HAUSHALTSSATZUNG UND HAUSHALTSPLAN DOPPELHAUSHALT Rechnungsjahre 2023 und 2024 Inhaltsverzeichnis I. Haushaltssatzung 1 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2023 / 2024 7 Übersicht über die Zuordnung der Produktgruppen zu den Teilhaushalten 10 II. Vorbericht und Beteiligungsbericht 14 A. Allgemeines 17 Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den künftigen Jahren 17 B. Finanzwirtschaft der Gemeinde 19 Rückblick auf die Jahre 2021 und 2022 19 Haushaltsjahre 2023 und 2024 23 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 / 2024 23 2. Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen 26 3. Finanzhaushalt – Liquiditätsplanung 46 4. Interne Leistungsverrechnung 48 5. Schulden 49 6. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt 50 7. Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 55 8. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive 58 9. Kennzahlen 62 C. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 64 D. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 68 E. Rechtliche Grundlagen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 72 F. Beteiligungsbericht 80 III. Haushaltsplan 83 Gesamtergebnishaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 83 Haushaltsquerschnitt Gesamtergebnishaushalt 90 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 93 Haushaltsquerschnitt Gesamtfinanzhaushalt 101 Teilhaushalte einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 104 Teilergebnishaushalt I 104 Produktbereich 11 Innere Verwaltung 105 Teilergebnishaushalt II 126 Produktbereich 12 Sicherheit und Ordnung 127 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben 141 Produktbereich 26 Musikpflege 152 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken 154 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege 156 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden 159 Produktbereich 31 Soziale Hilfen 161 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 181 Produktbereich 42 Förderung des Sports 192 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung 198 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung 202 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 212 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 220 Produktbereich 57 Wirtschaft, SKH, Gastst. zur Mühle 228 Teilergebnishaushalt III 233 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 234 Teilhaushalt I Teilfinanzhaushalt 239 Teilhaushalt II Teilfinanzhaushalt 241 Teilhaushalt III Teilfinanzhaushalt 257 Teilhaushalt I Investitionsprogramm 259 Teilhaushalt II Investitionsprogramm 272 Bilanz Rechnungsabschluss 2021 336 Stellenplan 341 IV. Anlagen 357 Anlage 1 Übersicht über die Liquiditätsentwicklung 357 Anlage 2 Übersicht über den Stand der Schulden 358 Anlage 3 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 365 Anlage 4 Übersicht über den voraus. Stand der Rückstellungen 352 Anlage 5 Übersicht über den Stand der Rücklagen 369 Anlage 6 Berechnung der Finanzzuweisungen 372 Anlage 7 Anlagennachweis: Darstellung Abschreibungen/Auflösung Sonderposten 379 Anlage 8 Interne Leistungsverrechnung 389 Anlage 9 Übersicht über Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge 400 Anlage 10 Verbindliche Kennzahlen 402 Anlage 11 Übersicht über die Deckungsfähigkeit 405 V. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung 2023 / 2024 409 VI. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 2023 / 2024 457 Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.01.2023 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 13.131.400 13.475.400 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 13.472.500 14.300.250 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 250.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 250.000 250.000 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -91.100 -574.850 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 12.741.400 13.100.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 12.149.300 12.915.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 592.100 185.350 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 12.259.350 9.349.350 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 19.145.550 12.733.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -6.886.200 -3.384.050 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -6.294.100 -3.198.700 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.000.000 5.250.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 150.000 300.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 4.850.000 4.950.000aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -1.444.100 1.751.300 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 11 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 5.000.000 5.250.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 8.650.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 08.11.2022 wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 370 v.H. 370 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H. 450 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 370 v.H. 370 v.H. der Steuermessbeträge. Baindt, den 24.01.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin 22 § 2 Wirtschaftspläne 2023/2024 Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird wie folgt festgesetzt: 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 512.800 546.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 520.800 561.300 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -8.000 -15.300 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -8.000 -15.300 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 511.100 544.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 464.800 505.300 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 46.300 39.100 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 30.000 53.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 982.500 472.500 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -952.500 -419.500 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -906.200 -380.400 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 970.000 450.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 90.850 100.850 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 879.150 349.150aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -27.050 -31.250 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 33 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 970.000 450.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 250.000 Baindt, den 24.01.2023 __________________________ Simone Rürup, Bürgermeisterin 44 § 3 Wirtschaftspläne 2023/2024 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgesetzt: 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 849.100 898.400 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 963.850 985.050 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -114.750 -86.650 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -114.750 -86.650 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 725.100 774.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 701.850 720.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 23.250 54.350 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 70.000 70.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.690.000 1.590.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -1.620.000 -1.520.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -1.596.750 -1.465.650 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.575.000 1.375.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 129.000 159.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 1.446.000 1.216.000aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -150.750 -249.650 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 55 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.575.00 1.375.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 400.000 400.000 Baindt, den 24.01.2023 __________________________ Simone Rürup, Bürgermeisterin 66 Bereich Ansatz 2023 Ansatz 2024 Ansatz 2022 Verände- rung 2023 zu 2022 Rechnungs- ergebnis 2021 Einwohnerstand jeweils zum 30.06.des Vorjahres - Zensus 5.370 5.390 5.310 1,13% 5.304 Ergebnishaushalt Ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 -688.100 -50,43% -395.214,75 davon Erträge 13.131.400 13.475.400 11.103.700 18,26% 11.700.571,19 davon Aufwendungen 13.472.500 14.300.250 11.791.800 14,25% -12.095.785,94 Finanzhaushalt Einzahlung aus Investitionstätigkeit 12.259.350 9.349.350 9.641.400 27,15% 4.904.330,92 Auszahlung aus Investitionstätigkeit 19.145.550 12.733.400 14.680.600 30,41% -2.749.635,15 Finanzierungsbedarf aus Investitionst. -6.886.200 -3.384.050 -5.039.200 36,65% 7.653.966,07 Steuern Grundsteuer A 41.000 42.000 37.000 10,81% 40.843,42 Hebesatz Grundsteuer A 370 370 350 5,71% 350 Grundsteuer B 680.000 700.000 570.000 19,30% 599.312,49 Hebesatz Grundsteuer B 450 450 400 12,50% 400 Gewerbesteuer Soll Einnahmen 2.300.000 2.500.000 2.000.000 15,00% 1.880.295,06 Hebesatz Gewerbesteuer 370 370 350 5,71% 350 Gewerbesteuerumlage 220.000 260.000 206.000 6,80% 238.261,37 Gewerbesteuerumlagesatz in % 35,0 35 35 0,00% 35 Hundessteuer 15.000 15.000 15.000 0,00% 21.364,00 Gemeindeanteil an der EKSt 3.600.000 3.800.000 3.308.000 8,83% 3.221.833,00 Gemeindeanteil an der USt 255.000 260.000 260.000 -1,92% 308.339,73 Schlüsselzuweisungen des Landes 2.300.000 2.198.000 1.620.000 41,98% 1.623.904,80 Einn. aus komm. Investitonspauschale 590.000 606.000 446.040 32,28% 546.604,60 Familienlastenausgleich 280.000 290.000 266.700 4,99% 244.283,00 Einnahmen aus Konzessionsabgaben 119.800 119.800 120.000 -0,17% 124.328,44 Einnahmen Veräußerung Grundstücke/AV (Konto 0190 Haben)3.956.000 3.510.000 4.025.000 -1,71% 3.335.440,64 Veranschlagtes Ordentl. Ergebnis -341.100 -824.850 -688.100 -50,43% -395.214,75 Abschreibungen (netto abzügl. Aufl. Sonderposten) 929.200 1.006.200 825.300 12,59% 869.270,73 Zahlungsmittelübersch. aus lfd. Verw.tätigkeit 592.100 185.350 92.050 735.867,04 Änderung Finanzierungsmittelbestand aus Investitionstätigkeit ohne Kredit -6.886.200 -3.384.050 -5.039.200 36,65% 2.154.695,77 Veränderung liquide Mittel -6.294.100 -3.198.700 -1.047.150 2.890.562,81 Liquide Kassenmittel zum 31.12. 1.555.900 3.307.200 3.000.000 -48,14% 7.625.199,19 externer Schuldenstand Gemeinde ohne Eigenbetriebe ohne Verbindlichkeiten - Stand zum 31.12. des Jahres 4.850.000 9.800.000 0 0 - Pro Kopf Verschuldung zum 31.12. 903,17 1.818,18 0,00 0,00 Schuldendienst Gemeinde ohne Eigenbetriebe Kreditneuaufnahme 5.000.000 5.250.000 0 0 - Zinsen 107.000 312.000 7.000,00 0,00 - Tilgungen 150.000 300.000 0 0 Kreisumlage - Steuerkrafts.des 2. vorangegangenen Jahr 7.201.651 7.913.846 7.016.145 2,64% 8.049.897 - Hebesatz - 25,50% 28,00% 25,00% 2,00% 25,00% - Aufkommen 1.837.000 2.216.000 1.754.036 4,73% 2.012.474 Personalausgaben 3.895.150 4.063.850 3.234.750 20,42% 3.051.526,68 Finanzausgleichsumlage an das Land 1.600.500 1.825.000 1.834.378 -12,75% 1.836.986,50 Investitionsausgaben - Grunderwerb 3.408.000 2.908.000 3.675.000 -7,27% 441.761 - Baumaßnahmen 13.345.000 8.217.000 9.960.000 33,99% 1.025.588 - Finanzvermögen 0 0 0 0 - Investitionsförderungsmaßn. 85.500 40.000 90.000 -5,00% 1.075.000 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2023 und 2024 Haushaltsjahr 77 Bereich 2022 2021 Veränderung 2020 Gemeindegebiet in ha 2.306 2.306 0,00% 2.306 Einwohnerstand Stichtag 30.06. (EW-Zahl 30.06. kommt nach Planfertigst.) 5.381 5.304 1,45% 5.241 Bevölkerungsdichte Einwohner/qkm 2,33 2,29 2,03% 2,27 (Landeswert 301 EW/qkm) Bevölkerung zum 30.12. des Vorjahres 5.308 5.261 0,89% 5.288,000 deutsch 4.691 4.656 0,75% 4.692,000 ausländischer Herkunft 617 605 1,98% 596 Privathaushalte 2.320 2.300 0,87% 2.250 durchschnittliche Haushaltsgröße 2,32 2,34 -1,05% 2,34 (Landesvergleich 2,14) Kindergartenkinder Stand zum 01.03. des Jahres lt. Statistik Sonne, Mond u. Sterne gesamt 119 108 0,00% 96 davon über 3 Jahre 103 86 0,00% 78 davon unter 3 Jahre 16 22 0,00% 32 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 2 1 0,00% 1 St. Martin gesamt 76 81 0,00% 76 davon über 3 Jahre 64 72 0,00% 62 davon unter 3 Jahre 12 9 0,00% 14 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 1 1 0,00% - Waldorfkindergarten gesamt 37 36 0,00% 41 davon über 3 Jahre 33 33 0,00% 36 davon unter 3 Jahre 4 3 0,00% 5 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 22 31 0,00% 28 Klosterwiesenschule Schülerzahlen, gesamt 170 168 1,19% 154 Grundschüler 170 168 1,19% 154 davon aus Baindt 163 158 3,16% 147 davon auswärtige Grundschüler 7 10 -30,00% 7 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (Daten von jeweils Vorjahr) Sozialversicherungspfl. Besch. am Arbeitsort 1.193 1.157 3,11% 1.222 Sozialversicherungspfl. Besch. am Wohnort 2.316 2.271 1,98% 2.300 Berufseinpendler über Gemeindegrenzen 994 956 3,97% 1.012 Berufsauspendler über die Gemeindegrenzen 2.118 2.070 2,32% 2.090 Arbeitslose gesamt Sept. 67 66 1,52% 91 Arbeitslosenquote 2,9% 2,9% -0,46% 4,0% Arbeitslose unter 25 im September 4 5 -20,00% 18 Trinkwassergebühren netto 1,53 1,47 4,08% 1,45 Landesdurchschnitt netto 2,13 2,13 0,00% 1,87 Schmutzwassergebühren 1,98 2,17 -8,76% 2,17 Niederschlagswassergebühren 0,61 0,50 22,00% 0,50 Bestand an Kraftfahrzeuge in Baindt 4.225 4.218 0,17% 4.083 Eckdaten zur Gemeinde Baindt Haushaltsjahr 88 2023 2024 1. Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 2. Zahlungsmittelbedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit 592.100 185.350 3. Abschreibungen (netto abzgl. Auflösung) 933.200 1.010.200 4. Zahlungsmittelbedarf lfd. Vwtätigkeit abzgl. Tilgung 442.100 -114.650 5. Verschuldung zum 31.12. absolut € rd. 189,61 922,79 €/Einw. rd. 6. Investitionen 19.133.550 12.731.400 7. Verpflichtungsermächtigungen 8.650.000 250.000 8. Änderung Finanzierungsmittelbestand -6.294.100 -3.198.700 9. Liquide Kassenmittel zum 31.12. voraussichtlich 1.555.900 3.307.200 Eckdaten zum Haushaltsplan 2023 und 2024 99 Übersicht über die Zuordnung der Produkte 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 10 (§ 4 Abs. 5 GemHVO) 1010 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung Teilhaushalt Produktbereich 11 Innere Verwaltung (THH 1) 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 1 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 1 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 1 1 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1 11.25 11.25.00.0000 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge 1 11.33 11.33.00.0000 Grundstücksmanagement Wohnungen Dorfplatz 1 1 Produktbereich 12 Sicherheits und Ordnung (THH 2) 12.10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 2 12.20 12.20.00.0000 Ordnungswesen 2 12.22 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 2 12.23 12.23.00.0000 Personenstandswesen, Standesamt 2 12.60 12.60.00.0000 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 2 12.70 12.70.01.0000 Rettungsdienst DRK-Heim 2 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben (THH 2) 21.10 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Boschstraße 1 (Wohnung Schule) 2 21.10 21.10.02.0000 Klosterwiesenschule (Projekt Schulreifes Kind) 2 21.40 21.40.01.0000 Schülerbeförderung/Bürgerbus 2 21.50 21.50.03.0000 Aula- und Betreung Ganztagesgrundsch. 2 21.50 21.50.04.0000 Schulsozialarbeit 2 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen (THH 2) 26.20 26.20.00.0000 Musikpflege 2 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken (THH 2) 27.20 27.20.00.0000 Bücherei/Bibliothek 2 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege (THH 2) 28.10 28.10.00.0000 Sonstige Kulturpflege 2 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden (THH 2) 29.10 29.10.00.0000 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 2 Produktbereich 31 Soziale Hilfen (THH 2) 31.40 31.40.02.0000 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 2 31.40 31.40.05.1000 Boschstraße 1/5 Soziale Einr. für Wohnungslose 2 31.40 31.40.07.1000 Boschstraße 1/7, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.2000 Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 Anlage 10 gem. § 4 Abs. 5 GemHVO Produktbereich Produkt 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 1111 31.40 31.40.07.3000 Klosterhof 4, Soziale Einri. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.4000 Küferstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.5000 Rosenstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.6000 Buchenstraße 12, Soziale Einr.n für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.7000 Unterbringung ukrainische Geflüchtete 2 31.80 31.80.10.0000 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl Koordination dieser Aufgaben 2 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (THH 2) 2 36.50 36.50.01.0120 Kindergarten Regenbogen, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0130 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50. 36.50.01.0140 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0150 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten 2 Produktbereich 42 Sport und Bäder (THH 2) 42.10 42.10.00.0000 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) 2 42.41 42.41.01.0000 Sportstätten, Sporthalle 2 42.41 42.41.02.0000 Freisportanlagen 2 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung (THH 2) 51.10 51.10.00.0000 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung 2 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung (THH 2) 53.10 53.10.00.0000 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 53.20.00.0000 Gasversorgung 2 53.30 53.30.00.0000 Wasserversorgung 2 53.40 53.40.00.0000 Fernwärmeversorgung 2 53.60 53.60.00.0000 Breitbandversorgung 2 53.70 53.70.00.0000 Abfallwirtschaft 2 53.80 53.80.00.0000 Abwasserbeseitigung 2 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (THH 2) 54.10 54.10.02.0000 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 2 54.50 54.50.00.0000 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 54.70.00.0000 Verkehrsbetriebe / ÖPNV 2 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen (THH 2) 55.10 55.10.00.0000 Öffentliches Grün / Spielplätze 2 55.20 55.20.00.0000 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 2 2 36.50 36.50.01.0110 Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 54.10 54.10.01.0000 Gemeindestraßen und Brücken 1212 55.30 55.30.00.0000 Friedhofs- und Bestattungswesen 2 55.51 55.51.00.0000 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus (THH 2) 57.10 57.10.00.0000 Wirtschaftsförderung 2 57.30 57.30.00.0000 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle 2 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft (THH 3) 61.10 61.10.00.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 3 61.20 61.20.00.0000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 61.30.00.0000 Jahresabschlussbuchungen, Abwicklungen Vorjahre 3 Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft 1313 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Anlage Nr. 1 zum Doppelhaushalt 2023/2024 gem. § 6 GemHVO Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg V o r b e r i c h t Doppelhaushalt 2023 / 2024 nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 1414 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Sehr geehrte Damen und Herren, die Aufstellung des Haushaltsplans 2023/2024 wurde durch den Ukrainekrieg geprägt. Rezession, Rekordinflation, Kaufkraftverlust: Wegen massiv steigender Energiepreise infolge der russischen Invasion in der Ukraine, erwartet das Institut für Weltwirtschaft (IfW) ein extrem schwieriges Jahr 2023 für Deutschland. Nicht nur gesellschaftspolitisch, sondern auch wirtschafts- und finanzpolitisch, fordert uns diese weltumfassende Krise in einem nie vermuteten Ausmaß. Die Kommunen befinden sich im Dauerkrisenmodus. Reduzierte Steuerschätzungen einerseits und enorme Mehraufwendungen andererseits, stellen die Kommunen vor immense Herausforderungen. Dazu kommen die stetig steigenden Anforderungen in den verschiedensten Bereichen, beispielsweise im Bereich Bildung und Betreuung, der gemeindeeigenen Infrastruktur, der Ausgaben bezüglich Klimawandel oder auch beim Thema Digitalisierung. Durch die Coronapandemie und den Ukrainekrieg wurden andere Aufgaben überlagert, die jedoch in Ihrer Bedeutung für die Gesellschaft ganz wesentlich sind. Hier ist vor allem der Klimawandel zu nennen, der sich auch in der Gemeinde Baindt konkret auswirkt und dem wir entschlossen begegnen müssen. Trotz allen finanziellen Herausforderungen sind Bildung und Betreuung mit Beginn der Schulsanierung im kommenden Jahr Schwerpunkte der Investitionen. Die öffentlichen Haushalte stehen derzeit zwischen akuter Krisenbewältigung und langfristiger Sicherung tragfähiger Finanzen. Der Anwendungsbereich des Konnexitätsprinzips nach Artikel 71 Absatz 3 der Verfassung des Landes Baden- Württemberg, wonach bei einer Aufgabenübertragung an die Gemeinden ein finanzieller Ausgleich zu schaffen ist, sollte dauerhaft eingehalten werden. Der Gemeindetag stellt fest, dass über die letzten Jahre und Jahrzehnte von Bundes- und Landespolitik immer neue Leistungen und Rechtsansprüche zugesagt wurden und das Maß an Bürokratie zwischenzeitlich zu einer Komplexität führt, die kaum mehr zu bewältigen ist. Die Grenze der gesamtstaatlichen Leistungsfähigkeit sei überschritten. Wir können die großen Zukunftsaufgaben wie Klimaschutz, Digitalisierung und nachhaltige Daseinsvorsorge nicht mit den bisherigen politischen Antworten schaffen. Es braucht eine klare und ehrliche Analyse der aktuellen Lage, eine realistische Bewertung des Leistbaren sowie eine neue Festlegung des Erforderlichen. „Verschwende nie eine Krise; sie gibt uns die Gelegenheit, große Dinge zu tun.“, heißt ein Zitat. Mittel- bis langfristig gilt es, die Abhängigkeit von Energieträgern und die damit verbundene Anfälligkeit massiv zu reduzieren. Im Planungszeitraum gilt es die Weichen für eine regenerative Versorgung im Sinne des Klimaschutzes zu stellen. Dies stärkt langfristig die Green-Deal-Agenda, aber auch das Bemühen um alternative Importquellen. Im Ergebnishaushalt 2023 und 2024 steht ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige lang geplante Investitionen zu realisieren, dies wird uns im Planungszeitraum, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern. Es ist nicht mein Anspruch, defizitäre Haushaltsergebnisse zu planen und einzubringen. Nur über außerordentliche Erträge kann es etwas abgemildert werden. Trotzdem legen wir Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur weiter auszubauen. Wir möchten mit der mittelfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen (u. a. Sanierung Klosterwiesenschule, Umgestaltung der neuen Ortsmitte, Gestaltung des Fischerareals) stellen die wesentliche Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestaltungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind nur mit 1515 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Kreditaufnahmen realisierbar. Mit den Herausforderungen ist ein hoher Finanzierungsbedarf verbunden. Dies gilt besonders für die Themen Mobilität und Klimaschutz. Ein weiteres kommunalpolitisches Thema, dem wir eine hohe Zukunftsrelevanz beimessen, ist die Digitalisierung. Die Einbringung von Doppelhaushalten hat sich zwischenzeitlich etabliert. Immer mehr Kommunen erkennen die Vorteile einer Planung für zwei Haushaltsjahre und auch wir haben bisher durchweg positive Erfahrungen machen dürfen. Die personellen Ressourcen werden wir im Zeitalter vom Fachkräftemangel – wie in den Vorjahren – sinnvoll zur Weiterentwicklung des Rechnungswesens und zur Optimierung der Prozesse nutzen. Der Haushalt dient als geeignete Informationsquelle für jede Zielgruppe (Gemeinderat, Bevölkerung, Verwaltung), um die benötigten Informationen, sowohl von der Leistungsseite als auch von der Finanzseite, der Gemeinde zu erhalten. Er soll allen helfen, den richtigen Weg einzuschlagen, um noch wirkungsorientierter zum Wohle der Bürger in Baindt zu denken und zu handeln. Haben Sie den Mut und die Entschlossenheit, sich auf die neue kritische Diskussionsebene, sowohl in formeller, als auch in inhaltlicher Ausrichtung einzulassen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Es ist daher unabdingbar, dass wir uns weiterhin und intensiv mit der Auskömmlichkeit der Steuern, Gebühren- und Kostenbeiträge auseinandersetzen und sie bei Bedarf an die tatsächliche Kostenentwicklung weiter anpassen. Für die Folgejahre können Steuer- und Gebührenerhöhungen keinesfalls ausgeschlossen werden. Weiterhin werden die Verwaltungsprozesse ständig optimiert und jede Möglichkeit der Synergien genutzt. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Jahresergebnisse in der Regel besser ausfallen, als es die vorherige Planung erwarten ließ. Wenn das auch in den Jahren 2023 und 2024 so sein sollte, wäre das sehr erfreulich. Darauf sollten wir uns jedoch nicht verlassen. Inflation, Rezession und teures Wohnen mit teuren Nebenkosten haben die Angst weiter gesteigert. Doch Angst lähmt, macht krank und ständiges Warnen stumpft ab. Das Warnen kann zu einer sich selbst erfüllenden Eigendynamik führen. Wir laufen Gefahr, dass die Folgen der Warnung evtl. sogar schlimmer sind, als der Schaden, vor dem ursprünglich gewarnt wurde. Deshalb sollten wir den Doppelhaushalt 2023/2024 auch mit Optimismus angehen. Für die Haushaltsberatungen stehen neben den Plandaten der Haushaltsjahre 2023 und 2024 auch die aktuellsten Daten des doppischen Jahresabschlusses 2021 zur Verfügung, der am 05.07.2022 festgestellt wurde. Mein Dank gilt meinen Mitarbeitern in der Kämmerei Baindt für die Mitwirkung und tatkräftige Unterstützung an diesem umfangreichen und in dieser Zeit sehr komplexen Projekt. Baindt, im Dezember 2022 Wolfgang Abele Kämmerer 1616 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - A. Allgemeines Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den zukünftigen Jahren Da die Kommunen in hohem Maße von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig sind und Deutschland in hohem Maße exportabhängig ist, wird auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kurz eingegangen. Die weltweite Rezession und die dadurch ausgelösten wirtschaftlichen Folgen haben für die Kommunen insbesondere das Wegbrechen von Steuereinnahmen (v.a. Gewerbesteuer und Einkommensteuerbeteiligung) sowie den Wegfall von weiteren Einnahmen zur Folge. Zugleich müssen von den Kommunen weiterhin bestehende Ausgaben für das Vorhalten öffentlicher Einrichtungen sowie steigende Ausgaben zur Pandemiebekämpfung und bei Sozialleistungen geleistet werden. Baden-Württemberg steuert zudem auf einen branchenübergreifenden Arbeitskräftemangel zu. In den kommenden 15 Jahren droht im Südwesten allein demografiebedingt ein Verlust von knapp 800.000 potenziellen Arbeitskräften. Auch in Baindt wird sich dieser massiv auswirken. Aus Sicht des Gemeindetags braucht es einen umfassenden Maßnahmenplan (gesetzliche Regelungen), um diesem branchenübergreifenden Mangel entgegenzuwirken. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2022 der Bundesregierung vom 12.10.2022 zugrunde gelegt. Die Bundesregierung sieht in dieser wegen des Gaslieferstopps eine drohende Rezession. Sie geht für das aktuelle Jahr von einem Wirtschaftswachstum von 1,4 Prozent aus und für das Jahr 2023 von einem Schrumpfen der Wirtschaft um 0,4 Prozent. Vor allem die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs trübten die Aussichten. Deutschland steht im kommenden Jahr nach Einschätzung der sogenannten Wirtschaftsweisen eine Rezession und eine anhaltend hohe Inflation bevor. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung rechnet 2023 mit einem Abschwung um 0,2 Prozent und einer hohen Inflation von 7,4 Prozent. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Herbstprognose zur Konjunkturentwicklung in Deutschland vorgelegt. Prognosen zur Entwicklung des deutschen Bruttoinlandsprodukts Quelle Prognose vom Prognose für 2022 Prognose für 2023 Bundesregierung Okt 22 1,40% -0,40% EU-Kommission Nov 22 1,60% -0,60% Internationaler Währungsfonds Okt 22 1,50% -0,30% OECD Nov 22 1,80% -0,30% Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Nov 22 1,70% -0,20% Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute Sep 22 1,40% -0,40% Institut für Weltwirtschaft IfW Kiel Sep 22 1,40% -0,70% Institut der deutschen Wirtschaft Köln Sep 22 1,25% -1,75% Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut Sep 22 1,20% -0,50% Institut für Wirtschaftsforschung Halle IWH Sep 22 1,10% -1,40% Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung IMK Sep 22 1,60% -1,00% 1717 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Der Ukraine-Krieg, die Coronapandemie, die Energiepreisentwicklung, die Lieferengpässe, weitere Krisenherde der Welt, der Engpass an Fach- und Nachwuchskräften, die Exportnachfrage, die Entwicklung des Euro, der schwerfällige Ausbau im Bereich Breitband und Digitalisierung sind weiterhin die wesentlichen Risiken der Wirtschaft 2023. Das spiegelt sich erneut in der Herbstumfrage bei den Unternehmen wider. Wie sich die Wirtschaft in naher Zukunft entwickelt, lässt sich nur schätzen. Regierungen, internationale Organisationen und Wirtschaftsforscher versuchen regelmäßig, die konjunkturelle Entwicklung anhand verschiedener Annahmen möglichst genau vorherzusagen. Prognosen bilden dabei unter anderem die Grundlage für die Steuerschätzung und die Haushaltsplanung des Staates. Für die Aufstellung der Haushaltspläne 2023 und 2024 sind bisher ergangen: Haushaltserlass 2023 Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2022 der Bundesregierung vom 12.10.2022 zugrunde gelegt. Die Bundesregierung sieht in dieser wegen des Gaslieferstopps eine drohende Rezession. Sie geht für das aktuelle Jahr von einem Wirtschaftswachstum von 1,4 Prozent aus und für das Jahr 2023 von einer schrumpfenden Wirtschaft um 0,4 Prozent. Vor allem die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs trübten die Aussichten. In der Frühjahrsprojektion hatte die Bundesregierung noch mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 2,2 Prozent in diesem Jahr und um 2,5 Prozent im nächsten Jahr gerechnet. Hauptgrund für die Abwärtskorrektur sei der Gaslieferstopp durch die Russische Föderation. Das führe zu einem massiven Anstieg der Energiepreise, die vor allem die Industrieproduktion hart träfen. Die Bundesregierung geht von einer Inflationsrate von acht Prozent in diesem und sieben Prozent im nächsten Jahr aus. Die Preisentwicklung stelle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, weshalb die Bundesregierung einen umfassenden Abwehrschirm beschlossen habe, von welchem ein preisdämpfender Effekt ausgehe. Ohne einen entsprechenden Abwehrschirm würde die Inflationsrate vor allem im kommenden Jahr deutlich höher ausfallen. Insgesamt geht die Bundesregierung jedoch davon aus, dass im Gegensatz zu den deutlich ungünstigeren Erwartungen bzgl. der Entwicklung des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts, die für die Steuerschätzung maßgeblichen nominalen Bezugsgrößen, wie das nominale Bruttoinlandsprodukt, die Bruttolöhne und -gehälter und die Unternehmens- und Vermögenseinkommen, sich besser entwickeln als noch im Frühjahr projiziert. Für das Jahr 2024 werde in der Herbstprojektion davon ausgegangen, dass sich die Wirtschaft wieder erhole und auf den Wachstumspfad zurückkehre. In den Jahren 2025 und 2026 werde von einer ähnlichen Dynamik ausgegangen, wie in der Frühjahrsprojektion angenommen. Insgesamt ergebe sich so für die Jahre ab 2024 ein Niveau der für die Steuerschätzung relevanten gesamtwirtschaftlichen nominalen Bemessungsgrundlagen und Fortschreibungsgrößen etwas oberhalb der Annahmen aus der Mai-Steuerschätzung. Da die Ausgaben im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) trotz weiterer finanzieller Förderung ungebremst steigen, stellen diese gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme. Die Gemeinde Baindt bleibt auf verlässliche und konjunkturunabhängige Finanzierungsquellen, zu denen auch die Gebühren für öffentliche Einrichtungen gehören, angewiesen. Die Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen war von 2011 bis 2021 durchweg positiv. 2023 und 2024 sind schwächere Jahre. Die Ergebnisse der Steuerschätzung sind nur auf den ersten Blick erfreulich. Die gegenüber der Mai-Steuerschätzung höheren Steuereinnahmeerwartungen zeigen nur ein Zerrbild, der zu erwartenden Entwicklung 1818 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - der kommunalen Finanzen, da sie zu einem großen Teil durch die Inflation bedingt gestiegen sind. Diese belastet aber die Kommunalhaushalte auf der Ausgabenseite viel mehr. Enorm steigende Energiekosten, immens steigende Baukosten und vermutlich auch stark steigende Personalkosten und Sozialausgaben der Kreise, werden die erhöhten Steuereinnahmen deutlich übersteigen. Zudem werden die Kommunalhaushalte auch durch die – bisher noch nicht in der Steuerschätzung berücksichtigten – Entlastungspakete des Bundes belastet werden. Allein für Baden-Württemberg taxiert das Finanzministerium diese voraussichtliche kommunale Belastung auf 1,7 Milliarden Euro beim Entlastungspaket III. Das Maß der steigenden Ausgaben wird daher viel höher sein als das Maß der steigenden Einnahmen. Faktisch wird damit die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen geringer. Sollte die befürchtete Rezession eintreten, muss zudem davon ausgegangen werden, dass die Steuereinnahmen letztlich nicht im erwarteten Maße fließen werden. Auf mittlere Sicht gibt es zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung keine Alternative. Mit der Reform der verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln sowie mit der Vorgabe für die Kommunen die Abschreibungen zu erwirtschaften, wurden die Weichen für eine langfristig tragfähige Haushaltspolitik gestellt. Vor diesem Hintergrund wird auch von der Rechtsaufsichtsbehörde den Kommunen nochmals nachdrücklich empfohlen, den Kurs der Haushaltskonsolidierung konsequent fortzusetzen und soweit erforderlich, selbst beeinflussbare Einnahmen weitgehend auszuschöpfen. Die Gemeinde Baindt hat im Gemeindehaushalt sowie in den Eigenbetrieben Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zahlreiche Investitionen, welche kreditfinanziert sind. Der Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich der Tilgung ist 2024 negativ. B. Finanzwirtschaft der Gemeinde I. Rückblick auf die Jahre 2021 und 2022 Das Rechnungsjahr 2021 Die Jahresrechnung 2021 ist vom Fachbeamten für das Finanzwesen Herrn Abele durchgeführt worden. Auf die Jahresrechnung ist in der Sitzung vom 05.07.2022 bereits eingegangen worden. Hier daher nur noch einmal die Eckwerte des Rechnungsergebnisses. Gesamtergebnisrechnung: Summe der ordentlichen Erträge 11.700.571,19 € Summe der ordentlichen Aufwendungen -12.095.785,94 € Ordentliches Ergebnis -395.214,75 € Außerordentliche Erträge 2.353.719,30 € Außerordentliche Aufwendungen -18.018,65 € Sonderergebnis 2.335.700,65 € Gesamtergebnis 1.940.485,90 € Gesamtfinanzrechnung: Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 11.475.028,88 € Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.739.117,15 € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 735.911,73 € 1919 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 4.904.330,92 € Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -2.749.635,15 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 2.154.695,77 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 2.890.607,50 € Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 2.890.607,50 € Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen -4.726,03 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 4.739.317,72 € Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 2.885.881,47 € Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 7.625.199,19 € Die Bilanz der Gemeinde Baindt wurde auf 31.12.2021 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2021 umfasst eine Bilanzsumme von 51.724.707,48 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 24.773,00 € • Sachvermögen 33.585.218,96 € • Finanzvermögen 17.919.034,43 € • Abgrenzungsposten 195.681,09 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 31.546.105,99 € • Rücklagen 8.980.104,84 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 9.941.693,35 € • Rückstellungen 400.331,50 € • Verbindlichkeiten 329.073,30 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 527.398,50 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 412.819,83 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 5.467.500,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € Haushaltsvollzug 2022 Das Rechnungsjahr 2022 gestaltete sich im Ergebnishaushalt aufgrund der Coronapandemie ungünstiger als erwartet. Im Einzelnen konnte im Juni 2022 von folgenden Werten 2020 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - ausgegangen werden: nach Oktobersteuerschätzung Plan 2022 nach Oktober- schätzung 2022 +/- Schlüsselzuweisungen (höhere Kopfbeträge, etwas mehr Einwohner) 1.620.000 2.200.000 615.000 Kommunale Investitionspauschale (Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass) 446.000 740.000 294.000 Kreisumlage (mit höherer Kreisumlage in der Planung 2020 kalkuliert) 2.050.000 1.755.000 295.000 Finanzausgleichsumlage (geringere Steuerkraftsumme 2. vorangeg. Jahr) 1.811.600 1.567.000 244.600 Gewerbesteuer Nachzahlung 2.000.000 2.200.000 200.000 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (höheres Aufkommen gegenüber Vorjahresprogn.) 