Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
Rathaus
Baindt liegt richtig!
Blühende Stauden auf dem Friedhof
Kreisverkehr im Sommer
Ortsschild Baindt im Sommer

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "schnitt".
Es wurden 299 Ergebnisse in 4 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 231 bis 240 von 299.
Amtsblatt_KW_19_13_05_2022.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 13. Mai 2022 Nummer 19 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Tag der Städtebauförderung am 14. Mai 2022 An diesem Tag sind bundesweit alle Städte und Gemeinden eingeladen, sich zu beteiligen, um ihre Städtebauförderung vor Ort erlebbar zu machen und ihre Projekte, Planungen und Erfolge einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Seit 2014 ist die Gemeinde Baindt im Landessanierungsprogramm Ortskern II. Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebie- tes „Ortskern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung der Ortsmitte, des „Fischerareals“, des Ortseingangsbereiches sowie die Neuschaffung eines Kreisverkehrs als Verbindung von der Kreisstraße zur Gemeinde. Das Gebiet soll für verdichteten Geschosswohnungsbau genutzt und als neues Wohngebiet von Baindt in zentraler Lage in die Gemeinde integriert werden. Ziel ist es, den formulierten Anspruch nach einem Neubaugebiet mit eigener Prägung und der Möglichkeit vielfältige Wohnmodel- le umzusetzen und mit einer typologischen Vielfalt und kreativen Ideen zu verbinden. Eine Teilfläche des Fischerareals wurde bereits zur Einrichtung eines Lebensmittelmarktes reprivatisiert. Für die weiteren Flächen wird derzeit das Verfahren einer of- fenen Konzeptvergabe betrieben. Im Vorfeld wurden bereits ein städtebaulicher Ideenwettbewerb sowie eine umfangreiche Bürgerbeteiligung durchgeführt. Anfang des Jahres wurden im Wege der Konzeptvergabe für das neue innerörtliche Wohngebiet „Fischerareal“ die beiden An- kerprojekte für die Baufelder 1 und 2 vergeben. Gesucht werden nun in der zweiten Phase Anliegerprojekte mit eigenen Kon- zepten, die sich an eines der Ankerprojekte anschließen und zusammen das Baufeld entwickeln. Die Bewerbungsphase für die Anliegerprojekte läuft bereits und endet am 19. September 2022. Eine finale Entscheidung über die ausgewählten Bewerbungen erfolgt Anfang November 2022. Am 30. Mai 2022 findet in der Schenk-Konrad-Halle eine weitere Informationsveranstal- tung zum Fischerareal statt. Bei dieser Veranstaltung stellen sich die Ankerprojektträger vor und der interessierte Perso- nenkreis erhält weitergehende Infos zum Anliegerverfahren. Weitere Informationen zum Fischerareal finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.baindt.de/fischerareal Seit 2014 betreibt die Gemeinde Baindt auf dem Areal der Klosterwiesenschule ein eigenes Nahwärmenetz. Der aktuelle Energiemix aus Kraft-Wärme-Kopplung und Gaskessel wird um zwei Pelletkessel und eine Solarthermieanlage ergänzt, damit die Wärmeerzeu- gung zukünftig regenerativ gestaltet werden kann. Der Ausbau beginnt bereits im Herbst 2022 und soll bis zum Frühjahr 2023 fertiggestellt werden. Auch das neue Wohnquartier Fischerareal wird an das ge- meindeeigene Nahwärmenetz angeschlossen. Das Nahwärmenetz mit regenerativem Energiemix trägt einen wichtigen Teil dazu bei, um den Effizienzhaus- standard erreichen zu können. Mit Hilfe der Umrüs- tung soll die CO₂-Bilanz des Nahwärmenetzes in Baindt gesenkt werden. Auf dem Weg zum Erreichen der Klimaschutzziele des Landes und der Gemeinde Baindt ist dies ein weiterer wichtiger und notwendiger Schritt. Für den Ausbau erhielt die Gemeinde kürzlich einen Zuwendungsbescheid über Fördermittel in Höhe von 200.000 Euro. Baindt ist damit eine von vier Gemeinden in Ba- den-Württemberg, die Fördermittel aus dem Pro- gramm „Energieeffiziente Wärmenetze“ vom Kar- lsruher Institut für Technologie bekommt. Das Büro Kirchner Energie GmbH unterstützt die Gemeinde tatkräftig seit mehreren Jahren in vielen energetischen, kommunalen Themen. Unter anderem hat sie zusammen mit der Energieagentur Ravensburg die Fördermittel für den Ausbau beantragt. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Für die künftige Gestaltung des Dorfplatzes wurde die Planung weiter vorangetrieben. In den vergangenen Monaten wurden pandemiebedingt viele neue Wege erprobt, um Städtebauförderung auch in digitalen Formaten zu vermitteln. Um im weiteren Verlauf die Gestaltung der Ortsmitte aus möglichst vielen verschiedenen Blickwinkeln betrachten zu können, fand am 24. Juli 2021 eine Bürgerwerkstatt mit einem Spaziergang durch die Ortsmitte statt. Anschließend wurde im Rahmen einer Dialogpha- se über zwei Entwurfsvarianten sowie über die mit zu berücksichtigenden Themen der verkehrlichen Anbindung, Vernetzung und Mobilität diskutiert. Am 26. April 2022 fand dann in der Schenk-Konrad-Halle eine öffentliche Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt statt. Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger mitreden, mitentscheiden und vor allem mitgestalten können. Wir freu- en uns auf eine tolle Ortsmitte in Baindt, die aus einem gemeinschaftlichen Beteiligungsprozess entwickelt wird. Die Entwurfs- pläne zur Umgestaltung des Dorfplatztes finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/ baumassnahmen/dorfplatz . Ihre Gemeindeverwaltung Nachlese zur Dorfputzete Bei schönem Wetter fand am vergangenen Samstag zum 11. Mal in unserer Gemeinde die „Dorfputzete“ statt. Ca. 30 Helferinnen und Helfer wurden von Seiten des Hauptamtsleiters, Herr Plangg, zur Reinigung von 6 verschiedenen Plätzen im Gemein- degebiet eingeteilt wurden. Hauptsächlich Flaschen, Dosen, Tüten, Zigarettenschachteln, aber auch Folien, Pizzaverpackungen und ein kaputter Wäscheständer wurden eingesammelt. Im Anschluss daran, haben sich alle fleißigen Helferinnen und Helfer auf dem Feuerwehrgelände bei einem zünftigen Vesper gestärkt. Herzlichen Dank, dass Sie unser Dorf wieder „herausgeputzt“ haben – bis zum nächsten Mal. Ihre Gemeindeverwaltung Abschied von der Feuerwehr – Vielen Dank für Ihren Einsatz! Im Rahmen der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt am 29.04.2022 wurden die Herren Georg Konzett und Franz Schnez aus der Einsatzabteilung verabschiedet. Treu und zuverlässig waren Georg Konzett über 43 Jahre und Franz Schnez über 40 Jahre im Einsatz für die Feuerwehr in Baindt. Wir hoffen sie bleiben der Feuerwehr in der Altersabteilung lange erhalten und geben weiterhin ihr umfangreiches Wissen an die jüngeren Einsatzkräfte weiter. Vielen Dank für ihr Ehrenamt in der Feuerwehr, mit vielen Einsatz- und Übungsstunden. Foto von links nach rechts: Franz Schnez, Georg Konzett Quarantäne- und Isolationsregeln in Baden-Württemberg wurden zum 3. Mai angepasst • Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind zwar weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Allerdings endet die Isolation nach Ablauf von fünf Tagen, sofern die Be- troffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z. B. Husten oder Fieber) haben. • Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden. Es gilt weiterhin: Wer krank ist, soll- te zu Hause bleiben. • Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht - unabhängig vom Impfsta- tus - künftig vollständig. Für sie wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren. Darüber hinaus sollten die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt das Tragen einer medizinischen Maske genauso wie die Einhaltung der Abstands- und Hygi- eneregeln. • Für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich gilt: Beschäftigte, die in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen tä- tig sind, unterliegen im Anschluss an die Absonderung (fünf Tage) einem beruflichen Tätigkeitsverbot von maximal zehn Tagen. Dieses endet mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses, oder spätestens am 15. Tag nach dem Erst- nachweis des Erregers. Der Schnelltest darf frühestens zehn Tage nach dem Erstnachweis des Erregers durchgeführt werden. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt sucht für den Bauhof zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d). Es handelt sich um eine bis Oktober 2022 befristete Stelle auf 450 € Basis. Sie werden dabei hauptsächlich Pflegearbeiten im Grünbereich übernehmen. Die monatliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden und kann an einem bzw. zwei Tagen pro Woche geleistet werden. Der Besitz des Führerscheins - Klasse B - ist wünschenswert, aber nicht Bedingung. Für Fragen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg für ein persönliches Gespräch oder telefonisch (Tel. 07502/9406-11) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 29.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de Erzieher/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadt- nähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unser Kindergarten. Wir suchen zur Unterstützung unseres sieben–gruppigen Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ zum nächst- möglichen Zeitpunkt eine/n Erzieher/in (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 90 % eine/n Erzieher/in (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 38 % (Krippe) Zu Beginn des neuen Kindergartenjahres eröffnen wir eine neue Gruppe. Neben einer Gruppenleitung (90 %) suchen wir weitere 3 Fachkräfte mit einem Beschäftigungsumfang zwischen 60 % und 70 %. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Kinder sind im Al- ter von zweieinhalb bis fünf Jahren. Die Arbeit der Einrichtung ist situations– und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, För- derung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Planung und Dokumentation der pädagogischen Arbeit sowie Beobachtung und Reflektion von kindlichen Bil- dungs- und Entwicklungsprozessen - Sozialpädagogische Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern unter Berücksichtigung der altersspezifischen Besonderheiten und individuellen Entwicklungen - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen Wir bieten Ihnen: - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz - ein motiviertes Team - eine Vergütung nach dem TVöD-SuE S 8a Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Integrationsfachkraft (m/w/d) für die Betreuung eines Kindes für 15 Std./Woche Für Fragen steht Ihnen die Kindergartenleiterin Frau Stoll unter der Tel. 07502/94114-141 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 27.05.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 10. Mai 2022 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Sachbeschädigungen und Schmierereien im Schulgelände In der Nacht vom 30. April auf den 01. Mai wurden mehrere Scheiben und Wände von verschiedenen Schulgebäuden mit Schaum und Zahnpasta ver- schmiert. Zudem wurde ein Beleuchtungskörper stark beschädigt. Darüber hinaus wurde auch in der großen Sporthalle der Hallenboden mit einer klebrigen Flüssig- keit begossen und die großen Sportmatten ebenfalls mit Schaum besprüht. Die Beseitigung der Schäden beläuft sich auf ca. 2.000 €. Diese Sachbeschädigungen wurden unver- züglich zur Anzeige gebracht - voraussichtlich mit eher überschaubaren Erfolg - es sei denn und da sind wir auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen, dass zufällig Beobachtungen gemacht wurden, die zur Aufklärung dieser Sachbe- schädigungen dienlich sind. Wenn Sie etwas beobach- tet haben, melden Sie dies bitte im Rathaus beim Hauptamtsleiter Walter Plangg (Tel. 07502/9406-11). Selbsternannte Ordnungshüter auf dem Friedhof Bei der Friedhofsverwaltung ist eine Beschwerde einge- gangen, dass Gegenstände wie Kerzenhalter u. ä. von den Ablageflächen bei den Urnenwänden von Personen entsorgt wurden, die nicht Eigentümer dieser Gegenstän- de waren. Wir weisen nochmals darauf hin, dass lediglich der Bau- hof oder Angestellte der Gemeindeverwaltung berechtigt sind, Gegenstände bei den Urnenwänden zu entfernen. Da in diesem Falle die Gegenstände nicht weggeworfen werden, sondern den Eigentümern die Möglichkeit zur Abholung gegeben wird. Wer hierzu sachdienliche Hinweise geben kann, meldet sich bitte bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Baindt, Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail: elvira.heine@baindt.de Friedhofsverwaltung Wir starten einen neuen Versuch, um das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement zu würdigen Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest nochmals we- gen der Corona-Pandemie auf das folgende Jahr 2022 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 16.09.2022 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leis- tungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 30. Juni 2022 Personen mit, die es Ihrer Meinung nach verdient haben, für ihre Leistungen ge- würdigt zu werden. Die Vorschläge vom vergangenen Jahr werden berück- sichtigt. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Ihre Gemeindeverwaltung Welche Vorsorgemaßnahmen sind bei Starkregen und Hochwasser zu treffen? - Möglichkeit zur Bestellung von Sandsäcken - Wenn das Wetter verrücktspielt, können sich alle, Bür- gerinnen und Bürger sowie Feuerwehrleute und Bau- hof, auf arbeitsintensive Stunden gefasst machen. Sich aufstauendes Wasser kann schnell Straßen oder Keller überfluten und Wege unterspülen. In den vergangenen Jahrzehnten wurde eine Zunahme von Starkregenereig- nissen in Deutschland beobachtet. Von einer Fortsetzung dieses Trends ist im Zusammenhang mit dem Klimawan- del auszugehen. Folgen können fatal sein, wenn Sie keine Vorkehrungen treffen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich informieren und ihr Umfeld durch Schutzmaßnahmen sichern. Jede Person ist dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvor- sorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen. Vorsorge ist auch dann notwendig, wenn Sie sich durch technische Maßnahmen der Gemeinde, wie zum Beispiel Kanäle, ge- schützt fühlen. Besonders Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal sind durch abströmendes bzw. sich aufstauendes Wasser gefährdet. Es ist zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Nachbargrundstücke wichtig, dass Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 auf Ihrem eigenen Grundstück eine ordnungsgemäße Entwässerung stattfindet. Grundsätzlich ist Regenwasser auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen. Insbesonde- re Dachflächen sollten korrekt an die Regenentwässe- rung angeschlossen werden, da abströmendes Wasser ansonsten auf benachbarte Grundstücke abfließen und deren Entwässerungssystem sowie Kanäle in naher Um- gebung überfordern kann. Dachrinnen und Fallrohre müs- sen die passenden Abmessungen haben, sonst kann die Dachentwässerung Starkregen nicht richtig aufnehmen. Die Abführung von Regenwasser durch dünnere Plastik- schläuche anstelle von Fallrohren reicht nicht aus. Bedenken Sie, 100-prozentige Sicherheit vor einem Hoch- wasser gibt es nicht, Vorsicht und persönliche Vorsorge helfen jedoch Risiko und Schadenspotential zu minimieren. Wir empfehlen Ihnen folgende Maßnahmen umzusetzen: - Schützen Sie Ihr Gebäude durch eine Rückstauklappe, diese verhindert bei extremen Regenmengen, die die Kanalisation überfordern können, dass Oberflächen- und Abwasser über Sanitäranlagen zurückströmen. - Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Wetter- und Starkregenwarnungen. Diese finden Sie unter an- derem auf der Website des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de). - Bei hochwassergefährdeten Stockwerken darauf ach- ten, dass hier keine wertvollen Gegenstände gelagert werden. - Beschaffen Sie sich, wenn notwendig, mobile Schutz- elemente für Fenster, Garagen und Türen (z.B. Sand- säcke). - Sichern Sie sich finanziell ab. Schnell können finanziellen Schäden durch ein starkregenbedingtes Hochwasser private Rücklagen sprengen. Eine Elementarschadens- versicherung schützt Sie hier vor den finanziellen Folgen. - Verzichten Sie auf eine großflächige Versiegelung. Eine Versickerung intensiver Niederschläge ist nur bei durchlässigem Untergrund möglich. Die Gemeinde ist bemüht, alles Erforderliche zu tun, um die in Starkregensituationen entstehenden Schäden so gering wie möglich zu halten und vor allem vorzubeugen. So unterstützte die Gemeinde und die Freiwillige Feuer- wehr in der Vergangenheit Bürgerinnen und Bürger, deren Häuser und Grundstücke bereits von Starkregen betroffen waren, mit der Beschaffung von Sandsäcken. Sandsäcke sind jedoch nur geeignet, wenn Sie schon vorher verlegt wurden. Ebenso können beim Hochwasser verwendete Sandsäcke wiederverwendet werden, hierzu müssen sie gut getrocknet und mehrmals gewendet werden. Durch den gemeinsamen Einsatz von Freiwilliger Feuer- wehr und Bauhof konnte bisher die Lage gut kontrolliert werden und unseren Baindterinnen und Baindtern wurde schnellstmöglich geholfen. Ein großer Dank geht an dieser Stelle an alle Helferinnen und Helfer bei der Feuerwehr sowie der Jugendfeuerwehr, beim Bauhof und auch bei der Bevölkerung! Um für die Zukunft noch besser gerüstet zu sein, wird die Jugendfeuerwehr Sandsäcke mit einer Sandfüllma- schine befüllen. Zum Selbstkostenpreis von 3 Euro pro gefüllten Sandsack werden die Sandsäcke an Bürge- rinnen und Bürger der Gemeinde Baindt ausgegeben. Die Sandsäcke haben eine Größe von 30 x 60 cm. Bitte melden Sie bis zum 22. Mai 2022 Ihren Bedarf (Anzahl) von Sandsäcken an Frau Stephan (E-Mail: m.stephan@ baindt.de oder Tel. Nr. 07502 9406-59). Weitere Informa- tionen zur Ausgabe und Abwicklung erhalten Sie zeitnah. Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2022 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2022 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt Auch die diesjährige Jahreshauptversammlung stand noch unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Roland Bucher eröffnete diese am Freitag, dem 29.04.2022 wie- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 der in einem kleineren Rahmen als sonst und begrüßte die Anwesenden, darunter auch Bürgermeisterin Simone Rürup und Ehrenkommandant Erich Brei. Die diesjährig Geehrten und Beförderten Foto: von links nach rechts: Georg Konzett, stv. Kreis- brandmeister Norbert Fesseler, Martin Rude, Alexander Svoboda, Franz Schnez, Martin Frank, Michael Koscher, Luis Bürck, Christian Schmid, Bürgermeisterin Simone Rürup, Feuerwehr Kommandant Roland Bucher Nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde in einer Schweigeminute den verstorbenen Kameradinnen und Kameraden gedacht. Schriftführer Andreas Joachim blickte im Anschluss in seinem Bericht, verbunden mit di- versen Bildern und Erläuterungen von Roland Bucher, auf das Jahr 2021 zurück. Geprägt durch die Corona-Pande- mie gab es auch im vergangenen Jahr keinen oder einen zum Teil nur sehr eingeschränkten Probenbetrieb. Auch die Aus- und Weiterbildungslehrgänge litten unter den Einschränkungen. Kommandant Roland Bucher berichtete von einem durch- schnittlichen Einsatzjahr. Überwiegend wurde auch 2021 technische Hilfe geleistet. Erfreulich ist weiterhin die Ent- wicklung des Personalstands mit 38 Aktiven und einem Durchschnittsalter von 33 Jahren. Im Ausblick auf die kommenden Jahre stellte Roland Bu- cher die geplanten Lehrgänge und Anschaffungen vor, darunter die bauliche Maßnahme am Feuerwehrhaus sowie die Beschaffung des neuen Fahrzeugs, das vor- aussichtlich Ende 2023 geliefert wird. Die Fachbereichs- verantwortlichen gaben zudem einen kurzen Einblick in ihren jeweiligen Bereich. Jugendfeuerwehrwart Markus Striegel folgte mit dem Be- richt über die Jugendfeuerwehr. Auch hier litt der Übungs- betrieb unter den coronabedingten Einschränkungen. So konnte lediglich der Landesjugendfeuerwehrtag in Tripsdrill besucht werden. Kassierer Peter Mohring berichtete von einem nahezu unveränderten Kassenverlauf des letzten Jahres und die Kassenprüfer bestätigten eine einwandfreie Kassenfüh- rung und lobten die ausgezeichnete Buchführung. Frau Bürgermeisterin Rürup dankte der Feuerwehr und im besonderen Kommandant Roland Bucher für deren Einsatz und die unkomplizierte Zusammenarbeit. Im Anschluss der Grußworte folgten die Ehrungen durch den stellvertretenden Kreisbrandmeister Norbert Fesse- ler. Zum Feuerwehrmann wurden befördert: Uwe Streu- bel und Luis Bürck. Zum Oberfeuerwehrmann wurden befördert: Martin Frank und Moritz Konzett. Für 15 Jahre Feuerwehrdienst wurden Hugo Futterer und Alexander Svoboda geehrt. Die Ehrung der Gemeinde für 20 Jahre Feuerwehrdienst erhielten Martin Rude, Christian Schmid und Michael Koscher. Sage und Schreibe 40 Jahre Dienst hat Franz Schnez geleistet und erhielt dafür die Aus- zeichnung des Landes Baden-Württemberg in Gold. Lei- der nahm Franz dies zum Anlass, gemeinsam mit Georg Konzett von der Einsatzabteilung in die Altersabteilung zu wechseln, so dass uns nun über 80 Jahre Feuerwehr- erfahrung und zwei treue und zuverlässige Einsatzkräf- te fehlen. Neu in die Feuerwehr aufgenommen wurde im Anschluss Sascha Biggör, und so schloss Komman- dant Bucher mit einem positiven Ausblick die diesjährige Hauptversammlung gegen 22 Uhr. Ferienprogramm Ferienbetreuung in den Pfingstferien Liebe Eltern, wir erinnern daran, dass auch in den Pfingstferien, vom 07.06.-10.06.2022 die Gemeinde Baindt für alle Grund- schülerinnen und Grundschüler eine Ferienbetreuung in den Räumen der Klosterwiesenschule anbietet. Die An- meldung kann über reservix.de erfolgen und ist auch für die Sommer- und Herbstferien bereits freigeschalten. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss für die Pfingstferienbetreuung ist am 17.05.2022. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext auf reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 14. Mai und Sonntag, 15. Mai Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Samstag, 14. Mai Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hochbergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 Sonntag, 15. Mai Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0 Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. Mai 13.05. Raspler JHV SKH 14.05. Flohmarkt „Rund ums Kind“ KWS 15.05. Konfirmation I Kath. Kirche Bft. 15.05. Blutreitergruppe Georgsritt in Bergatreute 18.05. Seniorentreff Ausflug mit Maiandacht 20.05. Blutreiter JHV BSS 20.05. Impulse Frauenfrühstück BSS 22.05. Konfirmation II Kath. Kirche Bft. 22.05. Tag der offenen Tür vom Kunstkreis, DRK und DLRG ab 14 Uhr, Wo: Containeranlage Baindterstr. 48/1 26.05. Blutreiter Proberitt in Weingarten 27.05. Blutreiter Blutritt in Weingarten 31.05. Gemeinderatssitzung Rathaus Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 persönliches Würden könnten Abhängig Öl Präsident „Die – kön benötigt. Für wären fünf – ungefähr für Raumwärme Gaststätten Würden anschließen, ließen – jährlich fi Präsident wür schließenden für wohngebäuden könnte „ ganztägig Räume Grad?“, Häl länger. empfiehlt „ein persönliches Gasembargo“, Energieträger würden lässt fürs „Tempoli führen führende für Düngeprodukte. „Wir Krieges“, für Ukraine“, Landstraßen. wären Maßnahme, Ölimporte – Öl Ölprodukten würde wäre wür Pflicht. Fuß Höchstgeschwindigkeitenbenötigenüber mäßig Streckenlänge unnötige Landstraßen – Lebensmittelabfälle ändern. „Zudem treffen.“ hätte Effekt Würde läge Treibstoffver Homeoffice brächte über Broschüre desamt.de/sites/default/files/medien/ Tim Bartels (Umweltbriefe) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Zur Information Die besten Wünsche zur Konfirmation Im Namen des Gemeinderates und der Ge- meindeverwaltung gratuliere ich allen Kon- firmandinnen und Konfirmanden und wün- sche ihnen zu diesem hohen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge ihnen und ihren Familien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Simone Rürup, Bürgermeisterin Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 22: Bestellen und behalten Beim Bestellen kommt's drauf an, ob die Waren zurückgeschickt werden. Auf das Konto einer Waren-Rücksendung gehen 370 g CO2. Eine Online-Bestellung von Schuhen inklusive Retoure verursacht rund 1 kg CO2. Daher: Online nur das bestellen, was man auch behalten möchte. Wenn schon online, dann am besten Sammelbestellungen tätigen, keine Einzellieferungen. Die Umweltwirkung der Retouren belief sich 2018 geschätzt auf 238 000 Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e). Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunika- tion, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schus- sentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 26: Krummes Obst und Gemüse kau- fen Die inneren Werte zählen (für den Klima- schutz) – auch bei Obst und Gemüse. Auf dem Weg vom Acker bis zum Teller werden jedes Jahr riesige Mengen an Lebensmittel entsorgt. Rund 1,4 Millionen Tonnen landen jedes Jahr im Müll. Denn viele Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten makelloses und perfekt geformtes Obst und Gemüse in Einheits- größe. Was nicht diesen unrealistischen Anforderungen entspricht und als unverkäuflich gilt, landet oftmals gar nicht erst im Ladenregal, sondern gleich in der Tonne. Rund 30 bis 40 Prozent der Ernte und damit wertvolle landwirtschaftliche Ressourcen werden so verschwendet. Diese Nichtwertschätzung von Lebensmitteln seitens der Kundschaft ist nicht nur für die hart arbeitenden Land- wirtinnen und Landwirten ein großes Problem, sondern auch für das Klima. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Bluthochdruck ist vielen unbewusst Laut Statistik des Robert-Koch-Instituts ist jeder dritte Bundesbürger von Bluthochdruck betroffen. 30 Prozent wissen jedoch nichts von ihrer Erkrankung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist anlässlich des Welt-Hyperto- nie-Tages am 17. Mai auf das Selbsthilfe-Angebot der Deutschen Hochdruckliga hin, das von den Verbänden der Gesetzlichen Krankenversicherung finanziell unter- stützt wird. Weitere Informationen zu Hypertonie (Blu- thochdruck) bietet die Hochdruckliga auf ihrer Internet- seite www.hochdruckliga.de. Zur Selbsthilfeförderung der Landwirtschaftlichen Kran- kenkasse informiert die SVLFG unter www.svlfg.de/selbst- hilfefoerderung. Das hilft gegen Bluthochdruck Die Volkskrankheit Bluthochdruck ist Hauptursache für Herzinfarkt, Schlaganfall und Nierenversagen. Ein gesun- der Lebensstil ist nicht nur die beste Vorsorge, sondern auch Teil der Therapie. Bei leicht erhöhtem Blutdruck rei- chen schon kleine Veränderungen des Lebensstils aus, um in den gesunden Bereich zu gelangen. Dazu gehören Bewegung sowie eine gesunde Ernährung mit viel Gemüse und Obst, möglichst frisch zubereitet mit viel Kräutern und Gewürzen. Mit Ausdauertraining – dreimal pro Woche für 30 bis 45 Minuten – wird der Blutdruck optimal gesenkt. Sehr gut eignen sich Nordic Walking, Wandern, Laufen und Radfahren. Schwimmen ist nicht unbedingt geeignet, da es durch einen längeren Kältereiz zu einem Blutdruckanstieg kommen kann. Alkohol, Nikotin und Stress können weitere Auslöser für Hypertonie sein. Unter therapeutischer Anlei- tung kann der Blutdruck auch durch Entspannungs- und Atemübungen günstig beeinflusst werden. Die Förderung von Bewegung ist daher auch ein wich- tiges Handlungsfeld der Krankenkassen in der Primär- prävention. Bewegungskurse stehen hier zur Auswahl: www.svlfg.de/ gesundheitskurse-finden Volkshochschule Weingarten Vortrag Natürliche Klimaschwankungen und anthropogen be- dingte Klimaänderungen Eine Einführung Mit Dr. Andreas Schwab, Prof. für Geographie an der PH Weingarten Die Diskussionen um den vom Menschen verursachten Klimawandel sind ständig präsent und werden uns in den kommenden Jahrzehnten nicht mehr loslassen. Was aber steckt eigentlich dahinter? Gab es Klimaveränderungen nicht schon immer? Wie kann man da überhaupt den Menschen verantwortlich machen? Nach dem Vortrag zu den Grundlagen von Wetter und Klimasetzt dieser zweite Grundlagenvortrag von Andreas Schwab den Schwer- punkt auf den natürlichen und den vom Menschen ver- ursachten Treibhauseffekt. Dienstag, 31.05.2022, 19:30 - 21:00 Uhr (neuer Termin) Achtalschule Baienfurt, Primarstufe, Ravensburger Str. 18, Musiksaal 6,00 € (keine Ermäßigung, Abendkasse 9,00 EUR, bitte passend bezahlen) Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Anmeldungen bitte über die homepage der VHS Wein- garten unter www.vhs-weingarten.de oder im Rathaus Baienfurt, Tel. 4000 28. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Jahreshauptversammlung zu unserer Jahreshauptversammlung am Sonntag, den 15. Mai 2022 um 11 Uhr im Bischof-Sproll-Sall lalden wir alle Mitglieder und Inte- ressierte herzlich ein. TAGESORDNUNG: 1. Eröffnung der Versammlung 2. Begrüßung der Mitglieder und Feststellung der Be- schlussfähigkeit 3. Ehrung der verstorbenen Mitglieder 4. Bericht des 2. Vorsitzenden 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstands 8. Wahl der Kassenprüfer 9. Anträge 10. Sonstiges Die Versammlung findet unter Einhaltung der 2-G-Regeln statt. Das Tragen einer Maske ist freiwillig. Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesab- bau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Finanzamt Ravensburg Schnuppertag beim Finanzamt Ravensburg Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2023 ihre Mittlere Reife, die Fach- hochschulreife bzw. das Abitur ablegen werden und mit ei- ner Berufsausbildung oder mit einem Dualen Studium be- ginnen wollen, am 02.06.2022 von 14:00 Uhr – 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Fi- nanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplätze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden – Württemberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. Anmel- dungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Übrigens: Ihr findet uns auch auf der Bildungsmesse in der Oberschwabenhalle in Ravensburg am 24. und 25.05.22 Ihr Finanzamt Ravensburg in Weingarten Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 14. Mai - 22. Mai 2022 Gedanken zur Woche Liebe kann man nicht schenken, wenn man sie nicht hat; und man hat sie erst, wenn man sie schenkt. Aurelius Augustinus Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Samstag, 14. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 15. Mai – 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (+ Brunhilde Dre- her, Klara und Johannes Merk, Familie Schi- manowski, Paula und Rupert Gross mit Ange- hörigen, Walter Fri, Anton Ortner, Margarete Vollmer, Agathe und Adam Zimmermann, Jahrtag: Leo Schimanowski) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Amalia 14.00 Uhr Baindt - Villa Kunterbunt, Treffen der Erst- kommunikanten mit den MInis 18.30 Uhr Baienfurt – Marienlob mit dem Kirchenchor bei „Maria an der Eiche“ Köpfingen Dienstag, 17. Mai 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst 12.00 Uhr Baienfurt – Tag der ewigen Anbetung Ausset- zung des Allerheiligsten anschließend Beginn der Betstunden 19.00 Uhr Baienfurt – Abschluss mit dem sakramenta- len Segen Mittwoch, 18. Mai 09.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunion- austeilung 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 19. Mai 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 20. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 09.00 Uhr Baindt – Impulse Frauenfrühstück im Bischof Sproll Saal 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 21. Mai 14.00 Uhr Baindt – feierliche Erstkommunion der Blin- denschule in der Kirche (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (+ Ludmilla und Ro- chus Illenseer, Josefine Heine, Hedwig und Paul Krizikalla) Sonntag, 22. Mai – 6. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Konfirmation in der kath. Pfarrkirche 11.30 Uhr Baindt – Konfirmation in der kath. Pfarrkirche 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst 17.00 Uhr Baienfurt – Konzert mit Trompeten und Orgel „Der Sonne Glanz“ 18.00 Uhr Binningen – Maiandacht bei der Kapelle in Binningen Corona-Beschränkungen aufgehoben! – So wollen wir verfahren Das bischöfliche Ordinariat Rottenburg hat weitgehend alle Einschränkungen aufgehoben. Ab sofort gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstands- regeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der bisherigen Ordnung mit markierten Plät- zen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bän- ken ausgeteilt. Diese Plätze sind gedacht für alle, die sich besonders schützen wollen oder müssen. Denn mit der Aufhebung der Einschränkungen ist das Virus selbst noch nicht aus der Welt geschafft. Wir heißen sie herzlich willkommen und freuen uns, wieder unbeschwert Gottesdienst feiern zu können. Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Das Pfarrbüro ist in den Pfingstferien vom 07. Juni bis zum 17. Juni 2022 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bi- schof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neu- en Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkommunionkind. Jeder, der einem Erst- kommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erst- kommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öff- nungszeiten. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Kinderbibelwoche 2022 Dieses Jahr findet zum ersten Mal eine Kinderbibelwoche statt. Wann: 1. - 5. August 2022 v. 7:30 - 13:00 Uhr Wo: Gemeindehaus St. Martin, Bischof- Sproll-Saal in Baindt Wer darf mitmachen: Alle Kinder von der 1. - 4. Klasse (max. 25 Kinder) Kosten: 1. Kind 70,-- Euro, 2. Kind 50,-- Anmeldung: per E-Mail an: kinderbibelwoche_baindt@web.de Anmeldeschluss: 20. Juni 2022 Auf der Grundlage einer biblischen Geschichte, die uns die Woche über begleitet, werden Aktionen drinnen und draußen stattfinden. Außerdem werden verschiedene Angebote wie z.B. Bastelaktionen, Geschichten, Rallys, Handwerkliches, Lieder u.s.w angeboten. Die Kinder brin- gen ihr eigenes Vesper und Getränk mit. Es freut sich auf euch, euer Kinderbibelwochen-Team: Doris, Patricia, Eva, Rainer und Nadine. Einladung zum Seniorenausflug nach Irsee und Bad Wörishofen Wir laden Sie ganz herzlich ein zu unserem Seniorenausflug nach Irsee und Bad Wörishofen am Mittwoch, 18. Mai 2022. Die Abfahrt ist um 9.00 Uhr direkt vor dem Gasthaus Mühle. In der Klosterkirche St. Peter und Paul in Irsee haben wir für Sie eine kurze Kirchenführung gebucht. Im Anschluss feiern wir dort mit Herrn Pfarrer Staudacher eine Maiandacht. Wir bleiben im Klosterviertel, das geprägt ist von der groß- zügigen Pracht des Barocks und werden im Braugasthof das Mittagessen einnehmen. Dazu gehört das ursprünglich gebraute, mildwürzige, dunkle Klosterbier. Unser nächstes Ziel ist die Kurstadt Bad Wörishofen, bekannt durch Pfar- rer Kneipp. Hier haben Sie Gelegenheit den wunderschö- nen Kurpark zu besuchen oder Sie entscheiden sich für einen Stadtbummel. Zum Kaffeetrinken wird der Bus Sie zum Cafe Schwermer bringen, wo eine Vielfalt an Kuchen und Torten aus der hauseigenen Konditorei auf Sie wartet. Preis für Fahrt und Kirchenführung 20,00 Euro. Wenn Sie mitgehen möchten, dann melden Sie sich bit- te bis zum Sonntag, 15. Mai 2022 bei Erika Steinhauser, Telefon: 1347. Wir freuen uns auf einen Ausflugstag mit Ihnen ins schöne Allgäu. Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse lädt ein zum Baindter Frauenfrühstück impulse lädt ein zum Baindter Frauenfrühstück Zu jedem guten Werk bereit Baindter Frauenfrühstück Zu jedem guten Werk bereit Pater Johannes Baptist Schmid Am Freitag, 20.05.2022, um 9 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 5 € inkl. Kaffee u. Butterbrezel Anmeldung bis 17.05.2022 bei Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau A. Strehle 0160-97311633 / andreastrehle@t-online.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Das Pfarrbüro bleibt urlaubsbedingt bis einschließlich 30. Mai geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrer Martin Schö- berl direkt zur individuellen Termin-Vereinbarung unter: martin.schoeberl@elkw.de oder 0751/43656 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Psalm 98,1 Sonntag, 15. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 11.30 Uhr Baienfurt Konfirmation I in der Kath. Kirche Mittwoch, 18. Mai 16.00 Uhr Baindt Generalprobe für Konfirmation II und III in der Kath. Kirche Sonntag, 22. Mai Rogate 10.00 Uhr Baindt Konfirmation II in der Kath. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 11.30 Uhr Baindt Konfirmation III in der Kath. Kirche Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt Das Pfarrbüro bleibt urlaubsbedingt bis einschließlich 30. Mai geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrer Martin Schöberl direkt zur individuellen Termin-Vereinbarung unter: martin.schoeberl@elkw.de oder 0751/43656 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Psalm 98,1 Sonntag, 15. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 11.30 Uhr Baienfurt Konfirmation I in der Kath. Kirche Mittwoch, 18. Mai 16.00 Uhr Baindt Generalprobe für Konfirmation II und III in der Kath. Kirche Sonntag, 22. Mai Rogate 10.00 Uhr Baindt Konfirmation II in der Kath. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 11.30 Uhr Baindt Konfirmation III in der Kath. Kirche www.evangelisch-baienfurt-baindt.de www.instagram.com/ev.kirche.baienfurt.baindt www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt Das Pfarrbüro bleibt urlaubsbedingt bis einschließlich 30. Mai geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrer Martin Schöberl direkt zur individuellen Termin-Vereinbarung unter: martin.schoeberl@elkw.de oder 0751/43656 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Psalm 98,1 Sonntag, 15. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 11.30 Uhr Baienfurt Konfirmation I in der Kath. Kirche Mittwoch, 18. Mai 16.00 Uhr Baindt Generalprobe für Konfirmation II und III in der Kath. Kirche Sonntag, 22. Mai Rogate 10.00 Uhr Baindt Konfirmation II in der Kath. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 11.30 Uhr Baindt Konfirmation III in der Kath. Kirche www.evangelisch-baienfurt-baindt.de www.instagram.com/ev.kirche.baienfurt.baindt www.instagram.com/ ev.kirche.baienfurt.baindt Gedanken zum Wochenspruch „Wer singt, betet doppelt.“ – So hat schon Augustin auf den Punkt gebracht, warum Lieder für den christlichen Glauben eine so große Rolle spielen. Wie eine große Befreiung empfinden es deshalb viele Menschen, dass nach der Hochphase der Pandemie wieder kräftig gemeinsam gesungen werden kann. Weil beim Singen noch eine andere Dimension ins Schwingen gerät als beim Sprechen ist es wie ein Ventil für unsere Emotionen, wir können uns die Freude, den Frust und die Angst von der Seele singen, und erleben, wie sich schon dadurch etwas in uns drin verändert. Der erste Schritt zu einer Veränderung der Situation. Warum sollten im Frühling nur die Vögel lauthals singen und den Schöpfer loben? Nehmen wir die Einladung dieses Sonntags auf: „Kantate!“ – „Singt!“ Ob vertraute Lieder, die uns ein Gefühl von Heimat geben oder neue Lieder, die unsere Zeit und ihren Esprit aufnehmen. – Hauptsache, es wird etwas davon spürbar, dass Gott mitten unter uns präsent ist und wir uns immer wieder wundern und ihm dafür danken können. Gedanken zum Wochenspruch „Wer singt, betet doppelt.“ – So hat schon Augustin auf den Punkt gebracht, warum Lieder für den christlichen Glauben eine so große Rolle spielen. Wie eine große Befreiung empfin- den es deshalb viele Menschen, dass nach der Hochphase der Pandemie wieder kräftig gemeinsam gesungen wer- den kann. Weil beim Singen noch eine andere Dimension ins Schwingen gerät als beim Sprechen ist es wie ein Ven- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 til für unsere Emotionen, wir können uns die Freude, den Frust und die Angst von der Seele singen, und erleben, wie sich schon dadurch etwas in uns drin verändert. Der erste Schritt zu einer Veränderung der Situation. Warum sollten im Frühling nur die Vögel lauthals singen und den Schöpfer loben? Nehmen wir die Einladung dieses Sonntags auf: „Kanta- te!“ – „Singt!“ Ob vertraute Lieder, die uns ein Gefühl von Heimat geben oder neue Lieder, die unsere Zeit und ihren Esprit aufneh- men. – Hauptsache, es wird etwas davon spürbar, dass Gott mitten unter uns präsent ist und wir uns immer wie- der wundern und ihm dafür danken können. Viel Freude beim Singen und Gottes Segen! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Gedanken zum Wochenspruch „Wer singt, betet doppelt.“ – So hat schon Augustin auf den Punkt gebracht, warum Lieder für den christlichen Glauben eine so große Rolle spielen. Wie eine große Befreiung empfinden es deshalb viele Menschen, dass nach der Hochphase der Pandemie wieder kräftig gemeinsam gesungen werden kann. Weil beim Singen noch eine andere Dimension ins Schwingen gerät als beim Sprechen ist es wie ein Ventil für unsere Emotionen, wir können uns die Freude, den Frust und die Angst von der Seele singen, und erleben, wie sich schon dadurch etwas in uns drin verändert. Der erste Schritt zu einer Veränderung der Situation. Warum sollten im Frühling nur die Vögel lauthals singen und den Schöpfer loben? Nehmen wir die Einladung dieses Sonntags auf: „Kantate!“ – „Singt!“ Ob vertraute Lieder, die uns ein Gefühl von Heimat geben oder neue Lieder, die unsere Zeit und ihren Esprit aufnehmen. – Hauptsache, es wird etwas davon spürbar, dass Gott mitten unter uns präsent ist und wir uns immer wieder wundern und ihm dafür danken können. Viel Freude beim Singen und Gottes Segen! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Konfirmationen 2022 Wir feiern in diesem Jahr die Konfirmation an zwei Terminen, mit insgesamt drei Gottesdiensten, in den Kath. Kirchen in Baienfurt und Baindt, damit alle Konfirmationsgäste und Gemeindeglieder genug Raum zum Mitfeiern haben. Pfr. Martin Schöberl Konfirmationen 2022 Wir feiern in diesem Jahr die Kon- firmation an zwei Terminen, mit insgesamt drei Gottesdiensten, in den Kath. Kirchen in Baienfurt und Baindt, damit alle Konfirmationsgäste und Gemeinde- glieder genug Raum zum Mitfeiern haben. Pfr. Martin Schöberl Nach dem Abendmahlsgottesdienst am 8.5. I. Konfirmation 15. Mai, 11.30 Uhr, Kath. Kirche Baienfurt Mika Bacher Diana Fischer Helena Escher Franziska Stratmann Hannes Vortmann II. Konfirmation 22. Mai, 10.00 Uhr, Kath. Kirche Baindt Miriam Kassner Annika Liche Tobias Oehler Pascal Oehler Amelie Schlezak Milana Ulrich Rebekka Zöschinger III. Konfirmation 22. Mai, 11.30 Uhr, Kath. Kirche Baindt Moritz Bürkle Fabian Dick Moritz Fischer Mika Hegele Ilona Kiemele Franziska Speidel Nach dem Abendmahlsgottesdienst am 8.5. I. Konfirmation 15. Mai, 11.30 Uhr, Kath. Kirche Baienfurt Mika Bacher Diana Fischer Helena Escher Franziska Stratmann Hannes Vortmann II: Konfirmation 22. Mai, 10.00 Uhr, Kath. Kirche Baindt Miriam Kassner Annika Liche Tobias Oehler Pascal Oehler Amelie Schlezak Milana Ulrich Rebekka Zöschinger III. Konfirmation 22. Mai, 11.30 Uhr, Kath. Kirche Baindt Moritz Bürkle Fabian Dick Moritz Fischer Mika Hegele Ilona Kiemele Franziska Speidel _________________________ Rebekka Zöschinger III. Konfirmation 22. Mai, 11.30 Uhr, Kath. Kirche Baindt Moritz Bürkle Fabian Dick Moritz Fischer Mika Hegele Ilona Kiemele Franziska Speidel --- Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 26. Mai eine Mitfahrgelegenheit zum Oberschwabentag nach Aulendorf benötigt, kann sich sehr gerne bis spätestens 23. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. Milana Ulrich Rebekka Zöschinger III. Konfirmation 22. Mai, 11.30 Uhr, Kath. Kirche Baindt Moritz Bürkle Fabian Dick Moritz Fischer Mika Hegele Ilona Kiemele Franziska Speidel --- Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 26. Mai eine Mitfahrgelegenheit zum Oberschwabentag nach Aulendorf benötigt, kann sich sehr gerne bis spätestens 23. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 26. Mai eine Mitfahrgelegenheit zum Oberschwa- bentag nach Aulendorf benötigt, kann sich sehr gerne bis spätestens 23. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. _________________________ Krea[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 5,85 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 13.05.2022
    Rürup_geschnitten.mp3

    [mehr]

    Dateityp: MP3-Audiodatei
    Dateigröße: 904,97 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 24.04.2024
      Rürup_geschnitten.mp3

      [mehr]

      Dateityp: MP3-Audiodatei
      Dateigröße: 904,97 KB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 24.04.2024
        Amtsblatt_2023_04_06_KW14.pdf

