, Mobilnetz, Internet mehr geht? • Wie und wo erhalte ich in Notsituationen Informationen in meinem Wohnort? • Wie viele Lebensmittel sollte ich auf Vorrat haben? • Welche Vorsorge treffe ich, wenn ich oder ein Angehö- riger mobilitätseingeschränkt oder heimbeatmet ist? Antworten auf diese Fragen bietet der neue Kurs des DRK. „Je mehr Menschen Vorsorge leisten, desto größer ist die Entlastung der öffentlichen Hand, Rettungs- und Hilfs- kräfte in der Notsituation“, so DRK-Geschäftsführer Ger- hard Krayss. Alle Schulungsangebote in unserem Kreisver- bandsgebiet s ind buchbar unter www.drk-rv.de/blackout. Auf dieser Internet- seite stehen zudem Checklisten zum Down- load bereit und kurze You-Tube Erklärvideos zu verschie- denen Krisenszenarien. Über folgenden QR-Code kann man sich direkt für einen DRK-Kurs kostenlos anmelden. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Ponticelli Ensemble: „Irgendwas... und Gershwin“ in der Alten Kirche Mochenwangen Wolperswende - Das Ponticelli Ensemble spielt am Frei- tag, 27. Januar um 19.30Uhr und am Samstag 28. Janu- ar um 17.00Uhr in der Alten Kirche Mochenwangen sein neues Programm „Irgendwas... und Gershwin“ Das oberschwäbische Ensemble bereit Ihnen einen schwungvollen, musikalischen Cocktail, eine spritzige und geschmackvolle Mischung aus traditionellen Stücken in modernem Anstrich, wie die „Suite for Strings“ von John Rutter. Geschüttelt, nicht gerührt, werden klassische und romantische Stücke von Tschaikowski, Edvard Grieg und Ludwig van Beethoven. Leidenschaftliche Tangos sowie Jazz- Klassiker geleiten Sie durch das Konzert mit Vio- line, Bratsche, Cello, Kontrabass, Piano und Percussion. Lassen Sie sich dieses Erlebnis an der Bar nicht entgehen und kommen Sie mit auf eine musikalische Reise. Die nächste Gelegenheit haben Sie • Am Freitag, 27. Januar um 19.30Uhr • Samstag, 28. Januar um 17.00Uhr Einlass jeweils 30min vor Beginn. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen www.alte-kirche-mochenwangen.de www.ponticelli-ensemble.de GESCHÄFTSANZEIGEN Schneefall, vereiste Straßen und Dunkelheit machen das Fahrrad- fahren im Winter zu einer Heraus- forderung. Mit folgenden Tricks ma- chen Sie es sich in der kalten Jahreszeit ein wenig leichter. Basteln Sie eine „Schneekette“ für Ihr Fahrrad: Befestigen Sie dazu mehrere Kabelbinder an den Reifen und schneiden Sie die überstehenden Enden ab. Um bei Schnee besser die Ba- lance halten zu können, sollten Sie Ihren Sattel und Lenker außerdem um einige Zentimeter tiefer stellen. So sitzen Sie mittiger, das sorgt für Stabilität – außerdem erreichen Sie mit den Füßen schneller den Boden. amc/DEIKE Radfahren im Winter fahren im Winter zu einer Heraus forderung. Mit folgenden Tricks ma Bringen Sie bunte Knicklichter an den Fahrradspeichen an – dadurch sind Sie auch in der dunklen Jahreszeit für andere Verkehrs- teilnehmer gut sichtbar. Foto: © Begsteiger/DEIKE 747U31U3 Kleiner Tipp von uns für Sie Das oder dass? Das verwenden wir als bestimmten Artikel bei sächlichen Nomen. Der Artikel das kann durch dieses oder jenes ersetzt werden. Beispiel: Das Geld reicht nie bis Monatsende. Dass verwenden wir nur, wenn wir einen Nebensatz einleiten wollen. Der Nebensatz bezieht sich dabei häufig auf Verben des Hauptsatzes wie sagen, wissen, sehen, fühlen, … Beispiel: Peter sieht, dass die Geldbörse fast leer ist. Unterstützen Sie Menschen in Not! Deutsches Rotes Kreuz e.V. IBAN: DE63 3702 0500 0005 0233 07 BIC: BFSWDE33XXX Spendenzweck: Nothilfe Ukraine Helfen Sie jetzt! www.drk.de Ukraine #Nothilfe M ak sy m T re bu kh ov /U kr ai ni sc he s R ot es K re uz /IF R K Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Ortsnachricht en Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gilt nur für gewerbliche Anzeigen! 3x inserieren und nur 2x bezahlen! Unser Einsteiger-Angebot für Sie! Buchung & Infos Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de Web www.duv-wagner.de Jetzt kommen Sie zum Zug! Für Sie als Neukunde gibt es jetzt den EINSTEIGERTARIF 3 für 2* in Ihrem Mitteilungsblatt. So präsentieren Sie Ihre Angebote optimal und nachhaltig und gewinnen viele neue Kunden. Sie buchen einfach 3 Anzeigen zum Preis von 2. Und für weitere Anzeigen gibt es ebenfalls günstige Preise in Einzelgemeinden und für Anzeigenkombinationen. Machen Sie den Test! Gerne stimmen wir alle Einzelheiten auf Ihren individuellen Bedarf ab. 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KW 6 /7 - SENIOREN - MITTEN IM LEBEN Brennholz, Klasse 2, günstig zu liefern. 0171-7155533 STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT VERPACHTUNGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Die Gemeinde Fronreute (5078 Einwohner) sucht zum baldmöglichsten Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/-in für den Gemeindebauhof (m/w/d) Weitere Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Fronreute: https://www.fronreute.de/rathaus-service/stellenausschreibungen Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung schriftlich an die Gemeinde Fronreute, Schwommengasse 2, 88273 Fronreute oder als zusammenge- fasste PDF-Datei per E-Mail an bewerbung@fronreute.de bis spätestens 15. Februar 2023. Gemeinde Fronreute Landkreis Ravensburg www.stelleninserate.de Unsere Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei im Zentrum von Ravensburg betreut vorwiegend mittelständische Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Unsere Mandanten können sich auf unser professionelles Team, einen sehr hohen Qualitätsstandard und unsere digitale Kompetenz verlassen. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (m/w/d) in Voll-oder Teilzeit Mitarbeiter Kanzleiorganisation (m/w/d) in Teilzeit Detaillierte Informationen zu den Stellen- angeboten sowie zu unserer Kanzlei finden sie auf www.stb-wp-knitz.de. Fühlen Sie sich angesprochen? Dann schicken Sie noch heute Ihre Bewerbung an uns! Ein offenes und kollegiales Team freut sich auf Sie! Dipl. oec. Robert Knitz Wirtschaftsprüfer | Steuerberater Parkstraße 40, 88212 Ravensburg + 49 751-994 798-12, michaela.knitz@stb-wp-knitz.de www.stb-wp-knitz.de Wir brauchen Unterstützung in der Verwaltung Kaufmännische/r Sachbearbeiter/in (m/w/d) 520-€-Basis, ab dem 01. März 2023 bzw. nach Absprache. Wiedereinsteiger/innen sind herzlich willkommen. Möglichkeit zum mobilen Arbeiten und Gleitzeit ist nach Absprache gegeben. Ihr Aufgabengebiet: • verantwortungsvolle und vielseitige Aufgaben in der Administration • Kontierung und Buchung sämtlicher Geschäftsvorfälle • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung inkl. Überwachung Offener Posten • Rechnungserstellung • Austausch mit Pädagogischer Leitung/Vorstand Ihr Profil: • Abgeschlossene Ausbildung als Buchhalter/in (m/w/d) oder gleichwertige kaufmännische Ausbildung • Fundierte Kenntnisse in DATEV • Sicherer Umgang mit MS-Office • Berufserfahrung in der Buchhaltung • Eigenverantwortliche und systematische Arbeitsweise • Teamfähigkeit Nähere Informationen erhalten Sie von Anna Engelberg (Pädagogische Leitung) 0176 85626659 info@lebenshilfe-ravensburg.de Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre Bewerbung an: Lebenshilfe Ravensburg e.V., Mühlbruckstraße 22/1, 88212 Ravensburg, gerne auch per E-Mail. Werden Sie Teil unseres Teams! Das Altenzentrum Selige Irmgard in Baindt sucht Verstärkung: Pflegefachkraft (w/m/d) in Vollzeit oder Teilzeit Fragen und Bewerbung: Johannes Linse (Einrichtungsleiter) · Telefon: 07502 9408-501 E-Mail: johannes.linse@stiftung-st-franziskus.de Mehr Infos unter www.stiftung-st-franziskus.de/karriere Arbeiten für und mit Menschen Dorina Bregu Pflegefachkraft Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. mit Vorgruppe Baindter Str. 24 • Baienfurt • more4less_labelshop großer WSV! 30 % auf alle Artikel auf Jacken und Hosen auf bereits reduzierte Preise 40 % Gibt es etwas Schöneres als im eigenen Zuhause alt zu werden? Wir machen es möglich. PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Ihre Ansprechpartnerin vor Ort: Katharina P eghaar 0751 - 76 96 26 04 ravensburg-wangen@promedicaplus.de Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Lohnbuchhalter (m/w/d) auf Mini-Job-Basis (25 €/Std.) ab sofort Suchen Sie einen kleinen lukrativen Nebenjob? Haben Sie Erfahrung mit DATEV-LODAS? Ist Ihnen ein nettes Team wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir laden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen mit Eltern herzlich ein. Der Weg ist nicht weit – Wir freuen uns! Wilhelmstraße 5-7, 88212 Ravensburg, Tel. 0751/359308-0 Infoabend für Eltern der Viertklässler und Lehrkräfte der Grundschulen am Mittwoch, 01.02.2023 und Montag, 13.02.2023 jeweils um 19 Uhr im Foyer Tag der offenen Tür Freitag, 10. Februar 2023, 14.30 bis 17.00 Uhr Bilinguales Profil Sportprofil Musikprofil GESCHÄFTSANZEIGEN VERANSTALTUNGEN[mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 7. Oktober 2022 Nummer 40 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Klimaanpassungskonzept des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Am 12. Oktober 2022 sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, sich an der Er- arbeitung des Klimaanpassungskonzepts für den Gemeindeverband Mittleres Schussental zu beteiligen. Das Klimaanpassungskonzept wird seit Mai 2021 erarbeitet und deckt die Frage nach der notwendigen Anpassung an die Folgen des Klimawandels in den Handlungsfeldern Menschliche Gesundheit und Risiko- vorsorge, Bauen, Wohnen, Freiraum- und Siedlungsentwicklung, Landwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft, Wasser und Wasserhaushalt, Boden und Bodenschutz sowie Artenschutz und Biodiversität im Gemeinde- verband Mittleres Schussental ab. Im Rahmen der Bürgerinformations- und Beteiligungsveranstaltung wird der bisherige Stand des Klima- anpassungskonzepts durch das Umweltberatungsbüro GEO-NET und das Raumplanungsbüro HHP.raumentwicklung vorgestellt. Die Veranstaltung hat folgende Themenschwerpunkte: • Ergebnisse der Stadtklimaanalyse: Wie wirkt sich der globale Klimawandel auf Klima und Wetter im Mittleren Schussental aus und welche Auswirkungen sind zukünftig zu erwarten? • Ergebnisse der Verwundbarkeitsuntersuchung: Welche Betroffenheiten und Handlungsbedarfe erge- ben sich aus den klimatischen Veränderungen in den einzelnen Handlungsfeldern für die kommunale Klimaanpassung? • Maßnahmen für ein klimaangepasstes Mittleres Schussental: Vorstellung und Diskussion der Maßnah- menvorschläge für die Klimaanpassung. Als lokale ExpertInnen kennen Sie sich vor Ort bestens aus und können einen wichtigen Beitrag für ein ziel- gerichtetes Klimaanpassungskonzept leisten. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Termin Bürgerinformationsveranstaltung Wann? 12. Oktober 2022, 17:00 bis 20:30 Uhr Wo? Gemeindehalle Baienfurt, Marktplatz 2, 88255 Baienfurt Weiterführende Informationen zum Klimaanpassungskonzept finden Sie auf der Website des Gemeindeverbands Mittleres Schussental: https://gmschussental.de/klimaschutz/klimaanpassung/ Ihre Gemeindeverwaltung Hintergrund: Bereits im Juli 2017 hat die Verbandsversammlung zugestimmt, im Rahmen des KLIMOPASS-Förderprogramms des Landes einen Förderantrag für die Erarbeitung eines kommunalen Klimaanpassungskonzeptes im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans zu stellen. Mit Vorlage des Bewilligungsbescheids haben die Arbeiten am Klimaan- passungskonzept im Mai 2021 begonnen. Flächennutzungs- und Landschaftsplan werden derzeit mit einem Planungshorizont bis 2040 erarbeitet. Die wesentlichen Erkenntnisse des Klimaanpassungskonzepts sollen im weiteren Verlauf in beide Planwer- ke mit einfließen. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Energiemangellage: GMS-Gemeinden verständigen sich auf einheitliche Schließtage über Weihnachten Die Oberbürgermeister und BürgermeisterInnen des Gemeindeverbands Mittleres Schussental haben sich auf einheitliche Schließtage über Weihnachten geeinigt. Vom 24. Dezember 2022 bis einschließlich 1. Ja- nuar 2023 werden alle kommunalen Verwaltungsgebäude in den Mitgliedsgemeinden geschlossen sein. In dieser Zeit werden von den Stadt- und Gemeindeverwaltungen in Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten keine Verwaltungsdienstleistungen angeboten. Im Zuge der prekären Versorgungslage und vor dem Hintergrund steigender Preise auf dem Energie- und Gasmarkt, haben sich die kommunalen Chefinnen und Chefs der sogenannten GMS-Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten auf einheitliche Schließtage über die Weihnachtstage geeinigt. Vom 24. Dezember 2022 bis einschließlich 1. Januar 2023 werden alle kommunalen Verwaltungsgebäude in den Mitgliedsgemeinden geschlossen sein. In Deutschland ist die Gas- und Energieversorgungslage weiter- hin angespannt. Durch die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ausgerufene Alarmstufe, sind wir alle dazu aufgefordert, mögliche Energieeinsparpotentiale zu identifizieren und auszuschöpfen. In den letzten Wochen hat bereits jede Kommune für sich eigene Maßnahmen definiert. Mit den einheitlichen Schließtagen zwischen Weihnachten und Neujahr setzen die GMS-Kommunen ein Zeichen und möchten damit unnötige Heizkosten einsparen. Je nach individueller Handhabe sind die Verwaltungsgebäude der GMS-Gemeinden ab dem 2. Januar 2023 wieder zu den ortsüblichen Zeiten geöffnet. Abweichungen in Form von zusätzlichen Schließtagen werden frühzeitig über die jeweiligen Verwaltungen bekanntgegeben. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt entwickelt sich! Wir suchen zum 01.01.2023 eine stellv. Leitung für das Bauamt (m/w/d). Wir bieten Ihnen: • eine leistungsgerechte Vergütung nach dem TVöD - V EG 12 • Aufstiegsmöglichkeit in TVöD - V EG 13 • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit Die ausführliche Stellenausschreibung mit Erläuterungen zum Aufgabengebiet finden Sie auf un- serer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bauamtsleiterin Frau Jeske (Tel. Nr. 07502 9406-51). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 23.10.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Pädagogische Fachkräfte für unsere Kita Sonne, Mond und Sterne (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt: • pädagogische Fachkräfte (m/w/d) • pädagogische Fachkräfte (m/w/d) als Krankheitsvertretung Die unbefristeten Stellen sind der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet und in Teil- zeit möglich. Wir bieten Ihnen eine Vergütung nach dem TVöD - SuE S 8a. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen oder nutzen Sie den QR-Code. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 23.10.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten daran erinnern, dass für die Herbstferien vom 02.11.-04.11.2022 eine Ferienbetreuung in Baindt, in den Räumen der Klosterwiesenschule für alle Grund- schülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder dafür über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung ha- ben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 10.10.2022. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungs- text unter reservix.de. Wer möchte einen Tannenbaum für Weihnachten zur Aufstellung beim Dorfplatz spenden? Wer hat einen Tannenbaum (ca. 12/13 m) und möchte diesen aus seinem Garten entfernen lassen? Wenn die Zufahrt für ein Ladekran und ein Abtransport möglich ist, würde der Bauhof Baindt den Baum fällen und abtransportieren, um ihn als Christbaum aufzustellen. Sollten Sie Fragen haben, beantwortet diese Herr Brei, Tel.: 0160 97 82 15 43 oder Herr Mohring, Tel.: 0171 52 73 958 gerne. Nikolausmarkt Wir möchten dieses Jahr wieder einen Nikolausmarkt durchführen, vorbehaltlich der Coronaverordnung zu diesem Zeitpunkt. Wir freuen uns darauf, wieder einen schönen Tag auf dem Nikolausmarkt miteinander zu verbringen. Anmeldungen zur Teilnahme können abgegeben wer- den. Bitte verwenden Sie hierfür das Anmeldeformular. Siehe Seite 4 Der diesjährige Nikolausmarkt soll stattfinden am Samstag, den 26. November 2022 von 11 Uhr bis 18 Uhr Ein Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwen- det werden. Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Oktober 2022 auf dem Rathaus bei Frau Heine, Telefon 07502/9406-17 oder per E-Mail: elvira.heine@baindt.de anzumelden. Abwassergebühren Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsiegelung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Verän- derungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Homepage Betreuungskraft (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Klosterwiesenschule. Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 eine Betreuungskraft (m/w/d) auf 450 Euro Basis. Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 23.10.2022 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere stellvertretende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon (Tel. 07502 94114 - 132). Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2022 Anmeldung bis 31.10.2022 Name: Verein: Adresse Telefonnummer: E-Mail: Wird privat verkauft oder verkaufen Sie für einen Verein? verkaufe privat verkaufe für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja - …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillion anderer Stand - …………………………… Standgröße: ………………………………….. Benötigen Sie Strom? Ja Strom .. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? KW Zahl pro Gerät Heizlüfter nicht gestattet Hinweis: Es drüfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 der Gemeinde Baindt unter http://www.baindt.de/rathaus -buergerservice/verwaltung/rathaus-online - Rubrik Wasser/Abwasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Telefon. 07502/9406-21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Baubeginn Erweiterung Nahwärmeleitung zwischen Ziegeleistraße 13 und Ziegelei- straße 20 (Bauhof) In der Kalenderwoche 39 begannen die Arbeiten für die Erweiterung des gemeindeeigenen Nahwärmenetzes. Im Zuge dieser Arbeiten muss die Ziegeleistraße im Bereich Ziegeleistraße 13 und Ziegeleistraße 20 (Bauhof) an be- stimmten Tagen voll gesperrt werden. Das Aus- und Ein- fahren durch die Feuerwehr Baindt wird gewährleistet. Wir bitten deshalb alle Anwohner, ihr Fahrzeug während der Dauer der Maßnahmen nicht auf der Straße abzu- stellen. Wir bitten um Verständnis. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt Baindt, Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: f.roth@baindt.de) zur Verfügung. Die Baufirma bemüht sich, diese und andere Störungen - wie etwa durch Staub und Lärm - für unsere Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten und bittet dennoch auftretende Unannehmlichkeiten zu entschuldi- gen. Außerdem bittet sie um äußerste Vorsicht im Bereich der Bauarbeiten. Sollten Sie Fragen oder Anregungen ha- ben können Sie gerne das Personal vor Ort ansprechen oder die Firma unter info@franz-lohr.de anschreiben. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 11. Oktober 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 11. Oktober 2022 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Ehrung von Herrn Gemeinderat Dieter Herrmann 05 Neustrukturierung der Gutachterausschüsse im Land- kreis Ravensburg - Vorbereitung der Kooperation im westlichen Land- kreis Ravensburg 06 Vorstellung Kanalnetzberechnung Gemeinde Baindt durch das Ingenieurbüro Fassnacht 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Fischerareal bei der Errichtung einer E-Ladesäule auf dem Flst. 55/8, Fischerstraße 2 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes 2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis wegen Überschreitung der Baugrenze bei der Erstel- lung von Garagen auf dem Flst. 1014/8, Am Umspann- werk 19 09 Bauvoranfrage zur Errichtung einer Werk- und La- gerhalle mit der zu klärenden Fragestellung: Ist eine Überschreitung der festgesetzten GRZ von 0,4 um 20% mit der geplanten Neubebauung für den Ge- werbebetrieb auf den Flst, 210/28, 210/35 und 211/5, Kiesgrubenstraße 18, zulässig. 10 Vergabe Rohrleitungsbau Wasser für das Baugebiet Fischerstraße 11 Baugebiet Grünenberg - Stöcklisstraße: Festlegung der Kriterien zur Bauplatzvergabe 12 Maßnahme der Gemeinde Baindt zur Reduzierung der Energieverbräuche der kommunalen Infrastruk- tur (Straßenbeleuchtung) 13 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2023 und 2024 - Wasserverbrauchsgebühren 2023 und 2024 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 14 Sanierungsgebiet „Ortskern II“ Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 2. Änderung der Sanierungssatzung (Gebietsverände- rung 2022) 15 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Sie haben Fragen zu Ihrem Abo oder zur Zustellung? Melden Sie sich direkt bei unserem Abo-Team, wir kümmern uns darum. Abo: 07154 8222-20 | abo@duv-wagner.de Zustellung: 07154 8222-30 | www.duv-wagner.de/reklamation Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochen- enden und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, kön- nen sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St-Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 08. Oktober und Sonntag, 09. Oktober Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 08. Oktober Rathaus-Apotheke in Ravensburg - Oberhofen, Tettnan- ger Straße 355, Tel.: (0751) 6 52 75 50 Sonntag, 09. Oktober Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Abfallwirtschaft Vorübergehende Schließung des Wertstoffhofs aufgrund von Bauarbeiten Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, der Wertstoffhof Baindt bleibt aufgrund von Baumaßnah- men im Zusammenhang mit dem Nahwärmenetz vom 30.09.2022 bis voraussichtlich 21.10.2022 geschlossen. Die Schließung ist notwendig, um den reibungslosen Ab- lauf von Feuerwehreinsätzen im Notfall zu gewährleisten, da die normale Zufahrt zum Wertstoffhof aufgrund der Erdarbeiten nicht befahrbar ist und die Baustelle zur Si- cherheit abgesperrt werden muss. Während der Schlie- ßung können Sie gerne die umliegenden Wertstoffhöfe zur Entsorgung Ihrer Wertstoffe nutzen. Wir bitten um Beach- tung und bedanken uns für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Hinweis: Die Grüngutannahme „Hofstelle Wöhr“ ist von der Schließung nicht betroffen und kann zu den bekannten Öffnungszeiten angefahren werden. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. Oktober 10.10. Vereinssitzung Feuerwehrgerätehaus 11.10. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 16.10. Heilig-Leiber-Fest kath. Kirche 21.10. SV Baindt JHV Vereinsheim 22.10. Wendelinusfest Sulpach 26.10. Seniorentreff BSS 29.10. Musikverein Musikanten-Bierprobe SKH Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Michaelifest Über eine Reise kleiner mutiger Ritter Die Michaelizeit hat die Kinder des Waldorf- kindergartensBaindt auch in diesem Jahr wieder auf eine kleine Reise geschickt, in der sie sich als mutige Ritter im Kampf gegen den Drachen beweisen konnten. Bei den Großen in der Schneeweißchengruppe durften die Kinder beim täglichen Michaeli-Reigen und mit Helm und eisernem Schwert im Morgenkreis zu tapferen Helden werdenund die Prinzessin vom Drachen befreien. Täglich wurde ein funkelnder Edelstein symbolisch für das Gute, Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 die Tapferkeit und den Mut in die Waagschale gelegt, in der Hoffnung den dunklen Stein auf der anderen Seite am Ende zu überwiegen, um endlich unser schönes Mi- chaelifest feiern zu können. Am vergangenen Donnerstag war es endlich soweit und die Waage gab unter dem Gewicht der vielen schönen Steine nach. Und so konnten wir am Freitag unser ersehn- tes Fest feiern. Nachdem die Kinder ihre Hefe-Schwerter für das Frühstück geformt und verziert hatten, wurde die Festtafel gedeckt. Um diese in herrlichem roten Michae- li-Glanz erstrahlen zu lassen, hatten die Kinder morgens bereits rote Blumen, Herbst-Beeren und Hagebutten ge- bracht, welche sie nun auf der großen Tafel verteilen konnten. Jedes Kind bekam einen der wunderschönen Edelsteine aus der Waage in einem kleinen Säckchen überreicht, um diesen als Erinnerung mit nach Hause nehmen zu können. Und dann endlich durften sich die kleinen Ritter an der herrlich geschmückten Festtafel stärken,um auch für ihre letzte Prüfung gut gewappnet zu sein. Nach einer kurzen Spielzeit im Garten folgte die abschließendegroße Aufgabe des schönen Tages für die Kinder. Wie auch unserer tapferer Ritter Michael, so war es nun an den Kindern im Abschlusskreis ein hohes Gebirge zu besteigen, das große Meer auf einem Balken balan- cierend zu überqueren und sich durch die Drachenhöhle zu kämpfen, um am Ende eine goldene Krone und eine Feuerblume voller Stolz entgegenzunehmen. Auch in der Rosenrotgruppe hatten sich die Kinder die letzten Wochen auf diesen großen Tag vorbereitet. Jeden Tag warteten kleine Aufgaben auf sie, um ihren Mut zu erproben. Jedes Mal bekamen die Kinder als Auszeich- nung dafür einen kleinen Mut-Edelstein. Auch Geschichten zum Thema Mut, feuerspuckende Drachen und über den tapferen Ritter Michael füllten die Zeit bei den Kleinen. Die Kinder haben diese Zeit regelrecht aufgesogen, sind daran gewachsen und so war auch hier der Festtag der gebührende Abschluss dieser schönen und aufregen- den Zeit. Zwei große Drachenbrote wurden gemeinsam gebacken und schmückten anschließend das festliche Frühstück. Und der Hunger unserer lieben Rosenrotkinder glich an diesem Tag wahrlich dem von Rittern. Es wurde geschlemmt bis die Drachen im wahrsten Sinne vernich- tet waren. Gestärkt und glücklich ging es anschließend in den Garten, bevor auch hier die Letzte Aufgabe des Ta- ges und damit die bisher größte Mutprobe auf die Kinder wartete. Und wie sollte es auch anders sein, für die tap- feren, mutigen Ritterlein wartete natürlich auch hier eine gebührende Auszeichnung für ihr Heldentum. So kam an diesem Tag ein weiterer Edelstein in ihren kleinen Beutel, diesmal, der Herausforderung angemessen, ein ziemlich großer. Und auch hier bekam ein jedes Kind seine glän- zende Michaeli-Krone, mit der es dann stolz und glücklich nach Hause ging. Zur Information Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Ohne Abschläge früher in Rente Seit 2012 müssen Arbeitnehmer abhängig vom Geburts- jahrgang länger arbeiten, bevor sie in die Regelaltersren- te gehen können. Die Altersgrenze rückt schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Wer dennoch vorzeitig in die Altersrente gehen will, muss meist Abschläge in Kauf nehmen. Diese Abschläge kann man jedoch ab dem 50. Lebensjahr durch zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen. Das teilt die Deutsche Rentenver- sicherung (DRV) Baden-Württemberg mit. Wer Interesse an einer Sondereinzahlung hat, kann die individuelle Beitragshöhe über eine spezielle Renten- auskunft bei der DRV erfahren. Diese muss beantragt werden. Der gesetzliche Rentenversicherungsträger be- rechnet dann den Wert für den Ausgleich der Renten- minderung zum beabsichtigten Rentenbeginn nach einer gesetzlich festgelegten Formel. Bedingung dafür ist, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorgezogene Rente vom Beitragszahlenden auch erfüllt werden könnten. Die Sonderzahlung kann einmalig oder ggf. verteilt über einen längeren Zeitraum in Teilzahlungen erfolgen. Die Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Höhe der Beitragszahlung hängt vom Umfang der Ren- tenminderung ab. Es besteht keine Verpflichtung, den ma- ximalen Beitrag einzahlen zu müssen. Auch Ausgleichs- zahlungen in geringerer Höhe sind möglich. Wenn die Rente letztlich doch nicht vorzeitig in Anspruch genom- men wird, wirken sich zusätzlich eingezahlte Beiträge in der Regel dennoch rentensteigernd aus. Eine Rücker- stattung der Beiträge ist allerdings ausgeschlossen. Beitragszahlungen zur Rentenversicherung sind steuerlich absetzbar. Nähere Auskünfte zum Steuerrecht erteilen die Finanzbehörden, Steuerberater und die Lohnsteuer- hilfevereine. Mehr Informationen rund um die Sondereinzahlung ent- hält der kostenlose Flyer »Flexibel in den Ruhestand«. Er kann von der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Forstamt Ravensburg Informationsveranstaltung für Waldbesitzer. Das Forstamt Ravensburg lädt Sie zu Informationsver- anstaltungen für Waldbesitzer ein. Wir informieren zu folgenden Themen: • Klimawandel und Baumartenwahl • Aktuelle Informationen zum Holzmarkt • Neues aus der Förderung Termine: • Bad Waldsee-Hittelkofen; Gasthaus Rose – 20.10., 19:30 Uhr • Berg, Schützenhaus – 26.10., 19:30 Uhr • Wangen-Deuchelried, Gasthaus Hirsch – 2.11., 19:30 Uhr • Isny-Beuren, Gasthaus Kreuz – 8.11., 19:30 Uhr • Waldburg, Gasthaus König Wilhelm – 9.11., 19:30 Uhr • Ebenweiler, Dorfgemeinschaftshaus – 22.11., 19:30 Uhr Weiterhin weisen wir auf folgende sehr aktuelle Veranstal- tung der Abt. Forstökonomie der Forstlichen Versuchs- u. Forschungsanstalt Baden-Württemberg aus Freiburg hin: Mittwoch, 19.10.22 – Bühne Oberschwabenhalle Ravensburg 11:30 - 12:15 Uhr Dr. Christoph Hartebrodt Langsam aber unerbittlich: Auswirkungen des Klimawan- dels auf die Waldwirtschaft in der Region 13:30 - 14:15 Uhr Dr. Christoph Hartebrodt Bewirtschaftung der Baumart Fichte in Zeiten des Klima- wandels – ökonomisch interessante Alternativen Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Stiftung Liebenau Neue Termine für Kindertrauergruppen Ab November bietet der Kinderhospizdienst AMALIE, ein Angebot der Stiftung Liebenau und der Malteser, wieder neue Kindertrauergruppen an. Das Angebot „Ich schenk dir einen Sonnenstrahl“ richtet sich an Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren, die einen nahestehenden Men- schen verloren haben. Geleitet wird die Kindertrauergruppe von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen des Ambulanten Kinderhospizdienstes AMALIE, die speziell für Trauerbegleitung bei Kindern geschult sind. Die feste Gruppe trifft sich einmal im Mo- nat. So lernen die Kinder andere kennen, und erfahren so, dass sie nicht die einzigen sind, die um einen Ange- hörigen trauern. In den Gruppentreffen gestalten sie Er- innerungskerzen und machen sich Gedanken darüber, wo der verstorbene Mensch einen neuen Platz in ihrem Leben und im Alltag der Familie bekommen kann. Sie er- fahren, dass es im Zusammenhang mit ihrer Trauer keine falschen Gefühle und keine falschen Fragen gibt. Sie alle verfügen über Stärken, die ihnen helfen werden, mit der Traurigkeit umzugehen. Auch wenn die Trauer Teil ihres Lebens bleiben wird, brauchen Kinder die Zuversicht, dass es wieder Glück, Fröhlichkeit und Lachen in ihrem Leben geben wird und geben darf. Während der Gruppentreffen, gibt es für die Eltern die Möglichkeit, sich beim Café-Gespräch auszutauschen. Be- gleitet werden diese Gespräche von ehrenamtlichen Hos- pizpaten. In Überlingen bietet die Psychologische Bera- tungsstelle der Caritas parallel eine zusätzliche Gruppe für Eltern an, die ein Kind oder einen Partner verloren haben. Ein erster Informationsabend für Eltern und Interes- sierte (mit Anmeldung) findet jeweils statt in Ravens- burg und in Friedrichshafen am Montag, 10. Oktober um 19.30 Uhr sowie in Überlingen am Dienstag, 11. Oktober um 17 Uhr. Anmeldungen und weitere Informationen bei Heike Lander für den Bodenseekreis, h.lander@kinderhos- pizdienst-amalie.org und Sabine Müllenberg für den Landkreis Ravensburg, s.muellenberg@kinderhospiz- dienst-amalie.org. Die Kindertrauergruppen sind seit 2014 ein gemeinsames Projekt der Sonja-Reischmann-Stiftung und AMALIE. Seit 2021 ist der Verein „Musik hilft Menschen der Region Bo- densee-Oberschwaben e. V. dauerhafter Partner für den Bodenseekreis. www.kinderhospizdienst-amalie.org www.sonja-reischmann-stiftung.de www.musik-hilft-menschen.