3.308.000 3.305.000 -3.000 Gewerbesteuerumlage 206.000 230.000 -24.000 Verbesserungen: 1.621.600 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2022 -688.100 Zusätzlich weitere ca. Aufwendungen: Erhöhung der Abschreibungen-Auflösung Zuschüsse -160.000 Bauleitplanungskosten Konzeptvergabe Mehraufwendungen -40.000 Energiekosten, Unterhaltungskosten, Sonstige Mehraufwendungen -190.000 Reinigungskosten Mehraufwendungen -50.000 Prognose ordentliches Ergebnis Stand Dezember ca. +493.500 Anmerkungen zum Haushaltsjahr 2022: Ein Ergebnis für 2022 kann noch nicht vorhergesagt werden. Durch die positive wirtschaftliche Entwicklung trotz Ukrainekonflikt wird sich das Ergebnis 2022 verbessern. Auch gute außerordentliche Erträge konnten durch Bauplatzverkäufe in Marsweiler Ost II und im Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung noch erzielt werden. Sehr viele Kommunen werden nach den Rückmeldungen aus der Praxis, angesichts der dargestellten Mehrausgaben gar nicht umhinkommen, das Jahr 2023 mit einem unausgeglichenen Ergebnishaushalt zu planen und die mittelfristige Perspektive sieht nicht viel anders aus. Nun werden die Rahmenbedingungen für die Kommunen durch den Ukrainekrieg und die damit verbundenen Mindererträge sowie Mehraufwendungen massiv verschoben. Schulden der Gemeinde Stand zum 01.01.2022 0,00 € Stand zum 31.12.2022 0,00 € 21 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Somit Abnahme 0,00 € (Zuschuss Land Baden-Württemberg für Grunderwerb Landessanierungsprogramm – sollte laut Gemeindeprüfungsanstalt als Sonderposten und wird erst zum Schluss mit dem Land abgerechnet) Schulden des Eigenbetriebes Wasserversorgung (Trägerdarlehen/Ausleihungen der Gemeinde) Stand zum 01.01.2022 1.016.237,50 € Stand zum 31.12.2022 965.387,50 € Somit Abnahme 50.850,00 € Schulden des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung (Trägerdarlehen/Ausleihungen der Gemeinde) Stand zum 01.01.2022 2.778.750,00 € Stand zum 31.12.2022 2.699.750,00 € Somit Abnahme 79.000,00 € Der Gesamtschuldenstand der Gemeinde inkl. Eigenbetriebe (inkl. von Gemeinde gewährten Trägerdarlehen) beträgt zum 31.12.2022: 3.665.137,50 €. Vermögensentwicklung 2022 a) Liquidität Wenn die Gemeinde bei der Rekordinflation Liquidität parkt, reduziert sie ihr Vermögen auf Raten. Schutz vor Inflation bieten weiterhin Grundstückswerte oder die Vornahme von Pflichtinvestitionen. Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe und an den Zweckverband Wasserversorgung können aufgrund Rekordinvestitionen nicht mehr gewährt werden. Die Gemeinde Baindt wird 2023 und 2024 Kredite aufnehmen müssen. Maßhalten und das Machbare vom Wünschenswerten zu unterscheiden, müssen weiterhin die Leitgedanken unseres Haushaltens bleiben. Neben der Erhaltung der Ertragskraft des Ergebnishaushalts ist darauf zu achten, dass die Investitionen maßvoll und zielgerichtet erfolgen und die daraus resultierenden Abschreibungen und Folgekosten erwirtschaftet werden können. Der Ergebnishaushalt ist das Kernstück zur Abbildung des laufenden Betriebs der Gemeinde. Im neuen Haushaltsrecht erfüllt er eine Schlüsselrolle, da er maßgebend für den Haushaltsausgleich ist. Nur ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten. Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen machen deutlich, dass 2023 die Aufwendungen inkl. der Abschreibungen die Erträge deutlich übersteigen werden Der Stand der Liquidität beträgt im Gemeindehaushalt zum 31.12.2022 voraussichtlich ca. 3,0 Mio. €. Des Weiteren sind 7,8 Mio. € in Spargeldeinlagen angelegt (Stand 30.11.22). Damit liegt die Liquidität über der gesetzlichen Mindestrücklage. 2222 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - II. Ausblick auf die Rechnungsjahre 2023/2024 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Rechnungsjahre 2023 und 2024 wurden vom Fachbeamten für das Finanzwesen, Herrn Abele, im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin Frau Rürup nach den gesetzlichen Vorschriften des neuen kommunalen Haushaltsrechts aufgestellt. Als Rechtsgrundlagen für die Erstellung des Haushaltsplans sind die Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts heranzuziehen. Orientierungsdaten für die Etatplanung enthält der jährlich vom Innenministerium und Finanzministerium gemeinsam herausgegebene Haushaltserlass. Die Orientierungsdaten sollten nur Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde, unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunktur- und Steuerentwicklung sowie der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten, die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Der Haushaltsplan wurde im Gemeindehaushalt als auch bei den Eigenbetrieben mit verhaltenem Optimismus geplant. Der Haushaltserlass 2023 vom 06.10.2022 enthält Orientierungswerte für die Haushaltsplanung 2023, die auf der Mai-Steuerschätzung beruhen. Die Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung 2022 wurde noch einmal geändert und die Orientierungswerte minimal nachjustiert. Der Steuerschätzung liegen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Bundesregierung zugrunde. In dem Ergebnis wird von Mehreinnahmen in Deutschland ausgegangen, die sich in wachsenden Einkommen der privaten Haushalte aufgrund der Inflation äußert. Ziel der Haushaltsplanungen 2023 und 2024 sowie der Folgejahre ist, einen strukturell ausgeglichenen Haushaltsplan aufzustellen. Wie bereits bei den Haushaltsplanberatungen angekündigt, wird im Ergebnishaushalt 2024 die Finanzlage durch die Veränderungen im Finanzausgleich durch das Rechnungsergebnis 2022 etwas schlechter als im Vorjahr sein. Hauptursachen dafür sind die Verschlechterung beim Finanzausgleich, die Erhöhung der Personalaufwendungen sowie höhere Zuschüsse an die Kindergartenträger. Dies ist ein weiterer Grund für die Reduzierung des Überschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit. „Mit den Einnahmen von heute die Zukunft von morgen gestalten“, so lauten weiterhin die Leitgedanken des Gemeindetags. Ein weiterer Leitgedanke heißt weiterhin „Haushalte werden in guten Jahren ruiniert“. Wir werden dringend notwendige Investitionen im Bereich Hochwasserschutz, Bildung und Klimaschutz voranbringen. Es ist jedoch noch nicht bei allen bewirtschaftenden Stellen verinnerlicht, dass die Einnahmen der Gemeinde in den Folgejahre nicht in dem Umfang steigen wie die Ausgaben. Es wird deutlich, dass die Kommunen aufgrund der stetig steigenden Aufgabenfülle auf sprudelnde Steuerquellen angewiesen sind und die Kommunen weiterhin ein Augenmerk darauf haben sollten, welches Maß an Aufgabenerfüllung sie sich auch in schwierigeren Zeiten weiter leisten können. Und Aufgaben gibt es zahlreiche. Zusätzliche Aufgaben kommen im Bildungsbereich, in der Breitbandversorgung, in der Digitalisierung (Onlinezugangsgesetz) oder im sozialen Wohnungsbau einschließlich der Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen hinzu. Selten fallen Aufgaben weg, regelmäßig kommen neue hinzu. Spannend ist daher die Frage, wofür das vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort: „Weiterhin gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirtschaftlichen Erfolg der Zukunft“. 2323 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die wichtigsten Projekte im Hochbau: Sanierung der Klosterwiesenschule 10 Mio. € (2023: 5,1 Mio. €, 2024: 5 Mio. €, Stand 2022 wurde bereits 1,2 Mio. € verfügt) Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus 400.000 € (2023: 250.000 €, 2024: 150.000 €) Sozialbau 600.000 € (2023: 100.000 €, 2024: 500.000 €) Zuschuss Waldorfkindergarten (2023 Planungskosten: 29.500 €, 2024 Planungskosten: 40.000 €, 2025: Zuschuss Gemeinde 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte (2023: 2.500.000 €, 2024: 850.000 €) Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz (2023: 250.000 €, 2024: 250.000 €) Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße – Errichtung Gewässer II. Ordnung: 1.600.000 € Entwicklung Fischerareal (Erschließung Fischerstraße Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Sanierungsgebiet Ortskern II: 2023: 550.000 €, 2024: 100.000 €) Erweiterung Nahwärmenetz Fischerstraße (2023: 150.000 €, 2024: 150.000 €) Breitbandversorgung - Umsetzung Bundesförderprogramm Glasfaseranschlüsse für nicht versorgte Bereiche (2023: 1.900.000 €, 2024: 150.000 €) Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen BA III (Schlussrechnung Ansatz 2023: 300.000 €) Erschließung Baugebiet Lilienstraße (2023: 410.000 €) Erschließung Baugebiet Bühl (2023: 40.000 €, 2024: 600.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2023: 100.000 €) Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energiezentrale inkl. Solar/PV (2023: 1.000.000 €, 2024: 750.000 €, 2025: 250.000 €) PV-Anlage Schenk-Konrad-Halle (2024: 60.000 €) PV-Anlage Bauhof (2024: 80.000 €) Schnellladesäule Fischerstraße (2023: 147.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: Bauhof: Kauf New Holland/Deutz (2023: 140.000 €) Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel (300.000 €) Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2023: 50.000 €, 2024: 50.000 €) Bauhof: Kauf Streuautomat Lindner (2024: 30.000 €) Feuerwehr: Ersatzbeschaffung LF 20 (2024: 360.500 €) Feuerwehr: Elektronische Sirene (2023: 50.000 €) Feuerwehr: Neuausstattung Spinde nach Sanierung (2024: 25.000 €) Rathaus: Server und DMS (2024: Anteil 60.000 €) Rathaus: Möblierung (2023: 15.000 €, 2024: 15.000 €) Kindergarten: Möblierung (2023: 35.000 €, Spielmaterial 12.000 € ) Friedhof: Urnenwand (2024: 130.000 €) Neuanlage Waldspielplatz (2023 und 2024 jeweils 75.000 € und 15.000 €), Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 10.000 € Sportanlage: Rasenmäher (2023: 22.000 €), Bewässerungsanlage (2023: 22.000 2424 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - €), Planungsrate jeweils 10.000 € Außenanlage Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: Zuschuss DRK 2023: 10.000 €, 5.000 € für Digitalfunk und 5.000 € für Schnelleinsatzzelt Zuschuss evangelische Kirche Baienfurt/Baindt (2023: 20.000 €) Zuschuss Kindergarten St. Martin (2023: 6.000 €) Die Haushaltspläne 2023 und 2024 stehen mit baldigen Friedensverhandlungen in der Ukraine hoffentlich unter besseren Vorzeichen. Das Wirtschaftswachstum wird voraussichtlich 2023 und 2024 jedoch noch nicht das Niveau von 2021 erreichen. Deutschland ist verhältnismäßig gut durch die Coronapandemie gekommen und immer noch eine Insel des Wohlstands. International hat der Angriffskrieg Russlands vieles grundlegend verändert und verschärft die Situation in armen, von Sanktionen betroffenen, stark bevölkerten oder von Kriegen gezeichneten Ländern zusätzlich. Den steuerschwächeren Kommunen, zu denen Baindt gehört, gelang es in der Vergangenheit über die Nachlaufeffekte des kommunalen Finanzausgleichs den Haushalt im Lot zu halten. Aber auch die steuerkraftbedingten Umlagen (Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage) sowie der Aufwand im Bereich der Kinderbetreuung belasten weiterhin den Gemeindehaushalt. Die Ausgangslage für die Haushaltsplanberatungen 2023 und 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2025 lässt sich als ausreichend bezeichnen. Die Investitionskraft ist aufgrund konstanter bis steigender Umlagen und Kosten und auch unter Berücksichtigung evtl. Steuermehreinnahmen als nicht ausreichend zu bezeichnen. Die Lage der Kommunen ist mit den zu sanierenden Objekten und den zunehmenden Aufgaben als gefordert bzw. angespannt zu bezeichnen. Man wird auch 2023/2024 und in den folgenden Finanzplanungsjahren generationengerecht haushalten müssen und Kommunen können nur über Grundstückserlöse die Investitionskraft stärken. Für den Ergebnishaushalt sind 2023 Erträge in Höhe von 13.131.400 € und Aufwendungen in Höhe von 13.472.500 € geplant. 2024 sind Erträge in Höhe von 13.475.400 € und Aufwendungen in Höhe von 14.300.250 € veranschlagt. Vergleichszahlen zu den Planansätzen 2023 sind die im Erläuterungstext aufgeführten Planansätze des Jahres 2022 sowie das Ergebnis des Jahres 2021. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023: -341.100 € bzw. 2024 -824.850 €. Durch das NKHR wird deutlich, dass die Gemeinde Baindt seinen Ressourcenverbrauch im ordentlichen Ergebnis 2023 und 2024 nicht erwirtschaften kann. Auch unter Einbeziehung des Sonderergebnisses außerordentliche Erträge kann im Planungszeitraum 2023 bis 2025 laut der vorsichtigen Planung kein positives Gesamtergebnis erzielt werden. Beim Sonderergebnis handelt sich um außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken über dem Buchwert. Die Investitionen des Finanzhaushaltes sind im Investitionsprogramm detailliert aufgeführt und erläutert. 2525 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 2. Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen Gemeindesteuern (Finanzbuchhaltungskonten 3011-3013 im Produktbereich 61) a) Grundsteuer A und B (Konto 3011 und 3012) Das Gesamtaufkommen liegt aufgrund der Steuererhöhung 2023 bei 721.000 € (VJ 607.000 € Plan) und 2024 bei 742.000 €. Die Hebesätze der Grundsteuer A in Höhe von 370 v. H. und der Grundsteuer B in Höhe von 450 v. H. liegen wesentlich über den Ausgleichstockanrechnungshebesätzen. Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Baindt 370 % 450 % 370 % Umliegende Kommunen werden ebenfalls ihre bisherigen Hebesätze anpassen b) Gewerbesteuer (Konto 3013) Die Gewerbesteuer ist mit 2.300.000 € und 2.500.000 € in den Jahren 2023 und 2024 veranschlagt, was 17,5% bzw. 18,5% der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes entspricht (2022: 2.000.000 €). In den Vorjahren vor 2020 wurde die Gewerbesteuer etwas zu niedrig prognostiziert. 2023 und 2024 wird sie um 300.000 € und 500.000 € erhöht. Das Rechnungsergebnis 2022 liegt bei 2,1/2,2 Mio. €. Wir gehen ab 2023 von einer besseren Konjunktur aus. Zudem wurde der Hebesatz um 20 v. H. erhöht. Die Gewerbesteuer wird 2023 und 2024 mit 2,30 Mio./2,50 Mio. € prognostiziert. Es können jedoch aus Veranlagungen auch Nachzahlungen oder aus den Vorjahren Rückzahlungen resultieren. Zudem können Vorauszahlungen nach unten angepasst werden. Die Gewerbesteuer wird unter der Berücksichtigung, dass von der Gewerbesteuer nur ca. 23-25 % im Gemeindehaushalt verbleiben, mit 2,30 Mio. €/2,50 Mio. € verhalten optimistisch angesetzt. Bei der Gewerbesteuerumlage müssen wir bei gleichbleibender Gewerbesteuerumlage bzw. minimaler Reduzierung 220.000 € bzw. 260.000 € aufwenden. Bezogen auf Baindt ist festzustellen, dass die Rahmenbedingungen für die hier ansässige Industrie sehr gut sind. Baindt ist von wenigen Gewerbesteuerzahlern abhängig. Die 10 besten Gewerbesteuerzahler decken ca. über 2/3 des Vorauszahlungsbetrags. 2626 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Gewerbesteuerumlage beträgt 2023 35 % bzw. 2024 35 % (Vorjahr 35 %) der maßgeblichen Bemessungsgrundlage, also der veranschlagten Gewerbesteuer geteilt durch den örtlichen Hebesatz von 370 v. H. Die Gemeinde hat somit 220.000 € bzw. 260.000 € abzuführen. Zu beachten ist die um zwei bzw. vier Jahre verzögerte Wirkung des Finanzausgleichs. So wirken sich beispielsweise Mehrerträge bei der Gewerbesteuer über die Gewerbesteuerumlage sofort aus, bei den Schlüsselzuweisungen und Umlagen aber erst zwei bis vier Jahre später. In diesem Fall ist es so, dass die Gemeinde im zweitfolgenden Jahr sogar stärker im Finanzausgleich belastet wird, als sie im ersten Jahr von einem Gewerbesteuermehrertrag profitiert hat, und sich eine endgültige Verbesserung dann erst im viertfolgenden Jahr einstellt. So verbleiben etwa aus einem Gewerbesteuerertrag von 2.300.000 € der Gemeinde nach vier Jahren lediglich rund 743.000 €. Beschäftigte am Arbeitsort: 2727 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Annahmen: Steuereinnahme 2.300.000,00 € Anrechnungshebesatz FAG 290,00 örtlicher Gew erbesteuerhebesatz 370,00 FAG-Umlagesatz: 22,10 v.H. bei Sockelgarantiegemeinde 22,16 v.H. bei Gemeinde, Baindt Kreisumlagesatz: 28,50 v.H. Prognose für 2025 Gew erbesteuerumlage 35,00 35,00 v.H. (2023 und später) Gemeinde Baindt (EUR) 1. Ausw irkungen im 1. Jahr (2023) 1.1 Mehreinnahme Gew erbesteuer 2.300.000,00 1.2 Höhere Gew erbesteuerumlage: Ist-Aufkommen * Umlagesatz / örtl. Hebesatz -217.567,57 1.3 Nettoverbesserung im 1. Jahr (2023) 2.082.432,43 2. Ausw irkungen im 3. Jahr (2025) 2.1 Rückgang der Schlüsselzuw eisungen nach mangelnder Steuerkraft (sofern keine Abundanzgemeinde) w egen einer Erhöhung der Steuerkraf tmesszahl 2022 (§ 6 FAG): 2.1.1 Gew St 2020 * Anrechnungshebesatz / örtl. Hebesatz 1.802.702,70 2.1.2 abzüglich Gew St-Umlage 2023 -217.567,57 2.1.3 erhöhte Steuerkraftmesszahl 2023 = geringere Schlüsselzahl 2022 (bei Abundanzgemeinde ohne Ausw irkungen) 1.585.135,14 2.1.4 bei einer Ausschüttungsquotevon ca. 68,5 v.H. ergibt sich eine Wenigerzuw eisung nach mangelnder Steuerkraft -1.085.817,57 2.2 Höhere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2025 * FAG-Umlagesatz -351.265,95 2.3 Höhere Kreisumlage (§ 35 FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2025* Kreisumlagesatz -451.763,51 2.4 Gesamtverschlechterung im 3. Jahr (2025) -1.888.847,03 3. Ausw irkungen im 5. Jahr (2027) Im Jahr 2027 verringert sich - w egen der zurückgegangenen Schlüsselzuw ei- sung 2025 - die Steuerkraftsumme (§ 38 Abs. 1 FAG). Die Folge davon ist 3.1 Geringere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): 3.1 geringere Schlüsselzuw . 2025 * FAG-Umlagesatz 240.617,17 3.2 Geringere Kreisumlage (§ 35 FAG): geringere Schlüsselzuw . 2025* Kreisumlagesatz 309.458,01 3.3 Gesamtverbesserung im 5. Jahr (2027) 550.075,18 4. Gesamtausw irkungen 1. - 5. Jahr 4.1 von 2.300.000 EUR Gewerbesteuer verbleiben 743.660,59 4.2 Abschöpfung (v.H.) 67,67 v.H. (2023) Gewerbesteuereinnahmen und ihre Auswirkungen im kommunalen Finanzausgleich Was bleibt von 2.300.000 Euro (EUR) Gewerbesteuer in der Gemeindekasse Modellhafte Darstellung der Ausw irkungen einer Gewerbesteuereinnahme im Jahr 2023 von 2.300.000 EUR (nicht aus einer Hebesatzerhöhung) auf die Haushaltsw irtschaft einer Gemeinde unter Einbeziehung der Ausgleichsmechanismen des Finanzausgleichs (vereinfacht dargestellt) v.H. v.H. Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Jagdpacht (3032-3034) Die Hundesteuer wurde mit 20.000 € im Jahr 2023 und 20.000 € im Jahr 2024 (RE 2021 21.364,00 €) veranschlagt und entspricht 0,13 % der Einnahmen des Ergebnishaushaltes. Die Hundesteuer beträgt seit 01.01.21 96 €/Hund und Jahr. 2828 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Zweitwohnungssteuer wurde zum 01.01.2013 eingeführt. Beim kommunalen Finanzausgleich werden nur Personen mit Hauptwohnung berücksichtigt. Für eine Person mit Nebenwohnsitz erhält die jeweilige Gemeinde keine Einnahmen. Bei der Einführung der Zweitwohnungssteuer haben sich einige registrierte Personen mit Nebenwohnsitz (Karteileichen etc.) abgemeldet. Dagegen hat die Wanderungsbilanz, der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen, positive Vorzeichen getragen. Aufgrund der Zweitwohnungssteuer melden sich Studenten verstärkt gleich mit Hauptwohnsitz an. Für 2023 und 2024 ist für die Zweitwohnungssteuer nur ein minimaler Einnahmeansatz von 2.500 € vorgesehen. Die Jagdpacht wird alle 2 Jahre fällig. Sie wird 2024 in Höhe von 800 € fällig. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und des Familienlastenausgleichs (Konto 3021, 3022, 3051) Nach dem Haushaltserlass vom 06.10.2022 in Verbindung mit der Oktobersteuerschätzung werden die Einnahmen aus der Einkommensteuer im Jahr 2023 auf 7,64 Mrd. und 2024 auf 8,12 Mrd. € (Vj. 2022 Landessumme 6,78 Mrd. €) geschätzt. Der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer ist 2023 mit 1,15 Mio. € bzw. 1,173 Mio. € als Ausgangsgrundlage im Land veranschlagt. Der Ausgleich der Gemeinden durch die Systemumstellung bei der Kindergeldzahlung und die dadurch entstehenden Mindereinnahmen (Familienlasten- ausgleich) ist mit 611 Mio. € bzw. 627 Mio. € als Ausgangsbasis angenommen worden. Die Gemeinden bekommen 15 % an der Lohn- und Einkommensteuer. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf die einzelne Gemeinde nach Maßgabe einer Schlüsselzahl verteilt, die das örtliche Aufkommen aus der Einkommensteuer ohne Berücksichtigung der Einkommensteuerspitzen berücksichtigt. So werden derzeit gem. § 3 Abs. 1 GFR nur die Steueranteile aus Einkommensteuerbeträge bis zu 35.000 € für Alleinstehende bzw. 70.000 € für zusammen veranlagte Ehegatten zugrunde gelegt. Der Verteilung auf die Gemeinden liegen in den Jahren 2021 bis 2023 die Ergebnisse der Steuerstatistik 2016 zugrunde. Die Bundesregierung hat die Höchstbeträge zur Ermittlung der Schlüsselzahlen auf 35.000/70.000 Euro belassen. Die Schlüsselzahl wird alle drei Jahre angepasst. Die Schlüsselzahl aus dem Statistikjahr 2016 beträgt 2023 0,0004713. Erst für die Jahre 2024 werden auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerleistungen der Gemeindeeinwohner des Statistikjahres 2019 neue Schlüsselzahlen festgelegt. Insgesamt ergibt sich für Baindt ein Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für 2023 in Höhe von 3,6 Mio. € und 2024 in Höhe von 3,8 Mio. €, dies entspricht 27,4 % bzw. 28,2 % der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes (Vorjahr Planansatz 2022: 3,3 Mio. €) Wie jedes Jahr ist der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die größte Einnahmeposition des Ergebnishaushaltes. Experten halten eine Vollbeschäftigung in Baden-Württemberg in der Krise für weiterhin möglich. Dazu müssen aus ihrer Sicht aber mehr Menschen besser qualifiziert werden. Bei Vollbeschäftigung haben aber nicht alle Arbeitssuchenden einen Job. Insgesamt waren im November 2022 in der Region Konstanz-Ravensburg 3,0 Prozent der Menschen arbeitslos. Bei einer Arbeitslosenquote von zwei bis drei Prozent spricht man von Vollbeschäftigung. Theoretisch findet jeder Arbeitsuchende einen Job. Schwierig ist es bei Langzeitarbeitslosen. 2929 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Arbeitslosenstatistik der Gemeinde Baindt: Die Schlüsselzahl für den Familienlastenausgleich ist identisch mit der Schlüsselzahl des Gemeindeanteils an der EKSt. Bei einem Aufkommen von 611 Mio. € bzw. 627 Mio. € ergeben sich Einnahmen für Baindt in Höhe von 280.000 € bzw. 290.000 € (2022 266.000 €). Die Gemeinden bekommen 2,2 % an der Umsatzsteuer. Bei veränderter Schlüsselzahl in Höhe von 0,0002444 (Vj. 0,0002223) ergibt sich bei 1.194 Mio. € bzw. 1.065 Mio. € Umsatzsteuer ein Ansatz in Höhe von 265.000 € bzw. 236.000 € (Vj. 2022: 228.500 €). 3030 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Schlüsselzuweisungen mit kommunaler Investitionspauschale (Konto 3111) Schlüsselzuweisungen sind Mittel, die den Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Nivellierung von Steuerkraftunterschieden und zur Abdeckung allgemeiner Bedarfssituationen zur Verfügung gestellt werden. Einen Teil dieser Mittel erhalten alle Kommunen in Form der von Einwohnerzahl und Steuerkraftsumme abhängigen „Kommunalen Investitionspauschale“. Der weitaus größere Teil wird als Zuweisung nach mangelnder Steuerkraft gezahlt, jedoch nur an jene Städte und Gemeinden, deren eigene Steuerkraft geringer ist als der Finanzbedarf, was in Baindt der Fall ist. Da durch das schwächere Steuerjahr 2021 und das etwas stärkere Steuerjahr 2022, die Differenz zwischen Bedarfsmesszahl (Einwohnerzahl vom 30.06.22 multipliziert mit dem Kopfbetrag 2023 in Höhe von 1.585 € bzw. dem Kopfbetrag 2024 in Höhe von 1.626 € (Vj. 1.456 €)) differiert, bekommt die Gemeinde Baindt 2023 wegen der geringeren Steuerkraftmesszahl 2023 2.300.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft und wegen der höheren Einwohnerzahl und geringeren Steuerkraftmesszahl 2024 aus dem Basisjahr 2022 2.198.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin sehr bemüht die Zahl der Einwohner mit Nebenwohnsitz zu begrenzen, da die Gemeinde nur für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz Zuweisungen bekommt. Der Zuzug durch den privaten Wohnungsbau ist im Sinne des Finanzausgleiches positiv zu sehen. Der Anstieg der Einwohnerzahl durch Aufnahme von Flüchtlingen wirkt sich im Land nivellierend aus. Zum einen steigt die Einwohnerzahl, andererseits wird die Verteilungsmasse im Finanzausgleich dadurch nicht mehr. 2023 und 2024 beträgt die kommunale Investitionspauschale 105 bzw. 107 € je EW (Vj. 80,00 €/EW). Die Gemeinde Baindt erhält in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 Einnahmen in Höhe von 590.000 € bzw. 606.000 €. 3131 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Gebühren, Entgelte, Mieten und dgl. (Sachkonten 3311, 3321, 3322, 3411) Das Gesamtaufkommen aus Gebühren, Entgelten und Mieten im Jahr beläuft sich 2023 und 2024 bei den öffentlichen Entgelten auf 291.250 € sowie 296.250 € und bei den privatrechtlichen Entgelten bei 822.000 € bzw. 840.700 €. Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof/Leichenhalle wurden Ende 2016 gem. Kalkulation der Allevo Kommunalberatung auf einen Kostendeckungsgrad in Höhe von 60 % festgelegt. Der Ansatz für die Gebühreneinnahmen liegt 2023 und 2024 bei den Entgelten bei 30.000 €. Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Sterbefälle. Es wurden im ersten Bauabschnitt umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auf dem Friedhof getätigt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt inkl. der internen Leistungsverrechnungen im Haushaltsplan 2023 bei 41,3 %. Der Kostendeckungsgrad der Schenk-Konrad-Halle inkl. Gaststätte liegt 2023 unter Einbeziehung geringer Belegung bei 23,1 %. Die Gemeinde hat bei den Kindergartengebühren die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Durch das Gute-Kita- Gesetz werden unsere Fachkraftkapazitäten vom Land unterstützt. Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 betragen: (Es werden nur 11 Monate pro Jahr berechnet). Wird das Angebot nur 3 oder 4 Tage in der Woche in Anspruch genommen, so wird der anteilige Beitrag berechnet. Ein Zuschlag für das Angebot der verlängerten Öffnungszeiten wird nicht erhoben. 3232 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Im Kindergartenausschuss werden folgende Punkte vor Festsetzung der neuen Elternbeiträge beleuchtet: Vereinfachtes Modulsystem für Eltern und Abrechnungsstelle Kann bei den Kleinkindgruppen auf eine tageweise Belegung verzichtet werden und somit eine bessere Einnahmestruktur und zuverlässige Belegung geschaffen werden? Sollen die verlängerten Öffnungszeiten in den Kindergarten weiterhin kostenlos angeboten werden? Wie kann eine bessere und zugleich sozial verträgliche Einnahmesituation geschaffen werden? Ziel ist es, mit bisherigem Personal die optimalen Finanzausgleichs- zuweisungen zu erreichen. Weiterhin kostenloses Angebot der Ferienbetreuung im Kindergarten (1 Woche im August?) Darstellung der Nachmittagsbelegung? Vorschläge und Überprüfungen werden auch bei den nichtkommunalen Kindergärten angestellt. Aktuelle Anzahl von Kinder nach Jahrgängen (Stand: 13.12.2022, Einwohnermeldeamt, 2022 Stand 01.12.): Jahr männlich weiblich Anzahl 2005 24 29 53 2006 36 24 60 2007 30 24 54 2008 31 30 61 2009 34 25 59 2010 30 24 54 2011 23 37 60 2012 26 30 56 2013 24 22 46 2014 32 27 59 2015 28 36 64 2016 23 32 55 2017 18 39 57 2018 37 29 66 2019 35 29 64 2020 16 23 39 2021 35 24 59 Stand 01.12.2022 21 22 43 Man kann derzeit von einer Geburt pro 100 EW ausgehen. 10-12 Kinder bei 1.000 Einwohner. Es ist unsere Aufgabe, bei nur überschaubarer Mitfinanzierung von Bund und Land, die frühkindlichen Betreuungsangebote sicherzustellen. Die Zuweisung eines Platzes sollte spätestens 3 – 6 Monate bevor der Platz benötigt wird, beantragt werden. Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz beschränkt sich auf zur Verfügung stehende Plätze. Diese sind diejenigen Plätze, die im Rahmen der kommunalen Kindergartenbedarfsplanung, als förderfähig festgelegt wurden. Wenn kein Platz in einer Einrichtung der Gemeinde frei ist, besteht weiter ein Anspruch auf Zuweisung eines Platzes in einer solchen Kita. Dieser kann aber von der Kommune derzeit nicht erfüllt werden. In 3333 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - diesem Fall kommt die „Selbstbeschaffung“ eines privat organisierten Platzes mit anschließender Kostenerstattung durch die Kommune in Betracht. Ein Wahlrecht bezüglich eines bestimmten Krippenplatzes besteht nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung nur hinsichtlich derjenigen Plätze, die im Rahmen der Bedarfsfeststellung anerkannt wurden und auch nur dann, wenn überhaupt eine Auswahl an freien Plätzen zur Verfügung steht. Das Gesetz äußert sich zur täglichen Betreuungszeit nicht konkret. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Abzustellen ist also einmal auf den Bedarf der Eltern, hier insbesondere auf den Bedarf, der sich aus der beruflichen Tätigkeit ergibt, aber auch auf einen möglichen Förderbedarf des Kindes. In der Regel wird man deshalb davon ausgehen müssen, dass auch ein Ganztagsplatz zur Verfügung gestellt werden muss, wenn die berufliche Tätigkeit der Eltern dies erfordert. Förderung der Kleinkindbetreuung U3 und der Kindergartenförderung nach § 29 b und 29 c FAG Unter 3 Förderung gem. § 29 c FAG Seit dem Jahr 2015 werden gewertet: die Zahl der Kinder in Tageseinrichtungen mit einer wöchentlichen Betreuungszeit a) von bis zu 15 Stunden 0,3-fach, b) von mehr als 15 bis zu 29 Stunden 0,5-fach, c) von mehr als 29 bis zu 34 Stunden 0,7-fach, d) von mehr als 34 bis zu 39 Stunden 0,8-fach, e) von mehr als 39 bis zu 44 Stunden 0,9-fach, f) von mehr als 44 Stunden 1-fach; Über 3 Förderung gem. § 29 b FAG Die Zuweisungen werden auf die Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtungen betreuten Kinder, die das dritte aber noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, verteilt. Die Kinderzahlen werden seit dem Jahr 2015 bei einer wöchentlichen Betreuungszeit 1. von bis zu 29 Stunden 0,4-fach, 2. von mehr als 29 bis zu 34 Stunden 0,6-fach, 3. von mehr als 34 bis zu 39 Stunden 0,8-fach, 4. von mehr als 39 bis zu 44 Stunden 0,9-fach, 5. von mehr als 44 Stunden 1-fach gewertet. 3434 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Wanderungssaldo Zu- und Fortzüge: Geburtenüberschuss (Geburten gegenüber Sterbefälle): Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen (Sachkonten 3616) Die Gemeinde nimmt voraussichtlich im Haushaltsjahr 2023 67.800 € und 2024 65.200 € (RE 70.450€) Zinseinnahmen ein. Die Zinsen resultieren aus der Verzinsung der Trägerdarlehen und Kassenkrediten an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie aus der Verzinsung des Trägerdarlehens an den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Festgeldanlagen sowie das Geldmarktkonto werden im Zeitraum 2023/2024 besser verzinst, jedoch werden Geldanlagen mit den Investitionen und der Darlehensaufnahme rar werden. 3535 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Personalaufwendungen (Sachkonten 401-407) Personalkosten 2023: Die Personalkosten 2023 nehmen gegenüber dem Vorjahr um 600.400 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg von 20,42 %. Die Personalkosten steigen deutlich an. Neben den prognostizierten tariflichen Steigerungen p.a. sind Stellenmehrungen zu verzeichnen. Insgesamt werden 2023 3.895.150 € Personalkosten im Gemeindehaushalt veranschlagt. An Verwaltungskostenbeiträge und Beschäftigungsentgelte Bauhof wurden im Bereich Wasser 68.000 € (Vj. 60.500 €) und im Bereich Abwasser 93.000 € (Vj. 93.000 €) eingestellt. Die Personalaufwendungen betragen im Haushalt 2023 ca. 28,76 % (Vj. 26,2 %) der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushalts. Für die tariflich Beschäftigten wurde laut Hauptamt eine Erhöhung von fast 5,0 % eingeplant, was angesichts der kürzlich von den Gewerkschaften erhobenen Forderungen nach Lohnsteigerungen von 10 % keinesfalls zu hoch kalkuliert ist. Hier bleibt abzuwarten, wie der Tarifabschluss letztendlich ausfallen wird und ob unser Ansatz überhaupt ausreicht. Für die Beamtinnen und Beamten wurde die zum 01.12.2022 bereits beschlossene Besoldungserhöhung von 2,8 % berücksichtigt. Für das Folgejahr wurden für alle Beschäftigten eine Personalkostensteigerung von 2 % in Ansatz gebracht. Es wurde zudem berücksichtigt, dass ältere MitarbeiterInnen ausscheiden und kostengünstigere jüngere MitarbeiterInnen nachrücken. Folgende Positionen mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind eingerechnet: Beamte: Zum 01.12.2022 linear um 2,8 %. Arbeitnehmer: Neuer Tarifabschluss ab 01.04.2023 noch offen. Dieser wird in der Regel im Nachgang auf die Beamten zeitversetzt übernommen. Eckpunkte der Tarifeinigung Der Großteil der Personalkostensteigerungen der letzten Jahre resultierte aus Veränderungen im Kindergartenwesen (Veränderungen, Fachbereichs- und Hausleitung, Einrichtung von Kleinkindgruppen, Freistellungen etc.). Im Bereich Kindergarten bleibt abzuwarten, wie die Module zukünftig ausgerichtet werden. Die Kindertagesstättenverordnung sieht derzeit keine verpflichtende Leitungsfreistellung, sondern lediglich einen Mindestpersonalschlüssel vor. Personalkosten 2024: Die Personalkosten 2024 nehmen gegenüber dem Vorjahr um 168.700 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg um 4,3% gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt werden 4.063.850 € Personalkosten im Gemeindehaushalt veranschlagt. Folgende Positionen mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind berücksichtigt: - Stufensteigerungen bei den Beschäftigten - Lohn – und Gehaltssteigerungen ca. 2% - Nachrücken von jüngeren Kollegen 3636 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Sachkonten 421-4299) Der Aufwand für Sach- und Dienstleitungen beläuft sich 2023 auf 2.253.950 € und im Jahr 2024 auf 2.240.300 € (Plan 2022 1.550.000 € RE 2021 1.763.154,05 €). Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2023 nur die notwendigsten Maßnahmen geplant. Da die Vorschriften zur Planung der Kosten jedoch im neuen Haushaltsrecht strenger sind als bisher, müssen bestimmte Maßnahmen jetzt im Ergebnishaushalt und nicht im Finanzhaushalt geplant werden. Es gilt eine kommunale Spezialregel für Modernisierungen. Hiernach muss geprüft werden, ob innerhalb von drei Jahren mindestens drei Gewerke betroffen sind. Wenn also 3 von 7 Gewerken in drei Jahren angesprochen werden, handelt es sich um eine investive Generalsanierung. Es werden folgende Gewerke geprüft: Heizung, Sanitär, Elektroinstallation, Fenster, Dach, Fassade und zentrale Belüftung/Klimatisierung. Alle anderen Maßnahmen müssen dann im Ergebnishaushalt geplant werden. Eine Anlage, in der sämtliche Gebäudeunterhaltungen bzw. die Unterhaltung der Außenanlagen aufgeführt sind, ist dem Haushaltsplan angeschlossen. Der Ansatz für die Bewirtschaftung der Grundstücke sind in den Konten „4241“ ff abgebildet. Der Kontenbereich 4241 enthält Heizungs-, Reinigungs-, Strom- und Versicherungskosten. Infolge des Ukrainekrieges sind die Heizungs- und Stromkosten einem höheren Anstieg ausgeliefert. Es ist festzustellen, dass wir bei den Reinigungskosten einen höheren Anstieg haben. Hier sollte auch ein evtl. reduzierter Reinigungsrhythmus bei der nächsten Ausschreibung berücksichtigt werden bzw. auf eigenes Personal gesetzt werden. 