        Amtsblatt Jahrgang 2023 Donnerstag, den 6. April 2023 Nummer 14 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ostergruß Liebe Bürgerinnen und Bürger, Ostern zeigt uns, was in drei Tagen alles geschehen kann! Christen feiern an Ostern die Auferstehung Jesu und seinen Sieg über den Tod. Das gibt uns allen Grund hoffnungsvoll und voll Vertrauen nach vorne zu blicken. Ich wünsche Ihnen und Ihren Lieben ein gesegnetes Osterfest! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Ostergarten im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Windpark Altdorfer Wald – aktueller Stand Dialoggruppe wird zusammengesetzt & Energiedialog besucht die Gemeinden Nach dem sogenannten Scoping-Termin werden die Planungen zum Windparkprojekt Altdorfer Wald von den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm und iTerra energy nun intensiv fortgesetzt. Damit geht auch der Energiedialog in die nächste Phase. Kommunale Dialoggruppe soll Projektentwicklung begleiten Die Projektentwicklung des Windparks Altdorfer Wald wird voraussichtlich mehrere Jahre andauern. In Baindt, Baienfurt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg wird deshalb eine gemeindeübergreifende Di- aloggruppe eingesetzt, welche die relevanten Themen definiert und öffentliche Veranstaltungen dazu vor- bereitet. Die Dialoggruppe ist ein kommunales Instrument, sie steuert den Energiedialog. Moderiert wird die Dialoggruppe vom Forum Energiedialog Baden-Württemberg. Zusammensetzung und Auftrag der Dialoggruppe Die Dialoggruppe kann nicht über die Anzahl der Windenergieanlagen oder ihre Standorte entscheiden, aber sie wird Fragen und Anliegen an die Projektentwicklung formulieren. Sie bindet die unterschiedlichen An- spruchsgruppen direkt in den Prozess ein und sorgt für einen kontinuierlichen Informationstransfer zwischen Gemeinden und Vorhabenträger. Die Dialoggruppe besteht aus: | den sieben Bürgermeister/innen und jeweils einem Mitglied des Gemeinderats (14 Pers.), | 14 chancengleich ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern aus den sieben Gemeinden nach dem Zufalls- prinzip, | Zudem wurden vier lokalen Initiativen und Vereinen die Teilnahme von jeweils zwei Personen als Vertre- tung angeboten: Verein BREMN, Verein Energiewende Vogt, Verein Altdorfer Wald und dem Klimaschutz- camp Altdorfer Wald. Auch der Vorhabenträger, Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm und iTerra energy, wird regelmäßig in die Sitzungen eingeladen, um über den Stand der Projektentwicklung zu berichten und Fragen zu beantworten. Relevante fachliche und institutionelle Akteure (z.B. Naturschutzverbände, Regionalverband, Landratsamt) werden an- lassbezogen in die Dialoggruppe eingeladen. Die Dialoggruppe soll mehrmals im Jahr zusammenkommen und trifft sich nicht-öffentlich, um einen fairen Austausch und eine produktive Zusammenarbeit zu ermöglichen. Die Dialoggruppe plant und organisiert öffentliche Informations- und Dialogformate. Energiedialog vor Ort am 12. & 13. Mai 2023 Um Themen, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung einzusammeln, besucht der Energiedialog am Freitag den 12. und Samstag, den 13. Mai alle sieben Gemeinden. Mit einem Informationsstand ist das Mode- rationsteam des Forum Energiedialog für jeweils 90 Minuten vor den Rathäusern platziert. Der genaue Zeit- plan befindet sich in Abstimmung und wird hier im Mitteilungsblatt noch bekannt gegeben. Zusätzlich werden auch der Vorhabenträger, sowie die Naturschutzverbände BUND und NABU mit Informationsständen vertre- ten sein. Die eingesammelten Anliegen aus der Bevölkerung fließen in den Energiedialog ein und werden von der Dialoggruppe gesichtet und bei Bedarf priorisiert. Bei Fragen und Anregungen zum Energiedialog melden Sie sich gerne bei Sarah Albiez, s.albiez@energiedialog-bw.de www.energiedialog-bw.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 11. April 2023 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Freitag, 07. April Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Samstag, 08. April und Sonntag, 09. April Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 Montag, 10. April AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 07. April Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Samstag, 08. April Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Sonntag, 09. April Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Montag, 10. April Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Karwoche Der Wertstoffhof Baindt ist in der Karwoche am Karsams- tag, den 08.04.2023, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 30. März 2023 feierten die Eheleute Dorothea und Franz Fischer das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. April 09.04. Korridorfest Landjugend SKH 10.04. Siegerehrung der Schützengilde 19.04. JHV Förderverein Klosterwiesenschule Aula KWS 20.04. Jahreshauptversammlung Taekwondo BSS 20.04. Blutspendetermin DRK SKH 21.04. Blutreiterversammlung BSS 23.04. Erstkommunion Kath. Kirche Baindt 26.04. Frühlingsfest Seniorentreff BSS 29.04. Maibaumstellen Landjugend DP 29.04. Konfirmation I Ev. Kirche Bft. 30.04. Konfirmation II Ev. Kirche Bft. Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Oma-Opa-Nachmittag „Heute ist mein/e Opa/Oma im Kin- dergarten. Schön, dass er/sie heut da ist im Kindergarten. Opa/Oma, er/sie ist klasse, er/sie ist wirklich toll. Ich mag ihn/sie so richtig gerne. Ich mag ihn/ sie ganz toll.“ Mit diesem Opa- und Oma - Lied begrüßten viele Kinder ihre Großeltern am 28. März bei uns im Kindergarten. Die Freude war groß, endlich alle Lieblingsspielbereiche mit dazugehörendem Spielmaterial Oma und Opa zu zeigen. Gemeinsam verbrachten sie diesen Nachmittag mit Spielen, Basteln einer Rassel, Portfolioordner anzu- schauen und Geschichten anzuhören. Lustig ging es in der Selfie-Ecke zu. Jeder, „Groß und Klein“, konnte die verschiedenen Kopfbedeckungen aufsetzen und Selfies zur Erinnerung schießen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Für das leibliche Wohl haben die Mamas gesorgt. Es gab viele leckere selbstgebackene Kuchen. Dafür sagen wir allen ein „Herzliches Dankeschön!“ So wurde es bei Kaffee und Kuchen noch viel erzählt und gelacht. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für das gelunge- ne Fest und freuen uns schon heute auf den nächsten Oma-Opa-Nachmittag! Schulnachrichten SBBZ Sehen Musikprojekt der Pädagogischen Hochschule Weingar- ten mit Schülern des SBBZ Sehen in Baindt Geräusche entdecken und erleben - inklusive Kompo- sitionsprojekt „Klangbezogenes Gestalten mit sehbehin- derten Kindern“ ermöglicht Neuentdeckung des eigenen Hörens Vier Studenten der Pädagogischen Hochschule Weingar- ten (PH Weingarten) führten Ende März unter Leitung von Dr. Andreas Höftmann, akademischer Mitarbeiter der PH Weingarten, das inklusive Kompositionsprojekt „Klangbe- zogenes Gestalten mit sehbehinderten Kindern“ durch. Die Studenten beschäftigten sich gemeinsam mit insge- samt zehn Schülern der Kooperationsklasse des SBBZ Sehen in Baindt eine Woche lang mit unterschiedlichsten Geräuschen. „Am ersten Tag haben wir im Schulgebäu- de und -gelände Geräusche gesammelt. Das Klackern der Blindenstöcke auf dem Boden oder das Gurgeln des Kakaoautomaten“, berichtet Tanja Riethmüller, Sonder- pädagogin und Klassenlehrerin der Kooperationsklasse am SBBZ Sehen in Baindt. Die Klänge wurden von den Grundschulpädagogik-Studenten aufgezeichnet und am zweiten Tag des Projekts bearbeitet und zu einer 16-mi- nütigen Klangwelt zusammengeschnitten. Am darauf- folgenden Tag konnten die Schüler, alle zwischen sieben und elf Jahre alt, in die gemeinsam erschaffene Klang- welt eintauchen. „Die Schüler konnten in einer Art Medit- ation ganz entspannt den Klängen lauschen“, so Tanja Riethmüller. Am vierten Projekttag konnten die Schüler unter Anleitung der vier Studenten die Geräusche mit unterschiedlichsten Materialien nachahmen und gestal- terisch umsetzen. Dabei entstanden kreative Bilder. „Mein Lieblingsgeräusch war das Schmatzen der Schafe“, er- zählt der zehnjährige Dawid begeistert. Die elfjährige Alia liebte das Geräusch des Kakaoautomaten. Die Idee zum inklusiven Kompositionsprojekt „Klangbezogenes Ge- stalten mit sehbehinderten Kindern“ entstand an der PH Weingarten. Ein Schwerpunkt von Andreas Höftmann ist das gemeinschaftliche Komponieren. „Wir haben uns ge- fragt, wie man Kinder mit Sehbehinderung mit Klängen, die sie in ihrer Umgebung wahrnehmen, in einen anderen Wahrnehmungszustand versetzen kann. Es geht um eine Neuentdeckung der klanglichen Umwelt und des eigenen Hörens und auch um Achtsamkeit“, so Andreas Höft- mann. Das inklusive Projekt sei von allen Teilnehmenden sehr gut umgesetzt worden. Das Projekt selbst sei eine Form von Teilgabe und Teilhabe. Mit Musik könne so vie- les erschaffen werden. Das Projekt lasse sich beliebig auf andere Institutionen übertragen. „Es war schön zu sehen, mit welcher Begeisterung sowohl die Studenten, als auch die Kinder bei der Sache waren“, so Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Am vierten Tag des inklusive Kompositionsprojekt „Klang- bezogenes Gestalten mit sehbehinderten Kindern“ konn- ten die Schüler des SBBZ Sehen in Baindt die mit den Studenten der PH Weingarten gemeinsam erschaffe- ne Klangwelt kreativ aufarbeiten_credit: SBBZ Sehen in Baindt Klosterwiesenschule Baindt Neues von den Junior-Pausenhelfer Innen der Klosterwiesenschule Es war nicht schwer, 13 neue und moto- vierte Kinder aus den dritten Klassen, für die Ausbildung zum Junior-Pausenhelfe- rIn an der Klosterwiesenschule zu gewinnen. Die Einweisung der neuen Gruppe, ist mit Unterstützung der „alten“ Hasen sehr gut gelungen. Die erfahrenen Juni und Pausis konnten ihr Grundwissen weitergeben und von Beispielen aus ihrem täglichen Ein- satz in den großen Pausen berichten. Die Wissbegier der „Neuen“ einerseits und die Verläss- lichkeit und die Motivation der „Alten“ andererseits, lassen uns Ausbilderinnen nur respektvoll Staunen, wozu Grund- schülerInnen fähig sind. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Dieses Grundbedürfnis anderen zu helfen, stärkt uns (Frau Steidle und Frau Nandi) in unserer Aufgabe die Kinder anleiten zu dürfen. Deshalb möchten wir Danke sagen! Förderverein Klosterwiesenschule Einladung zur Hauptversammlung Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwiesenschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet statt am Mittwoch, 19. April 2023 ab 19:30 Uhr in der Aula der Klosterwiesenschule Baindt. Tagesordnung: - Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden - Vorstellung der veränderten Struktur und Aufstellung des Vereins - Bericht und Fragen der Kassenwartin - Entlastung des Vorstands - Wahlen (Vorsitz, Kassenwart*in, Kassenprüfer*innen, Beisitzer) - Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule - Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Bücherei Geänderte Öffnungszeiten in den Osterferien In den Osterferien bleibt die Gemeinde- bücherei geschlossen. Von Freitag dem 07.04.23 bis 14.04.23 ist die Bücherei geschlossen. Ab Montag den 17.04.23 gelten die nor- malen Öffnungszeiten. Zur Information Jede Blutspende zählt: Blut spenden - Leben schenken! Drei Prozent der Bevölkerung spendet Blut. Dabei wird Blut täglich zur Behandlung von Patient:innen in Kran- kenhäusern benötigt. Täglich werden in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 2.700 Blutspenden benötigt. Es gibt keine künstliche Alternative für Blut. Patientinnen und Patienten aller Al- tersklassen sind im Rahmen von Therapien auf die konti- nuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Rund ein Fünftel (19 %) der Blutspenden hilft zum Beispiel Pati- entinnen und Patienten die infolge einer Krebserkrankung therapiert werden. Ihr Einsatz zählt! Jetzt Blut spenden und Leben schenken! Nächster Blutspendetermin: Donnerstag, dem 20.04.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Schenk-Konrad-Halle, Mühlstraße 1 88255 Baindt Jetzt Blutspendertermin einfach online reservieren unter www.blutspende.de/termine Hätte, könnte, sollte - einfach machen! Benötigt wird für eine Blutspende nur ca. eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme bloß knapp 10 Minuten. So läuft‘s: Ablauf einer Blutspende 1. Im Vorfeld Wunschtermin online sichern 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens zur Abfrage der Spendevoraussetzungen 4. Mit einem kleinen Piks in den Finger wird der Hämo- globinwert bestimmt 5. Ärztliches Gespräch zur Feststellung der Spendefähig- keit 6. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut 7. Ruhepause und Verpflegung im Anschluss an die Spende Alle Informationen rund um das Thema Blutspende er- halten Interessierte online unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. DRK warnt: Zecken-Saison hat begonnen Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) warnt vor einer stei- genden Gefahr durch lebensgefährliche Zeckenstiche. „Zecken werden immer früher und länger aktiv. Wir müs- sen in diesem Jahr mit einer weiteren Steigerung der Er- krankungshäufigkeit rechnen“, sagt DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss. Obwohl der Gipfel der Erkrankungen in den Monaten Mai bis Oktober liege, hätten die warmen Sonnenstrahlen bereits jetzt im April zu einer zunehmen- den Gefährdung geführt. Schon bei 8 Grad Celsius wür- den die Tiere aktiv. Durch den Stich der Zecke können zwei Erkrankungen übertragen werden: die Frühsommerenzephalitis (FSME) Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 und die Borreliose. Die FSME führt zu einer akuten Entzün- dung des Gehirns, der Hirnhäute und des Rückenmarks. 2020 gab es 704 FSME-Erkrankungen, so viele wie noch nie. Die Borreliose tritt häufiger als die FSME auf. Pro Jahr ist mit rund 100.000 Fällen zu rechnen. Da sich aufgrund von Corona viele Menschen in der Natur aufhalten steigt das Risiko. Die Lyme-Borreliose, umgangssprachlich auch häufig nur als Borreliose bezeichnet, wird von einem spiralförmi- gen Bakterium namens „Borrelia burgdorferi“ ausgelöst. Bekannt ist die Krankheit zwar schon seit über 100 Jahren; Willy Burgdorfer entdeckte aber erst 1982, dass sie durch Bakterien ausgelöst wird, die im Darm der Zecke leben. In Deutschland sind Borrelien - wie Borreliose-Bakterien auch genannt werden - die am häufigsten durch Zecken übertragenen Krankheitserreger. Sie befinden sich im Mitteldarm der Zecke, darum dauert es einige Stunden, bis sie in den menschlichen Organismus gelangen. Für Borreliose-Infektionen gibt es keine bundesweite Melde- pflicht, die genaue Häufigkeit der Erkrankung ist daher nicht bekannt. Die Zeichen eines Zeckenstichs, die manchmal erst einige Tage bis Wochen später auftreten können, sind eine sich verbreitende Hautrötung. Es können in der Folge Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen sowie Müdigkeit auftreten. „Vermeidbar sind Zeckenstiche durch das Tragen heller Kleidung und die Bedeckung von freien Körperstellen“, empfiehlt der DRK-Geschäftsführer. Feste Schuhe, lange Hosen und lange Ärmel seien wichtig. Bei Wanderungen über Wiesen sowie durch Gebüsch und Unterholz sollten die Hosen in die Socken gesteckt werden. Zeckenschutz- mittel und -sprays böten keine 100prozentige Sicherheit, sagt Krayss. Nach einem Aufenthalt in Wald und Wiesen sollte man den Körper nach Zecken absuchen, beson- ders im Bereich von feuchtwarmen Körperregionen wie Achselhöhle und Leistenbeuge. Das DRK gibt den Rat: „Nach Erkennen einer Zecke auf der Haut diese mit einer Zeckenzange oder -karte (in der Apotheke erhältlich) entfernen. Die Zecke ganz vorne an der Haut fassen und langsam senkrecht nach oben herausziehen. Wichtig: Nicht quetschen und drehen, da das dazu führen kann, dass die Sekrete, in denen sich die Erreger befinden, noch ausgeschieden werden. Die Zecke muss möglichst im Ganzen entfernt werden. Bei Auftreten von Entzündungszeichen soll man einen Arzt aufsuchen und in Risikogebieten eine Schutzimpfung in Erwägung ziehen.“ In Deutschland besteht ein Risiko für eine FSME-Infek- tion nach Angaben des Robert-Koch-Instituts vor allem in Bayern und Baden-Württemberg, in Südhessen, im südöstlichen Thüringen und in Sachsen. Die Region Bo- densee-Oberschwaben ist besonders betroffen. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Entsorgungstage Silofolien am Dienstag, 12. April und Mittwoch, 13. April 2023 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien an- nehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. ➢ Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ring- genbach ➢ Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler ➢ Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf ➢ Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 9406-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Bauamt Frau Scheid 9406-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 9406-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Die Folie wird recycelt, damit aus gebrauchter Folie Roh- stoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Richtige Ernährung bei Parkinson ist wichtig Neue Studien zeigen, dass richtige Ernährung einer Par- kinson-Erkrankung vorbeugen und ihren Verlauf mögli- cherweise sogar verlangsamen kann. Die Sozialversiche- rung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt die Deutsche Parkinson Vereinigung, eine bundesweit agierende Selbsthilfeorganisation, finanziell. Das Thema Ernährung bildet auch den Schwerpunkt des diesjährigen Welt-Parkinson-Tags am 11. April. Rund um diesen Tag bieten viele Parkinsongesellschaften Vorträge oder digitale Informationstage an. Weitere Informationen zum Thema bietet die Internetseite www.parkinson-ver- einigung.de. Informationen zur Selbsthilfeförderung der SVLFG finden sich unter www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung. Die Forschenden haben festgestellt, dass Parkinson-Pati- enten oft Darmbeschwerden wie langanhaltende Verstop- fung haben, bevor sich die ersten typischen Symptome zeigen. Aus den Studien geht hervor, dass insbesondere die mediterrane Küche den Krankheitsverlauf mildern kann. Sie enthält besonders viel frisches Gemüse, Obst, Ballaststoffe und andere gesunde Zutaten wie naturbe- lassene kaltgepresste Öle mit ungesättigten Fettsäuren, Fisch, Hülsenfrüchte und wenig Fleisch. Polyphenolhalti- ge Lebensmittel, zum Beispiel Rapsöl, grüner Tee oder dunkelrote Beeren, scheinen darüber hinaus besonders nervenzellschützend für Erkrankte zu sein. Meiden sollten Parkinsonerkrankte Fertiggerichte, ge- sättigte Fettsäuren und zu viel Zucker. Längere Pausen zwischen den Mahlzeiten und Fasten können die Symp- tome lindern und damit die Lebensqualität Parkinsoner- krankter verbessern. Die Kombination von Sport und gesunder Ernährung be- einflusst den Verlauf der Erkrankung insgesamt positiv. Alle Sportarten, die große Bewegungsabläufe und gleich- mäßige Rhythmen verlangen, sind dabei besonders för- derlich. Dazu zählen Thai Chi, Tanzen oder Nordic Walking. Kreisjugendring Ravensburg e.V. Wir haben noch freie Plätze – Erste Hilfe Outdoor Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet am Freitag den 14. April 23 von 8:30-16:30 Uhr einen klassischen Ers- te-Hilfe-Kurs (9UE) an für Jugendleiter, Fachpersonal aus der Jugendarbeit und Sozialpädagogik sowie Aktive in der Kinder- und Jugendarbeit in Wangen an. Gilt auch für den JULEICA-Erwerb. Jugendarbeit findet oft draußen statt, darum gibt es hier Erste-Hilfe-Maßnahmen, die sich in der Natur leicht umsetzen lassen. Themen sind Notversorgung von Kno- chenbrüchen, Vergiftungen, Zecken, Allergien, Hitze-/ Kälteschaden, psychische erste Hilfe Transport aus un- wegsamem Gelände und vieles mehr. Zum Üben sind wir Outdoor, bitte passend anziehen. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem DRK Wangen statt. Anmeldungen bis 4. April online erforderlich beim Kreis- jugendring Ravensburg unter www.kreisjugendring-rv.de. Weitere Infos in der Geschäftsstelle, Gartenstr. 107, Bauteil D, 88212 Ravensburg, 0751/21081, E-Mail: info@kreisjugendring-rv.de. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gebet zu Ostern Vom Suchen zum Finden. Vom Erstarren zum Aufbrechen. Vom Weinen zum Lachen. Das Leben blüht auf. Nach der Angst der Mut. Nach der Verzweiflung die Hoffnung. Nach der Nacht der Tag. Das Leben blüht auf. Durch den Abstand zur Nähe. Durch die Frage zur Antwort. Durch die Trauer zur Freude. Das Leben blüht auf. Das ist Oster- Immer wieder im Kleinen, im Großen. Gott schenke dir zum Blühen seinen Segen. Christiane Bundschuh-Schramm Donnerstag, 06. April - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt - Messe vom letzten Abendmahl Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Ricco Haller, Pia Kreutle, Leopold Koch, Leana Neb, Mona Stiefvater Ca. 20.00 Uhr Baindt - Gebetsstunde, gestaltet vom Sing- kreis mit Impulsen und Liedern im Kreis um den Altar 19.00 Uhr Baienfurt - Messe vom letzten Abendmahl mit dem Chorquartett des Kirchenchors Anschließend Gebetsstunden, gestaltet von der KAB und von der Gruppe MEILE 20.00 Uhr Baienfurt - Nacht des Wachens, beginn im Katholischen Gemeindehaus Baienfurt, Ab- schluss in der Villa Kunterbunt in Baindt (ge- staltet von den Minis) Freitag, 07. April - Karfreitag 10.00 Uhr Baienfurt - Kinderkreuzfeier mit der JuKa 15.00 Uhr Baindt - Feier vom Leiden und Sterben Christi Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Benjamin Michelberger, Lisa Schad, Simon Elbs, Benjamin Zentner 15.00 Uhr Baienfurt - Feier vom Leiden und Sterben Christi 18.00 Uhr Baienfurt - Karmette mit der Männerschola Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Ostergedanken Auferstehung heißt das Wunder. Das junge Grün zeigt es uns: Der Frühling besiegt den Winter. Das Leben überwindet den Tod. Auferstehung heißt das Wunder. Ein Leben in Fülle, es wächst im Reich Gottes. Leben für immer. Auferstehung heißt das Wunder Wundern wir uns ruhig - das heißt Ostern halten In diesem Sinne „Frohe Ostern!“ Bernhard Staudacher Pfarrer Samstag, 08. April - Karsamstag 21.00 Uhr Baindt - Feier der Osternacht mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze, Weihe des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen 20.00 Uhr Baienfurt - Feier der Osternacht, mitgestaltet von der JuKa, Weihe des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen. Anschließend lädt der Kirchengemeinderat noch zu einem klei- nen Ständerling ums Osterfeuer vor der Kir- che ein, um miteinander noch die Osterfreude zu teilen. Sonntag, 09. April - Ostersonntag - Hochfest der Auf- erstehung des Herrn 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst, Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder in der Kapelle der Blindenschule 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit Orchester- messe, Segnung der Osterspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - kleine Kirche Montag, 10. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze († Rosa Vogel, Ludmilla und Rochus Illenseer, Kurt Brugger, Klementine und Eduard Gelzen- lichter) Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Bischof-Moser-Kollekte Dienstag, 11. April Schulferien - kein Gottesdienst Mittwoch, 12. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († Maria Bentele geb. Hartmann, Erna und Franz Kränkle, Martin Kränkle) Donnerstag, 13. April Schulferien - Kein Gottesdienst Freitag, 14. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 15. April 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Simon Elbs, Benjamin Zentner, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Johanna Zentner) († Emilie und Oskar Bix, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Josefine Heine, Jahrtag: Käthe Baur) Sonntag, 16. April - Weißer Sonntag 10.00 Uhr Baienfurt - feierliche Erstkommunion mit der JuKa 18.00 Uhr Baienfurt - feierliche Dankandacht Ständerling zur Osternacht Um miteinander noch ein wenig die Osterfreude zu teilen, lädt der Kirchengemeinderat die Gottesdienstgemeinde ein, bei einem Stück Zopfbrot auf Ostern anzustoßen: Christius ist auferstanden, er ist wirklich auferstanden! (ostkirchlicher Ostergruß) Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 11. April 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 13. April geschlossen Freitag, 14. April 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sie tun es für einen guten Zweck und hätten ein bes- seres Wetter verdient - die Jugendlichen und jungen Erwachsenen der KJG Baindt. Trotz nasskaltem regnerischem Wetter waren sie wieder pünktlich zur Stelle und sammelten die bereitge- stellten Säcke mit wieder verwertbaren Kleidern ein. Ins- gesamt kamen dabei wieder 4 Lkw-Ladungen zusammen. Ein Spitzenergebnis! Nach getaner Arbeit konnten sie sich im Grünen Berg wieder aufwärmen. Wir sagen DANKE! Auch den Frauen vom Helferkreis für das Verteilen der Sammeltüten, allen die etwas zur Sammlung beigetra- gen haben und der Fa. Schützbach für das zur Verfügung stellen der LKW´s. Das ist alles nicht selbstverständlich! Aus dem Erlös der Kleidersammlungen 2021 und 2022 im Dekanat erhielt die Kirchengemeinde Baindt 2253,20 Euro für ihr Projekt in Bolivien, den Kindergarten in Santa Cruz. Das Geld ist dort längst angekommen. Im Mai kommt der Pfarrer zu uns nach Baindt - eine gute Gelegenheit, ihn und seinen Kindergarten näher kennenzulernen. Allen, die dazu beigetragen haben, sage ich herzlichen Dank! B. Staudacher Mesner/in (m/w/d) gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum frühest- möglichen Termin eine/n Mesner/in, gerne auch ein Team, das sich vorstellen kann, gemeinsam den Dienst in der Kirche zu über- nehmen. Die Stelle ist unbefristet. Das Aufgabengebiet umfasst neben dem liturgischen Dienst (auch an Wochenenden) u. a. die Pflege der liturgischen Geräte, die Betreuung der techn. Anlagen und die Erledigung der Kirchenwäsche. Die verschiedenen Aufgaben können auch aufgeteilt werden. Wir erwarten Flexibilität, Freude an der Liturgie, Team- fähigkeit in der Zusammenarbeit mit den verschiedenen pastoralen Diensten. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Einstellung und Vergütung erfolgt nach der Arbeitsvertragsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart, vergleichbar Tarifvertrag des öf- fentlichen Dienstes der Länder (TV-L). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstraße 55, 88255 Baindt. Ansprechpartner: Pfarrer Staudacher, Tel. 07502/912623. Nebenberufliche/r Kirchenpfleger/in gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum 1. Sept. 2023 eine/n nebenberufliche/n Kirchenpfleger/in (m/w/d) Der/ Die Kirchenpfleger/in unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bei der Wahrnehmung der örtlichen Verwaltung. Er/Sie ist für die ordnungsgemäße Ausfüh- rung der Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens verantwortlich und an rechtmäßige Weisungen und Be- schlüsse des Kirchengemeinderates gebunden. Das Auf- gabengebiet umfasst insbesondere die Vorbereitung und Überwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden, die Unterstützung bei der Gre- mienarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Katholi- schen Verwaltungszentrum in Kisslegg. Sie sind zuverlässig und verfügen über Organisations- und Verwaltungsgeschick. Eine Ausbildung oder Berufser- fahrung in kaufmännischen oder Verwaltungsberufen sind von Vorteil. Sie zeigen Interesse für die Aufgaben der Katholischen Kirche. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche ist zwingende Voraussetzung. Der/die Kirchenpfleger/in ist kraft Amtes Mitglied des Kirchengemeinderates mit beratender Stimme. Unter- stützung erhält der/ die Kirchenpfleger/in durch das Katholische Verwaltungszentrum . Als nebenberufliche/r Kirchenpfleger-/in erhalten sie eine adäquate Aufwandsentschädigung nach der Kirchenpfle- gerbesoldungsordnung der Diözese Rottenburg-Stutt- gart. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung be- vorzugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstr. 55, 88255 Baindt, Tel. 07502-912623. Nacht des Wachens für alle Kinder ab der 3. Klasse Gründonnerstag, 6. April 2023 Beginn nach dem Godi: 20.15 Uhr Gemeindehaus in Baienfurt Ende: 24 Uhr Villa Kunterbunt, Marsweilerstr. 24, Baindt Nach anschließendem Film ca. 1.30 Uhr - Gemeinsames Abendmahl - spannende Geschichten - tolle Workshops & Spiele - Fackelnachtwanderung Du bist dabei? Dann melde dich jetzt mit einer kurzen Whatsapp- Nachricht an! Laura Kurz 0176 52048852 (Baindt) Laura Kapler 0151 53379246 (Baienfurt) by Minis Baienfurt und Baindt Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Frauenbund Baienfurt Die Gelehrten und die Pfaffen streiten sich mit viel Geschrei, was hat Gott zuerst erschaffen - wohl die Henne, wohl das Ei! Wäre das so schwer zu lösen - erstlich ward ein Ei erdacht, doch weil noch kein Huhn gewesen - darum hat‘s der Has‘ gebracht! Eduard Mörike Wir wünschen Ihnen ein frohes Osterfest. Einladung Donnerstag, 27.4.2023 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein Samstag, 29.4.2023 Tag der Diakonin Konzert in Ravensburg mit „Fields of green, Irish Folkband Kath. Kirche St. Jodok, Ravensburg, Eisenbahnstr. 20 Beginn 17.00 Uhr Diese Einladungen gelten auch für Nichtmitglieder. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Ich war tot, und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüssel des Todes und der Hölle. Offb 1,18 Gründonnerstag, 06. April 19.00 Uhr Baindt Gottesdienst mit Tischabendmahl, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Karfreitag, 07. April 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Chor und Abendmahl, Ev. Kirche Sonntag, 09. April Ostersonntag 06.00 Uhr Baienfurt Osternachts-Gottesdienst, Ev. Kir- che 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst, Ev. Kirche Montag, 10. April Ostermontag 09.30 Uhr Baindt Osterlieder-Gottesdienst, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Dienstag, 11. April Baienfurt Seniorenkreis erst am 18. März!!! Mittwoch, 12. April 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis - Vortrag: Hilfe zur Selbsthilfe, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 16. April Quasimodogeniti 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe, Ev. Kirche --- Gedanken zum Wochenspruch Wenn vermeintliche Sicherheiten ins Wanken geraten, sprechen wir von einer „Krise“. Meist hat das einen ne- gativen Klang. Auch wenn „krisis“ vom Wortsinn her eigentlich nur „Un- terscheidung“ bedeutet. Ostern ist in diesem Sinne eine positive Krise, weil sie mit der falschen Sicherheit auf- räumt, dass mit dem Tod alles aus wäre. Nein, der Tod hat nicht mehr das letzte Wort. Das hat seither der, dessen Name übersetzt „Hilfe“ und „Rettung“ bedeutet, dieser Jesus, nach dem wir uns „christliche“ Kirche nen- nen. Er hat den Schlüssel, der in die Freiheit führt, in ein Leben wie es von Anfang an gedacht ist. Wer sich auf diese Krise der falschen Sicherheiten einlässt, erlebt, wie die vermeintlichen Grenzen und Schranken ins Wanken geraten und klar wird, dass Gott ein Gott des Lebens ist, der nicht eher ruht, bis das Leben sich gegen alles durchsetzt, was lebensfeindlich ist. Das gilt auch in unseren ganz persönlichen Krisen: Ostern heißt „Neuanfang“ - Gottes großes „Trotzdem“ der Liebe - mitten in allen Krisen - „Leben“ und „Freiheit“. In diesem Sinne: Frohe Ostern Ihnen und Ihren Familien! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottes- dienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTu- be-Kanal abrufbar. --- Kinderkirche In den Schulferien findet keine reguläre Kin- derkirche statt. Am Karfreitag ist nur ein Ausflug für bereits angemeldete Kinder. --- Seniorenkreis Herzliche Einladung an alle. Wir treffen und diesmal erst am dritten Dienstag, 18. April, im Monat zur gewohn- ten Zeit um 14.30 Uhr. Unser Thema: Was will der Pietismus? - Eine Bewegung zwischen „bigott“ und „lebendig“. Pietismus - habe ich schon mal gehört, das sind doch die „Bigotten“! Pietismus - das sind richtige Christen, die auch leben, was sie glauben! Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Viele Vorstellungen und Kli- schees dieser Frömmigkeits- richtung sind im Umlauf. Und unsere Geschichte als Württembergische Landes- kirche ist ohne diese Bewe- gung kaum vorstellbar. Wir wollen uns im Senioren- kreis anschauen, woher der Pietismus kommt und sehen, dass es „den“ Pietismus gar nicht gibt, und herausfinden, was wir als Christinnen und Christen bis heute von der Grundidee des Pietismus lernen können. Herzliche Einladung dazu! - Ihr Pfarrer Martin Schöberl Frauenkreis am MITTWOCH, den 12. April um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Herbert Tobolski und Melanie Markert werden uns die Genossenschaft Jung und Alt vorstellen, hier geht es um Hilfe zur Selbsthil- fe. Vielleicht auch eine Inspiration für uns. Auf jeden Fall freue ich mich schon auf diesen sicher ganz informati- ven Abend. Eure Petra Der Kreative Montag bietet an April 17.04.: P. Keller: „Liebevolle Gastgeschenke“ (Papeterie) 24.04.: W. Feil: „Einfach mal Fantasieblumen!“ - Aquarell Mai: 08.05.: P. Keller: Bald ist Muttertag: „Kleine Überraschun- gen mit Gutschein“- (Papeterie) 15.05.: H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05.: C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Gia- cometti“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Tor-Festival in Achberg SV Achberg - SV Baindt 2:7 (0:4) Bei frühlingshaftem Wetter war der SVB am Sonntagnachmittag zu Gast beim SV Achberg, welcher derzeit auf dem 15.Tabellenplatz ran- giert und somit tief im Abstiegskampf steckt. Bereits im Hinspiel, 4:1 für den SVB, zeigte sich der SVA allerdings immer wieder spielfreudig in der Offensive, wodurch der Gastgeber im Zusammenspiel mit dem tiefen und damit nicht ganz einfach zu bespielbaren Rasen nicht unter- schätzt werden durfte. Bis auf kleinere Navigationsschwierigkeiten zum Achber- ger Sportplatz noch vor Spielbeginn, startete der SVB gut in die Auswärtspartie und näherte sich dem Achberger Tor nach acht Minuten erstmals durch Boenke an. Die Gäste dagegen versuchten mit zwei tiefen Viererketten diszip- liniert zu verteidigen und mit langen Bällen auf Stürmer Goldbrunner die Baindter Abwehr in Bedrängnis zu brin- gen. Während sich die mitgereisten Baindter Fans Hugger und Späth nach der Anfangsphase und beim Stand von 0:0 zum Bierstand aufmachten, stand es bei der erfolg- Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 reichen Rückkehr an die Baindter Bank plötzlich schon 0:3. Zunächst legte Dantona einen Freistoß von der Straf- raumgrenze auf Dischl ab, welcher mit einem strammen Schuss das 0:1 markierte (15.) und nur eine Minute später wurde Kapitän Thoma im Strafraum klar von den Beinen geholt, Boenke verwandelte den fälligen Strafstoß mit et- was Glück zum 0:2 (16.). Wiederum nur zwei Zeigerumdre- hungen später war es erneut Boenke, der eine Maßflanke von Linksverteidiger Kneisl unbedrängt am zweiten Pfos- ten in die Maschen köpfte und damit früh auf 0:3 stellte. (18.). Im Anschluss an diesen „Dreierschlag“ wurde die Partie etwas ausgeglichener, wobei dem Baindter Spiel teilweise das Tempo und die Genauigkeit abging - in der 36.Minute ließ Rädels Team seine Klasse dann aber wie- der aufblitzen. Mit einem schnellen Seitenwechsel wur- de Fischer auf der linken Seite mustergültig freigespielt. Baindts Vorlagenkönig, bereits 11 Assists in dieser Saison, brachte den Ball in die Mitte, wo Boenke clever über den Ball stieg und Dischl dadurch zum 0:4-Halbzeitstand ein- schieben konnte. Kurz vor der Pause hätte Thoma sogar noch 0:5 erhöhen können, traf mit seinem Abschluss al- lerdings nur den Pfosten. Auch in der zweiten Halbzeit durften sich die fast 180 Zu- schauer über Tore en masse freuen, wobei zunächst Fi- scher mit einem vermutlich nicht ganz unhaltbaren Schuss von der linken Strafraumkante auf 0:5 stellte (52.). Trotz offensichtlicher Schwächen in der Achberger Hintermann- schaft, spielte das Team von Trainer Haag weiter mutig nach vorne und belohnte sich nur eine Minute später, wenn auch etwas glücklich, mit dem 1:5 - Walser fauste- te mit seiner Abwehr den grätschenden Bolgert an, wo- durch der Ball über die Linie trudelte. Zwei Minuten später schnupperte der SVA dann sogar nochmal Morgenluft, da Walsers Ausflug außerhalb des Sechzehners, ähnlich wie bei seinem Kickbase-Torwart Gregor Kobel am Vor- tag, schief ging und sein Pass zu Kneisl zu kurz geriet; Jörg bedankte sich mit einer durchaus anspruchsvollen Direktabnahme ins verwaiste Tor (55.). Der SVB erhöhte in der Folge jedoch wieder die Schlagzahl, wobei Joker Fink handgestoppte zwanzig Sekunden nach seiner Ein- wechslung im Strafraum sofort richtig stand und Dischls Schuss an den Pfosten zum 2:6 abstaubte (63.). Fast im Gegenzug machte Walser seinen Fehler wieder gut und parierte aus kurzer Distanz stark gegen Pfersich (65.). Auf der Gegenseite war es wiederum erneut Dischl, der sich in die Torschützenliste eintragen durfte, nachdem er von Boenke zuvor ideal in Szene gesetzt wurde (66.). In der Schlussviertelstunde hätte der SVB das Ergebnis ge- gen platte Gastgeber, unter anderem zweimal durch den agilen Fink, sogar noch deutlicher gestalten können, am Ende blieb es aber beim, auch in der Höhe verdienten, 2:7. Mit diesem deutlichen Sieg verteidigt der SVB den Platz an der Sonne in der Bezirksliga und darf sich nun auf eine englische Woche mit zwei echten Highlight-Spielen freuen: am Gründonnerstag bestreitet man das Pokal-Achtelfi- nale bei der SG Aulendorf und vier Tage später steht das Topspiel gegen den Tabellenzweiten aus Ailingen auf dem Plan. Der SVB freut sich auf zahlreiche Unterstützung! Es spielten: Benjamin Walser - Philipp Kneisl, Michael Brugger, Marc Bolgert (63.Lukas Walser), Tobias Szeibel - Marko Szeibel, Mika Dantona (63.Tobias Fink), Philipp Thoma - Jan Fischer (72.Konstantin Knisel), Philipp Boen- ke (83.Florian Vollmer), Jonathan Dischl Die Partie SV Achberg II - SV Baindt II wurde abgesagt, um den Rasen im Achberger Waldstadion zu schonen. Vorschau: Donnerstag, 06.04. Bezirkspokal-Achtelfinale 18 Uhr: SG Aulendorf - SV Baindt Montag, 10.04. 15 Uhr: SV Baindt - TSG Ailingen Juniorinnenfußball B1-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute) - VfR Klosterrei- chenbach 3:1 Nachdem letzte Woche das Spiel der B1 den wetterbe- dingt schlechten Platzverhältnissen zum Opfer gefallen war, waren unsere B1 Mädels besonders begierig auf ihr erstes Rückrundenspiel gegen die Zweitplatzierten aus dem Schwarzwald. So starteten wir entsprechend forsch in die Begegnung, doch zunächst waren die Gegnerin- nen meist gedankenschneller und wir mussten immer wieder kleinere Fehler ausbügeln. So lief bereits in der 10. Minute, nach einem guten Pass, die unsere Abwehr überspielte, die gegnerische Mittelstürmerin allein auf das Tor zu und versenkte den Ball zum 0:1. Kurz darauf eine ähnliche Situation über halbrechts, Tabea konnte sie zwar noch leicht nach außen drängen, doch den Schuss aufs freie Tor blockte dann Lorena mit einem grandio- sen Hechtsprung mit ihrem Rücken ab. Diese Situationen waren wie ein Weckruf für unser Team und nach gutem Zuspiel von Laura auf Sophia, legte diese über links ei- nen tollen Sololauf hin, zog nach innen und schoss flach ins lange Eck zum umjubelten Ausgleich. Noch vor der Pause setze sich dann Jana im Mittelfeld gut durch und konnte nur durch ein Foul gebremst werden, bevor da- nach dann Stella, alleine auf’s Tor zulief, die herausstür- menden Torfrau umkurvte und von dieser dann ebenfalls unsanft von den Beinen geholt wurde. Der Schiedsrichter ließ hier Gnade vor Recht walten und zog nur Gelb. Nach der Pause agierten wir im Mittelfeld deutlich kompakter und gewährten den Gegnerinnen kaum mehr Zugriff. In der 52. Minute steckte Hedda einen super Pass auf die an diesem Nachmittag überragende Sophia durch, die den Ball dann zum 2:1 Führungstreffer im Tor versenkte - Spiel gedreht. Doch wir ließen nicht locker und nachdem die Gegnerinnen einen Eckball nicht gut klären konnten, reagierte Martha am schnellsten und erzielte den Treffer zum 3:1 Endstand. In der Folge hatten wir noch mindestens drei Großchancen, doch das Ergebnis wurde nicht mehr verbessert. Am Ende ein souveräner und insbesondere in der zweiten Halbzeit überlegen geführtes Spiel unserer Mädels gegen eines der stärkeren Teams der Liga. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Po- grzeba, Lorena Buerck, Laura Schaz, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Hedda Said, Jana Eiberle, Marie Armenat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Salome Lehnert. B2 Juniorinnen FV Bad Waldsee - SGM Baindt Fronreute 4:0 Im Schnitt knapp 2 Jahre jünger war das SGM-Team um Kapitänin Lena Füssel an diesem Spieltag und musste sich den stark spielenden Mädels von Bad Waldsee stel- len. In Halbzeit 1 war es eine Mischung aus Glück, Kampf und einer sehr stark aufgelegten Torfrau Selena, dass es unsere Mädels mit 0:0 in die Halbzeit schafften. Leider blieb man bis dahin auch selbst ohne eigene Torchance. In der zweiten Halbzeit zeigten unsere SGM-Spielerinnen dann ein anderes Gesicht. Sie begannen zu zeigen, dass sie nicht nur fighten, sondern auch spielen können und Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 schafften es sich immer wieder gefährlich in die gegne- rische Hälfte zu kombinieren. Leider forderte mit der Zeit das große Spielfeld und die lange Spieldauer für unsere jungen Mädels ihren Tribut. Mehr und mehr individuelle Fehler passierten und der FV Bad Waldsee entschied am Ende das Spiel verdient für sich. Für unsere junge Truppe war dieses Spiel ein weiterer wichtiger Schritt in ihrer Entwicklung. Die Mädels können trotzdem sehr stolz auf ihre Leistung sein und wenn sie so weiter arbeiten wird man mit Sicherheit noch das ein oder andere Spiel für sich entscheiden können. Kader: Selena Schobloch(TW), Vivienne Pogrzeba, Julia Eberlen, Victoria Wertmann, Dorina Boser, Malena Kalet- ta, Sarah Leibfahrt, Lena Füssel (C), Alina Braun, Pauline Preis, Luisa Kieble, Sara Jukic, Cilia Sauter Frauenfußball SGM Fronhofen/Blitzenreute - SV Baindt 3:0 Eigentlich wollten wir vom Tabellenführer aus Fronhofen mindestens einen Punkt mitnehmen, doch obwohl wir in der ersten Halbzeit sehr gut mithielten und uns einige sehr gute Torchancen durch Viola, Mandy und Lisa erarbeite- ten, sollte uns kein Tor gelingen und wir gerieten nach ei- nem Freistoß sehr unglücklich in Rückstand. In der zweiten Hälfte stellte Fronhofen die Abwehr geschickt um, so dass wir früher abgefangen wurden und mit zunehmender Spieldauer und fortschreitendem Kräfteverschleiß kaum noch durchkamen. Ein platzierter Weitschuss unter die Latte sowie ein guter Konter, abgeschlossen durch Jule Trotzki, besiegelten dann unsere Niederlage. Es spielten: Steffi Hämmerle (T), Annika Busalt, Muriel Zumbrock, Selinay Tasyürek, Julia Klein, Selin Pfefferle, Nici Schmidt, Mona Eiberle, Tasja Kränkle, Lisa Meschen- moser, Laura Maucher, Viola Zanutta, Mandy Hennig, Selin Turan, Lara Herde Am Sonntag 16.04.23 (10:30 Uhr) spielen wir daheim ge- gen den SV Achberg. Herren 1 sichern Relegationsplatz SV Baindt - TSG Leutkirch II 9:0 Im letzten Heimspiel der Saison gelang uns ein ganz starker 9:0 Sieg gegen das vom Abstieg bedrohte Team aus Leutkirch. Bereits in den Doppeln zeigten wir den Leutkirchner mit drei 3:0 Siegen, dass es für sie heute schwer werden wird, Punkte auf die Anzeigetafel zu bekommen. In den dar- auffolgenden Einzeln konnten die Zuschauer nicht nur erfolgreiches, sondern auch spektakuläres Tischtennis sehen. Philipp Schwarz gewann mit teilweise langen Ball- wechseln gegen den blockstarken Thomas Motz und Marcel Brückner ließ Felix Berres durch seine unglaub- lich schnellen Angriffsbälle gar nicht erst ins Spiel kom- men. Richtig reinbeißen musste sich danach Nico Schef- fold gegen Christoph Motz, der nach 0:2 Satzrückstand und guter kämpferischer Leistung noch mit 3:2 gewin- nen konnte. Tobias Nowak lieferte gegen Andreas Peter das spektakulärste Spiel des Tages ab, inklusive Becker Hecht und einem Topspin um das Netz herum. Thomas Nowak und Frank Markwart vollendeten diesen für uns grandiosen Tischtennisabend mit zwei weiteren gut her- ausgespielten Siegen. Sollte Aulendorf sein vorletztes Spiel am 15.04. gewinnen, steht uns eine Woche später am 22.04. in Aulendorf ein echtes Meisterschaftsendspiel bevor. Beide Mann- schaften stehen gegenwärtig mit 4 Verlustpunkten an der Tabellenspitze, sodass der Sieger in diesem letzten Spiel der Saison dann auch Meister in der Bezirksliga wird. Alle Fans sollten sich diesen Termin schonmal rot im Kalender markieren, wir freuen uns jetzt schon auf einen tollen Tischtennistag mit vielen Zuschauern in der Aulendorfer Sporthalle! Es spielten: Philipp Schwarz (1:0), Marcel Brückner (1:0), Nico Scheffold (1:0), Tobias Nowak (1:0), Thomas Nowak (1:0) und Frank Markwart (1:0) TC Baindt e.V. Frühjahrsputz im Vereinsheim Liebe Mitglieder, unser diesjähriger Frühjahrsputz im Ver- einsheim findet am SAMSTAG, 15. April 2023 ab 10 Uhr statt. Angedacht ist dieses Jahr NEU die Aktion am Samstag durchzuführen, um damit hoffentlich mehr Mitglieder zu gewinnen als die letzten Jahre! Viele Helfer*innen sor- gen für ein schnelles Ende: Deshalb freuen wir uns auf Jede*n ;-)) Wer möchte, kann gerne den eigenen Putzeimer und Handschuhe mitbringen. Natürlich gibt es in der Pause etwas zur Stärkung! Bitte kurze Anmeldung bei Marion per WhatsApp oder Anruf: 0174 925 0499. Wir freuen uns aufs Wiedersehen Marion und Silvia Organisatorinnen für Bewirtung Werden Sie Schnuppermitglied beim TC Baindt --> Freies Spiel während einer ganzen Saison, ausgenom- men an den Abenden, an denen während der Verbands- runde (bis Ende Juli) 4 Plätze durch Training belegt sind. --> Spielen beim Hobbytreff am Freitagabend von 19:00 - 20:30 Uhr, teilweise unter Anleitung von Mitgliedern. --> Spielgebühr: Erwachsene für eine Saison 50,- €. Haben wir Sie neugierig gemacht? Kommen Sie einfach auf unsere Anlage, lesen Sie unsere Vereins-Broschüre, schauen Sie auf unsere Homepage: http://www.tc-baindt.de/Mitgliedschaft/ Wir freuen uns auf Sie! Kontakt: Sibylle Boenke, Tel. 07502 1740, E-Mail: 1.vorsitzende@tc-baindt.de Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Die diesjährige Turniersaison ist bereits in vollem Gange. Für unsere Reiter startete diese auf dem Reitturnier in Fronhofen. Hierr platzierte sich Luisa Walser mit ihrer First Dinamica in der Dressurprüfung Kl. L* auf dem 8. Platz. Gratulation an Luisa Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Lina Heilig sicherte sich im Dressurreiterwettbewerb Kl. E mit Malu den 6. Platz. Herzlichen Glückwunsch den beiden zu den ersten Erfol- gen des Jahres. Wir hoffen über viele weitere tolle Ergeb- nisse berichten zu können. Lina mit Malu Blutreitergruppe Heute Donnerstag, 06.04.2023 Versammlung für alle Blutreiter und zur Mitgliederaufnahme Am Donnerstag, 06. April 2023, 20:00 Uhr sind alle Blutreiter und Blutreiterinnen, auch die, die es werden wollen -insbesondere Jugendliche-, ehemalige Blutreiter sowie alle, die die Gruppe und die Heiligblut- verehrung fördern möchten, herzlich eingeladen in den Bischof-Sproll-Saal. Nachdem die seit 1906 bestehende Blutreitergruppe Baindt am 17. Januar 2023 als eingetragener Verein ge- gründet wurde, werden in dieser Versammlung alle Inte- ressierten ausführlich informiert sowie gebeten die Mit- gliedschaft zu beantragen. Für die Teilnahme an den Prozessionsritten ist die Mitgliedschaft im Verein grund- sätzlich Bedingung. Wir freuen uns auf viele Besucher. Anstehende Termine: Freitag, 21.04.2023, 20:00 Uhr: Jahreshauptversammlung im Bischof-Sproll-Saal Mittwoch, 10.05.2023: Besprechung und Anmeldung St.Georgs-Ritt Gwigg und Blutfreitag Weingarten Sonntag, 14.05.2023: St.Georgs-Ritt in Bergatreute-Gwigg Christi-Himmelfahrt, 18.05.2023: Proberitt in Sulpach Freitag, 19.05.2023: BLUTFREITAG in Weingarten Schalmeienkapelle Baindt e.V. Generalversammlung 2023 Am Freitag, den 31.03.2023 konnte der 1. Vorstand, Marius Maucher im Bischof Sproll Saal zahlreiche Aktive und Passive Mitglieder begrü- ßen. Besonders begrüßte er unser Ehrenmitglied Andreas Joachim, sowie unseren Wahlleiter Werner Weissenberg. Nach dem verlesen der Tagesordnungspunkte gab einen kurzen Rückblick auf das Jahr 2022 sowie auf die Fasnet 2023. Als Highlight des letzten Jahres nannte er unser Weinfest, das endlich wieder komplett ohne Einschrän- kungen und über drei Tage auf dem Baindter Dorfplatz stattfinden konnte. Im gleichen Zug erwähnte er auch, dass unser diesjähriges Weinfest nicht in dem Umfang stattfinden kann, da wir immer noch nicht wissen wann die Dorfplatzumgestaltung beginnt bzw. wo es stattdes- sen stattfinden kann. Danach betonte er außerdem, dass wir dieses Jahr unbedingt neue Mitglieder finden müssen und bat darum Werbung für unseren Kennenlernabend zu machen. Als nächstes verlas Lukas Tanner den Bericht des Schrift- führers über die vielfältigen Aktivitäten und Zahlen der Schalmeien. Die Schalmeienkapelle besteht derzeit aus 25 aktiven Mitgliedern und 135 Passivmitgliedern. Der Musikalische Leiter, Martin Stauber ehrte im Anschluss die 6 Proben und Auftritts besten mit einer Flasche Wein und einem Bistro Gutschein. 1. 100 % Anwesenheit: Marius Maucher 1. 100 % Anwesenheit: Lukas Tanner 3. 98 % Anwesenheit Micheal Sonntag 4. 95 % Anwesenheit: Timo Rösch 4. 95 % Anwesenheit: Dominik Rapp Außerdem bedanke er sich bei der gesamten Kapelle für den guten Einsatz das ganze Jahr über und dass wir trotz sehr vieler Auftritte immer ein gutes Bild abgegeben ha- ben. Besonders bedankte er sich bei Christian Kerner, der ihn während seiner Abwesenheit als Musikalischer Leiter sehr gut vertreten hat. Im Anschluss stellte Adrian Zanutta in Abwesenheit von Moritz Lang seinen Kassenbericht des vergangenen Jah- res vor. Thorsten Lott und Sabrina Tenhünfeld bestätigten die sehr gute Kassenführung. Ergebnis der Wahlen: 1. Vorstand: Marius Maucher Zeugwart: Lukas Tanner Schriftführer: Alexander Abel Kassenprüfer: Thomas Gauder Vielen Dank an unseren Wahlleiter Werner Weissenberg. Anschließend wurden von Martin Stauber die Ehrungen durchgeführt. - Für 10 Jahre Mitgliedschaft wurde Daniel Bacher geehrt. - Für 15 Jahre Mitgliedschaft wurde Lukas Hirschmann geehrt - Für 25 Jahre erhielt Marcel Knapp einen Wandteller - Für 30 Jahre erhielten Thomas Gauder, Stefan Blank und Jürgen Ingerl ein geschnitztes Wandbild Die gesamte Vorstandschaft gratuliert den Jubilaren. Anschließend bedankte sich noch Roland Oelhaf in Na- men der gesamten Narrenzunft Raspler bei uns, dass so ein tolles Verhältnis zwischen unseren beiden Vereinen herrscht und auch zu dem guten Kontakt der zu unserer Vorstandschaft besteht. Anschließend ging noch ein be- sonderer Dank an Marius Maucher, der immer alles für den Verein gibt, trotz dass er in letzter Zeit durch seine Techniker Schule eine zweifach und auch dreifach Belas- tung hatte. Nach dem offiziellen Ende wurde in geselliger Runde noch das ein oder andere Thema vertieft und an- geregt diskutiert. Unsere Jubilare: Thomas Gauder 30 Jahre, Stefan Blank 30 Jahre, Jürgen Ingerl 30 Jahre, Marcel Knapp 25 Jahre, Lukas Hirschmann 15 Jahre und Daniel Bacher 10 Jahre Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Liebe Mitglieder, frohe Ostern wünscht Ihnen allen Ihr VdK OV Weingarten. Bleiben Sie gesund!! Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im April geboren sind, wünscht die Vorstandschaft des So- zialverbandes VdK Ortsver- band Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Ge- burtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Bezirksmeisterschaften im Rettungs- schwimmen 2023 Am Sonntag, 19. März 2023 waren wir Gastgeber der diesjährigen Be- zirksmeisterschaften für den DLRG-Bezirk Ravensburg. Schwimmer aus den 9 DLRG-Ortsgruppen Altshausen, Bad Wurzach, Baienfurt, Bodnegg, Leutkirch, Obere Schussen, Ravensburg, Wangen und Weingarten waren unserer Einladung gefolgt, sich in verschiedenen Ret- tungsschwimmdisziplinen zu messen. Wettkämpfe Pünktlich um 9:00 starteten für 95 Einzelschwimmer die Einzelmeisterschaften. Jeder Teilnehmer musste 3 Diszi- plinen schwimmen, die gesamt gewertet werden. Zu den Disziplinen gehörten Hindernisschwimmen, kombiniertes Schwimmen, Flossenschwimmen, Retten oder Retten mit Flossen. Zu den Mannschaftsmeisterschaften um 13:00 Uhr traten 21 Mannschaften an, die je vier Disziplinen schwim- men: Hindernissstaffel, Puppenstaffel, Gurtretterstaffel und Rettungsstaffel. Bei den Wettkämpfen wurden ins- gesamt 10 DLRG-Bezirksmeistertitel im Einzelschwimmen und 9 DLRG-Bezirksmeistertitel in den Mannschaftswett- kämpfen vergeben. Schwimmer Auch die Ortsgruppe Baienfurt nahm mit einer Gruppe Schwimmer teil, von denen einige zum ersten Mal bei ei- nem so großen Wettkampf dabei waren. Alle haben ihr bestes gegeben und tolle Plätze erreicht. Altersklasse (AK) 10 männlich: 2. Platz: Max Müller, 3. Platz: Nikolas Märten, 5. Platz: Lukas Mahle, 7. Platz: Jan Staudacher, 8. Platz: Timo Dörrer. AK 10 weiblich: 8. Platz: Sarah Halama. AK 12 weiblich: 9. Platz: Emily Steinbach. AK 12 männlich: 3. Platz: Matthias Kanke. AK 13/14 männlich: 9. Platz: Leon Dörrer. AK 17/18 männlich: 2. Platz: Manuel Rothmund. Bei den Mannschaftsmeisterschaften startete mit Ida Mehrle, Jara Phillipson, Lea Staudinger und Melissa Wurm, eine erfahrene Damen-Mannschaft in der AK offen weiblich, die sich souverän den 1. Platz und damit den Bezirks- meistertitel holte. Sie haben sich damit für die Teilnah- me an den Württembergischen Meisterschaften im Juni in Neckarsulm qualifiziert. Wir gratulieren all unseren Schwimmern für diese tollen Platzierungen und bedan- ken uns bei den Betreuern Manuel Keller, Lukas Wurm und Leonie Schmid für die Vorbereitung und Betreuung der Schwimmer. Kuchenbäcker und Verpflegung Wie bei jedem Wettkampf, gab es auch dieses Jahr wie- der eine Verköstigung für Schwimmer, Helfer und Gäste. Wir bedanken uns bei Charlotte Knöpfler und Petra Lo- renz für die Organisation der Verpflegung und bei allen Eltern, die unser Kuchenbuffet wieder so reichhaltig be- stückt haben. Helfer Damit ein Wettkampf mit so vielen Schwimmern funk- tioniert, sind 35 Posten rund um das Schwimmbecken besetzt. Neben den Wettkampfleitern sind Schwimmrich- ter, Schiedsrichter, Zieleinlaufrichter, Auswerter, ein Rö- delteam, Wenderichter und Zeitnehmer im Einsatz. Aus allen 9 Ortsgruppen waren Helfer gemeldet und sorgten für einen reibungslosen Wettkampf. Unterstützt wurden wir von zwei erfahrenen Wettkampfrichtern aus dem DLRG Landesverband. Damit wir in Zukunft für die Or- ganisation der Wettkämpfe gut vorbereitet sind, haben 5 unserer Trainer an diesem Tag auch die Prüfung zum F1-Wettkampfrichter erfolgreich abgelegt. Jugend Ein ganz besonderes Highlight war während des Wett- kampfes und der Siegerehrung WüHi. Wühi (Württember- gischer Hirsch) ist das Maskottchen des DLRG Landes- verbandes Württemberg. Dieser war extra aus Böblingen angereist und hat sich gerne mit vielen begeisterten Kin- dern für ein Foto ablichten lassen. Leonie Schmid (Betreuerin), Ida Mehrle, Lea Staudinger, Julia Leonhard (Jugendleiterin), WüHi (Maskottchen), Jara Philipson, Melissa Wurm, Lukas Wurm (Betreuer) Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Wir danken uns bei unseren DLRGlern, unserer Jugend, unseren Betreuern, Schwimmern und Helfern, die zum Ge- lingen dieser großen Veranstaltung beigetragen haben. Ein großer Dank geht auch an die Hallenbad Baienfurt e.G., die uns für diesen Tag das Hallenbad zur Verfügung gestellt hat. Für das Baienfurter OrgaTeam der BM2023 Jannik Heinzler, Julia Leonhard, Ida Henschel, Agnes Müller Kegelfreunde Baienfurt „Wir suchen neue Mitkegler (Freizeitkegler) für Montag Abend um 19.30 Uhr in der Gaststätte Marktplatz 3 in Baienfurt. Gerne können Sie auch einfach zum Schnup- pern kommen. Näheres unter der Telefonnummer 0171 2677950 (gerne auch per Whatsapp). Wir freuen uns auf Sie.“ BSVW Blinden- und Sehbehinderten- verband Württemberg e.V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termine: 12. April 2023 um 19.00 Uhr Thema: Wie sage ich es meinem Arzt/meiner Ärztin? Kommunikation mit dem Arzt Frau Dr. Seidel von der Fachhochschule Hannover 10. Mai 2023 um 19:00 Uhr Thema: Altersbedingte Makula Degeneration Herr Dr. David Merle von der Universitätsklinik Tübingen Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Meeting-ID: 854 0624 0815 Kenncode: 300683 Schnelleinwahl (mobil) +496971049922,85406240815 Deutschland +496938079883,85406240815 Deutschland Einwahl nach Standort (Festnetz) +49 69 7104 9922 Deutschland +49 69 3807 9883 Deutschland Meeting-ID: 854 0624 0815 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart Musikverein Alttann Thannfest vom 13. - 16.04.2023 Liebe Freunde des Musikverein Alttann, hiermit laden wir Euch zu unserem diesjährigen Thannfest in unser gemütliches, beheiztes Festzelt nach Alttann ein. Am Donnerstagabend können unsere Besucher ab 18:30 Uhr beim Feierabend-Hock mit Freunden und Be- kannten bei leckerem kulinarischem Angebot und einem Feierabendbier vom Alltagstrott Abstand nehmen. Der Musikverein Alttann sorgt für die musikalische Un- terhaltung. Es wird ein vielfältiges Programm unter der Leitung von Dominic Neusch auf die Bühne gebracht. Am Freitagabend ab 20 Uhr können sich die jungen Besucher endlich wieder die Seele aus dem Leib tanzen. Motorsportclub Langnau e.V. im ADAC Mit Gottes Segen in die Biker-Saison Der Motorsportclub Langnau e. V. im ADAC lädt alle Mo- torradfahrerinnen und Motorradfahrer traditionell am Ostermontag, 10. April zur Motorradweihe in die Pfarr- kirche nach Laimnau ein. Der Gottesdienst mit Segnung beginnt um 10 Uhr. Für eine unfallfreie Saison werden am Ostermontag die Motorräder der Bikerinnen und Biker gesegnet. Der MSC Langnau organisiert auch dieses Jahr wieder zum Start in die Biker-Saison die Motorradweihe in Laimnau. Um 10 Uhr beginnt der Gottesdienst mit Pfarrer Simon Hof. Er spendet den Bikern den Segen für eine unfallfreie Saison. Im Anschluss an die Weihe fährt der Motorradkorso von der Kirche zur Argentalhalle. Dort findet im Foyer der Argentalhalle ein gemütlicher Biker-Frühschoppen statt. Die Motorradweihe findet bei jeder Witterung statt. Die Motorräder können auf dem Parkplatz bei der Kirche abgestellt werden. Für Fragen steht Andrea Kreuzer telefonisch unter der Nummer 0170 930 96 44 zur Verfügung. Informationen gibt es auch im Internet unter www.msclangnau.de. Bauernhaus Museum Allgäu-Oberschwaben Zuckerhasen, Rätschen und Fastenbrezeln Buntes Osterferienprogramm im Bauernhaus Museum Allgäu-Oberschwaben Am Ostermontag, dem 10. April und in den Osterferien gibt es im Bauernhaus-Museum in Wolfegg ein buntes Programm für kleine und große Gäste: Kinder dürfen am Ostermontag Ostereier suchen, für die Erwachsenen gibt es eine Ausstellung kunstvoll verzierter Ostereier. Auch wer die roten Zuckerhasen kennt, darf sich freuen: die Herstellung wird am Ostermontag im Museum vom Mu- seumszuckerbäcker vorgeführt. Mit einem umfangreichen Programm rund um die Os- terfeiertage lädt das Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben Wolfegg seine Besucher ein, Informatives, Ku- linarisches und Unterhaltsames mit der gesamten Familie zu erleben: Am Ostersonntag bereiten die Landfrauen ihre beliebten „Versucherle“ zu. Die Museumsbesucher erhal- ten Tipps rund um die oberschwäbische Küche, dürfen die Köstlichkeiten probieren und erhalten obendrein auch das Rezept für zu Hause. Rote Zuckerhasen am Ostermontag Mit dem „Ostermontag im Museum“ gibt es kunterbuntes Programm für die ganze Familie: Die Großen können sich die Ostereierausstellung ansehen oder den Handwerkern wie dem Glasbläser über die Schulter schauen. Die Klei- nen dürfen sich ihre eigenen Eierwärmer filzen, lustige Holz-Ostertiere bemalen oder um 13 Uhr den Erzählun- gen der Märchentante lauschen. Höhepunkt des Tages ist für viele Kinder die gemeinsame Ostereiersuche um 11.30, 13.00 und 14.30 Uhr. Auch Zuckerbäcker Benny Gut ist wieder zu Gast: Er stellt in seiner Manufaktur die traditionellen roten Zuckerhasen her. Das Verschenken dieser roten Zuckerhasen war vor wenigen Jahrzehnten in der Osterzeit noch weit verbrei- Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 tet. Im Museum gibt es nun die seltene Möglichkeit, Ben- ny bei seinem Handwerk über die Schulter zu schauen. Osterferienprogramm für Kinder Beim Osterferienprogramm gibt es jeweils von 11 bis 16 Uhr Mitmachaktionen für Kinder. Hier dürfen sie selbst mit an- packen und u. a. ihre handwerklichen Talente entdecken. Diese Mitmachaktionen und Thementage gibt es rund um die Osterfeiertage: Donnerstag, 06. April: „Rund um Ostern“: Osterrallye, Info- und Mitmach-Station „Ostern früher und heute“, Eier färben, Karfreitags-Rätschen bauen, Fasten- brezel backen und Gründonnerstagssuppe kochen. Dienstag, 11. April: „Frühjahresputz“ Möbelpolitur herstellen, Möbelreinigen wie früher, Tep- pichklopfer flechten, Handreisigbesen binden, Früh- jahrs-Kräutersuppe kochen und Geschichten vorlesen (13 Uhr) Donnerstag, 13. April: „Von der Faser bis zum Hemd“ Vorführung Verarbeitung von Flachs, Flachswickel ba- cken, Nadelkissen herstellen, Textilausstellung von heute, Wolle spinnen, Mitmach-Märchen Frau Holle (11.30 Uhr, 13.30 Uhr) Die Aktionen sind ohne Voranmeldung und finden bei jeder Witterung statt. Bauernhaus-Museum Wolfegg „Heimatkunde - wie sie nicht im Schulbuch steht“ Fortgesetzt wird die vierteilige Vortragsreihe „Hei- matkunde - wie sich nicht im Schulbuch steht“ am Donnerstag, 13. April 2023 um 19 Uhr von Poetry Slam- mer Wolfgang Heyer in der Zehntscheuer Gessenried im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg mit dem Thema „Heimat - eine launig emotionale Gedan- kenreise mit einem Oberschwaben“. Wolfgang Heyer ist langjähriger Poetry Slammer. Der Oberschwabe spielt also mit der Sprache und widmet sich dabei leiden- schaftlich dem schwäbischen Dialekt und seiner Heimat. In seinen melodischen Texten geht es mal ums Ruten- fest, mal um den Landkreis Ravensburg und mal um die schwäbische Weltsprache. Heyer fasst das Gefühl der Heimat in Worte, die berühren, zum Nachdenken anre- gen und ausgelassen zum Lachen bringen. Die Gäste erwartet ein überraschender Abend bei einer launig emo- tionalen Gedankenreise. Eine Anmeldung zum Vortrag ist nicht erforderlich, der Eintritt beträgt 4,00 €. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Samstag, 8. April 2023 Gästeführer: Kurt Drescher Der Sonnenweg - Ausblicke in die wunderbare Land- schaft und Einblicke in die moderne Astronomie Gästeführer Kurt Drescher leitet am Samstag, 8. April 2023 eine Wanderung auf dem Sonnenweg. Bei klarer Sicht genießen wir den Blick über das Schussental auf die Alpen. Auf jeden Fall erfahren Sie viel über die Sonne und unser naturwissenschaftlich geprägtes Weltbild. Die- se Führung ist für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende Beginn: 14:30 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 9. April 2023 Gästeführer: Kurt Drescher Von der Sonnenuhr zum GPS - Auf einer erlebnisreichen Wanderung sprechen wir über die Zeit in Wissenschaft und Technik Auf einem gemütlichen 3,5 km langen Spaziergang be- leuchten wir viele Aspekte zum Thema Zeit. Was ist Zeit überhaupt? Welche Rolle spielt sie in unserem Alltag? Wie misst man die Zeit? Woher weiß man, wie alt man- che Fundstücke aus unseren Mooren sind? Was hat die Zeit mit dem GPS auf meinem Handy zu tun? Diese und weitere Fragestellungen werden anschaulich und allge- meinverständlich besprochen. Da es im Wesentlichen um naturwissenschaftliche und philosophische Themen geht, ist diese Führung für Men- schen ab ca. 16 Jahren geeignet. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Die Antwort auf diese Frage ist einfach: Damit sie besser hören können. Das ist für die Tiere überlebenswichtig: Hasen haben viele Fressfeinde und müssen ständig vor ihnen auf der Hut sein. Um rechtzeitig Reißaus nehmen zu können, sind sie darauf angewiesen, ihre Jäger frühzeitig zu hören. Das können sie am besten mit ihren langen Löffeln. Die sind so aufgebaut, dass die Schallwellen gebündelt und verstärkt werden. Gleichzei- tig sind die Ohren sehr beweglich. Die Nager können sie sogar unabhängig voneinander in verschiedene Richtungen drehen. So finden sie schnell heraus, aus welcher Richtung Gefahr droht. © Glawion/DEIKE, Bild: © Hermenau/DEIKE 752U04U3 Warum haben Hasen lange Ohren? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 79,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 114,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 57,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 45,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 91,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 102,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Jetzt für 2023 bewerben! FPT Robotik GmbH & Co. KG | Schattbucher Straße 10, 88279 Amtzell | Tel.: +49 7520 95130 | Mail: robotik@fpt.de | www.fpt.de Deine Ansprechpartner: Daniela Prinz & Vera Burkart Tel.: 07520 95130 Mail: bewerbung@fpt.de #MachDeinDing#MachDeinDing Scan dich direkt zur Ausbildung! Ausbildung bei fpt / Mechatroniker (w/m/d) / Zerspanungsmechaniker (w/m/d) / Fachinformatiker (w/m/d) Anwendungsentwicklung / Industriekaufmann (w/m/d) Gemeinde Fronreute Landkreis Ravensburg Die Gemeinde Fronreute (5050 Einwohner) hat eine unbefris- tete Vollzeitstelle im Gemeindebauhof ab sofort zu besetzen. Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Gemeindebauhof mit handwerklicher Ausbildung bzw. Ausbildung als Elektriker (m/w/d) Weitere Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Fronreute: www.fronreute.de Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung schriftlich an die Gemeinde Fronreute, Schwommengasse 2, 88273 Fronreute oder als zusammengefasste PDF-Datei per E-Mail an bewerbung@fronreute.de bis spätestens 8. Mai 2023. STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Frische vor OrtFrische vor OrtFrische vor Ort Mein Nahversorger Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 CAP-Markt, Dorfplatz 2, 88255 Baindt Ihr Nahversorger in Baindt und gerne auch bis vor die Haustür #Lieferservice! Einfach QR-Code scannen und mal reinschauen. Wir freuen uns auf Sie. Telefon: 07502- 9113 178 . www.hofladen-vorsee.de Familie Knam . Vorsee 81 . 88284 Wolpertswende Besuchen Sie uns: Dienstag - Samstag: 9 - 18 Uhr Sonntag & Feiertag: 13 - 18 Uhr LANDWIRTSCHAFT: MIT DEM RICHTIGEN KNOW-HOW ERTRÄGE SICHERN Landwirte müssen heute auf eine pflanzen- und bodengerechte Dün- gung achten Wer heute als Landwirt die notwendi- gen Erträge erzielen will, kommt um eine pflanzen- und bodengerechte Mineraldüngung nicht herum. Foto: djd/Verband der Kali- und Salzindus- trie/Getty Images/Uwe Umstätter (djd). Wer heute als Landwirt die not- wendigen Erträge erzielen will, egal, ob in der konventionellen Landwirt- schaft oder im Ökolandbau, kommt um eine pflanzen- und bodengerech- te Düngung nicht herum. Hier ist das richtige Know-how gefragt. Nährstoffe auf den Bedarf der Pflanzen abstimmen Das weiß auch Uwe Gröhmkes. Der Bauer aus Leidenschaft hat vor fünf Jahren den väterlichen Betrieb in Ost-Westfalen übernommen und seine Erfahrungen gemacht. „Eini- ge meiner Bekannten, die nicht in der Landwirtschaft arbeiten, glau- ben, wir düngen nach dem Motto: viel hilft viel“, erzählt Gröhmkes. Die Realität allerdings sieht anders aus. So achtet der Landwirt penibel darauf, nur so viel Dünger auszubringen wie unbedingt nötig. Zum einen sind Mi- neraldünger ein Kostenfaktor für seinen Betrieb, zum anderen weiß Gröhm- kes, dass seine Pflanzen nur dann gedeihen, wenn die einzelnen Nährstof- fe auf deren Bedarf abgestimmt sind: „Es bestimmt immer der Nährstoff, an dem es mangelt, die Grenze des Wachstums. Egal, ob das nun Kalium, Stickstoff, Phosphor oder Magnesium ist. Das gilt auch, wenn von den an- deren Nährstoffen noch genug im Boden ist.“ Heimische Kali- und Salzbranche unterstützt die Landwirte Regelmäßige und umfassende Analysen verraten dem Landwirt, wie die Nährstoffversorgung in seinem Ackerboden aussieht. Damit hat er eine be- lastbare Grundlage, um den geeigneten Mineraldünger auszuwählen und die Dosierung festzulegen. Unterstützung erhält er von der heimischen Kali- und Salzbranche. „Zum einen gewinnt unsere Branche - in der Re- gel bergmännisch und sehr verantwortungsvoll - die Millionen Jahre alten natürlichen Rohstoffe und produziert daraus etwa mineralische Dünger, die im Ökolandbau eingesetzt werden können“, erklärt Christoph Wehner, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes VKS. Unter www.vks-kali- salz.de erfährt man mehr dazu. Zum anderen sei in den zurückliegenden Jahren auch ein breites Netz an Beratern aufgebaut worden, die die Land- wirte vor Ort partnerschaftlich unterstützen. „Um das wichtige Ziel einer optimierten Düngung zu erreichen, setzen wir zudem auf Webinare, Fach- vorträge und Video-Tutorials“, so Wehner. Lohnender Wissenstransfer Uwe Gröhmkes schätzt diese Angebote, auch wenn es ihm manchmal schwer- fällt, sich nach der Arbeit an den Computer zu setzen und im Internet die Fachinformationen abzurufen. „Aber auf der anderen Seite helfen mir die Beratung vor Ort und natürlich auch die Infos im Netz dabei, die Düngemit- tel optimal zu nutzen und so eine Überdüngung zu vermeiden.“ Der enga- gierte Landwirt ist ein Beispiel dafür, wie wichtig und lohnend der Wissen- stransfer für die landwirtschaftlichen Betriebe und die Umwelt sein kann. Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Rohbau erstellt ■ Wohlfühlwohnungen ■ 4,5 Zi Penthouse Wohnung ■ Fußbodenheizung ■ Aufzug und Tiefgarage ■ Kaufpreis € 834.000,– Provisionsfrei Beratung im Infocenter: Sonntag 15 - 16 Uhr Wangener Str. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. „„AAlltteerrnnaattiivvee BBeessttaattttuunnggssffoorrmmeenn““ DDeerr GGeebbiirrggssbbaacchh.. www.bestattungen-wohlschiess.de TTeell.. 00775511//4433442255 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 NaturheiltageNaturheiltageNaturheilNaturheiltageNaturheiltageNaturheilNaturheiltageNaturheiltageNaturheilNaturheiltageNaturheiltageNaturheilNaturheiltageNaturheiltageNaturheilNaturheiltageNaturheiltageNaturheilNaturheiltageNaturheiltageNaturheilNaturheiltageNaturheiltageNaturheilNaturheiltageNaturheiltageNaturheilNaturheiltageNaturheiltageNaturheilNaturheiltageNaturheiltageNaturheilNaturheiltageNaturheiltageNaturheilNaturheiltageNaturheiltageNaturheilNaturheiltageNaturheiltagetageNaturheiltageNaturheiltagetageNaturheiltageNaturheiltagetageNaturheiltageNaturheiltagetageNaturheiltageNaturheiltagetageNaturheiltageNaturheiltagetageNaturheiltageNaturheiltagetageNaturheiltageNaturheiltagetageNaturheiltageNaturheiltagetageNaturheiltageNaturheiltagetageNaturheiltageNaturheiltagetageNaturheiltage Wir freuen uns auf Sie! Sa./So. 15./16. April 2023 - 9-18 Uhr Im Dorfgemeinschaftshaus 88239 Wangen-Deuchelried Eintritt: 5 €/Tag - NHV-Mitglieder, Kinder, Jugendliche: Eintritt fei Vorträge & Ausstellung rund um ganzheitliche Gesundheit Kuchen · warme Speisen · Verlosung mit attraktiven Preisen Veranstalter: Naturheilverein Bodensee e.V. www.naturheilverein-bodensee.com Angebote in Euro, inkl. gesetzlicher MwSt., gültig bis 30.04.2023, nur solange der Vorrat reicht, nur gültig für BayWa AG Baustoffe in Ravensburg. Immer ein gutes Baugefühl Kontaktieren Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner: Peter Kaplan Bauberater Mooswiesen 14 88214 Ravensburg Tel.: 0751 36324-83 Fax: 0751 36324-16 E-Mail: peter.kaplan@baywa.de Eiche Landhausdiele „Boston“ Rustikal, Astig, Oberfläche: gebürstet, naturgeölt, Format: 1.860x189x14mm Nutzschicht ca.: 3,0 mm, 3-schichtiger Aufbau mit massiver Holzmittellage, einfache Klick-Verbindung, Fußboden- heizung geeignet Art. Nr. 1970895 1 Pack zu je 8 Stück (2,81 m²) m² 49,95 Besuchen Sie unsere große Ausstellung für Bodenbeläge! persönlichen Ansprechpartner: E-Mail: peter.kaplan@baywa.de Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus VERANSTALTUNGEN GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIENMARKT GESUNDHEIT[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 4,86 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 06.04.2023
          Amtsblatt_2023_03_10_KW10.pdf

          Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 10. März 2023 Nummer 10 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. 🌼🌼 Liebe Basar Freundinnen und Freunde, wir laden Euch ganz herzlich zu unserem Frühjahr-Sommer Basar am 11. März 2023 von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. 👣👣 Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förderverein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kindergärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. 🛴🛴 Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt und die vierten Klassen der Klosterwiesenschule. Wir freuen uns schon sehr auf Euer Kommen! Herzliche Grüße Das Basar-Team Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Frühlingsgefühle auf naturnahen Grünflächen in der Gemeinde Baindt Struppige Kinderstuben, zarte Frühblüher und das erste Summen – bei einem Besuch auf „Natur nah dran“- Flächen gibt es viel zu entdecken. Die naturnah gestalteten Grünflächen in Baindt sehen im Winter struppig aus. Was für das Auge gewöhnungsbedürftig sein mag, ist für Insekten und Vögel aber umso wichtiger: Sie finden dort Nahrung und Nistquartiere. Dank langsam steigender Temperaturen zeigen sich Frühblüher, an denen die ersten Wildbienen Pollen sammeln. Dürre Stängel, vertrocknete Blütenstände und Laub lassen nur vermuten, wie schön die blühen- de Pracht im Sommer war. Doch es gibt einen Grund, dass die Kommune die Wildstaudenflä- chen nicht gemäht und abgeräumt hat. Die struppig aussehenden Beete bieten nämlich einen Mehrwert für die biologische Vielfalt. „Wenn das Nahrungsangebot in der kalten Jahreszeit knapp ist, sind Samen von Flockenblu- men, Disteln oder Karden eine wichtige Mahlzeit für Vögel wie Distelfinken“, erklärt Martin Klatt, „Natur nah dran“-Projektleiter beim NABU Baden-Württemberg. „Und in den verholzenden Stängeln von Pflanzen wie Königskerzen haben Mauerbienen oder Blattschneiderbienen ihre Kinderstuben angelegt. Dort schlüpft danneine neue Generation Wildbienen.“ Aber auch bei naturnahen Flächen gibt es Unterschiede. So werden Flächen mit Wiesenpflan- zen im Herbst ganz oder teilweise gemäht. Das ist nicht etwa ein Pflegefehler, sondern sorgt dafür, dass Tiere wie Hummeln oder Grabwespen leicht in den Wiesenboden gelangen und dort überwintern können. Jetzt Blausterne, Anemonen oder Lungenkraut entdecken Die sonnigen Tage locken nicht nur uns Menschen nach draußen, sondern auch die ersten Frühblüher. Auf den „Natur nah dran“-Flächen sind einige frühe Arten zu Hause – ein Besuch lohnt sich also noch mehr als sonst. Krokusse und Schneeglöckchen kennen die meisten. Aber wie sieht es aus mit Lungenkraut, Winterling, Blaustern, Anemone oder Hasenglöckchen? Die- se wilden Frühlingsboten bieten Nahrung für die ersten Hummelköniginnen und Mauerbienen. Die ersten Bienen-Männchen sind schon unterwegs. Allerdings ist ihre Suche nach paarungs- willigen Weibchen zunächst vergeblich, denn die verlassen erst etwas später ihre Kinderstuben. Baindt hat 2020 im Rahmen des Kooperationsprojekts „Natur nah dran“ des NABU und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 5 Grünflächen in wertvolle Biotope mit Wildpflanzen umgewandelt. Diese liegen an folgenden Standorten: in der Marsweilerstraße, der Boschstraße, der Zeppelinstraße, der Klosterwiesenschule und des Kreisverkehrs am Ortseingang Schachen. Info-und Pressematerial Weitere Informationen gibt es unter www.Naturnahdran.de. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Bestellaufruf Ackerblühstreifenprojekt 2023 Auch in diesem Jahr können Landwirte wieder kos- tenfrei Saatgut zur Anlage von Ackerblühstreifen beim Landschaftserhaltungsverband (LEV) Ravensburg bestellen. Aufgrund des höheren Mehrwertes für die Biodiversität wird in diesem Jahr ausschließlich eine Mischung zur Anlage mehrjähriger Blühstreifen ge- fördert. Mehrjährige Blühstreifen sind nicht nur eine Nahrungsquelle für nektarsuchende Insekten, sondern schaffen durch ihre Strukturvielfalt im Winterhalbjahr zusätzliche Verstecke und Überwinterungsmöglich- keiten für Niederwild und Insekten. Das Online-Be- stellformular ist auf der Homepage des LEV RV zu finden (www.lev-ravensburg.de). Bestellt werden kann noch bis zum 12. März 2023. (Achtung: Verlängerung der Frist) Hinweis: Die angebotene mehrjährige Mischung entspricht den GLÖZ 8-Anforderungen und kann somit für die 4%-Stilllegungsflächen verwendet werden (Konditionalität). Wir freuen uns, wenn in diesem Jahr noch mehr Landwirte einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in unserer Gemeinde leisten! Ihre Gemeindeverwaltung Eröffnung Gaststätte „Zur Mühle“ am Donnerstag, 16. März 2023 Die Gemeinde Baindt freut sich, dass mit der Gaststätte „Zur Mühle“ nach län- gerer Umbaupause in der Ortsmitte ein weiterer Gastronomiebetrieb öffnet. Am Donnerstag, 16. März 2023 um 17:00 Uhr ist es soweit. Angeboten wird hochwertige deutsch-schwäbische Küche. Egal, ob gemütliches Beisammen- sein mit Freunden, Familienfeiern, Veranstaltungen oder Stammtische, alles ist in der neuen Gaststätte. Reserviert werden kann per E-Mail (info@zur-muehle-baindt.de) oder telefonisch unter 07502/5770150. Die Gaststätte hat anfänglich folgende Öffnungszeiten, die nach Aufbau des Serviceteams erweitert werden: Montag und Dienstag ab 17:00 Uhr Mittwoch und Donnerstag Ruhetag Freitag und Samstag ab 17:00 Uhr Sonn- und Feiertag 11:00 bis 21:00 Uhr (warme Küche von 11:30 bis 14:30 Uhr und 17:00 bis 21:00 Uhr) Adresse: Mühlstraße 1, 88255 Baindt Die Inhaberfamilie Kaiser freut sich über Ihren Besuch und Ihre Unterstützung! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 14. März 2023 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Ferienbetreuung in den Osterferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Osterferi- en vom 11.-14. April 2023 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder dafür über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kin- dern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemein- de Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 14. März 2023. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungs- text unter reservix.de. Hochwasserschutzmaßnahme Ortsausgang in Richtung Sulpach Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse im Juni 2016 und Ende Mai 2018 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Da aufgrund der Klimaveränderungen mit häufigeren und intensiveren Starkregenereignissen zu rechnen ist, hat die Landesregierung die Kommunen auf- gefordert, mehr Vorsorge zu betreiben, um die Schaden- spotenziale und damit zukünftige Schäden zu verringern. Mitte Februar 2023 haben die Baustelleneinrichtung und Abtragungsarbeiten für Humus und kulturfähigen Un- terboden für die Baustelleneinrichtung der Hochwasser- schutzmaßnahme in der Igelstraße sowie für den Vorgriff eines Regenwasserkanals inklusive Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl begonnen. Laut Bodenmanagement darf mit schwerem Gerät nicht auf den Oberböden ge- fahren werden, sodass die Böden seitlich gelagert werden müssen. Die Baustelleneinrichtung dient der Baufirma als Lagerplatz für Baumaterialien, wie zum Beispiel Regen- wasserrohre, Kies, Sand, Flussbausteine oder auch Fer- tigteilelemente aus Beton. Im weiteren Verlauf wird die Baustelleneinrichtungsfläche zum Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl. Der aktuell aufgetürmte Boden muss bodenkundlich beprobt sowie untersucht werden und kann im Anschluss zur Deponie abtransportiert werden. Mitte März 2023 beginnen die eigentlichen Bauarbeiten für den Hochwasserschutz sowie für den Regenwasser- kanal inklusive Retentionsbecken. Die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 1.700.000 Euro. Der Gemeinde Baindt stehen mit Bescheid vom 27.07.2022 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 9406-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Bauamt Frau Scheid 9406-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 9406-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Fördermittel von insgesamt 413.500 Euro für den Hoch- wasserschutz zur Verfügung. An dieser Stelle sei erwähnt, dass nicht nur die Kommu- nen Vorkehrungen für Hochwasser durch Starkregene- reignisse zu treffen haben, sondern auch die privaten Haushalte gefordert sind. Stark versiegelte Gärten oder Schotterflächen auf Folie lassen dem Wasser keine Mög- lichkeit zu versickern und tragen zur Verschlechterung der Gesamtsituation bei. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 07.03.2023 wurde die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungsein- richtungen der Gemeinde Baindt beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2023 14.03.2023 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2023 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2023 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2023 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2023 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2023 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2023 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2023 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2023 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2023 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2023 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumnis- zuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Bericht zur Jahreshauptversammlung Kommandant Roland Bucher eröffnete am Freitag, dem 03.03.2023 endlich wieder eine Hauptversammlung wie „in alten Zeiten“. Neben der Einsatzabteilung begrüßte er die Altersabteilung, ebenso die Jugendfeuerwehr, Vertre- ter des DRK sowie unsere Bürgermeisterin Simone Rürup und Ehrenkommandant Erich Brei. Nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde in einer Schweigeminute den verstorbenen Kameradinnen und Kameraden gedacht. Christian Stross verlas in Ver- tretung des Schriftführers den Jahresbericht 2022, ver- bunden mit diversen Bildern und Erläuterungen von Ro- land Bucher. Kommandant Bucher berichtete von einem leicht über- durchschnittlichen Einsatzjahr. Überwiegend wurde auch 2022 technische Hilfe geleistet. Erfreulich ist weiterhin die Entwicklung des Personalstands mit 39 Aktiven und einem Durchschnittsalter von 32 Jahren. Herausfordernd bleibt aber die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte während der Arbeitszeit. Im Jahr 2022 konnten endlich einige Ausbil- dungsmaßnahmen nachgeholt werden, ebenso machen einige Kameraden aktuell den LKW-Führerschein. Eine notwendige Maßnahme, da die Bundeswehr als Ausbilder Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 in diesem Bereich durch die vor vielen Jahren weggefal- lene Wehrpflicht nicht mehr zur Verfügung steht. Im Ausblick auf die kommenden Jahre stellte Roland Bu- cher die geplanten Lehrgänge und Anschaffungen vor, unter anderem die Ersatzbeschaffung der Einsatzuniform. Die Fachbereichsverantwortlichen gaben zudem einen kurzen Einblick in ihren jeweiligen Bereich. Jugendfeuerwehrwart Markus Striegel folgte mit dem Bericht über die Jugendfeuerwehr. Auch hier konnte nach den Jahren der Pandemie wieder ein normales Übungs- jahr abgehalten werden. Bei 42 Übungen und Aktionen waren Tim Streubel, Johannes Haug und Noel Hartmann die fleißigsten Teilnehmer. Kassierer Peter Mohring berichtete von einem nahezu unveränderten Kassenverlauf des letzten Jahres und die Kassenprüfer bestätigten eine einwandfreie Kassenfüh- rung und lobten die ausgezeichnete Buchführung. Frau Bürgermeisterin Rürup dankte der Feuerwehr und im besonderen Kommandant Roland Bucher für deren Einsatz und die unkomplizierte Zusammenarbeit. Im Anschluss der Grußworte folgten die Ehrungen. Zum Feuerwehrmann wurden befördert: Sascha Biggör, Felix Konzett und Tobias Lang. Zum Oberlöschmeister wurde befördert: Jochen Rossaro. Zum Brandmeister wurde befördert: Markus Striegel. Die Ehrung der Gemeinde für 10 Jahre Feuerwehrdienst erhielten Daniel Heilig, Matthias Heilig und Simon Späth. Für 20 Jahre wurde Florian Schabel und für 30 Jahre An- ton Konzett, Peter Mohring und Jochen Rossaro geehrt. Aus dem Einsatzdienst verabschiedet wurde David Mack, neu aufgenommen wurden Johannes Haug und Jakob Mohring-Landsberger. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 11. März und Sonntag, 12. März Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. März St. Gallus-Apotheke (Grünkraut), Bodnegger Straße 4, Tel.: (0751) 79 12 20 Sonntag, 12. März Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Problemstoff-Sammlung 2023 Am Donnerstag, 23. März 2023 von 11.00 – 13.00 Uhr wird das Schadstoffmobil in Baindt stehen. Sammelstelle: Wertstoffhof/Bauhof, Ziegeleistraße 20. Weitere Orte und Termine entnehmen Sie bitte der Home- page des Landratsamtes unter www.rv.de oder unter www.baindt.de (Rubrik Rathaus&Bürgerservice/Abfal- lentsorgung/Problemstoffsammlung). Die Abgabe ist nicht zwingend auf die Wohngemeinde beschränkt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Sammeltermin und -ort auszuwählen. Was wird angenommen? • Altöl (bis zu 5 Liter) • Haushaltsbatterien, Autobatterien, • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben, Lacke, Laugen, Lösungsmittel, Klebstoffe, Säuren • Holzschutz- u. Pflanzenschutzmittel • Reinigungsmittel • Spraydosen mit Restinhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de (Rubrik Abfallwirtschaft) abrufbar. Kostenlose Annahme • für Haushalte und Kleingewerbebetriebe in haushalts- üblichen Mengen Kostenpflichtige Annahme • Apotheken und Gewerbetreibende, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei: Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Wetzel (Telefon 0151-17413155 / Marlene.Wetzel@remondis.de) Das Formular ist abrufbar unter www.rv.de Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: • Altmedikamente: Restmüll-Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahmepflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersionsfarbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll-Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne • Waschmittel: Restmüll-Behälter Regelungen für eine sichere Abgabe: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefähr- lichen Abfällen um! • Abgabe der Problemstoffe, wenn möglich, in den Ori- ginalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte wei- terzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachper- sonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 25. März 2023 von 13:00 bis 16:00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 31. März 2023 geöffnet und danach jeden Freitag von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr Samstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Am Karfreitag 07. April 2023 bleibt die Kompostier- anlage geschlossen. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Guter Service direkt im Ort Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 17.02.2023 feierten die Eheleute Elsa und Viktor Reber das Fest der Goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Emma und Rudolf Schneider zu ihrer Diamantenen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den wei- teren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Zum 90. Geburtstag am 7. März 2023 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Frau Erika Huber herzlichst und wünsche ihr alles Gute und noch viele Jahre bei guter Gesundheit.. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. März 11.03. Basar „Rund ums Kind“ SKH 15.03. Gottesdienst mit Krankensalbung Seniorentreff BSS 17.03. Jahreshauptversammlung TC Baindt Vereinsraum SV 18.+19.03. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 19.03. Vorspielnachmittag Musikverein - verschoben auf Oktober 23.03. Jahreshauptversammlung Taekwondo - verschoben auf April 24.03. Jahreshauptversammlung SV Baindt Vereinsraum SV 25.03. Konzert Musik und Chor SKH 25.03. Osterkerzen verzieren Impulse BSS 26.03. Frühlingsmarkt FV Waldorfkindergarten 31.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 31.03. Frauenfrühstück Impulse BSS Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Das Team des Kindergartens St. Mar- tin nützt einen Nachmittag für eine In- house-Fortbildung. Seit Spätsommer 2020 haben Teams von Kinderta- geseinrichtungen in Baden-Württemberg die Möglich- keit, kostenlose Inhouse-Fortbildungen rund um das Thema Bewegungsförderung zu erhalten. Organisiert werden die Fortbildungen durch die Kinderturnstiftung Baden-Württemberg im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Bei der Entwicklung der Fortbildungsmodule sowie der Orga- nisation und Durchführung der Fortbildungen wird die Stiftung von dem Badischen Turner-Bund e.V. und dem Schwäbischen Turnerbund e.V., die neben der Spar- da-Bank Baden-Württemberg eG die Gründer der Kin- derturnstiftung Baden-Württemberg sind, unterstützt. Das Besondere: Geschult wird das gesamte Team und die Fortbildungen finden vor Ort in den teilnehmenden Kindertageseinrichtungen statt. Auch das Team unseres Kindergar- tens hat vergangene Woche an so einer „Bewegungsfortbildung“ teil- genommen. Den pädagogischen Fachkräften wurde noch mal die Bedeutung von Bewegung für die kindliche Entwicklung erläutert. Es wurden verschiedene Methoden aufgezeigt, wie sie im Kindergar- ten-Alltag gefördert und integriert, sowie mit anderen Bildungs- und Erfahrungsfeldern des Orientie- Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 rungsplans verbunden werden kann. Mit der Teilnahme an der Inhouse Fortbildung erhielt unser Kindergarten „eine Bewegungs-Tonni“ mit vielfältigen Bewegungsma- terialien und dem Praxishandbuch „Bewegungserziehung in der Kita. Zur Information Klima-Spartipp des Monats März 2023: Aber Vorsicht, it´s zu cool man (and woman) Eines vorweg, es geht beim Motto dieses Tipps nicht um Rapper mit vielen Goldketten und Bling-Bling um den Hals. Stattdessen ist Coolness hier wortwörtlich zu ver- stehen, denn es geht darum, wie cool, also kalt, ein Kühl- schrank minimal sein sollte. Während beim Heizen möglichst niedrige Temperaturen den Wärmeverbrauch niedrig halten, gilt bei Kühlgeräten das exakte Gegenteil. Je wärmer diese sind, umso weni- ger Energie wird zum Kühlen benötigt. In der Praxis ist es oftmals so, dass die Regler von Kühl- schränken zu hoch eingestellt sind, weshalb zu viel ge- kühlt wird. Dies hat zur Folge, dass deutlich mehr Strom benötigt wird, als eigentlich nötig wäre. Der Kühlschrank ist so also im wahrsten Sinne des Wortes zu cool. Die optimale Kühlschrank-Temperatur, ohne zu riskie- ren, dass sich grüne, blaue, weiße oder grüne Pilze im Kühlgerät heimisch fühlen und die eingelagerten Lebens- mittel verderben, liegt bei 7°C für das mittlere Kühlfach. Als kleine Merkhilfe in Anlehnung an das Kürzel CR7 ei- nes berühmten Fußballers, dient für die optimale Kühl- schranktemperatur das Kürzel KR7. Dieses steht für: Kühlschrank reicht 7 (also sieben Grad Celsius) Bei Temperaturreglern des Kühlschranks mit Skala von 1 bis 5, ist meist bereits die Stufe 1 ausreichend, um diese Optimaltemperatur zu erreichen. Bei Reglern von 1 bis 7 ist Stufe 2 der Weg zum Glück. Wer in seinem Kühlschrank keinen eingebauten Thermometer besitzt, kann sich für kleines Geld einen separaten Kühlschrank-Thermometer anschaffen oder ganz unkompliziert den Regler auf die entsprechende Stufe einstellen. Neben dem Thema Energieeinsparung ist es bei Lebens- mitteln besonders wichtig, wie verhindert werden kann, dass diese verderben und weggeschmissen werden müs- sen. Hilfreich ist hier Trennkost, also in diesem Fall die Trennung nach bestimmten Lebensmittelarten und Ein- ordnung an der richtigen Stelle im Kühlschrank. Somit kann sichergestellt werden, dass die Lebensmittel mög- lichst lange frisch bleiben. Es ist so, dass ein Kühlschrank ähnlich den Klimazonen auf der Erde, in verschiedene Temperaturzonen unterteilt ist. Hieraus abgeleitet wird laut Ökotest für die optimale Lagerung von Lebensmitteln in einem Kühlschrank fol- gendes empfohlen: • Oberstes Fach: Käse und Co. Das oberste Fach des Kühlschranks eignet sich für Käse, gut verpackte Spei- sereste, Geräuchertes und rohen Schinken. • Mittleres Fach: Frische Milchprodukte. Hier sind am besten Milchprodukte wie Joghurt, Quark sowie geöff- nete Obst- und Gemüsegläser einzuquartieren. • Unteres Fach: Fleisch und Fisch. Das kälteste Fach ist ideal für leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch und Fisch geeignet. • Gemüsefächer: Obst & Gemüse. Wie der Name es be- reits verrät, sollten hier kühlschranktaugliche Gemüse wie beispielsweise Salate, Spinat, Karotten und Früchte wie Beeren oder Aprikosen aufbewahrt werden. Neben der Wahl der optimalen Temperatur lässt sich beim Kühlschrank weitere Energie einsparen, indem die- ser so selten und kurz wie möglich geöffnet wird. Denn so bleibt die kalte Luft im Inneren. Übrigens hätten Sie gewusst, dass ein Kühlschrank der regelmäßig geöffnet wird, gefüllt sogar weniger Strom benötigt, wie bei gäh- nender Leere. Der Grund hierfür ist, dass die Gegenstände im Inneren wie Kühlakkus wirken und daher dazu beitra- gen kalte Luft im Inneren halten. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Berufe nicht nur in Uniform Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Chancen nutzen“ findet am Donnerstag, den 23. März 2023 ab 13:00 Uhr, im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Ar- beit Ravensburg, Schützenstraße 69, unter dem Motto „Berufe nicht nur in Uniform“ ein Informationsnachmit- tag statt. Dabei geht es um Berufe bei der Bundespolizei, Bundes- wehr, Polizei sowie beim Zoll. Wer sich vorstellen kann, beruflich für die Sicherheit im Land zu sorgen, kann sich an diesem Nachmittag über die Einstellungsvoraussetzungen und Eignungstests ein umfassendes Bild machen. Einstellungsberater geben Auskünfte über die jeweiligen Berufe in ihren Behörden. Der Wehrdienstberater der Bundeswehr ist ebenfalls an- wesend und informiert über Berufsausbildung, Fachhoch- schul- und Hochschulstudiengänge sowie über den Dienst als Soldat/in in allen Laufbahnen. Weitere Infos zum Veranstaltungsprogramm und den ein- zelnen Vorträgen sind über die Homepage der Agentur für Arbeit, www.arbeitsagentur.de, in der Veranstaltungs- datenbank rund um die Uhr abrufbar. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau, Biberach Mit Holzbau in Deine Zukunft! Der triale Studiengang: Das Biberacher Modell Holzbau Projektmanagement Der klimafreundliche Baustoff Holz fasziniert dich und du hast Lust im Holzbau in Zukunft was zu bewegen? Der triale Studiengang „Holzbau - Projektmanagement“ bietet eine tolle Möglichkeit für junge Menschen, die gerne in dem Bereich Holzbau arbeiten und dabei Führungspo- sitionen anstreben. Diese Ausbildung dauert insgesamt 5 Jahre und 3 Monate und kombiniert eine Ausbildung zum/r Zimmerer/in mit einem Studium im Bereich Holzbau Projektmanagement / Bauingenieurwesen. Während der Ausbildungszeit erwerben die Teilnehmen- den folgende Qualifikationen: • Gesellenbrief im Zimmererhandwerk • Polier/in im Zimmererhandwerk • Meisterbrief im Zimmererhandwerk • Hochschulabschluss Bachelor of Engineering im Studi- engang Holzbau Projektmanagement/Bauingenieur- wesen • Voraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Nächster Ausbildungsstart: September 2023 Bewerbungsschluss 31. Mai 2023 Informationen und Anmeldung unter: Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau, Biberach Wolfgang Schafitel – 07351 44091 55 Email: schafitel@zaz-bc.de www.zimmererzentrum.de https://www.biberachermodell.de/ Landkreis Ravensburg Expertinnen und Experten am Telefon für pflegende Angehörige Der größte „Pflegedienst“ in Deutschland sind die pflegen- den Angehörigen. Sie pflegen fast fünf Millionen Pflegebe- dürftige in ihrer häuslichen Umgebung, die im Alltag auf Hilfe angewiesen sind. Alles soll möglichst so organisiert sein, dass die Betroffenen so lange wie möglich zu Hause bleiben können. Hierbei stoßen die Angehörigen immer wieder auf neue Fragen und Probleme. In den letzten zwei Jahren der Pandemie ist es für pfle- gende Angehörige immer schwieriger geworden, an wich- tige Informationen zu kommen, der Beratungsbedarf rund um die Pflege hat sich in den in dieser Zeit nahezu verdoppelt. Insbesondere wenn die Pflegesituation neu entstanden ist, bringt dies viele Fragen und ungelöste Probleme mit sich. Die Telefonaktion der Kommunalen Pflegekonferenz (KPK) des Landkreises Ravensburg bietet hier die Mög- lichkeit, diese Fragen zu stellen. Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Pflege beantworten Fragen bei- spielsweise zu den Themen: Allgemeine Beratung, Woh- nen, Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, finanzielle Un- terstützung und Entlastung durch Gesprächsgruppen. Rede und Antwort stehen Stefan Löffler vom Pflegestütz- punkt des Landkreises Ravensburg, Stefanie Wagner von der Compass Pflegeberatung und Felix Brummbauer von der AOK. Sie sind am Dienstag, den 14.03.2023 von 17 – 19 Uhr telefonisch unter der Nummer 0751/85-3322 zu erreichen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 11. März – 19. März 2023 Gedanken zur Woche Solange wir das Leben haben, sollen wir es mit den uns eigenen Farben der Liebe und Hoffnung ausmalen. Marc Chagall Samstag, 11. März 18.30 Uhr Baindt – Jugendgottesdienst gestaltet von den Ministranten und dem Jugendchor Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Benjamin Michelberger, Alina Michelberger, Marian Schäfer, Emilia Stotz († Anna und Eugen Halder, Theresia und Bap- tist Elbs mit Angehörigen, Kurt Elbs, Jahrtag: Werner Sebastian Schnell) Anschließend Glühwein- und Waffelverkauf durch die Minis vor der Kirche Sonntag, 05. März – 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt – 2. Gottesdienst der Erstkommu- nionkinder mit der Jugendkantorei Dienstag, 14. März 7.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 15. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 14.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Krankensalbung für alle im Bischof Sproll Saal, anschließend Seniorennachmittag 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 16. März 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 17. März 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 18. März 17.30 Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt – Bußfeier mit Eucharistiefeier Sonntag, 19. März – 4. Fastensonntag Laetare 10.00 Uhr Baindt – Bußfeier mit Eucharistiefeier Ministranten: Laura Kurz, Lisa Schad, Rafael Dorn, Lena Himpel, Anton Pink, Anton Strehle († Josefine Heine, Josef Jerg, Leokadia und Josef Malsam) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Matthias Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sakrament der Versöhnung/Beichtgelegenheit in der Fastenzeit Beichtgelegenheit: Baienfurt, Sa 18. März ab 17.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. Bußfeier: Baienfurt: Sa 18. März 18.30 Uhr Bußfeier: Baindt: So 19. März 10.00 Uhr Anschließend Waffelverkauf zu Gunsten der Minihütte. Mesner/in (m/w/d) gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum frühest- möglichen Termin eine/n Mesner/in, gerne auch ein Team, das sich vorstellen kann, gemeinsam den Dienst in der Kirche zu über- nehmen. Die Stelle ist unbefristet. Das Aufgabengebiet umfasst neben dem liturgischen Dienst (auch an Wochenenden) u. a. die Pflege der liturgischen Geräte, die Betreuung der techn. Anlagen und die Erledigung der Kirchenwäsche. Die verschiedenen Aufgaben können auch aufgeteilt werden. Wir erwarten Flexibilität, Freude an der Liturgie, Team- fähigkeit in der Zusammenarbeit mit den verschiedenen pastoralen Diensten. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Einstellung und Vergütung erfolgt nach der Arbeitsvertragsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart, vergleichbar Tarifvertrag des öf- fentlichen Dienstes der Länder (TV-L). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstraße 55, 88255 Baindt. Ansprechpartner: Pfarrer Staudacher, Tel. 07502/912623. Nebenberufliche/r Kirchenpfleger/in gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum 1. Sept. 2023 eine/n nebenberufliche/n Kirchenpfleger/in (m/w/d) Der/ Die Kirchenpfleger/in unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bei der Wahrnehmung der örtlichen Verwaltung. Er/Sie ist für die ordnungsgemäße Ausfüh- rung der Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens verantwortlich und an rechtmäßige Weisungen und Be- schlüsse des Kirchengemeinderates gebunden. Das Auf- gabengebiet umfasst insbesondere die Vorbereitung und Überwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden, die Unterstützung bei der Gre- mienarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Katholi- schen Verwaltungszentrum in Kisslegg. Sie sind zuverlässig und verfügen über Organisations- und Verwaltungsgeschick. Eine Ausbildung oder Berufser- fahrung in kaufmännischen oder Verwaltungsberufen sind von Vorteil. Sie zeigen Interesse für die Aufgaben der Katholischen Kirche. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche ist zwingende Voraussetzung. Der/die Kirchenpfleger/in ist kraft Amtes Mitglied des Kirchengemeinderates mit beratender Stimme. Unter- stützung erhält der/ die Kirchenpfleger/in durch das Katholische Verwaltungszentrum . Als nebenberufliche/r Kirchenpfleger-/in erhalten sie eine adäquate Aufwandsentschädigung nach der Kirchenpfle- gerbesoldungsordnung der Diözese Rottenburg-Stutt- gart. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung be- vorzugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstr. 55, 88255 Baindt, Tel. 07502-912623. Wortgottesdienstleiter, -leiterinnen gesucht In unserer Seelsorgeeinheit wollen wir unser Gottes- dienstangebot breiter aufstellen, nicht mehr, dafür vielfäl- tiger. Der Wortgottesdienst bietet sich dafür an: z.B. Seg- nungsfeiern, Andachten, Abschiedsgebet, Gottesdienste mit Kindern aber eben auch mit der ganzen Gemeinde an einem Sonntag. Dafür suchen wir Wortgottesdienst- leiter, - leiterinnen. Könnten Sie sich so etwas vorstellen? Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Bitte sprechen Sie mich, Pfarrer Staudacher oder Frau Lehmann, an. Selbstverständlich begleiten wir sie. Zu- sätzlich gibt es Fortbildungsangebote. Bernhard Staudacher Antisemitismus im Kreuzweg von 1931/32 in Baienfurt? Dieser Frage geht Bernhard Staudacher in einem Vortrag in Bildern nach. Dienstag, 21. März 2023, 19.30 Uhr im kath. Gemeinde- haus, Bergatreuter Straße 6, Baienfurt. Pfarrer Stau- dacher hat dazu eigens Skizzen und Aufzeichnungen des Künstlers Alois Schenk (†1949) in seinem Atelier gesich- tet und ausgewertet. Ziel dieses Abends ist es, eine erste Antwort auf diese bedrängende Frage zu finden, um in einem zweiten Schritt Lösungen zu suchen, wie wir heute mit diesen teilweise anstößigen Darstellungen angemes- sen umgehen können. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoffnung“ liegen im Pfarrbüro zur Abholung bereit. Der Sammeltag für die große Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 25. März sein. Bitte denken Sie schon mal daran! Vielen Dank für Ihre Un- terstützung! Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bi- schof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neu- en Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkommunionkind. Jeder, der einem Erst- kommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erst- kommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öff- nungszeiten. Die Kar- und Ostertage intensiv erleben Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn be- wusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhaltet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.lieb- frauenhoehe.de Kinderbibeltage 2023 Wir möchten dich herzlich einladen, in den Sommerferien bei den Kinderbibeltagen da- bei zu sein. Wann: 2. - 4. August 2023 von 8:00 - 13:00 Uhr Wo: Gemeindehaus St. Martin, Bischof-Sproll-Saal in Baindt Wer darf mitmachen: Alle Kinder von der 1. - 4. Klasse (max. 25 Kinder) Kosten: 1. Kind 40,-- Euro, 2. Kind 30,-- Euro Anmeldung per E-Mail an: kinderbibelwoche_baindt@web.de Anmeldeschluss: 01. Juli 2023 Auf dich kommt es an! Unter diesem Motto werden wir eine biblische Geschichte kennenlernen und gemeinsam Spielen, Basteln, Singen, Tanzen, ..... Auf dich kommt es an! Wir freuen uns auf euch! Euer Kinderbibelwochen-Team Doris, Patricia, Eva, Rainer und Nadine Einladung zum Seniorentreff Herr Pfarrer Staudacher und wir laden Sie herzlich ein zum Gottesdienst mit Krankensalbung am Mittwoch, den 15. März 2023 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Das Sakrament der Kran- kensalbung wird zur Heilung und zur Stärkung von Leib und Seele gespendet. Anschließend gemütliches Beisam- mensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen Ihr Seniorenteam Vortrag mit Herrn Dr. Bernd Kaminski, Baindt vom Lions Club am 15.3.2023 um 19.00 Uhr, kath. Gemein- dehaus Baienfurt, Bergatreuter Str. 6 „WE SERVE“ (Wir dienen) ist das Motto der Lions welt- weit seit über 100 Jahren. Menschen mit unterschiedlichen beruf- lichen und persönlichen Hintergründen kommen regelmäßig in den Lions Clubs freundschaftlich zusammen, um regionale und andere Probleme anzu- gehen. Der Lions Club kümmert sich um Gesundheitspräventi- on, Drogen- und Gewaltprävention schon in den Grund- schulen. Sehstörungen und Blindheit sind Schwerpunkte der eh- renamtlichen Arbeit in vielen Ländern. Wir laden alle Frauen und Männer herzlich ein, bei die- sem interessanten und wichtigen Vortrag dabei zu sein. 17.03.2023, 19.00 Uhr St. Maria in Meckenbeuren „Kirche anders“ Einladung an alle, die diesen außerge- wöhnlichen Gottesdienst besuchen möchten. Der Förderverein für das Pflegeheim St. Barbara lädt ein zum Vortrag: Vorsicht Abzocke! Mehr Schutz vor Betrug und Diebstahl Referent: Herr U. Schäfer, Polizeipräsidium Ravens- burg, Referat Prävention Donnerstag, 23.3.2023 ab 14.30 Uhr im evangelischen Gemeindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt. Diese Einladung richtet sich an alle Senioren und inter- essierte Menschen die mehr zum Thema: Schutz vor Be- trug erfahren möchten. Bitte um Anmeldung unter Tel. 0751 51462 oder unter annosch@gmx.de. Es gibt Kaffee und Kuchen. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 19. März 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Das verlorene Schaf Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Die Vorstandschaft vom Förderverein für das Pflege- heim St. Barbara und weitere ortsansässige Vereine der Gemeinde Baienfurt laden herzlich ein zur Vortragsver- anstaltung. VORSICHT ABZOCKE! - Mehr Schutz vor Betrug und Diebstahl Referent: Herr U. Schäfer, Polizeipräsidium Ravensburg - Referat Prävention Donnerstag, 23. März 2023 um 14:30 Uhr im evang. Gemeindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt Eintritt: frei Ältere Menschen in Deutschland sind erfreulicherweise insgesamt viel seltener von Kriminalität betroffen als jüngere. Senioren verhalten sich meist umsichtig und le- ben entsprechend sicher. Dennoch gibt es Bereiche und Situationen, in denen auch ältere Menschen Risiken aus- gesetzt sind. Dort, wo sie so etwas gar nicht erwarten: an der Haus- oder Wohnungstüre, in der eigenen Wohnung oder auch am Telefon, im Internet oder am Bankautomat. Das Ziel der Täter ist dabei stets das gleiche: durch Tricks und Täuschungen an Geld oder Wertgegenstände älterer Menschen zu gelangen. Aufklärung und Information ist der beste Weg um sol- che Straftaten zum Nachteil älterer Menschen zu ver- hindern. Diese Einladung richtet sich an ALLE Seniorinnen und Senioren sowie interessierte Menschen die mehr zum Thema: Schutz vor Betrug, erfahren möchten. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Für die Planung einer kurzen Kaffeepause bitten wir um Anmeldung unter: Tel. 0751 51462 oder annosch@gmx.de. Anmeldung gerne auch von Kleingruppen und Vereini- gungen. Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse VORANKÜNDIGUNG BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Reinhard und Marita Börner Der viel gepriesene Liedermacher und Gitarrist Reinhard Börner und seine Frau Marita werden uns ein abwechs- lungsreiches Programm mit himmlischer Gitarren- und Harfenmusik bieten. Das Konzert beinhaltet wunderba- re Folk- und Choralmelodien, sowie Lieder aus der Feder von Reinhard Börner selbst. Dabei laden viele Stücke zum Mitsingen ein und werden uns nicht mehr so schnell aus den Ohren gehen. Am Freitag, 31.03.2023, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 28.03.2023 bei Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau A. Strehle 0160-97311633 / andreastrehle@t-online.de impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wie jedes Jahr laden wir Erwachse- ne und Kinder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu ge- stalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selber zu verzieren. Bitte Messer und Brettchen mitbringen. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 25.03.2023, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweiler str. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer die Hand an den Pflug legt und sieht zurück, der ist nicht geschickt für das Reich Gottes. Lk 9,62 Sonntag, 12. März Okuli 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 13. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 15. März 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Ge- meindehaus Sonntag, 19. März Lätare 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal -------- Gedanken zur Woche Auf den Fokus im Le- ben achten – und die Weite im Blick behal- ten Meine Augen sehen stets auf den HERRN – dieser Psalm-Vers gibt dem Sonntag „Okuli“ seinen Namen. Gar nicht so leicht, in der Reiz-Überflutung dieser Tage seinen Fokus immer richtig zu wählen – was ist, wenn ich dadurch andere Dinge aus dem Blick verliere? Tatsächlich ist es so, dass unser Gehirn gar nicht anders kann, als sich auf eine Situation nach der anderen einzu- stellen, wenn wir wirklich im Moment präsent sein wollen, ganz da. Der Sonntag „Okuli“ lädt uns ein, unseren Fokus immer mal wieder zu überprüfen und ganz bewusst auf Gott zu schauen, der uns in Jesus begegnet. Wir gehen ja seinen Passionsweg in diesen Wochen im Herzen nach. Denn gerade durch die Konzentration auf Gott, erfahren wir die große Überraschung, wie sich dadurch unser Blick gleichzeitig für die ganze Welt weitet, wie Vorurteile über- wunden werden, wie wir nicht mehr ausschließen wollen, was Gott längst in seine Liebe eingeschlossen hat. Gottes Segen dazu! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl -------- Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottes- dienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. -------- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Nach coronabedingter Pause startet unser Kir- chenkino im Frühjahr 2023 wieder: 31. März 2023, 20.00 Uhr, Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt (!) „Bonhoeffer – Die letzte Stufe“ Dietrich Bonhoeffer sieht den offensichtli- chen Kniefall der Mehr- heit in der christlichen Kirche vor dem Nazi-Re- gime mit großer Sorge. Sein Schwager Hans von Dohnanyi überzeugt ihn, als Kurier für die Wider- standsgruppe innerhalb der deutschen Spionage- abwehr zu arbeiten. Das erste misslungene Atten- tat auf Hitler führt zu einer Verhaftungswelle der Ge- stapo, der auch Bonhoeffer zum Opfer fällt. Im Gefäng- nis schreibt er zwischen Glauben und Zweifeln Zeilen der Hoffnung: „Wer bin ich?“ und „Von guten Mächten wun- derbar geborgen“. -------- Bibelgespräch Am Sonntag, 12. März findet um 14:30 ein Bibelgespräch im Mar- tin-Luther-Gemeindehaus statt. Gelesen und ausgelegt wird Lukas, 11, 14-23 - „Vom Ver- stummen befreit“, Referent und Gesprächsleitung: Diakon Jürgen Ziegler. Die evangelische (landeskirchliche) Gemeinschaft Die APIS lädt Interessierte Gäste herzlich ein. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglie- der, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Vorsitzender • Stellvertretende/r Vorsitzende/r • Kassierer • Schriftführerin • Kassenprüfer/in 8. Abstimmung Beitragserhöhung 9. Beschlussfassung über Anträge 10. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätes- tens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim stell- vertretenden Vorsitzenden Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, stellvertretender Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. SVB verspielt Sieg in der zweiten Hälfte SV Kressbronn - SV Baindt 4:3 (1:3) Bereits eine Woche vor offiziellem Rückrun- denstart standen sich der SV Kressbronn und der SV Baindt zum Nachholspiel des 18.Spieltags gegen- über. Beide Teams konnten in ihrem jeweils letzten Vor- bereitungsspiel einen Sieg gegen einen Landesligisten( der SVK siegte gegen den TSV Eschach mit 2:1, der SVB bezwang den SV Oberzell mit 3:1) einfahren, wodurch eine spannende Partie im Kressbronner AssBau-Stadion zu erwarten war. Bei schwierigen weil sehr holprigen Platzverhältnissen entwickelte sich von Beginn an eine intensive, wenn auch nicht nicht hochklassige Partie, wobei sich vor allem der SVB in der Anfangsviertelstunde sehr präsent zeigte. Be- reits nach fünf Minuten hätte Rädels Team in Führung ge- hen können, Dischl traf nach Flanke von Thoma allerdings nur den Pfosten. Einige Minuten später war es erneut Thoma, der über rechts durchbrach und im Sechzehner nur noch mit einem Foul gestoppt werden konnte. Dischl übernahm die Verantwortung, scheiterte allerdings links unten an Kaschube (10.). Schlussendlich belohnte sich der SVB dann aber doch noch für eine starke Anfangsphase. Fischer zog über die linke Seite mehrere Verteidiger auf sich und brachte den Ball etwas glücklich zu Dischl in die Mitte, welcher überlegt sein 14.Saisontor und gleichzeitig die Führung für den SVB markierte. In der Folge bekamen die Gastgeber aber deutlich mehr Zugriff auf die Partie, ohne zunächst für große Torgefahr zu sorgen. Auf der Gegenseite hingegen verpasste Fischer nach einer guten halben Stunde die Möglichkeit auf 0:2 zu stellen, durch den holprigen Rasen traf er den Ball aus kurzer Distanz aber nicht richtig. Kurz vor der Halbzeitpause nahm die Partie dann allerdings nochmals Fahrt auf. Zunächst verwan- delte Lüneberger einen Freistoß aus 18 Metern herrlich im rechten Kreuzeck (39.), fünf Minuten später nickte Boenke wiederum den SVB nach einer traumhaften Linksflan- ke von Kneisl wieder in Führung (44.). Und auch für den Schlusspunkt in der ersten Hälfte sorgte der SVB. Einem SVK-Verteidiger versprang aufgrund des Untergrunds die Kugel, Dischl eroberte den Ball, umkurvte Kaschube und schob zum 1:3-Halbzeitstand ein (45.). Doch wer von den mitgereisten Baindter Fans nun auf einen entspannten zweiten Durchgang gehofft hatte, sollte bitter enttäuscht werden. Der SVK präsentierte sich im Mittelfeldzentrum immer wieder in Überzahl, gewann sowohl in der Offensive als auch in der Defensive deut- lich mehr zweite Bälle als der SVB und zusätzlich leistete sich die Baindter Hintermannschaft immer wieder haar- sträubende Fehler im Aufbau. Letzteres sollte auch den Anschlusstreffer der Gastgeber einleiten, wodurch Wiese- ner mit Tempo auf die unsortierte SVB-Abwehr zulaufen und den Ball unhaltbar im langen Eck versenken konnte (55.). Gleiches Spiel auch in der 64.Minute: Ballverlust im Baindter Spielaufbau, schneller Kressbronner Gegenstoß gegen die aufgerückte Baindter Mannschaft, Tor Lindin- ger zum 3:3. Auch nach diesem schnellen Ausgleich blie- ben die Gastgeber deutlich gefährlicher und hatten in der Folge drei dicke Chancen das Spiel komplett auf den Kopf zu stellen. Lediglich in der Schlussviertelstunde kam der SVB wieder etwas besser in die Partie - erst vergab der eingewechselte Fink eine Halbchance und kurz vor Schluss streifte ein Flugkopfball von Boenke hauchzart am langen Pfosten vorbei. So hatte das Spektakel am Ende doch nochmal eine Wendung zugunsten des SVK parat: nach einem Freistoß aus dem Halbfeld konnte Wal- ser den Einschlag per Fußabwehr zunächst verhindern, im Getümmel drückte Eberhardt die Kugel aus wenigen Metern dann aber doch noch zum 4:3-Endstand über die Linie (90+4.). Aufgrund mehrere individueller Fehler im Spielaufbau und einer fehlenden Kompaktheit im Mittelfeld in der zweiten Hälfte, verspielt der SVB zum Rückrundenauftakt somit doch noch einen sicher geglaubten Sieg. Diese Erkennt- nisse wird man in der kommenden Trainingswoche ver- suchen anzugehen, um am kommenden Sonntag gegen den TSV Meckenbeuren die ersten Punkte im Kalender- jahr 2023 einzufahren. Es spielten: Benjamin Walser - Philipp Kneisl, Marc Bolgert (77. Denis Schimanowski), Tobias Szeibel, Lukas Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Walser - Marko Szeibel, Mika Dantona (82. Nico Geggier), Philipp Boenke - Jan Fischer, Jonathan Dischl, Phillip Thoma (72.Tobias Fink) Letztes Vorbereitungsspiel: SGM Altshausen/Ebenweiler II - SV Baindt II 2:2 (0:0) Tore: N. Späth (2x) Vorschau: Sonntag, 12.03. 12.45 Uhr: SV Baindt II - TSV Meckenbeuren II 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Meckenbeuren Beide Partien finden auf dem Kunstrasen in Baienfurt statt. 4 Baindter Mannschaften im Einsatz Am Samstag, dem 04.03.23 waren fast alle Baindter Tischtennisspieler gefordert. Ledig- lich die Seniorenmannschaft hatte keinen Wettkampf. Den Anfang machte die 2. Jugendmann- schaft, die um 10 Uhr in Bodnegg begann. Ohne Benja- min Michelberger, der in der ersten Mannschaft aushel- fen musste, war klar, dass das ein schweres Spiel werden würde. Für ihn gab Ersatzspieler Leopold Koch sein De- büt in der 2. Mannschaft. Er machte seine Sache sehr or- dentlich und konnte auch direkt einen Satz gewinnen. Für einen Sieg reichte es für ihn aber leider noch nicht. Sehr stark hingegen spielte sein großer Bruder Valentin, der alle seine Spiele gewinnen konnte. Franz und Pia Kreutle verloren beide im 5. Satz, aber auch hier wäre ein Sieg durchaus möglich gewesen. So ging die Partie insge- samt mit 3:7 verloren, es war dennoch ein gutes Spiel unserer Mannschaft. Es spielten: Valentin Koch (3:0), Franz Kreutle (0:2), Pia Kreutle (0:2) und Leopold Koch (0:2) Die 1. Jugendmannschaft hatte um 14 Uhr ein Heimspiel gegen den TSB Ravensburg und musste auf Felix Haller verzichten, sodass auch hier ein enges Spiel erwartet wurde. Die Doppel endeten mit einer 1:1 Punkteteilung: Jona Klein und Fabian Striegel gewannen, während Ric- co Haller und Benjamin Michelberger mit 1:3 verloren. In den Einzeln spielte Jona stark und konnte beide Einzel recht deutlich gewinnen. Fabian spielte zum ersten Mal im vorderen Paarkreuz und gewann gegen die Nummer 2 der Gäste. Ricco erwischte nicht seinen besten Tag und musste beide Einzel abgeben, eines davon ganz knapp im 5. Satz. Benjamin bewies bei seinen beiden 5-Satz-Sie- gen Nervenstärke und konnte mit seinem Sieg im letzten Spiel den knappen 6:4 Erfolg klarmachen. Damit sind wir weiterhin Tabellenführer und haben am letzten Spieltag in 2 Wochen ein echtes Meisterschaftsendspiel gegen das starke Team aus Bergatreute. Es spielten: Jona Klein (2:0), Fabian Striegel (1:1), Ricco Haller (0:2) und Benjamin Michelberger (2:0) Am Abend spielten die erste und zweite Herrenmann- schaft parallel vor ca. 15 Zuschauern beim Heimspieltag gegen den TV Isny 46 und den TSV Eschach. Die erste Mannschaft hatte nach der Niederlage in der Vorrunde einigen Respekt vor der Mannschaft aus Isny und wollte unter keinen Umständen nochmals als Verlierer von den Tischen gehen. Die Doppel starteten mit 2 Siegen und einer Niederlage verheißungsvoll und auch die ersten Einzelsiege von Philipp Schwarz und Marcel Brückner waren relativ deutlich. In der Mitte lieferten sich Thomas und Tobias Nowak heiße Duelle mit ihren Kontrahenten und konnten diese knapp siegreich gestalten. Frank Mark- wart fehlte die nötige Sicherheit, um seinem Gegner ge- fährlich werden zu können, während Thomas Rauch mit seinem aggressiven Vorhand Topspin viele Punkte und am Ende auch sein Match knapp mit 3:2 gewinnen konn- te. Philipp und Marcel ließen dann nach konzentrierter Leistung nichts mehr anbrennen, sodass der 9:2 Erfolg überraschend deutlich, aber auch in dieser Höhe verdient ausfiel. Im nächsten Spiel gegen den zuletzt bärenstar- ken SV Weiler wollen und müssen wir an diese Leistung anknüpfen, um weitere Punkte im Kampf um die Meis- terschaft zu sammeln. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (2:0), Tobias Nowak (1:0), Thomas Nowak (1:0), Frank Markwart (0:1) und Thomas Rauch (1:0) Die zweite Mannschaft rechnete sich gegen die besser eingeschätzten Gegner aus Eschach nach den zuletzt enttäuschenden Resultaten nicht viel aus. Doch mit zwei hart umkämpften Doppelsiegen starteten wir optimal. Das nächste Highlight setzte Tobias Sonntag, der gegen den besten Spieler der Liga gewinnen konnte und einen Big Point holte. Weitere Punkte sammelten Robert No- wak und Rüdiger Sorg, der sogar beide Spiele gewinnen konnte. Beim Stand von 7:7 mussten das letzte Einzel von Oliver Rückert sowie das Schlussdoppel über Sieg, Nie- derlage oder Unentschieden entscheiden. Während das Schlussdoppel in drei knappen Sätzen verlor, machte es Oliver nach anfänglicher 2:0 Satzführung noch einmal richtig spannend und konnte den 5. Satz nach einem 6:8 Rückstand doch noch drehen und so den entscheiden- den Punkt zum vielumjubelten 8:8 Unentschieden holen. Es spielten: Josef Spöri (0:2), Tobias Sonntag (2:0), Robert Nowak (1:1), Rüdiger Sorg (2:0), Christine Malsam (0:2) und Oliver Rückert (1:1) Abt. Frauenturnen Einladung zur Abteilungsversammlung Unsere Abteilungsversammlung findet am Montag, 13.3.23, nach dem Sport ab 20.30 Uhr im Jugendvereinsheim „Loch“ statt. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 17. März 2023 um 19:00 Uhr in’s Vereinsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1. Zweite*r Vorsitzende*r 4.2. Schriftführer*in 4.3. Breitensportwart*in 4.4. Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.5. Technischer Leiter 4.6. Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes Antrag der Vorstandschaft auf Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung Gemäß § 11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschlussfas- sung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätes- Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 tens 13. März 2023 bei der ersten Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Die Vorstandschaft Ankündigung: Plätze richten am Fr., 24.03. ab 14 Uhr und Sa., 25.03. ab 9 Uhr Musikverein Baindt Nachbericht zur Jahreshauptversamm- lung Am vergangenen Sonntag, den 5. März 2023, fand die alljährliche Jahreshauptver- sammlung des Musikvereins Baindt e.V. in der Schenk-Konrad-Halle statt. Die Mitglieder wurden von der zweiten Vorsitzenden Ju- lia Konzett begrüßt und durch die Versammlung geleitet. Zum Gedenken an die Verstorbenen Mitglieder spielte die Musikkapelle das Stück „Ich hatte einen Kameraden“. Auch dieses Jahr konnten wir viele treue Mitglieder für ihre langjährige Mitgliedschaft im Verein ehren. Für 10 Jahre aktive Mitgliedschaft wurden Fabian Steinhauser, Theresa Konzett, Annika Lupp, Niklas Späth, Jonas Pfister und Nadine Haug geehrt. Stefan Schnez und Franz Berle erhielten für ihre 20-jährige Mitgliedschaft die Ehrenna- del des Blasmusikverbands Baden-Württemberg in Sil- ber. Für seine 30-jährige aktive Mitgliedschaft wurde Ralf Henzler geehrt. Hugo Jung konnte für seine 40-jährige aktive Mitgliedschaft die Ehrennadel in Gold mit Diamant sowie ein Ehrenbrief überreicht werden. Für seine beina- he unschlagbare 70-jährige aktive Mitgliedschaft wurde Josef Kränkle ebenfalls die Ehrennadel in Gold mit Dia- mant sowie den Ehrenbrief für 70-jährige Mitgliedschaft überreicht. Des Weiteren wurden 40 passive Mitglieder für ihre 40-jährige fördernde Mitgliedschaft zu Ehrenmitgliedern ernannt. Im Anschluss an die Ehrungen gab die Schriftführerin Melanie Brei der Versammlung einen Überblick über die Vereinsaktivitäten 2022. Besonders stand hier natürlich unser DorfMusikFest im Vordergrund. Die Jugendleiterin Natalie Hage berichtete von der Ju- gendarbeit im vergangenen Jahr und gab Einblicke in die Aktivitäten der Jugendkapelle. Die Kassiererin Selina Steinhauser gab der Versammlung Einblick in die vergangenen Kassengeschäfte. Anschlie- ßend empfahlen die beiden Kassenprüfer Werner Elbs und Josef Schützbach der Versammlung die Entlastung der Vorstandschaft. Die Vorstandschaft wurde von der Versammlung einstim- mig entlastet. Frau Simone Rürup übernahm die Wahl- leitung. Unser 1. Vorsitzender Ronald Spahlinger gab nach be- achtlichen 10 Jahren das Amt des 1. Vorsitzenden an Se- lina Steinhauser ab. Wir bedanken uns recht herzlich bei Ronald Spahlinger und wünschen Selina Steinhauser viel Spaß bei ihrer neuen Aufgabe! Das Amt des Kassiers wird zukünftig von Johannes Stein- hauser übernommen. Simone Schnez hat nach insgesamt 13 Jahren im Ausschuss ihr Amt an Valentin Schmidt wei- tergegeben. Auch bei ihr bedanken wir uns recht herzlich für ihr Engagement! Natalie Hage, Jugendleiterin, und Luise Newerla, Beisitze- rin, wurden von der Versammlung für weitere zwei Jahre wiedergewählt. Auch die beiden Kassenprüfer Werner Elbs und Josef Schützbach wurden in ihrem Amt bestätigt. Nach den Wahlen folgte noch der Bericht unseres Diri- genten Julius Otto sowie ein Ausblick in das diesjährige Vereinsleben. Der neugewählte Ausschuss des Musikvereins Baindt e.V. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Herzliche Einladung zu unserer Veranstaltung am Diens- tag, 28.03.2023 um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Frau Michaela Bayer referiert zum Thema Bär- lauch - gesund und voll im Trend, mit Kostproben. Wir freuen uns über alle Interessierten aus der Gemeinde. Die Vorstandschaft Am Samstag, 25.03.2023 findet in Ebersbach-Musbach eine Veranstaltung für Junge Landfrauen (bis 40 Jah- re) statt. Siehe Flyer. Kommt vorbei und informiert euch!!! Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stellen sich vor Die Helfer-vor-Ort Gruppe ist nur ein (wichtiger) Baustein in dem vielschichtigen Aufgabengebiet des DRK Baien- furt-Baindt. So betreibt Ihr DRK vor Ort eine Schnellein- satzgruppe (SEG) oder sichert mit ihrem Sanitätsdienst Veranstaltungen ab. Egal ob Fasnetsumzug, Marktplatz- fest, Straßenfest oder sportliche Veranstaltung: wo viele Menschen aufeinandertreffen, gibt es zahlreiche kleine oder größere Notfälle, bei denen unser Sanitätsdienst der richtige Ansprechpartner vor Ort ist. Möchten Sie sich im DRK Baienfurt-Baindt aktiv einbrin- gen? Wir freuen uns auf Sie! Sofern Sanitätsdienst und Notfalleinsätze nicht Ihr Interesse sind: wie wäre es mit dem Arbeitskreis Blutspende? Schließlich gehört Blut zu den wertvollsten Dingen, die ein Mensch geben kann. Bis heute ist es nicht gelungen, künstliches Blut herzustellen, um Leben zu retten. Sobald Menschen durch einen Un- fall oder einen operativen Eingriff Blut verlieren, sind sie auf das Blut von Spendern angewiesen. Auch eine pro- jektbezogene Mitarbeit ist jederzeit möglich. Egal ob das ganze Jahr über, oder z.B. einmal im Jahr bei unseren Nikolaus-Besuchen als „Teilzeit-Schutzengel“: Sie sind je- derzeit bei uns willkommen und bringen so viel Zeit bei uns ein, wie sie erübrigen können. Und nicht zu vergessen: unser Jugendrotkreuz. Die Grund- lagen in Erster-Hilfe werden in regelmäßigen Gruppen- stunden spielerisch vermittelt und vertieft. Dabei stehen Hilfsbereitschaft, Gemeinschaft, Teamgeist und die ge- lebte Toleranz stets im Mittelpunkt. Die sieben Grundsät- ze des Roten Kreuzes - Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Uni- versalität - sind dabei die zentrale Grundlage für unsere Arbeit im Jugendrotkreuz. Das Jugendrotkreuz des DRK Baienfurt-Baindt: mehr als nur Pflaster kleben! Da sich der laufende Unterhalt unserer Bereitschaft aus- schließlich über Spendengelder finanziert, freuen wir uns über Ihre finanzielle Unterstützung, die zu einhundert Prozent in unsere ehrenamtliche Arbeit fließt. Treten Sie mit uns in Kontakt (bereitschaftsleitung@drk-baienfurt- baindt.de) – wir freuen uns auf Sie! Herzliche Einladung an alle Interes- sierten zum Informationsabend mit unserem MdB Axel Müller am 24.03.23 um 20 Uhr in der Gaststätte M3 mit dem The- ma: Gesundheitspolitik – Änderung der Krankenhaus- landschaft Nicht erst die Pandemie-Jahre haben die zentrale Be- deutung der Gesundheitspolitik deutlich vor Augen ge- führt. Auch die sehr emotional geführten Diskussionen über die Zukunft einzelner Krankenhausstandorte zeigen, dass eine gesicherte medizinische Versorgung uns alle im Kern betrifft. Wenn wir einmal krank sind, erhoffen wir uns schnellstmögliche Termine beim Haus- und Facharzt, im Notfall eine bestmögliche Versorgung im Krankenhaus und anschließend gute Reha- und Nachsorgeangebote. Wie all das auch in Zeiten immer knapper werdender Finanzmittel und angesichts des aktuellen Mangels an Arzt-, Pflege- und weiterem medizinischen Fachpersonal funktionieren kann, treibt nicht nur die Politik um. Als direkt gewählter Wahlkreisabgeordneter und als Mit- glied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundesta- ges spricht Axel Müller zum Thema Krankenhausreform – worauf man sich möglicherweise einstellen muss. Re- formen ohne Veränderungen gibt es nicht. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, am Freitag, 24.03.23 nach Baienfurt ins „M3“, Marktplatz 3, zu kom- men. Wir haben das Nebenzimmer reserviert. Die Ver- anstaltung beginnt um 20 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt ist frei. Auf Ihr Kommen freuen sich die CDU Gemeindeverbände Baindt und Baienfurt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung Röhrenmoos Vom Großweiher geht es auf guten Wegen zur Leupolz- mühle. Über Krotten- und Karbachtal wandern wir zurück. Wann: Dienstag 21.02.2023 um 12.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 12 km, 170 hm, Fahr- preis 6 Euro für Mitglieder. Einkehr reserviert nach der Wanderung! Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, ggf. Stö- cke und Wechselschuhe bitte mitbringen. Anmeldung ab 10.02.23 Wanderführung Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info am Vortag ab 20 Uhr im Ansagetext T. - 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zum 2. VdK-Treff vom Ortsverband Weingarten Liebe Mitglieder vom VdK OV Wein- garten ich lade Sie recht herzlich zum Kaffeetreff ein. Termin: Am Mittwoch 15.März 2023 Ort: Best Western – Bistro ab 14:30 Uhr Es würde mich sehr freuen, wenn Sie zahlreich kommen, denn es werden Bilder mit dem Beamer an der Leinwand von unseren Aktivitäten gezeigt. Wir sehen uns, liebe Grüße Karin Maucher Was sonst noch interessiert Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach VORANKÜNDIGUNG Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. lädt alle Mit- glieder zu seiner Jahreshauptversammlung ein. Die Ver- sammlung findet am Dienstag, 28. März 2023 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Saulgauer Straße 4 in 88361 Boms statt. Zur besseren Planung bitten wir um vor- herige Anmeldung bis spätestens 20.03.2023 unter Tel.: 07585/9307-0, E-Mail: info@mr-ao.de Ihr Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termine: 15. März 2023 um 19:00 Uhr Thema: Alltagshilfsmittel Herr Widmann und Herr Jöns 12. April 2023 um 19.00 Uhr Thema: Wie sage ich es meinem Arzt? Kommunikation mit dem Arzt Frau Dr. Seidel von der Fachhochschule Hannover Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Meeting-ID: 854 0624 0815 Kenncode: 300683 Schnelleinwahl (mobil) +49 69 7104 9922, 85406240815 Deutschland +49 69 3807 9883, 85406240815 Deutschland Einwahl nach Standort (Festnetz) +49 69 7104 9922 Deutschland +49 69 3807 9883 Deutschland Meeting-ID: 854 0624 0815 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Grundsteuer-Wirrwarr immer größer BdSt empfiehlt allen Bürgern: Bodenrichtwert auf Boris-BW nochmals überprüfen In Baden-Württemberg wird das Wirrwarr bei den Bo- denrichtwerten, die für die ab 2025 neu zu berechnende Grundsteuer notwendig sind, immer größer. Denn weil viele Bürger mit den ermittelten Werten nicht einver- standen waren, prasselten auf die Kommunen zahlreiche Beschwerden nieder. Auch, weil das Finanzministerium Baden-Württemberg die Bürger auffordert, sich bei of- fensichtlich falschen und zu hohen Werten zunächst an den Gutachterausschuss der Kommune zu wenden, um auf diesem Weg nachträgliche Änderungen an den Bo- denrichtwertzonen zu erreichen. Bis zum 28. Februar 2023 bekamen die Gutachteraus- schüsse in der Folge Zeit, Änderungen an den Bodenricht- werten an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Zur Erin- nerung: Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung war der 31. Januar 2023. Es kann jetzt also sein, dass sich ein Bodenrichtwert für den Steuerzahler, der seine Erklärung bereits eingereicht hat, geändert hat. Selbst wenn sein Grundsteuerbescheid schon da ist, kann zwischenzeit- lich der Bodenrichtwert nochmals geändert worden sein. Diesen weiteren Fehler in der Prozessplanung baden nun erneut die Bürger aus, denn die sollten jetzt wieder aktiv werden. „Wir raten auf Grund der aktuellen Entwicklung allen Grundstückseigentümern auf der Plattform Boris- BW direkt zu überprüfen, ob der im Zuge ihrer Feststel- lungserklärung angegebene Bodenrichtwert noch seine Gültigkeit besitzt. Denn wenn hier der Bodenrichtwert zu Gunsten der Steuerzahler geändert wurde, sollten die Bürger, die noch keinen Grundsteuerwertbescheid er- halten haben, über Elster sofort eine korrigierte Grund- steuererklärung abgeben. Die Eigentümer, die bereits einen Bescheid erhalten haben, müssen unverzüglich Ein- spruch beim Finanzamt einlegen“, appelliert Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Ba- den-Württemberg. Sollte die einmonatige Einspruchsfrist bereits verstrichen sein, müssen Eigentümer laut Möller ei- nen Antrag auf Änderung ihres Grundsteuerwertes stellen. „Dass jetzt mit einer Nachschärfung der Bodenrichtwerte sozusagen eine Operation am offenen Herzen durchge- führt wird und Werte im laufenden Verfahren noch ge- ändert werden, zeigt das ganze Ausmaß der verkorks- ten Grundsteuerreform in Baden-Württemberg“, kritisiert Möller und erinnert daran, dass die Hilferufe der Gutach- terausschüsse nach einer Verlängerung der Frist für die Abgabe der Bodenrichtwerte hätten ernst genommen werden müssen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Landkreis Ravensburg Online-Veranstaltung „Jung im Ländlichen Raum“ am 21.03.2023 Der Landkreis Ravensburg ist der zweitgrößte Flächen- landkreis Baden-Württembergs und ländlich geprägt. Doch wie geht es Jugendlichen im ländlichen Raum und wie zufrieden sind sie? Gerade hinsichtlich Herausforderungen wie Fachkräfte- mangel, aber auch der demografischen Entwicklung mit einer alternden Gesellschaft ist es wichtig, den Blick auch auf die Jugend zu richten. Wir brauchen den frischen Blick, den Elan und die Tatkraft junger Menschen, um zukunfts- fähige Lösungen für die aktuellen, aber auch zukünftigen Herausforderungen zu entwickeln. Die Chancen, die die Perspektiven der jungen Generation für den ländlichen Raum bieten, dürfen nicht verpasst werden. Die Online-Veranstaltung „Jung im Ländlichen Raum“ am 21.März 2023 von 17:30 Uhr – 20:00 Uhr für Interessierte und Jugendliche beschäftigt sich mit diesem Thema. Es werden Anhaltspunkte zur Situation von Jugendlichen im ländlichen Raum gegeben sowie die Situation im Land- kreis Ravensburg durch Landrat Harald Sievers und Ju- gendliche selbst anhand ihrer Projekte in Isny und Taldorf dargestellt. Alle Teilnehmenden sind im Anschluss dazu eingeladen, an der offenen Diskussion zur Situation von Jugendlichen im ländlichen Raum teilzunehmen. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmel- dung finden Sie bzw. Du über folgenden Link: www.alr-bw.de/jugend. Ravensburger Spieleland baut außergewöhnlichen Liebherr-Erlebnis- spielplatz Ab der Saison 2023 ist im Entdeckerland im Freizeit- park am Bodensee toben, rutschen und klettern auf über 1.300 Quadratmetern angesagt! Der neue Lieb- herr-Erlebnisspielplatz bietet bereits den Kleinsten ei- nen spannenden Einblick in die faszinierende Produkt- welt von Liebherr. Mini-Entdecker tauchen in die Welt der Bagger, Krane, Fahrmischer und Kühlschränke ein, springen mit der Seilbahn aus einem Helikopter und spielen im Frachtcontainer! Da werden kleine Augen groß: Auf dem Liebherr-Erleb- nisspielplatz wartet ein 4,5 Meter langer Fahrmischer mit Fahrerkabine, vielen Spielebenen und einer Rutsche auf die Gäste. Von dort aus können die Kleinen direkt über einen Kletterparcours zum nächsten Highlight gelangen, dem Bagger. Aber auch von der Baggerschaufel geht es über den Ausleger in Innere des Baggers und seiner Fahr- erkabine. Wer noch mehr mutigen Kletterspaß möchte, kann sich auf dem 4,5 Meter langen Mobilkran mit steilem Rampenaufstieg so richtig austoben, während die kleinen Geschwister mit Aufsitzbaggern im Kies graben! Wer ei- nen Blick über den gesamten Spielplatz werfen möchte, kommt bei dem fünf Meter hohen Kran mit Nestschaukel auf seine Kosten. Der Kran kann auf über zwei Metern von den Kleinen beklettert werden und bietet einen tol- len Ausblick! Das nebenan gelegene Containerspielhaus bietet Kletter- und Spielspaß auf zwei Ebenen in einem original Schiffscontainer. Wer es rasant mag, der wagt einen Sprung auf einer der zwei Tellerschaukeln direkt aus dem Helikopter! Außerdem kann man im Helikopter die Vielfalt der Produkte bestaunen, die Liebherr für die Luft- fahrtindustrie entwickelt. Wer genug gespielt hat, kann die kleine Anhöhe des Liebherr-Erlebnisspielplatzes erklim- men und dort die große Produktvielfalt im XXL-memory® entdecken oder auf den Raupenbänken Platz nehmen. Diese wurden in einer Liebherr-Lehrwerkstatt exklusiv für das Ravensburger Spieleland gefertigt. Neben den großen Spielgeräten finden die kleinen und großen Be- sucher zahlreiche Wissensspiele zu den Themen Logistik, Elektronik oder Digital. Und weil auch der eifrigste Ma- schinenführer einmal hungrig wird, hält der angrenzende Kioskbereich kühle Erfrischungen und Snacks zur Stär- kung bereit. Außerdem gibt es auch hier ein lehrreiches, interaktives Spiel rund um die richtige Lagerung und den nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln. Der VLF Ravensburg – Waldsee e.V. lädt ein Eine Veranstaltung für Frauen und interessierte Männer findet am Mittwoch, den 15. März 2023 um 14 Uhr im Gasthaus Sternen in Reute statt. Von Schwester Birgit, Franziskanerin aus dem Kloster Reute bei Bad Waldsee, werden wir erfahren, warum die Frühjahrskur so wichtig ist und wie man heimische Pflanzen für eine solche Kur zubereitet. Als Fachfrau für Heilpflanzen ist sie auch bekannt für den wunderschönen Klostergarten mit Schaugarten und Labyrinth. Second-Hand-Kleider-Basar Mochenwangen, Turn- und Festhalle, Sportplatzweg Verkauf Samstag, 11. März von 10 bis 13 Uhr Aktuelle und gut erhaltene Frühlings- /Sommerbeklei- dung für Damen, Herren und Kids ab Größe 140 Schuhe, Accessoires, Bücher Weitere Infos: www.second-hand-basar-mochenwangen.de Während des Verkaufs bewirten wir Sie mit Kaffee und Kuchen. Unser Basar-Erlös wird ausschließlich für karitative Zwe- cke verwendet. Bauernhaus-Museum Oberschwaben-Allgäu Das beliebte Freilichtmuseum in Wolfegg eröffnet am 19. März einen neuen Hof! Alltag früher und heute im Bauernhaus-Museum Ober- schwaben-Allgäu Am Sonntag 19. März geht es wieder los im Bauernhaus-Muse- um und dann gleich mit etwas ganz Be- sonderem! Mit dem Hof Beck aus Taldorf bei Ravensburg wird ein weiteres histori- sches Gebäude auf dem Gelände eröff- net. Der Hof wurde aus Mitteln des Landkreises Ravensburg und dank einer großzügigen Förderung aus Landesmitteln auf das Mu- seumsgelände transloziert, renoviert und eingerichtet. Er ist Zeuge des Lebens einer oberschwäbischen Bauern- familie und zugleich ein barrierearmer, inklusiver Ort zum Anfassen, Ausprobieren und Lernen. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 In den historischen Räum- lichkeiten wird der Alltag der ehemaligen Hofbewoh- ner/innen, der Familie Beck, um 1900 mit allen Sinnen er- fahr- und erlebbar - in ab- wechslungsreichen Erzäh- lungen, mit Texten, Bildern und interaktiven Stationen, ein Eintauchen in eine Zeit ohne fließendes Wasser, Strom oder Maschinen. Der Hof und seine Daueraus- stellung wurden durch Rampen sowie zahlreiche Tast- und Hörstationen und eine Übersetzung wichtiger Texte in Audio, Leichte Sprache und Deutsche Gebärden- sprache für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen angepasst. „Alltag früher und heute“ – so lautet auch das diesjährige Jahresthema am Bauernhaus-Museum. Ver- anstaltungen, museumspädagogische Angebote und Er- lebnistage bilden das umfangreiche Begleitprogramm zum neuen Hof und regen zum Vergleich zwischen dem eigenen Leben und dem ländlichen Alltag vor 100 Jahren an. Begeben Sie sich auf eine Zeitreise und erfahren Sie viel Wissenswertes über das bäuerliche Leben vor rund 100 Jahren! Kommen Sie am Sonntag, 19. März ab 12 Uhr zur Er- öffnung „Hof Beck“ auf dem Museumsgelände Grußwort Dr. Tanja Kreutzer Museumsleitung Bauern- haus-Museum Grußwort Simon Blümcke Erster Bürgermeister Stadt Ravensburg Grußwort Regine Rist Ortsvorsteherin Taldorf Feierliche Eröffnung „Hof Beck“ durch Harald Sievers Landrat Musikalische Begleitung durch den Musikverein Taldorf und Bewirtung durch den Landfrauenverband Taldorf Die Veranstaltung und alle Reden werden von zwei Gebärdendolmetscher/innen begleitet. Museumssaison 2023: 19. März – 11. November Mai-Sept. tägl. 10-18 Uhr März, April, Oktober, November: tägl. außer Mo. 10-17 Uhr (Sonderöffnung: Ostermontag) Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senior/innen: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de S T E T H O S K O P T A R A E S O L H A A L I B I S P A R K R A D I M A O R W E T R A B A N T M U T K E N T T O L A R S L O U M O E D I M E A N S C H L A E G E R O S I R A S S E N A M A M O D E R N E A E R A L E I A A L S T A P E L N O U I Um die Ecke gedacht Waagrecht: 1. in Losgehstimmung, 10. Geierfeierschmaus, 13. unter ihnen stecken Rechtsprecher, 14. schaltet mit M die Lautsprecher gleich, 15. Teamwork von Biene und Kellermeister, 16. Ur-36w ergibt geschüttelt ein Sternbild, 17. vorwärts Mädchen, rückwärts Papageien, 18. Reiter ist von hinten Fledermaus, 19. Abtmönch hat offizielle Drogen im Bauch, 21. Giovanni Battista Madonnenmaler, 23. „Wer die Enge seiner … begreifen will, der reise.“ (Kurt Tucholsky), 27. darin stecken 44 waagrecht und 1 senkrecht, 29. hallt durch arena und estadio, 31. in Gossau gibt es ein Gebirge, 33. dieser Père ist ein Weihnachtsmann, 34. „Tugend ist der beste …“ (Sprichwort), 35. vorwärts Ostseebad, rückwärts Gemeinplatz, 36. Igel, du wirst niemals vor mir …, behauptete der Hase, 37. was Kloßbrühe ganz und gar nicht ist, 40. oft das Ende der Verlobungszeit, 41. im Tagesraum wohnt ein Prophet, 44. Foltermelodie, 45. bestätigt oder bestätigt Exaktheit, 46. mit Vorliebe von Politikern geschnürt, 47. versammeln sich zu Platten, 48. in Ref eingefügt Fühlbild Senkrecht: 1. Sekt-Photos neu sortiert sind Atem- lauscher, 2. nicht Elefantenlaut, sondern Brutto-Net- to-Differenz, 3. das der Liebsten bringt dem Ganoven wenig, 4. Brotzeit-Schärfer, 5. umkreist die Erde und einst den Alexanderplatz, 6. im Hackentrick steckt eine Grafschaft, 7. mit C Newman-Redford’sche Gau- nerkomödie, 8. Sekretärinnen-Gütemaß schreibt sich wie Echsengala, 9. Kosename für dornige Schönheit?, 11. Wimpernschlag der Geschichte, 12. Akten … sich gerne zu … , 20. mit BEL im Zimmer, mit WE in der Luft , 22. gegenwärtige 11 mit Post, 24. damit beginnt der zeitgemäße Aberglauben, 25. seine Devise: „Alle Kriege, die dem Fortschritt dienen, sind gerecht.“, 26. Ljubljana-Schilling, 28. ST-Unterarten sind Fahrwege, 30. mit B Körper, mit D Pein, 32. tanzt über dem Fire, 36. zwei Nickel, 38. Tibettempel in Alhambra, 39. in Le- deste eingearbeitet Rockerattribut, 40. Voraussetzung für große Sprünge, 42. fetter Fisch mit schlanker Linie , 43. Wunschantwort auf Tu m’aimes? 1 13 16 18 23 31 35 37 44 46 2 24 38 3 32 4 25 39 5 19 33 40 6 26 47 7 14 20 27 36 8 21 41 45 9 17 28 34 10 15 22 29 48 11 30 42 12 43 DEIKE ude-0313 © Oertner/DEIKE 720R65R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 2/ 13 &AUSBILDUNGBERUF GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „„AAlltteerrnnaattiivvee BBeessttaattttuunnggssffoorrmmeenn““ DDeerr EErriinnnneerruunnggssddiiaammaanntt.. www.bestattungen-wohlschiess.de TTeell.. 00775511//4433442255 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 VERANSTALTUNGEN IMMOBILIENMARKT STELLENANGEBOTE[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 4,40 MB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 10.03.2023
            Amtsblatt_2023_04_28_KW17.pdf

            Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 28. April 2023 Nummer 17 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Bewilligter Förderbescheid für den Breitbandausbau in der Gemeinde Baindt Eine flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken Breitbandanschlüssen und im weiteren Schritt der notwendige Aufbau von Gigabitnetzen ist Ziel des Breitbandaus- baus und ist in der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Das Land Baden-Würt- temberg investiert in diesem Bereich bereits heute zukunftsgerichtet. Am Freitag, den 14. April 2023 konnte die Gemeinde Baindt den Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung in Höhe von 3.735.824,80 Euro von Digitalisierungsminister Thomas Strobl entgegennehmen. Insgesamt werden 18 Kommunen des Landkreises Ravensburg gefördert, das bedeutet, dass weniger als die Hälfte aller 39 Gemeinden unseres Landkreises einen solchen Förderbescheid erhalten haben. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen der Gemeinde- verwaltung sowie bei den Mitgliedern des Gemeinderats. Durch schnelles Handeln und einen mutigen Beschluss war es möglich, diese Förderung zu erhalten. Ebenso danke ich dem Zweckverband Breitbandversorgung des Landkreises Ravensburg für die zügige Antragstellung und hervorragende Unterstützung. Weiter bedankt sich die Gemeinde Baindt beim Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg für die Bewilligung des Förderantrags. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Bunte Wiesen wie früher? Das geht – jetzt Wiesen anmelden! Start des Gemeinschaftsprojekts „Blumenwiese“ des Landschaftserhaltungs- verbands Ravensburg und des Netzwerks Blühende Landschaft im Landkreis Ravensburg Den bunten Wiesenblumenstrauß als kindliches Mitbringsel für die Oma oder die Mama zum Muttertag oder einfach nur so. Wenn man heutzutage im Mai auf den hiesigen Wiesen steht, um ein Sträußchen zu pflücken, dann mangelt es nicht an der Blütenpracht – jedoch an der Vielfalt der Farben. Wo früher die Blüten in weiß, gelb und lila erstrahlten, gibt es heute oftmals nur noch eins: zunächst zartrosa durch das Wiesenschaumkraut, dann flächendeckend löwenzahngelb. Um einen Teil unserer Wiesen wieder bunter zu bekommen, gibt es seit Frühjahr 2023 ein gemeinsames Projekt des Landschaftserhaltungsverbands (LEV) Ravensburg und des Netzwerks Blühende Landschaft. „Durch Einbringung der verlorengegangenen Arten mit Hilfe von regionalem, ar- tenreichem Mähgut oder Saatgut können dort bald wieder zahlreiche Kräuter auf- blühen,“ erklärt Projektmanagerin Vera Müller vom Netzwerk Blühende Landschaft. „Eine regelmäßige Schnittnutzung von 2-3 Mal pro Jahr ist für die Wiesenvegetation zwingend. Mulchen führt zur Vergrasung und ist bei teilnehmenden Flächen nicht ge- wünscht“, so Hannah Böhmer vom LEV Ravensburg. Gesucht werden Pächter oder Eigentümer von Wiesen mit einer Mindestgröße von 0,5 Hektar im Landkreis Ravensburg, die bereit sind, zusammen mit dem LEV Ravensburg und dem Netzwerk Blühende Landschaft die Artenvielfalt auch auf den Wiesen zu erhöhen. Bei Interesse am Projekt und zur Anmeldung einer Fläche von mindestens 0,5 Hektar melden sich Interessierte gerne beim LEV Ravensburg (info@lev-ravensburg.de) sowie beim Netzwerk Blühende Landschaft (mueller@bluehende-landschaft.de). Ihre Gemeindeverwaltung Der BBQ-Butler erwacht aus dem Winterschlaf Der Winter zieht vorüber, die Tage werden wieder länger und die Temperaturen stei- gen. Das bedeutet der BBQ-Butler erwacht aus seinem Winterschlaf! Ab dem 01. Mai kann auf dem BBQ-Butler wieder am Baindter Bädle in wunderbarer Atmosphäre gegrillt werden. Die Karten, um den Grill freizuschalten, können wie gehabt auf der Gemeinde gegen ein Pfand abgeholt werden. Zur Karte gibt es einen Flyer mit den wichtigsten Infos dazu. Für die Monate Mai und Juni planen wir Grillevents, bei denen mit unserer Unterstützung der BBQ-Butler auf Herz und Nieren geprüft werden kann. Der BBQ-Butler ist ein Prototyp und kein fertiges Produkt. Wir freuen uns daher über jedes Feedback – sowohl positiv als auch konstruktiv. Bei Fragen rund um den BBQ-Butler gerne per Mail info@ackermann-spuelmaschinen oder telefonisch unter 07502 97791 80 melden. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Amtliche Bekanntmachungen Herzliche Glückwünsche zur Konfirmation Im Namen des Gemeinderates sowie der Gemeinde- verwaltung gratuliere ich allen Baindter Konfirman- dinnen und Konfirmanden und wünsche ihnen einen frohen und gesegneten Festtag. Möge dieser besondere Tag ihnen und ihren Familien noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin FERIENBETREUUNG Liebe Eltern, für die Pfingstferienbetreuung vom 30. Mai bis 02. Juni (4 Tage) wird in der Klosterwiesenschule Baindt für alle Kinder der Klassen 1 bis 4 eine Ferienbetreuung angebo- ten. Das Betreuungsangebot findet je nach Teilnehmer- zahl in Baindt oder in Baienfurt statt. Bei Bedarf können Sie Ihre Kinder über reservix.de ver- bindlich anmelden, hier finden Sie auch weitere Informa- tionen zu den Betreuungszeiten und Kosten. Der Annmeldeschluss ist am 09. Mai 2023. Maischerze – von harmlosen Scherzen bis hin zu Straftaten Viele nutzen die Nacht vom 30. April auf den 01. Mai für einen Maistreich. Doch nicht alle sogenannten Mai- scherze sind harmlos. Spätestens, wenn fremdes Ei- gentum beschädigt oder entwendet wird sowie Men- schen verletzt werden, hört der Spaß auf. Aus diesem Grund möchten wir Sie hierfür sensibilisieren. Vor allem Erziehungsberechtigte sind hier in der Pflicht. Sollte es beispielsweise zu Beschädigungen oder anderen Straftaten kommen, so muss mit Konsequenzen ge- rechnet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Ihre Gemeindeverwaltung Die Gemeinde Baindt erhält Förderung aus dem Landessanierungsprogramm Die Gemeinde Baindt hat im Jahr 2022 einen Aufsto- ckungsantrag für Mittel aus dem Landessanierungspro- gramm gestellt. Im Förderantrag, welcher das Sanie- rungsgebiet Ortskern II mit Neugestaltung des Fischareals und des Dorfplatzes sowie des umliegenden Ortskerns beinhaltet, wurde eine Aufstockung der Finanzhilfe des Landes von 1.114.200,00 Euro beantragt. Ein wesentlicher Punkt bei der Sanierungsdurchführung wird die Neu- ordnung des Ortskerns sein. Die Gemeinde hat gemäß Landessanierungsprogram bis 30.04.2025 Zeit, die ent- sprechenden städtebaulichen Erneuerungsziele umzuset- zen. Bereits beendete Baumaßnahmen in diesem Bereich sind der Kreisverkehr am Ortseingang, die Eröffnung des Lebensmittelmarkts sowie die Offenlegung des Sulz- moosbaches. Vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen wurde der Gemeinde Baindt nun eine För- derung in Form einer Finanzhilfeerhöhung für das lau- fende städtebauliche Erneuerungsgebiet Ortskern II in Höhe von 500.000,00 Euro bewilligt. Damit erhöht sich die Landesförderung von 900.000,00 Euro, welche bereits zu Beginn der Sanierung vergütet wurde, auf insgesamt 1.400.000,00 Euro. Wir bedanken uns beim Land Baden-Württemberg für die Unterstützung durch Fördermittel zur Sanierung un- serer Ortsmitte. Ihre Gemeindeverwaltung Korrektur Auf der zweiten Seite des Amtsblatts von letzter Woche (21.04.2023) ist uns ein Fehler unterlaufen. Die Naturfreunde Baindt erreichen Sie per E-Mail unter: naturfreunde-baindt@t-online.de Wir bitten Sie, dieses Versehen zu entschuldigen. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 29. April und Sonntag, 30. April Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Montag, 01. Mai Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 29. April Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Sonntag, 30. April Rathaus-Apotheke in Ravensburg - Oberhofen, Tettnanger Straße 355, Tel.: (0751) 6 52 75 50 Montag, 01. Mai Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. April 29.04. Konfirmation I Ev. Kirche Bft. 30.04. Konfirmation II Ev. Kirche Bft. 30.04. Maibaumstellen Landjugend DP Mai 05.05. Jahreshauptversammlung Raspler BSS 06.05. Jahreshauptversammlung Schütztengilde Schützenhaus 09.05. Gemeinderatssitzung Rathaus 10.05. Versammlung Blutreitergruppe BSS Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 11.05. Marschprobe Musikverein Parkplatz Tennishalle 18.05. Christi Himmelfahrt Öschprozession 19.05. Blutritt Blutreitergruppe Weingarten 24.05. Ausflug mit Maiandacht Seniorentreff Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Wir suchen Sie! Die Katholische Kirchengemeinde Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab 01.09.2023 für den Kindergar- tenbereich - ein/e staatl. anerkannte/n Erzieher/in und/oder pä- dagogische Fachkraft (100 % Beschäftigungsumfang) - ein/e Freiwillige/n für ein FSJ - eine flexible Krankheitsvertretung Wir suchen eine engagierte, aufgeschlossene Person, mit Fach- und Sozialkompetenz, die gerne kooperativ mit El- tern, Trägern und Institutionen zusammenarbeitet, sowie Freude und Interesse an christlichen Werten hat. Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bei: Katholisches Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben, Zeppelinstr.4 , 88353 Kißlegg, z.Hd. E. Krügel ekruegel@ kvz.drs.de sowie bei: LeitungStMartin.Baindt@kiga.drs.de Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Leiterin Frau Egenter, Tel. 07502 2678. Wir freuen uns auf Sie! Die Vorschüler besuchen die Gemeindebücherei Am 18. April waren unsere Vorschüler mit einigen Erziehe- rinnen in der Gemeindebücherei Baindt zu Gast. Die Lei- terin der Bücherei, Frau Lins, öffnete extra für die Kinder außerhalb der Öffnungszeiten die Pforten. Für einige von ihnen war es der erste Besuch in einer Bücherei. Gespannt hörten sie Frau Lins zu als sie die Kinder durch die Räu- me führte und eine Vielzahl an Bücher und Spielen zeig- te. Zum Schluss las sie gemeinsam mit den Kindern eine Mitlesegeschichte und erklärte auch, dass man alles hier kostenlos ausleihen kann. Nachdem die Kinder vieles über die Bücherei gelernt haben, ging es ans Stöbern. Es wurden viele spannen- de Geschichten gefunden, die man alleine oder mit dem Freund anschaute oder auch von der Erzieherin vorge- lesen bekam. Bevor es zurück in den Kindergarten ging, bekam jedes Kind ein Formular für den Lesepass zum Ausfüllen mit nach Hause. Alle Vorschüler bedankten sich herzlich bei Frau Lins und freuten sich schon auf neue interessante Bücher, die sie mit ihren Eltern beim nächsten Büchereibesuch entde- cken werden. Waldorfkindergarten Unser Osterfest ...und er bringt herbei, sein allerschönstes Ei Schon zwei Wochen vor Ostern hatten die Kinder im Waldorfkindergarten, auch in die- sem Jahr, mit ihren selbst-gedroschenen Körnchen aus dem letzten Herbst, ihr eige- nes Schälchen Ostergras gesät. Die Zeit dar- auf wurde es voll Vorfreude und Spannung beim Wachsen beobachtet und den Geschichten und Liedern über den Osterhasen gelauscht. Und dann, am Tag vor den Ferien, durfte jeder seine eigene Osterschale mit dem mittlerwei- le hochgewachsenen Gras, in welchem bereits ein kleines kuscheliges Häschen wartete, mit nach Hause nehmen. Voll Hoffnung, dass der Osterhase den Weg zu ihnen fin- det und ihnen sein schönstes Ei ins Nestlein legt. Eines sei verraten... er hat seinen Weg zu jedem Kind gefunden. Doch auch im Kinder- garten durfte ein ge- meinsames Osterfest natürlich nicht fehlen. Und so kamen die Kin- der am Montag nach den Ferien bereits in froher Erwartung in ihre Gruppen. Gemein- sam wurde gebacken und geschnippelt. Os- terzöpfe dufteten im Ofen, während eine herrliche Festtafel ge- deckt wurde. Auch wunderschöne gefärb- te Eier hatte der Oster- Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 hase ihnen für ihr festliches Frühstück gebracht. Beim anschließenden Schlemmen erzählten die Kinder was ihnen der Osterhase zuhause gebracht und welch gute Verstecke er gefunden hatte. Und als es nach ausgiebiger Schlemmerrunde hinaus in den Garten ging, war die Freu- de groß, denn auch hier hatte unser Freund mit den lan- gen Ohren und dem ruckenden-zuckenden Schwänzchen, noch für jedes Kind eine kleine Überraschung versteckt. Wieder einmal ging damit am Mittag ein wunderschöner Festtag für uns alle zu Ende, welcher eine schöne Erinne- rung in unseren Herzen bleiben wird. Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Unser Ausflug ins Natur- schutzzentrum in Bad Wurzach Wir, die Klassen 4a und 4b haben am 24.04.2023 einen Ausflug ins Naturschutzzentrum in Bad Wurzach gemacht. Um 8 Uhr hat uns der Reisebus an der Klosterwiesenschule abgeholt. Dann durften wir im For- schungszimmer Platz nehmen und lernten grundlegende Informationen über das Moor. Dort haben wir auch eine tolle Arbeitsmappe bekommen, in der wir gleich verschie- dene Aufgaben bearbeiten durften. Interessant war, dass es zwei verschiedene Moorarten gibt: Das Hochmoor und das Niedermoor. Nach dem theoretischen Teil sind wir dann ins Ried zum Wandern gegangen. Hier haben wir viele Pflanzen entdeckt und erfahren, dass ein Moor auch sehr gefährlich sein kann, wenn man vom Weg ab- kommt. Pünktlich um 12 Uhr hat uns der Reisebus wieder abgeholt und an der Klosterwiesenschule abgesetzt. Bei dem Ausflug ins Wurzacher Ried haben wir viele inter- essante und auch neue Informationen gelernt. An dieser Stelle möchten wir uns im Namen der Klassen 4a und 4b ganz herzlich beim Förderverein, dem Elternbeirat und der Gemeinde für den finanziellen Zuschuss bedanken. Pia Kreutle und Elias Dietz Förderverein Klosterwiesenschule Jahreshauptversammlung 2023 Die Vorsitzende Frau Mischkowski begrüßt alle Anwesen- den und stellt die Agenda vor. Danach gibt es eine kurze Vorstellungsrunde, da sich nicht alle kennen. Die Mitgliederanzahl des Fördervereins hat sich auch im Jahr 2022 wieder leicht erhöht auf 227 Mitglieder. Und im Jahr 2022 konnten wieder viele Aktivitäten aufgenommen werden und so wurden eine Kinderstadtführung und der Besuch des Rutentheaters vom Verein bezuschusst und auch das bewährte Landschulheim der Viertklässler nach Hitzenlinde wurde unterstützt. Die Kassenprüfung erfolgte durch die beiden Kassenprü- ferinnen Frau Boenke und Frau Himpel. Sie attestieren eine tadellos geführte Kasse und es ergeht ein großes Lob an die Kassenwartin. Die Kasse wurde für in Ordnung befunden. Da die Schule ein Bankkonto für den Themen- bereich Landschulheim hat, regt Frau Himpel an, dieses auch für Überweisungen des Fördervereins an die Schule zu nutzen. Dieses würde die Kassenführung des Vereins erheblich vereinfachen. Die Schulleiterin Frau Heberling nimmt das Thema mit und übernimmt die Entlastung des Vorstandes. Sowohl der engere (Vorsitz, stellv. Vorsitz, Kassenwartin, Schrift- führerin) als auch weitere Vorstand (Kassenprüferinnen, Beisitzerinnen) werden jeweils einstimmig entlastet. Frau Dorn stellt sich leider nicht erneut als Kassenwartin zur Wahl, da auch ihr jüngstes Kind jetzt die Grundschule verlassen hat. Sie ist der Ansicht, dass gerade der Kassen- wart eine besondere Nähe zur Schule haben solle und hat mit Frau Hirsch auch schon eine potentielle Nachfolgerin gefunden. Frau Hirsch hat noch sehr junge Kinder an der Grundschule und es besteht die Hoffnung, dass sie dem Förderverein viele Jahre treu sein wird. Die Schulleiterin Frau Heberling dankt Frau Dorn im Na- men der Schule für ihre geleistete ehrenamtliche Arbeit und auch Frau Mischkowski dankt ihr für vier Jahre ta- dellose Kassenführung und eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit im Namen des ganzen Fördervereins und vor allem auch des Vorstands. Beide verabschieden Frau Dorn mit einem wertschätzenden Geschenk und wünschen ihr alles Gute. Jeweils einstimmig gewählt werden und nehmen die Wahl an: Vorsitz: Frau Mischkowski (Wiederwahl) Kassenwart: Frau Hirsch (Neuwahl) 2 Kassenprüfer: Frau Boenke (Wiederwahl) Frau Himpel (Wiederwahl) 3. Beisitzer: Frau Schramm (Wiederwahl in Abwe- senheit) 4. Beisitzer: Frau Hirschmann (Wiederwahl) 5. Beisitzer: Frau Hummel (Wiederwahl) Die verschiedenen ehrenamtlichen Bereiche wie der El- ternbeirat, das Powerfrühstück-Team und das Basarteam Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 9406-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Bauamt Frau Scheid 9406-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 9406-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 waren schon immer dem Förderverein Klosterwiesen- schule e.V. zugehörig, sei des durch die gemeinsame Nut- zung der Haftpflichtversicherung des Vereins oder das Arbeiten in Personalunion in den verschiedenen Gremien. Zum 1.1.2023 wurden jetzt auch die finanziellen Belange der einzelnen Bereiche mit unterschiedlicher Einbindung komplett unter das Dach des Vereins gezogen. Frau Heberling freut sich, dass im Jahr 2022 wieder eine große „Schul-Normalität“ stattfinden konnte mit vielen liebgewonnen Aktivitäten und Veranstaltungen, die wie- derbelebt wurden. Sie dankt dem Förderverein für die bewährte Unterstützung und gibt einen Ausblick: Das Schulfest kann wegen des Umbaus zurzeit nicht stattfin- den, am 21.6. ist jedoch ein großes Konzert geplant, bei dem die Bewirtung durch den Förderverein und Eltern- beirat gestaltet werden kann. Nach Ende des Umbaus im nächsten Jahr kann es dann hoffentlich mit Unter- stützung des Vereins ein großes Eröffnungsfest geben. Auch werden bestimmt noch einige Dinge in den neuen Räumlichkeiten benötigt (Teppich, Möbel,...), Großes Thema ist die Schulhofgestaltung nach dem Um- bau, bei dessen Ausgestaltung sie sich auch die Unterstüt- zung des Fördervereins erhofft. Frau Boenke rät, auch die Drachenkinder als finanziellen Unterstützer zu aktivieren, da die Grundschule Kooperationsschule der Blindenschu- le am Ort ist. Frau Heberling erklärt, dass es bisher keine inhaltlichen Planungen der Gemeinde für den Schulhof gibt. Frau Him- pel möchte die Eltern aktivieren und regt eine Gesprächs- runde mit allen Involvierten an. Frau Boenke schließt sich an und weist auch bei diesem Thema auf die Blinden- schule als Partner hin. Frau Gründler vom Basarteam berichtet, dass durch Um- zug in die Schenk-Konrad-Halle beim Basar im Frühjahr und Herbst nur 150 Nummern statt bisher 450 an Verkäu- fer*innen vergeben werden konnten, da die Halle wesent- lich weniger Platz bietet als die Schule. Auf der anderen Seite ist der Aufwand für die einzelnen Helfer*innen um einiges geringer geworden. Die Bewirtung der Kunden haben die Jugendfeuerwehr und die Klasse 4 (mit einem Kuchenverkauf) übernommen. Dies hat sich bewährt und soll so beibehalten werden, da durch die reduzierten Arbeitszeiten die fünfzig Helfer*innen eher keine große Mahlzeit brauchen. Sie begrüßt die engere Einbindung des Basarteams in den Förderverein Klosterwiesenschu- le e.V. ab 2023. Frau Hirsch regt an, ein Sportfest zu organisieren, um eine weitere Veranstaltung für die Schüler*innen zu haben. Frau Heberling erklärt, dass ab diesem Jahr die Bundesju- gendspiele für die Klassen 3 und 4 verpflichtend durchge- führt werden müssen und es auch schon mehrmals einen Spendenlauf für UNICEF gab. Außerdem gibt jedes Jahr einen Sporttag für die Schüler*innen, aber ohne weitere Bewirtung, da vormittags kaum Zuschauer da sind. Alle Kinder bekommen ein kostenloses Getränk und einen Wecken. Dies sind auch aus Sicht von Frau Hirsch genü- gend sportliche Veranstaltungen. Frau Hirschmann regt an, dass der Förderverein für die El- tern präsenter im Schulalltag sein sollte, indem die Schul- app zur Kommunikation auch durch den Förderverein genutzt wird. Frau Stratmann erhält als Schriftführerin einen Zugang zur App und kümmert sich um regelmä- ßige Beiträge. Wenn auch Sie den Förderverein Klosterwiesenschule unterstützen oder aktiv mitwirken möchten, wenden Sie sich gern jederzeit an einen der Vorstände! Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Land- kreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Ge- meinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminver- einbarung ist nicht notwendig. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Die nächste Sprechstunde findet am 02. Mai statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Kostenlose Online-Vorträge Auch im Frühjahr/Sommer 2023 geben wir alles, damit Sie nicht um die Themen der Energieberatung herumkommen. In fünf kostenfreien Online-Vorträgen mit Schwerpunkt Photovoltaik, Eigenstromnutzung-, sowie Erzeugung, bie- tet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg einen Rundumblick über interessante Themen. Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/ energie/onlineseminare-der-energieberatung-59522 09. Mai 2023, 18:00 Uhr: PV lohnt sich! 17. Mai 2023, 18:00 Uhr: Kleinwindkraftanlagen – Ist Windenergie eine Option? 31. Mai 2023, 18:00 Uhr: Photovoltaik – Mit Sonne rech- nen! 13. Juni 2023, 18:00 Uhr: Ein grünes Dach zur Stromge- winnung – PV und Dachbegrü- nung 22. Juni 2023, 18:00 Uhr: Photovoltaik für Einsteiger Neben den Online-Vorträgen bieten die Energiebera- tung der Verbraucherzentrale und die Energieagentur Ravensburg individuelle Beratungen an. Mehr Informa- tionen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung. de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder unter 0751 – 764 70 70. Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Schulweg üben leicht gemacht schulwegtrainer.de: Neue Initiative von Landesver- kehrswacht BW und UKBW bringt Eltern und Kindern die wichtigsten Verkehrsregeln für den Schulweg näher Lernen fängt beim Schulweg an: Die Online-Plattform www.schulwegtrainer.de vermittelt die wichtigsten Verkehrsregeln für Schulanfängerinnen und Schul- anfänger. Die gemeinsame Initiative der Landesver- kehrswacht Baden-Württemberg und der Unfallkasse Baden-Württemberg, die vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württem- berg gefördert wird, will dem Trend zum Elterntaxi ent- gegenwirken und Eltern Verhaltenstipps an die Hand geben, wie sie Kinder auf eine sichere Teilnahme im Straßenverkehr vorbereiten können. Der Schulwegtrainer vermittelt angehenden Schulkindern und ihren erwachsenen Bezugspersonen grundlegende Verhaltensweisen für einen sicheren Schulweg. Mit kur- zen Videos und prägnanten Tipps werden ihnen einfach umsetzbare Sicherheitsregeln an die Hand gegeben. Er- ziehungspersonen erhalten darüber hinaus Sicherheits- empfehlungen für das Elterntaxi, wenn sich das Auto auf dem Schulweg nicht vermeiden lässt. „Ein sicherer Schulweg ist essentiell wichtig, denn unsere Kinder sind das Wertvollste, was wir haben. Wir dürfen unsere Kinder keinen unnötigen Gefahren im Straßen- verkehr aussetzen. Mit dem Schulwegtrainer geben wir Eltern und Kindern innovative und spannende Tipps an die Hand. Wir klären über Risiken und Gefahren auf dem Schulweg auf und sorgen so für mehr Sicherheit auf dem Weg vor und nach der Schule“, sagte der Stv. Minister- präsident und Innenminister Thomas Strobl. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 „Statistisch gesehen verunglücken mehr Kinder als Insas- sen in einem Auto als auf einem Gehweg, auf dem sie zu Fuß unterwegs sind. Und Elterntaxis sind vielerorts ein Ärgernis. Mit unseren Videoclips und alltagsnahen Emp- fehlungen zeigen wir Eltern, wie sie den Schulweg ihres Kindes zu Fuß gut planen können und worauf sie dabei achten sollten. Der Schulwegtrainer ist eine echte Hilfe für Eltern und Kinder“, so Burkhard Metzger, Präsident der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg. „Sichere und gesunde Schülerinnen und Schüler in der Schule und auf dem Schulweg – das ist unser Ziel!“, betont Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW. „Verkehrsprä- vention ist sehr wichtig zur Vermeidung von Unfällen. Der Schulwegtrainer knüpft genau hier an und schult Kinder und Eltern bei der Verkehrserziehung gleichermaßen. Wir freuen uns, dass der Schulwegtrainer jetzt an den Start geht!“ Der Schulwegtrainer einfach erklärt: › Die Online-Anwendung www.schulwegtrainer.de wirbt für den Schulweg zu Fuß und zeigt Wege zur Vermeidung des Elterntaxis. › Videoclips und einfach umsetzbare Tipps erleichtern eine niedrigschwellige Informationsvermittlung an viele Zielgruppen: Erwachsene und Kinder erhalten zielgrup- pengerecht die wichtigsten Verhaltensregeln für einen sicheren Schulweg an die Hand. › Vertiefende Informationen für Erwachsene, z. B. in den FAQ unterstützen beim praktischen Üben des Schulwegs. › Alle wichtigen Empfehlungen sind auch in Leichter Spra- che verfügbar, alle Videoclips sind untertitelt. › Eine Offline-Version wird kostenlos als Download be- reitgestellt. Die Online-Anwendung www.schulwegtrainer.de unter- stützt die Ehrenamtlichen in den Verkehrswachten vor Ort bei der Verkehrserziehung in Kindergärten und Schu- len. Darüber hinaus kann diese bei Veranstaltungen der Polizei in der Verkehrs- und Unfallprävention zur Regel- verdeutlichung bei Kindern oder zur Information von er- wachsenen Bezugspersonen eingesetzt werden. Über die Initiative Der digitale Schulwegtrainer ist eine Initiative der Lan- desverkehrswacht Baden-Württemberg e. V. und der Un- fallkasse Baden-Württemberg. Gefördert wird diese vom Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Mehr Informationen über Schulwegsicherheit finden Inte- ressierte auf der Internetseite www.verkehrswacht-bw.de. Landkreis Ravensburg Berufsabschluss Hauswirtschaft – Infoveranstaltungen zum neuen Qualifizierungskurs Die Fachschule für Hauswirtschaft bietet am Standort Leutkirch auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 ei- nen berufsbegleitenden Vorbereitungskurs in der Fach- richtung Hauswirtschaft an. Das Bildungsangebot richtet sich an Personen, die in der Hauswirtschaft beschäftigt sind, aber keinen hauswirtschaftlichen Berufsabschluss haben. Der Kurs bietet die Chance einen Berufsabschluss nachzuholen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Anschluss die Berufsabschlussprüfung zum/r staatlich geprüften Hauswirtschafter/in abgelegt werden. Bei genügend Anmeldungen startet der nächste Kurs am Donnerstag, den 14. September 2023 und endet im Juli 2024. Der Unterricht findet jeweils donnerstags von 9 bis 17 Uhr statt. Hierzu gibt es einen Info-Abend am Mittwoch 03. Mai 2023 um 19 Uhr an der Fachschule für Landwirtschaft, Wangener Straße 70, 88299 Leutkirch. Ein weiterer Online-Info-Abend findet am Donnerstag, 04. Mai 2023 um 19 Uhr statt. Der Zugangslink zur On- line-Teilnahme wird am Vortag zugestellt. Anmeldungen zu den Info-Veranstaltungen sind unter: www.ernaehrung-oberschwaben.de „Beruf Hauswirt- schaft“ möglich. Weitere Auskünfte gibt Monika Wessle Telefon 07561- 9820-6640 oder E-Mail: m.wessle@rv.de Finanzamt Ravensburg Ausbildung/Duales Studium beim Finanzamt der Zu- kunft? – Ihr Finanzamt Ravensburg ist mit dabei! Das Finanzamt Ravensburg ist eines von fünf Ämtern im Land Baden-Württemberg, das am Projekt „Finanzamt der Zukunft“ teilnimmt. Ziel dieses Projekts ist es, digitale Abläufe zwischen den Bürgern und der Finanzverwaltung zu optimieren. Wie sehen Deine Zukunftspläne aus? Wir bieten folgende Ausbildungs-/Studienmöglichkeiten: - zum 01.03.2024 bzw. 01.10.2024 für Abiturienten/-innen bzw. Absolventen/-innen mit Fachhochschulreife Duales Studium zum Bachelor of Laws im gehobenen Dienst mit einer mtl. Vergütung von ca. 1.350.- € Einstiegsge- halt nach abgeschlossenem Studium A 10. - zum 15.09.2023 für Schüler/-innen mit mittlerer Reife Ausbildung zum Finanzwirt/zur Finanzwirtin im mittle- ren Dienst mit einer mtl. Vergütung von ca. 1.300.- € Aufbau der Berufsausbildung nach dem Dualen Ausbil- dungskonzept/Einstiegsgehalt nach abgeschlossener Ausbildung A 08 Ein interessanter, krisensicherer Job mit flexiblen Arbeits- zeiten, guten Fortbildungsmöglichkeiten und Aufstiegs- möglichkeiten sind selbstverständlich. Interesse geweckt??? Weitere Infos gibt es unter „www.steuer-kann-ich-auch. de oder von uns direkt entweder unter Ausbildung-77@ finanzamt.bwl.de oder über Tel. 0751/403-450 bzw. 403-356 Ihr Finanzamt Ravensburg in Weingarten Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Jahreshauptversammlung am 16. April 2023 Der Vorsitzende, Herr Karg, eröffnete die Versammlung und begrüßte alle anwesenden Mitglieder. Zunächst wurde in einer Gedenkminute der verstorbenen Mitglieder gedacht. Der 2. Vorsitzende, Herr Volkher Lins, gab einen kurzen Rückblick des vergangenen Jahres bekannt. Coronabe- dingt konnten im letzten Jahr keine größeren Aktivitäten unternommen und durchgeführt werden. Die Cafeteria im Altenzentrum öffnet erstmals wieder am Mittwoch, den 03. Mai 2023 von 14 – 17 Uhr und dann wieder jeden Mittwoch nachmittag. Der Verein hat derzeit 47 Mitglieder. Im Anschluss gab die Kassiererin, Frau Wittber, einen Einblick in die Finanzen. Der Kassenprüfer, Herr Schmid, bestätigte eine korrekte Kassenführung. Danach wurde durch Herrn Johannes Kreutle in Vertre- tung von Frau Bürgermeisterin Rürup die Entlastung der Vorstandschaft beantragt und diese erfolgte einstimmig. Er bedankte sich noch bei den Vorstandsmitgliedern so- wie bei allen Ehrenamtlichen für ihre Tätigkeit. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Herr Lins gab anschließend noch einen Rückblick von der Gründung des Fördervereins und den bisherigen Aktivi- täten und Förderungen für das Altenzentrum durch den Förderverein und bedankte sich anschließend bei den Mitgliedern des Vorstands für die geleistete Arbeit sowie bei den Damen, die die Cafeteria betreiben. Da sich die bisherigen Mitglieder, Herr Franz Karg (1. Vorsitzender) Frau Gabriele Wittber (Kassiererin) sowie Frau Waltraud Weidisch (Schriftführerin) nicht mehr zur Wiederwahl aufstellen, haben sich folgende Personen für eine Mitgliedschaft im Vorstand vorgestellt: Für die Positionen: Als 1. Vorsitzender: Herr Volkher Lins 2. Vorsitzende: Frau Beatrix Auzuret Kassiererin: Frau Kirsten Winkler Schriftführerin: Frau Gisela Mack Die Wahl wurde mit Handzeichen durchgeführt. Da keine Einwände vorgebracht wurden, wurden folgende Personen einstimmig in den Vorstand gewählt: 1. Vorsitzender: Herr Volkher Lins Stell. Vorsitzende. Frau Beatrix Auzuret Kassiererin: Frau Kirsten Winkler Schriftführerin: Frau Gisela Mack Einstimmig wieder gewählt wurden die bisherigen Kas- senprüfer Herr Schmid und Frau Schorrer. Als Dank für die bisher geleistete Arbeit bedankt sich Herr Linse vom Altenzentrum sowie der neu gewählte 1. Vorsit- zende, Herr Volkher Lins vom Förderverein bei den aus- geschiedenen Vorstands-Mitgliedern mit einem Geschenk. Zum Schluss bedankt sich der Vorsitzende bei den an- wesenden Mitgliedern für ihr Kommen und schließt die Vesammlung. Die Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard öffnet wieder. Am Mittwoch, den 3. Mai von 14 - 17 Uhr ist das Cafe erstmals wieder geöffnet und weiterhin jeden Mittwoch nachmittag. Die ehrenamtlichen Damen der Cafeteria werden Sie ger- ne wieder mit Kaffee und Kuchen verwöhnen. Wir freuen uns auf Sie. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 29. April – 07. Mai 2023 Gedanken zur Woche: Wer Freude genießen will, muss teilen. Das Glück wurde als Zwilling geboren. George Byron Samstag, 29. April 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Pia und Baptist Heilig, Albertine Bickel, Anna und Helmut Schmitz, Lucia, Max und Paula Fischer, Familie Schnell mit Angehörigen, Familie Kienhöfer mit Angehörigen, Erich Henzler, Sieglinde Kösler, Jahrtag: Maria Henzler) Sonntag, 30. April – 4. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Montag, 01. Mai 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht Dienstag, 02. Mai 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 03. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier Donnerstag, 04. Mai 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 05. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Wortgottesfeier Samstag, 06. Mai 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 07. Mai 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Josef Veeser, Karl Bohner, Jahrtag: Margareta Veeser, Leo Schimanowski, Bischof Dr. Georg Moser) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Theo 14.30 Uhr Baindt - Tauferneuerungswortgottesfeier 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht mit dem Kirchenchor Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Dankeschön für den Weg der Erstkommunion Der Weg zur Ersten heiligen Kommunion be- gann im Januar. Ein herzliches Dankeschön an alle, die mit of- fenen Augen und weiten Herzen diesen Weg der Kinder begleitet haben. Da ist als erstes zu nennen das Erstkommunionteam: Frau Patricia Kreutle, Frau Mona Romer und Frau Tan- ja Malsam. Sie haben organisiert, koordiniert, die ganze Vorbereitung getragen und durchgeführt. Die Vorbereitung und Mitgestaltung des Vorstellungs- gottes-dienstes und des Erstkommuniongottesdienstes lagen ebenfalls in ihren Händen. Als nächste sind zu nennen die Mütter und Väter der Kommunionkinder: Sie haben Gruppenstunden zusam- mengestellt und die Kinder so auf diesen großen Tag vorbereitet. Ein herzliches Dankeschön, an alle, • die, die Stellwand gestaltet haben, • die Fahrdienste übernommen haben, • den Rosenkranz geknüpft haben, • die Kinder ins richtige Licht gesetzt und fotografiert haben, • die Gewänder anprobiert und gerichtet haben, • Liedheft zusammengestellt und gedruckt haben, • die Geschenke besorgt und verteilt haben • und die auf die eine oder andere Weise ein offenes Herze hatten und die Kinder begleitet und unterstützt haben. Unsere Mesnerin, sorgte für fundierte Handreichungen und Kontinuität. Immer war sie dabei, bei den Proben, bei den Schülergottesdiensten, den begleitenden Gottes- diensten und der Erstbeichte. Die weitere musikalische Gestaltung dieses Weges über- nahmen die Sängerinnen des Kinder- und Jugendchores und die Instrumentalisten unter der Leitung von Frau Hummel. Liebe Ministranten, für Eurer Dasein und Eure Mitwirkung herzlichen Dank. Der Musikkapelle, die die Kinder auf ihrem Weg in den Gottesdienst begleitet hat, sei ebenfalls herzlichen Dank gesagt Danke an alle, die die Kinder und ihre Familien durch ihr Gebet begleitet haben und alle, die bei den Gottesdiens- ten mitgebetet und mitgesungen haben. Pfarrer Bernhard Staudacher und Silvia Lehmann Kinderbibeltage 2023 Wir möchten dich herzlich einladen, in den Sommerferien bei den Kinderbibel- tagen dabei zu sein. Wann: 2. - 4. August 2023 von 8:00 - 13:00 Uhr Wo: Gemeindehaus St. Martin, Bischof-Sproll-Saal in Baindt Wer darf mitmachen: Alle Kinder von der 1. - 4. Klasse (max. 25 Kinder) Kosten: 1. Kind 30,-- Euro, 2. Kind 20,-- Euro Anmeldung per E-Mail an: kinderbibelwoche_baindt@web.de Anmeldeschluss: 01. Juli 2023 Auf dich kommt es an! Unter diesem Motto werden wir eine biblische Geschichte kennenlernen und gemeinsam Spielen, Basteln, Singen, Tanzen... Auf dich kommt es an! Wir freuen uns auf euch! Euer Kinderbibelwochen-Team Doris, Patricia, Eva, Rainer und Nadine Gib der Hoffnung ein Gesicht Mit der Pfingstnovene, dem neun Tage währenden Gebet in den Tagen zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten, bereiten wir uns auf das Pfingstfest vor. Dieses Jahr stellt unser Gebetsheft das Thema „Hoff- nung“ in den Mittelpunkt. Das Wort Hoffnung hat seinen Ursprung im mittelniederdeutschen Wort „Hopen“, also Hopsen, Hüpfen. Hoffnung kommt also von Hüpfen. Das klingt erstmal lustig, ist aber wahr. So wie Kinder eben hüpfen, weil ihre Hoffnung im Herzen untrennbar ver- bunden ist mit der Freude auf das, was sie an Schönem erwartet. Wir feiern am Pfingstfest das große Geschenk, das uns Christus hinterlassen hat: seinen Geist. Sein Geist ist die göttliche Kraft, die uns zum Guten drängt, die uns in Be- wegung bringt, die stärkt, tröstet und mit Hoffnung er- füllt. Lässt dieses Geschenk auch unser Herz hüpfen und unser Gesicht vor Freude strahlen? Die Texte dieser Gebetsvorlage ermutigen uns, es mit dem Leben und seinen Herausforderungen, mit den Sorgen und Nöten aufzunehmen, und darauf zu vertrauen, dass wir nicht ohne Beistand sind. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Erbitten wir gemeinsam das Wehen des Geistes Gottes und lernen wir, ihn in unseren Alltag neu zu entdecken. Dann geben wir – vielleicht ohne es zu merken – der Hoff- nung ein ganz konkretes Gesicht: unser eigenes Gesicht. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist ge- worden. 2. Kor 5,17 Samstag, 29. April 10.00 Uhr Baienfurt Konfirmation I, Ev. Kirche 11.30 Uhr Baienfurt Konfirmation II, Ev. Kirche Sonntag, 30. April Jubilate 10.00 Uhr Baienfurt Konfirmation III, Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 11.30 Uhr Baienfurt Konfirmation IV, Ev. Kirche Sonntag, 07. Mai Kantate 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Taufgottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Jubilate! Es ist gut, sich vor Au- gen zu stellen, dass unsere biblischen Tex- te meistens in Krisen- zeiten entstanden sind und sich durch Krisen immer wieder bewährt haben. Deshalb ist der Name des nächsten Sonntags „Jubelt!“ auch nicht weltfremd, weil er uns von der Bibel her bewahren möchte, uns gott-vergessen in eine Sorgen-Spirale zu ver- fangen. Es gilt, nicht auf meine Angst oder auf bedrohliche Umstände zu starren, sondern mit viel Gottvertrauen und mit dem Blick auf Jesus und seine Zusagen die Heraus- forderungen unserer Tage anzugehen – hoffnungs-stur und glaubens-heiter – weil Gott uns in Jesus Veränderung, Neues und Kreatives zusagt. Ein guter Grund also, wie ein Sing-Vogel schon vor Tagesanbruch mit dem Jubeln zu beginnen, weil wir wissen, wer dafür sorgt, dass der Tag kommt, auch wenn es jetzt noch dunkel ist. Gottes Segen! – Ihr Pfr. Martin Schöberl ------ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonn- tag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. ------ Einschränkungen während der Au- ßensanierung der Ev. Kirche Aufgrund der nun begonnenen Au- ßensanierung der Ev. Kirche in Baien- furt, kann der dortige Schaukasten zur Zeit nicht mehr aktualisiert werden. Als Übergangslösung werden wir die ak- tuellen Mitteilungen am Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30, aushängen. Bitte beachten Sie auch die Angaben im Amtsblatt und auf unserer Homepage. Leider ist während dieser Zeit außerdem der barrierefreie Zugang durch das Gerüst versperrt. Wir hoffen sehr, dass diese Einschränkung nur von kurzer Dauer sein wird. Vie- len Dank für Ihr Verständnis. ------ Digitale Transformation - Leben in einer digitalen Welt Vortragsreihe zur Digitalen Transformation von und mit Prof. Dr. Jörg Stratmann (Professor für Erziehungs- wissenschaft mit dem Schwerpunkt Medienpädagogik, Pädagogischen Hochschule Weingarten) Innerhalb von drei Veranstaltungen wird den Folgen der digitalen Transformation nachgegangen. Während an den ersten beiden Abenden der Blick v.a. auf das Indi- viduum innerhalb des privaten und beruflichen Umfelds geworfen wird, weitet der dritte Abend den Blick auf ge- sellschaftliche Veränderungen und das Gefüge der Staa- ten untereinander aus. 1. Vortrag: Digitale Transformation und das digitale Ich Die Welt um uns herum wird zunehmend digital. Dies geht mit vielfältigen Annehmlichkeiten einher, wir können uns einfach mit Freunden verabreden und auch mit Personen, die weiter entfernt leben, im Kontakt bleiben, wir können zu jeder Zeit auf die Musik zurückgreifen, die uns gefällt und Serien und Filme schauen, wenn es für uns passt. Wir leben in einem komfortablen zuhause, welches über Sprache und unser Smartphone einfach zu bedienen ist - und für unser Fitnesstraining sorgt unsere Smartwatch. Gleichzeitig sind mit der zunehmenden Digitalisierung auch Herausforderungen verbunden. Wie verändern So- cial Media und Messenger sowie Musik- und Filmstrea- ming-Plattformen unseren Alltag? Wie gut sind die viel- fältigen privaten Daten geschützt, die ständig produziert werden? Diesen und weiteren Fragen wird am 08.05.2023 in der Zeit von 18 bis 19:30 Uhr (Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Baindt) nachgegangen. Nach einer etwa halbstündigen Einführung haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich über Ihre Erfahrungen, Wünsche und Befürchtun- gen bezüglich eines Lebens in einer digitalen Welt aus- zutauschen. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 - Montag, 08.05.2023: Digitale Transformation und das private Ich, Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt - Montag, 15.05.2023: Digitale Transformation und sich verändernde Arbeitswelten, Ev. Gemeindehaus, Ösch- weg 30, Baienfurt - Montag, 22.05.2023: Digitale Gesellschaft und globales Dorf, Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt Eintritt frei, ohne Anmeldung ------ Offener Bibeltreff Am Sonntag, 30. April wird um 18.00 Uhr zu einem Of- fenen Bibeltreff in das Mar- tin-Luther-Gemeindehaus Weingarten eingeladen. Matthias Pfizenmaier, Prädikant und Matthias Geiser, Jugend- und Hauskreisleiter aus Ravensburg geben Im- pulse aus dem Abschnitt Lukas 13, 10-17 – Die Heilung einer verkrümmten Frau am Sabbat. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis. Am 7. Mai sind die Besucher der Bibelstunden im Bezirk sowie interessierte Gäste nach Isny eingeladen. Dort hält Dekan Dr. Hauff eine Bibelarbeit über das Gleichnis vom Großen Abendmahl (Lukas 14, 15-24) im Paul-Fagius- Haus. Der Kreative Montag bietet an Mai: 08.05. P. Keller: Bald ist Muttertag: „Kleine Überraschun- gen mit Gutschein“- (Papeterie) 15.05. H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05. C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Giaco- metti“ Juni: 5.6. E. Duelli: „Stillleben in Acryl“ 12.6. K. Drescher: „Bildgestaltung beim Fotografieren“ 19.6. R. Wirsing: „Blattschalen“-Keramik 26.6. O. Kramar: „Arbeiten mit Perlen: Weben von uk- rain. Schmuck“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball B1-Juniorinnen TSV Sondelfingen : SGM Baindt-Fronreute 0:6 Obwohl Sondelfingen ganz unten in der Tabelle rangiert, war es wichtig mit voller Konzentration in dieses Spiel zu gehen. Wir standen hoch, spielten schnell über die Außen und erarbeiteten uns bereits in den ersten Minuten einige gute Einschussmöglichkeiten. In der 13. Minute bekamen wir eine Ecke zugesprochen, die Stella quasi direkt rein- drehte, Sophia musste dem Ball nur noch einen kleinen Schups über die Linie geben. In der Folge blieben wir stark überlegen, ließen allerdings einige hochkarätige Chancen liegen, als Stella dann einen fulminanten Schuss an den Pfosten setzte und Sophia beim Abpraller gedanken- schnell zur Stelle war und einschob. Noch in der ersten Halbzeit verletzte sich Mona, was uns insbesondere nach der Pause etwas aus dem Konzept brachte, doch in drei brenzligen Situationen war unsere Torfrau Tabea hellwach und verhinderte den Anschlusstreffer. Ab der 66. Minute waren wir dann aber wieder voll da und ein Schuss von Marie ans Lattenkreuz, der vom Rücken der Torfrau ins Tor fiel, eine herrliche Kombination von Jana über Tabea und Abschluss durch Stella, ein Fernschuss von Tabea aus 17m an die Latte mit Abstauber durch Sophia und zum Abschluss ein 20m Schuss von Stella in den Winkel Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 stellten einen souveränen 6:0 Sieg dar. Klasse und über- legen geführtes Spiel, der uns nun auf Platz drei brachte. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scar- lett Pogrzeba, Lorena Buerck, Laura Schaz, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Jana Eiberle, Tabea Schauff- ler, Marie Armenat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Salome Lehnert B2-Juniorinnen SGM Baindt-Fronreute II : PSG Friedrichshafen 4:2 Gegen den PSG Friedrichshafen spielten wir von Be- ginn an überlegen auf und erarbeiteten uns gleich gute Torchancen, doch wir hatten an diesem Nachmittag grö- ßere Abschlussschwächen. Und so ging Hedda, die im Mittelfeld nicht zu halten war und immer wieder unsere Stürmerinnen mustergültig bediente, alleine durch und erzielte den verdienten Führungstreffer, was sie dann 15 Minuten später gleich nochmal wiederholte. Noch vor der Pause brachen die PSG-Spielerinnen durch, und da unsere ansonsten gut haltende Torfrau Selena in den Au- gen des Schiedsrichters zu heftig rauskam bekamen sie einen Strafstoß gegen uns zugesprochen. Doch Hedda stellte nach zwei Minuten, nach einem weiteren Sololauf, den alten Zwei-Tore-Abstand wieder her. So ging es in die Pause, doch in Halbzeit zwei kamen die Gegnerinnen ge- legentlich gefährlich vor unser Tor, aber unsere Abwehr- spielerinnen Victoria, Lena und Vivienne fingen fast alles souverän ab. Doch während wir unsere 100%igen Chancen teils extrem leichtfertig vergaben, nutzte Friedrichshafen einen auf dem nassen Rasen durchrutschenden Ball und kam auf 3:2 heran. In der 70. Minute machte dann aber- mals Hedda, alles klar und schob zum 4:2 Endstand ein. Ein wichtiger Erfolg für unsere junge Truppe. Es spielten: Selena Schobloch (T), Lena Füssel, Victoria Wertmann, Vivienne Pogrzeba, Hedda Said, Sarah Leib- farth, Alina Braun, Sophie Heilmeier, Malena Kaletta, Julia Eberlen, Sara Jukic, Cilia Sauter, Violette Moulin D-Juniorinnen SG Fronreute/Baindt – SGM Langenargen/Kressbronn 1:3 Kleiner Rückschlag für unsere D-Mädels gegen Langen- argen/Kressbronn. Unabhängig vom Ergebnis hatten unsere Spielerinnen an diesem Wochenende sehr mit sich selbst zu kämpfen. Mit mehreren angeschlagenen Spielerinnen hatte das Team spielerisch und konditionell viele Probleme. Wäre an einem anderen Tag der Gegner auf Augenhöhe gewesen, reichte die kämpferische Leis- tung, eine starke Torspielerin und ein direktes Eckballtor an diesem Wochenende nicht für einen Sieg. Für die nächsten Wochen heißt es wieder an den Basics (Passspiel, Ballan-/mitnahme und Zusammenspiel) zu arbeiten. Zum Abschluss ein großes Lob an den Team- geist, der sich mehr und mehr im Team entwickelt. Haltet weiter so zusammen und behaltet diese Mischung aus Spaß und Ehrgeiz im Training. Es spielten: Carla S., Greta H., Mia W., Lena P., Amelie M., Pauline P., Jana R., Lena W., Franziska B., Isabella L. D-Juniorinnen (Spielbericht vom 19.04.2023) SGM Baindt-Fronreute – TSG Ravensburg 3:5 Tolles Fußballspiel bei Regen und Kälte am Mittwocha- bend. Gegen eine sehr starke Ravensburger Mannschaft zeigten unsere Mädels nach verschlafenem Start eine gute Leistung. Bereits nach wenigen Minuten lagen wir mit 0:2 zurück. Nach einer taktischen Umstellung konn- ten wir jedoch mehr dagegenhalten und kamen selbst zu einigen Chancen. Lena P. und Greta trafen jeweils und so wäre es verdient mit 2:2 in die Pause gegangen, doch die Ravensburger Mädels erzielten nach einem Eckball kurz vor der Pause den erneuten Führungstreffer. Beide Mannschaften kamen dann mit viel Feuer aus der Kabine. Erst erhöhte Ravensburg auf 4:2, bevor Victoria per Freistoß den Anschlusstreffer erzielte. Leider muss- ten einige unserer Mädels dann der Kälte und dem In- tensiven Spiel Tribut zollen. So kam man am Ende nicht mehr gefährlich vor das gegnerische Tor. Am Ende ein tolles Fußballspiel bei Regen und Kälte gegen einen am Ende verdienten Gewinner aus Ravensburg. Man sieht die stetigen Fortschritte unserer Kickerinnen, wenn man bedenkt, dass das Hinspiel noch mit 0:8 verloren ging. Weiter so Mädels! Es spielten: Carla S., Greta H., Mia W., Lena P., Haifaa A., Amelie M., Victoria W., Pauline P., Jana R., Fiona M., Lena W. SVB mit sechstem Sieg in Folge SV Baindt - SV Kehlen 3:1 (1:0) Eine Woche nach dem verrückten Auswärtssieg in Neu- ravensburg, durfte der SVB am Sonntagnachmittag den Landesliga-Absteiger aus Kehlen auf der Klosterwiese begrüßen, welcher sieben Spieltage vor Schluss tief im Abstiegskampf der Bezirksliga steckt. Die Rollen waren dahingehend klar verteilt, was sich auch nach dem An- pfiff auf dem Platz widerspiegeln sollte. Denn während die Baindter Mannschaft zu Beginn ver- suchte Ball und Gegner laufen zu lassen, griffen die Gäs- te erst ab der Mittellinie an und operierten vornehmlich mit langen Bällen. Dabei egalisierten sich beide Teams in der Anfangsphase weitestgehend, wobei Rädels Elf die letzte Zielstrebigkeit etwas abging. So auch in der 21.Mi- nute, als Dischl zwar plötzlich frei vor Benz im Kehlener Tor auftauchte, sein etwas zu schwacher Abschluss aber noch vor der Linie geklärt werden konnte. Fast aus dem Nichts lud der SVK drei Minuten später dann aber den aktuell glänzend aufgelegten Boenke zum Toreschießen ein. Ein langer Schlag von Schimanowski verlängerte ein SVK-Verteidiger unglücklich zum Baindter Stürmer, wel- cher vor Benz die Ruhe behielt und wuchtig zum 1:0 ein- schob. Da bei beiden Teams bis auf kleinere Halbchan- cen nichts Zählbares mehr entstehen sollte, ging es mit diesem Spielstand in die Halbzeitpause. Aus dieser kam der SVB deutlich engagierter zurück und drückte nun auf das 2:0, welches Boenke zunächst noch verpasste (49.). Nur eine Zeigerumdrehung später ließ die Baindter Mannschaft dann aber mal wieder ihre spie- lerische Klasse aufblitzen, wobei Dischl perfekt auf dem rechten Flügel freigespielt werden konnte. Dessen He- reingabe musste Fischer am langen Pfosten nur noch zum 2:0 über die Linie drücken. In der Folge war jedoch ein kleinerer Bruch im Baindter Spiel zu erkennen, wobei die Mannschaft vor allem längere Ballbesitzphasen ver- missen ließ. So kämpfte sich der SVK zunehmend in die Partie zurück und hatte durch Marko Föger auch die di- cke Chance auf den Anschlusstreffer, Wetzel parierte aus kurzer Distanz aber stark per Fußabwehr. Zwei Minuten später war der Baindter Schlussmann dann aber macht- los - eine scharf getretene Ecke von Luka Föger köpfte dessen Bruder mithilfe von Schimanowskis Schulter zum 2:1 über die Linie. Im Gegensatz zu den letzten Wochen fand der SVB einige Minuten nach diesem Gegentreffer die Spielkontrolle aber wieder und konnte gegen die im Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 zweiten Durchgang nun höher stehende SVK-Defensive immer wieder Nadelstiche setzen. Wie im Hinspiel liefer- ten sich auch in dieser Partie Boenke und Dischl wieder ein Privatduell mit dem starken Kehlener Keeper Benz, welcher innerhalb von zehn Minuten ganze vier 1 gegen 1-Duelle gegen die beiden Torjäger entschärfen konnte. In der 76.Minute sollte wie in der Vorwoche dann aber Rädels Edeljoker Fink erneut mit der ersten Ballaktion stechen. So setzte sich dieser energisch über die rech- te Seite durch und hämmerte den Ball an den kurzen Pfosten, wobei Boenke den Abpraller nur noch einschie- ben musste (76.). Durch den erneuten 2-Tore-Vorsprung schien die Hoffnung bei den Gästen zu schwinden, wobei Fischer wenig später per Foulelfmeter sogar noch für deutlichere Verhältnisse hätte sorgen können; Neuzugang Kern war zuvor im Strafraum umgerempelt worden. Da Fischer aus elf Metern aber rechts verzog (88.), blieb es am Ende beim 3:1 für die Baindter. Gegen einen vor allem nach dem Anschlusstreffer stär- ker aufkommenden Gast aus Kehlen, zeigte der SVB im Vergleich zu den letzten Wochen in der zweiten Halb- zeit eine abgeklärtere Leistung und fährt verdient den sechsten Sieg in Folge ein. Diese Serie soll am kommen- den Sonntag ausgebaut werden, wobei keine einfache Aufgabe auf die Mannschaft von Jens Rädel wartet. Es geht zum Dritten der Rückrundentabelle - dem SV Mai- erhöfen/Grünenbach. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl, Denis Schimaow- ski (82.Lukas Walser), Michael Brugger, Tobias Szeibel - Marko Szeibel (65.Nico Geggier), Mika Dantona (75.Tobias Fink), Philipp Thoma - Jan Fischer, Philipp Boenke (85. Johannes Kern), Jonathan Dischl SV Baindt II - SV Kehlen II 3:2 (1:0) Nach dem umkämpften 3:2-Auswärtssieg gegen Neu- ravensburg in der Vorwoche, bekam es der SVB II am Wochenende mit dem achtplatzierten SV Kehlen II zu tun, gegen wen man in der Hinrunde die Punkte noch teilen musste. Dies sollte am Sonntagnachmittag unbe- dingt verhindert werden, wobei die „Zwoite“ loslegte wie die Feuerwehr (2 Euro ins Phrasenschwein) und durch Schnez verdient mit 1:0 in Führung ging (5.). In der Folge verpasste es die Baindter Mannschaft aber die Führung auszubauen und spielte aussichtsreiche Angriffe entwe- der nicht sauber zu Ende oder vergab gefährliche Chan- cen fahrlässig. So ging es auch „nur“ mit einem 1:0 in die Halbzeitpause, welches der SVK II vier Minuten nach Wiederanpfiff ausgleichen konnte. Der SVB II investierte nun wieder mehr in die Offensive und ging durch Knisel erneut mit 2:1 ein Führung; vorausgegangen war ein cle- verer Ball von Küchler über die Abwehr und ein überlegter Abschluss von Knisel (61.). Doch auch nach diesem Treffer bewiesen die Gäste Moral und konterte in der 75.Minute mit dem 2:2. In der Schlussphase drängte Geggiers Team auf die dritte Führung des Tages, wobei Knisel zunächst eine hundertprozentige Chance ausließ. Am Ende belohn- te sich die „Zwoite“ durch Robinson dann aber doch noch für den Aufwand (87.) und fährt damit in letzter Minute ebenfalls bereits den vierten Sieg in Folge ein. Bei noch sieben ausstehenden Spielen, soll diese Serie nun so lan- ge wie möglich aufrechthalten werden. Es spielten: Jan Mohring - Niklas Hugger (61.Lukas Grab- herr), Niklas Späth, Tobias Trautwein (65.Moritz Gresser), Dennis Hecht, Kai Kaspar - Jannik Küchler, Manuel Brug- ger, Rabie Akaiber(77.Kai Kostka) - Konstantin Knisel, Johannes Schnez (25.Samuel Robinson) Vorschau: Sonntag, 30.04 12.45 Uhr: SV Maierhöfen/Grünenbach II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Maierhöfen/Grünenbach - SV Baindt Frauenfußball SV Baindt : SV Maierhöfen-Grünenbach 0:2 Im Heimspiel gegen Maierhöfen hatten wir uns viel vor- genommen und dementsprechend begannen wir sehr mutig, spielten schnell nach vorne und erarbeiteten uns gleich einige Torchancen. Doch leider wollte uns kein Tor gelingen und da unser Spielsystem sehr aufwendig war, waren die ersten Verschleißerscheinungen bereits ge- gen Ende der ersten Halbzeit erkennbar. In der zweiten Halbzeit versuchten wir noch einige Minuten an der guten erste Hälfte anknüpfen, doch die Gegnerinnen kamen im- mer besser ins Spiel, während unsere Kräfte nun spürbar nachließen. Letztlich verwerteten die Gegnerinnen zwei Chancen von vielen, so dass die Niederlage dann auch gerechtfertigt war. Es spielten: Steffi Hämmerle (T), Annika Busalt, Julia Klein, Selinay Tasyürek, Selin Pfefferle, Nici Schmidt, Han- na Reiner, Tasja Kränkle, Lisa Meschenmoser, Laura Mau- cher, Angelina Bühler, Mariella Pedrazzoli, Viola Zanutta, Ramona Schnell, Rebecca Butsch Am Sonntag 30.04.23 (10:30 Uhr) fahren wir zum Aus- wärtsspiel nach Arnach Junioren Bambini Spieltag in Bergatreute Am vergangenen Samstag hatte unser jüngster Nach- wuchs wieder die Chance, sich gegen andere Teams zu beweisen. Mit zwei Mannschaften und insgesamt 12 Spie- lerinnen und Spielern traten die Bambinis des SV Baindt beim Spieltag des SV Bergatreute an. Beide Mannschaf- ten durften dabei jeweils sechs Spiele a 8 Minuten gegen verschiedene Mannschaften bestreiten. Das bot unseren Bambinis die Möglichkeit, außerhalb des Trainings den Fans und Unterstützern zu zeigen, was sie können. Bei frühlingshaftem Wetter zeigten alle Spielerinnen und Spieler vollen Einsatz. Trotz fehlenden Trainings während der Osterfeiertage und Ferien traten beide Mannschaf- ten geschlossen und als Team auf. Mit dabei waren: SV Bergatreute, SV Wolfegg und SV Weingarten. Gleichzeitig fand auch der Spieltag unserer F-Jugend statt, die Bambinis verbrachten ihre ein oder andere Pau- se damit bei ihnen zu spickeln. Insgesamt war es eine tolle und spaßige Veranstaltung und wir freuen uns, am nächsten Samstag auf eingenem Rasen gegen andere Mannschaften anzutreten. D2: SGM Baindt/Baienfurt II – SGM SG Aulendorf/Blönr/Ebersbach Am Samstag erwarteten wir zu unserem zweiten Run- denspiel auf dem Kunstrasenplatz in Baienfurt die SGM Aulendorf/Blönried. Nach der erfolgreichen Aufholjagd im ersten Spiel sollte es nun mit dem ersten Dreier der Run- de funktionieren. So war die Mannschaft von der ersten Minute an motiviert und konnte bereits in der 3. Minute durch Jonas in Führung gehen. Mit dieser Führung im Rücken konnte befreiter aufgespielt werden und weite- re Chancen wurden erarbeitet. In der 13 Minute erzielte dann wiederum Jonas mit seinem 2. Tor die verdiente 2:0 Führung. Jetzt lies die Konzentration ein wenig nach und so kamen die Gäste zu einigen guten Chancen die Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 jedoch unser Torwart Luis hervorragend parierte. In der 2. Halbzeit wollte die D2 die Führung so schnell wie mög- lich ausbauen was aber an der mangelnden Chancen- verwertung scheiterte. So kamen auch die Gäste wieder zu einigen Chancen und es entwickelte sich ein abwechs- lungsreiches Spiel. Es dauerte dann bis zur 56. Minute, bis Flo nach einem Eckball das entscheidende Tor erzielte. In der 60. Minute setzte Theo dann noch den Schlusspunkt mit einem schönen Schlenzer in das Lattenkreuz zum umjubelten 4:0 Endstand. Mit diesem ersten Sieg im Rücken und ohne Gegentor, sollten weitere erfolgreiche Ergebnisse möglich sein. Es spielten: Luis V., Janos P., Taha D., Yigit D., Jannik K., Florian M., Nevio S., Rafael D., Josia M., Mateo V., Art B., Jonas E., Theo G., Adam S., Meisterschaft verpasst! SG Aulendorf II – SV Baindt 9:4 Die erste Mannschaft der Tischtennisabtei- lung hat im entscheidenden Spiel um die Meisterschaft der Bezirksliga gegen den di- rekten Konkurrenten Aulendorf unerwartet deutlich mit 9:4 verloren. Im Vorfeld der Partie waren Spieler und Fans noch optimistisch gestimmt, da wir im Verlauf der Rück- runde die besseren Ergebnisse gegen die anderen Mann- schaften erzielen konnten und Aulendorf sogar Punkte liegen ließ. Die Kulisse für ein Tischtennisspiel in der Bezirksliga war enorm: Zeitweise bis zu 60 Zuschauer machten ordent- lich Lärm und beinahe jeder Punktgewinn wurde mit laut- starkem Jubel und Beifall der beiden Fan-Lager quittiert. Unsere Mannschaft brauchte einen Moment, um sich an die Situation zu gewöhnen und fand anfangs der Partie nicht zu ihrer gewohnten Doppelstärke. Marcel Brückner und Tobias Nowak unterliefen ungewöhnlich viele einfa- che Fehler, die ihre Gegner konsequent ausnutzten und 3:0 gewannen. Philipp Schwarz und Thomas Nowak ge- wannen die Sätze 1 und 2 deutlich, doch auch hier erhöhte sich ihre Fehlerquote und die Gegner kamen immer bes- ser ins Spiel, sodass auch diese Partie verloren ging. Die beste Doppelleistung zeigten Nico Scheffold und Frank Markwart, die bei teilweise spektakulären Ballwechseln aber ebenfalls im fünften Satz eine Niederlage akzep- tieren mussten. Nach diesem bitteren 0:3 Auftakt nach den Doppeln war klar, dass es heute sehr schwer werden würde das nötige Unentschieden für die Meisterschaft zu erreichen. Marcel, Philipp und Tobias spielten in ihren Einzeln aber ganz anderes Tischtennis als in den Doppeln zuvor und konnten ihre Spiele mit teilweise toll herausgespielten Punkten mehr oder weniger deutlich, aber allemal ver- dient, gewinnen. Beim Zwischenstand von 3:3 waren wir wieder im Spiel. Nico konnte unseren Lauf leider nicht fort- setzen, er verlor alle drei Sätze mit 9:11. Frank verlangte seinem 80 Punkte besser eingestuften Gegner in einem sehenswerten Spiel alles ab und hatte im 4. Satz sogar einen Matchball, den er leider nicht verwandeln konnte. Im fünften Satz verlor er ebenfalls mit 9:11. Thomas kam nicht zu seinem gefürchteten druckvollen Spiel und muss- te seinem Gegner ebenfalls gratulieren. Nach der ersten Einzelrunde stand es somit 3:6 und wir brauchten dringend Punkte im vorderen Paarkreuz. Philipp jedoch kam mit der sicheren Spielweise seines Gegners überhaupt nicht zurecht und konnte nur im dritten Satz mithalten, den er aber auch verlor. Besser machte es Marcel, der auch sein zweites Einzel überzeugend gewinnen konnte. Nico und Tobi stemmten sich danach noch gegen die drohende Nie- derlage, mussten aber akzeptieren, dass die Aulendorfer Spieler am heutigen Tag nicht mehr zu bezwingen waren. Nach 2,5 Std. Spielzeit gratulierten wir der SG Aulendorf II zur verdienten Meisterschaft und bedanken uns hiermit nochmals bei unseren ca. 25 mitgereisten Fans, die diesen Tag zu einem ganz besonderen Erlebnis für uns Spieler gemacht haben. Im Tischtennissport hat man sehr selten die Gelegenheit vor mehr als 50 Zuschauern zu spielen, wir haben den Tag trotz der verpassten Meisterschaft sehr genossen! Für uns steht nun am 6. Mai in Beimerstet- ten die Relegation gegen Bad Saulgau und Warthausen um den Aufstieg in die Landesklasse an. Wir sind moti- viert und gewillt über diesen Umweg dennoch zu einem versöhnlichen Saisonabschluss zu kommen. Es spielten: Philipp Schwarz (1:1), Marcel Brückner (2:0), Nico Scheffold (0:2), Tobias Nowak (1:1), Thomas Nowak (0:1) und Frank Markwart (0:1) Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am 06.05.2022 um 17:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands mit Rückblick 2022 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 4. Veranstaltungen 5. Ehrungen 6. Anträge 7. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 29.04.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau, E-Mail: schuetzengilde-baindt@web.de einzureichen. Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Blutreitergruppe Jahreshauptversammlung mit Laudatio für Georg Steinhauser und Werner Elbs Die diesjährige Hauptversammlung am 21. April 2023 war von besonderen Anläs- sen geprägt. Georg Steinhauser eröffnete als bisheri- ger Gruppenführer die Versammlung und begrüßte die Blutreiter, darunter Herrn Pfarrer Staudacher und Herrn Dekan a.D. Leuze. Für Georg war es nach 44 Jahren als Gruppenführer die letzte Hauptversammlung. Aufgrund der Eintragung der Blutreitergruppe ins Vereinsregister, waren bereits im Januar Neuwahlen erforderlich wo er sich nicht mehr zur Wahl stellte. Er brachte sehr beein- druckend seine Dankbarkeit zum Ausdruck und erinnerte an die Entwicklung der Blutreitergruppe in den Jahren seit 1906. Auch die letzten 3 Jahre waren von historischer Bedeutung. Wegen der Coronapandemie konnten die großen Blutritte 2020 und 2021 nicht abgehalten wer- den und zum Blutritt 2022 in Weingarten waren erstmals Frauen zugelassen. Nach der Totenehrung und Erinnerung an unsere Ver- storbenen gab er das Wort an Werner Elbs zum Tätig- keits- und Kassenbericht. Georg nutzte dies auch für ein Dankeschön an Werner Elbs für 41 Jahre vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihm als Geschäftsführer der Blutrei- tergruppe. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Werner berichtete in bewährter Weise über die Ereignisse des Jahres 2022 und über die Bildung der Blutreitergrup- pe als eingetragener Verein. Danach legte er den Kassen- bericht 2022 vor und es folgte der lobende Bericht der Kassenprüfer, vorgetragen von Walter Tagmann. Herr Pfarrer Staudacher übernahm die Wahl zur Entlastung, die von den Anwesenden einstimmig erfolgte. Nun ging Herr Pfarrer Staudacher auf die jeweils über 40 -jährige Tätigkeit von Georg Steinhauser und Wer- ner Elbs ein. In seiner Laudatio betonte er die Verläss- lichkeit, die klaren Strukturen sowie das Glaubensbe- kenntnis, was die Organisation der Blutreitergruppe stets prägte. Auch im Namen der Katholischen Kir- chengemeinde sprach er Dank und Anerkennung aus. Der neu gewählte Gruppenführer Berthold Steinhauser bedankte sich im Namen aller Blutreiter bei Georg und Werner und überreichte jeweils ein Präsent. Bei Werner Elbs bedankte er sich auch für die gute Organisation zum Übergang in den eingetragenen Verein und für die Verantwortung als 1. Vorsitzender der Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V.. Er berichtete noch von der Gruppenfüh- rerversammlung in Weingarten und wies auf die anste- henden Termine hin: Mittwoch, 10.05.2023 : Versammlung zur Anmeldung zum Georgi-Ritt Gwigg und zum Blutritt in Weingarten Sonntag, 14.05.2023 : St.Georgs-Ritt in Bergatreute-Gwigg Donnerstag (Christi-Himmelfahrt), 18.05.2023: Proberitt in Sulpach Freitag, 19.05.2023: Blutfreitag in Weingarten Und hier noch ein wichtiger Hinweis: Für die Teilnahme an den Prozessionsritten ist ein Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft in der Blutrei- tergruppe erforderlich. Deshalb bitte unbedingt zur Versammlung am 10.05.2023, 20:00 Uhr in den Bi- schof-Sproll-Saal kommen. von links: Herr Pfarrer Staudacher, Werner Elbs, Georg Steinhauser, Berthold Steinhauser Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Rückblick Frühjahrs-Basar 2023 Liebe Basarfreunde, am 11. März hat zum zweiten Mal der Kinderbasar in der Schenk-Konrad-Halle, mit viel Erfolg, stattgefunden. Da- für möchten wir uns ganz herzlich bei unserer Bürger- meisterin Frau Rürup und der Gemeinde Baindt bedan- ken, dass Sie uns wieder die Halle zur Verfügung gestellt haben. Einen riesengroßen Dank gilt auch unseren vielen tollen Helferinnen. Ohne eure Hilfe wäre nicht möglich den Ba- sar durchzuführen. Natürlich geht ein großes Dankeschön auch an die vielen Papas, Opas und Omas die die Kinder gehütet haben und somit einen großen Teil dazu beige- tragen haben, dass wir so vielen Helferinnen zusammen bekommen haben. Nach Abzug aller anfallenden Kosten konnten wir wie- der Gutes tun und folgende Einrichtungen bzw. Vereine unterstützen: 1. Förderverein Klosterwiesenschule e.V 2. Jugendfeuerwehr Baindt 3. Jugendrotkreuz Baindt 4: Die vierten Klassen der Klosterwiesenschule Wir hoffen, dass wir im Herbst wieder einen großen Zulauf an Helferinnen haben und freuen uns, euch am nächs- ten Basarwochende am 23.09.2023 begrüßen zu dürfen. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt. (geht auch ohne Facebook Konto) Es grüßt herzlich das Basar Team Baindt Heike Engelhardt lädt junge Menschen zur regionalen Jugendkonferenz am Freitag, 5. Mai 2023, 10 Uhr ins Kornhaus in Ravensburg ein! Hallo Jugendliche und interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger, eine regionale Jugendkonferenz veranstaltet die SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Engelhardt am Frei- tag, 5. Mai 2023, in Ravensburg. Ihr Ziel ist es, jungen Menschen ab 14 Jahren Impulse und eine Plattform zum Austausch über Politik zu bieten. Von 10 bis 16 Uhr haben die Teilnehmer:innen im Korn- hausaal die Möglichkeit, über verschiedene Themen zu sprechen. Dabei sollen die Ideen der Jugendlichen im Mittelpunkt stehen. Unter anderem wird es um Familie, Sport, Gleichberechtigung und Menschenrechte gehen. In persönlichen Gesprächen zeige sich immer wieder, dass Jugendliche großes Interesse an Politik und Ge- sellschaft haben, sagt Engelhardt. Leider fänden sie nur selten ausreichend Gehör bei politisch Handelnden. Dies werde besonders deutlich im Austausch mit Besucher- gruppen und Schulklassen in Berlin sowie im Wahlkreis, mit Praktikant:innen oder auch im Schülerrat. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 „Häufig fehlt ihnen die notwendige Plattform für Gesprä- che. Mit meiner regionalen Jugendkonferenz möchte ich diese zur Verfügung stellen und die nötigen Impulse geben. Mit Blick auf Politikverdrossenheit, Klimawandel und gesellschaftlichen Zusammenhalt ist das politische Engagement von jungen Menschen ein wesentlicher Teil der Lösung“, stellt die SPD-Bundestagsabgeordnete he- raus. „Solche Konferenzen sind wichtig, um Verständnis für andere und neue Perspektiven zu gewinnen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für das Zusammenle- ben in unserer Gesellschaft und für die Persönlichkeits- entwicklung – das gilt übrigens ungeachtet des Alters“, unterstreicht die SPD-Politikerin. Informationen: Jugendkonferenz am Freitag, 5. Mai 2023, 10-16 Uhr im Kornhaussaal, Marienplatz 12, 88212 Ravensburg. Für Jugendliche ab 14 Jahren aus der Region Boden- see-Oberschwaben, kostenfrei. Essen und Getränke wer- den bereitgestellt. Bitte bei der Anmeldung angeben: • Name • Alter • Wohnanschrift • Ob ein vegetarischer Essenswunsch besteht. Für Schüler:innen/Auszubildende: • Name der Schule Anmeldung bis zum 1. Mai 2023 an heike.engelhardt.wk@ bundestag.de. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter:in- nen im Wahlkreisbüro unter 0751 79162307 zur Verfügung. Im Namen des Vorstandes Brigitta Wölk, Vorsitzende Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung Rechtenstein - Laufenmühle - Rechtenstein Wir wandern von Rechtenstein ein Stück an der Donau und Braunsel entlang zur Laufenmühle (sonntags leider geschlossen). Über den Hochberg (Bismarckstein) wieder zurück nach Rechtenstein. Treffpunkt: Sonntag 07.05.2023 um 11.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18 Uhr. Gehzeit 3,5 - 4 Stunden, 14 km, 100 hm. Fahrpreis 13,00 Euro für Mit- glieder. Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Ves- per, Getränke, gutes Schuhwerk, ggf. Stöcke und Wech- selschuhe. Bei Regen findet die Wanderung nicht statt. Anmeldung ab 02.05.2023 unter T. 0751/560220 oder 07529/1419. Wanderführung Frowin Riedmayer. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Busreise zur Landesgartenschau Balingen Die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt planen nach der langen Pause nun wieder eine Busreise nach Balin- gen zur Landesgartenschau. Termin: Samstag, 24. Juni 2023 Abfahrt: am Feuerwehrhaus in Baienfurt: 8.00 Uhr (Parkplätze gegenüber reichlich vorhanden) Rückkehr in Baienfurt: ca. 18.00 Uhr Wir würden uns über viele Mitreisende freuen. Ihre An- meldung wird durch die Bezahlung des Fahrpreises auf unser Konto bei der VR Bank Ravensburg-Weingarten eG mit der IBAN DE50 6506 2577 0040 8330 03 bestätigt. Der Fahrpreis beträgt 45 € für Mitglieder und 48 € für Nichtmitglieder. Darin enthalten sind: Busfahrt ab Baienfurt inkl. Eintritts- karte für die Gartenschau sowie andere Nebenkosten wie Trinkgeld für den Busfahrer, etc. Wir bitten Sie, sich mög- lichst schnell anzumelden, damit wir entsprechend planen können. Ihre Freunde und Bekannte sind auch herzlich willkommen. Anmeldeschluss bzw. Ihren Zahlungseingang erbitten wir bis spätestens 17. Mai 2023 (kostenlose Stor- nierung nur bis 10. Mai möglich). Es wäre doch wirklich schön, wenn wir mal wieder eine Ausfahrt zusammen machen könnten. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Gertrud Rittler Pressewartin, Tel.: 0751/44875. Dorfgemeinschaft Stuben e.V. Am Montag, den 01. Mai 2023 lädt die Dorfgemeinschaft ab 10:30 Uhr im und um das Dorfstüble in Stuben zum Wanderer- und Radfahrertreff ein. Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt: Mittagstisch mit Maul- taschen und Salat, Dinnete, Steak, Pommes und Wurst sowie Kaffee und Kuchen. Auf Ihr Kommen freuen sich alle Stubener! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Sport trotz Asthma möglich Fünf Prozent der Erwachsenen und sieben bis zehn Prozent der Kinder leiden an Asthma bronchiale. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt Betroffene und fördert verschiedene Sport- und Entspannungskurse sowie Kurse zur Stressbewältigung und Nikotinentwöhnung. Mit ihrem Bonusprogramm zu einem gesundheitsbewuss- ten Verhalten fördert die SVLFG diverse Präventionskurse. Versicherten der Landwirtschaftlichen Krankenkasse wird ein Bonus in Form einer Geldprämie gewährt, wenn sie regelmäßig qualitätsgesicherte Leistungen zur Primärprä- vention in Anspruch nehmen. Mehr Informationen finden sich im Internet unter www.svlfg.de/bonus-gesundheits- bewusst-lkk und www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Am Welt-Asthma-Tag am 2. Mai in formieren Experten über die Hintergründe und die Behandlung der Krankheit. Weitere Informationen gibt auch der Deutsche Allergie- und Asthmabund unter www.daab.de. Diese Selbsthilfeor- ganisation wird seit Jahren von den Verbänden der Gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene fi- nanziell unterstützt. Zur Selbsthilfeförderung durch die SVLFG gibt es weitere Informationen unter www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung. Wie bei vielen anderen chronischen Erkrankungen kön- nen auch unter Asthma leidende Menschen etwas für die Linderung ihres Zustandes tun. Eine Frage, die sich viele Betroffene stellen, ist, ob Bewegung und Sport trotz Asthma möglich sind, weil körperliche Anstrengung bei vielen zu den Asthmaauslösern gehören. Daher denken viele Asthmatiker, sie müssten auf Sport verzichten. Eine gezielte Therapie kann jedoch Beschwerden beim Sport Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 – an die eigene Fitness angepasst – vorbeugen. Dann können Sport und körperliche Aktivität zu einer erhöh- ten Leistungsfähigkeit von Herz und Lunge beitragen, die Sauerstoffaufnahme verbessern und die Luftmenge vergrößern, die bei einem Atemzug ausgeatmet wird. Konzert der Extraklasse - Abendexkursion mit Froschkonzert Am Mittwoch den 3.5. um 19:45 Uhr bietet der Landschafts- erhaltungsverband Ravensburg allen Interessierten eine kostenlose Abendexkursion im Naturschutzgebiet Loch- moos an. Freuen Sie sich auf eine spannende Tour unter der Leitung von Dominik Hauser und Moritz Ott, die Ih- nen die Amphibienwelt der Kiesgrube Tullius näherbrin- gen wird. Für die Führung sollten Sie etwa 1 ½ Stunden Zeit einpla- nen. Wir empfehlen außerdem das Tragen von festem Schuhwerk bzw. Gummistiefeln und das Mitführen einer Taschenlampe. Anmeldungen sind online unter www.naturvielfalt-rv.de möglich. Der genaue Treffpunkt sowie weitere Informationen wer- den Ihnen daraufhin bekannt gegeben. Foto: Moritz Ott Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg wird dieses Projekt mit Mitteln der Kreissparkassenstiftung Ravensburg unter- stützt. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Projektseite des Blühenden Landkreises: www.bluehender-landkreis.org Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Termine Samstag, 29. April Familiensamstag: Einmal im Monat finden die soge- nannten „Familiensamstage“ statt, mit Familientickets zum halben Preis und einem kostenlosen öffentlichen Mitmach-Projekt für Familien um 14 Uhr. Näheres dazu finden Sie unter www.bauernhaus-museum.de Sonntag, 30. April 11.30 Uhr Allgemeine Museumsführung In einem Rundgang führen wir Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichte der Häuser und ihrer Bewohner. Die Geschichte Oberschwa- bens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schick- sale behalten ihre Farbe. 13.00 Uhr Führung „Kuhstall, Kinder, Küche, Kirche“ - Frauenwelten auf dem Lande Führung zu Frauen, die früher in den Häusern des Bauernhaus-Museums gelebt haben. Viele Klischees vom klassischen Frauenbild der bäuerlichen Bevölkerung werden sich auflösen, das „Ei- ergeld“ bekommt seine Würdigung und Kuhstall, Küche, Kinder, Kirche ihre Plätze, die sie im Leben der verschie- denen Frauen eingenommen haben. Kräuter- & Blümlesmarkt 01. Mai | 10 –17 Uhr, Einlass ab 9.30 Uhr Der beliebte Kräuter- & Blümlesmarkt ist ein Paradies für Pflanzenliebhaber! Von Blumen und Kräutern bis hin zu Stauden und Gemüsepflanzen finden sich auch seltene Sorten, Kräuterprodukte und Gartenzubehör. Musik, Be- wirtung mit Kräuterspezialitäten und ein buntes Kinder- programm runden die Veranstaltung ab. Landkreis Ravensburg Das neue „Oberland“ ist da Kreis Ravensburg - Der Bauernkrieg in Weingarten, ein neuer Hof im Bauernhaus-Museum in Wolfegg und menschliche Tragödien in Köpfingen im Dritten Reich. Das gerade erschienene Oberland-Heft 1/23 vereint eine ganze Reihe spannender Beiträge aus Kultur, Geschich- te und Natur in Oberschwaben. Das Heft ist ab sofort im Buchhandel und bei den Kulturhäusern des Landkreises Ravensburg erhältlich. Im Frühjahr 1944 verhaftete der Baienfurter Ortspolizist zehn junge Frauen. Ihnen wurde der Umgang mit jungen Zwangsarbeitern vorgeworfen. Die Geheime Staatspoli- zei organisierte die Bestrafung. Drei der Frauen wurden schließlich in das Frauen-KZ Ravensbrück überstellt. Nur eine überlebte. Werner Heinz hat zu dem Schicksal der jungen Frauen geforscht und erzählt eine erschütternde Geschichte. Tanja Kreutzer, Leiterin des Bauernhaus-Museums in Wol- fegg, gibt einen Einblick in Inklusion und Partizipation in Freilichtmuseen. Mit der Konzeption für den 2023 eröffne- ten „Hof Beck“ aus Taldorf hat sich das Bauernhaus-Mu- seum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg auf den Weg zu mehr Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen be- geben. Die Ideen und Entscheidungen auf diesem Weg werden geschildert und stellt den Hof Beck als einen der ersten Höfe in Süddeutschland in Freilichtmuseen vor, der als barrierearm gelten darf. Die Stadt Weingarten plant zur 500jährigen Wiederkehr des Abschlusses des Weingartener Vertrags von 1525 ein Denkmal zur Erinnerung an diesen einzigartigen Friedens- vertrag, der den Bauernkrieg in Oberschwaben beendete. Hans Ulrich Rudolf spürt den bildlichen Darstellungen des Weingartener Vertrags nach. Diese und weitere interessante Beiträge erwarten die Le- serinnen und Leser in der neuen Ausgabe des Magazins „Oberland – Kultur, Geschichte und Natur im Landkreis Ravensburg“. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsenti eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 8/ 19 - SENIOREN - MITTEN IM LEBEN Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsenti eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 8 Schönen Muttertag GESCHÄFTSANZEIGEN 760U38W2 MUT. HILFE. HOFFNUNG. Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Telefon 0 70 71 / 94 68 -11, www.krebskranke-kinder-tuebingen.de UNSERE SPENDENKONTEN Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Brennholz Hartholz trocken - günstige Preise Parkett und Sägewerk Stiehle in Grünkraut-Lochmühle Mail: info@parkett-stiehle.de jlp Wir suchen Verstärkung und freuen uns auf Ihre Bewerbung. Zur Planung und Realisierung anspruchsvoller Hochbauprojekte suchen wir für die Lph 2 - 8 folgende Mitarbeiter: Architekt, Bautechniker (m/w/d) junker + partner freie architekten waldburger str. 5 d-88279 amtzell | t. 07520 966710-0 Bewerbungen richten Sie bitte an: kontakt@architekten-junker.de Seit über 30 Jahren Kompetenz in Planung, Entwicklung, Konstruktion, Simulation und Inbetriebnahme im Bereich Automotive. Mehr Infos hier: Lohnbuchhalter/ HR-Generalist Für unseren Hauptsitz in Weingarten suchen wir: Sie suchen eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einer kollegialen Arbeitsumgebung? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! m/w/d Wir stellen ein! Jetzt bewerben! · Steuerfachangestellter (m/w/d) · Bilanzbuchhalter (m/w/d) · Steuerfachwirt (m/w/d) · Aushilfe Büro (m/w/d) in Kooperation mit Rechtsanwälte Volz • Angelstorf Manok • Lehmann & Partner mbB Hähnlehofstraße 22 88250 Weingarten T 07 51 3 61 65-0 F 07 51 3 61 65-50 info@stb-strobel.de www.stb-strobel.de/jobs Wir bilden aus! Jetzt für 2023 bewerben. GESUCHT: Reinigungskraft/Haushaltshilfe für Privathaushalt. 4 – 5 Stunden vormittags, 1 x je Woche. 0151 20 12 8 777 STELLENANGEBOTE Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Familie Knam | Vorsee 81 | 88284 Wolpertswende Tel. 07502/9113178 | www.hofladen-vorsee.de Di - Sa: 9 - 18 Uhr, So und Feiertag: 13 - 18 Uhr Mo Ruhetag (auch am Feiertag) 30.04.2023, 10-17 Uhr Freuen Sie sich auf den großen Pflanzenverkauf Tomatenampeln und eine Riesenauswahl an Kräutern! Jetzt zum selbst Ernten: Vespergurken, Kohlrabi, Radieschen, Rech, Salat und Rhabarber mit fachlicher Beratung von unserer Allgäuer Kräuterführerin Kuchen aus eigener Backstube zumMiagssch Burger und Dinnete * * * Herzliche Einladung zum Kräuterfest! Unsere Öffnungszeiten: Das SEW-Technologiezentrum stellt sich vor. Wir laden Sie herzlich ein und begrüßen Sie von 9.00-16.00 Uhr in der Wilhelm-Brielmayer Str. 14, 88213 Ravensburg Sicherheit & Zukunft Ihrer lokalen Energieinfrastruktur Tag der offenen Tür 06. Mai 2023 Sehen Sie den massiven Veränderungen in der Energiewende gelassen entgegen. Mit unserer zukunftsorientierten Plattform sind Sie bestens für Ihre 100% Energiewen- de vorbereitet. 1 – 2 Physiotherapeuten/-innen dringend gesucht nach 88281 Schlier, sehr gute Bezahlung, Vollzeit, Teilzeit, Neueinsteiger, Wiedereinsteiger. Infos unter www.physio-schlier.de, Telefon 07529/3990 oder 0152 28743875 IMMOBILIENMARKT VERANSTALTUNGEN[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 15,0 MB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 28.04.2023
              Geschaeftsordnung_Gemeinderat_12_2020.pdf