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 08. Oktober – 16. Oktober 2022 Gedanken zur Woche Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt. Blaise Pascal Samstag, 08. Oktober 14.00 Uhr Baienfurt – Trauung von Sarah Lemke und Christian Müller 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Jana Anna 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Nele Gründler, Pia Kreutle, Leana Neb, Alexandra Schnez, Max Schützbach, Lenny Sonntag, Jakob Spähn († Josef Jerg, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörign, Johann Ger- mann) Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Sonntag, 09. Oktober – 28. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zum Rosenkranz- fest 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Jonathan Dienstag, 11. Oktober 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 12. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 13. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 14. Oktober 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 15. Oktober 11.30 Uhr Baindt – Trauung von Melanie und Daniel Fi- scher 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Jonathan 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zum Kirchweihfest Sonntag, 16. Oktober – 29. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zum zum Hl. Leiber Fest Ministranten: Julian Kurz, Laura Kurz, Benjamin Michelberger, Lisa Schad, Simon Elbs, Rafael Dorn, Mathea Buchter, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Laureen Hartmann, Lena Himpel, Leon Kutter, Timo Kutter, Leopold Koch, Alina Michelberger, Emilia Stotz, Mona Stiefvater, Simon Stiefvater, Anton Strehle († Kurt Brugger, Christine und Wendelin Hatzenbüller, Ludmilla, Alexander und Niko- laus Linkov, Ludmilla und Rochus Illenseer, Agathe und Adam Zimmermann, Brunhilde Dreher, Leokadia und Josef Malsam, Magda- lena und Klemens Braunagel) 10.45 Uhr Baindt Bonhoeffer Saal - Krabbelgottesdienst 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Enno 17.00 Uhr Baienfurt Binningen - Andacht Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung fest mit der Bitte die markierten Plätzen zu benutzen und eine Maske zu tragen. Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienst in Schachen – Voranzeige Der nächste Gottesdienst in Schachen findet am Mittwoch, 26. Nov. um 19.00 Uhr statt. Dazu lädt die Kapellenge- meinschaft heute schon ganz herzlich ein Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Krabbelgottesdienst Am Sonntag, 16. Oktober um 10.45 Uhr findet ein Krabbelgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal statt. Dazu laden wir recht herzlich ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Unser Glaube ist der Sieg, der die Welt überwunden hat. 1. Joh 5,4c Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 09. Oktober - 17. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Begrüßungs-Gottesdienst Konfi 3 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 10. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 11. Oktober 14.15!!! Uhr Baienfurt Seniorenkreis im Ev. Gemeindehaus - Ausflug Mittwoch, 12. Oktober 15.30 Uhr - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis mit Jacqueline Schö- berl im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 16. Oktober - 18. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst im Dietrich- Bonhoeffer-Saal Gedanken zum „Danken“ Und wenn du gegessen hast und satt bist, sollst du den HERRN, deinen Gott, loben für das gute Land, das er dir gegeben hat. So hüte dich nun davor, den HERRN, deinen Gott, zu ver- gessen, sodass du seine Gebo- te und seine Gesetze und Rechte, die ich dir heute ge- biete, nicht hältst. (5. Mose 8,10.11) In dieser Krisenzeit – die eine Krise noch nicht richtig überwunden – die nächste schon im Nacken – ist sicher so manchem gerade nicht zum Danken zu Mute. Da ist es ganz gut, uns daran zu erinnern, dass das Ern- tedankfest eines der ältesten Feste überhaupt ist. Schon lange, bevor es die Kirche gab, haben Menschen schon gefeiert, dass ihnen das Überlebenswichtige im vergangenen Jahr aus der Güte des Himmels und der Fruchtbarkeit des Bodens erwachsen ist. Unser Bibelwort lässt keinen Zweifel daran, dass der fruchtbare Ackerboden, das lebensspendende Wasser, die Feldfrüchte und selbst die Ressourcen des Erdbodens eine Gabe Gottes sind. Nichts – wirklich nichts davon ist selbstverständlich. Worte aus einem Land vor unserer Zeit – doch hochak- tuell, weil nicht nur die Menschen damals in der Gefahr standen, im Wohlstand den Geber, Schöpfer und Bewah- rer zu vergessen. Wenn wir „Danke“ sagen, erkennen wir an, dass alles Le- bensnotwendige im Grunde ein Geschenk ist und sagen in aller Demut, von wem wir im Tiefsten abhängig sind und bleiben: Nicht vom billigen Gas, nicht von modernster Waffentech- nologie, sondern vom allmächtigen Gott, der trotz allem Bellen und Beißen von Despoten alleiniger Herr dieser Welt ist und bleibt. Was wir zum Leben nötig haben, kommt nicht von uns selbst, es ist schon da, vor uns und auch ohne uns. – Und alles was wir brauchen, muss da sein auch für die Men- schen nach uns. In diesem Sinne lehrt uns die aktuelle Gas-Knappheit nur, dass wir es seit Jahrzehnten versäumt haben, umzuden- ken, wirklich umzukehren und nachhaltig zu wirtschaften. Auch wenn’s auf kurze Sicht teurer ist, als wie bisher ge- dankenlos zu verbrennen, was an Kohlenstoffverbindun- gen über Jahrmillionen hinweg gewachsen ist und zu un- serem Wohl unter der Erde geborgen liegt – weil zu viel davon über der Erde es für uns und unsere Menschheit immer unerträglicher werden lässt. – Alles was wir brau- chen, muss erhalten bleiben und wieder nachwachsen dürfen. Oder es geht auf lange Zeit verloren! Das Wort Ökologie ist keine moderne Erfindung, son- dern kommt vom griechischen Wort »oikos« – Haus. Und auf Gottes Erde sitzen wir zusammen mit unseren Mitgeschöpfen in einem gemeinsamen Haus. Und diese Hausgenossenschaft kann nur miteinander überleben. Dankbarkeit heißt: Meine Zukunft, heilsame Veränderung und Hilfe von dem zu erwarten, der seine Schöpfung auch in diesen Tagen erhält und bewahrt und der auch uns in diesen großen Auftrag hineinnimmt: Gedenke an den HERRN, deinen Gott; denn ER ist‘s, der dir Kräfte gibt, Reichtum zu gewinnen, auf dass er hielte seinen Bund, den er deinen Vätern geschworen hat, so wie es heute ist. (5. Mose 8,18) Halten wir uns vor Augen, wie reich uns Gott beschenkt – Tag für Tag – und antworten wir ihm mit unserem Leben darauf. – Gottes Segen dazu! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl ----------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert wer- den. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stun- den über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ----------- Erntedankgottesdienst für die ganze Familie – mit un- serer Kinderkirche In einem kunterbunten Erntedankgottesdienst konnten am vergangenen Sonntag Groß und Klein die Geschichte von Gottes Versprechen miterleben: „Solange die Erde steht, soll nicht aufhören Saat und Ern- te, Frost und Hitze, Sommer und Winter, Tag und Nacht.“ Als Zeichen für diese Verheißung steht der Regenbogen. – Die Kinder halfen bei einer interaktiven Aktion, die Tiere in die Arche zu führen oder dem Raben und der Taube bei der Suche nach trockenem Land. Jeder und jede aus der Gemeinde war eingeladen, ein Stück des Regenbo- gens vor dem Altar zu ergänzen: Zei- chen der Hoffnung auch heute in unsi- cheren Zeiten – Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Gott bleibt seiner Erde treu und er nimmt uns in die Bewahrung seiner guten Schöpfung hinein, damit auch die Generationen nach uns Dankbar für die gute Ernte sein können. Ein herzliches Dankeschön dem Kinderkirchteam und allen, die ihre Gaben in diesem Erntedankgottesdienst und in den vielen Bereichen unseres Gemeindelebens eingebracht haben! Euer Pfarrer Martin Schöberl ----------- Krabbelgottesdienst Am Sonntag, 16. Oktober um 10.45 Uhr findet ein Krabbelgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal statt. Dazu laden wir recht herzlich ein. ----------- Liebe Besucher unseres Seniorenkreises, Ich möchte Sie recht herzlich zu unse- rem nächsten Treffen einladen. Wir ma- chen einen kleinen Ausflug. Wohin? Lassen Sie sich überraschen. Wir treffen uns am 11. Oktober schon um 14.15 Uhr am Ev. Gemeindehaus. ---------- Bibeltreff zum Buch der Offen- barung Am Sonntag, 9. Oktober findet in der Evang. Kirche in Weingarten ein Bibeltreff statt, der unter dem Motto steht: „Die Offenbarung - (k)ein Buch mit sieben Siegeln“? Andreas Stiehler, Pfarrer i. R. gibt eine kleine Einführung in das letzte Buch der Bibel. Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Die Apis lädt interessierte Gäste herzlich ein. Frauenkreis am MITTWOCH, den 12.10.2022 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zum nächsten Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Wir wollen uns mit einer besonderen Frau befassen. Das Thema: Teresa von Avila – Heilige, Kirchenlehrerin, Mystikerin. Wachsen in der Freundschaft mit Gott. verspricht einen interessanten Abend mit Jacqueline Schöberl. Eure PNS Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski, Tel.: 07502-4103, b.h.kaminski@gmx.de, Petra Neumann-Sprink, Tel.: 0751-52501, p.neumann.sprink@gmx.de 10.10. Birgit Schwartz-Glonnegger: Aquarell „Sommerende – Herbstbeginn“ 17.10. Peter Götze: „Abstrakte Malerei“ 24.10. Linde Gerster: „Dies ist ein Herbsttag, wie ich kei- nen sah....“: lockeres Zeichnen mit Ölkreiden 31.10. Irmgard Schwarzat: „Individuelle Trauerkarten mit persönlichem Sinnspruch“ neue Kreationen Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute- Bergatreute) : TSV Sondelfingen 3:0 Nach zwei guten Spielen und dem ersten Punktgewinn letzte Woche, sollte gegen Sondelfingen nun endlich ein Dreier her. Wir knüpften nahtlos an die Leistungen aus Klosterreichenbach an und setzten die Gegnerinnen sofort unter Druck. Nach einer gefährlichen Hereingabe von Sophia, die über links nie zu halten war, war Marie bereits in der 5. Minute zur Stelle und netzte aus kurzer Distanz ein. Wir blieben weiter dran und Stella setzte ihren ersten Warnschuss aus gut 20m an die Latte. Danach war wieder Sophia an der Reihe die nach Zuspiel Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 von Jana den Ball im Tor unterbrachte. Noch vor der Pau- se setzte sich die im Mittelfeld ständig antreibende Jana gegen zwei Gegenspielerinnen durch, bediente Stella, die mit einem schönen Fernschuss zum 3:0 traf. Nach der Pause setzten wir unsere Angriffe fort, doch wir gingen etwas nachlässig mit der Chancenverwertung um, so dass es am Ende bei einem nie gefährdeten 3:0 Sieg blieb. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Po- grzeba, Laura Schaz, Julie Acker, Lorena Buerck, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Hedda Said, Jana Eiberle, Marie Ar- menat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Alina Braun C-Juniorinnen SGM Baindt-Fronreute : SGM Aulendorf-Blönried 3:3 Gegen die bislang noch ungeschlagenen Tabellenführer aus Aulendorf-Blönried wollten wir auf jeden Fall mehr Tore schießen als beim letzten Mal und so gingen wir hinten sehr konzentriert zu Werke und konterten nach Ballgewinn schnell auf des Gegners Tor. Erstmals gelang dies Vivienne bereits in der dritten Minute nach perfektem Zuspiel von Hedda, die zuerst den gegnerischen Vertei- digern davonlief, den Torwart ausspielte, dann aber den Ball leider knapp am leeren Tor vorbeischob. Eine Minute später machte es Hedda besser, als sie durch die geg- nerische Abwehr dribbelte und einfach mal draufhielt zum 1:0. In der 15. Minute legten wir nach, als Stella nach Balleroberung aus 18 m den Ball trocken in den Winkel zum 2:0 schoss. Leider gelang den Jungs dann noch vor der Pause der Anschlusstreffer, doch bereits kurz nach der Pause, setzte sich Jana gegen zwei Spieler und den Torwart durch und stellte den 2-Tore Abstand wieder her. Die Jungs antworteten mit wütenden Angriffen, die aber allesamt von unserer souveränen Abwehr um Victoria, Lena und Julie abgefangen wurde und wenn was durch- kam, war unsere junge Torspielerin Carla zur Stelle. Un- glücklicherweise musste dann Jana wegen Nasenblutens während eines Spielzugs der Gegner vom Platz ohne, dass das Spiel angehalten wurde und durch diese Lücke ent- stand das zweite Gegentor. Nachdem das Spiel eigentlich schon gelaufen war und auch die Nachspielzeit bereits um zwei Minuten überschritten war, gab der Schiedsrichter trotzdem noch einen Eckstoß für die Gegner, den diese überaus glücklich quasi direkt verwandelten. Trotzdem sich dieser Ausgleich Sekunden vor dem Abpfiff zunächst wie eine Niederlage anfühlte, war es ein klasse Spiel un- serer Juniorinnen gegen die Jungs, das gezeigt hat, wie gut wir in dieser Staffel mithalten können. Es spielten: Carla Seitner (T), Vivienne Pogrzeba, Julie Acker, Hedda Said, Stella Schmid, Jana Eiberle, Malena Kaletta, Lena Füssel, Victoria Wertmann, Sophie Heil- meier, Emma Reissner, Sarah Leibfarth, Franziska Bayer D-Juniorinnen FV Bad Waldsee - SGM Baindt-Fronreute 5:1 Leider ohne unsere Torspielerin und einigen angeschlage- nen Spielerinnen fuhren wir zum Spiel nach Waldsee und so vertrat uns zunächst Hannaa aus der E im Tor. Doch gegen die groß gewachsenen und schnellen Mädchen aus Waldsee taten wir uns nicht nur im Sturm lange Zeit schwer. So mussten wir durch schnelle und gute Konter der Waldseerinnen bereits in der ersten Halbzeit vier Gegentore hinnehmen. In der zweiten Hälfte wechselten wir das System, überließen der gut spielenden Haifaa die Abwehr und wirbelten fortan mit zwei Stürmerinnen. So setzten wir uns gegen die bis dato sehr souveräne Abwehr das ein oder andere Mal durch und nachdem Greta nach wenigen Minuten bereits den 4:1 Anschlusstreffer erzielte, keimte etwas Hoffnung auf, zumal wir weiterhin drückten und sogar einen 9m herausholten, den wir jedoch leider nicht nutzen konnten. Nachdem Waldsee nach einem Konter den alten Abstand wieder hergestellt hatte, war das Ergebnis nicht mehr aufzuholen. Was bleibt, ist eine gute zweite Halbzeit, die wir spielerisch als auch auch Tore mäßig ausgeglichen gestalten konnten. Es spielten: Hanaa Alosh, Pauline Preis, Haifaa Alosh, Gre- ta Heilmeier, Fiona Maier, Lena Pfleghar, Amelie Metzger, Mia Wengert, Lena-Marie Alber, Isabella Lang E-Juniorinnen SV Deuchelried - SGM Baindt-Fronreute 5:4 Ferien- und krankheitsbedingt fuhren wir mit nur acht, teils sehr jungen Mädels zum Auswärtsspiel auf den Kunstrasen von Deuchelried. In der ersten Halbzeit vertrat unsere Torjägerin Lena-Marie unsere beiden fehlenden Torfrauen, wodurch trotz des unermüdlichen Einsatzes unserer Capitana Lea zu wenig Druck nach vorne ent- stand und die Gegnerinnen immer wieder durchstießen. So lagen wir zur Halbzeit 0:3 zurück, woraufhin Isabella sich sehr mannschaftsdienlich anbot ins Tor zu gehen, da Lena-Marie uns draußen viel besser helfen könne. Die zweite Halbzeit war dann ein Dauerangriff unserer Mädels mit tollem Zusammenspiel im Mittelfeld und Su- perpässen in die Tiefe, immer wieder angetrieben von Lea, die entweder Lena-Marie oder Ihre Schwester Han- na in Szene setzte. Lena-Marie gelangen dann auch vier Tore und Hanna, die nach einem 15m Pass, diesen mus- tergültig annahm, mit zwei Haken an der Gegenspielerin vorbeizog, dann aber den Innenpfosten traf, von wo der Ball zwar auf der Linie entlangrollte, nicht aber reingehen wollte. Da wir extrem hoch standen, hatten uns die Geg- nerinnen jedoch leider noch zweimal überspielt, so dass wir letztlich knapp mit:5:4 unterlagen. Es spielten: Lea Busam, Ronja Maier, Mia Malsam, Melina Feitenheimer, Lena-Marie Alber, Margo Hodek, Isabella Lang, Hanna Busam Ergebnisse Jugendfußball und Vorschau Vorschau Jugendfußball Freitag, 07.10. 16:30 Uhr – E2-Junioren: SV Baindt II – SG Aulendorf II 18:00 Uhr – E1-Junioren: SV Baindt I – SG Aulendorf I 18:00 Uhr – E-Juniorinnen: SGM Baindt/Fronreute – TSB Ravensburg (Spielort: Staig) Samstag, 08.10. Ab 09:00 Uhr – F1-Jugend: Spieltag in Baindt Ab 09:00 Uhr – F2-Jugend: Spieltag in Baindt Ab 10:00 Uhr – Bambini: Spieltag in Baindt 12:15 Uhr – D2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II – SGM Vogt/Karsee I (Spielort: Baienfurt) 13:45 Uhr – C-Juniorinnen: SGM Mochenwangen/Wol- pertswende – SGM Baindt/Fronreute 13:45 Uhr – D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt I – SGM Grünkraut/ Waldburg/ Ankenreute I (Spielort: Baienfurt) 15:15 Uhr – C1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt I – TSB Ravensburg (Spielort: Baindt) 16:00 Uhr – B-Juniorinnen: TSV Stetten a.k.M. – SV Baindt 17:00 Uhr – A-Junioren: SG Kisslegg – SGM Baindt/Baienfurt Sonntag, 09.10. 11:00 Uhr – B-Junioren: SGM Vogt/Karsee – SGM Baindt/ Baienfurt Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Mittwoch, 12.10. 18:00 Uhr – C-Juniorinnen: SGM Kehlen/Meckenbeuren – SGM Baindt/Fronreute Ergebnisse Jugendfußball B-Junioren: SGM Baindt/ Baienfurt – SGM Bergatreute/Wolfegg 0:3 B-Junioren - Pokal: SGM Eschach/ Weissenau – SGM Baindt/Baienfurt 3:0 C1-Junioren: SGM Bergatreute/ Wolfegg – SGM Baindt/Baienfurt I 0:5 C2-Junioren: SG Kisslegg II – SGM Baindt/ Baienfurt II 5:3 D1-Junioren: SG Argental – SGM Baindt/Baienfurt I 2:2 D2-Junioren: SGM Haisterkirch/ Molpertshaus – SGM Baindt/Baienfurt II 6:0 E1-Junioren: SV Schmalegg I – SV Baindt I 2:5 E2-Junioren: SV Schmalegg II – SV Baindt II 1:7 B-Juniorinnen: SV Baindt – TSV Sondelfingen 3:0 D-Juniorinnen: FV Bad Waldsee – SGM Baindt/ Fronreute 5:1 E-Juniorinnen: SV Deuchelried – SGM Baindt/ Fronreute 5:4 Beste Saisonleistung bringt nächsten Sieg SV Kehlen - SV Baindt 0:3 (0:2) Eine Woche nach dem umkämpften 3:1-Heimsieg gegen den SV Neuravensburg war der SVB am Sonntagnach- mittag zu Gast beim Landesligaabsteiger aus Kehlen. Der SVK startete durchwachsen in die neue Saison, sta- bilisierte sich jedoch in den vergangenen Wochen und konnte in den letzten vier Partien insgesamt zehn Punkte einfahren. Baindt Trainer Jens Rädel vertraute daher der selben Formation, die in der Vorwoche die Partie in der zweiten Hälfte noch zugunsten des SVB drehen konnte. Und dies sollte sich bezahlt machen - der SVB startete furios in die Partie, setzte die Gastgeber mit einem hohen Pressing immer wieder clever unter Druck und präsen- tierte sich im eigenen Ballbesitz ballsicher und zielstrebig auf dem Weg nach vorne. Das Resultat waren erste aus- sichtsreiche Chancen in der Anfangsviertelstunde, wobei Boenke zweimal knapp die Führung liegen ließ. In der 21.Minute belohnte sich Rädels Team dann aber für den starken Auftritt. Nach einer Balleroberung in der eigenen Hälfte schaltete der SVB schnell um und kombinierte sich schnörkellos bis in den Kehlener Strafraum. Dort umkurv- te Dischl, nach finalem Zuspiel von Dantona, elegant den Torhüter und schloss den mustergültigen Angriff zum 0:1 ab. Angetrieben vom Führungstreffer eroberte der SVB unmittelbar nach dem Anspiel des SVK den Ball wieder zurück und schaltete erneut schnell um. Kapitän Thoma chippte den Ball über die hochstehende Viererkette, wobei Boenke im Zweikampf mit dem eingerückten Außenver- teidiger seine ganze Erfahrung unter Beweis stellte, den Ball behauptete und den Doppelschlag perfekt machte (22.). Auch in der restlichen Spielzeit der ersten Halbzeit hielt der SVB den Druck aufrecht und hätte durch Boenke, Marko Szeibel und Dischl sogar noch mit einer höheren Führung in die Kabine gehen können. Für den Ausbau der Führung sorgte der SVB dann aber nur wenige Augenblicke nach Wiederanpfiff. Thoma er- kämpfte sich hart aber fair den Ball an der Außenlinie und steckte diesen zu Dischl durch. Dieser behielt die Übersicht und bediente Boenke im Zentrum, welcher ab- geklärt das vorentscheidende 0:3 markierte (46.). In der Folge entwickelte sich dann ein offeneres Spiel als noch im ersten Durchgang, wobei sich die Offensivabteilung des SVB vor allem am starken Kehlener Schlussmann Benz die Zähne ausbiss. So fanden sowohl Boenke als auch Dischl jeweils zweimal ihren Meister im jungen Torhüter. Auch auf der Gegenseite gelang es dem SVK nun etwas gefährlicher vors Baindter Tor zu kommen, Kapitän Föger traf bei der bis dahin besten Chance des SVK allerdings nur das Kreuzeck (63.). Am Ende sollte es jedoch beim 0:3 bleiben, da unter anderem beide Teams in der Schluss- viertelstunde nochmals am Aluminium scheiterten. Erst zirkelte Fischer den Ball nach einer tollen Einzelleistung an den linken Pfosten (79.) und zwei Minuten vor Schluss jagte Föger das Leder bei einem Freistoß erneut nur an das Lattenkreuz (88.). Aufgrund der bis dahin besten Saisonleistung feierte die Baindter Mannschaft somit einen hochverdienten 3:0-Aus- wärtssieg, wobei man vor allem in der ersten Halbzeit die mitgereisten Fans mit einer sehr dominanten Vorstellung beeindruckte. Mit dem Sieg springt der SVB vorüberge- hend auf Platz 2 und wird, nach dem Pokalspiel gegen den TSV Eschach II unter der Woche, gewillt sein diesen Platz am kommenden Sonntag gegen den Tabellenachten aus Maierhöfen und Grünenbach vorerst zu verteidigen. Es spielten: Luca Wetzel - Tobias Szeibel, Michael Brug- ger, Marc Bolgert (68.Ylber Xhafa), Lukas Walser - Mar- ko Szeibel, Mika Dantona, Philipp Boenke (79.Konstantin Knisel) - Jan Fischer (82.Philipp Kneisl), Jonathan Dischl, Phillip Thoma (87.Max Schmidt) SV Kehlen II - SV Baindt II 1:1 (1:1) Am 11.Spieltag der Kreisliga B1 gastierte das Team von Timo Geggier beim Tabellensiebten aus Kehlen, wobei die Partie aufgrund der regnerischen Bedingungen auf den etwas schwerer zu bespielenden Nebenplatz verlegt wurde. Bei leichtem Regen und auf einem rutschigen Ge- läuf entwickelte sich eine umkämpfte Partie, wobei der SVB II spielerisch versuchte zum Torerfolg zu kommen, während der SVK II vermehrt mit langen Bälle operierte. Nach ersten Halbchancen durch Schnez, Schmidt und Kneisl, war es aber der SVK II der durch ein vermeidbares Gegentor in der 27.Minute in Führung ging. Kurz vor der Pause hatte der SVB II allerdings eine Antwort parat. Ein cleverer Diagonalball von Keppeler rutschte zu Schmidt durch, welcher vor dem Tor die Ruhe behielt und zum 1:1 traf (44.). Auch im zweiten Durchgang blieb es ein Spiel ohne große Highlights, wobei schlussendlich der Schieds- richter die Partie noch entscheidend beeinflusste. Nach einer zweiten völlig überzogenen gelben Karte gegen Niklas Späth musste dieser in der 78.Minute zum Duschen gehen, worüber sich Trainer Geggier verständlicherweise lautstark echauffierte und ebenfalls vom Spielfeld verwie- sen wurde. Am Ende blieb es somit beim Remis, wodurch auch der SVB II auf Tabellenplatz zwei verbleibt. Es spielten: Jan Mohring - Manuel Brugger, Tobias Traut- wein (75.Beyhan Altun), Patrick Späth, Kai Kostka - Fa- bian Gessler, Niklas Späth, Julian Keppeler (70.Marcel Maucher) - Max Schmidt (54.Lukas Grabherr), Johannes Schnez, Philipp Kneisl (46.Christoph Capelli) Vorschau: Sonntag, 09.10.2022 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Maierhöfen/Grünenbach II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Maierhöfen/Grünenbach Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Erstes Spiel der neuen Jugendmannschaft SV Baindt – TG Bad Waldsee 1:9 Nach über 4 Jahren ohne eigene Ju- gendabteilung spielte erstmals wieder eine Jugendmannschaft ein Punktspiel. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft unserer Abteilung. Da- her an dieser Stelle schonmal ein großes Dankeschön an alle beteiligten Personen, die sich in den letzten 2 Jahren für unsere Jugend eingesetzt haben! In ihrer ersten Saison geht es für unsere Jugendspieler und Jugendspielerinnen darum, wichtige Erfahrungen zu sammeln, die Abläufe kennen zu lernen und natürlich auch, sich im Wettkampf mit anderen zu messen. Da die TG Bad Waldsee mit 3 Spielern antrat, wir aber mit 4 Spielern spielten, war der Spielablauf etwas chaotisch. Das Doppel zu Beginn des Spiels mit teilweise langen und spektakulären Ballwechseln ging leider in 3 knappen Sätzen an die Gegner. In den Einzeln konnte sich Franz Kreutle einen Satzgewinn erspielen, ebenso wie Ricco Haller. Fabian Striegel musste die Stärke der zwei besten Bad Waldseer Spieler anerkennen und blieb leider ohne Satzgewinn. Felix Haller spielte stark auf und gewann ein Spiel souverän. Seine beiden anderen Spiele verlor er knapp in 5 Sätzen, eines davon sogar mit dem knappest möglichen Ausgang in der Verlängerung des 5. Satzes. Dennoch können wir den ersten Auftritt nach so langer Zeit als Erfolg werten, denn die Jungs hatten Spaß und werden weiterhin im Training und bei Wettkämpfen voller Tatendrang dabei sein. Vielen Dank auch an die Eltern und Fans, die das erste Saisonspiel in der Halle begleiteten. Es spielten: Felix Haller (1:2), Fabian Striegel (0:2), Franz Kreutle (0:2) und Ricco Haller (0:2) Erste Niederlage seit 2 Jahren SV Baindt – SG Aulendorf II 6:9 Einen herben Dämpfer im Kampf um die vorderen Plätze und den Aufstieg hat die erste Mannschaft am vergan- genen Samstag in der Bezirksliga hinnehmen müssen. Obwohl wir in Bestbesetzung antreten konnten, mussten wir am Ende einer starken 2. Mannschaft der SG Aulen- dorf zum Sieg gratulieren. Wir starteten mit drei verdienten Niederlagen in den Dop- peln so schlecht wie schon lange nicht mehr in eine Partie. Danach war schon klar, dass das heute ein ganz schwie- riges Spiel werden wird und wir in den Einzeln mächtig aufdrehen müssen. Wir schüttelten uns kurz und gingen dann voll konzentriert ans Werk, mit dem Ergebnis, dass wir den 0:3 Rückstand mit 5 Siegen und 1 Niederlage zur Halbzeit in eine 5:4 Führung umwandelten. Besonders stark spielte Frank Markwart, der seinen um fast 100 Punkte besseren Gegner knapp in 5 Sätzen bezwingen konnte. Doch dann kam ein Bruch in unser Spiel: Unser sonst so bärenstarkes vorderes Paarkreuz mit Philipp Schwarz und Marcel Brückner bekam ihre PS nicht an die Platte und die Gegner Marius Müller und Petrino Do- nato spielten sehr gutes Tischtennis, sodass die beiden Niederlagen zwar bitter für uns waren, aber nicht unver- dient. Als dann auch noch Nico Scheffold verlor, stand es auf einmal wieder 5:7 gegen uns. Tobias Nowak stemmte sich mit einem 3:1 Sieg nochmals gegen die drohende Nie- derlage, doch die SG Aulendorf machte mit zwei Siegen im hinteren Paarkreuz den Sack zu. Beinahe hätte uns Thomas Nowak noch das Schlussdoppel, und damit die Chance auf ein Unentschieden, gerettet, doch er verlor nach großem Kampf knapp mit 9:11 im Entscheidungssatz. Alles in allem eine verdiente Niederlage gegen eine sehr ausgeglichen und stark besetzte Mannschaft aus Aulen- dorf. Bereits am kommenden Samstag müssen wir die Niederlage abgehakt haben und voller Entschlossenheit ins Auswärtsspiel nach Leutkirch gehen. Dies wird eben- falls keine leichte Aufgabe, man kann die höhere Spiel- klasse durchaus spüren. Es spielten: Philipp Schwarz (1:1), Marcel Brückner (1:1), Nico Scheffold (1:1), Tobias Nowak (1:1), Thomas Nowak (1:1) und Frank Markwart (1:1) Abt. Frauenturnen Wir feiern unser traditionelles Herbstfest am Montag, 17.10.22, ab 18.30 Uhr im Ju- gendvereinsheim. Dazu sind auch alle unse- re Ehemaligen herzlich eingeladen. Anmel- dung bitte am Montag, 10.10.22, im Sport (Liste) oder ab 11.10.22 telefonisch unter 07502/2538. Unsere weiteren Stammtischtermine sind jeweils am Don- nerstag, 3.11.22 und 1.12.22 im Bistro Romano ab 18.00 Uhr. Gute Laune beim Ferienprogramm Am 18.08.22 fand wieder das be- liebte Ferienprogramm des HTSV Baindt statt. 28 Kids folgten dem Ruf und daddelten knapp drei Stunden wie die Großen. Im 6-Minutenrhythmus wechselten die Spieler, die Pausen wurden an der Getränke- und Süßigkeitenbar verkürzt. Nachdem die Spielzeit etwas verlängert wurde, durften dann auch endlich die Eltern ins Feld. Die hat man dann mindestens genauso schwer wieder herausbekommen, wie zuvor die Kids. Am Ende durfte noch jeder Teilnehmer einen originalen Deutschen Meisterschaftsball mit nach Hause nehmen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr! PS: Haben Sie noch die Hefte der letzten Jahre? Dann können Sie beobachten, wie die Wiederholungstäter wachsen und gedeihen :) Volleyball LJ Baindt Vom Hüttenwochenende zum Einheiztur- nier Die Sommerpause ist kaum vorbei und schon ging es nach zwei regulären Don- nerstag-Trainings direkt ins Trainingslager auf unser tra- ditionelles Hüttenwochenende nach Laterns. Nach einer gemütlichen Fahrt wurden zum Vesper neben den tradi- tionellen Köstlichkeiten wie „saurem Käs“ und Wurstsalat auch weitere Leckereien aufgetischt. Zum Höhentraining am nächsten Morgen war dank strotzender Energie und viel Motivation seitens der Sportler wenig Überzeugungs- kraft nötig. Auch das eher drückende Wetter tat der guten Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Laune keinen Abbruch. Der gemeinsame Spieleabend und der anschließende Hüttenzauber rundeten die feierliche Stimmung ab. Von diesem Hochgefühl beflügelt, folgten die Baindter der Einladung zum Einheizturnier nach Oberteuringen. Der VCO freute sich am 3. Oktober endlich das lang er- sehnte Jubiläumsturnier ausrichten zu können und hieß neben den Baindtern auch weitere „alte Freunde“ willkom- men. Mit gutem Kampfeswillen, starken Aufschlagserien und Monsterblöcken erreichte das Team der VLJ Baindt den vierten Platz und entging dadurch der Prämierung durch den goldenen Blumentopf, der an die Gastgeber aus Oberteuringen ging. Wir sind gespannt auf die nun bevorstehenden ersten Spieltage der beiden Baindter Mannschaften. VLJ Baindt 1 tritt am 15.10.2022 gegen den SV Kirchdorf und die TSG Leutkirch auswärts an. Bereits am Sonntag, 16.10.2022 startet auch die 2. Baindter Mannschaft in die Hinrunde. Die ersten Spiele finden gegen die TSG Wilhelmsdorf Lö- wenzahn und die BSG Immenstaad Dornier-Freizeit-Mi- xed statt. Wir freuen uns auf gutes Volleyball und hart- näckige Gegner. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 8.30 Uhr am Frei- bad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 8.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Von Diepolz hinauf zum Alpkönigblick Treffpunkt Dienstag, 11. Oktober 2022, um 10.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Vom Kirchplatz in Diepolz führt die Wanderung über Freundpolz und Rieggis zur Lohweggrotte. Über manch- mal kurze steilere Anstiege geht´s hoch zum Alpkönig- blick mit herrlicher Aussicht auf die umliegenden Berge. Danach wandern wir zurück nach Diepolz zur Einkehr. Die Rückkehr ist gegen 18.00 Uhr, ca. 4 Stunden Gehzeit, 11 Kilometer, 360 Höhenmeter, Fahrpreis 16 Euro. Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk, gegebenenfalls Wech- selschuhe mitbringen. Anmeldung ab 07.Oktober, T. 0151 / 12 952 100 (Anruf- beantworter) Wanderführung Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@ gmail.com, T. 0751/46672 Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, gegebenenfalls Informationen im Ansagetext Telefon 0151 / 12 998 910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herz- lich willkommen SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Oktober geboren sind, wünscht die Vorstand- schaft des Sozialverbandes VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Was sonst noch interessiert Kunstausstellung Rainer Hofmann „KUNSTSTOFF - KUNST“ Objekte – Bilder - Videoarbeiten Die Gemeinde Baienfurt lädt herzlich ein zur Ausstellungs- eröffnung und zum Besuch der Ausstellung des Künstlers Rainer Hofmann aus Stuttgart. Vernissage: 14. Oktober 2022, 19 Uhr Laudatio: Johannes Braig Rainer Hofmann erweitert sein bisheriges Themenspek- trum. Neben Arbeiten zu der uns alle umfassenden Digi- talisierung und Computerisierung oder seinen hintersinni- gen Kopfassemblagen hat er ein weiteres künstlerisches Arbeitsfeld für sich erschlossen. In gewohnt ironischer Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Art bearbeitet er nun das in den Focus gerückte Prob- lem des Plastikmülls. Seine Herangehensweise ist subtil kritisch, indem er aus dem Abfall wunderbar ästhetische Objekte kreiert.“ Die Ausstellung ist bis zum 11. November 2022 im Foyer des Rathauses Baienfurt während der Öffnungszeiten zu besichtigen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Günter A. Binder Konstantin Hummel Dorothee Schraube-Löffler Bürgermeister Leiter Kulturbeirat Kunstkuratorin Gemeinde Bergatreute Ein starkes Stück Oberschwaben! Die Gemeinde Bergatreute sucht zum 1. Dezember 2022 oder auch früher Kindergartenpersonal (Erzieher m/w/d) für einen eingruppigen Kindergarten der in einen Wald- kindergarten überführt werden soll. Wenn Sie die pädagogischen Anforderungen erfüllen, freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung. Wir bieten: Eine Vergütung nach TVöD Sue. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 17.10.2022 an die Gemeinde Bergatreute, Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute. Interessenten können sich gerne vorab an Herrn Staiger unter Tel. 0 75 27/ 92 16-14 wenden. Herbstbörse am Samstag, 15.10.2022 (unter Vorbehalt, aktuelle Infos auf der Homepage) Sirgensteinhalle Vogt 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr Angeboten wird gut erhaltene Herbst- und Winterbe- kleidung, Damen- und Herrenbekleidung, Spielsachen, Kinderwagen, Kinder-Autositze, Kinderski und Skischuhe, „alles was rollt“, gebrauchte Tupperware usw. Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckeren Ku- chen (auch zum Mitnehmen) 15 % des Verkaufserlöses sind für alle Vogter Kinder- gärten sowie die Kernzeitbetreuung der Vogter Grund- schule bestimmt. Tel. Nummernvergabe für ALLE ab 19.09.2022 Helfen: Jeder Helfer bekommt GARANTIERT eine Nr. und darf am Vorverkauf teilnehmen. Vorverkauf nur für Helfer von 8:30- 9:30 Uhr in der Sir- gensteinhalle in Vogt. Helfer bitte melden bei Daniela Leuter, Tel. 0152 02196317 (Mo, Di, Mi 13-19 Uhr, Do. + Fr. 9-19 Uhr) ACHTUNG NEUE HELFER TEL!! Verkaufen: max. 50 Teile gesamt, d.h. 45 Teile + 5 Paar Schuhe (nur Kindersachen, Damen und Herren separat) Kunden -Nr. 01 – 45: Steffi Schupp, (9-14:30 Uhr) Tel. 07529 974341 Kunden-Nr. 46 – 90: Christine Ströbele (15-19 Uhr) Tel. 07529 911123 Damenbekleidung und Umstandsmode, Tupperware: Damen Nr. 501 – 520: Steffi Schupp, (9-14:30 Uhr) Tel. 07529 974341 (max. 20 Teile) Damen Nr. 521 – 540: Christine Ströbele (15-19 Uhr) Tel. 07529 911123 (max. 20 Teile) Herrenkleidung: max. 10 Teile, keine Schuhe Herren Nr. 901 – 910: Steffi Schupp, (9-14:30 Uhr) Tel. 07529 974341 (max. 10 Teile) Herren Nr. 911 – 920: Christine Ströbele (15-19 Uhr) Tel. 07529 911123 (max. 10 Teile) Warenannahme:Freitag von 17:00 - 18:30 Uhr Achtung! Samstag KEINE Warenannahme Warenrückgabe: Samstag 16:30 – 17:00 Uhr Homepage: kleiderboersevogt.beepworld.de Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 9. Oktober 2022 Gästeführer: Torsten Alt (für Wilfried Scheremet) Exkursion Rund um den Häckler (anstelle Winter-Stra- tegien der Tier- und Pflanzenwelt) Die Blitzenreuter Seenplatte stellt einen der markantesten Landschaftsausschnitte des südwestdeutschen Alpenvor- landes dar. Neben Seen und Jahrhunderte alten Weihern prägen unterschiedliche Verlandungsstadien von klein- flächigen, kalkreichen nährstoffarmen Hangquellsümp- fen über bereits verblühten Pfeifengraswiesen auf Nie- dermoor bis zu ausgedehnten, teilweise beeinträchtigten Hochmoorstadien mit Moorfeldern, offenen Hochmoor- flächen und einem Hochmoorkolk das Landschaftsbild. Zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden seit der Wiedervernässung ab dem Jahr 2007 wieder einen intakten Lebensraum. Torsten Alt führt auf einer frühherbstlichen Tour rund um den Häckler-Weiher und gibt fachkundige Erläuterun- gen zur Geschichte und Bedeutung des „Häcklers“. Was bedeutet das Jahr 1401? Was haben Kommerzienrat Dr. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Richard Müller und königliche Majestät König Karl von Württemberg gemeinsam? Warum gibt es keine Möwen mehr am „Häckler“? Neugierig? Dann machen Sie mit auf der ca. 5 km langen ebenen Strecke. Auch Kinder sind auf dieser ca. 2 1/2 stündigen Erlebnistour herzlich willkommen. Der Begleiter Hund darf auch mit dabei sein. Im Anschluss ist eine Einkehr in einer ortsansässigen Gast- stätte vorgesehen. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzen- reute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Inter- netseite: www.zwischenschussenundseen.de Schloss Achberg Termine 8. - 16. Oktober 2022 Samstag, 8. Oktober, 16 Uhr Expedition zur Stinkequelle Geologische Wanderung mit Dr. Johannes Aschauer 5 € / Person, Anmeldung erforderlich Vorbei an Grundmoräne und Molassefelsen führt die Wanderung durch die steilen Hangwälder und entlang des Argenlaufs. Unterwegs erfahren wir vom Förderver- einsvorsitzenden Hannes Aschauer Interessantes über die Landschaft und über die einzigartige Geologie der Region. Bitte tragen Sie bei dieser Tour feste Schuhe mit Profilsohlen und nehmen Sie gegebenenfalls Wander- stöcke mit. Die Einnahmen gehen an den Förderverein zur Erhaltung von Schloss Achberg. Der Treffpunkt ist im Innenhof von Schloss Achberg. Sonntag 9. Oktober, 14.30 Uhr Führung durch die Ausstellung SpielART Von Frühjahr bis Herbst wird Schloss Achberg zur “Spiel- wiese”. An der Führung durch die Ausstellung SpielART können alle Interessierten teilnehmen. 3 € p.P. zzgl. Eintritt Sonntag 9. Oktober, 15 Uhr Elements Konzert für Familien mit den Hanke Brothers Wie begeistert man Kinder für klassische Musik? Ganz ein- fach: man verzaubert sie! Die Hanke Brothers lassen die vier Naturelemente nicht nur musikalisch erklingen, son- dern erwecken sie auch durch Magie zum Leben. 9,– € | keine Erm. | Der Eintritt unter 5 Jahren ist frei. Tickets unter Elements - Schloss Achberg (schloss-achberg.de) Musik wird auf diese Weise ein unvergessliches Erlebnis für Groß und Klein. Samstag, 15. Oktober, 13 Uhr Kuratorinnenführung mit Dr. Ilonka Czerny 3 € / Person, zzgl. Eintritt, Anmeldung erforderlich Die Kuratorin Dr. Ilonka Czerny führt zu ausgewählten Werken in der aktuellen Ausstellung „SpielART“, stellt sich dem Dialog mit dem Publikum und gibt Einblicke in die Entstehung der Ausstellung. Sonntag, 16. Oktober 14 Uhr Kunst mit Kind und Kegel Interaktive Ausstellungsfüh- rung für die ganze Familie 5 € / Familie, zzgl. Eintritt, Anmeldung erforderlich Alle sind willkommen – von den kleinen Geschwistern bis zu euren Großeltern und allen, die zu eurer Familie ge- hören. Gemeinsam betrachten wir ausgewählte Werke in der Ausstellung. Nach dem interaktiven Rundgang könnt ihr mit unserem Kartenspiel zu SpielART zuhause weiter- spielen. Neugierig, was euch erwartet? Sonntag, 16. Oktober, 15.30 Uhr Spielzeit Kinderkunstworkshop, 6-12 Jahre, 5 €/pro Kind, Anmeldung erforderlich Bei einer spannenden Entdeckungstour erforschen wir die Kunst in den Schlossräumen. Ihr werdet staunen, was sich für ungewöhnliche Spiele darin befinden. Überlegt euch, woran euch die Kunstwerke erinnern und mit welchen Ma- terialien ihr ein eigenes Spiel erfinden würdet. Im Atelier werdet ihr selbst zu Spielkünstlerinnen und Spielkünstlern und gestaltet gemeinsam ein Kunstwerk. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.schloss-achberg.de Schloss Achberg D-88147 Achberg Tel.: +49 (0)751 85 9510 I info@schloss-achberg.de I www.schloss-achberg.de Öffnungszeiten Freitag von 14 bis 18 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage 11 bis 18 Uhr Eintritt Erwachsene 7 €, ermäßigt 6 €, Familien 13 € Bauernhaus-Museum Wolfegg Apfel- & Kartoffeltag in Wolfegg Apfel und Erdapfel – Vielfältige Herbstfrüche im Bauern- haus-Museum Am Sonntag, 9. Oktober dreht sich im Bauernhaus-Muse- um in Wolfegg alles um die Früchte des Herbstes. Über 250 historische Apfelsorten werden in einer Ausstellung anschaulich präsentiert. Außerdem erwartet die Gäste eine große Vielfalt (über 100 Sorten) der beliebten »Erd äpfel«. Die Besucher können sich mit alten Traditionen rund um das Verarbeiten und haltbarmachen der Früchte ver- traut machen und Pflanzen und Bäume günstig erwer- ben. Rund um Äpfel und Kartoffeln gibt es traditionelle und schmackhafte regionale Angebote zu entdecken. Die Mobile Saftmoschte ist vor Ort und man kann viel über Obstbaumpflege lernen. Für Kinder bieten die Mitmach- aktionen Spaß und Spiel. Rübengeisterschnitzen, Kartof- feldruck und die Wissensstation „Tolle Knolle“ machen nicht nur den Kleinen Spaß. Bringen Sie gerne eigene Äpfel zur Sortenbestimmung mit! Apfel- und Kartoffeltag im Bauernhaus-Museum Wolfegg Sonntag, 9. Oktober von 10 bis 17 Uhr www.bauernhaus-museum.de Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senior/innen: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Wir suchen laufend Immobilien - aktuell dringend gepflegtes Einfamilienhaus mit ELW oder ein 2 Fam.- haus (unser Kunde braucht eine sep. Wohnung für die Eltern) mit kl. Gartengrundstück und Garage. Vertrauen und Transparenz beim Immobilienverkauf stehen bei uns an oberster Stelle. Rufen Sie an, wir freuen uns auf Sie -> Tel. 07376 960-0 IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Info@biv.de IMMOBILIEN ANKAUF Beratungstermin sichern unter: 07504 9700-0 „Kein Mensch ist wie der andere... ... und das Leben zu kurz um schlecht zu schlafen.“ Wir beraten Sie gerne zu Ihrem optimalen Schlafsystem. Montag-Freitag: 10-18 Uhr | Schausonntag: 13.30-16.30 Uhr Sattelbach 9 - Horgenzell | www.haller-raumgestaltung.de Oktober-Aktion:Wir entsorgenkostenlos Ihre Altmatratze. Mo,Di,Do,Fr 8.30 - 18.00 Uhr, Sa 8.30 - 14.00 Uhr,Mi geschlossen Gartenbaumschule Müller Ulmer Straße 98, 88212 Ravensburg www.garten-mueller.de g är t en Samstag, 8. Oktober 2022, 9.00 - 17.00 Uhr Herbstzeit ist Pflanzzeit! FarbenRausch & FruchtGenuss Bauernmarkt Ravensburg Stand frei! Wir suchen neue Standbetreiber mit regionalen Produkten. Sie haben Interesse? Schreiben Sie uns: info@bauernmarkt-ravensburg.de Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 4 2/ 43 - Senioren - Mitten iM Leben GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 „Alternative Bestattungsformen“ Der Gebirgsbach. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. 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Oktober täglich 9 – 18 Uhr Ravensburg ab Mittwoch oberschwabenschau Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus VERANSTALTUNGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de &AUSBILDUNGBERUF Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie in unserer Stellenbörse (jobs.drs.de) www.drs.de Das Kath. Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben mit Sitz in Kißlegg in Träger- schaft der Diözese Rottenburg-Stuttgart übernimmt die fachliche Betreuung von 96 Kirchengemeinden und 105 Kindergärten im Dekanat Allgäu-Oberschwaben. Hierzu suchen wir als Ergänzung unseres Mitarbeiterteams zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine/einen Sekretär/in (w/m/d) in Teilzeit (75%), unbefristet, Kennziffer 22/28/1025 Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und die Identifikation mit ihrem Auf- trag setzen wir voraus. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte unter Angabe der ent- sprechenden Kennziffer und Ihrer Konfession bis 16.10.2022 an das Kath. Verwal- tungszentrum Allgäu-Oberschwaben, Zeppelinstr. 4, 88353 Kißlegg. Ihre Ansprech- partnerin ist Frau Claudia Rebholz, Tel. 07563 91348-11, E-Mail: crebholz@kvz.drs.de. Stellungswechsel? Dein Job bei Prolana! 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Dennoch sind Be- werbungen für Ausbildungsplätze erfolgversprechend – viele Betriebe melden noch in diesem Jahr freie Ausbildungsstellen. In Deutschland können junge Erwachsene aus mehr als 300 dualen Ausbildungsberufen wählen. Die duale Berufsausbildung bietet nicht nur viele abwechs- lungsreiche Tätigkeiten, Sicherheit und ausgezeichnete beru iche Per- spektiven. Nach erfolgreicher Aus- bildung eröffnen sich spannende Fortbildungsmöglichkeiten, die den per- sönlichen Interessen und Talenten entsprechen: Fachkräfte sind nicht nur in Deutschland, sondern auch international gefragt. Wer nach der Ausbil- dung Verantwortung als Führungskraft übernehmen will, kann zwischen vielfältigen Aufstiegsmöglichkeiten wählen. Mehr Informationen: www. die-duale.de. Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de &AUSBILDUNGBERUF Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Elektroanlagenmonteur & Holzmechaniker (m/w/d) Geiger Holzsystembau Wangen GmbH & Co. KG carina.joas@geigergruppe.de | www.geigergruppe.de/ausbildung Unsere Ausbildungs- stellen für 2023 Der Baustein für deine Zukunft! Wir suchen ab sofort pädagogische und/oder pflegerische FACHKRÄFTE sowie HILFSKRÄFTE WERKSTUDENTEN w/m/d | Teil- u. Vollzeit Tag- od. Nachtdienst Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Portal unter: www.kbzo.de Stiftung KBZO | Wohnen & Leben Eva Abt | Fon: 0751 4007-528 Ebru Atmaca | Fon: 0751 952233303 willko mmen WIR MACHEN DEN UNTERSCHIED! Individuelle Dienstplanung Wochenenddienste in einem festen 3-Wochen-Rhythmus Kleine Wohngemeinschaften (max. 8 BewohnerInnen) Teamarbeit und kurze Wege Omnibus Grabherr ∙ 07529 97158-0 omnibus-grabherr.de Fahrer für Kleinbusse gesucht (w/m/d ∙ Führerscheinklasse B) Sie befördern Kinder mit Einschränkungen – holen sie von Zuhause ab, bringen sie sicher ans Ziel und wieder zurück. Sie arbeiten in Teilzeit und starten mit unserem Fahrzeug direkt von Ihrem Wohnort. STARKE TYPEN GESUCHT Eine Ausbildung im Motorgerätefachhandel eröffnet gute Berufsper- spektiven (djd). Vom smarten Rasenroboter bis zum Aufsitzrasentraktor, vom Klein- gerät bis zur Kettensäge: Beschäftigte im Motorgerätefachhandel müssen sich mit den verschiedensten Maschinen perfekt auskennen. Die Technik wird immer komplexer, Hightech trifft auf Natur. Für Schulabgänger bieten sich damit attraktive Berufsperspektiven in einer boomenden Branche. Die mechatronische Ausbildung beispielsweise dauert dreieinhalb Jahre und n- det im Fachbetrieb sowie in der Berufsschule statt. Nach dem Gesellenab- schluss bestehen zahlreiche Quali zierungsmöglichkeiten, zum Beispiel mit einer Weiterbildung zum Servicetechniker oder Meister. Unter www.qmf. de/qmf-haendler-vor-ort etwa ndet man Adressen aus der Nähe, um sich über Praktikumsmöglichkeiten und freie Ausbildungsplätze zu informieren. Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de &AUSBILDUNGBERUF Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 BÜROKRAFT in Teilzeit gesucht Wir brauchen Unterstützung in der Verwaltung. Quer- oder Wiedereinsteiger sind bei uns herzlich willkommen. SHM GmbH, Mehlisstr. 5, 88255 Baindt, Tel. 07502/940 856-200 » Bachelor of Arts – Public Management Verwaltungsfach- angestellte/r (w/m/d) Kauffrau/-mann für Tourismus und Freizeit Fachangestellte/r für Medien- und Infor ma- tionsdienste (w/m/d) » Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (w/m/d) » Erzieher/in (w/m/d) » Praxisintegrierte Ausbildung Erzieher/in (w/m/d) » Jugend- und Heimerzieher/in (w/m/d) » Freiwilligen- dienste (w/m/d)Fachkraft für Abwassertechnik (w/m/d) Fragen? Alexandra Hirschle Tel. 07522 74-206 alexandra.hirschle@ wangen.de und online unter www. wangen.de/ ausbildung » Bachelor of Arts –Bachelor of Arts – Public Management Public Management (w/m/d)(w/m/d) » Verwaltungsfach-Verwaltungsfach- angestellte/r angestellte/r » Kauffrau/-mann für Kauffrau/-mann für Tourismus und Freizeit Tourismus und Freizeit (w/m/d)(w/m/d) » Fachangestellte/r für Fachangestellte/r für Medien- und Infor ma-Medien- und Infor ma- tionsdienste tionsdienste Ausbildung & Beruf Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Einfach hinzubuchen: waipu.tv G Data & Sicherheitspaket von Jetzt buchen! Schnelles Internet für die Region Prüfen Sie die Verfügbarkeit bei Ihnen Zuhause unter: www.netcom-bw.de. 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              Zuletzt geändert: 06.10.2022
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              Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag mit dem vorgestellten Entwurf die Ausschreibung des Dorfplatzes und der beiden Bushaltestellen durchzuführen. Nach vielen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Die Ausschreibung wird im Februar veröffentlicht werden, so dass die Vergabe der Arbeiten in der Sitzung des Gemeinderats am 04.04.2023 erfolgen kann. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z.B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten bis August ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen müssen wiederum Ausweichstrecken für Busse und Kfz- Verkehr geschaffen werden. Bei der Kostenberechnung vom August 2022 ging man von einer Gesamtbruttosumme von 3.656.419,55 € aus. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000,00 € gerechnet. Eine Bewilligung liegt noch nicht vor. Für die Bushaltestellen wurde inzwischen ein Zuschuss von 170.000 € bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 € mehr wie erhofft. Nachdem nun die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen eingearbeitet wurden, ist laut Kostenberechnung von einer Gesamtbruttosumme von 3.960.434,80 € auszugehen. Im Haushalt 23/24 sind bereits 3.850.000 € für die Dorfplatzgestaltung eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem aktualisierten Entwurfsplan und den Kosten wird zugestimmt. Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS); Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe; Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart; Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 Organische Spurenstoffe, wie Hormone, Arzneimittelrückstände oder Substanzen aus Haushaltsmitteln und Industrie, belasten zunehmend unsere Gewässer. Mit den herkömmlichen Verfahren zur Abwasserreinigung können diese Stoffe nur in geringem Umfang entfernt werden und gelangen somit in die Umwelt. In zahlreichen Studien konnten bereits negative Auswirkungen der Spurenstoffe auf verschiedene Organismen nachgewiesen werden. Im Sinne der Vorsorge ist es daher sinnvoll, die Spurenstoffe gezielt und in größerem Umfang als bisher aus dem Abwasser zu entnehmen. Für den Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) wurde im April 2021 eine Machbarkeitsstudie zur gezielten Spurenstoffelimination in der Kläranlage durch das Ingenieurbüro Jedele und Partner aus Stuttgart durchgeführt, deren Ergebnisse in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte aller vier Verbandsgemeinden am 09.01.2023 ausführlich vorgestellt wurden. Ergänzend mit einem im Jahr 2022 durchgeführten großtechnischen Versuch konnte gezeigt werden, dass die Pulveraktivkohle (PAK)-Dosierung in die Biologie ohne Tuchfiltration das kostengünstigste Verfahren darstellt. Dennoch werden die Kosten zwangsläufig zu einer Anpassung der Abwassergebühren in den Verbandsgemeinden führen. Es ist weiter vorgesehen, die Verbandsverwaltung in der Verbandsversammlung des AMS am 08.02.2023 mit der Auswahl und Beauftragung eines begleitenden Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 für die Planung der 4. Reinigungsstufe zu beauftragen. Bis zum 01.10.2023 soll der Förderantrag eingereicht werden. Erst nach einer positiven Förderzusage (vorrausichtlich im Frühjahr 2024) wird noch einmal endgültig beraten und soll der Baubeschluss sowie der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Planung gefasst werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die vorgestellte erweiterte Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination als weitere Reinigungsstufe in der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Gemeinderat stimmt im Grundsatz der 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination und dem PAK-Direktdosierungsverfahren ohne Tuchfiltration zu. 3. Die Verbandsverwaltung des AMS wird mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Planung (Leistungsphasen 1 – 3) beauftragt. 4. Die Verbandsverwaltung des AMS wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag bis zum 1. Oktober 2023 zu stellen. Der Baubeschluss und der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen für die Planung sollen erst nach Bewilligung des Förderbescheids gefasst werden. 5. Der Gemeinderat beauftragt die Verbandsvertreter der Gemeinde mit der entsprechenden Stimmabgabe in der Sitzung der Verbandsversammlung des AMS, die für 08.02.2023 vorgesehen ist. Doppelhaushalt 2023 und 2024: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt; Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 Dem Gemeinderat wurde als einer der ersten Kommune im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2023/2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbeschaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebesätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund steigender Ausgaben, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurden die Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investitionsprogramm 2023/ 2024 inkl. Finanzplanungsansätze am 18.10.2024, 08.11.2002 und 06.12.2024 Beschlüsse für die Investitionen gefasst. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023 -341.100 € bzw. 2024 -824.850 €. Es gelingt in der Planung 2023 und 2024 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Ertragsseite sind unter anderem, dass es Mehrerträge im Vergleich zu 2022 in Höhe von 2,0 Mio. € gibt und es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Gewerbesteuer Anpassungen der Hebesätze beschlossen. Weitere Gebührenanpassungen wurden vorgenommen oder sind geplant. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Aufwandsseite sind unter anderem, dass die Gesamt-Aufwendungen um 1,69 Mio. € steigen und die Personalaufwendungen um 0,66 Mio. € aufgrund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen steigen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 0,71 Mio. €. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bauleitplanungskosten) steigen um 0,31 Mio. €. Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss bzw. Zahlungsmittelbedarf abzgl. Tilgung von +442.100 € bzw. -114.650 €. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2023 bei - 6.886.200 € bzw. 2024 bei -3.334.050 €. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 5,0 Mio. € und 5,25 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden in Höhe von 150.000 € bzw. 300.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme abzüglich Tilgung) beträgt 4,85 Mio. € bzw. 4,95 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestand beträgt 2023 -1.444.100 € bzw. 2024 1.751.300 €, die aus den vorhandenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2023 und 2024 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Den Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Ressourcen, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. In den Ergebnishaushalten 2023 und 2024 steht ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investitionen realisieren, dies wird die Gemeinde in 2023, noch mehr als ohnehin üblich gemeinsam herausfordern. Trotzdem darf nicht nachgelassen werden die Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2023 und 2024 gem. § 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2023 und 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung gem. S. 1-6 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024 zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung, sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 – 2027 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Württemberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3. Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthaltenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeordnung Baden-Württemberg S. 80-82 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan zur Kenntnis. 4. Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungsfähigkeit gem. S. 405 (Anlage 11) des Haushaltsplanes zu. Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle Die Entgelte für die Benutzung der Festhalle wurden letztmals im Jahr 2012 angepasst. Nach zehn Jahren unveränderter Benutzungsentgelte und zwischenzeitlich teils massiv gestiegener Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen, schlug die Verwaltung vor, die Benutzungsentgelte anzupassen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Miete/Grundgebühren für die SKH werden für private Veranstalter um 50 € pro Veranstaltung zum 01.01.2023 erhöht. Änderung der Friedhofsatzung; Kalkulation der Gebühren der Urnenbestattungen; Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens; Änderung des Gebührenverzeichnisses Die letzte Überprüfung der Bestattungsgebühren erfolgte im Jahr 2016. Im Jahr 2022 wurde lediglich das Urnenrasengrab neu kalkuliert und das Gebührenverzeichnis benutzerfreundlicher dargestellt. Anlässlich verschiedener Entwicklungen ist eine Anpassung der derzeit gültigen Bestattungsgebührenordnung der Gemeinde Baindt erforderlich. Auch in Baindt ist zu beobachten, dass Urnenbestattungen wesentlich stärker nachgefragt werden als Erdbestattungen. Die Verschlussplatten am Kolumbarium/Urnenwand werden demnächst bei vier Platten gereinigt. Bei der Urnenwand wird eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angesetzt. Je nach Witterungsverhältnissen und Zustand sind frühere Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. In Baindt können maximal zwei Urnen je Kammer aufgenommen werden. Das Nutzungsrecht für eine Kammer im Kolumbarium beträgt 15 Jahre. Sie sind eine kostengünstigere Alternative zu einem Grab. Auch hat das Bestattungsunternehmen zum 01.01.23 die Gebühren inflationsbedingt angehoben. Diese Kosten werden bei Erdbestattungen ohne Aufschlag weitergegeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation der Bestattungsgebühren zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Friedhofsatzung „Gebührenübersicht – Anlage zum Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung“ zu. Die Änderung der Friedhofsatzung inklusive dem neuen Gebührenverzeichnis tritt zum 01.02.2023 in Kraft. 3. Die Verwaltung wird beauftragt eine jährliche Aufstellung der Bestattungsformen dem Gemeinderat aufzuzeigen. 4. Auf den Bau einer weiteren Urnenwand soll derzeit verzichtet werden und Ende 2023 die aktuelle Situation überprüft werden. Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe; Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum 30.09.2023 Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen (Nr. 1-6) an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 501.012,50 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (Nr. 1-6) in Höhe von 1.758.750 € ( Stand 01.01.2023) sind mit der nächsten Zinsanpassung ab 30.09.2023 erneut zu verzinsen. Der Zinssatz ist analog den durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berechnet und werden quartalsweise fällig. Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden als Sondervermögen mit Sonderrechnung geführt. Die Ausgliederung erfolgte aus dem Haushalt in einen rechtlich unselbständigen Eigenbetrieb. Für die Investitionen der Eigenbetrieb wurden vom Kernhaushalt von Zeit zu Zeit Trägerdarlehen gewährt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 1-6 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 30.09.2023 auf einheitlich 3,60 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 1-6 findet zum 30.09.2028 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 7 und 8 werden im Jahr 2024 angepasst. Annahme von Spenden durch die Gemeinde Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Kleinspenden bis 100 € dürften in einem vereinfachten Verfahren bei Bedarf zusammengefasst entschieden werden. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2022 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Es gingen von der Bevölkerung, Gemeinderäten, Vereinen etc. zahlreiche Sachspenden für die Geflüchteten ein. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden entsprechend der erstellten Übersicht wird erteilt.[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 9. Dezember 2022 Nummer 49 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Feuerwehrkameradin im Freiwilligen Sozialen Jahr am Kilimanjaro Aus unserer Baindter Feuerwehr ist die 19-jährige Ale- na Bucher momentan bei ihrem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) am Fuße des höchsten Berges Afrikas in Tansania. Sie arbeitet in einer Gruppe von sieben Frei- willigen, die am Kilimanjaro in verschiedenen Schulen um den Ort Mwika, die Lehrkräfte unterstützen. Die Jugendlichen organisieren die Nachmittagsbetreu- ung, sie singen, spielen, tanzen und machen Sport mit den Kindern. Mit einem Kochprojekt ermöglichen sie den Schülerinnen und Schülern einmal im Monat ein vollwertiges Mittagessen. Dafür wird auf dem Markt eingekauft und später mit Hilfe der Schulköche und einiger Schülerinnen und Schüler das Essen zu- bereitet. Alena und die anderen Freiwilligen erhoffen sich damit, vier Grundschulen auf lange Sicht mit je- weils ungefähr 300 Schülerinnen und Schülern unterstützen zu können, wobei für eine Mahlzeit ungefähr 70-80 Euro benötigt werden. Doch auch hierfür wird das Geld jetzt knapp: Alenas Nachricht vergangene Woche, „In letzter Zeit hat sich die Not um Essen vergrößert. Durch den aus- bleibenden Regen konnten sich die Eltern, die größ- tenteils ihr Geld durch die Landwirtschaft verdienen, die Abgaben an die Schule nicht mehr leisten. Somit fiel für die Kinder das Mittagessen aus. Die Schule konnte den für die Kinder nahrhaften Maisbrei oder Reis nicht mehr anbieten, sondern nur noch Obst und Gemüse. Deswegen gab es echt wenig zu essen. Dennoch haben wir die Zeit mit den Kindern genos- sen und sie haben sich sichtlich über das bisschen gefreut, das es gab.“ Um das Kochprojekt umsetzen zu können und den Kin- dern in Tansania etwas Gutes zu tun, benötigen die FSJler Ihre Hilfe und freuen sich über eine Spende, egal in welcher Höhe. Empfangen werden die Spenden von der deutschen Part- nerorganisation Rafiki e.V. IBAN: DE57 2225 0020 0040 0230 03 BIC: NOLADE21WHO Verwendungszweck: Kochprojekt Kilimanjaro Wir wünschen Alena und den anderen FSJlern alles Gute und zollen unseren allergrößten Respekt vor diesem be- herzten Einsatz und Handeln. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Winterpause in Baindt Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 52/2022-01/2023 Winterpause. Letzte Veröffentlichung: 23.12.2022 Redaktionsschluss: 20.12.2022, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 13.01.2023 Redaktionsschluss: 10.01.2023, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Stellenausschreibungen Die Gemeinde Baindt sucht für Ihre KITA »Sonne, Mond und Sterne« zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Einrichtungsleitung (m/w/d) in Teilzeit (min. 75 %) oder Vollzeit Wir bieten > eine Vergütung nach TVöD – SuE S 11 bzw. SuE S 13 – je nach Haus > ein attraktives Arbeitsumfeld Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 15.01.2023 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt für KITA-Profis Kauf am Ort - fahr nicht fort! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Amtliche Bekanntmachungen Ablesung der Wasseruhren Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2022 be- nötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Was- seruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2022. Die Ablesekarten werden den Hauseigentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: • Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. • Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Be- deutung. • Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. • Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2023 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Ver- brauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neu- en Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mit- geteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https:// wzko.komuna.net/Citizen/227 oder in der Gemeinde Baindt App finden Sie die Wasserzählerkarte online, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2023 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 06.12.2022 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrech- nungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download“ eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden“ gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ und der Ört- lichen Bauvorschriften Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 06.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungspla- nes „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Das Grundstück liegt angrenzend an das bestehende Ge- werbegebiet Mehlis im Westen des Ortsteiles Schachen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nrn. 1744 und teil- weise 1014 mit einer Fläche von ca. 0,2 ha. Für die Abgrenzung gilt der nachstehende Lageplan vom 08.11.2022 Ziel und Zweck der Planung: Es gibt das Bestreben eines Planers und Errichters von Batteriespeichern in unmittelbarer Nähe zum Umspann- werk eine Batteriespeicheranlage zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungs- plans ist die geplante Nutzung nicht möglich. Da für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage eine größere Fläche benötigt wird, sollen mit der vorliegenden Bebauungs- planänderung und Erweiterung die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, so- wie die örtlichen Bauvorschriften und der Umweltbericht werden vom vom 19. Dezember 2022 bis einschließlich 23.01.2023 im Rathaus Baindt, Zimmer 0.2, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) Außerdem ist dieser auf der Homepage der Gemeinde Baindt abrufbar unter https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen- wohnen/bebauungsplaene Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Ge- meinde Baindt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberück- sichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwal- tungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bebauungsplanunterlagen und umweltbezogene Stel- lungnahmen Der Entwurf des Bebauungsplanes und er örtlichen Bau- vorschriften „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ vom 06. Dezember 2022 umfasst folgende Unterlagen, die im Rahmen der Offenlage vollständig ausgelegt werden: - Satzungen - Planzeichnung - Planungsrechtliche Festsetzungen - Örtliche Bauvorschriften - Begründungen - Beschlussvorlage des Gemeinderates zu den im Rah- men der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anre- gungen und Stellungnahmen - Sowie die folgenden vorliegenden umweltbezogenen Fachbeiträge • Umweltbericht mit Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die umweltrelevanten Schutzgüter (Mensch, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt/Biotop- verbund, Klima/Luft, Wasser, Boden, Landschaft, Kul- tur- und Sachgüter) und deren Wechselwirkung un- tereinander sowie Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von erheblichen Beeinträchtigungen. • Die wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (insb. Immissionen und Wohnumfeld), Pflan- zen/Biotope/biologische Vielfalt, besonderer Arten- schutz gem. § 44 BNatSch; im Umweltbericht (integ- rierte artenschutzrechtliche Prüfung), Boden, Wasser, Klima/Luft , Landschaft und Landschaftsbild und Kul- tur, (Büro 365°, Überlingen) - Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind zum Vorentwurf eingegangen und können eben- falls während der Auslegungszeit eingesehen werden: • Landratsamt Ravensburg, Abt. Bauleitplanung zum Umweltbericht • Landratsamt Ravensburg, Abt. Naturschutz zur Arten- schutzrechtlichen Prüfung und Eingriffs- Ausgleichs- bilanz Baindt, den 09. Dezember 2022 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Aufstellungsbeschluss zum Bebauungs- plan „Voken-Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in der Sitzung vom 06.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Voken-Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Bauge- setzbuch (BauGB)) beschlossen. Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan „Voken-Er- weiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem bei- liegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Gel- tungsbereiches: Flst.-Nrn. 847, 239 (Teilfläche) Erfordernis und Ziele der Planung: • Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten • Orientierung der möglichen Entwicklung an der Be- standsbebauung • Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion • Flexibilität bezüglich weiterer Anbindungen des gesam- ten Gebietes an das örtliche Straßennetz • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von ei- ner Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Anga- be nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten um- weltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gege- ben, sich gem. § 13b i. V. m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 31.01.2023 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informa- tionen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt wer- den. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnah- men zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fris- ten abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich wird im Rahmen einer Berichtigung im Sinne des § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Baindt, 09.12.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin 876 239/1 232 875 880 849 881 882 234/2 879 878 884 239 883 239/3 861 874/1 89/19 885886 847 230 85/1 860 877 848 239/2 48 63 22 35 54 37 56 52 50 33/1 46 41 39 77 44 21 Stöcklisstraße Im Voken 847 239 Im Voke n N voraussichtlicher Geltungsbereich maßstabslos Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 10. Dezember und Sonntag, 11. Dezember Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 10. Dezember Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weißenauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Sonntag, 11. Dezember Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mittelöschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Der Abfallkalender ist digital! Der Landkreis stellt den Abfallkalender für 2023 di- gital über seine Abfall App RV zur Verfügung. Deshalb die App gleich über den QR-Code herun- terladen! Sie steht in den gängigen Appstores kos- tenlos zur Verfügung. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papier- form haben möchte, kann sein persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/ abfallkalender erstellen lassen und selbst ausdrucken. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Dezember 10.12. Jubiläumsfestkonzert MV SKH 24.12. Musikverein Vorspielen DP 26.12. Landjugend Weihnachtstanz SKH 31.12. Böller Silvesterschießen WSP Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten „In jedem Kind träumt Gott den Traum der Liebe ...“ ... und Jahr für Jahr läuten die Kinder und Eltern des Baindter Waldorfkindergartens die Zeit vor Weihnachten, dem Fest der Lie- be, mit einem ganz besonderen Ritual ein. Eine prächtig geschmückte Spirale aus Moos und Tannengrün, dunkelrote Rosen und das Licht einer großen, schönen Kerze in der Mitte lud Kinder und Er- wachsene wieder dazu ein, sich auf den Weg zu machen, sein eigenes Licht zu entzünden und es in die Gemein- schaft zu tragen. Singend und andächtig betraten Kinder und Erwachsene am Nachmittag des 1. Advent den Raum, nahmen Platz und warteten bis es an jedem Einzelnen war, sein Apfel- licht in Empfang zu nehmen. Liebevolle Gedanken der versammelten großen und klei- nen Leute begleiteten einen jeden, der sich dann mit sei- nem Apfellicht auf den schönen aber auch langen und schwierigen Weg machte, um sich im Inneren der Spirale Licht und Wärme zu holen und dieses dann auf einem der vielen goldenen Sternenteller abzustellen. Doch nicht nur der glockenhelle Gesang der Kinder un- termalte die Atmosphäre dieses besonderen Festes. Auch der Klang einer großen Harfe verlieh dem Fest himmli- sche Stimmung und Andacht, so dass Weihnachten zum Greifen nahe schien. Das Bild der zum Schluss des Festes hell erleuchteten Adventsspirale prägte sich allen tief ins Herz und singend verließen schließlich alle wieder den Raum, den Raum der so eindrücklich vom Zauber der Weihnacht erzählte. Und ihr Apfellicht? Ja, das trugen die Kinder schließlich stolz und voller Liebe mit nach Hause, um es dort weiter zu bewundern und sich an seinem Schein zu erfreuen. In jedem Kind träumt Gott den Traum der Liebe, in jedem Kind wacht ein Stück vom Himmel auf. In jedem Kind blüht Hoffnung, wächst die Zukunft, in jedem Kind wird unsre Erde neu. Der Waldorfkindergarten Baindt wünscht allen eine zauberhafte, besinnliche und friedliche Ad- ventszeit sowie ein frohes und gesegnetes Fest. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Zur Information Klima-Spartipp des Monats Dezember: Kleiner Strich, große Wirkung Laut Empfehlung des Umweltbundesamtes sollte die Raumtemperatur im Wohnbereich maximal 20 Grad Cel- sius betragen. Für die Küche und das Schlafzimmer wer- den Raumtemperaturen von 18 beziehungsweise 17 Grad Celsius empfohlen. Aber mit welcher Einstellung des Thermostats, sofern dieser vorhanden und regelbar ist, erreiche ich die emp- fohlenen Raumtemperaturen auch tatsächlich? Für den Wohnbereich gilt hier: Es kommt nun bald die Winterszeit, wo‘s draußen wie- der richtig schneit, drum wähl die Stufe drei, dann ist die Friererei vorbei. Gut, ganz so einfach ist es dann doch nicht, denn wir alle haben natürlich ein ganz unterschiedliches Temperatur- empfinden und Stufe 3 gilt auch nur als Empfehlung für den Wohnbereich. Daher hier einmal ein kurzer Exkurs zu den Einstellmöglichkeiten eines Heizreglers (Thermostats). Frei nach dem Motto: Kleiner Strich, große Wirkung! Normalerweise hat jeder regelbare Thermostat Einstell- möglichkeiten von Sternchen (Frostschutz) bis Stufe 5. Stufe 1 entspricht dabei ungefähr 12 Grad Celsius und jede weitere Stufe jeweils in etwa 4 Grad Celsius mehr. Daher werden 20 Grad Celsius Raumtemperatur üblicherweise bei Stufe 3 erreicht. Denn auch wenn diese Striche auf dem Thermostat so klein und unscheinbar wirken, so haben diese doch eine große Wirkung. Denn mit einer um nur ein Grad geringe- ren Raumtemperatur, lassen sich bereits 6 Prozent an Hei- zenergie und damit auch erhebliche Heizkosten einsparen. Da Theorie und Praxis manchmal doch ein paar verschie- dene Schuhe sind, lohnt es sich in der Praxis aber auf je- den Fall immer, die Raumtemperatur regelmäßig mit einem Thermometer zu überprüfen. Wer will auf Nummer sicher gehen, sollt auf den Ther- mometer sehen! Zum Abschluss für dieses Jahr, wünsche ich Ihnen allen eine schöne und besinnliche Weihnacht und alles Gute für das Jahr 2023. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Wasser- und Bodenverband Föhrenried und Meßhauser Ried (Karin Erb, Am Föhrenried 2, 88255 Baienfurt) Baienfurt, den 05.12.2022 Einladung Der Wasser- und Bodenverband Föhrenried und Meß- hauser Ried hält am Montag, den 19. Dezember 2022 um 20.00 Uhr bei Alfred Moosmann im früheren Stall (Bachstraße, 88276 Weiler) seine ordentliche Mitgliederversammlung ab. Um zahl- reiches Erscheinen wird gebeten. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ein- ladung 2. Bericht des Vorstands 3. Kassenbericht 4. Entlastung 5. Verschiedenes gez. Hermann Müller gez. Karin Erb Verbandsvorsteher Rechnerin Landkreis Ravensburg Neue Eigenanteile in der Schülerbeförderung ab Januar 2023 Ab Januar 2023 gelten neue Eigenanteile in der Schü- lerbeförderung im Landkreis Ravensburg. Der bisheri- ge monatliche Betrag erhöht sich je nach Stufe zwischen 1,30 Euro und 2,70 Euro. Grund hierfür ist die Tariferhö- hung des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes (bodo), da die Höhe der Eigenanteile an den Preis einer Schülermonatskarte für die Preisstufe 1 des bodo-Tarifs gekoppelt ist. Für Schülerinnen und Schüler bis zur vierten Klasse sowie für Schülerinnen und Schüler von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklas- sen und Schulkindergärten beträgt der Eigenanteil dann 21,10 Euro (bisher 19,80 Euro). Für Schülerinnen und Schü- ler der Klassen fünf bis zehn und für Schülerinnen und Schüler des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvor- bereitungsjahres sowie der Berufsfachschulen beträgt er künftig 33,80 Euro (bisher 31,60 Euro). Für alle anderen Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Berufsschu- len, der Berufskollegs und Schülerinnen und Schüler ab der elften Klasse beträgt der Eigenanteil ab dem neuen Jahr 42,20 Euro (bisher 39,50 Euro). Dieser Eigenanteil gilt auch, wenn nicht die nächstgelegene Schule besucht wird. Die Stabsstelle Nachhaltige Mobilität im Landratsamt weist darauf hin, dass der Eigenanteil für höchstens zwei Kinder einer Familie zu entrichten ist. Die entsprechen- den Befreiungsanträge können bei den Schulen und den Schulträgern jeweils für ein Schuljahr gestellt werden. Bedürftigen Familien werden die Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten nach den sozialgesetzlichen Regelungen auf Antrag vom Jobcenter erstattet. Aus- künfte hierzu erteilen die Schulträger und das Jobcenter des Landratsamts unter Telefon 0751/85-8000. Kostenloser Workshop „Mehr Tierkomfort in der Milch- viehhaltung“ am 16.12.2022 Das Landwirtschaftsamt bietet einen Workshop zum The- ma „Mehr Tierkomfort in der Milchviehhaltung“ an. Die kostenfreie Veranstaltung findet am Freitag, 16. Dezem- ber 2022 von 10:00 bis 12:30 Uhr auf dem Betrieb der Familie Renz in Bettensweiler 15, 88239 Wangen statt. Dieser Workshop ist der Auftakt für weitere Veranstaltun- gen der Tierwohlinitiative Ravensburg mit dem Berater Fabian Diem. Die Teilnehmenden haben so die Möglich- keit, sich vor Ort über Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls in alten Laufställen zu informieren. Zur besseren Planung ist eine Anmeldung mit Angabe Ihrer Kontaktdaten bis spätestens 14.12.2022 per E-Mail an la@rv.de erforderlich. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Fabian Diem. Er ist von Mittwoch bis Freitag unter der Telefonnummer 0751/85-6137 für Sie erreichbar. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund Was vielerorts seit jeher üblich ist, kommt nun auch im Schussental: Das Einsteigen an den hinteren Türen ist seit Donnerstag, 1. Dezember, auf den Stadtbuslinien in Ravensburg, Weingarten und Umgebung erlaubt – und erwünscht. Zunächst bis einschließlich Februar, bei positivem Ergebnis auch dauerhaft. Diese Situation kennen Busfahrgäste nur zu gut: Großer Andrang an der Haltestelle, und alle müssen beim Fahrer einsteigen – entweder um ein Ticket zu kaufen oder zum Vorzeigen bereits vorhandener Fahrscheine. Bis alle im Bus sind, dauert es. Das kann zu Verspätungen führen. Und wo es keine Haltestellenbuchten gibt, hält der Bus zusätzlich den nachfolgenden Verkehr auf. Das soll nun besser werden. Seit Donnerstag, 1. Dezember, hat bei den Stadtbuslinien im Schussental eine Testphase begonnen: Die Fahrgäste sind eingeladen, zum Einsteigen nicht nur die vordere, sondern auch die hinteren Türen zu nutzen, wenn sie bereits einen Fahrschein haben. Wer eine bodo-eCard hat, kann ebenfalls hinten einsteigen, denn der Check-In funktioniert auch an den Geräten bei den hinteren Türen. Fahrgäste, die ein Ticket kaufen wollen, steigen hingegen weiterhin vorne ein. „Wir erhoffen uns mehr Komfort für die Fahrgäste, eine Entlastung für das Fahrpersonal und vor allem eine ver- besserte Pünktlichkeit“, erklärt Dominik Dornfeld, Be- triebsleiter des am Projekt beteiligten Verkehrsbetriebs Hagmann. Bedenken, dass es mit den neuen Einstiegs- regeln mehr Schwarzfahrer geben könnte, hat er nicht. „Kontrollteams sind täglich auf allen Linien unterwegs, um während der Fahrt die Tickets zu überprüfen.“ Die Testphase dauert bis einschließlich 28. Februar – mit der Option auf dauerhafte Verlängerung, wenn das Fazit positiv ausfällt. „Das hoffen wir, und davon gehen wir auch aus“, sagt Stadtbus-Geschäftsführerin Jenny Jungnitz. „An die Fahrgäste deshalb die Bitte: Freie Sitzplätze nutzen und nicht unnötig im Türbereich stehen- bleiben. Dann funktioniert das Ein- und Aussteigen flüssig und angenehmer für alle.“ INFO: Das Einsteigen an den hinteren Türen ist seit 1. Dezem- ber auf diesen Linien möglich: • 1 Baindt – Weingarten – Ravensburg – Schmalegg • 3 Ravensburg Hegaustraße – Eschach • 4 Ravensburg Bahnhof – Weißenau – Oberzell • 5 Baienfurt – Schacherösch – Weingarten – Ravensburg Bahnhof • 6 Weingarten Lerchenfeld – Charlottenplatz – Oberstadt • 9 Ravensburg Bahnhof – Ummenwinkel • 11 Ravensburg Bahnhof – Krankenhaus St. Elisabeth • 14 Weingarten Löwenplatz – Argonnenpark – Charlot- tenplatz • 15 Weingarten BOB – Löwenplatz – Meisterhof – BOB • 20 Ravensburg Bahnhof – Mochenwangen – Wolperts- wende • 21 Ravensburg Bahnhof – Knollengraben – Grünkraut – Bodnegg Der Betriebsversuch ist eine Kooperation der Stadt- bus-Gesellschafter Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH, Verkehrsbetrieb Hagmann GmbH & Co. KG, Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) und Stadtwer- ke Weingarten. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 10. Dezember – 18. Dezember 2022 Gedanken zur Woche Es kommt auf die Stille In der Seele des Menschen an Und auf die Seele des Menschen, in der diese Stille ihren Sitz hat. Antoine de Saint-Exupery Samstag, 10. Dezember 17.30 Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt – Bußgottesdienst mit Eucharistie- feier Sonntag, 11. Dezember – 3. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst Ministranten: Felix aller, Benjamin Stiefvater, Ricco Haller, Leopold Koch, Mona Stiefvater, Benjamin Zentner, Johanna Zentner († Klara und Johannes Merk, Familie Schi- manowski, Agathe und Adam Zimmermann, Julius Malsam, Apolonia und Ignaz Malsam, Magdalena und Johannes Merk, Lucia Fischer, Hugo Futterer, Silvia Snoek, Karl Bohner, Georg Konzett, Leokadia und Josef Malsam, Magdalena und Klemens Braunagel, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Jahrtag: Elisabeth Schimanowski, Jutta Futterer) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Tim 11.15 Uhr Baienfurt – Wort-Gottes-Feier für Familien mit Kindern Dienstag, 13. Dezember 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 14. Dezember 18.30 Uhr Baienfurt – Rorategottesdienst Donnerstag, 15. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 16. Dezember 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 17. Dezember 18.30 Uhr Baindt – Bußgottesdienst mit Eucharistiefeier Ministranten: Laura Kurz, Frida Rapp, Niklas Alber, Lena Alber, Mathea Buchter, Benedikt Heilig († Rolf Rosenberg, Luigi Lariola, Eugen Haug, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehöri- gen, Familie Merk, Familie Gisi, Kurt Brugger, Rosa Vogrl, Johanns Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Christina und Wendein Hatzen- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 büller, Klementine und Eduard Gelzenlichter mit Angehörigen, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Familie Amann mit Ange- hörigen, Familie Gaissmaier mit Angehö- rigen, Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan, Ludmilla und Rochus Illenseer, Johann Germann, Michael Pfefferkorn, Franz und Eugen Schmidt, Familie Hugo Schmidt, Jahr- tag: Josef Veeser) Sonntag, 18. Dezember – 4. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (Adveniatsonntag) 11.15 Uhr Baienfurt – Wort-Gottes-Feier für Familien mit Kindern Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Vorhinweis: Unser Pfarrbüro bleibt vom 27. Dezem- ber 2022 bis zum 06. Januar 2023 geschlossen. Wir sind wieder ab dem 10. Januar erreichbar Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Bußfeier in Baindt Samstag, 17. Dezember 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharis- tiefeier Beichtgelegenheit in Baienfurt Samstag, 10. Dezember 17.30 Uhr Beichtgelegenheit in der Kirche Samstag, 10. Dezember 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharistiesfeier Einladung zum Familiengottesdienst Licht im Advent Adventszeit ist, wenn in langen dunklen Nächten ein Licht die Welt erhellt. Wir freuen uns mit Euch Kindern, Euren Familien und allen Gemeindemitgliedern den 3. Advent zu feiern und laden Euch am 11.12.22 um 10 Uhr in die Pfarrkirche Baindt zum Familiengottesdienst ein. Das Familiengottesdienstteam Rosenkranzgebet für die Seelsorgeeinheit mit anschließendem musikalischen Abendlob am 22. Dezember 2022 um 17.00 Uhr musikalisch gestaltet von Klaus Reichle Sie sind herzlich eingeladen, mitzubeten, mit zuzuhören oder wenn Sie möchten auch gerne einfach nur zum Zu- hören. Die Vorbeterinnen und Herr Reichle freuen sich über Ihr Kommen. In Guatemala, einem der ärmsten Länder Late inamer ikas , sterben täglich Men- schen an Krankhei- ten, die heilbar wä- ren. Aber die Gesundheitsversor- gung ist schlecht und wer kein Geld hat, kommt nur schwer an eine Behandlung und Medikamente. In lztapa, einem kleinen Küstenort am Pazifik betreiben drei Ordensschwestern eine Gesundheitsstation. Sie behandeln Patienten, impfen. geben Medikamente, kümmern sich um Schwangere, Neugeborene, Kinder und Senioren. Oft geht es nicht nur um die gesundheitliche Versorgung, sondern auch um Seelsorge und die Vermittlung, dass sie alle von Gott geliebt werden. Adveniat fördert die Arbeit in der Gesundheitsstation, sodass die Ordensschwestern, und viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die Menschen in Iztapa weiterhin unterstützen können, ein gesundes und selbstbestimmtes Leben zu führen. Mit Ihrer Hilfe kann diese Arbeit erfolgreich fortgesetzt werden. Spendenkonto Bank im Bistum Essen IBAN: DE03 3606 0295 0000 0173 45 Online-Spenden: www.adveniat.de/spenden Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sternsingeraktion vom 02. – 05.01.2023 in Baindt „Kinder stärken, Kinder schützen – in Indone- sien und weltweit!“ Unter diesem Motto brin- gen die Sternsinger vom 02. – 05.01.2023 den Neujahrs-Segen in die Häuser und sammeln Spenden für Kinder in Not. Im Mittelpunkt der kommenden Sternsin- geraktion steht der Kinderschutz. Der Schutz von Kindern und die Wahrung Ihrer Rechte ist ein wichtiges Thema, das in weiten Teilen der Welt verbesserungswürdig ist. Das Kindermissionswerk fördert Projekte, die sich dieser Pro- blematik annehmen und sich für den Schutz von Kindern einsetzen. Beispielsweise werden in Indonesien Projekte unterstützt, die mithilfe von Bildung und Aufklärung Kin- der stärken, so dass sie um Ihre Rechte wissen und für sie eintreten können. Die kommende Sternsingeraktion in Baindt Der Wandel der Zeit macht auch vor den Sternsingern nicht halt und die Durchführung der Aktion muss an die aktuel- len Gegebenheiten angepasst werden. Unsere Gemeinde ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen und vie- le Haushalte sind neu hinzugekommen. Dieser Umstand hat direkte Auswirkungen auf unsere Sternsingeraktion. Die logistische Herausforderung wird immer größer und es ist zwischenzeitlich mit den vorhandenen Ressourcen kaum mehr machbar, alle Haushalte in der Zeit zwischen Neujahr und dem Dreikönigstag zu besuchen. Aus diesem Grund werden persönliche Besuche der Sternsinger nur noch nach vorheriger Anmeldung stattfinden. Wenn Sie einen Besuch der Sternsinger wünschen, werden die Kinder Sie besuchen, Ihre Lieder singen und den Segen bringen. Alle anderen Haushalte erhalten wie in den vergangenen zwei Jahren ein Segenspaket. Dieses enthält Informationen über die Aktion, Spendenmöglichkeiten und den aktuellen Segensaufkleber. Wir hoffen durch diese Neuerung den veränderten Anforderungen gerecht werden zu können und freuen uns auf viele Anmeldungen! Auf Wunsch kommen die Sternsinger auch zu Ihnen! Wenn Sie den Besuch der Sternsinger wünschen, können Sie diesen wie folgt anmelden: - Telefonisch im Pfarrbüro unter Tel. 1349 (ab 23.12.2022 erfolgt eine Weiterleitung auf einen Anrufbeantworter) - Per E-Mail an sternsinger-baindt@gmx.de (Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse an). - Mit unten angefügtem Anmeldeformular. Dieses kann - im Pfarrbüro - bei unserem hölzernen Sternsinger in der Kirche - oder persönlich bei den Mitgliedern des Orgateams abgegeben werden. Gerne können Sie Ihren Besuchswunsch auch bereits für die kommenden Jahre festlegen. Die Sternsinger sind wie folgt unterwegs: 02.01.23 Dorfplatz, Marsweiler (Marsweilerstraße, Bronnenstubenweg, Thumbstraße, Blumenstraße, Dahlienstraße, Lilienstraße, Tulpenstra- ße, Krokusweg, Lavendelstraße, Kornblumenstraße, Ro- senstraße, Nelkenstraße, Zeppelinstraße, Fliederstraße, Veilchenstraße, Höfe) 03.01.23 Innere Breite, Grünenberg, Annaberg (Ziegelstraße, Innere Breite, Küferstraße (außerhalb Dorfplatz), Gartenstraße, Sonnenstraße, Annabergstra- ße, Storchenstraße, Lerchenstraße, Ziegelhalde, Im Vo- ken, Sperlingweg, Grünenbergstraße, Jägerweg, Stöck- lisstraße) 04.01.23 Friesenhäusle, Bifang, Geigensack (Friesenhäuslerstraße, Hirschstraße (Baindt), Dachs- straße, Rehstraße, Froschstraße, Fuchsstraße, Igelstra- ße, Boschstraße, Daimlerstraße, Dornierstraße, Röntgen- straße, Benzstraße, Liebigstraße, Siemensstraße) 05.01.23 Sulpach, Schachen, Grenze Baienfurt Hirschstraße (Sulpach), Reishaufen, Merkenmoos, Greut, Riedsenn, Wickenhauserstraße, Thomas-Dachserstraße, Schachener Straße, Am Föhrenried, Am Umspannwerk, Baienfurter Straße, Eschenstraße, Eichenstraße, Erlen- straße, Buchenstraße, Birkenstraße, Kiesgrubenstraße, Schönblick Die Besuche werden voraussichtlich zwischen 14:30 und 18:00 Uhr stattfinden. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Sternsingeraktion 2023 und wünschen Ihnen eine besinn- liche Adventszeit! Das Orga-Team der Sternsingeraktion in Baindt Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta ––––––––––––––––––-–––– ✂ –––––-––––––––––––––––– Anmeldung für den Besuch der Sternsinger vom 02.-05.01.2023. Wir wünschen einen persönlichen Besuch der Sternsinger Name: ................................................................................................................... Adresse: ................................................................................................................... Telefon (optional): ........................................................................................... ❏ Wir möchten auch in den kommenden Jahren von den Sternsingern besucht werden. ––––––––––––––––––-–––– ✂ –––––-––––––––––––––––– Könige gesucht! Unter dem Motto bringen wir Sternsinger vom 02. – 05.01.2023 den Segen in die Baindter Haushalte und sammeln Spenden für Kin- der, die in Not sind. Hast Du Lust dabei zu sein? Dann füll zusammen mit Deinen Eltern die Anmeldung aus und gib sie im Pfarrbüro oder direkt bei einem Mitglied des Organisations-Teams ab. Du kannst sie uns auch di- rekt per EMail an sternsinger-baindt@gmx.de schicken. Anmeldungen gibt es in der Kirche bei unserem hölzernen Sternsinger oder im Pfarrbüro. Gib auf dem Formular bitte Deine Wunschtage an. Wir freuen uns natürlich, wenn Du an mehreren Tagen dabei sein möchtest. Dies ist aber keine Pflicht. Gerne kannst du Dich auch gleich zusammen mit Deinen Freunden als Gruppe (max. 4 Personen) anmelden. Zur Vorbereitung treffen wir uns am 16.12.2022 von 16:30-18:00 Uhr im Bischof-Sproll Saal. Hier erhältst Du weitere Informationen und kannst Dir Dein königliches Gewand aussuchen. Wir freuen uns auf Dich! Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Wir wünschen Ihnen eine besinnliche, ruhige Adventszeit und ein schönes Weihnachtsfest und ein gutes, gesun- des neues Jahr. Vorschau Januar 2023 Dienstag, 10.1.23: Wanderung nach Baindt zur Krippenbe- sichtigung, wir treffen uns um 13.45 Uhr an der Kirche in Baienfurt. Dann gehen wir zu Fuß nach Baindt. An der Kirche erwartet uns Herr Pfarrer Bernhard Staudacher zur Krippen- führung in Baindt. Anschließend Treffen zum gemütlichen Beisammensein im Café Haussmann. Mittwoch, 18.1.23 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Bereitet dem HERRN den Weg; denn siehe, der HERR kommt gewaltig. Jes 40,3.10 Sonntag, 11. Dezember 3. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemein- dehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe in der Ev. Kirche Montag, 12. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 13. Dezember 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenadvent im kath. Gemein- dehaus Mittwoch, 14. Dezember 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus „liebens-wert“ 1. Korinther, Kapitel 13 Sonntag, 18. Dezember 4. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Krippenspiel Gedanken zum Internationalen Tag des Ehrenamts Am 5. Dezember wird der International Volunteer Day begangen – der Inter- nationale Tag der Freiwilligen. An diesem Tag verleiht der Bundespräsident das Bun- desverdienstkreuz an Menschen, die durch ihr ehren- amtliches Engagement der Gesellschaft in besonderem Maße gedient haben. Wer diese Auszeichnung erhält, bekommt sie sicher zu Recht, doch so viel mehr Menschen engagieren sich Tag für Tag für die Gemeinschaft – in unseren Ortschaften und Kirchengemeinden. Sie tun dies freiwillig und machen ihren Ämtern, die sie mit Herzblut ausfüllen alle Ehre. Dabei geht es nicht um Ehrenkäsigkeit, sondern um das Einbringen der eigenen Talente zum Wohl der Gemeinschaft. Ein Wort aus Korinther 12 beschreibt sehr treffend die geistliche Dimension des Ehrenamts: Es sind verschiede- ne Gaben; aber es ist ein Geist. Und es sind verschiedene Ämter; aber es ist ein Herr. Und es sind verschiedene Kräf- te; aber es ist ein Gott, der da wirkt alles in allen. Durch einen jeden offenbart sich der Geist zum Nutzen aller. In diesem Sinne ein ganz herzliches Dankeschön, jeder und jedem, die durch ihr ganz selbstverständliches, treues Einbringen in die Gemeinschaft längst zu Säulen unseres Miteinanders als Gemeinde geworden sind. Vergelt’s Gott tausendmal! – Weiterhin auf eine gute Zu- sammenarbeit fürs Miteinander, zu Gottes Ehre und ein- ander zur Stärkung! Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Gottesdienst für Zuhause/ Rege- lung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kir- che können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Got- tesdienst in Baindt statt. Dieser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evan- gelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Adventlicher Bibeltreff Am dritten Advent, den 11. Dezember findet um 14.30 Uhr ein adventli- cher Bibeltreff im Mar- tin-Luther-Gemeindehaus Weingarten statt. Unter dem Motto „Kinder des Lichtes bleiben“, gibt Jürgen Ziegler, Gemeindediakon, Impulse aus dem Brief des Paulus an die Thessalonicher (5, 1-11). Die evangelische Gemeinschaft „Die Apis“ heißt interessierte Gäste herzlich willkommen. ACHTUNG Änderung, nicht wie im Plan am 7.12.22 sondern NEU: Frauenkreis am 14.12.22 Frauenkreis am MITTWOCH, den 14. Dezember 2022 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ganz herzlich laden wir zu unserer diesjährigen adventli- chen Feier ins Evangelische Gemeindehaus ein. Das dies- jährige Motto „liebens-wert“ befasst sich mit dem Ersten Brief an die Gemeinde in Korinth, Kapitel 13. Jede bringt bitte wie immer ein paar Bredle mit für einen gemütlichen Ausklang. Wir freuen uns schon Euer Frauenkreis-Team Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 12.12. Adventsfeier im DBS Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich! Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottes- dienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt überwintert auf Platz 2 SV Beuren - SV Baindt 0:2 (0:1) Am letzten Spieltag des Kalenderjahres 2022 stand für den SVB die bis dahin längste Aus- wärtsfahrt auf dem Programm. Man war zu Gast beim SV Beuren, allerdings wurde die Partie auf dem relativ kompakten Kunstrasenplatz in Isny ausgetragen. Die Baindter Mannschaft hatte sich durch den 2:0-Sieg in der Vorwoche in Position gebracht, um mit einem erneuten Sieg auf dem zweiten Tabellenplatz zu überwintern; die Gastgeber wollten als Tabellenvorletzer hingegen zum Abschluss des Jahres nochmals wichtige Punkte im Ab- stiegskampf sammeln. Im Hinspiel konnte der SV Baindt in einer packenden Partie in letzter Sekunde mit 3:2 gewinnen, am Samstag wollte der SV Baindt schon früher für klare Verhältnisse sorgen und hätte dabei bereits nach wenigen Sekunden in Führung gehen können. Dischls Abschluss aus kurzer Distanz war allerdings etwas zu unplatziert (1.). Und auch in den folgenden Minuten drückte der Tabellenzweite auf den frühen „Dosenöffner“; erneut war es Dischl, der je- doch am gut reagierenden Rittweg im Beurener Tor schei- terte (5.). Im Anschluss kamen die Gäste etwas besser in die Partie und meldeten sich mit zwei Halbchancen vor dem Baindter Gehäuse an, welche aber für Walser, der kurzfristig für den mit Rückenproblemen kämpfenden Wetzel übernahm, schlussendlich keine allzu große Ge- fahr darstellten. Der SV Baindt blieb auf der Gegenseite weiterhin gefährlich, wobei vor allem Beurens Rechts- verteidiger Prinz immer wieder seine liebe Mühe hatte mit Fischer mitzuhalten. Die nächste dicke Chance sollte jedoch über die rechte Seite entstehen; ein etwas unor- thodoxer Abschluss von Rechtsverteidiger Tobias Szeibel wurde länger und länger, klatschte schlussendlich jedoch nur gegen den Pfosten (17.). In der Folge entwickelte sich ein eher zähes Spiel - der SV Baindt rannte an, während die Gastgeber auf Fehler in der Baindter Hintermann- schaft lauerten und vor allem über Standards gefährlich blieben. So beispielsweise auch durch einen Freistoß von Karrer, den Walser zur Ecke klären konnte (41.). Kurz vor der Pause sollte aber doch noch der so wichtige Füh- rungstreffer für den SV Baindt fallen. Fischer wurde auf der linken Seite von Thoma angespielt, zog mit Tempo in die Mitte und schlenzte die Kugel herrlich zum 0:1-Halb- zeitstand in den Winkel (43.). Auch im zweiten Durchgang blieb das Team von Jens Rädel die spielbestimmende Mannschaft, auch wenn das beruhigende 0:2 zunächst noch nicht fallen wollte. Erst köpfte der aufgerückte Bolgert gegen die Latte, dann ließ Dischl die nächste aussichtsreiche Chance liegen (57.) und wenig später war es erneut Tobias Szeibel, dem sein erstes Tor im Baindter Dress einfach nicht vergönnt sein sollte. Vorausgegangen war ein Traumpass von Dantona Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 à la Kevin de Bruyne vertikal durch die gesamte Hinter- mannschaft des SV Beuren, Szeibel scheiterte mit seinem Tunnelversuch an Rittweg (65.). Eventuell auch durch diese ausgelassenen Chancen witterten die Gastgeber im Anschluss nochmal ihre Chance, Walser konnte die Baindter Mannschaft mit einer starken Parade gegen Ber- ger aber vor dem Ausgleich bewahren (67.). Auch bei der folgenden Ecke herrschte Unordnung im Baindter Straf- raum, am Ende gelang es dem SV Beuren aber nicht die Kugel gegen die geschlossen agierende Baindter Abwehr über die Linie zu drücken. In einer hitzigen Schlusspha- se hatte der SV Baindt dann schlussendlich den länge- ren Atem. Erneut narrte Fischer seinen Gegenspieler auf der linken Seite und brachte den Ball flach auf den ers- ten Pfosten. Dort war Dischl eingelaufen und schob zum entscheidenden 0:2 ein (89.). In der Nachspielzeit hätte der SV Baindt sogar noch auf 0:3 erhöhen können, nach toller Flanke von „Aushilfe“ Manuel Brugger und Ablage von Dischl wurde Dantonas Abschluss aus 15 Metern aber gerade noch geblockt. Damit fährt der SV Baindt einen verdienten Auswärts- sieg in Isny ein und behält zum zweiten Mal in Folge auch defensiv eine weiße Weste. Zudem krönt man mit dem Sieg ein unglaubliches Kalenderjahr 2022: ungeschlage- ner Meister in der Kreisliga A1, ein saisonübergreifendes Torverhältnis von 157:40 und insgesamt nur vier Pflicht- spielniederlagen, wodurch man verdient auf einem her- vorragenden zweiten Tabellenplatz überwintert. Es spielten: Benjamin Walser - Philipp Kneisl, Michael Brugger, Marc Bolgert, Tobias Szeibel - Marko Szeibel, Mika Dantona, Phillip Thoma (87.Max Schmidt) - Jan Fi- scher (90.Manuel Brugger), Jonathan Dischl, Konstantin Knisel (62.Lukas Walser) SV Beuren II - SV Baindt II 2:5 (1:2) Nach dreiwöchiger Pause ohne Pflichtspiel musste auch der SV Baindt II am Samstag noch ein letztes Mal die Fußballschuhe schnüren, bevor man sich in die wohlver- diente Winterpause verabschieden durfte. Gespielt wurde ebenfalls auf dem Kunstrasen in Isny; als Tabellenvierter war man gegen den Tabellenneunten aus Beuren klar in der Favoritenrolle. Trotz eines ordentlichen Starts in die Partie, war es zunächst der SV Beuren II der durch einen fragwürdigen Elfmeter in Führung ging (21.). Die Mannschaft von Timo Geggier blieb gegen tiefstehende Gegner aber weiterhin bemüht und kam wenig später durch Brugger, ebenfalls durch einen Foulelfmeter, zum Ausgleich (34.). Noch vor der Pause stellte die Baindter Mannschaft dann die Weichen für den zehnten Sieg in dieser Saison - Brugger überraschte den Torwart der Beurener mit einem direkten Freistoß, der wohl eigentlich als Flanke gedacht war(42.). Auch in der zweiten Halbzeit bestimmte der SV Baindt II die Partie und erhöhte durch Schnez (56.) und Hecht (61.) innerhalb von fünf Minuten auf 1:4. Wie Brugger markierte in der 68.Minute dann auch Schnez seinen Doppelpack, welcher nun bereits schon bei 15 Saisontreffern steht. Nach einem Fehler im Baindter Spielaufbau fing man sich in der 81.Minute zwar noch das 2:5, am Ende blieb dieser zweite Treffer der Gastgeber aber Ergebniskosmetik. Mit dem letzten Sieg im Jahr 2022 beendet die „Zwoite“ die Hinrunde somit auf Tabellenplatz drei und kann im kommenden Jahr aus eigener Kraft sogar noch bis an die Tabellenspitze springen; der Tabellenerste aus Mecken- beuren hat zwar sechs Punkte mehr aber zugleich auch zwei Spiele mehr. Geggiers Ausblick auf die Rückrunde lautete daher folgendermaßen: „Wir sind voll dabei im Meisterrennen. Jetzt gilt es die Kräfte zu sammeln, um in der Rückrunde nochmal anzugreifen.“ Es spielten: Jan Mohring - Niklas Hugger, Patrick Späth, Thorsten Renz, Dennis Hecht (63.Lukas Grabherr) - Mo- ritz Gresser (63.Johannes Heisele), Fabian Gessler, Niklas Späth (72.Albert Fischer) - Manuel Brugger (72.Beyhan Altun), Johannes Schnez, Max Kretzer Der SV Baindt bedankt sich bei allen Fans für die treue Unterstützung im letzten Jahr - es ist beispielsweise nicht selbstverständlich 50 Minuten Fahrt auf sich zu nehmen, um die Mannschaften bei 0 Grad in Isny spielen zu sehen. Vielen Dank dafür! Beide Teams wünschen frohe Weih- nachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. B-Juniorinnen im Viertelfinale des Verbandspokals SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute) : TSV Stetten 1:0 Nachdem wir gegen den Tabellenzweiten der Verbands- liga Süd im Oktober schonmal sehr unglücklich knapp verloren hatten, wollten wir jetzt in der zweiten Auflage im Pokal die Revanche. Stetten, bekannt für ihre starke Abwehr, konzentrierte sich auf ihre Abwehrarbeit und versuchte mit gelegentlichen schnellen Kontern uns in Verlegenheit zu bringen. Wir spielten trotz tiefen Rasens technisch anspruchsvollen Fußball und ließen von Beginn an einen Angriff nach dem anderen auf des Gegners Tor zurollen. Flanken von Marie und Sophia, Direktabnah- men von Martha und Stella sowie Torschüsse von Mona, Hedda, Sophia, Marie, Stella zeigten unsere unsern un- bedingten Willen das Spiel gewinnen zu wollen, aber die Effizienz ließ noch zu wünschen übrig. Doch nach ca. 30 Minuten bekamen wir etwa 20m vor dem Tor in halblin- ker Position einen Freistoß zugesprochen, Stella legte sich den Ball zurecht und zirkelt den Ball passgenau über die Mauer in den Winkel zur längst verdienten 1:0 Führung. In der Folge musste Stetten kommen und kam auch noch zweimal gefährlich vor unser Tor, doch unsere Abwehr um Scarlett, Lorena, Viviane und Laura verteidigten souverän und wenn mal was durchkam, stand im Tor noch Tabea die zudem immer wieder lautstark dirigierte. Nach der Pause kam Stetten mit mehr Schwung auf’s Feld und brachte uns unter Druck, aber nach 10 Minuten gewannen wir unsere Souveränität wieder zurück und ver- lagerten das Spiel wieder stärker in des Gegners Hälfte. Kurz vor Schluss hatten Nora und Stella nach schönen Flanken von Sophia und Martha noch zwei hochkarätige Torchancen, doch der Ball versprang auf dem inzwischen arg mitgenommenen löchrigen Rasen. Mit zunehmender Spieldauer wurden die Beine schwerer und alle mussten sich sichtlich durchbeißen und so war es eine sichtliche Erlösung und der Jubel groß als der gut leitende Schieds- richter Wolfgang Schuller die Partie abpfiff. Eine klasse Partie unserer Mädels, die die Krönung einer guten Hin- runde darstellte und uns freuen lässt auf das Viertelfinale gegen die Bundeligamannschaft vom FC Donzdorf. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Buerck, Laura Schaz, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Hedda Said, Jana Eiberle, Marie Armenat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Julia Eberlen, Alina Braun, Nora Lüttmann. Herren 1 mit 9:4 Erfolg im letzten Vorrun- denspiel SV Baindt – SV Weiler 9:4 Zum letzten Spiel der Vorrunde empfingen wir den SV Weiler in der Baindter Sporthalle. Wir mussten abermals mit Ersatz spielen, für den erkrankten Frank Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Markwart sprang Robert Nowak ein. Die Doppel 1 und 2 mit Marcel Brückner / Tobias Nowak und Philipp Schwarz / Thomas Nowak verliefen nahezu identisch: Nach ge- wonnenem ersten Satz und verlorenem zweiten Satz konnten sich beide Paarungen nochmals steigern und die folgenden Sätze souverän gewinnen. Unser Doppel 3 mit Thomas Rauch und Robert Nowak hatte es gegen das gute Doppel der Gegner schwer und verlor, obwohl nicht ganz chancenlos, mit 0:3. In den Einzeln stachen dieses Mal Philipp, Marcel und be- sonders Thomas Nowak heraus, alle konnten beide Spiele siegreich gestalten. Philipp und Marcel mussten vor allem gegen den unangenehm spielenden Hans-Jürgen Tap- peiner volle Konzentration zeigen, Thomas war in beiden Spielen Außenseiter und kämpfte sich mit seiner energi- schen und cleveren Spielweise zu zwei Punkten. Tobias konnte leider nur phasenweise an seine starke Form der letzten Wochen anknüpfen und verlor seine Spiele mit 2:3 und 1:3. Thomas Rauch hingegen bestätigte seinen Höhenflug mit einem weiteren überzeugenden Sieg. Ro- bert musste die Stärke seines Gegners Manfred Migsch anerkennen, der in dieser Saison auch schon im mittle- ren Paarkreuz Punkte sammeln konnte. Alles in allem ein guter 9:4 Erfolg, der aber bei einer Niederlage mehr und dem starken hinteren Paarkreuz der Gäste schnell in ei- nem Krimi hätte enden können. Nach der Vorrunde stehen wir mit 12:4 Punkten auf dem 3. Tabellenplatz und haben es in der Rückrunde in der ei- genen Hand zumindest noch auf den 2. Platz nach vorne zu rutschen, der zur Teilnahme an der Aufstiegsrelegati- on berechtigt. Das Ziel für das kommende Jahr ist also klar definiert! :) Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (2:0), Tobias Nowak (0:2), Thomas Nowak (2:0), Thomas Rauch (1:0) und Robert Nowak (0:1) Letztes Vorrundenspiel der Jugendmannschaft in Ra- vensburg TSB Ravensburg – SV Baindt 8:2 Beim letzten Spiel vor der Winterpause hofften wir ins- geheim beim Tabellennachbarn aus Ravensburg die ers- ten Punkte zu erbeuten. Doch leider ging dieser Wunsch nicht in Erfüllung. Felix und Jona machten in ihrem Doppel ein paar Fehler zu viel und verloren in 3 knappen Sätzen. Valentin und Ricco konnten einen Satz gewinnen, verloren aber letzt- endlich mit 1:3. Etwas unglücklich agierte Felix dann in seinen Einzel- spielen. In der ersten Partie verlor er nach gewonnenem ersten Satz die folgenden drei Sätze mit jeweils nur zwei Punkten Unterschied und in seinem zweiten Spiel muss- te er sich seiner Gegnerin mit 11:13 im entscheidenden 5. Satz geschlagen geben. Schade! Besser machte es Jona, der beide Spiele gewinnen konnte, sein erstes mit 3:1 und das zweite sogar mit 3:0. Super gespielt! Valentin konnte in seinen Spielen immer mithalten und jeweils einen Satz gewinnen, am Ende reichte es aber noch nicht für einen Sieg. Ricco erwischte leider nicht seinen besten Tag und verlor ebenfalls beide Spiele. Nach dem Ende der Vorrunde stehen wir somit auf dem letzten Tabellenplatz, was uns als Trainerteam allerdings nicht wichtig ist. Dafür, dass ihr das erste Mal am Wett- kampf teilnehmt, habt ihr das super gemacht und wir freuen uns, dass ihr mit so viel Eifer und Freude dabei seid. Macht weiter so, dann werden auch irgendwann die ersten Siege eingefahren :) Es spielten: Felix Haller (0:2), Jona Klein (2:0), Valentin Koch (0:2) und Ricco Haller (0:2) Seniorenteam siegt 6:0 in Meckenbeuren Mit einer geschlossenen Mannschaftsleistung konnte sich die Seniorenmannschaft überraschend klar mit 6:0 in Me- ckenbeuren durchsetzen und steht damit auf dem dritten Platz der Bezirksliga. Die Eingangsdoppel wussten erneut zu überzeugen. Ass- falg/Nowak schlugen das Spitzendoppel Senf/Gnant mit 3:1 und Brüchle/Kramer bezwangen Müller/Stofner mit 3:0. Im vorderen Paarkreuz hatten es Thomas Brüchle und Wolfgang Assfalg mit den Materialspielern Gnant und Senf zu tun. Während Thomas Brüchle sofort gut zurecht kam und 3:0 siegte, benötigte Wolfgang Assfalg deutlich länger um sich auf das Spiel einzustellen, siegte aber nach 0:2 Rückstand noch mit 3:2. Klaus Kramer setz- te sich mit 3:0 gegen Müller durch und Thomas Nowak setzte mit einem 3:1 Erfolgt gegen Stofner den Schluß- punkt zum 6:0 Erfolg. Reitergruppe Baindt DANKESCHÖN Es ist Zeit, für das was war, danke zu sagen, damit das was werden wird, unter einem guten Stern beginnt. Das nahende Jahresende möchten wir nutzen um uns bei allen Gönnern und Sponsoren nochmals zu bedanken. Einen besonderen Dank gilt der Hallenbad Baienfurt eG, welche uns den Badebereich für die Durchführung des Vierkampfes zur Verfügung gestellt hat. Reitergruppe Baindt e.V. Stephansritt am 26.12.2022 Am Montag, 26.12. können wir endlich wieder den Stephansritt abhalten. Für den Abritt suchen wir noch einen Treffpunkt. Wir freu- en uns, wenn sich hierfür jemand anbietet. Wir bitten die Reiter, sich bis zum 18.12. bei Eva Hehl (schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de) anzumelden. Schützengilde Baindt Beim diesjährigen Königschießen wurden folgende Ergebnisse erzielt: Unterhebelrepetierer auf Fallscheiben: 1. Platz: Stefan Schnez 5 Treffer in 7,0 Sekunden 2. Platz: Patrick Pfau 5 Treffer in 9,3 Sekunden 3. Platz: Hans-Martin Schmidt 5 Treffer in 12,9 Sekunden Luftgewehr Herren: Schützenkönig: Stefan Schnez 150 Teiler 1. Ritter: Stefan Mohring-Landsberger 288 Teiler 2. Ritter: Patrick Pfau 307 Teiler Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Luftgewehr Damen: Schützenkönigin: Stefanie Albrecht 732 Teiler 1. Ritterin: Regina Kerner 2000 Teiler (4er) 2. Ritterin: Ann-Katrin Pfau 2000 Teiler (1er) Luftpistole Allgemein: Schützenkönig: Patrick Pfau 974 Teiler 1. Ritter: Günter Schnetz 1184 Teiler 2. Ritter: Stefan Mohring-Landsberger 1429 Teiler Jugendpokal: Stefan Mohring-Landsberger 439 Teiler Allen Schützen Herzlichen Glückwunsch Beim Rundenwettkampf konnte unsere Luftgewehrmann- schaft mit 1368:1203 Ringen einen Sieg gegen den SV Ebenweiler erzielen. Patrick Pfau: 365 Ringe Stefan Schnetz: 356 Ringe Hans-Martin Schmidt: 314 Ringe Arthur Pfau: 333 Ringe Stefan Mohring-Landsberger: 303 Ringe Herzlichen Glückwunsch Alpinteam Baindt Busausfahrt an den Sonnenkopf am 28.12. - SKI BOARD RODEL - Alpinteam Baindt Diese Ausfahrt ist für alle, die in den Schnee wollen, egal mit welchem Sportgerät, und Spaß am Apres-Ski haben. Es sind noch Plätze frei. Teil- nahme ab 16 Jahren. Preis 25.- Euro plus Tageskarte für den Lift. Alle Infos bei „Alpinteam“ unter www.svbaindt.de. Anmeldung unter sonnenkopf2022@gmx.de. Euer Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer vor Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen einen weiteren „Schutzengel“ der der Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt vorstellen: Name: Selina Schmid Alter: 18 Beruf: Bundes Freiwilligen Dienst beim Rettungsdienst Med. Ausbildung: Rettungshelfer HvO seit: 2022 Mir gefällt das DRK weil: es eine tolle und hilfreiche Ab- wechslung zum Alltag ist und man immer in guter Ge- sellschaft ist. Ich engagiere mich ehrenamtlich im DRK weil: man durch die Vielseitigkeit viele neue Erfahrungen macht und sich persönlich weiterentwickelt. Lieblingsausrüstung: Pulsoxi SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Dezember geboren sind, wünscht die Vorstandschaft des Sozialver- bandes VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße, Ihre Karin Maucher – Vorsitzende VdK wünscht frohe Weinachten Die Vorstandschaft vom Sozialver- band CdK OV Weingarten wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr! Ihre Karin Maucher Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Weihnachtsgewinnspiel 2022 mit tollen Preisen Das Weihnachtsgewinnspiel 2022 läuft und wir hoffen natürlich, Sie sammeln schon fleißig die Sterne für die große Verlosung? In diesem Jahr gibt es als Hauptpreis einen E-Scooter zu gewinnen, dazu noch zahlreiche Einkaufsgutscheine bei unseren teilnehmenden Mitgliedern. Wir möchten uns an dieser Stelle auch ganz besonders bei allen Unternehmen bedanken, die auch in diesem Jahr wieder Sach- und Geldpreise zur Verfügung stellen, ohne sie wäre das Weihnachtsgewinnspiel nicht möglich. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Baienfurter Adventsabende Auch in diesem Jahr nimmt der Liederkranz Baienfurt am Weihnachtsmarkt teil. Der Stand ist am Freitag und Samstag von den Sängerinnen/Sängern besetzt. Ange- boten wird Leberkäsewecken, Glühwein und Kinderpunsch Wir freuen uns auf Ihr Kommen und auf die Begegnung mit Ihnen. Männerchor singt in St. Mariä Himmelfahrt/Baienfurt Die Vorabendmesse am Samstag, 10. Dezember 2022, wird vom Männerchor des Liederkranzes unter Leitung von Irene Streis musikalisch gestaltet. Beginn: 18.30 Uhr Adventliche Stimmung Am Mittwoch, den 30.12. war der Liederkranz der Einla- dung des Gustav-Werner-Stifts in Weingarten gefolgt und verbrachte dort mit den Bewohnern einen besinnlichen Nachmittag. Noch nie waren, nach Aussage der Leiterin, so viele Männer im Stift. Alle Bewohner waren zum Zuhö- ren und Mitsingen aufgefordert, hatte doch der Lieder- Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 kranz für Kopien gesorgt, die leicht lesbar waren und viele Lieder sind ja allen bekannt. Der Männerchor klang wun- derbar mit seinen tiefen Stimmen, die Bewohner, meist Frauen, ergänzten den Klang und mit viel Applaus wurde am Ende nicht gespart. Nun ist der Anfang gemacht mit diesem Nachmittag, andere werden sicher auf Wunsch der Leitung folgen. Der Dank des Männerchores gilt aber auch dem Gustav-Werner-Stift, das diesen Nachmittag ermöglichte und die Bewohner haben vielleicht gemerkt, dass Singen eine Übung für Körper und Seele ist und man dies pflegen sollte. Heilignacht-Singen Nach 2-jähriger Pause Corona bedingt, singt der Män- nerchor am Heiligabend Weihnachtslieder auf dem Fried- hof in Baienfurt. Beginn: 17.30 Uhr Vorbereitungskurs für ehrenamtliche Hospizbegleiter*innen 2022 abgeschlossen „Wenn Sie etwas über Ihr Leben erfahren möchten, dann machen Sie diesen Kurs!“, „Sterben heißt Leben bis zum letzten Moment und Sterbende begleiten zu dürfen kann ein großes Geschenk sein,“ „Ich habe sehr viel über das Leben und mich selbst gelernt“ ... so einige Aussagen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Ende des Kurses. 11 Frauen und 4 Männer haben sich seit Mai intensiv mit den Themen Sterben, Tod und Trauer auseinandergesetzt und sich auf ihr Engagement in den ambulanten Hospiz- diensten, Bad Waldsee, Tettnang, Weingarten oder im stationären Hospiz Schussental vorbereitet. Zudem nahm eine Teilnehmerin den Kurs als berufliche Fortbildung für ihre Arbeit in einem Pflegeheim wahr. An 5 Wochenenden und einigen Abenden trafen sich die Teilnehmer*innen und setzten sich in vielfältiger Weise mit verschiedenen Aspekten von Sterben und Tod ausei- nander. Die Kursleitung hatten Dorothea Baur und Carola Zweifel, Mitarbeiterinnen des ambulanten Hospizdienstes Weingarten. Die Tätigkeit als Hospizbegleiter*in bringt mit der eige- nen Endlichkeit in Kontakt. Zur Vorbereitung auf dieses Ehrenamt braucht es neben dem Erwerb von Wissen z.B. über Kommunikation, Möglichkeiten der Schmerzthera- pie, Trauer, auch die Auseinandersetzung mit den eige- nen Bildern, Hoffnungen und Ängsten in Bezug auf das Sterben und den Tod. Kursgruppe Hospizvorbereitung 2022; Bild: Hospizbe- wegung Die Teilnehmenden bekamen Einblicke in die Erfahrungs- welt schwerkranker und sterbender Menschen. Eine Er- kenntnis daraus ist, dass jeder Mensch auf ganz eigene Weise die letzte Etappe seines Lebens geht, so individuell wie der Lebensweg. Das ‚Einfach – Dasein‘ ist etwas sehr Wichtiges in der Begegnung mit schwerkranken Men- schen und gerade in dieser Einfachheit kann es auch zur Herausforderung werden. Mit großer Motivation, Aufmerksamkeit und Respekt wer- den die Ehrenamtlichen nun die Hospizeinrichtungen per- sonell verstärken. 125 Jahre Konzerthaus Ravensburg – Festliches Konzert des Stadtorchesters Ravensburg zum Jubiläum Feierliche Anlässe in Ravensburg hat schon zu Anfang des 19. Jahrhunderts die sogenannte „Stadt-Musikgesell- schaft“ musikalisch gestaltet. Beim Festlichen Konzert des Stadtorchesters Ravensburg am Samstag, 10. Dezem- ber, 19 Uhr und am Sonntag, 11. Dezember, 17 Uhr, wird diese Tradition neu belebt. Denn die Stadt Ravensburg hat Grund zu feiern: Vor 125 Jahren, im Jahr 1897, wurde das Ravensburger Konzerthaus eröffnet. Der neobaro- cke Bau, gebaut nach Entwürfen der berühmten Wiener Theaterarchitekten Fellner & Helmer, ist bis heute das Veranstaltungshaus der Stadt. „Es freut uns deshalb ganz besonders, dass unser Festliches Konzert dieses Jahr das Jubiläumskonzert für das Konzerthaus sein darf,“ erklärt Myriam Gompper, die Vorsitzende des Stadtorchesters. Für das Orchester ist das Konzerthaus die „Heimatbühne“. Die beiden großen Jahreskonzerte im Frühjahr und am 3. Advent finden seit vielen Jahren im Konzerthaus statt. Bei der Stückauswahl für das Jubelkonzert hat sich der Leiter des Stadtorchesters, Musikdirektor Harald Hep- ner, am Programm der damaligen Eröffnung im Jahr 1897 orientiert. Es beginnt mit Richard Wagners „Einzug der Gäste“ aus der Oper Tannhäuser – damals gesun- gen vom Liederkranz. Eine Woche später führte dieser das Oratorium „Elias“ von Felix Mendelsohn-Bartholdy im Konzerthaus auf. Das Stadtorchester spielt zwei Stü- cke daraus, Solistin ist die Sopranistin Leila Trenkmann. Den ersten Konzertteil komplettiert Richard Strauß‘ „Till Eulenspiegels lustige Streiche.“ Im zweiten Teil verbindet sich dann Geschichte und Gegenwart mit der Aufführung eines großen Orchesterwerkes für Sinfonisches Blasor- chester. Die Sinfonie Nr. 4 „Semper Vitae“ des Schweizer Komponisten Tho- mas Trachsel (geb. 1972) feiert das Leben mit viel Emo- tion und kraftvoller Klangsprache – große Musik für ein besonders Haus. Alle Interessierten, die über den Ravensburger „Musen- tempel“ vor dem Einstieg in das musikalische Festpro- gramm noch mehr in Erfahrung bringen möchten, haben dazu an beiden Konzerttagen, am 10.12. um 18:30 Uhr und am 11.12. um 16:30 Uhr, im kleinen Saal des Konzerthau- ses Gelegenheit. Der Historiker Dr. Alfred Lutz hält einen Kurzvortrag zur Geschichte und Entstehung des Hauses und seiner Bedeutung für die Stadt Ravensburg. Die beiden Konzerte finden unter Beachtung der aktuell geltenden Corona-Verordnung statt. Karten zu 12 und 10 Euro (erm. 10 Euro / 8 Euro), Familienkarte 34 Euro/ 28 Euro bei der Tourist Information Ravensburg, bei www. reservix.de und an der Abendkasse. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Informationen auf einen Blick 125 Jahre Konzerthaus Ravensburg - Festliches Konzert des Stadtorchesters Ravensburg Sa 10. Dezember, 19 Uhr So 11. Dezember, 17 Uhr Konzerthaus Ravensburg, Einführung jeweils 30 Minuten vor Konzertbeginn Werke Robert Wagner „Einzug der Gäste“ aus der Oper Tann- häuser Felix Mendelsohn-Bartholdy: Zwei Stücke aus dem Ora- torium „Elias“ Richard Strauß: Till Eulenspiegels lustige Streiche Thomas Trachsel: Sinfonie Nr. 4 „Semper Vitae“ Kreissparkasse Ravensburg Unser Geschenk im Jubiläumsjahr an alle Vereine. Wir verdoppeln jede Spende! Am 16. Dezember 2022 ab 17.00 Uhr startet die Advents-Verdoppelungsak- tion der Kreissparkasse Ravensburg auf der Online-Spendenplattform HERZEN- SIDEEN. Diese Aktion funktioniert nach dem altbekannten Prinzip der letzten Verdoppelungsaktionen - jede Spende wird von der Stiftung der Kreissparkasse Ravensburg verdop- pelt. Dieses Mal bis zu dem Betrag von 100 Euro. Ab 101 Euro kommt der Maximalbetrag von 100 Euro dazu. Insge- samt stehen allen gemeinnützigen Vereinen und Instituti- onen in unserem Landkreis bei dieser Aktion 50.000 Euro zur Verfügung. Einfach auf www.ksk-rv.de/herzensideen als Verein registrieren, Herzensprojekt einstellen, kräftig Werbung im Verein, bei Freunden und Familie für Ihr Pro- jekt machen und von unserer Spendenaktion profitieren. Seit 200 Jahren ist die Kreissparkasse Ravensburg nah bei den Menschen und tief in der regionalen Gemeinschaft verwurzelt. Die Förderung der Region aus erwirtschafte- ten Gewinnen ist seit unserer Gründung 1822 unser Auf- trag. Erlebbar in Form von Umweltprojekten, Bildungs- projekten für Schulen, restaurierten Kulturgütern oder Fördermaßnahmen für vielfältiges Vereinsleben. Unsere Vereine liegen uns am Herzen und sind wichtig für die Re- gion. Wir freuen uns, wenn so viele Vereine wie möglich bei der Adventsaktion mitmachen und von vielen Spen- dern kräftig unterstützt werden. Alte Kirche Mochenwangen Variationen in Kunst |Malerei - Skulpturen - Objekte - Lesung | „seeArt“ - freie Künstlergruppe 09.12. bis 23.12.2022 Die Mitglieder der Künstlergruppe „seeArt“ freuen sich sehr, die bereits im Dezember 2020 geplante kleine Kunst- schau in diesem Jahr nachholen zu können. Freuen Sie sich auf ein vielfältiges Kunst-Portfolio mit: Wolfgang Hirschberger aus Ravensburg, Malerei und Skulptur Heiko Holdenried aus Weingarten, Malerei Branka Partlic aus Deggenhausen, Malerei Holger Wagner aus Horgenzell, Objekte, Fotografie Theresia Hillebrand aus Raderach, Skulpturen, Objekte Walter Steenblock aus Deggenhausertal, Malerei, Kal- ligraphie Alfons Müller aus Tettnang, Schreiben Petra Kolossa aus Horgenzell, Malerei, Objekte, Schreiben Julia Beils aus Stockach, Malerei, Objekte, Schreiben Klaus Stromeyer aus Tettnang, Holzkunst, Schreiben 09.12.2022 - 19:00 Uhr Vernissage Musikalische Begleitung durch die Bonner Akustik-Band „janisa-music“ mit ihrer hand- gemachten Musik aus eigener Feder 10.12.2022 19:00 Uhr Konzert der Bonner Akustik-Band „jani- sa-music“ im Ambiente der Kunstausstel- lung von „seeArt“ 17.12.2022 17:00 Uhr Lesung, unterhaltsam und frisch mit den Autorinnen und Autoren der Künstlergruppe „seeArt“ 23.12.2022 15:00 Uhr „Unter dem Weihnachtsbaum“ Verkauf von kleinen Kunstwerken 23.12.2022 17:00 Uhr Ende Öffnungszeiten: Samstag und Sonntag, jeweils 14:30 bis 18:00 Uhr Sowie Termine nach Vereinbarung unter 0172-7346176 www.kunst-seeart.de www.janisamusic.de Weihnachten steht vor der Tür! Sie haben noch keine Weihnachtsanzeige gebucht? Schreiben Sie uns an: anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Buchen Sie jetzt Ihre Weihnachtsgrüße! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Christbaumverkauf In Baindt Große Auswahl bei sehr guter Qualität erwartet Sie bei Familie Klaus Mohring. 88255 Baindt, Stöcklisstr. 57 (Grünenberg) Verkauf ab 05.12.22 täglich auch sonntags 9 – 12 Uhr + 13 – 18 Uhr Tel. 0160 2690875 Wir haben geschlossen vom 20.12.22 - 07.01.23! Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen angenehme, erhol- same Feiertage sowie ein gutes Neues Jahr. Bleiben Sie gesund! IMMOBILIEN ANKAUF GESCHÄFTSANZEIGEN www.tierheime-helfen.de TIERSCHUTZBUND E.V. 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Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 JAHREWir feiern noch Jubiläum. Feiern Sie mit! Jetzt noch schnell abschließen und bis zu 264,- € sparen! (Am Beispiel TeleData FIBER 500) Nur noch bis zum 31.12.2022 buchbar. Infos unter teledata.de/jubiaktion25 TeleData GmbH Kornblumenstraße 7 | 88046 Friedrichshafen T 0800 5007 100 (kostenfrei) www.teledata.de | Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten, die Praxis ist von Montag, den 19.12.22 bis einschließlich Freitag, den 23.12.22 geschlossen. Zwischen den Feiertagen, 27.12.-30.12.22, ist die Praxis geöffnet! Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes, neues Jahr. Vertretung übernimmt: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. 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                  Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 17. März 2023 Nummer 11 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Frühlingsmarkt Für die Kinder Bastelstube | Edelsteinsuche Kinderkaufladen | Puppenspiel Duftseife herstellen Verkauf Mineralien & Edelsteine | Gefilztes Bücher | Postkarten & Spiele Makramee-Schmuck Cafeteria Selbstgebackenes süß & deftig (auch zum Mitnehmen) Sonntag, 26. März 2023 | von 14 bis 17 Uhr Waldorfkindergarten Baindt | Erlenstraße 9 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Tag des Wassers am 22.03.2023 – Motto „Accelerating Change“. Leitungswasser statt Flaschenwasser Der internationale „Tag des Wassers“ findet jedes Jahr am 22. März statt. Dieser Tag erinnert daran, dass saube- res Wasser eine Grundvoraussetzung für die Gesundheit und Entwicklung der Menschen ist. Trinkwasser ist das Lebensmittel Nr.1 und kann durch kein anderes ersetzt werden. Wasser ist auch der wichtigste Grundstoff zur Erzeugung von Nahrungsmitteln und unerlässlich für die Produktion in Gewerbe und Industrie. Ziel muss es daher sein, durch geeignete Maßnahmen den schonenden und erhaltenden Umgang mit diesem wertvollen Naturgut zur Sicherung unserer und der Lebensgrundlage unserer Kinder sicherzustellen. Der Weltwasserstag 2023 steht unter dem Motto: „Accelerating Change“ - Leitungswasser statt Flaschen- wasser. Mit diesem Jahresthema wollen die Vereinten Nationen weltweit auf den Transport von Trinkwasser aufmerksam machen. Die Kinder der Achtalschule Baienfurt sowie der Klos- terwiesenschule Baindt erhalten zum Mittagessen unser Trinkwasser, das mittels einer Aufbereitungsanlage mit Kohlensäure versetzt werden kann. Das sehr gute Trink- wasser kann in drei verschiedenen Stufen mit Kohlen- säure sprudelnd versetzt werden. Das Gerät kühlt das Wasser, so dass es immer frisch schmeckt. Es gibt keine gesündere Art, den Durst zu stillen! Die elementare Bedeutung des Grundwassers als unver- zichtbare Ressource und Teil des Wasserkreislaufs und die Belastungen, denen es durch menschliche Tätigkeiten und zunehmend durch den Klimawandel ausgesetzt ist, sind vielen Menschen nicht wirklich präsent und bewusst. Aus diesem Grund und im Hinblick auf den bevorstehenden Wandel rücken die Vereinten Nationen die Bedeutung und den Wert unseres kostbaren Grundwassers wieder stärker ins gesellschaftliche sowie politische Bewusstsein. Wasser ist die Grundlage allen Lebens und ein unverzicht- bares Gut. Gerade im Hinblick auf den Klimawandel, der Ausbeutung der Natur, sich ändernder Konsummuster und dem Bevölkerungswachstum sollen die Menschen sich mehr Klarheit über die Rolle und Bedeutung des Wassers in ihrem Leben und für die Umwelt verschaf- fen. Wasser ist eine begrenzte Ressource, deren Wert es zunächst zu erkennen gilt, um es schätzen und schützen zu können. Die Wasserspeicher und -filter der Natur sind Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Der Altdorfer Wald stellt nach dem Schwarzwald mit einer Fläche von etwa 82 km² das größte zusammenhängende Waldgebiet Baden-Würt- tembergs dar. Angesichts der Bedeutung, welche größere Waldgebiete für den Klimaausgleich und den Artenschutz, aber auch für die Erholung, das Landschaftsbild und den Tourismus haben, ist es unbedingt angebracht, das ganze Waldgebiet unter die Gebietsschutzkategorie des Land- schaftsschutzes zu stellen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sieht im Tag des Wassers einen willkommenen Anlass, für das Thema Trinkwasser, dem Lebensmittel Num- mer 1, zu sensibilisieren. Der im Regionalplan geplante Kiesabbau in der Gemeinde Vogt, Ortsteil Grund berührt auch das Schutzgebiet der Trinkwasserquelle in „Wei- ßenbronnen“ des „Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“. Von der äußeren Grenze des Wasserschutzgebietes bis zur in Betracht gezogenen Kiesabbaufläche in Grund sind es nur wenige Meter. Nach Auffassung des Geologen sollte auch das Wasserschutzgebiet in seiner Dimension entsprechend angepasst werden. Denkbar ist ein Wasser- schutzgebiet in einem Umfang von mindestens 5,5 km². Vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde bereits vor langem beim Landratsamt Ravensburg, Untere Wasserbehörde ein Antrag auf Erweiterung des Wasserschutzgebietes gestellt und Einwendungen im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (Kiesabbau in Grund als Vorranggebiet für den Abbau oberflächenna- her mineralischer Rohstoffe) im Sinne des Grundwasser- schutzes und des Landschaftsschutzgebietes Altdorfer Wald eingebracht. Die Quelle „Weißenbronnen“ versorgt die Gemeinden Bai- enfurt und Baindt mit Trinkwasser in höchster Qualität, Menge und Güte. Gleichzeitig stellt die Quelle zusammen mit dem gesamten Einzugsgebiet ein aus geologischer und hydrologischer Sicht einmaliges und geradezu unbe- grenztes Trink-Wasserreservoir für die beiden Gemeinden Baienfurt und Baindt dar und darüber hinaus bei realis- tischer Betrachtung sogar für einen ganz wesentlichen Teil des gesamten Schussentals. Selbstverständlich können Versorgungsunternehmen und Behörden alleine den Gewässer- und Trinkwasserschutz nicht erreichen. Es ist jedermanns Aufgabe, unsere wert- volle Ressource Wasser zu schützen und jeder ist aufgeru- fen, sein tägliches Handeln (z. B. Abwasser- und Abfallbe- seitigung, Pflanzenschutzmittelgebrauch) zu überdenken. Die Versorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt, welche aus der Quelle aus dem Gebiet von Weißenbron- nen kommt, wurde durch den Bau einer Querverbindung zusätzlich gesichert. Kaum ein Lebensmittel wird in Deutschland so regelmäßig und häufig kontrolliert wie Trinkwasser. Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist hierzulande einwand- frei und als Durstlöscher bestens geeignet, das stellt auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) her- aus. Diese hohe Qualität ist nicht selbstverständlich: Rund 1,2 Milliarden Menschen in vielen Teilen der Welt haben keinerlei Zugang zu sauberem Wasser. Der Internationale Tag des Wassers am 22. März soll auf den besonderen Wert sauberen Trinkwassers aufmerksam machen. Die regelmäßigen Wasseranalysen im Versorgungsgebiet Baienfurt-Baindt bestätigen die sehr gute Wasserqua- lität unseres Trinkwassers, welches der Zweckverband Wasserversorgung seinen Bürgern zur Verfügung stellt. Baienfurt/Baindt, 17.03.2023 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Zum Tag des Wassers 2023 Der 22. März ist seit 1992 alljährlich der Weltwassertag. Das Motto des Weltwassertages 2023 der Vereinten Nati- onen (UN) ist: „Accelerating Change“. Es geht darum, Lei- tungswasser statt Flaschenwasser zu trinken. Das sollte vor allem uns in Deutschland relativ leicht fallen, da unser Trinkwasser höchsten Anforderungen genügt. Allerdings vergeht derzeit kaum eine Woche, in der nicht das The- ma Wasserknappheit in Deutschland und Europa in den verschiedensten Medien diskutiert wird. Ungewöhnlich für diese Jahreszeit sind die sehr niedrigen Flusswasser- stände, wobei aufgrund der wiederum geringen Winter- niederschläge für die nächsten Wochen kaum Besserung in Sicht ist. In Deutschland ist Grundwasser die wichtigste Ressource für die Trinkwasserversorgung. Grundwasser wird in ers- ter Linie durch versickernde Niederschläge während des Winterhalbjahres gebildet. D.h. fallen die Niederschläge in den Monaten November bis April gering aus, erholen sich die Grundwasserstände nicht ausreichend. Trotz aller Besorgnis, unsere Region ist nach wie vor ein Grundwas- sereldorado. Anderen Regionen, auch in Süddeutschland, geht es nicht so gut. Umso mehr gewinnen die Regionen mit einem hohen Grundwasserdargebot an Bedeutung und werden zunehmend auch Verantwortung für die wasserärmeren Gebiete übernehmen müssen. Insofern ist es mehr als verstörend, dass der Altdorfer Wald mit seinem Wasserreichtum für den Kiesabbau herhalten soll. Trinkwasser muss entsprechend der Trinkwasserverord- nung rein und genusstauglich sein. Noch ist das Grund- wasser aus dem Altdorfer Wald nahezu frei von anth- ropogenen Einflüssen und ohne jede Aufbereitung dem Motto des diesjährigen Weltwassertages entsprechend unser Lebensmittel Nummer 1. Mit jedem weiteren Eingriff wird dieses hohe Gut mehr aufs Spiel gesetzt. „Auszüge aus einem Text von Dr. Hermann Schad“ Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 29.11.2022 folgende Haus- haltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.349.800 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von - 1.349.800 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätig- keit von 1.185.000 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätig- keit von - 1.185.000 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-be- darf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 225.000 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - 225.000 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf aus Inves- titionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf aus Finan- zierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Fi- nanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Inves- titionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 €. § 5 Stellenplan Der im Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestand- teil dieser Haushaltssatzung. § 6 Betriebskostenumlage Die vorläufige Betriebskostenumlage wird auf 1.062.410 € festgesetzt. Hierauf werden Abschlagszahlungen auf Mit- te jeden Monats mit der vorläufigen Umlage fällig. Die Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 endgültige Betriebskostenumlage wird entsprechend der Verbandssatzung festgelegt. § 7 Kapitalumlage Die Kapitalumlage wird auf 225.000 € festgesetzt und ist von den Verbandsgemeinden durch Eigenmittel auf- zubringen. Berg, den 29. November 2022 Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 18 GKZ i. V. mit § 81, Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit von Montag, den 20.03.2023 bis Dienstag, 28.03.2023 je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwommengasse 2, Zimmer 1, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 02.03.2023 die Gesetzmäßigkeit gemäß § 28 GKZ i. V. mit § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung er- lassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Abwasserzweckverband Mittle- res Schussental, 88276 Berg, geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Fronreute, 09.03.2023 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Online-Gewerbemeldungen Sie möchten Ihr Gewerbe an- / ab- oder ummelden? Dann können Sie das ganz bequem online machen. Nutzen Sie hierfür bitte ausschließlich unserneues On- lineportal auf unserer Homepage (www.baindt.de) oder diesen QR-Code Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Mittwoch, 29. März bis Freitag, 31. März 2023 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Ge- meindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, den angefallenen Wintersplitt von den Gehwegen auf die Straße zu kehren und dafür Sorge zu tragen, dass keine Hindernisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum versperren. Bürgermeisteramt Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundemarken (rot) wurden im Januar 2023 ausgegeben. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steuerschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt 96 € für den ersten Hund. Für jeden weiteren Hund werden 192 € jährlich fällig. Endet die Hun- dehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5 € fällig. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfer- tig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nach- kommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahndet. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o.ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt (Steueramt, 07502/9406-23). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirt- schaftlichen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffentlichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten auf- gestellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsor- gungseimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bürgertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß- geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2023 wurde folgendes bekannt gegeben: Der Gemeinderat schlägt den Standort an der Klosterwie- senschule Flurstück 953, neben der bestehenden Cont- aineranlage, zur Errichtung einer weiteren Unterkunft für Geflüchtete vor. Eröffnung der Gaststätte zur Mühle am Donnerstag, den 17. März 2023 Bauantrag zum Einbau einer Ferienwohnung in das Kellergeschoss des Einfamilienwohngebäudes in der Lilienstraße 41, Flst. 113/5 Das Gebäude Lilienstraße 41 wurde mit einer Wohnung im Untergeschoss an die jetzigen Eigentümer verkauft. Diese wollen die Wohnung als Ferienwohnung nutzen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungs- planes „Bei der Bronnenstube, 1.Änderung“ (rechtskräftig 13.05.1974) im Bereich des allgemeinen Wohngebietes und ist nach § 30 BauGB zu beurteilen.Auf dem Grundstück sind in der Doppelgarage die nach Landesbauordnung erforderlichen Parkplätze vorhanden. Zusätzlich können im Einfahrtsbereich Fahrzeuge abgestellt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindli- che Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag und zur ausnahmsweisen Zulassung einer Ferienwohnung wird erteilt. Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erwei- terung Mehlis Im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis wurden inzwi- schen sechs Grundstücke an Gewerbebetriebe und ein Grundstück für eine Umspannstation verkauft. Vier Fir- mengebäude sind bereits bezogen. Ein Grundstück wird auf Grund der momentanen Lage an die Gemeinde zu- rückgegeben und kann an einen Gewerbebetrieb weiter veräußert werden. Es handelt sich hierbei um einen klei- neren Bauplatz mit 1.130 m². Nach § 92 der Gemeindeord- nung ist ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögens- werten vom Gemeinderat erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinde- rat stimmt der Veräußerung des Bauplatzes Flst. 1014/6 mit 1.130 m² im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis zum Preis von 190 €/ m² zu. Weiterentwicklung und Finanzierung der Lebensräu- me für Jung und Alt der Stiftung Liebenau am Dorf- platz 2/1 Nach ausführlicher Diskussion und weiteren Arbeitsauf- träge an die Gemeindeverwaltung wurde der Beschluss zum Tagesordnungspunkt vertagt. Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Instrument der För- derung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und dient der Vorbeugung sowie Früherkennung von Problemlagen. Schulsozialarbeit stellt damit ein Quali- tätsmerkmal der Schule dar. Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule wurde im Jahr 2003 mit einem Stel- lenumfang von 50 Prozent eingerichtet. Diese erfolgt in Trägerschaft mit „Die Zieglerschen Nord gemeinnützige GmbH“, basierend auf einem Werkvertrag zwischen der Gemeinde Baindt und dem diakonischen Jugendhilfeträ- ger. Ende des vergangenen Jahres stellte die Klosterwie- senschule einen Antrag auf Aufstockung der Schulsozi- alarbeit. Aktuell arbeitet die Schulsozialarbeiterin Frau Nandi mit einem Stellenumfang von 50 Prozent an der Klosterwiesenschule. Der Stellenanteil von 50 Prozent reicht nicht aus, um die Aufgaben der Schulsozialarbeit vollumfänglich und ausreichend ausführen zu können. Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule sollte von 50 Prozent auf 65 Prozent aufgestockt werden. Bis- her belaufen sich die Kosten für die Stelle der Schulsozi- alarbeit mit einem Umfang von 50 Prozent auf 44.212,07 Euro pro Jahr, sprich 3.684,34 Euro im Monat. Bei einer Erhöhung des Stellenanteils auf 65 Prozent betragen die Mehrkosten jährlich 13.263,63 Euro. Hinzu kommt, dass der Träger die IT-Ausstattung zukünftig selbst stellen möch- te, sodass ab dem Jahr 2024 zusätzliche Kosten in Höhe von 1.500 Euro entstehen. Diese Kosten fallen allerdings unabhängig von einer Aufstockung des Stellenumfangs an. Die Schulsozialarbeit wird sowohl vom Landkreis als auch vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) gefördert. Für das Schuljahr 2021/2022 betrug die Förderung vom Landkreis 7.150,00 Euro und vom KVJS 5.561,10 Euro. Dies ergibt eine Ge- samtfördersumme von 12.711,10 Euro. Fördermittel für das Schuljahr 2022/2023 wurden bereits beantragt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Aufstockung der Schulsozialarbeit an der Klos- terwiesenschule Baindt von 50 Prozent auf 65 Prozent ab dem 01.08.2023 zu. Positionspapier „kein weiter so“ des Gemeindetags Baden -Württemberg - Stellungnahme der Gemeinde Baindt Der Gemeindetag hat im Rahmen der Landesvorstands- sitzung im September 2022 ein Positionspapier erarbeitet, um auf das Erreichen der Belastungsgrenze des Staates und der Kommunen hinzuweisen. Die Kommunen be- finden sich im Dauerkrisenmodus, von Bund und Land werden aber immer wieder neue Leistungen eingefordert und die Bürokratie hat eine Komplexität angenommen, die kaum mehr zu bewältigen ist. Aus Sicht des Gemein- detags braucht es eine klare Analyse der aktuellen Lage, eine realistische Bewertung des Leistbaren sowie eine neue Festlegung des Erforderlichen. Das Positionspapier wurde im Nachgang auch von den anderen kommuna- len Verbänden übernommen. Aufgrund der positiven Resonanz auch in der Öffentlichkeit wurde daraufhin ein „offener Brief“ an die Landesregierung übersendet, bei dem neben den kommunalen Spitzenverbänden auch der Baden-Württembergische Handwerkstag, die IHK Baden-Württemberg, die Unternehmer Baden-Württem- berg, der Sparkassenverband und der Genossenschafts- verband unterzeichnet haben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat unterstützt die Position des Gemeindetags Baden-Würt- temberg und stellt sich hinter die Forderungen des Po- sitionspapiers und des offenen Briefes an die Landesre- gierung. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung -GE-Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Satzungsbeschluss Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewer- begebiet Mehlis. Die an das bestehende Regenrückhal- tebecken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbege- biets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche ande- ren Nutzungen zugeführt werden kann. Erst durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird es möglich sein eine Batteriegroßspeicheranlage in un- mittelbarer Nähe zum Umspannwerk zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Der Bebau- ungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ weist eine erneuerbare Energien Fläche nach § 9 Abs.1 BauGB aus. Im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) ist diese Nutzung im geplanten Geltungsbereich nicht vorgese- hen. Der FNP wird daher im Parallelverfahren geändert. Mit dem ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 02.09.2022 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteili- gung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Trä- ger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 29.08.2022 bis 29.09.2022 statt. Mit den eingearbeiteten Anregun- gen fand die öffentliche Auslegung vom 19.12.2022 bis 23.01.2023 statt. Aus der Bevölkerung wurden keine Stel- lungnahmen abgegeben. Die Anregungen und Bedenken aus der öffentlichen Anhörung wurden in die Unterlagen eingearbeitet. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung des Bebauungsplans „6. Änderung und Erwei- terung - GE Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu sowie die Änderung des Bebauungsplans „4. Änderung Gewerbegebiet Mehlis“ vom 06.12.2022 zu eigen. 2. Die in der Gemeinderatssitzung darüber hinaus be- schlossenen Inhalte ergänzen die Inhalte der Abwä- gungs- und Beschlussvorlage. 3. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 4. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 07.03.2023. Die Änderungen beschränken sich auf Er- gänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderun- gen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behör- den und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 5. Die 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla- nes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu sowie die Änderung des Bebau- ungsplans „4. Änderung Gewerbegebiet Mehlis“ in der Fassung vom 07.03.2023 werden gemäß dem Sat- zungstext als Satzung beschlossen. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorf- kindergarten sowie die drei kommunalen Kinderta- gesstätten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2023/2024 je eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kom- menden Schuljahr 2023/2024 eine Freiwilligen- dienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benut- zungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund der aktuellen Personalsituation könnten die gesetzlichen Vorgaben für die derzeitigen Öffnungszei- ten unserer Kindertagesstätte Sonne, Mond und Sterne nicht mehr rechtssicher aufrechterhalten werden. Aus diesem Grund war es notwendig ab dem 01.03.2023 die Öffnungszeiten vorübergehend zu reduzieren. Dies war keine „Spontanentscheidung“, sondern eine Maßnahme, die zwingend erforderlich war. Die Situation in den Kin- dergärten ist Land auf Land ab ähnlich, die Herausfor- derungen sind groß und es gilt für die Zukunft einiges zu regeln, damit unsere Kinder und deren Familien planbare Bedingungen vorfinden und die Kinder bestmöglich ge- fördert und betreut werden. Um solch eine notwendige Reduzierung der Öffnungszeiten in den Gebühren auszu- weisen, ist die Aufnahme eines weiteren Absatzes in der Satzung notwendig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtun- gen der Gemeinde Baindt zum 01.03.2023 zu. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Tierarzt Samstag, 18. März und Sonntag, 19. März Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. März Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hochbergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 Sonntag, 19. März Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Problemstoff-Sammlung 2023 Am Donnerstag, 23. März 2023 von 11.00 - 13.00 Uhr wird das Schadstoffmobil in Baindt stehen. Sammelstelle: Wertstoffhof/Bauhof, Ziegeleistraße 20. Weitere Orte und Termine entnehmen Sie bitte der Home- page des Landratsamtes unter www.rv.de oder unter www.baindt.de (Rubrik Rathaus&Bürgerservice/Abfal- lentsorgung/Problemstoffsammlung). Die Abgabe ist nicht zwingend auf die Wohngemeinde beschränkt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Sammeltermin und -ort auszu- wählen. Was wird angenommen? • Altöl (bis zu 5 Liter) • Haushaltsbatterien, Autobatterien, • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben, Lacke, Laugen, Lösungsmittel, Klebstoffe, Säu- ren Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 • Holzschutz- u. Pflanzenschutzmittel • Reinigungsmittel • Spraydosen mit Restinhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de (Rubrik Abfallwirtschaft) abrufbar. Kostenlose Annahme • für Haushalte und Kleingewerbebetriebe in haushalts- üblichen Mengen Kostenpflichtige Annahme • für Apotheken und Gewerbetreibende, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei: Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Wetzel (Telefon 0151-17413155 / Marlene.Wetzel@ remondis.de) Das Formular ist abrufbar unter www.rv.de Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: • Altmedikamente: Restmüll-Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahmepflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersionsfarbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll-Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne • Waschmittel: Restmüll-Behälter Regelungen für eine sichere Abgabe: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefähr- lichen Abfällen um! • Abgabe der Problemstoffe, wenn möglich, in den Ori- ginalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte wei- terzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachper- sonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 25. März 2023 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 31. März 2023 geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Am Karfreitag 07. April 2023 bleibt die Kompostieran- lage geschlossen. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Frau Terezija Salaj feierte am 12. März 2023 ihren 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt sie ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. März 17.03. Jahreshauptversammlung TC Baindt Vereinsraum SV 18.+19.03. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 19.03. Vorspielnachmittag Musikverein - verschoben auf Oktober 23.03. Jahreshauptversammlung Taekwondo - verschoben auf April 24.03. Jahreshauptversammlung SV Baindt Vereinsraum SV 25.03. Konzert Musik und Chor SKH 25.03. Osterkerzen verzieren Impulse BSS 26.03. Frühlingsmarkt FV Waldorfkindergarten 31.