3737 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Heizungskosten Sachkonten 42411000 Entwicklung Reinigungskosten Sachkonten 42412000 3838 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Stromkosten Sachkonten 42413000 Diese Ansätze sind bei 0,89 €/kwh evtl. zu gering angesetzt. Die Finanzverwaltung setzt Hoffnungen auf die Strompreisbremse, sowie auf die Erzeugung von Eigenstrom. Die Grafiken der Bewirtschaftungskosten müssen differenziert betrachtet werden. Die Asyl- und Obdachlosenaufwendungen wurden vor 2019 separat in einer Nebenrechnung geführt. Lediglich der Abmangel wurde mit dem Gemeindehaushalt verrechnet. Neuerdings werden sowohl die Aufwendungen als auch die Kostenerstattungen im Gemeindehaushalt dargestellt. Bei den Bewirtschaftungskosten ist insgesamt eine Verbrauchs- und Kostensteigerung zu verzeichnen. Die Gasbezugskosten (Sachkonto 41415000) des Produktbereichs 5340 Fernwärmeversorgung in Höhe von 160.000 € bzw. 170.000 € sollten sich über die verschiedenen Kostenstellen wieder amortisieren. Ein Energiemanagement mit Energiesparmaßnahmen (Strom und Heizungskosten kommunaler Gebäude begonnen und auch 2022 konsequent fortgeführt. Strom- und Heizungskostensteigerungen werden durch Energieeinsparmaßnahmen (z.B. Schulung von Hausmeistern und Mitarbeiter zur sparsamen Bewirtschaftung etc.) und der schrittweisen Verbesserung und Sanierung der kommunalen Gebäude verbessert. Die Gemeinde wurde zu Beginn 2013 für die guten Umsetzungen erstmals mit dem European Energy Award ausgezeichnet. Die Gemeinde Baindt wird 2024 erneut eine erfolgreiche Rezertifizierung absolvieren. 3939 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Versicherung Wasser, Abwasser, Abfall Sachkonten 42414000 Der Ansatz bei den Geschäftsaufwendungen (Konten 4431.1000-4431.7000) hat sich insbesondere im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Der Kontenbereich 4431 enthält Bücher und Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren, Öffentliche Bekanntmachungen, Dienstreisen, Sachverständigen- und Gerichtskosten und sonstige Geschäftsausgaben. Transferaufwendungen - Zuweisungen an übrige Bereiche (Sachkonten 43180) Die Zuweisungen und Zuschüsse betragen im Haushaltsjahr 2023 1.027.100 € und 2024 1.047.100 €. Größter Kostenträger ist die Zuweisung an die nichtkommunalen Kindergärten. Sie beträgt 2023 950.000 € (St. Martin 630.000 € bzw. 320.000 €) gegenüber dem Planansatz 2024 von 970.000 € sowie den geplanten 50.0000 € für den interkommunalen Kostenausgleich an andere Gemeinden und 2.500 € für die Kindertagespflege. Zinsausgaben (Sachkonten 4510) Die Zinsausgaben 2023 für Kredite betragen 107.000 € 2023 und 312.000 € 2024 (Vorjahr 7.000 €). Im Haushalt 2023 sind Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. € und im Haushalt 2024 eine Kreditaufnahme in Höhe von 5,25 Mio. € vorgesehen. Die Kreditaufnahme hängt von der Ausgabe der liquiden Mittel und dem Fortschritt der Investitionen ab. Zum 01.07.2023 wurde für 2,88% 3 Mio. € als Forward aufgenommen. Finanzausgleichsumlage (Sachkonten 4371) und Kreisumlage (Sachkonten 4372) Die Steuerkraftsumme ist insbesondere maßgebend für die Berechnung und die Höhe der Finanzausgleichs- und der Kreisumlage sowie der Kommunalen Investitionspauschale. Steuerkraftsumme 2022, resultierend aus Rechnungsergebnis 2020: 7.016.145 € Steuerkraftsumme 2023, resultierend aus Rechnungsergebnis 2021: 7.201.651 € Steuerkraftsumme 2024, resultierend aus Rechnungsergebnis 2024: 7.913.846 € Da das Rechnungsjahr 2023 mit einer Steuerkraftsumme von 7.201.651 € ein schwächeres Rechnungsjahr und das Rechnungsjahr 2024 infolge der leicht stärkeren Steuerkraftsumme von 7.913.846 € ein stärkeres Rechnungsjahr war, wirkt sich dies wie folgt im 4040 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Finanzausgleich aus. Die Finanzausgleichsumlage beträgt 2023 1.600.500 € und 2024 1.825.000 €. Bemessungsgrundlage für die Finanzausgleichsumlage ist die Steuerkraftsumme der Gemeinde. Der Umlagesatz beträgt 2023 und 2024 voraussichtlich 22,22 %. Die Kreisumlage berechnet sich aus der Steuerkraftsumme der Gemeinden. Die Steuerkraftsumme der Gemeinde Baindt liegt 2023 mit 7.201.651 € um 2,6 % über der Steuerkraftsumme 2022 mit 7.016.145 €. Der Landkreis sichert mit der Kreisumlage zur stetigen Aufgabenerfüllung seine finanzielle Handlungsfähigkeit. Er berücksichtigt dabei in angemessener Weise die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden. Die Höhe der Kreisumlage muss für alle Gemeinden finanziell verkraftbar sein. Der Landkreis sowie die kreisangehörigen Kommunen haben jedoch identische Problemstellungen. Es stehen viele Gebäude und Infrastrukturen nach 40/50 Jahren zur Sanierung an. Themenfelder wie Breitbandversorgung, Digitalisierung, Energie- und Klimaprojekte kommen bei den Kommunen hinzu. Zugleich steigt die Steuerkraft nicht in dem Maß wie die Ausgaben ansteigen. Im Kreis steigt der Sozialetat und die Krankenhausdefizite kommen aufgrund der Fallpauschalen und der steigenden Ausgaben hinzu. Die Kreisumlage, die sich ebenfalls an der Steuerkraftsumme orientiert und die für das Jahr 2023 mit einem festgesetzten Hebesatz 25,5% gerechnet wird, beträgt 2023 1.837.000 € (Plan 2020 2.050.000 €/Erg. 1.754.036 €) und 2024 bei erhöhtem Hebesatz von 28,0 % 2.216.000 €. Zur Berechnung der beiden Umlagen wird auf nachfolgende Seiten verwiesen. Die Kreisumlage wird aufgrund der Konjunktur 2023 und 2024 mit 25,5% und 28,0% prognostiziert. 4141 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Baindt liegt 2023 von den 39 Gemeinden im Landkreis bei der Kreisumlage pro EW wegen des Steueraufkommens 2021 an 29. Stelle. Durch die Gewinnung von einkommensstarken Neubürgern sowie weiterer Gewerbeansiedlung, verbunden mit zusätzlichen Arbeitsplätzen kann das Steueraufkommen pro Einwohner verbessert werden. 4242 S te u e rk ra ft d e r G e m e in d e n F A G 2 0 2 3 - r e s u lt ie re n d a u s d e r S te u e rk ra ft v o m R e c h n u n g s ja h r 2 0 2 1 G K Z G e m e in d e E in w o h n e rz a h le n S te u e rk ra ft S c h lü s s e l- S te u e rk ra ft 3 0 .0 6 .2 0 2 1 G rS t A G r S t B G e w .S t G e w S tU m l G E S T F a m L e is tA G U S t (u m g e re c h n e t) m e s s z a h l z u w e is u n g e n s u m m e 1 4 3 6 0 6 4 R a v e n s b u rg , S ta d t 5 0 6 9 3 1 0 4 .8 5 2 4 .1 1 7 .7 2 4 5 6 .2 0 9 .2 1 5 -6 .7 8 3 .8 7 0 3 3 .5 9 5 .5 7 6 2 .5 2 2 .0 8 3 6 .9 8 5 .7 7 9 9 6 .7 5 1 .3 5 9 1 6 .5 8 5 .3 8 1 1 1 3 .3 7 0 .9 3 0 2 .2 3 6 2 4 3 6 0 8 1 W a n g e n i m A llg ä u , S 2 6 9 1 7 1 1 0 .0 1 8 1 .9 2 9 .0 9 1 1 8 .2 2 0 .1 8 1 -2 .1 9 8 .9 8 7 1 6 .9 5 9 .9 4 3 1 .2 7 3 .2 1 5 2 .2 2 0 .6 0 8 3 8 .5 1 4 .0 6 9 1 0 .9 9 5 .5 5 2 4 9 .5 0 9 .6 2 1 1 .8 3 9 3 4 3 6 0 5 5 L e u tk ir c h i m A llg ä u 2 3 0 6 2 1 6 1 .5 4 4 1 .5 2 6 .4 5 1 1 7 .6 4 8 .5 6 8 -2 .1 2 9 .9 9 9 1 3 .1 0 6 .6 5 0 9 8 3 .9 4 1 1 .6 7 1 .1 1 2 3 2 .9 6 8 .2 6 7 9 .1 9 0 .2 6 0 4 2 .1 5 8 .5 2 7 1 .8 2 8 4 4 3 6 0 1 1 B a ie n fu rt 7 2 5 0 1 2 .9 2 5 4 8 1 .6 9 7 5 .3 9 2 .4 2 0 -6 5 0 .8 0 9 4 .2 3 7 .7 1 4 3 1 8 .1 3 3 4 4 9 .4 5 8 1 0 .2 4 1 .5 3 8 2 .6 2 7 .4 9 2 1 2 .8 6 9 .0 3 0 1 .7 7 5 5 4 3 6 0 8 2 W e in g a rt e n , S ta d t 2 5 0 5 2 6 .5 8 7 1 .7 3 5 .8 7 4 1 1 .6 9 0 .7 6 7 -1 .4 1 0 .9 5 4 1 3 .8 3 9 .8 4 5 1 .0 3 8 .9 8 3 2 .3 8 6 .5 9 3 2 9 .2 8 7 .6 9 5 1 4 .4 5 2 .4 3 8 4 3 .7 4 0 .1 3 3 1 .7 4 6 6 4 3 6 0 1 0 B a d W u rz a c h , S ta d t 1 4 7 4 5 1 6 6 .1 4 7 9 2 5 .7 8 2 1 0 .5 1 9 .1 8 0 -1 .2 6 9 .5 5 6 7 .8 8 4 .8 1 8 5 9 1 .9 2 8 7 6 0 .4 2 6 1 9 .5 7 8 .7 2 5 5 .5 9 9 .4 5 8 2 5 .1 7 8 .1 8 3 1 .7 0 8 7 4 3 6 0 8 5 W o lf e g g 3 8 8 3 3 0 .6 6 1 2 2 5 .9 8 9 2 .3 9 5 .4 4 9 -2 8 9 .1 0 5 2 .2 2 8 .9 4 1 1 6 7 .3 3 0 1 5 2 .7 9 5 4 .9 1 2 .0 6 0 1 .6 2 2 .2 5 8 6 .5 3 4 .3 1 8 1 .6 8 3 8 4 3 6 0 0 6 A m tz e ll 4 2 9 9 3 5 .0 3 4 2 4 6 .1 8 5 2 .7 1 4 .6 9 3 -3 2 7 .6 3 5 2 .9 7 3 .3 1 9 2 2 3 .2 1 2 2 4 0 .8 6 0 6 .1 0 5 .6 6 8 8 1 2 .3 2 3 6 .9 1 7 .9 9 1 1 .6 0 9 9 4 3 6 0 5 2 K iß le g g 9 1 5 0 1 0 1 .4 6 4 6 2 0 .3 5 6 4 .2 4 9 .6 8 9 -5 1 2 .8 9 3 5 .1 6 0 .3 2 4 3 8 7 .3 9 5 4 9 2 .2 7 3 1 0 .4 9 8 .6 0 8 4 .1 6 5 .2 7 1 1 4 .6 6 3 .8 7 9 1 .6 0 3 1 0 4 3 6 0 0 9 B a d W a ld s e e , S ta d t 2 0 0 9 6 1 0 1 .6 6 7 1 .4 6 5 .6 2 7 8 .9 4 2 .4 9 7 -1 .0 7 9 .2 6 6 1 2 .1 8 6 .1 3 7 9 1 4 .8 3 6 1 .6 5 2 .4 4 4 2 4 .1 8 3 .9 4 2 7 .8 9 9 .6 3 6 3 2 .0 8 3 .5 7 8 1 .5 9 7 1 1 4 3 6 0 0 1 A c h b e rg 1 7 3 7 1 4 .5 4 6 1 0 4 .3 0 3 9 9 5 .9 5 2 -1 2 0 .2 0 1 1 .0 3 3 .7 4 2 7 7 .6 0 4 9 2 .7 3 2 2 .1 9 8 .6 7 8 5 4 9 .6 2 6 2 .7 4 8 .3 0 4 1 .5 8 2 1 2 4 3 6 0 0 4 A it ra c h 2 7 4 7 2 1 .4 8 5 1 9 6 .9 7 9 1 .7 2 4 .1 8 6 -2 0 8 .0 9 1 1 .4 7 9 .6 7 0 1 1 1 .0 8 1 1 9 9 .1 6 1 3 .5 2 4 .4 7 1 6 7 2 .0 5 7 4 .1 9 6 .5 2 8 1 .5 2 8 1 3 4 3 6 0 9 5 H o rg e n z e ll 5 9 5 6 6 8 .3 5 4 2 4 6 .2 7 9 1 .5 5 3 .2 6 7 -1 8 7 .4 6 3 3 .5 4 2 .2 6 2 2 6 5 .9 2 4 1 9 5 .9 1 5 5 .6 8 4 .5 3 8 3 .2 7 2 .8 3 0 8 .9 5 7 .3 6 8 1 .5 0 4 1 4 4 3 6 0 0 8 A u le n d o rf , S ta d t 1 0 2 7 2 4 5 .8 4 1 6 5 5 .7 8 0 7 .0 0 4 .3 8 1 -8 4 5 .3 5 6 5 .6 9 8 .5 1 3 4 2 7 .7 9 8 5 8 8 .0 4 9 1 3 .5 7 5 .0 0 6 1 .7 4 9 .5 2 2 1 5 .3 2 4 .5 2 8 1 .4 9 2 1 5 4 3 6 0 3 2 F le is c h w a n g e n 6 8 0 5 .8 3 7 2 9 .7 3 8 1 9 6 .5 5 8 -2 3 .7 2 2 3 9 6 .3 0 2 2 9 .7 5 1 1 5 .5 2 3 6 4 9 .9 8 7 3 4 8 .4 7 9 9 9 8 .4 6 6 1 .4 6 8 1 6 4 3 6 0 9 4 A rg e n b ü h l 6 5 7 8 8 5 .4 8 2 3 3 4 .6 1 1 1 .9 1 3 .1 2 1 -2 3 0 .8 9 3 3 .8 4 6 .3 0 4 2 8 8 .7 4 9 2 0 2 .9 1 5 6 .4 4 0 .2 8 9 3 .1 6 5 .5 5 6 9 .6 0 5 .8 4 5 1 .4 6 0 1 7 4 3 6 0 2 7 E ic h s te g e n 5 3 5 1 0 .7 8 0 2 2 .8 9 3 1 1 5 .9 0 0 -1 3 .9 8 7 3 1 3 .8 2 7 2 3 .5 5 9 1 2 .3 7 7 4 8 5 .3 4 9 2 9 1 .2 6 8 7 7 6 .6 1 7 1 .4 5 2 1 8 4 3 6 0 3 9 G rü n k ra u t 3 1 8 5 2 1 .0 2 4 2 2 7 .9 4 9 1 .7 1 7 .2 4 8 -2 0 7 .2 5 4 2 .1 6 1 .8 4 2 1 6 2 .2 9 3 3 0 3 .3 5 9 4 .3 8 6 .4 6 1 2 1 9 .6 7 7 4 .6 0 6 .1 3 8 1 .4 4 6 1 9 4 3 6 0 4 9 Is n y i m A llg ä u , S ta 1 4 3 6 5 6 2 .5 5 5 1 .0 0 3 .2 9 3 6 .5 4 3 .0 9 2 -7 8 9 .6 8 3 7 .3 9 9 .0 5 0 5 5 5 .4 6 0 1 .3 4 3 .3 0 2 1 6 .1 1 7 .0 6 9 4 .4 6 9 .4 4 2 2 0 .5 8 6 .5 1 1 1 .4 3 3 2 0 4 3 6 0 6 9 S c h lie r 3 8 6 5 3 0 .3 2 7 1 9 1 .3 3 0 1 .1 0 6 .4 7 3 -1 3 3 .5 3 9 2 .7 0 8 .4 1 8 2 0 3 .3 2 6 1 0 6 .2 2 6 4 .2 1 2 .5 6 1 1 .3 2 4 .2 3 9 5 .5 3 6 .8 0 0 1 .4 3 3 2 1 4 3 6 0 8 3 W ilh e lm s d o rf 5 0 0 4 2 5 .2 6 1 2 1 9 .6 8 2 9 2 6 .6 4 2 -1 1 1 .8 3 6 2 .5 5 3 .9 5 1 1 9 1 .7 2 9 3 3 6 .8 4 0 4 .1 4 2 .2 6 9 2 .9 9 1 .6 8 3 7 .1 3 3 .9 5 2 1 .4 2 6 2 2 4 3 6 0 9 6 F ro n re u te 4 9 3 8 4 3 .1 6 3 2 3 5 .7 0 7 1 .0 7 4 .4 6 0 -1 2 9 .6 7 6 3 .2 5 4 .9 9 5 2 4 4 .3 5 8 1 2 3 .8 8 0 4 .8 4 6 .8 8 7 2 .1 2 1 .0 2 2 6 .9 6 7 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3 1 9 3 2 5 .0 9 3 1 5 8 .1 5 1 5 8 2 .5 9 6 -7 0 .3 1 3 2 .0 7 3 .0 7 6 1 5 5 .6 2 9 5 1 .7 4 3 2 .9 7 5 .9 7 5 1 .3 9 4 .4 8 5 4 .3 7 0 .4 6 0 1 .3 6 9 2 9 4 3 6 0 1 2 B a in d t 5 3 0 4 2 2 .7 5 4 2 8 1 .9 2 9 1 .7 1 2 .4 6 5 -2 0 6 .6 7 6 3 .2 9 4 .1 3 6 2 4 7 .2 9 7 2 4 7 .9 6 3 5 .5 9 9 .8 6 8 1 .5 9 9 .7 9 6 7 .1 9 9 .6 6 4 1 .3 5 7 3 0 4 3 6 0 7 8 V o g t 4 6 8 2 1 9 .7 3 6 2 8 8 .7 5 9 1 .1 3 7 .3 0 4 -1 3 7 .2 6 0 3 .0 2 0 .8 4 8 2 2 6 .7 8 0 1 9 6 .2 1 9 4 .7 5 2 .3 8 6 1 .5 4 4 .3 0 6 6 .2 9 6 .6 9 2 1 .3 4 5 3 1 4 3 6 0 7 7 U n te rw a ld h a u s e n 2 9 5 3 .9 2 3 1 0 .5 2 2 1 7 .0 2 4 -2 .0 5 4 1 8 4 .5 2 1 1 3 .8 5 2 1 .7 2 4 2 2 9 .5 1 2 1 6 2 .1 9 8 3 9 1 .7 1 0 1 .3 2 8 3 2 4 3 6 0 5 3 K ö n ig s e g g w a ld 6 9 9 6 .7 2 6 3 8 .7 4 2 1 2 7 .0 9 7 -1 5 .3 3 9 4 5 7 .8 1 0 3 4 .3 6 8 1 4 .0 0 1 6 6 3 .4 0 5 2 5 6 .0 3 3 9 1 9 .4 3 8 1 .3 1 5 3 3 4 3 6 0 4 7 H o ß k ir c h 7 5 2 1 3 .1 5 8 4 0 .5 6 3 1 6 6 .7 0 6 -2 0 .1 1 9 4 4 8 .0 2 4 3 3 .6 3 4 1 7 .1 4 6 6 9 9 .1 1 2 2 8 2 .0 7 4 9 8 1 .1 8 6 1 .3 0 5 3 4 4 3 6 0 4 0 G u g g e n h a u s e n 1 9 0 5 .3 4 0 9 .0 3 6 4 .0 2 6 -4 8 5 1 0 8 .3 3 6 8 .1 3 3 8 1 1 1 3 5 .1 9 7 1 1 0 .0 2 0 2 4 5 .2 1 7 1 .2 9 1 3 5 4 3 6 0 0 5 A lt s h a u s e n 4 0 8 8 1 3 .0 7 0 2 8 4 .9 3 1 2 .3 4 5 .0 3 5 -2 8 3 .0 2 1 2 .2 5 8 .9 9 6 1 6 9 .5 8 7 4 0 7 .1 5 0 5 .1 9 5 .7 4 8 3 .8 3 7 5 .1 9 9 .5 8 5 1 .2 7 2 3 6 4 3 6 0 1 9 B o m s 7 4 9 8 .4 5 0 3 1 .7 4 8 9 1 .4 8 4 -1 1 .0 4 1 3 8 3 .0 2 2 2 8 .7 5 4 1 0 .5 5 1 5 4 2 .9 6 8 4 0 6 .4 2 3 9 4 9 .3 9 1 1 .2 6 8 3 7 4 3 6 0 7 9 W a ld b u rg 3 2 1 3 2 2 .1 4 0 1 8 7 .0 9 6 7 8 6 .9 1 8 -9 4 .9 7 2 2 .1 8 8 .4 0 2 1 6 4 .2 8 7 1 4 1 .4 3 2 3 .3 9 5 .3 0 3 6 2 9 .1 6 7 4 .0 2 4 .4 7 0 1 .2 5 3 3 8 4 3 6 0 1 3 B e rg 4 5 6 2 3 7 .3 9 0 2 6 8 .2 9 7 1 .3 1 4 .5 7 5 -1 5 8 .6 5 5 3 .0 3 6 .2 2 4 2 2 7 .9 3 5 3 5 6 .7 2 5 5 .0 8 2 .4 9 1 6 2 9 .2 0 8 5 .7 1 1 .6 9 9 1 .2 5 2 3 9 4 3 6 0 6 7 R ie d h a u s e n 7 3 3 7 .5 9 4 3 1 .5 6 8 3 1 .4 0 8 -3 .7 9 0 3 9 8 .3 9 9 2 9 .9 0 8 1 6 .0 3 0 5 1 1 .1 1 7 3 6 1 .0 8 5 8 7 2 .2 0 2 1 .1 9 0 K re is -S u m m e 1 .5 6 4 .0 0 1 1 9 .1 2 1 .1 3 1 1 7 5 .2 1 4 .7 7 1 -2 1 .1 4 6 .5 9 1 1 7 2 .3 6 5 .1 5 4 1 2 .9 3 9 .7 6 2 2 2 .5 2 0 .4 8 3 3 8 2 .5 7 8 .7 1 1 1 0 7 .2 5 9 .7 3 2 4 8 9 .8 7 2 .6 3 3 v o rl ä u fi g e D a te n S ta n d 1 7 .0 5 .2 0 2 2 - P ro g n o s e u m g e re c h n e te S te u e rk ra ft s u m m e p ro E W 4343 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Klima- und Artenschutz Der Gemeinderat hat mit dem Klimakonzept des GMS die Richtung vorgegeben. Langfristiges Ziel der Gemeindepolitik ist eine klimaneutrale Gemeinde bis zum Jahr 2040. Die Entwicklung der letzten Jahre weist aus, dass der GMS, eine von wenigen vergleichbaren Ballungszentren, bereits heute eine Reduktion der CO2-Emissionen nachweisen kann. Dies ist das Ergebnis einer ökologischen Gemeindepolitik, insbesondere in den Sektoren Energiepolitik und Verkehr. Vorsorgender Umweltschutz leistet einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung. Neben den klassischen ordnungsrechtlichen Aufgaben werden in den Handlungsfeldern Klimaschutz und Energiepolitik, Biodiversität und Landschaftsschutz sowie Wasser- und Bodenschutz wichtige Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung von Baindt geleistet. Der GMS hat mit dem integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept in diesem Themenfeld die Richtung vorgegeben. Die Klimaschutzbemühungen sind zu intensivieren und das schlägt sich auch im Haushalt nieder. Bei der Schulsanierung wird eine umfassende Vollsanierung angestrebt. Des Weiteren wurde das Geh- und Radwegenetz ausgebaut sowie die ÖPNV-Bushaltestellen Schritt für Schritt barrierefrei umgesetzt. Im Wege der Gestaltung der neuen Ortsmitte soll der Parkraum auf dem Dorfplatz etwas zurückweichen und auch im Fischerareal Carsharing Platz finden. Auf dem Parkplatz des Fenebergs soll eine Schnellladesäule installiert werden. Es gilt weiterhin die Kontinuität für Bewährtes sichern und zugleich Impulse geben mit neuen und innovativen Projekten. Ökopunkte sollen für den Bebauungsplan Reitplatz vor Ort generiert werden. Neben dem Klimaschutz steht der Artenschutz auf gleichem Stellenwert. Klimaschutz ist gleichzeitig Artenschutz. Die Umstellung der Nahwärmeversorgung auf eine regenerative Versorgung ist eines der wichtigsten Aufgaben in den nächsten 2 Jahren. Neben Energieeinsparungen aufgrund Energiekrise und Klimaschutz soll die Nahwärmeversorgung auf eine regenerative Energieversorgung mit zusätzlicher erneuerbarer solarer Quellen (PV/Solar) ausgerichtet werden. Das Wärmenetz im Fischerareal wird weiter ausgebaut. Die laufenden und zukünftig geplanten Gemeindeprojekte sowie klimagerechte Energiekonzepte für Neubaugebiete und die Energieberatung für die Bürgerschaft werden dabei nur ein Teil der Baindter Klimaschutzpolitik sein. Die bisherige Biodiversität wird zudem kontinuierlich weiterverfolgt. Ein Schwerpunkt der Aufgaben des Umweltschutzamtes in den Planjahren ist die Umsetzung des fortgeschriebenen Klimaschutzkonzeptes (Ziel: Klimaneutralität bis 2040), der Durchführung einer Photovoltaik-Kampagne sowie der intensiven Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in Klimaschutz- und Sanierungsfragen. Weitere Kernthemen werden neben den umweltordnungsbehördlichen Aufgaben die Weiterentwicklung und Umsetzung der Biodiversität im Bereich des Artenschutzes und die weitere Zielverfolgung im Bereich des European Energy Awards. Cash-Flow – Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalt Eine Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts ist die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt gewesen. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Ergebnishaushalts. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen 4444 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 592.100 € bzw. 183.350 €. Die Entwicklung der Zuführungsrate zeigt sich an den Zahlen der Vorjahre: 2005 -47.258 € 2006 407.945 € 2007 1.554.084 € 2008 1.778.531 € 2009 535.283 € 2010 668.216 € 2011 1.284.245 € 2012 1.119.781 € 2013 1.091.309 € 2014 1.389.652 € 2015 1.393.344 € 2016 1.672.721 € 2017 1.312.658 € 2018 127.300 € Der doppische Zahlungsmittelüberschuss beträgt: 2019 Erg. 2.714.214,61 € 2020 Erg. 1.101.738,14 € 2021 Erg. 735.867,04 € 2022 (Plan) 92.050,00 € 2023 (Plan) 592.100,00 € 2024 (Plan) 183.350,00 € Der Zahlungsmittelbedarf lfd. Verwaltungstätigkeit abzgl. Tilgung beträgt 2023 +442.100 € und 2024 laut der Planung -114.650 €. Es wird sich zeigen, wieviel Kredite aufgenommen werden müssen und wie hoch die Tilgung anvisiert wird. Investitionsschwerpunkte Der investive Teil des Finanzhaushalts (ohne die Auszahlungen für Tilgungen) hat auszahlungsseitig ein Volumen von 19,15 Mio. Euro bzw. 12,73 Mio. €. Im Jahr 2023 und 2024 werden Investitionsmaßnahmen teilweise fortgeführt und einige große neue Maßnahmen begonnen. Die kamerale Bildung von Haushaltseinnahme- oder Haushaltsausgaberesten gibt es im doppischen Haushaltsrecht so nicht mehr. Haushaltsrechtlich besteht die Möglichkeit Haushaltsermächtigungen zu bilden. Allerdings findet hier keine Buchung mehr statt, wie im kameralen Haushalt, so dass diese in einer Nebenrechnung zu dokumentieren wären. Außerdem müssten im Finanzhaushalt entsprechend liquide Mittel vorgehalten werden. Es werden voraussichtlich nur von 2023 auf 2024 Haushaltsermächtigungen nach § 21 GemHVO vorgetragen. 4545 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushalt 2023 und 2024 verteilen sich auf: 2023 2024 Baumaßnahmen 13.345.000 € 8.217.000 € Grunderwerb 3.408.000 € 2.908.000 € Bewegl. Anlagevermögen 2.295.050 € 1.566.400 € Beteiligungen 0 € 0 € Investitionsförderungsmaßnahmen 85.500 € 40.000 € Erwerb von immaterielle Vermögensgegenstände 12.000 2.000 Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme) im Haushalt 2023/2024 betragen 5 Mio. € bzw. 5,25 Mio. €. Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung) im Haushalt 2023/2024 betragen 150.000 € bzw. 300.000 € Der Gesamtfinanzhaushalt umfasst daher ein Auszahlungsvolumen aus Investitionstätigkeit von insgesamt 19,14 Mio. € bzw. 12,73 Mio. €. 3. FINANZHAUSHALT – Liquiditätsplanung Die Rechengrößen des Finanzhaushalts sind Einzahlungen und Auszahlungen. Es werden somit alle Finanzvorfälle abgebildet, die das Geldvermögen der Gemeinde verändern sollen. Das Augenmerk des Finanzhaushalts liegt auf dem Geldfluss. Da die Liquidität der Kommune betrachtet wird, gilt hier weiterhin das Kassenwirksamkeitsprinzip. Ziel des Finanzhaushalts ist die sorgfältige Planung der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Feststellung eines notwendigen Kreditbedarfs für Investitionen für den Planungszeitraum. Der Finanzhaushalt als Liquiditätsplanung besteht aus drei Teilen: Im ersten Teil wird der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Er beinhaltet alle zahlungswirksamen, ordentlichen Erträge und Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Nicht darin enthalten sind die Abschreibungen, die Auflösungen der Sonderposten, sowie die Bildung und Auflösung von Rückstellungen. Diese Größe ist vergleichbar mit der kameralen Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im Haushalt 2023/2024 beträgt der Zahlungsmittelbedarf bzw. überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit 592.100 Euro bzw. +183.350 Euro und dient der Finanzierung der Investitionstätigkeit. Bedingt durch steigende laufende Auszahlungen kann 2023 nur ein minimaler Überschuss erwirtschaftet werden. Die laufenden Auszahlungen erhöhen sich im Wesentlichen bei den Personal-, Sach- und Dienstleistungen und Transferauszahlungen. Der zweite Teil des Finanzhaushalts bildet die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab und entspricht im Wesentlichen dem bisherigen kameralen Vermögenshaushalt. Lediglich die Abbildung der Kreditaufnahmen und -tilgungen, sowie die Abbildung der bisherigen Zuführungsrate fehlen. Zur Investitionstätigkeit gehören insbesondere bei den Auszahlungen die Grunderwerbe, die Beschaffungen von beweglichem Sachvermögen mit einer Wertgrenze über 800 Euro netto, Baumaßnahmen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Im Haushalt 2023/2024 sind dies in Summe - 19.145.550 bzw. 12.733.400 Euro. Dem stehen insbesondere Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträge und Veräußerungen von Sachvermögen mit 12.259.350 bzw. 9.349.350 Euro entgegen. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt demnach -6.886.200 bzw. -3.384.050 Euro. Es ist davon auszugehen, dass die zukünftigen Haushalte nicht mehr die Spitzenvolumen vor 2020 erreichen werden. 4646 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Der dritte Teil des Finanzhaushalts beinhaltet somit die Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit. Im Haushalt 2023 und 2024 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 5 Mio. € bzw. 5,25 Mio. € für Investitionstätigkeiten vorgesehen. Außerdem werden bestehende Kredite ab 2023 mit 150.000 Euro bzw. in den folgenden Jahren mit 300.000 € getilgt. Der Finanzierungsbedarf beträgt insgesamt 2023 4.850.000 Euro und 2024 4.950.000 Euro. Auf eine weitere Entnahme aus den liquiden Mittel wird aus Gründen des Vorsichtsprinzips verzichtet. Mit der Evaluierung des Haushaltsrechts wurde wieder eine Liquiditätsreserve von 2% der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit eingeführt. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2023 rund 3,0 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2024 noch rund 1,55 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2025 noch rund 3,30 Mio. Euro betragen. Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Im Gesamtfinanzhaushalt 2023/2024 werden Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Position 1 bis 3 des Gesamtfinanzhaushalts) ausgewiesen. Diese beinhalten alle zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Bei der Gegenüberstellung der Summe der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushalts mit 13.131.400 bzw. 13.475.400 Euro (Jahr 2024) und der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 12.741.400 bzw. 13.100.400 Euro ergibt sich eine Differenz von 390.000 bzw. 375.000 Euro. Diese entspricht den zahlungsunwirksamen Auflösungen der Sonderposten aus Zuwendungen. Der Unterschied der ordentlichen Aufwendungen mit 13.472.500 € bzw. 14.300.250 Euro und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 12.259.350 bzw. 9.349.350 Euro beträgt 1.323.200 bzw. 1.385.200 Euro und entspricht den zahlungsunwirksamen planmäßigen Abschreibungen. Dadurch ergibt sich unter Berücksichtigung des ordentlichen Ergebnisses mit 341.100 bzw. 824.850 Euro ein Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit von +592.100 bzw. 185.350 Euro, der nur 2023 zur Deckung des Finanzierungsmittelbedarfs aus Investitionstätigkeit minimal verwendet wird. Der Finanzierungsmittelbedarf aus dem Bedarf/Überschuss der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Bedarfs aus Investitionstätigkeit beträgt somit noch 6.294.100 bzw. 3.98.700 Euro. Berechnung der Liquiditätsreserve für den Finanzplanungszeitraum 2023-2025: Haushaltsjahr Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (EUR) Davon Sollbestand Liquiditätsreserve (2%) (auf volle Tsd. EUR gerundet) 2023 12.149.300 243.000 2024 12.915.050 258.000 2025 13.486.900 269.000 2026 13.471.550 269.000 2027 13.561.150 271.000 Das ordentliche Ergebnis 2023 und 2024 deckt nur einen Bruchteil der Investitionsvorhaben. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2023 und 2024 Investitionen von 19,14 Mio. € bzw. 12,73 Mio. € vor. Größter Unsicherheitsfaktor wird weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung mit den wieder leicht verbesserten Einnahmenprognosen, sowie die Einhaltung der Planansätze sein. Bei Überziehungen der bewirtschaftenden Stellen ist nicht die Finanzverwaltung für deren Ausgleich verantwortlich, sondern die bewirtschaftende Stelle selbst. Die Haushalts- 4747 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - anmeldungen, konkreten Zielsetzungen, sowie die Weitergabe von Informationen sind für die weiteren Haushaltsplanungen ausbaufähig. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und in bevorstehenden Negativzinszeiten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Dennoch sollten laufende Ausgaben von jedem Mitarbeiter nach Notwendigkeit hinterfragt werden. Zum anderen muss weiterhin bei jeder zusätzlichen freiwilligen Leistung überlegt werden, ob die Gemeinde Baindt diese freiwillige Leistung auch dauerhaft gewähren kann. Bei den Gebühren könnte noch eine höhere Kostendeckung (Schenk-Konrad-Halle, Gebühren bei Schule, Kindergarten etc.) angestrebt werden. Verwaltungskostenbeiträge (Innere Leistungsverrechnungen Sachkonten 3811/4811 nicht zahlungswirksame Konten) Die Verwaltungskostenbeiträge sind vor allen Dingen in den Bereichen notwendig, in denen die Gemeinde eine Steuererklärung erstellen muss. Sie stellen in erster Linie Kostenfaktoren dar, die den steuerlichen Gewinn mindern. Die Ansätze müssen daher auch den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden. In diesen Beträgen sind sowohl Personal- als auch teilweise Geschäftsausgabeanteile angesetzt und verrechnet. 4. Interne Leistungsverrechnung von Steuerungs- und Serviceleistungen Nach § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung ist als Grundlage für die Verwaltungs- steuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Die Umsetzung wird über die interne Leistungsverrechnung (ILV) erfolgen. Die interne Leistungsverrechnung dient dazu, den Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Teilhaushalten abzubilden. Aufwendungen oder Erträge, die in einem Teilhaushalt 1 im Zusammenhang mit der Erstellung einer Leistung, die als Vorleistung für den Teilhaushalt 2 erbracht wird, anfallen, sind auf Grundlage von Verrechnungspreisen in Höhe der Selbstkosten weiterzugeben und führen so zu nicht zahlungswirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen. Dadurch wird die Verantwortung für die Vorleistungen hinsichtlich Budgetierung und Kontrolle vom Teilhaushalt der Erstellung auf den Teilhaushalt der Verwendung übertragen. Die Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung sind für jeden Teilhaushalt getrennt anzugeben. Für die Buchung werden die Kontenarten 3811 und 4811 vorgesehen. Der Saldo der internen Leistungsverrechnung über den Gesamthaushalt muss Null betragen. Innerhalb der Teilhaushalte erfolgt keine interne Leistungsverrechnung. Aktuell werden die Reinigungsleistungen sowie die Kosten der Objekte direkt an die Nutzer der jeweiligen Gebäude verrechnet. Die Personalleistungen der Verwaltung (bisher Verwaltungskostenbeitrag) werden gemäß einer prozentualen Verteilung den entsprechenden Produkten und somit auch den Gebührenhaushalten und Hilfsbetrieben zugeordnet. Die Verrechnung der Leistungen des Baubetriebshofes erfolgt anhand eines internen Verrechnungssatzes. Erstattung Bauhof (Sachkonto 3811) Verwaltungskostenbeiträge / Leistungen anderer Sachbereiche (Sachkonto 3811) Die internen Leistungsverrechnungen betragen im Haushaltsjahr 2023 2.251.900 € und 2024 2.406.900 €. Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Aufwendung vom Produktbereich 11 mit Ausnahme des Produkts 1133 auf die einzelnen auf die Produkte des Teilhaushaltes 2 des Gemeindehaushaltes. 4848 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die internen Leistungsverrechnungen der Ausgaben des Bauhofes wurden auf der Grundlage der Prozentzahlen, die sich aus dem Rechnungsergebnis 2021 ergeben haben, vorgenommen. Berücksichtigt wurden auch, soweit möglich und bekannt, voraussichtliche Veränderungen im Haushaltsjahr. Um die interne Leistungsverrechnungen des Bauhofes exakt darstellen zu können, wurde ein Bauhofprogramm beschafft, welches seit 2008 im Einsatz ist. Ziel des Bauhofprogrammes ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand sollte sich bei der Dokumentation/Zeitaufschrieben weiterhin in Grenzen halten. Kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft Seit 01.01.2018 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. 5. Schulden in Form von externen Darlehen: Schulden der Gemeinde 2023 Stand zum 01.01.2023 0,00 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2023 5.000.000,00 € zu leistende Tilgung 2023 150.000,00 € Stand zum 31.12.2023 voraus. 4.850.000,00 € Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung 2023 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2023 965.387,50 € zu leistende Tilgung 2023 90.850,00 € Neuaufnahmen 2023 voraus. 970.000,00 € Stand zum 31.12.2023 voraus. 1.844.537,50 € Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2023 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2023 2.699.750,00 € zu leistende Tilgung 2023 129.000,00 € Neuaufnahmen 2023 voraus. 1.575.000,00 € Stand zum 31.12.2023 voraus. 4.145.750,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 10.840.287,50 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt 31.12.2023: .4.850.000 € Schulden der Gemeinde 2024 Stand zum 01.01.2024 4.850.000,00 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2024 5.250.000,00 € zu leistende Tilgung 2024 300.000,00 € Stand zum 31.12.2024 voraus. 9.800.000,00 € 4949 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2024 18.44.537,50 € zu leistende Tilgung 2024 85.850,00 € Neuaufnahmen 2024 voraus. 450.000,00 € Stand zum 31.12.2024 voraus. 2.208.687,50 € Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2024 4.145.750,00 € zu leistende Tilgung 2024 159.000,00 € Neuaufnahmen 2024 voraus. 1.375.000,00 € Stand zum 31.12.2024 voraus. 5.361.750,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 17.370.437,50 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt 31.12.2024: 9.800.000 € Auf die Anlage zum Haushaltsplan wird verwiesen. Abschreibungen (Sachkonten 4711) und Sonderposten (Sachkonten 3161/3162) Gemäß § 46 GemHVO sind in der Anlagenübersicht die (planmäßigen und außerplanmäßigen) Abschreibungen des Haushaltsjahres auszuweisen. § 61 GemHVO definiert Abschreibungen als Aufwand, der durch die Wertminderung bei Vermögensgegenständen verursacht wird. Mit diesen Rechtsgrundlagen wird der Grundsatz der Darstellung jeglichen Aufwands durch Wertminderungen als Abschreibungen in der Anlagenübersicht formuliert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ausschließlich der Aufwand zu berücksichtigen ist, der sich auf das Anlagevermögen bezieht. Dieser Aufwand muss also beispielsweise vom das Umlaufvermögen betreffenden Aufwand abgegrenzt werden. Als Wertminderungen von Vermögensgegenständen sind zu betrachten: 5050 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - - Wertverlust durch Nutzung - Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit - Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse - Wertverlust durch Veräußerung Während es sich beim Wertverlust durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen und beim Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit um ordentlichen Aufwand handelt, stellen der Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse und der Veräußerungsverlust außerordentlichen Aufwand dar. Der Wertverlust durch die Nutzung beziehungsweise durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens wird buchhalterisch durch planmäßige bilanzielle Abschreibungen auf dem Konto 4711 abgebildet, dessen Saldo für den Ausweis in der Anlagenübersicht relevant ist. Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens finden sich buchhalterisch auf dem Konto 4471. Die Auflösung passiver Sonderposten (Zuschüsse Sachkonten 3161, Beiträge Sachkonten 3162 etc.) bemisst sich nach der Bilanzwertentwicklung des bezuschussten Vermögensgegenstandes. Damit wird die enge Verknüpfung der Bilanzansätze für Vermögensgegenstand und Sonderposten betont. Abschreibung des Vermögensgegenstandes und Auflösung des entsprechenden Sonderpostens sollen miteinander korrespondieren. In aller Regel ist daher die Auflösung des Sonderpostens analog der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes vorzunehmen, dadurch wirken die ordentlichen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in der Ergebnisrechnung dem Aufwand aus der Abschreibung des Vermögensgegenstandes entgegen. In den Fällen, in denen eine Passivierung des Sonderpostens erst im Nachgang der Aktivierung des Vermögensgegenstandes erfolgen kann (weil bspw. eine nachträgliche Förderung gewährt wird), richtet sich die Auflösung des Sonderpostens nach der Restnutzungsdauer des Vermögensgegenstandes zum Passivierungszeitpunkt. 6. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt Unter „II. Ausblick auf das Rechnungsjahr 2023 und 2024" wurden bereits ausführliche Angaben zum Ergebnishaushalt gemacht. Zudem sind bei den einzelnen Produkten auch Erläuterungen angebracht. Die Ansätze des Ergebnishaushalts 2023 und 2024 wurden auf der Grundlage der Ansätze von 2022 und dem Rechnungsergebnis von 2021 sowie der Orientierungsdaten des Haushaltserlasses fortgeschrieben. Der Ergebnishaushalt ist das Kernstück zur Abbildung des laufenden Betriebs der Gemeinde. Im neuen Haushaltsrecht erfüllt er eine Schlüsselrolle, da er maßgebend für den Haushaltsausgleich ist. Nur ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten. Produktbereich 11 – Innere Verwaltung Die Produkte 1110 -1125 wurden über die interne Leistungsverrechnung auf die Produkte des Teilhaushalt II verteilt. Das Produkt 1133 (Grundstücksverwaltung) hat ein ordentliches Ergebnis von -61.000 € bzw. 2024 von -61.500 €. Durch die Coronakrise wurde noch viel deutlicher, dass die Digitalisierung weiter voran- gebracht werden muss und zwar mit noch mehr Tempo als bisher. Die Auswirkungen auf die örtliche Wirtschaft haben uns nochmals eindringlich vor Augen geführt, dass eine funktionierende Wirtschaft für eine Kommune von erheblicher Bedeutung ist, ebenso, wie eine lebenswerte und lebendige Gemeinde für unser Gemeinwesen eine herausragende 5151 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Bedeutung hat. Produktbereich 12 – Sicherheit und Ordnung Der Zuschussbedarf liegt im Produktbereich 12 bei -660.350 € bzw. 2024 bei -724.850 €. Produktbereich 21 – Schulträgeraufgaben Im Produktbereich 21 ist ein Zuschussbedarf inkl. internen Leistungsverrechnungen in Höhe von -979.550 bzw. 1.056.200 € eingeplant. Der Produktbereich 21 gliedert sich in die Produktgruppen 2110.01 Kernbereich Klosterwiesenschule, Grundschule, Produktgruppe 2110.02 Projekt Schulreifes Kind, Produktgruppe 2150.03 Schulsozialarbeit und Produktgruppe 2150.03 Betreuungsangebot – Verlässliche Grundschule und Ganztagesbetreuung. Die Produktgruppe 2110.01 Klosterwiesenschule besteht seit dem Schuljahr 2013/2014 aus der Grundschule. Die Sachausgaben im Schuletat beruhen auf den Planansätzen des Vorjahres bzw. wurden aufgrund diverser Faktoren (Schülerzahlen, Preissteigerungen, Rechnungsergebnis angepasst). Die Gemeinde Baindt steuert mit ihren Angeboten im Bereich der Ganztagesschule inkl. Mensa, Kernzeitbetreuung, Bürgerbus, Profilierung im Bereich Musik gegen Rückgänge bei den Schülerzahlen der Grundschule entgegen. Pro 1.000 EW hat die Gemeinde 10 Kinder pro Klasse. Bei 5.300 EW wären es eigentlich ca. 200 Kinder. Es gehen auch Baindter Kinder zum Sprachheilzentrum, zur VKL-Klasse sowie in die Privatschule St. Konrad. Produktbereich 26-29 – Vereinsförderung, Kulturpflege, VHS, Bücherei, Kirchengemeinde Der Zuschussbedarf beim Produktbereich 26-29 beträgt aufsummiert 2023 und 2024 ca. 273.000 €. Produktbereich 31 – Soziale Hilfen – Obdachlosigkeit, Asyl, Integrationsaufgaben 5252 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Im Produktbereich 31 ist 2023 ein Zuschussbedarf von -234.800 € eingeplant. Es ist jedoch eine volle Kostendeckung der Sachkosten angedacht. Insbesondere die interne Leistungsverrechnungen von Personal der Verwaltung wird nicht voll ersetzt. Es werden einige Produktgruppen (Kostenstellen) abgebildet. Die Produktgruppe 3140.05.1000 dient der Vermietung von Wohnungen an Obdachlose. Die Produktgruppen 3140.07.1000-3140.07.7000 stellen die Aufwendungen für Asylbewerber und Flüchtlinge in deren Objekten dar. Abschreibungen und eine kalkulatorische Verzinsung werden zum Teil erst nachträglich mit der Vermögensbewertung aufgenommen. Die Betreuung und Förderung von Flüchtlingen ist in der Produktgruppe 3180.10.0000 geregelt und wird auf die Produkte 3140 verteilt. Asyl- und Flüchtlingszahlen haben nach dem Ukrainekrieg einen Handlungsdruck auf kommunaler Ebene verursacht. Die Kommunen haben vieles geleistet, was sie können, um Flüchtlinge und politisch Verfolgte unterzubringen und zu versorgen. Langfristig könnte die Integrationsbeauftragte auch für die Bereiche sozialer Hilfen und Obdachlosigkeit fungieren. Mehrausgaben können vor allem Aufgrund von Niederschlagungen von uneinbringlichen Mieten und Nebenkosten der Sozialwohnungen bzw. Containerunterkünfte resultieren. Bei den Bewirtschaftungskosten sollten die höheren Energieverbräuche im Sinne des Klimaschutzes nicht aus den Augen verloren werden. Produktbereich 36 – Kindergärten Der Produktbereich 36 ist mit -1.861.150 € im Jahr 2023 und -.1.888.150 € im Jahr 2024 der Bereich mit dem größten Nettoressourcenbedarf im Ergebnishaushalt. Der Zuschussbedarf der kommunalen Kindergärten hat sich aufgrund der Erhöhung der Personalausgaben, Fachbereichs- und Hausleitungen erhöht. Neben höheren Personalkosten (Kindergrippe, Personalstellenschlüssel, Freistellung, neue Einstufung der Erzieherinnen sowie Tarifvertragssteigerungen) sind auch höhere Zuweisungen des Landes zu verzeichnen. Der Zuschussbedarf der nichtkommunalen Kindergärten erhöht sich ebenfalls. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsausgaben. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Stärker steigende Kosten sollten auch ansteigende Kindergartengebühren zu Folge haben. Die Gemeinde hat bisher die Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Elternbeiträge 2023/2024 könnten einfacher und anders gestaffelt werden. Zusatzleistungen (Mittagsbetreuung, Ganztagesbetreuung) sollten höher belastet werden. Mehr als 85 % der Betriebsausgaben für den Kindergarten werden von der Gemeinde abgedeckt. Die Betreuungszeiten sollten zudem an die Finanzausgleichsvorgaben mit wöchentlicher Betreuungszeit angepasst werden. Gem. § 29c FAG Abs. 3 sind die Zahl der Kinder vom jeweiligen Finanzausgleichsjahr vorangegangenen Jahres (Statistik 01.03.2022) maßgebend. 5353 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Produktbereich 42 – Sporthalle, Freisportanlagen Im Produktbereich 42 ist ein Zuschussbedarf in Höhe von -323.450€ bzw. 328.800 € eingeplant. Dies resultiert vor allem aus Veränderungen bei der Unterhaltung der Sportplatzflächen, Unterhaltung der Grünanlagen sowie den internen Leistungsverrechnungen des Bauhofes. Produktbereich 51 – Räumliche Planung und Entwicklung, Bauordnung, Bauleitplanung, Stadtsanierung Der Zuschussbedarf im Produktbereich liegt bei -1.132.050 € bzw. -882.200 €. Es hat sich die Umlage an den Gemeindeverband Mittleren Schussentals u. a. wegen der Abgabe des Gutachterausschusses, Einstellung des Klimaschutzbeauftragten und des Verkehrsentwicklungsplan erhöht. Zudem müssen die Bauleitplanungskosten und Kosten für die Konzeptvergabe im Ergebnishaushalt als Aufwand dargestellt werden. Produktbereich 53 – Ver- und Entsorgung Die Erstattung der Straßenentwässerungskosten wurden gem. Kalkulation mit 100.000 € für die Verrechnung mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung eingeplant. Die Unterhaltungskosten der Infrastruktur [Unterhaltung Gemeindestraßen (150.000 €), Brücken (30.000 €), Winterdienst (27.000 €) sowie Straßenkehrung (16.000 €)] wurden mit insgesamt 223.000 € im Ergebnishaushalt veranschlagt. Die Stromkosten der Straßenbeleuchtung wurden auf 32.500 € (Vj. 16.000 €) festgesetzt. Im Rahmen von Energieeinsparmaßnahmen liegt bei der Straßenbeleuchtung weiterhin ein Schwerpunkt. Die Finanzverwaltung hat hier nicht die vollen 89 Cent brutto/kwh veranschlagt und es wird auf die Strompreisbremse . Des Weiteren sollen in der Straßenbeleuchtung Einsparpotenziale erzielt werden. Abfallbeseitigung Die Kostenerstattungen des Landkreises sind im Rahmen der Rückdelegation aufgeführt. Zum 01.01.2023 sind alle Kommunen beim Landkreis Ravensburg. Die Kostenerstattungen wurden etwas reduziert. Produktbereich 54-57 – Verkehrsflächen, Friedhofswesen, Schenk-Konrad-Halle Bestattungswesen Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes beträgt laut Haushaltsplan inkl. aller internen Leistungsrechnungen wie bereits erwähnt 41,1 %. Er steht und fällt jedoch mit der tatsächlichen Anzahl der Bestattungen. Schenk-Konrad-Halle Bei der Schenk-Konrad-Halle wurden die Einnahmen- und Ausgabenansätze für 2023 angepasst. Der Kostendeckungsgrad der Gaststätte und Schenk-Konrad-Halle ist aufgrund geringerer Belegung unter Einbeziehung aller internen Leistungsrechnungen mit 23,1% niedrig. Die Investitionen wirken sich über die Abschreibungen und niedrige Zinsen auch auf den Kostendeckungsgrad aus. Die Gemeinde Baindt rechnet 2023 mit besserer Belegung. Die Stromkonzessionsabgabe (Konto 3511) ist mit Einnahmen in Höhe von 110.000 € wie im Vorjahr veranschlagt. Die Konzessionsabgabe im Gasbereich wurde mit 9.800 € (Vj. 10.000 €) angesetzt. Die Konzessionsverträge wurden 2007 neu für 20 Jahre vergeben. Da die Konzessionsabgaben nach Verbrauch abgerechnet werden, ist bei rückläufigem Verbrauch der Tarifkunden aufgrund von Strom- und Gaseinsparungen auch mit rückläufigen Konzessionsentgelten zu rechnen. 5454 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Produktbereich 61 – Allgemeine Finanzwirtschaft Siehe hierzu Erläuterungen unter Abschnitt B des Vorberichtes. 7. Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm Im Investitionsprogramm wurden 2023 sowie auch 2024 Erläuterungstexte angebracht, so dass auch hier nur auf einige besondere Ansätze eingegangen wird. Finanzhaushalt Gemäß § 3 der Gemeindehaushaltsverordnung enthält der Finanzhaushalt alle Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aus dem Ergebnishaushalt. Auf die im Vorbericht an anderer Stelle gemachten Ausführungen darf verwiesen werden. Daraus ergibt sich im Regelfall ein Finanzierungsüberschuss, der für Investitionen verwendet werden kann. Für die folgenden Jahre ist aus heutiger Sicht ein Finanzierungsbedarf von rund 2,50 Mio. Euro (Finanzierungsbedarf für 2025: 0,90 Mio. Euro; Finanzierungsbedarf für 2026: 1,58 Mio. €, Finanzierungsbedarf für 2027 0,03 Mio. Euro) zu erwarten. Gesamtfinanzierung im Finanzhaushalt Zur Finanzierung der Investitionen kommt die Liquidität aus Vorjahren in Frage. Diese beläuft sich nach derzeitigem Stand der Abschlussarbeiten Ende 2022 auf rund 3,0 Millionen Euro (siehe auch Anlage “Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität“). Dazu kommen die beträchtlichen Grundstückserlöse und Beiträge der Jahre und die Zuschüsse aus den Fachförderprogrammen und aus dem Ausgleichstock. Die Unterstützung des Landes ist dabei für die Gemeinde von großer Wichtigkeit. Ergänzend verweise ich auf einige in der Planung befindliche Maßnahmen hin (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), die teilweise evtl. noch nicht vollständig in der derzeitigen Planung enthalten sind. Das gegenüber den Vorjahren etwas geringere Investitionsvolumen in den Jahren 2025 und 2027 macht deutlich, dass nach Abarbeitung der großen Maßnahmen, wie Gestaltung der neuen Ortsmitte, umfassenden Sanierung der Klosterwiesenschule, des Fischerareals, Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhaus, Breitbandausbau sowie der baulichen Entwicklung der eingeschlagene Weg nicht dauerhaft so fortgesetzt werden kann. Die letzten Jahre zeigen, dass sich die Umsetzung auf Grund verschiedener Entwicklungen auch mal verzögern kann. Darüber hinaus stehen uns mit den weiteren Baugebietsentwicklungen sowie im Rahmen des kommunalen Glasfaserausbaus (Vorfinanzierung) langjährige kosten- und zeitintensive Aufgaben bevor. Auf die Anlage zum Haushaltsplan „Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität“ darf verwiesen werden. 5555 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Einzahlungen und Auszahlungen des Gesamtfinanzhaushaltes Wie finanziert sich der Finanzhaushalt? 1. Aus dem Saldo der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, die auch zahlungswirksam sind (=Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts aus laufender Verwaltungstätigkeit). Dazu gehören nicht die Auflösung der Ertragszuschüsse und der Grabnutzungsgebühren und die Abschreibungen. 2023 2024 2. Summe der Erträge des Ergebnishaushalt: 13.131.400 13.475.400 Summe der Aufwendungen des Ergebnishaushalts: 13.472.500 14.300.250 Ordentliches Ergebnis des Ergebnishaushaltes -341.100 -824.850 zzgl. nicht zahlungswirksame Aufwendungen (AfA) 1.323.200 1.385.200 abzgl. nicht zahlungswirksame Erträge (Auflösung Sonderposten) 390.000 375.000 Zahlungsmittelüberschuss aus Ergebnishaushalt +592.100 +185.350 3. Aus den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen sind 2023 1.244.000 € bzw. 2024 3.780.000 € veranschlagt. Dazu gehören die Zuschüsse für die festgesetzten Maßnahmen. Die Förderungen durch das Land ermöglichen somit die Finanzierung von Investitionen in den verschiedensten Bereichen der Gemeinde. 4. Aus der Veräußerung von Grundstücken und Beitragseinnahmen sind 2023 4.371.000 € bzw. im Jahr 2024 4.640.000 € vorgesehen. 5. Tilgungsrückflüsse aus Sondervermögen sind 144.350 € bzw. 129.350 € vorgesehen. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 2023 12.259.350 € bzw. 2024 9.349.350 €. Die Einzahlungen aus Kreditaufnahme beträgt 2023: 5,0 Mio. € und 2024: 5,25 Mio. €. Was wird damit finanziert? 2023 2024 1. Grunderwerb 3.408.000 € 2.908.000 € 2. Erwerb von beweglichem Vermögen 2.295.050 € 1.566.400 € 3. Baumaßnahmen 13.345.000 € 8.217.000 € 4. Erwerb von Finanzvermögen: 0 € 0 € 5. Investitionsförderungen 85.500 € 40.000 € 6. Erwerb von immateriellen Vermögen 12.000 € 2.000 € Summe Auszahlungen 19.145.550€ 12.733.400 € 7. Tilgungen 150.000 € 300.000 € Bezüglich der Einzelmaßnahmen darf auf das Zahlenwerk insbesondere auf das Investitionsprogramm verwiesen werden. a) Zahlungsmittelbedarf/-überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit Das Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt ist nicht gleichlautend mit dem Zahlungsmittelbedarf/-überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt. Das Gesamtergebnis beinhaltet alle zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen 5656 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, ein Übertrag in den Finanzhaushalt findet aber nur für die zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen statt. Die zahlungswirksamen Erträge (ohne Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen) betragen 12.741.400 € bzw. 13.100.400 €. Bei den Aufwendungen muss ebenfalls eine Korrektur um die Abschreibungen als nicht zahlungswirksame Aufwendungen erfolgen. Es verbleiben als zahlungswirksame Aufwendungen somit 12.149.300 € bzw. 12.915.050 €. Die beiden verminderten Beträge sind im Finanzhaushalt als Ein- bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit genannt. Der Zahlungsmittelüberschuss beträgt 2023 592.100 € bzw. 2024 nur 92.050 €. b) Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit Die nachfolgenden Erläuterungen orientieren sich wie im Ergebnishaushalt an der Numerik der Positionen in der linken Spalte des Gesamtfinanzhaushaltes. 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Bei den Zuweisungen und Zuschüssen plant die Gemeinde Baindt insgesamt 1.244.000 € bzw. 3.780.000 € für 2023/2024 ein, die nachfolgend genannt sind. Bei den Zahlungen handelt es sich um Mittel aus der Städtebauförderung und Ausgleichsstock sowie um Regelbeihilfen des Landes. 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit Für die Jahre 2023 und 2024 werden 415.000 € bzw. 1.130.000 € für Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeiten zum Ansatz gebracht. Davon entfallen alle komplett auf Erschließungsbeiträge 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen Für den Verkauf von Bauplätzen werden 3,966 Mio. € bzw. 3,500 Mio. € veranschlagt. Es handelt sich bei diesem Wert nur um den reinen Grundstückswert, ohne Beiträge. Zusätzlich wird mit 16.000 bzw. 10.000 Euro aus dem Verkauf von Fahrzeugen gerechnet. 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen Aus der Auflösung von Spareinlagen wird mit 6,5 Mio. € bzw. 0,8 Mio. € gerechnet. Die Darlehensrückzahlung der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wird mit einer jährlichen Tilgung von 144.350 € bzw. 129.350 € geplant. 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden werden 2023 und 2024 Auszahlungen in Höhe von 3,4 Mio. € bzw. 2,9 Mio. € eingeplant. 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen Der Doppelhaushalt enthält einen Rekordplanansatz von 9,96 Mio. € bzw. 13,345 Mio. € für folgende Baumaßnahmen: 2023 2024 Anlage im Bau – Klima- und Artenschutz pausch. Ansatz 120.000 € 520.000 € Gebäude 5.100.000 € 5.000.000 € Betriebsvorrichtungen Gebäude 280.000 150.000 Tiefbaumaßnahmen u. a. Dorfplatz 2.510.000 860.000 Straßen, Wege, Plätze 1.300.000 € 850.000 € Wasserbauliche Anlagen 1.640.000 € 160.000 € Nahwärme- und Breitbandleitungen 1.900.000 € 150.000 € 5757 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Bestattungseinrichtungen 0 € 0 € Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 495.000 € 527.000 € 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen ist ein Haushaltsansatz in Höhe von 2.295.050 € bzw. 1.566.400 € bereitgestellt. 27 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen: Für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen sind für das Jahr 2023 85.500 € und für das Jahr 2024 40.000 € vorgesehen. Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen Für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen sind 12.000 € bzw. 2.000 € vorgesehen. c) Zahlungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit Die voraussichtlichen liquiden Eigenmittel betragen zu Jahresbeginn 3,0 Mio. €. Aufgrund der Investitionen und Verkaufserlöse im Finanzhaushalt wird eine Liquidität in Höhe von zum Jahresende 2023 von 1,5 Mio. € erwartet. 2024 wird ein Liquiditätsstand bei Erzielung von Verkaufserlösen, Zuschüssen und Aufnahmen von Krediten von 3,3 Mio. erwartet. Die einzelnen Investitionen werden nicht produktbezogen aufgeführt. Hierzu wird auf das beigefügte Investitionsprogramm verwiesen. 8. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive Ziel der Haushaltsplanung ist es, ein möglichst realistisches Bild der künftigen Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie der in den einzelnen Jahren möglichen Investitionen und der künftigen Entwicklung der Verschuldung aufzuzeigen. Die Erwartungen bezüglich des Haushalts 2023 wurden von der Verwaltung im Sinne eines „vorsichtigen Optimismus“ in konkrete Haushaltsdaten umgesetzt, wobei alle vorliegenden Erkenntnisse über zukünftige Entwicklungen eingearbeitet wurden. Der Blick zurück auf die vergangenen Haushaltsjahre bestätigt, dass Baindt mit dieser Haltung gut gefahren ist. Die doppischen Haushaltspläne weisen 2023 und 2024 im Ergebnishaushalt ein negatives ordentliches Ergebnis von -341.100 € bzw. -824.850 Euro aus. In der jetzigen Situation mit dem russischen Angriffskrieg, ist es bereits schwierig eine zuverlässige Prognose für die nächsten Wochen und Monate abzugeben. Umso schwieriger ist es, zuverlässig für das nächste Jahr und erst recht darüber hinaus zu planen. Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen, die sich im Wesentlichen auf den Haushaltserlass des Landes und die Einschätzungen der Steuerschätzer stützen, müssen wir auch im Jahr 2025 ff mit höheren Aufwendungen als Erträge rechnen. Für die mittelfristige Finanzplanung werden die Ergebnisse ebenfalls maßgeblich durch die Berechnungen des Finanzausgleichs beeinflusst. Die Handlungsspielräume der Gemeinden sind eingeschränkt. In guten Jahren werden gerne weitere Leistungen ausgebaut. Die Gemeinden werden jedoch in schlechteren Jahren gezwungen, die Leistungen für die Bürger evtl. wieder einzuschränken, die Investitionen zurückzufahren und die Verschuldung zu erhöhen. Angesichts der großen Herausforderungen insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Asyl, Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Klimaschutz und Infrastruktur sind leistungsfähige und starke Gemeinden aber unverzichtbar. Ohne starke Kommunen wird Deutschland dem Wachstum nicht standhalten können. Kein Land wie Deutschland ist so 5858 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - von Wachstum und Export abhängig. Des Weiteren kann der Staat langfristig nicht in eine exorbitante Verschuldung gehen. Größeren örtlichen Bezug hat hier die Gewerbesteuer. Ihr Aufkommen wird derzeit als einigermaßen stabil positiv veranschlagt. Aber auch sie ist konjunkturabhängig. Im Gegenzug weitgehend konjunkturunabhängig sind die Aufwendungen – allen voran die Personalaufwendungen. Diese werden weiter steigen. Speziell für die Personalaufwendungen gilt die Maxime: Qualität hat ihren Preis. Die Dienstleistungen haben zwischenzeitlich bewusst und gewollt ein hohes Qualitätsniveau erreicht, sei es in den Kindertageseinrichtungen, den Schulen, oder in den vielen, vielen Leistungen der Kernverwaltung. Das Niveau dieser Qualität in der Zukunft erhalten und evtl. zu verbessern, die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen voranzubringen und somit die Verwaltung bürgerfreundlich auszubauen, bedeutet auch in den kommenden Jahren eine große Anstrengung für den Gemeindehalt. Intergenerative Gerechtigkeit heißt dann, das geschaffene Vermögen der Gemeinde, sei es Gebäude, Straßen oder sonstige öffentliche Einrichtungen, zu erhalten und gleichzeitig an die sich veränderten Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Erhalten und Gestalten, zwischen Sanieren und Investieren gilt es von Verwaltung und Gemeinderat stets aufs Neue abzuwägen und auszutarieren. Unter dem Strich kann festgehalten werden, dass die Gemeinde Baindt die von der Gemeindeprüfungsanstalt als wichtig erachteten Kriterien zur dauerhaften Leistungsfähigkeit 2023 und 2024 in der Planung leider nicht erfüllt. Hierzu trägt neben der Sparsamkeit im laufenden Bereich bei, dass sich die Rahmenbedingungen insbesondere was die Ausgaben, das Gewerbesteueraufkommen und den Finanzausgleich angeht, positiv entwickeln. Aus heutiger Sicht wird es unter heutigen Gesichtpunkten schwer in den kommenden Jahren stabile Haushalte aufzustellen. Verpflichtungsermächtigungen Für 2023 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.650.000 € vorgesehen. Für 2024 sind die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0 € vorgesehen. Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, mit der der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, im laufenden Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen in künftigen Haushaltsjahren führen (Bsp. Vergaben von Bauarbeiten). MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG BIS 2027 Nach § 85 der GemO sind die Kommunen verpflichtet, für einen 5-jährigen Zeitraum eine Finanzplanung aufzustellen. Das erste Jahr der Finanzplanung ist das Jahr der Planaufstellung also das laufende Haushaltsjahr 2022 (2023), das zweite Jahr das eigentliche Haushaltsjahr, hier 2023 (2024). Die Vorausplanung umfasst lediglich drei Jahre (2024 bis 2026 (2027). Im Rahmen der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen, das jährlich der aktuellen Entwicklung angepasst und fortgeschrieben wird. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2027 des Ergebnishaushalts erfolgt auf der Ebene des Gesamthaushalts. Das Investitionsprogramm des Finanzhaushalts wird auf Ebene der Produkte dargestellt. Die beigefügte Finanzplanung der Gemeinde Baindt bis 2027 beruht auf den Orientierungsdaten der kommunalen Haushalts- und Finanzplanung. Teilweise erfolgten Anpassungen an die örtlichen Verhältnisse. Die Orientierungsdaten des Innenministeriums 5959 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - und des Finanzministeriums (Haushaltserlass 2023) weisen für die kommenden Jahre wieder einen langsamen Aufwärtstrend aus. Es wird von einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in weiter steigender Beschäftigung, wachsendem Einkommen der privaten Haushalte und stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Beim Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer ist deshalb wieder mit steigenden Erträgen in den Jahren 2024 bis 2027 zu rechnen. Die Umsatzsteuer weist in den Jahren 2024-2025 noch steigende Erträge aus. Allerdings steigen vermutlich noch stärker die jährlichen Aufwendungen, wie beispielsweise die Personal- und Transferaufwendungen. Es ist daher mittelfristig davon auszugehen, dass der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit sich noch weiter reduziert. Die Überschüsse bspw. der Jahre 2017-2021 werden im Finanzplanungszeitraum nicht erreicht werden können. Die ordentlichen Ergebnisse in den Jahren 2024-2027 sind derzeit negativ. AUSBLICK Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben Baindts mit Folgekosten für zahlreiche öffentliche Einrichtungen sind mittelfristig nur die unabweisbaren Aufgaben finanzierbar. Neuen Infrastrukturinvestitionen, die dauerhaft Folgekosten verursachen, sollten gleichzeitig Vorschläge zur Kostenreduzierung an anderer Stelle mitgegeben werden. Zu bedenken ist hier allerdings, dass die Aufwendungen des Ergebnishaushalts weitestgehend als "Fixkosten" anzusehen sind. Pauschale Kürzungen sind hier teilweise nur bedingt möglich ohne dass dauerhaft von vorhandenen "Standards" abgewichen wird. Mit großer Sorge muss weiterhin die sehr dynamische Zunahme bei den Zuschüssen für die Kindergartenträger sowie den eigenen Aufwendungen und Auszahlungen gesehen werden. Realistisch gesehen geht es in diesem Bereich nur darum, diese Pflichtaufgabe zu einem moderaten Zuwachs zurückzuführen. Insbesondere bei den freiwilligen Aufgaben liegt es in der vollen Eigenverantwortung der Gemeinden, ob und wie sie tätig werden wollen. Solche freiwilligen Aufgaben sind insbesondere die öffentlichen Einrichtungen für Sport, Kultur, Kunst, Erwachsenenbildung, Verkehr und die Wirtschaftsförderung. Wichtige Pflichtaufgaben sind u. a. die Abwasserbeseitigung, Aufstellung und Unterhaltung einer Feuerwehr, Einrichtung und Unterhaltung der allgemeinbildenden Schulen, die Bauleitplanung, Straßenbaulastträgerschaft für Gemeindestraßen, die Beleuchtung, die Reinigung und der Winterdienst für die Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage oder die Mitwirkung an der Bereitstellung eines ausreichenden Angebots von Kindergärten. Um außerordentliche Erträge zu realisieren und den Ergebnishaushalt zu stützen wird die Gemeinde nicht umherkommen die angedachten Baugebiete Bühl und Lilienstraße zu realisieren und mit Gewinnen zu veräußern. Um Entscheidungsspielräume für den Gemeinderat aufrechtzuerhalten, wird der Gemeinderat gebeten, die laufende Aufwendungen und Investitionen unter die Lupe zu nehmen, aber nicht den Planungsaufwand in die Höhe zu treiben. Den Planungsaufwand sowie die Honorarvereinbarungen sind zu hinterfragen. Im neuen Haushaltsrecht sind die Kommunen aufgefordert, aufgrund Generationengerechtigkeit gezwungen, die Abschreibungen zu erwirtschaften. Trotz niedrigem Zinsniveaus sollte die Gemeinde nicht zu stark in die Verschuldung gehen. Mögliche Erträge (z. B. Elternbeiträge für Kinderkrippen nach den Empfehlungen des Landes und angemessener Deckungsgrad beim Friedhof) sind zu realisieren. Auch sind die in der Finanzplanung 2024 bis 2025 angesetzten Beträge erforderlich, um das bereits reduzierte Aufgabenprogramm in diesem Zeitraum zu verwirklichen. Sollten diese Werte nicht erreicht werden können, ist eine entsprechende weitere Erhöhung der Realsteuern unumgänglich 6060 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - oder die geplanten Investitionen müssen deutlich reduziert werden. Nur so bleibt dauerhaft gewährleistet, dass keine Defizitabdeckung des laufenden Betriebes durch die Veräußerung von Gemeindevermögen notwendig wird und ein halbwegs akzeptabler Zahlungsmittelüberschuss für den Finanzhaushalt erreicht werden kann. Im Jahr 2023 muss daher endlich Schluss sein mit dem täglichen Weltuntergangs- Szenario. Wenn wir dauerhaft vor den Folgen des Klimawandels gewarnt werden, gibt es keine Hoffnung, die Probleme je bewältigen zu können. Die Folge ist Resignation, es fehlt jeder Antrieb, die Herausforderungen zu meistern. Die ewigen Warner spielen ein gefährliches Spiel. Und oft geht es den Warnern – siehe Corona – auch nicht wirklich um Sicherheit, sondern darum, das eigene Narrativ zu retten. In der Finanzplanung 2025 bis 2027 sind weitere Kredite vorgesehen. Natürlich konnten auch im Finanzplanungszeitraum von 2025 bis 2027 nicht alle Wünsche aufgenommen werden. Einige können erst 2027 ff. verwirklicht werden. Nach dem vorliegenden Plan wird das Investitionsvolumen inkl. Grunderwerb für die Jahre 2025 und 2027 insgesamt bei 31,87 Mio. Euro liegen. Die beiden Haushaltspläne sehen mehr Investitionen vor als je zuvor vor. 2025 bis 2027 soll noch um 18,5 Mio. Euro ausgebaut werden. Durch das NKHR wird in der aktuellen Lage deutlich, dass Baindt in der Finanzplanung den Ressourcenverbrauch trotz solidem Haushalten und minimalen Erträgen nicht wie im Rechnungsjahr 2021 erwirtschaften kann. Falls es im Finanzplanungszeitraum entgegen den Prognosen zu einer starken Delle kommen sollte, kann ein konsequentes Sparprogramm helfen, die Finanzen der Gemeinde Baindt einigermaßen stabil zu halten. Es bleibt die Hoffnung, dass Deutschland wieder schnell an die prosperierenden Jahre 2017-2021 anknüpft. 6161 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 9. Kennzahlen zur Beurteilung des Gesamtergebnishaushalts Die Kommunen haben ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (§ 77 Abs. 1 GemO). Dies erfordert eine geordnete Haushaltswirtschaft, die auf die Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit abzielt. Die Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune erfordert einheitliche Kennzahlen - so genannte Pflichtkennzahlen. Wie schon seit vielen Jahren von der Gemeindeprüfungsanstalt gefordert, wurde hierfür nun vom Land im Rahmen der Evaluation des Gemeindewirtschaftsrechts in der Verwaltungsvorschrift Produkte/ Kontenrahmen ein landeseinheitliches verbindliches Kennzahlenset vorgegeben (vgl. Anlage 10). Die Kennzahlen sollen zur Beurteilung der Ertragslage, der Finanzlage und der Kapitallage einer Kommune dienen. Im Folgenden werden mögliche Kennzahlen kurz erläutert. Kennzahlen der Ertragslage Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge: ordentliche Aufwendungen); gibt Auskunft über die Nachhaltigkeit der Haushaltswirtschaft, muss ab 2024 unter Berücksichtigung von Rücklagenentnahmen und Fehlbeträgen der Vorjahre bei 100% liegen. Nachdem sich das Basiskapital nur bei ausgeglichenem Haushalt nicht verändert, dient die Kennzahlt „ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad“ zur Überprüfung einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft. Steuerquote (Steuererträge : ordentliche Erträge), wesentlich abhängig vom Gewerbesteueraufkommen und vom Gemeindeanteil der Einkommenssteuer Gesamtsteuererträge pro Einwohner Gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, nämlich die Fähigkeit ihre Aufgaben mit eigenen Steuererträgen zu finanzieren. Gewerbesteuer brutto pro Einwohner ist ein wichtiger Anhaltspunkt über die Wirtschaftsstärke einer Gemeinde. Transferaufwands-/Zuwendungsquote (Transferaufwendungen = Umlagen : ordentliche Aufwendungen); insbesondere abhängig von der FAG-Umlage und der Kreisumlage. Personalaufwandsquote (Personalaufwendungen : ordentlichen Aufwendungen) Zinslastquote (Zinsen : ordentliche Aufwendungen) Zinsen pro Einwohner 6262 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Kennzahlen zur Finanzlage Fremdkapitalstrukturquote (kurzfristiges Fremdkapital = Neuaufnahme : Gesamtschulden) Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt (Fremdkapital : Einwohnerzahl) Schulden Kernhaushalt je Euro Gesamtsteuererträge Besagt, welches Vielfache der Steuererträge des Jahres notwendig wären, um die Schulden vollständig tilgen zu können. Je höher die Kennzahl, desto höher der Schuldenstand. Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Zeigt, ob und in welchem Umfang Finanzmittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit für Investitionen und zur Schuldentilgung zur Verfügung stehen (Selbstfinanzierung). Kennzahlen zur Vermögenslage Reinvestitionsquote Auskunft über die Investitionspolitik (Investitionen: Abschreibungen), liegt die Quote unter 100 %, dann liegt Substanzverzehr vor, bei 100 % und höher wird die Substanz erhalten bzw. sogar vergrößert. Selbstfinanzierungsgrad Gibt Auskunft über die eigene Investitionskraft (Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit: Sachanlageinvestitionen). Investitionsquote Anteil der Investitionen an den Gesamtauszahlungen Kennzahlen zur Beurteilung der Finanzlage: Beim Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit werden die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gegenübergestellt. Er stellt die zentrale Maßgröße für den Investitionsspielraum und die Tilgungen dar. Der Mindestzahlungsmittel- überschuss stellt den Betrag der Tilgungsleistungen (ohne Umschuldungen und außerordentliche Tilgungen) dar. Dieser Betrag sollte erreicht werden um die Tilgungen bedienen zu können. Die Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel ergeben sich aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich des Mindestzahlungsmittelüberschusses. Sie stehen für Investitionen zur Verfügung. Zur Sicherstellung der Liquidität der Kommune soll nach § 22 Abs. 2 GemHVO eine Soll-Liquiditätsreserve als Mindestreserve gehalten werden. Diese beträgt 2 % der durchschnittlichen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre. 6363 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - C. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 1. Rechtsgrundlagen Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt wurde aus einem bisher als Nettoregiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1992 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 10.11.1992 beschlossen. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist ein rechtlich unselbständiges wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Für den Eigenbetrieb gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), und die hierzu erlassene Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (Eigenbetriebsverordnung - EigBVO). Im Übrigen gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO). Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. 2. Organisatorischer Aufbau Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Verwaltung eingebunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterledigt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbediensteten für das Finanzwesen erstellt. Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens erfolgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2016-2021 statt. Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. Das Stammkapital wurde im Wirtschaftsjahr 2002 mit einem Betrag von 444.312,64 € (869.000 DM) aufgelöst und als Ertragszuschuss passiviert, der ab dem Jahr 2003 mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz zugunsten der Gewinn- und Verlustrechnung aufgelöst wird. 3. Unternehmenszweck Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Gemeinde Baindt mit Trink- und Brauchwasser. Grundlage der Versorgung im Wirtschaftsjahr war die Satzung der Gemeinde Baindt über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 01.02.2007. 4. Technisch-wirtschaftliche Grundlagen Die Gemeinde Baindt ist Eigentümerin der Verteilungsanlagen (Ortsnetze, Grundstücks- bzw. Hausanschlüsse und Messeinrichtungen). Die Hausanschlüsse werden insoweit 6464 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - hergestellt und unterhalten, als es sich um den Grundstücksanschluss handelt. Der im privaten Bereich verlaufende Teil des Hausanschlusses steht in der Herstellungs- und Unterhaltungspflicht des Anschlussnehmers. Die Messeinrichtungen werden ausschließlich vom Eigenbetrieb geliefert, angebracht, unterhalten, überwacht und entfernt. Die Wassergewinnung wird nicht durch den Eigenbetrieb vorgenommen. Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen sowie damit zusammenhängende Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte stehen daher nicht im Eigentum des Eigenbetriebs. Der Wasserbezug für die Versorgung der Gemeinde erfolgt vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gemäß Verbandssatzung. Der Zweckverband Wasserversorgung ist entsprechend § 2 seiner Verbandssatzung verpflichtet, die Wasserversorgung zu gewährleisten. Die Kosten des Wasserbezugs werden über die Betriebskostenumlage nach Maßgabe des Wasserverbrauchs auf die Verbandsmitglieder, die Gemeinden Baindt und Baienfurt, umgelegt. 5. Steuerliche Behandlung Steuerlich ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung ein Betrieb gewerblicher Art. Er unterliegt insoweit der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht und gehört zum steuerlichen Unternehmensbereich der Gemeinde Baindt. Gemäß § 1 Abs. 4 der Betriebssatzung erzielt der Eigenbetrieb keinen Gewinn. Er unterliegt somit nicht der Gewerbesteuerpflicht. Der Eigenbetrieb ist in vollem Umfang vorsteuerabzugsberechtigt. Ergebnishaushalt Die Wassergebühren wurden 2023 auf 1,70 €/m³ und 2024 auf 1,80 €/m³ netto kalkuliert. Ein Verlust in Höhe von -8.000 € wird 2023 und von -15.300 € laut der Planung ausgewiesen. Sofern erforderlich werden die Gebühren auch nachträglich mit einer erneuten Kalkulation angepasst. Im Jahr 2024 ist die Gebührenerhöhung auf 1,80 €/m³ netto verankert. Die Grundgebühren wurden 2023 ebenfalls minimal angepasst werden. Die Wassergebühren werden jedoch nach Vorliegen des Rechnungsergebnisses 2023 einer Gebührenkalkulation unterzogen. Neben Investitionen werden Unterhaltungsmaßnahmen am Ortsnetz fortgesetzt. Zudem wirkt sich der Schutz der Trinkwasserquelle in Weißenbronnen (Bohrungen, Bestandsaufnahme, Rechtsbeistand), der Bau der weiteren Trasse nach Weißenbronnen sowie evtl. weitere Maßnahmen des Zweckverbandes und der Unterhaltung auf den Wasserpreis aus. Mit der Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat der EB Wasserversorgung eine Betriebskostenumlage in Höhe von 150.000 € bzw. 165.000 € (Vj. 140.000 €) und eine Abschreibungsumlage in Höhe von 47.000 € bzw. 55.000 € (Vj. 40.000 €) zu leisten. Zudem kommt eine Zinsumlage in Höhe von 18.000 € bzw.20.000 € (Vj. 17.000 €) hinzu. Es sind auf der Ausgabenseite des Erfolgsplanes weitere Positionen zu nennen, die neben den Umlagen an den Zweckverband von besonderer Bedeutung sind. Zum einen die Unterhaltung des Leitungsnetzes (Konto 4212) mit jeweils 50.000 € und zum anderen die Abschreibungen in Höhe von 56.000 € (Konto 4711). Zudem sind Erstattungen für die Personalleihe der Wassermeister in Höhe von jeweils 47.000 € vorgesehen. Es können sich bei den Umlagen des Zweckverbandes sowie bei der Personalerstattung noch Änderungen ergeben. Bei der Unterhaltung des Leitungsnetzes werden festgestellte Mängel im Leitungsnetz (Wasserrohrbrüche etc.) beseitigt. Der Ausgabenansatz bei dieser Haushaltsstelle wird daher voraussichtlich, je nach festgestellten Schäden, in den nächsten 5 Jahren in gleicher Höhe erhalten bleiben. Die Personalkosten der Wassermeister werden pro Stunde vom Zweckverband 6565 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Wasserversorgung mit den Belegenheitsgemeinden abgerechnet. Die Leistungen des Bereitschaftsdienstes der TWS werden direkt mit der Belegenheitsgemeinde abgerechnet. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit an erster Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Bei den Wassergebühren sollten starke Gebührenschwankungen vermieden werden. Dem Verbraucher sollten aber dennoch zeitnah Kostenüber- bzw. -unterdeckungen weitergegeben werden. Investitionen im Finanzhaushalt Die Investitionen in Höhe von 975.000 € im Jahr 2023 und 445.000 € im Jahr 2024 beim Vermögensplan des EB Wasserversorgung beschränken sich auf neue Wasserleitungen im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen und für Sanierung von Wasserleitung. Auf der Einnahmenseite stehen Wasserversorgungsbeiträge inkl. Hausanschlusskosten in Höhe von 30.000 € bzw. 40.000 € sowie Kreditaufnahmen von 970.000 € bzw. 450.000 € zur Verfügung. Im Eigenbetrieb Wasserversorgung müssen Investitionen welche größer sind, als die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung der Ertragszuschüsse über externe oder Trägerdarlehen gegenfinanziert werden. Da sich die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung von Ertragszuschüssen fast neutralisieren, muss zukünftig fast jede neue Investition fast ausschließlich über Kredite finanziert werden. Im vorliegenden Finanzplan 2024 bis 2027 ist neben der Entwicklung des Finanzhaushaltes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Im Finanzplanungszeitraum sind jährlich Investitionen im Bereich Speicher- und Verteilungsanlagen vorgesehen. Solange es sich lediglich um Unterhaltungsmaßnahmen an Leitungen handelt (d. h. die Schadensbehebung erfolgt mit gleicher Dimension der Leitungen), sind die Maßnahmen im Erfolgsplan zu finanzieren. Wird jedoch festgestellt, dass die Schäden auf Grund einer Unterdimensionierung der Leitungen entstanden sind und muss deshalb eine größere Wasserleitung eingebaut werden, sind die Maßnahmen im Vermögensplan darzustellen. In den nächsten Jahren steht neben der Erneuerung von defekten Netzen die Erschließung von neuen Baugebieten an. 6666 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Jahr insgesamt verkaufte Wassermenge 2011 194.463 cbm 2012 201.096 cbm 2013 205.824 cbm 2014 206.704 cbm 2015 222.024 cbm 2016 224.085 cbm 2017 229.048 cbm 2018 241.354 cbm 2021 244.233 cbm Plan 2022 244.000 cbm Plan 2023 245.000 cbm Plan 2024 250.000 cbm Die Wasserverbrauchsmengen variieren von 230.000 m³ - 245.000 m³. In der Finanzplanung geht man von einer Menge in Höhe um 245. und 250.000 cbm aus. 2024 ist laut Planung eine Gebührenerhöhung auf 1,80 €/m³ vorgesehen. Im Finanzplanungszeitraum sind bei Kostensteigerungen weitere Gebührenerhöhungen erforderlich. Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt und der Gemeinderat der Gemeinde Baindt haben am 15. November 2006 beschlossen, den „Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt - Baindt“ zu gründen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Aufgrund der Schüttung im Umfang von insgesamt ca. 155 l/Sek. besteht nach Bau der Querverbindung keine Sorge der Wasserknappheit. Die UN hat Deutschland weiterhin als anfällig für Wassermangel eingestuft. Nicht nur im Osten, auch im Norden und im Süden Deutschlands wurden schwere Dürren bis in tiefe Bodenschichten gemeldet. Die Regenmengen haben in Deutschland seit 1881 um elf Prozent zugenommen. Allerdings kommen diese Niederschläge vermehrt im Winter. Die Sommer werden trockener. Das deckt sich mit den Ergebnissen regionaler Klimamodelle, die für Deutschland eine höhere Wahrscheinlichkeit für anhaltende Trockenphasen feststellen. 6767 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen ab 2001 mit den jeweiligen Gebührensätzen: Jahre Ergebnis Gewinn/Verlust Stand Bilanzverlust/-gewinn Gebührensatz 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.100 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 +1.663 € 462 € 1,29 €/m³ 2015 +1.533 € +1.995 € 1,29 €/m³ 2016 +36.836 € +38.831 € 1,29 €/m³ 2017 - 8.049 € +30.782 € 1,29 €/m³ 2018 + 3.705 € +34.487 € 1,35 €/m³ 2019 +2.749 € +37.236 € 1,35 €/m³ 2020 +18.762 +55.908 € 1,45 €/m³ 2021 -71.933 € -16.025 € 1,47€/m³ 2022 (Plan) 0 € 1,53 €/m³ 2023 (Plan) -8.000 € 1,70 €/m³ 2024 (Plan) -15.300 € 1,80 €/m³ D. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baindt ist ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz geführt. Somit wurde auch hier der Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenplan, Stellenübersicht, Finanz- und Investitionsplan, Schuldenübersicht sowie dem Anlagenachweis erstellt. Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. Der Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt“ wurde aus einem bisher als Regiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1996 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09.01.1996 beschlossen. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein rechtlich unselbständiges nichtwirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Der Eigenbetrieb hat vom Wahlrecht nach § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG Gebrauch gemacht und verwendet für die Buchführung ab dem 01.01.2021 die Kommunale Doppik. Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das 6868 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die ihm durch die Betriebssatzung übertragen wurden. Der Eigenbetrieb besitzt kein Stammkapital. Die Finanzausstattung des Eigenbetriebs wurde entsprechend der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat festgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist, das im Gemeindegebiet Baindt mit Ortschaften anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Grundlage der Abwasserbeseitigung ist die Satzung der Gemeinde Baindt über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung vom 04.11.2008) in der jeweils gültigen Fassung. Der Eigenbetrieb errichtet, unterhält und betreibt die für die Abwasserbeseitigung erforderlichen Anlagen im Ortsnetz (Hauptsammler, Hebewerke, Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanalisation, Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Grund) und nimmt die zum Vollzug und zur Überwachung der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Verwaltungshandlungen vor. Die Entsorgung des Abwassers in Baindt erfolgt über die Kläranlage des Abwasserzweckverbands „Mittleres Schussental“ mit Betriebssitz in Berg. Die Gemeinde Baindt ist Verbandsmitglied. Ergebnishaushalt Eine Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatungs GmbH mit Ausgleich der Überdeckungen aus den Vorjahren hat den Gebührensatz für die Jahre 2022 und 2023 bei der Schmutzwassergebühr auf 1,98 €/m³ (Vj. 2,17 €/m³) und bei der Niederschlagswassergebühr auf 0,61 €/m² (Vj. 0,50 €/m²) festgesetzt. Für 2023 und 2024 sind noch keine verlässlichen Aussagen zum Gebührensatz vorzunehmen. Die Schmusstwassergebühr beträgt 2024 2,09 € m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,69 €/m². Auf der Ausgabenseite sind im Ergebnishaushalt des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung die Umlage an den Abwasserzweckverband mit 403.750 € bzw. 380.950 € die größte Ausgabenposition. Bei der Abwasserbeseitigung geht man davon aus, dass die Umlage an den AZV in den nächsten Jahren auf dem Niveau verbleibt. Hier sind konkrete Aussagen, aufgrund des Wegfalls des Gebührenzahlers Papierfabrik Mochenwangen und der Investitionen schwierig. Je nach Anlieferung der Abwassermenge wird auch die Kostenverteilung festgesetzt. Die Betriebskosten erhöhen sich, wie in der Gemeinde laufend (Personal, Material, Betriebsstoffe). Bei der Unterhaltung der Kanäle wird im Eigenbetrieb auch folgende Maxime angewandt: Aufwendungen sind zu aktivieren, wenn ein Wirtschaftsgut hergestellt, erweitert oder über den wesentlichen Zustand verbessert wird. Wird jedoch ein bestehender Kanal nur ersetzt, liegt sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand vor. Bei den Abschreibungen wurde wie beim Planansatz 2023 und 2024 2 % Abschreibung (50 Jahre Nutzungsdauer) für die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung zu Grunde gelegt. Selbstverständlich werden dann auch die Ertragszuschüsse mit dem gleichen Abschreibungssatz, also 2 % aufgelöst. Die Abschreibungen betragen 2023 262.000 € und 2024 265.000 €. Für die Sachanlagen des Abwasserzweckverbandes Mittleren Schussentals sind Abschreibungen in Höhe von jeweils 50.000 € aufgeführt. Auf der Einnahmeseite wird der Straßenentwässerungsanteil nach dem VEDEWA-Modell von der Allevo Kommunalberatung berechnet. Diese Sätze werden vom VGH Baden- 6969 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Württemberg akzeptiert, ohne dass sie im Einzelfall nachgewiesen werden müssen (VGH, Urt. vom 07.10.2004, BWGZ 2005, S. 102). Die kalkulatorischen Kosten der Kanäle sind pauschal mit 25 % und für die Betriebskosten mit 13,5 % pauschal angesetzt. Im Klärbereich sind pauschal 5 % für die kalkulatorischen Kosten und 1,2 % für die Betriebskosten anerkannt. Investitionen im Finanzhaushalt Die umfangreichen Investitionen beim Vermögensplan des EB Abwasserbeseitigung beschränken sich auf neue Abwasserleitungen im Rahmen von neuen Erschließungs- maßnahmen und für die Sanierung der Kanäle gem. Eigenkontrollverordnung. Für die Kapitalumlage an den Abwasserzweckverband des Mittleren Schussentals sind 85.000 € und 170.000 € veranschlagt. Auf der Einnahmenseite stehen 2023 und 2024 Kanal- und Klärbeiträge in Höhe von 70.000 € bzw. 70.000 € sowie Kreditaufnahmen von 1.575.000 € bzw. 1.375.000 € zur Verfügung. Im Finanzplan, ist neben der Entwicklung des Vermögensplanes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Aussagen zur Gebührensteigerung sind schwierig. Näheres werden die Ergebnisse der Eigenkontrollverordnung, die Entwicklungen im Abwasserzweckverband, sowie die Gebührenkalkulationen nach genauen Kostenschätzungen ergeben. Nachfolgend werden die gesamten Abwassermengen in den letzten Jahren dargestellt. Jahr insgesamt gesammelte Abwassermenge 2011 183.314 cbm 2012 183.247 cbm 2013 186.060 cbm 2014 189.280 cbm 2015 194.945 cbm 2016 200.157 cbm 2017 203.805 cbm 2018 209.724 cbm 2019 207.648 cbm 2020 220.441 cbm 2021 217.190 cbm Plan 2022 215.000 cbm Plan 2023 218.000 cbm Plan 2024 220.000 cbm Versiegelte Fläche: 2015 296.065 m² 2016 299.752 m² 2017 302.975 m² 2018 307.181 m² 2019 306.755 m² 2020 308.941 m² 2021 314.068 m² Plan 2022 310.000 m² Plan 2023 314.000 m² Plan 2024 314.000 m² 7070 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Schmutzwassermengen variieren von 210.000 - 220.000 m³. Die Verbrauchsmenge wurde mit 218.000 cbm (Gebührensatz 1,98 bzw. 2,09 €/m³) angenommen. Die bebaute und befestigte Fläche für die Niederschlagswassergebühr wurde mit 314.000 m² angenommen. Im Finanzplanungszeitraum bis 2027 muss für jede Investition im Vermögensplan ein Darlehen aufgenommen werden, da der EB Abwasserbeseitigung mit 100% Fremdkapital ausgestattet wurde. das heißt alle Investitionen sind kreditfinanziert, entweder über Träger- oder Fremddarlehen. Gebührensituation – gebührenrechtliche Ergebnisse: 2022 wurde ein Jahresgewinn in Höhe von 123.024,72 € erzielt. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2021 über eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 551.313 €, welche sich langfristig auf die Gebührensituation possitiv auswirken. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist nach der GPA stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach KAG heranzuziehen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2021 (vorläufig, da Abrechnung vom AMS fehlt) sowie für 2020, 2019 und 2018 wurden wie folgt festgestellt: Gebührenerg. 21 105.791,57 Gebührenerg. 20 -4.586,92 Schmutzw. 69.870,44 Schmutzw. 29.683,79 Niederschlagsw. 35.921,13 Niederschlagsw. -34.270,71 Gebührenerg. 19 -11.534,72 Gebührenerg. 18 88.626,86 Schmutzw. 2.123,29 Schmutzw. 105.321,06 Niederschlagsw. -13.658,01 Niederschlagsw. 16.694,20 7171 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - E. Rechtliche Grundlagen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) a) Grundsätzliches Mit der Umstellung des Haushaltswesens von der bisherigen Kameralistik auf die Vorschriften der kommunalen Doppik erhält auch der Haushaltsplan ein völlig neues Gesicht. Mit dem Haushaltsjahr 2023 wendet die Gemeinde Baindt im dritten Jahr das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) an. Damit wird das bisherige zahlungsorientierte kamerale kommunale Rechnungswesen auf eine ressourcenorientierte Darstellung in Form der kommunalen Doppik umgestellt und die bisherige zahlungsorientierte Betrachtung Einzahlungen und Auszahlungen im Haushaltsplan durch Erträge und Aufwendungen ergänzt. Sie enthält damit auch den nicht zahlungswirksamen Vermögensverzehr, insbesondere in Form von Abschreibungen und Rückstellungen. Mit dem doppischen Jahresabschluss soll zukünftig eine umfassende Darstellung der finanzwirtschaftlichen Verhältnisse wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen möglich sein. Die Planungstätigkeit der Gemeinde geht aber noch weit über die Zweijährigkeit hinaus. Für die anstehenden Großprojekte wurde parallel zur Planung des Doppelhaushaltes eine Prioritäten-Zielsetzung der Maßnahmen erarbeitet. Dabei wurde deutlich, dass die notwendigen infrastrukturellen Zukunftsprojekte mit den derzeitigen finanziellen Rahmendaten nur teilweise finanzieren lassen bzw. mit Förderbescheid einen längeren Zeitraum benötigen. Mit dem neuen Haushaltsrecht werden folgende Ziele verfolgt: - Darstellung des vollständigen periodengerechten Ressourcenverbrauchs - Produktorientierung und konsequente Beachtung von Wirtschaftlichkeitsprinzipien und Erfolgskriterien - Transparenz von Leistungen und Belastungen für jetzige und zukünftige Generationen - Systematische Erfassung und Fortschreibung des Vermögens - Herstellung der intergenerativen Gerechtigkeit - Konsolidierung Gemeindehaushalt inkl. ausgegliederter Bereiche - Benchmarking der öffentlichen Haushalte Letztendlich soll erreicht werden, dass die Kommunen nicht mehr nur anhand eingesetzter Finanzmittel, Sachmittel und Personaleinsatz ihrer stetigen Aufgabenerfüllung nachkommen (Inputsteuerung), sondern sich verstärkt an konkret definierten und im Haushaltsplan vorgegebenen Zielen orientieren. Dies gilt vor allem für die erbrachten bzw. die zu erbringenden Leistungen (Outputsteuerung). Das NKHR legt den Schwerpunkt auf den Nachweis von Ressourcenverbrauch und - aufkommen. Damit liefert es qualifizierte Informationen für das Ziel einer langfristigen Substanzerhaltung. Außerdem fördert es das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit, weil für ein ausgeglichenes Planungs- und Rechnungswesen jede Generation ihre verbrauchten Ressourcen durch erwirtschaftete Erträge wieder ersetzen soll, um künftige Generationen nicht zu belasten. Mit dem Übergang von der zahlungsorientierten zu einer auch ressourcenorientierten Darstellung allein oder der Darstellung der Verwaltungsleistungen als Produkte ändert sich die Finanzlage nicht. Die Kommune hat dadurch nicht mehr, aber auch nicht weniger Geld zur Verfügung. Ändern wird sich daran nur dann etwas, wenn die verbesserte Kenntnis über die einzelnen „Quellen“ des Ressourcenverbrauchs, aber auch die Vermögens- und 7272 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Schuldensituation der Kommune insgesamt, zu einem (schrittweisen/punktuellen) veränderten finanzwirtschaftlichen Verhalten führt. b) Drei-Komponenten-Rechnung Die Planung, die Bewirtschaftung und der Rechnungsabschluss basieren im NKHR auf einem neuen Konzept, das sich an der doppelten kaufmännischen Buchführung orientiert. So werden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die jährlich in der kaufmännischen Buchführung erstellt werden, in abgeänderter Form auch in der kommunalen Doppik verwendet. Zusätzlich wird dabei eine weitere Komponente verwendet, die die Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel der Gemeinde darstellt. Somit entstand das sogenannte „Drei-Komponenten-Modell“. Dieses Konzept beinhaltet: - Ergebnishaushalt/-rechnung Darstellung des Ressourcenverbrauchs - Finanzhaushalt/-rechnung Darstellung des Geldverbrauchs - Vermögensrechnung/Bilanz Darstellung des Vermögens und der Schulden Bildung der Teilhaushalte Der Gemeinderat hat auf Empfehlung der Verwaltung am 04.07.2017 beschlossen, den künftigen doppischen Haushaltsplan der Gemeinde Baindt nach vorgegebenen Produktbereichen in 3 Teilhaushalte zu gliedern: 1. Innere Verwaltung, 2. Dienstleistung und Infrastruktur, 3. Finanzwirtschaft. In der Umsetzung bedeutet dies konkret: Teilhaushalt 1 beinhaltet alle Leistungen, die zur Steuerung der Gesamtverwaltung notwendig sind. Diese Leistungen werden im Produktplan unter 11.1* abgebildet. Darüber hinaus sind im Teilhaushalt 1 alle Serviceleistungen, die im Produktplan unter 11.2* zu finden sind, enthalten. Nach Ermittlung des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses erfolgt über zwei separate Umlagezyklen die Verrechnung von Verwaltung und Bauhof auf die Produkte der Dienstleistung und Infrastruktur in Teilhaushalt 2. Nach Durchführung der Verrechnungen soll der Teilhaushalt 1 ein ausgeglichenes Gesamtergebnis aufweisen. Teilhaushalt 1 „Innere Verwaltung“ Dieser Teilhaushalt beinhaltet den Produktbereich 11 „Innere Verwaltung“ des Produktplans. Dieser Produktbereich beinhaltet alle internen Service- und Steuerungsleistungen (z.B. Bauhof, Finanzwesen, Personalwesen etc.), die als interne Produkte im Teilhaushalt 2 verrechnet werden. Teilhaushalt 2 „Dienstleistungen und Infrastruktur“ Dieser Teilhaushalt umfasst alle Leistungen (externe Produkte) die von der Kommune erbracht werden (Produktbereich 12-57). Teilhaushalt 3 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ Dieser Teilhaushalt enthält den kompletten Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft. Dieser entspricht dem ehemaligen Einzelplan 9 nach VwV Gliederung und Gruppierung (u.a. Finanzausgleich, Anteil Einkommenssteuer, Anteil Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Umlagen – Produktbereich 61). 7373 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Budgetierung § 4 Abs. 2 GemHVO bestimmt, dass jeder Teilhaushalt mindestens eine Bewirtschaftungseinheit (Budget) bildet. Die Budgets sind dabei jeweils einem Verantwortungsbereich zuzuordnen. Daraus ergibt sich, dass alle Aufwendungen innerhalb eines Teilhaushalts gegenseitig deckungsfähig sind. Im Innenverhältnis wird diese gegenseitige Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt durch die Dienstanweisung über Budgetierungs - und Bewirtschaftungsregelungen oft wieder eingeschränkt. Im Finanzhaushalt sind Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in der Regel nicht gegenseitig deckungsfähig, d.h., dass bei Überschreitung eines Haushaltsansatzes wie bisher die Bewilligung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Zu den Einzelheiten wird auf die Zuständigkeitsordnung verwiesen. Vermögensrechnung/Bilanz: Die Vermögensrechnung ist die Bilanz der Kommune. In ihr werden in einer Stichtagsbetrachtung zum 31.12. des Jahres Vermögen und Kapital gegenübergestellt. Sie ist in Aktiva und Passiva gegliedert. Die Aktivseite bildet Höhe und Zusammensetzung des Vermögens ab, wohingegen die Passivseite Auskunft darüber gibt, wie das Vermögen finanziert ist und wie sich die Kapitalpositionen verändern. Das Zusammenwirken der drei Komponenten stellt sich wie folgt dar: Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Im Haushaltsplan erscheinen nur der Ergebnis- und Finanzhaushalt, dagegen beinhaltet der Jahresabschluss die Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung. Auf eine Planbilanz im Haushaltsplan wird verzichtet. c) Haushaltssatzung Die Haushaltssatzung ist unverändert das Fundament der kommunalen Haushaltswirtschaft, da sie gem. § 79 der Gemeindeordnung (nachfolgend GemO) die Rechtsgrundlage für das Handeln der Gemeinde darstellt. Sie enthält zum einen die Gesamtbeträge des Ergebnis- und Finanzhaushalts und zum anderen die Kredit- und Verpflichtungsermächtigung und den Höchstbetrag der Kassenkredite. Die Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer können ebenfalls in der Haushaltssatzung festgelegt werden, was in Baindt auch der Fall ist. Der Haushaltsplan ist dabei Teil der Haushaltssatzung. d) Haushaltsplan – Haushaltsstruktur Nach wie vor ist der Haushaltsplan das wichtigste Instrument der Gemeindewirtschaft. Dieser besteht aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten, dem Stellenplan sowie verschiedenen Anlagen. 7474 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Der Gesamthaushalt ist gem. § 4 GemHVO in mindestens zwei Teilhaushalte zu gliedern. In Baindt wurden wie oben beschreiben 3 Teilhaushalte gebildet. Quelle: Leitfaden zur Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg Vermögensrechnung (Bilanz) Aktiva Passiva Ergebnisrechnung Finanzrechnung Konten- Klasse 0 Konten- Klasse 1 Konten- Klasse 2 Konten- Klasse 3 Konten- Klasse 4 Konten- Klasse 5 Konten- Klasse 6 Konten- Klasse 7 Imma- terielle Ver- mögens- gegen- stände Finanz- Vermögen und aktive Rech- nungsab- grenzung Netto- position, Sonder- position, Verbindlk., Rückstel- lungen u. Passive Rechn.- abgrenzung Erträge Aufwen- dungen Außer- ordent- liche Erträge und Aufwen- dungen Ein- zah- lungen Aus- zah- lungen Handelt es sich bei der Veräußerung um Grundstücke, erfolgt die Buchung des Verkaufserlöses oberhalb des Buchwertes immer als außerordentlicher Ertrag und die Ausbuchung des Restbuchwertes unterhalb des Buchwertes als außerordentlicher Aufwand (Konto 5931). In der Planung 2023 und 2024 wurden die Verkaufserlöse im Finanzhaushalt und teilweise als außerordentlicher Ertrag dargestellt. Haushaltsausgleich Der Haushaltsausgleich spielt auch im NKHR eine wichtige Rolle, da künftig das veranschlagte ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes ausgeglichen sein muss. Zielsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts ist es, dass die ordentlichen Erträge und die ordentliche Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein sollen (§ 24 GemHVO). Somit sind 7575 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Abschreibungen und Rückstellungen komplett in den Haushaltsausgleich einzubringen und der dadurch entstandene Ressourcenverbrauch ist zu decken. Diese Ausgleichsregel ist u. a. Ausfluss des Prinzips der intergenerativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen durch Entgelte und Abgaben wieder ersetzen soll, so dass damit nachfolgende Generationen nicht belastet werden. Sofern die Abschreibungen erwirtschaftet werden, also durch Erträge gedeckt sind, stehen diese Mittel wiederum für Investitionen zur Verfügung. Da der Haushaltsausgleich durch die Erwirtschaftung der Abschreibungen schwieriger geworden ist, wurde eine mehrstufige Haushaltsausgleichsregelung vorgesehen und der Deckungsgrundsatz auf einen mehrjährigen Zeitraum ausgedehnt. Die einzelnen Stufen des Haushaltsausgleichs gemäß § 24 und 25 GemHVO stellen sich wie folgt dar: Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Stellenplan ( § 57 GemO; § 5 GemHVO) Im Stellenplan werden die in einem Haushaltsjahr erforderlichen Stellen für Beamte und Beschäftigte mit der entsprechenden Bewertung und Eingruppierung ausgewiesen. Der Stellenplan ist aber nicht nur Grundlage für die Veranschlagung der Personalkosten, sondern auch Rechtsgrundlage für die Personalwirtschaft der Gemeinde, insbesondere für die Einstellung und Beförderung von Gemeindebediensteten. Verpflichtungsermächtigungen (§ 86 GemO; § 11 GemHVO) Verpflichtungsermächtigungen erlauben das Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre im Finanzhaushalt belasten (§ 79 Abs. 2 GemO). Sie ersetzen die 7676 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Veranschlagung von Auszahlungen nicht. Verpflichtungsermächtigungen sind lediglich eine Vorstufe von zukünftigen Auszahlungen, die erst in späteren Haushaltsjahren kassenwirksam werden. Sie überbrücken haushaltsrechtlich die Zeit zwischen der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln (Eingehen von Verpflichtungen für die Gemeinde, z.B. Abschluss von Verträgen für Baumaßnahmen) und ihre Veranschlagung als Auszahlungen im Jahr der Kassenwirksamkeit. Abschreibungen (§ 46 GemHVO) Für die Abnutzung von Sachgütern und immateriellen Vermögen erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend der Nutzungsdauer eine Veranschlagung und Verbuchung von Abschreibungen, die den periodischen Werteverbrauch für die öffentliche Aufgabenwahrnehmung darstellen und als ordentliche Aufwendungen maßgeblich das jährliche Ergebnis beeinflussen. Abschreibungen dienen dazu, die tatsächliche, betriebsbedingte Abnutzung von Gütern des Anlagevermögens (z.B. Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) wertmäßig zu erfassen und auf die einzelnen Jahre entsprechend der Nutzung zu verteilen (Sachkonto 4711). NKHR-Wertgrenze in der Inventurrichtlinie Neben der Gliederungsstruktur war in der Eröffnungsbilanz das gesamte Vermögen der Gemeinde zu erfassen und zu bewerten. Bewegliches Vermögen mit einem Wert von 800 Euro netto oder mehr ist in die Anlagenbuchhaltung zu überführen (Beschluss GR 04.07.2017) und bildet dort zusammen mit den Bauten und Grundstücken der Gemeinde das Anlagevermögen der Gemeinde. Kalkulatorische Verzinsung Kalkulatorische Zinsen für Eigenmittel beinhalten im Gegensatz zu den Zinsaufwendungen für aufgenommene Fremddarlehen eine durchschnittliche Verzinsung für das aufgebrachte Eigenkapital, das aufgrund der Aufwendungen für eine bestimmt Einrichtung gebunden ist und nicht mehr für andere Maßnahmen zur Verfügung steht. An kalkulatorischen Zinsen fallen in 2023 67.500 € und 2024 70.000 € an. Sie werden teilweise ausgewiesen und sind im Teilergebnishaushalt über Kontengruppe 4812 abgebildet. Sie sind insbesondere bei der Gebührenkalkulation bei kostenrechnenden Einrichtungen nach dem KAG ansatzfähig. Der kalkulatorische Zinssatz wird für 2023 vorläufig mit 1,9 % berechnet. Kommunale Bilanz Die Vermögensrechnung nach dem neuen Haushaltsrecht umfasst das gesamte Sach- und Finanzvermögen sowie deren Finanzierung durch Eigen- oder Fremdmittel. Die Bilanz ist neben der Ergebnis- und Finanzrechnung ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (§ 95 Abs. 2 GemO). Die vorgeschriebene Mindestgliederung ist: Aktivseite Passivseite 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachvermögen 1.3 Finanzvermögen 2.1 Aktive Abgrenzungsposten 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 1.1 Basiskapital 1.2 Rücklagen 1.3 Fehlbeträge des ordentl. Ergebnisses 2.1 Sonderpost. für Zuweisungen/Beiträge 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Abgrenzungsposten Rückstellungen (§ 41 GemHVO) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen zu bilden (Pflichtrückstellungen, z.B. für Altersteilzeit). Daneben können weitere, freiwillige 7777 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Rückstellungen gebildet werden (z.B. für nicht erfolgte, aber vorgesehene Unterhaltungsmaßnahmen). Rechnungsabgrenzungsposten Hierbei handelt es sich um bilanzielle Positionen, die einer periodengerechten Jahreszuordnung zum Bilanzstichtag nach Abschluss des Geschäftsjahres dienen. Auf der Aktivseite sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Passivseite entsprechende Einnahmen. Man unterscheidet je nach Zuordnung auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz folgende Abgrenzungsarten: Altes Jahr Neues Jahr Bilanzposition Ertrag Aufwand Einnahme Ausgabe Sonstige Forderung (Aktiva) Sonstige Verbindlichk.(Passiva) Ausgabe Einnahme Aufwand Ertrag Aktive Abgrenzungsposten Passive Abgrenzungsposten Ziele und Kennzahlen Ein wesentliches Merkmal der Steuerung im NKHR ist die Verbindung von Zielen und Budget. Während die gemeindliche Steuerung bisher durch die Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel geprägt war (Inputsteuerung), sollen die Ergebnisse des Verwaltungshandelns (Produkte) künftig zusätzlich über Ziele und Kennzahlen gesteuert werden (Outputsteuerung). Bei der Zielformulierung kann zwischen strategischen Zielen und Leistungszielen unterschieden werden. Ein strategisches Ziel ist eine mittel- bis langfristig wirkende Grundsatzentscheidung, die als Orientierung für anstehende Entscheidungen dienen kann. Beispiele dafür können ein strategisches Konzept oder ein Leitbild sein, wie eine Kommune zukünftig aussehen und agieren soll. Um die Strategie umsetzen zu können, müssen die mittel- bis langfristigen Ziele durch sog. Leistungsziele durch jedes Amt (Bauamt, Hauptamt, Kämmerei) konkretisiert werden. Leistungsziele bestimmen einen angestrebten Bestand an Leistungen am Ende eines vorher definierten Zeitraumes. 7878 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Grundlage für den Haushaltsplan 2023 Nach § 1 Absatz 3 der GemHVO ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizugeben. Dieser gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft. Insbesondere soll dargestellt werden, - welche wesentlichen Ziele und Strategien die Gemeinde verfolgt und welche Änderungen gegenüber dem Vorjahr eintreten, - wie sich die wichtigsten Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszahlungen, das Vermögen und die Verbindlichkeiten, in den beiden dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr entwickeln werden, - in welchem Umfang Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden, - welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen sich hieraus für die folgenden Jahre ergeben, - welcher Finanzierungsbedarf für die Inanspruchnahme von Rückstellungen entsteht und welche Auswirkungen sich daraus im Finanzplanungszeitraum ergeben, - in welchen wesentlichen Punkten der Haushaltsplan vom Finanzplan abweicht, - wie sich der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit, der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss oder –bedarf und der Bestand an liquiden Mitteln im Vorjahr entwickelt haben - Berücksichtigung konjunktureller Erfordernisse bei der Haushaltsplanung Die Gemeinden sind verpflichtet, bei der Führung ihrer Haushaltswirtschaft die stabilitätspolitischen Erfordernisse zu berücksichtigen. Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass gerade bei den Gemeinden oft Sachzwänge bestehen, die nicht immer eine konjunkturgerechte Haushaltsführung ermöglichen. Mehrjährige Finanzplanung Die Gemeinden haben ihre Finanzpolitik in den Grundzügen in einem fünfjährigen Finanzplan festzulegen. Der Finanzplan zum Haushalt 2023 (2024) umfasst die Jahre 2022 (2023) bis 2026 (2027). Der Gemeinderat ist allerdings durch den mehrjährigen Finanzplan in seinen künftigen Entscheidungen nicht gebunden. Wesentliche Ziele und Strategien der Kommune Hauptaufgabe jeder Kommune ist die Erfüllung ihrer Aufgaben. Pflichtaufgaben müssen auf jeden Fall erledigt werden. Sind im Anschluss daran noch Mittel übrig, können zusätzlich freiwillige Aufgaben erfüllt werden. Um die langfristige Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten, müssen die laufenden Ausgaben jederzeit auf den Prüfstand gestellt werden. Kämmerei, Bauamt und Hauptamt sollten sich regelmäßig Ziele setzen und sich an diesen messen lassen. 7979 F. Beteiligungsbericht Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Beteiligungsbericht der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2023 und 2024. Sollten sich für 2023 und 2024 Änderungen ergeben wird ein geänderter Beteiligungsbericht vorgelegt. Gemäß § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Gemeinde verpflichtet zur Information des Gemeinderates und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist zu erstellen. Ist die Gemeinde unmittelbar mit weniger als 25 % beteiligt, kann sich die Darstellung auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens beschränken. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der RaWEG (Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mbH): Gründung: 25. März 1993 Gegenstand des Unternehmens: Erfassung, Aufbereitung und Bereitstellung von Verkaufsverpackungen und anderen Wertstoffen und der Aufbau sowie der Betrieb der hierfür erforderlichen Erfassungs- und Betriebssysteme im Landkreis Ravensburg. Die Aktivitäten des Unternehmens orientieren sich am Ziel der Abfallhierarchie gem. § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Stammkapital: 161.280 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Gesellschafter: 1.280 € = 0,79 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Unternehmens, nämlich die getrennte Erfassung und Bereitstellung von gebrauchten Verkaufsverpackungen und somit die Reduzierung des Restmüllaufkommens, wird in vollem Umfang erfüllt. Beteiligung der Gemeinde Baindt am Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Gründung: 25.06.2010 Aufgabe des Verbands: Der Verband hat die Aufgabe, die zur Versorgung der Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstiger Nutzer mit Mehrfachdienstleistungen (Breitbandversorgung) erforderlichen Anlagen, die im Eigentum der jeweiligen Mitglieder, im Folgenden als „Verbandsgemeinden“ bezeichnet, stehen, zu verwalten. Stammkapital: 35.000 € 8080 Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 1.000 € = 2,86 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der Regionalen Kompensationspool Bodensee Oberschwaben GmbH (ReKo) Gründung: 16.05.2014 Aufgabe des Verbands: Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau eines regionalen Kompensationspools, die Förderung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Rahmen der Regelungen zur Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch • den Aufbau eines Flächen-, Maßnahmen- und Ökopunktepools, einschließlich dem Erwerb von Grundstücken • die Sicherung von Ökopunkten, Kompensationsmaßnahmen und Kompensationsflächen, • die Planung, Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durch den Abschluss entsprechender vertraglicher Vereinbarungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und die sich im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge halten. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten sowie sich sonstiger Dritter bedienen. Stammkapital: Kapitalrücklage zum 30.06.2020 27.078 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 27.078 € = 1,9 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Weitere Kleinbeteiligungen im Bereich Energie: TWS Netz GmbH 11.100 Euro am Stammkapital - Anteil am Stammkapital (0,111%) 111.000 Euro Kapitalrücklage Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co KG 500.000 Euro Stammkapital 8181 Nachrichtlich: Eigenbetriebe der Gemeinde Baindt Stand 31.12.2022 Eigenbetrieb Gegenstand des Eigenbetriebs Stammkapital Eigenbetrieb Wasserversorgung Eigenbetrieb Wasserversorgung Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Allgemeine Rücklage 444.312,64 € 171.192,44 € Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Abnahme, Sammlung, Reinigung und schadlose Ableitung des Abwassers im Gemeindegebiet. 0 € Baindt, den 31.12.2022 8282 Gesamtergebnishaushalt für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 3 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Erträge und Aufwendungen 8383 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 7.178.5006.459.500 8.282.5006.320.940,70 8.416.500 8.522.5007.615.300 30110000 Grundsteuer A 41.000 42.00037.000 42.00040.843,42 42.000 42.000 30120000 Grundsteuer B 680.000 700.000570.000 720.000599.312,49 750.000 750.000 30130000 Gewerbesteuer 2.300.000 2.500.0002.000.000 3.000.0001.880.295,06 3.000.000 3.000.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.600.000 3.800.0003.308.000 3.900.0003.221.833,00 4.000.000 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 255.000 260.000260.000 300.000308.339,73 300.000 300.000 30320000 Hundesteuer 20.000 20.00015.000 23.00021.364,00 23.000 23.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 2.500 2.5002.000 2.5004.670,00 2.500 2.500 30490000 Pacht Jagdgenossenschaft 0 800800 00,00 0 0 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 280.000 290.000266.700 295.000244.283,00 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.997.7502.933.400+ 4.132.7503.398.472,91 4.257.750 4.282.7503.911.750 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.300.000 2.198.0001.620.000 2.400.0001.623.904,80 2.500.000 2.500.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 590.000 606.000446.000 625.000546.604,60 650.000 675.000 31310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0 00 04.019,96 0 0 31400000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Bund 0 00 0657,00 0 0 31410000 Zuweisungen vom Land 1.070.100 1.070.100843.700 1.070.1001.126.103,72 1.070.100 1.070.100 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 550 550500 550560,00 550 550 31415000 Zuschuss Mittagsbetreuung 0 00 072,20 0 0 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 35.000 35.00023.100 35.00037.210,00 35.000 35.000 31420000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 00 0449,50 0 0 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 2.100 2.100100 2.10058.891,13 2.100 2.100 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 390.000366.850+ 373.000412.287,82 372.000 361.000375.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 371.000 356.000365.300 354.000396.982,00 353.000 342.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 19.000 19.0001.550 19.00015.305,82 19.000 19.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 291.250255.950+ 308.250293.833,12 308.250 308.250296.250 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 15.550 15.55012.050 15.55020.942,88 15.550 15.550 33112000 Ausweis- und Passgebühren 28.000 28.00032.000 30.00027.703,80 30.000 30.000 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, soweit nicht 3322 200 200200 2000,00 200 200 33210010 Feuerwehrkostenersätze 12.500 12.50012.000 12.50015.136,78 12.500 12.500 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 115.000 120.00080.000 130.000113.345,00 130.000 130.000 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 35.000 35.00039.000 35.00029.645,80 35.000 35.000 33215000 Friedhof Benutzungsgebühren 30.000 30.00023.200 30.00032.046,70 30.000 30.000 33218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 2.000 2.0003.500 2.0002.193,66 2.000 2.000 33220000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege 53.000 53.00054.000 53.00052.818,50 53.000 53.