              1 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Aufgrund des § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO - hat sich der Gemeinderat am 10. September 2019 (zuletzt geändert am 08.12.2020) folgende Geschäftsordnung gegeben. I. Allgemeine Bestimmung § 1 Zusammensetzung des Gemeinderats, Vorsitzender (1) Der Gemeinderat besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte). (2) Bei tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung der Bürgermeisterin führt (führen) ihr(e) Stellvertreter im Sinne des § 48 GemO den Vorsitz. § 2 Mitgliedervereinigungen (1) Die Gemeinderäte können sich zu Mitgliedervereinigungen (Fraktionen) zusammenschließen. Eine Fraktion muss einschließlich etwaiger ständiger Gäste aus mindestens zwei Gemeinderäten bestehen. (2) Jede Fraktion teilt ihre Gründung, Bezeichnung, Mitglieder, ständige Gäste, die Namen des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter sowie ihre Auflösung der Bürgermeisterin mit. (3) Die Bestimmungen des § 6 über die Pflicht zur Verschwiegenheit gelten für Fraktionen entsprechend. II. Rechte und Pflichten der Gemeinderäte und der zur Beratung zugezogenen Einwohner und Sachverständigen § 3 Rechtsstellung der Gemeinderäte (1) Die Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig. (2) Die Bürgermeisterin verpflichtet die Gemeinderäte in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. (3) Die Gemeinderäte entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. An Verpflichtungen und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind sie nicht gebunden. - 32 Abs. 1 bis 3 GemO - 2 § 4 Unterrichtungsrecht, Akteneinsicht, Anfragerecht der Gemeinderäte (1) Ein Vierteil der Gemeinderäte kann in allen Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung verlangen, dass die Bürgermeisterin den Gemeinderat unterrichtet, und dass diesem oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt wird. In diesem Ausschuss müssen die Antragsteller vertreten sein. (2) Jeder Gemeinderat kann an die Bürgermeisterin schriftliche oder in einer Sitzung mündliche Anfragen im Sinne des Absatzes 1 stellen. Mündliche Anfragen, die mit keinem Punkt der Tagesordnung in Verbindung stehen, sind erst nach Erledigung der Tagesordnung zulässig. (3) Schriftliche Anfragen sind, sofern es der Gegenstand der Frage zulässt, innerhalb von 4 Wochen zu beantworten. Sie können auch am Ende einer Sitzung des Gemeinderats von der Bürgermeisterin mündlich beantwortet werden; können mündliche Anfragen nicht sofort beantwortet werden, teilt die Bürgermeisterin Zeit und Ort der Beantwortung mit. (4) Für Anfragen und Antworten, die wegen des öffentlichen Wohls oder wegen berechtigter Interessen Einzelner im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, ist eine die Verschwiegenheit gewährleistete Form zu wahren. (5) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht bei den nach § 44 Abs. 3 Satz 3 GemO geheim zu haltenden Angelegenheiten. - § 24 Abs. 3 bis 5 GemO - § 5 Amtsführung Die Gemeinderäte und die zur Beratung zugezogenen Einwohner müssen ihre Tätigkeit uneigennützig und verantwortungsbewusst ausüben. Sie sind verpflichtet, an den Sitzungen des Gemeinderats teilzunehmen. Bei Verhinderung oder wenn es erforderlich ist, die Sitzung vorzeitig zu verlassen, ist der Vorsitzende unter Angabe des Grundes rechtzeitig vor der Sitzung zu verständigen. Ist die rechtzeitige Verständigung des Vorsitzenden infolge unvorhergesehener Ereignisse nicht möglich, so kann sie nachträglich erfolgen. - §§ 17 Abs. 1, 34 Abs. 3 GemO - § 6 Pflicht zur Verschwiegenheit (1) Die Gemeinderäte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. Über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten sind die Gemeinderäte und die zur Beratung zugezogenen Einwohner so lange zur Verschwiegenheit verpflichtet, bis sie die Bürgermeisterin von der Schweigepflicht entbindet. Dies gilt nicht für Beschlüsse, soweit sie nach § 9 Abs. 3 bekannt gegeben worden sind. (2) Gemeinderäte dürfen die Kenntnis von geheim zu haltenden Angelegenheiten nicht unbefugt verwerten. Gegen dieses Verbot verstößt insbesondere, wer aus der Kenntnis geheim zu haltender Angelegenheiten für sich oder Dritte Vorteile zieht oder ziehen will. - §§ 17 Abs. 2, 35 Abs. 2 GemO - 3 § 7 Vertretungsverbot (1) Die Gemeinderäte dürfen Ansprüche und Interessen eines anderen gegen die Gemeinde nicht geltend machen, soweit sie nicht als gesetzliche Vertreter handeln. Ob die Voraussetzungen dieses Verbots vorliegen, entscheidet der Gemeinderat. Insbesondere darf ein dem Gemeinderat angehörender Rechtsvertreter ein Mandat gegen die Gemeinde nicht übernehmen. (2) Auf die zur Beratung zugezogenen Einwohner finden die Bestimmungen des Abs. 1 Anwendung, wenn die zu vertretenden Ansprüche oder Interessen mit der ehrenamtlichen Tätigkeit in Verbindung stehen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet der Bürgermeister. - § 17 Abs. 3 GemO - § 8 Ausschluss wegen Befangenheit (1) Ein Gemeinderat oder ein zur Beratung zugezogener Einwohner darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit ihm selbst oder folgenden Personen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann: 1. dem Ehegatten 2. einem in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad Verwandten oder einem durch Annahme an Kindes statt Verbundenen, 3. einem in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad Verschwägerten, solange die die Schwägerschaft begründende Ehe fortbesteht oder 4. einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person. (2) Dieses Mitwirkungsverbot gilt auch, wenn der Gemeinderat oder der zur Beratung zugezogene Einwohner 1. gegen Entgelt bei jemand beschäftigt ist, dem die Entscheidung der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann, es sei denn, dass nach den tatsächlichen Umständen der Beschäftigung anzunehmen ist, dass sich der Gemeinderat deswegen nicht in einem Interessenwiderstreit befindet. 2. oder dessen Ehegatte, Kinder, Eltern, Gesellschafter einer Handelsgesellschaft oder Mitglied des Vorstandes, des Aufsichtsrats oder eines gleichartigen Organs eines rechtlich selbstständigen Unternehmens sind, denen die Entscheidung einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann. Ist der Gemeinderat oder der zur Beratung hinzugezogene Einwohner als Vertreter der Gemeinde oder auf Vorschlag der Gemeinde Organmitglied im Sinne des Satzes 1, besteht kein Mitwirkungsverbot. 3. Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, der die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann und die nicht Gebietskörperschaft ist, sofern er diesem Organ nicht als Vertreter oder auf Vorschlag der Gemeinde angehört, oder 4. in der Angelegenheit in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat oder sonst tätig geworden ist. (3) Diese Vorschriften gelten nicht, wenn die Entscheidung nur die gemeinsamen Interessen einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe berührt. Sie gelten ferner nicht für Wahlen zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit. 4 (4) Der Gemeinderat und der zur Beratung zugezogene Einwohner, bei dem ein Tatbestand vorliegt, der Befangenheit zur Folge haben kann, hat dies vor Beginn der Beratung über diesen Gegenstand dem Vorsitzenden mitzuteilen. Entsprechend gilt, wenn Anhaltspunkte dieser Art während der Beratung erkennbar werden. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheiden in Zweifelsfällen in Abwesenheit der Betroffenen bei Gemeinderäten der Gemeinderat, sonst die Bürgermeisterin. (5) Wer wegen Befangenheit an der Beratung und Entscheidung nicht mitwirken kann, muss die Sitzung verlassen. Bei öffentlicher Sitzung muss er sich in den für die Zuhörer bestimmten Bereich des Sitzungsraumes begeben, bei nichtöffentlichen Sitzungen muss er auch den Sitzungsraum verlassen. - § 18 GemO - III. Sitzungen des Gemeinderats § 9 Öffentlichkeitsgrundsatz, Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse (1) Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nicht öffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. (2) Zu den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats hat jedermann Zutritt, soweit es die Raumverhältnisse gestatten. (3) In nichtöffentlicher Sitzung nach Abs. 1 gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. - § 35 GemO – (4) Bei öffentlichen Sitzungen, die als Videokonferenz oder in vergleichbarer Weise durchgeführt werden, muss die Möglichkeit bestehen, die Verhandlungen des Gemeinderates gemäß §37a Abs. 1 Satz 4 GemO als Zuhörer und Zuseher – der jeweiligen Notsituation angepasst – zu verfolgen. § 10 Verhandlungsgegenstände (1) Der Gemeinderat verhandelt über Vorlagen der Bürgermeisterin, der Gemeinderäte, der Ausschüsse und über die dazu gestellten Anträge. (2) Ein durch Beschluss des Gemeinderats erledigter Verhandlungsgegenstand wird erst erneut behandelt, wenn neue Tatsachen oder neue wesentliche Gesichtspunkte dies rechtfertigen. § 11 Sitzordnung Die Gemeinderäte sitzen nach ihrer Fraktionszugehörigkeit. Kommt keine Einigung zustande, bestimmt die Bürgermeisterin die Reihenfolge der Fraktionen unter 5 Berücksichtigung ihrer zahlenmäßigen Stärke im Gemeinderat. Die Sitzordnung innerhalb der Fraktionen wird von deren Vertretern im Gemeinderat festgelegt. Gemeinderäten, die keiner Fraktion angehören, weist die Bürgermeisterin den Sitzplatz an. § 12 Einberufung (1) Der Gemeinderat ist einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert; er soll jedoch mindestens einmal im Monat einberufen werden. Der Gemeinderat muss unverzüglich einberufen werden, wenn es ein Viertel der Gemeinderäte unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt. Die Verhandlungsgegenstände müssen zum Aufgabengebiet des Gemeinderats gehören. (2) Die Bürgermeisterin beruft den Gemeinderat zu Sitzungen schriftlich und grundsätzlich bei Nutzung des Digitalen Gremiendienstes durch Abruf über das Ratsinformationssystem (RIS) in der Regel 7 Tage vor der Sitzung unter Angabe der Tagesordnung (§ 13) ein. In der Einladung ist die Zeit, der Ort und die Tagesordnung der Sitzung anzugeben. Die Beratungsunterlagen sind über das RIS abrufbar oder werden beigefügt. (3) Wird zur Erledigung der Tagesordnung eine Sitzung am nächsten Tag fortgesetzt, so genügt die mündliche Bekanntgabe durch die Bürgermeisterin als Einladung. Gemeinderäte, die bei Unterbrechung der Sitzung nicht anwesend waren, sind unverzüglich zu verständigen. (4) Zeit, Ort und Tagesordnung öffentlicher Sitzungen sind rechtzeitig ortsüblich (auf der Homepage unter der Rubrik Bekanntmachungen und zusätzlich im Amtsblatt) bekannt zu geben.- § 34 Abs. 1 und 2 GemO – (5) Die Bürgermeisterin kann im Einzelfall notwendige, ordentlich einberufene Sitzungen als auch sog. „Notfallsitzungen“ (§ 34 Abs. 2 GemO) in Form von Videokonferenzen oder auch anderen bzw. neueren technischen Verfahren, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, gemäß § 37a GemO anberaumen. Hybridsitzungen, bei der nur ein Teil der Ratsmitglieder anwesend und die übrigen Mitglieder über Videozuschaltung dabei sind, sind dadurch grundsätzlich ebenfalls möglich. Eine Sitzung ohne Bildübertragung ist allerdings nicht zulässig. § 13 Tagesordnung (1) Die Bürgermeisterin stellt die Tagesordnung für die Sitzungen auf. (2) Auf Antrag eines Viertels der Gemeinderäte oder einer Fraktion ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung zu setzen. Die Verhandlungsgegenstände müssen zum Aufgabengebiet des Gemeinderats gehören. Satz 1 gilt nicht, wenn der Gemeinderat den gleichen Verhandlungsgegenstand innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt hat. (3) Die Tagesordnung enthält Angaben über Beginn und Ort der Sitzung sowie die zur Beratung vorgesehenen Gegenstände, unterschieden nach solchen, über die in öffentlicher und solchen, über die in nichtöffentlicher Sitzung zu verhandeln ist. (4) Die Bürgermeisterin ist berechtigt, Verhandlungsgegenstände bis zum Beginn der Sitzung unter Angabe des Grundes von der Tagesordnung abzusetzen. Dies gilt nicht für Anträge nach Abs. 2. - § 34 Abs. 1, § 35 Abs. 1 GemO - 6 § 14 Beratungsunterlagen (1) Der Einberufung nach § 12 fügt der Bürgermeister die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen bei, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Die Vorlagen sollen die Sach- und Rechtslage darstellen und möglichst einen Antrag enthalten. (2) Die Beratungsunterlagen sind grundsätzlich am Tage der Einladung in das Ratsinformationssystem einzustellen. Im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Beratungsunterlagen im Ratsinformationssystem können Gemeinderäte auf eine schriftliche Zustellung von Drucksachen verzichten. Nichtöffentliche Beratungsunterlagen sind nur für die Gemeinderäte bestimmt. Sie dürfen von den Gemeinderäten ohne Zustimmung der Bürgermeisterin nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Bis zur öffentlichen Verhandlung der einzelnen Tagesordnungspunkte ist generell Verschwiegenheit gem. § 6 zu wahren ( § 34 Abs. 1 GemO). § 15 Verhandlungsfähigkeit und Verhandlungsleitung (1) Der Gemeinderat kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen. (2) Die Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Verhandlungen des Gemeinderats. Die Sitzung wird geschlossen, wenn sämtliche Verhandlungsgegenstände erledigt sind oder wenn die Sitzung wegen Beschlussunfähigkeit des Gemeinderats oder aus anderen dringenden Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss. Die Sitzung soll grundsätzlich nicht länger als 22:00 Uhr dauern. - § 36 Abs. 1, § 37 Abs. 1 GemO - § 16 Handhabung oder Ordnung, Hausrecht (1) Die Vorsitzende handhabt die Ordnung und übt das Hausrecht aus. Er kann Zuhörer, die den geordneten Ablauf der Sitzung stören, zur Ordnung rufen und erforderlichenfalls aus dem Sitzungsraum weisen. (2) Gemeinderäte können bei grober Ungebühr oder bei wiederholten Verstößen gegen die Ordnung vom Vorsitzenden aus dem Beratungsraum verwiesen werden; mit dieser Anordnung ist der Verlust des Anspruchs auf die auf den Sitzungstag entfallende Entschädigung verbunden. Bei wiederholter großer Ungebühr oder wiederholten Verstößen gegen die Ordnung kann der Gemeinderat ein Mitglied für mehrere, höchstens jedoch für sechs Sitzungen ausschließen. Entsprechendes gilt für sachkundige Einwohner, die zu den Beratungen zugezogen sind. - § 36 Abs. 1 und 3 GemO - § 17 Verhandlungsablauf, Änderung der Tagesordnung durch den Gemeinderat (1) Die Gegenstände werden in der Reihenfolge der Tagesordnung verhandelt, sofern der Gemeinderat im Einzelfall nichts anderes beschließt. (2) Die nachträgliche Aufnahme von Gegenständen in die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ist, von Notfällen abgesehen, während der Sitzung nicht möglich. In nichtöffentlichen 7 Sitzungen kann ein Verhandlungsgegenstand, von Notfällen abgesehen, nur durch einstimmigen Beschluss aller Mitglieder des Gemeinderats nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. (3) Der Gemeinderat kann auf Antrag die Verhandlung über einen Gegenstand vertagen. Wird ein solcher Antrag angenommen, so finden eine zweite Beratung und die Beschlussfassung in einer anderen Sitzung statt. (4) Die Beratung ist beendet, wenn keine Wortmeldungen mehr vorliegen. (5) Der Gemeinderat kann auf Antrag jederzeit die Aussprache über einen Verhandlungsgegenstand schließen (Schlussantrag). Wird ein solcher Antrag angenommen, ist die Aussprache abzubrechen und Beschluss zu fassen. Über einen Schlussantrag kann erst abgestimmt werden, wenn jede Fraktion und die keiner Fraktion angehörenden Gemeinderäte Gelegenheit hatten, zur Sache zu sprechen. (6) Wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder während der Beratung und vor der Abstimmung eine zweite Beratung beantragt, muss diesem Antrag stattgegeben werden. Dies hemmt jedoch die weitere Beratung nicht. § 18 Vortrag, beratende Mitwirkung im Gemeinderat (1) Den Vortrag im Gemeinderat hat die Vorsitzende. Sie kann den Vortrag einem Beamten oder Angestellten der Gemeinde oder anderen Personen übertragen. (2) Der Gemeinderat und die Bürgermeisterin kann sachkundige Einwohner und Sachverständige zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten zuziehen. (3) Die Vorsitzende kann, auf Verlangen des Gemeinderats muss sie, Beamte oder Angestellte der Gemeinde zu sachverständigen Auskünften zuziehen. - §§ 33, 71 Abs. 4 Gemo - § 19 Redeordnung (1) Die Vorsitzende eröffnet die Beratung nach dem Vortrag (§ 18 Abs. 1). Er fordert zu Wortmeldungen auf und erteilt das Wort grundsätzlich in der Reihenfolge der Meldungen. Bei gleichzeitiger Wortmeldung bestimmt sie die Reihenfolge. Ein Teilnehmer an der Verhandlung darf das Wort erst ergreifen, wenn es ihm von der Vorsitzenden erteilt ist. (2) Außer der Reihe wird das Wort erteilt zur Stellung von Anträgen zur Geschäftsordnung (§ 21) und zur Berichtigung eigener Ausführungen. (3) Kurze Zwischenfragen an den jeweiligen Redner sind mit dessen und des Vorsitzenden Zustimmung zulässig. (4) Die Vorsitzende kann nach jedem Redner das Wort ergreifen; er kann ebenso dem Vortragenden oder zugezogenen sachkundigen Einwohner und Sachverständigen jederzeit das Wort erteilen oder sie zur Stellungnahme auffordern. (5) Für die Beratung eines bestimmten Gegenstandes kann der Gemeinderat die Dauer der Beratung und die Redezeit beschränken. (6) Ein Redner darf nur von der Vorsitzenden und nur zur Wahrnehmung seiner Befugnisse unterbrochen werden. Die Vorsitzende kann den Redner zur Sache verweisen 8 oder zur Ordnung rufen. Bei weiteren Verstößen kann ihm die Vorsitzende das Wort entziehen. § 20 Sachanträge (1) Anträge zu einem Verhandlungsgegenstand der Tagesordnung (Sachanträge) sind vor Abschluss der Beratung über diesen Gegenstand zu stellen. Die Vorsitzende kann verlangen, dass Anträge schriftlich abgefasst werden. (2) Anträge, deren Annahme das Vermögen, den Schuldenstand oder den Haushalt der Gemeinde nicht unerheblich beeinflussen (Finanzanträge), insbesondere eine Ausgabenerhöhung oder eine Einnahmesenkung gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplans mit sich bringen würden, müssen einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Aufbringung der erforderlichen Mittel enthalten. § 21 Geschäftsordnungsanträge (1) Anträge „Zur Geschäftsordnung“ können jederzeit, mit Bezug auf einen bestimmten Verhandlungsgegenstand nur bis zum Schluss der Beratung hierüber, gestellt werden. (2) Geschäftsordnungsanträge unterbrechen die Sachberatung. Außer dem Antragsteller und der Vorsitzenden erhält je ein Redner der Fraktionen und die keiner Fraktion angehörenden Gemeinderäte Gelegenheit, zu einem Geschäftsordnungsantrag zu sprechen. (3) Geschäftsordnungsanträge sind insbesondere a) der Antrag, ohne weitere Aussprache zur Tagesordnung überzugehen, b) der Schlussantrag (§ 17 Abs. 5) c) der Antrag, die Rednerliste zu schließen d) der Antrag, den Gegenstand zu einem späteren Zeitpunkt in derselben Sitzung erneut zu beraten e) der Antrag, die Beschlussfassung zu vertagen f) der Antrag, den Verhandlungsgegenstand an einen Ausschuss zu verweisen. (4) Ein Gemeinderat, der selbst zur Sache gesprochen hat, kann Anträge nach Abs. 3 Buchst. b. (Schlussantrag) und c. (Schluss der Rednerliste) nicht stellen. (5) Für den Schlussantrag gilt § 17 Abs. 5 (6) Wird der Antrag auf „Schluss der Rednerliste“ angenommen, dürfen nur noch diejenigen Gemeinderäte zur Sache sprechen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Rednerliste vorgemerkt sind. § 22 Beschlussfassung, Beschlussfähigkeit (1) Im Anschluss an die Beratung wird über die vorliegenden Sachanträge Beschluss gefasst. Der Gemeinderat beschließt durch Abstimmungen (§ 23) und Wahlen (§ 24). (2) Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. 9 (3) Bei Befangenheit von mehr als der Hälfte aller Mitglieder ist der Gemeinderat beschlussfähig, wenn mindestens ein Vierteil aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. (4) Ist der Gemeinderat wegen Abwesenheit oder Befangenheit von Mitgliedern nicht beschlussfähig, muss eine zweite Sitzung stattfinden, in der er beschlussfähig ist, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind; bei der Einberufung der zweiten Sitzung ist hierauf hinzuweisen. Die zweite Sitzung entfällt, wenn weniger als drei Mitglieder stimmberechtigt sind. (5) Ist keine Beschlussfähigkeit des Gemeinderats gegeben, entscheidet die Bürgermeisterin an Stelle des Gemeinderats nach Anhörung der nicht befangenen Gemeinderäte. Ist auch die Bürgermeisterin befangen, findet § 124 GemO entsprechende Anwendung; dies gilt nicht, wenn der Gemeinderat ein stimmberechtigtes Mitglied für die Entscheidung zum Stellvertreter der Bürgermeisterin bestellt. (6) Bei der Berechnung der „Hälfte bzw. des Viertels aller Mitglieder“ nach den Absätzen 2 und 3 ist von der Zahl der tatsächlich besetzten Sitze auszugehen. Diese Zahl ergibt sich dadurch, dass von den gesetzlichen Mitgliedern bzw. der Zahl der in der Hauptsatzung festgelegten Mitglieder zuzüglich der Bürgermeisterin (§ 25 GemO) die Zahl der bei der Wahl nicht besetzten Sitze (§ 26 Abs. 4 KomWG) sowie die Zahl der Sitze, die nach Ausscheiden eines Gemeinderats durch Nachrücken nicht mehr besetzt werden können, abgezogen wird. (7) Der Vorsitzende hat sich vor der Beschlussfassung über jeden Verhandlungsgegenstand zu überzeugen, ob der Gemeinderat beschlussfähig ist. - § 37 GemO – (8) Bei einer gemäß § 37a GemO einberufenen Sitzung muss ein gegenseitiger Austausch der Ratsmitglieder bei der Beratung und Beschlussfassung gewährleistet sein. § 23 Abstimmungen (1) Anträge sind positiv und so zu formulieren, dass sie als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden können. Wird ein Antrag in eine Frage gekleidet, ist sie so zu stellen, dass sie mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Über Anträge zur Geschäftsordnung (§ 21) wird vor Sachanträgen (§ 20) abgestimmt. Bei Geschäftsordnungsanträgen wird über diejenigen, die der sachlichen Weiterbehandlung am meisten entgegenstellen, zuerst abgestimmt. Über Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Sache wird vor dem Hauptantrag abgestimmt. Als Hauptantrag gilt der Antrag des Vortragenden (§ 18 Abs. 1) oder eines Ausschusses. Liegen mehrere Änderungs- und Ergänzungsanträge zu der gleichen Sache vor, so wird jeweils über denjenigen zunächst abgestimmt, der am weitesten von dem Hauptantrag abweicht. (2) Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Stimmenthaltungen werden bei der Ermittlung der Mehrheit nicht berücksichtigt. Die Bürgermeisterin hat Stimmrecht; bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. (3) Der Gemeinderat stimmt in der Regel offen durch Handhebung ab. Die Vorsitzende stellt die Zahl der Zustimmungen, der Ablehnungen und der Stimmenthaltungen fest. Bestehen über das Ergebnis der Abstimmung Zweifel, kann die Vorsitzende die Abstimmung wiederholen lassen. Ist namentliche Abstimmung beschlossen, geschieht sie durch Namensaufruf der Stimmberechtigten in der Buchstabenfolge. Der Aufruf beginnt bei jeder namentlichen Abstimmung mit einem anderen Buchstaben des Alphabets. 10 (4) Der Gemeinderat kann auf Antrag beschließen, dass ausnahmsweise geheim mit Stimmzetteln abgestimmt wird. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen in § 24 Abs. 2. - § 37 Abs. 6 GemO - § 24 Wahlen (1) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Gemeinderats widerspricht. Die Bürgermeisterin hat Stimmrecht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl, findet im Falle des Satzes 4 ein zweiter Wahlgang statt, für den Satz 3 gilt. Der zweite Wahlgang soll frühestens eine Woche nach dem ersten Wahlgang durchgeführt werden. (2) Die Stimmzettel sind von der Vorsitzenden bereitzuhalten. Sie werden verdeckt oder gefaltet abgegeben. Die Vorsitzende ermittelt unter Mithilfe eines vom Gemeinderat bestellten Mitglieds oder eines Gemeindebediensteten das Wahlergebnis und gibt es dem Gemeinderat bekannt. (3) Ist das Los zu ziehen, so hat der Gemeinderat hierfür ein Mitglied zu bestimmen. Die Vorsitzende oder in ihrem Auftrag der Schriftführer stellt in Abwesenheit des zur Losziehung bestimmten Gemeinderats die Lose her. Der Hergang der Losziehung ist in die Niederschrift aufzunehmen. - § 37 Abs. 7 GemO – (4) In Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit im Sitzungsraum nach § 37a GemO können generell keine Wahlen durchgeführt werden. Damit können in solchen Sitzungen auch keine Personalentscheidungen getroffen werden. § 25 Ernennung, Einstellung und Entlassung der Gemeindebediensteten (1) Der Gemeinderat entscheidet im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin über die Ernennung, Einstellung und Entlassung der Gemeindebediensteten; das Gleiche gilt für die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit bei einem Angestellten oder Arbeiter sowie für die Festsetzung der Vergütung oder des Lohnes, sofern kein Anspruch auf Grund eines Tarifvertrages besteht. Kommt es zu keinem Einvernehmen, entscheidet der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden Mitglieder allein. Der Bürgermeister ist zuständig, soweit der Gemeinderat ihm die Entscheidung überträgt oder diese zur laufenden Verwaltung gehört. (2) Über die Ernennung und Anstellung der Gemeindebediensteten ist durch Wahl Beschluss zu fassen; das Gleiche gilt für die nicht nur vorübergehende Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit bei einem Angestellten oder Arbeiter. - § 24 Abs. 2 § 37 Abs. 7 GemO - § 26 Persönliche Erklärungen (1) Zu einer kurzen „persönlichen Erklärung“ erhält das Wort a) jedes Mitglied des Gemeinderats, um seine Stimmabgabe zu begründen. Die Erklärung kann nur unmittelbar nach der Abstimmung abgegeben werden. 11 b) wer einen während der Verhandlung gegen ihn erhobenen Vorwurf abwehren oder wer eigene Ausführungen oder deren unrichtige Wiedergabe durch andere Redner richtig stellen will. Die Erklärung kann nach Erledigung eines Verhandlungsgegen- standes (Beschlussfassung, Vertagung, Übertragung zur Tagesordnung) abgegeben werden. (2) Eine Aussprache über „persönliche Erklärungen“ findet nicht statt. § 27 Fragestunde (1) Einwohner und die ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen nach § 10 Abs. 3 und 4 GemO können bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten (Fragestunde). (2) Grundsätze für die Fragestunde: a) Die Fragestunde findet am Beginn jeder öffentlichen Sitzung statt. Ihre Dauer soll 15 Minuten nicht überschreiten. b) Jeder Frageberechtigte im Sinne des Absatzes 1 darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. c) Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt die Vorsitzende Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, so wird die Stellungnahme in der folgenden Fragestunde abgegeben. Ist dies nicht möglich, teilt die Vorsitzende dem Fragenden den Zeitpunkt der Stellungnahme rechtzeitig mit. Widerspricht der Fragende nicht, kann die Antwort auch schriftlich gegeben werden. Hiervon wird der Gemeinderat nachrichtlich in Kenntnis gesetzt. Die Vorsitzende kann unter den Voraussetzungen des § 35 bs. 1 Satz 2 GemO von einer Stellungnahme absehen, insbesondere in Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabesachen sowie in Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung. - § 33 Abs. 4 GemO - § 28 Anhörung (1) Der Gemeinderat kann betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben, ihre Auffassung im Gemeinderat vorzutragen (Anhörung). Über die Anhörung im Einzelfall entscheidet der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden, eines Gemeinderats oder betroffenen Personen und Personengruppen. (2) Die Anhörung ist öffentlich. Unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO kann die Anhörung nichtöffentlich durchgeführt werden. Der Gemeinderat kann die Anhörung auch in Angelegenheiten, für die er zuständig ist, einem Ausschuss übertragen. (3) Die Anhörung findet vor Beginn einer Sitzung des Gemeinderats oder innerhalb einer Sitzung vor Beginn der Beratung über die Anzuhörenden betreffende Angelegenheit statt. Hierüber entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall. (4) Ergibt sich im Laufe der Beratungen des Gemeinderats eine neue Sachlage, kann der Gemeinderat eine erneute Anhörung beschließen. Die Beratung wird zuvor unterbrochen. - § 33 Abs. 4 GemO- 12 IV. Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren und durch Offenlegung § 29 Schriftliches Verfahren Über Gegenstände einfacher Art kann im schriftlichen Verfahren beschlossen werden. Der Antrag, über den im schriftlichen Verfahren beschlossen werden soll, wird gegen Nachweis und mit Angabe der Widerspruchsfrist allen Gemeinderäten entweder nacheinander in einer Ausfertigung oder gleichzeitig in je gleich lautenden Ausfertigungen zugeleitet. Er ist angenommen, wenn kein Mitglied widerspricht. - § 37 Abs. 1 GemO- § 30 Offenlegung (1) Über Gegenstände einfacher Art kann im Wege der Offenlegung beschlossen werden. Die Offenlegung kann in einer Sitzung und außerhalb einer solchen geschehen. (2) Bei Offenlegung in einer Sitzung sind die zur Erledigung vorgesehenen Gegenstände in einem besonderen Abschnitt der Tagesordnung aufzuführen. Ein Antrag ist angenommen, wenn ihm während der Sitzung nicht widersprochen wird. (3) Bei Offenlegung außerhalb einer Sitzung sind die Gemeinderäte darauf hinzuweisen, dass die Vorlage auf dem Rathaus aufliegt; dabei ist eine Frist zu setzen, innerhalb der dem Antrag widersprochen werden kann. Wird fristgerecht kein Widerspruch erhoben, ist der Antrag angenommen. - § 37 Abs. 1 GemO- § 30a Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum 1. Über Gegenstände einfacher Art kann in einer als Videokonferenz oder auf vergleichbare Weise durchgeführte Sitzung beraten und beschlossen werden (§ 37a Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 GemO). 2. Anders als beim Offenlegungs-, schriftlichen oder elektronischen Verfahren gelten jedoch hinsichtlich Beschlussfähigkeit und Öffentlichkeit die normalen Geschäftsbestimmungen der Gemeindeordnung. V. Niederschrift § 31 Inhalt der Niederschrift (1) Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Gemeinderats ist eine Niederschrift zu fertigen; sie muss insbesondere Tag, Ort, Beginn und Ende der Sitzung, den Namen der Vorsitzenden, die Zahl der anwesenden und die Namen der abwesenden Gemeinderäte unter Angabe des Grundes der Abwesenheit, die Gegenstände der Verhandlungen, die Anträge, die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und den Wortlaut der Beschlüsse enthalten. (2) Bei Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren (§ 29) oder durch Offenlegung (§ 30) gilt Absatz 1 entsprechend. 13 (3) Der Vorsitzende und jedes Mitglied können im Einzelfall verlangen, dass ihre Erklärung oder Abstimmung in der Niederschrift festgehalten wird. - § 38 Abs. 1 GemO- § 32 Führung der Niederschrift (1) Die Niederschrift wird vom Schriftführer geführt. Sofern die Bürgermeisterin keinen besonderen Schriftführer bestellt, ist sie Schriftführerin. (2) Die Niederschriften über öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen sind getrennt zu führen. (3) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden, von zwei Gemeinderäten, die an der Verhandlung teilgenommen haben, und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Ist kein besonderer Schriftführer bestellt, so unterzeichnet die Bürgermeisterin als „Vorsitzende und Schriftführerin“. - § 38 Abs. 2 GemO- § 33 Anerkennung der Niederschrift Die Niederschrift ist in der Regel in der nächsten Sitzung, spätestens innerhalb eines Monats, durch Auflegen zur Kenntnis des Gemeinderats zu bringen. Über hierbei gegen die Niederschrift eingebrachte Einwendungen entscheidet der Gemeinderat. - § 38 Abs. 2 GemO- § 34 Einsichtnahme in die Niederschrift (1) Die Gemeinderäte können jederzeit in die Niederschrift über die öffentliche und über die nichtöffentliche Sitzungen Einsicht nehmen. (2) Die Einsichtnahme in die Niederschrift über die öffentlichen Sitzungen ist auch den Einwohnern gestattet. Die Protokolle der öffentlichen Sitzungen werden 4 Wochen lang auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht. - § 38 Abs. 2 GemO – VI. Geschäftsordnung der Ausschüsse § 35 Anwendung der Geschäftsordnung des Gemeinderats Die Geschäftsordnung des Gemeinderats findet auf die beschließenden und beratenden Ausschüsse mit folgender Maßgabe Anwendung: a) Vorsitzende der beschließenden Ausschüsse ist die Bürgermeisterin. Sie kann einen ihrer Stellvertreter oder, wenn alle Stellvertreter verhindert sind, ein Mitglied des Ausschusses, das Gemeinderat ist, mit seiner Vertretung beauftragen. b) Den Vorsitz in den beratenden Ausschüssen führt die Bürgermeisterin. Sie kann einen ihrer Stellvertreter oder ein Mitglied des Ausschusses, das Gemeinderat ist, mit ihrer Vertretung beauftragen. 14 c) In die beschließenden Ausschüsse können durch den Gemeinderat sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder berufen werden; sie sind ehrenamtlich tätig, ihre Zahl darf die der Gemeinderäte in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. d) In die beratenden Ausschüsse können durch den Gemeinderat sachkundige Einwohner widerruflich als Mitglieder berufen werden; sie sind ehrenamtlich tätig, ihr Zahl darf die der Gemeinderäte in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. e) Sitzungen der beschließenden Ausschüsse, die der Vorberatung von Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten ist, dienen, und Sitzungen der beratenden Ausschüsse sind in der Regel nichtöffentlich. f) Wird ein beschließender Ausschuss wegen Befangenheit beschlussunfähig, entscheidet an seiner Stelle der Gemeinderat. Wird ein beratender Ausschuss aus demselben Grund beschlussunfähig, entscheidet der Gemeinderat ohne Vorberatung. g) Die an der Teilnahme an der Sitzung verhinderten Mitglieder von Ausschüssen haben ihre Stellvertreter rechtzeitig zu verständigen und ihnen Einladung und Tagesordnung zur Sitzung zu übergeben. Haben sich Mitglieder der Ausschüsse krank oder in Urlaub gemeldet, sorgt der Vorsitzende für die Einladung der Stellvertreter. - §§ 39 Abs. 5, 40, 41 GemO- VII. Schlussbestimmung § 36 In-Kraft-Treten Diese Geschäftsordnung tritt am 4. Oktober 2019 in Kraft. § 37 Außer-Kraft-Treten bisheriger Bestimmungen Mit In-Kraft-Treten dieser Geschäftsordnung tritt die Geschäftsordnung vom 21. September 2004 außer Kraft. Baindt, den 10. September 2019 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin geändert am 21.04.2020 – Inkrafttreten 01.10.2020 zuletzt geändert am 08.12.2020 – Inkrafttreten 01.01.2020[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 137,51 KB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 18.12.2020
                Satzung_über_den_Anschluss_an_die_öffentliche_Wasserversorgung.pdf

                Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007. Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Ge- meinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 11.10.2022 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die öffentliche Wasserversorgung als Eigenbetrieb unter dem Namen Eigenbetrieb Wasserver- sorgung zu dem Zweck, das Gemeindegebiet mit Trinkwasser zu versorgen. Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Gemeinde. (2) Die Gemeinde/Stadt kann die Wasserversorgung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. § 2 Anschlussnehmer, Wasserabnehmer (1) Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer, dem Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserb- bauberechtigte und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen. (2) Als Wasserabnehmer gelten der Anschlussnehmer, alle sonstigen zur Entnahme von Wasser auf dem Grundstück Berechtigten sowie jeder, der der öffentlichen Wasserversorgung tatsächlich Wasser entnimmt. § 3 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Wasserversorgungsanlage und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe der Satzung zu verlangen. (2) Das Anschluss– und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird. (3) Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann abgelehnt werden, wenn die Wasserversor- gung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen der Gemeinde erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert. (4) Das Anschluss- und Benutzungsrecht besteht auch in den Fällen der Absätze 2 und 3, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlagen Sicherheit zu leisten. § 4 Anschlusszwang (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Wasser verbraucht wird, sind verpflichtet, diese Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn sie an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung gren- zen oder ihren unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen, so ist jedes Gebäude anzuschließen. Bei Neu- und Umbauten muss der Anschluss vor der Schlussabnahme des Baus ausgeführt sein. (2) Von der Verpflichtung zum Anschluss wird der Grundstückseigentümer auf Antrag befreit, wenn der Anschluss ihm aus beson- deren Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. § 5 Benutzungszwang (1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, haben die Wasserabnehmer ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser zu decken. Ausgenommen ist hiervon die Nutzung von Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbe- wässerung. (2) Von der Verpflichtung zur Benutzung wird der Wasserabnehmer auf Antrag befreit, wenn die Benutzung ihm aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. (3) Die Gemeinde räumt dem Wasserabnehmer darüber hinaus im Rahmen des ihr wirtschaftlich Zumutbaren auf Antrag die Mög- lichkeit ein, den Bezug auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken. (4) Der Antrag auf Befreiung oder Teilbefreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. (5) Der Wasserabnehmer hat der Gemeinde vor Errichtung einer Eigengewinnungsanlage Mitteilung zu machen. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkungen in die öffentliche Wasserversor- gungsanlage möglich sind. § 6 Art der Versorgung (1) Das Wasser muss den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser entspre- chen. Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser unter dem Druck zu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des üblichen Be- darfs in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlich ist. Sie ist berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik zu ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist; dabei sind die Belange des Wasserab- nehmers möglichst zu berücksichtigen. (2) Stellt der Wasserabnehmer Anforderungen an Beschaffenheit und Druck des Wassers, die über die vorgenannten Verpflichtun- gen hinausgehen, so obliegt es ihm selbst, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. § 7 Umfang der Versorgung, Unterrichtung bei Versorgungsunterbrechungen (1) Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht 1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich oder sonst nach dieser Sat- zung vorbehalten sind. 2. soweit und solange die Gemeinde an der Versorgung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. (2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. Die Gemeinde hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben. (3) Die Gemeinde hat die Wasserabnehmer bei einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht zur Unterrichtung entfällt, wenn sie 1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und die Gemeinde dies nicht zu vertreten hat oder 2.die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde. § 8 Verwendung des Wassers (1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Anschlussnehmers, seiner Mieter und ähnlich berechtigter Personen zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde zulässig. Diese muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen. (2) Das Wasser darf für alle Zwecke verwendet werden, soweit nicht in dieser Satzung oder aufgrund sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften Beschränkungen vorgesehen sind. Die Gemeinde kann die Verwendung für bestimmte Zwecke be- schränken, soweit dies zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung erforderlich ist. (3) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser ist bei der Gemeinde vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Ent- sprechendes gilt für Anschlüsse zu sonstigen vorübergehenden Zwecken. (4) Soll Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuer löschen, sondern zu anderen vorübergehenden Zwecken entnommen werden, sind hierfür Hydrantenstandrohre der Gemeinde mit Wasserzählern zu benutzen. (5) Sollen auf einem Grundstück besondere Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, sind über ihre Anlegung Unterhaltung und Prüfung besondere Vereinbarungen mit der Gemeinde zu treffen. (6) Mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist sorgsam umzugehen. Die Wasserabnehmer werden aufgefordert, was- sersparende Verfahren anzuwenden, soweit dies insbesondere wegen der benötigten Wassermenge mit Rücksicht auf den Was- serhaushalt zumutbar und aus hygienischen Gründen vertretbar ist. § 9 Unterbrechung des Wasserbezugs (1) Will ein Anschlussnehmer den Wasserbezug länger als drei Monate einstellen, so hat er dies der Gemeinde mindestens zwei Wochen vor der Einstellung schriftlich mitzuteilen. Wird der Wasserverbrauch ohne rechtzeitige schriftliche Mitteilung eingestellt, so haftet der Anschlussnehmer der Gemeinde für die Erfüllung sämtlicher sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen. (2) Der Anschlussnehmer kann eine zeitweilige Absperrung seines Anschlusses verlangen, ohne damit das Benutzungsverhältnis aufzulösen. § 10 Einstellung der Versorgung (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Wasserabnehmer den Bestimmungen dieser Sat- zung zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um 1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwehren, 2. den Verbrauch von Wasser unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern 3. oder zu gewährleisten, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Abgabenschuld trotz Mahnung, ist die Gemein- de berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Wasserabnehmer darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Wasserabnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Gemeinde kann mit der Mahnung zugleich die Einstellung der Versor- gung androhen. (3) Die Gemeinde hat die Versorgung unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für ihre Einstellung entfallen sind und der Wasserabnehmer die Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung ersetzt hat. § 11 Grundstücksbenutzung (1)Die Anschlussnehmer haben zur örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zube- hör zur Zu- und Fortleitung von Wasser über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücken sowie erforder- liche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Wasserversorgung ange- schlossen sind und die vom Anschlussnehmer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Wasserversorgung genutzt werden oder für die die Möglichkeit der Wasserversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, wenn die Inanspruchnahme der Grund- stücke den Anschlussnehmer mehr als notwendige oder unzumutbare Weise belasten würde. (2) Der Wasserabnehmer oder Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme der Grundstücke zu benachrichtigen. 3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen. Dienen die Einrichtungen ausschließlich der Versorgung des Grundstücks, so hat der Anschlussnehmer die Kosten zu tragen. (4) Wird der Wasserbezug eingestellt, so hat der Grundstückseigentümer die Entfernung der Einrichtungen zu gestatten oder sie auf Verlangen der Gemeinde noch fünf Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfest- stellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. § 12 Zutrittsrecht Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Gemeinde im Rahmen des §44 Abs. 6 Wasser- gesetz für Baden-Württemberg und des § 99 der Abgabenordnung den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Wasserzähler) oder zur Ermitt- lung der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforderlich ist. II. Hausanschlüsse, Anlage des Anschlussnehmers, Messeinrichtungen § 13 Anschlussantrag Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Anschluss- nehmer unter Benutzung eines bei der Gemeinde erhältlichen Vordrucks für jedes Grundstück zu beantragen. Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen soweit sich die erforderlichen Angaben nicht bereits aus dem Antrag selbst erge- ben: 1. Ein Lageplan nebst Beschreibung und Skizze der geplanten Anlage des Anschlussnehmers (Wasserverbrauchsanlage), 2. der Name des Installationsunternehmens, durch das die Wasserverbrauchsanlage eingerichtet oder geändert werden soll, 3. eine nähere Beschreibung besonderer Einrichtungen (z. B. von Gewerbebetrieben usw.), für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie die Angabe des geschätzten Wasserbedarfs, 4. Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage, 5. im Falle des § 3 Abs. 4 die Verpflichtungserklärung z. B. Übernahme der mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehr- kosten. § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum der Gemeinde. Soweit sie in öffentliche Verkehrs- und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wah- rung seiner berechtigten Interessen von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Hausanschlüsse bereit. (4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Haushaltsanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein, sie sind vor Beschädigung zu schützen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlus- ses, insbesondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen, sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. § 15 Kostenerstattung (1) Der Anschlussnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorüberge- henden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten bean- spruchten Flächen. (2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ. Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unbe- rücksichtigt gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt die Gemeinde. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so ist für die Teile der Anschlussleitung, die aus- schließlich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatzpflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig. § 16 Private Anschlussleitungen (1) Private Anschlussleitungen hat der Anschlussnehmer selbst zu unterhalten, zu ändern und zu erneuern. Die insoweit anfallen- den Kosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen. (2) Entspricht eine solche Anschlussleitung nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den Bestimmungen der DIN 1988 und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen der Gemeinde, und verzichtet der Anschlussnehmer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist die Anschlussleitung auf sein Verlangen von der Gemeinde zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außen- bereich (§ 35 BauGB). (3) Unterhaltungs-, Änderungs- und Erneuerungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen sind der Gemeinde vom An- schlussnehmer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. §17 Anlage des Anschlussnehmers (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss mit Aus- nahme der Messeinrichtungen der Gemeinde – ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlageteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich. (2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Be- stimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Gemeinde oder ein von der Gemeinde zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen. Die Gemeinde ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. (3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur Anlage des Anschlussnehmers gehören, unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewähr- leisten. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben der Gemeinde zu veranlassen. (4) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rück- wirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. § 18 Inbetriebsetzung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde oder deren Beauftragte schließen die Anlage des Anschlussnehmers an das Verteilungsnetz an und setzen sie in Betrieb. (2) Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist bei der Gemeinde über die Installationsunternehmen zu beantragen. § 19 Überprüfung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Anlage des Anschlussnehmers vor und nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Sie hat den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen. (2) Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist die Gemeinde berechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib und Leben ist sie dazu verpflichtet. (3) Durch Vornahme oder Unterlassen der Überprüfung der Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilungsnetz über- nimmt die Gemeinde keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage. Dies gilt nicht, wenn sie bei einer Überprüfung Mängel fest- gestellt hat, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. § 20 Technische Anschlussbedingungen Die Gemeinde ist berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilungsnetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen dürfen den anerkannten Regeln der Technik nicht widersprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchseinrichtungen kann von der vorherigen Zustimmung der Gemeinde abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde. § 21 Messung (1) Die Gemeinde stellt die verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) fest, die den eichrechtlichen Vor- schriften entsprechen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder ge- schätzt werden, wenn die Kosten der Messung nicht im Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen. (2) Die Gemeinde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleistet ist. Sie bestimmt Art, Zahl und Größe sowie Anbringungsort der Messeinrichtungen. Ebenso ist die Lieferung, Anbringung, Überwa- chung, Unterhaltung und Entfernung der Messeinrichtungen Aufgabe der Gemeinde. Sie hat den Anschlussnehmer anzuhören und dessen berechtigte Interessen zu wahren. Sie ist verpflichtet, auf Verlangen des Anschlussnehmers die Messeinrichtungen zu verlegen, wenn dies ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist; der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Kosten zu tragen. (3) Der Anschlussnehmer haftet für das Abhandenkommen und die Beschädigung der Messeinrichtungen, soweit ihn daran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen dieser Einrichtungen der Gemeinde unverzüglich mitzutei- len. Er ist verpflichtet, die Einrichtungen vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen. (4) Der Einbau von Zwischenzählern in die Verbrauchsleitung ist dem Wasserabnehmer gestattet. Alle den Zwischenzähler betref- fenden Kosten gehen zu seinen Lasten. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, das Anzeigeergebnis eines Zwischenzählers der Was- serzinsberechnung zugrunde zu legen. § 22 Nachprüfung von Messeinrichtungen (1) Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich aner- kannte Prüfstelle nach § 39 des Mess- und Eichgesetzes verlangen. Stellt der Wasserabnehmer den Antrag auf Prüfung nicht bei der Gemeinde, so hat er diese vor Antragstellung zu benachrichtigen. (2) Die Kosten der Prüfung fallen der Gemeinde zu Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschrei- tet, sonst dem Wasserabnehmer. § 23 Ablesung (1) Die Messeinrichtungen werden vom Beauftragten der Gemeinde oder auf Verlangen der Gemeinde vom Anschlussnehmer selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. (2) Solange der Beauftragte der Gemeinde die Räume des Anschlussnehmers nicht zum Ablesen betreten kann oder die Meldung durch den Anschlussnehmer nicht fristgerecht erfolgt, darf die Gemeinde den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. § 24 Messeinrichtungen an der Grundstücksgrenze (1) Die Gemeinde kann verlangen, dass der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringt, wenn 1. das Grundstück unbebaut ist oder 2. die Versorgung des Gebäudes mit Anschlussleitungen erfolgt, die unverhältnismäßig lang sind oder nur unter besonderen Er- schwernissen verlegt werden können, oder 3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers vorhanden ist. (2) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich zu halten. (3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen auf seine Kosten verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind und die Verlegung ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist. III. Wasserversorgungsbeitrag § 25 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen einen Wasserversorgungsbeitrag. § 26 Gegenstand der Beitragspflicht (1)Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebau- ung anstehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Bei- tragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind. § 27 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Zustellung des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grund- stücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigen- tümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandgemeinschaft beitragspflichtig. § 28 Beitragsmaßstab Beitragsmaßstab für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grund- stücksfläche (§ 29) mit dem Nutzungsfaktor (§ 30). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 29 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: a) bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Flächen, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; b) wenn ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärt- nerisch genutzte Flächen. (2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben unberührt. § 30 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 29) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,0 (2) bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung nur unter geordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordne- ten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (zum Beispiel Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingarten- anlagen). Die §§ 31-34 finden keine Anwendung. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bau- liche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 32 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassen- zahl geteilt durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerun- det und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 33 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassen- zahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschoss- zahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. [3,0] für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Feri- enhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. [4,0] für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriege- biete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassen- zahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. [2,7] für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Feri- enhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. [3,5] für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriege- biete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 34 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 31 bis 33 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 31 bis 33 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwie- gend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 37) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks ge- teilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 35 Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke bei- tragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 34 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs.1 S.2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 36 Beitragssatz Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt: 1. je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche 2,38 € (§ 28 Abs. 1) § 37 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 26 Abs. 1, sobald das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 26 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 35 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem Inkrafttreten des Bebauungsplans oder einer Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB. 4. In den Fällen des § 35 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 5. In den Fällen des § 35 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist a) mit Inkrafttreten eines Bebauungsplanes bzw. dem Inkrafttreten der Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB b) mit dem tatsächlichen Anschluss der Teilflächen, frühestens mit der Genehmigung des Anschlusses; c) bei baulicher Nutzung ohne tatsächlichen Anschluss mit der Erteilung der Baugenehmigung; d) bei gewerblicher Nutzung mit dem Eintritt dieser Nutzung. 6. In den Fällen des § 35 Abs.2 , mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und §31 Abs. 1 S. 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächliche Anschlusses von abgegrenzten Teilflä- chen jedoch frühestens mit der Anzeige der Nutzungsänderung gemäß § 49 Abs.3. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Wasserversorgung hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit des- sen Genehmigung. (3) Mittelbare Anschlüsse (zum Beispiel über bestehende Hausanschlüsse) stehen dem unmittelbaren Anschluss an öffentliche Wasser-versorgungsanlagen gleich. § 38 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. § 39 Ablösung (1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Was- serversorgungsbeitrages vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld; die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. IV. Benutzungsgebühren § 40 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde/Stadt erhebt für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen Grund- und Verbrauchsgebühren. (2) Für die Bereithaltung von Wasser werden Bereitstellungsgebühren erhoben. § 41 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Anschlussnehmer. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebühren- pflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) In den Fällen des § 43 Abs. 3 ist Gebührenschuldner der Wasserabnehmer. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach Zählergrößen erhoben (Zählergebühr). Die Grundgebühr beträgt ab 2023 je Monat und Zähler: a) Hauswasserzähler Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 5,00 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 5,20 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 10,00 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 14,50 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/ Q3=25 24,50 DN 80 QN 40/ Q3=63 25,50 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,50 Bei Verbundwasserzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet. Für die Installation von Bauwasseranschlüssen und Standrohren wird eine Gebühr von 54,50 Euro erhoben. Für die Überlassung eines Standrohres wird zudem eine Leihgebühr von 8 Euro für jede angefangene Woche erhoben. Die Leihgebühr ist unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Verwendung zu bezahlen, solange das Standrohr der Gemeinde nicht zurückgegeben wird. (2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, als voller Monat gerechnet. (3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (abgerundet auf volle Monate) keine Grundgebühr berechnet. § 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2023 1,70 € ab dem Jahr 2024 1,80 € (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubik- meter für das Jahr 2023 1,70 € ab dem Jahr 2024 1,80 € § 44 Gemessene Wassermenge (1) Die nach § 21 gemessene Wassermenge gilt auch dann als Gebührenbemessungsgrundlage, wenn sie ungenutzt (etwa durch schadhafte Rohre, offenstehende Zapfstellen oder Rohrbrüche hinter dem Wasserzähler) verlorengegangen ist. (2) Ergibt sich bei einer Zählerprüfung, dass der Wasserzähler über die nach der Eichordnung zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt, oder ist der Zähler stehengeblieben, so schätzt die Gemeinde den Wasserverbrauch gemäß § 162 Abga- benordnung. § 45 Verbrauchsgebühr bei Bauten (1) Wird bei der Herstellung von Bauwerken das verwendete Wasser nicht durch einen Wasserzähler festgestellt, wird eine pau- schale Verbrauchsgebühr erhoben. (2) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist folgender pauschaler Wasserverbrauch: 1. Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden je 100 Kubikmeter umbautem Raum 5 Kubikmeter als pauscha- ler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Gebäude mit weniger als 100 Kubikmeter umbautem Raum bleiben gebührenfrei. Bei Fer- tigbauweise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt. 2. Bei Beton- und Backsteinbauten, die nicht unter Nr. 1 fallen, werden je angefangene 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk 4 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Bauwerke mit weniger als 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk bleiben gebührenfrei. § 46 Bereitstellungsgebühren Bei Wasserabnehmern mit eigener Wasserversorgung gilt der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung als Reservean- schluss, falls er zur Spitzendeckung oder zum Ersatzbezug dienen soll. Der Wasserabnehmer hat in diesem Fall neben dem Wasserzins nach dem Zählertarif eine jährliche Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Sie ist nach den Kosten zu bemessen, die der Gemeinde im Einzelfall durch die Vorhaltung des Wassers entstehen. § 47 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen der §§ 42, 43 Abs. 1 und 46 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraums, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 41 Abs. 1 Satz 2 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Anschlussnehmer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres; für den neuen Anschlussnehmer mit Ablauf des Kalenderjahres. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld, mit der Beendigung der Baumaßnahme, spätestens mit Einbau einer Messeinrichtung nach § 21. (4) In den Fällen des § 45 entsteht die Gebührenschuld mit Beginn der Bauarbeiten. (5) In den Fällen des § 43 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme. (6) Die Gebührenschuld gemäß § 42, § 43 und § 46 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V. mit §27 KAG). § 48 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Voraus- zahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung wird ein Viertel des zuletzt festgesetzten Jahreswasserverbrauchs des Vorjahres und der Grundgebühr (§ 42) zugrunde gelegt. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden die Vorauszahlungen auf der Grundlage der Grundge- bühr, des Verbrauchsgebührensatzes und des geschätzten Jahreswasserverbrauchs des laufenden Jahres ermittelt. (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum ange- rechnet. (4) In den Fällen des § 43 Abs. 2 und 3 sowie § 45 und 46 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 49 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 48) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebühren- bescheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 48 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresab- rechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Wasserversorgung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresverbrauchs fest. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 3 wird die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme fällig. V. Anzeigepflichten, Ordnungswidrigkeiten, Haftung § 50 Anzeigepflichten (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde anzuzeigen 1. der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücks; entsprechendes gilt beim Erbbaurecht sowie beim Wohnungs- und Teileigentum; 2. Erweiterungen oder Änderungen der Verbrauchsanlage sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen, soweit sich dadurch die Größen für die Gebührenbemessung ändern oder sich die vorzuhaltende Leistung wesentlich erhöht. (2) Anzeigepflichtig nach Abs. 1 Nr. 1 sind Veräußerer und Erwerber, nach Abs. 1 Nr. 2 der Anschlussnehmer. (3) Binnen eines Monats hat der Anschlussnehmer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgren- zungen gem. § 29 Abs.1 Nr.2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 S.2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen ge- werblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen oder auf ihnen genehmi- gungsfreie bauliche Anlagen errichtet wurden. (4) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Abs. 1 Nr. 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. § 51 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 ein Grundstück nicht an die öffentliche Wasserversorgung anschließt, 2. entgegen § 5 nicht seinen gesamten Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung entnimmt, 3. entgegen § 8 Abs. 1 Wasser an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Gemeinde weiterleitet, 4. entgegen § 14 Abs. 5 Beschädigungen des Hausanschlusses nicht unverzüglich der Gemeinde mitteilt, 5. entgegen § 17 Abs. 2 Anlagen unter Missachtung der Vorschriften der Satzung, anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestim- mungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, ändert oder unterhält, 6. entgegen § 17 Abs. 4 Materialien und Geräte verwendet, die nicht entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaf- fen sind, 7. entgegen § 17 Abs. 5 Anlagen und Verbrauchseinrichtungen so betreibt, dass Störungen anderer Anschlussnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde bzw. Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers eintreten, (2) Ordnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 3 Satz 2 und § 50 Abs. 1 und 2 dieser Satzung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 52 Haftung bei Versorgungsstörungen (1) Für Schäden, die ein Wasserabnehmer durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung erleidet, haftet die Gemeinde aus dem Benutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung im Falle 1. der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Wasserabnehmers, es sei denn, dass der Schaden von der Gemeinde oder einem ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht worden ist, 2. der Beschädigung eine Sache, es sei denn, dass der Schaden weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit der Ge- meinde oder eines ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist. 3. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass dieser weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit eines vertretungsbe- rechtigten Organs der Gemeinde verursacht worden ist. § 831 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur bei vorsätzlichem Handeln von Verrichtungsgehilfen anzuwenden. (2) Absatz 1 ist auch auf Ansprüche von Wasserabnehmern anzuwenden, die diese gegen ein drittes Wasserversorgungsunter- nehmen aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Wasserabnehmern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch ein drittes Unternehmen zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadenersatzes erforderlich ist. (3) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15,00 €. (4) Ist der Anschlussnehmer berechtigt, das gelieferte Wasser an einen Dritten weiterzuleiten (§ 8 Abs. 1), und erleidet dieser durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung einen Schaden, so haftet die Ge- meinde dem Dritten gegenüber in demselben Umfang wie dem Wasserabnehmer aus dem Benutzungsverhältnis. (5) Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkei- ten sicherzustellen, dass dieser aus unerlaubter Handlung keine weitergehenden Schadenersatzansprüche erheben kann, als sie in den Absätzen 1 bis 3 vorgesehen sind. Die Gemeinde hat den Anschlussnehmer darauf bei Begründung des Benutzungsver- hältnisses besonders hinzuweisen. (6) Der Wasserabnehmer hat den Schaden unverzüglich der Gemeinde oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unter- nehmen mitzuteilen. Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er diese Verpflichtung auch dem Dritten aufzuerlegen. § 53 Haftung von Wasserabnehmern und Anschlussnehmern (1) Der Wasserabnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die insbesondere infolge einer unsachgemäßen Benutzung oder den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderlaufenden Benutzung oder Bedienung der Anlagen zur Wasserversorgung entste- hen. Der Anschlussnehmer haftet für Schäden, die auf den mangelhaften Zustand seiner Anlage (§ 17) zurückzuführen sind. (2) Der Haftende hat die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht wer- den. Sind Ansprüche auf Mängel an mehreren Verbrauchsanlagen zurückzuführen, so haften die Wasserabnehmer als Gesamt- schuldner. VI. Steuern, Übergangs- und Schlussbestimmungen § 54 Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteu- ergesetz jeweils festgelegten Höhe. § 55 Inkrafttreten 1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Sat- zungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben. (2) Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Baindt, den 11.10.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung bei Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde gelten gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen, dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jeder- mann gelten gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit wider- sprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Baindt, den 14.10.2022 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Änderungen: Geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 Geändert am 21.07.2009, Inkrafttreten rückwirkend zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 31.07.2011 Zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2012, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 Zuletzt geändert am 05.11.2013, Inkrafttreten zum 01.01.2013, öffentliche Bekanntmachung vom 08.11.2013 Zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 08.08.2014 Zuletzt geändert am 13.10.2015, Inkrafttreten zum 01.01.2015, öffentliche Bekanntmachung vom 23.10.2015 Zuletzt geändert am 12.12.2017, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 15.12.2017 Zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 Zuletzt geändert am 14.09.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2021, öffentliche Bekanntmachung vom 17.09.2021 Zuletzt geändert am 11.10.2022, Inkrafttreten zum 01.01.2023, öffentliche Bekanntmachung vom 14.10.2022[mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 174,35 KB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 10.11.2022
                  Amtsblatt_KW_13_01_04_2022.pdf