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 31.03. Frauenfrühstück Impulse BSS Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Grüne Zweige zum Palmenbasteln Liebe Gemeindemitglieder, die Eltern unseres Kindergartens bas- teln in diesem Jahr wieder viele Pal- men, die am Palmsonntag auf dem Dorfplatz und vor der Kirche verkauft werden. Dafür benötigen sie eine große Menge an grü- nen Zweigen zum Kranzen. Möglich sind Thuja, Buchs, Lorbeer, Efeu, Weidenkätzchen ... . Wer von Ihnen kann uns mit einer Spende aus seinem Garten weiterhelfen? Wir sind sehr dankbar dafür! Das Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Grünzeug kann am Montag, den 27. März und Dienstag, den 28. März bei uns im Kindergarten (Lilienstr. 2) abge- geben werden. Sie dürfen gerne bei uns klingeln. Schon jetzt ein herzliches „Vergelt`s Gott“ für Ihre Hilfe! Herzlichen Dank an das Basar-Team!! Liebes Basarteam, wir möchten uns für die Spende für unsere Kindergar- ten-Krippenkinder bedanken. Viele Spiele, Puzzle, Bil- derbücher konnten wir Dank ihrer großzügigen Spende aussuchen. Auch wichtige Wechselkleidungen, die im Kin- dergarten verbleiben, konnten wir uns aussuchen. Im Namen unserer Kinder sagen wir ein herzliches Dan- keschön! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Vortrag von Johannes Kreutle Am vergangenen Donnerstag, 9.3.2023, freuten sich unsere beiden dritten Klassen über den Besuch von Johannes Kreutle. Er besprach mit den interessierten Kindern die Aufgaben einer Gemeinde und informierte sie über die Aufgaben des Gemeinderats. Im Anschluss konnten die Kinder ihr neu erworbenes Wissen in einem Rollenspiel gleich anwenden. So wurden neben der mög- lichen Wandfarbe im geplanten Neubau der Schule auch eine Änderung der Straßenbeleuchtung diskutiert. Das Abstimmen über die Beschlüsse durfte zum Ende der inszenierten Gemeinderatssitzung natürlich nicht fehlen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Johannes Kreutle für seinen Besuch und seine Bereitschaft, uns als Experte über den Gemeinderat zu informieren. Klasse 3a und Klasse 3b Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 9406-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Bauamt Frau Scheid 9406-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 9406-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Zur Information Informationsveranstaltungen des Landwirtschaftsamtes Ravensburg Gemeinsamer Antrag 2023 Das Landwirtschaftsamt informiert über den Gemeinsa- men Antrag 2023. Erstmals seit der Corona-Pandemie bieten wir auch wieder Präsenzveranstaltungen an. Durch die neue EU-Förderperiode haben sich grundlegende Vorgaben geändert. Inhalt der Veranstaltungen sind die neuen Förderprogramme und Regelungen, die Beantra- gung im System FIONA sowie wichtige Hinweise rund um den Gemeinsamen Antrag. Die Veranstaltungen finden an folgenden Terminen statt: - Mittwoch, 22. März 2023 um 14:00 Uhr Online - Donnerstag, 23. März 2023 um 19:30 Uhr Online - Mittwoch, 29. März 2023 um 14:00 Uhr in Blitzenreute, Dorfgemeinschaftshaus - Donnerstag, 30. März 2023 um 20:00 Uhr in Wolfegg, Gasthof zur Post - Dienstag, 04. April 2023 um 20:00 Uhr in Leutkirch, Dorfhalle Urlau Den Zugangslink zu den Online-Veranstaltungen finden Sie auf der Homepage des Landratsamts unter www.rv.de/ aktuelle-veranstaltungen-la. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. März - 26. März 2023 Gedanken zur Woche: Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar. Antoine de Saint-Exupéry Samstag, 18. März 17.30 Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt - Bußfeier mit Eucharistiefeier Sonntag, 19. März - 4. Fastensonntag - Laetare 10.00 Uhr Baindt - Bußfeier mit Eucharistiefeier Ministranten: Laura Kurz, Lisa Schad, Rafael Dorn, Lena Himpel, Anton Pink, Anton Strehle († Josefine Heine, Josef Jerg, Leokadia und Josef Malsam, Angela und Hygienius Tho- malla, Pia und Georg Späth, Hermann Heik, Margarete und Albert Vollmer, Karl Bohner) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Matthias Dienstag, 21. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 22. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach - Eucharistiefeier († Kurt Elbs mit Angehörigen) Donnerstag, 23. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Ab 15.30 Uhr Baindt - Erstbeichte für die Erstkommuni- onkinder und Gewandausgabe 20.00 Uhr Baindt - KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 24. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Isa Perugino) Samstag, 25. März Ab 08.00 Uhr Aktion Hoffnung Altkleidersammlung 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler († Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Klara und Johannes Merk, Familie Gisi, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Ida und Pius Wolf, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Maria Kaplan, Maria und Donatus Kaplan) Sonntag, 26. März - 5. Fastensonntag (Sommerzeit!) 10.00 Uhr Baindt - Wortgottesfeier zusammen mit dem Kindergarten St. Martin 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sakrament der Versöhnung/Beichtgelegenheit in der Fastenzeit Beichtgelegenheit: Baienfurt, Sa 18. März ab 17.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. Bußfeier: Baienfurt: Sa 18. März 18.30 Uhr Bußfeier: Baindt: So 19. März 10.00 Uhr Altkleidersammlung, Samstag, 25. März, ab 8.00 Uhr Am Samstag, 25. März wird wieder eine Sammlung ge- brauchter Kleidung zugunsten der Katholischen Hilfsor- ganisation „Aktion Hoffnung“ durchgeführt. Bitte stellen Sie den Sack mit Ihrer Kleiderspende erst am Sam- meltag bis 8.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke auf Mesner/in (m/w/d) gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum frühest- möglichen Termin eine/n Mesner/in, gerne auch ein Team, das sich vorstellen kann, gemeinsam den Dienst in der Kirche zu über- nehmen. Die Stelle ist unbefristet. Das Aufgabengebiet umfasst neben dem liturgischen Dienst (auch an Wochenenden) u. a. die Pflege der liturgischen Geräte, die Betreuung der techn. Anlagen und die Erledigung der Kirchenwäsche. Die verschiedenen Aufgaben können auch aufgeteilt werden. Wir erwarten Flexibilität, Freude an der Liturgie, Team- fähigkeit in der Zusammenarbeit mit den verschiedenen pastoralen Diensten. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Einstellung und Vergütung erfolgt nach der Arbeitsvertragsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart, vergleichbar Tarifvertrag des öf- fentlichen Dienstes der Länder (TV-L). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstraße 55, 88255 Baindt. Ansprechpartner: Pfarrer Staudacher, Tel. 07502/912623. Nebenberufliche/r Kirchenpfleger/in gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum 1. Sept. 2023 eine/n nebenberufliche/n Kirchenpfleger/in (m/w/d) Der/Die Kirchenpfleger/in unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bei der Wahrnehmung der örtlichen Verwaltung. Er/Sie ist für die ordnungsgemäße Ausfüh- rung der Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens verantwortlich und an rechtmäßige Weisungen und Be- schlüsse des Kirchengemeinderates gebunden. Das Auf- gabengebiet umfasst insbesondere die Vorbereitung und Überwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden, die Unterstützung bei der Gre- mienarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Katholi- schen Verwaltungszentrum in Kisslegg. Sie sind zuverlässig und verfügen über Organisations- und Verwaltungsgeschick. Eine Ausbildung oder Berufser- fahrung in kaufmännischen oder Verwaltungsberufen sind von Vorteil. Sie zeigen Interesse für die Aufgaben der Katholischen Kirche. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche ist zwingende Voraussetzung. Der/die Kirchenpfleger/in ist kraft Amtes Mitglied des Kirchengemeinderates mit beratender Stimme. Unter- stützung erhält der/die Kirchenpfleger/in durch das Ka- tholische Verwaltungszentrum. Als nebenberufliche/r Kirchenpfleger-/in erhalten sie eine adäquate Aufwandsentschädigung nach der Kirchenpfle- gerbesoldungsordnung der Diözese Rottenburg-Stutt- gart. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung be- vorzugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstr. 55, 88255 Baindt, Tel. 07502-912623. Wortgottesdienstleiter, -leiterinnen gesucht In unserer Seelsorgeeinheit wollen wir unser Gottes- dienstangebot breiter aufstellen, nicht mehr, dafür vielfäl- tiger. Der Wortgottesdienst bietet sich dafür an: z. B. Seg- nungsfeiern, Andachten, Abschiedsgebet, Gottesdienste mit Kindern aber eben auch mit der ganzen Gemeinde an einem Sonntag. Dafür suchen wir Wortgottesdienst- leiter, - leiterinnen. Könnten Sie sich so etwas vorstellen? Bitte sprechen Sie mich, Pfarrer Staudacher oder Frau Lehmann, an. Selbstverständlich begleiten wir sie. Zu- sätzlich gibt es Fortbildungsangebote. Bernhard Staudacher Antisemitismus im Kreuzweg von 1931/32 in Baienfurt? Dieser Frage geht Bernhard Staudacher in einem Vortrag in Bildern nach. Dienstag, 21. März 2023, 19.30 Uhr im kath. Gemeinde- haus, Bergatreuter Straße 6, Baienfurt. Pfarrer Stau- dacher hat dazu eigens Skizzen und Aufzeichnungen des Künstlers Alois Schenk (†1949) in seinem Atelier gesich- tet und ausgewertet. Ziel dieses Abends ist es, eine erste Antwort auf diese bedrängende Frage zu finden, um in einem zweiten Schritt Lösungen zu suchen, wie wir heute mit diesen teilweise anstößigen Darstellungen angemes- sen umgehen können. Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Kinderbibeltage 2023 Wir möchten dich herzlich einladen, in den Sommerferien bei den Kinderbibeltagen dabei zu sein. Wann: 2. - 4. August 2023 von 8:00 - 13:00 Uhr Wo: Gemeindehaus St. Martin, Bischof-Sproll-Saal in Baindt Wer darf mitmachen: Alle Kinder von der 1. - 4. Klasse (max. 25 Kinder) Kosten: 1. Kind 30,-- Euro, 2. Kind 20,-- Euro Anmeldung per E-Mail an: kinderbibelwoche_baindt@web.de Anmeldeschluss: 01. Juli 2023 Auf dich kommt es an! Unter diesem Motto werden wir eine biblische Geschichte kennenlernen und gemeinsam Spielen, Basteln, Singen, Tanzen ... Auf dich kommt es an! Wir freuen uns auf euch! Euer Kinderbibelwochen-Team Doris, Patricia, Eva, Rainer und Nadine Neues Liederbuch „God for you(th)“ für Neue geistli- che Lieder Beim Jugendgottesdienst am vergangenen Samstag konnte zum ersten Mal aus den neu angeschafften Lie- derbüchern gesungen werden. Über 700 neue und bereits bekannte Lieder sind darin zu finden. Damit stellt es eine gute Ergänzung zum Gotteslob dar. Gerade für Fami- lien- und Jugendgottesdienste bietet es das passende Repertoire und einen guten Mix an relativ einfachen aber auch herausfordernden Liedern. Manche Arrangements sind sogar zwei- oder mehrstimmig abgedruckt, so dass sie sich gerade auch für die Chorarbeit gut eignen. Wir laden alle Gemeindemitglieder ein, das neue Liederbuch in Ruhe durchzublättern und bei den jeweiligen Gottes- diensten beherzt mitzusingen. Herzliche Einladung Nacht des Wachens Für alle Kinder ab der 3. Klasse Gründonnerstag, 6. April 2023 Beginn nach dem Godi: 20.15 Uhr Gemeindehaus in Baienfurt Ende 24 Uhr Villa Kunterbunt, Marsweiler Str. 24, Baindt Nach anschließendem Film - ca. 1:30 Uhr Gemeinsames Abendmahl Spannende Geschichten Tolle Workshops und Spiele Fackel-Nachtwanderung Du bist dabei? Dann melde dich jetzt mit einer kurzen Whatsapp-Nach- richt an! Laura Kurz, 0176 52048852 (Baindt) Laura Kapler, 01851 853379246 (Bai- enfurt) Anmeldung bis Palmsonntag, 2. April ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 26. März 2023 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 19. März 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Das verlorene Schaf Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Vortragsveranstaltung. Die Vorstandschaft vom Förderverein für das Pflege- heim St. Barbara und weitere ortsansässige Vereine der Gemeinde Baienfurt laden herzlich ein zur Vortragsver- anstaltung. VORSICHT ABZOCKE! - Mehr Schutz vor Betrug und Diebstahl Referent: Herr U. Schäfer, Polizeipräsidium Ravensburg - Referat Prävention Donnerstag, 23. März 2023 um 14:30 Uhr im evang. Gemeindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt Eintritt: frei Ältere Menschen in Deutschland sind erfreulicherweise insgesamt viel seltener von Kriminalität betroffen als jüngere. Senioren verhalten sich meist umsichtig und le- ben entsprechend sicher. Dennoch gibt es Bereiche und Situationen, in denen auch ältere Menschen Risiken aus- gesetzt sind. Dort, wo sie so etwas gar nicht erwarten: an der Haus- oder Wohnungstüre, in der eigenen Wohnung oder auch am Telefon, im Internet oder am Bankautomat. Das Ziel der Täter ist dabei stets das gleiche: durch Tricks und Täuschungen an Geld oder Wertgegenstände älterer Menschen zu gelangen. Aufklärung und Information ist der beste Weg um sol- che Straftaten zum Nachteil älterer Menschen zu ver- hindern. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Diese Einladung richtet sich an ALLE Seniorinnen und Senioren sowie interessierte Menschen die mehr zum Thema: Schutz vor Betrug, erfahren möchten. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Für die Planung einer kurzen Kaffeepause bitten wir um Anmeldung unter: Tel. 0751 51462 oder annosch@gmx. de. Anmeldung gerne auch von Kleingruppen und Ver- einigungen. Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse VORANKÜNDIGUNG BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Reinhard und Marita Börner Der viel gepriesene Liedermacher und Gitarrist Reinhard Börner und seine Frau Marita werden uns ein abwechs- lungsreiches Programm mit himmlischer Gitarren- und Harfenmusik bieten. Das Konzert beinhaltet wunderba- re Folk- und Choralmelodien, sowie Lieder aus der Feder von Reinhard Börner selbst. Dabei laden viele Stücke zum Mitsingen ein und werden uns nicht mehr so schnell aus den Ohren gehen. Am Freitag, 31.03.2023, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 28.03.2023 bei Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau A. Strehle 0160-97311633 / andreastrehle@t-online.de OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wie jedes Jahr laden wir Erwachse- ne und Kinder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu ge- stalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selber zu verzieren. Bitte Messer und Brettchen mitbringen. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 25.03.2023, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 19. März Lätare 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Montag, 20. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 22. März 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung in der Ev. Kirche!!! Freitag, 24. März 16.00 Uhr Baindt Gesamttreffen Konfi-3 im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Samstag, 25. März 10.30 Uhr Baienfurt Taufgottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 26. März Judika 10.30 Uhr Baienfurt Familienfestgottesdienst Ab- schluss Konfi-3 mit Abendmahl in der Ev. Kirche 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bonhoeffer-Saal --- Gedanken zum Wochenspruch Eigentlich schon para- dox: Etwas loslassen, um mehr zu gewinnen. Aber das Leben ist voller Überraschungen dieser Kategorie. Hingabe, seine Begabun- gen und Talente einzu- bringen, lässt uns oft genug selbst am Ende glücklicher dastehen. Jesus greift das Bild des neuen Lebens auf, dass im Kreis- lauf von Säen und Ernten Jahr für Jahr erlebbar wird. Er öffnet uns die Augen dafür, dass nicht nur er die Erfah- rung gemacht hat, dass Leben selbst den Tod überwindet: Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Wer sein Leben auf ihn und sein Wort setzt, kann mitten im Alltag dieses Geheimnis des Lebens entdecken, weil Jesus uns die Augen dafür öffnet – Hingabe ist kein Ver- lust, es ist die Voraussetzung für Wachstum. In diesem Sinne einen frohen Sonntag Lätare und viele beglückende Erfahrungen mit diesem Wort von Jesus! Ihr Pfarrer Martin Schöberl -------- Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmit- tag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. -------- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Nach coronabedingter Pause startet unser Kir- chenkino im Frühjahr 2023 wieder: 31. März 2023, 20.00 Uhr, Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt (!) „Bonhoeffer - Die letzte Stufe“ Dietrich Bonhoeffer sieht den offensichtlichen Knie- fall der Mehrheit in der christlichen Kirche vor dem Nazi-Regime mit großer Sorge. Sein Schwa- ger Hans von Dohnanyi überzeugt ihn, als Kurier für die Widerstandsgrup- pe innerhalb der deut- schen Spionageabwehr zu arbeiten. Das erste misslungene Attentat auf Hitler führt zu einer Ver- haftungswelle der Ge- stapo, der auch Bonhoef- fer zum Opfer fällt. Im Gefängnis schreibt er zwischen Glauben und Zweifeln Zeilen der Hoffnung: „Wer bin ich?“ und „Von guten Mäch- ten wunderbar geborgen“. Der Kreative Montag startet wieder durch März 20.03.: K. Beckert: „Jetzt wird’s Zeit für Ostereier bemalen!“ 27.03.: H. Rothenbacher: „Heuherz mit Kräutern“ April 03.04.: A. Weber: „Kleine Osterhäschen - geschickt ge- strickt!“ 17.04.: P. Keller: „Liebevolle Gastgeschenke“ (Papeterie) 24.04.: W. Feil: „Einfach mal Fantasieblumen!“ - Aquarell Mai: 08.05.: P. Keller: Bald ist Muttertag: „Kleine Überraschun- gen mit Gutschein“- (Papeterie) 15.05.: H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05. C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Gia- cometti“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Osterfeiertage wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 06.04.2023 Redaktionsschluss: 03.04.2023, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglie- der, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Vorsitzender • Stellvertretende/r Vorsitzende/r • Kassierer • Schriftführerin • Kassenprüfer/in 8. Abstimmung Beitragserhöhung 9. Beschlussfassung über Anträge 10. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätes- tens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim stell- vertretenden Vorsitzenden Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de ein- gereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski stellvertretender Vorsitzender SV Baindt 1959 e.V. Bericht zur Jahreshauptversammlung der Abteilung Fußball am 10.03.2023 Jugendleiter, Herr Reinhold Maucher, berichtete von der erfolgreichen Jugendarbeit der Abteilung Fußball im Jahr 2022. Derzeit spielen 180 Kinder Fußball in Baindt. Herr Maucher danke allen Trainern, Helferinnen und Helfern. Der Leiter Aktive, Herr Ulrich Geggier, berichtete vom laufenden Spielbetrieb der Damenmannschaft und der Herrenmannschaften. Die Damenmannschaft und die 1. Herrenmannschaft behaupten sich sehr gut in der Be- zirksliga. Die 2. Herrenmannschaft ist in der neuen stär- keren Liga B 1 sehr erfolgreich. Der Kassenbericht von Herrn Ralf Mischkowski wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Nachdem Herr Thomas Broszeit die Versammlung über die Entlastung der Abteilungsleitung abstimmen ließ, lei- tete er die anstehenden Wahlen mit folgendem Ergebnis: Abteilungsleiter: Klaus Zimmermann Stellvertretender Abteilungsleiter: Elmar Buemann Leiter Aktive Damen: Volkher Lins Leiter Aktive Herren: Ulrich Geggier Stellvertretender Leiter Aktive Herren: Armin Lauriola Jugendleiter: Reinhold Maucher Leiter AH: Wolfgang Weber Technischer Leiter: Michael Lauriola Kassier: Ralf Mischkowki Unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes wurde bezüglich des Umbaus des roten Platzes im Sportgelände von einer sehr guten Besprechung der Abteilungsleitung mit Frau Bürgermeisterin Rürup und den Fraktionsvorsit- zenden des Gemeinderats berichtet. Punkteteilung gegen Meckenbeuren SV Baindt - TSV Meckenbeuren 2:2 (2:1) Eine Woche nach der bitteren Auswärtspleite gegen den SV Kressbronn, stand für den SVB das erste „Heimspiel“ der Rückrunde gegen den TSV Meckenbeuren auf dem Baienfurter Kunstrasen an. Die Gäste rangierten vor der Partie auf dem 7. Platz, wobei vor allem das Torverhältnis von 20:19 und damit die starke Defensive des Teams von Steve Reger aufhorchen lässt. Wie bereits in der Vorwoche startete der SVB engagiert in die Partie und konnte erneut früh in Führung gehen. Nach einem schnell ausgeführten Freistoß von Marko Szeibel, kam Boenke zwar nicht perfekt an den Ball, leitete die- sen jedoch auf den zweiten Pfosten weiter. Dort rettete Fink die Kugel mit tollem Einsatz und unter Mithilfe des Pfostens gerade noch im Spiel, wodurch Boenke den „Re- bound“ zum 1:0 aus kurzer Distanz unter die Latte jagen konnte (7.). Die Gäste zeigten sich jedoch wenig geschockt und hätten nur zwei Minuten später ausgleichen können, Wetzel rettete stark per Fußabwehr gegen Fischer (9.). Auf der Gegenseite präsentierte sich die Heimmannschaft dagegen in der Anfangsphase gnadenlos effektiv. Erneut hebelte ein langer Ball hinter die letzte Kette, diesmal von Bolgert auf Boenke, die TSV-Abwehr aus. Boenke blieb cool, legte Dischl quer und dieser schob zum 2:0 ein (13.). Nach dem frühen Doppelschlag entwickelte sich eine ausgeglichene Partie mit Chancen auf beiden Seiten - so parierte etwa Palloshi einen Distanzschuss von M.Szeibel und die Baindter Defensive musste mehrmals gegen die schnellen TSV-Außenbahnspieler, welche ihre Flanken scharf vors Tor zogen, in höchster Not retten. Dieser Spiel- zug sollte den Gäste kurz vor der Pause dann auch den Anschlusstreffer einbringen. Tschirdewahn brach über rechts durch, Fischer vollstreckte dessen Hereingabe in der Mitte zum 2:1-Anschlusstreffer (42.), mit dem es auch in die Halbzeit ging. Während sich in das Baindter Spiel bereits in Halbzeit Eins eine gewisse Lethargie nach der schnellen 2:0-Füh- rung einschlich, sollte dies auch nach der Halbzeitpause zunächst nicht besser werden. So ließ man die Gäste zu- nehmend ins Spiel kommen, welche durch ein Traumtor schlussendlich zum Ausgleich kamen. Nach einem star- ken Diagonalball auf die rechte Angriffsseite, entwischte Kreuzer seinem Gegenspieler im Rücken und überwand Wetzel per „Sonntagsschuss“ volley vom Strafraumeck (52.). Im Anschluss an den Ausgleichstreffer übernahm Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 der SVB zwar wieder mehr die Spielkontrolle, Spielfluss wollte aufgrund vieler Fouls, kleinerer Ungenauigkeiten, mangelnder offensiver Lösungen und einer tiefstehen- den TSV-Abwehr aber nicht wirklich aufkommen. Chan- cen auf den Siegtreffer gab es in der Schlussphase dann aber doch noch: nach einem Freistoß von Kneisl, rauschte Dischls Kopfballverlängerung nur knapp am Kreuzeck vorbei und wenig später konnte ein TSV-Verteidiger bei einem Abschluss von Boenke im letzten Moment noch auf der Linie klären. Damit blieb es in einer umkämpften Partie bei einem leis- tungsgerechten 2:2, wodurch sich die Teams zum zweiten Mal in dieser Saison die Punkt teilen. Der SVB wird sich fra- gen müssen, weshalb man in der restlichen Spielzeit nicht mehr an die starke Anfangsphase anknüpfen konnte und wird zudem in der Defensive wieder den Fokus schärfen müssen - sechs Gegentore in zwei Spielen sind im Ver- gleich zur starken Abwehrarbeit in der Hinrunde zu viel. Umzusetzen gilt es dies am kommenden Wochenende im Derby gegen den Lokalrivalen aus Baienfurt. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl (88.Lukas Wal- ser), Denis Schimanowski, Marc Bolgert (62.Nico Geggier), Tobias Szeibel - Marko Szeibel, Mika Dantona, Philipp Boenke - Jan Fischer, Jonathan Dischl, Tobias Fink SV Baindt II - TSV Meckenbeuren II 1:3 (0:2) Zum Auftakt der Rückrunde stand für den SVB II direkt ein echtes Spitzenspiel auf dem Plan. Meckenbeuren gegen Baindt, 1. gegen 4., wobei der SVB mit siegreichen Nach- holspielen sogar punktgleich auf Platz 1 springen könn- te. Das Team von Trainer Geggier erlebte jedoch einen denkbar ungenünstigen Start in die Partie. Bereits nach zwei Minuten musste Mohring hinter sich greifen, nach- dem der TSV II den Ball nach mehreren Abprallern doch noch über die Linie drücken konnte. Trotz dieses frühen Nackenschlags zeigte der SVB II in der Folge die bessere Spielanlage und hätte auch durch Niklas Späth ausglei- chen können, die Baindter Nummer 5 verzog mit seinem Abschluss aufs lange Eck aber knapp. Auf der Gegenseite hatte der TSV II das Glück auf seiner Seite - einen schar- fen Freistoß aus dem Halbfeld bugsierte Innenverteidi- ger Hecht unglücklich in die eigenen Maschen (35.). Fast im Gegenzug hatte N.Späth nach 50-Meter-Traumpass von Keppeler erneut das erste Baindter Tor auf dem Fuß, fast identisch wie einige Minuten zuvor schob er den Ball aber wieder mit links knapp am langen Pfosten vorbei. Im zweiten Durchgang verteidigten die Gäste dann cle- ver ihre Führung und konnten in der 62.Minute sogar nochmal erhöhen; der Anschlusstreffer von Schnez auf Vorlage von Hugger blieb somit am Ende leider nur noch Ergebniskosmetik. Trotz dieses unglücklichen Auftakts verbleibt der SVB II im Spitzenquartett und wird in der kommenden Woche im Derby gegen die SGB II gewillt sein, den ersten „Drei- er“ 2023 einzufahren. Es spielten: Jan Mohring - Niklas Hugger (71.Lukas Grab- herr), Patrick Späth (66.Rabie Akaiber), Dennis Hecht. Kai Kaspar - Manuel Brugger, Moritz Gresser (66.Luca Lau- riola), Julian Keppeler (71.Evans Chibuike Obani) - Sam Robinson, Niklas Späth, Johannes Schnez Vorschau: Sonntag, 19.03. 12.45 Uhr: SG Baienfurt II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SG Baienfurt - SV Baindt B-Juniorinnen spielen am Wochenende gegen Bundesliga Samstag, 18. März 2023 B-Juniorinnen 16:00 Uhr SV Baindt (SGM Baindt/Fronreute) - 1.FC Donzdorf Spielort Baindt (bei Unbespielbarkeit des Platzes evtl. ausweichen auf anderen Platz, siehe www.sv-Baindt-Fußball.de) Unsere B-Juniorinnen empfangen im Viertelfinale des WfV-Pokals die Bundesliga Juniorinnen des 1. FC Donz- dorf. Die Mädels freuen sich auf eine große Zuschauer- zahl. Herren 1 schwimmen weiter auf Erfolgswelle SV Weiler - SV Baindt 2:9 Der SV Weiler hat in der Rückrunde mit einer Bilanz von 8:0 bislang sehr überzeu- gend gespielt und wir wussten um die Stär- ke des Teams. Leider mussten die Weiler allerdings auf ihr mittleres Paarkreuz verzichten und traten mit 2 Ersatz- spielern aus der zweiten Mannschaft an, sodass wir nun in der Favoritenrolle waren. Dieser wurden wir mit einem perfekten 3:0 Start in den Doppeln auch gerecht. Besonders erfreulich war dabei der erste Sieg unseres Duos Frank Markwart und Tho- mas Rauch, die deutlich besser harmonierten als zuletzt. Marcel Brückner kam in seinem ersten Einzel nicht gut ins Spiel, insbesondere bei eigenem Aufschlag klappte nicht viel. Ganz anders sein Gegner Thomas Bayer, der Mar- cel konstant beschäftigte, der aktivere Spieler war und schlussendlich verdient gewann. Philipp Schwarz tat sich am Nebentisch ebenfalls schwer, konnte sich allerdings im Matchverlauf steigern und in 5 Sätzen gewinnen. Tho- mas Nowak und sein Sohn Tobias zeigten in der Mitte gute Spiele und konnten sich jeweils mit 3:0 durchsetzen. Mit demselben Ergebnis gewann auch Frank Markwart, der nach zuletzt schwächeren Leistungen heute ein sehr gutes Match zeigte. Thomas Rauch musste sich leider in 5 Sät- zen gegen Simon Kleinhans geschlagen geben. Nichtsdes- totrotz gingen wir mit einer 7:2 Führung in die zweite Ein- zelrunde. Philipp gewann im Duell der Spitzenspieler mit sehenswerten Ballwechseln 3:0 und Marcel kämpfte sich zu einem 3:2 Erfolg gegen den gut spielenden Hans-Jür- gen Tappeiner. Mit diesem 9:2 Sieg stehen wir weiter auf einem super 2. Tabellenplatz. Da aber auch die Teams aus Aulendorf und Weingarten ihre Spiele gewonnen haben, geht der Dreikampf um die Meisterschaft weiter. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (1:1), Tobias Nowak (1:0), Thomas Nowak (1:0), Frank Markwart (1:0) und Thomas Rauch (0:1) TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung heute Fr., 17.03. um 19 Uhr in’s Vereinsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Für Essen und Getränke wird gesorgt. Auf rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft Plätze richten: Fr., 24.03. ab 14 Uhr und Sa., 25.03. ab 9 Uhr Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Konzert Musik&Chor am 25.03.2023 Gemeinsam mit dem Projektchor laden wir sie herzlich zu unserem letzten Event unseres Jubiläumsjahres ein. Allen die aufmerksam mitgezählt haben, müsste aufgefallen sein, dass wir aufgrund der Corona-Pandemie unser Motto „111 Jahre Musikverein Baindt, 11 Events und 1 Grund zum Feiern“ leider bisher nicht ganz einhalten konnten. Unser geplantes Event Musikverein trifft Chor konnten wir leider nicht wie geplant durchführen. Daher haben wir es ins Jahr 2023 verschoben. Nun freuen wir uns umso mehr, dass wir sie am 25.03.2023 zu unserem gemeinsamen Konzert in die Schenk-Konrad-Halle einladen dürfen. Kon- zertbeginn ist um 20:00 Uhr. Der Eintritt ist frei. Wir ha- ben gemeinsam mit dem Chor ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt und freuen uns darauf, mit Ihnen gemeinsam unser Jubiläumsjahr, wenn auch etwas verspätet, zu beenden. 