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 822.200642.250+ 846.700787.778,40 846.700 846.700840.700 34110000 Mieten und Pachten 284.100 286.600182.100 292.600280.339,51 292.600 292.600 34111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 7.500 7.50011.000 7.5001.407,57 7.500 7.500 8484 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 34112000 Pacht Gaststätte 10.000 10.00012.000 10.00011.100,00 10.000 10.000 34210000 Erträge aus Verkauf 24.300 24.30015.500 24.30024.868,04 24.300 24.300 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 47.000 52.00037.000 52.00047.911,16 52.000 52.000 34213000 Kostenersätze Eigenstrom 60.000 60.00043.000 60.00054.593,44 60.000 60.000 34214000 Steuerentlastung § 53 a EnergieStG 7.000 7.0007.000 7.0000,00 7.000 7.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 87.300 87.30077.750 87.300105.387,80 87.300 87.300 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 130.500 130.500122.400 130.500122.672,77 130.500 130.500 34611000 Ferienbetreuung 2.000 2.0002.000 2.0001.118,89 2.000 2.000 34612000 Kostenersätze Steiger 3.500 4.5003.500 4.5003.443,04 4.500 4.500 34613000 Bläserklasse 13.000 13.00013.000 13.00011.406,50 13.000 13.000 34614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 75.000 80.00060.000 80.00061.128,23 80.000 80.000 34615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 65.000 70.00050.000 70.00058.627,57 70.000 70.000 34618000 Kostenersätze allgemein 5.500 5.5005.500 5.5003.773,88 5.500 5.500 34619000 Kostenersätze 500 500500 5000,00 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 255.900245.200+ 265.400259.618,24 269.400 261.400242.200 34800000 Erstattungen vom Bund 0 1.5000 4.0004.413,17 0 0 34810000 Erstattungen vom Land 0 00 08.291,69 8.000 0 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 71.000 76.00075.300 76.00066.397,50 76.000 76.000 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 800800 8000,00 800 800 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 14.50014.500 14.50014.560,00 14.500 14.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 169.500 149.300154.500 170.000165.955,88 170.000 170.000 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 100 100100 1000,00 100 100 8 Zinsen und ähnliche Erträge 68.20070.450+ 64.40077.423,63 62.400 60.40065.600 36102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto 400 4000 4003.082,94 400 400 36160000 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen 67.800 65.20070.450 64.00074.210,69 62.000 60.000 36510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 0 00 0130,00 0 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 127.600130.100+ 129.600150.216,37 129.600 129.600128.600 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 119.800 119.800120.000 119.800135.329,33 119.800 119.800 35610000 Bußgelder 1.800 1.8001.100 1.8001.893,25 1.800 1.800 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 6.000 7.0009.000 8.00012.993,79 8.000 8.000 11.700.571,19=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 13.131.40011.103.700 14.402.600 14.662.600 14.772.60013.475.400 12 Personalaufwendungen -3.895.150-3.234.750- -4.084.250-3.051.526,68 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -367.300 -385.550-369.500 -390.250-326.437,77 -390.250 -390.250 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -2.492.700 -2.595.700-1.953.750 -2.602.800-1.888.384,60 -2.602.800 -2.602.800 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-24.441,73 0 0 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -295.550 -309.050-169.850 -309.050-257.281,68 -309.050 -309.050 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -165.450 -173.250-142.650 -175.700-150.237,51 -175.750 -175.750 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -428.050 -448.400-364.850 -452.150-380.157,00 -452.150 -452.150 8585 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -146.100 -151.900-234.150 -154.300-24.586,39 -154.300 -154.300 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2.253.950-1.550.000- -2.139.750-1.763.154,05 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -384.500 -372.500-200.600 -269.000-572.875,04 -259.000 -259.000 42111000 Winterdienst -27.000 -27.000-27.000 -27.000-15.700,76 -27.000 -27.000 42112000 Straßenunterhaltung allgemein -150.000 -150.000-150.000 -150.000-96.204,63 -150.000 -150.000 42113000 Straßenkehrung -16.000 -16.000-15.000 -16.000-15.236,11 -16.000 -16.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein -30.000 -30.000-30.000 -30.000-4.570,01 -30.000 -30.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -38.700 -38.700-38.700 -38.700-7.625,62 -38.700 -38.700 42123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.000-100.000 -100.000-85.405,28 -100.000 -100.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -72.650 -68.150-54.050 -64.450-52.402,36 -64.450 -64.450 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -66.400 -68.500-36.100 -49.700-35.930,86 -49.700 -49.700 42310000 Mieten und Pachten -58.100 -58.100-38.100 -58.100-26.728,16 -58.100 -58.100 42411000 Fernwärme / Heizung -141.000 -141.500-76.900 -147.500-84.320,04 -152.500 -157.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -205.500 -211.500-133.100 -211.500-159.722,69 -211.500 -211.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -347.400 -314.100-164.050 -314.900-143.162,31 -314.900 -314.900 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -118.900 -121.700-96.000 -121.800-96.075,12 -121.900 -122.000 42415000 Aufwand für Gasbezug BHKW -160.000 -170.000-95.000 -220.000-100.220,23 -220.000 -222.000 42510000 Haltung von Fahrzeugen -1.600 -1.600-2.000 -1.600-422,81 -1.600 -1.600 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-163,75 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-70,16 -500 -500 42510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen 0 0-500 0-91,21 0 0 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-21,17 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.414,18 -4.000 -4.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -12.500-8.000 -10.000-9.728,86 -10.000 -10.000 42510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen 0 0-1.000 00,00 0 0 42510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -11.000 -11.000-8.000 -11.000-11.774,78 -11.000 -11.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-3.500 -3.500-2.434,31 -3.500 -3.500 42510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen 0 0-10.000 0-4.385,74 0 0 42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -13.000-7.000 -13.000-18.469,29 -13.000 -13.000 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.700-1.500 -1.700-1.584,98 -1.700 -1.700 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-2.000 -3.500-4.749,86 -3.500 -3.500 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -3.200 -3.200-2.500 -3.200-3.194,17 -3.200 -3.200 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.100 -2.100-1.500 -2.100-1.915,67 -2.100 -2.100 42510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen 0 0-2.500 0-2.257,66 0 0 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.283,37 -1.500 -1.500 42510190 RV-GB 30 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.7000 -1.700-1.551,60 -1.700 -1.700 42510200 RV-GB 2345 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-161,92 -500 -500 42510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-146,31 -500 -500 42510202 RV-GB 999 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -1.000 -1.0000 -1.000-12,80 -1.000 -1.000 8686 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-266,35 -2.000 -2.000 42510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-844,42 -500 -500 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.757,36 -2.000 -2.000 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-256,95 -500 -500 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -9.000 -9.000-8.000 -9.000-6.297,86 -9.000 -9.000 42518000 Unterhaltung Schulbus 0 0-6.200 0-875,56 0 0 42519000 Fahrzeug allgemein -5.000 -5.000-2.000 -5.000-35,68 -5.000 -5.000 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -39.100 -39.350-32.800 -33.300-16.979,33 -33.300 -33.300 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -32.400 -43.900-15.600 -23.000-13.969,50 -23.000 -23.000 42613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.632,29 -1.000 -1.000 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -7.000 -7.000-6.000 -7.000-20.825,30 -7.000 -7.000 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -1.000 -1.000-1.000 -1.000-360,00 -1.000 -1.000 42715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-8.423,89 -5.000 -5.000 42720000 Aufwendungen für EDV -31.000 -31.000-15.700 -31.000-22.383,63 -32.000 -32.000 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -27.000 -27.000-26.000 -27.000-28.008,72 -27.000 -27.000 42742000 Sonstige Lehr- und Unterrichtsmittel 0 00 0-375,00 0 0 42750000 Lernmittel -300 -300-300 -300-321,82 -300 -300 42790000 Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.600 -8.600-8.600 -8.600-6.228,46 -8.600 -8.600 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -2.500 -9.0000 -3.000-7.149,28 -9.000 -3.000 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -13.500 -13.500-13.500 -13.500-4.026,92 -13.500 -13.500 42795000 Schülerauszeichnungen -150 -150-150 -150-40,00 -150 -150 42796000 Zuschüsse an Förderverein -250 -250-250 -250-260,00 -250 -250 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -3.700 -3.700-5.300 -3.700-2.953,80 -3.700 -3.700 42798000 Narrenumzug 2-jährig -4.000 0-3.500 -4.0000,00 0 -4.000 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.136,75 -1.000 -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -800 -800-800 -8000,00 -800 -800 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -12.000 -12.000-12.000 -12.000-7.988,03 -12.000 -12.000 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.000-6.000 -6.000-4.351,49 -6.000 -6.000 42912000 Kosten Ferienbetreuung -3.200 -3.200-3.200 -3.200-2.036,02 -3.200 -3.200 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.000-4.000 -4.000-1.800,00 -4.000 -4.000 42914500 Projekt Bläserklasse -18.500 -18.500-25.000 -18.500-17.076,88 -18.500 -18.500 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -18.000 -19.000-17.000 -19.000-16.800,00 -19.000 -19.000 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.000-6.000 -6.000-2.657,16 -6.000 -6.000 42918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.466,50 -1.500 -1.500 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.500-5.500 -5.500-555,28 -5.500 -5.500 15 Abschreibungen -1.323.200-1.140.500- -1.474.200-1.281.558,55 -1.472.200 -1.437.228-1.385.200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.319.200 -1.381.200-1.140.000 -1.470.200-1.200.168,75 -1.468.200 -1.433.228 8787 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47177200 Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 47220001 Abschreibungen auf Forderungen aus der Grundsteuer A 0 00 0-1,91 0 0 47220003 Abschreibungen auf Forderungen aus der Gewerbesteuer 0 00 0-45.424,80 0 0 47221002 Abschreibungen auf Forderungen aus der Hundesteuer 0 00 0-72,00 0 0 47224000 Abschreibungen auf Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0 00 0-18.963,00 0 0 47228000 Abschreibungen auf Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 0 00 0-470,00 0 0 47229001 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. 0 00 0-444,79 0 0 47229020 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. -2.500 -2.5000 -2.500-4.092,30 -2.500 -2.500 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-11.921,00 0 0 47290000 Sonstige Abschreibungen auf Finanzvermögen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -107.000-7.000- -312.000-27.568,99 -312.000 -312.000-312.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -5.000 -10.000-2.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -100.000 -300.0000 -300.0000,00 -300.000 -300.000 45930000 Aufwand des Geldverkehrs -2.000 -2.000-5.000 -2.000-27.568,99 -2.000 -2.000 17 Transferaufwendungen -4.923.300-5.202.200- -6.005.800-5.118.757,38 -6.289.300 -6.389.300-5.621.800 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -175.000 -210.000-143.500 -175.000-87.741,49 -175.000 -175.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -1.027.100 -1.047.100-947.400 -1.057.100-925.539,53 -1.300.600 -1.350.600 43181000 Tagesmütter Zuschüsse -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 -2.500 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich -50.000 -50.000-30.000 -50.000-10.195,25 -50.000 -50.000 43183000 Deckumlage Aufteilung -1.200 -1.200-1.200 -1.200-1.080,00 -1.200 -1.200 43410000 Gewerbesteuerumlage -220.000 -260.000-206.000 -300.000-238.261,37 -300.000 -300.000 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage -1.600.500 -1.825.000-1.811.600 -2.100.000-1.832.238,30 -2.150.000 -2.200.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage -1.837.000 -2.216.000-2.050.000 -2.300.000-2.012.474,00 -2.300.000 -2.300.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -10.000 -10.000-10.000 -20.000-11.227,44 -10.000 -10.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -969.900-650.850- -945.100-853.220,29 -648.100 -632.600-677.100 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -33.500 -33.500-30.500 -33.500-22.012,39 -33.500 -33.500 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -32.600 -32.600-42.600 -32.600-29.999,78 -32.600 -32.600 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -1.500 -1.500-1.500 -1.500-682,39 -1.500 -1.500 44250000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 0-7.671,93 0 0 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -14.400 -14.500-11.600 -14.500-12.301,65 -14.500 -14.500 44291000 Erwerb von Ökopunkten -150.000 00 -300.0000,00 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -184.400 -199.900-170.300 -197.900-204.786,69 -200.900 -185.400 44311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen 0 00 0-19,90 0 0 44311300 Klima Geschäftsaufwendungen -35.000 -35.0000 -35.000-186,25 -35.000 -35.000 8888 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -7.300 -7.300-5.300 -7.300-3.652,07 -7.300 -7.300 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -14.350 -14.450-12.450 -14.450-11.837,54 -14.450 -14.450 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -18.700 -19.000-20.050 -19.000-14.427,74 -19.000 -19.000 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -11.150 -11.150-9.800 -11.150-8.600,36 -11.150 -11.150 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -5.000 -4.600-2.600 -4.600-3.409,05 -4.600 -4.600 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -2.800 -2.400-2.850 -2.400-851,67 -2.400 -2.400 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -31.500 -38.000-43.500 -38.000-35.457,49 -38.000 -38.000 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -17.300 -17.300-13.300 -17.300-18.550,64 -17.300 -17.300 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -290.000 -125.000-160.000 -105.000-408.360,38 -105.000 -105.000 44318100 GIS -25.000 -25.000-10.000 -15.000-5.978,32 -15.000 -15.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -75.400 -75.900-89.500 -75.900-61.720,85 -75.900 -75.900 44580000 Erstattungen an übrige Bereiche -5.000 -5.000-5.000 -5.000-2.713,20 -5.000 -5.000 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -5.000 -5.000-10.000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 44980000 Deckungsreserve -10.000 -10.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 -12.095.785,94=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -13.472.500-11.785.300 -14.961.100 -14.943.750 -14.998.378-14.300.250 -395.214,75=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -341.100-681.600 -558.500 -281.150 -225.778-824.850 21 Außerordentliche Erträge 250.000250.000+ 250.0002.353.719,30 250.000 250.000250.000 53110000 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (Buchung nur über AnBu) 250.000 250.000250.000 250.0000,00 250.000 250.000 53120000 Erträge aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (soweit sie nicht als geringwertige Vermögensgegenstände und deren Anschaffung als Aufwand behandelt wurden) (Buchung nur über AnBu) 0 00 02.353.719,30 0 0 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 0-18.018,65 0 00 53220000 Aufwendungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (soweit sie nicht als geringwertige Vermögsgegnstände und deren Anschaffung als Aufwand behandelt wurden) (Buchung nur über AnBu) 0 00 0-18.018,65 0 0 2.335.700,65=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 250.000250.000 250.000 250.000 250.000250.000 1.940.485,90=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -91.100-431.600 -308.500 -31.150 24.222-574.850 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 8989 Haushaltsquerschnitt des Ergebnishaushaltes 2023 und 2024 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 9090 Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :1 0: 09 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 6 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 49 5. 70 0 2 17 .0 50 3 53 .8 00 10 .0 00 4 05 .7 50 2. 03 2. 70 0 51 .5 00 0 - 61 .0 00 1 .8 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 2 12 .2 00 75 .3 50 1 08 .6 00 7 .5 00 1 10 .6 50 0 2 98 .5 50 0 -6 60 .3 50 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 2 22 .9 00 1 74 .2 00 3 50 .5 00 0 3 08 .8 00 0 2 71 .5 50 0 -9 79 .5 50 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 5 .5 50 6 .0 00 10 .5 00 31 .5 00 25 0 0 6 .6 50 0 - 48 .4 50 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 18 .6 00 70 0 11 .1 50 0 1 .9 50 0 18 .4 00 0 - 49 .4 00 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 40 0 14 .0 00 7 .0 00 37 .4 00 0 93 .9 50 0 -1 51 .9 50 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 60 0 1 .0 00 0 18 .1 00 0 - 19 .7 00 0 So zi al e H ilf en 31 93 .8 00 3 83 .5 00 3 10 .2 50 50 0 44 .5 00 2 19 .2 00 4 06 .5 50 0 -2 52 .9 00 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 45 1. 75 0 1. 20 8. 00 0 2 36 .9 00 1. 00 2. 50 0 1 29 .6 00 0 2 48 .4 00 0 - 1. 86 1. 15 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 12 .1 50 20 .3 00 89 .6 00 9 .5 00 93 .0 00 0 1 39 .5 00 0 -3 23 .4 50 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 3 24 .7 00 25 .5 00 8 .5 00 1 35 .0 00 5 16 .3 00 0 1 73 .0 50 0 - 1. 13 2. 05 0 1 19 .8 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 23 .7 50 3 40 .0 00 2 28 .5 00 40 .0 00 85 .8 00 0 1 41 .4 50 0 - 59 .7 00 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 2 90 .5 00 3 80 .6 00 6 .5 00 4 33 .6 50 0 4 35 .6 50 0 -9 65 .9 00 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 21 .1 50 66 .0 00 67 .1 50 1 .2 00 63 .2 50 0 4 02 .1 50 0 -4 88 .9 00 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 12 .9 00 45 .6 00 83 .9 00 10 .0 00 51 .0 00 0 1 06 .6 50 0 -2 18 .8 50 7. 24 6. 70 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 2. 90 4. 00 0 0 3. 65 7. 50 0 1 17 .0 00 5 60 .2 00 0 0 6. 93 6. 40 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 7. 37 4. 30 0 S u m m e 3. 89 5. 15 0 5. 75 7. 10 0 2. 25 3. 95 0 4. 92 3. 30 0 2. 40 0. 10 0 2. 81 2. 10 0 2. 81 2. 10 0 0 - 34 1. 10 0 9191 Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 15 .1 2. 20 22 D at um : 11 :4 9: 54 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 7 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 56 8. 00 0 2 17 .5 50 4 15 .8 00 10 .0 00 4 13 .8 50 2. 17 3. 10 0 51 .5 00 0 - 61 .5 00 1 .8 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 2 21 .7 50 76 .8 50 1 16 .7 50 7 .5 00 1 39 .7 50 0 3 17 .7 50 0 -7 24 .8 50 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 2 32 .3 00 1 74 .2 00 3 54 .0 00 0 3 58 .8 00 0 2 85 .3 00 0 - 1. 05 6. 20 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 5 .5 50 6 .0 00 10 .5 00 31 .5 00 25 0 0 7 .1 00 0 - 48 .9 00 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 19 .5 50 70 0 11 .1 50 0 1 .9 50 0 19 .3 50 0 - 51 .3 00 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 40 0 10 .0 00 7 .0 00 37 .4 00 0 98 .8 00 0 -1 52 .8 00 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 60 0 1 .0 00 0 18 .9 50 0 - 20 .5 50 0 So zi al e H ilf en 31 96 .5 50 3 86 .0 00 2 93 .0 50 50 0 31 .5 00 2 33 .8 00 4 33 .0 00 0 -2 34 .8 00 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 52 4. 20 0 1. 21 7. 00 0 1 67 .1 00 1. 02 2. 50 0 1 29 .6 00 0 2 61 .7 50 0 - 1. 88 8. 15 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 12 .8 00 20 .3 00 86 .5 00 9 .5 00 93 .0 00 0 1 47 .3 00 0 -3 28 .8 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 3 22 .4 00 4 .8 00 8 .0 00 1 70 .0 00 2 01 .3 00 0 1 85 .3 00 0 -8 82 .2 00 1 19 .8 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 25 .0 00 3 55 .0 00 2 38 .5 00 40 .0 00 1 08 .8 00 0 1 49 .2 50 0 - 86 .7 50 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 2 79 .5 00 3 77 .1 00 6 .5 00 4 33 .6 50 0 4 52 .1 50 0 -9 89 .9 00 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 22 .3 00 64 .0 00 67 .9 50 1 .2 00 57 .2 50 0 4 26 .6 50 0 -5 11 .3 50 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 13 .4 50 45 .6 00 83 .9 00 10 .0 00 44 .0 00 0 1 12 .9 50 0 -2 18 .7 00 7. 68 0. 90 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 2. 81 8. 00 0 0 4. 30 1. 00 0 3 22 .0 00 5 60 .2 00 0 0 6. 43 6. 10 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 7. 80 9. 50 0 S u m m e 4. 06 3. 85 0 5. 66 5. 90 0 2. 24 0. 30 0 5. 62 1. 80 0 2. 37 4. 30 0 2. 96 7. 10 0 2. 96 7. 10 0 0 - 82 4. 85 0 9292 Gesamtfinanzhaushalt für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 4 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Ein- und Auszahlungen 9393 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 7.178.5006.459.500+ 8.282.5006.519.986,95 8.416.500 8.522.5007.615.300 60110000 Grundsteuer A 41.000 42.00037.000 42.00040.841,51 42.000 42.000 60120000 Grundsteuer B 680.000 700.000570.000 720.000609.684,03 750.000 750.000 60130000 Gewerbesteuer 2.300.000 2.500.0002.000.000 3.000.0002.069.105,68 3.000.000 3.000.000 60210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.600.000 3.800.0003.308.000 3.900.0003.221.833,00 4.000.000 4.100.000 60220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 255.000 260.000260.000 300.000308.339,73 300.000 300.000 60320000 Hundesteuer 20.000 20.00015.000 23.00020.958,00 23.000 23.000 60340000 Zweitwohnungssteuer 2.500 2.5002.000 2.5004.942,00 2.500 2.500 60490000 Pacht Jagdgenossenschaft 0 800800 00,00 0 0 60510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 280.000 290.000266.700 295.000244.283,00 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3.997.7502.933.400+ 4.132.7503.400.263,70 4.257.750 4.282.7503.911.750 61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.890.000 2.804.0002.066.000 3.025.0002.170.509,40 3.150.000 3.175.000 61310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0 00 04.019,96 0 0 61400000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Bund 0 00 0657,00 0 0 61410000 Zuweisungen vom Land 1.105.100 1.105.100866.800 1.105.1001.165.137,69 1.105.100 1.105.100 61411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 550 550500 550560,00 550 550 61420000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 00 0449,50 0 0 61480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 2.100 2.100100 2.10058.930,15 2.100 2.100 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 291.250255.950+ 308.250325.773,50 308.250 308.250296.250 63111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 15.550 15.55012.050 15.55020.994,38 15.550 15.550 63112000 Ausweis- und Passgebühren 28.000 28.00032.000 30.00027.703,80 30.000 30.000 63210000 Einzahlungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 200 200200 2000,00 200 200 63210010 Einzahlungen aus Benutzungsgebühr u. a.Kostenersatz FFW 12.500 12.50012.000 12.50016.449,32 12.500 12.500 63211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 115.000 120.00080.000 130.00094.026,00 130.000 130.000 63212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 35.000 35.00039.000 35.00029.917,00 35.000 35.000 63215000 Friedhof Benutzungsgebühren, PRAP Grabnutzungsgeb. 30.000 30.00023.200 30.00092.917,56 30.000 30.000 63218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 2.000 2.0003.500 2.0002.193,66 2.000 2.000 63220000 Einzahlungen Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege 53.000 53.00054.000 53.00041.571,78 53.000 53.000 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 822.200642.250+ 846.700717.298,00 846.700 846.700840.700 64110000 Einzahlungen aus Mieten und Pachten 284.100 286.600182.100 292.600239.236,64 292.600 292.600 64111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 7.500 7.50011.000 7.5003.957,57 7.500 7.500 64112000 Pacht Gaststätte 10.000 10.00012.000 10.00011.100,00 10.000 10.000 64210000 Einzahlungen aus Verkauf 24.300 24.30015.500 24.30024.868,04 24.300 24.300 64211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 47.000 52.00037.000 52.00036.114,25 52.000 52.000 64213000 Kostenersätze Eigenstrom 67.000 67.00050.000 67.00054.593,44 67.000 67.000 64610000 Einzahlungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten SKH, Verkäufe etc. 87.300 87.30077.750 87.300104.359,61 87.300 87.300 64610010 Einzahlungen aus sonst. privatrechtlichen Leistungsentgelt Miete und NK 130.500 130.500122.400 130.500122.835,26 130.500 130.500 9494 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 64611000 Ferienbetreuung 2.000 2.0002.000 2.0001.118,89 2.000 2.000 64612000 Kostenersätze Steiger 3.500 4.5003.500 4.5003.617,40 4.500 4.500 64613000 Bläserklasse 13.000 13.00013.000 13.00011.197,22 13.000 13.000 64614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 75.000 80.00060.000 80.00051.390,57 80.000 80.000 64615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 65.000 70.00050.000 70.00048.722,18 70.000 70.000 64618000 Kostenersätze allgemein 5.500 5.5005.500 5.5004.186,93 5.500 5.500 64619000 Kostenersätze 500 500500 5000,00 500 500 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 255.900245.200+ 265.400294.442,77 269.400 261.400242.200 64800000 Erstattungen vom Bund 0 1.5000 4.0004.413,17 0 0 64810000 Erstattungen vom Land 0 00 08.291,69 8.000 0 64820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 71.000 76.00075.300 76.00087.609,92 76.000 76.000 64830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 800800 8000,00 800 800 64831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 14.50014.500 14.50013.475,00 14.500 14.500 64850000 Erstattungen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 169.500 149.300154.500 170.000180.652,99 170.000 170.000 64880000 Erstattungen von übrigen Bereichen 100 100100 1000,00 100 100 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 68.20070.450+ 64.40079.835,92 62.400 60.40065.600 66102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonten 400 4000 4003.082,94 400 400 66160000 Zinseinzahlungen von öffentliche Sonderrechnungen 67.800 65.20070.450 64.00076.622,98 62.000 60.000 66510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 0 00 0130,00 0 0 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 127.600130.100+ 129.600137.428,04 129.600 129.600128.600 65110000 Konzessionsabgaben 119.800 119.800120.000 119.800124.328,44 119.800 119.800 65610000 Einzahlungen aus Bußgeldern 1.800 1.8001.100 1.8001.893,25 1.800 1.800 65620000 Einzahlungen aus Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 6.000 7.0009.000 8.00011.206,35 8.000 8.000 11.475.028,88=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 12.741.40010.736.850 14.029.600 14.290.600 14.411.60013.100.400 10 Personalauszahlungen -3.895.150-3.234.750- -4.084.250-3.060.279,51 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 70110000 Beamte Dienstauszahlungen -367.300 -385.550-369.500 -390.250-328.313,63 -390.250 -390.250 70120000 Beschäftigte Dienstauszahlungen -2.492.700 -2.595.700-1.953.750 -2.602.800-1.914.643,37 -2.602.800 -2.602.800 70210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -295.550 -309.050-169.850 -309.050-257.281,68 -309.050 -309.050 70220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -165.450 -173.250-142.650 -175.700-150.237,51 -175.750 -175.750 70320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -428.050 -448.400-364.850 -452.150-385.216,93 -452.150 -452.150 70410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -146.100 -151.900-234.150 -154.300-24.586,39 -154.300 -154.300 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -2.253.950-1.550.000- -2.139.750-1.715.630,36 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -384.500 -372.500-200.600 -269.000-497.009,55 -259.000 -259.000 72111000 Winterdienst -27.000 -27.000-27.000 -27.000-15.057,61 -27.000 -27.000 72112000 Straßenunterhaltung allgemein -150.000 -150.000-150.000 -150.000-95.740,37 -150.000 -150.000 9595 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 72113000 Kehrmaschine -16.000 -16.000-15.000 -16.000-15.236,11 -16.000 -16.000 72116000 Brückenunterhaltung allgemeine -30.000 -30.000-30.000 -30.000-4.570,01 -30.000 -30.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -38.700 -38.700-38.700 -38.700-7.625,62 -38.700 -38.700 72123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.000-100.000 -100.000-110.872,09 -100.000 -100.000 72210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -72.650 -68.150-54.050 -64.450-50.756,65 -64.450 -64.450 72220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -66.400 -68.500-36.100 -49.700-35.709,03 -49.700 -49.700 72310000 Mieten inkl. Mietnebenkosten und Pachten, soweit nicht Konto 7233, 7234 oder 7235 -58.100 -58.100-38.100 -58.100-34.709,94 -58.100 -58.100 72411000 Fernwärme / Heizung -141.000 -141.500-76.900 -147.500-73.245,02 -152.500 -157.500 72412000 Gebäudereinigung Aufwand -205.500 -211.500-133.100 -211.500-166.005,63 -211.500 -211.500 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -347.400 -314.100-164.050 -314.900-144.566,32 -314.900 -314.900 72414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -118.900 -121.700-96.000 -121.800-90.247,81 -121.900 -122.000 72415000 Aufwand Gasbezug BHKW -160.000 -170.000-95.000 -220.000-108.605,02 -220.000 -222.000 72510000 Haltung von Fahrzeugen -1.600 -1.600-2.000 -1.600-422,81 -1.600 -1.600 72510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-163,75 -500 -500 72510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-70,16 -500 -500 72510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen 0 0-500 0-91,21 0 0 72510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-21,17 -500 -500 72510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.808,16 -4.000 -4.000 72510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -12.500-8.000 -10.000-9.395,11 -10.000 -10.000 72510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen 0 0-1.000 00,00 0 0 72510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -11.000 -11.000-8.000 -11.000-11.683,14 -11.000 -11.000 72510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-3.500 -3.500-2.317,99 -3.500 -3.500 72510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen 0 0-10.000 0-4.456,38 0 0 72510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -13.000-7.000 -13.000-17.853,63 -13.000 -13.000 72510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.700-1.500 -1.700-1.571,30 -1.700 -1.700 72510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-2.000 -3.500-4.749,86 -3.500 -3.500 72510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -3.200 -3.200-2.500 -3.200-3.194,17 -3.200 -3.200 72510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.100 -2.100-1.500 -2.100-1.915,67 -2.100 -2.100 72510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen 0 0-2.500 0-2.372,01 0 0 72510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.206,90 -1.500 -1.500 72510190 RV-GB30 - Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.7000 -1.700-1.551,60 -1.700 -1.700 72510200 RV-GB 2345 -500 -5000 -500-161,92 -500 -500 72510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-134,70 -500 -500 72510202 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -1.000 -1.0000 -1.000-12,80 -1.000 -1.000 72510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-266,35 -2.000 -2.000 72510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-705,56 -500 -500 72510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.562,74 -2.000 -2.000 72510240 RV-B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-256,95 -500 -500 72515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -9.000 -9.000-8.000 -9.000-6.268,14 -9.000 -9.000 72518000 Unterhaltung Schulbus 0 0-6.200 0-1.066,65 0 0 72519000 Fahrzeug allgemein -5.000 -5.000-2.000 -5.000-35,68 -5.000 -5.000 72610000 Besondere zahlungswirksame Aufwendungen für Beschäftigte -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 9696 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 72611000 Aus- und Weiterbildung -39.100 -39.350-32.800 -33.300-15.754,33 -33.300 -33.300 72612000 Dienst- und Schutzkleidung -32.400 -43.900-15.600 -23.000-12.814,30 -23.000 -23.000 72613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.632,29 -1.000 -1.000 72710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen -38.000 -38.000-21.700 -38.000-40.389,02 -39.000 -39.000 72711000 Aufwandsentschädigung DRK -1.000 -1.000-1.000 -1.000-636,00 -1.000 -1.000 72715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-8.423,89 -5.000 -5.000 72740000 Lehr- und Unterrichtsmaterial -27.000 -27.000-26.000 -27.000-28.677,44 -27.000 -27.000 72750000 Lernmittel -300 -300-300 -300-321,82 -300 -300 72811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.136,75 -1.000 -1.000 72812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -800 -800-800 -8000,00 -800 -800 72910000 sonstiger sächlicher Zweckaufwand -14.000 -14.000-12.000 -14.000-7.998,94 -14.000 -14.000 72911000 Ehrungen und Jubilare -8.600 -8.600-8.600 -8.600-6.497,46 -8.600 -8.600 72911500 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -3.700 -3.700-5.300 -3.700-2.953,80 -3.700 -3.700 72912000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -2.500 -9.0000 -3.000-7.149,28 -9.000 -3.000 72912500 Narrenumzug 2-jährig -4.000 0-3.500 -4.0000,00 0 -4.000 72913000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -13.500 -13.500-13.500 -13.500-4.059,08 -13.500 -13.500 72914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.000-4.000 -4.000-4.400,00 -4.000 -4.000 72914500 Projekt Bläserklasse -18.500 -18.500-25.000 -18.500-17.104,88 -18.500 -18.500 72915000 Schülerauszeichnungen -150 -150-150 -150-40,00 -150 -150 72915500 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.000-6.000 -6.000-4.351,49 -6.000 -6.000 72916000 Zuschüsse an Förderverein -250 -250-250 -250-260,00 -250 -250 72916500 Kosten Ferienbetreuung -3.200 -3.200-3.200 -3.200-2.036,02 -3.200 -3.200 72917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -18.000 -19.000-17.000 -19.000-16.800,00 -19.000 -19.000 72917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.000-6.000 -6.000-3.137,40 -6.000 -6.000 72918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.500-1.500 -1.500-2.399,50 -1.500 -1.500 72919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.500-5.500 -5.500-383,38 -5.500 -5.500 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -105.000-2.000- -310.0000,00 -310.000 -310.000-310.000 75100000 Zinsen für Kassenkredite -5.000 -10.000-2.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -100.000 -300.0000 -300.0000,00 -300.000 -300.