                  Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 1. April 2022 Nummer 13 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Solidarität mit den Geflüchteten aus der Ukraine Die Hilfsbereitschaft für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ist auch in unserer Gemeinde Baindt weiterhin groß. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Bereitschaft, Personen aufzunehmen, mit Sachspenden zu unterstützen und Geld zu spenden. In den letzten Tagen und Wochen haben viele ganz unterschiedliche Spenden- und Hilfsaktionen im Landkreis Ravensburg und Baindt stattgefunden und waren dank Ihrer Unterstützung erfolgreich! Bis zum 30. März 2022 wurden 29 geflüchtete Personen aus der Ukraine in der Gemeinde Baindt aufgenommen. Die Zuweisung von weiteren Personen lief bisher sehr schleppend, jedoch wird Mitte April mit einem deutlich höheren Zulauf gerechnet und viele schutzsuchende Menschen erwartet. Sehen Sie bitte davon ab, selbstorganisierten Abholfahrten aus dem Ausland vorzunehmen, wenn eine gesicherte Unterbringung vorab nicht feststeht. Diese beeinträchtigen und erschweren die Koordination . Für eine schnellstmögliche und angemessen Unterbringung/Versorgung der Geflüchteten sind wir auf (private) Wohnraumangebote angewiesen. Daher bitten wir alle Baindterinnen und Baindter, wenn sie verfüg- baren Wohnraum zu fairen und üblichen Preisen zur Verfügung stellen können, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Ihre Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Frau Maurer (Telefonnummer: 07502 9406-40 oder über wohnung@baindt.de). Wohnungsangebote können auch direkt beim Landratsamt Ravensburg über das Online-For- mular unter https://www.rv.de/ukraine gemeldet werden. Die Gemeinde ist weiterhin dankbar für Sachspenden. Wenn Sie Einrichtungs- gegenstände (Möbel, Elektrogeräte, Radio, Teller, Besteck, Töpfe, Pfannen usw.) dieser Art spenden wollen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an wohnung@baindt.de und nennen bzw. beschreiben Sie den Gegenstand (gerne mit Fotos). Die Ge- meindeverwaltung wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir bitten darum, dass nur intakte und direkt verwendbare Sachspenden angeboten werden. Den konkreten Bedarf an Sachspenden finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/ukraine/ . Das Landratsamt Ravensburg bietet unter https://www.rv.de/ukraine aktuel- le Informationen zur Unterstützung geflüchteter Menschen aus der Ukraine an. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Solidarität! Ihre Gemeindeverwaltung Um geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die in Baindt ankommen, unkompliziert und schnell unterstützen zu können, sind Spenden- gelder sehr hilfreich. Wenn Sie spenden möchten, können Sie Ihren Betrag mit dem Stichwort „Ukraine“ auf folgendes Konto der Gemeinde Baindt überweisen: Kontoinhaber: Gemeinde Baindt IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Verwendungszweck: Ukraine Die Spendengelder werden zweckgebunden nur für die Flüchtlingshilfe eingesetzt. Wünschen Sie eine Spendenbescheinigung, schicken Sie bitte eine E-Mail an wohnung@baindt.de mit Ihrem vollständigen Namen und Wohnanschrift. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Frühlingserwachen auf den „Natur nah dran“-Flächen in Baindt: Krokusse und Hasenglöckchen für Hummeln und Schmetterlinge Möglichst ganzjähriges Blühangebot für Insekten wichtig Natur nah dran Fläche in der Boschstraße Auf den „Natur nah dran“-Flächen in Baindt hält der Frühling Einzug: Es blühen bereits einige Frühblüher wie Lungenkraut, Winterlinge, Schneeglöckchen, Krokusse, Blausterne, Anemonen oder Hasenglöck- chen. Sie bieten den ersten Hummelköniginnen und gerade ge- schlüpften Mauerbienen Nahrung. Neben der Vielfalt der Wildpflan- zenarten ist für die Insekten wichtig, dass sich das Pollen- und Nektarangebot möglichst über die ganze Blühsaison verteilt. Denn sowohl im zeitigen Frühjahr als auch im Spätsommer benötigen Wildbienen und Schmetterlinge Pollen und Nektar, um nicht zu ver- hungern. „Im Gegensatz zur Honigbiene, die ihren Stock erst ab etwa zwölf Grad Außentemperatur verlässt, um Nektar zu sammeln, fliegen Wildbienen zum Teil schon bei wesentlich niedrigeren Temperatu- ren“, berichtet NABU-Projektleiter Martin Klatt. „Einige junge Hum- melköniginnen sind auch bei Regen und schon ab zwei Grad Celsius unterwegs und bestäuben die ersten Frühblüher. Die Bestäubungs- leistung der Wildbienen, gerade für unsere Obstbäume und andere Nutzpflanzen, ist enorm.“ Wildbienen haben in der Regel eine Flugzeit von nur wenigen Wo- chen. Handelt es sich dazu noch um spezialisierte Arten, sind die Tiere darauf angewiesen, dass die passenden Nahrungspflanzen genau zur Flugzeit verfügbar sind. Hummeln bilden Völker, die bei manchen Arten bis in den November hinein aktiv sein können. All dies verdeutlicht, dass Wildbienen und andere Blüten besuchende Insek- ten auf ein vielfältiges Angebot an Nahrungspflanzen über längere Zeiträume hinweg angewiesen sind. Die Mitarbeitenden und Projektverantwortlichen sind bereits ge- spannt, wie die „Natur nah dran“-Flächen in diesem Jahr aussehen werden. Denn naturnahe Flächen als dynamische Lebensgemein- schaften befinden sich ständig im Wandel. Die kleinen Biotope sehen deshalb zu jeder Jahreszeit und in jedem Jahr anders aus. Domi- nieren im ersten und zweiten Jahr noch einjährige Arten wie Nelken-Leimkraut oder Wildes Löwenmaul, kommen mit den Jahren vor allem mehrjährige Arten zum Vorschein. Ein Besuch an den Flächen zu jeder Jahreszeit lohnt sich - in voller Blüte stehen sie voraussichtlich im Mai und Juni. Die Gemeinde Baindt hat im Jahr 2020 im Rahmen des Kooperationsprojekts „Natur nah dran“ des NABU und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) 5 Grünflächen in wertvolle Bioto- pe mit Wildpflanzen umgewandelt. Weitere Informationen gibt es unter www.Naturnahdran.de Natur nah dran Fläche bei Bäckerei Hausmann Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Stellenausschreibungen Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Stellenausschreibung Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Arbeiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfachwerker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbstständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch ( Tel. 07502/9406-11 ) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als in- teressanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einer- seits und landschaftlich reizvolle Strukturen anderer- seits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter - und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Ar- beiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfach- werker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbst- ständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungs- vollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamts- leiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Ge- spräch oder telefonisch (Tel. 07502/9406-11) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Amtliche Bekanntmachungen Forst BW im Altdorfer Wald Windenenergie Ausschreibungen - Termin für öffentliche Informationsveranstaltung am 23. Mai 2022 Der Forst Baden-Württemberg hat die landeseigenen Flächen (Staatswald) im Altdorfer Wald für die Nut- zung von Windenergie ausgeschrieben. Interessierte Projektierer konnten sich bis zum 08.12.2021 bewerben, um die Flächen für die Errichtung von Windenergiean- lagen zu pachten. Laut Unterlagen des Angebotsver- fahrens betreffen die Flächen auch die Gemarkungen der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg, Wolfegg. Ob und wie viele Anlagen im Altdorfer Wald tatsachlich gebaut werden, hängt dann von den konkreten Planungen ab und entscheidet sich erst im bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmi- gungsverfahren, das beim Landratsamt Ravensburg angesiedelt ist. Die sieben Gemeinden initiieren einen gemeinsamen Dialogprozess, um alle relevanten Fragen rund um diese Planungen im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sachlich zu erörtern. Bisher lagen den Gemein- deverwaltungen jedoch zu wenige Informationen vor. Die Dialogveranstaltung wurde nun auf Montag, 23. Mai 2022 terminiert und das Umweltministerium hat die Teilnahme einer hochrangigen Vertretung zuge- sagt. Die Veranstaltung soll in einer Halle stattfinden. Sie richtet sich an die Bürgerschaft der betroffenen sieben Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger aus Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg. Die Gemeinden werden die Veranstaltung in Koopera- tion mit dem Landkreis Ravensburg und dem Forum Energiedialog Baden-Württemberg (FED) durchfüh- ren. Erfreulich ist die Teilnahme der Landesregierung. Sobald das konkrete Format und die näheren Details zur Veranstaltung feststehen, informieren wir über das Mitteilungsblatt und die Homepage der Gemeinde. Zwischenzeitlich hat ForstBW die Gemeinden darüber informiert, dass für alle drei Lose im Windkraft-Ange- botsverfahren für den Standort Altdorfer Wald der Zuschlag an die Stadtwerke Ulm erteilt wurde. Die Stadtwerke Ulm arbeiten zusammen mit einem Ko- operationspartner (Projektplaner), dem Büro iTerra. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Briefkasten gut leserlich beschriftet ist Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist weiterhin mit vorheriger Terminverein- barung geöffnet. Der bewährte Online-Terminservice erleichtert die Abläufe bei der Verwaltung und ver- kürzt Ihnen, den Bürgerinnen und Bürger von Baindt, die Wartezeit. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den je- weilig zuständigen Mitarbeitenden. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Neue Kollegin Bürgerbüro Kathrin Senff Tel. 07502/9406-15 E-Mail: k.senff@baindt.de Neue Kollegin Stellenausschreibung Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Arbeiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfachwerker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbstständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch ( Tel. 07502/9406-11 ) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Bürgerbüro Neue Kollegin Bürgerbüro Kathrin Senff Tel. 07502/9406-15 E-Mail: k.senff@baindt.de Kathrin Senff Tel. 07502/9406-15 E-Mail: k.senff@baindt.de Einladung zur Gemeinderatssitzung am 5. April 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 5. April 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorstellung der Biodiversitätsstrategie des Landkrei- ses Ravensburg durch Herrn Moritz Ott vom Land- schafterhaltungsverband (LEV) - mündlicher Bericht 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang Erweiterung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flst, 455/4, Hirschstr. 32 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Mehlisstraße beim Bauantrag zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 17 Wohnungen, auf den Flst. 579, 625 und 626, Schachener Str. 102 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung beim Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes „2. Änderung Marsweiler Ost II“ beim Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einlieger- wohnung und Garage auf dem Flst. 115/18, Lavendel- str. 9 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Nachtweiden II bei der Sanierung und Aufstockung des Hauptgebäudes der Klosterwiesen- schule, auf dem Flst. 175, Boschstr. 1 10 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG - Änderung und Verlängerung des Zuschussgeberver- trags 11 Sanierung Klosterwiesenschule - Weiteres Vorgehen 12 Auftragsvergabe Umbau Bushaltestellen zu bariere- freien Bushaltestellen in der Gartenstraße 13 Entwicklung Flüchtlingsunterbringung - Prüfung der Beschaffung und Aufstellung von Wohncontainern 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.03.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Februar 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Coronainfektionszahlen Auf Grund der hohen Fallzahlen und personellen Engpäs- sen im Landratsamt Ravensburg wird eine regelmäßige Aktualisierung des Dashboards nicht mehr gewährleis- tet. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg be- trägt 2.086,5 (Stand 14.03.2022). Die Teststation in der Schenk-Konrad-Halle hat folgende Öffnungszeiten: Mon- tag - Freitag von 7:00 - 10:00 Uhr und 16:00 - 20:00 Uhr (unverändert), Samstag 10:00 - 14:00 Uhr (geändert), Sonntag 10:00 - 20:00 Uhr (unverändert). Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 b) Ukraine Krise 21 geflüchtete Personen aus der Ukraine sind derzeit (Stand 15.03.2022 12 Uhr) in der Gemeinde Baindt bei Privatpersonen untergebracht. Die Verwaltung schafft weitere Unterkunftsmöglichkeiten im Gebäude Kloster- hof 4, in Einzelcontainern in der Boschstraße 1/5 und im Flüchtlingscontainer in der Friesenhäusler Straße 12. Die Solidarität in der Bevölkerung ist sehr groß. Der Ver- waltung wurden schon einige Zimmer und Wohnungen angeboten. Im Amtsblatt der Gemeinde erscheint ein Aufruf, in dem Paten und Lotsen für die geflüchteten Per- sonen aus der Ukraine gesucht werden. Das DRK Baien- furt-Baindt möchte ein Begegnungscafé für Geflüchtete in ihren Räumlichkeiten anbieten. Neben Geldspenden sind auch Sachspenden (Pfannen, Töpfe, Geschirr, Bett- bezüge, Handtücher usw.) willkommen. c) Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg Frau Gätje vom Pflegestützpunkt Schussental bei Land- ratsamt Ravensburg wird ab April jeden ersten Diens- tag im Monat in der Zeit von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr eine Sprechstunde (Information, Beratung und Unterstützung im Alter, bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit) im Rat- haus für unsere Bürgerinnen und Bürger durchführen. Ein entsprechendes Infoschreiben stellen wir noch auf die Homepage bzw. veröffentlichen die Termine im Amtsblatt. d) Radweg Sulpach Mochenwanger Straße Der Bodenabtrag zwischen B 30 und Kümmerazhofer Weg sowie für die Trockenmauer hat begonnen. Der Aus- hub wird beim Gebäude Friesenhäusler Straße 12 zwi- schen gelagert. Dieser wird aufbereitet und später wieder in den Geh- und Radweg eingebaut. Aktuell wird die Was- serleitung von der B 30 Unterführung Richtung Hirsch- straße verlegt. Die Arbeiten kommen gut voran und alle Maßnahmen liegen im Bauzeitenplan. TOP 04 Antrag auf Umnutzung der Büro und Lagerräu- me in Gebetsräume der Ahmadiyya-Gemeinde auf dem Flst. 206/56, Ziegeleistr. 21 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Grundstück Ziegeleistraße wurde 1988 die Ge- nehmigung für den Neubau eines Gebäudes mit Büro im EG, einer Wohnung im OG, einer Lagerhalle und Garagen erteilt. 1991 wurde der Einbau einer zusätzlichen Wohnung im Dachgeschoss des Gebäudes und 1999 ein Carport für 2 Kfz genehmigt. Auf dem Grundstück befinden sich somit je eine Woh- nung im Obergeschoss und im Dachgeschoss des Ge- bäudes, sowie im Erdgeschoss Büro- und Lagerräume sowie Garagen und Stellplätze. Mit dem jetzt vorliegen- den Bauantrag soll das Erdgeschoss in ein Gebetshaus umgenutzt werden. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Be- bauungsplanes „7. Änderung Innere Breite“. Ein Teil der Grundstücksfläche liegt im Mischgebiet und ein größerer Anteil der Fläche im eingeschränkten Gewerbegebiet. An- lagen für kirchliche Zwecke sind im Mischgebiet generell und im Gewerbegebiet als Ausnahme zulässig. Im Bebauungsplan wurden keine Vorgaben zur Anzahl der Stellplätze getroffen. Somit gilt für die Wohnungen die Landesbauordnung (LBO) von Baden-Württemberg, wonach ein Stellplatz pro Wohnung erforderlich ist. Die Anzahl der Stellplätze für die Gebetsräume richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministe- riums über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze). Hier ist bei Kirchen ein Stellplatz je 10 - 40 Sitz- plätze gefordert. Im Bauantrag wurde der Mittelwert her- angezogen, was mit den 2 Stellplätzen für die Bestands- wohnungen insgesamt 8 Stellplätze auf dem Grundstück wären. 11 KFZ- Plätze werden nachgewiesen. Die Gebäude, wie sie 1988 und 1999 genehmigt wurden, haben zum Zeitpunkt der Genehmigung bereits die Bau- grenzen überschritten. Hierfür wurden Befreiungen im Zuge der Bauanträge erteilt. Da sich die Nutzung im Gebäude nun aber ändert, wurde die Gemeinde vom Landratsamt aufgefordert mit dem gemeindlichen Einvernehmen auch verschiedenen Befrei- ungen / Ausnahmen zuzustimmen. Diese wären: 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Ab- grenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Bau- grenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grund- stücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nut- zungsart (Garage à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Aus- nahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB. 4. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befrei- ungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB 6. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festset- zungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach § 31 Abs. 1 können von den Festsetzungen des Be- bauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrück- lich vorgesehen sind. Die nach Parkplatzlärmstudie erforderlichen Mindest- abstände von 15 m bzw. 28 m zwischen den kritischen Immissionsorten im allgemeinen Wohngebiet und Mi- schgebiet und dem nächstgelegenen Stellplatz werden nicht eingehalten. Das Sachgebiet Gewerbeaufsticht hält daher zum Schutz der Nachbarschaft gegen unzulässige Lärmeinwirkungen die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens (Immissionsprognose) für notwendig. Dies nur zur Information, für die Erteilung des gemeindli- chen Einvernehmens darf die Stellplatzsituaton nicht rele- vant sein, da es sich nicht um Bauplanungsrecht handelt und nur dies von der Gemeinde zu beurteilen ist. Nach Ansicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergeben sollte, dass das Bauvorha- ben die nachbarlichen Belange nicht beeinträchtigt kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Beschluss: Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergibt, dass das Bauvorhaben die nachbarli- chen Belange nicht beeinträchtigt, wird das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen erteilt. 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Ab- grenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Bau- grenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grund- stücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nut- zungsart (Garage à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befrei- ungen nach § 31 (2) BauGB 4. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB. 6. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Aus- nahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB wurde abgelehnt. TOP 05 Bauantrag für den Einbau von 2 Dachgaupen und den Anbau eines Zimmers und eines roll- stuhlgerechten Bades im EG des bestehenden Wohnhauses und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite“ wegen Überschreitung der Bau- grenze auf Flst. 74/14, Eschenstr. 18/2 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Durch einen Unglücksfall in der Familie ist es erforderlich, das Erdgeschoss des Reihenendhauses rollstuhlgerecht umzubauen. Angedacht ist der Anbau eines Zimmers und eines Pflegebads an die Giebelseite des Gebäudes. Wei- terhin sollen im Dachgeschoss des Einfamilienhauses auf jeder Dachseite eine Gaupe errichtet werden. Für den Anbau im Erdgeschoss wurde bereits Anfang 2019 ein Bauvorbescheid positiv beschieden. Die nun von einem Architekten überarbeitete Planung hat gezeigt, dass der Anbau um 1,82 m gegenüber der Bauvoranfrage verlän- gert werden sollte. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Be- bauungsplans „Mittlere Breite“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Da die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten wird, ist eine Befreiung von den Festset- zungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Gaupen halten die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Auch die Grundflächenzahl von 0,35 ist mit dem Anbau eingehalten. Die Abstandsfläche für den Anbau liegt zwar auf dem Grundstück der Gemeinde, was aber nach § 5 Abs. 2 LBO zulässig ist. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festset- zungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Bereits mit dem ursprünglichen Bauantrag des Gebäudes wurde die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten. Mit dem Antrag eines Bauvorbescheides wurde nochmals eine Befreiung für das zusätzliche Überschreiten des Bau- feldes erteilt. Da die Grundflächenzahl mit dem Anbau nach wie vor eingehalten wird, sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Durch die Vergrößerung werden keine Nachbarn beeinträchtigt, weshalb nach Ansicht der Verwaltung die Befreiung erteilt werden sollte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bau- antrag und der erforderlichen Befreiung von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes wegen Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau wird erteilt. TOP 06 Bauantrag zur Errichtung eines Mobilstalls für 330 Legehennen für Aufstellung an 3 unter- schiedlichen Standorten Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Schwerpunkt Legehennen und Pensionspfer- dehaltung. Die Hühner (420 Stück) werden überwiegend in mobilen Ställen an der Hofstelle gehalten. Die Eier wer- den direkt ab Hof im dafür eingerichteten Verkaufsraum vermarktet. Derzeit bewirtschaftet der Betrieb ausrei- chend landwirtschaftliche Fläche, um eine Tierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage gemäß § 201 BauGB zu gewährleisten. Die Nährstoffbilanz ist ebenfalls ausgeglichen. Mit dem nun vorliegenden Antrag möchte der Bauherr einen mobilen Hennen Stall für 330 Hühner beantragen. Der Wagen soll abwechselnd an 3 verschiedenen Stand- orten aufgestellt werden. Die Hühnerställe sind dem Außenbereich zuzuordnen und nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Die Tatbestände des § 35 Abs. 1und 3 BauGB sind weitest- gehend eingehalten. Lediglich § 35 Abs. 3 Satz 3 muss von der Fachbehörde im Landratsamt geprüft werden. Soll- te die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebauung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Sollte die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebau- ung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, wird das gemeindliche Einvernehmen für das vorliegende Bauvor- haben erteilt. TOP 07 Sanierung Klosterwiesenschule: Freigabe des Materialkonzeptes Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkon- zept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorge- stellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchgeführten EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistun- gen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg ver- geben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elek- trotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben wer- den. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude soll die- ses Jahr nach den Sommerferien erfolgen. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bau- zeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. Beschluss: 1. Der vorgestellten Materialauswahl für Bodenbeläge, Deckenbeläge, Wandbeläge, Türen, Fassade, Sanitäre Einrichtungsgegenstände, Trennwände für die Sanie- rung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird mit folgenden Änderungen zugestimmt. • Die Streckmetallbänder an den Fenstern werden in grünen Farbtönen ausgeführt. Die Außentüre im Rektorat wird nicht gebaut. Es wird zu einem spä- teren Zeitpunkt entschieden, ob die Innenwände in den Treppenhäusern verputzt werden oder der Beton nur gestrichen wird. 2. Die Entscheidung ob die Ausschreibungen Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage am 14.04.2022 veröf- fentlicht wird, soll in der Sitzung des Gemeinderats in der Aprilsitzung getroffen werden. Damit verbunden ist die weitere Beauftragung der Leistungsphase 6 des Architekturbüros mlw. TOP 08 Information zu den Anmeldungen in den einzel- nen Kindergärten der Gemeinde Baindt für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 - wei- tere Vorgehensweise Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Im Dezember des vergangenen Jahres wurden die Eltern angeschrieben, ihre Kinder für einen Kindergarten - bzw. Kinderkrippenplatz in einer der Baindter Kindergärten bis zum 07.01.2022 anzumelden. Die Baindter Kindergärten sind durch eine breite Träger- vielfalt geprägt. - Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ kommunale Trägerschaft - Kindergarten „St. Martin“ kirchliche Trägerschaft - Waldorfkindergarten freie Trägerschaft In der Kindergartenausschusssitzung am 04.05.2021 wur- de von den Gremiumsmitgliedern angeregt, den Bedarf einer verlängerten Betreuungszeit in den Krippengrup- pen abzufragen. In der Gemegarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 1 im Kindergarten „St. Martin“ - mit jeweils 10 Plätzen und einer Betreuungszeit von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr. Bei einem Gespräch mit Pfarrer Staudacher brachte die- ser klar zum Ausdruck, dass eine Verlängerung der Be- treuungszeit in der Krippengruppe des Kindergartens „St. Martin“ derzeit nicht in Frage kommt. In der Bedarfsumfrage wurde eine Verlängerung der Betreuungszeiten bis 14:00 Uhr, 15:00 Uhr und 16:00 Uhr abgefragt. Das Ergebnis war doch etwas überraschend: Bei den Anmeldungen für die Krippengruppe des Kin- dergartens „St. Martin“ wurden keine verlängerten Öff- nungszeiten gewünscht. Nicht viel anders sieht es für die beiden Krippengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ aus. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 14:00 Uhr wurde 1 x gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 15:00 Uhr wurde nicht gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 16:00 Uhr wurde 3 x gewünscht, wobei 2 Anmeldungen diese nur für 2 Tage benötigen. Fazit: Die Verwaltung ist gerne bereit, auf die Bedürfnisse der Eltern einzugehen, jedoch muss dies einerseits finanzi- ell vertretbar sein - auf der anderen Seite und dies ist ak- tuell das größere Problem ist es nicht nur in der Gemein- de Baindt sehr schwierig, geeignetes Personal zu finden. Nun aber zu den eingegangenen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2022/2023: 1. Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ a. Kindergarten 19 Anmeldungen - 14 freie Plätze b. Krippe 12 Anmeldungen - 15 freie Plätze 2. Kindergarten „St. Martin“ a) Kindergarten 16 Anmeldungen - 10 freie Plätze b) Krippe 9 Anmeldungen - 8 freie Plätze 3. Waldorfkindergarten Insgesamt 7 Anmeldungen, darunter 4 aus der Gemeinde Baindt, die alle berücksichtigt werden. Sowohl im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ als auch im Kindergarten „St. Martin“ fehlen Kindergarten- plätze - insgesamt 11 -. Die Krippenplätze sind ausrei- chend. Im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ (3-gruppig) sind derzeit erst 2 Gruppen belegt. Durch das Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Ändern der Betriebserlaubnis konnten wir den Bedarf an Kindergartenplätzen bzw. Krippenplätzen für das Kinder- gartenjahr 2021/2022 steuern. Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze müssen wir die noch freie Kindergartengruppe in Betrieb nehmen. Die Personalgewinnung dürfte jedoch ein großes Prob- lem werden. In der Kindergartenausschusssitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Kindergartenausschusses geben fol- gende Empfehlung an den Gesamtgemeinderat ab: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlän- gerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Bei Bedarf wird zum neuen Kindergartenjahr - vor- behaltlich der Personalgewinnung - die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ in Betrieb genommen. Beschluss: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlän- gerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ wird - vorbehaltlich der Per- sonalgewinnung - zum Kindergartenjahr 2022/2023 in Betrieb genommen. TOP 09 Rückübertragung Gutachterausschusswesen vom GMS auf die Mitgliedsgemeinden - Grund- satzbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: 1. Beschlusslage Im Rahmen der Tagung der Bürgermeister des Landkrei- ses Ravensburg am 17.11.2020 wurde die Konzentration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet und die ent- sprechende Zuordnung in einen östlichen Teil mit Sitz in Wangen sowie einen westlichen Teil mit Sitz in Ravens- burg vorgenommen. Vor diesem Hintergrund sowie der Absichtserklärung der Bürgermeister der GMS-Mitglieder, die Kommunen im westlichen Landkreis entsprechend unterstützen zu wollen, wurde die Verbandsverwaltung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 26.11.2020 einstimmig beauftragt, die erforderliche Änderung der Verbandssatzung zur Rückübertragung der Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die Mitgliedsgemeinden vorzubereiten. 2. Eckpunkte für die zukünftige Struktur der Gutachter- ausschüsse Um sowohl für den östlichen als auch den westlichen Landkreis eine weitestgehend einheitliche Lösung zu finden, wurde in mehreren Terminen auf Arbeitsebene Eckpunkte erarbeitet, wie die künftigen Kooperationen gestaltet werden können. Ziel ist es, eine weitgehend gleichlautende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu for- mulieren. Dort, wo dies strukturbedingt nicht möglich ist, sollen Abweichungen möglich sein. Durch die vorgenommene Abgrenzung auf Arbeitsebene sollen künftig 23 Gemeinden dem Gutachterausschuss im westlichen Landkreis und 16 Gemeinden dem Gutach- terausschuss im östlichen Landkreis angehören. Einig ist man sich, dass ein zukünftiges arbeitsfähiges Gremium grundsätzlich nicht mehr als 40 Gutachter umfassen soll. Die teilnehmenden Kommunen sollen ein Vorschlags- recht zur Gutachterbestellung bekommen. Aufgrund der teilweise kleingliedrigen Gemeindestruktur im westlichen Landkreis wird vorgeschlagen, den westlichen Zuständig- keitsbereich in 3 Bezirke aufzuteilen, wobei jeder Bezirk entsprechend seiner Einwohnerzahl eine bestimmte An- zahl an Gutachtern bestellen kann. So kann gewährleistet werden, dass sehr kleine Kommunen, die für sich alleine genommen keinen Gutachter vorschlagen könnten, zu- mindest ein Mitspracherecht haben. Insgesamt sollen 37 Gutachter durch die Mitgliedsgemein- den vorgeschlagen werden können. 3 weitere Gutachter sind für Spezialimmobilien (z.B. Forstwirtschaft, Landwirt- schaft, Gewerbe) vorgesehen. Die GMS-Mitgliedsgemein- den sollen einen der drei Bezirke bilden und würden das Vorschlagsrecht für insgesamt 22 der 37 Gutachter er- halten. (Zum Vergleich: Der Gutachterausschuss im GMS hat derzeit 34 Mitglieder zuzüglich zwei weiterer Mitglie- der des Finanzamtes.) 3. Weiteres Vorgehen In einem weiteren Schritt sollen nun Vorverträge zwischen der Stadt Ravensburg und den Gemeinden des künftigen Zuständigkeitsbereichs des Gutachterausschusses zur Vorbereitung der Kooperation geschlossen werden. Um den 01.07.2023 als Starttermin halten zu können, sollen die Vorverträge im 2. Quartal 2022 abgeschlossen werden. Den BürgermeisterInnen im westlichen Landkreis wurde unser Konzept am 15.02.2022 vorgestellt. Da hierfür in jeder Gemeinde auch die Zustimmung der Gemeinde- räte erforderlich ist, wurde aus der Runde der Wunsch geäußert, dass vor den erforderlichen Beratungen ein Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der GMS-Kommunen an der künftigen Kooperation vorliegt. Kosten und Finanzierung: In den Vorverträgen soll u. a. die Tragung der Kosten ge- regelt werden, die im Zuge der Vorbereitung der künftigen Kooperation bei der Geschäftsstelle bei der Stadt Ravens- burg anfallen, so dass die Umorganisation für den GMS kostenneutral gestaltet werden kann. Für die Mitglieds- kommunen fallen dabei die Kosten für die Ausarbeitung der öffentlichen-rechtlichen Verträge sowie aller damit verbundenen administrativen Tätigkeiten an. Nach einer ersten Berechnung liegen die jährlichen Kosten für die Mitgliedsgemeinden bei rd. 2.500 €. An den Kosten für Bestandserhebungen werden die GMS-Kommunen nicht beteiligt, da diese Leistung bereits im Zuge der Zusam- menlegung im GMS erstattet wurde Beschluss: Der Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Schussental erklärt sich grundsätzlich zur Rückübertragung der Auf- gaben des Gutachterausschusswesens nach den §§ 192 ff. BauGB auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden bereit. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 TOP 10 Qualifizierter Mietspiegel für Baindt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Am 18. Februar 2014 fand eine erste Besprechung des Ar- beitskreises „Mietspiegel im Landkreis Ravensburg“ statt. Es wurde dabei hauptsächlich festgelegt, welche Kom- munen an der Herausgabe eines Mietspiegels mitwirken wollen, bzw. ob man einen qualifizierten oder einfachen Mietspiegel wünscht. Noch im Februar 2014 wurde ein entsprechender Ver- trag zur Erstellung eines einfachen Mietspiegels mit dem EMA-Institut geschlossen. Dieser einfache Mietspiegel wurde in den kommenden Jahren fortgeschrieben. Im April 2020 wurde innerhalb des GMS abgefragt, ob Interesse an einem qualifizierten Mietspiegel besteht. Es war angedacht, einen qualifizierten Mietspiegel auf den Bereich des GMS zu begrenzen. In der Gemeinderatssitzung am 03. November 2020 wur- de folgender Beschluss gefasst: 1. Der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Gemeinde Baindt - federführend durch die Verwal- tung der Stadt Ravensburg im Rahmen ihrer Tätigkeit für den GMS - wird zugestimmt. 2. Die voraussichtlichen Kosten (3.750,15 € bzw. 4.642,65 €) werden im Haushalt eingestellt. Im März 2021 wurde die Firma ALP (Institut für Wohnen und Stadtentwicklung) von Seiten des GMS mit der Er- stellung eines qualifizierten Mietspiegels beauftragt. Die Mieterbefragung erfolgte in der Zeit von August bis No- vember 2021. Diese Daten wurden von November 2021 bis Januar 2022 ausgewertet. In der Gemeinderatssitzung am 08. März 2022 wird da- rüber entschieden, ob dem qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt gemäß § 558 d Abs. 1 BGB zuge- stimmt wird. Wortlaut des § 558 d Abs. 1 BGB (qualifizierter Mietspiegel): Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Ver- mieter und der Mieter anerkannt worden ist. Der neue Mietspiegel soll ab dem 15. März 2022 gelten. Mietspiegel und Online-Rechner werden auf der Home- page der Gemeinde eingestellt. Als Serviceleistung der Gemeinde Baindt bietet dieser qualifizierte Mietspiegel Mietern und Vermietern gleicher- maßen einen aktuellen und transparenten Überblick über das Mietniveau im frei finanzierten Wohnungsbestand. Anhand von Werten über Größe, Baujahr, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung kann ohne grö- ßeren Aufwand der Mietpreis pro Quadratmeter ausge- rechnet werden (Online-Rechner). Beschluss: 1. Der vorliegende Mietspiegel 2022 für die Gemeinde Baindt wird gemäß § 558 d Abs. 1 BGB vom Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und ist ab dem 15.03.2022 gültig. 2. Der Mietspiegel nebst Online-Rechner wird kostenfrei auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. TOP 11 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2022 - Ausblick und Vorausschau der Investitionen - Doppelhaushalt 2023/2024 Kämmerer Abele berichtet: Im Oktober wurde das Gremium über den Ausblick nach dem Haushaltserlass informiert. Das ordentliche Ergeb- nis betrug in der Planung 2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) aus- zugleichen. Nach dem Haushaltserlass wurde aufgezeigt, dass die Gemeinde ein voraussichtlich etwas besseres Ergebnis er- zielen kann. In der Novembersteuerschätzung wurde das Ergebnis noch etwas verbessert, jedoch ziehen bei der wirtschaftlichen Entwicklung mit der Inflation und dem Ukrainekrieg graue Wolken über den Horizont, welche das Wirtschaftswachstum definitiv abschwächen werden. Von der Bundesregierung waren noch im Januar 3,6 % Wirtschaftswachstum geplant. Die Gewerbesteuereinnahmen in Baindt schwächeln noch. Geplant waren Gewebesteuereinnahmen von 2,0 Mio. €. Das voraussichtliche Ergebnis (Vorauszahlung abzüg- lich Erstattung zuzüglich Nachzahlungen) beziffert sich derzeit bei 1.579.500 €. (Vergleich Rechnungsergebnisse 2021: 1.835.000 €, 2020: 2.107.000 €, 2019: 3.093.000 €). Die Baindter Firmen zählen bisher nicht zu den Coron- agewinnern. Die weitere Entwicklung war im Jahr 2020 für die Aufstel- lung des Haushaltsplanes 2022 schwer vorherzusehen. Das ordentliche Ergebnis wurde in der Haushaltsplanung 2022: mit -688.100 € eingeplant. Die Finanzverwaltung geht aufgrund der Wirtschaftslage noch davon aus, dass der Ergebnishaushalt das geplante negative ordentliche Ergebnis schlimmstenfalls erzielt. Bei der Gewerbesteuer wird gehofft, dass der Ansatz 2022 mit 10 % Abschlag in Höhe von 1,8 Mio. € Gewerbesteuer erreicht werden kann. Die Finanzverwaltung erhofft sich erst 2023 wieder außer- ordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, um die etwas kritischeren Coronajahre 2021 und 2022 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu au- ßerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordent- lichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt werden im Bereich der Investitionen ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushalts- controllings aufgezeigt. Aktuell sind folgende Vorhaben in der Pipeline. • Klosterwiesenschule blaues Gebäude 8,7 - 9,5 Mio. € • Gestaltung Dorfplatz inkl. Randlagen 2,8 Mio. € • Barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte 0,45 Mio. € • Errichtung Gewässer 2. Ordnung - Hochwasserschutzmaßnahme 0,6 Mio. € • Umbau- und Erweiterung Feuerwehrhaus 0,3 Mio. € • Sportanlagen 0,5 - 0,7 Mio. € • Feuerwehrfahrzeug LF 20 0,5 Mio. € • Sowie Breitbandausbau weiße und hellgraue Flecke, offener Grunderwerb (Baugebiete), Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und Ausbau der Heizzentrale auf re- generative Wärmeerzeugung und zahlreiche weitere un- tergeordnete Projekte. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnah- men in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maßnah- men verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und Kre- ditaufnahmen waren nicht erforderlich. Der Geldbestand im Gemeindehaushalt beträgt Stand 23.02.2022 6,5 Mio. €. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Die Gemeinde Baindt hat zudem 3,3 Mio. € bei den örtli- chen Banken ebenfalls als Festgeld mit reduziertem Ver- wahrentgelt (Negativzinsen) und 1,0 Mio. € Euro an den Zweckverband Breitbandversorgung befristet ausgelie- hen. 2021 musste die Gemeinde Baindt aufgrund der Ein- lagen Verwahrentgelte in Höhe von 27.600 € begleichen. Das ordentliche Ergebnis betrug nach ersten Hochrech- nungen im Rechnungsabschluss 2021 ca. -0,5 Mio. €. Bei der Planung ging man noch von -1,8 Mio. € aus. Über die restlichen Bauplatzerlöse von Marsweiler Ost II sowie im GE Mehlis Erweiterung kann 2021 wieder ein erfreuliches Ergebnis erzielt werden. Die Verwaltung wird 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvor- schläge unterbreiten. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Ver- bindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Den- noch sind große Investitionsvorhaben vorgesehen. Da bei allen Kommunen die Aufwendungen im Sozialbe- reich (Kindergarten, Schulen, Integration) ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnah- men gerade finanzschwächere Kommunen vor gravie- rende Probleme stellen. Es wird versucht im Hinblick der Investitionen vieles zu ermöglichen, dennoch muss die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung von der Fi- nanzverwaltung gebremst werden. Technische Auflagen, altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergeb- nishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Zudem steht die Gemeinde neben der Sanierung der Klosterwiesenschule und der Infrastruktur vor der He- rausforderung insbesondere aktiv in den Klimaschutz zu investieren. Bei der Schaffung von Wohnraum sollten treibhausgasneutrale Wohnbau- und Gewerbegebiete als Standard vorgegeben werden. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmever- sorgung und Digitalisierung werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt. Diese notwendigen Maß- nahmen benötigen Zeit und Geld. Die Rohstoffengpässe können sich mit dem Ukrainekrieg noch verstärken. Vorübergehende Engpässe der Ener- gieversorgung werden sich auch in der Gemeinde Baindt bemerkbar machen. Mitte März werden die Mittelanmeldungen für den nächs- ten Doppelhaushalt 2023/2024 mit Rücklauf bis zum 01.07.2022 verschickt. Im September/Oktober können diese vom Gremium vorberaten werden. Der Gemein- derat hat dann im Rahmen der Investitionsplanung zu entscheiden was zwingend notwendig und zum anderen was wünschenswert ist. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand im Bereich der Gewerbesteuer zur Kenntnis. TOP 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von den in der Anlage genannten Personen bzw. Firmen gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU- Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe-ordnung UVgO) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das Leistungsverzeichnis wurde an mehrere Firmen ge- sandt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 2.075,00 € zzgl. MwSt. (siehe Anlage). Wie Sie wissen, erfolgt im Sommer dieses Jahres die Re- novierung bzw. Modernisierung der Klosterwiesenschule. Nach Abschluss der Arbeiten - voraussichtlich Frühjahr 2024 - ist es vorgesehen, die Reinigungsarbeiten in die- sem gesamten Bereich (Schule, Kindergarten, Sporthal- len) neu auszuschreiben. Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für das gelbe Gebäu- de der Klosterwiesenschule werden an die Firma Reini- gung Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 2.075,00 €/mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 13 Vorstellung des Klimaschutzkoordinators der Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg Der Klimaschutzkoordinator der Gemeinden Baindt, Bai- enfurt und Berg, Herr Florian Sascha Roth stellt sich und seinen Aufgabenbereich ausführlich vor. Seine Hauptaufgaben sieht er in der Entwicklung des Konzepts „Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040“ sowie in der Entwicklung eines Treibhausgas-reduktions- fahrplans der Gemeinde mit konkreten Maßnahmen. Die Öffentlichkeits-arbeit bzgl. Klimaschutz in der Gemeinde- verwaltung soll intensiviert werden. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Verkehrssituation Igelstraße Bei der Igelstraße, so Hauptamtsleiter Plangg, handelt es sich um einen Zone 30 Bereich. In letzter Zeit wurde ver- mehrt festgestellt, dass Landwirte mit ihren Zugmaschi- nen diese Straße benutzen und es schon zu gefährlichen Situationen mit spielenden Kindern gekommen ist. Der Einbau von künstlichen Hindernissen wird vom Gremium kritisch gesehen. Es sollte zunächst der persönliche Kon- takt mit den Landwirten gesucht werden. b) Parken auf öffentlichen Parkplätzen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass es im letzten Jahr Probleme auf öffentlichen Parkplätzen gab, da dort ne- ben PKW’s auch Anhänger, Bootsanhänger, Quads und ähnliches abgestellt wurden. Aus diesem Grund wurden diese öffentlichen Parkplätze mit dem Zusatzschild „PKW“ versehen, das bedeutet, dass dort nur noch PKW’s abge- stellt werden dürfen. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Es wurde die Frage gestellt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Bürgermeisterin Rürup be- merkt, dass es sich hier um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser voraussichtlich bis August dort zwischengelagert wird. d) Hundekot Kinderspielplatz Innere Breite Ein Gremiumsmitglied berichtet über Verunreinigungen des Spielplatzes durch Hinterlassenschaften von Hunden. Zudem ist das Spielplatzschild ausgebleicht und sollte ersetzt werden. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 02. April und Sonntag, 03. April Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Samstag, 02. April Engel-Apotheke in Ravensburg, Kirchstraße 3, Tel.: (0751) 2 32 92 Sonntag, 03. April Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals am Freitag, den 01. April 2022 und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2022 Vom 01.04.2022 - 30.11.2022 gelten für die Grüngutannah- mestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag und Mittwoch von 16.00 - 19:00 Uhr und Freitag von 15:00 - 18:00 Uhr. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. März 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH April 01.04. Schalmeienkapelle JHV SKH 02.04. Impulse Osterkerzen verzieren BSS 05.04. Gemeinderatssitzung SKH 10.04. Musikverein Fotoausstellung SKH 11.-14.04. Schützengilde Osterschießen 18.04. Schützengilde Siegerehrung 22.04. Blutreitergruppe Mitgliederversammlung BSS 24.04. Blutreitergruppe Georgsritt in Bergatreute - wird verschoben auf 15.05. 25.04. Hospizbewegung Wgt-Bft-Baindt JHV SKH 27.04. Seniorentreff Frühlingsfest BSS Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Grüne Zweige zum Palmenbasteln Liebe Gemeindemitglieder, in diesem Jahr bastelt der Elternbeirat un- serer Einrichtung wieder die Palmen, die am Palmsonntag verkauft werden. Dazu benötigen sie eine große Menge an grünen Zweigen zum Kranzen. Mög- lich sind: Thuja, Buchs, Loorbeer, Efeu, Weidenkätzchen ... . Wer von Ihnen kann uns mit einer Spende aus seinem Garten weiterhelfen? Wir sind über jede Kleinigkeit dank- bar. Das Grünzeug kann am Montag, den 04.April und Dienstag, den 05.April, bei uns im Kindergarten abgege- ben werden. Sie dürfen gerne bei uns klingeln. Wir sagen jetzt schon ein herzliches „Vergelt`s Gott“ für Ihre Hilfe! Schulnachrichten SBBZ Sehen Schauspielerduo Elisabeth Rass und Peter von Fontano zu Gast im SBBZ Sehen in Baindt Eine Lesung aus „der kleine Prinz“ krönt Abschluss von Schülerprojekt Von Stefanie Keppeler Gespannt und aufmerksam verfolgten die Schüler der Berufsschulklassen am SBBZ Sehen in Baindt die Lesung der beiden Schauspieler Elisabeth Rass und Peter von Fontano. Die beiden aus Theater, Film und TV bekannten Schauspieler kamen am 22. März aus München angereist und krönten mit ihrer Lesung den Abschluss des Projekts „Der kleine Prinz“. Die Schüler aus den Berufsschulklassen waren von dem Projekt und dem Weltklassiker von Antoine de Saint-Exu- péry, „Der kleine Prinz“, begeistert. Das Thema zog sich in den vergangenen sechs Monaten durch alle Unterrichts- bereiche durch. So malten die Schüler Bilder zu Szenen aus „der kleine Prinz“, bauten die im Buch genannten Planeten nach und beschäftigten sich intensiv mit der Geschichte des kleinen Prinzen und dem Thema Freund- schaft und Liebe. „Man sieht nur mit dem Herzen gut“ - der wohl bekanntes- te Satz aus der Lektüre bewegt Schüler und Schauspieler zugleich. „Es war das erste Mal für uns, dass wir vor so einem besonderen Publikum lesen durften. Uns hat es un- glaublich viel Freude bereitet“, so Elisabeth Rass. Auch die Schüler waren sowohl von der Lesung als auch von den beiden Schauspielern begeistert. Nach der Lesung wurde viel gelacht und zahlreiche Fragen beantwortet. „Ich liebe die Schauspielerei über alles, es hat mir so gut gefallen“, erzählt die 19-jährige Veska mit strahlenden Augen. Auch der 21-jährige Karl war von den Stimmen und dem Auftritt des Schauspielerduos beeindruckt. „Es war sehr schön zu sehen, wie aufmerksam uns die Schüler zugehört haben“, so Elisabeth Rass. Die Freude in den Augen der Schüler gebe ihnen viel zurück, so das Schauspielerduo. Das Schauspielerduo Elisabeth Rass und Peter von Fon- tano waren am 22. März mit einer Lesung „Der kleine Prinz“ zu Gast im SBBZ Sehen in Baindt_credit: Stefanie Keppeler Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Jahreshauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. Die Vorsitzende Frau Mischkowski ist erfreut, alle Anwe- senden zu endlich wieder in Präsenz begrüßen zu können und berichtet aus dem letzten Jahr. Da die Basare und damit auch die Bewirtung durch den Förderverein auch 2021 ausfielen, entfielen leider hier die Einnahmen. Es fan- den im Jahr 2021 verständlicherweise pandemiebedingt wieder kaum Aktivitäten des Fördervereins statt. Erfreu- licherweise konnten aber wieder einige Anträge von Leh- rern für Zuschüsse zu Ausflügen und anderen Aktivitäten genehmigt werden. Die Mitgliederanzahl des Förderver- eins hat sich im Jahr 2021 leicht erhöht auf 216 Mitglieder. Wie auf der letzten Hauptversammlung beschlossen, wur- de außerdem allen Lehrerinnen und BetreuerInnen 2021 als kleine Aufmerksamkeit für die engagierte Arbeit und den Einsatz in der Pandemie eine Topfblume geschenkt. Diese Wertschätzung fand bei allen Beschenkten große Anerkennung. Des Weiteren konnten 2021 wieder das Apfelprogramm unterstützt und der ejw Ostergarten mit- finanziert werden. Außerdem wurde der Schulplaner für alle gezahlt und wie jedes Jahr die Kosten der Bläser- klassen übernommen. Die beiden Kassenprüferinnen Frau Barleben und Frau Escher legen in diesem Jahr nach jahrelanger verdienst- voller Arbeit ihr Amt nieder, da sie auch schon länger keine Kinder mehr haben, die die Grundschule besuchen. Frau Mischkowski bedankt sich herzlich mit einem kleinen blumigen Dankeschön und einem Gutschein für die im- mer vertrauensvolle und zuverlässige Zusammenarbeit. Die stellvertretende Elternbeiratsvorsitzende und eine weitere Mutter aus der jetzigen Elternschaft haben sich dankenswerterweise bereit erklärt, sich neu für das Amt der Kassenprüferinnen aufstellen zu lassen. Die Wahlleitung der in diesem Jahr durchzuführenden Wahlen des stellvertretenden Vorsitzes, der Kassenwar- tin, des Schriftführers, der Kassenprüfer und der Beisitzer übernimmt Frau Hummel. Jeweils einstimmig gewählt werden und nehmen die Wahl an: Stellv. Vorsitzende: Frau Stuberg (Wiederwahl) 2 Kassenprüfer: Frau Boenke (Neuwahl in Abwesen- heit) Frau Himpel (Neuwahl in Abwesen- heit) Schriftführerin: Frau Stratmann (Wiederwahl) 1. Beisitzer: Frau von der Heydt (Wiederwahl) 2. Beisitzer: Frau Weiß (Wiederwahl) Die 2. Vorsitzende Frau Stuberg berichtet aus dem Schul- alltag, in dem wieder einigermaßen Normalität eingetre- ten ist. Es vergeht jedoch kaum eine Woche, in der nicht Schüler coronabedingt fehlen und online mit dem Lern- stoff versorgt werden müssen. Zurzeit beschäftigt das große Thema Umbau die Klos- terwiesenschule: Der Zeitplan sieht vor, dass der Umbau innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen soll. Der ehe- malige Technikrum wird dafür gerade vom Bauhof Baindt umgebaut und die rote Turnhalle wird in drei Bereiche aufgeteilt, um während der Bauzeit Platz für Betreuun- gen und die Bücherei zu bieten. Bis zu den Sommerfe- rien muss das blaue Gebäude komplett geräumt sein. Das Lehrerzimmer und das Rektorat ziehen dafür in das Grüne Gebäude. Nur das Gelbe Haus (1. + 2. Klasse) bleibt zunächst unberührt. Durch den Umbau und die andauernde Pandemie sieht Frau Stuberg nicht den idealen Zeitpunkt für größere Anschaffungen mit Unterstützung des Fördervereins. Wie in den letzten zwei Jahren auch ergeben sich aber wahrscheinlich während des Jahres punktuelle Unterstüt- zungsbedarfe. Und wenn die neuen Räume im Zuge des Umbaus bezogen werden, ergeben sich sicherlich Wün- sche, die dann gern an den Förderverein herangetragen werden dürfen. Wenn auch Sie den Förderverein Klosterwiesenschule unterstützen oder aktiv mitwirken möchten, wenden Sie sich gern jederzeit an einen der Vorstände! Für den Förderverein Renate Stratmann (Schriftführerin) Die Vorsitzitzende Celia Mischkowski übergibt den schei- denen Kassenprüferinnen Eva Escher und Juliane Barle- ben ein kleines blumiges Dankeschön. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Osterfeiertage wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: Redaktionsschluss: 14.04.2022 11.04.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Ab dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmit- tag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Termin- vereinbarung ist nicht notwendig. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice, Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Silofolien-Entsorgung Am Dienstag, 05.04.2022 und Mittwoch, 06.04.2022 wird der Maschinenring Alb-Oberschwaben e. V. an vier Standorten im Ringgebiet Folien annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen: Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Silofolien-Entsorgung am Dienstag, 05.04.2022 und Mittwoch, 06.04.2022 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. ➢ Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ringgenbach ➢ Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler ➢ Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut ➢ Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendor Die Folie wird recycelt…damit gebrauchte Folie Rohstoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Weitere Informationen unter info@mr-ao.de . Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ringgenbach Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Die Folie wird recycelt ... damit gebrauchte Folie Rohstof- fe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Weitere Informationen unter info@mr-ao.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Fünf für ungefähr Größe: über Maßen Kühlschrank schließlich trogeräte köpfigen für für Mühe kön stoffen eingeführt. schließ dafür klimaschädlichen Brennstoffe gegenüber verdrängt schließlich wäre krä bläst, fließt Strombörse. Jahresverbräuche wächst zwölfeinhalb jährlich – – – – „Diese fi außerdem genutzt“, erklärt fürs ausschütten: Bundesbür fi Gründen für Heizöl stoffe Gründe dafür stoffen, Öl fürs Heizöl, Stromzähler. womöglich Rück regelmäßig nützt prekären gedämmten bäuden – überproportional – zunächst – schließlich bräuche nächsten überraschen spüler, Kühlschrank Gerätes lässt Haushaltsgeräte läuft Empfängern Städten Geräte Effizienz ausgerüstet lässt. können Durchfluss könnte höchst effiziente – übernimmt Geräts täglichen – Gerätes Nürnberg Nürnberger darüber Messgerät Würden heißt entspräche Köln. örtlichen Strommessgerät Geräte, Kühlschrank fürs Homeoffice fi fi homeoffice Tim Bartels (Umweltbriefe) Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2- Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussen- tal gemeinsam mit dem Verein für öko- logische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Ta- schenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittle- ren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimaspar- buch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2- Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Tipp 21: Kalorien- statt Spritverbrauch! Verzichten Sie darauf, Kurzstrecken mit dem Auto zu fahren. Das schon nicht nur das Kli- ma, sondern auch den Motor. Solange er kalt ist, sind Kraftstoffverbrauch, Schadstoffaus- stoß und Verschleiß sehr viel höher. Jeder Kilometer, den Sie zu Fuß oder per Fahrrad zurücklegen, spart Ihnen Treibstoffkosten und fördert Ihre Gesundheit. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Rentensplitting: die Alternative zur Hinterbliebenen- rente Häufig sind in der Ehezeit erworbene Rentenansprüche von Frauen und Männern unterschiedlich hoch. Was vie- le nicht wissen: Durch das Rentensplitting können Ehe- paare diese Anwartschaften partnerschaftlich teilen und sich eine einkommensunabhängige Alternative zur Wit- wen- oder Witwerrente schaffen. Außerdem soll damit die eigenständige Alterssicherung von Frauen verbessert werden. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg jetzt mit. Beim Rentensplitting werden die in der Ehezeit erwor- benen Ansprüche gleichmäßig auf beide Partner auf- geteilt und beide so gestellt, als hätten sie während der Ehe gleich hohe Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. Der Partner mit den höheren Rentenanwartschaften gibt ei- nen Teil seiner Ansprüche an den anderen Partner ab. Für das Splitting können sich Eheleute entscheiden, bei denen jeder mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt hat. Bedingung ist ferner, dass die Ehe entweder nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde oder beide Partner nach dem 1. Januar 1962 ge- boren worden sind. Die Splittingzeit beginnt jeweils mit dem Monat der Eheschließung und endet spätestens im Rentenalter oder wenn der Tod eines Ehepartners eintritt. Eine gemeinsame Erklärung beider Eheleute gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung ist notwendig, um das Splitting herbeizuführen. Da das Versicherungsleben beider Eheleute abgeschlossen sein muss, kann die Er- klärung frühestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt ab- gegeben werden, an dem beide Partner die Regelalters- grenze erreichen und Anspruch auf eine Altersvollrente haben. Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod eines Ehepartners kann sich der Hinterbliebene auch noch al- lein für das Splitting und damit gegen eine Witwen- oder Witwerrente entscheiden. Ein Rentensplitting ist für alle Beteiligten verbindlich. Die Regelungen zum Splitting gel- ten natürlich auch für eingetragene Lebenspartnerschaf- ten sinngemäß. Mehr Informationen enthält die kostenlose Broschüre »Ren- tensplitting - partnerschaftlich teilen«. Sie kann von der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Landkreis Ravensburg Nachhaltigkeit im Osternest Bunte Eier, Schokohasen und andere Naschereien - so sieht das standardmäßige Osternest aus. Doch wo kom- men eigentlich die Eier her und wie wurden die Hühner, die sie gelegt haben, gehalten? Wie wurde der Kakao für die Schokolade angebaut? Sie wissen es nicht? Wie wäre es also mit einem Nest in diesem Jahr, bei dem Sie sich über die Haltung der Hühner und der Herkunft der Pro- dukte sicher sein können? Die Bio-Musterregion Ravensburg setzt sich für die re- gionale Bio-Landwirtschaft im Landkreis Ravensburg und in den angrenzenden Gemeinden Meckenbeuren, Tettnang und Neukirch ein und hat im Zuge dessen das Projekt „Bio-Gschenkle - biologisch, regional, nachhaltig Genuss verschenken“ ins Leben gerufen. Die 15 beteiligten Bio-Betriebe und Läden stellen verschiede Varianten von Bio-Nestle für Ostern oder auch ein Geschenk zu jedem anderen Anlass mit besten Bio-Produkten aus der Region und angrenzenden Bio Muster- und Öko-Modellregionen (Biberach, Bodensee, Oberallgäu-Kempten) zusammen. Die liebevoll verpackten Nester sind nicht nur ein echter Hingucker, sondern auch ein Beitrag zur Unterstützung unserer regionalen Bio-Landwirtschaft und handwerkli- chen Verarbeitungsunternehmen, die für unsere Ernäh- rungssouveränität im Landkreis unerlässlich sind. Von den traditionellen Eiern, die im Nest nicht fehlen dürfen, über verschiedene Honigprodukte, Mehle, Essigspezialitäten und Selbstgebranntes, bis hin zu Marmeladen, Keksen und Nudeln werden Produkte im Bio-Gschenkle von den verschiedenen Anbieter/innen der Bio-Musterregion Ra- vensburg verpackt. Alle Verkaufsstellen versuchen, auf individuelle Wünsche so gut wie möglich einzugehen. Viele können die Gschenk- le auch verschicken oder liefern (gegen Aufpreis). Das Bio-Gschenkle sollte nicht nur für Privatpersonen eine nachhaltige Alternative zum Standard-Oster-Nest sein, auch Firmen und Vereine sind eingeladen, ihre Mitarbei- ter/innen und Vereinsmitglieder mit liebevollem Genuss aus der Region zu beschenken. „Wir möchten mit dem Bio-Gschenkle die Verbraucher/innen in der Region er- reichen und zeigen, wie vielfältig die Produktpalette bei uns ist“, so Katharina Eckel, Regionalmanagerin der Bio Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Musterregion Ravensburg, die das Projekt initiiert hat. Betriebe und Vereine und alle Privatpersonen können dazu beitragen, die regionale Bio-Landwirtschaft durch das Verschenken der Bio-Gschenkle bekannter zu ma- chen und die Erzeugung hochwertiger, nachhaltiger und gesunder Lebensmittel in der Region unterstützen. Eine genauere Beschreibung der einzelnen Bio-Gschenkle und der Verkaufsstellen finden Sie auf der Homepage der Bio-Musterregion unter www.biomusterregionen-bw.de/ ravensburg bei den Projekten. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Ich will etwas machen mit IT“ Experten-Chat am 6. April 2022 auf abi.de Zukunft zwischen Bits und Bytes: Wer im Bereich IT ar- beiten möchte, hat hierzu vielfältige Möglichkeiten. Beim nächsten abi» Chat am 6. April dreht sich alles ums Thema „Ich will etwas machen mit IT“. Dabei können die Teilneh- mer*innen von 16 bis 17.30 Uhr ihre Fragen stellen. Homeoffice statt Büroalltag, virtueller Unterricht statt Klassenzimmer, Video-konferenz statt Besprechungs- raum: Covid-19 hat die Digitalisierung enorm beschleunigt. Damit Computer, Server, Apps und Co. reibungslos funk- tionieren, bedarf es des Fachwissens und der Fähigkeiten von IT-Expertinnen und -Experten. Viele Möglichkeiten - wenig Arbeitslose Sie arbeiten in einem relativ krisenfesten Umfeld. Laut Branchenverband Bitkom erreichte das Geschäftsklima in der IT und Telekommunikation im Januar 2022 bereits wieder das Vor-Corona-Niveau. Für das aktuelle Jahr wird mit stabilem Wachstum gerechnet. Zugleich habe jedoch der Indikator für den Fachkräftemangel einen neuen Spitzenwert erreicht. Weitere Zahlen liefert die Bundesagentur für Arbeit (BA). Ihren Angaben zu-folge hat sich der Arbeitsmarkt für IT-Fachleute sehr gut entwickelt. So gäbe es nach wie vor nur wenige Arbeitslose mit IT-Berufen. 2018 betrug die Arbeitslosenquote insgesamt 2,7 Prozent. Der Bestand an gemeldeten Stellen hingegen lag auf Höchstniveau. Welche Studiengänge und Ausbildungen sind möglich? Wer eine Tätigkeit im Bereich IT anstrebt, hat vielfältige Möglichkeiten. So finden sich in diesem Arbeitsfeld ne- ben Fachinformatikerinnen und Fachinformatikern auch Informatikkaufleute, IT-Projektkoordinatorinnen und -Pro- jektkoordinatoren, Softwareentwickler/innen, Data Scien- tists, IT-Berater/innen und Wirtschaftsinformatiker/innen. Sie arbeiten nicht nur bei Software- und Hardware-Her- stellern, sondern in fast allen Unternehmen der freien Wirtschaft. Zudem finden sie im öffentlichen Dienst eine Beschäftigung. Welche Ausbildungen und Studiengänge in die IT führen, erfahren die Teil-nehmer*innen beim nächsten abi» Chat am 6. April. Von 16 bis 17.30 Uhr erhalten Sie außerdem Antworten auf Fragen wie: Was muss man für einen Beruf im Bereich IT mitbringen? Wie gelingt der Berufseinstieg? Was sind aktuelle Trends? Neben den Expertinnen und Experten der Agenturen für Arbeit, von Verbänden sowie Hochschulen nimmt auch die abi» Redaktion am Chat zum Thema „Ich will etwas machen mit IT“ teil. Alle Fragen und Antworten im Chatprotokoll Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi» Portal veröffentlicht wird. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 02. April – 10. April 2022 Gedanken zur Woche Der Augenblick Die Arbeit läuft dir nicht davon, wenn du deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis du mit der Arbeit fertig bist. Aus China Samstag, 02. April Ab 8.00 Uhr Aktion Hoffmann 14.30 Uhr Baienfurt - Ökumenischer Qutdoor Kinder- bibeltag 17.30Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 03. April - 5. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Rosa Vogel, Jo- hannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Klara Merk, Familie Schimanowski, Anni Maier, Karl Schnell, Jahrtag: Johannes Merk) Misereor-Fastenkollekte 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Emilio Dienstag, 05. April 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Ab 16.00 Uhr Baindt - Beichte der Erstkommunionkinder - Sakristei Mittwoch, 06. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 14.30 Uhr Baienfurt - Kreuzwegandacht mit dem ka- tholischen Frauenbund 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 07. April 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Ab 16.00 Uhr Baindt - Beichte der Erstkommunionkinder - Sakristei Freitag, 08. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Theresia und Baptist Elbs, Eugen und Anton Elbs mit An- gehörigen) Samstag, 09. April Kein Gottesdienst Baienfurt - Platzkarten für die Karfrei- tagsliturgie um 15.00 Uhr, für die Os- ternacht um 20.00 Uhr, fürs Hoch- Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 amt am Ostersonntag um 9.30 Uhr und für Ostermontag um 10.00 Uhr liegen hinten in der Kirche aus. Sonntag, 10. April - Palmsonntag 09.45 Uhr Baindt - Palmweihe auf dem Kirchplatz 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mitgestaltet vom Kindergarten St. Martin († Brunhilde Dreher, Ludmilla und Rochus Illenseer, Pia und Bap- tist Heilig, Margarete Vollmer, Agathe Zim- mermann, Jahrtag: Adam Zimmermann) Kollekte ist für das Heilige Land 09.45 Uhr Baienfurt - Palmweihe auf dem Parkplatz 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit dem Chor- quartett des Kirchenchors 11.15 Uhr Baienfurt - Kleine Kirche „wir feiern Palm- sonntag“ Maskenpflicht während des Gottesdienstes Beichtgelegenheit und Bußfeier auf Ostern - „Lasst euch mit Gott versöhnen“ (2Kor 5,20) Beichtgelegenheit: Baienfurt: Sa, 2. April ab 17.30 Uhr Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Regelungen für den Gottesdienstbesuch: • Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend. • Zwischen Einzelpersonen und Familienverbänden/ Haushalten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Bänke sind gekennzeichnet - jede 2. Bank kann ge- nutzt werden - • Die Laufwege sind zu beachten. Wir bitten Sie ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mit- feiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Altkleidersammlung, Samstag, 02. April, ab 8.00 Uhr Am Samstag, 02. April wird wieder eine Sammlung ge- brauchter Kleidung zugunsten der Katholischen Hilfsor- ganisation „Aktion Hoffnung“ durchgeführt. Bitte stellen Sie den Sack mit Ihrer Kleiderspende erst am Sam- meltag bis 8.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. 2018 kamen auch wir in Baindt in den Genuss für unser Projekt in Bolivien. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke auf Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 24.03.2022 Seitens der ev. Kirchengemeinde wurde der Wunsch ge- äußert, dass ein wöchentliches Friedengebet abwech- selnd mit der kath./ev. Kirchengemeinde Baindt/Baienfurt stattfinden soll. Es wurde beschlossen, dass die kath. Kir- chengemeinde Baindt einmal im Monat ein Friedengebet am Sonntagabend um 18 Uhr bei der Kirche veranstaltet. Für den Kindergarten gibt es einige neue Anschaffungen: Ein defekter Drucker wird ersetzt, eine Hebel-Schneid-Ma- schine und diverse Spielgeräte für die Bewegungsbau- stelle werden angeschafft. Da das Gemeindehaus kaum benutzt wurde, kann dieses Jahr der Großputz ausfallen. Lediglich die Fensterschei- ben sollen geputzt werden. Die aktuellen Corona-Pandemie-Regelungen wurden be- sprochen: Das Reinigen der Kontaktflächen (Bänke) in Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 der Kirche kann entfallen, das Gotteslob kann wieder ausgelegt werden. Ordner-Dienste sollen in den kom- menden Wochen noch erhalten bleiben. Texte zu den Corona-Regeln sollen im Amtsblatt angepasst werden. Grundsätzlich kann das Gemeindehaus demnächst wie- der uneingeschränkt genutzt werden. Der Beschluss für die Öffnung des Gemeindehauses wird auf Ende April verschoben. Das Getränke-Sortiment wird davor noch angepasst und überarbeitet. Der Impulse-Ausschuss hat wieder mehrere Veranstal- tungen geplant. Im Februar war ein Vortrag von David Bösel zur Ju- gendarbeit „Mobile Junge Kirche“ mit Jugendlichen und KGR-Mitgliedern von Baindt und Baienfurt. Es wurde an- geregt, das Thema baldmöglichst wieder aufzugreifen und das weitere Vorgehen im Kirchengemeinderat und im Jugendausschuss zu besprechen. In Waldburg war eine Veranstaltung des Dekanats zur Weiterentwicklung der Nachbarschaftshilfe. Dort wurde vorgestellt, dass eine Fachstelle für organisierte Nach- barschaftshilfe, angegliedert an die Caritas, geschaffen werden soll. Der KGR war der Meinung, dass dieses The- ma mit der Leitung der Nachbarschaftshilfe gemeinsam mit beiden Kirchgemeinderäten Baindt und Baienfurt be- sprochen werden muss. Ökumenischer Outdoor Kinderbibeltag 2.4.2022 Verschoben Verschoben auf einen späteren Zeitpunkt ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entsprechenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 14:00, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden ACHTUNG!! Osterkerzen-Gestalten für Groß und Klein beginnt eine Stunde später um 15 Uhr!!! impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden ACHTUNG!! Osterkerzen-Gestalten für Groß und Klein beginnt eine Stunde später um 15 Uhr Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entsprechenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 15:00 Uhr, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herz- lich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze ge- hören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Me- thode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona-Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entspre- chenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 15:00 Uhr, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. Mt 20,28 Sonntag, 03. April Judika 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Kammermusik 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Mittwoch, 06. April 15.00 Uhr - 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Gehwegparken ist rücksichtslos... .... auch der Kinder wegen! Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Sonntag, 10. April Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit dem Posaunenchor 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 _________________________ Gedanken zum Wochenpsalm Der nächste Sonntag „Judika“ hat seinen Namen vom Ruf aus Psalm 43: Verhilf mir zu meinem Recht! 1 Verhilf mir zu meinem Recht, Gott! Vertritt mich vor Gericht gegen das Volk, das sich nicht an deine Gebote hält! Rette mich vor falschen und bösen Menschen! 3Sende dein Licht und deine Wahrheit! Sie sollen mich sicher führen. 5Was bist du so bedrückt, meine Seele? Warum bist du so aufgewühlt? Halte doch Ausschau nach Gott! Denn bald werde ich ihm wieder danken. Wenn ich nur sein Angesicht schaue, hat mir mein Gott schon geholfen. Ein Gebet, das auch heute Menschen Worte leiht, wenn sie weder ein noch aus wissen. Der Psalm lädt ein, mit den bedrängten Menschen ge- meinsam zu beten, um Rettung und um das Licht der Wahrheit, das Menschen aufwachen lässt aus dem Irr- glauben der Propaganda, die sie über Jahrzehnte ge- hört haben. Damit sie im Gegenüber wieder einen Menschen erken- nen, mit eigener Würde, mit eigenem Willen und nicht bloß einen Feind, der mit Gewalt herumgekriegt werden soll. Wer Gott wirklich begegnet, sieht seinen Mitmenschen mit anderen Augen und erlebt, wie sich dadurch das Le- ben mit Gottes Hilfe verändert. - Denn jede Veränderung fängt in den Köpfen und Herzen an - in der Begegnung mit einem „Du“! Gottes Segen dazu! - Ihr Martin Schöberl, Pfr. _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de _________________________ Der Psalm lädt ein, mit den bedrängten Menschen gemeinsam zu beten, um Rettung und um das Licht der Wahrheit, das Menschen aufwachen lässt aus dem Irrglauben der Propaganda, die sie über Jahrzehnte gehört haben. Damit sie im Gegenüber wieder einen Menschen erkennen, mit eigener Würde, mit eigenem Willen und nicht bloß einen Feind, der mit Gewalt herumgekriegt werden soll. Wer Gott wirklich begegnet, sieht seinen Mitmenschen mit anderen Augen und erlebt, wie sich dadurch das Leben mit Gottes Hilfe verändert. – Denn jede Veränderung fängt in den Köpfen und Herzen an – in der Begegnung mit einem „Du“! Gottes Segen dazu! – Ihr Martin Schöberl, Pfr. --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de --- Ökumenisches Friedensgebet auf dem Baienfurter Marktplatz Der Einladung zum Friedensgebet in der Ortsmitte folgten zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger und brachten damit auf anrührende Weise ihre Solidarität mit den Menschen zum Ausdruck, die in diesen Wochen in der Ukraine die Schrecken des Krieges erleben. Ökumenisches Friedensgebet auf dem Bai- enfurter Marktplatz Der Einladung zum Friedensgebet in der Orts- mitte folgten zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger und brachten damit auf anrührende Weise ihre Solidarität mit den Menschen zum Ausdruck, die in diesen Wochen in der Ukraine die Schrecken des Krieges erleben. Neben dem Jesuswort: „Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen“ kamen Stimmen von Menschen aus der Ukraine, aus Bela- rus und Russland, die für den Frieden einstehen, zum Klin- gen, sowie zahlreiche Friedenslieder - musikalisch beglei- tet vom Kirchenchor der Ev. Kirchengemeinde - darunter „Gib Frieden, Herr, gib Frieden: Denn trotzig und verzagt Neben dem Jesuswort: „Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen“ kamen Stimmen von Menschen aus der Ukraine, aus Belarus und Russland, die für den Frieden einstehen, zum Klingen, sowie zahlreiche Friedenslieder – musikalisch begleitet vom Kirchenchor der Ev. Kirchengemeinde – darunter „Gib Frieden, Herr, gib Frieden: Denn trotzig und verzagt hat sich das Herz geschieden von dem, was Liebe sagt! Gib Mut zum Händereichen, zur Rede, die nicht lügt, und mach aus uns ein Zeichen dafür, dass Friede siegt.“ Foto: Jörg Stratmann, Einstimmen des Chors vor dem Friedensgebet Eine der Teilnehmerinnen brachte nach dem Gebet zum Ausdruck, wie es viele erlebt haben: „Es hat einfach gutgetan, den Emotionen, die sich zur Zeit in einem aufstauen, im Singen ein Ventil zu geben.“ Dieses öffentliche Zeichen der überkonfessionellen Verbundenheit mit allen, die den Frieden suchen, soll eine Fortsetzung finden. – So sagten hinterher viele Stimmen. – Wobei wir natürlich sehr hoffen, dass der Anlass dafür schon bald nur noch Geschichte sein wird. Martin Schöberl, Pfr. --- Woche 5: Knoten lösen (1. Könige 3,16–28) Manche Situationen sind so verknotet, dass sich gar nichts mehr bewegt. Lähmender Stillstand – wie schafft man es, dass hier etwas weitergeht? Oft sind es Außenstehende, die das Fadenende finden und den Knoten lösen können. --- Ukraine-Nothilfe des Gustav-Adolf-Werkes Sie möchten den Menschen in der Ukraine helfen? Das Gustav-Adolf-Werk (GAW) hat langjährige Beziehungen zu evangelischen Kirchen in der Ukraine und in den Nachbarländern und kann so zielgenau helfen. hat sich das Herz geschie- den von dem, was Liebe sagt! Gib Mut zum Händerei- chen, zur Rede, die nicht lügt, und mach aus uns ein Zei- chen dafür, dass Friede siegt.“ Foto: Jörg Stratmann, Ein- stimmen des Chors vor dem Friedensgebet Eine der Teilnehmerinnen brachte nach dem Gebet zum Ausdruck, wie es viele erlebt haben: „Es hat einfach gut- getan, den Emotionen, die sich zur Zeit in einem auf- stauen, im Singen ein Ventil zu geben.“ Dieses öffentliche Zeichen der überkonfessionellen Ver- bundenheit mit allen, die den Frieden suchen, soll eine Fortsetzung finden. - So sagten hinterher viele Stimmen. - Wobei wir natürlich sehr hoffen, dass der Anlass dafür schon bald nur noch Geschichte sein wird. Martin Schöberl, Pfr. _________________________ Woche 5: Knoten lösen (1. Könige 3,16-28) Manche Situationen sind so verknotet, dass sich gar nichts mehr bewegt. Lähmender Stillstand - wie schafft man es, dass hier et- was weitergeht? Oft sind es Außenstehende, die das Fadenende finden und den Knoten lösen können. _________________________ Ukraine-Nothilfe des Gustav-Adolf-Werkes Auf der Homepage des GAW können Sie unter www.gaw- wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bankverbindung des GAW unter Angabe des Verwendungszwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Sie möchten den Menschen in der Ukraine helfen? Das Gustav-Adolf-Werk (GAW) hat langjährige Beziehungen zu evangelischen Kirchen in der Ukraine und in den Nachbar- ländern und kann so zielgenau helfen. Auf der Homepage des GAW können Sie unter www.gaw- wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bankverbindung des GAW unter Angabe des Verwendungszwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Auf der Home- page des GAW können Sie un- ter www.gaw-wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bank- verbindung des GAW unter Angabe des Verwendungs- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 zwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Frauenkreis am MITT- WOCH, den 13. April 2022 um 19:00 Uhr Wir beginnen wieder! Liebe Frauen, nun wollen auch wir wieder mit unse- ren Treffen beginnen. Ganz vorsichtig (Corona-Regeln) aber mit großer Freude nach so langer Zeit der Enthaltsamkeit. Wir wollen diesen Abend nutzen, um mit Lieselotte Schnü- rer über Esther, eine der großen Frauen in der Bibel zu sprechen. Sie wird auch als fromme Asketin gesehen und man empfahl sie den Christen als Vorbild für die Fasten- disziplin in der Passionszeit. So gesehen ein wunderbarer Bezug zur Karwoche. Bleibt alle gesund und trotz der Schwere der Zeit zuver- sichtlich, Gott behüte euch. Wir freuen uns auf euch, Euer Frauenkreis-TEAM Kreativer Montag startet wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns mon- tags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt zu treffen... Unsere nächsten Termine KM-Programm: 4.4. - Karin Beckert: „ Frühling auf Eiern“ mit Gouache oder Aquarell auf ausgeblasenen Eiern 11.4.- I. Allkemper:“Bald ist Ostern!“-Frühling auf Tellern und Tassen; Porzellanmalerei mit Eddingstiften 25.4. - Kein KM!!! 2.5. - Gerhard Hillmayr: „Landschaft - leicht“ Aquarell 9.5. - Annemarie Weber:“ Ein besonderer Schmuck zum Sommerkleid: alles gestrickt!“ 16.5. - Elli Duelli: „Blühende Bäume“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Am Montag, den 4.4.2022 wollen wir mit Karin Beckert den „Frühling auf Eiern“ entstehen lassen. Das könnte so oder ähnlich aussehen. Na, Lust auf Frühling? Dann bitte schnell anmelden. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Nachruf Im Alter von über 89 Jahren ist unser Ehrenmitglied Albert Vollmer gestorben. Der Tod unseres Sportkameraden macht uns tief betroffen und sehr traurig. Albert Vollmer wurde 1965 Mitglied im SV Baindt. In sei- ner 57-jährigen Mitgliedschaft hat er unseren Sportverein mitgestaltet und geprägt wie kaum eine andere Person. Seine Vereinslaufbahn in Baindt begann er als begeis- terter Fußballspieler und Leichtathlet. Als Sportdozent an der Pädagogischen Hochschule in Weingarten brachte er großes Wissen und hervorragende Kompetenz in Sachen Sport mit. Dies erwies sich im Nachhinein als Glücksfall für den SV Baindt. In dem Artikel Sport ist mehr als Spaß und Vergnügen, den Albert Vollmer 2009 in der Festschrift zum 50-jähri- gen Bestehen des SV Baindt veröffentlichte, schreibt er ... Bewegung ist für die körperliche und geistige Entwick- lung der Kinder lebensnotwendig. Diese Erkenntnis wur- de für mich sowohl im Schul- als auch im Vereinssport bestimmend. ... Es war eine Erkenntnis die er auch im SV Baindt mit Le- ben erfüllte und 1970 das Kinderturnern des SV Baindt ins Leben rief, welches er bis ins hohe Alter als Übungs- leiter betreute. Auch ich selbst hatte 1971 als Viertklässler im Kinderturnen meine erste Begegnung mit ihm. Als Abteilungsleiter Turnen war Albert Vollmer von 1970 bis 2002 Mitglied im Vorstand des SV Baindt, wo sein ho- her sportlicher Sachverstand stets gefragt war und für die richtigen Impulse sorgte. 1973 richtet der SV Baindt erstmals das Gemeindesport- fest aus. Leichtathletikwettbewerbe für Kinder und Ju- gendliche sowie die Abnahme des Sportabzeichens für Erwachsene waren hier immer ein besonderes Anliegen von Albert Vollmer. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Unter seiner Regie wurden ab 1978 auch Waldlauf-Wett- bewerbe im Rahmen der Gemeindesportwoche durch- geführt. Für sein vorbildliches Engagement und seine besonderen Verdienste wurde Albert Vollmer 1984 mit der goldenen Vereinsehrennadel des SV Baindt ausgezeichnet. Gesundheitssport im SV Baindt zu etablieren, war für Al- bert Vollmer eine Herzensangelegenheit. So wurden 1997 unter seiner Federführung 5 Veranstaltungen der Abteilung Turnen mit dem Zertifi- kat Pluspunkt Gesundheit ausgezeichnet und 1998 wurden 2 seiner Übungsleiterinnen ebenfalls mit dem Pluspunkt Gesundheit ausgezeichnet. Albert Vollmers große Leidenschaft war der Orientie- rungslauf. Seine großartigen Verdienste für diese Sport- art werden im Nachruf von Lothar Halder gewürdigt. In Würdigung seiner überragenden Verdienste erhielt Albert Vollmer 2003 mit der Ehrenmitgliedschaft die höchste Auszeichnung des SV Baindt. Auch im fortgeschrittenen Alter nahm er rege am Ver- einsleben teil. Bei den Jahreshauptversammlungen und den Helferfesten war Albert Vollmer ein gern gesehener Gast, beliebter Gesprächspartner und kompetenter Rat- geber. Albert Vollmer hat im SV Baindt Akzente gesetzt, die über seinen Tod hinweg in die Zukunft wirken werden. Sein beispielloses Engagement gepaart mit hoher Sachkom- petenz und Bescheidenheit im Auftreten werden immer Vorbild für uns sein. Wir gedenken Albert Vollmer in großer Dankbarkeit, freundschaftlicher Verbundenheit und tiefem mensch- lichen Respekt. Unser tief empfundenes Mitgefühl und unsere herzliche Anteilnahme gilt seiner Familie und seinen Angehörigen. Wolfgang Schneider, Vorsitzender Im Namen der Baindter Orientierungsläufer möchte ich auf ein langes, erfülltes und engagiertes Leben von Albert Vollmer für den Sport und für seine Herzensangelegen- heit, den Orientierungslauf zurückblicken. Seine Anstellung als Sportlehrer an der Pädagogischen Hochschule in Weingarten hat Albert Anfang der 1960 er Jahre ins Schussental nach Baindt gebracht, wo er nach wenigen Jahren auf dem Annaberg ein Haus für seine Familie baute. Als begeisterter Fußballer und Leichtathlet integriert er sich schnell im Baindter Sportverein, spielt Fußball und lässt sich dann aber bald von einem Sport infizieren, der sehr eng mit der Natur verbunden ist. Laufen im Wald, mit Karte und Kompass, über Stock und Stein, schnellst- möglich bestimmte Posten im Gelände anlaufen; Ein perfekter Wettkampfsport für einen der mehr will als nur Laufen. Mit höchsten Anforderungen an Körper und Geist. Es ist die Geburtsstunde des Orientierungslaufs in Baindt. Oder auch kurz nur „OL”, wie es alle in Baindt kennen- gelernt haben. Der Anfang ist mühsam, es fehlt die Grundlage des OL, die Karte. In mühevoller Feldarbeit kartiert Albert den Wald bei Fuchsenloch, mit Tusche und Pinsel entsteht die erste Spezialkarte, zunächst noch in schwarz-weiß, . 1976 findet der erste offizielle OL‘s des SV Baindt statt. Ein Jahr später wird die Karte dann fünffarbig und er- füllte damit das Reglement. 1980 entsteht dann die erste OL-Karte im Baindter Wald, sie wird „Egelsee“ genannt und auf den Klosterwiesen findet dann das erste Großereignis in Baindt statt. Deut- sche Meisterschaften locken knapp 500 Sportler aus ganz Deutschland in den Süden. Danach beginnt eine respektable Entwicklung. Früh be- ginnen die Söhne mit dem Sport. Nachbarn, Freunde und Bekannte stoßen dazu, behutsam trainiert Albert Vollmer seine Schützlinge, parallel hilft er mit, den Sport zu ent- wickeln. Er wird 1984 Landesfachwart im Schwäbischen Verband und prägt diese Entwicklung bis 2002. 1984 wird sein Sohn Norbert der erste Baindter im Na- tionaltrikot. Als Jugendlicher wird er fürs Nationalkader nominiert, Wolfgang Halder folgt ihm bald und im Sog der Beiden entwickeln sich weitere Talente, die OL-Grup- pe wird größer und größer. 13 Jahre ist der SV Baindt mit mindestens einem Läufer im Nationalkader vertreten. In der Zeit erfolgen Teilnahmen bei Weltcupläufen, Länderkämpfen und Weltmeisterschaften Für den SV Baindt sammeln die OL’er unzählige Landes- titel in allen Altersklassen, viele Medaillen bei Nationalen Meisterschaften und insgesamt vier Deutsche Meister- titel. Es werden weitere große Veranstaltungen in Baindt or- ganisiert und ausgetragen. Zuletzt 2008 mit einer weite- ren Deutschen Meisterschaft mit rund 700 Teilnehmern. Danach wird es ruhiger um den OL in Baindt. 40 Jahren nach dem ersten Wettkampf geht 2016 mit einem Landesranglistenlauf eine lange erfolgreiche Ära zu Ende. Albert Vollmer darf man als „Urvater” und Initiator des OL’s in Baindt bezeichnen. Er hat mit seiner unnachahm- lichen Art viele Kinder und Jugendlichen aber auch Er- wachsene für diesen schönen Natursport motivieren kön- nen. Mit Anfang 30 kam Albert Vollmer nach Baindt und fand dort mit seiner jungen Familie einen Lebensmittelpunkt, an dem er sich in vielfältiger Art und Weise im Gemein- de- und Vereinsleben engagiert hat. Mit 89 Jahren endet ein erfülltes und überaus aktives Leben. Unsere herzliche Anteilnahme gilt seinen Söhnen Stefan und Norbert, seinen Enkelkindern und allen Angehörigen. Lieber Albert, wir haben Dir viel zu verdanken. Ruhe in Frieden. Lothar Halder, Abteilungsleiter Orientierungslauf B-Juniorinnen siegen im Nachholspiel SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergat- reute) - SV Nufringen 1:0 Vor dem Start der Rückrunde im April hatten wir letztes Wochenende zunächst noch ein Nachholspiel aus der Hinrunde zu bestreiten. Wir konnten mit einem starken Kader antreten und so standen wir hin- ten sicher, hatten im Mittelfeld Zugriff und kombinierten uns immer wieder gefährlich nach vorne. In der 17. Minute steckte Martha den Ball gekonnt durch die gegnerische Abwehr, Magdalena zündete ihren ‚Turbo‘ und hob den Ball aus vollem Lauf geschickt über die Torspielerin direkt unter die Latte. Wir blieben weiter dran und erarbeite- ten uns noch einige gefährliche Torchancen durch Mona und Magdalena, die das Spiel frühzeitig hätten entschei- den können, nutzen sie aber leider nicht. In der zweiten Halbzeit verloren wir leider etwas den Faden, vielleicht aus Angst die knappe Führung aus der Hand zu geben, doch wir schafften es durch eine sehr gute Verteidigung, das Spiel siegreich nach Hause zu fahren. Insgesamt ein verdienter Sieg, insbesondere durch die überlegene ers- te Halbzeit. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Es spielten: Tabea Lins (T), Angelina Bühler, Scarlett Po- grzeba, Lorena Bürk, Vivienne Wertmann, Marie Strobel, Laura Bauhofer, Marta Stöhr, Hedda Said, Sophia Schai- rer, Tabea Schauffler, Hanna Steidle, Magdalena Ditt- mann, Mona Eiberle, Nora Lüttmann. Deutlicher Auswärtssieg in Aulendorf SG Aulendorf - SV Baindt 3:9 (2:4) Am vierten Rückrundenspieltag gastierte der SVB bei sommerlichen Temperaturen bei der SG aus Aulendorf, die in der Rückrunde mit Unentschieden gegen die Top- teams aus Wilhelmsdorf und Vogt bereits aufhorchen ließ. Trotz dieser beiden Achtungserfolge ging der SVB als klarer Favorit in die Partie, in welcher Trainer Micha- el Gauder nach zwei Remis in Folge wieder etwas mehr Leichtigkeit und Spielfreude von seiner Mannschaft sehen wollte. Personell rückten, im Vergleich zum Spitzenspiel gegen Vogt, Yannick Spohn und Sebastian Saile für die Jan Fischer und Tobias Szeibel (beide verletzt) in die An- fangsformation. Die Zuschauer im Stadion am Lehmgrubenweg bekamen von Beginn an eine spektakuläre Partie zu sehen, in der beide Teams zielstrebig nach vorne agierten. Nach eini- gen Halbchancen zu Beginn, spielte der SVB nach einer Viertelstunde Außenverteidiger Saile über rechts schön frei, der mit seiner butterweichen Flanke Philipp Boen- ke am langen Pfosten fand. Dieser bedankte sich und nickte zum 0:1 ein. Doch die Aulendorfer zeigten sich von diesem frühen Rückstand kaum geschockt und bereite- ten der Baindter Defensive mit langen Bällen auf Spie- lertrainer Andreas Krenzler einige Probleme. Zunächst rettete noch der Pfosten für die Baindter, doch in der 25. Minute sollte dann der verdiente Ausgleich für die SGA folgen. Nach einem eigentlich klaren Foul an den Baind- ter Kapitän Phillip Thoma, konterten die Gastgeber den SVB aus und Allgäuer überwand Luca Wetzel mit einem herrlichem Lupfer von der Strafraumkante. Auch wenn Krenzler wenig später sogar noch fast die Führung auf dem Fuß hatte, arbeitete sich der SVB wieder besser ins Spiel. Diesmal spielte Außenverteidiger Nummer 2, Lukas Walser, mit einem langen Ball hinter die Abwehrkette, den in den Strafraum eingestarteten „Freigeist“ Spohn frei. Dieser legte den Ball clever zu Boenke quer, der das 1:2 markierte. Vor allem Spohn fand nun Spaß an der Partie, ließ kurze Zeit später einen Verteidiger mit einem (Anm. d. Red. nicht ganz perfekten) Zidane-Trick hinter sich und brachte seine Hereingabe erneut zum freiste- henden Boenke. Dieser vollstreckte per Flugkopfball und machte damit seinen Hattrick nach 38 Minuten perfekt. Auch wenn die SGA mit einem direkten Freistoßtor zwi- schenzeitlich nochmal verkürzen konnte, stellte Jonathan Dischl kurz vor der Pause wieder den alten Abstand her, nachdem Boenke eine Flanke von Saile auf den Stürmer abtropfen ließ. Trotz sechs Toren im ersten Durchgang, sollte auch die zweite Hälfte noch einiges zu bieten haben. So setzte Rechtsaußen Ylber Xhafa drei Minuten nach seiner Ein- wechselung zum Sololauf an und schlenzte den Ball in Ar- jen-Robben-Manier mit links ins lange Eck - 2:5. Die letzten Zweifel an einem Comeback der Aulendorfer beseitigte dann das Sturmduo Dischl-Boenke mit einem Doppel- schlag in Minute 56 und 58. Erst beförderte Dischl, einen von Mika Dantona abgewehrten Schuss, über die Torlinie und bediente zwei Minuten später mustergültig Boenke im Strafraum, der aus halblinker Position dem Torhüter keine Abwehrchance ließ. Mit einem Spielstand von 2:7 nach 60 Minuten schaltete der SVB einen Gang zurück, der mögliche wöchentliche Kasten der Familienbrauerei Stolz für die meisten Spieltagstore trieb die Mannschaft jedoch zu weiteren Offensivaktionen an. In der 80. Minute wurde dafür Xhafa von Nico Geggier über links in Szene gesetzt, dessen Flanke der eingewechselte Phillipp Kneisl am langen Pfosten per Kopf vollendete. Auch wenn der SGA nach einem Abstimmungsfehler in der Baindter Hin- termannschaft noch der dritte Tagestreffer gelang, mar- kierte in der 89. Minute Xhafa nach Vorlage von Dantona den Schlusspunkt. Im Kampf um die Meisterschaft gelingt dem SVB mit 20 Toren, zwei Siegen aber auch zwei Remis ein kurioser Start in die Rückrunde, der jedoch weiterhin Tabellenplatz 1 bedeutet. Nach zwei etwas zähen Partien, war die von Gauder geforderte Spielfreude in allen Mannschaftstei- len endlich wieder zu beobachten. An diese Leistung gilt es am kommenden Donnerstag im Nachholspiel gegen den SV Wolpertswende anzuknüpfen. Es spielten: Luca Wetzel - Lukas Walser, Denis Schi- manowski (46. Ylber Xhafa), Michael Brugger, Sebasti- an Saile(62. Florian Vollmer) - Yannick Spohn(71. Philipp Kneisl), Marko Szeibel, Mika Dantona, Phillip Thoma - Jo- nathan Dischl, Philipp Boenke(75. Nico Geggier) SG Aulendorf II - SV Baindt II 1:3 (1:2) Mit einem soliden Unentschieden gegen den SV Vogt II im Gepäck, gastierte der SVB II am Sonntagmittag beim Tabellenneunten aus Aulendorf. Die „Zweite“ zeigte sich in der Anfangsphase uninspiriert und fehleranfällig und kassierte in der 23. Minute nach einem Konter folgerichtig das 1:0. Im Anschluss wurde das Team von Timo Geggier aber besser und glich durch einen Fernschuss von Niklas Späth in der 35. Minute zum 1:1 aus. Am Abend zuvor hatte er sich im „Grünen Berg“ scheinbar noch etwas Mut für diesen Schuss angetrunken. Nur einige Sekunden später folgte dann auf kuriose Weise bereits das 1:2 - einen et- was zu festen Rückpass lenkte der Keeper der SGA un- freiwillig ins eigene Tor. Beflügelt von der Führung stand der SVB II in der Defensive nun stabiler und konnte auch offensiv weiterhin Akzente setzen. In der zweiten Hälfte bediente dann Ferhat Ünalan mit einem Pass, der an Ri- cardo Quaresma erinnerte, Stürmer Max Schmidt, welcher in der 63. Minute für die Entscheidung sorgte. Damit fährt die „Zweite“ mit einem verdienten Sieg den ersten Dreier in der Rückrunde ein und trifft bereits am Mittwoch im Nachholspiel auf den SV Wolpertswende II. Es spielten: Fabian Erb - Niklas Hugger, Sebastian Brenner (66. Rabie Akaiber), Patrick Späth, Dennis Hecht (66. Luca Lauriola)- Jannik Küchler (79. Lukas Grabherr), Albert Fi- scher, Niklas Späth (55. Moritz Gresser), Ferhat Ünalan, Kai Kostka - Max Schmidt Vorschau: Sonntag, 02.04.2022: Beide Mannschaften haben am Wochenende spielfrei. Mittwoch, 06.04.2022: Bezirkspokal 3. Runde 18.00 Uhr: SV Baindt - TSV Tettnang Frauen verteidigen Tabellenführung SV Fronhofen - SV Baindt 0:3 Vergangenen Sonntag traten die Damen des SV Baindt gegen die Damen des SV Fronhofen an. Beide Mann- schaften starteten motiviert ins Spiel, wodurch sich auf beiden Seiten einige Chancen ergaben, die jedoch zu- nächst erfolglos blieben. Die Baindter Damen kombinier- Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 ten gut und kamen einige Male gefährlich vors gegne- rische Tor. In der 25. Minute schoss Ramona Schnell den Ball aus ca. 25 Metern einfach mal aufs Tor und traf ge- zielt in die obere Ecke zum 0:1 für den SV Baindt. Trotz der Freude über die Führung gab der SV Baindt nicht nach und dominierte das Spiel bis zur Halbzeitpause, konnte aber keinen Treffer mehr landen. Obwohl die Gegnerin- nen mit dem Willen auf einen schnellen Ausgleich auf das Feld zurückkamen, drängten die Baindterinnen weiter und in der 57. Minute bekamen die Baindter Damen ein Freistoß in gutem Winkel zum Tor zugesprochen, den Ta- mara Sperle (C) verwandelte und so die Führung für ihre Mannschaft ausbaute. Die Damen aus Fronhofen ließen sich aber nicht unterkriegen und erarbeiteten sich noch einige gute Torchancen, die aber entweder von der Ab- wehr oder unserer souveränen Torfrau Marlene Schäfer abgewehrt wurden. Den Abschluss machte Ana Traub, die in in der 90. Minute, nach einer Ecke, präzise in die rechte untere Ecke traf. So fuhren die Baindter Damen mit einem 0:3-Sieg nach Hause und verteidigten ihren Platz an der Tabellenspitze. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Marlene Schäfer (T), Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Mariella Pedrazzoli, Lisa Meschenmoser, Ana Traub, Muriel Zum- brock, Tamara Sperle (C), Ramona Schnell, Julia Klein, Lara Herde, Lena Schäfer Nach dem abgesagten Spiel am 20.03. bekamen die Da- men des SV Baindt drei Punkte zugesprochen. Diesen Sonntag spielen sie in Baindt um 10:30 Uhr gegen den TSV Schlachters. TC Baindt e.V. Frühjahrsputz im Vereinsheim Am Freitag, 08.04.2022 ab 14 Uhr freuen wir uns auf viele Helfer*innen. Wer mitarbeiten möchte, bitte kurz bei Mari- on Grabherr per Whatsapp unter 0174 9250499 melden. Silvia und Marion vom Bewirtungsteam Liebe Mitglieder, www.tc-baindt.de es gibt Veränderungen bei der Be- wirtung des Vereinsheims. Die Infos könnt ihr auf unserer Vereins-Web- seite nachlesen. Schaut doch mal dort vorbei! Die Vorstandschaft Die Sommersaison 2022 steht vor der Tür Werden Sie Schnuppermitglied beim TC Baindt - Freies Spiel während einer ganzen Saison, ausgenom- men an den Abenden, an denen während der Ver- bandsrunde (bis Ende Juli) 4 Plätze durch Training be- legt sind; Trainingszeiten siehe Aushang am Schwarzen Brett - Spielen beim Hobbytreff am Freitagabend von 19:00 - 20:30 Uhr; teilweise unter Anleitung von Mitgliedern - Spielgebühr: Erwachsene für eine Saison 50,- € Haben wir Sie neugierig gemacht? - kommen Sie einfach auf unsere Anlage - lesen Sie unsere Broschüre - schauen Sie auf unsere Homepage Wir freuen uns auf Sie! Kontakt: Sibylle Boenke, 1.Vorsitzende, Tel: 07502/1740 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Dienstag, 05. April 2022 kommt Herr Bernd Neu- ner, Konditormeister aus Bergatreute, zu uns in den Bi- schof-Sproll Saal nach Baindt und zeigt uns Tipps und Tricks zu Tortenverzierungen für besondere Anlässe. Be- ginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Terminvorschau: 18.05.2022 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche in Baindt m. d. Gemeindereferentin Frau Lehmann. Bei schönem Wetter im Pfarrgarten. 01.06.2022 19.00 Uhr Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Wir eröffnen die Grillsaison: Vielseitige Grillideen m. regiona- len Beilagen 12.07.2022 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal in Baindt, Haupt- versammlung m. Wahlen. Anschließend Eisverkostung von der Eisdiele La dolce Vita. Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herz- lich zu unserer Mitgliederversammlung der Landjugend am Samstag, den 23.04.2022 um 17:30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Die Tages- ordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Im Anschluss dazu findet unser Jahresessen wie gewohnt Jägerhäusle in Aulendorf statt Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Viele Grüße Patrick Späth Theresa Konzett 1. Vorstand 1. Vorständin Einladung Jahreshauptversammlung Förderverein Liebe Mitglieder, ich lade Euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung des Fördervereins am Samstag, den 23.04.2022 um 17:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes 2. Bericht des Schatzmeisters und des Rechnungsprüfers 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 5. Sonstiges Über euer zahlreiches Erscheinen freue ich mich. Viele Grüße Florian Kränkle, 1. Vorstand Blutreitergruppe Georgsritt und Georgsfest in Bergatreu- te Gwigg Die Blutfreitagsgemeinschaft Bergatreute e.V. teilt mit, dass der Georgsritt mit Georgs- Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 fest am Samstag und Sonntag, den 14. und 15. Mai 2022 stattfindet. Treffpunkt und Aufstellung der Gruppen ist wie in den vergangenen Jahren am Sonntag um 9:00 Uhr vor dem Hof Brauchle in der Schwedengasse in Gwigg. Der im Rahmenterminkalender 2022 der Gemeinde Baindt enthaltene Termin am Sonntag, den 24. April 2022, entfällt somit. Jahreshauptversammlung der Blutreitergruppe Baindt Die im Rahmenterminkalender angekündigte Jahres- hauptversammlung der Blutreitergruppe am Freitag, den 22. April 2022, findet um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal statt. Volleyball LJ Baindt Heimspieltag VLJ 2 und nächste Spiele Zum Heimspieltag am vergangenen Sams- tag waren der VC Oberteuringen und die BSG Immenstaad Dornier in Vollbesetzung angereist. So ist es nicht verwunderlich, dass es bereits im ersten Satz gegen Oberteuringen heiß herging (24:26). Im zweiten Satz kämpften sich die Gastgeber mit einer starken Aufschlagserie unseres Routiniers zurück in ein himmlisches Spiel mit aussagekräftigem Endstand (25:15). Und auch im dritten Satz fehlte es nicht an Kampfeswil- len. Obwohl die Baindter mit 4:13 hinten lagen, ermög- lichte auch hier eine starke Aufschlagserie den Ausgleich zum Stand von 18:18. Ein weiteres Hämmerle brachte die Mannschaft zwar in gute Schlagdistanz, letztendlich ging der Sieg allerdings an Oberteuringen (22:25). Im Spiel gegen Immenstaad traten verletzungsbedingt zunächst vier Frauen und zwei Männer (statt vier Män- nern und zwei Frauen) an. Diesmal spielten die Baindter vor allem mit Köpfchen - die Männer im wörtlichen und die Damen im übertragenen Sinne (16:25). Ein weiterer Verletzungsausfall sorgte dafür, dass im zweiten Satz auf einmal fünf Frauen und ein Hirschmann auf der Baindter Seite standen. Mit absolutem Willen, viel Laufbereitschaft, lautstarkem Fanclub und ungebrochenem Teamgeist konnten die Gastgeber diesen Satz für sich gewinnen (25:23). Auch im dritten Satz wurde fabelhaftes Volleyball geboten und trotz Niederlage ohrenbetäubend gejubelt (24:26). Glückwunsch zu den zwei gewonnenen Punkten. Beim anschließenden Ausklang dieses gelungenen Heim- spieltages sammelten die Sportler der Volleyball Landju- gend bei einer Versteigerung außerdem noch Spenden für die Ukraine. Der Betrag von 150€ geht an das Begeg- nungscafé des DRK Baienfurt-Baindt. Ein herzlicher Dank geht hierbei an Achim vom Grünen Berg und an BUDE Team3, die uns so großzügig unterstützt haben. Bereits am Samstag, 02.04.2022 steht das nächste Spiel der VLJ 1 in Kressbronn an und am 07.04.2022 holt die VLJ 2 ihr Spiel gegen Langenargen Red Hots nach. Basar Baindt Neues vom Basar Team Baindt! Flohmarkt „Rund ums Kind“ 14.05.2022 von 10 bis 13 Uhr auf dem Schulhof der Klosterwiesenschule Baindt Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe beginnt am 30.04.2022. Den Link dazu und weitere Infos findet Ihr auf Facebook Kinderbasar Baindt. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Geflüchtete tauschen sich im DRK-Begegnungscafé aus Über 50 Frauen und Kinder aus der Ukraine sind am Dienstagnachmittag zum ersten Begegnungscafé für Geflüchtete ins DRK-Heim gekommen. Die DRK-Bereit- schaft Baienfurt Baindt hatte eingeladen und den Frauen und Kindern bei Kaffee und Kuchen eine Austauschplatt- form angeboten. „Uns war es wichtig, dass sich die Geflüchteten, die private Unterkünfte in Baienfurt und Baindt gefunden haben, aus- tauschen und vernetzen können. Dabei entstand die Idee dieses DRK-Begegnungscafés“ sagt Tobias Nestle, stell- vertretender Bereitschaftsleiter des DRK Baienfurt-Baindt und Kopf des Organisationsteams. Die Rotkreuz’ler wollen dieses Café vorerst jeden Dienstag ab 15 Uhr anbieten. Geplant sind auch Informationsvorträge zu regionalen Angeboten und Unterstützungsleistungen. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Dabei werden sie von beiden Gemeinden unterstützt. „Wir freuen uns, dass Sie bei uns sind, auch wenn der Anlass ein trauriger ist. Wir wollen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen.“ sagte etwa die Baindter Bürgermeisterin Simo- ne Rürup bei der Auftaktveranstaltung. Baienfurts Bür- germeister Günter A. Binder ergänzt: „Die Türen unserer Rathäuser stehen Ihnen offen, wenn Sie etwas brauchen.“ Dieter Meschenmoser, Präsident des DRK-Kreisverbands Ravensburg, betonte in seinem Grußwort, dass das DRK einen wichtigen Beitrag in diesen humanitär schwierigen Zeiten leisten möchte und er froh ist, dass die Helferinnen und Helfer aus Baienfurt und Baindt diese Idee aufgegrif- fen haben. Der sehr gut gefüllte Raum gebe ihnen recht. Die erste Veranstaltung hat gezeigt, dass der Bedarf hoch ist. Fragen nach Kleidung, Wohnraum, Geldzuwendungen, Kinderbetreuung und auch zu anderen alltäglichen The- men brennen den Geflüchteten unter den Nägeln. Auch für Menschen, die Geflüchtete gerne mit privaten Angeboten unterstützen möchten, hat das DRK-Team eine Idee. „Wir wollen ein Activity-Board einführen. Die Menschen aus dem ganzen Landkreis können hier private Angebote anpinnen, die wir an die Frauen und Kinder wei- tergeben. Das kann eine Einladung zu einem Spieleabend, ein gemeinsamer Ausflug oder eine andere gemeinsame Aktivität sein. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.“ sagt Tobias Nestle. „Wir wollen den Geflüchteten einfach einen bestmöglichen und unbeschwerten Start in unse- rem Land ermöglichen.“ Wer das Begegnungscafé zum Beispiel mit einer Ku- chenspende oder auch mit Tatkraft unterstützen möchte, kann sich gerne bei Tobias Nestle, E-Mail tobias.nestle@drk-baienfurt-baindt.de melden. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von Röhrenmoos durch das Karbachtal Vom Großweiher bei Röhrenmoos geht es über den Stützenberger Tobel zur Leupolz- mühle. Durch Krottental und das Naturschutzgebiet Kar- bachtal wird der Parkplatz erreicht. Wann: Dienstag 12.04.2022 um 12.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten Gehzeit: ca. 3 1/2 Std./ 12 Km/ 200 Hm, Fahrpreis: 9,00 € für Mitglieder Einkehr ist vorgesehen nach der Wanderung, Rückkehr ca. 18.00 Uhr Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk (Wechselschuhe) Bitte die aktuellen Pandemie - Regeln beachten Anmeldung ab 08.04.2022 T. 0151-12952100 (über AB) Wanderführung: Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20.00 Uhr am Vortag, T. 0151-12998910 Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Frühlingsausflug vom VdK Ortsverband Weingarten Das Reiseziel vom Frühlingsausflug vom VdK Ortsver- band Weingarten war diesmal das Zuckergässle in Langenenslingen bei der Bäckerei Stehle Nach der langen Auszeit durch die Corona-Pandemie lud die Vorsitzende Karin Maucher ihre Mitglieder zu diesem schönen Ausflug ein. Abfahrt am Festplatz in Weingarten um 10:15 Uhr nach der vorgeschriebenen Corona-Verordnung und Kontrolle. Zu Anfang konnte man den Behindertenbus der Firma Bühler aus Wilhemsdorf besichtigen. Lt. dem Busfahrer Herrn Steinacher gibt es nur 2 solche Behindertenbusse in unserer Region. Es war sehr interessant. Danach ging es los. Die Vorsitzende hatte wieder Butterseelen und Butterhörnchen bei der Bäckerei Frick gekauft. In Bad Saulgau bei der Therme machten wir Pause und es gab das Vesper. Danach hatten wir noch Zeit die schöne Parkanlage bei der Therme zu besichtigen und zum Ver- weilen. Um 13:30 Uhr trafen wir bei der Bäckerei Stehle in Langenenslingen ein. Dort wurden wir schon von Herrn Stehle erwartet und in den großen Saal geführt. In der gläsernen Zuckerbäckerei bei gemütlichem und moder- nen Ambiente hatten wir die Möglichkeit einen Einblick in das handwrklichen Zuckerarbeiten wie vor 150 Jahren zu bekommen. Zu Anfang gab es Kuchen und Kaffee, dann begann Herr Stehle mit der Aufführung. Es war sehr aufschlussreich und nicht langweilig, man mußte auch viel lachen, wie er das alles erzählte. Ein Mitglied mußte den Topf rüh- ren,damit die Zuckermasse nicht einklebt und ein Mitglied mußte dann die Bonbonwalze betätigen, dass die Bon- bons ausgefalzt werden konnten. Diese Aufführung war sehr interessant. Danach gab es Leberkäse mit Briegele zum Abendessen. Zum Ende konnten wir noch einkaufen nach Herzenslust. Die roten und braunen Osterhasen, sowie die vielen an- deren leckeren Sachen verführten uns zum Großeinkauf für Ostern. So ging ein schöner sonniger Frühlingstag zu Ende, wir hatten allen unsere große Freude, dass wir wieder ver- reisen durften. Die mitgereisten Mitglieder waren sehr angetan über die gut organisierte Reise und bedankten sich herzlichst bei der Vorsitzenden. Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Jahreshauptversammlung 2022 Besonders freuen konnten sich die zahlreich im ev. Ge- meindehaus versammelten DLRG-Mitglieder über die Teilnahme von Herrn Bürgermeister Günther A. Binder sowie der Vorsitzenden des DLRG Bezirks Ravensburg, Hannah Brenner und der Vorsitzenden des Fördervereins Hallenbad Baienfurt, Carola Resch-Seidenath. Rainer Müller berichtet, dass die Ortsgruppe in einem stabilen Zustand ist und er hofft, dass nun der Normalbe- Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 trieb konstant laufen kann. Mitgliederstand: 373 Mitglieder (trotz Corona sind nur 17 Personen ausgetreten), davon sind 224 Mitglieder zwischen 0 - 18 Jahren. Der Bau der Garage geht in die Endphase. Von den Ge- meinden kam die Erlaubnis, eine Beschilderung der DLRG anzubringen. Durch einen großzügigen Zuschuss der Fir- ma Bosch können jetzt Stühle und Tische beschaffen werden. Am 22. Mai wird zusammen mit den anderen Vereinen (DRK und Kunstkreis) ein Tag der offenen Tür veranstaltet. Leider ist unser Ehrenmitglied Albert Vollmer vergangene Woche überraschend gestorben. Gemeinsam wird Herrn Albert Vollmer und allen anderen verstorbenen Mitglie- dern in einer Gedenkminute gedacht. Wir trauern um unser Ehrenmitglied Albert Vollmer, der am 19.03.2022 von uns gegangen ist. Er war seit 1960 Mitglied der DLRG und seit 1969 als Lehr- scheininhaber in der Rettungsschwimmausbildung tätig. Mit großem Engagement unterrichtete er noch bis vor wenigen Jahren wöchentlich im Baienfurter Hallenbad Kinder und jugendliche. Er war bis zuletzt bei unseren Wettkämpfen als Wettkampfrichter eifrig dabei. Und wie stolz war er, wenn die Kinder seiner Trainingsgruppen Medaillen erhielten. Unzählige Kinder haben bei ihm das Schwimmen erlernt und viele junge Ausbilder*innen konn- ten von seiner Erfahrung lernen und sich durch seine Leidenschaft anstecken lassen. Wir in der DLRG werden Albert Vollmer als engagierten Ausbilder immer in unse- rem Bewusstsein und als treuen Kameraden in unseren Herzen bewahren. In tiefer Trauer DLRG OG Baienfurt, Vorsitzender Rainer Müller DLRG Bezirk Ravensburg, Vorsitzende Hannah Brenner Patrick Gebhard (stellvertretender Leiter Wasserrettungs- dienst) berichtet, dass es mehrere Einsätze und Übungen der Wasserrettungsgruppe im vergangenen Jahr gab. Ei- nige Rettungsschwimmer bildeten sich im Einsatztauchen, Strömungsretten, und Seiltechnik weiter. Das Jugend- einsatzteam (JET) traf sich regelmäßig zum Austausch. Agnes Müller berichtet, dass coronabedingt im Jahr 2021 nur 10 Trainingsabende statt 40 stattfinden konnten. Seit dem Re-Start vor drei Wochen sind tatsächlich fast alle Kinder und Jugendlichen wieder im Training und freuen sich sehr darüber. Die Trainer haben ihre Lizenzen durch Fortbildungen verlängert, außerdem hospitierten Lehr- scheinanwärter aus Altshausen und Bad Waldsee bei uns im Training. Trotz Einschränkungen konnten folgende Ab- zeichen ausgestellt werden: 4 Seepferdchen, 36 Schwim- mabzeichen, 27 Rettungsschwimmabzeichen. Neben dem normalen Training gab es eine Vereinsmeisterschaft. Da eine offizielle Siegerehrung nicht möglich war, verteilten einige Trainer die Urkunden an alle Teilnehmer. Die Leiterin Wirtschaft und Finanzen Renate Walter be- dankt sich bei ihrer Stellvertreterin Charlotte Knöpfler, welche die Barkasse vorbildlich führt und bei den Kas- senprüfern Andreas Entner und Ann-Kathrin Pfau. An- schließend stellt sie den Haushaltsplan 2022 und den Jahresabschluss 2021 vor. Die Kasse wurde am 09. März 2022 geprüft und für einwandfrei befunden. Herr Binder bedankt sich bei Rainer und Agnes Müller, al- len Mitgliedern und Mitwirkenden und ermutigt zum „Vor- wärtsdenken“ nach der herausfordernden Corona-Zeit. Er versichert, dass die Gemeinde gerne die DLRG unterstützt und sich freut über das große Engagement dieses Vereins. Herr Binder beantragt die Entlastung der Vorstandschaft. Die Jugendleiterinnen Julia Leonhard und Sabrina Gi- witsch beginnen mit einem Rückblick, der Ferienpro- gramm und Spielenachmittag umfasst. Im Spätherbst fanden Jugendleiterwahlen statt und es gibt ein neues Gremium: Julia Leonhard (Jugendleiterin), Sabrina Gi- witsch (stellvertretende Jugendleiterin), Lea Staudinger (Öffentlichkeitsarbeit), Leonie Hamm (Ressort Jugend), Jil Harder (Ressort Jugend), Renate Walter (Kasse). Die neue Jugendleitung hatte bereits die ersten Planungs- treffen für 2022 und hofft, dass die Pläne (Ausflüge, Ak- tionen usw.) durchgeführt werden können. Rainer Müller bedankte sich bereits vor der Versamm- lung bei Ann-Kathrin Pfau für ihre bisherige Arbeit als Jugendleiterin. Die Bezirksvorsitzende Hannah Brenner hebt ihre Zuge- hörigkeit zur „Familie“ der DLRG OG Baienfurt vor und betont, dass Baienfurt sehr aktiv und engagiert ist. An- schließend führen Hannah Brenner und Rainer Müller gemeinsam die Ehrungen für langjährige Mitgliedschaf- ten durch. Geehrt für 10-jährige Mitgliedschaft werden: Leonie Schmid, Lea Staudinger, Jasmin Dankwardt, Jannik Heinzler, Anna Müller, Simon Staab, Annika Geßler, Sa- mira Marquardt, Finia-Lynn Pfeifer, Lisa Svoboda, Mir- ja-Amele Pfeifer, Stefanie Schad, Claudia Wöllhaf, Chris- toph Müller-Henker. Für 25-jährige Treue werden geehrt: Manuel Keller, Pa- trick Pfau. Rainer Müller betont das Besondere am ehrenamtlichen Engagement in der DLRG. Er bedankt sich bei allen Akti- ven und Unterstützern sowie bei der Gemeinde Baienfurt für die breite finanzielle und moralische Unterstützung. DLRG Ortsgruppe Baienfurt Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Die diesjährige, ordentliche Hauptversammlung (nach § 12 der Satzung) wurde laut Vorstandssitzung vom 9. Februar 2022 festgelegt auf: Freitag, 8. April 2022, um 18:00 Uhr im Gasthof Bräuhäusle Baienfurt Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Totenehrung 3. Rückblick Jahresbericht 4. Geschäfts- und Kassenbericht 5. Bericht der Revisoren 6. Diskussion der Berichte Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 7. Entlastung des Vorstandes mit Antrag auf Einzelent- lastung 8. Wahl neuer Vorstand und Vereinsausschuss 9. Vorstellung des Haushaltplans für 2022 10. Anträge und Verschiedenes Wir bitten Sie, zu unserer Jahreshauptversammlung zahl- reich zu erscheinen, auch Gäste oder Bekannte aus Ihrem Umkreis sind stets willkommen. Selbstverständlich findet die Versammlung nur unter Beachtung der aktuellen Co- rona-Verordnungen statt. Nach § 13 Absatz 2 der Satzung können Anträge zur Hauptversammlung nur in schriftlicher Form, bis Frei- tag, 25. März 2022 beim 2. Vorsitzenden Hans Schmid eingereicht werden. Da der 1. Vorsitzende, Thomas Bernhardt, aus uns bisher unbekannten Gründen, sein Ehrenamt seit fast 8 Mona- ten nicht mehr wahrnimmt, ist eine Neubesetzung hierzu und auch weiterer Funktionen erforderlich, da weitere Personen zur Wiederwahl nicht zur Verfügung stehen. Daher bitten wir Sie erneut um Ihre aktive Mitarbeit in un- serem Verein. Eventuelle Interessenten melden sich bitte im Voraus oder zur Versammlung beim 2. Vorsitzenden Hans Schmid. Hans Schmid, 2. Vorsitzender Deutsches Rotes Kreuz Jede Blutspende zählt! Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Blut- spende Täglich werden Blutspenden für die Heilung und Lebens- rettung von Patienten dringend benötigt. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit von Blut können keine Reserven aufgebaut werden. Daher bittet das DRK alle Gesunden zur Blutspende am: Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gemeinnützige GmbH 6782-162, E-Mail: e.weck@blutspende.de Frankfurt am Main Pressemitteilung März 2022 Blutspende zählt! Auch bei schönem Wetter. dringend zur Blutspende. Blutspenden für die Heilung und Lebensrettung von Patienten dringend durch die kurze Haltbarkeit von Blut können keine Reserven Blutplättchen (Thrombozyten) sind maximal 4 Tage haltbar, die (Erythrozyten) bis zu 42 Tage und das Blutplasma ca. zwei Jahre Spendewilligen auch trotz des schönen Wetters und der zahlreichen sich einen Termin zur Blutspende einzuplanen und zu alle Gesunden zur Blutspende am: 13.04.2022 Uhr 5/1 ßenau Spender muss im Vorfeld ein Termin reserviert werden. Termine finden Sie online unter: terminreservierung.blutspende.de Blutspendeterminen gilt die 3G-Regel! bundesweit stark angestiegenen Corona-Neuinfektionen erhalten Menschen Zutritt zum Blutspendelokal, die den Status geimpft, erfüllen. Bitte entsprechende Nachweise mitbringen (Antigen- als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Um ereMenschenansammlungen vor Ort zu vermeiden, können Blutspendetermin vor Ort angeboten werden. CoV-2-Impfung können Sie, vorausgesetzt Sie fühlen sich wohl, Impfung Blut spenden. Wer Blut spendet, sollte gesund sein und aktuellen Informationen unter www.blutspende.de/corona . Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie 949 11 Mittwoch, dem 09.03.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Zur Sicherheit der Spender muss im Vorfeld ein Termin reserviert werden. Alle verfügbaren Termine finden Sie online unter: terminreservierung.blutspende.de Auf allen DRK-Blutspendeterminen gilt die 3G-Regel! Aufgrund der bundesweit stark angestiegenen Coro- na-Neuinfektionen erhalten ausschließlich Menschen Zu- tritt zum Blutspendelokal, die den Status geimpft, genesen oder getestet erfüllen. Bitte entsprechende Nachweise mitbringen (Antigen- Schnelltest nicht älter als 24 Stun- den, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Um Wartezeiten und größere Menschenansammlungen vor Ort zu vermei- den, können keine Tests beim Blutspendetermin vor Ort angeboten werden. Nach einer SARS-CoV-2-Impfung können Sie, vorausge- setzt Sie fühlen sich wohl, am Folgetag der Impfung Blut spenden. Wer Blut spendet, sollte gesund sein und sich fit fühlen. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/ corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 - 11 949 11. Landkreis Ravensburg Europäische Impfwoche vom 24. bis 30. April 2022 Vom 24. bis 30. April findet die alljährliche, von der Weltge- sundheitsorganisation (WHO) ausgerufene Europäische Impfwoche statt, an der sich auch das hiesige Gesund- heitsamt wieder mit einer Telefon-Hotline beteiligt. Unter der Nummer 0751 85-5310 informiert das Amt während dieser Zeit an den Werktagen täglich von 9:00 bis 10:00 Uhr über Impfungen und ihren Nutzen. „Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin überhaupt“, betont Dr. Michael Föll, Leiter des Gesundheitsamtes. „Wer sich impfen lässt, tut nicht nur sich selbst etwas Gutes, sondern auch denen, die sich zum Beispiel krankheitsbedingt nicht impfen lassen können“, wirbt Föll für regelmäßige Schut- zimpfungen. Darüber hinaus berät das Gesundheitsamt Ravensburg im Rahmen der Einschulungsuntersuchung jährlich circa 2.500 Kinder und deren Sorgeberechtigte zu den empfohlenen Impfungen. Denn: Jeder Geimpfte ver- mindert das Übertragungsrisiko für diejenigen, die nicht geimpft werden können oder dürfen. Zu dieser Gruppe gehören etwa junge Säuglinge, Menschen mit einem an- geborenen Immundefekt oder Patienten/Patientinnen mit bestimmten Krebstherapien. Allerdings tritt der Effekt des sogenannten „Herdenschutzes“ erst bei einer Quote von etwa 95 % geimpften Personen ein. Caritas Fairkauf Flohmarkt am Samstag, den 2. April Am Samstag, den 2. April findet in der Wangenerstr.107 in Ravensburg, der nächste Fairkauf Flohmarkt statt. Von 10- 15 Uhr können sie zwischen alten Schallplatten, Geschirr, Möbeln, Werkzeug und vielem mehr, nach Lust und Laune stöbern. Der Erlös fließt in soziale Projekte der Caritas. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Steuererklärung: Finanzämter haben mit der Bearbei- tung begonnen Zügige Abgabe der Erklärung kann sich lohnen Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben Ende März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklä- rungen für den Veranlagungszeitraum 2021 begonnen. Sollten Sie also Ihre Erklärung schon eingereicht haben, dann können Sie ab sofort mit Rückfragen seitens des Finanzamtes oder gar mit der Zustellung des Steuerbe- scheids rechnen. Wer eine Rückzahlung vom Fiskus erwartet, sollte die Steuererklärung möglichst früh einreichen, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Denn wer sei- ne Einkommensteuererklärung früher abgibt, bekommt meist auch schneller seine Erstattung. Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung etwas mehr als 1.000 Euro Steuern vom Finanzamt zurück. In Sachen Frist haben die Steuerzahler, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, jetzt allerdings höchstwahrscheinlich noch etwas länger Zeit. Denn ein Gesetzentwurf sieht vor, dass sie ihre Einkommensteu- ererklärung für das Jahr 2021 statt bis zum 31. Juli 2022 nun erst bis zum 30. September 2022 beim Finanzamt abzugeben haben, um drohende Verspätungszuschläge zu vermeiden. Auch die Steuerzahler, die steuerlich be- raten werden, bekommen nach diesem Gesetzentwurf länger Zeit. In diesem Fall muss die Steuererklärung für das Jahr 2021 statt bis zum 28. Februar 2023 jetzt erst Seite 30 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 bis zum 30. Juni 2023 beim Finanzamt sein, erklärt der Steuerzahlerbund. Aufgrund der Corona-Pandemie müssen mehr Steuerzah- ler als üblich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Steuerzahler, die im Jahr 2021 Lohnersatzleistungen wie z. B. Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Grund: diese Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, fallen aber unter den sogenannten Progressionsvorbe- halt – d.h. sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Ein- kommen. Dadurch kann es zu Steuernachforderungen kommen. Ob es aber wirklich zur Nachzahlung kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In jedem Fall soll- ten sich die Steuerzahler informieren, welche Ausgaben sie zur Minderung der Steuerlast geltend machen können. Worauf Sie bei der Einkommensteuererklärung in die- sem Jahr besonders achten sollten, erläutert der Bund der Steuerzahler im BdSt INFO-Service Nr. 2 „Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2021“. Die Checkliste kann telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden. Außerdem bietet der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg ver- schiedene Online-Seminare rund um die Steuererklä- rung an. Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage www.steuerzahler-bw.de. Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg In Zusammenarbeit mit der Jugendstiftung Baden-Würt- temberg und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg laden wir Sie zu folgenden Online-Veranstaltungen ein: „Jugend im Ländlichen Raum: Aufwachsen - Mitgestal- ten - Leben“ 28. April 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Aufwachsen - Mitgestalten - Leben 24. Mai 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Meine Hei- mat, (m)eine Zukunft? 22. Juni 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Mobil in Ausbildung und Freizeit 19. Juli 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Wir packen´s an! Weitere Informationen können Sie dem angehängten Flyer entnehmen oder auf unserer Internetseite unter www.alr-bw.de in der Rubrik Veranstaltungen abrufen. Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Termin: 13. April 2022 Altersbedingte Makuladegeneration, Referentin Frau Witt (Fortbildung und Soziales) 11. Mai 2022 Orientierung und Mobilität und Lebenspraktische Fähigkeiten, Referentin Frau Karen Finke (Mobilitätstrainerin, IRIS e.V.) Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711- 21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und He- rausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 13. April 2022 Altersbedingte Makuladegeneration, Referentin Frau Witt (Fortbildung und Soziales) 11. Mai 2022 Orientierung und Mobilität und Lebenspraktische Fähig- keiten, Referentin Frau Karen Finke (Mobilitätstrainerin, IRIS e.V.) Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711- 21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: 00496950500952, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland 00496950502596, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 2. April 2022 Gästeführer: Torsten Alt Rund um den Häcklerweiher; geschichtsträchtiger Rundgang Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr, Ende: ca. 17:00 Uhr In der Landschaft erwacht der Frühling. Die Natur erstreckt sich im zarten Grün nach oben. Die Blitzenreuter Seenplatte stellt einen der markantesten Landschaftsausschnitte des südwestdeutschen Alpenvorlandes dar. Neben Seen und Jahrhunderte alten Weihern prägen unterschiedliche Verlandungsstadien von kleinflächigen, kalkreichen nährstoffarmen Hangquellsümpfen über blütenreiche Pfeifengraswiesen auf Niedermoor bis zu ausgedehnten, teilweise beeinträchtigten Hochmoorstadien mit Moorfeldern, offenen Hochmoorflächen und einem Hochmoorkolk das Landschaftsbild. Zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden seit der Wiedervernässung ab dem Jahr 2007 wieder einen intakten Lebensraum. Torsten Alt führt rund um den Häcklerweiher und gibt fachkundige Erläuterungen zu Geschichte und Bedeutung des „Häcklers“. Was bedeutet das Jahr 1401? Was haben Kommerzienrat Dr. Richard Müller und königliche Majestät König Karl von Württemberg gemeinsam? Warum gibt es keine Möwen mehr am „Häckler“? Neugierig? Dann machen Sie mit auf der ca. 5 km langen ebenen Strecke. Auch Kinder sind auf dieser ca. 2 1/2 stündigen Erlebnistour herzlich willkommen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. …………………………………………………………………………………..Seite 2 Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 2. April 2022 Gästeführer: Torsten Alt Rund um den Häcklerweiher; geschichtsträchtiger Rundgang Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr, Ende: ca. 17:00 Uhr In der Landschaft erwacht der Frühling. Die Natur er- streckt sich im zarten Grün nach oben. Die Blitzenreuter Seenplatte stellt einen der markantesten Landschaftsausschnitte des südwestdeutschen Alpenvor- landes dar. Neben Seen und Jahrhunderte alten Weihern prägen unterschiedliche Verlandungsstadien von kleinflä- chigen, kalkreichen nährstoffarmen Hangquellsümpfen über blütenreiche Pfeifengraswiesen auf Niedermoor bis zu ausgedehnten, teilweise beeinträchtigten Hochmoor- stadien mit Moorfeldern, offenen Hochmoorflächen und einem Hochmoorkolk das Landschaftsbild. Zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden seit der Wie- dervernässung ab dem Jahr 2007 wieder einen intakten Lebensraum. Torsten Alt führt rund um den Häcklerweiher und gibt fachkundige Erläuterungen zu Geschichte und Bedeutung des „Häcklers“. Was bedeutet das Jahr 1401? Was haben Kommerzienrat Dr. Richard Müller und königliche Majestät König Karl von Württemberg gemeinsam? Warum gibt es keine Möwen mehr am „Häckler“? Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 31 Neugierig? Dann machen Sie mit auf der ca. 5 km lan- gen ebenen Strecke. Auch Kinder sind auf dieser ca. 2 1/2 stündigen Erlebnistour herzlich willkommen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 3. April 2022 Gästeführer: Günter Schwegler Querfeldein: Ein Ausflug in Wald, und Flur Günter Schwegler wandert mit Ihnen um den Buchsee, besteigt mit Ihnen den höchsten Punkt, dort können Sie die Aussicht genießen. Danach geht es zu den imposanten Biberbauten am Schreckensee. Unterwegs wollen wir uns austauschen über: - Naturschutzthemen - Landwirtschaft - Geschichtliches Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei beiden Führungen nur dann eine Mas- ke zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Alte Kirche Mochenwangen UdoZepezauer & Mirjam Woggon AB DURCH DIE MITTE - Midlife-Crisis unerwünscht! Udo Zepezauer & Mirjam Woggon AB DURCH DIE MITTE – Midlife-Crisis unerwünscht! Die besten Jahre - wann sind die eigentlich? Mit 20? Mit 30? Ab 40 aufwärts? Oder geht es ab 40 eigentlich nur noch bergab? Was wechselt man in den Wechseljahren - die Frau? Die Haarfarbe? Den Geisteszustand? Welche Vorteile hat es, nicht mehr ganz jung zu sein? Und kann man auch im gesetzteren Alter noch beim Speed-Dating mithalten? Diese und viele andere wichtige Fragen sind Teil des Programms "Ab durch die Mitte" von Mirjam Woggon und Udo Zepezauer. Die Zwei wissen, wovon sie sprechen, denn sie befinden sich selbst voll in der Mitte und zeigen mit Witz, Musik und Improvisation, dass das nahende Alter kein Grund ist, die Krise zu kriegen. Es freut uns, dass es uns gelungen ist diese zwei hochkarätigen Kabarettisten für die Alte Kirche Mochenwangen zu gewinnen. Bei diesem Programm bleibt kein Auge trocken. Wortwitz und Musik tragen das abwechslungsreiche Programm. Samstag, 09.04.2022, 20.00 Uhr Einlass: ab 19.00 Uhr Karten gibt es im Vorverkauf für 17 € (Abendkasse 20 €) bei: Schussenapotheke Mochenwangen + Dorfladen Brauchle Wolpertswende, oder direkt auf unserer Homepage im Ticketshop: www.alte-kirche-mochenwangen.de Für den Besuch gilt die jeweils tagesaktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg (2G oder 3G, FFP2- Masken). Bitte bringen Sie unbedingt die Nachweise zur Veranstaltung mit (keine Tests vor Ort). Die besten Jahre - wann sind die eigentlich? Mit 20? Mit 30? Ab 40 auf- wärts? Oder geht es ab 40 ei- gentlich nur noch ber- gab? Was wechselt man in den Wechseljahren - die Frau? Die Haarfarbe? Den Geisteszustand? Welche Vorteile hat es, nicht mehr ganz jung zu sein? Und kann man auch im gesetzteren Alter noch beim Speed-Dating mithalten? Diese und viele andere wichtige Fragen sind Teil des Pro- gramms „Ab durch die Mitte“ von Mirjam Woggon und Udo Zepezauer. Die Zwei wissen, wovon sie sprechen, denn sie befinden sich selbst voll in der Mitte und zeigen mit Witz, Musik und Improvisation, dass das nahende Alter kein Grund ist, die Krise zu kriegen. Es freut uns, dass es uns gelungen ist diese zwei hochkarätigen Kabarettisten für die Alte Kirche Mochenwangen zu gewinnen. Bei die- sem Programm bleibt kein Auge trocken. Wortwitz und Musik tragen das abwechslungsreiche Programm. Samstag, 09.04.2022, 20.00 Uhr Einlass:ab 19.00 Uhr Karten gibt es im Vorverkauffür 17 € (Abendkasse 20 €) bei: Schussenapotheke Mochenwangen + Dorfladen Brauchle Wolpertswende, oder direkt auf unserer Homepage im Ticketshop: www.alte-kirche-mochenwangen.de Für den Besuch gilt die jeweils tagesaktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg (2G oder 3G, FFP2-Mas- ken). Bitte bringen Sie unbedingt die Nachweise zur Ver- anstaltung mit (keine Tests vor Ort). Gemeinde Wolfegg „Heimatkunde - wie sie nicht im Schulbuch steht“ im Bauernhaus-Museum Wolfegg Am Donnerstag, den 07. April 2022 wird die Reihe der „Heimatkunde - wie sie nicht im Schulbuch steht“ um 19 Uhr im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben fortgesetzt von Diplom-Braumeister Daniel Neugebau- er von der Brauerei Farny. Bier wird seit Jahrtausenden gebraut und auch getrunken. Von den alten Sumerern über das Mittelalter bis hin zur heutigen Zeit spielt das Getränk „Bier“ in der Gesellschaft eine wichtige Rolle. Von Besonderheiten der verschiedenen Biersorten, dem Reinheitsgebot und weiteren spannenden Details über die Herstellung von Bier wird uns Braumeister Daniel Neugebauer erzählen. Eine Anmeldung zu den Vorträgen ist nicht erforderlich, der Eintrittspreis von vier Euro ist an der Abendkasse zu bezahlen. Es gelten die aktuellen Corona-Regelungen. Weitere Infos: Wolfegg Information Telefon 07527 9601-51 oder www.wolfegg.de Gemeinde Waldburg Tanzende Töne - ein Konzert zum Staunen und Mitma- chen für Menschen ab 4 Jahre Sonntag, 10. April - 12.00 und 15.00 Uhr Tanzende Töne ist ein liebevoll inszeniertes Familienkon- zert, das Musik von Bach bis Offenbach zu einem Erlebnis für alle Sinne macht: Es lädt Menschen von 4 - 104 Jah- ren dazu ein, gemeinsam mit den Musiker:innen in eine zauberhafte Welt von Klängen, Farben und Bewegungen einzutauchen. Mitwirkende: Marlene Esser - Sopran Leonie Flaksman - Violine Volker Rausenberger - Akkordeon Konzet und künstlerische Leitung - Nina Amon Eine Veranstaltung von „Oper hautnah!“ dem Angebot für kleine und große Entdecker:innen der Opernbühne Württembergisches Allgäu Ticket-Preise: Erwachsene: 12 € Kinder: 6 € Ticketreservierung und Vorverkauf: Opernbühne Württembergisches Allgäu e.V.: loeffler@opernbuehne-allgaeu.de Gästeamt Waldburg, Rathaus; Tel. 07529 9717-11 Info Resttickets an der Konzertkasse Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 74,20 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 106,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 53,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 42,40 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 84,80 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 95,40 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 VERSCHIEDENES VERKÄUFE MIETGESUCHE Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 4/ 15 BALKON, TERASSE, GARTEN Baugrundstück zur Miete gesucht. Ehepaar, beide 53 Jahre ohne Kinder, suchen Baugrundstück in sehr ruhiger und sonni- ger Lage zur Miete (Erbpacht). Das geplante Holzhaus (ca. 120 qm) wird nach dem Tod beider in Ihr Eigentum übergehen. Interesse? Tel.: 015168103013 Hofflohmarkt in Schachen am 09.04.2022. Von 10- 14.00 Uhr laden wir euch herzlich zu unserem Hofflohmarkt in der Schachener Straße 90 ein. Verkauft wird Kinderkleidung von 0- 9 Jahren sowie Kinderspielzeug. Klamotten und Accessoires für die Mamies sind auch dabei.Weiter im Angebot sind Möbel , Wohnacces- soires etc. Alles, was das Flohmarktherz höher schlagen lässt. BAIENFURT Suche zur Unterstützung meines 1 Personenhaushalts eine Hilfe.Vor- aussichtlicher Bedarf alle 4 Wochen. Chiffre 777/1194 GESCHÄFTSANZEIGEN Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 4/ 15 BALKON, TERASSE, GARTEN Baugrundstück zur Miete gesucht. Ehepaar, beide 53 Jahre ohne Kinder, suchen Baugrundstück in sehr ruhiger und sonni- ger Lage zur Miete (Erbpacht). Das geplante Holzhaus (ca. 120 qm) wird nach dem Tod beider in Ihr Eigentum übergehen. Interesse? Tel.: 015168103013 GESCHÄFTSANZEIGEN Kleiner Tipp von uns für Sie aufgrund Adverb BEISPIELE: - aufgrund von Armut - aufgrund von unterschiedlichen Untersuchungen Beachten Sie bitte Glasverwertung ist Umweltschutz! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Interesse geweckt? 0751 99 69 90 25 0171 808 58 34 Wir verkaufen 2-, 3- und 4-Zimmer- Wohnungen in Ravensburg-Stadttor, mit Balkon, Aufzug, Service etc., bereits im Innenausbau „Tauschen“ Sie Ihre gebrauchte, eigengenutzte Immobilie gegen eine seniorengerechte Neubau-Wohnung! Wenn Ihre Immobilie nicht mehr zum Lebensabschnitt passt! Immobilientausch? Geht das? Wir suchen zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien • Bauleiter für Aufmaß, Abrechnung und Bauleitung. • Vorarbeiter • Facharbeiter • Baukranführer • Lagerist auf 450-€-Basis Fleischwangen, Tel. 07505/95740, E-Mail: simone@wohlwender.de AUSBILDUNG 2022 – Bewirb Dich jetzt! Familie Knam | Vorsee 81 | 88284 Wolpertswende Tel. 07502/9113178 | www.hofladen-vorsee.de Neue Öffnungszeiten: Freuen Sie sich auf frisches Gemüse, Tomatenampeln und Topfkräuter! Da unser Hofcafé leider noch nicht öffnen darf: selbstgemachte Kuchen zum Mitnehmen! Di - Sa: 9 - 18 Uhr, So und Feiertag: 13 - 18 Uhr Mo Ruhetag (auch am Feiertag) Willkommen im neuen Hofladen! Wir haben umgebaut und starten am Donnerstag, 1. April Sie dürfen gespannt sein! Familie Knam | Vorsee 81 | 88284 Wolpertswende Tel. 07502/9113178 | www.hofladen-vorsee.de Neue Öffnungszeiten: Freuen Sie sich auf frisches Gemüse, Tomatenampeln und Topfkräuter! Da unser Hofcafé leider noch nicht öffnen darf: selbstgemachte Kuchen zum Mitnehmen! Di - Sa: 9 - 18 Uhr, So und Feiertag: 13 - 18 Uhr Mo Ruhetag (auch am Feiertag) Willkommen im neuen Hofladen! Wir haben umgebaut und starten am Donnerstag, 1. April Sie dürfen gespannt sein! Für´s leibliche Wohl ist gesorgt! Am 2. April laden wir Sie herzlich ein zum großen Ostermarkt mit Hofladenrätsel und Schatzsuche für Kinder! Freuen Sie sich auf ein großes Angebot an Gemüsejungpflanzen und Hofladenfrühstück von Dienstag bis Samstag in unserem neu gestalteten Hofladen! Wir öffnen ab 1. April! Obstverkäufer/in (m/w/d) für unseren Obststand bei guter Bezahlung ab sofort nach Ravensburg und Bad Waldsee gesucht. Werten Sie Ihre Rente mit einem Zusatzlohn auf. Info (ab 19 Uhr): Tel. 0175 5235377 WIR STELLEN EIN! Kinderkrankenschwestern / pfleger m/w/d Krankenschwestern / pfleger m/w/d Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger m/w/d Gesundheits- und Krankenpfleger m/w/d Sende uns deinen Lebenslauf : info.os@mukki-pflege.de Oder rufe uns an: 0751 20185540 KOMM IN UNSER TEAM Wir suchen Pflegekräfte für den Einsatz im KBZO Weingarten. IN DER PFLEGE ARBEITEN UND ALLE SCHULFERIEN FREI HABEN? STELLENANGEBOTE IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 wöchentlicher in Baindt und Baienfurt Melde dich bei Fragen. Wir freuen uns auf deinen Anruf. Merkuria Zustelldienst Tel. 0751 2955 1666 info@merkuria.de www.merkuria.de Verteilen der Zeitung • in deinem Ort, direkt vor der Haustüre • einmal die Woche, immer mittwochs • Du bist mindestens 13 Jahre alt Jetzt auch über WhatsApp informieren und bewerben. Einfach QR-Code scannen! m/w/d *** Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? *** Sie möchten ein Grundstück in Bodensee / Oberschwaben verkaufen oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? Ihnen fehlt nur noch der passende Käufer für Ihr Grund- stück? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir kaufen Grund- stücke im Raum Bodensee / Oberschwaben und bieten Ihnen dabei einen transparenten Ablauf, Sicherheit und eine bequeme Abwicklung des Verkaufsprozesses. Ihre Angebote richten Sie bitte gerne an Herrn Sven Gerber: valvero Sachwerte GmbH NL Lindau Zwanziger Str. 24, 88131 Lindau ☎ 08382 2798290 oder 0170 7067506 E-Mail: info@valvero.de Berlin * Garmisch-Partenkirchen * Lindau (B) Edelmetalle * Immobilien * Innovative Sachwertkonzepte NEU: Mobiler Hundefriseur Hermann Hamacher ProÞ Groomer Ausbildung & selbst Besitzer 2er Hunde Warum Mobil? Alles Þndet in gewohnter Umgebung statt und dies bedeutet weniger Stress fŸr Šltere und/oder Šngstliche Hunde! Mein Service: Waschen, Scheren, Trimmen sowie Ohren- und Krallenpßege Telefon: 0177 - 191 43 28 www: hundefriseur-weingarten.de Email: hundefriseur-weingarten@t-online.de NEU: Mobiler Hundefriseur Hermann Hamacher ProÞ Groomer Ausbildung & selbst Besitzer 2er Hunde Warum Mobil? Alles Þndet in gewohnter Umgebung statt und dies bedeutet weniger Stress fŸr Šltere und/oder Šngstliche Hunde! Mein Service: Waschen, Scheren, Trimmen sowie Ohren- und Krallenpßege Telefon: 0177 - 191 43 28 www: hundefriseur-weingarten.de Email: hundefriseur-weingarten@t-online.de Sales & Produkt Manager Incoming Reisen (m/w/d) • Kaufmännische Ausbildung oder Studium • Organisationstalent und Spaß am Reisen • Gute Englischkenntnisse (weitere Sprachen hilfreich) • Reiseerfahrung in Deutschland, Österreich, Schweiz Auf deine Bewerbung freut sich Joachim Miller: Tel. 07529/971341 jm@miller-incoming.de www.miller-incoming.com/jobs Touristiker für Schlier gesucht: Wir suchen für unsere Abteilung Gebäudereinigung eine zur Mitarbeiter- und Kundenbetreuung. Arbeitszeit: Mo. – Fr. ca. 20 Stunden (5 x nachmittags, ca. 16:00 – 19:30 Uhr 1 x vormittags ca. 8:00 – 11:00 Uhr) Ihr Profil: Freundliches und sicheres Auftreten, Selbstständiges und kundenorientiertes Arbeiten, gute Deutschkenntnisse Eine ausführliche Stellenbeschreibung finden Sie auf unserer Homepage. Schneider GmbH Baindter Straße 44 88255 Baienfurt 07 51 / 5 60 70-0 www.schneider-bft.de Vorarbeiterin (m/w/d)Vorarbeiterin (m/w/d) GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