111 Jahre 11 Events 1 Grund zum Feiern Wir feiern mit euch ... Musik & Chor am Samstag, den 25.03.2023 in der Schenk-Konrad-Halle Baindt Musik & Co5r Einlass: 19 Uhr Beginn: 20 Uhr Eintritt frei Musikkapelle und Projektchor präsentieren: Meridian Dry your Tears Afrika Moment for Morricone Allgäuland Baba Yetu Musik Can‘t by me love Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Herzliche Einladung zu unserer Veranstaltung am Diens- tag, 28.03.2023 um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Frau Michaela Bayer referiert zum Thema Bär- lauch - gesund und voll im Trend, mit Kostproben. Wir freuen uns über alle Interessierten aus der Gemeinde. Die Vorstandschaft Am Samstag, 25.03.2023 findet in Ebersbach-Musbach eine Veranstaltung für Junge Landfrauen (bis 40 Jahre) statt. Siehe Flyer. Kommt vorbei und informiert euch!!! Für junge Landfrauen und alle, die es wer- den wollen! Sekt-Empfang, Back- vorführung, Vortrag Olivenöl, Kuchen, Info Landfrauen 25.03.2023 um 14 Uhr Pfarrscheuer Ebersbach-Musbach Anmeldung bis 20.03.3034 unter landfrauen-ravensburg@gmx.de Die Veranstaltung ist kostenlos! Reitergruppe Baindt Nachbericht der Ordentlichen Mitgliederversammlung 2023 Am Freitag, 03. März 2023 fand die Or- dentliche Mitgliederversammlung der Reitergruppe Baindt e.V. in den Räu- men von Kirchner Konstruktionen in Weingarten statt. Der erste Vorsitzende, Markus Elbs begrüßte die anwe- senden Ehrenmitglieder, den Vertreter der Gemeinde, Herrn Herrmann, sowie den PSK-Vorsitzenden und alle anwesenden Mitglieder. Markus Elbs stellte nun die ordnungsgemäße Einberufung der Versammlung fest. Anschließend folgte die Ehrung der im vergangenen Jahr verstorbenen Mitglieder. In seinem Bericht schilderte Markus Elbs von den zu Be- ginn noch anhaltenden Einschränkungen durch verschie- dene Coronamaßnahmen, einem erfolgreichen tollen Reitturnier sowie einem Ausschussausflug. Er dankte sei- nem Vorstandsteam für die tolle Zusammenarbeit, Bir- git Heilig für die Pflege des Grabes von Frau Burgkart, Walter Tagmann für die Arbeiten auf dem Reitgelände, den Ausbildern und dem Jugendteam sowie Uwe Linck für seine fachmännische Unterstützung. Für das Überlassen des Reitgeländes dankte sich der Vorsitzende der Gemeinde ebenso wie dem Bauhof und dem Gemeinderat für die Unterstützung. Tadellos wird unser Sandplatz von Martin Rude und sei- nem Neffen gepflegt, ein herzliches Dankeschön hierfür. Vor der Präsentation der zahlreichen Turnierergebnisse berichtete Schriftführerin Eva Hehl über die Aktivitäten des vergangenen Jahres wie den Arbeitseinsätzen, ei- nem Vereinsausflug auf die Insel Mainau, der Bearbeitung des Grasspringplatzes und einem gelungenen Reitturnier. Außerdem genossen die Ehrenmitglieder ein Picknick auf der Schlossanlage Schleißheim und die Weihnachtsfeier sowie die Kutschenabschlussfahrt und der Stephansritt konnten wieder stattfinden. Die Ausbilderinnen Daniela Schlegel und Birgit Heilig be- richteten von Reitstunden von Anfängern, Bambinis und den Fortgeschrittenen. Außer den Übungsstunden war noch einiges geboten. Um nur einige Punkte zu nennen: Der Besuch des Kinos, Zeltlager und ein Abschlussfest. Im Namen des Jugendteams stellte Madlen Jöchle den Jahresbericht vor. Die Jugendleiter besuchten eine Ju- gendwarttagung, organisierten einen Frühjahrsputz der Vereinsanlage, das Ferienprogramm und den Stand auf dem Nikolausmarkt. Bedauerlicherweise verkünde- te Madlen Jöchle das Ausscheiden von Lilly Spahlinger und Alisa Schnez aus dem Jugendteam. Zusammen mit Markus Elbs dankte sie ihnen für die gute und couragierte Zusammenarbeit und übergab ein kleines Dankeschön. Zugleich wurden Laura Kurz und Leni Rapp ins Jugend- team berufen. Kassiererin Jutta Hage stellte abermals einen ausführli- chen Kassenbericht vor. Sie konnte über ein erfolgreiches Jahr, geschuldet auch dem durch unsere treuen Sponso- ren wirtschaftlichen Reitturniers, vortragen. Die Kassenprüfer Wolfgang Kränkle und Bernd Sixl schil- derten eine tadellose Beleg- und Kassenführung. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Herr Herrmann, Vertreter der Gemeinde Baindt, erkannte die hervorragend vorbereitete Mitgliederversammlung an. Er beantragte sogleich die Entlastung der Vorstand- schaft, welche einstimmig von den anwesenden Mitglie- dern bestätigt wurde. Danach führte er durch die Wahlen. Folgendes Ergebnis kam durch einstimmig Wahl heraus: 2. Vorsitzende: Lena Steinhauser stellt sich wieder für zwei Jahre zur Verfügung Kassiererin Jutta Hage steht nicht mehr zur Wahl, Nicola Spahlinger übernimmt Ausschussmitglieder: Viktoria Köberle und Alexander Henzler erklären sich für weitere zwei Jahre bereit, Benjamin Tratzyk steht nicht mehr zur Wahl, Dennis Haug übernimmt seinen Posten. Kassenprüfer: Wolfgang Kränkle und Bernd Sixl stehen für ein weiteres Jahr zur Verfügung. Der erste Vorsitzende dankte Herrn Herrmann für die Durchführung der Wahlen. Er dankte Jutta Hage für ihren langjährigen Einsatz in ihrem Amt als Kassiererin und als „Dekoqueen“ bei sämtlichen Veranstaltungen. Außerdem werde man ihren hervorragenden Wurstsalat vermissen. Er überreichte ihr und Benjamin Tratzyk, welcher als Aus- schussmitglied ausscheidet ein Geschenk. Auf das Konto von Benjamin Tratzyk kann man so manch erfolgreich abgeschlossene Projekte verbuchen. So z. B. den Bau des Sandplatzes, das Jubiläumsfest, die Satzungsneufassung, die Einführung der Datenschutzgrundverordnung und weitere umfassende Themen. Nach der Pause stellte Markus Elbs die Terminvorschau 2023 vor und informierte über den Stand zum Reithallen- bau. Hier dürfte in Kürze die Baugenehmigung eintreffen. Das Grundstück muss ausgemessen und dann der Humus ausgebaut werden. Er hofft, dass bereits zum Reitturnier die Reithalle auf- gebaut ist. Für die Arbeitsschritte sollen Arbeitspakete vorbereitet werden, wo sicherlich alle Mitglieder mitan- packen können. Ein Highlight war sicherlich die Ernennung von Rosa Tag- mann zum Ehrenmitglied. Sie leitete jahrelang zusammen mit ihrem Pony Geysir die Spielgruppe und führte über 163 Kinder ans Pferd heran. Sie ist Gründungsmitglied und somit die Frau der ersten Stunde. Sie organisierte außerdem sämtliche Ferienprogramme und engagierte sich stark für die Kooperation Schule/Verein. Markus Elbs überreichte ihr die Ehrenurkunde und ein Dankeschön. Zum Schluss bedankte der erste Vorsitzende sich für das zahlreiche Erscheinen und wünschte allen zusammen ei- nen schönen Abend. Schützengilde Baindt Osterschießen 2023 Nach einer fast 3-jährigen Corona-Pause lädt die Schützengilde Baindt die Bevöl- kerung und Vereine zum alljährlichen Os- terschießen in unser Schützenhaus nach Baindt ein. Schießzeiten: Montag, 03.04.2023 08.00 - 22.00 Uhr Dienstag, 04.04.2023 18.00 - 22.00 Uhr Mittwoch, 05.04.2023 18.00 - 22.00 Uhr Die Siegerehrung mit Frühschoppen findet am 10.04.2023 ab 10.00 Uhr im Schützenhaus Baindt statt. Auf Euer zahlreiches Kommen freut sich die Schützengilde Baindt Schalmeienkapelle Baindt e.V. Einladung zur Generalversammlung am 31.03.2023 Liebe Mitglieder! Unsere diesjährige Generalversammlung findet am Frei- tag, den 31.03.2023 um 20.00 Uhr wie gewohnt im Bischof Sproll Saal in Baindt statt. Hierzu möchten wir Euch recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen zu wählen in diesem Jahr: - Erster Vorstand - Zeugwart - 1 Kassenprüfer 8. Ehrungen, Verschiedenes Wünsche und Anträge sind bis spätestens 30.03.2023 schriftlich, an den Ersten Vorstand zu richten. Auf ein zahlreiches Erscheinen freuen sich Eure SCHALMEIEN BAINDT Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Förderverein der Schalmeienkapelle Baindt Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Schalmeienkapelle Baindt findet am Freitag, den 31.03.2023 um 19:30 Uhr im Bischof Sproll Saal in Baindt statt. Alle Mitglieder der Schalmeienkapelle sind herzlich ein- geladen! Volleyball LJ Baindt Abstiegskampf Am 11.03.2023 trat die VLJ Baindt 1 gegen den TV 02 Langenargen Psychos an. Die Baindter starteten mit voller (Wo)Men-Po- wer und erzielten einen Punkt nach dem nächsten, obwohl sie einige wertvolle Pünktchen durch Aufschlagfehler herschenkten. Trotzdem ließen sie sich den Sieg im ersten Satz nicht mehr nehmen (25:21). Ob- wohl Baindt bei den Aufschlägen sicherer wurde, konn- te Langenargen sich mit viel Erfahrung zurück ins Spiel kämpfen (22:25) und nahm am Ende zwei Siegpunkte mit nach Hause (12:25). Gegen die Gastgeber der SF Illerrieden galt es im An- schluss wieder neu durchzustarten. Von Verletzungen ge- zeichnet mussten die Baindter hier den ersten Satz knapp abgeben (22:25). Dann bewiesen sie aber aus welchem Holz sie geschnitzt sind und zeigten dem Gastgeber mit „Monsterblöcken“ und cleverem Spiel, wo „d Babbe d Mo- schd holt“ (20:25 und 20:25). Damit verlässt Baindt 1 end- lich den letzten Tabellenplatz und befindet sich nun nur noch 5 Punkte hinter den siebtplatzierten Kirchdorfern. Am Tag danach, dem 12.03.2023 fand der letzte Spieltag der Saison der Staffel B2 Süd statt. Die VLJ Baindt 2 trat gegen den direkten Tabellengegner aus Wolpertswende an. Der erste Satz endete recht eindeutig zugunsten der Volleyball Landjugend (25:17). Nachdem sich die Hot Shots zurückge- kämpft hatten (15:25) konnten die Baindter in einem harten Kampf um jeden Ball das Spiel für sich entscheiden. Das zweite Spiel des Tages gegen das VCO Team verlief eindeutig zugunsten der Oberteuringer, womit sich diese den dritten Tabellenplatz sicherten (21:25 und 20:25). Die Baindter landen mit 3 Siegen und insgesamt 8 Punkten auf dem sechsten Platz in der Tabelle. Nächster und gleichzeitig letzter Spieltag der Saison für die VLJ Baindt 1 ist am 25.03.2023 in der heimischen Sporthalle der Klosterwiesenschule. Über zahlreiche lautstarke Unter- stützung freuen wir uns ab 14.00 Uhr. Gegner an diesem Tag sind der VfB Ulm und die BSG Immenstaad Dornier-Reha. Alpinteam Baindt Alpinteam-Jugendlager abgesagt Liebe Jugendlagerteilnehmer, bitte entschuldigt, dass die letzten Tage nicht all zu viel Informationen von uns bezüglich un- seres Jugendlagers kamen. Wir haben bis zuletzt auf die Rückmeldung vom Schetteregg gewartet, ob am Wochen- ende Liftbetrieb sein wird. Diese haben wir jetzt erhalten und leider glauben auch die Verantwortlichen vor Ort nicht mehr daran, dass bis zum Wochenende die Lifte laufen werden. Daher müssen wir schweren Herzens unser Jugendlager absagen. Dies fällt uns besonders schwer, da sich, wie auch schon die letzten Jahre, sehr viele Kinder angemeldet haben. Auch wir hatten uns alle schon riesig auf ein gemeinsa- mes Hüttenwochenende gefreut. Wir hoffen, dass ihr uns in der Saison 2023/24 wieder euer Vertrauen schenkt und dass dann auch die Schneelage wieder mehr Aktivitäten zulässt. Euer Alpinteam Viele Grüße, euer Alpinteam Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Bericht von der Mitgliederversamm- lung der Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Am Mittwoch, den 08. März 2023 trafen sich die Mitglieder zur Heiligen Messe um 19:00 Uhr in der Dreifaltigkeitska- pelle. Anschließend wurde die Hauptversammlung der Kapellengemeinschaft um 20:00 Uhr im Bischof-Spro- ll-Saal abgehalten. Der 1. Vorsitzende Hans Peter Späth begrüßte die Anwesen- den. Ein besonderer Gruß ging an Herrn Pfarrer Staudacher und die Mitglieder der Kapellengemeinschaft, sowie Herrn Pfarrer und Dekan a.D. Leuze, der als Mitglied, Initiator und Unterstützer der Kapellengemeinschaft, stets herzlich willkommen ist. Die Versammlung gedachte der 3 verstor- benen Mitglieder seit der letzten Mitgliederversammlung. Hans Peter Späth machte einen kurzen Rückblick zum Patrozinium am 12. Juni 2022, das diesmal etwas ganz besonderes war. Endlich konnte man das Ereignis „ 200 Jahre Kapelle Schachen“ gebührend feiern. Bei traumhaftem Sommerwetter kam Herr Weihbischof Dr. Johannes Kreidler extra nach Schachen zur Feier eines eindrucksvollen Pontifikalamtes, zusammen mit Herrn Dekan a.D. Heinz Leuze und Herrn Pfarrer Bernhard Stau- dacher. Im Anschluss fand in und um die Schachener Festhalle das 20. Schachener Dorffest statt. Sein Dank ging an die Familie Paul Sonntag, bei denen das Dorffest wieder gefeiert werden konnte, und an alle ande- ren Helfer, ohne die ein solches Fest nicht möglich wäre. Danach folgte der Jahresbericht des Schriftführers Tho- mas Stephan. Der Verein hat derzeit 89 Mitglieder. Silvia Späth trug den Kassenbericht vor, der mit einem positiven Ergebnis abschloss. Die Kassenprüfung war von Karl-Heinz Blank und Wolfgang Kränkle durchgeführt worden. Diese lobten die hervorragende Arbeit. Herr Pfarrer Staudacher beantragte die Entlastung der Vorstandschaft. Sie wurde von der Mitgliederversamm- lung einstimmig, mit Enthaltung der Betroffenen, ent- lastet. Er bedankte sich bei der Vorstandschaft für ihre geleisteten Arbeiten. Ihm hat die Feier zu „200 Jahre Ka- pelle Schachen“ mit dem Schachener Dorffest sehr gut gefallen. Das Dorffest ist ein Fest für die Schachener - der wirtschaftliche Erlös ist dabei mehr oder weniger egal. Er erwähnte, dass er die Schachener Kapelle gerne mit Got- tesdienste unterstützt, und auch die Schachener Kinder gerne in der Kapelle tauft. Hans Peter Späth bedankte sich bei der Vorstandschaft für ihre Arbeit und die Berichte und bei Hr. Pfarrer Stau- dacher für die Durchführung der Entlastung. Außerdem ging sein Dank an die Zelebranten, die Ministranten und Mesnern und an alle anderen Personen, die mit Blumen- schmuck und anderen Vorbereitungen, Dienst in und um die Kapelle gemacht haben. Er schloss mit einer Mitglieder-Werbung: Die Basis der Ka- pellengemeinschaft sind die Mitglieder - mit 6€ Mitglieds- beitrag kann ein Großteil der laufenden Kosten gedeckt werden. Deshalb sind interessierte Bürger oder weitere Familienangehörige jederzeit herzlich willkommen. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Dekan a.D. Heinz Leuze überbrachte den Dank und Grüße von Herrn Weihbischof Dr. Johannes Kreidler. Die 2. Vorsitzende Doris Sonntag dankte Hans Peter Späth für die die sehr gut vorbereiteten Vorstandssitzungen und die hervorragende Arbeit als 1. Vorsitzender. Schriftführer 1. Vorsitzender Thomas Stephan Hans Peter Späth Herzliche Einladung an alle Interes- sierten zum Informationsabend mit unserem MdB Axel Müller am 24.03.23 um 20 Uhr in der Gaststätte M3 mit dem Thema: Gesundheitspolitik - Änderung der Krankenhausland- schaft Nicht erst die Pandemie-Jahre haben die zentrale Be- deutung der Gesundheitspolitik deutlich vor Augen ge- führt. Auch die sehr emotional geführten Diskussionen über die Zukunft einzelner Krankenhausstandorte zeigen, dass eine gesicherte medizinische Versorgung uns alle im Kern betrifft. Wenn wir einmal krank sind, erhoffen wir uns schnellstmögliche Termine beim Haus- und Facharzt, im Notfall eine bestmögliche Versorgung im Krankenhaus und anschließend gute Reha- und Nachsorgeangebote. Wie all das auch in Zeiten immer knapper werdender Finanzmittel und angesichts des aktuellen Mangels an Arzt-, Pflege- und weiterem medizinischen Fachpersonal funktionieren kann, treibt nicht nur die Politik um. Als direkt gewählter Wahlkreisabgeordneter und als Mit- glied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundesta- ges spricht Axel Müller zum Thema Krankenhausreform - worauf man sich möglicherweise einstellen muss. Re- formen ohne Veränderungen gibt es nicht. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, am Freitag, 24.03.23 nach Baienfurt ins „M3“, Marktplatz 3, zu kom- men. Wir haben das Nebenzimmer reserviert. Die Ver- anstaltung beginnt um 20 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt ist frei. Auf Ihr Kommen freuen sich die CDU Gemeindeverbände Baindt und Baienfurt. Was sich so alles tutLieber Mitbürgerinnen und Mitbürger, unser Ortsverein hat den Vorstand neu gewählt bis März 2025. Viel hat sich nicht verändert. 1. Vorsitzende ist weiterhin Brigitta Wölk, ihr Stellvertre- ter Hans-Jürgen Eichler, der Kassier heißt weierhin Ralf Härtel, die Schriftführerin Evelin Härtel und die Beisitzerin neu: Sandra Santarossa. In ihrer Rede zur Jahreshaupt- versammlung hat die Vorsitzende das vergangene Revue passieren lassen. Ein Jahr rückblickend ist spannend. Auch hinsichtlich geplanter Termine, die dann von der Wirklich- keit überrollt worden sind. So zum Beispiel war für den 25.2.22 wegen des Ukraine Konflikts ein Gespräch mit dem Russlandkenner Maxim Malinowski geplant. Der Krieg be- gann einen Tag zuvor, am 24.2.22 und dauert bis heute an. Auch von der sehr erfolgreichen Postkartenaktion für den Erhalt des Krankenhauses Bad Waldsee im März 2022 - unterstützt durch Sie - mit anschließendem Brief und Übergabe der Karten an Herrn Sozialminister Lucha (Land Baden-Württemberg) am 8.4.22. Weder der Ein- gang des Schreibens, noch eine Antwort auf diese Akti- on kam jemals aus dem Hause des Ministers bis heute! Der Rest des Protestes gegen die Schließung, nicht nur des Krankenhaus Bad Waldsee, ist „Schnee von gestern“. Politisch gewollt, politisch durchzusetzen!!Dann stehen in diesem Jahr noch ein paar Ehrungen für langjährige Mit- gliedschaft in der SPD und das bedeutet auch in unserem Ortsverein an. Dazu berichten wir dann jeweils. Im Namen des Vorstandes Evlin Härtel Schriftführerin Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung vom Bahnhof Salem-Mimmen- hausen zur Wallfahrtskirche Birnau Wir wandern vorbei am Bierfang- und Martinsweiher nach Mendlishausen (Affenberg) und weiter auf dem Prälatenweg zur Birnau. Wann: Sonntag, 26.03.2023 Treffpunkt: 9.40 Uhr Charlottenplatz Weingarten oder 10.00 Uhr Bahnhof Ravensburg Gehzeitca. 2 1/2 Stunden, 9 km, keine größeren Steigungen. Fahrpreis 6 Euro für Mitglieder. Einkehr auf halbem Weg am Affenberg. Trinken, gutes Schuhwerk, evtl. Vesper und Stöcke bitte mitnehmen. Wanderführung Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmaier@gmail.com Bei schlechten Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info am Vortag ab 20 Uhr im Ansagetext unter T. - 0151-12998910. Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Ehrung der beiden Vorsitzenden Im Rahmen der diesjährigen Jahres- hauptversammlung konnte die Ortsgruppe Baienfurt eine ganz besondere Ehrung durchführen. Arthur Pfau erhielt für seine Verdienste in der 40-jährigen DLRG-Karriere die höchste Ehrung, die es in der DLRG (Deutsche Lebens-Ret- tungs-Gesellschaft) gibt. Für sein herausragendes En- gagement wurde ihm das DLRG-Verdienstabzeichen „Gold mit Brillant“ im feierlichen Rahmen überreicht. Peter Sie- ber, Vorstandsmitglied des DLRG-Bezirks Ravensburg, nahm diese seltene Ehrung vor und bedankte sich im Na- men der DLRG für seinen unermüdlichen Einsatz. Arthur Pfau gehört seit 1981 der DLRG Ortsgruppe Baien- furt an. Von 1982 bis 1991 war er Jugendleiter der damals jüngsten Ortsgruppe im Landkreis Ravensburg. Dann folgten 1991 bis 1994 als stellvertretender Vorsitzender der Ortsgruppe. Von 1994 bis 2003 war er Vorsitzender, und seit 2003 bekleidet er das Amt des Stellvertretenden Vorsitzenden. Arthur Pfau hat diese Ehrung auch verliehen bekommen, da er 2010/2011 maßgeblich zum Erhalt des Baienfurter Hallen- bades beigetragen hat. Mit seinem Betreiberkonzept und Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 seinem Mut „es besser zu machen“ legte er das Fundament für eine außergewöhnliche Erfolgsgeschichte. Das Konzept wurde 2011 vom Gemeinderat abgesegnet, das Hallenbad 2012 saniert und im März 2013 in die Hände der Hallen- bad Baienfurt e.G. übergeben. Seitdem führt Arthur Pfau als Vorsitzender der Vorstandschaft die Genossenschaft an, welche erfolgreich das Hallenbad in Baienfurt betreibt. Arthur Pfau ist eine wichtige Säule unserer Ortsgruppe und vertritt die Interessen der DLRG auch als Gemeinde- ratsmitglied. Dadurch hat die DLRG und das Hallenbad in der Gemeinde einen herausragenden Stellenwert erreicht. Als besonderes Präsent erhielt er von den DLRG-Kame- raden der Ortsgruppe eine Karikatur von Günther Sterk. Rainer Müller, Vorsitzender der Ortsgruppe Baienfurt, wur- de bereits im November 2022 für seine 20-jährige Tätigkeit als Vorsitzender der Ortsgruppe mit dem Verdienstabzei- chen der DLRG in Silber geehrt. Er war über viele Jahre Leiter Ausbildung der Ortsgruppe Baienfurt und ist seit 2003 Vorsitzender der Ortsgruppe. Auch Rainer Müller erhielt zu seiner DLRG-Ehrung eine Karikatur von Günther Sterk als Präsent. Er ist seit 2012, seit der Gründung der Hallenbad Baienfurt e.G., Vorsitzender des Aufsichtsrats. Wir gratulieren den beiden herzlich zu diesen besonderen Ehrungen und freuen uns auf viele weitere gemeinsame Jahre in der DLRG Ortsgruppe Baienfurt und der Hallen- bad Baienfurt e.G. Ihre DLRG Ortsgruppe Baienfurt Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 24. März 2023 Die diesjährige, ordentliche Hauptversammlung (nach §12 der Satzung) wurde laut Vorstandssitzung vom 14. Dezember 2022 festgelegt auf: Freitag, 24. März 2023, um 19.00 Uhr im Gasthof Bräuhäusle in Baienfurt Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Totenehrung 3. Grußbotschaft der Gemeinde Baienfurt 4. Rückblick Jahresbericht 5. Geschäfts- und Kassenbericht 6 Bericht der Revisoren 7. Diskussion der Berichte 8. Entlastung des Vorstandes 9. Vorstellung und Erläuterung einer neuen Satzung des Vereins * 10. Diskussion und Abstimmung über das Inkrafttreten der Vereinssatzung 11. Wahl der nach der neuen Satzung vorgesehenen weiteren Vorstandsmitglieder 12. Anträge und Verschiedenes, geplante Aktivitäten 2023 13. Fachvortrag „Garten braucht Vielfalt“ von Tobias Hor- nung (Landschaftserhaltungsverband Ravensburg) Nach § 13 Absatz 2 der Satzung können Anträge zur Hauptversammlung nur in schriftlicher Form bis Freitag, 17. März 2023 bei der 1. Vorsitzenden eingereicht werden. Wir bitten Sie, zahlreich zu unserer Jahreshauptversamm- lung zu erscheinen, auch Gäste oder Bekannte aus Ihrem Umfeld sind stets willkommen. Ionela Atanasof, 1. Vorsitzende * Der Entwurf der neuen Satzung kann auf der Internetseite des Vereins www.gartenfreunde-baienfurt.jimdofree.com eingesehen werden. Des Weiteren liegen schriftliche Ex- emplare beim Vorstand zur Einsichtnahme aus. Ab jetzt Beilagenwerbung auch in Weingarten möglich bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaften PLUS 50 % Ersparnis bis März. • Auflage 12.000 Exemplare • Ab 70 € je Tsd. Stück (bis 20 gr., 5 € je weitere 5 gr.) Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Sie im Blickpunkt! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert GEWÜRZE AUS DER REGION - Gewürzmischungen aus eigener Produktion - Geprüft und kontrollierte Gewürze - Heilkräuter für die Gesundheit - Verschiedene Teesorten Lagerverkauf in Baienfurt, Bucher 1, Tel. 0751 569 569 7 Auf den Wochenmärkten Weingarten, Ravensburg. 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(Job-ID – Teilzeit, Langenargen: 42121 | Vollzeit, Ravensburg: 39862) Leiter (m/w/d) Malerwerkstatt Organisieren Sie die Maler-, Lackier-, Tapezier- und Boden- belagsarbeiten an den Standorten von Vetter. Dazu gehören die Koordination von Dienstleistern sowie das Führen und Fördern von Mitarbeitenden. (Job-ID 42677) IT-Qualitätsmanager (m/w/d) Computervalidierung Erstellen Sie Testpläne und überprüfen Sie am Standort Ravensburg zentrale IT-Systeme und -Prozesse sowie Soft- ware- und Hardware-basierte IT-Infrastrukturkomponenten. (Job-ID 38303) Gastfreundliche Personen mit freiem Zimmer gesucht Sie möchten sich sozial engagieren und können ein freies Zimmer oder eine freie Einliegerwohnung zur Verfügung stellen? Sympathische, berufstätige 39-jährige Frau mit Intelligenzminderung sucht eine Familie, ein Paar oder eine Einzelperson, um weiterhin im Rahmen des „Betreuten Wohnen in Familien“ begleitet leben zu können. 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                    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 17. Februar 2023 Nummer 7 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 21. Februar 2023 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt -Baindt Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von je- dermann während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsad- resse postalisch übermittelt. um Uhr am 19.02.2023 10 Kath. Kirche Baienfurt Fasnetssonntag, Alle Bürgerinnen und Bürger von Baindt sind dazu aufgerufen, dem Narrentreiben ein Ende zu setzen und die verantwortlichen närrischen diesjähriges Maskenvertreiben mit anschließendem Narrengericht statt. Die Narrenzunft Raspler bedankt sich bei allen, die für eine gelungene Fasnet 2023 beigetragen haben. * * Anschließend feiern wir mit Euch den Kehraus 2023 in der Schenk-Konrad-Halle. * Am Dienstag, den 21.02.2023 findet um 19 Uhr auf dem Dorfplatz unser “Rechtsbrecher” vor ein “Narrengericht” zu stellen. Narr enm esse bibli sche r Ko stüm verle ih Sei d abei ! Maskenvertreiben mit Narrengericht 2023 Raspler - ratsch, ratsch Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 In der Gemeinderatssitzung am 14.02.2023 wurde die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen Neugestaltung Ortsmitte Neue Amtsblattrubrik „Neugestaltung Ortsmitte“ Es ist der Gemeinde Baindt ein Anliegen, unsere Bürge- rinnen und Bürger über die Entwicklungen im Zusam- menhang mit der Neugestaltung der Ortsmitte auf dem Laufenden zu halten. Ab sofort finden Sie Hinweise und Informationen zu den Entwicklungen im Fischerareal und am Dorfplatz unter dieser Rubrik. Damit mit der Umgestaltung des Dorfplatzes begon- nen werden kann, sind Baumfällarbeiten notwendig! Im Rahmen der Neugestaltung der Ortsmitte und der damit einhergehenden Sanierung des Dorfplatzes ist die Rodung der Bäume und Sträucher auf dem Dorfplatz unvermeidbar und für Ende Februar 2023 vorgesehen. Sämtliche Baumpflegemaßnahmen (schonende Form- und Pflegeschnitte, Sondermaßnahmen, Fällungen) kön- nen grundsätzlich das ganze Jahr durchgeführt werden, sofern kein Landesrecht, keine Baumschutzsatzung oder keine naturschutzrelevanten Punkte dagegensprechen. Jedoch ist das Fällen oder die Durchführung von Son- dermaßnahmen für Bäume außerhalb von gärtnerisch genutzten Flächen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. Sep- tember verboten. Daher müssen die notwendigen Maß- nahmen bis Ende Februar erfolgen. Die Rodungsarbeiten werden vom Bauhof der Gemeinde Baindt ausgeführt. Die Linde im Halbkreis am Bach kann stehen bleiben, die anderen Bäume im Baustellenbereich müssen entfernt werden. Sträucher und Hecken werden im selben Zug auf Stock gesetzt. Auch der Efeu an der Mauer neben und unterhalb der Brücke wird beseitigt. Im Rahmen der Neu- gestaltung werden jedoch wieder viele neue heimische Bäume und Sträucher gepflanzt. Wir sind sehr bestrebt, die Tiere zu schützen sowie die Bäume und Sträucher als Lebensraum zu nutzen. Der Maßnahmenzeitraum be- rücksichtigt die Reproduktionszeit der meisten Tierarten. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 18. Februar und Sonntag, 19. Februar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. Februar Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Sonntag, 19. Februar Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Fasnetswoche Am Freitag, den 17.02.2023 bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoffhof da- für am Fasnetssamstag, den 18.02.2023 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Februar 19.02. Schalmeienball SKH 19.02. Narrenmesse Kath. Kirche Bft. 21.02. Maskenvertreiben DP 22.+23.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 25.+26.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.+26.02. Ausstellung Kreativer Montag DBS Zur Information Landkreis Ravensburg Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde Personen, die einen Pflanzenschutz Sachkundeausweis besitzen, müssen in einem Dreijahresrhythmus min- destens vier Stunden Fortbildung besucht haben. Das Landwirtschaftsamt bietet hierzu eine 4-stündige Prä- senzveranstaltung an. Die Veranstaltung findet am Montag, 27.02.2023 von 10:00 bis 15:00 Uhr im Gasthaus Post in Wolfegg statt. Das Tagungsprogramm beinhaltet aktuelle Themen rund um den Pflanzenschutz im Ackerbau und Grünland. Herr Fink (DEULA) gibt praktische Tipps zum TÜV bei Pflan- zenschutzgeräten. Mitarbeitende des Landwirtschaftsam- tes erläutern Änderungen der rechtlichen Vorgaben zum Pflanzenschutzmitteleinsatz. Daneben erhalten Sie Infor- mationen zu neuen Ansätzen in der Ampferbekämpfung und zu Giftpflanzen auf Wiesen und Weiden. Weitere The- men sind die Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes in Schutzgebieten und die aktuellen Entwicklungen beim Anwenderschutz. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Von 12:00 – 13:00 Uhr ist eine Mittagspause vorgesehen. Die Kosten für Essen und Getränke sind von den Teilnehmen- den selbst zu tragen. Eine Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum ist bis 22.02.2023 zwingend erforderlich per Telefon unter der 0751/85-6010 oder als E-Mail an la@rv.de. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 94 06-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt - Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Diakonisches Werk OAB Einfache Unterstützung bei Energiekosten Die vier Kirchen in Baden-Württemberg helfen konkret und mit geringem Aufwand: Kirchensteuer aus Energie- preispauschale fließt direkt an Menschen mit Energienot- lagen – Antragstellung über örtliche Beratungsstellen. Als im September 2022 die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an die Arbeitnehmer*innen ausgezahlt wur- de, profitierten davon auch die Kirchen, weil sie mehr Kir- chensteuer einnahmen. Denn die als Entlastung für die hohen Energiepreise gedachte Zahlung war zwar frei von Sozialabgaben, aber einkommensteuerpflichtig. Die evangelischen und katholischen Kirchen in Ba- den-Württemberg haben miteinander vereinbart, dass diese Geldmittel vollständig weiter gegeben werden. Hierfür werden sowohl die Caritas als auch die Diako- nie im Land eingesetzt. Für unsere Region in den beiden Landkreisen Ravensburg und Bodenseekreis sind alle vier Wohlfahrtsverbände ansprechbar: Caritas Bodensee-Oberschwaben Caritasverband für das Dekanat Linzgau e.V. Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Diakonie Überlingen-Stockach Einen Antrag auf Energiebeihilfe können Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen stellen, die durch die steigenden Energiepreise überbelastet werden, aber keinen unmittelbaren Anspruch auf staatliche Unterstüt- zung haben. Im Fokus stehen Rentnerinnen und Rentner, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Teilzeitbe- schäftigte. Auch Beziehende von Wohngeld, Kinderzu- schlag oder BAföG können durch die Energiebeihilfen unterstützt werden, wenn dadurch ein Bezug von umfas- senden staatlichen Leistungen vermieden werden kann. Deshalb sollten neben den Energiekostenrechnungen auch Bescheide über das Einkommen zur Beratung mit- gebracht werden. Der Inhalt der Beratung bleibt immer vertraulich. In den Beratungsstellen stehen die Mitarbeitenden bereit, um bei der Antragstellung zu unterstützen. Diese ist un- kompliziert und erfolgt über ein Formular in Verbindung mit Nachweisen über die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung und die Einkommen des Haushalts. Für die Jahre 2022 bis 2024 können betroffene Haushal- te jeweils einmalig einen Antrag stellen. Pressemitteilung