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -4.923.300-5.202.200- -6.005.800-5.112.881,69 -6.289.300 -6.389.300-5.621.800 73130000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Zweckverbände und dergl. -175.000 -210.000-143.500 -175.000-86.065,76 -175.000 -175.000 73180000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche -1.027.100 -1.047.100-947.400 -1.057.100-913.917,76 -1.300.600 -1.350.600 73181000 Tagesmütter Zuschüsse -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 -2.500 73182000 Interkommunaler Kostenausgleich -50.000 -50.000-30.000 -50.000-23.186,42 -50.000 -50.000 73183000 Deckumlage Aufteilung -1.200 -1.200-1.200 -1.200-1.170,00 -1.200 -1.200 73410000 Gewerbesteuerumlage -220.000 -260.000-206.000 -300.000-238.261,37 -300.000 -300.000 73710000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an das Land -1.600.500 -1.825.000-1.811.600 -2.100.000-1.832.238,30 -2.150.000 -2.200.000 73720000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände -1.837.000 -2.216.000-2.050.000 -2.300.000-2.012.474,00 -2.300.000 -2.300.000 73730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -10.000 -10.000-10.000 -20.000-5.568,08 -10.000 -10.000 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -971.900-655.850- -947.100-850.370,28 -650.100 -634.600-679.100 9797 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 74110000 Sonstige Personal- und Versorgungsauszahlungen -33.500 -33.500-30.500 -33.500-19.467,25 -33.500 -33.500 74210000 Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -32.600 -32.600-42.600 -32.600-29.848,66 -32.600 -32.600 74220000 Auszahlungen Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr.1 GemHVO) -1.500 -1.500-1.500 -1.500-682,39 -1.500 -1.500 74250000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 0-7.671,93 0 0 74290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -164.400 -14.500-11.600 -314.500-12.301,65 -14.500 -14.500 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -184.400 -199.900-170.300 -197.900-198.168,99 -200.900 -185.400 74311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen 0 00 0-19,90 0 0 74311300 Klima Geschäftsaufwendungen -35.000 -35.0000 -35.000-164,83 -35.000 -35.000 74312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -7.300 -7.300-5.300 -7.300-6.054,80 -7.300 -7.300 74313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -14.350 -14.450-12.450 -14.450-12.036,66 -14.450 -14.450 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -18.700 -19.000-20.050 -19.000-12.092,47 -19.000 -19.000 74314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -11.150 -11.150-9.800 -11.150-8.950,77 -11.150 -11.150 74314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -5.000 -4.600-2.600 -4.600-3.410,53 -4.600 -4.600 74315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -2.800 -2.400-2.850 -2.400-813,15 -2.400 -2.400 74316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -31.500 -38.000-43.500 -38.000-30.659,41 -38.000 -38.000 74317000 Kontoführungsgebühren Geschäftsaufwendungen -17.300 -17.300-13.300 -17.300-17.274,50 -17.300 -17.300 74318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -290.000 -125.000-160.000 -105.000-390.557,71 -105.000 -105.000 74318100 GIS -25.000 -25.000-10.000 -15.000-5.501,63 -15.000 -15.000 74410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -75.400 -75.900-89.500 -75.900-64.496,36 -75.900 -75.900 74580000 Erstattungen an übrige Bereiche -5.000 -5.000-5.000 -5.000-2.627,70 -5.000 -5.000 74820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -5.000 -5.000-10.000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 74980000 Deckungsreserve -10.000 -10.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 75930000 Auszahlungen des Geldverkehrs -2.000 -2.000-5.000 -2.000-27.568,99 -2.000 -2.000 -10.739.161,84=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -12.149.300-10.644.800 -13.486.900 -13.471.550 -13.561.150-12.915.050 735.867,04=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 592.10092.050 542.700 819.050 850.450185.350 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 1.244.0003.942.000+ 6.096.000669.856,00 3.600.000 03.780.000 68110000 Investitionszuwendungen vom Land 1.244.000 3.780.0003.942.000 6.096.000669.856,00 3.600.000 0 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 415.00050.000+ 0731.734,28 0 01.130.000 68711222 Einzahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 0 00 01.449,81 0 0 68712000 Einzahlungen aus der Abwicklung von Tiefbaumaßnahmen 0 00 06.066,65 0 0 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 415.000 1.130.00050.000 0724.217,82 0 0 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 3.956.0004.035.000+ 1.150.0003.356.190,64 1.000.000 1.000.0003.510.000 68211900 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 3.940.000 3.500.0004.025.000 1.150.0003.335.440,64 1.000.000 1.000.000 68312610 Einzahlungen aus der Veräußerung von Fahrzeugen 16.000 10.00010.000 04.000,00 0 0 9898 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 68312720 Einzahlungen aus der Veräußerung von Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 00 016.750,00 0 0 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 6.644.3501.614.400+ 629.350146.550,00 129.350 129.350929.350 68600000 Einzahlungskonto Sparbrief 6.500.000 800.0001.500.000 500.0000,00 0 0 68852000 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 144.350 129.350114.400 129.350146.550,00 129.350 129.350 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 4.904.330,92=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 12.259.3509.641.400 7.875.350 4.729.350 1.129.3509.349.350 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -3.408.000-3.675.000- -1.500.000-441.761,33 -1.500.000 -1.500.000-2.908.000 78211900 Auszahlungen für den Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücke -3.408.000 -2.908.000-3.675.000 -1.500.000-435.358,20 -1.500.000 -1.500.000 78213100 Auszahlungen für den Erwerb von Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0 00 0-6.403,13 0 0 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -13.345.000-9.960.000- -7.113.000-1.025.587,95 -5.585.000 -475.000-8.217.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen -120.000 -520.000-20.000 00,00 0 0 78710000 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen -5.100.000 -5.000.0000 0-333.830,07 0 0 78712220 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 0 00 -250.000-11.602,24 0 0 78712320 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 0 0-4.000.000 00,00 0 0 78712420 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen -20.000 00 0-2.518,60 0 0 78712920 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden -260.000 -150.000-250.000 -100.000-86.123,34 -100.000 0 78720000 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen -2.510.000 -860.0000 0-85.140,09 0 0 78723500 Auszahlungen für Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen -1.300.000 -850.000-1.835.000 -785.000-138.545,68 -865.000 -355.000 78733600 Auszahlungen für Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen -1.900.000 -150.000-3.000.000 -5.535.000-15.219,67 -4.535.000 -85.000 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -1.640.000 -160.000-430.000 -10.000-200.624,37 -10.000 -10.000 78733800 Auszahlungen für Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 0 0-50.000 -250.000-140.793,04 0 0 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens -495.000 -527.000-375.000 -183.000-11.190,85 -75.000 -25.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -2.295.050-955.600- -550.500-207.285,87 -38.500 -34.500-1.566.400 78312610 Auszahlungen für den Erwerb von Fahrzeugen -500.500 -31.900-507.200 -206.0000,00 0 0 78312620 Auszahlungen für den Erwerb von Maschinen 0 -9.0000 0-46.403,61 0 0 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -1.397.000 -890.000-311.600 -290.000-34.156,83 0 0 78312710 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebsvorrichtungen -2.500 -132.500-2.500 -20.000-1.118,02 0 0 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -395.050 -503.000-134.300 -34.500-125.607,41 -38.500 -34.500 9999 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -85.500-90.000- -150.000-1.075.000,00 0 0-40.000 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an Bund -65.500 -40.000-90.000 -150.000-75.000,00 0 0 78160000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen -20.000 00 00,00 0 0 78852000 Gewährung von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (Laufzeit über 1 Jahr) 0 00 0-1.000.000,00 0 0 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -12.0000- -2.0000,00 -2.000 -2.000-2.000 78311200 Auszahlungen für den Erwerb von Lizenzen -12.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 -2.749.635,15=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -19.145.550-14.680.600 -9.315.500 -7.125.500 -2.011.500-12.733.400 2.154.695,77=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -6.886.200-5.039.200 -1.440.150 -2.396.150 -882.150-3.384.050 2.890.562,81=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -6.294.100-4.947.150 -897.450 -1.577.100 -31.700-3.198.700 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 5.000.0004.000.000+ 00,00 800.000 2.200.0005.250.000 69202000 Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahre) 5.000.000 5.250.0004.000.000 00,00 800.000 2.200.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -150.000-100.000- -400.0000,00 -500.000 -500.000-300.000 79202000 Tilgung von Krediten für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahren) -150.000 -300.000-100.000 -400.0000,00 -500.000 -500.000 0,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 4.850.0003.900.000 -400.000 300.000 1.700.0004.950.000 2.890.562,81=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) -1.444.100-1.047.150 -1.297.450 -1.277.100 1.668.3001.751.300 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 3.000.0001.900.000 3.307.2000,00 2.009.750 732.6501.555.900 17899999 Planwert liquide Mittel 3.000.000 1.555.9001.900.000 3.307.2000,00 2.009.750 732.650 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 100100 Haushaltsquerschnitt des Finanzhaushaltes 2023 und 2024 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 101101 an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :1 2: 16 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 2. 02 6. 00 0 In ne re V er w al tu ng 11 1. 91 1. 50 0 - 1. 86 8. 50 0 - 1. 75 4. 00 0 0 0 - 1. 75 4. 00 0 0 15 .0 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 7 00 .0 00 -3 15 .8 00 - 1. 00 0. 80 0 0 0 - 1. 00 0. 80 0 -1 50 .0 00 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 5. 17 8. 50 0 -5 24 .0 00 - 5. 70 2. 50 0 0 0 - 5. 70 2. 50 0 - 5. 35 0. 00 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 41 .8 00 - 41 .8 00 0 0 - 41 .8 00 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 5 .0 00 - 30 .0 00 - 35 .0 00 0 0 - 35 .0 00 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 25 .0 00 - 25 .0 00 0 0 - 25 .0 00 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 20 .0 00 - 60 0 - 20 .6 00 0 0 - 20 .6 00 0 0 So zi al e H ilf en 31 1 30 .0 00 - 28 .5 50 -1 58 .5 50 0 0 -1 58 .5 50 -5 00 .0 00 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 94 .5 00 - 1. 53 9. 75 0 - 1. 63 4. 25 0 0 0 - 1. 63 4. 25 0 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 0 Sp or t u nd B äd er 42 99 .0 00 -1 10 .9 50 -2 09 .9 50 0 0 -2 09 .9 50 0 2. 23 0. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1. 69 5. 00 0 -9 59 .0 00 -4 24 .0 00 0 0 -4 24 .0 00 0 5 60 .3 50 Ve r- un d En ts or gu ng 53 3. 43 7. 00 0 1 49 .7 50 - 2. 72 6. 90 0 0 0 - 2. 72 6. 90 0 - 1. 30 0. 00 0 5 15 .0 00 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 4. 09 0. 00 0 -3 56 .2 50 - 3. 93 1. 25 0 0 0 - 3. 93 1. 25 0 - 1. 35 0. 00 0 4 13 .0 00 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 1. 73 0. 00 0 - 62 .7 50 - 1. 37 9. 75 0 0 0 - 1. 37 9. 75 0 0 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 55 .0 50 - 66 .7 00 -1 21 .7 50 0 0 -1 21 .7 50 0 6. 50 0. 00 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 6. 37 6. 20 0 1 2. 87 6. 20 0 5. 00 0. 00 0 1 50 .0 00 1 7. 72 6. 20 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 1 2 .2 5 9 .3 5 0 S u m m e 1 9 .1 4 5 .5 5 0 5 9 2 .1 0 0 - 6 .2 9 4 .1 0 0 5 .0 0 0 .0 0 0 1 5 0 .0 0 0 - 1 .4 4 4 .1 0 0 - 8 .6 5 0 .0 0 0 102102 an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :1 2: 16 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 1. 57 0. 00 0 In ne re V er w al tu ng 11 1. 95 2. 40 0 - 2. 00 8. 40 0 - 2. 39 0. 80 0 0 0 - 2. 39 0. 80 0 0 1 32 .0 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 1 76 .5 00 -3 46 .1 00 -3 90 .6 00 0 0 -3 90 .6 00 0 1. 22 8. 00 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 5. 35 7. 50 0 -5 36 .9 00 - 4. 66 6. 40 0 0 0 - 4. 66 6. 40 0 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 41 .8 00 - 41 .8 00 0 0 - 41 .8 00 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 5 .0 00 - 30 .9 50 - 35 .9 50 0 0 - 35 .9 50 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 21 .0 00 - 21 .0 00 0 0 - 21 .0 00 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 - 60 0 - 60 0 0 0 - 60 0 0 0 So zi al e H ilf en 31 5 00 .0 00 - 11 .6 00 -5 11 .6 00 0 0 -5 11 .6 00 0 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 42 .0 00 - 1. 55 2. 40 0 - 1. 59 4. 40 0 0 0 - 1. 59 4. 40 0 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 0 Sp or t u nd B äd er 42 15 .0 00 -1 08 .5 00 -1 23 .5 00 0 0 -1 23 .5 00 0 2. 23 0. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1. 19 3. 00 0 -6 96 .9 00 3 40 .1 00 0 0 3 40 .1 00 0 2. 13 9. 35 0 Ve r- un d En ts or gu ng 53 1. 10 0. 00 0 1 53 .5 00 1. 19 2. 85 0 0 0 1. 19 2. 85 0 0 1. 25 0. 00 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 2. 01 2. 00 0 -3 52 .7 50 - 1. 11 4. 75 0 0 0 - 1. 11 4. 75 0 0 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 3 20 .0 00 - 64 .7 00 -3 84 .7 00 0 0 -3 84 .7 00 0 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 60 .0 00 - 67 .2 50 -1 27 .2 50 0 0 -1 27 .2 50 0 8 00 .0 00 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 5. 87 5. 90 0 6. 67 5. 90 0 5. 25 0. 00 0 3 00 .0 00 1 1. 62 5. 90 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 9 .3 4 9 .3 5 0 S u m m e 1 2 .7 3 3 .4 0 0 1 8 5 .3 5 0 - 3 .1 9 8 .7 0 0 5 .2 5 0 .0 0 0 3 0 0 .0 0 0 1 .7 5 1 .3 0 0 0 103103 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktbereich 11.10-11.33 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 11.10-11.33 104104 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: -Organisatorische und fachliche Unterstützung des Gemeinderats zur kommunalen Willensbildung -strategische Gemeindeentwicklung, Repräsentationen, Ehrenamtsfest, Stadtradeln -Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde Baindt in Beteiligungen und kommunalen Verbänden Erläuterung - Bürgermeisterin, Gemeinderat - Pensionsleistungen für Ruhestandsbeamte - Vor- und Nachbereitung von Gemeinderatssitzungen mit Protokollführung und Abrechnung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit - Bearbeitung von Satzungen der kommunalen Willensbildung und anderem Kommunalrecht (ehemalige Gliederung Kameralistik 0000) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.0001.500+ 1.0001.445,00 1.000 1.0001.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 1.000 1.0001.500 1.0001.445,00 1.000 1.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 2.0002.000+ 2.0002.114,00 2.000 2.0002.000 34618000 Kostenersätze allgemein 2.000 2.0002.000 2.0002.114,00 2.000 2.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 16.00015.000+ 16.50015.708,00 16.500 16.50016.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 16.000 16.50015.000 16.50015.708,00 16.500 Erstattung Verwaltungsaufw., WV, Abw, Nahwärme 16.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 19.267,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 19.00018.500 19.500 19.500 19.50019.500 12 Personalaufwendungen -351.500-312.700- -367.000-249.552,25 -367.000 -367.000-363.500 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -159.500 -167.500-111.250 -170.000-123.084,24 -170.000 Besoldung der Beamten -170.000 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -143.500 -145.000-83.350 -145.000-126.831,01 -145.000 Beiträge Beamte zu Versorgungskassen -145.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -48.500 -51.000-118.100 -52.000363,00 -52.000 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -52.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -35.500-27.900- -35.500-22.125,11 -41.500 -35.500-52.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -500 -500-500 -5000,00 -500 Unterhaltung bewegliches Vermögen -500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 -12.000-1.500 -1.500-787,57 -1.500 EDV Geräte, Laptop, Handy Bürgermeisterin, 2024 evtl. Anschaffung EDV-Geräte neue Gemeinderäte für RIS, sofern nowendig. -1.500 105105 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42510000 Haltung von Fahrzeugen -1.600 -1.600-2.000 -1.600-422,81 -1.600 Steuern und Versicherung: 600 € Kundendienst: 1000 € -1.600 42611000 Aus- und Weiterbildung -2.400 -2.400-2.400 -2.400-1.032,07 -2.400 Aus- und Fortbildung -2.400 42720000 Aufwendungen für EDV -3.000 -3.0000 -3.000-2.894,20 -3.000 Wartung Ratsinformationssystem -3.000 42790000 Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Ansatz Stadtradeln / Banner / Werbung -2.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.000 -8.000-8.000 -8.000-5.812,26 -8.000 Ehrungen und Jubilare -8.000 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -2.500 -9.0000 -3.000-7.149,28 -9.000 Ehrenamtsfest alle 2 Jahre - nächstes Ehrenamtsfest 2024 -3.000 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -13.500 -13.500-13.500 -13.500-4.026,92 -13.500 Aufwendungen Gemeinderat; Klausurtagung, Jahresabschluss etc. -13.500 15 Abschreibungen -4.200-4.000- -4.200-4.124,91 -4.200 -4.200-4.200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -4.200 -4.200-4.000 -4.200-4.124,91 -4.200 Abschreibungen Dienst-PKW etc. -4.200 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -23.500-25.800- -23.800-16.386,65 -23.800 -23.800-23.800 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -18.000 -18.000-18.000 -18.000-13.695,00 -18.000 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten -18.000 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -1.500 -1.500-1.500 -1.500-682,39 -1.500 -1.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-2.500 -1.000-403,07 -1.000 Öffentliche Bekanntmachungen inkl. Wartung Ratsinformationssystem -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-255,33 -500 Bücher und Zeitschriften -500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.500-2.000 -1.500-1.016,25 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -400 -400-400 -400-18,00 -400 Dienstreisen -400 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 106106 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -400 -400-400 -400-316,61 -400 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -400 -292.188,92=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -414.700-370.400 -430.500 -436.500 -430.500-443.500 -272.921,92=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -395.700-351.900 -411.000 -417.000 -411.000-424.000 21 Erträge aus internen Leistungen 395.700351.900+ 411.000273.543,92 417.000 411.000424.000 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 395.700 424.000351.900 411.000273.543,92 417.000 411.000 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-622,00 0 00 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 00 0-622,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 272.921,92=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 395.700351.900 411.000 417.000 411.000424.000 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 107107 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt, Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: -Angemessene, zielgruppenorientierte Präsentation der Gemeinde Baindt und Vermittlung eines positiven Images nach Außen -Unterstützung der Verwaltungsführung bei der Wahrnehmung ihrer repräsentativen Aufgaben sowie Vorbereitung und Durchführung von Empfängen und öffentlicher Auszeichnungen Erläuterung - Städtepartnerschaft, Bürobedarf - Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, Mitteilungsblatt (ehemalige Gliederung Kameralistik UA 0200) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 5050+ 50270,00 50 5050 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 50 5050 50270,00 50 Verwaltungsgebühren (Ratschreibergebühr) 50 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 24.00015.200+ 24.00024.678,00 24.000 24.00024.000 34210000 Erträge aus Verkauf 24.000 24.00015.200 24.00024.678,00 24.000 24.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.5002.000+ 1.5001.328,04 1.500 1.5001.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1.500 1.5002.000 1.5001.328,04 1.500 Erstattung Verwaltungsaufw. Sekretariat WV, Abw. 1.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 26.276,04=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 25.55017.250 25.550 25.550 25.55025.550 12 Personalaufwendungen -66.100-65.550- -70.800-101.910,71 -70.800 -70.800-69.400 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -50.750 -53.300-48.350 -54.000-77.346,08 -54.000 -54.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.139,89 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -3.850 -4.050-6.500 -4.250-6.193,53 -4.250 -4.250 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -11.450 -12.000-10.650 -12.500-17.231,21 -12.500 -12.500 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -4.000-1.500- -4.000-4.453,46 -4.000 -4.000-4.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 00 0-2.932,10 0 Unterhaltung werden auf 1124 verbucht 0 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -500 -5000 -500-251,33 -500 -500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -500 -5000 -500-341,53 -500 -500 108108 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt, Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -500-500 -5000,00 -500 Verbesserungsvorschläge/ Förderung der Betriebsgemeinschaft -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.500 -1.5000 -1.500-875,00 -1.500 -1.500 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -1.000 -1.000-1.000 -1.000-53,50 -1.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -1.000 15 Abschreibungen -1.000-1.000- -1.000-168,00 -1.000 -1.000-1.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.000-1.000 -1.000-168,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -57.600-48.700- -57.400-50.426,27 -57.400 -57.400-57.400 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -4.500 -4.600-3.500 -4.600-4.195,84 -4.600 Mitgliedsbeiträge Gemeindetag 0,72 Euro/EW, Landschaftserhaltungsverband -4.600 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -30.100 -30.100-30.100 -30.100-26.791,48 -30.100 Geschäftsausgaben, Bürobedarf, (Wahlen) Beschaffung neuer Richtlinien und Vorgaben -30.100 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.2000 -1.200-1.018,50 -1.200 -1.200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.700 -2.800-1.000 -2.800-2.507,12 -2.800 Bücher und Zeitschriften, Zeitschrift UmweltBriefe, Schwäbische ZeitungAbo Staatsanzeiger BW Jahresabo Premium, ieferung Heft "Im Oberland", Abo Gt-info, Wanderkarten Altdorfer Wald, Im Oberland, Kmmunaler Aktenplan 21 -2.800 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -11.700 -11.700-9.000 -11.700-11.727,81 -11.700 -11.700 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-776,47 -1.500 -1.500 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -4.900 -4.500-2.600 -4.500-3.409,05 -4.500 Homepage Jahresgebühr, Wartung GemeindeApp - anteilige Aufteilung auch auch auf die EB WV und ABW -4.500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 -156.958,44=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -128.700-116.750 -133.200 -133.200 -133.200-131.800 -130.682,40=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -103.150-99.500 -107.650 -107.650 -107.650-106.250 21 Erträge aus internen Leistungen 103.15099.500+ 107.650130.758,40 107.650 107.650106.250 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 103.150 106.25099.500 107.650130.758,40 107.650 107.650 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-76,00 0 00 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 00 0-76,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 109109 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt, Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 130.682,40=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 103.15099.500 107.650 107.650 107.650106.250 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 110110 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation11200000 1120000000 Unterprodukt Leistung Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Organisation und EDV1120 112000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: -Erarbeitung von Grundsätzen und Standards für die Informationstechnologie -Beschaffung zeitgemäßer Hardware und Austausch im Rahmen des Innovationszyklus -Beschaffung aktueller und marktgerechter Software und Upgrade alter Versionen -Weiterentwicklung von IT-Sicherheit und elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten -Bereitstellung, Betrieb und Unterhaltung des Kommunikationsnetzes zwischen Gebäuden -Sicherstellung einer reibungslosen und wirtschaftlichen Telekommunikation; sachgerechte und wirtschaftliche Ausstattung; Datensicherung und Datenschutz; Prozessoptimierung Erläuterung - Installation Pflege und Einweisung in EDV-Verfahren - Hard- und Software - Zentrale Drucksysteme einschl. Nachbereitung - Verwaltung von Datenbeständen, Datensicherung - Bereitstellung des Zugangs zu Online-Diensten einschl. erforderlicher Infrastruktur -Betrieb und Unterhaltung des zentralen Netzes einschließlich Telekommunikationsanlagen -Homepage, Instagram, Gemeinde-App etc. (ehem. Gliederung Kameralistik 0200) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.0001.450+ 01.428,00 0 00 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 1.000 01.450 01.428,00 0 0 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 0116,79 0 00 34210000 Erträge aus Verkauf 0 00 0116,79 0 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.0003.000+ 3.0000,00 3.000 3.0003.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 3.000 3.0003.000 3.0000,00 3.000 Erstattung Vewaltungsaufw. EDV WV und Abw. 3.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 1.544,79=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 4.0004.450 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen -42.550-37.450- -46.050-37.605,78 -46.050 -46.050-44.600 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -33.100 -34.750-29.000 -36.000-28.662,07 -36.000 -36.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-403,26 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -2.800 -2.900-2.400 -3.000-2.432,04 -3.000 -3.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -6.600 -6.900-6.000 -7.000-6.108,41 -7.000 -7.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -30.500-21.700- -31.000-23.223,77 -32.000 -32.000-30.500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -6.500 -6.500-5.000 -7.000-2.246,54 -7.000 -7.000 111111 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation11200000 1120000000 Unterprodukt Leistung Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Organisation und EDV1120 112000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.487,80 -1.000 -1.000 42720000 Aufwendungen für EDV -23.000 -23.000-15.700 -23.000-19.489,43 -24.000 Sicherung Daten ins Rechenzentrum, Wartung EDV durch ext. Firma, Wartung Regisafe, Unterhaltung EDV, Wartung Rathaus-Service Portal -24.000 15 Abschreibungen -20.000-16.000- -20.000-18.971,55 -20.000 -20.000-20.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -20.000 -20.000-16.000 -20.000-18.971,55 -20.000 -20.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.800-3.000- -3.800-490,70 -3.800 -3.800-3.800 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -3.000 -3.000-3.000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -100-26,45 -100 -100 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -600 -6000 -600-451,65 -600 -600 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -1000,00 -100 -100 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen 0 00 0-12,60 0 0 -80.291,80=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -96.850-78.150 -100.850 -101.850 -101.850-98.900 -78.747,01=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -92.850-73.700 -97.850 -98.850 -98.850-95.900 21 Erträge aus internen Leistungen 92.85073.700+ 97.85079.821,01 98.850 98.85095.900 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 92.850 95.90073.700 97.85079.821,01 98.850 98.850 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 79.821,01=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 92.85073.700 97.850 98.850 98.85095.900 1.074,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 112112 Personalwesen Personalwesen11210000 1121000000 Unterprodukt Leistung Personalwesen, Personalentwicklung Personalwesen1121 112100 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: - Strategische Personalplanung; zeitnahe Sicherstellung der qualitativen und quantitativen Personalkapazität; Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur - Termingerechte Berechnung und Anweisung der Bezüge wurde extern ausgelagert - Betreuung und Führung des Personals - Erhaltung / Förderung der Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter - Schutz der Mitarbeiter/-innen vor arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren Erläuterung - Personalgewinnung und Personaleinsatz - Stellenausschreibungen und Durchführung von Bewerberauswahlverfahren, Scouting - Durchführung von Ausbildung und Praktikum - Planung und Organisation der Fortbildung - Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (ehemalige Gliederung Kameralistik 0200) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5000+ 500906,06 500 500500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 5000 500906,06 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 5001.000+ 5000,00 500 500500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 500 5001.000 5000,00 500 Ersattung Verw. Personal WV, Abw. 500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 906,06=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 1.0001.000 1.000 1.000 1.0001.000 12 Personalaufwendungen -109.500-81.700- -118.450-67.511,62 -118.500 -118.500-118.150 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -7.650 -8.000-46.000 -8.200-12.712,87 -8.200 -8.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -44.650 -44.650-14.950 -44.650-13.405,48 -44.650 -44.650 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -50.000 -58.000-2.600 -58.000-37.784,15 -58.000 -58.000 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -1.250 -1.300-1.250 -1.300-1.039,02 -1.350 -1.350 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -3.050 -3.150-3.100 -3.200-2.596,50 -3.200 -3.200 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -2.900 -3.050-13.800 -3.10026,40 -3.100 -3.100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -400-400- -4000,00 -400 -400-400 42611000 Aus- und Weiterbildung -400 -400-400 -4000,00 -400 -400 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -104.300-85.900- -105.800-84.155,85 -105.800 -105.800-105.800 113113 Personalwesen Personalwesen11210000 1121000000 Unterprodukt Leistung Personalwesen, Personalentwicklung Personalwesen1121 112100 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -17.500 -17.500-12.500 -17.500-9.741,31 -17.500 Ausflug 5.000 €, Weihnachtsfeier 3.500 € , 3.500 € Sonstige Personal und Versorgungsaufwendungen, 5.000 € betriebliche Gesundheitsvorsorge -17.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -31.000 -32.000-30.000 -32.000-27.032,62 -32.000 Rechenzentrum Personalkosten -32.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.100 -2.100-2.100 -2.100-410,24 -2.100 -2.100 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -50 -500 -50-7,49 -50 -50 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -500 -5000 -500-374,39 -500 -500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -150 -150-300 -150-87,45 -150 -150 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -53.000 -53.500-41.000 -53.500-46.502,35 -53.500 Unfallversicherung, Versicherungen WGV -53.500 -151.667,47=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -214.200-168.000 -224.650 -224.700 -224.700-224.350 -150.761,41=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -213.200-167.000 -223.650 -223.700 -223.700-223.350 21 Erträge aus internen Leistungen 213.200167.000+ 223.650149.833,12 223.700 223.700223.350 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 213.200 223.350167.000 223.650149.833,12 223.700 223.700 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 149.833,12=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 213.200167.000 223.650 223.700 223.700223.350 -928,29=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 114114 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 11Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: - Sicherung der stetigen finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde - Handlungsrahmen für Finanzwirtschaft, Betriebswirtschaft, Vermögens- und Schuldenmanagement sowie Beteiligungsmanagement - Haushalts-, Finanz- und Investitionsplanung, Budgetkontrolle - Nachhaltige, wirtschaftliche und ertragbringende Verwaltung des kommunalen Vermögens sowie Sondervermögens - Optimierung des Schulden- und Zinsmanagements - Steuerung / Steuerungsvorbereitung der Finanzentwicklung und der Finanzbeziehungen - Ordnungsgemäße und wirtschaftliche Führung aller Kassengeschäfte - Sicherung der Kassenliquidität - Optimierung der Ablauforganisation u. a. durch den Einsatz einer zeitgemäßen EDV-Ausstattung / Struktur Erläuterung - Haushalts- und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen - Aufgaben der Gemeinde als Steuerschuldner - Verwaltung von Sondervermögen, Steuerrecht - Konzessionsverträge und -abgaben - Zahlungsverkehr einschließlich Verwaltung der Kassenmittel - Buchhaltung, Rechnungslegung, Haushaltsrechnung - Zwangsweise Einziehung von Forderungen - Zuschusswesen, Verwendungsnachweise - Verwaltungsdienstl. Breitbandversorgung und Digitalisierung - Verwaltungdienstl. Stadtsanierung (ehem. Gliederung Kameralistik 0300) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 02.416,18 0 00 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 0 00 02.416,18 0 0 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 71.50067.500+ 71.50071.348,59 71.500 71.50071.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 71.500 71.50067.500 71.50071.348,59 71.500 Erstattung Verwaltungsaufwand WV, Abw., Nahwärme 71.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 6.0009.000+ 8.00012.993,79 8.000 8.0007.000 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 6.000 7.0009.000 8.00012.993,79 8.000 Nachzahlungszinsen, Senkung Zinsen § 233 a AO, Säumniszuschläge, Mahngebühren 8.000 86.758,56=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 77.50076.500 79.500 79.500 79.50078.500 12 Personalaufwendungen -318.050-268.350- -338.000-239.718,76 -338.000 -338.000-333.900 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -110.650 -116.200-80.800 -117.000-79.251,22 -117.000 -117.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -105.300 -110.600-95.100 -112.000-93.959,29 -112.000 -112.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.572,00 0 0 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -42.850 -45.000-32.200 -45.000-37.383,84 -45.000 -45.000 115115 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 12Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -8.850 -9.250-7.850 -10.000-8.004,23 -10.000 -10.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -21.500 -22.500-19.450 -23.000-19.796,18 -23.000 -23.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -28.900 -30.350-32.950 -31.000248,00 -31.000 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -31.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -9.800-10.300- -9.800-174,34 -9.800 -9.800-9.800 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -300 -300-300 -300-13,99 -300 Geräte und Ausstattungsgegenstände -300 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -1.500 -1.5000 -1.500-116,62 -1.500 Ersatzbeschaffung EDV, Handy -1.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -8.000 -8.000-10.000 -8.000-43,73 -8.000 Aus-, Forbildung, Umschulung, Verwaltungsfachwirt, Fortbildung Kämmerei - § 2b UStG, steuerliches Einlagekonto -8.000 15 Abschreibungen -2.5000- -2.500-4.537,09 -2.500 -2.500-2.500 47229001 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. 0 00 0-444,79 0 0 47229020 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. -2.500 -2.5000 -2.500-4.092,30 -2.500 -2.500 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -10.000-10.000- -20.000-11.227,44 -10.000 -10.000-10.