                  Dateityp: PDF-Dokument
                  Dateigröße: 6,66 MB
                  Verlinkt bei:
                    Zuletzt geändert: 01.04.2022
                    Amtsblatt_2023_11_03_KW44.pdf

                    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 3. November 2023 Nummer 44 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einladung zum Martinsumzug Am Freitag, den 10. November 2023 findet der traditionelle Martinsumzug statt. Gemeinsam werden wir auch in diesem Jahr mit einem Laternenumzug durch die Gemeinde ziehen. Dies findet in Form eines Sternmarsches statt, d.h. die „Laternenwege“ führen von jedem Kindergarten zum Festplatz. Der Kindergarten St. Martin startet um 17:00 Uhr über die Zeppelinstraße, Boschstraße und am neuen Kindergarten vorbei zum Festplatz. Der Kinder- garten Sonne, Mond und Sterne startet um 17:30 Uhr von der Wendeplatte bei der Froschstraße (hinter dem Sportplatz) über die Friesenhäusler Straße zum Festplatz. Die Gemeindemitglieder sind eingeladen, sich den Kindern unserer Kindergär- ten anzuschließen. Natürlich wird der Heilige Sankt Martin hoch zu Ross dabei sein und die Geschichte der Mantelteilung auf dem Festplatz nachspielen. Es ist eine bewegende Geschichte eines Mannes mit großem Herz und Güte, der uns an die wahren Werte der Großzügigkeit und des Teilens erinnert. Bitte bleiben Sie mit Ihren Kindern hinter den Absperrungen und denken Sie da- ran, dass kleine Kinder nur ganz vorne etwas sehen können. Darüber hinaus bitten wir Sie, unbedingt die Flucht- wege für das Pferd freizuhalten. Der Laternenumzug geht anschließend ohne Pferd und Reiter weiter zum Schulhof. Im Anschluss an den Laternen- umzug laden wir Sie herzlich zu einem gemütlichen Beisammensein auf dem Schulhof ein. Alle Kinder bekommen einen Martinswecken und für das leibliche Wohl sorgen die Schalmeien. Bitte bringen Sie der Umwelt zuliebe eine Tasse mit. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Bei Dauerregen fällt das Martinsfest ersatzlos aus. Wir hoffen auf gute Witterung und freuen uns auf einen schönen Martinsumzug mit vielen glücklichen Gesichtern und leuchtenden Laternen! Kindergarten St. Martin und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Stellenausschreibungen Stellvertretende Einrichtungsleitung für unseren Kindergarten Sonne, Mond und Sterne (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeich- nen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Kinderbetreuungslandschaft. Aktuell verantworten wir bis zu acht Gruppen mit verschiedenen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Einschu- lung in drei KiTas, räumlich zusammengeführt in unserem Bildungscampus mit den Kindergärten Sonne, Mond und Sterne und der Klosterwiesengrundschule. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Einrichtungsleitung (m/w/d) für die verantwortliche Führung des zweigruppigen Kindergarten im Altbau. Die Stelle ist der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet. Es erwarten Sie neugie- rige und interessierte Kinder sowie engagierte pädagogische Fachkräfte mit denen Sie gemein- sam das spannende wie anspruchsvolle Angebot der Kindertagesbetreuung zukunftsweisend weiterentwickeln. Ihr Profil • Erzieher*in oder Bachelorabschluss Elementarbildung (Kindheitspädagogik) • Bereitschaft zu Verwaltungsaufgaben mit Anwendung der gängigen Programme • Kommunikationsfähigkeit, sicheres Auftreten aber auch das entsprechende Einfühlungsver- mögen im Umgang mit dem päd. Team und der Kooperation mit der Fachbereichsleitung, den Leitungskolleg*innen sowie den verwaltungsinternen und externen Kooperationspartner*innen • Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben eine ra- sche Auffassungsgabe sowie Spaß daran, sich für die Zukunft der Jüngsten und der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen • eine unbefristete Stelle nach SuE 8b, in Teilzeit möglich, mindestens 75 % Beschäftigungsumfang • Verfügungszeit im Umfang von 25 % für die Betreuungszeitanteile • einen interessanten und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz • eine zukunftsorientierte Personalentwicklung • ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement • kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeitsklima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Leitungsteam mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige, schrift- liche Bewerbung bis Sonntag, den 19.11.2023 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemein- deverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Fachbereichsleitung für Bildung und Betreuung Frau Sandra Flintrop, Tel. Nr.: 075029406-41, E-Mail: s.flintrop@baindt.de zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft (m/w/d) in der Schenk-Konrad-Halle Wir bieten > Minijob-Basis (geringfügige Beschäftigung) > Arbeitsstunden abhängig von den Veranstaltungen in der Schenk- Konrad-Halle Für Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (Tel. Nr. 07502 9406-40; E-Mail: f.maurer@baindt.) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 26.11.2023 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund einer Jagd am 23.11.2023 Aufgrund einer Jagd im Gebiet der L314 auf der Gemar- kung Baindt und Bergatreute (zwischen der Abzweigung Kiesgrube Hämmerle und der Abzweigung Bolanden Bergatreute) gilt in diesem Bereich am Donnerstag, den 23.11.2023 von 08:30 bis 12:30 Uhr eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Bitte achten Sie die Beschilderung vor Ort. Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2023 15.11.2023 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2023 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2023 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 7. November 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 7. November 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Tagesordnung 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Außenanlagen 05 Klimamobilitätsplan GMS Beschluss 06 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Milch- vieh-Laufstalles auf Flst. 185/7, Brühl 2 07 Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben (Regi- onalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) 08 Vorstellung Ergebnisse Verkehrsschau 27.09.2023 09 Haushalt 2024 - Information und Vorberatung über einen Nachtragshaushalt 2024 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Erinnerung Hauptprobe Wir möchten auch dieses Jahr alle Interessierten zu unse- rer Herbstübung recht herzlich einladen. Übungsobjekt ist die Biogasanlage der Familie Schnez in Sulpach. Beginn der Übung ist um 13:30 Uhr. Dieses Jahr unterstützen uns die Feuerwehr Baienfurt sowie das DRK Baienfurt-Baindt. Im Anschluss an die Übung besteht die Möglichkeit, das neue Löschfahrzeug zu besichtigen. Die Jugendfeuerwehr bewirtet Sie wieder gerne mit Kaf- fee, Kuchen und Getränken. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Wir trauern um unseren Kameraden Hermann Schmid Hermann trat im Januar 1993 in die Baindter Feuer- wehr ein und verrichtete zuverlässig und kamerad- schaftlich 25 Jahre aktiven Dienst am Nächsten. Für dieses außergewöhnliche Engagement gilt ihm unser aller Dank. 2018 wechselte er von der Einsatzabtei- lung in die Altersabteilung. Seine außergewöhnliche Hilfsbereitschaft, auch über den Feuerwehrdienst hinaus, war Vorbild für alle Kameraden. Gerne un- terstützte er auch die Jugendfeuerwehr mit seiner Tatkraft. Er verstarb unerwartet und viel zu früh. „Bobbe“ war ein Feuerwehrmann mit Leib und Seele, der für seine Hilfe keine Gegenleistung erwartete. Für seine uneigennützige Tätigkeit für die Bürgerin- nen und Bürger der Gemeinde Baindt danken wir ihm von ganzem Herzen. Wir werden ihn niemals vergessen. Seinen Angehörigen gilt unser tief emp- fundenes Mitgefühl. Simone Rürup Roland Bucher Bürgermeisterin Kommandant Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 04. November und Sonntag, 05. November Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 04. November Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstr. 5, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 37 99 Sonntag, 05. November Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Str. 35, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 5 61 11 10 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage ab 03. November 2023 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 25. November 2023, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender November 04.11. Herbstübung Feuerwehr 07.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 10.11. Frauenfrühstück Impulse BSS 11.11. Firmung Kath. Baindt 12.11. Firmung Kath. Baindt 17.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Zur Information Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. TRAUER-SPRECH-ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, aus- zusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Ein- zeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 9.11., 14.12.2023, jeweils 14 - 17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 „Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ Mit dieser treffenden Aussage von Christoph Lehmann laden wir Sie herzlich zum gemeinsamen Singen ein! Sin- gen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns ‚in Stimmung‘. Wir singen einfache Lieder aus ver- schiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Termine: Donnerstag, 9.11., 7.12. 2023, 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Deutsche Rentenversicherung Rentensprechtag Der ehrenamtliche Versichertenberater Thomas Bötticher führt ab sofort wieder Rentensprechtage im Rathaus in Wolfegg durch. Sie können kostenfrei Informationen zu ihrer Rentenversicherung erhalten, ihr Konto klären und Kindererziehungszeiten melden lassen, sowie Reha- und Rentenanträge stellen. Dadurch wird eine ortsnahe Ver- bindung zum Rentenversicherungsträger hergestellt und das Angebot der Regionalzentren sowie Auskunfts- und Beratungsstellen ergänzt. Die Sprechtage finden im Rathaus Wolfegg, Am Hofgar- ten 1 in 88364 Wolfegg statt. Termine erhalten Sie unter www.deine-rentenberatung.de Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) BOB-Züge fahren bis auf Weiteres nicht mehr zum Hafenbahnhof Die Deutsche Bahn hat gestern Nachmittag kurzfristig be- kanntgegeben, dass der Bahnhof Friedrichshafen Hafen aufgrund von Infrastruktur-Problemen bis auf Weiteres nicht mehr angefahren werden kann. Das betrifft auch die Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB). Die Züge der BOB enden und beginnen deswegen bis auf Weiteres in Friedrichshafen Stadt. Wann der Bahnhof wieder geöffnet werden kann, ist nicht bekannt. Fahrgäste können zwi- schen Friedrichshafen Stadt und Friedrichshafen Hafen die Stadt- und Regionalbusse nutzen. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 15. November 2023 um 19.00 Uhr Thema: Augenerkrankung Retinitis Pigmentosa Herr Dr. David Merle von der Universitätsaugenklinik Tü- bingen Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Meeting-ID: 854 0624 0815 Kenncode: 300683 Schnelleinwahl mobil +49 69 71049922, 85406240815 Deutschland +49 69 38079883, 85406240815 Deutschland Einwahl nach Standort (Festnetz) +49 69 7104 9922 Deutschland +49 69 3807 9883 Deutschland Meeting-ID: 854 0624 0815 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Bitte beachten Sie, dass wir unsere erfolgreiche Vortrags- reihe ab 14. Februar 2024 mit interessanten und neuen Themen fortsetzen werden. Die Termine 2024 und The- men werden wir auf unserer Internetseite veröffentlichen. Wir bedanken uns für das große Interesse! Deutsches Rotes Kreuz Blutspende - die einfachste Art Leben zu retten Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blut- spenden benötigt. Blut wird kontinuierlich jeden Tag zur Versorgung von Patientinnen und Patienten benötigt: Zum Beispiel zur Behandlung von Krebserkrankungen, bei Operationen oder Unfallverletzungen. Eine Blutspende ist die einfachste Art Leben zu retten. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Jeder Typ ist gefragt! Nächster Termin: Mittwoch, dem 08.11.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Vorteile für Spender*innen:Blutgruppe erfahren, Gesundheitscheck & Snacks Nach der ersten Spende erfahren Spender*innen (1) ihre Blutgruppe. Im Notfall kann diese Information auch Spen- der*innen das Leben retten. (2) Jede Blutspende ist zu- gleich ein kleiner Gesundheitscheck: Vor der Spende werden Blutdruck, Puls sowie der Eisen- bzw. Hämoglo- bin-Wert im Blut gemessen. Das gespendete Blut wird sorgfältig auf Infektionskrankheiten untersucht. (3) Vor und nach der Blutspende gibt es Getränke: viel trinken ist am Tag der Blutspende wichtig. Nach der Blutspende gibt es einen Imbiss oder ein Verpflegungspaket zur Stärkung und als Dankeschön für den Einsatz. (4) Und natürlich: Das gute, zufriedene Gefühl der guten Tat. So einfach läuft‘s: Termin reservieren und mit einer Blut- spende in weniger als einer Stunde Zeit bis zu drei Men- schen helfen! Die reine Blutentnahme dauert dabei ca. 10 Minuten. Die restliche Zeit wird für die Anmeldung, das Ausfüllen des Spendefragebogens, das vertrauliche Arztgespräch und die Ruhepause im Anschluss an die Blutspende benötigt. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 04. November - 12. November 2023 Gedanken zur Woche: Das Leben hat ein Ziel: die Heimat bei Gott. Und weil es ein Ziel hat, *hat es auch einen Sinn - trotz aller Sinnlo- sigkeiten des Lebens. Ein Vorgeschmack auf diese Heimat ist das Gebet. Im Gebet bin ich schon ein wenig auf „Heimaturlaub“ Samstag, 04. November 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Ma- thea Buchter, Silas Kaplan, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Lenny Sonntag († Pia und Baptist Heilig, Hilda und Fritz Blank, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Helene und Adel- bert Steinhauser, Rosemarie Sterk, Sieglinde Kösler, Franz und Eugen Schmidt, Helene und August Huber, Johann Germann, Jahrtag: An- ton Amann mit Angehörigen, Karl Bohner) Sonntag, 05. November - 31. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Dienstag, 07. November 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt - Elternabend zur Erstkommunion 2024 im Bischof-Sproll-Saal Mittwoch, 08. November 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 09. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 10. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 18.00 Uhr Baindt - St. Martin Feier auf den Mühlepark- platz Samstag, 11. November 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 12. November - 32. Sonntag im Jahreskreis - Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Nele Gründler, Franziska Joachim, Jakob Kreutle, Pia Kreut- le, Louisa Möhrle, Lenny Sonntag († Ludmil- la, Alexander und Nikolaus Linkov, Anna und Johann Bergen, Martina Gindele, Helene und August Huber, Johann Germann, Hans Späth, Julius Malsam, Apollonia und Ignaz Malsam, Magdalena und Johannes Merk, Else Neth, Jahrtag: Brunhilde Dreher, Hermann Gindele) 14.00 Uhr Schachen - Taufe von Luis Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB ______________________________________ Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de ______________________________________ Firmung in Baindt Am Samstag, 18. November, 10 Uhr spendet Weihbi- schof Thomas Maria Renz aus Rottenburg 56 Firmbe- werber-innen in einer Eucharistiefeier das Sakrament der Firmung. Die Probe für den Firmgottesdienst findet am Tag davor, Freitag 17. Nov. um 17.30Uhr in der Kirche statt. (Dauer ca. 1 Stunde). Die Anzahl der Sitzplätze in den Bänken ist begrenzt. Neben den Firmlingen und den Paten finden noch 4 wei- tere Personen pro Firmling in den Bänken Platz. In den Seitengängen werden zusätzlich noch Bankreihen für weitere Gäste aufgestellt. Hinzu kommen noch die Plät- ze rechts und links von der Altarinsel. Bitte planen sie für den Firmgottesdienst ca. 1,5 Stunden ein. Vorhinweis: Sulpach: Kapellenpflegeverein - Jahresrechnung Am Freitag, 17. Nov. um 20.00 Uhr findet die „Jahresrech- nung“ des Kapellenpflegevereins bei Familie Schnez statt. Herzliche Einladung! Zuvor, um 19.30 Uhr ist Monatsgottesdienst (Eucharistie- feier) in der Kapelle. Bitte die besondere Gottesdienstzeit beachten. An der Stelle ein ganz herzlicher Dank an alle für die gelungene Sulpacher Kirbe! ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse EINLADUNG ZUM BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Das Wurzacher Ried - ein Lebensraum der Extreme Ein Vortrag von Frau Dr. Nicole Jüngling Bei unserem Frauenfrühstück möchte uns Frau Dr. Jüng- ling das Wurzacher Ried vorstellen, eines der größten Naturschutzgebiete Süddeutschlands und ganz in unse- rer Nähe. Dieses Moorgebiet bietet Lebensräume für eine Vielfalt außergewöhnlicher Pflanzen und Tiere. Unsere Gäste dürfen auf den Vortrag gespannt sein. Am Freitag, 10.11.2023, um 9 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 07.11.2023 bei: Frau H. Kaminski: 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Krabbelgottesdienst am 22.10.2023 Heute war ein ganz besonderer Krabbel- gottesdienst. Ein kleines Mädchen wurde getauft und so war bei uns einiges los. Viele Kinder, Eltern, Paten und Großeltern waren zu Besuch. Ganz spontan hat uns ein älterer Junge aus der Taufgesellschaft mit seiner Geige musikalisch unterstützt und mit seinem Spiel die eigentliche Taufe umrahmt, dafür nochmal vie- len Dank! Das war wunderschön und die Kinder waren von der Musik ganz verzaubert. Auch Elia aus der Bibel war heute da. Elia vertraute auf Gott und Gott versorgte ihn, indem er ihm Raben schickte, die ihm Essen brachten. Die Kinder durften die Raben sein und im Raum nach dem versteckten „Salzteig Brot” suchen, welches sie dann Elia brachten. Im Anschluss gestal- tete jedes Kind ei- nen Teller mit Por- zellanstiften. Pfarrer Schöberl begleitete uns heu- te, fand die rich- tigen Worte zum Thema und bezog das Ganze auch auf die Taufe, die nun stattfand. Zum Abschluss gab es noch „echtes” Laugengebäck, was reißenden Absatz fand. Es war schön, dass es heute so „lebendig” war. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Bei dir ist die Vergebung, dass man dich fürchte. Ps 130,4 Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sonntag, 05. November 22. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Pfr. M. Schöberl) Keine Kinderkirche wegen der Herbstferien!!! Montag, 06. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 08. November 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeinde- haus 18.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 09. November 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Gemein- dehaus (Pfr. Schöberl) Sonntag, 12. November Vorletzter Sonntag d. Kirchen- jahres 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Jahresabschluss Der beschlossene Jahresabschluss 2022 liegt vom 30.10. bis 12.11.2023 im Pfarrbüro zur Einsichtnahme durch die Gemeindeglieder auf. ---------- übermenschlicher. Angst und Hass sind stattdessen Gedanken zum Wochenspruch Vergebung als eine Co- ping-Strategie anzusehen, um mit den Folgen einer Verlet- zung umzugehen. Das ist in- zwischen psychologischer Konsens. Allerdings ist dieser Schritt zur seelischen Gesundheit angesichts der Gescheh- nisse in der Welt und im eigenen Umfeld oft genug ein geradezu übermenschlicher. Angst und Hass sind statt- dessen die dominierenden Haltungen. Unser Wochen- spruch weist einen Ausweg aus diesem Teufelskreis der Gewalt. Der Schöpfer selbst greift ein und baut mit der Vergebung eine goldene Brücke, die Begegnung, Ver- ständnis, Versöhnung und Neuanfang möglich macht. Als Christenmenschen sind wir Botschafter dieser Staatsrä- son des Himmels, fürchten keinen Menschen und treten für Vergebung und Versöhnung ein. Gott gebe uns Kraft und Mut dafür, auch in diesen Tagen! Ihr M. Schöberl, Pfarrer ---------- Bibel im Gespräch - Johannes-Evangeli- um Auf in die dritte Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) Wir starten wieder am 09. November mit Lesen, Diskutieren und Entdecken. Auch wer in den ersten beiden Staffeln nicht dabei war, ist herzlich eingeladen, jeweils donners- tagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Bai- enfurt am 09. + 16. + 23. + 30. November + 07. Dezember. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich wieder auf die Begegnungen und Gesprä- che in der nächsten Runde! M. Schöberl, Pfarrer ---------- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ 17. November 2023, 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Bai- enfurt „Der Fall Jesus“ Im Leben des Gerichtsreporters Lee Strobel dreht sich alles um Fakten und Beweise. Als seine Frau zum Glauben an Jesus Christus fin- det, hat der Journalist nur ein Ziel: den christlichen Glauben systema- tisch zu widerlegen. Dazu begibt er sich auf die Suche nach Fakten: Wie verlässlich ist das Neue Testa- ment? Gibt es außerhalb der Bibel Beweise für die Existenz Jesu? Ist die Auferstehung ein historisches Ereignis? Der Journa- list nimmt ausgewiesene Experten ins Kreuzverhör und kommt schließlich zu einem für ihn unerwarteten und le- bensverändernden Ergebnis ... Basierend auf der wahren Geschichte des vielfach aus- gezeichneten Journalisten und Gerichtsreporters Lee Strobel. ---------- Termin zum Vormerken Am Freitag, 24. November findet um 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baien- furt ein Konzert zugunsten der Kir- chenrenovierung statt. Das Gerüst ist inzwischen fast abge- baut, die Sanierungsarbeiten gehen aber weiter. Wir konnten folgende Musiker/innen gewinnen: Kammermusikkreis - Posaunenchor - Thomas Kalkreuth - Konzertgitarrist - Stefan Braunwarth - Panflöte - Ev. Kirchenchor ---------- Änderung - Achtung - Änderung Frauenkreis am MITTWOCH, den 8. November 2023 - 18:00 Uhr Claudia Strittmatter ist aus dem Urlaub zurück und wird nun das für September geplante heitere Gedächtnist- raining durchführen. Fröhlich wollen wir uns ein wenig Gehirn-Jogging widmen und gute Tipps für Übungen für zu Hause mitnehmen. Mitzubringen ist gute Laune. Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Eure Petra ---------- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Der Kreative Montag bietet an November 06.11. K. von Bank: „Passend zum Fasnetsbeginn „Fet- ziges aus alten Krawatten“ 13.11. I. Schwarzat „Scherenschnitte“ 20.11. G. Loidol: „3 D Leuchtsterne“ 27.11. S. Tratzyk: „Geheimnisvolle Eulen erinnern an den Sommer“ Dezember 04.12. V. Roth: „Weihnachtskarten“ 11.12. R. Volz: „Zentangle - weihnachtlich“ 18.12. ADVENTSFEIER Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch ---------- Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB beim Tabellenführer ohne Chance TSG Balingen II - SV Baindt 5:0 (2:0) Am Samstagmittag machte sich der Tross des SV Baindt auf, um zum weitesten Aus- wärtsspiel der Saison zu fahren. Der Aufstei- ger war zu Gast in Balingen, wo man auf die Zweitver- tretung der Regionalligamannschaft traf. Die Gastgeber führen die Tabelle der Landesliga 4 souverän an, stol- perten jedoch in der Vorwoche erstmals gegen den FV Olympia Laupheim. Auf Baindter Seite vertraute Trainer Rädel der Mannschaft, welche gegen Hohentengen den ersten Sieg einfahren konnte; lediglich Camara ersetzte den privat verhinderten Dischl. Auf dem Balinger Kunstra- sen wurde der SVB von Beginn an tief in die eigene Hälfte gedrückt, wobei die TSG II die Baindter Defensive immer wieder über ihre schnelle Außen Bedrängnis brachte. Nach mehreren Chancen für den Tabellenführer, inklusive Pfostenschuss (15.), ging der Gastgeber in der 22.Minute folgerichtig in Führung. Ein Fehlpass im Baindter Aufbau- spiel lockte Wetzel zu weit aus seinem Tor, Bader umkurv- te Baindts Nummer 1 und schob zum 1:0 ein (22.). Sieben Minuten später erhöhte Farkas nach einem mustergül- tigen Angriff zur verdienten 2:0-Halbzeitführung (29.). Die im ersten Durchgang eher harmlose Baindter Of- fensive kam mit frischem Wind aus der Halbzeitpause, wobei der eingewechselte Boenke (49.) und Kapitän Tho- ma (51.) den Anschlusstreffer knapp verpassten. Im Stile einer Spitzenmannschaft präsentierte sich die TSG II auf der Gegenseite dagegen eiskalt, Bader stellte mit seinen Tagestreffern zwei (52.) und drei (62.) innerhalb von zehn Minuten die Weichen auf Heimsieg. Im Anschluss an die- sen Doppelschlag war die Luft auf Baindter Seite raus, Balingen ließ nichts mehr anbrennen und erhöhte einmal mehr durch Bader auf 5:0 - der Endstand (75.). Damit verliert der SVB verdient mit 0:5 in Balingen, auch wenn man durch die starke Phase zu Beginn der zweiten Halbzeit die Partie eventuell nochmals hätte spannend machen können. Die TSG II wird in dieser Saison allerdings kein Gradmesser für den Aufsteiger aus Baindt sein, viel- mehr müssen Punkte gegen direkte Konkurrenten einge- fahren werden, um die Abstiegsränge zu verlassen. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel (75. Nico Geggier), Jan Fischer (62. Kisanthan Nagara- sa), Tobias Fink (46. Philipp Boenke), Baba Camara (62. Jannik Küchler), Elion Kelmendi (64. Johannes Kern) - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Lukas Wolf () Tore: 1:0 Silas Bader (22.), 2:0 Viktor Farkas (29.), 3:0 Si- las Bader (52.), 4:0 Silas Bader (62.), 5:0 Silas Bader (75.) Vorschau: Sonntag, 05.11 12.45 Uhr: SV Baindt II - SG Baienfurt II 15.00 Uhr: SV Baindt - FV Olympia Laupheim Jugendfußball D-Junioren SV Baindt - SV Wolfegg 2:1 An einem herrlichen Herbsttag, bei dem die Sonne für gute Stimmung sorgte, trafen sich die D-Jugend Teams des SV Baindt und des SV Wolfegg. Trotz des schönen Wetters war der Platz jedoch sehr matschig, was beiden Mannschaften einiges an Geschick und Einsatz abver- langte. Die Jungs aus Baindt wollten am letzten Spieltag ein Erfolgserlebnis sammeln. So begann die Mannschaft druckvoll und nach vielen vorausgegangenen Chancen brachte Mo seine Mannschaft in der 17. Minute in Füh- rung. Leider musste man bereits in der 21. Minute, nach dem ersten Torschuss der Gäste, den Ausgleich zum 1:1 hinnehmen. Nach der Pause entwickelte sich ein munteres Spiel mit zahlreichen Chancen für den SV-Baindt. Beide Teams schenkten sich nichts, und die Zuschauer sahen einen intensiven Schlagabtausch. Die Zuschauer mussten sich jedoch bis zur 59. Minute gedulden bis Mo durch einen direkt verwandelten Eckball das 2:1 erzielte, was gleich- zeitig den Endstand darstellte. Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Nach dem Schlusspfiff war die Freude und Erleichterung beim SV Baindt groß. Ein spannendes D-Jugend-Spiel mit einem besonderen Highlight durch den direkt ver- wandelten Eckball! Die Spieler, Betreuer und Fans machten sich am Abend gemeinsam auf den Weg zum „Grünen Berg“, um den Tag bei Conny und Achim gebührend ausklingen zu las- sen. Bei gutem Essen, Getränken und toller Gesellschaft feierte man den Sieg und den Abschluss der Vorrunde. Es spielten: Michael N., Rafael D., Theo G., Leon K., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Giulio A., Felix S., Anton S., Max S. E-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SGM TSB Ravensburg/FV Ravensburg 7:3 E-Mädels sichern sich mit Heimsieg den Herbstmeis- tertitel Nach gespielten 15 Minuten lagen unsere Mädels mit 0:3 zurück und keiner konnte es so richtig glauben. Ravens- burg legte los wie die Feuerwehr und schoss Tor um Tor. Zu diesem Zeitpunkt dachte wohl jeder: Heute wird das nichts mit der Herbstmeisterschaft. Doch es kam an- ders. Nach gespielten 18 Minuten gelang Margo nach einem schwachen Abschlag der Torspielerin das 1:3 und Isabella legte in Minute 21 noch vor der Halbzeit den An- schlusstreffer drauf. Nach der Halbzeit drehten unsere Mädels das Spiel komplett. Isabella (2), sowie Hanna (2) und Lena-Marie mit einem herrlichen Freistoßtor stellten das Ergebnis letztlich auf 7:3. D-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute:PSG Friedrichshafen 8:1 Bereits 90 Minuten vor dem Spiel waren die FN-Mädels mit ihrem Trainer in Staig. Als unsere Mädels zum Treff kamen, war FN bereits auf dem Platz, verschwanden dann wieder zur 30-münitigen Besprechung in der Kabine. Sie wollten gut vorbereitet ins Spiel gehen und uns in der Tabelle überholen. Unsere Mädels machten allerdings keine Angebote und gingen ebenfalls hoch konzentriert ins Spiel. Torjägerin Lena Pfleghaar wurde gesucht und gefunden. So war das Spiel bereits zur Halbzeit entschie- den und auch die zweite Spielhälfte wurde von unseren Mädels bestimmt und mit 3:1 gewonnen. Es spielten und trafen Carla Seitner, Greta Heilmeier, Lena Alber (2), Fiona Meier (2), Amelie Metzler, Lena Pfleghaar (3), Lea Busam, Leonie Ziegler und Maylin Kretzer. C-Juniorinnen SGM SGM Baindt/Fronreute:SV Alberweiler 5:0 (Verbandspokal 25.10.) SGM Aitrach/Aichstetten/Unterzeil/ Tannheim:SGM Baindt/Fronreute 4:9 (Meisterschaft 28.10.) SGM Baindt/Fronreute:PSG Friedrichshafen 7:1 (Bezirkspokal 29.10.) C-Juniorinnen sind Herbstmeister und erreichen in bei- den Pokalwettbewerben die nächste Runde Eine fußballerisch strenge Woche liegt hinter unseren C-Mädels, die sie überaus erfolgreich mit Siegen in allen drei Spielen, zweimal Pokal und einmal Meisterschaft, bewerkstelligt haben. Im Verbandspokal empfingen wir am Mittwochabend mit dem SV Alberweiler einen durchaus namhaften Gegner, den wir im Spiel dann von Beginn an kontrollierten und am Ende souverän in die nächste Runde einziehen konnten. Am Samstag dann das Meisterschaftsspiel gegen die SGM aus Aitrach, das wir bereits in der ersten Halbzeit mit acht Toren entschieden. In der zweiten Halbzeit stellte sich der gegnerische Trainer dann besser auf uns ein und ver- stärkte die Abwehr und wir schalteten zwei Gänge zurück, um uns für das Pokalspiel am nächsten Tag zu schonen. Am Sonntag dann das Bezirkspokalspiel gegen die PSG Friedrichshafen, wo wir dann Ferien- und krankheitsbe- dingt einige D-Spielerinnen einsetzten, die sich jedoch alle hervorragend integrierten und mit Greta gar eine Dreifachtorschützin stellten. Mädels, das war eine hervorragende Fußballwoche, wo ihr in jedem Spiel gezeigt habt, welch klasse Mannschaft ihr seid und wo sich auch die Jüngeren schon nahtlos eingefügt haben. Torschützinnen aus den Spielen: Hedda, Jana, Greta, Lena, Vivienne In den Spielen zum Einsatz kamen: Sara Jukic (T), Vivi- enne Pogrzeba, Haifaa Alosh, Victoria Wertmann, Sophie Heilmeier, Jana Eiberle, Hedda Said, Greta Heilmeier, Lena Füssel, Pauline Preis, Sarah Leibfarth, Philina Ziegler, Ame- lie Metzler, Jana Rimmele, Maylin Kretzer B-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute): SV Deuchelried 1:3 Samstag empfingen wir den Tabellenführer aus Deu- chelried, doch wir kamen gut ins Spiel und waren in der ersten Spielhälfte zunächst auch leicht feldüberlegen. Immer wieder kombinierten wir über Nora M., Sarah und Hedda auf die Außen die dann Gefahr vors Tor brachten. So war es Marie, die in der 25. Minute sich über links gut gegen drei Spielerinnen durchsetzte, den Ball von der Grundlinie schön hineinlegte auf Hedda, die den Ball mit einem herrlichen Schuss im Torwinkel unterbrachte. Leider verloren wir dann in der 33. Minute den Ball im Mittelfeld und dann ließen wir an drei Stationen die ballführende Spielerin passieren, die so den Ausgleich erzielen konnte. Nach dem Seitenwechsel machte Deuchelried gleich deut- lich mehr Druck und spielte körperlicher, doch unsere Konter blieben gefährlich. So konnte sich Stella gut durch- setzen und bediente Jana, die jedoch freistehend aus ca. 10 Metern an der Torfrau scheiterte. Im direkten Gegen- zug sprang uns dann im Strafraum der Ball unglücklich an den Arm und nach dem verwandelten Handelfmeter liefen wir einem Rückstand hinterher. In den letzten 10 Minuten warfen wir nochmals alles nach vorne und lo- ckerten die Abwehr zugunsten einer weiteren Stürmerin, Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 liefen dann aber in der vorletzten Minute in einen Konter, der die Niederlage besiegelte. Trotzdem haben wir ein gutes Spiel gegen den Tabellen- führer gezeigt und hatten durchaus die Möglichkeit, das Spiel auch zu gewinnen. Es spielten: Katharina Zarbock (T), Scarlett Pogrzeba, Viviane Wertmann, Lena Füssel, Julie Acker, Vivienne Pogrzeba, Hedda Said, Nora Mohr, Sarah Schmidt, Ma- rie Armenat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Nora Lüttmann AbteilungTischtennis Spende des Basar-Teams Vielen Dank für die tolle Unterstützung unse- rer Jugendarbeit durch die Spende des Ba- sar-Teams. Wir können das Geld für Spielm- aterial und einen geplanten Ausflug zum Bundesligaspiel der TTF Ochsenhausen gut gebrauchen. Herren 1 mit überzeugendem Sieg SV Baindt - SV Rissegg 9:4 Ohne unsere Nummer 1 Marcel Brückner rechneten wir mit einem sehr engen Spiel, das schnell auch verloren gehen könnte. Jedoch hatten unsere Gegner aufgrund von Krankheit noch größere Personalsorgen als wir und mussten mit 3 Ersatzspielern antreten. Wir starteten hervorragend in die Doppel, vor allem Wolf- gang Assfalg und Thomas Nowak siegten sehr stark gegen das Einserdoppel der Gäste. Aber auch das neu formierte Dreierdoppel Tobias Nowak und Frank Mark- wart spielte gut und konnte ebenfalls gewinnen. Fest eingeplant war der Sieg unseres Einserdoppels Philipp Schwarz und Nico Scheffold, die mit ihrem 3:0 alle Erwar- tungen erfüllten. Die Einzelpartien starteten mit einem un- gefährdeten 3:0 Sieg von Philipp und einer sehr knappen 2:3 Niederlage von Wolfgang in der Verlängerung des 5. Satzes. Tobi verpasste es, einen der ersten beiden knap- pen Sätzen zu gewinnen und war im 3. Satz dann chan- cenlos. Nico und Thommy hatten bei ihren Spielen kaum Probleme und konnten jeweils mit 3:0 gewinnen. Frank spielte gutes Tischtennis, kam aber leider nicht an seine Leistungsgrenze und verlor mit 1:3. Somit stand es nach der ersten Einzelrunde 6:3 für uns. Philipp und Wolfgang konnten dann im vorderen Paarkreuz alle Sätze, wenn auch oftmals knapp, gewinnen und den Vorsprung auf 8:3 ausbauen. Tobi kam mit dem immer besser werdenden Blockspiel seines Gegners schwer zurecht und schaffte es zunehmend seltener, mit seinem Topspin Punkte zu erzielen. Er verlor unglücklich in einem Marathonmatch mit 9:11 im 5. Satz. Zwischenzeitich hatte Nico am Neben- tisch mit teilweise spektakulären Ballwechseln bereits 3:0 gewonnen und so den Endstand von 9:4 sichergestellt. Nächstes Wochenende haben wir spielfrei, bevor am 11.11. das Auswärtsspiel in Lindau ansteht. Wir wollen unsere 5-Spiele-Siegesserie weiter ausbauen und an der Tabel- lenspitze bleiben. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Wolfgang Assfalg (1:1), Tobias Nowak (0:2), Nico Scheffold (2:0), Thomas Nowak (1:0) und Frank Markwart (0:1) Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Ein herzliches Dankeschön an alle Kuchenbäckerinnen, Flädle-Macherinnen und Helferinnen, die uns dieses Jahr wieder so tatkräftig auf der Oberschwabenschau und zwei Wochen vorher beim Kuchenverkauf bei der Fa. Elbs unterstützt haben. Das alles konnte nur mit eurem tollen Einsatz gelingen. Am Mittwoch, 08.11.2023 kommt Valentin Schmidt, von der Bäckerei Schmidt, zu uns in den Bischof-Sproll-Saal und referiert rund ums Thema Brot, von der Teigfüh- rung, Zutaten, Backzeiten, alles was ein gutes Brot eben ausmacht. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Inter- essierten recht herzlich ein. Der im Programm angekündigte Besuch eines Weih- nachtsmarktes am Freitag, 15.12.023 führt uns dieses Jahr nach Freiburg. Bisher geplante Abfahrt in Baindt 9.00 Uhr. Nach der Ankunft in Freiburg bekommen wir von Frau Michaela Elbs eine kurze Münstereinführung. Nach einem kurzen Snack kann nach Lust und Laune in Freiburg gebummelt oder gleich der Weihnachtsmarkt besucht werden. Rückfahrt ca. 19.00 Uhr..... Damit wir die Busbelegung wieder gut planen können, bitten wir um Anmeldung in den nächsten 3 - 4 Wochen. Die Weihnachtsfeier mit Gesangsduo findet am Mitt- woch, 06.12.2023 um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Weihnachtliche Einstimmung bei Glühwein, Punsch und Gebäck. Eure Vorstandschaft Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Dienstabend - Unsere Fahrzeuge Bei unserem nächsten Dienstabend am 07.11.2023 wird sich alles um das Thema „unsere Fahrzeuge“ drehen. Unsere Fahrzeuge sehen komplett unterschiedlich aus - und das hat seinen Grund. Welches Fahrzeug kommt für welchen Zweck in den Einsatz? Und was für Möglichkeiten haben wir mit unseren Fahrzeugen? Diesem interessan- ten Thema werden wir uns an diesem Abend in Theorie und Praxis widmen. Interessierte sind bei uns jederzeit willkommen, bei einem Dienstabend reinzuschnuppern. Los geht es um 19:30 Uhr in unserem Bereitschaftsheim in der Baindter Strasse 48/1 (alte Container-Anlage). Bei Interesse erleichtert uns eine Voranmeldung per E-Mail unter „info@drk-baien- furt-baindt.de“ die Planung. Wir freuen uns jederzeit über neue Gesichter und Interessierte. Weitere Termine finden Sie auf unserer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Aktuelles“. Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des CDU Ortsverbands Baindt findet am Don- nerstag, den 9. November um 20.00 Uhr im Gasthaus Zur Mühle am Dorfplatz in Baindt statt. Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder und Inte- ressierte Baindter Repaircafe startet Reparieren statt wegschmeißen - das ist die Devise al- ler Repaircafes. „Und auch das Zusammenkommen ist schön“ - da waren sich alle Anwesenden zum Start der Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Initiative Repaircafe Baindt einig. Vier Interessierte sind aus Baindt dabei: „Wenn es läuft, kommen immer wel- che dazu.“ Man traf sich im Rathaus mit „Werklern“ aus Grünkraut. Dort hat die „Bürgergemeinschaft Grünkraut e.V.„ vor einem Jahr eine Reparatur-Werkstatt ins Leben gerufen und nun teilte man großzügig die ersten Erfah- rungen. Kleine Näharbeiten und Reparaturen an Fahrrä- dern würden inzwischen auch übernommen. Die rechtli- chen und technischen Absicherungen eines Repaircafes wurden besprochen und begeistert von Reparaturen er- zählt:“ ... bei denen einen der Ehrgeiz packt.“ Die Unter- stützung durch die Gemeinwesenarbeiterin sei wichtig, so die Grünkrauter. Auch in Baindt steht die Unterstützung durch „Lebensräume für Jung u. Alt“ in Aussicht. Um sich ein besseres Bild machen zu können, ist im No- vember ein Ausflug nach Grünkraut geplant. Weiter In- teressierte sind herzlich eingeladen: Freitag der 24.11., Abfahrt 15:14 Uhr, Treffen vor dem Rathaus. Bei Fragen: aclass@gmx.net oder 07502 94 11 65 Von links: Peter Kaltenmark, Vera Winter; Hans Winter, Tino Gocht, Dirk Gutzeit; Foto: A. Claßen Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Online-Fortbildung für landwirtschaftliche Direktvermarkter „Bargeldlose Bezahlsysteme in Direktvermarktung und Hofgastronomie“ Bargeldloses Bezahlen liegt im Trend und hat nicht erst in der Zeit der Corona-Pandemie weiter an Bedeutung gewonnen. Auch in Betrieben mit Direktvermarktung, Fe- rienbetten oder Hofgastronomie äußern Kunden öfters den Wunsch, mit einer Karte oder mit Smartphone oder Smartwatch zu bezahlen. Um landwirtschaftlichen Betrieben verschiedene Bezahl- möglichkeiten für ihre Kundschaft aufzuzeigen, bietet der Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Sig- maringen in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaft- samt Biberach am Dienstag, den 21. November 2023 um 19:00 Uhr eine überregionale online-Fortbildung an. Die Referentin Frau Dr. Sophia Goßner von der Baye- rischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Agrarökonomie in Ruhstorf, ist Expertin auf dem Gebiet der bargeldlosen Bezahlsysteme. Für die Teilnahme an der Fortbildung ist eine Anmeldung bis Mittwoch, 15. No- vember 2023 über den Veranstaltungskalender des Landkreises Sigmaringen auf der Internetseite www. landkreis-sigmaringen.de/veranstaltungen erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an. Hinweis: Die Veranstaltung wird überregional für die „Re- gion Oberschwaben / Bodenseekreis“ angeboten. Inte- ressierte landwirtschaftliche Direktvermarkterinnen und Direktvermarkter aus dem Bodenseekreis und dem Land- kreis Ravensburg sind herzlich dazu eingeladen. Landratsamt Ravensburg Stadtradeln 2023: Landkreis Ravensburg mit 2,6 Mio. Radkilometern so stark wie nie Kreis Ravensburg - Das Ergebnis ist offiziell: Der Landkreis Ravensburg verteidigt beim Stadtradeln auch in diesem Jahr bundesweit seinen starken 3. Platz in der Einwohn- erklasse zw. 100.000 bis 499.999 Einwohnern. Erneut hat die Aktion des Klimabündnisses eine sehr hohe Beteiligung im Landkreis Ravensburg hervorgerufen. Vom 24. Juni bis 14. Juli traten knapp 10.400 Radelnde drei Wochen lang in die Pedale. Mit insgesamt rund 2,6 Mio. geradelten Kilometern wurde das Vorjahresergebnis von ca. 2,3 Mio. Kilometern sogar noch übertroffen. Heraus- ragend: Vier Teilnehmende schafften sogar jeweils mehr als 3.000 km. Der Kreis Ravensburg belegt damit hinter dem Kreis Steinfurt und dem Kreis Borken (beide Nordrhein-West- falen) den dritten Platz in seiner Einwohnerklasse. Im Vergleich aller Einwohnerklassen reicht es für den Kreis Ravensburg bundesweit zu Platz 9. Und das noch vor fahrradaffinen Städten wie Freiburg oder Münster. „Ich freue mich sehr über diese großartige Leistung und bin richtig stolz. Das Ergebnis zeigt einmal mehr, dass das Radfahren zum Alltag der Menschen in unserem Land- kreis gehört“, so Landrat Harald Sievers. Mit dem Ziel, Wege mit dem Fahrrad anstelle mit dem PKW zur absolvieren, CO2-Emmisionen zu reduzieren und dabei noch etwas für die Gesundheit zu tun, nah- men 552 Teams u.a. Schulklassen, Vereine, Kommunen und Unternehmen an der Aktion teil. Insgesamt konnten so 422 Tonnen CO2 eingespart werden. Im Vergleich der Städte und Gemeinden im Landkreis konnten die Radler/innen in der Stadt Ravensburg in die- sem Jahr mit 426.689 km den ersten Platz belegen (vor Altshausen und Leutkirch im Allgäu). Im Vergleich von Kilometerleistung je Einwohner/in hatten die Radelnden in der Stadt Altshausen mit ca. 80 km pro Kopf die Nase vorn (gefolgt von Fleischwangen und Eben- weiler). Deutschlandweit hat die Gemeinde Altshausen bei den Gesamtkilometern in der Kategorie unter 10.000 Einwohner/innen erneut den ersten Platz eingenommen. Bestes Team im Landkreis wurde in diesem Jahr das Team „MI-KA-Sports“ mit sage und schreibe 71.000 zu- rückgelegten Kilometern vor dem „TEAM Vetter“ mit knapp 63.400 km und dem Team „Albert-Einstein-Gym- nasium“ aus Ravensburg mit 43.000 km. Alle Informationen zur Aktion und die Ergebnisse sind unter https://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg/ veröffentlicht. Im Rahmen der Initiative RadKULTUR des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg fördert das Land die Teilnahme an der Aktion. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Patientenfürsprecher Sven Stöckle ergänzt das Team der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle im Landkreis Ravensburg Der Landkreis Ravensburg hat einen neuen ehrenamtli- chen Patientenfürsprecher. Klaus Göppert ist bereits seit 2021 ehrenamtlicher Patientenfürsprecher im Landkreis Ravensburg. Nun unterstützt Sven Stöckle das ehrenamt- lich und unabhängig tätige Team. Seine ersten Erfahrun- gen und Eindrücke fasst er mit einem Zitat von Albert Schweitzer zusammen: „Menschen helfen zu können ist etwas Wunderschönes. Menschen nicht helfen zu kön- nen ist schlimm. Menschen nicht helfen zu wollen jedoch das Erbärmlichste.“ Weitere Informationen sind zu finden unter Patientenfürsprechende | Landkreis Ravensburg | Landkreis Ravensburg (rv.de) Saisonkarten-Verkauf 2024 für das Ravensburger Spieleland startet Vorteilspreis gültig bis 12. November 2023 Spieleland-Fans aufgepasst: Ab sofort bis 12. November 2023 gibt es die Saisonkarte für 2024 zum absoluten Vor- teilspreis von nur 89,00 Euro pro Person. Mit der Saison- karte ist an 177 Tagen Spielzeit, Familienzeit, Mitmachzeit vorprogrammiert. Dabei können sich die Gäste auf einen neuen Liebling freuen. Denn Klein und Groß können ab 2024 täglich den bekannten Hasen aus dem gleichnami- gen Ravensburger Spiel „Lotti Karotti“ persönlich treffen. Familien, die auch 2024 das Ravensburger Spieleland in vollen Zügen genießen möchten, haben vom 25. Oktober bis 12. November 2023 die Möglichkeit, ihre Saisonkarte 2024 zum absoluten Vorteilspreis von nur 89,00 Euro pro Person zu sichern. Außerdem profitieren Dauerkar- tenbesitzer wieder von einer Freunde-Aktion, an der alle Saisonkartenbesitzer vom 18. bis 28. April 2024 eine Be- gleitperson gratis mit in den Themenpark bringen kön- nen. Saisonkartenbesitzer erhalten zudem viele weitere Vorteile wie kostenloses Parken, zehn Prozent Rabatt auf alle Einkäufe in den Spieleland-Shops und zehn Prozent Ermäßigung in den Gastronomien. Wer einmal im Feri- endorf übernachten möchte, kann sich die Saisonkarte auf den Eintrittspreis anrechnen lassen. Neben den vielen Spieleland-Vorteilen gibt es zudem 50 Prozent Preisnach- lass auf die Tageskarte für das Museum Ravensburger. Lotti Karotti live treffen Alle Ravensburger Fans können eine ihrer Lieblingsfiguren zukünftig im Ravensburger Spieleland persönlich treffen. Infos auf der Website des Ravensburger Spielelands un- ter spieleland.de/saisonkarte. Kunstausstellung von LebensKUNST Liebe Unterstützer*innen von INIOS, wir laden Sie / Euch recht herzlich zur Kunstausstellung von LebensKUNST in die Filiale der Kreissparkasse Waag- haus (Marienplatz 28) in Ravensburg ein. Sie ist zu den Öffnungszeiten der Kreissparkasse vom 25.10 bis zum 03.12.2023 zu sehen. Hintergrund zur Ausstellung: Im Juni 2023 verwandelte sich die Don-Bosco-Schule in Hegenberg in ein großes Atelier. Unter der Anleitung der Künstlerin Miriam Saric aus Ravensburg gestalteten die Lehrer mit ihren 80 Schüler*innen viele verschiedene Kunstwerke. Unter dem Motto „Kunst für uns“ entstanden individuelle Rückblicke auf die vergangenen drei Jahre. Diese waren von Corona und der Neugestaltung des Schulgebäudes geprägt. Ob auf Leinwand gemalt oder mit Schablonen gewalzt, ob Collagen geklebt oder Gips- abdrücke anfertigt, ob sich die Schülerinnen und Schü- ler im Linoldruck übten, Graffitis sprühten oder gemein- sam an einer großen Holzplatte in einer Gruppenarbeit künstlerisch tätig waren. Mit jedem Material konnten die Schülerinnen und Schüler ihren Gefühlen und Gedanken Ausdruck verleihen. Das Projekt wird von der OWB, in Kooperation mit der Don Bosco Schule Hegenberg, im Rahmen von „Impulse Inklusion 2022“ umgesetzt und vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg gefördert. Über 1000 m2 Ausstellungsfläche RAVENSBURG – Deisenfangstr. 61 · Tel. 07 51-36 63 90 Geöffnet: Mo. – Fr. www.fischinger-markisen.de seit 100 Jahren Schwebeschirm Sombrano Sonnenschirm Alu Smart Jubiläumsmarkise 100 Jahre Jubiläums Aktionen Bezirksleiter Daniel Barth 01516-4685085 daniel.barth@lbs-sued.de GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 10.00 bis 16.30 Uhr Ein Unternehmen der EnBW NeckarCom Kunde? Einfach im Kundenportal upgraden! Schnelles Internet für die Region Tschüss digitale Grenzen: Mit dem Highspeed-Internet der NetCom BW genießen Sie Ihre Freizeit und bleiben auch im Homeoffice stets flexibel erreichbar. Prüfen Sie die Verfügbarkeit bei Ihnen Zuhause unter: www.netcom-bw.de. Gerne berät Sie unser Vertriebspartner zu den angebotenen Produkten. Team-Connect UG · Staig 26/1 · 88287 Grünkraut Telefon 0751 958896-80 · E-Mail info@team-connect-rv.de www.team-connect-rv.de Angebot in Euro, inkl. gesetzlicher MwSt., gültig bis 30.11.2023, nur solange der Vorrat reicht, nur gültig für BayWa AG Baustoffe in Ravensburg. Immer ein gutes Baugefühl KWG Solidtec Vinyl Trend Vogue Cement Steelgrey. Integrierte Trittschalldämmung, geeignet für Wintergärten, boden- tiefe Fenster und schwere Möbel, wasserfest. Format: 94 x 47 x 5 mm Art. 2026862 Besuchen Sie unsere große Ausstellung für Fliesen und Bodenbeläge m² 34,95 Kontaktieren Sie Ihre persönliche Ansprechpartnerin: Laura Kempf Fachberaterin Fliese Mooswiesen 14 88214 Ravensburg Tel.: 0751 36324-79 laura.kempf@baywa.de Laura Kempf Fachberaterin Fliese Mooswiesen 14 88214 Ravensburg Tel.: 0751 36324-79 laura.kempf@baywa.de Dimensionsstabil, bis 400 m2 (20 x 20 m) raumübergreifend ohne Übergangsschienen zu verlegen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 für Eltern künftiger Erstklässler Dienstag 14. November 2023 19.00 Uhr Saal der Grund- und Werkrealschule für künftige Erstklässler 20./21./22./27./28./29. Nov. und 04./05./06. Dez. jeweils von 14.30 -16.00 Uhr Neugierig geworden? Informationen rund um unser Bildungszentrum und die Schulanmeldung erhalten Sie unter www.bz-st-konrad.de INFORMATIONSABEND SCHNUPPERNACHMITTAGE telefonische Anmeldung unter 0751. 888 31 00www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus VERANSTALTUNGEN KFZ-MARKT[mehr]

                    Dateityp: PDF-Dokument
                    Dateigröße: 3,28 MB
                    Verlinkt bei:
                      Zuletzt geändert: 03.11.2023

                      Infobereiche