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -10.000 -10.000-10.000 -20.000-11.227,44 -10.000 Regelumlage 0,58 € pro Einwohner, Bauamtsprüfung 2023/2024 (Bauamtsprüfung wird auch auf das Produkt Finanzverwaltung gebucht, nächste Finanzprüfung 2025 -10.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -24.350-30.050- -24.350-9.208,84 -24.350 -24.350-24.350 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.348,24 -1.000 Personalnebenausgaben -1.000 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -50 -50-50 -50-80,00 -50 Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine -50 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -8.000 -8.000-9.700 -8.000-4.444,96 -8.000 EDV Ausgaben Programm Finanzverwaltung etc. - Aufteilung auch auf EB WV und ABW -8.000 44311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen 0 00 0-19,90 0 0 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -800 -800-800 -800-696,70 -800 Bücher und Zeitschriften -800 116116 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 13Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.200-1.200 -1.200-27,95 -1.200 Post- und Fernmeldegebühren -1.200 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.0000 -1.000-967,52 -1.000 -1.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -300 -300-300 -300-45,08 -300 Dienstreisen -300 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-325,58 -5.000 Auslagen Gerichtsvollzieher, Ausgaben hinsichtlich steuerrechtlicher Vorgaben, Einlagekonto, Steuererklärungen -5.000 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.252,91 -2.000 Sonstige Geschäftsausgaben, Kontogebühren -2.000 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -5.000 -5.000-10.000 -5.0000,00 -5.000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer, Reduzierung wegen § 233 a AO, 2021 Aussetzung Rückzahlungen -5.000 -264.866,47=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -364.700-318.700 -394.650 -384.650 -384.650-380.550 -178.107,91=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -287.200-242.200 -315.150 -305.150 -305.150-302.050 21 Erträge aus internen Leistungen 287.200242.200+ 315.150178.139,41 305.150 305.150302.050 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 287.200 302.050242.200 315.150178.139,41 305.150 305.150 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 178.139,41=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 287.200242.200 315.150 305.150 305.150302.050 31,50=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 117117 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 14Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: -Zeitnahe und wirtschaftliche Instandhaltung von Gebäuden einschließlich aller verbundenen Anlagen -Wirtschaftlicher Betrieb und kostengünstige Betreuung von technischen Anlagen im Rathaus -Weitere Reduzierung des Energiebedarfs innerhalb der Gemeindeverwaltung und Entwicklung ökologischer Standards für kommunale Gebäude und Anlagen Erläuterung -Betrieb und Betreuung von technischen Anlagen im Rathaus -Energiemanagement für kommunale Liegenschaften (Gliederung Kameralistik ehemals 8810) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen -32.350-29.600- -34.350-29.228,97 -34.350 -34.350-34.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -25.050 -26.300-22.950 -26.500-22.136,33 -26.500 -26.500 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-356,31 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -2.100 -2.200-1.850 -2.300-1.882,40 -2.300 -2.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -5.150 -5.450-4.750 -5.500-4.853,93 -5.500 -5.500 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -101.400-71.200- -71.400-95.708,37 -71.500 -71.500-114.900 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -40.000 -55.000-30.000 -10.000-55.013,87 -10.000 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen - Rathaus Sanierung parallel zur Gestaltung Ortsmitte Höhere Aufwendungen u.a. Niederschlagungen, uneinbringliche Nebenkosten, Umlage, Grundsteuer Liegenschaften, Fischerareal, Klosterhof, Wohneinheiten 12, 18 Dorfplatz 1 -10.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -3.000 -3.000-3.000 -3.000-635,03 -3.000 -3.000 42411000 Fernwärme / Heizung -8.500 -9.000-5.200 -10.000-5.209,64 -10.000 -10.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -31.600 -31.600-24.000 -31.600-26.324,60 -31.600 Evtl. Reduzierung der Reinigungsintervalle -31.600 118118 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 15Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -15.500 -13.500-6.500 -14.000-6.192,83 -14.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -14.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.800 -2.800-2.500 -2.800-2.332,40 -2.900 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungskosten, Grundsteuer, Wasser -2.900 15 Abschreibungen -43.000-43.000- -43.000-42.953,00 -43.000 -43.000-43.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -43.000 -43.000-43.000 -43.000-42.953,00 -43.000 -43.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -7.600-22.600- -14.100-11.933,84 -14.100 -14.100-14.100 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -100-100 -100-64,00 -100 Mitgliedsbeiträge Haus- und Grundbesitzerverein Wgt. e.V. -100 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -3.500 -10.000-18.500 -10.000-9.841,08 -10.000 Sachverständigenkosten, Beraterkosten European Energy Award -10.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.028,76 -4.000 -4.000 -179.824,18=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -184.350-166.400 -162.850 -162.950 -162.950-206.000 -179.824,18=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -184.350-166.400 -162.850 -162.950 -162.950-206.000 21 Erträge aus internen Leistungen 184.350166.400+ 162.850203.797,18 162.950 162.950206.000 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 184.350 206.000166.400 162.850203.797,18 162.950 162.950 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-23.973,00 0 00 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 00 0-23.973,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 179.824,18=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 184.350166.400 162.850 162.950 162.950206.000 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 119119 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 16Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: - Planung, Bau und Unterhaltung von Grün- und Freiflächen, Sportflächen, Friedhöfe, Außenanlagen an Gebäuden und Einrichtungen - Winterdienst (Verrechnung Personal) - Hoch- und Tiefbau - Termingerechte, wirtschaftliche, flexible und zuverlässige Wartung und Reparatur von technischen Einrichtungen in Gebäuden u. a. - Dauerhafte oder zeitlich befristete Bereitstellung von Fahrzeugen und Geräten Erläuterung - Planungs-, Bau- und Unterhaltsleistungen auf Anforderung im Bereich Grünanlagen - Ordnungswesen (illegale Müllabl, Abfallgef., Hundetoil.) - Leistungen zentraler Werkstätten - Transport- und Beförderungsleistungen - Betreuung von Fahrzeugen und Geräte - Grünpflege (Sport- und Spielplätze, Straßenbegleitgrün, Rückschnitt Gehölze und Sträucher) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7710) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 3.0002.000+ 3.0002.305,00 3.000 3.0003.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 3.000 3.0002.000 3.0002.305,00 3.000 3.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.0007.000+ 8.0005.102,92 8.000 8.0008.000 34612000 Allgemeine Kostenersätze 3.500 4.5003.500 4.5003.443,04 4.500 Kosterersätze Steiger 4.500 34618000 Kostenersätze allgemein 3.500 3.5003.500 3.5001.659,88 3.500 Kostenersätze 3.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 54.00044.000+ 54.00054.483,55 54.000 54.00054.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 54.000 54.00044.000 54.00054.483,55 54.000 Ersattung Bauhof, EB WV, ABW, Nahwärme 54.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 61.891,47=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 64.00053.000 65.000 65.000 65.00065.000 12 Personalaufwendungen -575.650-543.200- -605.550-547.244,99 -605.550 -605.550-604.450 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -445.350 -467.650-421.300 -468.000-417.353,68 -468.000 Vergütung der Beschäftigten -468.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-6.102,22 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -37.300 -39.150-34.850 -39.500-35.157,36 -39.500 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -39.500 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -92.950 -97.600-87.000 -98.000-88.595,73 -98.000 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -98.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-36,00 -50 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -50 120120 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 17Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -153.700-113.500- -132.700-114.899,69 -132.700 -132.700-185.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -60.000-6.000 -10.000-4.376,69 -10.000 darunter: Innenanstrich u. Kleinreparaturen, Sanierung Aussenfassade inkl. Gesims und Gauben, Kostenaufteilung - Sanierung Heizung -10.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -17.000 -17.000-16.000 -17.000-15.791,54 -17.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände Unterhaltung Gerätschaften Treibstoffkosten werden bei Haltung von Fahrzeugen verbucht -17.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -5.000 -2.500-2.500 -2.500-835,49 -2.500 darunter 4.000 € Instandsetzung Abrollcontainer -2.500 42411000 Fernwärme / Heizung -6.000 -6.000-2.500 -6.000-3.026,84 -6.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Heizungskosten -6.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -200 -200-200 -2000,00 -200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -7.000 -6.500-5.000 -6.500-2.830,08 -6.500 Bewirtschaftungkosten der Grundstücke - Stromkosten -6.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -6.500 -6.500-5.500 -6.500-5.572,25 -6.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke - Versicherungskosten, Wasser, Abwasser -6.500 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-163,75 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-70,16 -500 -500 42510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen 0 0-500 0-91,21 0 0 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-21,17 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.414,18 -4.000 -4.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -12.500-8.000 -10.000-9.728,86 -10.000 2024 inkl. Reifen LKW MAN 2.800 € -10.000 42510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen 0 0-1.000 00,00 0 0 42510090 RV-GB 38 Haltung von Fahrzeugen -11.000 -11.000-8.000 -11.000-11.774,78 -11.000 -11.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-3.500 -3.500-2.434,31 -3.500 -3.500 42510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen 0 0-10.000 0-4.385,74 0 0 42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -13.000-7.000 -13.000-18.469,29 -13.000 -13.000 121121 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 18Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.700-1.500 -1.700-1.584,98 -1.700 -1.700 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-2.000 -3.500-4.749,86 -3.500 -3.500 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -3.200 -3.200-2.500 -3.200-3.194,17 -3.200 -3.200 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.100 -2.100-1.500 -2.100-1.915,67 -2.100 -2.100 42510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen 0 0-2.500 0-2.257,66 0 0 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.283,37 -1.500 -1.500 42510190 RV-GB 30 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.7000 -1.700-1.551,60 -1.700 -1.700 42510200 RV-GB 2345 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-161,92 -500 -500 42510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-146,31 -500 -500 42510202 RV-GB 999 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -1.000 -1.0000 -1.000-12,80 -1.000 -1.000 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -9.000 -9.000-8.000 -9.000-6.297,86 -9.000 -9.000 42519000 Fahrzeug allgemein -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 Haltung Fahrzeuge inkl. Steuer und Versicherung -3.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -3.500 -3.500-3.500 -3.500-2.544,68 -3.500 Schulungskosten Fahrzeuge (Ladekran, Bagger etc.) -3.500 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -8.000 -8.000-7.500 -8.000-6.075,72 -8.000 -8.000 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.136,75 -1.000 Baumaterial, Lagerhaltung, Werkstattbedarf -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -800 -800-800 -8000,00 -800 -800 15 Abschreibungen -85.000-60.000- -80.000-85.739,95 -80.000 -80.000-85.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -85.000 -85.000-60.000 -80.000-85.739,95 -80.000 -80.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.900-7.200- -5.900-4.234,33 -5.900 -5.900-5.900 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -2.000 -2.000-4.000 -2.000-1.277,89 -2.000 Personalnebenausgaben -2.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-300 -1.000-730,66 -1.000 Geschäftsausgaben, Wartung Bauhofprogramm, Ersatzbeschaffung Laptop Bauhof -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -400 -400-400 -400-653,64 -400 -400 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 Post- und Fernmeldegebühren -500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.566,54 -2.000 -2.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen 0 00 0-5,60 0 0 -752.118,96=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -820.250-723.900 -824.150 -824.150 -824.150-880.550 122122 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 19Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -690.227,49=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -756.250-670.900 -759.150 -759.150 -759.150-815.550 21 Erträge aus internen Leistungen 756.250670.900+ 759.150709.518,49 759.150 759.150815.550 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 756.250 815.550670.900 759.150709.518,49 759.150 Innere Verrechnungen 759.150 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-19.291,00 0 00 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen 0 00 0-19.291,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 690.227,49=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 756.250670.900 759.150 759.150 759.150815.550 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 123123 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 20Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: - Bewirtschaftung des allgemeinen Grundvermögens - Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden durch Kauf, Tausch oder Ausübung von Vor-, An- und Rückkaufsrechten - Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken - Zeitnahe Wertermittlungen und Beratungen - Wirtschaftliche Verwaltung und Bewirtschaftung des Gemeindevermögens - Führung und Bereitstellung des Liegenschaftsnachweises - Bereitstellung, Inhaltsänderung, Erwerb, Veräußerung, Beendigung und Verwaltung von Erbbaurechten - Abschluss, Verwaltung und Aufhebung von Miet-/Pacht- und Gaststättenverhältnissen - Bereitstellung und Vorhaltung von Grundstücken, die einer künftigen baulichen Neuordnung (Gewerbeansiedlung, Neubebauung) unterliegen Erläuterung - Abwicklung von Grundstücksgeschäften - Kommunale Wertermittlung - Verwaltung und Bewirtschaftung bebauter Grundstücke - Verwaltung unbebauter Grundstücke - Gemeindeobjekte Dorfplatz 1 (WE 12 und 18) - Grundsteuer Liegenschaften / Fischerareal (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8830) Erläuterungen: - Kommunales Liegenschaftsmanagement zur Schaffung und Sicherstellung eines kommunalpolitischen Handlungsspielraums für die Gemeindeentwicklung unter Berücksichtigung einer Wirtschaftlichkeitsoptimierung von Gemeinwohlinteressen und der Marktsituation Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 32.00027.000+ 33.00042.397,26 33.000 33.00032.000 34110000 Mieten und Pachten 25.000 25.00020.000 26.00026.098,04 26.000 26.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 09.500,00 0 2021 einmalige Rückzahlung Familienförderbeitrag 0 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 7.000 7.0007.000 7.0006.799,22 7.000 7.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 42.397,26=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 32.00027.000 33.000 33.000 33.00032.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -18.500-21.000- -19.000-13.886,32 -19.000 -19.000-19.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -6.000 -6.000-12.000 -6.000-2.693,00 -6.000 -6.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -12.500 -13.000-9.000 -13.000-11.193,32 -13.000 Steuer, Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall der sonstigen Grundstücke -13.000 15 Abschreibungen -23.000-40.000- -23.000-16.859,00 -23.000 -23.000-23.000 124124 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 21Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -22.000 -22.000-40.000 -22.000-16.859,00 -22.000 -22.000 47290000 Sonstige Abschreibungen auf Finanzvermögen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -30.745,32=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -41.500-61.000 -42.000 -42.000 -42.000-42.000 11.651,94=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -9.500-34.000 -9.000 -9.000 -9.000-10.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -51.500-72.400- -51.500-51.491,00 -51.500 -51.500-51.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen -51.500 -51.500-72.400 -51.500-51.491,00 -51.500 -51.500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -51.491,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -51.500-72.400 -51.500 -51.500 -51.500-51.500 -39.839,06=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -61.000-106.400 -60.500 -60.500 -60.500-61.500 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 125125 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Produktbereich 12.10-57.30 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 12.10-57.30 126126 Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen12100000 1210000000 Unterprodukt Leistung Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen1210 121000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Durchführung von Zählungen in der Bereichen Bevölkerung/ Zensus, Arbeitsmarkt, Bauen und Wohnen - Konzeptentwicklung, Dokumentation und Präsentation von Strukturanalysen und Prognosen - Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen (Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahlen, Bürgermeisterwahl, sonstige Abstimmungen und Entscheidungen) - Öffentliche Präsentation von Wahlergebnissen - Aufbereitung von Wahlergebnissen und Dokumentation in Wahlberichten Erläuterung - Staatliche Statistiken - Kommunale Statistiken / Statistisches Informationssystem - Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0200) Erläuterung: - Korrekte und zeitnahe Erhebung, Planung, Sammlung, Bereitstellung und Analyse statistischer Fachdaten mit Methoden der induktiven oder deduktiven Statistik - Darstellung der entscheidungs- bzw. steuerungsrelevanten Fakten in textlicher, tabellarischer und grafischer Form Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 800800+ 4.80012.704,86 8.800 8002.300 34800000 Erstattungen vom Bund 0 1.5000 4.0004.413,17 0 2024 - Europawahl und Kommunalwahl, 2025 Bundetagswahl 0 34810000 Erstattungen vom Land 0 00 08.291,69 8.000 2026 Landtag Baden-Württemberg 0 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 800800 8000,00 800 800 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 12.704,86=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 800800 4.800 8.800 8002.300 12 Personalaufwendungen -10.400-15.400- -11.250-8.220,81 -11.250 -11.250-10.900 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -3.800 -4.000-7.400 -4.200-3.659,06 -4.200 -4.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -3.950 -4.150-4.000 -4.200-3.457,94 -4.200 -4.200 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-67,72 0 0 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-1.300 00,00 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -350 -350-350 -350-295,85 -350 -350 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -850 -900-850 -950-753,44 -950 -950 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -1.450 -1.500-1.500 -1.55013,20 -1.550 -1.550 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -250-250- -250-155,00 -250 -250-1.000 127127 Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen12100000 1210000000 Unterprodukt Leistung Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen1210 121000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42611000 Aus- und Weiterbildung -250 -1.000-250 -250-155,00 -250 -250 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.750-14.400- -15.250-14.839,06 -18.250 -2.750-17.250 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -2.500 -17.000-14.200 -15.000-14.815,31 -18.000 Wahlmanager 2023, 2024 - Europawahl und Kommunalwahl, 2025 Bundetagswahl, 2026 Landtag Baden-Württemberg, 2026 BM-Wahl -2.500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -50 -500 -50-23,75 -50 -50 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -200 -200-200 -2000,00 -200 -200 -23.214,87=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -13.400-30.050 -26.750 -29.750 -14.250-29.150 -10.510,01=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -12.600-29.250 -21.950 -20.950 -13.450-26.850 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -10.950-9.100- -11.400-20.972,97 -11.400 -11.400-11.500 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -10.950 -11.500-9.100 -11.400-20.972,97 -11.400 -11.400 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -20.972,97=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -10.950-9.100 -11.400 -11.400 -11.400-11.500 -31.482,98=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -23.550-38.350 -33.350 -32.350 -24.850-38.350 128128 Ordnungswesen Ordnungswesen12200000 1220000000 Unterprodukt Leistung Ordnungswesen Ordnungswesen1220 122000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung durch präventive und repressive Maßnahmen; Verhinderung und Vermeidung von Schäden, die einem wesentlichen Rechtsgut drohen und Ahndung rechtswidriger Verhaltensweisen - Tätigkeiten, die mit Gaststätten oder besonderen Anlässen zusammenhängen Erläuterung - Bearbeitung von Angelegenheiten der Gefahrenabwehr - Bearbeiten von Gaststättenerlaubnissen - Bearbeitung von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen - Überwachung von Gewerbebetrieben und Veranstaltungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 1100) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 038.675,53 0 00 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 0 00 038.675,53 0 hier wurden die Corona Zuschüsse des landes verbucht, keine Einnahmen 2023/2024 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 1.000500+ 1.0002.578,00 1.000 1.0001.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 1.000 1.000500 1.0002.578,00 1.000 1.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 08.122,72 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 08.122,72 0 Kostenersätze Corona Erstattung Land, keine Einnahmen 2023/2024 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 1.8001.100+ 1.8001.893,25 1.800 1.8001.800 35610000 Bußgelder 1.800 1.8001.100 1.8001.893,25 1.800 Bußgelder, Zwangsgeld 1.800 51.269,50=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 2.8001.600 2.800 2.800 2.8002.800 12 Personalaufwendungen -16.350-25.350- -17.400-13.101,91 -17.400 -17.400-17.100 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -7.650 -8.000-14.700 -8.100-7.317,75 -8.100 -8.100 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -4.950 -5.200-4.350 -5.250-4.949,76 -5.250 -5.250 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-2.600 00,00 0 0 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -850 -900-750 -950-860,80 -950 -950 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -2.900 -3.000-2.950 -3.10026,40 -3.100 -3.100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 129129 Ordnungswesen Ordnungswesen12200000 1220000000 Unterprodukt Leistung Ordnungswesen Ordnungswesen1220 122000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 17 Transferaufwendungen -7.000-7.000- -7.000-6.319,20 -7.000 -7.000-7.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -7.000 -7.000-7.000 -7.000-6.319,20 -7.000 Tierschutzverein: Pauschale laufende Kosten: 5.300 EW x 1,20 € -7.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.550-1.500- -2.550-38.011,25 -2.550 -2.550-2.550 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-1.500 -2.500-37.986,91 -2.500 2021 Ausgaben für Coronaschutzmaßnahmen, Pandemie 2023/2024 beendet, Vermischte Ausgaben -2.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -50 -500 -50-24,34 -50 -50 -57.432,36=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -25.900-33.850 -26.950 -26.950 -26.950-26.650 -6.162,86=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -23.100-32.250 -24.150 -24.150 -24.150-23.850 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -123.850-110.150- -124.950-96.124,17 -125.400 -124.600-133.050 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -123.850 -133.050-110.150 -124.950-96.124,17 -125.400 -124.600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -96.124,17=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -123.850-110.150 -124.950 -125.400 -124.600-133.050 -102.287,03=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -146.950-142.400 -149.100 -149.550 -148.750-156.900 130130 Einwohnerwesen Einwohnerwesen12220000 1222000000 Unterprodukt Leistung Einwohnerwesen Einwohnerwesen1222 122200 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Einhaltung und Sicherstellung der gesetzlichen Meldepflicht - Erfassung relevanter Daten aller Einwohner/innen - Zensus - Ausstellung von Lebensbescheinigungen - Entgegennahme, Aufbewahrung, Aushändigung und Verwertung von Fundsachen - Führen / Bereitstellen des Gewerberegisters einschließlich Auskünfte - Erteilung und Entziehung von Fischereischeinen - Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse Erläuterung - Meldeangelegenheiten - Erteilung von Ausweis- und sonstigen Dokumenten - Leistungen für andere Behörden - Verwaltung von Fundsachen - Fischereiwesen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0600) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 38.00039.000+ 40.00038.006,10 40.000 40.00038.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 10.000 10.0007.000 10.00010.302,30 10.000 10.000 33112000 Ausweis- und Passgebühren 28.000 28.00032.000 30.00027.703,80 30.000 30.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300300+ 300189,25 300 300300 34210000 Erträge aus Verkauf 0 00 015,25 0 0 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300 300300 300174,00 300 300 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 38.195,35=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 38.30039.300 40.300 40.300 40.30038.300 12 Personalaufwendungen -136.400-119.100- -144.550-75.247,52 -144.550 -144.550-143.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -105.150 -110.400-92.300 -111.000-56.738,77 -111.000 -111.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.557,17 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -8.800 -9.250-7.600 -9.500-4.815,18 -9.500 -9.500 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -22.400 -23.500-19.150 -24.000-12.120,40 -24.000 -24.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-16,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -10.850-250- -10.150-1.248,45 -10.150 -10.150-10.150 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Planung Umbau Bürgertheke, keine bauliche Maßnahme in den Jahren 2023/2024 -1.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -8.400 -8.4000 -8.4000,00 -8.400 -8.400 131131 Einwohnerwesen Einwohnerwesen12220000 1222000000 Unterprodukt Leistung Einwohnerwesen Einwohnerwesen1222 122200 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -1.200 -5000 -500-846,95 -500 Anschaffung von 3 Bürostühle Einwohnermeldeamt/Bürgertheke -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -250 -250-250 -250-401,50 -250 -250 15 Abschreibungen -3.0000- -3.0000,00 -3.000 0-3.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -31.650-7.200- -31.650-28.126,60 -31.650 -31.650-31.650 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -31.000 -31.000-7.000 -31.000-27.540,95 -31.000 Bundesdruckerei, Personalausweisgebühren - Einnahmen 32.000 € -31.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -400 -4000 -400-405,21 -400 -400 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -150 -1500 -150-141,92 -150 -150 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -100 -100-200 -100-38,52 -100 -100 -104.622,57=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -181.900-126.550 -189.350 -189.350 -186.350-188.000 -66.427,22=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -143.600-87.250 -149.050 -149.050 -146.050-149.700 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -37.900-30.750- -40.250-33.831,76 -40.150 -40.150-39.450 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -37.900 -39.450-30.750 -40.250-33.831,76 -40.150 -40.150 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -33.831,76=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -37.900-30.750 -40.250 -40.150 -40.150-39.450 -100.258,98=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -181.500-118.000 -189.300 -189.200 -186.200-189.150 132132 Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen, Standesamt12230000 1223000000 Unterprodukt Leistung Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen1223 122300 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Feststellung und Nachweis personenbezogener Daten zur Abstammung und zukünftigen Identitätsermittlung eines Menschen - Feststellen der Ehefähigkeit und Durchführung der Eheschließung - Rechtliche Dokumentation des Personenstandes - Führen des Geburten-, Ehe- und Sterberegisters; zeitnahe Beurkundung - Beurkundung von Namens- und Personenstandsveränderungen - Aktualisierung personenstandsrechtlicher Daten und Namen - Anpassen von Familiennamen und Beseitigung von Unzulänglichkeiten im Namen Erläuterung - Beurkundung von Geburten - Anmeldung Eheschließung, Eheschließungen, Beurkundung von Eheschließungen, Lebenspartnerschaften - Ausstellen von Ehefähigkeitszeugnissen - Beurkundung von Sterbefällen - Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland - Fortführen von Personenstandsregistern, Berichtigung von Personenstandseinträgen - Ausstellen von Personenstandsurkunden - Auskünfte aus den Personenstandsregistern nach Personenstands- und Archivrecht - Andere Beurkundungen, öffentliche Beglaubigungen (z.B. Namenserklärungen, Kirchenaustritte, Anerkennung Vater- und Mutterschaft) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0200) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 4.5004.500+ 4.5004.725,40 4.500 4.5004.500 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 4.500 4.5004.500 4.5004.725,40 4.500 4.500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 200200+ 2000,00 200 200200 34210000 Erträge aus Verkauf 200 200200 2000,00 200 200 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 4.725,40=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 4.7004.700 4.700 4.700 4.7004.700 12 Personalaufwendungen -43.950-53.800- -46.050-70.711,37 -46.050 -46.050-45.450 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -20.750 -21.750-29.850 -22.000-45.528,61 -22.000 -22.000 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -13.050 -13.050-10.450 -13.050-25.567,76 -13.050 -13.050 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -10.150 -10.650-13.500 -11.000385,00 -11.000 -11.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -6000- -600-2.441,26 -600 -600-600 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0 00 0-20,00 0 0 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 00 0-704,26 0 0 42611000 Aus- und Weiterbildung -600 -6000 -600-1.717,00 -600 -600 15 Abschreibungen -1.0000- -1.000-344,85 0 0-1.000 133133 Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen, Standesamt12230000 1223000000 Unterprodukt Leistung Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen1223 122300 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.0000 -1.000-344,85 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -11.150-10.300- -11.150-11.497,05 -11.150 -11.150-11.150 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -100-100 -100-85,00 -100 -100 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -5.100 -5.100-4.800 -5.100-5.064,24 -5.100 -5.100 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-243,05 -500 -500 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -4.500 -4.500-4.400 -4.500-5.097,42 -4.500 -4.500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -150 -1500 -150-125,80 -150 -150 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -300-334,32 -300 -300 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-547,22 -500 -500 -84.994,53=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -56.700-64.100 -58.800 -57.800 -57.800-58.200 -80.269,13=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -52.000-59.400 -54.100 -53.100 -53.100-53.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -26.250-21.750- -27.550-21.820,74 -27.550 -27.500-27.600 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -26.250 -27.600-21.750 -27.550-21.797,74 -27.550 -27.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 00 0-23,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -21.820,74=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -26.250-21.750 -27.550 -27.550 -27.500-27.600 -102.089,87=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -78.250-81.150 -81.650 -80.650 -80.600-81.100 134134 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: -Schnellstmögliche qualifizierte Hilfeleistung bei Bränden zur Vermeidung von Schäden für Mensch, Tier, an Sachen und Umwelt -Schnellstmögliche Hilfe für Menschen und Tiere in bedrohenden Situationen; Vermeidung von Schäden an Sachen und Umwelt -Bereitstellung von Sicherheitswachen bei Versanstaltungen sowie bei Brand- oder Explosionsgefahr -Mitwirken und Beraten Dritter aus brandschutztechnischer Sicht -Brandverhütungsschau, Brandschutztechnische Prüfung und Beurteilung eines Objektes zur Feststellung und Beseitigung brandgefährlicher Zustände -Brandschutzerziehung von Kindern und Jugendlichen zur Vermeidung von Bränden und zu richtigen Verhaltensweisen bei Bränden Erläuterung -Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung (Ölspur, Hochwasser, Unwetter, Blackout, Katastrophenschutz) -Feuersicherheitswachdienst -Beratungen und Brandverhütungsschauen -Dienstleistungen für Dritte (Gliederung Kameralistik ehemals UA 1300) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.5503.100+ 3.5503.710,00 3.550 3.5503.550 31410000 Zuweisungen vom Land 3.000 3.0002.600 3.0003.150,00 3.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 85 € je Feuerwehrangehöriger 3.000 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 550 550500 550560,00 550 36 € pro Jugendfeuerwehrteilnehmer 550 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 7.0006.250+ 7.0006.479,00 7.000 7.0007.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 7.000 7.0006.250 7.0006.479,00 7.000 7.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 12.50012.000+ 12.50015.136,78 12.500 12.50012.500 33210010 Feuerwehrkostenersätze 12.500 12.50012.000 12.50015.136,78 12.500 12.500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 02.000+ 00,00 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 02.000 00,00 0 Kosterersätze 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 25.325,78=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 23.05023.350 23.050 23.050 23.05023.050 12 Personalaufwendungen -5.100-5.000- -5.100-2.951,25 -5.100 -5.100-5.100 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -3.750 -3.750-3.700 -3.750-2.951,25 -3.750 Vergütung der Beschäftigten -3.750 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -250 -250-250 -2500,00 -250 -250 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -1.100 -1.100-1.050 -1.1000,00 -1.100 -1.100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 135135 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -84.300-54.600- -67.500-51.040,82 -67.500 -67.500-94.100 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.000-2.000 -